Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

5. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Dienstag, 26. November 2019

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

5. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 26. November 2019

Dauer der Sitzung

Dienstag, 26. November 2019: 10.01 – 10.03 Uhr

                                                                                                      13.02 – 16.04 Uhr

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 14

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 15

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 12

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: „Von Ibiza zu den Korruptions­vorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“ (187/J) ................................................ 16

Begründung: Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................ 24

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ...................................................... 29

Debatte:

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 36

Mag. Wolfgang Gerstl .................................................................................................. 38

Herbert Kickl ................................................................................................................. 39

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 42

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 45

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 48

Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................... 51

Dr. Dagmar Belakowitsch ........................................................................................... 54

Mag. Nina Tomaselli ..................................................................................................... 56

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 60

Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 62


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 2

August Wöginger ......................................................................................................... 66

Erwin Angerer .............................................................................................................. 68

David Stögmüller .......................................................................................................... 71

Dr. Stephanie Krisper .................................................................................................. 73

Philip Kucher ................................................................................................................ 75

Christian Hafenecker, MA ........................................................................................... 76

Sigrid Maurer, BA ......................................................................................................... 77

Dr. Helmut Brandstätter .............................................................................................. 79

Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 80

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG)“ – Ablehnung  47, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Aufklärung des Ibiza Videos“ – Annahme (2/E)                                                                      50, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staats­nahen Unternehmen“ – Ablehnung  55, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abberufung von Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG“ – Ablehnung  60, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes“ – Ableh­nung ........................................  67, 79

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ministerielle Kompetenzentrennung im Bereich des Glücksspiels“ – Ablehnung ..  71, 79

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 13

Petition betreffend „Vollständiger Erhalt der letzten öffentlichen Zugänge zum At­tersee“ (Ordnungsnummer 2) (überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Seemayer, Mag. Gerhard Kaniak und Ralph Schall­meiner)

Petition betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“ (Ordnungsnum­mer 3) (überreicht vom Abgeordneten Peter Schmiedlechner)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 13

Bürgerinitiative betreffend „Gegen die Breitspurbahn“ (Ordnungsnummer 18)

Berichte ......................................................................................................................... 12

III-65: Bericht betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Register – Reihe BUND 2019/45; Rechnungshof

III-68: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 3

III-69: Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Be­hinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

III-71: Bericht über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäfts­jahr 2018) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014, 29/E XXV. GP; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

Anträge der Abgeordneten

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (97/A)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (98/A)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundes­beamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 – PG. 1965), BGBl. Nr. 340/1965, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 98/2019, geändert wird (99/A)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (100/A)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage der Au­ßen- und Europapolitischen Berichte (101/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 – RHG) geändert werden (102/A)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (103/A)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau (104/A)(E)

Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativpro­tokolls zur UN-Kinderrechtskonvention (105/A)(E)

Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finan­zierung des Green Climate Funds (106/A)(E)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (107/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) und das Bundesgesetz über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertre­tungsgesetzes (Ausschreibungsgesetz 1989 – AusG) geändert werden (108/A)

Dr. Stephanie Krisper, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 (StPO) geändert wird (109/A)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 4

Anfragen der Abgeordneten

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Inserate (57/J)

 

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Anrechnung Pflegegeld auf die Min­destsicherung im Bundesland Kärnten (58/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend kriminelle Zuwanderer (59/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend aktueller Status der Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler (60/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend aktueller Status der Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler (61/J)

 

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verstöße des Gefängnisleiters in der Justizanstalt Asten (62/J)

 

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Burkini-Verbot in ös­terreichischen Schwimmbädern (63/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Rauchersheriff“ als neuer Sektions­chef im BMASGK, Sektion IX (64/J)

 

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ar­beit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Sperre von Arbeitslo­sengeld und Notstandshilfe (65/J)

 

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend (Minder-)Qualität der deliktprä­ventiven Arbeit im Straf- und Maßnahmenvollzug (66/J)

 

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Übergriffe in der Justizanstalt As­ten (67/J)

 

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ar­beit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend AMS-Mittel für die Al­tersgruppe 50 + (68/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rechtssicherheit für Gastronomiebe­triebe in Sachen Freiflächen (69/J)

 

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend neues Ablösemodell für Trafiken vernichtet Existenzgrundlage (70/J)

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 5

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Straftaten in oberösterreichischen Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (71/J)

 

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Straftaten in niederösterreichischen Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (72/J)

 

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Straftaten in burgenländischen Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (73/J)

 

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Straftaten in Wiener Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (74/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Straftaten in Kärntner Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (75/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Straftaten in Vorarlberger Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (76/J)

 

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Straftaten in Tiroler Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (77/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Straftaten in Salzburger Asylheimen in den Jahren 2016–2019 (78/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Insektensterben (79/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Insektensterben (80/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personenschutz für Ex-Bundespräsident (81/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Skandal um Flugpolizei (82/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) (83/J)

 

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Schließung von Bezirksgerichten (84/J)

 

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend EU-Japan-Fluggastdatenabkommen (PNR) (85/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Entschädigung für den Eu­rojust-Präsidenten (86/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 6

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend klimapolitische Zusammenarbeit im EWR (87/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend klimapolitische Zusammenarbeit im EWR (88/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Vertrag über pflanzengenetische Ressour­cen – EU-Standpunkt (89/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2020 (90/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Globale Technische Regelung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (91/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Internationale Konvention für Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (92/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend EU-Abkommen für nachhaltige Fischerei mit Dänemark und Grönland (93/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend europäische Fischfangquoten 2020 (94/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Kooperationsabkommen über ein Ziviles Globales Satellitennavigationssystem zwischen der Ukraine und der EU (95/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Vertragsverletzungsverfahren wegen Neuregelung der Familienbeihilfe (96/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Regionale Arbeitsplätze im Bergbau Oberzeiring (97/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (98/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Nationale Umsetzung der Schlussfolgerungen gegen Korruption im Sport (99/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend häuslicher Unterricht (100/J)

Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Studie und Ankauf des ehemaligen KZ Gusen (101/J)

Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanzleramt betreffend Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhü­tung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Kon­vention) (102/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 7

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend erneuter Vandalenakt für die Innsbrucker FPÖ-Parteizentrale (103/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend aufgedeckte Missstände im BVT durch ausländische Dienste (104/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend die ÖVP-Liederbuch-Affäre (105/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die ÖVP-Liederbuch-Affäre (106/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend elektronisch überwachten Hausarrest (107/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten (108/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Hitler Geburtshaus in Braunau (109/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Illegales Glücksspiel (110/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (111/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bier­lein?“ (112/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (113/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundes­kanzlerin Bierlein?“ (114/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bier­lein?“ (115/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (116/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (117/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (118/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 8

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Entwick­lung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (119/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzler­amt betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundes­kanzlerin Bierlein?“ (120/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzler­amt betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundes­kanzlerin Bierlein?“ (121/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (122/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinetten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (123/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Entwicklung der Personalsituation in den Kabinet­ten unter Bundeskanzlerin Bierlein?“ (124/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ärztliche Versorgung in der Justizanstalt Wien-Simmering (125/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Vorgangsweise des Ministeriums bei der Vorstandsbestellung der Casinos Austria AG (126/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Versuch der Beschlagnahme des Smartphones einer Nationalratsabgeordneten sowie einer Journalistin (127/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versuch der Beschlagnahme des Smartphones einer Nationalratsabgeord­neten sowie einer Journalistin (128/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Evaluierung der Deutschförder­klassen (129/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Besorgniserregender Eingriff in die Pressefreiheit“ (130/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der EZB-Niedrigzins-Politik auf die Vermögenserträge der Sozialversicherung (131/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung des Stadttunnels Feldkirch (132/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Europäischer Entwicklungsfonds (133/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 9

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Europäischer Entwicklungsfonds (134/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Fischereiabkommen zwischen der Islamischen Re­publik Mauretanien und der EU (135/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Fischereiabkommen zwischen der Islamischen Re­publik Mauretanien und der EU (136/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Fischereiabkommen zwischen der Republik Sene­gal und der EU (137/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Fischereiabkommen zwischen der Republik Sene­gal und der EU (138/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Strafverfolgung und Forderungen der Republik Österreich gegen Bezirks­hauptleute und Mitarbeiter von Bezirkshauptmannschaften als Folge der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 (139/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend ÖBAG – Status Quo (140/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (141/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (142/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blau­en Koalition (143/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (144/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (145/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (146/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der tür­kis-blauen Koalition (147/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (148/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (149/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 10

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koali­tion (150/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (151/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kultur des dreisten Posten­schachers unter der türkis-blauen Koalition (152/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Liste mit verdeckten Ermittlern (153/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2019 (154/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Asylbeschwerden beim BVwG im Jahr 2019 (155/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend der Nachnutzung des Rehabilitations­zentrums Weißer Hof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (156/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend den Vorhabensbericht der Staatsanwalt­schaft Wien in der Liederbuchaffäre der Bruna Sudetia (157/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend den Brandanschlag auf das Asylheim in Himberg 2016 (158/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung von Peter Sidlo nach Glücksspielgesetz § 31b Abs. 7 (159/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Fragen zu den kurzfristigen Pflegebeschlüssen (160/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Einstellungsbegründung in der Causa „Bundesanstalt für Verkehr“ (161/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort betreffend Reaktion der WKV auf die Berichterstattung über KMU Digital (162/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (163/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanz­leramt betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition (164/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrskonzept Hart bei Graz (165/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Flugkosten (166/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 11

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Flugkosten (167/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Flugkosten (168/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Flugkosten (169/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Flugkosten (170/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Flugkosten (171/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Flugkosten (172/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Flugkosten (173/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Flugkosten (174/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Flugkosten (175/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Flugkosten (176/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Flugkosten (177/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanzleramt betreffend Flugkosten (178/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend Flugkosten (179/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Abwehramt-Konvolut: Verfehlungen im Bundesheer? (180/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend MILF-O und Uniter: Bundesheer mit braunen Flecken? (181/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Führerscheinabnahmen aufgrund von undiffe­renzierter Gesetzeslage (182/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Führerscheinabnahmen aufgrund von undifferenzierter Gesetzeslage (183/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage Glock & Austro Control – Aufsichtsratsbesetzung mit schiefer Optik (184/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Folgeanfrage Glock & Austro Control – Türkis-Blaue Aufsichtsratsbesetzung mit schiefer Optik (185/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 12

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Fragen zu den kurzfristigen Pflegebeschlüssen (186/J)

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Von Ibiza zu den Korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte (187/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 13

10.00.39Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures.

10.01.04*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die 5. Sitzung des Nationalrates am Dienstag, 26. November 2019, für eröffnet erklä­ren, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 3. und der 4. Sitzung vom 13. November 2019 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Rainer Wimmer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Petra Steger und Michael Bernhard.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mittei­lung gemacht:

Der Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Thomas Starlinger wird durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Dr. Bri­gitte Zarfl vertreten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 57/J bis 187/J

Zuweisung von Verhandlungsgegenständen erst nach erfolgter Wahl der Fach­ausschüsse:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Regis­ter – Reihe BUND 2019/45 (III-65 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018 (III-68 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz (III-69 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 14

Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2018) aufgrund der Entschließung des Na­tionalrates vom 8. Juli 2014, 29/E XXV. GP (III-71 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft)

Petition Nr. 2 betreffend „Vollständiger Erhalt der letzten öffentlichen Zugänge zum At­tersee“, überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael See­mayer, Mag. Gerhard Kaniak und Ralph Schallmeiner

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Petition Nr. 3 betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“, überreicht vom Ab­geordneten Peter Schmiedlechner

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Bürgerinitiative Nr. 18 betreffend „Gegen die Breitspurbahn“

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sit­zung eingebrachte schriftliche Anfrage 187/J der Abgeordneten Dr. Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen Dkfm. Müller betreffend „Von Ibiza zu den Korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casi­nos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“ dringlich zu behandeln.

Der Aufruf der Dringlichen Anfrage wird um 13 Uhr erfolgen.

*****

Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 von 13.10 Uhr bis 16 Uhr übertragen wird, ORF III dann im Anschluss bis 19.15 Uhr.

Es wird auch wieder ein Fotograf im Auftrag der Parlamentsdirektion unterwegs sein.

Ich darf die Sitzung bis 13 Uhr zum Aufruf der Dringlichen Anfrage unterbrechen.

10.03.06*****

(Die Sitzung wird um 10.03 Uhr unterbrochen und um 13.02 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich darf die Sitzung wieder aufnehmen und um Auf­merksamkeit ersuchen.

13.02.38Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: „Von Ibiza zu den Korruptionsvor-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 15

würfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Re­publik verkaufen wollte“ (187/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 187/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Was im Ibiza-Video zu sehen ist, ist nicht die „besoffene Geschichte“ Spätpubertieren­der, als die die Protagonisten des Videos sie zu verharmlosen versuchten. Aus heuti­ger Sicht scheint klar, dass Strache und Gudenus damals in der Theorie formulierten, was später unter türkiser Mithilfe Realität wurde. Die Gesetze und das Eigentum der Republik sind dabei nicht schützenswertes Gut, sondern Handelsware. Exemplarisch dafür ist die Bestellung des – für diese Funktion laut Gutachten ungeeigneten – FPÖ-Bezirksrates Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria.

Laut Medienberichten und veröffentlichten Chatprotokollen steht der Verdacht im Raum, dass Novomatic gegen Geld (Spende an FPÖ-Mandatar) und Postenvergabe (Einsatz für Sidlo) bessere gesetzliche Rahmenbedingungen (Casinolizenzen) in Aus­sicht gestellt wurden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Straches Aussage in Ibiza: „Die Novomatic zahlt alle.“

Die Bestellung Sidlos wäre allerdings ohne massive Mitwirkung hochrangiger türkiser Protagonisten nicht möglich gewesen. Die Liste der türkisen/schwarzen Personen, die in Zusammenhang mit der Causa Casinos auftauchen, ist lang. Sie reicht vom ehema­ligen Kabinettschef des damaligen Finanzministers Löger und jetzigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid über Finanzminister Hartwig Löger selbst, bis hin zum ehemaligen ÖVP-Obmann und Finanzminister Josef Pröll und ÖVP-Urgestein Walter Rothenstei­ner. Zitat Rothensteiner: „Löger hat mit Graf konferiert, der hat irgendeinen Deal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muss.“ Ob Kanzleramtsminister Gernot Blümel die Wahrheit gesagt hat, als er behauptete von nicht zu wissen, erscheint angesichts neuer Chatprotokolle zumindest zweifelhaft und wird ebenso zu klären sein, wie die Frage, ob Sebastian Kurz davon tatsächlich nicht wusste.

In der Causa Casinos wird gemäß Medienberichten von der Staatsanwaltschaft wegen des schwerwiegenden Verdachtes von Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch ermit­telt. Das ist von der Justiz zu klären. Es geht aber auch um die politische Verantwor­tung. Die Folgen von Schwarz-Blau I und II (Stichworte BUWOG, Eurofighter) beschäf­tigen immer noch die Gerichte. Türkis-Blau schickt sich an, in diese Fußstapfen zu tre­ten, ja sogar diese Zeit sogar noch übertreffen zu wollen. Eine rasche, rückhaltlose Aufklärung der Geschehnisse ist das Gebot der Stunde.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Dringliche Anfrage

Auf Grund der bisher medial bekannt gewordenen Informationen gab es am 31.01.2019 ein Treffen des Bundesministers Hartwig Löger mit Vertretern von Novomatic1 folge dessen es am nächsten Tag (01.02.2019) zu einem Telefonat zwischen Minister Löger und dem Aufsichtsratspräsidenten der Casinos Austria AG Walter Rothensteiner kommt, dessen Protokoll wie folgt wieder gegeben wurde:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 16

„Hat (Löger, Anm.) mit Johann Graf (Gründer und Alleinaktionär der Novomatic, Anm.) konferiert, der hat irgendeinen Hintergrunddeal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muss Alternativkandidaten von Neumann gibt es nicht mehr, Graf will es nicht. Habe Löger gesagt, dass ich damit eigentlich meine Funktion überdenken muss. Versteht er, bittet mich, ihn zu verstehen. Er wird mit Pröll und Sazka reden, damit wir einstimmig bestellen können. Ich rede mit Steiner.“ 2

1)          Finanzminister Löger muss also spätestens zu diesem Zeitpunkt von der man­gelnden Eignung des Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG gewusst haben. Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finanzen auf Grund der Kenntnis vom 1.2.2019 gem. § 31 Glücksspielge­setz gesetzt?

2)          Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

3)          Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b GSpG, insbesondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter und die Ge­schäftsleitung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. welche Aufsichtsmaßnah­me folgte daraus?

4)          Hat der damalige Bundesminister Löger den Staatskommissär von der man­gelnden Eignung Peter Sidlos informiert?

5)          Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019 vom Staatskommissär berichten oder erteilte er Weisungen an diesen?

Am 11.02.2019 hat der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache an Finanzmi­nister Hartwig Löger ein SMS mit dem Text “Lieber Hartwig! […] Herzlichen Dank für deine Unterstützung bezüglich CASAG! Lg HC” geschickt. 3

6)          Welche Unterstützung war hier gemeint?

7)          Betraf die Unterstützung den Bereich der Aufsicht nach dem GSpG?

8)          Wenn ja, wie sah diese konkrete Unterstützung inhaltlich aus und wie war sie aus Sicht des Glücksspielrechts zu bewerten?

Am 28.03.2019 wird der per 1.5.2019 neue Vorstand der Casinos Austria AG durch den Aufsichtsrat bestellt, Bettina Glatz-Kremsner wird Generaldirektorin, die weiteren Vorstandsdirektoren sind Martin Skopek und Peter Sidlo. 4

9)          Hat der Staatskommissär vom Bundesminister eine Weisung erhalten, für diese Sitzung darauf hinzuweisen, dass alle Geschäftsleiter die Anforderungen gem. § 31b Abs. 7 zu erfüllen haben?

10)        Hat der Staatskommissär dem Minister einen Bericht zu dieser Aufsichtsrats­sitzung gegeben? Wenn ja, was war der Inhalt dieses Berichts? Wurde berich­tet, dass der Bericht des Personalberaters Zehnder zur Eignung von Peter Sidlo nicht dem gesamten Aufsichtsrat und damit auch nicht dem Staatskommissär vorgelegt wurde?

11)        Hat der Bundesminister von seinem Recht gem. § 31 Glücksspielgesetz, Ein­schau in die Bücher und Schriften des Konzessionärs zu nehmen, Gebrauch gemacht und sich den Bericht des Personalberaters zur Eignung von Peter Sid­lo vorlegen lassen? Wenn ja, wann?

12)        Wurden im Rahmen der Einschau in die Bücher und Schriften des Konzes­sionärs mehrere Textvarianten des Berichts des Personalberaters zur Eignung Peter Sidlos vorgelegt? Wenn ja, wie lauten diese Textvarianten?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 17

13)        Wann ging die unverzüglich zu erstattende Meldung des Konzessionärs zur Än­derung in der Person der Geschäftsleiter (§ 31b Abs. 9 GSpG) im Finanzminis­terium ein, und was war der Inhalt der Meldung?

14)        Wann wurden die vom Konzessionär schriftlich zu erbringenden Bescheinigun­gen (§ 31b Abs. 9 GSpG) an das Finanzministerium übermittelt, und was war deren Inhalt?

15)        Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finan­zen Hartwig Löger auf Grund der Kenntnis vom 1.2.2019 und der dennoch er­folgten Vorstandsbestellung per 28.03.2019 gem. § 31 Glücksspielgesetz ge­setzt?

16)        Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b GSpG, insbesondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter (Abs. 7 Z 1-4) und die Geschäftsleitung (Abs. 7 Z 5-8)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. wel­che Aufsichtsmaßnahme folgte daraus?

17)        Hatte der Staatskommissär zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der bevorstehen­den Bestellung Peter Sidlos zum Vorstand? Wenn ja, seit wann und wurde dem Minister berichtet? Wenn nein, ab wann?

18)        Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019 und 28.3.2019 vom Staatskommissar berichten oder erteilte er Weisungen an die­sen?

19)        Wurde dem Bundesminister vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Casinos Austria AG anlässlich der bevorstehenden Bestellung von Peter Sidlo im Vorfeld der Auf­sichtsratssitzung berichtet? Wenn ja, wann? War die Eignung von Peter Sidlo ein Thema? Wurde diese vom Minister angesprochen? Was war das Ergebnis des Gesprächs zwischen Minister und Aufsichtsratsvorsitzendem bezüglich der Eignung von Peter Sidlo?

20)        Erfolgten aus dem Aufsichtsrecht (§ 31 GSpG) des Finanzministers Einsicht­nahmen in Bücher und Schriften des Konzessionärs, Vor-Ort-Prüfungen oder Prüfungen durch Sachverständige im Zusammenhang mit der Bestellung Peter Sidlos zum Vorstand? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten Maßnahmen bzw. weiteren Schritte folgten hieraus?

21)        Welche konkreten anderen Maßnahmen nach § 31 GSpG wurden gesetzt?

22)        Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

Am 21. Mai 2019 wurde medial bekannt, dass aus Sicht des Personalberaters Zehnder Peter Sidlo für die Vorstandsfunktion nicht qualifiziert ist. 5 Gem. § 31b Abs. 7 Glücks­spielgesetz müssen die Geschäftsleiter jeweils einzeln und auch die Geschäftsleitung insgesamt mehrere Anforderungen dauernd erfüllen, um die Tätigkeit bei einem Kon­zessionär ausüben zu können.

23)        Welche Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Finan­zen Hartwig Löger auf Grund den Kenntnissen vom 1.2.2019, 28.3.2019 und des nunmehr öffentlichen Bekanntwerdens der Nichteignung von Peter Sidlo für die Geschäftsleitung der Casinos Austria AG gem. § 31 Glücksspielgesetz ge­setzt?

24)        Hat der Bundesminister von seinem Recht gem. § 31 Glücksspielgesetz, Ein­schau in die Bücher und Schriften des Konzessionärs zu nehmen, Gebrauch gemacht und sich den Bericht des Personalberaters zur Eignung von Peter Sid­lo vorlegen lassen? Wenn ja, wann?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 18

25)        Wurden im Rahmen der Einschau in die Bücher und Schriften des Konzes­sionärs mehrere Textvarianten des Berichts des Personalberaters zur Eignung Peter Sidlos vorgelegt? Wenn ja, wie lauten diese Textvarianten?

26)        Erfolgte eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf § 31b Glücksspielgesetz, insbe­sondere die dauernd zu erfüllenden Anforderungen an die Geschäftsleiter (Abs. 7 Z 1-4) und die Geschäftsleitung (Abs. 7 Z 5-8)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. welche Aufsichtsmaßnahme folgte daraus?

27)        Wurde im Ministerium geprüft, ob Ausschließungsgründe für die Geschäftslei­tung durch Peter Sidlo in der Casinos Austria AG gem. § 31 iVm § 31b Glücks­spielgesetz vorliegen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum er­folgte keine Prüfung?

28)        Hatte der Staatskommissär oder dessen Stellvertreter zu diesem Zeitpunkt Kennt­nis von der Nichteignung Peter Sidlos zur Geschäftsleitung? Wenn ja, seit wann und wurde dem Minister berichtet? Wenn nein, ab wann?

29)        Ließ sich der Bundesminister anlässlich der Kenntnislage vom 1.2.2019, 28.3.2019 und den Mitte Mai 2019 öffentlich bekannt gewordenen Informationen vom Staatskommissär berichten oder erteilte er Weisungen an diesen?

30)        Erfolgten aus dem Aufsichtsrecht (§ 31 GSpG) weitere Einsichtnahmen in Bü­cher und Schriften des Konzessionärs, Vor-Ort-Prüfungen oder Prüfungen durch Sachverständige? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche konkreten Maß­nahmen bzw. weiteren Schritte folgten hieraus?

31)        Welche konkreten anderen Maßnahmen nach § 31 GSpG wurden gesetzt?

32)        Welche Inhalte und Ergebnisse bzw. Folgeschritte (-maßnahmen) ergaben sich daraus?

Seit 03.06.2019 sind Sie Bundesminister für Finanzen:

33)        Welche konkreten Nachforschungen und Maßnahmen seit deren Bekanntwer­den ab Mai 2019 haben Sie im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestel­lung Casinos Austria (am 28. März 2019 6) im Jahr 2019 gesetzt?

34)        Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die hausinternen Vor­gänge und Kommunikationen, die der Vorstandsbestellung zeitlich vorgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

35)        Welche konkrete Abteilung bzw. Sektion im Finanzministerium ist für die Auf­sichtsagenden nach dem Glücksspielgesetz zuständig? Wie erfolgt die Einbin­dung des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel?

36)        Welche Aktenläufe gab es im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestel­lung Casinos Austria innerhalb des Ministeriums und innerhalb der Finanzver­waltung (FA Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel)? Welche Inhalte hat­ten diese Aktenläufe? Unter welchen Stammzahlen wurden sie geführt? Welche Abteilungen bzw. Sektionen des Ministeriums bzw. welche Finanzämter waren an diesen Aktenläufen beteiligt? Zu welchem Zeitpunkt erfolgten diese Akten­läufe?

37)        Wie und von wem wurden die Voraussetzungen für die Qualifikation bzw. die Eignung von Herrn Peter Sidlo im Vorfeld seiner Bestellung zum Vorstand der Casinos Austria geprüft? Haben Sie den Auftrag gegeben, diese nochmals zu überprüfen, wenn ja, wann?

38)        Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt um, die hausinternen Vor­gänge, Korrespondenzen und Kommunikationen, die der Vorstandsbestellung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 19

vom März 2019 zeitlich nachgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

39)        Welche Prüfungen und Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang mit der glücksspielrechtlichen Aufsicht, insbesondere Maßnahmen nach § 31 GSpG und der Prüfung der dauernd zu erfüllenden Anforderungen nach § 31b GSpG an die Geschäftsleiter bzw. die Geschäftsleitung des Konzessionärs Casinos Austria AG gesetzt? Wann haben Sie diese gesetzt, was war das Ergebnis der Maßnahmen bzw. folgten daraus weitere Schritte, wenn ja, welche?

40)        Haben Sie die hausinternen Vorgänge hinsichtlich dienstrechtlicher oder straf­rechtlich relevanter Sachverhalte geprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Wurden Anzeigen erstattet, wenn ja, wann, an wen und betref­fend welcher Vorgänge?

41)        Hatten Sie im Zusammenhang mit der Causa Vorstandsbestellung Peter Sidlo Gespräche mit dem Aufsichtsratspräsidenten der Casinos Austria AG Walter Rothensteiner, wenn ja, wann und welchen Inhalts?

Das Finanzministerium bestätigte, dass die Prüfung Peter Sidlos nach dem Glücks­spielgesetz erfolgt sei, der Konzessionär hätte nach der Bestellung durch den Auf­sichtsrat die erforderlichen Nachweise vorgelegt, und zum Zeitpunkt der Bestellung wä­ren keine Gründe vorgelegen, die gegen eine Bestellung gesprochen hätten. 7

42)        Wann erfolgte diese Prüfung der Eignung von Peter Sidlo zur Geschäftsleitung der Casinos Austria AG?

43)        Wann ist die Meldung des Konzessionärs eingegangen?

44)        Wie umfangreich war diese Meldung?

45)        Welche Abteilung bzw. Sektion des Finanzministeriums bzw. welche Einheit der Finanzverwaltung (z.B. Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücks­spiel) war an dieser Prüfung beteiligt? Welche Stammzahl hat der Aktenlauf zu dieser Prüfung?

46)        Wer aus dem Büro des Ministers bzw. Staatssekretärs war an der Prüfung oder dem Aktenlauf beteiligt? Aus welchem Grund wurde diese Person beigezogen? Welcher Generalsekretär des Finanzministeriums war an der Prüfung oder dem Aktenlauf beteiligt?

47)        Wurden Weisungen im Zuge dieser Prüfung erteilt, wenn ja, welchen Inhalts und von wem?

Das Finanzministerium bestätigte weiters, dass es das Gutachten des Prof. Thomas Müller, welches dieser im Auftrag der Sazka erstellt hat, und in welchem er zu dem Er­gebnis kommt, dass Peter Sidlo die glücksspielrechtlichen Vorgaben nicht erfülle, da­her eine Abberufung erfolgen müsste, prüfen würde. 8

48)        Zu welchem Ergebnis ist die ministeriumsinterne Prüfung des Gutachtens von Prof. Thomas Müller gekommen?

49)        Von wem und wann hat das Ministerium dieses Gutachten für die Prüfung er­halten?

50)        Hat die ministeriumsinterne Prüfung ergeben, dass das Gutachten korrekt ist und Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind? Wenn ja, welche und warum wur­den diese Maßnahmen nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt ergriffen? Wann werden Sie diese Maßnahmen setzen? Wird Herr Sidlo auf Grund be­hördlicher Aufsichtsmaßnahmen von der Geschäftsleitung der Casinos Austria abberufen? Wenn ja, wann, und welche rechtlichen Beurteilungen liegen der Abberufung zu Grunde?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 20

51)        Welche Sachverhalte haben sich seit der vorgenommenen Prüfung anlässlich der Bestellung von Peter Sidlo (s. oben) geändert, die nunmehr eine Abberu­fung rechtfertigen?

52)        In welchen Punkten kommt das Ministerium zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten?

Die Verträge mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern endeten mit der Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder im April 2019 „einvernehmlich“: 9

53)        Wann hätten die Vorstandsverträge, ohne vorzeitige Auflösung, geendet?

54)        Welche höheren Kosten haben sich durch die vorzeitige Auflösung der Vor­standsverträge ergeben, um die neue Geschäftsleitung (Glatz-Kremsner, Martin Skopek und Peter Sidlo) schon am 1.5.2019 einsetzen zu können?

55)        Hat das Finanzministerium Informationen, aus welchen Gründen diese zusätzli­chen Kosten in Kauf genommen wurden?

In Medien dargestellte Chatverläufe aus Februar 2019 dokumentieren eine Korrespon­denz von Harald Neumann und Thomas Schmid in Angelegenheit der Casinos Austria bei der auch der damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz sowie des Bundesminis­ters Gernot Blümel erwähnt worden sein könnten. 10 In einer anonymen Anzeige vom August 2019 wurde darauf hingewiesen, dass der „Postenschacher“ (Casinos Austria Vorstandsbesetzungen) zwischen dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache „persönlich vereinbart“ worden wäre. 11

56)        Welche Informationen liegen dem Ministerium durch Unterlagen, Gesprächs­notizen, Aktenläufe etc. vor, die die Involvierung anderer Büros oder Minister dokumentieren und welche Büros (Minister) betreffen diese?

57)        Welche konkreten Nachforschungen und Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die hausinternen Vorgänge, Korrespondenzen und Kommunikationen im Zu­sammenhang mit einer Änderung des Glücksspielgesetzes im Konnex mit ge­genständlicher Causa Vorstandsbestellung Casinos Austria, die der Vorstands­bestellung zeitlich vor- oder nachgelagert waren, zu untersuchen und was war das Ergebnis der Nachforschungen?

58)        Wurden oder werden von Ihnen dienstrechtliche Maßnahmen im Zusammen­hang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung gesetzt, wenn ja, welche?

59)        Welche konkreten Veranlassungen oder Weisungen haben Sie im Zusammen­hang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung ge­setzt? Welche Aktenzahlen erhielten diese?

Im Finanzministerium dürfte es eine Unterlage „Lizenzen allgemein“ aus dem Jän­ner 2019 geben, diese wurde am 31.01.2019 abfotografiert und mit der Bemerkung „Das sagen die Experten bei uns – Gesetz für Entflechtung notwendig“ von Thomas Schmid (BMF) an Harald Neumann (Novomatic) übersendet. 12

60)        Wurde diese Unterlage von Beamten des Ministeriums erstellt?

61)        Wann wurde die Unterlage angefordert?

62)        Von wem wurde diese Unterlage angefordert?

63)        Wem wurde die Unterlage übermittelt?

64)        Wurde die Unterlage auch dem Minister vorgelegt?

65)        War die Unterlage zur internen oder externen Verwendung vorgesehen?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 21

66)        Was war der Inhalt dieser Unterlage (bitte neben einer überblicksartigen münd­lichen Beantwortung auch um Vorlage der Unterlage im Rahmen der Anfrage­beantwortung)?

67)        Um welches Gesetz und um welche konkrete Entflechtung ging es dabei? Wel­che Ziele sollten mit der Entflechtung verfolgt werden?

68)        Was war die primäre Fragestellung zur Erstellung dieser Unterlage?

69)        Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Tätigkeit des ehema­ligen Büroleiters des Bundesministers und Generalsekretärs im BMF Thomas Schmid angesichts der bekannt gewordenen Sachverhalte (Abfotografieren und Weiterleitung einer internen Unterlage an Externe) inhaltlich und rechtlich zu überprüfen? Was war das Ergebnis dieser inhaltlichen Prüfung und wie ist die rechtliche Würdigung des Finanzministeriums dazu?

70)        Wann haben Sie von diesem Sachverhalt (Abfotografieren und Weiterleitung ei­ner internen Unterlage an Externe) erfahren?

71)        Haben Sie den ehemaligen Generalsekretär Thomas Schmid zur Stellungnah­me aufgefordert? Wenn ja, welche Antwort/Stellungnahme haben Sie inhaltlich erhalten?

72)        Haben Sie den Vorgang, dass eine ministeriumsinterne Unterlage „Lizenzen all­gemein“ am 31.1.2019 abfotografiert und an ein Unternehmen extern gesendet wurde, überprüft?

73)        Welche interne Abteilung (oder Büro) haben Sie mit der Prüfung beauftragt? Wann erging der Prüfungsauftrag? Was war das Ergebnis der Prüfung?

74)        Ergeben sich aus dieser Überprüfung dienstrechtliche oder strafrechtliche Sachverhalte, die Sie zur Anzeige gebracht haben (wenn ja, wann und welchen Inhalts)?

75)        Haben Sie beauftragt, alle Verwaltungsakte des ehemaligen BMF-Generalse­kretärs Thomas Schmid rechtlich zu überprüfen? Wenn ja, mit welchem Ergeb­nis, wenn nein, warum nicht? Ergaben sich aus diesen Überprüfungen Sachver­halte, die zur Anzeige gebracht wurden, wenn ja, welche und wann?

76)        Herr Thomas Schmid ist alleiniger Vorstand der OeBAG. Wenn sich aus Ihrer ministeriumsinternen Prüfung Zweifel an der Verlässlichkeit bzw. Amtsver­schwiegenheit im Rahmen seiner Tätigkeit als Generalsekretär des BMF für Sie ergeben haben, haben Sie diese dem Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBAG zur Kenntnis gebracht?

77)        Welche konkreten Maßnahmen wird der Aufsichtsrat der OeBAG betreffend die Vorstandstätigkeit von Herrn Schmid setzen?

Am 27.2.2018 wurde vom Finanzministerium ein Entwurf zur Novelle des Glücksspiel­gesetzes und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes zur Begutachtung bis 08.03.2018 versendet (18/ME), dieser Ministerialentwurf wurde kurze Zeit nach seiner Veröffentlichung wieder zurückgezogen:

78)        Was war der konkrete Inhalt dieser Novelle?

79)        Aus welchen Gründen wurde diese Novelle kurzfristig wieder zurückgezogen?

80)        Hat der damalige Vizekanzler und Sportminister Heinz-Christian Strache direkt oder indirekt interveniert, dass dieser Entwurf zurückgenommen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bei wem wurde interveniert?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 22

81)        Hat der Staatssekretär im Finanzministerium interveniert, dass der Entwurf zu­rückgenommen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bei wem wurde inter­veniert?

82)        Hat der damalige Generalsekretär im Finanzministerium veranlasst, dass der Entwurf zurückgezogen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wen hat der Generalsekretär mit der Zurückziehung des Ministerialentwurfes schriftlich oder mündlich beauftragt?

83)        Waren der Minister, der Staatssekretär oder der Generalsekretär in den Akten­lauf zur Zurückziehung eingebunden? Wenn ja, wer?

84)        Warum wurde dieser Ministerialentwurf dann überhaupt online gestellt (veröf­fentlicht und ausgesendet)?

In den letzten beiden Jahren wurde das Glücksspielrecht novelliert:

85)        Wurde im Finanzministerium im Jahr 2018 und insbesondere 2019 an einem weiteren Gesetzesentwurf zum Glücksspielgesetz gearbeitet, der bislang weder als Begutachtungsentwurf noch als Regierungsvorlage vorgelegt wurde?

86)        Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Gesetzesentwürfe bzw. die zugehörigen Arbeitspapiere?

87)        Wurden die Arbeitspapiere oder die Entwürfe auf Grund eines politischen Auf­trages erstellt und wer hat diese Aufträge erteilt?

88)        Was waren die inhaltlichen Zielvorgaben dieser politischen Aufträge zur Novel­lierung des Glücksspielgesetzes?

89)        Wann wurden diese Arbeitspapiere bzw. Gesetzesentwürfe erstellt?

90)        Stehen diese Arbeitspapiere bzw. die daraus folgenden Gesetzesentwürfe bei nachträglicher Betrachtung im Zusammenhang mit der Bestellung von Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG?

91)        Wann wurde das Finanzministerium von der Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit gegenständlicher Causa Casinos Austria Vorstandsbestellung kontaktiert (bitte um Angabe der konkreten Tages­daten des Erstkontakts mündlich, telefonisch, schriftlich und aller weiteren Da­ten von Kontaktaufnahmen)?

92)        Um welche Informationen wurde das Finanzministerium gebeten und haben Sie diese Informationen übermittelt?

93)        Welche Verdachtslage ist dem BMF auf Grund dieser Kommunikation mit der WKStA bekannt?

94)        Wer wird nach Kenntnis des BMF auf Grund der Kommunikation mit der WKStA als Beschuldigter in der gegenständlichen Causa Casinos Austria Vorstandsbe­stellung geführt?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und der Erstanfragestellerin Gelegen­heit zur mündlichen Begründung zu geben.

1            Falter, „Erzähl ihm halt, dass ich toll bin!“, 17.11.2019

2            Die Presse lt. ORF online, „Causa Casinos: „Razzien“ bei zwei Ex-Finanzminis­tern“, 12.11.2019 (https://orf.at/stories/3143965/) und im weiteren Der Standard, „"Lieber Joschi": Die entlarvenden Chatprotokolle zum "FPÖ-Novomatic-Deal"“, 13.11.2019


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 23

3            Falter, „“Dann erzähl ihm halt, wie toll ich bin” -”Ok! :-)”“, 20.11.2019

4            Casinos Austria AG, OTS, „„Casinos Austria AG: Neuer Vorstand durch Auf­sichtsrat bestellt“, 28.03.2019

5            z.B. Der Standard, „Blauem Casinos-Finanzchef wird Qualifikation abgespro­chen“, 21.05.2019

6            Casinos Austria AG, OTS, „Casinos Austria AG: Neuer Vorstand durch Auf­sichtsrat bestellt“, 28.03.2019

7            Der Standard, „Sidlo hat Lizenz zum Mitspielen“, 20.11.2019

8            Der Standard, „Sidlo hat Lizenz zum Mitspielen“, 20.11.2019

9            Casinos Austria AG, OTS 75, „Neuer Vorstand ab 1. Mai im Amt“, 30.4.2019

10          Profil, „Casinos-Affäre: „Bitte auch Gernot Blümel sagen!““, 21.11.2019; mit der APA-Meldung vom 22.11.2019 „Casinos - Neumann erwähnte Kontakt zu "Seb" im Februar 2019“ wurden die ursprünglich dem Jahr 2018 zugeschriebenen Chats nachträglich dem Jahr 2019 zugeordnet.

11          Die Presse, „Golden Handshake beschäftigt Ermittler“, 20.11.2019

12          Die Presse, „Wie es zur Razzia bei Löger kam“, v. 14.11.2019 und APA, „Casi­nos – Zitat zur Affäre“, v. 15.11.2019

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Klubobfrau Rendi-Wagner als erster Fra­gestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen.


13.03.06

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich vorstellen können, dass ich lieber hier – hier, im Hohen Haus, im Par­lament – stehen und über die großen Zukunftsherausforderungen unserer Zeit reden würde (Abg. Belakowitsch: Warum tun Sie’s dann nicht?), über die Lösungen, die notwendig sind, über die großen Aufgaben, die das Parlament und die Regierung (Ruf bei der ÖVP: Das glaub’ ich!) zu bewältigen haben – heute, morgen und in den nächs­ten Jahren. (Abg. Kickl: Allein dazu fällt Ihnen nichts ein! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Wir sollten nämlich eigentlich heute hier im Parlament gemeinsam darüber reden, wie wir der abflauenden Konjunktur mit sinnvollen Maßnahmen begegnen. (Abg. Belako­witsch: Haben Sie Vorschläge dazu? – Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir sollten darüber reden, wie wir mit ausreichenden Steuersenkungen die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land endlich gebührend entlasten können. (Abg. Bela­kowitsch: Haben Sie Vorschläge dazu? – Abg. Wöginger: Waren die nicht fleißig in der SPÖ-Zentrale? – Abg. Haubner: Jetzt wissen wir, warum Sie nicht gewählt wur­den!)

Wir sollten hier gemeinsam debattieren, Herr Wöginger, wie wir gemeinsam der Klima­krise begegnen, der Klimakrise, die keinen Aufschub der politischen Maßnahmen er­laubt. Wir sollten darüber reden, wie Österreich ein europäischer Vorreiter im Kampf gegen die Klimakrise sein kann.

Wir sollten darüber reden, dass sich Tausende Menschen in Österreich ihre Wohnung, ihr Haus nicht mehr leisten können, weil die Mieten in den letzten Jahren gestiegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 24

sind, zu einem Luxus geworden sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Re­den wir über die Gebühren in Wien!)

Wir sollten auch darüber reden, dass es eine Schande für ein Land wie Österreich ist, dass 300 000 Kinder in Armut, an der Armutsgrenze leben und möglicherweise ein perspektivenloses Leben vor sich haben, wenn die Politik nicht rechtzeitig handelt.

All diese Fragen, sehr geehrte Damen und Herren, die das Leben der Österreiche­rinnen und der Österreicher unmittelbar betreffen, sind heute hier kein Thema. Das ist mehr als schmerzlich und das ist mehr als schade.

Was machen wir heute stattdessen, was müssen wir heute stattdessen machen? – Stattdessen müssen wir über den Verdacht von Korruption reden, wir müssen über den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue sprechen – über einen Verdacht, der in höchste politische, in höchste wirtschaftliche Kreise hineinreicht und die Amtszeit der türkis-blauen Regierung betrifft, sehr geehrte Damen und Herren. Ja, staatsanwalt­schaftliche Untersuchungen, Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, sogenannte Chat­protokolle von Handys lassen tief – und zwar so tief, dass es leider gar nicht mehr tie­fer geht – blicken. Deswegen blieb uns – SPÖ, NEOS und Grüne – nichts anderes üb­rig, als diese heutige Sondersitzung zu beantragen und diese notwendige Sondersit­zung heute zu diesem Thema abzuhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, blicken wir, wenn wir davon reden, ein paar Monate zurück! Wir alle erinnern uns an die Headlines, die Schlagzeilen, an Ihre eigenen An­kündigungen. Mit Pauken und Trompeten hat sich die schwarz-blaue Regierung noch vor wenigen Monaten selbst gefeiert, und mit großem Getöse hat sich die schwarz-blaue Regierung auf die Schultern geklopft – der neue Stil ganz neu, das Koalitions­klima exzellent, das Vertrauen in dieser schwarz-blauen Koalition offenbar nicht zu erschüttern. Was haben wir gelesen? – „Reiseflughöhe erreicht“. Ich kann mich an die­se Schlagzeile gut erinnern, es war zum einjährigen Jubiläum der türkis-blauen Bun­desregierung; Kurz und Strache haben im Dezember 2018 in trauter Zweisamkeit das Erreichen dieser Reiseflughöhe bekannt gegeben. Was allerdings die Flugtauglichkeit dieser letzten schwarz-blauen Bundesregierung betrifft, so hatten wir Sozialdemokra­tinnen und Sozialdemokraten immer große Zweifel, sehr geehrte Damen und Herren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir haben an diese Flugtauglichkeit der letzten Regierung nie geglaubt. Heute sind wir darin mehr denn je bestätigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist einige Monate nach dieser Jubiläumsmeldung passiert? – Der Regierungsflie­ger ist abgestürzt. Er ist abgestürzt, und das Endergebnis waren die größte Regie­rungskrise, die es in der Geschichte der Zweiten Republik in Österreich je gegeben hat (Abg. Deimek: ... für Sie kein Problem!), und eine Bilanz, die katastrophal ist. (Abg. Hafenecker: Was hat die SPÖ daraus gemacht?) Die Ibizakoalition hat nämlich in vielen politischen Bereichen massiven inhaltlichen Schaden angerichtet, zum Beispiel: im Klimaschutz versagt; Frontalangriffe gegen Menschen in Armut und Arbeitslosigkeit gefahren; ein gut funktionierendes Gesundheitssystem, ein solidarisches Gesund­heitssystem, ein damals ausfinanziertes Gesundheitssystem einfach gefährdet (Abg. Kickl: ... Spagat! – Abg. Haubner: Das ist die falsche Rede!); den Dialog, die Zusam­menarbeit, die bis dahin das Rückgrat einer funktionierenden Politik in Österreich wa­ren, die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern in Österreich, ausgehebelt; die Ge­sellschaft gespalten. – Das ist der politische Schaden, das ist der inhaltliche Schaden, auch an dem werden wir noch lange kiefeln.

Diesen Schaden kann man natürlich je nach politisch-ideologischer Blickrichtung an­ders bewerten. Ich sehe schon ein, dass die Kollegen und Kolleginnen der FPÖ oder der ÖVP eine andere Meinung zu dieser politischen Bilanz haben. (Abg. Belako­witsch: Gut, wenn Sie’s einsehen!) Wir haben da eine ganz klare Sichtweise.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 25

In einem Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, werden ÖVP und FPÖ uns – der SPÖ, den Grünen und den NEOS – aber jetzt in dieser Sitzung beipflichten müssen, nämlich betreffend den Umstand, dass bereits kurz nach Ende ihrer sogenannten Ibizakoalition Polizei und Justiz dieses Landes alle Hände voll damit zu tun hatten, möglichen kriminellen Machenschaften dieser Regierung nachzuforschen, und zwar von Tag eins des Bruches dieser Koalition an. Dass dieser Umstand für die Politik, für die Gesellschaft und für die Demokratie unseres Landes mehr als schädlich ist, liegt auf der Hand.

Sie haben durch diesen Abgang ein schlechtes Bild der Politik gezeichnet. Das Bild, das bereits das Ibizavideo gezeichnet hat, setzt sich jetzt jeden Tag mit öffentlichen Enthüllungen der Chatprotokolle zur Casinos-Affäre einmal mehr fort. Es entsteht der Eindruck, dass die im Ibizavideo zum Ausdruck gekommene Machtgier einer Partei wenige Monate später in die Tat umgesetzt werden sollte.

Ja, ein Zusammenhang zwischen dem rein Gesagten in einem Ibizavideo, das offenbar 2017 gedreht wurde, und dem Wirken in einer Regierung, sehr geehrte Damen und Herren, drängt sich zwingend auf. Es war Heinz-Christian Strache, der das im Ibiza­video mit einer eindeutigen Handbewegung zu den Casinos Austria, nämlich dass so­zusagen der Hals abgeschnitten werden sollte, signalisiert. Diese Szene wird von Me­dien, die das im Video damals gesehen haben, beschrieben; laut diesen Medienberich­ten sagt Heinz-Christian Strache: „Wir sind gegen das Monopol, dieses Monopol wollen wir aufbrechen.“ Ich zitiere Strache weiter: „Dort, wo wir in der Privatisierung einen Vor­teil sehen, wollen wir Dinge privatisieren und verkaufen als Staat. Ja, weil wir ja be­stimmen, was wir verkaufen und was nicht.“ – O-Ton Heinz-Christian Strache im Ibiza­video.

Was kommt jetzt dazu? – Im Zusammenhang mit Glücksspiellizenzen, sehr geehrte Damen und Herren, sagt Strache zumindest gegenüber einer vermeintlichen russi­schen Oligarchin in diesem Video, dass es da auch für sie, für diese russische Oligar­chin, eine Möglichkeit gäbe.

Wenige Monate später hatten Heinz-Christian Strache und die FPÖ jedenfalls genau diese Möglichkeit für sich und für die Partei. Fest steht, sehr geehrte Damen und Herren, Strache konnte seiner persönlichen Machtgier ebenso wenig wie den Impulsen beim Benützen seines Handys widerstehen. Wir alle kennen den SMS-Irrläufer des ehemaligen FPÖ-Chefs zur Nationalbank (Abg. Wurm: Woher?) – Sie erinnern sich –, der nicht nur an Parteifreunde ging. Das war in der Zeitung zu lesen; das Zitat von Strache in dieser SMS damals lautete: „Wie sollen wir einen 4. Direktor argumentieren, wenn dieser keine Arbeit mehr hat?“ – Sie wissen, worum es damals ging: um die Machtübernahme in der Nationalbank.

Wo stehen wir jetzt? – Es gibt viele Chatprotokolle; jeden Tag werden es mehr. Die veröffentlichten Protokolle in der Casinos-Affäre gehen jetzt sogar noch einen Schritt weiter. Im März 2019 wurde ein FPÖ-Bezirksrat zum Finanzvorstand der Casinos Aus­tria bestellt, obwohl ihm ein Personalberater fehlendes Know-how und fehlende Eig­nung attestiert hatte. Damit aber nicht genug soll es auch ein Angebot – und das ist das wirklich Signifikante und Dramatische an dieser Geschichte – für ein Gegenge­schäft gegeben haben, und dieser Verdacht des Gegengeschäftes, sehr geehrte Da­men und Herren, wiegt sehr schwer. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nicht die SPÖ, es ist die Staatsanwaltschaft dieses Landes, die von einem Ver­dacht spricht, dass zwischen Verantwortlichen eines Glücksspielunternehmens und Amtsträgern der Republik Österreich im Gegenzug für die Bestellung eines bestimmten Kandidaten die parteiische Vergabe von Glücksspiellizenzen vereinbart wurde. Verein­facht formuliert geht es um den Verdacht Postenvergabe gegen Casinolizenzen, ein schwerwiegender Verdacht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 26

Das heißt, bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für ein bestimmtes Glücksspiel­unternehmen – und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, Sie wissen das, kön­nen zu mehr Gewinn für dieses Unternehmen führen – waren offenbar das Ziel des Deals aus Sicht des Unternehmens. Es ist schon verwunderlich, dass genau die selbst­ernannte Heimatpartei FPÖ, wo dieser Verdacht im Raum steht, ein Unternehmen schwächen wollte, an dem die Republik Österreich beteiligt ist, sehr geehrte Damen und Herren.

Da stellt sich nun vor allem auch noch eine weitere brisante Frage: Was wusste der Koalitionspartner ÖVP? Im Vorfeld der Postenvergabe gab es laut veröffentlichten Chatprotokollen ja auch Kontakte zwischen dem Präsidenten des Aufsichtsrats der Casag und dem damaligen ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger. Es gab – und das le­gen die anderen Protokolle auch nahe – auch Kontakte zwischen Kanzleramtsminister Gernot Blümel und Novomatic.

Ja, und es soll auch kurz vor der Bestellung des FPÖ-Politikers zum Casag-Finanzvor­stand ein Gespräch mit Novomatic im Bundeskanzleramt stattgefunden haben – nicht irgendwo, sehr geehrte Damen und Herren, im Bundeskanzleramt! (Abg. Kickl: Dort, wo Tal Silberstein ein- und ausgegangen ist!) Ist so ein Gespräch verwerflich? (Abg. Belakowitsch: Wo ist das Problem?) – Nein, natürlich nicht. Ein Gespräch dieser Art ist per se nicht verwerflich, das kann man klarstellen, aber eines ist verwerflich und ei­nes macht diesen Verdacht schwerwiegend und groß: Das ist der zeitliche Zusammen­hang, sehr geehrte Damen und Herren. Jeder Tag, der vergeht, wirft einen Verdacht mehr auf und wirft eine Frage mehr auf. Das alles ist höchst aufklärungsbedürftig, und wir werden dafür sorgen, dass diese Aufklärung erfolgt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie war vor einem Jahr noch zu lesen? – Neuer Stil, exzellentes Koalitionsklima, uner­schütterliches Vertrauen: Türkis-Blau. So haben hochrangige Vertreter der Regierung die Zusammenarbeit damals zwischen ÖVP auf der einen Seite und FPÖ auf der anderen Seite beschrieben. Das heißt, eine Frage liegt mehr als deutlich auf der Hand: Gab es im Zuge der Casinos-Causa auch eine so gute, vertrauensvolle Zusammenar­beit zwischen ÖVP und FPÖ?

Sie haben heute die Gelegenheit, in dieser Debatte, in dieser Sondersitzung genau auf diese Frage Antwort zu geben, nämlich inwieweit Ihr vertrauliches Koalitionsklima auch zu diesen Verdachtsmomenten, die in den letzten Wochen und Monaten zutage getre­ten sind, passt.

Antworten erhoffen wir uns aber im Rahmen der heutigen Sondersitzung und der Dringlichen Anfrage auch vom Finanzminister der Übergangsregierung, der jetzt in der Öbag die Verantwortung trägt. Der Finanzminister ist Eigentümervertreter der Republik und hat in dieser Rolle natürlich eine ganz besondere Verantwortung. Er hat die Auf­sicht; seine Aufgabe ist es vor allem, sich auch über die Vorgänge in der Öbag laufend zu informieren. Wir wissen, das Finanzministerium muss daher selbst das größte In­teresse daran haben, dass diese Aufklärung so lückenlos wie möglich geschieht. Das heißt, Sie als jetzt verantwortlicher Finanzminister müssten großes Interesse daran ha­ben, uns bei der parlamentarischen Aufklärung in dieser Causa zu unterstützen.

Ja, denn auch gegen den heutigen Vorstand der Öbag, dieser Beteiligungsgesell­schaft, der damals – um das mögliche Gegengeschäft – noch Generalsekretär im Fi­nanzministerium war, gibt es, wie Sie wissen, Ermittlungen, es sind staatsanwaltschaft­liche Ermittlungen. Er stand laut Chatprotokollen damals in sehr, sehr engem Kontakt mit Novomatic. Spätestens jetzt – spätestens jetzt! – sollte uns allen der Ernst der Lage mehr als bewusst sein, denn was heißt denn das alles: all diese Verdachtsmomente, dieser Verdacht der Untreue, des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit? – Das heißt,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 27

dass die Öbag derzeit praktisch handlungsunfähig ist. Das ist nicht irgendein Unter­nehmen, das ist ein staatliches Beteiligungsunternehmen – handlungsunfähig!

Und die Casinos Austria? – Die sind in einer wahrlichen Krisensituation, sehr geehrte Damen und Herren. Was ist die Lösung? – Die Lösung kann nur sein: schonungslose Aufklärung. Das Vertrauen in der Bevölkerung können und müssen wir dadurch her­stellen, dass wir tabulos aufklären, und zwar offen und unabhängig.

Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie sind ein Experte an der Spitze des Finanzminis­teriums und haben heute die Chance, als Mitglied einer Übergangsregierung quasi Ihre Unabhängigkeit deutlich zu machen und Ihren Beitrag zu dieser aus meiner Sicht unabdingbaren und notwendigen Aufklärung zu leisten. (Abg. Kickl: 94 Fragen ist nicht gerade fair!) Wir, das Parlament, werden jedenfalls unseren Beitrag dazu leisten. SPÖ, Grüne und NEOS haben sich – Sie wissen das bereits – für einen Untersuchungsaus­schuss in dieser Causa ausgesprochen, dieser Schritt ist aus unserer Sicht unaus­weichlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Da muss endlich Licht ins Dunkel gebracht werden, das hat sich nicht nur dieses Hohe Haus verdient, das hat sich auch die Politik verdient, das haben sich vor allem die Österreicherinnen und Österreicher verdient, die ihr Vertrauen in die Politik, in staatliche Institutionen ein­mal mehr verloren haben.

Die Fragen, die sich stellen und die aufgeklärt werden müssen, lauten: Gab es tat­sächlich Gegengeschäfte? Welche Regierungsmitglieder haben bei diesem Casinos-Deal inwiefern mitgespielt? Haben sie diesen Deal sogar ganz bewusst befördert, ko­ordiniert, mitorganisiert, die Fäden gezogen, oder sind sie nur informiert worden? Diese Fragen und noch viele mehr müssen beantwortet werden – je schneller, desto besser. Verantwortung heißt nämlich nicht nur, für das verantwortlich zu sein, was man tut, sondern Verantwortung heißt auch, für das verantwortlich zu sein, was unterlassen wird, sehr geehrte Damen und Herren. In diesem Sinne muss nicht nur die juristische, die rechtliche Verantwortung, die strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen geklärt werden – das läuft, und das ist gut so, und ich habe vollstes Vertrauen in die Justiz, dass das gut funktioniert –, sondern es ist unsere Aufgabe hier im Hohen Haus und im Parlament und unsere Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, auch die politische Verantwortung dahinter lückenlos zu untersu­chen, lückenlos aufzuklären. Das schulden wir der Bevölkerung, den Wählerinnen und den Wählern.

In diesem Sinne: Unterstützen Sie uns bei dieser Aufklärung! – Vielen Dank. (Anhalten­der Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Litschauer.)

13.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Vertreter der Bundesregierung, den Herrn Bundesminister für Finanzen und den Herrn Bundesminister für Inneres, herzlich begrüßen.

Die Beantwortung der 94 Fragen soll zwar die Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen, aber in diesem Fall soll sie so lange dauern, bis die Fragen beantwortet sind.

Bitte, Herr Bundesminister.


13.23.13

Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die heutige Sondersitzung des Nationalrates und die Dringliche Anfrage haben vorrangig die Rolle des Staates als Eigentümer von privatwirtschaftlichen Unter­nehmungen und insbesondere die Vorfälle im Zusammenhang mit der Casinos Aus-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 28

tria AG, der Casag, zum Gegenstand. Lassen Sie mich daher einleitend folgende Rah­menbedingungen ausführen: Nach Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grundlage der Gesetze ausgeübt werden. Der Bundesminister für Finanzen ist nach Teil 2 G der Anlage zu § 2 Bundesministerienge­setz für Angelegenheiten staatlicher Monopole und Angelegenheiten des Bundesver­mögens zuständig.

Die Angelegenheiten des hier relevanten Glücksspielmonopols sind im Glücksspielge­setz geregelt, die Angelegenheiten der Österreichischen Beteiligungs AG, Öbag, sind im ÖIAG-Gesetz geregelt. Für die Öbag gilt ebenso wie für die Casag das österreichi­sche Gesellschaftsrecht, insbesondere das Aktiengesetz, sofern es nicht durch Spe­zialnormen derogiert wird. Die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Un­ternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, soweit sie der Kontrolle des Rech­nungshofes unterliegen, hat nach den Vorschriften des Stellenbesetzungsgesetzes zu erfolgen. Weiters sei einleitend noch festgehalten, dass zur Vorstandsbestellung bei der Casag ein laufendes Verfahren vor der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfol­gung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, WKStA, als Verschlusssache geführt wird.

Entsprechend den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes ist die Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an mehr als 100 Gesellschaften auf alle Bundesminis­terien verteilt, wobei 19 Beteiligungen in die Zuständigkeit des BMF fallen.

Im Zentrum der heutigen Sondersitzung und auch der medialen Berichterstattung in den letzten Tagen und Wochen stehen die Casinos Austria AG sowie deren Aktionäre; die Österreichische Beteiligungs AG, Öbag, hält 33,24 Prozent der Anteile. Beide Ge­sellschaften sind in Form einer Aktiengesellschaft eingerichtet. Erlauben Sie mir daher, ein paar grundsätzliche Worte zur Verteilung der Kompetenzen unter den Unterneh­mensorganen einer Aktiengesellschaft nach dem Aktienrecht zu sagen!

Die Organe einer Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die durch die Aktionäre repräsentierte Hauptversammlung. Die Verantwortlichkeiten sind dabei eindeutig geregelt: Erstens, die Aktiengesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Ak­tiengesetz vom Vorstand vertreten, der die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftslei­ters anzuwenden hat. Zweitens, der Aufsichtsrat ist gemäß § 95 Abs. 1 Aktiengesetz das Überwachungsorgan der Gesellschaft und gleichzeitig für die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes zuständig. Drittens, die Hauptversammlung dient gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz der gemeinschaftlichen Willensbildung der Ak­tionäre in Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie hat einen gesetzlich vorgegebenen, allerdings relativ engen Zuständigkeitsbereich. Ihr obliegt insbesondere auch die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Nun zu den Sonderbestimmungen für die Öbag: Mit der Umwandlung der vormaligen Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, kurz Öbib genannt, in die Öbag auf Grundlage der mit 1.1.2019 in Kraft getretenen Novelle zum ÖIAG-Gesetz ist eine wesentliche Änderung in der Eigentümerrolle des Bundesministeriums für Finan­zen eingetreten. Während die Geschäftsführung der in der Rechtsform einer GmbH errichteten Öbib entsprechend den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes den Weisun­gen des Bundesministers für Finanzen unterworfen war, ist der Vorstand der in der Rechtsform einer AG errichteten Öbag grundsätzlich weisungsfrei. Im Gegensatz zur Öbib ist bei der Öbag gemäß § 3 ÖIAG-Gesetz ein Aufsichtsrat eingerichtet. Für die Überwachung des Vorstandes ist nunmehr – da gilt das Aktienrecht, § 95 Abs. 1 Ak­tiengesetz – ausschließlich dieser Aufsichtsrat verantwortlich.

Während die Geschäftsführung der Öbib entsprechend § 6 Abs. 2 des damals gel­tenden ÖIAG-Gesetzes vor den Hauptversammlungen und Generalversammlungen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 29

der Beteiligungsgesellschaften Weisungen des Bundesministers für Finanzen als Ei­gentümervertreter über das Stimmverhalten einzuholen hatte, besteht im Gegensatz dazu keine Weisungsbefugnis des Bundesministers für Finanzen an den Vorstand der Öbag hinsichtlich seines Stimmverhaltens. Für bestimmte Beschlüsse benötigt der Vor­stand der Öbag jetzt die Zustimmung seines Aufsichtsrates beziehungsweise des Auf­sichtsratspräsidiums.

Im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften gelten für die Öbag einige Spezialbe­stimmungen, die in ihrer besonderen Rolle als Verwalterin von Bundesvermögen be­gründet liegen und im ÖIAG-Gesetz geregelt sind. Dazu gehören insbesondere die im § 6 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz normierten Berichtspflichten des Vorstandes an den Bundes­minister und an die Bundesregierung sowie ein korrespondierendes Aufsichtsrecht des BMF.

Nun zur Rechtslage betreffend die Casinos Austria AG: Nach aktienrechtlichen Bestim­mungen ist, wie ausgeführt, gemäß § 75 Abs. 1 Aktiengesetz für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Casag ausschließlich der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu­ständig, der dabei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organmitglieds anzuwenden hat. Die Vorbereitung der Auswahl und die Nominierung der nunmehrigen Öbag-Vertreter im Aufsichtsrat der Casag erfolgte gemäß § 4 des damals geltenden ÖIAG-Gesetzes durch ein als Beirat fungierendes und aus vier Mitgliedern bestehen­des Nominierungskomitee. Die Öbag als 33,24-Prozent-Aktionärin der Casag nimmt auch an der Hauptversammlung der Casag teil und übt dort das Stimmrecht aus.

Da die Republik Österreich beziehungsweise das Bundesministerium für Finanzen an der Casinos Austria AG nicht direkt beteiligt ist, kommt ihr weder bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern noch bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Ca­sinos Austria AG eine gesellschaftsrechtliche Kompetenz zu.

Der Bundesminister für Finanzen hat gemäß § 31 Abs. 2 Glücksspielgesetz zur Wah­rung seines Aufsichtsrechts bei der Casag einen Staatskommissär und dessen Stell­vertreter zu bestellen. Der Staatskommissär ist von der Gesellschaft zur Hauptver­sammlung, zur Aufsichtsratssitzung, zum Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und zu den beschlussfassenden Ausschusssitzungen einzuladen. Der Staatskommissär überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Organsitzungen und hat bei Verstoß gegen Ge­setz, Satzung oder glücksspielrechtliche Bescheide Einspruch zu erheben.

Der Aufsichtsrat der Casag hat bei den Vorstandsbestellungen zusätzlich zum Aktien­recht noch sogenannte sondergesetzliche Bestimmungen, und zwar insbesondere die Bestimmungen des § 31b Abs. 7 und Abs. 9 Glücksspielgesetz, zu beachten. Gemäß § 31b Abs. 7 Glücksspielgesetz darf die Tätigkeit eines Geschäftsleiters bei einem Konzessionär nur ausüben, wer die dort aufgezählten Anforderungen erfüllt. Zu den Anforderungen zählen unter anderem die fachliche Eignung aufgrund der Vorbildung und die erforderlichen Erfahrungen.

Bei einer zumindest dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen vergleich­barer Größe und Geschäftsart normiert das Glücksspielgesetz eine fachliche Eig­nungsvermutung. Kommt aber diese gesetzliche Vermutung nicht zum Tragen, dann hat gemäß § 31b Abs. 7 Z 3 Glücksspielgesetz eine Prüfung nach den Kriterien theore­tische und praktische Kenntnisse sowie allgemeine Leitungserfahrung zu erfolgen. Die­se Kriterien ersetzen somit die dreijährige leitende Tätigkeit.

In Anlehnung an die vergleichbaren Bestimmungen im Bankwesengesetz ist bei der Prüfung der Anforderungen eine etwaige Ressortverteilung innerhalb des Vorstandes sowie eine kollektive Eignung des Gesamtvorstandes zu berücksichtigen.

Gemäß § 31b Abs. 9 Glücksspielgesetz sind dem Bundesminister für Finanzen Ände­rungen in der Person des Geschäftsleiters beziehungsweise der Geschäftsleiter oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 30

der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertretung unter Bescheinigung der vorhin genannten Anforderungen schriftlich binnen zwei Wochen nachzureichen. Diese mit 31.12.2016 in Kraft getretene Bestimmung des § 31b Glücks­spielgesetz ist ein sogenanntes Widerspruchs- beziehungsweise Untersagungsmodell im Nachgang zur Bestellung durch den Aufsichtsrat, das an die Stelle des früheren Ge­nehmigungsmodells getreten ist.

Zusammenfassend: Die Bestellung oder Abberufung eines Mitglieds des Casag-Vor­standes bedarf somit keiner Zustimmung oder Genehmigung des Bundesministeriums für Finanzen.

Ich kommen nun zu den einzelnen Fragen, bei deren Beantwortung ich versuchen wer­de, sie inhaltlich entsprechend zusammenzufassen.

Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 23 und 56:

Ich ersuche eingangs um Verständnis, dass ich keine Bewertungen zu Medienberich­ten abgeben kann. Diese beziehen sich auf ein laufendes und nicht öffentliches Er­mittlungsverfahren der WKStA, und um dessen Ergebnisse nicht zu präjudizieren, kann ich keine inhaltlichen Antworten zu diesen Fragen geben.

Die Staatskommissäre haben vom damaligen Bundesminister für Finanzen Hartwig Lö­ger keine Informationen über die Eignung von Herrn Mag. Sidlo erhalten. Er hat keine Weisungen erteilt und er hat sich auch nicht anlässlich der Kenntnislage am 1.2.2019, die den Staatskommissären nicht bekannt war, berichten lassen.

Zu den Fragen 9, 10, 17 und 18:

Die für die Vorstandsfunktion vorgesehenen Kandidaten wurden dem Aufsichtsrat am 19.3.2019 vorgestellt, die Beschlussfassung erfolgte am 28.3.2019. Der Staatskommis­sär hat für die Aufsichtsratssitzung der Casag am 28.3.2019 keine Weisung erhalten. Im Übrigen war die Rechtslage zum Glücksspielgesetz in der Aufsichtsratssitzung be­kannt.

Der Staatskommissär beziehungsweise dessen Stellvertreter berichten regelmäßig über die Organsitzungen der Casag der Fachabteilung im BMF, nicht jedoch unmittel­bar dem Herrn Bundesminister. Im Bericht des Staatskommissärs über die Aufsichts­ratssitzung am 28.3.2019 wurde über die Beschlüsse des Aufsichtsrates betreffend Vorstandsbestellung und Nichtvorlage des Berichts des Personalberaters an den Ge­samtaufsichtsrat berichtet.

Zu den Fragen 11 und 12:

Nein, weil es keinen Anlass dazu gab. Ein Konzessionär ist nach § 31b Abs. 9 Glücks­spielgesetz zur Vorlage von Unterlagen verpflichtet, die die gesetzlichen Anforderun­gen an Geschäftsleiter bescheinigen müssen.

Zu den Fragen 13, 43 und 44:

Die Meldung des Konzessionärs zur Änderung bei den Personen der Geschäftslei­tung – Gesamtvorstand – ging am Tag der Bestellung durch den Aufsichtsrat dem Bun­desministerium für Finanzen zu. Inhalt der Meldung war, welche Personen durch den Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt wurden.

Zur Frage 14:

Der Konzessionär hat am 18.4. und am 30.4.2019 dem Bundesministerium für Finan­zen die gemäß § 31b Abs. 7 Glücksspielgesetz erforderlichen ordnungspolitischen Nachweise zu den drei Vorstandsmitgliedern übermittelt.

Zur Frage 15:

Zum Kenntnisstand vom 1.2.2019 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 31

Zur Frage 16:

Die Unterlagen, die der Konzessionär dem Bundesministerium für Finanzen übermit­telte und die die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 31b Abs. 7 Glücksspielgesetz bescheinigten, wurden geprüft und zur Kenntnis genommen. Anhaltspunkte für Mängel oder Defizite lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Zur Frage 19:

Ich darf darauf verweisen, dass wie erwähnt zur Vorstandsbestellung bei der Casinos Austria AG ein laufendes Verfahren vor der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfol­gung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, WKStA, als Verschlusssache geführt wird. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, zu dieser Frage keine inhaltliche Stellungnahme abgeben zu können.

Zu den Fragen 20 bis 22:

Nein, da die Casag die Erfüllung der im Glücksspielgesetz vorgesehenen Anforderun­gen gemäß § 31b Abs. 9 Glücksspielgesetz bescheinigt hat und zum Prüfungszeit­punkt keine Anhaltspunkte für Mängel oder Defizite vorlagen.

Zu den Fragen 23 bis 27:

Die medial geäußerten Zweifel stehen in Verbindung mit dem später durch den Kon­zessionär im Sinne des § 31b Abs. 9 Glücksspielgesetz übermittelten Gutachten, das in Frage 48 angesprochen wird. In Wahrnehmung der Aufsicht nach dem Glücksspiel­gesetz habe ich bereits Aufträge erteilt, die notwendigen Überprüfungshandlungen im Sinne dieses § 31b Abs. 9 Glücksspielgesetz zu setzen.

Zu den Fragen 28 bis 32:

Wie bereits festgehalten, wurden keine Weisungen an den Staatskommissär erteilt und es berichtet der Staatskommissär der Fachabteilung im BMF. Eine unmittelbare Be­richterstattung des Staatskommissärs an den Finanzminister wurde nicht erbeten.

Zur Frage 33:

Ich habe die Finanzprokuratur in Verbindung mit dem Gutachten in Frage 48 mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt.

Zu den Fragen 34 bis 40:

Ich habe mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Österreichischen Beteiligungs AG, Öbag, Gespräche zu den aktuellen Entwicklungen geführt. Im Einzelnen gehe ich dazu in den Antworten zu den Fragen 76 und 77 ein.

Hinsichtlich der internen Vorgänge darf ich zur Frage 34 ebenso wie zu den Fragen 38 und 40 auf das laufende Verfahren vor der WKStA verweisen, das als Verschlusssache geführt wird. Um diesen Ergebnissen nicht vorzugreifen, können hier keine weiteren Ausführungen gemacht werden.

Die Erstattung einer Anzeige erübrigt sich im Hinblick auf die bereits eingeleiteten Ermittlungen der WKStA. Selbstverständlich ist das Bundesministerium für Finanzen dem vonseiten der WKStA gestellten Amtshilfeersuchen in vollem Umfang nachgekom­men.

Nach § 75 Abs. 1 Aktiengesetz ist für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Casag ausschließlich der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft zuständig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ebenso wie die Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer ge­setzlichen Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organmitglieds anzuwenden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 32

Da die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, an der Casinos Austria AG nicht direkt beteiligt ist, kommt ihr bei der Bestellung von Vor­standsmitgliedern der Casag keinerlei gesellschaftsrechtliche Kompetenz zu.

Zur Frage 41:

Ich habe im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung von Mag. Sidlo keine Ge­spräche mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Casag geführt.

Zu Frage 42:

Zwischen 18.4. und 30.4.2019.

Zu den Fragen 45 und 46:

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen aus Gründen der Amtsverschwie­genheit, des Schutzes personenbezogener Daten und des unter Verschluss geführten Verfahrens der WKStA keine Auskunft geben kann.

Zur Frage 47:

Zu dieser Frage liegen mir keine Informationen vor.

Zur Frage 48:

Die Prüfung des Gutachtens ist noch nicht abgeschlossen. Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zur Frage 33.

Zur Frage 49:

Die Übermittlung erfolgte durch den Konzessionär am 14.11.2019.

Zu den Fragen 50 bis 52:

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Zeitpunkt keine Angaben machen kann, da es sich um eine laufende Prüfung handelt.

Zu den Fragen 53 bis 55:

Die Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder Dr. Alexander Labak, Mag. Bettina Glatz-Kremsner und Mag. Dietmar Hoscher hätten mit Ablauf des 31. Dezember 2019 geendet. Die vorzeitige Auflösung der Vorstandsverträge von Dr. Alexander Labak und Mag. Dietmar Hoscher fällt gemäß § 75 Abs. 1 letzter Satz Aktiengesetz in die aus­schließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrates der Casag. Nähere Details liegen mir – mangels Zuständigkeit – nicht vor.

Zur Frage 56:

Grundsätzlich bitte ich noch einmal um Verständnis, dass ich keine Bewertung zu Me­dienberichten abgeben kann. Diese beziehen sich auf ein laufendes und nicht öffentli­ches Ermittlungsverfahren der WKStA. Um diese Ergebnisse nicht zu präjudizieren, bitte ich noch einmal um Verständnis, dass ich hier keine inhaltlichen Antworten geben kann.

Zu den Fragen 57 und 58:

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen aus Gründen der Amtsverschwie­genheit, des Schutzes personenbezogener Daten und des anhängigen unter Ver­schluss geführten Verfahrens der WKStA keine Auskunft geben kann.

Zur Frage 59:

Ich habe zur Vorstandsbestellung bei der Casinos Austria AG keine Weisungen erteilt. Allerdings bin ich in Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Öbag. Dazu ver­weise ich auf die Beantwortung der Fragen 76 und 77.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 33

Zu den Fragen 60 bis 68:

Zu diesen Fragen liegen mir keine Informationen vor.

Zu den Fragen 69 sowie 71 bis 75:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 33, 34, 38 und 40.

Zur Frage 70:

Ich habe von der Übermittlung der Unterlage aus den Medien am Sonntag, dem 17. November, um 21.30 Uhr erfahren.

Zur den Fragen 76 und 77:

Ich habe mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Österreichischen Beteiligungs AG, Öbag, Gespräche zu den aktuellen Entwicklungen geführt – der seine Verantwortlich­keit in vollem Umfang wahrnimmt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Öbag hat berichtet, dass der Aufsichtsrat eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen auf die Öbag beauftragt hat. Der Vorstand und sein Anwalt haben die für diese Prüfung relevanten Verfahrensunterlagen zur Ver­fügung gestellt.

Als Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass derzeit keine Gründe für eine Ab­berufung – grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsfüh­rung, Vertrauensverlust – oder Freistellung beziehungsweise Beurlaubung vorliegen. Vielmehr könnte eine derartige Aktion wirtschaftliche Nachteile für die Öbag bringen.

Die Anwaltskanzlei ist vom Aufsichtsrat beauftragt, auch in einem schriftlichen Gut­achten dazu in der kommenden Aufsichtsratssitzung der Öbag zu berichten. Der Vor­sitzende des Aufsichtsrates bekräftigt, dass nach seinen Wahrnehmungen sowohl Öbag-intern als auch in Bezug auf das Management der Beteiligungsgesellschaften der Öbag die volle Handlungsfähigkeit des Vorstandes gegeben ist und daher derzeit aus seiner Sicht kein Handlungsbedarf besteht.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat weiters berichtet, dass der Vorstand der Öbag und sein Anwalt zugesagt haben, den Aufsichtsrat der Öbag laufend über den Ver­fahrensstand zu informieren. Die Öbag und ihr externer Rechtsvertreter werden die Entwicklungen laufend weiterverfolgen und der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird das Bundesministerium für Finanzen über wesentliche Entwicklungen informiert halten.

Sollte aufgrund der weiteren Entwicklungen Handlungsbedarf entstehen, werde ich selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darüber informieren und notwendige Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Republik setzen.

Zur Frage 78:

Die dem Parlament übermittelte Gutachtensfassung beinhaltete im Wesentlichen Maß­nahmen gegen illegales Onlineglücksspiel sowie eine Verstärkung der Vollzugsmaß­nahmen gegen illegales Glücksspiel.

Zur Frage 79:

Die Zurücknahme erfolgte mutmaßlich aus Gründen noch weiter gehender Abstim­mungserfordernisse zwischen den seinerzeitigen Koalitionspartnern.

Zu den Fragen 80 bis 84:

Zu diesen Fragen liegen mir keine Informationen vor.

Zu den Fragen 85 bis 90:

Das Bundesministerium für Finanzen evaluiert laufend den Anpassungsbedarf von Rechtsnormen. Das gilt auch für den Glücksspielbereich. Derartige Evaluierungen ste-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 34

hen in keinem Zusammenhang mit etwaigen Vorstandsbestellungen der Konzessio­näre.

Zu den Fragen 91 bis 94:

Diese Fragen betreffen ein nicht öffentliches und, wie schon erwähnt, unter Verschluss geführtes Ermittlungsverfahren der WKStA, deren alleiniger Beurteilung es obliegt, welche Informationen ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks oder Eingriffe in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bekannt gegeben werden dürfen. Da mir daher keine inhaltliche Beantwortung über Gegenstand oder Inhalt dieses Amts­hilfeersuchens beziehungsweise der Ermittlungsmaßnahmen möglich ist, ersuche ich um diesbezügliches Verständnis.

Sehr geehrte Damen und Herren! Einleitend habe ich die rechtlichen Grundlagen für das Verwaltungshandeln ausgeführt. Diese Grundlagen möchte ich aber noch einmal zusammenfassen, um natürlich die Verpflichtungen, aber auch die Grenzen der Hand­lungsmöglichkeiten der Exekutive, der Bundesregierung, des Bundesministers darzu­stellen.

Die erläuternden Bemerkungen halten zur Neuregelung der Öbag im ÖIAG-Gesetz Fol­gendes fest:

„Der Einfluss des Eigentümers auf die ÖBAG wird über die Bestellung der Aufsichts­räte der ÖBAG durch den Bundesminister für Finanzen sichergestellt. Durch ein pro­fessionelles Beteiligungsmanagement werden die Eigentümerinteressen der Republik Österreich in den Beteiligungsgesellschaften“ – wie zum Beispiel der Casag – „durch den Vorstand der ÖBAG und die gewählten oder nominierten Aufsichtsräte in den Be­teiligungsgesellschaften effizient wahrgenommen.“ (Abg. Meinl-Reisinger: Wie ist die Strategie?! ... haben wir nichts!)

„Die [...] von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der ÖBAG haben [...]“ – den jeweils – „höchsten Corporate Governance Standards zu entspre­chen; ihre Wahl bzw. Abberufung erfolgt gemäß Aktiengesetz.“

Mit dieser durch das ÖIAG-Gesetz definierten und durch das Aktienrecht geschützten Unabhängigkeit soll das nach den Ausführungen in der wirkungsorientierten Folgenab­schätzung des ÖIAG-Gesetzes festgelegte erste Ziel: „Politische Unabhängigkeit bei Vertretung der Eigentümerinteressen des Bundes bei strategisch bedeutsamen Beteili­gungen“, erreicht werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

In meiner Eigenschaft als seit 3. Juni dieses Jahres amtierender Bundesminister für Fi­nanzen habe ich in Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes an der Öbag den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Öbag ersucht, seine aktienrechtliche Verantwor­tung der Steuerung und Überwachung des Vorstandes gemäß § 95 Abs. 1 Aktienge­setz in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen weiterhin intensiv wahrzunehmen und das Bundesministerium für Finanzen darüber laufend zu informieren.

In Wahrnehmung der Aufsicht nach dem Glücksspielgesetz habe ich die Finanzproku­ratur gemeinsam mit der zuständigen Abteilung beauftragt, im Hinblick auf die bekannt gewordenen Umstände der Bestellung eines Vorstandsmitglieds der Casag die not­wendigen Überprüfungshandlungen im Sinne des § 31b Abs. 9 Glücksspielgesetz zu setzen.

Hohes Haus, abschließend darf ich Ihnen versichern, dass das Bundesministerium für Finanzen die Behörden und das Parlament bei der Aufklärung der gegenständlichen Causa vollumfänglich unterstützen wird. Das Bundesministerium für Finanzen wird im Rahmen seiner Verantwortungen und Kompetenzen auch darauf achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Gesellschaften geschützt wird, dass die finan-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 35

ziellen Interessen der Republik und damit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ge­wahrt werden und dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen kommt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nunmehr die Beiträge nicht länger als 10 Minuten dauern dürfen. Jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.


13.50.23

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Müller, vielen Dank für diese Beantwortung. Sie ha­ben zwar wichtige Fragen wegen laufender Untersuchungen nicht beantwortet (Ruf bei der FPÖ: Oje! – Ruf bei der ÖVP: Na geh!), und dafür habe ich Verständnis, ich glaube nur, man muss teilweise Ihre Antworten ein wenig übersetzen, damit das auch für alle verständlich ist, wenn Sie hier Tausende Paragrafen zitieren.

Im Prinzip geht es darum, dass wir hier im Nationalrat gewisse Regeln beschließen, damit es gewisse Voraussetzungen gibt; so braucht man zum Beispiel, um mit einem Auto zu fahren, einen B-Führerschein. Genauso gibt es Regeln, wenn man Bankdi­rektor werden will. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Da gibt es die FMA, die überprüft, ob jemand dazu geeignet ist, als Bankdirektor eine Bank zu führen, weil das halt der Er­füllung spezieller Anforderungen bedarf. Und genauso gibt es Regeln für Vorstände von Glücksspielunternehmen. Sie haben ja selber gesagt: eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart. (Abg. Kickl: ... mit Monopol!) Das sind die Voraussetzungen, die das Parlament beschlossen hat. Abgeordneter Kurz – der den Saal verlassen hat – hat das im Ministerrat beschlos­sen, Kollege Wöginger hat das hier beschlossen und so weiter. Das haben wir hier beschlossen, dass es diese Regel gibt.

Sie als Finanzminister und davor Herr Löger waren quasi eine Art Polizisten, die über­wacht haben, dass das auch passiert. Das ist vergleichbar mit einem Flugzeugcockpit. Da gibt es auch die Regel, dass es einen Piloten und einen Kopiloten gibt, aber beide müssen fliegen können. Beide müssen – bevor sie ins Cockpit einsteigen dürfen und mit dem Flieger losfliegen – beweisen können, dass sie gelernt haben, mit diesem Flugzeug zu fliegen.

Bei Glücksspielunternehmen gilt das genauso, und was passiert ist, ist, dass Minister Löger offensichtlich der Meinung war, dass der eine fliegen kann, nämlich der Pilot, aber der Kopilot, Herr Sidlo, eh nicht fliegt, sondern nur die Durchsagen macht, und deswegen nicht fliegen können muss.

Ich sage Ihnen eines: Wenn ich in ein Flugzeug einsteige, dann gehe ich davon aus, dass dort vorne beide fliegen können. Genauso erwarten wir als Parlament, dass, wenn ein Glücksspielkonzern jemanden in den Vorstand beruft, dort beide oder alle drei imstande sind, die Regeln zu befolgen und das gelernt haben, was sie da tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein einfacher Blick auf den Lebenslauf von Herrn Sidlo zeigt: Er hat es nicht gelernt! Er hatte nie mehr als zehn Mitarbeiter, jetzt sollen ihm Tausende Mitarbeiter unterstellt sein. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, das sieht man auf den ersten Blick. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Belakowitsch: Der kann sich ...!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 36

Das hat auch Herr Rothensteiner gesehen, ÖVP-Urgestein und Aufsichtsratschef, denn er hat dem ehemaligen ÖVP-Minister Löger ja gesagt: Ich kann ihn nicht bestellen, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Personalberater hat gesagt, dass Sidlo die Voraussetzungen nicht erfüllt. Es war von Anfang an klar, da wird jemand ins Cockpit gelassen, der dort nichts verloren hat, und Minister Löger hat das durchgewunken und beide Augen verschlossen (der Redner verdeckt mit den Händen zuerst seine Augen, dann seinen Mund und anschließend seine Ohren), auf diese Art niemandem etwas gesagt. Natürlich hat er sich damit schuldig gemacht, natürlich steht er nicht zufällig unter Verdacht und wird als Beschuldigter in einem Verfahren geführt, in dem es um Bestechlichkeit, Bestechung, Amtsmissbrauch und Untreue geht.

Das ist zu Recht der Fall, und da kann der abwesende Abgeordnete Kurz noch so oft sagen, dass er alle klagen wird, die das behaupten. Da kann er gleich einmal damit beginnen, die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu klagen, und das schaue ich mir an, ob er das tut! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Natürlich ist das unangenehm, wenn der ehemalige ÖVP-Finanzminister Pröll, das ÖVP-Urgestein Rothensteiner, der ehemalige ÖVP-Finanzminister Löger und der ÖVP-Mann Schmid da als Beschuldigte geführt werden. Das macht die Wirtschafts- und Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft. Und da kann Herr Kurz sagen, er kann jeden klagen, wenn er will, wenn dieser das behauptet – dann soll er halt die Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft klagen oder mich, ich habe damit kein Problem! Ich finde, sie macht gute Arbeit und sie verdient die Unterstützung des Parlaments und nicht irgendwelche Klagen von Abgeordneten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Ein abschließendes Wort zu Herrn Schmid: Das, was wir wissen, ist, dass er Geheim­unterlagen zum Thema Glücksspiel, über Konzessionsvergaben fotografiert und an die Novomatic schickt. Das sind Unterlagen, die sind so geheim, die kriegen wir hier alle nicht – so eine Geheimhaltung! Das Parlament darf sie nicht sehen, aber er fotografiert sie und schickt sie an den Chef der Novomatic, den Chef eines Glücksspielkonzerns! (Abg. Belakowitsch: Was schreien Sie denn so?)

Vier Stunden später gibt es einen Termin des Eigentümers und des Chefs der Novo­matic mit dem damaligen Finanzminister Löger. Worüber haben die geredet? Über das Wetter? – Ich glaube, die haben übers Wetten gesprochen, nämlich genau über die Unterlage, die da abfotografiert wurde, und es ist wohl jedem klar, dass die nicht übers Wetter, sondern übers Wetten gesprochen haben.

Ich sage Ihnen eines zum Abschluss: Wenn Abgeordneter Kurz hier behauptet, er ha­be von alledem nichts gewusst, obwohl wir aus Chatprotokollen wissen, dass Herr Blü­mel, dass er selbst monatelang an diesem Deal und Gegendeal mit der FPÖ beteiligt waren, dann glaube ich ihm kein Wort. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.  Abg. Nehammer – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Krainer –: Hoscher!)

13.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


13.56.14

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Casinos Austria AG gehört zu 33 Prozent der Republik, die damit, nach der tschechischen Sazka Group, die insgesamt 38 Prozent an der Casinos Aus­tria AG hat, die Eigentümerin mit dem zweitgrößten Aktienanteil ist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 37

Seit Jahren sind die drei Haupteigentümer, die tschechische Sazka Group, die Novo­matic und die Republik Österreich, miteinander im Streit. Die tschechische Sazka Group versuchte seit Jahren, die Casinos Austria AG unter ihre Kontrolle zu bringen.

Dazu hatte sie in der Vergangenheit sogar Übereinkünfte mit der Novomatic Group, ge­meinsam gegen den Anteil der österreichischen Steuerzahler zu stimmen. Es ging um Dividendenausschüttungen zugunsten der Tschechen und es ging gegen die Interes­sen des Unternehmens.

Um für die Vorstandsbestellung einen im Aufsichtsrat mehrheitsfähigen Vorschlag zu erstellen, ist es erforderlich, Gespräche unter den Aktionären zu führen. In einzelne Gespräche war selbstverständlich auch der Finanzminister involviert. Dabei ging es ausschließlich darum, österreichische Interessen zu vertreten und eine gute Lösung für das Unternehmen zu finden.

Es waren drei Vorstandsposten zu besetzen. Der Aufsichtsrat hat drei Personen dafür ausgewählt. Die Bestellung dieses Vorstandes durch den Aufsichtsrat war somit ein üblicher Vorgang. Sollte es aber im Hintergrund kriminelle Absprachen und Zusagen in irgendeiner Form seitens Vertretern der FPÖ gegeben haben, dann ist das aufs Schärfste zu verurteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das herauszufinden, ist aber derzeit Aufgabe der Justiz (Zwischenruf des Abg. Ange­rer), und diese sollte ihre Arbeit so rasch wie möglich machen. Man muss sich aber schon manchmal wundern, welche Informationen das Licht der Öffentlichkeit erblicken, und das in einem Rechtsstaat mit einem hohen Standard wie Österreich. Einzelne Zei­tungen haben da manchmal mehr Informationen über den aktuellen Stand als Betrof­fene im Verfahren selbst. Dabei kann es leicht zu Vorverurteilungen kommen, die sich am Ende als haltlos herausstellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es wurde auch immer wieder versucht, weitere Personen durch teilweise verzerrte Dar­stellungen von Informationen zu involvieren und ihnen strafrechtlich relevante Hand­lungen zu unterstellen. Die ÖVP und ihre Vertreter werden aktiv mitarbeiten, um die Vorwürfe, die im Zuge dieser Angelegenheiten erhoben wurden, aufzuklären. Die ÖVP behält sich aber vor, den Rechtsweg zu beschreiten gegen jeden, der Sebastian Kurz, Gernot Blümel oder anderen Vertretern der ÖVP unterstellt, in strafbare Handlungen in diesem Zusammenhang involviert gewesen zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir hoffen sehr, dass die Justiz alle bereits bekannten Fakten entsprechend berück­sichtigen wird. So hat es ja auch ein Treffen von Novomatic-Vertretern mit Bürgermeis­ter Ludwig und Stadtrat Hanke gegeben.

Überhaupt, sage ich einmal, sollte die SPÖ zuerst vor ihrer eigenen Tür kehren. Wäh­rend Sie heute Vormittag eine Betriebsversammlung in der SPÖ-Zentrale abhalten, wo Sie mehr als ein Viertel der Mitarbeiter kündigen, die für den jetzigen Zustand Ihrer Partei nicht einmal verantwortlich sind, gibt es Vertreter der SPÖ in der Casag, die nach Ansicht mehrerer nicht einmal qualifiziert waren und noch Ansprüche stellen, wie zum Beispiel einen Chauffeur bis 2022.

Daher an die Adresse der SPÖ: Der heutige Antrag von Ihnen ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver, das nicht nur mit den Kündigungen in Ihrer Landes- und Bundes­partei zu tun hat, sondern auch von den schrecklichen Ergebnissen, die Sie in den letzten Monaten eingefahren haben, ablenken soll. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt geht es darum, strafrechtliche Vorwürfe rasch aufzuklären. Wir hoffen sehr, dass das Verfahren rasch durchgeführt wird, und dass alle Vorwürfe, die im Raum stehen, aufgeklärt werden. Die Casinos sind ein wichtiges Unternehmen in Österreich und sollten rasch weiterarbeiten können, denn immerhin ist die Casag mit 620 Millionen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 38

Euro im Jahr der größte österreichische Einzelsteuerzahler. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Schlechte Rede!)

14.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Herbert Kickl. – Bitte.


14.01.38

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist denn das eigentliche Tatsachensubstrat? Worum geht es denn heute? Wenn wir einmal von diesem ganzen Skandalisierungsgeschwurbel abstrahieren, das Sie seit vielen Wochen zum Besten geben (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), geht es eigentlich um Folgendes: Ein freiheitliches Mitglied namens Sidlo wird vom zuständi­gen Aufsichtsrat der Casag zum Vorstand gewählt. Und jetzt kommt der zweite Teil, das, was Sie stört: Er ersetzt als solches Mitglied einen SPÖ-Vorstand namens Ho­scher. Na, mehr braucht’s nicht in der Republik, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! So banal sind die Dinge oft, so einfach ist das Ganze, und genau in dieser Rochade steckt das große Problem für den linken Sektor dieser Republik! (Beifall bei der FPÖ.)

Das darf es in Ihrer Welt einfach nicht geben. Ja bitte, wo kommen wir denn hin, wenn einer aus dem von Ihnen definierten Reich des Bösen einen ersetzt, der eine regel­rechte Lichtgestalt der Linken ist? Wenn das durchgeht und wenn das Schule macht – ja, wo kommen wir denn da hin, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Um das zu unterbinden, wird auf den Knopf gedrückt, und dann geht die Kanonade los. Da werden alle Register gezogen, die das System zu bieten hat: anonyme Anzeigen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Sondersitzungen; Denunzieren, Kampagnisieren, Kriminalisieren auf Teufel-komm-heraus! (Abg. Meinl-Reisinger: Alles von der SPÖ? Warum landet es dann immer bei uns?!) Das ist die linke Republik, die Sie sich wünschen. (Beifall bei der FPÖ.) Mit dem, was Demokratie in Wahrheit bedeutet, hat das gar nichts zu tun!

So, und jetzt gehen wir ins Detail. Ich habe es ja schon vom Abgeordneten Krainer ge­hört: Ja, ja, ja, ja, aber Sidlo ist doch überhaupt nicht qualifiziert, das ist doch der Punkt, und das ist das Problem! – Und der sozusagen untrügliche Beweis dafür ist ein „Gutachten“ – unter Anführungszeichen – eines Personalberatungsbüros, das zu ei­nem wenig schmeichelhaften Ergebnis für Herrn Sidlo kommt.

Liebe Genossinnen und Genossen (Abg. Leichtfried: Wir sind keine Genossen, Herr Kickl! Wir sind per Sie!), jetzt haben Sie aber eines geflissentlich unterschlagen und unter den Tisch fallen lassen. Sie haben Folgendes vergessen, nämlich dass sich der­selbe Personalberater auch Ihre sozialistische Lichtgestalt, Herrn Hoscher, angesehen hat, der hat den auch unter die Lupe genommen und beurteilt, und das Urteil kann man in zwei Worten zusammenfassen: Nicht geeignet! (Abg. Maurer: Na geh! Also lesen!) Nicht geeignet, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wenn ich den glaub­haften Recherchen des „Kurier“ folgen darf, dann war dieser Herr Hoscher, um den Sie so jammern, schlechter qualifiziert als Herr Sidlo, der angeblich nicht qualifiziert gewe­sen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

So, meine Damen und Herren! Nicht geeignet: Das ist das Ergebnis, mit dem dieser Herr zwölf Jahre lang für die SPÖ im Vorstand der Casinos gesessen ist – zwölf Jahre lang, nicht geeignet! Also wenn dieser Herr nicht jedes Jahr ein Stück seiner Kompe­tenz abgegeben hat, und wenn es so ist, was man wahrscheinlich annehmen muss, dass er eigentlich in den zwölf Jahren einen Erfahrungsschatz aufgebaut hat, dann gibt es ja nur einen Schluss, der zulässig ist, nämlich dass er im Jahr 2006, als Sie ihn in einer anderen Farbenkonstellation bestellt haben, nämlich aus einer Konstellation aus


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 39

Rot und Schwarz heraus, mindestens gleich ungeeignet oder noch ungeeigneter gewe­sen ist, als er es jetzt bei dieser neuen Beurteilung ist. Das muss man auch einmal da­zusagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da fällt mir ein kleines Wortspiel ein: Da reden wir ja nicht mehr von Postenschacher, sondern da reden wir von Pfostenschacher, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Reden Sie nicht so schlecht über den Sidlo!)

Sie haben aber ja offensichtlich gewusst, dass das eine oder andere nicht in Ordnung ist. Abgeordneter Krainer schaut weg. Da haben Sie dann dafür gesorgt, dass dieser nicht qualifizierte Sozialist namens Hoscher eine Art Blitzqualifikation – Blitzqualifika­tion! – erwirbt. Wie hat man das gemacht?

Wie machen wir das?, haben sich damals die Roten und die Schwarzen überlegt. Wie machen wir das? – Wir schaffen in den Casinos einen neuen Bereich. Da knallen wir einen großartig klingenden Namen drauf: Legal and European Affairs. Das wird jetzt ein neuer Bereich in den Casinos; klingt großartig, braucht kein Mensch, es weiß auch keiner, was da drinnen zu tun ist, aber das brauchen wir einmal, und für dieses neue Konstrukt suchen wir dann eine geeignete Persönlichkeit, die zufälligerweise dieser Herr Hoscher ist, und dem knallen wir dann einen Titel drauf: Generalbevollmächtigter. Das klingt gut!

Generalbevollmächtigter ist er dann geworden, und das war die Eintrittskarte in den Casag-Vorstand für Ihre SPÖ-Leuchtfigur. Also, der Titel macht die Qualifikation, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sehr viel Butter auf dem Kopf, wenn es um die Casinos geht und um angebliche Nichtqualifikation! (Beifall bei der FPÖ.)

Da muss ich wirklich gestehen: Da können wir mit Herrn Sidlo nicht mithalten, so etwas haben wir nicht. Der Titel schafft die Qualifikation. Mit einem Generalbevollmächtigten können wir nicht aufwarten, sondern nur mit einem Curriculum aus der Privatwirtschaft, mit dem Sie sowieso nichts anfangen können.

Aber jetzt weiß ich auch, angesichts dieser Blitzqualifikation, was Herr Krainer gemeint hat, als er im ORF gesagt hat: Die Leute der SPÖ sind immer qualifiziert. – Na ja, eh, wenn man so arbeitet, dann ist das auch kein Wunder. Aber es ist eine Scheinqualifika­tion, mit der wir es hier zu tun haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas im Zusammenhang mit dieser Allianz, die sich da aus SPÖ und Grünen gebildet hat, und die NEOS sind mit dabei: Ihnen geht es ja nicht um die Fakten. Ihnen geht es um dreierlei: Das eine ist das FPÖ-Bashing; das sind wir schon gewohnt. Das Zweite ist eine Treibjagd auf Herrn Sidlo. Und das Dritte ist der Versuch eines organisierten Rufmords an einer türkis-blauen Bundesregierung, da darf ja nichts Positives überbleiben. (Oh-Rufe bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist Ihr Konzept, und ehrlich gesagt, da entblöden Sie sich auch nicht, sich zum nützlichen Idioten der tschechischen Aktionäre zu machen, denn Sie spielen das Spiel der Tschechen mit, die jetzt diesen Eiertanz um Herrn Sidlo benützen, um die Machtverhältnisse in der Casag zu ihren Gunsten zu verschieben (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), und am Ende wird der Konzern in Prag sitzen! (Abg. Meinl-Rei­singer: Dann hätten Sie gescheiter besetzt!) Das ist dann das Ergebnis! Das ist das Ergebnis! (Beifall bei der FPÖ.)

Bleiben wir aber noch ein bisserl bei Herrn Hoscher, er ist nämlich eine interessante Person, da sind alle Ingredienzien des sozialistischen Bonzentums mit dabei: Herr Ho­scher war ja auch in der Oesterreichischen Nationalbank, das ist das nächste Sinnbild für rot-schwarzen Postenschacher (Abg. Loacker: Da bringen Sie Ihre Nichtskönner ja auch hin!) und alles, was dort dazugehört. Der war dort dabei; nicht lange, aber jetzt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 40

frage ich Sie eines, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Kann es sein, dass Herr Hoscher in der Nationalbank auch einem ganz elitären Klub ange­hört, einem elitären Klub, der sich dadurch definiert, dass Leute, die karenziert werden, wenn sie von der Nationalbank ausscheiden und woanders hingehen, gleichzeitig das unglaubliche Privileg haben, im Bonzenpensionssystem der Nationalbank zu bleiben (Abg. Martin Graf: Da schau her!), und wenn sie dann eines Tages in Rente gehen, dann haben sie ein wunderbares rot-schwarzes Bonzenpensionsruhekissen, für das sie keinen Tag in der Nationalbank gearbeitet haben? (Zwischenruf des Abg. Loa­cker.) Kann das alles sein? Ist das alles rot-schwarz? Ist das Ihre Errungenschaft, oder ist das nicht eine Riesensauerei? Setzen Sie sich einmal mit den Dingen auseinander! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Schon allein deshalb ist es notwendig, bei einem Untersuchungsausschuss Jahre zurückzugehen und sich die Dinge einmal genauer anzuschauen! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt werden Sie sagen: Aber, aber, aber – aber das ist ja alles nichts, es geht ja um Gesetzeskauf, und es geht um einen Deal, und es geht um Bestechung! – Da sage ich Ihnen klipp und klar: Nein! Es gibt keine Bestechung, weil es kein Amtsgeschäft gibt, das dazugehört, und ohne Amtsgeschäft gibt es keine Bestechung. So einfach ist das.

Dieses Gesetz, von dem Sie gesprochen haben, gibt es nicht einmal abstrakt, aber wenn Sie auf die Suche nach irgendwelchen Spuren gehen wollen, nach einem rau­chenden Colt in Sachen Gesetzeskauf, dann rate ich Ihnen einen Blick ins Jahr 2008: rot-schwarze Regierung, Molterer im Nationalratswahlkampf, Spitzenkandidat der ÖVP, Bundeskanzler – was weniger relevant ist –, aber auch Finanzminister und als solcher zuständig für die Casinos. Na ja, da gibt es unter anderem eine Veranstaltung in Ba­den, ausgerichtet vom Casino für 300 geladene Gäste. Es zahlt die Lotterie, also es zahlt das Casino. Die ÖVP macht Wahlkampf, die Casinos zahlen. Selbstverständlich gibt es da überhaupt keine Interessen; das war reine Wohltätigkeit, die da stattgefun­den hat. Das Interessante ist nur, dass kurze Zeit später derselbe Herr Molterer als eine seiner letzten Handlungen eine Gesetzesinitiative im Nationalrat auf den Weg ge­bracht hat, die später von Rot und Schwarz beschlossen wurde, mit dem Inhalt: Er­leichterungen für die Lotterien und Erleichterungen für die Casinos. Wenn Sie also einen rauchenden Colt im Zusammenhang mit Gesetzeskauf suchen, dann würde ich da einmal näher nachschauen und darauf einmal das Augenmerk richten. Deshalb ist es wichtig, nach hinten hin zu untersuchen. Da werden wir noch viele solche Dinge und viele Hoschers exhumieren, das kann ich Ihnen versprechen. (Abg. Leichtfried: Rede­zeit!)

Auch bei den Grünen müsste man ein bisschen genauer hinschauen. Ja, das ist inter­essant! Sie kämpfen ja nicht gegen die Korruption, sondern Sie wollen die sozial lackierte Korruptionsvariante des Herrn Chorherr bundesweit salonfähig machen. Das ist, glaube ich, das, was Sie in Wahrheit wollen! (Beifall bei der FPÖ. – Oje-Rufe bei den Grünen.)

Es ist ja interessant: Im Jahr 2005 beginnend führen die Grünen in Wien einen Kampf gegen das kleine Glücksspiel (Abg. Kogler: Gott sei Dank!), also gegen diejenige Novomatic, bei der Ihre ehemalige Parteivorsitzende jetzt am warmen Ofen unterge­kommen ist. Da führen Sie einen Kampf gegen die Novomatic. Das heißt gleichzeitig, Sie erledigen das Geschäft der Casinos. Das Interessante ist, dass dann aus dem ÖVP-Umfeld, nämlich aus einer Holding, die Casinos-Anteile besitzt, eine entsprechen­de Spende kommt. An wen? – An den Verein des Herrn Chorherr. Im Jahr 2010 ist das kleine Glücksspiel in Wien Geschichte. Zuerst die Leistung, dann das Gesetz. Da brauchen Sie nicht lange zu suchen, da kehren Sie einmal vor der eigenen Haustüre! (Beifall bei der FPÖ.)

14.12



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kogler. – Bitte.


14.12.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Es ist wie immer eine besondere Herausforderung, nach Klubobmann Kickl zu sprechen, obwohl ich sagen muss, er hat in manchen Dingen – nicht mit den letzten (Abg. Kickl: Auch da!) –viel­leicht gar nicht so unrecht gehabt. Versuchen wir, die zeitlichen Dimensionen und ein paar Koordinatensysteme wieder einzurenken! Wie war noch einmal der Titel der Dringlichen Anfrage der Sozialdemokraten, deren Behandlung im Übrigen deshalb möglich wurde, weil wir die Sondersitzung gemeinsam beantragt haben? Das ist auch gut so und richtig so. Ich kürze den Titel ab: Von Ibiza zur Causa Casinos. – Na ja, ich werde darauf eingehen.

Es ist aber vielleicht ja doch einen Versuch wert, einmal eine allgemeine Einordnung vorzunehmen, was es mit Postenbesetzungen auf sich hat, insbesondere wenn öffent­liches Eigentum tangiert ist. Gerade da wird es natürlich relevant, jedenfalls aus Sicht der öffentlichen Hand und in dem Fall des Parlaments und des Nationalrates im We­sentlichen in seiner Kontrollfunktion und indem man Gesetze macht, die diese Posten­besetzungen vernünftig regulieren. Bei bestimmten Materien wie dem Bankwesen oder auch dem Glücksspiel gibt es natürlich noch Sondergesetze, die besondere Normie­rungen vornehmen, was im Übrigen auch die Eignung der auszuwählenden Personen betrifft. So weit, so simpel.

Zuerst einmal eine allgemeine Einsicht: So lange es öffentliches Eigentum gibt – da könnten wir jetzt grundsätzlich sehr viel darüber philosophieren und politisieren, uns ist es wichtig genug; sie wissen, dass wir dazu wahrscheinlich auch unterschiedliche Mei­nungen haben, wofür und warum öffentliches Eigentum wichtig sein kann –, wird es zwangsläufig auch Postenbesetzungen seitens der öffentlichen Hand geben müssen. Das ist doch logisch und richtig und auch wichtig. Es sollen und müssen ja diejenigen, ob das jetzt bei den Kommunen ist oder bei den Ländern oder im Bund, die entweder in den gesetzgebenden Körperschaften sitzen, aber vor allem die, die regieren, Vertrauen zu jenen haben, die dahin geschickt werden. Das ist ja ganz logisch. Stellen wir uns einmal vor, wir machen uns - - (Heiterkeit der Abgeordneten Fürst und Wurm.) – Da sollten Sie - - Ich weiß ja nicht, was dieser Lacher soll, welche intelligen­ten Gedanken Sie mit diesem Ausbruch verbinden. Das erschließt sich noch nicht. Wir werden aber auf die Zwischenrufe der FPÖ noch zu sprechen kommen, die ich heute schon gehört habe. Das ist jedenfalls einmal ein Punkt, auf den sich eigentlich alle ver­ständigen können sollten.

Wenn man sich vorstellt, dass dort Leute hingeschickt werden, die das Gegenteil von dem tun, was sich eine Regierung beispielsweise im Bereich Infrastruktur oder in ir­gendeinem Betrieb vornimmt, so kann das nicht so sein. Das ist nicht sinnvoll. Es ist also richtig und wichtig, wenn Leute des Vertrauens hingeschickt werden. Österreich ist klein. Österreich hat eine große Kultur der Parteiendemokratie, auch das ist nicht ein­mal ironisch gemeint. Dass die dann halt hin und wieder ein Parteibuch haben, ist auch schon öfters vorgekommen; sagen wir einmal so, wie es war. Das allein würde mich auch noch nicht aufregen. Was aber immer sein sollte, glaube ich, ist, dass die Leute, die entsandt werden, die entsprechenden Mindestqualifikationen haben oder überhaupt die Bestqualifizierten sind. Das wäre ja ein Ziel. Damit stelle ich ein großes Ziel voran: Die ganze Causa sollte uns – dieses Ziel verfolgen jedenfalls wir, auch wenn Sie das vielleicht als Vision bezeichnen – zu einem transparenten und korruptionsfreien Öster­reich führen. Das sollten wir uns auf die Fahnen heften. (Beifall bei den Grünen.)

Zumindest wesentliche Schritte dorthin sollten wir immer wieder machen, und das leitet mich beziehungsweise verfolgen wir beim Thema von Ibiza über Korruptionsbekämp-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 42

fung bis hin zur Causa Casinos. Da ist viel dran, denn was sich da offenbart hat, war ja keine Kleinigkeit, auch wenn Sie das stets herunterspielen wollen. Da wurden ja tatsächlich Dinge angekündigt, die offensichtlich in Umsetzung geraten sollten, wenn man sich den zeitlichen Ablauf anschaut. Da wird es dann halt grimmig, insbesondere dann, wenn unfähige Personen eingesetzt werden.

Zur Qualifikation des einen oder der anderen darf man ja hier ruhig etwas sagen, denn unabhängig von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben sich doch einige Dinge offenbart, die nicht wegzubekommen sind, es sei denn, es wird die Richtigkeit der Inhalte dieser sogenannten Chatprotokolle überhaupt angezweifelt, dass die also auch noch gefälscht sind. Das weiß ich nicht, das habe ich noch nicht gehört, also neh­me ich einmal an, dass das einigermaßen zutreffend ist, was wir dort lesen.

Unfähige sollten wir also eher nicht nehmen, denke ich. Das markiert einmal eine Differenz zur allgemeinen Notwendigkeit und Richtigkeit von Postenbesetzungen mit Leuten des Vertrauens. Da ist also schon einmal eine Schattierung, ein kleiner Trenn­strich dazwischen.

Ein Doppelstrich gehört aber natürlich gesetzt – und damit dürften wir es in diesem konkreten Fall zumindest von der Absicht und von der Anbahnung her zu tun haben –, wenn man Geschäft und Gegengeschäft kombiniert, noch dazu in einem Bereich, in dem damit die Legalität verlassen wird. Wenn sich das bewahrheitet, was sich da ab­zeichnet oder was da herausinterpretierbar ist – da braucht man jetzt nicht besonders aufdeckungsbegabt zu sein und in die Zukunft zu denken –, so ging es da einfach darum, wie das im Übrigen in der Begründung der Dringlichen zutreffend, denke ich, ausgeführt ist: Das eine soll das andere erzeugen, das ist ja wohl intendiert. Da hilft es gar nichts mehr, wenn das nicht zur Ausführung gekommen ist, für die Erfüllung des Straftatbestands der in dem Fall Korruption, salopp gesagt, reicht die Absicht, reicht es, das anbahnen zu wollen. Das scheint der Fall gewesen zu sein, und deshalb ist die Causa – dazu mögen wir unter den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen haben – keine Kleinigkeit. Keine Kleinigkeit!

Jetzt zum konkreten Casinos-Fall: Kollege Kickl hat ein paar Beispiele gebracht, dass manche Dinge in Österreich eine bestimmte Tradition haben, auch unter Rot-Schwarz – okay, akzeptiert! Wissen Sie, was auffällig ist? Das müssen Sie jetzt nehmen! Aus dem Burgenland habe ich noch nichts gehört, damit ich auch der blauen Fraktion gegenüber ein bisschen Entgegenkommen zeige; also von Rot-Blau im Burgenland ist mir noch nicht so viel bekannt oder eigentlich gar nichts – vielleicht liegt das ja auch nur an mei­nem Unwissen. Was die Bundespolitik betrifft, gibt es aber immer dann, wenn die Blau­en in die Regierung kommen – und das beziehe ich jetzt durchaus auch auf Schwarz-Blau I –, eine gewisse Häufung von Besetzungen mit unfähigen Personen, eine gewis­se Häufung von illegalen Aktionen, eine gewisse Häufung von Handlungen, mit denen dem Staat Geld gefladert werden soll. Das ist es doch! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

Wir arbeiten heute noch daran! Wir haben die Vorgänge unter Schwarz-Blau I noch nicht einmal ganz zu Ende untersucht und sind immer noch mit der Schadensvermes­sung, Schadensfeststellung und Schadensabwicklung beschäftigt. Der Herr Innenmi­nister, der vorher eine andere Funktion gehabt hat, sitzt hier: Er weiß aus seiner Funk­tion bei der Finanzprokuratur heraus ganz genau, wovon wir reden. Die Liste blauer Versäumnisse und Fehlverhalten – wenn ich es diplomatisch ausdrücke – ist lang. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Sie kriegen das nicht weg. Sie haben jetzt die Chance, wieder in sich zu gehen. Sie bekommen das aber offensichtlich nicht weg. Ich weiß nicht, in welchen Genen das ge­legen hat, dass Sie immer wieder einmal auch auf die schiefe Bahn geraten. Das ist


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 43

schlicht und ergreifend so. Deshalb wird es vermutlich so sein, dass wir uns auch mit der nicht sehr langen Legislaturperiode, die gerade hinter uns liegt, noch länger be­schäftigen müssen. Für die Aufklärung ist dann ja das Parlament mit zuständig.

Ich darf Ihnen schon sagen, dass da ein Unterschied zu allen anderen besteht. Sie nennen dauernd den Fall Chorherr: Ja, bitte schön, eh! Richten Sie einfach einmal Ihr ethisches Koordinatensystem ein! Richten Sie das einmal ein, denn es muss ja ein Un­terschied darin liegen, wofür Geld verwendet wird. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das ist nicht wurscht!) Das darf ich Ihnen schon mitgeben. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist nicht wurscht, ob das ein Verein ist ...! Der Zweck heiligt nicht die Mittel!)

Jedenfalls ist es so: Die Aufklärung ist der erste Schritt, Einsicht ist ein zweiter Schritt und Besserung ist ein dritter Schritt. Ich sage Ihnen gleich ein kleines Konzept für die Republik. Früher hatten wir an dieser Stelle zuerst die Aufklärung. Sie (in Richtung der FPÖ) sind ja immer so für das christliche Abendland. In der katholischen Ausprägung hieß das: Beichte, Buße, Besserung. Da könnten Sie sich ein bisschen einreihen!

Wir haben die Möglichkeiten der Untersuchungsausschüsse. Wir werden uns daran be­teiligen. Wir haben die Möglichkeit der Rechnungshofprüfungen. Ich habe mit der Prä­sidentin gestern telefoniert. Hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend) ist ein Bericht aus dem Jahr 2010, als ich selbst noch Vorsitzender des entsprechenden Ausschus­ses war. Das war dort immer schon ein Thema.

Wir könnten auch die Arbeit des Rechnungshofes einbinden, um diese Jahre in der Rückschau genauer anzusehen. Der Untersuchungsausschuss könnte sich in der ers­ten Runde auf andere Dinge konzentrieren, damit wir uns – auch mit der Korruptions­staatsanwaltschaft abgestimmt – nicht gegenseitig vor lauter Untersuchungen auf die Zehen steigen. Ich bin aber unbedingt dafür, dass wir das machen sollen.

Bei der Gelegenheit: Eine 25-Prozent-Schwelle für ein Prüfrecht des Rechnungshofes bei öffentlichen Beteiligungen ist möglich. Das ist, glaube ich, auch im Sinne der FPÖ, wie ich höre. Schauen wir, wie sich die anderen Fraktionen dazu positionieren! (Abg. Kickl: Na sicher! Immer schon gewesen ...!) Das werden wir alles angehen.

Da ich den Schlusssatz anbringen muss, darf ich Ihnen meine Hoffnung ankündigen, die ich mit dem verknüpfe, was diese Fälle alles für uns erzeugen sollten: Es sollte wirklich gut für den Parlamentarismus, für die Aufklärung, für die Justiz und dafür, was wir zukünftig an Transparenzpaketen machen, sein, sodass es in der Republik ein biss­chen besser wird. Unserer Meinung nach sollte es ganz viel besser werden, und Sie alle können sich daran beteiligen. (Beifall bei den Grünen.)

14.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Meinl-Reisin­ger. – Bitte.


14.23.15

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Werte Mi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, „Novomatic zahlt alle“. Das ist dieser Satz aus dem Ibizavideo, der mittlerweile so et­was wie ein Schlüsselsatz geworden ist, ein Dreh- und Angelpunkt oder letztlich der Ausgangspunkt einer Diskussion rund um Parteienfinanzierung oder mögliche illegale Parteienfinanzierung, rund um Postenschacherdiskussionen, Korruptionsvorwürfe, aber auch um einen Wirtschaftskrimi, auf den ich nun zu sprechen komme.

Man könnte ja sagen, dieses türkis-blaue Casino Royale ist ein Politthriller oder eben auch ein Wirtschaftskrimi. Er hätte ja wirklich eine spannende Handlung, aber es ist halt leider bittere Realität, in der es nicht nur um das Vermögen der Republik Öster­reich geht, um das Vermögen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, um viele, viele


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 44

spielsüchtige Menschen, an deren Leid die Republik Österreich verdient, sondern auch um das meiner Meinung nach höchste Gut in einer Demokratie, nämlich das Vertrauen der Menschen in Politik, in Politiker und Parteien, das ganz, ganz tief erschüttert ist.

In diesem Politthriller, in diesem Krimi ist die Casinos Austria eine Art Spielfeld, auf dem einzelne Spielfiguren, Läufer, Bauern herumgeschoben werden, und, wie wir schon gesehen haben, in diesem Spiel auch geopfert werden. Doch es gibt eine Gemengela­ge von verschiedenen Interessen, die wir uns näher anschauen müssen.

Es ist ein Riesenschlamassel – das ist aber fast schon verniedlichend ausgedrückt. Dieses Schlamassel, so könnte man meinen, geschieht immer dann, wenn der Staat wirtschaftlich tätig wird und so zum Spielball des Einflusses von Personen, von Par­teien, die sich einen Vorteil herausholen wollen, oder möglichen anderen Interessen bis hin zu internationalen Glücksspielkonzernen, wird. Es darf nicht sein, dass es ein Selbstbedienungsladen ist, aber derzeit schaut alles danach aus.

Was mir in der Definition oder in dieser Debatte wichtig ist: Wir reden von Posten­schacher und auch von Korruption. Korruption ist nach meiner Definition – Sie können das auch nachlesen –, wenn eine Person oder eine Gruppe einer anderen Person oder einer – auch der eigenen – Gruppe einen Vorteil verschafft, den diese Person oder Gruppe nicht hätte, wenn die eine Person nicht in dieser Position wäre. (Abg. Belako­witsch: Das sind aber zwei Paar Schuhe!) Das ist noch nicht strafbar, und das ist jetzt wichtig. Das heißt, zu sagen, wir haben es jedenfalls mit Korruption zu tun, weil ja nach dieser Definition jeder Postenschacher Korruption ist, heißt noch nicht, dass es strafbar ist.

Jetzt komme ich aber zu dem Punkt, der anders als in anderen Fällen ist, und ich kom­me auch noch darauf zu sprechen, dass ich natürlich diese österreichische Folklore der Postenschacherei zutiefst ablehne. In diesem konkreten Fall ermittelt die Staatsanwalt­schaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Verdachts der Untreue. Das heißt, es kommen sehr wohl strafrechtlich rele­vante Vorwürfe mit herein, weshalb wir dies jedenfalls noch tiefer untersuchen müssen und es sich ganz massiv von dem üblichen Postenschacher und der üblichen Parteien­korruption in Österreich unterscheidet. (Beifall bei den NEOS.)

Klubobmann Kickl, den ich jetzt nicht sehe, hat gesagt, das sei ja ganz einfach. Die Ro­ten regen sich auf, weil quasi: roter Postenschacher beendet, jetzt blauer Postenscha­cher; sinngemäß: Was die SPÖ darf, dürfen wir auch.

Abgesehen davon, dass Sie jahrzehntelang durchs Land gezogen sind und den Men­schen vorgegaukelt haben, dass Sie, die FPÖ, die Mächtigen kontrollieren und es ganz anders machen werden, weil dieser Postenschacher ganz übel ist, und die Menschen mittlerweile sehen, dass Sie immer – immer! –, wenn Sie an den Futtertrog kommen, ganz ordentlich tief hineinfassen und es ganz genauso und vielleicht noch plumper, je­denfalls aber noch ärger machen – was aber Sie Ihren Wählerinnen und Wählern er­klären müssen –, ist es nicht so einfach, denn – und das möchte ich schon noch einmal in aller Deutlichkeit sagen –, es gibt auch Meinungen wie zum Beispiel jene von Peter Doralt, ehemaliger WU-Professor, Rechtswissenschafter: Er hat zuletzt in einem Gast­kommentar zu Recht, wie ich meine, darauf hingewiesen, dass jegliche Postenscha­cherei grundsätzlich rechtswidrig ist, und dass wir es in diesem konkreten Fall mit meh­reren Rechtswidrigkeiten – Herr Minister, im Übrigen auch nach dem Aktiengesetz, weil Sie immer wieder die rechtliche Situation betont haben – zu tun haben. Ich bedauere es sehr, Herr Kogler, dass den Grünen der scharfe Zahn in der Kritik am Postenscha­cher rund um die Verhandlungen mittlerweile gezogen scheint. Wir werden das aber im Auge behalten.

Wir haben den Verdacht der Absprachen. (Abg. Belakowitsch: Verdacht! Sie tun so, als wäre das schon alles ...!) Es ist die Frage – wurde schon diskutiert –: Gab es da ein


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 45

Quidproquo? Es gibt die Geschichte, dass man sagt – weiß ich nicht –, Novomatic zahlt an einen Verein oder hat eine Verbandelung mit der FPÖ, und dafür gibt es das Einbringen von Novomatic-Interessen in die Verhandlungen. (Abg. Belakowitsch: Auch das ist ein Verdacht! Das ist alles Konjunktiv!) Gibt es im Gegenzug irgendeine Begünstigung bei Gesetzen? – Das müssen wir anschauen, denn es ist den Menschen in diesem Land und dem Vermögen dieses Landes gegenüber untragbar, wenn der Verdacht im Raum steht, dass diese Absprachen, eine Art Quidproquo, bestehen könn­ten.

Ja, es ist dringlich, denn – jetzt komme ich zu einem ganz relevanten Punkt – auch wir halten es für denkunmöglich, dass die ÖVP, die Regierungsspitze, von dieser Posten­schacherei rund um die Casinos nichts gewusst hat. Ich weiß, Sie sind sehr schnell mit Klagsdrohungen, das habe ich schon mitbekommen. Offensichtlich ist die Nervosität groß, aber ich glaube nicht, dass in einer Zeit, als die Messagecontrol groß ge­schrieben war – wir lesen jetzt auch, dass es um richtige Postenschacherpakete ge­gangen ist, bei ÖBB, Austro Control, Öbag und bei den Casinos als ein Spielball –, Sie, die Regierungsspitze, Gernot Blümel und Sebastian Kurz – verzeihen Sie – davon, je­denfalls von den Postenbesetzungen, nichts gewusst haben. Wenn auch nur irgendwo an einer Stelle einer den Verdacht geäußert hat, dass es da noch eine Absprache mit der FPÖ und der Novomatic in dieser Causa gibt, dann haben Sie möglicherweise et­was billigend in Kauf genommen, und das geht gar nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist hier auch eine Dringlichkeit in Bezug auf die Öbag gegeben, auch das wurde schon angesprochen. Herr Finanzminister, Sie haben im Zusammenhang mit der Öbag die tolle Beteiligungsstrategie gelobt. Wo ist die? – Die Öbag verwaltet das Vermögen der Republik, wichtige Beteiligungen. Wir NEOS haben als einzige Partei gegen dieses Gesetz gestimmt.

Warum? – Da gibt es zwei Gründe: Da wäre einerseits ein Alleinvorstand, wobei vor der Ausschreibung, die er sich selber geschrieben hat, schon feststeht, wer das wird. Der zweite Grund ist: Es sollen weitere Beteiligungen eingegangen werden, ist in Inter­views zu lesen.

Ja wo ist denn die Strategie? Ich habe keine gesehen. Interessant! Jetzt sind wir mitten in dem Schlamassel drinnen, dass der Alleinvorstand, der auch gar nicht so leicht zu kündigen oder zu suspendieren ist, weil er ja Alleinvorstand ist, Beschuldigter in einem Verfahren ist – und der war ganz tief drinnen in der ÖVP, und das wissen wir auch.

Was wir daran sehen: Es wird immer problematisch, wenn der Staat direkt wirtschaft­lich tätig wird. Es gibt immer ein Gemauschel, es gibt immer Interessenkonflikte. Es gibt leider immer diesen Hang zur Selbstbedienung und auch zur Korruption, das sage ich ganz klar. Was auf jeden Fall gar nicht geht, ist, dass der Staat daran verdient, dass Menschen, die spielsüchtig sind, ins Unglück gestürzt werden. Sie konnten vor Kurzem von einem Fall lesen – und da geht es nicht um die böse Novomatic, sondern um die angeblich gute staatliche Casinos Austria sowie um WinWin, eine Tochter der Casinos Austria –, dass ein Spieler über 630 000 Euro verspielt hat, zum Teil Summen über 30 000 Euro pro Tag. Österreichische Beteiligung! Es ist angeblich so wichtig, dass der Staat sich beteiligt, denn dann gibt es einen Spielerschutz. – Den gibt es nicht! Wo ist der Spielerschutz?

Es kann doch nicht sein, dass die Aufgabe des Spielerschutzes, also die Kontrolle, die Aufsicht, in der Hand der Eigentümervertretung liegt! Das heißt, die Behörde, die ein Interesse daran hat, dass es möglichst viele spielsüchtige Menschen gibt, damit das Unternehmen gut läuft, sollte gleichzeitig die Tätigkeit kontrollieren! Geht das? – Wahr­scheinlich nicht, und das haben wir ja gesehen. (Abg. Belakowitsch: Welchen Vor­schlag haben Sie?)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 46

Jetzt komme ich noch ganz zum Schluss – ich weiß, meine Kollegen schauen schon – zum Wirtschaftskrimi. Herr Klubobmann Kickl hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das natürlich auch ein Spielball der unterschiedlichen Interessenlagen ist. Ja, hier gibt es die Tschechen mit der Sazka-Gruppe, die natürlich ein Interesse haben. Man liest von geplanten Börsengängen et cetera, wo Konsolidierungen und daher auch mehr Einfluss in der Casag gewünscht werden.

Das schauen wir uns natürlich auch genau an, aber an dieser Stelle sieht man wieder, was für ein Schlamassel passiert, wenn eben nicht geeignete Personen hingesetzt werden.

Es ist nicht das Problem, das Sie jetzt auf die Abgeordneten abwälzen können, die hier angeblich quasi das Geschäft der Sazka erledigen, wenn wir diesbezüglich Aufklärung verlangen, sondern das Problem ist, dass Sie dort unfähige Personen hingesetzt ha­ben und sich ganz offensichtlich als BMF, als Eigentümervertreter in dieses große in­ternationale Casino Royale hineinbegeben haben, und damit muss auch ein Ende sein.

Es ist kein blauer Skandal, es ist ein türkis-blauer Skandal. Wir werden klären, was Se­bastian Kurz, Gernot Blümel wussten. Ein Untersuchungsausschuss ist unvermeidlich, der wird auch kommen. Es ist aber zu wenig – und da gebe ich Werner Kogler recht –, mit dem Finger auf die Fehler zu zeigen. Wir müssen nach vorne schauen und es bes­ser machen. Deshalb braucht es endlich ein Transparenz- und Antikorruptionspaket. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.


14.33.16

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident, Sie haben Werner Kogler und Beate Meinl-Reisinger von einem schlammbespritzten Rednerpult, nach­dem davor Herbert Kickl geredet hat, reden lassen. Wenn man mit so viel Dreck he­rumspritzt, kann es passieren, dass es auch in die eigenen Augen geht (Abg. Stefan: Sie haben eine Brille auf, oder?); zum Beispiel bei der Fragestellung, ob die Bestellung des Mag. Hoscher ein sinisteres Werk von Rot und Schwarz gewesen wäre.

Jetzt bin ich schon ganz verwirrt. Ich bin als Oppositionsabgeordneter 2006 gegen Wolfgang Schüssel und Karl-Heinz Grasser vehement aufgetreten. Hätte ich gewusst, dass es irgendwelche Sozis sind, die irgendwelche Begünstigungen machen, hätte ich vielleicht nicht so entschieden gegen die agiert! – Nein, es war Schwarz-Blau I zu die­ser Zeit. (Abg. Leichtfried: Hört, hört! – Zwischenruf des Abg. Stefan.) Jetzt ist er ein bisschen weg, der Herbert Kickl. Ist der beim Händewaschen? Er soll da bleiben bei diesen Dingen, die er ausgelöst hat. – Das nur am Rande zu den Vorwürfen, aber die Methode ist klar.

Wir stehen vor einem der schwerwiegendsten Korruptionsskandale, die wir in der Zwei­ten Republik haben (Abg. Martin Graf: ... ist schon vorbei!), und der Versuch der Be­troffenen ist, über lange, lange Zeiträume möglichst viel aufzuwerfen (Ruf bei der ÖVP: Bawag!), damit man keine klare Sicht darauf bekommt. Und weil ich so nette Zwi­schenrufe aus den Reihen der ÖVP vernehme: Ist den Damen und Herren Abgeordne­ten eigentlich bewusst, was da läuft?

Von sieben ÖVP-Finanzministern der letzten 20 Jahre, angefangen vom übernomme­nen Karl-Heinz Grasser bis zuletzt Hartwig Löger, werden mittlerweile drei als Beschul­digte geführt. (Abg. Höfinger: Aber nicht ...!) Der eine ist schon seit zwei Jahren im Straflandesgericht beschäftigt, nämlich gemeinsam mit einem früheren Generalsekre­tär der FPÖ, und jetzt sind zwei dazugekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 47

Ist das nicht ein Zustand, in dem die – auch größer gewordene – Fraktion der Österrei­chischen Volkspartei dringend Bereitschaft zur Aufklärung und zur Beseitigung wählen sollte, statt weiter eine Historikerkommission zu fordern, die Postenbesetzungen seit 1945 aufklären will? – Ja, können wir machen, ist für die Kinder, für alle interes­sant. Da können wir beim Krauland-Skandal anfangen, wunderbar. Wir haben aber jetzt einen Kriminalfall hier, der in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen ist: Geset­zeskauf in Reinkultur unter Beteiligung wesentlicher Personen im Umfeld der gesamten türkis-blauen-Regierung! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Da können Sie ganz still sein bei dieser Frage.

Ich fange gleich bei denen an, bei denen Sie einfach drübergehen. Herr Finanzminis­ter, Sie haben auf Beantwortung der Frage - - Übrigens, es tut mir leid für Sie, dass Sie mit 94 kritischen Fragen, die Ihren Amtsvorgänger betreffen, konfrontiert werden, aber eines ist klar: Sie sind in der unangenehmen Position, solange hier keine neue Regie­rung gebildet wird, alle Ihre Pflichten erfüllen zu müssen.

Sie haben uns berichtet, dass eine Abberufung des Herrn Thomas Schmid nicht mög­lich sei, weil das ja eine Aktiengesellschaft ist, wobei bestimmte Gründe vorhanden sind. Einen davon haben Sie mitaufgezählt, nämlich fehlendes Vertrauen der Hauptver­sammlung.

Meine Frage ist daher: Wie viel Vertrauen kann man in eine Person haben, die als Al­leinvorstand Unterlagen über einen Mitbewerber brühwarm in ihrer Funktion als B­eamter weitergegeben hat – Kollege Krainer hat das vorhin dargelegt –, die offen­sichtlich in Intensivverhandlungen mit anderen Postenschacher betreibt? Die Tatsache, dass diese Person einmal Kabinettschef bei Karl-Heinz Grasser, bei Schelling und so­gar, wie ich hier lese, bei Spindelegger war, ist kein Grund für das Vertrauen der Hauptversammlung. Im Sinne des Versuches einer Verwaltung wären Sie, Herr Bun­desminister, eigentlich jene Person, die eine Hauptversammlung der Öbag einberufen sollte.

Zur Bekräftigung dieses Vorganges bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Betei­ligungs AG (ÖBAG)“

 – Herr Präsident, erlauben Sie mir, kurz den Entschließungsantragstext zu verlesen! –

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Hauptversamm­lung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) einberufen zu lassen und alle not­wendigen Schritte zu setzen, um, zeitgerecht vor der Hauptversammlung der Casinos Austria AG am 10.12.2019, eine Abberufung von Herrn Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) zu bewirken.“

*****

Ich möchte weiters ganz kurz – ich weiß, meine Redezeit ist zu Ende – noch auf Fol­gendes hinweisen: In Wahrheit sind auf Ibiza alle wesentlichen Dinge mit der vermeint­lichen Oligarchennichte besprochen worden.

Wenn man sich jetzt den Zeitablauf anschaut – von der Casag-Affäre hier, wo H.‑C. Stra­che genau das ankündigt, was dann passiert, über die Beteiligung an der „Krone“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 48

zack, zack, zack, über die FMA-Vorlage, die noch, Herr Abgeordneter Fuchs, von Ih­nen im Zusammenwirken mit Hartwig Löger versendet wurde; manchmal habe ich das Gefühl, ich hätte gerne eine 3D-Kamera und schaue im Video ein bisschen weiter, um zu sehen, ob er nicht vielleicht um die Ecke gesessen ist und schon brav mitgeschrie­ben hat, damit man es dann gemeinsam machen konnte –, das ist doch so, als würde man in Palermo zuhören, um die Geschäftspolitik der netten Familie nächstes Jahr zu hören.

Stück für Stück kommt es hervor, die Staatsanwaltschaft ist dran, und Sie werden sich da der politischen Verantwortung stellen müssen. Da wird es Herbert Kickl, der sogar schon die Jahreszahlen durcheinanderbringt, nicht helfen, dass er irgendwelche An­würfe macht. (Abg. Belakowitsch: Es war 2008! SPÖ ...! – Zwischenruf des Abg. Kas­segger.) Wir werden das im Auftrag der Wählerinnen und Wähler abzuhandeln haben und auch Sie, Frau Kollegin, werden das konzedieren müssen. – Vielen Dank, ich freue mich auf die Aufklärung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Wir brauchen kein Verfahren! Der Herr Matznetter hat das alles beurteilt!)

14.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen

betreffend Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteili­gungs AG (ÖBAG)

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Von Ibiza zu den Korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“

Begründung

Der jetzige Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) Thomas Schmid ist aus zwei wesentlichen Gründen in dieser Funktion nicht tragbar:

Schmid war zur Zeit der Bestellung von Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria AG Büroleiter und Generalsekretär des damaligen ÖVP-Finanzministers Löger. In dieser Funktion hat er am 31.1.2019 eine ministeriumsinterne Unterlage zu glücks­spielrechtlichen Angelegenheiten abfotografiert und an den Vorstandsvorsitzenden der Novomatic, Harald Neumann, geschickt. Diese Unterlage beinhaltete Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Online-Lizenz. Die Staatsan­waltschaft sieht offenbar einen möglichen Konnex zwischen der Vergabe von Online-Lizenzen an die Novomatic und der Bestellung von Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria AG. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Marktteilnehmer direkt mit ministeriumsinternen Informationen versorgt wurde. Zudem besteht sowohl für Ver­tragsbedienstete als auch für Beamte Amtsverschwiegenheit, die hier verletzt wurde.

Am 10.12.2019 findet eine außerordentliche Hauptversammlung der Casinos Austria AG statt, die sich mit der Abberufung des Finanzvorstandes Peter Sidlo befassen wird. An dieser Hauptversammlung nimmt nicht die Republik Österreich, sondern die ÖBAG, als Anteilsinhaberin der Aktien, teil. Das heißt Thomas Schmid, als Alleinvorstand der ÖBAG, würde für diese Hauptversammlung darüber entscheiden, ob Peter Sidlo Fi­nanzvorstand der Casinos bleibt oder nicht. Veröffentlichte Chatverläufe legen aber laut Medienberichten nahe, dass Schmid wesentlich in die Bestellung des – laut Gut­achten ungeeigneten – FPÖ-Bezirksrates Sidlo eingebunden war. Es kann wohl nicht


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 49

sein, dass die gleiche Person, die im Verdacht steht, entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes maßgeblich daran mitgewirkt zu haben, dass Peter Sidlo Finanz­vorstand wird, nun darüber entscheidet, ob Sidlo in dieser Funktion bleibt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Hauptversamm­lung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) einberufen zu lassen und alle not­wendigen Schritte zu setzen, um, zeitgerecht vor der Hauptversammlung der Casinos Austria AG am 10.12.2019, eine Abberufung von Herrn Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) zu bewirken.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.


14.39.37

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Mitglie­der der Bundesregierung! Die Debatte über die Besetzung von Positionen in staatsna­hen Betrieben oder Beteiligungen ist eine, die ziemlich alt ist.

Ich halte es mit dem Klubobmann der Grünen Werner Kogler, der sagt: Selbstver­ständlich ist es das gute Recht einer demokratisch legitimierten Regierung, solche Positionen, bei denen es für den Staat um etwas geht, auch mit Vertrauensleuten, die geeignet sind, zu besetzen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aufsichtsräte von mir aus, aber nicht Vorstände! Entschuldigung!)

Dass sich hier und heute aber ausgerechnet die Sozialdemokratische Partei an die Spitze dieser Diskussion setzt, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, da man doch weiß, wie die Geschichte der verstaatlichten Industrie, der staatsnahen Betriebe und Beteiligungen insbesondere Ende der Neunzigerjahre, aber selbstverständlich auch zwischen 2006 und den darauffolgenden Jahren war. Der einzige Unterschied zu da­mals ist: Die Sozialdemokraten hatten nie einen Personalberater notwendig, die haben einfach gesagt: Der wird’s und aus! – Insofern haben wir schon große Fortschritte ge­macht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, der Meinung sind, dass das, was da gemacht worden ist, eine Sünde ist, dann kann ich Ihnen nur mit der Aussage entgegentreten: Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. – Dass Sie ihn geworfen haben, halte ich für eine elegante Aktion. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Meine Damen und Herren, was mich viel mehr in Betroffenheit versetzt, ist allerdings, wie in dieser Republik mit den Rechten von im Verfahren Beschuldigten umgegangen wird. (Abg. Schrangl: Richtig!) Das ist etwas, womit wir uns auseinandersetzen müssen. Wenn es so ist, dass am 12. November Hausdurchsuchungen stattfinden und am 17.11., bevor den Beschuldigten zur Äußerung und Rechtfertigung die Resultate vorgelegt werden, in einer Tageszeitung steht, was Akteninhalt ist (Ruf bei der FPÖ: Is ja gscheit!), dann ist das ein derartig harter Verstoß gegen die grundsätzlichen Rechte eines Beschuldigten in einem Verfahren, der da quasi in Handschellen und an der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 50

Halskette durch das Kolosseum und den Circus Maximus der Medien und der Politik gezogen, geopfert und medial beziehungsweise öffentlich hingerichtet wird, ohne eine Chance, sich zu wehren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das wi­derspricht allem, was der Artikel 6 der Menschenrechtskonvention jedem Beschuldig­ten dieses Landes – und ich betone: jedem – zuerkennt.

Spät, aber doch reagiert auch die Justiz: Sie sagt, sie möchte das abstellen und das Leak suchen. Spät ist das deshalb, weil es meiner Meinung nach in den letzten zehn, 15 Jahren ja geradezu Praxis war, dass aus Verfahrensakten zitiert wurde, ja, Kaba­retts daraus geworden sind und die Beschuldigten keine Chance hatten, sich zu weh­ren (Abg. Loacker: Bei manchen Kabaretts sind die Beschuldigten selbst schuld! – Abg. Belakowitsch: Na, genau net! – weiterer Ruf bei der FPÖ: Sicher nicht!) – und ich möchte das auch ganz klar in Richtung der Zeitungen und Medien sagen.

Meine Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein ganz klares Verdikt dazu gefällt: Die Schweiz hat einen Journalisten wegen genau sol­cher Veröffentlichungen strafrechtlich verurteilt, und das hat vor dem Menschenrechts­gerichtshof gehalten. Ich darf nur ein paar Sätze aus der Begründung zusammenfas­sen: Grundsätzlich verdienen die nach Artikel 6 und nach Artikel 10 EMRK geschützten Rechte gleichermaßen Respekt, doch im Hinblick darauf, was bei Strafverfahren auf dem Spiel steht, ist es legitim, besonderen Schutz für die Vertraulichkeit gerichtlicher Unterlagen vorzusehen. Den Staat trifft sowohl eine positive als auch eine negative Verpflichtung zur Achtung des Privat- und Familienlebens des Beschuldigten. Er darf nicht nur, so der EGMR, keine geschützten Informationen preisgeben, sondern er muss auch Maßnahmen für einen effektiven Schutz setzen. – Meine Damen und Her­ren, da haben wir ein ordentliches Stück Arbeit vor uns. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Um dieses Stück Arbeit zu unterstützen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Aufklärung des Ibiza Videos“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufge­fordert, alle Schritte zu setzen, um die volle Aufklärung aller sich aus dem Ibiza Video ergebenden Vorwürfe, aber auch der Hintergründe des Ibiza Videos, insb. das Zustan­dekommen und die Hintermänner, zu gewährleisten. Weiters ist eine Überprüfung der justizinternen Abläufe, die zur Veröffentlichung von Inhalten aus Akten der Staatsan­waltschaften führen konnten, durchzuführen sowie allfällige Maßnahmen zu setzen, die dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren zum Durch­bruch verhelfen sollen.“

*****

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas sagen. – Das sage ich auch in Ihre Richtung, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, weil auch Sie hier wie­der nur mit nicht bewiesenen Verdächtigungen agieren. Das steht Ihnen meiner Mei­nung nach in dieser Form nicht zu (Abg. Meinl-Reisinger: Warum?), weil Sie keinerlei Beweise dafür haben, was Sie hier behaupten. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie werden nicht beurteilen, was mir zusteht! Viele Menschen machen sich Sorgen wegen dieser ...!) – Ich beurteile das von hier heraußen. Frau Meinl-Reisinger, Sie können sich dann noch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 51

einmal zu Wort melden. Sie haben wieder nur plumpe Verdächtigungen ausgespro­chen, und das steht Ihnen meiner Meinung nach nicht zu. Dazu stehe ich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das Grundrecht der Unschuldsvermutung, Frau Meinl-Reisinger, ist ein unteilbares, und das Problem ist, dass dieses Recht entgegen Ihren Lippenbekenntnissen hier he­raußen anscheinend nicht ganz unteilbar ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Wo hab ich es denn verletzt?) Es gilt nämlich für die einen nicht, aber für die anderen gilt es, und das kann nicht sein! Jeder in diesem Land hat ein Recht auf ein faires Verfahren (Abg. Meinl-Reisinger: Wo hab ich es denn verletzt?), meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Die Bundesregierung, wie immer sie aus­sieht (Abg. Meinl-Reisinger: Wo hätte ich es denn verletzt?), wird mit der Justiz­verwaltung dieses Problem unmenschlicher Vorverurteilungen zu bearbeiten und ein Verfahren zu gewährleisten haben, das eines öffentlichen, guten Rechtsstaates würdig ist. Das ist es zurzeit nicht. Wie das abläuft, ist eine Schande für den Rechtsstaat. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Unterstützen Sie die Justiz, anstatt sie ständig schlechtzumachen und auszuhungern!)

14.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend volle Aufklärung des Ibiza Videos

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Pa­mela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Von Ibiza zu den korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos.

Seit Veröffentlichung von Teilen des sogenannten Ibiza Videos am 17. Mai 2019 ist das Zustandekommen des Videos sowie die veröffentlichten Inhalte daraus laufend Thema der medialen Berichterstattung und politischer Diskussionen. So befasst sich die heutige Sondersitzung mit einem Teil der darin enthaltenen Anschuldigungen und Überlegungen, die zu Inhalten des Ibiza Videos Bezug haben. Es ist eine rasche und volle Klärung der im Ibiza Video getätigten Aussagen – besonders auch im Hinblick auf deren allfällige strafrechtliche Relevanz - gefordert. Sollte es tatsächlich zu strafrecht­lich relevanten Verfehlungen gekommen sein, so sollen sie diese unter voller Anwen­dung der Gesetze geahndet werden.

Weiters wird die restlose Aufklärung aller Hintergründe, die zum Zustandekommen und zur Veröffentlichung des Ibiza Videos geführt haben, notwendig seien. Dazu zählt ne­ben der vollständigen Klärung des Zustandekommens und der Veröffentlichung auch die Aufklärung im Hinblick auf alle beteiligten Personen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Erstellung oder Veröffentlichung des Ibiza Videos stehen, ebenso wie auf die im Video getätigten Aussagen zu möglicherweise rechtswidrigen Vorgängen.

Von den Medien wurden in diesem Zusammenhang auch Dokumente und Inhalte aus den zum Teil sogar als Verschlusssache geführten Strafakten der Wirtschafts- und Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft veröffentlicht. Dabei handelte es sich u.a. um Chat-Proto­kolle und Kalendereinträge aus staatsanwaltschaftlichen Akten, die größtenteils aus dem Zusammenhang gerissen zitiert und veröffentlicht wurden. Aus diesem Grund sind auch die Abläufe innerhalb der staatsanwaltschaftlichen Behörden und der polizeili-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 52

chen Ermittlungsorgane, die zur Veröffentlichung von Inhalten geführt haben könnten, zu evaluieren und im Bedarfsfall zu optimieren. Dies gebietet auch das in der EMRK garantierte Recht auf ein faires Verfahren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufge­fordert, alle Schritte zu setzen, um die volle Aufklärung aller sich aus dem Ibiza Video ergebenden Vorwürfe, aber auch der Hintergründe des Ibiza Videos, insb. das Zustan­dekommen und die Hintermänner, zu gewährleisten. Weiters ist eine Überprüfung der justizinternen Abläufe, die zur Veröffentlichung von Inhalten aus Akten der Staatsan­waltschaften führen konnten, durchzuführen sowie allfällige Maßnahmen zu setzen, die dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren zum Durch­bruch verhelfen sollen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.


14.46.00

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor allem vor den Bildschirmen und auch hier im Saal! Es gibt heute eine Sondersitzung wegen politi­scher Postenbesetzung auf der einen Seite und wegen des Verdachts der Korruption auf der anderen Seite.

Den Verdacht der Korruption werden wir heute hier im Haus nicht klären können, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, auch wenn Sie meinen, Sie können hier Urteile sprechen. Es gibt einen Verdacht; lassen wir den bitte die Justiz, lassen wir den die Staatsanwalt­schaft klären! Was da wirklich am Ende des Tages übrig bleibt, werden wir sehen. Ich sa­ge Ihnen von dieser Stelle hier: Die Führung der Freiheitlichen Partei hat und hatte kei­nen Deal mit der Novomatic. Nachweislich ist kein einziger Cent der Novomatic an die FPÖ geflossen. Alles andere sollen die Gerichte klären. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Jetzt aber zu dem Thema, das im Raum steht, nämlich zur politischen Postenbeset­zung: Diese politische Postenbesetzung gibt es in der Republik seit 1945, damals in einem Zweiparteiensystem, in dem sich Rot und Schwarz Österreich aufgeteilt haben. Es ist auch eine Leistung der FPÖ gewesen, dieses duale Machtsystem aufzubrechen, und zwar schon vor langer Zeit. Wenn es mehr Parteien gibt, so bringt das halt auch mit sich, dass auch andere Parteien in Funktionen kommen, meine Damen und Herren. Da sind auch die Grünen nicht auszuschließen, die in sämtlichen Bundesländern, in denen sie an der Regierung beteiligt sind, in landesnahen Betrieben in Aufsichtsräte kommen. All das ist Usus in Österreich.

Das kann man gut finden oder man kann es schlecht finden. Dass sich aber ausge­rechnet die SPÖ bei diesem Thema so hervortut, ist schon besonders spannend, ins­besondere, als sich die Parteivorsitzende der SPÖ hierher gestellt und gesagt hat, das sei ja eigentlich gar kein interessantes Thema, sie würde viel lieber über Arbeitslosig­keit oder Klimaschutz diskutieren. (Abg. Kassegger: Warum macht sie es dann nicht?)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 53

Ja, Frau Rendi-Wagner, warum haben Sie dann zu diesem Nichtthema eine Dringliche Anfrage eingebracht? Dieses Thema ist in Wahrheit kein Thema für eine Sondersit­zung, weil es auch gar nicht abendfüllend ist, meine Damen und Herren! Es geht dabei nur darum, einen freiheitlichen Kandidaten anzupatzen – das ist passiert. Es ist pas­siert, dass in eineinhalb Jahren Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei ein Kan­didat in die Casag entsandt wurde.

Herr Sidlo hat im Übrigen, im Gegensatz zu Herrn Krainer, einen Lebenslauf, der sich sehr wohl sehen lassen kann, denn, Herr Krainer, Sie haben wahrscheinlich die Uni­versitäten nur von außen und im Vorbeigehen gesehen. Herr Sidlo hat ein Studium ab­solviert, Herr Sidlo hat bei der FMA gearbeitet (Zwischenruf bei der SPÖ) und Herr Sidlo hat im Übrigen auch bei der Bewertung durch die Personalberatung besser ab­geschnitten als Ihr Herr Hoscher. – So viel nur dazu. (Beifall bei der FPÖ.) Dass sich aber gerade die SPÖ beim Thema der politischen Postenbesetzung so hervortut, das ist, wie mein Vorredner gesagt hat, an Pikanterie wirklich nicht mehr zu überbieten.

Schauen wir doch dorthin, wo das Machtsystem der SPÖ noch in Ordnung ist, wo sie durchgehend in der Regierung ist, nämlich nach Wien! Schauen wir, was sich da ab­spielt: Sämtliche stadtnahe Betriebe werden mit SPÖ-Politikern besetzt. Dort gibt es ein Spiel, Steuergeld zu privatisieren, um es in die Taschen von Genossen zu stopfen. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Da gibt es Geld für einen Fußgängerbeauftragten, Geld für einen Schulschwänzbeauftragten, Geld für einen Universitätsbeauftragten (Zwischenruf des Abg. Hörl) ohne einen Leistungs­nachweis! Das ist in Wahrheit politische Postenbesetzung und politische Postenschaf­fung für Genossen, die man sonst nicht unterbringen kann, meine Damen und Herren!

Es gibt in Wien aber auch noch ganz anderes, wie all jene wissen, die das ein bisschen verfolgt haben: In Wien wurde das Krankenhaus Nord gebaut, es ist im Übrigen ein Mil­liardendebakel, das die SPÖ-Stadtregierung zu verantworten hat. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Die zuständige Stadträtin Wehsely ist genau jene Stadträtin, die sich dann rechtzeitig vertschüsst hat, und zwar zu Siemens. Das ist eine spannende Ge­schichte.

Sie ist jetzt nämlich bei Siemens Healthcare und sie war als Stadträtin maßgeblich ver­antwortlich für die Verhandlungen mit Siemens – Siemens war der Hauptlieferant für das Krankenhaus Nord. Da stellt man sich halt schon die Frage: Hat denn Frau Weh­sely nicht gleich auch ihren jetzigen Job mitverhandelt?

Da wären wir dann nämlich wieder beim Thema Korruption. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Yılmaz: ...! Nehmen Sie das zurück!) Offenbar hat das aber in Wien keinen inter­essiert – und da herrscht dann großes Schweigen bei der SPÖ. (Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Yılmaz.)

Noch so eine erfolgreiche Wiener Stadträtin war Finanzstadträtin Brauner: Frau Brau­ner, die Wien an den Rand des finanziellen Fiaskos gebracht hat. (Abg. Heinisch-Ho­sek: Atmen!) Wien ist höchst verschuldet, kann sich nichts mehr leisten – 15 Milliarden Euro Schulden hat diese Stadt –, und was hat die Frau Stadträtin, als sie dann aufhö­ren musste, gemacht? – Sie wurde Beauftragte für Daseinsvorsorge.

Das alleine ist ja schon eine Chuzpe. Aber nicht nur, dass sie Beauftragte für Daseins­vorsorge geworden ist, sie benützt zurzeit ein Büro in der Nähe des Rathauses, das von der Wien Holding finanziert wird, nämlich jene Wien Holding, die ihr knapp davor noch unterstellt war: Am Tag, bevor sie dieses Büro bezogen hat, war sie noch Finanz­stadträtin und hat der Wien Holding Aufträge erteilt. Da stellt sich schon die Frage: Hat sie denn den Auftrag miterteilt, dass sie dieses Büro bekommt?

Auch das wäre klassische Korruption, aber, meine Damen und Herren, da hört man nichts von der SPÖ, da bleibt es ruhig in der SPÖ! Das ist dann alles in Ordnung, denn


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 54

wenn es um die Genossen geht (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), da spielt Korruption überhaupt keine Rolle. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Korruption und Postenschacher, das geht noch weiter in Wien: Schauen Sie sich die jetzige Stadtregierung an! Da gibt es Finanzstadtrat Hanke; er war zuvor in der Wien Holding, jetzt ist er, weil er ja ein rotes Parteibuch hat und weil er so ein braver Par­teigänger ist, Finanzstadtrat. Alles, was in den letzten Jahren in der Wien Holding pas­siert ist, sollte er untersuchen – also untersucht er sich selbst.

Das Gleiche im Sozialbereich: Der Sozialstadtrat war zuvor Chef des Fonds Soziales Wien – und dort liegt vieles im Argen, das wissen wir. Wer soll denn das aufklären? Herr Hacker? – Na, Herr Hacker wird sich doch nicht selbst besudeln und beschmut­zen! Das, was Sie hier in Wien treiben, meine Damen und Herren, ist Postenschacher in Reinkultur. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Geschichte könnten wir aber noch fortsetzen, auch auf Bundesebene. Da gab es so einen ganz großen Topmanager: Ganz erfahren war er, Publizistik hat er studiert. – Zuerst ist er Mitarbeiter im SPÖ-Klub gewesen, und weil er so gut war, ist er dann in den Verbund gekommen. Dort war er auch noch so gut, da ist er dann in den Vorstand gekommen. Vom Verbund kommend – man weiß jetzt nicht, aufgrund welcher Qualifi­kation –, ist er dann ÖBB-Vorstand geworden. Weil er dort so großartig war – keiner weiß warum, er hat einfach bei der Bundesregierung gebettelt, dass die Förderungen steigen –, ist er halt SPÖ-Bundeskanzler geworden, weil Sie gedacht haben, er ist ein Topmanager. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Man hat ja eh gesehen, was er aus der SPÖ gemacht hat.

Das sind Ihre qualifizierten Leute. Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob die wirklich alle so qualifiziert sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Oder blicken wir auf die SPÖ-Leute in der Casag! Dr. Peter Erlacher: Er war zuvor im Finanzministerium, hat dort Glücksspielbescheide ausgestellt, und 2006 ist er plötzlich in die Casag aufgestiegen mit 250 000 Euro im Jahr. – Welche Qualifikation hat er denn nachweisen können? Auch bei Herrn Markus Eder – mit rund 175 000 Euro im Jahr Abteilungsleiter in der Casag – stellt sich die Frage: Wo ist die Qualifikation? (Zwi­schenruf des Abg. Stöger.)

Hören Sie also auf, herumzuschmeißen! Sie haben so viel Dreck und so viel Butter auf dem Kopf (Zwischenruf des Abg. Vogl), fangen Sie einmal an, in Ihren eigenen Reihen aufzuräumen, fangen Sie einmal an, die Korruption in der SPÖ aufzuklären! Da hätten Sie in den nächsten Monaten viel zu tun.

Ich glaube, das sind Themen für einen Untersuchungsausschuss – auf Bundesebene und auch auf Landesebene, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

14.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Toma­selli. – Bitte.


14.54.15

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Casino gewinnt immer die Bank. Diese alte Binsenweisheit sollte uns Politikerinnen und Politiker eigentlich schrecken – und das sollte sie nicht nur heute, sondern jeden Tag. Wenn am Ende des Tages im­mer die Spielbank gewinnt, dann stehen auf der anderen Seite ganz viele Verliererin­nen und Verlierer, und diese Verliererinnen und Verlierer sind die Spielerinnen und Spieler. Dies nicht nur, weil sie auf ganz schäbige Weise um ihr Geld gebracht werden, nein, Zehntausende werden in die Sucht und damit in eine der größten persönlichen Katastrophen getrieben. Glücksspiel ist ein gesellschaftspolitisches Lose-lose-Ge-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 55

schäft, das muss auch heute in dieser Debatte einmal gesagt werden, liebe Kollegin­nen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen.)

Am Ende des Tages gewinnt die Spielbank, das heißt, dass auch wir als Staat verlie­ren. Jetzt wird der eine oder andere Kollege sagen: Na, na, na, so ist das nicht! Da gibt es ja Millionen an Einnahmen. – Ja, das ist schon klar. Wenn man sich das Glücksspiel mit Automaten anschaut, dann wird man feststellen, dass da recht viel Spielgeld für die Länder und Gemeinden zusammenkommt – aber wer so denkt, hat sich das Prädikat zynisch verdient. Einerseits wird nämlich zugelassen, dass den Lehrlingen das Geld aus der Tasche gezogen wird, wenn sie in nur wenigen Stunden alles in den Automa­ten werfen, und andererseits freut man sich noch über so ein Geschäft. Liebe Kollegin­nen und Kollegen, das ist fahrlässiges Wegschauen.

Einige werden sich jetzt denken: Wieso redet Frau Tomaselli denn überhaupt über Glücksspiel und Spielsucht in einer Postenschacherdebatte? – Weil wir eben der Mei­nung sind, dass es kein Zufall ist, dass gerade im Zusammenhang mit Glücksspiel ans Licht kommt, dass wieder krumme Spielchen gespielt wurden. Eigentlich müsste man nämlich sagen: schon wieder.

Wir haben nämlich ein Problem im System: Das Glücksspiel ist ein Milliardengeschäft auf Kosten der Spieler. Die Politik kann dieses Milliardengeschäft mit der Vergabe nur einer Lizenz um Milliarden erhöhen. Spielgewinne bedeuten aber Millionenabgaben als Körberlgeld für die Politiker. – Liebe Damen und Herren, solange wir diesen Interes­senkonflikt nicht auflösen, wird es in der Politik immer zu krummen Dingen rund um das Glücksspiel kommen. Der einzige Unterschied ist: Einige sind anfälliger als ande­re – und da schaue ich Sie (in Richtung FPÖ) von der Einzelfallpartei ganz genau an, lie­be Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wir Politikerinnen und Politiker müssen allerdings die Verantwortung dafür überneh­men, dass wir die Spielsucht in den Griff kriegen. Wollen wir die Einnahmen in Mil­lionenhöhe in Verbindung mit gleichzeitigen Riesenausgaben für die Therapie oder wollen wir echten Spielerschutz? Am Ende des Tages wird es auf eine Entscheidung in dieser Frage hinauslaufen. Wenn wir echten Spielerschutz möchten, dann muss das Glücksspiel auf ein Minimum zurückgedrängt werden. – Beides zusammen gibt es nicht.

An diesem Punkt muss ich auch sagen: Es ist auch unerheblich, dass die Einnahmen aus dem Glücksspiel zu großen Teilen an die Allgemeinheit zurückfließen. Ja, das wis­sen wir! Die Einnahmen finanzieren zahlreiche Projekte im Bereich Soziales, Kultur und Sport, aber in Verbindung mit dem Sponsoring ist das reine Imagepflege für die Glücksspielindustrie – und für die Politik ist das nichts anderes als Ablasshandel. Das macht es im Kern nicht besser. (Beifall bei den Grünen.)

Egal, wer in der nächsten Bundesregierung sitzt – diesbezüglich gebe ich Klubobfrau Meinl-Reisinger recht, wir müssen den Blick auch in die Zukunft richten –, sie wird sich daran messen lassen müssen, ob sie gemeinsam mit den Ländern diesen Interessen­konflikt in den Griff bekommt und ob Spielerschutz in Österreich nicht länger nur eine leere Worthülse bleibt. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung einer unabhängigen Glücksspielbehörde mit effektiver Kontrolle, massive Werteeinschränkungen, damit die Lust am Spielen erst gar nicht entsteht, strengere Strafen und genügend Therapieplät­ze für Süchtige.

Es ist die Aufgabe der Politik, das Gemeinwohl zu schützen. Die exzessive Spielerei bedeutet Elend, da können wir nicht wegschauen. Wir Politikerinnen und Politiker müssen die Verantwortung für die Bevölkerung und für die Spielerinnen und Spieler übernehmen, damit am Ende des Tages nicht immer nur die Spielbank gewinnt.

Neben dem Zurückdrängen des Glücksspiels ist uns aber natürlich das Zurückdrängen der Postenschacherei ein mindestens gleich großes Anliegen. Deshalb bringe ich


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 56

heute auch einen Antrag ein, der im Wesentlichen folgende vier Punkte umfasst: In der Öbag sollen die objektiven Kriterien bei der Bestellung der Aufsichtsräte auch für den Vorstand und die Geschäftsführung gelten. Über die Einhaltung dieser Kriterien hat der Finanzminister regelmäßig dem Nationalrat Bericht zu erstatten. Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen wird sanktioniert, und ein sehr wichtiger vierter Punkt ist: Die Ar­beitsverträge der Organe sollen zukünftig gesetzlich an die tatsächliche Dauer der Funktionsausübung gekoppelt werden – das würde vor allem den Haushalt schonen, weil wir uns dann nach jedem Regierungswechsel die Abfindungssummen sparen könnten.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, und hiermit bringe ich den vorgestellten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staatsnahen Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, mit dem

1.          entsprechend dem § 5 ÖIAG-Gesetz 2000 Bestellungsvoraussetzungen auch für Vorstandspositionen und Geschäftsführer*innen eingeführt werden,

2.          Sanktionen für die bestellenden Organe bei Nichtbeachtung dieser Voraus­setzungen vorgesehen werden, wie insbesondere Geldbußen, Haftungen und Amtsverlust,

3.          eine Verpflichtung des Bundesministers für Finanzen zur zeitnahen Bericht­erstattung über erfolgte Organbestellungen in Beteiligungsgesellschaften der ÖBAG und deren Töchtern an den Nationalrat geschaffen wird, wobei die wesentlichen Bestellungskriterien wie insbesondere Qualifikation und Berufserfahrung offen zu legen sind sowie

4.          die Wirksamkeit der Arbeitsverträge mit solchen Organen stets an die tat­sächliche Dauer der Funktionsausübung zu koppeln ist.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staatsnahen Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage „Von Ibiza zu den Kor­ruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“

Begründung

Der Skandal um die Bestellung des Finanzvorstandes der Casinos Austria AG auf Wunsch der FPÖ und um mutmaßlich geplante Gegenleistungen in Form von Gefällig-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 57

keitsgesetzen zugunsten des direkten Konkurrenten und Miteigentümers Novomatic zeigt einmal mehr, dass Postenbesetzungen in staatsnahen Betrieben nach wie vor oft nicht nach sachlichen, sondern nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen.

Das ÖIAG-Gesetz 2000, das auf die Österreichische Beteiligungs AG ÖBAG sowie ihre Beteiligungsgesellschaften anwendbar ist, sieht zwar in § 5 Anforderungen an die Be­stellung von Aufsichtsratspositionen in den verwalteten Unternehmen vor: es ist der österreichische Corporate Governance Kodex zu beachten, und es werden allgemeine Qualifikationen gefordert. So lautet Abs 2 dieser Bestimmung:

(2) Die Kandidaten sind für ihre Leistungen allgemein anerkannte Unternehmer, Angehörige freier Berufe oder Führungskräfte aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Sektor. Sie sollen weiters Persönlichkeiten mit mehrjähriger Praxiserfahrung als Lei­tungsorgan oder als Mitglied des Aufsichtsrates eines Unternehmens sein. Insbeson­dere sind bei ihrer Bestellung die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskri­terien des Österreichischen Corporate Governance Kodex einzuhalten und ist darauf zu achten, dass sie ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft unab­hängig von eigenen Interessen oder denen von ihnen nahe stehenden Rechtspersonen ausüben.

Abs 3 sieht ergänzende Unvereinbarkeitsregeln vor. Die Bestimmung ist auch auf die Bestellung von Aufsichtsrät*innen in Unternehmen anzuwenden, an denen die Beteili­gungsgesellschaften ihrerseits Anteilsrechte halten.

Eine vergleichbare Bestimmung fehlt jedoch für die Bestellung der Vorstände bzw. Ge­schäftsführer*innen der Beteiligungsgesellschaften.

Formal betrachtet können zwar die Organe der ÖBAG als Eigentümervertreter*innen direkt einzelne Aufsichtsrät*innen berufen, nicht jedoch die Vorstände, die ihrerseits von den Aufsichtsräten bestellt werden. Allerdings bedürfen die Vorstände gem. § 75 Abs 4 AktG des Vertrauens der Hauptversammlung und sind andernfalls abzuberufen. Daher besteht in der Praxis, wie der vorliegende Fall zeigt, auch bei der Bestellung der Vorstände sehr wohl eine Ingerenz der ÖBAG und in Folge des BMF.

Die Aufnahme einer dem § 5 ÖIAG-Gesetz 2000 entsprechenden Bestimmung auch hinsichtlich der Vorstände und Geschäftsführer*innen der Beteiligungsgesellschaften und ihrer Töchter wäre daher zur Hintanhaltung parteipolitischen Postenschachers dringend geboten und systemkonform umsetzbar.

In einem Kommentar in der Tageszeitung Der Standard vom 22.11.2019 leitete der be­kannte Finanzexperte Peter Doralt eine Pflicht zur objektiven Besetzung in Analogie aus § 4 Abs 1 StellenbesetzungsG ab. Eine gesetzliche Klarstellung könnte jedoch alle diesbezüglichen Zweifel beseitigen.

Bei Missachtung dieser Bestellungsvoraussetzungen wären außerdem Sanktionen für die handelnden Organe wie etwa Bußgelder, Haftung für eintretende Schäden und Amtsverlust vorzusehen.

Über die erfolgten Bestellungen von Vorstands- und Aufsichtsratspositionen soll der Bundesminister für Finanzen zeitnah dem Nationalrat Bericht erstatten und dabei unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte die wesentlichen Kriterien und Erwägungen für die Entscheidungsfindung, wie insbesondere die Qualifikationen und Berufserfahrungen, offen legen.

Darüber hinaus wurden im vorliegenden Fall durch die Umbestellungen auch Abfin­dungszahlungen in Millionenhöhe fällig. Diesbezüglich wäre gesetzlich vorzusehen, dass die Arbeitsverträge von Organen in staatsnahen Unternehmen stets mit Koppe­lungsklauseln an die Dauer der Funktion zu binden sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 58

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, mit dem

1.          entsprechend dem § 5 ÖIAG-Gesetz 2000 Bestellungsvoraussetzungen auch für Vorstandspositionen und Geschäftsführer*innen eingeführt werden,

2.          Sanktionen für die bestellenden Organe bei Nichtbeachtung dieser Vorausset­zungen vorgesehen werden, wie insbesondere Geldbußen, Haftungen und Amts­verlust,

3.          eine Verpflichtung des Bundesministers für Finanzen zur zeitnahen Berichter­stattung über erfolgte Organbestellungen in Beteiligungsgesellschaften der ÖBAG und deren Töchtern an den Nationalrat geschaffen wird, wobei die we­sentlichen Bestellungskriterien wie insbesondere Qualifikation und Berufserfah­rung offen zu legen sind sowie

4.          die Wirksamkeit der Arbeitsverträge mit solchen Organen stets an die tat­sächliche Dauer der Funktionsausübung zu koppeln ist.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. – Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung; weil er jetzt nicht verteilt wurde, wurde er verlesen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


15.00.47

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich bin ja direkt dankbar für den Redebeitrag des Abgeordneten Kickl, weil er eines wirklich dargelegt hat: dass Postenschacher in Österreich eigentlich Folklore ist. Pos­tenschacher gehört zu uns. Ja, man könnte fast sagen: Postenschacher bewirbt sich jetzt um den Status als Weltkulturerbe. (Beifall bei den NEOS.)

Anders kann man es nicht titulieren, wenn man darauf hinweist: Wir waren früher eh nicht dran, das waren die SPÖ und die ÖVP. Das war zwar auch unser Teil, und ein bissel waren es die Grünen. – Das kann es nicht sein, meine Herrschaften, das kann es in diesem Land nicht sein! (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das zermürbt, das lässt die Österreicher politikverdrossen werden. Das lässt die Menschen vor den Bildschir­men politikverdrossen werden, wenn sie denken müssen: In diesem Land wird man nur etwas, wenn man jemanden kennt, und nicht, wenn man etwas kann. (Präsidentin Bu­res übernimmt den Vorsitz.)

Das ist ein Grundthema, das uns beim Postenschacher, bei dieser Korruption – so nenne ich es auch –, beschäftigt. Korruption ist die Bewässerung bereits vorhandener Sümpfe. Es geht darum, dass dieser Postenschacher endlich einmal ausgeräumt wird. Lieber Werner Kogler, ja, du kannst schon sagen: Das ist die Aufgabe der Vertrau­ensleute!, aber ich widerspreche dir da ganz klar. Regierungseigentum ist das noch lange nicht. Das ist das Eigentum der Staatsbürger, der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler. Dazu gehört Transparenz, dazu gehört einmal Aufklärung der Vergangenheit und dazu gehört ein klarer Plan, wie Hearings stattfinden können, nämlich so, dass wir die besten Leute für dieses Staatseigentum finden und nicht jene, die nur jemanden kennen und nichts können. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 59

Dann beschäftigen wir uns ganz klar auch mit den Aufgaben der ÖVP. Diese ÖVP stellt mittlerweile, könnte man fast sagen, seit dem Jahr 2000 den Finanzminister. Das sind rund 7 300 Tage; 7 300 Tage, an denen der Finanzminister auch dafür verantwortlich ist, welches Staatseigentum er wie besetzt.

Das war auch ein Punkt von Türkis-Blau, der mich beschäftigt, nämlich: Wenn man einen Finanzminister hat – und seitdem ich in der Politik bin, habe ich vermehrt auch Finanzprüfungen gehabt –, bei dem man das anspricht und fragt: Warum ist das so?, und wenn jedes Kaffeehäferl aufgedeckt wird, wenn jedem bonierten Bier bei der Fi­nanzprüfung nachgeforscht wird, wenn die Mitarbeiter eigentlich im Grunde genommen dann auch nicht mehr verdienen und trotzdem zu viel kosten, wenn keine Entlastung da ist, dann fragt man sich: Geht man so mit Staatseigentum um? Geht man so mit meinem Steuergeld um, mit Steuergeld, das der Unternehmer immer wieder, Monat für Monat, zahlen muss? Ist das Verantwortung, wie ÖVP und FPÖ gehandelt haben? Ist das Verantwortung mit einer dementsprechenden auch verantwortlichen Positionie­rung, was die Casinos Austria AG betrifft?

Was die Casinos Austria AG betrifft, darf ich einwenden: Ja, wir haben einen Sidlo. Der ist eine Schachfigur, vielleicht ein Lehrling. Wir haben den Flaneur vom Rennweg, Herrn Hoscher (Heiterkeit der Abg. Meinl-Reisinger), der 2018 mit immerhin 1,2 Mil­lionen Euro entlohnt wurde. Da muss man erwähnen: 1,2 Millionen Euro Entlohnung bei 5 Millionen Dividendenausschüttung der Casag – diesen Vergleich muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Beifall bei den NEOS.)

Das, glaube ich, ist die Schweinerei, und das ist das, wovon alle hinter vorgehaltener Hand sprechen: Die Casag war die Handkassa der drei Mittelparteien. – Da braucht es Transparenz, all diese Themen gehören beleuchtet, und dazu braucht es einen Unter­suchungsausschuss. Dieser Untersuchungsausschuss darf aber nicht nur mit der Cau­sa Casag betraut sein, dieser Untersuchungsausschuss muss sich auch mit zwei an­deren Personen beschäftigen. Auch diese Fälle müssen untersucht werden, und die nenne ich: Thomas Schmid und Harald Mahrer.

Wenn es um Thomas Schmid geht, dann muss man sich das auch auf der Zunge zer­gehen lassen. Da hat es einen gegeben, den Generalsekretär im Finanzministerium, der hat sich seine Ausschreibung mitunter selber geschrieben. Er hat sie sich sogar noch so hinfrisiert, dass man keinen anderen nehmen kann. In der Zwischenzeit schreibt er als Generalsekretär das Gesetz für die Öbag neu. Das ist verwunderlich. Er schreibt auch hinein, wie viele Aufsichtsratsposten man besetzen darf, wie viel Entloh­nung man bekommen darf.

Das alles passiert unter der Hand der ÖVP, unter der Anleitung der ÖVP. – Das ist doch im Grunde genommen ein Skandal. Ich glaube, dass das auch beleuchtet werden muss, wie das vonstattengegangen ist, wer da wen eingesetzt hat. Vielleicht hat sich Herr Schmid sogar selber eingesetzt, ohne dass es der Herr Bundeskanzler gewusst hat – das kann ja sein –, aber vielleicht sind da auch Seilschaften vorhanden, die näher beleuchtet werden müssen.

Dann komme ich noch zu Harald Mahrer. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auffällt – ich stelle Ihnen jetzt einfach die diesbezügliche Frage: Wie kann man den Präsidenten der Wirt­schaftskammer, der auch die Interessen der Wirtschaftskammer, in dem Fall der Ban­ken in der Wirtschaftskammer, zu vertreten hat und der jetzt noch gleichzeitig die Re­gierungsverhandlungen im Bereich Wirtschaft führt, als obersten Aufseher der Noten­bank, der Oesterreichischen Nationalbank, bestellen? Wie geht das? Wo ist da eine Vereinbarkeit? (Beifall bei den NEOS.) Da ist eine klare Unvereinbarkeit gegeben. Be­schweren wir uns hier nicht mehr über Trump und dessen Unvereinbarkeit, solange wir das tolerieren!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 60

Ich hätte noch vieles zu sagen, auch über die Unvereinbarkeiten des Herrn Rothen­steiner, aber eines will ich Ihnen noch mitgeben: Liebe ÖVP, Sie haben einmal prokla­miert oder in einer Wahlkampfveranstaltung darauf hingewiesen, Ihr Sebastian Kurz sei: „Einer, der auf unsere Werte schaut“. – Sind Ihre Werte Postenschacher und par­teipolitische Besetzungen oder sind Ihre Werte, die Bürgerinnen und Bürger zu entlas­ten?

So funktioniert das mit Ihrer parteipolitischen Besetzung nicht. So funktioniert auch nie eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Steuerzahlerinnen und Steu­erzahler, wenn Sie das Geld zum Fenster hinausschmeißen oder im Ofen anzünden und gleichzeitig keine Entlastung schaffen. Darum ist es der Lackmustest für die ÖVP und der Lackmustest für die Grünen, wie hoch ihr pH-Wert beim Angehen dieses Pro­blems steigt. Daran werden wir Sie messen, weil wir diejenigen sind, die in dieser Hinsicht keine Vergangenheit haben. (Abg. Zarits: Und keine Zukunft!)

Wir werden auch nie eine Täterrolle spielen, weil es uns um Transparenz geht. Schau­en Sie nach Salzburg! In Salzburg haben wir als Landesregierungspartei viele Mitglie­der auch in Aufsichtsräten. Da sind Sozis drinnen, da sind Grüne drinnen, da sind NEOS drinnen, und die wurden alle bestellt, weil sie etwas können, und nicht, weil sie jemanden kennen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.08.18

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Noch nie, noch nie sind durch einen politischen Personaldeal so viele hochrangige Personen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten wie bei der Casinos-Affäre. Die ehemalige türkis-blaue Regierung hat das geschafft und schadet damit dem Ansehen der Republik, der Glaubwürdigkeit der Politik, dem Ansehen von uns allen.

Sehr geehrte Damen und Herren, hier in diesem Parlament sind sehr viele neu ge­wählte Abgeordnete. Wie kommen wir dazu, uns besudeln zu lassen, uns Vorwürfe machen zu lassen, uns mit Schmutz bewerfen zu lassen, immer nach dem Motto: Ir­gendetwas bleibt schon an allen hängen!? (Abg. Hauser: Wie ist das denn mit dem Dornauer in Tirol?) Wir versuchen, ehrliche und transparente Politik für die Menschen in diesem Land zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird gegen ehemalige Bundesminister, einen Staatssekretär, weitere ehemalige Spitzenpolitiker, Aufsichtsratsvorsitzende und Stellvertreter, Spitzenmanager und Su­perreiche ermittelt, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben. Was bin ich doch froh über unsere Justiz, sehr geehrte Damen und Herren!

Es geht um nicht weniger als um den Verdacht (Abg. Pfurtscheller: Den Verdacht! Verdacht, nicht Verurteilung!) der Untreue, des Amtsmissbrauchs, möglicherweise auch der Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Vielleicht prüft die Staatsanwaltschaft auch den Versuch der Anstiftung zum Amtsmissbrauch (Abg. Pfurtscheller: Es gilt die Un­schuldsvermutung!); sehr schön, alle möglichen strafbaren Delikte. Es geht um Be­stechlichkeit oder um Bestechung, also um keine harmlosen Geschichten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Wöginger: Geht es um Bestechung?) Wir wissen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht leichtfertig so schwer­wiegende Verdächtigungen prüft und so dramatische Maßnahmen und Schritte wie Hausdurchsuchungen und Mobiltelefonauswertungen setzt. (Abg. Nehammer: ... Ver­dächtigungen!) Da müssen schon ernsthafte Verdachtsmomente vorliegen, auch wenn selbstverständlich für alle die Unschuldsvermutung gilt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 61

Es stellt sich die Frage, ob all diese Aktivitäten der Verdächtigen nur deshalb erfolgt sind, weil ein – laut Personalberater für diese Funktion ungeeigneter – FPÖler einen Spitzenjob erhalten musste. (Abg. Belakowitsch: „Es stellt sich die Frage“, ob die „Aktivitäten der Verdächtigen“ - -!) Oder hatte die Personalbesetzung möglicherweise mit der Vergabe von Glücksspiellizenzen zu tun? (Abg. Belakowitsch: Wo denn? Wo gibt es denn das Gesetz dazu? Wo wird denn das beschlossen worden sein?) Ob straf­bare Taten tatsächlich vorliegen, wird von den staatsanwaltschaftlichen Behörden zu prüfen und allenfalls von Gerichten zu klären sein. Wichtig dabei ist, dass die Korrup­tionsstaatsanwaltschaft vollkommen unbeeinflusst arbeiten kann. (Abg. Belakowitsch: Was reden Sie denn da? Haben Sie das beschlossen in der letzten GP? Haben Sie eigentlich mitbekommen, was Sie beschlossen haben? Das ist ja eine Katastrophe! Sie sind Abgeordnete! Sie müssen wissen, dass es das nicht gibt!)

Keine Klagsdrohungen hier in diesem Parlament, wenn ich bitten darf! Die Staatsan­waltschaften, die Gerichte, unsere unabhängige, unbeeinflussbare Justiz sind eine Säule der Demokratie. – Respektieren Sie das! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.) Wer sie an die Kandare nehmen will, begeht einen großen Fehler. Das passiert, wenn man ihr zum Beispiel die finanziellen Mittel kürzt: Weniger Personal bedeutet längere Verfahren. (Abg. Hörl: Die SPÖ ...!) Weniger Personal bedeutet we­niger Gerechtigkeit in diesem Land, weniger Sicherheit in diesem Land.

Ich habe großes Vertrauen in unsere Justiz und in unseren Justizminister, der derzeit ein unabhängiger ist. Aber was kommt nach ihm, sehr geehrte Damen und Herren? (Abg. Zarits: Kein Roter!) Daher möchte ich eine langjährige Forderung der SPÖ wie­der aufgreifen und für einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt, der die Weisungs­spitze gegenüber den staatlichen Behörden darstellt, plädieren.

Eines steht fest: Wir können bei so schwerwiegenden Vorwürfen nicht zur Tagesord­nung übergehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bin überzeugt davon, dass die Ge­rechtigkeit, wenn wir entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen, ihren Weg finden wird. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Das ist jetzt kein gutes Zeugnis für die politisch Agierenden. Wir müssen die Justiz stärken.

Ich möchte aber, weil doch sehr schwerwiegende Bedenken gegenüber Herrn Peter Sidlo im Raum stehen, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Abberu­fung von Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Abberufung von Herrn Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG zu erwirken.“

*****

(Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hauser.)

15.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maga. Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 62

betreffend Abberufung von Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Von Ibiza zu den Korruptionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“

Begründung

Der FPÖ-Politiker Peter Sidlo wurde am 28. März 2019 zum Finanzvorstand der Ca­sinos Austria AG bestellt.

Nach allem, was über die einschlägige Qualifikation von Peter Sidlo öffentlich bekannt ist und durch die Bewertung durch das beauftragte Beratungsunternehmen Zehnder unterstrichen wurde, hätte diese Bestellung erstens nicht stattfinden dürfen und zwei­tens hätte das Bundesministerium für Finanzen als Aufsicht Peter Sidlo schon längst wieder abberufen müssen.

Medial werden die bisherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zum ver­muteten FPÖ-Novomatic-Deal so beschrieben: „Mag. Johann Gudenus, Heinz-Chris­tian Strache und MMag. DDr. Hubert Fuchs vereinbarten mit dem Vorstandsvorsit­zenden der Novomatic Mag. Harald Neumann und dem Eigentümer der Novomatic Johann Graf, dass Novomatic als FPÖ-Kandidaten Mag. Peter Sidlo benennen sollte. Im Gegenzug dafür wurde eine wohlwollende Unterstützung der Novomatic bei wesent­lichen ‚regulatorischen Glücksspielbelangen‘ durch die FPÖ ausgemacht. Gegenstand dieser Vereinbarung war insbesondere die Erteilung einer ‚Casino Lizenz in Wien‘ und einer ‚nationalen Online Gaming Lizenz‘, um die sich die Novomatic zu diesem Zeit­punkt auf Bundesebene bemühte und die von der Casag exklusiv gehalten wurde.“1

Die glücksspielrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsleiter und die Geschäftslei­tung (Vorstand) sind unmissverständlich.

Gemäß § 31b Abs. 7 Glücksspielgesetz (GSpG) sind diese Anforderungen jedes Mit­glied des Vorstands der Casinos Austria AG dauernd zu erfüllen:

Unter anderem müssen nach Ziffer 3 Geschäftsleiter auf Grund der Vorbildung fachlich geeignet sein und für den Betrieb des Konzessionärs erforderlichen Erfahrungen ha­ben.

§ 31b Abs. 7 Glücksspielgesetz (GSpG) bestimmt genau, was damit erfüllt sein muss:

„Die fachliche Eignung eines Geschäftsleiters setzt voraus, dass dieser in ausreichen­dem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den beantragten Geschäften der Konzession sowie Leitungserfahrung hat; die fachliche Eignung für die Leitung eines Konzessionärs ist anzunehmen, wenn eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird.“

Nun wird jeder, der den bisherigen Lebenslauf von Peter Sidlo anschaut, auf den ers­ten Blick sehen, dass dieser diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Genau darauf hat der Personalberater Egon Zehnder hingewiesen: Eine ausreichende Qualifikation von Herrn Sidlo sei nicht feststellbar.2

In einer ersten Textversion lautete die Bewertung des Personalberaters zu Peter Sidlo „Aufgrund seines mangelnden Track-Records in einer breiten Finanzverantwortung von nennenswerter Größe und Komplexität (. . .) würde er (Anm.: Peter Sidlo) jedoch in den meisten Auswahlverfahren für eine entsprechende CFO-Position keine Berücksichti­gung finden."

In einer - mutmaßlich nach einer Intervention vom Aufsichtsratsvorsitzenden - ent­schärften Variante bleibt der Personalberater dabei, dass Sidlo in den meisten Aus-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 63

wahlverfahren wahrscheinlich keine Berücksichtigung finden würde, mit dem Zusatz: Sollte der Aufsichtsrat Sidlo dennoch in Betracht ziehen, müsse „seine mangelnde Führungs- und CFO-Kompetenz durch eine Veränderung der Geschäftsverteilung hin­reichend kompensiert werden[...]"3

Die eindeutige gesetzliche Bestimmung im Glücksspielgesetz verbietet freilich diese Variante einer Finanzvorstand-Schnupperlehre im Vorstand der Casinos Austria AG. Denn:

Die glücksspielrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsleiter und die Geschäftslei­tung (Vorstand) sind gem. § 31b Abs. 7 GSpG dauernd zu erfüllen.

Das Kriterium der dauernden zu erfüllenden Anforderung an einen Geschäftsleiter kann demnach nicht durch eine Veränderung der Geschäftsverteilung beim Konzes­sionär kompensiert werden.

Eine Aktennotiz des CASAG-Aufsichtsratspräsidenten Walter Rothensteiner zu einem Telefonat zwischen ihm und dem damaligen Bundesminister für Finanzen Hartwig Lö­ger (ÖVP) dokumentiert eine mögliche Absprache zur Bestellung von Peter Sidlo zum Geschäftsleiter der Casinos Austria AG:

"Hat (Anm.: Löger) mit Johann Graf (Anm.: Gründer und Alleinaktionär der Novomatic) konferiert, der hat irgendeinen Hintergrunddeal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muss. Alternativkandidaten von Neumann (Anm.: Novomatic-Chef) gibt es nicht mehr, Graf will es nicht. Habe Löger gesagt, dass ich damit eigentlich meine Funktion über­denken muss. Versteht er, bittet mich, ihn zu verstehen."4

Am 10.12.2019 wird eine außerordentliche Hauptversammlung der Casinos Austria AG stattfinden, sie wird sich mit dem Entzug des Vertrauens betreffend des Finanzvor­standes Peter Sidlo beschäftigen.5

Am 20.11.2019 hat das Finanzministerium gegenüber der Austria Presseagentur er­klärt, sich nicht in die Hauptversammlung der Casinos Austria AG einmischen zu wol­len, mit der Begründung: "An der außerordentlichen Hauptversammlung der Casinos Austria AG nimmt nicht die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesminis­terium für Finanzen, sondern die Österreichische Beteiligungs AG als Anteilsinhaberin von Aktien an der Casinos Austria AG teil. Die Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens eines Vorstandsmitgliedes obliegt den an der außerordentlichen Hauptver­sammlung teilnehmenden Aktionären der Casinos Austria AG."6

Aber das steht im Widerspruch zum Glücksspielgesetz. Es steht dem Bundesminister für Finanzen nicht frei, in dieser Frage auf eine Entscheidung der Hauptversammlung zu warten.

Der Bundesminister für Finanzen hat den Konzessionär auf die Einhaltung der Be­stimmungen des Glücksspielgesetzes oder des Konzessionsbescheides, die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen worden sind, zu überwachen (§ 31 GSpG).

Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des Konzessionärs sind gem. § 31b GSpG dauernd zu erfüllen, weshalb ein Zuwarten bis zu Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 64

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Abberufung von Herrn Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria AG zu erwirken.“

1            Profil, „Alles auf Schiene?“, 24.11.2019

2            Die Presse „Die Beurteilung von Peter Sidlo wurde nachträglich entschärft“, 14.11.2019

3            Die Presse „Die Beurteilung von Peter Sidlo wurde nachträglich entschärft“, 14.11.2019

4            Die Presse, „Hintergrundeal mit den Blauen“, 13.11.2019

5            APA, „Casinos - Außerordentliche Hauptversammlung zu Sidlo-Abberufung fix“, 20.11.2019

6            APA, „Casinos - Finanzministerium mischt sich in Hauptversammlung nicht ein“, 20.11.2019

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter August Wöginger. – Bitte.


15.13.43

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist an der Zeit, auch einmal eine politische Bewertung der heutigen Sondersitzung und des heutigen Tages insgesamt abzugeben.

Es fliegen hier seit zwei Stunden Anschuldigungen, Vorverurteilungen und Vorwürfe al­ler Art, bis hin zum Vorwurf der Bestechlichkeit, durch den Raum. Meine Damen und Herren! Man kann sagen, es gibt heute eine Sondersitzung der SPÖ, in der es um die Postenvergabe bei der Casinos Austria AG geht. Ich sage, es geht um ein Ablen­kungsmanöver der SPÖ von ihren eigenen Problemen, die sie zuhauf hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Kollegin Yildirim aus Tirol, es ist allerhand, was Sie uns allen miteinander hier an den Kopf schmeißen. Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Gehen Sie zu Ihrem Parteiob­mann Dornauer! (Heiterkeit des Abg. Nehammer.) Gehen Sie zu Dornauer und wen­den Sie nur 3 Minuten dieses Einsatzes, den Sie hier gerade gezeigt haben, für Ihren eigenen Landesparteiobmann in Tirol (Abg. Yildirim – erheitert –: ... eh! Mach ich eh!), der mit einem geladenen Jagdgewehr im offenen Porsche am Flughafen stehen geblie­ben ist, auf! Meine liebe Frau Yildirim, so geht das nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zweitens: Wer im Glashaus sitzt, der sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. (Abg. Stöger: Dann tun Sie es nicht!) Jetzt haben wir schon einiges über die Casinos Austria AG, auch was Herrn Hoscher betrifft, gehört, aber, liebe Frau Kollegin Rendi-Wagner: Heute Vormittag wurden 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPÖ-Partei­zentrale in der Löwelstraße gekündigt (Zwischenrufe der Abgeordneten Becher, Hei­nisch-Hosek und Rendi-Wagner), und am Nachmittag stellen Sie sich da her und ver­suchen, abzulenken und zu skandalisieren. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist einer ehemaligen Arbeitnehmerpartei nicht würdig – und schon gar nicht der SPÖ. Das ist skandalös, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 65

Noch an Herrn Kollegen Schellhorn gerichtet: Lieber Josef, ich kann dir nicht sagen, wie der pH-Wert genau ist (Abg. Meinl-Reisinger: PH?), ich kenne nur die Werte der steirischen Landtagswahl vom Sonntag, und die waren bei uns mehr als in Ordnung. Ich gratuliere aber auch euch zum Einzug. Ihr seid gleich stark wie die Kommunisten in der Steiermark – alles Gute! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist das Ergebnis von der ÖVP-Regierung! ... dass die Liberalen ...!)

Nun aber noch einmal zur Sache und zu dieser Dringlichen Anfrage zur Bestellung ei­nes Finanzvorstandes in der Casag (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisin­ger): Es wird halt alles probiert, um aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, alles irgendwo herauszuzerren (Zwischenrufe bei der SPÖ), weil die Wählerinnen und Wäh­ler die Rufe aus der Tiefe halt nicht erhören; daher muss man einfach alles probieren, um letzten Endes irgendwie vom eigenen Desaster abzulenken.

Es war ein üblicher Vorgang: Drei Vorstandsmitglieder waren durch den Aufsichtsrat zu besetzen. Es ging um die Erstellung eines mehrheitsfähigen Vorschlags durch die drei Eigentümer. Auch die Republik Österreich hält 33 Prozent. Und was war der damalige Finanzminister? – Der Eigentumsvertreter der Republik Österreich! Er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, weil das auch seine Aufgabe war. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Insbesondere in dieser Konstellation, dass seit Jahren gestritten wurde, hat sich der ehemalige Finanzminister eben bemüht – deshalb war er auch in Gespräche involviert –, letzten Endes einen gemeinsamen Vorschlag zustande zu brin­gen. Was daran skandalisiert werden kann, meine Damen und Herren, können Sie nicht erklären! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sagen ganz klar dazu: Sollte es im Hintergrund Absprachen oder Zusagen in ir­gendeiner Form gegeben haben, dann ist das natürlich auf das Schärfste zu verur­teilen, das ist überhaupt keine Frage. Derzeit ist es die Aufgabe der Justiz – und dort soll man das jetzt auch einmal lassen –, das letzten Endes so rasch wie möglich zu klären.

Bitte unterlassen Sie diese Vorverurteilungen! Wir leben heute in Zeiten, in denen, wenn irgendeine Zeitung einen Verdacht in den Raum stellt, wir hier herinnen noch schneller mit den Vorverurteilungen und mit den Beschuldigungen bis hin zum Vor­wurf der Bestechlichkeit sind. (Abg. Schatz: Wie Sebastian Kurz ...!  Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Meine Damen und Herren, das ist kein guter Stil der Politik. Das verstehen auch die Menschen nicht. Wir haben eine unabhängige Justiz. Wir leben in Österreich in einem Rechtsstaat, der auch funktioniert, und daher soll die unabhängige Justiz letzten Endes auch arbeiten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns ist es aber schon interessant, wie manche Informationen, und das eben bei uns in Österreich, letzten Endes an die Öffentlichkeit kommen. Die Zeitungen haben oft mehr Infos als die Betroffenen oder die Beschuldigten selbst – und zwar in einem lau­fenden Verfahren.

Es gibt immer wieder Vorverurteilungen, die sich am Ende des Tages als haltlos he­rausstellen, und es wird immer wieder versucht, weitere Personen mit in die Sachlage hineinzuziehen und ihnen letzten Endes strafrechtlich relevante Handlungen zu unter­stellen.

Ja, Herr Kollege Krainer, wir behalten uns das Recht vor, den Rechtsweg zu beschrei­ten, wenn immer wieder derartige Unterstellungen auch gegen Vertreterinnen und Ver­treter der Volkspartei gemacht werden. So kann es nämlich nicht sein, dass diese Art sozusagen zur Usance in Österreich wird. – Das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 66

Wir stehen für völlige Aufklärung und Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Matznet­ter.) – Ja, Herr Kollege Matznetter, ich komme noch einmal zu Ihrer Fraktion. (Abg. Matznetter: ... Willi Molterer!) Die Justiz sollte alle Fakten berücksichtigen, auch dieses Treffen von Novomatic-Vertretern mit Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hanke. (Neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir sind dafür, umfassend aufzuklären, es muss die volle Transparenz gegeben sein, aber da muss auch alles mit hineingenom­men werden, auch diese Treffen.

Abschließend noch einmal zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie heute hier im Parlament diese Dringliche Anfrage eingebracht haben: Gehen Sie in sich und überdenken Sie Ihren moralischen Zustand, Ihren personellen Zustand und auch Ihren finanziellen Zustand! Das geht uns zwar nichts an (Abg. Heinisch-Hosek: Das stimmt, aber gar nichts! – Zwischenruf des Abg. Vogl), wenn aber eine Arbeiter­partei – bei der die Gewerkschaftsvertreter überall (Abg. Kollross: Wie hoch sind die Schulden der ÖVP?) sofort demonstrieren gehen, wenn irgendwo in der Privatwirt­schaft ein Sozialplan erstellt wird – heute so mir nix, dir nix (Zwischenrufe bei der SPÖ) 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihrer Parteizentrale hinausschmeißt, dann keh­ren Sie vor der eigenen Tür! (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.


15.22.00

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Vielleicht vorausgeschickt an die SPÖ: Nach den schweren Unwettern der letzten Wo­che in einigen Regionen – und ich komme aus so einer Region –, wäre es sicher 100-mal gescheiter gewesen, wir hätten heute Pickel und Schaufel in die Hand genommen und den Leuten geholfen, den Schlamm aus den Häusern zu befördern, als hier im Parlament eine politische Schlammschlacht zu inszenieren. (Abg. Schellhorn: Klatscht aber keiner! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Da Ihnen aber die Transparenz so wichtig ist, möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede einen Antrag betreffend die Kompetenz des Rechnungshofes einbringen. Der Rechnungshof darf derzeit Gesellschaften erst ab 50 Prozent Beteiligung des Staates prüfen. Ich bringe daher einen Antrag mit der Forderung ein, dass der Rechnungshof die Kompetenzerweiterung bekommt, in Zukunft auch (Zwischenruf der Abg. Maurer) ab 25 Prozent Beteiligung prüfen zu dürfen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent be­teiligt ist, prüfen zu dürfen.“

*****

Ich hoffe, da Ihnen Transparenz so wichtig ist, Sie stimmen dem auch zu.

Nun aber zum heutigen Thema Postenschacher. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das ist ja wohl der Treppenwitz des Jahres, dass die SPÖ den Postenschacher zum


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 67

Thema der heutigen Sondersitzung macht. Sie, liebe Genossinnen und Genossen, sind ja wohl das Sinnbild für Parteibuchwirtschaft, und wenn Sie von einer Wirtschaft wirklich etwas verstehen, dann ist es die Parteibuchwirtschaft. Bis hin zum kleinsten Arbeiter und Angestellten war das Parteibuch der Eintritt zum Job, egal ob es der Ver­bund war, die Kelag, die Eisenbahn, wo auch immer – das Parteibuch war der Eintritt für den Job.

Hat sich in der SPÖ etwas geändert? – Nein. Seit 2013 regiert in Kärnten der rote Lan­deshauptmann Kaiser und Ihr Stellvertreter (in Richtung SPÖ), besetzt mit seinen poli­tischen Mitläufern aus der ÖVP jeden Posten, den er nur besetzen kann, nach dem Motto: Kärntner Land in roter Hand! – Der Machtrausch kennt keine Grenzen; von sei­nem Büroleiter, der zum Chef der Kabeg gemacht wurde, über die Vorstände in den Landesgesellschaften bis hin zum öffentlichen Dienst. Die Liste wäre so lang, wir bräuchten eine eigene Sondersitzung, damit wir sie abarbeiten könnten. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Fall kann ich Ihnen nicht vorenthalten, denn der ist wirklich hervorragend, in Hin­blick auf das, was sich hier abgespielt hat: Am 27. März 2018 wird nämlich die Stelle für den Bildungsdirektor in Kärnten ausgeschrieben. Es gibt drei Bewerber, davon eine Frau. Am 18. Juli 2018 wird wenig überraschend der SPÖ-Mann Klinglmair als der neue Bildungsdirektor vorgestellt. Herr Landeshauptmann Kaiser gibt eine Pressekon­ferenz und sagt, alle drei waren höchst geeignet, aber er hat sich die Entscheidung sehr schwer gemacht, nicht leicht gemacht. – Es hat aber natürlich Herr Klinglmair den Job bekommen.

Wie das gelaufen ist, zeigt oder bestätigt uns, dass sich schon zwei Monate davor Herr Landtagsabgeordneter Leykam im Verfassungsausschuss offensichtlich verredet und Herrn Klinglmair, den zukünftigen Bildungsdirektor, als Auskunftsperson nennt. – Das ist also die objektive Postenbesetzung der SPÖ in Kärnten.

Dieser Postenschacher landet dann vor der Gleichbehandlungskommission im Bun­deskanzleramt. Die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hält dazu fest: „Die Besetzung der Funktion ‚Leiter/in der Bildungsdirektion Kärnten‘ mit Mag. Dr. Ro­bert Klinglmair stellt eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes gemäß § 11
B-GlBG dar.“ – Na schön, offiziell bestätigter Gesetzesbruch, Herr Kaiser besetzt einen Mann statt einer Frau. (Abg. Leichtfried – in Richtung FPÖ –: Geh, klatscht einmal, bitte!)

Wo bleibt denn der Aufschrei von den Feministinnen Ihrer Partei? (Abg. Leichtfried – in Richtung FPÖ –: Einmal nur, bitte!) Wo bleibt denn der Aufschrei, Frau Heinisch-Hosek, dass hier eine Frau, die besser qualifiziert ist als Herr Klinglmair, den Job nicht bekommt? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Ja, endlich!) Wo bleibt denn der Aufschrei von unserer Presse? Wo bleibt denn der Aufschrei vom ORF? – Gibt es nicht. Alles in Ordnung, es ist ja ein Roter. Die Rechtfertigungsversuche von Herrn Faßmann, der das noch mitbestimmt und auch Herrn Klinglmair mitbestellt hat (Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek), werden von der Gleichbehandlungskommission als absurd bezeichnet.

Es kommt aber noch dicker. Man stellt weiter fest, dass Herr Klinglmair nicht einmal die Qualifikation gehabt hat: Weiters sei auch das gesetzliche Erfordernis „Kenntnis im Vollzug von Haushaltsrecht sowie Wissen im Zusammenhang mit Personalmanage­ment, Controlling und Verwaltungsabläufen“ nicht erfüllt (Abg. Leichtfried: Machen wir da eine Leseübung?), da Mag. Klinglmair als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht mit dem Vollzugsbereich befasst sei (Abg. Leichtfried: Also für eine Leseübung ist das nicht gut!) und auch keine diesbezüglichen Kenntnisse dargelegt hat. „Der Umstand, dass Mag. Dr. Klinglmair trotz Nichterfüllung von gesetzlichen Anforderungen dennoch zum Hearing zugelassen wurde, ist nach dem Dafürhalten des Senates bereits ein


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 68

Indiz für eine sachlich nicht gerechtfertigte Präferenz für den Bewerber.“ (Abg. Leicht­fried: Die Zeit wäre auch ...!)

Zusammenfassend: Wenn es um rot-schwarzen Postenschacher geht, dürfen Gesetze gebrochen werden, werden Frauenrechte mit Füßen getreten, zählt nicht die Qualifi­kation – Hauptsache, es ist ein Roter oder ein Schwarzer. Für alle anderen in die­sem Land gilt ein lateinisches Sprichwort: Quod licet Iovi, non licet bovi – was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war keine gute Rede! – Ruf bei der FPÖ: Für Kärnten sicher nicht! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

15.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Angerer, Kickl, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes

eingebracht im Zuge der Dringlichen Anfrage zum Thema „Von Ibiza zu den Korrup­tionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“, in der 5. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. No­vember 2019

Für die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen durch den Rechnungshof ist derzeit ent­weder eine mindestens 50-prozentige Beteiligung, oder eine gleichzuhaltende tatsäch­liche Beherrschung durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden mit mindes­tens 10.000 Einwohnern oder RH-unterworfene Rechtsträger) vorgesehen. Bei einigen Unternehmen, an denen die Republik beteiligt ist, werden derzeit nur ca. 25 Prozent gehalten.

So zeigt ein internationaler Vergleich von entsprechenden Zuständigkeitsregelungen etwa, dass im Unternehmensbereich eine Prüfungszuständigkeit von Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle bereits bei jedweder Beteiligung der öffentlichen Hand besteht (wie bspw. der Obersten Rechnungskontrollbehörden von Ungarn und Polen). Aber auch auf nationaler Ebene ist in mehreren Bundesländern das Beteili­gungsausmaß zur Auslösung einer Prüfung herabgesetzt. So haben die Länder Bur­genland, Kärnten, Salzburg und Steiermark eine Kontrolle von Unternehmen durch den Landesrechnungshof schon ab einer 25-prozentigen Beteiligung vorgesehen.

Eine entsprechende Prüfungskompetenz sollte auch für den Bundesrechnungshof vor­gesehen werden und in Artikel 126b Abs. 2, Artikel 127 Abs. 3 und Artikel 127a Abs. 3 B-VG sowie in § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 RHG somit die Wortfolge in "25 vH" anstelle von "50 vH" geändert werden.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent be­teiligt ist, prüfen zu dürfen.“

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 69

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.


15.28.10

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Welches Schauspiel uns heute hier eigentlich präsentiert wird, ist wirklich ziemlich erstaunlich. Ich habe es mir schon bei der Kickl-Rede – in die Opferrolle zu fallen – gedacht, und mir sind fast Bedln owag’rennt. Wie sich Herr Kickl da als Opfer hingestellt hat, ist schon unglaublich, und auf die anderen mit dem Finger zu zeigen, ist schon ein Sinnbild dafür, wo die FPÖ jetzt steht.

Ganz ehrlich, mein Mitleid für die FPÖ ist aber sehr beschränkt, und ich stelle mir auch die ganze Zeit die Frage: Warum kommt denn die FPÖ überhaupt in diese brenzlige Lage, überhaupt in diese Situation, heute hier zu stehen? (Abg. Wurm: Weil die SPÖ ...!) Man kann politische Postenbesetzung jetzt sehr wohl gut oder schlecht hei­ßen, das kann man gerne diskutieren, aber warum muss denn die FPÖ nach so einer Postenbesetzung überhaupt heute hier Rede und Antwort stehen? – Ganz einfach, weil die Personaldecke der FPÖ schon so niedrig ist, dass sie überhaupt keine Leute mehr hat und nicht genügend geeignetes Personal findet, um die Ämter, bei denen man poli­tisch einen Einfluss hat, besetzen zu können; das geht gar nicht. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) – Herr Kollege, Sie brauchen da nicht reinzuschreien, ich weiß schon, Sie müssen auch in Ihren eigenen Reihen darum kämpfen, dass Sie genügend Per­sonal finden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wurm: Ganz eine schwache Rede! Das ist eine schwache Rede, Herr Kollege, da waren die Alten besser!)

Nichtsdestotrotz ist es schon erstaunlich, auf welche Fehlbesetzungen man zurückgrei­fen musste, wenn sogar Experten davor gewarnt haben und Peter Sidlo eigentlich als ungeeignet bewertet haben. Auch wenn ich gegen Vorverurteilungen bin, aber das Heikle ist schon – und darum geht es –, wenn absichtlich ungeeignete Personen vorge­schoben werden (Zwischenrufe bei der FPÖ), um anschließend noch irgendwelche Ge­gengeschäfte – in diesem Fall mit Novomatic – einzuhängen und dann die Personalro­chade absegnen lassen zu können. Das zeigt auch, wie armselig die Personallage die­ser Partei ist, um die es geht. (Abg. Kassegger: Absurde Behauptung!)

Es geht auch nicht nur um „Pfostenschacher“, wie Kickl es ausgedrückt hat, es geht um die Hinterfragung der kriminellen Struktur dahinter. Genau deswegen brauchen wir so eine dringliche Sitzung, wie wir sie heute hier haben. (Beifall bei den Grünen.)

Was man in dieser Debatte noch erkennt, ist, wie hauchdünn die Grenze zwischen nor­malen in Österreich üblichen Postenbesetzungen – die Kollegen haben es angespro­chen – und potenziell strafbaren Handlungen und Postenschacher ist. Das Ganze hat ja in Österreich leider auch System. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Da will ich jetzt auch die SPÖ nicht ausnehmen, denn die vorige Regierung ist ja nicht die erste Re­gierung, die im Verdacht steht, ungeeignetes Personal auf einflussreiche Posten ge­setzt zu haben. Darum appelliere ich, genauso darauf zu schauen, welche Postenbe­setzungen in den letzten Jahren überhaupt geschehen sind und welche Leute welche Posten bekommen haben, egal unter welcher Regierungskonstellation.

Die Novomatic ist ja nicht das einzige Unternehmen, das in Verbindung zum Ibizavideo und der FPÖ steht. Ich bin gespannt, was im Zusammenhang mit FPÖ und Glock noch herauskommt. Der erste Anruf, den H.-C. Strache damals gemacht hat, galt Kathrin Glock. (Abg. Wurm: Also die Grünen ...!) Wir sind noch immer gespannt, was daraus wird. Schauen wir einmal, was die Gerichte da noch präsentieren werden. (Abg. Wurm: Kein Wort zur ÖVP!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 70

Sehr geehrte Damen und Herren! Es darf uns ja in Wirklichkeit nicht wundern: Schon nach Schwarz-Blau I haben wir gesehen, welche Machenschaften und Skandale die Blauen in der Regierung anstellen können. (Abg. Wurm: Schwach! Schon schwach, Herr Kollege!) Ich weiß es, Sie wissen es und jeder andere hier im Plenum auch: Die FPÖ kann nicht regieren – Punkt.

Wenn die Freiheitlichen besonders mächtig werden, geht das schief. Mehr als 13 Jahre nach Schwarz-Blau I sind immer noch Gerichtsprozesse am Laufen. Der Werner hat immer eines gesagt (Rufe bei der FPÖ: Der Werner!), nämlich, und das gefällt mir: Von der Oppositionsbank auf die Regierungsbank auf die Anklagebank, das ist der Kreis­lauf der FPÖ (Abg. Wurm: Die Grünen haben kein Rückgrat!), und das ist das Pro­blem. (Beifall bei den Grünen.)

Was es jetzt aber in Österreich, in der österreichischen Politik braucht, ist eine skan­dalfreie und korruptionsfreie Regierung. Das braucht es, und wenn ich es jemandem zutraue, dass er das hinbekommt, dann ist das Werner Kogler. Es braucht eine Re­gierung, die sich gegen Korruption einsetzt und gegen Fehlbesetzungen in den ein­flussreichen politischen Positionen. Damit haben wir Grüne uns immer beschäftigt. Das ist eine der Säulen der grünen Politik, nämlich saubere Politik. (Heiterkeit des Abg. Wurm. – Zwischenruf des Abg. Lausch.) Dafür werden wir uns auch, und das ga­rantiere ich Ihnen, da können Sie noch so reinschreien, in Zukunft einsetzen: dass so etwas wie unter dieser FPÖ-Regierung nicht mehr passieren wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lausch: Der Christoph Chorherr freut sich!)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Stefanie Kris­per. – Bitte.


15.33.21

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen, Kolleginnen! Liebe Damen und Herren! Ich komme zurück zu dem Zitat „Novomatic zahlt alle“, denn es geht hier auch um die Frage der Einflussnahme. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Präsidentin Doris Bures: Ich würde ersuchen, dass man die Aufmerksamkeit wieder der Rednerin widmet. – Bitte, Frau Abgeordnete! Sie sind am Wort.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (fortsetzend): Ich komme zurück auf das Zitat „Novomatic zahlt alle“, denn schließlich geht es auch um die Frage der Einflussnahme auf die Politik für Gesetzeskauf und für den Erhalt von Glücksspielkonzessionen. Dazu braucht es Einfluss auf die jeweiligen Regierungsparteien.

Den Einfluss der Novomatic auf die letzte Regierung will ich an einem Beispiel aufzei­gen: In einer Entscheidung erklärte der Oberste Gerichtshof, dass die von Novomatic in Wien aufgestellten Spielautomaten gegen das Glücksspielgesetz verstießen. Das hat zur Folge, dass der Spieleinsatz zivilrechtlich zurückgefordert werden kann. Geht man davon aus, dass diese Entscheidung für alle Spielautomaten gilt, die bis En­de 2014 aufgestellt wurden, betrifft das einen Betrag in Milliardenhöhe. Diese OGH-Entscheidung wurde im Mai 2017 gefällt, und man kann sich jetzt fragen, warum diese nicht bekannter ist und alle Menschen klagen, die damals ihr Geld verloren haben – wohl weil mancher der Novomatic die Mauer macht, darunter der türkise Ex-Finanzmi­nister Hartwig Löger.

Mein Kollege Sepp Schellhorn hat im September 2018 schon eine Anfrage einge­bracht, deren Beantwortung uns damals sehr auffällig erschien. Wir haben sie noch näher betrachtet und kamen darauf, dass Hartwig Löger faktenwidrig antwortete: Er wi­dersprach nämlich dem Wortlaut der OGH-Entscheidung, er widersprach den Expertin-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 71

nen und Experten und der Rechtsansicht seines eigenen Hauses. Man könnte jetzt glauben, das geschah aus Unwissenheit oder persönlicher Eigenwilligkeit, die Antwort des Ministers auf die Anfrage deckt sich aber in der Argumentation und manchmal so­gar im Wording mit einer Presseaussendung der Novomatic, die damals schon länger publiziert war. (Abg. Meinl-Reisinger: Aha!)

Was waren die Argumente der Novomatic und des türkisen Finanzministers? – Ers­tens: Bei dem Urteil handle es sich um eine Einzelfallentscheidung. – Falsch, sagen der OGH und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, das ist eine gesicherte, ständige Recht­sprechung.

Zweites Argument von Löger und Novomatic: Judikatur und Rechtsansichten sind im kleinen Glücksspiel immer inhomogen gewesen. – Falsch: ständige Rechtsprechung.

Drittes Argument von Löger und Novomatic: Der Betrieb der Automaten sei bewilligt gewesen. – Völlig falsch: Der OGH stellt vielmehr wortwörtlich in seiner Entscheidung fest, dass eine behördliche Bewilligung nicht vorlag.

Was sind die Folgen dieser Antwort? – Die Novomatic wird durch diese Antwort vor Klagen, wie gesagt in Milliardenhöhe, bestmöglich geschützt. Und das Unfassbare: Die Novomatic hat sich seit der Anfragebeantwortung durch Hartwig Löger in den lau­fenden Prozessen wiederum auf diese gestützt. Wortwörtlich schreibt sie zum Beispiel: Diese Antwort von Minister Hartwig Löger entspricht unserem Vorbringen. Sohin vertritt die für das Glücksspiel zuständige Aufsichtsbehörde die Auffassung, dass wir auch nach der alten Rechtslage verwaltungsbehördlich genehmigtes Glücksspiel betrieben haben. – Zitatende. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ein Skandal!)

Es war also alles legal, niemand kann klagen. Dass die Verfahrenspartei Novomatic so etwas behauptet, ist klar, aber warum tut das der Finanzminister? (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer.)

Das Finanzministerium hätte laut Gesetz auch andere Pflichten: Sowohl Steuererhe­bung als auch Spielerschutz liegen in der Kompetenz und Verantwortung des Finanz­ministeriums. Wir wissen von zahlreichen Spielerberichten, dass die effektive Kontrolle faktisch inexistent ist. Wir haben von den von der Casag nur beobachteten, aber nicht gestoppten Verlusten eines Spielers in Höhe von 633 000 Euro gehört.

Wir NEOS halten es für wichtig, den Konflikt zwischen den fiskalischen Interessen des Finanzministeriums am Glücksspiel und der Einrichtung einer Spielerschutzstelle beim selben Ministerium dadurch zu lösen, dass man die Zuständigkeit für den Spielerschutz ins Gesundheitsministerium verlagert. Daher bringe ich folgenden Entschließungsan­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Minis­terielle Kompetenzentrennung im Bereich des Glücksspiels“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die im Bereich des Glücksspiels eine ministerielle Kompetenzentrennung der Steuereinhebung und der Spielerschutzstelle vorsieht. Dabei soll die derzeit im BMF angesiedelte Spielerschutzstelle künftig im Verantwortungsbereich des BMASGK an­gesiedelt werden.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 72

Es bleibt die Frage: Wie lässt sich das Verhalten des türkisen Finanzministers Löger erklären? Dieser Frage und anderen wollen wir im Untersuchungsausschuss nachge­hen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Loacker, Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ministerielle Kompetenzentrennung im Bereich des Glücksspiels

eingebracht im Zuge der Debatte in der 5. Sitzung des Nationalrats über die Causa Ca­sinos Austria - TOP 1

Der Bund profitiert einerseits über Steuereinnahmen vom Glücksspiel, ist aber anderer­seits für den Schutz der Spieler_innen vor Sucht zuständig. Sowohl Steuererhebung als auch Spielerschutz liegen in der Kompetenz und daher Verantwortung des BMF. Der Konflikt zwischen den fiskalischen Interessen des BMF am Glücksspiel und der Einrichtung einer Spielerschutzstelle bei selbigem Ministerium ist offenkundig. Diesbe­zügliche Fragen ("Reformbedarf und Umgang mit Expertenberichten im Glücksspiel­recht", 3879/J XXVI. GP) wurden vom BMF unklar beantwortet (3781/AB XXVI. GP). Bemerkenswert dabei ist aber, dass das BMF die zweigleisige Kompetenzlage nicht explizit verteidigt hat. Daraus lässt sich schließen, dass auch das BMF Veränderungs­bedarf sieht.

Der Interessenskonflikt innerhalb des BMF lässt sich am sinnvollsten und auch schlüs­sigsten dadurch lösen, dass die Zuständigkeit für Spielerschutz im Verantwortungsbe­reich des BMASGK angesiedelt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die im Bereich des Glücksspiels eine ministerielle Kompetenzentrennung der Steuereinhebung und der Spielerschutzstelle vorsieht. Dabei soll die derzeit im BMF angesiedelte Spielerschutzstelle künftig im Verantwortungsbereich des BMASGK an­gesiedelt werden."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.38.05

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass Sebastian Kurz die gan­ze heutige Debatte nicht mitbekommen muss. Er ist während der Sitzung die ganze Zeit nur spazieren und ist jedenfalls nicht im Saal gewesen. (Abg. Martin Graf: Geh, das kannst du ja auch machen!) Ich muss ehrlich sein, ich habe schon leise Zweifel gehabt, ob Sebastian Kurz wirklich so super ist, wie die ÖVP uns jetzt jahrelang erzählt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 73

hat. Wir haben auf der einen Seite einen Helden, einen Topbundeskanzler Sebastian Kurz, der alles in Österreich mitbekommen hat, der mit Messagecontrol ganz Öster­reich kontrolliert hat. Wenn Sebastian Kurz in der „Spatzenpost“ auf Seite 20 nur ein Beistrich nicht gepasst hat, dann hat er schon zum Telefon gegriffen und angerufen. (Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Wenn in seinem Umfeld riesengroße Korruptionsskandale aufgetaucht sind, dann hat der arme Sebastian Kurz nichts mitbekommen. Dann hat er nichts mitbekommen und war im Nachhinein immer enttäuscht, was nicht alles passiert ist. Heute habe ich die Erklärung. Es ist leider so, und das dürfte das Geheimnis von erfolgreichen Politikern sein: Immer, wenn es irgendwie happig wird, dann ist er entweder nicht da, ist am Klo, jedenfalls ist er nicht im Saal. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Belako­witsch.) Das kennen wir schon von ihm. Immer, wenn es hier im Parlament um menschliche Schicksale gegangen ist, ist Sebastian Kurz nicht da gewesen. Wenn es um die Aktion 20 000 gegangen ist und man älteren arbeitslosen Menschen gesagt hat: He, wir streichen euch jetzt die Aktion 20 000, schaut, wo ihr bleibt!, dann hat Se­bastian Kurz dafür keine Zeit gehabt.

Wenn er aber Zeit gehabt hat, dann ist es darum gegangen, dass er in seinem eigenen Umfeld gefühlt jedem JVPler in ganz Österreich einen Posten zugeschoben hat, dass er im Bundeskanzleramt freudig umgefärbt hat. Da war Sebastian Kurz super-, super­engagiert. Da war er ganz, ganz stark. Wo Sebastian Kurz noch supersauber unter­wegs war, und immer davon erzählt hat, war der ganze Bereich der Großspender. Die haben keinen Einfluss auf seine Politik genommen. Er war immer sauber unterwegs, hat er erzählt. Was nicht ganz dazu gepasst hat, ist, dass dann Spenden von Groß­spendern gestückelt worden sind. Für mich war das nicht ganz einleuchtend. Das war Sebastian Kurz. (Zwischenrufe der Abgeordneten Zarits und Obernosterer.)

Wo Sebastian Kurz auch supersauber unterwegs war, war im Bereich der Wahlkämpfe. Kleines Pech, dass er dann unabsichtlich um 6 Millionen Euro über der Obergrenze war, auch wieder mit Geld von Großspendern. Im Nachhinein: ein kleines Missgeschick des Herrn Kurz.

Ich möchte sagen – wir haben es heute erlebt –, da steckt schon ein bisschen System dahinter (Zwischenruf des Abg. Zarits), dass er auf der einen Seite der superkompe­tente Messagecontrolbundeskanzler ist, der alles weiß, während er sich im Nachhinein dann irgendwie blöd stellt und sagt: Herrn Löger, den kenne ich vielleicht vom Sehen. War der nicht irgendwo einmal – keine Ahnung – bei mir in der Regierung? – Das weiß er dann nicht!

Ich meine, das fängt ja damit an, dass sich Herr Löger gegen den Vorwurf der Korrup­tion wehrt, indem er behauptet, das diese Geste (der Redner macht das Daumen-nach-oben-Zeichen) in Wahrheit für Protest, Veto steht. Also: Wenn irgendetwas Schlimmes in Österreich passiert, bitte Daumen nach oben. Aus Sicht der ÖVP ist das das Zeichen für: Stopp! Hört auf mit der Korruption! Ich bin dagegen. Das ist die ÖVP. Nein zu Korruption! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ja alles lächerlich, was ihr hier aufführt. Ich finde es schade, dass Sebastian Kurz heute nicht reden durfte. Es bleiben durchaus einige Fragezeichen und andere Dinge offen. Ich bin es gewohnt, dass Sebastian Kurz viel auf die Reihe bringt. Er ist einer der wenigen gewesen, der es geschafft hat, im Flugzeug in der zweiten Klasse ein Foto von sich zu machen und es zu verbreiten. Er hat nur zu erwähnen vergessen, dass das ganze Flugzeug von der ÖVP gechartert worden und es ein Privatjet gewe­sen ist. Das ist Sebastian Kurz, der immer wieder beides zusammengebracht hat.

Was mich persönlich interessieren würde, ist: Wie kann es sein, dass das gesamte Regierungsteam in diese skandalösen Vorkommnisse eingeweiht ist, nur Sebastian


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 74

enttäuschenderweise gar nichts mitbekommen hat? (Zwischenruf des Abg. Zarits.) Entweder hat er es sozusagen nicht sehen wollen, oder er hat sich nicht dafür inter­essiert, oder er ist ganz, ganz stark mittendrin gewesen in diesen H.-C.-Strache-Vor­kommnissen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir das in Zukunft mit einem Unter­suchungsausschuss aufklären. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Christian Hafen­ecker zu Wort. – Herr Abgeordneter, Ihre Fraktion hat noch 2 Minuten Restredezeit. Bitte.


15.41.52

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Liebe SPÖ, ich bewundere tatsächlich Ihre Fähigkeit zur Selbstgeißelung mit der heutigen Dringlichen Anfrage. Es ist ja wirklich sehr interessant, den Ausführungen zu folgen, die in Wahrheit im Prinzip in einer hemmungslosen Selbstanklage enden. Und am Ende des Tages muss man auch noch den Fall des Herrn Hoscher diskutie­ren, der tatsächlich leider erst nach den Wahlen bekannt geworden ist, aber so richtig nicht getaugt hat für den Job, den Sie ihm verpasst haben, und der sich jetzt für das Jahr 2019 noch 500 000 Euro Gewinnbeteiligung hat ausbezahlen lassen und dann auch noch eine kleine Urlaubsabfindung von 600 000 Euro für 100 Tage. Liebe SPÖ, das ist schon spannend! 600 000 Euro, das sind 6 000 Euro pro Tag, die sich Herr Hoscher für den Urlaub ausbezahlen lässt. Erklären Sie das einmal Ihren Mitarbeitern in der Bundesgeschäftsstelle! Ich würde mich schon dafür interessieren, wie viele Mit­arbeiter Sie mit diesem Geld hätten retten können. (Beifall bei der FPÖ.)

Gut, die SPÖ richtet sich von selbst. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass wir uns das in ei­nem Untersuchungsausschuss wirklich genau anschauen, was alles an Postenverga­ben passiert ist. Vor allem wäre wichtig, dass sich dieser Untersuchungsausschuss auch genau damit auseinandersetzt, was an Korruption tatsächlich passiert ist. Da Sie hier immer aus dem Dreckkübel herumspritzen und herumwerfen und uns mit Korrup­tion in Verbindung bringen, möchte ich eine Frage an die SPÖ stellen – vielleicht kön­nen Sie sich noch an die letzte Gesetzgebungsperiode erinnern –: Wie viele Gesetzes­materien zum Thema Casinos haben wir denn hier behandelt? – Ich kann es Ihnen sagen: Keine einzige! Also wo gibt es da eine Gegenleistung für eine allfällige Kor­ruption? Diese Geschichte geht also nach hinten los. (Abg. Scherak: Zurückgezogen worden ist sie!)

Ich möchte jetzt auch noch ganz kurz ein bisschen mit den NEOS ins Gericht gehen. Herr Schellhorn stellt sich hierher und sagt: Ja, es wird alles umgefärbt. Alles ist komplett dramatisch. Wissen Sie, was in Salzburg passiert? – Da wird auch gerade umgefärbt, ganz massiv in Schwarz. Und wissen Sie, warum nur in Schwarz? – Weil die NEOS nicht in der Lage sind, irgendwelche Leute zu schicken. Da ist mir schon klar, dass sich Herr Schellhorn jetzt hierherstellt und beleidigt ist, weil er beim Posten­schacher nicht mitmachen kann, weil er keine Leute hat. Also das muss man auch ein­mal so betonen und so sagen, wie es ist.

Vielleicht noch abschließend zu den Grünen, und damit bin ich noch einmal zurück bei der Korruption. Eines ist schon sehr spannend: 2010 macht man mit den Grünen in Wien das große Halali gegen das kleine Glücksspiel, und zufälligerweise landen post­wendend in der Klubkasse des Vereins des Herrn Chorherr, der irgendwelche Schulen bauen wollte, auf einmal die Tausender von der Casinos Austria AG.


Präsidentin Doris Bures (das Glockenzeichen gebend): Sie müssen den Schlusssatz formulieren, Herr Abgeordneter!


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (fortsetzend): Ich bin gleich fertig. – Da soll­ten wir genau hinschauen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 75

Und vielleicht noch ein letztes Bonmot zum Schluss: Frau Glawischnig ist ja dann auch noch vom Glauben abgefallen und mittlerweile Compliancebeauftragte bei der Novo­matic. Kehren Sie vor Ihrer eigenen Tür! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. – Bitte.


15.44.36

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben heute hier eine sehr lebendige Debatte im Parlament, und ich bin auch sehr gespannt, wie heute hier abgestimmt wer­den wird. Wir haben eine Reihe von verschiedenen Anträgen vorliegen, und ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, ein bisschen zu erläutern, wie wir Grüne diese Anträge sehen.

Herr Kollege Wöginger! Es ist sicherlich nicht so, dass hier heute aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Es ist schon so, dass das eine grobe Verharmlosung der Vorgänge rund um die Bestellung des Herrn Sidlo wäre, der ganz offensichtlich völlig unfähig für diesen Job war. Die Beurteilungen durch die Personalberater: „not too many eggs in his basket“, er habe keine Berufserfahrung et cetera sind völlig eindeutig. Da braucht es natürlich volle Aufklärung, und es wird selbstverständlich auch einen
U-Ausschuss zu dieser Frage brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Was dieser U-Ausschuss genau zu untersuchen hat, werden wir noch sehen. Es gibt sehr gute Argumente dafür, einen kurzen, knackigen, effizienten U-Ausschuss zu ma­chen. Es gibt auch sehr gute Argumente dafür, den Untersuchungszeitraum auszu­dehnen oder auch die Zahl der untersuchten Fälle zu erhöhen. Die Präsidentin des Rechnungshofes Margit Kraker hat angekündigt, dass sie die Aufsichtsratsbeset­zungen untersuchen möchte. Vielleicht ist das auch etwas, wobei noch interessante Informationen anfallen könnten, mit denen wir uns beschäftigen sollten. Es ist jeden­falls völlig klar: Wir müssen diese Themen angehen. Es muss endlich mit dieser Form der Postenschacherei und auch der Korruption, die möglicherweise hier im Raum steht, Schluss sein.

Ich möchte nun konkret auf die Anträge eingehen, die wir hier heute abzustimmen ha­ben, und versuchen, ein bisschen Seriosität in die Debatte zu bringen. Ich möchte nämlich schon sagen, dass die Fälle des Herrn Sidlo und des Herrn Hoscher nicht ganz vergleichbar sind, und auch die Polemik in Richtung SPÖ finde ich heute nicht in allen Punkten gänzlich angebracht. (Abg. Meinl-Reisinger: Doch!)

Sepp Schellhorn hat gesagt – das zum Antrag betreffend Abberufung des Herrn Schmid –, vielleicht hat Herr Schmid das alles ohne Wissen des Finanzministers ge­macht. Ich sage, vielleicht ist es umgekehrt: Vielleicht ist Herr Schmid der Erste, der zur Deckung von anderen geopfert werden soll. Das wissen wir nicht, und aufgrund der aktuellen Faktenlage können wir das nicht beurteilen. Er hat offensichtlich ein Doku­ment des Ministeriums, eine Fachexpertise, abfotografiert. Für uns ist das zu wenig, diese Suppe ist zu dünn. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das glaube ich nicht!) Diesem Antrag werden wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Schauen wir einmal, wie das in zwei Wochen sein wird!

Genauso gilt für uns rechtstaatliche Seriosität in Bezug auf den Antrag der ÖVP be­treffend „volle Aufklärung des Ibiza Videos“. Grundsätzlich stört mich an diesem Antrag schon sehr, dass wir da wieder einen Angriff auf die Justiz haben. Das ist nicht seriös, also werden wir dem sicherlich nicht zustimmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 76

Wir haben unseren eigenen Antrag zur „Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staatsnahen Unternehmen“ eingebracht. Dieser richtet sich an die jetzige Regierung. Die kann sofort tätig werden. Wir alle sagen: Schauen wir in die Zukunft und ändern wir etwas! Mit diesem Antrag wäre das möglich; ebenso mit der „Ausweitung der Prüf­kompetenz des Rechnungshofes“. Auch da sind wir dafür.

Was den Antrag betreffend „Ministerielle Kompetenzentrennung im Bereich des Glücksspiels“ angeht, den die NEOS eingebracht haben: Ja, selbstverständlich sind wir auch da dafür.

Ich bin also gespannt, wie das heute ausgeht. Ich bin auch gespannt, wie die weitere Debatte zu diesen Dingen verläuft. Jedenfalls täten wir gut daran, uns als Parlament an der Nase zu nehmen und tatsächlich gemeinsam an voller Transparenz und Aufklärung zu arbeiten. Das bedeutet natürlich auch, daran zu arbeiten, dass wir ein gescheites Transparenzpaket herbekommen, sodass wir uns in Zukunft nicht mehr mit solchen un­säglichen Dingen beschäftigen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wurm: Danke! Eine total liebe Rede war das!)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Helmut Brand­stätter. – Bitte.


15.48.50

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vor allem: Liebe Österrei­cherinnen und Österreicher! Sie hören heute zu, und ich weiß, viele sind Expertinnen und Experten. Alle, die einmal in der Nähe eines staatlichen oder staatsnahen Un­ternehmens waren, wissen, wie sich das abspielt. Ich habe das 1982 beim ORF erlebt. Kaum war ich dort, ist schon der schwarze Betriebsrat gekommen und hat gesagt: Du musst beitreten. Ich habe gesagt: Ich will nicht, ich will ja Journalist sein und nicht Politiker. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) – Hört zu!

Kaum ging es um die Anstellung, ist der rote Aufsichtsrat gekommen und hat gesagt: Der darf nicht kommen, denn das ist kein Roter. – Das heißt, das hat es immer so ge­geben, und es ist schrecklich. Und warum ist das schrecklich? Im deutschen Grundge­setz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was Sie machen, ist eine Entwürdigung von Menschen. Menschen zu sagen, du musst bei einer Partei sein, um etwas zu werden, ist entwürdigend. Bitte hören Sie auf damit! (Beifall bei den NEOS.)

Es ist ja schön, dass Bundeskanzler Kreisky zumindest manchmal eine Ausnahme und Stephan Koren zum Chef der Nationalbank gemacht hat. Ja, Sebastian Kurz wird gerne mit Kreisky verglichen: Wenn er ein bisschen Großzügigkeit gezeigt hätte, dann hätten wir das Dilemma Holzmann, das ist nämlich jemand, der es ganz sicher nicht kann, und das Dilemma Schock, der vom arbeitslosen Stadtrat zum arbeitslosen Natio­nalbankdirektor wurde, nicht. Sie haben das alles mitbestimmt.

Gleichzeitig aber haben Sie die FMA geschwächt, in der auf einmal viel mehr Mit­glieder, viel mehr Mitarbeiter sind, Sie aber dort nur einen Vorstand haben wollten. – Auch das wäre natürlich schlecht für Österreich gewesen, und das ist das Hauptpro­blem.

Was Sie in diesen 17 Monaten gemacht haben, ist, den Wohlstand Österreichs zu ge­fährden. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: In einem wichtigen Staatsunternehmen, der OMV, hat es einen Aufsichtsratspräsidenten namens Löscher gegeben – ein interna­tional geachteter Manager. Was ist passiert? – Er hat gesagt: Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr, weil ihr mir dauernd reinregiert. An Herrn Löger hat er geschrieben, dass es bisher gut für Österreich war, die richtige Balance zwischen staatlichem Ein-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 77

fluss einerseits und unabhängigen, wirtschaftserfahrenen Persönlichkeiten anderer­seits zu finden. Sie haben diese Balance leider gekippt. Sie haben gesagt: Herr Lö­scher, wir brauchen Sie nicht mehr, wir wollen dort jemanden anderen hinsetzen. Wen eigentlich? – Einen gewissen Herrn Berndt, der einen Vorzug hatte: Er hat viel Geld gespendet. Derselbe Herr Berndt, der 2017, 2019 viele, viele Zehntausende Euro ge­spendet hat, ist auf einmal Präsident der OMV.

Beim Verbund hat Generaldirektor Roiss, auch ein erfahrener Manager, gesagt: Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr, weil ihr mir dauernd reinregiert. Wer ist dort der Aufsichtsratsvorsitzende? – Ich glaube, Herr Schmid, ein erfahrener Industriemanager im Beamtengewand. Dass das nicht funktionieren kann, wissen wir auch. (Beifall bei den NEOS.)

Neu regieren hätte bedeutet, Industriepolitik zu machen, Wirtschaftspolitik zu machen und diese Staatsunternehmen so zu behandeln, wie sie behandelt gehören, nämlich wie Unternehmen, die Steuern zahlen, die Arbeitsplätze bieten und die international wettbewerbsfähig sind. Unternehmen aber, die von Spendern oder von Beamten ge­führt werden – mit allem Respekt, Herr Bundesminister –, das sind wahrscheinlich nicht die richtigen Unternehmen, sondern wir brauchen Unternehmer, die das können.

Zum Schluss, weil ich aufhören muss: Wenn mir irgendjemand sagt, Herr Kurz habe das nicht gewusst, so habe ich es in meinem Buch schon beschrieben (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ) – das müsst ihr euch jetzt schon noch anhören –: Jemand, der in Redaktionen anruft, um Artikel zu verhindern, sie rauszuintervenieren oder um Zwi­schenüberschriften zu korrigieren, kümmert sich nicht darum, wer in der Nationalbank sitzt? Der kümmert sich nicht darum, wer bei den Casinos Austria für das Geld zu­ständig ist? – Das ist doch absurd! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wenn Sie wirklich glau­ben, Sie könnten jetzt Journalisten klagen, wenn sie das schreiben, dann kriegen Sie auch mit mir ein Problem. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Öh-Rufe bei ÖVP und FPÖ.)

15.53


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner in der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte.


15.53.15

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Es ist eigentlich unglaublich, wie hier versucht wird, Nebelwände durchs Haus schweben zu lassen und alles im Nebel verschwinden zu lassen. Da werden in­teressante Geschichten aus Kärnten erzählt, da sagen manche, man muss jede Pos­tenbesetzung von 1945 an exakt prüfen, damit wir irgendwann im Jahr 2050 fertig wer­den und berichten können. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Der Beste ist Herr Kickl: Er will uns erzählen, dass Postenbesetzungen aus dem Jahr 2006 von Rot-Schwarz erfolgt sind. Herr Kickl, wer war das im Jahr 2006? (Ruf bei der ÖVP: ... in den Gremien, stel­len Sie sich nicht blöder, als Sie sind!) – Ihre Freunde vom BZÖ und die ÖVP waren es, Herr Kickl! Sie waren es, die das gemacht haben und jetzt versuchen, den Schwar­zen Peter wegzuschieben.

Ich weiß, warum das so ist. Sie sind unglaublich nervös. Sie sind deshalb unglaublich nervös, weil es jetzt nicht um Postenbesetzungen geht, sondern darum, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt: wegen Bestechung, wegen Amtsmissbrauch und wegen Untreue. Deshalb sind Sie alle miteinander so nervös, geschätzte Damen und Herren von der Ex-Ibizaregierung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Wir san net ner­vös!)

Es hat Hausdurchsuchungen gegeben: Hausdurchsuchungen bei zwei ehemaligen ÖVP-Ministern, Hausdurchsuchungen bei Herrn Strache, mit dem Sie jetzt ja viel Spaß haben, und es kommen täglich mehr Verdachtsmomente dazu.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 78

Wenn man jetzt ein bisschen über die Vergangenheit nachdenkt: Was ist da auf Ibiza passiert?, erkennt man: Da haben zwei Herren, in welchen Zuständen auch immer, ge­zeigt, was geplant ist, und ein paar Monate später kommt man drauf, dass das nicht nur von ein paar lustigen Herren geplant wurde, sondern dass die Dinge, die dort be­sprochen worden sind, anscheinend umgesetzt worden sind. Sie haben nun ein ein­ziges Ziel: Das zu vertuschen und zu verschleiern, und das werden wir Ihnen sicher nicht durchgehen lassen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen eine seriöse, profunde Aufklärung. Das Parlament ist gefordert, das auf­zuklären. Danke, Herr Finanzminister, dass Sie heute das gesagt haben, was Sie sa­gen konnten. Ich verstehe, dass nicht alles zu sagen möglich war, aber das ist nicht genug. Deshalb braucht es in dieser Causa Ibiza/Casag einen Untersuchungsaus­schuss, geschätzte Damen und Herren. Das wird nicht mehr anders gehen.

Es ist auch eine weitere Frage zu klären. Was hat die ÖVP gewusst? Was haben die ÖVP-Regierungsmitglieder gewusst? Was hat Herr Kurz gewusst? – Ich muss mich bei Ihnen entschuldigen, Herr Kurz, dass ich damals gemeint habe, Sie spielen am Handy Candy Crush. Das wird es nicht gewesen sein. Wahrscheinlich sind die ganzen Posten durchgeschaut worden, die Sie zu vergeben haben. Das ist passiert, und das wird aufzuklären sein, geschätzte Damen und Herren, genauso aufzuklären und genauso herauszufinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Von dieser Ibizaregierung sind zwei Bilder für die Menschen (Abg. Nehammer: Schlechte Rede!) gemalt worden. Das eine ist, dass man vielleicht durch Spenden Politik beeinflussen kann, und das Zweite ist, dass es unter Umständen Posten gegen Gesetze gibt. Geschätzte Damen und Herren, das ist ein Zustand, der unserer Re­publik nicht würdig ist. Das werden wir aufklären, egal, ob Sie mit Klagen drohen oder nicht. (Abg. Nehammer: Da wirst du ganz rot ...!) Das ist uns egal, wir werden das aufklären. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Nur nicht die Flinte in den Porsche werfen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.57


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.57.21

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese heutige Dringliche Anfrage basiert auf Unter­suchungsakten der WKStA, die auf eine höchst dubiose Art und Weise das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben – oder zumindest Teile davon. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das ist eines Rechtsstaates absolut unwürdig. Was ist das Resultat davon? – Es wer­den unbescholtene, integre Persönlichkeiten von den Medien vorverurteilt, und es fin­det auch seine Fortsetzung – no na, die Fakten sind in der Öffentlichkeit – hier he­rinnen, alles auf Basis von Teilveröffentlichungen von Akten (Zwischenruf des Abg. Kickl), die niemals in die Öffentlichkeit hätten kommen dürfen. Das Resultat ist, wie gesagt, die Beschädigung, die Rufschädigung von Persönlichkeiten, die das mit Si­cherheit nicht verdient haben. Es gilt für jeden Menschen in diesem Land die Un­schuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist, aber hier hat schon eine Vorverur­teilung stattgefunden, die in diesem Land einfach nicht sein darf, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was mich jetzt bewogen hat, ans Rednerpult zu kommen, ist noch etwas anderes. Herr Kollege Schellhorn, zum wiederholten Male: Erstens, es geht nicht an, in einer Fern­sehdiskussion eine unbescholtene Persönlichkeit, in dem Falle den ehemaligen Fi­nanzminister, der Korruption zu bezichtigen. Das geht in diesem Land nicht, das geht nirgends auf dieser Welt! (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Abg. Meinl-Reisinger: Der Herr


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 79

Löger wird als Beschuldigter geführt!) – Beschuldigt ist nicht verurteilt, liebe Frau Klub­obfrau! (Abg. Meinl-Reisinger: Das hat er aber nicht gesagt!)

Es geht noch weiter. Sie haben den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich Harald Mahrer in Ihrem Redebeitrag in diese Debatte hineingezogen und skandali­sieren etwas, das weit von jeglicher Problematik entfernt ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Was ...?! Entschuldigung, in jedem anderen Land ist das unvereinbar!) Er ist auf der einen Seite Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, und in der Wirtschaftskam­mer Österreich sind die Banken in einer Sparte und in Fachverbänden organisiert, die rechtlich eigenständige Persönlichkeiten sind, auf die er keinen Einfluss hat. Dort sind die Banken organisiert.

Auf der anderen Seite ist er Präsident der Oesterreichischen Nationalbank, ist er Vor­sitzender des Aufsichtsrates dort (Zwischenrufe bei den NEOS – Ruf: Oberster Auf­seher!), und zwar ohne Exekutivgewalt und damit ohne Einfluss auf die Bankenauf­sicht, das wissen Sie ganz genau. (Abg. Meinl-Reisinger: Und er verhandelt für die ÖVP! Unglaublich!) Hier einen Zusammenhang, eine Unvereinbarkeit herzustellen, ist so etwas von letztklassig (in Richtung Abg. Schellhorn), Herr Kollege, das bin ich ei­gentlich von Ihnen nicht gewohnt, und ich verstehe auch nicht, dass Sie das tun. (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Was unvereinbar ist, ... haben Sie ganz an­dere Sachen!)

Sie handeln wider besseres Wissen, weil Sie die Entscheidungskompetenzen in beiden Organisationen bestens kennen und damit auch wissen, dass da null Unvereinbarkeit vorhanden ist; aber Sie ziehen Präsidenten Mahrer hier in diese Debatte mit hinein und erwecken damit den Anschein, dass auch seine Person mit dieser Debatte etwas zu tun hätte. Das ist wirklich letztklassig! Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)

16.01

16.01.24


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zu einer Reihe von Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG)“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Fürlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Aufklärung des Ibiza Vi­deos“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entschlie­ßungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (2/E) (Ruf: Schlechtes Gewissen!)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staats­nahen Unternehmen“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, ab­gelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Yildirim, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Abberufung von Peter Sidlo als Vorstand der Casi­nos Austria AG“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 26. November 2019 / Seite 80

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Ministerielle Kompetenzentrennung im Bereich des Glücksspiels“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Meinl-Reisinger: Das wird noch kommen!)

16.03.40Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 97/A bis 109/A eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 11. Dezember 2019, 10 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

16.04.03Schluss der Sitzung: 16.04 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien