Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

24. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 5. Juni 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

24. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode                       Dienstag, 5. Juni 2007

Dauer der Sitzung

Dienstag, 5. Juni 2007: 9.04 – 22.02 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft

2. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert wird, sowie Bericht über die Anträge

212/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geändert werden, und

8/A der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberech­tigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz) geän­dert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundes­präsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007), sowie Bericht über die Anträge

12/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und

21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Be­kämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)

6. Punkt: Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 2

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007)

8. Punkt: Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG)

9. Punkt: Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG)

10. Punkt: Bericht über den 29. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. De­zember 2005)

11. Punkt: Bericht über den 30. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. De­zember 2006)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Ver­kehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug­haftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaft­pflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bun­desgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirt­schaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstraf­gesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007)

14. Punkt: Bericht über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden

15. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vier­ten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4)

16. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Mi­nisterrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

17. Punkt: Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Re­publik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppel­besteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen ......................................................................................................... ..... 31

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 31

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 51


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 3

Redner:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 51

Dr. Caspar Einem ................................................................................................... ..... 52

Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ..... 53

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ..... 54

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 55

Michaela Sburny ..................................................................................................... ..... 55

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 56

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung des österreichi­schen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen ..................................................................................................... 59

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 59

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 145

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 148

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 149

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 150

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 151

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 152

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 153

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 60

Verlegung der Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12 an den Schluss der Sit­zung                  259

Aktuelle Stunde (4.)

Thema: „Sicherung des Sozialstaates für Österreicher statt Zuwanderung“                         31

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 31

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger .................................................................. ..... 34

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 36

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ................................................................................. ..... 37

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 38

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 40

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 41

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 43

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 45

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 46

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 48

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 49

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 56


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 4

Auslieferungsbegehren

gegen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer und Harald Vilimsky ........... 57

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Ge­samtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (102 d.B.) ............................................................. 60

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 60

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 64

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 66

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 68

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 70

Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Hauptausschusses zur Erstattung eines Gesamtvor­schlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft – nicht zugelassen (s. Amtliches Protokoll) ............................... ..... 63

Annahme des Ausschussantrages ................................................................................ 72

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über die Anträge

212/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geän­dert werden, und

8/A der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungs­gesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahl­ordnung) sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz) geändert werden (129 d.B.) ............................................................................................ 73

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bun­despräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzge­setz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geän­dert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007), sowie über die Anträge

12/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und

21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird (130 d.B.) ................................................................................................................................ 73

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 73

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 76

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 80


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 5

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 82

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 84

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ..... 88

Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ..... 90

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ..... 91

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 93

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 94

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 95

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 96

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 99

Laura Rudas ................................................................................................................ 100

Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 101

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 102

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 103

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 105

Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 107

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 108

Maria Grander ......................................................................................................... ... 110

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 111

August Wöginger .................................................................................................... ... 112

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 114

Anna Franz .............................................................................................................. ... 115

Peter Marizzi ............................................................................................................ ... 116

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 116

Alexander Zach ....................................................................................................... ... 117

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 118

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 119

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 119

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 120

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung parteipolitischer Indoktrinierung an den Schu­len – Ablehnung .......  87, 122

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie – Ableh­nung  98, 123

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrund­sätze – Ablehnung .  105, 123

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters – Ab­lehnung .................  109, 123

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 129 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Einführung von e-voting in Österreich (E 22) ............................................................... 122


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 6

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 130 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Beseitigung der aus der Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwer­bende Gruppe, Klubs) resultierenden Unklarheiten und Präzisierung jener Be­stimmungen, die die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die Behandlung von Wahlvorschlägen zum Regelungsgegenstand haben (E 23) ...................................... 123

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 130 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Briefwahlrecht und behinderte Menschen (E 24) ......................................................... 124

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 129 und 130 d.B. ......................................... 121

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungs­gesetz 2005 geändert wird (104 d.B.)                     124

Redner/Rednerinnen:

Beate Schasching ................................................................................................... ... 124

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 125

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 127

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 129

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 130

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ... 132

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 134

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 136

Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 137

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 137

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 139

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 140

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 140

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.)      ............................................................................................................................. 141

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (44 d.B.): Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (106 d.B.) ........................... 141

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 141

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 142

Dieter Brosz .......................................................................................................  143, 153

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 154

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 156

Dieter Brosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 159

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 160

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 161

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 162

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 163

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 164

Johannes Zweytick .................................................................................................... 174

Hannes Fazekas .......................................................................................................... 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen – Ableh­nung ...............................  158, 177

Annahme des Gesetzentwurfes in 105 d.B. ................................................................ 176

Genehmigung des Staatsvertrages in 106 d.B. ........................................................... 177


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 7

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 106 d.B. ......... 177

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 106 d.B. ......... 177

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (119 d.B.) ...... 177

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 178

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 179

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 180

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 181

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 181

Karl Dobnigg ........................................................................................................... ... 182

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 185

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 185

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 187

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 188

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 188

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Karl Dobnigg, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Regelungsinhalt der Deponieverordnung 2007 – Annahme (E 25) ...  186, 190

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 190

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.)             ............................................................................................................................. 190

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 190

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 194

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 195

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 200

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 201

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 203

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 205

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 206

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 207

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 208

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 210

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 210

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 211

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 212

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 213

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend einen Energiewendefonds – Ablehnung ..............................................................  193, 214


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten – Ableh-
nung .....................................................................................................................  198, 214

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag – Ableh-
nung .....................................................................................................................  198, 214

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes – Ablehnung ............................................................................................................  199, 214

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 213

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (38 d.B.): Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungs­normengesetz – VNG) (134 d.B.) ................................... 214

Redner/Rednerinnen:

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 214

Karl Freund .............................................................................................................. ... 215

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 216

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 217

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 219

Christian Faul .......................................................................................................... ... 219

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 220

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 221

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 221

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 222

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 222

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 29. Bericht (III-12 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (63 d.B.) ................................ 223

11. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 30. Bericht (III-21 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (109 d.B.) .............................. 223

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ................................................................................................................... 223

Barbara Riener ........................................................................................................... 224

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 225

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 227

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 230

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 231

Mag. Peter Eisenschenk ........................................................................................ ... 232

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 232

Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ... 234

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 234

Theresia Haidlmayr ................................................................................................ ... 235

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 237

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 237

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 238

Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 239

Sylvia Rinner ........................................................................................................... ... 240

Johannes Zweytick ................................................................................................. ... 240

Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 241

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 241

Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas ........................................................................... ... 242


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 9

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka ............................................................................ ... 244

Volksanwältin Rosemarie Bauer .......................................................................... ... 245

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-12 und III-21 d.B. ......................................... ... 247

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrs­opfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraft­fahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertrags­recht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.) .............................. 247

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ............................................................................................  247, 255

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 249

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 250

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 251

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 252

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 253

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 253

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 254

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 255

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von Härtefällen nach Großschadens-Un­fällen durch Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflicht-Be­reich – Ablehnung ..............................................................  256, 280

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 279

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (81 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafge­setz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (122 d.B.)        ............................................................................................................................. 259

Redner/Rednerinnen:

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 259

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 260

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 261

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 261

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 262

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 262

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 263

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 263

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 264

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 264

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeord­neten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatz­steuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.)           ............................................................................................................................. 264

Redner/Rednerinnen:

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 265

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 265


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 10

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 267

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 268

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 270

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 270

Sylvia Rinner ........................................................................................................... ... 271

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 271

August Wöginger .................................................................................................... ... 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung der Autofahrer – Ablehnung .................................................................................  269, 273

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 273

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(72 d.B.): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4) (124 d.B.) ...................................... 273

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (41 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zoll­sachen (125 d.B.) ............................................................ 273

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (64 d.B.): Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Est­land, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Re­publik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbunde­nen Unternehmen samt Protokoll (126 d.B.)                       273

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 274

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 275

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 275

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 276

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 277

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 277

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 278

Annahme des Gesetzentwurfes in 124 d.B. ................................................................ 278

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 125 und 126 d.B. .................................... 278

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 126 d.B. ......... 279

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 58

Bürgerinitiative betreffend „WATERBIKE“ (Ordnungsnummer 10)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 57

83: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 11

95: Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Um­weltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG)

96: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007)

97: Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

98: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regie­rungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrah­men für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanz­hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet

99: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regie­rungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. Sep­tember 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren

100: Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazi­fischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied­staaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000

101: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademi­scher Grade und Titel

127: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird

128: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007)

133: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

136: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle)

137: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von be­stimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bun­desministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministe­riums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden

138: Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2007)

139: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

140: Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird

141: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 12

142: Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tier­schutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden

143: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) er­lassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Invest­mentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 59

III-55: Bericht, Reihe Bund 2007/6; Rechnungshof

III-57: Bericht, Reihe Bund 2007/7; Rechnungshof

III-58: Jahresbericht 2006 der Energie-Control GmbH; BM f. Wirtschaft und Arbeit

III-60: Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2005; BM f. Gesundheit, Familie und Jugend

III-61: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2006 sowie die Finanz­vorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsge­setzes erwachsenden Belastungen und Bericht zum österreichischen Joint-Imple­mentation- und Clean-Development-Programm; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-62: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2007; BM f. Wissen­schaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehrwertsteuerrückvergü­tung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisa­tionen (226/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Errichtung eines Segel­flugplatzes für die HTBLA für Flugtechnik in Eisenstadt (227/A)(E)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (228/A)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Entwicklungshel­fergesetzes (229/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freien Eintritt in die Bundesmuseen zumindest 12-mal pro Jahr (230/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bibliotheksgesetz in Österreich (231/A)(E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Rege­lungen betreffend „Persönliche Assistenz“ (232/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 13

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechterspezifische Statistiken und Schulungen im Justizbereich (233/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend menschen- und umwelt­orientierte Änderung des Schifffahrtsrechts – Stichwort Waterbikes/Jetboote (234/A)(E)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für Hunde- und Katzenfelle (235/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeich­nungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermit­teln ernährt wurden (236/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbindliche ökologische Standards bei der Pflanzentreibstofferzeugung (237/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Absicht von Tsche­chien und Polen, auf bilateraler Ebene ein US-Raketenschild auf dem Boden der EU stationieren zu lassen (238/A)(E)

Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Vorlage einer Rege­lung betreffend zweisprachige topographische Aufschriften in Kärnten (239/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend offensichtliche „Ausdünnung“ der Spezialeinsatzkräfte (810/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unfähigkeit der ÖBB, den Holztransport aus dem Almtal auf die Schiene zu organisieren (811/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fami­lie und Jugend betreffend Außenstände ausländischer Versicherungsträger bei öster­reichischen Krankenanstalten (812/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Vorerhebungen gegen einen Mitarbeiter des BMLV wegen § 207a StGB (813/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 14

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale Preisabspra­chen/Schadenersatz?“ (814/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend verbotenes Glücksspiel in Niederösterreich (815/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 15

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der am 22.9.2005 einstimmig be­schlossenen Ausschussfeststellung zu „Licht am Tag“ (816/J)

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verschwinden von Firmenbuchakten beim Handelsgericht Wien (817/J)

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren wegen Verletzung abgabenrechtlicher Geheimhal­tungspflichten im Umfeld des Eurofighter-Untersuchungsausschusses (818/J)

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend das Büro für interne Angelegenheiten (819/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend „Aufzugskartell in Europa/Ös­terreich/Illegale Preisabsprachen/Schadenersatz?“ (820/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale Preisabspra­chen/Schadenersatz?“ (821/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale Preisabsprachen/Schadenersatz?“ (822/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Umsetzung UNO-Resolu­tion 1325 – Förderung von Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbegleitung (823/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Umsetzung UNO-Resolution 1325 – Förderung von Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbegleitung (824/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB Immobilien, Teil 4 Elisabethstraße 20 (825/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (826/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Investitionen in die Räumlich­keiten der Regierungsmitglieder (827/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (828/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regie­rungsmitglieder (829/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (830/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (831/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (832/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Investitionen in die Räumlich­keiten der Regierungsmitglieder (833/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regie­rungsmitglieder (834/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglie­der (835/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regie­rungsmitglieder (836/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (837/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungs­mitglieder (838/J)

Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend finanziellen Schaden für die Republik Österreich durch das Verhalten des Bundesministers für Landesverteidigung in der Frage der Anschaffung von Luft­raumüberwachungsflugzeugen (839/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend die Doppelfunktion von Ministerialrat Eugen Jesser (840/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung (841/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Einführung einer Trimesterregelung an österreichischen Hochschulen (842/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Eier-Betrug: Millionen Holländische Eier importiert und im Burgenland illegal gestempelt“ (843/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Eier-Betrug: Millionen Hollän­dische Eier importiert und im Burgenland illegal gestempelt“ (844/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Futtermittel­gesetzes im Jahr 2006“ (845/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft – Entziehung der Gewerbeberechtigung“ (846/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Juristischer Dilettantismus im BMWA – Rückzahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung“ (847/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend „Aktuelles Zahlenmaterial über die Übertrittsraten an den entscheidenden Schnittstellen des Bildungssystems“ (848/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 16

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerfreibeträge für behinderte Menschen (849/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend erhöhte Familienbeihilfe (850/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studienbeiträge von Studierenden mit Behinderungen (851/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Klimasünder Fahrzeug-Klimaanla­gen? (852/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Meeresfrüchte – Zollkontrollen 2006“ (853/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Säuglingsnahrung – Rückstände – Kontrollen – Risikobewertung in Österreich im Jahr 2006“ (854/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Meeresfische: Rückstände – Kontrollen – Risiko­bewertung in Österreich im Jahr 2006“ (855/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Lärmbelastungen von Jugendlichen (856/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Tierschutzunterricht an Österreichs Schulen?“ (857/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 17

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend falsche Auskunft Staatssekretärin Marek betreffend Zahl Langzeit­beschäftigungsloser (858/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Pensionssicherungsbeitrag (859/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend „Aktion Weihnachtsengerl“ (860/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Selbstbedienungsladen für Burschenschafter (861/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Förderung von Jugendorganisationen mit rechtsextremen Kontakten (862/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Ausbau der Bahnhöfe Peggau und Frohnleiten (863/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Wiens Polizei rüstet endlich auf“ (864/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Islam (865/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Regierungs­beauftragte (866/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schwer­arbeiterInnenpension (867/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wiener Zei­tung – Wiener Journal (868/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausbau des öffentlichen Verkehrs (869/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Staatsbürgerschaft (870/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz betreffend SchwerarbeiterInnenpension (871/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zurücknahme des Lehrbehelfes „Biomedizin: Die Genetik des Menschen“ (872/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Unklarheiten bei der Interpretation des Anerkennungsgesetzes 2005, insbe­sondere im Hinblick auf österreichische Deserteure aus der Wehrmacht (873/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen – GoGo-Dancing – Menschen- und Frauenhandel“ (874/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Punzierungsgesetz 2000 – Daten und Erfahrungen im Jahr 2005 und 2006“ (875/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Aufwertung der Montecuccoli-Kaserne in Güssing (876/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beziehungsgeflecht zwischen BMLV und so genannten Lobbyisten (877/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Persönliche Assistenz (878/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Persönliche Assistenz (879/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsausbau und mittelfristige Verkehrsplanung im Großraum der Stadt Steyr in Oberösterreich (880/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zugverbindungen zwischen Wien und Brüssel (881/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend Wettbewerb „Taten statt Worte“ (882/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Wettbewerb „Taten statt Worte“ (883/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 18

Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Trümmerfrauenregelung“ und Kriegs­gefangenenentschädigung (884/J)

Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Anwendung und Umsetzung des AEG 2005 hinsichtlich des versorgungsrechtlichen Status der Opfer des NS-Regimes (885/J)

Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend strafrechtliche Aspekte des Versickerns von Fördergeldern in burgenländi­schen Firmenkomplexen (886/J)

Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (887/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Halloween 2005 und 2006“ (888/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Geheime Online-Durchsuchungen von PC’s und Speicherplattformen auch in Österreich?“ (889/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend die Personalsituation in der Justizanstalt Innsbruck (890/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reform des Bundessozialamtes (891/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtum­setzung des Spruches des UNO-Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Paul Perterer sowie die damit zusammenhängende nicht geleistete Entschädigung (892/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Analphabetismus in Österreich (893/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Umsetzung des Standard Cost Models und damit Umsetzung der In­teressen der Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer durch die rot-schwarze Regierung (894/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Finanzielle Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen auf die Kosten von Unternehmen aufgrund von Informationsverpflichtungen“ (895/J)

Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Rettung der Mariazellerbahn (896/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend finanzielle Unterstützung von Schulskikursen (897/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafanzeige gegen öffentliche Verhetzung und Todesdrohungen im Zuge einer Demonstration in Innsbruck (898/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme am „Bilderberg-Treffen“ in Istanbul (899/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 19

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerleistung und Finanzierung der Sportförderung (900/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Steuerleistung und Finanzierung der Sportförderung (901/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Seniorenfreifahrten (902/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend eine Falschauskunft aus dem Finanzstrafregister (903/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtumsetzung des „Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Min­derheiten“ in innerstaatliches Recht (904/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Nachfolge von Brigadier Josef Bernecker (905/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Rolle von Gen.Mjr Erich Wolf während der Vertrags­verhandlungen mit der Eurofighter GmbH (906/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Imam Adnan Ibrahim (907/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 20

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzüberwachung trotz Schengenerweiterung (908/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Importe gefährlicher Abfälle nach Österreich (909/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Vergabe von Auszeich­nungen im Rahmen des Projekts „klima:aktiv“ (910/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die letzte Tiefenprüfung durch die IEA (911/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Rohrbombensprengversuche (912/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend öffentliche Hasstiraden, Todesdrohungen und Rohrbomben gegen die FPÖ und diverse Vorfeldvereinigungen bzw. befreundete Vereine (913/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Rohrbombenfund in Wels (914/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend wahabitische Umtriebe in Österreich (915/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Islam in Österreich (916/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend islamischen Religionsunterricht (917/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (918/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Grenzüberwachung trotz Schengenerweiterung (919/J)

*****

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Verweigerung der Beantwortung der Anfrage 7/JPR durch den Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses (8/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (445/AB zu 434/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (446/AB zu 443/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (447/AB zu 449/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (448/AB zu 456/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (449/AB zu 476/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (450/AB zu 498/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (451/AB zu 513/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen (452/AB zu 583/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (453/AB zu 438/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (454/AB zu 482/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (455/AB zu 442/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (456/AB zu 479/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (457/AB zu 501/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (458/AB zu 452/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (459/AB zu 491/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (460/AB zu 439/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (461/AB zu 447/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (462/AB zu 457/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (463/AB zu 448/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (464/AB zu 487/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (465/AB zu 469/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (466/AB zu 519/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (467/AB zu 451/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Bar­bara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (468/AB zu 497/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (469/AB zu 474/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen (470/AB zu 440/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Pe­ter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (471/AB zu 455/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (472/AB zu 495/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (473/AB zu 507/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Adol­fine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (474/AB zu 570/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (475/AB zu 450/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (476/AB zu 465/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (477/AB zu 483/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching, Kollegin­nen und Kollegen (478/AB zu 460/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen (479/AB zu 478/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (480/AB zu 458/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (481/AB zu 464/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (482/AB zu 468/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (483/AB zu 470/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (484/AB zu 486/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (485/AB zu 499/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (486/AB zu 508/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (487/AB zu 475/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (488/AB zu 481/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (489/AB zu 490/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Adol­fine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (490/AB zu 575/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Hörl, Kolle­ginnen und Kollegen (491/AB zu 461/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (492/AB zu 467/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westen­thaler, Kolleginnen und Kollegen (493/AB zu 484/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 23

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen (494/AB zu 506/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (495/AB zu 517/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (496/AB zu 485/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (497/AB zu 459/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (498/AB zu 466/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (499/AB zu 472/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (500/AB zu 473/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (501/AB zu 477/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (502/AB zu 489/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (503/AB zu 511/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (504/AB zu 537/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (505/AB zu 488/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (506/AB zu 509/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (507/AB zu 503/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (508/AB zu 514/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (509/AB zu 500/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (510/AB zu 521/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kollegin­nen und Kollegen (511/AB zu 531/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (512/AB zu 512/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (513/AB zu 573/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria The­resia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (514/AB zu 518/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (515/AB zu 561/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (516/AB zu 560/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (517/AB zu 540/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (518/AB zu 577/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (519/AB zu 620/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (520/AB zu 524/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (521/AB zu 515/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (522/AB zu 516/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (523/AB zu 526/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (524/AB zu 590/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (525/AB zu 522/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (526/AB zu 544/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (527/AB zu 629/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (528/AB zu 636/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen (529/AB zu 523/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (530/AB zu 528/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (531/AB zu 534/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen (532/AB zu 633/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen (533/AB zu 634/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (534/AB zu 567/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (535/AB zu 527/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (536/AB zu 538/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (537/AB zu 535/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (538/AB zu 541/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (539/AB zu 556/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (540/AB zu 529/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (541/AB zu 533/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (542/AB zu 536/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (543/AB zu 615/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (544/AB zu 532/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (545/AB zu 530/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (546/AB zu 543/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (547/AB zu 553/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (548/AB zu 612/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (549/AB zu 628/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mi­chael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (550/AB zu 660/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (551/AB zu 542/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 26

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kol­leginnen und Kollegen (552/AB zu 563/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (553/AB zu 539/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (554/AB zu 555/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (555/AB zu 550/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (556/AB zu 554/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (557/AB zu 549/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (558/AB zu 552/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (559/AB zu 562/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (560/AB zu 551/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (561/AB zu 545/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (562/AB zu 546/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (563/AB zu 547/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (564/AB zu 548/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (565/AB zu 557/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (566/AB zu 559/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (567/AB zu 558/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (568/AB zu 568/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (569/AB zu 579/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (570/AB zu 588/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (571/AB zu 595/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (572/AB zu 569/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (573/AB zu 572/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (574/AB zu 661/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (575/AB zu 564/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin­nen und Kollegen (576/AB zu 602/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (577/AB zu 627/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (578/AB zu 655/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (579/AB zu 565/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (580/AB zu 576/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (581/AB zu 584/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (582/AB zu 585/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (583/AB zu 566/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert As­pöck, Kolleginnen und Kollegen (584/AB zu 582/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (585/AB zu 587/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 28

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (586/AB zu 592/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (587/AB zu 594/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (588/AB zu 598/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen (589/AB zu 607/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolle­ginnen und Kollegen (590/AB zu 619/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (591/AB zu 631/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (592/AB zu 618/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Kirch­gatterer, Kolleginnen und Kollegen (593/AB zu 580/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (594/AB zu 574/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (595/AB zu 578/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (596/AB zu 589/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (597/AB zu 599/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen (598/AB zu 600/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (599/AB zu 608/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (600/AB zu 630/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (601/AB zu 593/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (602/AB zu 596/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (603/AB zu 597/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sigis­bert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (604/AB zu 601/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Her­bert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (605/AB zu 609/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (606/AB zu 624/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (607/AB zu 581/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (608/AB zu 586/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (609/AB zu 610/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (610/AB zu 611/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (611/AB zu 622/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (612/AB zu 623/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (613/AB zu 625/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (614/AB zu 606/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (615/AB zu 617/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (616/AB zu 833/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Her­bert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (617/AB zu 614/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen (618/AB zu 649/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen (619/AB zu 605/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (620/AB zu 603/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen (621/AB zu 652/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kollegin­nen und Kollegen (622/AB zu 672/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (623/AB zu 604/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (624/AB zu 616/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 30

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (625/AB zu 621/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (626/AB zu 591/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (627/AB zu 613/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (628/AB zu 635/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (629/AB zu 674/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (630/AB zu 688/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (631/AB zu 626/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (632/AB zu 632/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (633/AB zu 681/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (634/AB zu 754/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5/ABPR zu 4/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kal­lat, Kolleginnen und Kollegen (6/ABPR zu 6/JPR)

 


09.04.00


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 31

Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 21. Sitzung vom 25., 26., 27. April und 3. Mai 2007 sowie der 22. und 23. Sitzung vom 3. Mai 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Hei­nisch-Hosek, Mikesch, Dr. Rasinger, Dr. Fichtenbauer und Prähauser.

*****

Herr Abgeordneter Klubobmann Strache hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben.

Die Einwendungen betreffen die Absetzung des ersten Tagesordnungspunktes betref­fend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwalt­schaft (102 der Beilagen).

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Die Debatte über die Einwendungen wird nach Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.

09.06.05Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherung des Sozialstaates für Österreicher statt Zuwanderung“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Strache. Rede­zeit: 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


9.06.22

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die beiden Begriffe „Sozialstaat“ und „Zuwan­derung“ miteinander verbindet, dann kann man das nur mit „statt“ tun: Sozialstaat statt Zuwanderung.

Warum? – Wir haben in den letzten Jahrzehnten unseren Sozialstaat aufgebaut, aber wir erleben heute, dass dieser Sozialstaat ernsthaft gefährdet ist. Wir erleben eine der linken Lebenslügen in unserer Republik. Es wird seit Jahrzehnten immer wieder behauptet: Es braucht weitere Zuwanderung, damit der Sozialstaat aufrechterhalten werden kann, damit Pensionen gesichert werden können. (Abg. Öllinger: Wer sagt das?) – Das sagen Sie seit Jahren!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 32

Seit Jahren behaupten gerade Sie, dass durch mehr Zuwanderung all das zu sichern sein wird – und wir erleben heute das Gegenteil. Deshalb muss man mit diesen linken Lebenslügen auch aufräumen und muss diese linken Lebenslügen auch ansprechen.

Der Sozialstaat wird nicht durch Zuwanderung gesichert. Wenn dem so wäre, müssten heute unsere Sozialtöpfe voll sein, zum Bersten gefüllt sein auf Grund der Massen­zuwanderung, die wir in den letzten 20 Jahren erleben mussten. Aber das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich die Fakten ansieht, zeigt sich eben das Bild, dass durch die bisherige Massenzuwanderung, wie sie von der jeweils verantwortlichen Regierung gelebt wur­de, durch die Zuwanderer mehr aus den Sozialtöpfen herausgenommen als einbezahlt wird.

Im Jahresdurchschnitt 2006 betrug der Anteil der ausländischen Notstandshilfebezie­her in Österreich 14,1 Prozent. 2006 wurden für diese Notstandshilfebezieher ohne Staatsbürgerschaft 127,2 Millionen € an Sozialversicherungsbeiträgen ausgegeben. Im Jahre 2006 betrug der Anteil der ausländischen Personen mit maximal Pflichtschul­abschluss an allen Arbeitsuchenden im Durchschnitt 29,2 Prozent. Für Arbeitsuchende ohne Staatsbürgerschaft mit maximal Pflichtschulabschluss wurden 2006 für Arbeitslo­sengeld und Notstandshilfe inklusive Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 194,5 Mil­lionen € ausgegeben.

Der Anteil der registrierten Arbeitslosen ohne Staatsbürgerschaft an den gesamten registrierten Arbeitslosen lag im Jahr 2006 bei durchschnittlich 17,6 Prozent, das heißt deutlich über dem Ausländeranteil, der heute in Österreich vorhanden ist. (Abg. Groß­ruck: Um was geht es?)

Das AMS hat natürlich da auch interessante Unterstützungsprogramme vorgesehen. Es gibt allein 47 000 Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die einer AMS-Förderung zugeführt wurden – eine Steigerung von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wir sagen immer, dass wir endlich Kostenwahrheit haben wollen; Kostenwahrheit wird ja auch hier im Hohen Haus eingefordert. Wir wollten wissen – dieser Antrag, den wir gestellt haben, wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt; leider Gottes – und haben darauf gedrängt, endlich sicherzustellen, dass wir wissen, was Zuwanderer in unsere Sozialtöpfe einzahlen und was sie herausnehmen, aber da verweigern Sie sich! Da wird ganz bewusst Verweigerung betrieben, weil man kein Interesse an dieser Kostenwahrheit hat, weil man offenbar den österreichischen Bürgern gegenüber wei­terhin verschleiern möchte, wie die Realität aussieht.

Genau das ist der Punkt: Wir sagen, wir wollen den Sozialstaat für Österreich sichern. Und das geht eben nur, wenn wir hier auch Veränderungen vornehmen, wenn wir auf der einen Seite die Zuwanderung stoppen und auf der anderen Seite in Österreich end­lich eine Gastarbeiter-Sozialversicherung festmachen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir danach trachten und dafür Sorge tragen, dass es eine grundsätzliche Ände­rung unseres Sozialsystems gibt, sodass unser Sozialsystem eben in erster Linie so ausgerichtet wird, dass es österreichischen Staatsbürgern zugute kommt und nicht je­dem Zuwanderer quasi ab dem ersten Tag. Das ist eine notwendige Änderung, die wir Freiheitlichen einfordern. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ich weiß schon, Herr Öllinger, da schreien Sie und regen Sie sich auf, weil das na­türlich gar nicht Ihren Intentionen entspricht. Aber wir sehen diese Notwendigkeit für Österreich, um den Sozialstaat auf Dauer aufrechtzuerhalten und für Österreicher sicherzustellen. Wir wollen nicht haben, dass Familienbeihilfe, Kindergeld und soziale Wohnungen quasi jeder Zuwanderer ab dem ersten Tag beanspruchen kann. Das wol-


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len wir nicht haben! (Abg. Öllinger: Kriegt er eh nicht! Gibt es ja nicht!) Aber die Euro­päische Union geht ja mit ihren Vorgaben in genau diese Richtung, und diesen wird von Rot und Schwarz mit vorauseilendem Gehorsam sofort nachgekommen, wie wir das in Österreich und vor allem in Wien gesehen haben. (Zwischenruf des Abg. Groß­ruck.)

Da wird von Seiten der SPÖ und der ÖVP ganz nach dem Motto agiert: Willst du eine Wohnung haben, musst du nur ein Kopftuch tragen! (Abg. Öllinger: Na bitte! – Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Das ist genau die Methode, die im Sozialstaat Österreich heute gelebt wird!

Reden Sie einmal mit den Gemeindebaubewohnern, schauen Sie einmal in den Be­reich des sozialen Wohnbaus, schauen Sie sich an, wie da auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz bewusst Wohnungen vergeben wurden!

Es gibt heute allein in Wien über 12 000 österreichische Staatsbürger, die vor Jahren angesucht haben und verzweifelt versuchen, eine Sozialwohnung zu erhalten. Schau­en Sie in die Gemeindebauten – und Sie werden es nachvollziehen können!

Wir wollen hier eine Veränderung – und wir haben diesbezüglich Mut. Natürlich ecken wir hier in diesem Hohen Haus bei allen Fraktionen an, weil Sie offenbar nicht einse­hen wollen, dass es da eine Änderung braucht. Wir Freiheitlichen haben erkannt, dass eine Änderung notwendig ist, und wollen dafür Sorge tragen, dass im Sozialbereich endlich die Staatsbürgerschaft in den Vordergrund gerückt wird, was sich auch die Ös­terreicher wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb ist auch die Aussage richtig: Sozialstaat statt Zuwanderung!

Wir haben Herrn Bartenstein auf Grund unserer Hartnäckigkeit doch einige Zahlen und Daten herauslocken, ja „herauszuzeln“ können, aber SPÖ-Minister Buchinger wehrt sich ja bis heute hartnäckig, der FPÖ-Forderung nach einer eigenen Studie betreffend Kostenwahrheit endlich nachzukommen. Bis heute weigert man sich, weil man offenbar nicht bereit ist, bei diesen wesentlichen Zukunftsfragen die Grundlagen endlich sicher­zustellen.

Im Zusammenhang mit der gesamten demographischen Entwicklung müssen wir durchaus besorgt sein. (Abg. Öllinger: Na bitte!) – Da sagen Sie: Na bitte! Aber seit 20 Jahren – das muss man immer wieder betonen und festhalten –, seit 20 Jahren wis­sen die verantwortlichen Politiker von Rot und Schwarz, dass wir in Österreich niedrige Geburtenraten haben. Seit 20 Jahren weiß man, dass österreichische Familien immer weniger Kinder bekommen, aber man fragt nicht nach dem Grund. (Abg. Mag. Wurm: Kinderbetreuungseinrichtungen, ...!) – Weil man sich von Seiten der österreichischen Familien halt immer weniger Kinder leisten kann.

Wenn man heute zwei Kinder hat, dann fällt man in Österreich schon leicht unter die Armutsgrenze; und das ist der Punkt. Von einem dritten und vierten Kind gar nicht zu reden, denn dann ist man sicher unter der Armutsgrenze. Genau da hätte man vor 20 Jahren ansetzen müssen. Man hätte vor 20 Jahren unsere österreichischen Steuer­gelder dafür einsetzen müssen, dass österreichische Familien endlich gestärkt und un­terstützt werden, damit sie sich wieder ein drittes und viertes Kind leisten können. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Aber jene, die immer multikulti in den Vordergrund gestellt haben, wollten vor 20 Jah­ren und wollen seit 20 Jahren nichts von einer Stärkung der eigenen österreichischen Familien wissen, sondern verwenden unser österreichisches Steuergeld gezielt für den Bereich von weiterer Zuwanderung – statt dafür Sorge zu tragen, dass unsere Familien wieder gestärkt werden und eben ein drittes und viertes Kind wieder möglich werden,


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ohne unter die Armutsgrenze zu fallen, wodurch unserer Gesellschaft insgesamt auch wieder eine Zukunft ermöglicht wird.

Das ist genau der Kritikpunkt, an dem wir ansetzen. Aber alle anderen Fraktionen hier im Hohen Hause sind sich einig, von ÖVP über SPÖ bis Grün: Es braucht weitere Zu­wanderung! – Das ist ja auch im Regierungsprogramm verankert, auch wenn ÖVP-Generalsekretär Missethon immer versucht, da „Nebelgranaten“ zu werfen, aber das ist im Regierungsprogramm verankert. Und die „Industrieschiene“ der ÖVP ist ja auch flei­ßig dahinter, für mindestens 30 000, wenn nicht gar 50 000, wie das in den letzten Jah­ren von Seiten der ÖVP der Fall war, weitere Zuwanderer nach Österreich zu holen.

Ja klar: Sie haben die Sorgen und Nöte der Österreicher wirklich nicht erkannt. Ihnen geht es wirklich ausschließlich darum, im Interesse der Industrie und der Wirtschaft bil­lige osteuropäische Arbeiter nach Österreich zu holen. Das ist genau der Vorwurf, den wir Ihnen machen müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner.)

Wir haben da eine andere soziale Verantwortung (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – das ist mein Schlusssatz –, wir wollen unsere österreichischen In­teressen vertreten (Abg. Öllinger: Was haben Sie eigentlich gesagt?), österreichische Arbeitnehmerinteressen, österreichische Familieninteressen, das stellen wir in den Vor­dergrund, und darum geht es uns. Deshalb werden wir diesen Themenbereich betref­fend sehr hartnäckig und beharrlich dahinter bleiben, dass es hier in Österreich zu einer Änderung in der politischen Landschaft kommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

9.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


9.17.03

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Sorge um den Sozialstaat, um eine gute Absicherung der Menschen in unserem Lande, die im Falle von existentiellen Sorgen und von Problemen – sei es Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf oder Erwerbslosigkeit im Alter – solidarische Unterstützung der Gesellschaft brauchen, hat die Bürger und Bür­gerinnen in Österreich in den letzten Jahren stark bewegt. Es ist auch auf europäischer Ebene eines der wichtigsten Themen, Interessen der Bürger und Bürgerinnen aufzu­greifen und wahrzunehmen.

Sie, meine geschätzten Damen und Herren, haben heute und morgen hier im Hohen Haus Gelegenheit, als ein Aufgreifen dieser Sorgen der Menschen um die Zukunfts­fähigkeit des Sozialstaates eine Reihe von bedeutenden sozialpolitischen Verbesse­rungen, etwa Milderungen der Härten der letzten Pensionsgesetze, aber auch Verbes­serungen für pflegende Angehörige (Abg. Strache: Keine Indexanpassung!), Hausbe­treuungsgesetz, Bundespflegegesetz zu beschließen, um die große Bedeutung der Sozialpolitik für diese neue österreichische Bundesregierung (Abg. Scheibner: Sind Sie sich da einig? Kommt das überhaupt?) auch hier im Hohen Haus durch entspre­chende Änderungen zu dokumentieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Fehlerhaft und einseitig wäre es (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie den Herrn Bar­tenstein gefragt, ob Sie das machen dürfen? Dürfen Sie das überhaupt? Das dürfen Sie überhaupt nicht!), Fragen der Sozialpolitik so einseitig mit Ausländerbeschäftigung und Integration in Zusammenhang zu bringen, wie das jetzt hier von Herrn Klubob­mann Strache gemacht wurde. Das ist inhaltlich nicht richtig, das ist auch durch ent­sprechende Studien, die es in Österreich ja bereits gibt (Abg. Strache: Die Studie, die


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in der Tageszeitung „Presse“ veröffentlicht worden ist, zum Beispiel!), die man sich nur anschauen und die man auch aufnehmen muss, belegt; man muss nur versuchen, die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Ich darf den Damen und Herren von der FPÖ etwa die Studie „Befunde zur Integration von AusländerInnen in Österreich“ nahebringen, von Felderer, Hofer, Schuh und Stroh­ner, aus dem Oktober 2004, und darf daraus zitieren:

„Dies bedeutet“ – so schlussfolgern die Autoren –, „dass Immigration aufgrund der vor­teilhafteren Altersstruktur der ImmigrantInnen einen Nettobeitrag zum Sozialsystem leistet. Dies wird als der direkte Beitrag der Immigration bezeichnet.“

In einer ähnlichen Studie aus dem Jahre 2004, von Frau Professor Dr. Gudrun Biffl vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, heißt es – ich zitiere –:

„Das war der Hintergrund für die Untersuchung des Effekts der Migrationen auf das ös­terreichische Wohlfahrtssystem in den 1990er Jahren ... Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass sich die Einzahlungen der MigrantInnen in das Sozialversicherungs­system und die Auszahlungen an sie in Summe in den 1990er Jahren mehr oder weni­ger die Waage hielten.“ (Abg. Strache: Die Tageszeitung „Presse“ hat eine völlig ande­re Studie veröffentlicht!)

Weiters heißt es dann als Begründung dafür – im Gegensatz dazu, was Sie, geschätz­ter Herr Klubvorsitzender Strache, ja auch über die unterschiedliche Arbeitslosigkeits­belastung formuliert haben –, dass die durchschnittliche Dauer einer Arbeitslosigkeits­periode unter den AusländerInnen geringer ist – Herr Klubobmann Strache, das ist vielleicht interessant für Sie – als unter Einheimischen, da nur Personen mit einem Be­freiungsschein oder einem Niederlassungsnachweis den InländerInnen gleichgestellt sind. Dieses Faktum erklärt, warum die Auszahlungen im Bereich der Arbeitslosenun­terstützung zwischen Aus- und InländerInnen pro Kopf im Schnitt nur geringfügig aus­einanderliegen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Weiters ist dann hier auch die Schlussfolgerung, dass weitere Untersuchungen – die Sie auch fordern – immer einen besonderen Zusammenhang berücksichtigen müssen, denn – ich zitiere –:

„Eine Antwort auf die Frage der Größenordnung des Netto-Effekts der Zuwanderung auf Sozialbudgets, die zu jeder Zeit und in jeder Konstellation Gültigkeit hat, kann nur unter ganz bestimmten Annahmen gegeben werden. Das ist damit zu erklären, dass der Effekt von der Struktur der Zuwanderung (Alter, Geschlecht, Qualifikation, migrati­onspolitischer Status) zum Zeitpunkt der Zuwanderung ebenso abhängt wie von der Entwicklung des Einkommens und der Familiensituation während des Aufenthalts so­wie von der Lebenserwartung.“

Die Wirklichkeit ist halt oftmals ein bisschen schattierter, ein bisschen vielfältiger, als man das mit einer zu eindimensionalen Vorstellungsweise nachvollziehen kann. (Abg. Dr. Graf: Haben Sie auch eine eigene Meinung?)

Die Schlussfolgerung, die Professor Biffl hier zieht, ist – und damit beende ich die Zita­te –:

„Wenn wir uns die Struktur der Zuwanderung nach Österreich vor Augen führen, zah­len MigrantInnen derzeit im Schnitt etwa gleich viel in die Sozialbudgets ein, als sie herausnehmen. Das sollte angesichts der vergleichsweise geringen Umverteilungswir­kung des österreichischen Sozialversicherungssystems  nicht sonderlich überra­schen.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht sollte der Professor Sozialminister wer­den! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)


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Also: Die Frage der Zukunftssicherung des Sozialstaates in Österreich ist eine wesent­liche Frage, ist eine Frage, die die beiden großen Parteien in dieser neuen österreichi­schen Bundesregierung auch sehr, sehr ernst nehmen, die im Regierungsübereinkom­men zu einer Reihe von sozialpolitischen Vorhaben geführt hat (Abg. Ing. Westentha­ler: Irgendwie sind Sie nicht dabei!), die Sie heute und morgen auch hier im Hohen Haus diskutieren.

Das Wichtigste davon ist eine engagierte Vollbeschäftigungspolitik. Dazu gehört auch, dass für mehr Beschäftigungsverhältnisse auch die Einkommenssicherung und die Höhe der Einkommen – etwa auch über Mindestlohn – eine größere Bedeutung erfah­ren, als das bisher der Fall war – abgesichert durch eine bedarfsorientierte Mindest­sicherung, um auch Transferleistungen nach unten zu begrenzen. – Das ist unsere Antwort! Das ist eine moderne, fortschrittliche und humane Antwort auf die Ausbaunot­wendigkeit des Sozialstaates. Ihre Fragestellung leistet keinen Beitrag zu einer Antwort, sondern könnte nur dazu führen, dass Gruppen in Österreich untereinander ausgespielt werden, was gegen die Grundsätze eines Sozialstaates ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Die Schachtelsätze könnten vom Haupt sein! – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das war alles? – Wenn das alles ist, was einem Sozialminister dazu einfällt: jämmerlich, jämmerlich!)

9.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haberzettl; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.23.40

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die erste Hälfte dieses Tagesthemas ist vernünftig gewesen (Abg. Mag. Hauser: Ist notwendig!), näm­lich Sicherung des Sozialstaates; die zweite Hälfte dieses Titels halte ich eigentlich für unnötig. (Abg. Strache: Das ist genau der Grund, warum der Sozialstaat vor die Hunde geht! Das ist genau der Grund!) – Herr Klubobmann Strache, ich war eigentlich der Meinung, Sie hätten Ihren Parteitag erfolgreich hinter sich gebracht; Sie könnten eigentlich das gesellschaftspolitisch rechte Tableau etwas verlassen und wieder zur Vernunft zurückkehren. (Abg. Strache: Das sind die Probleme unserer Gesellschaft, die Sie negieren!)

Ich meine, der Titel der heutigen Aktuellen Stunde ist sehr emotionsgeladen, und ich glaube, Ihre Betrachtungsweise war nicht nur sehr emotionell, sondern sie war schlicht­weg unmenschlich und unsozial – gerade zu diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Strache: Sie war menschlich!) Ich glaube nämlich, dass das The­ma „Migration“ nicht nur wirtschaftlich zu begründen ist, sondern massiv auch eine menschliche Komponente hat – und die haben Sie in Ihrer Betrachtungsweise völlig außer Acht gelassen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf zur Studienanalyse des Herrn Bundesministers noch eine deutsche Studie zi­tieren, in der eindeutig festgestellt wird, dass Migration wohl vorübergehend kurzfristig einen erhöhten Lohndruck auf niedrig qualifizierte Arbeiternehmerinnen und Arbeitneh­mer erzeugt – insbesondere in der Industrie und im Baubereich –, aber langfristig ein­deutig Einkommenszuwächse sowohl bei In- als auch bei Ausländern – aber bevorzugt bei Inländern – die Folge sind. – Ich glaube, auch das sollten Sie bei diesem Thema berücksichtigen.


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Natürlich ist die Folge: Wenn jemand irgendwo neu hinkommt, Migrant ist, dann hat er natürlich auch – wenn er Transferzahlungen in Anspruch nimmt – einen quasi Netto-Erfolg, und natürlich sind diese Personen für das System in dieser Phase eher Nutz­nießer. Aber ich glaube, dass sich der Anteil – wie Sie es sagen – nicht wirklich so zitieren lässt, weil der Sozialbereich und der Transferbereich in Österreich ja sehr stark länderbezogen sind und da der Ermessensrahmen der Bundesländer sehr breit ge­streut ist. – Mich wundert eigentlich, wo Sie Ihre Ziffern in dieser Form herbekommen haben. (Abg. Strache: Minister Bartenstein hat sie uns in einer Anfragebeantwortung gegeben! Da wundern Sie sich!)

Herr Bundesminister Buchinger hat schon das Thema „Nettozahlung“ erwähnt. Ich darf Ihnen nur eine Summe nennen: In der Krankenversicherung waren die ausländischen Beschäftigten im Bereich der Gebietskrankenkassen mit 270 Millionen € im Plus. Alle anderen Bereiche, wie Sie ja wissen – oder wissen sollten –, sind negativ. (Abg. Dr. Graf: Vor allem bei den Eisenbahnern!)

Ich glaube aber, wenn man das Thema „Migration“ ernsthaft aufarbeiten möchte, ist es unbedingt notwendig, die Themen „Integration“ und vor allem „Bildung bei ausländi­schen Kolleginnen und Kollegen“ auch mitzudiskutieren (Abg. Strache: Mit Sicherheit nicht mit der Gesamtschule!), weil wir in vielen Bereichen ein Integrationsproblem haben, weil bestausgebildete Migranten einfach auf Grund des Nichtanerkennens ihrer Ausbildung in der Republik Österreich keine Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt ver­nünftig Fuß zu fassen, obwohl dort genau ihre fachliche Ausbildung gefragt und benö­tigt wäre. (Abg. Mag. Hauser: Schauen Sie sich doch die Qualifikation an!) Ich glaube, auch hier muss man sehr offen darüber reden, wie man dieses Problem lösen kann. – So weit zur ökonomischen Betrachtungsweise.

Ich denke, man sollte hier auch das Problem der sozialen, der familiären Thematik auf den Tisch legen. Viele Bereiche sind einfach von Menschlichkeit hinterlegt, und ich glaube sehr wohl, dass ein Staat wie die Republik Österreich die Aufgabe hat, menschlich zu handeln.

Noch einmal meine Aufforderung, Herr Klubobmann Strache: Sie können vom rechten Spektrum des gesellschaftlichen Tableaus wieder nach links wandern. Sie haben Ihren Parteitag gut hinter sich gebracht. Sie sollten wieder ein bisschen menschlich werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Also die Be­wohner im Gemeindebau sehen das anders!)

9.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.28.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist interes­sant, die Frage Sozialstaat, die Frage Zuwanderung, die Frage Migration und vor allem auch die Frage Integration zu diskutieren. (Abg. Öllinger: Ja, für Sie!) Ich bin sehr dafür, dass wir da nicht nur den Mantel der Menschlichkeit drüberlegen, sondern ich glaube, wir brauchen einen klaren Blick: Wo sind die Problemstellen? Wo funktionieren die Dinge gut? – Das muss man auch dazusagen.

Erster Punkt: Unser Credo war immer: Sozial ist, was Arbeit schafft. – Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Wir haben jetzt seit 15 Monaten eine rückläufige Arbeitslosig­keit. Der Kurs, den wir eingeschlagen haben, ist seit 15 Monaten erfolgreich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie bloß, das ist Ihr Verdienst! – Abg. Strache: Das ist der Sommerkurs!) Im Mai haben wir einen Rückgang von


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6,6 Prozent gehabt. Die Trendwende ... (Abg. Strache: Daran ist nicht der Sommer schuld?)  Herr Kollege Strache, wissen Sie, diese Regierung, die jetzt regiert, ist Ihre Lieblingsregierung. Sie haben gesagt, das ist die Regierung, die die Österreicherinnen und Österreicher wollen. Sie haben es vorgezogen, sich nicht am Regieren zu beteili­gen. (Abg. Strache: So habe ich das nicht gesagt! Ich gestalte mit in der Opposition!) Herr Kollege Strache, Sie sitzen auf der Zuseherbank, Sie sind nicht auf dem Spielfeld! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, heißt, wir sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gut unterwegs. Das muss man einmal festhalten. Wir haben mittlerweile in fünf Bun­desländern Vollbeschäftigung (Abg. Dr. Graf: Wissen Sie, warum?) – nichtsdestotrotz muss man auch einen klaren Blick darauf werfen, dass wir Probleme im Bereich der niedrig qualifizierten Zuwanderer haben. Das ist der einzige Bereich, der eine stei­gende Arbeitslosigkeit zu verzeichnen hat. Ich bitte aber sehr darum, dass wir da die Bereiche genau auseinanderhalten: den Asylbereich, den Bereich Zuwanderung und den Bereich Integration.

Ich denke, dass wir im Bereich Zuwanderung zunehmend in einen Paradigmenwechsel kommen und dass wir uns die Frage stellen müssen: Welche Leute mit welchen Quali­fikationen brauchen wir in Österreich?, und dass wir uns solche Leute, die wir brau­chen, dann auch holen müssen. Ich persönlich unterstütze sehr intensiv die Forderung und die Initiative von Vizekanzler Wilhelm Molterer, der die Idee einer „A-Card“ zur Dis­kussion gestellt hat. (Abg. Strache: Wer hat denn das vorgeschlagen? – Das war nicht die Idee der ÖVP!)

Die Frage: Wen brauchen wir?, ist auch australisches Modell. Klassische Zuwande­rungsländer machen das so, die sagen sehr genau: Wir brauchen Leute mit dieser und jener Qualifikation, wir brauchen Leute mit Sprachkompetenz, wir brauchen gesunde Leute, und wir brauchen Leute, die nicht vorbestraft sind oder kriminell waren! – Diese vier Punkte könnten eine gute Basis dafür sein, in den nächsten Monaten und Jahren eine neue Form, wie wir an dieses Thema herangehen, eine innovative Form in Form einer A-Card zu entwickeln, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Wissen Sie eh, dass das eine freiheitliche Idee war?)

Die Frage: Wen brauchen wir?, erfordert, glaube ich, ein neues österreichisches Selbstbewusstsein. (Abg. Strache: Und das vermisse ich bei Ihnen!) Ich habe manch­mal den Eindruck, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir die umfassende Frage der Migration noch immer aus unserer großen Geschichte als Flüchtlingsland heraus betrachten. – Die Dinge haben sich geändert: Asyl ist absolut selbstverständ­lich – jene Leute, die Asyl brauchen, sind gut aufgehoben in unserem Land –, aber die Zuwanderung ist neu zu konzipieren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.32.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Missethon, Ihre Vorstellung von einem Spielfeld, auf dem sich nur die Regierung befindet, hat meine Phantasie angeregt: Wo ist die Opposi­tion? – Offensichtlich außerhalb des Spielfeldes. Wer spielt? – Die Regierung gegen­einander. (Beifall bei den Grünen.) Das erleben wir eben in diesen Tagen. Der eine haut dem anderen das Hackl rein – egal, ob sie Kalina, Missethon, Buchinger oder Bar­tenstein heißen.


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Das ist nicht unsere Vorstellung von einem Spiel, vor allem wenn es darum geht – und das wäre eigentlich die Aufgabe dieser Bundesregierung –, im Bereich Pflege endlich ein Ergebnis zu produzieren. (Beifall bei den Grünen.) Zeigen Sie nicht auf Kollegen Buchinger, nehmen Sie sich selbst an der Nase! – Aber sei’s drum.

Wir Grünen – das sage ich voller Überzeugung – waren auch hier im Parlament immer für einen zukunftsfähigen Sozialstaat, und ich kann mich leider auch noch sehr gut an die Zeiten erinnern, als von Ihrer Fraktion, Herr Kollege Strache – nicht von Ihnen, ich weiß, Sie waren nicht dabei –, eine Hetze gegen österreichische BezieherInnen von Krankengeld betrieben wurde. (Abg. Strache: Deshalb sitzen die jetzt im BZÖ und nicht bei uns!) Ich weiß noch, was Kollege Haider damals gesagt hat, als er in unglaub­licher Art und Weise über die „Tachinierer im Sozialsystem“ hergezogen ist, und da hat er nicht die Ausländerinnen und Ausländer gemeint, sondern die Österreicherinnen und Österreicher. Kleinlaut hat er sich eine Woche später entschuldigen müssen, weil alle von ihm angeführten Daten und Zahlen falsch waren. – So schaut’s aus, Herr Kollege Strache! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Deshalb sitzen diese Herrschaften im BZÖ, das wissen Sie!)

Jetzt komme ich zu Ihren Zahlen, Herr Kollege Strache. In der Debatte, die Sie in den letzten Wochen im Sozialausschuss, in der Öffentlichkeit geführt haben, wurden auch von Ihnen Zahlen zitiert. Sie selbst haben gerade vorhin in einem Zwischenruf gemeint, die Studie in der „Presse“ sage etwas anderes. – Diese Studie in der „Presse“ habe ich mir angesehen. Wissen Sie, was das für eine Studie in der „Presse“ ist, über die Sie sagen, das sei eine jüngste Studie und laut dieser Studie würde das österreichische Sozialsystem frühestens nach 25 Jahren von Migranten profitieren? (Abg. Strache: So steht es in der „Presse“!) Nein, so steht es nicht in der „Presse“. Wissen Sie, woher diese Studie ist? – Aus der Bundesrepublik Deutschland! Das ist eine Studie über die Bundesrepublik, die im Jahre 2001 gemacht wurde und – ich habe sie durchgesehen – überhaupt nichts mit dem österreichischem Sozialsystem zu tun hat. (Abg. Strache: Ist nicht vergleichbar! Deutschland ist ja nicht vergleichbar mit uns!)

So schaut’s aus, Herr Kollege Strache, wenn Sie es mit der Wahrheit, mit richtigen Zahlen und Fakten halten sollen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Nicht vergleichbar!) Das, Herr Kollege Strache, ist in nichts zu unterscheiden von dem, was Herr Kollege Haider gemacht hat!

In dieser Studie aus der Bundesrepublik Deutschland – ich spreche jetzt von der Bun­desrepublik – wird festgestellt: Migration rechnet sich langfristig, aber nicht kurzfristig, und die Übergangsfristen, also die Arbeitsbeschränkungen für Personen aus den neu­en EU-Erweiterungsländern, sollen aufgehoben werden. – Hat es dazu etwa geheißen von den Freiheitlichen, vom BZÖ: Ja wenn diese Studie das sagt, die wir – wir von den Freiheitlichen, wir vom BZÖ und was weiß ich von welcher Parteispaltung auch immer aus diesem Lager (Abg. Strache: Trotz Spaltung wieder stärker als die Grünen, das schmerzt!) – ja so schätzen, dann sind wir selbstverständlich dafür!? – Nein, Sie zitieren irgendetwas, nur: Alles, was Sie zitieren, ist falsch, Herr Kollege Strache! Alles ist falsch. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Herr Kollege Kickl, es ist Ihre Aussendung, in der Sie sagen, diese Studie beziehe sich auf Österreich. Sie sollten ganz den Mund halten in dieser Frage (Abg. Ing. Westen­thaler: Na, na, na! Das geht ja wirklich nicht! Was ist das für ein Stil?), weil es wirklich vermessen ist zu sagen, eine Studie bestätigt das für Österreich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist letztklassig, was Sie da machen!)

Ich sage Ihnen: Man kann über Zuwanderung diskutieren und man soll über Zuwande­rung diskutieren, aber sicher nicht mit falschen Zahlen und Fakten, sicher nicht mit Ver­leumdungen! – Das ist falsch, das lehnen wir von den Grünen ab.


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Schauen Sie sich die Studie an, die der Herr Bundesminister zitiert hat! Es gibt ja auch österreichische Studien. Biffl und weitere machen Studien, versuchen Auswertungen, und all diese Studien kommen zu dem Ergebnis ... (Abg. Kickl: Ich verstehe nicht, war­um Sie dagegengestimmt haben, eine neue zu erstellen!) – Wir brauchen ja nicht jedes Jahr eine Studie. (Abg. Strache: Es gibt in Österreich keine seriösen Studien!) Machen Sie eine Studie, wenn Ihnen das Thema etwas wert ist, und verwenden Sie dafür am besten nicht Ihre Haus- und Hofschreiber, sondern machen Sie eine seriöse Studie! Aber dazu sind Sie nicht in der Lage. (Beifall bei den Grünen.) Sie sind ja nicht einmal in der Lage, ausreichend zu zitieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Was aber das Schlimmste ist, Herr Kollege Strache: Sie haben in diesem Zusammen­hang ein Bild von den Motten verwendet ...

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende, Sie müssen Schluss machen! (Abg. Öllinger: Einen Schlusssatz!) Das wäre aber schon der zweite Schlusssatz. (Abg. Ing. Westen­thaler: Abgang! Mund halten!)

(Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Öllinger.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


9.38.20

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger, wir werden uns von Ihnen den Mund nicht verbieten lassen! (Beifall bei der FPÖ.) Dass wir nicht auf Zustimmung Ihrer Fraktion stoßen, stört uns eigentlich nicht besonders, aber wir legen sehr wohl wert darauf, dass wir, wenn es um die Frage der Zuwanderung geht, auf Zustimmung stoßen bei jenen, die ihre Kinder nicht in Privatschulen geben können, bei jenen, die im Gemeindebau woh­nen müssen, bei jenen, die sich auf dem Arbeitsplatz konkurrenzieren. – Das ist die Zustimmung, auf die wir abzielen, und in diesem Sinne fühlen wir uns berufen, die Leute zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Apropos Studien: Selbstverständlich ist die Situation in der Bundesrepublik Deutsch­land mit der Situation in Österreich vergleichbar. (Abg. Öllinger: Nein!) Lesen Sie Birg, lesen Sie Sinn, jeder sagt dasselbe: Zuwanderung rechnet sich nicht, sondern belastet den Sozialstaat, statt ihn zu stützen!

Herr Minister Buchinger, nur eine simple Frage – weil auch Sie, mit Zitaten gut bewaff­net, versucht haben, sich der Frage so zu näheren, dass Sie sagen: Oh ja, Zuwande­rung brauchen wir! –: Wie ist das zu verstehen: Wir hatten in den letzten Jahrzehnten 1,3 Millionen Zuwanderer – warum bersten die Sozialkassen nicht? Warum sind sie nicht übervoll? Warum diskutieren wir überhaupt darüber, dass es ein Problem gibt? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Pflegegeld! Pensionen!)

Es ist vielleicht gut, die Dinge auch mit ein bisschen Hausverstand zu sehen, und da ist eines ganz klar: Den Zusammenhang, dass Sozialstaat durch Zuwanderung gestützt werden könnte, gibt es nicht. Den gäbe es vielleicht dann noch, Herr Generalsekretär Missethon, wenn man zu dem käme, was Sie vorschlagen, obwohl das absolut absurd und unrealisierbar ist, dass man nämlich genau jene in das Land holt, die man braucht, und die Kinder, die man nicht hat, ersetzt. Demographischer Kolonialismus sozusagen! Das heißt, wir lassen im Ausland zeugen und erziehen, und wenn dann die Menschen 18 Jahre alt und gut ausgebildet sind, dann holen wir sie uns. Das ist ja eine absolut


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absurde Vorstellung! Woher wollen Sie denn diese Menschen nehmen – abgesehen davon, dass die ja dann dort fehlen! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt dann solche Dinge wie den Umstand, dass zum Beispiel in London mehr Kran­kenschwestern aus Malawi arbeiten als in Malawi selbst. Das können wir auch nicht wollen! Aber das heißt, wir dürften niemanden nehmen, der älter als 18 Jahre ist, der nicht gut ausgebildet ist. Es kommen aber natürlich ganz andere Menschen zu uns, das wissen Sie auch, und das haben Sie jahrzehntelang zugelassen und nicht abge­stellt. Warum soll es denn jetzt auf einmal zu einer Änderung kommen können?

Nein, wir werden schon zu dem zurückkommen müssen, was an und für sich ganz klar ist: ohne Kinder kein sicheres Alter! Schauen Sie sich das an in der Geschichte: Es hat noch nie und es kann auch nie ein anderes Alterssicherungssystem geben! Das hat im Familienverband über Jahrtausende funktioniert, nämlich die Generationensolidarität, und ganz kurz funktioniert es jetzt sozusagen auf staatlicher Ebene, im Sozialstaat. Ganz klar! Ein Datum: 1889: Bismarck nimmt dieses Prinzip, die Drei-Generationen-Solidarität her, macht daraus das sogenannte Umlageverfahren und hebt es auf staat­liche Ebene. Es ist aber immer noch dasselbe Prinzip: Kinder und Alterssicherung haben einen logischen Zusammenhang, der nicht aufzulösen ist. Und genau das muss auch Grundlage jeder Politik sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Als der Sozialstaat vollendet war, dann in der Zweiten Republik, auch in der Bundes­republik Deutschland, wo er absolut parallel funktioniert, gab es die Anekdote, dass man Adenauer darauf hingewiesen hat: Wenn Sie eine allgemeine Altersversicherung einführen, dann müssten Sie auch so etwas wie eine „Kinderrente“ schaffen, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt! Adenauer soll damals gesagt haben: Kinder kriegen die Leute sowieso! – Das kann man Adenauer vorwerfen. Mehr noch kann man es seinen Nachfolgern, vor allem auch hier in Österreich vorwerfen, dass sie ungerührt so weitergemacht haben, wie sie es eben taten – und feststellen hätten müssen, dass der Geburtenmangel längst den Sozialstaat untergräbt. Um diesen Zusammenhang wie­derherzustellen, braucht es etwas Besseres als familienpolitische Debatten, die sich ausschließlich in Fragen wie Kinderkrippen erschöpfen.

Apropos: Sie wissen vielleicht auch, dass Schweden eine Kurskorrektur macht und ab 2008 Erziehungsgeld einführt. Ist Ihnen das schon bekannt? Lesen Sie es bitte einmal nach! (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine Familienpolitik, die erstens über das Steuerrecht Familien wirtschaftlich gerecht stellt, die zweitens die Erziehungsleistung, auch jene zu Hause, mit einem Erziehungsgeld abgilt – und die drittens eine Pension für Mütter oder Väter, also für jene, die diese Erziehungsleistung erbringen, vorsieht, nämlich eine Art „Müt­terpension“. (Beifall bei der FPÖ.)

Billiger wird es nicht gehen! So lange Sie die Leute zwingen, sich zwischen Kindern und Wohlstand zu entscheiden, wird die Situation nicht besser werden! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubob­mann Ing. Westenthaler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.43.43

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon eine seltsame Debatte, die immer sehr emotional geführt wird, wenn es um die Zuwanderung geht. Da kommt ein Gewerkschafter heraus, nämlich der Herr Haberzettl von der SPÖ, und verteidigt wort­reich die Zuwanderung. Das ist eigentlich unglaublich!


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Müssen Sie das auf Grund des Klubzwanges – wie Sie auch der Öffnung des Arbeits­marktes für Zuwanderer aus dem Osten zustimmen mussten? Es ist mir überhaupt kein Rätsel, warum der Gewerkschaftsbund in einer derartigen Krise steckt, wenn Sie solche Maßnahmen mittragen. (Beifall beim BZÖ.)

Weiters haben wir hier den Sozialminister Buchinger, der wortreich seine ganze Rede hindurch nichts als zitiert hat, die ganze Chance, die er hier hatte, vertan hat und statt dessen irgendeinen Herrn Professor zitiert hat, aber selbst keine eigenen Meinung zu haben scheint.

Herr Sozialminister Buchinger, ist das Ihr Dauerzustand, dass Sie meinungslos sind? Dürfen Sie überhaupt noch eine eigene Meinung haben? Wie spielt sich das bei Ihnen in der Früh ab: Haben Sie auf dem Badezimmerspiegel ein Bild vom Herrn Bartenstein kleben und müssen Sie ihn befragen, oder haben Sie einen morgendlichen Rapport, dass Sie hingehen, salutieren und sagen: Ja, Herr Minister Bartenstein, was alles darf ich heute eigentlich machen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn: Sie haben ja eigent­lich keine Kompetenzen.

Herr Sozialminister, was Sie heute hier zu einem der wesentlichsten gesellschaftspoliti­schen und sozialpolitischen Themen abgeliefert haben, das spottet jeder Beschreibung und ist peinlich und jämmerlich. Das sei Ihnen einmal gesagt, Herr Sozialminister! (Bei­fall beim BZÖ.)

Aber das ist eben so, wenn man sich nicht auskennt und wenn man keine Kompeten­zen hat. Schauen Sie doch einmal ins Ausland, wo bereits sehr wohl bei den Sozial­leistungen nach Staatsbürgerschaft getrennt wird! Nur bei uns wird es nicht gemacht. Entweder es wird gesagt: Das Verhältnis ist ohnehin ausgewogen!, oder es wird die Antwort gegeben: Wir trennen nicht! – Nur: Sie müssen sich endlich einmal für eine Antwort entscheiden!

Die Schweiz hat das jetzt gemacht. In der Schweiz ist man draufgekommen – und das war der große Schock und das große Aha-Erlebnis –, dass mittlerweile 80 Prozent aller steuerfinanzierten Sozialleistungen an Ausländer gehen. Ich möchte einmal diese Zahl in Bezug auf Österreich kennen, Herr Sozialminister. Sagen Sie uns diese einmal! Ma­chen Sie einen Offenbarungseid, wie viele Gesamtsozialleistungen, steuerfinanzierte Sozialleistungen an Ausländer in Österreich gehen! Dann wird es auch in Österreich ein böses Erwachen geben. Dann wird es auch bei uns Diskussionen darüber geben, warum diese Bundesregierung – und jetzt kommt die ÖVP mit ihrer Ministerin dran – den Familien das Kindergeld wieder wegnehmen will, das eigentlich schon ausbezahlt und ausgegeben worden ist, gleichzeitig aber hier in diesem Haus im Dezember ver­gangenen Jahres auch für Ausländer, auch für abgelehnte Asylwerber Sozialleistungen möglich gemacht hat – selbst dann, wenn sie kriminell geworden sind. (Abg. Öllinger: Für Kinder! Für Babys!)

Das ist doch keine gute Familienpolitik! Das verstehen die Familien nicht! Und daher werden uns wir vom BZÖ für die Familien einsetzen und werden jede einzelne Familie, der Sie, der die Frau Ministerin Kdolsky das Familiengeld wegnimmt, rechtlich vertre­ten, weil es auch rechtlich nicht begründbar ist, dass bereits ausbezahlte Gelder wieder zurückgefordert werden. Da werden wir der Anwalt der Familien in Österreich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

In Deutschland diskutiert man derzeit, dass Zahlungen von steuerfinanzierten Sozial­leistungen überhaupt erst nach zwei Jahren einem Zuwanderer gegönnt werden. (Abg. Öllinger: In Österreich nach fünf Jahren!) Und jetzt, Herr Öllinger, kommt der Höhe­punkt: Wissen Sie, wie es im liberalen Dänemark ist? – In Dänemark hat man bereits ein Gesetz beschlossen, wonach überhaupt erst nach sieben Jahren Aufenthalt die erste soziale Leistung steuerfinanziert ausbezahlt wird. Sieben Jahre lang bekommt


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dort kein einziger Zuwanderer soziale Leistungen. (Abg. Öllinger: Sie können reden, was Sie wollen, Sie haben keine Ahnung!)

Jetzt zu den Studien: Sie ziehen immer nur Deutschland als Beispiel heran. Nehmen Sie einmal eine österreichische Studie! Kennen Sie nicht die Studie vom Wifo aus dem Jahre 2004? Das Ergebnis dieser Studie lautet: Ausländische Arbeitskräfte zahlen weniger in das österreichische Sozialsystem ein, als sie daraus Leistungen erhalten. Und jetzt die Zahlen, damit Sie es auch wissen: Sie zahlen 1,76 Milliarden € aus Sozi­alversicherung, Lohnsteuer und Mehrwertsteuer ein, und sie bekommen 2,15 Milliar­den € heraus. (Abg. Öllinger: Und?!)

Das ist das Ungleichgewicht, das wir sehen! Österreichische Menschen, österreichi­sche Mitbürger, österreichische Arbeitnehmer, die ihr Leben lang in ein Sozialsystem einzahlen, haben auch zuerst das Recht, Sozialleistungen zu bekommen – und nicht die Zuwanderer, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher muss es auch zu einer Bedingung kommen, und diese lautet: Integrationsgrad. Wer sich nicht integrieren will, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Öster­reich haben. Wer kriminell wird, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Österreich haben. Wer das Asylrecht missbraucht, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Österreich haben. Und wer zu uns kommt und das Land letztlich nur ausnützen will, der hat kein Recht auf soziale Leistungen. Das ist unser Standpunkt vom Bündnis Zukunft Österreich! Dazu stehen wir auch, weil wir der Meinung sind, dass in erster Linie die Österreicherinnen und Österreicher das Recht haben, jene Leistungen zu erhalten, die sie jahrelang durch harte Arbeit, Kollege Gewerkschafter – durch harte Arbeit! – einzahlen!

Die Sozialleistungen sind von Österreicherinnen und Österreichern erarbeitet – und sie haben daher in erster Linie das Recht, diese auch zu bekommen. Daher muss es zu Einschränkungen von Sozialleistungen für Zuwanderer kommen! (Beifall beim BZÖ.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Kuntzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.48.50

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Westenthaler, die Familienministerin nimmt niemandem Kinder­geld weg. Die Familienministerin muss allerdings leider das Chaos reparieren, das Sie hinterlassen haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie ersetzen doch das BZÖ 1 : 1! Sie sind doch das neue BZÖ!)

Der Sozialminister hat den, denke ich, doch zumutbaren Versuch unternommen, auch mit Ihnen sachlich zu argumentieren. Wenn Sie finden, dass das nicht zumutbar ist, dann tut mir das leid für Sie, es waren jedenfalls wichtige Argumente, die er gebracht hat.

Was ich immer wieder in Debatten um Zuwanderung hier im Hohen Haus sehr, sehr interessant finde, ist die ganz, ganz, ganz scharfe Rhetorik, die Blau-Orange gegen Zu­wanderung haben. Und wenn man sich dann die Politik anschaut, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, so muss man sagen, dass es noch nie so viel Zuwanderung gegeben hat wie in den Jahren der blau-orange-schwarzen Bundesregierung (Abg. Ing. Westenthaler: Stimmt nicht! Falsch!), und zwar ungeregelten Zugang und unter schlechten Bedingungen erfolgten Zugang. Das ist in Wirklichkeit Ihre Politik! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben sich nämlich dazu entschieden, Leute ganz kurzfristig und unter schlechten Bedingungen ins Land zu holen – und dann wieder nach Hause zu schicken. Ein Bei-


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spiel ist die Saisonnier-Bedingung. Aber auf der anderen Seite fehlen uns dort die Leute, zum Beispiel bei den Forschern und Forscherinnen, wo wir dringend qualifizierte Kräfte aus dem Ausland brauchen würden. Das ist in Wirklichkeit Ihre Politik!

Aus der Studie, die Sie immer zitieren, zitieren Sie bewusst immer nur den einen Teil, wo steht, kurzfristig gibt es da ein Ungleichgewicht. Aber in dieser Studie wird auch gesagt, dass sich Migration langfristig für eine Volkswirtschaft rechnet. Das ist die Schlussfolgerung der Studie, die Sie zitieren! Und das beweist wieder einmal, dass Ihre Politik in den letzten Jahren völlig verfehlt war, nämlich kurzfristig die Leute ins Land zu holen und sie wieder wegzuschicken. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt weiß ich, warum Sie von Ihrer Partei abgesetzt worden sind!)

Eine geordnete Zuwanderung, geregelt und unter guten Bedingungen durchgeführt, nützt der Volkswirtschaft. – Ihre wirtschaftlich verfehlte und unmenschliche Politik leh­nen wir zutiefst ab, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stra­che: Die machen Sie jahrzehntelang! – Abg. Ing. Westenthaler: Warum wurden Sie von Ihrer Partei abgesetzt? Sagen Sie uns das einmal!)

Da gibt es die „wunderbaren“ Lösungsansätze, die Sie entwickeln, wie zum Beispiel eine eigene Sozialversicherung für Ausländer und Ausländerinnen. Wie sieht denn eine Gesellschaft aus, die so konstruiert ist und die man so weiterdenkt? Wie sieht denn die aus? (Abg. Strache: Staatsbürger sind Ihnen fremd? Staatsbürgerrechte sind Ihnen fremd?) Als Nächstes machen wir dann eine eigene Sozialversicherung für diejenigen, die wenig verdienen, denn die zahlen in die Töpfe wenig ein, oder eine eigene Unfall­versicherung für diejenigen, die ein hohes Unfallrisiko in ihrem Beruf haben? Das ist Ihr Modell weitergedacht! – Das ist unmenschlich und wirklich abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Staatsbürgerrechte kennen Sie nicht!)

Nun zu Ihren „wunderbaren“ Ideen, was Kinder betrifft: Zuerst vermischen Sie Nicht-Deutsch-Können und muttersprachlich nicht deutsch sein, was nichts miteinander zu tun hat. Der geringere Anteil derjenigen Kinder, die muttersprachlich nicht deutsch auf­wachsen, kann nicht Deutsch. Die meisten Kinder aber können Deutsch. Und Sie ver­mischen das, ziehen ein Feindbild hoch, um dann dagegen anrennen zu können. Das ist wirklich – noch dazu auf dem Rücken von Kindern ausgetragen – besonders verant­wortungslos und besonders unmenschlich!

Mein Sohn zum Beispiel, sehr geehrte Damen und Herren, geht in eine Klasse, wo die die Eltern dieser Schulkinder aus 14 Herkunftsländer kommen. (Ruf bei der FPÖ: ... Privatschule!) Das ist keine Privatschule, eine ganz normale öffentliche Schule. – Das ist dort kein Problem. Und wissen Sie, warum? Aus zwei Gründen. (Neuerlicher Ruf bei der FPÖ: ... privat!) Nein, keine Privatschule, eine öffentliche Schule! – Und wissen Sie, warum? Aus zwei Gründen: Erstens, weil die meisten Kinder dort Deutsch können, und zweitens, weil man sich in dieser Schule um die Kinder, die noch einen Nachholbedarf haben, ganz speziell bemüht. Ich denke, das ist ein viel sinnvollerer Weg, als die Kinder quer durch die Stadt zu schicken (Abg. Strache: Das will ja keiner!), zum Beispiel von Ottakring nach Hietzing.

Aber Sie haben uns leider nur den einen Teil Ihrer Phantasie mitgeteilt. Wie schaut denn der andere Teil Ihrer Phantasie aus? Wie bekommen Sie Plätze in Hietzing frei? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann „schaufeln“ Sie sozusagen die Hietzinger Kinder nach Ottakring zurück, und die kleinen Kinder mit den schweren Schultaschen laufen quer durch die Stadt.

Frau Kollegin Rosenkranz, Sie sind Familiensprecherin Ihrer Partei, Sie haben selber Kinder: Halten Sie das wirklich unseren Kindern gegenüber für eine sinnvolle Politik?


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Also ich denke, dass unsere Kinder behüteter aufwachsen müssen – so, wie man das in Wien auch macht.

In Wien wachsen Kinder, die Probleme haben, in Klassen mit deutschsprachigen Kin­dern auf, denn dort können sie etwas lernen, dort profitieren beide Teile voneinander. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles super!) Sie werden besonders betreut, werden heraus­genommen und in Kleingruppen zusätzlich gefördert, bekommen zusätzliche Unterstüt­zung. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich glaube, unsere Kinder haben es sich verdient, dass wir mit ihnen entsprechend verantwortungsvoll umgehen, sehr ge­ehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Amon. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.54.21

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Frau Kuntzl, ich muss Ihnen leider schon ein wenig widersprechen: Nirgendwo sind die Migrationsprobleme derart massiv wie in Wien – gerade auf Grund der verfehlten Bildungspolitik! Das möchte ich Ihnen schon in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Klubobmann Strache, Sie haben heute das Thema „Sicherung des Sozialstaates statt Zuwanderung“ gewählt. Jeder Teil für sich genommen hätte durchaus zwei span­nende Aktuelle Stunden ergeben, denn das Thema „Sicherung des Sozialstaates“ ist ein absolut spannendes Thema. Da gibt es viele Themenfelder, die wir hätten diskutie­ren können.

So hat etwa Frau Kollegin Rosenkranz hier die Meinung vertreten, dass es über Jahr­tausende ein einziges funktionierendes System der Alterssicherung, nämlich das im Rahmen der Familie, gegeben hat. – Noch nie in der Geschichte der Menschheit war die Alterssicherung so gut, wie sie es heute ist! Das möchte ich in aller Deutlichkeit sa­gen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Probleme, die wir auch in der Finanzierung der sozialen Töpfe haben, hängen na­türlich schon zusammen mit dem demographischen Faktor, aber nicht in erster Linie mit der Zuwanderung. Da streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Das ist nicht sehr fair, Herr Kollege Strache! (Abg. Strache: Sowohl, als auch! Die eigenen Familien im Stich lassen, zusätzliche Zuwanderung: Das ist die Problematik!)

Das zweite Thema, nämlich das Thema „Zuwanderung“ wäre durchaus auch ein span­nendes Thema gewesen. Ein bisschen bin ich doch überrascht über den Klubobmann Westenthaler, der heute hier gesagt hat, dass die Familienministerin den Familien das Kindergeld wegnimmt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Ja, das ist richtig, ich habe die Zuverdienstgrenze immer kritisch gesehen, aber ich bin auch ein Anhän­ger des Rechtsstaates, und wenn es eine Zuverdienstgrenze gibt, dann ist sie auch zu exekutieren, dann hat man sich auch daran zu halten. Das sollten gerade Sie als Parla­mentarier genau wissen, Herr Kollege Westenthaler (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sind ja in anderen Bereichen, etwa dort, wo es um Zuwanderung geht, absolut für Recht und Ordnung. Da sind Sie dafür, dass der Buchstabe des Gesetzes eingehalten wird. Und da treffen wir uns dann wieder bei dem Thema, von dem ich glaube, dass es wichtig, dass wir es eingehend diskutieren. Ich bin schon der Meinung, dass in einem Versicherungssystem, wie wir es in vielen Bereichen haben, selbstverständlich jeder davon profitieren soll, der in dieses System einzahlt. Na selbstverständlich! Das kann nicht in erster Linie von der Staatsbürgerschaft abhängig gemacht werden. Wir leben ja in einem geeinten Europa. (Abg. Strache: Einen Bundesstaat Europa haben wir noch


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nicht! Wir sind schon noch ein eigenständiger Staat!) Das Versicherungsprinzip lebt schon noch davon, dass man dann Leistungen bezieht, wenn man in ein System ein­zahlt. Das hängt, wie gesagt, nicht in erster Linie von der Staatsbürgerschaft ab.

Aber ein Thema, Herr Kollege Strache, haben Sie heute eigentlich nur gestreift, und das deckt sich auch mit der Frage Rechtsstaatlichkeit und der Frage von Law and Order. Und ich sage Ihnen eines: Was nicht in Ordnung ist, ist folgender Umstand: Wenn man durch einen Missbrauch des an sich wichtigen und notwendigen Asylrech­tes, wenn durch das Hinauszögern von Verfahren, wenn durch das permanente Asyl­antragstellen von weiteren Familienmitgliedern Menschen ohne Aufenthaltstitel für lange Zeit im Land sind (Abg. Strache: Warum sorgen Sie nicht endlich für schnelle Verfahren?), denn dann kann daraus nicht automatisch ein Aufenthaltstitel entstehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Na eh! Warum sorgen Sie nicht dafür, dass Ver­fahren schneller abgewickelt werden? Warum braucht es immer Jahrzehnte dazu?) Das ist das eigentliche Thema, Herr Kollege Strache!

Mit Ihren mir zu populistischen Zugängen, nämlich das Ausländerthema mit dem Sozi­alstaat zu verquicken, gehen Sie eigentlich am Thema vorbei, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Warum stimmt die ÖVP in Oberösterreich und in der Steiermark zu?) Und weil Sie am Thema vorbeigehen und weil Sie ausschließlich immer diesen popu­listischen Zugang wählen, sitzen Sie in der Opposition – und wir sind in der Regierung. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihre ÖVP stimmt in der Steiermark zu!)

Ich weiß nicht, wie lange Sie in Wien im Landtag waren. Nirgendwo sind die Probleme so groß wie in Wien. Was haben Sie in Wien in den langen Jahren der Opposition zu­stande gebracht? Ich frage Sie das! Die Probleme sind größer denn je. Das ist Ihr politischer Erfolg, Herr Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Gegen Häupl und Hahn kommt man bis dato mehrheitlich nicht an!)

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das eine interessante Aktuelle Stunde hätte werden können, wenn wir uns mit der Frage der Sicherung des Sozialstaates oder mit dem Thema „Zuwanderung“ beschäftigt hätten. Aber ich halte es für völlig ver­fehlt, das miteinander zu verbinden. Deshalb, Herr Kollege Strache, waren Sie auch angewiesen darauf, aus deutschen Studien zitieren. (Abg. Strache: Bei uns gibt es keine!) Wahr ist, was der Herr Sozialminister ... (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin schon beim Schlusssatz, Frau Präsidentin!

Wahr ist: Es gibt eine Fülle von Studien, und diese Studien sagen aus (Abg. Strache: Bei uns gibt es keine anderen! Die verweigern Sie!), dass in der Bilanz ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in etwa gleich viel in die Sozialtöpfe in Österreich einzahlen, wie sie herausbekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Da werden die Gesamtkosten nicht berechnet! Das ist Lug und Trug!)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.00.00

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro, poštovane dame i gospo­do! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Unglaublich viele Zahlen, unglaublich viele Kostenfaktoren und unglaublich viele Argumente, was kostet, was bringt und wie ist es wirklich und wie sind die Studien – jetzt gehe ich nicht auf die Ausführungen von Klubobmann Strache ein –, wurden heute in dieser Debatte um die Sicherung des Sozialstaates auf der


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einen Seite und die kühne Behauptung, dass Zuwanderung den Sozialstaat gefährde, gebracht.

Haben Sie sich eigentlich schon einmal überlegt, Herr Klubobmann Strache oder Herr Klubobmann Westenthaler, wie Österreich aussehen würde, wenn es jene, von denen Sie hier behaupten, dass wir sie nicht brauchen, wenn es jene, von denen Sie meinen, sie seien eine „Belastung“ für den Sozialstaat, in Österreich nicht gäbe? Wer würde denn die vielen Kranken, die vielen Bettlägrigen, die vielen Pflegefälle zu Hause in Österreich pflegen? (Abg. Ing. Westenthaler: Davon spricht ja niemand! Das ist doch Unsinn!) Sind das großteils Inländer – oder sind das Ausländerinnen und Ausländer, Zuwanderer und Zuwanderinnen?

Wer würde in Österreich den Spargel im Marchfeld stechen? Wer würde die Ernten einbringen in jedem Jahr genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ernten anstehen? – Sind das großteils InländerInnen – oder sind das zum allerallergrößten Teil Auslände­rinnen und Ausländer, die hier als Saisonniers arbeiten und zu Stundenlöhnen um die 3 €, maximal 4 € da arbeiten?

Wer würde denn, Herr Klubobmann Strache und Herr Klubobmann Westenthaler, die Tausenden, Zigtausenden österreichischen Klos putzen in öffentlichen Einrichtungen, auch hier bei uns im Parlament möglicherweise? – Sind das größtenteils Inländerinnen, oder sind das größtenteils Ausländerinnen? Und hier sage ich bewusst ‑innen, denn das sind nämlich zu 99,9 Prozent Frauen.

Wer würde denn jetzt, da die Wirtschaft Gott sei Dank anzieht und boomt, auf Öster­reichs Baustellen die schwere Arbeit machen? Die Betriebe haben längst erkannt, dass Zuwanderung für Österreich notwendig ist, sonst würde sich nicht die Industriellenver­einigung so äußern, wie sie es in den letzten Wochen getan hat. Aber nicht nur die österreichische Industriellenvereinigung, sondern auch die Wirtschaftskammer – der Herr Generalsekretär der Wirtschaftskammer hat sich da eindeutig geäußert – haben das erkannt. Auch auf EU-Ebene ist das längst erkannt, dass wir auf einem Kontinent leben, der ein Zuwanderungskontinent ist. Europa ist ein Kontinent der Zuwanderung und der Binnenwanderung. Und das sind Feststellungen, die nicht die linke oder rechte Opposition zu treffen braucht, sondern das sind Fakten, die belegbar sind und die uns allen gemeinsam nützen.

Darum finde ich es auch so unerträglich, wenn hier dann im Hohes Haus genau dieses Spiel, das wir ja eigentlich seit vielen Jahren kennen und wogegen wir Grüne uns ver­wahren und heute auch zahlreiche Kollegen der Regierungsparteien, gespielt wird: Inländer gegen Ausländer, Zuwanderer gegen Inländer, wenn hier ständig mit Unter­stellungen gearbeitet wird, wenn eigentlich alle immer irgendetwas im Schilde führen und irgendwo etwas ausnützen wollen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht der Stil, der hier im Hohen Haus Platz greifen sollte, und das sind, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Vorwarnungen.

Natürlich hat Herr Klubobmann Strache heute nicht so gesprochen wie am Parteitag der FPÖ (Abg. Dr. Graf: Waren Sie dabei?), und er hat nicht von den „Motten“, die das Licht suchen, gesprochen und Zuwanderinnen und Zuwanderer in Österreich gemeint. (Abg. Strache: Das ist falsch! Ich habe die Systemimmanenz aufgezeigt!) Diesen Jar­gon möchte ich hier im Hohen Haus nicht Platz greifen lassen. (Beifall bei den Grü­nen.)

Herr Klubobmann Strache, das, gepaart mit diesen ständigen – und das haben alle Redner der Freiheitlichen Partei und des BZÖ heute gemacht – unterschwelligen EU-Ressentiments. (Abg. Dr. Graf: Dass Sie am Parteitag waren, ist mir neu!) Hier ist die EU, die absolut schädlich ist, die keinerlei Aspekt hat, der positiv ist – und hier sind wir Österreicher, die die Hauptnutznießer der EU-Osterweiterung auf der einen Seite sind,


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und das sehen die Österreicherinnen und Österreicher, indem die Wirtschaft anzieht, indem es jetzt endlich auch bergauf geht, die Arbeitslosenzahlen sinken – und da die Freiheitliche Partei, die dieses Spiel des Ausspielens von Menschen betreibt. (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich wünsche mir, Frau Präsidentin, weiter, dass die österreichischen Kranken gepflegt werden, dass die Klos geputzt sind und dass die Ernte eingebracht wird: auch von Aus­länderInnen, Herr Klubobmann Strache. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kickl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.05.29

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Was wir also jetzt gehört haben, war ja so etwas Ähnliches wie die Antrittsrede der neuen Frau Volksanwältin. Und ich glaube, jeder, der jetzt diese Debatte verfolgt hat und die Schwerpunktsetzung, die ganz eigenartige, die ja klar in Opposition nicht zur Regierung, sondern zur eigenen Bevölkerung steht, wird verstehen, warum wir diese Wahl auf keinen Fall unterstützen können und uns etwas ganz etwas anderes vorgestellt hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Überhaupt, meine Damen und Herren, ist für uns Freiheitliche diese Debatte schon in­teressant. Das ist viel, viel interessanter, als Herr Amon das zugegeben hat, gar keine Frage.

Da haben wir ein BZÖ, das heute wieder auf unseren Kurs aufspringt, plötzlich wieder die alten Werte entdeckt, wo es nämlich darum geht, Österreich zuerst zu sagen, aber 50 000 Nettozuwanderung ins Land geholt hat. Das ist durchaus interessant.

Da haben wir eine grüne Fraktion, die einmal mehr unter Beweis stellt, dass sie auf Kriegsfuß mit dem Begriff „Staatsbürger“ steht. Das ist auch interessant! (Beifall bei der FPÖ.) Sozialstaat, Herr Öllinger, auch an die SPÖ gerichtet: Staat, und da gibt es eine Staatsbürgerschaft, und da gibt es Nicht-Staatsbürger. Sagen Sie es doch laut, wenn Sie diesen Unterschied nicht haben wollen! Tun Sie nicht so herum, sondern sagen Sie den Leuten, was Sie meinen. Dass die ÖVP durchaus Interesse hat, den Begriff des Staatsbürgers aufzulösen und am besten überhaupt alles der Globalisierung unterzu­ordnen, das ist eine andere ... – Sie (in Richtung ÖVP) schütteln den Kopf, aber wenn ich da hinschaue, wird einer nicken, weil das ist die neue Strategie der ÖVP (Beifall bei der FPÖ), dass man in der eigenen Fraktion überhaupt jede Position einnimmt, denn dann kann man für nichts mehr verantwortlich gemacht werden.

Im Grunde genommen, meine Damen und Herren, können Sie von der Regierung im Zusammenhang mit dem Bereich Sozialstaat von zukunftsfit, von zukunftsorientiert, von zukunftsbewusst daherreden, was Sie wollen, es ist in Wahrheit etwas ganz an­deres: Es ist ein Kurs der Opposition gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung. Wenn man sich Ihren sozialpolitischen Ansatz so anschaut, meine Damen und Herren, dann ist das ein Nest von Widersprüchen; nicht ein Widerspruch, sondern ein ganzes Nest von Widersprüchen.

Das ist paradox, wenn man auf der einen Seite an allen Ecken und Enden des Sozial­staates nicht wirklich etwas zustande bringt, wenn man alles zeitlich befristet, wenn man nicht wirklich valorisiert, wenn man immer nur die Salami-Taktik anwendet im umgekehrten Sinn und keinen großen Wurf zustande bringt, weil angeblich kein Geld da ist, aber gleichzeitig gibt es einen Bereich, wo Sie entweder auf Grund ideologischer Fixierung, oder ich weiß nicht, durch was, nicht davor zurückschrecken, das Geld hin-


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einzuinvestieren und weiter hineinzuinvestieren und noch einmal hineinzuinvestieren. Und das ist der Bereich der Zuwanderung. Und zu allem Überfluss – das kritisieren wir – versteigen Sie sich sogar noch dazu, den Leuten zu erklären, dass das zu derem Nutzen sei! Das hat mit einer verantwortungsvollen Politik überhaupt nichts zu tun, sondern das ist pure Heuchelei, die da betrieben wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche ist das ein Widerspruch. Und es ist unvernünftig und verant­wortungslos, wenn der Herr Sozialminister gleichzeitig von Vollbeschäftigung und von einem arbeitslosen Grundeinkommen spricht, um nur ein Beispiel, das heute schon in der Debatte schon gebracht wurde, zu nennen.

Das ist unverantwortlich, und das ist ein Widerspruch, der aufzulösen ist für die Ös­terreicher, dass man auf der einen Seite Zuwanderung braucht, um Arbeitsplätze zu sichern – und dann sagt die Arbeitslosenstatistik etwas ganz anderes. Es ist unsinnig, unvernünftig und unverantwortlich, wenn Sie so tun, als bräuchten wir zur Sicherung des Sozialsystems die Beiträge der Zuwanderer, wenn wir gleichzeitig wissen, dass sie überverhältnismäßig stark in den Topf hineingreifen. Und das können Sie nicht wegdis­kutieren mit irgendwelchen zehn Jahre alten Studien, wenn Sie gleichzeitig nicht dazu bereit sind, eine aktuelle Studie, wie wir Freiheitlichen sie verlangen, jetzt endlich ein­mal in Auftrag zu geben, wo alles beinhaltet ist und wo man nicht da ein Stückerl kriegt und da ein Stückerl, gerade wie es Ihnen passt, was Sie uns halt servieren möchten. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider ist es so, dass sich ein roter Faden – keine rote Handschrift, aber ein roter Faden – durch diese gesamte Debatte zieht: Es gibt kein Geld zur Behebung des Pflegenotstandes. Bund und Länder schieben sich da in einem unwürdigen Ping-Pong-System gegenseitig die Kugel zu. Es ist kein Geld da für eine ordentliche Pensionsan­passung, für eine Anpassung, die diesen Namen auch verdient und wenigstens einmal den Wertverlust abgleicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber dafür hagelt es Abschläge, Selbstbehalte, Belastungen. Nur bei einem Bereich, da sind Sie sich einig – mit Ausnahme von uns Freiheitlichen –. Das sind die Politiker­bezüge. Die erhöhen wir dann! Da habe ich keinen lauten Aufschrei gehört (Beifall bei der FPÖ), da haben Sie keine Skrupel, den Leuten in die Tasche hineinzugreifen und sich selbst gleichzeitig etwas zu erhöhen, was Ihnen in Wahrheit überhaupt gar nicht zusteht. Meine Damen und Herren, man hört dann immer wieder, dass das Ganze rechtlich nicht durchdrückbar ist, wenn man hergeht und sagt, wir wollen ein eigenes System.

Nehmen Sie sich ein Beispiel (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – ich komme zum letzten Satz – an Dänemark. Die Dänen haben uns gezeigt, dass es möglich ist, da zweigleisig zu fahren: ein System für die Inländer, eines für die Zuwan­derer mit einer Übergangsfrist, die lange genug dauert. Ich sage Ihnen: Am dänischen Wesen kann auch unser Sozialstaat genesen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Scheibner. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.11.04

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Sozialminister! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute wieder eine Debatte zur Ausländer- und Zuwanderungspolitik, die sich immer wieder in zwei Polen darstellt: auf der einen Seite Ausländer raus – und auf der anderen Seite multikulturelle Sozialromantik. Ich glaube, beides ist nicht sinnvoll.


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Kollege Kickl, wenn Sie uns, dem BZÖ, vorwerfen, dass wir für Rekordzuwanderung gesorgt haben in einer Zeit, in der auch Sie in der Regierung waren (Abg. Strache: Der Kickl saß nicht da, Sie, Herr Scheibner! Der Kickl saß nicht in der Regierung!), denn das vergessen Sie immer, dass von den sieben Jahren fünfeinhalb Jahre Sie auch in der Regierung gewesen sind (Beifall beim BZÖ), aber leider dann, wenn es darum ge­gangen ist, wirklich Maßnahmen zu setzen, die die Probleme bewältigen, etwa im Asyl­recht den Missbrauch zu verhindern, wo wir 40 Prozent weniger Asylanträge haben (neuerliche Zwischenrufe des Abg. Strache) – ja, da sind Sie jetzt aufgeregt, das ist klar, denn auch Ihre Wähler verlangen nicht nur Propaganda, nicht nur Ideologie, son­dern Lösungsansätze, und die fehlen halt bei Ihnen. (Beifall beim BZÖ.) – Aber ich will mich gar nicht weiter mit Ihnen beschäftigen, ich habe sonst auch noch etwas zu tun.

Jedenfalls: Nur dagegen zu sein und nichts zu machen, ist zu wenig. 40 Prozent weni­ger Asylanträge durch das neue Asylgesetz – das ist doch eine Maßnahme zur Ver­besserung der wirklich problematischen Situation.

Was die „Rekordzuwanderung“ betrifft, Herr Kollege Kickl, sollte man halt dazusagen, dass ein ganz, ganz großer Teil der Saisonniers – und um die handelt es sich ja – aus Deutschland kommt. Wir haben jetzt deutsche Gastarbeiter in Österreich. Ich weiß nicht, ob Sie das so stört, aber wenn, dann sollten Sie das zumindest dazusagen.

Nun, meine Damen und Herren, zu den „Sozialromantikern“, zu den „Mulikulti-Leuten“. Herr Sozialminister Buchinger, Sie gehören ja auch dazu; deshalb wundert es mich ja, dass Ihnen heute so wenig eingefallen ist zur Frage Ausländer, Zuwanderung und Sozialsystem, denn nur aus einer Studie zu zitieren, damit die Zeit vergeht, das ist ein bisschen wenig, was Sie hier heute gebracht haben. Wenn Sie schon Studien zitieren: Ich hätte auch eine Studie des Wifo, mit der eindeutig nachgewiesen wurde, dass uns die Zuwanderung mehr kostet, als sie im Sozialsystem bringt.

Frau Kollegin Kuntzl, zu Ihnen ganz besonders, wenn Sie vielleicht einmal kurz zuhö­ren. (Abg. Mag. Kuntzl spricht in den Bankreihen mit Abg. Öllinger.) Ihre „Multikulti-Ge­spräche“ können Sie dann nachher auch noch führen. – Von einer „vorbildlichen Poli­tik“ im Zuwanderungsbereich in Wien zu sprechen, das, Frau Kollegen Kuntzl, können Sie ja wohl nicht ernst nehmen! (Beifall beim BZÖ.)

Genau diese Politik, die Sie zu verantworten gehabt haben – jetzt haben wir die Folgen davon zu spüren –, ist aus den siebziger und aus den achtziger Jahren gekommen, in denen es offene Türen gab, ohne dafür zu sorgen, dass Integration möglich ist, ohne dafür zu sorgen, dass Schulplätze da sind, Wohnungen und Arbeitsplätze – und wo Sie aus ideologischen Gründen all diese Grundsätze missachtet haben. Das jetzt als vor­bildhaft darzustellen, das ist doch wirklich ungeheuerlich! (Beifall beim BZÖ.)

Vielleicht haben Sie das Glück, dass Ihre Kinder in eine Schule gehen, wo sich die Leute bemühen. Die Chance von Inländern und Ausländern – das ist auch eine Frage des Sozialsystems –, eine ordentliche Ausbildung zu bekommen, kann doch nicht da­von abhängig sein, dass sich eine Schule bemüht, denn: Wo ist denn die Chance für die Kinder, wo 90 Prozent Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in einer Schulklas­se sind? Wo ist da Integration? Wo ist da die Chance? – Das ist Ihre Verantwortung, Frau Abgeordnete Kuntzl, in Wien!

Kommen Sie nicht hier heraus und werfen Sie uns nicht unmenschliche Politik vor, weil Saisonniers hereingeholt haben! Das wäre an und für sich auch Ihr Modell gewesen: Wenn man ausländische Arbeitskräfte braucht, ja, dann sollen sie hier in Österreich sein, aber nur, solange es einen Bedarf an Arbeitsplätzen gibt, aber doch nicht aus ideologischen Gründen die Zuwanderung zu unterstützen! Das ist der kleine Unter­schied. Und das ist übrigens nicht unmenschlich.


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Ich sage Ihnen, unmenschlich ist es, Menschen nach Österreich zu holen, ohne ihnen Perspektiven zu geben! Unmenschlich ist es, Kinder, die die deutsche Sprache nicht können, in Schulklassen zu stecken, und zwar auch unmenschlich für diese Kinder, die dann den ganzen Tag drinsitzen und kein einziges Wort verstehen! Und unmenschlich ist es, eine Parallelgesellschaft zu organisieren, wie es das in Deutschland gibt und wir das bald auch in Österreich haben, wo es kulturelle und menschliche Probleme gibt. Das ist keine Frage mehr von Gleichberechtigung.

Zwangsehen, Gewalt gegen Frauen, das ist alles nicht so ein Thema, denn das ist ja das Schöne an der multikulturellen Gesellschaft. Das ist ja Ihr sozialromantisches, Ihr ideologisches Dilemma, in dem Sie sich befinden.

Wir alle, die Österreicherinnen und Österreicher, aber in zunehmendem Maß auch die Zuwanderer und Zuwanderinnen, die auf Ihre Propaganda vertraut haben, zahlen jetzt die Zeche. Und stellen Sie von der SPÖ sich doch nicht hier her und rühmen Sie sich nicht genau dieser Problematik!

Wir werden bald in Teilen Wiens einen 60-prozentigen Ausländeranteil haben. Ich sage Ihnen: geordnete Verhältnisse, nicht Ausländer raus, aber auch endlich Schluss mit dieser multikulturellen Sozialromantik! (Beifall beim BZÖ.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.16.28Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten De­batte über die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Strache betreffend Absetzung des Tagesordnungspunktes 1.

Entsprechend einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz erteile ich je einem Red­ner/Rednerin pro Klub mit einer Redezeit von 3 Minuten das Wort. Sodann gelangt ein weiterer Redner der FPÖ mit einer Redezeit von 3 Minuten zu Wort.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.17.02

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heutige Einwendungsdebatte ist Resultat eines unerfreulichen Prozesses und einer unerfreulichen Entwicklung, die wir in den letzten Monaten letztlich auch wahrnehmen mussten. Man hat uns Freiheitlichen von Seiten der Präsidentin Prammer das verfassungsrechtlich verbriefte Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft untersagt.

Tatsache ist, dass der FPÖ auf Grund des Ergebnisses der Nationalratswahl vom 1. Oktober, wo wir nach Mandaten mit 21 Mandaten gleich stark wie die grüne Fraktion geworden und daher genauso wie die Grünen nach Mandaten drittstärkste Kraft sind, ein Nominierungsrecht laut Bundes-Verfassungsgesetz zusteht, nämlich nach Arti­kel 148 g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wo ausschließlich nur auf die Mandatsstärke und nicht auf die Stimmenstärke verwiesen wird.

Frau Präsidentin Prammer hat mit ihrer Entscheidung, unser Nominierungsrecht im Hauptausschuss nicht zuzulassen, nach unserer Meinung die Verfassung gebrochen. Das ist für uns umso unverständlicher, als ja auch viele Experten – von Universitäts­professor Hauer bis zu den Rechtsanwälten Dr. Lindinger, Dr. Hollaender oder bis hin


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zum Doyen des österreichischen Verfassungsrechtes und ehemaligen Justizministers Professor Klecatsky – festgehalten haben, dass es sich hiebei um einen Verfassungs­bruch handelt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich zitiere den Brief Professor Klecatskys, der auch in der „Kronen Zeitung“ abgedruckt wurde:

„Das Gutachtertrio“ – Mayer und Öhlinger, das hiezu Gutachten geschrieben hat – „denkt mit seinen Gutachten dem Text des Art 148 g Abs 2 B-VG auf dem Interpreta­tionsweg einen normativen Zusatz etwa des Inhalts zu: ,Das gilt nicht für die Freiheit­lichen bei der Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft im Jahre 2007.‘ Einen solchen außerparlamentarischen Gutachterrat von einem parlamentarischen Teilorgan, wie dem Hauptausschuss oder gar dessen Obfrau allein, in Eigenregie zur VERFAS­SUNGSTAT zu erheben, ist in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie denkunmöglich (im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.) Es wäre Verfassungsbruch!“

Wir verlangen daher die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes – so, wie Heinz Mayer auch gesagt hat: Wenn man diesen Tagesordnungspunkt heute nicht absetzt und diese Verfassungswidrigkeit fortsetzt, dann wäre der Akt der Wahl der Volksan­waltschaft ein Nullum, ein Nichtakt! Es dürfte der Bundespräsident die Volksanwälte auf Grund dieses Nichtaktes gar nicht angeloben! Und ich mache darauf aufmerksam, dass dieser Verfassungsbruch, der heute offenbar von allen anderen Fraktionen mitge­tragen wird (Abg. Dr. Van der Bellen: Es ist keine Rede von ...!), ein Skandal ist. – Das ist keine Rede, ich zeige es auf!

Ich zeige es auf, Herr Van der Bellen, und ich komme zum Schlusssatz: Ich glaube, wir haben alle eine demokratiepolitische Verantwortung, und es soll nicht darum gehen, dass man irgendeine Kandidatin durchpeitscht – verfassungswidrig. (Beifall bei der FPÖ.)

10.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.20.34

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Galerie! Die Frage, um die es heute hier geht, ist die Frage, wie man die einschlägige Bestimmung der Bundesverfassung zu interpretieren hat. Erlauben Sie mir, dazu kurz zu sagen: Was steht denn drinnen? – Es steht drinnen, dass die drei mandatsstärksten Parteien einen Anspruch haben, jeweils eine Person für die Volksanwaltschaft zu nominieren. (Ruf bei der FPÖ: ... sind wir gleich!)

Als dieses Gesetz beschlossen wurde, das war 1981, hat es im Nationalrat drei Par­teien gegeben und eine absolute Mehrheit der Sozialdemokratie. Und die Bestimmung hat darauf abgezielt, sicherzustellen, dass nicht im Hohen Haus nach Mehrheiten ent­schieden wird, wer Volksanwalt wird, sondern dass die stärkste, die zweitstärkste und die drittstärkste Partei gleichermaßen einen Anspruch haben, in der Volksanwaltschaft vertreten zu sein. (Abg. Dr. Haimbuchner: ...! Lesen Sie einmal die Verfassung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eine außerordentlich weise Ent­scheidung, weil sie die Frage, wer Volksanwalt werden soll, der Willkür der Mehrheit entzogen hat. Und dazu bekennen wir uns! Dazu haben wir uns damals bekannt – wir hatten damals eine absolute Mehrheit, und es wäre ein Leichtes gewesen, drei rote Volksanwälte zu bestellen! Das wäre aber nicht in Ordnung, weil wir der Überzeugung


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sind, dass die drei stärksten Parteien ... (Abg. Strache: Das geht nach dem Verfas­sungsgesetz gar nicht, ...!)

Herr Abgeordneter, ich habe es selbst gelesen, und dass Sie nicht so gut im Lesen sind, ist bei der vorherigen Debatte schon sichtbar geworden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Strache: Das geht gar nicht nach der Verfassung, was Sie hier sagen! Sie sollten einmal die Verfassung lesen! Das ist ja unsinnig!)

Es gibt eine einzige Lücke in der ganzen Geschichte, auf die Sie sich jetzt zu stützen versuchen. (Abg. Dr. Graf: Wir „versuchen“ uns nicht, darauf zu stützen, wir stützen uns darauf!) Die Lücke besteht darin – ich habe es schon gesagt –, dass 1981 nur drei Parteien im Parlament waren und dass sich damals der Gesetzgeber nicht vorstellen konnte, dass es zwei an dritter Stelle liegende mandatsgleiche Parteien geben wird. Das ist wahr. Die Frage ist nur: Was hat der Gesetzgeber damals gewollt? – Und die Antwort ist relativ einfach (Abg. Dr. Graf: Aber nicht ...! Sonst hätte er es hineinge­schrieben!): Er wollte, dass die stärkste, die zweitstärkste und die drittstärkste Partei einen Volksanwalt nominieren können. Und wenn die mandatsgleich sind (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!), dann kommt es darauf an, wer mehr Stimmen hat. (Abg. Dr. Graf: Wo steht das?)

Das ist eigentlich eine relativ klare Regelung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!) Und mein Ergebnis (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!) entspricht auch den Regeln juris­tischer Interpretation. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!)

10.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. As­pöck zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.23.24

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Heute ist ein Trauertag (Ruf bei der ÖVP: Aber geh!) für die Verfassung unserer Heimat Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht hier nicht nur um das Recht der Freiheitlichen Partei, als eine der vier man­datsstärksten Parteien einen Kandidaten zur Wahl durch die hier anwesenden Damen und Herren Abgeordneten stellen zu können (Abg. Rädler: Diese Grabrede ...!), nein, es geht um den grundsätzlichen Umgang (Abg. Strache – in Richtung des Abg. Räd­ler –: Da geht es um den Verfassungsbruch, Herr Kollege! Darum geht es!) mit dieser unserer Verfassung unserer Republik Österreich! – Auf die Gutachter mit schwerem und schwersten Gewicht, die in der Sache Verfassungsbruch unsere Meinung teilen, hat mein Klubobmann Heinz-Christian Strache bereits hingewiesen.

Die verfassungsrechtliche Problematik lässt sich, wie die Kenner der Materie wissen, in dieser kurzen Redezeit von drei Minuten nicht umfassend erörtern, daher möchte ich auch auf die nicht richtigen Argumente des Kollegen Einem gar nicht näher eingehen. Ich möchte es aber viel einfacher darstellen – man kann die Dinge auch ganz einfach erklären (Ruf bei der ÖVP: Wenn Sie richtig sind!) –: Sie, Frau Präsidentin Prammer, hätten als Vorsitzende bei richtiger Auslegung der Verfassung ohne Not zwei Wahlvor­schläge zulassen müssen – ich nenne die Kandidaten ohne Titel –: Kostelka, Fekter, Stoisits – Vorschlag A; Kostelka, Fekter, Kabas – Vorschlag B.

Entgegen den Regeln unserer Verfassung wurde diese verfassungskonforme Vor­gangsweise bereits im Hauptausschuss einfach abgewürgt. Und was das Schlimmste daran ist, meine Damen und Herren: Die Sozialdemokratie tanzt schon wieder einmal


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(Abg. Strache: Das ist die neue Demokratie!) nach der Pfeife der Österreichischen Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gehe davon aus, dass die Sozialdemokraten für den Vorschlag mit Stoisits ge­stimmt hätten. Die ÖVP, meine Damen und Herren von der SPÖ, die hätte aber dann im Ausschuss Farbe bekennen müssen – aber das haben Sie Ihrem Koalitionspartner erspart. Und damit kann die ÖVP gegenüber ihren Abgeordneten – bei denen ich glau­be, dass viele Zweifel bestehen – leicht argumentieren, dass man Stoisits mitwählen muss, wenn man Fekter wählen will. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gril­litsch zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.26.51

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben, dass ich eingangs erkläre, was ich hier trage (der Redner weist auf eine grüne Plakette auf seinem Revers mit der Aufschrift „Weniger CO2 – ich bin dabei!“): nämlich keine Maria-Fekter-Fanplakette, sondern (Abg. Strache: Das ist die Stoisits-Plakette!) eine Klimaschutz-Plakette! Und ich signalisiere damit auch, dass die ÖVP die einzige Partei ist, die ein klares Bekenntnis auch zum Klimaschutz abgibt (lebhafte Zwischenrufe) – auch mit einer Broschüre, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nun zum eigentlichen Thema. Betreffend die Nominierung der Volksanwälte – es ist schon erwähnt worden – gibt es eine Gesetzeslücke und unterschiedliche Interpre­tationen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Mag. Stadler sowie weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Beruhi­gen Sie sich! Geben Sie auch ein klares Bekenntnis dazu ab!

In zahlreichen Gutachten – die weit auseinander lagen – hat man sich mit dieser Frage befasst, und Präsidentin Prammer hat, wie wir wissen, das Nominierungsrecht. Es liegt nun ein Gesamtvorschlag auf dem Tisch, bei dem man dem Rechtsgutachten des Ver­fassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gefolgt ist. Dieser sagt klar (Abg. Dr. Graf: Warum steht auf Ihrer Plakette „Stoisits“ drauf?): Bei gleicher Mandatszahl wird auf Stimmenstärke abgestellt. – Daher weist Präsidentin Prammer auch diese Nominierung der FPÖ zurück. (Abg. Dr. Graf: Warum steht bei Ihnen auf der Plakette „Stoisits“ drauf?)

Im Hauptausschuss – leider waren dort nicht alle anwesend – hat es eine sehr ausführ­liche Diskussion gegeben, und wir geben auch heute hier ein klares Bekenntnis ab: Alle Volksanwälte waren bis jetzt gute Volksanwälte, auch die der FPÖ! (Abg. Dr. Graf: Warum steht auf Ihrer Plakette „Stoisits“ drauf? – Da steht „Stoisits“ drauf!) Deswegen hat die ÖVP im Hauptausschuss einen Vorschlag eingebracht mit einer Halbzeitlö­sung – dem leider die Grünen und die SPÖ nicht zugestimmt haben –, oder die Volks­anwaltschaft um einen Volksanwalt zu erweitern auf vier, weil auch mehr Arbeitsauf­wand besteht – dem haben leider FPÖ und BZÖ nicht zugestimmt. Somit war es nicht möglich, hier eine verfassungsmäßige Bereinigung durchzuführen, meine Damen und Herren! (Abg. Strache: Deswegen machen Sie den Verfassungsbruch! Das ist ein Skandal!)

Herr Klubobmann Strache, Sie haben eine Chance versäumt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie stehen außerhalb des Verfassungsbogens! Mit dem, was Sie heute machen, stehen Sie außerhalb des Verfassungsbogens!) Schlagen Sie sich an die Brust und sagen Sie: Ich bin schuld, ich habe die Chance versäumt!


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Meine Damen und Herren, ein Ausschussbericht liegt vor, und daher gibt es keinen Grund, der Tagesordnung nicht zuzustimmen. Ich glaube, die Österreichische Volks­partei hat mit Maria Fekter eine ausgezeichnete Wahl getroffen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wer ist die Fekter?)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.29.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangssituation ist, dass wir zwei nach Mandaten gleich starke dritte Parteien haben, wobei man sagen muss – erlauben Sie mir den Einschub, Herr Kollege Strache –: So deutlich ist das bei euch nimmer mehr, denn dort in der letzten Reihe sitzt ja ein Abgeordneter, der 21. nach der Zählart, der Herr Stadler, der gar nicht mehr Mitglied eurer Partei ist (Abg. Strache: Der gehört dem Klub an!) und der euch sogar nach eurem Parteitag ausgerichtet hat, dass die Wahl und die Delegier­ten handverlesen waren und daher das alles nicht ganz mit rechten Dingen zugegan­gen ist bei eurem Parteitag. – Also so ganz stark seid ihr da nicht in der Argumentation.

Aber okay, nehmen wir es einmal hin. Nehmen wir einmal formell hin, es gibt zwei gleich starke Parteien mit 21 Mandaten, Herr Kollege Strache. Dann sind wir auch eher – und ich gebe das zu – der Meinung von Ihnen. Das geben wir auch zu, weil wir der Ansicht sind, dass es keinerlei Bestimmungen gibt, dass die Vorsitzende des Hauptausschusses über die Dreiervorschläge entscheidet. Es gibt eben nur eine Be­stimmung über die Anzahl eines Dreiervorschlages – no na net, es sind drei –, aber es gibt nicht die Bestimmung, dass es keinen anderen Dreiervorschlag geben kann. Den kann es selbstverständlich geben, und für uns vom BZÖ, die wir die Demokratie hoch­halten, ist selbstverständlich das demokratische Prinzip einer Wahl etwas Wichtigeres als eine präjudizielle Entscheidung einer Ausschussvorsitzenden.

Das heißt, selbstverständlich hätte eine Wahl stattfinden müssen. (Abg. Krainer: Die Wahl war am 1. Oktober!) Es sollte sie auch hier geben, die Wahl – da sind wir dafür, dass diese Wahl stattfindet –, weil dieses Wahlprinzip im Vordergrund steht und weil auch – das stimmt schon – sehr viele Gutachter, von Klecatsky abwärts, dieser Mei­nung sind. Wir sind daher als Basisdemokraten auch der Meinung, hier hätte die Ab­stimmung hergehört – und nicht eine Entscheidung der Frau Präsidentin. Das war falsch! Da sind wir nicht der Meinung, dass das richtig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Das wäre auch demokratisch und rechtlich einwandfreier gewesen, aber insgesamt muss man schon eines sagen: Es ist ein entsetzliches Gemurkse gewesen, ein Ge­murkse sondergleichen, ein parteipolitisches Gemurkse, eine Rangelei zwischen den mittlerweile ja vier Proporzparteien hier im Hohen Haus – wir heißen Sie hier herzlich willkommen! (Abg. Strache: BZÖ! BZÖ!) Eine einzige Partei gibt es nur mehr in die­sem Hohen Haus, die sich für eine Volkswahl der Volksanwälte ausspricht – und nicht für eine Nominierung durch Parteien, denn das ist ganz schlecht: Das sind Parteian­wälte und keine Volksanwälte!

Daher: Lassen wir die Volksanwälte von der Bevölkerung wählen! (Beifall beim BZÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.32.04

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Selbstver­ständlich ist die Entscheidung der Präsidentin Prammer völlig korrekt und gestützt auf


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mehrere Gutachten der Verfassungsrechtler Thienel, Öhlinger, Mayer, und auf das Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes.

Was Ihre Gutachten von der Freiheitlichen Partei betrifft, auf die Sie sich hier berufen, so sind davon einmal jedenfalls drei so zu bewerten: ein Gutachten – Kollege Fichten­bauer, Nationalratsabgeordneter der Freiheitlichen; ein Gutachten – ehemaliger Natio­nalratskandidat der Freiheitlichen; ein Gutachten – Sohn eines FP-Gemeinderates. (Abg. Strache: Und der Klecatsky? Wer ist der Professor Klecatsky? Den wollen Sie mit der Freiheitlichen Partei in Verbindung bringen, den Professor Klecatsky?) Also man würde doch davon ausgehen, dass die Freiheitlichen zumindest versucht hätten, hier auch unabhängige Gutachten zu bringen. (Abg. Strache: Der ist überparteilich, der Professor Klecatsky! Na selbstverständlich! – Vielleicht Mayer oder Öhlinger nicht!) – Also so viel zur Rechtlage.

Im Übrigen, Herr Kollege Strache – vielleicht beruhigen Sie sich ein bisschen und kön­nen wieder zuhören –, waren Sie selbst bis vor einiger Zeit auch dieser Meinung. Sie von der Freiheitlichen Partei haben diese Auffassung hochoffiziell vertreten! Ihr stell­vertretender Vorsitzender Hofer, der Kollege Hofer von den Freiheitlichen, hat bei der Fernsehdiskussion eine Woche nach der Wahl gesagt: Selbstverständlich nehmen wir diese Entscheidung der Wähler und Wählerinnen zur Kenntnis. (Abg. Strache: Bei der Nationalratspräsidentin, ja!) Selbstverständlich nehmen wir die Entscheidung zur Kenntnis. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Bei der Nationalratspräsidentin, ja, da haben wir es getan!)

Wir werden hier keinen Anspruch erheben, wir wollen fair sein, so sagte man aufseiten Ihrer Partei damals. – Zitat Hofer: Wir wollen fair sein, wie es in der Demokratie auch üblich ist, und werden auf diese Position verzichten. Wir sind eben nicht Dritter gewor­den, und das muss zur Kenntnis genommen werden. – Zitatende.

Das war eine Woche nach der Wahl. Das war bis zum November so, wo es in der Prä­sidiale wunderbare Einigkeit aller Fraktionen gab, und ich kann mich nur fragen, Herr Kollege Strache, meine Damen und Herren von der FPÖ: Was ist in Sie gefahren? – Ich weiß nicht, was mit Ihnen passiert ist. Sind Sie jetzt keine Demokraten mehr, was Sie eine Woche nach der Wahl noch waren? Oder war der Wunsch nach einem zu­sätzlichen Posten doch so übermächtig, dass Sie hier nicht widerstehen konnten? – Eines ist sicher: Sie sind schlechte Verlierer. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, den Punkt 1 von der Tagesordnung absetzen wollen, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

10.35.11Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 810/J bis 886/J;


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2. Anfragebeantwortungen: 445/AB bis 634/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 5/ABPR und 6/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschä­den (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (95 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahr­zeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007) (96 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird (127 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007) (128 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle) (136 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unter­richts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichts­praktikum geändert werden (137 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-No­velle 2007) (138 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (139 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (140 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landar­beitsgesetz 1984 geändert werden (141 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzge­setz und das Tierseuchengesetz geändert werden (142 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapier­dienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapi­talmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzge­setz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (143 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs.4, 100b Abs.1 und 100c Abs.1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Klagenfurt (17 Hv 78/06 f) um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung gemäß § 111 Abs. 1 und 2 StGB,

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 40/07 h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung gemäß § 111 Abs. 1 und 2 StGB;


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Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „WATERBIKE“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Petition Nr. 6 betreffend „Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei der Neuerrichtung von Handymasten und Erlassung eines Grenzwertgesetzes durch den Bund“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen;

Gesundheitsausschuss:

Petition Nr. 10 betreffend „Besseren Schutz der Tiere bei Lebendtiertransporten“, über­reicht von den Abgeordneten Dietmar Keck und Kai Jan Krainer;

Verkehrsausschuss:

Petition Nr. 3 betreffend „Sicher zur Schule - ein Sitzplatz und ein Gurt für jedes Kind im Kindergarten- und Schulbus“, überreicht vom Abgeordneten Gerhard Steier,

Petition Nr. 4 betreffend „Gegen die Demontage von Postkästen durch die Post AG und für die Novellierung des Postgesetzes zur flächendeckenden Sicherstellung der Österreicherinnen und Österreicher mit Postdienstleistungen“, überreicht von den Ab­geordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Bürgerinitiative Nr. 3 betreffend „Mehr Sicherheit im Schulbus – Recht auf einen Platz für jedes Kind im Schulverkehr“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (97 d.B.),

Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeit­raum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Part­nerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseei­schen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (98 d.B.),

Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnah­men und die dabei anzuwendenden Verfahren (99 d.B.),

Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einer­seits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, un­terzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (100 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft (133 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (83 d.B.);


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Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6 (III-55 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/7 (III-57 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel (101 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2005, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend (III-60 d.B.);

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2007, vorgelegt vom Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie (III-62 d.B.);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft betreffend Umweltförderungen des Bundes 2006 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Be­lastungen und Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Develop­ment-Programm (III-61 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Jahresbericht 2006 der Energie-Control GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit (III-58 d.B.).

*****

Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass der Abgeordnete Pirklhuber beantragt hat, dem Ausschuss für Land- und Forst­wirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) betreffend gesetzliche Veran­kerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 eine Frist bis zum 3. Juli 2007 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte durchgeführt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 5 und 6, 10 und 11 sowie 15 bis 17 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.


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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung ge­troffen:

Für die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 – Wahl der Volksanwälte – gelangt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit 7 Minuten zu Wort.

Weiters wurden folgende Redezeiten zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 festge­legt: Je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit je 8 Minuten, sodann der Bundes­kanzler mit 8 Minuten, danach der Bundesminister für Inneres mit 6 Minuten sowie je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit je 4 Minuten.

Der/die den Vorsitz führende Präsident/Präsidentin wird vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.37.371. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschla­ges für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (102 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.38.00

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Der Redner platziert eine Tafel mit der Aufschrift „Volksanwalt statt Asyl-Anwältin“ vor sich auf dem Rednerpult.) Es war für mich wirklich erstaunlich, heute zu beobachten (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie sind ein schlechter Verlierer!), dass auf den roten, grünen und schwarzen Sitzbänken keinem der Abge­ordneten, die hier gesessen sind, irgendwo die Schamesröte ins Gesicht gestiegen wäre aufgrund dieser Vorgangsweise. (Abg. Riepl: Sie sind auch sehr blass heute!)

Es ist wirklich interessant, wie man sich in einem Laissez-faire hier in diesem Hohen Haus über Verfassungsgesetze hinwegsetzt – das ist für uns wirklich interessant! –, wie alle gut gelaunt lachen, lustig Zwischenrufe zum Besten geben und diesen Verfas-


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sungsbruch, der heute gegen die Freiheitliche Partei gesetzt worden ist, einfach so locker hinnehmen.

Es gibt ein verbrieftes Nominierungsrecht, das vom Verfassungsgesetz eindeutig defi­niert wurde – keine Gesetzeslücke! Keine Gesetzeslücke! Es steht ausdrücklich im Artikel 148g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass jene Parteien, die nach Mandaten die entsprechende Stärke haben, dieses Nominierungsrecht haben.

Und weil die Kollegin von den Grünen gesagt hat: Was ist los mit den Freiheitlichen?, sage ich: Im Vergleich und im Unterschied zu Ihnen waren wir immer konsequent und sind zu dem gestanden, was wir gesagt haben. Das macht eben den Unterschied aus! Als das Ergebnis der Stimmenzählung bei der Nationalratswahl feststand und wir um wenige hundert Stimmen, nämlich um 500 Stimmen, nicht nach Stimmen drittstärkste Partei geworden sind, sondern um 500 Stimmen eben auf den Platz 4 – nach den Stimmen! – verwiesen wurden, hat unser Abgeordneter Norbert Hofer gesagt, wir neh­men dieses Wahlergebnis nach Stimmen zur Kenntnis, respektieren es, dass wir nach Stimmen nicht drittstärkste Kraft geworden sind – auch wenn es knapp war und nur 500 Stimmen betroffen hat –, und werden keinen Kandidaten für die Funktion des drit­ten Nationalratspräsidenten oder der dritten Nationalratspräsidentin entsenden.

Das ist das Recht, das hier im Hohen Haus auch immer gelebt wurde: Wer nach Stim­men drittstärkste Kraft ist, hat den Anspruch auf den Dritten Nationalratspräsidenten. – Ja, das haben wir eingehalten! Ich habe das von den Grünen überhaupt noch nie er­lebt, dass sie in dieser Frage überhaupt Fairness aufgebracht hätten! Wir Freiheitlichen sehr wohl, weil wir die Anciennität auch in dieser Frage ernst genommen haben.

Aber in der Volksanwaltschaft ist die gesetzliche Voraussetzung eine völlig andere: Da ist eben nicht die Stimmenstärke von Relevanz, sondern ausschließlich die Mandats­stärke definiert und festgehalten. (Abg. Öllinger: Wie viele Mandate hat die FPÖ?) 21 Mandate hat der freiheitliche Parlamentsklub – und Sie wissen, dass wir als freiheit­licher Parlamentsklub 21 Mandate haben! (Abg. Öllinger: Stadler?) Er ist Mitglied des freiheitlichen Parlamentsklubs. (Abg. Öllinger: Die Partei FPÖ hat 20 Mandate da herinnen!) Und auch wenn Sie noch so sehr gackern und hier versuchen, davon abzu­lenken: Es ist eine Schande für dieses Hohe Haus, wie heute vorgegangen wurde und im Sinne Klecatskys einfach ein Verfassungsbruch begangen worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist eine Schande, wenn man hier in diesem Haus, wo Demokratie hochzuhalten wäre, einfach – und ich sage es offen – eine Verhöhnung der Demokratie in dieser Art und Weise vornimmt. Aber das zeigt auch wieder, dass man sich, wenn es darum geht, Personen durchzusetzen, offenbar auch gerne außerhalb des Verfassungsbogens stellt. Da gibt es immer diese sehr interessanten Vergleiche, die ich aus der Vergan­genheit kenne, wo ein ehemaliger Nationalratspräsident namens Khol nämlich davon gesprochen hat, dass die Freiheitliche Partei da außerhalb des Verfassungsbogens stehen würde. – Die jetzige Präsidentin hat nun offenbar die weibliche Rolle Khols übernommen – ich muss das so hart ausdrücken – und hat mit ihrer Vorgangsweise ein Recht, das uns laut Verfassung zusteht und das für uns ein Oppositions-, ein Min­derheitsrecht ist, heute mit Füßen getreten; im Hauptausschuss mit Füßen getreten und heute mit Füßen getreten.

Wenn es, wie behauptet wird, eine gesetzliche Lücke geben mag, dann hat eine solche in einer Demokratie immer vom Hohen Haus, vom jeweiligen Nationalrat, mit einer demokratischen Wahl geschlossen zu werden – und niemals mit einer Entscheidung einer Präsidentin! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch, wenn wir heute die Debatte zur verfassungswidrigen Wahl von Volks­anwälten und zur Vorgangsweise in diesem Zusammenhang, die ich heute schon auf-


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gezeigt habe, führen, noch einmal auf Mayer hinweisen. Mayer hat es in seinem Gut­achten – für mich sehr interessant – auch festgestellt, dass der Akt, wenn er gegen die Verfassung spricht, ein Nullakt wäre, ein Nichtakt wäre, dass Volksanwälte gar nicht tätig werden können, dass diese ganze Wahl null und nichtig wäre. Und ich darf auch daran erinnern, wie grüne Abgeordnete, etwa Peter Pilz, in der Vergangenheit agiert haben. Pilz regte an, künftig allen Mitgliedern des Nationalrates ein Nominierungsrecht zuzugestehen – das hat er 2001 gesagt – und die Volksanwälte/Volksanwältinnen dann in einem Hearing auszuwählen. Auch seine Fraktionskollegin Terezija Stoisits hat das festgestellt. Madeleine Petrovic hat Ähnliches festgestellt. Ja, es wäre notwendig, dass wir heute zumindest unser verfassungsrechtlich verbrieftes Recht hätten, um eine Fremden-Anwältin Stoisits für Österreich zu verhindern!

Und ein paar Worte zu Frau Stoisits: Sie ist unserer Meinung nach für das Amt völlig unqualifiziert. Da wird zwar von den Grünen immer wieder von „Hetzkampagnen“ ge­faselt, aber die Haltung von Frau Stoisits gegenüber Österreichern insgesamt ist eine Haltung, die in unseren Augen von abgrundtiefer Abneigung geprägt ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ihr Weltbild ist ein sehr simples, und das haben die Österreicher auch schon oft wahrgenommen. Für Sie sind Österreicher leider Gottes – und auf das brechen Sie es herunter – böse Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale und noch Schlimmeres vielleicht. Und jeder Zuwanderer ist für Sie der reinste Engel, dem immer Unrecht getan wird.

Genau so haben Sie auch in den letzten Jahren agiert: Als Meisterin der Vorverurtei­lung. Immer dann, wenn es um Vorwürfe gegen die Exekutive gegangen ist, haben Sie laut „Skandal!“ geschrien, und auch die Unschuldsvermutung hat für Sie in diesen Be­reichen nie Gültigkeit gehabt, Frau Stoisits. Da sind Sie hergegangen, haben Vorverur­teilungen gegenüber Polizisten zum Besten gegeben, und Sie haben sogar Gerichts­urteile von unabhängigen österreichischen Gerichten attackiert und kritisiert und haben hier die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt.

Wenn ich mir vorstelle, dass jemand wie Sie in Zukunft dieses hohe Amt bekleiden soll, dann wird mir angst und bang, und das sehen auch viele Österreicher so. Ich bekom­me, wenn ich nur daran denke, dass Sie dieses Amt bekleiden, heftige Magenschmer­zen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz: Wir werden deshalb auch im Sinne der Geschäftsord­nung einen Antrag einbringen, und ich ersuche um sofortige Abstimmung dieses An­trages:

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Präsidentin möge den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht zur Abstimmung bringen, son­dern sicherstellen, dass das Recht zur Nominierung für je ein Mitglied des Gesamtvor­schlages gemäß § 148g Abs. 2 B-VG für keine der berechtigten Parteien beschnitten beziehungsweise verhindert wird und dass ferner eine Wahl, der sich auch der Kandi­dat der FPÖ stellen darf, durch das Plenum des Nationalrates ermöglicht und sicherge­stellt wird.

*****

Ich ersuche im Sinne der Geschäftsordnung nochmals um unmittelbare Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, zum einen habe ich Ihnen das Wort jetzt nicht entzogen, obwohl die Redezeit bei Weitem überschritten wurde.


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Zum Zweiten haben Sie einen Antrag eingebracht, der kein Geschäftsordnungsantrag ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen Rückverweisungsantrag zu stellen, der aber nicht gestellt wurde im Sinne des Wortlautes und daher auch nicht zur Debatte steht (Abg. Strache: Das ist der Antrag auf unser Nominierungsrecht, Frau Präsiden­tin!) und auch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. (Abg. Strache: Das kann es ja nicht sein! Das ist genau das Demokratieverständnis!)

Dann bringen Sie bitte einen ordentlich formulierten Rückverweisungsantrag ein, so­dass sich die Abgeordneten auch auskennen, worüber abgestimmt werden kann. Die­se Möglichkeit steht Ihnen jederzeit frei. (Die Abgeordneten der FPÖ postieren Tafeln mit der Aufschrift „Asyl-Anwältin Stoisits? – Nein, danke!“ auf ihren Plätzen und verlassen den Sitzungssaal. – Abg. Parnigoni: Das ist Demokratieverständnis!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

Gemäß § 59 Abs. 1 GOG-NR

des Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache und weiteren Abgeordneten

betreffend den Bericht des Hauptausschusses zur Erstattung eines Gesamtvorschla­ges für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft, (102 d. B.), eingebracht in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007 zu TOP 1.

Gemäß Art. 148g Abs. 2 B-VG werden die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Na­tionalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt. Der Hautpausschuss erstellt seinen Gesamtvorschlag bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, wobei die drei mandatstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für diesen Gesamtvorschlag namhaft zu machen.

Seitens der FPÖ wurde mit Schreiben vom 20. April 2007, gerichtet an die Präsidentin des Nationalrates, Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft im Hauptausschuss am 22. Mai 2007 nominiert. Von den Grünen wurde mit Schreiben vom 16. Mai 2007, ebenfalls gerichtet an die Präsidentin des Na­tionalrates, Frau Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits nominiert.

Aufgrund des Umstandes, dass die Grünen und die FPÖ bei der Wahl vom 1. Okto­ber 2006 jeweils 21 Mandate errungen haben, war die Frage der Vorgehensweise für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft Thema einer Präsidialkonferenz vom 8. Mai 2007. Im Hauptausschuss vom 22. Mai 2007 wurde die Nominierung der FPÖ von der Obfrau des Hauptausschusses zurückgewiesen.

Seitens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wurden in den vergangenen Wochen meh­rere Rechtsgutachten vorgelegt, die der Rechtsansicht, wonach ein Nominierungsvor­schlag von der Obfrau des Hauptausschusses, bzw. von der Präsidentin des National­rates zurückzuweisen sei, widersprechen. Diese Gutachten wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses übermittelt.

Wesentlicher Inhalt dieser Gutachten ist, dass die vorgenannte Frage - bei Strittigkeit unter denen im Nationalrat vertretenen Parteien - jedenfalls einer parlamentarischen Entscheidungsfindung, in Form einer Beschlussfassung, zuzuführen ist. Denn nur der Hauptausschuss oder das Plenum des Nationalrates ist zur parlamentarischen Wil­lensbildung berufen, nicht aber der Obmann oder die Obfrau eines Ausschusses, da ansonsten eine demokratiepolitisch bedenkliche Beschneidung des parlamentarischen Willensbildungsprozesses herbeigeführt würde.


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Der Doyen der österreichischen Verfassungsrechtslehre und ehemalige Bundesmi­nister für Justiz Prof. Hans R. Klecatsky qualifiziert in diesem Zusammenhang die Unterbindung einer Abstimmung als Bruch der Verfassung. Nach der Auffassung von Prof. DDr. Heinz Mayer, wonach Verstöße gegen Art. 148g Abs. 2 B-VG zur absoluten Nichtigkeit der Bestellung der Volksanwälte führen, würde dies bedeuten, dass die, von der Präsidentin gewählte formale Vorgehensweise, in einem Nichtakt münden würde.

Dieser Umstand würde dann beispielsweise dazu führen, dass staatliche Behörden einem Nicht-Volksanwalt gegenüber die Amtsverschwiegenheit wahren müssten und ihm die in Art. 148f B-VG vorgesehene Akteneinsicht nicht gewähren dürften. Bei­spielsweise dürften auch dienstrechtliche Weisungen eines Nicht-Volksanwaltes an Bedienstete der Volksanwaltschaft wegen deren Unbeachtlichkeit nicht befolgt werden.

Festzuhalten ist daher, dass die FPÖ und die Grünen je 21 Mandate besitzen und daher ex aequo je „drittstärkste“ Partei im österreichischen Nationalrat der XXIII GP. sind. Aufgrund der wörtlichen Verfassungsbestimmung des Art. 148g Abs. 2, 2 Satz B-VG, wonach die drei mandatstärksten Parteien das Recht haben je ein Mitglied für den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses namhaft zu machen, kommt dieses Nominie­rungsrecht, neben dem unstrittigen Recht der SPÖ und der ÖVP, ex aequo den Grünen und der FPÖ zu.

Unterfertigte Abgeordnete stellen daher folgenden

Antrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Präsidentin möge den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht zur Abstimmung bringen son­dern sicherzustellen, dass das Recht zur Nominierung für je ein Mitglied des Gesamt­vorschlages gem. 148g Abs. 2 B-VG für keine der berechtigten Parteien beschnitten bzw. verhindert wird und dass ferner eine Wahl, der sich auch der Kandidat der FPÖ stellen darf, durch das Plenum des Nationalrates ermöglicht und sichergestellt wird.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


10.47.01

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte eingangs feststellen, dass wir für diese Art der Diskussionsverweigerung kein Verständnis aufbringen kön­nen. Die Frau Nationalratspräsidentin hat sich sehr wohl im Rahmen der Verfassungs­gesetze bewegt, ihre Entscheidung ist korrekt. Wir haben das auch in der Präsidiale diskutiert. Ich meine, das Ganze ist eher eine Aktion, die mit der rechtlichen Problema­tik der Sache überhaupt nichts zu tun hat, und wir haben für diesen Auszug kein wie immer geartetes Verständnis. Das sei einmal in aller Deutlichkeit gesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Was hier irgendwie vergessen wird seitens der Freiheitlichen, ist Folgendes: Zuerst gibt es am Wahlabend und während des Wahlabends immer die Stimmenergebnisse. Und dann gibt es eine Arithmetik und ein System, wonach es dann zu einer Mandats­verteilung kommt. Und da kann es durchaus den einen oder anderen arithmetischen Zufall geben, aber entscheidend ist letztendlich, wie das Stimmenergebnis ist. Und dieses Stimmenergebnis hat ergeben – und das wird der Kollege von der FPÖ gemeint


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haben mit „Trauertag“ –, dass die FPÖ nicht Dritter, sondern Vierter wurde und dass die Grünen mit rund 500 Stimmen den dritten Platz erreicht haben.

Und nachdem das so war, hat es hier dann bei der Besetzung des Parlamentspräsi­diums Vertreter der SPÖ, der ÖVP und der Grünen gegeben, die hier Platz genommen haben nach einer Wahl, nachdem sie auch gewählt wurden. Nach dem gleichen System ist im Endeffekt auch bei der Volksanwaltschaft vorzugehen. Und daher habe ich von Anfang an eigentlich diese Diskussion nie verstanden, denn der Souverän, der Wähler, hat im Endeffekt entschieden, wer Dritter und wer Vierter geworden ist.

Das, glaube ich, ist das Ausschlaggebende, und wenn es vielleicht hilft, kann man das einmal bei einer Novellierung noch klarer festlegen, als es letztendlich aus dem Willen des Gesetzgebers ohnehin erkennbar war.

Aber eines sei noch hinzugefügt: Natürlich war das, was die Grünen vor Jahren einmal gesagt haben und wo sie das alles in Frage gestellt haben – und heute, wo sie selbst eine Kandidatin haben, das nicht mehr in Frage stellen –, auch nicht in Ordnung. Und die Kritik, die hier anzubringen ist, ist selbstverständlich auch berechtigt.

Wenn das BZÖ von „Murks“ redet, das quasi als Geburtshelfer den ideellen Gesamt­murks gehabt hat und faktisch als das Symbol für Murks gilt, was ihre Regierungsbe­teiligung betrifft, dann kann ich nur milde lächeln, denn das ist ja wohl absurd: Eine Diskussion, wo wir versucht haben, hier im Haus einen klaren Weg zu finden – und ihn auch dann gefunden haben –, als „Murks“ herunterzumachen, dafür fehlt mir einfach jegliches Verständnis.

Noch etwas sei hinzugefügt: Wenn die ÖVP eine Halbzeitlösung vorschlägt, so muss ich sagen, diese Selbstlosigkeit hat die ÖVP natürlich nur, wenn es zwei Parteien be­trifft, wo sie nicht dabei ist. Ich warte jetzt auf den historischen Moment, wo die ÖVP einmal wieder Mandatsgleichheit mit – sagen wir – den Grünen oder den Blauen hat und dann auch diese Selbstlosigkeit ausbricht und die ÖVP sagt: Da sind wir gerne bereit, zu teilen, denn das ist ja in der Tradition unserer Partei, dass wir gerne teilen, wenn es um Posten, um Macht, um Einfluss und um Funktionen geht, das ist ja prak­tisch schon in den ÖVP-Statuten verankert! – Da kann ich nur lachen! Genauso wie über die These: Bevor ich mich in die Diskussion kontroversiell einmische, machen wir halt vier Volksanwälte! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. Oder machen wir halt immer so viele Volksanwälte, wie es Parteien hier herinnen gibt! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. – Das haben übrigens alle anderen Parteien abgelehnt in der Präsi­diale. Ich finde, das waren unernste Vorschläge. Und dass Herr Abgeordneter Grillitsch diese unernsten Vorschläge noch einmal wiederholt hat, spricht in der Tat nicht für ihn.

Damit ist, glaube ich, zu der Diskussion im Wesentlichen alles gesagt.

Worum es hier geht, das ist, dass hier eine Einrichtung neu bestellt wird, die für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Vertretung gegenüber der Verwaltung von größtem Interesse ist. Gott sei Dank wird das auch immer wieder im Fernsehen gebracht, wenn es um ganz spezielle Fälle geht. Ich glaube, dass die Volksanwälte, die bislang ihre Tätigkeit verrichtet haben, sehr, sehr gut gearbeitet haben, und wir hätten durchaus auch einen Vertreter der FPÖ gewählt. Es haben halt einfach die Stimmen dazu ge­fehlt! (Abg. Ing. Westenthaler: Wollten Sie nicht den Stadler einmal absetzen?)

Daher sind wir bereit, diesen Dreiervorschlag selbstverständlich zu unterstützen. Unser Kandidat ist Peter Kostelka, der schon bisher Volksanwalt war, der seine Arbeit exzel­lent verrichtet hat, der auch international in der Vereinigung der Volksanwälte und Om­budsleute einen hervorragenden Ruf hat, der für die Weiterentwicklung der Volksan­waltschaft in den neuen Demokratien ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und den wir mit großer Freude und mit wirklichem Stolz hier noch einmal als Kandidaten einge-


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bracht haben. Wir hoffen selbstverständlich, dass er innerhalb dieses Dreiervorschlags auch gewählt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch die gute Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksan­waltschaft herausstreichen, die wirklich funktioniert. Wir haben ja auch einen ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft gebildet.

Ein großes Anliegen ist uns auch die Kooperation, die es zwischen dem Petitionsaus­schuss und den Volksanwälten gibt, die ebenfalls ausgezeichnet ist. Und was noch wichtig ist: Dass aus der Alltagsarbeit der Volksanwälte Anregungen zur Verbesserung der Gesetze auch hier Eingang gefunden haben und in Zukunft Eingang finden wer­den.

Das war 1989 ein wirklicher Meilenstein im Vertreten der Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber einer Verwaltung, die damals oft als abgehoben empfunden wurde und wo wir damit, glaube ich, wirklich große Fortschritte erreicht haben, um die Bürgernähe des Parlaments – und die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung dessen –, um das Bemühen der Politik, dass man hier auch wirklich seine Interessen durchsetzt, unter Beweis zu stellen.

Daher halte ich das für eine ganz wichtige Einrichtung, aber auch für eine wichtige Dis­kussion, die heute geführt wird. Ich werde daher mit großer Freude diesem Dreiervor­schlag zustimmen, wünsche den dann gewählten drei Volksanwälten alles Gute und hoffe, dass sie ihre Arbeit gut verrichten im Interesse Österreichs, der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.54.20

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei einleitende Bemerkungen zur Stille in den freiheitlichen Rei­hen. Erstens: Wer hinausgeht, muss auch wieder hereinkommen. Ich wette, sie kom­men wieder.

Zweitens: Wenn man einen Protest macht, dann sollte das auch halten. Leider ist die FPÖ an der Geschäftsordnung gescheitert, und damit am eigenen Protest, denn es wäre ein Einfaches gewesen, einen Rückverweisungsantrag einzubringen, geschäfts­ordnungskonform. Aber irgendeinen Antrag, der gar kein Antrag ist, ein Irgendetwas einzubringen und zur Abstimmung vorzulegen, so kann man es nicht machen! Und deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, dass sie hinausgegangen sind und sich zur Strafe ein bisschen ins Winkerl stellen und darüber nachdenken. Das ist auch völlig richtig, dass sie das machen. (Beifall beim BZÖ.)

Und noch etwas – sie hören ja an den Lautsprechern zu – zum Herrn Kollegen Stra­che. Er muss schon auch überlegen, was eigentlich der Grund ist, warum er heute so streiten muss um diesen Volksanwalt: Weil seine Partei eben leider nicht dritte Kraft geworden ist, und weil unter seiner Führung das dritte Lager leider zum vierten Lager geworden ist. Sonst hätte er sich den Streit erspart. Das muss man auch einmal sagen, auch den vielen Zuhörern und Zuschauern an den Fernsehgeräten, dass das eben so ist. Und daher kann man ihm leider auch nicht helfen, wenn er jetzt den Saal verlässt.

Zur Debatte selbst.

Ich zitiere: „... meine Damen und Herren der ... ,Volksanwälte-Proporzfraktionen‘: ...“, „Wollen wir Parteianwälte oder Volksanwälte?“


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Ich zitiere weiter: „... wir fordern ein neues, demokratisches und faires Bestellungsver­fahren. Wir wollen ein offenes Bestellungsverfahren, das es jedem qualifizierten Men­schen in dieser Republik ermöglicht, sich für diese Funktion zu bewerben.“

Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Der grüne Abgeordnete Peter Pilz am 7. Juni 2001. Gratuliere! (Beifall beim BZÖ.) Fast genau so steht das auch in unserem Antrag, der im Hohen Haus liegt, weil wir diese Parteiennominierung auch nicht wollen.

Aber dann gibt es noch ein Zitat, und das ist noch viel interessanter, weil es von jener Kandidatin kommt, die sich heute zur Wahl – oder nicht einmal zur Wahl, sondern eigentlich zum Abnicken – stellt, nämlich von Frau Stoisits, die ja jetzt Volksanwältin wird. Wissen Sie, was Frau Stoisits gesagt hat? Sie hat gesagt, dass „dieses wichtige, wertvolle Organ des Nationalrates“ – nämlich die Volksanwaltschaft – „nicht von die­sem Nimbus der Proporzbestellung, der Versorgungsposten ... überschattet sein“ sollte. Erinnern Sie sich noch, Frau Kollegin Stoisits, an das Jahr 2001?

Und dann fragen Sie: „Was ist“ denn „das für eine Wahl, wenn drei Parteien einfach je­manden nominieren?“ – Jawohl, Frau Stoisits, was – ich frage das heute – ist denn das für eine Wahl, wenn Sie sich hier einfach nominieren lassen? Wissen Sie, was passiert ist in dieser ganzen Volksanwaltsdebatte? Und das ist bisher einzigartig, und auch die Grünen haben jetzt erstmals ihre Unschuld verloren. Herr Kollege Van der Bellen! Frau Kollegin Stoisits! Frau Kollegin Glawischnig! Herr Abgeordneter Pilz! Wissen Sie, was passiert ist? – Sie sind mittlerweile erstmals auch überführt als Teil dieses Parteien- und Proporzgedankens. Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)

Sie von den Grünen sind eine stinknormale, angepasste Proporzpartei geworden! Ihre Vorväter, Ihre Gründer, die hier eingezogen sind ins Parlament, die immer gegen das gekämpft haben, die werden sich heute schön wundern, beziehungsweise manche, die leider nicht mehr unter uns sind, drehen sich ja im Grab um, wie Sie sich angepasst haben und wie Sie sich an den „Hals“ des Proporzes schmeißen, nur damit Sie, wenn Sie einmal die Chance haben – das erste Mal, weil Sie zufällig ein paar Stimmen mehr haben als die FPÖ –, gleich zupacken und sagen: Wir sind da! Wir Grünen, wir greifen zu! – Völlig undemokratisch, völlig gegen jegliche Norm, die Sie bisher vertreten haben, und daher haben Sie hier Ihre Unschuld verloren.

Das ist etwas Interessantes im Parteienspektrum, und ich halte noch einmal fest: Es gibt in diesem Haus eine einzige Partei, die tatsächlich dafür eintritt, dass dieser selt­same Parteienproporz und dieses Nominierungsrecht bei den Volksanwälten endlich beendet wird: Wir haben einen Antrag eingebracht, dass Volksanwälte tatsächlich – Herr Kollege Cap, auch wenn Ihnen das unangenehm ist – von der Bevölkerung ge­wählt werden sollen. Jawohl, dafür treten wir ein, das wollen wir, denn das sind dann wirkliche Volksanwälte. (Beifall beim BZÖ.)

Und das kann man auch sehr kostengünstig machen – weil ich da schon höre: Das kostet etwas! – Na klar kostet es etwas, aber dann machen wir doch gleichzeitig mit der Bundespräsidentschaftswahl eine Volksanwaltschaftswahl! Ein Stimmzettel mehr ist überhaupt kein Problem. Aber Sie wehren sich alle dagegen, weil Sie eben die Ver­fechter des Proporzes sind und weil Sie – und gerade diese große Koalition – schon wieder dort angelangt sind, wo Sie in den neunziger Jahren aufgehört haben, nämlich in dem widerwärtigsten Postenschacher und Proporzbesetzungsschacher, den wir aus den neunziger Jahren kennen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zum Beispiel beginnend beim Herrn Bundeskanzler, bei der Bundesregierung: 19 Mit­glieder sind zu wenig, also machen wir 20, dass sich die Regierungsbank an beiden Enden biegt, denn das kann man besser aufteilen zwischen Rot und Schwarz.


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Dann geht es weiter mit dem Klimafonds, der heute abgestimmt wird: zwei Geschäfts­führer – sündteuer! –, ein Roter und ein Schwarzer.

Dann geht es weiter: Im Verbund hat es bisher drei Vorstände gegeben – machen wir vier draus: zwei Rote und zwei Schwarze! – Ist passiert.

Der Höhepunkt sind ÖBB und ASFINAG. Da machen Sie Proporz schon kreuzweise! Der Rote, der bei den ÖBB Vorsitzender wird, und der Schwarze, der bei den ÖBB Stellvertreter wird: Jetzt macht man es genau umgekehrt. Da wird der Schwarze dann Vorsitzender bei der ASFINAG und der Rote bei den ÖBB. Es ist sagenhaft! Bei der ÖBB-Holding, Bundeswettbewerbsbehörde, AMA – widerwärtigster Postenschacher in letztklassiger Art und Weise!

Das ist die Rückkehr dieses Systems der großen Koalition, das wir in den neunziger Jahren, bis zum Jahr 1999, erfolgreich bekämpft haben und Sie in die Wüste geschickt haben.

Das wird unsere Aufgabe sein: Mit dem heutigen Tag dieser schlechten Besetzung, dieser Parteibesetzung werden wir dem Postenschacher, der in dieser Art und Weise, wie Sie ihn heute durchführen, wirklich einzigartig ist, den Kampf ansagen.

Es tut mir leid für die Kollegin – sorry, Maria Fekter, sorry, Kostelka, beide sind für mich bestens geeignet für die Volksanwaltschaft. Deswegen tut es mir leid, dass wir nur einen Dreiervorschlag haben, den wir ablehnen müssen aufgrund des Verhaltens der Grünen und auch wegen der Kandidatin Stoisits. Die Frau Fekter hat sich wirklich verdienstvoll hier im Hohen Haus geschlagen, auch im Untersuchungsausschuss; sie ist wirklich gut geeignet. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Daher mein Wunsch zum Abschluss, Frau Kollegin Fekter – und jetzt wird der Applaus der ÖVP gleich wieder verstummen –: Erste Aufgabe für die Volksanwaltschaft: Be­enden Sie den Feldzug der ÖVP-Familienministerin Kdolsky gegen die Familien, die jetzt in diesen Tagen den Familien das Kindergeld im Nachhinein wieder wegnehmen will! Das wäre eine Aufgabe der Volksanwaltschaft!

Laden Sie so wie wir vom BZÖ die Familien ein, dass sie sich an Sie wenden können, und beenden Sie diesen rechtsunwirksamen Feldzug der Frau angeblichen Familien­ministerin, die eher die Spaßministerin der Republik ist! Denn die Familien haben das Geld bereits bekommen, sie haben es ausgegeben oder verplant, das heißt im guten Glauben auch verwendet. Und daher ist es rechtswidrig, was die Frau Kdolsky hier macht.

Wir sind auf der Seite der Familien, und es wäre Aufgabe der Volksanwaltschaft, die Ministerin, die hier völlig außer Rand und Band geraten ist, in die Schranken zu wei­sen und eine Vertretung dieser benachteiligten Familien in Angriff zu nehmen. Das wäre unser Wunsch – ich hoffe, Sie machen es. (Beifall beim BZÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.01.46

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Her­ren! Zunächst einmal eine Vorstellung unserer Kandidatin. Maria Theresia Fekter ist wohl die erfahrendste, mutigste, engagierteste Vertreterin, die der ÖVP-Klub nominie­ren konnte und kann (Beifall bei der ÖVP), und wir wünschen uns sehr, dass sie breite Unterstützung bekommt.

Maria Theresia Fekter ist eine Kandidatin, die seit 16 Jahren in der Spitzenpolitik arbei­tet; sie war vier Jahre lang Staatssekretärin bei mir im Wirtschaftsministerium, ich habe


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sie da ganz aus der Nähe beobachten können. Sie hat dabei praktisch sehr vieles von dem kennengelernt, was eigentlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, nämlich Probleme etwa im Gewerberecht oder in Bauangelegenheiten, im Wasserrecht, Natur­schutz direkt und unmittelbar auf der Ebene der Exekutive bewältigen zu können. (Prä­sident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Dann folgten mehr als zwölf Jahre Arbeit im Parlament: als Justiz-, als Familien- und auch Wirtschaftspolitikerin. Das Interessante ist schon, wie sie sich eigentlich in all diesen Jahren eingesetzt hat für die Bürger und für die Menschenrechte. Das erste Ge­setz, das sie mit beschlossen hat – und das war auch innerparteilich durchaus umstrit­ten –, war das Gesetz, das die Wahlfreiheit bei der Namenswahl für die Frauen im Fall der Ehe durchgesetzt hat. Kollegin Fekter hat sich da sehr engagiert auch in der eige­nen Fraktion durchgesetzt – heute ist das selbstverständlich gelebtes Recht. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann das ganze Thema der Beachtung der Opfer. Wir haben ja immer auf der einen Seite die Täter- und auf der anderen Seite die Opferproblematik. Und sie war eine der­jenigen, die vor zwölf Jahren – da war das noch überhaupt kein Thema – immer darauf gedrängt haben, die Interessen der Opfer ins Zentrum des Strafvollzugs, der Diversion und vieler anderer Dinge zu stellen.

Etwa die Diversion – unaussprechliches Wort; das ist der außergerichtliche Ausgleich zwischen Tätern und Opfern – war Kollegin Fekter ein ganz besonderes Anliegen, und sie hat es umgesetzt und durchgesetzt. Genauso wie etwa die Patientenverfügung, denn Patienten sind in Spitälern, in Krankenhäusern manchmal Problemen ausge­setzt – sie hat dies gemeinsam mit den Gesundheitspolitikern vieler Fraktionen umge­setzt. Genauso etwa das Heimaufenthaltsgesetz, wo es darum ging, dass ältere Men­schen in den Heimen manchmal nicht die Rechte, die Beachtung gehabt haben, die sie brauchen – Maria Theresia Fekter hat sich hier sehr, sehr engagiert eingebracht.

Kollegin Fekter ist eine, die die Balance hält, ich kenne sie aus der Nähe; eine humor­volle, lächelnde, aber auch sehr engagierte, harte Person, wenn es darum geht, für die Anliegen, für etwas oder für jemanden einzutreten. Ich glaube daher, im Kollegialorgan der Volksanwaltschaft wird sie sich ausgezeichnet behaupten und wird auch die Ba­lance finden, dass die notwendigen Fragen, die natürlich etwa im Bereich der heiklen Themen zwischen der Exekutive, der Verwaltung und den Bürgern oder auch in der Frage Schutz und Sicherheit der Österreicher versus Anliegen von anderen, von Flüchtlingen, von Zuwanderern auftreten können, entsprechend gelöst werden. Sie wird hier die richtige Balance finden.

Viel Glück, liebe Maria Theresia! (Beifall bei der ÖVP.) Ein lachendes und ein weinen­des Auge habe ich heute, du weißt es ganz genau: Ich bedauere es, dass du aus dem Klub ausscheidest – und ich freue mich, dass du diese wichtige staatspolitische Auf­gabe bekommst!

Nun zu dem verfassungsrechtlichen Problem, dem Streit zwischen den Grünen und den Freiheitlichen, den wir heute haben. So einfach ist die Sache natürlich nicht, denn es ist so, dass dieser Fall von der Verfassung, vom Verfassungsgeber, also von uns, nicht vorhergesehen wurde. Es gibt eben zwei Parteien, die drittstärkste an Mandats­zahlen sind. Und das ist ein Fall, der überhaupt nicht vorgesehen war, denn es ist ganz interessant, dass in der Regierungsvorlage in der XIV. Gesetzgebungsperiode wörtlich die Rede davon war, dass das Vertrauen aller wesentlichen politischen Kräfte sicher­gestellt werden soll. Es hieß sogar wörtlich, dass die Kandidaten aller im Hauptaus­schuss vertretenen Parteien zum Zug kommen. – Heute haben wir nicht drei Parteien wie damals, sondern fünf.


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Man hat sogar damals für den Fall Vorsorge getroffen: Was ist, wenn wir nur zwei Par­teien haben? Dann hätte die an Stimmen stärkste Partei zwei Kandidaten gehabt und nicht nur einen. Der Fall, dass wir vier oder gar fünf Parteien im Hauptausschuss ver­treten haben und dass von diesen fünf zwei gleich stark am dritten Platz liegen, was die Mandate betrifft, das wurde nicht vorhergesehen.

Daher haben wir hier ein echtes Problem einer verfassungsrechtlichen Lücke, und diese kann man natürlich jetzt mit Interpretationen schließen, das ist richtig. Und wahr­scheinlich, wenn es keine andere Lösung gibt, gibt es keinen anderen Weg als den, den wir heute gehen. Aber eigentlich ist es eine unfaire Krücke, die hier gefunden wird, denn ich sage das auch sehr offen: Der Unterschied zum Vorsitz im Nationalrat ist, dass jeder im Parlament trotzdem vertreten bleibt; das ist eben nur eine Vorsitzfrage. Aber die Frage, ob eine politische Partei, die drittstärkste an Mandaten ist, in einem Or­gan überhaupt vertreten ist oder für sechs Jahre draußen vor der Tür ausgeschlossen bleibt, ist eine ganz andere Frage.

Daher: Aus meiner Sicht hätte es einen einzigen Weg gegeben: entweder ohne Verfas­sungsänderung einen gemeinsamen Personenvorschlag der beiden Parteien zu ma­chen – das ist nicht möglich gewesen, und das verstehe ich auch – oder aber, und das war unser Vorschlag, mit einer Verfassungsnovelle, mit einer Verfassungsänderung diese Lücke so zu schließen, dass man entweder eine Halbzeitlösung macht, wo der, der Stimmenstärkster ist, das Recht hat zu wählen, die ersten drei Jahre oder die zwei­ten drei Jahre, oder – auch dazu wären wir und, ich glaube, auch die Sozialdemokra­tische Partei bereit gewesen – einen vierten Volksanwalt für diese Periode zu installie­ren, damit auch aus demokratiepolitischen Gründen gesichert ist, dass ab einer be­stimmten Größe wirklich alle politischen Parteien hier vertreten sind.

Ich bedauere, dass es dazu nicht gekommen ist, aber ich sage auch ganz offen, dass das Wort vom Verfassungsbruch hier in keiner Weise zutreffen kann. Das sage ich auch ganz deutlich, da muss man seine Worte sehr präzise wählen. Das ist nicht der Punkt, das ist nicht gerechtfertigt.

Wir haben hier eine Wahl zu einer Institution, die wichtig ist, die eine sechsjährige Funktionsperiode hat – übrigens auch ein ganz interessantes Argument für die nachfol­gende Demokratiedebatte, wo es um die Verlängerung der Legislaturperiode geht. Wir werden diesem Vorschlag zustimmen. Wir schätzen und kennen Peter Kostelka abso­lut, er ist geeignet. Wir hoffen, dass sich die Abgeordnete Stoisits entwickelt. Und un­sere Liebe und Zuneigung gilt natürlich Maria Theresia Fekter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


11.08.47

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne, so wie Klubobmann Schüssel, damit, zu sagen, ja, ich glaube, der Gesamtvorschlag des Hauptausschusses ist ein guter Vorschlag, sogar ein sehr guter Vorschlag.

Wir alle kennen Peter Kostelka noch aus der Vergangenheit, als er hier Klubobmann der Sozialdemokraten war: nicht immer ganz einfach, aber ein guter Jurist, verlässlich, immer einsatzbereit – und genau diese Fähigkeiten, glaube ich, kann er sehr gut, was er ja schon gezeigt hat, in der Volksanwaltschaft einsetzen.

Mutatis mutandis möchte ich das auch über Kollegin Fekter sagen. Kollegin Fekter ist keine einfache Persönlichkeit (Abg. Dr. Brinek: Das wäre ja fad!); das ist auch nicht


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die Aufgabe einer Volksanwältin. Wenn die Kollegin Fekter jene Energie, jene Einsatz­bereitschaft, auch jene Bereitschaft zur Unpopularität als Parteisoldatin, zum Beispiel im Eurofighter-Ausschuss, aber auch in anderen Zusammenhängen, für die Beschwer­deführer bei der Volksanwaltschaft einsetzt, wenn Sie diesen Wechsel schaffen, was ich sehr hoffe, Frau Dr. Fekter, von der ÖVP-Parteisoldatin zu einer sozusagen Volks­anwaltschafts-Soldatin – entschuldigen Sie, mir fällt jetzt kein besserer Ausdruck ein –, dann werden Sie eine sehr gute Volksanwältin sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Sie sich, Frau Kollegin Fekter, mit der gleichen Energie, der gleichen, wie soll ich sagen, „Sturheit“ manchmal, mit der gleichen (Abg. Dr. Schüssel: Überzeugung!) Überzeugung, bitte schön, für die Interessen der Beschwerdeführer bei der Volksan­waltschaft einsetzen, dann werden Sie, wie gesagt, eine sehr gute Volksanwältin sein. – In sechs Jahren werden wir sehen, ob das Experiment geklappt hat. Ich hoffe, ja.

Bei Terezija Stoisits habe ich keinerlei Zweifel, dass sie es schafft (Zwischenrufe bei der ÖVP), weil diese Bereitschaft, sich unpopulär zu machen, diese Bereitschaft, sich einzusetzen für die Interessen von Beschwerdeführern, bei uns nämlich, im Klub, ob das jetzt Inländer oder Ausländer sind ... – Wir müssen ja sehr viele an die Volksan­waltschaft verweisen, weil wir das gar nicht machen können, schon rein personalmäßig nicht, diese Interventionen bei Behörden, dieses Nachfragen: Wie war das wirklich? Könnt ihr nicht dem oder der ein bisschen behilflich sein?, und so weiter. Ich nehme an, es geht auch den anderen Klubs im Nationalrat so, dass wir bis zu einem gewissen Grad diese Art von Hilfestellung leisten wollen und müssen, aber zuständig ist in der Regel eine Institution wie die Volksanwaltschaft. Und das wird Terezija Stoisits mit Si­cherheit ausgezeichnet machen. (Beifall bei den Grünen.)

Den nicht anwesenden Kollegen von der FPÖ möchte ich sagen, ja, die Volksanwalt­schaft ist auch dafür da, sich für Beschwerden von Menschen mit nicht österreichi­schem Reisepass einzusetzen. Ja, das hat der Verfassungsgesetzgeber in seiner Weisheit vor über 20 Jahren so beschlossen: Jedermann, steht in der Verfassung, ist berechtigt, mit seinen behaupteten Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorzuspre­chen – vorausgesetzt er oder sie ist persönlich betroffen von diesem Fall. Jedermann, auch ein Ausländer, auch eine Ausländerin! Aber wer wofür zuständig sein wird in der Volksanwaltschaft, wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Frage der Geschäfts­einteilung innerhalb der Volksanwaltschaft, die dann Peter Kostelka, Frau Fekter und Frau Stoisits gemeinsam auszuverhandeln haben werden.

Ich glaube, ein sehr guter Vorschlag; ich betone das deswegen, weil unser Verfahren natürlich auch missbrauchsanfällig ist – so wie jedes andere Verfahren auch. Ich habe mich jetzt lange auch aufgrund dieser Auseinandersetzung mit den Freiheitlichen damit befasst, was der Gesetzgeber damals, vor über 20 Jahren, wollte.

Dieses sogenannte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen hat schon einen gewissen Sinn und einen guten Sinn, wenn die Fraktionen es richtig wahrnehmen. Es verhindert nämlich, dass einem die jeweils anderen Parteien sozusagen hineinpfu­schen, dass sie einen zu Kompromissverhandlungen zwingen: Kollegen X nicht, aber Y vielleicht – und wir sagen dann wieder: Ja, aber wenn wir dem zustimmen sollen, dann wird es von uns die oder der sein.

Diese Art von „Basar-Methode“ bei der Ausverhandlung der Personen für die Volksan­waltschaft wird durch dieses eindeutig formulierte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen im Nationalrat verhindert, und ich finde das gut. Das ist eine Art Minder­heitsschutz, weil jede der fünf Fraktionen hier im Haus eine Minderheit ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber erst seitdem ihr drinnen seid! Vorher war das nicht so! – Abg. Dr. Schüssel: Eine neue Erkenntnis!)


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Kollege Cap und Westenthaler, bitte schön, können wir einmal unterscheiden zwischen de lege lata und de lege ferenda! Für die Nicht-Juristen: Wir entscheiden heute auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Vorschläge in der Vergangenheit haben wir ge­nug gemacht, nämlich zur Änderung dieser Gesetzeslage. Keiner dieser Vorschläge ist akzeptiert worden. Machen Sie das bitte nicht uns zum Vorwurf! Heute ist auf Basis der heutigen Gesetzeslage zu entscheiden, das ist ganz einfach! (Beifall bei den Grünen.) Und blöd werden wir sein, Herr Kollege Westenthaler! Weil Sie damals, als Sie mit in der Regierung waren, unsere Vorschläge nicht akzeptiert haben, werden wir heute auf das Nominierungsrecht verzichten?! Ja, halten Sie uns für deppert? Ich hoffe, nicht. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)

Was die Bedenken der Freiheitlichen die Kollegin Stoisits betreffend angeht: Kollege Strache kann die Terezija Stoisits nicht ausstehen. Das ist offenkundig. Das ist nicht verfassungswidrig, lediglich bedauerlich. Es ist so. Aber deswegen braucht er nicht dauernd mit dem „Verfassungsbruch“ daherzukommen.

Das Vorgehen der Präsidentin Prammer – das ist mir noch wichtig zu betonen – ist ab­solut korrekt, ist absolut korrekt! Präsident Fischer hat in der Vergangenheit in ver­wandten Fällen ähnlich entschieden, gegen unseren Widerspruch – und dieser Wider­spruch war falsch! Das sage ich heute. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Schüs­sel. – Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.) Ja, man kann auch klüger werden, hat Adenauer schon gesagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht täglich, Herr Professor!)

Kollegin Prammer hat das auch nicht ungeschützt gemacht. Präsidentin Prammer stützt sich auf ein ausführliches, gründliches Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts. Es ist auch nicht so, dass wir nicht die namhaftesten Vertreter der Jurisprudenz auf unserer Seite hätten – jetzt meine ich, auf der Seite der SPÖ, ÖVP und Grünen –, die diese Verfahrensweise ausdrücklich unterstützen: Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Rudolf Thienel. Das sind nicht irgendwelche Leute! Und ich ver­wahre mich ausdrücklich gegen den Ausdruck „Verfassungsbruch“ im Schreiben von Hans Klecatsky, aber offen gestanden, Klecatsky assoziiert in seinem Schreiben an die FPÖ auch frei mit 1934 und 1938 – und das finde ich so jenseits, dass es auch den Ausdruck „Verfassungsbruch“, glaube ich, entsprechend relativiert. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube also, es ist ein sehr guter Vorschlag: Kostelka, Fekter und Stoisits, und bitte alle Damen und Herren dieses Hauses, dem auch zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, lasse ich, wenn sich keine Einwendung erhebt, über diesen im Sinne des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch Aufstehen und Sitzen­bleiben abstimmen. – Es erheben sich keine Einwendungen.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 102 der Beilagen, Dr. Peter Kostelka, Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall. – Zahlreiche Abgeordnete begeben sich zu den Abgeordneten Dr. Fekter und Mag. Stoisits und beglückwünschen diese.)


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Somit sind Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft ge­wählt.

Ich gratuliere allen drei gewählten Volksanwälten und wünsche ihnen für ihre Aufga­benstellung alles Gute!

11.18.002. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über die Anträge

212/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geän­dert werden, und

8/A der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungs­gesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlord­nung) sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wäh­lerevidenzgesetz) geändert werden (129 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidenten­wahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007), sowie über die Anträge

12/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und

21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird (130 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Sie hat sich 8 Minuten Redezeit vorgenommen. – Bitte.

 


11.19.37

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zur Beschluss­fassung vorliegen ein Änderungspaket betreffend Bundesverfassung und acht weitere Gesetze, die alle das Wahlrecht betreffen, das Wahlrecht, das ja ohne Zweifel das Herzstück der Demokratie ist und in Österreich für die Männer schon seit über


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100 Jahren frei, geheim, persönlich verankert ist, für die Frauen etwas kürzer. Und wir diskutieren und beschließen heute erfreulicherweise auch eine Erweiterung des Krei­ses der Wahlberechtigten in Form der Wahlaltersenkung auf 16 Jahre.

Das ist jedenfalls auch aus Sicht der Grünen ein sehr, sehr erfreulicher Tag. Es hat viele Jahre gedauert bis zur Einsicht, dass junge Menschen mit 16 nicht nur nicht unreif zum Wählen sind, sondern auch ein Recht darauf haben, sich bei den Instrumenten, die ihre Lebenswelt gestalten, zu beteiligen.

Dieses Thema ist heute allerdings zu einem politisches Tauschgeschäft geworden. Die ÖVP hat jahrelang gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 Widerstand geleistet und sie jetzt gegen die Briefwahl abgetauscht. Wir Grüne waren schon Anfang der neun­ziger Jahre mit Anträgen hier im Haus und versuchten mit Argumenten zu erklären, warum junge Menschen von der direkten Mitbestimmung des Nationalrates, der Land­tage und der direkt-demokratischen Instrumente nicht ausgeschlossen sein sollen.

Es ist aus unserer Sicht ein sehr, sehr erfreuliches Signal, dass es heute zu einer Senkung des Wahlalters kommt. Wir sehen es auch als Ergebnis hartnäckiger Arbeit über viele Jahre, in denen wir Grüne immer wieder Anträge zur Wahlaltersenkung eingebracht hatten, die aber abgelehnt worden sind.

Das bedeutet, 16-Jährige können auch bei den Europawahlen, bei den Nationalrats­wahlen, in weiterer Folge auch bei den Landtagswahlen, bei der Bundespräsidenten­wahl und bei allen direkt-demokratischen Instrumenten ihr Recht wahrnehmen. Und dazu braucht man nicht – ich zitiere jetzt einen sehr skurrilen Vergleich, den die angeb­liche Zukunftshoffnung der ÖVP einmal getätigt hat – fähig zu sein, die Vierschanzen­tournee zu gewinnen, sondern es ist eine selbstverständliche Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten, die schon lange, lange überfällig war. (Beifall bei den Grünen.)

Erfreulich ist auch, dass für den Nationalrat und für das Europaparlament nun auch 18-Jährige kandidieren können. Das war noch eine wichtige Neuerung im Zuge der Aus­schussverhandlungen, die wir auch sehr eindeutig, klar und laut begrüßen.

Wir begrüßen auch die Briefwahl. Auch hier hat es in der Vergangenheit einige skep­tische Stimmen gegeben, allerdings ist die Briefwahl ein ganz wichtiges Instrument, um der zunehmenden Mobilität der österreichischen Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Ich denke, auch gegenüber dieser eidesstattlichen Erklärung, die das geheime und persönliche Wahlrecht absichern soll, ist kein grundsätzliches Vorausmisstrauen ange­bracht. Im Übrigen ist es wahrscheinlich nur eine quantitative Änderung, weil das Aus­länderInnenwahlrecht auch schon eine Form des Briefwahlrechtes war. Man hat jetzt also einfach eine größere Anzahl von Menschen, die das wahrnehmen können. Selbst­verständlich wird das auch mehr Menschen dazu bringen, sich zu beteiligen. Davon bin ich überzeugt.

Auch die Erleichterungen für Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen sind positiv. Auch dazu haben wir Anträge eingebracht, die jetzt zum Großteil erledigt wer­den. Darüber freuen wir uns. Der Wegfall der Zeugen, die Möglichkeit, ein Wahlkarten-Abo auf zehn Jahre zu bestellen – das alles ist sehr, sehr positiv und dient dazu, den Menschen, die sich im Ausland als StaatsbürgerInnen durch das Wahlrecht mit Öster­reich verbunden sehen wollen, technische Hürden abzubauen.

Ich fürchte allerdings, dass die Form, die die Ausschussfeststellung gewählt hat, in der die Gemeinden nur ersucht werden, Schnellpost-Dienste zu verwenden, keine Garan­tie dafür ist, dass die Wahlkarten immer rechtzeitig ankommen. Wir hätten es schöner gefunden, wenn es als verpflichtend eingeführt worden wäre, Schnellpost-Dienste zu verwenden, damit tatsächlich keine einzige Stimme auf dem Postweg verloren geht. (Beifall bei den Grünen.)


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Allerdings bleibt die Wahlrechtsreform auf halbem Wege stecken. Es ist etwas Bedau­erliches und Erwähnenswertes, dass nach wie vor viele Menschen in Österreich vom Wahlrecht – obwohl direkt davon betroffen – ausgeschlossen sind. Damit spreche ich eine Hürde an, die in Wien schon lange diskutiert worden ist. In Wien haben die SPÖ und die Grünen gemeinsam zur Erweiterung des Wahlrechtes auf Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, beigetragen – zumindest auf kommuna­ler Ebene.

Und da möchte ich Sie wirklich ernsthaft fragen, ob das so ein unanständiges Ansinnen ist, dass Menschen, die jahrelang in einer Stadt, einer Gemeinde leben, nicht einmal den Zebrastreifen vor ihrer Haustür mitbestimmen können, obwohl sie direkt durch diese Alltagsentscheidungen, die ein Gemeinderat trifft, betroffen sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Es geht um das Staatsbürgerschaftsrecht!)

Diese Diskussion ist in anderen Ländern durchaus üblich, ich bitte Sie, einfach einmal darüber nachzudenken, was Demokratie bedeutet. Demokratie heißt, dass diejenigen, die von einer Entscheidung betroffen sind, diese auch mit beeinflussen können. Und gerade bei den kommunalen Problemen, den Lösungen, die eine Gemeinde ihren Bür­gerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, geht es um Alltagsprobleme, Alltagsdinge, und hier wird eine große Gruppe von Menschen ausgeschlossen. Das sind im Übrigen in Österreich sehr viele ganz junge Menschen. Viele – nämlich mehr als die Hälfte – dieser sogenannten Ausländerinnen und Ausländer sind Menschen unter 25. Wenn wir jetzt über Jugendpartizipation und bessere Integration reden, wäre das kommunale Wahlrecht für Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft auch ein wichti­ger Punkt gewesen.

Aber es geht noch weiter. Ich war letzte Woche in der Türkei. Die Türkei hat ein Wahl­recht, das minderheitenfeindlich ist, nämlich die kurdische Minderheit ausschließt. Das­selbe Problem haben wir in Kärnten. Auch in Kärnten ist das Wahlrecht so gemacht, dass es eine Minderheit, nämlich die der Sloweninnen und Slowenen von einer Vertre­tung im Landtag ausschließt. Mit dieser Reform hätte die Chance bestanden, auch in Kärnten ein Wahlrecht zu erzwingen – nachdem es dort über Jahrzehnte nicht möglich war, ein solches zu schaffen –, das einer ganz großen Gruppe der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, mitzureden. Auch zu dieser Reform ist es leider nicht gekommen.

Jetzt komme ich zum letzten, aus der Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger und der Grü­nen kritischsten Punkt, zur sogenannten Verlängerung der Legislaturperiode. Meiner Meinung ist das nichts anderes als eine Beschneidung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Argumente, die jetzt am Tisch liegen, sind allesamt hanebüchen. Es ist wirklich ein hanebüchenes und vorgeschobenes Argument, wenn man sagt: Weil die Parteien nicht fähig sind, innerhalb einer bestimmten Frist Regierungsverhand­lungen zu führen, weil sich die ÖVP über Wochen und Monate in den Schmollwinkel zurückgezogen hat oder – anders herum – weil die Wahlkämpfe immer länger dauern, immer teurer und aufwändiger werden und immer mehr Zeit in Anspruch nehmen, soll es Bürgerinnen und Bürgern nur mehr alle fünf Jahre erlaubt sein, die Meinung zu sagen anstatt wie derzeit alle vier Jahre. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist mit Disziplin lösbar. Man kann Wahlkampfkosten begrenzen und Regierungs­verhandlungen seriös in vier bis sechs Wochen fertig haben. Man muss dafür nicht die Rechte der BürgerInnen beschneiden. Bedauerlich, dass darüber überhaupt keine Dis­kussion möglich war. Die Parteien, die das jetzt vertreten, haben im Wahlkampf nicht davon gesprochen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht beschneiden wollen, noch haben sie eine ernsthafte Diskussion über eine Vereinheitlichung der ge­samten Legislaturperioden – in Landtagen und so weiter –, gesucht.


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Wenn man das Argument wirklich ernst nimmt, ungestört arbeiten zu wollen, dann muss man auch dazusagen, dass die Landtagswahlen – ob in Niederösterreich oder Oberösterreich – sehr oft politische Projekte auf Bundesebene blockieren und verzö­gern, weil einem Landeshauptmann im Moment etwas nicht zuzumuten ist. – Das alles hat gefehlt.

Es gibt im Übrigen auch keinen Ausbau der direkt-demokratischen Instrumente. Es war nicht einmal möglich, das Thema Verfall der Volksbegehren am Ende der Legislatur­periode in diese Novelle mit hineinzunehmen. Es ist auch sehr bedauerlich, dass es zu diesem Machtausbau, der traditionellerweise mit einer längeren Legislaturperiode der Regierung zur Verfügung steht und die Regierung in ihrer Machtausübung stärkt, keinen Ausgleich gibt – in Form eines Ausbaus, einer Erweiterung der Kontroll- und Minderheitenrechte in diesem Haus. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzei­chen.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abg. Glawischnig-Piesczek, Kollegen und Kolleginnen betreffend den Ausschuss­bericht 94 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 94 d.B., wird geändert wie folgt:

1. Es entfällt die Zif 10. Die folgenden Ziffern werden angepasst.

2. Es entfällt in Zif 25 (alt) Art 151 Abs 36 die Zif 2.

Begründung:

Ziff 10 des Gesetzesentwurfs des Ausschussberichtes hat im wesentlichen die Verlän­gerung der Legislaturperiode des Nationalrats von 4 auf 5 Jahre zum Gegenstand. Zif 25 Art 151 Abs 36 Zif 2 betrifft das Inkrafttreten dieser Neuerung.

Die Verlängerung der Legislaturperiode wird abgelehnt, weil sie eine Beschneidung de­mokratischer Rechte darstellt.

*****

Das bedeutet, die Legislaturperiode soll auf vier Jahre – wie seit 1920 – in Österreich weiterbestehen bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Wollen Sie die Briefwahl?)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig-Pies­czek verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.28.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohes Haus! Ich glaube, dass es eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 77

sehr bedeutende Veränderung des Wahlrechtes ist, die wir heute hier beschließen und ich bin ganz im Gegensatz zu meiner Vorrednerin der Überzeugung, dass über alle Themen sehr lange diskutiert wurde. Ich habe mir die Mühe gemacht, in Zeitungsarti­keln aus dem Jahre 2004 – eigentlich seit dem Jahr 2000 – hinsichtlich der Verlänge­rung der Legislaturperiode nachzulesen.

Und da sind wir ja schon beim Kernthema dieser Wahlrechtsreform: Bereits seit dem Jahr 1998 ist dieses Thema laufend in den Medien und auch laufend von Vertretern der ÖVP und SPÖ diskutiert worden. Ganz besonders diskutiert wurde es im Jahr 2004 im zuständigen Konventsausschuss. Da hat es mehrere Wortmeldungen gegeben. Auch damals ist es von manchen Medien kritisch und von anderen Medien sehr vorteil­haft beleuchtet worden. Das heißt, diese Diskussion ist seit dem Jahr 1998 im Gange, wurde im entsprechenden Konventsausschuss weitergeführt, in der Öffentlichkeit ge­führt und jetzt zu einem Ergebnis gebracht.

Zu dem Ergebnis kann man stehen, wie man will. Natürlich kann man eine Festlegung von Jahreszahlen für eine Wahlperiode immer in der einen oder anderen Richtung se­hen.

Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass die Dauer alle Legislaturperioden – beginnend mit der europäischen Ebene, wo sie fünf Jahre beträgt, über die Bundesebene, wo sie dann fünf Jahre beträgt, über die Landesebene, wo sie – mit Ausnahme von Oberös­terreich – dann ebenfalls fünf Jahre beträgt, bis zur Gemeindeebene, wo sie zum größ­ten Teil auch fünf Jahre beträgt – fünf Jahre betragen soll, damit man zu einer Verein­heitlichung und zu einer rechtsdogmatischen Angleichung dieser Legislaturperioden kommt, sodass man hier nicht alleine steht mit diesen demokratiepolitischen Vorhaben, sondern europäische Ebene, Bundesebene, Landesebene und kommunale Ebene ver­einheitlicht. – Ich glaube, das ist vernünftig.

Dadurch wird der Wähler kaum in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, weil es derzeit so ist, dass jedes Jahr von Wahlkämpfern eine Wahl zu schlagen ist beziehungsweise von den Wählern zu wählen ist, weil Bundespräsidentenwahlen, die Wahl zum Natio­nalrat, die Wahl zum Europaparlament, die Wahl zu den Landtagen und Kommunal­wahlen als Minimum fünf Wahlen bedeuten (Abg. Dr. Graf: Aber der Bundespräsident ist sechs Jahre!) – da rede ich noch gar nicht von den Wahlen zu den Interessenver­tretungen! Ich glaube, dass die dogmatische Angleichung hier sinnvoller ist als die Ein­schränkung dieses einen Jahres. (Abg. Dr. Graf: Aber es gibt so viele, die sechs Jahre haben!)

Wir kommen zu den beiden anderen Themen, die hier auch behandelt werden, das sind die Themen der Reduktion des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre beziehungsweise die des passiven Wahlalters auf 18 Jahre – ich glaube, auch damit ist eine lange Dis­kussion einhergegangen –: Ich finde es vernünftig, dass Menschen, die Steuern zahlen dürfen, auch darüber bestimmen können, was mit ihren Steuergeldern geschehen soll. Es ist daher nur recht und billig, dass ich, wenn ich an diesem Kreislauf teilnehme, auch jene Vertreter wählen kann, die dann bestimmen, was sie mit meinem Steuergeld machen wollen. Ich halte diese Senkung des Wahlalters für äußerst vernünftig.

Sie bedeutet in diesem Gesamtpaket aber auch eine Ausdehnung des Wahlkreises um etwa 180 000 Personen, sodass man bei diesem Paket nicht davon sprechen kann, dass die Demokratie eingeschränkt wurde, weil es auf der anderen Seite zu einer Er­weiterung des Personenkreises führt, der zur Wahl zugelassen wird. Ich halte es für ausgewogen und äußerst vernünftig, dass man hier dann auch eine größere Bevölke­rungsschicht in die Wahlen hereinholt. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie, dass Mindestrentner nicht wählen dürfen? – Die zahlen keine Steuern!)


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Kommen wir zur Einführung der Briefwahl: Wir standen diesem Thema immer sehr skeptisch gegenüber. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie, dass nur wer Steuern zahlt, wählen darf?) – Das stimmt, Herr Kollege, aber ich glaube, dass es uns gelungen ist, im Ver­fassungstext selbst einige Punkte mit einzubauen, die einen Missbrauch auch er­schweren – ihn zwar niemals ganz verhindern können, aber zumindest erschweren können. Es sind nämlich Kriterien anzuführen, weswegen man von der Briefwahl Ge­brauch macht – nämlich Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder Auslandsauf­enthalt –, es ist ein Antrag notwendig, wo dieser Grund anzugeben ist, und es ist ein Identitätsnachweis notwendig. Das steht einmal im Verfassungstext.

Weiters steht noch darin, dass es eine eidesstattliche Erklärung geben muss, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim ist. Eine eidesstattliche Erklärung ist auch immer mit strafrechtlichen Maßnahmen bei Missbrauch verbunden, sodass man hier auch ganz gezielt einige Sicherheitsmerkmale in die Briefwahl eingebaut hat, die letztendlich dazu dienen sollen, einen Missbrauch zu verhindern. In der Nationalrats-Wahlordnung wurden diese Kriterien nochmals verstärkt, indem man eine weitere eidesstattliche Er­klärung verlangt, dass diese Briefwahl zu einem bestimmten Zeitpunkt – nämlich vor Schließen der Wahllokale – stattgefunden hat. Beide Erklärungen dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern, und ich glaube, dass man hier die am weitesten fortge­schrittenen Einschränkungskriterien gefunden hat, um einer Briefwahl zustimmen zu können.

Man hat jetzt die Möglichkeit, sich eine Wahlkarte zu lösen: Mit dieser Wahlkarte kann man im eigenen Lokal wählen, im Wahlkarten-Lokal wählen oder eben die Briefwahl-Funktion ausüben. Man hat eine Erhöhung des Identitätserfordernisses in die National­rats-Wahlordnung eingebaut, sodass ich glaube, dass hier viele Kriterien geschaffen wurden, um einen Missbrauch hintanzuhalten. Missbrauch wird man niemals vollstän­dig ausschließen können, aber ich glaube, dass der Schutz davor so weit wie möglich gediehen ist.

Einige Erläuterungen noch zu den weiteren Möglichkeiten: Auch die Erleichterung der Wahl für Auslandsösterreicher ist zu befürworten; dass wir endlich auch OSZE-Wahl­beobachter zulassen (Abg. Strache: Das wäre vernünftig! – Abg. Dr. Graf: Wenn es so weitergeht, werden wir das brauchen!), ist, glaube ich, auch vernünftig, und dass wir auch einige Entschließungsanträge abgesegnet haben, die dazu führen sollen, eine Vereinheitlichung durch die Präzisierung der Bestimmungen in den Wahlordnungen durchzuführen.

In diesem Zusammenhang gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Witt­mann, Spindelegger, Glawischnig und Scheibner, den ich einbringe. Ich darf dessen Kernpunkte erläutern:

Ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde wäre nach der Verteilung nach dem d’Hondt’schen System das BZÖ aus der Bundeswahlbehörde herausgefallen – das finden wir ungerecht. Es ist in den Ausschussberatungen zu einem Kompromiss gekommen, sodass das BZÖ nun­mehr auch in der Bundeswahlbehörde vertreten ist. – Dieser Abänderungsantrag wurde dort von uns eingebracht.

Im Großen und Ganzen ist die Wahlrechtsreform ausgewogen mit drei sehr großen Meilensteinen: Herabsetzung des Wahlalters, Einführung der Briefwahl und letztendlich auch noch die Verlängerung der Legislaturperiode, wobei ich dazusage, dass diese Verlängerung der Legislaturperiode mit einer sehr umfassenden Diskussion von Kon­trollrechten einhergeht. In diesem Zusammenhang sind wir nach wie vor der Meinung, dass eines der umfassendsten Kontrollrechte auch jenes wäre, den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses den Minderheiten einzuräumen. (Abg.


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Dr. Graf: Aber der ist nicht dabei! – Abg. Dr. Moser: Warum macht ihr es nicht?) – Im Großen und Ganzen ist die Wahlrechtsreform sehr ausgewogen und vorteilhaft. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert, wird verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner Kolle­ginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (129 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (94 d.B.) eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der im Antrag enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

„a) Z 9 lautet:

„9. Nach Art. 26 wird folgender Art. 26a eingefügt:

„Artikel 26a. Die Durchführung und Leitung der Wahlen zum Europäischen Parlament, der Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten und von Volksabstim­mungen sowie die Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren und Volksbefra­gungen obliegt Wahlbehörden, die vor jeder Wahl zum Nationalrat neu gebildet wer­den. Diesen haben als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Par­teien anzugehören, der Bundeswahlbehörde auch Richter des Dienst- oder Ruhestan­des; die Zahl der Beisitzer ist in der Wahlordnung zum Nationalrat festzusetzen. Die nichtrichterlichen Beisitzer werden auf Grund von Vorschlägen der wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrer bei der letzten Wahl zum Nationalrat festgestellten Stärke berufen. Im zuletzt gewählten Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien, die da­nach keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, sind jedoch berechtigt, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen.“

b) Z 25 lautet:

„25. Art. 151 wird folgender Abs. 36 angefügt:

„(36) Für das Inkrafttreten der durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. xxxx/2007 geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch dieses Bundesverfassungsgesetz entfallenen Bestimmungen sowie für den Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes:

1. Art. 23a Abs. 1, 3 und 4, Art. 26 Abs. 1, 4, 6 und 8, Art. 30 Abs. 3, Art. 41 Abs. 3, Art. 46, Art. 49b Abs. 1 erster Satz und Abs. 3 zweiter Satz, Art. 60 Abs. 1 und Abs. 3 erster Satz, Art. 95 Abs. 1, 2, 4 und 5, Art. 117 Abs. 2 und 6 sowie Art. 151 Abs. 33a treten mit 1. Juli 2007 in Kraft; gleichzeitig tritt Art. 23a Abs. 5 und 6 außer Kraft. Die landesrechtlichen Vorschriften sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007 der neuen Rechtslage anzupassen.


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2. Art. 26a tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. Die Umbildung der Bundeswahlbehörde nach dieser Bestimmung hat bis zum Ablauf des 31. August 2007 zu erfolgen; die näheren Bestimmungen darüber werden durch die Wahlordnung zum Nationalrat getroffen.

3. Art. 27 Abs. 1, Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147 Abs. 5 treten mit Beginn der XXIV. Gesetzgebungsperiode in Kraft. Auf Per­sonen, die am Beginn der XXIV. Gesetzgebungsperiode bereits eine Funktion im Sinne des Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147 Abs. 5 ausüben, sind diese Bestimmungen in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“ “ “

Begründung

Nach dem vorgeschlagenen Art. 26a letzter Satz B VG sollen im zuletzt gewählten Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien, die nach ihrer bei der letzten National­ratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, dennoch berechtigt sein, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


11.36.36

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die große Aufgabe der Demokratie, ihr Ritual, ihr Fest, vor allen Dingen das Heiligste an der Demokratie ist ja die Wahl – die uns heute unter anderem im Rahmen der Wahl zur Volksanwaltschaft verwehrt wurde; aber das hat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ja schon der englische Schriftsteller Her­bert George Wells gesagt.

Wenn ich mir diese Wahlrechtsreform ansehe, die heute zur Beschlussfassung vor­liegt, so muss ich mir wirklich die Frage stellen, ob dieses Gesetz seiner Aufgabe über­haupt gerecht wird. Wird hier Demokratie gestärkt? Wird hier Mitsprache, Mitbestim­mung der österreichischen Wähler, der Bürger im Land, gestärkt oder nicht? – Ich erkenne nichts dergleichen.

Es gibt einen begrüßenswerten Punkt: Der begrüßenswerte Punkt ist, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken – das ist im Übrigen eine ur-freiheitliche Forderung. Die Frei­heitliche Partei Österreichs, vor allen Dingen unter Ihrem Wissenschaftssprecher Dr. Martin Graf, hat das bereits im Jahr 1999 hier in diesem Hohen Haus zweimal be­antragt. (Abg. Dr. Graf macht das Victory-Zeichen.)

Damals haben die Vertreter der Sozialdemokratie, aber auch der Österreichischen Volkspartei, nicht zugestimmt. (Abg. Ing. Westenthaler: ... viel früher! Es gibt einen Antrag von 1989! Zehn Jahre früher!) – Die Freiheitliche Partei hat diesen Antrag in di­versen Bundesländern eingebracht: Da ist er angenommen worden, wie in Wien und in Kärnten, wo man ja mit 16 auf regionaler Ebene wählen darf – und das ist auch gut so. Diesen Punkt unterstützen wir. Das ist aber auch schon der einzige unterstützenswerte Punkt, und dieser Punkt wiegt vor allen Dingen die Demokratiegefährdung der weiteren Passagen dieser Wahlrechtsreform nicht auf.

In diesem Paket ist unter anderem die Briefwahl enthalten, die auch von Kollegin Gla­wischnig angesprochen wurde, und gerade diese Briefwahl stellt für uns eine eklatante Gefährdung des geheimen Wahlrechts dar (Beifall bei der FPÖ), nämlich des verfas-


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sungsmäßig garantierten geheimen Wahlrechts! Und es stellt sich schon die Frage, wie das dann am Land draußen in den kleinen Gemeinden aussehen wird, welcher Funktionär von welcher Partei auch immer dann dem Wähler über die Schulter schau­en kann, wenn nur mehr eine eidesstattliche Erklärung notwendig und der Vorgang letztlich nicht mehr beim Notar festzumachen ist. Das ist genau der Punkt! (Abg. Scheibner: Das ist aber jetzt auch nicht!) – Na bis jetzt war es beim Notar (Abg. Scheibner: Nein!), beziehungsweise in dem Fall gar nicht, außer bei den Auslands­stimmen.

Das ist ein Punkt, wo wir diesem Gesamtpaket sehr wohl kritisch gegenüberstehen, denn es hat auch der Landwirtschaftsminister eine durchaus absurde Antwort gege­ben, warum das keine Gefährdung und keine Verletzung des Wahlgeheimnisses dar­stellen soll. Da hat er gesagt – ich zitiere ihn –: Niemand in Österreich sei an Wahl­betrug interessiert.

Das ist mir als Begründung wirklich zu wenig, wenn das die einzige Begründung ist, die er hat, um in diesem Bereich solch einen Vorgang zu wählen.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der Gang zur Wahlurne als Symbol der Demo­kratie ein ganz wesentlicher ist und dass das eben ein Symbol für unser demokrati­sches Recht darstellt und auch Pflichten des Staatsbürgers beinhaltet.

In den letzten Tagen ist ja auch der Herr Innenminister von der Österreichischen Volks­partei, Herr Innenminister Platter, mit einem weiteren Vorschlag aufgefallen. Er will in Zukunft sogar die elektronische Wahl möglich machen. – Na bravo, sage ich! Na bravo!

Ich meine, damit ist ja dann dem Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet, wenn wir in Zukunft noch diese Möglichkeit erhalten, wo wir wahrscheinlich überhaupt gleich am besten die Zugangsdaten in das Internet oder vom Internet den SPÖ- und ÖVP-Funktionären zukommen lassen können. (Abg. Dr. Graf: Hacker stimmen dann ab!) Das ist mit Sicherheit nicht das, was wir unter Demokratieausbau verstehen.

Wir stellen uns unter einem Demokratiepaket vor, dass man die Volksbegehren endlich aufwertet. Das Schweizer Modell ist doch ein vorbildhaftes demokratisches Modell! Volksbegehren aufzuwerten, dafür Sorge zu tragen, dass, wenn ein Volksbegehren eine 15-prozentige Unterstützung von Seiten der Bevölkerung erhält so wie das Anti-Gentechnik-Volksbegehren, dann bitte auch zum Ersten eine verbindliche Volksabstim­mung das Ergebnis sein soll und dieses Ergebnis der Volksabstimmung zum Zweiten bindend für die Bundesregierung sein soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann soll es bitte so sein, dass der Antragsteller eines Volksbegehrens auch hier im Plenarsaal des Hohen Hauses ein Rederecht erhält. Das wäre Demokratieausbau, nämlich die direkte Demokratie in Österreich zu stärken, das Mitspracherecht, das Mit­gestaltungsrecht der Bürger zu stärken. Mit einer direkten verbindlichen Volksabstim­mung wäre das notwendig und wichtig im Land, eben mittels Volksabstimmung die Möglichkeit zu haben, eine Bundesregierung notfalls auch zum Rücktritt zu bewegen, wenn sie die Interessen der österreichischen Bevölkerung nicht vertritt und Verspre­chen nicht einhält. Das wäre ein richtiges Demokratiepaket.

Das, was wir hier vorfinden, ist kein Demokratiepaket. Sie haben von Demokratie ge­sprochen, gerade die Sozialdemokratie, die gesagt hat, es werde einen neuen Umgang mit Demokratie und Parlamentarismus geben. – Also, wir vermissen das, Herr Klubob­mann Cap! Wo ist die neue Demokratie, der neue Parlamentarismus in diesem Paket beinhaltet? – „Speed kills“ war wieder das Motto. „Speed kills“ war das Motto betref­fend Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen. Keine Spur von Stärkung der Minderheiten im Parlamentarismus!


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Aber nein, um sich die Pfründe abzusichern, hat man eine Verlängerung der Legislatur­periode in Angriff genommen. Es ist ja lästig, wenn der Bürger alle vier Jahre das Recht hat, eine Bundesregierung abzuwählen und sie dementsprechend abzustrafen, wenn diese etwas tut, was der Bevölkerung nicht gefällt. Genau da haben Sie letztlich wieder einmal auch in diesem Bereich versagt. Sie waren nicht bereit, das, was Sie immer an leeren Worthülsen schon von Beginn der Periode versprochen haben, heute umzusetzen. Es geht nur um die Absicherung der Bundesregierung, um Verlängerung der Gesetzgebungsperiode, um die Pfründe für sich persönlich länger zu sichern. Das ist der Hintergrund.

Es ist ja lästig, wenn der Bürger alle vier Jahre ein demokratisches Wahlrecht haben kann, wo er eben auch die jeweilige Bundesregierung abwählt. Genau das kommt in diesem Paket zum Vorschein. Dass dann ein paar Hinterbänkler vorgeschickt werden, die in den letzten Tagen auch noch das Mehrheitswahlrecht eingefordert haben, das kann eigentlich nur jedem aufrechten Demokraten in dieser Republik die „Grausbirnen“ aufsteigen lassen. Ein Mehrheitswahlrecht vorschlagen, womit man dann überhaupt die Opposition ausschalten will, womit man vielleicht eine Oppositionspartei mit 15 bis 20 Prozent ausschalten will, die man dann auch daran hindern könnte, überhaupt hier im Parlament vertreten zu sein! Da sieht man schon, wohin die Reise offensichtlich gehen soll.

All das muss uns beschäftigen und muss aufrechte Demokraten in diesem Land be­schäftigen, nämlich dass leider Gottes dieses Paket so, wie es heute hier vorliegt, kein Demokratiepaket ist und deshalb auch von unserer Fraktion abgelehnt werden wird.

Es zeigt ja auch, was für Träume von dieser großen Koalition, die eine Zweidrittelmehr­heit hat, gelebt werden – und das ist nicht gut für das Land. Eine Zweidrittelmehrheit, die eine Regierung hat, ist nicht gut für ein Land, weil damit auch Anlassgesetzgebung gemacht wird, mit dieser Verfassungsmehrheit auch immer wieder natürlich Verfas­sungsgesetze verändert und Verfassungsrechte abgeändert werden. Das ist nicht gut, deshalb ist es wichtig, dass auch die Opposition in Zukunft gestärkt wird. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz. Die rot-schwarzen Träume werden zwar heute in Erfül­lung gehen, aber zum Ausbau der Demokratie sind diese nicht gedacht. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Schüssel. Ebenfalls 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


11.45.04

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Her­ren! Heute stehen einige sehr interessante Weiterentwicklungen in der Demokratiequa­lität des Landes zur Diskussion: zunächst die langjährige Forderung unserer Fraktion auf Einführung der Briefwahl, die es ja in vielen europäischen Ländern oder auch außereuropäischen Demokratien gibt. Das ist überhaupt kein Neuland, das hier betre­ten wird. Eigentlich wundert mich die Skepsis mancher ein bisschen, denn für uns steht außer Zweifel, dass der mündige Bürger das Recht hat, so ein Wahlrecht in Form von Briefwahl in Anspruch zu nehmen. Alle entwickelten Demokratien haben das, 78 Pro­zent der österreichischen Bevölkerung verlangen dies. Das ist doch eine echte Weiter­entwicklung, die hoffentlich auch die Wahlbeteiligung in die Höhe treiben wird, vor allem etwa für Auslandsösterreicher. Also ein absolutes Ja meiner Fraktion dazu! (Bei­fall bei der ÖVP.)


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Bisher war es sehr kompliziert – und das muss man schon auch dazu sagen, wenn einige heute beklagen, dass manche Elemente hier ein Weniger an Mitbestimmung enthalten. Da ist genau das Gegenteil der Fall! Wir haben heute ungefähr 300 000, 350 000 – Schätzung – Auslandsösterreicher. Davon sind zwischen 50 000 und 60 000 bei den Botschaften oder Generalkonsulaten registriert. Davon haben aber nur 19 000 überhaupt eine Wahlkarte bei der letzten Nationalratswahl in Anspruch genommen. 8 000 davon sind aus Formmangel abgelehnt worden, weil es eben sehr kompliziert ist. Man braucht einen eigenen Zeugen, die Passnummer wird notiert, und, und, und. Man sieht da sehr deutlich, dass diesbezüglich Nachholbedarf für eine Demokratie gegeben ist.

Das Argument, dass das verfassungsrechtlich problematisch sei, ist geradezu absurd, denn wir schaffen ja heute eine verfassungsrechtliche Möglichkeit für diese Briefwahl, die damit ausdrücklich vom Verfassungsgeber gewünscht ist. Damit sind diese Beden­ken hinfällig. Was neu ist: Bisher hatten ja Landtagswähler oder Gemeinderatswähler überhaupt keine Möglichkeit, ihr Stimmrecht abzugeben, wenn sie am Wahltag nicht in ihrem Bundesland oder nicht in ihrer Gemeinde gewesen sind. Das heißt, es ist eine dramatische Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten, dass man jetzt mittels Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen kann. – Keiner muss, jeder darf, keine Zeugen mehr, aber eine eidesstattliche Erklärung, die natürlich auch strafrechtlich sanktioniert wird, wenn nicht eingehalten wird, dass das persönliche und geheime Wahlrecht aus­geübt wurde. Aus meiner Sicht ein absolutes Ja, ein klares Ja zu dieser Weiterentwick­lung.

Das zweite interessante und wichtige umstrittenere Thema ist die Senkung des aktiven und des passiven Wahlrechts. Wir senken – und da sind wir wirklich Pioniere in Euro­pa – das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre, und das passive Wahlrecht wird ebenfalls ge­senkt. Übrigens danke auch an die jungen Abgeordneten, an Silvia Fuhrmann und die anderen Abgeordneten aus den anderen Fraktionen, die mitgegangen sind, damit wir eine deutliche Senkung des aktiven und passiven Wahlalters vornehmen können. Das ist wirklich eine Premiere in Europa.

Eines muss man dazu sagen, das ist natürlich noch nicht durch – da ist etwa ein Viertel der Bevölkerung gegeben, die das nachhaltig begrüßt –: Ein großer Teil ist und bleibt skeptisch. Daher muss man auch offen sagen, mit Volksabstimmungen ist es so eine Sache. Bei der Briefwahl würde es locker durchgehen. Bei der Senkung auf 16 Jahre wäre das wahrscheinlich eine sehr viel schwierigere Sache. Aber ich glaube, dass der Verfassungsgeber hier durchaus die Verantwortung auf sich nehmen soll, dass wir hier den Jugendlichen, den jungen Wählern eine Möglichkeit geben, in die demokratische Mitbestimmung hineinzuwachsen.

Das heißt natürlich, dass wir uns als politische Parteien auch anstrengen müssen, vor allem die Jugendorganisationen, dass wir den heute 14-Jährigen, die bei der nächsten Europawahl im Jahr 2009 stimmberechtigt sind, und den heute 13-Jährigen, die bei der nächsten Nationalratswahl im Jahr 2010 – vermutlich – wählen werden, auch wirklich Angebote machen, dass sie interessiert werden. Das ist auch eine Bringschuld und nicht nur eine Holschuld. Wir sind jedenfalls dazu bereit und tragen daher auch diesen Teil des Beschlusses mit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ob es Folgediskussionen geben wird, wird eine interessante Frage sein – nicht für heute –, nämlich wie Wählen mit 16 eigentlich ist. In anderen Bereichen wie etwa dem Führerschein ist ein anderes Alter, 18, gegeben. Die vorgezogene Lenkerberechtigung kann mit 17 erworben werden. Die Strafmündigkeit besteht heute mit 18. Und einen besonderen ... (Abg. Mag. Wurm: 14!) – Ja, die volle Strafmündigkeit mit 18, und dazu noch bis 21 besondere Milderungsgründe. Ich sage nur dazu, dass diese Dinge natür-


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lich schon irgendwo zusammenhängen und es wird vielleicht irgendwann ein Thema sein. – Nicht heute. Aber ich glaube, dass wir über diese Fragen, wie wir dies einiger­maßen in Balance bringen, noch reden werden. Das ist jetzt jedenfalls kein vorrangiges Thema. Wir freuen uns heute, dass wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, in unser demokratisches System hineinzuwachsen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage der Legislaturperiode, meine Damen und Herren: Es ist richtig, wir erhöhen jetzt die Dauer der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Die Umfrage in der Bevöl­kerung ergibt ungefähr ein gleiches Ergebnis: Die Hälfte der Bevölkerung in etwa ist dafür, die andere Hälfte ist dagegen. Dass gesagt wird, wie das jetzt manche tun – manche Journalisten, manche Professoren –, das sei ein Überfall, das sei nie diskutiert worden, da muss ich ganz ehrlich sagen: Das wundert mich wirklich! Wie auch Peter Wittmann mit Recht erwähnt hat: Das ist im Verfassungskonvent zwei Jahre lang dis­kutiert worden – und war übrigens auch ein Vorschlag von der Volkspartei.

Darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein, das ist schon wahr. Das Haupt­argument aber ist die Kontinuität. Das gibt – so denke ich – schon einiges her, denn viele beklagen ja, dass es immer wieder Phasen gibt, wo sehr viele Wahlgänge zusam­menkommen, wo dann eigentlich die Entscheidungen nicht so mit Blick auf die entspre­chenden Wahlen getroffen werden.

Es gibt in Österreich eben sechs Ebenen: Die Bundespräsidentenwahl, die National­ratswahl, Landtagswahlen, Gemeinderats-, allenfalls sogar noch eigene Bürgermeister­direktwahlen, die Europawahlen und die Interessenvertretungswahlen. Wenn jetzt ge­klagt wird, es werden uns 20 Prozent an Wahlmöglichkeiten genommen, dann sage ich dazu: Bevor wir der Europäischen Union beigetreten sind, gab es ungefähr 52 Wahl­gänge in einem Leben eines durchschnittlichen Bürgers, der 50 Jahre lang wählen konnte. Dann gab es mit der Europawahl 62 Wahlgänge, und wenn wir jetzt die Legis­laturperiode auf fünf Jahre verlängern, gibt es immer noch 60 Wahlgänge: in 50 Jahren 60 Wahlgänge! Ehrlich gesagt ist das nicht schlecht als Mitbestimmungsmöglichkeiten auf allen Ebenen. (Abg. Dr. Graf: Der heute Zwölfjährige darf dann in acht Jahren wäh­len!)

Dazu bekommen 150 000, 160 000 junge Leute zusätzlich das Wahlrecht. Dazu be­steht die Hoffnung, dass wir die Zahl der Auslandsösterreicher, die wählen gehen, von heute 19 000 wesentlich erhöhen, vielleicht sogar verfünf- oder verzehnfachen können. Dazu ist die Sicherheit gegeben, dass Landtagswähler oder Gemeinderatswähler, die am Wahltag nicht zu Hause sind, die bisher nie wählen durften, in Hinkunft ihr Wahl­recht wahrnehmen können. Ich glaube daher: eine absolut sinnvolle Weiterentwicklung unserer Demokratie, ein uneingeschränktes Ja meiner Fraktion. (Beifall bei der ÖVP.)

11.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. Ebenfalls 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.52.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Schüssel, ja, es ist eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze. Deshalb wer­den wir mit einigen kritischen Anmerkungen diesem Paket auch zustimmen.

Allerdings: Es ist eine kleine Weiterentwicklung. Sie alle wissen, dass in der letzten Legislaturperiode 19 Monate lang 70 Experten – Politiker, Fachleute, Professoren – zu­sammengesessen sind und auch diese Punkte diskutiert haben, aber darüber hinaus­gehend eine grundlegende Reform unseres Bundesverfassungsrechtes mit vielen, vielen sinnvollen Maßnahmen, die dann leider am parteipolitischen Widerstand der


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damaligen Opposition, der SPÖ, gescheitert sind. Ich frage mich, warum man jetzt am Beginn einer Legislaturperiode – sinnvoll oder nicht – diese wahlrechtlichen Verände­rungen setzt, ohne das Gesamtsystem zu diskutieren oder auch uns vorzulegen.

Es gibt eine Reformgruppe der Koalition. Wir haben gehört, bis zum Sommer – so glaube ich – sollten da erste Ergebnisse kommen. Herr Klubobmann – ich weiß es nicht –, kommen diese Ergebnisse dieser Verfassungsreformgruppe? Man hört, dass man sich dort auch nicht einigen kann. Also bleibt dann dies das Einzige, was diese Bundesregierung an Verfassungsänderungen anzubieten hat.

Das wäre dürftig. Wir warten alle darauf, und es wäre notwendig, unsere Bundesver­fassung nach vielen Jahrzehnten auf die neuen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen – etwa die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Das wären in Wahrheit die spannenden Dinge, die schwierigen Dinge, ja, denn da gilt es, Erb­pachten in den Ländern aufzubrechen, wo Landeskaiser – egal, welcher Fraktion sie angehören – und Landtagsabgeordnete glauben, dass sie sich selbst ad absurdum führen, wenn man einmal darüber diskutiert, ob es wirklich notwendig ist, neun ver­schiedene Bauordnungen in Österreich aufrechtzuerhalten, dass das Fischereiwesen in neun Bundesländern neunfach verschieden geregelt ist, und, und, und.

Es wäre doch einmal interessant, darüber zu diskutieren, dass man die Gesetzgebung beim Bund zentralisiert mit einer wirklichen Mitbestimmung an dieser Bundesgesetz­gebung durch den Bundesrat über frei gewählte Landtagsabgeordnete, die dieses Gre­mium besetzen, und die Kontrolle und Vollziehung dann aber auch verstärkt bei den Ländern und bei den Landtagen ansiedelt. Das wären interessante Dinge, auf die wir noch warten.

Jetzt gibt es eine große Koalition mit einer Verfassungsmehrheit. Wo sind denn diese Vorschläge? Oder etwa endlich einmal einen Grundrechtekatalog vorzulegen, dass wir nicht jetzt noch mit dem Staatsgrundgesetz über die Rechte der Staatsbürger aus dem Jahr 1867 ... (Abg. Dr. Graf: Ist aber ein gutes Gesetz!) – Ein gutes Jahr! Ein Gesetz, das so lange hält, ist auch wirklich ein gutes Gesetz, aber trotzdem sind wir uns einig, dass das Jahr 1867 andere Voraussetzungen gerade an die Grundrechte gestellt hat, als wir das heute, im Jahr 2007 haben. Das wäre doch interessant! (Abg. Strache: Das ist ja das Traurige! Heute werden die Grundrechte teilweise aufgehoben!) – Ja, das ist alles klar. Also, wo ist der Grundrechtekatalog, auf den wir uns im Verfassungskonvent schon fast geeinigt hätten?

Oder wie ist denn diese Auswirkung des EU-Beitritts in unsere Bundesverfassung ein­zuarbeiten? (Abg. Strache: Ganz schlecht! Keine Volksabstimmung!) Wie ist denn das einzuarbeiten und zu verstärken? Wie sind die Instrumente der direkten Demokratie aufzuwerten? Es war Ihre Forderung, meine Damen und Herren von der Sozialdemo­kratie: Wenn man die Legislaturperiode verlängert, dann muss es aber auch eine Aus­weitung der Bürgerrechte, der Bürgerbeteiligung geben – ein Junktim von Ihnen, Herr Bundeskanzler, im Jahr 2004. Wo sind denn auch diese Ideen?

Oder die Verfassungsbereinigung: Hunderte Verfassungsbestimmungen gibt es, die alte große Koalitionen im Bruch der Grundsätze der Bundesverfassung hier beschlos­sen haben, nur um die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs auszuschalten. Nicht einmal diese Verfassungsbereinigung hat man bis jetzt zusammengebracht.

Also wo ist denn das alles? Und warum werden jetzt am Beginn drei sinnvolle Maßnah­men, aber als isolierte Regierungsvorlage hier vorangestellt? – Es gibt nur zwei Mög­lichkeiten für mich: Die eine ist, man will kaschieren, dass man sich auf sonst nichts einigen kann – es gibt ja kaum Regierungsvorlagen; mich wundert das wirklich, denn eine neue Regierung sollte mit Elan, mit Begeisterung wichtige Reformvorhaben an­stellen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser, dabei ein Schriftstück in die Höhe


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haltend.) – Was ist das? Das ist die Rednerliste. Die Rednerliste ist kein Reformvor­haben! Vielleicht ist das für euch schon eine Sensation, wenn ihr auf der Rednerliste steht – ein dürftiges Ergebnis, aber symptomatisch. (Beifall beim BZÖ.)

Selbst dann, wenn diese beiden Parteien eine Regierungsvorlage einbringen ... (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) – Ja, es ist leider so! – Morgen sollten wir über die Pflege ab­stimmen. Wir wissen aber heute noch nicht, ob es wirklich zu dieser Abstimmung kommt, denn selbst wenn einmal endlich etwas eingebracht wird, kommt man fünf Minuten vor der Abstimmung drauf: Vielleicht ist es doch nicht so gut, nehmen wir es wieder zurück!

Also ist dieses kleine Wahlrechtspaket jetzt dazu da, die Nichteinigung in den wichtigen Dingen zu kaschieren. Oder es kann ja auch sein – man hätte ja dann trotzdem noch immer vier Jahre Zeit in dieser Legislaturperiode, um vielleicht das eine oder andere noch einzuarbeiten, nein, man macht es jetzt –, dass man zur Erkenntnis gekommen ist, dass diese Regierung nicht die vier Jahre überleben wird.

So oder so: Wahlalter 16 halten wir für vernünftig – eine alte Forderung nicht aller Teile der FPÖ, wenn ich das so sagen darf. Ich war als Jugendobmann sehr dafür, viele der Altvorderen in der FPÖ haben sich lange dagegen gewehrt, das zu machen. Allerdings muss man begleitende Maßnahmen setzen, denn ich glaube, es sollte ver­hindert werden, dass man gerade jetzt diese neue Zielgruppe der 16-Jährigen an den Schulen parteipolitischer Agitation aussetzt. (Abg. Strache: Könnt ja heute unserem Antrag zustimmen!)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner und Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird im Zusammenhang mit der Senkung des aktiven Wahlalters aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die sicherstel­len, dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische Indoktrinierung oder Propaganda verhindert wird.

*****

Die Briefwahl, auch die ist sehr sinnvoll. Herr Kollege Strache, das war nicht aus­schließlich bei einem Notar zu unterschreiben, sondern es hat Zeugen gebraucht – und da wäre jetzt auch schon Missbrauch möglich gewesen. (Abg. Strache: Wir würden den Notar bevorzugen!) Es ist einfacher geworden, aber selbstverständlich – und dazu werden wir auch einen Entschließungsantrag einbringen – sollen auch hier die Wahl­grundsätze eingehalten werden.

Und ganz zum Schluss: die Verlängerung der Legislaturperiode. Es geht nicht um Wahl- oder sonstige Zeiten, aber alleine, wenn ich die verfassungsrechtlichen Fristen vor allem für eine Regierung, die nicht über die Mehrheit im Bundesrat verfügt, herneh­me, dann sehe ich, dass einer aktiven Regierung ein Jahr der Regierungsarbeit rein auf Grund der verfassungsrechtlichen Fristen abgeht. (Abg. Dr. Graf: Jetzt wolltest den Bundesrat gerade aufwerten!) Und deshalb ist diese Harmonisierung auf fünf Jahre sinnvoll – sollte in allen Landtagen sein! Wir waren vorher dafür, als wir in der Regie­rung waren, und sind es auch jetzt. (Abg. Dr. Graf: Ihr seid auch dafür, ohne Wahl im Parlament zu sitzen!) Aber diese Bürgerbeteiligung wäre auch notwendig zu diskutie­ren und auszuweiten.


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Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Graf: Es ist ja keine Regierung gezwungen, fünf Jahre zu arbeiten. Ich glaube aber, dass die Wähler sich das erwarten, denn wir sehen es, wenn eine Partei eine Wahl vorzeitig provoziert. Dann bekommt diese meistens einen Denkzettel vom Wähler. Der Wähler will wählen – selbstverständlich! –, aber er will eine Regierung, die arbeitet. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzei­chen.) Und eine die nicht arbeitet, die vorzeitig das Handtuch wirft, sollte dadurch be­straft werden, dass in Zukunft die Wahlkampfkostenerstattung auch daran gebunden ist, ob eine Legislaturperiode auch wirklich ausgeschöpft worden ist. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Graf: Aber diese Regierung ...!)

12.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner so­eben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung par­teipolitischer Indoktrinierung an den Schulen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (129 d.B.)

Die vorliegende Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Damit wird einem weiteren Teil unserer Bevölkerung die aktive Teilnahme am politischen Prozess erlaubt.

Da diese Neuerung einen Schritt zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung bedeutet, weil alle jungen Österreicherinnen und Österreicher, welche am Wahltag ihren 16. Ge­burtstag feiern, künftig von ihrem Stimmrecht bei Nationalratswahlen, Bundespräsiden­tenwahlen, Europawahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren Gebrauch machen können, tragen insbesondere die mit politischer Bildung beschäftig­ten Lehrbeauftragten eine besondere Verantwortung:

Heute 13-jährige Schulpflichtige werden an der nächsten Nationalratswahl teilnehmen.

Dies erfordert bereits jetzt entsprechende Überlegungen, wie dieser Personenkreis im Unterrichtsfach „Politische Bildung“ behutsam an die Grundfragen von Demokratie und Politik heranzuführen, aber auch, wie jedwede parteipolitische Indoktrinierung oder Propaganda im Schulbereich zu verhindern ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird im Zusammenhang mit der Senkung des aktiven Wahlalters aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die sicherstel­len, dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische Indoktrinierung oder Propaganda verhindert wird.“

*****

 



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünsch­ten 8 Minuten. – Bitte.

 


12.01.40

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieses Paket zur Weiterentwicklung des Wahlrechts und der Demokratie in Österreich ist ein gelungenes Paket, weil es dazu führen wird, dass mehr Menschen einen besseren Zugang zum Wahlrecht haben werden – nämlich so­wohl im Inland als auch im Ausland –, und weil mehr Menschen überhaupt das Wahl­recht erhalten werden. Das heißt, dass die demokratische Grundlage unseres Gemein­wesens dadurch verbreitert wird.

Allein wenn ungefähr 160 000 bis 180 000 junge Menschen in Zukunft zusätzlich zur Wahl gehen können, ist das eine ganz wichtige Bereicherung für die Politik. Es wird ja öfters gesagt, dass Politik meistens im Interesse der älteren Bevölkerung gemacht wird und weniger im Interesse der Jungen. Indem jetzt viel mehr Junge das Wahlrecht ha­ben werden, wird das auch dazu führen müssen, dass sich die Politik stärker um die Anliegen der Jugendlichen annimmt. Das halte ich für einen wichtigen Fortschritt, der heute hier im Nationalrat gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite ist der Komfort des Wählens. Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie schwierig es für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher ist, ihr Wahlrecht wahrzunehmen – das ist wahrlich ein bürokratischer Hürdenlauf. Und wir stellen auch fest, dass es bei Wahlen im Inland in einer mobiler gewordenen Gesellschaft viele Menschen überhaupt nicht verstehen, dass sie zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen nur dann wählen dürfen, wenn sie sich am Wahltag in ihrem Heimatbundesland oder in ihrem Heimatort aufhalten. Wenn sie sich exakt an diesem Tag nicht dort aufhalten, verlieren sie ihr Wahlrecht. Das war bisher gängige Praxis.

Die gesetzliche Änderung, die jetzt getroffen wird, bewirkt, dass es mit der Einführung der Wahlkartenwahlen auch bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen einen wesentlich verbesserten Zugang zum Wahlrecht geben wird, der einer mobiler gewor­denen, freieren Gesellschaft entspricht. Ich bin froh darüber, dass damit auch die Mit­bestimmungsqualität bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen in Zukunft an­gehoben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Dritten, was die Länge der Legislaturperiode betrifft: Ich finde die Kommentare interessant, die es in den letzten Tagen dazu gegeben hat – so unter dem Titel, das wäre eine Einschränkung der Demokratie. Reden wir ganz offen: Sind die österreichi­schen Gemeinden, wo alle fünf Jahre der Gemeinderat gewählt wird, weniger demo­kratisch als der Nationalrat? (Abg. Strache: Die hätten auf vier Jahre senken sollen!) Sind die österreichischen Landtage, wo meistens alle fünf Jahre, in einem Fall sogar nur alle sechs Jahre gewählt wird, weniger demokratisch als der österreichische Natio­nalrat? Ist der österreichische Bundespräsident, der ja nur alle sechs Jahre gewählt wird, weniger demokratisch legitimiert als der österreichische Nationalrat? (Abg. Dr. Graf: Warum haben Sie dann fünf genommen und nicht sechs?)

All diese Fragen hat eigentlich in den letzten Jahren niemand gestellt. Und jetzt kommt es zu einer Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates von vier auf fünf Jah­re, und auf einmal soll es deshalb hier zu einer Einschränkung der Demokratie kom­men. Ich halte, ganz offen gesagt, dieses Argument für nicht stichhaltig, sondern ich schließe mich eher der Meinung des Herrn Klubobmanns Scheibner an, der gemeint hat, dass aufgrund der vielen Fristen, die es gibt, die reale Arbeitsperiode einer Bun­desregierung in Wirklichkeit nicht vier Jahre, sondern nur drei Jahre beträgt, wenn es


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zum Ausnützen aller Fristen kommt. Und die Wahrheit ist, dass die österreichische Be­völkerung gerne ihr Wahlrecht wahrnimmt, aber dann auch will, dass eine bestimmte Zeit lang gearbeitet wird.

Daher halte ich es für sinnvoll, dass damit die Legislaturperiode des Nationalrates auch an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments, der Gemeinderäte und der Land­tage in Österreich angepasst wird. Ich halte das für einen sinnvollen Schritt für die wei­tere Entwicklung der Demokratie in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es gibt ja vor allem bei der Ausweitung des Wahlrechts in Richtung jüngere Generation sehr viele, die Bedenken erhoben und gefragt haben: Na ja, sind die Jungen eigentlich reif, wählen zu gehen?, oder: Wird die Wahlbeteiligung nicht enorm absinken, wenn die Jungen wählen dürfen?

Wir haben einige einschlägige Erfahrungen von Landtagswahlen in Österreich – aus der Steiermark, aus dem Burgenland, auch aus Wien –, und dort wurde festgestellt, dass zum Beispiel in der Steiermark die Wahlbeteiligung der Jungen exakt dem Durch­schnitt der Wahlbeteiligung insgesamt entsprochen hat. Und siehe da, im Burgenland war die Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen sogar höher als die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei der burgenländischen Landtagswahl. (Abg. Strache: Auch in Wien! Wien nicht zu vergessen!) – Wien nicht zu vergessen! – Das heißt, es hat eigent­lich das Gegenteil von dem stattgefunden, was da und dort befürchtet wird. Die Jungen haben sich nicht weniger beteiligt an den Wahlen, sondern, ganz im Gegenteil, ent­weder im gleichen Ausmaß oder stärker.

Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für das politische Interesse der Jugendlichen in un­serem Land, das ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie – und daher ist es ein wichtiger demokratischer Schritt, dass die Jungen ab 16 Jahren in Österreich auch wählen dürfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das wird natürlich auch dazu führen, glaube ich, dass es zu einer Veränderung des Durchschnittsalters im Nationalrat kommen wird, weil klar ist, dass sich jede Partei auch anstrengen wird, neben älteren, erfahreneren Leuten mittleren Lebensalters auch jüngere Menschen in den Nationalrat zu bekommen, denn jede Altersgruppe, jede sozi­ale Gruppe will sich natürlich auch im Parlament wiederfinden. Und ich finde es gut, wenn es hier einen demokratischen Wettbewerb gibt, dass auch Jüngere in das Parla­ment einziehen können. Daher gibt es ja auch die Herabsetzung des passiven Wahlal­ters auf 18 Jahre. Ich hoffe, dass möglichst viele der im Parlament vertretenen Parteien von der Möglichkeit, nun junge Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, auch Gebrauch machen werden.

Ich glaube, es wäre eine wirkliche Bereicherung des Hohen Hauses und würde auf der Ebene der Abgeordneten zu einer Verbreiterung der Zugänge, die eben in der Bevölke­rung vorhanden sind, auch im Parlament führen. Also, ich ermutige Sie alle – die Klub­obmänner und alle, die Verantwortung tragen –, dafür zu sorgen, dass in Zukunft mehr Junge im Parlament sein werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Scheibner hat die Frage gestellt: Was ist denn mit den anderen Teilen der Verfassungsreform? – Ich kann Sie beruhigen, Herr Abgeordneter Scheibner: Es wird das Schritt für Schritt in Paketen dem Parlament zugeleitet. Die Arbeitsgruppe, die sich mit den Ergebnissen des Kon­vents beschäftigt, wird bis zum Sommer einen nächsten Teil vorbereiten, der dann dem Parlament zugeleitet wird – zur Diskussion, zur Begutachtung et cetera. Das heißt, wir versuchen, das, was der Konvent erarbeitet hat, Schritt für Schritt abzuarbeiten und dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.


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Für den Fall, dass Sie sich Sorgen machen über die Zahl der Regierungsvorlagen (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), weise ich nur darauf hin: Die heutige Tagesordnung beschäftigt sich mit einer Reihe von Regierungsvorlagen, die von der Regierung kommen – und mit keinem einzigen Initiativantrag des BZÖ. Also, wer hier arbeitet, das scheint klargestellt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Nach 145 Tagen!)

12.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister für Inneres Platter zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf 6 Minuten ein. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.10.17

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir heute mit der Wahlrechtsreform ein be­deutendes Reformprojekt auf der Tagesordnung haben, das ein Mehr an Demokratie für Österreich bedeutet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, meinen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium sehr herzlich dafür zu danken, dass diese Gesetzesvorlage innerhalb kurzer Zeit in einer solch hohen Qualität vorgelegt wurde. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Vorrang hat, dass möglichst vielen Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit gegeben wird, auf einem einfachen Weg die Wahl durchzuführen. Diese Wahlrechtsreform ist daher ein wichtiger Meilenstein, ist ein be­deutendes Service für die Österreicherinnen und Österreicher und bedeutet auch einen Demokratieschub. Wählen wird einfacher, Wählen wird flexibler möglich sein, darüber hinaus können Jugendliche die Politik in Österreich noch früher mitgestalten.

Nun zu den wichtigen Eckpunkten dieses Pakets:

Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir leihen unserer Jugend nicht nur unser Ohr, sondern wir geben ihr eine Stimme, damit die jungen Österreicherinnen und Österrei­cher die Politik aktiv mitgestalten können. Ich habe in der Vergangenheit und gerade in den letzten Wochen sehr viele Diskussionen mit Jugendlichen geführt, die sehr bereit sind, sich für die Politik zu interessieren, bereit sind, vom Wahlrecht Gebrauch zu ma­chen. Es stimmt aber auch, dass wir uns überlegen müssen, wie weit wir die politische Bildung in den Schulen noch besser ermöglichen können.

Der zweite Punkt, ein entscheidender Punkt, ist die Einführung der Briefwahl. Der Brief­kasten wird zur Wahlurne, unabhängig vom Wahllokal und von Öffnungszeiten. Damit ist das Wählen noch einfacher, noch flexibler und noch schneller. Die Wahlen können nun im In- und Ausland per Post durchgeführt werden, überall, wo man will, darüber hinaus natürlich in der eigenen Gemeinde wie bisher oder in jeder Gemeinde in Öster­reich. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin noch die Möglichkeit mit der fliegenden Kommission. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine falsche Behauptung!)

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen natürlich immer flexibler und mobiler werden und dass die Planung der Wochenendtermine und die Urlaubsplanung nicht immer auf den Wahltag abgestimmt sind. Deshalb ist es notwendig, richtig und wichtig, dass wir künftig diese Möglichkeit der Briefwahl bieten.

Da wir heute die Debatte darüber geführt haben, dass den Wählerinnen und Wählern eigentlich vorsätzlich Missbrauch vorgehalten wird oder unterstellt wird, dass sie eine strafbare Handlung begehen, möchte ich eines dazu sagen: Ich traue den Wählerinnen


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und Wählern, und ich werfe ihnen zweifellos nicht Missbrauch vor! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich sage das aus folgendem Grund: Wir haben bereits seit 17 Jahren die Möglichkeit, dass die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher mit der Wahlkarte wählen können. In all diesen 17 Jahren gab es keinen einzigen Fall des Missbrauchs. Trauen wir doch den Wählerinnen und Wählern, werfen wir ihnen letztlich nicht Missbrauch vor!

Ich bin froh darüber, dass wir auch besondere Erleichterungen für die Auslandsöster­reicherinnen und Auslandsösterreicher machen. Es ist wichtig, dass wir nicht mehr die­ses schwierige Procedere, dieses komplizierte Procedere mit Zeugen und dergleichen mehr haben. Es ist notwendig, dass wir auch den Auslandsösterreicherinnen und Aus­landsösterreichern ein Angebot machen. Es ist so, dass nun eine amtswegige Ver­ständigung durchgeführt wird, wenn man in die Wählerevidenz aufgenommen worden ist. Die Auslandsösterreicher haben auch die Möglichkeit, ein Abo zu bestellen, dass sie in den nächsten zehn Jahren automatisch die Wahlkarte zugesandt bekommen, da­mit sie vom Wahlrecht Gebrauch machen können. Das ist ein wichtiger Punkt, dass wir hier eine Serviceleistung für die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher erbringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Einen letzten Punkt: Ich glaube, man sollte auch in die Zukunft blicken, man sollte einen Schritt weiter gehen, wir sollten uns jetzt schon dar­über unterhalten, was der nächste Schritt im Bereich der Wahlrechtsreform sein könn­te. (Abg. Strache: Direkte Demokratie ausbauen!) Ich betrachte es als immens wichtig, dass wir künftig auch das Wählen über das Internet ermöglichen, also das E-Voting (Beifall bei der ÖVP), und ich begründe das wie folgt: Österreich ist weltweit führend im E-Government. Darüber hinaus waren wir immer Vorreiter bei verschiedenen Wahl­rechtsreformen innerhalb Europas, und wir sollten es den Wählern leichter machen.

In Estland wird bereits E-Voting durchgeführt. Das war gestern interessant, ich war in der Schweiz und habe auch mit Innenminister Blocher gesprochen. Sogar in der Schweiz ist es in einigen Kantonen möglich, dass versuchsweise E-Voting bei Volks­abstimmungen gemacht wird, wofür die Schweiz heute natürlich auch zu Recht gelobt wurde. Dort geht man versuchsweise schon diesen Schritt. Warum sollen wir uns nicht auch überlegen, E-Voting einzuführen? (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb habe ich die Expertinnen und Experten in meinem Haus beauftragt, Erfahrungswerte einzuholen, um diesen Schritt entsprechend vorzubereiten.

In Summe ist zu sagen, dass wir ein gutes Wahlrechtsreformpaket für mehr Demokra­tie in Österreich zur Verfügung haben, und ich ersuche alle um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.16.24

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich freue mich irrsinnig, weil wir es ge­schafft haben, die Wahlaltersenkung auf 16 durchzusetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das werden Sie auch brauchen!) Vor allem freue ich mich auch darüber, wie viele Menschen jetzt plötzlich dazu beigetragen haben und immer schon dafür waren, dass die Jugendlichen wahlberechtigt sind.

Die Grünen waren es schon 1992. Wir haben uns schon lange für die Jugendlichen eingesetzt, weil wir die Jugendlichen für mündig genug dafür halten – im Gegensatz


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zur ÖVP, die darauf erst in letzter Zeit gekommen ist, und auch im Gegensatz zur SPÖ, die sich in Zeiten, als sie an der Regierung war, auch nicht wirklich vehement dafür eingesetzt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Aber wie hat unser Bundessprecher gesagt? – Dazulernen darf man natürlich. Wir freuen uns darüber.

Ich habe in der letzten Zeit sehr viele Diskussionen darüber geführt, ob Jugendliche wählen sollten oder nicht. Es wird eine geringe Wahlbeteiligung geben. Die sind nicht fähig, zu entscheiden. Die sind wahlzuckerlempfänglich. – Nun, empfänglich für Wahl­zuckerl waren andere Altersstufen bis dato auch schon. An solche Aktionen kann ich mich erinnern. Ob sie fähig sind, zu entscheiden, oder nicht, das wird von uns abhän­gen. Das wird davon abhängen, ob unser Schulsystem und unsere Gesellschaft es schaffen, sie zu mündigen, entscheidungsfreudigen BürgerInnen zu bilden. Das heißt, das ist ein großer Auftrag an das Bildungsministerium, das bedeutet aber – ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen allen das klar ist – überhaupt große Aufträge an die Ministerien, denn sie haben jetzt eine neue Klientel zu bedienen. Sie müssen sich jetzt darum küm­mern, dass Kinder und Jugendliche in dieser Gesellschaft Platz haben. (Abg. Steibl: Die haben auch bisher schon Platz gehabt! Das ist eine Unterstellung!)

Liebes Verkehrsministerium, wir brauchen Öffis, damit Jugendliche zu ihren Lehrstellen und zu ihren Schulen kommen und am Abend auch in die Disco.

Liebes Bildungsministerium, wir brauchen politische Bildung in den Schulen, und zwar von klein auf schon. Wir brauchen Übungsfelder, und wir brauchen auch Beteiligungs­modelle in den Schulen und kein von oben oktroyiertes System, das viele Jugendliche überfordert. (Beifall bei den Grünen.)

Liebes Wirtschaftsministerium, die Schnittstelle Schule – Beruf funktioniert immer öfter nicht mehr. Bitte, tun Sie etwas dagegen!

Liebes Jugendministerium, Jugendförderungen mehr im musischen Bereich statt in politischer Bildung? – Es tut mir leid, das kann nicht der richtige Weg sein!

Sie haben Jugendbeteiligung und Mitspracherechte versprochen. Halten Sie das bitte ein! Den Jugendcheck, der so großartig im Regierungsprogramm angekündigt wurde, kann ich leider nicht wahrnehmen.

Was aber auch dazugehört, wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen an den Wah­len beteiligen: Bitte, beenden Sie Ihre Komödienspiele und medial ausgetragenen Dis­pute! Sie machen damit Politik an sich lächerlich. Sie werden es unter Umständen zwar schaffen, dass einige Jugendliche mehr wählen gehen, aber einige Ältere sich das nicht mehr antun. Sie haben hier auch Verantwortung.

Freilich, dieses Mehr an Demokratie, von dem Herr Innenminister Platter gesprochen hat, zahlen wir auch mit einem Weniger an Demokratie, mit den längeren Gesetzge­bungsperioden. Wenn Ihnen Ihre realen Amtsperioden zu kurz sind, liebe Regierungs­parteien, dann würde ich Sie herzlich dazu einladen, Ihre Wahlkämpfe später zu begin­nen. Ich kenne keine Bürgerin, die bis dato gesagt hat: Igitt, igitt, es sind in ein paar Monaten Wahlen, und ich habe noch immer keinen einzigen Folder gekriegt, ich habe noch kein Plakat gesehen! – Wann Sie Ihren Wahlkampf beginnen, das bestimmen immer noch Sie. (Abg. Steibl: Das kann man den Grünen ins Stammbuch schreiben! In der Steiermark gibt es jetzt schon Wahlkampf!) Es ist jedenfalls keine gute Ausrede, deshalb eine längere Legislaturperiode zu fordern.

Da Herr Wittmann gesagt hat, Kontrollrechte sollen die Verlängerung der Legislatur­periode begleiten, bitte ich Sie, setzen Sie diese auch durch, denn momentan werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 93

Kontrollrechte diskutiert, aber eine längere Legislaturperiode beschlossen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.20



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 94

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.20.37

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanz­ler! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist es so weit, heute wird der Beschluss gefasst, der noch vor ein paar Monaten für viele als völlig denkunmöglich galt: die Senkung des Wahlalters; des aktiven auf 16 Jahre, des passiven auf 18 Jahre. Die jahrelange Diskussion davor hat fallweise wirklich frappie­rend an jene des Frauenwahlrechts erinnert. Haarsträubende Argumente wurden hier ins Treffen geführt. Insofern ist die heutige Beschlussfassung wirklich als sensationell zu werten.

Ich möchte mich hier nicht auf einen Vaterschafts- oder Mutterschaftsstreit betreffend die Wahlaltersenkung einlassen, Sie kennen, denke ich, die Vorgeschichte ohnedies, ich möchte stattdessen meinen Respekt vor der Lernfähigkeit jener zum Ausdruck brin­gen, die letztlich doch den Gründen für die Wahlaltersenkung gefolgt sind.

Meine Damen und Herren! Es sind gute Gründe. Immerhin müssen junge Menschen schon weit früher Verantwortung übernehmen und wichtige Entscheidungen für ihr wei­teres Leben treffen. Man denke etwa an die Wahl des Bildungs- und Berufsweges und an die Tatsache, dass man bei uns bereits mit 14 Jahren strafmündig ist. Da ist es nur konsequent und gerecht, jungen Menschen auch die politische Entscheidungsmöglich­keit einzuräumen, zumal die politischen Entscheidungen von heute ja den Rahmen bil­den, in dem sie in Zukunft ihr Leben gestalten können. Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie!

Die Entwicklungspsychologie bescheinigt heute 16-Jährigen auch die nötige Reife, und von einzelnen, wenn auch auffälligen und tragischen Ausnahmeerscheinungen sollte man sich, bitte, nicht dazu verleiten lassen, ein allzu düsteres Bild von der heutigen Jugend zu zeichnen. Die ist nämlich nicht so schlecht, wie sie heute leider nur allzu oft dargestellt wird.

Junge Menschen müssen natürlich auf ihre große Verantwortung in einer Demokratie bestmöglich vorbereitet werden. Deshalb wird die Wahlaltersenkung – darauf können Sie sich verlassen – von flankierenden Maßnahmen begleitet. Bildungsministerin Schmied wird dazu die politische Bildung aufwerten. Parlamentspräsidentin Prammer gestaltet mit ihrer Demokratiewerkstatt das Parlament für Kinder und Jugendliche an­sprechender. Ich bitte Sie, sich daran auch entsprechend zu beteiligen.

Die Erfahrungen und Auswertungen der Landtagswahlen im Burgenland und in Wien haben uns sehr deutlich gezeigt, dass 16- und 17-Jährige sehr wohl an Politik interes­siert sind und auch eine sehr hohe Wahlbeteiligung aufweisen, wie der Herr Bundes­kanzler ausgeführt hat. Allein die Möglichkeit, wählen zu dürfen, wirkt dabei besonders motivierend.

Junge Menschen – das muss uns allen klar sein – interessieren sich nicht für parteipo­litisches Geplänkel, haben aber sensible Antennen dafür, wer ihre Interessen vertritt und wer authentisch ist. Insofern ist die Wahlaltersenkung eine große Herausforderung an die Politik und ein großer Schritt, dieses Land für junge Menschen lebenswerter zu machen. Ich danke allen wirklich von ganzem Herzen, die diesen Schritt mitgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosen­kranz mit einer Redezeit von ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.24.01

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon so, und es trügt nicht der Eindruck, wie Herr Klubobmann Schüssel sagen wollte: Diese Änderungen, die da jetzt kommen, sind ganz schnell zwischen Ihnen vereinbart worden, ihnen ist kaum eine öffentliche Debatte vorausgegangen (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel– das ist schon so –, und das ist schon ganz anders als bei anderen Dingen, wo Sie sich ganz schwer einigen können, wo gar nichts weitergeht.

Ich erwähne nur zwei Projekte, die Sie in den letzten Wochen sehr erfolglos diskutiert haben: Das eine ist die Bildungsreform, das andere die bitter nötige Regelung, die wie­der nicht zustande kommt, nämlich auch in finanzieller Hinsicht, der Pflege zu Hause. (Beifall bei der FPÖ.)

Da bringen Sie es nicht zustande, aber wenn es darum geht, die Dinge, die Sie selbst als Politiker betreffen, zu ändern, sind Sie eigentlich sehr schnell bei einer Lösung, wobei eines sehr verwunderlich ist: dass Sie sich, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie die Briefwahl mit gutem Grund immer abgelehnt haben, jetzt dazu bereit finden.

Ein Wort zum Ausländerwahlrecht, das die Grünen wieder eingefordert haben. Frau Präsidentin Glawischnig, ich darf Sie erinnern, das haben wir in Wien ja schon durch­gespielt. Da hat Rot-Grün das Ausländerwahlrecht beschlossen; die FPÖ hat das beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt und recht bekommen. Das Wahlrecht ist natürlich ein Staatsbürgerrecht, und daran darf keineswegs etwas geändert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Dass Sie mit Staatsbürgerschaft auf Kriegsfuß stehen, war ja heute schon einmal Thema und zu sehen.

Zu den Maßnahmen, die heute hier beschlossen werden: das Erste, die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre: Herr Klubobmann Schüssel, es dreht sich nicht darum, dass man den Österreichern sozusagen als Kompensation jetzt anbietet, dafür dürft ihr einmal mehr bei der EU-Wahl wählen, sondern Faktum ist: Die Österreicher haben weniger Gelegenheit, einer Regierung die Quittung auszustellen, sie zu bestä­tigen oder – und darum geht es ja – eine Kurskorrektur zu erzwingen. Das ist so. Das war bis jetzt alle vier Jahre möglich und ist jetzt nur mehr alle fünf Jahre möglich, und das wollen wir nicht, denn es ist definitiv ein geringeres Maß an Möglichkeiten für den Bürger, seine Politiker zur Ordnung zu rufen.

Das Zweite, die Briefwahl: Nicht umsonst und mit gutem Grund ist das Wahlrecht per­sönlich und geheim. Nicht weil wir grundsätzlich Misstrauen gegenüber jedermann hätten, sondern weil – das zeigt ja, dass das verfassungsmäßig so verankert ist – ein realistischer Blick auf den Menschen und die menschlichen Beziehungen zueinander besagt: Nicht jeder ist immer in der Lage, auch gegen den Druck einer Mehrheit, sei es in der Familie, sei es in einer Gemeinde, wirklich das Seine durchzusetzen. Es ist gut, wenn das Wahlrecht persönlich und geheim ist, und es ist nur dann geheim, wenn es für alle gilt.

Die Briefwahl ist nun ein ganz entscheidender Punkt, dass es zu etwas anderem wird. Es ist nicht mehr persönlich und auch nicht mehr geheim in diesem Sinne. Zu kompli­ziert wäre es gewesen, Herr Klubobmann Schüssel, sagen Sie, aber wenn der Wähler mündig ist, dann kann er wohl auch ein etwas komplizierteres Verfahren durchschau­en, wenn damit eben die freie, die persönliche und geheime Wahl garantiert ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 95

Weiterentwicklung der Demokratie: Das sehen wir überhaupt nicht so. Eine Weiterent­wicklung der Demokratie wäre ein Ausbau direktdemokratischer Elemente, wie zum Beispiel der Ausbau der Möglichkeiten des Bürgers, bei Volksabstimmungen seine Meinungen kundzutun. Damit stehen Sie auf schwerem Kriegsfuß.

Ich frage nur, wenn Vizekanzler Schüssel in Bezug auf die EU-Verfassung sagt (Abg. Dr. Schüssel: Vizekanzler Schüssel?), 18 Staaten haben ratifiziert, wegen 2 Staaten, die Nein gesagt haben, werden wir uns da jetzt nicht umstellen: Sehen Sie nicht das politische Gewicht, den Unterschied der politischen Gewichtung? Da Regierungspoliti­ker – auch in Frankreich haben die übrigens zugestimmt – und dort das Volk, das ent­scheidet? (Beifall bei der FPÖ. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzei­chen.)

Es ist bedauerlich, dass Sie nicht anerkennen, dass der Bürger mehr Mitwirkung an der Demokratie braucht und dass dies der Politik guttun würde. (Beifall bei der FPÖ.)

12.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhr­mann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.28.35

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Wenn wir heute die Möglich­keit schaffen, dass bei den nächsten bundesweiten Wahlen auch 180 000 junge Men­schen zwischen 16 und 18 Jahren wahlberechtigt sein sollen, dann ist das, glaube ich, eine tolle Sache. Erstens weil uns – eine meiner Vorrednerinnen hat es schon gesagt – Psychologen immer wieder bestätigt haben, dass 16-Jährige heute nicht nur wahnsin­nig wichtige Entscheidungen zu treffen haben, sondern mittlerweile reif genug gewor­den sind, um hier auch eine Herabsetzung des Wahlalters zu beschließen.

Zweitens: Auch aus demographischer Sicht ist es an der Zeit, ein Gleichgewicht zwi­schen Alt und Jung in der Gesellschaft herzustellen. Und dabei kann die Ausweitung der Wahlberechtigung auf 16 Jahre ein wichtiges Element sein.

Junge Menschen sind eine sehr kritische Zielgruppe. Wir wissen, dass das kein Stammwählerklientel ist und dass sich diese von Wahl zu Wahl entscheiden; wir haben hier ja Erfahrungen mit kommunalpolitischen Wahlen, Gemeinderatswahlen, Landtags­wahlen, bei denen Wählen mit 16 bereits erprobt wurde. Wir als ÖVP haben gesagt, dass wir uns das Schritt für Schritt ansehen wollen, wir das dann evaluieren werden und gegebenenfalls entsprechende Schritte setzen wollen. Genau dieses Versprechen und diese Ankündigung, die wir immer abgegeben haben, setzen wir heute um, weil wir eben eine Partei des politischen Handelns sind und nicht eine der politischen Platti­tüden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn sich aber heute einige meiner VorrednerInnen hierher gestellt und darüber philo­sophiert haben, wer denn des Kaisers Bart erfunden hat und wer eigentlich die erste Partei war, die die Herabsetzung des Wahlalters gefordert hat, so glauben Sie ja wohl nicht wirklich, dass Sie mit dieser Debatte nur einen oder eine Sechzehnjährige hinter dem Vorhang hervorholen. Welcher junge Mensch interessiert sich denn dafür, welche Partei wann, wie, was zum ersten Mal gefordert hat, wenn es die Politiker nicht schaf­fen, anstatt hier darüber zu philosophieren, einen Schritt auf sie zuzugehen und na­türlich auch Lebensbereiche zu gestalten, in denen sich Jugendliche bewegen. (Abg. Strache: Wer hat denn immer dagegen gestimmt? – Die ÖVP!)

Da vermisse ich die Konzepte der anderen Parteien schon, denn Wählen mit 16 als Forderung ist – vor allem, wenn wir das heute ohnehin beschließen – schon ein biss­chen wenig. Was gibt es denn darüber hinaus? Da möchte ich schon erwähnen, dass es die ÖVP war – und nicht umsonst hatten wir auch bei der letzten Nationalratswahl


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und bei vielen anderen Wahlen davor bei jungen Wählern den größten Zuspruch (Abg. Strache: In Wien waren es 8 Prozent für die ÖVP bei den 16-Jährigen!) –, die die Dauer des Wehrdiensts verkürzt hat.

Wir von der ÖVP waren es, die den Zivildienst neu gestaltet und verbessert haben. Wir waren es zum Beispiel auch, die auf eine Forderung aller Schülerorganisationen hin das Maturajahr verbessert haben, die zwei Semester zusammengelegt haben, um sich gemeinsam auf die Matura vorbereiten zu können. Wir waren es, die die Lehrstellen­offensive angegangen sind. Nur so kann es gelingen, meine sehr geehrten Damen und Herren, junge Menschen für Politik zu begeistern. (Beifall bei der ÖVP.)

Da sich Frau Zwerschitz hierher stellt und sagt, sie vermisse die Beteiligungsmodelle für junge Menschen, frage ich sie schon: Bitte, wo sind denn auf Ihren Listen hier im Hohen Haus, in den Landtagen die jungen Menschen, denen Sie eine Chance geben, politisch aktiv zu sein und mitzugestalten?! Einmal wählen zu gehen in vier oder sechs Jahren, das ist das eine. Das ist sehr wichtig! Authentisch mitgestalten lässt sich je­doch ein Schulsystem, der Universitätsbereich, eine Lehre, die Frage des Wohnens, des Führerscheins et cetera nur dann, wenn auch wirklich Menschen hier vertreten sind, junge Menschen, die wissen, wovon sie reden. Und da haben Sie ja eindeutig Nachholbedarf. (Beifall bei der ÖVP.)

Da Sie im zweiten Atemzug gesagt haben, dass das, was wir hier machen, dass sich die Politik lächerlich mache, so kann ich Ihnen diesen Ball nur zurückgeben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Wo Sie sich lächerlich machen und der Politik ein schlechtes Image verschaffen, das ist genau das, was Sie im Rahmen der Untersuchungsausschüsse aufführen. Nehmen Sie sich hier selbst beim Wort und hören Sie endlich auf mit diesem Theater! (Beifall bei der ÖVP.)

12.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Redezeit ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.33.05

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! (Abg. Dr. Cap: Wo sind die Anträge?) Die Menschen in Österreich sind es spätestens seit der letzten Wahl von Ihnen gewohnt, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, dass Sie mehrfach die Unwahrheit sagen, dass Sie Wahlversprechen nicht einhalten und alles Mögliche. Das ist nichts mehr Neues. Eines geht aber nicht, Herr Bundeskanzler Gu­senbauer, dass Sie sich hier auf die Regierungsbank setzen und so locker vom Hocker aus dem Ärmel heraus Behauptungen aufstellen, die wirklich jeder Grundlage entbeh­ren, und dass Sie gerade der kleinsten Fraktion dieses Hauses vorwerfen, sie würde nichts arbeiten und keine Anträge einbringen.

Das ist deswegen so etwas Unglaubliches, Herr Kollege Cap, weil auch Sie es sind, die diese Anträge, die wir im Parlament einbringen, in den Ausschüssen immer wieder vertagen. Und jetzt sage ich Ihnen etwas, Herr Kollege Gusenbauer: Ich darf Ihnen sagen, das BZÖ hat in dieser Legislaturperiode insgesamt 93 Anträge eingebracht – 93 Anträge! –,19 davon initiativ, also Gesetzesanträge, und 34 Selbstständige Ent­schließungen bei 40 Unselbstständigen. 53 Anträge liegen in den Ausschüssen, die vom Herrn Kollegen Cap und von der Koalition andauernd vertagt und nicht behandelt werden. Stellen Sie sich also nicht her, Herr Kollege Gusenbauer, und behaupten Sie nicht etwas, was Sie nicht wissen, denn da werden Sie schnell der Unwahrheit überführt, und das habe ich jetzt getan. Es würde Ihnen gut anstehen als Regie­rungschef, sich auch bei der kleinsten Fraktion für die Unwahrheiten zu entschuldigen, die Sie hier von sich gegeben haben. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer.)


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Ein weiteres Zahlenspiel noch für Herrn Klubobmann Schüssel von der ÖVP, der rich­tigerweise gesagt hat, dass – das ist interessant und dieser Vergleicht hat mich auch herausgefordert – die heute Dreizehnjährigen bei der nächsten Nationalratswahl wahl­berechtigt sein werden. Das ist gut so, da freuen wir uns auch darauf, und da muss man auch – Herbert Scheibner hat davon gesprochen – vorbereitende Maßnahmen treffen. Wissen Sie aber auch, was dann eher beklemmend ist? – Dass die heute Zwölfjährigen das nächste Mal erst mit 20 wählen dürfen, weil Sie sich die Gesetzge­bungsperiode verlängern, und weil die eben das nächste Mal nicht drankommen. Und das ist schon ein bisschen eine Schieflage: Die sind um ein Jahr jünger und dürfen erst mit 20 das erste Mal wählen, während die Dreizehnjährigen schon mit 16, nämlich bei der nächsten Nationalratswahl drankommen. Das ist auch nur ein Zahlenspiel.

Wir freuen uns aber, dass heute beschlossen wird, dass Sechzehnjährige grundsätz­lich wählen dürfen. Das ist eine Forderung, die wir begrüßen, und wir beteiligen uns nicht am Wettbewerb, wer da zuerst war. Das ist so kindisch! Natürlich wollten wir das, natürlich haben wir das immer gefordert, und es ist gut, dass junge Menschen mit 16 Jahren wählen dürfen. Ich würde allerdings auch einen zweiten Schritt machen. Ich würde auch überlegen, ob es nicht vernünftig wäre, wenn wir junge Menschen in die politischen Prozesse, in die gesellschaftspolitischen Prozesse einbinden, dann aber auch die Volljährigkeit auf 16 herabzusetzen und damit auch die Vollrechtsfähigkeit.

Wenn man der Meinung ist: Mit 16 Jahren kann man zum Bundesheer, kann man arbeiten, mit 16 Jahren werden heute Österreicher Olympiasieger oder Weltmeister, dann muss man auch so fair sein und sagen: Okay, dann sollen sie auch wählen dürfen, aber warum setzen wir dann nicht auch die Volljährigkeit von 18 auf 16 herab. Alle Rechte bei allen Pflichten, das wäre die gänzliche Einbindung und die gänzliche Akzeptanz junger Menschen in unserer Gesellschaft und das wäre eine ganz gute Idee, die wir auch einbringen könnten. (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Verlängerung der Legislaturperiode sind wir deshalb ein bisschen skeptisch, weil Ihnen, Herr Bundeskanzler, bei Ihren Ausführungen nicht ein Satz zur direkten De­mokratie über die Lippen gekommen ist, und es würde uns schon sehr interessieren, dass Sie die direkte Demokratie stärker anwenden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwal­tungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen Kontrolle geschaffen werden, sowie Volksabstimmungen bzw. Volksbegehren über wichtige Gesetzesvorhaben verstärkt angewendet werden.“

*****

Jawohl! Wir wollen von Ihnen, wenn Sie sich schon die Regierungsperiode verlängern, auch eine Garantieerklärung haben, dass Sie bei wichtigen Gesetzesmaßnahmen auch Volksabstimmungen und Volksbefragungen stärker anwenden. Dann könnten Sie zum Beispiel jetzt die Familien fragen, ob es denn gut ist, dass die ÖVP-Ministerin Kdolsky, die Spaß- und Ulkministerin des Landes, jetzt den Eltern und Familien im


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Nachhinein das Kindergeld wegnimmt, dass wir ihnen zugestanden haben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Da könnten Sie einmal eine Volksabstimmung darüber machen, und Sie werden se­hen, die Familien werden das ablehnen. Daher stehen Sie zur direkten Demokratie und sagen Sie uns auch dazu etwas, Herr Bundeskanzler. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Westenthaler ein­gebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (129 d.B.)

Die geplante Reform des Wahlrechtes blieb trotz der Kürze der zur Verfügung stehen­den Diskussionsmöglichkeiten nicht ohne Widerhall und Widerspruch. Insbesondere die geplante Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahren forderte den Widerspruch einer bundesweiten Initiative heraus.

Wahlen stellen ja jenes demokratische Instrument dar, in welchem sich die Souveräni­tät eines Staatsvolkes und seine Möglichkeiten der Mitbestimmung ausdrücken. Wenn die Legislaturperiode nun um ein Viertel verlängert wird, geht mehr von dieser Souve­ränität auf die Regierung über, ohne dass gleichzeitig ein entsprechendes demokratie­politisches Gegengewicht gesetzt wird, wie z.B. Verbesserungen in den Einsatzmög­lichkeiten der bereits vorhandenen Mittel der direkten Demokratie.

Es stellt sich besonders die Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Be­schlussfassung des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwal­tungsreform beschlossen werden könnte. Unabhängig davon wäre aber insbesondere zu gewährleisten, dass dem geplanten demokratiepolitischen Defizit ein Gegenpol durch entsprechende Verbesserungen in den demokratischen Kontrollrechten gesetzt wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwal­tungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen Kontrollrechte geschaffen werden.“

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 99

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Im Sinne der Vereinbarung in der Präsidialkon­ferenz setze ich für die verbleibende Zeit der Fernsehübertragung die Redezeit der nächsten fünf Redner mit je 4 Minuten fest.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


12.37.54

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Danke! Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Selbstverständlich sind die Grünen für mehr Partizipation. Das muss ich hier nicht noch einmal betonen. 1992, bei der großen Wahlrechtsreform damals haben die Grünen schon den Vorschlag im Nationalrat eingebracht: Wählen mit 16.

Inzwischen sind seit 1992 15 Jahre vergangen – und man kann wohl sagen, dass kaum ein Thema in diesem Land so ausführlich diskutiert wurde wie die Frage, ob man jungen Menschen mit 16 Jahren zutraut, bei Wahlen zwischen Gusenbauer, Molterer, Westenthaler, Strache und Van der Bellen zu unterscheiden. Sie tun es, sie tun es wahrlich die 16-Jährigen! Das haben sie nämlich bei Wahlen wie im Burgenland bei Niessl, Steindl und so weiter ja schon längst bewiesen. 15 Jahre hat es gedauert, bis man sich durchringen konnte, das auch auf Bundesebene zuzulassen, sodass es das nächste Mal die Wahlmöglichkeit gibt. Gut diskutiert, lang diskutiert, Herr Bundeskanz­ler.

Herr Klubobmann Dr. Schüssel, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Wahlrecht für 16-Jährige bei der ÖVP nicht vom Herzen kommt, sondern es ist – und dieser Eindruck drängt sich ja geradezu auf – ein Geschäft gewesen. Die Roten wollen das Wählen mit 16, die Schwarzen wollen die Briefwahl. Einigen wir uns auf beides – und dazu noch die Verlängerung der Legislaturperiode.

Was bedeutet aber diese Verlängerung der Legislaturperiode, meine Damen und Her­ren? – Die, die ab dem nächsten Mal mit 16 wählen dürfen, sind jetzt ja eigentlich auf die Lebenszeit bezogen so gestellt, als würden sie erst mit 26 wählen dürfen, denn es werden ihnen auf ein durchschnittliches Lebensalter gesehen – jetzt Männer und Frau­en gemeinsam gesehen – mindestens zwei Wahlen entgehen. Das ist nicht mehr Par­tizipation und mehr Demokratie, das ist nach meinem Dafürhalten weniger Mitbestim­mung und weniger Demokratie. Und jeder, der rechnen kann, kann sich ausrechnen, dass die Menschen in Österreich künftig weniger Mitbestimmungsmöglichkeiten haben werden als jetzt.

Das, was ich Ihnen, Herr Klubobmann Schüssel, dem Bundeskanzler und eigentlich auch dem Vizekanzler – der ist nicht da, aber Herr Minister Platter kann ihm das ja ausrichten – zum Vorwurf mache, ist, dass man genau diese Diskussion um die Ver­längerung der Legislaturperiode nicht geführt hat. In keiner Wahlbroschüre habe ich gelesen, dass das jemand will. In keiner Fernsehkonfrontation der Spitzenkandidaten hat das irgendjemand je angedeutet.

Herr Bundeskanzler Gusenbauer, Sie haben im Jahre 2002, als eine sanfte Andeutung diesbezüglich vom damaligen Bundeskanzler Schüssel gekommen ist, gesagt: Nein, das lehnen wir ab! Das sei deshalb abzulehnen, weil es bürgerfern ist. So hat es der damalige Oppositionschef Gusenbauer gesehen. – Jetzt wird es im Wesentlichen ohne Diskussion im Parlament beschlossen, denn man kann viel sagen, aber man nicht, dass die dürren Statements der Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsausschuss – ich war dort – eine substantielle Diskussion zum Thema Verlängerung der Legislatur­periode waren.

Im Verfassungsausschuss wurde sehr viel und sehr ausführlich über Wählen mit 16 ge­redet, was ich aus vollstem Herzen – wie schon gesagt, seit 1992 haben die Grünen


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diese Forderung ständig aufgestellt – unterstütze. Briefwahlrecht-Ausweitung, mehr Partizipation – ja, aber Verlängerung der Legislaturperiode ganz eindeutig nein, denn das wird von der Öffentlichkeit nicht gewünscht. Das wurde nie öffentlich diskutiert, und deshalb würde ich nicht wagen, hier eine Prognose darüber abzugeben, was jene, die jetzt weniger wählen können, eigentlich davon halten. Es ist eine Vorgangsweise, die uns an die Zeiten der großen Koalition in den neunziger Jahren erinnert. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Wenn man eine Zweidrittelmehrheit hat, dann kann man machen, was man will. – Ich bin damit nicht einverstanden! (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas; ebenfalls mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


12.42.28

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher, heute vor allem auch die vielen jungen Besucher! Freut mich, dass ihr gekommen seid! Wählen ab 16, da geht es vor allem auch um Authentizität. Und jahrelang zu behaupten, wir seien nicht reif und fänden nicht zu Wahlurne, und dann zu sagen: na gut, dann sind sie doch reif, aber wählt uns, das ist eben ein bisschen unglaubwürdig. Das werden auch die Jugendlichen merken. Ich möchte aber vor allem das Rätsel lösen, wer als Erster die Wahlaltersenkung gefordert hat. (Abg. Steibl: Da sind wir jetzt aber gespannt!)

Das war nämlich die Sozialistische Jugend unter dem Bundesvorsitzenden Alfred Gu­senbauer in den achtziger Jahren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Na so was! – Ruf bei der ÖVP: Das habe ich nicht mehr gewusst!)

Vor allem fehlt mir jedoch bei der Wahlaltersenkungsdiskussion ein bisschen die Auf­bruchstimmung. Also es ist so ein bisschen eine „Suderei“, statt dass wir sagen, wir haben eine Chance, eine neue Form der Politik zu transportieren, denn erstmals haben wir junge Leute, die ein sehr, sehr kritisches Wählerpotential sind und die sich schon frühzeitig mit Demokratie auseinandersetzen. Und das können wir nützen, um zu zeigen, dass Politik spannend ist, dass Politik aus Lösungen besteht und nicht aus Par­teienhickhack, dass Demokratie Mitbestimmen und Mitgestalten heißt. Dieses Potential sollten wir nutzen, statt die ganze Zeit hin und her zu streiten, wer, was, wie, wo und wann die Wahlaltersenkung gefordert hat. Stattdessen sollten wir einfach direkt auf Ju­gendliche zugehen und ihnen zeigen, wie spannend Politik und Demokratie sein kön­nen.

Sehr geehrter Herr Scheibner, Wahlkampf in den Schulen – noch ein paar Sätze da­zu – ist natürlich verboten. Und das ist auch richtig so, dass es verboten ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Weiß das auch Frau Kdolsky?) Ich würde aber davor warnen, Ju­gendliche zu unterschätzen. Ich selber habe einen Wahlkampf miterlebt, wo 16-Jährige wählen durften, nämlich in Wien, und die sind sehr robust. Auch wenn wir schon mit Schaum vorm Mund in den Büschen auf Jugendliche lauern, um sie dann zu überfallen und mit Kugelschreibern zu beschießen, Jugendliche sind sehr, sehr kritisch und halten auch einen Wahlkampf ganz tapfer aus. (Abg. Strache: Richtig!) Ich denke, wir werden alle unsere Wahlkämpfe machen, und solange wir authentisch bleiben und in Ordnung, werden das auch die Jugendliche überleben.

Ich habe so im Hintergrund Untertöne herausgehört, dass man ja jetzt vielleicht auch 16-Jährige gleich voll strafmündig machen könnte. Na ja, wenn man schon das Wahl­alter senkt, könnte man das doch auch tun. Ich warne davor! Jugendliche wählen als


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Jugendliche; 16-Jährige sind Jugendliche. Die müssen jetzt nicht Erwachsene spielen, die müssen auch nicht voll strafmündig sein, sondern sie wählen jene Partei, die sie
als Jugendliche vertritt. Das ist nämlich auch der Sinn der repräsentativen Demo­kratie. Das heißt: Ich werde nicht zulassen, dass man über Umwege dann in irgend­einer Form Jugendlichen die Jugendlichkeit wegnimmt als Gegengeschäft dafür, dass sie ein demokratisches Recht in Anspruch nehmen dürfen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Von allen Parteien wurde verlangt und das ist auch richtig, dass Jugendliche überall mitbestimmen können, das heißt auch in den Schulen mitbestimmen dürfen sollen, auch am Arbeitsplatz, in der Ausbildung. Da gibt es unzählige Projekte. Ich komme aus Wien. Ich denke, da haben wir Vorbildwirkung und das ist natürlich auch bundesweit auszubauen.

An und für sich möchte ich damit jetzt die Diskussion über die Wahlaltersenkung auch schon beenden, weil ich erwarte, dass wir das heute beschließen werden, und dann sollten wir nicht zwei Klassen von Wählerinnen und Wählern haben, sondern ab dem Moment sind Jugendliche wahlberechtigt wie jeder andere und sind auch so zu behan­deln.

Für mich ist der heutige Tag aber schon ein großer Erfolg, weil ich glaube – trotz meines jungen Alters bin ich doch schon länger in der Politik, vier Jahre schon –, dass noch nie so viel über Jugendliche diskutiert wurde, also die letzten Jahre über kaum. Und jetzt plötzlich überlegt sich jede Partei, warum gerade sie die richtige Partei für Jugendliche ist. Und das ist meiner Ansicht nach schon einmal der erste Erfolg für die Senkung des Wahlalters, und das freut mich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

12.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. As­pöck zu Wort. Redezeit ebenfalls 4 Minuten. – Bitte.

 


12.46.48

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Meine Damen, meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Wahlrechtsreform, so erscheint es mir, ist in alt-groß­koalitionärem Stil der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich SPÖ und ÖVP eini­gen konnten.

Wir haben auch die alten Muster. Die SPÖ bekommt ein Geschenk: Das Wählen mit 16. Es kommt auch gleich das Gegengeschenk: Die Briefwahl, die das Wahlgeheimnis endgültig zu Grabe trägt, für die ÖVP. Und jetzt machen wir uns noch ein drittes Ge­schenk, und zwar ein gemeinsames, von dem wir statistisch, wenn ich mir anschaue, wie lange die beiden Großparteien in Österreich in der Zweiten Republik regiert haben, natürlich am meisten profitieren.

Die Legislaturperiode wird auf fünf Jahre verlängert – und dann tut man noch so, als wäre das Wählen für die Wähler eine Plage. Hat jemand von uns jemals gehört, dass sich irgendeine Bürgerin oder ein Bürger darüber beschwert hätte, dass sie/er nach vier Jahren schon wieder zur Nationalratswahl gehen muss?!

Nein, ich glaube etwas anderes: Die Bürger hätten viel, viel mehr Freude, wenn die Politiker nicht immer erklären würden, dass sie schon ein halbes Jahr vor der Wahl auf­hören müssen mit der Arbeit, sondern wenn sie bis zur Wahl den Bürgerinnen und Bür­ger, also den Wählerinnen und Wählern zeigen, dass sie für diese Republik arbeiten. Ich denke, das käme besser an. (Beifall bei der FPÖ.)


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Eine Frage an die Sozialdemokraten: Ich frage mich vor allem: Was steht nicht in die­ser Wahlrechtsreform? – Da war doch die Rede von Minderheitenrechten. Wir haben Vorschläge erstattet bei der Bundeswahlbehörde, unabhängige Richter für die Beru­fung einzusetzen. Wir haben den Vorschlag erstattet, dass bei strittigen Entscheidun­gen die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes möglich sein muss, und zwar so orga­nisiert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor der Wahl erfolgt und der Wähler nicht im Unklaren bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben jetzt tatsächlich nur die frühere Rolle des BZÖ in dieser Regierungskoalition übernommen. Sie sagen zu allem Ja und Amen, wenn nur irgendein Brosamen für Sie übrigbleibt. (Abg. Dr. Cap: Ist das jetzt der Jugendsprecher der FPÖ? – Abg. Strache: Das war schon ich! – Abg. Dr. Cap: Das habe ich mir fast schon gedacht!)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! So viel politisches Kleingeld mit Nachgeben und Umfallen und dem Brechen von Versprechen nur für den Posten des Bundeskanzlers hat die Sozialdemokratie in der Geschichte der Zweiten Republik noch nie bezahlt. (Beifall bei der FPÖ.)

Gestatten Sie mir abschließend noch ein Wort zu Herrn Klubobmann Dr. Schüssel – ja, er sitzt dort oben bei Herrn Bundesgeschäftsführer Missethon –, und zwar einen Schlusssatz, zurückkommend zum Thema Volksanwalt.

Herr Klubobmann! Der Vorschlag der Gewichtung nicht nur nach Mandaten, sondern auch nach Stimmen befand sich seinerzeit in der sozialistischen Regierungsvorlage, wurde aber bei Beschlussfassung vom Verfassungsgesetzgeber nicht übernommen. Ein Lückenschluss ist in diesem Falle juristisch absurd und nicht zulässig! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Einwall­ner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.51.08

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die zusehen! Ich freue mich heute auch: Ich freue mich über die Herabsetzung des Wahl­alters, weil damit eine jahrelange Forderung der Jungen ÖVP Steiermark umgesetzt und durchgesetzt wird. Darüber freue ich mich sehr! (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt könnte ich es mir einfach machen und einiges dazu beitragen, wer da was erfindet. Ich kann es aber auch beweisen, dass die Junge ÖVP Steiermark auch schon 1992 – nicht nur die Grünen, sondern auch die Junge ÖVP Steiermark, damals unter Landesobmann Christopher Drexler, der heute Klubobmann im Landtag ist – bei der Landeskonferenz der Jungen ÖVP Steiermark, erstmals innerhalb der ÖVP, die Wahl­altersenkung gefordert hat. (Abg. Strache: Wer hat die ÖVP aufgehalten, das in der Regierung umzusetzen?)

Ich gebe auch zu, dass die Diskussion innerhalb unserer Fraktion zu diesem Thema kontrovers war. (Abg. Strache: Wer hat die ÖVP seit 1992 aufgehalten?) Das gebe ich zu, ja. (Abg. Krainer: ... Jahre früher!) Argumente wurden ausgetauscht: positive dafür, positive aber auch – sofern es noch viele gibt – dagegen. Aber man kann ja auch dazu­lernen, wie Sie richtig gesagt haben; zum einen. (Abg. Strache: Das ist richtig!) Aber zum anderen sage ich auch: Die besseren Argumente haben sich durchgesetzt, und wir beschließen heute ein gutes Paket. (Abg. Dr. Cap: Kein Applaus! – Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 103

Politik ist das Bohren harter Bretter; dazu gibt es ja schon viele Aussagen. Aber ich möchte jetzt auch auf die Sache zurückkommen und da wirklich einmal, auch aus stei­rischer Sicht, ein Plädoyer für die Jungen halten. Die jungen Menschen sind wirklich so weit, dass sie mit 16 wählen und Entscheidungen treffen können. Ich muss auch sa­gen, dass Begleitmaßnahmen, die wir gefordert haben und auch weiterhin fordern, teil­weise schon umgesetzt wurden. Teilweise müssen sie noch verbessert werden.

Aber ich bin auch in dieser Frage nicht für Zwang, sondern für ein tolles Angebot im schulischen Bereich, aber auch im außerschulischen Bereich (Abg. Dr. Cap: Das ver­bindet uns!): dort, wo wir verbandliche Jugendorganisationen – und da treffen wir uns ja wiederum alle – auch dafür Sorge zu tragen haben, dass wir die Jungen dazu einla­den, mit uns im politischen Prozess mitzuwirken und mitzugestalten. – Dies zum einen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Wie wäre es mit der Gesamtschule?)

Zum Zweiten ist es aber natürlich auch so, dass es immer wieder darauf ankommt: Wer setzt auf junge Leute im eigenen Bereich? – Da können Sie sagen, wie Sie es wollen und was Sie wollen: Die ÖVP ist Vorreiter bei den jungen Abgeordneten, das ist ein Faktum! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Rechnen Sie den Altersdurch­schnitt der ÖVP-Fraktion durch!)

Ich gebe auch zu, Herr Kollege Strache: Es ist eine Herausforderung. Es wäre auch für uns von der Jungen ÖVP das Ziel, gleich viele junge Abgeordnete, prozentuell gese­hen, hier im Parlament als Wahlberechtigte zu haben. (Abg. Strache: Der Altersdurch­schnitt ist ganz schlecht bei der ÖVP!) Das ist auch ein Ziel und eine Forderung der Jungen ÖVP Steiermark, an der wir festhalten werden. Natürlich auch, um alle Genera­tionen hier im Hohen Haus entsprechend repräsentativ vertreten zu haben, ist das ein Ziel, und an dem wir festhalten werden. (Abg. Mag. Hauser – in Richtung Abg. Strache deutend –: Unseren jüngsten Spitzenkandidaten ...!)

Aber ich muss schon auch sagen, dass die Jungen, wie gesagt, ja nicht bei den Grü­nen zu Hause sind – das habe ich letztes Mal schon festgestellt –, sondern bei der ÖVP; zum einen. Und zum anderen – das möchte ich wirklich so sagen –: Setzen wir alle Vertrauen in die jungen Menschen in Österreich, sie werden uns nicht enttäu­schen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.55.07

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Her­ren auf der Galerie! Vorweg seien mir einige Worte zur Präsidentin Glawischnig gestat­tet, die gerade nicht im Haus oder nicht im Plenum ist. Sie hat sich vorhin erlaubt, die Wahlordnung in Kärnten zu kritisieren. Das muss ich einmal aufs Deutlichste zurück­weisen!

Wenn hier ein Abgeordneter herauskommt und diese Wahlordnung kritisiert, ist alles recht und schön. Wenn aber sie das macht, sie, die sich – wie sie will, wie es ihr ge­rade passt –, wenn es in ihr Konzept des passiven Wahlrechts hineinfällt, einmal in Wien meldet, einmal in Kärnten – einmal ist sie Wienerin, einmal Kärntnerin –, nur dass sie irgendwo gewählt wird, wenn sie dann das letzte Mal als grüne Abgeordnete in Kärnten die rote Karte gezeigt bekommen hat und daraufhin aus gekränktem Stolz hier herausgeht und die Kärntner Wahlordnung kritisiert: Das geht, bitte, nicht! Da sind wir dagegen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer und Prinz. – Zwischenrufe bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 104

Aber nun zu etwas Wichtigerem, nämlich zur Senkung des Wahlalters auf 16. Als Ju­gendsprecher des BZÖ möchte ich sehr klar festhalten – und da kann ich eine gerade Linie von der Vergangenheit herauf bis heute fortsetzen –, dass wir voll und ganz dafür sind! Wir begrüßen es sehr, dass diese Wahlaltersenkung umgesetzt wird. Denn was gibt es Schöneres, als dass nun auch die Jugend ab 16 demokratiepolitisch mit einge­bunden wird, ihre Ideen mit einbringen kann, ihre Vertreter wählen kann und sich dann auch noch, gesenkt auf 18, selbst zur Wahl anbieten kann?! Wirklich eine schöne Ent­wicklung, die wir voll und ganz begrüßen! (Beifall beim BZÖ.)

Es wurde vorhin auch schon erwähnt, dass in Wien und in Kärnten Wählen ab 16 auf regionaler Ebene bereits der Normalzustand ist. Da hier ja alle gesagt haben, dass es zwar unwichtig ist, wer was zuerst eingeführt hat, dann aber sehr wohl wieder gesagt haben (Abg. Dr. Cap: Der Kragen passt nicht!) – ja, das Kärntner Wappen, das ist schön, nicht? (Abg. Dr. Cap: Aber der Kragen passt nicht!); ach, der Kragen passt nicht?, na gut –, dass die Herabsetzung des Wahlalters von dem einen oder anderen viel früher durchgeführt wurde, ist auch festzuhalten, dass Kärnten eines der ersten Bundesländer in Österreich war, die das auf regionaler Ebene gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist für uns auch sehr wichtig – das gehört ja wirklich hervorgehoben – und mir als Jugendsprecher ein besonderes Anliegen – da unterscheide ich mich von Kollegin Rudas –, dass in den Schulen sehr wohl Begleitmaßnahmen gesetzt gehören. Denn es kann wirklich nicht sein, dass in Zukunft, da es jetzt nicht nur um Interessenten für die künftigen Wahlen geht, sondern wirklich um Wähler, dann die Berufspolitiker in die Schulen gehen und dort von ihrer rhetorischen und politischen Macht Gebrauch ma­chen, um eine Beeinflussung vor Ort vorzunehmen. Hierfür sind wir nicht, hier gehören wirklich Begleitmaßnahmen gesetzt.

Zum Schluss möchte ich aber der Jugend auch mitgeben, dass wir heute nur ein Mit­gestaltungsrecht einräumen. Die Ausnützung und die Umsetzung dieses Rechtes liegt aber in ihrer Hand, und dazu kann ich die Jugend nur aufrufen.

Ich darf ganz zum Schluss, auch in Ergänzung des vorhin von Abgeordnetem Scheib­ner zur Briefwahl Gesagten, festhalten, dass wir natürlich für die Einführung der Brief­wahl sind, jedoch zur Gewährleistung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß da­gegen strengstens geahndet wird.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.59



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 105

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschütz­ten Wahlgrundsätze ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvor­lage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz ge­ändert wird (129 d.B.)

Die gegenständliche Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Einfüh­rung der Briefwahl. Zweifelsohne stellt dies eine Ausweitung der demokratischen Parti­zipationsmöglichkeiten der Bürger dar, stärkt insbesondere den Grundsatz der allge­meinen Wahl und wird sich wohl auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Den­noch muss aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen werden, dass darin auch Mög­lichkeiten der Gefährdung anderer Grundsätze unseres demokratischen Wahlrechts liegen, als da sind: die Grundsätze des geheimen beziehungsweise des persönlichen Wahlrechts.

Unabhängig von der Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfas­sung des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, obwohl diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwal­tungsreform beschlossen werden könnte, ist es daher mehr als ein Gebot der Stunde, die aufrechte Einhaltung dieser Grundsätze einzumahnen.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß da­gegen strengstens geahndet wird.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.59.35

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die geplante Wahlrechtsre­form wurde heute schon sehr oft als Demokratieschub und Meilenstein bezeichnet. – Nur frage ich mich, wo dieser Meilenstein ist, und vor allem, was daran demokratie­politisch so sinnvoll wäre, wenn man die Briefwahl einführt. Das ist eine eindeutige Aushöhlung des geheimen Wahlrechtes!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 106

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geheime Wahlrecht ist eines der wich­tigsten Rechte, die man sich in der Demokratie hart erkämpft hat. Es ist in mehreren Gesetzen verankert: Im Artikel 26 des Bundes-Verfassungsgesetzes; im Artikel 8 des Staatsvertrages von Wien; im Artikel 3 des ersten Zusatzprotokolls zur Menschen­rechtskonvention. Dieses Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nun­mehr massiv ausgehöhlt! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vor­sitz.)

Ich frage mich vor allem, warum die SPÖ hier mitmacht. Warum ist die SPÖ schon wie­der umgefallen? (Abg. Dr. Cap: Von welcher SPÖ sprechen Sie? – Abg. Strache: Die SPÖ ist das BZÖ von heute!)

Denn dass es hier immer wirklich ernsthafte Bedenken gegeben hat, das beweist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes schon aus dem Jahre 1985. Das Erkenntnis ist zur niederösterreichischen Wahlordnung für Statutarstädte ergangen, und da wurde eindeutig der Verstoß der Bestimmungen über die Briefwahl gegen die Verfassungs­prinzipien der geheimen und persönlichen Wahl festgestellt. Dieses Erkenntnis kennen also offensichtlich die Damen und Herren von der SPÖ nicht.

Dass natürlich die ÖVP da mitmacht und dass es von der ÖVP kommt, ist ganz klar! Denn der Verfassungsbogen zählt ja immer nur für andere, für sie selbst zählt der Ver­fassungsbogen niemals.

Ich darf hier einmal aus diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zitieren: Geheim in der Bedeutung des Artikel 26 Abs. 1 B-VG, in diesem Umfang inhaltsgleich – andere Verfassungsgerichtshoferkenntnisse werden hier zitiert –, ist ein Wahlrecht nur dann, wenn der Wähler seine Stimme derart abzugeben vermag, dass niemand, weder die Behörde noch sonst jemand, erkennen kann, wen er gewählt hat. Demgemäß verlangt der Grundsatz des geheimen Wahlrechts wirksame Vorkehrungen zur Geheimhaltung.

Die geheime Wahl soll also den Wähler nicht bloß vor unerwünschter Einflussnahme auf seine Willensbildung im Zug des Wahlvorgangs bewahren. Sie soll ihm auch die Sorge und Furcht nehmen, dass er wegen seiner Stimmabgabe in bestimmte Richtung Vorwürfen und Nachteilen, welcher Art immer, ausgesetzt sei. – Ermacora, „Handbuch der Grundfreiheiten und der Menschenrechte“.

Schon Kelsen hat gesagt, dass der Wähler vor der Wahlbehörde persönlich auftreten muss.

Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, das alles haben Sie offensichtlich ver­gessen. Wenn Sie heute hier dieses Gesetz beschließen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie ein verfassungswidriges Verfassungsgesetz beschließen, das eventuell auch auf­gehoben werden kann.

Schauen wir uns das doch einmal an! Die „Presse“ schreibt in ihrem „Rechtspanorama“ sehr schön:

„Nur die geheime Wahl ist frei: Pfeiler der Demokratie bedroht“, und sie nimmt vor allem Bezug auf diese eidesstattliche Erklärung: „‚An Eides statt zu erklären, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist‘: Wollen wir darüber rätseln, wie oft eine solche Erklärung überprüft werden wird? Sprechen wir es offen aus: Diese Erklä­rung ist genauso sinnvoll wie die von Touristen bei ihrer Einreise in gewisse Länder verlangte Erklärung, sie seien kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“

Meine Damen und Herren, das ist ein Problem, hier wird weiterhin das Wahlrecht aus­gehöhlt. Es wundert mich, warum die SPÖ noch im Jahre 1985, gemeinsam mit der Freiheitlichen Partei, dieses Wahlrecht, dieses Briefwahlrecht in Niederösterreich be­kämpft hat – und nunmehr wird es von Ihnen beschlossen! Sie fallen andauernd um.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 107

Ich sage Ihnen eines ganz offen und ehrlich: Dieses Umfallen muss schön langsam weh tun; das nächste Mal werde ich Ihnen wahrscheinlich einen Polster mitnehmen müssen.

Das Wählen mit 16 sehe ich und habe ich immer sehr kritisch gesehen. Nur eines sage ich Ihnen: Hier muss man noch sehr vieles unternehmen, um Jugendliche auch für die Politik zu interessieren. Da ist ein Grundsatz sehr wichtig: Dass man das, was man vor Wahlen verspricht, auch einhält! So kann es nicht sein: Vor der Wahl wird etwas ver­sprochen und nach der Wahl gleich gebrochen. Herr Klubobmann Cap, so kann es wohl nicht sein!

Wir Freiheitlichen haben den jungen Menschen immer die Hand gereicht, sie sind bei uns eingebunden. Ich bin einer der jüngsten Mandatare. – So viel einmal dazu. (Abg. Dr. Cap: Jugendlicher Übermut! Übermut tut selten gut!)

Den Grünen gegenüber möchte ich noch etwas erwähnen, was die Forderung nach dem Ausländerwahlrecht anbelangt. Meine Damen und Herren von den Grünen, wis­sen Sie, in der Bundesverfassung steht geschrieben: Das Recht geht vom Volk aus. Nicht: Das Recht geht von den ausländischen Völkern aus. – So ist das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.04.58

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dieses Wahlrechts­paket, das wir heute beschließen werden, bringt eine Reihe von Reformen mit sich, die sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken werden.

Ich glaube, dass es grundsätzlich gut ist, dass die Auslandswähler jetzt einen leichte­ren Zugang zum Wahlrecht haben werden und dass es auch in einem bestimmten Rahmen ein Briefwahlrecht geben wird. Wir haben in den Verhandlungen sehr darauf geachtet, dass möglichst viele Maßnahmen gesetzt werden, die sicherstellen, dass das Wahlrecht weiterhin persönlich und geheim ausgeübt werden kann. Ich finde es auch grundsätzlich sehr gut und richtig, dass die Briefwahl nicht die allgemeine Wahlform werden soll, sondern nur in bestimmten Situationen Anwendung findet. Der Normalfall soll weiterhin der sein, dass die Wählerin und der Wähler zum Wahllokal gehen und dort in der Wahlzelle die Stimme abgeben.

Zum Wählen mit 16 – etwas, was vor allem unsere Jugendorganisationen schon sehr lange verlangt haben – denke ich, dass das ein positives Signal an die Jugend ist. Wir haben auch schon in einigen Bundesländern sehr gute Erfahrungen damit gemacht, und wir sind überzeugt davon, dass dieses Wahlrecht angenommen werden wird.

Es ist aber unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, das Interesse der Jugend­lichen zu wecken, den Jugendlichen zu zeigen, dass es sich auszahlt, zur Wahl zu ge­hen, dass die Politik tatsächlich gestaltet, dass nicht nur gestritten wird, sondern dass es tatsächlich die Möglichkeit gibt, mitzubestimmen.

Daher finde ich, dass es grundsätzlich eine positive Reform ist, der wir gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 108

13.07.33

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Entschuldigen Sie, dass Sie auf mich warten mussten. Sie haben mich ein bisschen überrascht.

Meine Damen und Herren! Wählen mit 16 war in den letzten Jahren sehr umstritten. Ich kann mich erinnern, dass ich als sehr junger Politiker einmal mit Vertretern der Jungen ÖVP diskutiert habe und dort ein großer Teil der Anwesenden der Meinung war, dass Wählen mit 16 nicht der richtige Schritt zum Ausbau unserer Demokratie wäre. Viele haben dort die Meinung vertreten, dass 16-Jährige noch nicht reif dazu sind, verantwortungsvoll ihre Stimme abzugeben. (Abg. Prinz: Die Diskussion ist schon lange aus!)

Wir diskutieren es gerade im Nationalrat; das heißt, die Diskussion ist nicht aus. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Ich weiß, es tut der ÖVP weh. Ich weiß, dass es immer noch Widerstand gibt, auch in der ÖVP, betreffend Wählen mit 16. Auch ich kann diese Be­denken gut nachvollziehen.

Ich glaube aber trotzdem, dass diese Maßnahme insgesamt für die Weiterentwicklung unserer Demokratie ein Vorteil ist. Sie können heute mit 16 Jahren Ihren Pilotenschein machen – ich habe das auch so gemacht, Sie wissen, wie es geendet hat. Sie müssen sich mit 16 bereits entschieden haben, in welche Richtung Ihre Berufsausbildung geht. Sie arbeiten vielleicht schon, Sie tragen vielleicht das Los der Arbeitslosigkeit. Daher ist es gut und richtig, dass man diesen Menschen auch die Möglichkeit gibt, die poli­tische Landschaft in Österreich mitzugestalten.

Aber natürlich gibt es auch Gefahren, nämlich dass jetzt sehr junge Menschen – 13-Jährige werden bei der nächsten Wahl wahlberechtigt sein – im Fokus der Parteisekre­tariate stehen und dass sich natürlich die politischen Parteien jetzt sehr um diese Wäh­ler bemühen werden. Das ist in Ordnung, aber es soll nicht in der Schule passieren. Daher müssen die strengen Maßstäbe, die in Schulen schon bisher gelten, in Zukunft auch noch weiter ausgebaut werden.

Sie wissen, dass nicht schulfremde Personen jedenfalls Zutritt zu den Schulen haben, das heißt Bildungsminister/Bildungsministerin, Landeshauptmann, Schulreferent, der Präsident des Landesschulrates.

Sie wissen auch, welchen Parteien in der Mehrzahl dieser Personenkreis angehört. Daher ist es notwendig, dass man mit der Senkung des Wahlalters auch eine Reihe von Begleitmaßnahmen beschließt.

Ich bringe daher heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl, Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:

Echte Objektivierung bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.

Strenge Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch agieren.

Verbot von parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rah­men der Schaffung einer Schutzzone.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 109

Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen wenden kön­nen.

Politiker, auch wenn sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampf­zeiten keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.

Schulfremde Politiker sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“

*****

Meine Damen und Herren, die Versuchung ist natürlich groß, auch in der Schule Politik zu machen. Daher ist es notwendig, dass wir heute darauf achten, dass die Schule nicht frei von Politik, aber frei von Parteipolitik bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kickl, Vilimsky und weiterer Abgeordneter ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl, Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvor­lage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Es gibt viele Gründe, die für eine Senkung des Wahlalters und eine direkte Einbindung junger Österreicher in den demokratischen Entscheidungsprozess sprechen.

Eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre birgt aber auch die Gefahr, dass Schüler von Lehrern, die in hohem Ausmaß als Mitglied den Proporzparteien und zunehmend auch den gesellschaftspolitisch verantwortungslos agierenden Grünen angehören, par­teipolitisch vereinnahmt werden.

Schulen werden durch Parteipolitik und Wahlkämpfe stärker als bisher im Fokus der Parteisekretariate stehen. Kondomverteilende Ministerinnen und Verteileraktionen grüner Gesellschaftspolitiker vor Schulen sind Vorzeichen einer Entwicklung, die sich unsere Demokratie nicht verdient hat. In Kärnten haben Tageszeitungen darüber be­richtet, dass der Schulreferent des Landes anlässlich eines Schulbesuchs Hausauf­gaben erlassen hätte. Auch das ist offenbar für manchen Politiker eine Möglichkeit, Sympathien junger Wähler zu gewinnen.

Bisher entscheidet der Schuldirektor, ob es sich bei Auftritten von Regierungsmitglie­dern über Informationsveranstaltungen über parteipolitische Aktivitäten handelt. Er ent­scheidet auch über den Aushang von Informationsmaterialen. Hier muss im Beschwer­defall eine parteipolitisch unabhängige Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Eltern und Schüler wenden können. 

Nicht schulfremde Personen dürfen bis dato jedenfalls an Schulen aktiv werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterrichts- oder Bildungsministerin, der Landeshaupt­mann als gesetzlicher Landesschulratspräsident und der entsprechende Schulreferent der Landesregierung. In Wahlkampfzeiten sollte jedoch auch diesem Personenkreis –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 110

aufgrund dem in der Regel unumstrittenen parteipolitischen Naheverhältnisse zu einer Partei – der Zutritt zur Schule nicht gewährt werden.

Es ist daher notwendig, mit der Senkung des Wahlalters auch eine völlige parteipoli­tische Trockenlegung des Politsumpfes im österreichischen Bildungssystem zu ge­währleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:

Echte Objektivierung bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.

Strenge Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch agieren.

Verbot von parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rah­men der Schaffung einer Schutzzone.

Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen wenden kön­nen.

Politiker, auch wenn sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampf­zeiten keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.

Schulfremde Politiker sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Rednerin erteile ich nun Frau Abgeordneter Grander das Wort. 2 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


13.11.55

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Briefwahl ist ein Angebot an mündige Wähler, und die österreichische Verfassung bietet diese jetzt den Staatsbürgern – keiner muss Gebrauch davon ma­chen, keiner wird dazu gezwungen. Es wird im Sinne des allgemeinen Wahlrechts den Wählern, die sonst von der Ausübung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen wären, diese Form der Stimmabgabe ermöglicht. Dies trifft insbesondere für die Ebene der Länder und Gemeinden zu, wo das sehr wichtig ist.

Ich bin selbst in der Kommunalpolitik als Vizebürgermeisterin tätig, und gerade da gibt es oft Barrieren in der Art, dass irgendwelche Fahrten geplant sind, wenn Gemeinde­rats- oder Landtagswahlen sind. In Zukunft hat man die Möglichkeit, trotzdem seine Stimme abzugeben.

Diese Änderung bedeutet aber auch eine Verbesserung für Auslandsösterreicher, im Speziellen auch wieder im Hinblick auf die Landtagswahlen. Die fliegende Wahlkom­mission bleibt bestehen.

Wählen ist in Zukunft mit 16 möglich. Ich möchte als Kommunalpolitikerin sagen, Ju­gendliche interessieren sich sehr wohl für die Politik und kommen auch immer wieder


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mit Fragen, sei es um ganz einfache Dinge: Wie erwirke ich, dass es einen zweiten Basketballkorb auf unserer Sportanlage gibt?, und so weiter. Ich sehe, dass das Inter­esse der Jugendlichen schon sehr groß ist, und im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist es sicher ganz wichtig, der Jugend eine Stimme zu geben.

Die Wahl wird also vereinfacht und serviceorientiert gestaltet. Die Demokratie lebt von einer möglichst großen Wahlbeteiligung. Und unser großes Service- und Demokratie­paket ermöglicht einfaches Wählen und dadurch eine höhere Wahlbeteiligung.

Besonders wichtig sind mir auch das Briefwahlrecht und die Verbesserungen für behin­derte Menschen. Frau Kollegin Becher und ich haben im Ausschuss einen Entschlie­ßungsantrag eingebracht, dass genügend Stimmzettel mit Schablonen zur Verfügung gestellt werden und dass die bestmögliche Teilnahme von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Blinden und hochgradig Sehbehinderten, garantiert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt seit geraumer Zeit über die Reformen des Wahlrechtes, und ich finde, es ist an der Zeit, einmal jenen zu danken, ohne die es Wahlen auch nicht geben würde, nämlich all jenen Frauen und Männern, die an den Wahlsonntagen von 6 Uhr in der Früh bis 22 Uhr abends, bis ausgezählt ist, in den Wahllokalen ihre Aufgaben erfüllen und dafür sorgen, dass die Wahlen ordent­lich durchgeführt werden können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Ich würde mir wünschen, dass sich manche von denen, die sich jetzt – obwohl ich das respektiere – solch große Sorgen um die demokratischen Rechte machen, bei diesen Arbeiten auch etwas mehr einbringen würden, nämlich wenn es darum geht, konkret am Sonntag da zu sein. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Da tun sich nämlich die Wahlkom­missionen und die Bürgermeister, Kollege Gaßner weiß das, manchmal nicht ganz leicht.

Zweiter Punkt: die Parteien. Ich frage mich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen und des BZÖ, was Sie gegen die Parteien haben. Natürlich wollen wir nicht Parteipolitik an den Schulen haben, aber so weit, dass es für Politiker Sperrzonen vor Schulen geben sollte, damit sie nicht in deren Nähe kommen, kann man doch nicht gehen. Welches Selbstverständnis von Ihrer Arbeit, von Ihrer eigenen Tätigkeit ist denn das?

Kolleginnen und Kollegen, es gibt die Parteien, sie sind ein essentieller Bestandteil jeder Demokratie, und jeder, der in eine Schule geht, muss selbst wissen, wo die Gren­zen liegen, wie er das macht. Aber so weit, dass wir sagen, wir Abgeordnete dürfen nicht einmal mehr in die Nähe einer Schule kommen, kann es auch nicht kommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Abschließend zur politischen Bildung. Wenn wir das ernst nehmen, was uns die Ju­gendlichen sagen – wir sagen, wählen mit 16, das heißt, ihre Meinung ernst nehmen –, dann müssen wir auch entsprechend handeln. Und es ist der eindeutige Wunsch der Jugendlichen, für politische Bildung an den Schulen ein eigenes Fach zu bekommen. Professor Filzmaier hat das untersucht, Ministerin Schmied und Minister Hahn haben das vorgestellt.


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Wenn wir das ernst nehmen, dann heißt das, dass das nächste Projekt sein muss, tat­sächlich politische Bildung für diese Altersgruppe als Fach zu verankern und auch einen weiteren Punkt aus dem Koalitionspapier umzusetzen, nämlich Partizipation an den Schulen, an den Universitäten auszubauen, um Demokratie wirklich sehr früh leb­bar zu machen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen sehr gerne diesem Wahlrechtspaket zu, weil damit wichtige und richtige Maßnahmen für die Wäh­lerinnen und Wähler getroffen werden.

Dieses Thema wurde schon ausreichend diskutiert, ich möchte nur kurz noch einmal die drei wesentlichsten Punkte erwähnen.

Wählen mit 16 Jahren ist sicherlich eine richtige Entscheidung, die hiermit getroffen wird, weil sie auch der Generationengerechtigkeit entspricht. Wir haben heute Gott sei Dank die Situation, dass die Menschen in unserem Land älter werden, dass sie länger leben, weshalb es gerechtfertigt ist, diese Forderung heute hier umzusetzen, wodurch zusätzlich rund 180 000 jugendlichen Menschen die Möglichkeit geboten wird, zu wäh­len.

Ich unterstütze die Aussage des Kollegen Niederwieser, dass politische Bildung auch verankert werden muss – diese Begleitmusik brauchen wir hier schon. Unser Vorschlä­ge wäre, ab der 5. Schulstufe das Fach politische Bildung vorzusehen.

Wir von Seiten der ÖVP freuen uns vor allem auch über die Einführung der Briefwahl. Sie bedeutet mehr Flexibilität für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wählerinnen und Wähler. Jene, die in Gemeinderäten, auf Gemeindeebene tätig sind, wissen, dass viele am Wahltag nicht immer anwesend sein können oder einmal auf einem Ausflug sind, und die Möglichkeit der Briefwahl bedeutet mehr Flexibilität. Man kann mittels Briefwahl ohne bürokratische Hürden wählen. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige und richtige Entscheidung, die hiermit getroffen wird; vor allem auch im Hinblick auf die Landtags- und Gemeinderatswahlen, denn wenn ich in der Gemeinde bleiben muss, damit ich den Gemeinderat wählen kann, kann ich nicht wegfahren, keinen Ausflug machen oder dergleichen. Deshalb ist diese Entscheidung wichtig, und die Beispiele Deutschland und Schweiz zeigen uns, dass dieses System sehr gut funktioniert.

Zur fünfjährigen Legislaturperiode. – Meine geschätzten Damen und Herren von den Grünen und den Freiheitlichen, ich habe noch nie jemanden von Ihnen in Oberöster­reich gehört, der sich über die sechsjährige Legislaturperiode aufgeregt hätte, weder der Grün-Landesrat Anschober noch freiheitliche Bürgermeister lehnen sich dagegen auf, dass eine Legislaturperiode in den Gemeinderäten und im Landtag sechs Jahre dauert. Im Gegenteil, wir sind das erfolgreichste Bundesland – und ich sage dazu, dass das auch damit zu tun hat, dass man dadurch wirklich einige Jahre gut für das Land und die Gemeinden arbeiten kann. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich bringe abschließend noch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Witt­mann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (130 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (88 d.B.) (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007) ein.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 113

Der im Antrag enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert – ich darf diese Änderung nur mit einem Satz in den Kernpunkten erläutern –: Es geht darum, dass die Nationalrats-Wahlordnung abgeändert wird dahin gehend, dass jene Parteien, die zu­letzt in den Nationalrat gewählt wurden, auch in der Bundeswahlbehörde vertreten sind. Dies beinhaltet dieser Abänderungsantrag.

Ich bitte im Sinne der österreichischen Bevölkerung, vor allem auch der Jugend und der Wählerinnen und Wähler um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich diesen gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

De Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (130 d. B.) betreffend die Regierungsvorlage (88 d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegeh­rengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsge­setz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der im Antrag enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 4 lautet § 12 Abs. 2:

„(2) Sie besteht aus dem Bundesminister für Inneres als Vorsitzendem und Bundes­wahlleiter und siebzehn Beisitzern, darunter zwei Richter des Dienst- oder Ruhestan­des.“

2. In Art. 1 wird nach Z 5 folgende Z 5a eingefügt:

„5a. § 15 Abs. 3 lautet:

„(3) Die nicht dem richterlichen Beruf entstammenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer werden auf Grund der Vorschläge der Parteien unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlenverfahrens nach ihrer bei der letzten Wahl des Nationalrates im Bereich der Wahlbehörde, bei Sprengelwahlbehörden im Bereich der Gemeinde festgestellten Stärke berufen. Für die Bundeswahlbehörde können wahlwerbende Parteien, die im zuletzt gewählten Nationalrat vertreten sind, aber unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlenverfahrens keinen Anspruch auf Entsendung eines Beisitzers hätten, jeweils einen Beisitzer nominieren. Die verbleibende Anzahl der Beisitzer ist auf die übrigen wahlwerbenden Parteien unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlen­verfahrens nach ihrer bei der letzten Wahl des Nationalrates festgestellten Stärke auf­zuteilen.““

3. In Art. 1 lautet die Z 65a:

„65a. § 127 Abs. 2 und 3 entfallen.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 114

4. In Art. 1 wird die bisherige Z 65b zu Z 65c. Als neue Z 65 b wird eingefügt:

„65b. § 128 lautet samt Überschrift:

„Übergangsbestimmung

§ 128. Die Bundesregierung hat bis zum Ablauf des 31. August 2007 die sich aus § 12 Abs. 2 und 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 er­gebenden Änderungen in der Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde durchzufüh­ren.““

5. In Art. 1 wird in der nunmehrigen Z 65c im § 129 Abs. 1d das Zitat „15 Abs. 2“ durch das Zitat „15 Abs. 2 und 3“ ersetzt und vor dem Zitat „129 Abs. 2“ das Zitat „128 samt Überschrift,“ eingefügt.

Begründung

In Entsprechung der vorgeschlagenen Neufassung des Art. 26a B-VG soll auch in der NRWO vorgesehen werden, dass die im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien, die nach ihrer bei der letzten Nationalratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, dennoch berechtigt sind, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen. Die Zahl der Beisitzer ist gemäß Art. 26a zweiter Satz B-VG in der NRWO festzusetzen und wird mit siebzehn Beisitzern bestimmt, darunter zwei Richter des Dienst- oder Ruhestandes.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


13.21.20

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion im Vorfeld stellt für mich einen wichtigen demokratiepolitischen Aspekt dar, mit allen Kritikpunkten, Einwänden, Vorschlägen, und so kommen wir letztendlich heute auch zu diesem wichtigen Paket.

Ganz kurz drei inhaltliche Bemerkungen zum Wählen mit 16. Wählen mit 16 wird ja in Wien bereits erfolgreich praktiziert, und es ist absolut zeitgemäß, dass das auch heute hier beschlossen wird. Ganz sicher wird auch der Anerkennungsgrad der staatlichen Institutionen durch die Jugendlichen gehoben.

Ich habe – wie Sie wahrscheinlich auch – sehr oft Führungen hier im Haus mit jungen Menschen, mit Schülergruppen. Jeder von uns, der diese Führungen macht, kann fest­stellen, wie engagiert und wie interessiert die jungen Menschen sind, wie groß ihr Inter­esse ist und wie stark sie auch politisch engagiert sind. Diese jungen Menschen wer­den auf die Diskussionen, auf die Exkursionen von den Lehrerinnen und Lehrern, von den Pädagogen ganz hervorragend vorbereitet. Sie sind sehr kritisch und wollen sehr genau wissen, wie Demokratie, wie Parlamentarismus hier tatsächlich abläuft.

Dieses Interesse konnte bis jetzt eigentlich nur in NGOs und außerhalb des Parla­ments befriedigt werden. In Zukunft können die jungen Menschen durch diese Ände­rung des Wahlrechts selbst mitgestalten und die staatlichen Institutionen mit prägen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 115

Eine Bemerkung zur Briefwahl: Seit vielen Jahren besteht bereits die Möglichkeit, im Ausland seine Stimme abzugeben – das ist auch sehr erfolgreich durchgeführt worden, es hat bisher keine einzige Beanstandung gegeben, daher sind auch alle Bedenken in dieser Hinsicht zurückzuweisen.

Ich hätte mir auch vorgestellt, dass es mit Poststempel möglich sein sollte, am Wahltag festzuhalten, dass die Stimme abgegeben wird. Aber das ist durch den Fristenlauf und aus administrativen Gründen nicht möglich. Ich denke, das muss man zur Kenntnis und in Kauf nehmen, damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, an dieser Wahl teilzu­nehmen.

Letzte Bemerkung: Besonders freut es mich, dass auf blinde Wählerinnen und Wähler Bedacht genommen wurde. Meine Kollegin Grander hat ja bereits erwähnt, dass es Stimmzettelschablonen geben wird, die für die Bundespräsidenten-Wahl, EU-Wahl, Nationalratswahlen, aber auch für Volksabstimmungen und Volksbefragungen zur Ver­fügung gestellt werden. Durch diese Briefwahl haben Sehbehinderte und blinde Men­schen die Möglichkeit, ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch zu nehmen.

Diese Wahlrechtsreform bringt eine Reihe von Verbesserungen für die Menschen, und ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.24.48

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Unser neues Wahlrecht bringt aus meiner Sicht drei wesentliche Fortschritte, nämlich zum Ersten die Briefwahl, zum Zweiten die Senkung des Wahlalters und zum Dritten die Verlängerung der Gesetzge­bungsperiode.

Gerade die Briefwahl bringt ein deutliches Mehr an Demokratie, denn es wird dadurch keine Wählergruppe mehr von vornherein wegen ihrer Abwesenheit am Wahltag von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Das ist für Vorarlberg besonders wichtig, denn Vor­arlberg ist ein Land, das keine Universität hat. Bis dato mussten unsere Studentinnen und Studenten lange Anfahrtswege und damit auch Kosten in Kauf nehmen, um zu den Wahlurnen zu kommen, um ihre Stimmabgabe zu erledigen. Auf Grund dieser neuen Briefwahl bleiben ihnen dieser unnötige Zeitaufwand und auch die Kosten erspart. Es ist eigentlich schade, dass diese Möglichkeit der Briefwahl so lange blockiert wurde.

Auch die Vereinfachungen bei der Stimmabgabe für Auslandsösterreicher sind sehr er­freulich. Die komplizierte Vorgangsweise, die Stimme in einer österreichischen Vertre­tungsbehörde im Ausland vor einem Zeugen abzugeben, fällt nun weg.

Die Senkung des Wahlalters bundesweit auf 16 bedeutet mehr Demokratie und für uns Politiker, wie schon öfter erwähnt wurde, ein Mehr an Aufmerksamkeit den Jugend­lichen gegenüber. Es ist dringend notwendig, die politische Bildung an den Schulen zu intensivieren, um unsere jungen Menschen auf die Möglichkeit der politischen Mitbe­stimmung vorzubereiten.

Einen großen Vorteil sehe ich in der Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Diese Zeitspanne hat sich in unseren Bundesländern, aber auch in unseren Gemein­den bewährt.

Zusammenfassend stelle ich fest: Diese Wahlrechtsreform bringt mehr Demokratie, sie bringt mehr politische Beteiligung von jungen Menschen und erfreuliche Vereinfachun-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 116

gen, deshalb ist sie ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

13.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.14

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzter Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Wahlrechtsreform ist eine sehr gute Lösung – ich stimme mit vielen meiner Vorredner überein –, sie wird sicherlich einen Demokratieschub bringen. Frau Präsidentin Glawischnig hat sogar vom Wahlrecht als Herzstück der Demokratie gesprochen.

Heute ist ein wichtiger Tag für dieses Parlament, denn die Wahlaltersenkung ist ein faires Angebot an die Jugend, die Briefwahl, die seit 15 Jahren oder mehr diskutiert wird, wird jetzt umgesetzt und die Verlängerung der Legislaturperiode bringt einen ver­nünftigen Zeitraum zwischen den Wahlgängen.

Es wurde schon gesagt, die Landtage werden alle fünf Jahre gewählt, Ausnahme Oberösterreich, wo alle sechs Jahre gewählt wird. Die Gemeinden haben eine Legis­laturperiode von fünf Jahren, Ausnahme Oberösterreich, Kärnten und Tirol, wo alle sechs Jahre Wahlen sind. Die Wahlen zum Europaparlament finden alle fünf Jahre statt.

Seit 1945 gab es 19 Wahlgänge betreffend den Nationalrat. Das bedeutet eine durch­schnittliche Legislaturperiode von drei Jahren und fünf Monaten – das ist ja nicht sehr lange. Man kann grob sagen: ein halbes Jahr Regierungsbildung, ein halbes Jahr Vor­wahlkampf, bleibt netto eine Legislaturperiode von zweieinhalb Jahren. Das ist schlecht und wird nun verbessert.

Ich muss noch eine Anmerkung machen: In der letzten Zeit wurden, auch unmittelbar nach der Regierungsbildung, von einem Regierungspartner – es ist meistens nur einer – ununterbrochen Neuwahldrohungen ausgesprochen. Ich denke, das ist nicht richtig gegenüber den Bürgern. Die Bürger erwarten sich, dass diese Regierung arbei­tet, dass sie für dieses Land arbeitet. Und wenn die Neuwahldrohungen fortgesetzt werden, wird diese Wahlrechtsreform, glaube ich, ad absurdum geführt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Nutznießer soll der Bürger sein – das gilt für Sie da drüben. Der Wahlkampf wird kür­zer, der Zeitraum innerhalb einer Gesetzgebungsperiode wird besser zu gestalten sein, es ist ein vernünftiger Zeitraum. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Ich mer­ke schon, Sie werden nervös, weil ich Sie ein bisschen getroffen habe.

Besonders wichtig ist, dass mindestens 3 Prozent, dass viele, viele junge Menschen bei den nächsten Nationalratswahlen 2010 in die politischen Entscheidungsprozesse unseres Landes eingebunden werden. Hier sind alle Parteien gefordert. Wir stimmen dieser Wahlrechtsreform gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.30.15

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieser heutige


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 117

Tag, an dem wir dieses demokratiepolitische Paket, diese Wahlrechtsreform verab­schieden, ist ein sehr guter Tag für die Demokratie. Ich verstehe daher die Unkenrufe nicht, die hier zum Teil von den Oppositionsparteien gekommen sind, dass von mehre­ren Rednerinnen und Rednern die Frage gestellt wurde: Wo ist der demokratiepoli­tische Meilenstein? Wo ist die Weiterentwicklung der Demokratie durch dieses Wahl­rechtspaket?

Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss gar nicht genau hinschauen, um zu sehen, welch großer Fortschritt in dieser Wahlrechtsreform steckt. Was anderes als ein Meilenstein und eine Weiterentwicklung der Demokratie in Österreich soll es sein, wenn eine zusätzliche Zahl an Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit bekommen wird, in Zukunft wählen zu gehen? – Das betrifft einerseits jene Wählerinnen und Wähler, die bei der nächsten Wahl 16 oder 17, also noch nicht 18 Jahre alt sein werden, die sonst nicht die Möglichkeit hätten, zu wählen, und das betrifft auch jene Wählerinnen und Wähler, die aus irgendwelchen Gründen am Wahltag gehindert sind, an der Wahl teilzunehmen.

Ich verstehe auch nicht die Bedenken, die hier geäußert worden sind, die da lauten, dies sei eine Gefährdung der Demokratie und eine Gefährdung des geheimen Wahl­rechtes. – Es ist ja kein System, das wir aus heiterem Himmel einführen, mit dem es keine Erfahrungen gibt. Es gibt in Österreich Erfahrungen, beim Auslandsösterreicher-Wahlrecht. Es gibt Erfahrungen bei Arbeiterkammer- und bei Wirtschaftskammer-Wah­len über viele Jahre und viele Wahlgänge. Es gibt international Erfahrungen, zum Bei­spiel in Deutschland. Und nirgendwo habe ich gehört, dass die Demokratie dadurch abgeschafft worden wäre oder in Gefahr geraten wäre.

Nein, das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Wir geben mehr Menschen die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen! Es ist ein weiterer Schritt, auch für die Freiheit der Men­schen am Wahltag, ihre Stimme auch an den Tagen davor abzugeben. Ich glaube da­her, es ist ein guter Tag für die Demokratie in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zach. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.32.38

Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Das Thema „Wählen mit 16“ ist ein klassisches Bei­spiel dafür, dass eine gute Idee 15 Jahre Zeit braucht, bis die ÖVP zustimmt, damit wir sie umsetzen können. Ich frage mich: Wo wären wir in diesem Land, wenn Sie bei anderen Themen, die Sie heute für gut und wichtig erachten, schon heute zustimmen könnten und nicht 15 Jahre Zeit brauchen würden? Beispiel: Gleichberechtigung homo­sexueller Partnerschaften, Beispiel: Liberalisierung der Öffnungszeiten. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich glaube, hier braucht es den Reformmut, den Sie heute thematisiert haben. 15 Jahre haben wir gewartet. Ich kann auch zu Protokoll geben – und das haben ja heute schon einige gesagt –, wer alles schon damals für Wählen mit 16 war. Das Liberale Forum hat in den neunziger Jahren auch Anträge gestellt – Sie haben bei diesen nicht mit­gestimmt! (Abg. Kainz: Damals ging es noch!) Sie haben nicht mitgestimmt, und damit werden Sie auch die Frage dieser jungen Wähler beantworten müssen, warum Sie ihnen dieses Recht 15 Jahre lang vorenthalten haben, wenn Sie jetzt plötzlich alle so begeistert dafür sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 118

Ich rechne es Ihnen trotzdem hoch an, dass Sie das nach diesem Diskussionsprozess umgesetzt haben und mitbeschließen. Es hat halt natürlich einen gewissen schalen Beigeschmack, wenn man 15 Jahre braucht, solch eine Idee umzusetzen, während wir im Eilzugstempo die Dauer der Legislaturperioden verlängern – ohne eine entspre­chende Diskussion.

Zur Frage der Verlängerung der Legislaturperiode. – Ich glaube, es ist nicht so drama­tisch, wie das von einigen dargestellt wird. Das Argument der wenigeren Wahlkämpfe ist aus meinem Blickwinkel wirklich das falsche, denn wir gestalten ja mit der Wahl­rechtsreform die Rahmenbedingungen. Jetzt davon abzuleiten, dass das deshalb auch gleich ein Demokratieschub ist, wenn mehr wählen können, ist verfrüht. Zu messen wird das dann daran sein, ob auch wirklich mehr zur Wahl gehen und sich daran betei­ligen. Für mich ist es ein Demokratieschub, wenn die Wahlbeteiligung steigt, und nicht nur allein, wenn ich den Kreis der Wählerinnen und Wähler verbreitere.

Deshalb freue ich mich, dass wir das endlich geschafft haben, und hoffe, dass wir bei einigen anderen Themen nicht so viel Zeit verstreichen lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 119

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordne­ter Prinz. Freiwillig Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.35.13

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmit­glieder! Meine Damen und Herren! Diese Wahlrechtsreform ist ein großer Wurf und eine große Chance für die Bürgerinnen und Bürger, sich noch aktiver an den demokra­tischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Neben der Verlängerung der Legislaturperiode wird in Österreich endlich die Briefwahl bei allen bundesweiten Wahlen, aber auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen er­möglicht. Die Verlängerung der Legislaturperiode ermöglicht mehr Zeit zum Arbeiten für das Land, mehr Zeit, um Vorhaben umzusetzen. Permanente Wahlkämpfe sind nicht das Ziel, das sich die Bevölkerung von der Politik erwartet. Natürlich sind auch wir Politiker gefordert, möglichst kurze Wahlkämpfe abzuhalten. Hier ist aber auch deutlich zu sagen, dass ewiges Neinsagen und keine Bereitschaft, Regierungsverantwortung zu übernehmen, nicht förderlich bei Verhandlungen sind. – Vielleicht sollten sich Blaue und Grüne selbst an der Nase nehmen.

Als positives Beispiel für längere Regierungsperioden ist einmal mehr Oberösterreich anzuführen, was durch hervorragende Wirtschaftsdaten und eine dauerhaft niedrige Arbeitslosigkeit entsprechend untermauert wird.

Mit der Einführung der Briefwahl wird in Zukunft tatsächlich keine Bevölkerungsgruppe von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Auf positive Beispiele wie Deutschland und Schweden wurde bereits verwiesen.

Es ist damit wirklich möglich, Demokratie entsprechend zu leben. Die zuletzt geäußer­ten Bedenken sind wirklich nicht nachvollziehbar.

Hinsichtlich der Auflage des Wählerverzeichnisses darf ich für die Zukunft anregen, Samstag und Sonntag zu streichen, und zwar auf Grund der sehr niedrigen Frequenz. Im Gegenzug dafür könnten eventuell einige Wochentage mehr angeboten werden. Damit könnten Kosten für die Gemeinden gespart werden, ohne dass irgendjemand Nachteile hätte. (Beifall bei der ÖVP.)

13.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


13.37.16

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die vorliegende Novelle, was das neue Wahlrecht anlangt, haben wir eine lange Diskussion hinter uns. Mich wundern so einige Wortmeldungen, denn allein was die Briefwahl betrifft, gab es, glaube ich, eine Diskussion von weit über zehn Jahren – ungefähr 15 Jahre –, das­selbe gilt für die Wahlalter-Senkung. Die Dauer der Legislaturperiode, meine geschätz­ten Damen und Herren, haben wir seit 1998 und zwei Jahre lang im Konvent ununter­brochen diskutiert.

Wenn hier wie auch schon in den Ausschussberatungen gesagt wird, das sei alles übers Knie gebrochen und über Nacht passiert, dann, muss ich sagen, frage ich mich wirklich, wo einige Kolleginnen und Kollegen bei der Diskussion in den letzten Jahren waren. Ich persönlich glaube – wenn wir uns die Geschichte ansehen, wir alle leben dienstlich und privat nicht mehr so wie vor zig, zig Jahren –, dass diese moderne, zeit­gemäße Novelle im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ganz einfach die rich­tige Novelle zum richtigen Zeitpunkt war.

Es nützt uns alles nichts. Wir haben gemeinsam viele Diskussionen darüber hinter uns gebracht, wie wir zu einer höheren Wahlbeteiligung kommen, mit welchen Rahmen­bedingungen wir gemeinsam versuchen, die Menschen von der Politik zu begeistern und sie einzuladen, mit uns den Weg zu gehen, selbst zu bestimmen. Ich glaube, dass wirklich eine hervorragende Mischung gelungen ist, und ich erwarte mir persönlich sehr viel.

Es wird aber auch an uns liegen, geschätzte Damen und Herren! Wir haben meines Erachtens zu lange gebraucht, bis wir die Wahlalter-Senkung durchgesetzt haben. Wir haben sehr viele Pflichten für die jungen Menschen in unserem Land, über welche wir alle sagen, dass das selbstverständlich ist und dass das dazugehört. Aber es sind kommunizierende Gefäße – es gehören auch Rechte dazu. Ich glaube, dass wir heute der Jugend das Recht geben, ihr Leben mitzugestalten, indem wir 160 000 bis 180 000 jungen Menschen die Chance eröffnen, an den Wahlen teilzunehmen. Ich glaube, das ist aus Sicht der jungen Menschen etwas Großartiges. Wir sollten uns an diesem Tag – so sehe ich es – gemeinsam freuen, dass wir mit dem modernen Wahl­recht vielen bessere Rahmenbedingungen bieten, als wir bisher gehabt haben.

Geschätzte Damen und Herren, es ist unsere ureigene Aufgabe und Verantwortung, nämlich die des Verfassungsgesetzgebers, dass wir auch solche Gesetze ganz einfach beschließen. Ich glaube, wir können uns gemeinsam freuen. Stimmen wir ab, beschlie­ßen wir dieses Gesetz doch gemeinsam – im Interesse der Menschen in diesem Land, im Interesse unserer Heimat! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.40.17

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Mitglieder der Bundesre­gierung! Meine Damen und Herren! Auch ein Grüß Gott an die Besucher! Eine gute Sache verträgt auch Kritik, keine Frage, braucht auch Kritik, und wir nehmen die Kritik sehr ernst, keine Frage. Dennoch denke ich, dass wir das Wesentliche in dieser zu beschließenden Gesetzesmaterie herausarbeiten sollen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 120

Das Erste: Wer hat das letzten Endes eingeleitet und durchgesetzt? – Diese Regie­rung. Herr Innenminister, Kompliment, das war eine tolle Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Punkt zwei: Wählen mit 16. – Wen stört es? Wir müssen nur damit beginnen, die jungen Leute auch auf diesen Wahlprozess vorzubereiten – in den Schulen, aber auch in der Vorbildwirkung der Politik. Es ist so manche und so mancher auch in diesem Haus gefordert, der Jugend zu zeigen, dass Politik eine grundlegend wichtige Sache in diesem Land ist. Ich denke, dass wir schon bei den nächsten Wahlen die große Mög­lichkeit haben, das große Potential der jungen Wähler auch in den demokratiepoliti­schen Prozess einzubinden. Es geht ja letzten Endes auch um deren Zukunft. Deshalb ist das, glaube ich, ein richtiger Weg.

Die Jungen sind eben kritischer, sie haben eine höhere Sensibilität, und deshalb haben sie auch ein höheres Verlangen an echten Vorbildern. Es liegt an uns, wie wir das um­setzen. Ich denke, dass das auch auf Landesebene und Gemeindeebene fortgeführt werden soll. Denn: Wählen mit 16 – eine gute Sache!

Das Gleiche gilt für die Briefwahl. Heute schon gibt es Elemente dazu.

Wenn jetzt jemand kritisiert, dass das alles demokratiefeindlich ist und alles so schnell gegangen ist, dann muss ich dem entgegenhalten: Wem das zu schnell geht, dem sei gesagt: Nicht die Regierung arbeitet zu schnell, sondern Sie denken zu langsam! Sie müssen sich halt auch einmal ein bisschen in den Prozess einbringen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir haben nicht die Zeit, über solch wichtige Materien endlos lang zu diskutieren. Im Grundsätzlichen sind die Dinge aufgearbeitet.

Nun zur Verlängerung der Legislaturperiode. – Ich bitte Sie, sehen Sie die Dinge realis­tisch! Wir haben das auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf europäischer Ebene. Der Herr Bundeskanzler hat heute auch schon erwähnt, dass der Herr Bundespräsi­dent auf sechs Jahre gewählt ist, und niemand empfindet das als Defizit im Demokra­tieverständnis.

Jetzt beginnt eine neue Epoche, wir werden sie gestalten. Bei den Experten, die sich in den letzten Stunden und Tagen zu Wort gemeldet haben, habe ich nicht immer das Gefühl gehabt, dass es ihnen um die Sache gegangen ist, sondern vielmehr um eine Wortmeldung. Wir dagegen geben eine deutliche Meldung ab: Wir stimmen für diese neue Entwicklung, sie ist gut für unser Land. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

13.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.43.07

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Uns Senioren flattert mit der Briefwahl im Inland heute unter Garantie ein Glücksbrief ins Haus (Beifall bei der ÖVP), denn die Briefwahl bietet viele Vorteile.

Aber vorweg ein Wort zu den Kritikern. – In vielen Ländern Europas funktioniert die Briefwahl problemlos. Also bitte, warum soll sie gerade bei uns in Österreich nicht funk­tionieren?

Die Senioren kämpfen schon seit vielen Jahren für die Briefwahl. Warum? – Endlich bringt sie für ältere und auch für gebrechliche Menschen die Freiheit; die Freiheit zu wählen, wann man will, wo man will, daheim und in Ruhe. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit ist die Briefwahl auch eine längst fällige Serviceeinrichtung des Staates. Wie war es denn bisher? Viele konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal


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gelangen. – Schon der nächste Briefkasten – der Herr Minister hat es ja gesagt –, das nächste Postkastl kann jetzt zum Wahllokal werden. Es wird also viel einfacher, viel unbürokratischer.

Seniorenbund-Obmann Andreas Khol schreibt in der „Presse“: „Nur wer die Praxis der fliegenden Wahlkommissionen und das Wählen in Altenheimen und Krankenhäusern heute kennt, kann den Fortschritt der Briefwahl ermessen!“ – Recht hat er damit!

Herr Minister Platter, Sie haben schon die Zukunftsmusik anklingen lassen: das elekt­ronische Wählen, E-Voting. – Wir alle sind sehr dafür, aber wir Senioren wünschen uns gezielte Internet-Schulungen für Senioren, denn immerhin sind drei Viertel unserer Se­nioren heute noch nicht im Internet. Bitte um Ihre Hilfe, Herr Minister! Wir wollen auch beim nächsten Schritt, beim Electronic Voting, mitgeigen können. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungs­gesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 129 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Pies­czek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner hat Herr Abgeordneter Dr. Aspöck ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung betreffend die Ziffern 1, 5 und 6 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse nunmehr über die Ziffer 9 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abän­derungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 122

Ich lasse jetzt über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Pies­czek, Kolleginnen und Kollegen abstimmen, der die Streichung der Ziffer 10 des Ge­setzentwurfes samt der dadurch bedingten Änderung der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Jene Damen und Herren, die hiefür sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über die Ziffer 10 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung der Ziffer 2 in Artikel 151 Abs. 36 betreffend die Ziffer 25 des Gesetzentwur­fes beantragt.

Jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über die Ziffer 25 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abän­derungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 129 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 22.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 123

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung parteipoliti­scher Indoktrinierung an den Schulen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmä­ßig geschützten Wahlgrundsätze.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wahlrechtsände­rungsgesetz 2007 in 130 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Pies­czek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Entwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich lasse sogleich über den Gesetzesentwurf samt Titel und Eingang in 130 der Bei­lagen in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abge­ordneten Wittmann, Spindelegger, Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Beseitigung der aus der Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwerbende Gruppe, Klubs) resultierenden Unklarheiten und Präzisierung jener Be­stimmungen, die die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die Be­handlung von Wahlvorschlägen zum Regelungsgegenstand haben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 23.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 124

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend Briefwahlrecht und behinderte Men­schen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 24.)

13.53.094. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geän­dert wird (104 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als Erster Frau Abgeordneter Schasching das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.53.38

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Heute ist in der Tat ein wichtiger Tag für die österreichische Demokratie und auch ein wichtiger Tag für den österreichischen Sport. Wir beschließen heute das Anti-Doping-Bundesgesetz und stellen auch die Wei­chen für eine österreichische Anti-Doping-Agentur, aber wir ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetz, um ... (Unruhe im Saal.)

Frau Präsidentin, es ist ein bisschen laut! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Danke schön.

Also wir ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetzes, indem wir mehr Geld für Sportausübung der Jüngsten in unserer Gesellschaft im Bereich Kindergarten und Schule zur Verfügung stellen. Mehr Mittel in diesem Bereich sind äußerst notwendig. Und ich weise noch einmal darauf hin: Der eine Teil, der Beschluss des Anti-Doping-Bundesgesetzes, befasst sich sozusagen mit dem ungesunden Teil des Sportes, näm­lich mit dem Bereich des Spitzen- und Leistungssports, der an sich ja nicht gerade ge­sund ist und wo es in der letzten Zeit viele große Diskussionen und Probleme gegeben hat. Aber Spitzen- und Leistungssport haben enorme Bedeutung für die nationale Iden­tifikation, für den Tourismus, für die österreichische Wirtschaft, für den Handel und vor allem für die Motivation zur Sportausübung, vor allem für die 60 Prozent der passiven Konsumenten.

Die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes hingegen, wo es um die dreipro­zentige Erhöhung der Mittel für Maßnahmen im Kindergarten- und Schulsport geht, be­fasst sich sozusagen mit dem gesunden Teil des Sports, nämlich mit dem Breitensport, mit Initiativen zur Bewegung und mit Bewegungsförderung. Das bedeutet: 1,8 Millio­nen € sind jetzt für bewegungsfördernde Maßnahmen auf Schiene gestellt.

Es ist erfreulich, dass man nun nach einer Phase vieler guter Projekte an eine flächen­deckende Initiative für mehr Bewegung und Sport im Kindesalter gemeinsam arbeiten wird.

Diese Zusammenarbeit ist notwendig und wichtig, denn Kinder haben ein Recht auf Bewegung. Wir als Gesetzgeber und Repräsentanten der Gesellschaft haben die Ver­pflichtung, diesem Recht auch zum Durchbruch zu verhelfen und es den Kindern zu ermöglichen, sich mehr zu bewegen. Als Präsidentin der ASKÖ Wien habe ich über


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 125

einige Jahre Bewegungsprojekte sehr erfolgreich durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem organisierten Vereinssport Menschen in Kindergärten, Horten und Schulen so­zusagen in Bewegung gebracht.

Wir brauchen also die enge Zusammenarbeit zwischen Vereinssport und Bewegung und Sport in allen pädagogischen Einrichtungen. Das muss oberste Prämisse sein. Das bedarf einer intensiven Kooperation zwischen allen Handelnden in den Bereichen Sport und Bildung. Das bedarf auch einer gemeinsamen Ausbildungsinitiative. Und es bedarf vor allem auch der Motivation und Bereitschaft der Träger des österreichischen Sports, nämlich der Vereine.

Den Vereinssport und seine unzähligen Ehrenamtlichen bei diesen Initiativen mitzu­nehmen und dies als wichtigen Baustein und gleichzeitig auch als größtes Kunststück gemeinsam anzusehen, das muss uns allen ein Bedürfnis sein. Und dazu kann ich uns allen nur alles Gute wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.57.16

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heu­te dieses Bundes-Sportförderungsgesetz ändern, dann schreiben wir wieder ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte des Bundes-Sportförderungsgesetzes, denn seit dem Jahr 2000 haben wir die Mittel im Rahmen dieses Bundes-Sportförderungsgesetzes nahezu verdoppelt.

Es ist sehr erfreulich, dass sich die Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien in den letzten Jahren so positiv entwickelt haben, sodass der Sport Nutznießer dieser positi­ven Entwicklung ist. Wir werden alleine im Jahr 2006 sage und schreibe 61,2 Millio­nen € für die Besondere Bundessportförderung zur Verfügung haben. Im Jahr 2007 wird sich dieser Betrag noch um einiges erhöhen.

So können wir auch in unseren Sportvereinen die notwendige Arbeit dazu leisten, dass wir die Kinder, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, die Vorschulkinder und die  Kindergartenkinder sozusagen in Bewegung bringen.

Das flächendeckende Vereinsnetz ist ja geradezu ein Garant dafür, dass wir unsere Angebote in der Gesundheitsförderung direkt an den Mann und an die Frau bringen. Es stehen ja unsere ausgezeichneten Trainer und Übungsleiter für diese Programme zur Verfügung. Wir wollen nämlich vor allem eines: Wir wollen die 60 Prozent der Ös­terreicherinnen und Österreicher, die sich nicht bewegen beziehungsweise die keinen Sport betreiben, erreichen und ihnen ein Angebot machen. Dazu müssen wir auf jeden Fall zwei Dinge tun: Wir müssen zum Ersten die Bevölkerung zum Umdenken bewe­gen, ihr Bewusstsein in die Richtung entwickeln, dass Bewegung gesund ist, und wir müssen zum Zweiten ein Angebot schaffen, das sie problemlos überall annehmen kön­nen.

„Fit für Österreich“ setzt da schon die richtigen Akzente. Und es freut mich auch, dass wir in der Sportunion Österreich schon über 1 100 Vereine haben, die das Qualitäts­gütesiegel von „Fit für Österreich“ haben und auch die entsprechenden Bewegungs­maßnahmen anbieten.

Ein ganz tolles Projekt – das habe ich schon das letzte Mal erwähnt – ist das Projekt „UGOTCHI“, wo wir mit 40 000 Kindern in ganz Österreich flächendeckend Bewe­gungsprogramme anbieten. Hier gibt es nur Sieger: die Kinder, die Spaß an der Be­wegung haben, die Lehrer, die von unseren Übungsleitern professionell unterstützt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 126

werden, und natürlich auch die Vereine, die ihre Aktivitäten den Kindern so richtig schmackhaft machen können!

Also rundherum alles bestens in der Bundes-Sportförderung, und mit der Erhöhung dieser Mittel, die speziell bewegungsfördernden Gesundheitsmaßnahmen gewidmet sind, ist das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Ich bitte, diesen dann auf Grund seinen Umfanges kopieren und verteilen zu lassen. Ich werden ihn nur in den Grundzügen erläutern.

Es geht darum, dass erstens im § 10 Abs. 1 Ziffer 1 des Bundes-Sportförderungsgeset­zes der Prozentsatz „3 vH“ für die Förderung von innovativen Sportprojekten durch den Prozentsatz „6 vH“ ersetzt wird und dass zweitens im § 10 Abs. 1h an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben 1 vH verteilt beziehungs­weise dieser gewidmet werden.

Das heißt, dass dann erfreulicherweise die nationale Anti-Doping-Agentur, mit der wir uns im nächsten Kapitel beschäftigen werden, doppelt so viel Geld wie bisher zur Ver­fügung haben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler auch schriftlich überreicht wurde, genügend unter­stützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

In Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird der Antrag auch dem Ste­nographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler Kollegin­nen und Kollegen zum Bericht des Sportausschusses in 104 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf in 104 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

1. In § 8 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „gemäß §§ 22 und 24“ durch die Wortfolge „des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007“ ersetzt.“

Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

1a. In § 10 Abs. 1 werden in Z 1, Einleitungssatz, der Prozentsatz „10 vH“ durch den Prozentsatz „14 vH“ und in Z 1 lit. d der Prozentsatz „3 vH“ durch den Prozentsatz „6 vH“ und in Z 2 der Prozentsatz „90 vH“ durch den Prozentsatz „86 vH“ ersetzt.

Ziffer 2 lautet:

2. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e entfällt die Wortfolge „, für die Kosten der Unabhängigen Schiedskommission gemäß § 23“; weiters werden in Z 1 lit. g der Strichpunkt durch einen Beistrich sowie in Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c das Zitat „§ 15“ durch das Zitat


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„§ 2 Abs. 1 und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007“ ersetzt; in Z 1 wird folgende lit. h angefügt:

„h) 1 vH an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundesge­setz 2007) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;“

Ziffer 5 lautet:

5. § 19 (neu) wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Es treten mit 1. Juli 2007 § 8 Abs. 1 Z 3, Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c, die Bezeichnung des 5. Abschnittes und §§ 14 bis 19, mit 1. Jänner 2008 § 10 Abs. 1 Z 1, Einleitungssatz, lit.d und h sowie Z 2 und mit 1. Juli 2008 § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e in der Fassung BGBl. I Nr. XXXX/2007 in Kraft.“

Begründung

Die vorgesehenen Änderungen sind dadurch bedingt, dass für die Verbesserung der Finanzierung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundes­gesetz) und damit für die Intensivierung der Doping-Kontrollen und der Maßnahmen zur Doping-Prävention 1 % der Besonderen Bundessportförderungsmittel zweckgebun­den werden sollen.

Derzeit (auf Basis Jahresabschluss 2006) setzt sich nämlich das Jahresbudget der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:

Mitgliedsbeitrag Bundesländer:                                                                                      198.000 Euro

Mitgliedsbeitrag Bund:                                                                                                        198.000 Euro

Besondere Bundes-Sportförderungsmittel der BSO:                                               44.000 Euro

Bundesbeitrag für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz:                          27.000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Aufgaben nach

dem Arzneimittelgesetz:                                                                                                         8.000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Wahrnehmung

internationaler Aufgaben:                                                                                                      20.000 Euro

Ersatz des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund:                                         80.000 Euro

Gesamt:                                                                                                                                    575.000 Euro

1 % der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln werden den Budgetrahmen um rund 556.000 Euro erhöhen (1 % Besondere Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600.000 Euro abzüglich 44.000 Euro des BSO Anteils aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln). Dadurch wird die finanzielle Ausstattung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung beinahe verdoppelt werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


14.01.30

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Ich freue mich, sagen zu können, dass wir dieser Gesetzesänderung vorbehalt-


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los zustimmen werden. Erwähnt hat Kollege Haubner zuvor, dass es zwei Aspekte gibt. Der eine ist mit Sicherheit sehr positiv, nämlich die Entwicklung bei den Einnahmen der Besonderen Sportförderung, also bei den Mitteln, die mittlerweile aus dem Lottoge­schäft kommen. Es gibt ja kaum einen anderen Bereich, der über eine dermaßen positive Einnahmenentwicklung wie das Sportbudget verfügt. Dort mehr Schwerpunkte zu setzen, haben wir schon in den letzten Debatten immer wieder eingefordert. Gerade im Bereich der Mädchen- und Frauenförderung beziehungsweise auch im Kinder­garten- und Jugendalter mehr Aktivitäten zu setzen, ist sicher sinnvoll. Bewegung ist grundsätzlich gesund. Angesichts der vielfältigen Aktivitäten des „FC Nationalrat“ kann man das vielleicht ein bisschen in Zweifel ziehen, aber zumindest im Jugendbereich sollte es doch stimmen.

Wichtig ist auch, glaube ich, dass wir mit einem Abänderungsantrag die Sicherstellung notwendiger Mittel für die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs gewährleisten. Das halte ich auch für einen wichtigen und notwendigen Schritt.

Ich möchte nur noch allgemein anmerken: Nachdem wir das das letzte Mal beim Sport­budget heftig diskutiert haben und da einige Zwischenrufe gekommen sind und nach­dem ich immer wieder auf die Frage der Transparenz und der Offenlegung der Mittel, die aus der Besonderen Sportförderung kommen, hinweise, sei besonders an die Kol­leginnen und Kollegen von der ASKÖ, die mir angeboten haben, dass ich mir die Unterlagen anschauen kann, was ich ja positiv finde, folgender Hinweis gerichtet: Es geht da um die parlamentarische Kontrolle. Es geht da weniger darum, dass wir jetzt individuell nachvollziehen, ob die ASKÖ oder ob die Sportunion oder wer auch immer da drin ist (Zwischenrufe bei der SPÖ) – jetzt kommen wieder die Zwischenrufe –, son­dern ich habe mir gedacht, dass man sich auf den Grundsatz verständigen kann, dass wir dort, wo der Staat relativ viele Mittel in die Hand nimmt, wo die Dachverbände – wobei wir ja nicht einmal sagen, dass dies in diesem Fall schlecht ist – Mittel bekom­men, die eine Einnahmenentwicklung und eine Förderungsentwicklung darstellen, die bemerkenswert und beträchtlich ist – das betrifft im Übrigen nicht nur die Dachver­bände, sondern beispielsweise auch den ÖFB –,die Aufgabe haben, zu schauen, ob diese Mittel optimal eingesetzt sind, und uns einmal Klarheit darüber zu verschaffen, wo neue Schwerpunkte sind, was sich verändert hat.

Ein bisschen polemisch könnte man sagen: Auf der Hand liegt es nicht, dass diese Mittel beim ÖFB 1 : 1 optimal eingesetzt sind. Wenn man den Output betrachtet, so kann man sagen: Es gäbe wahrscheinlich andere Mittel. Ich möchte es jetzt aber gar nicht so polemisch sagen, sondern es geht einfach darum, dass wir sehen, was mit diesen Mitteln passiert. Und wir sollten auch hier im Parlament versuchen, uns darüber Klarheit zu verschaffen.

Es geht mir nicht darum, dass man individuell hingehen und sagen kann: Ich schaue mir die Bücher der ASKÖ an! Das ist es nicht, was ich will. Ich hätte gerne einen Re­chenschaftsbericht. Ich hätte gerne Klarheit darüber: Wie werden die Mittel eingesetzt, und wird damit das Ziel, das gesetzt worden ist, erreicht, egal, ob das die ASKÖ, die Union oder der ÖFB ist?

Bei dieser Menge von mittlerweile fast 62 Millionen €, glaube ich – die Entwicklung ist ja bemerkenswert –, ist es gar nicht so einfach, nehme ich an, von Jahr zu Jahr zu überlegen: Was mache ich mit den zusätzlichen Mitteln? Das ist sehr erfreulich, aber auf der Hand liegend ist das auch nicht immer.

Also mehr Transparenz in diesem Bereich und auch mehr Aktivität in dieser Hinsicht im Sportausschuss würde ich mir schon wünschen. Ich kann aus Gesprächen mit dem Staatssekretär sagen, dass wir da durchaus zu einem gemeinsamen Weg kommen können. Wir sind, glaube ich, gar nicht mehr so weit entfernt davon. Aber das ist der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 129

nächste Schritt. Dieses Gesetz ist auf jeden Fall eine sehr positive Entwicklung. (Beifall bei den Grünen.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.03

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben heute vor einigen Stunden, als der Saal noch etwas voller war, durchaus turbulent und kontroversiell über den einen oder ande­ren Bereich diskutiert, und man könnte das fast so zusammenfassen, dass man sagt: Alle gegen die FPÖ!

Ich möchte jetzt dem Kollegen Westenthaler nicht ganz unrecht tun und sagen: Fast alle gegen die FPÖ!, und zwar dort, wo es um den Verfassungsbruch etwa in der Frage der Volksanwaltschaft geht.

Warum sage ich das? – Weil das natürlich auch in einem Zusammenhang mit Fair Play und Gerechtigkeit und mit ähnlichen Dingen steht (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner), wohingegen wir jetzt dankenswerterweise – und jetzt tue ich Sie ohnehin schon wieder loben, Sie brauchen sich also gar nicht aufzuregen – einen großen Konsens fin­den. Und da freue ich mich, ganz ehrlich gesagt, auch darüber, dass mein Harmonie­bedürfnis auch dann ausgeprägt ist, wenn es um eine wichtige Materie wie den Sport geht.

Wir Freiheitliche freuen uns über diese Änderung des Bundes-Sportförderungsgeset­zes, und zwar ganz besonders deshalb, weil wir den Kampf für Sauberkeit, den Kampf für Gerechtigkeit, den Kampf für den Schutz der Gesundheit im Sport seit vielen Jahren ganz beherzt vorantreiben. Wir freuen uns über jeden der Schritte, die wir in diesem Bereich setzen können, ganz besonders. Und wir freuen uns, wenn da etwas weiter­geht und wenn wir sehen, dass unser Programm von null Toleranz für die Dopingsün­der, für die Organisatoren, für die Hintermänner und für die Geschäftemacher auch aufgeht, weil wir dann einen großen Schritt weiter sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es war daher wichtig, eine Herauslösung der Doping-Bestimmungen aus dem Sport­förderungsgesetz zustande zu bringen. Das ist jetzt gelungen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Kritiken – aber ich glaube, wir werden in der nächsten Debatte noch darauf eingehen, was an Kritik in letzter Zeit aus dem Ausland speziell am österreichi­schen Sport, an der Organisation des österreichischen Sports, an den Kontrollmecha­nismen gekommen ist – war das ja eine Kritik, die durchaus gerechtfertigt war.

Diesem Vorwurf brauchen wir uns jetzt gottlob nicht mehr auszusetzen, dass bei uns der ganze Anti-Doping-Bereich irgendwo ein Anhängsel ist, etwas wäre, das man in einer schlampigen Art und Weise irgendwo im Sportförderungsbereich versteckt. Wir freuen uns darüber, dass uns das gemeinsam gelungen ist, und wir geben diesem Ge­setz auch unsere Zustimmung.

Aber wir sagen natürlich auch: Wenn wir einen ordentliche Dopingkontrolle in diesem Land haben wollen, wenn wir die Sauberkeit des Sports auch institutionell und mit einem eigenen Gesetz garantieren wollen, dann muss es natürlich auch die Mittel dafür geben, und deswegen ist es also nur vernünftig, dass wir Mittel aus der Besonderen Sportförderung in diesem Bereich einsetzen.

Der zweite Teil, der uns in dieser Änderung besonders wichtig ist, ist der ganze Be­reich der jungen Menschen. Wir wissen, dass die Entscheidung, ob jemand mit Sport etwas anfangen kann oder ob er sein Leben lang mit dem Sport nicht wirklich etwas zu tun hat, im Grunde genommen schon sehr, sehr früh fällt. Das ist eine Weiche, die früh


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gestellt wird. Und wenn es hier zwar nicht mehr Geld, aber eine  veränderte Weichen­stellung gibt, die uns dabei unterstützen kann, dann ist dies etwas, was sinnvoll ist.

Man sagt ja so schön – und das gilt eben auch für den Bereich des Sportes; und Sie werden mir verzeihen, meine Damen und Herren von den Grünen, dass dies jetzt nicht gegendert ist, aber es ist trotzdem nicht gegen die Gleichberechtigung gerichtet –: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! Und das ist halt auch beim Sport so.

Darüber hinaus, dass wir eine Bewusstseinsbildung brauchen, wobei uns sicherlich erfolgreiche, große Sportveranstaltungen helfen, indem sie einen emotionalen Zugang zum Sport schaffen, braucht aber auch so etwas wie eine direkte Aktivierung der Ju­gend. Und jeder, der selbst mit Kindern zu tun hat, weiß, dass Kinder einen fast unbän­digen Bewegungsdrang haben.

Es ist schon sehr, sehr lobenswert, muss man sagen, wenn es uns heute hier gelingt, mit diesem Gesetz auch ein Bekenntnis dazu abzulegen, dass wir sagen: Wir wollen nicht haben, dass aus dieser Bewegungslust im Laufe der Jahre aus welchen Gründen auch immer ein Bewegungsfrust wird, der unter dem Strich dann, auch was die Ge­sundheitskosten und Ähnliches betrifft, zu Lasten der Allgemeinheit geht. Und da gibt es einiges, was uns wirklich alarmieren sollte.

Denken Sie nur daran, dass bei den Leuten, die beim Militär zur Stellung einrücken, der Prozentsatz derer, die untauglich sind, immer mehr in die Höhe geht! Denken Sie nur daran, dass 50 Prozent der österreichischen Männer adipös, übergewichtig, schwer übergewichtig sind! Denken Sie nur daran, dass immer mehr junge Menschen Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben, darunter leiden! Das sind Dinge, wo man vor vielen, vielen Jahren noch davon gesprochen hat, dass sie ein paar Senioren betreffen. Aber heute sind zunehmend junge Menschen davon betroffen.

Wir leben in vielen Bereichen also nicht nur in einer Überflussgesellschaft, sondern auch in einer Übergewichtsgesellschaft. Und das ist eine Entwicklung, der wir Freiheit­liche schon überhaupt nichts Positives abgewinnen können, weshalb wir mit dieser Gesetzesänderung auch diesen Aspekt der Gesundheitsprävention ganz besonders hervorstreichen möchten.

Ich glaube, es geht im Wesentlichen darum, für die Zukunft sicherzustellen, dass die Mittel für die besondere Sportförderung, wo wir uns jetzt in einer glücklichen Lage be­finden, auch gesichert sind. Und dann sind wir zumindest im Sport in einem allgemei­nen Konsens unterwegs im Interesse der Österreicher, die Sport betreiben, und derer, die den Sport organisieren und die sich dafür interessieren. (Beifall bei der FPÖ.)

14.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


14.10.35

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass es hier zu einer All­parteieneinigung gekommen ist. Das ist richtig und wichtig und ein weiterer Schritt in Richtung genereller Ächtung des Dopings und der Anwendung des Dopings und von allem, was damit zusammenhängt. Wir werden uns im Detail ja noch beim nächsten Tagesordnungspunkt damit beschäftigen. Die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen ist daher auch folgerichtig.

Es ist auch richtig, bei der Umwidmung von Bundessportförderungsmitteln verstärkt in Richtung Maßnahmen zur sportlichen Betätigung von Kindern in Schulen, in Kindergär­ten, im Vorschulalter zu gehen. Da gebe ich Herrn Kollegen Kickl völlig recht, wobei ich


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aber meine, dass man auf der anderen Seite nicht wieder mit Verbotsgeschichten – was er jetzt auch angesprochen hat – übertreiben soll. Einerseits fördern wir jetzt Be­wegungsmaßnahmen und treten auch dafür ein, dass junge Menschen in den Schulen und Kinder in den Kindergärten Sport betreiben, aber darüber hinaus auch dazu animiert werden, auch durch Großveranstaltungen, auch durch Erziehungsberechtigte, aber andererseits gibt es nun einmal auch ein sehr differenziertes Bild für unbeweg­lichere Menschen, für Menschen, die auch gesundheitlich nicht so beieinander sind oder, noch schlimmer, die vielleicht auf Grund eines Gesundheitsschadens an Körper­fülle und an Fettleibigkeit leiden, und da ist es halt der falsche Weg, wenn eine Re­gierung dann gleich wieder einmal eine Verbotsdiskussion beginnt und dann vielleicht die Diskussion auf „Fett-Steuern“, „Essens-Steuern“ und alles Mögliche verlagert. Beim Rauchen ist es schon so, beim Trinken auch, jetzt kommt das Essen dran. Also, da sind wir dagegen, das wollen wir nicht!

Ich möchte aber noch einen Aspekt beleuchten, und da möchte auch dem Kollegen Brosz recht geben und sagen: Jawohl, wir brauchen, was die Sportförderungsmittel an­belangt, wesentlich mehr Transparenz, da bin ich voll bei Ihnen! Herr Staatssekretär, es würde uns sehr freuen, wenn wirklich Rechenschaftsberichte der verschiedensten Verbände gelegt würden – in welcher Form auch immer, jedenfalls in einer Form, dass sie transparent sind und dass man auch weiß, was mit den öffentlichen Geldern pas­siert.

Ein wichtiger Punkt ist für mich aber, dass wir beginnen sollten, auch einmal eine Grundsatzdiskussion schon auch über die künftige Sportförderung und vor allem über die durch die Sportförderung möglichen Lenkungsmaßnahmen, die eine Regierung hat und die auch wir als Politiker haben, durchzusetzen. Im Hinblick auf das, was in den letzten Wochen und Monaten gerade im österreichischen Fußballsport – und da meine ich gar nicht so sehr den ÖFB, der ist ja als Förderungsnehmer an sich nur zwischen­geschaltet, ich meine eher die österreichische Fußball-Bundesliga – passiert ist, bin ich wirklich der Meinung, dass wir alle die Verpflichtung haben, da stärker auch über die Sportförderungsmittel einzugreifen.

Wie meine ich das? – Ich meine das einfach so, dass vor allem das Bundesligalizen­zierungsverfahren ein wirklicher Ansatzpunkt ist, um über die Förderungen – und letzt­lich gehen dort an die einzelnen Fußballvereine auch Förderungen hin – einzugreifen. Das Lizenzierungsverfahren, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist inakzeptabel. Da entscheidet ein Verein in sich über Lizenzen. Der Verein Bundesliga nominiert Senate, und diese Senate, die von der Bundesliga nominiert sind, entscheiden über Lizenzen der Bundesliga-Vereine. – Das ist der erste Missstand.

Der zweite Missstand ist, dass wir eine Bundesliga haben, die im Wesentlichen von 20 Vereinspräsidenten geführt wird, die über sich selbst entscheiden, die sich aber auch selbst kontrollieren. Das gibt es ja nirgends! Da ist ein Aufsichtsrat, der wiederum mit Vertretern der Vereine, die sich sozusagen selbst kontrollieren, bestückt ist.

Ich glaube, da haben wir alle die Aufgabe, Herr Staatssekretär, uns das genauer an­zusehen. Denn: Gerade im Vorfeld der EM ist das eine fürchterliche Geschichte, die da geschieht, wenn da ein Klub nach dem anderen sozusagen den Bach hinuntergeht oder auch noch andere Dinge passieren. Das sollten wir uns, glaube ich, einmal ge­nauer anschauen.

Im Übrigen, Herr Staatssekretär, würde ich Sie auch bitten: Sie sind so ein glühender Verfechter der EURO 2008, Gott sei Dank – da haben wir hier viele, eigentlich sind wir das ja alle, da gibt es einen Schulterschluss –, wirken Sie ein auf Ihre Bezirksvorste­herin des 1. Bezirks – ich nenne sie die Schwarze Gouvernante –, die mit erhobenem Zeigefinger jetzt herkommt und sagt: Die EM darf im 1. Bezirk nicht stattfinden! Sie hat


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die Punschstandln weggeräumt; sie räumt alles weg. Ich habe schön langsam den Ein­druck, sie möchte vielleicht den ganzen 1. Bezirk zur Kapuzinergruft umgestalten. Aber das wollen wir ja auch nicht. Wir wollen, dass diese EM gefeiert, gelebt wird, und zwar auch im 1. Bezirk, dort gehört sie hin. Vielleicht nehmen Sie sie einmal auf die Seite und erklären Sie es ihr – auch wenn sie das nicht versteht. – Danke vielmals. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


14.15.10

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Es ist eine gute Gelegenheit, wenn zwei wesentliche Sportgesetze im Parlament in Verhandlung sind, zu ein paar wesentlichen Fragen des Sports Stellung zu nehmen, weil der Sport eben in unserer Gesellschaft eine ganz entscheidende Bedeutung hat und gerade durch die Großveranstaltungen, die vor uns liegen, natürlich zusätzlich ins Rampenlicht der Öffentlichkeit rückt.

Uns geht es beim Sport nicht nur um die Spitzenleistungen, sondern es geht vor allem darum, dass die Zukunft unserer Kinder auch im Hinblick darauf, stärker mit Bewegung konfrontiert zu sein, durch die Sportpolitik abgesichert wird. Daher haben wir uns auch im Regierungsübereinkommen da ganz klare Ziele gesetzt. Die Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen eine Verstärkung der Bewe­gungsinitiativen, denn wir haben mit dieser Novelle vorgesehen, dass sozusagen eine Anhebung der innovativen Mittel von 3 auf 6 Prozent durchgeführt wird. Und das soll vor allem verwendet werden für jene Maßnahmen, die der Bewegung an der Schule, der Bewegung von Schülern und Jugendlichen dienen, weil wir auch eine ganz wesent­liche gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Aufgabe damit verbinden.

Das Zweite, was Sie heute beraten werden – und hier bin ich sehr dankbar für die Ko­operation mit dem Hohen Haus –, ist ein Anti-Doping-Gesetz.

Wir waren uns ja bereits am Beginn der Amtszeit dieser Bundesregierung bewusst, dass diesbezüglich absoluter Handlungsbedarf besteht, und daher haben wir eine No­velle zum Anti-Doping-Gesetz bereits im März im Ministerrat beschlossen. Kurz darauf wurde die UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Frau Präsidentin, ich neh­me gleich zu beiden Stellung, damit es uno actu geht, und will abschließend noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Situation des Sports machen.

Also wir haben diese UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Und durch die Mitarbeit aller im Parlament vertretenen Parteien ist es gelungen, auch erstmals ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz zu gestalten, das die Ziele der Verstärkung der Dopingprävention, der Optimierung des Dopingverfahrens und der Objektivierung der Antidopingbehörde verfolgt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, wie ich meine. Der Herr Staatssekretär wird ja bei der Spezialdebatte auch noch darauf eingehen.

Aber ich glaube, dass die Instrumente, die hier gefunden wurden, wie die nationale Antidopingagentur, die Objektivierung des Verfahrens, die verstärkte Aufklärungs- und Informationsarbeit, auch die Involvierung von Experten, die sich in den Bereichen Ethik, Recht und Medizin besonders gut auskennen, und die Möglichkeit der Nachkon­trolle von Sportlern, neue Standards in diesem Bereich setzen. Und das wird, wie ich meine, ganz, ganz wesentlich sein, wenn in Österreich die Glaubwürdigkeit des Sports wiederhergestellt werden soll. Wir wollen sauberen Sport in Österreich haben. Wir wol­len, dass der Sport jene Faszination auf die Jugendlichen ausübt, den er haben sollte.


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Und das sollte nicht gestört werden durch Dopingfälle, wie wir leider in der Vergangen­heit auch manche hatten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Klarstellung machen. Für uns sind gedopte Sportlerinnen und Sportler keine Verbrecher. Und daher kommt es da auch nicht zur Anwendung des Strafrechtes. Ich glaube, dass Sportlerinnen und Sportler, die Dopingfälle waren, genug dadurch gestraft sind, dass sie wahrscheinlich ihre gesamte sportliche Karriere dadurch zerstört haben. Das ist, glaube ich, Strafe genug.

Inwieweit es im Umfeld von Doping, nämlich Arzneimittelgesetz et cetera, strafrecht­liche Verfolgungen geben soll oder muss, darüber kann man in der Tat diskutieren, denn wir wissen ja auch, in welcher Abhängigkeitsposition zu den Funktionären, zu den Ärzten, zu den Betreuern Sportler manchmal sind, sodass sie im Wesentlichen na­türlich vielfach das machen, was ihnen gesagt wird. Und da haben natürlich auch die Ärzte und die Funktionäre eine besondere Verantwortung, da es sich meistens um sehr, sehr junge Leute handelt, die natürlich im Ehrgeiz, sportliche Höchstleistungen zu erbringen, sich voll auf die Anweisungen ihrer Betreuerinnen und Betreuer verlassen.

Das heißt, hier, glaube ich, kann man durchaus darüber nachdenken, aber die Sportler sollte man grundsätzlich aus der strafrechtlichen Verfolgung aus Gründen des Dopings ausnehmen.

Ich glaube, die Politik hat daher, wenn das heute so im Parlament beschlossen wird, gute Rahmenbedingungen geschaffen, um im Kampf gegen Doping erfolgreich zu sein. Es ist, wie ich meine, dabei wichtig, nicht nur darauf hinzuweisen, dass das unserem Ansehen schadet, sondern auch klarzumachen, dass das extrem gesundheitsschädi­gend wirkt und natürlich auch moralisch und ethisch verwerflich ist.

Man muss sich im Klaren darüber sein, dass Doping zu einer Verzerrung des sauberen Wettbewerbs im Sport führt und damit letztendlich den Wettkampfsport insgesamt in Frage stellt. Daher wollen wir auch die gesamte gesellschaftspolitische Orientierung dahingehend verstärken, zu sagen: Doping muss geächtet werden, weil das aus unter­schiedlichsten Motiven heraus nicht nur falsch, sondern auch schädlich ist! Und die Politik stellt sich da in den Dienst einer guten Sache. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zweite Teil, die Gesundheitsprävention durch die Novelle zum Bundes-Sportförderungsgesetz wird vor allem dazu führen, dass wir mehr bewegungsorientierte Angebote in Schulen und Kindergärten haben, dass wir das Problembewusstsein bei Kindern, Lehrern und Eltern verstärken werden, dass es die Integration von Bewegung auch in die Ganztagsbetreuung von Kindern ge­ben wird, dass es viel mehr Projekte geben wird, die gerade in diesem Bereich stattfin­den. Wir wollen auch österreichweite Schulen von KindergärtnerInnen und LehrerInnen besonders in Bezug auf Bewegung hin haben, weil ja jetzt nicht nur alles stattfinden kann im Schulfach Bewegung und Sport, sondern das im Wesentlichen eine gesamt­hafte Angelegenheit der pädagogischen Ausbildung sein soll.

Ich glaube, dass wir uns für die nächsten fünf Jahre ambitionierte Ziele in diesem Be­reich gesetzt haben und dass wir gemeinsam imstande sein werden, da eine Trend­wende herbeizuführen, nämlich, dass nicht immer mehr Kinder durch Bewegungslosig­keit krank werden, sondern dass es uns gelingt, möglichst die Gesamtheit der Kinder und Jugendlichen zu erfassen und auch zu einem stärkeren Gesundheitsbewusstsein der Eltern und Jugendlichen beizutragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür, dass das Parla­ment gemeinsam mit der Bundesregierung, mit meinem Staatssekretär da die Arbeiten durchführt, weil es wichtig ist, dass wir auf einem breiten Konsens in dieser Frage


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aufbauen, denn es geht dabei um eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit, die uns alle etwas angeht.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch sagen, dass wir unser Licht nicht dauernd unter den Scheffel stellen sollten. Und ich sage das auch aus aktuellem An­lass heraus. Ich war einigermaßen erschüttert, als ich heute in den Zeitungen gelesen habe, wie denn die Bewerbung zum Beispiel von Salzburg für die Olympischen Spiele aussehen sollte und dass uns mitgeteilt wird – wie auch gestern im Fernsehen –, wel­che katastrophale Position denn Salzburg hätte und bestenfalls sozusagen abgeschla­gen auf dem dritten Platz läge. Ich finde, das ist ein bisschen komisch, denn als ich mir heute in der Früh die internationalen Zeitungen anschaute, las sich das ganz anders.

Zum Beispiel schreibt die „Süddeutsche Zeitung“, Pyeongchang und Salzburg hätten von den IOC-Prüfern die Note „hervorragend“ bekommen. „Sochi ... musste sich mit einem ,sehr gut‘ begnügen.“

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt: „Pyeongchang erhält Bestnoten ... Salz­burg wird zwar ebenfalls ein technisch ,exzellentes Konzept‘ attestiert ... die südrus­sische Stadt Sotschi hat die IOC-Evaluierungskommission auf Platz 3 eingestuft“.

Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt: „Fast alle Chancen für die Winterspiele 2014 in­takt. Ein klarer Favorit ... geht daraus nicht hervor. Der Abschlussbericht der IOC-Eva­luierungskommission führt vor allem Spekulationen.“ 

Und aus Russland im Übrigen, „Ria Nowosti“ schreibt: „Salzburg kann es als großes Plus für sich verbuchen, dass es in Zentraleuropa liegt ... Die Bewerbungsunterlagen sind insgesamt von guter Qualität.“ 

Das heißt, internationale Medien berichten über ein und denselben Bewertungsbericht ganz anders, als es in Österreich wahrgenommen wurde. Es gibt dann im Übrigen auch noch eine Auswertung von „sport intern“, auf die der Herr Staatssekretär einge­hen wird, dass die Chancen für Salzburg absolut nicht vorbei sind. Und ich würde dafür plädieren, dass wir, wenn Chancen bestehen, diese Chancen auch gemeinsam wahr­nehmen, denn es ist großartig, dass wir die EURO 2008 im nächsten Jahr in Österreich haben, das ist eine große Chance, die – da gebe ich dem Kollegen Westenthaler recht – auch nicht dadurch getrübt werden soll, dass aus lokalpolitischen Erwägungen hier Einschränkungen von Public Viewing oder Ähnlichem stattfinden.

Aber wir sollten natürlich auch die Chance wahrnehmen, die nächste große Sportgroß­veranstaltung nach Österreich zu bekommen, nämlich die Olympischen Spiele 2014 nach Salzburg, und diese Chance lebt nach diesem Evaluierungsbericht. Ich glaube, dass auch das IOC davon beeindruckt ist, dass wir von Seiten der Politik im Bereich Antidoping die richtigen Konsequenzen gesetzt haben, dass auch das Österreichische Olympische Comité richtige Konsequenzen gesetzt hat. Und ich möchte alle Abgeord­neten dazu einladen, sich daran zu beteiligen, Salzburg dort, wo es möglich ist, zu unterstützen und die verbliebene Chance wahrzunehmen. Es wäre schön, wenn es uns gelänge, gemeinsam nach der EURO 2008 auch die Olympischen Spiele 2014 nach Salzburg zu bekommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Bundeskanzler. – Als Nächstem erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka das Wort. – Bitte, Herr Staats­sekretär.

 


14.26.06

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Herr Bundeskanzler! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann direkt an die Aus­führungen des Herrn Bundeskanzlers anschließen: Wir von der Bundesregierung wol-


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len Chancen nützen, Chancen im Breitensport, Chancen im Spitzensport und natürlich Chancen, die sich Österreich bieten, wenn es uns gelingt, große internationale Veran­staltungen nach Österreich zu bringen.

Ich möchte jetzt aber nur zum ersten Bereich, nämlich zum Breitensport, Stellung neh­men und die beiden anderen Bereiche beim nächsten Tagesordnungspunkt anspre­chen.

Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bundessportorganisation ist es gelungen, zu einer Umschichtung der Mittel in einer Größenordnung zu kommen, über die man schon reden soll. Es stehen uns in Zukunft nur aus dem Sportbudget 3,6 Millionen € im ersten Jahr zur Verfügung, um gerade in den Schulen, aber auch schon in den Kinder­gärten etwas zu erreichen, was uns in den letzten Jahren nicht gelungen ist, nämlich mehr Kinder, mehr Jugendliche in Bewegung zu bringen. Wir sind hier tatsächlich ge­fordert, denn die Berichte, die wir bisher hatten, etwa der 1. Österreichische Adiposi­tas-Bericht, zeigen uns, dass das Problem des Bewegungsmangels und somit die Her­ausforderung für uns von Jahr zu Jahr größer geworden sind.

Wir werden daher gemeinsam mit der Frau Minister Dr. Schmied – die Gespräche sind schon geführt worden – zu erreichen versuchen, dass gerade in jenen Schulen, wo es eine Nachmittagsbetreuung gibt, wo Ganztagsunterricht ist – und diese Formen wer­den ja zunehmen –, täglich auch eine Einheit von Bewegung und Sport dabei ist, wobei nicht der Wettkampf, also Competition, das wettkampfmäßige Sportbetreiben, im Vor­dergrund steht, sondern die Freude am Sport. Wir wollen auch jene mitnehmen, die nicht sehr begeistert sind, wenn es um Sport und Bewegung geht. In den Bundeslän­dern existieren momentan unterschiedlichste Modelle in den Schulen. Wir sind dabei, Richtlinien zu erstellen, wo dann jedes Bundesland aus mehreren Modellen für sich wählen kann. Wir brauchen ja massiv die Unterstützung in den Volksschulen, der Lan­desschulräte, der Zuständigen in den Landesregierungen. Wir werden das, was es schon gibt, mit dem verknüpfen, was wir zusätzlich an Mitteln haben, um tatsächlich einen Qualitätssprung zu erreichen.

Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen möchte, ist auch ein ganz wichtiger: Schulen waren bisher so konzipiert, dass diejenigen, die nicht zum Lehrkörper gehört haben, als schulfremde Personen – wobei das Wort „fremd“ be­sonders betont worden ist – nicht sehr willkommen waren. Genau da brauchen wir auch die Unterstützung der entsprechenden Verantwortlichen in den Schulen, dass es uns gelingt, das zum Regelfall zu machen, was bisher der Ausnahmefall war, nämlich, dass Nicht-Lehrer, Trainer, Betreuer in die Schulen kommen, um gemeinsam mit den Kindern zu arbeiten.

Die finanzielle Grundlage haben wir auf Grund des Sportförderungsgesetzes. Und wenn diese Rechtslage bleibt, das Glückspielmonopol Bestand hat, dann haben wir auch in den nächsten Jahren die notwendigen Mittel dafür. Daher bin ich froh, dass das durch einen einstimmigen Beschluss hier im Nationalrat auch mit unterstützt wird, und wir werden gemeinsam mit der zuständigen Ministerin darangehen, ab 2008 – denn diese Änderung und die zusätzlichen Mittel haben wir ab 2008 – das so vorzubereiten, dass dann auch mit den zusätzlichen Mitteln das Bestmögliche erreicht wird.

Richtigerweise ist hier angesprochen worden – und da möchte ich mich auch intensiv dafür einsetzen –, dass es das Problem gibt, einerseits die Autonomie des Sportes zu wahren und andererseits die notwendige Kontrolle seitens der öffentlichen Hand zu gewährleisten. Nur: Wir haben das Recht, wenn sich die Mittel da seit 2000 verdoppelt haben – mehr als verdoppelt haben, und zwar von 30 Millionen auf mehr als 60 Millio­nen –, zu wissen, was mit diesem Geld passiert! Aber ich möchte im Einvernehmen mit den Fach- und Dachverbänden erreichen, dass immer auch entsprechende Berichte an


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den Sportausschuss kommen und dass wir diese Fragen genauso offen diskutieren, wie wir die EURO 2008, die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spie­le 2014 offen diskutiert haben, und auch das Anti-Doping-Gesetz, das wir beim nächs­ten Tagesordnungspunkt beschließen werden. Also: Größtmögliche Transparenz bei Wahrung der Autonomie der Verbände! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

14.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Staatssekretär. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.30.57

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Sportstaatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine VorrednerInnen haben ja bereits auf die wesentlichsten Eckpunkte zur Änderung des Bundes-Sportför­derungsgesetzes Bezug genommen. Ich möchte speziell auf die Umschichtung von Sportförderungsmitteln zugunsten der Förderung von innovativen Sportprojekten, des Mädchen- und Frauensports und der gesundheitsfördernden Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten und Volksschulalter eingehen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Sport ist, wie der Herr Bundeskanzler gerade betont hat, ein Gesundheitsfaktor und eine Säule der Prävention im Gesundheitssys­tem. So steht es auch im Regierungsprogramm. Der Ausbau sportorientierter gesund­heitsfördernder Aktivitäten ist daher nur eine logische Konsequenz.

Bewegungsmangel fängt heute schon in der Kindheit an und zeigt zum Teil drama­tische Folgen: Die Zahl der übergewichtigen Kinder und Jugendlichen steigt rapid an. Am Übergewicht leidet nicht nur die Motorik, sondern – das erweisen die letzten Stu­dien – auch die Seele. Kinder leiden heutzutage aufgrund falscher Ernährung und mangelnder Bewegung an Erkrankungen, die noch ein, zwei Generationen zuvor maxi­mal ihre Großeltern gehabt haben. Die Folgen des Bewegungsmangels wie Überge­wicht, Haltungs- und andere Gesundheitsschäden beeinträchtigen nicht nur das Wohl­befinden, sondern belasten auch unser Gesundheitssystem. Die WHO sieht in Adipo­sitas bereits einen der größten Risikofaktoren für Tod und Krankheit weltweit. Pro Jahr sterben mindestens 2,5 Millionen Menschen an den Folgen von Übergewicht.

Meine geschätzten Damen und Herren! Gerade im städtischen Raum ist es oft gar nicht so einfach für Kinder, Spiel- und Bewegungsräume, in denen die Bewegungsbe­dürfnisse spontan und gefahrlos ausgelebt werden können, zu finden. Umso wichtiger sind die Ansätze, bereits die Kleinsten im Kindergarten zu bewegen, sie zu reizen, Bewegung zu setzen. Besonders wichtig ist daher auch, auf geschlechts- und alters­spezifische Angebote zu achten und einen Fokus auf die individuelle Betreuung und Förderung von Mädchen, aber auch von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu legen. Diese Details werden in einer Arbeitsgruppe für gesundheitsfördernde Bewe­gungsmaßnahmen im Kindergarten- und im Volksschulalter gerade diskutiert.

Abschließend sei noch eine Bemerkung zur Verantwortung der Wirtschaft gestattet: Damit Sport und Bewegungsprogramme zu einer Säule der Prävention werden kön­nen, ist auch ein Beitrag der Lebensmittelindustrie notwendig. Deren Werbung prägt das Verhalten der Kinder und Jugendlichen und letztendlich der Familien sehr stark mit. Meine geschätzten Damen und Herren, Werbung fokussiert oft auf die Vorliebe der Kinder für Buntes und Süßes. In der Regel wird der Eindruck erweckt, als seien alle Produkte besonders gesund, um die Eltern zum Kauf zu animieren. Daher ist die Um­setzung der EU-Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittel­kennzeichnung, genannt Health-Claim-Verordnung, von besonderer Bedeutung.


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Ich darf recht herzlich danken und im Sinne der Ausführungen des Bundeskanzlers und des Sportstaatssekretärs darum ersuchen, dass wir gemeinsam, in gemeinsamer Anstrengung darum streiten, dem Sport wieder den Stellenwert zu geben, den er ver­dient, weil in den letzten Wochen eigentlich vieles schiefgelaufen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Steindl.)

14.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Frau Abgeord­nete, Sie sind am Wort.

 


14.34.41

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Österreich war und ist ein Land des Spitzensports. Sport wird auch in den kommenden Jahren, ob im Inland oder international, noch stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Politik rücken. Wir sprechen hier von einem weltweit wachsenden Tätigkeitsfeld mit großer wirtschaftlicher Bedeutung und natürlich auch der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir unterstreichen heute diese Bedeutung mit einem sehr starken Bekenntnis zum Sport, aber auch mit einer zeitgemäßen und im in­ternationalen Einklang stehenden Gesetzgebung wie dem vorliegenden Bundes-Sport­förderungsgesetz und dem danach zu diskutierenden Anti-Doping-Gesetz.

Im Bundes-Sportförderungsgesetz werden weitere Mittel für die Förderung von innova­tiven Sportprojekten bereitgestellt. Besonders wichtig sind uns dabei die Förderung des Mädchen- und Frauensportes und vor allem Maßnahmen, die unseren Jüngsten im Kindergartenalter, im Vorschulalter, im Schulalter vor allem die Freude an der Bewe­gung vermitteln sollen. Wir werden diese Zielsetzung auch erreichen, wenn wir gezielte Kooperationsmodelle von Schulen und Sportvereinen weiterhin fördern wie bisher. Es wird auch noch zusätzliche Maßnahmen brauchen, beispielsweise bei der Nachmit­tagsbetreuung, damit ein qualifizierter Vereinsübungsleiter die Bewegungs- und Sport­zeit als schulbezogene Veranstaltung auch ohne Anwesenheit des Lehrers abwickeln kann.

Das sehen auch die Österreicherinnen und Österreicher so: Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung wünschen sich laut Eurobarometer mehr Bewegung und Sport an Schu­len und eine engere Kooperation zwischen Schule und Sport. Und hier haben wir im Zusammenhang mit dem Umbau der Pädagogischen Akademien in Hochschulen eine sehr große Chance, dass wir in die Ausbildung der Absolventen einfließen lassen, dass diese Freude an der Bewegung auch vermittelt werden soll und die jungen Lehrkräfte das lernen sollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewegung und Sport, vor allem aber das Wecken der Freude an der Bewegung soll für unsere Kinder zum Unterrichtsprinzip werden und als solches gelten und vor allem in die Aus- und Weiterbildung der Lehrer einfließen. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

14.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.37.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wie schon mein Kollege Dieter Brosz gesagt hat, gibt es auch von uns Zustimmung zu diesem Bundes-Sportförderungs­gesetz, vor allem – aber nicht nur – mit der Begründung, dass es jetzt tatsächlich mehr


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als doppelt so viel an Geldern gibt, die unter anderem auch direkt in Frauen- und Mäd­chenförderung, in innovative Projekte, in Schulkooperationen fließen.

Wenn wir uns den Sport in Österreich und auch die Berichterstattung darüber anschau­en, dann ist es immer noch so, dass in den meisten Sportarten Männer viel wichtiger sind, dass viel mehr über sie berichtet wird und auch viel mehr Geld für sie investiert wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Beispiel erwähnen, wo ich denke, dass mehr Geld notwendig und gut ist, die Frage ist aber dann: Wie wird es eingesetzt? Wenn ich mir zum Beispiel den Frauenfußball ansehe, so ist klar, dass es in jenen Län­dern, wo Frauenfußball erfolgreich ist, wie zum Beispiel in Deutschland oder auch in der Schweiz, auch mehr Geld dafür gibt und mehr Strukturen dafür gibt. In der Schweiz ist es so, dass ein zweistelliger Anteil, also über zehn Prozent, der Fußballmittel in den Frauenfußball fließen. In Österreich sind es von den 15 Millionen €, die der ÖFB be­kommt, gerade einmal knappe 2 Millionen €.

Das ist zu wenig, wenn man sagt, man will zum Beispiel auch in den für Frauen nicht traditionellen Sportarten, was der Fußball ja ist, mehr Frauen dazu bewegen und bes­sere Ergebnisse in den Ligen, aber auch auf internationaler Ebene erzielen. Dann ist es notwendig, auch hier tatsächlich das Geld in die Hand zu nehmen und die Struktu­ren zu schaffen und die Förderungen auch so zu gestalten, dass der Frauenfußball auch mehr Erfolge haben kann. Denn wenn es mehr Erfolge gibt, dann gibt es auch mehr Frauen, die wieder Fußball spielen wollen! – Das ist ja vielleicht, wenn ich mir jetzt die Unfallanfälligkeit mancher männlicher Fußballer anschaue, gesundheitspoli­tisch nicht so ganz sinnvoll. Aber dass Fußballspielen auch Spaß macht, wissen auch männliche Fußballer, und insofern sollte das den Frauen nicht weiter vorenthalten sein und es auch hier stärkere Förderungen geben.

Aber ein zweiter Bereich ist noch wichtig: die Strukturen. Geld allein macht glücklich, wenn man es hat, aber, wie gesagt, es geht auch um die Frage: Wie wird es einge­setzt? – Ich erinnere mich, dass es kurz vor dem letzten Sportausschuss im Parlament im „Kurier“ einen Bericht unter dem Titel „Frauen an die Macht!“ gab, worin festgehal­ten wurde, dass von den 65 Machtpositionen im österreichischen Sport – raten Sie ein­mal, wie viele! – mit Frauen besetzt sind: Ganze drei. – Das ist eindeutig zu wenig!

Das ist in den Vereinen so, das ist so in der Medienberichterstattung, das ist auch in der Politik so. Hier ist also massiver Handlungsbedarf gegeben, und das ist etwas, was auch Gender Mainstreaming heißen würde und wo ich sehr hoffe, dass der Herr Staatssekretär und auch der Bundeskanzler, der hinter mir sitzt, und auch die Frauen­ministerin, die ja im selben Bundeskanzleramt beheimatet ist wie die beiden Herren, sich hier gemeinsam Dinge überlegen, um Gender Mainstreaming auch in den Ver­einen, in der Medienberichterstattung zumindest zu fördern.

Ich weiß schon, dass Sie nicht hergehen und sagen können: Der Verein X setzt jetzt die Frau Y an die Spitze!, oder: Die Zeitung Z setzt die Frau A an die Spitze!, das ist mir schon klar. Aber in Ihrer Handhabung, in Ihrem öffentlichen Auftreten das einzufor­dern, das wäre notwendig, und tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass Vereine dahin gehend evaluiert werden, wie sie Frauenförderung umsetzen. Die Worte allein sind da zu wenig, auch die Gelder werden zu wenig sein, wenn man nicht hergeht und das dann auch überprüft und evaluiert.

Ich hoffe, dass wir in einem Jahr dann hier stehen werden und nicht mehr Berichte lesen wie jenen, wonach von 65 Machtpositionen im österreichischen Sport 62 mit Männern besetzt sind, sondern dass das – in einem Jahr vielleicht noch nicht, aber in zwei Jahren – dann tatsächlich halbe-halbe heißt, so, wie es eigentlich in der gesamten Gesellschaft sein sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.41



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 139

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


14.41.38

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! 2008 wird in Österreich die Fußball-Europameisterschaft abgehalten, und sieht man einmal von den unwürdigen Hooligan-Vorfällen der letzten Tage ab, so gehen wir doch alle davon aus, dass dieses Großereignis dem heimischen Sport in all seinen Facetten zu einem neuen Höhenflug verhelfen wird. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Vereine erhöhten Zulauf erhalten, und auch wenn es vordergründig so scheint, als würde nur der heimische Fußball davon profitieren, so darf ich Ihnen als Obmann des Sportklubs VOEST, des größten Sportvereins Österreichs, mitteilen, dass wirklich alle Bereiche des Sports sich derzeit über ein steigendes Interesse freuen. Wir beim SK VOEST legen den sportlich Interessierten ein Angebot von mehr als 20 Sport­sektionen, und in unserem Fall sind es mehrere tausend Menschen, die dieses auch nutzen. Wir bieten Breitensport an, genauso wie die Unterstützung und Förderung von Spitzensport.

All dies, meine Damen und Herren, kostet jedoch Unmengen an Geld – Geld, das für die Vereine nur sehr schwer aufzubringen ist, und Geld, das von anderen nie und nim­mer bereitgestellt werden könnte, um dieses Angebot zu tätigen. Besonders schwierig ist es, wenn ein Verein neu aufgebaut werden soll oder wenn versucht wird, ein neues Angebot zu entwickeln. Und gerade die Trendsportarten sind es, die viele junge Men­schen zum Vereinssport bringen, und hier kann und darf sich niemand verschließen. Ich denke, ich brauche Ihnen nicht mitzuteilen, was es kostet, neue Sportgeräte anzu­schaffen oder für eine solide sportliche Grundausstattung zu sorgen.

Wenn wir heute den Verteilungsschlüssel für die Bundes-Sportförderung zugunsten der Förderung von innovativen Sportprojekten verändern, so gehen wir damit alle in die richtige Richtung: Wir vergrößern den Spielraum der Vereine, und wir leisten einen Bei­trag zur weiteren Attraktivierung des heimischen Vereinssportes.

Richtig, meine Damen und Herren, ist diese Mittelumschichtung aber auch, weil wir uns damit erneut den Bewegungsmaßnahmen im Kindes- und Vorschulalter widmen. Stu­dien zeigen uns ja, wie wichtig es ist, unsere Kinder möglichst bald zu aktivieren, und sie zeigen uns auch, was alles passieren kann, wenn wir es nicht schaffen, Kinder für den Sport zu begeistern: Kindliche Fettsucht, Diabetes, Unbeweglichkeit und auch geistige Anspruchslosigkeit sind das Resultat einer sportlich vernachlässigten Jugend.

Bereits vor drei Jahren habe ich hier das positive Beispiel einer Sportvolksschule in Linz vor Augen geführt, die tägliche Bewegungsstunden hat, die dort praktiziert wer­den. Die enge Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, die den Kindern auch eine sportliche Ertüchtigung in der Freizeit möglich macht, ist etwas, was wir mit dieser Mittelumschichtung im Bereich der Bundes-Sportförderung auch an anderen Schulen ermöglichen können.

Eine Verbesserung für die Vereine, mehr Mittel für die sportliche Aktivierung unserer Kinder: Ich denke, wir haben hier alle bei dieser Mittelknappheit, die trotzdem vor­herrscht, einen guten Beschluss gefasst, und ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

14.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minu­ten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 140

14.44.44

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Mit dem vorlie­genden Gesetzentwurf zum Bundes-Sportförderungsgesetz werden Bestimmungen im Hinblick auf Doping-Regelungen angepasst. Kaum ein Bereich in der Welt des Sports blieb bislang von negativen Meldungen verschont, und immer wieder kommt es den­noch zu Einnahmen von verbotenen Substanzen, sowohl im Profisport als auch bei den Spitzensportlern.

Meine Damen und Herren! Dort, wo Missstände vorhanden sind, gilt es, diese aufzu­klären und entsprechende Konsequenzen zu setzen, durchzusetzen, aber auch dann umzusetzen.

Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes sollen innerstaatliche Regelungen angepasst werden. Dies geschieht in Anlehnung an das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport. Außerdem ist es sehr lobenswert, dass die Fördermittel von drei Prozent auf sechs Prozent aufgestockt wur­den und hier eben für innovative Projekte umgeschichtet und eingesetzt werden kön­nen. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang der Mädchensport und der Frau­ensport, und sehr erwähnenswert sind letztendlich auch die Bewegungsmaßnahmen im Kindergartenalter und im Vorschulalter.

Ich möchte aber hier als regionaler Abgeordneter, der 88 Gemeinden zu betreuen hat, diese Gelegenheit wahrnehmen, den Bürgermeistern einen aufrichtigen Dank auszu­sprechen, denn sie setzen oft sehr viel Geld ein für Sportstätten, damit die Jugend und die Schüler ein Betätigungsfeld haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich auch meinem steirischen Staatssekretär, der für Sport zuständig ist, einen herzlichen Dank sagen für seine gro­ße Bereitschaft, im Sinne dieses Sportes zu wirken. (Abg. Dr. Graf: Es gibt keinen stei­rischen Staatssekretär! Es gibt einen österreichischen!) Und ich möchte mich im Vor­hinein auch schon für Ihre Zustimmung bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall und Bra­vorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf  in Richtung Staatssekretär Lopatka –: Sind Sie nur für die Steiermark Staatssekretär?)

14.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 104 der Beilagen.

Hierzu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abge­ordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Ge­setzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungs­weise Zusatzantrages abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Ab­geordneten Wittmann, Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler, Kolleginnen und Kolle­gen zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.47.575. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (106 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.48.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich sehr froh darüber, dass diese Anti-Doping-Materie in einen Fünf-Parteien-An­trag gemündet ist und letztendlich eine Fünf-Parteien-Regelung hier verabschiedet werden kann. Ich glaube, das zeigt nach außen, dass wir als Gesetzgeber an sich an Doping-Bekämpfung interessiert sind. Das ist auch ein Signal in Richtung Olympia-Bewerbung Salzburg, aber es ist auch ein Signal nach Europa dahin gehend, dass wir eines der modernsten Doping-Gesetze verabschieden, die es derzeit in Europa gibt.

Schade ist es, dass betreffend diese Olympia-Bewerbung auch falsche Meldungen in den Medien stehen, denn die Behauptung, dass Salzburg Letzter geworden wäre, stimmt nicht, sondern Salzburg hat dieselbe Bezeichnung als exzellente Bewerbung wie auch die südkoreanische Bewerbung, nur Sotschi hat nicht dieselbe Beurteilung bekommen. Und daher sind die Zeitungsmeldungen und Medienmeldungen heute schlichtweg falsch. Ich verstehe den Grund nicht. Es ist schade, weil es sicherlich nicht hilfreich ist für diese Bewerbung, diesbezüglich auch noch eine falsche Medienbericht­erstattung stattfinden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Zum Thema selbst. – Ich glaube, der Grundsatz, zu dem wir uns verständigt haben, nämlich nicht den Sportler zu kriminalisieren, aber das Umfeld unter Strafe zu stellen, ist ein Grundsatz, der immer mehr auch in Europa angewandt wird. Selbst Staaten wie Frankreich, Spanien, Italien und Belgien, die Doping dem Strafrecht unterstellt haben, gehen davon wieder weg. In Italien beginnt bereits jetzt die Diskussion, dass man aus dem Strafrecht heraus will in eine ähnliche Regelung wie bei uns. In Deutschland hat man das Strafrecht so angepasst, dass man genau jene Straftatbestände geschaffen hat, die wir bereits im Arzneimittelgesetz geregelt haben, und jene Straftatbestände, die wir herausgenommen haben und unter das Anti-Doping-Gesetz gestellt haben, hat man nicht vom Strafrecht umfasst.

Das heißt, wir liegen eigentlich im internationalen Trend. Wir haben hier den Grundsatz der Verfolgung des Umfeldes und der nicht strafrechtlichen Verfolgung des anwenden­den Sportlers.


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Was bedeutet das? – Das bedeutet, der Sportler hat deswegen nicht einen Freibrief auf Doping, sondern seine Strafe oder seine Sanktion ist die, dass er nicht an Wett­kämpfen teilnehmen kann, weil er gesperrt wird, und damit seine Lebensgrundlage im Spitzensport verliert. Ich glaube, das ist Strafe genug, und es ist nicht notwendig, hier noch die Anwendung selbst unter Strafe zu stellen. Es ist ein richtiger Grundsatz, dass hier das Umfeld mit voller Härte getroffen wird. Wenn man die heutigen Dopingmetho­den kennt, weiß man auch, dass sie ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne ärztliche Begleitung nicht mehr möglich sind, und dann weiß man auch, dass bei den moderns­ten Dopingmethoden immer eine Begleitung stattfindet. Und das soll auch unter härteste Strafe gestellt werden.

Man kann hier mit dem strafrechtlichen Instrumentarium arbeiten. Wenn ein Verdacht besteht, dass ein Dopingmittel verabreicht, angewendet oder weitergegeben wurde, hat man natürlich das gesamte strafrechtliche Instrumentarium zur Verfügung, weil es im Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt ist, und kann durchaus auch Hausdurchsu­chungen und anderes durchführen lassen. Es stimmt daher die Argumentation nicht, dass man nur dann, wenn man den Sportler unter Strafrecht stellt, diese Mittel hätte. Man kann das auch erreichen, indem man das Umfeld unter Strafe stellt.

Das heißt also, man hat alle Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, aber man hat einen Weg gefunden, der letztendlich nicht alle Sportler kriminalisiert, die einmal zu einem Dopingmittel gegriffen haben.

Ich glaube auch, dass es ein Unterschied ist, wie man ein Dopingmittel zu sich nimmt, ob das manchmal aus Versehen geschieht, weil man verunreinigte Chargen von Nah­rungsergänzungsmitteln zu sich nimmt, oder ob man das bewusst macht mit bestimm­ten wissenschaftlichen Methoden. Ich glaube, das ist eine Gratwanderung, aber es ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach ein richtiger und richtungsweisender Entscheid gefallen.

Wir haben zwei unabhängige Instanzen, die nun auch die Sanktionen aussprechen. Wir haben auch in das Anti-Doping-Gesetz aufgenommen, dass sich diese Instanzen um Prävention kümmern müssen. Dafür sind auch Mittel zur Verfügung gestellt wor­den. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, und die internationale Entwicklung gibt uns hier Recht.

Man muss dazu sagen, dass bei uns in diesen Verbänden, zum Beispiel beim Schiver­band, der da etwas in Misskredit geraten ist, voriges Jahr 362 Proben stattgefunden haben und alle negativ waren. Das heißt, im Wesentlichen sind unsere Sportler sauber. Und dass es immer einige schwarze Schafe gibt, das weiß man, und diese wurden auch entsprechend bestraft. Das ist auch richtig so. Wir geben jetzt den Verbänden ein Instrumentarium in die Hand. Wir geben den staatlichen, unabhängigen Stellen ein Instrumentarium in die Hand, das eine effiziente Verfolgung von Dopingsündern und auch eine effiziente Bestrafung des Umfeldes sowie des Sportlers durch sportrecht­liche Sanktionen ermöglicht. Ich glaube, wir schaffen hier ein modernes, effizientes Mittel gegen Doping. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.54.44

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Herr Bundeskanzler hat ja internationale Pressestimmen zur Salzburger Olympia-Bewerbung bereits zitiert, aber ich möchte natürlich auch das ob­jektive Medium „Salzburger Nachrichten“ hernehmen, weil es da heißt: Olympia 2014 –


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Korea knapp vor Salzburg. Ich glaube, man kann sagen, die Chance ist voll intakt für diese Olympia-Bewerbung. (Beifall bei der ÖVP.)

Es arbeitet ein ganzes Team von wirklich ausgezeichneten jungen Menschen für diese Bewerbung und wird ja auch dann am 4. Juli diese Bewerbung in Guatemala präsen­tieren. Man weiß ja, dass diese Bewerbung natürlich nicht nur aus diesem Evaluie­rungsbericht besteht, sondern dass auch eine Präsentation und viele andere Dinge wie Lobbying et cetera hier eine Rolle spielen. Man kann also gespannt sein, wenn am 4. Juli dann in Guatemala die Abstimmung stattfindet, denn wir sind hier sicher ganz vorne dabei.

Und ganz wichtig ist natürlich auch dieses Signal, das wir jetzt mit diesem neuen Anti-Doping-Gesetz senden. Doping ist ja ein internationales Problem, aber wir tun immer so, als ob das nur in Österreich stattfinden würde, das gibt es auf der ganzen Welt. Und heute setzen wir mit diesem modernen Anti-Doping-Gesetz einen entscheidenden Schritt, dem Sport und der internationalen Sportwelt zu zeigen, dass wir in Österreich für einen sauberen Sport eintreten. Und es ist sehr erfreulich, dass alle fünf Parteien diesen Kampf gegen Doping in Form eines Schulterschlusses führen, und deshalb auch einen herzlichen Dank an den Herrn Staatssekretär, der diese Anti-Dopingaktivi­täten in der letzten Zeit sehr tatkräftig unterstützt hat.

Wir haben auch etwas tun müssen. Obwohl wir im letzten Jahr das erste Anti-Doping-Gesetz im Bundessportförderungsgesetz beschlossen haben, haben wir hier etwas tun müssen, weil man hat zum Beispiel im Fall Mayrleb gesehen, dass hier Verbesserun­gen notwendig sind. Deshalb begrüße ich auch sehr die Einführung dieser nationalen Anti-Dopingagentur Austria, weil hier gewährleistet ist, dass solche Fälle in Zukunft nicht mehr eintreten können.

Ganz wichtig sind mir im Bereich des Antidopings die Information und die Prävention, und ich erinnere daran, wir haben mit dem Kollegen Maier diesbezüglich einen Antrag eingebracht, in dem es um die Information an den Sportschulen und auch um die Aus­bildung der Sportlehrer geht. Ich glaube, hier müssen wir auch ansetzen, dass die In­formation an die richtigen Stellen kommt, damit es hier in Zukunft weniger Vorfälle gibt.

Ich möchte mich auch bei den Mitarbeitern im BKA für die Ausarbeitung bedanken, an der Spitze beim Herrn Dr. Schittengruber. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Bei­trag in der Form ist, dass wir der internationalen Sportfamilie und auch unseren Sport­lern ein klares Zeichen setzen. Wir freuen uns auf schöne Erfolge und auf einen saube­ren Sport in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

14.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich mache Sie darauf aufmerksam: Wir müssen um 15 Uhr zur Durchführung einer Kurzdebatte unterbrechen. – Bitte.

 


14.57.55

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Niki Lauda hat letzte Woche bei einem Runden Tisch, glaube ich, sehr offen davon ge­sprochen, dass er das nicht nachvollziehen kann und nicht versteht, dass wir bislang in Österreich im Zusammenhang mit Doping eigentlich immer nur die Opferrolle in den Vordergrund gestellt haben, aber offenbar irgendwo ja auch Täter am Werk gewesen sein müssen. Das war, finde ich, eine sehr bemerkenswerte Diskussion.

Wir haben geglaubt, dass wir letztes Jahr mit diesem ersten Schritt, diesen Anti-Do­ping-Bestimmungen im Bundessportförderungsgesetz, schon genügend Handhabun­gen gesetzt hätten. Aber es hat sich in einigen Fällen – Kollege Haubner hat es ange-


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sprochen –, insbesondere im Umgang mit dem Fall Mayrleb in der Fußballbundesliga, glaube ich, gezeigt, dass es hier doch noch deutlichere Bestimmungen geben muss.

Das ist immer das Problem: Dass immer dann, wenn in Österreich ein Fall von Doping auftritt, sofort die Begründung nachgeliefert wird, warum es gerade in dem Fall mit Sicherheit kein Dopingfall war. Ob es wie im Fall Knauß damals die verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel waren oder bei Mayrleb der Verstoß, zumindest die medizi­nischen Einsätze nicht gemeldet zu haben – man muss einfach feststellen, dass das nach internationalem Recht Dopingverstöße sind. Es kommt ja nicht auf die Begrün­dung an, die zum Teil stimmen mag oder nicht stimmen mag, das ist für die internatio­nale Bewertung ziemlich irrelevant. Wenn im medizinischen Bereich nicht im Vorfeld gemeldet wird, dass hier der Einsatz von bestimmten Präparaten notwendig ist, dann ist es im Nachhinein ein Dopingvergehen.

Genau deshalb ist auch umfassend klargelegt, wie das Instrumentarium ist, wenn me­dizinischer Einsatz notwendig ist, wenn Medikamente verwendet werden, wann es ge­meldet werden muss, wie es gemeldet werden muss, damit es eben nicht unter die Do­pingbestimmungen fällt. Das war in Österreich, finde ich, ja augenzwinkernd in vielen Bereichen der Fall.

International gab es ja mehrere Erscheinungsbilder, die nicht so günstig waren. Im Fall Mayer bei Olympia lag es ja auf der Hand: Dass jemand, der gesperrt ist, der bis 2010 eine Olympiasperre hatte, dann informell auftritt, im österreichischen Quartier auftritt, im ORF als Kommentator auftritt, de facto dann sogar bei den Langläufern nächtigen kann, dass man da Tatbestände gesetzt hat, die ja fast zwingend nach einer Reaktion geschrien haben, ist für jeden, der das nur halbwegs neutral im Nachhinein betrachtet, klar.

Da ist es, glaube ich, schon auch wichtig, dass wir die Bestimmungen zumindest noch klarer definieren. Ich bin schon der Meinung, dass noch einiges drinnen gewesen wäre. Aber jetzt ist klargestellt, dass jede Unterstützung im Fall von Doping-Gesperrten ein Verstoß gegen die Richtlinien der Sportförderung beispielsweise ist. Und das ist schon einmal ein ganz anderer Schritt.

Ich hoffe, die Vereine bekommen es jetzt auch mit, dass das zum Beispiel auch beim ÖFB mittlerweile nicht mehr so einfach geht, weil die Fördermittel sind ja auch daran gebunden, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Und sollte es – auch das ist eine wichtige Frage – zu Dopingvergehen kommen, zu Dopingsperren kommen, dann ist die Frage: Was passiert eigentlich mit den gesperrten Sportlern? Es hätte mich in­teressiert, wenn es wirklich eine Dopingsperre im Fall Mayrleb gegeben hätte: Hätte er dann trainieren dürfen? Hätte er weiter in der Vereinsstruktur, in der Verbandsstruktur sein dürfen? – Vermutlich ja. Das Gesetz stellt jetzt klar, dass jede Unterstützung un­tersagt ist. Wenn es doch gemacht wird, dann ist es ein Verstoß gegen die Bestimmun­gen, die wir in diesen Gesetzen jetzt drinnen haben.

Genauso, um das auch da noch einmal klar zu sagen, der Fall Turin. Da hat man den Eindruck gehabt, der österreichische Sportler ist erst dann gedopt, wenn die Spritze im Arm gefunden wird – was im Übrigen offenbar bei der Razzia in Turin bei einem der Fall war, dass nämlich wirklich die Spritze am Arm gehangen ist, als die Kontrolleure gekommen sind. Aber das ist nicht der Punkt. Wenn die medizinischen Apparate dort sind, wenn Dopinginstrumente dort sind, dann ist das ein Verstoß gegen die Anti-Do­ping-Bestimmungen. Es ist vielleicht schwierig, wenn da zehn Leute drinnen sind, zu sagen: Es war deine!, aber es kommt nicht mehr darauf an, wer es war. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Ich werde nachher fortsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

15.02



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 145

15.02.05Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Pirklhuber, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) be­treffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitglie­dern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht län­ger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Ich erteile es ihm. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.03.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Fristsetzungsantrag bezieht sich auf das zentrale Programm für die ländliche Entwicklung. Es ist in dieser Form das größte Paket in der Geschichte Österreichs für die ländlichen Regionen für den Zeitraum 2007 bis 2013.

Es geht dabei um 3,9 Milliarden €. Das sind die EU-Mittel, die für dieses Programm zur Verfügung stehen. In Summe sind es etwa bis zu 10 Milliarden € bis zum Jahr 2013, kofinanziert durch Bund und Länder.

Meine Damen und Herren! Für dieses umfassende Paket gibt es keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das ist die Kernkritik der Grünen an dieser Vorgangsweise, die gewählt wurde. Wir haben nur eine einzige Beschlussfassung in diesem Haus gehabt, und zwar wurde im Rahmen der Budgetbeschlüsse die Kofinanzierung, das heißt die zusätzlichen Bundesmittel für dieses Paket, hier im Hohen Haus beschlossen. Aber es gibt kein einziges Gesetz, das den Rahmen für dieses Programm, die Ziele und die entsprechenden Strategien, die damit verfolgt werden, darstellt. All dies wird auf privat­wirtschaftlicher Basis derzeit genehmigt. Wir haben ja einige Berichte vorliegen, näm­lich Rechnungshofberichte aus dem Jahr 2007, die besagen, dass in der Agrargesetz­gebung vieles zu wenig gesetzlich geregelt ist, was die erste Säule der Agrarpolitik betrifft. Unsere Argumentation: Das trifft auch auf das Programm für die Ländliche Ent­wicklung zu.

Ich möchte jetzt kurz auf die Geschichte des Antrages eingehen. Wir haben ihn schon in diesem Haus debattiert, nämlich am 14. Dezember, und ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, Kollege Gaßner, dass Sie damals zu Recht gesagt haben, es sei eine stärkere Einbeziehung des Parlaments notwendig, es solle nicht am Parlament vorbei gehandelt werden. Aber es ist leider nichts passiert!, so Ihre Aussage. Und Ihre Feststellung damals war: Jetzt ist es zu spät. – Das war am 14. Dezember 2006.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang: Der sogenannte Grüne Pakt, vom Minister so tituliert, wurde offiziell erst am 29. Jänner 2007 eingereicht. Das heißt, es war absolut


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fristgerecht und ist auch heute noch fristgerecht, sich mit diesem Thema zu beschäf­tigen. Ich werde noch darauf zurückkommen.

Kollege Grillitsch hat damals auch zu Recht behauptet ... (Abg. Grillitsch: Ich werde noch darauf zurückkommen, warum das noch in Brüssel liegt!) Sie haben zu Recht be­hauptet, Kollege Grillitsch, dass die ausverhandelten Mittel mit 3,9 Milliarden € gut ver­handelt sind. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Grillitsch: Ich komme darauf zurück!) – Ja, warten Sie, Sie kommen ohnehin dran!

Diese 3,9 Milliarden € sind gut verhandelt insofern, als aus den Mitteln der Modula­tion – das hat ja Kommissar Fischler immer schon gesagt – Österreich profitiert hat. Das heißt, wir haben zusätzliche europäische Mittel für die ländliche Entwicklung und für die ländlichen Regionen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde bereits zum zweiten Mal vertagt, zuletzt im Landwirtschaftsausschuss am 30. Mai. Derzeit laufen eben diese Verhandlungen mit der Europäischen Union beziehungsweise das Konsultationsverfahren. Das sind Gespräche auf hoher Ebene: Ministerium mit den Vertreterinnen und Vertretern auf Brüsseler Ebene.

Im Landwirtschaftsausschuss – und das ist das Kuriose, und daher auch dieser Antrag heute hier im Haus – hat Bundesminister Pröll sich ganz klar geweigert, die konkreten Fragen der Abgeordneten dieses Hauses zu beantworten. Es geht ganz konkret um 189 Fragen, 189 Fragen, die die Europäische Union, die die EU-Kommission an den Landwirtschaftsminister gestellt hat, Bezug nehmend auf dieses Förder-Paket; und er hat eine Antwort über den Inhalt dieser Fragen verweigert.

Er hat keine Antwort darauf gegeben, aber, meine Damen und Herren, inzwischen – und das ist das Gute in Österreich – ist dieser Fragenkatalog bereits durchgesickert – auch bis zu mir (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), und ich werde Ihnen jetzt ganz konkret ... – Ja, Sie lachen! Das sind 189 Fragen, über die der Minister gesagt hat, sie seien nur technischer Natur. Das sind alles andere als technische Fragen, das sind hochbrisante politische Fragen. Ich werde Ihnen einige dieser politisch relevanten Fra­gen hier zitieren.

Zum Beispiel heißt es in Frage 4: „Es fehlt eine genaue Analyse der Umweltsituation und eine daraus resultierende Strategie für das Programm.“ – Das ist eine Kernfrage, bitte! Das ist eine zentrale Frage, die man natürlich im Ausschuss auch diskutieren hätte müssen.

Frage 50: „Gemäß den Vorgaben der Nitratrichtlinie und der VO 2092/91 gilt ein maxi­maler Wirtschaftsdüngeranfall von bis zu 170 kg N/ha als zulässig. Es ist unverständ­lich, warum im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen ein höheres Niveau erlaubt wer­den soll – die angegeben 210 kg sind sehr verwirrend!! – ...“.

Also: Die EU-Kommission kritisiert hier Intensivierungsüberlegungen, ein Intensivie­rungspaket, das dieser Landwirtschaftsminister, der von der ÖVP gestellt wird, Minister Pröll, zu verantworten hat.

Weiters eine zentrale Frage – und da sehen Sie die politische Brisanz –, Frage 182: „Die Rolle der Landwirtschaftskammern als Interessensvertreter, Beratungseinrichtung und bewilligende Stelle ist kritisch, weil die Gefahr eines Interessenskonflikts besteht.“

Sie sehen, hier geht es um Verfahrensfragen, wo ganz klare politische Antworten zu geben sind, und der Minister hat sich geweigert, über diesen Fragenkatalog überhaupt Informationen zu geben.


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Genauso wird konkret die integrierte Produktion kritisiert, weil hier entsprechende Grundanforderungen und die Gegenüberstellung dieser Grundanforderungen völlig un­zureichend sind.

Sie sehen, es sind eine Reihe von konkreten Fragen, deren Beantwortung uns der Minister verweigert hat. Ich möchte aber auch nicht versäumen festzustellen, dass am Tag nach dem Ausschuss, am 31. Mai, in der „Österreichischen BauernZeitung“ ganz konkrete Inhalte formuliert sind und konkrete Aussagen zu diesen Verhandlungen ge­troffen werden. Dem Ausschuss hat er diese Informationen nicht gegeben – einen Tag danach kann man es in der „BauernZeitung“ nachlesen, allerdings Halbwahrheiten.

Zur Weidehaltung heißt es – ich zitiere –: Die Kommission verlangt eine Verlängerung der Weidedauer von derzeit 120 auf 170 Tage. Richtigerweise hat die Kommission gefordert, eine Kombination von Weidehaltung und Auslauf sei zu überlegen, zum Bei­spiel 170 Tage Auslauf, davon 100 Tage Weide. – Also 100 Tage Weide, nicht 170 Ta­ge, meine Kolleginnen und Kollegen. Also, wenn Sie schon etwas in der „BauernZei­tung“ zitieren, zitieren Sie es auch korrekt und informieren Sie die Bäuerinnen und Bauern richtig!

Noch einmal: Der derzeitige Konsultationsmechanismus läuft, keine Frage, Kollege Gaßner, aber die Frage am Ende des Tages ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ich sage es Ihnen (in Richtung SPÖ), denn auf der anderen Seite habe ich außer Zwi­schenrufen keine besondere Aufmerksamkeit festgestellt. Ich sage, es geht um Rechtssicherheit, es geht um Kernfragen der Republik, es geht um 10 Milliarden € im Rahmen dieses Zeitraumes 2007 bis 2013 und um die Frage, welche Rechtssicherheit besteht.

Ich stelle erneut die Frage an Bundesminister Pröll: Wann werden Sie die Antworten, die Sie der EU-Kommission geben, öffentlich bekannt machen und auch dem Landwirt­schaftsausschuss zustellen? Wann werden Sie den Bericht an die EU-Kommission abschicken? Und wann wird der Landwirtschaftsausschuss darüber beraten? Worauf Sie uns auch keine Antwort gegeben haben: Welches weitere Verhandlungsprocedere werden Sie vorschlagen, und wie werden Sie jene Menschen bei diesem Programm einbeziehen, die bisher schon mitdiskutiert haben?

Dies ist die große Herausforderung, und daher habe ich zur Information, weil es der Bundesminister nicht tut, die 189 Fragen auch der Öffentlichkeit mit heutigem Tag zu­gänglich gemacht, sie sind auf meiner persönlichen Homepage abrufbar. Ich werde auch den Fraktionsführern der anderen Fraktionen diesen Katalog mit den 189 Fragen heute noch übermitteln, damit sie sich für die nächste Sitzung des Landwirtschaftsaus­schusses entsprechend gut vorbereiten können und der Minister nicht wieder Fragen unbeantwortet lässt.

Also mein Appell an Sie von ÖVP und SPÖ: Keine weitere Vertagung dieses wesent­lichen Antrages in der nächsten Ausschusssitzung! Ich gehe davon aus, dass er wieder auf der Tagesordnung ist. Ich fordere Sie auf, endlich ein Rahmengesetz zu erarbeiten, ein Rahmengesetz, das Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern, Transparenz für die BürgerInnen sicherstellt in einem solch wesentlichen Zukunftsprojekt, und fordere außerdem, dass die Mitentscheidung des Parlaments gesichert ist. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

 


Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.


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15.12.55

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Herr Kollege Pirklhuber! Mir brauchen Sie die Fragen nicht zu schi­cken, ich habe sie von unserem Koalitionspartner bekommen. In der Tat sind hier eini­ge ganz spannende Fragen drinnen. Bei mir steht allerdings „streng vertraulich“ drauf, ich hoffe, ich breche jetzt nicht allzu viel Vertraulichkeit, wenn ich zwei Fragen zitiere, die unmittelbar mit diesem Thema zu tun haben, nämlich:

„Eine klare Definition des förderfähigen Gebiets (ländliches Gebiet, ländlicher Raum) wird erbeten.“ – Das ist etwas, Herr Kollege Grillitsch, worüber wir uns durchaus unter­halten sollten, nicht nur wir, sondern auch mit der Regierung und mit dem verantwort­lichen Minister, weil ich glaube, dass gerade in der Definitionsfrage „ländlicher Raum“ einiges offen ist.

Ich weiß, es ist grammatikalisch nicht ganz richtig, aber: Der ländliche Raum sind alle Menschen, die dort leben. Davon gehen wir aus. Und ich glaube, auch die Europäische Union sieht dies in dieser Richtung, und daher sollten wir uns bemühen, aus diesen Fördermitteln etwas mehr in den tatsächlichen ländlichen Raum zu bringen und nicht ausschließlich in landwirtschaftliche Förderung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die zweite Frage, die ich Ihnen vorlesen möchte: „Die Kapitel ,Wirtschaft und Lebens­qualität im ländlichen Raum‘ und“ – auch wieder zwischen Anführungszeichen – „,Lea­der‘ sollten im Hinblick auf Stärken und Schwächen überarbeitet und ergänzt werden.“

Also, es sind hier schon einige ganz entscheidende Dinge, wo ich auch nicht verstehe, warum der Minister ein Geheimnis daraus macht. Warum besprechen wir das nicht hier in diesem Haus, wo es doch um jährlich 1,2 Milliarden geht?

Das, Herr Kollege Grillitsch, würde ich Sie bitten, in unseren Gesprächen, die wir ja sehr fruchtbar, wie ich meine, führen, nicht hintanzustellen, sondern auch mit zu ver­handeln. Daher, sehr geehrter Herr Kollege Pirklhuber, werden Sie verstehen, dass wir Ihrer Fristsetzung heute nicht zustimmen können, weil wir in laufender Verhandlung mit unserem Koalitionspartner sind – und die Koalition ist nicht so schlecht, wie Sie viel­leicht gemeiniglich glauben! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich vielleicht nur am Rande bemerken möchte, weil ich ein paar Mal das Nicken in den FPÖ-Reihen gesehen habe, aber das ist durchaus interessant: Mir ist jetzt eine Presseaussendung in die Hand gefallen, und diese muss ich Ihnen vorlesen. Kollege Hofer von der FPÖ hat in dieser gesagt – es ging ihm um die Stärkung des ländlichen Raumes; ich zitiere –:

Seit dem Jahr 2000 wurden 120 Polizeiposten, 60 Volksschulen, zahllose Kindergärten und 1 000 Postämter aufgelassen. Er meint, dass das – was wir immer gesagt haben – den ländlichen Raum massiv ausgehöhlt hat, den gesamten ländlichen Raum.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Von 2000 bis 2002, glaube ich, waren Sie doch in der Regierung. Heute bedauern Sie also das, was Sie in dieser Zeit ange­stellt haben, dass Sie all dem zugestimmt haben. Ich schätze das so ein, dass man später auch noch klug werden kann, und ich freue mich, dass Sie uns in dieser Frage unterstützen. (Abg. Dr. Graf: Aber ihr werdet das jetzt alles ändern!)

Eine Frage habe ich noch im Zusammenhang mit diesem verschiedenen Vorgehen bei Förderungen. Auf der einen Seite haben wir die MOG-Förderungen, die sind hoheits­rechtlich abzuwickeln, und das ist okay, da gibt es genaue Rechtswege. Und auf der anderen Seite gibt es diese 1,2 Milliarden pro Jahr, diese sind privatwirtschaftlich abzu­wickeln; Kollege Pirklhuber hat schon darauf hingewiesen.


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Was ich nicht ganz in Ordnung finde, ist die Tatsache, dass auf der Homepage des Le­bensministeriums zu lesen steht: „In jedem Fall erfolgt die Antragstellung auf eigenes wirtschaftliches Risiko.“

Ich denke, wenn wir davon reden, dass unsere Bäuerinnen und Bauern Anspruch
auf Rechtssicherheit haben, dann sollten wir diese privatwirtschaftliche Regelung
in eine hoheitliche Regelung umwandeln. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.18.06

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Ich glaube, hier in diesem Hause nicht wiederholen zu müssen, dass wir im Rah­men der Verhandlungen in Bezug auf die ländliche Entwicklung für Österreichs Bauern vom Volumen her sehr viel erreicht haben – sehr viel erreicht haben, mehr erreicht haben, als wir je zuvor hatten: 3,9 Milliarden € stehen nun den Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung. (Abg. Reheis: Im ländlichen Raum!)

Im ländlichen Raum, der von der EU klar definiert wurde, auch mit der GAP-Re­form 2003, weg von den Stückzahlungen, von den Zahlungen pro Rind hin zu Leistun­gen der Bäuerinnen und Bauern, die von der Gesellschaft anerkannt werden. Das ist einmal die Ausgleichszulage für Bergbauern, und das ist im Wesentlichen auch, als Ausgleichsmechanismus, unser Umweltprogramm mit einer ökologischen Orientierung.

Das war das Ziel der GAP-Reform: Geld hin zu den Bauern zu bringen, aber auch Geld für den ländlichen Raum. Und genau das ist in diesem Grünen Pakt, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorgesehen: 2,78 Millionen € ungekürzt für unsere bergbäuerlichen Fa­milien, die unter schwierigsten Bedingungen in Österreich produzieren, arbeiten müs­sen und letztlich auch dem Anspruch der Konsumenten gerecht werden müssen, näm­lich tiergerecht und umweltgerecht zu produzieren (Abg. Dr. Pirklhuber: Über das be­steht ja Einvernehmen!), und auch, Herr Kollege Pirklhuber, das Umweltprogramm als solches, an dem 80 Prozent der Bauern in Österreich mit 90 Prozent der Fläche frei­willig teilnehmen.

Dazu gibt es Investitionsförderungen, um unsere Betriebe auch wettbewerbsfähig zu machen. Und diese Investitionsförderungen lösen ja letztlich auch eine enorme Be­schäftigungsoffensive gerade in den ländlichen Räumen aus, wenn Sie daran denken – Herr Bürgermeister Reheis wird mir das bestätigen –, wo die Bauern investieren und wo sie ihre Produkte dafür beziehen. Das geht vorwiegend in die Sicherung von Ar­beitsplätzen in den ländlichen Räumen. Und darüber hinaus ist in diesem Grünen Pakt noch genau das vorgesehen, was Kurt Gaßner mit Recht angesprochen hat: die Regio­nalförderung für den ländlichen Raum, für Bildungsmaßnahmen, das Leader-Pro­gramm; dafür stehen erstmals 134 Millionen € zur Verfügung.

Tun Sie nicht so, Herr Kollege Pirklhuber, als hätten wir nicht informiert! Wir haben das ausführlich diskutiert (Abg. Dr. Pirklhuber: Explizit nicht!) an fünf Dialogtagen, wo alle unsere Partner, die NGOs, Umweltorganisationen, Naturschutzorganisationen, parla­mentarische Parteien, mit eingeladen wurden und wir dies ganz genau und ganz kon­kret mit ihnen diskutiert haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es geht um den Landwirtschafts­ausschuss, Herr Kollege Grillitsch!)

Zu Ihrem Vorschlag eines Rahmengesetzes, das Sie wollen: Es führt schlichtweg zu mehr Bürokratie und mehr Kosten. Und das wollen wir nicht! Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, das wollen wir nicht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Warum soll das zu mehr Bürokratie


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führen?) Wir haben bereits im Rahmen der Marktordnungsverhandlungen übereinstim­mend auch mit Kurt Gaßner festgelegt, dass wir selbstverständlich im Rahmen des Health Check, dieser Gesundheitsreform im nächsten Jahr auch auf parlamentarischer Ebene das entsprechend diskutieren und darüber informieren werden.

Nur, da geht es um Kofinanzierung. Und wenn wir heute den Minister binden, nach Brüssel schicken mit einem gebundenen Ergebnis, wie soll der Minister für uns in Brüs­sel verhandeln? Es geht um Kofinanzierung, darum, dass Bund und Land 60 : 40 kofi­nanzieren müssen, Herr Kollege Pirklhuber, und hier gibt es jährlich immer wieder Ver­änderungen. Genau das ist der Punkt, der zu mehr Bürokratie und mehr Kosten führen wird. Und wir wollen, dass dieses Geld zu den Bäuerinnen und Bauern geht und nicht irgendwo in der Bürokratie und Verwaltung versandet. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diese Privatwirtschaftsverwaltung ist, glaube ich, gut so. Und ich sage das heute hier ganz offen und bitte Sie wirklich im Sinne der österreichischen Bäuerinnen und Bauern, hier umzudenken: Dass es diese 189 Fragen gegeben hat, dass heute dieser Grüne Pakt noch nicht genehmigt ist, das verdanken wir Ihren vielfältigen Gesprächen in Brüssel, Herr Pirklhuber, wo Sie nur verunsichert haben und wo Sie die Planungssicherheit und die Kalkulierbarkeit für Österreichs Bau­ern in Frage gestellt haben! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt überhaupt nicht!)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.23.25

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Herr Abgeordneter Grillitsch, man kann ja wirklich Menschen überschät­zen, aber dass Sie dem Herrn Abgeordneten Pirklhuber zutrauen, dass er die EU dazu bewegen kann, gegen die Regierungsmacht der ÖVP, gegen die Landwirtschaftskam­mer, gegen das Landwirtschaftsministerium, die EU so aufwiegeln kann, dass die EU einen „super“ Verordnungstext, den man in Österreich entwickelt hat, über den Haufen schmeißt, das ist ein bisschen zu viel der Ehre, würde ich einmal sagen. Aber es freut uns. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Freund: Das ist tatsächlich so!)

Es geht jährlich um 1 Milliarde € für die ländliche Entwicklung. Und im Gegensatz zur ÖVP bin ich nicht unbedingt der Meinung, dass es nur um Bauern und Bäuerinnen geht – die sind sehr wichtig, die brauchen wir dringend, da leben aber auch noch zahl­reiche andere Menschen.

Diese Verordnung degradiert die Bäuerinnen und Bauern zu Bittstellern. Es ist ihnen nicht möglich, wenn sie einen Bescheid von der AMA erhalten, den überhaupt als Be­scheid zu registrieren, denn es ist kein Bescheid, es ist eine Information, ein Brief, könnte man sagen, und sie können dagegen nicht berufen. Das bedeutet für unsere Bauern und Bäuerinnen Rechtsunsicherheit, das ist richtig, aber nicht deswegen, weil wir ein Rahmengesetz fordern, denn ein Rahmengesetz bedeutet nicht, dass wir auf das i-Tüpfelchen dem Herrn Minister vorgeben, was er in welchem Punkt zu verhan­deln hat, sondern es bedeutet, dass wir ihm einen Rahmen geben, mit dem ausgestat­tet er nach Brüssel fährt und den er dort als Verhandlungsbasis nimmt. Es tut mir leid, das ist auch ein kleines Missverständnis Ihrerseits.

Sie reden immer von Transparenz in der Agrarpolitik. Es tut mir leid, diese fehlt mir. Ich habe das sehr nett gefunden, ich habe bei einer Veranstaltung in der Steiermark die-


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ses nette Journal bekommen: „Lebenswert – Perspektiven für die Steiermark“, da steht drinnen – ich zitiere –:

„Der ländliche Raum ist der Zukunftsraum des 21. Jahrhunderts.“ – No na! – „Am Be­ginn einer neuen politischen Planungsperiode der Europäischen Union 2007 – 2013 ist ... der ideale Zeitpunkt, gemeinsam mit den Menschen in Stadt und Land über die Herausforderungen der Zukunft nachzudenken, sich auszutauschen und Lösungen zu erarbeiten.“ – Das kann ich nur voll bestätigen.

Nur, jetzt frage ich Sie: Wer ist denn in diesem Land durch Wahlen dazu legitimiert, darüber zu verhandeln und darüber zu reden? Wieso geht denn das komplett an den PolitikerInnen vorbei? Wieso glauben Sie, dass ein Landwirtschaftsausschuss, der ge­nau dazu in Amt und Würden ist, das nicht machen kann? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Sie haben immer die Verantwortung verweigert! 20 Jahre lang!)

Der Präsident der Landeskammer Wlodkowski hat in der gleichen Zeitung geschrieben: „... Bauern sind der Wirtschaftsmotor für den ländlichen Raum.“ – Ja, wie gehen Sie denn mit diesem Wirtschaftsmotor um, wenn BittstellerInnen darum bangen müssen, ob sie die Förderansuchen, die sie jetzt einreichen, überhaupt genehmigt bekommen, weil sie ja noch gar nicht wissen, wie die Richtlinien im Endeffekt ausschauen werden? Ist das ein guter Umgang? Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen. (Abg. Hornek: Genau das werden wir verhindern, dass sie zu Bittstellern werden! – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Sie brauchen sich nicht so aufzuregen, wir hatten das schon!

Eine weitere Sache ist der Begleitausschuss: Wie wird er denn zusammengesetzt sein? Wer wird denn da drinnen sein? Wann beginnt er denn endlich zu arbeiten? – Wir wissen das nicht, denn da hüllen sich die ÖVP und der Herr Landwirtschaftsminis­ter ins Mäntelchen des Schweigens.

Abschließend noch zum Umweltprogramm, mit dem Sie sich gerade so gebrüstet haben: Von 653 Millionen € auf 527 Millionen € pro Jahr herunterzugehen, das ist nicht etwas, was einen auszeichnen sollte, sondern das ist eher etwas, wo man sich über­legen sollte, ob das noch in Ordnung ist. (Beifall bei den Grünen.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.27.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Gaßner, es ist gut, dass Sie unseren Kollegen Hofer zitieren, Sie sprechen da einen wichtigen Punkt an: klüger werden. Eine Empfehlung an Sie, an die Kollegen von der SPÖ: Werden auch Sie klüger! Denn wenn davon gesprochen wird, dass der ländliche Raum ausgedünnt wird und dass die Polizei im ländlichen Raum nicht mehr ausreichend vorhanden ist, dann hat Kollege Hofer völlig recht. Und ich danke ihm für diese Presseaussendung, er hat damit den Nagel auf den Kopf getroffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Hier ist wirklich Bedarf für Sie gegeben, Herr Kollege Gaßner: Überzeugen Sie doch Ihre SPÖ davon, dass wirklich mehr Polizei im ländlichen Raum notwendig wäre, um dort gewisse Sicherheiten und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen!

Aber nun zum Kollegen Grillitsch, der es wieder geschafft hat, die Thematik völlig miss­zuverstehen. Sie haben überhaupt nicht kapiert, worum es geht, Herr Grillitsch! Hier geht es um demokratiepolitische Fragen. Hier geht es nicht um Förderungsdetails, um Details von Abrechnungen, sondern hier geht es darum, dass Sie einen ganz wichtigen Fragenkatalog am Parlament vorbeischmuggeln wollen. Das kann nicht sein! Es ist


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nicht Aufgabe Ihrer Partei, das Parlament zu hintergehen! Und das war die Kernfrage, Herr Grillitsch! Verstehen Sie das bitte!

Wenn Sie von Detailfragen sprechen – Kollege Pirklhuber hat es ja angerissen –, dann sind da sehr wichtige Dinge dabei, die nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Da sind Fragen dabei wie Stickstoffausbringung, Düngesysteme. Und das sollten Sie auch wissen, ansonsten machen Sie Seminare bei Freiheitlichen Akademien; es ist wirklich empfehlenswert, landwirtschaftliche Politik bei den Freiheitlichen zu lernen: Schauen Sie sich an, was im Zusammenhang mit dieser Düngemittelverordnung passiert, wie sehr Düngemittel dazu beitragen, dass Humus abgebaut wird, und wie sehr diese zur CO2- und Klimaproblematik beitragen. Und das, guter Herr Grillitsch, ist auch Ihre Ver­antwortung, diese Dinge öffentlich zu machen und hier ins Parlament zu bringen! Um diese Kernfrage geht es, Herr Grillitsch – nicht darum, dass Sie irgendwo ... (Zwischen­ruf des Abg. Grillitsch.) Das ist Expertentum, Herr Grillitsch – und das fehlt Ihnen!

Das, was Sie jetzt hier machen, ist, eindeutig die Frage, die Herr Pirklhuber in den Raum gestellt hat, zu verneinen. Ich wiederhole es, es geht um zwei Dinge:

Erster Punkt: Die erste Säule der gemeinsamen Agrarpolitik ist das Marktordnungsge­setz. Sie wissen, was da aufgrund Ihrer Tätigkeit passiert ist: Sie haben es geschafft, diesen Referenzzeitraum 2000 bis 2002 so hintanzustellen und zu verbiegen, dass zum Beispiel die prämienfähigen Alternativkulturen und die Biolandwirtschaft überhaupt nicht bedacht wurden. Jetzt herrscht dieser Streit innerhalb der Koalition zwischen Rot und Schwarz. Das ist auch gut so, und ich hoffe, dass Herr Gaßner zur Versachlichung dieser Dokumentation wirklich etwas beitragen kann. (Abg. Grillitsch: Dafür sind wir Spitzenreiter in Europa, Herr Kollege!)

Der zweite Punkt: Hier geht es um diesen Fragenkatalog, darum, dass diese ländliche Entwicklung wirklich ins Parlament hergehört. Deswegen werden wir als Freiheitliche Partei diesem Antrag der Grünen eindeutig zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

15.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.30.53

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Pirklhuber, im gegenständlichen Antrag geht es um ein Rahmengesetz und nicht um die Förde­rung des ländlichen Raumes, wo wir ja alle dafür sind, dass möglichst viel Geld nach Österreich fließt und zurückkommt und dem ländlichen Raum zugute kommt.

Dieses Programm, das jetzt mit zirka 1 Milliarde € dotiert sein soll, soll in Form einer Sonderrichtlinie umgesetzt werden. Es ist aber nun einmal so, dass die Abwicklung der Beihilferegelung in der ländlichen Entwicklung sozusagen im Rahmen der Privatwirt­schaftsverwaltung erfolgt. Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Förde­rungswerber und der Republik Österreich – sprich dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – bleibt jemandem nur der Gang zum Zivilgericht übrig, weil der Instanzenzug an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung – nicht da ist. Das besteht nicht. Informationsmeldungen der Abwicklungsstelle AMA gel­ten nicht als Bescheide, gegen die eine Berufung zulässig ist, sondern nur als Mittei­lungen.

Bauernhöfe sind aber privatwirtschaftliche Betriebe, und Bauern müssen entsprechend den Förderungsrichtlinien ihre Ansuchen stellen. Jetzt stellt sich die Frage, wie man


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das löst. Eine gesetzliche Verankerung, wie Sie, Kollege Pirklhuber, das fordern, wäre einerseits eine enorme Verwaltungsaufblähung, die meiner Meinung nach kaum ver­tretbar ist – man kann dazu natürlich verschiedene Denkansätze haben –, allerdings hätten wir im Parlament in diesem Fall die Kontrolle über die Vergabemodalitäten. Jetzt muss man abwiegen, was man eigentlich will: einen Verwaltungsapparat, der irrsinnig aufgebläht ist? Dann hat man natürlich die Kontrolle über die Vergabemodalitäten.

Mir persönlich ist wichtig, dass es eine offene Diskussion über diese Mittel gibt, dass es eine transparente Diskussion über die Schwerpunkte gibt, über die Mittelvergabe, über den Umweltschutz, über die Investitionen, über die Bergbauernförderung, auch was die Aus- und Weiterbildung betrifft und so weiter, dass das offen und transparent gestaltet wird.

Gegen eine Fristsetzung haben wir natürlich grundsätzlich nichts, denn das soll ausdis­kutiert werden. Einer Fristsetzung werden wir natürlich zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

15.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen. (Abg. Strache: Das ist die Mehrheit!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

15.34.31Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Sie waren noch nicht fertig mit Ihrer Rede? Pardon, dann haben wir es falsch eingetragen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.35.01

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (fortsetzend): Vom ländlichen Raum zurück zum Anti-Doping-Gesetz – wobei es auch im ländlichen Raum, gerade in den Fitness-Stu­dios, durchaus bemerkenswerte Ansammlungen von nicht ganz legalen Mitteln geben soll, die da verwendet werden. Vielleicht ist der Schritt auch gar nicht so groß.

Ich war ohnedies schon relativ weit und wollte noch sagen, dass insbesondere die Abänderungsanträge, die wir jetzt beschließen, meiner Meinung nach notwendig und wichtig sind. Ich glaube, wir haben jetzt eine gute Regelung für die Frage gefunden, ob Dopingkontrollen in der Nacht durchgeführt werden können, da jetzt klargestellt ist, dass es nicht Standard sein soll, dass zwischen 23 und sechs Uhr früh kontrolliert wird, dass aber in begründeten Ausnahmefällen sehr wohl Kontrollen möglich sein müssen. Ich denke, dass das ganz notwendig ist, weil sonst angesichts der sehr kurzen Abbau­zeiten von Dopingstoffen oder Dopingnachweisstoffen im Körper eine fixe Kontroll­sperre von sieben oder acht Stunden schon fast als eine Anleitung interpretiert hätte werden können.

Der letzte Punkt, der mir wichtig war, war die Frage des Strafrechtes. Vielleicht auch dazu noch ein paar Worte, weil ich nicht wirklich den Sinn davon erkennen kann, Do-


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pingbestimmungen ins Strafrecht zu übernehmen, was die Sportlerinnen und Sportler betrifft.

Man muss die Frage in den Raum stellen, welche Konsequenz es hat, wenn jemand bei einem Dopingvergehen üblicherweise eine zweijährige Sperre ausfasst, in dieser Zeit de facto ein Berufsverbot hat, und möglicherweise auch noch mit Strafbestimmun­gen, die vermutlich auch mit Gefängnisstrafen verbunden wären, konfrontiert ist. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Form des Berufsverbotes, das hier herrscht, wirk­lich konsequent durchzuführen. Das ist die schärfste Form der Sanktion.

Wie vorhin schon erwähnt, wenn wirklich konsequent durchgesetzt wird, dass keine Trainingsmöglichkeiten durch die Vereine gegeben sind, dass der Ausschluss vom Sport für zwei Jahre getätigt wird, dann ist das die schärfste Sanktion, die man im Sport setzen kann – unabhängig von denen, die Doping zu kommerziellen Zwecken betreiben, das ist ein anderes Kapitel.

Aber was die Frage betrifft, ob der Sportler genug gestraft ist, wenn er zwei Jahre Be­rufsverbot bekommt – im Wiederholungsfall lebenslänglich –, so glaube ich, dass das an sich ausreicht, wenn diese Regelung konsequent durchgesetzt wird.

Abschließend möchte ich mich für die sehr konstruktive Diskussion in den letzten Tagen bedanken. Ich bin seit 1999 im Parlament, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir bei einem Gesetz in dieser Form einfach nach sachlichen Kriterien bis zum Schluss die relevanten Punkte ausgeräumt und in allen wichtigen Punkten, mit Unter­stützung der Juristen, eine Formulierung gefunden haben, die wir jetzt sehr gut und vollinhaltlich mittragen können.

Ich kann mich erinnern, dass wir beim letzten Dopinggesetz noch das Problem hatten, dass es da zum Schluss ein paar offene Fragen gab – nämlich die, die uns jetzt Kopf­zerbrechen bereitet haben – und es nicht mehr möglich war, sie noch kurzfristig zu bereinigen. Das Thema Nachtsperre zum Beispiel – Kollege Maier nickt – haben wir auch damals diskutiert und gesagt, dass das ziemlich problematisch ist.

Jetzt war es möglich: Insofern auch den Dank und die Anerkennung an den Staats­sekretär, der hier durchaus eine konstruktive und vermittelnde Rolle eingenommen hat. Ich glaube, dass das ein nächster wichtiger Schritt ist. Ob das beim Doping für die nächsten Jahre ausreicht, ist, glaube ich, nirgends zu beantworten, weil das immer eine sehr fließende Geschichte ist, aber zumindest diesen Bereich haben wir jetzt – so­weit Österreich handeln konnte – positiv bewerkstelligt.

Mit Salzburg hat das, befürchte ich, wenig zu tun. Der Herr Bundeskanzler ist jetzt nicht mehr da, sonst hätten wir noch um eine Flasche Barroso – Pardon: Barolo wetten kön­nen, aber wir werden sehen, wie die Entscheidung im Juli dann ausgeht. (Heiterkeit. – Beifall bei den Grünen.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.38.49

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich bin sehr dankbar und möchte gleich an meinen Vorredner anschließen, der sich wirklich sehr eingebracht hat in die Formulie­rung des Anti-Doping-Gesetzes. Da ist gute Arbeit geleistet worden, und es war sehr gut, dass man bis zum Schluss die Zeit genutzt hat, um in allen Bereichen nachzujus­tieren, wo es notwendig war.


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Ich würde mir nur wünschen, Herr Brosz, dass Sie diesen beherzten Kampf gegen leistungssteigernde oder möglicherweise bewusstseinsverändernde Substanzen auch sonst in den Reihen der Grünen so ernst nehmen würden, denn bis jetzt kenne ich Sie als jemanden, der im Grunde genommen eher die Cannabis-Freigabe gefordert hat (Beifall bei der FPÖ), als da rigoros auf den Verbotsriegel zu drücken. Das möchte ich nur einmal anmerken.

Für die FPÖ steht fest, dass wir uns natürlich ohne Wenn und Aber zu einem Anti-Do­ping-Gesetz bekennen, bei dem es darum geht, im Sport Gerechtigkeit, Fairness, Sau­berkeit und natürlich auch den gesundheitlichen Aspekt für die Sportler in den Vorder­grund zu rücken. Wir meinen natürlich, dass wir das den ehrlichen Sportlern, den Funk­tionären, den Fans und vor allem der Jugend schuldig sind.

Das ist eine Schuld, die wir zu leisten haben, und das ist notwendig, damit wir einen Ausgleich schaffen zwischen den hervorragenden Leistungen, die unsere Sportler auf internationaler Ebene erbringen – und wo sich ja auch manche gerne im Lichte dieser Sportler sonnen und sich am liebsten selbst die Medaillen umhängen würden, die an­dere mit ihren Leistungen für Österreich erbringen –, und dem Niveau der Doping-Kon­trolle, damit wir also in diesem Bereich internationale Standards haben. Denn es soll nicht passieren, dass unsere Sportler deshalb international in ein schiefes Licht kom­men, weil bei uns die Doping-Regeln so sind, dass man von außen, wenn man schon irgendetwas kritisieren möchte, auch etwas zu kritisieren findet. – Ich sage, das sind wir unseren Sportlern schuldig!

Aber etwas ist mir heute schon etwas zu kurz gekommen in diesem beherzten Anti-Do­ping-Kampf. Wir sind nämlich unseren Sportlern auch noch etwas anderes schuldig – das dürfen wir bei dem allgemeinen Schulterklopfen und bei dem Rosen-Streuen, das jetzt stattfindet, dafür, dass wir etwas zustande gebracht haben, nicht vergessen –: dass man nämlich bei all den Bemühungen um internationale Signale – ich höre immer nur: Salzburg, Salzburg, Salzburg!, Olympiabewerbung!; ist alles richtig! – nicht ver­gisst, dass das Aussenden internationaler Signale von uns das eine ist, dass es aber natürlich auch darauf ankommt, welche Signale vom internationalen Parkett an uns ge­schickt werden. Und das ist die zweite Seite der Medaille, die mir in dieser Diskussion durchaus etwas abgeht.

Wenn ich mir das anschaue, was da teilweise aus dem Bereich des IOC – das sicher­lich seine Verdienste im Bereich des Anti-Doping-Kampfes hat – in dieser aktuellen Debatte aufgeführt wurde, dann muss man sich fragen, ob das die richtigen Signale sind und ob man damit der Sache in Wahrheit nicht viel, viel mehr schadet, als man ihr nützt. (Beifall bei der FPÖ.) Man kann nämlich auch in diesem Bereich über das Ziel hinausschießen.

Ich glaube nicht, dass es irgendjemanden hier herinnen gibt, meine Damen und Her­ren, der uns allen Ernstes weismachen will, dass unser Österreich eine internationale Drehscheibe, der Mega-Umschlagplatz und überhaupt der Hort des internationalen Dopings ist – aber genau das ist transportiert worden. Da würden mir, wenn man ein bisschen nachdenkt, ganz andere Staaten einfallen – ganz andere Staaten! –, wo man einmal nachschauen sollte!

Es ist noch nicht allzu lange her, und wahrscheinlich findet man sie auch heute noch, dass man, wenn man in bestimmten Sportarten die Athleten oder Athletinnen ange­schaut hat, gar nicht genau gewusst hat, ob es sich um einen männlichen oder einen weibliche Athleten handelt, sodass man nicht genau wusste, ob man in der Herren- oder Damentoilette die Dopingprobe abholen sollte. Und da gibt es noch genug, was international zu tun wäre! Ich meine, dass in diesem Bereich, im Doping-Bereich, nicht das kleine Österreich – wo es sicherlich ein paar schwarze Schafe gibt, bei denen es kein Pardon geben soll, das ist klar – federführend ist, das sind ganz andere.


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Das Modell der Sippenhaftung, meine Damen und Herren, das man jetzt andenkt, wo man im Grunde genommen mit völlig überzogenen, unverhältnismäßigen Sanktionen den Anti-Doping-Kampf torpediert, sollte uns auch zu denken geben. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass man das Thema 16 Jahre Sperre – und zwar quer durch den Gemüsegarten: für alle Sommerathleten, für alle Winterathleten – überhaupt nur andiskutiert, wenn es doch offenbar darum geht, die schwarzen Schafe und durchaus auch deren Hintermänner ins Visier zu bekommen!

Das ist ja dann keine Strafe, sondern das ist eine sportpolitische Verdammnis, die da ausgesprochen wird, und das kann nicht der Weg sein, denn das löst bei der Bevöl­kerung auch zu Recht Ärgernis aus (Beifall bei der FPÖ) – Ärgernis, weil man das Gefühl hat, dass es sich da manche in diesem Bereich etwas mehr richten, als es sich andere richten können. Und wenn es dann vielleicht auch noch den einen oder ande­ren Verband trifft, der in der Vergangenheit nicht besonders unerfolgreich war und wo wir uns alle mitgefreut haben, na, dann kommt es vielleicht dem einen oder anderen auch nicht ganz unrecht. Man sollte das nicht immer in den Bereich der Verschwö­rungstheorie „hinunterdodeln“, möchte ich schon beinahe sagen, sondern es geht tat­sächlich darum, hier auch das entscheidende Maß zu finden, wenn man den Anti-Doping-Kampf ernst nimmt.

Denken Sie nur einmal an die Olympischen Sommerspiele in Athen: Niemand – kein Mensch! – hat gewusst, dass die Griechen eine ganz hervorragende Leichtathletik-Nation sind, und auf einmal gewinnen die jeden Leichtathletik-Bewerb im Sprint-Be­reich?! Auf einmal sieht man solche Muskelpakete, die immer als Erste durch das Ziel laufen, obwohl man fünf Jahre vorher von ihnen überhaupt noch nichts gehört hatte?! – Da ist, wie sich später gezeigt hat, systematisches Doping von Staatsseite betrieben worden, und ich frage mich, wo da der Aufschrei war.

Das ist meine Bitte an die Verantwortlichen hier im Sportbereich, an diejenigen, die den Sport und seine saubere Zukunft so gern zur Chefsache erklären: Ich hätte mir erwar­tet, dass man bei der Verurteilung der schwarzen Schafe, die zu Recht geschieht, auch einmal den Finger auf die blinden Flecken legt, die es in anderen Bereichen gibt, damit es nicht so ist, dass wir uns selbst noch Asche aufs Haupt streuen, während andere offenbar so „weiterwurschteln“ können, wie sie es bisher getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.45.37

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Beispiel mit den Griechen war wirklich beachtlich. Man könnte auch die Frage stellen: Stellen Sie sich vor, was los ist, wenn Österreich nächstes Jahr Europameister wird – ob dann nicht auch eine Sonderkon­trolle auf uns zukommt, weil es uns keiner abnimmt?! (Heiterkeit beim BZÖ.) – Aber Spaß beiseite. Eigentlich ist diese Doping-Geschichte schon etwas sehr Ernstes, und daher freut es mich, wie natürlich auch alle anderen Fraktionen, dass es hier eine ein­stimmige Beschlussfassung geben wird, denn es geht um die Ethik im Sport, es geht um das Bekenntnis zur Leistung und es geht letztlich auch um einen sauberen Sport, den wir alle wollen.

Viel Richtiges wurde heute gesagt, und vor allem auch ein bisschen betreffend die Wehleidigkeit, die es da jetzt gibt, wo man mit einem stärkeren Selbstvertrauen kontern sollte, weil es schon interessant ist, dass gerade dort immer genau hingeschaut wird –


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das ist auch dieses internationale Konkurrenzdenken –, wo es um den österreichischen Skisport geht. Auch das ist ja eine beachtliche Entwicklung.

Herr Kollege Brosz hat kurz das Thema Knauß angesprochen, das will ich auch tun: Das ist für mich genau das Gegenbeispiel, wo es nämlich völlig falsch gelaufen ist und ich nach allen Detailkenntnissen und Informationen jetzt davon überzeugt bin, dass Hans Knauß nicht schuldig ist, sondern eigentlich wegen einer Regelung zum Hand­kuss gekommen ist, die damals noch nicht ausgereift war und auf deren Basis eine solche Strafe ausgesprochen wurde – blöderweise so lange, dass sie bis zu seinem Karriereende gedauert hat. Aber im Nachhinein ist Hans Knauß für mich nach wie vor unschuldig in dieser Angelegenheit – aber das ist nun einmal so.

Aber eine internationale Diskussion – und jetzt bin ich bei einem wichtigen Thema, nach der Umsetzung des WADA-Codes und allem, was wir hier mit dem Gesetz ma­chen – geht in die genau gegenteilige Richtung dessen, was etwa der Herr Ex-Staats­sekretär und nunmehrige Abgeordnete Wittmann heute hier vom Rednerpult aus ge­sagt hat. Es ist eben nicht so, dass die internationale Diskussion von der Strafrecht­lichkeit weggeht, sondern es ist genau umgekehrt: Es geht genau in diese Richtung! Und deswegen habe ich im Ausschuss auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei allen Diskussionen um Doping – und zwar weltweit! – einen Begriff immer mehr ins Zentrum rücken sehen, und der lautet: Strict Liability des Athleten. Das heißt, die strenge Verantwortung des Athleten kommt immer mehr in den Vordergrund, sogar bis hin zur verschuldensunabhängigen Haftung des Athleten.

Daher meine ich, es ist unsere Verantwortung – auch von der Politik her –, dafür zu sorgen, dass unsere Athleten, wo immer sie ihren Sport ausüben, auch gleiche Vor­aussetzungen im Strafrecht vorfinden, denn dann kann so etwas nicht mehr passieren, was zum Beispiel in Italien passiert ist – unabhängig davon, ob es Drogenmissbrauch oder Doping war oder nicht. Die unterschiedlichen Grundvoraussetzungen in den ein­zelnen Ländern, was das Strafrecht bei Doping vorsieht, das ist ein Riesenproblem – ein Riesenproblem! –: In einem Land wird man sofort festgenommen, Untersuchungs­haft, alles Mögliche, im anderen Land gibt es das überhaupt nicht, weil es eben keine strafrechtlichen Verquickungen gibt.

Aus diesem Grund meine ich, im Sinne der internationalen Entwicklung, die immer mehr in Richtung Strafrecht geht, sollte eigentlich die Bundesregierung – in dem Fall die Justizministerin – tatsächlich auch einmal auf europäischer Ebene versuchen, einen Vorstoß in Richtung einer Harmonisierung zu wagen: eine Harmonisierung der Strafrechtsgesetzgebung, und zwar ausschließlich in Bezug auf Doping – das ist mir wichtig: ausschließlich in Bezug auf Doping! – zu versuchen.

Wir wissen ja, dass das Strafrecht im Wesentlichen nicht vergemeinschaftet ist, dass hier eine nationale Kompetenz vorhanden ist, aber in diesem Bereich, wenn wir inter­nationale Regelungen für Doping schaffen, sollte man sich eigentlich auch eine Ver­zahnung oder Nicht-Verzahnung, in welche Richtung das auch immer geht, überlegen. Ich bin auch nicht jemand, der sagt: Die sollen jetzt alle mit dem Strafrecht in Berüh­rung kommen, die gehören alle eingesperrt!, Vorstrafen!, und was weiß ich, was es da alles gibt – ich halte es auch für falsch, das Ganze jetzt in die andere Richtung zu über­ziehen und zu kriminalisieren –, aber es muss einheitliche Regelungen geben.

Deswegen erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen – in der Erklärung geht es eindeutig um das Strafrecht –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisie­rung der Anti-Doping Maßnahmen


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.

*****

Also, sie soll auf eine Harmonisierung schon bei Verdacht auf Doping hinwirken, damit es eben kein böses Erwachen gibt – egal bei welcher Veranstaltung –, wo unsere Sportler dann vielleicht sogar ungerechtfertigt in Verdacht kommen, höchste Unan­nehmlichkeiten haben, bis hin zur Bekanntschaft mit dem jeweiligen nationalen Straf­recht, indem sie hier entsprechend etwas tut. – Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil es eben nicht nur um das Umfeld geht, sondern um den Sport selbst.

Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt, bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien, auch bei jenen, die die Initiative ergriffen haben, die diese Grundlage auch geschaffen haben. Es ist richtig, es ist ein richtiger, wenn auch nicht letzter Schritt im Kampf gegen das Doping. Es wäre das Allerschlechteste, wenn wir sagen: Okay, jetzt haben wir es beschlossen, das war es dann!, und wir kümmern uns nicht mehr darum. Es wird möglicherweise auch schon in Bezug auf die Europa­meisterschaft im nächsten Jahr hier wahrscheinlich nicht nur zu strengerer Auslegung, sondern auch zu strengeren Kontrollen kommen. Da sollten wir gewappnet sein – so­wohl was das Dopinggesetz als auch was die strafrechtlichen Rahmenbedingungen anlangt. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Westen­thaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmoni­sierung der Anti-Doping Maßnahmen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesge­setz 2007) (105 d.B.)

Die zunehmende öffentliche Wahrnehmung des Missbrauchs von leistungsfördernden Substanzen im Freizeit- und Spitzensport hat in der Öffentlichkeit wie in der Politik eine Diskussion über die Notwendigkeit von schärferen Gesetzen im Kampf gegen Doping hervorgerufen.

Wie beispielsweise im Nachhang zur Doping-Affäre um österreichische Biathleten und Langläufer bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gerade in den letzten Tagen der breiten österreichischen wie internationalen Öffentlichkeit vor Auge geführt wurde, ist Doping nicht länger nur eine Angelegenheit von einzelnen Sportlern und Sportärzten, sondern betrifft als Phänomen und Spiegelung gesellschaftlicher Vorgänge die unter­schiedlichsten Sportkader als Ganzes. Persönlicher sportlicher Ehrgeiz, nationales Prestige, finanzielle Verlockungen und persönlicher Erfolgszwang können in diesem Bereich bedenkliche Partnerschaften eingehen.

Landläufig wird die Verwendung von Dopingmitteln im Sport wegen Verstoßes gegen das Wettkampfprinzip als „Betrug“ bezeichnet. Nach geltendem Recht ist ein Verstoß


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 159

gegen das Fairplay im Sport für sich genommen jedoch nicht durch das staatliche Strafrecht sanktioniert. Nicht nur in Österreich, auch in Deutschland und in anderen Staaten Europas kommen im Falle des Dopings aufgrund der derzeitigen vielschichti­gen Rechtslage unterschiedlichste Straftatbestände, wie z.B. Körperverletzung, Betrug oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz in Betracht. Auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Falle des Vorlie­gens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leistungsfördernden Sub­stanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leistungssteigerung hin­deuten, sind selbst in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Land zu Land deutlich unterschiedlich. Dies hat besonders eindrücklich das o.a. Beispiel bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gezeigt, wo Verdächtige, anders als in Österreich, ohne Einspruchsmöglichkeiten kurzerhand Maßnahmen der Einschränkung der per­sönlichen Freiheit bis hin zum Freiheitsentzug ausgesetzt waren.

Nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten sollte es jedoch zumindest in Mit­gliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche verfahrensrechtliche Bestimmungen im Falle des Vorliegens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leis­tungsfördernden Substanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leis­tungssteigerung hindeuten, geben, da die sonst allfällig damit verbundenen Folgen für österreichische Sportler unzumutbar sind.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.“

Wien, den 5. Juni 2007

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Brosz das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass hier im Saal für alle generelles Telefonierverbot existiert. Ich höre ständig Handys läuten. Bitte, meine Damen und Herren, dieses Handyverbot im Saal zu beachten!

Herr Abgeordneter Brosz, Sie sind am Wort. 2 Minuten Redezeit für die tatsächliche Berichtigung.

 


15.51.16

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Kickl hat vorher gemeint, dass die griechischen Leichtathleten in Athen alles gewonnen hätten. – Das ist unrichtig!

Es handelte sich dabei in der Vermutung um die beiden Sprinter, die vorher Weltmeis­ter waren, nämlich Kostas Kenteris und Ekaterini Thanou. Die beiden konnten deshalb in Athen nicht alles gewinnen, weil sie sich einer Dopingprobe entzogen hatten und da­her bei den Olympischen Spielen nicht antreten durften, weil sie gesperrt waren. (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das war eine wichtige Berichtigung!)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 160

15.52.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich wirklich bei allen Fraktio­nen, dass wir bis heute morgens noch gemeinsam daran gearbeitet haben, das best­mögliche Gesetz hier verabschieden zu können.

Doping schadet dem Athleten, Doping schadet dem Verband, in dem Doping stattfin­det, und Doping schadet jeder Sportnation. In dieser Reihenfolge sind auch die von mir Angesprochenen gefordert.

Es ist natürlich die Verantwortung beim Athleten – Klubobmann Westenthaler hat das richtig angesprochen. Das ist die erste Verantwortung, und er hat auch für sein Umfeld zu sorgen. Da dürfen wir die Ärzte nicht außer Acht lassen. Die viel größeren Doping­probleme als wir haben etwa zurzeit die Deutschen, weil dort bei einem renommierten Universitätsinstitut – wie sich nachher herausstellte – systematisch Doping betrieben worden ist. Von anerkannten Anti-Doping-Kämpfern, die bei mehreren Olympischen Spielen die ärztliche Verantwortung haben, ist hier systematisch gedopt worden. Also, da sieht man schon das riesige Problem im ersten Umfeld.

Das Zweite sind die Sportverbände. Wir haben – so sehe ich es – heute von den Sport­verbänden eine große Last genommen, denn diese hatten bisher in erster Instanz zu entscheiden, was mit ihren Athleten passiert. Und jeder, der das Innenleben von Sport­verbänden kennt, weiß, auch wenn Sportler gedopt sind, sie müssen trotzdem enorm viel an Zeit investieren, hart an sich arbeiten, damit sie überhaupt auf dieses Niveau kommen – ob sie jetzt dopen oder nicht. Und so einen Athleten dann bestrafen zu müs­sen, damit hatten die Verbände ihre Probleme. Ich sage es so direkt.

Der dritte Punkt: Wenn Doping der Sportnation schadet – welcher auch immer –, dann ist natürlich die Politik gefordert. Ich glaube, dass wir heute – und davon bin ich fest überzeugt – mit diesem Gesetz wirklich einen Quantensprung erreicht haben. Wir ha­ben jetzt klare Bestimmungen in einer unabhängigen Anti-Doping-Agentur, wo ich mir von einer Geschäftsführung, die auszuschreiben ist, erwarte, dass sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz, wenn es zu Verfahren kommt, diese rechtlich auch bestens durchgeführt werden. Das war bis jetzt ein Problem.

Die einzelnen Verbände hatten bei den Verfahrensbestimmungen völlig unterschied­liche Regelungen: die einen nach der Strafprozessordnung, die anderen nach zivilpro­zessordnungsmäßigen Bestimmungen, und die dritten hatten überhaupt ganz eigen­artige Schiedsgerichtsverfahren. Das heißt: ein einheitlicher Standard für alle Sportler mit zwei Instanzen und dann natürlich der Weg zum Sportgerichtshof nach Lausanne, zum CAS. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Regelungen.

Der nächste Punkt, wo ich mir viel an Qualitätsverbesserung erwarte, ist, dass wir drei Kommissionen einrichten werden: eine medizinische Kommission, eine Rechtskommis­sion und – was ganz wichtig ist, denn davon hat sich der Sport in vielen Bereichen ent­fernt, weil das Gewinnen-Wollen um jeden Preis alles andere überlagert hat – auch eine Ethikkommission. Mit dieser entsprechenden Beratung erwarte ich mir von der Geschäftsführung, dass hier wirklich mehr im Anti-Doping-Bereich gemacht wird und dass diese Bewegung in Österreich weit stärker spürbar wird, als es in der Vergangen­heit der Fall war.

Der entscheidende Punkt ist folgender – Sie sehen es in den Erläuterungen –: Bisher hatten wir für diesen gesamten Bereich zwischen 500 000 € und 600 000 € zur Verfü­gung. Wir verdoppeln diesen Betrag: In Zukunft wird es dafür weit mehr als 1 Million € geben. Das ist ganz entscheidend, will man hier wirklich effizient vorgehen.


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Wir lassen auch keine Schlupflöcher offen, wenngleich man hier immer beide Pole sehen muss. Der eine Pol ist, alles zu tun, um Doping zu unterbinden, um hier keine Schlupflöcher zu lassen, auf der anderen Seite haben Sportler natürlich auch ein familiäres Umfeld, oder sie stehen unter einer enormen Anspannung, wenn sie sich auf Olympische Spiele vorbereiten. Wenn dann regelmäßig nächtliche Kontrollen erfolgen, ist das sicherlich nicht die optimale Trainingsvorbereitung. Wir haben aber auch hier mit der jetzigen gesetzlichen Regelung einen Weg gefunden, mit dem wir – so glaube ich – durchaus zufrieden sein können.

Solange es den Sport gibt, wird es auch Doping geben. Daher werden wir uns sicher­lich auch in Zukunft mit diesem Thema befassen.

Ein Punkt sei abschließend von meiner Seite erwähnt, der vorher auch vom Bundes­kanzler angesprochen worden ist: Meine Bitte wäre, da uns hier wirklich etwas gelun­gen ist, dass wir das auch gemeinsam so hinaustragen. Denn die heutigen Berichte in österreichischen Tageszeitungen sind im Widerspruch zum Originalbericht der Bewer­tungskommission des IOC. Schauen Sie sich bitte im Internet die Informationen vom IOC an, was Salzburg betrifft.

Salzburg ist mit Pyeongchang eindeutig an erster Stelle bewertet worden – wortwört­liche Formulierung: „excellent concept“ sowohl für Salzburg als auch für Pyeongchang; nicht für Sotschi, hier heißt es nur „very good concept“, das ist die nächste Stufe. In diesem Bericht heißt es hier: Salzburg wird ein „positives, nachhaltiges Vermächtnis“ hinterlassen. Salzburg, mit seinem Fokus auf die Jugend, wird einzigartige und erinne­rungswürdige Spiele anbieten. Salzburgs nachhaltiges Leben in den Bergen ist ein Meilenstein in der Planung und, und, und. Salzburg schlägt ein exzellentes Konzept vor und wurde hervorragend bewertet.

Wenn Sie heutige österreichische Tageszeitungen lesen: eindeutig negativer kommen­tiert als das die internationale Medienwelt macht, die oft kritisch ist, wenn ich nur an die „Süddeutsche Zeitung“ denke.

Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetz – unabhängig von der Bewer­bung von Salzburg – einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet, was die Glaubwürdig­keit des Sports betrifft, was die Sauberkeit des Sports betrifft. Ich erwarte mir jetzt von den Verbänden, dass sie ihren Beitrag leisten, aber auch von jeder einzelnen Athletin und von jedem einzelnen Athleten, weil wir auch hier im Förderbereich für die Athleten und Athletinnen mehr machen, als wir jemals seitens des Bundes gemacht haben. – Danke für Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Krist zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Krist geht auf Krücken zum Rednerpult. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Der „FC-Nationalrat“ hinterlässt seine Spuren. – Bitte.

 


15.58.52

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das ist der Einsatz für die Republik. (Allgemeiner Beifall.)

Mit dem Anti-Doping-Bundesgesetz setzen wir, denke ich, ein deutliches Zeichen, dass es der Politik und vor allem allen Fraktionen dieses Hauses wichtig ist, dem Doping im Sport und vor allem jenen, die diesen SportlerInnen dieses Doping zuteil werden las­sen – in so unangenehmer Art und Weise – und sie dazu verleiten, den Kampf anzusa­gen. Intensive und sehr konstruktive Diskussionen im Sportausschuss haben diese Ge-


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setzwerdung begleitet. Verbesserungsvorschläge der Abgeordneten – der Herr Staats­sekretär hat es auch erwähnt – sind bis zur letzten Minute noch eingearbeitet worden. Man hat versucht, in breitestem Konsens eine sehr vernünftige und gute Regelung zu finden. Daher gibt es natürlich auch den einen oder anderen Abänderungsantrag.

Dieses Gesetz definiert den Begriff „Doping“, beschäftigt sich beispielsweise mit der wichtigen Dopingprävention, der Schaffung einer unabhängigen Dopingkontrolleinrich­tung und natürlich der Dopingkontrolle im Besonderen.

Erwähnenswert ist auch die Einrichtung einer qualifizierten und unabhängigen Schieds­kommission. Es sind aber auch Pflichten für die Sportorganisationen und die Sportle­rInnen festgeschrieben worden. Das ist auch sehr wichtig.

Meine Damen und Herren, um diese heikle Materie übersichtlicher darzustellen, um der UNESCO Anti-Doping-Konvention gerecht zu werden und somit auch die Internati­onalität dieses Themas zu verdeutlichen, soll dieses Bundesgesetz heute beschlossen werden. Es geht vor allem auch um Fairness im Sport und um die Tatsache, dass Do­ping nicht nur die Leistung, sondern auch vor allem die Gesundheit der SportlerInnen beeinflusst. Das geltende Arzneimittelgesetz gibt uns, so denke ich, genügend Mög­lichkeiten, bei entsprechender Einhaltung und Kontrolle strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Da brauchen wir nicht noch extra etwas dazu. Das Anti-Doping-Bundes­gesetz gibt uns das notwendige Handwerkszeug in der Prävention und in der Kontrolle. Das wird dem Sport und dem gesamten Sportumfeld guttun.

Ein paar wenige Worte – Herr Staatssekretär Lopatka hat vieles davon bereits erwähnt, daher fasse ich mich ganz kurz – zu der meiner Ansicht nach sehr skandalösen Be­richterstattung über die Olympiabewerbung von Salzburg. Wer den IOC-Evaluierungs­kommissionsbericht auf der Homepage „Salzburg 2014“ nachliest, wird merken, dass hier zwei Tageszeitungen in einer nicht nachvollziehbaren Art und Weise diese Bewer­bung runtermachen. Man hat fast den Eindruck, dass ein bestimmter Kreis hier absicht­lich Salzburg aus dem Rennen schießen will. Das ist zu verurteilen.

Ich denke, dass sich der Sportausschuss im Parlament in der letzten Sitzung überzeu­gen konnte von einer sehr ausgezeichneten Präsentation rund um das Team rund um Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gernot Leitner, das sehr engagiert und sehr professionell die Konzepte und die Vorbereitungsarbeiten erledigt hat. Wir haben gesehen, dass großer Einsatz bei dieser Gruppe dabei ist. Namhafte Persönlichkeiten unterstützen diese Be­werbung. Die Bundesregierung und so gut wie alle anderen Parteien des Hauses ste­hen dahinter, um diese Veranstaltung, die für Österreichs Wirtschaft und Tourismus so wichtig ist und so eine wertvolle Sportveranstaltung ist, auch wirklich zu unterstützen und die Bedeutung klarzumachen.

Daher muss ich aus meiner Sicht sagen: Die Berichterstattung in diesen Tageszeitun­gen grenzt für mich an Landesverrat und ist absolut zu verurteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.02.30

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Künftig stehen also im Rahmen der Besonderen Bundessportförderung mehr finanzielle Mittel auch für die Dopingbekämp­fung und Prävention zur Verfügung. Und ich glaube, das ist ein äußerst positiver Aspekt.


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Die Dopingbekämpfung in Österreich erhält mit diesem Bundesgesetz einen noch hö­heren Stellenwert, umso mehr als eine Allparteieneinigung ins Haus steht und sie jetzt mit internationalen Bestimmungen in Einklang stellt. Meine Damen und Herren! Das ist aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus auch gut so. Wir wissen, Doping im profes­sionellen Sport ist moralisch betrachtet Betrug am Zuschauer, Betrug an den Medien und aus der Sicht des Athleten wohl an sich selbst. Doping ist das Problem des moder­nen Sports. Es geht um Geld und Existenzen. Manche meinen daher, Doping wäre in sich fast logisch – und gegen diese Haltung gilt es anzukämpfen.

Am wichtigsten erscheint mir nicht nur als Sportarzt der Aspekt der Gesundheitsgefähr­dung des Sportlers. Eine kontinuierliche und nachhaltige medizinische Betreuung der Sportler ist unumgänglich. Aber nicht nur der Leistungsgedanke, sondern auch der Ge­sundheitsaspekt muss dabei zählen. Auch für Sportler gilt: Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts, und vor allem gibt es ohne Gesundheit auch keine sportliche Leistung.

Meine Damen und Herren! Das Anti-Doping-Gesetz ist auch aus der Sicht des Medizi­ners gelungen, auch wenn die Standardbehandlung des erkrankten und oft verängstig­ten Sportlers in der Normalpraxis wegen der Einschränkung in der Auswahl der Medi­kamente oft schwierig ist. Das ist sicher eine der Kehrseiten der Medaille in der Do­pingbekämpfung. Aber wahrscheinlich – und das sehe ich ein – geht es nicht anders.

Mit diesem Gesetz nehmen Parlament und Regierung also ihre Verpflichtungen wahr, nämlich Sportler durch strenge Kontrollen manchmal vor sich selbst, vor Gesundheits­gefährdungen im Sinne eines sauberen Sports zu schützen, ohne sie dabei gleich zu kriminalisieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Zanger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.05.09

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fairness ist, so glaube ich, ein Grundprinzip – und das un­terschreiben wir alle –, das jedem sportlichen Wettbewerb zugrunde gelegt wird: gleiche Rahmenbedingungen, gleiche Ausgangsbedingungen für jeden. Und weil das oftmals oder scheinbar oftmals umgangen wird, bin ich sehr froh, dass wir heute dieses Anti-Doping-Gesetz gemeinsam beschließen werden.

Aber ich möchte nicht ganz die öffentliche Wahrnehmung hier ungeklärt lassen oder nicht diskutieren, die in den letzten Wochen sehr stark das öffentliche Meinungsbild geprägt und die Menschen in unserem Land bewegt hat. Es wurden Berichte über sehr drakonische Sanktionen des IOC vermeldet, die vom Österreichischen Olympischen Comité umzusetzen waren. Übriggeblieben ist schlussendlich eine Zahlung von 1 Mil­lion US-Dollar, die an das IOC überwiesen werden muss.

Andere Beschlüsse des ÖOC reichen wesentlich weiter – und da vor allem die lebens­lange Sperre von 13 Betreuern und aktiven Sportlern, die in Zukunft von Olympischen Spielen ausgeschlossen sein werden. 13 Bauernopfer, möchte ich behaupten, die laut Zitat von ÖOC-Präsident Leo Wallner – und ich zitiere jetzt – ohne Rücksicht darauf, ob sie schuldig waren, nicht nur ein sportliches Desaster erleben müssen, sondern – und das wiegt noch weit schlimmer für mich – sich den Stempel eines de facto Verbre­chers ausdrücken lassen müssen; und das, ohne dass ihre Schuld erwiesen wurde.

Nach dem rechtlichen Grundverständnis eines jeden Menschen gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ich werde das Gefühl nicht los,


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dass hinter diesen ganzen Anschuldigungen und den Vorgängen rund um die Razzien in Turin hauptsächlich Machtinteressen stehen. Österreich, ein kleines Land, aber in vielen Bereichen sehr erfolgreich, hat hervorragende Sportler hervorgebracht. Die vie­len Siege oder Erfolge des österreichischen Schiverbandes scheinen anderen Verbän­den ein Dorn im Auge zu sein. Dem Anschein, dass mit allen Mitteln versucht wird, den österreichischen Sport in ein schiefes Licht zu rücken, kann ich mich ganz einfach nicht entziehen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Dafür spricht ja auch die erste Handlung des IOC, Österreich für 16 Jahre von den Olympischen Spielen auszuschließen. Meines Erachtens hat hier das IOC seine Maske fallen lassen, die es dann zwar schnell wieder hinaufgeschoben hat, und sein wahres Gesicht gezeigt. Großen nationalen Verbände könnte so etwas nur recht sein.

Eine derartige Vorgangsweise kann sich Österreich meines Erachtens nie und nimmer gefallen lassen, denn das ist eine Pauschalverurteilung all jener Sportler, die mit in den Schmutz gezogen werden, die sich aber nichts haben zuschulden kommen lassen. Mit dieser Beurteilung finde ich mich übrigens nicht allein. Namhafte Sportler sind dersel­ben Ansicht, und auch die aus meinem Wahlkreis stammende Geschwindigkeitskönigin Renate Götschl hat dies festgestellt und überdies noch mehr (Abg. Dr. Mitterlehner: Hans Knauß auch?) – ich zitiere abermals: „dass es bei Nationen, bei denen Doping nachgewiesen wurde, keine derartigen Konsequenzen gab.“

Aus dieser Aussage kann man schon erkennen, wo die wirklichen Interessen liegen. Doping ist sicherlich ein nicht zu akzeptierendes Vergehen, aber das hat für alle Ver­bände zu gelten.

Offenkundig wird auch ein gewisser Neid, Missgunst, Angst um den Machtverlust bei ÖOC-Präsidenten Leo Wallner. Anstatt sich nämlich hinter jene Sportler und Betreuer zu stellen, die öffentlich beschuldigt werden, obwohl man den Beweis schuldig geblie­ben ist, dass sie gedopt haben oder dass sie zum Doping beigetragen haben (Abg. Mag. Johann Maier: Man muss nicht dopen!), anstatt also bei diesen Menschen den Glauben an Rechtssicherheit zu stärken, anstatt das zu tun, schlägt er noch einmal mit voller Wucht in die Kerbe des IOC, opfert 13 Bauern, um als weißer König möglichst unbeschadet im Zentrum der Macht zu bleiben. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ziem­lich peinlich!)

Österreich ist immer dann sehr stark mit dabei, wenn die Sportler große Leistungen erbringen. Dann sind wir Olympiasieger, dann sind wir Weltmeister und dann sind wir vorne mit dabei. Wenn es einmal in die andere Richtung geht, würde ich mir dieses Wir-Gefühl mit jenen, denen man den Beweis schuldig geblieben ist, dass sie schuldig sind, auch wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.10.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Wertes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um einiges klarzustellen: Im Doping, werte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, geht es nicht um ein Verschul­den. Nach den internationalen Abkommen, das alle Verbände, auch der ÖSV, aner­kannt haben, ist bereits der Besitz von Gerätschaften für verbotene Methoden, bereits der Besitz, Herr Kollege Kickl, von verbotenen Substanzen eine Verletzung internatio­naler Dopingbestimmungen. Und das löst Sanktionen aus.

Wir sollen hier nicht die Frage des Verschuldens diskutieren, sondern die Frage stel­len, wie es möglich war, dass in einem angemieteten Haus nach der Blutbeutelaffäre in


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Salt Lake City über hundert Spritzen, Hämoglobingerätschaften, verbotene Substanzen und ein Hormonpräparat gefunden werden konnten. Wir sollen nicht über unsere Opferrolle diskutieren – hier bin ich voll einer Meinung mit Niki Lauda –, sondern auch über die Täterrolle einzelner Funktionäre im ÖSV. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute werden wir ein Gesetz beschließen, ein Anti-Doping-Bundesgesetz, das wir aus dem Bundes-Sportförde­rungsgesetz herausgenommen haben, und wir gehen hier einen neuen Weg. Ich möchte aber, Herr Staatssekretär, die Gelegenheit wahrnehmen, auf ein Problem hin­zuweisen, das heute noch nicht diskutiert worden ist, nämlich Dopingmissbrauch im Breitensport und im Amateurbereich. Glauben Sie mir, Herr Staatssekretär, hier haben wir in Österreich einen Handlungsbedarf. Ich glaube, dass der § 84a Arzneimittelgesetz evaluiert werden müsste, weil die meisten Verfahren in Österreich von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Es hat auch im Jahre 2006 keine einzige gerichtliche Verurteilung gegeben.

Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die Kontrollen in allen Bereichen evaluieren, insbesondere in Fitnessstudios, wo es bisher noch keine Kontrollen in Österreich gege­ben hat.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf den Abänderungsan­trag der Abgeordneten Mag. Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl und Westenthaler zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Beilagen betreffend ein Bundes­gesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport einbringen und in seinen Kernpunk­ten erläutern.

Mit diesem Abänderungsantrag stellen wir klar, dass in allen Bundesdienststellen, auch im Bundesheer, jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden können. Wir stellen auch klar, welche Aufgaben die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zu überneh­men hat. Derzeit ist es das österreichische Anti-Doping-Komitee.

Aber wir gehen auch einen neuen Weg. Wir schaffen die Möglichkeit, dass durch den Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Finanzminister eine „Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH“ gegründet werden kann. Wir haben Voraussetzungen geschaf­fen für einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der dem Parlament vorzulegen ist, und auch sichergestellt, dass nicht nur nationale Dopingerkenntnisse, sondern auch internatio­nale Erkenntnisse mit einfließen.

Der Herr Staatssekretär hat bereits darauf hingewiesen, welche Kommissionen einge­richtet werden. Wir haben auch klargelegt, wer Eigentümer von derartigen verbotenen Stoffen ist und welche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um auf diese verbo­tenen Stoffe zugreifen zu können, sodass es nicht passiert, dass ein Sportler mögli­cherweise eine Klage auf Herausgabe stellen kann.

Wir werden einen neuen Weg beschreiten in der Frage der Sanktionen. Nicht mehr der Bundessportverband trifft die Sanktionen und die Disziplinarentscheidungen, sondern in Zukunft wird die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, der eine unabhängige Rechtskommission zur Seite gestellt wird, diese Entscheidungen treffen.

Wir haben auch für die Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe klare Regelungen ge­schaffen und wollen damit sicherstellen, dass gesperrte Sportler eben nicht daran teil­nehmen können.

Mit Übergangsbestimmungen sollen diese Regelungen spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei allen für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken, für die Anregun-


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gen, die von allen Fraktionen gekommen sind. Ich glaube, wir setzen damit ein Signal als Politik gegenüber den Verbänden, die sich danach zu richten haben, aber auch ge­genüber dem Sportler. Wir – und damit meine ich das österreichische Parlament – wol­len einen sauberen Sport. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Maier, Haubner, Brosz, Kickl, Westenthaler ist in seinen Kernpunkten erläutert worden und auch aus­reichend unterstützt. Ich lasse diesen sehr umfangreichen Abänderungsantrag gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilen. Das alles steht mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Bei­lagen betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf in 105 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2, erster Satz, wird nach dem Wort „Förderungen“ die Wortfolge, „und die ab diesem Zeitpunkt ausbezahlten Förderungen sind rückzuerstatten“ eingefügt.

2. In § 3 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „Anti-Doping-Regelungen“ die Wortfolge „vom Internationalen Olympischen Comité (IOC), zuständigen internationalen Sportfachver­band, Internationalen Paralympischen Comité (IPC) oder von einer Sportorganisation gemäß § 2 Abs. 3“ eingefügt.

2a. § 3 wird durch folgenden Abs. 6 ergänzt:

„(6) Die Leiter der Bundesdienststellen haben sicherzustellen, dass Vertretern der Un­abhängigen Dopingkontrolleinrichtung und der WADA der Zugang für die Durchführung von Dopingkontrollen bei den auf ihrer Dienststelle tätigen oder untergebrachten Sport­lern gewährt wird.“ 

3. § 4 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Bundeskanzler hat eine fachlich geeignete Einrichtung mittels Vertrag mit den nach diesem Bundesgesetz der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung obliegenden Aufgaben zu beauftragen; dies sind insbesondere:

1. Maßnahmen zur Dopingprävention gemäß § 2 Abs. 1 und 2;

2. Information und Aufklärung über Doping (Abs. 2 und 3);

3. Überwachung der Einhaltung der Förderungsbedingungen gemäß § 3 und damit zusammenhängend die Anordnung und Durchführung von Dopingkontrollen sowie Be­richterstattung über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen im Sinne dieses Ge­setzes;

4. Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren sowie Entscheidung gemäß § 15 für den zuständigen Bundessportfachverband;


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5. Vertretung in Angelegenheiten des Anti-Dopings bei internationalen Einrichtungen auf Expertenebene.

Welche Einrichtung dies ist, ist durch Verordnung des Bundeskanzlers kundzuma­chen.“

4. In § 4 Abs. 2 wird nach dem Wort „Information“ und in Abs. 3 nach dem „Informa­tionen“ die Wortfolge „und Aufklärung“ eingefügt.

5. In § 4 erhält der bisherige Text der Abs. 4 und 5 die Absatzbezeichnungen „(5)“ und „(6)“ und wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat folgende Kommissionen einzurich­ten:

1. die Ethikkommission, die aus drei fachlich geeigneten und im Kampf gegen Doping erfahrenen Personen zu bestehen hat, zur Unterstützung bei Maßnahmen zur Doping­prävention sowie zur Information und Aufklärung über Doping;

2. die Medizinische Kommission gemäß § 8 Abs. 3 zur Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigungen und Beratung in medizinischen Angelegen­heiten.

3. die Rechtskommission gemäß § 15 Abs. 6 zur Entscheidung über Disziplinarmaß­nahmen in erster Instanz bei Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen.“

6. § 4 wird durch folgende Abs. 7und 8 ergänzt:

„(7) Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Abs. 1 Z 1 hat die Unabhängige Doping­kontrolleinrichtung insbesondere auch ehemalige Spitzensportler (Anti-Doping-Bot­schafter) heranzuziehen.

(8) Der Bundeskanzler ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem gesetz­lich vorgesehen Mindeststammkapital, einer Beteiligung des Bundes am Stammkapital mit mehr als der Hälfte, der Firma ,,Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH'' sowie mit dem Unternehmensgegenstand der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu gründen und mit den Aufgaben gemäß Abs. 1 bis 4 zu betrauen. Sie kann neben der Firma auch die Kurzbezeichnung NADA Austria führen. Sofern in diesem Bundes­gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind auf diese Gesellschaft die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906, anzuwenden. Die Verwaltung der Anteile des Bundes an der Gesellschaft obliegt dem Bundeskanzler.“

7. In § 5 Abs. 1 Z 3 wird nach dem Wort „Sportler“ die Wortfolge „der gemäß Z 1 ver­gleichbaren Leistungsstufe“ und in Z 5 wird nach dem Wort „die“ die Wortfolge „vom IOC, zuständigen internationalen Sportfachverband, IPC oder von einer Sportorganisa­tion gemäß § 2 Abs. 3“ eingefügt.

8. § 7 wird durch folgenden Satz ergänzt:

„Im Tätigkeitsbericht sind anonymisiert, gegliedert nach Bundessportfachverband, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen:

1. die im betreffenden Kalenderjahr durchgeführten Dopingkontrollen bei Wettkämpfen und Meisterschaften, bei Kadertrainings und -lehrgängen und sonstigen außerhalb von Wettkämpfen und Meisterschaften durchgeführten Dopingkontrollen;

2. die Ergebnisse der Dopingkontrollen und die dabei festgestellten verbotenen Wirk­stoffe und Methoden;


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3. die Art der festgestellten Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen sowie die dabei verhängten Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen;

4. die Entscheidungen über medizinische Ausnahmegenehmigungen.“

9. § 8 Abs. 3 und 4 lauten:

„(3) Zur Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigung hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine unabhängige Medizinische Kommission heranzuziehen, der drei Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Sportlern und fun­dierten klinischen und sportmedizinischen Kenntnissen angehören. Bei Ausnahmege­nehmigungen für zahnärztliche Behandlungen hat die Medizinische Kommission aus drei Zahnärzten mit entsprechender Erfahrung zu bestehen. Die Kommission entschei­det mit Stimmenmehrheit.

(4) Ist die Verabreichung von Arzneimitteln mit Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbuta­mol, Salmeterol und Terbutalin) durch Inhalation oder die Verabreichung von Gluko­kortikosteroiden über nicht-systemische Verabreichungswege erforderlich, so ist über die Ausnahmegenehmigung im abgekürzten Verfahren ohne Befassung der Medizini­schen Kommission zu entscheiden, wenn aus dem Antrag klar ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen.

10. In § 9 werden in Abs. 2 die Wortfolge „Internationalen Olympischen Comité (IOC)“ durch die Bezeichnung „IOC“ und die Wortfolge „Internationalen Paralympischen Comité (IPC)“ durch die Bezeichnung „IPC“ ersetzt und folgender Abs. 9 angefügt.

„(9) Zur Auswahl der Sportler, der Wettkämpfe, Meisterschaften, Kadertrainings- und ‑lehrgänge, bei denen konkret die Dopingkontrollen vorgenommen werden sollen, hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung drei fachlich geeignet Personen heranzu­ziehen. Diese werden auf ein Jahr bestellt und entscheiden mit Stimmenmehrheit.“

11, In § 10 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Wort „Kadertrainings“ die Wortfolge „und -lehr­gängen“ eingefügt.

12. In § 11 Abs. 4 wird der erste Satz durch folgenden ersetzt:

„Dopingkontrollen während Kadertrainings und -lehrgängen dürfen nur zwischen 6.00 Uhr und 24.00 Uhr durchgeführt werden. Ansonsten dürfen Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen nicht nach 23.00 Uhr und vor 7.00 Uhr begonnen werden, außer in begründeten Ausnahmefällen.“

13. § 11 Abs. 7 wird durch folgende Sätze ergänzt:

„Wird bei der Dopingkontrolle der unzulässige Besitz von verbotenen Wirkstoffen oder von technischen Ausstattungen für die Anwendung verbotener Methoden (§ 1 Abs. 2 Z 5 in Verbindung mit Abs. 3) festgestellt, haben die betroffenen Sportler oder Betreu­ungspersonen diese gegen Bestätigung dem Kontrollteam zur Verwahrung bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zwecks Beweissicherung mit der Zustimmung auszuhändigen, dass das Eigentum daran bei Verhängung einer Disziplinarmaßnahme aus diesem Grunde an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung übergeht, ansons­ten ein Verstoß wegen Nichtmitwirkung bei der Dopingkontrolle vorliegt.“

14. In § 12 Abs. 2 wird das Wort „Feststellung“ durch das Wort „Festlegung“ ersetzt.

15. In der Überschrift zu § 13 und im § 13 wird jeweils nach dem Wort „Kadertrainings“ die Wortfolge „und -lehrgängen“ eingefügt.

16. In § 14 Abs. 2, dritter Satz, wird die Wortfolge “, der den Sportler unverzüglich zu informieren hat“ durch die Wortfolge „und den Sportler unverzüglich zu informieren“ und in Z 3 lit. a die Wortfolge „beim Bundessportfachverband“ durch die Wortfolge „bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ ersetzt.


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17. § 14 Abs. 3 lautet:

„(3) Verlangt der Sportler rechtzeitig die Analyse der „B-Probe“, so hat die Unabhän­gige Dopingkontrolleinrichtung unverzüglich diese zu veranlassen und den zuständigen Bundessportfachverband hiervon zu informieren. Sobald das Analyseergebnis vorliegt, ist dieses ohne Verzug dem Sportler und dem Bundessportfachverband bekannt zu geben.“

18  § 15 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat für den zuständigen Bundessport­fachverband nach Kenntnis eines positiven Analyseergebnisses oder eines anderen Verdachts auf Verstoß gegen die vom Bundessportfachverband anzuwendenden Anti-Doping-Regelungen unverzüglich gegen die Verdächtigen oder gegen die Mannschaft, der der betroffene Sportler angehört, das Disziplinarverfahren einzuleiten und die nach den Regelungen des zuständigen internationalen Sportverbandes vorgesehenen Si­cherungsmaßnahmen (z.B. Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. Von der verhängten Sicherungsmaßnahme und Einleitung des Disziplinarverfahrens sind die Betroffenen nachweislich zu informieren.“

19. In § 15 Abs. 2 entfällt der letzte Satz.

20. § 15 Abs. 5 und 6 lauten:

„(5) Die Entscheidungen haben schriftlich mit entsprechender Begründung unverzüg­lich zu ergehen. Sie sind nachweislich den Betroffenen, allenfalls dem Vertreter der Mannschaft (des Vereines), dem zuständigen Bundessportfachverband, der Österrei­chischen Bundes-Sportorganisation (BSO) und den Landessportorganisationen zuzu­stellen.

(6) Zur Entscheidung hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine unabhängige Rechtskommission heranzuziehen, die aus drei Personen mit abgeschlossenem Stu­dium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Durchführung von förmlichen Er­mittlungsverfahren zu bestehen hat. Der Bundessportfachverband, für den die Unab­hängige Dopingkontrolleinrichtung zu entscheiden hat, hat das Recht, an Stelle eines Mitglieds der Rechtskommission eine andere Person mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung zu entsenden. Die Kommission entscheidet mit Stimmenmehrheit.“

21. In § 16 Abs. 1 werden die Bezeichnung „BSO“ durch die Wortfolge „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ und das Wort „vier“ durch „drei“ ersetzt; Z 4 entfällt.

22. In § 16 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „und das Mitglied (Ersatzmitglied) gemäß Abs. 1 Z 4 von der BSO.

23. In § 16 Abs. 3 wird im ersten Satz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und durch die Wortfolge „ebenso der zuständige Bundessportfachverband“ ergänzt.

24. § 16 Abs. 4 und 5 wird durch folgenden Abs. 4 ersetzt:

„(4) Den Sachaufwand der Schiedskommission hat die Unabhängige Dopingkontroll­einrichtung zu tragen. Den ständigen Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) der Schiedskom­mission sind von der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung der Aufwand für die Teil­nahme an den Sitzungen (Sitzungsgeld) und allenfalls angefallene Reisekosten zu er­setzen.“

25. § 17 Abs. 2, erster Satz, lautet:

„Gegen Entscheidungen gemäß § 15 können die Betroffenen (Sportler, Mannschaft, Verein usw.) innerhalb von vier Wochen ab Zustellung deren Überprüfung durch die Unabhängige Schiedskommission begehren.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 170

26. § 17 Abs. 3 Z 2 lautet:

„2. der zuständige Bundessportfachverband und“

26a. § 18 Abs. 2 Z 4 lautet:

„4. in ihren Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe oder Meisterschaften vorzusehen:

a. die Nichtzulassung von Sportlern, die wegen Dopings suspendiert oder gesperrt sind;

b. die Nichtzulassung von Sportlern, die nicht gemäß § 5 Abs. 1 Z 6 den Wiederbeginn der aktiven Laufbahn gemeldet haben;

c. die Nichtzulassung von Sportlern in den ersten sechs Monaten nach Meldung des Wiederbeginns der aktiven Laufbahn gemäß § 5 Abs. 1 Z 6.

Sieht eine Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 8 Abweichendes vor, so sind die Teilnahme­bedingungen entsprechend anzupassen.“

27. § 20 Abs. 3 Z 3 lautet:

„3. die Medizinische Kommission (§ 8 Abs. 3) aus drei Tierärzten mit entsprechender Erfahrung zu bestehen hat (Veterinärkommission) und“

28. § 26 Z 1 lautet:

„1. hinsichtlich § 4 Abs. 8 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminis­ter für Finanzen;“

29. In § 27 ist das Datum „30. September 2007“ in Abs. 3 und 5 durch das Datum „30. Juni 2008“ und in Abs  6 durch das Datum „31. Dezember 2007“ zu ersetzen; in Abs. 3 ist die Wortfolge“, soweit dies nicht bereits erfolgt ist“ zu streichen, Abs. 1 und 2 lauten:

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2007 mit folgenden Abweichungen in Kraft:

1. Der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung obliegen die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und 4 sowie die Entscheidungen gemäß § 15 erst ab 1. Juli 2008. Bis 30. Juni 2008 obliegen dem Bundessportfachverband die Entscheidungen gemäß § 15. § 15 Abs. 6 tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft.

2. Die gemäß § 23 Abs. 1 BSFG, in der Fassung BGBl. I Nr. 64/2006, eingerichtete Un­abhängige Schiedskommission gilt abweichend von § 16 Abs. 1 ab 1. Juli 2007 weiter­hin bei der BSO und erst ab 1. Juli 2008 bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrich­tung eingerichtet. Für die bis zum 30. Juni 2008 bei der Unabhängigen Schiedskom­mission anhängigen Verfahren gelten die Bestimmungen über deren Zusammenset­zung gemäß § 23 Abs. 1 BSFG, in der Fassung BGBl. I Nr. 64/2006, weiter. Für die ab dem 1. Juli 2008 anhängig gemachten Verfahren gelten die Bestimmungen gemäß § 16 Abs. 1 bis 3.

3. Der Sachaufwand der Unabhängigen Schiedskommission ist abweichend von § 16 Abs. 4 bis 30. Juni 2008 von der BSO zu tragen.

4. Entscheidungen der Bundessportfachverbände, die gemäß § 15 bis 30. Juni 2008 getroffen wurden, sind abweichend von § 15 Abs. 5 auch der Unabhängigen Doping­kontrolleinrichtung zuzustellen und können               abweichend von § 17 Abs. 2 auch von dieser der Unabhängigen Schiedskommission zur Überprüfung vorgelegt werden.

(2) Vor dem 1. Juli 2007 bei der Unabhängigen Schiedskommission anhängige Verfah­ren sind nach den Bestimmungen des BSFG, in der Fassung BGBl I Nr. 64/2006, fort­zuführen. Der Lauf der derzeitigen Funktionsperiode der ständigen Mitglieder (Ersatz-


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mitglieder) gemäß § 23 Abs. 1 Z 1 bis 3 BSFG, in der Fassung BGBl I Nr. 64/2006, wird durch dieses Gesetz nicht berührt.“

Begründung

Allgemeines:

Durch die im vorliegenden Abänderungsantrag vorgesehenen Änderungen sollen die Aufgaben im Bereich des Anti-Dopings auf die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung konzentriert werden. Dabei wird jedoch der Charakter des Anti-Doping-Bundesgeset­zes 2007 als Selbstbindungsgesetz des Bundes nicht berührt. Die Regelungen gelten weiterhin als Förderungsbedingungen.

Derzeit (auf Basis Jahresabschluss 2006) setzt sich das Jahresbudget der Unabhängi­gen Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:

Mitgliedsbeitrag Bundesländer:                                                                                      198 000 Euro

Mitgliedsbeitrag Bund:                                                                                                        198 000 Euro

Besondere Bundes-Sportförderungsmittel der BSO:                                              44 000 Euro

Bundesbeitrag für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz:                          27 000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 8 000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Wahrnehmung internationaler Aufga-
ben:                                                                                                                                               20 000 Euro

Ersatz des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund:                                         80 000 Euro

Gesamt.                                                                                                                                    575 000 Euro

Durch die vorgesehene und derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Novelle zum Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage 66 dB) soll die finan­zielle Basis für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung durch Erhöhung des Bei­trages aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln verbessert werden. Es ist vorgesehen, 1 % der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln für die Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung bereit zu stellen. Der Budgetrahmen für den Kampf gegen Doping würde sich dann um rund 556 000 Euro erhöhen (1 % der Beson­deren Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600 000 Euro abzüglich 44 000 Euro des BSO Anteils aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln) und damit prak­tisch verdoppeln. Damit wird der finanzielle Rahmen geschaffen, dass die Dopingkon­trollen und die Maßnahmen zur Dopingprävention und ‑information intensiviert werden können.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist mit folgenden Kosten bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu rechnen:

Bei 30 Disziplinarverfahren 1. Instanz (rd. 4 000 Euro/je Verfahren) im
Jahr:                                                                                                                                           120 000 Euro

Bei 10 Schiedsverfahren 2. Instanz (rd. 4 000 Euro/je Verfahren) im Jahr:    40 000 Euro

1000 Dopingkontrollen (durchschnittlich rd. 450 Euro/je Kontrolle) im
Jahr:                                                                                                                                           450 000 Euro

Für die zusätzlichen Aufgaben 2 weitere Bedienstete jährlich rd.                     120 000 Euro

Für Präventionsmaßnahmen, Verstärkung der Aufklärung und Information: jähr-
lich rd.                                                                                                                                       200 000 Euro

Overheads (Geschäftsführung, Büroausstattung, Miete, Internetauftritt usw.): jähr-
lich rd.                                                                                                                                       200 000 Euro


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Die Einnahmen (Verfahrenskosten, Ersatz der Kosten für Dopingkontrollen usw.) er­möglichen eine Erhöhung der Anzahl der Dopingkontrollen. 

Zu Ziffer 1 (§ 3 Abs. 2):

Durch die Ergänzung soll klargestellt werden, dass bei Verstoß gegen Anti-Doping-Re­gelungen von Sportlern und Sportorganisationen bereits ausbezahlte Sportförderungs­mittel zurückzuzahlen sind, die sie seit dem Verstoß erhalten haben.

Zu Ziffer 2 (§ 3 Abs. 3):

Die Änderungen sind aus legistischen Gründen erforderlich.

Zu Ziffer 2a (§ 3 Abs. 6):

Sicherzustellen bedeutet, dass der Dienststellenleiter entsprechende Weisungen an die für den Zugang an die Dienststelle verantwortlichen Bediensteten zu erlassen hat.

Zu Ziffer 3 (§ 4 Abs. 1):

Der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung soll in Hinkunft auch die Dopingpräven­tion, -information und Aufklärung über Doping obliegen. Außerdem wird in Ziffer 4 nun­mehr auch gesetzlich festgelegt, dass auf Expertenebene die Unabhängige Doping­kontrolleinrichtung auf internationaler Ebene tätig sein soll. Dies entspricht der derzei­tigen Praxis.

Zu Ziffer 4 (§ 4 Abs. 2):

Die Ergänzung ist auf Grund der Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung durch § 4 Abs. 1 erforderlich.

Zu Ziffer 5 (§ 4 Abs. 4):

Nach Abs. 4 hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine Ethikkommission, eine medizinische Kommission und eine Rechtskommission einzurichten. Nach der derzeitigen Rechtslage hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung bereits ein Ärztekomitee für die Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmi­gungen einzurichten. Dieses Ärztekomitee wird aus Gründen der internationalen Usan­cen nunmehr als medizinische Kommission bezeichnet, neu sind die Ethikkommission und die Rechtskommission.

Die Ethikkommission soll die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung bei den Maßnah­men zur Dopingprävention so wie bei der Information und Aufklärung über Doping fachlich unterstützen.

Die Rechtskommission soll für die Bundessportfachverbände die Entscheidungen in Disziplinarangelegenheiten wegen Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen in erster Instanz treffen. Die kommissionelle Entscheidung soll die fachliche Ausgewogenheit und Objektivität verbessern.

Die finanziellen Rahmenbedingungen (Aufwandsersatz, Reisekosten, Entgelt) der Mit­glieder der Kommissionen sind vertraglich zwischen der Unabhängigen Dopingkontroll­einrichtung und den Betroffenen festzulegen.

Zu Ziffer 6 (§ 4 Abs. 7 und 8):

Der Einsatz von Anti-Doping-Botschaftern nach Abs. 7 soll das Bewusstsein in der Öf­fentlichkeit über die nachteiligen gesundheitlichen Folgen und der Unvereinbarkeit des Dopings mit dem Grundsatz der Fairness im Sport verstärken und den Sportausüben­den vor Augen führen, dass Spitzensport auch ohne Doping möglich ist.

Die Bestimmung nach Abs. 8 ist in Hinblick auf § 59 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, erforderlich und hat daher reinen haushaltsrechtlichen Charakter. Da-


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nach ist somit der Bundeskanzler ermächtigt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haf­tung zu gründen und mit den Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu betrauen. Derzeit nimmt die Aufgabe der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung das Österreichische Anti-Doping-Comitee (ÖADC) wahr. Der Vertrag wurde zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundes­kanzler und dem ÖADC geschlossen. Solange der Bundeskanzler von der Ermächti­gung nicht Gebrauch macht wird daher das ÖADC die Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung weiterhin wahrnehmen. Beim ÖADC sind derzeit die Bundes­länder Mitglieder. Es wäre daher zweckmäßig, dass im Falle der Gründung der GmbH die Länder sich am Stammkapital der Gesellschaft beteiligen, wobei jedoch der Bund mehrheitlich das Stammkapital halten sollte. Die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft liegt darin, dass sie als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung Aufgaben der Gesund­heitspflege im Sinne des § 35 Abs. 2 BAO zu besorgen hat.

Zu Ziffer 7 (§ 5 Abs. 1 Z 5):

Die Ergänzung ist aus legistischen Gründen notwendig.

Zu Ziffer 8 (§ 7):

Durch die vorgesehene Ergänzung soll der Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Do­pingkontrolleinrichtung aussagekräftiger werden. Durch das Wort „jedenfalls“ sind die Mindestanforderungen an den Bericht festgelegt. Zweckmäßigerweise werden im Be­richt jedoch auch die Dopingkontrollen, die von den Internationalen Sportorganisatio­nen oder von der WADA bei österreichischen Sportlern und Betreuungspersonen vor­genommen wurden, anzuführen sein; ebenso die Entscheidungen der Internationalen Sportorganisationen und des CAS (Court of Arbitration for Sports) bei Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen.

Zu Ziffer 9 (§ 8 Abs. 3 und 4):

Durch die Umbenennung des Ärztekomitees in die medizinische Kommission wurden eine Reihe von Änderungen erforderlich; aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Bestimmungen der Abs. 3 und 4 neu formuliert, ohne jedoch eine materielle Änderung vorzunehmen.

Zu Ziffer 10 (§ 9 Abs. 2 und 9):

Die Änderungen in Abs. 2 wurden aus legistischen Gründen erforderlich.

Die kommissionelle Entscheidung über die Auswahl der Sportler der Wettkämpfe, Meisterschaften und Trainings, bei denen Dopingkontrollen vorgenommen werden sol­len, soll die Objektivität verbessern.

Zu Ziffer 11 (§ 10 Abs. 1 Z 2):

Die Ergänzung dient der Präzisierung.

Zu Ziffer 12 (§ 11 Abs. 4):

Aus Gründen der Rechtsklarheit soll im Gesetz eindeutig festgelegt werden, wann außerhalb von Wettkämpfen Dopingkontrollen durchgeführt werden dürfen. Die vor­gesehen Regelung orientiert sich an den einschlägigen Bestimmungen der NADA in Deutschland. Die Einschränkung der Zulässigkeit von Dopingkontrollen vor allem am Wohnort des Sportlers ist zum Schutz des Familienlebens erforderlich, da bei Doping­kontrollen in der Nacht nicht nur der Sportler, sondern auch seine Familie beeinträch­tigt wird.

Zu Ziffer 14 und 15 (§ 12 Abs. 2, § 13):

Die Änderungen bzw. Ergänzungen dienen zur Präzisierung.


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Zu Ziffer 16 bis 19 (§ 14 Abs. 2 und 3, § 15 Abs. 1 und 2):

Die Änderungen sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkon­trolleinrichtung für die Bundessportfachverbände die Entscheidungen bei Verstoß ge­gen die Anti-Doping-Regelungen treffen soll.

Zu Ziffer 20 (§ 15 Abs. 5 und 6):

Siehe Ziffer 5 (Erläuterungen zu (§ 4 Abs. 4). Der Bundessportfachverband wird inso­weit bei der Entscheidung eingebunden, in dem er in einem Verfahren gegen Sportler bzw. Betreuungspersonen, die ihm angehören, ein Mitglied in die Rechtskommission entsenden kann. Weiters wurde die Position des Bundessportfachverbandes beim zweitinstanzlichen Verfahren vor der Unabhängigen Schiedskommission verstärkt,
in dem der betreffende Bundessportfachverband ein Mitglied in die Unabhängige Schiedskommission entsenden kann (siehe § 16 Abs. 3 in der Fassung des Abänderungsantrages).

Zu Ziffer 21 bis 23 (§ 16 Abs. 1 bis 3):

Die Änderungen sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft der zuständige Bundessport­fachverband bei der Unabhängigen Schiedskommission ein Mitglied in einer konkreten anhängigen Sache entsenden kann. Dadurch soll auch der schiedsgerichtliche Charak­ter der Unabhängigen Schiedskommission verstärkt werden.

Zu Ziffer 24 (§ 16 Abs. 4):

Die Änderung dient der legistischen Erweiterung.

Zu Ziffer 25 und 26 (§ 17 Abs. 2 und 3):

Die Änderung ist dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkontroll­einrichtung für den Bundessportfachverband bei Verstoß gegen die Anti-Doping-Rege­lungen entscheidet.

Zu Ziffer 26a (§ 18 Abs. 18 Z 4):

Die in lit. c vorgesehene Ergänzung lehnt sich an die Anti-Doping-Regelungen in der Schweiz an.

Zu Ziffer 27 (§ 20 Abs. 3 Z 3):

Die Änderungen sind durch die Umbenennung des Ärztekomitees in medizinische Kommission bedingt.

Zu Ziffer 29 (§ 27 Abs. 1 bis 5):

Die Übergangsfrist 30. Juni 2008 ist deshalb erforderlich, weil die Sportorganisationen in der Regel außerordentliche Generalversammlung einberufen müssen, damit sie die Statuten nunmehr den Regelung des Anti-Doping-Gesetzes 2007 anpassen können. Aus diesem Grund soll auch die Neustruktur der Aufgaben der Unabhängigen Doping­kontrolleinrichtung mit 1. Juli 2008 in Kraft treten.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Zweytick. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.15.53

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ernst dieses Thema ist, ist, glaube ich, aus den Debattenbeiträgen meiner Vorredner ganz


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deutlich hervorgekommen. Das ist einfach kein Spaß und das hat auch nichts mehr mit Sport zu tun.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute hier einen wichtigen Schritt in eine Richtung gehen, mit dem wir anderen Ländern, die auch Sport fördern, Sport betreiben und uns vor allem auch im internationalen Wettbewerb als Konkurrenten gegenüberstehen, einen gewaltigen Schritt vorausgegangen sind. Es ist nur zu hoffen, dass die anderen Länder mitziehen.

Wir haben ja auch eine Vorbildwirkung für die gesamte Bevölkerung, vor allem für die Jugend, für die sportbegeisterte Jugend, und da ist dieser Schritt, diese Maßnahme heute eine ganz besonders wichtige.

Vielleicht noch kurz zusammenfassend: Die Ereignisse bei den Olympischen Winter­spielen in Turin, aber auch im internationalen Radsport – da gab es keine österrei­chische Beteiligung – haben dazu geführt, dass dieses neue Anti-Doping-Recht heute beschlossen werden kann.

Ich denke an den Weinskandal vor mehr als 20 Jahren zurück. In Italien gab es Tote, aber die österreichischen Weinbauern wurden pauschal verurteilt. Dennoch haben sich die Weinbauern diese Kritik sehr zu Herzen genommen, und jeder weiß, welcher Auf­schwung dadurch möglich war.

An dieser Stelle erlaube ich mir auch die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes zu loben, aber zur Umsetzung sind alle gefordert, das ÖOC sowie sämtliche Sportverbände. Kontrol­len werden stattfinden müssen, es wird wieder schwarze Schafe geben, aber ich bitte und ich gebe zu bedenken, dass diese zu bestrafen sind. Eine ganze Sportart zu ver­urteilen ist nicht fair und darf auch nicht vorkommen. An dieser Stelle möchte ich auch an die Medien appellieren, sensibel zu berichten und keine Pauschalvorverurteilungen vorzunehmen.

Ich schließe mich dem Staatssekretär an, der meint, mit dieser Regelung durchaus sehr zufrieden sein zu können. Herr Staatssekretär, ich gratuliere dazu recht herzlich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.18.19

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der heutigen Beschlussfassung ist wohl ein immens wichtiger Schritt in der Geschichte des österreichischen Sports gesetzt worden, ein notwendiger Meilenstein, aber mit sehr ernstem Hintergrund.

Mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des Dopings im Sport positioniert sich der Gesetzgeber ganz klar und bringt damit zum Ausdruck, dass es wohl nicht sein kann, tatenlos zuzusehen, wenn Umstände und Fakten eintreten, die nicht nur dem Sport im Allgemeinen schaden, sondern in erster Linie den Athleten und den Athletin­nen und dem Ansehen eines ganzen Landes.

Die Frage, die sich aber aufwirft und die meiner Meinung nach auch intensiv diskutiert und erörtert werden sollte, ist der Umstand, wieso es grundsätzlich möglich ist oder im­mer wieder vorkommt, dass sich Athletinnen und Athleten dopen wollen oder vielleicht auch dopen müssen. Und einige wesentliche Umstände dafür liegen für mich ganz klar auf der Hand.

Das ist auf der einen Seite der immense Leistungsdruck, dem Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern ausgesetzt sind. Wir kennen das: Eine gesamte Nation fiebert an den


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Veranstaltungsstätten, vor den Fernsehapparaten mit, ein Medien-Hype setzt ein, Best­leistungen werden erwartet, und damit umzugehen erfordert von vielen Sportlerinnen und Sportlern ein geraumes Maß an Gelassenheit.

Ein weiterer und für mich außer Zweifel stehender Umstand ist die Bildungsabsiche­rung und die Chance, nach der Sportkarriere einem adäquaten Beruf nachgehen zu können. Wir alle wissen, dass nach dem Sport – so nach dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn“ – für viele Spitzenathletinnen und Spitzenathleten der große Abgrund wartet. Ich spreche hier nicht von jenen, die in Sportarten aktiv sind, die zu großem Wohlstand verhelfen, sondern gerade von jenen, die jahraus und jahrein unter härtes­ten Bedingungen trainieren und zur Weltspitze gehören und Spaß am Sport haben, aber nach dem Sportlerleben nicht ausreichend abgesichert sind. Daher ist es sehr wohl verständlich, wenn viele versuchen, so lange wie möglich unter den Besten der Welt zu sein.

Bevor aber die Sportlerinnen und Sportler in die Pflicht zu nehmen sind, sind all jene zur Verantwortung zu ziehen, die dafür sorgen, dass Athletinnen und Athleten beraten und animiert werden, Präparate einzunehmen. Und genau hier setzt auch dieses Ge­setz an. Also keine Kriminalisierung des Sportlers, denn für mein Dafürhalten, meine geschätzten Damen und Herren, ist er das schwächste Glied in der Kette, auch wenn er ein großes Maß an Eigenverantwortung hat, aber dafür hartes Vorgehen gegen die, die besorgen, die verabreichen und dies auch decken und nicht handeln.

Wir müssen unseren in vielen Disziplinen erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern Unterstützung und Hilfe anbieten, und zwar sowohl während der aktiven Zeit als auch nach dem Sport. Bildungs- und Berufsqualifikation und die Chance auf einen Job ha­ben sie sich verdient. Wünschen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern für die Zu­kunft viel Erfolg und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 in 105 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungs­weise Zusatzantrages abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kolle­ginnen und Kollegen, zustimmen um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 177

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sport­angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht darauf, dass Art. 34 Abs. 3 des vorliegenden Staatsvertrages Internatio­nales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen verfassungsändernd ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist auch ausdrücklich festzustellen, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsver­trag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, franzö­sische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kund­zumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

16.25.427. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-No­velle 2007) (119 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 178

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Wunschredezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.26.09

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zentrale Teil der vorliegenden No­velle zum Abfallwirtschaftsgesetz sind sicherlich die Einführung der weiteren Schritte zur Umsetzung des elektronischen Datenmanagements und die Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht. Das sind wichtige Schritte, und die Novelle würde auch einen wei­teren wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Vollzuges beim Abfallwirtschaftsge­setz darstellen, würden nicht die wesentlichen Grundlagen dafür fehlen.

Seit 2006 ist eine Verordnung zur Thematik Entsorgerbilanz fällig. Das wurde bei der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 beschlossen, ist aber noch immer ausständig und ein Mangel.

Ein wichtiger Punkt, der beim Abfallwirtschaftsgesetz längst überfällig ist, ist, dass Grundlagen geschaffen werden, damit Klarheit über die Verwendung der Begrifflichkei­ten im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes herrscht, was die Länder betrifft. Ein erst vor kurzem erschienener Rechnungshofbericht kritisiert das sehr heftig. Der Rech­nungshof sagt, die herrschende Kompetenzlage macht eine Begriffsvielfalt möglich, die sachlich nicht fundiert ist. Und das hat direkt negative Auswirkungen bei den Ländern im Abfallwirtschaftsbereich, und zwar einerseits auf die kommunale Sammellogistik, andererseits insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und auch auf die Gebührengestaltung.

Der Rechnungshof merkt dazu ganz klar an, dass damit Informationssysteme, die auf Abfallmengen und Abfallströme Bezug nehmen, entwertet werden. Da, Herr Minister, haben Sie Handlungsbedarf, denn genau diese Problematik, die der Rechnungshof in Bezug auf die Abfallwirtschaft aufzeigt, betrifft auch das elektronische Datenmanage­ment, das mit dieser Novelle verbessert werden soll.

Daher empfiehlt auch der Rechnungshof, dass die Begrifflichkeiten, die im Abfallwirt­schaftsgesetz üblich sind, in dieser Form auch auf die Länder übertragen werden. Herr Minister Pröll, sorgen Sie dafür, dass das endlich geschieht, damit so eine Effizienz­steigerung in der Abfallwirtschaft möglich ist.

Eine weitere Problematik in dieser Novelle ist, dass Abfälle, die bislang bei Sammel- und Verwertungssystemen für Gewerbe- und Industrieabfälle entsorgt wurden, nun über haushaltsnahe Sammelsysteme entsorgt werden. Was ist der große Haken da­bei? – Der große Haken dabei ist, dass dort zum Teil niedrigere Erfassungsquoten und zum Teil auch niedrigere stoffliche Verwertungsquoten Gültigkeit haben. Und das, mei­ne Damen und Herren, ist ein klarer ökologischer Rückschritt. Das ist zu vermeiden.

Was bei dieser Novellierung ganz besonders vernachlässigt wurde, ist die Verbesse­rung von alten, bestehenden Punkten, die, wie wir glauben, längst fällig sind zur Novel­lierung. Ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist das geltende Betriebsanlagenrecht des Abfallwirtschaftsgesetzes. Da geht es darum, dass derzeit relativ große Abfallentsor­gungsanlagen vom normalen Genehmigungsverfahren ausgeschlossen und damit auch die Nachbarn vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Das ist für die Umwelt und für die Menschen nicht tragbar.

Die Basis dieses Abfallwirtschaftsgesetzes hat sehr, sehr große Mängel. Die Novellie­rung verbessert einige wenige kleine Bereiche, aber die großen Brocken bleiben übrig. Dieses Abfallwirtschaftsgesetz leistet damit keine Verbesserung zum Schutz der Um-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 179

welt und bietet in dieser Form auch keinen Vorteil für die Bevölkerung. Daher werden wir die vorliegende Novellierung ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steier zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.31.00

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Neben Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes an das Gemeinschaftsrecht enthält die vorliegende AWG-Novelle 2007 zwei weitere Änderungen, auf die ich etwas detaillierter eingehen möchte.

Sammel- und Verwertungssysteme trifft ja aufgrund von Vorgaben in ihren Genehmi­gungsbescheiden bereits jetzt die Verpflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern. Mit der Novelle wird nun im Gesetz ein Anteil von 3 Promille der Einnahmen, konkret der eingenommenen Entgelte, für Maßnahmen zur Abfallvermeidung festge­schrieben. Diese Präzisierung ist für uns sehr positiv, und wir begrüßen sie auch. Um klarzustellen, von welcher finanziellen Größenordnung wir hier sprechen: Künftig wer­den demnach von den Systemen verpflichtend rund 500 000 € pro Jahr für Maßnah­men der Abfallvermeidung eingesetzt. Zu ergänzen wäre, dass damit allgemeine För­derungsmaßnahmen der Abfallvermeidung getätigt werden sollen und keine unmittel­bar mit der Aufgabenerfüllung des Systems verbundenen Tätigkeiten berücksichtigt sind.

Meine geschätzten Damen und Herren! Angesichts dieser doch nicht unerheblichen Summe haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regelung des § 29 präzisiert wird, vor allem um deutlichere Vorgaben, welche Projekte gefördert werden können, und mehr Transparenz durch ein regelmäßiges Berichtswesen zu gewährleisten. Im vorlie­genden Abänderungsantrag zum § 29 AWG ist beides verankert. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir uns auch gewünscht hätten, dass sich der Herr Umweltminister bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine stärkere Partizipation der wichtigs­ten Stakeholder beraten lässt. Dies war derzeit nicht durchsetzbar, aber wir werden weiter daran arbeiten.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die zweite Bestimmung, auf die ich noch näher eingehen möchte, ist § 29a AWG 2007, der Pflichten und Rechte bei Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems regelt. Die im Begutachtungsentwurf noch vorgese­hene finanzielle Sicherstellung im Ausmaß der halben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung ist ja aufgrund massiver Kritik gefallen und abgeschafft worden. Die nun getroffene Regelung gilt, obwohl der Anlassfall im Bereich Elektrogeräte zu suchen ist, für das gesamte System der Abfallbewirtschaftung, für die Verpackungssammlung, für Elektrogeräte, Altfahrzeuge und so weiter.

Meine Damen und Herren! Die Auswirkungen auf die teils unterschiedlichen Konzepte und Problemstellungen im komplexen System der Abfallbewirtschaftung bleiben unklar. Eine Bewertung, bezogen auf die Folgen der Novellierung, auf die Bereiche Lizenzent­gelte, Pipelinematerial, Nachlaufmaterial und Rückstellungen fehlt auf jeden Fall aus unserer Sicht. Auch hier wird die Entwicklung sehr wohl genau zu beobachten sein. Wir werden mit Sicherheit demnächst nachjustieren müssen, es wird uns nichts anderes übrig bleiben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 180

16.34.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Herr Kollege Steier von der SPÖ, Sie haben es vorhin schon auf den Punkt gebracht. Es ist sehr interessant, dass Sie bei der Gesetzgebung maßge­bend dabei sind und schon jetzt von Novellierungen sprechen. Das kommt schon mei­nem Schluss nahe, dass das Gesetz nicht sinnvoll ist, und ich werde auch erläutern, wieso.

Der Anlass ist ja eine EG-Verordnung, eine Verbringungsverordnung, die jetzt umge­setzt werden muss, und daraus entsteht eben die Notwendigkeit, das Abfallwirtschafts­gesetz aus dem Jahr 2002 zu novellieren, zu ändern. Und das haben jetzt SPÖ und ÖVP zum Anlass genommen, gleich einiges hineinzupacken, was eine massive Er­schwernis für Betriebe darstellt. Ich denke dabei an das Datenmanagement, an Fragen des Anlagenrechts und so weiter. Das heißt, es geht nicht um Vereinfachungen, die hier durchgeführt worden sind, sondern um massive Verkomplizierungen, und das kann ja nicht der Sinn eines neuen Gesetzes sein. Es mag sein, dass das möglicher­weise bei großen Betrieben, Konzernen, die über eigene Rechtsabteilungen verfügen und deswegen mit einem aufgeblähten Abfallwirtschaftsgesetz keine Probleme haben, auch durchführbar ist, bei kleinen und mittleren Betrieben stellt ein solches Gesetz sicher eine große Belastung dar.

Mich wundert sehr, dass die ÖVP hier wieder einmal beweist, dass sie mit KMUs nichts am Hut hat, dass sie offenbar nur die Konzerninteressen im Sinn hat und die österrei­chischen Wirtschaftsinteressen vergisst. Sehr interessant, dass die ÖVP hier diesen Weg beschreitet. Von der SPÖ wissen wir ja, dass sie wirtschaftspolitisch nicht sehr viel Ahnung hat.

Ich möchte auf einige Beispiele eingehen. § 3: Pyrotechnische Erzeugnisse, das heißt bei Kraftfahrzeugen Airbags und Gurtenstraffer, sind da mit eingebaut. Wirklich interes­sant, warum das überhaupt da drinnen sein muss. Sie alle wissen, auch aus techni­schen Gründen ... (Abg. Reheis: Warum schauen Sie uns an? Wir kennen uns ja an­geblich ohnehin nicht aus!) Ja, aber Sie haben es mitbeschlossen, das ist das Pro­blem. Sie haben das mitbeschlossen, Herr Kollege, und genau das ist der Kritikpunkt von unserer Seite. Wenn Sie nicht wissen, was Sie tun, dann, bitte, sagen Sie Ihrem Koalitionspartner doch, dass das Gesetz ein Unsinn ist. Das wäre Ihre Aufgabe, Herr Kollege. Ich hoffe, das wird in der Zukunft so sein.

Im § 19, zum Notifizierungs- und Begleitscheinformular: In dem Bereich auch ein inter­essanter Punkt diese Umstellung auf den vollelektronischen Begleitschein, die sie mit dem Argument einer Erleichterung bringen. Das geht jedoch völlig ins Leere. Nur ein Beispiel: Bei Transportbeginn kann dieser elektronische Schein zum Beispiel da sein. Wenn es aber während des Transports zu weiteren Aufgaben kommt, dann ist es kaum möglich, das noch vernünftig umzustellen, und eine Abholung von irgendwelchen Ma­terialien während des Rücktransportes ist dann kaum mehr möglich. Das heißt, auch dieser Paragraph zeigt, dass die Novelle völlig an der Praxis vorbeigeht.

In § 40 sprechen wir dann von Übersetzungen, die notwendig sind, wenn es um aus­landsübergreifende Transporte geht; damit entsteht auch die Frage, wer diese Kosten bei kleinen Betrieben bezahlen wird.

In Summe kann man also zusammenfassen: Es geht eigentlich wirklich darum, diesen Unternehmen eine Erleichterung zu bringen, was die Verwaltung anlangt. Das Gesetz in der hier vorliegenden Form wird dazu nicht beitragen, es ist unüberschaubar gewor­den, und deswegen gibt es auch eine klare Ablehnung seitens der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)

16.37



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 181

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steindl zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.38.01

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorerst nicht auf die Kritik meines Vor­redners eingehen, sondern erst zum Schluss meiner Rede, und Ihnen, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, in einer Kurzfassung diese Umsetzung der neuen EU-Ver­ordnung über die Verbringung von Abfällen näherbringen.

Die Novellierung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Basler Abkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung. Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

Künftig sollen zwei statt bisher drei Abfalllisten, also die grüne für nicht notifizierungs­pflichtige Abfälle sowie Abfallmischungen und die gelbe Liste für notifizierungspflichtige Abfälle, bestehen. Notifizierungen sind nun einheitlich in allen Mitgliedstaaten bei der zuständigen Behörde am Versandort einzureichen. Klare Regelungen gibt es nun auch für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Ver­wertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persis­tente organische Schadstoffe, sogenannte POP-Abfälle, können in Hinkunft auf Spezi­aldeponien gelagert werden, wenn dies sinnvoll ist.

Das elektronische Datenmanagement soll bei verbesserten Datenschutzregelungen verstärkt als Werkzeug für Meldungen, für Anträge, aber auch für Anzeigen genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung E-Government, und ich bin mir sicher, dass es wirklich ein Vorteil ist, wenn man diese Zettelwirtschaft hinter sich lässt.

Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen.

Zu den Kosten: Die Neuerungen verursachen vorerst im Bundeshaushalt Kosten von 7 628 €, jährlich insgesamt 880 000 €. Allerdings ist ab 2010 damit zu rechnen, dass eben aufgrund der Vereinfachungen im E-Government und vor allem durch die elektro­nischen Ermittlungen Einsparungen in der Größenordnung von 1 Million € jährlich er­zielt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte man sich in der Vergangenheit mehr oder sensibler mit diesen Registrierungen vertraut gemacht oder hätte man diese Re­gistrierungen besser gemacht, dann hätten wir nicht diese hohen Kosten der Altlasten­sanierungen, die wir heute zu tragen haben. Deswegen begrüße ich das neue Abfall­wirtschaftsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.41.01

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren schon seit einiger Zeit über eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, da es anscheinend nicht richtig funktioniert. Wie man in den letzten Wochen in den Tageszeitungen lesen konnte, gelangten Spitalsabfälle von Österreich in die Slowakei, falsch deklariert und von einer Firma, die es eigentlich gar nicht gibt. Da ist meiner Überzeugung nach mehr als nur ein Fehler im System zu erkennen.

Kommen wir zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2007, welche wir im letzten Umweltausschuss behandelt haben. Im Wesentlichen geht es um die EU-Anpassun­gen, die mein Vorredner bereits erwähnt hat – ich will das nicht noch einmal nachbe-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 182

ten –, um neue Verordnungen und Anpassungen, die nach dem EU-Richtliniengesetz notwendig sind. Notifizierungen sind künftig einheitlich in allen Mitgliedstaaten notwen­dig und auch am Versandstandort einzureichen. Klarere Regelungen gelten für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente orga­nische Schadstoffe können, wie Sie bereits gesagt haben, künftig auch auf Spezialde­ponien gelagert werden. Da fängt auch schon die Problematik an, denn wir haben rela­tiv wenige Spezialdeponien, und hier sollte daher aus meiner Sicht die alte Regelung nach wie vor gelten.

Das elektronische Datenmanagement soll, was ich hoffe, mit einem verbesserten Da­tenschutz verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt wer­den. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden registriert oder müssen registriert werden.

Verbesserungen im Bereich des Abfallmanagements sind grundsätzlich zu begrüßen, aber man sollte dabei nicht über das Ziel hinausschießen. Es kann doch nicht sein, dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen unnötig erhöht wird, vor allem im rechtlichen Bereich, und damit die Sache insgesamt verkompliziert wird, was sich besonders auf die Länder negativ auswirken wird. Das kann ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Wenn man nur auf elektronisches Management umstellt, be­deutet das noch lange nicht, dass man damit die Bürokratie entschärft.

Darüber hinaus wird mit keinem Wort auf Übergangsfristen Bezug genommen. Mehr­kosten von jährlich 880 000 € sind ja nicht unerheblich. Und da stelle ich mir schon die Frage, ob die vom Herrn Bundesminister prognostizierte Einsparung von 1 Million € in drei Jahren überhaupt realistisch ist und ob sie überhaupt kommen wird.

Die Stellungnahme der Bundeswirtschaftskammer lässt ja überhaupt kein gutes Haar an diesem Gesetz. Und da frage ich schon die Leute von der ÖVP, was sie da  (Abg. Kopf: Das war noch vor dem Ministerrat!) Kollege Kopf! Wenn Sie das alles geändert hätten, was die Bundeswirtschaftskammer da verlangt, dann säßen Sie jetzt noch (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll – seine Arme überkreuzt in die Höhe haltend –: Wo?) und arbeiteten an dem Gesetz. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ach so! – Allgemeine Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)

Wir sollten hier nicht zusätzliche Fleißaufgaben machen, mehr tun, als überhaupt not­wendig ist, und Schritte setzen, die sogar die EU nicht verlangt. Wir können jedenfalls dieser Novelle, so wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.45.05

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Diese AWG-Novelle 2007 legt nun doch sehr genau fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind. Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistungen, die für den Fall vorzulegen sind, wo eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.

Weiters soll das elektronische Datenmanagement bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufge­nommen. Der mit den neuen Vorschriften sicher verbundene bürokratische Mehrauf-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 183

wand wird sich in vertretbaren Grenzen halten. Ein Mehr an Umweltqualität sollte uns diesen Preis doch wert sein.

Natürlich, wir haben es heute schon gehört, verursachen die Neuerungen im Bundes­haushalt zunächst einmalige Kosten, jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jähr­liche Einsparungen von rund 1 Million € erwartet. In dieser langfristigen Perspektive kommt also unter dem Strich auch finanziell ein sehr, sehr positives Ergebnis heraus.

Ich bin überzeugt davon, dass diese AWG-Novelle eine deutliche Effizienzverbesse­rung bringen wird. Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelun­gen und Ergänzungen sowie Klarstellungen bewirken auch eine verstärkte Rechts­sicherheit, und gemeinsam mit den Vereinfachungen sind daher positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu er­warten.

Werte Kolleginnen, werte Kollegen, ich darf nun den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einbringen, mit dem unter anderem die im § 29 AWG genannten Förderungen von Abfallvermeidungsprojekten präzisiert wer­den, wie:

Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,

Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsabfäl­len führen,

Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder

Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen Abfallver­meidung bewirken.

Weiters ist die Gesamtliste der geförderten Projekte samt Beschreibung auf der Inter­netseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallvermeidungsprojekte ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.

Ich ersuche Sie, diesem Abänderungsantrag und der AWG-Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dobnigg eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr und Kopf ist in seinen Kern­punkten erläutert, ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Gemäß § 53 Abs. 4 GOG lasse ich aufgrund des Umfanges diesen Abänderungsan­trag auch an die Abgeordneten zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen,zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (89 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.) wird wie folgt geändert:


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1. Nach der Ziffer 42 wird folgende Ziffer 42a eingefügt:

„42a. Im § 29 werden nach dem Abs. 4 folgende Abs. 4a und 4b eingefügt:

„(4a) Gegenstand der im Abs. 4 genannten Abfallvermeidungsprojekte sind insbeson­dere:

1. Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,

2. Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsab­fällen führen,

3. Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder

4. Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder durch den Aufbau von geeigneten Netzwerken Abfallvermeidung bewirken.

Nicht förderungsfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Abfalltrennung oder-verwertung dienen, zB Trenninseln, Sammelbehälter, Zerlegung oder Aufbereitung von Altgeräten, ausgenommen im Zusammenhang mit Sammel- und Verwertungssystemen für den Elektroaltgerätebereich, soweit sie auf die Wiederverwendung von Geräten oder Bauteilen ausgerichtet sind.

(4b) Sammel- und Verwertungssysteme haben die Liste der geförderten Projekte samt einer Beschreibung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu übermitteln. Die Gesamtliste der geförderten Projekte samt Be­schreibung ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallver­meidungsprojekte ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.“

2. Nach Ziffer 62 wird folgende Ziffer 62a eingefügt:

„62a. Im § 66 Abs. 2 wird der Verweis „Art. 37 EG-VerbringungsV“ durch den Verweis „Art. 54 der EG-VerbringungsV“ ersetzt.“

3. Nach Ziffer 63 wird folgende Ziffer 63a eingefügt:

„63a. Im § 67 Abs. 2 entfällt der zweite Satz.“

4. In der Ziffer 71 wird im § 71 Abs. 1 zweiter Satz der Verweis „§ 70 Abs. 1“ durch den Verweis „§ 29 Abs. 4 bis 4b“ und der Verweis „§ 66 Abs. 1“ durch den Verweis „§ 66 Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 2“ ersetzt.

Begründung

Zu § 29 Abs. 4a und 4b:

Ziel der Abfallvermeidungsprojekte ist die Förderung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen und die Schaffung von mehr Transparenz in diesem Bereich. Gefördert werden sollen Projekte, die zu einer dauerhaften Abfallver­meidung im Sinne der Ressourceneffizienzsteigerung und der Nachhaltigkeit (ökolo­gische, ökonomische und soziale Interessen) beitragen. Im Rahmen dieser Projekte sind insbesondere auch die Aspekte des Klimaschutzes zu beachten.

Zu § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 2 und § 71 Abs. 1:

Die Verweise werden an die neue EG-VerbringungsV (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1) angepasst.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 185

Zu § 91 Abs. 18:

Die In-Kraft-Tretens-Klausel wird entsprechend angepasst.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.48.37

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Endlich gibt es ein Importverbot für Asbest. Das ist wirklich gut. Endlich! Das ist notwendig, weil es tatsächlich zu einer explosionsartigen Steigerung der Importe von Asbest gekom­men ist; wie wir wissen, ein hoch giftiges Material.

Geben wir einmal der Wahrheit die Ehre und schauen wir nach, wieso es jetzt dann doch dazu gekommen ist: Der Auslöser ist, und deshalb spreche ich da jetzt kurz, eine Angelegenheit in Niederösterreich, in unserem (in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll) gemeinsamen Heimatland. So ist es, und deswegen sollte man es auch nicht mit Asbest verseuchen. Tatsächlich eine ernsthafte Geschichte.

Auf den Deponien von Tattendorf und Markgrafneusiedl landeten Kanister mit einer sehr bedenklichen Aufschrift auf Italienisch, dass es sich nämlich um hoch giftiges Ma­terial handle – die waren dort halt. Bürger, mutige, engagierte, zähe, haben versucht zu erfragen, worum es sich denn da handelt und was das denn ist. Dabei hat sich her­ausgestellt, es war wirklich asbestverseuchter Müll. Das ist schon schlimm genug, was aber noch schlimmer ist: Die Behörden haben sich als absolut kenntnislos erwiesen. Niemand wusste – ich weiß es bis heute nicht, vielleicht könnten Sie darauf die Antwort geben –, wer diesen Import genehmigt hat. Der Bürgermeister war zwar sehr „unfroh“, hat aber gesagt, er wisse von gar nichts.

Die Bezirkshauptmannschaften waren nicht damit befasst. Bis jetzt ist, soviel ich weiß, nicht bekannt, wer diese Importgenehmigung erteilt hat.

Gut ist, dass diese Bürger nicht aufgegeben haben, dass sie versucht haben, sich be­merkbar zu machen. Auch wir haben sie dabei unterstützt. Es kam doch ein gewisser medialer Druck zustande, und es ist jetzt durch diesen Skandal – eigentlich ein Skan­dal in doppelter Hinsicht: erstens diese Importgenehmigung und zweitens, dass nie­mand dafür zuständig sein will – gelungen, die Importe von Asbest abzustellen.

Nur, Herr Umweltminister, es war eine Rettungsaktion – auch Ihrer eigenen Reputa­tion! – in letzter Minute. – Ein Ruhmesblatt war das nicht! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Rädler: Was kann der Minister dafür?)

16.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.51.03

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Eine EG-Verbringungsverordnung macht die vorliegende Anpassung im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig. Diese Verordnung legt die Kontrolle der grenzüber­schreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fest, welche Über­wachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind.

Ziel der AWG-Novelle 2007 ist die verstärkte Nutzung des Registers für Meldungen und mittelfristig auch für Anzeigen und Anträge, die Verbesserung der Spielregeln im


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Zusammenhang mit den Registern unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Datenschutz.

Zu dieser Novelle möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die geplante DeponieV 2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kom­partimentsabschnitts ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den Asbestabfällen kommen.

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Sieber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen, zur Regie­rungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geän­dert wird (AWG-Novelle 2007) (89 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberich­tes (119 der Beilagen)

Gemäß Anlage 5 der aktuellen Abfallverzeichnisverordnung (BGBl 2003/570 idF BGBl II 2005/89; iVm § 4 Z 2 AWG 2002) gelten „Asbestzement“ und „Asbestzement­stäube“ seit dem 1.1.2007 als gefährliche Abfälle. Als solche unterliegen sie dem grundsätzlichen Verbot der obertägigen Deponierung (§ 16 Abs 1 AWG 2002 iVm Deponieverordnung).

Nach den Bestimmungen der derzeit geltenden DeponieV (BGBl 1996/164 idF II 2004/49) und dem AWG 2002 ist die Ablagerung von gefährlichen Abfällen verboten, sofern nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass der Abfall im Falle der Deponierung keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweist (§ 5 Z 10 DeponieV). Dieser Nachweis ist im Rahmen einer Ausstufung gemäß § 7 AWG 2002 auf Grund­lage einer Beurteilung einer befugten externen Fachperson oder Fachanstalt nach einer Sichtkontrolle zu erbringen. Dieses Verfahren ist mit einem administrativen und finanziellen Aufwand verbunden, welche mit Umsetzung der EU-Ratsentschei­dung 2003/33/EG gemeinschaftsrechtlich nicht mehr erforderlich ist.


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In Entsprechung der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien soll mit der neuen DeponieV 2007 (Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22.12.2006) nunmehr die obertägige Ab­lagerung von Asbestzement und anderen Asbestabfällen ohne Ausstufung auf Depo­nien möglich sein.

Gemäß § 16 Abs 1 Z 2 AWG 2002 ist vorgesehen, dass die Ablagerung von fest­gelegten, stabilen, nicht reaktiven und nicht auslaugbaren gefährlichen Stoffen mittels Verordnung geregelt werden soll. Diesem gesetzlichen Tatbestand trägt der Entwurf der DeponieV 2007 Rechnung und reglementiert im § 10 die Ablagerung von Asbest­abfällen. Aufgrund des Umstandes, dass mit dem Erlass der DeponieV 2007 nicht vor dem Sommer gerechnet werden kann, ist aufgrund der gebotenen Rechtssicherheit die vorliegende Entschließung zweckmäßig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die geplante DeponieV 2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kom­partimentsabschnitts ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den Asbestabfällen kommen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Stauber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.53.09

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, alles in allem können wir am Schluss ja doch sagen, dass dieses Abfallwirtschaftsgesetz ein sehr positives ist, denn vor allem was die Entsor­gung und Verbringung gefährlicher Schadstoffe über die Grenzen hinweg anlangt, war es höchst an der Zeit, klare Regelungen ins Gesetz einzubringen und auch durchzuset­zen. Auch was die Sicherheit anlangt, kann man dem, so meine ich, nur die Zustim­mung erteilen. Das ist eine sehr positive Geschichte.

Was das Elektronik-Management anlangt, so ist das ein Gebot der Stunde. Alles wird heutzutage auf Elektronik umgestellt, und das sollte auch in diesem Bereich gesche­hen.

Mir geht es jetzt auch als Bürgermeister wieder einmal um die Kosten. Herr Minister! Sie wissen, dass mir das immer ein Anliegen ist. Ich denke doch, dass wir die Kosten, die jetzt mit dieser Umstellung anfallen, nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen sollten, sondern dass das doch der Bund übernehmen sollte. Da es nach 2010 dann


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 188

ohnehin ein positives Ergebnis gibt, sollte man das auf diese Weise regeln. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nur noch ein Wort zum Kollegen Klement: Lieber Herr Abgeordneter und Kollege! Die Behauptung, die SPÖ habe für die kleinen und mittleren Betriebe nichts übrig, muss ich schärfstens zurückweisen (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Dann musst du das Gesetz aber anders schreiben!), denn ihr habt, als ihr in der Regierung wart, selbst jahrelang Zeit gehabt, etwas für die Klein- und Mittelbetriebe zu tun. Das muss ich also zurückweisen. Ich hoffe, wir werden das gemeinsam durchsetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.54.57

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wird heute novelliert, und es ist ein Beispiel für moderne Umweltpolitik.

Zwei Schwerpunkte – meine Vorredner sind ja auf viele Details bereits eingegangen –: erster Punkt: die Verfolgbarkeit der Abfallströme. Viele Produkte werden exportiert und importiert, so auch Abfälle, und es ist nur richtig und vernünftig, dass eine Kontrolle dieser grenzüberschreitenden Verbringung auch von gefährlichen Abfällen möglich ist. Die Verfolgbarkeit bedeutet zweifellos auch aktive Umweltpolitik und aktiven Umwelt­schutz.

Zweiter Punkt: Ich denke, es ist auch ein Beispiel für ein sehr modernes Gesetz, bis dato mit Papier bewältigbar, jetzt mit E-Government – nicht nur in der Verwaltung. Von den Bezirkshauptmannschaften bis in die Bundesministerien ist E-Government nicht mehr nur ein Schlagwort, und es soll auch in diesem Fall eingesetzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Klein- und Mittelbetriebe diesen Prozess auch hervor­ragend bewältigen können.

Ich denke aber auch, erfolgreiche Umweltpolitik spiegelt sich nicht nur in diesem Ge­setz wider, sondern ist vor allem auch Klimaschutzpolitik. Wenn wir vom ÖVP-Klub heute diese Sticker tragen, so tragen wir sie sehr bewusst, weil das Motto „Weniger CO2 – ich bin dabei!“ von uns auch gelebt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Dann kennt ihr aber euer eigenes Gesetz nicht, Herr Kollege!)

Ich bin daher froh, dass es beim nächsten Tagesordnungspunkt ebenfalls um eine ganz wesentliche Maßnahme in diesem Bereich geht. Mit unserem Umweltminister sind wir zweifellos auf dem richtigen Weg. Es gibt gerade auch im Bundesland Nieder­österreich viele vorbildliche Initiativen. Ich denke nur an die Aktion „Verkehrsparen Wienerwald“, aber auch an die landesweite Aktion „Radlland“, wo wir bewusst nicht nur touristische Radwege, sondern auch Alltagsradwegnetze nützen wollen und damit zei­gen wollen, dass wir kurze Strecken auch mit dem Fahrrad bewältigen wollen.

In diesem Sinne: Alles Gute dieser engagierten Umweltpolitik! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.57.25

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde heute schon gesagt, dass die Änderung und Novellierung des Abfall­wirtschaftsgesetzes 2002 aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen notwendig ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 189

Die heute zu beschließenden Bestimmungen sind aus Sicht der Wirtschaft gerade noch tragbar. Wenn die gegenständliche Novelle auch dazu dient, das elektronische Datenmanagement verstärkt zu verankern, dann entspricht dies modernen Erfordernis­sen. (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Es muss auch praxistauglich sein, Herr Kollege! Verant­wortung ...!) – Herr Abgeordneter Klement, gerade Sie brauchen sich keine Gedanken über die Wirtschaftsfreundlichkeit der Österreichischen Volkspartei zu machen! Die ÖVP ist die Wirtschaftspartei! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und wir sind auch die Umweltpartei! (Beifall bei der ÖVP. Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

Wenn also die Sammler verpflichtet werden, sich mit Branchencode zu registrieren und diese Unterlagen für die Behörden vorzuhalten, dann übernimmt die Wirtschaft eine Aufgabe, die bisher durch das Bundesministerium in empirischen Erhebungen durch Befragung der Abfallentsorgenden erledigt wurde. Das stellt auch eine Entlastung der Verwaltung dar.

Es wird also darauf zu achten sein, dass im Gegenzug die Durchführungsverordnung nur das unbedingt Notwendige an vorzulegenden Informationen verlangt. In der Bran­che herrscht sowieso die Meinung vor, dass viele zu erhebende Daten lediglich zur Ab­lage dienen.

Aber, Herr Abgeordneter Klement, machen Sie sich wirklich keine Sorgen! Wir, die Ös­terreichische Volkspartei, kümmern uns um unsere Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Graf: Um die Gastwirtschaft oder um die Landwirtschaft? Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Um alles!)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kopf. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.59.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den wesentlichen Merkmalen der vorliegenden Novelle ist von den Vorrednern schon mehr oder weniger alles gesagt worden. Aber auf einen Punkt, der mit dem Entschließungsantrag zu tun hat, möchte ich noch ganz kurz eingehen.

Frau Kollegin Rosenkranz hat ja auch schon darauf verwiesen, wie wichtig es ist, dass wir mit diesem Gesetz auch den Import von Asbestabfällen unterbinden. Gleichzeitig aber wird die Deponieverordnung, die jetzt in der Folge dieses AWG vom Ministerium in Kürze zu erlassen ist, auch regeln, wie wir mit im Inland anfallenden Asbestabfällen umgehen.

Es wird dann aufgrund des neuen Regimes keine Ausstufung mehr notwendig sein. Dieser Entschließungsantrag macht nichts anderes als für diejenigen, die mit solchen Abfällen zu tun haben, praktisch schon den Weg vorzuzeichnen, wie das künftig gere­gelt werden wird und handzuhaben ist, damit sie sich schon darauf einstellen und auch Vorbereitungen treffen können.

Ich denke, das ist im Vorfeld ein sinnvoller Hinweis zu der in wenigen Monaten kom­menden Deponieverordnung für alle, die mit diesem Thema zu tun haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 190

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 89 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Hiezu haben die Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 89 der Beilagen in der Fassung des Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrages der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kopf, Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungsinhalt der De­ponieverordnung 2007.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 25.)

17.02.278. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundes­gesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energie­fondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.02.50

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Klima- und Energiefonds, der mit dem Ziel eingerichtet werden soll, endlich eine konsequente Klimaschutzpolitik in Österreich voranzutreiben, leidet an vielen, vielen Mankos, die ich in der Folge auch näher erläutern werde. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 191

Eine konsequente Klimaschutzpolitik braucht eine mittelfristige Planung und ein soforti­ges mutiges Handeln. – Genau das fehlt einerseits der österreichischen Klimaschutz­politik und andererseits auch diesem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Klima- und Energiefonds.

In dieser Gesetzesvorlage ist nur die Rede von den Jahren 2007 und 2008, und die langfristige Einrichtung dieses Fonds beziehungsweise die nachhaltige Finanzierung ist in keinerlei Weise abgesichert. Herr Minister! Dass 50 Millionen € und 150 Millio­nen € für die Jahre 2007 und 2008 zu wenig sind, ist nicht nur unsere Überzeugung, sondern inzwischen auch die Überzeugung des Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl, der auch fordert, einen zweiten Klimafonds einzurichten.

In dieser Gesetzesvorlage findet sich auch keine Spur von den 500 Millionen €, die in dieser Gesetzesvorlage abgesichert sind.

Sieht man sich die drei Schwerpunkte von diesem Klima- und Energiefonds an – einer­seits Forschungs- und Entwicklungsförderung, andererseits Projekte im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr beziehungsweise Mobilitätsmanagement-Projekte und drittens die Anwendung von klimarelevanten Energietechnologien –, dann ist die wirkliche Schwerpunktsetzung bis heute noch immer nicht klar, Herr Minister!

Einerseits kolportiert die Frau Staatssekretärin Kranzl eine Drittellösung – für jeden der Bereiche ein Drittel. Die Wirtschaftskammer, so hört man im Hintergrund, möchte 60-20-20. Herr Minister! Und Sie sagen im Ausschuss überhaupt, das werde man dann sehen. Die Schwerpunkte und die Verteilung der Mittel würden dann festgelegt, wenn es soweit sei.

Da stellt sich schon die Frage: Wo geht es denn lang? So kopf- und führungslos, wie die Regierung unterwegs ist, so wenig Orientierung gibt es auch bei diesem Klima­schutzfonds. Wenn Sie sich die Punkte genauer anschauen, dann sehen Sie, dass es schon die erste Kritik seitens des Rechnungshofes gibt.

Der Rechnungshof sagt klipp und klar zu diesem Bereich 2 – öffentlicher Regional- und Personennahverkehr –, es sei nicht zweckmäßig, dass da eine eigene Förderschiene für Infrastrukturprojekte im Rahmen des vorliegenden Entwurfs eingerichtet werden soll. – Bevor überhaupt das Gesetz beschlossen wird, gibt es die ersten Ansagen, dass das so keinen Sinn macht.

Wie sieht denn die Organisation dieses Fonds aus? – Der Fonds ist als Fonds öffent­lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden, mit einem Präsi­dium, in dem die vier Ministerien vertreten sind, aber zum Beispiel ein zentrales Minis­terium – das für Wissenschaft und Forschung – in dieser Form nicht vertreten ist, mit einer Geschäftsführung, die großkoalitionär klassisch gleich mit zwei Personen besetzt wird, und einem Expertenbeirat, Herr Minister, den Sie sehr sparsam ausgestattet ha­ben – nämlich nur mit vier Personen – und der daher der Vielfältigkeit der Klimaschutz­anliegen und der Klimaschutzpolitik nicht gerecht wird. Sie verzichten auch auf die Kompetenz vieler Expertinnen und Experten aus dem universitären und NGO-Be­reich. – Genau das ist etwas, das zu kritisieren ist.

Dann kommt noch die nächste Stufe: Es braucht die FFG und die Kommunalkredit zur Umsetzung. Da stellt sich schon die Frage, wo da die Effizienz bleibt, denn bei dieser Struktur kommt es zu Doppelgleisigkeiten, zu Verzögerungen, zu Verschwendung und Ineffizienz. – Das ist vorprogrammiert, Herr Minister!

Wenn Sie sich dazu die Kritik von jemandem Unverdächtigen – dem Rechnungshof – ansehen, dann werden Sie sehen, das ist genau das, was der in dieser Form auch schon festhält. Der Rechnungshof hält diese Struktur für nicht zweckmäßig und sagt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 192

ganz klar, dass man auf bewährte Strukturen zurückgreifen und die höheren finanziel­len Mittel doch für Förderungsvergaben zur Verfügung stellen soll.

Zum Thema Geschäftsführungsbesetzung wird ebenfalls ganz klar festgehalten, dass das Stellenbesetzungsgesetz Anwendung finden soll, aber de facto nicht klar ist, ob das überhaupt möglich ist. Es wird vorgeschlagen, das in den § 10 zu integrieren. – Aber auch das wurde nicht gemacht.

Anzumerken und bemerkenswert ist auch, dass die Abwicklung einfach freihändig an die Kommunalkredit vergeben wird. Herr Minister! Das ist, wie Sie wissen, ein Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien.

Wenn Sie es sich genau anschauen, können Sie es natürlich als Tropfen auf den hei­ßen Stein betrachten und sagen, machen wir den ersten Schritt. So wie das bis jetzt angelegt ist, liegt jedoch die Befürchtung sehr nahe, dass es sich um den nächsten Show-Act handelt und die Gefahr besteht, dass es unter Umständen zu Mittelreduktio­nen in anderen Bereichen kommt, die notwendigen Aufstockungen in verschiedenen Bereichen nicht vorgenommen werden und das Geld einfach ein anderes Mascherl erhält.

Mit diesen Befürchtungen sind wir nicht allein, sehr geehrte Damen und Herren, son­dern diese Befürchtungen, Herr Kopf, teilen in den Stellungnahmen auch die Vorarlber­ger Landesregierung, auch die Wiener Umweltanwaltschaft und auch die Salzburger Landesregierung.

Wenn im § 1 von dem Ziel Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger die Rede ist, dann, Herr Minister, darf nicht nur davon gesprochen werden, das Ökostromge­setz zu novellieren. Auch Herr Grillitsch geht immer sehr großmundig mit diesem The­ma um, aber de facto passiert nichts. – Da müssen Sie etwas weiterbringen! (Abg. Grillitsch: Ich mache das! Sie reden nur davon, ich mache es!)

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien! Dass Sie in der Klimaschutz­politik nichts weiterbringen, dem ist auch Wirtschaftskammerpräsident Leitl nachgegan­gen und hat vorgeschlagen, einen zweiten Klimafonds einzurichten. (Abg. Grillitsch: Sie haben Angst vor Verantwortung! 20 Jahre Angst vor Verantwortung!) Er hat Recht, er hat die Potentiale in der Umwelttechnologie und Ökoenergiewirtschaft auch entdeckt und will da etwas weiterbringen, denn selbstverständlich sorgt eine moderne Klima­schutzpolitik dafür, dass die Umwelt und das Klima nachhaltig geschützt werden. Sie sorgt dafür, dass Österreich unabhängiger von den Energieimporten wird und dass Ar­beitsplätze geschaffen werden.

Herr Minister, das alles findet sich auch im aktuellen „Economist“. Sozusagen als – ich gebe ja die Hoffnung nicht auf – aktuelles Weiterbildungsprogramm bekommen Sie das aktuelle Exemplar mit wunderbaren Beispielen dazu, was eine gute, aktive Klima­schutzpolitik auch tatsächlich weiterbringen kann. (Die Rednerin überreicht Bundesmi­nister Dipl.-Ing. Pröll eine Zeitschrift.) Möge es in dieser Form etwas nutzen, die Hoff­nung geben wir nicht auf!

Da es längst an der Zeit ist zu handeln und die Zeit uns davonläuft, bringe ich folgen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, bei der Einrichtung des Klima- und Energiefonds folgende Punkte zu ergänzen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 193

Aufstockung und langfristige Sicherstellung der Finanzmittel für den Fonds in einer Höhe von insgesamt 200 Millionen € pro Jahr für die kommenden acht Jahre;

Erarbeitung und Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform;

Entschlackung der Organisationsstruktur des Fonds, klare Hauptverantwortung beim Bundeskanzler, stärkere Einbindung von KlimaexpertInnen;

Umfassende Energieforschungsoffensive.

Zudem muss sofort die Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deut­schen ‚Erneuerbare-Energien-Gesetz‘ vorgenommen werden.“

*****

In dem Sinne, dass in der Klimaschutzpolitik in Österreich tatsächlich ein großer Wurf gemacht wird, ersuchen wir Sie um Unterstützung unseres Entschließungsantrags. (Beifall bei den Grünen.)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend einen Ener­giewendefonds ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Energiewendefonds, eingebracht im Zuge der Debatte über Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (90 d.B.)

Österreich braucht dringend eine aktive Klimaschutzpolitik. Laut Umweltbundesamt lagen die Treibhausgasemissionen in Österreich 2005 um 18 Prozent höher als im Ba­sisjahr 1990 (Kyoto-Ziel). Gesamt ist dies eine Abweichung von der Zielvereinbarung von über 35,6%! Österreich muss seine Treibhausgasemissionen um insgesamt ca. 24,6 Mio. t absenken, um das Kyoto-Ziel in der Periode 2008-2012 zu erreichen, an­sonsten drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Die zunehmend katastrophalen Aus­wirkungen des Klimawandels, wie Überflutungen, Schneemangel, Hitzeperioden und die damit verbunden Schadenskosten verlangen tatkräftige Handlungen.

Österreich braucht die Energiewende, um das Klima nachhaltig zu schützen. Die Ener­giewende beinhaltet eine Energieeffizienzoffensive, die den  verschwenderischen Um­gang mit Energie beendet, ebenso wie den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Das derzeitige Ökostromgesetz hat den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich beinahe zur Gänze gestoppt.

Die Energiewende ist die Lösung und die Antwort auf die umwelt-, wirtschafts- und so­zialpolitischen Herausforderungen, die durch den drohenden Klimawandel entstehen. Die Energiewende schützt die Umwelt, schafft sozial verträgliche Rahmenbedingungen für den Energiemarkt, verringert die Importabhängigkeit,  schafft neue Arbeitsplätze und verringert künftige Schadenskosten.

Die derzeitige Regierungsvorlage betreffend die Errichtung des Klima- und Energie­fonds greift zu wenig weit, um Österreich aus dem Klimadebakel zu führen und eine Energiewende einzuleiten. Die Zielsetzungen bleiben unklar, die Ausgestaltung des Fonds fördert nicht die effiziente Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Die Mittel sind


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 194

unzureichend und nicht langfristig garantiert. Die Organisationsstruktur ist aufgebläht, im ExpertInnenbeirat wird hingegen an beratenden KlimaexpertInnen gespart. Klima­schutz muss Chefsache sein, die Leitung von vier Ministern mit gleichen Rechten und geteilten Pflichten ist dagegen nicht erfolgsversprechend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, bei der Einrichtung des Klima- und Energiefonds folgende Punkte zu ergänzen:

Aufstockung und langfristige Sicherstellung der Finanzmittel für den Fonds in einer Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro pro Jahr für die kommenden acht Jahre (2007 – 2014);

Erarbeitung und Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform;

Entschlackung der Organisationsstruktur des Fonds, klare Hauptverantwortung beim Bundeskanzler, stärkere Einbindung von KlimaexpertInnen;

Umfassende Energieforschungsoffensive (Bsp. Klimawandelanpassung);

Zudem muss sofort die Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deut­schen „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ vorgenommen werden.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.12.13

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Klima- und Energiefonds wird wohl ein relativ wichtiges Instru­ment im Kampf gegen die Klimaerwärmung werden, speziell an der Front in Richtung Forschung. Die 500 Millionen – und es sind 500 Millionen, die für die nächsten dreiein­halb Jahre zur Verfügung stehen – werden sich vor allem in die Bereiche Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung an sich, aber auch in die Forcierung von Projekten zur Attraktivierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs und, zum Dritten, in die Implementierung von neuen Technologien ergießen.

Es gibt eine Ausschussfeststellung dazu, liebe Ruperta Lichtenecker, wo denn der Schwerpunkt dieser Gelder hingehen soll: Ganz klar in Forschung und Entwicklung!

Wir erfüllen mit der Einrichtung dieses Klimafonds nicht nur einen sehr wichtigen – meiner Meinung nach sehr, sehr wichtigen – Teil des Koalitionsübereinkommens, son­dern es ist dies ein bisschen auch so etwas wie ein Etappenziel in Richtung Kyoto. Um Kyoto zu erfüllen – das ist gar keine Frage –, ist noch ein Wesentliches mehr an Geld, an Anstrengungen, an politischem Willen, an Entscheidungen notwendig, keine Frage.

Vor allem sind Umsetzungsmaßnahmen gefragt: Umsetzungsmaßnahmen, die viel mehr als das Geld kosten werden, mit dem jetzt dieser Klimafonds dotiert ist. Das wis­sen wir alle miteinander. Es sind dies eben Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Ener­gieeffizienz, erneuerbare Energie und Attraktivierung des öffentlichen Personennah-


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und Regionalverkehrs. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in dieser Legis­laturperiode über 6 Milliarden € genau dafür zur Verfügung stehen werden.

Es wird aber auch so sein müssen, dass wir etwas in Richtung Bewusstseinsbildung tun: bewusstes Umgehen mit Energie, sowohl Strom als auch allen anderen Energie­formen. Ich bin – und wahrscheinlich viele von uns sind – ganz dabei in der Frage, dass das Ökostromgesetz novelliert werden muss. Meiner Meinung nach müssen wir dabei ganz besonders auch einen Effet hin in Richtung Leistbarkeit, soziale Gestaltung dieses Ökostromgesetzes setzen (Abg. Dr. Lichtenecker: Wann, Frau Kollegin?) – bitte? (Abg. Dr. Lichtenecker: Wann, Frau Kollegin?); bald, meiner Meinung nach rela­tiv sehr bald, das ist gar keine Frage –, aber auch in die thermische Sanierung.

Die Prämisse bei all dem ist Handeln. Papiere sind gut, Papiere sind geduldig; auf österreichischer, europäischer wie auch globaler Ebene sind wir sehr, sehr bald zum Handeln aufgefordert. Stichwort: Klimakonferenz in Indonesien im Dezember des Jah­res, wo die Weichen für die Zeit des Post-Kyoto-Regimes gestellt werden müssen, wo wir natürlich alle Länder mit möglichst hohen, verbindlichen und einforderbaren Zielen mit an Bord nehmen wollen und wo es einmal mehr nicht nur um die Ziele und um die Pläne, sondern ums Handeln, ums Umsetzen geht.

Ich denke mir, der Klimafonds ist eine konkrete Maßnahme, die handelt. Wir von der SPÖ wären auch noch weiter gegangen: Ich hätte gerne gehabt, dass unterschiedliche Stakeholder, zum Beispiel die Sozialpartner, auch im Beirat vertreten wären; ich hätte gerne gehabt, dass NGOs oder auch die angesprochene Wissenschaft mehr Möglich­keiten bei der Begutachtung gehabt hätten.

Trotz alledem: Dieser Klimafonds wird im Sommer zu arbeiten beginnen. Ich denke mir, er wird auf jeden Fall ein wichtiger Beitrag zu einer kohärenten österreichischen Klima- und Energiepolitik sein. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

17.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Ho­fer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.15.35

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist immer recht interessant, wenn Vertreter der Regierungspar­teien hier am Rednerpult Forderungen an sich selbst stellen. Ich würde vorschlagen, dass man das unterlassen und lieber das umsetzen sollte, was man hier ankündigt.

Meine Damen und Herren! Ich kann und will es der SPÖ auch diesmal nicht ersparen, darauf aufmerksam zu machen, dass Sie sich viel zu viel gefallen lassen, auch im Rah­men dieses Politikfeldes. (Ruf bei der ÖVP: Der Schmäh ist ja schon alt!) Denken Sie an die Debatte rund um die Eurofighter, denken Sie an die Studiengebühren: Überall dort hätte die SPÖ andere Vorstellungen gehabt, aber man durfte nicht so, wie man wollte, die ÖVP hat das nicht erlaubt. So gesehen ist die ÖVP der dominantere Partner in dieser Beziehung.

Meine Damen und Herren! Bei der Inflationsanpassung des Pflegegeldes war es ge­nauso: Gusenbauer hat angekündigt, er wird eine Inflationsanpassung vornehmen, ganz bestimmt wird er das machen. Das war vor der Wahl. Jetzt darf er nicht. Auch beim Pflegepaket steht die SPÖ unter Kuratel. (Abg. Dr. Lichtenecker: Es geht jetzt um den Energie- und Klimafonds!)

Genau, jetzt kommen wir zum Klima- und Energiefonds. Da kann ich mich daran erin­nern, dass der Bundeskanzler im Vorfeld angekündigt hat, einen Klimaschutzbeauf-


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tragten einsetzen zu wollen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie?) Ich habe das sehr gut gefunden, einen Klimaschutzbeauftragten, einen parteiunabhängigen Experten. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Bundesminister, ich bin bestimmt ein Experte, aber nicht parteiunabhängig.

Das wäre eine gute Sache gewesen. Was haben wir jetzt? – Einen Fonds, der zwei Geschäftsführer hat. Was glauben Sie, welchen Parteien diese beiden Geschäftsführer angehören werden? (Abg. Dr. Lichtenecker: Orange und Blau! – Weitere Zwischen­rufe.) Ich glaube, es werden ÖVP und SPÖ sein.

Vier Ministerien sind für diesen Fonds zuständig. Ich glaube, das wird ein Parkinson-Fonds werden. Sie wissen, Parkinson war der Mann, der in Großbritannien festgestellt hat, dass eine Behörde mit 300 Mitarbeitern durchaus in der Lage ist, mit der Selbst­verwaltung beschäftigt zu sein. (Abg. Broukal: Bleiben wir bei der Wahrheit: 800!) – 800? (Abg. Broukal: Ja!) Danke, Herr Kollege Broukal. (Abg. Broukal: Bitte sehr!)

Meine Damen und Herren! Ähnlich aufwendig verwaltet wird natürlich auch dieser Fonds sein, da so viele Ministerien und zwei Geschäftsführer dafür zuständig sind. Ich möchte es dem Bundeskanzler aber leichter machen, seine Versprechen auch zu halten, und bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“

*****

Vielleicht machen Sie dem Kanzler die Freude und stimmen diesem Antrag zu. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters haben wir hier noch eine Sorge, nämlich jene, dass ganz offensichtlich für jeden, der sich mit diesem Politikfeld beschäftigt, erkennbar ist, dass in den letzten Jahren viele Klein- und Mittelbetriebe, viele kleine Unternehmungen im Bereich der erneuerbaren Energie in einer Vorreiterrolle tätig waren und dabei unendlich wichtige Arbeit geleistet haben.

Jetzt gibt es diesen Fonds, da kommt schon die OMV daher und sagt: Wir könnten viel­leicht Fördergelder für die CO2-Sequestrierung brauchen. – Das ist diese hochintelli­gente Maßnahme, dass man CO2 in die Erde pumpt, wodurch der Wirkungsgrad der Kraftwerke um 25 Prozent sinkt. Das ist ein Irrweg, in Wirklichkeit ein Umweg.

Meine Sorge ist, dass große Konzerne, die bisher keinen großen Wert auf erneuerbare Energie gelegt haben, jetzt versuchen werden, diesen Fonds auszuräumen. Das müs­sen wir gemeinsam verhindern, damit die Klein- und Mittelbetriebe, die bisher hier aktiv waren, auch von diesem Fonds profitieren können.

Meine Damen und Herren, vor einigen Tagen hat Karl Schwarzenberg von sich reden gemacht, weil er österreichische Atomkraftgegner als Spinner bezeichnet hat. Ich habe eher den Eindruck, dass jemand, der solche Aussagen trifft, sehr unbedacht vorgeht und sich diesen Vorwurf vielleicht selbst gefallen lassen muss. Für mich sind Atom­kraftgegner und jene, die gegen Temelín vorgehen, verantwortungsvolle Menschen, und jeder, der aus der Katastrophe, aus dem Super-GAU in Tschernobyl gelernt hat, müsste so vorgehen.


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Ich bin daher auch der Meinung, dass jene 40 Millionen €, mit denen wir EURATOM finanzieren, besser hier in Österreich für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie aufgehoben wären. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Hohes Haus! Herr Bundesminister! Wenn wir wirklich unabhängig werden wollen oder unabhängiger werden wollen, was fossil-atomare Energieträger anbelangt, dann müs­sen wir auch darangehen, den eigenen Verbrauch zu senken. Es gibt in Österreich einen reichen Bestand an Altwohnungen und Althäusern, die einen relativ hohen Ener­gieverbrauch aufzuweisen haben. In einem alten Haus, einer alten Wohnung hat man schon einen Bedarf von etwa 500 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Zum Vergleich: Ein Niedrigenergiehaus verbraucht etwa 75 Kilowattstunden pro Quad­ratmeter (Abg. Großruck: Ein Passivhaus 20!), ein Passivhaus 17 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Nicht 20, sondern 17 sind es beim Passivhaus. (Abg. Großruck: ... 30 bis 17! Niedrigenergie! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – 75 im Schnitt.

Im Schnitt haben wir einen Verbrauch bei österreichischen Wohnungen/Häusern von 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Daher wäre es doch eine wichtige Initiative, zu schauen, dass wir hier eine thermische Sanierungsoffensive starten, und zwar in einem Zeitraum (Abg. Eder: Das geschieht ja!) – lassen Sie mich das zu Ende ausführen –, und zwar in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren.

Es gibt die Wohnbauförderung der Länder, die durch eine Wohnbauförderung des Bun­des ergänzt werden soll. Der Finanzierungsbedarf dafür sind 80 Milliarden € – 80 Milli­arden € ist ein hoher Betrag –, um diesen gesamten Bestand in Österreich zu sanieren. (Abg. Eder: Wer hat das ausgerechnet? – Abg. Großruck: Dem haben Sie nicht zuge­stimmt! – Abg. Eder: Woher kommt das?)

Meine Idee, mein Antrag ist nun, dass es eine eigene Förderschiene des Bundes ge­ben sollte – zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder –, um diese thermische Sa­nierungsoffensive in Österreich zu starten, in einem Förderausmaß von 10 Prozent: 8 Milliarden € auf 20 Jahre verteilt. (Abg. Großruck: Hättet ihr dem Antrag zuge­stimmt ...!) 8 Milliarden € auf 20 Jahre verteilt, das heißt – immer noch viel Geld – 400 Millionen € für die Republik Österreich. Aber wir sichern damit auch 20 000 Ar­beitsplätze im Baugewerbe und Baunebengewerbe in den nächsten 20 Jahren! (Abg. Eder: ... einmal etwas Neues?)

Meine Damen und Herren! Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der Hö­he von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die energetische Sanierung


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des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen.“

*****

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns nicht entscheiden, ob wir auf erneuerbare Quellen umsteigen wollen, sondern wir müssen uns entscheiden, wann wir das tun wollen. Es ist klüger, diese Weichenstellung sehr früh vorzunehmen. Denn fossil-ato­mare Energieträger ... (Abg. Hornek: Das ist schon passiert!) – Das ist nicht passiert, bitte! Sie sollten wissen, dass, wenn Russland heute den Gashahn abdreht, 60 Prozent der Haushalte in Österreich ohne Energie bleiben! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte informieren Sie sich, lesen Sie ein bisschen nach, denken Sie nach! Dann werden Sie sehen, dass das, was ich sage, auch so den Tatsachen entspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die drei von Herrn Abgeordnetem Hofer und weiteren Abgeordneten der FPÖ eingebrachten Entschließungsanträge sind alle aus­reichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneter Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Um-


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weltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errich­tung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Die CO2-Emissionen Österreichs sind entgegen allen Beteuerungen, Plänen und Ver­sprechen der Politik in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klimaschutz ist eine Querschnittmaterie, die viele Bereiche betrifft und ressortübergreifend wirksam wird.

Deshalb ist die Einsetzung eines unabhängigen Experten als Klimaschutzbeauftragten eine kluge und sinnvolle Maßnahme. Dieser Klimaschutzbeauftragte soll ressortüber­greifend die notwendigen Maßnahmen in Sachen Klimaschutz koordinieren und frei von parteipolitischen Zwängen auch öffentlich auf Missstände und Korrekturbedarf bei der Zielerreichung in Sachen Klimaschutz aufmerksam machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vetrag, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Um­weltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errich­tung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Vor 50 Jahren, im Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kern­energie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bun­desregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden.

Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Be­trieb genommen.

Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich die europäische Atomenergie. Seit dem EU-Beitritt sind von Österreich bereits mehr als 200 Millionen Euro an Euratom bezahlt worden.

Jedwede Subvention für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicher­heit erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer Kern­kraftwerke in Europa. Die durch die Nutzung von Kernkraft entstehenden Kosten inklu­sive Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgungskosten für Atommüll sind ausschließlich von den Betreibern von Atomkraftwerken zu begleichen haben sich daher auf den Preis für Atomstrom auszuwirken.

Ein Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bis­her gebundenen finanziellen Mittel für die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Ener­gie aus heimischen Quellen ist daher ein Gebot der Stunde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbe­standes, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m². Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 23 kWh/m² beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar. Ein Niedrigenergiehaus braucht im Vergleich nur 75 kWh/m², ein Passivhaus nur 17 kWh/m².


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Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Der Sanierungszyklus für den Althausbestand beträgt derzeit 40 bis 60 Jahre, Ziel muss eine Senkung der Dauer auf 20 Jahre sein. Die Kosten für die Sanierung des ge­samten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich betragen 80 Milliarden Euro. Eine Förderung für die Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes in der Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, die unabhängig von der Wohn­bauförderung der Länder ausbezahlt wird, würde in einem Zeitraum von 20 Jahren rund 8 Milliarden Euro kosten – im Jahr also durchschnittlich 400 Millionen Euro. Die Finanzierung dieses Direktzuschusses hat aus den Mehreinnahmen zu erfolgen, die der Finanzminister aufgrund der gestiegenen Energiekosten aus Mehrwertsteuermehr­einnahmen lukriert.

Eine organisatorische Abwicklung über die Förderstellen Bundesländer wäre der sinn­vollste Weg und hätte auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips zu erfolgen.

Im Vordergrund dieser wichtigen Maßnahme steht der soziale Aspekt, da zumeist äl­tere Personen und ärmere Menschen in Altbauten wohnen. Diese würden durch eine Sanierungsoffensive im Rahmen der Betriebskosten massiv entlastet.

Darüber hinaus würde diese Förderung über die genannten 20 Jahre etwa 20.000 zu­sätzliche Arbeitsplätze im Baugewerbe und Baunebengewerbe schaffen. Dass sinken­de Arbeitslosigkeit eine massive Entlastung für das Bundesbudget darstellt, muss nicht näher erläutert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der Hö­he von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.24.13

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, Wolfgang Schüssel, hat vor der Nationalratswahl angekündigt, die Einrichtung eines Klima- und Energiefonds zu forcieren und vorzunehmen. Jetzt, wenige Monate danach, können wir die Einrichtung dieses Fonds bereits hier im Hohen Haus beschließen. ÖVP-Politik: Versprochen – gehalten! (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine Damen und Herren, wir haben uns im Zusammenhang mit dem wichtigen The­ma Klimaschutz hohe Ziele gesteckt, generell, was den Anteil erneuerbarer Energie­träger am Energieaufkommen anbelangt oder auch den Anteil an Erneuerbaren in der Stromproduktion – sehr, sehr ambitionierte Ziele! Wenn wir diese Ziele erreichen wollen, dann werden nur herkömmliche Mittel – nämlich mehr von demselben, das wir schon tun – nicht ausreichen.

Das heißt, wir werden sehr viel mehr in die Erforschung neuer, alternativer Energieträ­ger, aber genauso in die Erforschung neuer Anwendungsformen, neuer Technologien in der Anwendung dieser Energieträger, investieren müssen. Genau darauf zielt dieser Fonds mehrheitlich ab, dass wir Geld in die Hand nehmen, um solche Zukunftstechno­logien und Zukunftsenergieträger zu entwickeln, um damit die notwendigen Quanten­sprünge, die wir brauchen, wirklich erreichen zu können.

Im Weiteren geht es natürlich auch darum, dass wir die Marktdurchdringung von be­reits bekannten Anwendungsformen und Energieträgern weiter forcieren und dass wir vor allem bei unserem Sorgenkind, dem Straßenverkehr, der leider Zuwachsraten auch bei der CO2-Emission verzeichnet, die beängstigend sind, durch eine Forcierung des öffentlichen Verkehrs mit diesem Fonds einen massiven Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten.

Alles in allem, denke ich, eine gelungene Zielrichtung, eine gelungene Ausrichtung, eine gelungene Form der Förderung (Abg. Dr. Lichtenecker: Und warum will der Prä­sident ...?) und der Unterstützung der Zielerreichung!

Eines noch: Es sind an der Umsetzung dieses Gesetzes mehrere Ministerien beteiligt. Das wird von manchen kritisiert. Ich denke, dass das sehr viel Sinn macht, weil sowohl der Verkehrsminister als auch federführend der Umwelt- und Energieminister letzten Endes für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich sind. Es ist jetzt auch der Herr Sozialminister noch hineinreklamiert worden.

Damit noch zu einer Bemerkung von Ihnen, Herr Kollege Broukal, aus unserem Aus­schuss: Sie haben dort moniert, dass die NGOs in die Begutachtung der Richtlinien und der Fördermaßnahmen einbezogen werden sollen. Wir haben uns darauf verstän­digt, dass, wenn wir schon den Sozialminister hereinnehmen, er doch diese Vertretung wahrnehmen möge. Ich nehme an, es wird dabei bleiben. Dann macht die Hereinnah­me des Sozialministers auch Sinn, und ich hoffe, er wird diese Vertretung und diese Aufgabe auch tatsächlich wahrnehmen.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Schalle ist der nächste Red­ner. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 4 Minuten. (Abg. Schalle – auf dem Weg zum Rednerpult –: 5 Minuten!) 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.28.13

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Heute ist eigentlich der Tag der Umwelt. Wenn ich heute zur ÖVP hinüber­schaue, kann ich mich nur wundern: Eigentlich ist das eine Vorspiegelung falscher Tat­sachen. (Abg. Kopf: Was jetzt? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Normalerweise gehört das verboten, aber wir wollen ja heute nicht so sein. (Was?-Rufe bei der ÖVP.) Die Vorspiegelung falscher Tatsachen, die Sie hier betreiben! (Abg. Kopf: Vorher war es zu viel, jetzt ist es zu wenig! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Positiv hervorzuheben ist aber, dass sich diese Bundesregierung nach der aktuellen Debatte um die Nichterreichung der Kyoto-Ziele dazu entschlossen hat, einen Fonds


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einzurichten, der mit 500 Millionen € dotiert ist, wobei erst 200 Millionen für heuer und nächstes Jahr festgeschrieben sind.

Allerdings: Statt sich wirklich mit dem Klimaschutz auseinanderzusetzen oder sich die­sem zu widmen, fördern Sie meines Erachtens durch eine aufgeblähte Personalpolitik den großkoalitionären rot-schwarzen Proporz, wie es der Fonds vom Herrn Bundes­kanzler, vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft, vom Herrn Bundesminister für Ver­kehr und Technologie, vom Herrn Bundesminister für Umwelt und, wie ich höre, auch vom Herrn Sozialminister belegt.

Dazu gibt es zwei Geschäftsführer. Die werden alle Hände voll zu tun haben, um die Streitereien zwischen den einzelnen Ministerien zu schlichten.

Ich stelle mir dabei schon die Frage: Muss wirklich so viel administrativer Aufwand be­trieben werden? Wird dies nicht zu einer Art Hürdenlauf für Klein- und Mittelbetriebe und viele Forscher und Entwickler? Noch dazu sollen mit den Mitteln des Energie- und Klimafonds Forschung und Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien für kleine und mittlere Unternehmen gefördert und damit Wachstum und Beschäftigung gesichert werden. Das ist schön und gut. Aber wie sollen die Betriebe wissen, was wo wie geför­dert wird, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind? – Da besteht noch sehr gro­ßer Aufklärungsbedarf.

Ganz besonders wichtig wäre mir auch die Kooperation mit den Ländern und eine gute Verschränkung, die ich hier komplett vermisse, damit auch alle KMUs an den Projekten teilnehmen können.

So wie das jetzt aufgebaut ist, fürchte ich, dass das Geld dieses Jahr wieder nicht für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden wird, sondern dass am Jahresende nur Zertifikate zugekauft werden, wo es fast keine österreichische Wertschöpfung gibt.

Wenn ich mir nur die letzten Auslandsprojekte, wo wir Emissionszertifikate zugekauft haben, anschaue, zum Beispiel einen Windpark in China oder – was aus meiner Sicht ganz schlimm ist – eine Gasleitungsreparatur, Gazprom, in Russland, dann bestätigt sich schon mein Verdacht, dass dadurch zwar Emissionen reduziert werden können, dass das aber sicher wieder nicht der heimischen Wirtschaft zugute kommt.

Ein anderer Punkt: Ich habe unlängst mit einem Vertreter des größten österreichischen Erzeugers von Sonnenkraft gesprochen, und der sagt, wenn man die Erreichung des Regierungsziels von 45 Prozent erneuerbarer Energie bis 2020 wirklich ernst nimmt, müssen unbedingt und sofort gesetzliche Richtlinien geschaffen werden. So müsste endlich gesetzlich verankert werden, dass jeder Neubau mit thermischen Solaranlagen ausgestattet wird. Dafür gibt es Vorreiter wie Spanien und Italien, die uns zeigen, wie es geht. Österreich hätte auch eine Riesenchance, hier Marktführerschaft in Europa zu übernehmen. Ich würde sagen, wir haben eine historische Chance, in diesem Bereich Weltmarktführer zu sein. Die Deutschen machen es uns vor, sie sind in der Zwischen­zeit Weltmarktführer bei der Solarenergie, mit den Einspeisungstarifen.

Diese positive Entwicklung bedarf aber engagierter Regierungsmitglieder, die sich an einem Tisch zusammensetzen, um in eine gemeinsame gute Sache einzutreten – und nicht nur an die jeweilige Klientel denken. Handeln ist gefragt und nicht gegenseitiges Blockieren!

Dass das möglich ist, haben Sie schon bei der Mineralölsteuer bewiesen. Warum geht es nicht auch hier, wo es um unsere Zukunft, um eine gute Sache und nicht um eine Belastungssteuer geht?

Herr Bundesminister, der Klimaschutzfonds sollte genutzt werden, um Nägel mit Köp­fen zu machen. Aber so, wie Sie an die Sache herangehen, bleiben Sie ohnehin auf


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den Fördergeldern sitzen und das Geld geht in die Verwaltung oder wieder in Emis­sionszertifikate. Aus diesem Grund können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Rädler: Das ist aber traurig!)

17.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


17.33.36

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Heute ist Weltumwelttag, und es könnte sich nicht besser fügen, als dass wir an diesem Tag im Parlament ein ganz wichtiges Instrument für den zukünftigen Klimaschutz in Österreich, wie ich hoffe, beschließen, nämlich den Klima- und Energiefonds mit 500 Millionen €.

Wenn ich die Debatte so verfolge, kann ich mich nur wundern: für die Grünen viel zu wenig, für andere Oppositionsparteien – konkret das BZÖ – viel zu viel, es werde von den 500 Millionen € etwas übrig bleiben. Ich sage Ihnen: Die 500 Millionen € bis 2010 sind, verglichen mit anderen Benchmarks in Europa, einzigartig! Fast 7 Milliarden Schilling bis 2010 frisches, neues Geld für Klima- und Energiepolitik in Österreich – das kann sich sehen lassen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben sehr schnell gehandelt. Wir haben im März mit der Klimastrategie für Öster­reich die Ziele vorgegeben, wo die einzelnen Gebietskörperschaften, wo wir alle ge­meinsam als Konsumentinnen und Konsumenten eine Mammutaufgabe vor uns haben, um die Klimaschutzziele bis 2012 zu erreichen. Wir werden sie nur gemeinsam errei­chen und nicht im Gegeneinander, sondern jeder verantwortlich für seinen Bereich.

Der Klima- und Energiefonds – das ist einzigartig – wird mit den Geldmitteln drei große Programmlinien bedienen können: zum Ersten Forschung und Entwicklung im Bereich der Klima- und Energiepolitik.

Ich bin gerade vom informellen Rat der Umweltminister in Essen, Deutschland, unter deutscher Präsidentschaft zurückgekommen – zwei Tage sehr intensiver Diskussion, die ganz im Zeichen der Frage standen: Mit welcher Technologie wird die Umweltpolitik der Zukunft weltweit Lebensqualität und Umweltnutzen stiften können? Jeremy Rifkin war dort und hat gesagt: Wir stehen vor einer ökologisch-industriellen Revolution, die Tür zu einem neuen Energiezeitalter wird aufgestoßen.

Wenn wir das sehr, sehr ernst nehmen – und das tue ich –, dann wollen wir nicht nur Umweltnutzen stiften, sondern mit diesem Trend, mit dieser Frage der Energie, eines neuen Energiezeitalters, mit der ökologischen Industrialisierung, der dritten großen Welle sozusagen, auch Geschäft machen. Und das ist ein spannender Punkt, den ein Umweltpolitiker mit Hausverstand – Umweltpolitik mit Hausverstand zu machen ist ein Leitsatz von mir –, nämlich ökonomische und ökologische Antworten zu finden, ernst nehmen muss. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Klima- und Energiefonds gibt für diese drei Programmlinien, das heißt erstens für Forschung und Entwicklung an den Universitäten für kluge Projekte, für Projekte, die aus der Privatwirtschaft kommen, Geldmittel zur Hand.

Zweitens: Wir wollen auch im öffentlichen Nahverkehr durchaus Akzente setzen. Ich verstehe die Kritik in diesem Bereich überhaupt nicht. Wenn wir sehen, dass die Mobilität in diesem Land, dass das Verhalten der Menschen puncto Mobilität uns das größte Problem beschert – doppelt so viel CO2-Ausstoß seit 1990 durch die Benutzung der Pkws und Lkws –, dann müssen wir doch auch eine Attraktivitätssteigerung des öf-


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fentlichen Nahverkehrs unterstützen und forcieren, weil das unglaubliche Klimarele­vanz hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweite große Säule also: Im Bereich des Nahverkehrs Attraktivität steigern.

Und der dritte Punkt – das wird unterschätzt; ich glaube, dass das aber ein großer Zu­kunftstrend sein kann – ist die Frage der Marktdurchdringung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir sehen, was an den Universitäten herumsteht an Forschungsprojekten, an unglaublichen Innovationen und Innovations­kraft, was Firmen auch entwickelt haben, wo aber oftmals Marktreife nicht erreicht wer­den kann, weil das nötige Geld für die Positionierung auf Märkten fehlt: Dieses Poten­tial in diesem Land müssen wir nutzen! Das ist die dritte große Achse, die wir uns mit diesen 500 Millionen € vorgenommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! 200 Millionen € für die ersten zwei Jahre – 50 Millionen für heuer, 150 Millionen für das nächste Jahr – und 500 Millionen € bis 2010. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Sie wissen ganz genau, ich kann nur so lange budgetieren, solange dieses Doppelbudget gilt, und das ist für heuer und nächstes Jahr. Mehr Realismus bitte, auch in der Klimaschutzdebatte, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Kein anderes Land der EU und weltweit bringt so viel Geld auf für Investitionen für For­schung und Entwicklung, Marktdurchdringung und Nahverkehr wie Österreich! Kein an­deres Land bringt, verglichen mit den Einwohnern und der Wirtschaftskraft, so viel auf wie wir!

Wenn dieser latente Vorwurf kommt: Da wird ein neuer Fonds geschaffen – Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie! (Abg. Dr. Lichtenecker: Sagt der Rechnungshof!) Herr Abge­ordneter Schalle, ich muss Ihnen leider auch hier die Daten und Fakten aufzeigen. Genau aus diesem Grund haben wir beim Fonds klare Antworten gegeben.

Wir haben ein Präsidium bestehend aus vier Ressorts, die auch federführend verant­wortlich sind in der Steuerung dieser 500 Millionen € – das ist ja kein Pappenstiel an Geld, das hier vergeben wird –, einen Expertenbeirat, eng gehalten, mit den wichtigs­ten Experten von außerhalb, um uns zu beraten, wie wir das Geld platzieren sollten, und zwei Geschäftsführer. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist das?) – Herr Abgeordne­ter Westenthaler, vielleicht werden Sie eine große Überraschung erleben, ich weiß es nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich befürchte, es wird eine Überraschung!) Wir werden diese zwei Geschäftsführer auf dem freien Markt suchen. Die Bestqualifizierten werden diesen Job einnehmen. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) – Nicht mehr und nicht weni­ger! (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn das so läuft wie bei ...! Ihre Partei war in der Re­gierung die letzten sieben Jahre!) Führen Sie nicht Ihre Logik der letzten sieben Jahre weiter! Wir werden die Besten für diese Jobs aussuchen, damit das Geld bestmöglich platziert werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Bürokratie nicht ausufern zu lassen, werden wir uns herkömmlicher Förderabwicklungsschienen bedienen. Die FFG und die Kommunalkredit, zwei profilierte Abwicklungsstellen in der Forschungsförderung bezie­hungsweise in umweltrelevanten Förderungen, werden für uns ohne zusätzliche Büro­kratie diese Projekte bewerten, auszahlen und abrechnen. Und das ist etwas, was sich auszahlt: knappe Führungsstruktur und keine Aufblähung der Bürokratie. – Das ist der zweite Teil der Antwort im Zusammenhang mit diesem Klima- und Energiefonds.

Danke, dass es möglich geworden ist, dass wir heute am Weltumwelttag diese wichtige Weichenstellung gemeinsam vornehmen. (Ruf bei der ÖVP: Ein gutes Zeichen!) Sie


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wird sich auszahlen für die Umwelt und für den Klimaschutz in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.40.56

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel zum Klima- und Energiefonds gesagt worden, und ich möchte doch noch ergänzend einige Punkte ver­merken.

Ich kann vieles, was der Herr Bundesminister jetzt ausgeführt hat, unterschreiben und unterstreichen und möchte vor allem auch klar festhalten, dass es sicher so ist, dass wir in ein neues Energiezeitalter eintreten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Nur, es fehlen noch etliche Jahre, bis wir diese Ziele alle erreicht haben werden. So haben wir natürlich auch eine Reihe von Übergängen mit zu überlegen und müssen der Realität ins Auge sehen.

Ich bin völlig damit einverstanden, dass wir zum Beispiel gerade für den Nahverkehr, der so viel CO2-Ausstoß verursacht, aus diesem Fonds entsprechend Geld investieren sollten, allerdings nicht nur als quasi Förderung, sondern in intelligente neue Verkehrs­systeme, die dann auch zukunftsorientiert den Menschen entsprechend attraktiv ange­boten werden können.

Ich darf aber auch festhalten, dass wir zum Beispiel in unserem Land – und das bedau­ere ich etwas – noch immer rund 900 000 Einzelölofenheizungen haben, Herr Bundes­minister. Wir haben dieses Thema ja besprochen. Es wäre durch einige ganz einfache Maßnahmen möglich – ohne den Klimaschutzfonds anzusprechen –, rund eine Million Tonnen CO2 innerhalb kürzester Zeit einzusparen, wenn man auch für diese Über­gangsfristen Programme machen könnte, sodass die Industrie zum Beispiel schwefel­freies Heizöl anbieten kann, schwefelhältiges Heizöl etwas höher besteuert wird, das andere Heizöl bleibt, wie es ist, und gleichzeitig eine Brennwertkessel-Umstellung bei den Haushalten erfolgen könnte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich weiß, das Gegenargument ist: Das dauert alles ein bisschen lang, man sollte gleich umstellen auf Pelletsheizungen, und so weiter. Dagegen ist überhaupt nichts einzu­wenden. Wichtig ist nur, dass man alle Maßnahmen  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wenn wir es haben, ist es noch besser, aber wir haben es in 900 000 Haushalten noch nicht. Und das bedeutet eine Million Tonnen CO2-Einspa­rung, über die man nachdenken sollte, das möchte ich hier nur anmerken. Ich bin auch dafür, Nägel mit Köpfen zu machen, wie es Herr Veit Schalle gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich glaube nur: Wir machen hier Nägel mit Köpfen! (Abg. Dr. Lich­tenecker: Der Präsident Leitl sieht das aber anders!)

Einen Punkt möchte ich auch noch anschneiden, weil diese Angst-Parole mit dem Erd­gas, die Kollege Hofer angeschnitten hat, hier immer wieder kommt. Kollege Hofer, ich kann Ihnen versichern – und ich weiß, wovon ich rede –: Seit 1954 gibt es Erdgas-Ver­träge mit der damaligen Sowjetunion, jetzt mit Russland, und es ist noch jeder Kubik­meter Gas eingetroffen und auch auf Heller und Pfennig bezahlt worden. Das heißt, diese Sorge teile ich nicht mit Ihnen. Selbst wenn einmal irgendwo ein Ausfall passiert, haben wir genug Speichermöglichkeiten, um Übergangszeiten zu substituieren.

Zweitens ist die Industrie auch dabei, eine weitere Erdgasleitung aus der Türkei nach Österreich zu legen, die Nabucco-Leitung. Das ist ein zweites Standbein. Es gibt aus Norwegen bereits eine sehr interessante Erdgasleitung, die ganz wesentlich beiträgt,


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und darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, das hier ebenfalls schon diskutiert wurde, im Zuge dessen die OMV aus dem Iran Erdgas nach Europa bringen will.

All diese Möglichkeiten gibt es, aber das alles sind Übergangsphasen in ein neues Energiezeitalter, wie der Herr Bundesminister richtig gesagt hat. Aber diese Über­gangsphasen dauern lange, und daher müssen wir in Verantwortung für unsere Bevöl­kerung auch für diese lange Zeit Vorsorge treffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.45.00

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Übergangszeit, Herr Kollege Eder, das dauert lange – das wissen wir schon lange. Unser Problem ist – auch angesichts des heutigen Weltumwelttages und angesichts dessen, dass alle sich dazu bekennen, etwas gegen den Klimawandel zu tun und auch tun zu wollen –, dass wir jetzt wirklich einmal zu den Umsetzungsschritten kommen. (Abg. Scheibner: Warum sind Sie nicht Volksanwältin geworden?) Herr Minister, mit Ihrer Präsentation und Anpreisung und marketingmäßigen Werbeaktion in Sachen Umweltfonds täuschen Sie uns teilweise darüber hinweg, dass eigentlich dezidierte Maßnahmen jetzt und heute schon jenseits des Klimafonds gesetzt werden müssen und erfolgreicher sein werden als die Klima­fonds-Politik, die Sie uns jetzt in den rosigsten Farben geschildert haben. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist schon besser, einen Klimafonds zu haben als keinen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Bravo, das stimmt!) Aber der Klimafonds wird uns nicht davon abhalten dür­fen, dass wir wirklich dort aktiv werden, wo die massiven Reduktionen an Energiever­brauch, die massiven Reduktionen an Abgasen schneller und effizienter zu schaffen sind. Was hindert uns denn daran, seit dem Jahr 1999 pro Jahr 70 Millionen in die För­derung des öffentlichen Verkehrs zu geben? Was hindert uns denn daran? – Nicht ein­mal das Gesetz! Das Gesetz, das Sie 1999 beschlossen haben, dieses ÖPNRV-Ge­setz, sieht schon die verstärkte Förderung von innovativen Verkehrsdiensten vor. Nur, wer es nicht finanziert hat, sitzt dort und sitzt da. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Herr Kollege Grillitsch! Was hindert uns denn daran, dass wir verstärkt dazu überge­hen, die Heizungssysteme in den Einfamilienhäusern, in den Mehrfamilienhäusern auf regenerierbare Energiequellen umzustellen? (Abg. Rädler: Das passiert ja eh!) Was hindert uns denn daran? – Dazu brauchen wir keinen Klimafonds, das können wir ohne Klimafonds genauso gut. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.) Aber Sie machen es ja nicht! Es gibt in den Ländern Wohnbauförderungsprogramme, die nach wie vor den Ölheizungseinbau fördern. (Abg. Rädler: Sie haben noch nie et­was Positives gesagt! – Abg. Grillitsch: Da sind Sie wirklich schlecht informiert!)

Herr Kollege Eder, ich sehe schon ein, die Reduktion von Abgasen im Sinne dessen, dass wir weggehen vom Heizöl-schwer mit diesen verschiedenen Belastungen zu einer anderen Ölform, ist eine Übergangsgeschichte. Aber ich gebe schon zu, dass es mir lieber ist, wenn wir gleich auf regenerierbare Energiequellen umsteigen.

Herr Minister, ich darf Ihnen nur ein Erlebnis schildern, ein Erlebnis, das die Dramatik der Situation jenseits des Klimafonds sehr verdeutlicht: Ich bin am Montag mit einem Bewohner aus dem Almtal ins Gespräch gekommen. Dieser Bewohner aus dem Almtal in Oberösterreich ist Waldbesitzer, und dieser Waldbesitzer und engagierte Umwelt­schützer hat allein durch den verheerenden Sturm am 18. Jänner von heute auf mor-


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gen einen Hektar guten Buchenwaldes – bitte, das waren keine Fichten, keine Flach­wurzler, das waren gute Buchenwälder, die teilweise Bäume aufwiesen, die bis zu 250 Jahre alt waren – auf einen Schlag verloren. (Abg. Rädler: Wer ist schuld?) – Das war der Sturm. Aber er hat mir gesagt, diese Sturmereignisse sind jetzt in einer gehäuf­ten Form aufgetreten. (Abg. Rädler: Lernen Sie Geschichte! – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.) Was früher alle 20 Jahre war, wiederholt sich jetzt immer öfter. (Abg. Rädler: Lernen Sie Geschichte!) – Reden Sie mit ihm!

Dasselbe gilt für die Überschwemmungen. Wo es früher alle zehn Jahre Hochwasser gegeben hat, gibt es das jetzt teilweise alle zwei Jahre. Gerade die Land- und Forst­wirtschaft ist besonders betroffen, und deswegen nenne ich Ihnen dieses Beispiel von den fortschreitenden und bedrohlichen Klimawandelbegleiterscheinungen. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Diese 500 Millionen des Klimafonds kann man noch dazu dritteln, nämlich in den Be­reich Forschung und Innovation, für den öffentlichen Verkehr, wie Sie gemeint haben, und dann noch für direkte Projektförderung. Die Umsetzung, Herr Minister, haben Sie uns im Ausschuss gesagt, machen die Kommunalkredit auf der einen Seite und die FFG auf der anderen Seite. Das haben sie ja immer schon gemacht, da brauchen wir an sich keinen neuen Fonds, da soll man nur dort die Förderschienen verwenden. Aber für die Umsetzung im öffentlichen Nahverkehr, der Ihnen ja auch wirklich ein Anliegen zu sein scheint (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja!), haben wir noch niemanden.

Wer wickelt denn dieses Programm ab? Wer wickelt denn die Verbesserung des öf­fentlichen Nahverkehrs ab, wo wir gerade im Verkehrsbereich die Schäden herbeibe­schwören, die dann die Waldbesitzer im Almtal, in Kärnten oder in der Steiermark mehr oder weniger am eigenen Leib, am eigenen Vermögen erfahren? Dort fehlt uns noch die Umsetzung. Darum teile ich auch die Ansicht des Rechnungshofes: bestehende In­strumente effizienter einsetzen, bestehende politische Instrumente wirklich einmal auch dazu verwenden, Zähne zu zeigen im Sinne der Energieeffizienz und auch des Klima­schutzes, keine Feigenblätter konstruieren, was für mich dieser Klimaschutzfonds teil­weise zu sein scheint, und keinen Ablasshandel mit Zertifikatsverkauf beginnen. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Deshalb plädiere ich dafür, dass unser Antrag massiv unterstützt wird, damit es – nicht zuletzt das Übergangswort für Sie, Herr Kollege Grillitsch – der Land- und Forstwirt­schaft in Zukunft auch gut geht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gril­litsch zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.50.33

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich habe heute schon einmal darauf hingewiesen – wir tragen das auch, wir bekennen uns auch dazu –: Klimaschutz, weniger CO2 – wir sind dabei! Ich hoffe, auch Sie. (Abg. Dr. Lichtenecker: Völlig lächerlich!)

Frau Kollegin Moser hat jetzt eigentlich sehr eindrucksvoll dargelegt, mit welchen Aus­wirkungen wir durch verstärkten CO2-Ausstoß zu rechnen haben. (Abg. Dr. Lichten­ecker: Ja, genau!) Ich weiß es auch seit mehr als 15 Jahren, aber wir haben es kaum geglaubt, was uns die Wissenschafter gesagt haben: Rückzug der Gletscher, verstärkt Orkane und Überflutungen, Dürreperioden. Sie werden auch wissen, wer diese Auswir­kungen als Erster in der Natur draußen erlebt. – Die Bäuerinnen und Bauern! (Zwi­schenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) Machen Sie sich nicht lustig darüber, Herr Dipl.-Ing. Klement, machen Sie sich nicht lustig, wenn Lebensgrundlagen zerstört werden!


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(Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) Nehmen Sie dieses Thema ernst, da geht es um die Sicherung von Lebensgrundlagen!

Ich bin froh, dass es gerade unserem Bundesminister Josef Pröll gelungen ist, das Thema „Klimaschutz“ endlich einmal breit zu diskutieren, und dass man auch in der Bundesregierung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Klimaschutz und Energiepoli­tik untrennbar miteinander verbunden sind. Deshalb stehen wir heute auch hier: um einen Klima- und Energiefonds zu installieren, um darüber abzustimmen.

Wir wissen, welche Chancen wir haben mit jenen Potentialen, und ich bin sehr froh – Frau Kollegin Moser, ich war noch nie so sehr in Einklang mit Ihnen wie heute (Abg. Scheibner: Na bravo!) –, dass wir jene Potentiale, die uns vor Ort buchstäblich beim Fenster hereinwachsen, sei es Biomasse, Biogas oder Solarenergie, auch entspre­chend nutzen können, um die Unabhängigkeit zu stärken. Und da bin ich nicht der Mei­nung des Kollegen Eder, denn seit dem 1.1.2006 wissen wir, wie wichtig es ist, dass wir unsere Energieversorgung immer unabhängiger gestalten, immer versorgungssi­cherer machen. Das müssen wir tun, denn wir sind draufgekommen, dass es sehr gefährlich sein kann, wenn einer entscheiden kann, ob uns kalt oder warm ist.

Daher ist es wichtig, dass wir verstärkt in diese unabhängige Energieversorgung ge­hen, die damit verbunden ist, Herr Kollege Eder, Arbeit vor Ort zu schaffen (Abg. Kurt Eder: Aber zahlen muss man es!), die eine enorme Beschäftigungsoffensive mit einem Technologieschub darstellt und gleichzeitig auch einen wesentlichen Beitrag für eine CO2-neutrale Energieproduktion leistet.

Daher auch meine Aufforderung, auch in Richtung Ökostromgesetz: Schauen wir uns das genau an, wir brauchen es, wir brauchen eine Novellierung, und wir müssen auch darüber nachdenken, ob es wirklich klug ist, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsan­lagen aus dem Ökostromgesetz heraus zu fördern. (Beifall bei der ÖVP.)

17.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Aber Klimaschutz ernst nehmen, nicht lachen darüber!)

 


17.53.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Das Einzige, das bei diesem Gesetz gut ist, sind die grundsätzliche Idee und der Name; alles andere ist eine einzige großkoalitionäre Pein­lichkeit. Wenn Sie, Herr Grillitsch, eine grüne Plakette tragen, kann ich nur eines sa­gen: Da lachen die Hühner, wenn die ÖVP plötzlich als Klimapartei in die Geschichte der österreichischen Innenpolitik eingehen will! Sie müssten eine rote Plakette tragen, die Scham zur Schau stellen. Sie sind die Abkassierer-Partei, die den österreichischen Autofahrern das Geld aus der Tasche zieht, um diesen Klimafonds zu finanzieren. – Das ist die Faktenlage, das müsst ihr den Österreichern klarmachen, lieber Herr Gril­litsch! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auf dieses Gesetz Punkt für Punkt eingehen – hören Sie mir genau zu, dann werden Sie es auch verstehen!

§ 5 dieses Klima- und Energiefondsgesetzes gibt schon klar zu erkennen, wie die Auf­teilung wirklich ist. § 6: zwei plus zwei, zweimal ÖVP, zweimal SPÖ; der Expertenbeirat § 8: viermal SPÖ, viermal ÖVP, auf Vorschlag der jeweiligen Minister; § 10: zwei Ge­schäftsführer – no na, einer schwarz und einer rot. (Abg. Rädler: Weil ihr keine Exper­ten habt!) Und wenn Sie ehrlich gewesen wären, Herr Minister, hätten Sie heute schon die Namen dieser beiden Geschäftsführer bekannt gegeben, die Sie bereits eingeplant haben. Wir wissen ganz genau, dass Sie aufgrund dieser bereits bestehenden Vor-


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schläge Ihre Ausschreibungen vollziehen werden. Das ist nichts Neues, das ist Ihre Politik, und damit sind Sie in guter Gesellschaft mit Ihren Vorgängern. – Das ist, wie gesagt, nichts Neues und eine einzige Peinlichkeit!

Zu § 6. – Herr Pröll, Sie sind ja der Minister des Lächelns, des süffisanten Lächelns, und Sie bemühen sich redlich, Ihrer Klientel Vorschub zu leisten – Ihr Kollege Grillitsch ist auch dabei –, aber wenn wir die Aufgaben, die Sie sich vorgenommen haben, le­sen – in § 3 reden Sie von neuen Energietechnologien und Klimaforschung; Sie haben es auch gerade angesprochen –, muss ich sagen, Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden.

In einem Zeitungsinserat, das morgen erscheint, sprechen Sie davon, dass Sie einen 10-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien aus Biodiesel, Bioäthanol und Biogas er­reichen wollen. – Herr Grillitsch, Herr Minister Pröll, wissen Sie, welche Fläche in Ös­terreich notwendig wäre, um diese 10 Prozent zu erreichen? Haben Sie eine Ahnung davon? 4 000 Quadratkilometer! Das heißt, Sie müssten das ganze Burgenland um­pflügen und umroden, um Biogas und Biodiesel in dieser Größenordnung erzeugen zu können. Sie haben keine Ahnung, wovon Sie sprechen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Frage: Bezahlt das bereits der neue Klimafonds?, wäre auch interessant, zu klä­ren, Herr Minister.

Herr Grillitsch und Kollegen von der ÖVP, vielleicht sollten Sie sich einmal schlau ma­chen, wie die Faktenlage tatsächlich ist. Sie haben keine Ahnung von alternativer Ener­gie! Wenn Sie es ernst meinen würden, dann hätten Sie in § 3 auch hineingeschrieben, was zukunftsfähig wäre; zum Beispiel die Photovoltaik.

Noch eine Zahl, Herr Grillitsch. – Ich habe Ihnen heute schon einmal angeboten, zur Freiheitlichen Akademie zu kommen, da lernen Sie etwas, denn Sie wissen offenbar nichts. (Abg. Rädler: Wer ist dort der Chef?) Eine Zahl dazu: Wenn Sie einen Hektar ... (Abg. Rädler: Wer ist denn dort der Chef?) – Sie können es sich aussuchen, ob Stad­ler oder Kabas, da lernen Sie immer etwas. (Abg. Rädler: Sie wissen es selber nicht!)

Eine Zahl noch: Wenn Sie auf einem Hektar der österreichischen Landwirtschaft Bio­kraftstoff hervorbringen wollen (Zwischenruf des Abg. Grillitsch) – zuhören, Herr Gril­litsch, nicht nur reden! –, wenn Sie einen Hektar der österreichischen Landwirtschaft verwenden, um Biokraftstoff zu erzeugen, dann schaffen Sie es gerade einmal, Ener­gie für 30 000 km zu bekommen. Würden Sie einen Hektar für Photovoltaik aufwenden, könnten Sie Energie für 3 Millionen Kilometer erzeugen. – Das sind Fakten. Wenn Sie es nicht glauben, gehen Sie zum Arsenal, machen Sie dort eine Schulung, vielleicht lernen Sie es dort besser!

Wie schon Kollegen im Vorfeld angesprochen haben: Sie waren diejenigen, die das Ökostromgesetz verbockt haben, und jetzt wollen Sie es ändern; Sie sind draufgekom­men, welchen Blödsinn Sie in der österreichischen Gesetzeslandschaft geschaffen ha­ben. Und dieses neue Gesetz ist wieder ein Blödsinn. Es ist ein reines Proporzgesetz, es ist wirklich ein Beispiel dafür, wie man Gesetze machen kann, um der großkoalitio­nären Farbenlehre entgegenzukommen. Das heißt: summa summarum ein Gesetz, das in Richtung Energiewirtschaft überhaupt nichts bringt. (Abg. Kainz: Sie halten eine reine Oppositionsrede!) Hören Sie zu, Herr Kollege! (Abg. Kainz: Deswegen sage ich es ja!) Wenn Sie reden, können Sie nicht zuhören, das müssten Sie eigentlich wissen.

Noch eine Zahl. Weil der Herr Minister immer von Benchmarks spricht und davon, dass die 500 Millionen in diesem Klimaschutzfonds wirklich eine hervorragende Benchmark wären, etwas ganz Besonderes, möchte ich Ihnen dazu etwas sagen: Allein die Firma Fronius steckt in die Forschung für Photovoltaik 17 Millionen € pro Jahr. – Wissen Sie, wie viel Geld Österreich in die Hand nimmt, um Photovoltaik zu fördern? Das sind


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1,7 Millionen €. Das heißt, die Firma Fronius macht zehnmal so viel wie Sie hier in Ös­terreich.

Auf den Punkt gebracht: Österreich macht hier dank SPÖ und ÖVP eine Klientelpoli­tik – für das, was wir brauchen, nämlich eine vernünftige neue Klimapolitik, bleibt da nichts übrig. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.59.41

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eines ist ganz sicher, und ich denke, dass wir darin übereinstimmen: dass dieser Fonds das Engagement von vielen in dieser Republik, vor allem auch von vielen Unternehmungen und Institu­tionen, verstärken wird. Es wird einen verbesserten Klimaschutz geben. Auf Grund der finanziellen Möglichkeiten und Anreize, die dieser Fonds schaffen wird, wird es ganz sicher die Möglichkeit geben, dass nachhaltigst die Energievorsorgung in Österreich gesichert wird.

Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig zu erwähnen, dass dieses Thema eine der wichtigsten und bedeutsamsten Herausforderungen nicht nur in den nächsten Wochen und Monaten, sondern in dem kommenden Jahrzehnt sein wird. Mir ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir auf Grund dieses Fonds – und ich hoffe, er wird heute gemein­sam beschlossen werden – eine Reihe von Möglichkeiten haben werden, wichtige und interessante Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Mir ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir dadurch auch die Möglichkeit haben werden, im Bereich der Klimaforschung in unserer Republik noch aktiver zu werden.

Wir haben uns mit diesem Fonds eine Reihe von wichtigen Zielen gesetzt. Wir werden ganz sicher die Produktion erneuerbarer Energie im Gesamtverbrauch sehr deutlich erhöhen. Wir werden mit diesem Fonds, denke ich – und das ist auch notwendig –, die Möglichkeit haben, dass endlich mit dem Argument aufgeräumt wird, dass eine sinn­volle Energiepolitik, eine alternative Energiepolitik Arbeitsplätze kosten wird. Dieser Fonds wird beweisen, dass eine vernünftige Energiepolitik in unserer Republik Arbeits­plätze schaffen wird. Experten reden bereits davon, dass wir mit diesem Fonds 8 000 bis 12 000 neue Arbeitsplätze schaffen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: ÖVP-Experten!)

Nein, keine ÖVP- und auch keine SPÖ-Experten! Unabhängige Experten sprechen be­reits in etlichen Studien darüber, dass dann, wenn diese Summe von 500 Millionen € eingesetzt wird, 8 000 bis 12 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich denke, dass das auch ein Grund dafür ist, dass wir heute diesen Fonds gemeinsam beschließen sollen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.02.40

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ich bin froh, dass ich heute die Möglichkeit habe, ein Problem direkt an Sie heranzutragen. Natürlich sind diese 500 Millionen € eine enorm große Summe, und es machen sich deshalb sehr viele Unternehmen und Institutionen große Hoffnun­gen, dass ihre Entwicklungen, aber auch ihre Investitionen damit unterstützt werden.


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Ich darf Ihnen aber hier ein Beispiel bringen, das beweist, dass einerseits große Hoff­nungen geweckt werden, andererseits diese Hoffnungen aber leider nicht erfüllt wer­den können.

Wir alle, denke ich, sind doch der Meinung, dass wir, damit wir unsere hochgesteckten Energieziele erreichen können, einerseits massiv viel Geld in erneuerbare Energieträ­ger investieren müssen, andererseits aber auch Energie in Zukunft einsparen müssen. So gibt es zum Beispiel ein Konzept für die thermische Gebäudesanierung, und ich kenne da einen Unternehmer, der sehr viel Geld in die Hand genommen hat, um sein Hotel thermisch sanieren zu lassen, und der dafür auch eine Förderzusage erhalten hat. Allerdings konnte er in einer Saison nur zwei Seiten seines Hotels sanieren, sprich: mit Wärmeschutzdämmung ausstatten.

Dieser Unternehmer hat dann diese Investition gegenüber der Kommunalkredit abge­rechnet, hat aber von der Kommunalkredit die Mitteilung bekommen: Nein, du be­kommst die zugesagte Förderung nicht, weil du die Energiekennzahl von 70 Kilowatt­stunden pro Quadratmeter nicht erreicht hast! Die Enttäuschung war selbstverständlich groß, weil der Unternehmer zu Recht festgestellt hat: Ich bin ja nicht in der Lage, das komplette Hotel in einer Zwischensaison einzurüsten und einzudecken! Er hat nun diese Investition teilweise gesetzt, ist aber um die Förderung umgefallen.

Da bitte ich schon, nicht nur Erwartungen in die privatwirtschaftliche Richtung zu we­cken, sondern da in Hinkunft viel sensibler vorzugehen, weil das Potenzial gerade bei der thermischen Gebäudesanierung wahnsinnig groß ist. Ein älteres Haus, das noch nicht saniert ist, gibt durchaus ein Einsparungspotenzial von 50 Prozent Energie her. Und wenn man weiß, wie viel Häuser, Hotels, Betriebe österreichweit noch nicht sa­niert sind, so kann man sagen: Das ist wahrlich ein gigantisches Potenzial!

Herr Minister, ich würde schon bitten, dass man diesem Unternehmer hilft, der einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt hat. Denn immer wieder konnte er den Medien entnehmen, dass so wahnsinnig viel Geld für Energieeinsparung und für zukünftige Energiepotenziale zur Verfügung gestellt wird. Aber wenn er nun in seine Bilanz hinein­schaut, muss er feststellen, dass ihm die zugesagte Förderung, die er nun nicht be­kommen wird, fehlt.

Also da möchte ich schon bitten, in Zukunft sensibler vorzugehen, um auch das gewal­tige Potenzial der thermischen Gebäudesanierung viel besser ausnützen zu können. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.05.37

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir die globale Erderwärmung in den Griff bekommen wollen, müssen wir unsere Energiesys­teme grundlegend ändern: hin zu weniger Verbrauch, zu mehr Effizienz und zu weniger fossilen Energiequellen.

Dem Parlament liegt heute der Gesetzentwurf über die Errichtung eines Klima- und Energiefonds vor – ein Gesetz, das einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung durch Steigerung der Energieeffizienz und durch Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger bringen wird. Der § 1 dieses Gesetzes definiert das Ziel: die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Gesamtverbrauch von 25 Prozent bis 2010 und von 45 Prozent bis zum Jahr 2020. Mit


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diesem Fonds geht Österreich den Weg der Verwirklichung einer nachhaltigen Ener­gieversorgung konsequent weiter.

Von der Einrichtung des Klima- und Energiefonds werden starke Impulse für die öster­reichische Umwelttechnologiebranche und ein wichtiger Beitrag in der Umwelt- und Klimastrategie ausgehen. Der ländliche Raum ist der Hauptleidtragende des Klimawan­dels. Der ländliche Raum ist aber gleichzeitig ein wichtiger Schlüssel zur Lösung des Problems. Von hier kann die Energie der Zukunft kommen. Die Biomasseproduktion ist ein wesentliches Standbein einer nachhaltigen klimaverträglichen Bereitstellung von erneuerbarer Energie.

Der Klima- und Energiefonds wird für den Zeitraum 2007 bis 2010 mit bis zu 500 Mil­lionen € dotiert. Für 2007 werden im Rahmen einer bundesfinanzgesetzlichen Ermäch­tigung 50 Millionen € und für 2008 ganze 150 Millionen € bereitgestellt. Für die Jah­re 2009 und 2010 sind ebenfalls bis zu 150 Millionen € jährlich veranschlagt.

Die Vorteile des Fonds können klar festgemacht werden:

Erstens: Weiterer Ausbau unserer Technologieführerschaft im Bereich Umwelttechnik durch Forschung.

Zweitens: Erhöhte Versorgungssicherheit im Energiebereich für Österreich.

Drittens: Es werden, wie heute schon angesprochen, laut einer Wifo-Studie bis zu 12 000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Ein kluges Gesetz, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung! – Stimmen Sie zu! (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Ebenfalls 2 Minuten selbst gewählte Redezeit. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


18.08.19

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kein Tag ohne Klima-Schlagzeilen! Wenn Sie sich zum Beispiel die „Salzburger Nachrichten“ von heute anschauen, dann können Sie da lesen: „Wirtschaft kommt vor Klima.“ Es „fressen die Kosten der Um­weltprobleme in China bereits zehn Prozent des Inlandsproduktes.“

Oder: Der „Standard“ von gestern schreibt: „Klimaschutz: Europäer zeigen Härte gegen USA.“ 

Oder: Die „Salzburger Nachrichten“ vom Samstag schreiben: „Bush als Klimakämpfer.“

Ich bin daher sehr froh darüber, dass mit der Gesetzesvorlage zum Klima- und Ener­giefonds heute ein wichtiges umweltpolitisches Ziel – heute am Weltumwelttag – der ÖVP umgesetzt wird. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.) Ein Punkt im Übrigen, den wir bereits im Wahlkampf angesprochen und für den wir uns immer stark gemacht ha­ben! Versprochen – und gehalten! (Neuerlicher Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Klimaschutz ist ein Thema, mit dem wir genau am Puls der Zeit liegen. Für die Öster­reicherinnen und Österreicher ist Klimawandel laut einer aktuellen Umfrage von Kar­masin/Gallup nämlich Risikothema Nummer 1. Und damit bin ich bei Ihnen, Frau Dr. Moser, denn Sie haben ja schon aufgezeigt, was die Problematik des Klimawan­dels bedeutet.

Politik hat sich der Sorgen und Ängste der Bevölkerung anzunehmen, verantwortungs­bewusst und vorausschauend zu agieren. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute einen


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500 Millionen € schweren Klima- und Energiefonds beschließen, der bereits am 1. Juli 2007 operativ tätig wird. Prämisse: Handeln!

Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, ein Meilenstein mit Vorbildwirkung und Zeugnis für das ehrliche Bemühen Österreichs um den Klimaschutz. Es ist ein ambitioniertes und engagiertes Vorhaben. Ich darf Sie daher um Ihre Zustimmung er­suchen und danke Ihnen, Herr Bundesminister, für Ihr engagiertes Eintreten. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.11.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! 500 Millionen € für den Klima- und Energiefonds, das ist tatsäch­lich ein Meilenstein, das ist ein Etappenziel in Richtung Kyoto, und ich glaube, das kann wirklich nicht hoch genug gewürdigt werden.

Die Kritik der Opposition, die hier vorgebracht wurde, war eher fadenscheinig. So macht man sich seitens der Grünen um die Verteilung der Mittel Gedanken und über­reicht dann letztendlich dem Herrn Minister nichts anderes als eine Zeitschrift mit Ideen dazu, die wir selbst schon längst hatten. Seitens der FPÖ möchte man nach wie vor einen Klimaschutzbeauftragten, der auch schon in der Person unseres Ministers hinter mir sitzt, und bringt dann drei Anträge dazu noch ein. Und seitens des BZÖ macht man sich Gedanken darüber, ob wir nicht womöglich auf den Fördergeldern sitzen bleiben werden. Dazu darf ich Ihnen sagen: Diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht machen! Diese Gelder werden ganz sicherlich verbraucht werden, diese Gelder werden ganz sicherlich bei den Betrieben landen.

Ich darf abschließend noch ein Beispiel dafür bringen: Als Forstmann ist es mir ganz wichtig, dass hier auch die Bedeutung des österreichischen Waldes dementsprechend zum Tragen kommt. Auf der einen Seite ist der Wald ganz wesentlich verantwortlich für die Reduktion der Treibhausgase. Er ist die CO2-Senke schlechthin. Auch ohne unser Zutun versenkt er enorm viel an CO2, aber noch mehr durch das pflegliche Bewirt­schaften desselben. Auf der anderen Seite ist er der Rohstofflieferant schlechthin, was die Versorgung mit Holz, mit fester Biomasse anbelangt. Da sind noch viele Techno­logieschübe notwendig, um unsere Holzreserven, um unsere Durchforstungsreserven zu nutzen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Klein- und Mittelbetriebe, Forst­betriebe, Unternehmer auch in den Genuss der Fördergelder des Klima- und Energie­fonds kommen können.

Nun abschließend noch der Hinweis auf die wichtige Initiative unseres Bundesminis­ters, gerade am heutigen Tag: Weniger CO2, seien Sie auch dabei! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, damit wir zu den Abstimmungen kommen können.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 120 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Damit angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Energiewendefonds.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Klima­schutzbeauftragten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

18.15.269. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (38 d.B.): Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirt­schaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormenge­setz – VNG) (134 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.15.51

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minis­ter Pröll! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorlie­gende Vermarktungsnormengesetz ist schon lange überfällig. Zwar waren auch bisher Beschaffenheit, Größe, Verpackung und Kennzeichnung von bestimmten landwirt­schaftlichen Erzeugnissen im österreichischen Qualitätsklassengesetz geregelt, aber


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das Gesetz stammt aus dem Jahre 1967 und musste insbesondere in den letzten Jah­ren sehr oft novelliert werden, vor allem, um den europäischen Verordnungen Rech­nung zu tragen.

Mit der Ablöse durch das nun vorliegende Vermarktungsnormengesetz wird eine ein­heitliche und umfassende Rechtsbasis insbesondere zur Umsetzung sämtlicher ge­meinschaftlicher Vermarktungsnormen geschaffen. Inhaltlich neu ist, dass auch Nor­men zur Vermarktung von Olivenöl, von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie von Milchprodukten direkt und nicht über Verordnungen geregelt werden.

Diese Vermarktungsnormen sind grundsätzlich von immenser Bedeutung. Sie fördern inländische wettbewerbsfähige Qualitätserzeugnisse, sie erleichtern den Warenverkehr zwischen den einzelnen Handelsstufen im Handel und fördern und erleichtern den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Waren. Und diesen Wettbe­werb, geschätzte Damen und Herren, brauchen wir glücklicherweise nicht zu scheuen. Ich appelliere daher an Sie alle: Stimmen Sie dieser Gesetzesvorlage zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.17.51

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Vermarktungsnormengesetz beschließen wir heute eine Anpassung an das geltende EU-Recht. Das österreichische Qualitätsklassengesetz von 1967 war trotz zahlreicher Novellen nicht mehr zeitgemäß und wird somit durch das vorliegende Gesetz ersetzt.

Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirt­schaftliche Erzeugnisse werden nun unter dem Begriff „Vermarktungsnormen“ zusam­mengefasst und in einem neuen Gesetz geregelt; Frau Abgeordnete Schönpass hat schon in ihren Ausführungen darauf hingewiesen. Mit der Neuregelung soll eine ein­heitliche und umfassende Rechtsbasis für gemeinschaftliche Vermarktungsnormen ge­schaffen werden. Und das ist wichtig für die Agrarindustrie, für den Handel und für die Konsumenten.

Es geht aber auch darum, Grundsätze für die Einführung von Lebensmitteln aus Dritt­staaten, die nicht durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen erfasst ist, festzule­gen. Damit sind die Verpackung und die Kennzeichnung der Ware sowie auch die Kon­trolle der Einhaltung dieser Bestimmungen eingeschlossen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, mit dem Vermarktungsnormengesetz wird einer ordentlichen Klassifizierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Rechnung getra­gen. Und ich möchte im Rahmen dieser Änderung auch darauf hinweisen, dass ganz besonders bei der Lebensmittelproduktion eine große Transparenz bei unseren Bauern vorherrscht. Über die Abläufe am Hof wird genauestens Buch geführt, und strenge Auf­lagen in puncto Tier- und Umweltschutz müssen eingehalten werden, was auch kon­trolliert wird.

Wer in Österreich produzierte Lebensmittel kauft, kann sicher sein, dass er hochwer­tige und gesunde Produkte zu sich nimmt. Ich denke, dass auch der Endverbraucher ein Recht auf Transparenz im Lebensmittelregal hat. Zu begrüßen wäre eine einheit­liche Kennzeichnung aller Endprodukte. Der Konsument möchte heute wissen, wo das Urprodukt als solches herkommt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das liegt auch stark im Interesse der ös­terreichischen Agrarwirtschaft. Ein kleines Land wie Österreich kann im scharfen Kon-


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kurrenzkampf gegen die großen Agrarländer mittels Preiskampf nicht bestehen. Wir müssen daher massiv auf Produkt- und Umweltqualitäten setzen. Auch strikte Kontrol­len bei der Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern sollten angestrebt werden, denn in Lebensmitteln, die in Österreich verkauft werden, soll auch wirklich das drin sein, was draufsteht.

Der Österreichische Bauernbund, auch die Agrarmarkt Austria und das Lebensministe­rium arbeiten seit vielen Jahren intensiv, um eine positive Vermarktung von Lebensmit­teln aus Österreich zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang darf ich etwa auf die Kennzeichnungsinitiative bei Milch und Milchprodukten im Zusammenhang mit der Kampagne „Der Geschmack der Heimat“ erinnern.

Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg, um international konkurrenzfähig zu sein, und in diese Richtung müssen wir weiter arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege. (Zwischenruf des Abg. Faul.)

 


18.21.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ja, Herr Kollege Faul, 5 Minuten wird es dauern. Es geht relativ rasch. Wir werden bekanntermaßen diesem Bundesgesetz zustimmen.

Herr Bundesminister, ganz kurz: Was wir hier als wesentlich sehen, ist nämlich die Um­setzung von an und für sich direkt anwendbarem EU-Recht, also das ist klar. Anderer­seits gibt es eine Verordnungsermächtigung im Gesetz. Die Formulierung halten wir im Detail für durchaus bedenkenswert. In anderen Zusammenhängen werden wir sie we­sentlich mehr kritisieren. Sie wissen, was ich meine, Herr Bundesminister. In der Markt­ordnung können wir mit dieser Regelung nicht leben, mit dieser Bestimmung, die Ihnen eine umfassende Verordnungsermächtigung gibt.

Was für uns auch wichtig ist, ist, dass die Ausnahmen geregelt sind, sprich der Ab-Hof-Verkauf ist ausgenommen. Dabei geht es auch um Bauernmärkte, um Fahrverkauf. Das haben wir auch im Ausschuss positiv bewertet. Die Kontrolle wird geregelt, auch die Schulung der Kontrollorgane, auch wichtig. Die Schnittstelle zum Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist ebenfalls hergestellt. – Also Dinge, die richtig und notwendig sind.

Zur Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung: Wir haben ja mit eigenen Anträgen auch gefordert, dass das verstärkt umgesetzt wird. Es ist ein ministerieller Streit zwischen der Bundesministerin Kdolsky und Ihnen, wobei ich sage, gut, das ist 1 : 0 für den Landwirtschaftsbereich ausgegangen, indem nun die Ursprungs- und Herkunftskenn­zeichnung im Landwirtschaftsressort beheimatet ist. Ich halte das für durchaus nach­vollziehbar und in Ordnung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist gescheit!) – Okay, der Minister sagt, das ist gescheit.

Aber kommen wir jetzt zu jenen Punkten, die meiner Meinung nach in diesem Zusam­menhang auch gesehen werden müssen, nämlich dass Vermarktungsnormen auch etwas zu tun haben mit internationalem Warenverkehr, mit internationalen Zusammen­hängen. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den morgigen G-8-Gipfel ein­gehen. Also wir sehen, dass diese eine Seite der Europäischen Union, nämlich die Normengesetzgebung, sehr wichtig ist, um den Markt zu vereinheitlichen, auf der an­deren Seite aber auch Auswirkungen hat, Auswirkungen auf Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt, auf die Ernährungssicherheit weltweit. Und da haben wir eine kleine Ausnahme genehmigt, die ich richtig finde, nämlich für den Ab-Hof-Verkauf, da sagen


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wir, dort sollen diese Normen nicht gelten, und auch für den Verkauf direkt vom Feld weg und Ähnliches.

Schauen Sie, und das sind alles kleine, richtige Überlegungen, Schutzmaßnahmen so­zusagen für eine echte bäuerliche Produktion. Genau dasselbe müsste die Euro­päische Union auch verstärkt im internationalen Handel in Bezug auf die ärmsten Län­der dieser Welt, vor allem im Hinblick auf ihre agrarische Selbstversorgung und Ent­wicklung tun. Gerade Afrika ist mehrheitlich ein agrarisch dominierter Kontinent, und da braucht es Impulse. Wir haben heute schon über die ländliche Entwicklung diskutiert (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dipl.-Ing. Missethon) – der Herr Minister hört leider nicht zu –, denn das ist die wichtige Aufgabe, die er als Agrarminister auf europäischer Ebene hat, diese Linie vor­anzubringen, damit Regionalentwicklung auch im Rahmen der Entwicklungspolitik ein Thema wird, im Rahmen internationaler Diskussionen geführt wird.

Für Afrika ist es nämlich entscheidend, dass die Kleinbäuerinnen und ‑bauern dort vor Ort ihre Produkte zu Preisen erzeugen können, die dort auch sozusagen lukriert wer­den können. Und Dumping im internationalen Agrarhandel ist die Geißel, die weltweit den Hunger anfacht, verstärkt und Bäuerinnen und Bauern weltweit in die Migration treibt, nämlich hin zu den großen Städten. Die Ballungszentren sind ja sozusagen selbstredend, die großen Slums, die rund um die Städte in Afrika, in Südamerika vieler­orts entstehen. Und das ist einfach die Herausforderung, Herr Bundesminister, auch diese internationalen Themen aufzugreifen.

An einem konkreten Punkt, nämlich Vermarktungsnormen, sieht man, was die interna­tionale Implikation dieser Gesetze ist, nämlich dass wir uns verstärkt in Europa und ge­rade aus bäuerlicher Sicht für ökologische und soziale Standards im Warenverkehr mit Lebensmitteln, mit landwirtschaftlichen Rohstoffen einsetzen müssen.

Das fängt an bei den ganzen Bioenergiefragen, die wir kurz vorher ansatzweise disku­tiert haben, ob auch dort nachhaltig produziert wird, ob auch dort gentechnikfrei produ­ziert wird, ob auch dort die Kleinbauern und Landarbeiter in Brasilien soziale Standards haben und auch ordentlich behandelt werden, sich gewerkschaftlich organisieren kön­nen oder ob dort soziales Dumping herrscht. Das sind die großen Herausforderungen.

Das heißt, so eine Gesetzgebung, Herr Bundesminister, auf europäischer Ebene ist dann gut und recht, wenn wir in die Richtung gehen, einen qualifizierten Außenschutz zu diskutieren. Das heißt: freier Handel ja, aber nur unter den gleichen Bedingungen, nämlich mit sozusagen mindestens ähnlichen sozialen und ökologischen Standards oder Ausrichtungen. Das wäre die Herausforderung. Und da ersuche ich Sie, in den nächsten Tagen auch dazu Stellung zu beziehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.26.38

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das aus dem Jahre 1967 stam­mende Qualitätsklassengesetz wurde in den letzten Jahren mehrmals novelliert. Die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Qualitätsnormen, Han­delsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordern eine grundlegende Aktualisierung. Es ist aus der letzten Ausschusssitzung bekannt, die FPÖ wird der Neuregelung dieser Bestimmungen über Gütezeichen zu­stimmen. Das ist meines Erachtens sowohl im Interesse des Erzeugers von Qualitäts-


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produkten als auch natürlich im Interesse des Konsumenten, und das dürfen wir hier sicherlich nicht übersehen. Gegen eine Vereinheitlichung bestehen daher keine Beden­ken.

Eines darf aber in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden: dass die not­wendigen Verwaltungsmaßnahmen sowie die Kontrollen und Probenziehungen gerade für Kleinbetriebe einen überdimensionalen Aufwand darstellen. Und hier ist es wichtig, dass bei den Kontrollen auch mit Maß und Ziel vorgegangen wird und dass die Land­wirte nicht – formulieren wir das einmal salopp – schikaniert werden, denn das haben sie sich auf keinen Fall verdient. Es soll nicht so sein, wenn Gemeinschaftsrecht umge­setzt wird, dass wir in Österreich päpstlicher sind als der Papst und die anderen EU-Länder bei der Umsetzung mehr oder weniger leichtsinnig vorgehen.

Herr Bundesminister, die Zustimmung zu diesem Gesetz wird wohl eine der Aus­nahmen bleiben, denn wenn ich an den letzten Ausschuss, an den letzten Landwirt­schaftsausschuss denke, so, muss ich sagen, mache ich mir nach wie vor große Sor­gen um die Zukunft der österreichischen Landwirte. Es ist kein Wunder, dass das Bau­ernsterben weiterhin so rapide vor sich gehen wird. Ich darf Sie erinnern: Von rund 50 000 landwirtschaftlichen Betrieben in meiner Heimat Oberösterreich im Jahre 1995 haben nur 36 540 überlebt. Ich weiß schon, dann wird von der ÖVP das Argument kommen, ja, da sind ja so viele kleine Landwirte und da muss die Struktur bereinigt werden und den Landwirten gerade in Oberösterreich, in meiner engeren Heimat, geht es ja so gut. Und da sage ich Ihnen eines: Ja, denen geht es durchaus manchmal sehr gut, aber nicht wegen Ihrer Politik, sondern trotz Ihrer Politik, und das sollte man an dieser Stelle einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich an den letzten Ausschuss denke, wo wir über die Milchquote gesprochen haben, wo ich Sie gefragt habe: Wie stehen Sie zur Milchquote?, muss ich sagen, da habe ich mich so ein bisschen an den Bundeskanzler Fred Sinowatz erinnert, der immer gesagt hat: Das ist alles so furchtbar kompliziert! – So wird das auf europäischer Ebene jetzt wieder weitergehen. Da wird man sagen: Na ja, ich setze mich ja ohnehin ein, aber das wird halt alles nichts bringen, denn Dutzende andere Länder sind dage­gen. Und deswegen wird dann wahrscheinlich auch die Milchquote letztendlich fallen.

An diesen Taten, Herr Bundesminister, werden wir Sie messen, und wir werden darauf achten, ob die Umfallerkontinuität und ‑nachhaltigkeit des Kommissars Fischler weiter­hin auch das Prinzip der österreichischen Landwirtschaftspolitik sein wird. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist.

Wo bleiben die Bemühungen um die Lösung der Probleme mit den Orthofotos, wie wir das im letzten Landwirtschaftsausschuss besprochen haben? Denn es kann einfach nicht sein, dass die AMA hergeht und die Landwirte verunsichert, dass man veraltete Grundsteuerkataster aus dem 18., 19. Jahrhundert über irgendwelche Fotos drüber­legt, Fotos, die jetzt die aktuellen Bewirtschaftungsgrenzen zeigen, und dann die AMA hergeht und sagt: Liebe Landwirte, für uns sind die tatsächlichen Bewirtschaftungs­grenzen maßgeblich. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ist so!) Ich weiß schon, dass das so ist.

Nur, so kann es nicht sein, dass die AMA sagt: Bitte, ihr Landwirte, einigt euch! – Kol­lege Auer und ich haben darüber gesprochen. So kann es nicht sein! Da werden wir sicher an einem Strang ziehen müssen. Wir werden das thematisieren. Da können wir auch den Landwirten helfen. Denn es kann nicht sein, dass dann auf einmal Landwirte in Zivilprozesse hineingezogen werden, die sie eigentlich gar nicht wollen. Ich glaube, da sollte man sich an sachlichen Lösungen orientieren. Und von einer derartigen Lö­sung hätten Landwirte etwas. Und zwar sind das nicht ein paar Dutzend, das sind im Prinzip Hunderte, Tausende Fälle in Österreich.


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Darüber muss man sich einmal ernsthaft Gedanken machen, denn da werden die ös­terreichischen Landwirte eine breite Unterstützung benötigen. Ich werde genau verfol­gen, welche Maßnahmen hier gesetzt werden, damit die österreichischen Landwirte durch die Vorgangsweise der AMA nicht weiter verunsichert werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.31.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Das Qualitätsklassengesetz ist in die Jahre gekommen und wird halt dieses Mal wieder novelliert, so wie es schon öfter novelliert worden ist. Es ist wichtig, dass es novelliert wird. Insbesondere den gemeinschaftlichen Rahmenbedin­gungen muss Genüge getan werden. Vor allem im Bereich des Qualitätswesens, der Handelsklassen, der Verkaufs- und der Vermarktungsnormen ist es notwendig gewor­den. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist halt eine grundlegende Aktualisierung der nationalen Rechtsbestimmungen erforderlich.

Im Konkreten geht es in dem ganzen Bereich insbesondere um die Vorschriften des Qualitätsklassengesetzes. In systematischer Weise wird da sozusagen jetzt umgrup­piert sowie eine Anpassung an die gemeinschaftsrechtliche Terminologie vorgenom­men. Außerdem kommt es zu einer weitgehenden Harmonisierung der Kontrollbestim­mungen in diesem Bereich mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Ein weiteres Ziel ist auch die Schaffung einer einheitlichen Rechtsbasis zur Umsetzung und Durchführung von gemeinschaftlichen Vermarktungsnormen im Bereich der ge­meinsamen Marktorganisation.

Wir werden dieser Novelle zustimmen, wie auch alle anderen Fraktionen. Es ist ganz einfach notwendig, dass wir das vollziehen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, Herr Bundesminister, und hoffe, dass nicht nur beim Vermarktungsnormengesetz, sondern auch bei der Marktordnung, die ja als Nächstes ansteht, einiges bereinigt wird. Es war im Ausschuss einiges im Unklaren. Ich habe viel Verständnis dafür, wenn man in Verhandlungen steht, aber wenn es ein­mal so weit ist, sollten wir auch die nötigen Informationen darüber erhalten. (Beifall beim BZÖ.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.33.54

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In aller Kürze: Ich glaube, es ist ein wichtiges Gesetz, denn die Konsumenten der Zukunft sind unsere jungen Leute, die einfach über eine gute Schulung und über ein entsprechen­des Konsumbewusstsein zu unseren Produkten hingelenkt werden können. Das halte ich für ganz wichtig.

Was Ihre Bauern, lieber Bauernbundobmann, draußen ein bisschen befürchten, ist, dass die Qualitätsnormen in unseren Nachbarländern einfach nicht in der Form einge­halten werden, wie wir sie verlangen, und dass es dadurch eventuell einen Wettbe­werbsnachteil geben könnte.


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Das Beispiel von Hannes Zweytick stimmt für den Wein, aber das kann man nicht auf Hülsenfrüchte, Erdfrüchte, Obst und so weiter umlegen. Da muss man schon aufpas­sen, dass wir nicht unterlaufen werden.

Kollege Grillitsch, du hast einen interessanten Aspekt aufgezeigt, diese Existenzsiche­rung. Und da, glaube ich, muss man schauen, Herr Bundesminister, da haben uns die Italiener etwas voraus. Ich sage es Ihnen anhand eines Beispiels:

Jetzt bei uns diese Dürrekatastrophe. In Italien, in Südtirol selbstverständlich eine An­ordnung, die gilt, Ermächtigungsgesetz. Das Wasser wird zurückgefahren für die Elekt­roenergie, die Haushalte müssen zurück, Landwirtschaft voraus. Ich habe die Odyssee mitgemacht für die Bauern, die um ihre Existenz gekämpft haben in Richtung Erd­beeren. Ja, ihr habt auch nicht helfen können! – Nur, wir haben das Gesetz gebrochen. Jetzt werden wir einmal schauen, wie wir aus dem Gesetz wieder rauskommen. Und ich bin neugierig, Fritz, ob du dann helfen kannst dabei, wenn wir die Bauern wirklich herausziehen, wenn sie dann gestraft werden. In Wirklichkeit sind sie glücklich, dass sie ihre Existenzen vorerst einmal gesichert haben.

Ich glaube, Fritz Grillitsch und Herr Bundesminister, diese Fragen sind viel wichtiger, als dass wir die ganze Zeit darüber diskutieren, ob die Kuh, die über ihren Eigentümer einem Bauernbündler gehört, mehr Prämien bekommen soll als die Kuh, die keinen Bündeobmann hat. Ich glaube, das ist wichtig für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.35.55

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den Kollegen Faul, der vor mir gesprochen hat: Da wäre es ganz einfach, sich einmal mit der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständi­gen Umweltlandesrat in Verbindung zu setzen. Dann könnte man sich vielleicht das eine oder andere ersparen, und man könnte vielleicht rascher helfen. Die Telefonnum­mern dürften ja auch bekannt sein, auch in der eigenen Bezirksverwaltungsbehörde. (Zwischenruf des Abg. Faul.)

Meine Damen und Herren, dieses Vermarktungsnormengesetz ist sicherlich ein neuer Schritt. Es ersetzt das bisherige Qualitätsklassengesetz. Und wenn man sich die Bei­träge heute angehört hat, so sollte man sich freuen, weil damit signalisiert wurde, dass hier ein einstimmiger Beschluss in Aussicht gestellt wird. Es ist tatsächlich so, dass sich die österreichische Qualität auf dem Weltmarkt durchgesetzt hat, könnte man sagen, denn erstmals ist es gelungen, die agrarische Außenhandelsbilanz deutlich in das Positive zu kehren. Das ist ein Erfolg erstens der hervorragenden Produktion (Bei­fall bei der ÖVP); das ist zweitens ein Zeichen der Stärke der Verarbeitungsbetriebe – sehr viele, gerade im Molkereibereich, in genossenschaftlicher Hand –, hervorragender innovativer Qualitäten, einer dementsprechenden vermarktungsstrategischen Ausrich­tung und eines Wahrnehmens von Chancen, gerade auch im östlichen Bereich, und das sollten wir auch einmal positiv sehen.

Herr Bundesminister, es ist dies ein erster und, wie ich glaube, auch richtiger Schritt. Vielleicht wäre es auch denkbar, eines Tages – ich weiß, das liegt nicht an Ihnen – einmal dorthin zu kommen, dass tatsächlich dort, wo Rot-Weiß-Rot draufsteht, auch Rot-Weiß-Rot drinnen ist und dass nicht auch dann sozusagen dieses Markenzeichen aufgeklebt wird, wenn nur die Verarbeitung in Österreich erfolgt, sondern ausschließ­lich dann, wenn die Produktion, die Verarbeitung in Österreich erfolgt sind, denn die österreichischen Bauern und die Wirtschaft hätten es sich verdient, mit diesem Quali-


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tätszeichen weiterhin diese Erfolge, die sie erzielen konnten, auch in Zukunft zu errei­chen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.38.23

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Eines kann man mit Fug und Recht behaupten: Was in Österreich von der Landwirt­schaft produziert wird, ist von sehr hoher Qualität. Und da kann man durchaus von dieser Stelle aus auch einmal den Bäuerinnen und Bauern danke schön sagen. Diese Qualität ist wichtig und gut, und da kann sich Österreich auch sehen lassen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dazu braucht es natürlich auch die entsprechenden Vorlagen, gesetzliche Rahmen­bedingungen. Und dieses Vermarktungsnormengesetz wird dem auch gerecht werden. Und ich denke auch, dass bei der hervorragenden Qualität auch durch die entspre­chenden Kriterien ein weiterer positiver Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird.

Herr Bundesminister, da wir heute über Klima, Klimaschutz und Energiesparen gespro­chen haben, gestatten Sie mir einen Ausflug dorthin. Sie wissen, es ist ein bisschen ein Hobby von mir, die öffentlichen Gebäude etwas anzuschauen. Sie haben in der „Kronen Zeitung“ diese Aktion unterstützt, wo die Leser nur durch eine Energiespar­lampenaktion drei Tonnen CO2 gespart haben. Ein Tag Parlament entspricht einem Stromverbrauch von sieben Monaten Einfamilienhaus; 240 Luster, Jahresverbrauch: 2 000 Glühlampen alleine in diesem Haus.

Herr Minister, denken wir einmal darüber nach, was wir in den öffentlichen Gebäuden, hier im Hohen Haus dazu beitragen könnten, um allein diese CO2-Ersparnisse zu errei­chen! Ich denke, da können wir sehr viel dazu beitragen, und ich möchte auch noch sagen, vielleicht auch bei den Anschaffungen der Fuhrparks und Ähnlichem mehr! (Abg. Dr. Fekter: Die Untersuchungsausschüsse abschaffen!)

An Papier kann man einiges einsparen – man braucht nur zu schauen, was da alles so verteilt wird –, aber allein diese 2 000 Lampen, die man im Jahr braucht, kann man auf jeden Fall einsparen.

Frei nach Karl Farkas: Schauen Sie sich das an! – Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

18.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfin­ger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.40.41

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Es freut mich, dass ich ganz kurz mitteilen darf, dass der Herr Bundes­minister sein Ministerium heute schon auf Energiesparlampen umgestellt hat. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ganze Ressort!) – Hört, hört, der Herr Bundesminister war wieder einmal einen Schritt voraus! (Zwischen­ruf der Abg. Dr. Moser.)

Herr Abgeordneter Dolinschek, es ist keine Weiterentwicklung, keine Novellierung des bisherigen Qualitätsklassengesetzes, sondern eine Überführung in das Vermarktungs­normengesetz. Das ist der wesentliche Punkt, denn die Alternative wäre natürlich ge­wesen, es zu novellieren, wie dies schon oft der Fall war. Aber diesmal hat man sich entschlossen, sich an die gemeinschaftliche Terminologie anzulehnen, und daher, wie gesagt, eine Überführung in das Vermarktungsnormengesetz. Es gibt auf der einen


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Seite natürlich Sicherheit und Verlässlichkeit sowohl für den Konsumenten als auch für den Produzenten – das ist wichtig –, und im Großen und Ganzen sind ja auch die wesentlichen bestehenden Regelungen unverändert übernommen worden.

Zwei Punkte, die mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig sind: Natürlich gibt es bei jeder Normierung und Klassifizierung Kontrollen. Bitte dahin gehend aufzupassen, dass diese Kontrollen auch für die kleinen und kleinsten Betriebe nicht überbordende Maßnahmengrößen annehmen!

Zum Zweiten freut es mich, dass es natürlich auch für Ab-Hof-Verkauf Ausnahmen gibt. Das ist sehr wichtig, denn wir dürfen nicht vergessen, dass natürlich auch auf diesen Betrieben hervorragende Qualität erzeugt wird, dass es aber ein besonderes Verhältnis ist, das hier zwischen den Kunden und den Produzenten entsteht, ein be­sonderes Verhältnis, das auch in Zukunft in dieser Art und Weise erhalten bleiben soll. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.42.35

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mich freut es natürlich auch, wenn Sie jetzt auf Energiesparlampen umstellen, aber ist es nicht für einen Energieminister etwas spät? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich bin nicht Energieminister! – Abg. Dr. Lichtenecker: Energieminister ist der Bartenstein!) Na ja, schon, aber Sie beschäftigen sich sehr intensiv damit. (Ruf: Die Redezeit ist schon vorbei!)

Ich habe ganz, ganz wenig Redezeit – sehr richtig. (Abg. Dr. Fekter: Die ist schon vorbei, Herr Bürgermeister, die Redezeit!) Ich bin froh, dass es bei diesem Gesetz Ein­stimmigkeit gibt, und ich bin deswegen sehr froh, weil es hier einen ordentlichen Ge­setzesrahmen gibt, innerhalb dessen man auch Verordnungsermächtigungen durchaus erlauben kann. Bei der Marktordnung sind wir noch nicht ganz so weit.

Und wenn Sie mir noch einen allerletzten Satz gestatten, Frau Volksanwältin: Wir ha­ben in dieser Landwirtschaftsausschuss-Sitzung dieses Gesetz besprochen, und wir haben auch den Grünen Bericht besprochen. Und ich appelliere an das Hohe Haus, doch endlich und sehr rasch eine Lösung zu finden, wie wir mit Berichten umgehen, denn dieser Grüne Bericht ist eine tatsächlich großartige Sache, die da irgendwo leise und still verschwindet. Ich möchte mich bei den Beamten des Ministeriums bedanken, die hier gute Arbeit geleistet haben, und ich möchte wirklich an Sie alle appellieren, dass wir diese hervorragenden Berichte in Zukunft auch hier im Hohen Haus und öf­fentlich diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirkl­huber.)

18.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit darf ich alle Damen und Herren bitten, Platz zu nehmen, damit wir zur Abstim­mung kommen können.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 134 der Beilagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 223

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

18.44.5010. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 29. Bericht (III-12 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (63 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 30. Bericht (III-21 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (109 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich begrüße Herrn Volksanwalt Dr. Kostelka und erteile Herrn Abgeordnetem Pendl als erstem Redner das Wort für eine selbst gewählte Redezeit von 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.45.29

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich gleich zu Beginn persönlich, aber auch namens meiner Fraktion bei Ihnen, geschätzte Frau Volksanwältin, und bei Ihnen, meine Herren Volksanwälte, und Ihren Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern für die Zusammenarbeit im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sehr herzlich bedanken.

Ich glaube, dass das eine wichtige, nicht mehr wegzudenkende Arbeit und eine wich­tige Institution geworden ist, und möchte es auch nicht verabsäumen, den heute wieder beziehungsweise neu gewählten Volksanwälten sehr herzlich zu gratulieren. Ich freue mich, dass ich – das darf ich persönlich anmerken – mit den beiden Damen seit Jahren eine ausgezeichnete Zusammenarbeit im Justizausschuss pflegen durfte. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit jetzt im Bereich der Volksanwaltschaft.

Besonders darf ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass dieses Haus einen eigenen Ausschuss für die Volksanwaltschaft eingerichtet hat und dass wir uns gemeinsam, in Absprache auch mit der Volksanwaltschaft, für den Herbst vorgenom­men haben, zu versuchen, auch hier die notwendigen Unterlagen zu erarbeiten, um nicht so wie bisher nur die einzelnen Berichte abzuarbeiten. Ich lade Sie alle ein, da auch mitzutun. Keine Angst, wir stehen dazu, dass die Volksanwaltschaft ein Kollegial­organ ist, aber ich glaube, es würde Sinn machen, wenn wir auch hier einzelne Vorla­gen zu wichtigen Themen zur Diskussion bekommen könnten.

Und so darf ich den neuen Volksanwälten sowie allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die kommende Arbeit in diesem so wichtigen Bereich alles Gute wün­schen. Wir freuen uns darauf, meine Damen und Herren, dass wir auch in Zukunft – so


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 224

wie bisher – im Interesse der Menschen, im Interesse der Österreicherinnen und Öster­reicher gemeinsam diese wichtige Aufgabe erfüllen können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.47.49

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältin Rosemarie Bauer! Werte Volksanwälte! Hohes Haus! Heute ist für die Volksanwaltschaft ein besonderer Tag: ein besonderer Tag, da wir heute die Vertrete­rinnen und Vertreter der Volksanwaltschaft neu gewählt haben. An dieser Stelle darf ich Maria Theresia Fekter, Terezija Stoisits und Peter Kostelka sehr herzlich zu ihrer Wahl gratulieren und ihnen für die zukünftige Tätigkeit alles Gute wünschen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Es ist das ein besonderer Tag, an dem wir uns bei Rosemarie Bauer besonders be­danken möchten – doch dazu später –, ein besonderer Tag, weil hier im Hohen Haus zum ersten Mal die Berichte der Volksanwaltschaft debattiert werden, nachdem sie nicht im Verfassungsausschuss, sondern in einem eigenen Volksanwaltschaftsaus­schuss behandelt wurden.

Die beiden Berichte der Volksanwaltschaft der Jahre 2005 und 2006 zeigen durch die jährlich rund 16 000 Anbringen und rund 6 500 Prüfungsverfahren auf, wie bekannt die Möglichkeit der Beschwerde bei der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung ist und wel­che Leistungen vom gesamten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab in der Volksan­waltschaft erbracht werden. Recht herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern für ihre hervorragende Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Doch nun zu zwei Beispielen aus den Bereichen von Volksanwältin Rosemarie Bauer. Das erste Beispiel zeigt, wie wirksam Vorschläge der Volksanwaltschaft sein können. In vielen seinerzeitigen Anbringen ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, weil sich jemand durch zu große Bäume und Hecken in seinem Recht auf Licht und Luft be­schnitten fühlte. Im § 364 ABGB wird seit 2004 im nachbarschaftlichen Rücksichtnah­megebot darauf eingegangen. Herausheben möchte ich aber vor allem die dabei eingeführte Mediation, die vor Klagseinbringung erfolgen soll. Auswirkungen dieser Ge­setzesänderung sind nicht nur weniger Klagseinbringungen beim Zivilgericht, sondern natürlich auch weniger Beschwerden in der Volksanwaltschaft, wie uns Rosemarie Bauer in der letzten Ausschusssitzung erläuterte.

Ein zweites Beispiel ist aktuell und im Bericht 2006 zu finden. Es geht um eine Doppel­vergebührung von schriftlichen Scheidungsfolgenregelungen durch Gericht und Finanz. Dies bedeutet, dass bei einvernehmlichen Scheidungen mitgebrachte und unterschrie­bene Regelungen dieser Doppelvergebührung unterliegen. Wenn jedoch eine münd­liche Einigung besteht und diese vor dem Familienrichter vorgebracht wird, besteht nur eine Vergebührung nach dem Gerichtsgebührengesetz.

Als Sozialarbeiterin und Mediatorin unterstütze ich alle Vorgangsweisen, die zu einer gütlichen, tragfähigen und lebbaren Einigung führen, was letztlich auch für die Kinder von immenser Bedeutung ist. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass uns in abseh­barer Zeit von unserem Vizekanzler und Finanzminister Molterer eine gute Neurege­lung vorgelegt wird, zumal gerade er sich immer für unsere Familien einsetzt.

Letztlich gilt mein besonderer Dank den drei Volksanwälten, vor allem Rosemarie Bauer und Hilmar Kabas, die mit 1. Juli ausscheiden. Doch sei es mir gestattet, noch einige persönliche Worte an unsere scheidende Rosemarie Bauer zu richten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 225

Als Fraktionsvorsitzende der ÖVP für den Volksanwaltschaftsausschuss durfte ich Rosemarie Bauer etwas näher kennenlernen. Liebe Rosemarie, ich danke dir für deine Unterstützung in diesem neuen Ausschuss! Dein sensibler und kompetenter Umgang mit den Menschen, die ihre Anliegen an dich heranbringen, nötigt mir höchsten Re­spekt ab. Gleichzeitig hast du immer den Überblick bewahrt und mir auch den Blick für das Wesentliche geschärft. Ich bedanke mich im Namen des ÖVP-Klubs für deine un­ermüdliche Arbeit in der Volksanwaltschaft und wünsche dir für deinen „Unruhestand“ alles Gute und viel Gesundheit! (Allgemeiner Beifall.)

18.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.51.56

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr ge­ehrter Herr Volksanwalt Kabas! Herr Volksanwalt Kostelka! Liebe Frau Bauer! Es ist völlig logisch, das ich auch damit beginne, mich im Namen der Fraktion der Grünen in meiner Eigenschaft als Fraktionsführerin im Volksanwaltschaftsausschuss ganz, ganz herzlich zu bedanken, vor allem, Frau Bauer, für Ihre Tätigkeit, die wir ja sechs Jahre lang mitverfolgt haben. Wir haben einander ja aus der gemeinsamen Parlamentszeit gekannt.

Ich habe diesen Dank an Volksanwältinnen und Volksanwälte für ihre Arbeit jährlich bei der Diskussion über die Berichte der Volksanwaltschaft zum Ausdruck gebracht, und es ist jetzt nicht so gemeint, dass man sich, weil das heute, Frau Bauer, Ihre letzte Diskussion im Parlament ist, halt höflichkeitshalber bedankt, ganz im Gegenteil: Der jährliche Dank der Grünen an die Volksanwältinnen und Volksanwälte – und jetzt sind natürlich die Herren mit eingeschlossen – ist insofern ein ernst gemeinter, als unser Verständnis der Arbeit der Volksanwaltschaft durchaus jenes ist, dass diese so etwas wie ein – wie soll ich sagen? – Spiegel der Arbeit der Parlamentarierinnen und Parla­mentarier ist. (Beifall bei den Grünen.)

Welche Institution ist denn prädestiniert dafür, festzustellen, wie sich Gesetze, die hier im Hohen Haus beschlossen werden, dann für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landes auswirken, wenn nicht die Volksanwaltschaft! Sie sind es ja, die am unmittel­barsten die Auswirkungen von in der Regel dann – jetzt sage ich es ein bisschen sa­lopp – schlechten Gesetzen, unpräzisen Formulierungen, Lücken oder Inkonsistenzen zu spüren bekommen, und dieser dicke 30. Bericht – ein Jubiläumsbericht – der Volks­anwaltschaft ist so etwas wie ein Evaluierungsbericht auch über die Tätigkeit der Parla­mentarierinnen und Parlamentarier.

Wir waren in der Vergangenheit und sind auch dieses Mal natürlich mit Ihrer Arbeit zu­frieden, aber mit uns selbst nicht zufrieden, denn die legislativen Anregungen, die ein wichtiger Punkt des jährlichen Berichtes sind, richten sich ja an das Hohe Haus, an den Nationalrat, und ich würde es jetzt – sanft ausgedrückt – so bezeichnen: Die Ernsthaf­tigkeit des Parlaments, also des Nationalrates, wie mit diesen legislativen Anregungen vielfach umgegangen wird, lässt zu wünschen übrig.

Ich hoffe sehr, dass sich das vielleicht künftig ändern wird. Ich hoffe das deshalb, weil ja die Einrichtung des Volksanwaltschaftsausschusses im Nationalrat für mich ein Zei­chen dafür ist, dass das Parlament selbst, der Nationalrat, hier die Zusammenarbeit zwischen der gesetzgebenden Körperschaft und dem „Hilfsorgan“ des Parlaments, nämlich der Volksanwaltschaft, intensiver zu betreiben gedenkt.

Was wir von den Grünen unter intensiverer Zusammenarbeit verstehen, haben wir auch in der heute schon einmal erwähnten Vorbesprechung – Otto Pendl, glaube ich,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 226

hat es angesprochen – schon zum Ausdruck gebracht: „Intensiver“ kann nur heißen, dass es mehr gibt als in der Vergangenheit! Und „mehr“ heißt in diesem Fall nicht eine jährliche Diskussion im Plenum des Nationalrates über die Arbeit der Volksanwalt­schaft, sondern mehr ins Detail gehende Auseinandersetzungen über Missstände, die in den Berichten aufgelistet sind, Einzelfallbesprechungen, und diese sollen durchaus auch so weit gehen, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch Minister, Landeshauptleute, Landesräte, Bürgermeister als Auskunftspersonen in den Aus­schuss bitten – ich sage es jetzt ganz höflich – werden, um die Arbeit der Volksanwalt­schaft so quasi noch effizienter zu machen, indem es dann hier auch Schlüsse daraus gibt.

Das ist jetzt sehr kurz skizziert die Vorstellung, die wir uns selbst als Fraktion mit auf den Weg geben für den neuen Ausschuss unter Vorsitz von Mag. Stadler, der ja, ich würde jetzt sagen, wie kein anderer aus unserem Kreis prädestiniert ist, hier Schlüsse jetzt auch als Vorsitzender zu ziehen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nun, er ist immerhin fünfeinhalb Jahre Volksanwalt gewesen und hat deshalb quasi jetzt mehrere Erfah­rungsbereiche: als ehemaliger Parlamentarier, als Landesrat – das ist schon länger her –, dann als Volksanwalt und jetzt als Vorsitzender dieses Ausschusses.

Ich komme damit auch schon zum Schluss. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft auch ganz herzlich bedanken, denn eines ist uns seit Langem klar: Die drei Volksanwälte sind der Kopf, oder sagen wir, das Haupt der Volksanwaltschaft, aber das, was darunter ist, das macht erst quasi die Qualität und das aus, was dann die drei Personen repräsentieren und auch nach außen tragen können.

Ich kenne die Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft jetzt seit einigen Jahren, und ich muss sagen, ich habe hohen Respekt davor, so wie ich auch alljährlich der Volks­anwaltschaft meinen Respekt zolle für die Bemühungen um wirkliche – wie soll ich sagen? – Volksverbundenheit. Es gibt in dieser Republik ganz bestimmt keine Institu­tion, die so sparsam ist, die mit so wenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen so hohen Output hat! Also ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren Kolle­ginnen und Kollegen und auch liebe Volksanwälte, die Telefonliste des Grünen Klubs im Parlament ist länger als die Telefonliste der Volksanwaltschaft, und das spricht für die Qualität des grünen Klubs (Abg. Ing. Westenthaler: Spricht gegen den grünen Klub, eindeutig!), aber das spricht vor allem auch für die Qualität der Volksanwalt­schaft!

Frau Bauer, alles Gute für die Zeit, die jetzt vor Ihnen liegt! Es wird sicher eine schöne Zeit. Sie werden die Arbeit vermissen, aber ich glaube, man gewöhnt sich an den Frei­raum, den man gewinnt, ganz schnell.

Danke, Herr Volksanwalt Kabas, für Ihre Zeit, in der Sie jetzt als Volksanwalt tätig wa­ren. Es war nur sieben Monate, aber in diesen sieben Monaten – und das beweisen der Bericht über das Jahr 2006 und die Diskussion im Ausschuss – haben Sie aus meiner Sicht betrachtet Ihr absolut Möglichstes und Bestes als Volksanwalt gegeben. Dafür bedanke ich mich! Das zeigt auch die Tatsache, dass die große Zahl von Be­schwerdefällen im gesamten Fremdenrecht, die im Bericht aufgelistet sind, von Ihnen aufgenommen wurde. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken und auch Ihnen – ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass Sie in den Ruhestand treten werden – alles Gute wünschen für die Zeit danach.

Und an Herrn Dr. Kostelka gerichtet: Ich freue mich wirklich schon sehr auf die Zusam­menarbeit ab 1. Juli! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

18.59



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 227

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.00.01

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen der Volksanwaltschaft! Es sind tatsächlich ein wenig historische Berichte der Volksanwaltschaft, die heute zur Debatte stehen; am 29. Bericht habe ich noch selber mitgearbeitet und ihn mitbeschlossen, am 30. Bericht nur mehr teilweise. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Es sind auch deswegen beide Bericht historisch, weil wir diese zum ersten Mal durch den eigenen Volksanwaltschaftsausschuss dieses Hauses haben gehen lassen – und auch deshalb historisch, weil wir die Volksanwälte in dieser Zusammensetzung letzt­malig hier im Hause haben und weil wir vorläufig – vorläufig sage ich ausdrücklich in Richtung der Grünen – für die nächsten Jahre keinen freiheitlichen Volksanwalt haben; aber das wird sich wieder ändern, daran arbeiten wir intensiv. Das ist also auch ein wenig ein historisches Moment. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, ein bisschen Prognose muss sein.

Meine Damen und Herren, es ist heute auch das letzte Mal, dass Volksanwalt Mag. Kabas und Volksanwältin Rosemarie Bauer hier auf der Regierungsbank sitzen. Ich möchte mich bei beiden für ihre Tätigkeit bedanken. Ich möchte mich bei allen Dreien für die Zusammenarbeit bedanken, insbesondere bei Frau Volksanwältin Rose­marie Bauer, mit der ich als Volksanwalt ja länger in der Volksanwaltschaft zu tun hatte. Es war dies jedenfalls eine wesentlich harmonischere Zusammenarbeit, als das manchmal in den Medien durchgeklungen ist. Wir hatten im Grunde genommen fast ein friktionsfreies Zusammenarbeiten; das gilt übrigens auch für Peter Kostelka. Ich weiß schon, das hat Peter Kostelka nicht immer populär gemacht bei seiner eigenen Fraktion, aber auch mit ihm habe ich besser zusammengearbeitet, als das mitunter in den Medien durchgeklungen wäre.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern bedanken, denn da hat Frau Kollegin Stoisits wirklich Recht: Was die Mitarbei­ter der Volksanwaltschaft in der Phase geleistet haben, als sich die Beschwerdezahlen verdoppelt haben, ohne dass sich der Mitarbeiterstab verdoppelt hätte, verdient wirklich die Anerkennung und den Dank dieses Hauses! (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Berichten selbst möchte ich eigentlich nichts sagen – wie gesagt: Ich kenne die einzelnen Fälle, weil ich sie zum Teil selber bearbeitet habe –, möchte diese Gelegenheit aber dazu nutzen, etwas zur Frage der Reformvorschläge zu sagen, die im Bericht vorhanden sind. Diese Reformvorschläge, Frau Kollegin Fekter, verdienen es, in den kommenden Jahren weiter verfolgt zu wer­den. (Abg. Dr. Fekter: Das macht ja das Parlament!) – Ja, ich sage das ja jetzt an die ehemalige Vorsitzende des Justizausschusses. Jetzt werden Sie einmal sehen, was es bedeutet, wenn man dauernd Vorschläge macht – und Vorsitzende des Justizaus­schusses das ignorieren, Frau Kollegin Fekter. Das ist sozusagen auch der Fluch der bösen Tat, der Sie einholt! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir wollen aber trotzdem die Zusammenarbeit verbessern. Es gibt manche Vorschläge, und diese werden wir im September mit den neuen Volksanwälten und mit dem bereits erfahrenen Volksanwalt Dr. Kostelka disku­tieren. Es gibt Vorschläge in Bezug auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Nationalrat, aber auch mit dem Volksanwaltschaftsausschuss; ebenso gibt es Vor­schläge zu einer Änderung der Berichtsgestaltung; auch das wird Thema der Beratun­gen sein, die ja bereits gut begonnen wurden.


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Weiters anführen darf ich in diesem Zusammenhang Vorschläge – die bereits auf dem Tisch liegen –, was die Berichtsgliederung und Evaluierung legistischer Anregungen anlangt. Ob das schon bewirkt, dass künftige Vorsitzende der Ausschüsse, insbeson­dere des Justizausschusses, dann den Vorschlägen der Volksanwälte mehr Gehör schenken, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das werden wir aber dann empi­risch nachvollziehen können.

Noch etwas, meine Damen und Herren, da ich vom „Fluch der bösen Tat“ gesprochen habe, möchte ich Ihnen sagen, und zwar zum Bestellungsmodus. Es gibt Vorschläge, die auch den Bestellungsmodus in Zukunft ändern können, auch, was die Rechtsstel­lung der Volksanwälte anlangt. Ich persönlich bin der Meinung – und jetzt rede ich wirk­lich nicht pro domo –, dass Volksanwälte, so wie Abgeordnete des Hohen Hauses, eine gewisse sachliche berufliche Immunität haben sollten, weil ich selber weiß, was es bedeutet, wenn man sich für Bürgeranliegen mit mitunter mächtigen Apparaten an­legt. – Eine solche berufliche Immunität wäre also eine Überlegung wert.

Aber, meine Damen und Herren, was heute alles im Zusammenhang mit angeblichen Gesetzeslücken in der Bundesverfassung, und zwar in Bezug auf die Nominierungs­rechte der Fraktionen gesagt wurde, das verdient, widerlegt zu werden.

Artikel 148g Abs. 2 B-VG stellt – glauben Sie mir, ich habe mich mit diesem Artikel so­zusagen auf und ab beschäftigt! – keine Gesetzeslücke und keine Verfassungslücke dar. Alles, was heute diesbezüglich gesagt wurde, ist unrichtig! (Beifall bei der FPÖ.)

Vielmehr ist es so, dass der „Fluch der bösen Tat“ – da muss ich durchaus sagen: das trifft uns Freiheitliche in diesem Fall auch – bereits bei der Bestellung der Volksanwälte im Jahre 2001 erfolgt ist; damals noch unter dem NR-Präsidenten Fischer. Ich möchte aber der jetzigen Präsidentin Prammer keinen Vorwurf machen, dass sie sich da an die Vorgaben von Fischer gehalten hat.

Damals gab es eine stärkste Fraktion – das waren die Sozialdemokraten –, zwei zweit­stärkste Fraktionen, die damals gleich stark waren – das waren 52 Mandate für die FPÖ und 52 Mandate für die ÖVP –, und eine drittstärkste Fraktion, das waren die Grünen, denen man damals das Nominierungsrecht bezüglich Volksanwaltschaft ver­weigert hat, und zwar meiner Ansicht nach zu Unrecht verweigert hat.

Heute ist es anders: Heute gibt es eine stärkste Fraktion, die Sozialdemokraten, eine zweitstärkste Fraktion, die Volkspartei, und zwei drittstärkste Fraktionen – und einer davon, diesmal den Freiheitlichen, hat man das Nominierungsrecht verweigert. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind ja nur mehr 20!) – Da sind Sie schlecht beraten. Die Grundrechen­arten, Herr Kollege, sollten eigentlich auch bis in die Hinterbänke der ÖVP durchge­drungen sein! 21 : 21 steht’s! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist ein Ergebnis, das Sie, wenn Sie dreimal Ihre Hände verwenden, nach­zählen können. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das Verweigern des Rechtes auf Nominierung den Freiheit­lichen gegenüber war nur der Ausdruck des Misstrauens zwischen den beiden derzeiti­gen Koalitionsparteien. Man hatte nämlich bei der SPÖ die Befürchtung, dass sich die ÖVP doch noch auf einen Kandidaten der Freiheitlichen einigen könnte. Das war der ganze Hintergrund – und so viel zum Thema „Vertrauen“ in dieser Koalition.

Meine Damen und Herren, es ist nicht richtig, wenn man formelles Verfassungsrecht – da muss man wirklich besonders streng sein; da dürfen politische Überlegungen wirk­lich nur eine geringe Rollen spielen – deswegen ignoriert, weil zwei Parteien, die eine Koalition gebildet haben, einander nicht trauen. Das nenne ich wirklich Fluch der bösen Tat! – Das ist allerdings keine Gesetzeslücke, Herr Kollege Einem, der Sie sich hier bemüht haben, eine Verfassungslücke zu konstruieren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 229

Das Nominierungsrecht wäre den Grünen im Jahre 2001 zugestanden und wurde ihnen verweigert – und es wäre den Freiheitlichen heute zugestanden und ist ihnen verweigert worden, meine Damen und Herren.

Wenn man eine andere Verfassungslage wünscht, kann man sie beschließen, aber bei der geltenden Verfassungslage, bei den verba legalia, so, wie sie Artikel 148g Abs. 2 unserer Bundesverfassung vorsieht, hätte es eine Nominierung von vier Fraktionen im Jahre 2001 im Hauptausschuss geben müssen, und es hätte eine Nominierung im Hauptausschuss von vier Fraktionen im Jahre 2007 geben müssen. Und dann hätte der Hauptausschuss einen Dreiervorschlag erstellen müssen.

Theoretisch ist ja denkbar, dass es – vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage – bis zu sechs Nominierungen geben könnte. Wenn Sie die Rechtslage ändern wollen, dann machen Sie das; Sie haben jetzt die Zwei-Drittel-Mehrheit dazu. – Die Kreation sozusagen der Obersten Organe dieser Republik ist ja nicht irgend etwas. Die Obersten Organe der Republik sind nach einem verfassungsrechtlich genau festge­legten Verfahren zu bestimmen und zu wählen. Wenn Sie von ÖVP und SPÖ aber beginnen, formelles Verfassungsrecht niederzutrampeln – egal, ob das im Jahre 2001 geschehen ist, wofür ich heute noch mein Bedauern ausdrücken möchte, oder jetzt, im Jahre 2007 –, müssen wir da strikt dagegenhalten.

Hohes Haus! Wenn Sie von ÖVP und SPÖ jetzt beginnen, es der politischen Oppor­tunität anheim zu stellen, ob man formelles Verfassungsrecht einhält oder nicht, nur weil sich zwei Koalitionsparteien gegenseitig nicht trauen können, dann ist das keine gute Verfassungspolitik – und es lässt das auch nichts Gutes ahnen, wenn diese beide Parteien dann auch noch über eine gemeinsame Verfassungsmehrheit verfügen! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Deswegen heute der berechtigte Unmut der freiheitlichen Fraktion. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Kollege Rädler, diese Fraktion hat sich immer etwas darauf einge­bildet, als politische Gruppierung, die in einer langen Verfassungstradition steht, die in einer Revolution vor mehr als 100 Jahren Verfassungsrecht durchzusetzen versucht hat, die es daher mit der Verfassung immer besonders genau nimmt, diese Fraktion wird daher Alarm schreien, wenn die politische Macht aus politischer Opportunität for­melles Verfassungsrecht niederzutrampeln versucht!

Glauben Sie mir: Sie wären auch gut beraten, die Spielregeln – und das ist nun einmal formelles Verfassungsrecht – genau zu beachten, denn: Heute trifft das die Freiheitli­chen, gestern sozusagen hat es die Grünen getroffen – und morgen schon kann es Sie treffen.

Ich habe Ihnen einmal von dieser Rostra aus vorausgesagt, dass es Sie einmal treffen kann, was Sie mit der Geschäftsordnung angestellt haben. – Und flugs hat es Sie ge­troffen! – So ist nun einmal die Demokratie. Jetzt haben Sie von der ÖVP zum Beispiel erlebt, dass es einen – zweiten – Untersuchungsausschuss gegen Ihre Stimmen gibt. Daher: Das alles kann auch Sie treffen.

Seien Sie daher, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, im Umgang mit formellem Verfassungsrecht bitte sorgsamer! Das ist unser Appell. Seien Sie im Umgang, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie ... – (Zwischen­ruf.) – Nein, da geht es nicht um Grün und nicht um Blau, auch nicht um Orange, sondern da geht es nur um Rot und Schwarz, und zwar um das Misstrauen zwischen Ihnen beiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich appelliere an Sie: Seien Sie im Umgang mit Verfassungsrecht sorgsamer, denn eines Tages kann Sie das auch treffen!


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Meine Damen und Herren, nun aber noch einen letzten Satz zur Kollegin Bauer. Liebe Rosemarie, ich darf dir namens meiner Fraktion einen Ruhestand wünschen, den du dir selber gestalten wirst; das weiß ich. Die Rosemarie wird einiges von dem, was sie bisher hintanstellen musste, jetzt erledigen können. Das Gleiche weiß ich von Hilmar Kabas. – Bei ihm bin ich mir nicht ganz sicher, ob er so ruhig sein wird können. Da ist der Redner jetzt schon ein gewisse Garantie dafür, dass die Ruhe nicht zu sehr durch­bricht; das weiß er auch. Aber bei der Rosemarie weiß ich, dass sie vieles in den letz­ten Jahren hinangestellt hat und jetzt vieles nachholen wird. Dafür, meine liebe Rose­marie, wünsche ich dir alles Gute, und möge dir die Gesundheit, die du Gott sei Dank wiedererlangt hast, erhalten bleiben!

Allen Volksanwälten, den beiden Scheidenden, aber auch denen, die heute wieder ge­wählt wurden, wie eben Peter Kostelka, beziehungsweise den neu gewählten, wün­sche ich alles Gute für ihre Tätigkeit im Namen und im Auftrag der Bürgeranliegen. Und insbesondere freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit als Vorsitzender des Volksanwaltsausschusses. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


19.11.17

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Ver­treter der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Als Fraktionsführer des BZÖ im Volksan­waltschaftsausschuss möchte ich (Heiterkeit) – ich bin der Einzige; das gebe ich zu – die Chance ergreifen, um in meinen Ausführungen hier zu den Berichten, nämlich zum 29. und 30. Bericht der Volksanwaltschaft, Ihnen als Vertretern der Volksanwaltschaft und Ihren Mitarbeitern von Seiten des BZÖ unseren ehrlichen Dank aussprechen für Ihre wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienste der österreichischen Bevöl­kerung. Danke vielmals! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Immerhin wurden im Jahr 2005 und auch im Jahr 2006 jeweils über 6 500 Prüf­verfahren von Ihnen eingeleitet, womit sich die Zahl der Beschwerdefälle seit dem Jahre 2004 auf ähnlich hohem Niveau eingependelt hat.

Es wurden auch von den Rednern vor mir bereits einige dieser Prüfverfahren ange­sprochen, und ich möchte es auch nicht nur bei einem gebührenden Dankeschön be­lassen, sondern auch noch auf einige Punkte eingehen. So ist im Bericht aus dem Jahr 2005 als Kritikpunkt im Verkehrsbereich die unveränderte Zählregel für Kinder in Autobussen von drei zu zwei angeführt worden, was sich wieder im Jahr 2006 ähnlich im Volksanwaltschaftsbericht wiederfindet. Ein wirklich zu korrigierender Umstand, wel­cher umgehend eine Initiative nach sich ziehen muss, und zwar im Sinne der Sicher­heit unserer Kinder in Österreich.

Für das BZÖ ebenso erkenntnisreich war jener Kritikpunkt zur Straßenbemautung im Hinblick auf die Tatsache, dass Wechselkennzeichenbesitzer pro Fahrzeug eine Vig­nette kaufen müssen. Ein unverständlicher Umstand, wenn man davon ausgeht, dass eine Person zu ein und demselben Zeitpunkt nur in einem Fahrzeug sitzen kann. Dass dieser sich mehrere Vignetten für die Benutzung unserer Autobahnen besorgen muss, ist wirklich nicht zu verstehen. Es gibt auch schon unterschiedlichste Lösungsansätze sowohl vom ÖAMTC als auch von Ihnen, von der Volksanwaltschaft selbst vorge­bracht.

Ob es jetzt um die zeitabhängige Maut geht oder um die Maut für höhergewichtige Fahrzeuge: Es wird wohl zu der Regelung kommen müssen und schlussendlich auch


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führen, die die zweite Gratisvignette für die zeitabhängige Maut beinhalten wird und so, wie es auch vom ÖAMTC vorgeschlagen wurde, für die Zweit-GO-Box eine Finanzie­rung zu finden sein wird, die über eine erhöhte Bearbeitungsgebühr bei der Beantra­gung zu finanzieren sein kann, nachdem nach einer Umfrage des ÖAMTC die Wech­selkennzeichenbesitzer sehr wohl Bereitschaft zeigen, einen 12-prozentigen Preisauf­schlag zu akzeptieren.

Schließlich war für uns auch sehr interessant, dass sich im Bericht etwas gefunden hat, was unsere Forderung, die Forderung des BZÖ, nach einer personellen Aufstockung der Justizwache bestätigt hat. Die Kritik der Volksanwaltschaft ging in die Richtung, dass rund 30 Prozent der Gefangeneninsassen regelmäßig Zugang zu Drogen haben, nämlich zu Alkohol, Medizin, zu illegalen Drogen. Dieser Umstand wurde natürlich auf eine zu geringe Kontrollmöglichkeit zurückgeführt, auf eine zu geringe personelle Aus­stattung der Justizwache. Also auch hier ein Dankeschön auch für die Untermauerung unserer Forderung. Auch da wird es in Zukunft eine Verbesserung geben müssen.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen aber nicht für Ihre Tätigkeit gedankt haben, sondern auch den neu gewählten Volksanwälten für ihre Tätigkeit alles Gute wünschen, wobei ich, Terezija, sehr wohl die Hoffnung aussprechen möchte, dass du als Noch-Kollegin in deiner zukünftigen Tätigkeit nicht die ganze Möglichkeit und Intensität der Arbeit der Volksanwaltschaft dadurch lähmst, dass du dich nur um die Zuwanderungsfrage küm­merst. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Ah-Rufe bei den Grünen.)

19.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.15.36

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Der Dank für Ihre Arbeit ist Ihnen sicher, vor allem Ihnen, Frau Kollegin Bauer. Wir haben uns ja sehr, sehr lange auf der politischen Bühne ge­meinsam bewegt. Alles Gute für Sie und viel Glück und Zufriedenheit in der Zukunft! Und den beiden neu gewählten Volksanwältinnen wünsche ich viel Kraft für ihre kom­mende Arbeit.

Meine Damen und Herren! Die beiden Berichte zeigen, wie vielfältig die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind und wie vielfältig auch die Arbeit in der Volksanwaltschaft ist, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich meine, dass diese Be­richte auch zeigen, wie Menschen manchmal an Grenzen stoßen, an Barrieren stoßen und vor allen Dingen verzweifelt sind, weil sie in ihrem Anliegen nicht weiterkommen. Vor allen Dingen sind ihre Anliegen manchmal aussichtslos, sie können nicht in ihrem Interesse umgesetzt werden. Die Erwartungshaltung an die Volksanwaltschaft ist oft­mals sehr hoch, aber manchmal konnte etwas nicht erfüllt werden, weil die Zuständig­keit nicht gegeben war.

Der Bericht zeigt aber auch, dass er ein Instrument für Veränderungen in der Gesetz­gebung sein kann. Ich bin deshalb sehr, sehr froh darüber, dass wir jetzt einen neuen Ausschuss haben, nämlich den Volksanwaltsausschuss.

Ein Thema zieht sich durch beide Berichte, eine Situation, die mir ein besonderes An­liegen ist: das Thema Unterhaltsvorschuss. Es gibt da viele Problemfelder, und betroffen sind vor allen Dingen die Kinder, die in ihrer finanziellen Grundlage, in ihrer finanziellen Sicherheit gefährdet sind. Deshalb ist sehr, sehr wichtig, dass ein Arbeits­kreis im Justizministerium eingerichtet wurde, der diese Thematik aufgegriffen hat. Ich


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denke, es ist an der Zeit, dass wir dieses Thema einer positiven Lösung zuführen, so, wie es die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat.

In diesem Sinne noch einmal danke und alles Gute für Sie alle, die diese Tätigkeit nun ausüben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.18.11

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem bisher ausgesprochenen Dank an die Volksanwalt­schaft an, die sich mit großartigem Engagement für außergewöhnliche Fälle einsetzt. Diese Fälle können wir in diesem 400 Seiten starken Bericht sehr eindrucksvoll nach­lesen.

Beim Studium dieses aktuellen Reports begegnen uns sämtliche Facetten menschli­chen Handelns: mit Attributen von bitter über skurril bis hin zu sehr ernst.

Bitter, weil in einem Fall die getrennt lebende Ehefrau ohne Wissen und Zustimmung ihres Ex-Mannes seine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und tatsächlich die ent­sprechende Gutschrift vom Finanzamt auf ihr Konto erhalten hat.

Skurril, weil es in einem anderen Fall zu einem faktischen Verfahrensstillstand von ins­gesamt elf Monaten zwischen den beiden Verhandlungen kam, hauptsächlich verur­sacht dadurch, dass der betagte Richter sehr bedächtig gearbeitet hat.

Richtig ernst wird es, wenn es um den Betreff strafrechtliche Aspekte des Versickerns von Fördergeldern geht. Das Aufdecken einer Scheinrechnung von damals noch 7,5 Millionen Schilling durch den Burgenländischen Rechnungshof hat bis heute noch keine erbrachte Konsequenz, sondern nur den Status einer wirtschaftlich nicht vertret­baren Vorgangsweise ergeben. Aus diesem Grund ist eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium ergangen, diese Causa neu aufzurollen, um einem erneuten Versickern, auch dem des Rechts, entgegenzuwirken.

Daher sehe ich es für uns Parlamentarier als unbedingt verpflichtend, die Arbeit der Volksanwaltschaft als Impuls zu werten, die Justiz einer ständigen Überprüfung zu un­terziehen und somit die österreichische Rechtssprechung als demokratische Institution zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeitbeschränkung, freiwillig na­türlich.– Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.20.52

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Volks­anwältinnen und Volksanwälte! Ich schließe mich sehr gerne dem Dank an die Volks­anwaltschaft an, finde aber auch, dass einer meiner Vorredner, der Herr Mag. Stadler, nicht unbedankt bleiben sollte für seine Offenheit, die er hier gefunden hat. Der „Fluch der bösen Tat“, die Warnung davor, wie schnell es einen selber treffen kann – ich mei­ne, der Mann weiß, wovon er redet, er weist uns auch darauf hin. Er ist jetzt nicht ein­mal mehr da. – Doch. Er hört vielleicht sogar zu; er ist zumindest physisch anwesend.

Das Einzige, was ich mich gefragt habe, 2001, damals, als der jetzt so opportun fest­gestellte formelle verfassungsrechtliche Bruch oder die Verletzung passiert sei, habe


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ich da laute Protestschreie von Mag. Stadler vernommen, der damals Volksanwalt wur­de, oder hat er sich schlaflos nächtelang vor Verzweiflung die Haare gerauft ob dieser Unmöglichkeit (Abg. Mag. Stadler: Ja, habe ich!), dass die Grünen keinen Volksanwalt stellen dürfen, während er zum Volksanwalt gewählt wurde? – So viel zum Thema Op­portunität, Herr Kollege.

Zu weiteren Skurrilitäten jetzt aus dem Bericht direkt, nicht nur aus der Debatte. Wir haben einen Fall, der seit Jahren die Politik immer wieder mehr oder weniger intensiv beschäftigt, der in die Rubrik „Skurriles“ eingeordnet werden könnte, wenn es nicht um etwas Ernstes ginge: der berühmte Singvogelfang, wo das bundeseinheitliche Tier­schutzgesetz klare Regelungen getroffen hat, nämlich: das ist Tierquälerei und zu verbieten. Und da haben wir jetzt die skurrile Situation, dass in Bundesländern wie Kärnten oder Niederösterreich inzwischen ebenfalls Menschen verurteilt wurden wegen Bruchs des Tierschutzgesetzes, weil sie Singvögel gefangen haben, nicht aber das­selbe Recht im oberösterreichischen Salzkammergut gilt, wo man sich auf Landesrecht beruft und wegen einer Formalgeschichte der VfGH eine einschlägige Bestimmung aufgehoben hat, allerdings nicht das Verbot des Fallenstellens und Fangens von Sing­vögeln, das auch fröhlich weitergeht im Salzkammergut.

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht das in großer Klarheit abgebildet, auch in großer Klarheit dazu geschrieben, dass in der Vergangenheit einschlägige Aktivitäten des zuständigen Ministeriums gröblich zu vermissen waren, da eine bundeseinheitliche Vollziehung sicherzustellen.

Ich denke, das wirft die Frage auf: Wie geht man mit Empfehlungen der Volksanwalt­schaft um?, und das ist eine Frage, die nicht wie in der Vergangenheit am Widerstand der Vorsitzführung im Justizausschuss zerschellen sollte. Jetzt gibt es ja auch einen Volksanwaltschaftsausschuss. Die Frage ist: Wird der mehr tun, als die Berichte zur Kenntnis zu nehmen? Oder nimmt sich dieser auch andere Aktivitäten vor? Jedenfalls glaube ich, dass wir sehr wohl uns ernsthaft überlegen müssen, wie man mit den zahl­reichen Empfehlungen, die an den Gesetzgeber gerichtet sind, umgeht.

Es gibt einzelne positive Beispiele. Es wird zum Beispiel – ich bleibe beim Thema Tier­schutz – empfohlen, dass die Tierschutzombudsleute Parteistellung in Verwaltungsver­fahren bekommen sollen; das wird hier vermutlich in absehbarer Zeit in einer Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen werden, allerdings nur um den Preis der völligen Aushöhlung des Tierschutzrates, den man damit gleich entmündigt. Das ist sicher nicht im Sinn des Gesetzgebers, da wird es sicher wieder Beschwerden geben, die vielleicht auch bei der Volksanwaltschaft landen, so wie andere Beschwerden aus dem Bereich des Tierschutzes. Die Frage ist: Ist der Gesetzgeber wirklich dazu angehalten, hier zu­sätzliche Beschwerden zu produzieren, wenn schon von der Volksanwaltschaft Mängel aufgezeigt wurden – oder nehmen wir die Anregungen, die in diesen Berichten enthal­ten sind, ernster?

Ich komme da jetzt auf ein aktuelles Thema, wo ich widerstreitende Informationen ha­be, ob das schon Beschwerdefälle in der Volksanwaltschaft sind oder noch nicht, ob es noch informelle Informationen sind. Aber seit Monaten gibt es immer wieder Beschwer­den und Klagen, dass Tierschützer keine ganz simplen Demonstrationen gegen Pelz­tierhaltung in Österreich durchführen dürfen, dass sie mit aberwitzigen Auflagen kon­frontiert werden oder mit Begründungen wie, das würde Geschäftsinteressen stören, die Versammlungsfreiheit ausgehebelt wird. Das ist ein klarer Fall grundrechtlicher Ein­schränkungen und wird Sie früher oder später sicher als Beschwerde erreichen, wie ich vernommen habe. Aber die Frage wäre, ob man dem nicht vorbeugen könnte und eine dem Grundrechtsgesetz konforme Vollzugspraxis auch davor schon umsetzen kann.


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Es reicht mir jetzt die Redezeit nicht mehr dazu, wirklich ausführlich darauf einzu­gehen, aber ich darf all jenen Kollegen und Kolleginnen, die es immer entweder beson­ders gerne vergessen oder besonders amüsant finden, wenn man in diesem Haus auch weibliche Formulierungen verwendet, die Seiten 399 und 400 ganz besonders ans Herz legen.

In diesem Sinne auf eine weiterhin so erfolgreiche und produktive Arbeit und herzlichen Dank im Vorhinein. (Beifall bei den Grünen.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.26.15

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Dame, meine Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Defizite und Fehlentwicklungen aufzuzeigen und bei Missständen Abhilfe zu schaffen, wo das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium dafür eine Handhabe bietet.

In den vorliegenden Berichten der Volksanwaltschaft wird uns dies schriftlich zur Kenntnis gebracht. Diese Berichte, meine Damen und Herren, sind nicht nur gut aufbe­reitet, sie bieten auch eine breite Palette von Beschwerdefällen unserer Bevölkerung, die zum größten Teil erledigt wurden.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie wichtig die Volksanwaltschaft für unsere Be­völkerung ist; die Bundesländersprechtage sind immer außerordentlich gut besucht – ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen in die Volksanwaltschaft sehr groß ist.

Ich möchte mich daher bei Ihnen, meine Dame und meine Herren Volksanwälte, sowie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für Ihre Unterstützung bedan­ken. Den scheidenden Volksanwälten, Frau Rosemarie Bauer und Herrn Mag. Hilmar Kabas, möchte ich alles Gute für ihren Ruhestand wünschen, wie ich auch den neu ge­wählten Volksanwälten, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Maria Fekter und Dr. Peter Kostel­ka, alles Gute für ihre zukünftige Tätigkeit wünsche – auf eine weitere gute Zusammen­arbeit im Dienste unserer Bevölkerung!

Zum Schluss, meine Damen und Herren, darf ich mir noch eine kleine Bemerkung erlauben: Mein Bundesland Burgenland dürfte ein guter Boden für Volksanwälte sein, denn nach Mag. Evelyn Messner, Dr. Christa Krammer, beide von der SPÖ, haben wir nun mit Terezija Stoisits von den Grünen, auch eine Burgenländerin, sozusagen den Hattrick geschafft. Alles Gute, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Praßl das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.28.27

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwäl­tin! Meine sehr geehrten Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Da wir den 30. Bericht der Volksanwaltschaft hier diskutieren: Ich glaube, dass diese Volksanwaltschaft in Österreich eine Einrichtung mit Tradition ist. Mit unserer Verfassung erhält sie den Auftrag, vermutete oder behauptete Missstände in der Verwaltung zu überprüfen. Sie übt eine sehr wichtige öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus. Auf diese Weise wird die politische, die rechtliche, aber auch die finanzielle Kontrolle ergänzt. Wichtig für die Volksanwaltschaft


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ist ihre Unabhängigkeit, denn nur gebunden an die Gesetze urteilt sie fair über die An­liegen unserer Bürger.

Auch im abgelaufenen Jahr wurde wieder eine Vielzahl von Prüfungsverfahren erledigt. Konstant hoch ergaben sich ungefähr 16 000 Fälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft gewandt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesen Bericht sehr genau studiert und möchte mich, waren doch da und dort einige Fälle aus meinem Wahlkreis dabei, für die prompte Erledigung und für die Hilfestellung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedanken.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, obliegt es mir auch, einen herzlichen Dank zu sagen allen Beamtinnen und Beamten für ihre Tätigkeit, für die rasche Erledi­gung der Beschwerden, und ich wünsche ebenfalls den beiden neu gewählten Volks­anwältinnen, aber auch Volksanwalt Dr. Kostelka alles Gute und viel Erfolg für die Zu­kunft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.30.37

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Volksanwälte, ich möchte mich auch recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken und kann immer wieder nur das bestätigen, was Sie in den Berichten auf­zeigen, speziell im Bereich von Menschen mit Behinderungen. Das ist mein täglicher Alltag, den ich erlebe und wo ich sehr viele Menschen dann auch an Sie verweise, weil wir einfach nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll und ob es überhaupt weiterge­hen kann. Da habe ich die Erfahrung gemacht, auch mit den Einzelpersonen, dass sie mit Ihrer Unterstützung immer hoch zufrieden sind und sich wirklich gut betreut fühlen. Dafür möchte ich zusätzlich danken.

Die Berichte der Volksanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind für mich auch immer wieder Anlass, dass ich die Bereiche, die aufgezeigt werden, in par­lamentarische Anfragen verpacke und bei den zuständigen Ministerien nachfrage, wie sie das zu lösen gedenken – leider mit dem Ergebnis, dass es jedes Jahr oder fast je­des Jahr wieder in den Berichten steht und es keine Lösungen gibt. Das ist eben so.

Es gibt viele Probleme, die bereits seit Jahren bekannt sind, und da möchte ich nur einige wenige Punkte herausnehmen, zum Beispiel die so genannten Unterstützungs­fonds für Menschen mit Behinderungen. Die Menschen brauchen dringend etwas, müssen es sich in ihrer Not meistens selbst organisieren und finanzieren, meistens leihen sie sich das Geld aus, weil sie es nicht haben, und wenn sie dann um Förde­rungen für dieses Hilfsmittel ansuchen, dann bekommen sie hinterher das Geld nicht. Dann heißt es immer, sie hätten ansuchen müssen, bevor sie sich den Rollstuhl oder den Duschsessel oder was immer organisiert und gekauft haben. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unmöglich, denn ich kann nicht drei Monate lang auf einen Duschsessel warten und mich in der Zwischenzeit nicht duschen. Wenn ich aber vorher schon duschen will, dann muss ich mir das Stück selbst bezahlen – dann habe ich es schon gekauft, bevor ich es einreiche.

Also das sind Praktiken, die nicht erträglich sind, die wir aber immer wieder erleben. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Praxis ist auch menschenrechts­widrig, wie die Volksanwaltschaft sehr klar darauf hinweist, aber trotzdem wird sie im­mer wieder gemacht.


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Ich habe das auch diesmal wieder zum Anlass genommen und deine entsprechende Anfrage gestellt; ich bin neugierig, was diesmal als Antwort kommt.

Wenn man behinderungsbedingte Zuwendungen braucht – in welcher Form auch im­mer –, dann geht man eigentlich davon aus, dass die Ansuchen rasch und unbürokra­tisch erledigt werden sollten, dass es eine rasche Hilfe gibt. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn man um solche Zuwendungen ansucht, dann dauert es sehr, sehr lange und ist es sehr, sehr mühsam, zu Hilfsmitteln oder zu Geld zu kommen. Sehr oft brauchen das die Menschen dann nicht mehr, weil es immer wieder Fälle gibt, wo die Menschen ver­sterben, bevor sie überhaupt ihr notwendiges Hilfsmittel bekommen.

Ein Bereich, der letzte Woche im Ausschuss die Wellen hat hochgehen lassen, ist der Bereich der sozialökonomischen Betriebe beziehungsweise die Situation von Men­schen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapie-Einrichtungen tätig sind. Die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass es absolut ein Fallstrick – so wird das genannt von der Volksanwaltschaft – ist, dass Menschen mit Behinderungen, die in diesen Institutionen tätig sind, ein Einkommen erzielen, das unter der Sozialversicherungsgrenze liegt. Das heißt, dass sie keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, auf Pension et cetera erwerben können und nur über Taschengeld ausgehalten werden.

Als ich das letzte Woche im Ausschuss vorbrachte, hat man so getan, als würde das alles nicht stimmen, so quasi: Von wo hat sie denn das schon wieder her?! – Das ist im Volksanwaltschaftsbericht auf Seite 273 nachzulesen; für alle jene, die das noch immer nicht glauben.

Ein Bereich, wo es auch immer wieder Probleme gibt und den ich auch immer wieder erwähne, ist die Familienbeihilfe bei Präsenz- und Zivildienern. Diese Personen be­kommen sie einfach nicht, obwohl es vom Gesetz her möglich wäre.

Ich könnte Ihnen jetzt noch jede Menge von Lebenssituationen aufzählen, die in den Volksanwaltschaftsberichten 2005 und 2006 angeführt sind, und ich verspreche Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde nicht müde werden, diese Punkte immer wieder aufzuzeigen, und nicht lockerlassen, denn es kann nicht sein, dass die Volksanwaltschaft – dafür haben wir sie nicht –, obwohl sie Empfehlungen abgibt und versucht, etwas im Sinne der Menschen zu verändern, dann jedes Jahr vor dieselbe Tatsache gestellt wird: Ihr könnt schreiben, was ihr wollt, aber wir lassen alles so, wie es ist!

Ich werde dafür sorgen, dass einige Punkte wieder bereinigt werden. Ich weiß, es ist ein harter Kampf, aber ich werde diesen Kampf auch wieder führen.

Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bauer, bedanken, wünsche Ihnen alles Gute, lassen Sie es sich gut gehen, machen Sie all das, wofür Sie jetzt nicht Zeit hatten! Ich glaube, wir werden uns ja öfters sehen, wohnen wir doch im selben Bezirk – spätestens bei der Autobushaltestelle treffen wir uns regelmäßig. Frau Bauer fährt nämlich auch öffentlich; das nur nebenbei. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herrn Stadler möchte ich auch recht herzlich danken für seine Arbeit, die er geleistet hat. Ich war am Anfang sehr misstrauisch Ihnen gegenüber, aber ich muss sagen, es hat halbwegs geklappt, für mich zumindest. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe mich auch halbwegs bemüht! – Heiterkeit bei der FPÖ.) – Ich gebe Ihnen keine Absolution; die gebe ich niemandem. Das ist nicht mein Stil. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)

Frau Fekter und Terezija Stoisits wünsche ich alles Gute! Ich hoffe, dass wir sehr gut zusammenarbeiten werden; ich weiß es, dass das funktionieren wird. Herrn Kabas,


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den ich eigentlich kaum kenne, wünsche ich auch alles Gute und eine gute Zeit, was immer Sie jetzt in Ihrem Ruhestand vorhaben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier mit 2 Minuten. – Bitte.

 


19.37.44

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Pfeffer: Und Volksanwältin, Gerhard!) Wir debattieren heute die Berichte der Volksanwaltschaft 2005 und 2006, welche auf meh­reren hundert Seiten exemplarisch Einzelfälle beschreiben, die den Arbeitsauftrag der Volksanwälte prägen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit, wie es schon vorher oft ausgedrückt wurde, den Damen und Herren VolksanwältInnen, aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern für deren Einsatz im Dienste der Bürgerinnen und Bürger ein herzliches Dan­keschön sagen.

Geschätzte Damen und Herren, ein Dauerbrenner bei der Volksanwaltschaft sowohl im Bericht 2005 als auch 2006 ist die 3:2-Zählregel in Schulbussen, die dazu führt, dass drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen zählen. Seit Jahren fordern Eltern mehr Sicherheit für Kinder in Schulbussen, und mindestens genauso lange weisen Expertin­nen und Experten auf die unbefriedigende und gefährliche Rechtslage im Bereich der Beförderung von Kindern in Schulbussen beziehungsweise auch in anderen Transport­mitteln zum Kindergarten hin.

Schulkinder drängen, bepackt mit schweren Schultaschen, in überfüllte Busse und müssen sich dann zu dritt samt Schultaschen einen Zweiersitz teilen, ohne Sicherheits­gurt.

Ich darf aus dem Bericht zitieren: „Diese Regelung bewirkt ein erhöhtes Verletzungs­risiko, beispielsweise bei Notbremsungen, da im Rahmen von Schülertransporten mit einem Omnibus, der für 50 Sitzplätze und 45 Stehplätze zugelassen ist, völlig legal eine unbeschränkte Anzahl unter 6jähriger und bis zu 142 ältere Kinder unter 14 Jah­ren täglich zu und von Schulen und Kindergärten befördert werden können.“ – Zitat­ende.

Meine geschätzten Damen und Herren, da gehört endlich Ordnung geschaffen! Öster­reich ist eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, die noch diese 3:2-Zähl­regel hat. Ich sehe jetzt auch meine Bürgerinitiative, die 7 000 Unterschriften im Bur­genland gehabt hat, durch diese prominente Berichterstattung im Volksanwaltschafts­bericht unterstützt.

Ich fordere die jetzige Regierung auf, nicht den Weg der letzten Regierung zu gehen, sondern diesen wirklich notwendigen Akt der Befreiung von der 3:2-Zählregel zu set­zen und die 1:1-Zählregel umzusetzen, damit endlich alle Eltern und Kinder zufrieden­gestellt sind und die Schüler und Schülerinnen mit einem sicheren Schulbus sicher zur Schule gebracht werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.40.39

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzte Dame Volksan­wältin, meine Herren Volksanwälte! Meine geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren heute die Volksanwaltschaftsberichte 2005 und 2006. Jedes


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dieser Exemplare ist ziemlich umfangreich. Ich darf mich bei der Volksanwältin und den Volksanwälten recht herzlich bedanken. Diese Dame und diese Herren bemühen sich, dass den berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zum Durchbruch verhol­fen wird, vor allem dann, wenn Ämter und Behörden vielleicht da und dort irgendwo Hürden aufbauen.

Aber wenn man sich den Bericht genau anschaut und die Zahlen, auch die Statistik nä­her beleuchtet, dann darf man eigentlich auch den Schluss ziehen, dass die Effizienz der Umsetzung der Gesetze und die Arbeit unserer Ämter und Behörden gar nicht so schlecht sein kann. Wenn ich das Jahr 2006 hernehme und diese 7 735 erledigten Fälle aufschlüssele, darf ich feststellen, dass davon nur 786 berechtigte Beschwerden beziehungsweise Beanstandungen waren, dass 3 729 Beschwerden nicht berechtigt waren, dass 1 000 Beschwerden unzulässig waren, in 515 Fällen die Beschwerde zu­rückgezogen wurde, 1 517 unzuständig waren, 15 zur geschäftsordnungsmäßigen Be­handlung nicht geeignet waren, eigentlich nur sieben Missstandsfeststellungen waren, 21 solcher Feststellungen mit Empfehlung, und drei Verordnungsanfechtungen.

Ich glaube, das zeugt durchaus davon, dass unsere Ämter und Behörden effizient ar­beiten. Ich darf aber auch sagen, dass über diese Bereiche hinaus sicherlich auch Anregungen, Vorschläge und Impulse von der Volksanwaltschaft ausgehen, die sehr wichtig sind. Hinter diesen Zahlen stehen hohe Erwartungen und oftmals große Sorgen der Menschen. Darum sind wir gut beraten in der Politik, auch darauf entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Ich darf mich herzlich bei denjenigen bedanken, die in den vergangenen Jahren in der Volksanwaltschaft gearbeitet haben und darf den Neuen recht, recht herzlich gratulie­ren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.09

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Volks­anwältin! Die Herren Volksanwälte! Als Obfrau des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben Ihnen ja im letzten Jahr allein sieben Bürgerinitiativen und 19 Pe­titionen zugemittelt, und Sie haben uns die entsprechenden Experten-, Expertinnenant­worten geliefert.

Darüber hinaus, sehr geehrte Volksanwälte, möchte ich mich auch noch für Folgendes bedanken: Wir, der Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen, haben in der letzten Legislaturperiode damit begonnen, dass wir Sie in unseren Ausschuss eingeladen ha­ben. Jetzt wurde die Volksanwaltschaft insofern noch einmal aufgewertet, als ein eige­ner Ausschuss eingerichtet wurde, um die Berichte zu diskutieren und mit Ihnen ent­sprechend in den Dialog zu treten: für die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen.

Bei Ihnen, Frau Rosemarie Bauer, möchte ich mich auch noch einmal herzlich bedan­ken. Mit Ihnen war die Zusammenarbeit die längste – Kollege Stadler hat uns ja ein halbes Jahr vorher wieder hier ins Parlament sozusagen hereinbegleitet. Und ich glau­be – das kann ich Ihnen versprechen –, wir haben ein gemeinsames Anliegen. Kollege Steier hat es schon gesagt: Das ist das sichere Fahren der Kinder im Schulbus. Da gilt es, weiterzuarbeiten. Es sind jetzt schon wieder zwei BürgerInneninitiativen bei uns eingelangt, und ich hoffe, dass wir das Geld auftreiben – sei es nun aus dem Familien­lastenausgleichsfonds oder aus einem anderen Topf –, damit wir für mehr Sicherheit


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auf dem Weg in die Schule garantieren können. Auch das ist Ihnen ja – wir hatten einen Briefverkehr diesbezüglich – ein besonderes Anliegen.

Den neuen Volksanwältinnen Maria Theresia Fekter und Terezija Stoisits möchte ich recht herzlich zu ihrer Funktion gratulieren. Was ich für meine Person sagen kann: Ihr werdet hier in diesem Haus wirklich sehr fehlen, ihr habt eine Lebendigkeit hereinge­bracht. Mir tut es leid, dass wir euch nicht mehr so oft hier sehen werden in diesen Hal­len. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn du, Terezija Stoisits, heute erwähnt hast, dass nicht alle Gesetzesanregungen, die von der Volksanwaltschaft gekommen sind, immer hier von uns als Gesetzgeber 1 : 1 umgesetzt werden konnten, so möchte ich sagen: Einiges ist doch gelungen. So zum Beispiel die Einrichtung eines Solidarfonds für die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen. Das war ein Erfolg, und ich wünsche euch, den Neuen, und auch dem Peter Kostelka, dass viele Erfolge dieser Art folgen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.46



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 240

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.26

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Liebe Volksanwälte! Hohes Haus! Die nun vorliegenden Berichte der Volksanwaltschaft der beiden Jahre 2005 und 2006 beinhalten eine Reihe von Zahlen und Fakten, die wir heute zur Kenntnis nehmen sollen. Doch hinter diesen statistischen Angaben stehen unzählige Arbeitsstunden eines Erfolgsteams im Sinne der Österreicherinnen und Ös­terreicher. Jedes Jahr bearbeiten unsere Volksanwälte tausende Anfragen, halten hun­derte Sprechstunden, erledigen Schriftverkehr mit Beschwerdeführern und behörd­lichen Dienststellen. Die Homepage verzeichnete allein 2006 nahezu eine Million Zu­griffe.

Dazu kommen Gesetzesbegutachtungen, die Formulierung legistischer Anregungen, die Mitwirkung bei der Erledigung von Bürgerinitiativen und vieles mehr. Und die Sen­dung „Volksanwalt“ erreichte Hunderttausende Zuseher und gehörte zu den beliebtes­ten Sendungen in ORF 2 am Samstag.

Diese Berichte nehmen wir gerne zur Kenntnis, weil es ein eindrucksvoller Beweis für erfolgreiche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger ist. Aber nicht immer ist die Volksan­waltschaft zuständig. Das zeigt die relativ große Differenz zwischen Beschwerdefällen und den eingeleiteten Prüfverfahren.

Ich glaube aber, dass es kein Ausdruck von Misstrauen gegen die öffentliche Verwal­tung ist, wenn man Anfragen an die Volksanwaltschaft stellt, sondern ein deutliches Zeichen des großen Vertrauens der Bevölkerung in diese wichtige Institution. Und dieses Vertrauen haben wir Persönlichkeiten zu verdanken, die ihr Leben in den Dienst der Bürgerrechte gestellt haben. Daher möchte ich mich bei den Volksanwälten bedan­ken – besonders bei dir, liebe Rosemarie Bauer, für deine geleistete Arbeit, die du mit großem Engagement und mit so viel Herzblut geleistet hast. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich danke dir auch für die gute Zusammenarbeit. Du warst mir persönlich über viele Jahre eine wichtige Wegbegleiterin. Vor allem sind uns dein Stil und dein Zugang zu den Menschen sowohl als Abgeordnete als auch als Volksanwältin ein Vorbild. Du warst bürgernah und immer unkompliziert. Daher danke ich dir für dein Weit-über-das-normale-Maß-hinaus-Arbeiten für die Menschen in diesem Land und wünsche dir für deinen neuen Lebensabschnitt alles, alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

19.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.56

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volks­anwältin! Werte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön an alle drei Volksanwälte für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ebenso ein herzliches Dankeschön an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den neu gewählten Volksanwälten alles Gute für ihren neuen Aufgabenbereich.

Die Vielfalt der Probleme, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, unter­streicht auch die Wichtigkeit dieser Institution. Ich möchte ein Thema aus dem Bericht der Volksanwaltschaft aufgreifen, an dem wir erkennen können, dass wir hier auch auf­gefordert sind, die derzeitige Rechtslage zu überdenken.

Präsenz- und Zivildiener erhalten für den Zeitraum ihres Präsenz- beziehungsweise Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Die Begründung dafür lautet, dass kein Anspruch darauf besteht, da die Familienbeihilfe einen staatlichen Beitrag zum Unterhalt der Kinder darstellt und der Unterhalt während des Dienstes ohnehin von der öffentlichen Hand übernommen wird.

In der Praxis zeigte sich, dass dieser staatliche Unterhalt für Präsenz- beziehungswei­se Zivildienst oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten tatsächlich zu decken. Wenn dann noch ein zusätzlicher Aufwand etwa für ein Studium dazukommt, müssen die Eltern noch ordentlich in die Tasche greifen. Studierende dürfen jährlich 8 725 € dazuverdienen; ein Präsenz- oder Zivildiener mit wesentlich weniger Einkommen ver­liert den Anspruch auf Familienbeihilfe. Hinzu kommt für die betroffenen Familien noch, dass mit dem Wegfall der Beihilfe auch andere Leistungen, so etwa die Mehrkindstaffe­lungen in der Familienbeihilfe oder der Mehrkindzuschlag, verlorengehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies zeigt auf, dass gerade einkommensschwache Familien stark benachteiligt werden. Unser nächstes Ziel muss es daher sein, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.51.21

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin, geschätzte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Auf diesen 384 Seiten über die Arbeit der Volksanwaltschaft im Jahre 2005 wurde ausführlichst berichtet, wie viele Prüfungsverfahren es gab, wie viele Personen sich an die drei Volksanwälte gewandt haben. Das alles ist in den Berichten genauestens festgehalten; Vorredner haben ja darüber bereits gesprochen, daher werde ich das nicht mehr tun. Vielmehr möchte ich mich beim scheidenden Volksanwalt Ewald Stadler bedanken, ganz besonders aber bei Frau Rosemarie Bauer für deren Arbeit, für deren Engage­ment, aber auch für ihr großes Herz, das sie ja bereits als Parlamentarierin den Men­schen in ihrem Wahlkreis gegenüber stets an den Tag gelegt hat. Und auch als Volks­anwältin hat Rosemarie Bauer österreichweit hohe Verantwortung an den Tag gelegt und hat diese große Aufgabe mit Herzblut, möchte ich fast sagen, wirklich bravourös gemeistert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich freue mich sehr darüber, verehrte, liebe Frau Volksanwältin, die wir dich aus ge­meinsamer Klubzeit alle kennen und dich wirklich schätzen gelernt haben.


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Das Instrument der Volksanwaltschaft hat sich bestens bewährt und deren Berichte ge­ben der Bevölkerung eine gute Möglichkeit, sich zu informieren, sich mit Hilfe dieser Institution zu wehren beziehungsweise Missstände anzustellen.

Dem alten und neuen Volksanwalt Peter Kostelka gilt ebenfalls mein Dank – und den neu gewählten Volksanwältinnen Terezija Stoisits und der bestens bewährten Maria Theresia Fekter alles Gute und weiterhin eine faire und unvoreingenommene Behand­lung der Beschwerdefälle für die Zukunft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.53.12

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Es ist Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits gedankt worden; diesem Dank schließe ich mich selbstverständlich gerne an. Ich denke, dass die Volksanwaltschaft eine ganz, ganz wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung ist, und auch für uns sind die Berichte, die wir regelmäßig von Ihnen bekommen, sehr wichtig, weil sie aufmerksam machen auf Missstände, auf Gesetzeslücken, auf ungerechte Regelungen. Als Beispiele hiefür möchte ich jetzt nur aus den letzten Berichten die Frage der Unterhaltssicherung sowie die Frage des Schadenersatzes bei Verbrechensopfern ansprechen.

Ich denke, dass hier sehr wichtige Anregungen gegeben werden, und ich freue mich auch darüber, dass es jetzt einen eigenen Ausschuss gibt. Ich würde mir wünschen, dass wir dort auch einzelne Themen, also nicht nur Gesamtberichte, ausführlich be­handeln können.

Ich möchte natürlich auch den scheidenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft sehr herzlich danken und ihnen alles Gute wünschen. Frau Volksanwältin Bauer, ich erin­nere mich sehr gerne an unsere Zusammenarbeit im Gleichbehandlungssausschuss; das war ein sehr positives Erlebnis für mich.

Herrn Volksanwalt Kabas kenne ich noch länger, und zwar noch aus der Zeit, als Sie den Justizausschuss für die FPÖ betreut haben und ich für die Parlamentsdirektion dort gesessen bin. Auch Ihnen, Herr Kabas, möchte ich alles Gute wünschen.

Dir, Herr Dr. Kostelka, möchte ich zu deiner Wiederwahl gratulieren sowie dir und den beiden neu gewählten Volksanwältinnen alles Gute wünschen! Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.30

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren Mitglieder der Volksanwaltschaft! Es ist schon viel gedankt worden – und das möge Ihnen von der Volksanwaltschaft auch beschieden sein; Dank ist ja in der Politik eine rare Kategorie. Genießen Sie diesen Dank, aber auch das, was Sie nach diesem heu­tigen Tag planen und vorhaben! Und: Viel Erfolg den neuen Mitgliedern der Volksan­waltschaft!

Ich möchte jetzt zu ein paar Punkten Stellung nehmen, die den Wissenschaftsbereich betreffen. 2005 sagt der Bericht der Volksanwaltschaft ganz besonders schwerpunkt­mäßig, dass die Universitäten, dass die Studierenden und die Lehrenden mit einer neuen Situation infolge eines EuGH-Urteils konfrontiert waren. Es mussten rasch Re-


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gelungsmaßnahmen betreffend Zugang zum Studium, besonders in acht Fächern, die in Deutschland Numerus Clausus-Fächer waren, geschaffen werden.

In enger Zusammenarbeit mit den Erfahrungen der Volksanwaltschaft ist ja zuvor die Studierendenanwaltschaft eingerichtet worden, und ich erinnere mich an die gute Ko­operation mit Frau Volksanwältin Bauer sowie an die Berichte der Studierendenanwalt­schaft im Ministerium, wobei ja diesen im Vorfeld viele Klärungen zuzuschreiben sind.

Erfreulicherweise ist auch aus dem Bericht hervorgegangen, dass sich vielfach kolpor­tierte Mängel an den Universitäten im Zusammenhang mit dem Studium gar nicht als solch gravierende Probleme herausgestellt haben, was eine gute Rückmeldung ist für uns als Gesetzgeber, für uns als Politiker in diesem Bereich.

Wichtig ist auch, dass gesetzlich und pragmatisch gehandelt wurde, indem zum Bei­spiel Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Medizinstudium abgebaut wurden, dass die Gesetzesänderung in Bezug auf die Ärzteausbildung dazu geführt hat, dass sozu­sagen das Zahnmedizin-Studium, auch mit extramuraler Unterstützung, aufgestellt wurde und dass hinsichtlich des Medizinstudiums die Bestehensgrenzen nicht mehr so rasch verändert wurden – eben dank einer Anregung der Volksanwaltschaft dazu.

Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass wir uns auch künftig mit dem Thema Zulassung zum Studium beschäftigen werden müssen; das ist ja sozusagen diesem Mahnschreiben und der Antwort des Herrn Bundesministers Hahn im Zusammenhang mit der Hochschulbildung in Europa zu entnehmen.

Ich bin sehr froh darüber – damit werden wir uns ja noch ausgiebig beschäftigen –, dass es gelungen ist, den Zugang zur Hochschulbildung auf die Tagesordnung des letzten EU-Rates zu setzen, sodass damit die Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, dass es nicht so sein kann, dass, sozusagen heimlich und schleichend, nationale Ge­setzgebungsmaterien in Richtung EU verschoben werden.

Ich bin mir dessen sicher, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, liebe Maria, liebe Terezija, dass wir in dieser Frage nicht beschäftigungslos werden, aber: Die Anregungen und die Schlussfolgerung, die wir als Gesetzgeber daraus ziehen, sind uns sehr willkommen.

Alles Gute und Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

19.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es haben sich jetzt die drei Volksanwälte zu Wort gemeldet. Als Erstem erteile ich Herrn Volksanwalt Mag. Kabas das Wort. – Bitte, Herr Volksanwalt.

 


19.58.40

Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe in den wenigen Monaten, in denen ich dieses Amt ausüben durfte, die Volksanwaltschaft als eine wirklich sehr wirkungsvolle und beeindruckende Institution kennengelernt. Das kam ja auch heute bei der Debatte hier zum Ausdruck: Vielen Menschen kann von der Volksanwaltschaft geholfen wer­den. Auch das konnte ich aus Eigenem erleben – und das auch durchaus in Zusam­menarbeit mit den Behörden, und zwar auch jener Behörden, wo die Volksanwaltschaft der Meinung ist, dass Fehler gemacht wurden, dass Missstände vorliegen. Auch da war sehr positiv zu bemerken, dass sich viele Behördenvertreter nicht verschlossen haben, Fehler wieder gutzumachen, aber nicht nur Fehler wieder gutzumachen, son­dern dort, wo man gemerkt hat, dass man rechtlich nicht weitergekommen ist, durch­aus auch menschlichen Aspekten zum Durchbruch verholfen hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 243

Das ist ebenfalls ein sehr positiver Aspekt, dass auch in der Behördenlandschaft, die in der Öffentlichkeit nicht immer nur eine gute Charakteristik hat, zu bemerken ist, dass durchaus auch ein Entgegenkommen und eine vernünftige Haltung vorhanden sind.

Die Volksanwaltschaft kann aber auch vielen Menschen nicht helfen, etwa dort, wo Ge­richte zuständig sind, wo die Rechtsprechung einsetzt, weil das eben bei der Unabhän­gigkeit der Gerichtsbarkeit endet.

Wir können aber auch dort wenigstens aufklärend wirken. – Auch das ist, wie ich be­merkt habe, schon sehr positiv, wenn die Bürger, wenn die Menschen merken, es gibt eine Institution, wo sie sich hinwenden können, wo sie vielleicht nicht unmittelbar Hilfe bekommen, aber wo sie wenigstens mit ihren Problemen gehört werden.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in den Vordergrund rücken, nämlich das Zu­sammenspiel zwischen dem Parlament und der Volksanwaltschaft, das durchaus posi­tiv ist. Vielleicht ist es noch verbesserungswürdig, wenn man zum Beispiel betrachtet, dass von den Anregungen im legistischen Bereich seit 2001 32 Prozent umgesetzt wurden, während der Rest noch einer Umsetzung harrt. – Da könnte man durchaus an­setzen.

Man könnte ebenfalls das Zusammenspiel zwischen der Tätigkeit der Volksanwalt­schaft, den Berichten der Volksanwaltschaft und der Tätigkeit des Hohen Hauses noch verbessern, etwa im Bereich der parlamentarischen Anfragen, weil ja der Volksanwalt­schaft durch die Kompetenzen, die ihr aufgrund der Verfassung gegeben sind, auch Grenzen gesetzt sind.

Ich möchte noch eine Frage der Frau Abgeordneten Weinzinger beantworten, die sich erkundigt hat, ob es Beschwerden von Tierschützern gibt, dass sie in ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Es gibt seit voriger Woche eine Be­schwerde, die in diese Richtung geht. Die ist jetzt von uns in Bearbeitung genommen worden, und wir werden das Prüfungsverfahren einleiten.

Ich möchte mich abschließend herzlichst bei den beiden Volksanwälten bedanken, bei der Vorsitzenden Volksanwältin Rosemarie Bauer, die mir, der ich ja nur wenige Mo­nate im Amt war, gleich von Beginn an in einer äußerst konstruktiven und fairen Weise entgegengekommen ist und mir geholfen hat, mich möglichst schnell in das Amt ein­zuarbeiten, genauso wie Volksanwalt Dr. Kostelka.

Ich möchte dieser Kollegin und diesem Kollegen wirklich herzlichst für diese Aufnahme damals im Dezember danken, und ich möchte natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft danken. – Ich hätte mich niemals so schnell zu­rechtfinden und die Arbeit erledigen können, wären sie mir nicht in dieser ausgezeich­neten Art und Weise an die Hand gegangen.

Ich möchte aber auch meinem Vorgänger Abgeordnetem Mag. Stadler danken, der mir nicht nur ein voll funktionierendes Büro und einen exzellenten Mitarbeiterstab hinterlas­sen hat, sondern der auch in seiner Tätigkeit als Volksanwalt – davon konnte ich mich bei vielen Fällen und auch bei der Erstellung des Berichtes 2006 überzeugen – in sei­nen fünfeinhalb Jahren in diesem Amt ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle auch dem wiedergewählten Volksanwalt und den beiden neugewählten Volksanwältinnen alles Gute wünschen, dass auch sie diese erfolgrei­che Arbeit der Volksanwaltschaft insgesamt, die seit Ende der siebziger Jahre im Inter­esse der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in Österreich geleistet wird, weiter­führen können. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Weiterentwicklung unserer De­mokratie ganz wichtig.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 244

Ihnen, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, darf ich auch alles Gute für Ihre Arbeit für Österreich wünschen. Damit ich nicht allzu ernst ausklinge, möchte ich sagen, dass ich einen Rekord aufgestellt habe – vielleicht nicht ganz freiwillig –, ich bin nämlich der Volksanwalt, der am kürzesten im Amt war. Es war trotzdem überaus interessant, und ich hoffe, dass ich auch vielen Bürgerinnen und Bürgern helfen konn­te. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

20.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Ka­bas! – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.

 


20.06.25

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Es ist heute so viel gedankt worden, dass ich in diesen Reigen einstimmen muss. Ich darf mich zuerst beim Hohen Haus sehr herzlich für das durch meine Wiederwahl ausgesprochene Vertrauen bedanken. Ich darf mich auch bei Frau Kollegin Bauer, Herrn Kollegem Kabas und Herrn Kollegem Stadler be­danken.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben noch 34 Redner vor sich, und es ist 20 Uhr. Ich werde daher versuchen, mich entsprechend kurz zu fassen. (Allgemeiner Beifall.)

Danke dafür, dass am Beginn dieser Legislaturperiode ein Volksanwaltschaftsaus­schuss eingerichtet wurde. Was wir uns von diesem Ausschuss wünschen ist, dass mit den davon Betroffenen, mit den politisch Verantwortlichen Diskussionen über unsere Anliegen direkt geführt werden und dass das nicht über den Umweg eines Regierungs­vertreters erfolgen muss, der den Sachverhalt nicht wirklich kennt.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf das eingehen, was die Ab­geordneten Darmann und Steier angesprochen haben, nämlich auf die Zwei-zu-eins-Regel: Es ist selbstverständlich und ein Beschluss dieses Hauses, dass auf der Rück­bank eines normalen Pkw, die für drei Personen zugelassen ist, drei Kinder sitzen dür­fen und nicht sechs. – Es ist aber offensichtlich selbstverständlich – und da fordere ich wirklich das Hohe Haus auf, entsprechende gesetzliche Handhabungen zu beschlie­ßen –, dass auf einer Zweierbank in einem Autobus vier Kinder sitzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heißt, in einem für 50 Personen zugelas­senen Autobus sitzen 100 Kinder. Das ist ein Problem, das in diesem Zusammenhang wirklich unbefriedigend gelöst ist. Ich bitte Sie zu handeln!

Frau Abgeordnete Haidlmayr! Die Behindertenförderung ist wirklich ein Problem, und zwar deswegen, weil es für den Betroffenen letztendlich ein Hase-und-Igel-Spiel ist. Nicht eine, sondern mehrere Einrichtungen fördern – die Sozialversicherung, das Bun­dessozialamt, die Sozialhilfe –, und meistens tun sie dies zeitlich befristet.

Der Betroffene – in der Regel behinderte –, der sich ohnedies nicht immer so leicht mit der Mobilität tut, hat nun all diese Förderungszusagen innerhalb einer ganz bestimmten Frist einzuholen. Gelingt ihm das nicht, beginnt dieser Hürdenlauf von vorne. Auch in diesem Zusammenhang: Bitte helfen Sie uns, bitte tun Sie etwas!

Herr Abgeordneter Eßl, wenn wir in einem Jahr insgesamt nur sieben Missstandsfest­stellungen getroffen haben, dann hat das mit der Qualität der österreichischen Verwal­tung zu tun, aber auch mit ihrer Einsicht, dass ein Umgang mit der Volksanwaltschaft nicht mehr nach dem Grundsatz geht, sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim, sondern dass im Grunde genommen eingestanden wird, welche Fehler ge­macht werden, und diese Fehler letztendlich, ohne dass es einer Missstandsfeststel­lung bedarf, ausgeräumt werden können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 245

Ich glaube, das ist eine sehr gute Praxis der österreichischen Verwaltung, die von ihrer wirklichen Qualität zeugt.

Letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Frau Ab­geordnete Rinner, es ist wirklich unfair, dass bei einer Doppelbelastung von Präsenz­dienst und Zivildienst auf der einen Seite und Studium auf der anderen Seite keine Familienbeihilfe gewährt wird, vor allem bei den exorbitant unterschiedlichen Zuver­dienstgrenzen. Ich glaube, dass da ein gesetzgeberischer Akt durchaus notwendig ist.

Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen im Zusammenhang mit unseren legisti­schen Anregungen machen! Das Unterhaltsvorschussgesetz ist ein Gesetz, das mehr als 30 Jahre alt ist und wo eine entsprechende Handlung notwendig wäre. Die Verfah­rensdauern sind bei weitem zu lang. Aber nicht nur in diesem Zusammenhang haben wir Kritik anzubringen. Vorläufige Zahlungen sind in weiten Bereichen praktisch totes Recht. Die Zahlung hört mit dem 18. Lebensjahr auf. Das heißt, dass damit mitunter nicht einmal die gesamte Ausbildung in einer Mittelschule abgedeckt wird.

Das Groteske ist Folgendes: Wenn der Mann – meistens ist es ja ein Mann – leistungs­fähig, aber nicht zahlungswillig ist, dann bekommt die Frau etwas. Wenn der Mann aber krank wird oder beispielsweise unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt, dann be­kommt in der Regel weder das Kind, noch die ehemalige Ehefrau oder die Mutter etwas. – Das ist eine groteske Situation. Da ist in diesem Zusammenhang zu handeln.

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nächste Winter kommt mit absoluter Sicherheit, und damit auch die Pro­bleme in einem Land mit der höchsten Hubschrauberrettungsdichte der Welt. Das heißt aber, Leistungen von 2 000 bis 3 000 € für den Einzelnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Landeck hat es folgenden Fall gegeben: Ein zwölfjähriger Bub ist mit seinen Freunden Schifahren gegangen, hat sich verletzt, und die Verletzung hat dramatisch ausgeschaut. – Das hat nicht nur der Pistendienst festgestellt, sondern auch ein vorbeikommender Arzt. Die Diagnose lautete mögliche Rückenverletzung, nur Hubschrauberrettung komme in Frage.

Der junge Mann mit zwölf Jahren wird per Hubschrauber in das Krankenhaus Landeck geflogen, dort wird er in einem Computertomographen untersucht, und dann sagt ein Ärzteteam, Gott sei Dank, gar nichts ist passiert. – Wäre das alles, wäre es ja erleich­ternd. Aber dann kommt die Rechnung der Sozialversicherung, die sagt, das, was Ärzte auf der Piste nicht festgestellt haben und was erst im Nachhinein – nach der Ret­tung – durch die Untersuchung mit einem Computertomographen festgestellt werden konnte, dass nämlich keine Lebensgefahr bestanden hat, ist der Grund dafür, dass kein Schilling erstattet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tirol hat in diesem Zusammenhang ein Hub­schrauberrettungsgesetz gemacht. Ich glaube, es bedarf einer gesamtösterreichischen Lösung. Auch in diesem Zusammenhang darf ich Sie ersuchen, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Danke vielmals, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den beiden neuen Kol­leginnen, die ja bereits designierte Volksanwälte sind. (Allgemeiner Beifall.)

20.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Kos­telka! – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

 


20.14.04

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Abgeordnete! Ich beziehe mich nur kurz auf einen Fall, den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 246

Frau Abgeordnete Barbara Riener angesprochen hat. Es geht in diesem aufgezeigten Fall tatsächlich um eine doppelte Vergebührung, die nicht verständlich ist.

Wir haben nicht nur im Ausschuss, sondern auch heute so viel darüber gesprochen, wie schnell legistische Vorhaben oder Anregungen umgesetzt werden. Es ist mir daher ein Anliegen, der Frau Abgeordneten zu berichten, dass wir vor wenigen Tagen die Mitteilung von Vizekanzler Molterer bekommen haben, der uns in seiner Stellung­nahme zum vorliegenden Bericht mitgeteilt hat, dass unsere legistischen Anregungen in der nächsten Novelle, die wahrscheinlich im Herbst stattfinden wird, umgesetzt wer­den.

Das ist eine gute Nachricht, und für mich ist das natürlich auch ein erfreuliches Beispiel für eine konstruktive Kontrolle und eine rasche Abhilfe unserer Anliegen, die wir aufzei­gen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, mich heute von Ihnen zu verabschieden. Fast zweieinhalb Jahrzehnte war es mir erlaubt, zuerst als Mitglied des Bundesrates, dann als Mitglied des Nationalrates und nun als Volksanwältin hier in diesem Haus und im Bereich des öffentlichen Lebens gestaltend mitzuwirken.

Es wird Sie beim Resümee die Feststellung natürlich nicht verblüffen, dass manches geglückt ist, manches auch nicht. – Das muss man auch ehrlich sagen. Aber so, wie ich damals vor sechs Jahren nicht resignativ aus dem parteipolitischen Geschehen be­ziehungsweise aus dem parteipolitischen Amt ausgeschieden bin, so tue ich das auch heute nicht, wenn ich in wenigen Wochen mein Amt als Volksanwältin niederlegen werde.

Ich darf sagen, dass ich in diesen letzten sechs Jahren wirklich eine spannende, eine herausfordernde und eine faszinierende Aufgabe zu erfüllen hatte. Wer Menschen mag, der weiß, was es heißt, mit so vielen Menschen Kontakt zu haben. – Das wird mir schon ein bisschen fehlen.

Ich danke all jenen herzlich, die mich mit Dank und Glückwünschen bedacht haben, aber vielmehr, glaube ich, gebührt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Dank. Ich habe heute die Debatte verfolgt, als es um unsere Nachfolger gegangen ist. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie mir dieses Amt zugetraut und dass Sie mir dieses Amt anvertraut haben.

Viele von Ihnen kennen mich ja schon seit Jahren. – Es wurde ja heute angesprochen. Ich darf Ihnen allen sagen: Sie können unbesorgt sein. Ich werde weder von dieser noch einer anderen Stelle aus meine Nachfolger mit Ezzes beglücken.

Jeder Abgeordnete und jeder Volksanwalt hat seine Herausforderungen und hat die Probleme seiner Zeit zu bewältigen. Da ist nicht gefragt, was Vorgänger über diese Dinge denken, und ich glaube, das ist eine Qualität, die man in besonderem Maße le­ben sollte.

Ich bin überzeugt davon, dass die neuen Volksanwältinnen viele von diesen Herausfor­derungen hervorragend meistern werden. Ich wünsche euch alles, alles Gute und viel Erfolg. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt wehmütig oder freudig gestimmt sein soll. Es ist ein leicht komisches Gefühl, das gebe ich zu, aber dankbar bin ich – dank­bar, dass ich rechtzeitig und gesund loslassen kann.

Vielen herzlichen Dank auch für die anerkennenden Worte, die unser Haus betreffen, und vielen herzlichen Dank auch für die Wünsche für meine weitere Zukunft. Ihnen allen wünsche ich viel Erfolg und alles Gute! (Anhaltender allgemeiner, stehend darge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 247

brachter Beifall. Abg. Dr. Schüssel begibt sich zur Regierungsbank und überreicht Volksanwältin Bauer einen Blumenstrauß.)

20.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Frau Volksanwältin! Wir wünschen Ihnen das Beste im Namen des ganzen Hauses!

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen gelangen daher zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-12 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-21 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

20.20.1412. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahr­zeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsge­setz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Ände­rungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen damit zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.20.37

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine Wünsche gelten natürlich auch der scheidenden Volksanwältin Rosemarie Bauer. Ich habe näm­lich leider durch das, was jetzt im Parlament beschlossen werden soll, nämlich durch die Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU leider wieder Material, wieder Stoff, wieder Problemlagen für die Volksanwaltschaft. Das, was Sie jetzt beschließen wollen an EU-Richtlinien-Umsetzung, ist nämlich in dreierlei Hin­sicht völlig unzulänglich.

Es ist gut, dass wir insgesamt EU-Vorschriften umsetzen, vor allem auch, was Haft­pflichtversicherungsangelegenheiten anbelangt, weil einzelne Menschen dann endlich zu ordentlichen Entschädigungen kommen, nur ist es unzureichend und ist in vielerlei


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 248

Hinsicht unzulänglich, was jetzt vom Ausmaß her und von der Zahl der Betroffenen her hier bei uns durch diese Umsetzung einschränkend vorgenommen wird.

Ich darf ein Beispiel nennen. Es geht ja um die Erhöhung der Versicherungssummen, und hier hat Frau Dr. Berger, als sie noch im EU-Parlament tätig war, sehr wohl dafür plädiert, dass Versicherungssummen gerade bei Personenunfällen auf 10 Millionen er­höht werden. Denken Sie daran, dass einzelne Menschen wirklich sehr starke Schäden erleiden können, sehr starke Verletzungen erleiden können. Dann ist ein Pflegebedarf in größerem Umfang notwendig, und das erfordert Geld. Wir jedoch setzen die EU-Richtlinie nur mit einer relativ niedrigen Schadenssumme um, nur mit 5 Millionen, nicht mit 10 Millionen.

Auch bei den Sachschäden, bei der Sachschadensdeckung bleiben wir weit unter dem, was die EU vorschlägt, und vor allem auch weit unter dem, was in einzelnen Mitglied­staaten möglich ist, was möglich ist in den skandinavischen Staaten, was teilweise so­gar möglich ist in unseren nördlichen und östlichen Nachbarstaaten.

Das sehe ich nicht ein, und deshalb möchte ich gleich eine Art Entschließungsantrag einbringen, und zwar auch als eine Art Zusatzergänzung:

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssumme im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.

Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Groß­schadensunfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kostenbe­lastung der einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolgrei­chen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.

*****

Ich sehe nicht ein, dass wir Versicherungen schützen und die Schadenssumme sehr niedrig halten, wenn auf der anderen Seite die wirklich Betroffenen, die Opfer nicht das Auslangen mit den erforderlichen Zahlungen finden können, mit dem, was Sie ihnen gesetzlich zugestehen.

Hier hat auch der ÖAMTC sehr deutlich Kritik geübt und darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Haftungssumme noch lange keine Prämienerhöhung bedeutet, weil die Prämien bei uns sowieso schon relativ hoch sind und sie spielend auch diese Massen­schäden und diese höheren Haftungsrahmen abdecken können.

Das ist der eine Aspekt, warum wir Ihren Vorschlag nicht mittragen können, sondern einen besseren Entschließungsantrag einbringen, und der andere Aspekt ist ebenfalls die Frage des Umfangs des Kreises der Beteiligten, die Schadenersatz erhalten kön­nen. Zum Beispiel sehen Sie vor, dass sehr wohl verschiedene nichtversicherungs­pflichtige Fahrzeuge leistungsverpflichtet werden, wenn hingegen ein Unfall passiert, der von Radfahrern ausgelöst worden ist, dann ist das nicht der Fall, bei Fahrerflucht zum Beispiel. Dann können die Unfallopfer von solchen fahrerflüchtigen Radfahrern nicht entschädigt werden, und das ist unseres Erachtens ebenfalls ein Mangel.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 249

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 VOEG ist bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ ein­zufügen und eine Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen:

„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z 2 durch ein Fahrrad“

*****

(Abg. Brosz nimmt ein Schriftstück vom Rednerpult. – Abg. Scheibner: Er hat Ihnen den Antrag gerade weggenommen! Haben Sie das bemerkt, Frau Kollegin? Der Antrag wurde Ihnen weggenommen!)

Ich hoffe, dass wir durch diese Abänderung dann gleiches Recht schaffen können. Es geht ja um die Betroffenheit, und es geht darum, dass Menschen wirklich ordentlich entschädigt werden können, dass die Anspruchsberechtigten breiter gefächert werden und auch darum, dass sich die Volksanwaltschaft in Zukunft nicht mit solchen Fällen auseinandersetzen muss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.25.50

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich um ein Gesetz, das einer EU-Richtlinie Folge leistet, und ich darf hier nur grundsätzlich feststellen, dass es sich um eine gute Regelung handelt. Es geht vor allem auch darum, dass alle in Euro­pa fahrenden Kraftfahrzeuge gegenseitig, egal, aus welchen Ländern sie kommen, sicher sein können, dass sie haftpflichtversichert sind.

Zu den Argumenten der Frau Kollegin Moser möchte ich nur festhalten – das hat auch Kollege Rossmann im Finanzausschuss ähnlich gesagt, und die Anträge hat er uns auch schon zur Kenntnis gebracht –, dass natürlich das Ausmaß der Versicherungs­summe eine Rolle spielt. Ich darf festhalten, dass im Gesetz vorgesehen ist, die Ent­schädigungssumme von bisher 3 Millionen anzuheben und auf 6 Millionen zu verdop­peln. Ich habe mich aber bei der Versicherungswirtschaft erkundigt: In der Regel versi­chern die Versicherungen dann bei gleichen Prämien wesentlich höher als 6 Millionen, also 10 Millionen und mehr.

Was die Fahrräder anlangt, haben wir auch im Ausschuss darüber diskutiert, dass das natürlich ein Vice-versa-Fall wäre. Wenn Fahrräder auch unter dieses Regime fielen, müssten auch Fahrradfahrer in eine Haftpflichtversicherung einzahlen. Die logische Folge wäre natürlich, dass es zu wesentlich höheren Kosten auch für Fahrradfahrer käme.

Das Argument der Fahrerflucht ist natürlich ein Problem generell, nicht nur bei Fahrrad­fahrern, sondern auch bei anderen Verkehrsteilnehmern. Wir haben aber im Aus­schuss angeboten – und dazu lade ich auch die Frau Kollegin Moser ein –, dass wir uns überhaupt die verkehrsschwachen Teilnehmer noch einmal genau anschauen wol­len, welche Regelungen wir auch in der Straßenverkehrsordnung vorsehen können, was Fahrräder, Mütter mit Kinderwagen, Kinder, Behinderte und so weiter anbelangt,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 250

und dass wir uns für diesen Personenkreis noch einmal besonders überlegen, was für die Verkehrssicherheit schon präventiv dazu beitragen kann, damit es erst gar nicht zu Haftpflichtversicherungsfällen in dieser Form kommt.

Es wird also so sein, dass meine Fraktion der Regierungsvorlage grundsätzlich zustim­men wird. Die beiden Anträge, die von den Grünen hier einbracht wurden, werden, so wie das auch im Ausschuss der Fall war, abgelehnt, wobei wir, wie gesagt, über den Antrag betreffend die Fahrräder sehr gerne weiter diskutieren und darüber reden wollen, wie wir hier zu mehr Verkehrssicherheit kommen können.– Ich danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zur Klarstellung: Die beiden Anträge der Kollegin Moser – Entschließungsantrag und Abänderungsantrag – liegen noch nicht vor, gelten somit als noch nicht eingebracht.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Sie haben sich für 4 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.28.35

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben folgende Gesetzeslage zu behandeln, und es ist nicht einmal wenig, was wir hier in einem Schwung mitbearbeiten mit dem Verkehrsopfer-Entschä­digungsgesetz. Damit müssen auch verändert werden: das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz, das Gastwirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über in­ternationale Versicherungsrecht (Abg. Dr. Graf: Aufhören! Aufhören! Hör auf!) und so weiter und so weiter.

Meine Damen und Herren, wir machen gewaltige Dinge. Und warum machen wir das? – Weil uns die EU dazu aufgerufen hat mit der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtver­sicherungs-Richtlinie. Und wenn die EU ruft, dann springen wir, denn wir sind ja be­kanntlich die Weltmeister.

Der ÖAMTC teilt uns mit, dass es maximal zehn Fälle pro Jahr gibt, wo es zu Groß­schäden kommt, aber wenn man weiter liest, weiß man, dass diese Großschäden dann wesentlich höher sind als 3 Millionen € und auch wesentlich höher als 6 Millionen €. Das sind die Dinge, wo alles Mögliche zusammenbricht und Tunnels zu brennen begin­nen.

Fest steht: Als die EU begonnen hat, diese Richtlinie zu bearbeiten, da kamen die Lobbys. Da hat sich herausgestellt, dass nicht die Lobby der Autofahrer, der Kraftfahrer die stärkere war, sondern offensichtlich die Lobby des Versicherungswesens.

Klar ist auch: Wenn wir diese Erhöhung von 3 Millionen auf 6 Millionen durchführen, dann wird uns selbstverständlich die Versicherungswirtschaft mit Tränen in den Augen mitteilen, dass sie daher die Prämien erhöhen muss. Und seien es nur 10 € pro Jahr, so bedeutet das bei 4,5 Millionen Autobesitzern in Österreich allein – und Österreich ist bekanntlich ein kleines Land, aber die EU-Richtlinie gilt für ganz Europa, und da sind wesentlich mehr Bürger und Autobesitzer – einen Mehrertrag für die Versicherungswirt­schaft von – 4,5 mal 10 – 45 Millionen €. Soll ich es Ihnen in „alte Schillinge“ überset­zen?

Das ist der Hintergrund dieser Sache! Und wiederum ist die Melkkuh der Nation, der Staatsnation Österreich der Autofahrer. Irgendwann muss das ein Ende haben! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 251

Unsere Autofahrer fahren ja nicht nur zu ihrem Vergnügen. Es gibt schon ein paar, die mit ihrem Porsche mit großer Begeisterung durch die Gegend rauschen (Heiterkeit bei der FPÖ), aber der überwiegende Teil sind Arbeitnehmer, sind Leute, die in die Arbeit fahren müssen und zurück. Und etliche von ihnen sind auch Angehörige dieses Hau­ses, die mit dem Auto hierher fahren. Ich fahre mit dem Zug und bedauere zutiefst, dass ich ab 1. September nicht einmal mehr eine Zigarette im Zug rauchen darf, weil die ÖBB beschlossen haben, statt Verkehrsunternehmen eine Gesundheitsbehörde zu werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pack: Das ist ohnehin gesünder für dich!) – Nein, das hat damit gar nichts mehr zu tun. In meinem Alter ist das schon wurscht.

Meine Damen und Herren, wir werden diesem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz in der Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.32



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 252

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Jakob Auer mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.44

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In einem muss ich meinem Vorredner Lutz Weinzinger widersprechen: Es ist bei ihm auch nicht wurscht, sondern es ist wichtig, dass er weiterhin auf seine Gesundheit schaut, denn sonst hätten wir hier nicht manches Mal durchaus auch interessante Redebeiträge – und das freut uns immer wieder.

Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt in der Sache selber. Mein Vorredner meinte, durch diese Prämienerhöhung, mit der dann die Versicherungswirtschaft offen­sichtlich mit Tränen in den Augen uns Autofahrer belasten würde, könnten diese Unter­nehmen so in etwa 40 bis 45 Millionen Mehreinnahmen erzielen. Das mag sein, aber umgekehrt hat er selbst darauf hingewiesen, dass in etwa zehn Fälle pro Jahr gegeben sind, wo auch die Versicherungssumme, die jetzt, wie geplant, auf 6 Millionen erhöht werden soll, bei weitem nicht ausreichen würde. Also zwei und zwei zusammengezählt: Da wird sich die Geschichte, so hoffe ich, auch für die Versicherungsunternehmen aus­gehen.

Eines bin ich sicher, die werden es sich schon richten, aber wichtig ist vielmehr etwas anderes: ein ausreichender Versicherungsschutz für den Fall der Fälle, denn dann, wenn es schwierig ist und derartige Fälle abzudecken sind, ist es notwendig, dass auch hier der entsprechend Geschädigte die Chance hat, zu seinem Recht, sprich zu seinem Versicherungsschutz, zu kommen.

Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, dient der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, die, wie bereits ausgeführt, auf europäischer Ebene wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen nach sich zieht.

Natürlich könnte man sagen, die 6 Millionen sind zu wenig, vielmehr sollte – wie das auch von verschiedenen Organisationen, nicht nur von der Europäischen Union ge­fordert wurde – die Mindestdeckungssumme 10 Millionen sein. Ich will ganz bewusst keine Werbung machen, es gibt aber eine Kraftfahrzeugorganisation, die heute schon 15 Millionen Deckungssumme anbietet. Es kann sich das jeder auf dem freien Markt aussuchen. Vielleicht ist das der erste richtige Schritt. Vielleicht kann man das auch so sehen: Das Glas ist halb voll. Der andere sieht, das Glas ist bereits halb leer.

Wichtig ist – und das sollte das Positive sein –, dass es eine Verdoppelung der bisheri­gen Deckungssumme gibt. Daher stimmen wir durchaus positiv der Sache zu. (Beifall bei der ÖVP.)

20.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vilimsky mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.35.19

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Wir debattieren und diskutieren heute eine Novelle zum Ver­kehrsopfer-Entschädigungsgesetz, und an sich müsste man der Auffassung sein, dass da eine gute Motivation dahintersteckt, dass man da etwas für Opfer machen möchte, dass man die Summe möglicher Schäden nach oben versicherungstechnisch abde­cken möchte. Jetzt behaupte ich aber: Würde man sie nicht besser kennen. Kennt man sie besser und weiß, wie Rot und Schwarz hier durchaus nicht nur im Bankenwesen, sondern auch in der heimische Versicherungswirtschaft verzahnt sind mit den Mächti­gen, so ist zumindest bei mir der Eindruck ein sehr massiver, dass ihnen hier ein paar Versicherungsdirektoren im Ohr gesessen sind, weil diese Novelle in dieser Art an und für sich abzulehnen ist.

Würde man es ehrlich meinen, würde man die Summe nicht pauschal nach oben set­zen, sondern würde vielmehr versuchen, etwa einen Härtefonds einzurichten und ent­sprechend zu dotieren. Mit der Dotation eines solchen Härtefonds wäre es natürlich möglich, für diese wenigen Fälle – und es sind nicht zehn im Jahr, sondern es sind maximal zehn im Jahr – ohne Probleme eine Bedeckung zu finden.

Faktum ist, dass Sie damit eine Tür aufmachen für die Versicherungswirtschaft, den Haftpflichtprämienbereich ordentlich nach oben zu schrauben. Und wenn man sich ansieht, wie Autofahrer in Österreich belastet wurden und noch immer belastet werden, muss man sagen, wir haben einen Punkt erreicht, wo jeder Cent an Mehrbelastung ein­fach nicht mehr akzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen nur ganz kurz vor Augen führen – das hat ein Autofahrerklub errech­net –, es war die vergangene Regierung, an der in den Anfängen auch Leute von uns – dafür kann man sich nur entschuldigen – mit beteiligt waren, in deren Amtszeit die Autofahrerkosten vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2007 von 1 000 € im Jahr auf eine Sum­me von über 1 400 € angehoben wurden, was eine Steigerung von 43 Prozent bedeu­tet. (Abg. Kurt Eder: Das war Ihre Regierung!)

Ich habe mich soeben entschuldigt dafür, dass unter unserem Banner hier Personen mitgesegelt sind, die eine Politik betrieben haben, die in unserer Partei keine Mehrheit gefunden hat. Und das Einzige, was diesen Personen dann übrig geblieben ist, war, aus dieser Partei zu flüchten, eine neue Kunstpartei zu gründen. Aber Sie als SPÖ ge­raten heute in die Gefahr (Abg. Kurt Eder: Wir waren immer dagegen!), dass Sie das neue BZÖ sind, denn genauso wie diese Gruppe umgefallen ist in Richtung Schwarz, fallen Sie um in Richtung Schwarz. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Zeitungen sind jeden Tag voll, und es wird Ihnen nicht verborgen bleiben, dass es einen Massenexodus bei der SPÖ bei ihren Mitgliedern gibt. Die Personen flüchten, viele kommen zu uns, sie freuen sich, sie erkennen uns als neue soziale Heimatpartei, und ich sage, das ist etwas Gutes.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Autofahrer genug belastet! Sie haben in Ihrer Regierungszeit immer gesagt, man muss die Kosten senken. (Abg. Krainer: Ihr Kra­gen ist schief!) – Danke für den Hinweis, das war lieb! – Das Erste, was Sie machen, Sie fahren mit der Mineralölsteuer hinauf, wissend, dass auch die Mehrwertsteuer das noch einmal erhöhen wird. Die Vignette wird im nächsten Jahr erhöht. Und ich wette mit Ihnen, Sie werden es sein, die die Pkw-Maut einführen werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 253

Deswegen sind wir bei diesen kleinen Dingen hier derart sensibel, weil wir diese Belas­tungspolitik für Autofahrer einfach nicht mehr akzeptieren können, nicht mehr akzeptie­ren wollen und uns hier auch als Anwalt der Autofahrerinteressen im Hohen Haus posi­tionieren und von dieser Position auch keinen Schritt abweichen werden.

Daher lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.39.11

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, wir sind auch wie Sie der gleichen Meinung, dass die Autofahrer nicht geschröpft werden sollen. (Abg. Dr. Graf: Nicht schon wieder!) – Ich bete das jetzt nicht herunter, was die Belastung der Österreicher betrifft, aber in dem Fall handelt es sich um eine EU-Richtlinie, und da kann nichts Ne­gatives dran sein, wenn wir die Mindestdeckungssumme von 3 Millionen auf 6 Millio­nen erhöhen, noch dazu wenn mehr Opferschutz dabei ist und dieser europaweit gilt. Das ist ja immerhin schon ein Riesenfortschritt, weil das bis dato nicht gegeben war und wir auch an jene Sach- und Personenschäden denken müssen, die außerhalb un­seres Landes passieren.

Deshalb halten wir das für eine grundlegend richtige Maßnahme und werden dieser Gesetzesvorlage auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


20.40.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte kurz die Gelegenheit nützen, um auf drei Sachen hinzuweisen:

Teil eins: Wir haben uns bemüht, im Zuge der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherungs-Richtlinie gleich eine Neukodifizierung vorzunehmen. Wie schon vorher von den Kollegen und Kolleginnen richtig ausgeführt wurde, dient das Gesetz einer Verbesserung des Verkehrsopferschutzes, und wir sind der Meinung, dass eine Verdoppelung der Mindestversicherungssummen von 3 Millionen € auf 6 Millionen € genau jenes Augenmaß ist, das mit dieser Richtlinienumsetzung bei uns Gesetz wer­den soll.

Warum? – Derzeit schließen mehr als drei Viertel aller Zulassungsbesitzer Kraftfahr­zeugsversicherungen ab, die deutlich höhere Summen umfassen. Es wird in Österreich im Regelfall gar keine Versicherungspolizze mehr angeboten mit einer Mindestde­ckungssumme, die geringer ist als dieser Betrag. Die zu erwartenden Folgekosten für die Autofahrer sind daher relativ gering. Insofern kann ich die Befürchtungen meiner Vorredner nicht ganz nachvollziehen.

Was die Wünsche nach einer deutlichen Erhöhung der Mindestversicherungssummen betrifft, erlauben Sie mir auszuführen, dass dann, wenn man über den derzeitigen Be­stand deutlich hinausgeht, natürlich auch eine relevante Prämienerhöhung stattfinden würde und dies bei der jetzigen Umsetzung der Richtlinie eine etwas überschießende Form der Umsetzung wäre.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 254

Ich möchte nicht verhehlen, dass es in diesem Bereich einzelne Härtefälle gibt, dass es aber eine Fülle anderer Bereiche gibt, aus denen die öffentliche Hand direkt oder indi­rekt in solchen Fällen Hilfestellungen aller Art leistet.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Einbeziehung der Fahrräder. Ich habe mir schon erlaubt, das sozusagen in der Vorbemerkung in meiner eigenen Fraktion auszuführen. Es gab natürlich eine nette Zeit, in der die Fahrräder Nummernschilder hatten. Man er­innere sich an alte französische Filme, wo es eine nette kleine Plakette war. Wenn man natürlich eine Gemeinschaft der haftpflichtversicherten Fahrräder hätte, dann wäre es durchaus angemessen, für die Einzelfälle, bei denen kein Versicherungsschutz nach­weisbar oder vorhanden ist, eine Pflicht der Allgemeinheit der dann Fahrradhaftpflicht­versicherten im Wege des Ausgleiches einzuführen.

Wir haben das nicht, und es wäre eine Zumutung, die Allgemeinheit in diesem Bereich für eine an sich unversicherte Gruppe die gesamten Prämien für die Abdeckung zahlen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir uns nicht entschlossen, in diesem Bereich eine Erweiterung über den in der Richtlinie vorgesehenen Bereich vorzunehmen.

Ich denke, die jetzige Reform ist eine Reform mit Augenmaß. Sie bringt deutliche Ver­besserungen für den Opferschutz, eine deutliche Erhöhung der Mindestsummen, näm­lich eine Verdoppelung, eine adäquate Umsetzung. Ich denke, das ist eine vernünftige Regelung, der man jederzeit die Zustimmung geben kann. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Staatssekretär.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


20.43.41

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine etwas komische Diskussion. Ich erlaube mir das hier so zu sagen, weil ich die Argumente einiger Kollegen hier im Hohen Haus nicht verstehen kann.

Wir müssen doch davon ausgehen, dass im Mittelpunkt dieser Gesetzesinitiative der Schutz von Verkehrsopfern steht und die Mindesthaftpflichtversicherungssummen um das Doppelte erhöht werden. Es kommt absolut zu Verbesserungen, und ich möchte doch daran erinnern: Denken Sie an Fälle von Verkehrsunfällen im Ausland, wo Öster­reicher schwer verletzt worden sind und wo es nicht diese adäquaten Versicherungs­summen gegeben hat! Hier schaffen wir auch für unsere Staatsbürger einen verbes­serten Rechtszustand. Daher ist diese Initiative grundsätzlich zu begrüßen.

Ich verhehle nicht, dass es Härtefälle gibt, und bin hier auch mit dem Kollegen Vilimsky einer Meinung, dass wir nachdenken sollten, ob wir dieses Problem nicht über einen Härtefonds lösen könnten. Wir selbst haben in der Beratung in den Arbeiterkammern mehrere derartige Fälle zu bearbeiten gehabt, und ich sage Ihnen: Das sind erschüt­ternde Fälle! Damit sollten wir uns auseinandersetzen!

Die Erweiterung der Versicherungspflicht für Fahrräder, Maschinen oder auch Spiel­zeug sollte sehr differenziert betrachtet werden – ich denke hier an die Pocket Bikes –, und ich würde ersuchen, dass dafür im Verkehrsministerium eine entsprechende Initia­tive vorbereitet wird.

Eine dritte Feststellung: Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Prämienerhöhung kom­men wird, Kollege Weinzinger, weil es jetzt bereits freiwillige Höherversicherungen gibt und dadurch die Prämien auch nicht erhöht worden sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 255

Abschließend noch eine Feststellung: Ich würde mir auf Seiten der Versicherer Folgen­des erwarten: eine Beschleunigung der Schadensabwicklung, eine Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren – ohne dass ich damit der Aufgabe von rechtsstaatlichen Ver­fahren das Wort reden will. Da kommt es zu ungerechtfertigten Lösungen, und wir soll­ten gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft da einen Weg suchen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Lentsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.33

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde von sehr vielen meiner Vorredner schon angesprochen: Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich die 5. Kraftfahr­zeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU um. Damit wird die Mindestversiche­rungssumme von immerhin 3 Millionen € auf 6 Millionen € verdoppelt. In Österreich ist das nicht wirklich etwas Neues, denn in rund drei Viertel der Verträge sind bereits höhere Mindestversicherungssummen vorgesehen.

Ganz besonders interessant finde ich hier das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Der Schutz von Verkehrsopfern wird wesentlich verbessert, speziell in Härtefällen, in denen die Kraftfahrversicherung oder die Haftpflichtversicherung nichts mehr zahlt. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn ein nichtversichertes Fahrzeug in einen Unfall involviert ist beziehungsweise wenn ein nichtversichertes Fahrzeug an einem Unfall schuld ist.

Mit dieser Richtlinie zeigt sich wieder einmal mehr, dass die EU alles andere als bür­gerfern agiert.

Nun wird, geschätzte Damen und Herren, eine äußerst wichtige Gesetzeslücke ge­schlossen, die eigentlich jede Autofahrerin und jeden Autofahrer betreffen kann und so­mit auch uns alle.

Zum Schluss noch ein Appell: Wer schnell hilft, hilft doppelt! (Beifall bei der ÖVP.)

20.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.48.37

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab in unserem Klub ein technisches Gebrechen, leider sozusagen gerade im Zusammenhang mit solchen Dingen wie Haftpflicht. Deswegen darf ich Ihnen un­sere Anträge nochmals vortragen, damit sie ordnungsgemäß eingebracht sind.

Ich erinnere: Wir wollen die Mängel dieser gesetzlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie ausmerzen, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wollen wir haben, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind.

Deswegen unser Antrag, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 256

In § 6 Abs. 1 wird bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ eingefügt und eine Ziffer 3 wie folgt ergänzt:

„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z 2 durch ein Fahrrad“

*****

Das wäre der Abänderungsantrag, der den Menschen hilft, auch bei Fahrradunfällen entsprechend entschädigt zu werden.

Der zweite Antrag ist ein Entschließungsantrag von meinem Kollegen Rossmann und mir, mit dem insgesamt die Schadensersatzsumme und sozusagen die Entschädi­gungssumme erhöht werden soll.

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.

Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Groß­schadensunfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kosten­belastung bei einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolg­reichen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.

*****

Ich glaube, was in anderen Staaten möglich ist, sollte auch in Österreich Gesetz wer­den. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Rossmann, Moser, Kolleginnen und Kollegen ist nunmehr ordnungsgemäß ein­gebracht, liegt auch vor und steht damit mit in Verhandlung. Ebenso ist der Abände­rungsantrag der Abgeordneten Moser ordnungsgemäß eingebracht, liegt auch vor und steht daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rossmann, Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von Härtefällen nach Großschadens-Unfällen durch Anhebung der Mindestversiche­rungssummen im Kfz-Haftpflicht-Bereich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungs­vertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 257

Bei einzelnen Unfallereignissen, insbesondere bei Großschäden – Stichwort Tauern­tunnel, Massenkarambolagen – oder bei Unfällen mit beispielsweise danach dauerhaft behinderten und an ihrem Verdienst gehinderten Opfern reichen die bisher im KHVG vorgesehenen Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversiche­rung immer wieder nicht zur Deckung der Schad- und Folgekosten aus.

Auch die mit der gegenständlichen Regierungsvorlage in Umsetzung der 5. Kfz-Haft­pflichtversicherungs-Richtlinie der EU vorgesehene Anhebung der Mindestversiche­rungssummen wird hier nicht immer ausreichend sein, wie u.a. der kürzlich vom ORF berichtete und vom ÖAMTC detailliert einschlägig aufgearbeitete Fall eines Taxi-Unfall-Opfers in Wien belegt.

Wiederholt wurde daher in den letzten Jahren – zuletzt im Rahmen der Begutachtung zum vorliegenden Gesetzesentwurf – von kompetenter Seite drauf hingewiesen, dass die Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung der­gestalt angehoben werden sollen, dass auch diese sehr seltenen, aber im Einzelfall extrem gravierenden Härtefälle ebenfalls weitestmöglich abgedeckt sind. Der Rechts­ausschuss des EU-Parlaments (mit der nunmehrigen Justizministerin Maria Berger als Mitglied) hatte sich bereits im Zuge der Richtlinienerarbeitung auf EU-Ebene klar für höhere Mindestversicherungssummen ausgesprochen, was jedoch in der Folge vom Rat vereitelt wurde.

Üblicherweise wurden gegen die Forderung nach höheren Mindest-Versicherungs­summen dann angeblich unsausweichliche deutliche Prämienerhöhungen ins Treffen geführt. Dies ist jedoch erwiesenermaßen unzutreffend: Bereits heute bieten zahlreiche im heimischen Markt tätige Kfz-Haftpflichtversicherer höhere Versicherungssummen als die nun künftig gesetzlich vorgesehene Mindestsumme aufpreisfrei an. Unbe­grenzte Versicherungssummen (generell oder zumindest bei Personenschäden) bei vergleichbaren Prämienhöhen wie derzeit in Österreich gibt es zudem heute schon in zahlreichen europäischen Staaten (B, L, N, SF, F, GB, IRL), einige weitere europäi­sche Staaten (DK, S) haben weit höhere Mindest-Versicherungssummen bei vergleich­baren Prämienniveau.

Die Machbarkeit entsprechender Lösungen auch in Österreich ohne nennenswerte Kostenmehrbelastung für die Versicherten ist auch versicherungsmathematisch nach­vollziehbar: Jährlich stehen nur wenige derartige Einzelfälle bei 5,5 Millionen versicher­ten Kfz zu Buche, sodass die Abdeckung des zusätzlichen Risikos durch die sehr breite Aufteilung wenn überhaupt zu allerhöchstens verschwindend geringen Wirkun­gen im Bereich der Prämien führen dürfte.

Dem großen gesellschaftlichen Nutzen – Erleichterungen unbeschreiblicher Härtesitua­tionen nach Unfällen – stünden somit allerhöchstens verschwindende Kosten für die Gesamtheit der Versicherten gegenüber.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-RL vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.

Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Groß­schadensfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kosten-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 258

belastung der einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolg­reichen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.

*****

Abänderungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungs­vertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Im § 6 Abs. 1 VO-EG ist bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ einzufügen und eine Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen:

„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z. 2 durch ein Fahrrad.

Begründung:

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist entgegen dem Prinzip der fiktiven Haft­pflichtversicherung nur den Verkehrsopfern und ihren Hinterbliebenen, nicht aber wei­teren Geschädigten wie den ArbeitgeberInner der Verkehrsopfer (Lohnfortzahlungs­schaden), der Sozialversicherung, den Krankenanstalten und der Sozialhilfe Schaden­ersatz zu leisten. Diese Belastung der ArbeitgeberInnen , der Sozialversicherten und der SteuerzahlerInnen zugunsten einer Entlastung der Haftpflichtversicherer ist nicht sachgerecht, wie auch in einem ausführlichen Artikel eines Rechnungshofbeamten in der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“ nachzulesen ist (Manfred Hoza: Fahrerflucht: Hei­lungskostenersatz und Schmerzensgeld. In: SozSi 2004: 404ff). Eine weitere starke Entlastung der Haftpflichtversicherer ist überdies durch den überwiegend Ausschluss des Ersatzes von Schachschäden gegeben, darüber hinaus erfolgt auch durch Voll­kaskoversicherungen eine derartige Entlastung.

Diese weitgehend Entlastung und Überwälzungen von Kosten des Kfz-Bereichs auf die Allgemeinheit (Gesamtheit der Versicherten) rechtfertigen die Forderung, analog zur Leistungspflicht für die Opfer von Unfällen nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auch eine Leistungspflicht zugunsten der Opfer bei Fahrradunfällen mit Fahrerflucht vorzusehen. Bei derartigen Unfällen könnten so im Interesse der Verkehrsopfer Härte­fälle vermieden werden. In sachlicher Hinsicht kann bei Belastung der Sozialversiche­rungsträger ebenso wie bei nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen auch bei Fahrrädern von einem fiktiven Versicherungsschutz der (üblicherweise sozialversicher-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 259

ten) RadfahrerInnen ausgegangen werden und daher auch eine analoge Leistungs­pflicht begründet werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeord­neten Mag. Gaßner auf. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


20.51.01

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Was so alles in einem Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz Platz hat, ist ja wirk­lich erstaunlich. Kollege Weinzinger hat zunächst – wahrscheinlich ein Lesefehler –auch noch die Gastwirtschaftsgesetze sozusagen geändert. Das sind die Gaswirt­schaftsgesetze gewesen. Er möchte dann auch noch, dass im Zug weiter geraucht werden darf. – Okay, ich habe bis vor einem halben Jahr auch geraucht, aber im Zug ist es schon sehr belästigend, muss ich sagen. Ich fahre auch sehr viel mit der Eisen­bahn. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Na ja, da kommen dann immer aus den Nicht­raucherabteilen die Raucher hinein, und dann qualmt es dort nur mehr. Herr Kollege Vilimsky hat uns, die SPÖ, dann mit dem BZÖ verglichen. Also, das alles in diesem Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz.

Faktum ist, dass wir hier eine Verdoppelung der Haftungssummen vornehmen, was uns bis zum 11. Juni von der EU vorgeschrieben ist, und das ist ganz gut so. Und ich bin froh, dass dieses Gesetz heute so beschlossen wird, und will Sie nicht mehr länger aufhalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig eingebrachte Anträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sit­zung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis an den Schluss der Sitzung und setze mit der Erledigung der Tagesordnung fort.

20.52.3513. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (81 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novel­le 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (122 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.00

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mag. Gaßner hat meinen Klubkollegen und mir vorgeworfen, dass wir alles Mögliche in die vorhin behandelte Materie hineingepackt haben. Ich frage mich jetzt wirklich: Was könnte ich in die Finanzstrafgesetz-Novel­le 2007 hineinpacken? – Ich verspreche Ihnen: Ich packe jetzt gar nichts hinein, son-


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dern wir reden nur über das, worum es geht! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Sehr gut! Bravo!)

Gehen tut es darum, dass mit 1. Jänner 2008 die neue Strafprozessordnung in Kraft tritt, und – und das freut mich – dass die Notwendigkeit erkannt wurde, dass das Fi­nanzstrafgesetz entsprechend angepasst wird.

Ich sage Ihnen gleich: Weil das eben eine wirkliche Notwendigkeit ist und weil es auch gar nicht schlecht gemacht wurde, werden wir – obwohl Oppositionspartei; ich könnte jetzt in diese kurze Abhandlung die Aufgaben der Opposition hineinarbeiten, werde es aber nicht tun – dem grundsätzlich zustimmen.

Wir wollen aber auch zwei Dinge anmerken; sie wurden auch schon im Ausschuss be­nannt und wurden dort von den Rechtskundigen mit leichtem Kopfnicken zumindest zur Kenntnis genommen.

Punkt eins: Im Finanzstrafgesetz müsste man den Beschuldigtenbegriff der Strafpro­zessordnung übernehmen. Das ist wichtig, da es sonst zu Unterschieden zwischen ge­richtlichen und Verwaltungsverfahren kommen kann. Ich spreche hier als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder aus eigener Erfahrung: Das ist oft äußerst unangenehm!

Punkt zwei: Im Ermittlungsverfahren besteht keine Möglichkeit, Einspruch wegen Rechtsverletzung zu erheben. Dies ist in der Strafprozessordnung möglich, aber in der Finanzstrafprozessordnung, die hier im Finanzstrafgesetz ja gemeinsam abgewickelt wird, ist das leider nicht möglich, und da kann es zu manchen Unstimmigkeiten kom­men – wie ich das übrigens vor drei Wochen in einem Finanzamt bei einer entspre­chenden Amtshandlung erlebt habe.

Grundsätzlich sind das Gesetz und der Gesetzesantrag in Ordnung, grundsätzlich ist es ein guter Ansatz. Wir werden diesem Gesetzesantrag daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.55.59

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine Konsensmaterie, wie sich das schon in den Äußerungen des Vorredner abgezeichnet hat. Und ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass die Bestimmungen hier in das Finanzstrafverfahren übernom­men werden, die aus der Strafprozessordnung herrühren. Einige Verbesserungen er­geben sich insofern, als die Finanzstrafbehörde nunmehr in der Lage ist, entsprechend oder analog zur Prozessordnung zu ermitteln. Und das bedeutet auch, dass sie damit mehr Rechte zugeordnet bekommt, und vor allem in der zweiten Stufe, wenn ein Straf­verfahren wegen Unzuständigkeit beendet ist, muss da nicht so wie in der Vergan­genheit unterbrochen werden, sondern kann das Verfahren fortgeführt werden. Das bedeutet auch, dass dadurch ein gewisser Beschleunigungseffekt verbunden ist.

Vor allem halte ich es für wichtig, dass wir uns auch einmal vor Augen halten, dass jene, die Steuern hinterziehen, eigentlich alle schädigen und daher vieles getan wer­den muss, damit diese Schädigung aller und vor allem der Republik eben reduziert wird, was in den letzten Jahren meiner Meinung nach nicht ganz so konsequent ver­folgt worden ist. Und daher ist es gut, dass man, nachdem die Instrumente der Zollbe­hörde nicht mehr so beansprucht werden können, nun klare Verfahrensrichtlinien ein­führt, um jene Gleichsetzung – zum Beispiel der Arbeitnehmer mit den Veranlagten – wieder herbeizuführen, weil die einen die Steuern gleich abgezogen bekommen und die anderen sich vielleicht einiges besser richten können. Und daher ist es gut, dass in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 261

einem Finanzstrafverfahren klare Regelungen getroffen werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.58.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eigentlich bei dieser Materie, Reform des Finanzstrafrechts, in den Vorberatungen nur einen Punkt gegeben, zu dem es eine längere Diskussion und auch gewisse Irritationen seitens der Geld- und Kredit­wirtschaft gegeben hat, und nur auf diesen einen Punkt möchte ich eingehen.

Ich denke, es ist kein Zweifel – die Vorredner haben es gesagt –, das ist eine Konsens­materie, nämlich die notwendige Anpassung an die Reform der Strafprozessordnung.

Wozu es gewisse Diskussionen gegeben hat, ist die Frage des § 99 des Finanzstrafge­setzes, in dem es um die Auskunftsmöglichkeiten und auch die Beschlagnahme von Unterlagen geht. Es ist ja so: Die Finanzstrafbehörde ist ja gleichzeitig Erhebungsbe­hörde und Strafverfolgungsbehörde, und da hat es gewisse Bedenken gegeben – oder gibt sie noch immer – von Geld- und Kreditinstituten im Hinblick auf das Bankgeheim­nis.

Die Grenzen des Bankgeheimnisses sind natürlich einzuhalten, aber, wie es schon im Bankwesengesetz steht, dann nicht, wenn es um Abgabenhinterziehung geht. Und die Frage ist jetzt – das haben wir im Finanzausschuss auch diskutiert –: Wo kann das Geld- und Kreditinstitut mit Recht gleichsam die Rechtmäßigkeit des Verlangens, ge­wisse Unterlagen zu beschlagnahmen und so weiter, einfach prüfen?

Wir haben gemeint, wir brauchen keine weiteren verfahrenstechnischen Klarstellungen. Wir sind aber übereingekommen, dass wir, wenn wir das so beschließen, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen war, dennoch unabhängig davon das Thema nicht ein­schlafen lassen, sondern über den Sommer auch noch Gespräche mit der Kreditwirt­schaft führen. Und sollte es da noch einmal zu notwendigen Klarstellungen kommen müssen, werden wir uns überlegen, ob wir die im Erlasswege – oder wie auch immer – noch durchführen. Bei der jetzigen Fassung gibt es einen Konsens aller Parteien. Ich bedanke mich auch für die sachliche Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.00.11

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie wichtig die Rechte der Beschuldigten in Strafverfah­ren sind, hat sich jüngst etwa am Fall Elsner gezeigt. Als Mitglied des Banken-Unter­suchungsausschusses weiß ich, dass zwar bei der BAWAG vieles falsch gelaufen ist, sowohl in der Bank als auch bei den Aufsichtsbehörden, und dass das Ganze ein Riesenskandal war. Und man mag zu Elsner stehen, wie man will, aber diese Men­schenhatz bei seinem Rehab-Aufenthalt in Kärnten war schlicht unwürdig. Es wurde einfach ignoriert, das auch für ihn, trotz allem was passiert ist, die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Verwunderlich war, dass anscheinend niemand den Mut aufbrachte, das klar zu sagen, sondern dass sich alle an ihm abputzten. Das alles war sehr, sehr unappetitlich und


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zeigt mit aller Deutlichkeit, wie wichtig die Rechtsstellung der Beschuldigten in Strafver­fahren ist.

Aus diesem Grund werden die Grünen der Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 zustimmen, weil es nicht nur zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der Beschuldigten kommt, sondern weil es auch zu einer Verbesserung der Verfahrensgrundsätze kommt. Das soll aber nicht heißen, dass wir nicht trotzdem Verbesserungsmöglichkeiten in der vor­liegenden Novelle sehen. Auf zwei Punkte möchte ich explizit hinweisen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erstens: Im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren bestehen immer noch Ver­besserungsmöglichkeiten für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren, wie beispielsweise eine explizite Belehrung des Beschuldigten bezüglich des Rechts, einen Verteidiger beiziehen zu dürfen, oder auch, dass seine Aussage gegen ihn verwendet werden darf.

Zweiter Punkt: Die Überwachung des Kontakts der inhaftierten Beschuldigten mit der VerteidigerIn bei Verdacht auf Verdunkelungsgefahr ist hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 MRK ebenfalls bedenklich. Gerade im Hinblick darauf, dass ja die schwerwiegenden Finanzvergehen bei Gerichten abgehandelt werden, wird eine Überwachung des Kontakts von VerteidigerIn und den Beschuldigten im verwal­tungsbehördlichen Strafverfahren wohl in den wenigsten Fällen verhältnismäßig sein. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.02.55

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Finanzstrafgesetz-Novelle werden ein­zelne Verbesserungen hinsichtlich des Finanzstrafverfahrens und auch Anpassungen an die Strafprozessordnung durchgeführt. Wir halten das grundsätzlich für eine richtige Maßnahme, geben aber zu bedenken, dass es einzelne Dinge gibt, die wir doch zu berücksichtigen haben, wie beispielsweise die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

In der Strafprozessordnung gibt es, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die Möglichkeit einer Wiederaufnahme, im Finanzstrafgesetz ist sie mit einem Monat be­fristet. Über diesen Umstand sollten wir uns bei nächster Gelegenheit noch einmal un­terhalten. Aber im Grunde genommen ist das eine sehr vernünftige Maßnahme. Daher werden wir ihr auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.04.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte unter dem Motto: Es ist zwar schon alles gesagt, nur nicht von mir!, gleich wieder die Ausführungen beenden, aber vielleicht doch noch zwei Sätze.

Es war notwendig, dass die Rechtsstellung der Beschuldigten in diesem neuen Verfah­ren verbessert wird. Sie wird nun deutlich verbessert; das ist also positiv. Es ist klarge­stellt, dass die Finanzbehörden als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden haben und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und dass – meine Damen und Herren,


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ich möchte das noch einmal bekräftigen, worauf Kollege Stummvoll bereits hingewie­sen hat und was die Sache vielleicht über den Sommer machbar macht – in Hinkunft da ein Bescheid zu erlassen ist, damit auch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann.

Es wäre dringend notwendig, im Sinne der Rechtssicherheit, im Sinne einer geordne­ten Abwicklung die Möglichkeit des Einspruches geltend machen zu können, und in diesem Sinne appelliere ich an alle Fraktionen, nachzudenken und mitzuhelfen, dass im Sinne jener, die darauf Anspruch haben, diese Möglichkeit auch geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.05.25

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich werde und kann mich sehr kurz fassen, nicht nur auf Grund der vorgeschrittenen Zeit, sondern auch auf Grund dessen, was meine Vorredner, insbe­sondere die Kollegen Stummvoll und Auer, schon ausgeführt haben. Ich möchte deren Feststellungen allerdings noch einmal unterstreichen, denn wir sollten überlegen, wie wir diesen noch immer bestehenden Rest an Rechtsunsicherheit in der Kollision zwi­schen dem § 38 Bankwesengesetz, der die sensible Materie des Bankgeheimnisses regelt, und den §§ 99 und 89 in Zukunft nachjustieren und klarer lösen können, als das jetzt der Fall ist. Denn: Es gibt immer zwei Betroffene: denjenigen, gegen den ermittelt wird; und dort, wo die Finanzstrafbehörde überschießend vorgeht, so genannte Erkun­dungsbeweise durchgeführt werden, ist es natürlich auch das Kreditinstitut, weil es in einem solchen Fall Unterlagen herausgibt, Auskünfte erteilt, die die Grenzen des Bank­geheimnisses verletzen, und dann Haftungsfolgen seitens des Betroffenen zu gewärti­gen hat.

Das ist der einzige Makel in dieser Novelle – und den werden wir hoffentlich in Zukunft noch beheben. Er ist aber letztlich nicht groß genug, um die positive und grundsätzlich begrüßenswerte Novelle deswegen in Frage zu stellen. Dem Herrn Staatssekretär danke ich für die Bereitschaft, sich im Finanzausschuss dieser Materie noch einmal an­zunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.07.32

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum diese Änderungen im Finanzstrafgesetz heute hier beschlossen werden, wurde von meinen Vorrednern schon ausgeführt. Dass es eine Materie ist, die wir im Finanzausschuss einstimmig be­schlossen haben, wurde auch schon gesagt. Ich möchte mich daher in meiner Wort­meldung kurz mit der Betrugsbekämpfung befassen.

Auf der einen Seite ist es notwendig, wenn es einmal passiert, dass jemand ein Fi­nanzstrafverfahren eingeleitet bekommt, weil er eben vorsätzlich gehandelt hat, wenn er Steuern hinterzogen hat – ich beziehe mich hier auf die steuerliche Problematik und nicht auf die zollrechtlichen Angelegenheiten –, dann soll er natürlich Rechtssicherheit haben, dann soll er natürlich ordentlich behandelt werden. Damit es aber erst gar nicht zu einem Finanzstrafverfahren kommt, beispielsweise nach einer Betriebsprüfung oder beispielsweise wenn man draufkommt, dass jemand Abgaben verkürzt oder hinter-


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zieht, müssen wir – und wir haben das in der letzten Gesetzgebungsperiode auch schon gemacht – in der Betrugsbekämpfung sicherlich noch weitere Schritte einleiten.

Wir haben im vergangenen Jahr, und zwar vor dem Sommer, ein Betrugsbekämp­fungsgesetz beschlossen, mit dem bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet wur­den. Auf der anderen Seite brauchen wir aber noch, was bereits auch von früheren Fi­nanzministern gefordert wurde, dass wir beispielsweise unter den Unternehmern keine Mehrwertsteuer mehr verrechnen, damit dieser Karussellbetrug, dieser Mehrwertsteu­erbetrug erst gar nicht passieren kann, sodass es gar nicht zu einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kommen kann, denn Steuern zu hinterziehen schädigt die ganze Volkswirtschaft, das schädigt die Steuerzahler, das schädigt die Republik, und das muss eingedämmt werden.

Ich glaube, in diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten, sollten wir das in einer Steuer­reform dann nicht ganz wegschieben, sondern sollten uns im Zuge dessen auch mit dieser Thematik befassen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Staatssekretär Dr. Matznetter hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. 1 Minute hat er sich vorgenommen. – Bitte.

 


21.09.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur in aller Kürze: Ich wollte es an sich dabei bewen­den lassen bei diesem Punkt. Nur ein Nachtrag noch zu den Sorgen der Finanzwirt­schaft in diesem Bereich. Ich darf daran erinnern, dass dieser § 99 nicht in dieser Novelle eingeführt wird, sondern im Wesentlichen seit dem Jahr 2000 mit einer Abwei­chung, 2002 mit einer Novellierung, besteht. Wir schauen uns das gerne an.

Einen Punkt sollte man allerdings schon bedenken: Wir wollen unbürokratische Ge­setze haben. In der Stufe eins gibt es ein Auskunftsbegehren, und wenn ein Institut daraufhin keine Auskunft geben kann oder will, dann kommt es zu einem ordnungs­gemäßen Verfahren über Zwangsmaßnahmen, in dem ohnehin Bescheide ausgestellt werden. Also im Moment ist der Problembereich noch nicht ganz ersichtlich, aber die Einladung ist da, dass man im Herbst einmal ein Gespräch darüber führt. – Danke.

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 81 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.12.3414. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gab­riele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 265

desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuerge­setz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – (Reisekosten-Novel­le 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte.

 


21.13.08

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle wurde als Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig. In diesem wurde der § 26 Einkommensteuergesetz und die darauf basierende Reisekostenverordnung auf­gehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen unter bestimmten Bedingungen vor, das Taggelder auch dann als steuerfreier Kostenersatz an ArbeitnehmerInnen ausgezahlt werden konnten, wenn der Einsatzort bereits den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellte. Ähnliches galt auch für den Bereich der Fahrtkosten.

Mit der vorliegenden Änderung wird sichergestellt, das es nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu keiner finanziellen Schlechterstellung dieser Arbeitneh­merInnengruppe kommt. Allerdings müssen dazu bestimmte Vorschriften neu geregelt werden. Dazu zählen vor allem Bestimmungen im Einkommensteuergesetz, im Um­satzsteuergesetz und auch einzelne Bestimmungen im ASVG.

Im Einkommensteuergesetz werden nun im § 3 jene Tatbestände taxativ aufgelistet, die auf Grund von einkommensgestaltenden Vorschriften auch weiterhin steuerfrei gestellt werden können. Darüber hinaus wird im § 26 Einkommensteuergesetz neu ge­regelt, das auch beruflich veranlasste Fahrtkosten, welche nicht von der Pendler­pauschale beziehungsweise vom Verkehrsabsetzbetrag betroffen sind, aber einer be­stimmten Entfernung unterliegen, steuerfrei gestellt werden können. Die vorliegende Lösung ist einerseits im Sinne der ArbeitnehmerInnen, andererseits aber auch im Sinne der Wirtschaft zu begrüßen. Zum gesamten Themenbereich liegt eine Einigung der Sozialpartner vor. Ich ersuche Sie daher um Unterstützung des vorliegenden Ent­wurfes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.15.16

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon ausgeführt, warum diese Neuregelung überhaupt erst gemacht werden musste. Gott sei Dank haben wir hiermit keine Schlechterstellung gegenüber dem vorliegenden Ge­setz, der vorliegenden Reisekostenregelung, die ja schon bestanden hat. Es gibt eine Verbesserung für die Auslandsdienstreisen. Früher war es so, dass man die Auslands­dienstreisen mit fünf Stunden, mit acht Stunden und ab elf Stunden jeweils dritteln musste. Jetzt gilt ab drei Stunden ab der jeweils nächsten Stunde ein weiteres Zwölftel. Das ist eine Besserstellung auch für Lohnverrechner und für alle, die sich mit diesen Dingen befassen müssen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 266

Ich möchte aber trotzdem zum Antrag noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 220/A der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Um­satzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 lautet die die Z 4:

„4. In § 124b wird folgende Z 140 angefügt:

„140. Die §§ 3 Abs. 1 Z 16b, 26 Z 4 und 67 Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 sind anzuwenden, wenn

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008,

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohn­zahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.

Abweichend von § 26 Z 4 lit. a letzter Satz stellen bis 31. Dezember 2009 Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.

Begründung

Zu Art. 1, Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, § 124b Z 140 EStG 1988):

Beseitigung eines Redaktionsversehens (Generelles In-Kraft-Treten der Regelungen mit 1. Jänner 2008 wurde vor der Übergangsfrist für die Bau- und Montagetätigkeit ein­gefügt).

*****

Das bedeutet also nichts anderes, als dass das In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2008 erfolgt. Das ist auch eine gute Übergangsphase für alle Softwarehäuser, die noch Mög­lichkeiten in den Lohnverrechnungsprogrammen schaffen müssen beziehungsweise die Begrenzung des 31. Dezember 2009 für die Fahrten zu einer Baustelle. Hier wird man sich auch wieder bei der Steuerreform dann noch überlegen müssen, ob man das hier ändert oder in welcher Form man das macht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­handlung.

 


Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunsch­redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 267

21.18.29

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Verfassungsgerichtshof hat vor ziemlich genau einem Jahr, am 22. Juni 2006, die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für die Reisevergütungen aus Anlass einer Dienstreise, also die sogenannten Tages- und Kilometergelder, auf­gehoben. Konkret hat er den vierten Satz des § 26 Abs. 4 Einkommensteuergesetz aufgehoben, der nämlich folgendermaßen lautet – und es ist wichtig, darauf hinzuwei­sen; ich zitiere –:

Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 Einkommen­steuergesetz eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden. – Zitatende.

Die Aufhebung dieses scheinbar harmlosen Satzes hat zur Folge, dass das historisch gewachsene Entlohnungssystem in einer Reihe von Branchen, insbesondere in der Baubranche, ausgehebelt wird, mit der Folge, dass eine Reihe von Arbeitnehmern, ins­besondere Bauarbeitern, Nettolohneinbußen hinnehmen müssten, weil damit insbeson­dere die Tagesdiäten in der Höhe von 26,04 € nunmehr steuerpflichtig würden. Natür­lich sind aus der Sicht der Grünen diese Nettolohneinbußen für die Betroffenen untrag­bar. Das ist keine Frage!

Nun wurde ein Jahr lang über eine neue, verfassungskonforme Regelung nachge­dacht. Was ist dabei herausgekommen? – Herausgekommen ist ein Initiativantrag mit einer vermutlich neuerlich verfassungswidrigen Lösung! Ich werde versuchen, das zu begründen.

Die Neuregelung ist mit der bisherigen gesetzlichen Regelung im Wesentlichen de­ckungsgleich. Neu ist lediglich der Ort der Regelung. Der von mir vorhin zitierte Satz des § 26 Abs. 4, den der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, findet sich nunmehr inhaltsgleich im § 3 des Einkommensteuergesetzes bei den Steuerbefreiungen wieder. Demnach sind als Reiseaufwandsentschädigungen bezahlte Steuergelder steuerfrei – und ich zitiere jetzt aus dem Initiativantrag –, soweit der Arbeitgeber auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 ZZ 1 bis 6 zur Zahlung verpflichtet ist. – Also weitgehende Deckungsgleichheit mit dem, was der VfGH aufgehoben hat!

Die vom VfGH – andersherum formuliert – als verfassungswidrig aufgehobene Rege­lung findet sich nunmehr im § 3 des Einkommensteuergesetzes. Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, erklären Sie mir, warum diese Regelung nunmehr verfassungskonform sein soll!

Unterstützt werde ich in meiner Ansicht von Professor Werner Doralt, der es in einem diesbezüglichen Artikel für eine Steuerzeitung auf den Punkt bringt: Man transferiert eine verfassungswidrige Bestimmung in eine andere Gesetzesstelle und behauptet, sie sei nun verfassungskonform.

Professor Doralt hält den Antrag aber noch aus einem zweiten Grund für verfassungs­widrig. Ich zitiere:

Wenn die Begründung auch noch ausdrücklich darauf hinweist, dass mit dem Gesetz der Wirtschaftsstandort der damit begünstigten Branchen gesichert werden soll, heißt das mit anderen Worten, die Sicherung des Standortes der begünstigten Branchen geht zu Lasten der nicht begünstigten Standorte beziehungsweise Branchen.

Einfacher formuliert: Die Neuregelung prolongiert mithin bestehende Wettbewerbsver­zerrungen.

An die ÖVP wäre die Frage zu richten: Wie verträgt sich das mit den Ansichten einer Wirtschaftspartei, die nicht müde wird, uns das Hohelied des Wettbewerbs und seiner Segnungen zu singen?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 268

Herr Kollege Stummvoll – er ist ja im Moment nicht hier – hat jedenfalls im Finanzaus­schuss, als ich damals auf die Expertise von Doralt hinwies, vollmundig entgegenge­halten, dass bereits Gegengutachten unterwegs seien. – Nicht ein einziges Gegengut­achten ist bisher da! Vielleicht irgendwo in einem Safe der ÖVP, das mag schon sein, und ich nehme an, aus gutem Grund: weil sich an der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung offenbar nicht rütteln lässt!

Aus diesem Grund werden die Grünen diesem Initiativantrag nicht zustimmen. Wenn die Nettolohneinbußen für die Betroffenen auf Dauer verhindert werden sollen – und dafür sind wir sehr wohl! –, dann brauchen wir eine Reparatur des Einkommensteuer­gesetzes und nicht einen Murks, wie er hier vorgelegt wurde (Zwischenruf der Abg. Tamandl), der Gefahr läuft, erneut vom Verfassungsgerichtshof gekippt zu werden.

Also: Zurück an den Start! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.23.50

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich sage es gleich vorweg: Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen. Aber obwohl wir das tun, möchten wir festhalten, dass schon mehr erwartet wurde. Denn grundsätzlich sind wir Freiheitlichen für eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer, und nach wie vor heimsen beispielsweise Beamte ein wenig mehr an Diäten ein als andere Arbeitnehmer.

Aber besonders pervers ist ein anderes Beispiel. Steigen beispielsweise ein Tischler und ein Zimmerer am frühen Morgen in das gleiche Auto und fahren zu einer gemein­samen Baustelle, bekommt der Tischler dafür finanziellen Ersatz, der Zimmerer nicht! Die Begründung dafür liegt in den zugrunde liegenden Kollektivverträgen. Es wäre mu­tig – zwar schwierig, das gebe ich schon zu, aber mutig –, hier einmal anzusetzen und einen Diskussionsprozess in Gang zu bringen, mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung auszugleichen. (Abg. Dolinschek: ... Gewerkschaftler!)

Wenn wir von Reisekosten sprechen, so sprechen wir von den damit abzugeltenden Aufwänden. Da wäre einmal die Abnützung des Fahrzeuges zu nennen, andererseits natürlich auch das Benzin sowie sämtliche weitere Abgaben, von denen die Autofahrer pro Jahr – und stellen Sie sich das vor – gewaltige 12 Milliarden € berappen!

Jetzt sagt man: Was an Aufwand erzeugt wird, soll auf der anderen Seite natürlich der Erhaltung unseres Straßennetzes dienen. – Aber dem ist nicht so. Dem stehen nur rund 2 Milliarden € für Investitionen in die Straßeninfrastruktur seitens des Bundes ge­genüber. Ein krasses Missverhältnis also, das zu Lasten der Autofahrer geht!

Wie ein Tsunami, möchte ich behaupten, brach in den vergangenen Jahren eine Be­lastungswelle über die Autofahrer herein. Allein die Mehrkosten summierten sich von 2001 bis heute auf mehr als 4 Milliarden € pro Jahr. Ein herzliches Dankeschön an die früheren Regierungsparteien! Hierbei sind zu nennen: 1,25 Milliarden € aus der Er­höhung der motorbezogenen Versicherungssteuer ... (Abg. Grillitsch: Danke an die FPÖ!) – Wenn Sie mir dreinreden, Herr Grillitsch, dann weiß ich, dass ich vollkommen richtig liege.

634 Millionen € aus der erhöhten Vignettengebühr (Abg. Grillitsch: Das war jetzt keine Beantwortung! Entschuldigung!), und jetzt bekommen wir durch die neue Regierung noch einmal eins vor den Latz geknallt durch die Erhöhung der Mineralölsteuer, die sich mit 624 Millionen € zu Buche schlägt. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das sind aber jetzt keine Reisekosten!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 269

Der Finanzminister und der Staatssekretär freuen sich über sprudelnde Steuereinnah­men, und ich denke, es wäre höchst an der Zeit, den Autofahrern einen Belastungs­ausgleich zukommen zu lassen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage betreffend einer Änderung der einschlägigen Gesetzesmaterien in Hin­sicht auf eine Entlastung der Autofahrer durch Anhebung des Km-Geldes auf 50 Cent, zuzuleiten.‘“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entlastung der Auto­fahrer, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz – (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

In den vergangenen Jahren wurden Österreichs Autofahrer in einer noch nie da gewe­senen Weise finanziell belastet. Diese Belastungen wirken sich nachhaltig aus, Jahr für Jahr – auch in der Zukunft.

Das amtliche Kilometergeld ist viel zu niedrig. Ganz besonders leiden jene darunter, die aus beruflichen Gründen vom Auto abhängig sind, wie etwa die Pendler, welche tagtäglich von der Benutzung ihres Autos abhängig sind.

Wie KR Dr. Heinz Hofer, Präsident des ARBÖ, in der Zeitschrift „Freie Fahrt“ ausführt, belaufen sich die Abgaben und Steuern, die jährlich von Kraftfahrern aufgebracht wer­den, auf gewaltige 12 Milliarden Euro pro Jahr. „Nur knapp zwei Milliarden werden für die Straßeninfrastruktur ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis, das sich in den ver­gangenen Jahren ganz massiv zu Lasten der Autofahrer verschoben hat. Die Belas­tungswelle der vergangenen Jahre brach über die Autofahrer, insbesondere die Pend­ler, wie ein Tsunami herein, weil seitens der Regierung kein Belastungsausgleich er­folgte. Allein die Mehrkosten für die Autofahrer summieren sich von 2001 bis heute auf mehr als vier Milliarden Euro, davon allein 1,25 Milliarden aus der erhöhten motorbezo­genen Versicherungssteuer, 634 Millionen aus der erhöhten Vignette und 624 Millionen aus der erhöhten Mineralölsteuer – Mehrbelastungen, wohlgemerkt!“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 270

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage betreffend einer Änderung der einschlägigen Gesetzesmaterien in Hin­sicht auf eine Entlastung der Autofahrer durch Anhebung des Km-Geldes auf 50 Cent, zuzuleiten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.27.31

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dieser – hoffentlich verfassungskonformen – Reisekosten-Novelle zustimmen, weil ja niemand von uns möchte, dass es zu Netto­lohneinbußen bei den Arbeitnehmern kommt oder dass dies zu irgendwelchen erhöh­ten Personalaufwendungen für die Unternehmer führt.

Wir halten aber doch fest, dass es unterschiedliche Abgeltungen, also Aufwandser­sätze gibt, und zwar bei Reisen, Verköstigungen und auch beim Übernachtungskosten­ersatz, und dass es ein Auftrag an die Sozialpartnerschaft wäre, einmal darüber nach­zudenken, ob man diese unterschiedlichen Aufwendungen – egal, von welcher Zunft sie auch immer herbeigeführt werden – nicht abgleicht und alle Branchen in unserem Wirtschaftssystem die gleichen Aufwendungssätze verrechnen dürfen. Das wäre der Wunsch an die Sozialpartnerschaft, dafür Sorge zu tragen.

Wir vom BZÖ werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Matz­netter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


21.28.45

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu Wort melden, allerdings zwingen mich die Ausführungen des Kollegen Rossmann dazu, zum dritten Mal etwas zu sagen. Ich bitte um Entschuldigung und werde es möglichst kurz halten. (Abg. Scheibner: Sie wissen aber eh, wie spät es ist?)

Punkt eins: Wir gehen nicht davon aus, dass unmittelbar eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist, und zwar aus einem ganz einfachen Umstand heraus: Im § 26 werden jene Kostenbeiträge geregelt, die ein Ersatz für Aufwendungen des Arbeitnehmers sind, also de facto kein Entgelt darstellen.

Umgekehrt werden im § 3 jene prinzipiell eigentlich steuerpflichtigen Einkünfte ge­regelt, die aus besonderen Gründen nicht der Steuerpflicht unterliegen und steuerfrei gestellt sind. Dies ist ein anderes Rechtsinstitut, wobei wir eine Fülle von Befreiungen haben und an sich nicht die gleiche Überlegung wie im § 26 Platz greifen kann. Daher habe ich die Zuversicht, dass diesbezüglich sozusagen keine evidente einfache Neu­fassung desselben vorliegt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 271

Ich habe aber eines bereits im Ausschuss ausgeführt und möchte diese Gelegenheit dazu nützen, es auch im Plenum zu tun: Selbstverständlich werden die Sozialpartner gut beraten sein – und ich habe hier Verständnis von beiden Seiten gehört, sowohl von der Arbeitnehmerseite als auch von der Arbeitgeberseite –, in den nächsten Jahren da­hin gehend zu wirken, dass wir in der Anpassung der Lohnentwicklung jener Branchen, die in sehr starkem Ausmaß diese Regelung, ich nenne es einmal so, benützen, zu Regelungen kommen, bei denen die Entschädigung in einer Form gewährt wird, dass dies ohne Nettoverlust für den Arbeitnehmer steuerfrei zur Auszahlung kommt.

Das muss natürlich neben der normalen Lohnerhöhung laufen und ist kein einfacher Prozess. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Sozialpartner dies in den nächsten Jahren lösen werden.

Ich bedanke mich schon jetzt im Haus dafür, dass mit diesem Initiativantrag und dieser Beschlussfassung Hunderttausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Si­cherheit gegeben wird, dass ihr Nettobezug nicht in Kürze deutlich sinken wird. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rinner zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.31.17

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung der Reisekosten­vergütung beruht auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Die Reisekosten-Novelle 2007 ist eine Reparatur des § 26 Einkommensteuergesetz. Weiters sind ge­ringfügige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und ASVG enthalten.

Der Anlass für die Aufhebung war, dass Tagesgelder auch dann als steuerfreier Kos­tenersatz an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Ähnliches galt auch für die Fahrtkostenersätze.

Die steuerfreie Auszahlung der Tagesgelder war schon immer ein Lohnbestandteil. Ein Entfall würde für die Beschäftigten in bestimmten Branchen zu erheblichen Nettolohn­einbußen führen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu deren Berufsbild es zum Beispiel gehört, Zeiten im Außendienst zu verbringen, oder die Baustellen- und Montagetätigkeit leisten oder die als Arbeitskräfte überlassen werden, wird mit der vor­liegenden Änderung sichergestellt, dass diese Gelder auch weiterhin steuerfrei ausbe­zahlt werden können.

Zusätzlich wird auch geregelt, dass beruflich veranlasste Fahrtkosten, die nicht mit dem Pendlerpauschale beziehungsweise dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind, steuerfrei belassen werden.

Mit dieser Novellierung der Reisekostenvergütung wird eine verfassungskonforme Re­gelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen festgelegt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.33.12

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Die heutige Reisekosten-Novelle ist auf die Tagesordnung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 272

unserer heutigen Sitzung gekommen, weil der Verfassungsgerichtshof eine Entschei­dung getroffen hat.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Regelung gemeinsam so gestalten können, dass keine zusätzlichen Lohnnebenkosten entstehen und dass die Nettoeinkünfte der davon Betroffenen erhalten bleiben, weil ja so viele Menschen, die als wirkliche Leis­tungsträger in unserem Land tätig sind, davon betroffen sind: die vielen Außendienst­mitarbeiter, die Monteure und Monteurinnen, Menschen, die im Service und im Kun­dendienst tätig sind, die in der Sicherheit tätig sind, die eben an vielen Plätzen in unse­rem Land mit hoher Mobilität, mit hoher Leistungsbereitschaft und häufig auch mit sehr guter Ausbildung dafür sorgen, dass wir unseren Wohlstand gemeinsam weiterentwi­ckeln. Diese Menschen sind davon betroffen.

Heute gibt uns dieser Tagesordnungspunkt Gelegenheit dazu, einmal danke zu sagen. Wir haben hier schon dem Bundesheer, den Beamten, unseren Mitarbeitern im Parla­ment gedankt, wir haben den Bauern und Bäuerinnen gedankt. Ich möchte heute allen Außendienstmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern danken, die durch hohe Mobilität bewei­sen, dass Leistungsbereitschaft in Österreich noch immer in Mode ist, die bereit sind, unterwegs zu sein, die bereit sind, unter unbequemen Arbeitsumständen zu arbeiten, und die letztendlich diejenigen sind, die unseren Wohlstand weiterentwickeln und denen wir sehr viel zu verdanken haben.

Dass das steuerfrei sein soll, was sie dafür bekommen, ist in Ordnung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wögin­ger. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.35.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es wurde von den Vorrednern ausführlich angemerkt, warum es überhaupt zu dieser Rei­sekosten-Novelle gekommen ist.

Mir geht es in erster Linie darum: Es ist eine Sicherheit für Hunderttausende Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, dass auch künftig die Reisekosten, sprich die Diäten, ausbezahlt werden können und dass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch geschrieben werden können. Darum, glaube ich, geht es in erster Linie, dass diese betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit rechnen können, dass dies auch nach dem 31. Dezember 2007 Gültigkeit hat und dass dies auch weiterhin in Form von Reisekosten, in Form von Diäten zu ihrem Lohn dazukommt.

Mich als Betriebsratsvorsitzenden des Roten Kreuzes Oberösterreich freut es im Be­sonderen. In unserem Betrieb sind über 600 Personen davon betroffen, vor allem jene, die in der mobilen Hilfe und Betreuung und in der Hauskrankenpflege tätig sind, die also von Klienten zu Klienten fahren. Das bietet Rechtssicherheit für diese betroffenen Personen.

Ich bitte um Zustimmung, und ich glaube auch – wie mein Kollege Schultes gesagt hat –, dass es gut ist, dass dies steuerfrei bleibt im Rahmen von 26,40 €, das sind keine Kaisergelder, sondern das sind Aufwandsentschädigungen. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung im Sinne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 273

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 123 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Tamandl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 123 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Tamandl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung der Autofahrer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

21.38.1415. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (72 d.B.): Bundes­gesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauf­füllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4) (124 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (41 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zoll­sachen (125 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (64 d.B.): Überein­kommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop­pelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Un­ternehmen samt Protokoll (126 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 4 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 274

21.39.25

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen findet selbstverständlich unsere Unterstützung und Zustimmung. Es ist wichtig für den Ausbau unserer Handels­beziehungen und schafft auch die Grundlage für den Kampf gegen den Schmuggel.

Der Regierungsvorlage über die Beseitigung der Doppelbesteuerung für international tätige verbundene Unternehmen werden wir ebenfalls zustimmen.

Meine Damen und Herren, nicht zustimmen werden wir aber dem Bundesgesetz über die Leistung des österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des GEF, des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds. Denn für uns wäre das die lineare Weiterfüh­rung einer Entwicklungshilfepolitik, die schon in den vergangenen Jahren gescheitert ist. Es nützt nichts, immer wieder mehr Geld in die unterentwickelten Regionen dieser Welt hineinzupumpen, wo es dann versickert, wo es durch korrupte Regime vergeudet wird. Wichtig für uns ist – und das ist das Entscheidende –, die Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken!

Meine Damen und Herren! Afrika wird, wie erst vor kurzem in der Sendung „Spiegel TV“ auf dem Sender VOX sehr deutlich zu sehen war, sprichwörtlich zu Tode subven­tioniert. In dieser Sendung wurde eindringlich dokumentiert, wie auch die Europäische Union die afrikanischen Staaten ihrer Lebensgrundlagen beraubt und weiter in eine immer stärkere Abhängigkeit treibt, dass das für die Großmacht China in einem noch weit größeren Ausmaß als für die EU gilt, indem Rohstoffe ausgebeutet werden und gleichzeitig die afrikanischen Märkte mit chinesischen Billigprodukten überschwemmt werden.

Das ist für uns kein Trost, sondern es zeigt nur, wie Wirtschaftsinteressen mit Nach­druck vertreten werden. Da hilft es nichts, mit moralischen Appellen oder mit Mitleid zu argumentieren.

Aber zurück zur Europäischen Union und zu Österreich: Das Rote Kreuz fördert zum Beispiel die Geschäftemacherei in Afrika. Sie alle kennen das Problem: Es werden abgetragene Kleider in eigenen Containern gesammelt; die Spender glauben meistens, dass diese Kleider sozusagen den Bedürftigen zugute kommen. In Wirklichkeit aber werden diese Kleider von afrikanischen Händlern in Afrika verkauft, und es wird Ge­schäftemacherei betrieben.

Die Europäische Union subventioniert durch die Überproduktion und auch durch die Exporte von agrarischen Produkten nicht die afrikanischen Bauern, sondern ihre eigene Überproduktion und konkurrenziert dadurch die afrikanischen Bauern. Tomaten, Zwiebeln und Gemüse aus Holland landen dann auf den afrikanischen Märkten und werden dort billiger angeboten, als es die afrikanischen Bauern selbst tun können. Die Gewässer vor den afrikanischen Küsten werden von Schiffsflotten aus Spanien leer gefischt – auch das mit EU-Subventionen.

Meine Damen und Herren, das alles sind Fehlentwicklungen, gegen die wir ankämpfen müssen. Deshalb können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. Nehmen Sie, meine Damen und Herren, die Sie eine derartige Entwicklungshilfepolitik in den letzten Jahren zu verantworten haben, Abschied von Ihren romantischen Vorstellungen, dass die Ent­wicklungshilfe die Probleme der Staaten der Dritten und Vierten Welt lösen kann. Die einzige sinnvolle Hilfe, das habe ich bereits am Beginn ausgeführt, ist nur die Hilfe zur Selbsthilfe. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.43



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 275

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.43.48

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Bun­desgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffül­lung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds sieht vor, dass über 24 Millionen € für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden. Die Idee, die schon seit 1991 exis­tiert, ist, Entwicklungs- und Transformationsländer bei der Bewältigung weltweiter Um­weltprobleme zu unterstützen. Diese Idee ist auch gut und fair, denn immerhin sind das jene Länder, die stärker von den Schäden und den Katastrophen betroffen sind, als sie selbst für deren Verursachung auch verantwortlich sind.

Gerade daher ist es auch wichtig, auf eine vernünftige Implementierung dieser GEF-Projekte zu achten. Hierbei geht es uns vor allem um die Beachtung des österreichi­schen Anti-Atomkurses, darum, dass nicht Biokraftstoffanbau zum Beispiel zu Mono­kulturen führt, dass nicht Gentechnik zum Einsatz kommt, dass es nicht zu Regenwald­abholzungen kommt, dass es nicht durch die Monokulturen zum Beispiel zu einer Stei­gerung der Lebensmittelpreise kommt. Ebenso wichtig ist es, bei der Implementierung auch darauf zu achten, dass die sozialen Auswirkungen, die Menschenrechte, der Lebensraum der indigenen Völker et cetera beachtet werden.

Der zweite Bereich, zu dem ich heute noch etwas sagen möchte, ist das Doppelbe­steuerungsabkommen im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Un­ternehmen, mit dem wir heute im Fall von zehn Ländern, nämlich den zehn neuen Mit­gliedstaaten der Europäischen Union, die Veränderung, quasi den Beitritt zur Europäi­schen Union, nachvollziehen.

Ich glaube, es ist speziell gegen das Vorhaben, dieses Schlichtungsverfahren zu ma­chen, nichts einzuwenden; es ist gut und richtig so. Was wir uns aber wirklich einmal überlegen sollten, ist, ob diese Art von Ratifizierungsverfahren, wie wir es hier erle­ben – nämlich dies immer wieder für eine Fülle von Ländern zu machen –, wirklich sinnvoll ist und ob es nicht à la longue sinnvoller, besser und effizienter wäre, dies auch auf die Ebene der Europäischen Union zu delegieren, anstatt es auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu belassen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.46.13

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden der Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazili­tät-Treuhandfonds heute nicht die Zustimmung erteilen. Mein Kollege Dr. Kurzmann hat das in aller Kürze schon erläutert.

Wir machen das aus einer klaren Überlegung und nicht, weil wir diese Zielsetzung etwa in Frage stellen oder desavouieren wollen. Denn es geht dabei um Hilfe gegen Klimaänderung, die mit 33 Prozent zu Buche schlagen soll, für die biologische Vielfalt, für internationale Gewässer und so weiter. Unsere Haltung gegen die Auffüllung dieses Fonds soll nicht diese Inhalte desavouieren, sondern wir wollen klar hinterfragen, in­wieweit diese Gelder, die Österreich seit mehr als einem Jahrzehnt bezahlt, effizient sind.

Wir möchten uns auch auf den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungs­vorlage berufen, in dem es heißt: Angestrebt wird eine Verbesserung der strategischen


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Ausrichtung und der Erfolgsorientierung durch eine Überprüfung und Anpassung dieser Bereiche, die ich eben genannt habe. Das soll auch das Ziel der österreichischen Bun­desregierung sein, Herr Staatssekretär, dass sie in allen diesen Bereichen der Entwick­lungszusammenarbeit überprüft, in welcher Form überhaupt eine Effizienz feststellbar ist nach all diesen Jahren, in denen Österreich Gelder hineinpumpt. Es sind ja auch bei dieser Wiederauffüllung etwas mehr als 24 Millionen €.

Es geht uns Freiheitlichen darum, dass wir zwei Bereiche beachten und deren Interes­sen vertreten: zum einen den Bereich der österreichischen Steuerzahler, die ja zur Kasse gebeten werden, um diesen Fonds wiederaufzufüllen; aber zum anderen auch um den Bereich der betroffenen Menschen in diesen Ländern. Wenn man ganz nüch­tern die Erfolge der Entwicklungshilfe der Industrieländer in den letzten 50 Jahren be­trachtet, dann muss man sagen, dass dort die Effizienz eine sehr geringe ist.

Wir Freiheitlichen stimmen dem nicht zu, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, hier die Effizienz zu überprüfen, nicht nur in diesem einen Bereich, sondern grundsätz­lich. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.48.36

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein paar Anmerkungen zum Tagesordnungs­punkt 17 machen, dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu einem bereits existieren­den Schiedsübereinkommen zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU – innerhalb der EU!

Es scheint also wirklich ein Problem zu sein, dass international tätige verbundene Un­ternehmen durch autonome Festlegung von Verrechnungspreisen Gewinnverlagerun­gen von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union vornehmen können. Es gibt daher ein eigenes Schiedsübereinkommen, das ein spezielles Verfahren zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen vorsieht, dem nun auch die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten sind. Ich denke, das ist gut so, und wir werden dieser Regierungsvorlage daher auch zustimmen.

Trotzdem bleibt für mich etwas offen, was mich zum Nachdenken bringt: Es gibt also ein Problem mit Verrechnungspreisen. Das wurde erkannt und innerhalb der EU ge­löst – ja, noch einmal: innerhalb der EU! Aber wie sieht es mit international tätigen Un­ternehmen aus, die auch außerhalb der Europäischen Union tätig sind?

Wenn also innerhalb der EU ein solches Abkommen notwendig ist, dann kann der zwingende Umkehrschluss nur lauten: International agierende Unternehmungen, die auch außerhalb der EU tätig sind, verschieben also, wenn es kein Abkommen gibt, mittels Verrechnungspreisen ihre Verluste nach Lust und Laune zwischen den einzel­nen Staaten.

Dann können diese Verluste mit den Gewinnen im Inland gegengerechnet werden, und am Ende wird kein Cent Steuer in Österreich bezahlt, und das dank einer europaweit ziemlich einzigartigen Gruppenbesteuerung, die unter Schwarz-Blau eingeführt wurde.

Daher stelle ich mir die Frage: Wann endlich wird es zu einer Evaluierung dieser Grup­penbesteuerung kommen? Wie hoch ist überhaupt der Steuerausfall für die Republik daraus? Und warum sollen bei einer derart großzügigen Begünstigung für Unterneh­mungen die BürgerInnen jetzt sparsam sein, wenn die Konzerne wie wild jonglieren können und so jeglicher Steuerpflicht im Inland entkommen können?


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Ich erwarte mir keinen Vorstoß von der ÖVP. Die ÖVP hat ja nie ein Hehl aus ihrer Überzeugung gemacht, dass die Begünstigung von großen Konzernen, von Vielverdie­nern, von Freunden in der Industriellenvereinigung, von Großerben im Zentrum ihrer Politik steht und sie auch kein Interesse an einer ökologisch-sozialen Steuerreform hat. Aber von der SPÖ, ja von der SPÖ bin ich maßlos enttäuscht.

Wer war es denn, der im Wahlkampf landauf, landab die Message getrommelt hat, dass die Gruppenbesteuerung abgeschafft wird, sobald Sie am Ruder der Macht sind? Nun, wir erinnern uns daran, es waren insbesondere Sie, Herr Staatssekretär, aber auch der jetzige Bundeskanzler. Wer denn sonst? Und was passiert jetzt? – Nichts passiert! Gar nichts passiert! (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.) Herr Staatssekretär! Es gibt nicht einmal den Ansatz einer Initiative, die Gruppenbe­steuerung ernsthaft zu evaluieren, ja nicht einmal zu evaluieren, geschweige denn abzuschaffen. Und das, Herr Staatssekretär, finde ich, ganz ehrlich gesagt, nicht ehr­lich. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.52.26

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden der Wiederauffüllung des GEF unsere Zu­stimmung geben. Das war schon in der Vergangenheit so, als wir noch in der Regie­rung waren, und das wird auch so sein, wenn wir in der Opposition sind. Wir finden, ein Wohlstandsland wie Österreich hat die Verpflichtung, dass es Umweltmaßnahmen, die global geschehen, auch unterstützt. Wir können uns das Gott sei Dank leisten, daher halten wir das auch grundlegend für wichtig.

Wir halten es aber auch für entscheidend notwendig, dass die Mittel, die in diesen Fonds fließen, auch evaluiert werden, dass sie kontrolliert und überprüft werden und dass vor allem ein wichtiger Aspekt berücksichtigt wird: Österreich zeichnet sich, was die Wirtschaft betrifft, dadurch aus, dass wir in puncto Umwelttechnologie Spitzenreiter sind. Es sollten daher unsere Unternehmen auch zum Einsatz kommen, wenn in den Entwicklungsländern Umwelttechnologie gefragt ist. Unsere Unternehmen sollten dort zum Zug kommen.

Dass dies gewährleistet wird, wünschen wir uns, und wir werden diesem Gesetz auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.53.44

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir werden in einigen Minuten beschließen, dass Österreich sei­nen Beitrag zur Lösung der globalen Umweltprobleme leistet, und das ist auch gut so. Es wurde bereits vor mir auf die Problemlösungsbereiche hingewiesen, ebenso auf den österreichischen Beitrag wie auch auf die Länder, in denen Projekte umgesetzt werden können, und auch die Bedingungen dazu.

Es ist mir wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Projekte genau definiert sind, dass die Projekte auch laufend kontrolliert und evaluiert werden, und auch auf die Tatsache, dass Österreich in die Projektgestaltung eingebunden ist. Ich weise deshalb darauf hin, weil auch verschiedentlich Sorge über Missbrauch der Mittel geäußert wird,


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und ich denke, dass auf Grund der Konstruktion bestmöglich vorgesorgt ist, dass Miss­brauch verhindert werden kann.

Die Investitionen sind wichtig nicht nur für die Ökologie in Österreich, sondern auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Österreich, und diese Investitionen werden auch ihren Beitrag dazu leisten, dass die österreichischen Firmen einen erleichterten Zugang zu den Märkten in den Entwicklungsländern haben. Es handelt sich nicht um verlorene Investitionen, ganz im Gegenteil, es handelt sich um Investitionen mit Mehrwert.

Daher ist das Verhalten der Kollegen der freiheitlichen Fraktion nicht nachvollziehbar, und ich denke, wir sind uns da doch einig, dass globale Probleme national nicht lösbar sind, denn wenn Regenwald abgeholzt wird, dann wird es auch für uns Probleme ge­ben. Daher ist Entwicklungsarbeit auch unsere Pflicht, und dieser Beschluss ist ein Bei­trag dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir kommen gerne unserer globalen Verantwortung nach – auch im eigenen Interesse. Und darauf, meine Damen und Herren, können wir stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.56.07

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Amtshilfeabkommen mit der Republik Albanien im Bereich der Zollverwaltung ist eine positive Investition in unsere Zollverwaltungen. Unsere Zollverwaltungen brauchen diese Hilfe, damit sie kurzfristig und rasch auf Zuwiderhandelungen im Bereich von wirtschaftlichen und steuerlichen Handelsinteressen, aber auch von Interessen des öffentlichen Gesundheitswesens re­agieren können.

Dieses Amtshilfeabkommen ist auch ein weiterer Schritt, um kriminelle Machenschaf­ten sozusagen hintanhalten oder zumindest behindern zu können. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globa­len Umweltfazilität-Treuhandfonds samt Titel und Eingang in 72 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige


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Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen in 41 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkom­men über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll in 64 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch erfolgt, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

21.59.36Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 12

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur verlegten Abstim­mung über den Tagesordnungspunkt 12. Dies betrifft den Gesetzentwurf in 80 der Beilagen, Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 § 6 Abs. 1 eingebracht. Und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regie­rungsvorlage abstimmen.

Jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, ersuche ich um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 280

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse nunmehr über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von Härtefällen nach Groß­schadensunfällen durch Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haft­pflicht-Bereich abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.01.41Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 226/A bis 239/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 887/J bis 919/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage des Abgeordneten Gahr an die Präsidentin des National­rats eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 6. Juni, um 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt. Die Sitzung wird mit einer Fra­gestunde beginnen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.02.18Schluss der Sitzung: 22.02 Uhr

 

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