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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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55. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 24. Februar 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

55. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode          Mittwoch, 24. Februar 2010

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 24. Februar 2010: 9.08 – 20.57 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfi­nanzgesetz 2010 geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsge­setz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufent­haltsnovelle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010)

3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis sei­ner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirt­schaft des Bundes in den Jahren 2007 und 2008

4. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14

5. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisa­tion der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (915/A)

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), BGBl. Nr. 333/1979 idF BGBl. I Nr. 153/2009, und das Vertragsbedienstetenge­setz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948 idF BGBl. I Nr. 6/2010, geändert werden (943/A)

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geän­dert wird (952/A)

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (954/A)

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Peter Sonnberger ...................................... 38

Angelobung der Abgeordneten Claudia Durchschlag ............................................... 38

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens von Johanna Dohnal .......................... 38

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 38

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Si­cherstellung der Ausbildung von Pflegekräften gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen ............................................................ 63

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 63

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 235

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 238

Claudia Durchschlag ................................................................................................. 239

Harald Vilimsky .......................................................................................................... 240

Karl Öllinger ................................................................................................................ 242

Ursula Haubner .......................................................................................................... 243

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 244

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kol­legen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 23. März 2010 zu setzen – Ab­lehnung ............................................  63, 274

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 80/A der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. 60/1974 in der geltenden Fassung, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................................  63, 274

Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 133/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozi­ales Jahr – Zuerkennung der Familienbeihilfe gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung ..............................  63, 274

Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 172/A(E) der Ab­


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geordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem „Generalverkehrsplan Österreich 2002“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ab­lehnung  63, 274

Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 44/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung               63, 274

Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilzeitleh­re gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu set­zen – Ablehnung ...............................................................................................  64, 274

Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A der Abgeord­neten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsge­setz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung ............................................................  64, 275

Antrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 39/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Holzmobilisierung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung .................................................................................  64, 275

Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den An­trag 238/A(E) der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend fremdsprachige Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in Dokumenten der Republik Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung ..........................................................................................  64, 275

Antrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 6/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufgrund der Finanz­krise zwingend notwendig gewordene Entlastung der Bürger gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung  64, 275

Antrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Um­weltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung .............  64, 275

Antrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, dem Tourismusausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 497/A(E) der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Tourismus gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  64, 275

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 64


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Aktuelle Stunde (13.)

Thema: „Banken zur Kasse – statt die breite Masse!“ .......................................... 39

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 39

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ................................................................................ 42

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 45

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 46

Bernhard Themessl ..................................................................................................... 47

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 49

Josef Bucher ................................................................................................................. 51

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 52

Fritz Grillitsch ............................................................................................................... 54

Dr. Gerhard Kurzmann ................................................................................................ 55

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 56

Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 58

Dr. Martin Strutz ........................................................................................................... 60

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 39

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................  61, 260, 264, 267, 273

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend: Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert! (4543/J) .................................................. 141

Begründung: Josef Bucher ......................................................................................... 163

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 168

Debatte:

Gerald Grosz ............................................................................................................... 178

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 195

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 197

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 199

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 201

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 203

Gerald Grosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 206

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 206

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 208

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 210

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 212

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 214

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 215

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 217

Peter Haubner ............................................................................................................. 219

Bernhard Themessl ................................................................................................... 220

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 222

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 224

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 227

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 228


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Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 229

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 231

Josef Jury .................................................................................................................... 232

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 233

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 234

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungs­gesetzes – Ablehnung ................................................  181, 235

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Ra­singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information der Öffentlichkeit bei le­bensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesund­heitsschädlichen Lebensmitteln – Annahme (E 82)              225, 235

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanz­gesetz 2010 geändert werden (604 d.B.)        ............................................................................................................................... 65

Redner/Rednerinnen:

Dorothea Schittenhelm ............................................................................................... 65

Mag. Kurt Gaßner ......................................................................................................... 66

Lutz Weinzinger ............................................................................................................ 67

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 68

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 71

Jakob Auer .................................................................................................................... 74

Ing. Kurt Gartlehner ..................................................................................................... 75

Bernhard Themessl ..................................................................................................... 76

Gerhard Huber .............................................................................................................. 77

Franz Eßl ....................................................................................................................... 78

Marianne Hagenhofer .................................................................................................. 79

Alois Gradauer ............................................................................................................. 80

Gerald Grosz ................................................................................................................. 82

Johann Hechtl ............................................................................................................... 85

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 86

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ......................................................................... 87

Christoph Hagen .......................................................................................................... 88

Franz Kirchgatterer ...................................................................................................... 89

Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 90

Ing. Erwin Kaipel .......................................................................................................... 91

Maximilian Linder ......................................................................................................... 92

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ein-Personen-Unternehmen – wirtschaftlicher Rück­halt in den Gemeinden – Ablehnung               70, 95

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Finanzausgleichsgesetz 2008 – Ablehnung                73, 95

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe – Ablehnung ...............................................................  84, 95


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder – Ablehnung ...............................................................  83, 95

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 95

2. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (601 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufent­haltsnovelle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010) (608 d.B.)               95

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 96

Anna Franz .................................................................................................................... 97

Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 98

Dr. Peter Fichtenbauer ................................................................................................ 99

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 100

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 101

Franz Glaser ................................................................................................................ 102

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 103

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 103

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 105

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................. 105

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................... 106

Hannes Fazekas .......................................................................................................... 107

Gerhard Köfer ............................................................................................................. 108

Otto Pendl ................................................................................................................... 109

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 110

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 608 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen des § 32a des Unterbringungsgesetzes (E 81)                110

3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Ein­kommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jah­ren 2007 und 2008 (III-100/605 d.B.) ...................................................................... 110

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 111

Konrad Steindl ............................................................................................................ 112

DDr. Werner Königshofer ......................................................................................... 113

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 114

Christoph Hagen ........................................................................................................ 116

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 117

Anna Höllerer .............................................................................................................. 118

Harald Vilimsky .......................................................................................................... 119

Karl Öllinger ................................................................................................................ 121

Harald Vilimsky (tatsächliche Berichtigung) .............................................................. 122

Gerald Grosz ............................................................................................................... 122

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 124

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 124

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 125

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 126

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 127

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 128

Kenntnisnahme des Berichtes III-100 d.B. ................................................................... 130


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4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.) .................................................................................... 130

Redner/Rednerinnen:

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 131

Hermann Gahr ............................................................................................................ 132

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 133

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 135

Christoph Hagen ........................................................................................................ 138

Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 139

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 140

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 244

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 245

Gerhard Huber ............................................................................................................ 246

Maximilian Linder ....................................................................................................... 247

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 248

Johann Singer ............................................................................................................ 249

Christian Faul ............................................................................................................. 250

Stefan Petzner ............................................................................................................ 251

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Bundesregierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes – Ablehnung               135, 253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können – Ablehnung .....  252, 253

Kenntnisnahme des Berichtes III-101 d.B. ................................................................... 253

5. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) ge­ändert wird (915/A) ......................................................... 254

Redner/Rednerinnen:

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 254

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 255

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 255

Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 257

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 259

Zuweisung des Antrages 915/A an den Wissenschaftsausschuss ............................ 260

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979 (BDG), BGBl. Nr. 333/1979 idF BGBl. I Nr. 153/2009, und das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948 idF BGBl. I Nr. 6/2010, geändert werden (943/A) .............................................................................................. 260

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ........................................................................................................... 261

Otto Pendl ................................................................................................................... 261

August Wöginger ....................................................................................................... 262

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 263

Ernest Windholz ......................................................................................................... 263

Zuweisung des Antrages 943/A an den Verfassungsausschuss ................................ 264


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 8

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzge­setz geändert wird (952/A) ....... 264

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 265

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 266

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 266

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 267

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 267

Zuweisung des Antrages 952/A an den Justizausschuss ........................................... 267

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (954/A) ............ 268

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 268

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 269

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 270

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 270

Martina Schenk ........................................................................................................... 271

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 272

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 273

Zuweisung des Antrages 954/A an den Justizausschuss ........................................... 273

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 62

Petition betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“ (Ordnungsnummer 43) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gertrude Aubau­er, Werner Neubauer und Ursula Haubner)

Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 62

Bürgerinitiative „Für eine Straßenbahn nach Schwechat“ (Ordnungsnummer 19)

Bürgerinitiative betreffend „Verbesserung der tierschutzgesetzlichen Situation der Schweine in Österreich“ (Ordnungsnummer 20)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 61

602: Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wet­tervorhersage

603: Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapi­talerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB-5)

607: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit

609: 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 9

610: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktord­nungs-Überleitungsgesetz geändert werden

611: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 62

Vorlage 35 BA: Monatserfolg Jänner 2010; BM f. Finanzen

III-111: Stenographisches Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“

III-113: Bericht, Reihe Bund 2010/2; Rechnungshof

III-115: Bericht gemäß §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 vom 18. August 2009, sowie gemäß § 3 Privatbahnge­setz 2004 über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen; BM f. Verkehr, In­novation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lissabon das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestim­mungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbe­hörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle) (978/A)

Mag. Christine Muttonen, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Johannes Hübner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­satz für eine Welt ohne Atomwaffen (979/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. 1/1930, zuletzt geän­dert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I 127/2009, geändert wird (980/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Änderung des Textes der Bundeshymne (981/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringliche Maßnahmen gegen Ar­mut und soziale Ausgrenzung im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Aus­grenzung (982/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überdenken unwirt­schaftlicher, klimabelastender Straßenprojekte im Burgenland (983/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird (984/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (985/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Privatschulgesetz NEU (986/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 10

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anpassung des Unternehmens Salzburger Festspiele an das 21. Jahrhundert (987/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend wirksame Grenzwerte auf WHO-Niveau zum Schutz vor Fluglärm (988/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorteilscard im ÖBB-Post­bus (989/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Beschlüssen der Bundesregierung zur Staatsbürgerschaftsverleihung (990/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit der Be­schleunigung des Anbieterwechsels bei Strom und Gas (991/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tabakgesetz – Verlänge­rung der Übergangsfrist (992/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, geändert wird (993/A)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion (994/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Bereich der Pflegefreistellung (995/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absenkung der Immissions­schwellenwerte für Lärm in der Luftverkehr-Immissionsschutz-VO (996/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Hubschrauberrettung im Bundesland Salzburg (997/A)(E)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über den Abfluss von Sozialversicherungsgeldern ins Ausland (998/A)(E)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend flexiblere Arbeitszeitmo­delle für Ärzte (999/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (1000/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57/1971, geändert wird (1001/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (1002/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes­ministeriengesetzes zur Wiedereinrichtung eines Bundesministeriums für Landesvertei­digung (1003/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Ban­kensonderabgabe (1004/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Finanzierung der Grundlagenforschung an den Universitäten (1005/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 11

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Begleithundeausbildung und bei allen weiteren Hundesport­aktivitäten (1006/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassungskriterien für Hundebesitzer zur Schutzhundeausbildung (1007/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens ge­genüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (1008/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Sistierung des „Haftentlassungspakets“ und Adaptierung leerstehender Kasernen (1009/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verwertung illegal beschaffter Daten durch die Republik Österreich“ (1010/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend historische Fahrzeuge im IG‑L (1011/A)(E)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungskonzept für ös­terreichische Bibliotheken (1012/A)(E)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: keine Errichtung einer zusätzli­chen Asyl-Erstaufnahmestelle (1013/A)(E)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 143 i.V.m. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG (1014/A)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Bundesregierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes (1015/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Burka-Tra­gens (1016/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutschkurse an Fami­lienbeihilfe und Kindergeld koppeln (1017/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung der Gebühren für Fluggesellschaften (1018/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bonifikation von Österrei­chern, die im Inland Urlaub machen (1019/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschußgesetz 1985 – UVG), BGBl. Nr. 451/1985, geändert wird (1020/A)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterschied zwischen dem administrativen Budgetdefizit 2008 und dem Zu­wachs der Finanzschulden (4430/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kontrolle der Verfahrenseinstellung zu 46 St 250/09g (4431/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend das Wegwerfen von Lebensmitteln (4432/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 12

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend das Wegwerfen von Lebensmitteln (4433/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das Wegwerfen von Lebensmitteln (4434/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Generalstabschef und Videoclip (4435/J)

Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verfolgung von ExiliranerInnen in Österreich (4436/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Dolmetschkosten (4437/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Unterbringung von Asylwerbern in Polizeigebäuden (4438/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Dauer von Asylverfahren am Beispiel Arigona Zogaj (4439/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Verwendung von Strafgeldern (4440/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Compliance-Aktivitäten der Siemens AG Österreich (4441/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Neuordnung der Verpa­ckungssammlung (4442/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Zukunft des Linzer Westringes (4443/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend defekte Heizungen in Zügen der ÖBB (4444/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Beendigung Tschad-Einsatz (4445/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Schäden an Instrumenten der Militärmusik Tirol (4446/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Glücksspielsucht – insbesondere Maßnahmen zum Spielerschutz (4447/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Flohmarkt Linz09 (4448/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kooperationsvereinbarungen Bundesministerium für Wirt­schaft und Arbeit, Bundesland Tirol und der Österreichwerbung (4449/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend giftige Schwermetalle in Fasermalern (4450/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 13

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend überteu­erte Abonnements im Bundeskanzleramt (4451/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Zurückweisung einer Versammlungsanzeige der Abgeordneten Musiol, Öllin­ger, Steinhauser, Walser und Zinggl durch die BPD Wien am 29. Jänner 2010 (4452/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz bei einer Versammlung gegen den WKR-Ball am 29.01.2010 (4453/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kinderbetreuungsgeld und mangelnde Kinderbetreu­ungsplätze (4454/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend „Forschungsförderung“ (4455/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Auswirkungen des Budgetfahrplans 2013 auf die zukünftige For­schungsförderung (4456/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend eigenartigen Umgang mit KIAB-Bediensteten in Tirol (4457/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend die China-Reise des Gesundheitsministers (4458/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend strafrechtlichen Schutz der Staatssymbole ge­mäß § 248 StGB (4459/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend strafrechtlichen Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB (4460/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Drogenhandel in der Justizanstalt Graz-Karlau (4461/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Flucht eines Häftlings aus der Justizanstalt Graz-Karlau (4462/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (4463/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend baldigen Baubeginn des Pipeline­projekts North Stream (4464/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend mögliche Beteiligung Österreichs am Pipelineprojekt South Stream (4465/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend mögliche Beteiligung Österreichs am Pipeline­projekt South Stream (4466/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Unhaltbare Vorgänge im LKH beziehungsweise in der HNO-Klinik Inns­bruck“ (4467/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 14

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Unhaltbare Vorgänge im LKH beziehungsweise in der HNO-Klinik Inns­bruck“ (4468/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend „Unhaltbare Vorgänge im LKH beziehungsweise in der HNO-Klinik Innsbruck“ (4469/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Tätigkeiten von Ernst Karl Plech (4470/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reform der Fortführungsanträge (4471/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Austrian Armed Forces Video (4472/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Selbstmorde im Assistenzeinsatz (4473/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Westring Linz (A 26) (4474/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Tätigkeiten von Ernst Karl Plech (4475/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend dubiose Ermittlungstätigkeiten im Asylverfahren Jovan Mirilo (4476/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Dublin Verfahren (4477/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: „Man fährt wieder Bahn“ – oder doch lieber Dienstwagen? (4478/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuteilung Zivildienstleistende 2009 (4479/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend WKR-Ball in der Hofburg (4480/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einmietung von Bundesbehörden und -institutionen am Beispiel der Finanz­ämter in Linz und Wien (4481/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Provenienzdossiers aus der Sammlung Leopold (4482/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bezügege­setz für 2009 (4483/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4484/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öf­fentlichen Dienst betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Mi­nister)Rats der EU im Jahr 2009 (4485/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 15

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgrup­pen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4486/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4487/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4488/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4489/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4490/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4491/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Mi­nister)Rats der EU im Jahr 2009 (4492/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4493/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minis­ter)Rats der EU im Jahr 2009 (4494/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minister)Rats der EU im Jahr 2009 (4495/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minis­ter)Rats der EU im Jahr 2009 (4496/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitsgruppen des (Minis­ter)Rats der EU im Jahr 2009 (4497/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Heeresspital Stammersdorf (4498/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Importlebensmittel aus Asien – Gesundheitsgefährdung?“ (4499/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Überfälle auf Banken 2009“ (4500/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Betriebsprämie für Bergbau­ern 2009“ (4501/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 16

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) – Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?“ (4502/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2009 – Marktbeobachtung in Österreich – Situation der Preisauszeichnung in Österreich“ (4503/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Weiterbehandlung der Daten der ersten Liechtensteiner Steuer-CD“ (4504/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Rechtlich unverzichtbare Verfolgung nun erwiesener Korruptionsvorwürfe gegen Alfons Mensdorff-Pouilly durch die österreichischen Behörden“ (4505/J)

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Umsetzung der Wasser­rahmenrichtlinie, insbesondere die Erlassung des Nationalen Gewässerbewirtschaf­tungsplanes und deren Implikationen auf die energiepolitischen, klimapolitischen und verkehrspolitischen Zielsetzungen Österreichs (4506/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Überfälle auf BriefträgerInnen (beziehungsweise PostzustellerInnen), Postäm­ter u.a. im Jahr 2009“ (4507/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „StPO-Novelle: Strafprozess und Privatbeteiligung – Entwicklung 2009“ (4508/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Limonaden erhöhen Krebsrisiko“ (4509/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2009“ (4510/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2009“ (4511/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Skandal in der Verwaltung der Salzburger Fest­spiele (4512/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend unverhältnismäßigen Polizeieinsatz im Zuge der Proteste gegen den WKR-Ball am Karlsplatz (4513/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt (4514/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend die ACTA-Verhandlungen (4515/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die ACTA-Verhandlungen (4516/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Jus­tiz betreffend die ACTA-Verhandlungen (4517/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 17

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Besteuerung von Baukostenzuschüssen für Fernwärmegenossenschaf­ten (4518/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vielfalt in öster­reichischen Wäldern (4519/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Presseförderung der Österreichischen Bauernzeitung (4520/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Samenspende des Bundesministers für Landes­verteidigung und Sport (4521/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Testamentfälschungen beim Bezirksgericht Dornbirn (4522/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend E-Voting bei der ÖH-Wahl (4523/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Können Sie und Ihre Aufsichtsräte vor der schwersten Unternehmenskrise der ÖBB noch die Notbremse ziehen?“ (4524/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „ÖVP-Sicherheitsabende mit Beamten der Polizei und Sicherheitsdirektion – Missbrauch der Sicherheitspolitik“ (4525/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Liechtensteiner Steuer-CD – Strafrechtliche Verfahren“ (4526/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabspra­chen – Schadensersatz?“ (4527/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadensersatz?“ (4528/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadens­ersatz?“ (4529/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anti-Gewalt-Training (4530/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anti-Gewalt-Training (4531/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anti-Gewalt-Training (4532/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend das Engagement heimischer Banken in finanziellen Krisengebieten (4533/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Blutspendeverbot (4534/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 18

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die Verfolgung von geschiedenen Vätern als Staatsfeinde und Terroristen (4535/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die Verfolgung von geschiedenen Vätern als Staatsfeinde und Terroristen (4536/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Ausschreibung von Stellen in der Vollzugsdirektion (4537/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verbot für Maisbeizmittel auf Basis von Neonicotinoiden (4538/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kooperationsvereinbarung Bundesministerium für Wirt­schaft und Arbeit, Österreichwerbung und WKO (4539/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Unzufriedenheit der Mitarbeiter des Bundesrechenzentrums (4540/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en und öffentlichen Dienst betreffend Förderung von Bildungsmaßnahmen für Migran­tinnen (4541/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Förderung von Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen (4542/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert! (4543/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Abtreibungszahlen (4544/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend muslimische Seelsorger in österreichischen Justizanstalten (4545/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend IGGiÖ (4546/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Verbindungen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (4547/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Kindesentführung in Einkaufszentren (4548/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Zwei-Klassen-Justiz bei der Ahndung von falschen Zeugenaussagen (4549/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend ÖBB-Strategiepapier „Zielnetzdefinition 2025+“ (4550/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend ÖBB-Kundenbefragung (4551/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 19

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Lebensmittelinfektionen in Österreich im Jahr 2009“ (4552/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2009“ (4553/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2009)“ (4554/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Lkw-Piraterie in der EU sowie Drittstaa­ten (2006–2009)“ (4555/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Betrug und Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen“ (4556/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend notwendige Aufklärung im Zusammenhang mit „Ökostrom-Körberlgeld“ für Energieversorger (4557/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Teilergebnisse der Interphone-Studie – 15 Gründe zur Besorgnis (4558/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wis­senschaft und Forschung betreffend Forschungsprämie contra Grundlagenforschung (4559/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend mangelnde Anzahl an Einsatzbussen für Exekutive Niederöster­reich, Fachbereiche Kraftfahrwesen/Güterverkehr sowie Gefahrengut (4560/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die kontinuierliche Verschiebung von Vereinssachwaltern zum Juristenstand (4561/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Finanzie­rung von Experten für das Wirtschaftsforum 2010 in Lech am Arlberg durch die OeNB (4562/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Einführung einer „Bankenabgabe“ (4563/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend das Schicksal des Berichtes des kroatischen Generalstaatsanwaltes Mladen Bajic im Zusammenhang mit Geldwäscheverdacht im Rahmen des Untersuchungsausschus­ses zur Hypo Alpe-Adria-Bank AG (4564/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das Schicksal des Berichtes des kroatischen Generalstaatsanwaltes Mladen Bajic im Zusammenhang mit Geldwäscheverdacht im Rahmen des Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe-Adria-Bank AG (4565/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend dringend benötigte Außenstelle des Bundessozial­amtes in Lienz (4566/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Förderung des Neubaues der Eishalle Lienz (4567/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 20

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Weitergabe eines Postkastenschlüssels durch die Österreichische Post AG an die ÖVP (4568/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fami­lie und Jugend betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMWFJ (4569/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMvit (4570/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMLVS (4571/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMLFUW (4572/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMJ (4573/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Altersstruktur und Personalstände im BMF (4574/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öf­fentlichen Dienst betreffend Altersstruktur und Personalstände in ihrem Ressort (4575/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMASK (4576/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Altersstruktur und Personalstände im BMg (4577/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMukk (4578/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMWf (4579/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Altersstruktur und Personalstände im BMeiA (4580/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Altersstruk­tur und Personalstände im Bundeskanzleramt (4581/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Altersstruktur und Personalstände bei der Polizei und im BMI (4582/J)

Josef Jury, Dr. Martin Strutz, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Import elektrischer Ener­gie (4583/J)

Maximilian Linder, Josef Jury, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bekämpfung von Missbrauchsfällen beim Ausgleichszulagenbezug (4584/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stand der EU-Beschwerde- beziehungsweise Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (4585/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 21

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Osterfestspiele Salzburg (4586/J)

Mag. Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn­trasse in der Tiroler Gemeinde Langkampfen (4587/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Finanzierung Prozessbegleitung Tiroler Kinderschutz GmbH (4588/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend dringend notwendige Sicherheitsmaßnahmen an Bezirksgerichten (4589/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend das Verfahren rund um die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ (4590/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3813/AB zu 3828/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3814/AB zu 3849/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3815/AB zu 3865/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (3816/AB zu 3864/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3817/AB zu 3855/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (3818/AB zu 4007/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3819/AB zu 3823/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3820/AB zu 3824/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3821/AB zu 3825/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3822/AB zu 3852/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3823/AB zu 3869/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kollegin­nen und Kollegen (3824/AB zu 4000/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kollegin­nen und Kollegen (3825/AB zu 4001/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kollegin­nen und Kollegen (3826/AB zu 4002/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3827/AB zu 3857/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3828/AB zu 3853/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3829/AB zu 3848/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3830/AB zu 3859/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3831/AB zu 3845/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3832/AB zu 3846/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen (3833/AB zu 3851/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3834/AB zu 3856/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3835/AB zu 3858/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3836/AB zu 3870/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3837/AB zu 3902/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (3838/AB zu 3920/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3839/AB zu 4005/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (3840/AB zu 4024/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3841/AB zu 3832/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 23

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3842/AB zu 3833/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3843/AB zu 3834/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3844/AB zu 3835/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3845/AB zu 3836/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3846/AB zu 3837/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3847/AB zu 3838/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3848/AB zu 3839/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3849/AB zu 3840/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (3850/AB zu 3841/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (3851/AB zu 3842/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (3852/AB zu 3850/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3853/AB zu 3867/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3854/AB zu 3868/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3855/AB zu 3925/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (3856/AB zu 3945/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3857/AB zu 4043/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3858/AB zu 4044/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3859/AB zu 4045/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3860/AB zu 4046/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3861/AB zu 4070/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3862/AB zu 4071/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (3863/AB zu 4072/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3864/AB zu 4073/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3865/AB zu 4074/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3866/AB zu 4075/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3867/AB zu 4077/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Marko­witz, Kolleginnen und Kollegen (3868/AB zu 4080/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3869/AB zu 4082/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3870/AB zu 4084/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3871/AB zu 4085/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3872/AB zu 4086/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3873/AB zu 4087/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 25

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3874/AB zu 4092/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3875/AB zu 4093/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3876/AB zu 4096/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3877/AB zu 4097/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3878/AB zu 4099/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3879/AB zu 4102/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3880/AB zu 4103/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3881/AB zu 4104/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3882/AB zu 4105/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3883/AB zu 4106/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3884/AB zu 4115/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3885/AB zu 4116/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3886/AB zu 4127/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3887/AB zu 4128/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3888/AB zu 4129/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3889/AB zu 4130/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3890/AB zu 4131/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3891/AB zu 3844/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3892/AB zu 3883/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3893/AB zu 3910/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (3894/AB zu 3917/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3895/AB zu 3957/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3896/AB zu 4148/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (3897/AB zu 4179/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3898/AB zu 3895/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3899/AB zu 3897/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Hu­ber, Kolleginnen und Kollegen (3900/AB zu 3909/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (3901/AB zu 3914/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (3902/AB zu 3919/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (3903/AB zu 3946/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (3904/AB zu 3950/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 26

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3905/AB zu 3974/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3906/AB zu 3985/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3907/AB zu 3998/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3908/AB zu 4020/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (3909/AB zu 4022/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3910/AB zu 4037/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3911/AB zu 4038/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3912/AB zu 4039/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3913/AB zu 4040/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3914/AB zu 4041/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Kurt List, Kol­leginnen und Kollegen (3915/AB zu 4042/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3916/AB zu 4047/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (3917/AB zu 4048/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3918/AB zu 4049/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3919/AB zu 4050/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3920/AB zu 4051/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (3921/AB zu 4052/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3922/AB zu 4053/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3923/AB zu 4054/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3924/AB zu 4056/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3925/AB zu 4060/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (3926/AB zu 4061/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (3927/AB zu 4062/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (3928/AB zu 4063/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3929/AB zu 4066/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3930/AB zu 4083/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3931/AB zu 4117/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3932/AB zu 4123/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3933/AB zu 4124/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3934/AB zu 4125/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3935/AB zu 4126/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Ha­gen, Kolleginnen und Kollegen (3936/AB zu 4134/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3937/AB zu 4135/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3938/AB zu 4144/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3939/AB zu 4170/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3940/AB zu 3935/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 28

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3941/AB zu 4055/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3942/AB zu 4057/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3943/AB zu 4058/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3944/AB zu 4059/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3945/AB zu 4064/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Do­linschek, Kolleginnen und Kollegen (3946/AB zu 4065/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3947/AB zu 4067/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3948/AB zu 4068/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3949/AB zu 4069/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3950/AB zu 4076/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3951/AB zu 4081/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3952/AB zu 4107/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3953/AB zu 4108/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3954/AB zu 4109/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haub­ner, Kollegin und Kollegen (3955/AB zu 4110/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3956/AB zu 4111/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3957/AB zu 4112/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3958/AB zu 4113/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3959/AB zu 4114/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3960/AB zu 4118/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3961/AB zu 4119/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3962/AB zu 4120/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3963/AB zu 4121/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3964/AB zu 4122/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3965/AB zu 4132/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (3966/AB zu 4133/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3967/AB zu 3934/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3968/AB zu 3907/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3969/AB zu 3892/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3970/AB zu 3887/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3971/AB zu 3927/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3972/AB zu 3885/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (3973/AB zu 3874/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3974/AB zu 3884/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3975/AB zu 3889/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3976/AB zu 3905/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3977/AB zu 3911/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (3978/AB zu 3912/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3979/AB zu 3931/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3980/AB zu 4012/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3981/AB zu 4014/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (3982/AB zu 4019/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 30

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3983/AB zu 4156/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3984/AB zu 4160/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (3985/AB zu 3877/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (3986/AB zu 3878/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3987/AB zu 3881/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3988/AB zu 3923/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3989/AB zu 4140/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3990/AB zu 4151/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3991/AB zu 4157/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3992/AB zu 4159/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (3993/AB zu 4166/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (3994/AB zu 4177/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (3995/AB zu 3888/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3996/AB zu 3930/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3997/AB zu 3936/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3998/AB zu 3947/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3999/AB zu 3948/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4000/AB zu 3953/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4001/AB zu 3969/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4002/AB zu 3973/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4003/AB zu 3996/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4004/AB zu 3997/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4005/AB zu 3999/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4006/AB zu 4016/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (4007/AB zu 3876/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4008/AB zu 3882/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (4009/AB zu 3875/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4010/AB zu 3886/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4011/AB zu 3896/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4012/AB zu 3901/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4013/AB zu 3908/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westen­thaler, Kolleginnen und Kollegen (4014/AB zu 3916/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen (4015/AB zu 3929/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (4016/AB zu 3941/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4017/AB zu 3977/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4018/AB zu 3981/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4019/AB zu 3890/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4020/AB zu 3932/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 32

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (4021/AB zu 3942/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4022/AB zu 3944/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4023/AB zu 4201/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen (4024/AB zu 3872/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4025/AB zu 3893/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4026/AB zu 4018/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4027/AB zu 3873/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4028/AB zu 3891/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4029/AB zu 3900/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4030/AB zu 3922/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4031/AB zu 3937/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4032/AB zu 3924/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4033/AB zu 3959/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4034/AB zu 4003/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4035/AB zu 4004/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4036/AB zu 4023/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 33

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4037/AB zu 3933/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4038/AB zu 3938/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4039/AB zu 3986/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4040/AB zu 4006/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (4041/AB zu 4025/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4042/AB zu 4031/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4043/AB zu 4032/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4044/AB zu 4033/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4045/AB zu 3904/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4046/AB zu 4017/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4047/AB zu 4027/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (4048/AB zu 3928/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (4049/AB zu 3940/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4050/AB zu 3970/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4051/AB zu 3071/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4052/AB zu 3972/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 34

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4053/AB zu 3975/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4054/AB zu 3976/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4055/AB zu 3978/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4056/AB zu 3979/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4057/AB zu 3980/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4058/AB zu 3982/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4059/AB zu 3983/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4060/AB zu 3984/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4061/AB zu 3987/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4062/AB zu 3988/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4063/AB zu 3989/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4064/AB zu 3990/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4065/AB zu 3991/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4066/AB zu 3992/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4067/AB zu 3993/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4068/AB zu 3994/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4069/AB zu 3995/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4070/AB zu 4009/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4071/AB zu 4010/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4072/AB zu 4013/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4073/AB zu 4015/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4074/AB zu 4028/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4075/AB zu 4029/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4076/AB zu 4030/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4077/AB zu 4021/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 35

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4078/AB zu 4011/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen (4079/AB zu 4008/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4080/AB zu 3958/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4081/AB zu 3956/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4082/AB zu 3955/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4083/AB zu 3954/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4084/AB zu 3939/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4085/AB zu 3926/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (4086/AB zu 3918/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (4087/AB zu 4026/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4088/AB zu 4034/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4089/AB zu 4035/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4090/AB zu 4036/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4091/AB zu 4172/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4092/AB zu 3879/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4093/AB zu 3880/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4094/AB zu 4139/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4095/AB zu 4143/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4096/AB zu 4145/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4097/AB zu 4147/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 36

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4098/AB zu 4153/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4099/AB zu 4154/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4100/AB zu 4155/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4101/AB zu 4161/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4102/AB zu 4162/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4103/AB zu 4163/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4104/AB zu 4141/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (4105/AB zu 4136/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4106/AB zu 4138/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4107/AB zu 4137/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (4108/AB zu 4146/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4109/AB zu 4150/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (4110/AB zu 4158/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4111/AB zu 4164/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4112/AB zu 4165/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4113/AB zu 4169/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4114/AB zu 4180/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4115/AB zu 4171/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An-frage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen (4116/AB zu 4167/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 37

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4117/AB zu 4168/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (4118/AB zu 4173/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4119/AB zu 4176/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4120/AB zu 4229/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kol­leginnen und Kollegen (4121/AB zu 4174/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4122/AB zu 4175/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (4123/AB zu 4409/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4124/AB zu 4181/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4125/AB zu 4210/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4126/AB zu 4184/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4127/AB zu 4185/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4128/AB zu 4186/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3208/AB zu 3341/J) (Zu 3208/AB zu 3341/J)


09.07.41


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 38

Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 55. Sitzung des Nationalrates und begrüße Sie alle sehr herzlich.

Die Amtlichen Protokolle der 53. und 54. Sitzung vom 29. Jänner 2010 sind in der Par­lamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Fürntrath-Moretti, Groß­ruck, Steibl, Mag. Stefan und Brosz.

09.08.17Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Frau Abgeordnete Claudia Durchschlag in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Schriftführer wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, um die Verlesung der Ge­löbnisformel.

 


Schriftführer Wolfgang Zanger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Re­publik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller an­deren Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße die neue Abgeordnete sehr herz­lich. (Allgemeiner Beifall.)

09.09.14Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens von Johanna Dohnal

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, sich für eine Gedenkminute von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Wie Sie alle wissen, hat uns am vergangenen Samstag – für uns alle sehr überra­schend und viel zu früh – eine große Österreicherin, wohl eine der markantesten Per­sönlichkeiten des politischen Lebens für immer verlassen: Johanna Dohnal. Erst eine Woche zuvor feierte sie ihren 71. Geburtstag.

Johanna Dohnals Leben war ein bewegtes und in jeder Phase voll ausgefüllt. In ein­fachen Verhältnissen aufgewachsen, fand sie bereits in jungen Jahren den Weg in die Politik. Von Anfang an waren es die Frauen, für die sie sich mit voller Kraft engagierte. 1979 erhielt sie dazu vom damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky jenes Mandat, mit


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dem sie in den darauffolgenden 16 Jahren so viel für die Frauen in Österreich auf den Weg bringen konnte, zunächst als Frauenstaatssekretärin, ab 1990 unter Bundeskanz­ler Franz Vranitzky als erste Frauenministerin in Österreich.

Die Leistungen und Erfolge Johanna Dohnals waren enorm, vom Gewaltschutz bis zu den Gleichbehandlungsgesetzen, von der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis zur Förderung der vielen engagierten Frauenvereine. Sie hat stets die Zusammenarbeit mit Frauen aller Parteien gesucht. Sie hat Österreichs Frau­en den Weg in die Gleichstellung bereitet und sie hat ihnen Selbstbewusstsein gege­ben.

Johanna Dohnal hat in ihrer Grundsätzlichkeit tief beeindruckt. Sie war von ihrer Sache überzeugt, kämpferisch und unbeugsam. Sie ist in ihrer politischen Konsequenz und Leidenschaft zum Vorbild vieler Frauen geworden. Der Name Johanna Dohnal wird im­mer für eine engagierte, streitbare Frauenpolitik stehen.

Wir gedenken heute einer Frau, einer Politikerin, an die viele – vor allem die Frauen – noch lange in Respekt und Dankbarkeit denken werden. Unser Mitgefühl gilt in dieser Stunde der Familie von Johanna Dohnal. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.)

Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Euro­päischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Norbert Darabos wird durch die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures, die Bundesminis­terin für Inneres Dr. Maria Theresia Fekter wird ab 16 Uhr durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berla­kovich wird ab 19 Uhr durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger vertreten.

09.12.33Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Banken zur Kasse – statt die breite Masse!"

Die Aktuelle Stunde wird vom ORF live übertragen.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.12.55

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde zum Thema „Banken zur Kasse – statt die breite Masse!“ soll sich damit auseinandersetzen, dass vor allem die Verantwortungsträger, nämlich jene Bankmanager und Bankdirektoren, die uns in die Krise geführt haben,


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auch zur Rechenschaft zu ziehen sind. Es ist ja durchaus begrüßenswert, dass die Bundesregierung sich jetzt – wie es den Anschein macht – einmal darauf verständigen möchte, über eine Solidarabgabe bei den Banken nachzudenken. Es besteht aber im­mer die Befürchtung, wenn man so vage Ansagen vonseiten der Regierung hört, dass am Ende doch nichts herauskommt und weder Fisch noch Fleisch das Ergebnis sein wird, wenn die drei Landtagswahlen, die vor der Tür stehen, geschlagen sind. Genau deshalb wollen wir das Thema heute behandelt wissen.

Eine Bankensteuer, eine Solidarabgabe für Banken ist richtig und notwendig. Die öster­reichischen Bankmanager haben ja nach der Bankenkrise, die in Amerika ausgelöst wurde, versucht, so zu tun, als wären der amerikanische Markt und die dortigen Speku­lationen dafür verantwortlich. Dass das nicht der Realität standhalten konnte, wissen wir heute. Es waren die Spekulationen, die hier in Österreich von den österreichischen Banken getätigt worden sind, die letztlich auch zusätzlich zur Krise geführt haben. Wir haben die Situation gehabt, dass nicht nur die Hypo Alpe-Adria, sondern auch die Kom­munalkredit letztlich in die Pleite gegangen ist und der Staat sie auffangen musste. Bezüglich der Kommunalkredit haben wir heute ja ein verantwortliches Vorstandsmit­glied hier auf der Regierungsbank sitzen, nämlich Frau Ministerin Schmied, die letztlich auch Verantwortung dafür getragen hat, was man nicht verschweigen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Auslöser der Bankenkrise waren sicherlich die hochriskanten und spekulativen Geschäf­te der österreichischen Banken vor allem in Osteuropa. 300 Milliarden € an Krediten wurden im Osten Europas von österreichischen Banken ohne entsprechende Besiche­rung vergeben. Hier in Österreich würden sich kleinere und mittlere Unternehmen wün­schen, dass sie heute Kredite erhalten oder in der Vergangenheit Kredite erhalten hät­ten, aber Basel II macht dies in der Realität fast unmöglich. 300 Milliarden € hat man im Osten Europas ohne Besicherung vergeben, 30 Prozent dieser Kredite haften jetzt aus und werden offensichtlich demnächst schlagend.

Das ist die Realität, und genau das kann es ja nicht sein! Deshalb droht ja auch eine weitere Zuspitzung der Krise für heimische Banken, wenn 200 Milliarden € vielleicht irgendwann einmal im Osten Europas aushaften. Da höre ich schon die Bundesregie­rung, die dann sagen wird: Na ja, da muss wieder der österreichische Steuerzahler zur Kasse gebeten werden! Ich sage: Nein, das muss anders gehandhabt werden!

Die Staatsgarantien und Beihilfen für die heimischen Banken betragen mittlerweile 34,8 Milliarden €, und die Notverstaatlichung der Kommunalkredit und der Hypo Alpe-Adria hat uns auch schon einiges gekostet, nämlich nahezu 2 Milliarden €. Das zeigt durchaus das exemplarische Unvermögen ... (Abg. Mag. Ikrath: ... FPÖ!) – Ja, da re­det schon der Richtige dazwischen!

Das zeigt durchaus das exemplarische Unvermögen der Bankdirektoren und Bankma­nager. Und genau dort sollte man einmal ansetzen! Bitte, wie kann es denn sein, dass Banken heute Steuergeld und Staatshilfe erhalten und die Bankmanager teilweise noch immer 2 Millionen bis 4 Millionen € Jahresgage kassieren? (Beifall bei der FPÖ.)

Da gehört doch einmal mit einer Gehaltsdeckelung für Bankmanager angesetzt. Da muss man doch einmal die Verantwortlichen für die Pleite zur Rechenschaft ziehen, die unverantwortlich im Sinne einer Casinomentalität Spargelder verzockt und verspielt ha­ben. – Genau dort ist anzusetzen.

Gelernt aus der Krise haben die Bankmanager offenbar sehr wenig oder nichts. Es wird weiter gezockt, als gäbe es kein Morgen, wilder als je zuvor, und zwar mit dem Geld der Sparer, der Kleinunternehmer, die dringend Kredite bräuchten und dann ab­gewimmelt werden. Ich denke, da braucht es ein wirkliches Umdenken.


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Die Gehälter der Direktoren sind einfach atemberaubend. So hat der Erste-Group-Chef Treichl im Jahr 2007 4,72 Millionen € Gage erhalten, mehr als das 127-Fache von Otto Normalverbraucher. Die Jahresgage von Herbert Stepic, Chef der Raiffeisen Internatio­nal, wird auf über 2 Millionen € geschätzt. Das sind exorbitante Summen, bei denen man sich denken muss: Wenn Steuergeld als Staatshilfe fließt und der Staatsbürger für Verluste von Banken und für Besicherungen von Banken in Österreich aufzukommen hat, dann erwartet man auch dort eine Regelung.

Das sind nur zwei Beispiele. Alle kassieren mit der Hilfe der Steuerzahler fröhlich und munter weiter, und zwar für Geschäfte, die durchaus an ein Hütchenspiel erinnern.

Ich möchte noch etwas Aktuelles ansprechen – das hat nichts mit den Banken zu tun, das hat etwas mit der Bundesregierung zu tun –: Aktuell steht Cosmos vor der Pleite, über 1 000 Mitarbeiter sollen gekündigt werden, aber da höre ich nichts von der Bun­desregierung darüber, welche Initiativen man setzen könnte, um diesen 1 000 Mitarbei­tern den Arbeitsplatz zu sichern und dieser Firma zu helfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da überlegt man, wie man den Banken weitere Milliarden zuschanzen kann, da über­legt man, wie man vielleicht einem Staat wie Griechenland, der pleitegegangen ist, mit finanziellen Mitteln zur Seite stehen kann, aber bei den Krisenfragen in Österreich ver­sagt man und ist nicht bereit zu helfen.

Im Grunde genommen haben die Banken in Österreich eine sehr, sehr wichtige Funk­tion. Sie begründen unser Finanzsystem, sie sollten Spareinlagen ordnungsgemäß und korrekt verwalten, Kreditvergabe möglich machen, den Zahlungsverkehr sicherstellen. Ich denke aber, bei dem, was da die Großbanken an schwindelerregenden Spekula­tionen betrieben haben, haben sie schon lange ihr Kerngeschäft verlassen. Und genau das stellt das Problem dar.

Jene Banken, die Staatshilfe erhalten, sollten sich wieder auf ihr Kerngeschäft zurück­ziehen müssen. Genau das wurde von der Regierung nicht eingefordert und nicht um­gesetzt.

Ich denke, es braucht daher eine strikte Trennung von Bank- und Investmentgeschäft. Es muss Schluss sein mit Phantasiegehältern und Bonusexzessen, die stattfinden. Für die Finanzierung der gigantischen Staatsschulden sollen auch die Banken, die letztlich schuld sind, dass wir in diese Krise hineingeschlittert sind, ihren Beitrag leisten. (Abg. Bucher: Die Banken oder die Bankmanager? Das ist ein Unterschied!)

Sie sollen ihren Beitrag leisten, und wir müssen daher neue Spielregeln definieren, damit im Krisenfall Österreich und die österreichische Wirtschaft nicht kaputtgehen. Je­de Firma, aber auch jede Bank kann durchaus pleitegehen und in die Krise schlittern, aber es darf nicht der Fall sein, dass Österreich und die österreichische Volkswirtschaft in den Ruin getrieben werden, nur weil Banken in Osteuropa unverantwortliche Verlus­te gebaut haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen fordern daher seit langem, auch durch Anträge gestützt, hier im Par­lament leider ohne Unterstützung, eine Bankenkonkursordnung, die sich damit ausei­nandersetzt. Es braucht eine Bankenkonkursordnung! Und ja, wenn Banken Staatshilfe mit Steuergeld erhalten, dann sollte der Staat, solange die Banken dieses Geld den Steuerzahlern nicht zurückgezahlt haben, auch Anteile bei Banken aus Sicherheits­gründen übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der selbst verschuldeten Bankenkrise müssen endlich bei den Banken die Konsequenzen gezogen werden, und zwar in Form einer Solidarabgabe. Genau um diese Solidarabgabe geht es, denn die Rechnung sollen nicht nur, wie das bis dato von der Bundesregierung beschlossen wurde, die Steuerzahler,


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die kleinen und mittleren Unternehmer, nämlich die Leistungsträger in unserer Gesell­schaft, zu tragen haben.

Schauen wir uns die Bilanzsummen der heimischen Großbanken an, und genau um diese geht es. Wir verlangen eine Solidarabgabe für die heimischen Großbanken, näm­lich für jene Banken, die über 30 Milliarden € an Jahresbilanz haben. Die kleinen Ban­ken, die ländlichen Banken sollen einen Wettbewerbsvorteil haben und sollen auch ausgenommen sein, denn das sind nicht jene Banken, die da irgendwo mit Fondsspe­kulationen negativ aufgefallen wären und das Geld der Sparer verzockt hätten.

Wenn jene Großbanken eine Solidarabgabe von 0,1 Prozent zu zahlen hätten, wie wir uns das vorstellen, dann müsste man natürlich auch dafür Sorge tragen, dass nicht die Sparer und die Kunden der Banken dann wieder zur Kasse gebeten werden. (Beifall bei der FPÖ.) Es braucht dann eine Wettbewerbsbehörde, auch das Druckmittel, wenn eine Bank glaubt, diese 0,1 Prozent Solidarabgabe dem Kunden und dem Endverbrau­cher wieder verrechnen zu müssen, dass man sagt, das Partizipationskapital, das die Banken erhalten haben, wird wieder abgezogen. Ich sage, das ist notwendig, wie viele andere Maßnahmen notwendig wären.

Der kleine und mittlere Unternehmer in Österreich, der Mittelstand insgesamt hat doch heute immer mehr Probleme, und genau dort müssen wir entlasten: weg mit der Kre­ditsteuer, weg mit den Bagatellsteuern, aber auch bitte ein Aussetzen von Basel II, da­mit endlich unsere Unternehmer in Österreich wieder leichter zu Krediten kommen und eine Chance haben, wieder zu investieren, mit dem internationalen Wettbewerb mitzu­halten und vor allem dann, wenn wir wieder einen Wirtschaftsaufschwung erleben, da­von zu profitieren. Wenn die nämlich keine Kredite bekommen, wie es heute der Fall ist, dann können sie, wenn wir wieder einmal in die Phase eines Wirtschaftsauf­schwungs übergehen, gar nicht davon profitieren. Ich sage Ihnen, es ist fünf nach zwölf in dieser Frage, wir müssen handeln. (Beifall bei der FPÖ.)

9.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Herr Vizekanzler, auch Ihre Rede­zeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


9.23.27

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Be­ginn des Jahres 2010 eine ganz große Herausforderung zu bewältigen, nämlich nach dem Krisenjahr 2009, das sicher die größte Krise nach dem Zweiten Weltkrieg für Ös­terreich gebracht hat, die wir sehr gut bewältigt haben, gemeinsam bewältigt haben. Nachdem wir die Krise gemeistert haben, mit der Steuerreform die Menschen entlastet und auch die notwendigen Schritte zur Stärkung der Wirtschaft gesetzt haben, haben wir jetzt, ab 2010 und die nächsten Jahre, die Aufgabe, mit einer vorsorgenden Bud­getpolitik Wachstum zu generieren und Wachstum zu unterstützen und zu fördern. (Ab­geordnete der Grünen halten eine Tafel mit der Aufschrift „Grundsicherung für Banken (SPÖ/ÖVP) – Menschen (Grüne)“ in die Höhe.)

Wachstum ist auf der einen Seite der Schlüssel zur Rückkehr in eine geordnete Wirt­schaftsform, die selbstgetrieben nach Angebot und Nachfrage die Dinge wieder ins Lot bringt. Und auf der anderen Seite garantiert Wachstum, unterstützt durch finanzpoliti­sche Maßnahmen, dass die Arbeitslosigkeit mit den Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt wieder entsprechend zurückgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Themen, die anstehen und deren Dis­kussion jetzt im Rahmen der Budgetkonsolidierung auch notwendig ist.


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, eine Sekunde! Die Grünen haben ihr Transparent hergezeigt, ich ersuche sie, es wieder zu entfernen. – Danke.

Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Ich liebe ja Taferln, aber sie tragen keinen Millimeter dazu bei, dass Österreich voran­kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.) Taferln zu halten ist zu wenig – zu arbeiten für dieses Land ist an­gesagt, und das tun wir! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Arbeitsverweigerung haben wir! Von Arbeit keine Spur!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2009 mit der Budgetpla­nung eine Punktlandung in Österreich hingelegt, besser als andere Länder in der Euro­päischen Union. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben die Grundlage geschaffen, auch zu­künftig die richtigen Dinge zu tun. Und jetzt geht es um die Frage – und dazu bekenne ich mich –: Wie kommen wir herunter von den hohen Defiziten, von den Schuldenstän­den, die wir eingehen mussten? Dies aber nicht nur, um die Banken zu unterstützen, Herr Abgeordneter Strache, sondern auch deshalb, um mit 3 Milliarden € die Men­schen zu entlasten und auf dem Arbeitsmarkt Geld zur Verfügung zu stellen in einem Ausmaß wie nie zuvor, nämlich für Kurzarbeit und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Das hat uns Schulden und Defizite gebracht, und jetzt geht es darum: Wie kommen wir von den Defiziten und Schuldenständen wieder herunter?

Hier gibt es ein klares Bekenntnis von meiner Seite als Finanzminister: Wir werden die Frage der Rückführung der Defizite primär und prioritär in der Ausgabenstruktur zu be­wältigen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Ausgabenseitige Sanierung – diesbezüglich bin ich auch abgestimmt mit dem Bundeskanzler – ist die Priorität für die Rückführung der Defizite in den nächsten Jahren.

Es stellt sich jetzt natürlich die Frage: Wer wird aller zur Rückführung der Defizite und der Schuldenstände beitragen? Auch dazu ein klares Bekenntnis: Es werden alle Ge­sellschaftsbereiche, es werden alle Systeme und Wirtschaftsbereiche, auch die Ban­ken, ihren fairen und gerechten Anteil zu erbringen haben. Wir werden niemanden ver­schonen können, es ist eine nationale gemeinsame Aufgabe, vor der wir stehen.

Diese Arbeit hat begonnen, wir haben eine Diskussion zur Krisenbewältigung und zur Rückführung der Defizite geführt, und aus meiner Sicht ist die Frage der Solidarabgabe der Banken ein erster wichtiger Punkt auf diesem Weg. Warum? – Weil es notwendig ist, da die richtigen Signale zu setzen. Aber es gibt gewisse Eckpunkte, die jetzt in der Arbeitsgruppe zur Solidarabgabe der Banken auch zu diskutieren sind. Die Eckpunkte sind unverrückbar und müssen die Handlungsanleitung für die weitere Debatte zur Ein­richtung dieser Solidarabgabe sein.

Erster Punkt: Es muss sichergestellt sein, dass es durch die Maßnahmen, die geplant sind und die gesetzt werden, zu keiner Kreditklemme, zu keiner Verknappung des Kre­ditangebots für junge Häuslbauer und für die Wirtschaft in Österreich kommt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Haben wir ja! Eine Kreditklemme gibt es! – Abg. Bucher: Haben wir ja, ist ja da!)

Zweiter Punkt: Es muss sichergestellt werden, dass diese Solidarabgabe nicht auf die Kunden überwälzt wird und keine Sparbuch- und Kreditsteuer daraus wird. Auch das ist ein wesentlicher Punkt in dieser Diskussion. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Herr Abgeordneter Strache, Sie haben von den Banken gesprochen und gesagt, man könne die ruhig alle in Konkurs gehen lassen. (Abg. Strache: Habe ich nie gesagt!) – Es ist wichtig, das österreichische Bankensystem fit zu halten. Deswe­gen darf diese Solidarabgabe nicht eine ohnehin schon angespannte Eigenkapitalbasis


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der österreichischen Banken noch zusätzlich gefährden. Auch das ist ein wichtiger Eckstein für die Arbeitsgruppe und ein Thema in der Debatte, wie es weitergeht. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Solidarabgabe der Banken darf auch nicht zu populistischen Zwecken missbraucht werden, sondern das ist eine fiskal- und fi­nanzpolitische Entscheidung, die genau und ausgewogen mit den Betroffenen, auch im Sinne des internationalen Wettbewerbs, zu diskutieren, auszuloten und am Ende des Tages auch zu entscheiden sein wird.

Wir tragen dafür große Verantwortung. Der Bankensektor Österreichs garantiert den Blutkreislauf der österreichischen Wirtschaft. Für viele Sparer, für viele Kreditnehmer, gerade für die jungen, ist es enorm wichtig, ein gut funktionierendes Bankkundenge­schäft zu haben, und das ist ein Wert, den man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen darf. Deswegen wird die Umsetzung dieser Bankensolidarabgabe noch Zeit brauchen, be­darf es in den nächsten Wochen sehr intensiver Vorbereitung und Facharbeit, um dann – entsprechend eingespeist als ein Beitrag für das Konsolidierungskonzept der Republik Österreich – einen Beitrag zu leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sind die Eckpunkte, die ich mir vorstel­len kann und an denen wir uns in der Debatte orientieren sollten, neben den Prinzipi­en?

Zum Ersten: Es gibt die Vorschläge, auch von Ihnen jetzt erwähnt, die Solidarabgabe an der Bilanzsumme aufzuhängen, also am klassischen Bankkundengeschäft festzu­machen, am Kredit- und Einlagengeschäft. Aus meiner Sicht hat die Krise etwas ande­res gelehrt: die Abgabe nicht am Bankgeschäft festzumachen, mit Spareinlagen als Basis, sondern an spekulativen Produkten in den Banken festzumachen! Das ist die Aufgabe, die wir haben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Deshalb soll man darüber nachdenken, wie es gelingen kann, Derivate, außerbilanz­mäßige Geschäfte heranzuziehen, dort die Abgabe festzumachen, um nicht nur Geld hereinzubekommen, sondern auch um Steuerungseffekte, Steuerungsmaßnahmen ge­gen die Spekulation zu haben. So verstehe ich kluges Besteuern. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Ich möchte in diesem Zusammenhang auch haben, nachdem es interna­tional und europäisch diskutiert wird, dass wir gemeinsam in der Regierung mit den Banken im Sinne der Sparer Österreichs die Frage der Einlagensicherung parallel dazu neu entwickeln. Wir brauchen den Aufbruch zu neuen Zielen in der Einlagensiche­rung – ich habe das mit den Banken auch besprochen –, um da gleich mit diesem Pa­ket neue Wege zu gehen, im Sinne der Sicherheit der Spareinlagen in Österreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den nächsten Wochen und Mo­naten genug zu tun. Ich arbeite mit den beiden Staatssekretären Andreas Schieder und Reinhold Lopatka daran, den Ausgabenrahmen für die Republik Österreich in den Res­sorts bis Ende April dem Hohen Haus fristgerecht vorzulegen. Wir werden alles daran setzen, ausgabenseitig das Budget zu konsolidieren, die Defizite zurückzuführen, die Schuldenstände abzubauen.

Wenn man heute weiß, dass die Zinszahlungen derzeit bereits mehr ausmachen als das Bildungsbudget und die Zinstendenz steigend ist in den Ausgaben, bis zu 10 Mil­liarden € pro Jahr, so ist es eine Kernaufgabe, Österreichs Finanzen wieder ins Lot zu bringen. Die Botschaft ist klar: Es wird jeder und jede in diesem Land zu dieser natio­nalen Herausforderung und Aufgabe seinen/ihren Beitrag zu leisten haben. Die Banken sind ein singuläres Thema, aber auch alle anderen werden gemeinsam diese Last zu schultern haben. Wir liegen voran, Österreich liegt besser als andere Länder. Wenn man sieht, was in Griechenland passiert und nicht mehr funktioniert, so soll uns das


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eine Lehre sein. Ich möchte nicht haben, dass Österreich Griechenland wird. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen und die wir gemeinsam zu bewältigen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


9.33.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Spannend finde ich es, wenn ein Redner von der FPÖ oder vom BZÖ über Banken spricht und das Wort „Hypo“ nicht vorkommt, weil das ist im Prinzip ... (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Da haben Sie geschla­fen! – Abg. Dr. Graf: Hat er ja gesagt! – Rufe bei der FPÖ: Aufpassen! Aufpassen! – Abg. Strache: Schwänzt die Sitzungen permanent und kriegt nichts mit!) – Die sind alle so nervös, das ist unglaublich! Offensichtlich habe ich da in ein Wespennest ge­stochen.

Anstatt dessen sprechen Sie von einer Bankenkonkursordnung. Das Problem wäre nicht gewesen, dass die Hypo in Konkurs geht, das Problem war, dass durch die Haf­tungen, die die Blauen und die Orangen – welche Farbe sie auch immer gerade hat­ten – für Kärnten übernommen haben, Kärnten in Konkurs gegangen wäre. Und für Bundesländer haben wir wirklich keine Konkursordnung. (Abg. Neubauer: Bei der BAWAG wäre ganz Österreich in Konkurs gegangen, Sie Träumer!) Es ist die Verant­wortung dieser Bundesregierung, dass wir nicht ein Bundesland in Konkurs gehen las­sen können. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Deswegen sollten Sie etwas in sich gehen und nachdenken, wenn es um Banken geht, was Ihre Verantwortung dabei ist, auch im Hinblick auf die budgetäre Situation in Ös­terreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Neubauer: Bei der BAWAG wäre ganz Österreich in Konkurs gegangen! – Abg. Kickl: Der Sprecher der Stiftungspartei Österreichs ist am Wort! – Abg. Neubauer: Stiftungskaiser!)

Die Bankenabgabe ist keine Strafsteuer, wie das manche glauben oder manche hier auch populistisch darstellen, die Bankenabgabe ist auch keine Sparbuch- oder Kredit­steuer, sondern die Bankenabgabe soll dazu führen, dass die Banken genauso einen gerechten Beitrag leisten, wenn es darum geht, wer diese Krise bezahlt. (Abg. Neu­bauer: Stiftungs-Krainer!) Darum geht es bei der Bankensteuer – und um nicht mehr und nicht weniger.

Die Frage ist, ob das irgendwelche anderen Punkte ersetzt, denn wenn wir über die Banken- und Finanzkrise reden, dann ist das ja nur ein kleiner Teil dessen, was not­wendig ist. Staatssekretär Schieder hat bereits im September das sozialdemokratische Paket für den Finanzmarkt vorgelegt, und da gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die zum Teil schon erledigt sind, aber auch noch viele, die offen sind. Es geht nicht nur um die Frage: Wer bezahlt für diese Krise?, sondern auch: Was lernen wir aus dieser Krise? Was müssen wir hier als Gesetzgeber verändern?

Es geht im Wesentlichen darum, dass wir neue Regeln brauchen, neue Regulierungen, neue Regeln dafür, dass Banken nicht spekulative Geschäfte eingehen, dass Banken krisenfester werden und dass es im Bedarfsfall entweder eine Konkursmöglichkeit oder neue Sicherungssysteme gibt, sodass nicht immer der Steuerzahler einspringen muss, nur weil halt gerade Blau oder Orange mit einer Bank spekulieren und ganze Bundes­länder an den Rand des Ruins führen. (Abg. Vilimsky: Das ist ja unglaublich!)


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Neben den neuen Regeln, die wir für Banken brauchen, geht es auch um die Aufsicht, darum, dass die Aufsicht gestärkt werden soll und muss, das heißt, dass die Oesterrei­chische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht die Banken gemeinsam besser kon­trollieren und auch schärfere Möglichkeiten haben, Banken dazu zu zwingen, sich an die Regeln und die Gesetze zu halten. Dass das notwendig ist, haben wir ja nicht nur bei der Hypo Alpe-Adria, bei der Bank in Kärnten gesehen, sondern wir sehen das auch jetzt aufgrund der Medienberichte, dass zum Beispiel in Niederösterreich nicht nur Wohnbaugelder im Ausmaß von hunderten Millionen Euro verspekuliert wurden, sondern anscheinend auch eine Landesbank über Irland höchst spekulative Geschäfte munter betreibt, die die Bank selber gefährden und damit auch für den Steuerzahler gefährlich sind.

Ich hoffe, dass wie bisher die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische National­bank die volle Unterstützung und Rückendeckung des Finanzministers haben, auch wenn es quasi gegen den eigenen Onkel geht, denn es ist notwendig, dass wir eine vernünftige, gut funktionierende Aufsicht haben, die genau in diesen Punkten darauf achtet, dass solche Sachen, wie sie in Kärnten passiert sind, in Zukunft nicht mehr passieren können.

Das ist kein Ersatz für die Regeln und für die Aufsicht, aber auch kein Ersatz für Steu­ergerechtigkeit. Es gibt noch immer eine Reihe von offenen Punkten, und es ist gut, wenn die Banken einen Beitrag zur Sanierung leisten, aber das ist kein Ersatz für eine Finanztransaktionssteuer, die spekulative Geschäfte eindämmen soll, und das ist vor allem auch kein Ersatz für die Vermögenszuwachsbesteuerung oder Spekulationssteu­er, wie man es auch immer nennen will.

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Wenn man für sein Geld arbeiten geht, zahlt man sehr viel Steuer – wenn man das Gleiche über Spekulation verdient, zahlt man heute wenig bis gar nichts. Dieses Ungleichgewicht gilt es, ins Lot zu bringen, und deshalb werden wir von der Sozialdemokratie weiterhin sagen: Ja, auch Aktiengewin­ne, Spekulationsgewinne sollen genauso besteuert werden, wie wenn jemand für sein Geld arbeiten geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll. – Bitte.

 


9.38.09

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glau­be, es besteht kein Zweifel daran, dass das Jahr 2010 wirtschafts- und finanzpolitisch ein Schlüsseljahr sein wird. Nach der Krisenbekämpfung des Vorjahres, die von der Regierung sehr erfolgreich durchgeführt wurde, mit der Stabilisierung der Finanzmärk­te, mit den Konjunkturprogrammen, mit den Impulsen für Wachstum und Beschäfti­gung, kann zwar noch keine Entwarnung gegeben werden, denn solange die Arbeits­losigkeit steigt, kann man nicht entwarnen, aber wir müssen den Übergang von diesen Wachstumsimpulsen – Wachstum brauchen wir auch in Zukunft, aber trotzdem ist das erforderlich – zur Konsolidierung des Staatshaushaltes vorbereiten.

Im Grunde hat Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner ifo Institutes, recht gehabt, als er gesagt hat, alle Staaten dieser Welt – aber es gab keine Alternative – haben als Instrument zur Krisenbekämpfung die Staatsverschuldung eingesetzt. No na, so war es. Da aber Schulden verbrauchte Zukunft sind, meine Damen und Herren, und da niemand hier in diesem Saal verantworten kann, dass vielleicht einmal das eintritt, was ein Wirtschaftsmagazin vor einigen Wochen geschrieben hat: „Die betrogene Genera­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 47

tion“ – gemeint waren unsere Kinder und Enkelkinder –, müssen wir hier gegensteuern, und das wird die Aufgabe dieses Jahres primär sein.

Der Finanzminister wird gegen Ende des Jahres ein Konsolidierungsprogramm vorle­gen, das zweifellos eine nationale Kraftanstrengung sein wird – gar keine Frage. Da kann niemand sagen, ich entziehe mich dem. (Abg. Bucher: Belastungswelle, neue Steuern!) Natürlich, Herr Kollege Bucher, werden da auch die Banken einen Beitrag leisten müssen, gar keine Frage, aber entscheidend ist doch, wie so etwas umgesetzt wird. Der Herr Finanzminister hat wiederholt erklärt, auch heute wieder: Es darf si­cherlich nicht sein, dass der kleine Sparer besteuert wird, es darf nicht der Kreditneh­mer besteuert werden, und es darf keine Wachstumsbremse eingezogen werden, denn Wachstum brauchen wir.

Was heißt das aber, meine Damen und Herren, meine lieben Freunde von der SPÖ? – Das heißt, es wird keine Bankensteuer à la Faymann geben, auf Basis der Bilanzsum­me. (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr interessant! Was sagt Herr Cap dazu? Deswegen ist Herr Faymann nicht da!) Ich weiß nicht, wer sich von Ihnen schon eine Bankbilanz angeschaut hat – da stecken in hohem Ausmaß die Spareinlagen und natürlich die Kredite drinnen. Das heißt, eine Bankensteuer auf Basis der Bilanzsumme besteuert die Spareinlagen und besteuert die Kredite, meine Damen und Herren. Wir hätten da­mit eine zweite Sparbuchsteuer – die KESt haben wir schon – und eine zweite Kredit­steuer, weil wir die Kreditabgabe schon haben. Das muss etwas ganz anderes sein. Es muss das sein, was der Finanzminister angekündigt hat, nämlich eine Stabilitätsab­gabe, die dort zuschlägt, wo Spekulationsgeschäfte stattfinden. Das war ja letztlich der Anlass für die Krise – eine weltweite Spekulationsblase. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher, meine Damen und Herren – ich sage es noch einmal –: Das Ganze wird Be­standteil eines umfassenden Konsolidierungsprogramms sein. (Abg. Bucher: Also ein Steuerpaket!) Es wird zeitgerecht vom Finanzminister erarbeitet werden, wir werden aus­führlich darüber diskutieren, aber am Schluss kann keine Belastung des kleinen Spa­rers und der Kreditnehmer, der Häuselbauer herauskommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines muss ich auch noch sagen, meine Damen und Herren! Ich habe, als ich diesen Bankengipfel dann medial nachvollziehen konnte, natürlich schon ein bisschen den Verdacht gehabt, dass die Tatsache, dass die Herren Bankmanager so leicht nachge­geben haben (Abg. Bucher: Ja genau!), auch daran liegen kann, dass sie sich gedacht haben: Das schlucken wir jetzt und geben es sofort an die Sparer und Kreditnehmer weiter. – Das kann es nicht sein, und das werden wir auch nicht zulassen, meine Da­men und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Was wir brauchen, um auch künftige Finanzkrisen zu vermeiden, ist eine Barriere ge­gen Spekulationsgeschäfte. Wenn eine Steuer eine Steuerungsfunktion haben soll, dann darf sie nicht bei Spareinlagen und Krediten ansetzen, sondern sie muss gegen die Spekulation steuern, und das wird die Stabilitätsabgabe à la Pröll sein und keine Ban­kensteuer à la Faymann! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ich seh’ schon den Bun­deskanzler auf dem Bauch liegen!)

9.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter The­messl. – Bitte.

 


9.42.08

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, Sie sollten das Wort „Bankenpleiten“ nicht in den Mund nehmen – oder darf ich Sie an die BAWAG erinnern oder an die Kommunalkredit mit Claudia Schmied? Es wäre


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vernünftiger, Sie würden sich dazu nicht äußern. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abge­ordneten Jury, Linder und Dr. Strutz.)

Herr Finanzminister, Sie haben hier großspurig verkündet, was Sie alles machen wol­len, wie Sie das Defizit abbauen wollen, wie Sie plötzlich zur Bankensteuer stehen, ob­wohl die Abgeordneten aus Ihren eigenen Reihen Ihnen etwas ganz anderes ausrich­ten, aber Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie das ablaufen soll. Das klingt alles so toll, was Sie hier sagen: Abbau der Defizite; Sie sagen aber nicht dazu, warum Sie die Verwaltungsreform nicht in Angriff nehmen, warum Sie die Gesundheitsreform nicht in Angriff nehmen, warum Sie die Vorschläge des Rechnungshofes, die seit Jahren auf dem Tisch liegen, nicht in eine Umsetzungsphase bringen wollen. All das sagen Sie nicht und reden dann von einer Bankenabgabe. – Ehrlich gesagt, Herr Finanzminister, es nimmt Sie niemand mehr ernst. Wenn man im Zuge des Bankengipfels Ihren Ge­sichtsausdruck gesehen hat, dann war vollkommen klar erkennbar, dass Sie gar nicht hinter dieser Sache stehen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury, Linder und Dr. Strutz.)

Das hat einen einzigen Grund: Sie wollen jetzt die Bevölkerung beruhigen, weil Sie wissen, dass in der Bevölkerung die Wogen hochgehen, wenn es um Bankendiskus­sionen geht. Das ist Ihr einziger Grund, Sie wollen beruhigen, Sie wollen Ihren Koali­tionspartner jetzt nicht weiter beunruhigen und Herrn Faymann so darstellen, als ob er keine Ahnung davon hätte; das wollen Sie alles nicht. In weiterer Folge wollen Sie die nächsten Wahlen abwarten, und es geht um nichts anderes als darum, dass nach der Wahl ein gewaltiges Belastungspaket auf die österreichische Bevölkerung zurollen wird, weil Sie nicht in der Lage sind, gewisse Dinge auf den Punkt zu bringen.

Wenn Sie jetzt anführen – Punkt 1 –, diese Bankensteuer darf nicht dazu führen, dass es eine Kreditklemme gibt, dann sagen Sie endlich dazu, wie Sie das bewerkstelligen wollen! Sie wollen nicht – Punkt 2 –, dass die Banken diese Bankensteuer auf die Kunden abwälzen, aber Sie sagen nicht dazu, wie Sie das bewerkstelligen beziehungs­weise überprüfen wollen. Sie wollen natürlich – Punkt 3 – die Banken weiterhin fit hal­ten. Ja, das machen Sie! Und all das braucht Zeit. Es gibt jetzt eine Arbeitsgruppe oder einen Arbeitskreis, denn: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründ’ ich einen Arbeits­kreis! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Nur zu Ihrer Erinnerung: Beim Bankenpaket, das hier vor eineinhalb Jahren – im Sep­tember 2008 – beschlossen wurde, hat es genau eine Woche gedauert, bis Sie in der Lage waren, ein 100-Milliarden-€-Paket zu schnüren. Jetzt sind Sie nicht in der Lage, in einer Woche klar zu definieren, wie diese Bankensteuer ausschauen soll, ohne dass sie den Konsumenten und damit die Klein- und Mittelbetriebe belastet. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Wissen Sie, warum Sie nicht definitiv hinter all Ihren Aussagen stehen, die Sie momen­tan tätigen? – Ihr Parteikollege Abgeordneter Mag. Ikrath lässt Ihnen über die „Spar­kassen Zeitung“ ausrichten, dass Sie an und für sich von dieser Materie keine Ahnung haben, Christoph Leitl von der Wirtschaftskammer sagt Ähnliches, und auch die Herren aus dem Raiffeisen-Vorstand sagen nichts anderes. Also im Grunde genommen geht es nur darum, dass Sie die Bevölkerung beruhigen wollen. Wenn Sie wirklich etwas für die österreichische Bevölkerung tun wollen, dann stärken Sie den Mittelstand! Stärken Sie die kleinen und mittleren Betriebe! (Beifall bei der FPÖ.)

Sorgen Sie dafür, dass eine Bankensteuer – oder wie immer Sie das dann nennen wol­len – nicht dazu führt, dass das auf den Kommerzkunden abgewälzt wird, auf den klei­nen und mittleren Betrieb! (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Da bin ich dann schon gespannt, wie Sie das überprüfen wollen, das haben Sie nämlich nicht dazugesagt. Sie gehen nirgendwo ins Detail.


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Sie gehen nicht einmal so weit, dass Sie darüber nachdenken, welche anderen Mög­lichkeiten es in diesen Bereichen gäbe. Sie müssten nur nach Schweden schauen, wo es in den neunziger Jahren einen Banken-Notfall-Fonds gegeben hat, bei dem klarge­stellt wurde, dass Banken aufgrund ihrer Größe einen Notfall-Fonds einrichten und die­sen nachweisbar an die Wirtschaft mit zinsgünstigen Krediten weitergeben. Das hat dazu geführt, dass es relativ schnell gelungen ist, diese Bankenkrise zu überwinden. Nicht einmal dazu sind Sie bereit und in der Lage!

Wenn Sie heute für die österreichische Wirtschaft wirklich etwas tun wollen und auch den sozialen Frieden in unserem Land für die nächsten Jahre sicherstellen wollen, dann sind Sie gezwungen, jetzt endlich wirtschaftspolitisch umzudenken. Stützen Sie die Klein- und Mittelbetriebe! Machen Sie etwas!

Ich sage es allen Zuschauern hier, wenn Sie es in den letzten Jahren noch nicht begrif­fen haben: Die Einzigen, die sich für den österreichischen Mittelstand und die Klein- und Mittelbetriebe einsetzen – eine einzige Partei in diesem Hohen Haus –, das sind die Freiheitlichen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben die Möglichkeit, nächste Woche bei den Wirtschaftskammerwahlen auch dementsprechend zu wählen, indem Sie den Mit­telstand unterstützen. Dann haben Sie die Möglichkeit, hier auch klare Zeichen zu set­zen, damit diese Lügengeschichten, die Herr Wirtschaftskammerpräsident Leitl immer wieder von sich gibt, der bei jeder Gelegenheit umfällt, ein Ende haben. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Gla­wischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


9.47.42

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Her­ren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde keinem einzigen Wirtschaftstreibenden empfehlen, sich in Wirtschaftsfragen auf die Kompe­tenz der Freiheitlichen Partei zu verlassen; das ist, glaube ich, ein sehr großes Risiko. Es zeugt auch von einem sehr schlechten Sinn für Humor – einem äußerst schlechten Sinn für Humor! –, wenn man sich heute hier mit einer Chuzpe hinstellt und sagt: Banken zur Kasse statt die breite Masse!, während man in Kärnten ein Milliardengrab zu verantworten hat. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Gaßner und Hagenhofer.)

Ein Milliardengrab – das ist mit der BAWAG überhaupt nicht zu vergleichen! Das ist von der Größenordnung wie der Mount Everest im Vergleich zum Wilhelminenberg, was Sie da angerichtet haben – über eine Milliarde Sondersteuer für alle Österreicherinnen und Österreicher aufgrund von Misswirtschaft der Kärntner Freiheitlichen! Das muss einmal gesagt sein. Sie sollten sich wirklich schämen für das, was Sie da angerichtet haben. Wenn Sie davon reden, es müssten die Konsequenzen gezogen werden, es müssten die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden, dann begeben Sie sich in dieses Bun­desland, sorgen Sie dafür, dass die Verantwortlichen zurücktreten – nämlich Dörfler, Scheuch und Co (Zwischenrufe bei der FPÖ) –, und machen Sie vor allem eines: legen Sie Ihre Parteifinanzen offen, bis auf den letzten Cent, ansonsten nehmen Sie das Wort „Steuerzahler/in“ nie wieder in den Mund, nie wieder! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Wer ist Parteichef der Grünen in Kärnten?)

Wenn Sie versuchen, sich über den grünen Kärntner Landesparteichef lustig zu machen (Abg. Kickl: Der macht sich über sich selbst lustig! – Abg. Ing. Westenthaler: Gibt’s die Grünen in Kärnten überhaupt?) – das ist zumindest der Einzige, der in diesem Land etwas zur Aufklärung beträgt, weil alle anderen Parteien in diesem Sumpf stecken. Es ist tatsächlich ein Sumpf. Ich erinnere an ein mündliches Gutachten, das der ÖVP-Par­


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teichef in Kärnten an seinen Steuerberater vergeben hat und für das er einen Betrag in der Größenordnung von 6 Millionen € verrechnen ließ. Ich meine, was ist das da un­ten?! Ich frage Sie wirklich: Hat das noch irgendetwas mit normaler Politik zu tun? Ich denke, es wäre schon an der Zeit – wenn man über Banken und das ganze Dilemma und Desaster hier spricht –, auch einmal die eigenen Sünden, das Land Kärnten und die Hypo, aufzuarbeiten und den Steuerzahler vor einer riesigen Belastung zu schüt­zen und zu bewahren. – Das wäre einmal der erste Punkt, das hat im Übrigen mit der Finanzkrise überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Viele Menschen leiden im Moment unter ganz anderen Sorgen und Problemen. Es wur­de hier über eine Bankensteuer diskutiert, wobei kein Mensch genau weiß, was das ist. Die ÖVP ist stolz darauf, dass es keine Faymann-Steuer ist, von der SPÖ weiß man nicht, was es ist – es ist eine große Blackbox, und während andere Dinge ... (Abgeord­nete der FPÖ rollen unter Beifall der anderen FPÖ-Abgeordneten ein Transparent mit der Aufschrift „Linkskrawall und Rauferei: Öllinger ist stets dabei!“ aus.) – Aha, Sie rollen jetzt auch ein Transparent aus, ja, okay. (Abg. Strache: Das ist die grüne Politik! Das ist die grüne Geisteshaltung!)

Sie sind offensichtlich sehr stolz darauf, dass Ihr dritter Nationalratspräsident – unserer ist es im Übrigen nicht – sich bei einem der größten Netzwerktreffen von Rechtsextre­misten in der Hofburg feiern lässt (Zwischenrufe bei der FPÖ) und im Gegenzug seinen Vorsitz schwänzt. Ich finde das nicht lustig, und ich glaube, die Bevölkerung auch nicht. (Abg. Amon: Das ist keine gute Verteidigung! – Abg. Grillitsch: Das ist eine schlechte Verteidigung!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich ersuche Sie, das Transparent wieder einzu­rollen, nachdem es gezeigt wurde.

Frau Klubvorsitzende, Sie sind am Wort.

 


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (fortsetzend): Es gibt im Übrigen ein freies Demonstrationsrecht in Österreich. Jeder Mensch in Österreich darf auf der Stra­ße seine Meinung sagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Darauf sind wir nach wie vor stolz. (Beifall bei den Grünen.)

Sie sollten vielleicht Ihre Aufmerksamkeit auf die echten Probleme der Österreicherin­nen und Österreicher lenken. (Ruf bei der FPÖ: Sagen Sie das dem Öllinger!) Wir ha­ben seit dem letzten Jahr eine dramatische Entwicklung, was die sozialen Daten be­trifft. – Karl Öllinger ist übrigens ein Abgeordneter dieses Hauses, der sich ganz mas­siv für diese Menschen einsetzt. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt vom letzten Jahr auf heuer über 8 Prozent Menschen mehr, die Notstandshilfe beziehen, die Sozialhilfe beziehen, wir haben über 100 000 Arbeitslose mehr, über 100 000 Menschen mehr, die in verfestigter Armut leben müssen – dramatische Zahlen vor dem Hintergrund einer Regierung, die tatsächlich Arbeitsverweigerung betreibt: heute eine Nationalratssitzung mit gerade einmal zwei Regierungsvorlagen, und was im Bereich Grundsicherung und soziale Absicherung alles nicht geschieht, füllt mittler­weile Bände. (Ruf bei der ÖVP: Und die Opposition?)

Wir wollen das nicht zulassen. Wir wollen gerade in diesem Bereich nicht über Grund­sicherung für Banken reden, sondern auch für Menschen. Das ist etwas ganz Wichti­ges. (Beifall bei den Grünen.) Viele Menschen wissen im Moment nicht, wie sie die nächsten Wochen über die Runden kommen. – Wissen Sie, wie viel man als Sozialhil­febezieherin, die zwei Kinder hat, zusätzlich erhält? – Genau 97 Cent pro Tag! Das sind die Sorgen, mit denen viele Mütter und viele Eltern im Moment jeden Tag konfron­tiert sind. Und wir diskutieren über Banken, über eine Blackbox – keiner weiß, wann


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das kommt, in welcher Form das kommt –, anstatt uns den tatsächlichen und realen Problemen der Menschen zu widmen.

Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Herr Finanzminister – Herr Bundeskanzler Faymann ist ja nicht da –, sich dieser Menschen auch einmal anzunehmen und ein ordentliches Budget vorzulegen, bei dem Sie nicht nur über Ausgabenkürzungen – und das heißt: Sozialkürzungen – reden, sondern diesen Menschen tatsächlich helfen. (Beifall bei den Grünen.)

9.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubvorsitzender Bu­cher. – Bitte.

 


9.53.09

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Das ist wahr, Herr Finanzminister. – Herr Pröll hat gerade gemeint, jetzt wird es endlich einmal vernünftiger. Wir werden keine Trans­parente auspacken und keine coolen Sprüche klopfen, sondern uns mit Argumenten auseinandersetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Da haben Sie recht, Herr Finanzminister! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben vor etwas mehr als einem Jahr im Hohen Haus ein Bankenrettungspaket beschlossen – nur zur Erinnerung: auch die Opposition war damals mit dabei –, weil es uns ein ernsthaftes Anliegen war, die Spareinlagen zu sichern und den Kreislauf der Wirtschaft aufrechtzuerhalten, der ja letztendlich durch die Banken sichergestellt wird. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, unseren Forderungen, die wir damals erhoben haben – beispielsweise die Beschränkung der Managergehälter, die Nichtaus­zahlung von Boni und auch eine strengere Kontrolle durch den Rechnungshof –, wurde damals nicht nachgekommen. Man hat es uns aber versprochen.

Erinnern wir uns an die Aussagen des damaligen Bundeskanzlers und des damaligen Finanzministers: Dieses Bankenrettungspaket wird ein Geschäft für den Staat! Erinnern wir uns daran! (Abg. Strache: Ein Minusgeschäft! Ein Minusgeschäft ist es geworden!) Heute müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Banken über eine Ban­kensteuer zur Kasse bitten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur vor einem Jahr war es so, sondern auch heute wird die Bevölkerung, werden auch die Ab­geordneten des Hohen Hauses durch die Regierung hinters Licht geführt. Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie verschweigen uns die Wahrheit. (Beifall beim BZÖ.)

Es versteht ja niemand, warum wir derzeit über eine Bankensteuer sprechen, anstatt uns mit den Schuldigen, mit den Auslösern der Finanzmarkt- und Bankenkrise zu be­schäftigen. Das sind die Manager, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht pauschal die Banken. (Abg. Kickl: Aber ... um zu kontrollieren!) Deshalb versteht es niemand, dass Sie nicht bereit sind, die Bonuszahlungen zu beschränken, die Bonifika­tionen stärker zu besteuern, wie das beispielsweise in Frankreich, Portugal oder Groß­britannien gemacht wird.

Wir haben bei Ihnen nachgefragt, Herr Finanzminister Pröll, warum Bonuszahlungen nicht beschränkt werden können oder besteuert werden. Ihre Antwort war: Boni sind als Motivation für die Mitarbeiter da. Das wäre ein unangemessener Eingriff. – Das ist Ihre Geisteshaltung, Herr Finanzminister, was die wahren Schuldigen für die Auslösung dieses Bankenskandals anlangt. Das ist Ihre Geisteshaltung, und das finden wir ver­werflich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist es überhaupt nicht notwendig, dass wir jetzt über eine Bankensteuer reden. Es ist überhaupt nicht notwendig, weil Sie damit die Falschen treffen. Es ist eigentlich sehr schade, dass niemand auf der Regierungsbank jemals in der Privatwirtschaft tätig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 52

war. (Abg. Kickl: Vielleicht macht er ein Wirtshaus auf! – Abg. Strache: In der Pension vielleicht ein Wirtshaus!) Die beiden Herren sind ja leider Gottes niemals auch nur eine Sekunde in der Privatwirtschaft gewesen (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das stimmt ja nicht!), denn dann würden Sie wissen – ja, Kollege Strache leider auch nicht –, dass wir in der Wirtschaft alle Belastungen immer sofort auf den Preis schlagen und weiter­geben. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ach so einer sind Sie!) Das war bei den Banken auch so. Ja, aber es ist doch so, das ist die Realität!

Wenn Sie jetzt die Banken zur Kasse bitten, dann werden auch die einzelnen Bearbei­tungsgebühren, Kontoführungsspesen et cetera erhöht. Diese aber haben in Österreich bereits eine Höhe erreicht, die nicht mehr zu überbieten ist (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll): Kontoführungskosten von 165 € pro Jahr – in alter Wäh­rung sind das 2 500 Schilling an Kontoführungskosten bei einer Bank (Zwischenruf des Abg. Kickl) – oder Zahlscheinspesen von 7 €. Können Sie sich vorstellen, in alter Wäh­rung 100 Schilling für Zahlscheinspesen zu bezahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren?! (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Skandal ist das!) Das wird gegenwärtig von den Banken verlangt. (Abg. Ing. Westenthaler: Die modernen Straßenräuber sind das!)

Wenn Sie diese Bankensteuer einführen, führt das zwangsläufig dazu, dass die Zinsen nach oben gehen. Sie wissen, Herr Finanzminister, die Zinsen werden Mitte des Jahres steigen, das ist die Realität. Die Banken werden diese 500 Millionen € Belastung hin­einpacken, und die wird letztendlich jeder Bankkunde zu bezahlen haben. Das werden all jene zu bezahlen haben, die ein Konto bei einer Bank haben, und das haben letzt­endlich fast alle Arbeitnehmer in Österreich. Es ist der völlig falsche Weg, den Sie da gehen. Bestrafen Sie die Schuldigen – das sind die Manager, die diese Spekulations­geschäfte zu verantworten haben –, aber bestrafen Sie nicht die Banken mit einer Be­steuerung, die letztendlich der Kunde zu bezahlen hat! Das ist der völlig falsche Weg. (Beifall beim BZÖ.)

Gehen Sie den Weg über Reformen, kündigen Sie nicht wieder Steuern an! Sie wollen hier den Damm öffnen für eine neue Belastungswelle, die auf Österreich in den nächs­ten Monaten zukommen wird. Die Bankensteuer ist der erste Schritt. Als nächstes wird der Mittelstand drankommen; es kommt eine Mittelstandssteuer. Vergessen Sie nicht, was Sie von der Regierungsbank aus gesagt haben. Sie haben das Versprechen abge­geben: Mit mir als Finanzminister gibt es in dieser Legislaturperiode keine neuen Steu­ern! Werden Sie nicht unglaubwürdig, halten Sie sich daran und belasten Sie sich nicht mit irgendwelchen neuen Steuerideen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das war einmal eine Wirtschaftspartei, die ÖVP!)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


9.58.35

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Bucher, bitte, Sie selbst haben als Abgeordne­ter der Steuerfreiheit der Stock-Options zugestimmt – eine halbe Million Schilling steu­erfrei jedes Jahr für Manager (Zwischenrufe bei der FPÖ), und heute stellen Sie sich hierher und sagen, man muss etwas in diesem Bereich machen. Sie hätten vielleicht damals nachdenken sollen, als Ihre Fraktion an der Regierung beteiligt war! (Zwi­schenruf des Abg. Krainer.)

Aber zurück zum heutigen Thema: Die Freiheitliche Partei hat natürlich ein Problem, wenn sie ihrer eigenen Propaganda glaubt. Am Freitag letzter Woche reichte sie das Thema für eine Aktuelle Stunde ein – sozusagen die Propaganda, die Regierung sei ja nur am Gängelband der Banken unterwegs und mache nur das, was die Generaldirek­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 53

toren der Banken bestellen. – Ist halt Pech, Herr Strache. Am Montag ist nämlich das Gegenteil von dem herausgekommen, was Sie erwartet haben (Abg. Neubauer: Ist ja nicht sicher! – Abg. Strache: Das schauen wir uns an! Das schauen wir uns an! Da liegt der Bundeskanzler wieder am Bauch vor der ÖVP!), nämlich dass sehr wohl ge­nau dieser Finanzierungsbeitrag beschlossen wurde. Es gilt derselbe Ratschlag für Sie wie für potenzielle Wähler und Wählerinnen: Glauben Sie nicht der Propaganda! Glau­ben Sie nicht Ihrer eigenen Propaganda!

Kommen wir zum Kern, nämlich zur Frage: Wie sieht eine solche Bankenbesteuerung aus?

Vielleicht einmal zum Grundsätzlichen: Wir haben eine Besteuerungssituation im Be­reich des Finanzkapitals, die zu immer geringeren Steuereinnahmen in diesem Bereich geführt hat. Die Oesterreichische Nationalbank beschreibt das – sagen wir einmal – zu­rückhaltend mit der Formulierung: Die Steuern, die die Banken in Relation zum Gewinn abführen, sind niedrig. Wir befinden uns bei der Besteuerung der Banken im unteren Mittelfeld der OECD-Länder.

Die Realität ist natürlich eine viel weiter gehende. Die österreichischen Banken, alle Banken zusammen, zahlen – zuletzt 2008; das sind die letzten Daten, die wir haben – nur noch 256 Millionen € an Steuern, und das bei einem Gewinn, der – 2008 – stark reduziert war; nicht mehr 5,7 Milliarden, aber immerhin noch in Milliardenhöhe. Es war so viel Geld da, dass im Jahr 2008 1,5 Milliarden € an Dividenden ausgeschüttet wer­den konnten. Da ist es zumutbar, dass dieser Teil der österreichischen Wirtschaft einen Beitrag zur Sanierung des Budgets leistet. Ich glaube, das ist eine faire Um­gangsform. (Beifall bei der SPÖ.)

Reden wir gleich über die Gegenargumente! Ein Gegenargument ist: Das werden die Sparer und Kreditnehmer zahlen. – Ich möchte vor solch einer Argumentation warnen. Ich erinnere daran, was die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem sogenannten Lombard-Club an Strafen verhängt hat. Zu glauben, wir hätten eine Marktsituation, in der die Banken meinen, dass sie, wenn der Herr Finanzminister Geld von ihnen will, das ihren Kunden auf die Rechnung setzen werden, ein solch kartelliertes Vorgehen würde schärfste Reaktionen auslösen. Ich kann nur davor warnen, dass man als Ban­kenvertreter mit solchen Argumenten in die Öffentlichkeit geht. Sie könnten diese Ar­gumente wieder lesen müssen, wenn das nächste Mal untersucht wird, ob die Wettbe­werbssituation auch tatsächlich so ist, wie man sie sich vorstellt. Wir wollen eine Steuer auf die Banken – keine auf Bankkunden und Kreditnehmer! (Abg. Mag. Stadler: Wie soll denn das gehen? Sag einmal, wie das gehen soll!)

Die Höhe zwei: Der Kreislauf der österreichischen Wirtschaft. Man kann ja bei jeder Steuer und Abgabe sagen, das zahlt ja ein anderer. Da könnte jeder sagen, eine Lohn­steuersenkung zum Beispiel macht überhaupt keinen Sinn, denn am Ende werden die Löhne nicht ausreichend erhöht. Man könnte umgekehrt argumentieren und sagen: Kein Problem, eine Lohnerhöhung, zahlt ohnehin der Konsument! Das werden wir den Lohnverhandlern in der Wirtschaftskammer sagen! – Diese Argumente sind nicht die richtigen.

Jetzt zu dem, was möglich ist, zum Volumen. Wir haben eben vorhin gehört: Zahlschein­gebühr 7 €. Auf 1 000 € Kredit würden bei 0,07 Prozent Steuer gerade einmal 70 Cent entfallen. – Also bitte, die Kirche im Dorf lassen!

Argument zwei: Die Banken werden ihren Sitz nach Bratislava oder anderswohin verle­gen. – Athen würde ich nicht empfehlen, ich würde aber auch bei Bratislava vorsichtig sein, denn sie werden den Rating-Agenturen erklären müssen, wer dann die Haftungen übernimmt, wenn das nächste Mal ein Schutzpaket notwendig ist. Sie werden erklären


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müssen, wie gut sie an dem neuen Standort, vielleicht in der Ukraine, in Kiew, oder in Bukarest, aufgehoben sind.

Meine Empfehlung an den Bankensektor ist – und das haben, glaube ich, die Direk­toren gut eingehalten –: Wir leisten unseren Beitrag! Es ist ein fairer Beitrag zur Bud­getsanierung, und es ist ein Beitrag, den alle leisten müssen, und das ist gut so. Das ist keine Pröll-Steuer und keine Faymann-Steuer, sondern ein fairer Beitrag der Ban­ken; dies für den Kollegen Stummvoll. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. – Bitte.

 


10.03.59

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Her­ren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass wir heute wieder einmal auch für die Menschen zu Hause vor den Bildschirmen die Unter­schiede aufzeigen können zwischen jenen, die Plakate und Transparente ausrollen und Taferln zeigen, und jenen, die klar feststellen, dass das nicht Lösungsansätze sind, wie wir sie jetzt in dieser Phase brauchen. Daher bin ich froh, dass wir eine Regierung, insbesondere einen Finanzminister haben, der sich wirklich ernsthaft und sinnvoll mit den Problemen der Menschen in Österreich auseinandersetzt und versucht, Lösungs­ansätze zu finden, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir erleben gerade eine Wirtschaftskrise, und wir müssen tagtäglich feststellen, dass jetzt im Prinzip jeder jeden braucht, auch über Parteigrenzen hinweg, über Berufsgren­zen hinweg, weil es nur ein Ziel gibt, nämlich die Menschen in Beschäftigung zu halten, Arbeitsplätze zu erhalten, damit die Menschen Einkommen beziehen und damit auch die Kaufkraft in unserem Land entsprechend gestärkt wird.

Dieser Weg ist im vergangenen Jahr insbesondere von unserem Finanzminister ge­gangen worden, nämlich die Menschen in Beschäftigung zu halten, und das hat eben auch dazu geführt, durch die verschiedensten Programme, die die Regierung zur Ver­fügung gestellt hat, dass es nun ein Loch im Budget gibt, das es zu sanieren gilt. Und diesbezüglich ist es mir zu wenig, meine Damen und Herren, nur darüber nachzuden­ken, das Budget zu sanieren, indem man neue Steuern einführt. Das wird zu wenig sein.

Ich bin froh darüber, dass der Herr Vizekanzler und Finanzminister gesagt hat, vorerst versuchen zu wollen, das Budget ausgabenseitig zu sanieren, dass er die Menschen nicht verunsichert, indem man etwa über eine Vermögensteuer nachdenkt, über die Er­höhung einer Grundsteuer, über die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer, die gerade Jungübernehmer und Jungunternehmer in der Gründungsphase sehr belastet hat. Ich bin froh, dass es sie nicht mehr gibt. Auch als ein Landeshauptmann auszog, um die Reichen zu finden, und sich dann selbst gefunden hat in Form einer Stiftung, hat das weder dem Bundeskanzler noch dem Finanzminister gefallen. Auf sol­che Beiträge, meine Damen und Herren, können wir letztlich auch verzichten.

Jetzt geht es ganz konkret darum, darüber nachzudenken, wie sich dieser Solidarbei­trag der Banken auswirkt. Wenn die Banken sagen, sie leisten diesen Solidarbeitrag, dann ja, aber das darf nicht dazu führen, dass das in Form einer neuen Sparbuch­steuer wirksam wird oder dass es beispielsweise eine verordnete Kreditklemme gibt, vor allem nicht für die Klein- und Mittelbetriebe, die ja das Herzstück unseres Landes sind, die die sichersten Arbeitsplätze bereitstellen, gerade in den Regionen draußen vor Ort. Das darf aber auch nicht zu einer Wachstumsbremse führen, meine Damen


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und Herren! Und wenn die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis kommt, dass diese Solidar­abgabe dazu führt, dass es endlich auch eine Spekulationssteuer gibt, dann begrüßen wir das. Aber ansonsten, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir neue Steu­ern ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, das Entscheidende jetzt ist, dass wir alle Kräfte auf Regierungsebene, auch hier in diesem Hohen Haus bündeln und wirklich intensiv und ernsthaft darüber nach­denken, wie wir das Budget ausgabenseitig entsprechend sanieren können und wie wir verhindern können, dass durch neue Steuern und verunsichernde Diskussionen der Wirtschaftsstandort Österreich möglicherweise Schaden erleidet. In diesem Sinne lade ich Sie herzlich zu einer vernünftigen, kooperativen, zukunftsfähigen Zusammenarbeit ein. (Beifall bei der ÖVP.)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. – Bitte.

 


10.08.12

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Initiative von Heinz-Christian Strache und der Freiheitlichen Partei hat ein vorrangiges Ziel: Nicht die ös­terreichische Bevölkerung soll die Zeche für die Bankenkrise zahlen, sondern das sol­len diejenigen zahlen, die mitschuldig sind (Beifall bei der FPÖ), nämlich die Banken­manager, die diesen Schaden mit verursacht haben und die einen Teil sozusagen zur Wiedergutmachung beitragen sollen.

Ich sage das deshalb so deutlich, weil die Vorredner, vor allem auf der Regierungs­bank, da offenbar einiges, was die freiheitliche Initiative betrifft, missverstanden haben oder auch bewusst missverstehen wollten. Es waren doch die Banken selbst, meine Damen und Herren, die am amerikanischen Kapitalmarkt verantwortungslos spekuliert haben und die auch durch Ostgeschäfte bis in die Ukraine hinein Milliardenkredite un­besichert vergeben haben, die ihnen heute auf den Kopf fallen. Es ist einfach nicht einzusehen, dass für dieses Versagen, das von Bankenmanagern zu verantworten ist, jetzt die österreichische Bevölkerung aufkommen soll. Es genügt ja wirklich, dass der österreichische Steuerzahler schon Milliarden Euro aufbringen muss, um überhaupt dieses Bankenrettungspaket, das auf den Weg gebracht worden ist, zu finanzieren. Das wird noch viele Generationen in diesem Land finanziell schwer belasten.

Meine Damen und Herren, was wir Freiheitlichen fordern, ist, dass die großen Bank­institute, Bilanzsumme mehr als 30 Milliarden €, eine Solidarabgabe leisten und damit auch zur Kasse gebeten werden. Diese Sonderabgabe – Heinz-Christian Strache hat es ausgeführt – soll mindestens zehn Jahre lang eingehoben werden und nicht mehr als 0,1 der Bilanzsumme ausmachen. Das ist also ein vertretbarer Beitrag der Groß­banken.

Eine unverzichtbare Bedingung, die wir an diese Forderung allerdings knüpfen, ist, die Banken dürfen diese Abgabe nicht wieder auf den kleinen Sparer, auf den einfachen Sparer umlegen. Das muss durch das Finanzministerium und durch die Kontrolle durch den Rechnungshof sichergestellt werden.

Dass die Regierungsparteien diese Initiative nicht unterstützen, sondern das, wie wir gehört haben, auf die lange Bank schieben wollen, ist für uns Freiheitliche nichts Neu­es. Wir sehen uns natürlich auch durch die staatliche Bankenholding bestätigt, die be­reits im Dezember vergangenen Jahres die österreichische Bundesregierung aufgefor­dert hat, die Bankenlandschaft in Österreich grundlegend neu zu regeln.


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Meine Damen und Herren, es passt natürlich ins Bild, dass die österreichische Bevöl­kerung Ihnen ziemlich gleichgültig ist, während der Herr Bundeskanzler aber sehr wohl Griechenland bei der Bewältigung der griechischen Finanzkrise rasch und solidarisch unterstützen will.

Meine Damen und Herren, haben Sie schon vergessen, dass die Griechen schon zwei Mal beim Fälschen ihrer Statistiken erwischt worden sind? Haben Sie schon verdrängt, dass mit Hilfe einer amerikanischen Großbank Kredite an Griechenland verschleiert worden sind und an der Europäischen Union vorbeigeschwindelt worden sind?

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen fordern: Kein österreichisches Steuergeld für ein Land, das permanent über seine Verhältnisse lebt! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Unglaublich!) Kein österreichisches Steuergeld für ein Land, das nicht spart und mit fal­schen Zahlen ahnungslose oder nachlässige Bürokraten in der Europäischen Union ständig hinters Licht führt!

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zur Sozialdemokratie in der Steiermark, zu einem Kapitel, wo die Sozialdemokraten längst ihre soziale Kompetenz verloren haben. Das zeigen die Vorgänge um die sogenannte Reichensteuer, die Franz Voves im letz­ten Jahr gefordert hat. Das zeigt aber auch, dass die Gemeinnützigkeit dieser Stiftung nicht gegeben war, die angeblich jetzt bis Ende dieses Jahres erst aufgelöst werden soll. (Rufe: „Angeblich“!)

Meine Damen und Herren, verwunderlich ist die Verschachtelung dieser Firmenkons­truktion. (Zwischenruf des Abg. Faul.) – Ja, Kollege Faul, ich verstehe schon, dass du nervös wirst. Zuerst wurde das Vermögen der SPÖ-Stiftung an die Firma eines Wiener Rechtsanwaltes übertragen und soll jetzt zurück an die SPÖ fließen, und zwar in Form einer Forschungsfirma namens Spectro GmbH.

Meine Damen und Herren, das sind Tricks, das sind Kunstkniffe, die nichts mit sozial zu tun haben. Auch die Auslagerung einer Druckerei nach Slowenien dient nicht den steirischen Arbeitnehmern. So wird die Sozialdemokratie in der Steiermark, aber auch in den übrigen Bundesländern völlig unglaubwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. – Bitte.

 


10.13.30

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon beeindruckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die sogenannte Freiheitliche Partei sich hier herausstellt (Ruf: Was heißt „ die sogenannte“?) und zur Bankensituation spricht. Wenn Sie von Griechenland reden, dann rate ich Ihnen, schauen Sie nicht so weit, Sie sind ja Steirer, Kärnten ist viel näher. (Beifall bei den Grünen.)

Was Sie dort abgeliefert haben, spottet jeder Beschreibung. Ja, die Fusion, die Sie jetzt eingegangen sind, wird Ihnen vielleicht noch leid tun. (Abg. Neubauer: Kümmern Sie sich um sich selbst und nicht um uns!) Sie ist aber durchaus richtig, denn es ist die Fusion der blau-orangen Bankrotteure, mit Sicherheit.

Wenn sich Landeshauptmann Dörfler hinstellt und von allen Österreicherinnen und Ös­terreichern noch Geld einfordert für das, was Blau-Orange dort zu verantworten hat, nunmehr ja nur mehr Blau – wie heißen Sie? FPK? –, dann ist doch das eine Sauerei!

Ich wundere mich ja überhaupt, was Sie gestochen hat, dass Sie sich da herausgestellt haben. Aber sei’s drum. Gehen wir die Geschichten durch! Sie haben in Kärnten einen


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Milliarden-Schaden verursacht. Der ist auch nicht mehr einbringlich. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, das Problem beim Bankenpaket wird ganz am Schluss vor allem die Hypo sein und möglicherweise weniger bei den anderen liegen, und das haben Sie zu verantworten. Deshalb ist am Schluss diese Bankenabgabe vielleicht sogar noch eine gute Sache, und zwar deswegen, weil der Sektor wenigstens noch zahlen muss.

Aber in Wahrheit muss man sich schon fragen: Welche Krisen waren wofür ausschlag­gebend?

Es hat eine Finanzkrise gegeben, die die anderen Banken ja ein bisschen erwischt hat. Aber es hat eine politische Krise, eine politisch-ethische Krise im Bundesland Kärnten gegeben, für die Sie zuständig sind, weil Sie und Ihresgleichen Leute in die Bank ge­setzt haben, die mit der kroatischen Mafia kollaboriert haben, um in Ihrem Jargon zu sprechen. (Abg. Weinzinger: Ein Wahnsinn! – Abg. Strache: Ein Ahnungsloser!) Ja, das ist genau das, was Sie nicht hören wollen, aber an dieser Stelle sind Sie zu erwi­schen, und wir werden Sie nicht auslassen, weil Sie nicht die Alternative zu dieser Bun­desregierung sind. Mit Ihnen ist kein Staat zu machen! (Beifall bei den Grünen.)

Überhaupt ist ja rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass Sie nicht in noch mehr Bundes­ländern irgendetwas zu sagen haben, denn das, was Sie dort angerichtet haben, reicht.

Jetzt am Schluss werden Sie sich halt mit dem Titel schmücken können, dass Sie nicht mehr die Partei der Anständigen und Tüchtigen sind, sondern der Abgebrannten und Flüchtigen, um Ihre Texte da zu strapazieren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Ja, was soll man machen? – Die Partei der Händler mit Staatsbürgerschaften, die Par­tei der illegalen Parteienfinanzierung und so weiter und so fort. Wir werden uns das in den Untersuchungsausschüssen alles anschauen. Das ist ja gut aufgehoben in den Händen der Grünen. Es wird auch zu schauen sein, welchen Beitrag andere Parteien da geleistet haben.

Kommen wir zum eigentlichen Thema. (Abg. Strache: „Kommen wir zum eigentlichen Thema“!) Ja, das Thema haben Sie gesetzt. Sie sind nur völlig unglaubwürdig. Das ist der Unterschied.

Ich glaube, das, was der Herr Vizekanzler gesagt hat, hat durchaus Hand und Fuß. Das darf man ja eingestehen. Schauen wir uns an, was der Herr Bundeskanzler bis jetzt vorgeschlagen hat. Sinnvoll ist natürlich, dass die Banken einen Beitrag zu den Kosten für die Bekämpfung der Krise leisten. – Erster Grundsatz, selbstverständlich.

Zweitens: Wenn das über eine Bankenabgabe erfolgt, dann muss sie intelligent sein.

Dritter Punkt: Das, was Faymann vorschlägt, ist leider unintelligent. Es ist auch kein Wunder, weil er sich diesem Thema wieder in „Kronen Zeitungs“-Manier und auf Leser­briefniveau angenähert hat. Eine Bilanzsummensteuer ist für diesen Zweck genau das Falsche. Wir brauchen eine Besteuerung, die vernünftige Effekte erzielt, die bestimmte Bilanzpositionen dort erreicht, dass die sogenannte Spekulation zurückgedrängt wird und ähnliche Dinge mehr. Also ja zu einer vernünftigen Bankenabgabe und nein zum Faymann-Vorschlag. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Letztes: Sie müssen ja nicht so weit schauen und so weit reisen, Herr Vizekanzler, schauen wir, wie schnell wir da in die Gänge kommen. Die österreichischen Banken haben sich doch überall dort loziert, wovon die Probleme ausgehen. So unschuldig, wie Sie hier tun, sind Sie dann auch nicht. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Habe ich nicht gesagt!) Ah, das ist gut, hat er nicht gesagt.


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So gut wie alle österreichischen Banken haben Lozierungen, Töchter in den Steueroa­sen. Ja wenn wir endlich einmal ein Steuergesetz beschließen würden, das diejenigen Firmen betrifft, aber allen voran meinetwegen die Banken, die diese Töchter dort unter­halten, zum Schaden des österreichischen Budgets, zum Schaden der österreichi­schen Steuerzahler, dann hätten wir viel schneller viel mehr erreicht.

Weiters: Es ist als Erstes natürlich sicherzustellen, dass die Banken einmal die Beträge aus dem Bankenpaket zurückzahlen. Deswegen kann man mit uns durchaus darüber reden, wann der optimale Einführungszeitpunkt für diese Bankenabgabe ist.

Als Letztes: Eine intelligente Bankenabgabe ist die Lösung. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Der richtige Zeitpunkt ist dann gegeben, wenn die Banken endlich einmal das zurückgezahlt haben, was sie vom Steuerzahler bekommen haben, und dann können wir einander dort treffen, wo wir vernünftige Dinge verhandeln. Dafür ste­hen wir zur Verfügung, wie Sie wissen. (Beifall bei den Grünen.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. – Bitte.

 


10.19.05

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Fi­nanzminister! Der Zuseher wird sich heute fragen, was er von Ihren Ankündigungen wirklich halten soll. Da heißt es, es kommt eine Bankensteuer, die keine Faymann-Steuer sein wird und die unter keinen Umständen der Bankkunde zu bezahlen haben wird.

Könnten Sie bitte dem Herrn Zuschauer und der Dame Zuschauer am Fernsehgerät erklären, wer sie dann zahlen soll, wenn nicht der Bankkunde!? – Der Weihnachts­mann? Die Bankenfee? Der Herr Matznetter? – Niemand von den dreien, der Bankkun­de wird es am Schluss zahlen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Finanzminister, Sie haben die Kühnheit, zu sagen: Nein, die Banken werden es bezahlen, aber nicht der Bankkunde! – Wo nimmt denn die Bank das Geld her, wenn nicht vom Bankkunden? (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Bitte hören Sie auf! Sie sagen, Sie wollen über die Bankenaufsicht sicherstellen, dass das ja nicht der Bankkunde zah­len soll?!

Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus und an den Fernsehgeräten! Keine Ein­richtung – Herr Kollege Stummvoll, erinnern Sie sich an den Banken-Untersuchungs­ausschuss! – hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten so erbärmlich versagt wie die österreichische Bankenaufsicht! (Beifall beim BZÖ.) Ich bringe Ihnen gleich ein paar Beispiele dafür.

In dem Moment, in dem es nämlich darum ging, die Bankenaufsicht wirklich so weit zu bringen, dass sie kontrolliert, haben Sie den Banken-Untersuchungsausschuss abge­dreht, und zwar mit tätiger Unterstützung von Rot, also Schwarz mit tätiger Unterstüt­zung von Rot. In dem Moment, in dem es darum ging, wirklich aufzuklären, haben Sie kein Interesse mehr daran gehabt. Daher ist es lächerlich, wenn heute der Finanzmi­nister sagt: Die Bankenaufsicht wird dafür sorgen, dass nicht der Bankkunde die Ban­kensteuer bezahlt. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein!) – Hat er nicht gesagt!

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Finanzminister legt Wert auf die Feststellung, dass er das nicht gesagt hat. Argumentum e contrario: Es zahlt also doch der Bankkunde! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein!) Na selbstverständlich, wer denn sonst?! (Beifall beim BZÖ.) Sie sind ja die Antwort bis heute schuldig geblieben.


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Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele, ich will gar nicht von der Hypo Alpe-Adria und Ihren schwarzen Versagern da unten reden. (Ironische Heiterkeit bei BZÖ und ÖVP.) Ja, ja, Herr Martinz und sein Steuerberaterfreund: 12 Millionen € Honorar für ein läppi­sches Gutachten, und dann hat er einen Rabatt von 6 Millionen gegeben, der schwarze Parteifreund des Herrn Martinz. Ist doch großartig! Aber davon will ich gar nicht reden.

Sonst müsste ich auch davon reden, dass Ihr Finanzminister Grasser, Ihr Finanzminis­ter Wilhelm Molterer und Ihr Finanzminister Josef Pröll seit Jahr und Tag über alles in­formiert waren, was sich in der Hypo Alpe-Adria abgespielt hat. Wissen Sie, wie insbe­sondere Grasser und Molterer reagiert haben? – Sie haben die Informationen, statt sie der kroatischen Justiz zur Verfügung zu stellen, nach Brüssel geschickt, und Brüssel hat dann den Herrn Senator und den Innenminister und den kroatischen Finanzminister zum Rücktritt gezwungen. Das war der ganze Fall, meine Damen und Herren! (Abg. Strache: Das ist interessant! Das heißt persönliches Versagen!)

Gar nichts haben Sie gemacht! Sie haben seit Jahr und Tag gewusst, was Kulterer, Striedinger und die Mafiosi in Agram getrieben haben, Sie haben aber nicht eingegrif­fen! Das lässt sich beweisen. Ihre Kontrollore sind zwar in Agram aufgetaucht, aber sonst haben Sie nichts getan. (Beifall beim BZÖ.)

O ja, Willi Molterer, du weißt es ganz genau. In den kroatischen Zeitungen war es längst nachlesbar, dass die österreichische Justiz und die österreichischen Finanzbe­hörden die Zusammenarbeit verweigern, um die Mafiosi, den Herrn Striedinger und den Herrn Kulterer zu decken! So schaut es aus, meine Damen und Herren, Hohes Haus! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Also passen Sie schön auf, wenn es um Hypo Alpe-Adria geht! Da stecken Sie halstief mit drinnen.

Hypo Niederösterreich wird sich auswachsen. Die Finanzmarktaufsicht ist nicht in der Lage gewesen, zu verhindern, dass eine Landesbank mehr als das Eigenkapital ver­zockt, und zwar über eine irische Firma, über eine irische Briefkastenfirma.

Die Bankenaufsicht funktioniert angeblich. – Sie funktioniert überhaupt nicht, sie ist er­bärmlich, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel: Lombard-Club, Ihre Aufsicht beim Lombard-Club. Illegale Zinsabsprachen. – Was kam heraus? – Die Agenden für die Zinskontrolle wurden Minister Böhmdorfer entzogen. Dann hat sie die schwarze Gräfin Rauch-Kallat bekommen. Dann ist nichts mehr geschehen, und es ist alles so weitergegangen wie bisher.

Wer zahlt die Zeche? – Der Bankkunde und somit praktisch jeder Bürger, weil jeder be­reits ein Konto hat, meine Damen und Herren!

So schaut also Ihre Kontrolle aus! Ich warne den Bürger vor dieser Bankensteuer, weil sie am Schluss der Bürger bezahlen wird. Über seine Kontospesen, über alle mögli­chen Manipulationsgebühren der Banken werden sie es verumlagen, und niemand wird eingreifen, weil die Bankenaufsicht schon bisher erbärmlich versagt hat. (Abg. Dr. Graf: Kommunalkredit!)

Bank Burgenland, der nächste Fall. Da hat man einen Zettel in den Safe gelegt und gesagt: Jetzt ist die Bank wieder liquid, weil der burgenländische Steuerzahler für alles haftet!, und die ganze Malaise ist weitergegangen.

Wenn Sie ein Interesse daran gehabt hätten, dafür zu sorgen, dass diesen Bankdirek­toren das Handwerk gelegt wird (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass die Bankenaufsicht wirklich funktioniert, dann hätten Sie dafür sorgen müssen, dass das Parlament weiter kontrollieren kann. Daher hätte der Banken-Untersuchungs­


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ausschuss in Permanenz tagen müssen, um Ihnen auf die Finger zu klopfen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Strutz das Wort erteile, möchte ich festhalten, dass es für mich völlig inakzeptabel ist, dass eine Ver­einbarung, die ich mit dem ORF treffe, nicht eingehalten und vorzeitig aus der Über­tragung ausgestiegen wird. Sie können sich darauf verlassen, ich werde die entspre­chenden Gespräche führen und werde auch die Mitglieder der Präsidiale davon in Kenntnis setzen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. – Bitte.

 


10.24.56

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Ich darf als Kärntner Abgeordneter zunächst die Hauptschüler aus Afritz, aus Treffen und aus der Gemeinde Arriach und ihren Lehrkörper recht herz­lich im Hohen Haus begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)

Sie sind heute persönlich mit dabei beim Auftakt zur größten Belastungslawine und si­cherlich zum größten Steueranschlag auf die junge Generation, den diese Bundesre­gierung in den kommenden Jahren plant.

Wir diskutieren heute hier vordergründig über eine Bankensteuer, wie es Faymann nennt. Wir diskutieren über einen Finanzbeitrag, wie es Matznetter tituliert, oder eine Stabilitätsabgabe, wie Stummvoll gemeint hat.

Die Koalition ist sich in Wirklichkeit noch gar nicht einig, was sie uns hier eigentlich vorlegen und präsentieren will. Richtig ist es aber – und, Herr Finanzminister, Sie wer­den von uns auf diesem Weg unterstützt –, einen Solidarbeitrag von den Banken ein­zufordern, denn letztendlich sind es ja sie, die auch Schuld an der Wirtschaftskrise tra­gen und deren Mitverursacher sind und somit auch Schuld an der Tatsache tragen, dass wir in Österreich die höchste Arbeitslosenrate seit Bestehen dieser Republik zu verbuchen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie, Herr Finanzminister, haben – mit Unterstützung des Hohen Hauses und auch un­serer Fraktion – Milliarden an die Banken gegeben und haben diese Milliardensubven­tionen an Auflagen gebunden. Aber die Banken haben diese Auflagen nicht erfüllt.

Und heute sprechen Sie schon wieder davon, es darf keine Kreditklemme geben, es dürfen die Kosten nicht auf die Bankkunden umgelagert werden. Ja ist von Ihren Abge­ordneten jetzt niemand bei der Kammerwahl unterwegs, bei der Bevölkerung, bei den Unternehmen? Was hören Sie denn da? – Dass gerade diese Kreditklemme da ist, dass die Auflagen, die Sie von den Banken eingefordert haben, nicht umgesetzt werden, was gerade die klein- und mittelständische Wirtschaft trifft. Es wird kein frisches Kapital der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt, die Kreditklemme schlägt zu, und die Belastung der Steuerzahler und der Bankkunden steigt an. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, Herr Finanzminister: Wir hören die Botschaft, allein es fehlt uns der Glaube. Es ist in Wirklichkeit eine Nebelgranate, die Sie hier zünden. Sie wollen den Österrei­cherinnen und Österreichern Sand in die Augen streuen und planen in Wirklichkeit die höchsten Steuerbelastungen und Steuerabgaben.

Das regierungsnahe Wirtschaftsforschungsinstitut ist ja schon ausgerückt – wörtliches Zitat –: Ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer wird es nicht gehen. – Das ist eine von diesem Finanzminister bestellte Botschaft.

Es wird nachgedacht über Erbschaftssteuer, über Erhöhung der Kapitalsteuer. Ja was heißt das? – Die kleinen Sparer, jene, die für ihre Pension vorgesorgt haben, werden


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zukünftig belastet werden. Oder: Anhebung der Mineralölsteuer. Das ist es ja, was in der Koalition, was in den Couloirs verhandelt wird.

Deswegen, Herr Finanzminister, nehmen wir Sie beim Wort. Legen Sie diesem Haus fristgerecht ein Gesetz vor, das eine Bankenbesteuerung und eine Solidaritätsabgabe vorsieht, und gehen Sie nicht mit Ihrem Koalitionspartner in eine Arbeitsgruppe! Was da herauskommt, das sehen wir bei der Verwaltungsreform. Da ist groß angekündigt worden, wir wollen auch im Bereich der Öffentlichkeit sparen. Als man gesagt hat: Wir wollen einen gemeinsamen Fuhrpark machen!, hat als Erstes Finanzminister Pröll ge­meint, das Finanzministerium macht da nicht mit. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Stimmt nicht!)

Warum haben Sie die Österreich-Gespräche abgesagt? – Weil in Wirklichkeit die Ver­waltungsreform gescheitert ist. (Beifall bei der FPÖ.) Sie können sich die Botschaft sparen, ausgabenseitig das Budget sanieren zu wollen, Herr Finanzminister. (Vizekanz­ler Dipl.-Ing. Pröll: ... Also soll ich zu Hause bleiben? – Lügen Sie nicht!) Schenken Sie dem Parlament reinen Wein ein! Legen Sie das Budget fristgerecht vor, so wie es die Verfassung vorsieht, so wie es die Frau Präsidentin von Ihnen auch eingemahnt hat!

Was haben Sie zu verbergen? In Wirklichkeit ist das heute eine Nebelgranate, die Sie zünden. Sie wollen die Österreicher beruhigen. Sie sagen, die Banken sollen auch ein bisschen mitzahlen. Die Suppe auslöffeln werden allerdings alle Österreicherinnen und Österreicher.

Sie, Herr Finanzminister, haben gesagt: Wir werden niemanden verschonen. – Herr Finanzminister, eine gefährliche Drohung für ganz Österreich! (Beifall bei der FPÖ so­wie bei Abgeordneten des BZÖ.)

10.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.30.02Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4430/J bis 4542/J;

2. Anfragebeantwortungen: 3813/AB bis 4128/AB;

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 3208/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB-5) (603 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Über­leitungsgesetz geändert werden (610 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklu­sivrechtegesetz geändert werden (611 d.B.).


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B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Jänner 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 35 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 43 betreffend „Reform des Pensionskassengesetzes“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gertrude Aubauer, Werner Neubauer und Ur­sula Haubner,

Bürgerinitiative Nr. 19 „Für eine Straßenbahn nach Schwechat“,

Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend „Verbesserung der tierschutzgesetzlichen Situation der Schweine in Österreich“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Si­cherheit (607 d.B.),

2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (609 d.B.);

Außenpolitischer Ausschuss:

Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäi­schen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrech­te und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (602 d.B.);

Finanzausschuss

Stenographisches Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ (III-111 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/2 (III-113 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verkehrsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 vom 18. August 2009, sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (III-115 d.B.).

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der BZÖ-Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­


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brachte schriftliche Anfrage 4543/J der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kol­legen an den Bundeskanzler betreffend: Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert!, dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tages­ordnung mit, dass Herr Abgeordneter Ing. Hofer beantragt hat, dem Ausschuss für Ar­beit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Ausbildung von Pflegekräften eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wird, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss der Debatte über den Fristsetzungs­antrag durchgeführt.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit – das ist jetzt eine relativ lange Mitteilung –, dass folgende Fristsetzungsanträge gemäß § 43 GOG ohne Debattenver­langen eingebracht worden sind:

Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Pies­czek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 23. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 80/A der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974 in der geltenden Fassung, geändert wird, eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Ing. Hofer, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Freiwilliges Soziales Jahr – Zuerkennung der Familienbeihilfe eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Verkehrsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem „General­verkehrsplan Österreich 2002“ eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 44/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;


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Antrag des Abgeordneten Herbert Kickl, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Teilzeitlehre eine Frist bis zum 24. März 2010 zu set­zen;

Antrag des Abgeordneten Werner Herbert, dem Verfassungsausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 156/A der Abgeordneten Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der Bundes­beamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird, eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, dem Ausschuss für Land- und Forstwirt­schaft zur Berichterstattung über den Antrag 39/A(E) der Abgeordneten Jannach, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Holzmobilisierung eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Dr. Kurzmann, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 238/A(E) der Abgeordneten Kurzmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend fremdsprachige Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in Dokumenten der Republik Österreich eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Themessl, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 6/A(E) der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufgrund der Finanzkrise zwingend notwendig gewordene Entlastung der Bürger eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen;

Antrag des Abgeordneten Gradauer, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen, und schließlich:

Antrag des Abgeordneten Mag. Haider, dem Tourismusausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 497/A(E) der Abgeordneten Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Tourismus eine Frist bis zum 24. März 2010 zu setzen.

Die gegenständlichen Fristsetzungsanträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in der Reihenfolge ihrer Bekanntgabe zur Abstimmung gebracht.

*****

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wie­ner Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten und BZÖ 63 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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10.36.191. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzge­setz 2010 geändert werden (604 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. Ich stelle die Uhr wunsch­gemäß auf 6 Minuten. – Bitte.

 


10.36.42

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen vorläufigen Schlussstrich unter ein Thema, das längst Vergangenheit ist, das viele vielleicht schon vergessen haben, nur wir in den Gemeinden, in den Kommunen nicht, nämlich die Ge­tränkesteuer.

Nahezu 13 Jahre hat diese Debatte, dieser Dauerstreit, angedauert und hat letztend­lich mit einem, wie ich meine, veritablen Erfolg für alle Beteiligten geendet. Möglich wurde diese Einigung und auch dieser Erfolg letztendlich durch unseren Finanzminister Josef Pröll, der eine Rückzahlungssumme von 11,47 Millionen € an die Gemeinden in Form von Bedarfszuweisungen freigegeben hat. (Beifall des Abg. Rädler.)

Natürlich geht auch ein herzliches Dankeschön an die Vertreter des Gemeindebundes, die sich da sehr bemüht haben, die jahrelang darum gekämpft haben, dass diese Zu­sage, die seinerzeit getätigt wurde, tatsächlich realisiert wird. Und das gerade in einer Phase – und alle, die in Gemeinden auch kommunalpolitisch tätig sind, wissen das –, in der die Gemeinden jeden Euro umdrehen, in der wir wirklich schauen müssen, dass wir unsere Budgets erstellen können. Ich habe erst gestern einen Rechnungsabschluss in einer Gemeinderatssitzung getätigt und muss sagen: Es ist eng.

Es geht gar nicht mehr um die Summe, die jetzt die Gemeinden im Zuge dieser Be­darfszuweisungen zurückbekommen, sondern es geht um ein richtiges Signal an die Gemeinden, dass es hier einen Finanzminister gibt, dass es hier eine Bundesregierung gibt, dass es ein Parlament gibt, das sagt: Dem, was ausgemacht ist, stimmen wir auch zu. – Und das sollten wir auch vorrangig sehen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Kurz ein Blick zurück, wie sich das Ganze eigentlich entwickelt hat. – Lang, lang ist’s her, aber es hat über viele Jahrzehnte in Österreich die Getränkesteuer gegeben. Erin­nern wir uns: Das Speiseeis war mit 10 Prozent besteuert, die Getränke mit 5 Prozent, alkoholische Getränke mit 10 Prozent. Das war im Jahr 1997 eine stattliche Summe von Einnahmen von immerhin 5,6 Milliarden Schilling. Heute würde man läppisch sa­gen, es sind ja ohnehin nur 440 000 € (Rufe: Millionen!), wobei drei Viertel dieser Ein­nahmen von alkoholischen Getränken stammten.

Im Jahre 2000 hat letztendlich der Europäische Gerichtshof diese Steuer für unzulässig erklärt; sie wurde in der Folge auch abgeschafft. Und es war hier dank der Gemeinde­vertreter möglich – dank, das muss ich schon sagen, Präsident Mödlhammer –, dass da der Bund eingelenkt und gesagt hat: Ja, wir werden hier für den Einkommensentfall der Gemeinden eine Lösung finden. – Das ist auch geschehen: Es sollte aus den er­höhten Ertragsanteilen ausbezahlt werden.

Letztendlich gab es einen fast achtjähriger Rechtsstreit zwischen den Gemeinden, den Wirten, den Geschäften und vor allem den Einkaufszentren, und noch im Jahr 2008


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mussten wir ja auch eine 15-prozentige Rückzahlung an die diversen Geschäfte bezie­hungsweise Unternehmer leisten.

Die Schätzung des Gesamtvolumens war damals mit rund 200 Millionen € bewertet; die Rückzahlungssumme war ursprünglich mit 30 Millionen € für die Gemeinden bewertet. Letztendlich war es dann wesentlich mehr, nämlich 45 Millionen € – ein gewaltiger Ausgleichsbetrag! –, und der Anteil des Bundes musste sich damit logischerweise auf 11,47 Millionen € erhöhen.

Unser Finanzminister Sepp Pröll hat es trotz der angespannten finanziellen Situation auf Bundesebene dennoch geschafft – hat es dennoch geschafft! –, mit einem entspre­chenden Budgetansatz und einer Budgetstabilisierung den Gemeinden das zugesagte Geld von 11,47 Millionen € zu gewähren. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön!

Wir hätten auch weiter streiten können, wenn wir sagen, es ist zu wenig – ich höre, einige Gemeinden in Tirol sagen: Das ist zu wenig, was wir bekommen! –, nur: Es ist der falsche Zeitpunkt. Weiter zu streiten heißt, gar nichts zu bekommen, weiter zu strei­ten heißt, dass wir unsere Kräfte vergeuden und nicht dort einsetzen, wo wir sie brau­chen, nämlich bei der Budgetkonsolidierung. Wir brauchen ausgabenseitige Einsparun­gen – die sind absolut notwendig! –, und vor allem, meine Damen und Herren, müssen alle an einem Strang ziehen: der Bund, die Bundesländer und wir in den Gemeinden – und wir wissen ganz genau, wie das geht.

Wir nehmen auch die Banken nicht aus, nur werden wir als Österreichische Volkspartei eines nicht zulassen: Wir werden nicht zulassen, dass es eine Sparbuchsteuer gibt für die kleinen, fleißigen Sparerinnen und Sparer, und wir werden nicht zulassen, dass es eine Kreditklemme gibt für die Mittel- und Kleinbetriebe (Ruf: Gibt es jetzt schon!), die dringend Kredit benötigen, und wir werden auch nicht zulassen, dass man den Wirt­schaftsstandort Österreich in Gefahr bringt. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, und gerade wir in den Gemeinden leisten unseren Beitrag dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


10.41.50

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Schittenhelm, es war eigent­lich Molterer, der uns versprochen hat, der den Gemeinden versprochen hat, zu helfen, und Pröll hat jetzt zwei Jahre lang gebraucht, bis das endlich vollzogen wird.

Und ich muss noch eine zweite Korrektur anbringen: Es ist kein Budgetgeld in dem Sinn, also aus dem Budget heraus, sondern die 11 Millionen €, die die Gemeinden jetzt bekommen, nimmt der Finanzminister mehr ein, weil die Gemeinden die Getränkesteu­er an die Betriebe zurückgezahlt haben. – Also, so großartig ist die Leistung ja nicht, aber trotzdem: Dankeschön für diese 11 Millionen €! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Sie helfen, wie Sie richtig gesagt haben, den Gemeinden.

Allerdings bin ich erschrocken, als ich mir den § 22a in dieser Änderung des Finanz­ausgleichsgesetzes genau angeschaut habe. Da heißt es – ich zitiere –:

„Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 11 473 000 Euro zur“ – und jetzt kommt es! – „Aufrechterhaltung oder Wiederherstel­lung des Gleichgewichts im Haushalt.“

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, kennen Sie die Haushalte der Gemeinden? (Staats­sekretär Dr. Lopatka: Wo ist das Problem?) Glauben Sie im Ernst, dass mit 11 Millio­


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nen für ganz Österreich diese Haushalte aufrechterhalten geschweige denn wiederher­gestellt werden können? (Staatssekretär Dr. Lopatka: Ein Beitrag!)

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Finanzminister – er ist leider nicht mehr hier –, ich fordere Sie auf, sofort und unverzüglich einen Gemeindegipfel einzu­richten, damit wir uns endlich einmal darüber unterhalten können, wie es den Gemein­den tatsächlich geht! Ich bin überzeugt davon, dass Sie noch nicht wissen, wie schlecht es den Gemeinden geht (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ), und die Gemeinden ha­ben sehr viel Verantwortung. Die Menschen in Österreich leben alle in Gemeinden und haben auch das Recht auf Lebensqualität, und wenn die Gemeinden nicht mehr aus­gleichen können, wenn die Gemeinden kein Geld mehr zur Verfügung haben, dann ist das nicht mehr möglich.

Selbst Herr Edmund Brandner von den „Oberösterreichischen Nachrichten“ hat völlig richtig festgestellt: Rasant steigende Pflichtausgaben der Kommunen stehen sinken­den Einnahmen gegenüber. Und das übrigens schon seit Jahren. – Das ist ja nicht nur jetzt so, das war ja auch schon vorher so!

Ein weiterer Aspekt, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Die Gemeinden sind unbestrit­tenermaßen – das sagt der Rechnungshof genauso wie alle sonstigen Wirtschaftsfach­leute in Österreich – mit rund 2 Milliarden € pro Jahr der größte öffentliche Investor. Herr Staatssekretär, wenn diese 2 Milliarden € ausfallen, dann geht das nicht nur zu­lasten der Gemeinden, sondern dann geht das zulasten der kleinen und mittleren Un­ternehmer überall draußen im ländlichen Raum, dann geht das zulasten der Arbeits­plätze und letztendlich zulasten der Menschen in Österreich. Und daher ist es dringend notwendig, dass wir uns in einem Gemeindegipfel darüber unterhalten, wie wir da wie­der herauskommen und wie wir diese Misere endgültig beseitigen können.

Wenn die Banken krachen, dann „gipfelt“ es. Wenn irgendein Industriebetrieb Proble­me hat, dann gibt es ein Gipfelgespräch. Warum nicht für die Gemeinden, wo doch alle Menschen in Österreich betroffen sind? (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


10.46.03

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gaßner, ich kann Ihnen nur zu­stimmen in allem, was Sie hier gesagt haben; das wäre nämlich ein Teil meiner Rede gewesen. (Heiterkeit.) Ich unterstütze es daher voll. (Abg. Mag. Gaßner: Wiederholen Sie das Ganze, das ist wichtig!) Ich wiederhole das Ganze, damit es vielleicht von den Ohren besser aufgenommen wird und dadurch auch vom Hirn.

Meine Damen und Herren, was behandeln wir heute? – Eine Regierungsvorlage, die auf den Umstand reagiert, dass 2009 die Gemeinden durch die Rückzahlung der Ge­tränkesteuer an den Handel – es wurde von der Vorrednerin sehr genau geschildert – finanziell belastet wurden. Gut. In Ordnung. Gerechtigkeit, Ausgleich – passt, geht in Ordnung: Durch eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes gibt es eine einmalige Bedarfszuweisung in der Höhe von 11,47 Millionen €.

Wenn wir uns die Diskussion von vorhin noch einmal durch den Kopf gehen lassen: Da haben wir doch ununterbrochen über Milliarden und Abermilliarden Euro gesprochen, über Gelder, die den Banken zur Bankenrettung zur Verfügung gestellt wurden, und hier reden wir von einem Betrag von 11,47 Millionen €, der durch eine offensichtlich oh­


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nehin fehlerhafte Gesetzesauslegung den Gemeinden aufgebürdet wurde und wo sie jetzt ein bisschen zurückbekommen.

Meine Damen und Herren, damit ist aber das Problem, das sich bereits seit Jahren am Horizont abzeichnet, nicht gelöst. Unsere Gemeinden stehen am Rande des wirtschaft­lichen und finanziellen Abgrundes! Das muss uns allen voll bewusst sein. (Beifall bei der FPÖ.) Das muss der Regierung dieser Republik voll bewusst sein, ganz egal, wer diese Regierung stellt und welche Parteien da beteiligt sind: Unsere Gemeinden ste­hen am Abgrund!

Es gibt in Oberösterreich 444 Gemeinden, und wenn es stimmt, was man so hört, dann werden im Laufe dieses Jahres zwei Drittel davon Abgangsgemeinden werden. Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet, dass diese Gemeinden nur noch irgendeinen Verwaltungsauftrag durchführen können, aber nichts mehr für ihre Bürger gestalten können! Das ist die Heimat, das ist die engste Heimat, die Gemeinde – Familie, Ge­meinde.

Natürlich, ich gebe es schon zu: Es gibt die eine oder andere Gemeinde, die in den letzten Jahren mit Prestigebauten ihre Möglichkeiten etwas überzogen hat, aber auf der anderen Seite gibt es die vielen Gemeinden, die ein bisschen Grünfläche am Dorf­platz haben wollen, die vielen Gemeinden, die eben ein etwas hübscheres Gemeinde­amt haben wollen, die vielen Gemeinden, die für ihre Kinder Kindergärten errichten. Und die werden das alles nicht mehr können, weil sie unendlich viel für den Sozialhil­feverband zahlen müssen, weil sie unendlich viel für die Krankenanstalten zahlen müs­sen, weil sie unendlich viel an Landesabgaben zahlen müssen – weil sie schon gebun­den sind mit dem bisschen Geld, das sie bekommen.

In dieser Regierungsvorlage kommt ein wichtiges Wort vor – und das heißt Finanzaus­gleichsgesetz.

Wenn es uns nicht gelingt, dieses Finanzausgleichsgesetz auf eine neue Basis zu stellen, dann geht es mit unseren Gemeinden bergab. Sie gehen den Bach hinunter. Das können wir uns nicht leisten, wenn wir unsere Heimat ein bisschen lieben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


10.50.17

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass dieser Punkt heute auf der Tagesordnung ist, denn das bietet die Gelegenheit, die Rolle der Ge­meinden, ihre Aufgaben und auch jene der regionalen Wirtschaft hier zu diskutieren.

Der Aufgabenbereich der Gemeinden ist unglaublich vielfältig und trägt sehr viel zur Lebensqualität der Menschen im Ort bei. Die Gemeinden sind von der Kinderbetreuung über die Erhaltung der Haupt- und Volksschulen im Ort, das Sozialwesen, die Sozial­hilfe, die Alten- und Pflegebetreuung bis hin zur Abwasser- und Müllentsorgung zustän­dig. Auch die gemeindeeigenen Straßen müssen erhalten werden. Es ist also eine Vielzahl von Aufgaben, mit denen die über 2 375 Gemeinden in Österreich konfrontiert sind.

Es sind auch hier, bei uns im Nationalrat, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen ver­treten, wie zum Beispiel Frau Kollegin Schönpass, Bürgermeisterin von Ampflwang, oder der langjährige Bürgermeister von Fischlham, Herr Kollege Auer, die ja genau wissen, welche Herausforderungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf sie zu­gekommen sind. (Abg. Mag. Gaßner: Er macht sich immer noch Sorgen um die Ge­


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meinden!) Der Wandel in der Wirtschaft, der Wandel von den Aufgaben her und gleich­zeitig Jahre, in denen die Einnahmen gesprudelt sind, was jetzt nicht mehr der Fall ist.

Die Gemeinden haben massive Einbußen: Allein bei den Einnahmen der Ertragsanteile gab es 2009 laut dem Gemeindefinanzbericht ein Minus von 5,75 Prozent. Auch für das heurige Jahr wird ein Minus von 1,75 Prozent vorhergesagt. (Zwischenruf des Abg. Weinzinger.) Das ist eine schwierige Situation für alle GemeinderätInnen, die vor Ort daran arbeiten, die künftigen Herausforderungen zu bewältigen.

Eines darf nicht vergessen werden: Die Gemeinden sind mit dem Bund der größte In­vestor mit dem entsprechenden Effekt auf die Wirtschaft und auf die Arbeitsplätze. Ein wesentlicher Beitrag ist natürlich auch, die Finanzsituation der Gemeinden zu sichern, die regionale Wirtschaft zu stärken und damit auch Finanzspielräume zu sichern bezie­hungsweise natürlich auch die Ertragsanteile wieder anzukurbeln.

Die Wirtschaft ist eben ein schwieriges Zusammenspiel zwischen den Arbeits-, Güter- und Finanzmärkten, zwischen den Anbietern und Konsumenten, aber natürlich auch zwischen den kleinsten, kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Da kommt es nicht auf die Betriebsgröße an, um den qualitativen Beitrag für die gesamte Wirtschaft zu ermessen, sondern jedes Rädchen hat eine eigene Funktion. Wenn der Schutz­schirm für die Banken und die großen Unternehmen in Österreich sehr dicht gespannt wurde, so war das für die kleinsten und kleinen Unternehmen gar nicht so. Das mer­ken Sie auch bei den Statistiken.

Wenn Sie die Statistik in Bezug auf den Einkommensbericht anschauen, dann sehen Sie, dass es die Selbständigen sind, die darunter zu leiden haben. 12 Prozent davon sind armutsgefährdet. Das ist ein dramatischer Wert. Bei der Arbeitszeiterhebung ha­ben Sie bei den kleinen und kleinsten Unternehmen rund 52 Stunden an Durchschnitts­arbeitszeit. Das sind diese Ein-Personen-Unternehmungen, von denen wir mehr als 200 000 haben. Wenn Sie das umrechnen, dann hätten Sie in jeder Gemeinde – egal, wie klein oder groß sie ist – an die hundert davon. Das ist von der Altenfachbetreuerin über die Physiotherapeutin bis zum Trafikanten alles quer durch, alles Lebensqualität. Diesbezüglich ist es jetzt an der Zeit, den Kleinsten den Rücken zu stärken und über diese Schiene die regionale Wirtschaft zu stärken.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein-Perso­nen-Unternehmen – wirtschaftlicher Rückhalt in den Gemeinden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket vorzu­legen, das insbesondere folgende Sofortmaßnahmen enthält, um die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe zu lindern:

Steuerstundung,

keine automatisch überhöhten Steuervorauszahlungen,

höheres Wochengeld für UnternehmerInnen,

pauschalierte Absetzbarkeit des Arbeitszimmers im Wohnungsverband,

Schutz vor Armut im Alter mit einer Grundsicherung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 70

Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer und

Lohnnebenkostenbefreiung für ein Jahr für den/die erste MitarbeiterIn unabhängig vom Alter.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In dieser schwierigen Situation ersuche ich Sie, diesen Antrag im Sinne der 240 000 Ein-Personen-Betriebe in Österreich heute in die­ser Form zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Dr. Lichten­ecker eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein-Personen-Unternehmen – wirtschaftlicher Rückhalt in den Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und Bundesfinanzgesetz 2010 (604 d.B.)

Die Gemeinden mit ihren vielfältigen Aufgabenbereichen sind – insbesonders in der Wirtschaftskrise – mit zunehmenden Finanzierungsproblemen konfrontiert. Durch den Entfall der Getränkesteuer verloren die Gemeinden einen wichtigen Teil ihrer Einnah­men und sind besonders jetzt auf die funktionierende regionale Wirtschaft angewiesen. Ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaft sind die Ein-Personen-Unternehmen.

Die mehr als 200.000 Ein-Personen-Unternehmen sind das wahre Wirtschaftswunder in Österreich, sie sichern mit großem Einsatz, Flexibilität und Kundenorientierung ihren eigenen Arbeitsplatz. Sie haben ein Recht darauf, dass sie bestmöglich unterstützt werden.

Jetzt muss es gelingen die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe vor den Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise zu schützen, um einen wichtigen und fle­xiblen Wirtschaftsmotor in den Gemeinden zu sichern.

Banken und Großunternehmen werden mit Steuergeldern großzügig unterstützt. Jetzt ist es an der Zeit die mehr als 200.000 Ein-Personen-Unternehmen in Österreich mit voller Kraft zu unterstützen.

Dazu braucht es wirksame Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Ein-Personen-Un­ternehmen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket vorzu­legen, das insbesondere folgende Sofortmaßnahmen enthält, um die Auswirkungen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 71

der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe zu lindern:

Steuerstundung,

keine automatisch überhöhten Steuervorauszahlungen,

höheres Wochengeld für UnternehmerInnen,

Pauschalierte Absetzbarkeit des Arbeitszimmers im Wohnungsverband,

Schutz vor Armut im Alter mit einer Grundsicherung,

Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer und

Lohnnebenkostenbefreiung für ein Jahr für den/die erste MitarbeiterIn unabhängig vom Alter.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


10.55.35

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Nach fast einem Vierteljahrhundert Gemeinderatstätigkeit ist es mir ein besonde­res Anliegen, auch hier einmal über die Situation der Gemeinden sprechen zu dürfen – das Finanzausgleichsgesetz 2008 bietet dazu die notwendige Grundlage. Die Geträn­kesteuerrückzahlung war notwendig, weil es ein entsprechendes Urteil gab, dass die Betriebe diese Steuer refundiert bekommen. Die Summe macht letztlich 45 Millionen € aus, aber die Gemeinden bekommen davon bundesweit nur 11,5 Millionen €.

Ich habe mir das angeschaut: Oberösterreich erhält davon 1,8 Millionen €. Wissen Sie, wie hoch der Abgang der Stadtgemeinde Freistadt mit 7 400 Einwohnern ist, die heuer erstmals seit 1945 Abgangsgemeinde ist? – Der Abgang beträgt 2 Millionen €. Das heißt, dass diese Refundierung für Oberösterreich nicht einmal den Abgang der Stadt­gemeinde Freistadt decken würde. Hier von einem fairen Finanzausgleich zur Abgel­tung der Lasten zu sprechen, ist eigentlich hanebüchen und nicht korrekt. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)

Kollegen haben es bereits angesprochen: Die Finanzsituation der Gemeinden ist mehr als angespannt. Die Einnahmen und die Ertragsanteile sinken durch die Wirtschaftskri­se, auch die Steuern und die Kommunalsteuer sinken, während die Pflichtausgaben et­wa im Sozialbereich massiv steigen. Zum Beispiel bei den Krankenanstaltenbeiträgen oder auch bei der vom Bund gekommenen, guten Lösung des Gratiskindergartens, bei dem aber über die Finanzierung mit den Gemeinden nicht entsprechend verhandelt wurde, ist das so.

Dazu kommen dann strenge Vorgaben der Bundesländer. Ich denke auch da an Ober­österreich, wo man jetzt versucht, die Laufzeit der Kredite zu verlängern. Dort werden die Gemeinden dazu angehalten, Kredite von 25 Jahren, auf 33 Jahre verlängert, zu­rückzuzahlen. Das ist momentan günstiger, aber in Summe natürlich teurer. Wir belas­ten damit letztlich auch die nächsten Generationen.

Man schreibt den Gemeinden, die Abgangsgemeinden sind, vor, sie müssen, bevor sie einen Beschluss über den Voranschlag fassen, diesen auch den Bezirkshauptmann­schaften zur Prüfung vorlegen. Ich frage Sie: Wo bleibt hier die Gemeindeautono­


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mie? – Letztlich sind die Gemeinden zu Buchhaltern degradiert, die nur mehr Vorgaben erfüllen dürfen. (Beifall beim BZÖ.)

Denken Sie an die Vorgabe von Mindestgebühren im Wasserbereich, im Kanalbereich, wo Mindestgebühren eingehoben werden müssen, weil sonst die Bedarfszuweisungs­mittel gestrichen werden!

Der letzte Schrei ist überhaupt eine wilde Sache: Oberösterreich schreibt den Gemein­den, die Abgangsgemeinden sind, vor, maximal 15 € je Einwohner für Förderungen für Vereinszwecke auszugeben. 15 €! Wenn ich mir im Gegensatz dazu die Parteienförde­rung in Oberösterreich ansehe – nämlich die Bundesförderung summiert mit der Lan­desförderung –, dann kommen Sie beinahe auf das Doppelte, also auf fast 30 € je Ein­wohner. Dann frage ich mich und die Kollegen von der SPÖ, aber auch jene von der ÖVP, die immer nach einem gerechten Finanzausgleich schreien: Wo ist denn hier die Gerechtigkeit? Wo ist hier Wertigkeit der Vereinsarbeit vor Ort? (Beifall beim BZÖ.)

Sind wir so selbstbewusst, dass wir meinen, dass die Parteiarbeit zumindest das Dop­pelte von jener der Vereine wert wäre? Ich sage: Nein. Ich sage, das ist auch umge­kehrt der Fall.

Denken wir an die ganzen Wahlversprechen: Im Jahr 2009 gab es einen Gebühren­stopp in Oberösterreich. Da wurden die Wasser- und Kanalgebühren, auch seitens des Landes, eingefroren. Die Überraschung kam nach den Wahlen. Jetzt hatten wir Ge­bührenerhöhungen um 10, 11, 12, 15 Prozent innerhalb eines Jahres. Das drückt man den Menschen drauf, weil die Gemeinden nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt entsprechend auszugleichen. Das sind die Dinge, über die man sprechen muss. Hinzu kommen dann auch noch diverse andere Dinge, wie die Strompreiserhöhung in Ober­österreich von 8 Prozent, die man im Wahljahr bei null gehalten und dann wieder auf­gedoppelt hat. Das heißt, die Gemeinden sind, was die Finanzen betrifft, zu Bittstellern geworden. Sie sind nur mehr Verwalter und Buchhalter. Die Gemeinden brauchen da­her dringend mehr Geld! (Beifall beim BZÖ.)

Sonst ist es wirklich so, dass die Gemeindeautonomie, die in der Verfassung verankert ist, nur mehr auf dem Papier steht, aber nicht mehr gelebt werden kann. Auch die Pro­teste vieler Bürgermeister von der ÖVP, von der SPÖ oder von den Freiheitlichen und auch die Proteste im Budgetausschuss seien hier erwähnt. Ich gebe Ihnen hier die Möglichkeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Diskutieren wir über die Abschaf­fung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, meine sehr geehrten Damen und Her­ren!

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel hat seine Historie, er hatte seine Berechtigung in der Nachkriegszeit, um eine gewisse Infrastruktur in großen Städten aufzubauen. Diese Infrastrukturmaßnahmen sind getätigt worden, sie sind fertig, aber jetzt hungern die Gemeinden, weil sie kein Geld mehr haben – insbesondere die kleinen Gemeinden.

Ich frage Sie: Wie kann es sein, dass nach dem geltenden Finanzausgleich ein Bürger in Freistadt nur 528 € wert ist, in der Landeshauptstadt Linz aber 820 €? Hätten wir dieselbe Summe in Freistadt, wären wir keine Abgangsgemeinde. Und das trifft eigent­lich alle kleinen Gemeinden in unserem Bundesgebiet.

Daher stelle ich nachstehenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Widmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Finanzausgleichsgesetz 2008


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der abgestufte Bevölkerungsschlüssel im Finanzausgleichsge­setz 2008 abgeschafft wird und eine neue gerechte Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden ermöglicht wird.“

*****

Es ist hier viel Spielraum für die Regierung vorhanden, eine gerechte Verteilung zu schaffen. Es ist aber auch die Nagelprobe für ÖVP und SPÖ, ihren Worten hier am Rednerpult Nachdruck zu verleihen, indem sie unseren Antrag unterstützen.

Geben Sie den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum im Sozialbereich, im Umwelt­bereich, im Wirtschaftsbereich, aber auch im Sicherheitsbereich! – Danke schön. (Bei­fall beim BZÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Widmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Finanzausgleichsgesetz 2008

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 geän­dert werden (604 d.B.)

Die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft, sondern macht auch vor den Gemeinden nicht halt. Die Aus­wirkungen der Wirtschaftskrise sind für unsere Gemeinden verheerend. Wie in allen Bereichen ist es in diesem Bereich erforderlich, zügig und wirksam zu reagieren, um si­cherzustellen, dass die Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben für die Bürgerin­nen und Bürger weiterhin in angemessener Form wahrnehmen können. Insoweit ist auf die Wichtigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben hinzuweisen. Insbesondere die Finan­zierung im Sozialbereich (Spitäler und Pflegeheime) und der Erhalt der Infrastruktur (Straßen und Schulen) stehen auf dem Spiel.

Hinzu kommt, dass die Länder, Städte und Gemeinden im Zuge der von der Bundesre­gierung umgesetzten Steuertarifreform 2009 mit erheblichen Einbußen zu rechnen ha­ben, da eine ausreichende Abdeckung der Einbußen durch den Bund nicht sicherge­stellt wird. Weiters werden den Ländern und Gemeinden zusätzliche Ausgaben ange­lastet, wie etwa für das Kindergartenjahr im Zuge der Konjunkturpakete.

Demgegenüber steht eine ungerechte Verteilung betreffend den Gemeinden zustehen­den Anteilen an den Erträgen aus den zwischen Bund und Ländern – Gemeinden – geteilten Abgaben. Insbesondere gilt dies für das Verteilungskriterium, welches sich nach dem „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ orientiert. Dieser Verteilungsschlüssel bevorzugt größere Gemeinden aus unsachlichen Gründen, die aus vergangen Zeiten rühren. Damals wurden diese Städte beispielsweise aufgrund der hohen Kosten des U-


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Bahnbaues mit einem höheren Schlüssel versehen. Die Gründe aus der Vergangenheit bestehen heute so nicht mehr, weshalb eine Benachteiligung der kleineren Gemeinden nicht weiter gerechtfertigt ist.

Daher hat als Sofortmaßnahme umgehend die Abschaffung des abgestuften Bevölke­rungsschlüssels im geltenden Finanzausgleichsgesetz zu erfolgen, der die Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden für die Zukunft neu und gerecht regelt.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesent­wurf vorzulegen, durch den der abgestufte Bevölkerungsschlüssel im Finanzausgleichs­gesetz 2008 abgeschafft wird und eine neue gerechte Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden ermöglicht wird.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


11.01.31

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin immer ganz begeistert, wenn es nach abgeschlossenen Finanzausgleichsverhandlungen immer wie­der Kolleginnen und Kollegen gibt, die hier herausmarschieren und von der Abschaf­fung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels reden. Ich darf schon daran erinnern, dass beim letzten Finanzausgleichsgesetz an Unterstützung wenig zu bemerken war.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln aber heute eine Getränkesteuer-Novelle – eine unendliche Geschichte! Auch da ein bisschen zur Erinnerung: Beim EU-Beitritt Österreichs gab es vom damaligen Finanzminister Lacina die schriftliche Zusiche­rung – meine Damen und Herren, hören Sie zu: die schriftliche Zusicherung! –, dass die Getränkesteuer mit dem EU-Recht kompatibel sei. Und darauf haben sich der Ge­meindebund, der Städtebund und vor allem die Gemeinden verlassen.

Tatsache war etwas anderes. Daher sollte man heute nicht hier herauskommen und den ÖVP-Finanzminister auffordern, das eine oder andere zu machen – natürlich auch, gar keine Frage! Tatsache ist: Die Getränkesteuer wurde gekippt, es gab mühselige Verhandlungen, Bemühungen des Gemeindebundes, auch des Städtebundes, und die­se kleine Novelle ist heute quasi der Schlussstrich unter eine unselige Geschichte zum Leidwesen der Gemeinden. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die letzten, noch offenen Diskussionspunkte sind damit abgehakt, insgesamt ist das jedoch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Kollege Widmann hat hier die Si­tuation seiner Stadtgemeinde deutlich gemacht. Es ist so, wie es auch Kollege Wein­zinger hier formuliert hat, dass die Situation der Gemeinden dramatisch ist. Das ober­österreichische Beispiel kenne ich selbst mindestens so gut wie er; ich war immerhin 32 Jahre lang Bürgermeister einer kleinen Gemeinde und war in der Lage, durch eiser­nes Sparen den Ausgleich zu finden – durch eisernes Sparen! (Beifall bei der ÖVP.)

Für mich war immer klar, dass für Kanal, Wasser und Müllabfuhr kostendeckende Ge­bühren einzuführen und einzuhalten sind. Es ist das auch eine Frage der Siedlungs­


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struktur, denn wenn ich alles zersiedeln möchte, wie es manchmal auch von Opposi­tionsparteien in den Gemeinderäten gefordert wird, dann muss ich kilometerlange Lei­tungen bauen und habe dann Schwierigkeiten. Aber Tatsache ist, dass in vielen Ge­meinden die Grundstruktur nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, weil der Finanzausgleich kein Ausgleich ist. „Ausgleich“ würde ja bedeuten, „auszugleichen“. Das ist es aber nicht.

Ich erinnere jene kommunalpolitischen Vertreter dann, wenn die nächste Finanzaus­gleichsgesetz-Novelle hier zur Debatte steht, daran, nachzudenken, ob es wirklich ge­rechtfertigt ist, dass die Gemeindebürger von Wien und anderen Städten – sie wurden genannt – ungleich mehr wert sind. (Abg. Mag. Gaßner: Das stimmt ja so nicht!)

Es wäre auch darüber nachzudenken, ob bei der Pflegefinanzierung, bei der Kranken­anstaltenabgangsdeckung, bei Kindergartenschwerpunkten und so weiter zwar alle an­deren beschließen, aber die Gemeinde darf dann zahlen. Wir bekennen uns zu diesen Einrichtungen, gar keine Frage, aber grundsätzlich sollte schon gelten: Wer anschafft, der zahlt, und dann schaut die Welt in den Gemeinden ein bisschen anders aus! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Tatsache ist aber auch, meine Damen und Herren: Der einzige Finanzminister, der bei der letzten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes ein wenig etwas für die Gemeinden getan hat, war Willi Molterer. Ich erinnere daran, dass ab dem Jahr 2011 100 Millio­nen € zusätzlich für jene Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnern aus diesem Finanz­ausgleich zur Verfügung stehen werden. (Beifall des Abg. Eßl.)

Trotzdem: Es ist wesentlich zu wenig. Es ist mühselig gewesen, in all den Jahrzehnten das Wort zu reden, dass auch die kleinen Gemeinden eine entsprechende Stärkung brauchen.

Einen Punkt noch, meine Damen und Herren, weil immer das Bankenhilfspaket ange­sprochen wird. Auf eine derartige Hilfe wie bei den Banken würde ich als Gemeinde verzichten; das sage ich auch ganz offen. Ich möchte als Gemeinde für ein Partkapital nicht 9 Prozent Zinsen zahlen, wie die Banken es tun müssen; das wäre nämlich auch nicht finanzierbar. Wir brauchen eine verbesserte finanzielle Struktur, vor allem für die kleineren, für die schwächeren Gemeinden, die dafür Sorge zu tragen haben, dass sie Naturschutzgebiete akzeptieren müssen, dass sie NATURA-2000-Gebiete akzeptieren müssen, dass sie Wasserschutz- und Schongebiete akzeptieren müssen, dass sie da­durch in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden, damit große Kommunen ihre wirt­schaftliche Wirkung sozusagen weiterentwickeln können. Da ist auch anzusetzen! (Bei­fall bei der ÖVP.)

11.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


11.06.21

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schon noch daran erinnern, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte, die nicht EU-rechtskompatible Getränkesteuer zu adaptieren und zu reparieren. Das wollte man zu diesem Zeitpunkt aber nicht. Kurz danach fanden Wirtschaftskammerwahlen statt, und man wollte seinerzeit einfach den Wirten und dem Getränkehandel sozusagen ein attraktives Asset bei diesem Wahlkampf mitgeben. Das ist das Problem! Die Gemein­den leiden nun darunter, das ist keine Frage. Und wir haben wirklich ein Problem mit der Finanzierung unserer Kommunen.


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Das trifft jetzt nicht mehr nur die kleinen Gemeinden, sondern das trifft inzwischen auch durchaus mittlere Städte, die aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage massiv leiden. De­ren Leistungsfähigkeit ist wirklich in Frage gestellt. Aber man kann in vielen Bereichen übergreifende Kooperationen, die auch schon in den Gemeinden passieren, tätigen. Das gibt es dort, wo ich herkomme, nämlich aus dem oberösterreichischen Ennstal, bereits. Inzwischen kooperieren die Gemeinden im Bereich Wirtschaftshilfe.

Ich glaube, dass, gerade was die langfristigen Verbindungen anbelangt, hier wirklich professionelles Schuldenmanagement angesagt wäre, da gibt es auch Möglichkeiten, jedoch nicht viele, aber die Republik Österreich müsste sich etwas in die Richtung überlegen, die Gemeinden besser zu unterstützen. Auch auf der Schuldenseite gibt es Assets, die man sich nicht verdienen muss, die man nicht bezahlen muss, wenn man es geschickt anstellt.

Ich meine, es ist auch ein Problem, heute Finanzierungen über Leasing zu betreiben; das ist alles Maastricht-relevant. Auch im Bereich energiesparende Maßnahmen soll­ten Überlegungen dahingehend angestellt werden, wie Leasing-Modelle nicht auf die Verschuldung der Gemeinden angerechnet werden. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es auch da Lösungen gibt.

Immer wieder wird natürlich der Entfall der Landesumlage diskutiert, die direkt den Ge­meinden zugute käme. Das ist eine ewige Debatte. Man sollte hier wirklich eine Lösung finden, die letztendlich zugunsten der Gemeinden ausgehen sollte. Theoretisch ist es zwar so, dass die Gemeinden unabhängig und selbstverwaltet sind, aber in der Realität hängen sie alle am Tropf der Länder und sind vom Goodwill der Regierungsmitglieder und der Landeshauptleute abhängig. Und das ist nicht wirklich die elegante Methode. (Beifall bei der SPÖ.)

Konjunkturelle Maßnahmen sind notwendig, ohne dass sie Maastricht-relevant in die Verschuldung eingerechnet werden müssen. Aber das größte Problem in den Gemein­den sind die stark steigenden, ja explodierenden Kosten für die Sozialhilfeverbände. Die Kosten liegen weit über der Inflation. Da sind natürlich die Effizienz unseres Ge­sundheitswesens und die Effizienz unserer Sozialhilfeeinrichtungen gefragt.

Da muss etwas geschehen. Ich glaube, es muss auch wirklich die Frage geklärt wer­den, ob das Gesundheitswesen nicht wieder als zentrale Einrichtung konstituiert wer­den soll. Mit der Länderverantwortung ist es eben so: Ein Land hat eine dichte Außen­grenze, und man schaut nicht über die Landesgrenze hinaus. Auch wenn 10 Kilometer weiter ein tolles Spital steht, wird trotzdem im eigenen Bundesland noch eines gebaut.

Da gibt es also sehr viele Möglichkeiten, die man ausschöpfen müsste. Ich bin sehr neugierig, wie der nächste Finanzausgleich ausfallen wird. So einfach ist das leider nicht immer, aber aufgrund der angespannten Situation wird sich wohl die Haltung der kleinen und großen Gemeinden untereinander auch ändern, und es wird mehr Solida­rität zwischen den Gemeinden und den Städten geben.

Daher bin ich optimistisch, dass es 2013 eine vernünftige Lösung für eine langfristige Sicherung unserer Gemeindestrukturen gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.11.03

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wäre jetzt einmal ein Thema, bei dem parteiübergreifend eigentlich alle derselben Meinung sind! Es gibt Bürgermeister aus dem roten, dem schwarzen, dem blauen Bereich, vom BZÖ und auch von den


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Grünen. Es wäre also ein Thema, bei dem man sich wirklich einmal Gedanken darüber machen könnte, wie man die finanzielle Situation der Gemeinden verbessern kann.

Ich habe bereits in mehreren Diskussionen zur Wirtschaftspolitik angedeutet, dass es natürlich auch Möglichkeiten über einen Finanzausgleich hinaus gäbe. Eine der weni­gen Einnahmen, die die Gemeinden selber lukrieren können, ist zum Beispiel die Kom­munalsteuer.

Jetzt wissen wir aber, dass im Zuge dieser Wirtschaftskrise die Kommunalsteuerein­nahmen drastisch gesunken sind, weil die Zahl der Konkurse und der Insolvenzen im letzten Jahr stark gestiegen ist und die Gemeinden auch darunter leider. Ich habe be­reits des Öfteren angedeutet – in vielen Diskussion hier im Haus und auch mit dem Herrn Wirtschaftsminister Mitterlehner –, dass natürlich viele Gemeinden in Öster­reich – ich behaupte, über 60 Prozent – einen unheimlich großen Nachholbedarf in den eigenen Infrastrukturbereichen haben, etwa was den Ausbau, die Erweiterung oder die Renovierung von Kindergärten oder Schulen betrifft.

Die Regierung hat ja an und für sich im Zuge dieser Wirtschaftskrise folgenden ver­nünftigen Schritt gesetzt: Es wurden im Vorjahr vom Herrn Bundeskanzler per Verord­nung die Grenzen für die verpflichtende beschränkte oder unbeschränkte Ausschrei­bung angehoben. Man wollte damit natürlich bezwecken, dass die heimischen Betriebe eher zum Zug kommen, dass Gemeinden Bauaufträge bis zu einer größeren Summe beschränkt in der Gemeinde oder im unmittelbaren Umfeld ausschreiben können.

Das war gut so, aber das nützt nichts, wenn die Gemeinden das nötige Geld dazu nicht haben. Ich habe schon des Öfteren vorgeschlagen, ein Konjunkturpaket auf den Weg zu bringen, das die Gemeinden dabei unterstützt, die eigene Infrastruktur zu verbes­sern – und zwar jetzt, in Zeiten einer Wirtschaftskrise –, um die ortsansässige Wirt­schaft damit zu stützen, Arbeitsplätze zu sichern und natürlich auch die Kommunal­steuereinnahmen für die Gemeinden in einer gewissen Größenordnung sicherzustel­len.

Warum setzt man sich nicht parteiübergreifend zusammen und denkt darüber nach? Man hat nicht lange gebraucht, darüber nachzudenken, ein 10-Milliarden-€-Paket aus dem Bankenpaket herauszureißen, um den sogenannten Leitbetrieben, den Großbe­trieben in Österreich, zu helfen und einen Haftungsrahmen von 10 Milliarden € zu be­schließen.

Aber bei den Gemeinden in Österreich, die unsere Hilfe wirklich dringend nötig hätten, macht man nicht weiter! Man könnte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Man könnte den Gemeinden unter die Arme greifen, ihnen dadurch ermöglichen, die Kom­munalsteuereinnahmen wieder zu steigern oder zumindest zu sichern, und es wäre da­mit gleichzeitig gewährleistet, dass auch die Infrastruktur im Kindergarten- und Schul­bereich in den nächsten Jahren gesichert wird.

Wissen Sie, meine Damen und Herren, bei einem Thema, bei dem sich eigentlich alle Parteien einig sind, wäre es doch einfach, auch über so ein Konjunkturpaket nachzu­denken, zumal es nur positive Folgen für alle hätte, auch für die Wirtschaft, und Ar­beitsplätze sichern würde. (Beifall bei der FPÖ.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


11.14.37

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage ist gut, und wir werden ihr auch zustim­men. Folgendes ist aber Faktum – und das muss ich sagen, wenn wir heute über die Getränkesteuer reden –: 45 Millionen € haben die Gemeinden 2009 zurückgezahlt,


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11 Millionen bekommen sie jetzt als einmalige Bedarfszuweisung – und eine Kollegin von der ÖVP lobt das auch noch! – Ich finde das eher lächerlich.

Ich bin derselben Meinung wie Herr Kollege Auer: Ausgleich ist richtig, aber ein Aus­gleich sollte seinem Namen gerecht werden. – Das ist da keineswegs der Fall. (Beifall beim BZÖ.)

Die Gemeinden gehören viel mehr gestärkt. Sie müssen ja jetzt auch vermehrt inves­tieren, weil die Wirtschaftskrise sich erst richtig niederschlagen wird. Da müssen die Gemeinden handlungsfähig sein.

Es gibt aber auch sehr viele schwarze Schafe unter den Gemeinden. Wenn ich mir meine Heimatstadt Lienz anschaue, das muss ich feststellen: Da ist außer Überschrif­ten-Erzeugen die letzten Jahre überhaupt nichts passiert, obwohl die Gelder vorhan­den waren. Da sind Skandale passiert. In Lienz wird – (in Richtung ÖVP) horchen Sie zu! – ein Hallenbad gebaut – neu gebaut, und zwar dasselbe Hallenbad wie in Graz. Graz bekommt 4,37 Millionen € Förderung vom Bund als verlorenen Zuschuss (Abg. Mag. Schönegger: Das wird nicht dasselbe sein!) es ist dasselbe Schwimmbad und derselbe Betreiber! –, und die Stadt Lienz bekommt null Förderung. Die waren zu faul oder zu stolz oder zu schön, um anzusuchen. Das muss der Bürger in Lienz – auf un­sere Einwohnerzahl umgerechnet – bezahlen. Diese kleinen und großen Skandale werden wir sofort beenden. Das BZÖ – auch in Lienz – wird dafür Sorge tragen, dass solchen Missständen ein Ende gesetzt wird. (Beifall beim BZÖ.)

Heute steht in der „Kleinen Zeitung“ ganz groß, dass der Gemeindeverband in Lienz eine Kinderbetreuungsstätte baut. Da wird schon der Plan präsentiert, meine Herren! So arbeitet man in gewissen Gemeinden. Der Planer ist niemand anderer als der Ehe­gatte von Frau Bundesrätin Greiderer, die ja schon beim M99-Projekt in Lienz mit 550 000 € Privatgewinn sozusagen sehr gut gefahren ist. Aber nein, das wird von der Gemeinde, vom Gemeindeverband ohne jegliche Ausschreibung vergeben. Und was meint ihr, wer der Planer war? – Der Planer war der einzige Angestellte des Gatten der Bundesrätin Greiderer. (Ah-Rufe beim BZÖ.)

Diese ÖVP-Politik kann so natürlich nicht weitergehen. Es würde mich freuen, wenn hier im Hohen Haus auch einige ÖVP-Bürgermeister diese Sachen aufgreifen würden und mithelfen würden, das sofort abzustellen.

ÖVP und SPÖ sind überhaupt aufgefordert, vom Überschriften-Erzeugen wegzugehen und endlich Taten zu setzen, damit der Finanzausgleich vernünftig gestaltet wird, so­dass die Gemeinden Arbeitsplätze schaffen und sichern und damit auch ihr Budget in Ordnung bringen können. (Beifall beim BZÖ.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


11.18.04

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Da­men und Herren im Hohen Haus! Wenn wir heute das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 diskutieren, dann muss uns schon klar sein, dass wir jetzt nicht über eine generelle Änderung des Finanzausgleiches diskutieren, son­dern dass wir mit dieser Regierungsvorlage die Diskussion um die Rückforderungen der Getränkesteuern entsprechend beenden können.

Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir das machen. Ein kurzer Rückblick: Am 9. März 2000, also vor mehr als zehn Jahren, wurde die Einhebung der Getränkesteuer durch ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt. Grund war seinerzeit die Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht. Daraufhin hat es natürlich jahrelange Diskussionen gegeben, wie man das lösen könnte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 79

Das hat bis zum April 2008 gedauert. Da hat es eine Einigung mit der Wirtschaftskam­mer über die Höhe der Rückzahlungen an den Lebensmittelhandel gegeben – eben für diesen Zeitraum vom 1. Jänner 1995, also ab dem Beitritt zur Europäischen Union, bis zum 8. März 2000. Eine 15-prozentige Rückzahlungsquote für die anhängigen Rück­zahlungen wurde vereinbart. Die Unsicherheit, die Ungewissheit war zu diesem Zeit­punkt noch immer groß. Daher gab es auch größtes Interesse des Bundes, da mitzu­helfen, um diese Unsicherheit zu beenden.

Dem seinerzeitigen Finanzminister Willi Molterer ist es gelungen, zu beschließen, dass den Gemeinden in dieser Situation Geld zur Verfügung gestellt und geholfen wird, die Zahlungen zu bewältigen. Das ist, wie ich meine, auch gut so, weil die Gemeinden tat­sächlich in keiner Euphorie hervorrufenden, sondern in einer finanziell schwierigen La­ge sind, ihre Aufgaben aber trotzdem zu bewältigen haben.

Mit dieser heutigen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Bundesfinanzge­setzes kann ein Schlussstrich unter das Thema Getränkesteuer gezogen werden. Ich gratuliere Helmut Mödlhammer, dem Präsidenten des Gemeindebundes, der diese jahrelangen Verhandlungen intensiv im Interesse der Gemeinden geführt hat. Die Be­darfszuweisung an die Gemeinden wird 11,47 Millionen € betragen – das sind 25 Pro­zent des Rückzahlungsvolumens. Das wird nicht alle Probleme der Gemeinden lösen, aber es ist ein kräftiges Signal an die Gemeinden, dass auch der Bund willens ist, mit­zuhelfen und nach Lösungen zu suchen.

Ich darf mich recht herzlich bei Finanzminister Sepp Pröll und auch bei seinen Staats­sekretären für die Erstellung dieser Regierungsvorlage bedanken. Ich glaube, es ist dies ein gutes Ergebnis im Sinne der Bürger Österreichs, und ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bit­te.

 


11.21.33

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher auf der Galerie! Ausgelöst wurde die Erarbeitung dieser Regierungsvorlage, die heute in Verhandlung steht, eigentlich durch die Gemeinde Mils in Tirol, sofern ich das noch richtig im Kopf habe. Die Ge­meinde Mils ist in Sachen Getränkesteuer zum Verfassungsgerichtshof gegangen, und zwar mit der Begründung, dass im Jahr 2000 durch ein EuGH-Urteil der Aufteilungs­schlüssel für die Kompensationszahlungen an die Gemeinden neu festgelegt wurde, was in der Gemeinde Mils dazu geführt hat, dass sie für eine Autobahnraststätte in ihrem Gemeindegebiet keine Kompensationszahlungen erhalten hat.

Alles andere haben wir jetzt schon gehört – auch, dass sich das über längere Zeit hin­gezogen hat. Diese Regierungsvorlage ermöglicht es aber nun, dass eine einmalige Bedarfszuweisung in der Höhe der bereits genannten 11,47 Millionen € den Gemein­den wieder zufließen kann. Die Aufteilung dieser 11,47 Millionen € auf die Bundeslän­der hat zur Folge, dass mein Bundesland Oberösterreich genau 1 856 458 € erhält. Es hat einen Grund, warum ich das jetzt so sage: Durch die 445 Gemeinden dividiert, die es in Oberösterreich gibt, bedeutet das über den Daumen gepeilt ungefähr 4 000 € pro Gemeinde. Wenn wir, wie es heute auch schon diskutiert worden ist, wissen, dass von den 445 oberösterreichischen Gemeinden rund 300 nicht mehr ausgleichen können, dann ist das angesichts dieser Tatsache natürlich nicht wirklich viel, aber es sind Mittel, die wieder in die Richtung fließen, wo sie hingehören.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist auch insofern ein wichtiges Signal für unsere Gemeinden, als die Gemeinden mit ihren Bürgermeistern und Bür­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 80

germeisterinnen ja gesetzliche Auflagen zu erfüllen haben. Wenn sie das aufgrund der finanziellen Situation nicht mehr machen können und dann immer sozusagen als Bitt­steller zum jeweiligen Landesreferenten gehen müssen, dann müssen wir uns politisch überlegen, ob es noch lange Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geben wird, wenn man diese Situation nicht verändert, denn weshalb soll sich das jemand antun, wenn er dann fünf Mal fahren muss, damit er einmal Geld bekommt. – So wird mir das nämlich von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geschildert.

Man muss schon auch wissen – und auch das ist für uns politisch sehr wichtig –, dass die Menschen, wie eine Umfrage ergab, sehr gerne in ihren Gemeinden leben. Wenn aber jetzt eine Gemeinde nicht mehr in die Infrastruktur investieren kann, was machen dann die Jungen? – Sie gehen einfach in den nächstgrößeren Ort, in den Zentralraum. Dort gibt es aber dann Probleme mit Wohnungen, dort gibt es Probleme mit der Infra­struktur, und die Regionen werden wieder ausgedünnt. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein! Daher würde ich schon darum bitten, dass man dem Ausgleich der Gemeinden großes Augenmerk schenkt und sich dem Thema zuwendet.

Da der Herr Generalsekretär des österreichischen Gemeindebundes, Herr Hink, auf der Besuchergalerie sitzt: Ich würde Sie wirklich bitten – ich weiß natürlich, dass das The­ma bei Ihnen in guten Händen ist –, dass man im Sinne dessen, was Kurt Gaßner ge­sagt hat, so einen Gemeindegipfel einrichtet. Wir brauchen da keine eigene Steuer, das ist schon klar, aber es ist wichtig, dass man einmal auflistet, was die Probleme der Gemeinden sind und wie man das lösen kann. Ich glaube, das wäre wichtig – im Sinne aller, auch im Sinne der Menschen in den Gemeinden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


11.25.51

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Strache, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die zum Inhalt hat, dass für Finanzinstitute, deren konsolidierte Bilanz jährlich zu­mindest 30 Milliarden € ausweist, ab 1. Juli 2010 eine verpflichtende Sonderabgabe in der Höhe von 0,1 Prozent der Bilanzsumme des jeweiligen Finanzinstitutes eingeführt wird.“

*****

Zur Getränkesteuerrückzahlung: Selbstverständlich stimmen wir dieser Gesetzesmate­rie zu. Es ist höchste Zeit, dass diese Angelegenheit erledigt wird.

Ich möchte aber noch ein Thema aufgreifen, das in letzter Zeit in den Medien sehr stark behandelt wurde, das nichts mit der Gemeindefinanzierung zu tun hat, aber trotz­dem wichtig ist, und ich denke, es ist auch wichtig, dass ich als freiheitlicher Budget­sprecher darauf hinweise, und zwar geht es um das Sparen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 81

Der Staat muss sparen, und ich stelle mit großer Freude fest, dass heute schon sehr viele Redner vom Sparen gesprochen haben. Das ist eine totale Wende in eine richtige Richtung – ob es dann auch passiert, das werden wir erst sehen.

Ich habe vor Kurzem auf „Puls 4“ eine Diskussion mit Herrn Abgeordnetem Krainer ge­habt. Im Zuge dessen bin ich vom Reporter gefragt worden, wie viel meiner Ansicht nach jährlich vom Bund eingespart werden kann. Ich habe – weil wir das ja vorher ge­rechnet haben – geantwortet, dass es möglich ist, 10 Milliarden € pro Jahr einzuspa­ren. – Da haben sie mich ausgelacht – vor allem der Herr Krainer hat mich ausgelacht.

Gestern konnte man in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ lesen, dass Herr Pro­fessor Aiginger vom Wifo sagt, der Staat könnte pro Jahr bis zu 11 Milliarden € ein­sparen. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Strache: Rechnen muss man können!)

Also, meine Damen und Herren von der Regierung: Laut Wifo könnten 11 Milliarden € eingespart werden! Warum tun Sie das denn nicht? Es ist nämlich höchste Zeit, mit dem Sparen zu beginnen – bei einer Staatsverschuldung von 190 Milliarden €! Der Herr Finanzminister hat gesagt, ihm sei die Punktlandung gelungen, auf 3,5 Prozent Defizit zu bleiben. – Auch da wird man wirklich ausgetrickst, denn hätten die Banken die gesamten Mittel beansprucht, die geplant waren, dann wären wir im Jahr 2009 in etwa bei einem Staatsdefizit von 15 Milliarden € angelangt. So trickst man uns aus und sagt: Wir haben „nur“ 9,6 Milliarden Schulden! 15 Milliarden € sind in alter Währung etwa 200 Milliarden Schilling. – So weit sind wir!

Es gibt jede Menge Sparpotentiale – „wenn es zu tiefgreifenden Reformen kommt“, wie Aiginger sagt –, in der Verwaltung, im Bereich der Gesundheit, durch Teilveräußerung oder Privatisierung von Bundesvermögen. Das Pensionsalter, das jetzt faktisch bei 58 Jahren liegt, auf 62 Jahre zu erhöhen, würde alleine 5 Milliarden € bringen. Wenn die Förderungen durchgeforstet würden, könnte man sich jede Menge Geld holen, und wenn die Gemeinden darangehen würden – und ich glaube, sie tun das ja auch –, ihre Kosten im Ganzen zu überdenken und diverse Gemeinden zusammenzulegen, dann könnte man auch jede Menge Geld einsparen.

Die ÖBB-Pensionen sind ein Fass ohne Boden. Wir zahlen dorthin jährlich 2 Milliar­den € vom Bund. Frau Bundesministerin Bures sagt: Ja, jetzt gehen wir es an! Jetzt tun wir etwas! – Da frage ich Sie: Warum denn jetzt erst? 15 Jahre hätte man Zeit gehabt, die Grenzen von 49 Jahren auf die richtige Höhe von 60 Jahren und darüber anzuhe­ben, was die Pensionen betrifft. (Abg. Haberzettl: Sie sind nicht richtig informiert, Herr Kollege!)

Da schreit der Richtige. Es ist vollkommen richtig: Sie machen sich schuldig, sage ich! Sie machen sich an den anderen Österreicherinnen und Österreichern schuldig, wenn Sie diese Dinge nicht ändern beziehungsweise verändern. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist mir lieber, wir bleiben bei der Hacklerregelung, denn die davon Betroffenen zah­len wenigstens 40, 45 Jahre voll ein – nicht wie die ÖBBler, die nur 30 oder 35 Jahre lang einzahlen. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein völliger Schwachsinn!) Ja, ja, ist schon recht.

Herr Rechnungshofpräsident Moser hat gestern gesagt (Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Haben Sie das eh gehört?): Wenn nicht jetzt eisern gespart wird, kommt es zu drastischen Steuererhöhungen! – Das blüht uns, meine Damen und Herren, und das wollen wir von der FPÖ auf jeden Fall verhindern und vermeiden!

Ich fordere daher die Regierung noch einmal auf: Tun Sie endlich etwas! Setzen Sie Taten, und schauen Sie nicht tatenlos den Dingen zu, so wie in der Vergangenheit! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.31



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 82

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.31.42

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wenn wir heute über die Ge­tränke (Abg. Strache: Herr Präsident! Was ist mit dem Ordnungsruf? – Zwischenbe­merkung von Präsident Neugebauer.) – Habt ihr es? (Präsident Neugebauer: Herr Kollege Grosz, bitte!) – Gut.

Wenn wir heute über die Getränkesteuer der Gemeinden diskutieren, dann sollten wir überhaupt – und da gebe ich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern durchaus recht – über die Finanzsituation der Gemeinden diskutieren: Die Sozialausgaben explodieren, und die Einnahmen sinken.

Die österreichischen Gemeinden, egal, ob im Burgenland, in Niederösterreich, Oberös­terreich oder bei mir in der Steiermark, fahren finanziell an die Wand, und offenbar fühlt sich seit dem Jahr 2008, seit der letztmaligen Beschlussfassung des Finanzausgleichs überhaupt niemand mehr für die Budgets der einzelnen Gemeinden zuständig. Und da spreche ich nicht von den sogenannten schwarzen und roten Schafen, die unsere ös­terreichischen Gemeinden in Misskredit bringen. Da spreche ich nicht von Trieben, von Fohnsdorf, von Hartberg, von Köflach, von Gosdorf, von Oberwart, und wie diese Ge­meinden mit ihren Malversationen alle heißen, die damit die Gemeinden in Misskredit gebracht haben. Nein, ich spreche von einem Großteil der österreichischen Gemein­den, die seit dem Schnüren des Finanzausgleichs 2008 nicht mehr in der Lage sind beziehungsweise sein werden, die Daseinsvorsorge unserer Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aufrechtzuerhalten.

Ich spreche davon, dass wir in den österreichischen Gemeinden mittlerweile die höchs­te Abgaben- und Gebührenquote haben, der kein realer Gegenwert an Leistung durch die Gemeinde mehr gegenübersteht. Ich spreche davon, dass wir in Österreich mittler­weile Gemeinden haben, die nicht mehr wissen, wie sie ihrer Aufgabe der Daseins­vorsorge nachkommen sollen – Schulen, Kindergärten, Infrastruktur. Und ich spreche von Gemeinden, die gerade jetzt in der Wirtschaftskrise als Jobmotor fungieren könn­ten, indem sie wichtige Investitionen in den Straßenbau tätigen, wichtige Investitionen in die Barrierefreiheit ihrer öffentlichen Gebäude und damit Investitionen in die Bauwirt­schaft, in die Klein- und Mittelbetriebe ihrer Region.

Das ist alles nicht möglich, weil ein Finanzminister in der Rolle des „Little Buddha“ in Indien herumwackelt (Abg. Amon: Also bitte! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) und wir ansonsten eine Bundesregierung haben, die sich in Stillstand ergeht.

Daher sage ich: Wir verlangen von einer Bundesregierung, dass sie endlich einmal hergeht und auch erkennt, dass der Finanzausgleich bis 2013 nicht mehr zu halten ist, und wir fordern daher auch ein Vorziehen des Finanzausgleichs auf das Jahr 2010. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Allein die Mittel des Bankenpakets, 100 Milliarden €, die da für Banken, volkstümlich gesagt, verschustert worden sind, während man auf der anderen Seite für die Gemeinden kein Geld hat, sprechen Bände.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 83

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den im Sinne des innerösterreichischen Stabili­tätspakts ein vorzeitiger Finanzausgleich im Jahr 2010 ermöglicht wird.“

*****

Das ist aus unserer Sicht ein Gebot der Stunde, damit wir die Menschen in unseren Gemeinden, im ländlichen Raum, in unseren Regionen nicht im Stich lassen und auch die Daseinsvorsorge der Österreicherinnen und Österreicher in ihren Kommunen in Zu­kunft garantieren.

Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung. (Beifall beim BZÖ.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht genauso wie jener, der zuvor von Kollegem Gradauer eingebracht wurde, in Verhand­lung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 geän­dert werden (604 d.B.)

Die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft, sondern macht auch vor Ländern und Gemeinden nicht halt. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind für unsere Gemeinden verheerend. Wie in allen Bereichen ist es in diesem Bereich erforderlich, zügig und wirksam zu reagieren, um sicherzustellen, dass die Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben für die Bür­gerinnen und Bürger weiterhin in angemessener Form wahrnehmen können. Insoweit ist auf die Wichtigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben hinzuweisen. Insbesondere die Finanzierung im Sozialbereich (Spitäler und Pflegeheime) und der Erhalt der Infrastruk­tur (Straßen und Schulen) stehen auf dem Spiel.

Demgegenüber unterstützt die Bundesregierung mit dem Bankenpaket mit unfassba­ren 100 Milliarden Euro jene Banken, deren waghalsige Spekulationsgeschäfte die Hauptverursacher der Wirtschaftskrise sind. Daher ist das Bankenpaket umgehend zu stoppen und das verbliebene Steuergeld für einen vorgezogenen Finanzausgleich zu investieren um die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Hinzu kommt, dass die Länder, Städte und Gemeinden im Zuge der von der Bundes­regierung umgesetzten Steuertarifreform 2009 mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben, da eine ausreichende Abdeckung der Einbußen durch den Bund nicht sicher­gestellt wird. Weiters werden den Ländern und Gemeinden zusätzliche Ausgaben an­gelastet, wie etwa für das Kindergartenjahr im Zuge der Konjunkturpakete.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 84

Daher hat als Sofortmaßnahme umgehend ein vorgezogener Finanzausgleich zu erfol­gen, der die steuerliche Umverteilung auf Bund, Länder, Gemeinden und Städte neu regelt.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den im Sinne des innerösterreichischen Stabili­tätspakts ein vorzeitiger Finanzausgleich im Jahr 2010 ermöglicht wird.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Gradauer, Strache, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe

eingebracht in der 55. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 24. Februar 2010 im Zuge der Behandlung des Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundes­finanzgesetz 2010 geändert werden (604 d.B.)

Die Pleite einer der größten Investmentbanken der Welt, dem amerikanischen Bank­haus „Lehmann Brothers“, am 15. September 2008, brachte das Weltfinanzsystem an den Rand des völligen Zusammenbruchs. Noch nie dagewesene staatliche Bankenret­tungspakete in der Höhe hunderter Milliarden Dollar verhinderten knapp den Kollaps.

Doch knapp ein Jahr nach diesem Banken-Super-GAU wird von den heimischen Ban­ken munter weiter gezockt. Der Roulette-Tisch des internationalen Kasino-Kapitalismus hat wieder geöffnet. Mittendrin unsere unbedarften, hoch bezahlten Möchtegern-Spe­kulanten, die mit ihrem Größenwahn die österreichische Bankenlandschaft fast in den Ruin gezockt haben.

Während also bei den Banken alles so weiter läuft, als wäre nichts geschehen und be­reits munter wieder Bonuszahlungen in Millionenhöhe in die Taschen der Manager flie­ßen, drücken sich die Regierungen in London, Wien und anderswo vor der entschei­denden Frage: Wer zahlt die Rechnung für die Bankenrettung, die von skrupellosen und überschießend agierenden Bankmanagern verursacht wurde?

Gegen alle Tatsachen versuchten die österreichischen Bankmanager nach dem 15. September 2008 die falsche Vorstellung zu verbreiten, dass die amerikanischen Banken und die US-Regierung für die Schieflage der österreichischen Banken verant­wortlich seien und sie selbst niemals an spekulativen Geschäften beteiligt gewesen wären. Tatsache ist aber, dass die Pleite von Lehman nicht das Geringste mit der größten heimischen Bankenkrise der Geschichte zu tun hat.

Auslöser der Österreichischen Bankenkrise waren die hochriskanten und spekulativen Geschäfte in Osteuropa, die unsere Großbanken schon Jahre zuvor in Schieflage ge­bracht haben. Die Lehmann-Pleite war hier nur eine allzu willkommene Ausrede.

Die Staatsgarantien und Beihilfen für die heimischen Banken betragen mittlerweile rund 34,8 Milliarden Euro. Die Notverstaatlichung der Kommunalkredit und der Hypo Alpe Adria zeigt exemplarisch das Unvermögen der heimischen Bankmanagerelite.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 85

Die FPÖ fordert, dass mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der selbst verschuldeten Bankenkrise endlich die naheliegenden Konsequenzen gezogen werden: Banken müs­sen eine Solidarabgabe zahlen. Denn die Rechnung sollen gefälligst diejenigen zahlen, die diese Krise verschuldet und jahrelang vom EU-Osterweiterungswahn und spekula­tiven Exzessen profitiert haben, wie etwa die Raiffeisen International.

Gerechte Steuern sind solche, die den Kreis der Verursacher so treffen, dass diese dem Staat Aufwendungen ersetzen, die ihm durch diese Abgabepflichtigen erwachsen sind. Diese erste Maxime einer fairen Besteuerung hat jedenfalls immer dann zu gel­ten, wenn nicht soziale Notwendigkeiten geboten sind, was bei Geldinstituten unzwei­felhaft auszuschließen ist.

Da der Staat durch die Bereitstellung von Mitteln bereits alle Sanierungsvoraussetzun­gen geleistet hat, ist es nur gerecht eine Abgabe für die Banken einzuführen. Der Ge­winn ist ein untauglicher Ansatz für eine Abgabe. Das gleiche gilt für das Eigenkapital, zumal dieses als Bemessungsgrundlage für eine Abgabe dann erst recht untauglich ist, wenn es durch erlittene Schäden abgesunken (wie im Fall der Hypo Alpe Adria Bank geschehen) ist und somit zu einem geringeren Abgabenaufkommen führen würde.

Eine Bemessungsgrundlage zu finden, die der tatsächlichen Größe der risikoreichen Veranlagungen tatsächlich nahe kommt, ist eine schwierige Problemstellung. Die fairs­te Bemessungsgrundlage ist aus Sicht der FPÖ die Größe eines Geldinstitutes – sprich die Bilanzsumme – da ein faktischer Bezug zum Verursacherprinzip vorhanden ist. Denn es waren und sind die Großbanken, die mit ihrem Engagement in Osteuropa die Krise ausgelöst haben und nicht die kleinen Regionalbanken. So mussten von den acht größten heimischen Banken bereits zwei, nämlich die Hypo Alpe Adria Bank und die Kommunalkredit, notverstaatlicht werden.

Daher sollen jene Banken, deren konsolidierte Bilanz geringer als 30 Mrd. Euro ist, von der Abgabe ausgenommen sein.

Die FPÖ schlägt daher vor, dass ab 1. Juli 2010 für mindestens zehn Jahre, eine ver­pflichtende Sonderabgabe, in Höhe von jährlich 0,1 Prozent der Bilanzsumme einge­führt wird. Die durch die vorgeschlagene Bankensolidarabgabe bewirkten finanziellen Auswirkungen der Einnahmen auf den Bundeshaushalt werden auf über 700 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für Finanzinstitute, deren konsolidierte Bilanz jährlich zumin­dest 30 Milliarden Euro ausweist, ab 1. Juli 2010 eine verpflichtende Sonderabgabe in der Höhe von 0,1 Prozent der Bilanzsumme des jeweiligen Finanzinstitutes, eingeführt wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.35.16

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Änderung des Fi­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 86

nanzausgleichsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes wird die Problematik rund um die Frage der österreichischen Getränkesteuer nunmehr einer Lösung zugeführt. Nach mehreren EuGH-Urteilen, Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes und einem noch nicht abgeschlossenen Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsge­richtshof lässt sich bis dato Folgendes festhalten: dass zur Rückzahlung der Getränke­steuer vor allem die Gemeinden angehalten sind.

Diese Regierungsvorlage reagiert auf den Umstand, dass im Jahr 2009 die Gemeinden durch die Rückzahlungen an Getränkesteuer an den Handel finanziell überbelastet wur­den. Sie lässt den Kommunen nun durch eine Änderung des Finanzausgleichsgeset­zes eine einmalige Bedarfszuweisung, wie schon angesprochen, in der Höhe von 11,47 Millionen € zukommen. Finanziert wird dieser Beitrag durch den Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer, und dieser zieht nach sich, dass der Bund um 7,68 Millio­nen € weniger an Steuereinnahmen hat.

Durch diese Rückerstattung vonseiten des Bundes wird den Gemeinden eine Unter­stützung zukommen, die nur eine kleine Hilfe darstellt und nicht den vollen Entgang durch die entfallene Getränkesteuer refundiert.

Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen um die Bedeutung unserer Gemeinden und der Investitionen, die diese Gemeinden tätigen, und wir wissen auch, welche wich­tigen Aufgaben die Gemeinden in unserem Land haben. Ich halte es daher für beson­ders erstrebenswert, dass wir diese auch in finanzieller Form unterstützen, damit sie ihren kommunalen Aufgaben in Bezug auf Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Straßen, Kanalausbau beziehungsweise die Infrastruktur generell auch nachkommen können.

Die Gemeinden zählen zu den größten Investoren – das haben wir heute schon ge­hört –, haben aber auch als kommunaler Investor eine wichtige Aufgabe und tätigen gerade in dieser Zeit wichtige Investitionen, die nachhaltig Arbeitsplätze schaffen und auch erhalten.

Geschätzte Damen und Herren, gestatten Sie mir noch folgende Anmerkung: Wir ha­ben heute hier schon einiges über den Bankengipfel gehört, und ich möchte unserem Bundeskanzler Werner Faymann recht herzlich gratulieren zu diesem wirklich positiven Zwischenergebnis (die Abgeordneten Gradauer und Neubauer: Er ist noch nicht aus!), welches eine Solidarabgabe bringt, die meines Erachtens gerecht, rechtzeitig und auch fair verteilt ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Schauen wir einmal, was rauskommt am Ende! – Ruf bei der FPÖ: ... das böse Erwachen? – Abg. Neubauer: Das glaub’ ich erst, wenn es so weit ist!)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


11.38.12

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! 1848 sind die Gemeinden in Österreich autonom geworden, und es sind derzeit nicht ganz 2 360 Gemeinden, die in den Bereichen der Daseinsvorsorge ihre Leistungen erbringen – von Kanal, Müll, Wasser über das Straßen- und Wegenetz, über zum Teil öffentlichen Nahverkehr bis hin zur wichtigen Funktion als Kindergarten- oder Schuler­halter.

Diese Gemeinden werden finanziell sukzessive ausgetrocknet. Bund und Länder ma­chen die Gesetze – die Gemeinden haben es auszubaden, sprich zu bezahlen. Und da kommt jetzt eine Zahlung von 11,47 Millionen € als Ausgleich für einen Entfall – es wurde dazu bereits einiges gesagt. Das bedeutet im Durchschnitt 4 866 € für jede Ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 87

meinde. Nun, diese Durchschnittszahlen haben immer eine gewisse Problematik, aber man soll sich dabei nur der Größenordnung bewusst sein.

Sozialhilfe, Landesumlagen, Krankenanstaltenumlagen, all das macht es nicht mehr möglich, die Budgets der Gemeinden sorgfältig zu erstellen beziehungsweise einzu­halten. Nicht zufällig verabschieden der Gemeindebund und der Städtebund Resolutio­nen.

Und jetzt zur aktuellen Situation: Wenn wir schon einen Finanzminister haben, der es nicht einmal zustande bringt – weil er dazu nicht willens ist –, rechtzeitig ein Budget für das Jahr 2011 oder 2012 zu erstellen, wie soll dieser dann einen Finanzausgleich 2013 in Angriff nehmen? (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht rechnet der Finanzminister aber auch damit, im Jahr 2013 dafür gar nicht mehr verantwortlich zu sein.

Unter meinen Vorrednern waren viele Kommunalpolitiker, so etwa auch Frau Abgeord­nete Schittenhelm, die sich gerade zum Ausgang begeben wollte, aber jetzt hier bleibt. Sie hat den Herrn Finanzminister gelobt ob seiner Weitsicht und seiner Großzügigkeit, dass er das jetzt möglich gemacht hat. Was mir allerdings abgegangen ist – und damit zu einem Thema, das jetzt speziell Niederösterreich betrifft –, das war das Lob für den Finanzreferenten in Niederösterreich, Herrn Landesrat Sobotka, der ja Ihrer Partei an­gehört. Das ist bei Ihren Ausführungen ein wenig ausgeblieben.

Was wir in letzter Zeit nämlich darüber lesen dürfen beziehungsweise müssen, was da an Geldern verschleudert wird: 1 Milliarde € Wohnbauförderung, 800 Millionen € über eine dubiose Bank, an der das Land beteiligt ist, dann noch 70 Millionen € Zuschuss an Eigenkapital in diese Bank und dann noch ein Strafzins von 40 Millionen €! –, ange­sichts dieser Gelder, die da hinausgehen, muss ich sagen: Wenn diese Gelder nicht von der ÖVP in Niederösterreich verspielt worden wären, könnten die Gemeinden ein bisschen mehr zum Leben haben und müssten nicht vom Land abgezockt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich finde es schon interessant, dass sich das Land Niederösterreich einer Investment­bank in Irland, in Dublin bedient. Die hat sogar noch den schönen Namen: „Augustus Funding Limited“. – Nun, Augustus, der erste Nachfolger des römischen Kaisers Cäsar, hat sich diesen Namen als Ehrentitel zugelegt, wahrscheinlich nicht aus Zufall, viel­leicht auch als Kniefall vor dem ersten niederösterreichischen Landeskaiser Erwin Pröll (Beifall bei der FPÖ), in dessen Schatten diese Misswirtschaft gedeihen konnte und gedeihen kann und wo es keine Anstalten gibt, das auch nur in Ansätzen abzustellen. Auch ein Beispiel, wo die Finanzmarktaufsicht versagt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.

 


11.41.51

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da jetzt von den Rednern sehr viel auf die Gemeinden Bezug genommen worden ist, möchte ich als Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen schon auch auf die Situation des Bundes Bezug nehmen, denn diese Situation dürfen wir nicht ganz außer Acht lassen, wenn es darum geht, vom Bund immer zu fordern: Bund, zahle!

Wir haben natürlich auch die Krise massiv zu spüren bekommen und seit 2008 bei den Einnahmen ein Minus von 13 Milliarden € zu verzeichnen. Das ist schon etwas, was wir zu bewältigen haben. – Erster Punkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 88

Zweiter Punkt: Natürlich trifft es auch die Gemeinden, wenn die Einnahmen in einem solchen Ausmaß zurückgehen.

2009 haben wir uns, beginnend mit September 2008, sehr eingehend mit der Situation der Banken beschäftigt. Das war ein Problem. Aber das größere Problem ist jetzt das, was uns auf europäischer Ebene, hier im Hohen Haus, in den Landtagen und auf Ge­meindeebene beschäftigt, nämlich dass aus dieser Krise der Banken jetzt zunehmend eine Krise einzelner Staaten, einzelner Bundesländer und einzelner Gemeinden wird. Denken Sie an Griechenland, an Kärnten, an Fohnsdorf – um für jede Ebene nur ein Beispiel zu nennen. Und vor diesem Hintergrund müssen wir, bevor wir wieder über neue Einnahmen reden, auch darüber nachdenken, ob auf der Ausgabenseite jede Ge­bietskörperschaft tatsächlich das leistet, was notwendig ist.

Jetzt beginne ich einmal bei den Gemeinden: Wie kommen Bundesbedienstete dazu, dass sie die Pensionsreform mitgemacht haben, jetzt ein Pensionsantrittsalter von 65 haben, aber zum Beispiel bei einer stark verschuldeten Gemeinde – ein Gemeinderat dieser stark verschuldeten Gemeinde hat gerade vorhin hier gesprochen, es handelt sich um die Landeshauptstadt Graz – das Gemeindebedienstetenrecht, was die Ge­meindebeamten betrifft, nach wie vor ein Pensionsantrittsalter von 61 vorsieht? Allein dieses Nichtnachvollziehen einer Reform, die wir im Bund längst umgesetzt haben, ver­ursacht der Landeshauptstadt Graz mehr als 30 Millionen € an Kosten. (Abg. Mag. Kog­ler: In welchem Zeitraum?) – 2047. Die Rechnung ist immer bis 2047.

Oder, wenn ich an das Bundesland Kärnten denke – gestern hatten wir wieder eine Sit­zung unserer berühmten Konsolidierungsrunde –: Bis heute kein Beschluss, was auch wiederum das Beamtendienstrecht betrifft! Das bedeutet für das Bundesland Kärnten 199 Millionen € an Kosten. Die Vorlage der Landesregierung, die es gibt, sieht wieder keine Durchrechnung auf 40 Jahre vor, sondern nur auf 15 Jahre! Das ist wieder nur die Hälfte der Einsparungsmöglichkeit!

Bevor man also das große Lamento anstimmt, bitte ich, auch an die eigenen Hausauf­gaben zu denken.

Gefährlich sind immer auch Wahlzeiten. Beispiel: Oberösterreich – Gemeinderatswah­len. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man sagt: In der vorschulischen Kinder­betreuung muss etwas geschehen, daher der Kindergarten gratis. Aber muss der Mit­tagstisch für alle Kinder, die im Kindergarten sind, gratis sein (Abg. Jakob Auer: Ist er auch nicht! Ist er nicht!), wie in Linz?

Nun: Wie in Linz! Ich rede, so wie von Graz, wo es einen ÖVP-Bürgermeister gibt, in diesem Fall von Linz, wo ein SPÖ-Bürgermeister im Amt ist. – Wir müssen aufhören, hier alles zu verteidigen, wenn es den eigenen Bereich betrifft! Diese Dinge gehören geändert, bevor wir immer fordern: Bund, zahle!

Das wollte ich hier sagen – denn bei diesen 11 Millionen zahlt es sich nicht aus, dass ich lange darüber rede. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.45.32

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Hier wird immer von einer Regie­rungsvorlage und von einer Lösung gesprochen. Ich glaube, die Getränkesteuerersatz-Regierungsvorlage – so will ich das einmal nennen – ist vielleicht nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein, sondern zwei Tropfen, aber mehr auch schon nicht. Denn: Immer mehr Gemeinden bekommen mehr Aufgaben aufgeladen und haben dabei immer we­niger Geld. Das ist einfach eine Tatsache.


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Ich schildere Ihnen anhand eines Beispiels aus dem Land Vorarlberg, wie das dort „wunderbar“ – unter Anführungszeichen – funktioniert. Und zwar: Das Land gibt immer mehr Aufgaben an die Gemeinden ab. Das Land hat aber ganz „vergessen“, auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Da müssen die Gemeinden schauen, woher sie diese bekommen. Dafür kann der Herr Landeshauptmann als Landesfinanz­referent ein ausgeglichenes Budget präsentieren. Die Gemeinden aber kommen zu kurz, die stehen kurz vor der Pleite. – So, meine Damen und Herren, kann es nicht sein.

Ich möchte auch anmerken, dass die Gemeinden immer mehr zu Almosenempfängern degradiert werden, zu Almosenempfängern des Landes und des Bundes, die – mit immer mehr zu erledigenden Aufgaben – auf den Goodwill des Landeshauptmannes oder der Bundesregierung angewiesen sind. – Meine Damen und Herren, hier läuft et­was falsch!

Ich möchte Ihnen auch anhand eines Beispiels aus meiner Heimatgemeinde Hörbranz, der Marktgemeinde Hörbranz mit 6 400 und einigen Einwohnern, skizzieren, was man als Gemeinde alles falsch machen kann.

Wir haben dort einen Bürgermeister, der vor etwas mehr als fünf Jahren das Bürger­meisteramt von seinem Schwiegervater geerbt hat, nachdem er zwei Firmen in den Sand gesetzt hat. Und jetzt sind wir trotz der starken Finanzkraft, die wir als Gemeinde einst hatten, trotz Superbudgets vorheriger Bürgermeister und trotz der Mittel, die diese für schlechte Zeiten angehäuft haben, mittlerweile an einem Punkt angelangt, wo die Marktgemeinde Hörbranz nur noch 500 000 € an Kapital zur Verfügung hat. Das heißt, wir haben noch ein Sparbuch mit 500 000 € – das entspricht eineinhalb Einfamilienhäu­sern.

Meine Damen und Herren! Hier wurde Misswirtschaft betrieben! Hier muss etwas ge­schehen, und hier muss man auch sicherstellen, dass das nicht mehr passiert.

Wir vom BZÖ fordern deshalb auch die Bundesregierung auf, diesen abgestuften Be­völkerungsschlüssel – er wurde schon mehrfach angesprochen – abzuschaffen. Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag liegt vor, meine Damen und Herren. Ich kann Sie nur auffordern, hier zuzustimmen. Dieses Relikt aus einer Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg hat ausgedient. Es ist nicht mehr zeitgemäß. Und es muss hier auch klargestellt sein, dass jeder Einwohner gleich viel wert ist, egal, aus welcher Ge­meinde er stammt. (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen auch darauf achten, dass zum Beispiel kleine Gemeinden mittlerweile einen sehr hohen Spitalsbeitrag bezahlen. Während also früher die Situation so war, dass große Gemeinden große Belastungen durch Spitalsbau und Infrastruktur zu tra­gen hatten, die der ganzen Region zugute gekommen sind, zahlen heute auch all die Gemeinden in der Region mit. – Das muss auch einmal aufgezeigt werden, und hier muss gehandelt werden.

Ich kann die Bundesregierung nur auffordern und den Appell an sie richten: Stellen Sie die Finanzierung der Gemeinden, und speziell der kleinen Gemeinden, durch einen ge­rechten Finanzausgleich sicher! Unsere Unterstützung dafür haben Sie. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bit­te.

 


11.49.09

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte daran erin­


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nern, dass die Getränkesteuer eine Steuer war, die von den Klein- und Mittelbetrieben des Handels als sehr ungerecht betrachtet wurde, und zwar deswegen, weil sehr viele Großbetriebe Abschläge bis zu 60, 70 Prozent von den Gemeinden erhalten haben, weil die Getränkesteuer eine Steuer war, mit der das Konsumieren in der Gemeinde besteuert wurde und die daher zulasten der Klein- und Mittelbetriebe gegangen ist.

Daher bin ich froh darüber, dass diese Steuer weggefallen ist, und ich bin auch sehr froh, dass die letzte Steuerreform, jene des Jahres 2009, zugunsten der Klein- und Mit­telbetriebe gelaufen ist und damit der Mittelstand gestärkt wurde.

Unterstützen möchte ich natürlich alle Vertreter der Gemeinden, die auf die äußerst schwierige Situation der Gemeinden hingewiesen haben. Ich möchte aber hinzufügen, dass sich alle Bewohner der Regionen wünschen, dass die Städte im kulturellen Be­reich ein breites Angebot haben, und ich möchte darauf hinweisen, dass auch die Städte vermehrte Aufgaben im Sozialbereich haben und insbesondere in der Frage der Sicherheit vom Bund oft alleingelassen werden.

Daher möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, Herr Staatssekretär, darauf hinzuwei­sen, dass in den Zentralräumen viele Polizistinnen und Polizisten fehlen, in manchen Städten gegenüber dem Jahr 2000 um ein Drittel weniger Polizistinnen und Polizisten tätig sind und die verbliebenen noch mehr Aufgaben haben als vorher. Daher ist da ein Umdenken auch vom Bund vor dem Bundesfinanzausgleich notwendig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


11.51.24

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Gartlehner hat bereits auf die historische Ent­wicklung der Causa Getränkesteuer hingewiesen. Tatsache ist, dass wir mit dieser Ge­setzesänderung heute den Gemeinden eine Bedarfszuweisung von 11,47 Millionen € zur Verfügung stellen – eine Maßnahme, die ja von allen Fraktionen dieses Hauses mitgetragen wird.

Viele Vorredner und Vorrednerinnen haben bereits auf die prekäre finanzielle Situation der Kommunen hingewiesen. Ich darf in diesem Zusammenhang aber vor allem noch einmal auf die aktive Rolle der Städte hinweisen. Die Städte sind Motor der Regionen, und viele kleine Gemeinden profitieren zweifellos von den städtischen Angeboten im Nahbereich.

Zugleich sind wir aber auch gefordert, gemeinsam die Lebensräume für die Menschen attraktiver zu gestalten. Die Steiermark mit Landeshauptmann Voves geht hier mit Regionext einen vorbildhaften Weg, nämlich jenen der Bündelung von entwicklungspo­litischen Aktivitäten, um so für die Menschen in diesen Regionen die Angebote in so­zialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu sichern beziehungsweise zu verbes­sern. – Dies bedeutet aber eine Aufgaben- und Verwaltungsreform auch innerhalb der Regionen, um durch mehr Effizienz mehr Angebote für die Menschen und die Wirt­schaft bieten zu können.

Meine Damen und Herren, gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ein Bereich, wo eine gute regionale Infrastruktur von größter Bedeutung ist. Ich appelliere aber in diesem Zusammenhang eben an alle Verhandlungspartner- und ‑partnerinnen des Fi­nanzausgleichs, beim nächsten Finanzausgleich auch die notwendigen Aufgaben- und Verwaltungsreformen – und zwar qualitativ und quantitativ – mit zu beschließen, denn wenn wir im Nachhinein über Reformen reden und der Finanzausgleich nicht gegeben ist, sehen wir, dass sich das immer wieder spießt: Dann wird der Ball von einem zum


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anderen und wieder zurück gespielt. Ein ordentlicher Finanzausgleich heißt für mich auch, dass Aufgaben- und Verwaltungsreform mitverhandelt und mit beschlossen wer­den.

Es geht darum, den Menschen in den Regionen attraktive Lebensräume zur Verfügung zu stellen. Und das, meine Damen und Herren, ist wohl eine Aufgabe, die wir alle in der Politik gemeinsam werden bewältigen müssen, wenn wir den Menschen in Öster­reich ein gutes und lebenswertes Leben gestalten wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bit­te. (Abg. Pendl: Der Erwin Kaipel wird jetzt richtungsweisend zu uns sprechen!)

 


11.53.58

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Den Gemeinden wurde zur Zeit der Beitrittsverhandlungen erklärt, dass die österreichische Getränkesteuer erhalten bleiben kann. Heute wissen wir, dass die Gemeinden 45 Millionen € an den Handel rückzuerstatten haben. Der heutige Be­schluss soll es ermöglichen, dass sich der Bund an diesen Zahlungen mit mehr als 60 Millionen € beteiligt. – Allerdings ist das kein Geschenk des Bundes, das ist lediglich ein Refundieren einer Annahme, die der Bund aus diesem Titel ohnedies hatte.

Trotzdem ist dies ein wichtiger Beschluss, weil es den Gemeinden tatsächlich nicht gut geht – viele Vorredner haben darauf hingewiesen. Wir wissen, dass es bereits 600 Ge­meinden gibt, die nicht ausgeglichen bilanzieren können. Was am Ende dieses Jahres sein wird, wissen wir nicht, aber die Situation wird wesentlich dramatischer sein. Daher ist es unerträglich, dass Bundes- und Landespolitiker immer wieder versuchen, sich auf Kosten der Gemeinden zu profilieren. Das war in der Frage der Getränkesteuer so; die­se hat eben auch aus ideologischen Gründen weg müssen. – Es hat einen Ersatz dafür gegeben, für die Gemeinden bedeutet der Ersatz aber weniger Geld.

Ähnliches ist mit der Gewerbesteuer geschehen. Daraus ist die Kommunalsteuer ge­worden – mit dem Ergebnis, dass es für die Gemeinden weniger Einnahmen gibt.

Wir kennen auch die laufenden Diskussionen zum Thema Lohnnebenkosten. Diese sind zweifellos hoch, und es wäre gut, wenn wir die Arbeiter entlasten könnten, aber wenn es zur Umsetzung der Ergebnisse dieser Diskussionen kommt, dann werden wieder die Gemeinden draufzahlen, weil dann als Erstes wieder die Kommunalsteuer zur Dis­kussion stehen wird.

Auch in der Frage der Gewerbesteuer melden sich permanent Bundes- und Landespo­litiker zu Wort und sagen: Da darf nichts passieren!, obwohl wir wissen, dass wir im Europavergleich mit Abstand Schlusslicht sind. – Es ist leicht, als Bundes- oder Lan­despolitiker über Gemeindeeinnahmen zu reden!

Wir werden in absehbarer Zeit aber auch erleben, dass wir in eine Hochzinsphase kommen. Viele Zukunftsentwicklungen in den Gemeinden sind fremdfinanziert, und es ist durchaus vorstellbar, dass in den nächsten Jahren die Zinssituation in Richtung Zweistelligkeit geht. Wenn das kommt, dann dürfen wir uns heute schon ausmalen, was das bedeutet.

Die Gemeinden werden jedenfalls ihrem Auftrag als ursprünglich größter Investor nicht mehr nachkommen können, und diese Tatsache allein wird die Spirale weiter nach unten treiben. – Daher denke ich Folgendes: Wir haben uns ein Bankenpaket geleistet, deswegen wäre es gut, richtig und höchst an der Zeit, dass wir uns auch ein Kommu­nalpaket leisten. Das gäbe die Möglichkeit, dass wir die regionalen Unternehmen und die regionale Beschäftigung unterstützen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 92

Wir wissen auch, dass die Steuerzahler in unserem Land im Wesentlichen die Lohnab­hängigen und die kleinen Unternehmen sind. Daher sind wir gefordert, über ein Kom­munalpaket genau diese Gruppen zu stärken, weil diese dann eigentlich auch die Ga­rantie dafür wären, dass das, was wir aus dem Bankenpaket nicht mehr zurückbekom­men, ersetzt werden kann.

Meine Damen und Herren! Es ist in dieser Frage nicht fünf vor zwölf; es ist zwölf. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Kopf: Das stimmt! – Abg. Pendl: Deshalb habe ich ja gesagt „richtungsweisend“!)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte. Herr Abgeordneter, welche Redezeit darf ich für Sie einstellen? Wollen Sie eine Richt­zeit? (Abg. Linder – auf dem Weg zum Rednerpult –: 5 Minuten!) – Bitte.

 


11.57.46

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Was das Thema Ände­rung des Finanzausgleiches 2008 betrifft, glaube ich, dass es für uns in den Gemein­den ein bewährtes Prinzip gibt, nach dem die meisten Gemeinden und vor allem die meisten Bürgermeister vorgehen: dass man grundsätzlich einmal nach dem Verursa­cherprinzip handeln sollte. – Und wenn ich zurückdenke, dass das Ganze ein Ver­säumnis der EU-Verhandlungen 1995 ist, glaube ich wirklich, dass sich der Bund mit mehr als 25 Prozent beteiligen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Zweite, was ich für uns Gemeinden und für uns Bürgermeister reklamiere, ist, dass wir Handschlagqualität haben. Und wenn der Vorgänger des Herrn Finanzministers 25 Prozent vereinbart hat, so, glaube ich, sollten wir heute nicht darüber diskutieren, ob die Summe 7,5 Millionen € oder 11 Millionen € beträgt: Wenn ich 25 Prozent vereinba­re, dann habe ich dazu zu stehen und habe das einzuhalten! – Und ich glaube, lieber Herr Robert Hink, Generalsekretär des Gemeindebundes, der uns von den Zuschauer­rängen aus beobachtet, wir wissen ganz genau, dass es erst auf Druck des Gemeinde­bundes und auf Druck der Gemeinden möglich war, den Finanzminister dazu zu bewe­gen, dass er das Versprechen seines Vorgängers einhält.

Wenn man dann noch weiß, dass er diese 11 Millionen € über die Körperschaftsteuer zurückbekommt, glaube ich, ist es sehr vermessen, von einem Geschenk an die Ge­meinden zu reden, insbesondere da wir wissen, dass es den Gemeinden finanziell sehr schlecht geht. Ihnen geht es aber nicht deswegen schlecht, weil sie das selbst verur­sacht haben, sondern weil sie mit Kosten zugedeckt werden (Beifall bei der FPÖ) – und das in Zeiten, in denen alle Experten bestätigen, dass Gelder, die die Gemeinden investieren, den kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, dort investiert werden und der regionalen Wirtschaft vor Ort zugute kommen.

Deshalb, so meine ich, sehr geehrter Herr Finanzminister, sehr geehrter Herr Staatsse­kretär, wäre es höchst an der Zeit, dass wir für die Gemeinden ein Konjunkturpaket schnüren, um es so den Gemeinden zu ermöglichen, die Arbeit für ihre Bürger zu tun und auch die lokale Wirtschaft vor Ort zu unterstützen, der lokalen Wirtschaft zu helfen.

Ich fordere Sie auf: Nützen Sie die Möglichkeit, über die Gemeinden der Wirtschaft zu helfen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.00.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Begründung des Abstimmungsverhaltens der grünen Fraktion


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möchte ich schon ein paar Dinge zurechtrücken, die hier auseinanderlaufen: Ich meine, es muss sich ja schon einmal jemand Gedanken darüber machen, welche Fi­nanzverfassung wir in dieser Republik haben, bevor wir auf die Idee kommen, uns wechselseitig auszurichten: dort der Bund, da das Land und da die Gemeinden. – Der Herr Staatssekretär hat es ja meines Erachtens zu Recht angedeutet und auch versucht.

Es ist doch so in diesem Land, dass die Einnahmenkompetenz im Wesentlichen – das mag man jetzt sehen, wie man will – beim Bund liegt, auch wenn wir eine Kommunal­abgabe und eine Grundsteuer haben. Diese machen das Kraut nicht überall fett, und man könnte sich im Übrigen ja auch noch überlegen, ob wir sie nicht jeweils intelligen­ter ausgestalten – aber grundsätzlich liegt sie beim Bund.

Am Besten sind überhaupt die Ländervertreter: Wir müssen immer die Ländervertreter berücksichtigen, wenn wir hier über Reformen reden, denn dort sitzt die gesammelte Blockadehaltung. Was die Landeshauptleute aufführen, ist in Beton gegossen, und zwar stehen sie einfach quer und betonieren quer zur Richtung in fast jeder Frage. Schauen wir uns das bei den Österreich-Gesprächen an!

Aber wenn es schon so ist, dass der Bund die Verantwortung für die Einnahmen über­nehmen muss, dann ist es ja wohl auch so, dass man, wenn man die Gemeinden an­schaut, zwei Sachen betrachten muss: Wie wirtschaften diese, und was steht Ihnen so­zusagen aufgrund der Aufgaben, die ihnen ja auch der Bund zuteilt, zu?

Da muss man zweiteilen: Betreffend die erste Frage sind die ganzen „Sünden-Gemein­den“ erwähnt worden, das ist ja die Spezialität von Kollegem Grosz, er hat sie aufge­zählt. – An der Stelle sei gesagt: Recht hat er! – Aber lassen wir das, weil den steiri­schen Kanon kennen wir ja: Hartberg, Trieben und so weiter; es sind gar nicht so wenige. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Man würde sich schon etwas sparen, wenn dort gescheit gearbeitet und nicht speku­liert und irgendein Ausgabenwahnsinn betrieben würde, aber das Grundproblem, wenn wir die Polemik beiseite lassen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz) – jetzt müs­sen Sie wieder still sein, Herr Kollege Grosz –, bleibt doch ein anderes, nämlich dass die Gemeinden immer mehr Aufgaben zugeteilt bekommen, aber letztlich an der Ein­nahmensituation selbst kaum etwas verändern können.

Jetzt haben wir ja nicht nur die Wirtschaftskrise, die die Einnahmen zurückgehen lässt, wir haben generell einen Trend, dass die Steuer- und Abgabenquote gemessen am BIP zurückgeht. Gleichzeitig wachsen aber die Sozialaufgaben gerade im Pflege- und Gesundheitsbereich. – Die Schere geht auseinander! Selbst wenn die Gemeinden opti­mal wirtschaften würden, ist es doch so, dass sie sich zwangsläufig in einem Dilemma wiederfinden.

Jetzt könnten wir alle auf die Gemeinden hinzeigen. – Das wird aber nicht viel helfen, und die Gemeinden können sich nicht einmal wehren, also muss man, was Effizienz­steigerung betrifft, schauen, wo man ansetzen kann: sicherlich bei den Gemeinden, meines Erachtens vor allem bei den Ländern, drittens bei den Länderkooperationen – Stichwort: zwei Spitäler, die nur durch einen Landes-Grenzfluss getrennt sind. Es gibt ja mittlerweile schon mehr als ein Beispiel dafür (Abg. Pendl: Viele Beispiele!), wo um Hunderte Millionen Spitäler mit sogar noch den gleichen Schwerpunkten – das versteht überhaupt kein Mensch mehr! – hochgezogen werden, weil sie in Konkurrenz sind. Der Herr Staatssekretär weiß das ja. Sie waren damals auch beteiligt, nicht?

Ein Hartberger soll ja nicht in Oberwart auf die Welt kommen und ein Oberwarter soll nicht in Hartberg auf die Welt kommen, obwohl die Städte wechselseitig eigentlich schon fast mit dem Fahrrad erreichbar sind: So kann es eben nicht weitergehen! (Zwi­


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schenbemerkung von Staatssekretär Dr. Lopatka.) – Ich sage das durchaus bewusst, ich bin ja aus der Region.

Es gibt ja noch bessere Beispiele! Niederösterreich ist ein wunderbares Beispiel: Da ist man sogar so weit, dass das noch innerhalb des Bundeslandes betrieben wird. – Also: Wenn wir das nicht angreifen, wird uns das ganze „Geseiere“ nichts helfen.

Wenn wir aber die Einnahmen verantworten müssen und die braven Gemeinden schüt­zen wollen, dann wird es auch notwendig sein, dass wir mit dem Unsinn aufhören, aller Welt zu erklären, dass nur in einer Steuersenkung das Heil zu suchen ist, denn wie sollen denn die Gemeinden ihre Aufgaben finanzieren, wenn sie genau an den Ertrags­anteilen des Bundes hängen? – Das ist doch der Punkt!

Die Grundfrage ist und bleibt: Welches Sozial- und Gesellschaftsmodell wollen wir? Hat die öffentliche Hand eine Aufgabe oder nicht? – Wenn sie eine Aufgabe hat, was wir zum Beispiel befürworten, dann muss man sie auch ausstatten. Dann muss man der öffentlichen Hand ihrerseits Mittel in die Hand geben, damit sie etwas Vernünftiges tun kann. Deshalb ist es ja solch ein perverser Unsinn, dauernd in die Welt zu schrei­en – noch dazu in dieser Situation –: Wer ist die bessere Steuersenkungspartei?, aber auf der anderen Seite zu verschweigen, was alles nicht finanziert werden kann. Das ist völlig unseriös.

Da haben wir sie alle miteinander erwischt: Das darf nicht sein, weil in diesem Land einfach ein Wettbewerb der Unseriosität ausbricht, indem man sagt, es werden ohne­hin alle Steuern gesenkt. – Mittlerweile darf man ja nicht einmal darüber debattieren, ob die Reichen einen größeren Beitrag leisten sollen oder ob die Mehrwertsteuer er­höht werden soll. Nein, das soll alles im nächsten Jahr geschehen! – Na, die Gemein­den werden sich bedanken. Wie sollen sie denn budgetieren?

Und jetzt sind wir am Punkt – der Herr Staatssekretär nickt sogar –, es kommt ganz genau in diesen Entschließungsanträgen vor. Den einen BZÖ-Antrag halten wir für hochvernünftig: Da machen wir jetzt den Finanzausgleich auf – wie sollen sich denn die auf der anderen Seite wehren? (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Der Finanzausgleich ist beschlossen worden, da war von der Wirtschaftskrise noch gar keine Rede – manche haben sie vorausgesehen, aber Sie wollten das nicht sehen und hören. Sie von der ÖVP sind die Wirtschaftspartei, aber den „Economist“ lesen Sie nicht mehr, da verweigern Sie sich, weil ja der „Tripstrüer Wirtschaftsbote“ Ihnen schon ausreicht. – Das wird eben nichts helfen!

Der Finanzausgleich ist beschlossen worden, und wenn wir jetzt so gescheit dastehen, dann werden wir ihn auch ändern müssen: teilweise zugunsten der Gemeinden, die gut wirtschaften und Aufgaben erfüllen müssen, und wir müssen ihn dort zurückfahren, wo die Gemeinden spekulieren. Da werden wir auch einmal Strafen festlegen – da sind wir uns ja einig, dass wir einmal Strafen festlegen für Länder und Gemeinden, die irgendei­nen Unsinn machen –, aber die, die es gut probieren, die können ganz einfach nicht mit bestraft werden.

Dem zweiten Antrag des BZÖ können wir leider nicht zustimmen (Abg. Scheibner: Na geh!); darin geht es um den abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Es ist, glaube ich, schon gut, wenn die größeren Gemeinden, die zentrale Aufgaben erfüllen, sozusagen mehr zugewiesen bekommen, weil ja viele Infrastrukturleistungen nur in den großen Gemeinden erbracht werden. Das ist ein altbekanntes Problem, und die Lösung liegt auf der Hand.

Schließlich ist viel von einer Bankenabgabe geredet worden, und die FPÖ bringt jetzt wieder einen Antrag ein – vermutlich um mit der SPÖ eine Nagelprobe zu machen,


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denn in diesem Antrag ist wieder diese Bilanzsummensteuer enthalten, also eine Ban­kenabgabe, die unserer Meinung nach unintelligent ist. Ich verstehe aber, was Sie mei­nen: Die SPÖ soll Ihrem unintelligenten Vorschlag gefälligst zustimmen. – Schauen wir, ob sie das macht!

Wir präferieren etwas anderes: Wir wollen eine intelligente Bankensteuer, die die spe­kulativen Bilanzpositionen erwischt und damit auch wirklich vernünftig lenkend ins Wirt­schaftsgeschehen eingreift. – Schreiben Sie das nächste Mal von uns ab, es wird Ihnen nützen! (Beifall bei den Grünen.)

12.07


12.07.20

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 600 der Beilagen.

Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein-Personen-Unternehmen – wirtschaftlicher Rückhalt in den Gemeinden.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüs­sels im Finanzausgleichsgesetz 2008.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradauer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

12.09.322. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (601 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufenthaltsno­velle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010) (608 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

 


Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.


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12.09.57

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es scheint, als wäre ich der einzige Kontra-Redner der gesamten heutigen Tagesordnung. Das ist einerseits im Prinzip kein schlechtes Zeichen, auf der anderen Seite aber doch, weil viele wichtige Themen, auf die Österreich wartet, etwa die Verwaltungsreform, die Gesundheitsreform, eine Steuersenkung zur Hebung der Kaufkraft oder ein Wirtschaftsförderungspaket, nicht auf der Tagesordnung stehen, weil diese Bundesregierung in dieser schwierigen und sensiblen Zeit leider wenig bis nichts arbeitet.

Wir beschäftigen uns zwar mit anderen wichtigen Dingen, aber mit nicht sehr vielen, wie aus der heutigen Tagesordnung ersichtlich ist.

Bei der vorliegenden Gesetzesmaterie haben wir uns sehr lange überlegt, ob wir zu­stimmen sollen oder nicht. Es gibt beim Unterbringungsgesetz und auch beim Heimauf­enthaltsgesetz sicherlich einige Punkte, denen man problemlos zustimmen könnte. An­dere halten wir aber doch für sehr sensibel, wie zum Beispiel, dass die verpflichtende Doppelbegutachtung beim zwangsweisen Aufenthalt von Patienten in einer psychiat­rischen Anstalt gestrichen werden soll und nur mehr ein Gutachten eines Arztes aus­reicht, um einen Patienten zwangsweise in einer Anstalt aufzubewahren. Das halten wir für falsch. Es gibt zwar ein Einsparungsargument, das betrifft die Länder, und man sagt auch, in der Praxis gibt es bei den kleineren Einrichtungen ohnehin keine zwei Psychiater mehr, die dauerhaft in dieser Anstalt aufhältig sind, aber das sind ja eben unbefriedigende Zustände.

Bei aller Notwendigkeit, Einsparungen vorzunehmen – und ich habe ja zu Beginn mei­ner Rede gesagt, im Verwaltungsbereich und auch im Gesundheitsbereich gäbe es eine ganze Menge von Punkten, wo man einsparen könnte, etwa indem man mehr in Prävention investiert –, sollte man dort, wo es um die persönliche Freiheit von Men­schen geht, sehr sensibel vorgehen. Da kann es nur darum gehen, möglichst alle Zwei­fel über die Notwendigkeit einer Zwangsanhaltung in einer Anstalt zu beseitigen. Des­halb stimmen wir gegen die Streichung der Doppelbegutachtung. (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: der sogenannte Drehtüreffekt. – Es ist durchaus vernünftig, dass man sagt, wenn Patienten an einem chronischen, wiederkehrenden psychischen Leiden er­krankt sind, muss man aufpassen, dass man sie nicht in sehr kurzen Abständen immer wieder entlässt und immer wieder einweist. Daher ist vorgesehen, dass man sie auf eine längere Dauer, auch wenn eigentlich keine akute Behandlung notwendig ist, in einer Anstalt anhalten kann. Nur, was uns fehlt, ist im Sinne der Interessen und Rechte der Bürger ein Verweis auf die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Anhaltung im Ver­gleich zur Gefahr einer Wiedereinlieferung.

Wir haben das im Ausschuss diskutiert. Es soll auch eine Evaluierung geben. Man soll das beobachten. Das ist alles schön und gut, aber wir glauben, dass man da sehr sensibel vorgehen muss, und lehnen daher auch diese Gesetzesbestimmung ab.

Ein Punkt, den wir durchaus positiv beurteilen, ist, dass der Verein für Patientenanwalt­schaft ab jetzt die Interessen der Patienten vertreten kann.

Positiv ist auch, dass im Heimaufenthaltsgesetz jetzt Maßnahmen bezüglich Pflegeleis­tungen für die Patienten nicht nur von Ärzten, sondern auch von Pädagogischen Behin­dertenbetreuern und Psychologen erfolgen können, sofern das möglich ist. Das ist si­cherlich eine sinnvolle Maßnahme, die zur Effizienzsteigerung und zur Einsparung bei­trägt. Daher werden wir in zweiter Lesung eine getrennte Abstimmung verlangen. In dritter Lesung werden wir aber aufgrund unserer Bedenken bezüglich der Rechte der Staatsbürger diese Gesetzesvorlage ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 97

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


12.14.30

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! In dieser Novelle des Unterbringungs- und des Heimaufenthaltsgesetzes geht es im Wesentlichen um eine Anpassung von Details bezüglich freiheitsentziehen­der Maßnahmen bei psychisch kranken Menschen.

Im Laufe der Zeit kam es in der Psychiatrie zu diversen Änderungen, sodass nunmehr die Unterbringung von psychisch Kranken nicht nur in Sonderanstalten der Psychiatrie, sondern auch in eigenen Abteilungen von Allgemeinen Krankenanstalten, also dezen­tral erfolgt.

Nun musste auf diese Situation Rücksicht genommen werden, denn es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die ständige Anwesenheit zweier Fachärzte in kleinen psychiatri­schen Abteilungen nicht möglich ist. Deshalb soll nun eine Aufnahmeuntersuchung ausreichend sein; bisher waren es zwei.

Allerdings muss auf Verlangen des Patienten oder seines Vertreters oder auch des Arztes eine zweite Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden. Also, Herr Scheibner, dem Vier-Augen-Prinzip ist Genüge getan, und ich glaube, das ist gut so. (Abg. Scheib­ner schüttelt verneinend den Kopf.) Der Patient hat die Gewähr, dass bei Bedarf eine zweite Untersuchung durchgeführt wird. (Abg. Scheibner: Der Patient ist gar nicht in der Lage dazu!)

Weiters soll die Patientenvertretung den Änderungen im Sachwalterrecht angepasst werden, sodass die Vertretung durch Vereine anstelle eines Patientenanwalts möglich ist.

Die Rückfallshäufigkeit, also die sogenannte Drehtür-Psychiatrie, soll mit dieser Novel­le verhindert werden. Es hat sich gezeigt, dass es zu einer hohen Rückfallrate führt, wenn die begonnene Unterbringung zu früh wieder aufgehoben wird. Der Patient soll ausreichend stabilisiert sein, bevor er entlassen wird. Die Fortsetzung der Unterbrin­gung darf jedoch nicht unverhältnismäßig sein.

Im Heimaufenthaltsgesetz werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen insofern neu geregelt, als auch die Pflegedienstleitung oder Angehörige des gehobenen Diens­tes für Kranken- und Gesundheitspflege solche Maßnahmen anordnen können – aller­dings nur dann, wenn ärztlich dokumentiert ist, dass eine psychische Krankheit oder eine geistige Behinderung vorliegt.

Alles in allem kommt es zu wesentlichen Verbesserungen für den Patienten, vor allem durch die Dezentralisierung und die Möglichkeit einer längeren Behandlung von psy­chisch kranken Patienten. Damit reduzieren sich die Folgeunterbringungsfälle, was auch zu einem positiven Effekt an den Gerichten führen wird, denn die Gefahr, dass psychisch Kranke bei einem weiteren Krankheitsschub Straftaten begehen, wird da­durch auch reduziert.

Erfreulich ist, dass diese Auswirkungen über die Gesamtdauer der Unterbringungen durch den eingebrachten Entschließungsantrag evaluiert werden sollen. Damit wird überprüft, ob das Ziel dieser Novelle auch erreicht wird.

Ich glaube, es ist gut so, dass wir das heute beschließen. Schade, dass das BZÖ da nicht mitgehen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bit­te.

 



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12.17.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst – auch im Namen von Otto Pendl, der zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr zu Wort kommen wird – den Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums und auch Ihnen, Frau Ministerin, herzlich für die sehr zeitintensive Arbeit an dieser Novelle danken. (Beifall bei der SPÖ.) Es waren zwei Arbeitsgruppen tätig, die diese Regierungsvorlage, die heute beschlossen werden soll, ausgearbeitet haben.

Herr Kollege Scheibner, es ist mir auch heute nicht klar geworden – ich habe Sie schon im Ausschuss nicht verstanden –, wogegen sich eigentlich Ihre Ablehnung richtet. Sie haben Ihre Ablehnung damit begründet, dass es da um Rechte der Bürger geht. Es sind sowohl Bürger betroffen als auch ein Umfeld. Also ich würde hier um eine Klar­stellung ersuchen. (Abg. Scheibner: Wir wollen weiterhin die doppelte Begutachtung!)

Dem Vorhaben dieser Novelle liegt der Umstand zugrunde, dass das derzeitige Unter­bringungsgesetz bereits seit 19 Jahren nahezu unverändert besteht und an die geän­derten Verhältnisse angepasst werden muss, die Frau Kollegin Franz dargestellt hat. Wir sollten eigentlich froh sein, dass wir weg von den großen zentralen Anstalten hin zu den kleinen ambulanten oder psychiatrischen Abteilungen in Krankenhäusern ge­kommen sind und damit auch die Unterbringung und die Pflege in den jeweiligen Hei­matbereichen möglich sind.

Das hat mit sich gebracht, dass in den kleinen Einheiten eine nicht so große Anzahl von Psychiatern, die permanent vorgehalten werden, vorhanden ist, und das hat wie­derum die nun vorliegende Lösung notwendig gemacht und mit sich gebracht, wobei man sagen muss, dass nach der Untersuchung durch den aufnehmenden Abteilungs­leiter über Antrag des Betroffenen oder eines Stellvertreters jederzeit eine weitere Be­gutachtung stattfinden muss, und zwar bis Mittag des nächsten Werktages. Damit ist eigentlich sichergestellt, dass ein allfälliges nicht richtiges Erstgutachten korrigiert wer­den kann.

Die neue Regelung der Vertretung der Kranken durch die Patientenanwaltschaft ist sehr wichtig, weil sie zu mehr Effizienz im Vertretungsbereich beiträgt.

Was den sogenannten Drehtüreffekt anlangt, über den es eine lange Diskussion gab, muss es eine Abwägung in der Hinsicht geben, dass man die Frage stellt: Was kann man tun, dass jemand, der entlassen wird, nicht eine Woche später wieder dort landet, wo er hinausgegangen ist?

Die Wortwahl, die man diesbezüglich gefunden hat, ist sehr präzise: Wenn die Wahr­scheinlichkeit, dass jemand bald wieder zurückkommt, durch eine verhältnismäßige Verlängerung der Unterbringung wesentlich verringert werden kann, dann wird es eine solche geben.

Es gibt auch eine ausdrückliche Regelung der Beschränkung von sonstigen Rechten, die bei Gericht jederzeit anfechtbar ist und wo immer die Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund gestellt wird. Das heißt, jede Maßnahme muss absolut notwendig sein und es muss ohne sie die Sinnhaftigkeit des Vollzugs oder die Abhaltung der Gefähr­dung anderer nicht möglich sein.

Zum Heimaufenthaltsgesetz ist zu sagen, dass wir leider in vielen Heimen, insbeson­dere in privaten Heimen – Herr Kollege Maier wird sich dazu im Zuge seiner Wortmel­dung umfassender äußern –, noch immer skandalöse Verhältnisse vorfinden. Dagegen muss unbedingt etwas getan werden. Das Gesetz sieht dazu gute Regelungen vor. Ab­seits davon ist es so, dass zunächst die Entscheidungsfindung über Maßnahmen in


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den Heimen aufgeteilt wird, je nachdem, um welche Maßnahme es geht. Sie erfolgt je­weils durch Ärzte oder das Pflegepersonal oder den Gesundheits- und Krankendienst.

Wichtig ist, dass der für ein Heim zuständige Bewohnervertreter in Hinkunft jederzeit das Recht hat – und das ist wirklich ein epochaler Fortschritt –, Zutritt zu dem Heim zu bekommen, unabhängig davon, ob der Heimhalter das will oder nicht, dort die Unterla­gen einsehen und sowohl mit den betroffenen Personen als auch mit dem Pflegeperso­nal Kontakt aufnehmen kann, um sicherzustellen, dass Übel nicht bestehen, und für den Fall, dass ein solches besteht, dafür Sorge zu tragen, dass dieses abgestellt wird.

Dass die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen nunmehr vom Gericht mit einzel­nen Auflagen versehen werden kann, ist ein weiterer Schritt in Richtung einer der je­weiligen Situation entsprechenden Maßnahme.

Dass das Ganze, die Rechtfertigung nachträglich überprüft werden kann, auch wenn die Anhaltung, in diesem Fall die Unterbringung, nicht mehr aufrecht ist, ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Ich glaube, das ist eine runde Angelegenheit. Die Evaluierung, die wir heute auch be­schließen, wird sicherlich zeigen, ob es noch einen Verbesserungsbedarf gibt, und wenn ja, dann werden wir da nachziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbau­er. – Bitte.

 


12.23.11

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Wir stimmen diesem Gesetz zu, wie wir es schon im Jus­tizausschuss zum Ausdruck gebracht haben, wobei man natürlich in Richtung der einen oder anderen Bestimmung, die hier vorgestellt wird, Bedenken entwickeln kann.

Meine Vorredner haben schon das Wichtigste gesagt, sodass es nicht unbedingt erfor­derlich ist, die Hauptpunkte neuerlich zu referieren.

Das apostrophierte Verhältnismäßigkeitsprinzip, das im Gesetz verankert wird, um die sogenannte Drehtür-Psychiatrie zu vermeiden, ist ein richtiger Ansatz.

Wahr ist, dass es durch die Dezentralisierung – die ja wünschenswert ist, um wasser­kopfartige Systeme zu vermeiden und möglichst alles auf dezentraler Ebene zu erledi­gen, was dort erledigt werden kann – nicht möglich ist, permanent zwei psychiatrische Sachverständige vorzuhalten, weshalb es als ausgleichende Möglichkeit zu der Rege­lung, dass es künftig zur Aufnahme genügt, ein Gutachten vorzulegen oder durchzu­führen, eine Kontrollmöglichkeit gibt.

Natürlich ist es wahr, dass der Betroffene selbst nur schwer in der Lage ist, die Kontrol­le des Erstgutachtens durch ein weiteres Gutachten zu beantragen beziehungsweise dass dies eventuell oder wahrscheinlich auf Schwierigkeiten stößt, aber die Möglich­keit, dass durch die Vereine, die da tätig sind, oder durch den Anstaltsleiter oder durch den Arzt ein zweites Gutachten beantragt wird, ist gegeben.

Es spricht mehr die praktische Vernunft für die Neufassung dieses Gesetzes, so wie es vorgeschlagen wird. Die Evaluierung ist aber wichtig, daher werden wir auch dem Ent­schließungsantrag zustimmen.

Weil wir beim Kapitel Justiz sind, ist es angezeigt, auch über Dinge zu sprechen, die sonst in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Justiz thematisiert werden. Die „Kronen Zei­tung“ hat heute auf der Titelseite den Aufmacher: „Strafnachlass für Schwerverbre­cher“. Sie zitiert die Möglichkeit des § 133a Strafvollzugsgesetz: „Hat ein Verurteilter


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die Hälfte der Strafzeit, mindestens aber drei Monate, verbüßt, so kann vom weiteren Vollzug der Strafe vorläufig abgesehen werden.“

Weiters wird vorgehalten, dass „auch die ‚Crème de la Crème‘ der Schwerverbrecher: zwei Dutzend Räuber, zwei Vergewaltiger und ein Türke, der wegen ‚schweren sexuel­len Missbrauchs von Unmündigen‘ einsitzen musste,“ freigelassen wurde. „Dazu kom­men noch die Killer des Mafiapaten aus 1996.“ Und so weiter und so fort.

Was heißt das? – Ich bitte, schon zu beachten, dass man diese Kann-Bestimmung nicht zu einer Muss-Bestimmung umfunktioniert. Schwerstkriminelle, die da erwähnt werden, fallen sicher nicht unter die Wohlmeinung der historischen Absichten, die hinter dieser Norm, die wir von der Freiheitlichen Partei übrigens abgelehnt haben, ste­hen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss schon auch bedenken: Der Strafvollzug hat tunlichst auch im Einklang mit der öffentlichen Meinung – nicht so, wie es jetzt im Vordergrund verstanden werden kann, aber mit dem Rechtsfriedensgefühl, das in der Bevölkerung anzustreben ist – zu erfolgen. Es geht nicht an, dass Schwer- und Schwerstkriminelle unter Nutzung der obgenannten Bestimmung, auch wenn das Versprechen damit verbunden ist, dass sie ins Ausland gehen und nie wiederkommen – das ist im Schengenraum eine eher theo­retische Wunschvorstellung –, frühzeitig entlassen werden.

Letzter Punkt: Ich nehme aus dem letzten Justizausschuss die Absicht mit, dass wir alsbald in Bezug auf die Fragen der außerstreitrechtlichen Abarbeitung von Besuchs­rechten und Obsorgestreitigkeiten eine Parlamentarische Enquete anstreben werden. Ich ersuche von hier aus nochmals, die Dringlichkeit dieser Materien nicht zu verken­nen und energisch auf eine Verbesserung des derzeitigen Zustandes hinzuwirken.

Abschließend: Es ist bedenklich, wenn in Richtung von Personen, die sich als Selbst­hilfegruppen organisieren – ich meine etwa Väter, die betroffen sind –, unter Anwen­dung des „Mafia-Paragraphen“ ermittelt wird, ohne dass die Staatsanwaltschaft dahin­tersteht. Dann hätten wir nämlich eine außer Kontrolle geratene Polizei. Stichwort: Tier­schützer, wo auch genug Übles zu argumentieren war. Das gehört abgestellt oder zumindest rechtsstaatlich sehr sorgfältig geprüft. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


12.28.49

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch uns hat im Rahmen der Debatte über das Unterbringungsgesetz der § 32a – was hier unter „Drehtür-Psychiatrie“ diskutiert wird – am meisten beschäftigt. Es ist grund­sätzlich so, dass jemand angehalten werden kann, wenn eine ernste und erhebliche Gefährdung vorliegt. Die jetzige Bestimmung erweitert die Anhaltungsmöglichkeit, in­dem sie eben vorsieht, dass dann eine Anhaltung weiter möglich sein soll, wenn im Fall einer Aufhebung voraussichtlich in absehbarer Zeit neuerlich eine Freiheitsbeschrän­kung erforderlich ist. Das ist wahrscheinlich keine grundlegende Abkehr von der Inten­tion des Unterbringungsgesetzes, aber es ist zumindest eine leichte Korrektur.

Kollege Scheibner, so sehr wir hinsichtlich der Kritik nahe beieinander liegen, teile ich Ihre Ansicht nicht, dass keine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich ist (Abg. Scheib­ner: Das habe ich nicht gesagt!) – das haben Sie gesagt, vielleicht haben Sie es nicht so gemeint (Abg. Scheibner: ... ungenau!) –, denn genau das ist der wesentliche Punkt, der den hier vorliegenden Entwurf vom Ministerialentwurf unterscheidet, und ich halte das für eine wichtige Unterscheidung.


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Trotzdem – und das ist der entscheidende Punkt – ist es nicht intendiert, die Zahl der in der Psychiatrie Angehaltenen massiv steigen zu lassen. Die Gefahr, die bleibt, ist aber doch, dass diese Gesetzesänderung genau diesen Effekt hat. Daher war uns die Eva­luierung dieser Bestimmung besonders wichtig – damit man frühzeitig erkennt, ob die­se leichte Korrektur zu einer Entwicklung führt, die man eigentlich nicht will.

Aber man muss sich eine grundsätzliche Frage stellen, und das ist jene, ob da die Ju­risten nicht einen gesundheitspolitischen Missstand ausbaden müssen. Es geht näm­lich um die Frage, warum es zu dieser „Drehtür-Psychiatrie“ kommt – ob das nicht ein Hinweis darauf ist, dass die psychiatrische Nachversorgung nicht funktioniert, deswe­gen die Betroffenen immer wieder zurückkommen und man jetzt – über diese neue Be­stimmung – versucht, diesen gesundheitspolitischen Missstand zu beseitigen. Ich glau­be, es gibt einige Hinweise, die diesen Schluss nahelegen. Wie gesagt: Aufgrund der Evaluierung ist es uns möglich, zuzustimmen – weil ich glaube, dass die Intention da­hinter redlich ist. Die Gefahren muss man aber auch sehen.

Der zweite Punkt – der auch schon angesprochen wurde – ist die Frage des Abgehens vom Vier-Augen-Prinzip bei der Aufnahme nach dem Unterbringungsgesetz. Auch das sehen wir als problematisch an, auch wenn es grundsätzlich möglich ist, dass der Pa­tient ein zweites Gutachten fordern kann. Da stellt sich die Frage, ob er in der spezifi­schen Situation dazu in der Lage sein wird – das war auch ein Kritikpunkt vom „Vertre­tungsNetz“. Auch da wird man genau hinschauen müssen, ob nicht Schutzrechte der Patienten ungewollt ausgehöhlt werden.

Es ist einerseits der Kostenfaktor ein ständiger Begleiter der Debatte, und zwar  da bin ich auch beim Kollegen Scheibner – in dem Fall ein schlechter Begleiter, weil wir in dieser spezifischen, schwierigen Situation schon den Patienten im Auge haben sollten. Aber andererseits ist der zweite und spannende Punkt immer das Argument des Per­sonalmangels, nämlich dass die nötigen Psychiaterinnen und Psychiater besonders am Wochenende oder zu den Nachtstunden nicht verfügbar wären. Da finde ich es scha­de, dass man sich die Frage, ob nicht auch klinische Psychologinnen und Psychologen diese Zweitbegutachtung machen könnten, nicht gestellt hat.

Wir stimmen zu, und zwar auch deswegen, weil bei all dieser Ambivalenz einige Ver­besserungen in diesem Gesetz enthalten sind. Damit hier nicht nur Kritik geübt, son­dern auch das Positive gewürdigt wird, möchte ich da ganz besonders die nachträgli­che Überprüfungsmöglichkeit von Beschränkungen und Behandlungen nach dem Un­terbringungsgesetz nennen. Dies ist ein Fortschritt und bringt eine Verbesserung für die Betroffenen, und daher gibt es aufgrund der Evaluierung unsere Zustimmung. Wir sollten uns aber in zwei Jahren genau anschauen, wohin diese Gesetzesänderungen führen, damit wir nicht einen Effekt erzielen, den wir eigentlich nicht wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner. – Bitte.

 


12.33.10

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Novelle ist das Ergebnis einer Enquete, die im Jahr 2006 stattgefunden hat. Es wurden nunmehr Er­fahrungen aus der Anwendungspraxis in das Unterbringungsgesetz und das Heim­aufenthaltsgesetz eingearbeitet. Es sind sehr zahlreiche, intensive Diskussionen mit allen Beteiligten geführt worden, und man hat wirklich ein gutes Ergebnis erzielt.

Das einzuhaltende Verfahren soll jetzt präziser, praxisgerechter werden; vor allem das Aufnahmeverfahren soll erleichtert werden, indem nur mehr ein Gutachten notwendig


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sein wird – allerdings kann natürlich auf Antrag auch ein zweites Gutachten eingeholt werden. Es wird dadurch die dezentralisierte Behandlung erleichtert. Ich glaube, es ist in unser aller Interesse, dass die Untergebrachten in der Nähe ihrer Familie bleiben und von ihrem sozialen Umfeld nicht allzu weit entfernt sind. Außerdem werden sie da­durch auch weniger stigmatisiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Rechtsschutz für die Patienten soll ausgeweitet werden; das heißt, es kommt jetzt zu einer Generalklausel, die diesen Rechtsschutz verbessert. Es soll auch nicht uner­wähnt bleiben, dass jetzt im Gesetz geregelt werden soll, dass Untergebrachte ihre pri­vate Kleidung anziehen und persönliche Gegenstände bei sich haben dürfen, auch sol­len sie sich jeden Tag im Freien bewegen.

Die „Drehtür-Psychiatrie“ – das ist dieses Schlagwort – soll verhindert und ein Aushei­len ermöglicht werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand frühzeitig entlassen und somit wieder rückfällig wird.

Das Heimaufenthaltsgesetz erfährt ebenfalls Änderungen, nämlich insofern, als jetzt Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen der jeweils kompetenten Berufsgruppe zugeordnet werden sollen. Außerdem wird eine Generalklausel eingeführt und ge­schaffen, die zu einer gerichtlichen Überprüfung aller Freiheitsbeschränkungen führt.

Ein Satz noch – der vielleicht in Zeiten wie diesen auch nicht unwesentlich ist –, und zwar, dass dieses Vorhaben für den Bund kostenneutral ist und für die Länder, als Trä­ger von Krankenanstalten, budgetär sogar positive Seiten hat. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


12.36.09

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Bemerkenswert an diesem Gesetz ist aus meiner Sicht doch auch, dass es in weiten Bereichen zusammen mit zwei Arbeitsgruppen erarbeitet wurde. Stellvertretend möchte ich den Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs erwähnen. Es wird dieses Gesetz daher von denen, die damit arbeiten müssen, auch ausdrücklich begrüßt.

Dieses Gesetz bringt aber natürlich auch substantielle Vorteile für die Betroffenen, die weitestgehend schon angesprochen wurden. Für mich ist auch wichtig – wie es die Frau Bundesminister gesagt hat –, dass eine weitere Ausheilung von Patienten mög­lich ist und sie nicht, nachdem die akute Gefährdung wegfällt, entlassen werden müs­sen. Wichtig erscheint mir auch, dass es eine klarere und weiter gehende Regelung für den Zutritt von Bewohnervertretern gibt, und klarerweise ist es auch wichtig, dass nach zwei Jahren im Rahmen einer Evaluierung die einzelnen Punkte, die in diesem Gesetz enthalten sind, genau angeschaut werden.

Ich möchte daher abschließend eigentlich nur mehr festhalten, dass jede Unterbrin­gung in Heimen – und seien es auch nur die gewöhnlichen Alten- und Pflegeheime – für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen meistens mit Schwierigkeiten, mit Spannungen verbunden ist. Ich glaube daher, dass es sehr wichtig ist, dass wir eine gute gesetzliche Grundlagen schaffen.

Ich glaube aber auch, dass eine gute Führung der jeweiligen Häuser und eine entspre­chend gute Ausbildung und ein entsprechendes Engagement des Personals sehr wich­tig sind. Wir wissen, dass das nicht in allen Häusern im entsprechenden Ausmaß – wie wir es uns wünschen würden – der Fall ist und Verbesserungen durchaus wünschens­wert sind. Ich glaube aber auch, dass wir allen Personen, die in diesen Bereichen ar­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 103

beiten, hohes Engagement zubilligen und ihnen für ihre sehr verantwortungsvolle Ar­beit auch ein herzliches Danke sagen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bit­te.

 


12.38.39

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich namens meiner Fraktion diesem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen an­schließen, die engagiert und aufopferungsvoll dieser schwierigen Tätigkeit nachgehen.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hannes Jarolim, unser Justiz­sprecher, hat unsere Argumentation – die ich voll unterstütze – bereits dargelegt. Ich unterstütze auch die Aussage des grünen Justizsprechers, dass es notwendig ist, nach zwei Jahren eine Evaluierung dieser Gesetzesänderungen durchzuführen.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, wie auch im Justizausschuss auf ein besonderes Problem im Heimbereich zu verweisen, nämlich zu welchen Bedingungen Menschen in Heimen – in privaten wie in öffentlichen – untergebracht werden und wie mit ihnen umgegangen wird. Jetzt ist an und für sich alles klar: Es gibt das Heimver­tragsgesetz, es gibt das Konsumentenschutzgesetz – und jeder wird glauben, dass sich die Heimträger an diese Bestimmungen auch halten.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Gesetz­liche Bestimmungen werden von Heimträgern – gleichgültig ob aus dem öffentlichen Bereich oder aus dem Privatbereich – schlichtweg ignoriert. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir auf die Dauer nicht akzeptieren.

Das Konsumentenschutz-Ministerium hat vor drei Jahren über 300 Heimverträge über­prüft und auch Abmahnungen durchgeführt. Geändert hat sich an der Situation de facto nichts. Noch immer geht es um die Fragen einseitiger Leistungskürzungen, einseitiger Vertragsänderungen und natürlich – auch um das Geld. Letztendlich werden wir die Frage beantworten müssen, wer die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in Heimen tatsächlich kontrolliert, denn weder die Länder noch der Bund sind dafür zuständig.

Wir können natürlich auch die Regelung finden, dass Heimverträge verpflichtend dem Justizressort oder dem Konsumentenschutz-Ministerium vorzulegen sind – insbeson­dere dann, wenn öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden. Frau Bundesminis­terin, mein Appell – und der Appell unserer Fraktion – ergeht an Sie, gemeinsam mit dem Konsumentenschutz-Ministerium Maßnahmen zu ergreifen, damit die gesetzlichen Bestimmungen in Heimen auch eingehalten werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeord­neten der ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bit­te.

 


12.41.35

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich glaube, dass dieses Gesetz im Wesentli­chen gut ist. Erlauben Sie mir aber trotzdem anzumerken: Wenn darauf verwiesen wird, dass sich ein Gesetz an der Praxis orientiert, kann man das sehr unterschiedlich sehen. Es gibt eine Praxis in der Psychiatrie und eine Praxis des Gesundheitssystems, die man nicht kommentarlos hinnehmen sollte, und das betrifft gerade den Bereich psychisch Kranker.


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Das Gesetz reagiert natürlich auf ein Umfeld, aber es soll sich vor einem Umfeld nicht verbeugen, sondern die Defizite aufzeigen. Es wäre an und für sich eine Aufgabe meh­rerer Ausschüsse, das einmal ins Auge zu fassen. Es ist eine Tatsache, dass Zwangs­einweisungen und -unterbringungen ganz wesentliche Rechte eines Individuums redu­zieren. Man muss aber auch darüber Bescheid wissen, welches Ausmaß und welche Intensität psychische Erkrankungen annehmen können und wie frei sich Leute fühlen, die einen schizophrenen Schub haben und alles, was sie wahrnehmen – Halluzinatio­nen, Stimmen zu hören, Befehle zu bekommen –, als Realität sehen, als Realität!

Diesen Leuten muss man helfen und sie nicht diskriminieren. Man muss psychiatri­schen Erkrankungen auch vorbeugen – und es ist Tatsache, dass WHO und Rech­nungshof die Situation in Österreich massiv kritisieren: unzureichende Datenmengen, unkoordinierte Psychiatriereformen ohne klare Umsetzungsschritte, ohne nachhaltige Finanzierungspläne, ohne ein langfristiges, strategisches Konzept. Bundespolitische Maßnahmen greifen nicht, weil Länder sich sperren und Bund-Länder-Konflikte in einem Föderalismus Verbesserungen verhindern.

Man weiß, dass es bis zum Erhalt einer wirklich fachgerechten Diagnose für psychisch kranke Menschen oft fünf Jahre dauert – bis sie endlich an eine richtige Stelle zur Be­handlung kommen. Man weiß, dass die Behandlungsmöglichkeiten außerhalb von sta­tionären Einrichtungen – Tageskliniken, Ambulatorien, ambulante Versorgung im nie­dergelassenen Bereich – in Österreich sträflichst vernachlässigt wurde. Eine Entlas­sung ist teilweise fast fahrlässig, weil in manchen ländlichen Gebieten de facto keine zeitgemäße, sachgerechte und fachgerechte Versorgung stattfindet – da muss etwas getan werden.

Wir wissen, dass sich in Österreich jährlich 1 400 Menschen selbst das Leben neh­men – das sind fast dreimal so viele wie Verkehrstote. Wenn man rechnet, was für die Sicherheit des Verkehrs, die Sicherheit von Kraftfahrzeugen, die Sicherheit von Fuß­gängern getan wird, möchte ich einen Bruchteil für die Sicherheit und für die zeitge­mäße Behandlung psychisch Kranker aufwenden dürfen. Das muss Gegenstand der Debatte sein. Davor sollte das Parlament auf jeden Fall die Augen nicht verschließen.

Wenn man schaut, wie die Lage in Europa ist, sieht man, dass sie sehr heterogen ist: Es gibt Länder, da werden sechs Zwangseinweisungen auf 100 000 Einwohner regis­triert. Andere Länder haben 218 Zwangseinweisungen pro 100 000 Einwohner. Öster­reich liegt jedenfalls im vorderen Drittel. Manche Länder haben eine Gültigkeitsdauer der Erstbeschränkung von einer Woche, andere von zwei Jahren – das muss man sich einmal bewusst machen. Da ist die Situation in Österreich ja noch hervorragend.

Also, was ich mir wünsche, ist, dass dieses Thema auch zu einem Dialog zwischen Gesundheitsressort und Justizressort führt, weil dann manche Maßnahmen vielleicht viel besser, viel zielgerichteter und möglicherweise seltener getroffen werden können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Andererseits verlange ich aber auch, dass wir – und da schließe ich meine Partei nicht aus – nicht jede Zwangsbehandlung, nicht jede Therapie in der Psychiatrie als etwas Diabolisches sehen, sondern auch als Möglichkeit, Menschen zu helfen und Rückfälle zu vermeiden.

Was wir jetzt gar nicht besprochen haben, ist der Bereich der Demenzkranken: Wie können die sich selbst gefährden? Wie geht man damit um? Da hängt es schon davon ab, welcher Betreuungsschlüssel in Heimen angewandt wird. Jemanden festzubinden, festzuhalten, nur weil das Personal nicht da ist und die, die da sind, sich nicht anders zu helfen wissen, ist ein österreichweiter und nicht seltener Skandal, der abgestellt ge­hört. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.46



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 105

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bit­te.

 


12.46.58

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kol­lege Scheibner, Sie sind so unglaublich wienerisch. (Abg. Scheibner: Gott sei Dank! Da hab ich nichts dagegen!) Als Tirolerin ist es für mich immer wieder verwunderlich, wie fokussiert viele Abgeordnete hier im Haus ausschließlich auf die Verhältnisse in Wien sind. (Abg. Scheibner: Den Leuten, die eingeliefert werden in die Anstalten, de­nen ist es egal, ob in Innsbruck oder Wien! Das ist eine komische Argumentation!)

Der Kollege Steinhauser wahrscheinlich auch – ich unterstelle ihm das jetzt –, denn ich gebe zu, dass es für mich durchaus vorstellbar ist, in Wien die psychiatrische Ver­sorgung so zu organisieren, dass dort, wo jemand am Wochenende hinkommt, auch wirklich immer zwei Ärzte da sind. Ich kann mir das aber in ganz kleinen Bezirks­krankenhäusern nicht vorstellen. (Ruf bei den Grünen: Lienz!) Ja, wie in Lienz oder wie in Reutte oder sonst wo. Wir machen ein Gesetz für die Verhältnisse in ganz Öster­reich, wo es ganz wichtig ist, dass auch am Land endlich psychiatrisch und klinisch zu betreuende Patienten überhaupt erst einmal betreut werden können – in ihrer eigenen Heimatregion.

Ich gebe dem Kollegen Grünewald und meinem Kollegen recht, wenn sie sagen, dass die psychiatrische Versorgung in Österreich in einem nach wie vor beklagenswerten Zustand ist. Wir haben viel zu wenige Kinderpsychiater, wir haben viel zu wenige Fach­ärzte für Psychiatrie, und ja, Depression ist eine Volkskrankheit und die Suizidfälle übersteigen andere Todesarten um ein Vielfaches. Daher bin ich sehr glücklich da­rüber, dass zur Verhinderung dessen, was heute immer so bürokratisch als „Drehtür-Effekt“ bezeichnet wurde – was nichts anderes ist, als dass wirklich akut suizidgefähr­dete Personen, das sind nicht Verbrecher, die meistens angehalten werden, sondern Menschen, die mit einer schweren Depression in eine kleine psychiatrische Abteilung kommen, entlassen werden, nachdem sie drei, vier Tage lang stimmungsaufhellende und antriebssteigernde Medikamente bekommen haben, was sich natürlich zur Hintan­haltung des nächsten Schubes fünf Tage später überhaupt nicht eignet –, jetzt endlich auch einmal dezentral eine vernünftige und passende Behandlung überhaupt erst mög­lich ist. Dafür danke ich der Frau Bundesminister und ich hoffe, dass wir gemeinsam im Bereich der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung in Österreich wirklich weiter­kommen.

Zur Diagnosestellung von klinischen Psychologen, die in vielerlei Hinsicht sehr wertvol­le Arbeit leisten, bin ich allerdings der Überzeugung, dass angesichts der Vielfalt der psychiatrischen Erkrankungen eine solche Diagnose, die ja außer Acht lassen muss, ob akut medikamentöse Unterstützung gebraucht wird oder nicht, wohl nicht das geeig­nete Instrument sein kann. Ich danke inzwischen und ich glaube, dass uns diese The­matik sehr breit und noch lange beschäftigen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steßl-Mühlba­cher. – Bitte.

 


12.50.10

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Änderungen des Unterbringungsgeset­zes tragen den bisherigen Erfahrungen in der Praxis Rechnung. 19 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist eine Novelle notwendig.

Im Bereich der Psychiatrie kam es zu strukturellen Änderungen, es kam zu einer De­zentralisierung. Anstatt der Unterbringung in größeren Anstalten für Psychiatrie werden


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die Patienten und Patientinnen nun in eigenen psychiatrischen Abteilungen in allgemei­nen Krankenanstalten behandelt. Für die Patienten ist dies eine weniger problemati­sche Situation.

Was sind nun die Änderungen dieser Novelle? – Wie Herr Kollege Scheibner und auch Herr Kollege Steinhauser bereits ausgeführt haben, ist nur mehr eine Untersuchung notwendig. Die zweite ist nicht ganz ersatzlos gestrichen, sondern diese zweite Auf­nahmeuntersuchung kann auf Verlangen des Patienten oder der Patientin, aber auch dessen oder deren VertreterIn oder des Arztes durchgeführt werden. Damit wird auch auf die neue Struktur in der Psychiatrie reagiert.

Der Abänderungsantrag stellt klar, dass ein ärztliches Dokument über die psychische Erkrankung beziehungsweise über die geistige Behinderung vorliegen muss. Der im Justizausschuss einstimmig angenommene Entschließungsantrag verpflichtet auch die Justizministerin, die Regelung zu evaluieren und dem Parlament innerhalb von zwei Jahren darüber zu berichten.

Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon mehrfach den sogenannten Dreh­türeffekt beziehungsweise die Drehtürpsychiatrie angesprochen. Herr Kollege Stein­hauser meint, dass das auch oft Ausfluss des Gesundheitssystems hier in Österreich sei. Meiner Meinung nach wird die Unterbringung oft zu früh aufgehoben, weil die ers­ten Behandlungserfolge bereits die akute Gefährdung wegfallen lassen und somit auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung entfallen.

Ich sehe die Problematik darin, dass Patienten oder Patientinnen oft noch nicht ausrei­chend stabilisiert sind, sodass nach der Entlassung eine Verschlechterung der Krank­heit und damit einhergehend eine Gefährdung festzustellen ist, die oftmals eine neuer­liche Unterbringung notwendig macht.

Unser Justizsprecher, Kollege Jarolim, hat bereits treffend das Verhältnismäßigkeits­prinzip, das in der Novelle ausgeführt ist, dargestellt. Ich möchte nur einige Zahlen nennen. Von den 15 000 Unterbringungen im Jahr 2008 wurden innerhalb desselben Kalenderjahres 1 100 PatientInnen mehr als dreimal wieder in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht.

Zusammengefasst: Die Novelle soll eine längere Behandlung möglich machen. Es sol­len Folgeunterbringungen reduziert werden, und Änderungen sollen der Praxis Rech­nung tragen.

Die Änderungen des Heimunterbringungsgesetzes wurden bereits ausführlich darge­stellt. Insgesamt wird in dieser Novelle der Praxis Rechnung getragen, und man wird sich nach der Evaluierung anschauen, inwiefern die Maßnahmen gegriffen haben.

Zum Herrn Kollegen Scheibner noch, weil er sich etwas über die heutige Tagesord­nung echauffiert hat: Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie die Kinderrechte und auch die Dienstleistungsrichtlinie blockieren, Herr Kollege. (Abg. Scheibner: Das sind nur zwei Punkte von vielen!) – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schöneg­ger. – Bitte.

 


12.54.35

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit besonderer Freude blicke ich jetzt auf eine sehr gut gefüllte Besuchergalerie, weil es auch einmal gut ist, wenn so viele Besucherinnen und Besucher bei einem Tagesordnungspunkt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 107

anwesend sein können, wo sehr sachlich, sachorientiert und lösungsorientiert diskutiert wird (Abg. Scheibner: Wir diskutieren immer sachlich!) – das weiß ich, Herr Kollege Scheibner – und nicht, wie sonst immer so gern vermittelt wird, hier sehr viel gestritten und polemisiert wird. Sehr oft wird in diesem Haus sachlich und ordentlich diskutiert, und deswegen freut es mich, dass so viele, auch junge Gäste hier sind und das einmal live miterleben können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht bei der Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle, wie von mittlerweile, glaube ich, elf Vorrednerinnen und Vorrednern schon sehr eingehend beschrieben wurde, um das Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1990 und das Heimaufenthaltsge­setz aus dem Jahr 2005. Es hat hier einige aus der Praxis entstandene Anpassungsbe­dürfnisse gegeben. Denen wurde Rechnung getragen. Ich erspare mir und Ihnen, auf diese großen Punkte noch einmal einzugehen, denn Sie haben es mittlerweile wirklich schon elfmal gehört, zehnmal pro, einmal kontra.

Zum Kontraredner Scheibner: Ich glaube, dass dem Patientenrechtsschutz Rechnung getragen wurde mit der Möglichkeit, auf Antrag ein zweites Gutachten zu erhalten, einen zweiten Arzt hinzuzuziehen. Und das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das von Ihnen auch vermisst wurde, steht im § 32 des Unterbringungsgesetzes. Damit ist dieser Kritikpunkt zumindest abgeschwächt, glaube ich. (Abg. Scheibner: Alles ist abge­schwächt!)

Ich glaube, dass die Evaluierung auch wichtig ist. Das sollte man ohnehin immer wie­der tun, wenn man Gesetze erlässt: nachschauen, wie sie wirken. In diesem Sinne be­danke ich mich für die ganz große Zustimmung. Vielleicht wird das BZÖ diese Kritik auch ein wenig abschwächen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.56.56

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Auch ich möchte mich diesen Diskussionspunkten anschließen. Wir haben natürlich mit dem Unterbringungsgesetz und dem Heimaufenthaltsgesetz nicht aus einer Laune heraus agiert, sondern Basis war eine Enquete, Basis waren die Erkenntnisse aus der Praxis, und ich glaube, das ist sehr wichtig.

Wesentlich ist aber, einem Umstand ganz besonders Raum zu geben, und das sollte bei allen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Fall sein: Das ist auf der einen Sei­te die Einhaltung der Menschenrechte, vor allem ist aber auch auf die Würde des Men­schen zu achten. Wir wissen, bei psychisch erkrankten Menschen ist das ganz beson­ders hervorzuheben. Daher ist es auch Ziel gewesen, auch schon im alten Unterbrin­gungsgesetz, gewisse freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf ein notwendiges Min­destmaß zu reduzieren.

Aber wir wissen auch, dass beim Unterbringungsgesetz bei Erkrankungen, die psychi­scher Natur sind, auch die Folgen von Einweisungen mitunter sehr dramatisch sind. Denken Sie nur an Folgewirkungen beim Führerscheingesetz oder denken Sie an Fol­gewirkungen, die das Waffengesetz vorsieht. Das heißt, hier sollte mit ganz besonde­rer Sorgfalt vorgegangen werden. Am besten geschieht das durch Maßnahmen, die auch Dr. Grünewald angesprochen hat und die im Vorfeld schon darauf abzielen, es grundsätzlich zu verhindern, dass es zu Erkrankungen in dieser Form kommt.

Daher war es auch beim gültigen Gesetz ein wichtiger Aspekt, den Aufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten. Gezeigt hat sich aber, dass für Betroffene dieses Thema mit der Drehtür ein sehr wesentliches Thema ist. Das ist zwar kein schönes Schlagwort, passt aber wirklich treffend. Man darf nicht vergessen – wenn ich jetzt aus der Sicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 108

der Exekutivbeamtinnen und ‑beamten sprechen darf –, dass bei sehr vielen Einwei­sungen, bei sehr vielen Erkrankungsfällen ja auch Rettungsorganisationen dabei sind, deren MitarbeiterInnen retten wollen und die sich oftmals in Gefahr begeben. Denken Sie an Suizidgefährdungen. Hier fährt dann die Rettung auf, die Feuerwehr, die Polizei. Wenn man das vermeiden kann, dann ist das auch etwas Positives. Das ist ja mit immensem Stress für alle Beteiligten verbunden. Ich glaube, daran sollte man gemein­sam arbeiten, weil es vor allem auch ein massiver Stress für den erkrankten Menschen ist. Die Rettungsorganisationen sind natürlich bereit, sich in Gefahr zu begeben, um jemanden zu retten, aber wenn wir das vermeiden könnten, dann wäre das ein sehr positiver Erfolg.

Ich sehe daher diese gesetzliche Regelung als besonders positiv. Dass sie auch da­rauf abgezielt hat, nach dem Heimaufenthaltsgesetz Änderungen herbeizuführen, die es ermöglichen, auch bei diesem heiklen Thema der Freiheitsbeschränkungen vernünf­tig diskutieren zu können, ist auch ein spezieller Erfolg. Dafür ein herzliches Danke­schön im Sinne der Menschen, die hier wirklich unsere Unterstützung brauchen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.

 


13.00.02

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Hohes Haus! Dieses Unterbringungsgesetz und seine geplante Novellierung kann sich international durchaus sehen lassen! – Diese lo­benden Worte stammen nicht von mir, sondern von einem gebürtigen Deutschen, der seit einiger Zeit eine psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses leitet. Es wäre al­lerdings verwunderlich, wenn ein Deutscher irgendwann auch die österreichischen Ver­hältnisse loben würde, und so fand er auch bei diesem Lob ein Haar in der Suppe, nämlich konkrete Mängel dahin gehend, dass die Beurteilung von Zwangszuweisungen durch die Bezirksgerichte beziehungsweise durch die Patientenanwälte in Österreich erst innerhalb von vier Tagen erfolgen muss, während dies andererseits in Deutsch­land bereits in einem Zeitraum zwischen 12 und 36 Stunden zu erfolgen hat. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Seit nunmehr 19 Jahren ist dieses Unterbringungsgesetz in Österreich in unveränder­ter Form in Kraft, und wenn jetzt diese Änderung vorgenommen wird, so erfolgt sie nicht in Form eines Hüftschusses, sondern wohl vorbereitet und unter Einbindung von zahlreichen namhaften Experten. Das ist auch gut so, denn es handelt sich ja hier um eine sehr sensible Materie, bei der jeder Schritt sehr wohl überlegt sein will.

Bereits 2006 wurde von den Experten artikuliert, dass sich das Unterbringungsgesetz in der Praxis gut bewährt habe, es aber noch einige Details gebe, die einer Anpassung bedürfen.

Einer der wesentlichsten Punkte der Novellierung wird eben sein, dass bei der Aufnah­me nunmehr – das haben wir mehrfach gehört – ein fachärztliches Attest genügt und nur auf Verlangen ein zweites von einem Fachmann erstellt werden muss. Mit dieser Änderung will der Gesetzgeber eine Dezentralisierung der Psychiatrien erleichtern und trägt auch, und das ist sehr wichtig, der stattfindenden Entwicklung im ländlichen Raum Rechnung.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch gleich dazu nützen, als Bezirksbürgermeister des zweitgrößten österreichischen Bezirks, Spittal an der Drau, den dringenden Wunsch sehr klar zu deponieren, dass wir die längst versprochene psychosomatische Klinik in Millstatt erhalten. Es ist unerträglich, dass unsere Patienten im Bedarfsfalle weiterhin


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nach Klagenfurt und seit Neuestem auch nach Lienz ausweichen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.02.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist ja eine gute Sache, wenn das eine Konsensmaterie ist, aber – so ähnlich habe ich mir das vorgestellt – eine Nische wurde natürlich hier nicht angesprochen. Wenn wir schon vom Unterbringungsgesetz, wenn wir auch vom Strafvollzugsgesetz reden, so muss man auch von jenen reden, die im­mer mehr werden bei der Justiz – ich habe das hier von diesem Rednerpult, Frau Bun­desministerin, sehr oft schon zum Ausdruck gebracht –, denn wenn diese Entwicklung weitergeht, sind die österreichischen Justizanstalten irgendwann reine Psychiatrien.

Schauen wir uns die Zahlen der Fälle von Unterbringungen gemäß § 21 Abs. 1 StGB an, schauen wir uns vor allem, Frau Bundesministerin, die Entwicklung bei den Unter­bringungen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an, und lassen Sie mich nur auf einen Punkt in diesem Bereich hingehen, auf die Fälle des § 429 StPO, die in Vorbereitung sind für den § 21 Abs. 1 StGB. Ich habe das ewig vertreten und leider Gottes viele traurige Fäl­le hautnah miterleben müssen. Sparen ist wichtig, sparen ist gut, und ich war seinerzeit einer der wenigen, die dagegen waren, denn die Landesfinanzreferenten wollten nur die Kosten weg haben. Der Bund hat sich das eingehandelt, und die Justiz hat sie heu­te. Ich sage ganz offen: Entweder ist einer krank, dann gehört er ins Gesundheitssys­tem, oder er ist nicht krank, dann gehört er von mir aus in andere Bereiche.

Aber, Frau Ministerin, das war schon vor Jahrzehnten klar, als es eingeführt worden ist. Der Rechnungshof hat immer gesagt, die externen Regelungen sind die teuersten. Jetzt machen wir interne Regelungen, und ich lade Sie wirklich dringend ein – unsere Unterstützung haben Sie –, da etwas zu tun. Ich war jetzt in Asten und habe mir das angeschaut. Bei der Außenstelle Asten der Vollzugsanstalt Linz wird für die gemäß § 21 Abs. 1 StGB Unterzubringenden eine Einrichtung errichtet. Ja, Frau Ministerin, glauben Sie wirklich, dass man nur mit Sonderdiensten so eine Einrichtung führen wird können? Ich sage Ihnen, ich kenne die Geschichte Göllersdorf von der ersten Stunde an. Dort haben wir das ewig so gehabt, dass 50 Prozent des Gesamtpersonals Wache­beamte waren – im Interesse auch der Ärzte, der Krankenschwestern, der Pfleger und der Therapeuten. Ich will jetzt nicht einen traurigen Vorfall der Josefstadt aufgreifen, wirklich nicht, nur, ich glaube, bei solchen Fällen muss man aufpassen. Ich bin froh, dass der Kollege auf dem Weg der Genesung ist. Ich bringe ihm von dieser Stelle aus – er hat einen Bauchstich gekriegt; ich weiß nicht, wer es mitgekriegt hat – meine oder unsere gemeinsamen Genesungswünsche zum Ausdruck.

Nur, Frau Ministerin, was heißt, in der Linie der Hierarchie lässt man zu, dass, wenn nicht Tagdienst ist, das Betreuungspersonal Hafträume öffnet? Seien Sie mir nicht bö­se! Bei der Abwägung, wenn es um die persönliche Sicherheit von Menschen geht, dann erwarte ich mir auch von einer Dienstbehörde, dass sie hier klar reagiert – denn das hätte man sich wahrscheinlich ersparen können.

Ich kenne das schon, was mir die Psychiater erzählen und die Ärzte und alle, die im Sonderdienst beschäftigt sind. Nur, da würde ich Sie wirklich bitten, und ich glaube, Sie haben unsere gemeinsame Unterstützung, das ist überhaupt keine Frage: Aber Asten aufzumachen mit einer Handvoll Exekutivbeamten, und der Rest sind Krankenschwes­tern, Therapeutinnen, Ärztinnen, Psychiaterinnen, lauter Frauen überwiegend – ja, Frau Ministerin, bei allem Respekt vor dem Sparen: Wenn es um die Sicherheit geht, auch


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um die persönliche körperliche Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dann lade ich Sie ein, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, damit die Kolleginnen und Kollegen auch nach Dienstschluss unbeschadet von ihrem Dienst, der eh schwer genug ist, nach Hause gehen können. Um das würde ich Sie wirklich bitten! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

13.06


13.06.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 608 der Beilagen.

Hiezu liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Steinhau­ser sowie des Abgeordneten Scheibner vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen betroffenen Teile und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel I Z 8 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel I Z 11 bis 14 des Ge­setzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Damit kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel II Z 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zei­chen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 608 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 81.)

13.08.553. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen so­


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wie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrich­tungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2007 und 2008 (III-100/605 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Eingestellte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.09.37

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Wir behandeln hier den Einkommensbericht betreffend die öffentliche Wirtschaft. Da hat es in den Jahren 2007 und 2008 eine Erhöhung bei den Einkommen der Beschäftigten um 13 Prozent gegeben und eine Erhöhung bei den Ein­kommen der Vorstände um 6 Prozent. 392 Unternehmen wurden durchleuchtet bezie­hungsweise haben einen Fragebogen abgegeben, darin sind 592 Vorstände, 1 202 Auf­sichtsräte und über 180 000 Beschäftigte beinhaltet. Wenn man sich im Vergleich dazu die Managergehälter von 902 untersuchten Geschäftsberichten anschaut, hat es eine Kluft bei den Gehältern derart gegeben, dass die Beschäftigten in diesem Zeitraum um 10 Prozent weniger und Vorstände um 100 Prozent mehr verdient haben.

Auch die Bandbreite der Unterschiede zwischen den Beschäftigten und den Vorstän­den in Bereichen der öffentlichen Wirtschaft und in Bereichen der börsennotierten Un­ternehmungen ist eine sehr, sehr große. In der öffentlichen Wirtschaft ist es so, dass die Vorstände vom 2- bis zum 6-Fachen der Gehälter der Beschäftigten verdienen; bei börsenotierten Unternehmungen reicht diese Bandbreite vom 5- bis zum 48fachen.

Hier wird eine Forderung nach einer Offenlegung der Managergehälter aufgestellt. Die­se ist aber derzeit auch bei börsenotierten Unternehmungen keinesfalls gegeben. Bei 902 untersuchten Geschäftsberichten haben nur 76 Unternehmen die Managergehälter veröffentlicht; das sind 8,4 Prozent. Das heißt, die Forderung nach mehr Transparenz ist in allen Bereichen angebracht und soll in Teilen der Wirtschaft Einzug halten, die nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch den privatwirtschaftlichen Bereich um­fassen, denn diese Transparenz ist ganz besonders notwendig, um Bereiche der Um­verteilung und Bereiche der Verteilung in unserer Gesellschaft besser darzustellen.

Eine wichtige Neuerung in diesem Rechnungshofbericht ist die Darstellung des Frau­enanteils. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Unterschiede zwi­schen Frauen- und Männergehältern sich immer noch in einer sehr großen Schere be­finden. Die Unis sind ein gutes Beispiel dafür, denn die vorherige Regierung hat sich die Aufgabe gestellt, besonders viele Frauen in Aufsichtsratspositionen an den Unis zu bringen, und dort gibt es einen 40-prozentigen Frauenanteil. Im Bereich der öffentli­chen Wirtschaft beträgt der Frauenanteil 16 Prozent, hier gibt es auch eine leichte Stei­gerung. Allerdings sind es bei börsenotierten Unternehmungen nur 9 Prozent Frauen.

Deswegen ist die Forderung unserer Frauenministerin Heinisch-Hosek sehr wichtig, dass eine Offenlegung der Einkommen von Männern und Frauen innerhalb der Betrie­be Einzug halten sollte, denn nur diese Offenlegung bringt eine Sichtbarmachung von Leistung und Abgeltung. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind sicherlich alle mei­ner Meinung, dass die Arbeit von Frauen in Österreich gleich viel wert sein sollte! (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 112

13.13.11

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Besten Dank, Herr Präsident, für den wirklich umfangreichen und sehr aussagekräftigen Be­richt, der alle zwei Jahre erstellt wird! Der Bericht umfasst die Entlohnung und das Ein­kommen der Manager und Geschäftsführer sowie der Beschäftigten der Unternehmun­gen, die sich in öffentlicher Hand befinden. Es sind überwiegend Unternehmungen, in denen der Rechnungshof auch die entsprechenden Kontrollen durchführen kann.

Wie gesagt, das durchschnittliche Einkommen für Vorstandsmitglieder beziehungswei­se Geschäftsführer in Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen bewegt sich in den Jahren 2005 bis 2008 zwischen 140 000 € und 150 000 € pro Jahr. In den Jahren 2007 und 2008 gab es 24 beziehungsweise 23 Unternehmungen mit einem durchschnittli­chen Einkommen der Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführer, das über der Höhe des Bundeskanzlergehaltes von 278 800 € im Jahr 2007 und 283 200 € im Jahr 2008 gelegen ist. Es ist also bemerkenswert, dass 49 Vorstände 2008 und 50 Vorstände 2007 über diesem Einkommen des Bundeskanzlers gelegen sind.

Was auch interessant ist: dass sich allein 16 davon in der ÖBB-Gruppe befinden. Das heißt, die Österreichische Bundesbahn, die ja gerade im Jahr 2008 mit einem Abgang von 965,9 Millionen € kein besonders erfolgreiches Jahr hatte, hat ihre Manager mit 50-Prozent-Boni bedacht und dazu, wie gesagt, noch einen entsprechenden Zuschuss von der öffentlichen Hand gebraucht, der im Jahr 2009 in etwa 7 Milliarden € betragen wird. Es sollte schon so sein, dass Bonifikationen nur dann bezahlt werden, wenn sich auch entsprechende Erfolge – wie Gewinne – in Unternehmungen zeigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Erfreulich ist, wie meine Vorrednerin ausgeführt hat, dass der Frauenanteil auch im Vorstandsbereich angestiegen ist, und zwar immerhin auf 11,2 Prozent beziehungswei­se 11,6 Prozent in den Jahren 2007 und 2008. Bei den Aufsichtsräten stieg der Anteil von 13,9 Prozent im Jahr 2007 auf 16,1 Prozent im Jahr 2008. Das ist ein gutes Signal, und ich glaube, wir sollen weiterhin danach trachten, dass Frauen auch in Vorstands­ebenen einziehen.

Wie schon ausgeführt, ist es erfreulicherweise so, dass der Anstieg bei den Gehältern der Beschäftigten mit ungefähr 13 Prozent stärker war als bei manchen Geschäftsfüh­rern und Vorstandsmitgliedern in diesen staatsnahen Betrieben. Allerdings gibt es hier auch einen Wermutstropfen: Bei der ÖBB war das Umgekehrte der Fall: Bei der ÖBB sind die Managergehälter um 30 Prozent gestiegen, die Gehälter der Beschäftigten um 21 Prozent. Das zieht sich hier durch wie ein roter Faden, und das kann ich persönlich nicht ganz nachvollziehen, dass sich das in der ÖBB, obwohl eben die Leistungen nicht so besonders sind, auch bei den Grundgehältern, den Bonifikationen und so weiter im­mer wieder niederschlägt.

Besondere Aufmerksamkeit sollte man auch der Oesterreichischen Nationalbank und deren Kosten schenken. Dort gibt es nicht nur das höchste Einkommen der Beschäftig­ten – mit einem durchschnittlichen Einkommen von 78 000 € pro Beschäftigtem –, son­dern auch die Einkommen der Vorstände dürften sehr hoch sein. Diese werden offiziell auch nicht bekannt gegeben.

Aber besonders problematisch scheint mir die Pensionsregelung zu sein, bei allen, die vor 1993 eingetreten sind, und das sind immerhin über 1 000 der Beschäftigten in der Oesterreichischen Nationalbank. 1 102 Aktive stehen derzeit 1 297 Pensionisten ge­genüber. Allein die Pensionsvorsorge für die Oesterreichische Nationalbank muss mit 2,1 Milliarden € dotiert werden. Das ist also schon eine besonders aufwendige Sache, auch für den österreichischen Staat und dessen Finanzen. Im Vergleich dazu: In der


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Elektrizitätswirtschaft, wo ja auch einigermaßen gut verdient wird, braucht man für 5 814 Personen eine Vorsorge in der Höhe von 825 Millionen €.

Auch die Gehälter beim ORF liegen mit 74 500 € deutlich über dem Branchendurch­schnitt. Hier ist einmal mehr festzustellen, dass das natürlich auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich mit sich bringt. Ich hoffe nur, dass es uns nicht so ergeht wie bei der AUA, wo wir auch über Jahre und Jahrzehnte zu hohe Gehälter hatten und zum Schluss einen Betrieb vorgefunden haben, der nicht mehr wettbewerbsfähig war.

Die Conclusio daraus sollte also sein, alles daranzusetzen, wettbewerbsfähige Gehäl­ter und Entlohnungen zu haben. Leistungsgerecht sollten sie sein, und es sollte irgend­wo auch noch eine moralische Verantwortung zugrunde liegen.

Ich höre immer wieder und überall von sozialer Gerechtigkeit, bei verschiedensten Ver­anstaltungen. Wenn man dann liest, dass es Vorstände gibt wie beispielsweise bei der OMV den Herrn Ruttenstorfer, der mit einer Gesamt-Entlohnung von 2,1 Millionen € pro Jahr und mit den Pensionsleistungen dazu das 50-Fache eines durchschnittlichen Beschäftigten bezieht, dann sollte man das, glaube ich, überdenken. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Dr. Königshofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.20.09

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich kann nur sagen: Gott sei Dank gibt es einen Rechnungshof in diesem Staat, und Gott sei Dank gibt es unter dem jetzigen Präsidenten einen sehr rührigen Rechnungshof, der Berichte herausgibt, die für die beobachteten Institutionen und Firmen fürwahr entlarvend sind!

Meine Damen und Herren, es geht hier um die Gehälter im öffentlichen und im staats­nahen Bereich, und ich möchte vor allem zwei Unternehmen herausgreifen. Einerseits sind dies die Österreichischen Bundesbahnen, die ÖBB-Holding, wo die Mitglieder des Vorstandes im Jahr 2007 im Durchschnitt 726 000 € brutto verdient haben. Der öster­reichische Bundeskanzler verdient 283 000 €, also haben die Herrschaften dort ein Viel­faches dessen verdient, was der österreichische Bundeskanzler verdient. Das zweite Unternehmen: Im Jahr 2008 lag das durchschnittliche Einkommen der Austrian-Air­lines-Vorstandsmitglieder bei 858 600 €, also auch einem Vielfachen dessen, was der österreichische Bundeskanzler verdient.

Aber schauen wir uns jetzt einmal die Unternehmen an. Ich möchte zuerst auf die ÖBB, die Österreichischen Bundesbahnen, eingehen, damit Sie sehen, wie sich die dortigen Manager ihre Taschen mit dem Geld der österreichischen Steuerzahler voll­stopfen.

Die Österreichischen Bundesbahnen – ich war im März 2009 bei der Bilanz-Pressekon­ferenz, auch der Vorredner hat es schon gesagt – haben im Jahr 2008 einen Bilanzver­lust von sage und schreibe 996 Millionen € vorgestellt! Und was, meine Damen und Herren, ist die Konsequenz daraus? – Nicht, dass man von den Vorständen dieser Un­ternehmen Gehälter wieder zurückverlangt oder Schadenersatzklagen gegen diese Manager einbringt, nein: Der Erfolg war der, dass die Eigentümervertretung, die Frau Minister Bures, mit dem Aufsichtsrat darüber verhandelt hat, dass diese Manager, die einen derartigen Verlust erwirtschaftet haben, auch noch eine Bonifikation in Höhe von sage und schreibe 4 Millionen € bekommen haben.


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Meine Damen und Herren, das ist eine ungeheure Sauerei! So kann es nicht gehen, so kann nicht gewirtschaftet werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber Sie brauchen nicht zu glauben ... (Zwischenruf des Abg. Faul.) – Ja, Kollege Faul, wo ist denn der Herr Generaldirektor der Bundesbahn: der oberste Gewerkschaf­ter? Der führt ja dort die Geschäfte: Haberzettl. Der regt sich jetzt übrigens über die Pensionskürzungen auf.

Aber noch einmal zu dieser Bilanz: Wer zahlt denn diese Bonifikationen und Verlus­te? – Zur gleichen Zeit, als die Bonifikationen von 4 Millionen € für die Vorstandsmit­glieder beschlossen wurden, wurde auch eine Erhöhung der Bahntarife für die Bahn­fahrer um sage und schreibe 4,9 Prozent per 1. Juli 2009 beschlossen. Auf der einen Seite Verluste, auf der anderen Bonifikationen für die Nieten im Nadelstreif – und die Bahnkunden müssen die Zeche dafür bezahlen!

Als zweites Unternehmen bringe ich Ihnen noch die Austrian Airlines. Sie wissen, was sich dort abgespielt hat: Ein Vorstandsdirektor, ein Elektroingenieur von Siemens, der noch nie in einem Luftverkehrsunternehmen gearbeitet hat, wurde Generaldirektor – Herr Ing. Ötsch – und hat dieses Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes in den Graben geflogen. Anfang 2008 hat Herr Generaldirektor Ötsch noch davon gespro­chen, dass die AUA saniert wäre; ein Jahr später mussten wir feststellen, dass die AUA pleite ist!

Wenn es uns, dem Verhandlungsteam der Regierung – das muss man ihm zugute hal­ten –, nicht gelungen wäre, die Austrian Airlines an die Lufthansa, ich weiß nicht, wie ich es nennen soll, zu verkaufen, zu verschenken, sie dort unterzubringen, mit einem Zuschuss von zuletzt 500 Millionen €, dann wäre die Austrian Airlines heute als Flug­unternehmen nicht mehr existent. Und was ist mit Herrn Ing. Ötsch geschehen? – Er ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und hat für das Desaster, das er dort hinterlas­sen hat, noch einmal 1,1 Millionen € an Abfertigung vom Staat, von diesem Unterneh­men bekommen!

Meine Damen und Herren, in diesem Bericht sind noch viele solcher Scheußlichkeiten aufgelistet. Man könnte auch auf die E-Wirtschaft zu sprechen kommen, wo die Vor­standsdirektoren das Vierfache eines österreichischen Bundeskanzlers verdienen, wo sie ohne Konkurrenz im Wettbewerb tätig sind und nicht dazu bereit sind, die Strom­preise in Österreich zu senken, was ja auch ihre volkswirtschaftliche Aufgabe wäre.

Wir danken noch einmal dem Rechnungshof für die detaillierte Darstellung dieser, ich möchte sagen, unmoralischen Zustände, wie sie hier im Lande herrschen. Wir werden diesem Bericht deshalb auch zustimmen, fordern aber die entsprechenden Regierungs­mitglieder auf – vor allem eine Frau Verkehrsministerin Bures oder einen Wirtschafts­minister –, in dieser Sache tätig zu werden und solche Übertreibungen, wie sie hier dargestellt werden, in Zukunft abzustellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Schwentner. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


13.26.17

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Hohes Haus! Ich möchte auf einen anderen Aspekt Bezug nehmen, der bisher ausgeklammert wurde und auch – was die Rednerliste irgendwie voraus­sagt – bei den nachfolgenden RednerInnen nicht vorkommen wird, nämlich den Gen­der-Aspekt. Ich weiß, der ist manchen lästig, aber immerhin ist das ein Verdienst, und ich danke Ihnen dafür, dass das diesmal erstmals ausgeführt wurde, nämlich das un­terschiedliche Einkommen von Männern und Frauen und auch die Besetzung der Auf­


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sichtsräte und Vorstände, aufgegliedert nach ihrem Anteil von Männern und Frauen. Das ist sehr aufschlussreich, nicht unbedingt glücklich machend, aber zumindest aus­sagekräftig.

Die Fortschritte bezüglich der Besetzung von Frauen in den Führungspositionen gehen nur zögerlich voran, das zeigt der Bericht. Wenn man es vergleicht: Von 2007 auf 2008 hat es eine Steigerung von 11,2 Prozent auf 11,6 Prozent gegeben. Das ist sehr, sehr wenig, das ist marginal, kann man sagen. Das würde nämlich heißen: Wenn es so wei­tergeht, dann sind wir in hundert Jahren dort, dass es eine halbwegs gleichberechtigte Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen in der öffentlichen Wirtschaft mit Männern und Frauen gibt.

Was außerdem traurig ist: Es gibt – und das zeigt uns der Bericht – noch etliche Vor­stände und Geschäftsführungen, die mit Frauen völlig unbesetzt sind. Ich möchte da nur Beispiele aus der Eisen-, Stahl- und Metallverarbeitung, aber auch aus dem Luft­verkehr nennen, da steht es elf Männer zu null Frauen, oder auch aus dem Straßen­verkehr, da sind es sieben Männer zu null Frauen. Das sind Hinweise darauf, dass da ziemlich schnell etwas getan werden muss.

Eine Frage stellt sich auch: Warum sind einige Unternehmen, darunter auch die ÖBB, nicht in der Lage, die unterschiedlichen Einkommen von Männern und Frauen aufzu­schlüsseln? – Vielleicht haben Sie eine Antwort darauf. Für mich ist es rätselhaft und nicht ganz einsichtig, dass das so ist. Einmal mehr zeigt sich da eben auch die zögerli­che Entwicklung.

Ich denke daher, gerade solche Vorschläge, wie sie auch aus dem Staatssekretariat von Staatssekretärin Marek kommen, nämlich eine Akademie für weibliche Führungs­kräfte einzuführen und damit sozusagen Frauen für die Vorstandsetagen kompetenter zu machen, halte ich für relativ unnotwendig, weil das impliziert, dass Frauen Nachhilfe brauchen. Ich glaube nicht, dass Frauen Nachhilfe brauchen. Ich glaube einfach, dass Mann – und „Mann“ mit Doppel-N geschrieben – endlich Platz machen muss für die Frauen in den Vorstandsetagen und dass diese keinen Nachhilfebedarf haben. (Beifall bei den Grünen.)

Die Wirtschaftskrise hat ja auch bewiesen, dass in den männlich besetzten Vorständen nicht alles ganz super gelaufen ist und dass dort ein weiblicher Anteil vielleicht gar kei­nen Schaden zur Folge hätte. Ich bin überzeugt davon.

In einem Bereich gibt es eine Steigerung, nämlich in den Aufsichtsräten, und zwar von 13,9 Prozent auf 16,1 Prozent. Und warum? – Weil sich in den Uni-Aufsichtsräten et­was geändert hat, da dort die Quote eingeführt wurde. Das heißt, alles weist wieder einmal darauf hin, dass man wahrscheinlich auch in der öffentlichen Wirtschaft eine mindestens 40-prozentige – wir würden sagen, eine 50-prozentige – Quote einführen muss, damit sich auch da etwas tut, nämlich in sämtlichen Führungsgremien.

Solange sich nämlich da nichts tut – auch das zeigt der Bericht –, tut sich offensichtlich auch bei den Gehältern nichts. Die Gehälter in den Führungsetagen zeigen, dass Frau­en rund ein Drittel weniger verdienen, in den allerbestbezahlten Branchen sogar um die Hälfte. Und das liegt ganz, ganz sicher nicht daran, dass Frauen weniger kompetent sind, sondern dass sie einfach die schlechtere Lobby, die schlechteren Netzwerke ha­ben und viel weniger zum Zug kommen. Sie können den Kopf schütteln, es ist ein Fak­tum! Sie können es im Bericht nachlesen. Erklären Sie es mir, warum es so ist, Frau Kollegin! (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Es tun sich viele andere Fragen auf. Insofern ist es positiv, dass das alles in diesem Bericht aufgelistet und transparent gemacht wird. Ich bin froh darüber, dass das auch


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weiterhin so sein wird. Daraus ergibt sich jedenfalls enorm viel Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 5 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.30.58

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine Vorrednerin hat betreffend die Frauenquoten gesprochen. Im Bericht wurde das natürlich sehr gut hervorgehoben, das ist richtig. Ich gebe Ihnen im Punkt gleiches Einkommen für gleiche Arbeit recht. Wogegen ich mich verwahre – und das ist auch die Linie unserer Fraktion –, ist eine aufgezwungene Frauenquote von was-weiß-ich-wie-viel Prozent. (Abg. Dr. Lichten­ecker: 50, Herr Kollege! 50!) Wir sind der Meinung, es gibt genügend Frauen, die gute Arbeit leisten und die auch durch ihre gute Arbeit nach oben kommen und nach oben kommen können, und so soll das auch sein. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Meine Damen und Herren! Nun zum Rechnungshofbericht über die Einkommen der öffentlichen Wirtschaft, also staatsnaher Betriebe: Es ist für mich schon etwas bedenk­lich, wenn ich sehe, dass die Vorstände von 24 Unternehmungen ein höheres Gehalt als der Herr Bundeskanzler haben. Man muss sich dann schon fragen, welches Risiko diese 24 Bereiche haben. Das Risiko kann nicht wirklich höher sein als das des Bun­deskanzlers. Ich glaube, dass das sehr ungerechtfertigt ist.

Ich möchte hierzu die ÖBB ansprechen, die jetzt in aller Munde sind; sie sind diesbe­züglich sozusagen Spitzenreiter. Das Erfolgsrezept haben sie scheinbar nicht gefun­den. Wenn man in der letzten Zeit die Berichte aus dem Bereich der ÖBB in den Me­dien beobachtet hat, dann sieht man, dass sie nicht wirklich erfolgreich waren. Man fragt sich auch, wofür diese Vorstände dann noch Erfolgshonorare bekommen.

Dasselbe fragt man sich natürlich auch bei der AUA. Die AUA wurde schon vom Kolle­gen Königshofer thematisiert. Herr Ötsch, den Sie angesprochen haben, verdiente im Jahr 2007 mit der Bonifikation 523 000 €, im Jahr 2006, in dem er ein Dreivierteljahr tätig war, 334 000 €. Thomas Kleibl verdiente im Jahr 2007 469 200 € und Josef Bur­ger, ein Dreivierteljahr tätig, 404 000 €. Wenn man sagt, der Bundeskanzler verdient 283 000 €, dann sieht man, dass das schon etwas arg ist. Weiters das Jahr 2006 be­trachtend, dann sehe ich noch den Herrn Sørensen mit 871 000 €. Also das sind sehr große Zahlen!

Wenn man sich anschaut, wie jene die AUA gegen die Wand geflogen haben, dann muss man sich schon fragen, ob diese Boni gerechtfertigt sind oder ob nicht eine Pö­nale hätte bezahlt werden sollen für das, was diese Herrschaften angerichtet haben. Ich glaube, das wäre die richtige Vorgangsweise. Dann könnte man auch hohe Gehäl­ter rechtfertigen.

Meine Damen und Herren, es gibt da noch weitere tolle Beispiele in diesem Bericht. Auch die Post ist ein Exempel für diese 24 sehr hohen Gehälter. Bei den „Kleinen“ baut man ab und schaut, dass man die „kleinen“ Postler zur Polizei oder – was weiß ich – in irgendwelche „Auffanglager“ bringt und Posten spart, aber die Vorstandsgehälter wer­den nach oben getrieben.

Der Verbund wurde schon angesprochen. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass die Energiepreise nach der Weltwirtschaftskrise nicht wieder gefallen sind, nachdem alles günstiger geworden ist; diese sind hoch geblieben. Die Herren Vorstandsdirektoren stopfen sich die Taschen voll. Hier fehlt einfach die Kontrolle.


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Wir können das bei der ASFINAG weiterführen. Die „kleinen“ Maut-Sheriffs werden „geprügelt“ – Kollege Grosz hat das einmal an einem Beispiel aufgezeigt, wie das vor sich geht –, dass sie dementsprechend Umsätze hereinbringen, sonst werden sie ge­kündigt. So kann es nicht gehen! Oben stopft man sich die Taschen voll, und unten baut man ab und spart man ein!

Im Ausschuss hört man dann, dass Herr Reichhold mit einem „Golden Handshake“ verabschiedet wurde. Da muss ich schon sagen: Das war eine politische Säuberungs­aktion und nichts anderes. Und da hat man in Kauf genommen, dass jemand einen Vertrag noch offen hat und dass man dort enorm viel Geld hineinsteckt, nur um diesen politisch loszuwerden. Meine Damen und Herren, so kann es nicht weitergehen!

Ein weiteres Beispiel ist der ORF; auch dort ist der Privilegienstadel allseits bekannt.

Ich möchte auch noch die Nationalbank ansprechen. Wenn man sieht, dass die durch­schnittliche Nationalbankpension doppelt so hoch ist wie die höchste der ASVG, dann kann doch da etwas nicht stimmen. Von der Putzfrau bis zum Gouverneur erhalten die­se im Schnitt 70 000 € Pension. Natürlich bekommt die Putzfrau nicht 70 000 €, son­dern die oberen Gehälter sind da entsprechend hoch. Wenn man bedenkt, dass diese Herrschaften, die dort sowieso schon unter ihrer aktiven Zeit im Privilegienstadel Oesterreichische Nationalbank herumreiten, dann muss man sich schon an den Kopf greifen und fragen: Wo bleibt hier die Kontrolle durch die öffentliche Hand? Denn es geht hier um öffentliche Gelder, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass der Rech­nungshofpräsident so stark dahinter ist und der Rechnungshof so gut kontrolliert.

Also: typischer Privilegienstadel von Rot und Schwarz. Wo Rot und Schwarz drin ist, da frohlocken die Bevorzugungen.

Ich habe da noch ein kleines Beispiel aus dem „Bezirksblatt Alsergrund“, wo es heißt: Rentnerprivilegien in Wiener Spitälern. Die Magistratspensionen haben enorm zuge­nommen. Krankenschwestern, die sich zehn Jahre freistellen lassen, bekommen die Pension durch die Stadt Wien weiterbezahlt. – So läuft es im roten Wien. Das sind Privilegien, die aufgezeigt gehören, die abgeschafft gehören, meine Damen und Her­ren!

Ich kann Sie vonseiten der Bundesregierung nur auffordern – es ist leider keiner da, aber Sie werden es sicher mitteilen –, hier Ordnung zu schaffen. Der Rechnungshof­präsident mit seinen guten Mitarbeitern wird darauf achten.

Ich möchte mich bei Ihnen für die gute Arbeit bedanken und wünsche Ihnen weiterhin toi, toi, toi, viel Glück und viel Erfolg! Sie werden noch einiges aufzeigen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.37.12

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Einkommensbericht sind natürlich ÖBB, ÖIAG und AUA signifikant. Das ist schon mehrfach angesprochen worden. Da besteht wirklich ein krasses Missver­hältnis zwischen Steuerzahlerleistung und Leistung der damals Bestellten. Ich erinnere zurück: Spekulationen, die Zersplitterung, die Fehlentscheidungen, die Misswirtschaft. Das ist eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass man das schon sehr im zeit­lichen Kontext sehen muss. Bedauerlicherweise betätigt sich Herr Staatssekretär Lo­patka – das kann ich ihm an dieser Stelle nicht ersparen – in letzter Zeit wirklich sehr, sehr hinterfragenswert. (Abg. Mag. Molterer: Erfolgreich!) Ich glaube, eines der be­deutendsten Unternehmen in Österreich öffentlich zu diskreditieren kann ja wohl nicht


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im Interesse der Republik sein. (Abg. Mag. Molterer: Recht hat er! – Beifall bei der SPÖ.)

Blicken wir zur AUA: Ja, diese ist de facto abgestürzt. Ich erinnere nur – 1 001 Nacht! – an die Geschichte damals mit dem Scheich (Abg. Mag. Hakl: Ja, da war Faymann Ver­kehrsminister!) oder die verhängnisvollen Fehler, die im Management bei Terminge­schäften gemacht wurden, was den Treibstoff betrifft. Na ja, und das Ergebnis war dann ein abgefertigter Kapitän der AUA, der davonstolziert. Aber Hauptverantwortliche, wie etwa der Herr Michaelis bei der ÖIAG, sind nach wie vor Bezieher eines wirklich fürstlichen Salärs: mehr als 700 000 €. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Wenn man be­denkt, er war damals eigentlich Anteilsverwalter der AUA und auch Aufsichtsratspräsi­dent. In Wirklichkeit hat die ÖIAG den Sinn verloren, denn es gibt ausschließlich Post, Telekom und OMV als börsenotierte Unternehmungen. Also wozu die ÖIAG? (Abg. Mag. Hakl: Weil der Faymann es schon als Verkehrsminister nicht gekonnt hat! Den werden wir das jetzt nicht machen lassen!)

Die ÖIAG hat den Sinn verloren. Das sagt Johannes Ditz, Frau Kollegin! Johannes Ditz, der ja in letzter Zeit wieder hoch im Kurs ist, von Ihnen in wirtschaftspolitischen, finanz­politischen Angelegenheiten wieder installiert wurde, sagt Folgendes – nämlich schon im Sommer des letzten Jahres –: Nach dem AUA-Verkauf, sagt Ditz, bleiben nur drei Beteiligungen, dafür braucht man den ÖIAG-Aufwand nicht. Das macht keinen Sinn! – Und auf die Frage von einem Journalisten: Sie plädieren für die Abschaffung?, sagt Ditz: Ja, aber erst nach dem Verkauf der AUA, wo die ÖIAG ohnehin nicht glücklich agiert hat!

Also alles schon Geschichte. Das mit der AUA ist längst erledigt. Ich würde da wirklich im Sinne von Johannes Ditz einmal mehr appellieren, dass man diese unnötige und teure Doppelstruktur entfernt. Dann werden wir beim nächsten Bericht, den der Herr Präsident vorlegt, schon ein paar Positionen weniger vorfinden.

Übrigens möchte ich wirklich die Appelle und Hinweise des Herrn Rechnungshofpräsi­denten auch unterstützen, was Transparenz, was die Einzeldarstellung betrifft. Das ist sehr wichtig, denn dann können Fragen der Abgeordneten überhaupt einmal ordentlich beantwortet werden. Letztlich geht es auch um ein Recht der Bevölkerung, die Struktu­ren von Unternehmungen, die den Steuerzahlern und der Bevölkerung gehören, genau zu kennen. Das ist auch ein gewisser Schutz für Investoren, also zutiefst im öffentli­chen Interesse. Mehr Transparenz, das ist das Gebot der Stunde! (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.40.28

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs! Der sehr detailliert gestaltete Rechnungshofbericht bringt manches Gagenschmankerl zum Vorschein. In den staatsnahen Unternehmen werden augen­scheinlich Topgehälter bezahlt, Gagen-Kaiser waren AUA, ÖBB und Verbund. 50 Vor­standsmitglieder und Manager hatten im Jahr 2007 ein Jahreseinkommen, das über dem des Bundeskanzlers lag, und 49 waren das noch im Jahr 2008, 16 davon – ein Drittel – waren bei der finanzmaroden ÖBB zu finden.

Aus dem Rechnungshofbericht geht auch sehr deutlich hervor, dass der Frauenanteil in den Chefetagen staatsnaher Betriebe im Durchschnitt nur marginal gestiegen ist: bei den Vorständen von 11,2 Prozent auf 11,6 Prozent und bei den Aufsichtsräten von 13,9 Prozent auf 16,1 Prozent. Das wurde auch von meinen Vorrednern schon ange­sprochen.


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Den höchsten Frauenanteil verzeichneten Unternehmen im Bereich des Fremdenver­kehrs. Da waren es 50 Prozent; allerdings redet man hier von zwei Personen, und da­von war eine eine Frau.

Bei den Universitäten beträgt der Frauenanteil 27,8 Prozent, das sind 22 Vorstands­posten für Frauen und 57 für Männer. Da merkt man die seit Jahren gesetzlich veran­kerte Frauenförderung, die Wirkung zeigt. Und das ist – so denke ich – auch ein gutes Vorbild für andere Unternehmen.

Immerhin haben es aber auch insgesamt 397 Unternehmen geschafft, geschlechtsspe­zifisch differenzierte Daten und Fakten aufzuzeigen, und zwar auch aufgegliedert auf Aufsichtsrat und auf die Geschäftsführung insgesamt; nicht so die ÖBB. Fünf Unter­nehmen der ÖBB gaben für den Rechnungshofbericht geschlechterspezifische Daten nicht bekannt. Laut Rechnungshof teilten die Unternehmen mit, dass die geschlechts­spezifische Trennung der Einkommen bei Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vor­standes beziehungsweise der Geschäftsführung nicht möglich war.

Im „VCÖ-Magazin“ vom Jänner 2009 ist jedoch im Artikel „Mobilität und Frauen“ zu le­sen, dass von den 25 Vorstandsposten und Geschäftsführerposten des ÖBB-Konzerns 23 von Männern und nur zwei von Frauen besetzt sind, von den insgesamt 83 Auf­sichtsräten waren zu diesem Zeitpunkt 75 Männer und nur acht Frauen – Quellenhin­weis: ÖBB.

Also möglich war es zum besagten Zeitraum, Auskünfte zu geben, aber augenschein­lich waren diese Angaben über den Frauenanteil in der Geschäftsleitung der ÖBB nicht gewollt. Das geht auch aus der Tatsache hervor, dass im gesamten ÖBB-Konzern von insgesamt 43 000 Beschäftigten nur 6,9 Prozent Frauen sind.

Wir können, wenn wir uns diese Fakten vor Augen führen, nicht von einem Erfolg für die Frauen sprechen. Es ist mit Sicherheit stark übertrieben, zu sagen, dass hier wich­tige und richtige Schritte in die Zukunft gesetzt wurden. Es sind kleine Schritte gesetzt worden, und es müssen noch viele, viele Schritte folgen, um den Frauenanteil dement­sprechend erhöhen zu können.

Vom Rechnungshof wurde auch kritisiert, dass nicht alle angegebenen Gagen ausrei­chend transparent dargestellt wurden, da manche Konzerne nur Durchschnittsgagen aller Konzernvorstände zusammengezählt haben. Mehr Transparenz wäre auch bei den Angaben der geschlechterspezifischen Einkommen dringend erforderlich! (Beifall bei der ÖVP.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. 4 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.44.25

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Noch einmal Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident, herzlichen Dank dafür, dass Sie in einer sehr detaillierten und offenen Art ein System in die breite politische Diskussion gebracht haben, worüber wir nicht in Leidenschaftslosigkeit eine Debatte abführen sollten, sondern eigentlich im Interesse der Bürger in uns ein bisschen die Wut im Bauch wachsen sollte, welcher Anstandslosigkeit eigentlich freier Raum gewidmet wurde.

Was für mich so enttäuschend ist – obwohl es mir wurscht sein könnte, denn das ist das Verhalten von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! –: Die Hälfte oder zwei Drittel der Leute sind gar nicht da und diskutieren darüber. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Und dann kommt der Bundesgeschäftsführer der SPÖ hier ans Red­nerpult und erzählt in einer maximierten Leidenschaftslosigkeit ein bisschen etwas von parteipolitischer Kleingeldwechslerei in Richtung Schwarz.


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Wissen Sie, Ihre Gründungsväter haben gekämpft für Verteilungsgerechtigkeit! Und Ihre Gründungsväter haben dafür gekämpft, dass denen, die zu viel und unanständig zu viel haben, das weggenommen wird und in Richtung der kleinen Leute, der Arbeiter und Angestellten umverteilt wird. Ihnen ist das heute alles wurscht! Ich nehme das auch zur Kenntnis. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)

Ich sage Ihnen aber auch: Wenn Sie kommen und da versuchen, über Vermögens­steuer ein bisserl theoretischen Klassenkampf zu spielen, nimmt Ihnen das niemand mehr ab! Und deswegen sind Sie in der Wählergunst auch im freien Fall nach unten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist in Ordnung, wenn Sie auf die Schwarzen hinhauen und darauf, was diese verdie­nen. Schauen Sie einmal in den eigenen Reihen nach! Schauen Sie einmal beispiels­weise den Herrn Ruttenstorfer an! Meines Wissens ist ja die Republik durchaus an der OMV beteiligt. Ehemaliger Staatssekretär der SPÖ, er ist sogar als Bundesparteiob­mann gehandelt worden, kurz bevor man sich auf den Herrn Faymann verständigt hat. Wegen Insider-Handels ist er dann angeklagt worden. Legen wir einmal offen, was der Herr Ruttenstorfer verdient!

Ich bin der Meinung, dass überall dort, wo Steuergeld drinnen ist, Transparenz und Nachvollziehbarkeit und vor allem Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern zu herr­schen hat. Es kann doch nicht sein, dass ein Manager der ÖVP in höchster Verantwor­tung 800 000 € im Jahr erhält, nebenbei noch Millionen verspekuliert und seiner Frau Geschäfte zukommen lässt! Die 800 000 € sind das „Nackerte“ – entschuldigen Sie diesen hemdsärmeligen Begriff –, da kommen die Spesentöpfe dazu, da kommt das Dienstauto dazu, plus, plus, plus!

Das ist ein System der Unanständigkeit, das irgendwie bereinigt gehört. Und da erwar­te ich mir die Leidenschaft eines jeden Volksvertreters, zu sagen: Ja, wir sind bereit, Steuergelder dort, wo sie verwendet werden, fair, transparent und nachvollziehbar zu gestalten! – Das passiert aber nicht!

Schauen Sie, was der Bundespräsident verdient: ungefähr 23 000 € im Monat, meiner Erinnerung nach. Wenn man das in richtiges Geld umrechnet, als das Geld noch etwas wert war, nämlich in Schilling, so sind das weit jenseits der 300 000 Schilling. Das sind 4 Millionen Schilling im Jahr. Ich sage, das ist in Ordnung, der oberste Repräsentant der Republik Österreich soll auch gut verdienen, weil damit viel an Verantwortung und auch viel an Arbeit verbunden ist.

Nur: Wenn ich mir anschaue, dass etwa im Bankenbereich – und da ist auch Steuer­geld drinnen, da sind 15 Milliarden € an Steuergeld drinnen! – die obersten Bankbosse das 20- und 25-Fache verdienen, so wage ich zu behaupten: Es gibt niemanden in Ös­terreich, der dieses Geld wert ist! Es gibt niemanden in Österreich, der wie Herr Treichl in der besten Zeit als bestverdienender Manager der Republik über 7 Millionen € im Jahr verdient. Das ist eine derartige Phantasiesumme, von der man sagen muss: Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerzahler drinnen ist – und der Steuerzahler ist in der Erste Group Bank mit über 2 Milliarden € drinnen –, hat die Politik auch die Verantwor­tung, diese obersten Gehälter in eine Bundesbezügepyramide einzugliedern. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber das alles scheint Sie nicht zu interessieren! Und das ist der Vorwurf, den ich par­teipolitisch an Sie als Sozialdemokraten richte. Uns kann es freuen, weil wir heute da für uns postulieren, soziale Verantwortung und Verteilungsgerechtigkeit in Österreich herbeizuführen, und zwar mit Erfolg und mit Rückendeckung des Wählers.

Ich sage Ihnen: Es wird so weitergehen, dass sich die Menschen uns Freiheitlichen zuwenden, weil die Politik, die wir betreiben, in der Bevölkerung als ehrlich anerkannt


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wird. Und das, was Sie machen, ist, in einer Leidenschaftslosigkeit, wie sie ärger nicht sein kann, Verteilungsgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, wenn Sie in die Parlaments­garderobe gehen, irgendwo abzugeben und sich nicht mehr dafür zu interessieren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ihr Lohn wird es sein, dass Sie genauso wie viele ande­ren sozialdemokratischen Parteien in Europa bald in der Bedeutungslosigkeit versin­ken. Wiederschauen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.49.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Leider, leider muss ich Kollegem Vilimsky in der Sache recht geben.

Diese Leidenschaftslosigkeit, mit der Sie diesen Rechnungshofbericht diskutieren, und der Umstand, dass Sie, ohne mit der Wimper zu zucken – das betrifft nicht jetzt im Be­sonderen den Kollegen Kräuter –, zur Kenntnis nehmen, dass hier teilweise unfähige Spitzenmanager auf Kosten der Republik über Jahre wirtschaften und noch dazu dann am Ende, wenn sie Gott sei Dank verabschiedet werden – manchmal muss man sie ja bei der Tür hinaustragen, weil sie sich an dem Geld anhalten –, mit einer Selbstver­ständlichkeit Abfertigungen kassieren und auch erhalten, obwohl sie erwiesenermaßen unfähig waren, das ist nicht zum Aushalten. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Vilimsky, wir diskutieren nicht nur über bestimmte Betriebe, sondern wenn schon, dann alle staatsnahen Betriebe, wenn schon, dann nicht nur über das Jahr 2008, obwohl der Rechnungshofbericht uns in erster Linie dafür Anlass gibt, sondern selbst­verständlich auch über vorangegangene Jahre und Unfähigkeiten beziehungsweise Zustände in bestimmten staatlichen oder staatsnahen Betrieben wie etwa Seibersdorf, wo der Herr Präsident, der jetzt oben sitzt, sich auch hingestellt und gesagt hat: Mir steht es zu, dass ich meine Abfertigung kassiere!, und das (Abg. Vilimsky: Er hat ver­zichtet! Verzichtet hat er!), obwohl er mit anderen mitverantwortlich dafür war, dass dieser Betrieb, nämlich Seibersdorf, durch die ganze Burschenschafterpartie ins Ab­seits und fast in den Ruin geführt wurde. So schaut es nämlich aus, wenn wir einen umfassenden Bericht machen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist das, was mir am Anfang, als die Kollegin Lapp gesprochen hat, schon etwas ins Auge gestochen ist: diese Leidenschaftslosigkeit beziehungsweise auch der Ver­such, zu verteidigen, dort, wo es meiner Ansicht nach nichts zu verteidigen gibt. Es stimmt schon, Sie haben schon recht, in der Privatwirtschaft ist die Spreizung zwischen den Einkommen der normalsterblichen Beschäftigten und der der Spitzenmanager grö­ßer. Nur: Das Zwei-, Drei-, Vier-, Fünf- oder Sechsfache ist es auch im Bereich der staatsnahen Betriebe nicht.

Ich sage Ihnen, das Post-Management, die Geschäftsführer, die Vorstände der Post bekommen 500 000 €, und zwar auch deshalb, weil sie es geschafft haben, einen Kol­lektivvertrag auszuhandeln, der die Briefträger mit 1 300 € brutto abspeist. Ich betone: 1 300 € brutto! Das ist weniger, als die Briefträger in den vergangenen Jahrzehnten er­halten haben, obwohl die Arbeit für die neuen und jungen Briefträger mehr geworden ist. 1 300 € brutto erhält ein Briefträger; das sind 1 000 € netto. 1 300 € brutto, das macht im Jahr nicht mehr als 15 000 € aus, tut mir leid, oder sind es 16 000 oder 17 000, wenn man es mal vierzehn rechnet. Und jetzt rechnen Sie sich das Wieviel­fache davon aus, das der Vorstand der Post AG erhält!

Ich könnte Ihnen noch andere Beispiele sagen, wie etwa das des leider noch nicht an­gesprochenen Geschäftsführers der ÖBB-Dienstleistungs GesmbH. Das ist eine Ein­


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heit auf der dritten Ebene. Der kriegt so viel wie der Vorstandsvorsitzende der ÖBB. Ja, warum kriegt er seine 450 000 €? Weil er es in den letzten Jahren geschafft hat, 20 000 ÖBB-Bedienstete in die vorzeitige Alterspension zu schicken, und gleichzeitig 13 000 in fünf Jahren neu aufgenommen hat. Na toller Erfolg, gratuliere dem Herrn Geschäftsführer und allen, die zugeschaut haben! Auch die Politiker haben in den ver­gangenen Jahren, inklusive jene von der FPÖ, inklusive jene von der ÖVP und auch inklusive jene von der SPÖ, dem zugeschaut, dass 20 000, mehr als 20 000, wahr­scheinlich bis zu 30 000 ÖBB-Bedienstete seit 2000 in die vorzeitige Alterspension ge­schickt worden sind. Das ist mehr als die Hälfte aller ÖBB-Bediensteten. Da gibt es fast niemanden mehr, den man noch in die vorzeitige Alterspension schicken kann (Abg. Dolinschek: Den Haberzettl!), außer man fängt das Spiel wieder von vorne an, nur mit dem Unterschied, dass die neu Aufgenommenen erstens die schlechteren Einkommen haben und auch die wesentlich schlechtere, nämlich die normale Pensionsregelung nach dem ASVG.

Die ÖBB haben mit Wissen der Politik auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler versucht, über diese Frühpensionierungen das Unternehmen zu sanieren, sprich börsereif zu machen. Denn um nichts anderes geht es: Hauen wir die Beamten hinaus, schauen wir, dass wir sie losbringen, denn nur dann lässt sich das Unternehmen bör­sereif darstellen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, über diese Zusammenhänge könnte man noch viel länger diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Vilimsky zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestim­mungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort.

 


13.55.11

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der grüne Mandatar Öllinger hat gesagt, dass der Präsident Graf seine Abfertigung in vol­lem Umfang in Anspruch genommen hätte. – Das ist unrichtig!

Herr Dr. Graf hat zur Hälfte darauf verzichtet, nachdem er in einem rechtswidrigen Akt aus seinem Arbeitsverhältnis politisch hinausgemobbt wurde. (Abg. Öllinger: Was sagt der Rechnungshof dazu?)

Kleines Postscriptum: Die Frau Abgeordnete Moser möge uns dann erklären, wie es gehaltstechnisch beim Herrn Pius Strobl von den Grünen im ORF ausschaut. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht um eine tatsächliche Berichtigung gehandelt hat.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. 4 Minuten Redezeit sind ein­gestellt. – Bitte.

 


13.56.11

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Rech­nungshofpräsident! Hohes Haus! Herr Präsident Dr. Moser, wir danken Ihnen für die­sen Bericht, da Sie recht eindrucksvoll die derzeitige Situation jener staatsnahen Be­triebe schildern, die auf Kosten unseres Steuergeldes ihr Geschäft machen, jener staatsnahen Betriebe, die sich als Postensümpfe und als Postenschacherei-Paradiese auch für uns im Parlament offenbaren, wo Managementgehälter, etwa bei der AUA, bei der ASFINAG, möglich sind, die weit weg von Gut und Böse sind.


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Da möchte ich mich gar nicht in den parteipolitischen Kleinkrieg zwischen der FPÖ und den Grünen, zwischen dem Herrn Floss beim VKI und dem Herrn Strobl beim ORF und betreffend den Versorgungsfall Graf samt seinem Managementgehalt in irgendeiner Form hineinmischen. Diese Butter am Kopf tragen Sie alle schön für sich selbst weiter, die diskutieren wir auch nicht, die erklären Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, aber bitte schön nicht unseren! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, ein roter Faden zieht sich aber schon durch diesen Rechnungshofbericht. Gestern durften wir uns den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so­zusagen genehmigen beziehungsweise sehen, wie in der „Zeit im Bild“ berichtet wurde, dass die AUA Mitarbeiter, Techniker abbaut und, und, und, eines der größten Sparpro­gramme in ihrer Geschichte fährt. Auf der anderen Seite lesen wir in Ihrem Bericht, wie sich die Managementgehälter in diesem Bereich gestalten, nämlich wie der einsame Gipfelsieg beim Abkassieren in diesem Land. Da sage ich: In diesem Bereich gerät nicht nur einiges aus den Fugen, nein, das ist de facto eine Frechheit und eine Belei­digung gegenüber allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber vor allem gegen­über den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem Unternehmen, wie zum Bei­spiel der AUA, Tag für Tag dafür Sorge tragen, dass dieses Unternehmen trotz jegli­cher Turbulenz auch weiterhin existiert, während sich die Vorstände, volkstümlich ge­sagt, wie die Maden im Speck in ihren Managementgehältern suhlen.

Oder: ASFINAG-Bereich. (Abg. Dr. Moser: Das haben Sie ja selber eingebrockt! Der Gorbach!) – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, tun Sie sich nicht überstrapazieren! – Ge­rade hier bei diesem Pult haben wir diskutiert über den Mautskandal bei der ASFINAG, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASFINAG gemobbt worden sind oder Nöti­gungsverträge auferlegt bekommen haben, weil sie ein Tagessoll an Strafen zu erfüllen haben, quasi Provisionszahlungen auf hoheitliche Abgaben kassiert worden sind. Ge­rade das haben wir auch diskutiert, und eine Verkehrsministerin ist hier gestanden und hat gesagt: Nein, das glaubt ich nicht, davon weiß ich nichts! Jeder hat sich unwis­send gezeigt, wie es eigentlich den einfachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ASFINAG geht. Und auf der anderen Seite gibt es die hohen Managementgehälter, solche wie den Herrn Riepler und wie sie alle heißen, die in der ASFINAG sozusagen herumkugeln und auf Kosten der Mautzahler, auf Kosten der Steuerzahler fröhliche Ur­ständ feiern.

Ganz zu schweigen von den Privilegien in der Oesterreichischen Nationalbank, die Jörg Haider – Gott hab ihn selig! – 20 Jahre lang zu entfilzen versucht hat, damit die Nationalbank als Inbegriff des österreichischen Privilegiensumpfes mit den Rücklagen für Pensionierungen endlich entschlackt wird und die Gehälter dort den realen Gege­benheiten in Österreich angepasst werden.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Das, was Sie seit 2006 machen, ist nicht, endlich die Versäumnisse der neunziger Jahre, die sozialpartner­schaftlichen Versäumnisse zu beseitigen, diesen Sumpf endlich auszutrocknen, nein, Sie perfektionieren ihn ja die letzten Jahre noch weiter. Das ist ja „wunderschön“, sehr geehrte Damen und Herren: Die Urständ, die wir 1999, mit dem Ende der großen Koa­lition, in diesem Land abgeschafft zu haben geglaubt haben, perfektionieren Sie jetzt geradezu, das machen Sie sozusagen zur Olympiadisziplin, wie wir mittlerweile wis­sen.

Dieser Bericht, der sich mit diesen Geschäftsführern und Gehältern zwischen 2005 und 2008 beschäftigt, bestätigt ja, inwieweit Sie diese Betriebe auf Kosten der Steuerzahler in Geiselhaft nehmen. Und Sie von der SPÖ stehen da der ÖVP in gar keiner Weise nach, da sind Sie ebenbürtig – wobei auch sonst die Politik in der großen Koalition aus den Fugen gerät. (Beifall beim BZÖ.)

14.00



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.37

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls – wie meine Vorrednerinnen, die Kolleginnen Schwentner, Höllerer und Lapp – mit der Gen­derproblematik beschäftigen und diese thematisieren, weil ich hier einen ganz dringen­den Handlungsbedarf sehe.

Auch ich finde es, wie schon angemerkt wurde, bedauerlich, dass die Unternehmungen der ÖBB im Gegensatz zu über 390 Unternehmungen als Einzige nicht in der Lage waren, geschlechtsspezifisch differenzierte Daten dem Rechnungshof zu übermitteln. Ich denke, diese Zustände sind Nachwirkungen der Ära des ehemaligen Generaldirek­tors Huber und gehören beseitigt.

Bei den Aufsichtsräten – das wurde auch schon gesagt – beträgt der Frauenanteil im Durchschnitt beschämende 16,1 Prozent. Da haben die Universitäten mit halbwegs ak­zeptablen 42 Prozent dazu beigetragen, dass der Durchschnitt erhöht wird. Aus Sicht der Genderproblematik ist die geschlechtsspezifische Zusammensetzung viel katastro­phaler bei den Vorständen beziehungsweise bei der Geschäftsführung. Wir haben 2008 im Durchschnitt einen Anteil von 11,6 Prozent. Jetzt muss man wissen, die Universitä­ten haben viel zu geringe 27 Prozent, aber im Bereich der Elektrizitäts- und Wärmewirt­schaft waren von 80 Vorständen 78 männlich und 2 weiblich, das sind 2,5 Prozent.

Ein Sittenbild bezüglich der Einkommen stellen auch die Unternehmungen aus der E-Wirtschaft dar: Von den vier Vorständen sind drei Männer und nur eine Frau, und das Fraueneinkommen ist um 40 Prozent geringer als das der Männer. Ähnlich ist das Schicksal der übrigen Frauen in den Unternehmen: Diese verdienen ebenfalls im Durchschnitt um 40 Prozent weniger.

Ich danke dem Rechnungshof, dass dieser Bereich aufgezeigt wurde, denn ich halte es für sehr wichtig, dass hier eine Sensibilisierung stattfindet und diese dramatische Un­terrepräsentanz der Frauen aufgezeigt wird, muss doch hier möglichst rasch viel geän­dert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.20

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­sident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Ich glaube, die Vorredner, egal von welcher Fraktion, haben schon sämtliche Daten dieses Berichtes, der die öffentliche Wirtschaft betrifft, auf den Tisch gebracht.

Wofür sind die Rechnungshofberichte überhaupt da – und dasselbe passiert ja auch in der Privatwirtschaft –: Man holt sich einen Externen und lässt den Betrieb durchleuch­ten, um zu schauen, wo Schwachstellen sind, die man dann ausmerzt, damit der Be­trieb stärker wird. Das macht im öffentlichen Bereich der Rechnungshof nach meinem Empfinden sehr gut. Ich danke Ihnen, Herr Präsident, und Ihrem gesamten Team da­für.

Der Rechnungshof zeigt auch immer wieder ganz klar die Missstände auf. Aber wenn jetzt von einzelnen Fraktionen diese Missstände zum Teil auch dazu verwendet wer­den, politisches Kleingeld daraus zu schlagen, so muss ich dazu sagen: Diese Miss­stände werden wir nur dann in den Griff bekommen, wenn wir gemeinsam versuchen,


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in der Privatwirtschaft, in der öffentlichen Wirtschaft, aber auch im Beamtentum die Un­gleichheiten auszumerzen. Keine Fraktion hier in diesem Haus ist davon ausgenom­men.

Wenn Herr Kollege Grosz, der vor mir hier heraußen war, wieder einmal gesagt hat, wie es eigentlich funktionieren sollte, dann kann ich nur sagen: Schaut dorthin, wo ihr die Verantwortung schon seit zehn Jahren trägt, das BZÖ in Kärnten (Abg. Grosz: FPK! FPK! Letzte Reihe!), jetzt die FPK, ist egal, seit ein paar Monaten! Dort gibt es denjenigen Vorstand in der Elektrizitätswirtschaft, der das höchste Gehalt österreich­weit hat. (Abg. Grosz: FPK!) Okay, so schnell geht die Kindesweglegung vonstatten.

Zweitens muss man sagen, wenn man den Rechnungshofbericht anschaut, dass der Bund, dass die Öffentlichkeit Ihre Empfehlungen, wie man es besser machen kann, sehr ernst nimmt. 50 Prozent dieser 662 Empfehlungen wurden schon umgesetzt, 31 Prozent sind in Arbeit, 18 Prozent hat man eigentlich noch nicht in Angriff genom­men.

Da möchte ich jetzt wieder dorthin gehen, wo BZÖ oder FPK oder FPÖ das Sagen hat und seit zehn Jahren eigentlich alles in der Hand hat (Abg. Dr. Moser: Das ist die fal­sche Rede zum falschen Tagesordnungspunkt! Das müssen Sie beim nächsten Tages­ordnungspunkt sagen, nicht bei diesem!), und sagen: Die Zahl der Umsetzungen der Empfehlungen des Rechnungshofes macht in Kärnten nicht einmal die Hälfte der be­treffenden Zahl des Bundes aus. Das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber wenn von dieser politischen Seite so gesprochen wird, möchte ich schon sagen: Um der Öffentlichkeit erklären zu können, dass alles halbwegs ausgeglichen ist, müssen wir die Empfehlun­gen des Rechnungshofes umsetzen, und umsetzen können wir sie nur dann, wie ge­sagt, wenn alle zusammenstehen und wir gemeinsam schauen, dass wir diese Sachen in den Griff bekommen.

Denn eines ist ganz klar: Man kann niemandem erklären, warum die Nationalbankmit­arbeiter mit 35 Dienstjahren in Pension gehen können, wahrscheinlich mit einer noch höheren Pension als dem Letztbezug. (Abg. Grosz: Weil es deine Parteifreunde sind! – Abg. Ing. Westenthaler: Weil es Schwarze sind!) Es ist auch niemandem zu erklären – das ist ja auch schon in Angriff genommen worden –, warum man bei den ÖBB so früh in Pension gehen kann. Es ist niemandem zu erklären, warum gerade diejenigen Ma­nager von denjenigen Firmen, die in den letzten Jahren finanziell die größten Probleme gehabt haben, wie ORF, ÖBB oder AUA, am meisten verdienen.

Stellen wir einmal die Parteipolitik ein bisschen zur Seite, schauen wir, dass wir ge­meinsam eine ordentliche Lösung zustande bringen, damit wir diese Ungereimtheiten beseitigen, denn nur dann sind wir glaubwürdig! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.22

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsi­dent des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Becher, Lapp, Obernosterer, Kräuter! Ihre Krokodilstränen zu diesem Thema nimmt Ihnen hier wirklich kein Mensch mehr ab! Ihr habt es ... (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Nix gegen Krokodile!) – Nix gegen Krokodile! Entschuldigung, Gerald Grosz, wir wollen ja nicht die Krokodile beleidigen! – Ihr habt es in der Hand und braucht hier nicht wortreich zu bedauern, dass die Vorstände in der AUA jahrelang 681 000 € ver­dient haben! Eigentlich müssten die 500 Millionen €, die uns die AUA in den letzten Jahren auch noch gekostet hat, die der Steuerzahler zu zahlen hatte, auch noch mit eingerechnet werden.


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Oder: die Stromunternehmungen, eine ganz besondere Sache. Es ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden: 840 000 € im Schnitt wurden bei der Elektrizitätswirt­schafts AG verdient. Der Herr Rechnungshofpräsident hat das schon in der Ausschuss­sitzung ganz klar deutlich gemacht und auch beklagt: Die Transparenz ist hier über­haupt nicht gegeben, denn das sind Auskünfte, die die Firmen freiwillig gegeben ha­ben.

Ex-Vorstandschef Pistauer beim Verbund hat im Jahr 2008 exakt 1,428 Millionen € ver­dient. Der Betrag setzt sich zusammen aus 592 000 Fixbezug, und 836 000 € sind erfolgsabhängig. Erfolg ist es offensichtlich, wenn man den Strompreis in die Höhe schraubt und den Staatsbürger zur Kasse bittet, dann bekommt man nämlich als Vor­stand auch noch 836 000 € erfolgsabhängig dazu.

Da liegt der Verdacht wirklich nahe, dass all diese Zahlen, die in diesem hervorragen­den Rechnungshofbericht drinnen stehen, nur die Grundbezüge darstellen und dass da sehr viele Zahlungen gar nicht transparent sind, weil die Firmen sie gar nicht angege­ben haben. Der Präsident hat es ja auch selber gesagt: Dieser Bericht beruht auf Aus­künften der Unternehmen selbst, es wurde nicht die materielle Richtigkeit geprüft. Die konnte nämlich vom Rechnungshof gar nicht geprüft werden. Und hier gibt es eine ganz klare Forderung, auch vom Rechnungshof, an die beiden Regierungsparteien: Legen Sie uns endlich einmal eine Regelung vor, die sicherstellt, dass hier wirklich auch materiell vom Rechnungshof geprüft werden kann!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Krokodilstränen nimmt Ihnen, wie ge­sagt, niemand ab. Wir müssen danach trachten, dass die Gehälter in den staatsnahen Betrieben offengelegt werden, dass die OECD-Grundsätze zur Corporate Governance endlich umgesetzt und von den Managern im staatsnahen Bereich ernst genommen und auch gelebt werden.

Das ist eine klare Forderung, die uns dieser Rechnungshofbericht nahelegt. Jetzt sind Sie gefordert, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, das auch umzu­setzen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.54

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser rote Rechnungshofbericht müsste eigentlich allen Mitgliedern von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehr als die Schamesröte ins Gesicht treiben, denn diese Zahlen, die durch den Rechnungshof publiziert wurden, die jetzt diskutiert werden, sind alle auf Ihre Maßnahmen, auf Ihre Beschlüsse in den Aufsichtsräten oder in den Vorständen dieser staatsnahen Betriebe beziehungsweise dieser Betriebe der öffentlichen Wirt­schaft des Bundes zurückzuführen.

Es waren Ihre Entscheidungen, es war Ihre politische Verantwortung, und sie ist es im­mer noch. Mein Problem ist, dass sich nichts geändert hat. Wir haben zwar jetzt die Zahlen, aber die verschiedenen Verträge laufen weiter, Abfertigungen werden, wenn Personen ihre wirtschaftliche Unzulänglichkeit bewiesen haben, weiterhin generös be­zahlt.

Ich verweise nur auf das Beispiel von ÖBB-Chef Huber. Hier kann man es nachlesen. Es gibt eindeutige Vermerke, auch über die Abfertigungszahlungen – auch die Seite kann ich Ihnen direkt zitieren –, auf der Seite 62.

Es wird einfach hingenommen – hingenommen, dass für Misswirtschaft noch Abferti­gungen gezahlt werden.


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Oder, wenn wir nur zwei Seiten vorblättern auf Seite 60 – Kollege Öllinger hat es schon angesprochen –, das immense Gehalt von Nigel. Nigel war der rechte Arm von Huber bei den ÖBB, hat massiv in die Frühpension gedrängt, hat neue Leute aufgenommen, hat Umbesetzungen vorgenommen, war sozusagen der Besen, der bei den ÖBB per­sonalpolitisch überall ein- und auskehrte. Dieser Herr hat natürlich seine Arbeit mehr als vergoldet bekommen, aber sonst gibt es keine Konsequenzen, er wird in anderer Funktion weiter beschäftigt.

Bleiben wir bei den ÖBB. Ein Versprechen der Frau Ministerin Bures lautet: Sie wird die Managerzahl verringern. Aber was haben wir? – Gehen wir den Vergleich historisch genau an: In früheren Zeiten gab es bei den ÖBB 25 Führungskräfte. Die schwarz-blaue Regierung, ich betone noch einmal, die schwarz-blaue, später schwarz-orange Regierung hat die Posten auf 115 erhöht. Bitte, rechnen Sie selber nach! Das ist fast eine Verfünffachung, eine Verfünffachung der führenden Männerpositionen bei den ÖBB. Wirtschaftlich ging es dem Unternehmen deswegen nicht besser, in keiner Wei­se besser. Nein, aber was haben wir? – Vergrößerte Zahl von Führungskräften mit re­lativ großzügigen Gehältern, womöglich zukünftige Abfertigung, wenn sich ihre Unfä­higkeit herausstellt, und insgesamt ein Aderlass des Steuerzahlers. So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren!

Deswegen plädiere ich vehement dafür, dass wir endlich die Empfehlungen des Rech­nungshofes ernst nehmen, OECD-Regelungen in Österreich gesetzlich verpflichtend zu machen. Es geht um Corporate Governance-Regelungen, die verbindlich sind, wobei sich auch die öffentliche Hand vorbildlich engagiert und zeigt, dass Transparenz ge­nauso gegeben sein muss wie bei den börseorientierten Unternehmungen, dass wir sogar noch vorbildlicher agieren sollen.

Es geht darum, dass Aufsichtsräte mehr Einwirkungsmöglichkeiten bekommen, dass Vorstände von Aufsichtsräten auch politisch zur Verantwortung gezogen werden kön­nen und dass wir letztlich auch politisch Verantwortung einfordern können für Fehlent­scheidungen, für Fehlmanagement – ich erwähne nur die AUA mit Grasser, mit Schüs­sel, die haben unsere Fluglinie in den Abgrund geführt –, dass das auch durch Unter­suchungsausschüsse aufgeklärt werden kann.

Allein die Zahlen sind zu wenig. Wir brauchen massiv die politischen Konsequenzen, und wenn Sie die verweigern – und wir werden einen Antrag einbringen betreffend die Einführung der OECD-Transparenzrichtlinien auch für Österreich –, dann sehe ich wirklich schwarz, und dann können Sie die Verantwortung gegenüber den Wählern sel­ber noch einmal bei der nächsten Nationalratswahl auf sich nehmen.

Herr Kollege Prähauser, Sie werden jetzt die Möglichkeit haben, auf meine Ausführun­gen zu replizieren. Geben Sie ein gutes Beispiel! Legen Sie uns die Latte etwas höher! Schauen Sie, wie die Transparenz vorangetrieben werden kann, gehen Sie selber mit gutem Beispiel voran, bei der OMV et cetera ist es ja möglich. Nur, ich fürchte, dieser Proporzmisswirtschaftsgesamtkonvolutcharakter, der in Österreich existiert – ein ande­res Wort fällt mir in diesem Zusammenhang gar nicht mehr ein –, hat leider durch die neue Konstellation neuen Vorschub erhalten und ist nicht Vergangenheit, so wie der Rechnungshofbericht hier darlegt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.16.02

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Umstände, wie eine Diskussion dieser Art, werden hervorge­


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rufen durch die Kenntnisnahme von Berichten des Rechnungshofes, die immer wieder interessant nachzulesen sind. Aber wenn sich dann Politiker hier herausstellen, The­men auf den Tisch werfen, für die sie vergessen haben, selber verantwortlich zu sein, dann ist es natürlich etwas schwierig, einen Konsens zu finden, Missstände abzustel­len.

Ich nenne nur drei Namen: Huber, Ötsch und Reichhold. Das sind alles Manager, die von der FPÖ bestellt wurden, und jetzt, da sie in der Opposition ist, möchte sie dies nicht mehr wahrhaben. (Abg. Ing. Westenthaler: Welcher Huber? Sie kennen sich über­haupt nicht aus!)  Herr Kollege Westenthaler, hören Sie zu, sagen Sie später Ihre Meinung!

Ich sage Ihnen Folgendes: Im Verantwortungsbereich von blauen Politikern, diese wa­ren im Infrastrukturministerium, war natürlich der Herr Huber. Draxler, ein erfolgreicher Manager der Eisenbahn, musste gehen, und dann kamen jene wie Huber. Da tragen Sie die Verantwortung dafür, und Sie können sich auch nicht davonstehlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist leicht, Missstände aufzuzeigen, wenn man weiß, wer sie verursacht hat und sie auch kennt. Sie haben sie verursacht! (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Sie kennen das sehr wohl und versuchen, durch lautes Diskutieren davon abzulenken und wollen es anderen in die Schuhe schieben. Das lassen wir nicht zu!

Herr Kollege Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Wo gehört der Huber hin?), Ihre Partei war der Steigbügelhalter dieser Politik. Vergessen Sie das nicht! Auch Sie ha­ben kein Recht, hier darüber in der Form zu diskutieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben überhaupt keine Ahnung!) Streuen Sie Asche auf Ihr Haupt, und denken Sie in Zukunft etwas besser im Interesse Österreichs nach! Wir helfen Ihnen dabei. Wir wer­den Sie unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie wissen nicht einmal, zu welcher Partei die Leute gehören!)

Sie sind nicht in der Lage, Manager aufzutreiben, die den Anforderungen Österreichs gerecht werden. Sie haben in jeder Weise versagt. Möge Österreich davor bewahrt bleiben, dass Sie jemals noch einmal die Chance haben, in Regierungsverantwortung die Zukunft mitzugestalten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.18.15

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ziel dieses gemäß Art. 121 Abs. 4 vorzulegenden Berichts über die durch­schnittlichen Einkommen und die zusätzlichen Leistungen für Pensionen in der öffent­lichen Wirtschaft des Bundes war und ist es, einen regelmäßigen und umfassenden institutionsbezogenen Überblick über die Einkommenssituation in öffentlichen Unter­nehmen zu geben, wobei es sich um Durchschnittseinkommen handelt und nicht um namentliche Offenlegung von Bezügen.

Es freut mich, wenn ich Ihren Debattenbeiträgen entnehmen kann, dass diese Zielset­zung, die der Rechnungshof mit diesem Bericht verbunden hat, positiv aufgenommen wurde und Ihre Zustimmung gefunden hat. Genauso freut es mich, dass die Weiterent­wicklung, den dieser Bericht genommen hat, nämlich in Blickrichtung getrennte Dar­stellung von Männer- und Fraueneinkommensentwicklung in den Jahren 2007 und 2008 oder Entwicklung der Relation der Einkommen, auch so Ihre positive Resonanz gefun­den hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 129

Ganz kurz erwähnt seien die durchschnittlichen Einkommen. Hier zeigt sich, dass die Geschäftsführung im Schnitt im Jahr 2008 152 800 € erhalten haben. Die höchsten Einkommen der Geschäftsführung lagen im Jahr 2008 bei 858 600 € bei der AUA be­ziehungsweise 840 000 € beim Verbund; das Durchschnittseinkommen der Geschäfts­führung bei Frauen lag bei 104 500 €, bei Männern bei 156 400 €.

Frauenanteil im Bereich der Geschäftsführung: 11,6 Prozent. Bei den Aufsichtsratsmit­gliedern lag das Durchschnittseinkommen bei 5 700 €. Das höchste Aufsichtsratsein­kommen im Jahr 2008 betrug im Schnitt 29 500 €. Der Frauenanteil in diesem Bereich lag bei 16,1 Prozent im Aufsichtsrat.

Ganz kurz erwähnt, da es bei so einer Einkommenssituation auch um die Relation der durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung zum durchschnittlichen Einkom­men der Beschäftigten geht: Hier ist die Relation so, dass diese das 3,5-Fache im Jahr 2008 betragen hat. Höher war sie zum Beispiel bei der ÖBB-Unternehmensgrup­pe mit 47 Unternehmen. Hier betrug die Relation des höchsten durchschnittlichen Ein­kommens der Vorstände zum durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten das 4,9-Fache, bei Film- und Nachrichtenwesen das 5,7-Fache, bei der Kunst, ganzjährig gerechnet, das 4,5-Fache.

Bezieht man gerade jene vom Bundesbahnstrukturgesetz umfassten Unternehmungen mit ein, so beträgt die Relation zwischen Durchschnittseinkommen der Geschäftsfüh­rung dieser Unternehmen und den Beschäftigten das 8,62-Fache im Jahr 2008.

Bei den Pensionen wurden im Jahr 2008 für 26 746 Personen Pensionsleistungen ge­tätigt, und zwar 561 Millionen €, ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Das Vorsorgeerfordernis hat im Jahr 2005 2,6 Milliarden € für Pensionen im Rahmen der öffentlichen Wirtschaft betragen, im Jahr 2008 3,4 Milliarden €, wobei davon allein auf das Geld- und Kreditwesen 2,1 Milliarden € entfallen sind.

Dieser Bericht – und das wurde im Rahmen der Debatte mehrmals angesprochen – enthält eine Reihe von Auffälligkeiten bei einzelnen Unternehmen, etwa hohe Durch­schnittseinkommen der Beschäftigten; beispielsweise im Energiebereich 78 300 €, oder im ÖBB-Unternehmensbereich ein Unternehmen mit 124 500 €. Eine hohe Steigerung der Einkommen der Geschäftsführung gab es im Energiebereich von 557 000 € im Jahr 2005 auf 840 000 € im Jahr 2008, oder im Verkehrsbereich bei einem Unterneh­men von 120 000 € im Jahr 2005 auf 188 000 € im Jahr 2008.

Sie finden auch hohe Gehälter von Vorständen trotz weniger Mitarbeiter; beispielswei­se im Immobilienbereich 224 000 € Durchschnittseinkommen der Geschäftsführung bei drei Mitarbeitern oder im Forschungsbereich 152 000 € bei neun Mitarbeitern, im Land­wirtschaftsbereich 173 300 € bei 32 Mitarbeitern.

Das heißt, resümierend zu diesem Einkommensbericht ist zu erwähnen, dass die Trans­parenz bei öffentlichen Unternehmen nicht gegeben ist und die OECD-Grundsätze der Corporate Governance 2004 nicht umgesetzt worden sind beziehungsweise auch der Österreichische Corporate Governance Kodex 2006 nicht angewandt wurde.

Ich möchte ganz kurz diese Grundsätze zitieren, damit Sie wissen, was im OECD-Grundsatz steht beziehungsweise was der Österreichische Corporate Governance Ko­dex enthält. Ich zitiere aus dem Abschnitt V der OECD-Grundsätze der Corporate Go­vernance:

„Die Offenlegung personenbezogener Daten (...) wird zunehmend als empfehlenswerte Praxis betrachtet und ist in mehreren Ländern gesetzlich vorgeschrieben.“

„Die Offenlegung trägt ferner dazu bei, das Verständnis der Öffentlichkeit für Strukturen und Aktivitäten der Unternehmen ... zu verbessern.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 130

Oder weiters: Erfahrungen zeigen, dass die Offenlegung auch ein schlagkräftiges Instru­ment zum Schutz der Investoren sein kann.

Nicht zuletzt heißt es: Laxe Offenlegungsregeln können unethischem Verhalten Vor­schub leisten. – Zitatende.

In diese Richtung geht auch der Österreichische Corporate Governance Kodex 2006, indem er Regeln aufstellt, wie unter anderem:

„Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands sind im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.“

Oder Regel 30: „Zusätzlich zu den vom Gesetz bereits geforderten Angaben (L-Re­gel 29) sind in den Geschäftsbericht folgende Informationen aufzunehmen:

Die im Unternehmen für die Erfolgsbeteiligung des Vorstands angewandten Grundsät­ze, insbesondere an welche Kriterien eine Erfolgsbeteiligung anknüpft; (...)

Das Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstands.

Die Grundsätze der im Unternehmen für den Vorstand gewährten betrieblichen Alters­versorgung und deren Voraussetzungen.“

Nicht zuletzt auch Regel 31: „Für jedes Vorstandsmitglied werden die fixen und erfolgs­abhängigen Vergütungen im Geschäftsbericht einzeln veröffentlicht.“

Die Schlussfolgerungen aus diesen Grundsätzen sind wohl, dass man gemäß der Good Governance die OECD-Grundsätze der Corporate Governance 2004 und die Bestim­mungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex 2006 für öffentliche Un­ternehmungen voll anwendet.

Man kann abschließend erwähnen, es sollte für acht Millionen Aktionäre wohl das glei­che Anrecht auf Transparenz bestehen wie für die Aktionäre von an der Börse notier­ten Unternehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

14.24


14.24.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-100 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

14.25.334. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 131

14.26.01

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Heute haben wir einen kleinen Gemeindetag hier im Plenum, es ging ja schon um den Finanzausgleich und um die Getränkesteuerrückzahlung. So ist auch in diesem Bericht des Rechungshofes ein interessantes Kapitel über die Gemeindeprü­fungen enthalten, wobei ich einen Satz, Herr Präsident, dazu sagen muss.

Sie schreiben: „Beim Finanzausgleich 2008 – 2013 wurden die Gemeinden verstärkt berücksichtigt und erhielten zusätzliche Nettoeinnahmen.“ – Das kann ich so nicht un­terschreiben. Man müsste nämlich dann auch die Pflichtausgaben dem gegenüberstel­len, und dann ist nichts mehr mit Nettoeinnahmen. Dann bleibt nichts mehr übrig.

Heute am Vormittag wurde darüber diskutiert, dass der Finanzausgleich ungerecht sei, weil die Bürger kleiner Gemeinden weniger wert seien als die Bürger großer Gemein­den. Diese Debatte haben wir immer dann wieder, wenn ein Finanzausgleich unter Dach und Fach ist.

Ich erinnere mich noch ganz genau daran – Kollege Auer wird es bestätigen –, dass wir immer nach Abschluss des Finanzausgleichs sagen: Jetzt müssen wir endlich ein­mal von diesem Bevölkerungsschlüssel und von dieser Ungerechtigkeit wegkommen und müssen hin zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich. – Bis heute ist nichts geschehen, bis heute ist nichts passiert.

Wenn ich mir die Vorschläge des Rechnungshofes zu einer Gemeindeprüfung auf Ba­sis eines gemeinsamen Prüfkonzepts des Bundesrechungshofes und der Landesrech­nungshöfe – mit all den Vorteilen, die Sie hier im Bericht nachlesen können – an­schaue, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das Sinn machen würde – auch als Ausgangsdatenlage für einen sogenannten aufgabenorientierten Finanzausgleich –, dass wir uns einmal Gedanken darüber machen, ob das die Gemeinden machen müs­sen, und wenn ja, woher sie das Geld nehmen und wer ihnen das Geld gibt. Ich denke, dass das ein richtiger Ansatz wäre.

Eine zweite Bemerkung noch zu diesem Bericht: Es geht um die Österreichischen Bundesforste, Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung sowie Beteiligungsmanage­ment. Zwei Punkte sind laut Ihrem Bericht, Herr Präsident, noch offen, wobei ich nicht verstehe, warum der Punkt der Seenvermessung nicht erledigt ist, denn da könnten Einnahmen lukriert werden, wenn ordentliche Pachtverträge gemacht werden könnten aufgrund von ordentlichen Vermessungsdaten. Eine Frage, die den Bundesforsten zu stellen sein wird.

Offen ist auch folgender Punkt: Bundesministerium für Finanzen und Landwirtschafts­ministerium: „Regelmäßige Kontrolle der Berichte über die Liegenschaftstransaktionen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den am Liegenschaftskonto verbuchten Trans­aktionen“. – Das heißt ja, Herr Präsident, dass das, was in den Berichten drinnen steht, nicht identisch ist mit dem, was verbucht wird. Auch hier, glaube ich, ist Erklärungsbe­darf gegeben.

Ein letzter Satz: Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 23. Februar schreiben im Zusammenhang mit der Budgetsanierung und all dem, was hier angedacht wird, dass das WIFO unter anderem durchaus ein Potenzial beim Verkauf der Bundesforste sieht.

Ich denke, dass dieser Ansatz zu vergessen ist, denn die Bundesforste sind nicht nur wertmäßig sehr wichtig, sondern sie haben ganz andere Aufgaben bis hin zur Nachhal­tigkeit in Österreich. Daher sollten wir diese Idee, Bundesforste zu veräußern, fallen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 132

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 6 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.06

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir diskutieren heute den Jahresbericht 2009, in dem 13 Unterberichte mit 106 Beiträgen wiedergegeben werden. Aus meiner Sicht sehr interessant ist natürlich der für das Jahr 2008 erstmals vorgelegte Bericht zu den Nach­frageverfahren.

Der Rechnungshof hat ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet: die Prüfung des Bun­des, der Länder, der Gemeinden, bei denen es Querschnittprüfungen gibt, und der Ge­meindeverbände. Er prüft auch die Berufsvertretungen, Kammern und deren Rech­nungsabschlüsse. Im letzten Jahr wurden vier Prüfungen des Europäischen Rech­nungshofes begleitet, und ich glaube, es ist durchaus positiv, dass der Rechnungshof sich bei der neuen Verwaltungsreform aktiv einbringt und mitarbeitet.

Der Rechnungshof ist aktiv bei Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, und ich glaube, auch in Zukunft brauchen wir bei Gesetzen die politische Grundlage vom Rechnungs­hof.

Die Highlights im Jahr 2009 – es sind ja heute in dieser Debatte schon einige Dinge wiedergegeben worden – sind sicher der ORF, die ASFINAG-Verkehrstelematik, die ÖBB, die AWS, die Wohnbausanierung der Länder, die ARC, die Austro Control und auch die Medizinische Universität Innsbruck, über die es einen kritischen Bericht gibt.

Aus diesen Highlights in Kurzform vielleicht einen Blick zurück: Gerade bei den ÖBB – diesen Bericht diskutieren wir ja noch – hat der Rechnungshof klar aufgezeigt, dass die Konzernstruktur aufgebläht ist und es nach wie vor Frühpensionierungen gibt. Ich bin durchaus optimistisch, dass Frau Ministerin Bures dafür eintreten wird, dass man das Pensionsalter anhebt. Ich glaube, das ist einfach fair gegenüber allen anderen in die­sem Land, dass man auch bei den ÖBB die Menschen länger in Arbeit hält.

Der nächste Punkt betrifft den ORF. Hier gibt es, natürlich vom Rechnungshof klar auf­gezeigt, strukturellen und inhaltlichen Reformbedarf. Es gibt ja jetzt ein neues ORF-Gesetz. Wichtig ist, dass der ORF zukünftig eine umfassende Gesamtstrategie erhält und dass man die Organisationsstrukturen auf Vordermann bringt.

Bewirkt hat dieser Rechnungshofbericht beim ORF, dass die Anzahl der Führungskräf­te um 25 Prozent und das Personal um 12 Prozent reduziert wurden und man die Hauptabteilungen von acht auf vier reduziert hat.

Ein offener Punkt im Nachfrageverfahren ist die Eurofighter-Beschaffung. Im Ausschuss hat der Herr Präsident bestätigt, dass bei der Kostenreduktion von 120 Millionen € den Empfehlungen des Rechnungshofes noch nicht nachgekommen wurde, was die Kauf­preis- und Entgeltreduktion und die Support-Verträge beim Service betrifft.

Sehr kritisch war auch der Bericht zur Verkehrstelematik. Hier hat es keine eingehende Kosten-Nutzen-Prüfung gegeben. Die Kosten waren zu hoch und die Annahmen viel zu optimistisch. Ausgehend vom Rechnungshofbericht – noch einmal ein Danke dafür, Herr Präsident – wurde die Verkehrstelematik in die ASFINAG eingegliedert, das Pro­jekt läuft jetzt auf einem niedrigeren Niveau, aber durchaus erfolgreich, wie ich glaube, und es entwickelt sich auch Positives in punkto Verkehrssicherheit daraus. Aufgrund des Rechnungshofberichtes haben sich hier die Spielregeln zum Glück geändert.

Ein Bereich, in dem der Rechnungshof Querschnittmaterien geprüft hat, sind die klima­relevanten Maßnahmen der Länder. Gerade hier hat der Rechnungshof aufgezeigt, dass es Vereinheitlichung braucht, um unsere Klimaziele zu erreichen. Die Ziele der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 133

Klimastrategie 2002 bis 2007 wurden ja leider nicht erreicht, weil es keinen Konsens mit den Ländern gegeben hat.

Insgesamt zeigt die Bilanz: Von 662 Empfehlungen wurden 332 – sprich 50,2 Pro­zent – umgesetzt. Bei 31,4 Prozent ist die Umsetzung zugesagt, und 18,4 Prozent sind offen. Positiv dabei ist, dass die Trefferquote steigt. Aufgezeigt hat der Rechnungshof auch, dass eigentlich die Gemeinden mit 54,9 Prozent die Vorgaben am effizientesten umsetzen, also in Führung liegen gegenüber Bund und Land und – das hat Kollege Obernosterer schon gesagt – dass es in der Umsetzung Unterschiede zwischen den Ländern gibt.

Es gibt derzeit einige Herausforderungen: die Prüfung des Projekts Skylink, bei dem der Rechnungshof nach einem Entschließungsantrag vom 23. September 2009 jetzt aktiv werden kann; die Einbringung in die Verwaltungsreform, bei der wir möglichst rasch Maßnahmen brauchen, um Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen zu können; das Thema Gemeindeprüfungen – der Bundesrechnungshof kann derzeit nur 24 grö­ßere Städte prüfen –, auch hier ist derzeit ein neues Prüfkonzept für die Gemeinden in Ausarbeitung. Man muss einfach berücksichtigen, dass 7,7 Milliarden € an Schulden ausgelagert sind, und ich glaube, es ist wichtig, dass es hier auch Einblick gibt.

Abschließend: Vielen Dank für die Vorlage dieses Berichtes; dieser liefert wertvolle und praxisnahe Vergleiche. Er liefert uns neue Herausforderungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, und er trägt dazu bei, dass die Politik Vorgaben erhält und agieren und reagieren kann auf Dinge, die besser gemacht und optimiert werden können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.36.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Dieser Jahrestätigkeitsbericht ist, glaube ich, eine sehr, sehr gute Zusam­menfassung über die umfassenden Tätigkeiten des Rechnungshofes. Er zeigt auch sehr deutlich auf, dass es – so wichtig eine Kontrollinstanz auch ist – immer notwendig ist, weiterzuarbeiten, sich die Ausflüsse der Kontrollberichte genau anzuschauen, her­auszufiltern, was umzusetzen ist, aber auch die Kontrollinstrumente selbst immer wei­terzuentwickeln. Damit bin ich bei einem Punkt, der schon angesprochen wurde: die Prüfungen der Gemeinden.

Der Finanzausgleich – darüber wurde heute auch schon gesprochen – regelt die Flüs­sigstellung öffentlicher Gelder an Länder und Gemeinden, und beide Einrichtungen de­cken in Wirklichkeit damit die Ausgaben öffentlichen Interesses ab – allerdings oft völlig unterschiedlich, denn während in einem Bundesland Schulden zum Beispiel beim Land angesiedelt werden und die Gemeinden eher schuldenfrei arbeiten, ist es in einem an­deren Bundesland wieder umgekehrt. Das ergibt eine Inkohärenz, die wir irgendwann einmal vereinheitlichen müssen. Ich glaube, es ist ganz wichtig für uns, dass die da­durch entstehenden Graubereiche lichter gemacht werden, dass die Zahlungsströme nachverfolgbar werden und dass wir vor allem erkennen, welche Wirkung wir mit dem Geld erzielen, das wir der öffentlichen Hand in den Kommunen und in den Ländern zur Verfügung stellen.

Ist der Steuer-Euro, den wir an die Länder und Gemeinden geben, das wert? Wird da­mit die entsprechende Wirkung im Sinne unserer Bürger und unserer Bevölkerung er­zielt? Gerade deswegen ist es, glaube ich, so notwendig, dass der Rechnungshof die Prüfkompetenz über alle Gemeinden erhält – nicht weil er zwei oder drei Prüfer in eine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 134

500-Seelen-Gemeinde schicken will, sondern weil er genau diese Ströme nachvollzieh­bar machen muss, um für uns erkennbar zu machen, was dabei herauskommt, wenn wir Geld an die Länder und Gemeinden schicken.

In der Steiermark wurde von der Wirtschaftskammer eine Studie zur Finanzlage der Gemeinden erstellt, die ein deutliches Bild zeigt: 82 Prozent der Gemeinden sind ver­schuldet. Welche Maßnahmen werden die Gemeinden ergreifen? – Zum einen Investi­tionsstopp und zum anderen natürlich Gebührenerhöhungen. Das sind Punkte, bei de­nen ich mich frage, ob es denn notwendig ist, die Gebühren zu erhöhen, oder ob man das mittels anderer Maßnahmen effizienter gestalten könnte, ohne den Bürger zu be­lasten.

Interessant ist vor allem ein Punkt, den die Wirtschaftskammer feststellt, nämlich dass Controlling und Kennzahlensysteme Fremdworte sind. Mehr als die Hälfte der Gemein­den hat keine Kontrollinstrumente in ihren Finanzabteilungen, und 10 Prozent wissen es nicht – das ist auch sehr interessant.

Die Wirtschaftskammer stellt fest, dass sie die Bemühungen des Rechnungshofes um eine Kompetenzausweitung in Richtung Gemeindeprüfungen unterstützt. Das sei vor allem der ÖVP nahegebracht, die sich immer so vehement gegen die Kontrollrechte des Rechnungshofes bei den Gemeinden wehrt.

Ein Punkt noch zu den Empfehlungen des Rechnungshofes: Es ist sehr, sehr schön, finde ich, dass 80 Prozent der Empfehlungen umgesetzt werden. Allerdings sind jene 20 Prozent, die noch offen sind, eigentlich diejenigen, die ans Eingemachte gehen. Ich denke, hier sollte es keine Schubladisierungen geben, denn diese sind von hoher Be­deutung, vor allem fallen sie großteils in den Bereich der Verwaltungsreform.

Die Verfolgung und die Umsetzung sollten Ziel sein; nur so ist die Kontrolle sinnvoll und gewährleistet Effizienz. Eine Hilfestellung dazu wäre meines Erachtens ein Bericht der Bundesregierung über die nicht umgesetzten Empfehlungen.

In diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Bundesre­gierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, künftig einen jährlichen Bericht betreffend die Gründe für das Nichtnachkommen der Anregungen des Rechnungshofes vorzulegen.“

*****

Es kann leicht sein, dass sehr wichtige Empfehlungen in der Schublade verschwinden. Das aber dürfen sie nicht. Anhand eines Berichtes könnten wir sie wenigstens einmal im Jahr aufarbeiten, schauen, warum da nichts weitergegangen ist. Man kann auch an­dere Ansätze dafür finden, das ist nicht das grundsätzliche Problem.

Wie die Regierung mit Empfehlungen des Rechungshofes oft umgeht, möchte ich an­hand einer Anfrage, die ich an das Bundeskanzleramt gestellt habe, demonstrieren. Ich habe mir erlaubt, betreffend den vor Kurzem debattierten Bericht über den ORF anzu­fragen, wie es denn mit der Umsetzung der Empfehlungen steht. Die lapidare Antwort hiezu lautete, das sei sozusagen ein Privatverein, das Bundeskanzleramt sei nicht zu­ständig.


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Das ist eigentlich eine Verhöhnung der Arbeit der Abgeordneten. Ich stelle fest, dass es nur logisch ist, dass dann, wenn die Instanz des Rechnungshofes – die ja auch auf­grund einer Empfehlung des Nationalrates prüfen kann, also sozusagen eine unterge­ordnete Instanz des Nationalrates ist – prüft und Ergebnisse feststellt, diese Ergebnis­se auch dem Interpellationsrecht der Abgeordneten unterliegen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Alles andere ist meines Erachtens nicht nachvollziehbar.

Insofern, Herr Präsident des Rechnungshofes, danke für den Bericht. Ich hoffe, Sie alle werden unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury, Linder und Dr. Strutz.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Bericht der Bundesre­gierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4, Bericht des Rechungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.), 55. Sitzung des Nationalrates

Der Rechnungshof ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates und prüft die finan­ziell wirksame Tätigkeit des Staates nach den Prüfungsmaßstäben Sparsamkeit, Wirt­schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit. Im Jahr 2009 legte der Rechnungshof dem Nationalrat insgesamt 13 Berichte mit 106 Beiträgen vor. Der erste Bericht enthielt 52 Wiedervorlagen. Zusätzlich veröffentlichte der Rechnungs­hof den EU-Finanzbericht 2008.

In seinen jeweiligen Schlussbemerkungen zu den einzelnen Prüfungen gibt der Rech­nungshof zusammenfassende Empfehlungen ab, in welcher Weise die geprüften Stel­len künftig effizienter, kostensparender und wirtschaftlicher arbeiten können. Es kommt aber immer häufiger vor, dass die Bundesregierung sowie die Verantwortlichen der ge­prüften Stellen den Empfehlungen des Rechungshofes in keinster Weise nähertreten, wie der Rechnungshof im Zuge von Follow-up-Überprüfungen immer wieder feststellen muss.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, künftig einen jährlichen Bericht betreffend die Gründe für das Nichtnachkommen der Anregungen des Rechnungshofes vorzulegen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Zum vorliegenden Bericht und der Systematik – bald schon das übliche Lob, aber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 136

immer noch ehrlich gemeint –: Die Berichtskonstruktionen sind im Vergleich zu frühe­ren Jahren umgestellt worden. Wir haben jetzt mit dem Tätigkeitsbericht im Wesentli­chen ein umfangreiches Follow-up-Programm, das sich der Rechnungshof sozusagen selbst gibt, um Nachschau zu halten, aber sich jedenfalls auch einen Überblick zu ver­schaffen, was wiederum für die Abgeordneten wichtig ist. Das ist ja mit dem Berichts­wesen im Wesentlichen verbunden. Dass Sie, Herr Rechnungshofpräsident, darüber hinaus natürlich noch viel mehr tun, als hier bei uns kurz zu berichten, ist ohnehin klar, aber das Service liegt natürlich auch in der Kunst der Kurzfassung.

Man kann die Strukturänderung sehr wohl erkennen. Es gibt unterjährig mehr Berichte, die dadurch möglicherweise noch eine Spur zeitnäher sind – das bleibt aber nach wie vor eine offene Flanke, die nicht Sie verursachen, sondern andere Umstände – und na­türlich auch mehr Konzentration auf die Sache lenken: mehr Konzentration einerseits der Abgeordnete und – ich füge hinzu – andererseits auch der Öffentlichkeit, weil na­türlich die Öffentlichkeit auch ein wichtiger Faktor im Umgang mit dem Kontrollwesen ist. Das ergibt sich in einer parlamentarischen Demokratie so, wo, wie ich glaube, die Medienwelt zu Recht als vierte Säule betrachtet wird. – So weit, so gut.

Zur Transparenz werden wir noch anlässlich von Überlegungen zur Reform der Partei­enfinanzierung respektive der Offenlegung von Parteispenden kommen, auch das wur­de kurz im Bericht erwähnt; zuvor aber vielleicht noch zur stärker herausgearbeiteten Fragestellung der Kontrolle der Gemeinden. Wir verfolgen das Thema schon seit vie­len, vielen Jahren sehr intensiv hier im Haus, aber seit Monaten im Besonderen, weil jetzt nämlich wirklich etwas weitergeht. Man sieht, man soll nie aufgeben.

Es gibt Verhandlungen, die momentan noch außerhalb des Parlaments laufen, sie wer­den aber, wenn alles gut geht, natürlich das Haus wieder erreichen, weil es sich im­merhin um eine Verfassungsänderung handeln würde, wenn wir dazu kämen – was je­denfalls der Wunsch des Rechnungshofs ist, der Rechnungshöfe überhaupt, wenn man alle berücksichtigt, einzelner Abgeordneter, ganzer Fraktionen sogar –, dass wir die Kontrolle des Gemeindewesens effizienter – füge ich hinzu – gestalten. Das ist etwas, dem die ÖVP durchaus zustimmen kann, denn gerade die ÖVP hat immer darauf hin­gewiesen, dass es keinen Sinn macht, viele verschiedene Kontrolleinrichtungen zu ha­ben. Zu Recht, sage ich, denn es funktioniert keine wirklich – bis auf den Bundesrech­nungshof, und der darf nicht. Das ist die Situation.

Wir brauchen uns nichts vorzumachen: In manchen Gemeinden hilft der Kontrollaus­schuss wenig, weil die dort ehrenamtlich beziehungsweise gegen eine kleine Abgel­tung tätigen Gemeinderäte in der Regel gar nicht mithalten können, aber das darf man ihnen nicht zum Vorwurf machen. Gerade Oppositionsabgeordnete kommen oft aus einem anderen engagierten Bereich als etwa aus dem Wirtschaftsbereich und tun sich dann natürlich entsprechend schwer.

Ich würde diese Regelung in der Gemeinde ja beibehalten, vielleicht je nach Bundes­land unterschiedlich – die Bürgermeister und ehemaligen Bürgermeister unter uns ni­cken, und wir sind schon draufgekommen, dass es sehr vernünftig ist, immer auch auf deren Zurufe zu hören, bevor das Ganze dann missverständlicherweise als Gemeinde-Bashing verstanden wird, denn das ist das Letzte, das wir momentan brauchen; das sehe ich auch so –, aber Sie erkennen ja selbst aufgrund Ihrer Einblicke, dass dieses Checks-and-Balances-Prinzip in den Gemeinden oft nicht funktioniert. In der Regel hat man nämlich engagierte Bürgermeister und engagierte Gemeindevorstände, weshalb nicht viel schiefgeht und für die Gemeinderäte nicht so viel zu kontrollieren ist.

Aber das ist nicht immer so – und damit kommen wir genau zu jenen Problemfällen, die leider verstärkt auftreten. Es gibt interessanterweise bestimmte Bundesländer, in de­nen sich das häuft. Da gibt es auch ein Ost-West-Gefälle – warum auch immer –, und


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ich stelle nur fest, dass leider die Steiermark, jedenfalls auch Niederösterreich und phasenweise das Burgenland mit Häufungen von bestimmten Problemfällen auf sich aufmerksam machen. Warum das so ist, könnte man ja noch einmal extra untersu­chen.

Ich stelle bei dieser Gelegenheit fest, dass die Gemeindekontrolle auch dort schlecht funktioniert, wo die Bezirkshauptmannschaften – je nach Landessituation – mit einge­bunden sind. Ich kann Ihnen Dutzende Beispiele aufzählen, was da schon alles ge­schehen ist, dass die Gemeindeaufsichten in den Ländern, die ja sozusagen immer wieder parteipolitisch entsprechend besetzt werden, qua Konstruktion muss man schon fast sagen, oft auch nicht funktionieren. In der Steiermark wie in einigen anderen Bun­desländer ist man jetzt wenigstens so weit gekommen – im Sinn des Systems von Checks and Balances –, dass Rot Schwarz kontrolliert und umgekehrt. – Wir werden sehen, ob das wirklich hilft.

Wirklich helfen würde – und das ist der Punkt zum Schluss – eine klare Kompetenzzu­schreibung an die Rechnungshöfe. Mir wäre es am liebsten, ich habe es schon oft ge­sagt, dass für den Bundesrechnungshof – den Begriff gibt es nicht, aber um sie besser unterscheiden zu können – eine generelle Kontrollkompetenz verankert wird. Dann wird es in der Weisheit des Rechungshofes liegen, nach welchen wirtschaftlichen, aber auch anderen Indikatoren von Auffälligkeiten Richtung Misswirtschaft ausgewählterwei­se Gemeinden geprüft werden. Das ist ein sinnvolles System. Der Rechnungshof hat oft genug bewiesen, dass er vernünftig auswählt – und mit seinen Ressourcen vernünf­tig umgehen muss, um all diese Prüfaufgaben überhaupt noch bewältigen zu können.

Welche Rolle dann die Landesrechnungshöfe noch spielen, ist ein eigener Punkt. Von mir aus können sie auch alle Kompetenzen bekommen. Es wird dann, genau wie sonst auch, eben in der Abklärung der Prüfpläne angesiedelt sein, dass es nicht zu Über­schneidungen kommt, die ja nicht sinnvoll sind.

Das alles sollten wir zustande bringen. – Wenn es einen Kompromiss in der Mitte gibt, wie das in der Politik oft der Fall ist, wird das auch besser sein, als überhaupt keinen Kompromiss zu erreichen. Ich sage Ihnen nur, es spricht in Wahrheit nichts dagegen, dass die Rechnungshöfe diese Prüfkompetenz bekommen.

Letzter Punkt, weil wir uns heute Abend einmal auf Parteienebene hinsichtlich – hof­fentlich – einer Änderung des Parteiengesetzes treffen: In Österreich verbirgt sich da­hinter auch die Frage der Parteienfinanzierung, und zwar nicht nur der öffentlichen, die ausnehmend hoch ist, sondern auch der privaten Parteispenden. Gerade weil die öf­fentliche Finanzierung so hoch ist, sollte man meinen, dass die Regulierung und die Transparenz bei privaten Parteispenden – im Wesentlichen geht es um Großspen­den – ebenfalls entsprechend gut organisiert sind. Mitnichten! Österreich ist Schluss­licht in Europa, was die Transparenz betrifft. Laut einer APA-Meldung zum Tag gibt es im Großteil der EU eine Offenlegungspflicht, nicht so in Österreich. Wir sind Schluss­licht. Wir liegen hinter Albanien, wenn es um solche Dinge geht, und das kann nicht länger hingenommen werden!

Es ist ganz klar, wie die Agenda auszusehen hat: Wir müssen das Parteiengesetz aus­einandernehmen und zunächst einmal genau definieren, wer aller und was alles betrof­fen sein wird – also alle Vorfeldorganisationen und auch alle Typen von Spenden. Aber noch viel wichtiger ist es, einzelne Bestimmungen zu schärfen, um ein Spendenwä­sche-Verbot zu erreichen. In Deutschland ist bei Strafe verboten, was in Österreich das Gesetz ausdrücklich erwähnt, was geradezu als Einladung verstanden werden kann: Große Konzerne können der Industriellenvereinigung Geld zustecken und diese wie­derum den Parteien. – Super! Das scheint in der Form auch nirgendwo auf. Ein un­glaublicher Zustand! In Deutschland geht man dafür, wenn man erwischt wird, in den


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Häfen. In Österreich geht man lustig herum und zeigt jenen, die um eine ehrliche und transparente Politik bemüht sind, die lange Nase – mit dem Hinweis, wie es der Ge­neralsekretär der ÖVP macht: Wir sind ja alle sauber, denn wir halten uns an das Ge­setz.

An das Gesetz kann man oder braucht man sich nicht zu halten, weil es nichts aus­sagt. Es ist ein Freibrief dafür, dass wirklich Missstände einreißen, die man gar nicht haben will, und deshalb wird es so wichtig, wie sich die Parteien hier positionieren. Wir werden es Herrn Kaltenegger nicht durchgehen lassen, dass er zu Recht – zu Recht! – auf die SPÖ hinweist und sagt: Klärt das mit euren Stiftungen! – Aber wir werden nicht so lange warten.

Die Stiftungen sind ein Riesenproblem, weil sie per se Intransparenz schaffen. Nicht wegen der Steuergeschichte, denn es ist meinetwegen legitim – nicht ethisch, nicht moralisch, aber legitim –, wenn das ausgenutzt wird, sondern es geht darum, dass nicht die eine Großpartei auf die andere zeigt und sagt: Schaut eure Leichen im Keller an, bevor ihr zu uns kommt!

Mit dieser wechselseitigen Leichenfledderei werden wir nicht weit kommen. Wir brau­chen eine Politik, die die Sache voranbringt, und das ist genau dort, wo die Transpa­renzbestimmungen von der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden, die im Übrigen auch der Europarat empfiehlt. – Und dieser kommt in zwei Jahren und schaut, was wir weitergebracht haben.

Blockieren hat also keinen Sinn, kommen Sie rechtzeitig zur Vernunft! (Beifall bei den Grünen.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. Ein­gestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.51.12

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rech­nungshofpräsident! Hohes Haus! Es wurde hier schon viel zum Bericht des Rech­nungshofes, der sehr umfangreich und sehr genau ist, gesagt. Noch einmal ein herz­liches Dankeschön unserer Fraktion an Ihr Haus, an Sie, Herr Präsident Dr. Moser. Das ist ein sehr umfangreicher und ein sehr guter Bericht!

Auch uns sind viele Punkte aufgefallen, die hier von meinen Vorrednern schon ange­sprochen wurden. Deswegen will ich diese nicht mehr wiederholen. Ich möchte viel­leicht trotzdem noch auf zwei Kleinigkeiten eingehen, einmal auf die Frage der Sicher­heit auf Nebenbahnen. Was die Eisenbahnkreuzungsverordnung 1961 betrifft, die schon lange im Gespräch ist und wo nichts weitergegangen ist, muss gesagt werden, dass da Not am Mann ist. Wir alle kennen die Gefährlichkeit unbeschrankter Bahnübergänge. Diesbezüglich sollte vom BMVIT etwas Dampf gemacht werden.

Ich möchte auch noch etwas auf die Gemeinden eingehen, das wurde hier bereits an­gesprochen. Es ist notwendig, wir haben uns ja im September geeinigt, dass Gemein­deprüfungen durchgeführt werden. Es gibt für kleinere Gemeinden die Möglichkeit – Kollege Kogler hat das schon angesprochen – einer Gemeindeaufsichtsbehörde. Nur bin ich der Meinung, dass dort nicht immer gerade sehr sachlich geprüft, sondern teil­weise parteipolitisch agiert wird. – Dasselbe möchte ich auch im Hinblick auf gewisse Landesrechnungshöfe sagen.

Ein Wunsch ergeht von unserer Seite an den Herrn Rechnungshofpräsidenten bezie­hungsweise an die Regierung. Ich würde Ihnen etwas mehr Arbeit aufbürden und vor­schlagen, die Landesrechnungshöfe abzuschaffen und stattdessen ein Büro des wirk­lich unpolitischen Bundesrechnungshofes in jedem Bundesland zu positionieren. Das


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wäre eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass da wirklich genau und gut geprüft wird. – Ich glaube, das wäre ein gangbarer, ja ein guter Weg, damit da wirklich nicht parteipolitisch hineinagiert wird. In vielen Ländern wird sehr nach Parteibuch geprüft, was nicht im Sinne dieser Institution ist. Das wäre also ein guter Schritt. Man müsste sich das auf politischer Ebene einmal überlegen, ich möchte das aber hier bei diesem Thema deponieren.

Ich glaube, auch von Ihrer Seite wären viele Probleme gelöst, wenn Sie als Institution des Bundes verschiedene Bereiche und Institutionen der Länder prüfen könnten, und zwar sachlich und überparteilich. – Das wäre notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Aufgefallen ist mir bei den Prüfungen im Jahre 2009 – in Kurzform: vielleicht die spek­takulärste – die ORF-Prüfung mit 57 Empfehlungen. Da muss man schon sagen, dass hier einiges im Argen liegt, wenn man in einer Institution 57 Missstände aufdeckt. Da sollte etwas geschehen.

Ich werde meine Ausführungen kurz halten und auf die Redezeit achten, weil gleich die Dringliche aufgerufen wird.

Ich möchte mich noch einmal herzlich beim Rechnungshof bedanken. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.45

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes gibt einen kurzen Überblick über alle Prüfungen des Rechnungshofes im Berichtsjahr sowie über sonstige Aktivitäten. Außerdem befasst er sich mit einigen ausgewählten Spezi­althemen wie der Neuordnung des Finanzmanagements der Gebietskörperschaften, dem Stand der Verwaltungsreform, der Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes, den Auswirkungen der Haushaltsreform auf die künftige Prüftätigkeit und der Korruptionsbekämpfung. In übersichtlicher Form werden umgesetzte Empfeh­lungen beziehungsweise der noch vorhandene Nachholbedarf aller geprüften Stellen dargestellt.

Nun ein paar Worte zur Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes: Gerade für mich als Bürgermeisterin einer 3 600 Einwohner zählenden Gemeinde ist die Aus­weitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auch auf kleinere Gemeinden von ganz zentraler Bedeutung. Bisher war der Bundesrechnungshof für die Prüfung der Gebarung von Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern vorgesehen. Dies sind zur­zeit 24 der 2 356 österreichischen Gemeinden.

Am 23. September des Vorjahres haben wir hier im Hohen Haus die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, binnen sechs Monaten, also bis Ende März, einen Vorschlag zur Neuordnung der Prüfkompetenzen bezüglich Gemeinden vorzulegen. – Also sehr lange hat die Regierung nicht mehr Zeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, fest steht, dass die Gemeinden wesentliche Partner bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben, beim Stabilitätspakt und bei der Erfüllung der Maastricht-Kriterien sind und die Steuerzahler natürlich ein Recht darauf haben, dass mit den von ihnen bezahlten Steuern korrekt umgegangen wird. Das Ziel muss sein, Gemeinden zu prüfen und vor allem umfassend zu beraten. Die Erweiterung der Prüf­kompetenz des Bundesrechnungshofes muss jedoch einheitlich und korrekt ablaufen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 140

um Doppel- und Mehrgleisigkeiten zu vermeiden – also nicht mehr Prüfungen, sondern weniger.

Ich kann dem Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten Moser ausnahmsweise nichts abgewinnen. Dieser hat nämlich in einem Interview gemeint, dass Gemeinden ab 10 000 Einwohnern oder ab einem Jahresbudget von mehr als 10 Millionen € in die Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes fallen sollen. Für mich ist das eine Un­gleichbehandlung der Gemeinden. Vielmehr sollten Gemeinden überprüft werden, wenn bestimmte Kennzahlen überschritten werden, denn die Gemeindegröße beziehungs­weise das Budgetvolumen sagt nichts über die Umsichtigkeit der handelnden Gemein­defunktionäre aus.

Ich danke dem Rechnungshofpräsidenten und seinem Team für die hervorragende Ar­beit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Lettenbichler. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr zum Aufruf der Dringlichen Anfrage Ihre Rede unterbrechen muss. Sie haben noch 2 Minu­ten bis dahin. – Bitte.

 


14.58.17

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Dann fasse ich mich kurz. – Sehr ge­ehrte Herren Präsidenten! Herr Bundeskanzler! Verehrte Mitglieder der Bundesregie­rung! Geschätztes Hohes Haus! Auch mein Dank gilt dem Präsidenten des Rech­nungshofes und seinen Mitarbeitern, und zwar nicht nur für den Jahrestätigkeitsbe­richt 2009, sondern auch für die Tätigkeit während des gesamten Jahres.

Ein wenig selbstkritisch darf ich dazu anmerken, dass dem Rechnungshof nicht in allen Fällen die Möglichkeit eingeräumt wurde, Bundesgesetze oder Verordnungen vor de­ren Inkrafttreten hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für den Bund beziehungs­weise für andere Gebietskörperschaften zu begutachten beziehungsweise zu überprü­fen. Die Ursache dafür war jedoch oftmals der enorme Zeitdruck, der gegeben war, um effektive Maßnahmen im Krisenjahr 2009 setzen zu können. Bestes Beispiel dafür war und ist das Konjunkturbelebungsgesetz 2008.

Als sehr positiv möchte ich den Prozess des Nachfrageverfahrens herausheben – Kol­lege Gahr ist darauf ohnehin schon eingegangen.

Heute Vormittag haben wir ja von unserem Bundesminister für Finanzen Josef Pröll wiederholt gehört, dass die Gemeinden, die Republik und die Bundesländer vor gewal­tigen budgetpolitischen Herausforderungen stehen. Die richtigen und wichtigen Impuls­pakete der vergangenen Monate haben den Konjunktureinbruch in Österreich geringer ausfallen lassen als in vielen anderen Staaten Europas. Jedoch sind wir jetzt gefordert, ausgabenseitig das Budgetdefizit wieder an das Maastricht-Kriterium heranzuführen. Dabei sind die vom Rechnungshof gemachten Vorschläge für eine strukturelle Verwal­tungsreform und einen tatsächlichen, echten Bürokratieabbau sicherlich sehr hilfreich.

Ich möchte aber auch einen Appell an uns selbst richten: Wir sollten nicht vergessen oder vielleicht auch einmal daran denken, dass wir hier zwar eine gesetzgebende Kör­perschaft sind, aber im Sinne von Bürokratieabbau und Entschlackung von Gesetzen auch eine gesetznehmende sein könnten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 141

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen An­frage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.34Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanz­ler betreffend: Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert! (4543/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4543/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die Notwendigkeit einer weiteren großen Koalition wurde der Bevölkerung, die diese Regierungsform 2008 klar abgewählt hatte, zu Beginn der neuerlichen Zusammenar­beit mit der Fähigkeit der SPÖVP begründet, die in Zeiten der Krise notwendigen gro­ßen Reformen umzusetzen.

Bereits kurz nach Angelobung dieser Bundesregierung war jedoch klar, dass diese nicht wirklich die Absicht hat, für Österreich zu arbeiten.

„Sie [Faymann/Pröll] haben ja an sich nichts gemacht. Sie [die Koalition] hat es vor allem vermieden, zu streiten.“ Mit diesen Worten beschrieb OGM-Meinungsforscher Wolfgang Bachmayer am 11. Jänner des Vorjahres gegenüber der Tageszeitung „Ös­terreich“ die Untätigkeit von SPÖ und ÖVP.

An diesem Umstand hat sich bis dato nichts geändert!

Mit einer Ausnahme:

Man arbeitet zwar weiterhin nichts, aber streitet zumindest wieder.

„Ein ergebnisloser Ministerrat, eine um mehr als die Hälfte verkürzte Nationalratssit­zung und dazu ein rot-schwarzer Streit um den Abbau von ÖBB-Pensionsprivilegien – die Arbeit der Koalition nähert sich dem totalen Stillstand,“ so die „Oberösterreichi­schen Nachrichten" vom 18. Februar 2010.

Dazu kommt, dass in der genannten Ministerratssitzung aufgrund des offensichtlich mangelnden Interesses von Regierungsmitgliedern oder vermeintlich wichtigerer Ter­mine im In– und Ausland kaum die Beschlussfähigkeit durch Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder sichergestellt werden konnte.

Die seitens des BZÖ bereits zu Beginn dieser Gesetzgebungsperiode artikulierten Be­fürchtungen, dass diese Bundesregierung nicht willens oder fähig ist die Probleme des Landes anzugehen und entsprechende Lösungen anzubieten, haben sich leider mehr als bestätigt.

Diese Bundesregierung ist insofern konsequent als sie alles das, was im Regierungs­programm an konkreten Maßnahmen nicht festgeschrieben wurde, auch nicht umsetzt.

Nochmals sei in diesem Zusammenhang das aktuelle Regierungsprogramm in Erinne­rung gerufen:

1) In etwa 61 Fällen wird eine Evaluierung in Aussicht genommen.

2) In rund 16 Fällen wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

3) Mit neuen Kommissionen geht man sparsamer um und ruft nur eine ins Leben.

4) Neben der Erstellung eines Programms sind 14 Konzepte geplant.

5) Dazu kommen zwei „Qualitäts“berichte.

6) 4 Mal wird seitens SPÖ und ÖVP beabsichtigt etwas zu tun.


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7) In 34 Fällen wird (ohne zeitliches Limit versteht sich) geprüft und überprüft.

8) 8 Mal treten SPÖ und ÖVP (mit welcher Intensität bleibt offen) für etwas ein.

9) In einem Fall gibt man sich mit einer Evaluierung nicht zufrieden sondern einigte sich spektakulär auf eine Weiterentwicklung der Evaluierung durch eine Expertengrup­pe.

10) Eine geplante öffentliche Veranstaltungsreihe zur Erarbeitung eines legistischen Handlungsbedarfs rundet das Bild der beabsichtigten intensiven Arbeit beeindruckend ab.

Dazu kommen 82 mit einem Sternchen *) versehene Maßnahmen und Punkte, wo da­rauf verwiesen wird, dass diese unter Budgetvorbehalt stehen und nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtun­gen – durchgeführt werden.

Da von diesen Punkten praktisch alle noch nicht erledigt sind, und die budgetäre Zwangslage sich noch verschärfen wird, ist mit einer Umsetzung dieser Vorhaben wohl nicht mehr zu rechnen.

Insbesondere der letzte und zehnte Punkt der o.a. Analyse des Regierungsprogramms mag die Untätigkeit von Faymann und Co vielleicht entschuldigen, da man ja die Er­arbeitung eines legistischen Handlungsbedarfs einer öffentlichen Veranstaltungsreihe überlässt.

Es muss daher auch niemanden wundern, wenn Ministerräte kaum etwas beschließen und der Nationalrat in Ermangelung von entsprechenden Regierungsvorlagen nicht ar­beiten darf.

15 Monate später – und damit nach Ablauf eines Viertels der ohnehin verlängerten Ge­setzgebungsperiode – steht somit fest, dass gerade die wichtigsten Aufgaben von der Bundesregierung nicht erledigt, sondern ignoriert, verleugnet und verdrängt, vor sich her geschoben oder mit Schein-Erledigungen umgangen werden:

1. Das Budget läuft bei Bund, Ländern und Gemeinden erwartungsgemäß aus dem Ruder.

2. Die Wirtschaft wird in der Krise mit Minimalunterstützungen abgespeist, es gibt keine Entlastung der Einzelunternehmer und KMUs, die ganz überwiegend die Arbeitsplätze im Inland sichern.

3. Die wachsende Arbeitslosigkeit und Armut wird finanziert und verwaltet, aber nicht bekämpft.

4. Die überfällige Verwaltungsreform, die sogar eine ausgabenseitige Budgetsanierung ohne Einschnitte in den Leistungen ermöglichen könnte, wird verzögert und nicht ernst­haft angegangen. Es gibt keinen Mut zur Bekämpfung tradierter Missstände (Lehrer­arbeitszeit, ÖBB-Pensionsalter, ÖNB-Pensionshöhe, überteuerte Landesbeamte, Zula­genflut).

5. Damit steht der Bevölkerung eine Belastungslawine bevor, deren erstes Anzeichen die Bankensteuer als Placebo für die berechtigte Wut der Bürger auf die Missstände im Finanzwesen darstellt.

6. Gegen die Missstände im Bankenbereich wird aber nicht vorgegangen (z.B. in der Finanzmarktaufsicht, bei den dubiosen Rating-Agenturen, bei den Casino-Produkten, bei den notwendigen Eigenmitteln, bei der Beschränkung der Staatshaftung für Sys­tembanken, bei den spekulationsanheizenden Boni, bei der Steuerminimierung durch


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Töchter in Steuerparadiesen oder bei der Kreditklemme und überhöhten Kosten für die Wirtschaft).

7. Die Sicherheit des Landes ist mittlerweile ernsthaft gefährdet: Die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres ist durch Kaputtsparen und Fehlentscheidungen nicht mehr gege­ben. Die Bürger müssen angesichts explodierender Einbruchszahlen immer mehr um ihr Eigentum fürchten. Der illegalen und unter dem Deckmantel „Asyl“ erfolgenden Ein­wanderung wird kein wirksamer Riegel vorgeschoben sondern ein mittlerweile sinnent­leerter und teurer Assistenzeinsatz an der Grenze als Placebo aufrechterhalten. Durch Debatten über die Errichtung neuer Erstaufnahme- und Schubhaftzentren wird von der Nicht-Erledigung der Aufgaben einer spürbaren Entlastung im Asylbereich durch Ver­fahrensbeschleunigung und einer faire Lastenverteilung in der EU abgelenkt. Die Ge­richtsverfahren werden durch mangelnde Personalausstattung weiter verlängert.

8. Die Bildung als Fundament des künftigen Wohlstandes befindet sich immer noch in großkoalitionärer Geiselhaft, insbesondere wird die für die künftige Wirtschaftskraft Ös­terreichs notwendige Integration der Migranten weiterhin verdrängt statt betrieben. Die Universitäten können ihren Bildungsauftrag nicht mehr wahrnehmen, ein großer Teil der Leistungen kommt ausländischen Studierenden zugute. Forschung für die Zukunft wird nur zögerlich betrieben.

9. Die Interessen der Bürger und Konsumenten werden weiter hinter denen der mäch­tigen Lobbies zurückgestellt: Der Gesundheitsminister lässt tödlichen Käse ein halbes Jahr ungehindert weiterverkaufen. Statt eine Gesundheitsreform durchzuführen, die den Namen verdient, werden nur Finanzlöcher gestopft. Den steigenden Gesundheitsprob­lemen wird nicht präventiv entgegengewirkt. Die Anti-Atom-Politik wird nur noch pro forma betrieben, wirklich wirksame Schritte gegen die Bedrohung werden bewusst un­terlassen.

Bei näherer Betrachtung der dargestellten Probleme, die selbstverständlich keinen An­spruch auf Vollständigkeit haben können, zeigt sich drastisch wie grob fahrlässig die Un- bzw. Scheintätigkeit dieser Bundesregierung gegenüber der Bevölkerung ist:

Arbeitslosigkeit steigt enorm / Insolvenzen auf Rekordhöhe / Lage für
Unternehmen schwierig!

Die vermeintlichen Konjunkturpakete verdienen angesichts der nach wie vor bestehen­den gravierenden Schwierigkeiten im Bereich der Produktion, Insolvenzen und Arbeits­markt ihren Namen nicht.

So ist laut WIFO vom 12.02.2010 die Nachfrage nach Investitionsgütern "nach wie vor flau". Die Ausrüstungsinvestitionen verringerten sich sogar.

Auch die Bauinvestitionen sind weiter rückläufig gewesen. Im 4. Quartal des letzten Jahres gingen diese um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück, der siebente Rückgang in Folge. Die Investitionen in den Wohnbau schrumpften "nur" um 0,7 Pro­zent (12.02.2010/APA160). Laut Statistik Austria ist der Auftragspolster der Bauunter­nehmen - ohne Baunebengewerbe – im Zeitraum von Jänner 2009 bis Ende Okto­ber 2009 auf 6,5 Mrd. Euro zusammengeschrumpft, was einem Rückgang um 6,4 Pro­zent entspricht.

Der Hochbau musste im Zeitraum Jänner bis Oktober des Vorjahres einen Produktions­rückgang um 1,3 Prozent auf 6,7 Mrd. Euro hinnehmen. Noch härter traf es den Tiefbau mit einem Einbruch um gar 10,5 Prozent auf 5,3 Mrd. Euro (APA178/29.01.2010).

In dieses Bild passt die IV-Konjunkturerhebung für das 4. Quartal 2009, wo man zu dem Ergebnis gelangte, dass „die Lage für die Unternehmen infolge der anhaltenden


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Unterauslastung der Produktionskapazitäten und des damit verbundenen Ertragsdrucks äußerst schwierig bleibt.“

Die Insolvenzen nahmen in Österreich im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Pro­zent oder 7.050 Fälle zu. (OTS017 5/03.02.2010)

Dass eine Kreditklemme für Unternehmer nach wie vor besteht ist unbestritten.

„Es ist unfassbar, wie hartnäckig die Existenz einer Kreditklemme geleugnet wird. Man muss doch nur mit den UnternehmerInnen sprechen: Tausende stehen vor finanziellen Problemen, die sie an den Rand ihrer Existenz gebracht haben", dazu der SPÖ-Abge­ordnete Matznetter am Rande des Wirtschaftsparlaments am 26.11.2009.

Noch drastischer ist das derzeitige Bild der Arbeitslosenzahlen, wenn selbst der AMS-Chef Johannes Kopf kürzlich feststellte, dass „im Jänner knapp 403.000 Personen auf Jobsuche waren und es noch schlimmer werde.“ (APA307/02.02.2010)

Somit waren um 21.069 Betroffene mehr als noch im Dezember und um 13,4 Prozent oder um rund 48.000 Personen mehr als im Jahr zuvor arbeitslos. Im Jänner 2010 be­trug die Arbeitslosenquote in Österreich daher 8,9 Prozent. Besonders für ältere Be­schäftigte hat sich die Arbeitsmarktlage weiter verschärft. Mit einem Plus von rund 10 Prozent ist die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen überproportional gestiegen.

Aber auch die Jugendarbeitslosigkeit ist weiter gestiegen. Im Jänner 2010 waren 50.265 Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren ohne Arbeit, das waren um 4,1 Pro­zent mehr als vor einem Jahr. Zudem gibt es über 5.000 Jugendliche, die einen Lehr­platz suchen. Da die Zahl der gemeldeten offenen Lehrstellen weiter sinkt und den Ju­gendlichen lediglich 2.800 offene Lehrstellen zur Verfügung stehen, finden viele keine Arbeit. Trotz überbetrieblicher Lehrwerkstätten und der angekündigten Ausbildungsga­rantie haben viele junge Menschen keine Bildungschance.

Mit einem Höchststand der Arbeitslosenzahlen ist aus heutiger Sicht gar erst im Jän­ner 2011 zu rechnen. Dazu kommt, dass laut AMS-Chef Kopf „ein Viertel der derzeit noch kurzarbeitenden Beschäftigten nach dem Auslaufen der Kurzarbeit ihren Job ver­lieren wird“ (Ö1-Morgenjournal/02.02.2010). Angesichts der Tatsache, dass mit Stand Dezember des Vorjahres mehr als 35.000 Personen in Kurzarbeit waren, kann sich die Zahl der Arbeitslosen also um bis zu 10.000 erhöhen.

Durch die fehlende aktive Arbeitsmarktpolitik werden viele Arbeitslose weiterhin im Stich gelassen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die länger als 12 Monate beim Arbeits­marktservice vorgemerkt sind, erhöhte sich im Jänner 2010 gegenüber dem Vergleichs­zeitraum des Vorjahres um fast 43 Prozent auf rund 8.300 Personen. Auch Menschen mit Behinderungen sind verstärkt durch diese Wirtschaftskrise und die Untätigkeit der Regierung betroffen.

Dadurch geraten immer mehr Arbeitslose in Österreich die Armutsfalle. Mit Dauer der Arbeitslosigkeit wird die finanzielle Misere noch schlimmer. Rund 230.000 Menschen sind Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher und die Zahl steigt immer weiter.

Armut steigt!

Eine effektive Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung ist bisher ausgeblieben. Denn die Armut in Österreich ist für viele Menschen tägliche Realität. Über eine Million Menschen leben in Österreich unter der Armutsgrenze, allein in Wien sind es rund 280.000 Menschen oder 17 Prozent der Bevölkerung.

Durch die Wirtschaftskrise sind arme Menschen am stärksten betroffen. Für viele Be­troffene geht es um den existenziellen Lebensbedarf. Denn viele Menschen können ihre Mieten oder Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Auch Heizkosten und notwen­


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dige Bekleidung können sich viele nicht mehr leisten. Kinderreiche Familien sind am ärgsten betroffen. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer.

Gerade im Jahr 2010, im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung, muss die Bundesregierung endlich den Kampf gegen die Armut ergreifen. Bloße An­kündigungen der Bundesregierung werden die Not der Menschen nicht lindern.

Anstatt hier effizient entgegenzuwirken, wälzt die Bundesregierung Steuererhöhungs­pläne, plant Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher.

Anrollende Belastungswelle getarnt durch Bankensteuer?

Plant die Regierung eine Mehrwertsteuererhöhung?

Der Verdacht einer einnahmenseitigen Budgetsanierung durch eine insbesondere die einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen belastende Mehrwertsteuererhöhung liegt spätestens seit Vorliegen des „Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jah­re 2009 bis 2013“ mehr als nahe. Gegenüber dem Stabilitätsprogramm für die Jah­re 2008 bis 2013 schraubte der Finanzminister die Einnahmen aus dem Titel „Produk­tions- und Importabgaben“, sprich u.a. die Einnahmen aus Mehrwert- und Verbrauchs­steuern, in den nächsten drei Jahren um in Summe 2,7 Mrd Euro nach oben.

Selbst der Budgetexperte Gerhard Lehner kann sich nicht erklären, „warum sie inner­halb eines Jahres so deutlich nachkorrigiert wurden.“ Diese Anpassung im Stabilitätspro­gramm sei angesichts ihres Umfangs "nur mit implizierten Maßnahmen zu erklären", meint dazu ein Wirtschaftsforscher.

Am 17. Februar 2010 war dazu im „Standard“ unter dem vielsagenden Titel „Wunder­same Einnahmenvermehrung“ zu lesen, dass die von Österreich im Stabilitätspro­gramm deutlich nach oben korrigierte Einnahmen-Schätzung für die Mehrwert- und Verbrauchssteuern „die Befürchtung nährt, dass höhere Steuern kommen.“

Ein Insider in Sachen Budgetpolitik der Bundesregierung, der SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer, warf in der Folge dieser Diskussion – und das wohl nicht grundlos – Finanzmi­nister Pröll in der Tageszeitung "Österreich" vor, „die Folgen einer von 20 auf 22 Pro­zent erhöhten Mehrwertsteuer bereits intern durchrechnen zu lassen. „Das brächte ge­nau die zwei Milliarden Euro, die Pröll für seine Sparziele auf der Einnahmenseite auf­bringen muss", kritisierte Krainer.

Interessant ist dieser offensichtliche Meinungsschwenk der Bundesregierung insbeson­dere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Finanzminister in der Vergangenheit immer wieder betonte, dass die Konsolidierung ausgabenseitig erfolgen soll.

Will die Regierung einen Anschlag auf die Autofahrer durch Anhebung der Mineralöl­steuer bzw. auf die Steuerzahler durch sonstige Steuerbelastungen?

Ein im „Standard“ vom 17. Februar 2010 zitierter Wirtschaftsforscher tippt in diesem Zusammenhang auf eine Anhebung der Mineralölsteuer, mit der auch Wirtschaftsmi­nister Reinhold Mitterlehner sympathisiert, oder eine umfassende CO²-Abgabe. Wohl auch kein Zufall wird es sein, dass kürzlich das der Bundesregierung nicht gerade sehr fern stehende WIFO in einem entsprechenden Bericht eine ganze Reihe an Steu­ererhöhungsmöglichkeiten zur Budgetkonsolidierung in den Raum stellt. „Möglich wä­ren hier etwa Vermögenssteuern für insgesamt eine Mrd. Euro (u.a. Grundsteuer, Ver­mögenszuwachssteuer, Börsenumsatzsteuer). 1,4 Mrd. Euro könnten durch die Strei­chung von Ausnahmen (etwa bei Mehrwertsteuer und Überstunden) sowie durch höhere Abgaben auf Energie, Alkohol, Tabak und Glücksspiel ("public bads") herein­kommen,“ so das WIFO.


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Kann die SPÖ eine Vermögenssteuer durchsetzen?

Der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) Matz­netter fordert im Wahlprogramm für die bevorstehende Wirtschaftskammerwahl – listi­gerweise unter dem irreführenden Titel „Abgaben senken“ – das Besteuern von Vermö­gen. Als besonders gefährliche Drohung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kann das von Matznetter in diesem Zusammenhang artikulierte Versprechen „Wir hal­ten Wort“ bezeichnet werden.

Will SPÖ die unterste Einkommensteuertarifgrenze senken?

Offenbar plant die SPÖ nun sogar einen weiteren Anschlag gerade auf die Ärmeren in diesem Land. So verlangt der Wiener SWV in Person seines Spitzenkandidaten Fritz Strobl, „den Beitrag jener anzuheben, die bis jetzt de facto keine Steuern gezahlt ha­ben – und das auf Kosten aller anderen Bürger in diesem Land.“

Regierung streut mit Bankensteuer der Bevölkerung Sand in die Augen!

Bundeskanzler Faymann schreibt nunmehr einen vermeintlichen Sieg über die Banken auf seine Fahnen, indem er die Einführung einer Bankensteuer ab dem Jahr 2011 an­kündigt.

Allerdings ist die geplante Bankensteuer in höchstem Maße unausgegoren, wie aus dem Ergebnis des Bankengipfels ersichtlich ist. So wurde lediglich eine weitere – die 17 – Arbeitsgruppe beauftragt, um Vorschläge auszuarbeiten. Weiters wurde die zeitli­che Vorgabe sehr unpräzise formuliert, indem Bundeskanzler Faymann lediglich auf die festgesetzten Termine zur Budgetkonsolidierung verwies. Die Unausgegorenheit gipfelt jedoch darin, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Gänze offen sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die maßgeblichen Pa­rameter wie die Bemessungsgrundlage (Bilanzsumme der Konzernbilanz oder Unter­nehmensbilanz in Österreich) und der Steuersatz (angeblich zwischen 0,07 und 0,1 Prozent der noch offenen Bemessungsgrundlage) noch völlig unklar sind, wodurch die geplanten Mehreinnahmen einer beträchtlichen Schwankungsbreite, d.h. zwischen 500 Mio. und 900 Mio. Euro, unterliegen.

Zu Recht zweifeln daher laut Wirtschaftsblatt vom 23. Februar 2010 führende Bankex­perten, wie zum Beispiel Wolfgang Gerke, an der geplanten Form der Bankensteuer als Antwort auf die vom Bankensystem mitverursachte Krise. Vielmehr diene sie nur als Beschaffungsprogramm für den Finanzminister. Stattdessen wäre die Schaffung eines Krisenfonds nach schwedischem Vorbild ratsam, der durch eine sinnvolle, durch­dachte Bankenabgabe gespeist werden sollte und im Krisenfall in Anspruch genom­men werden könnte. Hervorzuheben ist insbesondere die drastische Aussage des Wirt­schaftskammer-Präsident Leitl im Interview mit „Österreich“ gegen die von der Koalition geplante Bankensteuer. „Da wird", so Leitl, „wieder eine Steuer über die Sparer und die Wirtschaft drübergeprackt". Konkret fürchtet der ÖVP-Politiker, dass die Banken (und Versicherungen) die Steuer an die Sparer und vor allem an die Wirtschaft weitergeben: „Es besteht die Gefahr, dass die Steuer auf die Wirtschaft, die Kredite braucht, und auf Sparer übergewälzt wird. Das schadet den Investitionen, die wir brauchen." Leitl kann sich auch ein Njet der 19 Wirtschaftsbündler vorstellen, die im ÖVP-Parlamentsklub sitzen. Letztlich ist leider zu befürchten, dass am Ende des Tages die Bankkunden und Steuerzahler Leidtragende der geplanten Bankensteuer sind, da anzunehmen ist, dass die Kosten der Bankenabgabe von den Banken mangels wirksamer Regelungsmecha­nismen auf ihre Kunden abgewälzt werden.

Stattdessen verlangt das BZÖ, endlich die steuerlichen Ausweichmöglichkeiten der Ban­ken in Steueroasen abzuschaffen. Laut Rechnungshof verliert die Republik Österreich nämlich mehr als 2 Mrd. Euro jährlich durch diese Steuergestaltung, d.h. bedeutend


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mehr, als eine Bankensteuer mit geschätzten Einnahmen von 500 bis 911 Mio. Euro bringen würde. Erschreckend ist umso mehr, dass die Bundesregierung bisher den Schutzschirm über diese „Bankbegünstigungen“ hielt.

Regierung verschiebt Budget und damit den Tag der Wahrheit für die Steuerzahler!

Budgetverschiebung zur wahltaktischen Tarnung kommender Belastungen

Das eigentliche Indiz dafür, dass diese Bundesregierung die dargestellten Belastungen und Steuererhöhungen tatsächlich umsetzen will, liegt in der Tatsache, dass die Vorla­ge eines Bundesfinanzgesetzes für 2011 aufgrund der im Herbst anstehenden Wahlen erst im nächsten Jahr erfolgen soll.

Budgetverschiebung als Tiefschlag für den Parlamentarismus und Missachtung der ver­fassungsrechtlichen Zielsetzungen

Der damit verbundene Tiefschlag für den Parlamentarismus wird kaltschnäuzig in Kauf genommen. Insbesondere ist die Begründung von Finanzminister Pröll, „die Aufgabe brauche Zeit“, in Hinblick auf die österreichische Verfassung mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Denn nach der Verfassung hat grundsätzlich bis zehn Wochen vor Jah­resende die Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für das darauf folgende Jahr zu erfol­gen. Der geplante Weg über ein gesetzliches Budgetprovisorium dürfte demgegenüber zwar mangels ausdrücklicher Regelungen zulässig sein, allerdings den Sinn und Zweck des Gesetzes kontakarieren. So wird in der Literatur (vgl. Hengstschläger in Ko­rinek/ Holoubek mwN) zu Recht die grundlose Budgetverschiebung als Rücktrittsgrund erwogen. Zudem wird die Möglichkeit der Budgetprovisorien unter dem Überbegriff „Nothaushaltsrecht“ kommentiert. Insofern stellt sich die Frage, wie die Bundesregie­rung zum jetzigen Zeitpunkt (Februar!) die Notwendigkeit eines Nothaushaltsrechts ar­gumentiert. Wie schwerwiegend eine solche unbegründete Budgetverschiebung nach Ansicht des Gesetzgebers dennoch bewertet worden ist, lässt sich durch einen Blick auf die vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten auf eine solche Verschiebung verdeutli­chen:

1.) Misstrauensvotum durch den Nationalrat

2.) Staatsrechtliche Anklage gegen Regierungsmitglieder

3.) Initiativantragsrecht für Opposition, da Bundesregierung Antragsmonopol verliert!

Budgetverschiebung und mögliche Nachteile für Österreich

Darüber hinaus werden von der Bundesregierung mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigungen des Rufes des Finanzplatzes Österreich außer Acht gelassen. Zu bedenken ist nämlich, dass die Regierung dem Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens bis zum 02.06.2010 Kon­solidierungsstrategien vorgelegen muss, wie das Defizit abgebaut werden soll. Ent­scheidend dabei ist, dass nach Auforderung des Rates „in gewissen Grad in die Ein­zelheiten gegangen werden sollte“. Die Regierung verspricht insoweit, dass im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes die notwendigen Schritte ge­setzt werden, so dass spätestens 2. Juni 2010 ein Nachweis wirksamer Maßnahmen vorgelegt werden könne.

Aber genau dies erscheint widersprüchlich, da das Bundesfinanzrahmengesetz nach dem Bundeshaushaltsgesetz „spätestens bis zum 30. April“ vorgelegt werden muss. So soll auf der einen Seite eine Budgetverschiebung im Oktober stattfinden, da angeb­lich die Verhandlungen über Sparmaßnahmen solange dauern würden. Andererseits will man schaffen, Ende April Sparmaßnahmen in gewisser Genauigkeit zu präsentie­ren!


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Insgesamt drängt sich daher der Verdacht auf, dass der Finanzminister Österreich di­rekt auf Sanktionsmaßnahmen der EU zusteuert. In jedem Fall ist der Finanzminister aber dem Weg dahin, den Finanzplatz Österreich nachhaltig in Verruf zu bringen.

Motto von SPÖ und ÖVP: „Saniere ich den Staatshaushalt über Einnahmen,
kann die Verwaltungsreform warten“

Angesichts der dargelegten auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Belastungen und damit einnahmenseitigen Budgetsanierung hat man seitens der Bun­desregierung auch die Verwaltungsreform ad acta gelegt.

Die großmundig angekündigte Verwaltungsreform, zu deren parlamentarischer Behand­lung das BZÖ im Juni des Vorjahres erfolgreich einen eigenen Unterausschuss des Verfassungsausschusses forderte, droht ebenso zu versanden, wie deren parlamenta­rische Behandlung. Fanden anfänglich ab Juli 2009 noch monatlich Sitzungen dieses Unterausschusses statt, schlief die Tätigkeit in diesem Gremium im Dezember 2009 völlig ein, nachdem Staatssekretär Lopatka zur Einsicht gelangte, dass die große Stun­de der Verwaltungsreform erst 2011 und 2012 schlage, da „(wir) nach der Wiener Wahl im Oktober 2010 zwei wahlfreie Jahre haben.“

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 will die Regierung 3,5 Milliarden Euro bei der Verwaltung einsparen. Sie scheitert aber schon bei Minimaleinsparungen, wie der Schaffung eines gemeinsamen Fuhrparks aller Ministerien.

Interessant sind Ansätze sogar von Beamtengewerkschaftschef Fritz Neubauer, der eine Aufgabenreform der öffentlichen Dienste fordert, und meint, dass man vor dem Ende des Finanzausgleichs im Jahr 2013(!) mit den Ländern wegen der Spitalsdichte einmal „Nägel mit Köpfen“ machen sollte, und dass es Pensionsregelungen im Nah­bereich des öffentlichen Dienstes gibt, die noch „relativ luxuriös“ sind, womit er die Pri­vilegien in Nationalbank und bei den Bundesbahnen meint.

Derweil liegt das im Unterausschuss andiskutierte Lehrer-Dienstrecht auf Eis, da sich Unterrichtsministerin Schmied nach ihren verunglückten Reformansätzen im Vorjahr (wir erinnern uns an die erfolgreichen Streikdrohungen der Lehrer im Zusammenhang mit zwei Stunden Mehrunterricht) auf den Finanzminister als Verursacher für das zu knappe Budget ausredet. Immerhin erkannte sie „dann in die Abseitsfalle getappt“ und vom Finanzminister „im Regen stehen gelassen“ worden zu sein.

Sieben Lehren werden inzwischen von den Medien aus Jahrzehnten vergeblicher Ver­suche, bei der Verwaltung einzusparen gezogen:

1. Die Ankündigung einer großen Reform bedeutet, dass gar keine kommt.

2. Die Einsetzung einer Expertengruppe ist der erste Schritt zum Scheitern.

3. Wenn sich ein historisches Fenster für eine Reform öffnet, lässt sich die Regierung besonders viel Zeit.

4. Wenn Milliardeneinsparungen versprochen werden, kann das teuer werden.

5. Kleinliche Diskussionen über Lieblingsfeindbilder führen nur auf Nebengleise.

6. Die Bundesländer können jede Reform zu Tode administrieren. Wenn man sie lässt.

7. Die wenigen Asse, die der Bund gegen die Länder hat, zieht er nicht.

Immerhin stellt man sich langsam die Frage, welchen Sinn die neun Landesparlamente noch haben. Dies löst zwar nicht die Frage, wie man die in der Krise unter Druck gelangten Gemeinden vor dem kompletten finanziellen Absturz bewahren könnte - im­merhin wird einem Viertel der Kommunen 2010 ein Minus von insgesamt rund 300 Mil­


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lionen Euro prognostiziert – aber zumindest lenken derartige, streng nach dem im Flo­rianiprinzip formulierten Forderungen von den aus dem Ruder gelaufene Gemeindefi­nanzen ab. Die Länder gehen zwischenzeitlich gegen die haushaltsrechtlichen Budget­pläne des Finanzministers in den Abwehrkampf und denken nicht daran, die vorge­schlagene mehrjährige Budgetplanung samt Vorausschau für die nächsten dreißig Jahre sowie regelmäßige Informationen und mehr Transparenz über die Finanzlage der Länder, welche Vorgaben seit 2009 auch die Budget-Erstellung des Bundes gelten, verpflichtend im eigenen Bereich zu übernehmen.

Welche Bedeutung der Bundeskanzler der Verwaltungsreform beimisst, lässt sich ins­besondere an der Tatsache festmachen, dass dieser ein zum Thema „Verwaltungs­reform“ für 15. Februar geplantes „Österreich-Gespräch“ kurzerhand absagte.

„Die Fachleute arbeiten schon lange an der Verwaltungsreform, dadurch seien genug Vorschläge da. Es seien schon genug Konzepte vorhanden, etwa zur Pensionsprob­lematik. Aber bisher habe auf Seiten der Regierung der Wille zu tiefgreifenden Refor­men gefehlt,“ so der ob des Unwillens der Bundesregierung völlig zurecht ungeduldiger Rechnungshofpräsident Moser im Ö1 Morgenjournal vom 23.02.2010, um dann noch hinzufügen: „Wenn weiterhin Untätigkeit im Verwaltungsbereich herrsche, dann werde das Budget nur mittels Steuererhöhungen saniert werden können. Das schade wiede­rum der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.“

Aufgrund der fehlenden Reformbereitschaft der Bundesregierung im Bereich der Ver­waltung führt dazu, dass die längst notwendige Abschaffung von Privilegien insbeson­dere im Bereich der OeNB oder der ÖBB, wo immer noch nicht nachvollziehbare Pen­sionen lukriert werden können, ebenfalls auf die lange Bank geschoben wird.

So ist es im Parlament eben „Kurzarbeit“, weil keine (Regierungs)Vorlagen zu verhan­deln sind. Der Grund, warum derzeit wenig weitergeht, wichtige Reformen nicht an­gegangen, sogar einfache Themen verschleppt werden, wird mittlerweile auch in den Medien richtig erkannt: Feigheit.

„Die Bundesregierung fürchtet sich vor den Wählern, heuer speziell im Burgenland, in Wien und der Steiermark. Beide Parteichefs zittern vor ihren Landeshauptleuten - an eine Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient, glaubt niemand mehr.“ (Zitate aus dem Leitartikel von Eva Weissenberger in der Kleinen Zeitung vom 19. Februar 2010).

Die Amtszeit von Bundesminister Stöger ist ausschließlich von Fehlleistungen
und Unvermögen gekennzeichnet.

Unvermögen zur Reorganisation und zur nachhaltigen Sicherung
des österreichischen Gesundheitssystems

Die Zahlen der Statistik Austria zeigen es deutlich: Das österreichische Gesundheits­system ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr finanzierbar. Im Zeitraum von 1997 bis 2007 sind die Gesundheitsausgaben in Österreich um 52,4% gestiegen. Die finanzielle Lage der 19 Krankenversicherungen ist entsprechend desaströs. Die neun Gebiets­krankenkassen sind mit wenigen Ausnahmen hoch verschuldet und haben zusätzlich auch noch verpflichtende Rücklagen in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausge­räumt. Dazu kommen die noch nicht mit offiziellen Zahlen belegten verminderten Bei­tragszahlungen des Jahres 2009 und der Folgejahre aufgrund der aktuellen Wirtschafts­krise.

Die Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme führen dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal eingesetzt werden. Medizinischer Fort­


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schritt bedeutet, dass die Gesundheitsversorgung immer teurer wird. Um die Finanzier­barkeit zu gewährleisten, sind die Strukturen des gesamten Systems zu überdenken.

Österreich benötigt eine österreichweite Spitalsreform.

Die Spitäler sind in einen Gesamtfinanzierungsplan zu integrieren und ihre Leitung ist von den sie finanzierenden Gebietskörperschaften zu entkoppeln und eine geogra­phisch sinnvolle Verteilung der Standorte in den einzelnen Bundesländern und auch bundesländerübergreifend sicherzustellen.

Keine ausreichende Gesundheitsprävention

Laut OECD-Studie 2009 gibt Österreich vergleichsweise nur wenig Geld für den Be­reich der Gesundheitsvorsorge aus. Der Anteil der Gesundheitsvorsorge beträgt dabei gemessen an den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems nur 1,9 Prozent. Im OECD-Schnitt sind das drei Prozent. Auch der Chef des Hauptverbands der Sozial­versicherungsträger, Hans Jörg Schelling, bestätigt die Kritik an diesem Verhältnis als „nicht unberechtigt“ und sieht mehr Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsprä­vention.

Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss das Ziel haben, die Menschen möglichst lan­ge gesund zu halten und das ist vor allem durch präventive Maßnahmen und Vorsor­gemedizin zu erreichen. Da ein großer Teil der Gesundheitskosten durch vermeidbare Zivilisationserkrankungen entsteht, sind hier neben dem gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung auch deutliche finanzielle Vorteile erzielbar. Das bedeutet jedoch kei­nesfalls gießkannenartig über die österreichische Bevölkerung verteilte kostentreiben­de Untersuchungen sondern ein fachlich fundiertes Anreizsystem für eigene Bemühun­gen um die physische und psychische Gesundheit. Dazu gehören gute medizinische Werte, die man sich erarbeiten kann wie z.B. Fitness, das Vermeiden von Übergewicht, die Erhaltung der Zahngesundheit sowie weitere Eigeninitiativen im alternativen Heilbe­reich, die helfen würden das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.

Mangelnde Transparenz bei der Schweinegrippe-Informationskampagne

Einerseits beschränkte sich die von Bundesminister Stöger groß angekündigte „Infor­mationskampagne“ zu Schulbeginn lediglich auf ein paar teure Plakate in Schulen. Andererseits ist eine sinnvolle Aufklärung der österreichischen Bevölkerung über das tatsächliche Gefahrenpotential der Schweinegrippe wie es die parlamentarische Anfra­gebeantwortung aus seinem eigenen Haus beweist definitiv unterblieben. Im Gegenteil! Horrorzahlen über die potentielle Gefährlichkeit und Letalität von Gripperkrankungen, die mit der Fachmeinung des Gesundheitsministeriums nicht übereinstimmen werden nicht dementiert sondern offensichtlich geduldet!

Trotz berechtigter Hinweise seitens Fachexperten, dass die „Schweinegrippe“ für den Normalverbraucher eine Grippe wie jede andere darstellt, ja sogar im Vergleich zur jährlich regelmäßig auftretenden herbst- und winterlichen Grippewelle eine äußerst mil­de Verlaufsvariante zeigt, wurden mit der Pharmaindustrie Verträge zum Ankauf von Impfstoffen in Höhe von 16 Millionen Euro abgeschlossen.

Fehlende Lösungskompetenz bei der Strukturreform der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Es ist so weit – die in den Ruin manövrierte Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit refundiert die Gehälter der Beamten nicht mehr an das Mi­nisterium und holt sich so aus den direkten Töpfen der Steuerzahler die Mittel um weiter existieren zu können ohne den Gang zum Handelsgericht antreten zu müssen.

Der Bereich Pharm-Med verabschiedet sich in Bälde in eine eigene Firma und die Landwirtschaft plant den Ausstieg. Die Geschäftsführung wiederum benötigt inzwi­


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schen gegenüber ihren Kunden Betätigungen vom Handelsgericht dass gegen die AGES kein Konkursverfahren vorliegt.

Den für 60% der AGES zuständige Ministere Stöger erschüttern nicht einmal die Aus­wirkungen die solche Zustände auf die fachliche Zusammenarbeit in der AGES haben wie der katastrophale Listerien Skandal.

Vollkommenes Versagen bei dem lebensmittelbedingten Listeria-Monozytogenes Aus­bruch mit dem Tod von bisher 6 Menschen.

Noch nie in der Geschichte der zweiten Republik war der Zusammenhang zwischen der politischen Unfähigkeit und dem politischen Versagen bis hin zum Leid der Betrof­fenen so offensichtlich wie bei Bundesminister Stöger. Im Zusammenhang mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch, hervorgerufen durch Listeria monozytoge­nes SG 1/20a in einem Käse der Steirischen Erzeugerfirma Prolactal war der Minister nicht in der Lage, das gesetzlich erforderliche Risikomanagement im Sinne der öster­reichischen Bevölkerung umzusetzen.

Bereits am 14. August 2009 sind den gemäß Zoonosegesetz zuständigen Einrichtun­gen im Gesundheitsministerium die entsprechenden Daten der AGES vorgelegen, wo­nach mehr als zwei Personen im Juni und Juli an ein und demselben Bakterienstamm erkrankt waren.

Ab diesem Zeitpunkt bis zum Bekanntwerden des Skandals am 23. Jänner dieses Jah­res in Form einer Rückrufaktion eines Zwischenhändlers hat zwischen den zuständigen Personen im Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums keine effektive Risi­kobewertung und kein ausreichendes Risikomanagement stattgefunden.

Der Gesundheitsminister hätte alle Bundesländer über die mittelbare Bundesverwal­tung auffordern müssen, sofort Schwerpunktkontrollen für Lebensmittel, in denen Liste­rien oft vorkommen, durchzuführen.

Er hätte sicherstellen müssen, dass diese Proben im Bereich Lebensmitteluntersu­chung der AGES vorrangig untersucht werden.

Er hätte über seine Aufsichtsorgane im Haus, den Eigentümervertreter der AGES, und seine Aufsichtsräte sicherstellen müssen, dass die internen Kommunikationsstrukturen in der AGES zum Wohle der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten rei­bungslos verlaufen.

Da auch die Bestätigung des ersten Todesfalles im Oktober des Vorjahres mit dem Lis­terienstamm Listera monocytogenes SG 1 /20a im Referenzlabor des Gesundheitsmi­nisters erfolgt ist, hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt eine ordentliche Information der Bevölkerung durch das Gesundheitsministerium erfolgen müssen und aus fachli­cher Sicht auch jederzeit erfolgen können, aber nichts ist geschehen!

Spätestens am 15. Jänner dieses Jahres war der Zusammenhang zwischen den Er­krankungen und den Todesfällen dann für jedermann im fachzuständigen Gesundheits­ministerium zu erkennen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu warnen und die betroffenen Lebensmittel auf Ministerweisung aus den Regalen räumen zu lassen, hat es der zuständige Gesundheitsminister Alois Stöger jedoch vorgezogen, der Firma das Krisenmanagement zu überlassen.

Selbst über das Ministerium und die Lebensmittelbehörden vor Ort direkt tätig zu wer­den, hat er offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen.

Am 16. Februar erklärt Minister Stöger vor dem Ministerrat, dass er selbst erst gerade von dem Listerienskandal erfahren habe, dass jedoch von Seiten des Ministeriums ge­warnt und alles in die Wege geleitet wurde. Wann und wie diese Information erfolgte,


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vermochte der Minister auf Nachfrage von Reportern aber nicht zu konkretisieren - denn diese ist nachweislich niemals erfolgt. Bis zum heutigen Tag erfolgte weder eine offizielle Information der Bevölkerung noch ist auf der Homepage des Ministeriums eine solche abrufbar.

Nur vermutet werden kann, ob die Ursache darin liegt, dass Bundesminister Stöger und die ihm unterstellten Behörden in keiner Weise im Griff hat oder ob er im Interesse der ÖVP-dominierten Lebensmittelindustrie nicht eingeschritten ist und damit die Inte­ressen der Konsumenten verraten und ihr Leben mutwillig gefährdet hat. Wie sich mitt­lerweile herausgestellt hat, handelt es sich beim angeblichen „Hartberger Bauernquar­gel“ um ein Produkt aus holländischer Milch und deutschem Topfen. Dies bestätigt, dass Herkunftsangaben gerade im Lebensmittelbereich grob irreführend sein können.

14 Monate nach seinem Amtsantritt als Bundesminister für Gesundheit hat Alois Stöger diplomé somit eindeutig unter Beweis gestellt, dass er den ihm gestellten Aufgaben - der Führung des Gesundheitsressorts und der Umsetzung von nachhaltigen Strukturre­formen im Österreichischen Gesundheitssystem - nicht gewachsen ist und deshalb als Bundesminister versagt hat.

Aufgrund seiner Inkompetenz hat sich Bundesminister Stöger endgültig verzichtbar ge­macht, weshalb ihm auch vom Nationalrat das Vertrauen entzogen werden sollte.

„Land der zukunftsarmen Bildungspolitik – Heimat, bist du dummer SöhnInnen?“

Stillstand und Untätigkeit dieser Bundesregierung macht selbstverständlich auch vor der Bildungspolitik nicht halt.

PISA und PIRLS – Geschafft! Wir sind endlich unterdurchschnittlich.

Das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler in Österreich sinkt dramatisch, wie die Ergebnisse der PISA-Studie aus 2006 eindrucksvoll belegen:

„()Das sind Schüler/innen, die zum Beispiel erhebliche Probleme haben, naturwis­senschaftliche Fakten von persönlichen Meinungen zu unterscheiden. In Österreich gibt es in Naturwissenschaft 16% solcher Risikoschüler/innen) jede/r sechste österrei­chische Schüler/in zeigt gegen Ende der Pflichtschulzeit große Mängel im naturwissen­schaftlichen Wissen. Im Vergleich zu Finnland (4%) weist Österreich rund viermal so viele Risikoschüler/innen auf.“

„Österreichs Volksschüler/innen im Vergleich mittelmäßig – PIRLS-Studie aus 2006 zeigt sehr ähnliche Ergebnisse wie PISA. () Österreich weist mit 16% Risikoschü­lerinnen und Risikoschülern ähnliche Werte auf wie Taiwan, und ist geringfügig besser als die USA oder Bulgarien (je 18%). 16% Risikoschüler/innen in Österreich bedeuten jährlich rd. 14.000 Zehnjährige, die die Volksschule mit ernsthaften Problemen beim Leseverständnis verlassen.

Das österreichische Schulsystem braucht eine grundlegende Reform, die mit dem der­zeit parteipolitisch besetzten Bildungsbereich gründlich aufräumt. Überspitzt formuliert könnte man sagen, die letzte echte umfassende Bildungsreform erfolgte mit der flä­chendeckenden Einführung der Elementarschule unter dem aufgeklärten Absolutisten Joseph II. Im Gegensatz dazu wurden und werden heute in erster Linie die Möglich­keiten zur Ausnutzung parteipolitischer, länderspezifischer und ideologischer Partiku­larinteressen weiterentwickelt.

Der engagierte Unterricht wird als lästiges Zugeständnis an die eigentliche Aufgaben­stellung der Institution Schule an den Rand gedrängt. Berufliches Engagement hat sich für couragierte Lehrerinnen und Lehrer leider als perfide Falle entpuppt, denn gefragt


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wird nicht nach der Verpflichtung gegenüber den Schülern, sondern wie weit An- und Einbindung in die dominierenden Strukturen bewältigt werden können. Der Druck auf die heutige Lehrerschaft, die aller methodisch und pädagogisch effektiven Möglichkei­ten beraubt wurde, ist ein unvergleichlich größerer als etwa noch vor 30, 40 Jahren. Das bestehende System fördert die parteipolitische Vereinnahmung der Schulen auf­grund von Strukturen, die vor Doppelgleisigkeiten und Kompetenzzersplitterungen nur so strotzen.

Die Verantwortlichen wissen um die strukturellen Probleme. Die parteipolitischen und gewerkschaftlich organisierten Reflexe, die nach jeder politisch nicht abgestimmten Äußerung durch die Medien zucken, zeigen nur allzu deutlich auf, wie gut der Selbst­erhaltungstrieb dieser Institutionen funktioniert und dienen in erster Linie der Einmau­erung des Status Quo. Die rasant fortschreitende Realität stellt die Verantwortlichen vor eine Reihe von Problemen, zu deren Lösung sie bisher wenig bis gar nichts beitru­gen bzw. beitragen konnten, dies nicht zuletzt aufgrund überkommener ideologischer Vorgaben.

Gescheiterte sprachliche und soziokulturelle Integration!

Die Beherrschung von Sprache ist eine zentrale Kompetenz. Sie ist die Voraussetzung für gelungene Integration, für einen positiven Schulabschluss und für adäquate Chan­cen am Arbeitsmarkt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Mut­tersprache lag im Schuljahr 2007/08 österreichweit in den Volksschulen bei rd. 21,3%, für die Hauptschulen bei 19,6%, für die Sonderschulen bei 27,2% und für die polytech­nischen Schulen bei 20,6%, wie aus einer entsprechenden Anfragebeantwortung der Unterrichtsministerin (19.3.2009/XXIV.GP NR. 724/AB) hervorgeht. Bei genauer Be­trachtung der verschiedenen Schultypen zeichnen sich klare Segregationstendenzen im Bildungsbereich ab. Im Pflichtschulbereich ist der Anteil der Schüler/innen mit nicht­deutscher Muttersprache gegenüber dem Bereich der höheren Schulen deutlich über­repräsentiert. Besonders in den Ballungsräumen tritt dieser Umstand deutlich hervor. So lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache im Schuljahr 2008/09 in den Wiener Volks- bzw. Hauptschulen bei rd. 49% bzw. 59%, wo­bei auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft in diesen zwei Schultypen besonders hoch ist (rd. 21% bzw. rd. 31%). In den Wiener Sonderschulen und Sonderschulklassen lag der Anteil der Schüler/innen mit nicht deut­scher Muttersprache bei 49%. Die Korrelation von niedriger Schulbildung mit mangel­haften bis nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch liegt bei Schüler/innen mit Migrationshintergrund klar auf der Hand.

„Bologna, Quoten und Hochschuldialog – wie die Regierung den Hahn abdreht
und sich einen ordentlichen Karl macht“

An Bekenntnissen, Forderungen und leeren Worthülsen durch die zuständigen Bun­desminister in Bezug auf den Wissenschaftsbereich mangelt es nicht, wie nachstehen­de Zitate belegen:

„Für den Universitäts- und Hochschulbereich müssten nun mehr Mittel bereitgestellt werden, und richtig eingesetzt werden" (BM Schmied)

„Auch wenn die Forderung ständig erhoben wird, es müsse mehr Geld an die Unis ge­hen, ist noch kein breiter Konsens da, wo und wie dieses mehr Geld einzusetzen ist.“ (ehm. BM Hahn)

"Ich sage: Ja, die Universität braucht Regelungen, alles andere ist völlig unrealistisch." (BK Faymann)


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„Weiters sprach sich Schmied für qualitative Zugangsregelungen statt quantitativer Zu­gangsbeschränkungen aus: "Unfaire Knockoutprüfungen müssen der Vergangenheit angehören." (BM Schmied im OTS)

„Das Bekenntnis zu qualitativen Zugangsregelungen, das Unterrichtsministerin Schmied und SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl heute abgegeben haben, ist absolut zu be­grüßen.“ (BM Karl, ÖVP)

„Noch einmal: Zugangsregelungen sind keine Zugangsbeschränkungen! Bundeskanz­ler Werner Faymann hat heute im Ministerrat nochmals bekräftigt, dass Zugangsbe­schränkungen für die SPÖ nicht in Frage kommen. Daher lehnt es die SPÖ entschie­den ab, dass junge Menschen durch Zugangsbeschränkungen oder Studiengebühren von den Universitäten ferngehalten werden.“ (SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl)

„Die größten Baustellen sind derzeit in der Umsetzung des Bologna-Modells - wobei ich das Bologna-Modell selbst begrüße.“ (BM Karl, ÖVP)

„Ich stehe dazu, dass ich Studiengebühren für sinnvoll halte.“ (BM Karl, ÖVP)

„Ich bin auch für Zugangsregelungen, wobei die Möglichkeiten dafür sehr vielfältig sind.“ (BM Karl, ÖVP)

Diesen Aussagen folgten jedoch – wie zu erwarten – keine Taten:

Inakzeptable Zustände im Bereich der Lehre

In vielen Studienrichtungen sind die Studienbedingungen im höchsten Maße unzurei­chend und verunmöglichen bzw. erschweren auch für leistungswillige Studierende einen den Studienplänen entsprechenden Studienfortschritt. Die Verhältniszahlen Leh­rende – Studierende sind in einigen Studienrichtungen unvertretbar. Die Ausstattung der Universitäten sowie der bauliche Zustand vieler Institute sind im höchsten Maße unzureichend.

Studiengebühren bleiben abgeschafft.

Mit der Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2001/2002 ergab sich ein signifikanter Rückgang der Studierendenzahl. Studierten 2000/01 noch rund 228.000 Personen in Österreich, so ging die Zahl im Wintersemester 2001/02 um 20% auf rund 183.000 zurück. Nach der mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen im September 2008 erfolgten Abschaffung der Studiengebühren erreichte die Zahl der Studierenden laut Statistik Austria mit 292.145 Personen im Wintersemester 2008/09 einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Stand von 2001/02 bedeutet dies eine Stei­gerung von rund 60%. Im gleichen Zeitraum ist der Zahl der ausländischen Studieren­den von 27.281 auf 60.216 angestiegen, was eine Steigerung von 120% bedeutet.

Überforderte Studenten

Die Erwartungshaltung der Studierenden ist, was die Absolvierung ihres Studiums in der vorgesehen Mindestdauer betrifft, überwiegend pessimistisch. Nur rund 47% glau­ben daran, ihr Studium in der Mindestdauer absolvieren zu können. Bemerkenswert auch die Erhebung gesundheitlicher und psychischer Beschwerden der Studenten. Nur ein Drittel aller Studierenden gibt an, keine stressbedingten gesundheitlichen Be­schwerden zu haben.

Eine der OECD-weit niedrigsten Abschlussquoten

Österreich liegt nach Angaben des OECD – Bericht 2009 bei den Abschlussquoten im tertiären Bereich an drittvorletzter Stelle. Hinter Österreich mit seiner Abschlussquote von rund 20% liegen nur noch Slowenien und Griechenland. Der OECD-Durchschnitt


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liegt bei einer 40%igen Abschlussquote. An der Spitze liegen Island, Australien, Polen und Finnland mit einer Quote von 60% bzw. 50%.

Das Justizsystem am Rande des Supergaus

Der vielfach propagierte Rechtstaat scheint in Gefahr zu sein, wenn bereits die Richte­rinnen und Richter einen Streik als letzten Ausweg sehen. Hier wird die falsche Priori­tätensetzung der Bundesregierung deutlich, indem letztlich das Vertrauen der Bürgerin­nen und Bürger in den Rechtsstaat fahrlässig „zerspart“ wird, nur um in anderen Be­reichen die bestehende Vetternwirtschaft und das Proporzsystem zu schützen, anstatt endlich die verkrusteten Strukturen durch eine entschiedene Verwaltungs- und Struk­turreform aufzubrechen. Die Bundesregierung scheint zu vergessen, dass eine funktio­nierende Justiz als Wesensmerkmal eines funktionierenden Rechtsstaates bzw. einer Demokratie einzustufen ist, dessen Gefährdung zu keinem Preis gerechtfertigt werden kann. Denn die Gewährleistung der Erlangung der den Bürgerinnen und Bürger zuste­henden Rechte stellt sicher, dass ein geordnetes Zusammenleben möglich ist.

Trotzdem begegnete man den mehrfachen Ansuchen der Richtervereinigung seitens des Bundeskanzlers und seitens des Vizekanzlers mit Nichtbeachtung bzw. leugnet so­gar die Ansuchen. Die Forderungen nach über 230 fehlenden Richterinnen und Rich­tern sowie nach 200 benötigten Kanzleikräften wurden damit gänzlich ignoriert. Letzt­lich bleibt es bei Mitleidsbekundungen der Justizministerin, die jedoch zur Lösung der Problematik nicht weiterhelfen. Insgesamt bleibt absolute Hilflosigkeit der zuständigen Justizministerin zu konstatieren, die dem Amt nicht zuträglich ist. Noch erschreckender wirkt dies vor dem Hintergrund, dass sie als Richterin die Lage selbst bestens ein­schätzen kann, jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen und dem drohenden Supergau des Justizsystems nicht entgegengewirkt hat.

Versäumnisse der Innenministerin oder wie man Probleme
mit 90 %iger Sicherheit nicht löst!

Eberau: Chronologie des Missmanagements

Das Chaos von Eberau verdeutlicht mit erschreckender Klarheit massive Unzulänglich­keiten der Bundesministerin. Zunächst wird die Führungsschwäche der Bundesminis­terin deutlich, da die Geschehnisse den Schluss zwingend erscheinen lassen, dass sie sich weder mit ihrem Koalitionspartner noch mit ihren eigenen Parteifreunden einig ist bzw. nicht ein Mindestmaß an Autorität genießt. Zudem zeigte sich die fehlende Bür­gernähe der Ministerin, indem sie der Meinung der Bürgerinnen und Bürger nur wider­willig Tribut zollte und wochenlang zum Ausdruck brachte, einen entsprechenden Volks­entscheid nicht akzeptieren zu wollen. Ganz generell ist aber die von der Bundesmi­nisterin in diesem Zusammenhang gewählte Vorgangsweise und Methodik, mittels „Strohmann“ bzw. hinter dem Rücken der Betroffenen Verhandlungen zu führen, strikt abzulehnen.

10 Monate Arbeitszeit fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich verschwendet – 10 Monate Beweis für koalitionäre Uneinigkeit

Der Ablauf der Ereignisse spricht für sich!

Schon im Juni 2009 startete Innenministerin Maria Fekter ihre Bemühungen in Form einer öffentlichen Ausschreibung für die im Regierungsprogramm angekündigte „Erst­aufnahmestelle Süd“. Schon im Juli 2009 erfolgte ein Kurswechsel hin zu völligem Still­schweigen, nachdem die Gemeinderäte der Kärntner Orte Neuhaus und Bad Eisen­kappel die Umsetzung verhinderten, und somit der erste Tiefschlag erfolgte. Der nächste


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Schlag folgte im Oktober 2009, indem SPÖ und ÖVP im Burgenland eine 2010 in Kraft tretende Novelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen, mit der ein Erstaufnahme­zentrum im Bundesland nur mit Zustimmung des Landes möglich ist. Dessen ungeach­tet präsentierte die Bundesministerin am 19.12.2009 die südburgenländische Gemein­de Eberau als Standort für ein Erstaufnahmezentrum, wobei die nächsten Tiefschläge prompt folgten. So kündigte Fekters Parteikollege, der Eberauer Bürgermeister Walter Strobl, bereits zwei Tage später aufgrund des anhaltenden Widerstandes eine verbind­liche Befragung seiner Bürger an. Nur einen Tag später hob die Bezirkshauptmann­schaft Güssing auf Weisung von SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl den Baube­scheid für das Erstaufnahmezentrum auf. Zudem lehnte der Gemeinderat von Eberau am 31.12.2009 einstimmig die Errichtung der Erstaufnahmestelle ab.

Auch im neuen Jahr setzte sich die Verlustserie der Bundesministerin fort. So stärkte Bundeskanzler Werner Faymann am 8.1.2010 im Rahmen der Präsidiumsklausur der Sozialdemokraten Landeshauptmann Niessl den Rücken und forderte vom Koalitions­partner ÖVP, das Ergebnis der Referenden als verbindlich zu akzeptieren. Bemerkens­wert ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) zuvor anführte, solche Materien eigneten sich nicht für Volksbefragungen. Einen mu­tigen Vorstoß wagte stieß die Bundesministerin am 10. 01. 2010 mit dem Vorschlag, die Asylwerber im Erstaufnahmeverfahren etwa einen Monat hinter verschlossenen Tü­ren zu halten, was umgehend durch die SPÖ zurückgewiesen wurde. Unverdrossen startete die Ministerin am nächsten Tag gemeinsam mit Verteidigungsminister Norbert Darabos einen neuen Versuch, um einen neuen Standort zu finden, der – kaum über­raschend – erfolglos endete.

Die Manifestation der Niederlage nahm am 17.02.2010 ihren Lauf, indem die Burgen­ländische Landesregierung die Rückwidmung des Grundstücks für das geplante Erst­aufnahmezentrum veranlasste. Im Übrigen wandte sich das SPÖ-Parteipräsidium ge­gen eine allgemeine Aufenthaltspflicht und damit gegen den Vorstoß der Ministerin.

Am folgenden Tag beginnt sogleich der Rückzug der Ministerin, indem sie den Eber­auern in einem Brief zusagt, ein "Nein" bei der Volksbefragung zu akzeptieren.

Wie erwartet stimmten die Befragten am 21.02.2010 mit großer Mehrheit (90,1%) ge­gen den Bau des Erstaufnahmezentrums, womit die Manifestation der Niederlage der Bundesministerin amtlich ist.

Nach dieser deutlichen Antwort aus der Bevölkerung setzt die Regierung nun auf Ab­warten, indem zunächst die Entwicklung der Asylwerberzahlen beobachtet werden soll. Erst dann solle über die Erforderlichkeit eines weiteren Asylzentrums entschieden wer­den. Finanzminister Pröll stufte im Weiteren die Frage der "Anwesenheitspflicht" wäh­rend der Erstaufnahme als wichtig ein. Bundeskanzler Faymann folgerte aus dem Ab­stimmungsergebnis den Beweis dafür, dass "die richtige Vorgangsweise gemeinsam heißt" und führte explizit weiter aus: "Man bindet übrigens auch den Koalitionspartner ein, man informiert ihn nicht am Abend vorher."

In Betracht dieses Ablaufes drängt sich die Frage auf, ob ein derart ruderloses Vor­gehen einer Ministerin würdig ist, und ob sie dadurch nicht ihre notwendige Akzeptanz verloren hat, die ein derart verantwortungsvolles Amt erfordert.

Aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler drängt sich zudem die Frage auf, wie viele Kosten durch die verschwendeten Arbeitsstunden entstanden sind.

Die Debatte über mögliche Standorte verdrängt aber die eigentlichen Probleme aus der öffentlichen Wahrnehmung: Die Länge der Asylverfahren wird schon seit geraumer Zeit kritisiert bzw. ist schon lange bekannt. Aber auch in diesem Bereich sah man seitens der Bundesregierung scheinbar nicht die Erforderlichkeit, ausreichend zu reagieren.


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Hier erschreckt die Kurzsichtigkeit, da durch sparsames Vorgehen in diesem Bereich zwar Sparsamkeit kurzfristig proklamiert werden kann, andererseits aber die Erforder­lichkeit von Erstaufnahmezentren wächst, deren Errichtung – vorausgesetzt, die Minis­terin kann sich durchsetzen – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel stärker be­lastet.

Am Assistenzeinsatz wird weiterhin festgehalten, obwohl dieser Einsatz mittlerweile vollends zur Placeboaktion verkommen ist und rechtlich bereits in einem „Dunkelgrau-Bereich“ stattfindet. Selbst der Koalitionspartner ÖVP kann dem Einsatz nicht mehr viel abgewinnen, da die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Erfolgen stehen.

Im Jahr 2009 konnte durch die im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten kein einziger Schlepper angehalten werden. Insgesamt wurden 2009 nur mehr neun illegal aufhäl­tige Personen durch Meldungen des Bundesheeres aufgegriffen.

Für diese „Erfolgsquote“ können die Soldaten allerdings ganze zwei Monate nicht ord­nungsgemäß ausgebildet werden – es bleiben lediglich vier Monate für die eigentliche Ausbildung zur Feldverwendungsfähigkeit. Die Feldverwendungsfähigkeit ist jedoch die Grundlage für die Erfüllung der Hauptaufgabe des österreichischen Bundesheeres: die militärische Landesverteidigung.

Kriminalität wächst an / Regierung schaut zu!

Nach der Kriminalitätsstatistik des Bundesministeriums für Inneres wurden im Jah­re 2008 572.695 Fälle angezeigt, wohingegen im Jahre 2009 591.597 Fälle zur Anzei­ge gebracht wurden. Dies bedeutet, dass 2009 gegenüber 2008 18.902 Fälle mehr an­gezeigt wurden.

Einbruchsdiebstähle steigen stark an!

Insbesondere die Zahl der Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Wohnhäuser ist enorm gestiegen. Bei den Einbrüchen in Wohnungen wurden im Jahr 2008 11.553 und im Jahr 2009 12.259 angezeigt, was einer Zunahme von rund 6,3 % entspricht. Noch schlimmer war die Entwicklung im Bereich der Einfamilienhäuser. Bei den Einfamilien­häusern steigerte sich die Zahl der angezeigten Fälle von 5.627 im Jahr 2008 auf 7.459 im Vorjahr. Dies entspricht in diesem Bereich einer Steigerung von nicht weniger als 33 %.

Extreme Zunahme der Kriminalität in Wien!

Die höchste Steigerung an angezeigten Fällen gerichtlich strafbarer Handlungen war in Wien zu verzeichnen, wo von 2008 auf 2009 eine Zunahme von über 7 % registiert wur­de. 2009 wurden in der Bundeshauptstadt um 42 Prozent mehr Kfz gestohlen als 2008.

In Wien nahmen die Wohnhauseinbrüche um 56 Prozent zu, jene in Wohnungen um rund elf Prozent. Weniger als ein Drittel aller angezeigten Fälle wurden geklärt. Inso­weit stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihren eigenen Zahlen nicht vertraut oder ob sie diese einfach ignoriert, um den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit vor­zugaukeln.

BM Darabos: „Ich bin erst drei Jahre Minister – das Bundesheer besteht seit 1955“

In drei Jahren sollte man die Hauptaufgabe des österreichischen Bundesheeres – die militärische Landesverteidigung – wenn schon nicht verstanden, so zumindest erkannt haben!

Seit drei Jahren wird von Bundesminister Darabos jetzt schon der Eindruck vermittelt, die Aufgabe das Heer zu leiten, sei eine lästige Nebenbeschäftigung.

„Die Umsetzung der Bundesheerreform ist tot.“ Diese Aussage entstammt nicht etwa dem Munde eines Oppositionspolitikers sondern der Generalität des österreichischen


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Bundesheeres. Kein Wunder, ist doch dem Entwurf des Evaluierungsbeirates der Bun­desheerreformkommission zu entnehmen, dass von 120 Empfehlungen 44 nur zum Teil und 12 gar nicht umgesetzt werden konnten. Die Bundesheerreformkommission ging allerdings von einem finanziellen Minimalerfordernis von 1 Prozent des BIP für die Umsetzung aus. Davon ist Österreich nach wie vor weit entfernt.

BM Darabos in einer APA-Meldung am 24. Oktober 2009: „Verteidigungsminister Nor­bert Darabos (S) hat am Samstag eine Verzögerung bei der Umsetzung der Bundes­heer-Reform angekündigt. Im Ö1-"Journal zu Gast" sagte Darabos, dass sich die Re­alisierung aufgrund der Budgetprobleme nicht wie ursprünglich geplant bis 2010 aus­gehen werde, er gehe davon aus, dass die Reform bis 2015 umgesetzt werden könne.“

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Mittlerweile werden mehr als 50 Prozent der Rekruten als Systemerhalter eingesetzt. Einerseits führt das systembedingt zu einer geringeren Intensität der Ausbildung und andererseits ist der Anreiz für einen „Systemerhalter“, sich für eine Milizlaufbahn zu entscheiden, enden wollend! Dadurch sinkt die Zahl der Milizsoldaten ständig weiter ab. Weiters finden seit nahezu fünf Jahren keine Volltruppenübungen mehr statt. Diese sind für voll einsatzbereite Kampfsoldaten aber Voraussetzung – Übung ist für jede Einsatzorganisation (Feuerwehr, Rettung, Polizei, Zivilschutz, usw.) notwendig!

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Immer wieder werden die immensen Kosten für den Abfangjäger der neuesten Gene­ration ins Treffen geführt. Die Ersatzteile werden angeblich nicht oder mit Verzögerung geliefert. Das führt dann dazu, dass man aus am Boden befindlichen Flugzeugen Er­satzteile ausbaut, um sie in die restlichen – noch für den Einsatz vorgesehenen – Flug­zeuge einbauen kann. Alles in allem ist dieser immer wieder als „Teurofighter“ be­zeichnete Flieger für Österreich unbrauchbar und viel zu teuer. So will es uns der Bun­desminister zumindest immer weismachen.

Allein die Wirklichkeit sieht anders aus:

Natürlich bekommt man moderne Abfangjäger nicht geschenkt! Nur wie haben denn die Alternativen ausgesehen? Die einzig realistische Alternative war der SAAB Gripen. Der war um sage und schreibe 3,4 Prozent billiger als der Eurofighter. Das sind zwar knapp 70 Mio Euro, die hätten das Bundesheer aber in seiner Gesamtheit aber auch nicht nachhaltig vorangebracht.

Nach dem ursprünglichen Vertrag hätte Österreich 18 Eurofighter der weit moderneren und ausbaufähigen Tranche 2 bekommen sollen. Dank Bundesminister Darabos und seinem „genialen“ Vergleich hat Österreich dann aber nur 15 Flugzeuge bekommen, und zwar der ersten und nicht ausbaufähigen Tranche 1 und darüber hinaus noch ein paar gebrauchte Flieger der deutschen Bundeswehr. Weiters wurden durch diesen Vergleich auch die Ersatzteillieferungsverträge mit der Erzeugerfirma eingespart – lo­gisch, denn für die alten Flugzeuge kann man einige neuere Ersatzteile nicht verwen­den. Dass Österreich jetzt im Gegensatz zum ursprünglichen Plan ältere und ge­brauchte Flieger ohne Ersatzteile hat und davon auch nur 15 Stück liegt einzig und allein in der Verantwortung von Bundesminister Darabos. Echte Einsparungen wurden mit diesen Nachverhandlungen zudem nicht erzielt.

Grundsätzlich wurde die Abfangjägernachbeschaffung für die uralten Draken bereits in den 90iger Jahren beschlossen und Österreich hätte weder den Gripen noch ein an­deres Flugzeug geschenkt bekommen! Die prekäre Ersatzteillage ist hauptsächlich auf den sinnlosen Reduzierungsvertrag von Darabos zurückzuführen.

Die steigenden Kosten im Betrieb sind auch Ergebnis der Stückzahlreduzierung, da da­mit die Anzahl der Flugstunden für die einzelnen Flieger und damit der Wartungsinter­


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vall- und Aufwand steigt. Die seitens des Verteidigungsministers in Zusammenhang mit der Vertragsänderung ins Treffen geführten vermeintlichen Einsparungen erweisen sich demnach nunmehr als Bumerang!

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Der Zustand der Kasernen ist ausnahmsweise nicht dem Konto des amtierenden Bun­desministers zuzuschreiben. Sehr wohl aber die Milchmädchenrechnung, dass die Er­löse der zum Verkauf anstehenden Heeresimmobilien bis zu einer Milliarde Euro aus­machen könnten und danach dem Budget des Ressorts zugeschlagen werden und deswegen kein besonderes Verhandlungsgeschick bei den Budgetberatungen erfor­derlich war! Die großen Erlöse aus diesen Verkäufen lassen bis heute auf sich warten. Diese Fehleinschätzung hat ebenfalls nicht unwesentlich zur prekären Situation des Bundesheeres und damit der Verteidigungsfähigkeit Österreichs geführt.

BM Darabos in der 23. NR Sitzung zum Budget:

 „.ein Budget für das österreichische Bundesheer bereitzustellen, das den Herausfor­derungen der Landesverteidigung, des Katastrophenschutzes und des Auslandseinsat­zes gerecht wird. Und ich meine, dass dieses Budget, das ich ausverhandeln konnte, diesen drei Prämissen gerecht wird. ..

.Es ist ein Budget mit Augenmaß, das mit dem Generalstab und mit dem Finanz­minister verhandelt wurde, und dieses Budget mit Augenmaß ist in der aktuellen Lage aus meiner Sicht vertretbar.

Wir können mit diesem Budgetkompromiss die Aufträge erfüllen, wir können aber auch neue Pläne in Angriff nehmen.“

Pläne für die notwendige Nachbeschaffung der am absoluten Ende ihrer Nutzungs­dauer stehenden SAAB 105 sind es nicht, denn die wird es laut Bundesminister Darabos nicht geben – aus Budgetgründen.

Pläne für die Aufstockung der Black-Hawk Hubschrauber von derzeit 9 auf 12 Stück dürften es auch nicht sein, da dies ebenfalls von BM Darabos abgelehnt wird.

Pläne zur Ermöglichung von Volltruppenübungen, um die Fähigkeiten der Soldaten im aktiven wie im Milizbereich zu verbessern und zu vertiefen, dürften es nicht sein, denn die finden seit fünf Jahren nicht mehr statt.

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Es gilt, die Zukunft zu gestalten, statt nur Probleme und die Krise zu verwalten!

Aus gegebenem Anlass stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage

1. Wieviele und welche der im Regierungsprogramm angekündigten

a. 61 Evaluierungen sind schon durchgeführt?

b. 17 Programme, Konzepte und Berichte liegen schon vor?

c. 19 Arbeitsgruppen, Kommissionen, Expertengruppen, Veranstaltungsreihen

i. sind schon eingerichtet bzw. haben schon stattgefunden

ii. sind schon abgeschlossen und

iii. hatten schon ein dem Nationalrat übermitteltes oder veröffentlichtes Ergebnis?

d. 34 Prüfungen hatten schon ein veröffentlichtes Ergebnis?


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2. Bei wievielen der im Regierungsprogramm mit einem Sternchen versehenen 82 Maß­nahmen, die unter Budgetvorbehalt stehen, wurde über die Finanzierung bis jetzt schon positiv entschieden und wieviele davon sind wiederum schon umgesetzt?

3. Wann wird die Bundesregierung Struktur- und Verwaltungsreformen umsetzen, die eine ausgabenseitige Budgetsanierung ohne Einschnitte in den Leistungen ermögli­chen? Warum wird die absehbare finanzielle Zwangslage der Gemeinden und Länder nicht für eine umfassende Struktur- und Verwaltungsreform genutzt?

4. Können Sie zusichern, dass die Mehrkosten durch die Krise jedenfalls bis 2013 voll­ständig bezahlt, kommende Gesetzgebungsperioden und Generationen damit nicht mehr belastet sein werden, und der Stabilitätspakt von Österreich zumindest 2013 wie­der eingehalten wird? Wenn nein, warum wollen Sie diese Hausaufgaben der österrei­chischen Bundesregierung nicht erledigen?

5. Wird die Bundesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Vorlage eines Bun­desvoranschlagsentwurfs bis 10 Wochen vor Jahresende trotz der Landtagswahlen im Herbst termingerecht nachkommen? Wenn nein, wie begründen Sie dies gerade in einer Krise, die prompte Maßnahmen erfordert?

6. Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Europäischen Rates nachkom­men, in denen gefordert wird, dass bis zum 02.06.2010 Konsolidierungsstrategien zu nennen sind, wobei „in gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“? Werden Sie im Rahmen dessen detaillliertere Informationen als im Bundesfinanzrah­mengesetz weitergeben?

7. Welches Verhältnis zwischen ausgabenseitigen und einnahmenseitigen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erstellung eines stabilitätspaktkonformen Budgets?

8. Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich

a. der Reduktion von Steuerbegünstigungen,

b. der Abgaben auf Grundeigentum,

c. der Besteuerung von Erbschaften,

d. der Abgaben auf Vermögenszuwächse,

e. der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,

f. der Umsatzsteuer,

g. der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder

h. der Sozialversicherungsbeiträge

ausschließen?

9. Wird die Bundesregierung eine stärkere Belastung

a. von Manager-Boni,

b. von Finanztransaktionen,

c. von spekulativen Finanzgeschäften oder

d. der Steuerersparnis durch Gewinnverlagerungen ins Ausland bzw. in Steuerparadie­se

in Angriff nehmen? Wenn nein, warum nicht?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 161

10. Wird die Bundesregierung eine Entlastung

a. der Personenunternehmen,

b. des Faktors Arbeit generell oder

c. des Mittelstandes

umsetzen? Wenn nein, warum nicht?

11. Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung gegen die Missstände im Bankenbe­reich vorgehen (z.B. in der Finanzmarktaufsicht, bei den dubiosen Rating-Agenturen, bei den Casino-Produkten, bei den notwendigen Eigenmitteln, bei der Beschränkung der Staatshaftung für Systembanken, bei den spekulationsanheizenden Boni, bei der Steuerminimierung durch Töchter in Steuerparadiesen oder bei der Kreditklemme und überhöhten Kosten für die Wirtschaft)?

12. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung setzen, um die innere Si­cherheit zu verbessern und die Aufklärungsraten und die Verbrechensprävention wie­der zu verbessern?

13. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung eine spürbare Ent­lastung im Asylbereich bzw. Verfahrensbeschleunigung und eine faire Lastenverteilung in der EU erreichen?

14. Wird die Personalausstattung der Justiz so verbessert, dass es zu keinen Ver­schlechterungen bei Verfahrensdauer und Leistungen kommt?

15. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Leistungen der österreichischen Universitäten vornehmlich inländischen Studierenden zugute kommen und Leistungen für ausländische Stundenten wirksam mengenmäßig begrenzt oder von ihren Heimat­ländern abgegolten werden?

16. Wird die Integration von Migranten im Interesse der gesellschaftlichen und wirt­schaftlichen Entwicklung Österreichs einen Schwerpunkt der Regierungsarbeit der kommenden drei Jahre darstellen? Welche konkreten nachprüfbaren Ziele setzt sich die Bundesregierung in diesem Bereich (wie z.B. Quote der Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache in weiterbildenden höheren Schulen, Arbeitslosigkeit von Migranten, Se­gregation zwischen Privatschulen und Pflichtschulen, Zahl der Pflichtschulen mit über dem Wohnbevölkerungsdurchschnitt liegenden Quoten von Schülern mit nicht-deut­scher Muttersprache, Rückgang der Ghettobildung, Beteiligung muslimischer Mädchen an über der Pflichtschule liegenden Bildungsangeboten, Berufstätigkeit von Migrantin­nen)?

17. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Verstärkung der Forschung im Interesse einer guten zukünftigen Wirtschaftsentwicklung?

18. Seit wann war der unter Ihrer Verantwortung agierender Gesundheitsminister oder die ihm unterstellten Behörden wie Bundesministerium, AGES, Gesundheits-, Veteri­när- oder Lebensmittelbehörden von der Existenz einer gefährlichen Listeriose-Quelle informiert?

19. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Gesundheitsbehörden bis hin zum zu­ständigen Gesundheitsminister, um die Gefährdung der Bevölkerung durch lebensge­fährliche Listerien zu reduzieren oder eine konkrete Quelle aus dem Verkehr zu zie­hen?

20. Wie schnell ist es möglich, bei einem konkreten Verdacht auf mehrere Betroffene von einem einheitlichen neuen Bakterienstamm den Verkauf gefährlicher Lebensmittel vom Markt zurückzurufen und vor dem Verzehr zu warnen?


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21. Bis wann waren die gefährlichen mit Listerien infizierten Produkte auf dem Markt?

22. Wieviele Listerios-Erkrankungen in Österreich gibt es seit August 2009? Wieviele Personen sind derzeit noch krank? Wieviele Listeriose-Todesfälle gibt es?

23. Wieviele Personen sind seit dem 15. Jänner noch neu erkrankt?

24. Ist es richtig, dass bis zum Jänner 2010 keine einzige Probe im Rahmen der Le­bensmitteluntersuchungen geprüft worden ist, die in Zusammenhang mit dem Versuch einer Aufklärung der Listeriose-Krankheitsfälle veranlasst worden wäre?

25. Wann hat das Gesundheitsministerium bzw. die Lebensmittelbehörden und die AGES den Verkauf der gefährlichen Lebensmittel gestoppt? Ist es richtig, dass aus­schließlich der Handel und der Hersteller und nicht das Gesundheitsministerium die ge­fährlichen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen haben?

26. Wann wurde die Bevölkerung seitens des Gesundheitsministeriums vor dem Ver­zehr der listeriosehaltigen Produkte wie z.B. dem „Hartberger Bauernquargel“ konkret gewarnt? Wurden dabei die exakten Produktbezeichnungen veröffentlicht? Wenn ja, von wem, in welcher Form und welche Produkte wurden genannt? Ist es richtig, dass seitens des Gesundheitsministeriums direkt weder eine Warnung veröffentlicht wurde noch auf der Homepage auf die Gefahr durch konkrete Produkte hingewiesen wird?

27. Ist es richtig, dass es sich bei „Hartberger Bauernquargel“ um ein Produkt aus im Ausland vorverarbeiteter ausländischer Milch handelt? Halten Sie angesichts dieser mangelhaften Deklaration das Vertrauen der Konsumenten in Produkte aus Österreich für gerechtfertigt?

28. Wird die Bundesregierung endlich sicherstellen, dass „made in Austria“ auch prak­tisch ausschließlich aus im Inland hergestellten Grundprodukten inländischer Verarbei­tung handelt? Wenn nein, warum nicht?

29. Warum wird das Bundesheer durch die Budgetvorgaben der Bundesregierung so beschränkt, dass eine Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzfähigkeit nicht mehr gegeben ist?

30. Können Sie den derzeitigen Weg des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport verantworten, der ja de facto die Fähigkeit des Bundesheeres zur militärischen Landesverteidigung gefährdet?

31. Warum unterstützen Sie den verfassungsrechtlich in einem Graubereich angesie­delten und auch von der EU kritisierten Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Hinter­land, obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht?

32. Werden Sie auch einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in den von der Krimi­nalität besonders betroffenen Wiener Bezirken unterstützen?

33. Können Sie als Bundeskanzler die volle Einsatzfähigkeit des Bundesheeres für alle in der Verfassung verankerten Aufgaben gewährleisten und worauf stützen Sie ein sol­che Gewährleistung?

34. Werden Sie sich bei den nächsten Budgetverhandlungen für ein ausreichendes Landesverteidigungsbudget in Höhe von mindestens 1 Prozent des BIP einsetzen, um damit die verfassungsmäßig festgeschriebene militärische Landesverteidigung zu ge­währleisten?

35. Bis wann werden Sie das von Ihnen erst kürzlich im Stabilitätsprogramm 2009 – 2013 festgeschriebene Ziel der Vollbeschäftigung erreichen?

36. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen?


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In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Bucher als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort.

 


15.01.13

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Das BZÖ begründet diese Dringliche Anfrage damit, dass es offenbar notwendig ist, die Bundesregierung und allen voran den Regierungschef daran zu erinnern, die Regierungsgeschäfte wieder aufzunehmen, dass es notwendig ist, ihn daran zu erinnern, dass es ein Regierungsübereinkommen gegeben hat oder noch immer gibt – man weiß das bei Ihnen nicht so recht –, das Sie mit der ÖVP im Jahre 2009 abgeschlossen haben, wobei wir Sie daran erinnern, auch wieder einmal einen Blick in dieses Regierungsprogramm zu werfen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie von ÖVP und SPÖ haben damals darauf hingewiesen, dass Sie über 70 Kommis­sionen, Arbeits- und Expertengruppen zu den unterschiedlichsten Fragestellungen ein­gerichtet haben, die Sie konsultieren wollen, um Ergebnisse liefern zu können und um ein ordentliches Regierungsprogramm zu skizzieren und zu formulieren.

Wir fragen uns jetzt, nach eineinhalb Jahren Tätigkeit dieser Bundesregierung, was denn diese vielen Arbeitsgruppen, diese Komitees und Experten an Ergebnissen ans Tageslicht gefördert haben. Eineinhalb Jahre sind in der Zwischenzeit vergangen, aber offenbar gibt es dort noch immer Untätigkeit, gibt es noch keine wirklichen Resultate, mit denen sich der Ministerrat beschäftigen kann, denn anders ist es ja nicht zu erklä­ren, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass letzte Woche ein Ministerrat statt­gefunden hat, bei dem erst einmal dafür gesorgt werden musste, überhaupt eine Be­schlussfähigkeit zustande zu bringen, weil die Hälfte der Regierungsmannschaft so­zusagen ausgeflogen war in die unterschiedlichsten Länder und Reisen gemacht hat, für die es überhaupt keine Rechtfertigung gab und gibt! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!)

Da muss man schon die Frage stellen: Haben Sie, Herr Bundeskanzler, Ihre Regie­rungsmannschaft nicht im Griff, weil die Regierungsmitglieder sozusagen in der Welt­geschichte herumsegeln, ohne jedoch einen richtigen Auftrag zu verfolgen?!

Und weiters: Es gibt kaum Regierungsvorlagen, es gibt kaum irgendwelche Maßnah­men, die Sie ergreifen, damit unser Land aus dieser fürchterlichen Wirtschaftskrise und dieser enorm hohen Arbeitslosigkeit herauskommt, aber Sie schicken Minister zu den Olympischen Spielen nach Vancouver, so zum Beispiel die Innenministerin, wo sich schon jeder fragt, was ausgerechnet die Innenministerin bei den Olympischen Spie­len zu suchen hat! Was hat sie denn dort verloren, Herr Bundeskanzler? (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Herr Faymann, Sie sind der Regierungschef, daher: Beantworten Sie doch einmal die­se Frage!

Weiters war Herr Darabos in Vancouver. Ja, er ist der Sportminister, aber warum muss Herr Darabos zu den Olympischen Spielen fliegen? – Um dort die Daumen zu drücken und im Anschluss dann nach Mallorca abzufliegen, meine sehr verehrten Damen und Herren?! Die Reisetätigkeit der Minister reißt ja nicht ab. (Beifall beim BZÖ.)


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Ich frage mich schön langsam: Was wird denn die nächste Ministerratssitzung an Inhal­ten aufzuweisen haben? Werden Sie da untereinander Reiseberichte austauschen? Wird es eine Diaschau geben oder wird ein Bilderkatalog herumgereicht werden, der zeigt, wem allem man wo die Hand geschüttelt hat – in Indien oder wo auch immer – und wo man irgendwelche Essorgien über sich hat ergehen lassen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, das kann doch nicht Ihr Ernst sein! (Beifall beim BZÖ.) Nehmen Sie doch die Regierungstätigkeit endlich einmal ernst und achten Sie darauf, dass Sie das, was Sie sich vor eineinhalb Jahren vorgenommen haben, zumindest ansatzweise zur Umsetzung bringen!

Uns hier im Hohen Haus können Sie nicht zur Verantwortung dafür ziehen, dass es – das darf ich von dieser Stelle aus betonen – zu keinen Reformen, zu keinen Maßnah­men kommt, denn Sie von den Regierungsparteien sind uns in den letzten Wochen und Monaten eine Reihe von Regierungsvorlagen schuldig geblieben! Es kommt doch nichts aus den Regierungsbüros hier ins Parlament, es gibt überhaupt keine Gesetzes­materien, mit denen sich das Parlament, mit denen sich die Ausschüsse hier beschäf­tigen könnten!

Die Zahl der Plenartage musste verkürzt werden. Die Opposition hat sozusagen dafür herhalten müssen, dass wir hier überhaupt noch eine Tagesordnung zustande bringen! Heute behandeln wir hier vier Erste Lesungen, damit es überhaupt eine Rechtfertigung dafür gibt, heute eine Plenarsitzung abzuhalten.

Daher ist es so notwendig, Sie darauf hinzuweisen und aufmerksam zu machen, dass Sie, Herr Faymann, der Chef einer Bundesregierung sind, dass Sie einen Auftrag ha­ben, für dieses Land Maßnahmen zu setzen und Ihrer Regierungstätigkeit endlich nach­zukommen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Österreich eine Wirtschaftskrise mit enormen Auswirkungen: 400 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden kei­ne Beschäftigung, suchen einen Arbeitsplatz! Die Regierung jedoch ist untätig! Der Herr Sozialminister verweist darauf, dass es eine schwierige Situation gibt. – Das wis­sen wir in der Zwischenzeit auch, Herr Sozialminister und Herr Bundeskanzler, aber wir erwarten uns von einer Regierung, dass sie Maßnahmen setzt, dass sie Vorschläge macht, wie unser Land aus dieser schwierigen Situation herauskommen kann.

Wir haben in Österreich eine Armut, die sich immer weiter verbreitet. Über eine Million Menschen in Österreich leben an der Armutsgrenze! Wir haben in Österreich einen An­stieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger: 9 Prozent gegenüber dem Jahr 2008, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Hören Sie doch endlich auf, die Armut zu verwalten, sondern gestalten Sie eine or­dentliche Beschäftigungspolitik in unserem Land! Setzen Sie Maßnahmen, damit der Wirtschaftsmotor endlich wieder anspringt! (Beifall beim BZÖ.)

Was aber machen Sie von der Bundesregierung? – Sie verschieben das Budget auf nächstes Jahr! Sie haben überhaupt keine Vorstellungen, Sie haben überhaupt keine Rezepte und Konzepte, wie das Budget saniert werden kann! Da gibt es auch keinen Konsens zwischen den Regierungsparteien.

Länder und Gemeinden stöhnen unter der Last der Finanzierungsprobleme und wissen nicht, wie sie ihre gesetzlichen Aufträge und Aufgaben in den nächsten Monaten bezie­hungsweise Jahren erfüllen sollen.

Herr Bundeskanzler Faymann, wenn Sie keine Lust zum Regieren haben, dann lassen Sie uns doch endlich darüber reden, Neuwahlen zu machen, damit in Österreich wie­der eine ordentliche Regierungspolitik gemacht wird (Beifall beim BZÖ – ironische Hei­


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terkeit bei der SPÖ) – und dann verlassen Sie doch diese Bundesregierung, wenn Sie keine Lust haben, auch nur irgendeine Regierungstätigkeit zu setzen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das ist die Wahrheit! Das hat es in vergangenen Legislaturperioden überhaupt noch nie gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine Bun­desregierung über einen Zeitraum von mehreren Monaten nicht in der Lage war, ein Budget vorzulegen! Das hat es noch nie gegeben in der Geschichte der Zweiten Repu­blik! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) 

Da brauchen Sie gar nicht herumzustöhnen und zu lachen, meine sehr geehrten Da­men und Herren! Ja, so ist es: Es ist einmalig, dass ein Bundeskanzler und ein Finanz­minister nicht in der Lage sind, dem Hohen Haus ein Budget vorzulegen! Das ist doch unerhört! Das Hohe Haus, das Parlament hat ein Anrecht darauf, rechtzeitig zu erfah­ren, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um das Budget zu sanieren! Ja, darauf haben wir ein Anrecht! Nicht Brüssel soll als Erster erfahren, welche Grauslich­keiten – Steuererhöhungen et cetera – in Zukunft auf die Österreicherinnen und Öster­reicher zukommen werden, sondern Sie von der Bundesregierung sind dem österrei­chischen Parlament verpflichtet und nicht in erster Linie Brüssel! (Beifall beim BZÖ.)

Schauen wir uns doch einmal an, welch enorme Belastungen auf uns in Österreich in Zukunft zukommen, welche Herausforderungen bevorstehen, das Budget zu sanieren. Und da muss man schon sagen, da sind wir in unserem Lande von den Zuständen in Griechenland gar nicht mehr so weit entfernt! (Zwischenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) – Jetzt ist der Herr Präsident des Rechnungshofes nicht mehr hier, aber er kann das der Bundesregierung sicherlich einmal vorrechnen: Im Jahre 2013 werden wir in unserem Lande – mit ASFINAG und ÖBB – einen Schuldenberg von 280 Milliar­den € haben!

Nur um das in Erinnerung zu rufen: Der Schuldenberg Griechenlands liegt bei 300 Milli­arden €. Da sind wir also gar nicht mehr so weit entfernt von Griechenland; das muss man leider schon auch an dieser Stelle anmerken. (Abg. Riepl: Mit oder ohne Kärn­ten?)

Daher ist es dringend notwendig, jetzt entscheidende Reformen einzuleiten, weil man weiß, dass Reformen im Bereich der Verwaltung, dass Reformen im Bereich des Bil­dungssystems, im Bereich des Gesundheitssystems viele, viele Jahre brauchen, bis sie zu Einspareffekten führen und endlich greifen. Daher ist es eben notwendig, jetzt Re­formen in Angriff zu nehmen – und nicht zu zaudern, nicht die Probleme zu verdrän­gen, wie das beispielsweise Ihr Gesundheitsminister Stöger macht.

Es ist doch unglaublich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in dieser Republik einen Bundesminister halten, der nicht in der Lage ist, Probleme rechtzeitig zu erkennen, Probleme rechtzeitig zu analysieren und die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Ich denke nur an diesen Listeriose-Skandal, diesen Käse-Skandal, der von der Steiermark ausgegangen ist, wo das Ministerium seit vielen Wochen weiß, wer die Ver­ursacher dieses Schlamassels und dieses Skandals sind, aber keine entsprechenden Schlüsse daraus zieht und keine Entscheidungen trifft. Fünf Österreicher sind bereits daran verstorben, ebenso zwei Deutsche. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein ungeheuerlicher Skandal, wenn man weiß, dass das Ministerium seit vielen Wo­chen und Monaten darüber informiert ist, und der Minister lässt „tödlichen“ Käse unge­niert weiterhin verkaufen! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Minister Stöger, Sie sind rücktrittsreif! Befreien Sie uns doch von Ihrer Unfähigkeit und treten Sie zurück! (Beifall beim BZÖ.)

Das gleiche Schlamassel erleben wir in der Asylpolitik, wo sich die Frau Fekter eine Abfuhr geholt hat in Eberau. Das hat nur eine Menge Geld gekostet, da sind Tausende von Euros verschlampt worden für ein unsinniges Asylprojekt, das wir von Anfang an


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bekämpft haben, wo wir von Anfang an darauf hingewiesen haben, dass wir kein drittes Asylauffanglager in Österreich brauchen, dass es unnötig ist. Erstens geht die Zahl der Asylanträge zurück, zweitens wäre es viel wichtiger, das Geld in eine Beschleunigung der Asylverfahren zu investieren. Das wäre die richtige Maßnahme und nicht, die Be­völkerung zu verunsichern und sich dann nach Vancouver zu verabschieden, um dort den Schifahrern die Daumen zu halten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kriminalitätsrate geht nach oben, die Auf­klärungsquote nach unten. Wir haben eine Reihe von Missständen in Österreich, und Sie tun so, als würde Sie das gar nicht berühren, als ginge Sie das gar nichts an! Sie sind der Chef dieser Bundesregierung. Sie tragen ja die Hauptverantwortung für das, was in Österreich passiert. Also sorgen Sie dafür, dass die Bevölkerung in Österreich mehr Sicherheit bekommt für die Steuern, die sie leistet! Sie hat einen Anspruch auf Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Diesem Sicherheitsanspruch sollen Sie gerecht werden, indem Sie die Grenzen sichern und dafür sorgen, dass Grenzschutztruppen in Österreich aufgestellt werden, so wie das beispielsweise auch Italien macht.

Oder die nächste Baustelle: das Verteidigungsministerium. Die Kasernen rosten vor sich hin, das Material ist nicht mehr zu gebrauchen. Selbst der Generalstab sagt, dass die Umsetzung der Heeresreform zu Grabe getragen wurde. Und wo befindet sich der hauptverantwortliche Minister? – Er befindet sich in Kanada! Er ist bei den Olympi­schen Spielen und tut so, als würde ihn die ganze Angelegenheit überhaupt nur peri­pher etwas angehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Das ist das Chaos in Österreich, das Sie verwalten, und das lässt sich weiter fortset­zen, hin bis zu den Universitäten, wo wir seit vielen Wochen darauf hinweisen, dass es notwendig ist, dort endlich einmal Geld in die Hand zu nehmen und dafür zu sorgen, dass genügend Professoren für die Studierenden in Österreich zur Verfügung stehen, dass die Hörsäle ausgestattet werden mit der Technik und mit den Räumen, die man braucht, damit die Studierenden mit ihrem Studium ehestmöglich fertig werden.

Nirgendwo gibt es Reformen, nirgendwo gibt es Ansätze für eine geordnete Regie­rungspolitik. Das lässt sich weiterspinnen bis hin zum Justizsystem in Österreich, das sich am Rande eines Super-GAUs befindet, sehr geehrte Frau Bundesministerin. Zu diesem Schluss kommt man, wenn man sieht, welche Zustände dort vorherrschen. Eine funktionierende Justiz, sehr geehrte Frau Justizministerin, ist nun einmal das We­sensmerkmal einer Demokratie und eines Rechtsstaates. Das sollten Sie sich immer wieder vor Augen halten. (Beifall beim BZÖ.)

Sorgen Sie dafür, dass genügend Personal zur Verfügung steht und das nicht zu Las­ten der Beschwerdeführer ausgetragen wird!

Das lässt sich weiterspinnen bis hin zur Bildungspolitik, denn dort zeichnet sich ein Mega-Dilemma ab, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da frage ich Sie, Herr Regierungschef, auch als Sozialdemokraten: Wie kommen die Österreicherinnen und Österreicher, die Eltern in Österreich dazu, dass sie pro Jahr 150 Millionen € für Nach­hilfestunden aufwenden?! Erklären Sie das doch einmal den Eltern! Die Schüler haben ein Anrecht auf Bildung. Da sollen nicht die Eltern mit ihrem ersparten Geld herhalten, sondern die Schulen sind verantwortlich für die Bildung und nicht die Gewerkschaften! Sehen Sie das endlich einmal ein und sorgen Sie dafür, dass eine geordnete Bildungs­politik in Österreich gemacht wird! (Beifall beim BZÖ.)

Da sich ja die ÖVP immer selbst preist, Vertreter der kleinen und mittelständischen Un­ternehmen zu sein: Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Sie längst nicht mehr! Sie sind die Vertreter der Beamten in Österreich, Sie sind die Vertreter der Ban­


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ken in Österreich, aber Sie sind schon längst nicht mehr die Vertreter des Mittelstandes und schon gar nicht der kleinen gewerblichen Unternehmer in unserem Land! Wenn Sie die Situation der kleinen Unternehmen in Österreich einmal näher betrachten, dann werden Sie feststellen, dass diese Unternehmen von einer enormen Bürokratie belas­tet werden, dass sie mit viel zu hohen Steuern bestraft werden, dass die Lohnneben­kosten sie erdrücken und dass seit vielen Jahren nichts geschieht, um die Unterneh­men in Österreich von dieser enormen Bürokratie und den hohen Steuern zu entlasten. Es wäre, um den Wirtschaftsaufschwung voranzutreiben, jetzt an der Zeit, dafür zu sor­gen, dass wieder mehr Beschäftigung in Österreich Platz greift. Aber das vermissen wir, sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Wir sehen nur, dass Sie sich derzeit mit völlig falschen Themen beschäftigen. Sie be­schäftigen sich mit der Einführung von Steuern. Wenn ich nur daran denke, dass Sie jetzt eine Bankensteuer haben wollen: Ja hören Sie nicht die Stimme des Volkes? Überall, wo wir hinkommen, ist das zu hören, bei Diskussionen, wie etwa gestern mit Ihrem Staatssekretär. Da gab es eine Reihe von Anrufen bei einer Diskussionsveran­staltung, und alle Anrufer haben unisono gesagt: Die Bankensteuer zahlt doch in letzter Konsequenz wieder der Bankkunde, der Kreditnehmer. Die Menschen haben längst durchschaut, wie das System in Österreich funktioniert. (Abg. Grosz – auf die Regie­rungsbank weisend –: Da lachen alle!)

Wenn Sie jemals einen Fuß in der Wirtschaft gehabt hätten, Herr Bundeskanzler, dann wäre Ihnen dieser Einfall erst gar nicht gekommen. Dann wüssten Sie, dass alle Steu­ern, die einem Unternehmen auferlegt werden, an den Endverbraucher, an den Kun­den weitergegeben werden. Das ist der Umstand, der für uns unbefriedigend ist, denn es läuft darauf hinaus, dass wieder die Bankkunden die gesamte Belastung, die die Banken verursacht haben, zu tragen haben. (Beifall beim BZÖ.)

Sehen Sie doch endlich ein, dass wir in Österreich zu einem Hochsteuerland geworden sind, mit einer Steuer- und Abgabenquote von 43 Prozent! Da sind wir Spitzenreiter in der Europäischen Union! Ich nehme als Vergleich immer die Schweiz her, die eine Steuer- und Abgabenquote von 27 Prozent hat. (Staatssekretär Mag. Schieder: Stimmt ja nicht!) Dort gibt es nicht so eine Armut wie in Österreich, und dort gibt es auch eine funktionierende Infrastruktur, auf die man sich verlassen kann. Wir aber sind ein Hoch­steuerland. Wir müssen mit den Steuern herunter, dann wird es mit Wohlstand und Be­schäftigung wieder hinaufgehen.

Daher ist dieser Ansatz, den Sie gewählt haben, Herr Bundeskanzler, der völlig fal­sche, weil er ja auch zum Schaden des Wettbewerbs in Österreich ist. Was glauben Sie denn, was sich die Unternehmen denken, wenn sie sich beispielsweise für eine Be­triebsansiedelung in Österreich interessieren? – Sie schauen sich die Steuerkultur an, sie schauen sich die Steuersätze an, und wenn sie sehen, was sie in Österreich an Steuern zu berappen haben, dann werden sie sich erst gar nicht in Österreich ansie­deln, sondern woanders hingehen.

Sie haben einen völlig falschen Ansatz, wie Sie diese Krise bewältigen wollen. Sie ge­hen in Richtung Steuererhöhung, anstatt Reformen zuzulassen, und das ist der völlig verkehrte Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher verstehen wir es auch nicht, warum Sie den Budgetbeschluss verschieben. Das verstehen wir nicht. Erklären Sie uns einmal, warum Sie das Budget 2011 erst im nächs­ten Jahr beschließen wollen! Am besten wäre es, Sie beschließen es im Dezember nächsten Jahres im Nachhinein, dann wird vielleicht die Trefferquote eine hundertpro­zentige sein, was die Budgetzahlen anlangt.

Aber im Grunde genommen ist das Ganze doch klar zu durchschauen: Sie planen eine Belastungswelle für die Österreicherinnen und Österreicher. Sie planen Steuererhö­


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hungen in Österreich. Sie wollen nicht eine ausgabenseitige Budgetsanierung ansteu­ern, sondern Sie wollen zusätzliche Steuern und eine Steuererhöhung in Österreich einführen, obwohl Sie wissen, dass Sie eine Deadline haben: Sie müssen uns nach dem neuen Haushaltsrecht bis zum 30. April Ihre Maßnahmen vorlegen. Sie müssen uns bis zum 30. April sagen, wie Sie das Budget sanieren wollen. Da frage ich mich: Warum beschließen wir überhaupt ein Haushaltsrecht hier im Hohen Haus? Warum drängen Sie seit Jahr und Tag auch die Opposition, hier zuzustimmen, ein neues Haus­haltsrecht zu implementieren, wenn Sie sich schon im ersten Jahr nicht daran halten, uns rechtzeitig zu sagen, welche Belastungen Sie für die Zukunft planen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der völlig falsche Weg, den Sie hier einschlagen. Wir brauchen in Österreich endlich ein Angehen der Reformen. Sie wis­sen, dass es vom Rechnungshof nicht nur 207 Empfehlungen gibt, sondern eine Reihe mehr. Ich frage mich, warum Sie die Österreich-Gespräche wieder abgebrochen ha­ben. Wahrscheinlich, weil Sie wissen, dass die Ausschüsse, die sich mit den Reformen beschäftigen, keinen Schritt weiterkommen, dass alle ergebnislos geblieben sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage mich wirklich, warum in Österreich die Dinge nicht ordentlich funktionieren. Eines ist schon interessant: Da wollen Sie eine Bankensteuer in Österreich einführen, wissen aber gleichzeitig, dass die Banken bis zu 2 Milliarden € pro Jahr an Steuern regelrecht hinterziehen. Das rechnet Ihnen auch der Rechnungshof vor. Das ist nicht von uns, sondern das ist vom Rechnungshof aufge­worfen worden. Wir haben im Mai letzten Jahres eine Anfrage an den Herrn Finanzmi­nister gestellt. Die Anfrage lautet: Wie kann es sein, dass die österreichischen Banken über Repräsentanzen in den Steueroasen, Cayman Islands, Jersey et cetera, 2 Milli­arden € an Steuern hinterziehen? – Die Antwort war: Eine seriöse Schätzung von Steu­erausfällen durch Niederlassungen österreichischer Banken in Steueroasen ist auf Ba­sis der vorhandenen Daten nicht durchführbar. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass keine konkreten Angaben gemacht werden können.

Warum bleiben Sie untätig? Da sind 2 Milliarden € von den Banken zu holen – Sie ver­langen aber nur 500 Millionen, eine einmalige Abspeisung! Das ist so etwas wie ein Lö­segeld für die Banken. Diese 500 Millionen zahlen sie gerne, denn dann kommen sie mit 2 Milliarden plus davon. Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist auch der Grund, warum die Banken wahrscheinlich Ihrer Bankensteuer bereit­willig zustimmen werden: weil sie wieder einmal mit einem Bußgeld davonkommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht der richtige Weg! Arbeiten Sie für die Republik oder nehmen Sie den Hut! (Anhaltender Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.21.54

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Re­gierung! Hohes Haus! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte die Anfrage, die 36 Fragen beinhaltet, von denen interessanterweise der Herr Klubobmann Bucher keine jetzt rich­tig erwähnt hat in seiner Rede, aber ... (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen haben Sie es ja schriftlich! – Abg. Bucher: Ich habe es ja begründet!) Ja, genau. Aber Klubob­mann Bucher hat keine erwähnt, und ich sage Ihnen, warum er keine erwähnt hat: Weil er sich gedacht hat, es schaut ein bisschen komisch aus, wenn er das, was er da fragt,


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jetzt auch vorträgt, denn das ist in Wirklichkeit kreuz und quer an der Oberfläche. Sie wissen das ganz genau.

Ich persönlich finde, wenn man schon die Gelegenheit hat, im Hohen Haus miteinander zu diskutieren, dann sollte man auch die Chance nutzen, wirklich seriös und intensiv miteinander zu diskutieren, und nicht mit irgendwelchen haltlosen Allgemeinvorwürfen Dinge, die in den letzten drei Wochen irgendwer in irgendeiner Zeitung gelesen hat, zu­sammenfassen.

Den Pressespiegel haben wir auch. Da gibt es positive Dinge, da gibt es kritische Din­ge, da gibt es negative Dinge. Aber dass man da mit dem Leuchtstift alles zusammen­fasst und dann hier vorträgt, ist eigentlich aus meiner Sicht schade, weil die Gelegen­heit bestünde, in diesem Haus viel intensiver über diese Fragen zu diskutieren, wenn man es konzentrierter machte, anstatt bei 36 Fragen quasi an der Oberfläche kreuz und quer über alle Bereiche drüber irgendwelche Überschriften aneinanderzureihen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie können ja in die Tiefe gehen!)

Eine Bitte habe ich noch, wenn Sie schon versuchen, die Regierung schlecht zu ma­chen, weil Sie glauben, das gehört irgendwie zu Ihrem Geschäft: Machen Sie, wenn Sie sagen, wir sind nicht weit entfernt von Griechenland, nicht unser Land schlecht! Griechenland hat Unterlagen abgegeben – nicht die jetzige Regierung, aber die vor­herige –, die falsch waren. Die Situation in Österreich ist in keiner Weise vergleichbar mit der Situation in Griechenland! Eine derartige Behauptung haben sich die Österrei­cherinnen und Österreicher daher nicht verdient. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Pröll hat es am Vormittag gemacht! Österreich darf nicht Griechen­land werden, sagt der Herr Pröll!)

Nun zur Regierungstätigkeit. – Dass Sie uns nicht loben, war ja anzunehmen. Ich möchte aber zu einigen dieser 36 Fragen, von denen ich glaube, dass sie ernst ge­meint sind, Stellung nehmen. Wir haben die zweitniedrigste Arbeitslosigkeit in der Euro­päischen Union. Wir haben die zweitniedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der Europäi­schen Union. Selbstverständlich ist es unser Anliegen, dass der Arbeitsmarkt wieder funktioniert und die Beschäftigung steigt. Und wirklich zufrieden sind wir erst, wenn wir wieder so viel Beschäftigung haben, dass wir nicht nur die Zweitbesten sind, sondern ein tatsächliches Plus an Beschäftigung haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Für uns ist die Krise auch erst vorbei, wenn die Beschäftigung wieder steigt. Wir mes­sen das nicht an der Entwicklung von Aktienmärkten. Für uns ist erst dann die Krise vorbei, wenn auch die Beschäftigung steigt. Und wenn wir eine ernsthafte Diskussion darüber führen wollen, müssen wir gemeinsam darüber nachdenken, wie wir in Euro­pa – und im Kreis der Regierungsverantwortlichen tue ich das auch; auch im Euro­päischen Parlament ist das eines der entscheidenden Themen – gemeinsam wieder Wachstum zustande bringen. Es wird niemanden geben, der eine Formel erfinden kann, wie man Wohlstand, soziale Sicherheit, zusätzliche Beschäftigung schafft, wenn man nicht auch in der Lage ist, durch Bildung und Forschung und andere Rahmenbedingun­gen wieder zu einem Wachstum zu kommen.

Aber Wachstum alleine, Wirtschaftswachstum alleine würde nicht helfen, wenn nicht auch eine Verteilungsgerechtigkeit Platz greift, denn Wachstum für ein paar Spekulan­ten hilft natürlich nicht, die Einnahmen im Land zu steigern und die Aufgaben, die wir im Staate haben, damit zu finanzieren. Wachstum muss sich umsetzen in Beschäfti­gung, und es muss gerecht zugehen. Aber es kann niemanden geben, der glaubt, oh­ne Wachstum, nur durch einen Sparkurs auf eine mittlere Sicht von 10 oder 15 Jahren den Wohlstand, eine gewisse soziale Fairness in Europa aufrechterhalten zu können. Wir werden auch zusätzliche Einnahmen benötigen, und die hat man dann, wenn Wachstum dazu führt, dass diese Einnahmen und diese zusätzliche Beschäftigung


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auch vorhanden sind und die Wirtschaft auch dementsprechend Arbeitsplätze anbieten kann.

Es scheint mir also eine wichtige Frage zu sein: Wie können wir uns etwa mit ökologi­schen Herausforderungen, aber auch in vielen anderen Bereichen in Österreich so vor­bereiten, dass wir in den nächsten Jahren im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft durch eine verstärkte Bildung, durch eine verstärkte Forschungs- und Entwicklungstä­tigkeit einen Beitrag für ein Wirtschaftswachstum leisten, dass wir diese Zeit nicht ver­säumen, uns auf diese Herausforderungen vorzubereiten.

Bis dahin ist natürlich alles, was wir an aktiver Arbeitsmarktverwaltung machen, was wir an Arbeitslosengeldern – also passiv – ausbezahlen, nicht ideal. Niemand wünscht sich Kurse, wenn es ausreichend Arbeitsplätze gäbe. Niemand wünscht sich Arbeitslo­sengelder oder Sozialhilfegelder verstärkt ausbezahlen zu müssen, wenn die Alternati­ve eine gute Beschäftigung und ein Wirtschaftswachstum wären.

Wir machen das also in dieser Situation in Europa und sind deshalb an zweitbester Stelle, weil wir in unserem Land gute Voraussetzungen haben, in der Krise gegenzu­halten. Da gibt es Bereiche, die unmittelbar mit dem zu tun haben, was die Regierung aktuell zu verantworten hat. Da gibt es aber natürlich auch viele Bereiche, Strukturen in unserem Land, gewachsene Strukturen in unserem Land, wie etwa die starke Struktur der Klein- und Mittelbetriebe, und viele andere Dinge, die wir gerade jetzt in der Krise realwirtschaftlich als besonderen Vorteil erkennen, von dem wir auch profitieren, der einen wesentlichen Anteil daran hat, dass wir derzeit sagen können, wir haben die zweitniedrigste Arbeitslosenrate.

Zu den Maßnahmen, die die Regierung zu verantworten hat und wo sie daher aktuell Beiträge zu leisten hatte in den letzten Monaten, gehört natürlich eine Stabilisierung des Finanzmarkt- und Bankensektors, zu der ich mich immer bekannt habe, obwohl, das können Sie mir glauben, gerade die Entscheidung bei der Hypobank in Kärnten für uns besonders schmerzlich ist, weil niemand weiß, was uns diese Misswirtschaft noch alles kosten wird. Daher ist für uns wichtig ... (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Gut, Herr Strache, dass Sie sich da zu Wort melden! In Kärnten kann man jetzt gut am Beispiel der Hypobank erkennen, wie Sie in diesem Land wirtschaften würden. (Beifall bei der SPÖ.) Das werden wir uns sehr genau ansehen und sollten wir den Österrei­chern auch sagen. Das ist eine Verantwortung, die Sie noch zu tragen haben werden.

Der Bankensektor hat zu Recht gesagt – und ich stehe auch dazu –, dass wir ihn in einer schwierigen Phase unterstützt haben, nicht durch Geschenkeverteilung, sondern durch Partizipationskapital, das von einem überwiegenden Teil auch mit den entspre­chenden Verzinsungen bedient wird. Das gilt auch für jene Haftungen, die wir für Spa­rer übernommen haben, die natürlich vor allem im psychologischen Bereich, aber da­mit letztlich auch im wirtschaftlich messbaren Bereich positive Auswirkungen hatten, sowie sehr konkrete Kreditaktionen etwa des Wirtschaftsministeriums und andere von der Regierung zu verantwortende Maßnahmen.

Es war also eine Fülle an Stabilisatoren, die wir in dieser kritischen Phase eingesetzt haben, von der wir heute noch nicht sagen können, wie viel dies den Steuerzahler un­ter dem Strich kosten wird. Ich bin auch dagegen, dass man da mit Horrorzahlen arbei­tet, so als würden wir Geld, das wir zur Verfügung gestellt haben – wo wir klare Zinsen dafür festgelegt haben –, nicht mehr zurückbekommen. Ich habe nichts davon, wenn hier mit Horrorzahlen gearbeitet wird. Man kann zur Stunde nicht sagen, wie viel uns dieser Einsatz, den Banken- und Finanzmarktsektor zu stabilisieren, an Steuermitteln kosten wird. Er war richtig und verlangt – da wir hier ja keine Einbahnstraße wollen – auch eine Leistung der Banken in zweierlei oder dreierlei Hinsicht:


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Erstens wäre zu unterstützen, dass in Zukunft Schäden, die auftreten, am besten die Banken selber bezahlen und nicht der Steuerzahler mit zu vielen Haftungen drankommt. (Abg. Bucher: Also doch kein Geschenk?! – Abg. Strache: Das größte Geschenk in der Zweiten Republik!) Das sind jene Diskussionen, die auf europäischer Ebene, aber auch international bei den G 20 eine Rolle spielen. Diese haben zu tun mit Eigenkapi­talausstattung, mit Finanzmarktkontrolle und sollen gewisse Eingriffe bei Spekulationen ermöglichen, weil letztlich das Institut, das diese macht, die verursachten Schäden gar nicht selbst bezahlen könnte. Wenn man sagt, manche Institutionen seien zu groß, um sie überhaupt in Konkurs gehen zu lassen (Zwischenruf des Abg. Bucher), weil sie vie­le volkswirtschaftliche und andere für uns wichtige Bereiche einfach mitreißen würden, dann hat man doch, wenn man so etwas wie eine Verpflichtung zur Rettung hat, dafür zu sorgen, dass da in Zukunft rechtzeitig eingegriffen wird.

Das ist eine heftige Diskussion. Das wird eine konfliktreiche Diskussion. Ich mache mir auch keine Illusionen: Das wird eine harte Diskussion, denn das sind Fragen von Eigenkapitalvorschriften, von Spekulationsverboten, von Einschränkungen, von Finanz­marktarchitektur, von europäischen Ratingagenturen, die – etwas losgekoppelt von den jetzigen Ratingagenturen in Europa – so etwas wie eine europäische Kontrolle sind. Überwachung, Beeinflussung – ich will ja noch gar nicht das Wort „europäische Ge­staltbarkeit“ sagen, da sind wir ja noch weit davon entfernt. (Abg. Ing. Westenthaler: Kommen wir zu den Fragen! – Abg. Bucher: 36 Fragen!) Das wird eine harte Ausein­andersetzung, die auch nicht immer angenehm für uns sein wird.

Da gibt es viele Themen. Zum Beispiel wäre da die Frage der Eigenkapitalausstattung, wo wir als ein mittelgroßes Land in Europa immer wieder besorgt sind, ob das nicht da­zu führt, dass österreichische Institute sich das nicht leisten können, und ob das nicht dazu führt, dass die Großen noch größer werden. Fragen der Finanzmarktarchitektur, die auf der Tagesordnung stehen, verlangen auch die Verfolgung von Schwarzgeldern und entfachen damit immer wieder eine Diskussion, die unser Bankgeheimnis betrifft.

Also es gibt viele Diskussionen, die uns bevorstehen, wo wir als Österreicher aktiv Bei­träge zu leisten haben und nicht einfach zusehen sollen. Hier müssen wir aber die Kri­se nutzen, um in Europa der Bevölkerung zu zeigen, dass die Zukunft einer sozialen europäischen Politik nicht ein Sparpaket nach dem anderen ist, bis von den Leistun­gen, die den Bürgerinnen und Bürgern zustehen, nichts mehr übrig bleibt, sondern dass dies eine offensive Investition in die Zukunft für Wachstum und gerechte Verteilung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um Ihre Fragen (Abg. Bucher: Gehen wir es an!), die ich respektiere, deren Antwort Sie aber wahrscheinlich überwiegend kennen, zu beantworten, möchte ich die Antwor­ten etwas zusammenfassen. (Abg. Ursula Haubner: Danke! „Respekt“! – Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Die Steuersenkungen, die Konjunkturpakete, die Arbeitsmarktpakete, kleinere Schul­klassen, Schulausbauprogramme gehören nur stichwortartig zu dem, was Sie in den letzten Monaten zum Teil mit beschlossen haben. Ich erinnere auch daran, dass die Haftungen für den Bankensektor weitgehend gemeinsame Beschlüsse waren und ge­meinsam von diesem Haus getragen worden sind. Also ein dauernder Stillstand kann das ja nicht sein. Wenigstens dort, wo Sie mitgestimmt haben (Abg. Bucher: Fangen wir bei der Frage 1 an!), werden Sie ja erkennen, wo in unserem Land tatsächlich rich­tige und wichtige gemeinsame Entscheidungen gefallen sind. (Abg. Ing. Westentha­ler: Antwort zur Frage 1!) Dass wir darüber hinaus auch als Regierung weit mehr zu verantworten haben, ist mir klar, und ich gehe auch Punkt für Punkt darauf ein.

Beginnen wir bei der Konsolidierung: Die Kunst der Konsolidierung besteht darin, dass wir nicht die Leistungen der sozialen Sicherheit im Lande streichen, dass wir nicht die


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Qualität der Gesundheitsversorgung verschlechtern, sondern dass wir Leistungen zu günstigeren Preisen erbringen. Das ist – und das kann ich noch einmal hervorheben – eine besondere Leistung des Rechnungshofes, dass er der Politik viele Vorschläge ge­macht hat. Die haben oft sehr viele kontroversielle Diskussionen ausgelöst, weil es un­terschiedliche Zuständigkeiten und Kompetenzen einem Einzelnen gar nicht möglich machen, einfach zu sagen: Jawohl, lieber Rechnungshof, danke für die Vorschläge, die verwirkliche ich morgen. – Viele von den Dingen sind nur mit Sozialpartnern oder mit Bundesländern beziehungsweise Bundesländerkompetenzen gemeinsam verwirklich­bar.

Die richtige Entscheidung beim Sparen ist also nicht, die halben Leistungen zu erbrin­gen oder – um ein Beispiel zu nennen – im Spital nur mehr jene optimal zu behandeln, die es sich auch leisten können. Also nicht Kürzung von qualitätsvoller Leistung ist das Ziel von Sparpaketen, sondern die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, das Suchen nach Möglichkeiten, etwas in der Bürokratie zu vereinfachen, zu streichen, etwas in den Abläufen zu verbessern.

Da haben wir – das wissen wir alle – in Österreich mit unserer föderalen Struktur na­türlich eine Herausforderung der besonderen Art. Wir sind einerseits auf diese föderale Struktur sehr stolz, aber es gibt kein Bundesland, das von sich aus Vorschläge macht, um Kompetenzen abzugeben. Es besteht also Punkt für Punkt die Notwendigkeit, eine Koordination mit den jeweils auf Landesebene, oft auch auf Gemeindeebene verant­wortlichen Bereichen herbeizuführen.

Dass diese Koordination leicht gesagt ist und ich Ihnen da leicht etwas an Punkten auf­listen kann, die aber in harten Verhandlungen durchgesetzt werden müssen, wird Sie nicht überraschen. Das ist ja der Grund dafür, warum uns das Thema Verwaltungsre­form seit so vielen Jahren beschäftigt. Ich bin davon überzeugt, als die ersten Diskus­sionen dazu stattgefunden haben, war damals wahrscheinlich noch niemand von Ihnen schon dabei. Selbst die, die schon sehr lange in diesem Haus sind, sind kürzer dabei, als die Verwaltungsreformdiskussion bereits währt. (Abg. Strache: Der Klubobmann Cap vielleicht! – Abg. Grosz: Der Abgeordnete Cap ist schon seit 40 Jahren dabei!)

Die Auseinandersetzung damit, wie wir in Bildungsfragen und in Fragen der Spitalsre­form mit Bundesländerkompetenzen und mit Verantwortungen, die in unserem Land sehr aufgesplittet sind, vorankommen können, steht uns also erst bevor. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Dazu haben wir eine Arbeitsgruppe nicht nach dem Motto eingerich­tet: Wenn du etwas nicht willst, bilde einen Arbeitskreis! (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn du nicht mehr weiter weißt!), sondern wir haben im engeren Sinn des Wortes eine Ar­beitsgruppe mit voller Einbindung des Rechnungshofes, von dem ja viele dieser richti­gen Vorschläge stammen. (Abg. Bucher: Frage 1! – Abg. Ing. Westenthaler: Kommen Sie zur Beantwortung!)

Nun ist unsere Strategie sehr einfach, und ich gehöre nicht zu jenen, die schon jetzt sagen, wir werden das alles so einfach durchsetzen. Ich beantworte immer sehr kon­kret Ihre Fragen, und die Fragen 1, 2 und 3, die Prüfungen, Maßnahmen und so weiter, die die Struktur- und Verwaltungsreformen betreffen, bedeuten, dass wir den Bundes­ländern sehr genaue Analysen hinlegen, um ihnen zu beweisen, dass Doppelgleisig­keiten in unserem Land in Sparprogrammen ... (Abg. Ing. Westenthaler: 19 Arbeits­gruppen!)

Ja, aber wenn 19 oder 25 oder 30 Arbeitsgruppen einen Sinn haben. Ich messe das an den Ergebnissen und weiß, wie hart die Ergebnisse in einem Land mit aufgesplitterten Kompetenzen zu erarbeiten sind. (Abg. Bucher: Gibt’s schon was? – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wo sind die Ergebnisse? – Abg. Grosz: Und das glauben Sie?)


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Dort, wo bereits Verhandlungen stattgefunden haben, unter der Führung des Gesund­heitsministers, etwa bei den Krankenkassen (Abg. Ursula Haubner: Maria! – Abg. Bu­cher: Schlechtes Beispiel! Das schlechteste Beispiel!), könnte ich mir alte Redeaus­schnitte von Ihnen heraussuchen, wo Sie uns erklärt haben, die Krankenkassen seien praktisch in Konkurs, der Patient müsse sich schon fürchten, es sei dort überhaupt kei­ne Chance mehr (Abg. Petzner: Der Gesundheitsminister ist lebensgefährlich!), es ge­be dort eigentlich nicht einmal mehr Licht am Ende des Tunnels, keine Hoffnung beste­he – ich kenne nicht alle, aber viele Ihrer Redebeiträge dazu. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Gesundheitsminister gefährdet Ihre Gesundheit!)

Wie ist die Wirklichkeit? – Die Ergebnisse in den Verhandlungen mit den Kassen kön­nen sich schon sehen lassen. Die Einsparungen beginnen, die Reduktion bei Medika­menten hat begonnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Gestrichen! – Abg. Bucher: Die Kas­sen sind saniert? Stimmt das?) – Der Herr Gesundheitsminister hat sich ja zu Wort ge­meldet, er kann Ihnen das auch, wenn Sie wirklich an einer detaillierteren Diskussion interessiert sind, in allen Details auflisten.

Die Krankenkassen haben das erste Mal Ergebnisse, die mit unseren Plänen überein­stimmen, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: In Oberösterreich?!), die plötzlich – da Sie ja immer alles auflisten, was sein könnte – da­zu führen, dass Sie nicht mehr von Konkursverdacht und Gefahren der Kassen spre­chen, weil Sie sehen, dass in diesem Bereich zum Beispiel sehr konkret etwas wei­tergeht, nämlich dass die Einsparungen und die zusätzlichen Mittel dazu führen, dass nachvollziehbare Erfolge beginnen. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Das hat noch nichts mit dem Spitalswesen zu tun. Das Spitalswesen ist ein eigener Be­reich. Über die Kompetenzen habe ich ja schon gesprochen. (Abg. Bucher: Also erste Frage noch immer nicht beantwortet!)

Zur Budgeterstellung und Konsolidierung: Das Defizit bis 2013 unter 3 Prozent zu sen­ken und dem Parlament bis Ende April in groben Zügen vorzulegen, in welchen Berei­chen dieser Pfad von uns begangen wird, das können Sie jetzt schwer schon im Febru­ar in Händen halten. Daher finde ich den Vorwurf Ihrerseits, dass Sie etwas von uns noch nicht haben, was Sie bis Ende April bekommen, persönlich eher mäßig. (Abg. Bucher: Arbeitskreis!)

Ich kann Ihnen daher Folgendes beantworten: Wir arbeiten sehr intensiv – auch bei un­serer Regierungsklausur und in den Tagen und Wochen danach –, damit Sie, wie es die Haushaltsordnung vorsieht, hier im Parlament rechtzeitig etwas vorgelegt bekom­men.

Ich weiß heute schon – ohne dass Sie unsere Unterlagen kennen –, dass Sie sagen werden, das ist alles zu wenig, zu wenig detailreich, zu wenig gut für Sie. Das liegt in der Natur Ihres Selbstverständnisses als Opposition. Aber Sie können sich darauf ver­lassen, dass wir etwas in dem vorgesehenen und vom Parlament beschlossenen Rah­men der Haushaltsordnung vorlegen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Also irgendet­was?!) Darin werden Sie noch nicht alle Details erkennen, diese kommen dann im Rah­men der Budgetrede und der Budgetbeschlüsse – natürlich dieses Jahr –, aber auch nächstes Jahr für das Doppelbudget 2012/2013, wo der Konsolidierungsbedarf natür­lich viel höher ist. Die Zahlen sind dann in einem Detailgrad sozusagen schrittweise von uns vorzulegen. Aber Sie können sich darauf verlassen, dass Sie im April das Ge­forderte bekommen, denn daran arbeiten wir. Genau so, wie Sie das zu Recht im Par­lament beschlossen haben, haben wir da die Verantwortung für die Umsetzung.

Im Rahmen der G 20 und der Europäischen Union wird auch diskutiert, ob man auf der Einnahmenseite international gemeinsam – so wie bei den Konjunkturpaketen entwe­


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der gleichzeitig oder sogar gemeinsam im engeren Sinne des Wortes – Einnahmen er­schließen kann. (Abg. Bucher: Frage 1!)

Dazu gehört die Transaktionssteuer, dazu gehört die Bankenabgabe. Dazu gehören die Punkte, die Sie bei der Frage der Regulierung von Finanzmärkten ansprechen, dazu gehören die Punkte, die Sie im Zusammenhang mit der Konsolidierung verlangen. (Abg. Strache: Bei welcher Frage sind Sie? – Staatssekretär Dr. Ostermayer: 11! – Abg. Bucher: Wo sind Sie?) – Da müssen Sie zuhören und Ihre Fragen lesen, damit Sie Ihre Fragen nicht überschätzen, sondern lesen Sie es sich noch einmal durch! (Abg. Strache: Das ist keine Beantwortung! Sie gehen einfach über die Fragen hinweg! So kann man nicht Fragen beantworten! Das gibt es ja nicht! – Abg. Ing. Westenthaler: Nur weil Ihnen die Fragen nicht passen ...! – Staatssekretär Mag. Schieder: Frage 12! – Abg. Grosz: Eine Spurensuche! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Sie haben zur Frage 12 – Sicherheit, Aufklärungsraten und Verbrechensbekämpfung – von uns viele Details erhalten, dass wir uns im Regierungsprogramm darauf geeinigt haben, trotz Sparmaßnahmen im personellen Bereich, 1 000 Polizisten mehr auszubil­den. (Abg. Grosz: Wo sind die?) Dass die nicht in der Minute ausgebildet sind, aber dass sich die Innenministerin dazu verpflichtet hat ... (Abg. Neubauer: Das haben Sie vor drei Jahren schon gewusst!) – Aber wir regieren ja noch nicht drei Jahre in dieser Verantwortung, die Sie da ansprechen. (Abg. Strache: Seit 2006!) Wir haben Ihnen in der Regierungserklärung die Pläne vorgelegt, und Sie können uns gerne daran mes­sen, ob wir die laut Regierungserklärung versprochene und auch von der Frau Innen­ministerin mit konkreten Schritten vorgetragener Aufstockung der Zahl der Polizeiplan­stellen erfüllen. (Abg. Neubauer: Sie haben 2006 schon regiert!)

Dass sozialer Friede, eine gute Ausbildung, eine integrierte Gesellschaft die beste Prä­vention sind und dass ich die Diskussion über Kriminalität nicht nur auf die Ausstattung der Polizei reduzieren möchte, das wissen Sie. Zur Ausstattung der Polizei gehört aber neben der Aufstockung des Personalstandes auch die zusätzliche Hilfeleistung durch MitarbeiterInnen aus dem Post- und Telekommunikationsbereich, die schrittweise durch­geführt wird.

Wir haben darüber hinaus den Assistenzeinsatz des Bundesheeres verlängert, um in den Grenzgebieten unseres Landes, in Niederösterreich und im Burgenland, nicht die Polizei im Einsatz zu haben, weil wir sie an anderen Orten noch dringender benötigen. Das Zusammenspiel von Polizei und Assistenzeinsatz ist eine Hilfestellung für die Tä­tigkeit und Aufklärung der Polizei. Diese Aufklärung lässt sich auch belegen und bewei­sen. Sie können dort auch die Bevölkerung fragen. Der Assistenzeinsatz wird daher von uns weiter unterstützt.

Zur Frage 13 betreffend Asyl und Verfahrensbeschleunigung:

Ich kann nur noch einmal sagen, dass in diesem Haus Gesetze beschlossen wurden, die es der Innenministerin ermöglichen, im Vollzug stärker den Asylmissbrauch zu be­kämpfen. Wir halten gleichzeitig immer fest, dass wir in der politischen Diskussion nicht alle in einen Topf werfen lassen. Jemand, der um Asyl ansucht, steht für mich nicht gleichzeitig unter Verdacht, diesen Schutz zu missbrauchen.

Wir trennen sehr präzise zwischen jenen, die Asyl brauchen, und jenen, die Asyl miss­brauchen. Wir wollen da kein politisches Kleingeld auf Kosten von Menschen, die Schutz brauchen, schlagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

Wir wollen die Verfahren verkürzen und sind davon überzeugt ... (Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein: Wie?) – Mit dem Asylgerichtshof, mit den Maßnahmen, die Sie zum Teil mit beschlossen haben, die wir alle hier diskutiert haben. Die Situation ist so, dass derzeit ein Rückgang der Zahl der Ansuchen zu vermerken ist. Wir werden diesen


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Rückgang zum Anlass nehmen, die Lage in den nächsten Monaten zu beobachten. Dann werden wir sehen, ob ein neues Erstaufnahmezentrum oder mehrere kleine not­wendig sind oder nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo denn? – Abg. Strache: In Sim­mering ist eines geplant!)

Wir werden die Verfahren weiter verkürzen, wir werden die von uns beschlossenen Maßnahmen weiter durchführen und wir werden diesen Weg, möglichst kurze Verfah­ren zu haben, damit Menschen zu ihrem Recht kommen oder damit auch Missbrauch rasch bekämpft wird, fortsetzen.

Zur Frage 14 betreffend Personalausstattung der Justiz:

Sie wissen, dass die Justizministerin hier ebenfalls, was Abläufe und Reformen betrifft, ihre Pläne öffentlich vorgestellt hat, dass 70 weitere Planstellen zur Verfügung gestellt werden und dass in dieser Woche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz stattfinden. (Abg. Bucher: Arbeitskreis!) Wie auch in den anderen Bereichen vertrauen wir der zuständigen Ressortministerin, dass sie das, was sie aus ihrer per­sönlichen Erfahrung auch gut kennt, einsetzt, um einerseits Reformen voranzutreiben und andererseits eine Verbesserung der Ausstattung in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts im Rahmen der Regierung durchzuführen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Zur Frage 15 betreffend Universitäten, inländische und ausländische Studenten und Quoten:

Auch dazu wissen Sie, dass für Medizin und Zahnmedizin 75 Prozent aller Studien­plätze für Österreicher reserviert sind, 20 Prozent für EU-Bürger und 5 Prozent für Nicht-EU-Bürger. Ich weiß auch, dass das Vorhaben, diese Regelung mit der Europäi­schen Union zu verlängern, die ja keine aktive Regelung ist, sondern mehr oder weni­ger ein Memorandum ist, nicht die Lösung des Problems bietet. Aber Sie wissen ge­nauso gut wie ich, dass der Hochschulzugang und die Hochschulpolitik in Europa so unterschiedlich sind, dass alleine die Tatsache, dass ein Land den Numerus clausus hat, dazu führen würde, dass jemand, der ihm ausweichen will – da rede ich noch gar nicht von unterschiedlichen Prüfungs- und Eingangsphasen und unterschiedlichen Stu­diengebühren –, weil er den Zugang unter dieser Vorgabe nicht schafft, automatisch in ein anderes Land ausweicht.

Das würde ja heißen, dass wir, kaum macht ein Land irgendetwas Restriktives an sei­nen Hochschulen, es schon nachmachen müssen, damit in Europa kein Student woan­dershin ausweicht. Zum Schluss haben wir ja die restriktivsten Regelungen aneinan­dergereiht. Das ist ja nicht der Sinn der Hochschulpolitik. (Abg. Bucher: Wie ist Ihr Vorschlag?)

Daher ist es ja nicht die Aufgabe europäischer Hochschulpolitik, dass wir alles nachma­chen, was sich irgendjemand restriktiverweise – zu Recht oder zu Unrecht – einfallen lässt, und dass wir das automatisch kopieren (Abg. Bucher: Was machen Sie?), son­dern dass wir zu einer europäischen Hochschulpolitik kommen, die mehr Plätze für Studierende zur Verfügung stellt und die natürlich sehr offensiv – ob mit Ausgleichs­zahlungen, der Schaffung einer gemeinsamen Bildungspolitik oder der Verankerung und Gestaltung einer gemeinsamen Bildungs- und Wissenschaftspolitik – auch eine gemeinsame Lösung bietet.

Jeder von uns weiß, 27 Länder haben extrem unterschiedliche Modelle. Selbst im deutschsprachigen Raum gibt es Unterschiede zwischen unserem deutschen Nach­barn und Österreich. Das führt dazu, was ich richtig finde, dass Frau Ministerin Karl sagt, sie werde sich sowohl für die Verlängerung des jetzigen Memorandums einsetzen als sich auch aktiv – mit mir, mit allen anderen gemeinsam auf europäischer Ebene –


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zur Gestaltung einer gemeinsamen Hochschulpolitik einbringen. Das schließt sich nicht aus, das gehört zusammen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Zu Frage 16:

Die Bundesregierung hat ihren Nationalen Aktionsplan für Integration verabschiedet. Das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kennen Sie. Ich selbst durfte lange Zeit in Wien in einem Bereich tätig sein, der natürlich gesellschaftspolitisch in der Integration eine große Rolle spielt, nämlich im Bereich Wohnbau und Stadter­neuerung, Angebot und Nachfrage. (Abg. Strache: Da haben wir heute einen Scher­benhaufen in Wien, den Sie hinterlassen haben! Ruf bei der FPÖ: Reines Chaos in Wien!)

Aber auch in der Bildungspolitik ist ein Zusammenspiel zwischen Kompetenzen ein we­sentlicher Ansatzpunkt der Integration, und zwar bereits vor der Schule, um nur als eine Maßnahme das Vorschuljahr im Kindergarten, das letzte Kindergartenjahr in Erin­nerung zu rufen.

Es gibt also diesen Nationalen Aktionsplan für Integration. Ich weiß, dass hier eine gro­ße Anforderung vor uns steht, dieses Thema von der Bildung über die Kinderbetreuung bis hin zum Bereich Wohnen und natürlich auch zum wirtschaftlichen Bereich in den nächsten Monaten voranzutreiben, denn letztendlich führen wir in unserem Land auch der Bevölkerung damit vor Augen, dass wir Integration ernst meinen, wenn sie das Ge­fühl hat, wir machen einen Unterschied zwischen Kriminalitätsbekämpfung auf der einen Seite und integrativen Maßnahmen auf der anderen Seite.

Diese ständige Vermischung – alles eins, ob Kriminalität oder Integration – führt unser Land nicht zum Erfolg, sondern führt nur zu Gehässigkeit, und für Gehässigkeit habe ich nichts übrig. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Frage 17 – Verstärkung der Forschung –:

Es wird bis zum Sommer eine neue Strategie bis zum Jahre 2020 vorgestellt. Wa­rum? – Wir beraten auf der Regierungsklausur bereits in den nächsten Tagen über die­se Forschungsstrategie, weil natürlich gerade Forschung etwas ist, was man mittel- und langfristig andenken muss und wo man die Bedingungen nicht zu oft ändern kann.

Die Frage, inwieweit die Forschung mit einer sogenannten indirekten Forschungsförde­rung besser aufgehoben wäre als mit direkten Forschungsmitteln, um Projekte, etwa im ökologischen Bereich, gezielter voranzutreiben, um gezielte Forschungscluster bilden zu können, ist eine, die ich von ihrer Richtung her sehr befürworte. Es ist aber notwen­dig, dass man nicht als Fleckerlteppich jeden Monat eine neue Maßnahme setzt, son­dern dass wir diese Forschungsstrategie 2020 gemeinsam abstimmen.

Hinsichtlich der Fragen 18 bis 28, die im Zusammenhang mit Bundesminister Stöger gestellt werden, der sich in der Debatte zu Wort melden wird, kann ich nur noch einmal betonen:

Das Ministerium sowie die ihm unterstellten Gesundheitsbehörden haben – im Zusam­menspiel von mittelbarer und unmittelbarer Bundesverwaltung – die Situation rasch un­tersucht und Maßnahmen getroffen, den betroffenen Betrieb gesperrt, die Lebensmittel vom Markt genommen und die Öffentlichkeit informiert. (Rufe bei FPÖ, BZÖ und Grü­nen: Aber wo?! Wann?! Abg. Strache: Der Käseskandal ist Ihnen völlig wurscht!) Herr Bundesminister Stöger meldet sich dann zu Wort und sagt Ihnen das.

Wir haben da gar keine Geheimnisse. Aber dass man gerade bei derartigen Maßnah­men nicht in der Lage ist, gesundheitliche Auswirkungen rückgängig zu machen, die vor dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens entstanden sind (Abg. Grosz: Nein! Acht Mo­


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nate ...!), wird Ihnen ja wohl einleuchten – auch ohne ärztliche Gutachten dafür zu brauchen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Herr Bundesminister möchte aber neben den getroffenen Maßnahmen nach Be­kanntwerden, die er bereits öffentlich bekannt gegeben hat und die er auch heute hier in diesem Haus erläutern wird, auch eine konsequente Kontrolle der Lebensmittel, und zwar durch Einführung eines Gütezeichengesetzes, um insgesamt noch verlässlicher staatlich anerkannte Gütezeichen und unabhängige Kontrollen zu stärken, zur Verstär­kung der Sicherheit und Information von Konsumenten. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dipl.-Ing. Deimek: ... Das ist eine gefährliche Drohung!)

Ich kann nicht ernst nehmen, dass Sie verlangen, dass man schon vor Bekanntwerden eines Missstandes eingreift. (Abg. Grosz: 14. August, Herr Bundeskanzler! Ein halbes Jahr! Abg. Strache: Ein halbes Jahr später!) Das Bekanntwerden eines Missstandes hängt von den Kontrollen ab, um möglichst rasch draufzukommen. Aber auf gesund­heitliche Auswirkungen, die vorher entstanden sind, kann man nicht rückwirkend mit irgendeiner Verordnung Einfluss nehmen. Das wissen Sie genauso. Da trägt der Herr Bundesminister überhaupt keine Verantwortung. Seine Verantwortung hat er wahrge­nommen und auch ausgeübt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Strache: Ungeheuerlich!)

Zu den Fragen 29 bis 34 – Bundesheer, Einsatzfähigkeit, Assistenzeinsatz –:

Wir werden im nationalen Sicherheitsrat auch die Möglichkeit haben, diese Diskussion mit den Verantwortlichen des Bundesheeres zu führen. Sie haben ja selbst von den Verantwortlichen des Bundesheeres, auch vom Herrn Bundesminister, die öffentlichen Erklärungen der letzten Tage dazu gehört, und zwar dahin gehend, dass natürlich in einzelnen Bereichen Bauprogramme im Gang sind, die noch nicht abgeschlossen sind. Welch Überraschung! In anderen Bereichen, in denen man mehr Geld brau­chen würde, fehlt natürlich Geld, aber in Zeiten von knappen Kassen ist nicht zu er­warten, dass wir da so einfach die Mittel verstärken können, wenngleich auch ich mir im Bereich des Katastrophenschutzes durchaus vorstellen kann, dass die Mittel, die notwendig sind, um optimal vorbereitet zu sein, natürlich stärker sein sollen.

Es ist jetzt in der Wirtschaftskrise einfach nicht die Stunde und nicht sinnvoll, üppig Forderungen zu erfüllen, sondern es gibt einen Plan, den der Herr Bundesminister, das Bundesheer und die Verwaltung vorgelegt haben, die sehr viel mit Investitionen zu tun haben. Aber natürlich, wenn Sie mich fragten, ob ich Bereiche in einem Ministerium kenne, in denen ich, wenn ich mehr Mittel zur Verfügung hätte, diese gerne einsetzen würde, dann wäre die Antwort: Jawohl, aber das muss man auch verdienen. Die Situ­ation unserer Wirtschaft und der Wirtschaftsentwicklung wird, sobald die Einnahmen wieder steigen und die Wirtschaftskrise überstanden ist, sicher auch dazu führen, dass wir neben den Verbesserungen, die wir uns leisten können, noch weitere Verbesse­rungen finanzieren, die wir gerne hätten, die aber in unserem Land derzeit nicht alle gleichzeitig leistbar sind.

Zu den Fragen 35 und 36 betreffend die Beschäftigung:

Sie wissen, dass das Sozialministerium und das Arbeitsmarktservice Maßnahmen set­zen, die dazu führen, dass die Kurse nicht irgendeine Art von Übergang darstellen und letztlich erfolglos sind. Die Evaluierung ergibt deutlich, dass diese Qualifizierungen von Menschen, von jungen Leuten, die arbeitslos sind, zu einem hohen Anteil dazu führen, dass nachher eine Beschäftigung gefunden werden kann.

Wenn Österreich in Europa zu jenen Ländern zählt, in denen die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit etwa von jungen Leute am kürzesten ist, dann führen wir das auch da­rauf zurück, dass unsere Betriebe in schwierigen Zeiten mithelfen – etwa durch Kurzar­


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beitsmodelle oder durch koordinierte gemeinsame Ausbildungsprogramme , die Leute nicht einfach loszuwerden, sondern wir bemühen uns in der gemeinsamen Verantwor­tung mit den Betrieben unseres Landes, Übergangsregelungen zu schaffen, Qualifizie­rungsprogramme zu schaffen, um auch in schwierigen Zeiten mitzuhelfen, diese Durst­strecke gemeinsam zu überwinden. Das ist ein Verdienst des Arbeitsmarktservice, das ist ein Verdienst unserer gemeinsam beschlossenen Politik, das ist aber auch ein Ver­dienst der Unternehmen unseres Landes. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP. Abg. Grosz auf dem Weg zum Rednerpult, in Richtung SPÖ, deren Abgeordnete Bundeskanzler Faymann anhaltenden Beifall spenden : Danke! Danke! So ein netter Auftrittsapplaus! Vielleicht auch noch Standing Ovations?)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.58.52

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ein­gangs herzlichen Dank an die sozialdemokratische Fraktion für den anhaltenden Auf­trittsapplaus. Ich bin sehr gerührt.

Und nun zum Ernst. Sehr geehrter Herr Faymann, ich nehme doch an, dass ich es mit dem Bundeskanzler der Republik Österreich zu tun habe, denn wenn Sie am Beginn der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage erklären, das seien so viele Bereiche, dann darf ich Sie schon daran erinnern, dass der österreichische Bundeskanzler zwar keine Richtlinienkompetenz – wie die deutsche Bundeskanzlerin – hat, aber nach wie vor eine Koordinierungskompetenz. Wenn der Herr Bundeskanzler de facto für nichts mehr zuständig ist und eigentlich für nichts da ist, könnten wir diese Funktion ja ein­sparen. (Beifall beim BZÖ. Abg. Bucher: Unterstellst du ihm Kompetenz?)

Dass Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, 10 Minuten für die Bewertung der Fragen brauchen und dann in Zeitverzug bei der Beantwortung kommen, dafür können wir auch nichts. Wenn Sie über die Herbstkartoffeln schwadronieren, können wir eigentlich recht wenig dafür, dass dann für wesentliche Fragen, um die es uns gegangen ist, kei­nerlei Zeit mehr bleibt, denn das Versagen und das Scheitern dieser Bundesregierung zieht sich durch alle Bereiche, und das recht eindrucksvoll.

Das tragischste und das dramatischste Versagen ist der Fall um die sieben Todesopfer seit Oktober 2009, vorläufig endend mit dem heutigen Bekanntwerden eines Todesfal­les, der aber bereits im Februar eingetreten ist (Abg. Krainer: Jänner! Anfang Jän­ner!) oder im Jänner – und der erst jetzt, einen Monat später, bekannt gegeben wur­de. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer weiß, was noch alles kommt!)

Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik gab es in Österreich so einen direk­ten und sichtbaren Zusammenhang zwischen dem politischen Versagen eines Funk­tionsträgers und dem tragischen Schicksal von Menschen bis hin zum Tod.

21 Erkrankungen und sieben Todesfälle – inklusive jener in der Bundesrepublik Deutsch­land, wobei in Deutschland das Robert-Koch-Institut bekannt gibt, dass sie noch mit weiteren Erkrankungsfällen rechnen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich darf Ihnen da eingangs schon etwas vorlesen, und zwar Ihren eigenen Bericht, den Sie im Jänner – im Jänner! – an das EU-Seuchen­


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kontrollzentrum abgegeben haben und der am 4. Februar 2010 veröffentlicht worden ist – 11 Tage bevor Sie nach dem Ministerrat gesagt haben, Sie hätten bis zu diesem Tag nichts von dieser Affäre in Österreich gewusst.

„We report an outbreak of listeriosis in Austria and Germany due to the consumption of ,Quargel‘ cheese produced by an Austrian manufacturer. At the time of writing this re­port, the outbreak was known to account for 14 outbreak cases in 2009, including four cases with lethal outcome.“

(Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und FPÖ. Abg. Riepl: Holpriges Englisch! Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Auf Deutsch, man versteht es nicht! Ruf bei der ÖVP: Kurs machen!)

Sie berichten, dass bereits am 14. August 2009 der Ausbruch dieser Erkrankung – und zwar nicht eine einzelne Erkrankung, sondern drei Erkrankungen! – zu melden war. (Abg. Ing. Westenthaler: Skandal! Er sagt, er weiß nichts! Er sagt allen Ernstes, er hat nichts gewusst, und schreibt am 14. August schon einen Brief! Unfassbar! Unglaub­lich!) Am 14. August berichten Sie in einem Schreiben an die Europäische Union, dass es Erkrankungen in Österreich gegeben hat.

Im September – 2009, nur damit wir uns nicht falsch verstehen; Sie dürften von Ihrem eigenen Gesundheitsminister falsch informiert worden sein – vermeldet Ihr Ressort und bekommt auch der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit in Österreich, Dr. Hrabcik von der AGES die Meldung, dass zwei weitere Erkrankungen zu verzeichnen waren; im Oktober fünf weitere Erkrankungen, im November eine, im Dezember drei, und im Jahr 2009 – nicht 2010! – sechs Todesfälle, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Petzner: Er sagt, er weiß nichts! Abg. Ing. Westenthaler: Oktober!)

Was lesen wir, Herr Bundeskanzler, im Tagebuch Ihres eigenen Ministers, im Krisen­tagebuch des Gesundheitsministeriums? Wir lesen am 27. Oktober 2009, als wir schon einige Tote in Österreich zu verantworten gehabt haben: Meldung über gehäuftes Auf­treten von humanen Listeriosefällen von der AGES an die Geschäftsstelle der Bundes­kommission. – Eine Meldung über gehäuftes Auftreten, wo wir den ersten Toten zu ver­zeichnen hatten!

Am 29. Oktober 2009: Erste Besprechung im Rahmen der Arbeitsgruppe. – Ein Toter, der zweite Todesfall droht, mehrere Erkrankungen: Erste Besprechungen im Rahmen der Arbeitsgruppe! – Das zu diesen Arbeitsgruppen, die Sie zitiert haben!

Am 23. November ist in diesem Tagebuch vermerkt: Erste Bestätigung eines Listeriose-Todesfalles. Und am 22. Dezember – einen Monat später – wird bekannt gegeben, die ersten Kassabons von zwei Patienten seien eingetroffen.

Zu einem Zeitpunkt, wo in Österreich schon sechs Menschen sterben mussten, zu einem Zeitpunkt, wo elf Erkrankungen vorgelegen sind, zu einem Zeitpunkt, wo Ihre Gesundheitsagentur seit 14. August weiß, dass die Bakterienstämme zusammenhän­gend sind, vermelden Sie im Tagebuch Ihrer AGES und Ihres Gesundheitsministeri­ums, die ersten Kassabons von zwei Patienten seien eingetroffen! (Abg. Ing. Westen­thaler: Das hat es noch nie gegeben! Ein unglaublicher Skandal!)

Am 21. Jänner 2010, einen Monat bevor Sie öffentlich zugegeben haben, dass wir in Österreich dieses Problem haben, beauftragen Sie die steirische Lebensmittelaufsicht mit weiteren Erhebungen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das haben Sie nicht geglaubt, dass wir das alles ...!)

Am 22. Jänner – so ehrlich sind Sie, Herr Bundesminister, zumindest in diesem Papier, wenn schon nicht der Öffentlichkeit und diesem Haus gegenüber – erfolgt die Meldung an die Europäische Kommission über diese Zwischenfälle. Und am 15. Februar erklä­


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ren Sie uns, Sie haben an diesem Tag erst von diesem Skandal erfahren. (Rufe beim BZÖ: Unglaublich!)

Herr Bundesminister, ich bringe es auf den Punkt. Die deutsche Verbraucherrechts-Organisation foodwatch erklärt am 19. Februar um 17.23 Uhr:

„Die“ – österreichischen – „Behörden haben die Informationsarbeit einem befangenen Unternehmen überlassen und ihre Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Bürger in fahrlässiger Weise verletzt. Als die Käseprodukte eindeutig als Ursache für vier Todes­fälle in Österreich feststanden, wäre eine unmissverständliche Verzehrswarnung die einzig richtige Maßnahme gewesen“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode – auch Ihnen kein Unbekannter.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, das, was Sie seit 14. August und spätestens seit 22. September nicht gemacht haben: Sie haben keinerlei aktuelle Risikobewertung in Ihrem eigenen Ministerium vorgenommen oder zumindest die Veranlassung getroffen, dass es Ihre Lebensmittelbehörden auch im Rahmen der mittelbaren und der unmittel­baren Bundesverwaltung in den Bundesländern tun.

Sie haben der Bevölkerung weit über den 15. Februar hinaus keinen Schutz geleistet, wie wir jetzt durch weitere Erkrankungen wissen.

Sie haben keine Information an die Bevölkerung zugelassen. Sie haben am 22. Jänner nicht selbst gewarnt. Sie haben keine Vertreter Ihrer Lebensmittelbehörden nach Hart­berg geschickt. Nein, Sie haben noch den Fehler gemacht, das Krisenmanagement im Jänner einer Firma zu überlassen, die bereits als verdächtig und als nicht zuverlässig eingestuft werden sollte, da ja diese Firma durch die Falschkennzeichnung dieses „Hartberger Bauernquargels“ erst auffällig geworden ist.

Lieber Bauernbundpräsident Grillitsch, ein „Hartberger Bauernquargel“, der Bestandtei­le von holländischer Milch und deutschem Topfen enthält und dann in Hartberg, obwohl er niemals einen Bauern gesehen hat, die wunderbare Metamorphose zu einem bäuer­lichen Produkt aus der Steiermark macht, ist ja ein Skandal unserer österreichischen Lebensmittelkennzeichnung. (Beifall beim BZÖ. Abg. Ing. Westenthaler: Abtreten! Abg. Petzner: Rücktritt!)

Dieser Firma haben Sie noch das Vertrauen geschenkt, in Österreich über Leben und Tod zu entscheiden, sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger! Daher haben Sie und auch Ihr Mitarbeiter sich des Verdachts der Beihilfe zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Das ist der eindeutige Befund Ihrer Untätigkeit bis zum heutigen Tag.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir sprechen Ihnen daher das Misstrauen aus. Sie sind eine Gefahr für die Gesundheit. Sie sind fachlich und sachlich nicht in der Lage, dieses Ressort in dieser schwierigen Phase eines Lebensmittelskandals zu führen. Sie mögen ein guter Kassenbeamter gewesen sein. Sie mögen ein sparsamer Gebiets­krankenkassenobmann in Oberösterreich gewesen sein. Sie mögen vieles gewesen sein, aber Sie verstehen nicht genug von veterinärmedizinischen und Lebensmitteler­krankungen und sind daher nicht dazu befähigt, dieses Land aus dieser Krise zu füh­ren. Daher ist es das Mindeste – auch gegenüber den Opfern –, dass Sie zurücktreten.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Grosz, Bucher, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Gesundheit wird gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Ich ersuche um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler – in Richtung von Bundesminister Stöger –: Er ist schuld!)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Grosz, Bucher, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit

eingebracht in der 55. Sitzung des Nationalrates am 24.2.2010 im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert un­geniert!

Noch nie in der demokratischen Geschichte der zweiten Republik war der tragische und offensichtliche Zusammenhang zwischen politischer Unfähigkeit und menschlichem Schicksal so sicht- und spürbar wie beim Krisenmanagement von SPÖ- Gesundheits­minister Alois Stöger diplomé im Zuge der Vorgangsweise rund um mit Listerien ver­seuchten Käse in Österreich.

Das Vertuschen, Täuschen und Tarnen seitens des Gesundheitsministers seit dem 14. August 2009 findet mit dem heutigen Tag eine tragische Fortsetzung. Noch am 19. Februar, als das BZÖ vor weiteren Todesfällen gewarnt hat, wurde es seitens der SPÖ der Lüge und der Unwissenheit bezichtigt. Mit dem heutigen Tag wurde nicht nur ein weiterer Todesfall im Burgenland sondern auch ein weiterer Erkrankter in Nieder­österreich bestätigt. Was kommt in den nächsten Tagen Herr Minister?

Dieser Skandal, der mit heutiger Gewissheit den Tod von sieben Menschen und die si­chere Erkrankung von vielen weiteren Personen zur Folge hat, offenbart skandalöse Zustände in der österreichischen Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelkennzeichnung und einzigartige Schwächen im Krisenmanagement des Gesundheitsministers.

Juni und Juli 2009

Drei Menschen erkranken in Österreich an Listeriose, und Proben werden an das ös­terreichische Referenzlabor in der AGES-MED geschickt.

Die Untersuchung dieser Listerienstämme findet damit im internationalen Referenzla­bor des Gesundheitsministers in der AGES statt.

14. August 2009

Das Ergebnis des Referenzlabors des Ministers in der AGES ist eindeutig. Es handelt sich bei den drei Proben um ein und denselben Listerienstamm, Listera monocytoge­


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nes SG 1/20a, der als höchst krankheitserregend eingestuft wird und damit lebensge­fährlich ist.

16. August 2009

Für den Bereich der AGES-MED ist es klar: Erkranken drei Patienten unabhängig von­einander an ein und demselben Keim und müssen in einem Krankenhaus behandelt werden, handelt es sich um einen Ausbruch oder eine sogenannte Meldung „Verdacht auf“. Die Geschäftsstelle der Bundeskommission für Zoonosen im Gesundheitsminis­terium ist gemäß Zoonosen-Gesetz jetzt über den Ausbruch zu informieren. Dies un­terbleibt vorschriftswidrig. Auch der Bundesminister für Gesundheit wird angeblich nicht informiert.

Ende August 2009

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen im Gesundheitsministerium sollte bereits laufen. Da es sich um einen bundesländerübergreifenden Ausbruch handelt, hätte der Gesundheitsminister zu diesem Zeitpunkt die Verpflichtung gehabt, in seiner Funktion als Minister für Le­bensmitteluntersuchung aktiv zu werden:

1. Er hätte alle Bundesländer im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung auffordern müssen, sofort Schwerpunktkontrollen für Lebensmittel, in denen oft Listerien vorkom­men, durchzuführen!

2. Er hätte sicherstellen müssen, dass diese Proben im Bereich Lebensmitteluntersu­chung der AGES vorrangig untersucht werden!

3. Er hätte über seine Aufsichtsorgane im Haus, den Eigentümervertreter der AGES, und seine Aufsichtsräte sicherstellen müssen, dass die internen Kommunikationsstruk­turen in der AGES zum Wohle der österreichischen Konsumentinnen und Konsumen­ten reibungslos verlaufen!

Stattdessen: Der Minister weiß angeblich nichts, tut aber jedenfalls nichts!

September 2009

Lediglich im Bereich der AGES-MED nimmt der Prozess der Ausbruchsabklärung über das Kompetenzzentrum für Infektionsepidemiologie ohne spezielle Anordnungen weiter seinen Lauf.

Oktober 2009

Der erste Todesfall, wie es sich erst viel später herausstellt. Der Grund dafür ist, dass im zuständigen Referenzlabor aufgrund der falschen Risikoeinschätzung keine „Alarm­stufe Rot“ herrscht und Listerienproben weiterhin nur einige von vielen sind und daher auch nicht vorrangig untersucht werden.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium meint weiters: 29. Oktober 2009: 1. Besprechung im Rahmen der Arbeits­gruppe. Festgestellt wurde, dass aufgrund der vorliegenden Informationen der Ver­dacht auf einen bundesländerübergreifenden Ausbruch gegeben sein könnte. Erhebun­gen im Lebensmittel- und Humanbereich werden veranlasst. Vorbereitungen der erfor­derlichen Maßnahmen zur Aufklärung des Ausbruches.

Das vollkommene Versagen bei der Risikobewertung und dem Risikomanagement trotz Information der Bundeskommission für Zoonosen wird daraus ersichtlich, dass selbst am 29.Oktober zwar interne Beratungen erfolgten und lediglich Erhebungen im be­stehenden Proben- und Datenmaterial beginnen, jedoch keine Probenziehung über die


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mittelbare Bundesverwaltung im Bereich Lebensmitteluntersuchung veranlasst wurde. Auch der zuständige Bereichsleiter im Ministerium Ulrich Herzog erklärt im Jänner da­zu, er wäre selbst erst am 22. Jänner 2010 über diese Angelegenheit informiert wor­den.

Da auch die Bestätigung des ersten Todesfalles mit dem Listerienstamm Listera mono­cytogenes SG 1 /20a im Referenzlabor des Gesundheitsministers im Oktober erfolgt ist, hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt eine ordentliche Information der Bevölkerung durch das Gesundheitsministerium erfolgen müssen und aus fachlicher Sicht auch je­derzeit erfolgen können, aber nichts ist geschehen!

November 2009

Bei den darauf folgenden weiteren 9 Kranken, bei denen der Keim ebenfalls isoliert wurde kam es im November zum nächsten Todesfall.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium meint dazu nur mehr kryptisch: 12. 11.2009: Beauftragung der AGES mit der Ausbruchsabklärung durch die Bundesländer.

Entgegen der Definition des Tätigkeitsbereiches der BKZoon, die insbesondere die or­ganisatorische Abwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen regeln soll, wird auch hier erneut le­diglich intern der MED Bereich der AGES über die Bundesländer angewiesen auf me­dizinischer Ebene eine Ausbruchsabklärung zu versuchen. Der Lebensmittelbereich liefert nach wie vor nur Daten aus der normalen Probenziehung und aus bereits be­kannten Proben zum Vergleich. Bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens im Jän­ner 2010 ist im Bereich der AGES Lebensmitteluntersuchung keine einzige Probe un­tersucht worden, die im Zusammenhang mit einer versuchten Ausbruchsabklärung im Lebensmittel-Bereich extra dafür gezogen wurde!

Ende November 2009

Statt der Lebensmittelkontrollorgane in den Bundesländern werden Ärzte zu Detekti­ven. Wie von den AGES Experten in den Medien betont, wurden zwar nicht die zustän­digen Lebensmittelbehörden aktiv, dafür machten sich Ärzte der AGES bei Patienten und Verwandten von Patienten auf die Suche nach Kassabons und Verzehrsgewohn­heiten. Parallel dazu werden die Geschehnisse zwischen Medizinern aus Deutschland und Medizinern aus Österreich bereits fachlich diskutiert.

Die Ausbruchsabklärung in nur einem von drei relevanten Gesundheitsbereichen (Me­dizin, Lebensmittel und Veterinär) zu belassen bedeutet zu diesem Zeitpunkt eine Ver­harmlosung der Situation, die ihresgleichen sucht!

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium weiß dazu zu berichten: 19.11.2009: Erster zusammenfassender Bericht der AGES (Wien, Steiermark, Salzburg, Niederösterreich und Kärnten). Im Rahmen des bundesländerübergreifenden Ausbruchs wurden bis zu diesem Zeitpunkt 9 gesi­cherte und zwei wahrscheinliche Ausbruchsfälle identifiziert. Bis dato wurden keine To­desfälle festgestellt. Eine Hypothese bezüglich lnfektionsquelle liegt noch nicht vor. Weitere Vorgangsweise: Erhebung verzehrter Lebensmittel, Ess- und Einkaufsgewohn­heiten durch Fall Interviews und Auswertung der Einkaufsbelege.

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium: 23.11.2009: Erste Bestätigung eines Listeriose-Todesfalles.

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium: 25.11.2009: Zweiter Wochenbericht der AGES. Bisher 9 gesicherter und ein


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wahrscheinlicher Ausbruchsfall. Eine Hypothese bezüglich lnfektionsquelle liegt noch nicht vor. Erster Abgleich von Patientenisolaten mit ca. 600 Lebensmittelisolaten: Drei verschiedene verdächtige Lebensmittelproben. Weiterführende Abklärungen sind im Gang.

Dezember 2009

Laut Fachartikel der medizinischen Fachexperten, die den Listeriose-Ausbruch doku­mentiert haben, publiziert am 4. Februar 2010, in der europäischen Datenbank „Euro­surveillance“, sind in diesem Monat die nächsten Todesfälle zu beklagen.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium erklärt: 22.12.2009: Die ersten Kassenbons von 2 Patienten sind eingetrof­fen. Abwarten der Ergebnisse aus Kassenbon- Auswertung.

Der Minister weiß angeblich noch immer von nichts.

13. Jänner 2010

Es ist anzunehmen, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt informell auch Landwirt­schaftsminister Berlakowich bescheid wusste, denn das Informationspapier des Minis­teriums führt aus:

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium: 13.01.2010: Erste Probenziehung durch die Lebensmittelaufsicht der Steier­mark im verdächtigen Betrieb.

15. Jänner 2010

Die Vertuschung geht weiter: Der Fall hätte - ginge es nach Minister Stöger - nie die Öffentlichkeit erreicht.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium sagt klar und deutlich: 15.1.2010: Telefonische Mitteilung der AGES: Quel­le mit großer Wahrscheinlichkeit identifiziert; Gespräche mit Sanitätsbehörde Steier­mark laufen; schriftlicher Bericht für Mitte kommender Woche angekündigt

Der Minister weiß von nichts.

Allerspätestens jetzt hätte zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten eine öf­fentliche Warnung des Ministeriums vor den Produkten, eine offizielle Rückholaktion des Ministeriums, eine Räumung der Regale und eine Warnung an das „Rapid Alert System for Food and Feed“ an die Europäische Kommission erfolgen müssen.

Der Gesundheitsminister hat zu diesem Zeitpunkt auch risikobasiert offiziell alle erfor­derlichen Informationen in der Hand um Maßnahmen zu setzen. Aber er tut nichts!

Für jeden Patienten, der sich ab diesem Tag infiziert hat, ist der Minister damit jeden­falls persönlich zur Verantwortung zu ziehen!

19. Jänner 2010

Ab diesem Zeitpunkt wollen Interessenvertreter in den beiden Ministerien Gesundheit und Landwirtschaft offensichtlich ganze Arbeit vollbringen. „Wirtschafts- und fälschli­cherweise landwirtschaftsschonend“ soll der Fall offensichtlich still und leise abgehan­delt werden.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium meldet dazu: 19.1.2010: Vertrieb der Ware von Herstellerbetrieb eingestellt.

Der Minister weiß angeblich immer noch nichts.


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20. Jänner 2010

Zu dem Datum 20. Jänner 2010 wehrt sich Deutschland gegen diese Vorgangsweise der österreichischen Behörden und kritisiert Österreich in den Medien scharf mit den Worten: „Nach einer Recherche der Verbraucherrechtsorganisation „Foodwatch“ lag der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES zumin­dest am 20. Januar 2010 ein Bericht vor, der diesen Zusammenhang zweifelsfrei dar­stellt“.

Das Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheits­ministerium gibt dem Recht: 20.1.2010: Bericht der AGES zum bundesländerübergrei­fenden, lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch liegt vor

Der Minister weiß angeblich immer noch nichts.

21. Jänner 2010

Fünfeinhalb Monate nach der so genannten Meldung „Verdacht auf“ bekommt eine österreichische Lebensmittelaufsichtsbehörde den ersten Auftrag Erhebungen durch­zuführen:

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium: 21. 1. 2010: Beauftragung der Steiermärkischen Lebensmittelaufsichtsbehörde zu weiteren Erhebungen (Vertriebsschienen, Mengen, Zeitpunkte).

Der Minister weiß angeblich immer noch nichts.

22. Jänner 2010

Die Deutsche Organisation „Foodwatch“ überführt Österreich des Verbreitens von Halb­wahrheiten und lässt über die Medien ausrichten: „Am Freitag, den 22. Januar, stellt die AGES eine Warnmeldung ins Schnellwarnsystem der EU, mit der vor den listerien­belasteten Produkten gewarnt wird. Dass diese Produkte eindeutig Ursache für die To­desfälle in Österreich waren, geht daraus nach Angaben der deutschen Behörden nicht hervor. Zudem wurde die Keimbelastung der Lebensmittel in der AGES-Meldung offen­bar fälschlicherweise als extrem niedrig angegeben.

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium: 22. 1.2010: Meldung über RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) an die Europäische Kommission.

Der Minister weiß von nichts.

23. Jänner 2010

Erst der Zwischenhändler Lidl macht am 23. Jänner mit einer Rückrufaktion auf die Sa­che aufmerksam und verweist gegenüber der APA darauf, dass der Käse aus dem Handel genommen wurde. Nicht einmal als der gesamte Ausbruch bereits als restlos aufgeklärt betrachtet werden kann, hat das Ministerium vor, die Öffentlichkeit zu infor­mieren, denn es erfolgte keine Information seitens des Ministeriums in irgendeinem Medium.

Das Ministerium versucht die weitere Informationspolitik generell auf die Firmen LIDL und Prolactal abzuschieben, die Wahrheit über die Toten ist noch immer kein Thema!

Die deutsche Organisation „Foodwatch“ lässt Österreich dazu ausrichten: Am Sams­tag, den 23. Januar veröffentlichte Lidl eine Erklärung, in der Käufern der Produkte "Reinhardshof, Harzer Käse, 200g" und "Reinhardshof, Bauernkäse mit Edelschimmel,


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200g" empfohlen wird, diese "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes" nicht zu verzehren.

Der letzte Punkt im Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsministerium besagt: 23. 1.2010: Rücknahme vom Markt, Information der Öffentlichkeit durch Herstellerbetrieb

Das offizielle Gesundheitsministerium behauptet am 15. Februar, erst genau ab die­sem Tag informiert worden zu sein. Ulrich Herzog, Bereichsleiter Verbrauchergesund­heit im Gesundheitsministerium, erklärt gegenüber der APA, er wisse erst seit dem 23. Jänner von Listerien in Käse und hätte „nichts machen können“.

4. Februar 2010

Alle in der EU wissen es, nur nicht die österreichische Bevölkerung: Bereits am 4. Feb­ruar 2010 erscheint ein Fachartikel der medizinischen Fachexperten, die den Listeriose-Ausbruch dokumentiert haben, auf der Website des europäischen Fachjournals "Euro­surveillance", der bereits den gesamten Werdegang der Analyse aller Fakten zum Listerienskandal enthält - allerdings ohne namentliche Benennung von Hersteller und Käsesorte.

15. Februar 2010

Das BZÖ deckt den Skandal auf: Die Tatsache, dass an dem Käse der steirischen Fir­ma bis Ende 2009 sechs Menschen verstorben waren, war erst am Montag, den 15. Februar, der Öffentlichkeit und da nur auf Druck von Reportern aufgrund der Auf­forderung des BZÖ, der Minister möge hier aktiv werden, bekannt geworden.

15. Februar 2010

APA: Den Vorwurf seitens des BZÖ, dass es vom Gesundheitsministerium keine War­nung gegeben habe, weist der zuständige Bereichsleiter für Verbrauchergesundheit Mag. Herzog zurück: "Wovor hätten wir vor dem 23. Jänner warnen sollen, wenn die Ursache nicht bekannt ist?" Außerdem habe die Firma selbst gewarnt, somit sei dies nicht mehr Aufgabe des Ministeriums.

Mit dieser Aussage erteilt das Ministerium sich selbst eine Absage an die eigene Kom­petenz die es seit dem Bekannt werden des Skandals so verzweifelt vorgibt zu be­sitzen.

16. Februar 2010

„Als ich informiert worden bin, haben wir auch die Öffentlichkeit informiert", erklärte Stöger vor dem Ministerrat am 16.2.2010 gegenüber der APA. Wann und wie diese In­formation erfolgte, vermochte der Minister auf Nachfrage von Reportern aber nicht zu konkretisieren.

Folgende Beilagen:

Medizinische Fachartikel Eurosurveillance

Informationspapier des Bereiches Verbrauchergesundheit aus dem Gesundheitsminis­terium


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Die Zoonose-Richtlinie, die Zoonosen-Verordnung, das Zoonosen-Gesetz und die Ge­schäftsordnung der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen (BKZoon) bil­den die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und dem Gesundheitsminis­terium.

Eindeutiges Ziel der Überwachung der Zoonose Situation in Österreich durch die BKZoon ist die Datenerfassung und Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsaus­brüche und deren Zusammenführung im CC INFE (= Kompetenzzentrum für Infektions­epidemiologie) der AGES. Die Geschäftsstelle der BKZoon wurde dabei im Gesund­heitsministerium eingerichtet.

Der Tätigkeitsbereich der BKZoon beinhaltet dabei insbesondere die organisatorische Abwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmit­telbedingten Krankheitsausbrüchen. Dazu kann diese, durch Beschluss, zur zielgerich­teten Bearbeitung einzelner Sachgebiete Arbeitsgruppen unter Vorsitz eines Mitgliedes der BKZoon einsetzen.

Der Arbeitsgruppe der bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheits­ausbrüchen bei Meldung eines „Verdacht auf“ kommt dabei eine besondere Rolle zu, da hier immer im „Bereich B, Verbrauchergesundheit“ des Gesundheitsministeriums

eine Bewertung der vorgelegten Daten erfolgen muss;

die Einholung zusätzlicher Daten im Bedarfsfall angeordnet wird;

die Diskussion und Festlegung der zu treffenden Maßnahmen erfolgt und

eine Veranlassung zur Erlassung entsprechender Vollzugsanweisungen an nachgeord­nete Behörden der Länder, aus den jeweiligen Fachabteilungen in den beiden Ministe­rien Gesundheit und Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erfol­gen hat.


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Die verpflichtende Kommunikation, die dabei erfolgen muss, definiert das Gesundheits­ministerium nach eigenen Angaben folgendermaßen:

Eine unverzügliche Bestätigung des Beginns der Ausbruchsabklärung sowie zum ehest­möglichen Zeitpunkt eine Kurzbeschreibung der geplanten Vorgangsweise an die Ge­schäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.

Wöchentliche Informationen über getroffene Veranlassungen und vorliegende Ergeb­nisse an die Geschäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.

Der Artikel des europäischen Journals für Infektionskrankheiten „Eurosurveillance“ vom 4. Februar 2010 berichtet, dass das bi-nationale österreichisch-deutsche Referenzlabor für Listerien in Wien am 14. August 2009 das Auftreten eines neuen menschlichen Iso­lates von Listeria Monozytogenes festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die ersten Erkrankungsfälle der Monate Juni und Juli im Jahr 2009.


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Im Zusammenhang mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch, hervorgeru­fen durch Listeria monozytogenes SG 1/20a in einem Käse der Steirischen Erzeuger­firma Prolactal, war der Minister nicht in der Lage, das gesetzlich erforderliche Risiko­management im Sinne der österreichischen Bevölkerung umzusetzen.

Bereits seit dem 14. August 2009 sind den - gemäß Zoonose-Gesetz zuständigen - Einrichtungen im Gesundheitsministerium die entsprechenden Daten der AGES vorge­legen, wonach drei Personen im Juni und Juli an ein und demselben Bakterienstamm erkrankt waren.

Ab diesem Zeitpunkt bis zum Bekanntwerden des Skandals am 23. Jänner, in Form der Rückrufaktion eines Zwischenhändlers, hat zwischen den zuständigen Personen im Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums keine effektive Risikobewer­tung und kein ausreichendes Risikomanagement stattgefunden. Die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung anzusprechenden Lebensmittelbehörden wurden seitens des Gesundheitsministers trotz der Gefährlichkeit der Listeriose weder informiert noch angewiesen, diesen Verdachtsfällen auf den Grund zu gehen.

Das dokumentieren eindrucksvoll:

Die große Lücke die seit dem gesicherten Nachweis des neuen Listerien Stammes am 14. August 2009 und dem Anfang des im Informationspapier des Bereiches Verbrau­chergesundheit aus dem Gesundheitsministerium zitierten 27. Oktober 2009 klafft.

Die fast ausschließliche Beschränkung der Ausbruchsabklärung auf den medizinischen Bereich der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Wobei diese im Jahr 2002 genau unter der Prämisse einer fachübergreifenden Untersuchungs­kette gegründet wurde.

Spätestens am 15. Jänner dieses Jahres war aufgrund der telefonischen Vorinforma­tion der Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und den Todesfällen dann "für jeden Blinden" im fachzuständigen Gesundheitsministerium zu erkennen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu warnen und die betroffenen Lebensmittel auf Minister­


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weisung aus den Regalen räumen zu lassen hat es der zuständige Gesundheitsminis­ter Alois Stöger jedoch vorgezogen, der Firma das Krisenmanagement zu überlassen.

Am 16. Februar erklärt Minister Stöger vor dem Ministerrat, dass er selbst erst gerade von dem Listerienskandal erfahren habe, dass jedoch von Seiten des Ministeriums ge­warnt und alles in die Wege geleitet wurde, jedoch nichts ist geschehen. Bis zum heu­tigen Tag erfolgte weder eine öffentliche Information noch eine Warnung der Bevölke­rung noch ist auf der Homepage des Ministeriums eine solche auch nur abrufbar. Viel­mehr brüstet sich das Gesundheitsministerium dort nur, dass die Aufklärung der Quelle binnen dreier Monate gelungen sein soll, ohne die gefährlichen Produkte auch nur zu nennen.

Als Ursache für dieses Versagen von Seiten des Ministers kommen im Lichte der hier bereits genannten Fakten und Ereignisse zwei Möglichkeiten in Betracht, welche die unterzeichnenden Abgeordneten in beiden Fällen veranlassen, dem Minister das Ver­trauen zu versagen:

Zum ersten die katastrophale Erkenntnis, der Gesundheitsminister habe tatsächlich keine Ahnung von den Vorgängen in seinem Ressort, was bedeutet, dass der Minister selbst in einem Krisenfall mit sieben Toten nicht in der Lage ist, den Vollzug der eige­nen Gesetze oder die Einrichtung tragfähiger Kommunikationsstrukturen im eigenen Haus sicherzustellen.

Zum zweiten die vollkommene politische Unfähigkeit und koalitionäre Schwäche des SPÖ-Gesundheitsministers, für den es offensichtlich eine unüberbrückbare Schwerar­beit darstellt, sich im eigenen Bereich der Lebensmitteluntersuchung gegenüber der Wirtschaft und der Landwirtschaft durchzusetzen. Ein Gesundheitsminister, der die vi­talen Interessen der Konsumenten opfert und sich lieber auf den, von seiner Amtsvor­gängerin Rauch Kallat (VP) eingesetzten Ministersekretär Ulrich Herzog (VP), den er selbst im Sommer 2009 als Bereichsleiter wiederbestellt hat und auf den AGES Ge­schäftsführer Bernhard Url, Sohn des ehemaligen ÖVP-Nationalratsabgeordneten und Bauernbundvertreters Url verlässt, als die politische Arbeit hier selbst in die Hand zu nehmen und den in seinen Händen liegenden Untersuchungseinrichtungen entlang der Lebensmittelkette auch entsprechendes Gewicht zu verleihen.

Ein faktisch nicht vorhandenes Krisenmanagement des zuständigen Gesundheitsminis­ters Alois Stöger diplomé hat hier nicht nur menschliche Tragödien ausgelöst, sondern auch dem Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die österreichische Le­bensmittelsicherheit schweren Schaden zugefügt.

Zudem hat Minister Stöger eines erreicht, er hat mit dem offensichtlichen Zulassen „ko­alitionärer Deals“ in seinem Haus sowohl der Landwirtschaft als auch der Wirtschaft den sprichwörtlichen „Bärendienst“ erwiesen.

Da der fragliche Käse aus holländischer Milch hergestellt und als deutscher Topfen nach Österreich importiert wurde, aber als österreichisches Produkt gekennzeichnet war, ist der nachhaltige Schaden für die heimischen Bauern, den Standort Steiermark und den guten Ruf Österreichs enorm. Dass hier nicht nach dem ersten Verdacht mit aller Schärfe gegen den internationalen Erzeugerkonzern vorgegangen wurde, verste­hen jetzt nicht einmal mehr die schwärzesten Vertreter des schwarzen Koalitionspart­ners.

Der Minister hat nicht nur im Krisenmanagement versagt sondern auch gezeigt, dass ihm die Überwachung und das strategische Management entlang der Lebensmittelket­te gänzlich fremd sind. 14 Monate nach seinem Amtsantritt als Bundesminister für Ge­sundheit hat Alois Stöger diplomé somit eindeutig unter Beweis gestellt, dass er den


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ihn gestellten Aufgaben - der Führung des Gesundheitsressorts und aller damit verbun­denen Aufgaben - nicht gewachsen ist und er deshalb als Bundesminister versagt hat.

Aufgrund seiner Inkompetenz hat sich Bundesminister Stöger endgültig verzichtbar ge­macht, weshalb ihm auch vom Nationalrat das Vertrauen versagt werden sollte.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Gesundheit wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt liegt die Latte hoch für den Cap!)

 


16.08.45

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Hilf ihm aus dem ...!) Ich bin eigentlich verwundert, dass das BZÖ, das da eher in den Tälern, Wiesen und Wäldern in Kärnten herumgeirrt ist, um seinen Konflikt dort auszutragen, nach monatelanger Abstinenz letztendlich wieder einmal imstande ist, sich zu einer politischen Aktion und Aktivität aufzuraffen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie­ben Tote ...! Abg. Bucher: Die Situation ist ernst! Sieben Tote!)

Aber der Unterschied ist: Sie sollten ja eigentlich wissen, wie man regiert, denn Sie wa­ren nämlich schon einmal in der Regierung. Daher wundert mich die Dringliche, die Sie heute eingebracht haben, wirklich.

Kraut und Rüben, rauf und runter, kein Mensch kennt sich aus! Da wird alles Mögliche darin verpackt, der Grosz macht seinen Privatwahlkampf, der Abgeordnete Klubob­mann Bucher ist sozusagen der Republik-Globalisierer – das ist das, was Sie hier ein­bringen.

Wenn wir über die Banken reden, dann müssen wir gleich einmal darüber reden, wa­rum wir überhaupt über eine Bankensolidarabgabe diskutieren müssen. (Abg. Bucher: Bei der Beantwortung vom Bundeskanzler hat keiner gewusst, mit welcher Frage er sich beschäftigt hat! Abg. Grosz: Nehmen Sie lieber Stellung zu sieben Toten!) – Aus einem simplen Grund: weil einfach so viel Steuergelder in die Hypo Alpe-Adria hi­neingeflossen sind, weil von der Republik 18 Milliarden € Haftungen zu übernehmen sind! (Beifall bei der SPÖ.)

Und dann kommen Sie hierher und sagen: Nein, das geht nicht! Das geht alles nicht! (Abg. Strache: 1,8 Milliarden für Raiffeisen, 1,6 Milliarden für ...!)

Dann reden Sie über Steuer-Oasen. – Na, Sie müssten es ja wissen von der Hypo Alpe-Adria, was mit Steueroasen los ist! Da haben Sie doch jahrelang politisch Mitver­antwortung getragen! (Abg. Bucher: Wer sind denn die Schuldigen? Wer sind denn die Schuldigen des Skandals? – ... Manager! So schaut’s aus!) Und das können Sie nicht „weg-scheuchen“, das sage ich Ihnen ganz eindeutig, und zwar weder Kurt noch Uwe! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie können es nicht weg-scheuchen. Da waren Sie dabei! (Abg. Ing. Westenthaler: Was sagen Sie zum Gesundheitsminister?) – Ja, vielleicht haben Sie es vergessen, als


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Sie in den Wäldern und Wiesen herumgeirrt sind, auf der Suche nach den Delegierten­stimmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit dem Gesundheitsminister?)

Ich sage Ihnen nur, wenn Sie darüber reden, wer für Österreich gearbeitet hat: Na, die Bundesregierung hat für Österreich gearbeitet! (Abg. Bucher: Das sehen wir eh! Fünf Tote in Österreich!) – Sie haben inzwischen ganz etwas anderes gemacht. Sie haben eine Auseinandersetzung geführt, einen Konflikt, einen Streit. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit dem Gesundheitsminister?) Für Österreich haben Sie jedenfalls nicht gear­beitet. Das, glaube ich, kann man eindeutig feststellen, und das muss man in dem Zu­sammenhang, glaube ich, auch einmal deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich finde das so mutig, da rauszugehen und diese Philippika zu halten als je­mand, der mitgewirkt hat! – Und Sie geben es ja sogar zu! Wenn Sie darlegen, wie mies die ganze Bildungspolitik sei, sagen Sie: „,Land der zukunftsarmen Bildungspoli­tik – Heimat, bist du dummer SöhnInnen?‘“ – allein dieser Schlenker gegen das Gen­dern, auch noch dieses Lächerlichmachen (Abg. Bucher: Das ist ein Zitat!) dessen, dass man Frauen und Männer auch in der Schrift und Sprache gemeinsam gescheit behandeln soll –, und dann zitieren Sie die PISA-Studie 2006, die eindrucksvoll belegt, dass Sie in der Regierung, in der Sie mitgewirkt haben, in diesem Bereich nichts zu­sammengebracht haben! (Abg. Ing. Westenthaler: Also was ist jetzt mit den sieben Toten und mit dem Gesundheitsminister?)

Ja wenn diese Dringliche als Selbstkritik zu verstehen ist, als Kritik an Ihrer Arbeit in der Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung, dann sehe ich das ganz anders. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Sieben Tote!) Das ist ein gutes Bemühen, aber dann hätten Sie alle Kapitel durcharbeiten sollen. Da hätten wir uns treffen können, ich hätte ja einen Beitrag leis­ten können (Abg. Bucher: Auf Ihren Beitrag wartet das Parlament schon seit 40 Jah­ren! – Ruf: ... seit 27 Jahren hier!) – wir alle hier, unsere Bereichssprecher – über das, was Sie damals mitzuverantworten hatten, als Sie an der Regierung waren. (Abg. Bu­cher: Seit 27 Jahren warten wir auf Ihren Beitrag!)

Und ich finde, das ist mutig, dass Sie dieses Zitat aus der PISA-Studie gebracht haben (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit dem Gesundheitsminister?) – währenddessen jetzt, und das wissen Sie ganz genau, Bildungsinvestitionen laufen, die Neue Mittel­schule läuft und hier wirklich Initiativen gesetzt werden, trotz der krisenhaften Entwick­lung alles unternommen wird. Sie wollen es nicht hören, aber es ist im Endeffekt so. (Abg. Bucher: Was ist mit dem Minister Stöger?)

Ich war aber eigentlich vorher noch bei den Banken. In der Zeit, in der Sie an der Re­gierung waren: die höchste Steuer- und Abgabenquote! Können Sie sich noch erin­nern? (Abg. Bucher: Die BAWAG haben wir gerettet!) Die höchste Steuer- und Abga­benquote! – Immer, wenn Sie diesen Stil der Auseinandersetzung suchen, werden Sie das von uns auch hören, was Sie damals mitzuverantworten hatten. Es waren über 43 Prozent, vergessen Sie das nicht! Und ich könnte das noch endlos weiter fortset­zen, bis hin zu dem, was die Kriminalitätsrate betroffen hat, die Aufklärungsrate – alles in Ihrer Zeit. (Abg. Petzner: Was sagen Sie zu Ihrem Gesundheitsminister? – Abg. Bu­cher: Zum Herrn Stöger? – Gehen Sie gleich mit mit dem Herrn Stöger!)

Ich habe aber noch einen Punkt da drinnen gefunden. Wissen Sie, ich lese ja Ihre Dringliche wirklich. In dieser Dringlichen steht noch folgendes Zitat: „BM Darabos: ,Ich bin erst drei Jahre Minister – das Bundesheer besteht seit 1955‘“. – Das war Ihr Res­sort! Dort sind Sie gesessen!

Und dann kommt der tolle Satz auf Seite 20 (Abg. Ing. Westenthaler: Sieben Tote!):

„Die einzig realistische Alternative war der SAAB Gripen. Der war um sage und schrei­be 3,4 Prozent billiger als der Eurofighter. Das sind zwar knapp 70 Mio Euro, die hätten das Bundesheer aber in seiner Gesamtheit aber auch nicht nachhaltig vorangebracht.“


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Unter dem Motto: 70 Millionen € machen das Kraut auch nicht fett. – Na, Sie sind am Sand, das kann ich Ihnen sagen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie­ben Tote!) Wenn Sie das so beurteilen, wenn für Sie 70 Millionen € auch nur Luftge­päck sind, dann, kann ich nur sagen, wundert mich gar nichts mehr.

Sie haben die hohen Kosten durch die Eurofighter-Anschaffung zu verantworten. (Abg. Ursula Haubner: Sieben Tote! – Abg. Ing. Westenthaler: Was sagen Sie zum Ge­sundheitsminister?) Und, na ja, die Kasernen hätten Sie auch damals schon mehr sa­nieren können. Der Minister Scheibner sitzt ja da. Erkundigen Sie sich! Der hat das alles zu verantworten. Und Sie waren damals jedenfalls dabei.

Also, bitte, nicht solche Dringliche – außer Sie kommen einmal heraus und räumen mit Ihrer gesamten Politik der Jahre, als Sie in der Regierung waren, einmal gründlich auf. (Abg. Ing. Westenthaler: Sieben Tote, und Sie sagen kein Wort! Kein Wort sagen Sie zum Gesundheitsminister!) Das wäre einmal interessant. Das wäre ein Beitrag zur demokratischen Hygiene. Bitte machen Sie das endlich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Kein Wort zur Verteidigung! – Sie sind schon weg, Herr Minister! Herr Minister, auf Wiederschau’n! – Abg. Bucher: Die eigenen Abgeordneten stehen nicht mehr hinter Ihnen! – Das ist ja unfassbar: Ein Misstrauensantrag, und der Klubob­mann sagt kein Wort! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Cap findet kein Wort! Nicht ein Wort! Das ist dem Cap egal! Nicht ein Wort! Der Klubobmann der Regierungspartei!)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. – Bitte.

 


16.14.30

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Es ist zweifellos ein trauriger Moment und eine tragische Angelegenheit, wenn aufgrund dieser Liste­rienverseuchung sieben Todesfälle in Österreich zu beklagen sind. Ich glaube, wir soll­ten in Ruhe darüber reden – selbstverständlich, das ist auch unsere Verantwortung. Aber ein solch hysterisches Geschrei und solch ein Gezänk, gerade zu diesem Thema, das ist, glaube ich, nicht die richtige Form, über so eine tragische Geschichte zu spre­chen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Und auch zur Frage der Ernsthaftigkeit, meine Damen und Herren vom BZÖ: Eine Dringliche einzubringen, mit Kraut und Rüben durcheinander, in einer Unernsthaftig­keit, auch der Sprache (Abg. Ing. Westenthaler: Steuererhöhungen sind „Kraut und Rüben“?), und damit dann die Debatte über diese tragischen Ereignisse zu verbinden (Abg. Bucher: So viele Dringliche haben wir ja nicht! – Wir könnten ja jeden Tag eine machen!), das zeigt eigentlich schon, wie unernsthaft Sie diese sehr ernste Angelegen­heit angehen. Das ist wirklich nicht die Art und Weise, wie man so etwas behandelt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Prinz: Wenn sie es nicht besser können!)

Zur Dringlichen, Kollege Bucher: Ich meine, was gibt es daran zu kritisieren, dass die Bundesregierung international unterwegs ist und Kontakte wahrnimmt? Wir leben ja nicht auf einer Insel der Seligen, wo wir mit anderen nichts zu tun haben! Die Politik ist international so vernetzt, dass es selbstverständlich geradezu notwendig ist, diese Kontakte zu pflegen. Und das kritisieren Sie?! – Das ist doch wirklich unglaublich. (Abg. Bucher: Was macht die Innenministerin in Vancouver? Was macht die Frau Fek­ter in Vancouver, die Innenministerin?)

Zum Zweiten, Herr Kollege Bucher: Sie kritisieren, dass im Jänner 2010 noch kein Budget für 2011 vorliegt? – Das hat es doch, bitte, noch nie gegeben zu diesem Zeit­punkt! Und das wird es auch nie geben, das wäre auch nicht sinnvoll. Also, das zu kri­


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tisieren und zum Gegenstand einer Dringlichen zu machen (Abg. Bucher: Nicht zum Gegenstand!), ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei der ÖVP.)

Nächster Punkt: Sie kritisieren, dass es im Februar nur einen Plenartag gibt. – Es hat die letzten zehn Jahre, außer es war einmal aufgrund von Wahlen im Herbst des Vor­jahres das Budget fällig, im Februar entweder null Plenartage oder einen Plenartag, so wie in diesem Februar, gegeben. Was gibt es daran zu kritisieren? (Abg. Ing. Westen­thaler: Im Jänner hat es auch nur einen gegeben! – Abg. Ursula Haubner: Es gibt nicht einmal einen!)

Meine Damen und Herren! Als Überschrift dieser Dringlichen Anfrage steht: Österreich unregiert? – Ja wer hat denn ein Bankenpaket beschlossen (Abg. Ing. Westenthaler: Wir!), das sichergestellt hat, dass die Sparer ihre Einlagen nicht verlieren, dass die klein- und mittelständische Wirtschaft weiterhin ihre Kredite bekommt? Wer hat denn zwei Konjunkturpakete beschlossen und ein Beschäftigungsförderungspaket, das dazu beigetragen hat, dass wir die zweitniedrigste Arbeitslosenrate aller Länder haben? (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und wer hat denn mit einer Steuerreform dafür gesorgt, dass die Steuerzahler, die Leistungsträger dieses Landes mit über 3 Milliarden € entlastet wurden? – Es war die­se Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Josef Pröll, die das gemacht hat, unterstützt von diesem Hohen Haus, zumindest von den zwei Mehr­heitsfraktionen dieses Hauses, zu einem guten Teil auch von Ihnen mitbeschlossen. Ist das zu kritisieren? – Ich meine, nicht. (Abg. Bucher: Wir fragen ja! Das ist ja eine Dringliche Anfrage!) Ich meine, es ist zu unterstützen und zu loben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Bucher: Dürfen wir keine Anfragen mehr stellen? – Das sind Fragestellungen!)

Nächster Punkt, meine Damen und Herren: Sie kritisieren, dass dieses Parlament nicht arbeite? Womit wollen Sie das belegen? – 32 Sitzungen im letzten Jahr, ohne die Zu­weisungssitzungen, mehr als im Jahr 2008! (Abg. Ing. Westenthaler: Die Sondersit­zungen ...! – Abg. Bucher: Erste Lesungen!) 152 Gesetze, die beschlossen wurden! Das ist durchaus vergleichbar mit allen anderen Jahren zuvor. Und ich meine, ich bin nicht sehr erpicht darauf, den Durchschnitt der letzten Jahre an Gesetzesbeschlüssen zu übertreffen, denn es gibt genug Bürokratie, die aus Gesetzesbeschlüssen entsteht. Also wir sollten uns ohnehin jeden Gesetzesbeschluss gut überlegen, bevor wir ihn hier fassen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie Bravoruf bei der ÖVP.)

Aber nur zur Erinnerung ein paar Punkte: Gewaltschutzpaket, Familienrecht, Schul- und Universitätsgesetze, UVP, Umwelthaftung, Agrarrecht, ÖBB-, Telekomgesetz – aus jedem Ressort eine Fülle von Regierungsvorlagen und nachfolgenden Gesetzes­beschlüssen in diesem Hohen Haus. Und auch der so sehr kritisierte Gesundheitsmi­nister hat einen wesentlichen Beitrag geleistet mit einem Sanierungspaket für die Kran­kenkassen – einem ersten Schritt, wie man zugeben muss, aber einem wichtigen ers­ten Schritt zur Sanierung der Krankenkassen. Also aus allen Ressorts sind wesentliche Vorlagen gekommen, die dazu beigetragen haben, dass wir einen ordentlichen Schritt in der Gestaltung unseres Landes weiter gekommen sind als vorher. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Einen letzten Punkt, meine Damen und Herren: Da steht drauf: „RotSchwarz kassiert“. Sie fantasieren von Steuererhöhungen und Abkassieren. (Abg. Ursula Haubner: Das werden wir alles sehen!) Ich weiß nicht: Sind das Halluzinationen, oder worunter leiden Sie da? (Abg. Bucher: Stabilitätsprogramm!)

Ja, wir müssen das Budget sanieren, überhaupt keine Frage! Und nein, wir wollen es nicht über Steuern tun, sondern über Sparen, Sparen – aber das strukturell und aus­


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gewogen, sozial ausgewogen und leistungsorientiert. Das wird das Credo sein, das wir bei der Budgetsanierung anwenden werden.

Und wir werden nicht vergessen – der Herr Bundeskanzler hat vorher auch darauf hin­gewiesen – auf Offensivmaßnahmen im Bereich Forschung, Bildung, Innovationen. Da­rin liegt nämlich die Zukunft, und auf diesen Bereich dürfen wir nicht vergessen. Spa­ren auf der einen Seite – klug, strukturell wirksam –, auf der anderen Seite aber auf das Gasgeben nicht vergessen, denn darin, wie gesagt, liegt die Zukunft für uns. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

Das heißt, wir werden natürlich rechtzeitig Ende April hier in diesem Hohen Haus das Finanzrahmengesetz vorliegen haben, wie es das Gesetz vorsieht, und wir werden dann auch rechtzeitig in diesem Haus das Budget für das nächste Jahr vorliegen ha­ben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wann?) Dann werden wir es in Ruhe zu diskutieren haben.

Abschließend nur noch einen Appell an die Opposition: Sie haben die Wahl in dieser schwierigen Situation, in der wir uns befinden und in der es darum geht, nach der Sa­nierungsphase jetzt das Budget in Ordnung zu bringen. Sie können staatspolitisch ver­antwortlich mit uns gemeinsam handeln – oder Sie können weiter so tun wie heute, nämlich populistisch (Abg. Ursula Haubner: Geh!), aber zum Schaden des Landes ar­beiten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.21.58

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Das, was Sie, Herr Bundeskanzler, heute hier geboten haben, war ungefähr eine Darstellung, wie sie normalerweise auf der Tschauner Stegreifbühne geboten wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

Sie sind in keiner Weise auf das eingegangen, was an Fragen an Sie gestellt worden ist. Sie haben sich hier völlig zurückgenommen, und in Wirklichkeit haben Sie hier die Geschäftsordnung missachtet. Sie haben hier fast eine Stunde lang irgendwelche State­ments abgegeben. Die Fragen 1 bis 10 haben Sie gleich gar nicht beantwortet. Dazwi­schen haben Sie gesagt, dass ein Fragenblock später beantwortet wird. – Diese Anfra­ge ist an Sie gerichtet, Herr Bundeskanzler, und es ist Ihre Pflicht, diese Fragen hier zu beantworten! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Es ist aber schon so, dass die Österreicherinnen und Österreicher es inzwischen ge­wohnt sind, dass in Österreich die politische Verantwortung abgeschafft worden ist. Wir haben das in den letzten Monaten beobachten können: Minister werden nicht in die Untersuchungsausschüsse geschickt. Da versucht man, alles auszusitzen, weil man ganz genau weiß, der nächste Skandal zwei Wochen später deckt ohnehin alles wieder zu.

Aber das, was in den letzten Wochen hier passiert ist, hat nichts mehr zu tun mit Geld­vernichtung, mit Postenschacher, mit sonstigen Freunderlwirtschaften oder irgendwel­chen Steuermilliarden, die irgendwo verkommen. Herr Bundesminister Stöger! In den letzten Wochen sind in Europa sieben Personen gestorben, fünf davon in Österreich – und Sie haben die Öffentlichkeit nicht darüber informiert.

Herr Bundesminister, ich habe den Eindruck, Ihnen ist dieser Käseskandal völlig wurscht. Wir können heute lückenlos dokumentieren, dass Sie allerspätestens am 20. Jänner des heurigen Jahres gewusst haben, dass dieser Käse der Verursacher ist.


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Es wird auch vom Sprecher der AGES bestätigt, dass Sie am 20. Jänner informiert worden sind und dass der Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Käses und der Erkrankung, die so viele Personen betroffen und vor allem auch Todesopfer gefor­dert hat, definitiv besteht.

Und was dann passiert ist, Herr Bundesminister, das war in Wahrheit offensichtlich nichts. Die Öffentlichkeit haben Sie in keiner Weise informiert! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ganz offensichtlich muss aber der Kärntner Gesundheitslandesrat Kaiser von Ihnen sehr wohl informiert worden sein, denn der hat am 16. Februar in einer Pressemeldung gesagt, dass in Kärnten bereits vor zwei Wochen alles untersucht worden ist und in Kärnten kein Käse mehr in den Regalen ist. (Abg. Strache: Weil Kärnten halt funktio­niert!)

Jetzt frage ich Sie, Herr Bundesminister: Wieso kann ein Kärntner Landesrat das wis­sen, wenn Sie zu dem Zeitpunkt angeblich noch gar nicht informiert gewesen sind? (Abg. Strache: Weil Kärnten halt funktioniert! Das ist der Unterschied!) Woher weiß es der Kärntner Landesrat, der ja auch Ihr Parteikollege ist? Und warum, wenn es der Kärntner Landesrat gewusst hat, haben Sie es nicht gewusst? Warum hat er es Ihnen nicht weitergesagt? Oder haben Sie es einfach den anderen nicht weitergesagt? – Hier stimmt etwas nicht, und hier sind Ihre Aussagen widersprüchlich, Herr Bundesminister. Und das ist das, was wir Ihnen vorwerfen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das, was hier passiert ist, ist ein informationspolitischer Skandal, und den haben Sie, Herr Minister, zu verantworten! Da können Sie sich jetzt nicht mehr herausreden und sagen, Sie haben es nicht gewusst. (Abg. Ing. Westenthaler – auf Bundesminister Stöger weisend, in Richtung dessen Kollegen auf der Regierungsbank –: Nicht zu nahe setzen! Er hält nicht mehr lange!)

Ganz schlimm ist es, wenn Sie dann auch noch Ihre Beamten vorschicken, den Herrn Herzog, der sich dann hinstellt und sagt, er warnt die Österreicher vor dem Verzehr eines Rohmilchkäses. – Herr Bundesminister, dieser Quargel war kein Rohmilchkäse! Das ist ein ganz anderes Produkt. Sie haben bis heute nicht klare Worte gefunden, um die Menschen zu warnen. Und ich sage Ihnen schon: Sie wissen nicht, in wie vielen Kühlschränken der Österreicherinnen und Österreicher dieser Quargel nach dem 23. Jänner noch gelegen ist.

Und ganz ehrlich: Die Menschen schauen ganz anders in den Kühlschrank und kon­trollieren viel genauer, ob sie noch etwas von diesem Produkt zu Hause haben, wenn sie wissen, dass das tödlich sein kann, als wenn es irgendeine Rückholaktion irgendei­ner Firma gibt, die im Übrigen – und das ist ja das Problem dabei – von einem Konzern durchgeführt worden ist, wo dann vielleicht am Geschäft ein Aushang angebracht war mit der Information: Diesen Käse können Sie zurückbringen, Sie bekommen dafür Ihr Geld zurück. – Nicht jeder Kunde in Österreich geht jeden Tag in das gleiche Geschäft, und nicht jeder Kunde in Österreich hat daher von dieser Rückholaktion überhaupt je­mals etwas erfahren. Sie sind als Gesundheitsminister verpflichtet, auf die Gesundheit der Menschen zu achten, und diese Pflicht haben Sie missachtet!

Herr Bundesminister, in Wahrheit haben Sie hoch qualifizierte Leute bei der AGES, die das aufgedeckt haben. Man muss in diesem Zusammenhang den Leuten bei der AGES, die das in mikrofeiner Arbeit aufgedeckt haben, auch wirklich gratulieren. (Bei­fall bei FPÖ und BZÖ.) Sie aber machen diese hoch qualifizierte Arbeit in Wirklichkeit zunichte!

Herr Bundesminister Stöger, das Mindeste, das man Ihnen jetzt vorwerfen muss, ist, dass Sie in Ihrem Ministerium komplett überfordert sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Er


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will auch gar nicht mehr!) Das ist das Mindeste, das man Ihnen vorwerfen muss. (Ruf beim BZÖ: Er will auch gar nicht mehr!) Die Führung des Gesundheitsressorts ist aber schon mit einer enormen Verantwortung verbunden. Das ist eines der wichtigsten Res­sorts – das ist für das Leben, für die Gesundheit der Menschen verantwortlich. Da kann man nicht mit einer Vogel-Strauß-Politik arbeiten und den Kopf in den Sand stecken, wenn es einmal ein bisschen Schwierigkeiten gibt.

Wenn wir Ihnen nicht vorhalten würden, dass Sie überfordert sind, müssten wir das weiterspinnen. Dann müsste ich sagen, Sie haben niederträchtige Gründe gehabt. Die möchte ich Ihnen aber gar nicht vorwerfen.

Herr Bundesminister Stöger, ich würde Ihnen raten: Treten Sie selbst zurück! Bleiben Sie so leise, wie Sie in den letzten Monaten waren, und treten Sie zurück! (Abg. Grosz: Ganz leise! Einfach gehen!) Andernfalls, Herr Bundesminister, werden wir die­sen Misstrauensantrag unterstützen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.

 


16.27.38

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Ge­schätzte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Herr Klubobmann Bucher, Sie ma­chen es der Regierung einfach, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie verknüpfen wirklich Kraut-und-Rüben-Themen. Sie greifen Themen auf, die wirklich aufgeklärt ge­hören – ich denke etwa an diesen tragischen Fall der lebensmittelbedingten Toten –, kombinieren das aber mit sämtlichen anderen Themen.

Im Kern geht das natürlich in die richtige Richtung, denn was derzeit festgestellt wer­den muss, ist Stillstand in der Regierung; Stillstand nicht in dem Sinn, wie es in den letzten Tagen und Wochen oft in den Medien zu lesen war und leider auch von den Rechts-Parteien immer wieder transportiert worden ist, also wegen angeblicher Faul­heit, wegen Herumreisens oder Sonstigem – das gehört wirklich auch zu den Aufgaben der Regierung! –, sondern Stillstand wegen der Unfähigkeit, die Probleme tatsächlich anzugehen, Stillstand deswegen, weil die notwendigen Reformen nicht wirklich ange­packt werden können. Wenn man es klimatisch betrachtet, dann muss man feststellen, dass durch dieses Haus wieder so ein Hauch von Gusenbauer-Molterer zieht, ein Hauch einer Epoche, die unser Land in der Gegenwart leider bitter büßt, weil wir die konkreten Probleme – und auf einige davon möchte ich jetzt kurz eingehen – wirklich nicht angegangen sind.

Diese Krise bietet gewaltige Chancen: jene Chance beispielsweise, die in Deutschland zu einer Energiewende genutzt worden ist, eine Chance, diese Krise als Jobmotor zu verwenden, unser Land zu einem Vorreiter zu machen, so wie das Deutschland ge­schafft hat, was beispielsweise die Photovoltaik oder die Windenergie anlangt. (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Sie müssen gar nicht nach Deutschland schauen. Rudi Anschober in Oberösterreich hat es vorgemacht: 16 000 Jobs, 16 000 hoch qualifizierte Jobs. (Abg. Neubauer: Wo denn? Wo sind denn die? Die kennt doch kein Mensch, diese Jobs!) – Das ist grüne Handschrift, wenn Grüne mitregieren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Die Wirtschaft hat sie geschaffen, aber nicht der Rudi!)

Nur ein paar Zahlen, wie Sie mit der Zukunft unseres Landes umgehen: Der Photovol­taik-Boom ist weltweit der Wirtschaftswachstumsmotor schlechthin. (Zwischenbemer­kung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) 117 Prozent Steigerung im letzten Jahr, im


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vorletzten Jahr gab es ähnliche Zahlen. Und was haben wir in Österreich diesbezüg­lich? (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Wir haben zwar in den Jahren bis 2006 etliche neue Arbeitsplätze geschaffen, bis zu 100 Anlagen pro Jahr, aber seither? – Ich habe es mir herausgesucht: Im Jahr 2007 nur noch zehn Anlagen, im Jahr 2008 sieben und letztes Jahr keine neue Anlage. Das ist Ihre Wirtschaftspolitik, das ist Ihre Antwort auf diese Krise, und da wäre es wirklich dringend notwendig, dass wir uns in eine neue Richtung entwickeln!

Das Wifo bestätigt diese Zahlen: Das Wifo hat eine Analyse der Konjunkturpakete durchgeführt – und zwar aller Konjunkturpakete der OECD, möchte ich betonen –, und ist zum Schluss gekommen, dass im Durchschnitt 38 Prozent der Investitionen solche waren, die man als sogenannte Zukunftsinvestitionen bezeichnen kann. Nun sind wir es gewohnt, dass Österreich nicht Spitzenreiter ist – ich bin das leider speziell aus dem Bildungsbereich gewohnt –, aber wenigstens Durchschnitt sollten wir sein. Das sind wir aber in diesem Bereich bei Weitem nicht: Österreich kommt gerade einmal auf 29 Pro­zent. – Das sind die wirklichen Probleme, und über diese sollten wir hier sachlich reden!

Dann das Problem Armut, dem sich in diesem Land wirklich niemand – jedenfalls nicht diese Regierung – mit dem notwendigen Augenmerk widmet. Es gibt in Österreich über 1 Million armutsgefährdete Menschen, manifest arm ist nahezu eine halbe Million Men­schen. – Da braucht es dringend Maßnahmen, von diesen Zahlen müssen wir weg­kommen!

„Lohndumping, prekäre Arbeitsverhältnisse, Menschen, die zwei oder drei Jobs benöti­gen und nicht einmal davon gescheit leben können. Das ist unwürdig. Das wollen wir nicht.“ (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Herr Bundeskanzler, das Zitat müsste Ihnen bekannt vorkommen: Es stammt von Ihnen. Sie haben das vor zwei Monaten gesagt, und wir können da nur zustimmen. Aber was tun Sie dagegen? – Da fehlen uns leider die konkreten Maßnahmen.

Wir wollen wissen, wer diese Krise zahlt, wir wollen wissen, wie wir da herauskom­men – und immerhin war heute ja vereinzelt zu hören, dass wir eventuell doch recht­zeitig zu einem Budget kommen könnten, dass Sie doch gewillt sein könnten, den Bud­getfahrplan einzuhalten. Wir sind gespannt darauf!

Abschließend noch ein Thema, das das Zukunftsthema schlechthin ist, nämlich Bil­dung. Das, was Sie mit Ihren Maßnahmen hier geerntet haben, das ist Aufstand: Auf­stand der KindergartenpädagogInnen, Aufstand der Studentinnen und Studenten und auch des unterrichtenden Personals an den Universitäten und auch schon beginnend Aufstand an den Schulen in diesem Land. Das ist die Antwort der Bevölkerung auf Ihre Untätigkeit, die Antwort auf folgendes Faktum und folgende Zahlen: Die Studienanfän­gerquote in Österreich ist zwar seit 1995 um 13 Prozent gestiegen, aber auch da hin­ken wir weit hinter dem OECD-Schnitt hinterher. Dort sind es nämlich – auch wieder im Durchschnitt – 19 Prozent.

Wir müssen endlich von einem Bildungssystem wegkommen, in dem Bildung vererbbar ist, in dem es darauf ankommt, aus welchem Bildungshaushalt Schülerinnen und Schü­ler kommen, und müssen hinkommen zu einem System, in dem möglichst alle Kinder dieselben Chancen haben, in dem Kinder in der Schule freudig lernen, in dem der Leis­tungsgedanke im Vordergrund steht, aber genauso die soziale Kompetenz der Kinder, in dem es kein falsches Elitedenken gibt: eine Schule, wie Sie sie uns ja theoretisch immer wieder vorstellen, von der wir aber sonst gar nichts hören und bezüglich der wir überhaupt nichts mitbekommen betreffend Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen.


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Ein Wort, Herr Bundeskanzler, zur von Ihnen genannten Neuen Mittelschule: Die Neue Mittelschule ist nicht einmal ein Schrittchen in die richtige Richtung, wie es Wirtschafts­kammerpräsident Leitl formuliert hat, und ich kann dem nur zustimmen.

Es hat zwar Verbesserungen der Hauptschule gegeben, das ist unbestritten, aber das, was wir in diesem Bereich dringend notwendig brauchen, nämlich energische Schritte hin zu einer gemeinsamen Schule, das ist mit der Neuen Mittelschule nicht erreicht worden. Und da ist natürlich ganz klar, wo der Schuldige auszumachen ist, das sind die Blockierer im ÖAAB, und diese haben Namen: Herr Amon, da sind zuvorderst Sie zu nennen, da ist Präsident Neugebauer zu nennen, da ist aber natürlich auch Vizekanz­ler Pröll zu nennen, der diese notwendigen Reformen verhindert.

Wenden wir uns also diesen Zukunftsthemen Österreichs zu! Gehen wir diese Themen ernsthaft an und machen wir hier kein Theater und diskutieren Kraut und Rüben – wichtige Themen, die dann aber kaum wirklich ernsthaft von allen aufgegriffen werden. Wir müssen diese Probleme dringend angehen, sonst wird Österreich in den nächsten Jahren weiter zurückfallen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht über­schreiten soll. – Bitte.

 


16.35.40

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundeskanzler! Meine Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass ich durch den Misstrauensantrag des BZÖ die Gelegenheit habe, dem Parlament zu berichten, wie das mit dem Liste­rien-Ausbruch vonstattenging. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hätten Sie aber ohne Misstrauensantrag auch machen können!)

Das BZÖ versucht seit der Vorwoche im Chor mit der FPÖ, einen „Listerien-Skandal“ zu konstruieren. (Abg. Mag. Stadler: Den gibt es nicht?!) Sie missbrauchen bedauer­liche Todesfälle für ein schäbiges politisches Hickhack (Beifall bei der SPÖ – Abg. Mag. Stadler: Halten Sie sich ein bisschen zurück! Das ist ja unglaublich!) – für ein schäbiges politisches Hickhack! (Abg. Scheibner: Jetzt reicht es aber einmal! Jetzt reicht es, Herr Minister! Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Das hat dieses Haus nicht verdient! Sie stellen das hervorragende heimische System der Lebensmittelkontrolle so dar, als hätte es versagt, dabei ist genau das Gegenteil der Fall. (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Krainer: Wie man in den Wald hinein­ruft ...!) – Hören Sie zu, dann verstehen Sie das! (Abg. Mag. Stadler: ... sollten Sie sich schämen! Sieben Tote ...! – Abg. Dr. Oberhauser in Richtung BZÖ : ... sollten Sie sich mäßigen!) Das Gegenteil ist der Fall! Der einzige Skandal ist, dass Sie in den ver­gangenen Tagen und Wochen via Presseaussendungen und Pressekonferenzen Un­wahrheiten verbreitet haben. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja wirklich ein ..., der Minister! Holt ihn herunter!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Listerien-Ausbruch wurde geklärt. (Abg. Mag. Stadler: ... Toten, Herr Minister!) Ich sage es noch einmal – hören Sie zu, Herr Abgeordneter (Abg. Mag. Stadler: Sie sollten zuhören, Herr Minister! – weitere Zwi­schenrufe beim BZÖ); hören Sie zu, dann verstehen Sie das auch –: Der Listerien-Aus­bruch wurde geklärt, der betroffene Betrieb relativ schnell gesperrt und die Lebensmit­tel vom Markt genommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Der beschimpft Abgeordnete von der Regierungsbank aus!)

Die Öffentlichkeit wurde gewarnt, sobald klar war, welche Art von Lebensmitteln mit dem Listerien-Ausbruch in Verbindung zu bringen ist. Ich kann ganz klar und deutlich


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sagen, das findet selten in dieser kurzen Zeit statt: Wir haben dazu weniger als drei Monate gebraucht – und das alles auf Basis der bestehenden Gesetze.

Sofort wurde auch erhoben, ob solche Produkte in andere Länder gebracht wurden. (Abg. Mag. Stadler: Es wäre gescheiter gewesen, wenn Sie sich ...! – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Schlechtester Minister aller Zeiten! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Silhavy: ... das ist unglaublich! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.) Ich erinnere daran, dass Deutschland, Polen, Tschechien und die Slowakei ebenfalls betroffen waren, und diese Länder wurden durch das Schnellwarnsystem von österreichischer Seite gewarnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Dieser Minister ist eine Zu­mutung! Eine Fleisch gewordene Zumutung!)

Die Behörden in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt noch weit weg von einer Ab­klärung, welche Lebensmittel tatsächlich diese Infektionen ausgelöst haben könnten. (Abg. Bucher: Was war das für ein Zeitpunkt? – Weitere Rufe beim BZÖ: Wann?) In Tschechien und in der Slowakei gibt es nicht einmal Meldungen über Erkrankte. Sie sehen, das österreichische Überwachungssystem läuft bedeutend besser als in den Nachbarstaaten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Da sich gerade – hören Sie zu! – das BZÖ und die FPÖ als Aufdecker und Konsumen­tenschützer aufspielen: Darf ich Sie daran erinnern, dass es im Jahr 2002 in Österreich die meisten Salmonellen-Toten und -erkrankten der letzten 15 Jahre gab? (Abg. Bu­cher: Sie sollen unsere Fragen beantworten, aber nicht in der Geschichte ...! – Zwi­schenruf des Abg. Grosz.)

Zehn Menschen sind damals gestorben, fast 7 500 erkrankt. Das war unter Minister Haupt, damals FPÖ, dann BZÖ – wo er heute ist, weiß ich nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine effiziente Ausbruchsabklärung oder Warnung der Öffentlichkeit vor einem oder mehreren bestimmten Lebensmitteln erfolgte damals nicht. (Ruf beim BZÖ: Na selbstverständlich! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Der damalige Minister Haupt und sein Staatssekretär Waneck haben zu keinem Zeitpunkt – zu keinem Zeitpunkt! – die Öffentlichkeit über diese Todesfälle informiert.

Eine Frage, Herr Abgeordneter Grosz: Können Sie sich noch daran erinnern, wer da­mals sein Pressesprecher war? (Beifall und He-Rufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch entsprechende Maßnahmen und ver­stärkte Überwachung konnte die Salmonellose stark zurückgedrängt werden. Die Zahl an Erkrankten ist auf ein Drittel des Wertes von 2002 gesunken: 2009 hatten wir 2 500 Erkrankte; Todesfälle wegen Salmonellen sind heutzutage nicht mehr zu ver­zeichnen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist eine zynische Argumentation: Weil es keine Sal­monellen mehr gibt, brauchen wir ...!) – Von einer „Chronologie des Versagens und des Vertuschens“ zu sprechen, zeugt von Unwissen über das System der Lebensmit­telkontrolle in Österreich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie rattern sich immer weiter hinein und wissen es gar nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere den Tod von fünf Menschen auf das Allertiefste. (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie sich das auf einen Zettel ge­schrieben?) Mein Mitgefühl gehört den Hinterbliebenen. Ich sage ganz klar: Wenn Menschen sterben, weil sie Lebensmittel gegessen haben, die schädliche Bakterien enthalten, dann ist das ein Auftrag für den Gesundheitsminister, und ich halte gemein­sam mit den Lebensmittelbehörden, mit den Überwachungsbehörden daran fest, dass wir auch ein gutes, funktionierendes System brauchen.

Seit zwei Jahren sind die Lebensmittelinfektionen signifikant, nämlich um knapp 20 Pro­zent, zurückgegangen. (Abg. Mag. Stadler: Die Toten sind um 100 Prozent gestiegen!) In den Jahren bis 2008 waren jährlich noch deutlich über 10 000 lebensmittelbedingte


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Erkrankungen zu verzeichnen. 2009 waren es zirka 8 400, wobei die überwiegende Mehrzahl immer noch auf Salmonelleninfektionen entfällt, die sich überwiegend nur als Brechdurchfall äußern und selten zu Erkrankungen oder zum Tod führen. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles „bestens“!) Leider ist das bei der Listeriose nicht so: Hier liegt die Sterblichkeit auffallend höher. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja unglaublich! – Ruf beim BZÖ: Verharmloser!)

Ganz aktuell zum geklärten Listeriose-Ausbruch: Ich möchte mich ganz besonders und in aller Form bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AGES bedanken. Dem Lei­ter des Nationalen Listerien-Referenzlabors bei der AGES ist es zu verdanken, dass der Ausbruch rasch aufgeklärt wurde. Ohne dieses Engagement wüssten wir wahr­scheinlich jetzt noch nichts über den Zusammenhang zwischen der Listeriose-Erkran­kung und dem Hartberger Käse.

Als das Produkt und der Betrieb feststanden, wurde das Inverkehrbringen der Produkte unverzüglich untersagt. Der betroffene Betrieb in der Steiermark ist noch immer ge­schlossen. Es läuft derzeit eine Probeproduktion unter Aufsicht der Veterinärmedizini­schen Universität. So soll herausgefunden werden, wo die Ursache für diese Kontami­nationen liegt, die nach wie vor unklar ist. Produkte aus diesem Betrieb werden derzeit nicht in Verkehr gebracht. Eine Abklärung, wo die Ursache für die Verunreinigungen liegt, ist insbesondere auch deshalb interessant, weil scheinbar auch keine gleichmä­ßige Kontamination vorliegt.

Bei den Produkten selbst dürften diese unterschiedlich starken Kontaminationen aufge­treten sein. Ich erinnere daran, dass die Firma letztes Jahr 5 Millionen Stück des Quar­gels produziert hat, bisher 21 Erkrankungsfälle auftraten, und davon gab es leider, wie wir seit gestern wissen, fünf Todesfälle: vier 2009 und eben ein weiterer 2010.

Gestern ist dieser Todesfall hinzugekommen: Es handelt sich um einen 57 Jahre alten Mann aus Niederösterreich. (Abg. Bucher: Das ist jedem bekannt, dass ...!) Das Isolat ging bei der AGES am 5. Jänner ein; die Infektion muss daher noch im Dezember be­ziehungsweise Anfang Jänner erfolgt sein. (Abg. Bucher: 48 Stunden braucht man, um ...!) Einen Hinweis, wann und wie häufig der Verstorbene Quargel konsumiert hat, haben wir leider nicht, er war aber grundsätzlich in keinem guten Allgemeinzustand und hatte Leberprobleme. (Abg. Mag. Stadler: Na dann!)

Am 9. Februar wurde das letzte Isolat an die AGES übermittelt. Seither, also seit mehr als zwei Wochen, gibt es keine Neuerkrankungen mehr. Das zeigt, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, dass der Rückruf der Produkte der Firma und deren Warnung genutzt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte fest: Alle Vorgaben des EU-Lebens­mittelrechtes beziehungsweise des österreichischen Lebensmittelrechtes werden und wurden eingehalten. Mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Lebens­mittelaufsicht Untätigkeit, Vertuschung, Packelei mit der Industrie oder Gemeingefähr­dung zu unterstellen, muss entschieden zurückgewiesen werden. Wir haben sicherge­stellt, dass die möglicherweise gefährlichen Produkte vom Markt sind, nicht mehr auf den Markt kommen können und dass auch den Ursachen nachgegangen wird und die­se geklärt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit und die Aufsichtsbehörden der Länder arbeiten effizient im Hintergrund, drängen sich nicht in den Vordergrund (ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Stadler) und gewährleisten, dass die Lebensmittel, die am Markt sind, auch sicher sind.

Herr Abgeordneter Grosz, führen Sie den steirischen Gemeinderatswahlkampf dort, wo er hingehört, nämlich in der Steiermark, und missbrauchen Sie nicht die Bühne des Na­


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tionalrates, um die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu verunsi­chern! (Abg. Ing. Westenthaler: Selbst das haben Sie auch aufgeschrieben?!)

Ich betone: Die Lebensmittelbehörden und die AGES haben gut gearbeitet, die Öster­reicherinnen und Österreicher können auch weiterhin auf den hohen Standard der Le­bensmittelkontrollen vertrauen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Be­stimmungen: zunächst den zu berichtigenden Teil, dann die Berichtigung. – Bitte.

 


16.47.05

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Der Herr Bundesminister für Gesundheit hat in seiner Wortmeldung verlesen, dass es unter Bundesminister Haupt im Jahr 2002 keine Lebensmitteleinholungen und keine Lebensmittelwarnungen gege­ben hätte. (Abg. Silhavy: Das hat er ja nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich berichtige: Wahr ist vielmehr, dass es im Rahmen des Krisenmanagement BSE, bei der Maul- und Klauenseuche, beim Schweinemastskandal, bei Chloramphenicol in Shrimps und bei pestizidverseuchten Tomaten und Erdbeeren eine lückenlose Kontrol­le, eine Warnung und auch eine Lebensmitteleinziehung gegeben hat.

Im Jahr 2002 und in den darauffolgenden Jahren gab es die höchste Anzahl an Le­bensmittelkontrollen und auch -einziehungen und eine lückenlose Überprüfung auch der Lebensmittelsicherheit, auch in Bezug auf Ausbringung von Genmais et cetera, wie ich mich erinnern kann. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Mi­nister, der im Parlament auch die Unwahrheit sagt!)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.

 


16.48.04

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt wirklich eine einzigartige Vorstellung eines Bundesministers gehört. Herr Bundesminis­ter, wenn es sonst keine Gründe für einen Rücktritt gäbe, dann wäre Ihre „Vorlesung“ hier ein einzigartiger Grund für einen sofortigen Rücktritt! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Bucher: Die letzten politischen Zuckungen!)

Herr Bundesminister Stöger, ich habe keinen Gemeinderatswahlkampf zu schlagen, aber ich bin wirklich empört – wirklich empört! – über diese Vorstellung, die Sie hier ge­bracht haben. Es gibt überhaupt keinen Anlass für irgendeine zynische Heiterkeit (in Richtung SPÖ) in euren Reihen. Sie müssten sich schämen: schämen für diesen Vor­trag und auch schämen für die Rede von Klubobmann Cap (Beifall beim BZÖ), der seit 30 Jahren dieselbe Performance bringt (Ruf beim BZÖ: Seit 40 Jahren! – Abg. Bu­cher: Seit 27 Jahren!), aber heute in den völlig falschen Topf gegriffen hat und mit kei­nem einzigen Wort diesen Skandal, den Herr Abgeordneter Grosz aufgedeckt hat, er­wähnt hat. (Abg. Mag. Josef Auer: Schämen Sie sich für Ihre Abgeordneten!)

Nein, wir müssen uns nicht dafür schämen, wenn wir hier einen Bundesminister befra­gen, was er dazu sagt, dass er – zumindest sein Ministerium –, und Herr Abgeordneter Grosz hat das nachgewiesen, Wochen und Monate über diesen Lebensmittelskandal informiert gewesen ist. (Abg. Mag. Stadler: Und über die Toten!)

Da geht es nicht um irgendwelche Kleinigkeiten! Ich sage Ihnen, beim Weinskandal sind Leute Monate und Jahre im Gefängnis gesessen! Darüber ist weltweit diskutiert


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worden, da hat es politische Konsequenzen und auch Maßnahmen gegeben, damit so etwas nicht mehr passiert! (Abg. Bucher: Kein einziger Toter!) Jetzt gibt es sieben To­te zu beklagen, und der Bundesminister stellt sich hier her und liest Beschimpfungen von Oppositionsabgeordneten vor. Eine Ungeheuerlichkeit! Eine wirkliche Ungeheuer­lichkeit, dass wir hier so etwas erleben müssen! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Abgeordneter Grosz hat Ihnen eindeutig vorgehalten, dass Ihr Ministerium Wo­chen und Monate über diesen Skandal informiert gewesen ist, und Sie stellen sich in die Öffentlichkeit und sagen, Sie haben jetzt gerade davon erfahren.

Entweder haben Sie, Herr Bundesminister, wirklich nichts gewusst, dann sind Sie un­wissend und unfähig (Abg. Mag. Stadler: Unfähig!) – oder Sie haben es gewusst, dann sind Sie unehrlich. Alles zusammen ist mehr als ein Grund, dass Sie Ihr Amt zurück­legen, und zwar sofort! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie jetzt hier noch sagen, dass wir froh sein sollen, dass derartige Infektionen nur selten zum Tod führen und dass es sich beim letzten Todesfall um jemanden ge­handelt hat, der schon alt und in einem schlechten Allgemeinzustand war, dann muss ich Sie fragen: Ja, sollen wir darüber noch glücklich sein?! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja unglaublich! Das ist eine Frechheit! – Abg. Grosz: Menschenverachtend ist das!)

Herr Bundesminister, haben Sie sich das vorher durchgelesen, was man Ihnen da zu­sammengeschrieben hat? Das ist doch wirklich ungeheuerlich! Da sagen Sie jetzt nicht mehr, dass wir uns schämen sollten. Fühlen Sie sich noch wohl mit so einem Gesund­heitsminister, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien?

Also, wenn ein Misstrauensantrag seine Berechtigung hat – eine Ministeranklage wäre das Richtige in diesem Fall –, dann ist es dieser Misstrauensantrag von uns, meine Da­men und Herren, denn das ist wirklich eine Ungeheuerlichkeit! (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt ist Ihnen allen, Herr Bundeskanzler, das Lachen vergangen! Zu Beginn haben Sie ja da oben auf der Regierungsbank noch eine Party gefeiert, haben sich lustig gemacht über diese Dringliche Anfrage. Auch Sie, Herr Bundeskanzler, haben eine Mitverant­wortung, wenn Sie nicht dafür sorgen, dass hier endlich wieder ordentliche Zustände herrschen.

Meine Damen und Herren, insbesondere Herr Klubobmann Kopf! „Kraut und Rüben“ haben Sie diese Dringliche Anfrage genannt. In Wirklichkeit ist es ein Querschnitt Ihrer Untätigkeit. Das Herausragende im negativen Sinn ist Ihr Gesundheitsminister, der sonst irgendwo abtaucht, und wenn er wieder auftaucht, dann mit einem Skandal. Wir haben Ihnen das schon früher vorgehalten.

Leider mussten wir in unserer Dringlichen so viele Punkte anführen. Wir würden uns gerne auf ein paar Punkte konzentrieren, über die wir intensiv diskutieren, wo wir mei­nen, dass Handlungsbedarf besteht. Aber es gibt leider ein breites Feld, wo es Hand­lungsbedarf gibt. Doch Sie tun nichts!

Herr Abgeordneter Kopf, Herr Bundeskanzler: Ist es „Kraut und Rüben“, wenn wir uns Sorgen darüber machen, dass Sie die falschen Konzepte zur Bewältigung der Wirt­schaftskrise anführen?

Ist es „Kraut und Rüben“, wenn wir sagen, dass die Bankensteuer, die nur wieder die Konsumenten zahlen würden, der falsche Weg ist, wenn sich dafür die Banken Maß­nahmen zum Ende der Spekulation abkaufen lassen? – Das ist ja das, was wir be­fürchten: dass man dann sagt, die Banken haben eh ihren Beitrag geleistet, und dass wir dann über Regelungen, damit dieser Jahrmarkt, dieses Casinodenken an den Bör­sen und in den Banken endlich zu Ende geht, nicht mehr diskutieren. Ist das „Kraut und Rüben“, wo Sie sagen, das ist eine Opposition, der nichts mehr einfällt?


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Ist es „Kraut und Rüben“, wenn wir sagen, wir wollen, dass der Handlungsbedarf beim Budget nicht einnahmenseitig über Steuererhöhungen angegangen wird, sondern aus­gabenseitig über eine echte Verwaltungsreform? – Die haben Sie anscheinend wieder abgesagt. Das „Österreich-Gespräch“ ist abgesagt. Wir wissen nichts über neue Initiati­ven in diesem Bereich, obwohl sie so wichtig und notwendig wären. Der Rechnungs­hofpräsident hat doch eindrucksvoll vorgerechnet, dass es da bis zu 3 Milliarden € an Einsparungspotential gäbe. Ist es wirklich „Kraut und Rüben“, wenn wir das einmahnen und darüber diskutieren wollen, meine Damen und Herren?

Ist es „Kraut und Rüben“, wenn wir uns um die Sicherheit Sorgen machen und kritisie­ren, dass Sie mit Placebos arbeiten, wie etwa beim Assistenzeinsatz? – Der Verteidi­gungsminister sagt, dass dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl gehoben wird. Ja natürlich, aber warum nur im Burgenland? Da bräuchten wir in ganz Österreich Solda­ten dafür! Wenn dort ohne Auftrag und ohne Befugnisse Soldaten spazieren gehen, dann wird das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht. Dafür werden Mil­lionen ausgegeben – ohne wirklichen Nutzen! Das sind die Dinge, über die wir disku­tieren wollen, meine Damen und Herren!

Herr Bundeskanzler, wir wollen, dass die vorhandenen Mittel – egal, ob sie jetzt ausrei­chend sind oder nicht – wenigstens effizient und richtig eingesetzt werden. Zum Bei­spiel im Bereich der Sicherheit. Das sind die Dinge, über die wir mit Ihnen diskutieren wollen!

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Grenzen unzureichend geschützt sind, dann kann ich sagen: Ja, darüber können wir diskutieren! Dann stellen wir eine ordentliche Grenzschutztruppe aus dem Bereich der Polizei und aus den Bereichen des Bundes­heeres auf und statten sie mit Exekutivbefugnissen aus! Ja, darüber können wir disku­tieren.

Die Zwischenrufer bei der SPÖ sind jetzt plötzlich verstummt. Da merkt man schon, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass Ihnen dazu nichts einfällt. Aber diese Idee umzusetzen, wäre wirklich interessant.

Oder: Ist es „Kraut und Rüben“, wenn wir sagen, welche Konzepte wir bei den Pensio­nen verabschieden müssen, damit das Vertrauen der Jugend in die staatliche Vorsor­ge, das verloren gegangen ist, wieder zurückgewonnen wird?

Ist das alles „Kraut und Rüben“, worüber man sich lustig machen kann und wo man, wenn eine Oppositionspartei einmal in ein paar Monaten die Möglichkeit hat, eine Dringliche Anfrage einzubringen, so flapsig drübergeht und sagt: Na ja, was ihr da schon wieder gebracht habt?!

Meine Damen und Herren, das alleine zeigt, wie wenig ernst Sie nicht nur das Parla­ment nehmen, sondern insgesamt Ihre Aufgabe als Bundesregierung, nämlich in einer schwierigen Zeit durchaus auch gemeinsam mit uns hier im Parlament an der Lösung der Probleme zu arbeiten. Da kann man schon hie und da Fehler machen, da kann man einmal den falschen Weg einschlagen, den muss man dann korrigieren, aber nichts zu tun, weil man sich auf nichts einigen kann, das ist fahrlässig – fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich! Ein wirkliches Verbrechen an der Zukunft dieses Landes! Der Gesundheitsminister hat uns ja vorgezeigt, welche Folgen so eine Untätigkeit ha­ben kann. (Beifall beim BZÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.56.00

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren vom BZÖ, Sie


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haben sich auf nichts geeinigt und viel geschrieben, denn die Dringliche Anfrage re­sultiert, wie wir alle aus diesem Text herauslesen können, daraus, dass man sich of­fensichtlich im BZÖ-Klub nicht darauf einigen konnte, an wen man die Fragen stellen soll. Denn: Sie haben die Fragen an den Herrn Bundeskanzler gestellt, und Herr Bun­desminister Stöger hätte nicht darauf antworten müssen. Das heißt, wir baden heute hier das aus, dass man sich dort nicht einigen kann, ob man steirischen Wahlkampf auf Kosten eines Ministers mit äußerst untergriffigen und äußerst falschen Argumenten führt oder ob man diesen gemischten Satz an Anfragen an den Herrn Bundeskanzler stellt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner und Grosz.)

Einigen Sie sich zuerst einmal im BZÖ-Klub, erkundigen Sie sich, und dann quälen Sie uns mit diesem gemischten Satz einer Dringlichen Anfrage! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich zitiere aus dem gemischten Satz Ihrer Dringlichen Anfrage: „... Konjunkturpakete verdienen ... ihren Namen nicht.“

Sie sagen, dass Unternehmen nicht investieren. – Ja, das wundert uns nicht, da die Unternehmer natürlich nicht investieren, wenn sie nicht wissen, wann die Konjunktur anspringen wird und wie die Auftragslage in den nächsten Jahren sein wird.

Wir wissen aber sehr wohl, dass Investitionen im öffentlichen Bereich – und die finden auch statt – genau das machen, was Sinn und Zweck dieser Konjunkturpakete ist: Sie sichern Arbeitsplätze!

Schauen wir uns zum Beispiel das 700-Millionen-Konjunkturpaket aus dem Bereich der Frau Bundesministerin Bures für Schienenprojekte an! – 60 Einzelprojekte: Bahnhofs­umbauten, Bau von Gleisanlagen, Sicherung von Eisenbahnkreuzungen, thermische Sanierungen. Damit wir gut über den Winter kommen, wurden all diese Bauprojekte über den Winter durchgezogen, damit Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit kommen. Das sind unsere Konjunkturpakete! Und das ist die Art und Weise, wie Konjunkturpa­kete auch wirken.

Zweites Zitat aus Ihrer Dringlichen Anfrage: Fehlende Arbeitsmarktpolitik lässt Arbeits­lose im Stich.

Wir haben zwei Arbeitsmarktpakete, initiiert von Herrn Bundesminister Hundstorfer, ge­schnürt, die uns im europäischen Vergleich an die zweitbeste Position, was die Arbeits­losenrate betrifft, gebracht haben.

Sie sagen, wir haben ein Ansteigen der Jugendarbeitslosigkeit! – Wahr ist: Wir haben bei den 15- bis 19-Jährigen einen stabilen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Es gibt die „Aktion Zukunft Jugend“. Im Jahr 2009 wurde 18 200 Jugendlichen ein Arbeitsplatz ver­mittelt. Für 22 500 Jugendliche wurde ein Kursangebot gemacht. Es geht im Jän­ner 2010 genauso weiter. Wir haben 1 370 Jugendliche, die einen Job bekommen ha­ben, und wir haben 1 905 in einem Kurs. Die Bundesregierung hat eine Jobgarantie für Jugendliche abgegeben, und wir haben derzeit 8 900 Jugendliche in überbetrieblichen Lehrwerkstätten. Wir haben dabei noch 3 300 freie Plätze. Das heißt, die Behauptung, dass diese Bundesregierung Arbeitslose im Stich lässt, ist ganz klar falsch, ist populis­tisch und entspricht nicht den Tatsachen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Herrn Abgeordneten Grosz, weil in der Dringlichen Anfrage auch steht, dass man sich um Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen nicht kümmert: Er sollte sich einmal in der Steiermark umhören, da gibt es das Modell „Produktionsschulen“. Vier Standorte wurden heuer in der Steiermark eröffnet, wo Jugendliche mit besonderen Schwierigkei­ten von der Schule in eine Ausbildung oder auf einen Arbeitsplatz hingeführt werden sollen. Es sind in ganz Österreich 19 Standorte mit insgesamt 750 Plätzen geplant.


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Diese Bundesregierung hat mit den zwei Arbeitsmarktpaketen, der Ausbildungsgaran­tie, der „Aktion 10 000“ für Langzeitarbeitslose und den Qualifikationsmaßnahmen, um dem sich verändernden Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen, doppelt soviel Geld für ak­tive Arbeitsmarktpolitik in die Hand genommen als im Jahr davor. Das heißt, in Anbe­tracht dessen der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundeskanzler vorzuwer­fen, es werde nichts für die Arbeitslosen getan, ist eine glatte Unterstellung, das ent­spricht nicht den Tatsachen.

Ich zitiere weiter aus der Dringlichen: „Das österreichische Gesundheitssystem ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr finanzierbar.“

Bei den vorigen Punkten wurde der Rechnungshof als seriöse Quelle gelobt. Daher: Lesen Sie den Rechnungshofbericht, dann wissen Sie, dass auch der Rechnungshof ganz klar festgestellt hat, dass die Belastungen der Gebietskrankenkassen in den Jah­ren 2000 bis 2006 dazu geführt haben, dass sie heute so dastehen, wie sie dastehen! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Diese Bundesregierung hat erstmals Steuergeld – 100 Millionen – für die Krankenkas­sen in die Hand genommen. Diese Bundesregierung hat die Patientinnen und Pa­tienten mit einer Rezeptgebühren-Deckelung entlastet. Schwarz/Blau hat belastet – Rot/Schwarz entlastet!

Nun zum Listerien-Fall: Alle Todesfälle, inklusive des heute offiziell gewordenen To­desfalles, haben stattgefunden, bevor klar war, was die Ursache dieser Listerien-Infek­tion ist. (Abg. Mag. Stadler: Falsch!) Das hier einem Minister vorzuwerfen ist schäbig und populistisch. Sie sagen, wir negieren Todesfälle – das stimmt nicht! Aber Sie be­nutzen den Tod von Menschen, um hier billige Kleingeldpolitik zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren vom BZÖ! Ich glaube, es braucht Sie nicht zu wundern: Wir stehen voll hinter unserem Gesundheitsminister (Abg. Scheibner: Das glaube ich!) und auch voll hinter unserem Bundeskanzler. Und die Behandlung solch „Gemischter-Satz-Anfragen“ ist reine Zeitverschwendung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Ja, ja, gut!)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


17.01.49

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­deskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wenn man diese Dringliche Anfrage des BZÖ genau liest, stellt man bei näherer Be­trachtung schon fest, Herr Klubobmann Bucher, dass das keine sehr seriöse Angele­genheit ist, und ich möchte Ihnen auch sagen, warum.

Sie beginnen damit, dass Sie vorwerfen, dass es laut Regierungsübereinkommen 61 Evaluierungen, 16 Arbeitsgruppen, Kommissionen, 14 Konzepte, Qualitätsberichte et cetera geben soll. Für mich klingt das nicht negativ, sondern nach sehr viel Arbeit, was grundsätzlich ja nichts Schlechtes ist, wenn sich eine Bundesregierung viel Arbeit vornimmt.

Unseriös wird es dann, Herr Klubobmann Bucher, wenn Sie kritisieren, dass es in 82 Fällen – Sie haben offenbar viel Zeit damit verbracht, die Dinge durchzuzählen – einen Budgetvorbehalt gibt. Sie kritisieren das, um ein paar Sätze weiter vorzuwerfen, dass das Budget beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden erwartungsge­mäß aus dem Ruder läuft.


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Ich glaube, Herr Kollege Bucher, Sie müssen sich schon überlegen, was Sie jetzt wirk­lich wollen: Wollen Sie, dass eine Bundesregierung seriös mit dem Budget umgeht – und daher gibt es auch in verschiedenen Bereichen einen Budgetvorbehalt –, oder wol­len Sie, dass eine Bundesregierung das Geld zum Fenster hinauswirft? Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen!

Dann schreiben Sie weiter in Ihrer Dringlichen Anfrage: „... Arbeitslosigkeit und Armut wird finanziert und verwaltet, aber nicht bekämpft.“

Dem möchte ich vehement widersprechen, denn wenn mehr Geld in die Hand genom­men wird, um in einer krisenhaften Situation die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, dann wird nicht Arbeitslosigkeit finanziert, sondern dann wird Menschen in einer schwierigen Situation geholfen. Das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen!

Herr Kollege Bucher, ich weiß nicht, ob Sie die Dringliche Anfrage wirklich durchgele­sen haben. Ich möchte auch im Zusammenhang mit dem attackierten Bundesminister Stöger ein paar Worte finden.

Unter Punkt 9 – ich zitiere wörtlich aus Ihrer Dringlichen Anfrage – können Sie lesen: „Der Gesundheitsminister lässt tödlichen Käse ein halbes Jahr ungehindert weiterver­kaufen. Statt eine Gesundheitsreform durchzuführen, die den Namen verdient, werden nur Finanzlöcher gestopft.“

Abgesehen davon, dass dieser Satz wahrscheinlich nicht allen grammatikalischen Vor­gaben entspricht, frage ich Sie schon: Was wollen Sie mit dem Satz: Der Gesundheits­minister lässt tödlichen Käse ein halbes Jahr ungehindert weiterverkaufen, statt eine Gesundheitsreform zu machen!, zum Ausdruck bringen? – Entweder Sie wollen damit implizieren, dass er sozusagen wissentlich diesen Käse verkaufen lässt – das ist ein sehr tougher Vorwurf, Herr Kollege Bucher –, aber „statt eine Gesundheitsreform zu machen“, das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein! (Abg. Kopf: So wie der ganze Antrag! – Abg. Bucher – in Richtung des Abg. Kopf –: Das ist eine Anfrage und kein Antrag!)

Bei der Beschäftigung mit Ihrer Anfrage kam ich dann zum Thema Bildung. Und was schreiben Sie dazu? – Ich zitiere: „Land der zukunftsarmen Bildungspolitik – Heimat, bist du dummer SöhnInnen.“

Erstens beleidigen Sie damit sämtliche Kinder und Jugendliche unseres Landes, weil Sie alle als dümmlich bezeichnen. Und das Zweite ist, dass „SöhnInnen“ eher dem Kärntner Wörterbuch entspringen dürfte, und zwar als das, was Sie offenbar in der Bil­dungspolitik vorhaben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Wenn wir keine Sitzungen mehr machen dürfen, dann müssen Sie das Parlament ausschalten! Sie sind ein biss­chen ein Witzbold!)

Ich habe mir Ihre Dringliche sehr genau angeschaut, Herr Kollege Bucher, und da zi­tieren Sie etwas, wo Sie vorgeben, dass es aus PISA und PIRLS sei. Sie führen aber nicht an, woher das Zitat wirklich ist. Ich zitiere aus Ihrer Anfrage:

„Österreichs Volksschüler/innen im Vergleich mittelmäßig – PIRLS Studie aus 2006 zeigt sehr ähnliche Ergebnisse wie PISA. Österreich weist mit 16 % Risikoschülerinnen und Risikoschülern ähnliche Werte auf wie Taiwan.“

Da habe ich mir gedacht, das muss ich mir doch anschauen, denn ich habe das anders in Erinnerung, nicht so, wie Sie es behauptet haben, dass die österreichischen Schüle­rinnen und Schüler unterdurchschnittlich sind. Sie sind durchschnittlich, es reicht uns nicht, aber sie sind jedenfalls nicht unterdurchschnittlich. Aber Taiwan, Herr Kollege Bucher, liegt ganz woanders. Ich zitiere dazu wörtlich aus der PISA-Studie 2006, wo es zunächst um die naturwissenschaftlichen Kompetenzen geht.


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Da heißt es: Aus Abbildung 3 ist ergänzend dazu ersichtlich, dass neben den OECD-Ländern Finnland, Kanada und Japan auch die Partnerländer Hongkong, Taiwan und Estland besonders hohe Leistungen erreichen.

Und es heißt bei der Mathematik noch deutlicher: Darüber hinaus ist in der Abbil­dung 37 ersichtlich, dass die Partnerländer Taiwan und Hongkong ähnlich gute Ergeb­nisse erzielen wie Finnland und Korea.

Das ist also nicht vergleichbar mit dem, was Sie in Ihrer Anfrage darzustellen versucht haben. Ich bin daher der Meinung, dass diese Dringliche, so wie Sie sie konzipiert ha­ben, in der Tat eine Kraut-und-Rüben-Dringliche ist. In der Art und Weise, wie Sie das aufgesetzt haben, kann man keine seriöse Politik machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte.

 


17.07.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wer­te Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich bin wirklich positiv überrascht über das, was wir jetzt alles von der Regierungsbank aus hören konnten. Der Bundeskanzler hat gesagt, dass er so gut ge­arbeitet hat als Wiener Stadtrat, und hat umgehend Applaus von der SPÖ bekommen. Wahrscheinlich brauchen wir jetzt deshalb die Wohnbau-Sheriffs.

Wahr ist: Wir haben 400 000 Arbeitslose, und da gibt es nichts zum Lachen. Das ist die höchste Zahl seit 1945. Das heißt, offenbar ziehen die ganzen Maßnahmen nicht, und neue Maßnahmen gibt es nicht.

Zur Wirtschaft und zu den Konjunkturprogrammen ist zu sagen: Die AWS hat nach mehreren Jahren trotz drängender WKO noch immer keine Banklizenz, es gibt daher eine Kreditklemme, mittlerweile auch von der ÖVP so festgestellt. Aber trotzdem ist Ihrer Meinung nach alles gut und blendend und gibt es keine Probleme, wie es in Ihrer Antwort auf die Anfragen des BZÖ hieß.

Kommen wir aber jetzt zu einem Thema, das in der letzten Zeit die Bevölkerung sehr bewegt hat, nämlich zu diesem Listerien-Fall. Das ist ja kein neues Thema, denn unter anderen ist schon im Jahr 1986 das Kind einer Abgeordneten, die heute unter uns ist, gestorben, das heißt, dass dieses Thema bekannt ist, dass es nicht neu ist. Und es ist vor allem in der Branche bekannt.

Herr Bundesminister, Sie wissen ganz genau, auch wenn es – frei nach Fichtenbauer – die oberste und ehrlichste Pflicht der Opposition ist, zu kritisieren, kritisieren wir Sie dann, wenn es notwendig ist. Wenn Sie gute Arbeit leisten, dann loben wir sie, das wissen Sie vom Bereich der Gentechnik her. Aber dass nicht alles, was Sie zuvor ge­sagt haben, der Wahrheit entspricht, ist ein Faktum.

Sie haben gesagt, ein Betrieb wurde gesperrt und die Lebensmittel wurden vom Markt genommen. Das passt! Aber Sie haben auch gesagt, dass die Bevölkerung informiert wurde. – Von Ihnen, Herr Bundesminister, von Ihrem Kabinett, von Ihren Beamten wur­de zwischen 21. Jänner und 16. Feber niemand informiert! Das heißt, Sie haben heute hier die Unwahrheit gesagt! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt nicht nur von Ihrem Ressort, sondern auch von den anderen Ressorts Millionen an Inseraten und sonstigen Einschaltungen in den Zeitungen, aber zu diesem Thema hat es von Ihrem Ressort keine einzige Einschaltung gegeben. Sie verwenden die Mit­tel des Gesundheitsbudgets offensichtlich für Ihre eigenen Beweihräucherungen.


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Kommen wir aber zu den anderen Institutionen, die sich da nicht nur mit Ruhm bekle­ckert haben. Fangen wir vielleicht bei den anderen Landesräten an, die für Konsumen­tenschutz zuständig sind. Der rote Herr Kaiser hat zuerst gesagt, dass er ohnehin kon­trolliert hat, und dann hat er gesagt: Nein, es ist doch nicht kontrolliert gewesen. Wie schaut das in Oberösterreich mit Herrn Anschober aus? Hat der jetzt kontrolliert, ja oder nein? Wir wissen es nicht, er beschäftigt sich aber ohnehin schon wieder mit den Solarkollektoren.

Ein anderer großer grüner Spitzenvertreter, Herr Floss – Geschäftsführer des VKI – hat überhaupt die Spitze getoppt. Der sagt nämlich in einem Interview mit dem ORF: Die Bürger brauchen ohnehin nichts anderes zu machen, als die Rinde vom Käse herunter­zuschneiden. Wenn das die Informationspolitik des VKI ist, dann kann diese Institution auch wieder zusperren, denn wenn schon Herr Bundesminister Hundstorfer verbieten muss, dass der VKI die Bevölkerung informiert, dann ist es schon ziemlich spät. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Andere Organisationen wie der VKI, zum Beispiel die Organisation foodwatch, die die Informationen wirklich umfassend organisieren, haben das so gemacht, dass die Kette Lidl in Deutschland wirklich sofort reagieren musste, und zwar so stark, dass sie auch in Österreich zum Beispiel ganzseitig in der „Presse“ und der „Kronen Zeitung“ inserie­ren musste, um mitzuteilen, dass nur die deutschen Lidl-Filialen davon betroffen sind, die österreichischen nicht. Zu diesem Zeitpunkt war noch immer keine offizielle Infor­mation draußen, weder vom VKI noch vom Bundesministerium. (Ruf bei der FPÖ: Un­glaublich!)

Kommen wir nun zu den Medien. Es ist jetzt wahrscheinlich keiner mehr von den Da­men und Herren Redakteuren hier, die sitzen beim Heurigen und schreiben ihre Beiträ­ge für heute Abend. Aber es wäre nicht schlecht, wenn sie sich wirklich informieren würden und wenn sie vor allem die Leute informieren würden.

Da gibt es den verhaltensoriginellen Herrn Atha . Gott sei Dank ist der jetzt weg, denn seine journalistische Qualität war ja niedriger als das griechische Finanzsystem. Die beschäftigen sich ja wirklich mit allem und jedem, sie beschäftigen sich mit Scheinthe­men und mit Randthemendiskussionen: mit dem Binnen-I, mit der Schwulenquote und damit, ob Migranten zur Polizei kommen sollen.

Aber dass in diesem Fall, der gesundheitsgefährdend ist und bei dem es Tote gibt, die Zeitungen von sich aus darüber schreiben würden, das kann man nicht erleben. Das ist auch ein Skandal, und zwar ein Medienskandal! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten des BZÖ.) Es braucht offensichtlich deutsche Zeitungen, damit die österreichi­schen Zeitungen draufkommen, was in diesem System gespielt wird. Dann schreiben die österreichischen Zeitungen ab und rühmen sich, dass sie so gut sind. Das ist ein wirklicher Skandal.

Wenn man dann fragt, was da jetzt eigentlich war, dann sagt die Regierung: Na ja, ein bisschen haben wir reagieren müssen, aber eh bauern- und firmenschonend. Ich neh­me an, dass das der Grund dafür ist, dass die ÖVP dieses System der SPÖ noch im­mer begutachtet und bei diesem Misstrauensantrag wahrscheinlich nicht mittut.

Ich sage jetzt einmal, dass das Motiv der ÖVP ja gut sein mag. (Ruf bei der ÖVP: Er­klären Sie das jetzt einmal! Was wollen Sie damit sagen? „Bauernschonend“!) Die ös­terreichischen Bauern sind davon nicht betroffen, es war ja, wie gesagt, holländische Milch, aus der deutscher Topfen wurde, und das sagt eigentlich nur, dass unser Quali­tätssiegel- und Gütesiegelsystem ein Schmarren ist. Aber Sie wollten die Bauern wahr­scheinlich schonen, und jetzt sind sie die Leidtragenden, wenn nichts geschieht. Wa­rum sind sie die Leidtragenden? – Weil die Leute keinen Topfen, keinen Quargel und


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nichts mehr kaufen. Das ist der Punkt dabei. (Ruf bei der ÖVP: Sie haben ja keine Ahnung! Zwischenruf bei der SPÖ.)

Firmenschonend ist es auch nicht, denn wenn man weiß, dass in Oberösterreich eine Handelskette bereits im Herbst die Produkte dieser steirischen Firma herausgenom­men hat – sie kennen die Firma, denn sie kennen sowohl den Produzenten als auch die Handelskette, die es herausgenommen hat – und dass diese steirische Firma an den oberösterreichischen Händler ständig verdorbene Produkte geliefert hat, die Schim­mel und Listerien aufgewiesen haben, und dies bekannt wurde, weil es die Kette selbst untersuchen ließ, dann kann man daraus nur schließen, was es an weiteren Proble­men in diesem System und in dieser Bundesregierung gibt.

Der Punkt ist: Die Konsumenten haben das Vertrauen verloren, die Konsumenten ha­ben draufgezahlt, es gab Todesfälle, und es ist niemand in dieser Regierung bereit, da­für einzustehen. Auch wenn keinem Regierungsmitglied persönlich der Vorwurf zu machen ist, dass es selbst Fehler gemacht hat, aber ihr Kabinett, Herr Bundesminister Stöger, ist genauso dran, und dafür sind Sie verantwortlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.14.53

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung! Die letzten Zuseher begrü­ße ich auch! Hohes Haus! Es sind jetzt hier in der Diskussion und auch in der Dring­lichen Anfrage sehr breit und vielfältig das Versagen oder die Versäumnisse der Bun­desregierung diskutiert und angesprochen worden. Ein Themenbereich fehlt mir aller­dings ganz besonders, und ich wundere mich, dass dieses Thema einer Oppositions­partei auch nicht auffällt, nämlich der ganze Bereich des Klimas. (Abg. Bucher: Kraut und Rüben ...! Wir wollten euch auch ein bisschen was lassen!)

Uns ist er aufgefallen, weil da ist das Versagen wirklich sehr eklatant. (Ruf bei der ÖVP: Was habt ihr gemacht jetzt?) Ja wir sind eh die Einzigen, denen das aufgefallen ist, und wir sind auch die Einzigen, die das schon seit Jahren thematisieren. Trotzdem passiert nach wie vor nichts. Ich denke, das Versagen ist ganz deutlich, die Klimabilanz ist erschreckend. Nach wie vor ist unser Ziel für Kyoto eine Einsparung von minus 13 Prozent CO2, wir liegen nach wie vor bei plus 11 Prozent. Es tut sich nichts.

Vor der Klimakonferenz in Kopenhagen ist bekannt geworden, dass wir in ganz Europa das Schlusslicht sind – es tut sich weiter nichts. Wir wissen, dass wir Strafzahlungen in Milliardenhöhe in Kauf nehmen müssen – und es tut sich weiter nichts. Die Bundesre­gierung handelt nach Kopenhagen genauso wie vor Kopenhagen: Es passiert nichts. Es gibt keinerlei Ansätze für Lösungsvorschläge, und ich finde, das ist wirklich mehr als grob fahrlässig. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bucher.)

Es gibt genug Beispiele, um dieses Nichtstun aufzuzeigen: das Klimaschutzgesetz, das seit Jahren angekündigt und versprochen wird, man hört aber nichts anderes als Strei­tereien zwischen Bund und Ländern. Wir haben einen Vorschlag gemacht, wie man dem entgegnen könnte. Dieser Vorschlag ist vertagt worden. Genauso ist es bei der Energiestrategie, die sagen soll, wie es mit der österreichischen Energiepolitik weiter­gehen soll. Auch da werden wir seit Jahren vertröstet. Wir haben einen Vorschlag ge­macht, aber der ist ebenfalls vertagt worden.

Das Ökostromgesetz betreffend hat mein Kollege schon angesprochen, wie sich die Ökobranche in Österreich entwickelt hat: Der Ausbau ist nach unten gegangen, es gibt


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einen Ausbaustopp. Seit heuer haben wir wieder ein Ökostromgesetz, aber das ist nach wie vor alles andere als ein Ökostromförderungsgesetz. Heuer werden ein paar Anlagen errichtet werden können, aber das war es dann auch schon. Ein Ausbau ist im Ökostrombereich auch heuer nicht wirklich möglich. Auch da haben wir einen Antrag, einen Vorschlag gemacht, der ebenfalls vertagt wurde.

Mit all diesen Vorschlägen, die wir allein im Klima-, Energie- und Umweltbereich ge­macht haben, hätten wir den morgigen Plenartag sicher füllen können.

Also es werden von der Bundesregierung keinerlei Aktivitäten gesetzt, wirklich Schwung in die Sache zu bringen. Im Gegenteil, es werden klimaschädliche Handlungen ge­setzt, wenn ich nur daran denke, wie viele Milliarden in Autobahninfrastrukturen, in Rie­senkraftwerke und Pipelines investiert werden, und da fragt man sich schon: Warum eigentlich?

Ich war in den letzten Wochen und Monaten bei vielen Veranstaltungen, wo über Ener­gie und Energieunabhängigkeit diskutiert wurde, und die Menschen in Österreich ha­ben ein sehr großes Interesse daran, energieunabhängig zu werden und auch in Zu­kunft leistbare Energie zu haben. Die Menschen werden wirklich wütend, wenn man sagt, dass es ja eigentlich geht, und sie sehen, dass es trotzdem nicht passiert.

Ein Grund, warum es nicht passiert, ist diese Verquickung der fossilen Wirtschaft mit der Politik, und dafür haben wir wieder ein aktuelles Beispiel: Der ehemalige Bundes­kanzler Wolfgang Schüssel ist seit kurzem beim Energiekonzern RWE tätig. Das ist ein Atomkraftkonzern, und dieser ist auch im Konsortium für die „Nabucco“-Pipeline. Da wird dann klar, warum in Sachen erneuerbare Energie, was Energiewende angeht, in Österreich nichts weitergeht. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Da geht es nur um Machterhalt, und über diesen Machterhalt verkennen Sie völlig die Chancen, die im Bereich der erneuerbaren Energie enthalten sind, die im Klimaschutz enthalten sind. Sie muten es den Menschen zu, weiterhin von Öl und Gas abhängig zu sein und teure Ölpreise zahlen zu müssen. Das finde ich unverantwortlich. Sie erken­nen die Chance nicht, dass Menschen in der Energieversorgung unabhängig sein kön­nen, dass sie sich dadurch langfristig Energie und Mobilität leisten können.

Sie ignorieren auch völlig die Chancen, die es am Arbeitsmarkt gibt. Tausende Arbeits­plätze könnten geschaffen werden, wenn Sie endlich nicht nur an Ihren Machterhalt denken würden, sondern die Milliarden, die Sie jetzt in diese Lobbys stecken, endlich in die Energiewende und in den Klimaschutz investieren würden.

Diese Punkte gehen offenbar nur mit uns Grünen. Vor allem die ÖVP hat da leider we­nig Interesse gezeigt. Der erste Schritt, um das Richtige zu tun, ist, endlich ein unab­hängiges, eigenständiges und engagiertes Umweltministerium zu installieren. (Beifall bei den Grünen.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


17.20.25

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Das Bild, das die Regierung hier heute abgibt, ist schon ein bemerkenswertes: ein Bundeskanzler, der sich abfällig über Fragen von Abgeordneten äußert und sie dann nicht beantwortet. (Abg. Bucher: Der ist schon abgetreten!) Ich sage Ihnen, Herr Bun­deskanzler, auch wenn Ihnen die Fragen nicht gefallen – und das spricht ja nur für die Qualität der Fragen –, haben Sie die Verpflichtung, sie zu beantworten und nicht zu kommentieren. Das ist die Aufgabe, die Sie hier im Hohen Haus haben.


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Aber wenn dann noch ein sogenannter Gesundheitsminister hierherkommt und in einer Mischung von Überheblichkeit, Arroganz und mittlerweile lebensgefährlicher Inkompe­tenz auftritt, dann schlägt das wirklich dem Fass den Boden aus. Sie haben die Men­schen nicht rechtzeitig vor den Gefahren gewarnt, die es gibt. Sie haben weggeschaut, ja Sie haben überhaupt keine Ahnung, und deswegen klagen heute sieben Tote an. Sieben Tote klagen Sie heute an, Ihr System, Herr Minister. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Abgeordneter Grosz hat Sie in beeindruckender Art und Weise – Sie haben wahr­scheinlich nicht gedacht, dass wir das haben, aber er hat es – mit dem ministeriumsin­ternen Krisentagebuch überführt, Herr Minister. Er hat Sie – ganz penibel, Schritt für Schritt – überführt, nämlich dass Sie das entweder schon frühzeitig gewusst oder ein­fach zur Seite geschoben und unnötig Menschen in Gefahr gebracht haben. Deswegen sollten Sie zurücktreten, Herr Minister, und deswegen ist auch der Misstrauensantrag völlig gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ. Abg. Dr. Jarolim: ... vorbestraft!)

Aber die Regierung lebt in diesem rot-schwarzen Chaos de luxe – bei 400 000 Arbeits­losen, Herr Kollege Jarolim, bei der höchsten Steuerbelastung, bei der höchsten Krimi­nalität, bei den niedrigsten Einkommen, aber bei der höchsten Armut, die wir in diesem Land haben. Sie legen die Hände in den Schoß und entwickeln irgendwelche dubiosen Steuern, aber sonst machen Sie gar nichts. Sie bringen keine Regierungsvorlagen ins Parlament, Sie verschieben das Budget auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Sie haben ja nicht einmal mehr die Möglichkeit, einen Ministerrat ordnungsgemäß abzuhalten, weil die Hälfte der Regierung weg ist – obwohl es keinem auffällt. (Abg. Bucher: Ein Reise­büro ist das!)

Statt zu regieren, richten Sie am Ballhausplatz ein Reisebüro ein, mit der Adresse Ball­hausplatz 1, mit Vielfliegerbonus für Pröll, Fekter und Darabos. – Gratuliere! Das ist die Arbeit, Herr Klubobmann Kopf, die diese Regierung leistet?! In der Weltgeschichte he­rumzufahren?! Der Herr Pröll, der Herr Finanzminister, ist in den letzten paar Wochen von Mauritius über den Schiurlaub in die USA bis zuletzt nach Indien gefahren, wo er mit einem lächerlichen Turban herumgelaufen ist und sogar seine Schuhe ausgezogen hat, um der Welt zu zeigen, dass er bloßfüßig ist, der Herr Finanzminister aus Öster­reich. Ist das die Politik, die Sie hier liefern? Nein, ich glaube nicht. Es ist in Wahrheit ein Armutszeugnis. (Beifall beim BZÖ.  Abg. Kopf: Soll ich dir eine Reiseliste deiner früheren Minister bringen?)

Ich sage Ihnen etwas: Der einzige Ort, den diese Regierung noch nicht besucht hat, ist die Wüste, wo Sie der Wähler nach der nächsten Wahl hinschicken wird. Diesen Ort werden Sie dann nach der Wahl besuchen, darauf können Sie sich verlassen. (Beifall beim BZÖ. Abg. Kopf: Du kannst das besser, Peter!)

Sie verschieben ein Budget, Sie legen die Hände in den Schoß. Nur zwei Budgetpos­ten stehen schon fest, zwei: Das eine sind Reisen, Spesen und Buffets für die Regie­rung. Das ist festgeschrieben, dafür brauchen Sie ein Budget, weil das sind laufende Kosten. Der zweite Budgetposten sind die Steuererhöhungen, die Sie schon längst ausgepackelt haben – von der Mehrwertsteuer über die Mineralölsteuer bis jetzt zur Bankensteuer, die keine Bankensteuer, sondern eine Bankkundensteuer ist, weil sie die Kunden trifft. Sie belasten die Menschen, das ist Ihr Programm.

Deshalb haben Sie auch die Hände in den Schoß gelegt, weil Sie haben ja kaum Zeit, etwas anderes zu machen, aufgrund der vielen Reisen. Da fährt die Frau Innenministe­rin nach Vancouver. Was macht die Innenministerin in Vancouver, bei einer sportlichen Veranstaltung? Wenn sie wenigstens hingefahren wäre, um das Green-Card-Modell in Kanada zu studieren, das vernünftig ist und wir vom BZÖ schon lange fordern! Das wä­re gescheit gewesen. Aber nein, sie fährt hin, weil Sie ja auch Sportlern die Hände


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schütteln muss. (Abg. Mag. Stadler: Sie kommt leider wieder zurück, das ist das Prob­lem!)

Nur, ein Problem hat diese Regierung noch: Solang die beiden Minister dort waren, hat diese Aura der Erfolglosigkeit sogar auf die Sportler abgefärbt, und wir haben keine Medaillen gemacht. Kaum waren die beiden Minister weg, gab es auf einmal Gold für Österreich. Ich gratuliere den Sportlern in Vancouver. Kaum waren diese erfolglosen Menschen weg, hat es die Erfolge gegeben. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage Ihnen noch etwas: Wissen Sie, was eigentlich sehr ernst ist? Dass Sie nach wie vor nichts gegen die Kriminalität in diesem Land tun. Jetzt spreche ich auch die Frau Justizministerin an. Frau Justizministerin, ich appelliere nochmals – und ich werde es bei jeder Rede machen, solange keine Änderung eingetreten ist –: Hören Sie end­lich mit dem sozialistischen Unfug Ihrer Vorgängerin auf, mit diesem wahnsinnigen Haftentlassungspaket!

Wir haben schon im Justizausschuss darüber diskutiert, und jetzt hat es die „Kronen Zeitung“ geschrieben: Wie ausländische Mörder frühzeitig freigehen – Strafnachlass für Schwerverbrecher. Frau Ministerin, da sind Auftragskiller der Mafia dabei, da sind schwere Sexualstraftäter dabei, Kinderschänder, die aufgrund des Titels „Haftentlas­sungspaket“ vorzeitig aus unseren Gefängnissen entlassen werden, wenn sie sagen: Ich gehe in meine Heimat zurück und mache nichts mehr, liebe Justiz, dann seid ihr mich los! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Die kommen natürlich wieder zurück, die bleiben ja nicht dort! 11 000 Straftäter wur­den im vergangenen Jahr vorzeitig entlassen. Wir haben aber einen Stand von 8 100 in den Gefängnissen. Wenn man jetzt sehr zynisch wäre, Frau Ministerin, könnte man heute den Verbrechern sagen: Ihr könnt eh machen, was ihr wollt, denn jeder, der hier festgenommen wird, wird eh vorzeitig entlassen. Ihr habt überhaupt nichts zu befürch­ten – vorausgesetzt, ihr werdet überhaupt erwischt, weil die Aufklärungsquote so ge­ring ist.

Das ist eine Schande für die Sicherheitspolitik in diesem Land. Daher werden wir in diesem Hohen Haus beantragen, dass dieses Haftentlassungspaket endlich sistiert wird und Straftäter ihre Strafe auch absitzen müssen – und zwar bis zum letzten Tag. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krainer –: Kannst du die Person Westenthaler ein bisschen beleuchten?)

 


17.26.09

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich finde das immer spannend, wenn verurteilte Straftäter hier über Kriminalität sprechen. Ich finde es auch besonders spannend, wenn er darüber redet, dass Minister auf Sportveranstaltungen sind, wo wir doch alle wissen, dass, wenn wir hier Plenarsitzungen haben, der Abgeordnete Wes­tenthaler maximal dadurch auffällt, dass er im Stadion Polizisten anfährt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Ursula Haubner: ... Verteidigungs­minister! Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Insofern ist es immer höchst interessant, nach ihm zu reden. Er hat wieder gezeigt, dass ihm eines vollkommen fehlt, nämlich Respekt vor Menschen, er aber auch über­haupt kein Verständnis dafür hat, dass ein österreichischer Minister, der im Ausland ein Heiligtum besucht, das den Menschen, die dort leben, heilig ist, als Zeichen des Res­pekts vor den Menschen die Schuhe auszieht. Dass Sie das nicht verstehen, hängt vielleicht damit zusammen, dass Sie einfach keinen Respekt vor anderen Menschen


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haben. Das sieht man auch an Ihrer Politik. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Aber jetzt zu Ihrer Dringlichen Anfrage, es ist ja schon viel darüber gesagt worden. Schauen wir uns doch einmal an, was diese Regierung gemacht hat (Abg. Grosz: Da sind wir gleich wieder fertig!), und vergleichen wir das mit dem, was Sie gemacht ha­ben, als Sie in der Regierung waren! Sie waren sieben Jahre in der Regierung, und Sie haben jetzt eigentlich fast alle Themen genannt, bis auf die Umwelt, das hat dann die Kollegin der Grünen noch eingebracht, damit wir den gesamten Themenbereich in einer Anfragebesprechung unterbringen.

Sie haben von Asyl gesprochen und die Dauer der Verfahren kritisiert. (Abg. Öllinger: Vorsicht!) Schauen wir uns doch an, wann die Dauer der Verfahren am längsten ge­worden ist: als Sie in der Regierung waren. Was ist passiert, als wir in die Regierung gekommen sind? Wir haben die Strukturen verändert, und die Verfahren wurden be­schleunigt. Das ist der Unterschied zwischen dem, was Sie gemacht haben – nämlich ewig lange Verfahren –, und dem, was wir gemacht haben, seitdem wir in der Regie­rung sind: Die Verfahren sind deutlich kürzer. Diesen Vergleich scheuen wir überhaupt nicht. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Alles ist besser!)

Schauen wir uns die Kritik an den ÖBB-Pensionen an: Sie haben 2001 ein Gesetz ge­schaffen, das es dem Betrieb ermöglicht, Mitarbeiter zwangsweise in Frühpension zu schicken, und regen sich jetzt darüber auf, dass die das auch tun. Die Ministerin Bures sagt, sie wird dem jetzt einen Riegel vorschieben, damit dieses Gesetz – das Sie be­schlossen haben – nicht mehr angewandt wird und das tatsächliche Antrittsalter, das durchschnittliche Pensionsalter massiv steigt, nämlich ein Jahr pro Jahr, was eine riesi­ge Herausforderung ist.

Das ist halt der Unterschied: Sie reden davon, machen das Gegenteil von dem, was Sie behaupten, und wir machen echte Politik mit echten Taten und mit echtem Fortschritt in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.  Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Sie reden über Kriminalität und sagen, dass es zu wenig Polizisten gibt. Ja, dann schau­en wir uns doch an, was war, als Sie in der Regierung waren – egal ob Blau, Orange, wieder Blau oder gerade irgendeine Farbe dazwischen. Es gibt ja Gerüchte, dass der Kollege Stadler immer am Abend ein Post-it an den Spiegel hängt, wo er die Partei hin­aufschreibt, damit er in der Früh, wenn er aufsteht, weiß, bei welcher Partei er gerade dabei ist. (Abg. Mag. Stadler: Du bist ein Humorist! Bist ein ganz Witziger! Wer schreibt dir die Witze auf?)

Ich sage Ihnen, mir ist das auch vollkommen egal, ich habe total die Übersicht verlo­ren, wer gerade Blau, Orange oder irgendetwas dazwischen ist. (Anhaltende Zwi­schenrufe beim BZÖ. Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wir kriegen bei jeder Sit­zung neue Sitzpläne und irgendwelche Mitteilungen, wer jetzt wieder dort oder da da­bei ist oder wer wild oder doch nicht mehr wild ist. Im Prinzip ist es auch vollkommen egal, die Politik, die Sie gemacht haben, die Inhalte sind ja immer dieselben.

Wenn Sie also hier über Kriminalität reden, muss man fragen: Wer hat denn dafür ge­sorgt, dass es deutlich weniger Polizisten gibt? Und was macht diese Regierung jetzt? Sie sorgt dafür, dass es am Ende der Gesetzgebungsperiode tausend Polizisten mehr gibt als heute, nämlich die tausend, die Sie abgeschafft haben! Das ist der Unterschied in der Politik. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie beklagen sich – wie war das? „Heimat, bist du dummer SöhnInnen?“ oder so was; es ist schon genug darüber gesagt worden – über die Bildungspolitik. Was haben Sie gemacht? – Sie haben gespart bei der Bildung. Sie haben die Zahl der Stunden ge­


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kürzt, also dafür gesorgt, dass die Schüler möglichst wenig in der Schule sind, dass es möglichst wenig Bildung gibt.

Was haben wir gemacht? – Bei uns steigen die Budgets. Es gibt von Jahr zu Jahr mehr Geld für Bildung. Es gibt kleinere Klassen. Es gibt die Neue Mittelschule. Es gibt Schrit­te in Richtung eines modernen Schulsystems. Das ist halt der Unterschied. Sie kritisie­ren in Wahrheit ja nur die eigene Politik oder die Folgen Ihrer Politik, mit denen wir uns herumschlagen müssen und die wir schrittweise verbessern.

Das ist genauso bei den Steuern. Was haben Sie gemacht? – Sie regen sich auf über die Manager-Boni? Sie haben selber hier bei der Steuerreform beschlossen, dass Ma­nager Boni in Höhe von 35 000 € steuerfrei an Aktienoptionen bekommen. Und als wir es abgeschafft haben, haben Sie nicht einmal mitgestimmt. Und Sie regen sich dann auf über Steuerboni? Sie haben es ja steuerlich freigestellt.

Was Sie alles gemacht haben! Gruppenbesteuerung, Ambulanzgebühren eingeführt, Unfallrentenbesteuerung. Das ist die Politik, die Sie gemacht haben. Die Politik, die wir gemacht haben, ist, dass wir eine Steuerreform über 3 Milliarden € gemacht haben und die Menschen, die arbeiten für ihr Geld, steuerlich massiv entlastet haben. Das ist der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik.

Wenn Sie über den Arbeitsmarkt reden und sagen, wir haben eine hohe Arbeitslosig­keit: Ja, die haben wir. Aber wir sind aktiv, dass sie möglichst klein bleibt und dass sie reduziert wird. Nur, als Sie in der Regierung waren, ist die Arbeitslosigkeit im Verhältnis zum europäischen Durchschnitt gestiegen, und seit wir an der Regierung sind, steigt der Abstand. Das heißt, wir machen eine bessere Politik als alle anderen Nachbarlän­der, und Sie haben eine schlechtere gemacht.

Sie können sicher sein: Solange wir in der Regierung sind, ist die Arbeitsmarktpolitik x‑fach besser und eine gute Politik für den Arbeitsmarkt im Gegensatz zu der Zeit, als Sie in der Regierung waren. (Beifall bei der SPÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


17.32.12

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzter Herr Minister! Ich denke, Österreich im europäischen Vergleich steht ja um einiges besser da als viele andere Länder. Die zweitniedrigste Arbeitslosenzahl, eine der niedrigsten Jugendarbeitslosigkeiten, ein Budgetdefizit unter dem EU-Durchschnitt sprechen doch eine deutliche Sprache, dass hier gearbeitet wird und dass hier ordentliche Politik für Österreichs Wirtschaft und für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht wird.

Ich denke, auch Reisen, Wirtschaftsdelegationen ins Ausland, wie zum Beispiel die letzte nach Indien, sind ganz wichtig, denn dort hat man Kontakte, dort knüpft man Kontakte für die österreichische Wirtschaft, dort bekommt man Aufträge. Das ist sicher besser, als zu Hause zu warten, ob man irgendeinen Anruf bekommt, dass einem ein Auftrag erteilt wird.

Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg mit diesen Wirtschaftsdelegationen im Aus­land, und ich danke auch dem Minister Mitterlehner und dem Minister Pröll für diese Initiativen für die österreichische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, der Standort bestimmt ja bekanntlich den Standpunkt, und mein Standpunkt ist immer geprägt von den wirtschaftlichen Interessen des Wirtschafts­standortes Österreich, denn was für den Wirtschaftsstandort positiv ist, das bringt auch


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Arbeitsplätze, sichert Wachstum und trägt vor allem zum Wohlstand der Menschen in unserem Land bei.

Jetzt haben wir die größte Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren. Das ist für alle eine neue Herausforderung, eine neue Situation. Es geht um die Zukunft unserer Kin­der, es geht um die Zukunft der sozialen Systeme, aber es geht auch um die Zukunft der Wirtschaft und der Unternehmerinnen und Unternehmer Österreichs. Deshalb müs­sen wir auch schauen, dass der öffentliche Haushalt in Ordnung ist, dass er Maastricht-konform ist und dass wir hier die richtigen Maßnahmen setzen.

Ich denke, dass wir in der Diskussion eine gewisse Schieflage haben, da hauptsächlich über neue Steuern gesprochen wird. Ich meine aber, wir sollten doch über ausgaben­seitige Einsparungen und strukturelle Änderungen sprechen.

Der Rechnungshofbericht hat ja deutlich aufgezeigt, dass es Einsparungspotentiale gibt im Bereich der Gesundheit, im Bereich der öffentlichen Verwaltung, im Bereich des Bil­dungswesens. Ich denke, wenn wir hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen, dann werden wir auch eine Lösung finden. Zurzeit ist es ja so, dass wir im Jahr 2010 7,5 Mil­liarden € für unsere Schulden bezahlen. Wenn wir so weitermachen und hier keine Ein­sparungen vornehmen, dann werden wir im Jahr 2013 11 Milliarden € bezahlen. Ich denke, wir als Politiker sind nicht den Zinsen im Dienst, sondern den Menschen in die­sem Land, und so kann nur gelten, dass wir keine neuen Steuern einführen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist, dass die Schwarzarbeit in Österreich floriert. Damit entgehen der Wirtschaft immerhin Einnahmen von ungefähr 20 Milliar­den €, und da ist dringend gegenzusteuern. Ich denke, dass wir hier etwas tun können für Wachstum und Beschäftigung, wenn wir einen Handwerkerbonus einführen, den wir schon lange fordern. Das wäre etwas für die Konsumenten, das wäre etwas für die Ge­werbetreibenden und das wäre auch etwas für den Staatshaushalt. Diese Potentiale sollten wir also nutzen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen keine Angst zu haben: Ein System kosteneffizienter zu gestalten heißt nicht automatisch, es zu verschlechtern. Da gibt es genügend Beispiele dafür.

Die ganze Diskussion über die Bankensteuer heute hat es schon, glaube ich, gezeigt: Wir dürfen nicht den Sparer, den Kreditnehmer, den Häuselbauer und den Unterneh­mer bestrafen, sondern wir müssen schauen, dass wir die Spekulanten, jene, die diese Krise verursacht haben, erwischen.

Es ist erfreulich, wenn ich jetzt in der „Kronen Zeitung“ lese, dass der Herr Finanz­minister Pröll die Kreditvertragsgebühr abschaffen wird. Er will die Kreditvergabe an Kleinunternehmer und Häuselbauer erleichtern und deshalb die Kreditvertragsgebühr abschaffen. Ich denke, das ist auch wieder ein richtiger Weg, eine ganz wichtige Maß­nahme. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


17.36.34

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das einzig Po­sitive an dem, was mein Vorredner gesagt hat, war die Abschaffung der Kreditvertrags­gebühr. Die fordern wir seit Jahren. Es ist ja nicht einsehbar, dass jemand, der einen Kredit für eine Investition aufnimmt, davon auch noch 0,8 Prozent an Steuern bezahlt, dafür, dass er investiert und Arbeitsplätze schafft. Das ist das einzig Vernünftige, was Sie hier von sich gegeben haben. (Beifall bei der FPÖ.)


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Aber, Herr Bundeskanzler und die Redner der Regierungsparteien, Sie regen sich hier so furchtbar auf, weil in dieser Dringlichen Anfrage des BZÖ angeblich ein Wirrwarr vorhanden war. Das müsste Ihnen eigentlich zu denken geben. Es gibt nämlich über­haupt kein Ressort in Ihrer Regierung, wo nicht eine Baustelle herrscht. Das heißt, eine Dringliche Anfrage an den Herrn Bundeskanzler muss ja alle Ressorts umfassen, die eigentlich renovierungsbedürftig wären oder wo auf alle Fälle Handlungsbedarf be­steht. Es hätte mich eher gewundert, wenn sie nur eine Dringliche Anfrage zu ein oder zwei Themen gestellt hätten, denn dann hätten Sie ja das Gefühl gehabt, dass alle an­deren Dinge in Ihrer Regierung absolut okay sind und bestens laufen.

Was mich aber viel mehr erschüttert hat, ist Ihre Antwort. Sie haben auf keine einzige dieser dringlichen Anfragen auch nur eine annähernd brauchbare Antwort gegeben, mit der man etwas anfangen hätte können. Das Einzige, was ich Ihnen zugute halte, ist, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem Pendant, Ihrem Vizekanzler Pröll, der am Vormittag schon hier gesessen ist, offensichtlich die Wahrheit gesagt haben, denn Sie haben hier ganz klar erklärt, dass eine rein ausgabenseitige Sanierung des Budgets nicht möglich sein wird und damit natürlich Steuern, zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das hat der Herr Vizekanzler am Vormittag vehement in Abrede gestellt. Er hat nämlich ganz klar ausgedrückt, dass diese Budgetsanierung ausgabenseitig er­folgen wird und Steuern nicht möglich sind.

Jetzt kommen wir zu der von Ihnen angesprochenen Bankensteuer, die jetzt in aller Munde ist. Ich habe das am Vormittag Ihrem Herrn Vizekanzler schon erklärt, dass es nichts anderes ist, als Zeit zu gewinnen, um jetzt die Bevölkerung zu beruhigen, weil Sie genau wissen, dass der Volkszorn wegen der Banken in der Zwischenzeit so ange­wachsen ist, weil man tagtäglich liest, dass die Manager Millionenzahlungen an Boni bekommen und dass sie auf der anderen Seite die Hand aufhalten, damit der Staat Mil­liarden zur Sicherung der Banken drauflegt. Und um diese Leute zu beruhigen, um das, wie man so schön sagt, gemeine Volk in Ruhe zu halten, haben Sie jetzt die Ban­kensteuer andiskutiert. Die Bevölkerung ist beruhigt, sie sagt: Jawohl, die, die Krise verursacht haben, die werden jetzt endlich auch zur Kassa gebeten.

Dass diese Bankensteuer so nicht kommen wird, zumindest nicht mit Ihrem Partner ÖVP, ist auch klar. Das haben ja ÖVP-intern alle Organisationen bereits kundgetan: vom Wirtschaftsbund angefangen, Wirtschaftskammerpräsident Leitl, bis hin zu allen Bankenvertretern, die hier in den ÖVP-Reihen sitzen, bis hin zu vielen anderen mehr, bis zur Industriellenvereinigung. Und auch der Herr Vizekanzler hat heute schon abge­schwächt, dass es sich hier nicht um eine Bankensteuer handeln wird, sondern um eine Solidarabgabe, und wenn überhaupt eine Steuer, dann nur auf Spekulationen und nicht auf alles andere.

Der Herr Vizekanzler hat auch gesagt, es muss verhindert werden, dass eine Kredit­klemme eintritt, die es immer noch gibt. Das hat man verschwiegen. Man hat auch da­rüber gesprochen, dass die Bankkunden nicht belastet werden dürfen. Wie das vor sich gehen soll oder wie Sie das kontrollieren wollen, dazu haben Sie aber nichts ge­sagt.

Herr Kollege Krainer hat hier gesagt, die Opposition kritisiert nur, und Sie machen Poli­tik, Sie setzen Taten. Jetzt frage ich Sie: Wo sind denn die Taten, die Sie gesetzt ha­ben? Die einzige Tat, die vor eineinhalb Jahren gesetzt wurde, war der Beschluss des Bankenrettungspakets. Da haben alle Oppositionsparteien mitgestimmt, weil es anders nicht möglich gewesen wäre, dieser Situation in kürzester Zeit Herr zu werden. Das war das Einzige, was Sie an Taten gesetzt haben.

Die Konjunkturpakete sind nie dort angekommen, wo sie hingehören. Das wissen Sie in der Zwischenzeit auch. Nötige Maßnahmen wie die thermische Sanierung, die gut


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war, die man anheben hätte sollen, haben Sie auch nicht gemacht. Wie das in Zukunft weitergeht, wissen wir auch nicht.

Und dann reden Sie immer von Einsparungspotentialen. Der Rechnungshof zeigt seit Jahren auf – das WIFO springt auch auf diesen Zug auf –, dass es Einsparungsmög­lichkeiten in Milliardenhöhe gibt, die hier möglich wären. Bei jeder Gelegenheit gehen Sie her, nehmen das Wort Verwaltungsreform, Gesundheitsreform in den Mund, aber Sie tun es nicht!

Glauben Sie, dass hier irgendein Oppositionspolitiker in diesem Haus sitzt, der dage­gen wäre, wenn Sie sagen, wir starten morgen die Verwaltungsreform oder die Ge­sundheitsreform? Wir wären erpicht darauf, mitzumachen, um diesem Staat Einspa­rungspotentiale zu ermöglichen und das Budget vielleicht in Ordnung zu bringen. Aber Sie tun es nicht! Seit eineinhalb Jahren – damit ist jetzt ein Viertel der Regierungsperio­de abgelaufen – hören wir nur Lippenbekenntnisse. Sie haben absolut keine konkreten Ideen, wie Sie was umsetzen wollen, von der Verwaltungsreform über die Gesund­heitsreform.

Ich sage Ihnen eines: Sie beruhigen jetzt die Bevölkerung, bis die anstehenden Wah­len in der Steiermark und in Wien vorüber sind, und dann wird ein Belastungspaket auf die Bevölkerung zukommen, das sich gewaschen hat. Und dann ist Ihre Argumentation wahrscheinlich wesentlich schneller und treffsicherer, als Sie das jetzt hier machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Das wünscht ihr euch!)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


17.42.07

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Es ist schon richtig, es gibt an der Regierung vieles zu kritisieren, und wenn ich jetzt gehört habe, die Regierung habe so viele Baustellen vor sich oder aufgemacht, dass man schon meinen könnte, das sei ein Teil des zweiten Konjunkturbelebungspakets, dann gibt das schon zu denken. Wenn aber das BZÖ – das wurde von einigen angeschnitten – die Kritik sozusagen dermaßen auf Käse fokussiert und in Käse enden lässt und dann in der Argumentation letztlich dermaßen Lücken aufweist, dass man meint, man liest eine Presseaussen­dung eines älplerischen Folklorevereins, treffen Sie die Regierung nicht wirklich dort, wo man sie treffen sollte.

Die Regierung beschäftigt sich meiner Meinung oder der Meinung der Grünen nach ja vorwiegend mit sich selbst und teuren Werbeeinschaltungen in eigener Sache. Was an Aktivität noch übrigbleibt, verwendet man für die Kontrolle des politischen Partners, und letztlich bleiben wirklich essentielle Probleme – nicht erst seit dieser Bundesregie­rung, sondern seit vielen – liegen und geht man an den Bedürfnissen der Bevölkerung insofern vorbei, als man die seit Jahren vor sich herschiebt und nicht fragt, was die Leute brauchen.

Nur ein Beispiel jetzt: die Bildungspolitik. Bei diesem Dialog der Hochschulen und Fachhochschulen hat das BZÖ de facto keine Anwesenheit gezeigt. Und ich frage mich: Wie will man hier mitgestalten? (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht!) Das stimmt schon! Da war de facto fast niemand dabei, und auch die Wortmeldungen und Überlegungen waren nicht wahnsinnig gut. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scheib­ner.)

Letztlich ist von den Studierenden die Initiative ausgegangen, die die Bundesregierung sozusagen aus dem hochschulpolitischen Tiefschlaf aufgeweckt hat. Dem haben sich


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dann Rektoren und andere angeschlossen. Und ich glaube, wenn hier nicht bald ein Signal gesetzt wird, verliert Österreich erstens den Anschluss und werden Zehntausen­de von Studierenden vor verschlossenen Türen der Universitäten und Fachhochschu­len stehen. Da besteht Handlungsbedarf. (Beifall bei den Grünen.)

Wie ist es jetzt aber in der Gesundheitspolitik? – Die Kassen sind nicht saniert. Jeder, der anderes behauptet, weiß entweder nicht, was er sagt, oder er ist fast krankhafter Optimist. Die Bundesregierung schießt Kassen Geld zu, das sie aber in mindestens vier- oder fünffacher Menge auf der anderen Seite einsparen sollen. Und alles soll so gehen, dass niemand was spürt.

Ich sage Ihnen, es gibt eine Reihe von sozialen Inbalancen, nicht nur zwischen Arm und Reich, sondern in verschiedenen Bevölkerungsschichten. Da gibt es Menschen, die können sich Gesundheitsleistungen nicht mehr leisten, weil die Kassen natürlich einschränken, sie kontingentieren, etwa in der Psychotherapie. Es gibt einen riesigen privaten Selbstfinanzierungsanteil. In der Physiotherapie werden plötzlich nur mehr fünf Stunden gezahlt, und die dauern nur mehr eine halbe Stunde. Alte Leute sind mit dem Ausziehen kaum fertig, müssen sie sich schon wieder anziehen, weil die Stunde aus ist.

Das ist nicht gut! Die soziale Diskriminierung der Armen wirkt besonders stark. Zum Beispiel Kinderheim St. Isidor für schwer geburtsgeschädigte, behinderte, gehandicapte Kinder, spastische Kinder: Die brauchen dreimal, viermal in der Woche Physiotherapie, sonst kann man das gleich lassen und sie ihrem Schicksal überlassen. Gezahlt wird teilweise nur mehr eine Stunde. Eltern müssten vier Stunden berappen. Die können das nicht!

Was ist passiert bei Hospiz- und Palliativmedizin? – Da gibt es einen Stufenplan der Umsetzung dieser Leistungen. Wir hinken dem Zeitplan Jahre nach. Es gibt keine nach­haltige Finanzierungssicherheit. Es gibt keinen klaren Umsetzungsplan. In Tirol macht man – vielen Dank, Herr Landesrat! – jetzt ein Pilotprojekt, als ob Palliativmedizin und Hospiz als Begriff erst gestern entstanden oder unter das Volk gekommen wären. Ein Pilotprojekt! Und viele andere Sachen mehr.

In der Neuro-Rehabilitation mangelt es mindestens an einem Drittel von Behandlungs­plätzen. Leute müssen Invaliditätspensionen beziehen oder in diese gehen, kommen in Pflegestufen, weil keine Therapieplätze vorhanden sind.

Ich weiß, das kostet Geld. Aber Sie wissen, dass vernünftig investiertes Geld in Ge­sundheit nicht nur das Leid einzelner oder vieler Menschen vermindert, sondern auch der Wirtschaft hilft und der Republik. Wir haben nichts davon, wenn Krankenstände anwachsen, wenn psychische Erkrankungen weiter zunehmen in Krisenzeiten und in Bedrohung und so weiter.

Wenn dann aber ein hochrangiges wissenschaftliches Institut wie das WIFO alternative Finanzierungspläne für Pflege – und da will ich gar nicht weiterreden, denn das ist überhaupt ein Skandal, was da passiert – vorlegt und diese Leute dann von der Wirt­schaftskammer Österreich und von der Industriellenvereinigung als linke Wissenschaft­ler denunziert werden, nur weil sie alternative Finanzierungspläne bringen, wenn man ihnen droht, Gelder beziehungsweise Aufträge zurückzuziehen, so zeichnet das ein Bild der Republik, das einem Angst machen sollte. Aber ich empfehle hier nicht Angst, sondern man sollte wütend werden. Und ich wünsche mir, dass Sie nicht Monologe und Belehrungen halten, sondern Dialoge, wie es besser werden könnte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.48



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 224

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


17.48.11

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Es ist schon eine Unverfrorenheit, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Partei wie das BZÖ, deren Repräsentanten in Kärnten mit der Skandalbank Hypo Alpe-Adria die österrei­chischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Geiselhaft genommen und Kärnten fast in den Konkurs geführt haben, nun in einer Dringlichen Anfrage behauptet, Öster­reich sei unregiert. Wir wissen vielmehr, was Regieren durch BZÖ-Politiker bedeutet. Gerade Kärnten ist das aktuelle Beispiel: Kärnten wurde fast in den Bankrott geführt.

Hohes Haus! Meine Sehr verehrten Damen und Herren! So ähnlich ist die Argumenta­tion betreffend den sogenannten Listerien-Skandal. Ich beschäftige mich seit 30 Jahren mit dem Lebensmittelrecht. Ich habe selten so wenig an Fachkompetenz, an Fach­kenntnis von Abgeordneten gemerkt und hören müssen. Ich habe Verdrehungen er­lebt, persönliche Unterstellungen, Unwahrheiten und Beschimpfungen, insbesondere gegenüber unserem Bundesminister Alois Stöger. Das ist kein Stil für Abgeordnete, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, entspricht nicht der Würde dieses Hauses. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich festhalten: Für die Erkrankungen und die bedauerlichen Todesfälle durch Listeriose sind nicht Bundesminister Alois Stöger, Beamte im Gesundheitsminis­terium oder Mitarbeiter/innen der AGES verantwortlich, sondern ausschließlich der oder die Betriebe, in denen die Kontaminierung mit Listerien erfolgte! (Abg. Grosz: Vor zehn Monaten ...!) Massive Fehler in der Qualitätssicherung dürften dafür verantwortlich sein. Die dafür Verantwortlichen müssen gefunden und bestraft werden. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Die zweite Feststellung: Alle Infektionen mit Todesfällen – genau zuhören, Kollege Grosz! – fanden vor dem 20. Jänner 2010 statt!

Die Ursache – und das ist die dritte Feststellung –, welches Lebensmittel die Infekti­onsquelle war, stellte sich am 20. Jänner heraus. Am 20. Jänner 2010 ist bekannt ge­worden, dass es sich dabei um diesen Hartberger Käse handelt. (Anhaltende Zwi­schenrufe beim BZÖ.)

Dann – die vierte Feststellung – kam die Meldung an das europäische Schnellwarnsys­tem.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Grosz, kennen Sie sich beim PC aus? (Abg. Grosz: Beim PC oder BSE?) Wann waren Sie das letzte Mal auf der AGES-Seite und auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit? – Ich möchte hier nur festhalten: Ab diesem Zeitpunkt fand sich die Meldung auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und der AGES! (Abg. Grosz: ... am 15. Feber oder davor? Wann hat es denn der Minister gewusst?) Dem Minister vorzuwerfen, er hätte nicht informiert, ist eine plumpe, primitive Unterstellung seitens des BZÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Warum hat er dann gesagt ...? – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich damit festhal­ten: Bundesminister Alois Stöger hat gesetzeskonform entschieden und die AGES vor­bildhaft gearbeitet. Alle Vorgaben des europäischen Rechts, der Lebensmittelbasisver­ordnung und des österreichischen Lebensmittelrechts wurden eingehalten.

Kollege Grosz, ich möchte schon noch eines in Erinnerung rufen: Wir reden hier über ein Gesetz, das Herr Bundesminister Haupt geschrieben hat. Herr Bundesminister Haupt hat in dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz festgelegt, dass nicht


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das Ministerium, sondern der Unternehmer zu informieren hat. Erst dann, wenn der Unternehmer nicht informiert und keine Rückrufaktion durchführt, ist das Bundesminis­terium verpflichtet, entsprechende Informationstätigkeiten vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das entspricht dem europäischen Recht, und das entspricht dem ös­terreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumentation des BZÖ ist durchsichtig. Sie ist plump und stellt einen Privatwahlkampf des Kollegen Grosz dar, den er in der Steiermark führen soll, aber nicht hier in diesem Hohen Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben allerdings auf euro­päischer Ebene Handlungsbedarf, und ich darf folgenden Entschließungsantrag (Abg. Grosz: Ach so!) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger betreffend Information der Öffentlichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und ge­sundheitsschädlichen Lebensmitteln einbringen.

Dieser Antrag sieht mehrere Maßnahmen vor. So soll das europäische Schnellwarn­system auch zu einem Schnellwarnsystem für die Menschen und für die Bürger wer­den. Auf EU-Ebene sollen die zuständigen Minister im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür eintreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln – das heißt Käse! – eine verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung vorzunehmen ist. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich berichtige nämlich die Argumentation des BZÖ und der Freiheitlichen: Das ist nicht österreichisches Recht. Das ist europäisches Recht und muss auf der europäischen Ebene entschieden werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Jene Schuldigen ...! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Es soll weiters dem Bundesminister für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt werden, bei derartigen Infektionen die Öffentlichkeit entsprechend zu warnen. Die derzeitige Regelung beschränkt sich nur auf gesundheitsschädliche Lebensmittel. Wir wollen wei­ters einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit haben, wie es einen Trinkwasserbericht gibt. Und wir wollen die Informationskette für die Konsumentinnen und Konsumenten unter Einbeziehung der Wirtschaft verbreitern. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Das ist ein Maßnahmenkatalog, der sich an Europa richtet.

Lassen Sie mich abschließend eines festhalten: Bei Lebensmitteln geht es vor allem um Fragen der Lebensmittelsicherheit, in der Politik um Glaubwürdigkeit politischer Aussagen. Das betrifft auch die Aussagen und die politische Tätigkeit von BZÖ-Funk­tionären. Lebensmittel können einer Analyse und natürlich auch einer Risikobewertung unterzogen werden, ebenfalls die Aussagen des BZÖ. Hohes Haus! Dabei kommt nach diesen Behauptungen des BZÖ eine klare öffentliche Warnung heraus, und diese War­nung lautet: Wählen Sie nie BZÖ, glauben Sie niemandem vom BZÖ, diese Partei ist eine Gefahr für unser Land und unsere Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wurde wegen seines Umfanges auch verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger betreffend Information der Öffent­lichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesundheitsschädlichen Lebensmitteln,


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eingebracht im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert!

Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit zu lebensmittelbedingten Krankheitsaus­brüchen und Todesfällen durch Listerien hat gezeigt, dass die derzeit bestehenden ge­setzlichen Instrumente zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit weiter verbessert wer­den müssen. Die Ablauforganisation der Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene, die Umsetzung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder und der Informationsfluss zu Bun­deseinrichtungen wie AGES und dem BMG ist verbesserungsbedürftig. Das BMG hat keine direkte Kontrollkompetenz auf der einzelbetrieblichen Ebene, die Vollziehung des LMSVG liegt im Verantwortungsbereich der Länder.

Es ist überdies notwendig, dass die Möglichkeiten der Information der Öffentlichkeit, der Konsumentinnen und Konsumenten – auf europäischer Ebene sowie national – er­gänzt und erweitert werden müssen.

Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit sind im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens – als Grundlage eines starken Wirtschaftsstandortes Österreich und zum Schutz der ös­terreichischen Lebensmittel – erforderlich. Die Informationskette bei behördlich bean­standeten Lebensmitteln muss ausgebaut werden. Auch das Europäische Schnell­warnsystem RASFF muss von einem Schnellwarnsystem für Behörden (Lebensmittel­aufsicht) zu einem Schnellwarnsystem für die Menschen in Europa weiter entwickelt werden.

Die Auszeichnung des Ursprungs, der Herkunft, besonderer Produktionsweisen oder besonderer Qualitäten von Lebensmitteln stellt sowohl im Sinne der landwirtschaftli­chen Produktion, der Verarbeitung als auch der Verbrauchererwartung ein wichtiges Anliegen dar.

Ebenso versuchen EU-Mitgliedsländer verpflichtende Herkunftskennzeichnungen – ins­besondere zum Schutz vor Täuschung und Irreführung aber auch zur Chancenwah­rung der eigenen Primärproduzenten – bei bestimmten Lebensmitteln festzulegen. Ins­gesamt spricht sich in Umfragen eine Mehrheit der Europäer für verpflichtende Her­kunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln aus.

Nur wenn auf EU-Ebene hier eine entsprechende Bestimmung kommt, wären auch ausländische Lebensmittel, die in Österreich verkauft werden, dann auch als solche für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten erkennbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, werden daher ersucht,

auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend de­taillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermit­teln, die im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit voller Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 227

auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – zumindest der wertbestimmenden Bestandteile – zu erfolgen hat,

auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten, Regelungen zur ver­pflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetzes (LMSVG) vorzulegen, die eine neue Bestimmung vorsieht, die dem Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, bei einem bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches und einem hinreichend begründeten Hinweis auf das / die den Krankheitsausbruch auslösenden Lebensmittel die Öffentlichkeit, d.h. die Konsumentinnen und Konsumenten zu infor­mieren,

jährlich einen Bericht dem Parlament zur Lebensmittelsicherheit sowie über die Vollzie­hung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung – der u.a. die Prüftä­tigkeit sowie Ergebnisse der Prüfung dokumentiert – vorzulegen und dafür eine gesetz­liche Verpflichtung in der kommenden Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorzusehen,

in Österreich darauf hinzuwirken, dass die Informationskette verbreitert wird und die Marktteilnehmer, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – auf freiwilliger Basis – mit geeigneten Mitteln die Konsumentinnen und Konsumenten in den Verkaufsräum­lichkeiten über die Vermeidung von Risiken im Umgang mit „sensiblen Lebensmitteln im eigenen Haushalt“ verständlich informieren sowie

eine entsprechende, leicht verständliche Kennzeichnung (z.B. in Form von Piktogram­men) insbesondere von sensiblen Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


17.55.37

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bun­desminister! Meine Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute wirklich betroffen, um nicht zu sagen bestürzt. Wir haben sieben Tote, das ist eigentlich Betroffenheit genug, die man zeigen kann, auch in diesem Hohen Haus. Und bestürzt bin ich darüber, wie hier diskutiert wird, um Lösungen zu finden. Darüber wird nämlich gar nicht diskutiert, sondern hier wird versucht, parteipolitisches Kleingeld auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten zu verdienen. Das lehne ich striktest ab, mei­ne Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Versuchen wir, gemeinsam aufzuarbeiten, was passiert ist! Wenn es Defizite in der In­formation gibt, wenn es Defizite in der Kontrolle gibt, dann sind wir es den Konsumen­ten in der Sekunde schuldig, diese Defizite aufzuzeigen (Abg. Grosz: Genau!), sie klar zu informieren, damit die Konsumenten in Österreich auch den entsprechenden Schutz und die Sicherheit für die Zukunft haben.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bitte Sie darum, uns auch darüber Auskunft zu geben, wo es diese Defizite gegeben hat, ob im Bund, ob bei den Lebensmittelbehörden im Bund oder im Land. Ich komme auch aus der Steiermark, und ich habe von der steirischen Lebensmittelbehörde, für die Franz Voves verantwort­


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lich ist, bis zur Stunde kein einziges Wort darüber gehört, meine Damen und Herren! (Abg. Faul: Kein Kleingeld! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher bitte ich Sie wirklich, es ist ein Skandal, der passiert ist. Es ist ein Skandal, dass dafür auch der Begriff Hartberger Bauernquargel verwendet werden darf. Das ist Be­trug! (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.) Das ist letztlich auch Betrug am Konsumen­ten, meine Damen und Herren. Daher sage ich Ihnen: Schaffen wir Rahmenbedingun­gen hier in diesem Hohen Haus, aber auch auf europäischer Ebene, um diesen Kon­sumentenbetrug endlich zu stoppen, meine Damen und Herren! Denn wenn dort kein einziger Tropfen österreichischer Milch drinnen ist, dann ist das einfach Betrug.

Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, auch auf europäischer Ebene dafür einzutre­ten, dass es klare Herkunftsbezeichnungen gibt. Das wird national zu wenig sein, son­dern da müssen wir auch in der Verordnungsnovelle auf der europäischen Ebene – Herr Bundesminister, darum bitte ich Sie – dafür eintreten, dass es eine klare Her­kunftsbezeichnung gibt. Der Schaden, der heute, der in den letzten Tagen schon ange­richtet wurde, ist ohnedies groß genug: sieben Tote, Schaden für die Bäuerinnen und Bauern, obwohl kein einziger Liter Milch aus Österreich drinnen ist, Schaden für die Wirtschaft, Schaden für die Betroffenen und letztlich auch eine Gefahr für die 110 Ar­beitsplätze in Hartberg.

Daher, meine Damen und Herren, lade ich Sie ein: Schaffen wir gemeinsam klare Rah­menbedingungen, klare Gesetze auch hier in diesem Hohen Haus! Versuchen wir nicht nur, politisches Kleingeld zu verdienen. Wir haben an und für sich sehr gute Vorbedin­gungen mit dem AMA-Gütesiegel, das heißt, da ist Österreich zu hundert Prozent drin­nen. Es muss Schluss damit sein, dass dort, wo Österreich draufsteht, nicht zu hundert Prozent Österreich drinnen ist.

Daher haben wir eine Initiative gestartet, um neben diesen Gesundheitsfragen, neben diesen Sicherheitsfragen die Menschen auch darauf aufmerksam zu machen, gerade in dieser Wirtschaftskrise verstärkt zu heimischen Lebensmitteln zu greifen, weil der Kauf von 10 Prozent mehr heimischen Lebensmitteln auch mit 10 000 Arbeitsplätzen in Österreich gleichzusetzen ist.

Hier gibt es also wirklich eine Fülle von Fragen, die wir zu lösen haben. Aber das Wich­tigste und das Primat all dieser Anstrengungen muss die Sicherheit unserer Konsu­menten sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


18.00.05

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen, meine Herren auf der Regierungsbank! Ja, es herrscht Stillstand im Land. Das sieht man an der heutigen Tagesordnung, das sieht man daran, dass rund 700 Anträge der Opposition in den Ausschüssen liegen und nicht behandelt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Sie werden letztlich nur vertagt, das ist die Taktik dieser Bundesregierung.

Dafür jetten Ihre Minister in der Weltgeschichte herum, aktuell bei den Olympischen Spielen in Vancouver. Ich bin froh darüber, dass Minister Darabos schon abgereist ist, denn wenn er die Erfolglosigkeit als Landesverteidigungsminister hier in Österreich weiter auf die Sportler überträgt, dann wird es weiter nur vierte Plätze hageln. Frau Bundesminister Fekter sucht anscheinend einen Standort für ihr Erstaufnahmezentrum in Kanada – soll sie bleiben!

Kein Bundesland wäre eine bessere Marke für den Stillstand als aktuell die Steiermark. Hierzulande macht man sich Gedanken über die Höhe der Mindestsicherung, die SPÖ will unbedingt eine wesentlich bessere Ausstattung derselben. Wenn es Ihr Argument


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ist, dass Sie keine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen wollen, dann sage ich: Gerade das tun Sie damit! Denn Sie schaffen die einen, die Geld durch Arbeit verdienen, und die anderen, die in der Hängematte liegen und ebenso viel dafür bekommen. Das kann es nicht sein!

Wir sollten uns nicht darüber Gedanken machen, wie viel jemand bekommt, der nichts arbeitet, sondern wir sollten uns darüber Gedanken machen: Wie verschaffen wir den Menschen in diesem Land Arbeit, damit sie sich ihr Leben verdienen können, damit sie ihre Familie erhalten können? – Das wäre gefragt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben vor Kurzem eine sehr intensive Diskussion geführt, und diese hat mich an­fangs, muss ich sagen, sehr positiv gestimmt. Es war sozusagen ein parteiübergreifen­des Gremium, das sich auf mehr oder weniger freiwilliger Basis gefunden und damit begonnen hat, laut darüber nachzudenken: Was können wir vor allem für die Krisen­region Obersteiermark tun? – Da war die ÖVP dabei, da war die SPÖ dabei, da waren wir dabei. Es hat sehr, sehr gut begonnen mit der Idee der Schaffung eines Luftfahrt­kompetenzzentrums für den Raum Obersteiermark, das ja alles geboten hätte, was notwendig ist, von den Betrieben her, die bereits in der Luftfahrttechnik arbeiten, von der Infrastruktur her, die durch den Flughafen in Zeltweg vorhanden ist. Die Stationie­rung der Eurofighter nehme ich am Rande noch dazu.

Das hat also sehr gut begonnen, bis dann – und das ist das Traurige an der Geschich­te – die ÖVP im Landtag hergegangen ist und dort sozusagen ohne das Wissen des Partners einen Antrag eingebracht hat, dem aber die SPÖ dann doch zugestimmt hat, weil eben diese Gruppe anscheinend ihre Wirkung zumindest in den Gedanken der Verantwortlichen entfaltet hat. Hier im Hohen Haus liegt dieser Antrag nun schon rund eineinhalb Jahre im Ausschuss und wird ständig vertagt. Mittlerweile habe ich einen neuen eingebracht, den müssen wir erst behandeln.

Aber das Traurige ist, dass offensichtlich die SPÖ so beleidigt darüber ist, dass das die Schwarzen im Landtag eingebracht haben, dass sie hier blockiert. Das ist zumindest meine Annahme. Korrigieren Sie mich dahin gehend, dass wir diesen endlich behan­deln, denn es war anfangs eine parteiübergreifende Idee für die Menschen in der Stei­ermark. Ich glaube, das ist unsere Verantwortung, egal, ob von Rot oder Schwarz oder sonst irgendwem! Da haben wir etwas zu tun, da haben wir zu handeln.

Momentan herrscht in der Steiermark Stillstand. Wir haben in diesem Jahr im März die Gemeinderatswahlen, und wir haben im Herbst die Landtagswahlen. Unsere Forde­rung war, diese Wahlen zusammenzulegen, sie auf einmal durchzuführen. Das hätte uns Millionen an Steuergeldern erspart, und das hätte uns vor allem ein Jahr Wahl­kampf erspart. Während dieses Wahlkampfjahres in der Steiermark passiert dort gar nichts! Die Leute stehen auf der Straße, haben kein Geld, können sich ihr Leben nicht mehr leisten, und die SPÖ tut, wie die ÖVP genauso, gar nichts dazu.

Deswegen, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz: Setzen wir uns zusam­men – das ist ein Angebot von uns –, und machen wir etwas Gescheites! Ansonsten werdet ihr bei den Wahlen sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 230

e.

 


18.04.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Wir sind beinahe am Schluss der Debatte. Eines ist für mich, der ich die ganze Zeit zugehört habe, völlig unbefriedigend, und ich denke, für die meisten von Ihnen ebenso: Diese Kraut-und-Rüben-Angelegenheit des BZÖ ist einerseits offensichtlich dazu angelegt, von der eigenen Verantwortung im Hypo-Alpe-Adria-Desaster in Kärn­ten abzulenken, und andererseits nicht dazu geeignet, die Defizite des Lebensmittel­kontrollbereichs in Österreich vertiefend in einer parlamentarischen Anfrage ausführlich zu behandeln. Es ist beides nicht wirklich möglich. Ich werde hier trotzdem einige Punkte herausgreifen und versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Es geht also um einen Vorwurf an den Minister, der von Ihnen, Herr Minister Stöger, sehr, sehr rasch vom Tisch gewischt wurde, in einer Art und Weise, die ich, ehrlich ge­sagt, nicht ausreichend finde. In der Art und Weise, wie Sie es dargestellt haben, steht dies auch im Widerspruch zu genau jenem Antrag, den jetzt die Regierungsparteien eingebracht haben. Es spricht nämlich der Entschließungsantrag, den wir Grüne unter­stützen werden, explizit Informationsdefizite zwischen Ländern, AGES und Ministerium und innerhalb der Institutionen an. Sie haben kein Wort dazu gesagt, Herr Bundesmi­nister! Das wäre eine Chance gewesen, genau auf die Defizite einzugehen, die im Um­feld dieses Listerien-Skandals passiert sind.

Faktum ist: Sie haben die EU rechtzeitig informiert, das stimmt. Sie haben auch, bezie­hungsweise letztlich der Unternehmer hat sichergestellt, dass das Produkt zurückgezo­gen wurde. Aber Sie haben keine offensive Öffentlichkeitsarbeit gemacht, und Sie ha­ben auch nicht dargelegt, ab wann – Kollege Grillitsch, das ist relevant – eine Probe zum Verdachtsfall wird. Ab wann beginnt das Risikomanagement, und wann beginnt die rote Lampe zu leuchten? – Es waren bisher vier Proben, vier Verdachtsproben; meines Wissens haben Sie das inzwischen auf zwei reduziert. Es wäre auch gut gewe­sen, ein bisschen aus der eigenen Kiste zu plaudern, um einfach Verständnis für die Fragestellung der Lebensmittelkontrolle herzustellen.

Eines ist meiner Ansicht nach auch ungeklärt: Wir haben in Österreich einen General­direktor für öffentliche Gesundheit. Was ist denn die Aufgabe eines solchen Generaldi­rektors für öffentliche Gesundheit, wenn nicht in genau so einem Fall, sobald ein Fall klar ist, alles zu tun, um die Konsumenten und um Sie, die Bundesregierung, von den Gefahren zu unterrichten, den Markt zu informieren, die Konsument/innen zu informie­ren? – Das gibt es aus unserer Sicht zu diskutieren, da gäbe es genug, was man sich genauer anzusehen hätte.

Aber wir werden den Misstrauensantrag trotzdem nicht unterstützen, denn Sie haben von uns noch eine meiner Meinung nach ganz berechtigte Frist. Es gibt bekanntlich einen Fünf-Parteien-Antrag, den wir im November hier im Parlament beschlossen ha­ben, und wir warten jetzt darauf, dass Sie umgehend diese Schritte, diese Maßnah­men, die wir im November eingefordert haben, auch umsetzen.

Einen Punkt hat Kollege Grillitsch schon angesprochen: Der Hartberger Bauernquargel ist Konsumententäuschung, ist Betrug am Bürger, an der Bürgerin, die im rechten Glauben, dass es sich um ein Regionalprodukt handelt, dieses Produkt kaufen. Aber was ist drin? – Ein deutsches und wo immer her gekarrtes Produkt beziehungsweise Rohstoff! Das kann es nicht sein. Lebensmittel sind sensible Produkte, eine Herkunfts­kennzeichnung ist zwingen


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d.

Ein erster guter Vorschlag wäre, dass Sie, wenn Sie das Gütezeichengesetz hier ins Parlament einbringen, sicherstellen, dass bei Gütezeichen, wo Österreich draufsteht, auch nur Österreich beziehungsweise die jeweilige Region drinnen ist, wie wir das auch im AMA-Gütesiegel bereits festgelegt haben. Das sollte generell für Gütezeichen in Österreich gelten. Das sind die Dinge, oder auch die Finanzierungslücke der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, von der wir einen negativen Jahresabschluss über fast 1 Million € im Jahr 2008 vorliegen haben. Auch darüber hätten wir ausführlich diskutieren können. Wenn wir von Lebensmittelsicherheit reden, müssen wir sicherstel­len, dass die Lebensmittelkontrolle gesichert wird.

Abschließend, meine Damen und Herren, und an den Herrn Bundeskanzler gerichtet: Sie haben völlig recht damit, dass Sie eingemahnt haben, es wäre notwendig, im Par­lament viel intensiver zu diskutieren. Da haben Sie ein offenes Ohr bei den Grünen. Ja, machen Sie das bitte, beenden Sie die Blockade vonseiten der Regierungsfraktionen! Bringen Sie Ihre Vorlage ins Haus! Stellen Sie auch sicher, dass wir ausreichend mit Expertinnen und Experten in den Ausschüssen die wirklich schwierigen Fragen der nächsten Budgets ausführlich diskutieren und auch Maßnahmen setzen, damit die Ös­terreicherinnen und Österreicher mit Sicherheit sagen können, dass die Zukunft positiv gesichert ist und dass wir mit gutem Gewissen in die Zukunft schauen können. Das sollten Sie tun, und dann werden Sie auch unseren Beitrag und unsere Unterstützung wahrnehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


18.10.00

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren Minister und Staatssekretäre! Ich möchte dieses schon als Kraut und Rüben bezeichnete Werk ein wenig in Schutz nehmen: Kraut ist bekannt­lich relativ gesund: Man kann zum Beispiel eine Krautsuppe machen, und Sauerkraut ist bekömmlich und verträglich. (Abg. Grosz: Das kann Ihnen nicht schaden! Das ist sehr gesund und entschlackend!) Rüben können als Rote-Rüben-Salate verzehrt wer­den, und sie liefern Zucker. Das, was Sie liefern, ist aber weder bekömmlich noch nütz­lich noch ein besonderer Beitrag. Sie haben alles vermischt, was es irgendwo gibt! Es bleibt uns daher nichts anderes übrig, als das Teil für Teil aufzuarbeiten.

Ich möchte mich jenem Teil widmen, in dem Sie auch mich zitieren, nämlich der Frage, inwieweit es sinnvoll ist, Banken zu besteuern respektive Spekulanten zu besteuern und im Bereich der Finanzprodukte mit Steuern vorzugehen. – Diese Diskussion kön­nen wir ernsthaft führen. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde bereits den ersten Teil abgehandelt.

Ins Stammbuch des BZÖ sei geschrieben: Sie waren jene Partei, die mit der Gruppen­besteuerung jene Steuerschlupflöcher hergestellt hat, die es ermöglicht haben, dass die Milliarden nicht mehr bezahlt werden! Sie haben die Voraussetzungen dafür ge­schaffen, dass Spekulationsvermögen und deren Erträgnisse de facto steuerfrei sind!

Wir bemühen uns – und unser Dank gilt der Bundesregierung, die gerade beim Ban­kengipfel am Montag den ersten Schritt gesetzt hat –, dort wieder Abgabenbeträge zu kassieren. Wir möchten dort wieder kassieren, wo sehr große Gewinne zu Lasten der Realwirtschaft und der Konsumenten gemacht wurden und von wo kaum mehr Steuer­einnahmen kommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Aber das BZÖ will keine Bankensteuer. Das steht in diesem Papier! Ich wusste gar nicht, dass die Abgeordneten Bucher und Grosz jetzt zur ÖVP gehören! Sie prangen nämlich dort darauf, und da heißt es, dass es keine Bankensteuer geben soll! Das heißt: Das BZÖ tritt hier als jene Partei auf, die Steuerfreiheit für Banken will. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Machen wir gleich weiter! Kommen wir zur Frage der Vermögenszuwachsbesteuerung bei Firmenanteilen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Ich erkläre es Ihnen gerne, Herr Grosz. Erklären Sie in Ihrem Bezirk einmal etwa dem Fleischhauermeister, wieso beim Verkauf seines Betriebes die volle Steuer anfällt! Erklären Sie einmal dem Trafikanten,


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wieso er beim Verkauf seines Geschäftslokales volle Steuer zahlen muss! Erklären Sie einmal dem Gastwirt, wenn er ein Gebäude verkauft, wieso er die volle Steuer zahlen soll! Und erklären Sie, Herr Grosz, warum dann, wenn die Spekulanten das Gleiche zahlen sollen, das BZÖ kommt und Herr Grosz als Verteidiger der Spekulanten und Zocker auftritt! „BZÖ“ steht doch nur noch für „Banken- und Zockerpartei Österreichs“, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Sie, Herr Grosz, treten hier als Vertreter der Zocker und Banken auf, werfen dann aber der Bundesregierung, die dafür sorgt, dass das Budget in Ordnung kommt, vor, dieses zu belasten. Diese Regierung entlastet und handelt! Das sei Ihnen auch ins Kraut-und-Rüben-Stammbuch geschrieben! (Beifall bei der SPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Jury gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.13.38

Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte bei der Behandlung dieser Dringlichen Anfrage wieder auf eine seriöse und sachliche Ebene zurückkommen.

Wenn man sich die Ausführungen der Pro- und Kontraredner hier am Pult vor Augen führt, dann muss man fragen: Haben einige das nicht verstanden, oder sind sie wirklich so unwissend? – Die Regierung proklamiert sich als großer Retter in der Krise, als gro­ßer Krisenbewältiger. Und einige in der Opposition agieren so, als hätten sie die mora­lischen und ethischen Grundsätze, die man im Wirtschaftsleben immer wieder einfor­dert, einfach über Bord geworfen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn man über moralische und ethische Grundsätze im Wirtschaftsleben spricht, dann kommt man zuerst zu den Finanzsektoren, wo durch wahnsinnige Malversationen, fau­le Produkte und außerirdische Bankmanager – wie irgendjemand gesagt hat – die hal­be Welt an den Abgrund gefahren wird, und wenn man sich die Moral und die Ethik in der Nahrungsmittel produzierenden Industrie anschaut, dann sieht man hier eigentlich das Gleiche wie in der Finanzwirtschaft, nämlich verbrecherische Machenschaften. (Abg. Öllinger: Reden Sie über die Hypo?)

Kollege Öllinger, schön, dass auch Sie meiner Meinung sind! Die Hypo hat jedoch nichts mit einem Lebensmittelskandal zu tun. (Abg. Öllinger: Wer weiß?!) Arbeiten wir jetzt zuerst einmal den Lebensmittelskandal ab, und kommen wir dann zu den Banken und den Finanzskandalen! Dort gibt es übrigens nicht nur die Hypo, sondern auch die BAWAG, den „Konsum“, und dort gibt, 20 Jahre zurück, die Voest. (Beifall bei Abge­ordneten der FPÖ.) Das könnte man auch noch einmal abarbeiten! Jetzt sind wir aber beim Lebensmittelskandal, meine Damen und Herren!

Es ist schon sehr auffällig, Kollege Grillitsch, wenn jetzt nach einem Gütesiegel ge­schrien wird, das die Opposition schon seit Jahren fordert! Die Opposition fordert seit jeher ein Gütesiegel für heimische Produkte, das wurde von den Regierungsparteien aber großteils negiert. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Zusammenhang mit diesem Lebensmittelskandal, sehr geehrter Herr Gesundheits­minister, muss irgendjemand die politische Verantwortung übernehmen. Wer soll das sein? Sollen das unsere Bauern sein, die nur gesunde Lebensmittel produzieren, ver­arbeiten und auf den Markt bringen? Wer soll diese politische Verantwortung überneh­men? – Ich glaube, Herr Bundesminister, diese Verantwortung müssen Sie überneh­men! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 233

Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. Rasinger das Wort. – Bitte.

 


18.17.18

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Ich bin als Arzt wirklich der Letzte, der jetzt diese Todesopfer nicht bedauern würde. Dessen sollten wir einmal eingedenk sein! Außer­dem bin ich als Arzt auch der Allerletzte, der das nicht gerne verhindern würde. Aber ich bin auch der Letzte, der befürwortet, dass man diese Vorfälle instrumentalisiert, um jemandem am Zeug zu flicken.

Ich mache Sie darauf aufmerksam: Infektionskrankheiten sind weltweit vorhanden. Sie treten in Österreich täglich auf, und es ist eine große Aufgabe, sie zu reduzieren. Es gibt ja nicht nur die Listeriose. Vor ein paar Monaten haben wir über die Schweinegrip­pe geredet. Es gibt Salmonellen, es gibt Shigellen et cetera. Ich will Sie wirklich nicht langweilen.

Es gibt also nicht nur die Listeriose. Gott sei Dank ist aber durch diverse Maßnahmen im Lebensmittelrecht und in den Erzeugungsprozessen – Hygienevorschriften zu befol­gen ist ja unsere tägliche Aufgabe – die Zahl der Infektionskrankheiten und vor allem die Zahl der Todesfälle auch in den Spitälern dramatisch gesunken. Österreich braucht sich da sicherlich nicht zu verstecken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genau im Fall der Listerien kann man sehr schön sehen, dass das Ganze Sinn hatte. Erstens war es bemerkenswert, dass man überhaupt draufgekommen ist, dass es Lis­terien sind. Das ist nicht selbstverständlich! (Abg. Mag. Stadler: Im August des Vor­jahres!) – Herr „Doktor“ Stadler erklärt das jetzt der Welt! Wenn Sie das erkennen, dann gratuliere ich Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie bekommen sofort 100 €, wenn Sie ein einziges Mal im Leben überhaupt eine Infek­tionserkrankung erkennen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Gott sei Dank sind Sie Jurist und nicht Hobbyarzt! Bleiben wir am Boden der Seriosität! Es ist wirklich kriminalistische Feinarbeit, die die Deutschen nicht zusammengebracht haben beziehungsweise hätten, dass man überhaupt herausgefunden hat, welcher Be­trieb das ist.

Es sind aber sehr wohl Fragen zu stellen. – Erstens: Hat diese Firma ausreichende Kontrollen vorgenommen? Zweitens: Können wir in der Aufarbeitung noch strenger werden, als wir es schon sind? Drittens – Abgeordneter Grillitsch hat es schon ange­sprochen –: Ist es sinnvoll, dass Hartberger Quargel in Wirklichkeit aus Holland oder sonst woher kommt? – Ich glaube, wir sollten versuchen, da strenger zu werden.

Ich halte insbesondere die Vorwürfe, die heute gefallen sind, für absurd! Herr Kollege Bucher, wenn man etwa einem Minister vorwirft, dass er ein halbes Jahr lang einen ge­wissen Käse verkaufen lassen hat, dann ist das meiner Meinung nach vom Niveau her, das Sie in den Medien so gerne hochhalten, schon ziemlich tief. Die Latte, die Sie sich da gelegt haben, liegt sehr tief. Auch die Behauptung, dass man die Bauern oder die Firmen schützt, ist wirklich peinlich. Peinlicher geht es schon nicht mehr. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Als Zeichen dieser Kraut-und-Rüben-Anfrage beschimpft man Herrn Minister Stöger noch als „sogenannten Minister“. – Ich empfehle Ihnen wirklich: Kehren Sie einmal vor der eigenen Tür! Legen Sie einmal eine Niveaulatte höher als auf Knöchelhöhe! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Wir brauchen in der Gesundheitspolitik wirklich keine Hellseher. Der Minister hätte näm­lich Hellseher sein müssen! Wir brauchen auch keine gesundheitspolitischen Rambos, die Regale leer fegen. Hätte der Minister alle Milchprodukte und andere Produkte aus den Supermärkten entfernen lassen sollen? Den Skandal hätte ich mir angeschaut, wenn er nicht einmal weiß, woher dieses Produkt kommt! Er wäre haftbar gewesen!

Wir brauchen also keine Hellseher und keine Rambos, sondern wir brauchen gerade in der Gesundheitspolitik kompetente und vor allem korrekte Menschen und Bundespoliti­ker! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Dieser Minister ist korrekt und kompetent. Ich habe das selbst festgestellt, und deshalb werden wir dem Herrn Minister das Vertrauen nicht versagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Restredezeit Ihrer Fraktion: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.21.58

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es hat hier im Hohen Haus mehrere Dringliche Anfragen der damaligen Opposition SPÖ gegeben, die sich von dem Kulturschock, dass sie damals in der Opposition war, bis heute nicht erholt hat, das merken wir ja!

Damals ging es um BSE und gegen Minister Haupt. Allerdings konnten Sie Minister Haupt etwas nicht nachweisen, was wir heute Herrn Minister Stöger nachweisen konn­ten, dass er nämlich Monate gebraucht hat, nachdem eine Krankheit diagnostiziert wurde, um die Öffentlichkeit zu warnen. Haupt hat sofort gewarnt. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, genau das ist der springende Punkt: Wir werfen Ihnen nicht vor, dass Sie den Quargel verseucht haben, sondern wir werfen Ihnen vor, dass Sie beziehungsweise Ihr Ministerium monatelang untätig waren und heute mit Ignoranz und Indolenz hier im Haus aufgetreten sind! Das ist Ihnen vorzuwerfen, Herr Minister, und nichts anderes! Diese Ignoranz und Indolenz lässt Rückschlüsse auf die ganze Regierung zu.

Herr Bundeskanzler! Es ist in der ganzen Zeit, seitdem ich diesem Haus angehöre – mit Unterbrechung seit 1994 –, kein ein einziges Mal vorgekommen, dass eine Kabi­nettsitzung beinahe deswegen geplatzt ist, weil alle Regierungsmitglieder auf Steuer­zahlerkosten in der Welt herumtingeln. Meine Damen und Herren! Das hat es noch nie gegeben! Glauben Sie, dass das ein Wahrnehmungsmangel des BZÖ ist? (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Das hat es noch nie gegeben! Ich muss Schüssel jetzt Abbitte leisten. Unter ihm waren wenigstens alle Kabinettsmitglieder da! Ich will gar nicht über deren Arbeit reden, aber sie waren wenigstens da. Faymann bringt aber nicht einmal mehr sein Kabinett zusam­men! Das soll keine Arbeitsverweigerung sein? Die Regierungsmitglieder tingeln auf Steuerzahlerkosten herum!

Seit ich dem Nationalrat angehöre, ist es noch nie vorgekommen, dass man beinahe keine Tagesordnung für eine Nationalratssitzung zustande gebracht hat. Vielmehr muss­ten wir die Redezeit begrenzen, weil wir sogar über Nacht getagt haben! Meine Damen und Herren! Die Regierungsparteien wollten das damals nicht. Heute sind wir in der Verlegenheit, dass wir nicht einmal wissen, worüber wir überhaupt reden sollen, weil die Regierung nichts zusammenbringt. Ist das ein Wahrnehmungsmangel? Glauben Sie, die Öffentlichkeit täuscht sich darüber?

Sie haben dringenden Koordinierungsbedarf, Herr Bundeskanzler, und es besteht der Bedarf, dass Sie einen Minister austauschen, der heute durch sagenhafte menschen­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 235

verachtende beziehungsweise zynische Ignoranz und Indolenz geglänzt hat. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Dieser Minister ist ein Problem Ihrer Bundesregierung! Und dieser Antrag, den Herr Rasinger mit unterschrieben hat und der heute vorliegt, ist ein Beweis der Richtigkeit unseres Anliegens. (Beifall beim BZÖ.)

18.24


18.24.20

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegen­über dem Bundesminister für Gesundheit gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information der Öffent­lichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesundheitsschädlichen Lebensmitteln.

Wenn Sie diesem Entschließungsantrag beitreten, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 82.)

18.25.35Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Durchführung einer kurzen Debat­te.

Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Ing. Hofer, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Ing. Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Ausbildung von Pflegekräf­ten eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, dem Erstredner stehen 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.26.24

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben in den letzten Tagen darüber diskutiert, dass dem Nationalrat ganz offenbar zu wenige Vorlagen vorliegen, um einen zweiten Arbeitstag in diesem Parlament durchführen zu können. Dabei wurde der Vor­wurf laut, dass das nur an der bösen Opposition liege, die sich weigert, Zwei-Drittel-Materien zu behandeln.


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Meine Damen und Herren, ich habe mir daher einen Antrag herausgesucht, der dem Ausschuss seit dem Jahr 2008 zugewiesen ist. Dieser Antrag betrifft die Sicherstellung und Ausbildung von Pflegekräften. – Wie Sie wissen, gab es in Österreich bis vor Kur­zem Skandale rund um Politiker, die im privaten Umfeld für illegale Pflege verantwort­lich waren. Das war damals auch der Grund, warum der sogenannte Pflegenotstand ausgerufen wurde. Man hat sich dann bemüht, im Rahmen eines 24‑Stunden‑Betreu­ungspaketes dafür Sorge zu tragen, dass legale Pflege in Österreich machbar und leist­bar ist.

Meine Damen und Herren, wie sieht jetzt die Praxis aus? – Tatsache ist, dass sich eine Pflegemafia etabliert hat. Derzeit verhält es sich so, dass sich jemand, der eine 24‑Stun­den‑Betreuung benötigt und es legal machen will, an einen Verein wendet. Dieser Ver­ein kassiert für die Vermittlung einer Betreuungskraft zunächst einmal rund 1 000 € im Jahr. Weiters sind Kosten von etwa 50 bis 60 € pro Tag fällig, damit diese 24-Stunden-Betreuung legal durchgeführt werden kann.

Leidtragende sind auch jene Personen, die diese Pflege- und Betreuungstätigkeiten durchführen, denn auch diese Personen bezahlen an diesen Verein in Österreich, aber auch an den Verein im Heimatland eine gewisse Abgabe. – So wird beispielsweise eine Agentur in der Slowakei aktiv. Diese vermittelt eine Person, die hier Betreuungs­tätigkeiten durchführt, und diese Agentur muss bezahlt werden. Außerdem muss noch an die Agentur in Österreich bezahlt werden, und letztlich bleibt von dem Geld, das die betreuungsbedürftige Person für den Pfleger beziehungsweise Betreuer bezahlt, gar nicht so viel übrig!

Daher ist es notwendig, dass wir hier in Österreich alles daransetzen, damit junge Ös­terreicher die Chance bekommen, in diesem Beruf der Zukunft wirklich aktiv zu wer­den. Wir müssen hier eine Ausbildungsoffensive starten, Gesundheits- und Kranken­pflegeschulen müssen auch in den Regelschulbetrieb des Bundes übernommen wer­den, und es muss einen Abschluss mit Fachmatura geben, damit diese Personen spä­ter, wenn sie wollen, auch die Möglichkeit des Universitätszugangs haben.

Es war unser Vorschlag – und das spielt hier mit hinein –, eine Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung ins Leben zu rufen, damit diese Vermittlungstätigkeiten eben nicht mit Gewinnabsicht durchgeführt werden, damit die betreuungsbedürftige Person die Chance hat, wenn die Betreuungsperson einmal auf Urlaub geht, eine Ersatzkraft zu bekommen, und damit die Aus- und Weiterbildung von Betreuungspersonen sicher­gestellt ist. Meine Damen und Herren, all das sind Punkte, die als Anträge hier im Ho­hen Haus eingebracht wurden, und diese Anträge werden vertagt und schubladisiert, und die Zahlen sprechen für sich!

Ich nenne jetzt nur die Anträge der Opposition – es gibt ja auch Anträge der Mandatare der Regierungsparteien, die aktiv sind. Es gibt 711 Anträge, die im Plenum noch nicht behandelt worden sind. 711 Anträge! (Abg. Neubauer: Das ist unglaublich!) Davon sind 222 Anträge in Verhandlung in den Ausschüssen und 449 Anträge noch gar nicht zugewiesen. Und dann gehen Sie her und sagen: Eigentlich ist die Opposition daran schuld, dass dieser zweite Plenartag nicht stattfinden kann. – Meine Damen und Her­ren, das ist unehrlich, und dem treten wir entschieden entgegen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Die Arbeitsverweigerung, meine Damen und Herren, passiert in den Ausschüssen. Ich nenne ein Beispiel: Eine Ausschusssitzung, 14 Tagesordnungspunkte, zwei davon Regierungsvorlagen, zwölf Oppositionsanträge. Zwölf Anträge der Opposition vertagt, oftmals mit abenteuerlichen Begründungen. Sie alle kennen das! Einige Vertreter der Regierungsparteien sind oft peinlich berührt, wenn sie von der Fraktion genötigt wer­den, eine Begründung für die Vertagung vorzutragen. Deswegen hat man einen neuen


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Weg gewählt: Man begründet gar nicht mehr. Auch das kommt vor. Man stellt einfach den Vertagungsantrag, und es wird nicht begründet.

Ein Beispiel habe ich noch im Kopf: Es ging um einen Antrag, festzustellen, welche öf­fentlichen Gebäude geeignet wären, um dort Photovoltaikanlagen zu installieren, das heißt, es wurde eine Evaluierung jener Gebäude gewünscht, wo das aufgrund der La­ge des Gebäudes, aufgrund der Ausrichtung und so weiter und so fort möglich wäre. Der Antrag wurde dann mit der Begründung vertagt, dass eine Erhebung nicht notwen­dig ist, weil derzeit die Gemeinden ohnehin die Möglichkeit haben, thermische Sanie­rungsmaßnahmen durchzuführen. – Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, aber das war eben die Begründung für diesen Vertagungsantrag.

Oder, Sie alle kennen das Problem mit den Anfragebeantwortungen. Wir Mandatare, auch Mandatare der Regierungsparteien, stellen hin und wieder Anfragen an die zu­ständigen Mitglieder der Bundesregierung. Und was hier als Antwort hereinkommt, kommt einer Verhöhnung des Mandatars und dieses Hohen Hauses sehr, sehr nahe. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Beispiel – auch von den Grünen bereits einmal vorgebracht – war eine Anfrage be­treffend Grippeschutzmasken beim österreichischen Bundesheer: Wo sind diese Mas­ken gelagert? Was passiert mit diesen Grippeschutzmasken? – Die Antwort: Aufgrund der Frage der militärischen Sicherheit kann keine Antwort gegeben werden. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Eine zweite Anfrage: Es gibt ein Bundesland – das weiß man auch in diesem Bundes­land –, aus dem der Bundesminister für Landesverteidigung stammt, und dort sind As­sistenzsoldaten untergebracht. Sie sind auch in einem Gebäude untergebracht, das einem nahen Verwandten des Ministers gehört. (Abg. Neubauer: Zufällig!) – Das ist schon einmal nichts Böses. Da kann man sagen: Warum soll dieser nahe Verwandte ausgeschlossen sein? Aber man hatte danach gefragt: Wo sind Assistenzsoldaten un­tergebracht? Gibt es Naheverhältnisse? – Die Antwort: Aus Gründen der militärischen Sicherheit kann diese Frage nicht beantwortet werden – obwohl jedermann weiß, wo diese Soldaten untergebracht sind. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Aber die militärische Si­cherheit, meine Damen und Herren, geht hier vor. (Abg. Weinzinger: Feinde! – Abg. Neubauer: Feind hört mit!)

Oder eine Frage an Frau Bundesminister Fekter, welche Bürgermeister sich doch für ein Erstaufnahmezentrum interessiert hätten. – Die Antwort: Es wurde mit den Bürger­meistern Stillschweigen vereinbart, daher kann man diese Frage nicht beantworten.

Mir ist es völlig egal, welcher Bundesminister mit wem privat irgendetwas vereinbart hat. Es gibt das Interpellationsrecht der Abgeordneten in diesem Haus, und daher ist die Frage auch zu beantworten. Und darüber müssen wir uns auch einmal unterhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber müssen wir uns unterhalten. (Abg. Kopf: Sie hat sie ja beantwortet!) – Ja, sie hat geantwortet, dass sie es nicht beantworten will. Auch das ist eine Antwort. Wir müssen uns aber darüber unterhalten, wie mit dem Fragerecht der Mandatare wirklich umgegangen wird. Letztendlich kann es jede Partei einmal erwischen, dass sie auch einmal auf der Oppositionsbank sitzt, vielleicht auch irgendwann einmal die ÖVP (Abg. Neubauer: Hoffentlich!) – man weiß es nicht –, und dann wäre es sehr schlecht, wenn die Regierungsparteien dann genauso mit der Opposition umgehen.

Meine Damen und Herren, es gibt so viel zu tun für dieses Parlament und für die Bun­desregierung! Die Verwaltungsreform, die man endlich wirklich angehen muss und wo­zu uns der Herr Bundeskanzler heute sagt: Das ist alles gar nicht so einfach, weil mit den Landeshauptleuten verhandelt werden muss!


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Meine Damen und Herren, die Opposition ist bereit, die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine echte Verwaltungsreform zur Verfügung zu stellen! Man fürchtet sich vonseiten der Regierungsparteien nur davor, dass in den Bundesvorständen dieser Parteien eben genau diese Landeshauptleute vertreten sind. Das ist der einzige Grund, warum wir bis heute keine Verwaltungsreform haben. Und das ist schändlich und sehr, sehr schade! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es gibt auch viele Anträge, die gar nichts kosten. Ein Bei­spiel: Das Festlegen der Mindesthöhe von Verkehrszeichen. Da werden Sie sagen, das ist alles nicht so wichtig, das ist nur eine Kleinigkeit. Blinde Menschen haben aber damit ein Problem, wenn sie auf dem Gehsteig unterwegs sind und mit dem Kopf an das Verkehrszeichen stoßen. Es wäre doch nichts einfacher, als einen solchen ganz, ganz simplen Antrag, der wirklich nichts kostet, hier zur Abstimmung zu bringen und umzusetzen.

Oder: Taubblindheit anzuerkennen – auch das ist bis heute leider nicht passiert.

Insgesamt entsteht also der Eindruck, dass diese Bundesregierung nicht die beste ist, die wir jemals hatten. Ich frage mich heute, warum man Alfred Gusenbauer aus dem Amt gemobbt hat. (Abg. Neubauer: Weil er nur bis 60 arbeiten wollte!) Ich verstehe es nicht. Wenn ich seine Persönlichkeit, seinen intellektuellen Zugang mit jenen Fähigkei­ten vergleiche, die heute der Amtsinhaber einbringt, dann glaube ich nicht, dass man es verbessert hat. Ich glaube, dass Gusenbauer ein besserer Kanzler war. Das glaube ich. (Beifall bei der FPÖ.)

Und diese Schwäche des Kanzlers, meine Damen und Herren, ist auch symptomatisch für die Schwäche dieser Bundesregierung. Es beginnt ja schon wieder. Wir kennen das: Es beginnen Streit und Auseinandersetzungen. Und ich kann Ihnen garantieren, meine Damen und Herren von der SPÖ: Sobald die Umfragewerte für die ÖVP nach oben gehen, wird es Neuwahlen geben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Die Redezeit der weiteren zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt jeweils maximal 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.37.00

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass man einen Fristsetzungsantrag oder eine Kurze Debatte dazu benutzen kann, ausgehend vom Thema Ausbildung von Pflege­kräften, über die Photovoltaik bis hin zum Intelligenzquotienten gewisser einzelner Poli­tiker zu kommen, bin ich normalerweise nur vom BZÖ gewöhnt. (Abg. Neubauer: Zum Gusenbauer!) Dass das von Herrn Abgeordnetem Hofer kommt, von dem ich sonst eine relativ seriöse Auseinandersetzung mit der Thematik, vor allem was Pflege, Be­treuung oder auch den Behindertenbereich betrifft, gewöhnt bin, hat mich ehrlich ge­sagt etwas erstaunt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Also Sie sind ein rhetori­scher ...!)

Auch der Entschließungsantrag, der hier benützt wird – so sage ich einmal –, um die Frage, wie in Ausschüssen mit Entschließungsanträgen oder mit Anträgen von ande­ren Fraktionen umgegangen wird, zu besprechen, vermischt ganz, ganz viel zwischen Pflege und Betreuung, wie Sie es auch am Anfang Ihres Statements, wo Sie sich noch auf diesen Antrag bezogen haben, gemacht haben. Sie sprechen von der Ausbildung von Pflegekräften, sagen aber gleichzeitig, wir haben Pflege und Betreuung. Sie for­dern hier die Eingliederung in den Regelschulbetrieb, eine dreijährige Ausbildung, Aus­


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bildung mit Matura, all diese Dinge und sprechen auch dabei von Pflege und Betreu­ung.

Ich glaube, wir sind uns beide einig, dass das zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das heißt, dass wir durchaus Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung, für die Altenpflege, für alle möglichen Dinge brauchen, dass wir aber auch ausgebildete und sehr gut ausgebildete Pflegekräfte brauchen werden – das heißt, viel, viel mehr, als sich hier in diesem Entschließungsantrag verbirgt. Der geht mir eigentlich zu kurz.

Was wir brauchen, ist ein System, das eine Durchlässigkeit ermöglicht, was das Alter von Menschen betrifft, die den Pflegeberuf ergreifen wollen, und eine Durchlässigkeit, was die Stufen der Qualifizierung betrifft.

Wir wissen, dass der Andrang in Pflegeberufe jetzt vor allem bei höheren Altersgrup­pen – ich sage es einmal so – kommt. Das sind zum Teil Menschen, die aus dem Be­trieb herausfallen, weil der Arbeitsplatz einfach weg ist, weil er in Zeiten der Krise auch nicht mehr kommen wird, und die sich dann interessieren, in einen Pflege- oder Betreu­ungsberuf zu gehen. Da brauchen wir möglicherweise eine relativ niederschwellige Einstiegsmöglichkeit für Altenbetreuung und Pflegebetreuung, die, wenn es optimal läuft, auch noch bundesweit einheitlich geregelt ist, sodass eine Fluktuation zwischen den einzelnen Bundesländern gewährleistet ist, aber wir werden für die Überprüfung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten auch qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger brau­chen, die dann im Prinzip auch im tertiären Bildungsbereich ausgebildet werden sollen.

Das heißt, es gibt im Gesundheitsministerium bereits jetzt eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, wie wir so ein modulares System von der niederschwelligen Betreu­ung bis hin zur hoch qualifizierten Pflege auf akademischem Niveau durchführen kön­nen. Das ist auch das, was wir brauchen.

Das, was wir brauchen, ist das, was Herr Abgeordneter Hofer auch gesagt hat, nämlich eine qualifizierte Diskussion über diese Dinge. Und einer qualifizierten Diskussion kann man im Rahmen einer Fristsetzung nicht nachkommen. Wir stehen nicht an, zu sagen: Ja, da besteht Bedarf zu diskutieren, aber, wie gesagt, von der Niederschwelligkeit bis hin zu akademisch ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpflege, aber das in einem ordentlichen Prozess im Ausschuss und nicht im Rahmen einer Fristsetzung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.40.36

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich mich sozusagen an meinem ersten Arbeitstag auch gleich mit einem Thema auseinandersetzen darf, das mir sehr wichtig ist: die Zukunft der Pflege.

Sehr geehrter Herr Kollege Hofer, es wird Sie vielleicht überraschen, aber ich stimme Ihnen im Großen und Ganzen, was Ihren Befund über die Situation der Pflege angeht, zu. Wir haben hier ein Problem, und ich stimme Ihnen auch zu: Wenn wir es nicht schaffen, die Personalnot, die wir im Pflegebereich haben und die auch zunehmen wird, zu beseitigen, dann steuern wir auf eine veritable Krise zu.

Ich kann Ihnen ein Beispiel geben. Wir haben zum Beispiel im Bezirk Linz-Land – das ist mein Heimatbezirk, aber ich weiß das auch aus anderen Bezirken in Oberöster­reich – Heime, die ihre Zimmer nicht mehr zur Gänze vergeben, nicht, weil sie nieman­den haben, der dort hinein will, und weil sie nicht gebraucht würden, sondern weil sie kein Personal haben, das dort hingeht. – Also, es ist ein Thema.


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Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag ja auch richtigerweise auf die demographi­sche Entwicklung hingewiesen und darauf, dass die ausländischen Pflegekräfte – über die sind wir sehr froh, und die haben uns ja auch, so ehrlich müssen wir sein, damals aus einer ziemlichen Pflegekrise herausgeholfen – uns nicht ewig zur Verfügung ste­hen werden.

Das Thema Ausbildung – wie reformieren wir die Ausbildung? – hat meine Vorrednerin schon angesprochen. Da ist dieses modulare System sicher ein sehr, sehr guter und sehr gangbarer Weg.

Es muss aber auch um Bezahlung gehen. Pflegeberufe sind traditionelle Frauenberufe. Das haben Frauen über viele Jahrhunderte hinweg gemacht, sehr selbstverständlich, aus ihrem Selbstverständnis heraus und nicht bezahlt. Das hat jetzt zur leider schlech­ten Folge, dass – und da kann ich auch die Gewerkschaften nicht ganz aus der Verant­wortung nehmen – das Thema Entlohnung in diesem Bereich nie ein großes Thema war, wie übrigens bei anderen Frauenberufen auch. Ich denke da zum Beispiel an die Kindergartenpädagoginnen.

Diese Entlohnung ist ein großes Thema. Das bedeutet, es wird nicht kostenneutral möglich sein. Da bin ich dann schon nicht mehr bei Ihnen, da verstehe ich Ihre Eile nicht.

Wenn wir diesen Bereich so reformieren wollen, dass wir nicht nächstes Jahr „Feuer am Dach“ schreien, dass wir nicht nächstes Jahr die Reform der Reform angehen müs­sen, dann braucht das einfach die entsprechende Zeit. Da wird es natürlich um die Ein­bindung aller Player gehen, da geht es dann um die alles entscheidende Frage: Was kostet es? Wer zahlt? Und wie teilen wir die Mehrkosten auf? Dass die Gemeinden – und das haben wir heute schon öfter gehört – an ihre finanzielle Belastungsgrenze ge­kommen sind, das wissen wir alle.

Es wird also nötig sein, ausgestattet auch mit der entsprechenden Zeit eine gute, eine kluge Lösung zu finden, die die Pflege attraktiviert, die die Pflege entsprechend moder­nisiert und die auch die finanziellen Mehrbelastungen entsprechend verteilt, gerecht verteilt. Daher gibt es von uns ein klares Ja zur umfassenden Behandlung dieses Be­reiches – da danke ich auch für die Initiative –, aber es gibt auch ein genauso klares Nein zur Fristsetzung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


18.44.09

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal volle Unterstützung für meinen Kollegen Norbert Hofer. (Abg. Riepl: Das habe ich mir gedacht!) Er ist ein sehr, sehr profilierter Sachpolitiker im Bereich der Energiepolitik, im Bereich der Sozialpolitik, aber auch im Bereich der Politik Soziales und Behinderte. Frau Oberhauser, man kann das nicht einfach so abtun, wenn ein Mandatar dieses Hauses einen sehr sensiblen Be­reich anspricht, wo es offensichtlich große Defizite und ein Vakuum gibt, als wäre das die letzte Polemik, nach dem Motto: Das wischen wir weg, und damit setzen wir uns nicht auseinander!

Das, was Kollege Hofer thematisiert hat, weist nicht nur in der inhaltlichen Sache mate­riell große Defizite auf, sondern auch strukturell hinsichtlich Ihrer Praxis des Umganges mit parlamentarischen Instrumenten. Dazu zählen eben die Anfrage- und die Antrags­politik und Ihr Weg, damit umzugehen. Und das ist alles andere als ein würdevoller Umgang des Hohen Hauses. (Beifall bei der FPÖ.)


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Was mich vor zirka zwei Jahren an Information ereilt hat, war überhaupt das Absurdes­te, was ich je gehört habe. Es betrifft eine Kollegin von Ihnen, die nicht mehr im Hohen Haus ist. Es war die Frau Abgeordnete Haidlmayr, die in einer Beratung im parlamen­tarischen Verkehrsausschuss wieder einmal eine Initiative setzen wollte mit zwei Anträ­gen, die alles andere als die große ideologische Sollbruchstelle gewesen wären und die auch nicht viel gekostet hätten. Das waren einfach kleine Dinge, wo sie im Bereich der Verkehrspolitik Verbesserungen für Behinderte erreichen wollte. Das ist wieder ein­mal mit der Gnade der Koalitionsparteien abgelehnt worden. Sie hat dann darauf ver­wiesen, dass sie diesen Antrag seit 13 Jahren in der parlamentarischen Wartehalle hat. (Abg. Neubauer: Unglaublich!)

Sie hat diese Anträge, da diese ja immer mit der Gesetzgebungsperiode auslaufen, je­des Mal aufs Neue eingebracht. Und damals, als sie noch im Hohen Haus war, hat sie nicht die Gnade gefunden, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der rot-schwarzen Regierung, darüber befinden, ob Sie dafür oder dagegen sind.

Ich sage Ihnen, das ist einfach feig und unanständig, mit Initiativen von Oppositions­mandataren so umzugehen. Haben Sie den Mut, das abzulehnen! Das ist ja auch kein Problem. Mir würde es gefallen, wenn Sie den Mut fänden, darüber ehrlich und inhalt­lich zu debattieren. Warum nutzen wir die parlamentarischen Ausschüsse nicht dafür, dass Ideen, ganz gleich, woher sie kommen, durchdiskutiert werden und versucht wird, irgendetwas zu erreichen, was unter dem Strich etwas Positives für die Bevölkerung bringt? (Beifall bei der FPÖ.)

Sie vertagen doch alles! Ich habe mir beispielsweise erlaubt, einen Antrag einzubrin­gen, wo es um Wechselkennzeichen Auto-Motorrad geht, eine Initiative, die Sie über viele Jahre hinweg gefordert haben, die Ihre Motorradorganisation lautstark fordert. Sie haben gesagt: Nein, darüber stimmen wir nicht ab, das vertagen wir! – Jetzt sage ich einmal mit einem gewissen Maß an Kritik dazu: Sie haben immer einen entsprechen­den Grinser parat, wenn Sie das vertagen! Sie machen damit nicht nur die Initiativen der Oppositionsmandatare schlecht, Sie erweisen auch dem Hohen Haus in Summe damit einen schlechten Dienst.

Warum schaffen wir es nicht, mehr Ausschusstermine zu haben, wo man ehrlich darü­ber diskutieren kann, mit einem breiteren Raum auch für die Debatte? Es ist ja ohnehin nicht medienöffentlich! Da könnte man durchaus nicht in zwei Stunden, wo man einmal im Quartal ein paar Materien durchpeitscht, sondern öfter, einmal im Monat und von der Zeit her mit offenem Ende, ehrlich über Vorschläge diskutieren, ganz gleich, woher diese Vorschläge kommen, ob sie von Schwarz, Orange, Grün, Blau oder Rot kom­men.

Reden wir darüber und versuchen wir, irgendetwas zu gewinnen und daraus zu extra­hieren und zu verhandeln, was für die Bevölkerung von Vorteil ist! Ihr Umgang mit dem Parlament ist: ein quartalsweiser Ausschuss, in zwei Stunden alles durchpeitschen, die Anträge landen alle in der Wartehalle. Und es sind nicht wenige, es sind über 700 – Herr Abgeordneter Hofer hat das bereits erläutert –, die von Ihnen nicht behandelt wer­den. Ich denke, der Mandatar hat zumindest das Recht, dass innerhalb einer vertretba­ren Frist über seinen Antrag abgestimmt wird und dass er zumindest „Nein“ oder „Ja“ dazu erfährt und dass in weiterer Folge die entsprechenden Initiativen gesetzt wer­den. – Das alles funktioniert so nicht.

Wir sind hier zu später Stunde, und die Medienöffentlichkeit ist nur mehr sehr bedingt, aber vielleicht gehen Sie einmal auch in sich und überlegen, ob es nicht gescheit wäre, dieses Parlament mehr mit Leben zu erfüllen, mehr zu diskutieren, mehr zu debattieren und mit all diesen wundervollen Initiativen, die es von allen Parteien gibt, hier Wertvol­


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les herauszuextrahieren, was der Bevölkerung einen guten Dienst erweisen könnte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.49.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ir­gendwie habe ich heute das Pech, dass immer Kollege Vilimsky vor mir redet. Und ich muss ihm zumindest in einigen Punkten ja durchaus recht geben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

An die Adresse der Kollegin Oberhauser beziehungsweise der Kollegin Durchschlag: Danke für die Beiträge! Aber es ist irgendwie schon sozusagen hintenherum gekratzt. Sie liefern beide wunderbare Beispiele, wie eine Debatte über Inhalte stattfinden sollte. Sie liefern sie hier im Plenum anlässlich einer Fristsetzungsdebatte, erklären gleichzei­tig, der Fristsetzung stimmen Sie nicht zu, weil Sie inhaltlich debattieren wollen.

Nur: Die inhaltliche Debatte, die Sie hier coram publico aufführen, findet im Ausschuss nie statt, denn wenn wir die einzelnen Anträge, die des Kollegen Hofer oder die ande­ren 70 noch nicht debattierten Anträge, auf der Tagesordnung des Sozialausschusses haben, dann kommt sehr schnell, nachdem die Debatte eröffnet und der Antrag vorge­stellt wurde, der Hinweis, dass vertagt werden muss, entweder ohne Begründung oder mit Begründung.

Die Debatte, die Sie hier, Sie, Kollegin Oberhauser, und Sie, Frau Kollegin Durch­schlag, führen, auch mit sehr guten Argumenten versehen, ausgelegt wie ein vergifte­ter, duftender Köder, wo man sich denkt, ja, da würde es sich wirklich lohnen, weiterzu­diskutieren – man ist ja sofort dabei, wäre daran interessiert, jetzt die Debatte zu dem, was Sie beide gesagt haben, aufzunehmen –, ist spannend. Nur, wir wissen alle ge­nau, das ist alles just for show hier, denn was passiert jetzt? Die Fristsetzung wird von Ihnen abgelehnt. Wir warten im Ausschuss ewig, bis der Antrag endlich auf die Tages­ordnung gesetzt wird, und dann, wenn er auf die Tagesordnung gesetzt wird, ganz egal, welcher Antrag, erfahren wir, er wird vertagt. Und da gibt es Beispiele, einige wur­den ja schon genannt, wo das nicht mehr auf eine Kuhhaut geht.

Jetzt kann man, so wie es der Kollege Vilimsky oder andere gemacht haben, aus mo­ralischen Gründen oder mit einem moralischen Impetus hergehen und sagen, das geht so nicht, aber man kann auch – und das ist die Frage, der Sie sich stellen müssen – ganz nüchtern und einfach feststellen: Wenn Sie so weitermachen, wenn wir so weiter­machen, den Parlamentarismus zu betreiben, dann hat der Parlamentarismus in Öster­reich seine Zukunft bereits verspielt. Es wird uns niemand mehr zuhören wollen, so wie ich jetzt Ihnen zuhören wollte, und dann haben wir die Zukunft des politischen Systems insgesamt verspielt, wenn wir auf die Demokratie setzen.

Ich glaube, dass dieses Sich-Ausweichen und diese politische Kultur, wo es nur mehr das Hü und das Hott gibt – wenn die Regierung das eine sagt, sagt die Opposition das andere –, wo man sich eigentlich nicht mehr zuhört, wo man nicht gemeinsam an einem Thema arbeitet, dass sich das eigentlich erledigt haben sollte. Hat sich aber nicht. Es feiert fröhliche Urständ im Parlament, mit den Abläufen, die es in den Aus­schüssen gibt – das wurde schon beschrieben –, mit den Abläufen, die es bei Anfrage­beantwortungen gibt.

Wir haben vorige Woche dazu Stellung genommen, dass Anfragen nicht beantwortet werden, und diese Nichtbeantwortung erfolgt in einer Qualität, wie ich sie schon lange nicht mehr erlebt habe. Ich will vorsichtig sein, aber das ist katastrophal. Es ist katas­trophal, wie Minister Fragen nicht beantworten – Beispiele sind genannt worden –, und


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es ist katastrophal, welche Auswirkungen das auch auf die Möglichkeiten eines Parla­ments hat, eine Regierung, egal von welcher Seite aus, zu kontrollieren, zu kritisieren und sich sachlich auseinanderzusetzen. Wir alle sollten uns an der Nase nehmen: Es fehlt an dieser sachlichen Auseinandersetzung. Und wir alle sind gefordert, sie in erster Linie in den Ausschüssen stattfinden zu lassen und in zweiter Linie, wenn das in den Ausschüssen funktionieren würde, hier im Plenum stattfinden zu lassen. Das wäre den Versuch wert, und darum sollten Sie eigentlich der Fristsetzung zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.53.48

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestern hat im „Kurier“ ein Kommentar getitelt: Es regiert die „lange Bank“. Die­se Bezeichnung trifft genau auf die Regierungsarbeit zu, trifft aber auch auf die Aus­schussarbeit zu. Es ist Stillstand, es ist Arbeitsverweigerung, es ist Blockade in allen Ausschüssen, in denen auch ich vorwiegend vertreten bin. Das jüngste Beispiel gerade im Gesundheitsausschuss hat wieder gezeigt: Es ist bis heute keine Sitzung des Ge­sundheitsausschusses zustande gekommen, denn bei den Verhandlungen im letzten Ausschuss hat es geheißen: Ja, eine Regierungsvorlage schon, aber keine Oppositions­anträge. – So, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es nicht gehen, denn das ist ungeheuerlich, wie man hier mit oppositionellen Anträgen umgeht, wie man die Inhalte dieser Anträge missachtet. Man hat ja heute gesehen, man macht sich zum Teil lustig darüber. Das ist nicht im Sinne dieses Hohen Hauses und nicht im Sinne dessen, wofür wir und wozu wir gewählt wurden. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist einer der wichtigsten Ausschüsse überhaupt, und gerade im Sozialbereich gibt es so viele Baustellen.

Baustelle eins sind zum Beispiel die Pensionen. Wir hören immer vom Minister Ankün­digungen, dass Ende des Jahres etwas zur Invaliditätspension, zur Schwerarbeiterre­gelung kommt. Er sagt, wahrscheinlich müssen wir alle länger arbeiten. Die Menschen werden verunsichert, aber es werden keine konkreten Dinge auf den Tisch gelegt und es werden keine neuen Ideen gebracht.

Baustelle zwei – das ist ja heute vom Kollegen Hofer angesprochen worden –: die Pfle­ge. 2006 ist der Pflegenotstand ausgerufen worden, und jetzt sollten wir eigentlich 2010 den Pflegestillstand ausrufen. Wir vom BZÖ haben gerade im Bereich der Pflege viele Anträge eingebracht. Ein Antrag sieht den Lehrberuf für Pflege und Betreuung vor, eine Ausbildung, die ein gutes Bindeglied sein kann, aber auch die Lücke schlie­ßen kann, die zwischen einem Pflegehelfer und jenen, die eine sehr hoch qualifizierte Ausbildung haben, besteht, denn wir wissen, wir brauchen in Zukunft viele junge Men­schen für diesen Bereich, für diese Tätigkeiten.

Oder: ein BZÖ-Antrag zum freiwilligen sozialen Jahr. Seit Oktober 2008 wird dieser An­trag vertagt! Es geht im Prinzip nur darum, dass man die Familienbeihilfe für dieses Jahr bezahlt. Man macht es natürlich, aber man könnte es auch auf eine gesetzliche Basis stellen.

Oder: der Bereich der Gesundheit. Wir haben ja heute gehört, welche Untätigkeit im Gesundheitswesen durch den Minister zutage getreten ist, welche Fehlleistungen ge­macht werden, und gerade im Gesundheitsbereich gäbe es so viel zu tun, sei es jetzt die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, sei es ein einheitliches System, was die Selbstbehalte, was die Prävention anbelangt, was die Entlastung von Kindern


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und Jugendlichen in der Medizin anlangt. Wir vom BZÖ haben allein im Jahr 2009 13 Anträge zu diesem Bereich eingebracht, und keiner ist bis dato behandelt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem von der ÖVP und von der SPÖ! Wenn Sie schon unsere Anträge aufnehmen und vielleicht ein bisschen diskutieren, dann lehnen Sie sie wenigstens ab, wenn Sie sie nicht wollen, aber dieses Vertagen und In-die-Schublade-Legen, das ist eigentlich das Schlimmste, was einem passieren kann. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Frau Kollegin Oberhauser sagt, die Anträge muss man sich genau anschauen, weil es da wie Kraut und Rüben durcheinander gehe, dann seien Sie so ehrlich und sa­gen Sie das im Ausschuss, und vertagen Sie sie nicht ständig! Die meisten Anträge werden vertagt. Lehnen Sie sie ab! Aber wir wissen genau: Wenn Sie sie ablehnen, werden diese Anträge hier im Hohen Haus diskutiert und haben Öffentlichkeit, und die­se Öffentlichkeit wollen Sie nicht, weil die Opposition gute Anträge einbringt, weil die Opposition richtige Antworten auf die notwendigen Fragen hat. (Beifall beim BZÖ.)

Daher fordere ich Sie von ÖVP und SPÖ auf: Behindern Sie uns als Opposition we­nigstens nicht in der Ausschussarbeit, denn wir alle und gerade wir vom BZÖ wollen nachhaltig für dieses Land und für die Menschen arbeiten. Wir wollen, dass endlich grundsätzliche Reformen geschaffen werden, wir wollen, dass endlich in der Verwal­tung zu sparen begonnen wird, und wir wollen, dass auch in Zukunft die soziale Sicher­heit und die soziale Balance gewährleistet sind.

Wenn Sie sich schon entschieden haben, untätig zu sein, in der Regierung und auch im Parlament, so hindern Sie wenigstens uns nicht an der Arbeit, denn das BZÖ will die Zukunft gestalten und hat viele richtige Antworten! (Beifall beim BZÖ.)

18.59


18.59.10

Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Ausbildung von Pflegekräften eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Wenn Sie für diesen Fristsetzungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

18.59.45Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 4 der Ta­gesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer. – Bitte.

 


19.00.01

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Mein Beitrag bezieht sich auf die Flüchtlingsbetreuung. In dieser Follow-up-Prüfung wird darauf hingewiesen, dass einige Empfehlungen des Rech­nungshofes aus dem Jahr 2007 leider nur zum Teil erfüllt wurden. Der neu geschaffene Asylgerichtshof, der für den Abbau überlanger Verfahren mit 1. Juli 2008 installiert wur­de, wird laut Rechnungshof nicht in der Lage sein, den Rückstau, den enormen Rück­stau – damit wären wir auch bei einer der Großbaustellen, von denen wir gerade ge­sprochen haben – bis 2010 zu bewältigen. Das würde aber eine Kosteneinsparung von


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immerhin 37 Millionen € – das ist die „Kleinigkeit“ von 500 Millionen Schilling – bringen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Die Zahl der offenen Asylverfahren betrug im Jahr 2009 rund 30 000. Die Zahl der Mit­arbeiter im Asylgerichtshof wurde löblicherweise und vernünftigerweise und in sach­orientierter Weise von 20 auf 60 erhöht. Meines Erachtens ist das zu wenig. Man ist davon ausgegangen, dass pro Mitarbeiter 260 Fälle pro Jahr erledigt werden. Das war natürlich viel zu optimistisch eingeschätzt. Die Arbeitsleistung dort ist sehr hoch und die Mitarbeiter sind sehr engagiert, aber es sind leider noch immer zu wenige. Man müsste daher dort in mehr Personal investieren.

Was wirklich große Einsparungen bringen würde, das sind die Dublin-out-Verfahren, dort müsste man in mehr Organisationskraft und vor allem in mehr Personal investie­ren. Das wäre dringend erforderlich, denn das senkt Kosten. Dieses Verfahren richtet sich an jene, die nach Österreich kommen und sich als Asylanten bezeichnen, aber in Wahrheit Wirtschaftsflüchtlinge sind. Meines Erachtens muss in diesen Fällen binnen Tagen entschieden werden, wie es auch anderswo und in durchaus zivilisierten Staa­ten der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur in Österreich hat man diesbezüglich einen Langmut und eine Geduld, die nicht auf Kosten der Regierung, der Regierungsparteien gehen, sondern rein auf Kosten der Steuerzahler, das möchte ich auch einmal sagen. Man muss den Österreichern einmal vor Augen führen, warum in diesem Land die sozialen Netze immer dünner werden, weil das Geld nämlich genau dort hinfließt: 12,5 Millionen € im Monat für die Asylanten­betreuung! Das kann man nicht oft genug wiederholen, das ist schnell gesagt, aber sehr schwer verdient und dauert seine Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Man müsste den Rückstau viel rascher abarbeiten, anstatt zu versuchen, in die Auswir­kungen zu investieren, wie das jetzt hinterrücks passiert ist in Eberau – in der beson­ders intelligenten und volksnahen Art der Frau Innenminister. Die Burgenländer haben sich das wohlweislich nicht gefallen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen in Aussicht stellen, falls in Thalham oder diversen anderen Gemeinden derartige Initiativen gestartet werden: Sie werden allesamt von der Bevölkerung abge­lehnt werden! Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Warum organisiert sich Österreich Arbeit – und damit Kosten –, für welche Österreich gar nicht zuständig ist? Das ist meine Frage. Warum wird Österreich zum Reservoir für Wirtschaftsflüchtlinge aus der ganzen Welt erklärt? Wer hat die Österreicher jemals da­zu befragt, ob sie das wollen? Beziehungsweise stellt sich die Frage, ob man das als Politiker einfach so bestimmen darf. Es ist ja das Geld der Bürger, das hier verwendet wird.

Wenn hier immer wieder der Herr Rechnungshofpräsident mit seinem Team gelobt wird, dann sollten wir diesen sehr vernünftigen Ergebnissen und Forderungen des Rechnungshofes auch raschest Rechnung tragen. – Danke, Herr Präsident! (Beifall bei der FPÖ.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.04.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Jahrestätigkeitsbericht des Rechnungshofes ist so vielfältig, dass man nicht umhin­kommt, sich auf die Hauptthemen, seien es zwei, drei, zu konzentrieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 246

Thema Nummer eins: Dieser Tätigkeitsbericht über ein ganzes Jahr umfasst vor allem die Kontrolle der Ministerien im Hinblick darauf, ob Anregungen, Empfehlungen und Ur­genzen des Rechnungshofes berücksichtigt wurden oder nicht. Meines Erachtens ist das die allerwichtigste Tätigkeit, nämlich nachzukontrollieren, weil oft die Anregungen sozusagen in den Wind gesprochen sind und sich die betroffenen Institutionen womög­lich wenig darum kümmern. Darum ist gerade dieser Tätigkeitsbericht für mich sehr wertvoll.

Ich würde Folgendes vorschlagen, Herr Präsident – vielleicht regen Sie dies einmal öf­fentlich an –: Ministerien, die binnen einer Frist von zwei Jahren nicht in der Lage sind, Ihren Anregungen nachzukommen, müssen budgetär mit Konsequenzen rechnen. Es muss praktisch ein Pönale eingeführt werden für jene Ministerien, die säumig sind in der Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes. Das wäre doch eine sinnvolle Herangehensweise, die neben der Effizienz, die in Ihren Händen liegt, noch zusätzlich eine Effizienz bringen würde, denn entweder spart man sich dann Budgetgeld, oder es werden Maßnahmen gesetzt, die auch zu Einsparungen führen. (Abg. Kopf: Aber nicht vom Rechnungshof!) – Natürlich von uns! Wenn der Rechnungshof sozusagen ordent­lich kontrolliert und wir dann auch die Sache mit dem Pönale durchziehen – das ist un­sere Aufgabe, das sehe ich schon als unsere parlamentarische Aufgabe an –, dann hätte das Ganze noch mehr Wirksamkeit.

Damit komme ich zum zweiten Generalthema, zur Verwaltungsreform: Ich glaube, hier wäre ein Pönale auf jeden Fall angebracht. Ihr Tätigkeitsbericht zeigt auch hier wieder den Stillstand. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, und Sie haben gesagt, es gibt wieder ein Gespräch am Montag. Es sind vier Pakete fertig: zwei sind in Diskus­sion, zwei sind schon wieder eher auf die Seite geschoben. – Bitte, wir brauchen dann das Instrument eines Pönales für den nächsten Finanzausgleich, und zwar für die un­willigen Institutionen und Körperschaften, die sich ständig gegen eine Verwaltungsre­form sperren. Nur so können wir dann wirklich Geld einsparen und effizient wirtschaf­ten.

Und zum Schluss noch das Dritte und Letzte: Herr Präsident Dr. Moser, Sie haben ja selbst im Ausschuss wieder dargestellt, wie machtlos Sie bezüglich der Kontrolle der Parteienfinanzierung sind. Mein Kollege Kogler hat das schon sehr ausführlich darge­stellt: Wir brauchen ein besseres, ein europäisch orientiertes Parteienfinanzierungsge­setz, das endlich Schluss macht mit diesen Schwarzgeldströmen, mit diesen indirekten Finanzierungen über die Industriellenvereinigung und andere Körperschaften. Wir brau­chen Transparenz, damit die Wählerinnen und die Wähler wissen, ob und in welchem Ausmaß die einzelnen Parteien von Lobbyisten, von einzelnen Körperschaften, Interes­sengruppen finanziell bedacht werden und dann womöglich ihre Politik danach ausrich­ten.

Ich sehe gerade diesen Bericht als sehr anregend an und hoffe, dass unser Vorschlag zur Einführung eines Pönales auch wirklich zu einer Diskussion führen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner – demonstrativ Beifall spendend –: Sehr gut! Bravo! Bravo!)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.07.47

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! 2009 hat der Rechnungshof dem Natio­nalrat 13 Berichte mit 106 Beiträgen vorgelegt. Dafür einmal ein herzliches Danke­schön; ich glaube, man kann nicht genug betonen, wie wichtig der Rechnungshof ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 247

Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass der Rechnungshof – und dafür müssen wir sorgen, es gibt auch einen entsprechenden Antrag von uns – endlich anfängt, auch die Gemeinden zu prüfen. (Abg. Rädler: Na hallo!) Denn wer prüft heute die Gemein­den? Der Kontrollausschuss, die Bezirkshauptmannschaft mit dem Bezirkshauptmann, der Landesrechnungshof ... (Abg. Hörl: Huber, das ist Landesverrat!) – Das ist kein Landesverrat! Gerade du als Tiroler müsstest wissen, welch ein schwarzer Fleck Tirol in dieser Sache ist. (Abg. Hörl: Das ist Landesverrat!) Die Gemeinden sind nicht trans­parent! (Beifall beim BZÖ.)

Als ein Beispiel kann ich meine Heimatgemeinde, die Stadt Lienz, anführen: Da haben wir einen Skandal nach dem anderen. (Abg. Hörl: Wie in Kärnten!) Da haben wir jetzt den Hochstein gebaut. Kollege Hörl, beim Hochsteinbau hat es keine öffentlichen Aus­schreibungen gegeben, und das ist ein Millionenprojekt! (Abg. Hörl: Das gibt es ja nicht!) – Ich werde danach dem Herrn Präsidenten die Unterlagen übergeben.

Wir haben endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden ordentlich geprüft wer­den, denn der ÖVP-Bürgermeister wird vom ÖVP-Landesrechnungshof nicht ausrei­chend geprüft; ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Wenn wir weiterschauen in Lienz: Da gibt es keine Transparenz, da gibt es nur Still­stand und Schweigen – und dieses Schweigen gehört gebrochen. Ich würde bitten, dass man hier im Hohen Haus endlich dafür Sorge trägt, dass die Gemeinden ausrei­chend vom Rechnungshof geprüft werden können. Man hat es auch beim Skylink ge­sehen, wie wichtig es ist, dass vom Hohen Haus – wir vom BZÖ haben die Initiative ge­setzt –, Schritte in diese Richtung gesetzt werden. Diese Prüfung ist sehr, sehr wichtig.

Ich glaube, wenn wir eine Politik mit Hirn, Herz und Hausverstand machen wollen, müssen wir alle dafür sein. Unterstützen Sie das, vor allem Sie von der ÖVP, damit es in den Gemeinden endlich weitergeht, damit Transparenz für die Bürger einkehrt! (Abg. Rädler: Na hallo! – Abg. Hörl: Wir haben hervorragende Bürgermeister!) – Ja, das sieht man in Lienz, wie hervorragend die Bürgermeister sind: ein Skandal nach dem anderen, Taten null und die Überschriften nicht umsetzen! (Beifall beim BZÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Linder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.41

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Herren Prä­sidenten! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Die hervorragende Arbeit des Rechnungshofpräsidenten und des gesamten Rechnungshofes ist bei jeder Sit­zung gelobt worden. Schön langsam, glaube ich, muss man Angst haben und sich fra­gen, ob nicht etwas dahinter steckt, dass so viel Lob ausgesprochen wird. Aber im Prinzip stimmt es.

Wenn wir heute beim Bericht gehört haben, dass neben all den übrigen Prüfungen nur 17 Berichte bezüglich der Gemeinden vorgelegt wurden, so, glaube ich, ist es wirklich an der Zeit, dass wir noch mehr mit Nachdruck daran arbeiten, dass die Gemeinden durch den Rechnungshof überprüft werden. Und wenn wir heute den Worten von Staatssekretär Lopatka gelauscht und ein bisschen darüber nachgedacht haben, dass er Missstände in den verschiedensten Gemeinden im Burgenland, in der Steiermark, in Oberösterreich, in Niederösterreich aufgezählt hat, und dass auch er glaubt, dass viele Gemeinden verschwenden, indem sie es sich leisten, allen Kindern in den Kindergär­ten das Essen gratis zu geben, so glaube ich  (Abg. Hörl: Kärnten nicht verges­sen!) – In Kärnten haben wir ein ganz gutes System, was die Gemeindekontrollen be­trifft. Da könntet ihr Tiroler euch ein Radl von uns abschneiden. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 248

Ich glaube aber, dass in Bezug auf diese Themen – sogar der Staatssekretär kritisiert das – es höchst an der Zeit ist, dass der Rechnungshof überprüft und wir vergleichbare Zahlen aus ganz Österreich bekommen, sodass wir Benchmark-Zahlen haben, damit wir eine Grundlage haben, mit der wir in die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen gehen können. Denn es kann nicht sein, dass wir im Hohen Haus schimpfen, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel für uns ein Problem darstellt und für die kleinen Ge­meinden eine Schwierigkeit ist. Es kann nicht sein, dass wir heute wissen, dass es ein wirkliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitsplatzgemeinden und Wohnsitzgemeinden gibt; hier gehört die Kommunalsteuer gerechter verteilt. Es kann auch nicht sein, dass es bei der Verteilung ein West-Ost-Gefälle gibt, und wir Bürgermeister, wir Gemeinde­vertreter wehren uns gegen eine Prüfung.

Ich glaube, liebe Kollegen, alles, was ihr hier herinnen schimpft und kritisiert, ist nicht ehrlich gemeint, wenn wir nicht bereit sind, uns überprüfen und die Gemeinden in ganz Österreich einer objektiven Prüfung durch den Rechnungshof unterziehen zu lassen.

Wenn ihr wollt, dass wir gerechte Zahlen haben und diese Ungleichverteilung abschaf­fen, so lade ich euch ein (Zwischenruf des Abg. Hörl), mit Nachdruck daran zu arbei­ten, dass der Rechnungshof alle Gemeinden überprüfen kann. (Beifall bei der FPÖ so­wie des Abg. Faul.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.13.39

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Für den Präsidenten kommt die Diskussion der Berichte offensichtlich immer Festspielen gleich. Es gibt nur Lob von allen Seiten – und daher, denke ich, ist es auch nur zu gerecht, dass wir sehr rasch dafür Sorge tragen, dass alle Gemeinden zu solch einer Prüfung kommen.

Es gibt eine Reihe von Beispielen aus der nahen Vergangenheit, nicht nur im Burgen­land, auch in anderen Bundesländern, die zweifellos die Überlegungen nähren, dass diese Entwicklung gut ist.

Die Vorgaben dazu sind auch sehr eindeutig. Die weisungsgebundenen Gemeindeab­teilungen haben ja zur Genüge bewiesen, dass sie für diese Prüfungen nicht geeignet sind.

Das Regierungsübereinkommen sieht die Neuordnung der Kompetenz vor, und auch die entsprechende Entschließung aus dem September des Vorjahres gibt vor, dass wir innerhalb von sechs Monaten zu einem diesbezüglichen Beschluss kommen. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.) Es ist, denke ich, nicht primär der Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe – sie alle gibt es und sie wird es auch in Zukunft geben. Es wird auch den Bedarf dafür geben, weil es zu wenig ist, dass die Gemeinden nur stich­probenartig geprüft werden.

Ich denke, dass es sinnvoll ist, dass wir dafür sorgen, dass alle Gemeinden regelmäßig geprüft werden können, auch mit den ausgelagerten Unternehmungen. Es ist nicht eine Frage des Wer, sondern eine Frage des Wie, und wenn sich die vorhandenen Rechnungshöfe abstimmen, wird das durchaus funktionieren. Es geht nicht um Politik, es geht um Effizienz, und ich denke, dass wir dem Steuerzahler diesbezüglich ver­pflichtet sind.

Es wäre vielleicht auch gut, wenn es dem Rechnungshof gelänge, sein Image des Auf­zeigers und Aufdeckers hin zum Image eines Partners zu entwickeln; zu einem Part­ner, bei dem sich alle, die geprüft werden, freuen, dass es ihn gibt, weil er letztlich


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auch Hilfestellung geben kann, weil er helfen kann, die Arbeit – im Konkreten der Ge­meinden – zu verbessern und zu optimieren.

Ich denke, wenn wir uns bemühen, rasch in diese Richtung zu kommen, dann ist das auch ein Beitrag zur Schadensbegrenzung, weil ich der Meinung bin, dass das, was wir bis heute kennen, nur ein Bruchteil der Probleme ist, die es tatsächlich geben wird.

Es führt kein Weg daran vorbei, dass der Rechnungshof die Zuständigkeit für die Prü­fung aller Gemeinden bekommt. Das Burgenland hat dabei bereits die Vorreiterrolle übernommen, und ich freue mich, dass möglichst viele diesem Beispiel folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.46

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundes­rechnungshof legte einen umfassenden Jahrestätigkeitsbericht für das Jahr 2009 vor, der die Vielzahl der gemachten Anregungen und Maßnahmen widerspiegelt, die zu mehr Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit führen sollen.

Es ist für mich daher sehr erfreulich, dass diese Berichte einen von Jahr zu Jahr stei­genden Umsetzungsgrad ausweisen können. An dieser Stelle möchte auch ich, so wie viele Kolleginnen und Kollegen vor mir, den Dank aussprechen, der dem Bundesrech­nungshof gebührt. Dieser Dank bezieht sich auf die Arbeit, die in diesem Bericht aus­gewiesen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht beschäftigt sich auch sehr eingehend mit mehr Kompetenzen für den Rechnungshof, und da insbesondere mit der Auswei­tung der Prüfungskompetenz für die Gemeinden. Mit einem Entschließungsantrag vom September vergangenen Jahres haben wir die Bundesregierung aufgefordert, eine Neu­ordnung der Kompetenzen für die Gebarungsprüfungen der Gemeinden zu erarbeiten.

Ich begrüße diese Neuordnung der Prüfungskompetenzen, aber Prüfungen allein erge­ben noch keine Veränderung. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, warum es den Gemeinden – und vor allem den kleinen und mittleren Gemeinden – finanziell schlecht geht, wissen wir ja. Insbesondere Kollege Jakob Auer hat heute Vormittag eine Viel­zahl von Gründen aufgezeigt, die dazu geführt haben.

Wir müssen alle Ressourcen darauf verwenden, strukturelle Veränderungen zu schaf­fen. Insbesondere in der Abgangsdeckung der Krankenanstalten und der Finanzierung der Pflege und Betreuung, also jener Bereiche, die vor allem durch die demographi­sche Entwicklung beeinflusst sind, brauchen wir Lösungen.

Vielfach wurden heute Änderungen des Finanzausgleichs als Allheilmittel dargestellt. – Ja, ich bekenne mich auch dazu, dass hier noch Verbesserungen für kleine und mittle­re Gemeinden umgesetzt werden müssen. Es können allerdings nur jene Mittel verteilt werden, die auch eingenommen werden. Wie wir wissen, müssen wir aber leider eine rückläufige Steuereinnahmensituation zur Kenntnis nehmen. Realistisch gesehen wer­den wir daher die Abgänge der Gemeinden weder über den Finanzausgleich abdecken noch über mehr Prüfungen verhindern können.

Wir müssen uns mit den Ursachen beschäftigen und dafür Lösungen finden, und da kann der Rechnungshof einen wichtigen Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 250

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Faul. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.47

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Beide Herren Präsidenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bürgermeisterkollegen aller Couleurs das Wort rede, Herr Präsident, eines noch zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt, weil ich es gerade in der Zeitung gelesen habe: Es ist schon interessant, wenn Sie nachfragen, wie sich die Einkommen in Österreich entwickeln; auf der anderen Seite habe ich gerade über das Problem mit den Mieten gelesen. – Das heißt, dass sich im täglichen Leben Dinge ent­wickeln, die zwar Einkommen und eine gewisse Einkommenshöhe bestätigen, auf der anderen Seite aber die Kaufkraft nicht bestätigen.

Gerade bezüglich der Mieten würde ich Sie bitten – das ist ein Ansatz, eine Anregung, oder vielleicht gibt es das schon, und ich habe es noch nicht gelesen –, dass man den Vergleich zwischen Kaufkraft und Einkommenszuwächsen herausfiltert.

Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil es sonst zu der Situation kommt, dass Leute tat­sächlich 60 Prozent, 70 Prozent ihres Einkommens allein für das Wohnen zahlen müs­sen und zum Leben eigentlich kein Geld bleibt.

Das zweite Thema betrifft die Nachfrage, Herr Präsident Moser – und da teile ich die Ansicht meiner Bürgermeisterkollegen –: Alles, was nicht nachgefragt wird, hat keinen Effekt. Das sagen Ihre Ergebnisse, die bestätigen, dass so viel verbessert worden ist und so viel verändert worden ist und so viel zum Besseren gestaltet worden ist, wie Sie es auch angeregt haben.

Betreffend die Diskussion um die Gemeinden meine ich, dass, wenn man jetzt eine Grenze einführte, es dann automatisch heißen würde: Die Gemeinden, die über 10 000 Einwohner haben, sind diejenigen, die vielleicht begaunern und betrügen, und die Gemeinden, die weniger Einwohner haben, braucht man nicht zu prüfen, das sind sowieso die ehrlichen.

In Wirklichkeit sollte man das nicht so auseinanderhalten – und da spreche ich auch zu den Kollegen der ÖVP: Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass kleine Gemeinden vom Rechnungshof geprüft werden, um dort auch eine Beratung durchführen zu können.

Wenn ihr euch in euren Bezirken, als Gemeindereferenten bei den Gemeinden um­schaut – hör auf zu deuten, Hörl, du weißt ganz genau, wovon ich rede! –, dann werdet ihr draufkommen, dass ganz kleine Gemeinden unverhältnismäßig viel an Bedarfszu­weisung brauchen.

Ich nenne nur ein Beispiel, das ich jetzt ausgegraben habe: In meinem Bezirk braucht die 300-Einwohner-Gemeinde die gleiche Bedarfszuweisung – ich habe es nicht poli­tisch gesagt, Rot und Schwarz, alle sind gleich – wie die 3000-Einwohner-Gemeinde, um die Grundverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen.

Das kann es in Zukunft nicht sein. Da müssten die 3000-Einwohner-Gemeinden auch sagen: Was ist denn eigentlich los? Wir haben ganz andere Aufgaben zu erfüllen – Schulen, Krankenwesen, Krankenhaus, und, und, und –, und kriegen gleich viel wie die kleine Gemeinde, die das ganze Geld für ihren Betrieb verbraucht! – Darüber solltet ihr nachdenken und nicht immer nur in Kasten denken!

Ich weiß schon, dass eure Gemeinden bis 3000 Einwohner zählen und wir eben darü­ber erfolgreicher sind. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Aber das kann es nicht sein: Es können nicht lauter kleine Gemeinden Gut-Gemeinden sein und die größeren Gemein­den Betrüger-Gemeinden. So geht es nicht! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

19.22



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 251

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Petzner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.04

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute den Jahrestätigkeitsbericht 2009 diskutieren, dann darf ich auch einen Wunsch für 2010 anschließen und einflechten, nämlich dass wir in Sachen Prüfungs­kompetenz des Rechnungshofes und erfolgte Prüfungen der Finanzen der Parteien und von Parteispenden in Zukunft mehr in diesem Bericht lesen. Dies dadurch, dass wir die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes in Sachen Parteifinanzen massiv ausbauen und damit für mehr Transparenz und Kontrolle bei allen Parteien sorgen.

Ich sage das gerade deswegen, weil heute am Abend eine erste Gesprächsrunde zwi­schen den Parteien in Sachen Parteifinanzen stattfindet. Ich begrüße das sehr und hof­fe wirklich, dass wir im Zuge dieser Gespräche auch zu konkreten Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel der Erweiterung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes, in diesem Bereich kommen, weil ich glaube, dass wir hier, im europäischen Vergleich gesehen, dringenden Handlungsbedarf haben.

Ein Beispiel: In der Mehrheit der europäischen Staaten besteht für Parteispenden, egal welcher Höhe, eine Offenlegungspflicht. In Österreich gilt das nicht. In Österreich gibt es die Grenze von 7 260 €, ab der man Parteispenden an den Rechnungshof melden muss. Das war es aber auch schon. Der Rechnungshof kann das weder kontrollieren noch hat er irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten. – Das ist ein Beispiel von vielen, wie man die Regelungen im Bereich Transparenz, Kontrolle von Parteifinanzen verschär­fen könnte und auch verschärfen muss.

Ein zweiter Bereich, kurz angesprochen, ist der Bereich der Stiftungen: Es hat die SPÖ einen Stiftungsskandal in der Steiermark zu verantworten; es ist auch die ÖVP bei den Stiftungen nicht ganz lupenrein. Ich frage mich ja immer, welche Stiftungen die ÖVP denn so hat, auch die diversen Landesparteien. – In Oberösterreich, zum Beispiel, gibt es auch so eine Stiftung. Also zeigt nicht mit dem Finger auf die SPÖ, sondern kehrt ein bisschen vor der eigenen Tür. Wir vom BZÖ sind die Einzigen, die keine Stiftung haben.

Ich darf in diesem Zusammenhang betonen, dass es wichtig ist, dass wir ein Stiftungs­verbot in Österreich bekommen, weil es unzulässig ist, dass Parteien ihr Geld steuer­schonend in Stiftungen anlegen.

Daher darf ich auch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzent­wurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechts­form der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

*****

Ich bin schon sehr gespannt, wie sich die Volkspartei und die SPÖ heute bei diesem Entschließungsantrag in Sachen Stiftungsverbot für Parteien verhalten werden. Es ma­chen das ja alle groß zum Thema. Herr Kaltenegger und Herr Kräuter liegen sich in dem Bereich schon in den Haaren.

Ziehen wir gemeinsam an einem Strang! Setzen wir ein Zeichen, auch in Richtung Steuerzahler, dass auch die Parteien sparen, und schaffen wir dieses Stiftungsverbot für Parteien in Österreich! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 252

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)

In Hinblick auf die immer noch aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zu­kunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.

Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshaupt­mann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar kei­ne gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die ober­österreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förde­rung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, insbesonde­re in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtags­abgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird der dringende Handlungsbedarf deut­lich.

Letztlich dürfte das aktuelle Verhalten der ÖVP als Anerkenntnis für die Absurdität der­artiger Privilegien gedeutet werden können. So ist zu bedenken, dass die ÖVP ihren Koalitionspartner SPÖ öffentlich auffordert, die erlangten Steuerersparnisse zurückzu­zahlen. Konsequenterweise dürfte daher ein zustimmendes Verhalten der ÖVP zu die­sem Antrag zu erwarten sein, da ansonsten die vorgenannte Verhaltensstruktur kontaka­riert und dadurch letztlich die Akzeptanz in Bevölkerung weiter geschädigt werden wür­de.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident des Rechungshofes Dr. Moser. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 253

19.26.35

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich mich auch bei Ihnen sehr herzlich bedanke für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, für das positive Kontrollklima und immer wieder die Möglichkeit, dass die Berichte des Rechungshofes eingehend, sowohl im Plenum als auch im Rechnungshofausschuss, diskutiert werden können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass den Wert des Rechnungshofes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes ausmachen. Ich werde natür­lich Ihr Lob und die positive Resonanz den Mitarbeitern weitergeben, denn ihnen ge­bührt das Lob, und ich glaube, sie haben auch im letzten Jahr, wie im Tätigkeitsbericht dargestellt, hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Kopf und Dr. Stummvoll.)

Was das Nachfrageverfahren betrifft, so zeigt es sich, dass die Tätigkeit des Rech­nungshofes immer mehr Wirkung entfaltet: 81 Prozent der 1 140 Empfehlungen wur­den umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Da zeigt sich gerade, dass in dem Bereich auch die Gemeinden überaus stark die Empfehlungen des Rech­nungshofes umsetzen. Ich darf beispielsweise darauf hinweisen, dass 55 Prozent der Empfehlungen in den Gemeinden bereits umgesetzt worden sind. Das zeigt auch das gute Kontrollklima, das der Rechnungshof mit den Gemeinden hat.

Dieses Kontrollklima kommt auch darin zum Ausdruck, dass beispielsweise der Ge­meindebund den Rechnungshof eingeladen hat, an der Erstellung von Richtlinien für die Finanzierungsinstrumente der Gemeinden mitzuarbeiten.

Auch hier hat die konstruktive Zusammenarbeit und der Beratungsansatz den Gemein­den sehr viel gebracht, und die Wortmeldungen, auch von Vertretern des Gemeinde­bundes, können das bestätigen.

Ich möchte mich bei Ihnen also sehr herzlich bedanken und Sie auch ersuchen, Ihre parlamentarischen Möglichkeiten zu nutzen und die Wirksamkeit der Kontrolle weiter zu erhöhen und die Wirksamkeit in die Richtung zu bringen, dass der Mitteleinsatz in Zukunft noch effizienter durchgeführt werden kann. – Nochmals herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.28


19.28.10

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-101 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Bundesregierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 254

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Minderheit. Abgelehnt.

19.30.095. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organi­sation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (915/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Einge­stellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.30.42

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich unseren Antrag zur Universitätenfinanzierung kurz mit Ihnen diskutiere und ihn vorstelle. Er beinhaltet das Ziel, 2 Prozent des Bruttoin­landsprodukts für den tertiären Bildungssektor bereitzustellen, und zwar im Einklang mit EU-Normen. Der Antrag steht nicht mutterseelenallein in der Forschungs- und Uni­versitätslandschaft, er wurde auch 1 : 1 vertreten von der Universitätenkonferenz, das heißt von 21 Rektoren Österreichs.

Die EU einerseits und die Rektoren andererseits haben, im Gegensatz zur Bundesre­gierung, die ursprünglich laut Regierungserklärung das Ziel 2020 erreichen wollte, zu­nächst das Jahr überhaupt undefiniert gelassen und dann das Ziel auf das Jahr 2015 vorverlegt, und das nicht ohne Grund. Wir sind nicht blind und verkennen nicht die schwierige Situation, und auch das Wirtschaftsforschungsinstitut und zahlreiche Exper­tInnen sprechen davon, dass jetzt, in krisenhafteren Finanz- und Wirtschaftszeiten, In­vestitionen in Bildung und Forschung ein Impulsgeber sind für einen Aufschwung. Ich hoffe, dass die Bundesregierung dies auch einsieht.

Wenn man den Hochschul-Dialog im Ministerium verfolgt, so ist das ein zentrales The­ma, allerdings – was völlig außer Acht gelassen wird – hat das Parlament ein Bundesfi­nanzrahmengesetz beschlossen, wonach mit dem Jahr 2011 keinerlei Budgetzuwäch­se im tertiären Bildungssektor zu verzeichnen sind. Gespräche über die rollierende Fortführung dieses Vier-Jahres-Bundesfinanzrahmenplanes beginnen derzeit und wer­den mit dem Ministerium geführt. Ich mache Sie, das Ministerium und die Bundesregie­rung darauf aufmerksam: Wenn sich hier budgetmäßig nichts tut, nichts bewegt, sind der gesamte Hochschul-Dialog und die gesamte Reform des tertiären Bildungssektors nicht nur in Frage gestellt, sondern schlichtweg aussichtslos. Das heißt, die Bundesre­gierung muss Geld in die Hand nehmen, um die Forschung zu beflügeln, um Öster­reich konkurrenzfähig und attraktiv zu machen und um Universitäten und Forscherin­nen und Forscher in die Lage zu versetzen, in einen Wettbewerb einzutreten, der auch unter fairen Grundvoraussetzungen läuft.

Ohne ausreichende international vergleichbare Basisfinanzierung in Lehre und For­schung wird es Österreich nicht gelingen, einen Aufholprozess zu starten, der aber not­wendig ist, um Wirtschaft, um Arbeitsplätze sozusagen voranzutreiben. Das ist auch eine Chance für die Jugend, weil ohne Bildung ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt, ihre Möglichkeiten, Handlungsspielräume zu erweitern, ihre Möglichkeiten, sich zu kriti­schen Bürgern und Bürgerinnen zu emanzipieren, infrage gestellt werden. Das heißt, Vizekanzler Pröll wird sich zu diesem Uni-Dialog äußern müssen. Tut er das nicht, wür­


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de es mich nicht wundern, wenn sich erneuten studentischen Protesten nun auch wei­tere Kreise anschließen. Das ist keine Drohung, sondern das ist Realität. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Kuntzl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.34.45

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile absolut die Intention des Antrags der Grünen. Wir haben die Relevanz von Wissen­schaft und Forschung für nicht nur den Wissenschaftsstandort – wie richtigerweise im Antrag steht –, sondern auch den Wirtschaftsstandort hier schon oft betont. Nicht zu­letzt deshalb hat auch das WIFO in der gestern präsentierten Analyse über Einsparpo­tenziale ausdrücklich betont, dass so wie im Bereich Soziales im Bereich Wissen­schaft, Bildung und Forschung nicht eingespart, sondern – im Gegenteil! – im Sinne einer Zukunftsentwicklung des Landes investiert werden soll. Das stützt auch die Ar­gumentation des Antrags, die ich teile.

Zu der Frage der Finanzierung der Hochschulen im Hochschul-Dialog, der zum gegen­wärtigen Zeitpunkt an sich vom Verlauf her schwierig einzuschätzen ist, kann man aus derzeitiger Sicht schon sagen, dass einer der wenigen Punkte, der dort, glaube ich, sehr konsensuell behandelt wird, die Tatsache ist, dass wir eben verstärkt budgetäre Mittel für unsere Universitäten brauchen. Insofern unterstütze ich, wie gesagt, die Grundintention dieses Antrags.

Ich möchte darauf hinweisen, dass zwar im Regierungsprogramm festgehalten ist, das Ziel 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erreichen, ohne Festsetzung eines be­stimmten Zeitraumes, dass aber vor wenigen Wochen der Ministerrat in einem Minis­terratsvortrag beschlossen hat, dass dieses Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen und umzusetzen ist. Das geht sozusagen ein wenig langsamer als in Ihrem Antrag ange­sprochen, jedoch würde ich dieses Ziel auch für ein sehr ehrgeiziges halten. Wenn wir dieses Ziel erreichen würden, wären, glaube ich, wichtige Schritte umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben hier in diesem Haus einen Antrag beschlossen, den ich gemeinsam mit der damaligen Wissenschaftssprecherin von der ÖVP, mit Kollegin Karl, einbringen durfte, in dem eben genau dieses Ziel angesprochen und die Bundesregierung aufgefordert wurde, dieses Ziel auch schrittweise umzusetzen. Da Kollegin Karl, die diesen Antrag gemeinsam mit mir eingebracht hat, jetzt die zuständige Ressortchefin ist, bin ich guter Hoffnung, dass sie dieses Anliegen bei ihrem Parteikollegen, dem Herrn Finanzminis­ter, auch entsprechend lobbyieren und durchsetzen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Cortolezis-Schlager. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.52

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Selbstverständlich steht die Frau Bundesministerin hinter all den politischen Anliegen, die sie schon vorher un­terstützt hat, auch als Bundesministerin. Ich glaube, sie hat in den ersten Tagen ihrer Amtszeit schon sehr eindrücklich bewiesen, wie wichtig ihr diese Kontinuität ist. Alle Anliegen, die sie vorher hatte, gelten auch jetzt – und jetzt werden sie auch noch zu­sätzlich durch die gesamte Bundesregierung unterstützt. (Beifall bei der ÖVP.)


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Es ist unser aller Ziel, dass wir in Österreich die besten Universitäten in einem europäi­schen Raum weiterentwickeln und gestalten und den Wissenschaftsstandort Österreich stärken. Zum Stärken der Hochschulen, zum Stärken des Wissenschaftsraumes gehört Geld – keine Frage –, aber nicht nur Geld, sondern auch eine Reihe von Maßnahmen.

Es braucht die Sicherung der Qualität. Daher gibt es jetzt auch in Richtung Qualitätssi­cherung ambitionierte Vorhaben, das noch weiter festzuschreiben und auch ein Stück weit besser evaluierbar zu machen als bisher.

Wir brauchen die Förderung von Exzellenz. Daher brauchen wir auch neue Modelle, die sicherstellen, dass die Lehre nicht auf Kosten der Forschung und die Forschung nicht auf Kosten der Lehre geht, sondern dass Forschung und Lehre auf sehr hohem Niveau stattfinden können.

Das 2-Prozent-Ziel gilt für den gesamten tertiären Bereich. Davon sind die Universitä­ten mit ihrer Bildung, mit ihrer Ausbildung, aber verstärkt auch mit ihrem Weiterbil­dungsbereich ein wichtiger Teil.

Wir haben in Österreich in allen Vergleichsstudien bestätigt, dass der öffentliche Anteil für die Universitäten im Vergleich zum privaten Anteil überdurchschnittlich hoch ist. Das ist ein Teil unseres Problems: dass wir noch nicht ausreichend Anreize auch für den privaten Sektor haben. Gerade im tertiären Raum geht es ja nicht nur um die Erstaus­bildung, sondern um die Weiterbildung, und da brauchen wir verstärkt auch privates Engagement und private Angebote, die genutzt werden.

Wir haben das Universitätsbudget aufgestockt. Das ist, Herr Kollege Grünewald, ein Zeichen dafür, dass es uns wichtig ist, die Universitäten entsprechend auszustatten. Ich darf noch einmal daran erinnern: von 2008 auf 2009 Aufstockung um 115 Millio­nen €; 2010 um 192 Millionen €.

Was wir jetzt mit dem Hochschul-Dialog tun, ist, eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen. Im Unterschied zu anderen Oppositionspolitikern – Sie haben das ja heute schon gesagt, Herr Kollege Grünewald – sind Sie einer, der sich sehr aktiv daran be­teiligt, und Sie wissen daher auch, wie unterschiedlich derzeit noch die Datenlage ist und wie sehr es für eine gute Strategie notwendig ist, einmal eine gemeinsame Basis zu schaffen.

Ich glaube, es ist einzigartig, dass sich Ministerin Karl – vorher Minister Hahn – einem solchen Dialog stellt, wobei alle Zahlen offengelegt werden sollen und eine gemeinsa­me Sichtweise hergestellt wird: Wo stehen wir? Darauf aufbauend können dann im Hochschuldialog, gemeinsam mit allen Vertreterinnen und Vertretern, entsprechende Konzepte und Empfehlungen für die Bundesregierung abgegeben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Der tertiäre Bereich braucht aber nicht nur die öffentliche Finanzierung, und ich glaube, wir sollten nicht immer gleichsetzen: tertiärer Bereich ist Universität, ist öffentliche Fi­nanzierung, sondern: Die Universitäten sind ein gewichtiger Teil, die öffentliche Finan­zierung ist ein ganz gewichtiger Teil, aber wir brauchen verschiedene Finanzierungs­modelle, und diese sollten wir ohne ideologische Schranken diskutieren und uns an­schauen, wie andere Länder in Europa das machen.

Wir lernen ja auch sonst im Bildungsbereich gerne von anderen, daher: ein Gesamt­konzept im Bildungsbereich, wo wir unser Bildungssystem vom Kindergarten bis zum tertiären Bereich in einen europäischen und internationalen Kontext stellen und eine entsprechende Vielfalt an Modellen entwickeln, die letztendlich Exzellenz sicherstellen und dass Studierende nicht nur einige wenige Studienrichtungen wählen, sondern eben aus der ganzen Palette an Studienrichtungen, denn wenn sechs von zehn Studie­renden nur 10 Prozent der Studienangebote nutzen, müssen wir viel früher beginnen


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im Hochschulbereich. Wir müssen danach trachten, dass die Studierenden alle Infor­mationen zur Verfügung haben und die ganze Palette nutzen. Wir haben Studienrich­tungen, wo wir das negative Phänomen der Massenuniversität haben – und das gehört gelöst. Wir haben aber auch Studienrichtungen, die zu wenig Studentinnen und Stu­denten, also zu wenig Nachfrage haben.

Das heißt, wir brauchen beides: Wir brauchen in einzelnen Studienrichtungen mehr Studierende und in anderen Studienrichtungen mehr Hinweise, dass ein Mehr an Pä­dagogik noch nicht ein Mehr an LehrerInnen bedeutet, denn wenn man in der Wissen­schaft der Pädagogik tätig ist, ist man noch nicht automatisch ein ausgebildeter Leh­rer/eine ausgebildete Lehrerin. Wir brauchen aber mehr Lehrerinnen und Lehrer.

Viele Fragen also, die uns im Hochschul-Dialog, die uns im Wissenschaftsausschuss beschäftigen. Ich freue mich auf die gemeinsamen Aktivitäten sowie Empfehlungen, die wir der Bundesregierung gegenüber dann gemeinsam abgeben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.56

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Den An­trag, der jetzt vorliegt und einen kleinen Auszug unserer Forderungen darstellt, können wir natürlich mittragen und mit unterstützen, aber in diese Diskussion über Qualität und Finanzierbarkeit des Bildungswesens kommt immer mehr der Zug der Skurrilität hinein, der schön langsam die Zukunft unserer jungen Menschen und den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich gefährdet.

Das Hauptproblem, mit dem wir uns in diesem Zusammenhang konfrontiert sehen, sind falsche Antworten auf falsche Fragen. Spätestens seit der Abschaffung des freien Stu­dienzugangs, die vor mehreren Jahren quasi über Nacht erfolgt ist und einen massiven Systembruch dargestellt hat, war klar, dass unverzüglich hätte gehandelt werden müs­sen.

Unsere Universitätslandschaft ist Teil einer gewachsenen Kultur und kann nicht einfach ohne durchdachte Begleitmaßnahmen grundlegend verändert werden; das funktioniert nicht. Als Österreich dann auch noch EU-konform das Studiensystem nach angelsäch­sischem Vorbild umgestaltet hat, ist das System schlicht und einfach abgestürzt. Dabei hat man nämlich vergessen, zwei essenzielle Bestandteile dieses angelsächsischen Modells zu integrieren: mehr akademisches Personal zur Betreuung der Studierenden einzusetzen und kleinere Studiengruppen zu machen.

Wenn sich jetzt Professoren mit Studenten zu Protestmaßnahmen versammeln, dann entlarvt das den jämmerlichen Zustand von Österreichs Bildungspolitik. Unser Hoch­schulwesen ist heute überbürokratisiert und unterfinanziert. Alternativstrategien fehlen weitgehend, wie es sie etwa in den skandinavischen Ländern gibt. Als Beispiel kann man etwa erwähnen, dass die skandinavischen Länder ihre Studenten, die ein gewis­ses Studium absolvieren wollen und in ihren Heimatländern keinen Platz bekommen, ins Ausland schicken, wobei die Kosten hiefür vom Staat übernommen werden. Das ist übrigens auch eine sehr billige Angelegenheit, seine Studenten auszubilden, und zeugt doch von Kreativität.

Bei uns findet, was den Hochschulbereich betrifft, derzeit leider kein parlamentarischer Diskurs statt. Die diesbezügliche Entscheidungsfindung hat sich in den außerparla­mentarischen Raum verlagert, wo viele Meinungsäußerungen getätigt werden, ohne diese jetzt zu qualifizieren, aber wir wissen alle, dass diese Meinungsäußerungen, die


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in diesen Räumen getätigt werden, für uns in keinster Weise bindend sind. Deshalb fordere ich, dass die Diskussion wieder dorthin gebracht wird, wohin sie gehört, näm­lich hierher ins Parlament.

Als erste und dringendste Maßnahme, um auch nur ansatzmäßig wieder etwas Boden unter die Füße zu bekommen, schlagen wir vor, dass die tatsächlichen Kosten pro Stu­dienplatz an Österreichs Universitäten festgestellt und evaluiert werden. Auf Basis fest­gestellter und nachgewiesener Studienplatzkosten muss eine studienplatzbezogene Fi­nanzierung der Lehre an unseren Universitäten ermöglicht werden. Wenn nämlich öf­fentliche Gelder fließen, ist es ganz normal und üblich, zu evaluieren. Diese Forderung wurde übrigens, wie man mir gesagt hat, bereits im September 2008 in dieser denk­würdigen Sitzung hier im Nationalrat beschlossen, um anschließend nach den erfolgten Wahlen und auf Betreiben mancher Universitätsrektoren wieder herausgenommen zu werden.

Nicht unerwähnt lassen kann man an dieser Stelle, dass mehrere, wenn nicht sogar viele Anträge zur Finanzierung des Hochschulwesens, die wir von der FPÖ einge­bracht haben, abgelehnt beziehungsweise vertagt wurden. Wir haben ja heute schon viel darüber gehört, wie hier mit der Opposition umgegangen wird. Wir Freiheitlichen haben jedenfalls einen wirklichen Stapel an vertagten Anträgen im Hinterstübchen lie­gen.

Auszugsweise möchte ich nur ganz kurz unsere wichtigsten Forderungen noch einmal vortragen. Wir haben ein sogenanntes Zwölf-Punkte-Programm für Österreichs Univer­sitäten vorgelegt, wobei ich jetzt nur die wichtigsten Punkte erwähnen möchte:

Der freie Hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkung ist eine Selbstverständlichkeit für uns.

Wir fordern auch ein Festhalten am Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre. Wir wollen keine Klassenzimmer-Universität.

Wir wollen eine Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels Kun­den- oder Studierendenbefragung sicherstellen.

Wir halten natürlich, wie bereits gesagt, am 2-Prozent-BIP-Ziel bis 2015 fest, das heißt für uns Freiheitlichen die Universitäts-Milliarde.

Wir wollen zusätzliche Studienplätze für Österreichs Studierende mit dem Ziel, 300 000 Studienplätze im Jahr 2015 zu ermöglichen.

Wir wollen 3 000 zusätzliche Stellen für Lehrpersonal an Österreichs Universitäten bis 2015.

Wir wollen, wie schon gesagt, die Schaffung einer studienplatzbezogenen Finanzie­rung, was zuerst einmal evaluiert werden müsste.

Wir wollen ein Gesamtkonzept für die Sanierung und Neuplanung der Universitäten.

Und nicht zuletzt wollen wir eine Evaluierung des Bologna-Prozesses.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch ganz kurz auf diesen Bologna-Prozess zu sprechen kommen und erwähnen, dass der Bologna-Prozess an sich ja etwas Positi­ves ist, eben von den Grundtendenzen her, denn die geforderte und anzustrebende Durchlässigkeit der Curricula und so den Studierenden die Möglichkeit zu geben, inner­halb Europas ihren Studienort zu wechseln, kann man nur begrüßen. Das ist eine durchaus positive Angelegenheit, die aber leider momentan nicht einmal in Österreich funktioniert, und zwar aufgrund einer falsch verstandenen Autonomie der in die Unab­hängigkeit entlassenen Universitäten. Da hat – so sehe ich das – eine falsch verstan­dene „Insel-Mentalität“ innerhalb der Universitäten und Fakultäten um sich gegriffen.


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Ein Studienortwechsel ist an österreichischen Universitäten derzeit nicht einmal an­satzweise möglich, geschweige denn im europäischen Ausland.

Man muss konstatieren, dass „Bologna“ derzeit gescheitert ist.

Wir werden hier konstruktiv mitarbeiten, wenn es darum geht, diese Missstände zu be­heben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Widmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.26

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, einige Worte zur größten Baustelle Österreichs zu verlieren, nämlich zur Hochschulpolitik in diesem Lande. Der grüne Antrag geht in die richtige Richtung. Er sieht vor, dass wir den Hochschulbereich besser dotieren, nämlich um 1 Milliarde € bis 2015. Ich habe heute von den Sprechern von ÖVP und auch von SPÖ gehört, wenn es ein bisschen langsamer gehen darf, dann ist es auch recht. Das heißt, bis 2020 wollen Sie das erhöhen – allein mir fehlt der Glaube.

Es wäre wichtig und richtig, die Hochschuldebatte im Parlament, im Ausschuss zu füh­ren. Aber ich darf Ihnen berichten, dass wir etwa bei der letzten Wissenschaftsaus­schusssitzung 20 Tagesordnungspunkte gehabt haben, wovon sage und schreibe 16 abgesetzt wurden. Eine ähnliche Situation gibt es im Umweltausschuss und auch in anderen Ausschüssen. Das haben wir heute alles gehört.

Das heißt, dass diese Regierung auf den Zuruf der Parteisekretariate, auf den Zuruf der Regierungsmitglieder hört, aber die Abgeordneten von SPÖ wie auch von ÖVP im Prinzip nur mehr Marionetten dieser Parteisekretariate sind. Das Parlament ist im We­sentlichen ausgeschaltet.

Haben Sie den Mut, diskutieren Sie mit uns in den Ausschüssen, und haben Sie auch den Mut, Anträge, die Ihnen nicht gefallen, abzulehnen! Dann sind sie enderledigt. Denn wenn ich heute höre, dass wir 700 Anträge in der Pipeline haben, dann werden es in vier Jahren ganz einfach rund 3 000 Anträge sein, die unerledigt sein werden. Dann frage ich mich, wozu wir 183 Abgeordnete in diesem Hohen Haus brauchen.

Aber zurück zum Hochschuldialog. Ich meine, man muss ihn im Parlament fortführen, und dort gehört er auch hin, wobei ich eines zugestehe, dass dieser Hochschuldialog bereits einige interessante Ergebnisse gebracht hat. Ich studiere mit großem Interesse auch die Papiere und die Grundlagenarbeit, die dabei geleistet wird. Aber die entspre­chenden gesetzlichen Voraussetzungen müssen wir im Ausschuss diskutieren.

Was ist für die Unis in Österreich wichtig? – Sie brauchen erstens mehr Geld. Das soll dieser Antrag sicherstellen, der sich ja letztlich in abgeschwächter Form auch im Re­gierungsprogramm wiederfindet. Wir brauchen aber auch andere Finanzierungsmög­lichkeiten. Dabei darf auch das Thema Wiedereinführung von Studiengebühren so wie in anderen Ländern kein Tabuthema sein. Und wir brauchen auch Reformen.

Zum Geld darf ich anmerken, die Unis wollten ja 2008 eigentlich 600 Millionen € mehr haben. Aufgrund der Krise haben sich die Uni-Rektoren auf 400 Millionen drücken las­sen. Geworden sind es letztlich 355 Millionen mehr für den Hochschulbereich. Wenn man dann die Studiengebühren abzieht, dann bleiben letztlich nur mehr 200 übrig.

Ich darf hier ein Zitat bringen, und zwar von Rektor Christoph Badelt, der von 2005 bis 2009 Vorsitzender der Uni-Konferenz war. Er sagt: Jene 157 Millionen € Studiengebüh­ren, die den Unis im Budget „aufgrund eines schweren bildungspolitischen Fehlers“


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fehlen, wären Geld, das die Unis noch dazugehabt hätten. – Das heißt, es wäre ein richtiger Ansatz, darüber nachzudenken.

Badelt sagt aber auch weiter: „,Es wäre effizienter gewesen, die Studiengebühren bei­zubehalten, aber etwa die Hälfte des Betrages, den man nun für den Ersatz ausgibt, für eine Verbesserung der Studienförderung auszugeben.‘ So hätte man ,soziale Barrie­ren‘ abbauen können, die die Menschen am Studium hindern.“ – Also auch ein Zu­gang, den man diskutieren könnte.

Das Letzte, was ich neben der Thematik Studiengebühren noch anbringen möchte, ist, dass wir im Wissenschaftsbereich, im Hochschulbereich auch einen großen Verwal­tungsreformbedarf haben. Wenn sechs Stellen zuständig sind, nämlich das Bundes­kanzleramt, das Finanzministerium, das Infrastrukturministerium, das Wissenschafts-, Wirtschafts- und Unterrichtsministerium, dann ist das einfach zu viel. Aber offenbar braucht jeder rote Minister ein schwarzes Pendant, und so funktioniert das.

Wichtig wäre auch ein gesundes Gleichgewicht in der Forschungsförderung in Öster­reich. Es muss genug Platz und vor allem genug Geld geben für beide Dinge: für die angewandte Forschung in der Wirtschaft, aber auch für die Grundlagenforschung an den Universitäten.

Daher wäre es höchst an der Zeit, ein entsprechendes Forschungsförderungsgesetz – ein entsprechender Antrag des BZÖ liegt bereits vor – im Parlament zu beraten und zu beschließen. Damit wir da keinen Streit haben: Auf der einen Seite sagt der rote Kanz­ler, dass man die angewandte Forschung mit der Forschungsprämie ausbauen muss, während auf der anderen Seite die neue Wissenschaftsministerin sagt, dass man die Grundlagenforschung stärken muss. Also ein Gegeneinander-Ausspielen wird es mit dem BZÖ mit Sicherheit nicht geben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen eine Bündelung der Forschung, der Lehre und der Wissenschaft unter einem Dach und nicht unter sechs Dächern. Wir brauchen ein Ministerium, ein Wis­sensministerium, einen Mastermind hier in Österreich, der entsprechende Strategien entwickelt und gemeinsam mit den Unis und der Wirtschaft auch umsetzen kann.

In diesem Sinne werden wir auch den Antrag der Grünen unterstützen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 915/A dem Wissenschaftsausschuss zu.

19.55.176. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), BGBl. Nr. 333/1979 idF BGBl. I Nr. 153/2009, und das Vertragsbedienste­tengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948 idF BGBl. I Nr. 6/2010, geändert werden (943/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Herbert. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 261

19.55.42

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Intention des vorliegenden Antrages meiner Fraktion ist es, für einen Arbeitnehmer, der von der Privatwirtschaft in ein öffentlich-rechtliches Dienst­verhältnis wechseln möchte, die aus diesem Wechsel heraus entstehenden Nachteile im Bereich seiner ihm zuerkannten Urlaubsansprüche zu beseitigen und damit auch ein, wie ich meine, Unrecht oder eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit im Be­reich des Beamtendienstrechtes, aber auch des Vertragsbedienstetenrechtes zu besei­tigen.

Konkret geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass es zukünftig erlaubt sein soll, dass ein Arbeitnehmer bei seinem Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst die aus seiner vorigen Tätigkeit in der Privatwirtschaft erwirtschafteten Urlaubs­ansprüche auch im nachfolgenden öffentlichen Dienstverhältnis zuerkannt bekommt beziehungsweise er diesen Urlaubsanspruch mitnehmen kann. Dies ist derzeit recht­lich nicht möglich.

Ein Bediensteter, ein Arbeitnehmer hat derzeit eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Ent­weder er schaut, dass er seinen Urlaub vor seinem Berufswechsel verbraucht, was aber aufgrund der Arbeitssituation, aber wahrscheinlich auch aufgrund der ihm recht­lich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in seiner Arbeitswelt nicht immer leicht sein wird, oder er akzeptiert, dass sein erwirtschafteter Urlaubsanspruch einfach ver­fällt.

Ich denke, das ist ein arbeitsrechtlich unbefriedigender Zustand, der für die betroffenen Arbeitnehmer einen massiven Nachteil bedeutet, insbesondere dann, wenn dieser Be­rufswechsel in vorgeschrittenem Alter erfolgt und der Arbeitnehmer aufgrund der gerin­gen Zahl von Dienstjahren, die ihm noch verbleiben, einen entsprechend großen Ur­laubsanspruch im öffentlichen Dienst nicht mehr erwirtschaften kann. Ich meine auch, dass die derzeitigen Bestimmungen keinesfalls einem modernen Dienstrecht gerecht werden.

Ich darf Sie daher im Interesse der Arbeitnehmer, die von solchen Dienstwechseln be­troffen sind, um Zustimmung zu diesem Antrag ersuchen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Her­ren! Hohes Haus! Kollege Herbert, das war vor ungefähr 13 Jahren noch Rechtsbe­stand. Die damals noch vereinte FPÖ veranstaltete rund um die Uhr ein Trommelfeuer gegen das Beamtentum. Lauter Privilegien, hat es damals geheißen. In einer BDG-No­velle wurde dann eben seinerzeit diese Regelung eingeführt. Würden wir das heute eins zu eins wieder zurückführen, hätten wir genau dieselbe Privilegiendiskussion wie damals.

Ich glaube, dass wir gemeinsam, und zwar auf sozialpartnerschaftlichem Wege, Dienst­geber-, Dienstnehmervertreter und Abgeordnete dieses Hauses versuchen sollten, ein modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zu gestalten. Es sind, wie ich meine, bereits diesbezügliche Gespräche im Gange. Wir sollten etwas Gutes zustande brin­gen, vor allem auch im Interesse der jungen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Man sollte endlich auch einmal vom Senioritätsprinzip wegkommen. Somit wür­den wir uns auch eine unnötige Privilegiendiskussion ersparen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 262

Natürlich macht es einen Sinn – ich erinnere daran, wir haben immer darauf hingewie­sen –, wenn man erfahrene Kollegen aus der Privatwirtschaft hereinbekommt. Es ist al­lerdings auch fraglich, ob jemand, wenn er über 40 ist, die komplette Vordienstzeit an­gerechnet bekommt. Also so einfach können wir es uns nicht machen. Diese Dinge kennen wir ja in- und auswendig. Ich setze doch darauf, dass wir gemeinsam ein mo­dernes, neues Dienstrecht für den öffentlichen Dienst in absehbarer Zeit auch zustan­de bringen werden. Das wird eine spannende Diskussion für die Zukunft.

Mehr will ich zu diesem Antrag nicht sagen, denn sonst müssten wir uns anschauen, wie der Urlaubsanspruch in der Privatwirtschaft gesetzlich geregelt ist, wie er über den Kollektivvertrag geregelt ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist ja insgesamt etwas abenteuerlich, so würde ich das einmal formulieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Man möchte hier auf der einen Seite eine Gleichstellung von öffentlich Bediensteten mit privaten Arbeitnehmern bei der Anrechnung von Vordienstzeiten für den Urlaub er­reichen. Als Beispiel wird angeführt, dass derzeit für private Arbeitnehmer, die in den öffentlichen Dienst wechseln, ein bereits auf sechs Wochen erhöhter Jahresurlaub wie­der auf fünf Wochen mangels Anrechnung der privaten Vordienstzeiten sinkt. Als Bei­spiel wird ein 38-Jähriger herangezogen. Im Urlaubsgesetz steht, dass man nach 25 Jahren Anspruch auf sechs Wochen Urlaub hat. Hat der mit 13 Jahren zu arbeiten begonnen? (Zwischenruf des Abg. Pendl.) – Ja, genau, da musst du dir den KV an­schauen.

Also sehr abenteuerlich, auch legistisch aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Es wird nämlich auch nicht unterschieden: Soll er den Gesamturlaub mitnehmen können? Die­ser verfällt ja laut Gesetz nach drei Jahren. Das ist im Antrag nicht unterschieden. Das heißt, das würde hier eigentlich auch mitgenommen werden, was sich ja im Bereich der ArbeitnehmerInnen völlig anders darstellt. Dort wird ja der Urlaub abgegolten. Wenn je­mand aus der Privatwirtschaft ausscheidet, dann wird das ja auf null gestellt, und des­halb ist das hier nicht nachvollziehbar, also sehr eigenartig.

Das Zweite ist: Ich kann mich erinnern, welches Donnerwetter es hier gegeben hat ge­gen den öffentlichen Dienst, gegen die Lehrerinnen und Lehrer, von dieser Seite, näm­lich von der FPÖ, als es um die Lehrer gegangen ist. In dem Antrag wird ja ein HTL-Lehrer angeführt, der aus der Privatwirtschaft kommt und dann angeblich ausbilden soll oder Lehrer wird. Jetzt soll hier ein Privileg geschaffen werden, das alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht haben. Dort können nämlich Urlaubszeiten im Ausmaß von fünf Jahren bis zu sieben Jahren mitgenommen werden. So steht es im Urlaubsgesetz. Man muss aber auf die Kollektivverträge Rücksicht nehmen. Die So­zialpartner können ja eine Besserstellung vereinbaren. Das haben auch viele Betriebe.

Wir meinen nicht, dass wir jetzt hergehen und ausgerechnet in diesem Fall normieren sollten, dass man die Vordienstzeiten zur Gänze für den Urlaubsanspruch mitnehmen können soll. Ich nehme an, dass dieses Beispiel aus Ihrer Verwandtschaft ist, Herr Kol­lege Herbert.

Der Antrag ist auch legistisch schlecht gemacht, schlecht ausgearbeitet, verfehlt das selbst gesteckte Ziel und bezweckt ein Rosinenpicken für Einzelfälle. Daher: Ziehen Sie diesen Antrag zurück, er findet keine Mehrheit! (Beifall bei der ÖVP.)

20.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 263

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe versucht zu verstehen, was dieser Antrag eigentlich will. (Rufe und Ge­genrufe.) – Könnten Sie das bitte nachher machen? Das wäre echt hilfreich. – Danke.

Also ich habe irgendwie versucht zu verstehen, was Sie meinen könnten. Ich glaube, es geht Ihnen sozusagen darum, dass jemand, wenn er aus der Privatwirtschaft in ein öffentliches Dienstverhältnis wechselt, die im öffentlichen Dienst gegebenen erhöhten Urlaubsansprüche nach 25 Jahren womöglich dann nicht konsumieren könnte. Das war das, von dem ich dachte, dass es einen gewissen Sinn machen könnte.

Aber dann kommt eben erstaunlicherweise ausgerechnet das Beispiel mit dem HTL-Lehrer. Es handelt sich sozusagen um jemanden, der als privatwirtschaftlich tätiger Techniker HTL-Lehrer wird. Das ist wirklich ein sehr ungünstiges Beispiel, weil ich an­nehme, dass Sie wissen, wie viele Ferienwochen er als HTL-Lehrer haben wird. Das heißt, es wird für ihn die Urlaubssituation nicht unbedingt schlechter. – Erster Punkt.

Noch ein Punkt, der in der Begründung nicht stimmt: Sie fürchten, dass es eine Schlech­terstellung für Menschen gibt, die seit ihrer Lehrlingsausbildung im öffentlichen Dienst sind. Das ist explizit geregelt, nämlich dass die Ansprüche ab dem ersten Tag des Aus­bildungs- oder Lehrverhältnisses zu bewerten sind. Das steht explizit im Gesetz.

Dann kommen wir noch zu dem wirklich lustigen Antragstext selbst. Denn was haben Sie tatsächlich beantragt? – Sie haben beantragt, dass die Urlaubsansprüche, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst erworben worden sind, zur Gänze anzurechnen sind. Das ist genau das, was Herr Abgeordneter Wöginger zu erläutern versucht hat. Was würde denn das heißen? – Wenn jemand in der Privatwirtschaft tätig ist, kündigt und noch drei Wochen Resturlaub hat, dann gibt es nach der jetzigen gesetzlichen Lage die Möglichkeit, das entweder während der Kündigungsfrist noch zu konsumieren oder es sich auszahlen zu lassen. Sie schlagen vor, dass dieser Anspruch quasi auf den neuen Dienstgeber übergeht. Im Fall von öffentlich Bediensteten ist der Dienstge­ber die Republik. Damit geht die Belastung auf den Steuerzahler über. Letzten Endes ist das also einfach wenig sinnvoll.

Das ist eigentlich alles, was man dazu sagen kann. Wir würden diesem Antrag wegen mangelnder Sinnhaftigkeit sicher auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.41

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir befinden uns in der Ersten Lesung. Ich habe mir das auch ein paar Mal durchlesen müssen, weil es Interpretationsspielraum gibt. Ich glaube, das, was der öffentliche Dienst braucht, ist eine seriöse Debatte über ein Dienstrecht neu und ein Besoldungs­recht neu. Das ist offensichtlich ein Einzelfall, wo jemand sagt, da habe ich auf Urlaub verzichten müssen. Wenn wir jeden Einzelfall regeln wollen, wird das ganz schwierig, ist doch das Dienstrecht jetzt schon überaus kompliziert. Ich muss mich den Aus­führungen der Vorredner anschließen, dass dieser gesonderte Bereich, so wie er vor­gelegt wurde, jedenfalls nicht für eine Gesetzesänderung reicht.

Wir sollten die Gelegenheit aber nützen: Dienstrecht neu. Otto Pendl hat es angespro­chen. Es ist wenig glaubwürdig, weil wir das schon so lange hören. Er ist da wirklich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 264

ein rhetorischer Wiederholungstäter. Wir haben das schon so oft angekündigt bekom­men. Die knappen Kassen, die wir jetzt haben, schreien ja förmlich nach einer Reform. Der schlanke Staat, eine Neuordnung im öffentlichen Dienst. Ich sage gleich dazu, da gibt es solch grundlegende Bereiche. Wieso leistet man sich Beamte und Vertragsbe­dienstete? Es differiert in bestimmten Bereichen. In meinen Augen muss der öffentliche Dienst völlig neu geregelt werden.

Man sollte diese Unterschiede aufgeben: der eine mit einem Hoheitsakt, der andere mit einem Vertrag, und die dritte Gruppe sind dann all jene, die befristet aufgenommen werden. Man sollte grundsätzliche Dinge angehen.

Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel, das wir jetzt erleben, an dem man sieht, dass dieser Rechtsbestand wirklich reformiert gehört. Telekom, ehemalige Postbeamte, un­kündbar, 887 nach Medienberichten, ich habe es gerade im „Kurier“ noch einmal nach­gelesen, vom Dienst freigestellt. Da bislang erst 34 das Angebot angenommen haben, in das Bundesministerium für Inneres zu wechseln, beginnt man jetzt mit einer Prä­mienzahlung. Also ich muss Ihnen ganz offen sagen, der Steuerzahler hat dafür kein Verständnis, wenn im öffentlichen Dienst ein Job einfach wegfällt, aber woanders Per­sonal benötigt wird. Wir hören ständig, wo überall Personal benötigt wird: Justiz, Rich­ter beginnen jetzt mit Streikdrohungen, rufen natürlich nach Personal, der ganze Si­cherheitsbereich. Also da, glaube ich, wäre es an der Zeit, den Rechtsbestand zu än­dern.

Es kann nicht so sein, dass man jetzt lizitiert, immer höhere Prämien, damit es gelingt, Beamte, die jetzt freigestellt sind, die natürlich Monat für Monat Bezüge erhalten, auf eine andere Dienststelle zu bringen, wo Personal benötigt wird. Ich glaube, das sind Dinge, mit denen wir uns sehr rasch auseinandersetzen müssten.

Ein weiteres Beispiel noch aus dem Schulbereich, das wir ohnehin schon sehr breit diskutiert haben. Auch das ruft nach einer dringenden Reform. Ich glaube, das sind so wichtige Bereiche, und ich orte ja überall Verständnis. Es ist halt nur die Betoniererfrak­tion in der ÖVP mit unserem Doppelpräsidenten, der sich gegen alles und jedes wehrt.

Aber ich glaube, der Sieg, den er jetzt bei der letzten Wahl errungen hat, mit einer Un­terrichtsministerin als Wahlhelferin, war eigentlich ein Pyrrhus-Sieg, denn die Reformen müssen kommen, die sind nicht aufzuhalten, und man ist gut beraten, das in einem möglichst breiten Konsens möglichst rasch umzusetzen. Ich glaube, dazu brauchen wir nicht diesen Antrag, sondern da muss etwas ganz anderes kommen, nämlich eine gro­ße, umfassende Reform, für die wir jederzeit zu haben sind. (Beifall beim BZÖ.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße die Debatte.

Ich weise den Antrag 943/A dem Verfassungsausschuss zu.

20.10.437. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz ge­ändert wird (952/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Einge­stellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 265

20.11.10

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag auf Änderung des Konsumentenschutzgesetzes eingebracht, den ich jetzt kurz vorstellen möchte. Es geht darum, dass ich es für ganz dringend not­wendig erachte, dass der § 25c, der die Aufklärungspflicht von Banken oder anderen Kreditgebern gegenüber Pfandbestellern und Pfandbestellerinnen vorsieht, ausgewei­tet wird.

Warum ist das gerade jetzt so wichtig? – Es ist deshalb wichtig, weil gerade jetzt immer mehr Menschen durch die Krise in massive finanzielle Schwierigkeiten kommen. Des­halb gehört das schleunigst geändert. Und worum es da konkret geht, möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels erzählen, eines Beispiels, das sich tatsächlich zugetragen hat, aber gleichzeitig nur eines von vielen ist, die uns mittlerweile bekannt sind.

Stellen Sie sich vor, ein Mann nimmt zur Gründung einer Firma einen Kredit auf, und seine Frau unterstützt ihn dabei, indem sie ihre Hälfte des gemeinsamen Hauses für diesen Kredit quasi als Pfand gibt. Zu dem Zeitpunkt, wo der Mann den Kredit auf­nimmt, ist er bereits wesentlich verschuldet. Das weiß die Bank, die ihm den Kredit gibt, das weiß aber nicht die betroffene Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt weiß die Bank, dass der Mann mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage ist, diesen Kredit zurückzuzahlen. Die Bank weiß, dass die Frau mit an Sicherheit grenzen­der Wahrscheinlichkeit mit ihrer Haushälfte die Schuld des Mannes tilgen wird müssen, aber die Bank teilt dieses enorm hohe finanzielle Risiko der Frau nicht mit.

Meine Damen und Herren, das alles hat fatale Konsequenzen. In diesem konkreten Fall wird nach einiger Zeit die Ehe geschieden – große finanzielle Probleme führen lei­der sehr häufig dazu –, der Mann ist dann weiter wirtschaftlich weitgehend erfolglos und geht in Privatkonkurs. Und was macht die Bank? – Die Bank holt sich natürlich die Haushälfte von der Frau, und diese steht mit damals 58 Jahren ohne ihre einzige Wohnmöglichkeit quasi buchstäblich auf der Straße.

Natürlich wäre diese Frau – und auch viele andere – dieses Risiko nie eingegangen, hätte sie von der bereits bestehenden großen Verschuldung des Mannes auch tatsäch­lich Bescheid gewusst. Aber sie hat es nicht gewusst, nur die Bank, die den Kredit ver­geben hat. Und das ist nicht in Ordnung. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass die Bank, hätte die Frau quasi diese Mitschuld in anderer Form übernommen, hätte sie eine Bürgschaft abgegeben oder eine Garantie übernommen, die Frau sehr wohl über die Verschuldung des Mannes informieren hätte müssen.

Das Konsumentenschutzgesetz macht in diesem Fall einfach eine nicht akzeptable Un­terscheidung, und ich denke, es ist dringend notwendig, dass auch Pfandbesteller – das ist der Fachbegriff – per Gesetz von den Banken informiert werden müssen. Wenn sich die Leute dann trotzdem für das Risiko entscheiden, ist das ihre Sache, aber es ist wichtig, dass sie diese Entscheidungen auf Basis aller vorhandenen Informationen tref­fen können.

Ich glaube, diese Ergänzung des Konsumentenschutzgesetzes ist wirklich dringend not­wendig. Ich weiß, dass ein entsprechender Ansatz auch im Regierungsprogramm an­gekündigt ist, aber bis dato ist leider nichts passiert, wie in so vielen anderen Fällen, wie wir heute bereits gehört haben. Ich hoffe, mit diesem Antrag etwas Schwung in die Debatte zu bringen, obwohl ich natürlich befürchte, dass Sie ihn, wie viele andere Din­ge, die im Regierungsprogramm stehen, letztendlich vertagen. Aber im Interesse der vielen Betroffenen, vor allem Frauen, hoffe ich, dass Sie die Sache schnell ins Laufen bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.15



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 266

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.15.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag geht es um eine umfassende, wahr­heitsgemäße Aufklärung über die wirtschaftliche Lage von Kreditnehmern. Es gibt auch aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, bei der Aufklärungspflicht zu differenzieren und Pfandbesteller nicht zu berücksichtigen.

Frau Kollegin Schatz hat das Problem bereits dargestellt: Es sind davon insbesondere Frauen betroffen, die über eine Eigentumswohnung oder über andere Liegenschaften verfügen. Das ist eine unvollständige Rechtssituation, und diese muss korrigiert wer­den. Aus diesem Grund sieht das Regierungsübereinkommen aus dem Jahre 2009 dies bereits vor. Es sollen die Aufklärungspflichten bei Pfandbestellungen ebenfalls vorgesehen werden.

Ich möchte nur auf zwei Problemstellungen hinweisen, auf die der Antrag nämlich nicht eingeht. Wir dürfen das Problem nicht auf die Banken reduzieren. Es werden leider in der letzten Zeit zunehmend Kredite über Kreditvermittler vergeben, und auch hier kommt es zu Pfandbestellungen. Das heißt, es müsste dann auch über die entsprechende Verordnung nach der Gewerbeordnung sichergestellt werden, dass es hier zu einer klaren Regelung kommt.

Und das Zweite ist das größere Problem auf europäischer Ebene, Kollegin Schatz. Kredite – und das erleben wir gegenwärtig in der Beratung – werden nicht nur über Pri­vate, sondern über teilweise dubiose Firmen über das Internet vergeben. Und auf die­ses Problem geht dieser Antrag nicht ein. Wenn wir uns mit dieser Frage einer ver­stärkten Aufklärungspflicht oder Manuduktionspflicht gegenüber diesen Personengrup­pen auseinandersetzen, dann muss genau dieser Bereich noch mit berücksichtigt wer­den. Ich erwarte mir, dass im Zuge des Stockholm-Programms, das ja auch einen großen Bereich von Justizagenden umfasst, diese Problemstellungen auch angespro­chen werden.

Wir werden aufgrund der Entwicklung – Kreditvergabe über Kreditvermittler und über das Internet – mit dieser Bestimmung allein das Problem nicht lösen können, denn auch da müssen wir eine Lösung finden. Insgesamt aber ist diesem Antrag natürlich zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.18.13

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die­se EU-Verbraucherkredit-Richtlinie muss bis 11. Juni 2010 umgesetzt werden. Nächste Woche wird Frau Bundesminister Bandion-Ortner hiefür eine entsprechende Punkta­tion vorlegen, damit dieses Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz bis 23. März vorliegt. Dann soll eine zwingende Bonitätsprüfung von Kunden umgesetzt werden, eine genaue Definition von Vertragsinhalten, und die Banken müssen vor einer Kredit­vergabe besser informieren. Der nächste Justizausschuss am 13. April 2010 soll dann den Inhalt der Vorlage entsprechend präsentieren. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 267

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Kurz und knapp – in der Kürze liegt die Würze!)

 


20.19.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Kurz und knapp, wie Herr Grillitsch sagt. Richtig.

Es geht darum, eine Lücke zu schließen, eine Lücke, die sich letztlich aufgetan hat. Man sieht den Unterschied zwischen dem, was der Gesetzgeber wollte, was dann in der Lehre verbreitet wurde, und was dann im Endeffekt in der Rechtsprechung durch den OGH daraus gemacht wird. Natürlich muss man bei der Bereinigung dieses Punk­tes, wie schon der Kollege Maier angeführt hat, bei der Aufklärungspflicht, ein bisschen aufpassen, nämlich dort, wo eigentlich schon fast der Großteil der Kredite über die Ver­mittler, über die privaten Vermittler, AWD und wie sie alle heißen, läuft.

Da ist natürlich der Konnex mit der EU herzustellen, man muss das gemeinsam ma­chen. Der erste Schritt sollte, würde ich empfehlen, trotzdem auf nationaler Ebene ge­tan werden. Wenn er sich zeitlich nahe mit der EU verbinden lässt, ist es gut. Ansons­ten hilft es auch dem Europäischen Parlament, das sich offenbar langsam, aber sicher gegenüber der Kommission emanzipiert, wenn wir es darin unterstützen. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

20.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.20.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich glaube, bei diesem Antrag zur Änderung des Konsumen­tenschutzgesetzes ist von Frau Kollegin Schatz sehr ausführlich dargestellt worden, wo die Problematik liegt. Es geht konkret darum, Ehepartner – sehr oft sind es die Frau­en –, die für einen Kredit des Partners oder Ex-Partners mit ihrem Liegenschaftsver­mögen haften, zu entlasten.

Wenn Kollege Maier jetzt sagt, das darf sich nicht auf die Banken beschränken: In die­sem Antrag steht nichts von Banken drinnen, da sind auch private Kreditgeber ge­meint. Genau dort gehört der Hebel angesetzt. In diesem Zusammenhang gibt es ja auch schon eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 1. Februar 2007, die gemäß § 25c des Konsumentenschutzgesetzes besagt, es muss ein Gläubiger einen Verbraucher, der als Mitschuldner, Bürge oder Garant einer Verbindlichkeit beitritt, auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinweisen, sodass er erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht erfüllen wird können.

Dass das aber auf Pfandsteller nicht anwendbar ist, das ist die Problematik, und darum geht es jetzt. Dieser Antrag ist meiner Meinung nach wichtig, und das soll im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes auch dahin gehend geändert werden. Ich hoffe nur, dass dieser Antrag dann nicht vertagt wird.

Frau Kollegin Schatz, nur eines verstehe ich nicht: Sie haben im Antrag geschrieben, dass er dem Justizausschuss zugewiesen wird. Ich finde, das sollte man eigentlich im Konsumentenschutzausschuss behandeln. Wir hätten ja am 15. April die Gelegenheit dazu, wenn die Frau Justizminister sich herablässt und einmal in diesen Ausschuss kommt. Bisher hat sie es ja immer abgelehnt, dort für eine allgemeine Aussprache zur Verfügung zu stehen.

Ich stehe diesem Antrag jedenfalls positiv gegenüber. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 268

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße die Debatte.

Ich weise den Antrag 952/A dem Justizausschuss zu.

20.22.488. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geän­dert wird (954/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.23.11

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mir ist sehr wohl bewusst, wie brisant dieses Thema ist, dieser Antrag, den wir behandeln werden. Wir sind als Politiker, wenn es um Behindertenpolitik geht, mit vielfältigen Formen von Diskriminierung konfrontiert und versuchen Diskriminierungen hintanzuhalten. Es geht um Nachteile für behinderte Menschen am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Schulausbildung, bei Bauten, wenn barrierefrei gebaut werden sollte, und auch beim Zugang zum Internet.

Die massivste Form der Diskriminierung ist es aber, wenn man aufgrund einer Abwei­chung von einer medizinischen Norm nicht geboren werden darf, meine Damen und Herren. Die Fristenlösung gilt in Österreich nicht für behindertes Leben. Wenn die Ge­fahr einer Abweichung von einer medizinischen Norm besteht, darf ein Kind auch noch im neunten Monat abgetrieben und getötet werden. Und Behindertenorganisationen kritisieren sehr massiv, dass es keinen Katalog gibt, der festlegt, welcher Art diese Ab­weichung von der medizinischen Norm sein muss – oder die Gefahr der Abweichung, so muss man eigentlich sagen, denn es muss ja lediglich die Gefahr einer Abweichung bestehen –, welcher Art diese Gefahr der Abweichung sein muss, damit eine derartige Tötung von Leben unmittelbar vor der Geburt noch erlaubt ist.

Ein bekannter Mediziner hat in diesem Zusammenhang erzählt, dass ihm mehrere Fäl­le bekannt waren, wo Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet worden sind, durch eine Spritze ins Herz. Diese Kinder sind dann noch zur Welt gebracht worden und dann elendiglich zugrunde gegangen.

Es haben sich wahrscheinlich auch bei Ihnen Menschen gemeldet, die sich zu diesem Antrag geäußert haben. Bei mir waren es vor allem behinderte Menschen, die sich ge­meldet haben und die unter diesen Umständen niemals auf die Welt gekommen wären. Es waren aber auch Eltern, viele, viele Eltern behinderter Kinder, die unterstrichen ha­ben, wie wichtig eine Umsetzung dieses Antrages ist, und die unterstrichen haben, dass ihr Kind kein Schadensfall ist und dass ihr Kind kein unwertes Leben darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir müssen uns die Frage stellen, warum es so sein muss, dass eine Tötung fünf Mi­nuten vor der Geburt in Österreich legal ist, eine Tötung wenige Sekunden nach der Geburt hingegen nicht legal ist. Ich glaube, dass wir als entwickelte Gesellschaft in der Lage sein müssen, hier eine Änderung vorzunehmen, eine gerechte Änderung, die si­cherstellt, dass behindertes Leben nicht als Schadensfall betrachtet wird, dass behin­dertes Leben gleichwertiges Leben ist und dass hier auch im Rahmen der Fristenlö­sung letztendlich gleiche Möglichkeiten für behindertes Leben bestehen müssen wie für Leben, das frei von einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist – oder weitge­hend frei, denn jeder ist in irgendeiner Form mehr oder weniger behindert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 269

Meine Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, diesen Antrag, wenn er in den nächsten Monaten zu einem Tagesordnungspunkt passt, unselbständig einzubringen, und ich bitte die Klubs, bei diesem wichtigen Punkt die Abstimmung freizugeben und den Mandataren zu erlauben, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen. Das ist, glaube ich, etwas ganz, ganz Wesentliches. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.27.34

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Herr Kollege Hofer, es ist unstrittig, dass dies eine der am schwierigsten zu lösen­den Materien im gesamten Rechtsbereich ist, weil es sich hierbei sicherlich um eine Konfliktsituation handelt, wahrscheinlich eine der schwierigsten Konfliktsituationen über­haupt, in der sich dieser Mensch, diese Mutter befindet.

Es hat ja daher auch im Zusammenhang mit den Lösungen bei § 96 und § 97 Strafge­setzbuch umfassendste Diskussionen gegeben, die versucht haben, hier alle Aspekte wahrzunehmen und einen Blickwinkel zu finden, von dem aus wir hier nach Regelun­gen suchen müssen. Ich darf vielleicht nur ganz kurz dazu sagen, dass es den Fall, den Sie dargestellt haben, in der Rechtswirklichkeit nicht gibt, denn es gibt ein Ärztege­setz, das da Schranken setzt, und es gibt Erfahrungen, wonach es zu keinen Eingriffen später als nach 24 Wochen kommt.

Jeder Eingriff ist ein Eingriff zu viel, überhaupt keine Frage, aber es sind nicht gezielte Methoden, es ist nicht etwas, was klassisch kalkuliert werden kann. Es ist eine Notsi­tuation, die entsteht, wo Mütter mit der Situation, in der sie sich befinden, umgehen müssen. In manchen Situationen haben sie eben das Gefühl, sie schaffen es, sie sind in der Lage, einem jungen Menschen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu bie­ten, und in manchen Situationen nicht.

Das Strafgesetz ist hier die denkbar schlechteste Lösung. Das Strafgesetz ist sicherlich nicht die Lösung, die hilft, sondern die Lösung, die hilft, ist, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, Überzeugungsarbeit zu leisten, eine Solidaritätsnote zu setzen, zu sagen: Du kannst es schaffen, wir können es schaffen, wir geben dir hier die entsprechenden Rahmenbedingungen, weil es natürlich gerade in diesen Fällen eine gesamtgesellschaft­liche Verantwortung ist zu helfen.

Das ist für einen einzelnen Menschen nicht zu bewältigen, und all das, was in einem Menschen vorgeht in einer solchen Ausnahmesituation, diese Not, in der er ist, das sollte es sein, was wir beurteilen. Daher würde ich wirklich davor warnen, das zur Seite zu schieben und das klassisch-nüchtern zu betrachten und zu sagen: Wir verurteilen Menschen, die das tun.

Ich glaube, wir müssen uns da hineinversetzen, mehr als in alle anderen Materien, weil es eine der am heikelsten und daher am schwierigsten zu lösenden Materien ist. Es stellt sich die Frage: Wie wollen wir damit umgehen? Das war mit Fug und Recht der Lösungsansatz, der damals gefunden worden ist, nämlich dass das Strafrecht hier nicht die richtige Lösung ist. Wir müssen verhindern, dass es zu solchen Situationen kommt, wir müssen verhindern, dass es zu Abtreibungen kommt, aber nicht mit dem Strafrecht, sondern mit Rahmenbedingungen, die Vertrauen schaffen, wo wir einfach jedem Ein­zelnen die Möglichkeit geben, zu sagen, diese Situation schaffe ich.

Ich würde wirklich darum ersuchen, dass wir diesen Aspekt in den Vordergrund stel­len. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 270

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Huainigg. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.30.48

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Zur Diskussion steht ein Antrag meines Kollegen Norbert Hofer, ein sehr wichtiger Antrag, der unbedingt diskutiert gehört. Ich muss aber auch zugestehen, dass dieser Antrag schon ein wenig nach Vertagung riecht, weil Sie das vorhin angesprochen haben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass er im Justizausschuss ausreichend diskutiert wird, und ich glaube, das ist das richtige Forum dafür.

Das Thema embryopathische Indikation muss sensibel diskutiert werden, vor allem ohne ideologische Vorbehalte. Das ist äußerst wichtig, damit man zu einer sachlichen Lö­sung findet. Ich möchte auch betonen, dass es sich nicht um eine Abtreibungsdebatte im Rahmen der Fristenregelung handelt. Die Fristenregelung steht außer Diskussion, aber diese Ausnahmebestimmung, die embryopathische Indikation, muss diskutiert wer­den. Vor allem Abtreibungen nach der 22. Lebenswoche von behinderten Kindern sind einfach unerträglich, denn ab diesem Zeitpunkt ist das Kind außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig und muss durch einen Herzstich getötet werden; zumindest ist das die gehandhabte gynäkologische Praxis.

Ich bin für die Streichung der eugenischen Indikation, aber es braucht unbedingt Rah­menbedingungen – Rahmenbedingungen, die werdende Eltern mehr unterstützen. Da ist vor allem die Beratung zu nennen. Die Beratung darf nicht nur medizinisch defizit­orientiert sein, sondern sie muss auch positive Aspekte und Perspektiven bieten. Auch darf die Beratung nicht vom abtreibenden Arzt durchgeführt werden, sondern das muss getrennt werden.

Zu überlegen und zu diskutieren ist auch eine Bedenkzeit zwischen der Diagnose und der Abtreibung. In Deutschland beträgt sie zwei bis drei Tage. Ich glaube, dass das eine gute Lösung ist.

Das Thema embryopathische Indikation wird uns auch im Schadenersatzrecht verfol­gen. Die EuGH-Urteile basieren ja größtenteils auf Spätabtreibungen, und ich plädiere dafür, dass man das als Gesamtpaket behandelt.

Warnen würde ich vor einer Abstimmung im Parlament zum jetzigen Zeitpunkt. Es braucht sicher mehr Wissen, mehr Aufklärung, mehr Information. Und wenn man wirk­lich eine Gewissensabstimmung will, was zu überlegen ist – also ich persönlich bin da durchaus nicht abgeneigt –, dann darf dies aber keine namentliche Abstimmung sein, sondern muss eine anonyme Abstimmung sein, denn nur in einer Wahlzelle ist man mit seinem Gewissen alleine. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. Ich bitte, auch für diese Rede die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Die freiwil­lige Redezeitbeschränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


20.36.48

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon sehr viel gesagt. Es ist ein heikles Thema, allerdings – da kann ich meinen Kollegen Huainigg wirklich unterstützen –: Wir müssen uns das ganz gut über­legen und gut diskutieren. Ich bin selbst behindert. Ist mein Leben unwert? – Nein. Ich fühle mich gut und ich möchte auch mit niemandem tauschen. Ich möchte meine Be­hinderung auch nicht gegen etwas anderes eintauschen. Das ist eine Frage der Pers­pektiven. Was wir wirklich brauchen, ist, dass die Gesellschaft umzudenken beginnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 271

Beim Behindertengleichstellungsgesetz ist es wichtig, dass wir hier auch die UN-Kon­vention einbinden und die Bedingungen gesetzlich festschreiben.

Das Schadenersatzrecht sollten wir uns auch überlegen. Viele Ärzte machen zu diesem Thema Druck, denn sie befürchten eine Klage, vielleicht auch beim Obersten Gerichts­hof. Deswegen weisen sie darauf hin, und das sollte geändert werden.

Das französische Vorbild lässt nur bei Kunstfehlern zu, von Ärzten Schadenersatz ein­zufordern. Deshalb sollten wir uns wirklich überlegen, wo wir bestmöglich beraten, un­terstützen und alles anbieten können, damit wir hier auch eine positive Wahrnehmung in der Gesellschaft erreichen.

Der Entscheidungsprozess von Eltern hängt auch davon ab, wie die Gesellschaft be­hinderte Kinder sieht. Wenn es möglich ist, Unterstützung zu bekommen an der Stelle, wo sie hingehen, dann wird es auch anders aussehen. Deswegen, so denke ich, soll­ten wir uns das ganz gut überlegen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Ein­gestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.38.51

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Thema ist ein sehr schwieriges, ein sehr komple­xes und auch ein sehr emotionales, wie wir gerade in der vorangegangen Debatte ge­hört haben. Ich sehe hier jetzt nicht in erster Linie den Diskriminierungsfall von Be­hinderten, sondern ich sehe das jetzt aus meiner Perspektive als Frau. Es hat zu die­sem Thema bis jetzt nur eine Frau gesprochen, nämlich Frau Kollegin Jarmer von den Grünen.

Ich finde, dass es einer Frau nach wie vor freigestellt sein sollte, wie sie sich im Fall einer diagnostizierten schweren Behinderung ihres ungeborenen Kindes entscheidet, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. Dass das eine sehr schwierige Entschei­dung ist, das ist ganz klar. Es wird von vielen Frauen vielleicht unüberlegt gehandelt – unüberlegt gehandelt, was die Abtreibung generell betrifft. Ich bin absolut dagegen, wenn sich Frauen nicht mit Verhütung beschäftigen, schwanger werden, abtreiben, mehrmals abtreiben und gesundes Leben vernichten. Also das ist absolut nicht zu be­fürworten. Dagegen spreche ich mich auch aus. Aber wenn eine Behinderung vorliegt, ist das für mich eine andere Sache. Ich möchte darüber auch persönlich entscheiden können.

Es gibt in Deutschland laut jüngsten Erhebungen rund 800 Spätabtreibungen. Dem ge­genüber stehen 130 000 „normale“ Abtreibungen. In Österreich gibt es laut Professor Husslein 500 Abtreibungen aufgrund schwerer Behinderungen, die über die Dreimo­natsfrist hinausgehen.

Dieser Antrag wird sicher im Justizausschuss zu diskutieren sein. Ich bin der Meinung, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Es sollen die Betreuungsstellen und die Betreuungseinrichtungen ausgebaut werden, damit die Frauen, die Eltern eine bessere Beratung haben.

Ich bin, wie gesagt, abschließend der Meinung, dass die bestehende Regelung beibe­halten werden soll. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 272

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.40.58

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren KollegInnen! Man hat ja schon an meinen Vorred­nerinnen und Vorrednern gesehen, dass das durchaus ein Thema ist, das viele be­rührt, das einen sehr emotionalen Bezug hat. Es gilt, das auch gut zu überlegen. Ich glaube, es ist vor allem wichtig, nochmals zu betonen, dass das kein rascher Be­schluss sein sollte, und zwar jetzt nicht im Sinne einer Zeitverzögerung, sondern im Sinne eines guten gemeinsamen Nachdenkens, der Einbindung vieler Experten, viel­leicht auch mancher Betroffener der Vergangenheit, um hier wirklich eine sachgerechte Lösung zu finden. Und das ist mein Appell.

Ich darf in diesem Zusammenhang meinem Kollegen Franz-Joseph Huainigg danken, der im Dezember eine Veranstaltung bei uns im ÖVP-Klub durchgeführt hat, wo ver­schiedenste Personen aus der Gerichtsbarkeit, aber auch aus der Pränataldiagnostik dabei waren und die Praxis geschildert haben, wie diese Beratungen im Vorfeld und die Untersuchungen ablaufen.

Was ich dabei gelernt habe: Die Pränatal-Diagnostik hat schon viele positive Aspekte. Sie wird – jetzt im Zuge dieser Auswirkungen der OGH-Judikatur, die wir ja auch schon besprochen haben – oft angewendet, nicht nur, um zu prüfen, ob eine Indikation zur Abtreibung gegeben ist oder nicht. Das ist überhaupt nicht der Fall.

Die Damen und Herren, die uns da zur Verfügung gestanden sind, haben genau den gegenteiligen Eindruck erweckt. Ihnen geht es wirklich darum, dieses Leben auch zu erhalten und den betroffenen Eltern möglichst ein Ja auch zu einem behinderten Kind zu ermöglichen. Auf der anderen Seite – auch das ist zu betonen – dienen die Präna­taldiagnostik und eine doch sehr intensive Untersuchungspraxis, die es jetzt schon gibt, auch dazu, mögliche Heilungschancen schon im Vorfeld, schon in diesem Stadium auszuloten und letztlich sozusagen dem werdenden Leben und dann dem geborenen Kind eine gute Überlebenschance und Heilungsmöglichkeiten zu bieten. Das ist also wirklich der Hauptfokus dieser Diagnostik und nicht, einen Anlass für eine Abtreibung zu geben.

Aber insgesamt ist es natürlich schon so, dass man seit der Einführung dieser Bestim­mung auch die Entwicklung der Möglichkeiten der Diagnostik ansehen muss, die viel­leicht auch zusammen mit einer gewissen Judikatur, die in den letzten Jahren judiziert wurde, in die Richtung gehen oder so gesehen werden könnte, es werde Druck auf die Ärzte ausgeübt, die dann im Zweifelsfall eher zu einer Abtreibung raten.

Ich glaube, da muss man ansetzen, dass man hier alles Mögliche tut, um das auszu­schließen, und da muss wirklich sehr intensiv und sehr konstruktiv Möglichkeiten auslo­ten, um diese fatale Konsequenz, wenn sie zum Teil passieren sollte, auszuschließen. Ich glaube, das ist wichtig.

Daher abschließend mein Appell an den Kollegen Hofer: Ich würde es im Sinne der Sa­che – auch mir geht es hiebei ganz wesentlich um die Sache, gerade in diesem Punkt – nicht unbedingt auf die Spitze treiben. Man sollte nicht einen unselbstständigen Antrag einbringen und ohne eine ausführliche Diskussion sozusagen quer durch alle Parteien zu einer Gewissensentscheidung auffordern. Ich glaube, das würde der Sache nicht gut tun.

Besser wäre es, wirklich einen intensiven Dialog zu führen, gemeinsam viele Experten zu hören und danach zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Das wäre mein Appell. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Hofer.)

20.44



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 273

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.44.58

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Sache ist jedenfalls viel zu wertvoll und zu wichtig, um sie als Standard­prozedere parlamentarischer Art abzuspulen. Das war sicher nicht die Absicht des Kol­legen Hofer. Lieber Herr Kollege Donnerbauer, es geht darum, sich der Sache mit einer Verantwortungsdimension vor dem Leben, das möglicherweise bestehen kann, aber möglicherweise genommen wird, gründlich zu nähern. Die Worte der Kollegin Jarmer und des Kollegen Huainigg waren sehr wertvoll und lassen darauf schließen, dass es – und das ist unabdingbar bei dieser Geschichte – über die Parteigrenzen hinweg zu einer Bewegung der Bereitschaft kommt, sich diesem unendlich schwierigen Thema in einer Weise zu nähern, die eine neue Dimension der Menschlichkeit eröffnet.

Es ist natürlich so, Kollege Jarolim, dass das Strafgesetzbuch für schwere Sozialkon­fliktfälle nicht die richtige Antwort ist, aber das Strafgesetzbuch zeigt die Grenzen des von der Gesellschaft tolerierten oder nicht mehr tolerierten Handelns auf. Immerhin: Wenn die medizinische Indikation nicht besteht, ist die Abtreibung ab dem dritten Le­bensmonat strafbar. Niemals ist sie, wenn keine medizinische Indikation vorliegt, rech­tens. Sie ist immer rechtswidrig, aber sie ist vor dem dritten Lebensmonat nicht straf­bar.

Und wenn ich daran erinnern darf: Die historische Situation im Jahre 1973, als das Straf­gesetzbuch beschlossen worden ist, war in Bezug auf die Abtreibung unter der Broda-Herrschaft, wenn ich das so sagen darf, ausschließlich von der medizinischen Indika­tion charakterisiert. Erst nach dem berühmten Villacher Parteitag, auf dem die SPÖ-Frauen ein klares Votum zur Fristenlösung abgegeben haben und es sich Broda nicht leisten konnte, einen Sturm in den eigenen Reihen zu haben und die Gesetzwerdung des Strafgesetzbuches zu riskieren, kam es zur Fristenlösung.

Wahr ist ferner, was Kollege Donnerbauer gesagt hat, dass uns ja Welten von der Dia­gnosefähigkeit, die in den Jahren 1973/74 möglich war, zum heutigen Standard tren­nen.

Aus all diesen Gründen ist es zutiefst erforderlich und von äußerstem Wert, dass die­ser heutige Antrag des Kollegen Hofer der Beginn einer verantwortungsvollen Diskus­sion sein wird. Wir werden nicht darauf bestehen, ihn als parlamentarischen Routine­fall, wie ich schon gesagt habe, auf irgendeine Weise durchzubringen, zu irgendeiner Art des Beschlusses zu kommen, sondern eine breite menschliche, verantwortungsvol­le Diskussion soll der richtige Weg sein.

Und ich erinnere daran – vor allem die Worte der Kollegin Jarmer sind Anlass, daran zu erinnern –, dass es auch von unserer Seite, von mir den Initiativantrag betreffend die Schadenersatzjudikatur des Obersten Gerichtshofes, „Das Kind als Schadensfall“, gibt. Das ist ein eng verwandtes Thema, das genau richtig aufgezeigt worden ist. In diesem Bündel, diesen Bereich juristischer Probleme betreffend, soll das Thema raum­greifend, verantwortungstief und menschlich behandelt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 954/A dem Justizausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 274

20.50.01Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Fristsetzungsanträge, die ich jeweils einzeln vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gla­wischnig-Piesczek, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 644/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis 23. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 80/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 i.d.g.F., geändert wird, eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Ing. Nor­bert Hofer, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Soziales Jahr – Zuerkennung der Familienbeihilfe eine Frist bis 24. März 2010 zu set­zen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Heinz-Chris­tian Strache, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem „Generalverkehrsplan Österreich 2002“ eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Heinz-Chris­tian Strache, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 44/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Herbert Kickl, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den An­trag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilzeitlehre eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 275

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Werner Herbert, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A der Abgeord­neten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird, eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Harald Jan­nach, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 39/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Holzmobilisierung eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 238/A(E) der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend fremdsprachige Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in Dokumen­ten der Republik Österreich eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard Themessl, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 6/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufgrund der Finanzkrise zwingend notwendig gewordene Entlastung der Bürger eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Alois Grad­auer, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 213/A(E) der Ab­geordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teil­weisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Ro­man Haider, dem Tourismusausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 497/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Master­plan Tourismus eine Frist bis 24. März 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

20.57.06Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der Sitzung die Selb­ständigen Anträge 978/A bis 1020/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4543/J bis 4590/J eingelangt.

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Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 276

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.57 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.57.17Schluss der Sitzung: 20.57 Uhr

 

 

 

 

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