Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

40. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 4., und Mittwoch, 5. Dezember 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

40. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

Dienstag, 4., und Mittwoch, 5. Dezember 2007

Dauer der Sitzung

Dienstag, 4. Dezember 2007: 9.05 – 24.00 Uhr

                                        Mittwoch, 5. Dezember 2007: 0.00 –    0.47 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderun­terstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsge­setz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesge­setz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

3. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

4. Punkt: Bericht über den Antrag 154/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Jo­hann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweit geltende Bruttopreis­auszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen

5. Punkt: Bericht über den Antrag 158/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Kennzeich­nung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opfer­fürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 29/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden

8. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 322/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pflegeberichts

10. Punkt: Bericht über den Antrag 329/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standardisierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Kör­perschaftsteuergesetz 1988 geändert werden

13. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

15. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Quali­täts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Vertei­lung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Ge­webesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflan­zungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheits­maßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhr­gesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007)

24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 1 – WIEDERVORLAGE

25. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/12

26. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/10

27. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 3

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 65

Ordnungsruf ................................................................................................................... 98

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 65

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 90

Redner:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 90

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 91

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 93

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 94

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 95

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 97

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kol­legen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 158 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen – Annahme .......  98, 377

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kol­legen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 272 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 5. De­zember 2007 zu setzen – Annahme .....................................................................  98, 377

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 98

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit dem Zeit­punkt der Einbringung von Abänderungsanträgen:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 166

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 166

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 166

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 167

Josef Broukal .............................................................................................................. 167

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 181

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsidenten Dr. Michael Spindelegger .................................................................... 377

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 377


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 4

Aktuelle Stunde (9.)

Thema: „Damit Österreich souverän und neutral bleibt – kein Abschluss des EU-Reformvertrages“   ............................................................................................................................... 65

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 65

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ..... 68

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 71

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 72

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 74

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 75

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 77

Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik ................................................................. ..... 79

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 80

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 82

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ..... 83

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 85

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 86

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 88

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend drohendes Milliarden-Debakel beim Klimaschutz für Österreich (2492/J)                        181

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 187

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................... 192

Debatte:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 199

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 202

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 204

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 206

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 209

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 211

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 214

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 217

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 219

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 221

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 223

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 225

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 226

Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ... 227

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 228

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 229

Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ... 231

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Kranken-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 5

anstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversi­cherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversor­gungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organi­sation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (352 d.B.) ..................................................................................... 99

2. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bun­desbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B.) ........................................................................................................................ 99

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (308 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens (345 d.B.)                       99

Redner/Rednerinnen:

Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 99

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 101

Karl Öllinger .......................................................................................................  103, 148

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 105

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 110

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 114

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 116

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 119

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 121

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 122

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 126

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger .................................................................. ... 128

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 130

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 132

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 133

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 135

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 138

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 139

Laura Rudas ................................................................................................................ 141

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 142

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 143

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 144

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 147

August Wöginger .................................................................................................... ... 152

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 156

Maria Grander ............................................................................................................. 157

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 158

Dr. Sebastian Eder ..................................................................................................... 160

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 163

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 163

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 164

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 165

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die ökonomischen und so­zialen Auswirkungen von Zuwanderung nach Österreich und die damit verbunde­nen Auswirkungen auf den Sozialstaat – Ablehnung ....  108, 233


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Teuerungsausgleich für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich statt Überweisung dreistelliger Millionenbeiträge nach Brüssel – Ab­lehnung .......................................................  112, 233

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heilmittelkostendämpfung – Annahme (E 45) ....................  118, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Falschinformation im Pensionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionen – Ablehnung .........................................................................  125, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jene­wein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der e-card – Ablehnung  137, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kol­legen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebe­nen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen – Ablehnung      146, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkas­sen – Ablehnung ......  151, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Anhebung der Richtsätze nach § 293 (1) lit.a ASVG (Ausgleichs­zulagen-Richtsätze) auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC – Ablehnung .................................  151, 234

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 352 und 353 d.B. ......................................... 232

Genehmigung der Vereinbarung in 345 d.B. ................................................................ 234

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 154/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen (340 d.B.)                  167

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 158/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Mag. Gertrude Aubauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby (341 d.B.) .............. 167

Redner/Rednerinnen:

Bettina Hradecsni ....................................................................................................... 167

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 169

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 170

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 171

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 172

Anita Fleckl .............................................................................................................. ... 173

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 174

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 175

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 176

Christian Füller ....................................................................................................... ... 176

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 177


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 7

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 178

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 179

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 179

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 180

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 340 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen (E 43) ....................................................................................................................................... 181

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 341 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minde­rung des Stromverbrauchs im Standby (E 44)                    181

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (304 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsge­setz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (354 d.B.) .............................................. 235

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 29/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorge­gesetz und das Impfschadengesetz geändert werden (355 d.B.) ...................................................................................................................... 235

Redner/Rednerinnen:

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 235

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 236

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 236

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger ............................................................  237, 238

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 237

Annahme des Gesetzentwurfes in 354 d.B. ................................................................ 238

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 355 d.B. ..................................................... 239

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.) .......................................................................... 239

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 322/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pflegeberichts (357 d.B.)        ............................................................................................................................. 239

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 329/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standardisierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs (358 d.B.) ..................................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 239

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 241

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 242

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 246

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 247

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 250


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 8

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 251

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 254

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 255

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 257

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 258

Theresia Haidlmayr ................................................................................................ ... 260

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger .................................................................. ... 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz – Ablehnung     245, 265

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehöri­gen – Ablehnung ..............  245, 265

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betref­fend Abschaffung der Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Be­treuung – Ablehnung .  249, 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verlängerung der Amnestie in Zusammenhang mit der 24-Stun­den-Betreuung – Ablehnung .  254, 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betref­fend Erhöhung der Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständi­ge Betreuungskräfte – Ablehnung                259, 266

Genehmigung der Vereinbarung in 356 d.B. ................................................................ 265

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 357 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die inhaltliche Ergänzung des Sozialberichtes im Bereich „Pflegevorsorge“ (E 46) ......... 266

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 358 d.B. ..................................................... 266

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktför­derungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommen­steuergesetz geändert werden (361 d.B.) ................................................................... 266

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 266

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigungen) ...........................................  268, 281

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 271

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 272

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 276

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 277

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 278

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 279

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 280

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 281

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 282

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 283


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 9

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter­vorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Jour­nalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (359 d.B.) .............................. 285

13. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geän­dert wird (360 d.B.)                   285

Redner/Rednerinnen:

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ... 285

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 286

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 287

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 288

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 291

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 294

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 295

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 296

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 296

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interessenvertretung von Menschen mit besonderen Bedürf­nissen – Ablehnung  290, 298

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorge – Ablehnung      293, 298

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 359 und 360 d.B. ......................................... 297

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (283 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (320 d.B.) ........... 298

15. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz ge­ändert wird (321 d.B.)                    298

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (279 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz geändert wird (322 d.B.)                             298

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (288 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (323 d.B.) .... 299

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (287 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (324 d.B.) ...... 299

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 299

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ... 301


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 10

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 301

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 303

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 303

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 305

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 306

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 307

Ridi Steibl .................................................................................................................... 308

Peter Marizzi ............................................................................................................... 309

Adolfine Herta Mikesch ............................................................................................. 309

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ... 310

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 311

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 311

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 314

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 314

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 315

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 316

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 316

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 317

Michaela Sburny ..................................................................................................... ... 318

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel – Annahme (E 47)  312, 319

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 320, 321, 322, 323 und 324 d.B. ...................... 319

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geän­dert wird (325 d.B.) ............. 320

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 321

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 321

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 322

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 323

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 323

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arznei­mittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten geändert werden (343 d.B.) ........................ 323

21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (284 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicher­heitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Ein­richtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (344 d.B.) ............................................................................................... 323

Redner/Rednerinnen:

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ... 323

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 324


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 11

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 324

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 325

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 326

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 326

Beate Schasching ................................................................................................... ... 326

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 327

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 327

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 343 und 344 d.B. ......................................... 328

22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (342 d.B.) .................................................. 328

Redner/Rednerinnen:

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 329

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 330

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 331

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 335

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 339

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 339

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 340

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 341

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 341

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 342

23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (292 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwarenein­fuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007) (346 d.B.)                          342

Redner/Rednerinnen:

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ... 343

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 343

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 352

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 353

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 353

Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters – Annahme (E 48) ..................................................................  354, 356

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 355

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-48 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 1 – WIEDERVORLAGE (274 d.B.) .................................... 356

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-8 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/12 (275 d.B.) .................................................................................... 356

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 356

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 357

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 357


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 12

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 359

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 360

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 360

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 361

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 361

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 364

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 365

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 366

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 366

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 367

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-48 und III-8 d.B. ........................................... ... 369

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-2 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/10 (377 d.B.) .................................................................................... 370

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-55 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6 (378 d.B.) ...................................................................................... 370

Redner/Rednerinnen:

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 370

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 371

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 371

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 372

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 373

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 373

Christian Faul .......................................................................................................... ... 374

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 374

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 375

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 375

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 376

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-2 und III-55 d.B. ........................................... ... 376

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 89

Petition betreffend „Manifest der österreichischen Kinder- und Jugendorganisa­tionen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (Ordnungsnummer 25) (über­reicht von der Abgeordneten Barbara Zwerschitz)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 88

317: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Ver­kehr mit Baugrundstücken geändert wird

318: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird – Glücksspiel­gesetz-Novelle 2007 (GSpG-Novelle 2007)

319: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizini­scher Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

326: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 13

327: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien)

Berichte ......................................................................................................................... 89

III-100: Bericht, Reihe Bund 2007/15; Rechnungshof

III-101: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2006; BM f. Wirt­schaft und Arbeit

III-102: Bericht gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgrup­penförderung für das Jahr 2006; Bundesregierung

III-104: Bericht über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2007 bis 2010; BM f. Finanzen

III-105: Förderungsbericht 2006; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Laura Rudas, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot von „Mosquito Sound System“ in Österreich (488/A)(E)

Anita Fleckl, Maria Rauch-Kallat, Dieter Brosz, Ing. Norbert Hofer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (489/A)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkaufs-, Handels- und Import­verbot von Stopfmastprodukten (490/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausnahmeregelung von der Winterreifenpflicht und der Pflicht zur Mitführung von Schneeketten für Kehrmaschinen und Fahrzeuge der Kanalräumung (196/A)(E) (Zu 196/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Solaranlagen als Lärmschutzwände (1936/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bundes-Umwelthaftungs­gesetz (1937/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend BMF-Inseratenkampagne zur Familienförderung (1938/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vorstandsvergrößerungen und Bahnhofs-Mana­ger-Karrieren (1939/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere Fragen zum Projekt Linzer Westring (A 26) (1940/J)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Motorradlärm (1941/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 14

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Motorradlärm (1942/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Versuche an wildlebenden Tieren und an Tieren gefährdeter Arten (1943/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend sexuelle Belästigung (1944/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend sexuelle Belästigung (1945/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend sexuelle Belästigung (1946/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend sexuelle Belästigung (1947/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend sexuelle Belästigung (1948/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend sexuelle Belästigung (1949/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend sexuelle Belästigung (1950/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend sexuelle Belästigung (1951/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend sexuelle Belästigung (1952/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend sexuelle Belästigung (1953/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend sexuelle Belästigung (1954/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend sexuelle Belästigung (1955/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Mob­bing (1956/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Mobbing (1957/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Mobbing (1958/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Mobbing (1959/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Mobbing (1960/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 15

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Mobbing (1961/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mobbing (1962/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1963/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1964/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1965/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1966/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1967/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1968/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahnungslosigkeit im Innenministerium (1969/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erstaufnahme- und Betreuungsstelle (1970/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Korruption in der Europäi­schen Kommission (1971/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Internationale Einsätze und Kooperation mit Firmen (1972/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Tschadeinsatz und Sicherheitsratsitz (1973/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Lieferplan Eurofighter (1974/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die gehäufte Anzahl von Legionel­lenerkrankungen in österreichischen Spitälern (1975/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Ausbildung von straffällig gewordenen Schwarzafrikanern in der Haftanstalt Suben (1976/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Haupt- und Mitversicherte im Rah­men der Krankenversicherung (1977/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 16

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend „Pontlatz-Kaserne“ (1978/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend von behinderten Menschen betriebene Tabaktrafiken (1979/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 17

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versetzungspraxis und Disziplinarwesen (1980/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Gefährdung durch wirkungslose Husten- und Schnupfenmittel für Kinder (1981/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pestizidbelas­tung (1982/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Asylwerber in Oberösterreich (1983/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Asylwerber in Vorarlberg (1984/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Asylwerber in der Steiermark (1985/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Die Österreichische Kapitalmarktaufsicht und die Aufsicht des Börsehan­dels – ein Versagen der österreichischen Kapitalmarktpolitik am Beispiel Meinl Euro­pean Land Ltd (MEL)“ (1986/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzausgleich (1987/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Asylantragstellung der Torballmannschaft aus Kamerun (1988/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wahlpropaganda an Schulen (1989/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Mobbing (1990/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Garsten (1991/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Hall (1992/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Suben (1993/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schärding (1994/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schardenberg (1995/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Riedau (1996/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Raab (1997/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Münzkirchen (1998/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Ried im Inn­kreis (1999/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Engelhartszell (2000/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Andorf (2001/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Rohrbach (2002/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ulrichsberg (2003/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Martin im Mühl­kreis (2004/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Rohrbach (2005/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Peilstein (2006/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neufelden (2007/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lembach (2008/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Helfenberg (2009/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Aigen im Mühlkreis (2010/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsna­hen Unternehmensbereich (2011/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2012/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 18

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2013/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fa­milie und Jugend betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Un­ternehmensbereich (2014/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2015/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2016/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmens­bereich (2017/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2018/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Un­ternehmensbereich (2019/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unterneh­mensbereich (2020/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich (2021/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Ar­beit betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmens­bereich (2022/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unterneh­mensbereich (2023/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend dramatischen Rückgang der milchproduzierenden Betriebe (2024/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend umstrittenes Kraftwerks­projekt an der Schwarzen Sulm im Natura 2000 Gebiet (2025/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konsequenzen aus der neuesten EU-Studie über Elektromagnetische Felder (EMF) (2026/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Ausbau der Blöcke 1 und 2 des AKW Mochovce (2027/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 19

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Konsequenzen aus der neusten EU-Studie über Elektromagnetische Felder (EMF) (2028/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die „größte Photovoltaik­anlage des Bundes“ in Österreich (2029/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Homepage www.klimafonds.at des mit 1. Juli 2007 eingerichteten Klima- und Energiefonds (2030/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Eingangsbesteuerung von Stiftungen (2031/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kabinettsmitar­beiter im BMLFUW (2032/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stellenbe­setzungen im Bundeskanzleramt und im staatsnahen Unternehmensbereich (2033/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 20

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Fuhrmanns­gasse 5 (2034/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 21

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Kopernikus­gasse 1 (2035/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Stumper­gasse 42 (2036/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Siebenbrunnen­feldgasse 7 (2037/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Schönbrunner Straße 34 (2038/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Wattgasse 15 (2039/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Baumgartner Höhe 2 (2040/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Hofburg (Leo­pold. Trakt – Hauswachzimmer) (2041/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Schmerling­platz 10 (2042/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Boltzmann­gasse 20 (2043/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Hernalser Gür­tel 6-12 (2044/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Kandlgasse 4 (2045/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Urban-Loritz-Platz 7 (2046/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Stiftgasse 2a (2047/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien/Sicher­heitsdirektion Wien/Landespolizeikommando Wien/Landeskriminalamt Wien, Schotten­ring 7-9,1010 Wien (2048/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Simmeringer Hauptstraße (2049/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Sängergasse 11 (2050/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Kaiserebersdor­fer Str. 290 (2051/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Taubstummen­gasse 11 (2052/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Rainergasse 21 (2053/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Viktor-Christ-Gasse 19 (2054/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Ballhausplatz 2 (Hauswachzimmer) (2055/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Grünburg (2056/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Juchgasse 19 (2057/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Brandstätte (2058/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Laurenzerberg 2 (2059/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Am Hof 3 (2060/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Schottenring 7-9 (2061/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Deutschmeister­platz 3 (2062/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Kriminalpolizeilichen Beratung – Schauraum, Andreasgasse 4, 1070 Wien (2063/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber im Burgenland (2064/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Austro Control GmbH und Diamond und Privi­legien bei der Austro Control GmbH“ (2065/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Gleichbehandlung am Ar­beitsplatz (2066/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Vergabe von Förderungen durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (2067/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Aktenlöschungen (2068/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die Abgabe der „Pille danach“ an Schulen (2069/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Schönheitsoperationen (2070/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Einsetzung eines Imams im österreichischen Bundesheer (2071/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend gerechte Modelle der Kapital- und Gewinnbeteiligung für Mitar­beiterInnen (2072/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 22

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Klimafonds des mit 1. Juli 2007 eingerichteten Klimafonds (2073/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Geschäftsführung des Klimafonds (2074/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Probleme mit der E-Card im Ausland (2075/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Valorisierung des Pflegegeldes (2076/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 23

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Leopolds­gasse 18 (2077/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 24

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Ausstellungs­straße 44 (2078/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 25

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Trillergasse 6 (2079/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Wagramer­straße 89 (2080/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Neuwaldegger Straße 3-9 (2081/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Hohe Warte 32 (2082/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Schulgasse 88 (2083/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Gersthofer Stra­ße 135 (2084/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Billrothstra­ße 79a (2085/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Krottenbach­straße 106 (2086/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Sickenberggas­se 13 (2087/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Pasetti­straße 81-83 (2088/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Vorgartenstra­ße 27-29 (2089/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Strompolizeiinspektion Handelskai 267 (2090/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Abelegas­se 14‑16 (2091/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Koppstra­ße 9‑11 (2092/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Wilhelminen­straße 93 (2093/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Rötzergasse 24 (2094/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Hernalser Hauptstraße 177 (2095/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Lehmanngas­se 3a (2096/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Anton Baum­gartner Str. 125 (2097/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Zeleznygasse 1 (2098/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Karl-Tornay-Gasse 37-43 (2099/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Strompolizeiinspektion Seitenhafenstra­ße 15 (2100/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeidiensthundeinspektion Wien „Ost“ Schüttelstraße 430 (2101/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Hermann-Bahr-Straße 3 (2102/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Bäuerlegas­se 31-35 (2103/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Tempelgas­se 5a (2104/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Martinstraße 40 (2105/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Lange Allee 13 (2106/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Quadenstraße 8 (2107/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Donaufelder Straße 99 (2108/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Kummergasse 7 (2109/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Dopschstra­ße 29 (Großfeldsiedlung) (2110/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Berlagasse 1 (2111/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Rudolf Nurejew-Promenade 1 (2112/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Rosenbergstra­ße 37 (2113/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Leyserstraße 2 (2114/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Tannengas­se 8‑10 (2115/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Otto-Wagner-Platz 4 (2116/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Liechtentaler Gasse 4 (2117/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Sechshauser Str. 44 (2118/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Julius-Tandler-Platz 3 (2119/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Pappenheim­gasse 33 (2120/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Langobarden­straße 128 (2121/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Rennbahn­weg 27 (2122/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wien Praterstern (2123/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Spionageaffäre Hörsching (2124/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spionageaffäre Hörsching (2125/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Steuerfreies Spenden von Honoraren – Gedächtnisverlust im BMF“ (2126/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Mietvertragsgebühren“ (2127/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Suchtmedizin: Sexuelle Abhängigkeiten (Sex­sucht)“ (2128/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fusion von „Google“ und „DoubleClick“ (2129/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Keine Chance für Frauen auf Führungspositionen im Umweltministerium (2130/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Kostenersatz für erfolgreiche Bürgerinitiativen in Verfahren vor dem Verfas­sungsgerichtshof (2131/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 26

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Medienkooperation“ (2132/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend EU-konforme Lösung des Universitätszugangs (2133/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Hintermänner im Fall Arigona“ (2134/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 27

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pöllau (2135/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hartberg (2136/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Friedberg (2137/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Waltersdorf (2138/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Graz West (2139/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Flughafen Graz (2140/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Unterpremstätten (2141/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Übelbach (2142/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Hartberg (2143/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Fohnsdorf (2144/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Judenburg (2145/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Obdach (2146/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Oberzeiring (2147/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Rohrbach an der Laf­nitz (2148/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vorau (2149/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchberg an der Raab (2150/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ilz (2151/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Fürstenfeld (2152/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Burgau (2153/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Stefan im Rosen­tal (2154/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Anna am Aigen (2155/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Riegersburg (2156/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchbach in der Stei­ermark (2157/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gnas (2158/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Feldbach (2159/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Weiz (2160/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab (2161/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wolfsberg im Schwarzautal (2162/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eisenerz (2163/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hieflau (2164/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kaindorf (2165/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (2166/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 28

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mobbing (2167/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Ar­beit betreffend Fördermissbrauch im Rahmen der Förderung durch den Blum-Bonus (2168/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Mängel im Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart (2169/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 29

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Großreifling (2170/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 30

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Unzmarkt (2171/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 31

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pöls (2172/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Edelschrott (2173/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Langenwang (2174/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Krieglach (2175/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neumarkt in der Stei­ermark (2176/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Murau (2177/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Trieben (2178/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wildalpen (2179/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Stainach (2180/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Haus (2181/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Irdning (2182/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Trieben (2183/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Veitsch (2184/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Spital am Semmering (2185/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neuberg an der Mürz (2186/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mürzzuschlag (2187/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kindberg (2188/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Stadl an der Mur (2189/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Admont (2190/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Peter-Freienstein (2191/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Michael in der Steiermark (2192/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Arnfels (2193/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Lorenzen bei Knit­telfeld (2194/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Seckau (2195/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Voitsberg (2196/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Unterwald (2197/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Klöch (2198/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Stallhofen (2199/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Söding (2200/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Krottendorf-Gaisfeld (2201/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Köflach (2202/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Gallen (2203/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schladming (2204/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Rottenmann (2205/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Trofaiach (2206/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vordernberg (2207/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Niklasdorf (2208/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Gleinalm (2209/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich des Landeskriminalamtes Außenstelle Nik­lasdorf (2210/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Aussee (2211/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Mitterndorf (2212/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Lambrecht (2213/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schöder (2214/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Scheifling (2215/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Oberwölz (2216/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Knittelfeld (2217/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Zeltweg (2218/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Weißkirchen in der Steiermark (2219/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gröbming (2220/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ramsau am Dach­stein (2221/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Liezen (2222/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Betrauung mit Institutsleitungen an der Pädagogischen Hochschule Tirol (2223/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen zur Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Importver­bote (2224/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend EURATOM, österreichische Atomgelder an die EU und Ausstiegsszenarien (2225/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Offenlegung der Agrarausgleichs­zahlungen (2226/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Trasylol und Patientensicherheit“ (2227/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Evaluierung der Ökostromentwicklung und Ökostrompotenziale durch die Energie-Control GmbH (2228/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Ar­beit betreffend Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen (2229/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Schneechaos auf der Wiener Außenringautobahn (2230/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schneechaos auf der Wiener Außenringauto­bahn (2231/J)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Unterstützung für pflegende Angehörige (2232/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Forschungsprojekt „Wohnen morgen“ (Sonnenkollektoren) bei Wohnanlage in Neumarkt am Wallersee (2233/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die Belegung von Krankenhausbetten mit Pflegebe­dürftigen (2234/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz betreffend Bericht über die Soziale Lage in Österreich (2235/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 32

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Körperverletzung, Raub bzw. andere strafbare Tatbestände wider den Stu­denten Martin Pfeil durch gewaltbereite Linksextreme (2236/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten (2237/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten (2238/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten (2239/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2240/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2241/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Gender Mainstreaming auf Bun­desebene (2242/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2243/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2244/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2245/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2246/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2247/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2248/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2249/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2250/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2251/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2252/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene (2253/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 33

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „klares Procedere“ (2254/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en, Medien und öffentlichen Dienst betreffend die Besserstellung von „Trümmerfrauen“ in der österreichischen Rechtsordnung (2255/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend „Sicherheitsunternehmen im militärischen Umfeld – Sicherheits-Outsourcing“ (2256/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Bewegung und Sport (Schulsport) – Entwicklungstenden­zen in Österreich“ (2257/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend E-Mails von Gerd Honsik (2258/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend E-Mails von Gerd Honsik (2259/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 34

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mattighofen (2260/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 35

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mauerkirchen (2261/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 36

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neukirchen an der Enknach (2262/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ostermiething (2263/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Palting (2264/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Aschach an der Do­nau (2265/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eferding (2266/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Prambachkirchen (2267/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Zell (2268/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Freistadt (2269/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gratwein (2270/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Frohnleiten (2271/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Feldkirchen bei Graz (2272/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eggersdorf bei Graz (2273/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eggelsberg (2274/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Braunau am Inn (2275/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Aspach (2276/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Altheim (2277/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ach-Hochburg (2278/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Friedburg-Lengau (2279/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Marein bei Graz (2280/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Semriach (2281/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Seiersberg (2282/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Raaba (2283/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lieboch (2284/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Laßnitzhöhe (2285/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kumberg (2286/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kalsdorf bei Graz (2287/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hitzendorf (2288/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hausmannstätten (2289/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Peter am Otters­bach (2290/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mureck (2291/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Halbenrain (2292/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Radkersburg (2293/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Apetlon (2294/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Andau (2295/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Nickelsdorf (2296/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Kittsee (2297/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Bruckneudorf (2298/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eisenstadt Neusiedler Straße (2299/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ruster Straße (2300/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Rust am See (2301/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hornstein (2302/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Rattersdorf (2303/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Deutschkreutz (2304/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich des Polizeikooperationszentrums Nickels­dorf (Österreich-Ungarn) (2305/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Podersdorf am See (2306/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Parndorf (2307/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pamhagen (2308/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Horitschon (2309/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Draßmarkt (2310/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Deutschkreutz (2311/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Parndorf (2312/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Deutsch-Jahrn­dorf (2313/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Oberpullendorf (2314/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lutzmannsburg (2315/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lockenhausen (2316/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kobersdorf (2317/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kinderpornographie und Menschenhandel (2318/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Jahresbericht über die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 37

Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 der EU des Europäischen Rechnungshofs (2319/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haus­haltsjahr 2006 der EU des Europäischen Rechnungshofs (2320/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag (2321/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Förderung der europäi­schen Atomenergie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag (2322/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bemühungen zur Frei­lassung von Bert Nussbaumer (2323/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Unterstützung für Tibet als „Disneyland“? (2324/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ös­terreichische Unterstützung für Tibet als „Disneyland“? (2325/J)

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend neues kriminalpolizeiliches Vorgangsbearbeitungssystem für das BKA (2326/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Repräsen­tationsausgaben (2327/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Repräsentationsausgaben (2328/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Repräsentationsausgaben (2329/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Repräsentationsausgaben (2330/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fa­milie und Jugend betreffend Repräsentationsausgaben (2331/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Repräsentationsausgaben (2332/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Repräsentationsausgaben (2333/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Repräsentationsausgaben (2334/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Repräsentationsausgaben (2335/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz betreffend Repräsentationsausgaben (2336/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 38

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Repräsentationsausgaben (2337/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Repräsentationsausgaben (2338/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Ar­beit betreffend Repräsentationsausgaben (2339/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Repräsentationsausgaben (2340/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zahlungen für die Verwen­dung von fossilem Diesel in der Landwirtschaft („Agrardiesel“) (2341/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 39

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Oberneukirchen (2342/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 40

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Frankenburg am Hausruck (2343/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Frankenmarkt (2344/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lenzing (2345/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mondsee (2346/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ottensheim (2347/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Puchenau (2348/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Steyregg (2349/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Bad Leonfelden (2350/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ampflwang im Haus­ruck (2351/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Attnang-Puchheim (2352/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gramastetten (2353/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hellmonsödt (2354/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Leonfelden (2355/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gallneukirchen (2356/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wolfern (2357/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ternberg (2358/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Weyer an der Enns (2359/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Sierning (2360/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Aurolzmünster (2361/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Eberschwang (2362/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Obernberg am Inn (2363/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ried im Innkreis (2364/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Waldzell (2365/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Taiskirchen im Inn­kreis (2366/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Georgen an der Gusen (2367/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Perg (2368/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Antiesenhofen (2369/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Windischgarsten (2370/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Enns (2371/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ansfelden (2372/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Klaus (2373/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hörsching (2374/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Leonding (2375/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mauthausen (2376/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Traun (2377/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wilhering (2378/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Linz Hörsching (2379/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Haid (2380/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Grein (2381/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Florian (2382/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pasching (2383/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neuhofen an der Krems (2384/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pabneukirchen (2385/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Großraming (2386/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 41

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Förderung der europäischen Atom­energie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag (2387/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend rasante Autofahrt zum Sektempfang (2388/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Verschwendung von Steuergeldern durch An­schaffung eines neuen Dienstautos (2389/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe-
rin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Mensdorff-Pouilly, Ehepaar Rumpold, Genmjr Erich Wolf und Hortobagy (2390/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Me­dienkooperation (2391/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Medienkooperation (2392/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Medienkooperation (2393/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Medienkooperation (2394/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Medienkooperation (2395/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Medienkooperation (2396/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Medienkooperation (2397/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Medienkooperation (2398/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Medienkooperation (2399/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Medienkooperation (2400/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Medienkooperation (2401/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Medienkooperation (2402/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Medienkooperation (2403/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 42

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Reifnitz am Wörther­see (2404/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 43

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pörtschach am Wör­thersee (2405/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 44

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pischeldorf (2406/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 45

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Moosburg (2407/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 46

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Maria Saal (2408/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lambichl (2409/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Krumpendorf (2410/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Grafenstein (2411/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ferlach (2412/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Feistritz im Rosental (2413/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ebenthal in Kärnten (2414/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Ratten­dorf/Nassfeld (2415/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Weißbriach (2416/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Stefan an der Gail (2417/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Liesing (2418/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kötschach-Mauthen (2419/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchbach (2420/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hermagor (2421/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Patergassen (2422/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Loibltunnel (2423/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zeller Polizeiaffäre (2424/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Sicherheitszentrum am TÜPL Allentsteig (2425/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Berufsqualifikation von Asylwerbern (2426/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Internetkriminalität (2427/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neumarkt im Haus­ruck (2428/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Waizenkirchen (2429/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kematen (2430/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hinterstoder (2431/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchdorf an der Krems (2432/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kremsmünster (2433/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Molln (2434/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pettenbach (2435/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pregarten (2436/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Königswiesen (2437/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kefermarkt (2438/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Sandl (2439/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Weitersfelden (2440/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Wullowitz (2441/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Leopoldschlag (2442/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Neu­markt/Mühlkreis (2443/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Altmünster (2444/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Goisern (2445/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Ischl (2446/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ebensee (2447/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gosau (2448/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hallstatt (2449/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Laakirchen (2450/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Scharnstein (2451/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Wolfgang (2452/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vorchdorf (2453/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Schallerbach (2454/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gaspoltshofen (2455/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Grieskirchen (2456/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Haag am Hausruck (2457/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neukirchen am Walde (2458/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ottnang am Hausruck (2459/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schörfling am Atter­see (2460/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schwanenstadt (2461/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Georgen im Atter­gau (2462/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Timelkam (2463/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Unterach am Attersee (2464/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vöcklabruck (2465/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vöcklamarkt (2466/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Seewalchen (2467/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gunskirchen (2468/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Krenglbach (2469/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lambach (2470/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Marchtrenk (2471/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Sattledt (2472/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Steinerkirchen an der Traun (2473/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Wels (2474/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bodensdorf (2475/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Feldkirchen (2476/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Glanegg (2477/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Thalheim bei Wels (2478/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend A Letter to the Stars (2479/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales und Konsumentenschutz betreffend A Letter to the Stars (2480/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einsatz von Elektroschockwaffen der Marke Taser im Strafvollzug (2481/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Einsatz von Elektroschockwaffen der Marke Taser in der österreichi­schen Exekutive (2482/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend die Förderschiene des FWF für Kunst-Universi­täten (2483/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend A Letter to the Stars (2484/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend A Letter to the Stars (2485/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend A Letter to the Stars (2486/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend A Letter to the Stars (2487/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Badeplatz in Weyregg am Attersee (2488/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel/Glücksspielbetrug – Vollziehung des Glücksspielgesetzes 2006 und 2007“ (2489/J)

Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Psychosoziale Komponente für Transplantationspatien­tInnen (2490/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 47

Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Standby-Betrieb (2491/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend drohendes Milliarden-Debakel beim Klimaschutz für Österreich (2492/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kaserne Wolfsberg als Asylantenheim (2493/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schnellfahraktionen des Rechtsanwalts Vouk (2494/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Justizskandal um Unternehmer Heinz Schultz? (2495/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend statistische Erhebungen zu Asylwerbern und Einbruchsdiebstählen in Vor­arlberg (2496/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 48

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Peuerbach (2497/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 49

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kössen (2498/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 50

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kematen (2499/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 51

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lans (2500/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anti-Stalking (2501/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anti-Stalking (2502/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Modellprojekt Kinderbeistand (2503/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Modellprojekt Kinderbeistand (2504/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 52

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Matrei am Brenner (2505/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mutters (2506/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neustift im Stubaital (2507/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Rum (2508/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Seefeld (2509/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Steinach am Brenner (2510/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Telfs (2511/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wattens (2512/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Zirl (2513/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Plon (2514/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Schön­berg/Stubaital (2515/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Saggen (2516/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Verkehrsinspektion Wilten (2517/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Innsbruck Innere Stadt (2518/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Imst (2519/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ötz (2520/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Silz (2521/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Sölden (2522/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wenns (2523/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Obergurgl (2524/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Imst (2525/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Axams (2526/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Fulpmes (2527/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Gries am Brenner (2528/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hall in Tirol (2529/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Längenfeld (2530/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Nassereith (2531/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Achenkirch (2532/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Jenbach (2533/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ried im Zillertal (2534/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Mayrhofen (2535/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Schwaz (2536/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Strass im Zillertal (2537/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Zell am Ziller (2538/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion Wiesing (2539/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kontrollstelle Kundl (2540/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ischgl (2541/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kitzbühel (2542/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bad Gleichenberg (2543/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Soboth (2544/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchberg in Tirol (2545/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Jochberg (2546/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hopfgarten im Brixen­tal (2547/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Fieberbrunn (2548/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kappl (2549/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Landeck (2550/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Nauders (2551/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pfunds (2552/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Ried im Oberinntal (2553/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Anton am Arlberg (2554/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Grenzpolizeiinspektion Pfunds (2555/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Dölsach (2556/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hubach (2557/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lienz (2558/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Matrei in Osttirol (2559/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Bichlbach (2560/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Jakob im Defreg­gental (2561/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Mittewald an der Drau (2562/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Sillian (2563/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Obertilliach (2564/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Westendorf (2565/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kirchbichl (2566/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Lermoos (2567/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Reutte (2568/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Elbigenalp (2569/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Grän (2570/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kramsach (2571/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion St. Johann in Tirol (2572/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Vils (2573/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kufstein, Inngasse (2574/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Niederndorf (2575/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kundl (2576/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Söll (2577/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Oberau (2578/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Kufstein, Südtiroler Platz (2579/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Wörgl (2580/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Pradl (2581/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hötting (2582/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Neu-Arzl (2583/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Flughafen Innsbruck (2584/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Innsbruck Innere Stadt – Außenstelle Bahnhof (2585/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Innsbruck Reichenau (2586/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Innsbruck Hungerburg (2587/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Erpfendorf (2588/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Cybercrime-Konvention: Weltweiter Lagerverkauf der TK-Vorratsdaten?“ (2589/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1361/AB zu 1365/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (1362/AB zu 1361/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1363/AB zu 1363/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1364/AB zu 1372/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1365/AB zu 1374/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1366/AB zu 1441/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 53

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1367/AB zu 1454/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1368/AB zu 1457/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1369/AB zu 1459/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1370/AB zu 1460/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1371/AB zu 1461/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1372/AB zu 1462/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1373/AB zu 1472/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (1374/AB zu 1534/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1375/AB zu 1554/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1376/AB zu 1409/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1377/AB zu 1477/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1378/AB zu 1478/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1379/AB zu 1479/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1380/AB zu 1480/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1381/AB zu 1481/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1382/AB zu 1482/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert As­pöck, Kolleginnen und Kollegen (1383/AB zu 1488/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1384/AB zu 1370/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1385/AB zu 1371/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 54

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1386/AB zu 1373/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1387/AB zu 1507/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1388/AB zu 1508/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1389/AB zu 1509/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1390/AB zu 1510/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1391/AB zu 1511/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1392/AB zu 1512/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1393/AB zu 1513/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1394/AB zu 1514/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1395/AB zu 1515/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1396/AB zu 1435/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1397/AB zu 1375/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1398/AB zu 1392/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1399/AB zu 1422/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1400/AB zu 1493/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1401/AB zu 1475/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1402/AB zu 1476/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1403/AB zu 1444/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1404/AB zu 1463/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 55

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1405/AB zu 1599/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1406/AB zu 1367/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1407/AB zu 1377/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1408/AB zu 1368/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerho­fer, Kolleginnen und Kollegen (1409/AB zu 1388/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (1410/AB zu 1439/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1411/AB zu 1498/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1412/AB zu 1559/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1413/AB zu 1381/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1414/AB zu 1378/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1415/AB zu 1376/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1416/AB zu 1503/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (1417/AB zu 1533/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen (1418/AB zu 1449/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1419/AB zu 1647/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1420/AB zu 1379/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerho­fer, Kolleginnen und Kollegen (1421/AB zu 1383/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurz­mann, Kolleginnen und Kollegen (1422/AB zu 1384/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerho­fer, Kolleginnen und Kollegen (1423/AB zu 1385/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurz­mann, Kolleginnen und Kollegen (1424/AB zu 1389/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1425/AB zu 1398/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karl­heinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1426/AB zu 1399/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1427/AB zu 1400/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (1428/AB zu 1600/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1429/AB zu 1423/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1430/AB zu 1436/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (1431/AB zu 1390/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1432/AB zu 1401/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1433/AB zu 1402/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1434/AB zu 1403/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert As­pöck, Kolleginnen und Kollegen (1435/AB zu 1486/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (1436/AB zu 1586/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1437/AB zu 1497/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1438/AB zu 1417/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (1439/AB zu 1391/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1440/AB zu 1395/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1441/AB zu 1393/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1442/AB zu 1394/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 57

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (1443/AB zu 1396/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1444/AB zu 1455/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1445/AB zu 1499/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten
Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1446/AB zu 1577/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1447/AB zu 1418/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1448/AB zu 1425/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1449/AB zu 1495/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1450/AB zu 1504/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (1451/AB zu 1536/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1452/AB zu 1580/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1453/AB zu 1583/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (1454/AB zu 2226/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1455/AB zu 1494/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1456/AB zu 1527/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1457/AB zu 1516/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (1458/AB zu 1410/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 58

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karl­heinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1459/AB zu 1411/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1460/AB zu 1412/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1461/AB zu 1413/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1462/AB zu 1414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kol­leginnen und Kollegen (1463/AB zu 1471/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (1464/AB zu 1474/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert As­pöck, Kolleginnen und Kollegen (1465/AB zu 1490/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1466/AB zu 1529/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (1467/AB zu 1561/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (1468/AB zu 1563/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1469/AB zu 1397/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1470/AB zu 1602/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1471/AB zu 1430/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1472/AB zu 1442/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1473/AB zu 1434/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1474/AB zu 1446/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1475/AB zu 1438/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 59

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1476/AB zu 1557/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1477/AB zu 1627/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1478/AB zu 1456/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1479/AB zu 1485/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (1480/AB zu 1617/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage
der Abgeordneten
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1481/AB zu 1525/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1482/AB zu 1415/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawisch­nig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1483/AB zu 1426/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen (1484/AB zu 1450/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawisch­nig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1485/AB zu 1427/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen (1486/AB zu 1440/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1487/AB zu 1496/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1488/AB zu 1541/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1489/AB zu 1431/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1490/AB zu 1535/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1491/AB zu 1445/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mi­chaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen (1492/AB zu 1451/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1493/AB zu 1551/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1494/AB zu 1652/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 60

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1495/AB zu 1419/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1496/AB zu 1420/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1497/AB zu 1428/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Chris­toph Kainz, Kolleginnen und Kollegen (1498/AB zu 1452/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1499/AB zu 1453/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichten­bauer, Kolleginnen und Kollegen (1500/AB zu 1489/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1501/AB zu 1500/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1502/AB zu 1518/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1503/AB zu 1521/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westen­thaler, Kolleginnen und Kollegen (1504/AB zu 1522/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (1505/AB zu 1537/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1506/AB zu 1539/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1507/AB zu 1540/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1508/AB zu 1542/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1509/AB zu 1546/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1510/AB zu 1555/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1511/AB zu 1556/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1512/AB zu 1421/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 61

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen (1513/AB zu 1429/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen (1514/AB zu 1470/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1515/AB zu 1517/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1516/AB zu 1524/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1517/AB zu 1530/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kollegin­nen und Kollegen (1518/AB zu 1562/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen (1519/AB zu 1447/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Wein­zinger, Kolleginnen und Kollegen (1520/AB zu 1448/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1521/AB zu 1552/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1522/AB zu 1424/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1523/AB zu 1433/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1524/AB zu 1437/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1525/AB zu 1432/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Kolleginnen und Kollegen (1526/AB zu 1469/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1527/AB zu 1473/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen (1528/AB zu 1487/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1529/AB zu 1532/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (1530/AB zu 1656/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 62

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (1531/AB zu 1657/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (1532/AB zu 1465/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1533/AB zu 1484/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hei­nisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (1534/AB zu 1491/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1535/AB zu 1558/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1536/AB zu 1464/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1537/AB zu 1523/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Wein­zinger, Kolleginnen und Kollegen (1538/AB zu 1543/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1539/AB zu 1467/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1540/AB zu 1506/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1541/AB zu 1505/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (1542/AB zu 1466/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1543/AB zu 1468/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1544/AB zu 1526/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1545/AB zu 1911/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1546/AB zu 1519/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1547/AB zu 1913/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1548/AB zu 1416/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1549/AB zu 1458/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1550/AB zu 1502/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 63

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1551/AB zu 1548/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1552/AB zu 1638/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1553/AB zu 1659/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (1554/AB zu 1661/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1555/AB zu 1501/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1556/AB zu 1531/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1557/AB zu 1545/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1558/AB zu 1565/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1559/AB zu 1634/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1560/AB zu 1655/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1561/AB zu 1642/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1562/AB zu 1550/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1563/AB zu 1560/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1564/AB zu 1553/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1565/AB zu 1544/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1566/AB zu 1547/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen (1567/AB zu 1483/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen (1568/AB zu 1528/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 64

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolf­gang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1569/AB zu 1611/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolf­gang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1570/AB zu 1613/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1571/AB zu 1668/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1572/AB zu 1568/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1573/AB zu 1564/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1574/AB zu 1575/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1575/AB zu 1567/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1576/AB zu 1576/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1577/AB zu 1581/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (24/AB/PR zu 24/JPR)


09.05.07


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 65

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 37. Sitzung vom 7. November 2007 sowie der 38. und 39. Sitzung vom 8. November 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und un­beanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Knoll, Mag. Wurm, Murauer, Dr. Moser, Dr. Pilz und Mag. Hauser.

*****

Ich gebe bekannt, dass Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tages­ordnung der heutigen Sitzung erhoben hat.

Die Einwendungen betreffen die Aufnahme des Berichtes des Verfassungsausschus­ses über die Regierungsvorlage: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (370 d.B.), sowie des Berichts und Antrags des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetzes (371 d.B.) als Punkte 1 und 2 in die heutige Tagesordnung.

Die Debatte darüber wird gemäß § 50 der Geschäftsordnung im Anschluss an die Ak­tuelle Stunde stattfinden.

09.06.23Aktuelle Stunde

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Damit Österreich souverän und neutral bleibt –
kein Abschluss des EU‑Reformvertrages“

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.06.47

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Es war Heinrich Heine, der einmal gesagt hat, wenn es den Kaiser juckt, so müssen sich die Völker kratzen. Heute könnte man das Wort „Kaiser“ durch den Begriff „EU“, nämlich Europäi­sche Union, ersetzen, nur dass es heute noch viel schlimmer ist als zu Zeiten des Kai­sers. Das könnte man so auf den Punkt bringen. Denn: Wenn es die EU juckt, kommen ihre Völker mit dem Kratzen gar nicht mehr nach, denn die müssen sich so kratzen, dass sie buchstäblich abgekratzt sind. Und bei dem, was wir heute – auch in den letz-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 66

ten Wochen und Monaten – an Entwicklungen festmachen müssen, müssen wir fest­stellen, dass unser heutiger Kaiser Europäische Union heißt, wenn es nach dem Willen von Rot und Schwarz, aber auch von Grün und Orange in diesem Hohen Haus geht, denn genau diese vier Parteien sind jene Parteien, die sich gegen eine Volksabstim­mung in Österreich bis dato ausgesprochen haben und auch dagegen wehren und die den Österreichern das Recht vorenthalten wollen, diese Entscheidung, nämlich über ihre Zukunft, über ihre Souveränität, über die Eigenstaatlichkeit, über die Neutralität, eine Entscheidung, die nur wir Österreicher treffen können, auch zu treffen. (Die Abge­ordneten der FPÖ stellen rot-weiß-rote Tafeln mit der Aufschrift „WIR sind ÖSTER­REICH“ auf ihre Bänke.)

Es freut mich daher ganz besonders, dass die größte Tageszeitung Österreichs, näm­lich die „Kronen Zeitung“, in einer Artikelserie zu Recht die Frage gestellt hat: „Bürger-Ohnmacht gegenüber Brüsseler Diktat?“, denn das trifft es genau auf den Punkt. Wenn dieser Reformvertrag der Europäischen Union, der nicht mehr und nicht weniger als eine europäische Bundesverfassung ist, die einen Bundesstaat Europäische Union zum Ziel hat, ratifiziert werden sollte, und das noch dazu ohne Volksabstimmung, weil Sie dem Volk das Verfassungsrecht verweigern wollen, dann ist das eine Entwicklung, wo man sagen muss, dann hätte die Demokratie in Österreich ausgedient, und das darf nicht der Fall sein. (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre das Ende der Republik Öster­reich, und genau das wollen wir nicht hinnehmen.

Wir wollen nicht hinnehmen, dass unser Staat, unsere Republik Österreich ausgedient hat. Nein! Dieser Staat Österreich, unsere Republik Österreich, soll weiterhin seine Souveränität sicherstellen, seine Neutralität sicherstellen, die Eigenstaatlichkeit sicher­stellen in einem europäischen Staatenverband, aber doch nicht hergehen und all das über Bord werfen.

Da muss ich schon festhalten, Herr Bundeskanzler, der Sie ja am 13. Dezember in Lis­sabon, wie Sie es angekündigt haben, diesen Reformvertrag im Rahmen der Europäi­schen Regierungskonferenz unterschreiben werden – das haben Sie überall bis dato festgemacht –: Wir meinen, dass diese Unterschrift in Wirklichkeit gar nicht gegeben werden dürfte, dass Sie als Bundeskanzler diesen Verfassungsvertrag ja gar nicht un­terfertigen dürften, denn kein normaler Bürger würde so einen Vertrag unterfertigen, wo man alle Rechte abtritt und alle Rechte irgendwohin übergibt, ohne in Zukunft selbst noch eine Entscheidungsmöglichkeit zu haben.

Genau deshalb sind auch Sie, Herr Bundeskanzler, gerade in dieser Frage besonders zu kritisieren. Sie haben angekündigt, Sie werden diesen Reform- und Verfassungsver­trag am 13. Dezember unterfertigen. Das ist schlecht für Österreich. Ich hoffe nicht, dass das in Zukunft ein schwarzer Dreizehnter für Österreich werden wird.

Damit ist aber noch lange nicht der Ratifizierungsprozess abgeschlossen. Wir leben zum Glück in einer Demokratie, wo nicht Sie als Bundeskanzler mit einer Unterschrift alle Fakten geschaffen haben, sondern damit würde erst der Ratifizierungsprozess be­ginnen. Und ich erwarte mir von Ihnen, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, aber genau­so vom Herrn Vizekanzler Molterer, von der Frau Außenministerin Plassnik, aber auch von der Nationalratspräsidentin Prammer, dass Sie endlich auch hier aufstehen und der österreichischen Bevölkerung zusagen, dass das Verfassungsrecht der Volksab­stimmung in dieser Frage von Ihnen gesichert werden wird. Das erwarte ich mir von Ih­nen heute! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber die zwei ehemaligen Volksparteien in Österreich, nämlich die Österreichische Volkspartei und die Sozialdemokratische Partei Österreichs, haben sich offenbar ge­gen die österreichische Bevölkerung verschworen. Anders kann man das nicht inter­pretieren, wenn man sich in den letzten Monaten und Jahren permanent in öffentlichen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 67

Debatten dahin gehend äußert, dass man das Volk ja gar nicht entscheiden lassen will, dass man dem Volk gar nicht zutraut, diese Entscheidung zu treffen, obwohl in unserer österreichischen Bundesverfassung verankert ist, dass das Recht vom Volk ausgeht und dass bei einer Gesamtänderung der österreichischen Verfassung na selbstver­ständlich der Souverän, nämlich das österreichische Bundesvolk, darüber abzustim­men hat.

Das verweigern Sie! Sie verwechseln hier Volksherrschaft mit Volksbeherrschung. Sie wollen nicht die Herrschaft des österreichischen Bundesvolkes, wie in der Verfassung verbrieft als Recht, sondern Sie wollen offenbar eine Volksbeherrschung. Sie wollen das österreichische Bundesvolk beherrschen, Zwangsverordnungen herausgeben. Da­her verstehe ich, dass immer mehr Österreicher mit Ihrem politischen Weg, der abseits unserer Verfassung steht, nicht mehr mitkönnen.

Das muss man in dieser Deutlichkeit festmachen! Denn: Wenn dieser Vertrag in Kraft treten würde, dann hätten in unserem Land nur mehr die europäischen Kommissare das Sagen. Und es ist ja eine Ironie der Geschichte, dass man in Russland die Politik­kommissare nach 70 Jahren zum Teufel gejagt hat, aber gleichzeitig in der Europäi­schen Union immer mehr die Kommissare zur eigentlichen Regierung, letztlich zur eigentlichen Kraft in dieser Europäischen Union werden, ohne dass sie direkt gewählt worden wären.

Die „Kronen Zeitung“ hat es auf den Punkt gebracht. Jetzt droht der Zugriff auf unser Wasser. – Genau das wäre der Fall! Sie treten ja alle politischen Souveränitäten ab. Den Ausverkauf unserer Heimat leben Sie heute und wollen in Zukunft offenbar in die­sen entscheidenden Fragen Brüssel bestimmen lassen, und zwar letztlich auch, was mit unserem Wasser passiert. Sie wollen im Umweltbereich – und das schreibt die „Kronen Zeitung“ sehr gut in ihren Reportagen, die sie gemacht hat, und zwar unter dem Titel „Das Umwelt-Diktat und seine Folgen“ – offenbar eine Gentechnikzwangs­verordnung von Brüssel gegenüber Österreich möglich machen, denn all das wäre, wenn dieser Reform- und Verfassungsvertrag der Europäischen Union in Kraft träte, möglich.

EURATOM-Vertrag: Sie haben da alle mit einem Hurra-Geschrei in diesem Hohen Haus mit der Europäischen Unions-Verfassung vor zwei Jahren schon im Anhang zu­gestimmt, dass es eine Verdoppelung der Förderbeiträge gibt.

Die „Kronen Zeitung“ hat einen weiteren Artikel, und zwar mit dem Titel: Die Sozialklau­sel und ihre Tücken, geschrieben. Auch hier liegt es auf dem Tisch. Schon heute sind durch Verordnungen durch die Europäische Union unsere Kassen leer, sind wir nicht mehr zahlungsfähig, weil heute jeder Nichtösterreicher Anspruch auf alle Leistungen hat und natürlich dieses Sozialsystem nicht mehr finanzierbar ist, bis hin zu unserem Gesundheitssystem.

Und unter einem weiteren Titel, der da lautet: Kampfeinsatz an EU-Front, bringt es die „Kronen Zeitung“ des Weiteren auf den Punkt, wo wir schon in den letzten Monaten er­leben mussten: Afghanistan-Einsatz und jetzt auch in der Folge den Tschad-Einsatz, den Sie beschlossen haben, wo ich sage: Das ist ein Kampfeinsatz, wo Sie nicht ein­mal den Reformvertrag der Europäischen Union abgewartet haben, der in Bälde statt­finden soll, wo österreichische Soldaten nicht als Blauhelme hingeschickt werden, wo Parteilichkeit auf dem Tisch liegt und die Franzosen dort auch schon Rebellengruppen angegriffen haben und Parteilichkeit für den dortigen Staatspräsidenten gelebt haben.

Das ist kein Friedensprojekt mehr, das geht in Richtung Kriegsprojekt Europäische Uni­on. Es ist sogar in der EU-Reformvertragspassage ein Punkt enthalten, wonach man Terrorismusbekämpfung gegenüber Drittstaaten möglich machen will, was nicht mehr und nicht weniger bedeutet, als dass auch ein Angriffskrieg möglich sein kann.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 68

Das alles entspricht nicht unseren Intentionen! Wir wollen neutral bleiben, Herr Bun­deskanzler und Herr Vizekanzler, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Ver­kaufen Sie nicht unser Land! Verkaufen Sie nicht die Rechte unserer österreichischen Bevölkerung mit Haut und Haaren! Schicken Sie unseren Bundesadler nicht zum Rup­fen nach Brüssel, wo er letztlich in einen Topf der Großkonzerne und Lobbyisten ge­worfen werden soll! Wir wollen nicht, dass unser Bundesadler zum Suppenhuhn ab- und heruntergekocht wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht unser Ziel! Wir wollen unser Mitspracherecht, unsere Souveränität nicht verkaufen. Und ich sage nein und drei Mal nein zu dieser Entwicklung, denn wir Frei­heitlichen stehen zu unserer Neutralität, wir stehen zu unserer Souveränität, und wir wollen diese Freiheit, die die Republik Österreich sich schwer erkämpfen musste, auch weiter behalten und nicht in eine Unfreiheit geführt werden.

Österreich allein hat zu bestimmen, welche Nahrungsmittel in unserer Heimat zugelas­sen werden und welche nicht. Wir wollen eine gentechnikfreie Heimat für Österreich sicherstellen.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und darf noch sagen: Wir werden da­rauf beharren, dass diese Volksabstimmung, unser Recht, auch umgesetzt wird. Be­reits über hunderttausend Österreicher haben unsere Petition in dieser Frage unterfer­tigt. Nehmen Sie dieses demokratische Verfassungsrecht endlich ernst, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


9.17.22

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal muss einem ein bisschen angst und bange werden, wenn man hört, welche Apokalypse hier wieder vor Österreich stehen soll. (Abg. Strache: Da ha­ben Sie recht!) Mich erinnert das irgendwie an einen eingefrorenen Posthornton. (Abg. Strache – einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend –: Aus der „Kronen Zeitung“!) Das sind im Wesentlichen dieselben Argumente, die von Ihrer Partei auch schon vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vorgebracht wurden. (Abg. Strache: Hat ja alles gestimmt!) Auch da wurde gesagt, das sei der Untergang Österreichs, das sei das Ende der Republik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hat in Wirklichkeit stattgefunden? – Einer der größten wirtschaftlichen Aufstiege in der gesamten Geschichte Österreichs, der dazu geführt hat, dass Österreich heute das viertreichste Land der Europäischen Union ist. (Abg. Strache: Der soziale Wohlstand – den sehen wir heute!) Darauf soll­ten wir gemeinsam stolz sein und das nicht als Untergang unseres Landes bezeichnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Unter einer Mil­lion Österreicher unter der Armutsgrenze!)

Wir sind heute im Zentrum des neuen erweiterten Europas, und dieses neue erweiterte Europa hat sich für Österreich bewährt. Wenn erst vor Kurzem die Prognosen für die Wirtschaft des nächsten Jahres in Europa publiziert wurden und leider in der Euro-Zo­ne angekündigt wird, dass das Wachstum nach unten gehen wird, dann muss ich sa­gen: Das einzige Land, wo die Prognose nach oben revidiert wurde, ist Österreich! (Abg. Strache: Deshalb haben wir über eine Million Österreicher unter der Armutsgren­ze!) Jeder kann sich fragen, wieso das der Fall ist. Und ich kann es Ihnen sagen: Nicht nur, weil die Österreicherinnen und Österreicher fleißig sind, weil wir gute Unterneh-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 69

men haben, sondern weil unsere Wirtschaft am allermeisten davon profitiert, dass wir dieses erweiterte Europa haben. Diese Früchte treffen nicht nur einige wenige, sondern sie drücken sich aus in guten Gehaltsabschlüssen, sie drücken sich aus in sinkender Arbeitslosigkeit. Österreich ist einer der Hauptprofiteure des erweiterten Europas. Was stattfindet, ist eine gute Zukunft für Österreich und nicht der Untergang der Republik. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann sich ja mit jedem Projekt der Europäischen Union kritisch auseinandersetzen. Man muss nicht von vornherein der Meinung sein, dass alles, was die EU-Kommission vorschlägt, goldrichtig ist. Eine kriti­sche Diskussion dazu ist nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig. Und manchmal ist es notwendig, Gegenposition zu beziehen. Aber was ich nicht als richtig erachte, ist, dass immer dann, wenn es Kritik an einzelnen Projekten gibt, gleich die Gesamtheit der Europäischen Union und des europäischen Einigungswerks in Frage gestellt wird. Das macht doch absolut keinen Sinn!

Das wäre doch genau so, wie wenn Sie, wenn Ihnen irgendetwas nicht passt, was im österreichischen Parlament diskutiert wird, bei jeder Gelegenheit Österreich in Frage stellen würden. Das macht meiner Meinung nach keinen Sinn, bringt uns keinen Schritt weiter und soll offensichtlich nur die Bevölkerung verunsichern! – Diesen Weg werden wir nicht mitgehen, und daher wird das verfassungsgemäße Procedere auch eingehal­ten werden.

Ich unterschreibe diesen Vertrag nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil dafür die er­forderlichen Beschlüsse jener Organe vorhanden sind, die in Österreich von der Ver­fassung dazu legitimiert sind, nämlich: die laufende Information des Parlaments mit den dazugehörigen Entschließungsanträgen, ein einstimmiger Beschluss der österrei­chischen Bundesregierung, dass wir diesen Vertrag unterschreiben. Und wenn dieser Vertrag unterschrieben wird, dann hat das Parlament ausreichend Zeit (Abg. Strache: Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler!), diesen Vertrag zu ratifizieren.

Herr Strache, schieben Sie Ihre Verantwortung als Abgeordneter nicht ab! Stellen Sie sich hin (Abg. Strache: Geben Sie den Österreichern ihr Recht!) und machen Sie den ersten wesentlichen Schritt: Lesen Sie den Vertrag! (Abg. Strache: Ich glaube, den ha­ben Sie bis heute nicht gelesen!) Machen Sie dann den zweiten wesentlichen Schritt: Diskutieren Sie diesen Vertrag mit Leuten, die sich für dieses Thema interessieren! Dritter Schritt: Überlegen Sie dann, was für Österreich gut und was schlecht ist! Und dann kommen Sie in das österreichische Parlament und diskutieren mit allen Abgeord­neten gemeinsam, was der bessere Weg ist! – Das heißt: Verantwortung als Abgeord­neter wahrnehmen, und nicht wegschauen und hier Propaganda betreiben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei gewissen Dingen sollte man eine genaue Trennlinie der Begriffe durchführen. Ich halte es für nicht gut, das sage ich Ihnen auch persönlich, wenn Sie die EU-Kommission – die besteht aus Kommissaren, die von de­mokratisch gewählten Regierungen nominiert sind, und diese Kommission muss einem Mehrheitsvotum im Europäischen Parlament standhalten – auf dieselbe Ebene stellen wie die Politkommissare in Zeiten der KPdSU, die dafür verantwortlich waren, das kommunistische Terrorregime in großen Teilen Europas aufrechtzuerhalten. – Meine Damen und Herren, solche Vergleiche haben im österreichischen Parlament keinen Platz und werden von uns abgelehnt! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Es ist überhaupt zu sagen: Ich finde Ihre Argumentation auch nicht sehr konsequent, denn das, was jetzt als Reformvertrag vorliegt, ist eine veränderte Form des bereits vom Parlament ratifizierten Verfassungsvertrages. (Abg. Strache: Aber täuschen Sie


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 70

doch die Bürger nicht, Herr Bundeskanzler! Das ist eine Kopie des Verfassungsvertra­ges!) Und ich erinnere mich genau daran, dass, als wir diesen Verfassungsvertrag hier im Nationalrat diskutiert haben, eine Frage geprüft wurde, nämlich: Ist dieser Verfas­sungsvertrag eine Fundamentaländerung der österreichischen Bundesverfassung? Wenn ja, müsste er natürlich zwingenderweise einer Volksabstimmung unterzogen werden.

Die Frage, die bei den Verfassungsrechtlern dabei umstritten war, war: Kommt es durch den Verfassungsvertrag zu einem absoluten Primat von europäischem Recht ge­genüber dem nationalen Recht, nämlich auch festgeschrieben? – Und selbst bei dieser Formulierung waren die Verfassungsrechtler der Meinung, das ist Ausdruck der geteil­ten Souveränität, und wir haben bereits beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Uni­on über dieses Prinzip abgestimmt. (Abg. Rosenkranz: Nur haben das die Leute da­mals nicht gewusst! Das haben Sie tunlichst verschwiegen, dass ...!)

Nur: Was findet jetzt statt? – Dieser umstrittene Punkt ist im neuen Reformvertrag im Unterschied zum Verfassungsvertrag nicht mehr enthalten. Und ich stelle fest, dass die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei zwar sehr wohl einen Verfassungsvertrag ratifiziert haben (Abg. Strache: BZÖ!), aber jetzt nicht bereit sind, einen aufgeweichten Reformvertrag zu ratifizieren. (Abg. Strache: BZÖ!) Und das ist inkonsequent (Abg. Strache: Das waren die Abgeordneten des BZÖ, Herr Bundeskanzler! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Unsere einzige Abgeordnete Rosenkranz hat dagegengestimmt!), wider­sprüchlich und zeigt, dass es Ihnen nicht um Österreich geht, sondern um kleinliche parteitaktische Interessen, und das ist nicht gut für unser Land! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Damals hatten wir nur eine Abgeordnete, heute haben wir 21!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Abgeordneter Bösch war sogar Mitglied des Europäischen Konvents. (Abg. Strache: Der war damals zuerst beim BZÖ und ist dann erst in die FPÖ! Hat sich vom BZÖ abgewandt!) – Bei Ihnen kennt sich ja keiner mehr aus: einmal FPÖ, einmal BZÖ, wieder FPÖ. Also offensichtlich ändern Ihre Abge­ordneten mit ihren Identitäten gleichzeitig ihre Position zum Verfassungsvertrag.

Einigen wir uns darauf: Ihre Abgeordneten haben bis auf eine zu diesem Thema schon jede Position eingenommen. Und auf einer solchen Grundlage lässt sich wirklich keine Politik aufbauen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wir sind – ganz im Gegenteil – der Auffassung, dass dieser Reformvertrag kein Selbst­zweck ist, sondern Europa handlungsfähiger machen wird, um die entscheidenden He­rausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Dieser Reformvertrag stellt keine Verän­derung unserer bisherigen sicherheitspolitischen Grundlagen dar, was die Frage der Neutralität und der Solidarität betrifft. (Abg. Strache: Das ist ja falsch, Herr Bundes­kanzler!) Und dieser Reformvertrag – deswegen bekämpfen Sie ihn ja – wird zu einem besseren Funktionieren der Europäischen Union führen und daher die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern wieder verringern.

Genau das ist der Grund dafür, dass wir sagen: Ja, wir profitieren und stehen zu einem funktionsfähigen Europa! (Abg. Strache: Sie schenken ja der Bevölkerung nicht reinen Wein ein! Das ist ja falsch, was Sie sagen!) Österreich hat von der Europäischen Union profitiert und liegt im Herzen dieses Kontinents. Und wir wollen dieses Friedensprojekt nicht gefährden, denn es ist eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung unseres Landes.

Wenn Sie ehrlich wären, müssten Sie ja zu diesem Vertrag, ja zu Österreich und ja zu Europa sagen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Ja zu einer Volksabstim­mung!)

9.26



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 71

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäfts­ordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


9.26.31

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Ich glaube, Sie übertreiben einfach. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Herr Bundeskanzler, das stimmt!) Sie übertreiben – bei allem Respekt gegenüber der Tageszeitung „Kronen Zei­tung“, die mit Recht viele kritische Artikel bringt, bei allem Respekt gegenüber jenen, die eine Volksabstimmung fordern oder viel Kritik an der Europäischen Union zu äußern haben. Man soll sich mit diesen Dingen ganz seriös auseinandersetzen, man soll da nicht einfach drüberfahren, das sage ich ganz offen. Auch ich übe sehr viel Kri­tik an der Politik, die von der EU-Kommission kommt, die aus Brüssel kommt, aber ich weiß sehr wohl, da abzuwägen und die Alternativen abzuschätzen. Und das, was Sie nicht sagen, ist: Was ist eigentlich die Alternative zur Mitgliedschaft in der Europäi­schen Union, und was ist die Alternative zur EU? (Abg. Strache: Schweizer Modell!)

Wir alle sind gezeichnet, auch die jüngere Generation, von dem, was sich in zwei Welt­kriegen auf dem europäischen Kontinent abgespielt hat, und wir wollen, dass es hier Frieden gibt. Wir wollen nicht, dass es noch einmal solch eine Auseinandersetzung auf der Ebene des Nationenstreits, religiöser Konflikte und so weiter gibt. Und ich glaube, diesbezüglich hat die Europäische Union als Modell, als Idee viel geleistet.

Aber es hat Kritik gegeben. Die verlorenen Referenden in Frankreich und Holland wa­ren der Ausdruck dieser Kritik, wo man gesagt hat: Wir fühlen uns nicht geschützt! Wir sind nicht zufrieden, was die Sicherung unserer Arbeitsplätze und Sozialsysteme be­trifft! (Abg. Strache: Und deshalb macht man jetzt keine Volksabstimmung, Herr Klub­obmann?!) Es gibt zu wenig Wirtschaftswachstum, das das absichert! – Was macht die Europäische Union?

Ich bin dagegen, dass man heute hier von irgendeinem Mythosgebilde EU spricht. – Die EU ist im Wesentlichen die Summe der Beschlüsse der national Regierenden und nationalen Parlamente, die einfließt in die Arbeit der Kommission, in die Beschlüsse des Rates und in das Europaparlament. Das ist die Wahrheit! Und deswegen haben wir uns damals sehr oft und kritisch auseinandergesetzt mit der Regierung des Bun­deskanzlers Schüssel – mit dem BZÖ und am Anfang mit der FPÖ –, weil wir gesagt haben, dass die Regierung eigentlich teilweise eine Politik in der Europäischen Union mitträgt oder bestimmt, die wir nicht wollen (Abg. Scheibner: Und wie ist das jetzt?), die auf Kosten von Beschäftigung oder Arbeitsplätzen geht, zu wenig für Wachstum macht und zu wenige Initiativen setzt. Das war es. (Abg. Strache: Deshalb opfern Sie unseren Sozial- und Gesundheitsstaat, unser System!)

Wenn Sie heute hier einen Mythos aufbauen, muss ich Ihnen sagen: Das ist übertrie­ben, und das ist nicht wirklich glaubwürdig!

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas – auch so ein Grund, warum ich sage, bei aller Kritik; ich werde, wenn es um die Frage des Beitritts der Türkei geht, dafür eintreten, dass wir darüber eine Volksbefragung durchführen oder von Haus aus dagegen sind, weil ich glaube, dass die Türkei ein asiatisches Land ist und das ja ein europäisches Modell ist, und ich möchte kein euroasiatisches Modell, ich sage das ganz offen (Abg. Strache: Deshalb verhindern Sie schon jetzt eine Volksabstimmung!); nein –: Mir geht es darum, dass wir die Europäische Union als etwas begreifen, wo wir uns gemeinsam gegen den Globalisierungsdruck wehren. Ich möchte nicht die chinesischen Löhne hier in Europa haben. Ich möchte nicht die russischen Löhne und das russische „Nichtsicherheitssys-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 72

tem“ in Europa haben. Ich möchte nicht haben, dass wir hier eine Außenpolitik machen wie die Amerikaner: jenseits von UNO-Beschlüssen und des Völkerrechts. (Abg. Stra­che: Dann sagen Sie nein zum Verfassungsvertrag!) Nein! Ich möchte haben, dass die Europäische Union im Sinne der Traditionen (Abg. Strache: Dann sagen Sie nein zum Verfassungsvertrag, wenn Sie das wollen!), der Sozialtradition dieses Kontinents, der politischen Traditionen, der demokratischen Traditionen, dass wir hier gemeinsam stark auftreten, um ein Niveau auf dem Arbeitsmarkt, ein Niveau bei den Löhnen, ein Niveau bei den Sozialsystemen abzusichern – dass wir uns nicht diktieren lassen von Amerika, Russland, China, Japan oder von wem auch immer.

Wir sind hier in Europa – und das ist das Entscheidende! Wenn Sie sagen: Wir sind Österreich!, sage ich (Abg. Strache: Die Schweiz liegt auch in Europa!): Ja, wir sind Österreich, aber wir sind dann ein starkes Österreich (Abg. Strache: Schweiz ist auch Europa!), wenn wir in einem starken Europa sind!

Ich würde den kommenden Redner der FPÖ ersuchen, auf diese Frage einzugehen. Es macht ja keinen Sinn, hier bloß apokalyptische Bilder zu verbreiten und nicht zu sagen, was dann ist. Das ist zu wenig! Und das ist meine Kritik, die ich anzubringen habe.

Ich sage daher noch einmal: So richtig es ist, hier Kontroversen auszutragen, so richtig es ist, nicht zu allem, was aus Brüssel oder aus den Ratsbeschlüssen kommt, Ja und Amen zu sagen, so richtig es ist, dass sich eine große österreichische Tageszeitung kritisch mit diesem Thema auseinandersetzt, so richtig ist es auch, grundsätzlich fest­zustellen, was für Österreich besser ist. – Für Österreich ist es besser, gemeinsam in diesem europäischen Rahmen tätig zu sein, weil wir dann stärker sind, weil wir den Be­dürfnissen der Österreicher nach Sicherheit, nach Beschäftigung, nach Pensionssi­cherheit, nach dem Sozialsystem, nach einem gerechten Gesundheitssystem besser entsprechen können. Das ist einmal das Entscheidende – und weil es hier Frieden ge­ben soll! Das kann man nicht oft genug sagen, bei aller Berechtigung der Aussage, doch mehr plebiszitäre Elemente einzuführen, mehr Volksbefragungen, mehr Volksab­stimmungen zu machen.

Das ist okay (Abg. Strache: Das liegt an Ihnen!), aber ich sage Ihnen gleich: Bei die­sem Reformvertrag, der genauso ist wie viele Verträge vorher auch, wo kein Mensch gefordert hat, darüber eine Abstimmung abzuhalten, weil es genauso nicht notwendig war (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), soll das Parlament seiner Verantwortung nachkommen und die entsprechenden Beschlüsse auch durchführen – im Interesse Österreichs! (Beifall bei der SPÖ.)

9.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Schüssel. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.31.57

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Her­ren! Ich glaube, über Fakten braucht man ja nicht zu streiten, man muss sie eigentlich nur in Erinnerung rufen.

Die Fakten sind überzeugend: Seit unserem EU-Beitritt wächst die österreichische Wirtschaft schneller als die deutsche. Seit der Einführung des Euro wächst die öster­reichische Wirtschaft schneller und besser als jene des gesamten Euroraums. Seit wir in der Europäischen Union sind, haben wir ein doppelt so hohes Exportwachstum wie die Schweiz. Wir werden heuer wahrscheinlich im Wert von – eine enorme Zahl! – fast 115 Milliarden € exportieren (Abg. Strache: Wie sieht es mit der einen Million Österrei­cher aus, die unter der Armutsgrenze leben?) Und wir sind gemeinsam mit den Iren,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 73

Luxemburgern und Niederländern an der Spitze der Europäischen Union, was Be­schäftigungsquote, Beschäftigungsleistung, niedrige Arbeitslosigkeit betrifft. Das sollte man außer Streit stellen und sich darüber freuen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das heißt nicht, dass in der Europäischen Union alles perfekt ist, das ist überhaupt kei­ne Frage, aber der Punkt ist: Arbeiten wir an diesem Projekt mit, und hilft uns dieser Vertrag – es ist ja kein Verfassungsvertrag mehr –, dass die Europäische Union demo­kratischer, handlungsfähiger wird und auf die Ziele, die uns wichtig sind, stärker ein­geht? – Und da sage ich ganz eindeutig: Ja, dieser Vertrag hilft uns dabei! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Denn: Zum ersten Mal sind in diesem Vertrag die Ziele des Klimaschutzes verbindlich festgeschrieben. Zum ersten Mal nimmt sich die Europäische Union vor, Energiepolitik gemeinsam zu machen. – Ehrlich gesagt: Soll Österreich allein gegen Russland, gegen Arabien, gegen den Iran auftreten, sind wir nicht gemeinsam stärker als einsam? Ich glaube, das ist doch eine einfache Frage, die jeder mit Ja beantworten kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die EU wird demokratischer, weil das Europäische Parlament jetzt volle Mitentschei­dungsrechte bekommt, weil die Subsidiarität besser verankert wird, weil auch festge­halten wird – ich sage das sehr offen –, dass die Grundrechtscharta verbindlich ist und damit jeder Bürger bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof seine Rechte gegenüber den europäischen Institutionen einklagen kann. Das ist doch eine riesige Geschichte. Schade, dass die Briten dieses Recht nicht für sich in Anspruch nehmen. (Abg. Stra­che: Stichwort: Beneš-Dekrete!) Aber ich möchte den österreichischen Bürgern dieses Recht nicht vorenthalten, Herr Abgeordneter Strache! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz offen: Ob dieser Vertrag jetzt perfekt ist oder nicht, er ist ein großer Schritt nach vorne. Wir Österreicher bekommen übrigens einen Sitz mehr im Europäischen Parla­ment – auch nicht ganz schlecht! Das ist nicht die Welt, das weiß ich schon, aber im­merhin ein Schritt vorwärts, damit wir uns besser behaupten können.

Nun zu einigen Punkten, die Sie erwähnt haben und die man sehr ernst nehmen muss: Wasser, Neutralität, die Daseinsvorsorge. Überlegen wir: Ist die jetzige, die alte Rege­lung besser als die neue? Gerade bei der Daseinsvorsorge, beim Wasser ist zum ers­ten Mal die Rolle der Gemeinden ausdrücklich verankert – zum ersten Mal überhaupt sind nicht nur die Nationen oder die Regionen, sondern auch die Gemeinden veran­kert! Es wird die wirtschaftliche Daseinsvorsorge, entweder selbst erbracht von den Gemeinden, finanziert oder beauftragt, erstmals im Vertrag verankert! Hören Sie daher auf mit dem Gerücht, dass das Wasser ausverkauft, uns weggenommen wird! Das stimmt einfach nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Aber es ist richtig, Herr Abgeordneter: Wenn wir es wollen, dann können wir sogar mit diesem weißen Gold ein Geschäft machen! – Ist ja nicht schlecht. Bier wird nur export­fähig, wenn österreichisches Wasser mit drinnen ist, oder Mineralwasser. Seien wir doch froh, dass wir hier auch etwas anzubieten haben. Aber das ist unsere Entschei­dung, und das nimmt uns niemand weg! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Diese politische Souveränität treten Sie mit dem Verfas­sungsvertrag ab!)

In Bezug auf die Neutralität, Herr Abgeordneter, ist es so, dass immer wir sie interpre­tiert haben und nie zugelassen haben, dass sie von außen interpretiert wird. Ursprüng­lich hatten wir uns sogar vorgenommen, die Neutralität nach dem Schweizer Vorbild zu machen – haben wir sehr schnell abgesagt, weil wir ja etliche Jahrzehnte vor der Schweiz der UNO beigetreten sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 74

Wir entscheiden und niemand anderer! Das werden wir uns nicht nehmen lassen, auch nicht durch diesen neuen Vertrag.

Meine Damen und Herren, daher die Frage: Volksabstimmung: ja oder nein? Ich habe vor elf Jahren gemeinsam mit dem italienischen Außenminister Lamberto Dini eine Ini­tiative gestartet, eine europäische Volksabstimmung überhaupt erst zu ermöglichen. Diese halte ich für den einzig richtigen Weg, und die wird auch kommen. Dafür sollten wir gemeinsam kämpfen (Abg. Strache: Hier in Österreich!), wie ja auch die damalige Idee einer Volksbegehrensinitiative jetzt in diesem Vertrag enthalten ist. (Abg. Strache: Hier in Österreich, da müssen wir abstimmen!) – Aber es macht doch keinen Sinn, in jedem einzelnen Land abzustimmen, da kriegen wir einen Fleckerlteppich (Abg. Stra­che: Kein Fleckerlteppich, in Österreich! In unserer Republik!), oder gar wie in Kärnten jetzt in einer Region, in einem Bundesland abzustimmen, da hätten wir ja 344 Abstim­mungen in ganz Europa.

Es gibt eine ganz interessante Umfrage, die sagt, 75 Prozent der Österreicher sind für eine Volksabstimmung (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), aber dann (Abg. Strache: In Österreich!), wenn sie in allen europäischen Ländern stattfin­det. (Abg. Strache: In Österreich!) Dafür treten wir ein, meine Damen und Herren, und für nichts anderes! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stra­che: 75 Prozent für eine Volksabstimmung in Österreich!)

9.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.37.23

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Strache, eine nette Metapher: Unser geliebter Bundesadler werde zum Suppenhuhn durch den Reformvertrag. – Ich glaube, dass unser Bundesadler viel zu zäh ist, um durch solch einen Reformvertrag auf EU-Ebene jetzt plötzlich zum Suppenhuhn zu werden. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Unser Adler bleibt uns schon erhalten – mit oder ohne Reformvertrag –, darauf können Sie sozusagen Gift nehmen. Was Sie meinen, ist etwas ganz anderes.

Ich meine, nicht ohne Grund haben wir hier nicht nur den Bundesadler hängen, wir ha­ben hier auch zwei Fahnen, die österreichische und symbolisch die europäische, auch wenn sie de facto nicht ... (Abg. Strache: Aber die gehört ja abgehängt, die ist ja nicht einmal im Reformvertrag! Das ist ja keine offizielle Fahne!) – Ach, das kritisieren Sie jetzt wieder? (Abg. Strache: Nein, das ist keine offizielle Fahne! Was macht die Fahne da?) Die hätten Sie gerne im Reformvertrag gehabt? Wenn die Fahne im Reformver­trag gewesen wäre, dann hätten Sie zugestimmt?! Das ist wirklich gut. (Beifall bei Grü­nen, SPÖ und ÖVP.)

Sie wollen etwas ganz anderes, Sie wollen die europäische Fahne hier nicht haben (Abg. Strache: Die rot-weiß-rote!), Sie wollen de facto aus der EU austreten, das ist das, was Sie wollen. Jedes Mal sagen Sie: Vorbild Schweiz!

Was soll das für ein Vorbild sein? (Abg. Strache: Ein tolles!) – Die Schweiz, die über mindestens 10, 15 Jahre lang stagnierende Wirtschaftsdaten gehabt hat, auf hohem Niveau – aber warum? Weil die Schweiz seit 1800 oder 1500, was weiß ich, keinen Krieg mehr geführt hat – keine Ahnung, wie weit das in der Schweiz zurückgeht. Das ist kein Wunder. Die Schweiz mit ihren multinationalen Konzernen steht völlig anders da als Österreich, vor allem aber muss die Schweiz mühsam jeden einzelnen Punkt mit der Europäischen Union verhandeln ohne automatisches Mitspracherecht! (Abg. Stra­che: Wir wollen mühsam verhandeln, nicht auf den Knien herumrutschen in Brüssel! –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 75

Abg. Dr. Graf: Mühsam verhandeln ist unerwünscht!) Das ist der Vorteil eines Mitglie­des, das eben zu können.

Ja, in Einzelfällen, zum Beispiel in Verkehrsfragen, tut sich die Schweiz leichter, das ist wahr, aber in Summe würde ich als Österreich und Mitglied der Europäischen Union nie tauschen wollen mit der Situation der Schweiz. Es ist gut und es ist richtig, dass Österreich Mitglied der Europäischen Union ist. Und ich bleibe dabei: Wenn es die Uni­on nicht gäbe, müsste man sie erfinden – als Gegengewicht zur Globalisierung der Wirtschaft, die unumkehrbar ist. (Abg. Strache: Das ist ja kein Gegengewicht! Das ist das Hirn des Globalisierungswahnsinns!)

Wir brauchen auf politischer Ebene, im kleinen europäischen Rahmen, solch eine glo­balisierte Politik. Ich sage Ihnen noch einmal: Weder Österreich noch Deutschland noch ein anderer europäischer Nationalstaat wäre heute allein in der Lage, Firmen wie Microsoft, die tatsächlich Riesen im Weltmaßstab sind, sozusagen Paroli zu bieten. Die EU kann das, die Europäische Kommission kann das, und sie hat das mit Erfolg getan. Sie würden das aufgeben wollen durch die Auflösung der Europäischen Union, denn das ist es ja, was Sie in Wahrheit haben wollen. (Abg. Strache: Herr Van der Bellen, wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeutet ja nicht, dass man seine staatliche Souve­ränität aufgeben muss!)

Ihre Rede enthielt kein Wort von der vielleicht nicht ausreichenden, aber zunehmenden Demokratisierung der Europäischen Union. (Abg. Strache: Wo sehen Sie mehr Demo­kratie? Es ist ja ein Demokratieabbau! Wo ist die Mitsprache? Wo?) – Womit verglei­chen Sie, bitte schön? (Abg. Strache: Wo gibt es die Bürgermitsprache? Wo?) Die Ge­waltenteilung innerhalb der Europäischen Union ist eindeutig verbessert worden. Die Mitspracherechte des Europäischen Parlaments sind eindeutig erhöht worden, die Handlungsfähigkeit der Union ist eindeutig erhöht – jawohl, durch stärkere Mehrstim­migkeitsverfahren statt des Einstimmigkeitsverfahrens. Jawohl, auch Österreich wird hin und wieder überstimmt werden, das ist wahr. Aber auch Malta, Zypern und die bal­tischen Staaten, geschweige denn Luxemburg, die viel, viel kleiner sind als Österreich, werden in Hinkunft nicht so viele Vetorechte haben wie in der Vergangenheit. Ich finde das richtig, Herr Strache. Dazu muss man aber ein gewisses Maß an Verständnis für die Notwendigkeit der Lösung von Problemen auf europäischer Ebene haben. Doch das haben Sie nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ein Wort zur Volksabstimmung: Wenn es in Österreich zu einer österreichischen Ver­fassungsbestimmung eine Volksabstimmung gibt, sagen wir zu einer Frage von mittle­rer Bedeutung, nicht lebenswichtig, aber auch nicht unwichtig, was ist dann? Dann gibt es in ganz Österreich eine Volksabstimmung. Aber es gibt kein Vetorecht für Laa an der Thaya innerhalb dieser gesamtösterreichischen Volksabstimmung, es gibt kein Ve­torecht für Guntramsdorf, es gibt nicht einmal ein Vetorecht für Innsbruck-Stadt, und Innsbruck-Stadt hat ungefähr denselben Anteil an der österreichischen Bevölkerung wie Österreich an der gesamteuropäischen Bevölkerung. (Abg. Strache: Es geht um die Gesamtänderung der österreichischen Verfassung!) Also wenn Volksabstimmung, dann ja, natürlich, aber auf europäischer Ebene, von allen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

9.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.42.49

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Außenministerin! Hohes Haus! Die Linien sind ganz klar. Sie alle, meine Damen und Herren von der ÖVP, von der SPÖ, von den Grünen, natürlich auch vom BZÖ – Sie ha-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 76

ben da ja zugestimmt (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, das ist falsch!) –, unterstützen das Papier, das vorliegt. Herr Klubobmann Schüssel, natürlich ist es dasselbe! Es ist eine Verfassung, es ist der alte Brief im neuen Umschlag, wie Giscard d’Estaing gesagt hat. Wir unterstützen das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt ein Wort zu meinem Vorredner: Nichts ist unumkehrbar. – Das sind die Drohge­bärden und der Versuch, Kritiker von vornherein mutlos zu machen. Alles ist politisch gemacht und lässt sich auch politisch korrigieren, zum Beispiel durch eine Volksab­stimmung. Auch da ist ganz klar: Sie alle lehnen das ab, wir aber wollen das. Herr Klubobmann Schüssel, eine europaweite Volksabstimmung setzt das voraus, was Sie jetzt schaffen wollen, nämlich das Ende der souveränen Nationalstaaten und einen Bundesstaat. (Abg. Strache: Das ist es! – Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht!) Das ist erst dann zu tun, wenn Sie diesen Schritt gesetzt haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind sich einig und sagen das auch immer. Mit einer übergroßen Mehrheit – ich ha­be damals dagegengestimmt – haben Sie die EU-Verfassung angenommen, die dann gescheitert ist, weil Volksabstimmungen stattgefunden haben. Aber darum geht es gar nicht. Die Kluft zum Volk ist beachtenswert geworden. (Abg. Strache: Das ist es! Das ist genau der Punkt!) 70 Prozent der Österreicher wollen eine Volksabstimmung, aber Sie verweigern das. (Abg. Dr. Schüssel: 75!)

Was ist Ihr Argument? Wir haben es mehrmals gehört, vor allem von Frau Kommissa­rin Ferrero-Waldner. Sie hat ganz deutlich gesagt: Die Leute verstehen es nicht! – Das ist eine ungeheure Geringschätzung der Österreicher, eine große Arroganz, die hier zunehmend zu bemerken ist. Vor allem aber gilt dieses Argument nicht. Selbst wenn es so wäre, selbst wenn sich ein Großteil der Bürger bis jetzt da nicht durchgefunden hätte, wäre es unsere, vor allem ihre Pflicht, es so darzustellen, dass sich der demo­kratische Bürger ein Bild machen und entscheiden kann. Das ist die Pflicht eines de­mokratischen Politikers! (Beifall bei der FPÖ.)

Gestern haben sich aber die Frau Kommissarin und die Frau Außenministern aufge­macht, sich doch ein bisschen Mühe zu geben und zu erklären, und haben in der „Presse“ unter dem Titel „Fit für die gemeinsame europäische Zukunft“ ein bisschen er­klärt und geschrieben. Da stand dann, dieses Papier sei ein Fitnessprogramm, schlan­ker, schneller, stärker, mit einem unverwechselbaren rot-weiß-roten Profil. Sie müssen in Brüssel Gewaltiges geleistet haben.

Ich versuche nun, ein bisschen in diese Diskussion einzutreten. Probieren wir es ein­mal!

Zum Ersten: „schlanker“. – „Eine klare Abgrenzung der Kompetenzen, für die wir in der Europäischen Union gemeinsam Verantwortung tragen, von den Kompetenzen der Mit­gliedstaaten.“

Ein bisschen einfacher formuliert: Es soll ab jetzt klar sein, was Wien tut und was Brüs­sel tut, ein für alle Mal. Wäre ja fein, wenn es da nicht die sogenannte Flexibilitätsklau­sel gäbe, Artikel 308 Abs. 1 EUV, die besagt, auf Vorschlag der Kommission kann der Rat sich jede Befugnis auch in jenen Bereichen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, verschaffen.

Da sieht man schon: Wir beschließen hier etwas, und wenn dann die Notwendigkeit auftritt, weitere Befugnisse zu arrogieren, dann ist das auch schon mit vorgesehen. Allein das müsste, meine ich, grundsätzlich einer Befragung durch die Bevölkerung unterzogen werden.

Zum Zweiten: „schneller“. – „Ein wirksameres Europa, das rascher und besser Ent­scheidungen treffen kann. Mehr qualifizierte Mehrheitsentscheidungen“ – schreiben die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 77

beiden Politikerinnen – „statt Einstimmigkeit bedeuten auch qualitativ einen Sprung über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinaus.“

Erinnern wir uns noch? Neben dem berühmten Ederer-Tausender war anlässlich des Beitritts zur Europäischen Union ein Argument ganz stark, nämlich: Wir können nicht länger allein sein, das ist ganz furchtbar. Wir werden alles mitvollziehen müssen, ohne mitsprechen zu können; wir müssen dringend hinein, denn wenn uns etwas gar nicht passt, dann können wir dagegen nachher ein Veto einlegen, denn es gilt das Einstim­migkeitsprinzip. (Abg. Strache: Weg ist es!) Jetzt ist es weg! Die Grundvoraussetzung, eines der wichtigsten Argumente, die Österreicher in die EU zu locken, ist gefallen!

Zum Dritten: Neutralität. – Zum Thema „Solidaritätsklausel“ steht hier, wir könnten im­mer wieder in jedem Einzelfall entscheiden. – Verkaufen Sie uns doch nicht für dumm! Neutralität bedeutet, man hat sich ein für alle Mal entschieden, nicht an fremden Hän­deln teilzunehmen, nicht von Mal zu Mal. (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentlich ist die Diskussion gar nicht so schwierig, eigentlich ist es ganz einfach. Die Bürger erkennen zu Recht ganz klar: Hier geht das Kraftzentrum von Wien nach Brüssel. Das kann man wollen – wir wollen es nicht, jedenfalls aber hat der Bürger ein Recht darauf, in einer Volksabstimmung darüber zu entscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)

9.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westen­thaler; ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.47.58

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Außenministerin! Der Bundeskanzler hat sich gegen einen Vergleich der Europäi­schen Union mit der damaligen russischen Diktatur verwahrt. Ich empfehle Ihnen, Herr Bundeskanzler, schlagen Sie die Tageszeitung „Die Presse“ von heute auf, da können Sie nämlich ein interessantes Interview mit dem slowakischen EU-Kommissar Ján Figel lesen. Ich zitiere:

„Viele Leute verwechseln die heutige EU mit der UdSSR.“ Union heißt nämlich auf Sla­wisch ,Sojus‘. Geblieben sei damit die Bedeutung der Fremdherrschaft. Was früher ein­mal aus Moskau angeschafft wurde, komme heute aus Brüssel ...“

Das sagt nicht irgendein Dahergelaufener, sondern ein EU-Kommissar – und der muss es ja wissen! Er kritisiert das natürlich, aber er hat ein Faktum festgestellt, nämlich die Tatsache, dass sich auch die Menschen in seinem Land, auch in den östlichen Län­dern eben nicht frei fühlen, sondern sich in Wirklichkeit von einer Fremdherrschaft be­droht fühlen. So ähnlich ist es natürlich auch in Österreich. Auch in Österreich gibt es Kritik, weil wir es tatsächlich mit einer Quasi-EU-Diktatur zu tun haben, die Entmündi­gung, Bevormundung und Schikanen gegenüber den Völkern, gegenüber der Bevölke­rung durchführt. Es ist ein Zug, der durch Europa fährt, ohne Insassen, ohne Men­schen, das heißt, nur mit ein paar hochbezahlten Schaffnern, der aber in Wirklichkeit keine Mitbestimmung zulässt.

Herr Bundeskanzler, es gibt etwas, das mich stört, und das richte ich auch an die Adresse der ÖVP: Wenn man an dieser Europäischen Union Kritik übt, auch funda­mentale Kritik, dann darf man nicht gleich als schlechter Europäer hingestellt werden oder als jemand, der das Projekt der Europäischen Union zerstören will. Das stört mich nämlich. Denn: Erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, es war die Freiheitliche Partei – unsere Vorväter, im Jahre 1956, Herr Wilfried Gredler und Co –, die als erste hier im Hohen Haus einen Beitrittsantrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingebracht hat. Das heißt: Wir lassen uns nicht als schlechte Europäer diffamieren, aber wir sind der Meinung, bessere Europäer sind die, die auch das Kritische aufzei-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 78

gen und für die Bevölkerungen dastehen und ein Europa der Völker zulassen und nicht ein Europa der Bürokraten und der Zentralisten! (Beifall beim BZÖ.)

Es war 1956 im Geist unserer Vorväter; übrigens auch der Vorväter der jetzigen FPÖ, nur damals war keine zentralistische EU-Diktatur gemeint, sondern ein Zusammen­schluss von Staaten, die im Wesentlichen selbstbestimmt bleiben und hohe Mitbestim­mungsrechte haben. Daher treten wir heute dafür auch ein. Das Prinzip „Mund halten“ für die Bevölkerung kann nicht das Primat sein, das jetzt ausgerufen wird. Mann soll aber auch nicht mit falschen Hoffnungen hausieren gehen. (Abg. Strache: Das ist ein Verfassungsrecht, Herr Westenthaler!)

Wenn ich heute eine Plakat-Aktion durchführe, bei der eine Partei sagt, sie sichert eine Volksabstimmung, dann ist das nicht richtig. Sie können sie gar nicht sichern, weil sie gar nicht möglich ist, sondern Sie sollten handeln. Nehmen Sie sich ein Beispiel an uns! Wir vom BZÖ treten für eine Volksbefragung ein – weil sie ehrlich ist und sofort durchgeführt werden kann – mit einer klaren Frage: Wollen Sie diesen EU-Reformver­trag: ja oder nein? (Abg. Strache: Zu etwas zu befragen, wo 75 Prozent der Österrei­cher dafür sind, ist überhaupt das Unsinnigste, was es gibt!)

In Kärnten wird die Bevölkerung die Möglichkeit haben, darüber abzustimmen. (Beifall beim BZÖ.) Bereits jetzt haben wir über 7 000 Unterschriften gesammelt. (Abg. Stra­che: Es ist doch unsinnig, zu etwas zu befragen, wenn 75 Prozent der Österreicher da­für sind!) Wir reden nicht nur, sondern wir handeln, Herr Kollege Strache! Ein vom BZÖ geführtes Bundesland wie Kärnten wird die Menschen mitbestimmen lassen und eine Volksbefragung möglich machen und mit diesen Nichtmitbestimmungsrechten abfah­ren.

Ich finde es nur interessant, dass Sie heute in zehn Minuten kein einziges Mal mehr vom Austritt aus der Europäischen Union gesprochen haben. Das ist eine Fortentwick­lung. (Abg. Strache: Das ist eine Konsequenz!) Haben Sie den EU-Reformvertrag ge­lesen? Da steht nämlich, dass man austreten kann! Da müssten Sie konsequenterwei­se für den EU-Reformvertrag sein. Es ist also alles sehr widersprüchlich, Herr Strache, was Sie hier machen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben eine konsequente Haltung, wir befürworten eine Volksbefragung und üben Kritik an diesem Vertrag. Und wir sagen noch etwas: Es braucht klügere Antworten und eine klügere Politik!

Daher sagen wir, es sollte einmal ein Warnschuss in Richtung der Europäischen Union erfolgen. – Jawohl, Herr Bundeskanzler, frieren Sie die Nettobeiträge für das nächste Jahr ein! Zahlen wir dort nicht mehr so viel Geld ein! Wir zahlen nämlich 1,7 Milliar­den € an die Europäische Union; wir sind der drittgrößte Nettozahler, der größte pro Kopf der Bevölkerung. Wir verlangen, dass Sie das Geld in die Hand nehmen und es den Menschen geben, die es wirklich brauchen. Wir wollen einen Teuerungsausgleich haben. Alles wird teurer in diesem Land: die Lebensmittel, die Mieten, die Energie­kosten. Dafür können wir jedem Haushalt, dessen Einkommen unter 3 000 € liegt, 200 € als Teuerungsausgleich zur Verfügung stellen. (Abg. Strache: Herr Westentha­ler, wenn wir austreten würden, hätten wir das Geld gleich zur Verfügung!)

Wir vom BZÖ werden diesen Antrag heute in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 einbringen und werden schauen, wie die angeblich so soziale SPÖ die soziale Wärme wirklich sieht. Statt an eine schlechte Europäische Union weiter Millionen und Abermil­lionen an Geldern zu zahlen, sind wir der Meinung (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), wir sollten es jenen in unserem Land geben, die es wirklich brau­chen, nämlich den Pensionisten, den sozial Schwächeren, für einen Ausgleich der Teu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 79

erungen. Das wäre volksnahe Politik, die Ihnen auch nicht schaden würde, Herr Bun­deskanzler! (Beifall beim BZÖ.)

9.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Plassnik zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.53.20

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Her­ren! Ich plädiere für Nüchternheit in dieser emotionsgeladenen Debatte. Wir sollten uns ein Bild machen, und wir sollten den heutigen Zuhörerinnen und Zuhörern, vor allem der Jugend und den Senioren, die Möglichkeit geben, sich zu informieren.

Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass dieser Reformvertrag der Europäischen Union weder ein revolutionärer Umsturz ist noch, wie es eine meiner Vorrednerinnen behauptet hat, ein alter Brief in einem neuen Umschlag. (Abg. Dr. Graf: War das ein Zitat?) Der Reformvertrag ist vielmehr eine Anpassung der Regeln, nach denen diese Europäische Union funktioniert, die heute 27 Länder und über 450 Millionen Menschen umfasst.

Wir haben uns mit diesem Reformvertrag eine Reihe von Punkten erarbeitet, in langen Diskussionen, in einer Reihe von Vordiskussionen, an denen im Übrigen auch viele Mitglieder des Hohen Hauses teilgenommen haben, die vor nicht allzu langer Zeit bei der Genehmigung des Vorläufers, wenn Sie so wollen, nämlich des EU-Verfassungs­vertrages, hier in diesem österreichischen Parlament den sehr viel weiter gehenden Entwurf persönlich und im Konvent gutgeheißen haben und heute erstaunlicherweise ganz gegen diesen angepassten Reformvertrag sind.

Was bringt nun dieser Reformvertrag? Warum werden der Bundeskanzler und ich ihn am 13. Dezember in Lissabon unterschreiben? – Er bringt ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Klarheit und ein Mehr an Sicherheit. Lassen Sie mich kurz diese Punkte be­leuchten.

Ein Mehr an Demokratie: Es ist schon angesprochen worden, er stärkt die Rechte des Europäischen Parlaments, er erhöht die Mitspracherechte, insbesondere in Bereichen, in denen das bisher noch nicht so der Fall war. Die Entscheidungsabläufe und die Ver­fahren werden gestrafft. Zum ersten Mal gibt es eine europäische Bürgerinitiative, ein direkt-demokratisches Element, das auf diese Art und Weise in die Grundregeln aufge­nommen wird. (Abg. Strache: Völlig ohne Nachhaltigkeit und Rechte!) Aber auch ich teile die Meinung derer, die finden, dass ein Fleckerlteppich an Referenden dieser europäischen Integration nicht gut tut.

Auch die Rechte der nationalen Parlamente werden gestärkt. Meine Damen und Her­ren! Unter dem Titel „Subsidiarität“ werden Sie selbst in Zukunft eine Reihe von Mög­lichkeiten haben, auf das Verfahren in der Europäischen Union Einfluss zu nehmen. Ich glaube, das kann wohl nur in Ihrem Sinne sein.

Die Anerkennung der wichtigen Rolle der Länder, der Gemeinden, der lokalen Zustän­digkeiten ist ein hart erkämpfter Punkt in diesem Reformvertrag, auf den wir nicht ver­zichten wollen, der durchaus auch in Richtung dessen geht, was für Österreich immer wichtig war. Wir wollen ein aktiver, ein mitgestaltender, ein mitbestimmender Teil die­ser Europäischen Union sein. Wir brauchen nicht die Angstmacher oder die Angstha­ber zu sein, sondern wir können mit einem vernünftigen Selbstbewusstsein ausgestat­tet mitwirken und mitgestalten. (Abg. Strache: Leider fehlt das Selbstbewusstsein!)

Wir haben auch mehr Klarheit durch die Formulierung klarer Ziele, durch den Grund­rechtskatalog, der weltweit führend ist, am besten, am stärksten, am modernsten aus-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 80

gearbeitet. Auch das ist eine Verdeutlichung der Wertebasis dieser gemeinsamen Europäischen Union.

Eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten, verbesserte Verfahren etwa im Bereich der Außenpolitik, das gemeinsame Handeln mit einer Stimme, all das steht auch immer an der Spitze der Anliegen, die Bürger und Bürgerinnen an die europäische Einigung stellen. Hier wird es in Zukunft mit dem europäischen Außenminister beziehungsweise der europäischen Außenministerin – auch wenn dieser Titel noch nicht formell verge­ben wird – eine deutliche Verbesserung geben. Hier gibt es eine Art interne Flurbereini­gung, denn hier werden die Kapazitäten von Kommission und Ratssekretariat im Inte­resse einer verbesserten Handlungsfähigkeit zusammengelegt.

Zur Neutralität: Da wird sich gar nichts ändern. Entgegen dem, das man als Eindruck zu machen versucht oder was gewisse Leute als Eindruck herbeizureden versuchen – es ändert sich nichts an der rechtlichen Ausgestaltung. Österreich wird weiterhin seine Sicherheitspolitik eigenständig bestimmen können. Ob und wie wir uns an gemeinsa­men Aktionen beteiligen, steht in unserer Verfügung, in der Verfügung der Bundesre­gierung und des Hohen Hauses nach den Regeln, die wir uns hier gegeben haben.

Meine Damen und Herren! Es ist notwendig – und damit möchte ich schließen –, dass die Europäische Union sich rüstet (Abg. Strache: Sich militärisch rüstet!), sich vorbe­reitet und stärkt in einer modernen Welt, die nicht wartet, bis wir unsere Kräfte bündeln, sondern von uns verlangt, dass wir wettbewerbsfähig bleiben, dass auch unsere Wirt­schaft in der Lage ist, gut zu agieren, unter sicheren Rahmenbedingungen. Es ist auch wichtig, Arbeitsplätze zu schaffen und zu ermöglichen, dass dieses Europa sozialer, gerechter und umweltbewusster wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Stra­che: Wenn eine Million Österreicher armutsgefährdet sind!)

9.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.59.22

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanz­ler! Frau Ministerin! Herr Minister! Die heutige Themenwahl der „Aktuellen Stunde“ gibt einmal mehr Gelegenheit, die Vorteile und absolute Notwendigkeit der europäischen Einigung darzustellen und vor allem der Horrorshow, die Sie unentwegt in Sachen Europa abziehen, durch Tatsachenbeweise den Schrecken zu nehmen.

Tatsache ist, dass die EU durch den Vertrag von Lissabon demokratischer und bürger- und bürgerinnenfreundlicher wird. (Abg. Strache: Wo leben Sie? Wie man so etwas Falsches darstellen kann! Als hätten wir keine Grundrechte in Österreich! Das ist völlig absurd!) Da können Sie ruhig applaudieren, Herr Kollege Strache. (Beifall bei der SPÖ.) Erstmals werden Grundrechte rechtsverbindlich im EU-Vertrag verankert, und zwar nicht nur als leere Worthülsen, sondern als konkrete Ansprüche, die der Einzelne auch vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen kann.

Verbot der Todesstrafe, der Zwangsarbeit, Recht auf ein faires Verfahren, Schutz des Privat- und Familienlebens, Gleichheit von Männern und Frauen, soziale Grundrechte wie Streikrecht, kostenlose Arbeitsvermittlung und so weiter sollen für alle Unionsmit­glieder gelten. (Abg. Strache: Sie haben den Vertrag gar nicht gelesen! Genau das Gegenteil ist der Fall! Sie haben den Vertrag nicht gelesen, Frau Kollegin! Das ist ge­nau das Gegenteil, was Sie sagen!) Und das, Herr Kollege, nennen Sie einen Rück­schritt? – Dann sagen Sie das auch ganz deutlich in Ihren Hetzkampagnen! Sagen Sie, dass Sie keinen zusätzlichen Schutz der persönlichen Freiheit wollen, keine Gedan-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 81

ken-, keine Religionsfreiheit, keine sozialen Grundrechte auf dem Gebiet der Europäi­schen Union, um Sozialdumping künftig auch hintanzuhalten!

Sagen Sie auch deutlich dazu, dass Sie keine Stärkung der Bürger- und Bürgerinnen­rechte wollen, keine europäische Bürgerinitiative, womit man etwa auch endlich den Missstand der grausamen Tiertransporte quer über unseren Kontinent thematisieren könnte! Das wäre nämlich das Erste, das ich in Angriff nehmen würde, wenn es dieses Institut des europäischen Volksbegehrens gäbe, denn auch dieses Problem kann nur europaweit gelöst werden; genauso wie der Klimaschutz, die grenzüberschreitende Kri­minalität und natürlich die Auswirkungen der Globalisierung der Wirtschaft. Gerade da­für brauchen wir einen wirksamen Rahmen, damit die Interessen der Menschen nicht unter die Räder kommen, nämlich jener Menschen, die nichts haben als ihre Arbeits­kraft. Aber anscheinend wollen Sie ja genau das, denn wir wissen, dass gerade extre­me Rechtsparteien darin den Nährboden für ihre abscheulichen Botschaften sehen.

Sie schüren gezielt das Schreckgespenst, dass die Souveränität Österreichs mit dem Reformvertrag verloren geht. Von Tatsachen, die das Gegenteil beweisen, lassen Sie sich kaum beeindrucken. Sie ignorieren, dass die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt werden. Bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips kann künftig die gelbe Karte gezeigt werden, und Gesetzesvorschläge gehen dann wieder zurück zur Kommission. (Abg. Strache: Aber es gibt keine rote Karte mehr, das ist genau der Punkt!) Die Parla­mente werden früher und umfassender über Vorhaben informiert und können dann ih­rerseits Schritte setzen, wie etwa den Regierungsmitgliedern verbindliche Handlungs­aufträge mitgeben. Das heißt, wir Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, sind künftig stärker gefordert, an europäischen Entwicklungen mitzuwirken. Die Hausaufgaben werden mehr – damit aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten und die Verantwortung. Ich hoffe, niemand von Ihnen scheut diese Mehrarbeit.

Es wird im Vertrag ein für alle Mal auch klargestellt, dass die Daseinsvorsorge, sprich Wasserversorgung, Gesundheitsleistungen et cetera, Aufgabe der Mitgliedstaaten ist. Deshalb: Hören Sie bitte endlich auf mit Ihrem Märchen vom bevorstehenden Ausver­kauf! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Eines muss auch noch betont werden, Herr Kollege Kickl – man sieht Sie kaum hinter Ihrem Schutzschild, das Sie da aufgebaut haben (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer–, nämlich dass wir uns ja gegenwärtig nicht in vertragslosem Zustand befinden. Wir haben einen Vertrag, nämlich den Vertrag von Nizza, aber dieser Vertrag ist einfach nicht mehr ausreichend für 27 Mitgliedstaaten und gewährt eben nicht so umfassende und weitreichende Bürgerrechte und Rechte der Nationalstaaten. (Abg. Strache: Das ist absurd! Völlig absurd!) Es geht also um die Frage: Arbeiten wir mit einem schlechten Vertrag weiter, der zuweilen sicher berechtigte Kritik an der Politik der EU hervorruft, oder schaffen wir uns mit einem reformierten Vertrag Instrumente, die die Erwartungen der Menschen an die EU auch erfüllen können?

Zum hundertsten Mal: Die Neutralität wird nicht berührt! Im Beistandsfall bleibt es Ös­terreich vorbehalten, über Art und Umfang der Hilfeleistungen zu entscheiden. (Zwi­schenruf des Abg. Lutz Weinzinger.) Es gibt – nehmen Sie das bitte endlich zur Kennt­nis! – keine Pflicht zur Teilnahme an militärischen Aktionen.

Zum Schluss sage ich Ihnen, was ich will: Ich will nicht nur ein neutrales Österreich, sondern ich will ein neutrales Europa, das Frieden und Wohlstand sichert (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen) und nicht zwischen den sogenannten Su­permächten aufgerieben wird. Lernen wir bitte endlich aus den Erfahrungen unseres leidgeprüften Kontinents! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.04



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 82

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhr­mann. Gleiche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.04.57

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten sich – und das zu Recht! –, dass die EU aktiv ist, dass sie transparent ist, dass die EU ihnen Vor­teile bringt und dass sie vor Gefahren beschützt werden. Unsere Bundesregierung hat das Übereinkommen getroffen, dass es unser Ziel ist, das Vertrauen der Österreiche­rinnen und Österreicher in das europäische Projekt zu stärken. Ich glaube, dass diese Verfassung ein gutes Ergebnis ist und den Erwartungen nicht nur unserer Bundesre­gierung, sondern vor allem der Menschen vor Ort nachkommt.

Die Verfassung hat Antworten auf Fragen gegeben, die schon lange klärungsbedürftig waren; Antworten zum Beispiel darauf, welche Rolle einzelne Mitgliedstaaten haben, welche Arbeitsteilung es zwischen EU und den einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch den Regionen geben soll und welche Rechte auch einzelne nationale Parlamente ha­ben. Wenn die FPÖ heute hier behauptet, dass die Rechte des österreichischen Parla­ments beschnitten werden oder gar die Rechte der Österreicherinnen und Österrei­cher, so ist das falsch, weil genau in dieser uns nun vorliegenden Verfassung geregelt ist, wie das österreichische Parlament Einspruch erheben kann gegen Gesetzesvorha­ben, die in Nationalkompetenzen eingreifen. Es ist genau in dieser Verfassung konkret geregelt, dass natürlich der Österreicher/die Österreicherin ein Vetorecht gegen alle Vorhaben, an denen Österreich nicht teilhaben soll, hat. (Abg. Kickl: Das stimmt nicht! Das ist falsch!)

Ich frage Sie: Welche Alternative gibt es denn, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, zur Zusammenarbeit auf europäischer Ebene? Ich glaube nämlich auch, dass die Herausforderungen, die mit der Globalisierung verbunden sind, nur mit einer starken EU, mit einer starken Zusammenarbeit Europas zu bewältigen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen weiters sagen, dass damit gerade für die Jungen sehr viele Chancen verbunden sind. Wir haben keine Angst vor Europa, wir lassen uns Europa auch nicht schlechtreden, weil wir wissen, welche Chancen damit verbunden sind. Ich meine, ge­rade die Jugend profitiert wie keine andere Generation von den vier Freiheiten der Uni­on, weil wir mobiler und offener für neue Herausforderungen sind. (Abg. Dr. Graf: „Europa“ ist schon etwas anderes als die „Europäische Union“!)

Ich darf Ihnen einige Projekte in Erinnerung rufen. Der Bologna-Prozess der EU
zum Beispiel hat einen Qualitätsschub für Österreichs Universitäten gebracht. (Abg. Dr. Graf: Studierende dürfen nicht mehr das studieren, was sie wollen!) Wir bringen unsere Abschlüsse auf einen gemeinsamen Standard und schaffen damit auch neue Chancen für junge Uni-Absolventen. Der „Bachelor“ zum Beispiel, den uns die EU ge­bracht hat, bietet Hunderten Absolventen auf dem Arbeitsmarkt eine große Chance auf einen Job.

Auch von den zahlreichen Austauschprogrammen für Studenten und Lehrlinge, die es gibt, um Europa kennenzulernen, um Sprachkompetenz zu erwerben, darf ich Ihnen einige Projekte in Erinnerung rufen. Bei dem EU-Programm „Jugend in Aktion“ geht es zum Beispiel darum, interkulturelle Begegnungen und Vermittlungen europäischer Werte in den Vordergrund zu stellen. Aber auch der europäische Freiwilligendienst bie­tet die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate im Ausland zu verbringen und dort aktiv an NGO-Projekten mitzuarbeiten. (Abg. Dr. Graf: Aber das war ja ohne EU auch möglich!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 83

Beim Projekt EURES, European Employment Services, geht es um ein Kooperations­netz, das die Mobilität von ArbeitnehmerInnen im europäischen Wirtschaftsraum för­dert.

Sie kennen sicherlich auch das Projekt Leonardo da Vinci – auch das gäbe es oh­ne die Europäische Union nicht. Damit wird Lehrlingen geholfen, Berufspraktika zu be­kommen; Schüler, Studierende, junge Arbeitnehmer werden gezielt auch bei Auslands­erfahrungen unterstützt.

Das Programm Sokrates ist ein Aktionsprogramm der Europäischen Union für den allgemeinbildenden Bereich.

Pro Jahr sind es – das darf ich Ihnen auch in Erinnerung rufen – 5 000 Studenten, die ein ERASMUS-Stipendium bekommen.

All das bedeutet Chancen, die sich jungen Menschen offenbaren – Herr Strache, wol­len Sie den jungen Menschen in Österreich diese Chancen kaputt machen? Ich hoffe nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Vielmehr lade ich Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ein: Stellen wir uns der Herausforderung Europa! Ich wünsche mir, dass auch wir in Österreich Europa aktiv mitgestalten, denn nur dann haben wir eine Chance, unserer Jugend auch Zukunft zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

10.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Auch für sie gilt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


10.10.01

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren hier im Saal und auch vor den Fernsehschirmen! Es ist schon interessant: Einer meiner Vorredner meinte, Herr Strache übertreibt. – Ich finde, er übertreibt nicht nur, sondern er spielt ein populistisch-polemisches Spiel mit der ös­terreichischen Bevölkerung, populistisch und polemisch, nämlich in der Form: Sie spie­len sich sozusagen auf als die neue Heimatpartei, auch mit diesen Schildern. Sie spie­len sich auf als neue Heimatpartei (Abg. Strache: Wir spielen nicht, wir sind!), um Ihre rassistische, nationalistische und Ihre anti-europäische Haltung zu verdecken. (Abg. Strache: Hören Sie doch auf mit diesen Verleumdungen! Das sind genau diese links-linken Verleumdungen!) Das sind Tatsachen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.) Das sind Tatsachen, weshalb Sie jetzt so tun, als wären Sie die neuen und die besseren Österreicher. Und das spreche ich Ihnen aber wohl mit Fug und Recht ab. Sie sind das nicht!

Sie stellen außerdem zahlreiche Unwahrheiten in den Raum, wenn Sie über diesen Reformvertrag von Lissabon sprechen. Wir Grüne hätten uns an diesem Reformvertrag auch einiges anders gewünscht, auch an der ursprünglichen Verfassung. Es war aber klar, dass das kein grüner Vertrag wird, es ist auch kein eindeutig roter, schwarzer und auch – zum Glück! – kein blauer, oranger oder sonst irgendetwas aus diesem Feld ge­worden. (Abg. Strache: Es ist ja ein grüner, weil Sie haben ja mit einem Hurra mitge­stimmt!) Wenn Sie sagen, es gibt dann weniger Bürgermitsprache – an die Bürgerin­nen denken Sie ja gar nicht! –, dann frage ich mich wirklich, ob Sie den Vertrag nicht gelesen haben!

Das Europaparlament bekommt mehr Rechte. Sie hier in unserem Parlament, alle, die wir hier sitzen und abstimmen, bekommen mehr Rechte. (Abg. Strache: Wir treten ih­nen Rechte ab, Frau Abgeordnete!) Wir können genau das, was viele von Ihnen und von Ihrer Partei sich bisher überhaupt nicht angeschaut haben, nämlich das, was von


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 84

europäischer Seite in dieses Parlament kommt und von uns aus weiter bearbeitet wer­den soll, jetzt mehr tun und müssen es sogar mehr tun. (Abg. Strache: Wir verlieren Rechte und Mitsprache! Sie haben diesen Vertrag nicht gelesen!) Wollen Sie diese Ar­beit machen? Wollen Sie sich diese Punkte anschauen, die von der Europäischen Kommission kommen? Dann machen Sie es! Genau das bekommen wir durch diesen Reformvertrag.

Wir in diesem Haus, wir 183 Abgeordnete, werden uns in Zukunft Vorschläge der Euro­päischen Union anschauen müssen und sollen und können gemeinsam im Parlament mit einigen anderen dann der Kommission diese gelbe Karte – aus dem Fußball ja wohlbekannt – zeigen und sagen: So nicht! Ihr müsst euch das noch einmal anschau­en! (Abg. Strache: Mit der gelben Karte können Sie gar nichts bewirken!) Das konnten wir bisher nicht, das konnten auch Sie bisher nicht!

Sie stehen nur da und sagen: Wir wollen das alles nicht. (Abg. Strache: Das ist ja lä­cherlich, was Sie da zum Besten geben!) Es wird mehr Mitsprache geben, auch für uns. Es wird die Grundrechte-Charta geben. Klar wäre uns auch lieber, das Vereinigte Königreich und Polen würden mitmachen, aber einzelne Bürger und Bürgerinnen wer­den jetzt auch gegenüber den Institutionen der Europäischen Union mehr Rechte ha­ben. Das gab es bisher in der Form nicht. All das wollen Sie nicht: Volksbegehren kön­nen mehr gemacht werden, die Europäische Union wird der Menschenrechtskonven­tion beitreten. (Abg. Strache: Aber eine Volksabstimmung wollen Sie den Österrei­chern verweigern!) All das wollen Sie nicht. Nein, in Österreich allein wollen wir keine Volksabstimmung, denn das würde so ausgehen, wie mein Klubchef Van der Bellen schon gesagt hat. Wir wollen eine europaweite Volksabstimmung, dafür sind wir immer eingetreten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Über die Neutralität kann doch kein Deutscher entscheiden! Was soll denn der Unsinn!)

An den Herrn früheren Bundeskanzler Schüssel, der heute wieder gesagt hat, er hat das schon vor zehn Jahren mit seinem damaligen Amtskollegen Dini vorgeschlagen: Im Vorschlag des Konvents stand die europaweite Volksabstimmung drinnen. Wissen Sie – auch an Klubobmann Schüssel gerichtet –, wer bei der Regierungskonferenz nach dem Beschluss des Konvents die europaweite Volksabstimmung herausrekla­miert hat? – Die damaligen Regierungen, und auch Regierungen, die damals von ÖVP und Blau gebildet wurden. Diese haben damals herausreklamiert, dass es die europa­weite Volksabstimmung gibt. Deswegen ist sie jetzt zum Teil auch nicht in dem Vertrag enthalten. Reden Sie jetzt nicht davon, dass wir uns dafür nicht eingesetzt hätten! (Abg. Strache: Es geht um die Volksabstimmung in Österreich, Frau Abgeordnete!) Wir wollen eine europaweite Volksabstimmung oder zumindest eine europaweite Volksbefragung, damit alle Menschen in dieser EU darüber entscheiden können. (Abg. Strache: Weder ein Pole noch ein Tscheche noch ein Deutscher kann über unsere staatliche Souveränität entscheiden!)

Noch etwas: Sie reden davon, die Union werde das Kriegsprojekt Europäische Uni­on. – Die Bildung des militärischen Kerneuropas ist uns Grünen auch nicht recht, das stimmt (Abg. Strache: Deshalb stimmen Sie zu!), aber die Neutralität wird nicht abge­schafft! Es ist sogar in dem Reformvertrag enthalten, dass die einzelnen Mitgliedstaa­ten für die Territorialverteidigung ganz klar und deutlich selbst verantwortlich sind und nicht die EU. Das heißt, die Rechte und Möglichkeiten der Neutralen werden sogar ge­stärkt. Schauen Sie sich den Text genau an! Es wird weder die Neutralität abgeschafft noch die Souveränität Österreichs eingestellt.

Begriffe, die Ihnen vielleicht auch wichtig sein sollten, wie „Vollbeschäftigung“, „soziale Marktwirtschaft“, werden als Ziel der Union festgehalten. (Abg. Strache: Nein, die wer­den nicht gefördert!) Der Teil, der ursprünglich im dritten Teil des Verfassungsvertrages enthalten war – neoliberale Ausrichtung – ist draußen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 85

All diese Dinge sehen Sie überhaupt nicht. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) Sie wollen einfach Ihr rassistisches, nationalistisches, anti-europäisches Gedankengut in den Vordergrund stellen (Abg. Strache: Schauen Sie, mit dieser Ver­leumdung können Sie gleich aufhören! – Herr Präsident!), sich als Heimatpartei auf­spielen, haben aber etwas ganz anderes im Hinterkopf. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Herr Präsident, Sie können nicht zuhören, wie da verleumdet wird!)

10.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.15.07

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Dass die Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion mit dem Begriff „Heimat“ nichts am Hut haben, stellen sie ein ums an­dere Mal in diesem Hohen Haus unter Beweis, da braucht man sich gar nichts anderes zu erwarten. Die Enttäuschung hält sich also in Grenzen.

Es ist aber schon ein starkes Stück, wenn sich Frau Abgeordnete Fuhrmann zum Red­nerpult stellt und sich anmaßt, für die Jugend in Österreich zu sprechen, und ihr die europäischen Horizonte eröffnet. Der Anspruch, den Sie hier stellen, Frau Abgeordne­te, ist ein recht gewagter, da Sie es ja gerade geschafft haben, ohne Gegenkandidaten in der eigenen Jugend mit 51 Prozent gewählt zu werden, gerade noch die Kurve ge­kratzt haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Fuhrmann.) Ihre demokrati­sche Legitimation ist ausgesprochen begrenzt.

Noch etwas zu den Grünen: Herr Professor Van der Bellen, Sie sollten ab dem heuti­gen Tag den Anspruch, eine Partei der Bürgerinitiativen zu sein, an den Nagel hängen (Abg. Strache: Temelín!), denn wenn Sie in der Art von oben herab über kleine demo­kratische Initiativen drüberfahren, wie Sie es am Beispiel Laa an der Thaya abfällig ge­tan haben, haben Sie dieses Recht verwirkt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Van der Bellen: Sie haben nichts verstanden!)

Jetzt bin ich beim Herrn Bundeskanzler angekommen – da ist es ja wirklich kein Wun­der, da kann man sich nichts anderes erwarten –: Heute verteidigt er die EU-Kommis­sare, die mit der Demokratie im Wesentlichen auf Kriegsfuß stehen. Es ist ja nicht allzu lange her, dass seine Partei diejenige war, die die russischen Kommissare damals als Erstes beglückwünscht hat, wo man versucht hat, das Rad der Zeit noch einmal zu­rückzudrehen und im Grunde genommen die Demokratiebewegung im Keim zu ersti­cken. Insofern sind Sie wenigstens konsequent.

Meine Damen und Herren! Man muss, was die Europäische Union betrifft, kein Pessi­mist sein, sondern nur ein Realist, um zu wissen, dass mit diesem Reformvertrag kaum etwas Gutes auf uns zukommt. Sie können das drehen und wenden, wie Sie wollen, die Menschen haben diese elendslange Latte an Versprechungen noch ganz genau im Ohr, mit denen Sie sie in die EU gelockt haben – anders kann man das ja nicht be­zeichnen. Sie haben noch ganz genau im Ohr, wie Sie sich alle – egal, ob schwarz, rot, grün oder orange –, kurzzeitig, als das in Frankreich mit der Volksabstimmung dane­bengegangen ist, Asche aufs Haupt gestreut und davon gesprochen haben, dass man jetzt umdenken muss, dass man dieses Projekt der Europäischen Union nicht dadurch gefährden darf, dass man besonders bürgerfern agiert. Jetzt wissen wir, was Sie mit Bürgernähe meinen.

Bürgernähe bedeutet für Sie, den Menschen das legitime Recht auf eine Volksabstim­mung zu verweigern. Das ist offensichtlich Ihre Interpretation von Bürgernähe – unsere freiheitliche Interpretation ist das nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 86

Diese Union kann sich noch so sehr bemühen – mit Ihnen natürlich im Verbund – und schöne Vokabel daherbringen, wie zum Beispiel den Begriff der Sozialunion – das klingt ganz toll –, aber auch das ist alles nur Blendwerk. Das sind Dinge, denen man als gelernter Europäer nicht vertrauen darf – anders kann man das nicht bezeichnen. Man kann dieser Europäischen Union viel vorwerfen, aber sicher nicht, dass sie sozial ist, und sicher nicht, dass sie die Absicht hat, sich in Zukunft sozial zu gestalten. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Es ist ganz einfach zu erklären, warum das so ist: Es gibt nämlich so etwas wie einen genetischen Defekt in dieser Europäischen Union. Der besteht darin, dass die treiben­den Kräfte in Brüssel davon ausgehen, dass ausgerechnet die Mechanismen des frei­en Markts, des ungehinderten Wettbewerbs, des Ellbogen-Neoliberalismus jene Ele­mente sein sollen, die eine Harmonisierung der Sozialsysteme herbeiführen. Na, gute Nacht, kann man da nur sagen. Die Begriffe, die da im Zentrum stehen, zeigen ja ein­deutig, was die Nummer eins ist: Wirtschaftswachstum um jeden Preis, Wettbewerbs­fähigkeit, Standortvorteile. Darum dreht sich alles, und alles andere ist diesen Prinzi­pien gnadenlos unterzuordnen.

Herr Barroso hat es ja sehr schön in einem Bild veranschaulicht, indem er gesagt hat: Die EU hat drei Kinder, das erste ist die Wirtschaft – das merkt man ohnehin jeden Tag –, das zweite ist die Umwelt – davon haben wir hier noch nicht viel mitbekommen, wenn man sich die jüngsten Entwicklungen anschaut – und das dritte soll das Soziale sein. Und dann hat er gesagt: Wenn es der Wirtschaft schlecht geht, dann muss man sich um dieses eine kranke Kind kümmern und darf sich nicht bei den anderen verzet­teln. – Die anderen sind die Umwelt und der Sozialbereich. Da darf man sich also nicht verzetteln und zu lange herumtreiben.

Jetzt frage ich mich schon: Wann geht es denn der Wirtschaft so gut, dass es ihr gut genug geht? – Niemals geht es der Wirtschaft so gut, dass es ihr gut genug geht und dass diejenigen, die die Gewinne einfahren, dann tatsächlich auch mit dem, was sie er­reicht haben, zufrieden sind. Von einem Stiefkind kann man also im Bereich der Sozial­politik für diese Europäische Union nur reden.

Wenn es nach der EU geht, dann werden wir in Zukunft nicht mehr arbeiten, um zu le­ben, sondern das wird sich umdrehen: Wir werden leben, um zu arbeiten. – Das ist vielleicht Ihre Vorstellung von einer sozialen Zukunft, unsere freiheitliche Vorstellung ist das nicht.

Und wenn es nach dieser Europäischen Union geht, dann ist das, was wir unter Voll­zeitbeschäftigung verstehen, ein Auslaufmodell und wird ersetzt durch eine Summe von Teilzeitbeschäftigungen und Ähnlichem. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) Auch beim Pensionsantrittsalter hat die EU die Absicht, nach oben zu gehen.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. In der Verfassung steht der Satz: Das Recht geht vom Volk aus. – Sorgen Sie dafür, dass dieses Prinzip umgesetzt wird – und nicht so, wie Sie es bisher machen, dass dem Volk das Recht ausgeht! (Beifall bei der FPÖ.)

10.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.20.43

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bun­deskanzler! Ich hoffe, die Lektüre ist nicht so spannend, dass Sie dem Verlauf der Na­tionalratssitzung nicht doch folgen könnten, denn ich glaube, es ist wichtig zu differen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 87

zieren, Herr Bundeskanzler! (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Gusenbau­er.) Aus meiner Sicht stimmt weder Ihre These und die der Euphoriker der Europäi­schen Union, dass sozusagen in der Europäischen Union alles gut ist und jeder, der Kritik übt, ein Anti-Europäer ist, noch stimmt die These der Gegner, die auch heute hier platziert worden ist, dass das der Hort des Bösen ist und die Europäische Union und Europa das Ende der Souveränität der nationalen Staaten bedeutet.

Letztlich ist die Europäische Union Realität. Damit müssen wir uns abfinden oder auch entsprechend beschäftigen. Es hat im Jahr 1994 eine Volksabstimmung gegeben, und mehr als 60 Prozent der Österreicher haben sich für diese Europäische Union ausge­sprochen. Ob jeder, der für die EU gestimmt hat, damals auch gewusst hat, welche Folgen das haben wird, sei einmal dahingestellt. Aber wir sind jetzt Mitglied der Euro­päischen Union. Und mir geht es jetzt darum, aus dieser Realität das Beste zu ma­chen.

Da sind zwei Punkte zu besprechen. Das eine ist natürlich die Entwicklung der Euro­päischen Union selbst, aber das Zweite ist auch, wie Österreich in der Europäischen Union vertreten wird. Das ist heute noch völlig zu kurz gekommen, Herr Bundeskanz­ler, und da wären Sie gefordert!

Was haben Sie denn aus den Verhandlungen zum Reformvertrag mitgebracht? Es wird immer kritisiert: Die Polen haben so hart verhandelt, und die Briten führen ihre eigenen Dinge. Wieso soll man das kritisieren? Es ist doch eine Selbstverständlichkeit – bei al­ler Notwendigkeit, ein gemeinsames Europa weiterzuentwickeln –, dass trotzdem die eigenen Interessen der Bevölkerung mit verhandelt und mit berücksichtigt werden.

Herr Bundeskanzler, da hätte es eine ganze Reihe von Maßnahmen gegeben, die Sie dort hätten vertreten können. Das betrifft zum Beispiel die Problematik der Universitä­ten, wo die Europäische Union in völliger Verkennung der Realität die Problematiken von Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern auf Österreich überstülpen möchte. Eine Auszeit von fünf Jahren ist hier zu wenig.

Wie sieht es aus mit der Garantie für Infrastrukturprojekte, die, wie ich höre, gefährdet sind? Oder wie sieht es aus mit einer Reduzierung unserer EU-Beiträge? Das wäre eine Aufgabe der österreichischen Außenpolitik und auch von Ihnen gewesen, wenn Sie schon diesem Reformvertrag zustimmen, dann doch auch für Österreich einige Vorteile mit nach Hause zu bringen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn wir über den Reformvertrag diskutieren, dann gibt es keinen Zweifel: Es ist eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation, dem Vertrag von Nizza, aber eine Ver­schlechterung gegenüber den ursprünglichen Projekten. Vieles, was wir an der Euro­päischen Union kritisieren, hätte der Verfassungsvertrag doch zumindest in einigen Teilbereichen verbessert.

Gerade die Kritiker – auch die FPÖ – verlangen doch etwa den Kampf in der Globali­sierung: ein starkes Europa gegen Asien, auch gegen die Vereinigten Staaten. Das kann aber kein Staat allein, auch die viel gelobte Schweiz nicht. (Abg. Strache: Des­halb hat sie bilaterale Abkommen, die Schweiz!) – Ja, bilaterale Abkommen. Aber wenn man die Schweiz als Vorbild nimmt, dann muss man das gesamte System der Schweiz hernehmen. Ich weiß nicht, ob Sie den Österreichern zumuten wollen, dass sie bis zum Alter von 67 und 70 Jahren arbeiten. (Abg. Strache: Direkte Demokratie halte ich für sehr gescheit!) Dort sind multinationale Konzerne, da sind Sie auch immer so dagegen! (Abg. Strache: Direkte Demokratie ist sehr vernünftig in der Schweiz!) Herr Strache, wenn Sie hier schon Sand in die Augen der Bevölkerung streuen: Sie sind jetzt für die Volksabstimmung. Ja, wunderbar! Sind wir auch! Nur, ich habe es Ih­nen das letzte Mal schon gesagt ... (Abg. Strache: Warum habt ihr dagegen ge­stimmt?)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 88

Sie verlangen hier etwas – ich habe Sie gefragt, und Sie haben gesagt: Über den Re­formvertrag soll man abstimmen!; vielleicht wissen Sie es nicht, aber ich habe es Ihnen das letzte Mal gesagt, dass in der österreichischen Bundesverfassung eine Volksab­stimmung über völkerrechtliche Verträge gar nicht vorgesehen ist –, Sie verlangen also etwas, von dem Sie wissen sollten, dass es das gar nicht gibt. Wenn Sie das ändern wollen, dann reicht es nicht aus, nur zu schreien, nur dagegen zu sein, Herr Kollege Strache! Das ist zu wenig. (Abg. Strache: Herr Scheibner, das ist ja ein Unsinn, den Sie da zelebrieren!) Herr Kollege Strache, wir haben in der letzten Sitzung des Verfas­sungsausschusses einen Antrag eingebracht, die österreichische Bundesverfassung zu ändern, damit in Zukunft Volksabstimmungen über völkerrechtliche Verträge mög­lich sind. Wir werden das noch einmal einbringen. Stimmen Sie zu, dann haben wir in Zukunft diese Möglichkeit. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage Ihnen: Wir sollten über die Zukunft nachdenken! Unser Modell für die Europäi­sche Union ist Kerneuropa, dass die wohlhabenden, die reichen Länder das gesamte Spektrum der Integration übernehmen, wenn es die Bevölkerung in einer Volksabstim­mung auch so will, dass alle anderen nur Module daraus übernehmen und dass man im äußersten Bereich eine „Partnerschaft für Europa“ für all jene Länder organisiert, die nicht der Europäischen Union beitreten können, wie etwa die Türkei oder andere. (Abg. Strache: Deshalb verweigert man jetzt die Volksabstimmung?! Das ist absurd!) Das wäre eine Zukunftsperspektive. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzei­chen.)

Ich erwarte mir, dass Sie, Herr Bundeskanzler, endlich im Interesse Europas, aber auch Österreichs in Brüssel agieren. (Beifall beim BZÖ.)

10.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich bitte jetzt auch die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion, ihre Tafeln wieder von den Pulten zu nehmen. (Die Abgeordneten der FPÖ entfernen die genannten Tafeln.)

10.26.24Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1936/J bis 2491/J;

2. Anfragebeantwortungen: 1361/AB bis 1577/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 24/ABPR;

3. Initiativanträge:

Zurückziehung: 196/A(E);

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird – Glücksspielgesetz-No­velle 2007 (GSpG-Novelle 2007) (318 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (326 d.B.),


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 89

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien) (327 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 25 betreffend „Manifest der österreichischen Kinder- und Jugendorganisa­tionen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, überreicht von der Abgeordneten Barbara Zwerschitz;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Petition Nr. 12 betreffend „Mit Sicherheit mehr für Graz“, überreicht von den Abgeord­neten Michael Ehmann und Rudolf Parnigoni;

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 2 betreffend „Legasthenie“,

Bürgerinitiative Nr. 14 betreffend „Mehr QUALität in der LEgasthenietherapie“;

Verkehrsausschuss:

Petition Nr. 15 betreffend „Abbau der Doppelmaut im Lungau“, überreicht vom Abge­ordneten Mag. Johann Maier,

Petition Nr. 23 betreffend „JA! zur Wohnqualität! NEIN! zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet!“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Petition Nr. 5 betreffend „Der Einbringung einer zusätzlichen gesetzlichen Bestimmung zum bestehenden Ökostromgesetz“, überreicht vom Abgeordneten Christian Füller;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Justizausschuss:

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrund­stücken geändert wird (317 d.B.),

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Ver­sorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (319 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/15 (III-100 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeits­inspektion im Jahr 2006 (III-101 d.B.);


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 90

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätspro­gramm für die Jahre 2007 bis 2010 (III-104 d.B.),

Förderungsbericht 2006 der Bundesregierung (III-105 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung für das Jahr 2006 (III-102 d.B.).

*****

10.26.39Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen jetzt zur Debatte im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung.

Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler hat schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Die Einwendungen betreffen die Aufnahme des Berichts des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage in 314 d.B.: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (370 d.B.), sowie des Berichts und Antrags des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetzes in 371 d.B. als Punkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte ist nach einem Vor­schlag der Präsidialkonferenz ein Redner beziehungsweise eine Rednerin pro Fraktion mit einer Redezeit von je 4 Minuten vereinbart. Die Rednerreihenfolge lautet: BZÖ, Grüne, Freiheitliche, ÖVP und SPÖ.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.27.49

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Einwendungsdebatte nach § 50 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung deshalb verlangt, weil wir die beiden Verfassungsgesetzes-Materien von morgen, Tagesordnungspunkte 1 und 2, gleich am Beginn auf die heutige Tages­ordnung setzen wollen, weil das die einzige Möglichkeit beziehungsweise die einzige Variante ist, diese Materien in diesem Haus zumindest etwas umfassender zu diskutie­ren, als es geplant ist. Wir könnten dann heute diese Materien zurückverweisen, mor­gen einen Verfassungsausschuss machen und übermorgen noch immer im Parlament beschließen. Was hier in diesen beiden Tagesordnungspunkten passiert, ist einzig­artig, Herr Kollege Cap. Sie waren es, der immer „Speed kills“ kritisiert hat. Sie haben immer ihren Finger draufgelegt und gesagt, das dürfe nicht passieren.

Was jetzt passiert, ist aber wesentlich mehr als „Speed kills“. In dieser – ich sage es einmal vorsichtig – Aushöhlung der Verfassung, die hier passiert, werden nicht nur künftig Volksabstimmungen erschwert. In einer Art Generalermächtigungsgesetz, Herr Kollege Strache, sind EU-Verträge dann überhaupt nicht mehr abzustimmen; das ha­ben Sie im Ausschuss gar nicht mitbekommen. (Abg. Strache: Ha, ha! Wer hat es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 91

denn aufgezeigt in der Öffentlichkeit? Wir!) Aber das noch viel Schlimmere ist, dass diese große Koalition heute und morgen – wenn Sie es heute nicht in die Tagesord­nung nehmen – eine unglaubliche Vorgangsweise wählt. In einer Nacht- und Nebel­aktion, ohne Begutachtung, ohne vorige Diskussion, ohne Expertenmeinung wird in den Verfassungsrang die Zwangsmitgliedschaft zu den roten und schwarzen Kammern erhoben.

Das heißt, die große Koalition pragmatisiert sich selbst in der Verfassung. Es wird drü­bergefahren. Es wird nicht diskutiert. Es soll am Parlament vorbei geschummelt wer­den. Das ist ein echter Skandal, den wir hier vom BZÖ sehen. Es werden weitreichen­de Änderungen im Verfassungsgefüge mit diesem Beschluss passieren.

Und ich sage Ihnen etwas, Herr Kollege Cap und Herr Dr. Schüssel: Wenn Sie ehrlich sind, dann schreiben Sie nicht über die Hintertür die große Koalition in die Verfassung, sondern dann ändern Sie den Artikel 1 der Verfassung und schreiben dort hinein: Österreich ist eine große Koalition, alle Macht geht von Rot und Schwarz aus. – Das ist das, was Sie wollen. Und das ist der Demokratieskandal, der hier stattfindet, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! (Beifall beim BZÖ.)

Sie zimmern sich hier eine Knebelverfassung – jawohl: eine Knebelverfassung! –, wo ein großer Teil der österreichischen Gesellschaft, der Bürger, die Unternehmer, die Ar­beitnehmer, alle, die in den 14 Kammern verpflichtet werden, Mitglied zu sein, auch per Bestimmungen im Verfassungsrang diesem Zwang unterliegen und diesem Zwang un­terworfen werden. Das ist ein Rückschritt, das ist auch nicht verfassungskonform, und das ist einer Verfassung auch nicht würdig! Sie entwerten damit auch die Verfassung, indem Sie Ihre Machtpfründe in eine Verfassung hineinschreiben. Das lehnen wir vehe­ment ab!

Das ist eine weitreichende Änderung, und daher wollen wir heute darüber diskutieren. Wir wollen heute diesem Unfug ein Ende bereiten, weil wir eine Gesellschaft wollen von Bürgern, die in Freiheit leben, die selbst entscheiden wollen und können, ob sie einer Kammer beitreten oder nicht, die selbst über ihre Standesvertretung entscheiden wollen und die nicht von Ihnen per Verfassungsgesetz gezwungen werden – wie in einer kommunistischen Diktatur –, Mitglied eines Systems zu sein, das schon längst ausgesorgt hat. Das ist nämlich Ihr Problem: Dieses System hat ausgesorgt! Und Sie werden im BZÖ den größten und erbittertsten Gegner dieses Zwangskammernsystems finden. Das schreiben wir Ihnen heute ins Stammbuch.

Daher: Geben Sie Chance auf Meinungsfreiheit, Herr Kollege Cap! Geben Sie Chance auf Diskussionsfreiheit und gewährleisten Sie, dass wir heute über diese Materie disku­tieren können, dass es noch einen Verfassungsausschuss gibt und dass wir von der Opposition auch die Chance haben, mit Experten in Form einer Begutachtung Ihren heutigen Verfassungsputsch noch einmal unter die Lupe zu nehmen! (Beifall beim BZÖ.)

10.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Ing. Westenthaler, der seinen Sitzplatz wieder eingenommen hat – in Richtung SPÖ und ÖVP –: Ein echter Putsch ist das! Das Kammersystem wollt ihr hineinschreiben in die Verfassung, euer abgewirtschaftetes Kammersystem! Das ist ein echter Putsch, ein Skandal sondergleichen!)

 


10.31.50

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 92

grüne Fraktion unterstützt den Antrag, heute das Verfassungspaket auf die Tagesord­nung zu nehmen, um es zuerst einmal diskutieren und dann in den Ausschuss rückver­weisen zu können. Wir begründen das damit, dass es, glaube ich, einzigartig in der Geschichte dieses Hauses ist, dass mit einer Verfassungsnovelle dermaßen schäbig umgegangen worden ist. Mit „schäbig“ meine ich: gegenüber dem Parlament, gegen­über den betroffenen Gruppen und gegenüber der Bundesverfassung. – Eine einzig­artige Vorgangsweise! (Beifall bei den Grünen.)

Es gab einmal eine Partei in der Opposition, die hatte, glaube ich, 36 Prozent, und der Klubobmann und der Parteichef dieser Partei haben immer betont: Wir haben gelernt in der Opposition! Es ist wichtig, dass die von Gesetzen und von der Verfassung Betroffe­nen die Möglichkeit haben, ihre Meinung abzugeben, eine Stellungnahme abzugeben, dass sie in den Gesetzwerdungsprozess auch eingebunden werden! – Das war einmal. Das war einmal fast märchenhaft. Mittlerweile hat diese Oppositionspartei das verges­sen und ist in der Regierung und macht es ärger als jemals zuvor! Das ist so, wie wenn sich Max und Moritz gemeinsam über die Bundesverfassung hermachen: Max, die ÖVP, und Moritz, die SPÖ.

Im Sommer geht ein großes Paket für acht Wochen in Begutachtung. Die Bundeslän­der, die Höchstgerichte, alle betroffenen Stellen schreiben Stellungnahmen, schauen sich das genau an, diskutieren, bringen sich ein. – Dieses Paket verschwindet, ver­schwindet irgendwohin – ich weiß nicht, wohin. Stattdessen wird überfallsartig in einem Ministerrat etwas völlig Neues vorgelegt, das selbst die Minister nur 24 Stunden vorher gesehen haben und das massiv in die rechtsstaatlichen Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung eingreift.

Dann kommt der Ausschuss. Am Freitag in der Nacht kommt ein großes Paket noch zusätzlich in den Ausschuss, das die vierfache Menge der ursprünglichen Novelle um­fasst. Ich betone: die vierfache Menge! Glauben Sie tatsächlich, dass das dem demo­kratischen Prinzip, nämlich dass die Abgeordneten in diesem Haus überhaupt wissen, worüber sie abstimmen, noch in irgendeiner Weise gerecht wird? – geschweige denn, dass die Betroffenen auch nur die geringste Chance haben, zu sagen: Entschuldigung, auf diesen Punkt wurde vergessen, das ist nicht ausgewogen, das ist aus bestimmten Gesichtspunkten falsch!

Nein, das Kalkül ist klar: Mit dieser überfallsartigen Novellierung der Bundesverfas­sung, wie Sie sie jetzt offensichtlich durch die Bank vorhaben, haben Sie ein ganz of­fensichtliches Kalkül, nämlich die Kritik der betroffenen Öffentlichkeit, die Kritik der Menschen, die damit dann arbeiten müssen, im Keim zu ersticken, ihr gar keine Chan­ce zu geben, in irgendeiner Form Öffentlichkeit zu erlangen. Und dass dieser Weg ge­wählt wird, beschreibt einmal mehr, wie schludrig, wie schlampig und wie verantwor­tungslos Sie mit den wichtigsten Spielregeln, nämlich mit unserer Bundesverfassung, umgehen. Und ich denke, der einzig gangbare Weg ist es, heute dieses Verfassungs­paket erstmals zu diskutieren und dann an den Ausschuss zurückzuverweisen.

Doch es kommt noch ärger, Sie haben heute noch Weiteres vor: Sie wollen jetzt über­haupt ohne Ausschüsse Gesetze beschließen. Sie wollen heute einen Fristsetzungsan­trag zum Sicherheitspolizeigesetz, auch eine sehr sensible Materie, einbringen – ohne Ausschuss, weil es Max und Moritz, die beiden, die sich über die Bundesverfassung hermachen, seit Jänner nicht geschafft haben, einen Ausschusstermin zustande zu bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich! Unfassbar ist das! – Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Es gab einen Ausschusstermin, dann haben Sie sich wieder so ge­stritten, und der Termin wurde wieder gecancelt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni), und jetzt wollen Sie ohne Befassung im Ausschuss ein Gesetz einfach durch diesen Nationalrat peitschen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 93

Das ist einzigartig in der österreichischen Demokratiegeschichte! – Bitte gehen Sie in sich, denn das ist ein Armutszeugnis für die Rechtsstaatlichkeit, für das Demokratiever­ständnis und vor allem dafür, wie wir mit der betroffenen Öffentlichkeit und mit der Be­völkerung umgehen, in deren Dienst wir hier stehen! Das Motto „Speed kills“ und die Vorgangsweise des Drüberfahrens haben Sie selbst als Klubobmann und als Partei­chef der SPÖ damals hundertmal, glaube ich, kritisiert – jetzt aber ist es Ihnen ein nach Belieben anzuwendendes und willkommenes Mittel, um Kritik einfach auszuschalten und mundtot zu machen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

10.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.35.49

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kritik von meinen Vorrednern ist absolut be­rechtigt. Was wir hier erleben, ist genau das, was wir vorher auch in der Aktuellen Stunde festgehalten haben: Demokratieabbau an allen Ecken und Enden, „Speed kills“! – Während Sie, Herr Klubobmann Cap, solche Vorgangsweisen früher, in der Opposition, zu Recht kritisiert haben, sind Sie heute gemeinsam mit der ÖVP selbst dafür verantwortlich, dass Demokratieabbau vorangetrieben wird.

So etwas hat es ja, bitte, in dieser brutalen Art und Weise und Form bisher überhaupt noch nicht gegeben: Seit Jänner hat der Innenausschuss nicht einmal getagt – und dann geht man her und versucht hier heute, mit einem zusätzlichen Antrag ein Gesetz durchzupeitschen, nämlich ein Sicherheitspolizeigesetz. Wir erleben hier, dass Sie die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern in der Verfassung festschreiben wollen – was ja nichts anderes bedeutet, als dass man den Unsinn der Zwangsmitgliedschaft in den Verfassungsrang heben will, um offenbar für die Zukunft schon das Mehrheitswahlrecht vorzubereiten, damit die ÖVP oder die SPÖ sicher sind, dass man dann in der Folge –wenn man in der Mehrheitsregierung dann einmal allein regieren kann, weil man ja mit 33 Prozent vielleicht schon die absolute Mehrheit der Mandate hier im Haus hat – nichts mehr am Kammersystem ändern kann.

Das sind doch wahrscheinlich die Hintergründe! Hier geht es um grundlegende Verän­derungen unseres Rechtssystems, wo Sie gar keine Bereitschaft haben, sich hier de­mokratisch mit uns Parlamentariern ausreichend auseinanderzusetzen und ausrei­chend darüber inhaltlich zu diskutieren. Und das ist sehr, sehr traurig.

Aber auf der anderen Seite bringt das, was die orange-grüne Allianz heute hier vorneh­men will, nämlich eine Rückverweisung, in Wirklichkeit gar nichts. Das bringt gar nichts, denn am Ende sind wir damit genau dort, wo wir uns auch mit dieser Tagesord­nung befinden: Spätestens am Donnerstag hätten wir dann die Diskussion ohnedies und müssten eine Entscheidung herbeiführen.

Das heißt, wir wollen natürlich darüber diskutieren, ob diese Entscheidungen vernünf­tig sind oder nicht. Wir halten viele Entscheidungen für nicht vernünftig, auch den Asyl­gerichtshof halten wir so, wie er auf der Tagesordnung stehen wird, nicht unbedingt für das Gelbe vom Ei, und zwar vor allem deshalb, weil das Neuerungsverbot wieder nicht vorhanden ist: Es gibt wieder kein striktes Neuerungsverbot! – Das werden wir morgen dann auch detailliert besprechen.

Wir erleben hier eine grün-orange Allianz, die für mich interessant ist, denn bei den Grünen wissen wir, sie wollen jeden ins Land lassen, und bei den Orangen wissen wir, in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung haben sie jeden ins Land gelassen, nämlich über 300 000 Zuwanderer. Und gleichzeitig ist im Zeitraum von 2000 bis 2006 auch die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 94

Anzahl der Asylanträge explodiert: Es hat in dieser Zeit über 180 000 Asylanträge ge­geben! – Das hätten die Grünen also auch nicht schlechter machen können, da gebe ich Ihnen recht, Herr Westenthaler. Aber dass Sie so etwas nicht zur Sprache bringen, das verstehe ich schon, denn da haben Sie genügend Butter am Kopf, und es ist ver­ständlich, dass Sie so etwas dann auch nicht erwähnen und ansprechen.

Wir sagen: Dass die ÖVP immer wieder Probleme mit dem Parlamentarismus in die­sem Land gehabt hat, das wissen wir, aber dass die Sozialdemokraten nunmehr auch Probleme mit dem Parlamentarismus haben und offenbar mit dem Parlamentarismus auf Kriegsfuß stehen, ist mehr als enttäuschend, denn Sie von der SPÖ haben auch in diesen Fragen den Bürgern in Österreich etwas anderes versprochen und zugesagt, und wieder einmal beweisen Sie heute das Gegenteil! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Graf: Betretene Gesichter in den Reihen der SPÖ!)

10.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.39.28

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Re­gierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, dieser Antrag des BZÖ verwundert mich. (Abg. Ing. Westenthaler: Das glauben wir!) Ich weiß nicht, wie Sie sich das konkret vorstellen! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie wollten ja die Opposi­tion überhaupt gleich abschaffen! Sie wollten ja die Opposition abschaffen, das wissen wir eh!) Nein, ich will die Opposition nicht abschaffen. Nur: Erklären Sie mir, wie Sie sich diese ausführliche Beratung im Verfassungsausschuss vorstellen! Wir haben heu­te eine Sitzung, die wahrscheinlich bis Mitternacht dauern wird, und morgen haben wir auch wieder eine Sitzung von 9 Uhr in der Früh bis Mitternacht. (Abg. Dr. Glawisch­nig-Piesczek: Einigen Sie sich halt ein bisschen schneller!) Man kann dann natürlich von Mitternacht bis 2 Uhr in der Früh oder bis 4 Uhr in der Früh noch „ausführlich im Verfassungsausschuss darüber diskutieren“ (Abg. Dr. Graf: Da müssen Sie halt ein bisschen was arbeiten! – Abg. Ing. Westenthaler: Da müsst ihr halt ein bisschen was tun für das Geld, das ihr bekommt!) – wie ausführlich diese Diskussion sein wird, sei dahingestellt. Vor allem bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, dass das BZÖ sehr wohl für die Einrichtung eines Asylgerichtshofes ist! Ich weiß also nicht, wie ich diesen Schwenk deuten soll. Soll das heißen, dass das BZÖ jetzt plötzlich keinen Asyl­gerichtshof mehr will? (Beifall bei der ÖVP.)

Wie auch immer: Wir wollen diesen Asylgerichtshof nach wie vor! Ich darf auch daran erinnern, dass die Umwandlung des unabhängigen Bundesasylsenats in einen ordentli­chen Asylgerichtshof bei Justiz und Regierung schon des Längeren im Gespräch ist. Bereits am 25. Jänner 2006 forderten führende Juristen Österreichs, nämlich Jabloner, Helige, Bisanz und Mayer, bei einer Podiumsdiskussion im Juridicum die unverzügliche Einrichtung eines Asylgerichtshofs. In der Möglichkeit, Asylverfahren vor ein eigenes Gericht zu bringen, sahen sie die einzige effektive Maßnahme für eine anständige Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Standards sowie für eine erhebliche Verkür­zung der Asylverfahren.

Die von Ihnen beantragte Zurückweisung bezieht sich auch auf die vorgeschlagene Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz. Auf besondere Ablehnung stößt dabei das von Ihnen als so schrecklich beschriebene Zwangskammernsystem.

Ich möchte Sie dazu auf einen mir als ganz wesentlich erscheinenden Punkt hinwei­sen: Die nunmehr gewählte Formulierung stellt ausdrücklich klar, dass die künftig ver­fassungsrechtlich verankerte Sozialpartnerschaft nicht nur auf die Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Arbeiterkammer beschränkt ist. (Abg. Ing. Westenthaler:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 95

Alle habt ihr hineingeschrieben, eh klar!) Ohne Zweifel darf sich etwa auch die Land­arbeiterkammer zu dieser Sozialpartnerschaft zählen (Abg. Scheibner: Das steht
aber nicht drinnen!),
und das halte ich für einen ganz wichtigen, essentiellen Punkt. (Ruf beim BZÖ: Die Sozialpartnerschaft ...!) – Die Sozialpartnerschaft ist im § 120a Abs. 2 B-VG im Zusammenhang mit den Selbstverwaltungskörpern erwähnt, und diese Sozialpartnerschaft wollen wir festschreiben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Ja, aber die Kammern stehen nicht drinnen, die Sie dazugesagt haben!)

Natürlich, die genannten Materien, die Sie von morgen auf heute verschieben wollen, sind sehr wichtig, aber sie sollen keineswegs die Bedeutung der für heute vorgesehe­nen Tagesordnungspunkte schmälern.

Worum geht es heute? – Es geht um nichts weniger als um zentrale gesundheits- und sozialpolitische Fragen! Oder wollen Sie behaupten, dass die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitssystems oder die Pensionserhöhung nicht wichtig genug sind, um heute als erster Tagesordnungspunkt debattiert und beschlossen zu werden? An­schließend wollen wir Anliegen des Konsumentenschutzausschusses und des Aus­schusses für Arbeit und Soziales behandeln. Ist das plötzlich auch nicht wichtig? (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn es nach Ihnen ginge, dürfte die Opposition gar nichts mehr sagen im Hohen Haus! Dann schaffen wir die Minderheitsrechte ganz ab!) Sollen wir das auch nicht am ersten Tag debattieren, sondern erst morgen, weil wir es nach hin­ten schieben? – Mich wundert, ehrlich gesagt, schon, dass dem BZÖ gesundheits- und sozialpolitische Anliegen anscheinend nicht wichtig genug sind, um sie am ersten Tag zu debattieren.

Ich kann Ihnen sagen: Ich bin gerne dazu bereit, diese sozialpolitischen und gesund­heitspolitischen Anliegen heute, und damit vor der Bundesverfassung, zu diskutieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Die stehen ja gar nicht auf der Tagesordnung!) – Sicher steht das heute auf der Tagesordnung! – Dann haben Sie es nicht richtig gelesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie sich gemeldet? Sie stehen ja gar nicht auf der Redner­liste!) – Aber beschließen werde ich darüber! Oder glauben Sie, dass ich nicht be­schließen werde? (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind gar nicht auf der Rednerliste!) – Oja: Ich rede zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend die Än­derung der Arbeitslosenversicherung. (Abg. Ing. Westenthaler: ... ist später!)

Das zählt auch zu „Soziales“! Oder wollen Sie behaupten, dass die Änderung der Ar­beitslosenversicherung nicht zu „Arbeit und Soziales“ zählt? (Präsident Dr. Spindel­egger gibt das Glockenzeichen.) Das wäre mir völlig neu! Das wäre eine völlig neue Entwicklung, muss ich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist beendet! Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (fortsetzend): Mein Schlusssatz lautet: Aus den dargestellten Gründen halten wir die Tagesordnung so, wie sie vorgesehen ist, für sehr zielführend und effektiv, wollen dabei bleiben und wollen daher keine Änderung der Ta­gesordnung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Schaffen wir die Minderheitsrechte auch gleich ab! – Minderheitsrechte abschaffen ist das!)

10.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.43.59

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, dass viele der Kritikpunkte der Opposition völlig berechtigt sind. (Heiterkeit und demonstrati­ver Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 96

Ja, ja, ich habe da kein Problem, und es gibt auch kein Aber. Ich sehe das auch so, und ich glaube, dass die Vorgangsweise der Regierung, was die Terminplanung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeit des Parlaments betrifft, sich än­dern muss und dass das verbesserungsfähig ist, denn wir wollen hier in aller Ruhe die­se Themen diskutieren. Ich bin auch dafür, dass in Zukunft Verfassungsmaterien in die Begutachtung gehen sollen, dass das nicht über Tischvorlagen laufen soll. – Wir wer­den uns da also in vielen Punkten sowieso verständigen. Ich sage das hier ganz offen, und ich habe das auch schon deponiert und werde das auch wieder tun. (Abg. Ing. Westenthaler: Asche! Asche auf das Haupt!)

Zum Zweiten: Für diejenigen, die die große Koalition nicht leiden können, möchte ich nur eines sagen: Kein Mensch denkt daran, das in die Verfassung zu geben! Ich bin der Allerletzte, der das will. – Sie hätten übrigens aber die Chance gehabt, in den letz­ten Monaten, als darüber diskutiert wurde, eine Minderheitsregierung einzurichten, bei einem entsprechendem Entgegenkommen, eine Minderheitsregierung zu unterstützen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Ing. Westenthaler.) – Sie wollten das nicht! Vor allem die Grünen wollten das damals nicht. Damit hätten Sie verhindern können, dass es eine große Koalition gibt! (Abg. Scheibner: Aha! – Abg. Ing. Westenthaler: Josef, re­den wir noch einmal darüber! Reden wir noch einmal darüber!)

Aber die Verantwortung nicht anzunehmen, zu sagen: Ich ziehe mich zurück, ich trage keine Verantwortung!, und dann zu sagen: Oje, jetzt gibt es die große Koalition!? – Das muss man einmal der österreichischen Bevölkerung mitteilen, dass Sie das mit beför­dert haben! Sie haben gesagt: Ich fühle mich wohler in der Opposition, da brauche ich keine Verantwortung zu tragen, und die zwei Großen sollen die Koalition machen! – Das ist das, was Sie damals gesagt haben. (Abg. Scheibner schüttelt den Kopf. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir wollten die große Koalition verhindern!) Das haben wir dann auch gemacht. Und jetzt müssen Sie damit leben! Also nicht, dass Sie jetzt aus dieser Verantwortung flüchten.

Und weil Sie sagen: Sozialpartnerschaft in der Verfassung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist jetzt mit dem Sicherheitspolizeigesetz? Reden Sie zum Sicherheits­polizeigesetz!) – Die Sozialpartnerschaft hat durch über 50 Jahre hindurch für Öster­reich ganz Tolles geleistet! Es ist eine Art Realverfassung. (Abg. Scheibner: Aber wer ist das?) Und vielleicht ist es sogar anständiger, wenn man daher aus der Realverfas­sung eine Formalverfassung macht. (Abg. Scheibner: Aber wer ist das?) – Mehr steht gar nicht drinnen.

Das, was Sie uns da erzählen, steht alles nicht drinnen! Manchmal glaube ich, das ist eine Vereinigung von Dichtern, ein Dichter-Olymp, wenn hier einer ans Rednerpult tritt, weil der Dinge behauptet, die überhaupt nicht mit der Realität übereinstimmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Zwangsmitgliedschaft haben Sie hineingeschrieben!)

Die Volksabstimmung wird nicht abgeschafft. Jederzeit kann, wenn zwei Drittel das fordern, eine Volksabstimmung durchgeführt werden. (Abg. Strache: „Wenn zwei Drit­tel das fordern“!) Es bleibt dabei. Das war so bei den EU-Verträgen, das ist so, und das wird immer so sein. (Abg. Strache: „Wenn zwei Drittel das fordern“!) – Wiederum: Grü­ße aus dem Dichter-Olymp! Es ist so nicht!

Ich bin auch froh, dass der Asylgerichtshof auf der Tagesordnung steht. Seit Jahren wird darüber diskutiert. Es war auch ein Wahlversprechen von uns: Versprochen – ge­halten! Daher ist es morgen auf der Tagesordnung, wird diskutiert und ist allenfalls zu beschließen. – Also, was soll das?

Und was den Appell betrifft, der Meinungsfreiheit und Redefreiheit eine Chance zu ge­ben: Die heutige Debatte ist doch der beste Beweis dafür, dass hier selbstverständlich


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 97

Redefreiheit gilt, selbstverständlich Meinungsfreiheit gilt! (Abg. Ing. Westenthaler: Im Ausschuss habt ihr es ...geschummelt!)

Sie können mich weiter beim Wort nehmen: Dort, wo es mir möglich ist (Abg. Scheib­ner: Das nützt aber sehr wenig!), dort, wo ich mich durchsetze, dort, wo sich die sozial­demokratische Parlamentsfraktion durchsetzt, wird es diese Form des Parlamentaris­mus geben, wo die Oppositionsparteien selbstverständlich die Möglichkeit haben, sich hier ausgiebig und ausführlich zu äußern. (Abg. Ing. Westenthaler: Auch bei den Min­derheitsrechten? Was ist bei den Minderheitsrechten?)

Nur eines tun Sie bitte nicht, nur eines nicht: Schummeln! Dort, wo Sie schon eine vor­gefasste Meinung haben und wo Sie etwas nur deswegen später hier im Parlament auf der Tagesordnung haben und diskutieren wollen, damit Sie diese vorgefasste Meinung wie bei einer Gebetsmühle permanent wiederholen können, und gar nicht mit uns dis­kutieren wollen, weil Sie gar nicht offen sind und weil Sie gar nicht auf einen Konsens eingehen wollen, das dann demokratiepolitisch zu argumentieren, muss ich sagen: Das ist Schummelei! Das lasse ich nicht durchgehen, denn das geht so nicht!

Aber dort, wo Sie offen sind, wo wir gerne offen sind (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sagen Sie mir eine Vorlage, wo die Regierung auf die Opposition eingegangen ist, mit einem Beistrich!), sage ich: Treffen wir uns und machen wir Kompromisse und Kon­sense! Denn: Ich nehme die Meinung der Oppositionsparteien ernst, wir nehmen sie ernst, und ich hoffe, auch die Regierung wird sie in vielen Fragen ernst nehmen.

Das Schönste, das es gibt, sind Fünfparteienanträge, Fünfparteienbeschlüsse – größt­mögliche Mehrheit. Das sage ich ganz ernst, weil ich glaube, man muss jeden Einzel­nen respektieren, jeden Einzelnen hier im Haus ebenso wie jede Wählerin und jeden Wähler, die diese Parteien gewählt haben. Und dabei bleibe ich. (Beifall bei der SPÖ.)

10.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung; ich darf alle Damen und Herren bitten, ihre Plätze einzunehmen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage 314 d.B.: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, sowie den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Asylgerichtshof-Ein­richtungsgesetzes in 371 d.B. als Punkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung zu ver­handeln, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Es bleibt somit bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tages­ordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2492/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend drohendes Mil­liardendebakel beim Klimaschutz für Österreich dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 98

Fristsetzungsanträge

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass die Abgeordneten Parnigoni und Kößl beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 158 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Außerdem haben die Abgeordneten Parnigoni und Kößl beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 272 d.B. be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollge­setz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.

Auch dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhand­lungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

*****

Ich habe mir das Protokoll der Aktuellen Stunde vorlegen lassen. Frau Abgeordnete Lunacek hat in ihrer Schlussbemerkung Herrn Abgeordnetem Strache „rassistische Haltung“ vorgeworfen. Dafür erteile ich ihr einen Ordnungsruf. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.) Keine Beifallskundgebungen, meine Damen und Herren!

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 und 7, 8 bis 10, 12 und 13, 14 bis 18, 20 und 21, 24 und 25 sowie 26 und 27 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wie­ner Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung ge­troffen: eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, sodann eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 10 Minuten, danach eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 7 Minuten, anschließend eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 10 Minu­ten sowie eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten.

Weiters wurde folgende RednerInnenreihenfolge innerhalb der Fernsehzeit vereinbart: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ und BZÖ.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird vor Beginn der letz­ten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Re­dezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 99

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.52.331. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungs­fondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz,
das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschrif­ten an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 (352 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (308 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (345 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.53.27

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die unter diesem Tagesordnungs­punkt zu beschließende Pensionserhöhung kann sich sehen lassen, denn, meine Da­men und Herren, für fast 90 Prozent der PensionsbezieherInnen steht ein Zweier vor dem Komma. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Damit ist die Pensionserhöhung deutlich höher ausgefallen, als von der Pensionskom­mission vorgeschlagen wurde. Ich darf in Erinnerung rufen: Die Pensionskommission hat 1,7 Prozent vorgeschlagen. – Für uns war es aber immer klar, dass die Pensionis­ten und Pensionistinnen auch von der guten wirtschaftlichen Situation in Österreich ih­ren Beitrag bekommen müssen, und von vornherein hat sich Herr Bundeskanzler Gu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 100

senbauer dafür ausgesprochen, dass die kleinen und mittleren Pensionsbezieher stär­ker berücksichtigt werden müssen. Somit kam es zu einer sozialen Staffelung, und es gab keine Einmalzahlungen, sondern einen Prozentsatz.

Bei der Pensionsanpassung ist auch auf einen wichtigen Grundsatz Bedacht genom­men worden, und zwar auf den Interessenausgleich: auf der einen Seite die älteren Menschen in unserem Lande dementsprechend mit mehr Pension auszustatten und auf der anderen Seite auch bei den jungen Menschen im Hinblick auf den Generatio­nenvertrag dementsprechend behutsam vorzugehen.

Was auch erwähnenswert ist, ist der Umstand, dass seit vielen Jahren zum ersten Mal wieder gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Seniorenrates diskutiert und verhandelt worden ist.

Wie schaut die Pensionserhöhung jetzt konkret aus? – Wie ich schon erwähnt habe, sind die Gewinnerinnen und Gewinner vorwiegend jene, die kleine und mittlere Pensio­nen haben. Der Ausgleichszulagenrichtsatz, besser bekannt unter dem Begriff „Min­destpensionen“, wird am stärksten erhöht. Hier gibt es ein Plus von 2,9 Prozent: Nach 726 € im Jahre 2007 werden im kommenden Jahr die Mindestpensionen 747 € betra­gen. Es ist somit das zweite Mal in Folge, dass dank der Sozialdemokraten in der Bun­desregierung die Mindestpensionen ganz entscheidend erhöht worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Denn: Für uns, sehr geschätzte Damen und Herren, war es immer eine Auflage, dass keine Pension mehr unter der Armutsgrenze sein darf.

Wie schaut das jetzt für die anderen Pensionen aus? – Personen mit Pensionen zwi­schen 747 € und 1 050 € bekommen 21 € pro Monat, zwischen 1 050 und 1 700 € gibt es 2 Prozent, und bei den Pensionen zwischen 1 700 € und 2 161 € sinkt der Prozent­satz von 2 Prozent auf 1,7 Prozent.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal erwähnen, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass es keine Einmalzahlungen gegeben hat, denn solche Einmalzahlun­gen wirken sich nicht langfristig auf eine Pensionserhöhung aus, sie sind eben nur eine Einmalzahlung. Bei einer gestaffelten und sozial ausgerichteten Erhöhung gibt es nachhaltige Effekte im Pensionssystem und bei den Pensionen.

Ganz wichtig ist – und ich möchte es nochmals betonen –, dass auf die berechtigten Interessen der älteren Generation einerseits Rücksicht genommen worden ist, aber auch gleichzeitig dafür Sorge getragen worden ist, dass das Pensionssystem trotzdem langfristig finanzierbar bleibt.

Auch wenn einige Experten gemeint haben, es handle sich dabei um einen Anschlag auf die junge Generation, möchte ich hier noch einmal sagen: Das ist nicht der Fall! Und ich möchte auch den Herrn Bundeskanzler zitieren, der so treffend gesagt hat: Wir machen Pensionserhöhungen für Menschen und nicht für Experten!

Die Pensionserhöhung ist somit armutsbekämpfend, sozial durchdacht, und damit ist wieder ein wichtiger Punkt des Regierungsübereinkommens erfüllt.

Im zweiten Teil meiner Ausführungen, sehr geschätzte Damen und Herren, möchte ich auf eine weitere sozialpolitische Verbesserung eingehen, nämlich die sozialrechtliche Gleichstellung der freien DienstnehmerInnen. Hier möchte ich gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass auf Druck der SPÖ erreicht werden konnte, dass ein Abänderungsan­trag gemeinsam mit der ÖVP eingebracht worden ist, denn bedauerlicherweise war in der vorgelegte Regierungsvorlage die Absicherung der geringfügig Beschäftigten und der freien DienstnehmerInnen im ASVG nicht vorgesehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 101

Wie viele Leute sind davon betroffen? – Man kann einmal davon ausgehen, dass im Oktober dieses Jahres 25 800 Menschen in sogenannten freien Dienstverhältnissen beschäftigt waren. Und rechnet man noch die geringfügig Beschäftigten dazu, so kommt man auf mehr als 70 000 Menschen, und davon sind 40 000 Frauen. Dabei muss auch festgestellt werden, dass es sich dabei um eine Beschäftigungsform han­delt, die in Österreich sehr stark wächst. Daher war es uns ein großes Anliegen, dass diese ArbeitnehmerInnen auch unter den Sozialversicherungsschutz fallen.

Was heißt das jetzt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Ab 1. Jänner 2008 werden diese Beschäftigten so wie echte ArbeitnehmerInnen Kranken­geld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Und für die Frauen ganz be­sonders wichtig und entscheidend ist, dass sie auch Wochengeld bekommen werden gemäß ihrem tatsächlichen Einkommen und somit auch vorzeitiges Wochengeld. Darü­ber hinaus werden sie auch in die Arbeitslosenversicherung und in die Mitarbeitervor­sorge einbezogen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, damit ist eine langjährige Forderung des ÖGB und der Arbeiterkammern realisiert, damit hat man auch jene Menschen in diesen Be­schäftigungsformen sozialversicherungstechnisch abgesichert. Ich würde mir wün­schen, dass jetzt noch sehr viele dieser Beschäftigungsformen in ganz normale Dienst­verhältnisse umgewandelt werden, und der nächste Schritt wird zweifellos sein, dass diese Beschäftigungsgruppe auch in den arbeitsrechtlichen Schutz aufzunehmen ist.

Meine Damen und Herren, mit den vorliegenden Änderungen wird wieder ein sozialer Meilenstein gesetzt, um die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser auszustatten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Redezeit ebenfalls maximal 8 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.00.42

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kol­legin Csörgits hat schon angesprochen, dass wir eigentlich heute durchaus Erfreuli­ches zu berichten haben, was die Erhöhungen für die Pensionistinnen und Pensionis­ten angeht. Es ist, glaube ich, sehr positiv, dass wir die Pensionen um 2,1 Prozent erhöhen können – bei den höheren Pensionen ist es etwas weniger, da wird einge­schliffen – und dass wir, worauf Frau Kollegin Csörgits schon verwiesen hat, bei den Mindestpensionen, beim Ausgleichszulagenrichtsatz eine Erhöhung um 2,9 Prozent, nämlich von 726 € auf 747 €, vornehmen. Das ist, so meine ich, ein schöner Tag für die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber es ist nicht ganz so, wie die Frau Kollegin Csörgits das dargestellt hat, dass das nun endlich möglich wird, weil Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Bun­desregierung sind, sondern verteilt werden kann natürlich nur das, was erwirtschaftet wird. Verteilt werden kann natürlich nur das, was dank einer guten Konjunktur einge­nommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Da stellt sich natürlich dann schon die berechtigte Frage: Wer ist verantwortlich für die­se konjunkturelle Entwicklung? Und vor allem: Wer ist verantwortlich für die Pensions­sicherungsreform, meine Damen und Herren? Und da gebührt der Dank den Regierun­gen unter Wolfgang Schüssel (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ), der eine Basis dafür gelegt hat, dass das Land heute gut dasteht und dass wir eben


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 102

nicht über moderate Erhöhungen reden müssen. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt den Vorsitz.)

Eines ist, glaube ich, schon ganz interessant, und man sollte bei diesen Dingen wirklich immer bei der Wahrheit bleiben: Frau Kollegin Csörgits, Sie haben auch angespro­chen, dass jetzt zum zweiten Mal unter der Beteiligung von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Bundesregierung der Ausgleichszulagenrichtsatz massiv er­höht worden ist. Sie wissen natürlich, dass das nicht stimmt, denn die letzte gravieren­de Erhöhung, nämlich von 693 € auf die 726 €, ist noch unter der alten Regierung er­folgt. Danke der alten Bundesregierung für diese Erhöhung! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) Ich meine, es ist sehr in Ordnung, dass nunmehr unter der neuen Regierung eine weitere massive Erhöhung hier vorgenommen worden ist.

Ich möchte schon auch daran erinnern, dass es auch in den gesamten letzten sieben Jahren zu Erhöhungen und Anpassungen der Pensionen gekommen ist. Es ist nicht so, wie das immer dargestellt wird, dass die PensionistInnen Kürzungen erdulden mussten. Kürzungen hat es schon einmal gegeben: Es gab eine einzige Nulllohnrunde für die Pensionistinnen und Pensionisten in der Vergangenheit, und das war unter einer Regierung Klima. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen.

Sie wissen auch, dass in den letzten Jahren die Konjunktur durchaus eine Delle hatte. Daher lohnt sich auch der Blick über den Zaun, lohnt sich der Blick auf die Bundesre­publik Deutschland, denn dort hat es tatsächlich über viele Jahre unter einer sozialde­mokratisch geführten Regierung, übrigens: mit Beteiligung der Grünen, Nulllohnrunden gegeben. Es gab aber nicht nur Nulllohnrunden für die Pensionistinnen und Pensionis­ten, sondern es gab dort auch eine Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und es gab dort eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 65 auf 67 Jahre. – So agie­ren Sozialdemokraten, wenn man sie alleine lässt! Das tun wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) Wir passen auf, dass das System in der Balance bleibt, auch für die Jungen, was, glaube ich, sehr entschei­dend ist.

Sozialdemokratische Kanzler sind ja dafür bekannt, dass sie gerne Briefe schreiben (Abg. Dr. Stummvoll: Pensionisten!), Pensionistenbriefe insbesondere. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Der Pepi Cap hier in der ersten Reihe ist ganz kon­zentriert, denn er weiß natürlich genau, was jetzt kommt. Ich glaube, er war damals Zentralsekretär der SPÖ, als der erste Pensionistenbrief von Bundeskanzler Vranitzky verschickt wurde. Er hat ihm, glaube ich, nicht gut getan in der Bevölkerung. (Ruf bei der SPÖ: Doch!)

Jetzt hat Dr. Gusenbauer wieder einen Brief an die Pensionistinnen und Pensionisten geschrieben. Herr Dr. Cap, vielleicht können Sie Auskunft geben, von wem Sie dieses Adressenmaterial für diese Briefe bekommen haben, denn ich muss Ihnen sagen, es ist offenbar ein schlechtes Adressenmaterial, denn es wurden sehr, sehr viele ange­schrieben, die nicht mehr leben. Herr Dr. Cap, ich finde das ein bisschen pietätlos, dass man solche Briefe unter Zuhilfenahme eines derartigen Adressenmaterials ver­breitet.

Im Übrigen ist auch der Inhalt des Briefes zu kritisieren. Herr Dr. Gusenbauer kritisiert die alte Bundesregierung, um dann im ersten Absatz mit dem Satz zu enden: „Das ist nicht anständig.“ (Abg. Scheibner: Ah so? Das ist allerhand!) Es ist ganz interessant, wenn er dann im dritten Absatz schreibt:

„Die Mindestpensionen haben wir jetzt“ – nämlich die Sozialdemokraten – „zum zwei­ten Mal in Folge massiv angehoben.“ – Das ist die Unwahrheit! Das ist nicht anständig, Herr Dr. Gusenbauer, wenn Sie das behaupten! Es ist nicht anständig! (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 103

Sie, Herr Bundeskanzler, schreiben weiter: „Leisten können wir uns das nur, weil wir die Beschäftigung angekurbelt haben.“ – Danke, Wolfgang Schüssel! Es war nämlich die Regierung unter Wolfgang Schüssel, die die Beschäftigung angekurbelt hat (Beifall bei der ÖVP), denn der Turnaround auf dem Arbeitsmarkt ist, wie Sie genau wissen, seit dem Frühjahr 2006 zu verspüren und nicht seit dem Frühjahr 2007, meine Damen und Herren von der SPÖ.

Und den letzten Satz finde ich besonders bezeichnend. Ich habe nicht gewusst, dass es einen Bundeskanzler nur der Sozialdemokraten gibt, ich bin immer davon ausge­gangen, dass das eine Funktion ist, die eigentlich die gesamte Bundesregierung um­fasst. Da heißt es:

„Gemeinsam mit meinem SPÖ-Regierungsteam werde ich dafür sorgen, dass es ein gutes Jahr für Sie wird.“ – Gusenbauer meint das kommende Jahr.

Herr Dr. Buchinger als Sozialminister, wenn am 1. Jänner die Amnestie ausläuft und wir ein Pflegechaos erwarten, weil die Pensionistinnen und Pensionisten nicht entspre­chend informiert worden sind, es an Vorbereitung fehlt, dann wird es wahrscheinlich kein allzu guter Start für diese betroffenen Personen. Und ich sage Ihnen, dass ich sehr enttäuscht darüber bin, dass Sie nicht bereit waren, auf unsere Wünsche in die­sem Zusammenhang einzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 8 Minuten. – Bitte.

 


11.07.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem sich der Weihrauch wieder etwas verzogen hat und die Lobprei­sungen und Jubelgesänge des Kollegen Amon auf Schwarz-Blau vorbei sind, vielleicht etwas zum Ernst der Stunde, Herr Kollege Amon. Ich bin nicht zufrieden mit dieser ASVG-Novelle, und das betrifft nicht nur den Bereich Gesundheit, wo ich sehr wohl auch die positiven Ansätze würdigen will, sondern auch und vor allem das, was in der ASVG-Novelle nicht enthalten ist.

Sie haben noch vor einem halben Jahr gesagt: Ja, bei den Langzeitversicherten kön­nen wir uns eine Verlängerung vorstellen! Ich habe es noch im Ohr – Sie haben es ver­gessen. Warum sagen Sie nicht, dass auf Initiative der ÖVP und mit Abnicken der SPÖ das aus dieser ASVG-Novelle wieder entsorgt wurde?

Ich bin nicht zufrieden, Herr Kollege Amon, obwohl ich bei den Pensionen dem Prinzip zustimme, dass sie degressiv erhöht werden, dass kleinere Pensionen stärker angeho­ben werden als hohe Pensionen. Damit waren wir einverstanden, aber im „Kleinge­druckten“, Herr Kollege Amon, stellt man dann fest, dass die ganz kleinen Pensionen – das sind die Frauenpensionen, die 500 € oder 600 € betragen – nur um 1,7 Prozent angehoben werden. Und da sagen Sie, dass das ein Fortschritt ist?! Das ist ja zum Grausen, Herr Kollege Amon! (Beifall bei den Grünen.)

Ich halte es wirklich für einen unverantwortlichen und unverzeihlichen Rückschritt, Herr Bundesminister, dass Sie – und das betrifft jetzt wirklich Sie, Herr Bundesminister Bu­chinger! – gemeinsam mit den Seniorenverbänden von ÖVP und SPÖ bei der Erhö­hung der Pensionen offensichtlich nur eine Regelung zustande bringen, die die Nor­malpensionistinnen und -pensionisten betrifft. Aber wenn einer eine zu geringe Pension hat, eine Eigenpension von 400 € oder 500 € – und Sie wissen, wer das ist; das sind in der Regel die Frauen –, dann wird nur um 1,7 Prozent erhöht?

Ich bringe Ihnen ein Beispiel – und dann erklären Sie mir, ob das gerecht ist, ob das das ist, was Sie mit dieser Pensionserhöhung haben wollten! –: Die Frau hat eine Pen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 104

sion von 414 € erhalten, der Mann eine Pension von 709 €, beide liegen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Weil sie damit unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz lie­gen – jeder für sich genommen, zusammen liegen sie über dem Ausgleichszulagen­richtsatz für Paare –, wird bei ihnen die Pension nur um 1,7 Prozent erhöht, während die Pension für Ausgleichszulagenbezieher, wenn sie Paare sind, um 2,9 Prozent er­höht.

Erklären Sie das irgendjemandem! Erklären Sie das vor allem den Betroffenen! Es kann doch nicht sein, dass bei Ihnen niemand von den Leuten anruft, die jetzt fragen: Was ist mit meiner Pension? Ich habe das noch nicht gelesen! Was ist mit meiner 412‑€-Pension? Warum wird diese nicht um 2,9 Prozent angehoben oder um 2 Pro­zent? Ich habe darüber nichts gelesen! Stimmt es, dass diese nur um 1,7 Prozent an­gehoben wird?

Ja, die haben Sie vergessen! Die Herren Blecha und Khol und auch der Herr Bundes­minister Buchinger sagen: Das ist bei den kleinen Pensionen so schwer zu regeln! Da gibt es so viele zwischenstaatliche Pensionen und was weiß ich noch, das können wir nicht berücksichtigen, leider! Tut uns leid, kleine Pensionistinnen und Pensionisten, Pech gehabt!

So schaut Ihre vorbildliche Pensionserhöhung aus? Das kann es doch wohl nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Damit will ich aber nicht gesagt haben, Herr Bundesminister, dass der Rest der Pen­sionserhöhung aus unserer Sicht falsch ist. Nein, das Prinzip halten wir für richtig! Ja, dazu stehen wir! Eine degressive Pensionserhöhung, so wie es diesmal passiert ist, aber auch eine, die bei den niedrigen Pensionen – mit Ausnahme der ganz niedrigen – einigermaßen die Inflationsrate abgilt, das ist gut, aber dass Sie die niedrigen Pensio­nen, die ganz kleinen Pensionen, die Frauen-Pensionen vergessen und nur mit der Schulter zucken, das ist unverzeihlich!

Zweiter Punkt: Langzeitversichertenregelung. – Die fehlt noch immer, wie ich es schon erwähnt habe. Herr Bundesminister, schön langsam wird es für Sie ein Problem, dass Sie sagen: Ich hätte es ohnehin gerne gemacht, aber der Koalitionspartner lässt mich nicht!

Herr Bundesminister, ich hätte von Ihnen nicht nur bei den Langzeitversicherten, son­dern auch – und da hat der Kollege Amon, auch wenn seine Kritik von hinten kommt, recht – in der Frage „Pflege“ etwas mehr Engagement erwartet. (Beifall bei den Grü­nen.)

Ich hätte, Herr Bundesminister, etwas mehr Engagement erwartet in dem Sinn, dass es Ihnen nicht nur um die 24-Stunden-Pflege geht, sondern dass Sie als Sozialminister sagen: Da kommt eine Herausforderung auf die Gesellschaft zu, wir müssen endlich Pflege als soziales Risiko absichern! Wir müssen einen Plan auf die Füße stellen, der das Pflegerisiko auch für die Zukunft absichert! Und nachdem es nicht gelungen ist, das in der Gegenwart abzusichern, weil das Geld im Wesentlichen dafür fehlt, brau­chen wir nun Geld, mit dem wir das in Zukunft finanzieren können!

Herr Bundesminister, da reicht es mir nicht, dass Sie als Verantwortlicher sagen: Ich kann nichts dafür, ich täte ohnehin gerne, aber die anderen lassen mich nicht!

Das ist die Standardantwort der SPÖ! Der Herr Cap stellt sich her und sagt: Ich täte ohnehin gerne die Verfassung mit der Opposition diskutieren, aber der Koalitionspart­ner lässt mich nicht! – Das geht so nicht!

Herr Bundesminister, wir werden Sie in die Verantwortung nehmen auch in der Frage der Pflege, dann, wenn es darum geht, nicht nur zu sagen, wir täten gerne, sondern


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 105

auch zu sagen, wir wollen. Unsere Unterstützung, Herr Bundesminister, die haben Sie, darauf können Sie zählen! – Aber so geht es nicht!

Jetzt komme ich zum allerletzten Punkt, zum Thema Gesundheit.

Frau Bundesministerin, einmal abgesehen davon, dass uns verschiedenste Abände­rungen, aber auch wesentliche Teile, in allerletzter Minute erst vor diesem Plenum und vor dem Ausschuss zugeleitet wurden, das, was Sie im Bereich Gesundheit bieten, ak­zeptieren wir nicht. Wir erwarten ein leistungsfähiges, aber auch ein soziales Gesund­heitssystem – aber nicht ein Gesundheitssystem, das ausgehungert und ausgeblutet wird!

Mir ist es zunächst einmal egal, wie hoch die Kassen im Defizit sind. Wenn ich aber le­sen muss, dass die Kassen in vier Jahren 130 Millionen € an Kreditzinsen an die Ban­ken zahlen müssen, weil sie zu wenig Geld haben, dann muss ich sagen: Da haben Sie versagt, Frau Bundesministerin, beziehungsweise die Politik!

Jetzt weiß ich schon, dass Sie noch nicht vier Jahre im Amt sind, aber wir sprechen nicht nur über die vergangenen Jahre. Eine Politik, wo Sie sagen, 100 Millionen € er­halten die Kassen, im Wissen, dass das nicht ausreichen wird, eine Politik, die darauf setzt, dass nach wie vor die Kassen Leistungen kürzen sollen, dass es Kreuzschmer­zen geben soll und die Kreditzinsen von den Kassen mit den 130 Millionen € bezahlt werden müssen, mit denen man gut und gerne die Kreuzschmerzen beheben könnte, die akzeptieren wir nicht, Frau Bundesministerin!

Frau Bundesministerin, da sagen wir klar: Wir erwarten von Ihnen mehr und ein deutli­ches Engagement in der Frage „leistungsfähiges und soziales Gesundheitswesen“! (Beifall bei den Grünen.)

11.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.16.23

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stehen kurz vor der Pleite, hat vor kurzer Zeit der Chef der Wiener Krankenkasse gesagt. Es hat sich der Chef der Niederösterreichi­schen Krankenkasse dieser Aussage angeschlossen und über massive Zahlungspro­bleme geklagt. Wir erleben das regelmäßig. Tatsächlich sind die Gesundheitssysteme schwer angeschlagen.

Die Reaktion darauf ist immer wieder dieselbe: Einerseits wird über eine Erhöhung der Beiträge diskutiert, und manchmal wird diese auch beschlossen, so wie eben heute wieder, andererseits – das kommt diesmal noch nicht, aber das wird ganz sicher irgendwann in nächster Zeit auf der Tagesordnung stehen – geht es darum, Selbstbe­halte zu erhöhen oder angesichts der Lage vor allem bei der sozial schwächeren Be­völkerung Leistungen einzuschränken, denn es gibt mittlerweile viele Menschen in un­serem Land, denen es schwerfällt, ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.

Wenn es hier immer wieder heißt, die EU habe uns einem großen wirtschaftlichen Auf­schwung gebracht, dann muss ich sagen: Schon, aber wem? Wenn man sich an­schaut, in welch großem Maße der Lohnanteil am Einkommen in Österreich gesunken ist, dann kann man sagen: Viele Menschen in diesem Land tun sich mittlerweile schwer, sich selbst die Daseinsfürsorge zu finanzieren! Und gerade vor diesem Hinter­grund sind die Geschehnisse in der Gesundheitsversorgung ganz besonders zu beach­ten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 106

Sie schlagen heute wieder eine Erhöhung der Beiträge vor, und Sie werden das auch machen. Was Sie allerdings nicht tun und nie tun wollen, das ist eine Analyse darüber, warum die Lage so angespannt ist. Das machen Sie wohlweislich nicht, denn das, was sich dabei herausstellen würde, könnten Sie politisch nicht zugeben. Wir wollen aber dieses Tabu gerne brechen. Wir brechen es nämlich vor allem im Interesse der Öster­reicher, die am unteren Ende der sozialen Hierarchie leben müssen. Wir tun das, auch wenn wir uns dann aus Ihren Reihen möglicherweise den Vorwurf des Rassismus zu­ziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese enorme Anspannung im Gesundheitswesen ist natürlich vor allem ein Ergebnis der vollkommen ungesteuerten und maßlosen Einwanderung der letzten eineinhalb Jahrzehnte. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Sie, meine Damen und Herren, vom Wirtschaftsflügel haben das selber vor kurzem zu­gegeben. Frattini hat es Ihnen zwei Tage vorher, bevor Sie es auch bestätigt haben, bereits gesagt und vorgegeben, dass sich das ändern müsse, dass nur 15 Prozent der Einwanderer in Europa annähernd die Qualifikation hätten, die sie für den europäi­schen Arbeitsmarkt befähigen würde. Im Umkehrschluss heißt das: 85 Prozent wan­dern direkt in den Sozialstaat zu. Und das kann kein Sozialstaat aushalten! (Beifall bei der FPÖ.)

Die übermäßige Inanspruchnahme durch Einwanderer geht ja bis hin zum Missbrauch; das wissen Sie natürlich auch.

Wenn wir als Politiker darauf angesprochen werden, dann nicht selten so – ich zitiere; und die Leute werden ja wohl auch bei Ihnen gewesen sein –: Ich habe bis jetzt dies oder jenes gewählt, aber jetzt reicht es, denn wenn ich mir das ansehe, dann muss ich sagen: Ich muss für alles und jedes eine Rezeptgebühr bezahlen, ich bekomme die Kur nicht mehr bewilligt, aber dann lese ich in der Zeitung, dass Asylwerber auf Kur fahren können, dann sehe ich in den Ordinationen, was sich dort abspielt! – Zitatende.

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen es wissen, aber Sie haben nicht den Mut, weil Sie wissen, dass Sie dann attackiert werden, Sie haben nicht den Mut, zugunsten unserer ärmeren Landsleute dieses Tabu zu brechen. – Wir tun es! (Beifall bei der FPÖ.)

Abgesehen davon haben Sie auch nicht den politischen Willen dazu, weil es Ihre Argu­mentation ad absurdum führt. Sie haben die Einwanderung stets damit begründet, dass wir aufgrund der niedrigen Geburtenrate dringend einen Zuzug brauchen, um un­sere Sozial- und Gesundheitssysteme zu stützen.

Wir sagen ein wiederholtes Mal, und zwar im Einklang mit vielen Wissenschaftlern und vor allem mit dem Eindruck der täglichen Erfahrung und im Einklang mit dem Hausver­stand: Das Gegenteil ist wahr! Der Sozialstaat wird nicht gestützt durch die Zuwande­rung, sondern er wird dadurch vernichtet! Sie müssen irgendwann einmal die Entschei­dung treffen, was Sie wollen: Einwanderung oder Sozialstaat? – Wir haben für uns die­se Entscheidung ganz klar getroffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie drücken sich um diese Entscheidung herum, denn wie ist es sonst zu erklären, dass im letzen Gesundheitsausschuss bei der Debatte über Versuche, den Missbrauch der sogenannten e-Card dadurch zu verhindern, dass ein Foto darauf appliziert wird, ganz eigenartige Aussagen gefallen sind. Einerseits wurde nämlich von Seiten der SPÖ gesagt, so arg sei der Missbrauch gar nicht, er fände eigentlich gar nicht statt, und andererseits kam von Seiten der ÖVP die Aussage, und zwar unter Hinweis da­rauf, dass er woanders bewiesen sei, in einem Nachbarland, worauf ich gleich zu spre­chen kommen werde: Die Ausländer bei uns sind es nicht, denn da gibt es eine Sprachbarriere davor! – Ein ganz eigenartiges Argument, finde ich.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 107

Unsere Gesundheitssprecherin Dr. Belakowitsch-Jenewein hat Ihnen Folgendes vorge­halten: Nach einer Untersuchung des Bayerischen Hausärzteverbandes entsteht dem Gesundheitswesen in der Bundesrepublik durch Chipkartenbetrug jährlich ein Minus von einer Milliarde Euro. Als Indiz für einen Missbrauch gelten zum Beispiel eine hohe Zahl gleichartiger Arzneimittelverordnungen – das wird dann gleich weitergeschickt; das wissen Sie auch, das sagen Ihnen auch die Angestellten im Gesundheitswesen, das sagen Ihnen auch die Ärzte, nicht nur die Bürger erzählen Ihnen ihre Geschichten, das sagen Ihnen auch jene, die es wissen und wissen müssen, und Sie wissen es auch – sowie die Anspruchnahme von mehr als sieben Ärzten oder drei Hausärzten im Quartal. Diese Summe errechnet sich ausschließlich aus den Arzneimittelverordnun­gen. Die Honorare sind da nicht dabei.

Das haben Sie einfach ignoriert! Sie haben sich geweigert, diesem Gedanken näherzu­treten, und behaupten noch dazu, in Österreich wäre es nicht so.

Darf ich Ihnen etwas sagen? – Wiener Neustadt hat einen Ausländeranteil von 12 Pro­zent, und zwar nicht muslimische Bevölkerung, sondern allgemein, und dennoch sind – das hat man dann in der Argumentation sehen können, als es geheißen hat, dass man einen muslimischen Gebetsraum braucht – 30 Prozent der Patienten in Wiener Neu­städter Spital Patienten mit muslimischem Glauben. Also da sehen Sie ungefähr das Verhältnis beziehungsweise den Eindruck, den der Bürger hat, und der stimmt.

Sie wollen keinen Überblick, Sie lehnen es ab, auch nur die Kostenwahrheit zu ermit­teln. Ich stelle daher ein wiederholtes Mal folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Erstellung einer Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwan­derung nach Österreich und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Sozialstaat.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch als möglich eine Studie über die öko­nomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen für das österreichische Sozialsystem dem Nationalrat vorzulegen.“

*****

Bevor Sie an weitere Erhöhungen denken, bevor Sie an weitere Einschränkungen den­ken oder an einen schleichenden Niveauverlust der öffentlichen Leistungen des öster­reichischen Gesundheitswesens, der auf Kosten unserer armen Landsleute geht, raf­fen Sie sich auf und stellen Sie sich endlich der Tatsache! Lassen Sie wenigstens zu, dass Kostenwahrheit gegeben ist, und ermitteln Sie das, was da wirklich stattfindet! Diskutieren wir darüber! Diskutieren wir vor allem im Hinblick darauf darüber, dass es unsere Aufgabe ist, unsere eigenen Staatsbürger, und da vor allem unsere sozial schwachen und ärmeren Staatsbürger, und das sind oft auch die älteren Landsleute, zu schützen und davor zu bewahren, dass das ihnen Zustehende anderen gegeben wird! (Beifall bei der FPÖ.)

11.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 108

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Erstellung einer Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwan­derung nach Österreich und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Sozialstaat

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 12.5.07 wurde das Thema Volkswirtschaft und Zuzug von Ausländern breit thematisiert. Die Antworten aus dem Interview mit Migra­tionsexperten Professor Heinz Fassmann auf die Frage, ob die Zuwanderung rein volkswirtschaftlich ein Gewinn sei, sind bezeichnend: „Eine Zuwanderung, die in die Beschäftigung führt, ist positiv. Weil umso mehr Menschen in einer Volkswirtschaft er­werbstätig sind, auch umso mehr zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. Eine Zuwande­rung, die einen hohen Anteil an Familienmitgliedern enthält, ist hingegen volkswirt­schaftlich weniger vorteilhaft. Denn klarerweise fordern Kinder und nichtberufstätige Ehefrauen eine soziale Infrastruktur und auch Integrations-Infrastruktur, die der Allge­meinheit Geld kosten. Mit der Familienzusammenführung gibt es keine zielgenaue Zu­wanderung mehr, die den Interessen des Arbeitsmarkts angepasst ist.“

Diese Ausführungen bestätigen ein, selbst für den Laien immer deutlicher erkennbar, sich düster abzeichnendes Bild über die Verhaftung von Ausländern in unserem Sozial­system. Aufgezeigt, dass dies ein Grund für massive Zuwanderung und Massen an Wirtschaftsflüchtlingen ist, nach Österreich zu kommen, wurde diese Problematik schon vor Jahren, doch geschehen ist nichts.

Abermals in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 12. Mai 2007 zu lesen ein Artikel mit der signifikanten Überschrift „Familienbeihilfe für Ausländer erst nach zwei Jahren“: Erst nach zwei Jahren sollen Zuwanderer steuerfinanzierte Sozialleistungen erhalten“, sagt der Ökonom Martin Werding im Gespräch mit der „Presse“. Werding hat gemein­sam mit dem Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans Werner Sinn eine Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung verfasst.

Der Grundtenor der Untersuchung: Migration rechnet sich langfristig für eine Volkswirt­schaft, kurzfristig birgt sie aber große fiskal- und sozialpolitische Probleme. Die Öko­nomen sprechen sich deshalb für einen geregelten Zuzug aus, fordern auch eine Auf­hebung der Übergangsfristen für Bürger aus den neuen EU-Staaten, sie wollen aber die ‚Einwanderung ins Sozialsystem‘ drosseln.

Andererseits sind es aber vor allem die Migranten, die am stärksten „von der Umvertei­lung von Reich zu Arm profitieren“. Sie belasten also in den ersten Jahren das Sozial­system enorm. Ein Phänomen, das mittlerweile auch in der Schweiz für Wirbel sorgt. Nach einem Bericht der „Weltwoche“ steht der Schweizer Sozialstaat vor einem Aus­länderproblem. „Bis zu 80 Prozent der Sozialhilfe-Leistungen gehen an Ausländer, an Asylwerber und an Leute, die erst vor kurzem eingebürgert wurden.

Wie hoch der Anteil in Österreich ist, lässt sich nicht beziffern. Viele Sozial-Agenden sind Ländersache. Jedes Land hat seinen eigenen Ermessensspielraum. Warum al­so soll der Staat zwischen den Kindern von Einwanderern und jenen von Bürgern un­terscheiden? „Nationalstaaten sind letztendlich Klubs, die definieren, wer ihnen, zu wel­chen Bedingungen beitreten darf“, antwortet Werding trocken.

Ergebnis: Ausländer, die nur wenige Jahre im Land sind, kosten den Staat mehr als sie ins Sozialsystem einzahlen. Laut Ifo zahlt der Sozialstaat bei einem Ausländer, der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 109

nach zehn Jahren wieder wegzieht, pro Jahr 2300 Euro drauf. Erst nach einer Aufent­haltsdauer von 25 Jahren ist die soziale Bilanz positiv. Dann zahlt der Migrant sogar jährlich 850 Euro in den sozialen Topf ein, als er sich herausnimmt.“

Aber nicht nur unsere deutschen Nachbarn haben das Problem (wieder einmal viel frü­her als Österreich) erkannt, sondern auch die Schweiz hat eine soziale Ader für Frem­de. Wie Roger Köppel in seiner Zeitung „Die Weltwoche“ aus der Schweiz berichtet, lebt in Basel jeder fünfte Türke vom Sozialamt, in Dübendorf sind die Hälfte der Schweizer Fürsorgebezüger eingebürgert: „Der Schweizer Sozialstaat hat ein Auslän­derproblem. Recherchen in dieser Angelegenheit belegen, dass bis zu 80 Prozent der Sozialhilfe-Leistungen an Ausländer gehen, an Asylbewerber und an Leute, die erst vor kurzem eingebürgert wurden.

Zum Glück werden die Missstände nicht mehr so militant beschwiegen wie einst. Selbst in klassischen linken Milieus kommen die Tabus zur Sprache. Lehrer klagen über unhaltbare Zustände an den Schulen. Sozialarbeiter weisen auf den unsinnigen Abfluss von Sozialgeldern ins Ausland hin. Das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun, sondern mit der Einsicht, dass Reformbedarf besteht, gegen den man sich nicht mit Reizvokabeln stemmen sollte.“

In Österreich leben zur Zeit über 820.000 Ausländer mit fremder Staatsbürgerschaft, das sind beinahe zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Die ca. 200.000 Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft in den letzten Jahren und die geschätzten 100.000 illegal im Land aufhältigen Fremden nicht mitgerechnet. Die Zuwanderung ins­gesamt seit dem Jahr 2000 beträgt über 700.000 Personen. Davon ist uns eine Netto-Zuwanderung von fast 300.000 geblieben. Am 1. Jänner 2006 waren in Wien 1.651.437 gemeldet, davon waren 1.342.253 Österreicher und 309.184 Ausländer, das sind 18,7 %. Heuer, im Jahr 2007, werden wir problemlos österreichweit die 10 % Mar­ke an aufhältigen Ausländern mit fremder Staatsbürgerschaft überschreiten!

Auf Grund der ernüchternden Statistiken, der Diskussionen der letzten Wochen und einer seit Jahren falsch betriebenen Zuwanderungspolitik, die Österreich mehr belastet als genutzt hat, ist es an der Zeit, endlich eine grundlegende Weichenstellung für eine ausgewogene, am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik und damit verbun­den eine differenzierte, den österreichischen Staatsbürger bevorzugende Sozialpolitik für die Zukunft Österreichs vorzunehmen. Um eine solche Politik umzusetzen, ist es in einem ersten Schritt unbedingt notwendig, die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat zu evaluieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch als möglich eine Studie über die öko­nomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen für das österreichische Sozialsystem dem Nationalrat vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubob­mann Ing. Westenthaler. 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 110

11.24.38

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Liebes Ministerpär­chen! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, wir führen heute eine Pensionsdebatte in diesem Hohen Haus, und im Rahmen dieser möchte ich auch Folgendes erwähnen: Es wurde vom Bundeskanzler an alle Pensionisten ein Brief geschrieben. Interessant ist aber auch: Er ist bei dieser wichtigen Debatte heute nicht da, denn er meidet bei wichtigen Debatten meistens das Parlament – aber er schreibt Briefe!

Das erinnert mich an den 7. Dezember 1995, da haben nämlich die Pensionisten auch einen Brief bekommen, und zwar vom damaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky, der ähnlich formuliert war wie der jetzige, mit einem Haufen von Versprechungen, und das knapp vor Weihnachten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das Ergebnis war: 13 Mona­te nach diesem Brief ist Vranitzky zurückgetreten. – Kein gutes Omen für einen Bun­deskanzler, der jetzt auch wieder Briefe schreibt! Aber auch diese Briefe sind wieder einmal reine Propaganda und Falschinformationen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben eine durchschnittliche Pensionsanpassung von 2 Prozent, Frau Kollegin Csörgits; es wird immer behauptet, es ist wesentlich mehr als die Inflationsrate. Einen Tag nach Bekanntgabe der Höhe der Pensionserhöhung ist die Inflationsrate für diesen Monat bekanntgegeben worden, und zwar mit 2,8 Prozent.

Alle Experten prognostizieren für das nächste Jahr eine Mindestinflationsrate von 2,5 Prozent, wenn nicht sogar von 2,7 Prozent – doch Sie erhöhen die Pensionen im Durchschnitt um 2 Prozent!

Was sagt uns das nach Adam Riese? – Die Pensionisten werden real Geld verlieren, sie werden weniger Geld zur Verfügung haben. Und das ist nicht soziale Wärme, wie Sie das immer sagen, sondern das ist ein Abkassieren, das ist eine Benachteiligung der österreichischen Pensionisten! – Und das kritisieren wir, meine sehr geehrten Da­men und Herren von der SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Mindestpension gibt es ein Plus von 2,9 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Krai­ner.) Das ist kein Ruhmesblatt! Ich sage Ihnen, Herr Kollege, was war, als wir in der Regierung waren. Wissen Sie, was war? (Abg. Krainer: Überkompensation!) Im Jahr 2006 gab es eine Erhöhung der Mindestpensionen um 4,1 Prozent, und im Jahr 2007 – und das, Frau Kollegin Csörgits, war nicht Ihre Regierung, das war noch unsere Regierung – gab es eine Erhöhung der Mindestpensionen um 5,2 Prozent. Das waren Leistungen für die Mindestrentner! (Beifall beim BZÖ.) Aber nicht 2,9 Prozent, wie Sie es jetzt machen! Nicht einmal um die Hälfte von dem, was wir beschlossen ha­ben, erhöhen Sie die Pensionen.

Es kam gestern eine 75 Jahre alte Pensionistin zu mir und zeigte mir ihre Monatsab­rechnungen. Sie erhält eine Pension von 798 €, die Pensionserhöhung bereits einge­rechnet. Wissen Sie, was dieser Pensionistin nach Abzug aller Fixkosten für das Leben übrigbleibt? – Ganze 48 €! Nicht mehr bleibt ihr übrig – auch nach Ihrer „gewaltigen“ und so „tollen“ Pensionserhöhung! –, und das ist eigentlich eine Schande!

Daher ist auch dieser Brief des Bundeskanzlers eine Schande, eine Gemeinheit, eine Frechheit gegenüber den Pensionisten, denn er entspricht nicht der Wahrheit. Und deshalb kritisieren wir ihn auch so vehement! (Beifall beim BZÖ.)

Sie wurden über den Tisch gezogen, heißt es. Jetzt nehme ich noch gar nicht den Pen­sionistenpreisindex her, der von Ihnen oft zitiert worden ist, als Sie noch in der Opposi­tion waren, und der liegt nicht bei 2,8 Prozent und nicht bei 2,0 Prozent, sondern über 3 Prozent, wenn man den Warenkorb für die Pensionisten heranzieht. Also das ist wirk-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 111

lich keine faire Pensionserhöhung! Sie hätte wesentlich besser ausfallen können, ja müssen, weil wir in einer wirtschaftlich guten Situation leben.

Aber es geht auch darum, über Pensionssysteme der Zukunft zu diskutieren, und da verstehe ich nicht, Herr Minister Buchinger, dass Sie nicht den Mumm haben, darüber nachzudenken, wie man Pensionssysteme nachhaltig reformiert. Wir haben Ihnen einen Denkanstoß gegeben, einen Denkansatz, den ich als interessant erachte: dass man nicht jedes Jahr über das Pensionsalter – herauf, herunter, gerecht, ungerecht, gesetzliches Pensionsalter oder nicht – diskutiert, sondern über die Frage: Warum ent­lassen wir nicht die Menschen in die Freiheit? Die Menschen sollen selbst entscheiden, in welchem Alter sie in Pension gehen wollen. Und es ist völlig klar: Wer früher geht, der bekommt weniger Pension, und wer später geht, der bekommt mehr Pension.

Lassen wir das die Menschen doch in ihrer Eigenständigkeit, in ihrer Selbstbestim­mung selbst entscheiden! Richten wir ein Pensionskonto ein, wo jeder – tagesaktuell, wie auf der Bank – sein Pensionskonto anschauen kann, die Verzinsung anschauen kann und auch anschauen kann, was er einmal in welchem Alter an Pension herausbe­kommen wird!

Das ist eine faire Maßnahme! Das ist ein Zukunftsmodell, Herr Minister Buchinger! (Beifall beim BZÖ.) Verweigern Sie nicht die Diskussion über eine längst notwendige Pensionsreform! Denn alle Experten sagen, dass das jetzige Umlagesystem, die jetzi­ge Form des Umlagesystems zum Scheitern verurteilt ist und dass es so nicht mehr weitergehen kann. (Abg. Öllinger: Aha, von daher weht der Wind!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen aber auch soziale Wärme; das war das Schlagwort der Sozialdemokratie, als sie angetreten ist. Heute weht hier die soziale Kälte durchs Haus – und auch durch die Wohnzimmer der Menschen! (Abg. Öl­linger: Wie ist die Temperatur in den Discos: warm oder kalt?) Dies ist so aufgrund der realen Pensionskürzung, aber auch aufgrund der Erhöhung der Krankenversicherungs­beiträge so. Sie belasten die Menschen auch mit den Krankenversicherungsbeiträgen!

Wissen Sie, was das Schlimme daran ist? – Dass das gar nichts nützt, denn die Men­schen zahlen immer mehr, und jeden Tag müssen sie hören, dass die roten und schwarzen Funktionäre in den Krankenkassen pleitegehen.

Wien pleite, Niederösterreich pleite – alle mit schwerem Defizit behaftet! Das ganze Krankenkassensystem wankt – was ohnehin klar ist, denn da sitzen überall rote und schwarze Günstlinge, die dieses Kassensystem immer mehr zum Wanken bringen. Daher verlangen wir, dass die Gebarung der Krankenkassen offengelegt wird. Jeder soll einen Einblick bekommen, was denn dort so schlecht läuft.

Die Menschen müssen immer mehr dafür zahlen, aber die Krankenkassen gehen immer mehr pleite. Und dann kommt noch die EU daher – Fortsetzung der Debatte – und sagt: Künftig sollen alle Menschen Gesundheitsleistungen in jedem Land in An­spruch nehmen können, und das zu den Kosten des Heimatlandes. Die „Kronen Zei­tung“ hat geschrieben: „Österreich vor teurem Patienten-Tourismus“. – Das ist richtig.

Das heißt, dass künftig etwa Rumänen, Bulgaren, Polen nach Österreich kommen, hier Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen werden, aber nur den Preis ihres Heimat­landes bezahlen werden. Wissen Sie, wer den Rest bezahlt? – Die Versicherten, die Steuerzahler, die österreichischen Staatsbürger! Und das wird das Krankenkassen­system endgültig zum Einsturz bringen. Wir warnen daher davor und wollen das nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schlagen heute vor, für den Teuerungs­ausgleich die EU-Nettobeiträge heranzuziehen und den Menschen zurückzugeben. Es gibt überall Preissteigerungen: im Lebensmittel-, Miet- und Lebenskostenbereich.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 112

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Teuerungsaus­gleich für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich statt Überweisung dreistelliger Mil­lionenbeträge nach Brüssel

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, für das Jahr 2008 den an die Europäische Union zu leistenden Bruttobeitrag um jenen Be­trag zu reduzieren, der geeignet ist, sicherzustellen, dass alle österreichischen Haus­halte mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von bis zu 3 000 € in den Genuss eines Teuerungsausgleichs in Form einer Einmalzahlung in der Höhe von 200 € kom­men.“

*****

Ob Kosten für Medikamente, Lebensmittel, Miete, Energie: Alles wird teurer! Nehmen Sie, anstatt dauernd das Geld blind in die Europäische Union hineinzuzahlen, das Geld lieber für die Menschen in diesem Land, die es brauchen! Stellen Sie jedem Haushalt bis 3 000 € Haushaltseinkommen monatlich 200 € zur Verfügung! Das wäre eine richti­ge Maßnahme, um diesen Wahnsinn an Preissteigerungen zu beenden.

Noch etwas, Herr Kollege Cap: Gebühren werden teurer, Heizkosten können wir uns in diesem Land nicht mehr leisten. 250 000 Menschen können nicht mehr heizen, hat die Armutskonferenz gesagt. Das ist doch ein Alarmsignal!

Ich bin sehr gespannt darauf, Herr Kollege Cap, ob es die SPÖ zulassen wird, dass der Österreichische Rundfunk die Gebühren erhöht, denn das würde ja das Fass wirklich zum Überlaufen bringen. Dass die Gebühren für alle Haushalte, die erst vor zwei Jah­ren erhöht worden sind, jetzt schon wieder erhöht werden sollen, geht nicht. Da werden wir aufpassen, dass es nicht zu einer weiteren Gebührenerhöhung kommt. Da sind wir auch der Anwalt der Gebührenzahler in jeglichem Bereich – ob das die Krankenkassen sind, ob das der Gesundheitsbereich ist, ob das der Sozialbereich ist, die Heizkosten oder Pensionen sind. (Abg. Riepl: Wer war vor zwei Jahren in der Regierung?) So werden wir auch jene vertreten, die nicht bereit sind, einen höheren Beitrag für den Ös­terreichischen Rundfunk zu zahlen. (Beifall beim BZÖ.)

11.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Ing. Wes­tenthaler verlesene Entschließungsantrag ist entsprechend eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Teuerungsaus­gleich für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich statt Überweisung dreistelliger Mil­lionenbeiträge nach Brüssel

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates vom 4. Dezember 2007


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 113

Gusenbauer ist vor rund einem Jahr als Bundeskanzler mit der mehrfach artikulierten Zielsetzung angetreten, den Verfassungsvertrag für Europa neu zu verhandeln, die EU-Beiträge für Österreich zu senken -„es könne nicht sein, dass diese Last (Anm.: Finanzierung der Erweiterung) von wenigen getragen werde“ – Gusenbauer im Juni 2005 – und natürlich mit dem Versprechen, die Österreicherinnen und Öster­reicher zu entlasten.

Die Realität ist – wie hinlänglich bekannt – eine andere!

Gusenbauer ist nunmehr seit fast einem Jahr in Amt und Würden und lässt jedwede Initiative vermissen, sich auf Europäischer Ebene für eine Senkung der Beiträge einzu­setzen.

Im Unterschied zu anderen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Großbritannien oder Polen, die die Verhandlungen über den nur einstimmig zustande kommenden EU-Re­formvertrag für die Interessen ihres Landes und deren Bürgerinnen und Bürger zu nut­zen wussten, erteilte der Bundeskanzler „ohne wenn und aber“ seine diesbezügliche Zustimmung. Aktiver ist er unbestritten dort, wo es darum geht, die Belastungen der Österreicherinnen und Österreicher im Inland zu erhöhen und damit indirekt die der­zeitige Teuerungsrate von zuletzt 2,8 % (Oktober 2007) bewusst in Kauf zu nehmen.

Allein die Erhöhung der Mineralölsteuer hat einen Anteil von rund 7 % an dieser Teue­rung. „Brot wurde um fast 7 Prozent teurer, Weizenmehl um fast 9 Prozent, Teigwaren um 13 Prozent – und Butter gar um mehr als 26 Prozent! übt der SPÖ Direktor der Ar­beiterkammer Werner Muhm am 15.11.2007 Kritik an diesen Steigerungen. Die hohen Preissteigerungen für Nahrungsmittel führen dazu, dass der für Pensionistenhaushalte berechnete Preisindex sogar um 3,1 % zulegte. (Die Presse, 16.11.2007)

Während angesichts dieser horrenden Preissteigerungen und von dieser Bundesregie­rung zu verantwortenden Belastungen viele Österreicherinnen und Österreicher bei Deckung der Lebenshaltungskosten an ihre finanziellen Grenzen stoßen, überweist die Republik in den Jahren 2007 – 2013 im jährlichen Durchschnitt brutto 2,3 Mrd. Euro an die Europäische Union. Nach Abzug der Rückflüsse wurde allein im Jahr 2006 das ös­terreichische Budget noch immer mit netto rund 380 Mio Euro belastet.

Jede Österreicherin und jeder Österreicher musste daher beispielsweise im Jahr 2006 rund 48 Euro für die EU-Mitgliedschaft berappen, was bei einer fünfköpfigen Familie somit 240 Euro ausmacht.

Aus diesem Grund ist im Sinne einer Abfederung der Teuerungswelle, im Jahr 2008 ein um jenen Betrag zu vermindernder EU-Beitrag nach Brüssel zu überweisen, der gewährleistet, dass alle österreichischen Haushalte bis zu einem monatlichen Haus­haltseinkommen von 3000 Euro eine Einmalzahlung in der Höhe von 200 Euro erhal­ten.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, für das Jahr 2008 den an die Europäische Union zu leistenden Bruttobeitrag um jenen Be­trag zu reduzieren, der geeignet ist, sicherzustellen, dass alle österreichischen Haus­halte mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von bis zu 3 000 Euro in den Ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 114

nuss eines Teuerungsausgleichs in Form einer Einmalzahlung in der Höhe von 200 Euro kommen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


11.33.00

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Werte Zuse­herinnen und Zuseher! Aufgrund des vorgezogenen Finanzausgleichs wurde auch eine neue Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisa­tion und Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 verhandelt.

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung gehen wir sehr konsequent den eingeschla­genen Reformweg des Gesundheitswesens in Österreich weiter. Konkret bedeutet dies integrierte Planung, Steuerung und Finanzierung im Gesundheitswesen; das soll auch mit Leben erfüllt werden.

Lassen Sie mich einen Satz sagen: Als Gesundheitsministerin, aber auch als Ärztin bin ich sehr stolz darauf, dass wir in Österreich nicht auf Herkunft, auf Finanzen und auf Alter schauen und dass wir akzeptieren, dass jeder in seiner Qual, in seinen Schmer­zen und in seiner Krankheit gleich ist und gleich behandelt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit wird weiterentwickelt und dient in Zukunft als Rahmenplanung für die Gesundheitsversorgung. In dieser neuen Vereinbarung ha­ben wir die Schwerpunkte vor allem auf die Planung des ambulanten Sektors gelegt. Es war dabei ein ganz wichtiges Anliegen, die sektorenübergreifende Finanzierung in dieser Artikel-15a-Vereinbarung zu verankern. Wir sind hier letztendlich im Hinblick vor allem auch auf eine gesamthafte Finanzierung im Gesundheitswesen einen weiteren großen Schritt vorangekommen. Die verstärkte Entlastung des Akutbereiches, des sta­tionären Akutbereiches und die vermehrte Leistungseinbringung und -erbringung in ta­gesklinischen und ambulanten Bereichen ist ein klares Ziel dieser Gesundheitsreform, die im Jahr 2005 begonnen wurde und mit großen Schritten fortgesetzt wird.

Um diesen ambulanten Bereich zu stärken, wurde vereinbart, dass auch Modelle für eine bedarfsorientierte externe Versorgung zu gestalten sind. Da haben sich Bund und Länder darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus ExpertInnen des Bun­des, der Länder, der Sozialversicherung und VertreterInnen der Ärztekammer und der Bundeswirtschaftskammer, einzurichten. Bis 2009 werden Modelle in diese Richtung entwickelt und vorgelegt werden.

Die Weiterentwicklung des Reformpools, ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheits­reform, ist uns wichtig gewesen. Hier sollen vor allem Disease Management-Program­me gefördert werden. Ich darf darauf hinweisen, dass es besonders relevant erscheint, vor allem Diabetes- und Schlaganfallpatienten, aber auch Patienten mit koronaren Herzerkrankungen und nephrologischen Erkrankungen anzuführen und speziell Ent­wicklungen in den medizinischen Wissenschaften fortzuschreiben.

Eines der großen Anliegen ist auch die Qualitätsarbeit. In diesem Sommer wurde das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen gegründet. In der Artikel-15a-Verein­barung konnten sich die Vertragsparteien darauf verständigen, dass das Qualitätsinsti­tut sehr wichtige Aktivitäten in der Entwicklung, Weiterentwicklung von Standards,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 115

Richtlinien für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität starten soll. Weiters wird auch ein Schwerpunkt auf die Qualitätsberichterstattung gelegt.

Eines der zentralen Zukunftsthemen ist die Elektronische Gesundheitsakte. Ich denke, nach einem positiven Beschluss in der Bundesgesundheitskommission Anfang dieses Jahres konnten sich nun die Vertragspartner auf eine Weiterentwicklung der Elektroni­schen Gesundheitsakte auch im Rahmen der Artikel-15a-Vereinbarung verständigen.

Weiters wurde im Rahmen dieser Vereinbarung auch die Finanzierung der Krankenan­stalten garantiert. Das ist ein wesentlicher Faktor, um die Versorgung der Österreiche­rinnen und Österreicher zu gewährleisten. Es ist nicht nur die Finanzierung weitergetra­gen worden, sondern es sind zusätzlich 100 Millionen € pro Jahr für diese Krankenan­staltenfinanzierung zur Verfügung gestellt worden.

Damit werden auch vom Bund in den nächsten Jahren wesentliche Zahlungen für die Spitäler geleistet, um die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der österreichischen Spitäler in Zukunft sicherzustellen.

Das vorliegende Novellenpaket – und es ist mir sehr wichtig, dies hier zu erwähnen – enthält darüber hinaus auch wesentliche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen So­zialversicherung aus dem Regierungsübereinkommen. Hier sollen sozialpolitische An­liegen umgesetzt werden, vor allem im Bereich der Entlastung von Pensionistinnen und Pensionisten. Unser besonderes Engagement galt hier den chronisch Kranken durch die Einführung einer Obergrenze für die Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Nettoeinkom­mens. Im Wege einer Richtlinienermächtigung an den Hauptverband sollten diese ganz besonders entlastet werden.

Von dieser neuen Rezeptgebührendeckelung, die zusätzlich zu den bestehenden Befreiungen eingeführt wird, werden nach Prognosen des Hauptverbandes rund 300 000 Personen profitieren, überwiegend Pensionistinnen und Pensionisten und chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Die prognostizierten Mindereinnahmen aus dieser sozialpolitisch bedeutenden Maßnahme werden aus gleichbleibenden He­besätzen in der Krankenversicherung der Pensionisten über einen Belastungsaus­gleich auf die einzelnen Krankenversicherungsträger im Verhältnis ihrer Einnahmen­ausfälle durch die Rezeptgebührendeckelung ausgeglichen.

Die Novelle enthält aber auch die für die Gebarung der Gebietskrankenkassen wichtige Anhebung der Beitragssätze in der Krankenversicherung um 0,15 Prozentpunkte. Wenn man sich vor Augen hält, dass durch die neue Rezeptgebührendeckelung eine jährliche Ersparnis von bis zu 160 € an Rezeptgebühren einer jährlichen Mehrbelas­tung von 21 € aus der Beitragsanhebung gegenübersteht, kann man mit Recht von einer moderaten Beitragsanhebung sprechen. Für die Gebietskrankenkassen bedeu­tet sie jedoch eine Mehreinnahme von rund 160 Millionen € ab dem Jahr 2008.

In diesem Gesetzespaket ist daher neben der Verlängerung der Deckelung der Verwal­tungskosten auch von Seiten der gesetzlich vertretenen Krankenversicherungen eine entsprechende Effizienzsteigerung gefordert. Also: Neben dieser Deckelung der Ver­waltungskosten werden auch entsprechende Effizienzpakete gefordert, um zu zeigen, dass wir nicht nur die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger belasten, sondern dass hier auch von Seiten der Verantwortlichen Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen umge­setzt werden sollen. Wir sind das den Versicherten in Österreich schuldig.

Ein besonderes Anliegen – das wurde heute hier schon angesprochen – ist, dass freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Hinkunft durch die Schaffung eines An­spruchs auf Kranken- und Wochengeld finanziell besser abgesichert und den echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern gleichgestellt sind. Entsprechend einer Eini­gung auf Sozialpartnerebene werden freie DienstnehmerInnen in Zukunft Krankengeld


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 116

ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Damit wird zirka 27 000 freien DienstnehmerInnen geholfen. Beim Wochengeld erfolgt eine weitestgehende Anglei­chung an die echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich verweise darauf, dass dies jährlich in etwa 500 Frauen betrifft.

Ich denke, dass wir hier letztendlich auch betreffend den heutigen Entschließungsan­trag zur Dämpfung der Kostensteigerung im Heilmittelbereich auf Basis der Koopera­tion und Zusammenarbeit der Regierungsparteien ein klares Procedere vorgegeben haben. Mir ist wichtig, dass zuerst konstruktive Verhandlungen zwischen Hauptverband und Pharmawirtschaft geführt werden, bevor Rabatte obrigkeitsmäßig verordnet wer­den.

Es geht in all diesen Punkten um zielorientierte Lösungen im Sinne der österreichi­schen Patientinnen und Patienten. Und wie Sie sehen, sehr geehrte Damen und Her­ren, sind wir hier mit einem sehr umfangreichen Novellenpaket auf dem richtigen Weg, wiewohl es erste Schritte sind und wir sicher vor allem hinsichtlich Finanzierung unse­res Gesundheitssystems weitere Überlegungen anstellen müssen. Aber: Solche The­men sind nicht unter emotionalem Druck zu starten, sondern müssen kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit in der nächsten Runde der Red­nerinnen und Redner wird je 7 Minuten betragen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.43.16

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Herr Bundesminister! Liebe KollegInnen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin der Frau Gesundheitsministerin sehr dankbar für die emotionslose Aufzählung der Vor­teile, die mit dieser ASVG-Novelle vor allem für Patientinnen und Patienten geschaffen wurden. Sie konterkariert damit ausgezeichnet die polemischen Erinnerungslücken von Seiten der FPÖ und des BZÖ, die offensichtlich wirklich vergessen haben, dass die Be­lastungen, denen die Gebietskrankenkassen in den letzten Jahren ausgesetzt waren, nicht zuletzt auch durch die schweigende Duldung durch den kleinen Regierungspart­ner FPÖ/BZÖ – in wechselnder Folge – mit ermöglicht wurden. Wenn man den Rech­nungshofbericht, der uns vorliegt, genau liest, dann sieht man, dass es ein Großteil an Regierungsmaßnahmen war, welche die Krankenkassen in diese prekäre Situation ge­bracht haben, wo wir jetzt gefordert sind, sie mit seriösen Maßnahmen aus dieser Situation wieder herauszuholen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass wir mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung und der daraus auch resultie­renden ASVG-Novelle einen wesentlichen Schritt zur Konsolidierung der Finanzierung im Gesundheitswesen beigetragen haben. (Abg. Öllinger: Im Ausschuss haben Sie et­was anderes gesagt!)

So gibt es mehr Geld für die Spitäler, mehr Geld für die Sozialversicherungen – und zwar solidarisch aufgebrachtes Geld für die Sozialversicherungen – und nicht weniger wie unter der letzten Regierung, in der auch BZÖ und FPÖ vertreten waren, die uns heute in einer sehr polemischen Art und Weise vorgeworfen haben, wir würden die Kleinen mit Selbstbehalten belasten. – Nein, nein, in dieser Regierung geht der Weg wieder weg vom Selbstbehaltesystem, so wie es von der Frau Ministerin schon ange­deutet wurde. Der Meilenstein ist die 2-Prozent-Deckelung bei den Rezeptgebühren mit einer jetzt noch jährlichen und spätestens ab 2010 monatlichen Grenze, das heißt, weg von mehr Privat und wieder hin zur solidarischen Finanzierung mit einem deutli-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 117

chen Schutz vor allem älterer und chronisch kranker Menschen in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind gerade die Ausgaben, aber auch die Einnahmen, die die Krankenkassen in diese prekäre Situation gebracht haben. Ausgabenseitig gibt es noch viele Aufgaben, die wir zu erledigen haben. Ein nicht zu vernachlässigender Punkt bei den Ausgaben sind die jetzt wieder deutlich ansteigenden Heilmittelkosten. Es ist leider im Vorfeld nicht gelungen, von Seiten des Ministeriums einen konsensualen Vorschlag zur Decke­lung und zur Dämpfung der Heilmittelkosten zu bekommen, aber nichtsdestotrotz, wie die Frau Ministerin schon gesagt hat, aufgrund der wirklich guten Zusammenarbeit zwi­schen den beiden Klubs, ÖVP und SPÖ, ist es uns zumindest im Vorfeld gelungen (Abg. Öllinger: Das ist aber auch neu!), in den Verhandlungen einen Entschließungs­antrag zu formulieren, den ich hiemit auch einbringen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Heilmittelkostendämpfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. „Der Nationalrat geht davon aus, dass die Heilmittelkostensteigerung der KV-Träger durchschnittlich maximal 4 Prozent pro Jahr im Zeitraum 2007–2010 (Basisjahr 2006) betragen soll.

2. Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, die Verhand­lungspartner Hauptverband und Pharmawirtschaft entsprechend des Ziels gemäß Punkt 1 zu unterstützen. Diese Verhandlungen sind längstens bis Februar 2008 so ab­zuschließen, dass das Verhandlungsergebnis mit 1. April 2008 wirksam umgesetzt werden kann.

3. Sollte ein Verhandlungsergebnis gemäß Punkt 2 nicht vorliegen, wird die Bundesmi­nisterin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband und nach Anhörung der Pharmawirtschaft unmittelbar wirksame, rechtli­che Regelungen mit Inkrafttreten spätestens am 1. Juli 2008 vorzuschlagen, um das Ziel gemäß Punkt 1 zu erreichen.“

*****

Wie die Frau Ministerin schon gesagt hat, der Weg geht in die richtige Richtung. – Wir werden einmal schauen, was die Verhandlungen mit der Pharmawirtschaft bringen. Sie hat die Rute einer drohenden Verordnung quasi im Fenster. Und angesichts des Kram­pusses, der bevorsteht, wird sie wahrscheinlich auch wissen, wie sie mit dieser Rute umzugehen hat.

Trotzdem fehlen uns auch im Heilmittelbereich noch einige Maßnahmen, auf die wir auch von Seiten des Ministeriums noch warten. Das ist zum Beispiel die Frage mehr Transparenz bei den sogenannten Anwendungsbeobachtungen im Regierungspro­gramm. Da entgeht den Sozialversicherungen noch immer eine Menge an Geldern. Wir erwarten uns, dass uns die Ministerin in nächster Zeit auch zu diesem Thema Vor­schläge vorlegt.

Nicht ganz einverstanden bin ich mit der Neustrukturierung des Gesundheitswesens im Bereich ambulanter Versorgung. Frau Ministerin, Sie haben selbst im Ausschuss ge­sagt, dass wir statt zwei Schritten vorwärts leider nur einen halben Schritt vorwärts ge­kommen sind. Es war in der Artikel-15a-Vereinbarung vorgesehen, neue Strukturen im


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 118

Bereich der ambulanten Versorgung für Patientinnen und Patienten zu schaffen, näm­lich die sogenannten ambulanten Versorgungszentren. Aufgrund einer, würde ich jetzt einmal vorsichtig sagen, nicht gerade optimalen Kommunikationsstruktur mit allen Be­troffenen kamen dann die entsprechenden Reaktionen von Seiten der Ärztekammer. Eine – aus meiner Sicht auch überzogene – Streikdrohung hat zu einem vielleicht vor­schnellen Aus sämtlicher Überlegungen, was ambulante Versorgungszentren betroffen hätte, geführt. Wie gesagt, es wird eine Arbeitsgruppe geben. Ich hoffe, dass dieses Anliegen nicht in einer Arbeitsgruppe entsorgt wird, sondern dass wir da auch im Prin­zip weiterkommen werden.

Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, um die Finanzsituation der Krankenkassen zu verbessern. Es wird Anstrengungen von Bund, Ländern, Sozialversicherungen, Pharmaindustrie, ÄrztInnen und ApothekerInnen bedürfen, und es wird ein gutes Zu­sammenarbeiten auch der beiden Klubs erfordern.

Lassen Sie mich vielleicht mit einem Bild enden: Ich vergleiche die beiden Koalitions­partner mit zwei Tänzern, die durch einen Auftrag gezwungen wurden, einen Pas des deux zu tanzen. Aufgrund manchmal nicht ganz konformer Regieanweisungen man­cher Regisseure ist es dazu gekommen, dass wir uns im Vorfeld häufig die Zehen blu­tig getreten haben. Nicht zuletzt haben die Verhandlungen zu diesem Entschließungs­antrag für mich gezeigt, dass zumindest die Tänzer jetzt draufgekommen sind, dass die Zeit der blutigen Zehen vorbei sein sollte und dass wir versuchen sollten, gemein­sam – vielleicht auch manchmal gegen die Anweisung von Choreographen – für die Menschen in Österreich den Weg in die richtige Richtung weiterzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Heilmittelkostendämpfung

eingebracht im Zuge der Debatte zu 352 dB

In Umsetzung des Regierungsübereinkommens, in dem ein umfassender Ansatz zur Kostendämpfung bei Arzneimittel vereinbart wurde, stellen die unterfertigten Abgeord­neten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. „Der Nationalrat geht davon aus, dass die Heilmittelkostensteigerung der KV-Träger durchschnittlich maximal 4 % pro Jahr im Zeitraum 2007-2010 (Basisjahr 2006) betra­gen soll.

2. Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, die Verhand­lungspartner Hauptverband und Pharmawirtschaft entsprechend des Ziels gemäß Pkt. 1 zu unterstützen. Diese Verhandlungen sind längstens bis Ende Februar 2008 so


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 119

abzuschließen, dass das Verhandlungsergebnis mit 1. April 2008 wirksam umgesetzt werden kann.

3. Sollte ein Verhandlungsergebnis gemäß Pkt. 2 nicht vorliegen, wird die Bundesmi­nisterin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband und nach Anhörung der Pharmawirtschaft unmittelbar wirksame rechtli­che Regelungen mit Inkrafttreten spätestens am 1. Juli 2008 vorzuschlagen, um das Ziel gemäß Pkt. 1 zu erreichen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Rasinger. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.50.03

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mit­glieder auf der Regierungsbank! Wir haben heute von den Vorrednern schon gehört, wie schlecht und wie teuer alles ist. – Ich kann Ihnen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Rosenkranz, sagen: Ich bin niedergelassener Arzt, ich mache das seit 25 Jahren, und ich kann es wirklich nicht nachvollziehen, wenn Sie meinen, dass die Ausländer am Defizit oder am Minus, das die Krankenkassen jetzt haben, schuld sein sollen.

Ich finde, als Gesundheitspolitiker sollte man eine Linie klar beibehalten – das hat auch die Frau Ministerin gesagt –: Kranke sind Leidende, Kranke sind Menschen, die Hilfe benötigen, und Kranke sollte man nicht nur unter dem Aspekt Kosten sehen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Das fängt dann, das muss ich Ihnen schon sagen, bei Ausländern an und hört bei den sogenannten „teuren Kranken“ am Ende des Lebens auf.

Ich möchte genau das Gegenteil: Ich möchte, dass wir das Regierungsprogramm le­ben, an dem ich auch mitgewirkt habe, indem wir das Spitzenniveau in der Medizin für die Patienten erhalten, unabhängig von deren Alter oder Einkommen. Das klingt zwar alles selbstverständlich, aber das ist es überhaupt nicht, wenn man sich Europa an­schaut!

Wenn man sich in Europa umschaut, bemerkt man, dass jeden Sommer Hunderte Ös­terreicher mit der Ärzteflugambulanz aus den anderen sogenannten hoch entwickelten Ländern flüchten, aus Portugal, Spanien und so weiter. Warum flüchten sie? – Weil sie genau wissen – der Vergleich macht sie sicher! –, dass in Österreich eine Versorgung auf höchstem Niveau garantiert ist. Wir leisten uns das und wir wollen uns das auch leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Lebenserwartung hat sich in den letzten zehn Jahren durchschnittlich um drei Jah­re erhöht: Frauen leben im Schnitt 81 Jahre, Männer 76 Jahre. Und das waren keine schlechten Jahre, es waren nämlich zusätzliche beschwerdefreie Jahre!

Zum Beispiel operieren wir im Jahr 50 000 Patienten an grauem Star – genauso viele Menschen, wie St. Pölten Einwohner hat, werden pro Jahr an den Augen operiert! Zwar leben sie deswegen nicht länger, aber die Leute können am Leben besser teil­nehmen, die Lebensqualität erhöht sich.

18 000 Menschen im Jahr haben Hüftprothesen-Operationen. Und ich sage Ihnen eines: Auch diese verlängern nicht das Leben, aber sie nehmen den Schmerz und er­möglichen es, danach besser am Leben teilzunehmen.

Das sind Werte! Wir müssen auch in der Politik über Werte reden, und eine gute Ge­sundheitsversorgung hat ihren Wert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 120

Ich habe den Film „Sicko“ des Amerikaners Michael Moore gesehen, in dem Krebs­kranke ihr Haus verkaufen und 2 000 Kilometer weit fahren müssen, um in der Garage der Kinder zu wohnen – und das alles, nur weil sie krebskrank sind! –, und ich muss auch als Hausarzt bezüglich dieses teuersten Systems der Welt, das angeblich so gut ist, das aber glatt 50 Millionen Menschen nicht versorgt, ganz ehrlich sagen: Ich habe den Vergleich angestellt, ich bleibe lieber in Österreich.

Wir brauchen nur vor die Haustür zu schauen: Deutschland hat sich selbst riesige Pro­bleme eingehandelt, weil es den falschen Weg geht. Das Land hat in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Spitäler um 25 Prozent reduziert, und es will weitere 25 Prozent schließen oder zum Teil umwidmen.

Das heißt – das wird ganz klar gesagt –, dass im ehemaligen Ostdeutschland im Um­kreis von 100 Kilometern kein Spital existiert. Das bedeutet, dass, wenn Sie einen Not­fall haben, die Rettung 100 Kilometer weit fahren muss, um Sie abzuholen, und dann wieder 100 Kilometer fahren muss, um ins Spital zu kommen. Hunderte Praxen sind nicht mehr führbar und verwaist, weil keiner dort hingehen will, und es wird mehr oder weniger nicht sehr gerne gesehen, wenn teure Medikamente verschrieben werden. Nur ein Fünftel der Alzheimer-Patienten und nur ein Fünftel der Schizophrenie-Patienten bekommt seine Medikamente, weil Ärzte vom Regress bedroht sind.

Ich muss Ihnen sagen, ich werde alles daransetzen, dass ich als Arzt und meine Ärzte­kollegen nicht unter finanziellen Druck gesetzt werden und wir dann diesen Druck an die Patienten weitergeben müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir EU-weit die höchste und weltweit eine sehr hohe Zufriedenheit haben, die Ministerin sagt, wir haben das weltbeste System – ich bin nicht so vermessen, aber wir diskutieren über ein sehr hohes Niveau, das wir erhalten und ausbauen wollen –, könn­te man fragen: Ist wirklich alles perfekt? – Nein, natürlich ist nicht alles perfekt, deswe­gen versuchen wir gerade mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung Verbesserungen zu bringen.

Wir wollen wegkommen vom Ruf, Weltmeister im Im-Spital-Liegen zu sein, jawohl, wir wollen extramural mehr tun, jawohl, wir brauchen mehr Planung – wir haben in Öster­reich weiße Flecken, schauen Sie sich zum Beispiel einmal die Kinderpsychiatrie an! –, jawohl, wir wollen kürzere Wartezeiten, jawohl, wir wollen Qualität. Auf der anderen Seite sind wir stolz darauf, dass wir eine so gute Versorgung haben, und wir sind dank­bar dafür, dass 340 000 Beschäftigte im Gesundheitswesen, darunter 30 000 Ärzte, verlässlich für gute Qualität sorgen.

Willi Molterer als Finanzminister und die Länder haben jetzt gemeinsam die Spitäler für sechs Jahre abgesichert. Es hat Pläne gegeben, jedes dritte Spital zu sperren. Wenn wir allein dem Rechenstift der Ökonomen gefolgt wären, dann wären viele Landstriche Österreichs heute wahrscheinlich ohne Spital und wahrscheinlich wäre die Versorgung schlechter. Deshalb bin ich dankbar dafür – auch als Arzt, der Gott sei Dank noch we­nige Leistungen in Anspruch nehmen musste –, dass wir das System im Spitalswesen für unsere chronisch Kranken, für unsere Älteren jetzt für sechs Jahre abgesichert ha­ben, und ich hoffe, dass die notwendigen Reformen draußen dann auch folgen werden.

Lassen wir uns nicht irremachen von dem Wort Defizit! Meiner Meinung nach kann es im Gesundheitswesen nur ein Defizit geben, nämlich das Defizit an Menschlichkeit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 121

11.56.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Jetzt haben wir zwar etwas über koalitionäre Tanzkurse und Übungen gehört, aber auch sehr viel über Utopien wie 15a-Vereinbarungen und darüber, wie das Gesundheitssystem laufen soll.

Natürlich kann man sich Märchen anhören, die sind vielleicht sehr schön am Marktplatz von Marrakesch, und es ist auch schön, Zauberern zuzuschauen, aber wir haben nicht tausendundeine Nacht Zeit, die rosarote Brille abzunehmen und der Realität ins Auge zu schauen.

Sie wissen – Sie lesen Zeitungen, Sie lesen Pressemeldungen, Sie reden mit Direkto­ren und Vorständen von Krankenkassen –, den Krankenkassen geht es schlecht, es geht ihnen miserabel. Wenn die Wiener Gebietskrankenkasse sagt, sie ist nächstes Jahr zahlungsunfähig, gibt es keinen Grund, die Nase zu rümpfen. Wenige Tage später sagen es die Niederösterreicher, dann auch die Tiroler, und andere sagen, sie werden die schwach ausgeglichene Balance nicht mehr lange halten können.

Und dann kommen Ihre Lösungsansätze: Da will ich jetzt keinen emotionalen Druck ausüben, aber diese Ansätze sind, entschuldigen Sie, so eine Art von intellektuellem Mailüfterl, wenn ich die Beiträge um 0,15 Prozent erhöhe und mir davon 150 Millio­nen € für die Kassen erwarte – das sind nicht einmal 40 Prozent deren Gesamtdefizits!

Von diesen 150 Millionen kommen 50 Millionen weg als Beitrag für die Länder – laut Artikel-15a-Vereinbarung 33 Prozent – und weitere 60 Millionen, die den Kassen ent­gehen, kostet in etwa die Deckelung der Rezeptgebühren. Sie sagen, das wird ihnen ir­gendwie abgegolten, aber auf unsere Anfragen habe ich keine konkreten Antworten, keine konkreten Zahlen oder einen Saldo darunter gehört. – Aber der große begrabene fette Hund kommt noch!

Von den 150 Millionen bleibt deutlich weniger als die Hälfte, das sagen alle Experten und Expertinnen, mit denen ich gesprochen habe. Dann heißt es aber, bis Juni 2008 haben die Kassen klarzulegen, dass sie auch 150 Millionen € einsparen! Das heißt, es bleibt von dem Plus nichts mehr, es geht weiter ins Minus!

Wir haben im Sozialausschuss die Frage gestellt: Wie stellen Sie sich das vor? – Ich will die Antwort nicht wiederholen, aber das war keine. Das war keine Antwort!

Kollege Rasinger hat davon gesprochen, dass es weiße Flecken auf der Landkarte der Versorgung gibt. Sie, Frau Bundesministerin, haben davon gesprochen – und das stimmt auch –, dass es überversorgte und unterversorgte Teile gibt. Aber dass es im 1. Bezirk um das AKH eine hohe Facharztdichte gibt, weiß ich auch. Alleine deswegen, weil wir diese reduzieren, werden die Kassendefizite nicht verschwinden, das ist höchstens ein kleiner Beitrag. Aber Sie wissen, denn ich habe es Ihnen gesagt, dass es auf 250 000 Einwohner 0,45 KinderpsychiaterInnen gibt. Das ist skandalös! Das ist eine Unterversorgung! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Hofer.)

Sie wissen, dass es im Bereich der Neuro-Rehabilitation nach Schlaganfällen und Schädel-Hirnverletzungen mindestens ein Drittel mehr Therapieplätze in der Rehabili­tation bräuchte. Wie sollen das die Krankenkassen dann finanzieren?

Sie wissen, dass es seit 1994 ein Recht auf Psychotherapie auf Krankenschein gibt – das ist mehr als zehn Jahre her! Psychisch kranke Menschen sind gegenüber jedem Patienten mit einer Bänderzerrung oder einer Schnittverletzung massiv diskriminiert, weil sie sich die Therapie selbst bezahlen.

Man kann sparen! – Sie machen Vorschläge auf dem Medikamentensektor: Gut, Medi­kamente machen etwa 17 Prozent der gesamten Gesundheitskosten aus, aber ich ver­stehe es trotzdem nicht ganz. Die ÖVP ist eine Wirtschaftspartei?! – Herr Dr. Gleits-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 122

mann und all die anderen sitzen im Hauptverband und hören zu, wie der Staat sagt: Ich schaue dem Crash der Krankenkassen zu und tue nicht viel, aber die sollen jetzt der Pharmaindustrie diktieren, welche Preise diese zu verlangen hat. – Da verstehe ich so­gar Herrn Dr. Dorner, wenn er von Staatskommunismus spricht, und Herrn Dr. Dorner habe ich noch nie verstanden! Also das ist höchst eigenartig! Und vor allem trifft es die kleinen, innovativen Firmen von jungen Forscherinnen und Forschern, die diesem Preisdumping dann nicht mehr standhalten können.

Dazu noch eine Bemerkung: Sie haben vergessen, dass die Pharmaindustrie einen Beitrag in vielfacher Millionenhöhe in eine Art Solidaritätsfonds einzahlt. Manche Fir­men haben sich ausgeklinkt, und jetzt wird prozessiert. Nicht einmal das ist im Rei­nen! – Das wäre ja so, als ob ein Landwirtschaftsminister, wenn es der Landwirtschaft nicht gut geht, sagte: Traktoren und Mähdrescher kosten den halben Preis, dann wer­den wir das schon hinbekommen. – Das kann es ja nicht sein! „Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts“, ist keine Sanierungspolitik für die Krankenkassen! (Beifall bei den Grünen.)

Kollege Öllinger wird später einen Antrag von mir betreffend ein nachhaltiges Konzept der Sanierung einbringen und auch seinen Antrag über niedrige Pensionen – wie man dort noch einiges korrigieren kann.

Ich möchte unterstreichen, dass das die Leute trifft! Man kann im Gesundheitssystem keine Einsparungen vornehmen, indem ein Krankenhausdirektor auf einen Whirlpool verzichtet – er hat nämlich keinen, glauben Sie mir das! –, sondern es müssen Leis­tungsreduktionen zu einem Zeitpunkt stattfinden, zu dem gewisse Leistungen schon gar nicht mehr gezahlt werden.

Diese Kürzung hat es im Bereich der Physiotherapie gegeben: Durch Sauerstoffman­gel nach der Geburt zerebral geschädigten Kindern wurde früher drei Stunden Thera­pie bezahlt – Physikotherapie, Bobath-Therapie. Die Hälfte bezahlt jetzt die Angehöri­gen, massiv belastete Familien.

Und wenn ich schon „Schnittstellen zu Nahtstellen machen“ höre! Das ist ein Euphe­mismus sondergleichen! – Wissen Sie, dass Leute, die ihre Eltern in einem Heim haben, abzüglich der Pflegekosten noch 2 000 € zuzahlen müssen – abzüglich der Pflegekosten!? Wissen Sie, dass diese Trennung zwischen Gesundheits- und Sozial­system im Bereich der Pflege an und für sich absurd ist, dass dieser Reformpool bei den Artikel-15a-Vereinbarungen teilweise finanziell nicht einmal ausgeschöpft wurde, weil es noch kaum Projekte gibt? – Das gehört evaluiert!

Vieles an den 15a-Vereinbarungen wäre gut, wenn das Ganze in den Verhandlungen nicht so weich wie ein Punschkrapferl wäre, kann ich nur sagen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich habe mit den Ländern gesprochen, und die sagen einfach: Nein, wir haben es unterschrieben! Nein, wir machen es nicht! – Finden Sie da eine Lösung, das wäre eine Chance! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.04.15

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! „Weich wie ein Punschkrapferl“, das waren auch Sie vor ungefähr einem Jahr, als es hier im Ho­hen Haus eine von der FPÖ beantragte Sondersitzung gegeben hat, in der wir uns der Pensionsproblematik angenommen haben, weil wir wissen, dass es sich da um ein ganz, ganz brennendes Problem handelt, und weil es hier jahrelang Versäumnisse


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 123

gegeben hat, die im Grunde genommen von einer Gruppe, die zum überwiegenden Teil zu den Ärmsten der Armen in dieser Gesellschaft zählt, ausgebadet werden muss. Wir haben damals einen Antrag auf 2,6 Prozent Pensionserhöhung gestellt, und dieser Antrag ist von Ihnen allen – Rot, Schwarz, Grün und Orange – abgelehnt worden.

Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, haben damit die Pensionisten zum ersten Opfer dieser Regierungskonstellation gemacht, und im Grunde genommen – ich möchte jetzt nicht sagen, dass es keine Verbesserungen gibt, aber in wesentlichen Be­reichen, die man nicht vernachlässigen kann, ist es so – geht es auch so weiter. Sie haben ein Jahr versäumt, Sie haben Chancen ausgelassen und Sie lassen auch wei­terhin Chancen aus.

Das ist keine abstrakte Diskussion, die wir hier führen, denn während für uns Abgeord­nete hier heraußen die Redezeit im Minutentakt läuft, läuft auch der Schuldenticker der Krankenkassen. Man muss sich dieses riesige Schuldenloch, das wir haben, nur ein­mal allein am Beispiel der Wiener Gebietskrankenkasse anschauen: Pro Minute sind es 103 € – das schaut noch nicht nach allzu viel aus –, pro Stunde sind es 6 210 € Ab­gang, pro Tag sind es 150 000 € Abgang, und insgesamt haben wir 544 Millionen € Außenstände. – Da kann man nur gratulieren!

Meine Damen und Herren! Das, wovon wir hier sprechen, ist eine von neun Kassen und einer von insgesamt 23 Sozialversicherungsträgern. – Da kann man erahnen, was da in Zukunft auf uns zukommen wird.

Anstatt darüber nachzudenken, wie man dieses System an Haupt und Gliedern endlich einmal reformiert, wie man da etwas weiterbringt, gehen Sie her und betätigen sich mit­tels großkoalitionärem Watschentanz, den Sie täglich über die Medien auf- und jetzt auch noch auf brieflicher Ebene weiterführen, literarisch: Der eine schreibt einen Brief an die Lehrer, weil er plötzlich seine Liebe zum Bildungssystem, das man herunterge­wirtschaftet hat, entdeckt (Abg. Neugebauer: Na, na, na!), der andere schreibt einen vor Selbstgerechtigkeit triefenden Brief an die Pensionisten, wo es einem, wenn man das liest, ... – Na ja, eigentlich gehen einem da fast die Vokabel aus, aber könnte man es noch als unappetitlich bezeichnen, was da gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ja ein schönes Beispiel, das rot regierte Wien, wodurch man einen Ver­suchsballon hat, anhand dessen man sieht, wie weit es die SPÖ mit ihren Konzepten für soziale Gerechtigkeit bringt. In diesem Wien leben viele Menschen, davon viele Pensionisten, die sich eben den Strom und das Gas für Licht und Heizung nicht mehr leisten können, weil die Preise derart in die Höhe schnalzen und weil wir ein Tohuwa­bohu und ein heilloses Chaos etwa im Bereich der Heizkostenzuschüsse haben und weil Sie es nicht zustande bringen, eine bundeseinheitliche Regelung zu machen.

Aber vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass dem einen oder anderen dieser Pensionis­ten am Abend, wenn sie dann bei der Kerze in der Wohnung sitzen, ganz warm ums Herz wird, wenn sie den Brief von Herrn Gusenbauer lesen. Und vielleicht, meine Da­men und Herren, wird dem einen oder anderen nicht nur warm ums Herz, sondern viel­leicht wird ihm heiß vor Wut, wenn er dann hört, dass allein diese völlig überflüssige und im Grunde genommen, ich kann es nicht anders sagen, unappetitliche PR-Aktion des SPÖ-Vorsitzenden 200 000 € verschlungen hat.

Meine Damen und Herren, wenn man sich diese Pensionserhöhung im Detail an­schaut, dann sieht man, es gibt Details, die keine Details sind: Es ist etwas ganz Grausliches – es ist schon angesprochen worden –, dass man auf eine wesentliche Gruppe von Menschen vergessen hat. Der Ausdruck „kleingedruckt“ ist vorher gefallen.

Man hat auf einige vergessen, und das sind keine Kleinigkeiten, weil es dramatische Folgen hat, es trifft nämlich wieder einmal die Ärmsten der Armen! Das sind diejenigen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 124

die ihren Beitrag zum Erwirtschaften des Wohlstandes, den es in Österreich gibt und dessen Sie sich ja auch immer rühmen, geleistet haben, die aber bei der Verteilung dieses Wohlstandes regelmäßig unter die Räder kommen. Das ist auch bei Ihnen und auch diesmal nicht anders. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind eben diese eben schon angesprochenen Niedrigstpensionisten, das sind die­jenigen, deren Pensionshöhe unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, die Ärmsten der Armen, denen Sie – und das muss eine sozialistische Logik sein – eine Erhöhung von 1,7 Prozent gewähren. Das heißt also, Sie erhöhen die Pension der Ärmsten der Armen genau so, wie Sie die Höchstpensionen erhöht haben. – Das verstehen wahr­scheinlich auch nur noch Sie.

Und wenn man sich dann die Frau Frauenministerin anhört, wenn sie sagt, dass die Gewinnerinnen dieses Pensionsabschlusses die Frauen sind, dann kann man sich nur fragen: Ist sie nicht in Kenntnis dieser Tatsache, oder sagt sie da ganz bewusst etwas, was nicht stimmt? – Weil wir reden da nicht von einer kleinen Gruppe von Leuten, mei­ne Damen und Herren! Das sind nicht ein paar Hundert, von denen wir da reden, son­dern da geht es um 500 000 Menschen, großteils Frauen, die jetzt dafür diskriminiert werden, dass der Ehepartner auch noch etwas verdient. – Das kann es nicht sein, und das zeigt, wie ernst es die SPÖ meint, wenn sie von Gleichberechtigung daherredet! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Strache: So ist es!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, eigentlich hätten wir Freiheitli­chen uns von Ihnen erwartet, dass Sie ganz unten anfangen, wenn es darum geht, so­ziale Gerechtigkeit herzustellen. Das wäre doch der normale Zugang – und so haben Sie es ja auch angekündigt. Sie haben jedoch diese Chance ausgelassen, weil Sie das – wenn man es positiv interpretiert – vielleicht vergessen haben, aber wir können ja heute die Probe aufs Exempel machen. Ich jedenfalls habe die Hoffnung nicht auf­gegeben, dass es bei Ihnen doch so etwas wie einen Funken von Rest-Gewissen gibt; auch im Zusammenhang mit diesen Niedrigstpensionisten. Deswegen wollen wir ver­suchen, diese Hoffnung zu beleben und aus Ihnen sozusagen noch etwas herauszu­kitzeln.

Deshalb, meine Damen und Herren, bringe ich folgenden Antrag ein und hoffe, dass wir auch Ihre Zustimmung hiezu bekommen werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer und Kollegen betreffend Falschinformation im Pen­sionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Nied­rigstpensionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch die Pensionen unterhalb des Ausgleichs­zulagenrichtsatzes, die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben, im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in einem gerechten Ausmaß von 2,9 Prozent zu berücksich­tigen und nicht mit 1,7 Prozent abzufinden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich gehe einmal davon aus, dass auch die Grünen dem zustimmen werden, und dann wäre heute der Beweis dafür erbracht, dass es besser ist, soziale Gerechtigkeit anzu­wenden als dieses Wort nur auf Papier zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 125

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Falschinfor­mation im Pensionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Der Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer lobt sich und seine Parteigenossen im jüngst auf Reisen gegangenen Pensionistenbrief, in alter sozialdemokratischer Tradi­tion, wieder einmal über den Klee. Laut SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina kos­tet die Kampagne übrigens rund 200.000 Euro.

Er spricht dort davon, dass die Pensionen in den letzten sieben Jahren immer weniger wert geworden sind, dass die Vorgängerregierung die Teuerung nur ein einziges Mal abgegolten hat, und dass das – bei ständig steigenden Preisen fürs Leben – nicht an­ständig ist.

Das ist wohl soweit nicht ganz unrichtig. Doch was macht der rote Bundeskanzler und sein schwarzer Finanzminister? Sie erhöhen zwar die Ausgleichszulage für ca. 230.000 Ausgleichszulagenbezieher, vergessen aber auf der anderen Seite mehr als 500.000 Personen mit Kleinstpensionen, die diese Pensionsanpassung nur mit 1,7 Prozent erfahren. Das sind immerhin mehr als ein Viertel aller Pensionsbezieher und Großteils Frauen.

Das ist offenbar das Signal der SPÖ an die Frauen, dass die eigenständige Altersvor­sorge der Frauen ihr doch weniger wert ist, als sie gemeinhin vorgibt, weil die Argu­mentation für die geringe Anpassung der Kleinstpensionen nur lauten kann, dass die Frauen auf Grund der Verehelichung kein Anrecht darauf haben, da sie ohnedies durch ihren Ehemann versorgt sind.

In Wahrheit ist diese Pensionsanpassung deshalb nichts anderes, als eine Umvertei­lung von den kleinen zu den mittleren Pensionen und das mittels einer komplizierten, nahezu chaotischen gesetzlichen Regelung.

Eine Pensionsanpassung um 2,1 Prozent, wie vom Seniorenrat ursprünglich gefordert, wäre gerechter und auch transparenter gewesen, hätte die Frauen stärker berücksich­tigt und hätte auch das gleiche gekostet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch die Pensionen unterhalb des Ausgleichs­zulagenrichtsatzes, die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben, im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in einem gerechten Ausmaß von 2,9 Prozent zu berücksich­tigen und nicht mit 1,7 Prozent abzufinden.“

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 126

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.11.54

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Materie, die uns heute vorliegt, ist sicher eine der wichtigsten überhaupt, weil sie jeden Einzelnen von uns be­trifft, geht es doch einerseits um die Erhaltung und Finanzierung unseres guten Ge­sundheitssystems und andererseits um eine Wertanpassung der Pensionen.

Einerseits ist es zu begrüßen, dass die 2005 begonnene Gesundheitsreform im Rah­men der Organisation und der Finanzierung weitergeschrieben wird. Es sind in dieser Artikel-15a-Vereinbarung auch einige bewährte Strukturplanverbesserungen drinnen, es ist ein klares Signal in Richtung Landesgesundheitsfonds, Gesundheitsplattformen – und vor allem auch der Wille zum Ausbau der wohnortnahen medizinischen Versor­gung im niedergelassenen Bereich, vor allem auch im ländlichen Bereich. Andererseits aber gibt diese Artikel-15a-Vereinbarung keine klare Antwort auf die defizitäre Lage der Gebietskrankenkassen. Es sind nicht alle Gebietskrankenkassen defizitär, sondern nur einige wenige, wozu auch die Wiener Gebietskrankenkasse gehört.

Wir wissen, dass Wien natürlich im Vergleich zu ländlicheren Strukturen einen anderen Versorgungsbedarf hat, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, meine Damen und Herren, dass Leistungen in Wien anders bezahlt werden. So zum Beispiel gibt die Wiener Gebietskrankenkasse – darüber gibt der Rohbericht des Rechnungshofes Aus­kunft – pro Versichertem um 106 € mehr für ärztliche Hilfe und um 71 € mehr für Medi­kamente und Heilbehelfe aus als zum Beispiel die Oberösterreichische Gebietskran­kenkasse. Als ein Grund wird angeführt, dass die Wiener Gebietskrankenkasse den Ärzten ja deutlich höhere Honorare zahle. Im Jahre 2006 etwa verzeichnete die Wiener Gebietskrankenkasse einen Abgang von 71,2 Millionen €; die Oberösterreichische Ge­bietskrankenkasse hingegen machte einen Gewinn von 15 Millionen €. (Abg. Öllinger: „Gewinn“ im Zusammenhang mit Krankenkassen ...?)

Man muss also den Eindruck gewinnen, dass in bestimmten Kassen – ich habe das Beispiel vom rot regierten Wien angeführt – Selbstverwaltung mit Selbstherrlichkeit und Selbstbedienung verwechselt wird, wenn wir da eben Vergleiche mit anderen Bundes­ländern anstellen. Jedenfalls bin ich der Überzeugung, dass die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher keine schlechtere Versorgungs- und Lebensqualität als die Wie­nerinnen und Wiener haben.

Daher, Frau Bundesministerin Kdolsky, fordere ich Sie auf: Nutzen Sie Ihren politi­schen Gestaltungsspielraum, damit endlich einheitliche Kriterien der Behandlungsöko­nomie umgesetzt werden können! Nützen Sie Ihren politischen Spielraum und Ihre Möglichkeiten, damit es ein hundertprozentig einheitliches Leistungsangebot im Sinne der Gleichbehandlung und nicht einer Leistungskürzung gibt!

Frau Bundesministerin, nützen Sie Ihren politischen Spielraum, um einen einheitli­chen Honorarkatalog für erbrachte Leistungen umzusetzen! (Beifall beim BZÖ.)

Solange es nämlich – das ist auch ein wunder Punkt der Kassen – Doppelgleisigkeiten, solange es Doppelbefundungen gibt und solange Spitalsreformen nicht so umgesetzt werden, dass sie den Menschen tatsächlich zugute kommen – dazu führe ich wieder das Beispiel Oberösterreich an, wo es regionale Versorgungsverbünde gibt, statt der Konkurrenz zwischen Ärzten und Spitalserhaltern, etwas, was sich sehr gut bewährt hat –, solange also all das nicht umgesetzt ist, ist es einfach nicht angebracht, die Menschen weiter zur Kasse zu bitten und ihnen zu sagen: Ihr müsst mehr Krankenver­sicherungsbeiträge bezahlen, weil die Krankenkassen defizitär sind!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 127

Man schwindelt die Menschen in diesem Zusammenhang ja noch einmal an, denn wir alle wissen ganz genau, dass mit diesen 0,15 Prozent zusätzlich an Beiträgen die Kas­sen nicht saniert werden, sondern maximal 100 Millionen € übrig bleiben und mit denen beileibe nicht das Auslangen gefunden werden kann.

Weiterer Punkt: die Rezeptgebührendeckelung. Wir finden das grundsätzlich positiv und begrüßen es, wenn es zu einer spürbaren Entlastung für chronisch Kranke kommt – darunter sind ja vorwiegend ältere Menschen. Aber ich frage mich da schon auch: Warum wählen Sie für die Abrechnung wiederum ein verwaltungstechnisch und bürokratisch aufwendiges Modell? Diese Abrechnung der Rezeptgebührendeckelung kostet 2 Millionen €. Und da frage ich Sie schon: Warum haben Sie nicht den Vor­schlag anderer Kassen aufgegriffen, die gesagt haben: Menschen, die einen hohen Medikamentenbedarf haben, sollen unabhängig von ihrem Einkommen ein bestimmtes „Jahreskontingent“ dafür bezahlen, und ab einer gewissen Grenze fällt die Rezeptge­bühr weg! – Ich meine, das wäre transparent, das wäre kostenneutral und auch nach­vollziehbar. (Beifall beim BZÖ.)

Der dritte Punkt betrifft die ältere Generation, für die wir große Verantwortung haben, damit diese eine sichere und angemessene Pension auch in Zukunft hat. Dass die Pensionen gesichert wurden, hat ja die vorangegangene Regierung gezeigt, auch mit der dreimaligen außertourlichen Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Ich bin auch der Meinung, dass gerade jetzt die Pensionistinnen und Pensionisten, auch aufgrund der guten Konjunkturlage, eine außergewöhnliche Anhebung verdienen. Und daher war unsere Forderung: 3-prozentige Erhöhung für die Pensionistinnen und Pensionisten, weil sie sich das ganz einfach verdient haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommende Pensionserhöhung ist wirklich kein Grund zum Jubeln. Und abgesehen davon, dass es in diesem System vier ver­schiedene Anpassungsmodalitäten gibt – in diesem Zusammenhang muss sogar ein eigenes Callcenter eingerichtet werden, denn sonst kennen sich nicht mehr die Men­schen, sondern nur noch Experten hiefür aus –, ist das ein Mogelpaket. Vorredner ha­ben schon darauf hingewiesen: Die Bezieher von Kleinstpensionen – das sind in erster Linie die Frauen –, bei denen es nur zu einer 1,7 prozentigen Erhöhung kommt, kann man wirklich nicht als die großen Gewinnerinnen und Gewinner bezeichnen.

Daher meine letzte Hoffnung: Stimmen Sie zumindest unserem Teuerungsausgleichs­antrag zu, damit gerade die Kleinstpensionistinnen und ‑pensionisten einen Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten, die ja in den letzten Wochen und Monaten so stark gestiegen sind, erhalten!

Abschließend, weil hier so viel vom Pensionistenbrief des Herrn Bundeskanzlers ge­sprochen wurde, ein Pensionistenbrief, veröffentlicht in einer großen österreichischen Tageszeitung, aus dem ich nun kurz zitieren darf:

Von den 36,75 € bleiben mir nach Abzug der Steuern gerade einmal 20 € (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), das sind zirka 1,2 Prozent netto – und das bei einer Inflation von 2,9 Prozent. – Zitatende.

So gesehen weiß ich nicht, ob Ihr Brief eine so gute Idee war. Ich erinnere mich, dass einmal schon ein Pensionistenbrief ein Schuss ins eigene Knie war. Nichts für ungut! – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Denken Sie an Ihre eigene Regierungstä­tigkeit, Frau Haubner, was Sie alles angestellt haben! Schrecklich! Da ist gar keiner mehr in Pension gegangen! – Gegenrufe beim BZÖ.)

12.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 128

12.19.35

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete des Hohen Hauses! Diese Bundesregierung ist angetreten, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Entwicklung im Gleichklang zu fördern. Wir sind der Überzeugung, dass es für unser Land wichtig ist, dass die wirtschaftliche Entwicklung, dass der wirtschaftliche Wohlstand gewährt werden muss – durch tüchtige Unternehmen, durch engagierte Ar­beitnehmer und Arbeitnehmerinnen –, dass es aber gleichermaßen auch darum geht, diesen gemeinsam erwirtschafteten Wohlstand fair und gerecht zu verteilen.

In den ersten Monaten unserer Regierungstätigkeit konnten diese Ziele in hervorragen­der Art und Weise erreicht werden. Das Wirtschaftswachstum wird im heurigen Jahr bei etwa 3,4 Prozent liegen. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht wegen Ihnen!) Die Ar­beitslosigkeit geht zurück, die Jugendarbeitslosigkeit geht besonders stark zurück (Abg. Scheibner: Da können Sie nichts dafür! – weitere Zwischenrufe beim BZÖ), und die Löhne und Gehälter steigen erstmals seit Jahren wieder in einem angemessenen Ausmaß, und zwar zwischen 3 und 4 Prozent. (Abg. Steibl: Das ist die Arbeit von Bun­desminister Bartenstein ...!)

Der Grund, Frau Abgeordnete, ist, dass in diese Regierung sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer Vertrauen haben – im Gegensatz zur Vorgängerregierung, zu der weder die Unternehmer noch andere Menschen Vertrauen hatten (Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP), und daher war bedauerlicherweise sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale Entwicklung schlecht. – Bei dieser Regierung hingegen passt die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung, meine sehr geschätzten Damen und Her­ren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir über eine gerechte Verteilung des Wohlstandes diskutieren, kann es nicht so sein, dass eine der größten Bevölkerungsgruppen unseres Landes, nämlich 2,1 Millio­nen Pensionistinnen und Pensionisten, die über viele, viele Jahre hindurch wesentlich zur Wertschöpfung beigetragen und dieses Land aufgebaut haben, von diesem erhöh­ten Wohlstand nicht profitieren sollen oder dürfen, wie uns das ja einige Experten vor­zurechnen versucht haben. – Nein, so kann es nicht sein! Insbesondere Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit kleinen und mittleren Pensionen bestreiten müssen, brau­chen einen fairen Anteil am gestiegenen Wohlstand; für sie hat es – das war die Ziel­vorgabe – eine Erhöhung der Pension über der Inflationsrate zu geben. Das ist ge­schafft, und daher ist das heute tatsächlich ein guter Tag für 2,1 Millionen Pensionis­tinnen und Pensionisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich freue mich auch, dass diese Pensionserhöhung hier im Hohen Haus in überwiegen­dem Maße gewürdigt wurde. Außerhalb des Hohen Hauses haben wir ja dafür Kritik erhalten. Es hat Experten und Expertinnen gegeben, die sich nicht gescheut haben, „Generationenkonflikte“ an die Wand zu malen, und die uns mit dem Diktum bedacht haben, diese Pensionsanpassung könne sich die Republik „nicht leisten“. – Selbstver­ständlich, meine Damen und Herren, kann es sich diese Republik leisten, Wohlstand zu schaffen und Wohlstand gerecht zu verteilen. Wir haben ein gutes und verlässliches Pensionssystem, das durch einige soziale Korrekturen im heurigen Jahr und auch in Zukunft noch weiter verbessert wird, aber die Pensionen für die Österreicherinnen und Österreicher sind auch in Zukunft gesichert, und sie sind nachhaltig gesichert. Allein beispielsweise im heurigen Jahr bleiben durch die gute wirtschaftliche Entwicklung, die wir ja bewusst forcieren, etwa 500 Millionen € übrig, die an Ausgleichszahlung im Bun­desbeitrag nicht benötigt werden, weil die Einnahmen höher sind, als geschätzt wurde, und die Ausgaben in etwa das geschätzte Niveau erreichen. 500 Millionen €, wobei wir jetzt etwa 85 Millionen € den Pensionistinnen und Pensionisten über die Inflationsrate hinaus an Abgeltung zukommen lassen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 129

Die zweite Kritik war, wir hätten das doch mit Einmalzahlungen machen sollen. Sogar ein Ministerkollege sagte noch nach dem Abschluss, dass Einmalzahlungen das Richti­ge gewesen wäre. – Ich bin nicht dieser Meinung, denn auch die Inflation steigt um 2,1 Prozent; in diesen Monaten sogar um 2,9 Prozent. Und sie steigt ja nicht so, dass nächstes Jahr das Brot wieder billiger würde, weil es eine Einmalauszahlung war, son­dern auch diese Inflationserhöhung ist eine nachhaltige, und daher gehört auch der In­flationsausgleich, gehört auch die Pensionserhöhung nachhaltig gestaltet.

Freilich, ich verstehe schon: Wenn Sie von der Opposition – es ist Aufgabe der Opposi­tion, Kritik zu üben – an einem insgesamt hervorragenden und guten Paket der Pen­sionsanpassung Kritik zu üben versuchen, dann weisen Sie uns darauf hin, dass bei den Pensionen unter der Ausgleichszulagenhöhe die Anpassung mit der Inflationsrate erfolgt – und nicht höher. Das ist zwar vom Befund her richtig, aber die Schlussfolge­rungen, vor allem die kritischen, die Sie daraus ziehen, sind unrichtig, denn die große Masse dieser Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes sind Teilpensio­nen, wo andere Einkommensbestandteile auch noch zur Verfügung stehen, oder es sind Pensionsleistungen, die an das Ausland gezahlt werden, weil dort die Hauptteile der Erwerbstätigkeit waren, sodass dort auch noch Leistungen anfallen. Wenn tatsäch­lich neben dieser Pension unter der Ausgleichszulage keine weiteren Einkommensbe­standteile mehr vorliegen, dann kann ja die Ausgleichszulage beantragt werden und dann gibt es die Erhöhung um 2,9 Prozent – und wenn es eine Familie ist, eine Erhö­hung um 2,6 Prozent. (Abg. Öllinger: Nein! – Weitere Nein-Rufe bei den Grünen.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Grünen und von den Freiheitli­chen, Sie liegen falsch mit Ihrer Behauptung, dass das diskriminierend wäre für die Frauen, denn die Regel beim Familienausgleichszulagenrichtsatz ist nicht so, dass die Männerpension erhöht wird, sondern es wird jene Pension um 2,6 Prozent erhöht, die zuerst angefallen ist – und das ist aufgrund des unterschiedlichen Pensionsantrittsal­ters sehr, sehr oft die Frauenpension.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, auch in diesem Teilbereich ist die Pen­sionsanpassung fair und gerecht.

Ja, es ist ein Tag der Freude für 2,1 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten. Und auf diesen Tag der Freude mussten die Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs viele Jahre warten, denn in den vergangenen Jahren war es so, dass die Inflationsrate um 15 Prozent gestiegen ist, die Pensionen im Durchschnitt hingegen nur um 8 Pro­zent und es damit zu einem Nettopensionsverlust von 7 Prozent kam! (Abg. Steibl: Diese SPÖ-Propaganda! Unglaublich!)

Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Haubner, da Sie argumentiert haben mit diesem einen Pensionisten, dem jetzt 22 € netto bleiben. Sie waren vor zwei Jahren als Sozial­ministerin verantwortlich für eine Pensionserhöhung, wo brutto 10,30 € geblieben sind; netto gar ein Minus! – Das macht den Unterschied aus zwischen Ihrer Pensionspolitik und einer sozialdemokratischen Pensionspolitik, gemeinsam mit unserem Koalitions­partner von der ÖVP, denn was diese Pensionserhöhung anlangt, gab es Übereinstim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie darauf hinweisen, dass auch die letzte Pensionsanpassung im Dezem­ber 2006 in Bezug auf die Ausgleichszulagen eine außerordentliche Erhöhung um über 5 Prozent gebracht hat: Ja, das war eine gute Leistung, eine einmalig gute Leistung, aber wahrscheinlich ist es nicht weit hergeholt, wenn man das im Zusammenhang da­mit sieht, dass das nach dem großen Wahlerfolg des 1. Oktober geschah, wo eben die Sozialdemokratie die stärkste Fraktion hier in diesem Hause wurde. Und nachher hat es auch eine ordentliche Anpassung im Bereich der Ausgleichszulagenrichtsätze gege­ben. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 130

Hinweisen möchte ich noch darauf, dass ein weiterer wichtiger Bestandteil des Pake­tes, das wir heute hier im Hohen Haus diskutieren, die Deckelung der Rezeptgebühren ist: 2 Prozent des Nettoeinkommens als Obergrenze für die Rezeptgebühren ist tat­sächlich ein ganz, ganz wesentlicher sozialpolitischer Meilenstein, der insbesondere Pensionistinnen und Pensionisten zugute kommen wird.

Ich war vor knapp einem Monat in meinem Heimatbezirk, im Bezirk Rohrbach, und ha­be dort im Zuge von Besuchen von Sozialeinrichtungen auch eine Telefonsprechstun­de abgehalten. (Rufe bei der ÖVP: Nur eine?) Da hat mich ein Pensionist angerufen und gesagt: Herr Minister, ich habe eine Pension, die ist nicht schlecht, das sind 1 000 € netto; aber wissen S’, was: Ich hatte einen Herzinfarkt, hatte zwei Schlagan­fälle, und ich zahle monatlich 120 bis 130 € an Rezeptgebühren. Können Sie mir nicht helfen?, fragte dieser Mann.

Ich habe wirklich eine Freude gehabt, dass ich diesem Mann sagen konnte: Ja, die Re­gierung und das österreichische Parlament werden Ihnen helfen, denn ab 1. Jänner 2008 werden Sie nicht mehr 120 € im Monat an Rezeptgebühren zahlen, sondern exakt 20 €! – Meine Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dieser Mann hat sich gefreut, und wir alle dürfen uns über diesen Fortschritt sehr, sehr freuen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Der geschätzte Kollege Amon, der jetzt gerade nicht im Saale ist (Rufe bei der ÖVP: Er hört Sie aber!), hat ein biss­chen kritisch – ich hoffe, er hört mich, sonst sage ich es ihm noch anschließend – und ein bisschen jammernd gesagt, die SPÖ und der Sozialminister gingen nicht auf alle Wünsche der ÖVP ein. – Ja, das ist richtig, das tun wir von der SPÖ nicht (Beifall bei der SPÖ), aber dafür sind wir ja auch nicht gewählt worden, meine sehr geschätzten Damen und Herren hier im Hohen Haus, sondern wir sind gewählt worden, um die Inte­ressen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu vertreten (Abg. Steibl: Auch wir vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger!), auf diese einzugehen – und das tun wir, und das zeigen wir mit den heutigen Regierungsvorlagen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, diese letzte Runde mit 6 Minuten lässt sich hervorragend bewerkstelligen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.29.10

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister Buchinger! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls zu dieser Regierungsvorlage, zu dieser No­velle, insbesondere zum Bereich bezüglich Deckelung der Rezeptgebühr von 2 Pro­zent etwas sagen, denn ich meine, dass gerade dieser Punkt für viele Versicherte be­sondere Bedeutung hat. Das hat für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem aber auch für viele Pensionistinnen und Pensionisten sehr große Bedeutung.

Wir haben auch in diesem Lande eine Reihe von Menschen, die leider chronisch er­krankt sind, und für diese Personengruppe hat diese Gesetzesvorlage – von der ich hoffe, dass sie von uns gemeinsam beschlossen wird – ebenfalls eine sehr, sehr große Bedeutung. Es gibt Menschen, die letztendlich immer – aufgrund ihres gesundheitli­chen Zustandes, aufgrund ihrer gesundheitlichen Schwierigkeiten – dazu gezwungen sind, Medikamente einzunehmen. Wir haben viele Menschen, die jahrelang dazu ge­zwungen sind. Wir haben chronisch Kranke, die leider jahrzehntelang dazu gezwungen sind, Medikamente einzunehmen. Wenn wir wissen, dass die Rezeptgebühr zurzeit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 131

4,70 € pro Packung beträgt, dann ist es vor allem für diese Menschen ein großes finan­zielles Problem, und diese Menschen haben dadurch eine sehr große Belastung.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Fakten und Zahlen ansieht, dann wis­sen wir gemeinsam, dass die durchschnittliche ASVG-Pension inklusive der Witwen- und Witwerpensionen zurzeit in Österreich zirka 850 € beträgt. Wir wissen, dass die durchschnittliche ASVG-Pension ohne Witwer- und Witwenpension 960 € beträgt. Wir wissen, dass wir über eine Million Menschen in diesem Lande haben – es sind Pensio­nistinnen und Pensionisten –, die eine Pension von unter 1 000 € beziehen.

Wir wissen aber auch – und ich denke, es ist wichtig, das zu erklären –, dass wir allein innerhalb von Oberösterreich, bei den Versicherten der Oberösterreichischen Gebiets­krankenkasse, über 18 000 Pensionisten und Pensionistinnen haben, die im Jahr über 300 € an Rezeptgebühr zu bezahlen haben. Wir haben 2 500 Personen in Oberöster­reich, die über 500 € pro Jahr an Rezeptgebühr zu bezahlen haben. Wir haben leider sogar viele Pensionistinnen und Pensionisten, die zurzeit 10 Prozent ihres gesamten Einkommens, 10 Prozent und mehr von ihrer gesamten Pension, letztendlich für die Rezeptgebühr verwenden müssen, weil sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes dazu gezwungen sind.

Meine Damen und Herren, ich meine daher – und wir sind uns auf Seiten der Sozialde­mokratie dessen sicher –, dass diese Beschlussfassung ein Meilenstein in der Sozial­politik ist. Herr Minister Buchinger, wir sind dir dankbar für diesen Meilenstein! Es ist ein wichtiger, ein richtiger Meilenstein, und ich hoffe, dass ähnliche Fälle noch folgen werden.

Meine Damen und Herren, mir ist es auch wichtig, mit einem ganz konkreten Rechen­beispiel diese Notwendigkeit zu unterstreichen und nochmals zu argumentieren: Wenn jemand mit einer Pension von 900 € derzeit 10 Prozent an Rezeptgebühr bezahlt – das sind bekanntlich 90 € –, so bezahlt dieser Pensionist oder diese Pensionistin, wenn man die Neuregelung ab 1. Jänner 2008 betrachtet, statt 90 € nur noch 18 €. Das ist eine Ersparnis pro Monat von sage und schreibe 72 € und eine Ersparnis im Jahr von 864 €. Und das, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, entspricht einer Monatspension, was durch diese Regelung in Zukunft, konkret ab Jänner 2008, erspart wird!

Meine Damen und Herren! Wir müssen aber auch wissen, dass sich durch diese neue Regelung in Zukunft im Bereich der Krankenversicherung, im Bereich der Gebietskran­kenkassen ganz sicher Mindereinnahmen ergeben werden. In Oberösterreich wird mit einer Mindereinnahme von zirka 5 Millionen € gerechnet. Ich denke, das ist natürlich ein Problem, wenn man die angespannte finanzielle Situation der Krankenkassen be­trachtet. Diese Maßnahmen werden aber auch zu einem neuen, zusätzlichen Verwal­tungsaufwand führen. Es wird neues, zusätzliches Personal benötigt, um diesen Punkt realisieren zu können.

Apropos Verwaltung: Ich möchte an dieser Stelle – und ich denke, es ist notwendig und wichtig, dies auch hier zu tun – den Beschäftigten einmal danke sagen für ihr Engage­ment, für ihren Einsatz im Sinne der Versicherten! (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man sich nämlich die Kosten der Gebietskrankenkassen für die Verwaltung ansieht, so stel­len wir fest, dass sie mittlerweile unter 4 Prozent betragen. (Abg. Donabauer: Aller Krankenkassen, Herr Kollege! Aller Krankenkassen!) Aller Krankenkassen, okay. Sie sind unter 4 Prozent, das bedeutet, dass über 96 Prozent der Beiträge in Form der ver­schiedensten Leistungen wieder direkt den Versicherten zugute kommen. Daher ist dieser Dank ganz sicher berechtigt.

Ich möchte schon zum Schluss kommen, meine Damen und Herren. Ich möchte Frau Ministerin Kdolsky und den Finanzminister Molterer zum Schluss noch ersuchen und zugleich auffordern, darüber nachzudenken und dem Parlament konkrete Vorschläge


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 132

dafür zu überbringen, welche Aktivitäten wir setzen können (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen), dass wir die Gebietskrankenkassen, ja sämtliche Kran­kenkassen in ihrer finanziellen Lage in Zukunft entlasten können. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.35.35

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was wir heute hier im Parlament beschließen, das betrifft uns alle. Älter sind oder werden wir alle.

Was wünschen sich die Senioren? – Eine faire Pensionserhöhung. Die haben sie be­kommen, dank der Arbeit der Koalition.

Was wünschen sich die Senioren? – Verbesserungen im Gesundheitsbereich. Die ha­ben sie bekommen, dank der Arbeit der Koalition.

Was wünschen sich die Senioren noch? – Betreuung daheim, die man sich leisten kann. Die haben sie noch nicht bekommen. Die jetzt vorliegenden Modelle von Herrn Minister Buchinger sind zu kompliziert und zu teuer. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Erfolg für alle ist, allen Unkenrufen zum Trotz, die Pensionserhöhung. (Abg. Parni­goni: ... müsste Molterer mehr zahlen!) Die Experten wollten nur 1,7 Prozent draufle­gen. Aber, meine Damen und Herren, wir spüren es ja alle: Vieles wird teurer, vor al­lem Energie, Wohnen, Nahrungsmittel. Daher hat die ÖVP sehr darauf gedrängt, und die Seniorenvertreter haben sich mit der Regierung auf eine stärkere Erhöhung der Pensionen geeinigt.

Ich sage es hier noch einmal, weil es wichtig ist: Im neuen Jahr gibt es ein Plus von 2,9 Prozent für die Mindestpensionisten – ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Armut! Mittlere Pensionen werden um 2 Prozent erhöht, und dieser Zweier macht Freude.

Nun gab es aber einige Kritiker, die meinten, dies wäre zu viel für unsere Pensionisten. Zu viel für jene, die jahrzehntelang ins System eingezahlt haben? (Abg. Parnigoni: ... in der ÖVP!) Zu viel für jene, die nach dem Krieg unser Land wiederaufgebaut ha­ben? – Nein, meine Damen und Herren, diese Pensionserhöhung ist fair und gerecht!

Schmälert die Pensionserhöhung – auch diese Kritik hat es gegeben – die Chancen der Jungen? – Sicher nicht! Zum einen würden dies unsere Opas und Omas ja gar nicht zulassen, und zum anderen bedenken Sie bitte eines: Die Pensionisten in Öster­reich geben ihr Geld meist im eigenen Land aus, sie sichern also Arbeitsplätze, auch Arbeitsplätze der Jungen.

Dank gebührt den Seniorenvertretern Andreas Khol und Karl Blecha, die sich sehr en­gagiert für diese Pensionserhöhung eingesetzt haben!

Meine Damen und Herren, unterm Strich: Diese Pensionserhöhung ist gerecht, weil die Pensionisten diese Abgeltung der Teuerung verdient haben, und sie ist gerecht, weil sie die Chancen der Jungen wahrt. Das Pensionsplus ist auch finanzierbar – mit ein Er­gebnis der Pensionsreform der Regierung Schüssel! Es ist schön, dass in Österreich so gut gewirtschaftet wird, dass wir uns diese Pensionen leisten können. Das Finanz­ministerium ist bei der ÖVP in guter Hand. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, was ist den älteren Menschen noch wichtig? – Dass sie da­heim in ihren eigenen vier Wänden betreut und gepflegt werden können. Hier spitzt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 133

sich die Lage zu, am 31. Dezember läuft die Amnestieregelung aus. Dann, Herr Minis­ter, stehen Tausende Familien, Tausende Menschen, die Betreuung brauchen, mit rie­sigen Sorgen da – und das drei Wochen vor Weihnachten!

Tausende Menschen wissen nicht, wie sie sich die legale Pflege leisten können. Sie wissen überhaupt nicht, ob sie dann im Jänner allein dastehen oder sofort in ein Heim gehen müssen. (Zwischenruf des Abg. Reheis.) Die Betroffenen kennen sich hinten und vorne nicht aus. (Abg. Strache: Dann beschließen wir endlich eine Regelung, dass die Grundversorgung gesichert ist!) Unterm Strich: Vier Wochen vor Auslaufen der Amnestieregelung gibt es nur Fragezeichen (Abg. Brosz: Sie von der Regierung reden!) und keine praktikablen Antworten. (Abg. Parnigoni: Wenn Sie alles verhin­dern!)

Aber, Herr Minister, die Chance lebt! (Abg. Parnigoni: Wenn Sie alles verhindern!) Be­schließen wir jetzt noch einmal die Verlängerung der Amnestie! Nehmen wir die Sor­gen von den Betroffenen! (Abg. Strache: Endlich einmal ein Lösungsmodell beschlie­ßen!)

Zuletzt: Ich lese heute in einer Tageszeitung: „Buchinger schließt Scheitern nicht aus“. (Abg. Parnigoni: Das ist schon eine schlimme Geschichte!) Da geht es um die Model­le, die legal angeboten werden. „Buchinger schließt Scheitern nicht aus“. – Was ist da­mit gemeint? Glauben Sie an Ihre eigenen Modelle nicht, Herr Minister? (Bundesminis­ter Dr. Buchinger: Weil Sie alles schlechtreden!)

Sie wollen die Modelle jetzt ein halbes Jahr testen. Testen? Mit 70-, mit 80-Jährigen? Testen, Herr Minister? – Viele offene Fragen.

Ich appelliere an Sie: Nehmen wir die Sorgen von den Betroffenen, und verlängern wir noch einmal die Amnestieregelung! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Eine Lösung braucht es!)

12.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt nun Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.40.58

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Frau Kollegin Aubauer, wenn die Amnestie ausgeweitet werden soll, dann bitte beantragen Sie das hier und jetzt! Wir stimmen dem gerne zu. (Beifall bei den Grünen.) Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht, und Sie haben damals da­gegen gestimmt, Frau Kollegin Aubauer! Sie haben damals dem bestehenden Gesetz zugestimmt. Wenn jemand die Menschen in Österreich verwirrt, dann sind Sie auch da­bei und nicht nur Herr Minister Buchinger. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister Buchinger! Sie haben gesagt, der Wohlstand in Österreich soll fair und gerecht verteilt werden. Ich unterstreiche diese Aussage. Aber bitte erklären Sie jetzt, warum gerade diejenigen – und ich sage jetzt wirklich „diejenigen“, weil es hauptsäch­lich Frauen sind –, die Pensionen unter diesen magischen 747 € bekommen, weniger an Pensionserhöhung bekommen als die anderen.

Sie haben behauptet: Wer darunter ist, bekommt ohnehin eine Ausgleichszulage. – Das ist nicht richtig. Wenn der Partner oder die Partnerin eine Pension hat, die höher ist, bekommt diese Person keine Ausgleichszulage. Sie nicken zustimmend. Aber wie­so kommen diese Personen dazu, dass ihre Pension nur um 1,7 Prozent erhöht wird? Hat eine Frau, die ihre fünf oder zehn Stunden gearbeitet hat, weil sie die Familie ver­sorgt hat, nicht auch einen Anspruch auf mindestens 2,9 Prozent an Pensionserhö­hung, so wie alle anderen auch? – Das wäre soziale Gerechtigkeit! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 134

Wir diskutieren jetzt aber nicht nur Pensionsfragen, sondern wir diskutieren auch die Organisation des Gesundheitswesens. Wenn wir uns diese geplante Organisation an­schauen, vor allem durch die Brille von alten Menschen, dann möchte ich gerne zwei Punkte herausnehmen.

Das eine ist der Bereich Rehabilitation. Sie schreiben im vorliegenden Antrag, dass be­sonders bei Jugendlichen und Kindern die Rehabilitation ausgebaut werden soll. Das ist gut so, aber bitte vergessen Sie nicht, auch die Rehabilitation bei alten Menschen auszubauen! Auch bei alten Menschen zahlt sie sich noch aus und nützt sie etwas, und zwar nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach der Entlassung aus dem Kranken­haus. Wie oft haben wir schwere Stürze bei alten Menschen, die dringend und sofort therapiert werden müssten!

Aus diesem Grund stellen wir von Seiten der Grünen auch die Forderung, dass es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben sollte, genauso wie wir einen Rechts­anspruch auf Pflege und Betreuung im Alter stellen. Das brauchen wir unbedingt! Men­schen in Österreich sollen und dürfen nicht mehr abhängig sein vom guten oder schlechten Zusammenspiel zweier Regierungsparteien, wie das derzeit der Fall ist. Sie brauchen eine rechtliche Sicherheit, dass sie ein Anrecht auf Pflege und Unterstützung haben, wenn sie alt werden, wenn sie diese brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Derzeit ist es wirklich ein Trauerspiel, was da abläuft. Es ist ein politisches Hickhack, und die Rechnung zahlen die Betroffenen. Daran sind etliche von Ihnen von der ÖVP beteiligt. Der Sozialminister kann nicht mit dem Wirtschaftsminister, er kann nicht mit dem Finanzminister, und die Betroffenen wissen heute, vier Wochen vor Auslaufen der Regelung der Pflegebestimmungen, nicht, was auf sie zukommt. Sie wissen es nicht!

Herr Minister! Sie sagen nach wie vor nichts dagegen beziehungsweise unterstüt-
zen es, dass Vermögen über 5 000 € belangt werden. (Bundesminister Dr. Buchinger: 7 000!) 7 000 €, Entschuldigung! – Wenn ich heute den Betrag für meine Begräbnis­kosten auf die Seite lege und noch dazu vielleicht für einen Zahnersatz vorsorge, der notwendig sein wird, oder für ein Hörgerät, dann bin ich über einer Schwelle von 7 000 €. Nicht einmal das billigen Sie den Betroffenen zu, geschweige denn eine kleine Erbschaft für Enkel, die sie bei Gott auch gerne weitergeben können! Da wollen Sie ab­räumen bis zum Gehtnichtmehr. (Beifall bei den Grünen.) Das ist keine Sozialpolitik, so wie wir sie uns vorstellen.

Der letzte Punkt im Gesundheitsbereich: die Gesundheitsökonomie. Frühere Spitals­entlassungen ja, aber nur dann, wenn auch die Nachsorge gesichert ist. Es geht nicht, dass Menschen früher aus dem Spital entlassen werden – und ich denke wieder ganz besonders an alte Menschen –, nach Hause in eine leere Wohnung geschickt werden und nicht wissen, wer sie nachher betreut. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Und: Achtung! Das Pflegegeld in Österreich gilt erst ab sechs Monaten, wenn man es braucht. Wenn ich heute einen Sturz gehabt habe und Betreuung für zwei, drei Monate zu Hause brauche, dann muss ich diese selbst voll zahlen, sie wird mir nicht bezahlt. Wenn man bedenkt, dass ein Spitalstag mindestens 700 € kostet, dann meine ich, dann müssen diese Kosten für die Betreuung zu Hause drinnen sein, im Sinne derer, die betreut werden, damit man Menschen nicht einfach im Regen stehen lässt. Auch das ist aus unserer Sicht eine dringend notwendige Maßnahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 135

12.46.58

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, vor einem Jahr standen die Krankenkassen knapp vor der Pleite. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.

Wenn man jetzt den Reden der Abgeordneten von den Regierungsparteien zuhört, könnte man meinen, Milch und Honig fließen in unserem Land. Da sagt Frau Csörgits oder auch Frau Oberhauser, es ist ein sozialer Meilenstein. Herr Amon spricht gar von einem schönen Tag für Pensionisten.

Jetzt weiß ich nicht, was für die Pensionisten so schön sein soll. Wir beschließen heute eine Pensionserhöhung für die Miniaturpensionen – das sind Pensionen von 300 €, 400 € – von 1,7 Prozent. Ein sehr schöner Tag für die Betroffenen, vorwiegend Frauen; wirklich, Herr Amon, da kann ich gratulieren! Aber als Draufgabe haben sie dann auch noch erhöhte Krankenkassenbeiträge zu zahlen, auch ein sehr schöner Tag für alle Pensionisten: 0,15 Prozent Erhöhung bei den Kleinstpensionen, das ist für diese Leute schon ganz schön viel Geld!

Die Beitragserhöhungen müssen jetzt eingehoben werden, damit das marode Kranken­versicherungssystem in irgendeiner Art und Weise noch einmal ein Jahr hinübergeret­tet werden kann. Sicher ist, Frau Minister: Mit diesen Einnahmen, die Sie da herausho­len, mit diesen Einnahmen, die Sie lukrieren und die weit unter der 100-Millionen-€-Grenze liegen werden, wird sich in den Krankenkassen überhaupt nichts ändern. Die Krankenkassen sind nächstes Jahr noch schlimmer dran, viel, viel schlimmer und viel, viel ärmer dran!

Das Ganze ist so: Sie verlangen jetzt Beitragserhöhungen von Menschen, um die Leis­tungen für jene Menschen finanzieren zu können, die bei uns gar nicht versichert sind, die aber Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Genau das ist die Crux, und genau das ist es, was Sie hier auch noch sagen: Sie stellen sich hin, Frau Minister, und sa­gen, Sie sind stolz darauf, dass jeder – ich habe versucht, es mitzuschreiben –, egal, welcher Herkunft, und egal, ob zahlungsfähig oder nicht, bei uns die gleiche Behand­lung bekommt. (Abg. Strache: Grundversorgung ja, aber keine Extra-Leistungen! Das ist der Punkt!)

Frau Minister, das ist sehr schön, dass Sie darauf stolz sind, aber wer soll denn das fi­nanzieren? – Finanzieren müssen das die kleinen Pensionisten, sie müssen das mittra­gen, ihre Leistungen werden permanent gekürzt (Abg. Strache: Keine Sonderleistun­gen! Das kann es nicht sein!), nur damit Sie stolz darauf sein können, dass jeder – egal, welcher Herkunft – hier bei uns behandelt wird. Das ist unsozial, das können wir nicht unterschreiben, und da können wir nicht mit! (Beifall bei der FPÖ.)

Die erste Krankenkasse, die pleite ist, ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Wir haben es heute schon mehrmals gehört. Sie haben im Ausschuss gesagt: Na ja, das ist ein reines Managementproblem.

Jetzt sage ich Ihnen, Frau Minister, das mag schon sein, dass es dort auch ein Ma­nagementproblem gibt. Aber eines wissen Sie ganz genau: Jeder Ballungsraum in Europa hat eigene Gesetze, Ballungsräume haben andere Bedürfnisse. Das wissen Sie: In Ballungszentren – und in Österreich haben wir nur das eine – ist es eben so, dass die Bevölkerung überaltert ist, dass es höhere Arbeitslosigkeit gibt, dass es viel mehr Sozialhilfeempfänger gibt. Genau aus diesem Grund ist natürlich jeder Ballungs­raum in einer gewissen Art und Weise viel mehr belastet.

Es ist ja nicht so, dass jetzt nur die Wiener Gebietskrankenkasse pleite ist. Schauen Sie sich doch die kleinen Kassen an, beispielsweise die BVA! Auch sie hat in Wien viel


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 136

ärgere Probleme, als sie sie zum Beispiel in Vorarlberg hat; sie hat nur das große Glück, dass sie es intern umschichten kann. Das verschweigen Sie den Leuten.

Sie sagen: Es ist ein Managementproblem. 1,5 Millionen versicherte Wienerinnen und Wiener interessieren uns nicht. Da soll das Land Wien schauen, wie es weiterkommt.

Und was haben wir jetzt? – Jetzt ist die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse dran. Auch der geht es nicht so gut. Ich habe nicht gehört, dass das dort jetzt auch ein Managementproblem ist. Welches Problem sehen Sie in Niederösterreich?

Was machen Sie jetzt mit den Gebietskrankenkassen? – Sie erhöhen jetzt einmal die Beiträge befristet bis Juni um 0,15 Prozent. Wie es dann weitergehen wird, werden wir sehen. Die Krankenkassen müssen einsparen. Wenn sie es nicht schaffen, werden sie erst recht auf der Strecke bleiben, denn dann bekommen sie nicht einmal mehr die Mehreinnahmen.

Ich sage Ihnen: Dass gerade die Wiener Gebietskrankenkasse so wirklich dramatisch schlecht dasteht, aber auch alle anderen Gebietskrankenkassen, das liegt nicht zuletzt auch an der von Ihnen mitgetragenen Massenzuwanderung der letzten Jahrzehnte. Und Sie können sich jetzt noch so aufregen, Sie können noch so schreien – Sie haben das heute schon einmal getan –, das ist der Grund. Meine Kollegin Rosenkranz hat heute den Antrag erneut eingebracht: Es möge doch endlich einmal eine Studie ge­macht werden, aus der hervorgeht, wie viel die Ausländer das Sozialsystem wirklich kosten. Sie alle, alle vier Fraktionen, wie Sie hier sitzen – Rot, Schwarz, Grün und Orange –, haben dagegen gestimmt. Es interessiert Sie nicht, was die Ausländer das Sozialsystem kosten. Es ist Ihnen völlig egal, denn bezahlen müssen es dann die klei­nen Pensionisten. Die müssen dann dafür geradestehen. Das ist ein Ausspielen von Ausländern gegen Pensionisten, was Sie hier machen. (Abg. Riepl: Stimmt nicht! Das machen Sie!) Die Pensionisten bezahlen, damit die Ausländer Leistungen bekommen. Und genau das ist es, was wir nicht wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es so wäre, wie Sie mir sagen, dass uns nämlich die Ausländer so viel bringen, dann frage ich mich ganz ehrlich gesagt aber schon: Warum sind unsere Krankenkas­sen dann nicht zum Bersten voll? Und warum reagiert jetzt sogar der Hauptverband und gibt einer langjährigen freiheitlichen Forderung nach und beschließt, dass ab 2010 das Foto auf die e-card kommt? Ja ist denn der Hauptverband jetzt plötzlich so böse wie die FPÖ? – Ich weiß nicht! Genau das ist es: Auch der Hauptverband wird einen Grund dafür haben, warum er das macht. Offensichtlich gibt es weit mehr Missbrauch, als Sie uns hier bestätigen wollen, als Sie hier zugeben wollen. (Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Da kommen Sie immer erst um Jahre zu spät drauf! Das ist das Pro­blem!)

In diesem Zusammenhang stelle ich auch folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der e-card

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine sofortige Umstellung, für verlorengegangene und ge­stohlenen e-cards, auf e-card mit Foto ermöglicht und eine Ausweispflicht im Zusam­menhang mit noch nicht umgestellten e-cards vorsieht.“

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 137

Die vom Hauptverband geplante Maßnahme wird also ihren Grund haben. Und ich sa­ge Ihnen – auch wenn Sie es bestreiten und auch wenn Sie so wie im Ausschuss sa­gen, es gibt keinen Missbrauch –: Es gibt gravierenden Missbrauch! Hinter vorgehalte­ner Hand gesagt wissen auch Sie davon, und hinter vorgehaltener Hand wird aus dem Hauptverband heraus sehr wohl zugegeben, dass vermutet wird, dass Missbrauch im Ausmaß von 80 Millionen € jährlich stattfindet. Und das ist nur die Spitze des Eisber­ges!

Sie sollten sich also schon etwas überlegen, denn aufgrund Ihrer neuen Regelung der 2-Prozent-Deckelung wird ja der Missbrauch wieder ansteigen. Auch das, werden Sie jetzt wieder sagen – und das weiß ich jetzt schon –, ist nicht so, das wird nicht passie­ren. Genau das ist aber der Grund! Und das ist auch der Grund, warum der Hauptver­band jetzt schon unserer freiheitlichen Forderung nachgegeben hat und das Foto auf die e-card kommt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Belakowitsch-Jenewein ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der e-card

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Laut Ärztekammer mehren sich die Fälle, in denen mehrere Patienten dieselbe Karte verwenden. Dieses Problem wird durch die vorliegende Regierungsvorlage und der, mit ihr eingeführten, Deckelung der Rezeptgebühren verschärft, weil aufgrund der feh­lenden Kontrolle durch die Ärzteschaft, in Ermangelung eines Fotos auf der e-card, vermehrt mit Missbrauch zu rechnen ist, in dem Sinne, dass falsche Rezeptgebühren­befreiungen angezeigt werden.

Aus diesem Grund wäre es dringend angeraten, nicht erst mit der Neueinführung der e-card im Jahre 2010 Passfotos zu implementieren, sondern schon jetzt, im Falle von Verlust oder Diebstahl, schrittweise auf e-cards mit Passfoto umzusteigen und für die Übergangszeit zumindest eine Ausweispflicht gesetzlich vorzuschreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine sofortige Umstellung, für verlorengegangene und ge­stohlenen e-cards, auf e-card mit Foto ermöglicht und eine Ausweispflicht im Zusam­menhang mit noch nicht umgestellten e-cards vorsieht.“

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 138

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner ist Abgeordneter Dolinschek zu Wort gemeldet. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


12.53.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bun­desminister Buchinger hat gesagt, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sollten Hand in Hand gehen. – Sie sollten, tun es aber nicht, Herr Bundesminister! Wenn ich mir an­schaue, wie Sie die Pensionserhöhungen handhaben, wie sich die Löhne der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich im Vergleich zur Wertschöpfung entwi­ckeln, die die Wirtschaft hereinspielt, so muss ich sagen: Die Einnahmen sprudeln nur so, aber es haben ganz einfach nicht alle dasselbe vom Kuchen. Das ist eben ein gro­ßer Unterschied, Herr Bundesminister, und das schreibt sich hier jetzt fort.

Was die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den letzten sieben Jahren betrifft, in denen wir die Weichen gestellt haben, muss ich sagen, es sprudeln jetzt die Wirt­schaftseinnahmen. Wir sind eine Modernisierung des Sozialstaates, eine Neuordnung von Teilen des Sozialsystems angegangen, um das System rechtzeitig an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Zeiten ändern sich! Es war ganz einfach notwen­dig, einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung zu leisten, um finanziell für die Zukunft sta­bil ausgerichtet zu sein. Und das haben wir in dieser Zeit begonnen. Jetzt sehen wir mit Bedauern, dass sich bei den Löhnen nichts tut. Es zeigt sich auch im Konsum, bei der Inlandsnachfrage, dass sich dort zu wenig tut. Hier müsste man ansetzen! 1 000 € Min­destlohn, das ist einfach viel zu wenig. Netto kommen dabei maximal 850 € heraus. Wir haben heute eine Mindestsicherung von 747 €. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo bleibt denn da der Unterschied!

In dieser Regierungsvorlage sind so viele gute Dinge enthalten, wird gesagt. Frau Csörgits behauptet, die Pensionisten werden jetzt am Wirtschaftsaufschwung teilha­ben. Frau Kollegin! Da muss ich Ihnen sagen: Leider, leider nicht, denn gerade jene, die sehr, sehr wenig haben, die eine Teilpension haben – vor allem Frauen sind betrof­fen –, bekommen 1,7 Prozent Erhöhung, und das häufig bei einer Rente von 400, 500 €. Das ist sehr, sehr traurig! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Es gibt in dieser Regierungsvorlage natürlich auch gewisse Dinge, die ich befürworte, wie zum Beispiel die Verbesserung für freie Dienstnehmer, dass sie jetzt auch Kran­kengeld bekommen, dass sie eine Arbeitslosenversicherung haben und auch Arbeits­losengeld, und auch die betriebliche Mitarbeitervorsorge, die für sie eingeführt wird ge­nauso wie für die Selbständigen – was wir später behandeln werden – und für die Bau­ern.

Die Deckelung der Rezeptgebühr kann man unterschiedlich bewerten, Herr Bundesmi­nister. Sie sagen, dass das ein sozialpolitischer Meilenstein ist. Ein sozialpolitischer Meilenstein, Herr Bundesminister, wenn man bedenkt, dass das einen administrativen Mehraufwand von 2 Millionen € jährlich bedeutet! Es ist heute schon angedeutet wor­den, dass damit auch der Missbrauch wieder feierliche Urständ feiern wird. Dass man mit Mindereinnahmen für die Krankenkassen im Allgemeinen zu rechnen hat, ist eben­falls klar.

Herr Bundesminister und Frau Bundesminister, man sollte vor allem darüber nachden­ken, wie man eine Reform der Kassen durchführt und Nägel mit Köpfen macht, Dop­pelgleisigkeiten in diesem Bereich und Missbrauch abstellt. (Beifall beim BZÖ.)

Die e-card hat sich ganz einfach nicht bewährt! Wenn man im Ausland die e-card her­zeigt statt des Auslandskrankenscheins, so gilt das nicht. Und in Österreich gehen mit einer e-card vier oder fünf ausländische Patienten mit und bekommen ihre Leistungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 139

Das ist einfach Missbrauch! (Abg. Kopf: Bei der Präsentation der e-card waren Sie da­bei!)

Kollege Schopf sagt: Die finanzielle Lage der Krankenkassen muss verbessert wer­den! – Herr Kollege Schopf, wieso fällt Ihnen denn nicht ein, dass man endlich eine Wertschöpfungsabgabe macht!? Dass man dort bei der Wertschöpfung abschöpft, das ist eine ursozialistischer Gedanke. Ich muss sagen: Wenn die Einnahmen der Wirt­schaft sprudeln, kann man dort abschöpfen, statt die Krankenversicherungsbeiträge auch für die Mindestrentner um 0,15 Prozent zu erhöhen. Was bleibt denn dann von einer Mindestrente übrig, geschätzte Damen und Herren? – Gar nichts!

Die Pensionen werden um 2,9 Prozent erhöht. Der Herr Bundeskanzler hat einen lie­ben Brief geschrieben – auch an meine Mutter hat er den geschrieben. Den habe ich mir durchgelesen: Die Pensionen werden jetzt gegenüber früher „kräftig erhöht“. – Da muss ich eines sagen: Ich glaube, er hat einiges verschlafen, denn wir haben von 1990 bis zum Jahr 2006 die Ausgleichszulage für Alleinstehende um 100 € erhöht. Wir ha­ben diese im Jahr 2006 um 4,1 Prozent erhöht und für das Jahr 2007 um 5,2 Prozent. Und damit haben wir einiges für Ausgleichszulagenbezieher bewirkt – oder? –, Herr ehemaliger Bundeskanzler Dr. Schüssel! (Beifall beim BZÖ.)

Da brauchen wir unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Und jetzt werden die Mindestpensionisten ganz einfach so abgespeist. Und die Broschüre lässt natürlich auch einiges zu wünschen übrig. Da schreibt man nicht hinein, dass die Mindestpen­sion im Jahr 2006 um 4,1 Prozent erhöht worden ist. Das ist sozusagen eine Wähler­täuschung. Und die Preise für Energie, für Lebensmittel, für die Waren des täglichen Bedarfs, die schnellen nur so in die Höhe. Das müssen die Mindestpensionisten eben­falls berappen. Die Gebühren steigen für Wasser, Abwasser, Müll und so weiter. Alles wird teurer für die Österreicherinnen und Österreicher, und die müssen das jetzt alles trotz einer so niedrigen Pension bezahlen.

Den Mindestlohn habe ich ja schon angesprochen. Es ist ein Dilemma der SPÖ und der Gewerkschaft – die SPÖ bildet ja die Mehrheit im ÖGB –, dass in dem Bereich ein­fach nichts weitergeht und wir heute noch auf einem Mindestlohn von 1 000 € herum­knotzen. Wir haben im Vorjahr einen Mindestlohn von 1 300 € verlangt und eine Valori­sierung jedes Jahr. Das wäre gerechtfertigt! Dann wäre auch die Kaufkraft in Öster­reich gewährleistet, und wir hätten sozialen Frieden. (Beifall beim BZÖ.)

Dann, Herr Bundesminister, würde auch der wirtschaftliche Aufschwung mit dem sozia­len Aufschwung Hand in Hand gehen. (Beifall beim BZÖ.)

12.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Ab­geordnete Haidlmayr zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.59.45

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Mi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Buchinger, ich möchte gleich mit Ihrem Ressort beginnen und zur Frage der Pflege, die wir jetzt seit einein­halb Jahren intensiv auf dem Tapet haben, wirklich einmal einige Richtigstellungen und Klarstellungen vornehmen.

Herr Minister, Sie sagen ja schon gebetsmühlenartig: Wer so hohe Pflegekosten hat, dass sie durch das Pflegegeld und durch diesen Zuschuss nicht abgedeckt werden können, der kann das ja noch steuerlich abschreiben in Form einer außergewöhnlichen Belastung. Herr Minister, Sie vergessen dabei aber ganz absichtlich oder auch unab­sichtlich, dass es nur ganz wenige Menschen sind, die überhaupt die Möglichkeit ha-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 140

ben, steuerlich etwas abzusetzen, nämlich jene, die auch ein Einkommen oder eine Pension erzielen, die besteuerbar ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn man nämlich keine Steuer zahlt, dann kann man auch nichts von der Steuer ab­setzen. Die erhöhten Pflegekosten würde man auch nicht in Form einer Negativsteuer zurückbekommen.

Das, Herr Minister, gibt es also in der Praxis nicht, außer für ganz Reiche. Und ich den­ke, die neue Pflegegeldregelung soll ja für alle gelten und nicht nur für die, die schon ein hohes Steueraufkommen haben und sich davon dann wieder etwas zurückholen können.

Herr Minister, ich ersuche Sie wirklich dringend, auf diese Wortspende in Zukunft zu verzichten. Ich bekomme nämlich die Anrufe, und die Leute fragen mich: Was kann ich von der Steuer absetzen? Dann frage ich: Was haben Sie denn für eine Pension? Dann sagt er: 1 200 € brutto. Dann muss ich sagen: Nichts! Dann sagt er: Der Herr Mi­nister hat das aber gesagt! – Stimmt, hat er gesagt, aber er hat etwas Falsches gesagt.

Herr Minister, sagen Sie das bitte nicht mehr, denn bei so geringen Einkommen gibt es eben keine Refundierung im Rahmen des Steuerausgleichs, weil man eben keine Steuer zahlt.

Herr Minister, nun zur gesamten Pflegedebatte: Es wird nur ganz wenige Anträge ge­ben. Sie haben auch Ihre persönlichen Ziele schon ganz weit nach unten geschraubt. Im Sommer, im Juni haben Sie noch von 500 Anträgen gesprochen, die Sie für das Jahr 2007 erhalten wollen. 83 sind es geworden, Herr Minister! Die Ausbeute ist mehr als schlecht.

Jetzt haben Sie ein neues Ziel für 2008. Sie wollen bis August 1 000 Anträge haben. Herr Minister, das würde bedeuten, dass 2 000 PflegehelferInnen oder Personenbe­treuerInnen legalisiert werden würden. Sie wissen aber, Sie haben es zumindest immer gesagt, es gibt angeblich 40 000 illegale BetreuerInnen. Da bleiben dann immer noch 38 000 über, die nicht legalisiert werden können, weil es sich die Menschen ganz ein­fach nicht leisten können, Herr Minister!

Der Zuschuss, den Sie geben, ist gut und löblich, aber er ist bei Weitem nicht ausrei­chend, um wirklich eine 24-Stunden-Pflegehilfe oder persönliche Assistenz finanzieren zu können, außer man beutet seine MitarbeiterInnen so aus, dass man ihnen am Tag nicht 45 € gibt, sondern nur 22 €. Aber Menschen mit Behinderungen und alte Men­schen wollen andere Menschen nicht ausbeuten, sondern sie wollen Geld haben, da­mit sie ihre MitarbeiterInnen ordentlich bezahlen können, und nicht das Gegenteil. (Bei­fall bei den Grünen.)

Frau Ministerin Kdolsky, Sie haben gesagt, wir haben ein Überborden – im Ausschuss haben Sie das so genannt – von Fachärzten. Ich habe Sie damals gebeten: Nennen Sie mir drei ländliche Gemeinden, in denen es einen Überschuss an Fachärzten gibt!

Frau Ministerin, die Antwort sind Sie mir bis heute schuldig geblieben. Und ich stelle Ihnen noch eine Zusatzfrage, vielleicht können Sie mir dann die beantworten: Wie viele dieser mit Fachärzten überfrachteten Gemeinden haben auch tatsächlich barrierefrei zugängliche Arztpraxen? Ich bin überzeugt, da kommen Sie auf 0,0000 ... – Ich weiß nicht, in welchem Promillebereich wir uns dann befinden. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, wenn Sie wirklich wollen, dass wir im Gesundheitswesen gute Qualität haben, dann gehört dazu in erster Linie auch, dass Menschen, die Ärzte brauchen, auch dort hinkönnen, nämlich in die Arztpraxen hinein.

Mir hat einmal einer gesagt: Kinderl, das ist nicht so tragisch, dann komme ich eben heim zu dir! – Da habe ich gesagt: Das ist ganz nett, aber wo tun Sie dann Ihr Rönt-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 141

gengerät hin, das Sie dann bei mir aufbauen müssen? Fachärzte haben eben Gerät­schaften, die man nicht nach Hause tragen kann wie der Hausarzt seinen Koffer.

Deshalb, Frau Ministerin, ist es höchst an der Zeit, dass es verpflichtende Regelun­gen gibt, dass Arztpraxen, die neu geschaffen werden, barrierefrei sind und dass be­stehende Arztpraxen im Rahmen einer Übergangszeit von zwölf Jahren neu geschaf­fen oder die alten umgebaut werden.

Frau Ministerin, das zu machen, ist keine Illusion, sondern das muss eine Selbstver­ständlichkeit sein, wenn Sie wirklich garantieren wollen, dass die freie Arztwahl und eine gute Qualität der ärztlichen Versorgung auch für Menschen sichergestellt sind, die alt sind und nicht mehr gut gehen können, die behindert sind, Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, Stufen zu erklimmen, um ihren Arzt zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hofer.)

13.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Ab­geordnete Rudas zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.06.23

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Rasinger hat eingangs erwähnt, man solle heute über Werte diskutieren. Das halte ich für eine sehr interessante Anregung. Ich möchte das auch gerne aufnehmen. Diskutie­ren wir über Werte im Zusammenhang mit der von der SPÖ durchgesetzten Pensions­erhöhung!

Da muss sich die ÖVP entscheiden, Frau Kollegin Aubauer. Es hat nicht bloß irgend­wer einen Generationenkonflikt geschürt. Es waren nicht nur irgendwelche sogenannte Experten, sondern es waren auch große Teile der ÖVP, die das gemacht haben, es war auch Minister Bartenstein, der das getan hat. Da muss sich die ÖVP irgendwann entscheiden: Bedienen wir die Industriellenvereinigung oder bedienen wir die Wählerin­nen und Wähler. (Abg. Dr. Brinek: Nicht so simpel!)

Der heutige Tag ist zu Recht ein Tag der Freude nicht nur für die Pensionistinnen und Pensionisten, sondern vor allem für all jene, die den Sozialstaat verteidigen. Diese Richtungsänderung haben wir herbeigeführt aufgrund der sozialdemokratischen Regie­rungsbeteiligung. Und genau das haben wir im Wahlkampf versprochen und heute ein­mal mehr eingehalten. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Die Erhöhung der Pensionen und die Sicherung der zukünftigen Pensionen sind kein Widerspruch. Nicht die Erhöhung der Pensionen ist eine Gefahr für meine Generation, sondern die Panikmache der Neoliberalen. Und hier sage ich: Mit der Pensionserhö­hung heute ist es nicht getan, und da bitte ich alle aufgeklärten, reformbereiten Teile der ÖVP um Unterstützung (Zwischenrufe bei der ÖVP): Wir müssen meiner Genera­tion wieder das Vertrauen in eine staatliche Pension zurückgeben, denn genau das wird die zukünftige Pension auch sichern.

Das Argument, gesteht man den Älteren mehr zu, fehlt es den Jüngeren, ist falsch und unsolidarisch. Wir benötigen vernünftige und solidarische Lösungen und eben keine Panikmache. Und niemand soll glauben – und ich spreche hier wieder manche Teile der ÖVP an, manche sogenannte Experten –, es sei irgendwie cool oder besonders ju­gendlich, wenn man versucht, den MindestpensionistInnen noch das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen, aber zeitgleich dem Herrn Meinl beim Vererben keinerlei Steuer aufzuerlegen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 142

Wenn plötzlich Teile der Industriellenvereinigung, Minister Bartenstein und Teile der ÖVP ihr Herz für die Jugend entdeckt haben, finde ich das super. Dann würde ich ein­mal sagen: Wir führen die Vermögensteuer ein und schaffen die Studiengebühren ab. Die Lehrlingsentschädigung können wir gleich mit Hilfe von Minister Bartenstein ver­doppeln, verdreifachen. Ich bin da voll dabei und die Gewerkschaft wohl auch.

Ansonsten gratuliere ich heute keinen Verhandlern, sondern ich gratuliere sowohl den Jungen als auch den Alten, vor allem aber dem Sozialstaat Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neubauer mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.09.30

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich darf noch einmal darauf zurückkommen – für all diejenigen, die das in der Diskussion vielleicht nicht mehr so parat haben –, wie sehr die Pensio­nisten im letzten Jahr darunter zu leiden hatten, dass alles in dieser Form, wie es hier auf dieser trefflichen Graphik (der Redner hält ein Blatt mit Diagrammen in die Höhe) dargestellt ist, tatsächlich eingetreten ist: Eine 47-prozentige Erhöhung von Preisen für Zwiebeln, Lebensmittel aller Art, wie etwa Kartoffeln in Höhe von 25 Prozent, bis hin zu Erhöhungen der Preise für Äpfel in Höhe von zirka 10 Prozent hatten die Senioren zu ertragen. Natürlich dämpft das auch den Lebensstandard und schränkt diesen massiv ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in Österreich seit einigen Jahren die Kommission zur Pensionssicherung. Eines war in der letzten Sitzung, die dort getagt hat, schon sehr bemerkenswert: Diese Kommission erstellt jedes Jahr einen Richtsatz auf Basis verschiedener Daten. Gegen diesen Richtsatz, der für das heurige Jahr 1,7 Prozent betrug, haben nur zwei der in diesem Hause vertretenen Parteien ge­stimmt: Das waren die Grünen und die Delegierten der Freiheitlichen Partei. Alle ande­ren haben diesen Richtsatz zur Kenntnis genommen. Auf diesem Richtsatz haben in der Folge die Diskussionen und Verhandlungen über die Pensionen aufgebaut.

Und wenn man jetzt weiß, dass 2 Millionen Pensionisten in unserem Land von dieser Pensionsregelung betroffen sind und davon zirka 230 000 – das sind 10 Prozent in die­sem Land – das Glück haben, mit 2,9 Prozent abgefertigt zu werden, dann kann ich sa­gen, das ist durchaus ein Ergebnis. Ja, das ist es. Wenn man dann aber den Sozialver­sicherungsbeitrag von 37 € abrechnet und die 0,5 Prozent Erhöhung des Krankenver­sicherungsbeitrages (Bundesminister Dr. Buchinger: 0,15!), 0,15 Prozent, dann sind das noch einmal 35 €, die hier anfallen. Dann bleiben den Senioren im Monat sage und schreibe 18 € mehr, als das bisher der Fall war. Und wir sprechen hier von Menschen, die 747 € bekommen. Das ist ja nichts, wo man gleich aufjubeln muss und sagen kann, ja, jetzt sind wir glücklich, weil uns der Staat das gewährt. 18 € mehr, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren!

Herr Bundesminister Buchinger hat fairerweise angesprochen – das halte ich ihm zu­gute –, dass es in den letzten Jahren einen Realverlust gab; das darf man auch nicht vergessen. Er hat die Summe nicht genannt. Ich erwähne sie noch einmal, damit es auch die Damen und Herren auf der Galerie hören: 1 400 € Realverlust haben die Se­nioren in den letzten Jahren ertragen müssen. Und dieser Realverlust wurde auch mit dieser Reform nicht ausgeglichen.

Dafür haben wir jetzt ein kompliziertes System, das uns noch vor große Probleme stel­len wird. Die Pensionsversicherungsanstalt hat am Tag zirka 170 Anrufe zu bewältigen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 143

wo die Leute dann über ein Callcenter informiert werden sollen, was sie jetzt tatsäch­lich bekommen werden. Hätte man unser System des Pensionistenpreisindexes ge­nommen, also eine kontinuierliche, nach oben hin gedeckelte Regelung, dann wäre das übersichtlicher und einfacher gewesen und hätte von den Kosten in Höhe von zirka 100 Millionen € nicht mehr ausgemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, weil Sie zuerst auf die 500 000 Menschen in Österreich einge­gangen sind, die jetzt bei dieser Regelung durch den Rost fallen: Ich darf Ihnen sagen, warum sie da durchfallen: weil sie unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegen, nämlich unter den 747 €, und deshalb keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage ha­ben. Laut Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt ist es so, dass 835 000 Pensio­nisten unterhalb der Grenze für diesen Ausgleichszulagenrichtsatz liegen und aus ver­schiedensten Gründen, nämlich zwischenstaatlichen Abkommen, zirka 290 000 im Ausland befindliche und wohnhafte Österreicher und das Einkommen des Ehegatten zu hoch ist. Und die haben es sich verdient – in der Mehrheit sind es Frauen, die hier darunterfallen –, und da haben Sie die moralische Verpflichtung, sehr geehrter Herr Bundesminister, dafür zu sorgen, dass auch diese ihre Pension entsprechend erhöht bekommen (Beifall bei der FPÖ), denn diese fallen jetzt aufgrund Ihres Vorschlages tatsächlich durch den Rost. Das muss man noch einmal deutlich sagen.

Eines hat die Senioren wirklich empört – das darf ich jetzt auch noch abschließend sa­gen –, das hat wirklich eine Welle der Empörung ausgelöst, nämlich die Stellungnah­men der sogenannten Experten für Pensionen, die von einem „Anschlag auf die jünge­re Generation“ gesprochen haben, von „Extrawürsten“, wie der Herr Marin. Herr Beyrer hat sich dazu verstiegen, von einem „Sündenfall“ für die Republik zu sprechen. Und Herr Mazal hat gemeint, das wäre eine riesige Belastung für dieses Land. – Und das bei einer Pensionsanpassung, durch die nicht einmal die Teuerung abgegolten wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist die eigentliche Frechheit, die sich die­se Herren gegenüber den Pensionisten mit ihren Wortmeldungen wirklich erlaubt ha­ben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf mir noch einen Satz zur Frage der Langzeitarbeitslosen erlauben, weil das heute vom Herrn Kollegen Öllinger auch schon angesprochen wurde. Auch wir sind der Meinung, dass hier dringend eine Änderung zu erfolgen hat. Der oberösterreichische Landesrat Josef Ackerl, der SPÖ durchaus bekannt, weil er dieser Partei auch ange­hört, hat in diesem Zusammenhang in dieser Debatte Folgendes gesagt: „Unsere Ver­treter auf Bundesebene sind so schwachmatisch, dass sie sich gegen die ÖVP“ wieder einmal „nicht durchsetzen können“. – Mehr ist dem nicht hinzuzufügen. Vielleicht be­weisen Sie uns das Gegenteil, Herr Bundesminister, es wäre mir eine Freude. (Beifall bei der FPÖ.)

13.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.16.19

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! So berauschend groß ist das Interesse an der Sozialpolitik nicht, wie ich sehe. Ich würde mir bei dieser Debatte auch wün­schen, dass vielleicht weniger Deftigkeit, aber mehr Inhalt dabei wäre. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich mir die Redebeiträge anhöre, dann muss ich feststellen, sie sind zum Teil sehr tendenziös. Das darf ohne Weiteres sein. Man muss nur damit leben können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 144

Ein Zweites: Ich denke, die Sozialpolitik ist nicht fehlerfrei, nein, war sie auch nie, sie ist aber herzeigbar. Jeder, der hier von Armut spricht, muss wissen, dass unsere So­zialquote in Österreich an die 29 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beträgt. Zeigen Sie mir ein Land, das dies bewältigt hat! Ich denke, dass wir auch über das reden sol­len.

Herr Bundesminister, Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass die vergangene Regie­rung nicht alles erledigen konnte. Nein. Aber sie verdient auch keinen Tadel. Kritik kann man vielleicht üben. Es haben auch die Regierungen vorher nicht alles erledigen können, weil es eben einfach nicht geht. Wir haben aber insgesamt eine herzeigbare Regierungsarbeit gemacht. Darum können wir uns auch das alles leisten, weil
wir Erträge und Beschäftigung haben. Das ist positiv. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Scheibner.)

Wenn man heute davon spricht, wer denn der bessere Sozialpolitiker sei, dann muss ich betonen, Sozialpolitik ist für mich nicht die Spielwiese einer Partei, sondern Verant­wortung für alle. Ich darf für meine Volkspartei in Anspruch nehmen, dass wir seit 1986 in der Regierung sind und sehr wesentlich an der guten Entwicklung mitgewirkt haben.

Die Pensionsanpassung umfasst – damit wir das in die richtige Größe bringen – 100 Millionen €. Euro, das ist diese faszinierende Währung mit einer kleinen Zahl und einer großen Wirkung. Rechnen Sie bitte einmal um, was das in Schilling bedeuten würde! Was mir auffällt, ist das ewig wiederkehrende Ritual: Die Regierungsparteien – sie haben es ja auch zu verantworten – bejahen die Anpassung. Die Oppositionspartei­en sind nie zufrieden, und das werden sie auch in aller Zukunft nicht sein.

Ich denke, dass wir sehr wohl die Gesamtheit sehen sollen. Da gibt es natürlich Schwachstellen, keine Frage. Ich persönlich denke, dass wir beim Ausgleichszulagen­richtsatz noch Power brauchen, und ich meine auch, Herr Bundesminister, dass wir ge­rade im Invaliditätsbereich und beim fiktiven Ausgedinge etwas nachsetzen müssen.

In der Gesundheitspolitik reden wir von 13,1 Milliarden €, die wir dort verwalten, aber die Botschaft alleine, dass die Gebietskrankenkassen kein Geld haben, ist mir für die Parlamentsdebatte zu wenig. Mir fehlt von den Botschaftsverkündern die Lösung, und mir fehlt hier im Parlament neben der Feststellung auch der Ansatz, wie man es viel­leicht besser machen kann.

Wenn immer gesagt wird, die vergangene Regierung hätte so ungemein wenig für die Sozialversicherungen übrig gehabt, dann kann ich es niemandem ersparen, auf Fol­gendes hinzuweisen: Hier gibt es eine Bilanz des Hauptverbandes. Da steht, dass die Mehreinnahmen von 2001 bis 2006 973 Millionen € betrugen. Davon haben die Ge­bietskrankenkassen 697 Millionen € zugeteilt bekommen und die selbständigen Bun­desträger 276 Millionen €.

Meine Damen und Herren, das war keine schlechte Politik. Wer immer nur das eine feststellt, nämlich dass dem in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, der sollte nachdenken, wie er es besser machen kann. Ich denke, Sozialpo­litik muss auch eines sein: Sie muss ausgewogen sein, an alle denken, Eigenverant­wortlichkeit behalten und vor allem den Generationenvertrag respektieren. Das ist wichtig. Das verdienen sich die jungen Bürger. (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.06

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Mein Vorredner hat von unterschiedlicher Argumentation von Regierung und Op-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 145

position gesprochen. Das liegt in der Natur der Sache. Aber relativ deutlich sieht man es jetzt auch an der sozialdemokratischen Fraktion. Wenn ich die Vergleichszahlen der Pensionserhöhung hernehme, vor allem für die Niedrigstpensionen, dann betrug für das Jahr 2006 die Erhöhung 4,1 Prozent, für das Jahr 2007 5,2 Prozent. Das war da­mals laut Argumentation der Opposition Pensionsraub. Heute haben wir 2,9 Prozent Erhöhung, und das gibt Anlass für den Herrn Bundeskanzler, Jubelbriefe an die Pen­sionisten zu verschicken. Da merkt man schon relativ deutlich den Wahrheitsgehalt der Theorie des Abgeordneten Donabauer, dass sich nämlich Regierung und Opposition bei ihrer Propaganda ein bisschen unterscheiden.

Wichtig wäre aber, heute der Kritik der Opposition – die war doch sehr sachlich – Rechnung zu tragen und diese Lücken zu füllen. „Lücke“ ist eigentlich falsch gesagt, da geht es wirklich um die Kleinstpensionen, auf die ganz einfach vergessen worden ist. Das hätten wir uns erwartet.

Wenn hier von Wirtschaftsaufschwung und von den tollen Wirtschaftszahlen gespro­chen wird, dann, Herr Minister Buchinger, bleiben Sie wenigstens einmal hier sachlich und finden Sie vielleicht einen Halbsatz des Dankes für vorige Bundesregierungen, die mit drei Konjunkturpaketen und ordentlichen steuerlichen Entlastungen genau für die­ses Wirtschaftswachstum, für diese Wirtschaftskraft und für das Steuereinkommen, von dem Sie jetzt profitieren, gesorgt haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Wenn ich von Steuereinkommen spreche, dann bin ich schon bei dieser Diskussion rund um den Generationenvertrag. Selbstverständlich darf man die Aufwendungen für die Pensionisten nicht gegen die Frage ausspielen, wie es der jüngeren Generation geht. Überhaupt keine Frage. Nur sollte man trotzdem auch solche Debatten zum An­lass nehmen, um schon auch die Frage der jüngeren Generation zu beantworten, wie denn ihre Pension aussehen wird, wie denn ihr Lebensabend finanziert werden wird. Und da weiß heute jeder, dass zu den Bedingungen, zu denen man heute in Pension gehen kann, künftige Generationen sicherlich nicht mehr in den Ruhestand werden tre­ten können.

Deshalb läge es auch in der Verantwortung der heutigen Bundesregierung, der Jugend und auch jener Generation, die sich jetzt im Arbeitsprozess befindet, etwa durch eine Steuerreform, durch eine steuerliche Entlastung oder durch eine Abflachung der Ge­haltspyramide im öffentlichen Dienst, wodurch die Jungen zu Beginn mehr verdienen könnten, die Möglichkeit zu geben, neben der staatlichen Pension, vielleicht neben einer betrieblichen Pension auch noch in die Eigenvorsorge entsprechendes Geld zu investieren, damit dann auch wirklich die Finanzierung des Lebensabends gesichert ist. Das wäre wichtig. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Also: Keinen Generationenkonflikt schüren, keine Ideologiedebatten führen, sondern wirklich sachlich gemeinsam mit den Generationen dafür sorgen, dass auch in 20 und 30 Jahren dieser Generationenvertrag noch halten kann.

Zweiter Punkt: Ganz kurz noch zur Gesundheitsproblematik. Herr Minister Buchinger, da wäre es vielleicht schon auch interessant, die Protokolle der Parlamentsreden in der vorigen Legislaturperiode zu studieren, denn da haben wir Vorschläge eingebracht, wie man das Gesundheitssystem wirklich nachhaltig sanieren könnte. Nicht so, wie Sie es machen, durch den Griff in die Taschen der Beitragszahler, das ist die einfachste Lö­sung, sondern wir haben gesagt: erstens einmal durch Einsparungen – darüber kann man auch viel diskutieren, lange Diskussionen führen –, aber vor allem durch einen Philosophiewandel, dass man nicht in erster Linie im Auge hat, wie man das Kranken­system finanziert, sondern wie man in die Gesundheitsvorsorge und in die Prävention investieren kann. Das – und da gibt es entsprechende Studien – würde nicht ein paar


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 146

Millionen einsparen, sondern wir könnten bis zu 3 Milliarden € pro Jahr an Einsparun­gen erzielen. Das würde eine nachhaltige Sanierung des Gesundheitssystems bedeu­ten, Herr Minister. (Beifall beim BZÖ.) Dazu haben wir von Ihnen auch heute nichts ge­hört.

In diesem Sinne möchte ich zu einem kleinen Teilbereich auch dem Wunsch vieler Bür­ger Rechnung tragen. Hinsichtlich Gesundheitsvorsorge gibt es auch immer wieder die Diskussion rund um Handymastenanlagen, Gesundheitsgefährdung durch diese Ein­richtungen.

Deshalb bringe ich in diesem Sinne folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Ursula Haubner und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde si­cherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen ge­währleistet wird.“

*****

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich hoffe, dieser Entschließungsantrag wird Ihre Zustimmung finden. (Beifall beim BZÖ.)

13.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Scheibner, Dolinschek und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Ursula Haubner und Kolle­gen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (308 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisa­tion und Finanzierung des Gesundheitswesens (345 d.B.)

betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenz­werte bei Mobilfunkanlagen

Die vorgesehenen Regelungen über die abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jah­re 2008 bis einschließlich 2013 sehen bei der Durchführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung die Weiterführung der Optimierung des Ressourcenein­satzes im Gesundheitsbereich und eine Beibehaltung gedämpfter Kostensteigerungs­raten im Krankenanstaltenbereich vor.

Eine der wichtigen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles ist aber der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung. Daher muss auch bei der Er-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 147

richtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen der Gesundheitsschutz bestmöglichst sichergestellt werden.

Der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite ist heute nicht nur für viele Betriebe, sondern auch für private Nutzer unverzichtbar. Das Vorhanden­sein ausreichender Anschlussqualität wird als ein entscheidender Konkurrenzvorteil empfunden. Die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur – auch in ländlichen Regionen – ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven und konkur­renzfähigen Wirtschaftsstandort Österreich. Dies bedeutet, dass der Mobilfunk zwar ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, eine flächendeckende Infrastruktur jedoch wegen der dazu benötigten Mobilfunkstationen auch im Zusammenhang mit ge­sundheitlichen Fragestellungen Skepsis hervorruft. Die Fragestellung, ob Mobilfunk die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt, wird laufend durch internationale und na­tionale Institutionen bewertet.

Da mit den flächendeckenden Ausbaus der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit vor einigen Jahren neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 ein Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richt­funk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht sich den Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konfe­renz 2004 „Mobilfunk und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass es „nach derzei­tigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“

Um bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsein­richtungen den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu gewährleis­ten soll eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenz­werte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde durchgeführt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanklagen durch die Fernmeldebehörde si­cherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen ge­währleistet wird.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


13.25.26

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute angespro-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 148

chene Artikel-15a-Vereinbarung tritt bekanntlich mit 1. Jänner 2008 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2013. Die Länder bekommen dadurch 100 Millionen € zu­sätzlich bei einem Ausgabenvolumen von insgesamt 3 Milliarden €. Eine kritische An­merkung jedoch dazu: Im Vergleich bedeutet die Beitragsanhebung, die schon ange­sprochen wurde, von 0,15 Prozent für die Krankenkassen, die wir heute beschließen, nur einen Tropfen auf den heißen Stein. Grundsätzlich würde ich aber behaupten, dass mit dieser neuen Vereinbarung eine längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit im Gesundheitsbereich erreicht wird.

Selbstverständlich verfolgt die Bundesregierung damit aber auch einige wichtige Ziele in ihrer Gesundheitspolitik. Diese zur Gänze aufzuzählen erspare ich mir jetzt, ich wer­de lediglich auf einen einzigen Aspekt punktuell eingehen. Dieser Punkt ist die flächen­deckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheits­wesen im Rahmen diverser Projekte wie ELGA, e-card, e-Health und so weiter. Diese sind Informations- und Kommunikationstechnologien, die im Interesse der Patientinnen und Patienten in Zukunft eingesetzt werden können, natürlich immer unter Beachtung und Einhaltung des für uns sehr wichtigen Datenschutzes.

Die Verwendung von personenbezogenen Daten soll nur sehr vorsichtig und aus­schließlich mit dem Einverständnis der Patientinnen und Patienten erfolgen bezie­hungsweise, wenn es geht, sogar anonymisiert werden. Der Aufbau der genannten Technologien ist uns ein großes Anliegen, da dadurch ein rascher Zugang zu Informa­tionen sowohl für die PatientInnen als auch für die BehandlerInnen gegeben und ge­währleistet wäre und sich dies in Notfällen besonders bewähren könnte und, ich sage Ihnen, auch wird, zum Beispiel bei einem Unfall, wo es notwendig ist, bestimmte Medi­kamente zu verabreichen, in einer Notsituation, in der der oder die Betroffene bewusst­los ist und zum Beispiel eine Insulinspritze bei Zuckerkranken verabreicht werden müsste.

Ich komme noch einmal auf den Datenschutz zurück. Es hat sich herausgestellt, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung sensibler Daten nicht aus­reichend waren. Durch die geplanten Änderungen soll aber jetzt eine Grundlage dafür geschaffen werden.

Es muss uns gelingen, die Abläufe unter Verwendung unseres e-card-Systems effi­zienter zu gestalten. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist die verpflichtende Ver­wendung der e-card in Krankenanstalten, die wir heute durch einen Abänderungsan­trag auch beschließen werden, aber auch die anderen genannten Projekte mit all ihren unterschiedlichen Zwecken. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch eine reibungslose Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gesundheitsdiensteanbietern sicher­zustellen ist eines unserer wichtigsten Ziele. Wir haben in dieser Sache, wie ich meine, schon einiges erreicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.28.41

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Ihnen die Anträge, die Kollege Grüne­wald schon angekündigt und vorgestellt hat, auch noch vorzulesen. Ich muss mich ent­schuldigen, dass wir das so spät machen, aber es hat wenig Sinn, die detaillierten Pa­ragraphen, die bei einem Abänderungsantrag notwendig sind, einem breiteren Fern­sehpublikum vorzustellen. Aber inhaltlich sind sie schon begründet.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 149

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur dringendst notwendigen Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenkassen bis 31.3.2008 folgende Maßnahmen zu set­zen:

1. Der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Kranken­versicherung, ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten.

2. Die Aufwendungen für Krankengeld von LeistungsbezieherInnen aus der gesetzli­chen Arbeitslosenversicherung sind den Kassen voll zu ersetzen.

3. Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit die Abkehr von deren ausschließlichen Bindung an Löhne und Gehälter soll vor­genommen werden.

*****

Damit ist es nicht so, Herr Kollege Donabauer, dass wir nur kritisieren würden und kei­ne Vorschläge bringen. Hier ist der Vorschlag.

Ich bringe einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richt­sätze nach § 293 (1) lit. a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 lit. a ASVG der aktuellen Armutsge­fährdungsschwelle nach EU-SILC angepasst werden.

*****

Dabei geht es schlicht und einfach darum, dass die Anhebung der Ausgleichszulage, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wurde, noch immer unter dem Armuts­schwellenwert liegt.

Zuletzt bringe ich einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz zur An-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 150

passung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 (352 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 297 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärzte­gesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (352 d.B.) wird wie folgt geän­dert:

1. § 634 in der Fassung des Ausschussberichts 352 d.B. werden nach Absatz 10 zwei neue Absätze eingefügt:

„(11) Bezieht eine Person eine oder mehrere Pensionen, deren Summe den Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007 nicht erreicht, so ist die Summe mit dem Faktor 1,029 zu vervielfachen, wobei der Erhöhungsbetrag auf die einzelne Pension im Verhältnis der Pensionen zu­einander aufzuteilen ist.

(12) Bezieht eine Person zwei oder mehrere Pensionen, die jeweils den Richtsatz nach § 293 Abs 1 lit. a sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007 nicht erreichen, deren Summe jedoch diesen Richtsatz übersteigt, so ist ausschließlich die Summe dieser Pensionen nach Abs. 9 zu erhöhen, wobei der Erhöhungsbetrag auf die einzelne Pension im Verhältnis der Pensionen zueinander aufzuteilen ist.“

2. Der Absatz „11“ in der Fassung des Ausschussberichts entfällt. Der Absatz „12“ in der Fassung des Ausschussberichts erhält die Bezeichnung „13“.

*****

Für den Fall, dass Sie sich jetzt nicht auskennen sollten: Es geht dabei um die Anhe­bung der Mindestpensionen, der Minipensionen unterhalb des Ausgleichszulagenricht­satzes.

Das ist auch gleichzeitig – Kollege Neubauer ist jetzt nicht im Saal – unsere Antwort auf den freiheitlichen Entschließungsantrag in der gleichen Frage, der leider etwas zu ungenau ist, sonst würden wir auch dem freiheitlichen Antrag in dieser Frage zustim­men. Aber da nach dem freiheitlichen Antrag faktisch alle Pensionen erhöht werden, unabhängig davon, ob es mehrere Pensionen sind oder nur eine, ist unser Antrag in diesem Sinne etwas präziser. Wir versuchen, die Konsequenz aus dem Umstand zu ziehen, dass es natürlich auch sein kann, dass mehrere Pensionen zusammentreffen – es kann aber auch sein, Herr Bundesminister, dass man auch mit mehreren kleinen Pensionen und Minipensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes bleibt. (Bei­fall bei den Grünen.)

13.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe zunächst bekannt, dass beide Entschließungsanträge der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ord-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 151

nungsgemäß eingebracht sind, ausreichend unterstützt sind und damit auch mit in Ver­handlung stehen.

Die beiden Entschließungsanträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Kollegen und Kolleginnen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen; eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 – Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (297 d.B.): Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Ver­einbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)

Auch der Rechnungshof macht in seinem Rohbericht vor allem gesetzliche Regelun­gen der letzten Jahre für hohe Mehrbelastungen der Krankenkassen verantwortlich.

So sind seit 10 Jahren die Gebietskrankenkassen nicht mehr vorsteuerabzugsberech­tigt. In den Jahren 2001 und 2005 wurden die Krankenversicherungsbeiträge für Ar­beitslose neu geregelt, was zu Mindereinnahmen für die Krankenversicherung führte. Mit der Leistung des Wochengeldes sind die Krankenkassen mit einer Zahlung belas­tet, die nicht zu ihrem Kernaufgaben gehört. Im Fall der Wiener Gebietskrankenkasse verweisen die Prüfer explizit darauf, dass die Auswirkung dieser und anderer Maßnah­men größer ist, als der jährliche Abgang. Ohne diese Belastungen hätte die Wiener Gebietskrankenkassa im Jahr 2006 ein plus von 35,9 Mio. Euro erzielt. Für eine nach­haltige Sanierung und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es ne­ben der Rücknahme bzw. der Bedeckung dieser Maßnahmen auch notwendig, die Bei­tragsgrundlage durch die Einbeziehung von nicht lohn- und gehaltsabhängigen Ein­künfte zu verbreitern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur dringendst notwendigen Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenkassen bis 31.3.2008 folgende Maßnahmen zu set­zen:

1. Der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Kranken­versicherung, ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten.

2. Die Aufwendungen für Krankengeld von LeistungsbezieherInnen aus der gesetzli­chen Arbeitslosenversicherung sind den Kassen voll zu ersetzen.

3. Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit die Abkehr von deren ausschließlichen Bindung an Löhne und Gehälter soll vor­genommen werden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richt­sätze nach § 293 (1) lit. a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 152

Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC; eingebracht im Zuge der Debatte über Re­gierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finan­zierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kran­ken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversor­gungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. in der Fassung des Ausschussberichts 352 d.B.)

Seit nunmehr vier Jahren werden unionsweit im Rahmen des EU-Programms „EU-Statistics on Income and Living-Conditions“ jährlich Armutsgefährdungsschwellen nach einem standardisierten Verfahren erhoben. Der zuletzt vom Bundesminister für Sozia­les und KonsumentInnenschutz Ende April 2007 veröffentlichte Wert einer Armutsge­fährdungsschwelle liegt bei € 771,- im Monat bei 14-maliger Auszahlung im Jahr.

Da EU-SILC jeweils rückwirkend und nicht aktuell erhoben wird, bezieht sich dieser Wert auf das Jahr 2005 sowie auf Nettoeinkommen. Dennoch sollen im Jahr 2008 Ös­terreichs PensionistInnen mit niedrigen Pensionen nur € 747,- im Monat und das noch dazu als Bruttobetrag erhalten. Auf Grund des angehobenen Krankenversicherungs­beitrags bedeutet dies für BezieherInnen einer Ausgleichszulage ein monatliches Nettoeinkommen von ca. € 710,-; ein Nettoeinkommen also, das um fast 10% unter der Armutsgefährdungsschwelle des Jahres 2005 liegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 lit. a ASVG der aktuellen Armutsge­fährdungsschwelle nach EU-SILC angepasst werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.18

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Herr Minister! Ich bekenne mich zu den Pensionsanpassungen und auch zur Re­zeptgebührendeckelung, halte diese Maßnahmen auch für richtig und wichtig, sage aber schon dazu, dass diese Pensionsanpassung rund 700 Millionen € kostet. Es wird da viel Geld in die Hand genommen. Ich würde mir schon vor allem für die nahe Zu­kunft wünschen, dass wir die Diskussion ausdehnen und genauso für die junge Gene­ration führen, nämlich im Sinne der Unterstützung von Jungfamilien und überhaupt der jungen Generation. Ich halte es für notwendig, dass wir uns auch darüber Gedanken machen, wie wir die finanzielle Situation vor allem der jüngeren Menschen verbessern können. (Abg. Scheibner: Steuersenkung!)

Zur Pensionsreform, die heute einige Male erwähnt wurde, möchte ich sagen: Es war richtig, wichtig und notwendig, dass die Vorgängerregierung die Pensionssicherungsre-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 153

form durchgeführt hat; das muss man schon sagen. Es wäre falsch, den jungen Men­schen diesbezüglich Sand in die Augen zu streuen und diese Meldungen bewusst zu verschweigen. Wir alle kennen die Bevölkerungsentwicklung und wissen, dass diese Maßnahme notwendig war, das sollte man hier ehrlicherweise dazusagen.

Ein Wort zur Situation der Gebietskrankenkassen – die Artikel-15a-Vereinbarung steht ja hier mit in Verhandlung. Es gibt einen Rechnungshofbericht, der die Gebietskranken­kassen Oberösterreich und Wien im Vergleich darstellt. Es ist interessant, wenn man sich diese Zahlen anschaut.

Im Jahr 2006 zahlte die Wiener Gebietskrankenkasse in den berühmten Ausgleichs­fonds 36 Millionen € ein und erhielt 60 Millionen € retour. Die Gebietskrankenkasse Oberösterreich zahlte 25 Millionen € ein und erhielt 4 Millionen € retour. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich auch als oberösterreichischer Abgeordne­ter: Der Ausgleichsfonds ist keine Kuh, die in Oberösterreich gefüttert und in Wien ge­molken wird. Genau diese Thematik muss man in Betracht ziehen, wenn es um die Sa­nierung der Gebietskrankenkasse geht.

In Wien wurden einfach die Hausaufgaben nicht erledigt. Es ist nachweisbar, dass es hohe Frequenz- und Tarifunterschiede zwischen den beiden Kassen gibt und dass der Verwaltungsaufwand in Wien höher ist.

In Oberösterreich betreut ein Mitarbeiter der Gebietskrankenkasse 600 Versicherte, während in Wien ein Mitarbeiter „nur“ – zwischen Anführungszeichen – 414 Versicher­ten gegenübersteht. Das heißt, in Wien müssen die Hausaufgaben gemacht werden! Vor allem aber wird es kein Geld für die Wiener Gebietskrankenkasse vom Bund ge­ben, wenn nicht Begleitmaßnahmen mit verankert sind. Das soll schon auch in dieser Diskussion festgehalten werden. Das heißt: Geld folgt Leistung – und nicht umgekehrt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bringe in diesem Zusammenhang noch den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Amon, Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 ein.

Es geht dabei erstens um die Verpflichtung, dass die e-card auch bei den Krankenan­stalten zur Auskunftserteilung verwendet werden muss, und zweitens um ein besseres Zusammenwirken bei der Gesundheitsversorgung. Die Versicherungsträger und der Hauptverband werden hiermit ermächtigt, gemeinsam Projekte über die Optimierung von Verwaltungsabläufen durchzuführen.

Beides sind Maßnahmen, die für das Gesundheitswesen wichtig sind, und daher unter­stützen wir diese auch. Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP so­wie des Abg. Dr. Niederwieser.)

13.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben in seinen Grundzügen erläu­terte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilt und steht daher mit zur Ver­handlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Amon MBA, Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 352 der Beilagen über die Regierungsvorlage 297 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz zur Anpas-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 154

sung von Rechtvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die Orga­nisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Nach der Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. Dem § 31a wird folgender Abs. 7 angefügt:

,(7) Der Hauptverband hat nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten den Kranken­anstalten für deren Leistungserbringung und -verrechnung auf automationsunterstütz­tem Weg über das elektronische Verwaltungssystem (§ 31a) durch Verwendung der e card Auskünfte zur Feststellung von Ansprüchen der Versicherten aus der Kranken­versicherung zu erteilen. Die Krankenversicherungsträger haben die für diese Aus­kunftserteilung notwendigen Daten (Sozialversicherungsnummer, Vorname, Familien­name, Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, leistungszuständiger Sozialversicherungsträ­ger, Versicherungsart, Geld- oder Sachleistungsberechtigung, Versichertenkategorie, Gebührenbefreiung) bereit zu stellen. Für Fälle, in denen in der Krankenanstalt keine e card vorgelegt wird, ist ebenfalls eine gesicherte online-Prüfungsmöglichkeit von Ver­sicherungsansprüchen mittels der Sozialversicherungsnummer, der Europäischen Krankenversicherungskarte oder eines gleichwertigen Anspruchsnachweises vorzuse­hen.‘“

b) Nach der Z 59 wird folgende Z 59a eingefügt:

„59a. Nach § 459d wird folgender Abschnitt VIIIa samt Überschrift eingefügt:

,ABSCHNITT VIIIa

Mitwirkung im Gesundheitsbereich und Berechtigung zur Datenverarbeitung

Zusammenwirken bei der Gesundheitsversorgung

§ 459e. (1) Die Sozialversicherungsträger und der Hauptverband sind ermächtigt, ge­meinsam oder gemeinsam mit dem Bund, einem oder mehreren Ländern oder von ih­nen beauftragten Einrichtungen Projekte über die Optimierung von Verwaltungsab­läufen und Verwaltungsabläufe betreffend die integrierte gesundheitliche Versorgung der Versicherten durchzuführen. Solche Projekte oder Verwaltungsabläufe können zum Zweck der Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder -behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheits­diensten erfolgen (zB Case Management, Disease Management, Entlassungsmanage­ment).

(2) Folgende zur Durchführung der in Abs. 1 genannten Projekte und Verwaltungsab­läufe notwendigen Gesundheitsdaten dürfen von den Projektträgern und den für ver­einbarte Verwaltungsabläufe Verantwortlichen in anonymisierter Form oder, wenn ein Bezug zur versicherten Person notwendig ist, in pseudonymisierter Form verwendet werden:

1. Daten über die behandelnde Einrichtung,

2. Daten zur Patienten und Patientinnenidentifikation,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 155

3. gegebenenfalls Sterbedaten,

4. relevante Daten zu Anamnese, aktuellem Gesundheitszustand und Indikation,

5. relevante Daten zum Versorgungsprozess und zur Nachsorge und

6. Daten zur Ergebnismessung.

(3) Zur Durchführung eines Projektes oder eines vereinbarten Verwaltungsablaufes dürfen in anonymisierter oder pseudonymisierter Form nur jene direkt personenbezo­genen Daten herangezogen werden, die von den Projektträgern und den für vereinbar­te Verwaltungsabläufe Verantwortlichen bereits für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen. Diese Daten dürfen zur unverzüglichen Anonymisierung oder Pseudonymisie­rung an eine Stelle überlassen werden, die über die hiezu nötige Sachkenntnis und Verlässlichkeit verfügt. Nach erfolgter Anonymisierung oder Pseudonymisierung ist der Personenbezug unverzüglich zu löschen. Der Zugriff durch Andere auf die zu anonymi­sierenden oder pseudonymisierenden Daten oder die Verwendung dieser Daten für an­dere Zwecke ist verboten.‘“

Begründung

Zu Art. 4 Z 7a (§ 31a Abs. 7 ASVG):

Derzeit bestehen viele Verständigungswege darüber, ob und wo ein Patient kranken­versichert ist (Versicherungszuständigkeitserklärung). Diese Abläufe sollen unter Ver­wendung des e card-Systems effizienter gestaltet werden. Dabei ist auch dafür zu sor­gen, dass die Behandlungen für nicht im Inland sozialversicherte Personen (zB nach internationalem Recht) rasch und sicher abgewickelt werden können. Das wird in wei­terer Folge auch die Weiterverrechnung solcher Aufwände erleichtern.

Zu Art. 4 Z 59a (Abschnitt VIIIa des Achten Teiles des ASVG):

Nach der Präambel der Vereinbarung nach Art. 15a B VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 73/2005, sind die einzelnen Berei­che und das gesamte Gesundheitssystem überregional und sektorenübergreifend ent­sprechend den demografischen Entwicklungen und Bedürfnissen ständig zu analysie­ren und weiterzuentwickeln. Das gesundheitspolitische Ziel einer sektorenübergreifen­den Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird durch die neue Vereinbarung nach Art. 15a B VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 20013 verstärkt weitergeführt.

Auf Grund der bisher entwickelten Reformpoolprojekte ist deutlich geworden, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung sensibler Daten bisher nicht ausreichend waren. Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine solche Grundlage geschaffen werden.

Durch eine träger- oder sektorenübergreifende Kooperation in Projekten wird keine Änderung der bestehenden Zuständigkeiten vorgenommen. Die Projekte dienen den unterschiedlichsten Zwecken, wobei die Versorgung der Patienten und Patientinnen durch einen optimalen Mitteleinsatz und durch eine reibungslose Zusammenarbeit zwi­schen den einzelnen Gesundheitsdienstleistungsanbietern das oberste Ziel ist.

Festzuhalten ist, dass in den Projekten und den Verwaltungsabläufen selbst mit anony­men bzw. mit pseudonymisierten Daten (indirekt personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000) gearbeitet werden wird, um den Persönlichkeitsschutz der Patienten und Patientinnen zu sichern. Die Verwendung pseudonymisierter Daten, also Daten, bei denen Datensätze ein und derselben Person zusammenführbar blei­ben, ohne dass dabei echte Personendaten wie Namen, Geburtsdaten etc. verwendet


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 156

werden, kann für die Projektarbeit an sich und zur Evaluierung der Projekte notwendig sein, da es nur dadurch möglich ist, Veränderungen des Leistungsgeschehens im intra- und extramuralen Bereich aufzuzeigen.

Die Verwendung direkt personenbezogener Daten soll nur zum Zweck der Anonymisie­rung oder Pseudonymisierung zulässig sein. Die Verantwortung für die Qualität der Da­ten liegt beim jeweiligen Auftraggeber. Ist zur weiteren Durchführung eines Projektes (zB Erreichung einer Qualitätsverbesserung, Senkung der Fehlerrate) die Verwendung direkt personenbezogener Daten notwendig, so ist entsprechend dem Datenschutzge­setz 2000 die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen im Einzelfall einzuholen.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.27

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr verehrte Da­men und Herren! In einem Papier der Sozialpartner – vorgestellt der Öffentlichkeit am 5. Juli – heißt der erste Satz: „Österreich hat weltweit eines der besten Gesundheits­systeme mit einer umfassenden medizinischen Versorgung für alle Menschen, unab­hängig von Alter und Einkommen.“ – Ich denke, darin sind wir uns einig.

Interessant ist natürlich die Diskussion betreffend Finanzierung. Gerade die Finanzie­rung der Gebietskrankenkassen steht ja auch im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion.

Es ist eine seriöse Diskussion verlangt worden. Herr Abgeordneter Donabauer hat ge­sagt, weniger deftig, mehr Inhalt. Diesbezüglich bin ich ganz bei ihm. Wir haben ja im Ausschuss auch versucht, inhaltlich und weniger deftig zu argumentieren, wenn Sie sich erinnern. (Abg. Öllinger: Na ja, das ist aber nicht so richtig gelungen!) Aber in die­sem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage – diese Frage möchte ich an Frau Bundesministerin Kdolsky richten –, wie man denn eine seriöse Diskussion führen soll, wenn sich in der heutigen Wiener Ausgabe von „Heute“ beispielsweise ein Inserat der ÖVP findet mit dem Text:

„SPÖ-Misswirtschaft wird fortgesetzt: Die WGKK“ – Wiener Gebietskrankenkasse – „kann Ihre Gesundheit gefährden. Über Wirkung und mögliche unerwünschte Neben­wirkungen der SP-Gesundheitspolitik informiert Sie die ÖVP-Wien, Hotline ...“ und so weiter.

Haben Sie das in Auftrag gegeben, Frau Bundesministerin? Ist das mit Ihrer Zustim­mung ...? (Abg. Öllinger: Das andere war aber gut! Nur der Schluss ...! – Zwischenbe­merkung von Bundesministerin Dr. Kdolsky.) – Nein, steht nicht darunter, aber „ÖVP“ steht drauf, das ist das Problem.

Das Interessante dabei ist: Wenn man die Hotline anruft, hebt eine nette Kollegin ab und sagt, dass sie keine Auskunft geben kann, dass sie nur einen Mitarbeiter haben, der dazu etwas sagen kann, der ist aber gerade beschäftigt. – Das ist die Hotline, also eigentlich eine Coldline.

Die Frage ist jetzt, Herr Abgeordneter Donabauer: Was ist „deftig“? – Entweder Sie dis­tanzieren sich von solchen Dingen, oder wir werden nicht seriös diskutieren können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Donabauer.) – Gut. Ich denke, da haben wir noch Arbeit genug.

Es ist seriös, darüber nachzudenken – diesbezüglich bin ich noch einmal bei Ihnen, Herr Abgeordneter –, wie man es besser macht. Zwei Dinge dazu: Ich meine, man soll-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 157

te nicht vergessen, dass es im Bereich Gesundheit, im Sozialsystem insgesamt und insbesondere bei der Gebietskrankenkasse eine Anzahl von Beitragsrückständen aus der Wirtschaft gibt. Das muss man sich anschauen. Man kann meiner Meinung nach nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn derzeit 934 Millionen € an Sozialversiche­rungsbeiträgen nicht dort sind, wohin sie gehören, nicht zu dem Zeitpunkt dort sind, zu dem sie hingehören – Tendenz steigend. Das ist daher ein Thema, das man bei dieser Gelegenheit nicht vergessen sollte.

Zu diesen 934 Millionen kommen noch 839 Millionen € dazu, die von den Gebietskran­kenkassen als uneinbringlich abgeschrieben werden mussten. Dieses Geld fehlt natür­lich in den Systemen; ein Teil davon fehlt auch den Gebietskrankenkassen. Auch da wäre es, glaube ich, falsch, einfach zur Tagesordnung überzugehen.

Ein Drittes, ganz kurz noch: Ich denke, wir sollten auch über eine Verbreiterung der Beitragsleistungen nachdenken. Menschen, die arbeiten, zahlen von ihrem Arbeitsein­kommen Sozialversicherungsbeiträge – dazu stehen wir, das finden wir normal. Men­schen, die nicht selbst, sondern Geld arbeiten lassen, zahlen von ihrem Kapitaleinkom­men keine Sozialversicherungsbeiträge. Ich denke, wir sollten darüber nachdenken, wie man eine Beitragsverbreiterung durchführen kann im Sinne der Sicherung der or­dentlichen, anständigen und hohen Qualität der Gesundheitsvorsorge. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.42.22

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte in meiner Rede auf Nahtstellenmanagement und Pflege wieder eingehen, also Nahtstellenmanage­ment im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ich würde mir wünschen, dass man statt „Nahtstellenmanagement“ besser den Ausdruck „Vernetzung“ verwendet.

In der Verordnung ist enthalten, dass ein patienten- und patientinnenorientierter ra­scher, reibungs- und lückenloser, effektiver, effizienter und sinnvoller Betreuungsablauf beziehungsweise -verlauf zu gewährleisten ist. Das bedeutet den Ausbau einer inte­grierten und vernetzten Versorgungsstruktur der stationären und der teilstationären Einrichtungen, der mobilen Pflege und Pflege zu Hause. Das würde für mich einfach die Rahmenbedingungen enthalten.

Ein Beispiel: Im Krankenhaus gibt es bereits eine Überleitungspflege, wo alle Maßnah­men, die für zu Hause notwendig sind, eingeleitet werden.

Weiters würde ich mir auch eine flächendeckende Familiengesundheitsschwester wün­schen, durch die frühzeitig Probleme erkannt werden können und Menschen einer Be­handlung oder Therapie, was dann eben notwendig ist, zugeführt werden. Das würden auch niederschwellige Ansprechpartner und Beratungspartner sein.

Die Pflege im Netzwerk hilft auch, Kosten zu sparen; wenn es zum Beispiel um ein Druckgeschwür geht. Alles, was man prophylaktisch in der Pflege bewältigen kann, kostet um mindestens ein Drittel weniger, als wenn man es dann therapieren, also me­dizinisch behandeln muss. Ich denke, das sind Dinge, die man sich auch sehr bewusst machen muss. Daher fordere ich, dass Pflege im Gesundheitswesen eine größere Rolle spielt, weiter an Bedeutung gewinnt und weiter ausgebaut wird.

Ich möchte noch ganz kurz auf E-Health-Pflege eingehen. Diese muss auch eingebun­den werden. Gerade im Gesundheitswesen sind alle dort Tätigen gefordert, was die Dokumentation betrifft.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 158

Für eine stärkere Verankerung der Pflege möchte ich noch einmal einfordern, dass Pflegesachverständige die Einstufung betreffend Pflegegeld durchführen. Es ist einfach notwendig, dass Pflegesachverständige diese Einstufung machen. Dafür müsste man aber, Herr Minister, das Gesetz ändern.

Mit dieser Vereinbarung sind für mich also Rahmenbedingungen geschaffen, und in den einzelnen Bereichen muss die Organisation draufgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.45.24

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich möchte zur Debatte, was die Finan­zierung des Gesundheitswesens betrifft, Stellung nehmen.

Tatsache ist – das wissen wir alle –, dass das österreichische Gesundheitssystem eines der besten weltweit ist und im internationalen Vergleich wirklich hervorragend da­steht. Umso mehr verwundert es mich und bereitet mir auch einige Sorgen, dass es in unserem Land Kräfte gibt, die versuchen, dieses Gesundheitssystem krankzureden, auch mit dem Hinweis, dass die medizinische Versorgung in unserem Land zusam­menbricht. Ich hoffe, dass hier nicht die Strategie dahinter steht, dieses System zu ge­fährden, umzustellen. Ich hoffe, dass es keine Strategie gibt mit dem Ziel, weg von der Selbstverwaltung hin zu einer privaten Krankenversicherung, die sich ihre Patientinnen und Patienten selbst aussuchen kann, nach Prämien, nach Geschlecht, Alter, Beruf, Gesundheitszustand einstufen kann. Das ist nicht das, was wir wollen, das brauchen wir nicht. Daher auch ein klares Bekenntnis und ein klares Entgegnen all jenen Kräften, die das in unserem Land forcieren und umzusetzen versuchen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wer sind diese Kräfte?)

Es gibt das Gerücht, dass es eine Gruppe innerhalb der ÖVP gibt (Abg. Ing. Westen­thaler: Sie meinen die ÖVP? Wir haben nicht gewusst, dass Sie die ÖVP meinen!), welche die Selbstverwaltung an die Wand fahren möchte. Ich begrüße es, dass es innerhalb der ÖVP Kräfte gibt, die sich durchaus zu unserer medizinischen Versorgung bekennen und dies auch niederschreiben. Es freut mich, dass das auch auf der ÖVP-Homepage so niedergeschrieben ist.

Das Niederschreiben allein ist allerdings zu wenig, es gilt, hier umzusetzen, Rahmen­bedingungen zu schaffen, statt zu versuchen, einen Keil zwischen die Gebietskranken­kassen zu treiben, statt zu versuchen, die Funktionäre in der Selbstverwaltung anzu­patzen mit dem Ziel, parteipolitisches Kapital zu schlagen.

Seit Jahren weisen die Obmänner sämtlicher Gebietskrankenkassen darauf hin, wie die finanzielle Situation in ihren Kassen ist und wie sie sich entwickeln. (Abg. Kopf: Das ist aber wenig, hinweisen!)

Auch in dieser Krise liegt eine Chance. Es gilt, weitere Maßnahmen hier umzusetzen. Es gibt genügend Vorschläge, und es gilt, diese umzusetzen. Es gilt, den Gebietskran­kenkassen das Geld wieder zurückzugeben, das ihnen die alte Bundesregierung in den letzten sieben Jahren entzogen hat. Es gilt, den Gebietskrankenkassen das Geld zur Verfügung zu stellen, das sie brauchen für die Mehrbelastung, die ihnen durch gesetzli­che Vorgaben der alten Bundesregierung in den letzten Jahren aufgezwungen wurde, und das ihnen nicht gegeben wurde.

Es gilt aber nicht nur, mit der Pharmaindustrie eine Deckelung bei Medikamentenprei­sen zu erreichen, sondern es gilt auch, mit den Ärzten zu sprechen betreffend ökono-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 159

mische Verschreibweise von Medikamenten, Sanktionsmöglichkeiten, Kündbarkeit von Verträgen und Verlegung von Planstellen und Änderungen herbeizuführen.

Abschließend mein Appell an die ÖVP, unseren Regierungspartner: Wir brauchen wirk­lich keine parteipolitischen Diskussionen, was unser bestens bewährtes Gesundheits­system betrifft. (Abg. Donabauer: Vice versa!) Wir brauchen eine gesundheitspoliti­sche Diskussion, welche die Finanzierung ehestmöglich garantiert, keine kurz- oder mittelfristige, sondern eine langfristige Finanzierung.

In diesem Sinne hoffe ich wirklich, dass es gemeinsam gelingt, unser bewährtes Sys­tem aufrechtzuerhalten und zu finanzieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das in der Steiermark eigentlich?)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass auch der Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ord­nungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhand­lung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungs­gesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (352 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 297 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärzte­gesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (352 d.B.) wird wie folgt geän­dert:

1. § 634 in der Fassung des Ausschussberichts 352 der Beilagen werden nach Ab­satz 10 zwei neue Absätze eingefügt:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 160

„(11) Bezieht eine Person eine oder mehrere Pensionen, deren Summe den Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007 nicht erreicht, so ist die Summe mit dem Faktor 1,029 zu vervielfachen, wobei der Erhöhungsbetrag auf die einzelne Pension im Verhältnis der Pensionen zu­einander aufzuteilen ist.

(12) Bezieht eine Person zwei oder mehrere Pensionen, die jeweils den Richtsatz nach § 293 Abs 1 lit. a sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007 nicht erreichen, deren Summe jedoch diesen Richtsatz übersteigt, so ist ausschließlich die Summe dieser Pensionen nach Abs. 9 zu erhöhen, wobei der Erhöhungsbetrag auf die einzelne Pension im Verhältnis der Pensionen zueinander aufzuteilen ist.“

2. Der Absatz „11“. in der Fassung des Ausschussberichts entfällt. Der Absatz „12“ in der Fassung des Ausschussberichts erhält die Bezeichnung „13“.

Begründung

Im Zuge der Pensionserhöhung 2008 werden Pensionen unter € 747,- unterdurch­schnittlich, nämlich um 1,7% erhöht, während Pensionen zwischen € 747,- und € 2160,- stärker erhöht werden. Ausgeglichen wird dies durch die Anhebung der Aus­gleichszulagen. Dennoch sind Situationen möglich, in denen zwei in einem Haushalt le­bende Personen jeweils Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Einzel­personen erhalten, die in der Summe jedoch den Ausgleichszulagenrichtsatz für Paare übersteigen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Pensionen dieses Paares nur um 1,7% erhöht werden sollen, während andere, in der Summe gleich hohe Pensionen um 2% erhöht werden.

Die gewählte Systematik führt auch zur absurden Situation, dass Pensionen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, geringer erhöht werden, als Pensionen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz, obwohl die BezieherInnen auf Grund eines höheren PartnerInneneinkommens gar keine Ausgleichszulage erhalten. Von dieser absurden Situation sind vorwiegend Frauen betroffen. Es ist nicht einzusehen, warum niedrige Pensionen vorwiegend von Frauen nur deshalb in geringerem Ausmaß erhöht werden, weil sie in einer Partnerschaft mit einer Bezieherin oder einem Bezieher einer höheren Pension leben.

Die angestrebte Gesetzesänderung stellt sicher, dass die Bezüge aller Pensions­bezieherInnen, deren Pensionsbezüge in der Summe den Ausgleichszulagenrichtsatz für Einzelpersonen nicht übersteigen, zumindest im selben Ausmaß erhöht werden
wie die niedrigsten über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegenden Pensionen, näm­lich um 2,9%.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile als Nächstem Herrn Abgeord­netem Dr. Eder für 2 Minuten das Wort. – Bitte.

 


13.49.31

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­ter! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine kurze Redezeit dafür nützen, im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 1 folgenden Abänderungsan­trag der Abgeordneten Dr. Eder, DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 352 d.B. über die Regierungsvorlage 297 d.B. betreffend ein Bundesgesetz zur Anpassung von Rechts­vorschriften an die Vereinbarung gemäß Artikel-15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 einzubringen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 161

Es geht dabei darum, eine historisch nachvollziehbare Ungleichbehandlung des Kur­sana Sanatoriums in Wörgl hinsichtlich einer fehlenden Dotierung nach den Grundsät­zen der LKF zu beseitigen. Das Sanatorium ist nämlich bislang nicht Mitglied des PRIKRAF, und das ist für diese Krankenanstalt ein erhebliches finanzielles Problem. In Summe ergibt sich für die Sozialversicherung ein finanzieller Mehrbedarf von zirka 180 000 €. Das Sanatorium Kursana wäre also in den PRIKRAF aufzunehmen und die dafür notwendige Anpassung der Mittel des PRIKRAF im notwendigen Ausmaß vorzu­nehmen.

Das wäre ein wichtiger Beschluss für diese Krankenanstalt, die seit sechs Jahren ver­sucht, in diesen PRIKRAF-Fonds aufgenommen zu werden.

Ich ersuche Sie, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der in seinen Grundzügen erläuterte Ab­änderungsantrag wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt, ist ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eder, DDr. Niederwieser und Kolleginnen/Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 352 der Beilagen über die Regierungsvorlage 297 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 3 (Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In der Z 4 werden die Zeilen K709 und K801 durch die folgenden Zeilen K709, K732 und K801 ersetzt:

„K709

Sanatorium der Kreuz­schwestern Ges.m.b.H.

Lärchenstraße 41

6063

Rum

K732

Kursana Sanatorium Wörgl

Fritz-Atzl-Straße 8

6300

Wörgl

K801

Haus St. Josef in Au

Jaghausen 6

6883

Au“

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 40 wird durch folgende Z 39a und 40 ersetzt:

„39a. Im § 149 Abs. 3 wird nach dem erster Satz folgender Satz eingefügt:

„Dies gilt auch für jene bettenführenden Krankenanstalten, die von einem zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich abzuschließenden Zusatzvertrag umfasst sind.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 162

40. § 149 Abs. 3a lautet:

„(3a) Der Betrag nach Abs. 3 erster Satz erhöht sich im Jahr 2005 um jenen Pro­zentsatz, um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 gestiegen sind. In den Jahren 2006 und 2007 er­rechnet sich dieser Betrag aus dem jeweiligen Betrag des Vorjahres, erhöht um jenen Prozentsatz, um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung ge­genüber dem jeweils vorangegangen Jahr gestiegen sind. Im Jahr 2008 erhöht sich dieser Betrag um jenen Prozentsatz, um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung im Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2007 gestiegen sind, zuzüg­lich 380 000 Euro. Die Pauschalbeträge für die Jahre 2009 bis 2013 errechnen sich aus dem jeweiligen Jahresbetrag des Vorjahres, erhöht um jenen Prozentsatz, um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung gegenüber dem jeweils vorangegangenen Jahr gestiegen sind. § 447f Abs. 1 letzter Satz ist anzuwenden. Der vorläufige Betrag ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres aus dem Jahres­betrag des Pauschalbetrages nach endgültiger Abrechnung für das jeweils zweitvoran­gegangene Jahr, vervielfacht mit den vorläufigen Prozentsätzen des jeweiligen Folge­jahres, zu errechnen. Die endgültige Abrechnung hat jeweils bis zum 31. Oktober des Folgejahres zu erfolgen.““

b) Im § 635 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 83 wird der Ausdruck „149 Abs. 3a“ durch den Ausdruck „149 Abs. 3 und 3a“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 3 Z 4 und Art. 4 Z 39a und 40 (Anlage 1 zum PRIKRAF-G und § 149 Abs. 3 und 3a ASVG):

Das Kursana Sanatorium Wörgl ging erst nach dem 31.Dezember 2000 in Betrieb und war daher nicht von dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Vertrag zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich umfasst. Der Errichtungsbewilligungs-Bescheid aus dem Jahr 1994 wurde im Jahr 1998 auf den derzeitigen Rechtsträger des Kursana Sanatorium Wörgl übertragen. Lediglich der Betriebsbewilligungsbescheid wurde im Jahr 2002, sohin nach dem Stichtag des genannten Vertrages, erteilt. Somit haben sich die Vertreter des Kursana Sanatorium Wörgl darauf verlassen, gleich wie die an­deren zu diesem Zeitpunkt bestehenden Privatkrankenanstalten behandelt zu werden.

Die ursprüngliche Dotierung des PRIKRAF entsprach der Summe der zuvor nach Tag­sätzen an die PRIKRAF-Krankenanstalten ausgeschütteten Sozialversicherungsmittel. Somit muss die Aufnahme des Kursana Sanatorium Wörgl in den PRIKRAF zu einer Anpassung dessen Dotation führen.

Durch die Aufnahme in den PRIKRAF entfallen Direktzahlungen nach § 150 Abs. 2 letzter Halbsatz ASVG bei den leistungszuständigen Sozialversicherungsträgern (vor allem bei der Tiroler Gebietskrankenkasse) in Höhe von rund 200 000 Euro. Die Leistungen des Kursana Sanatorium Wörgl, bewertet nach den Grundsätzen der leis­tungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) ergeben einen Wert von rund 380 000 Euro (Daten des Jahres 2006). Somit ergibt sich für die Sozialversicherung ein finanzieller Mehrbedarf von rund 180 000 Euro (sowie korrespondierend auch eine Re­duktion des Verwaltungsaufwandes). Die für die Aufnahme des Kursana Sanatorium Wörgl notwendige Anpassung der Mittel des PRIKRAF um 380 000 Euro ist vorzuneh­men.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 163

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


13.51.50

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Daten und Fakten zum österreichi­schen Gesundheitswesen sind hinlänglich bekannt und wurden heute auch schon in­tensiv diskutiert. Es ist eines der besten der Welt. Wir bieten auch einen gleichen und einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung in Österreich. Es geht dabei um einen Bereich, in dem 350 000 Menschen Beschäftigung finden, davon sind 35 000 Ärztinnen und Ärzte, die 90 Millionen Patientenkontakte im Jahr haben und 100 Millionen Rezepte verordnen.

Es ist ein System, das bestens funktioniert. Wir wissen aber auch, dass 25 Milliarden € in das österreichische Gesundheitssystem fließen, wovon 2,9 Milliarden € ineffizient verwendet werden. Selbstverständlich muss hier angesetzt werden, und selbstver­ständlich müssen alle Bereiche des österreichischen Gesundheitssystems auf Effizienz und Finanzierungsmöglichkeit kontrolliert und ausgerichtet werden.

Es geht vor allem, wenn wir die Finanzierung der Gebietskrankenkassen ins Auge fas­sen, um die Selbstverwaltung und um die damit verbundene Eigenverantwortung. Da sind die Verantwortungsträger in erster Linie gefordert, Konzepte vorzulegen, die die Sanierung dieser Krankenkassen unterstützen.

Es geht aber auch um den österreichischen Strukturplan Gesundheit und die damit ver­bundene Gesundheitsreform 2005 und auch darum, effiziente Gesundheitsversor­gungssysteme aufzuzeigen, um langfristig Versorgungsmöglichkeiten sicherzustellen – im Sinne der Patientinnen und Patienten. Selbstverständlich geht es darum, alle Finan­ciers zusammenzuholen, um sie in die Planung, in die Steuerung, in die Finanzierung und die Qualitätssicherung des österreichischen Gesundheitssystems zu involvieren, um damit einen Beitrag zur Gesundheitsleistungssicherung zu erreichen und um vor al­lem auch den ökonomischen Nutzen in den Vordergrund zu stellen.

Mit diesem vorliegenden Artikel-15a-Vertrag ist eine Fortsetzung des bereits in der ver­gangenen Legislaturperiode festgehaltenen Systems gesichert. Damit werden auch die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des österreichischen Gesundheitswesens ge­setzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Riener. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.39

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Auch ich be­ziehe mich in meinen Ausführungen auf die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, basierend auf der Gesundheitsreform 2005, über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Für mich ist vor allem die Vernetzung ein wich­tiger Punkt, der diesbezüglich zu betonen ist. Wenn man sieht, wie in den Gesund­heitsplattformen der Länder, die bereits gegründet wurden, teilweise sehr wenig voran­geht, glaube ich, dass diese Vernetzung zwischen extramuralen und stationären Leis­tungen eine wichtige Sache ist. Es gefällt mir an dieser Vereinbarung sehr gut, dass der Blick auf das gesamte Gesundheitssystem gerichtet ist und nicht jeder nur seinen einzelnen Sektor des Gesundheitswesens im Blick hat. Nur so können letztendlich ge­meinsame Planung, Steuerung und Finanzierung forciert werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 164

Ich möchte auch sagen, dass, wenn letztendlich alle zusammenwirken, auch nicht mehr vorkommen kann, was die Arbeiterkammer kürzlich in einer Studie festgelegt hat: dass gerade in den Krankenhäusern in der Steiermark viele Kolleginnen und Kollegen vom Burnout betroffen sind. Also ich glaube, dass Belastungen weggenommen und verringert werden können, wenn alle an einem Strang ziehen.

Für die Vereinbarung dieser Ziele danke ich ganz speziell unserer Bundesministerin Andrea Kdolsky, für diese ambitionierte, durchdachte und letztendlich gelungene Ver­einbarung. Ich danke auch für die Finanzierung des Geriatrischen Krankenhauses in Graz und vor allem, mir ein großes Anliegen, für die Finanzierung der Klinik für Psy­chosomatik und Psychotherapie in Bad Aussee. Ich freue mich, dass diese Finanzie­rungen geklärt sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.43

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon öfter gehört, Österreichs Gesundheitssystem ist nicht nur nach dem Empfinden der meisten Österreicherinnen und Österreicher ein exzellentes, sondern es steht auch nach den neuesten Untersu­chungen europaweit an erster Stelle. Damit das so bleiben kann, braucht es ein vo­rausdenkendes Organisations- und Finanzierungssystem.

Ich möchte aus dem vorliegenden Vertrag zwei Punkte herausgreifen, die mir aus mei­ner Tätigkeit als Physiotherapeutin wesentlich zu sein scheinen. Das ist zum einen die Stärkung der Interdisziplinarität, also der Zusammenarbeit der einzelnen Berufsgrup­pen im Gesundheitswesen, und zum anderen der große Bereich der Gesundheitsförde­rung und der Prävention.

Interdisziplinarität müsste im Sinne der qualitätsvollen Arbeit für die Patienten selbst­verständlich sein. Sie funktioniert in den Krankenanstalten, Rehabzentren und auch Spitalsambulanzen meist sehr gut, im niedergelassenen Bereich hingegen braucht es noch große Anstrengungen, um im Sinne der Ressourcen und der Zeitökonomie befrie­digend zu funktionieren. Es kommt sehr oft nur durch besondere Initiative einzelner An­bieter im Gesundheitsbereich zur Zusammenarbeit; Kontaktaufnahmen jenseits von Zuweisungen sind die Ausnahme. Selbstverständlich erscheinende Übermittlung von relevanten Befunden gibt es oft nur auf Nachfrage. In Bezug auf die Stärkung der Inter­disziplinarität im extramuralen Bereich gibt es also noch genug Phantasie. – Danke, Frau Ministerin, für das Augenmerk, das im vorliegenden Vertrag darauf gelegt wird.

Der zweite Bereich, der mir sehr wichtig ist, ist der Ausbau der Gesundheitsförderung, gilt er doch als eines jener Mittel, um das Ziel der Gesunderhaltung der Österreicherin­nen und Österreicher zu erreichen und gleichzeitig unser qualitativ hochwertiges Ge­sundheitssystem erhalten und finanzieren zu können.

Finanzielle Mittel in der Höhe von 3,5 Millionen € werden jährlich zur Verfügung ge­stellt, um Vorsorgeprogramme mit überregionaler Bedeutung zu fördern. Ich denke, es wäre ein lohnendes Ziel, die finanziellen Mittel vermehrt für den Prophylaxe-Bereich zu verwenden, um weniger Geld für den Reparaturbereich ausgeben zu müssen.

Die Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verfügen auch im Bereich der Prophylaxe über viel Know-how. Sie haben eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sind teamfähig und kundenorientiert. Sie sind sehr gerne bereit, ihr Wissen und Können im Rahmen der Bundes- und Landesgesundheitsagenturen zur Verfügung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 165

zu stellen. Ziel dabei ist ja schließlich die bessere Planung und Vernetzung aller Anbie­ter im Gesundheitswesen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Ministerin, für Ihre Bereitschaft einerseits zum Ge­spräch und andererseits zur besseren Einbindung dieser Berufsgruppen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Kopf. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.59.24

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren! Es ist völlig zu Recht vom Kollegen Riepl vorhin das Papier der Sozialpartner zitiert worden, vor allem der erste Satz daraus, der darauf verweist, dass wir eines der besten, wenn nicht das beste Gesundheitssystem haben. Das heißt, dass die Menschen in diesem Land durch eines der besten Gesundheitssysteme bestmögli­che Versorgung in Anspruch nehmen können.

Es ist aber auch eines der teuersten. Wir wenden 10,2 Prozent unseres Bruttoinlands­produkts für Gesundheit inklusive Pflege auf. Das ist ein Spitzenwert in Europa, ja – wenn man einmal das ineffiziente amerikanische System weglässt – weltweit, und das verleitet mich schon zur Schlussfolgerung: Es ist genug Geld in diesem System. – Und trotzdem kracht es im finanziellen Gebälk. Da stimmt etwas nicht! Das hat nichts mit Parteipolitik zu tun, aber wir haben offenbar unterschiedliche Zugänge zur Wahrneh­mung von Verantwortung, man kann es auch Ideologie nennen. Öllinger spricht im An­trag nur von „mehr Geld“ oder fordert mehr Geld – Mehrwertsteuer und so weiter –, Herr Schopf hat vorhin von mehr Geld gesprochen, auch Kollege Riepl, wenn er von der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage spricht, spricht in Wahrheit von mehr Geld. Wir können schon über das Thema reden, wie man Beitragsgrundlagen künftig besser, gerechter, sinnvoller gestaltet, aber ich würde das vorerst einmal nicht unter dem Titel „mehr Geld“, sondern zunächst unter „aufkommensneutral“ und „bessere Verteilung“ diskutiert sehen wollen, bevor wir gleich von mehr Geld reden.

Was wir jetzt aber brauchen, ist eine seriöse Ursachenforschung angesichts dieser fi­nanziellen Misere. Der Hauptverband gibt dem Rechnungshof durchaus recht, wenn dieser im Vergleich Oberösterreich : Wien feststellt – und das wird auch beim Vergleich mit anderen Kassen, zum Beispiel Niederösterreich, zutage treten –, dass im eigenen Verantwortungsbereich der Kassen Potentiale der Effizienzsteigerung vorhanden sind. Für die Wiener Kasse sind diese Potentiale im eigenen Verantwortungsbereich mit 80 Millionen beziffert, für die Niederösterreichische sprechen Experten schon von 150 Millionen – gemessen an der Benchmark Oberösterreich.

Ich gebe dem Rechnungshof in der Auflistung der vom Gesetzgeber verschuldeten Mindereinnahmen nicht recht, weil sie nämlich einseitig geschieht. Es ist heute schon gesagt worden: Der Saldo jener Maßnahmen, die etwas gebracht haben, und jener, die etwas gekostet haben, ist für die Kassen über die letzten sechs, sieben Jahre positiv.

Wir haben ein System der sozialen Krankenversicherung mit Selbstverwaltung, und es zeigt sich in der ganzen Welt, dass Länder, die zur Finanzierung ihres Gesundheitssys­tems solche selbstverwalteten Krankenversicherungssysteme haben, unterm Strich ef­fizienter sind als rein steuerfinanzierte. Ich bekenne mich zu diesem sozialen Kranken­versicherungssystem mit Selbstverwaltung, aber das erlegt uns – ich bin ja auch einer der Funktionäre in diesem System – schon eine verdammte Verantwortung auf, und die, liebe Freundinnen und Freunde von der Sozialdemokratie, kann sich nicht darin er­schöpfen, dass man nur drohende finanzielle Engpässe über Jahre hinweg aufzeigt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 166

und sich dann darauf beruft: Ich habe das ja getan! (Abg. Neugebauer: Man muss schon etwas tun!)

Die Verpflichtung, die Verantwortung geht schon ein bisschen weiter; sie endet erst beim Handeln, und das fehlt mir ein bisschen. Wenn der Rechnungshof aufzeigt, wir haben Potentiale im eigenen Verantwortungsbereich der Kassen, dann haben wir, be­vor wir den Ruf an die Politik richten, die verdammte Pflicht und Verantwortung, zuerst alles im eigenen Verantwortungsbereich auszuschöpfen, bevor wir andere zu Hilfe ru­fen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Westenthaler. – Bitte.

 


14.03.50

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die große Koalition führt ihren Weg, den wir heute auch schon vom Rednerpult aus kritisiert haben, fort: Vor einer halben Stunde, um 13.35 Uhr, wurde ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon und Oberhau­ser eingebracht und vor exakt 10 Minuten ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eder und Niederwieser.

Es ist völlig inakzeptabel für die Opposition, dass hier Anträge auf den Tisch geknallt werden, Gesetzesanträge, Abänderungsanträge, und man keine Chance hat, deren inhaltlichen Gehalt zu überprüfen und ein entsprechendes Abstimmungsverhalten zu gewährleisten. Daher ersuche ich Sie, dass wir sämtliche Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt – wie das auch schon früher passiert ist – erst nach der Abstim­mung über den nächsten Tagesordnungspunkt durchführen, damit wir die Abände­rungsanträge auch überprüfen können.

Ich sage nur: Eine solche Vorgangsweise einer großen Koalition mit Zweidrittelmehr­heit, uns solche Anträge knapp vor der Abstimmung hinzuknallen, erachte ich als wirk­lich unglaublich und ist nicht weiter zu akzeptieren. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

14.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 


14.05.16

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich möchte mich den Ausführungen von Klubobmann Westenthaler anschließen. Auch wir unterstützen dieses Ersuchen, die Abstimmung zu verlegen und erst nach der Abstim­mung über den nächsten Tagesordnungspunkt durchzuführen. Es gibt übrigens auch Konsens darüber – der bereits erzielt wurde –, dass, wenn eine Fraktion dieses Verlan­gen stellt, dem auch nachgekommen wird.

14.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Klubobmann Schüssel, bitte.

 


14.05.40

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Wir haben nichts dagegen. An sich sind die Dinge relativ harmlos. Es geht um einen Abänderungsantrag betreffend Krankenhaus Wörgl. Der Wunsch ist an sich be­kannt, es ist auch darüber diskutiert worden. Der zweite Antrag betrifft eine Klarstel­lung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 167

Ich habe aber kein Problem damit, dem Wunsch der beiden Oppositionsparteien Rech­nung zu tragen.

14.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Abgeordneter Aspöck, bitte. (Abg. Lutz Weinzinger: Weinzinger heißt der „Aspöck“! Der Familienname sollte Ihnen ein Begriff sein, nehme ich an!) – Ich entschuldige mich!

 


14.06.08

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Die FPÖ schließt sich selbstverständlich auch diesem Begehren an und fordert die Koalition auf, in Zukunft Zusatzanträge vielleicht doch etwas zeitgünstiger einzubrin­gen. Es ist ja wirklich unzumutbar, dass wir Anträge erst im letzten Augenblick auf den Tisch bekommen und dann entscheiden sollen. – Ich danke im Voraus für das Entge­genkommen.

14.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Abgeordneter Broukal, bitte.

 


14.06.42

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auch die SPÖ ist mit der vorgeschlagenen Vorgangsweise einverstanden. – Danke.

14.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich danke für die Wortmeldungen.

Da umfangreiche Abänderungsanträge beziehungsweise Zusatzanträge kurzfristig ein­gebracht worden sind und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung zu TOP 4 bis 5, und wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.

14.07.094. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 154/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebo­te von Luftverkehrsunternehmen (340 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 158/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby (341 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen damit zu TOP 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hradecsni. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.07.52

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Die in Österreich im Preisauszeichnungsgesetz festgeschriebene Brutto­preisauszeichnung, die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Ticketpreise für Flugrei­sen mit allen anfallenden Gebühren anzugeben, ist eine klare gesetzliche Regelung im


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 168

Sinne des Konsumentenschutzes. Dadurch können die Kundinnen und Kunden auf einen Blick erkennen, was das Ticket tatsächlich kostet; irreführende Lockangebote werden deutlich erschwert bis verunmöglicht. Das zeigt ganz deutlich, dass gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene durchaus sinnvoll sind und beispielhaft sein können.

Die EU wirft zum Beispiel jeder zweiten Fluglinie vor, die KundInnen beim Ticketver­kauf über Internet in die Irre zu führen, und droht auch mit der Schließung der betref­fenden Internetseiten. Sie hat jedoch bis jetzt noch keine europaweite Regelung getrof­fen, und in diesem Sinne begrüßen wir es, wenn diese von der österreichischen Bun­desregierung eingefordert wird.

Angesichts der Tatsache, dass wir anhand des vorhin angesprochenen Gesetzes ge­sehen haben, wie sinnvoll gesetzliche Regelungen im Sinne einer klaren Verbrauche­rInneninformation sein können, ist mir völlig unverständlich, ja eigentlich geradezu rätselhaft, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, den vorliegen­den Antrag zum Standby einbringen konnten.

Es kann doch nicht die Aufgabe des österreichischen Parlamentes als gesetzgebende Körperschaft sein (Unruhe im Saal. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), der Regierung einen Auftrag zu erteilen, die Vereinbarung zur frei­willigen Kennzeichnung von Elektrogeräten zu ermöglichen. Wer seine Geräte freiwil­lig kennzeichnen möchte, kann das auch jetzt schon tun, und das tun auch einige Un­ternehmen.

Meiner Ansicht nach ist es sogar höchst unseriös, einem derartigen Antrag zuzustim­men, da er etwas vorgibt, was nicht umgesetzt werden kann, und er damit nicht hält, was er verspricht. Mit der Begründung für diesen Antrag stimmen wir durchaus über­ein; wir hatten auch einen sehr ähnlich begründeten Antrag eingebracht.

Es ist nämlich so, dass im Standby-Modus Geräte unbemerkt beachtliche Mengen an Strom verbrauchen. Dazu kommt, dass es auch zahlreiche Geräte gibt, die nur schein­bar ausgeschaltet sind, aber trotzdem auf Signale warten und dabei Strom verbrau­chen. Bei diesen Geräten hilft auch der Druck auf den Ein- und Ausschaltknopf nicht weiter, da dieser die Geräte nicht auf Null Stromverbrauch stellt, er hat nur eine psy­chologische Wirkung. Und warum ist das so? – Es ist schlicht und einfach billiger in der Herstellung, und deshalb verzichten die meisten Hersteller derzeit bei ihren Geräten darauf, dass diese beim Ausschalten tatsächlich vom Netz getrennt werden. Fazit: Fast alle Elektrogeräte können gar nicht gänzlich ausgeschaltet werden; das ist aber den meisten KundInnen im Geschäft bei der Kaufentscheidung gar nicht bewusst.

Wir müssen natürlich zugeben, dass es bei manchen Geräten sinnvoll ist, zur Daten­speicherung den Standby-Betrieb zu belassen, und erachten es auch nicht für sinnvoll, ein generelles Verbot von Standby zu fordern. Es wäre jedoch gerade da sehr sinnvoll, darauf zu achten, dass man ein im Standby-Stromverbrauch billiges Gerät anschafft.

Es geht schlicht und einfach um Energieeffizienz und um unnötige Stromkosten, wel­che die Haushalte belasten. Die Kosten liegen Schätzungen nach zwischen 60 € und 150 € pro Jahr, die mehr oder weniger für nichts ausgegeben werden. Nach derzeiti­gem Stand wäre für die Erzeugung der gesamten österreichischen Standby-Leistung ein Kraftwerk mit der Leistung von 150 Megawatt notwendig.

Auch auf die CO2-Bilanz wirkt sich unnötiger und ineffizienter Standby-Betrieb negativ aus. Angesichts unserer überaus schlechten diesbezüglichen Situation und der dro­henden Strafzahlungen wegen der nicht erreichten Kyoto-Ziele, sollten wir wirklich jede Möglichkeit wahrnehmen, diese noch in irgendeiner Weise im positiven Sinn zu beein­flussen. Dazu bedarf es aus unserer Sicht klarer gesetzlicher Regelungen, die eine Hinweispflicht auf den Stromverbrauch, den Standby-Verbrauch beinhalten müssen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 169

und auch darauf, ob sich ein Gerät tatsächlich vom Netz trennen lässt oder nicht bezie­hungsweise mit welchen Folgen das verbunden wäre.

Im Sinne der VerbraucherInnen und auch der Umwelt fordern wir nicht irgendwelche nebulosen Vereinbarungen auf freiwilliger Basis, sondern ganz klare, gesetzliche Re­gelungen. (Beifall bei den Grünen.)

14.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.13.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich war immer in Fragen der Preisauszeichnung im europäischen Vergleich führend, und zwar zu einem Zeit­punkt, bevor es in Europa die Preisauszeichnungsrichtlinie gegeben hat.

Daher war es auch logisch, dass 2006 das Preisauszeichnungsgesetz hier im Hohen Haus einstimmig novelliert wurde: mit dem Ziel, gerade für Fluglinien, die davon ausge­nommen waren, Bruttopreise in Österreich für den nationalen Bereich vorzuschreiben. Diese Regelung hat sich absolut bezahlt gemacht und wurde nun auch positiv durch eine Aktion der EU-Kommission bestätigt, in der nachgewiesen wurde, dass sich in Ös­terreich die Anbieter – nämlich diejenigen, die auf Internetseiten Flugdienstleistungen anbieten – an diese Bruttopreisauszeichnung gehalten haben.

Anders ist die Situation in anderen Ländern. Meine Vorrednerin hat bereits darauf hin­gewiesen, dass seitens der EU-Kommission in der Hälfte der Länder Mängel festge­stellt wurden.

Das, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt die Notwendigkeit einer europäischen Regelung. Konsumenten-Nepp in diesem Bereich, wo Urlauber, Menschen, die woanders hinfliegen, in die Irre geführt und getäuscht werden, sollten wir in diesem gemeinsamen Europa nicht akzeptieren. Daher haben wir gemeinsam diesen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass die Mitglieder der österreichischen Bun­desregierung für diese Bruttopreisauszeichnung auf europäischer Ebene eintreten.

Bereits am 29. November haben die Verkehrsminister der Europäischen Union einen positiven politischen Beschluss gefasst. Jetzt geht es darum, dass dieser Beschluss auch in der Europäischen Union umgesetzt wird.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es positive Entscheidun­gen auf europäischer Ebene gibt, liegt es allerdings an den Nationalstaaten, die ent­sprechenden Kontrollen vorzusehen. Ich möchte darauf extra hinweisen, weil es auch an den österreichischen und nationalen Preisorganen, Aufsichtsorganen liegen wird, si­cherzustellen, dass diese Bruttopreisauszeichnung eingehalten wird.

Wir kennen andere Bereiche, wie die Fluggastentschädigung, wo es ebenfalls eine europäische Vorgabe gibt, aber wo wir wissen, dass in vielen europäischen Ländern diese Regelungen nicht eingehalten werden. Daher, Herr Bundesminister, auch unser Appell, darauf zu drängen, dass man mit einer gesetzlichen Regelung nicht aufhört, sondern dass in den Mitgliedstaaten auch die Vollziehung und die Kontrolle dieser für die europäischen Konsumenten positiven Bestimmungen gewährleistet wird.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa kann viel für die Kon­sumenten machen. Es liegt natürlich auch an den Mitgliedstaaten, diese Regelungen umzusetzen und zu kontrollieren. In diesem Sinne bedanke ich mich bei den österrei­chischen Preisauszeichnungsorganen, die in den Bundesländern tätig sind und ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 170

währleisten, dass die Preise für Waren und Dienstleistungen entsprechend ausge­zeichnet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Wir von der FPÖ begrü­ßen die Verpflichtung der Bruttopreisauszeichnung hinsichtlich Werbung für Flugreisen. Diesbezüglich hat die FPÖ auch im Konsumentenschutz-Ausschuss dem Antrag, und zwar aus mehreren Gründen, zugestimmt.

Erstens ist es wichtig, dass Konsumenten nicht durch irreführende Werbung in die Irre geführt werden. Oft stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass eine Billigreise eben keine Billigreise, sondern eine sehr teure Reise ist. Das ist auch bedenklich im Zusam­menhang damit, dass sich viele Konsumenten den Urlaub eigentlich sehr hart ersparen müssen – und dann im Nachhinein draufkommen, dass die Sache sehr teuer wird. Es ist das oftmals im wahrsten Sinne des Wortes ein „Leger“, wie man das umgangs­sprachlich sagt.

Eine derartige Regelung wäre im Sinne der Transparenz und Vergleichbarkeit auch auf andere Bereiche zu übertragen. Es ist so, dass es natürlich ein Anliegen ist, wie es Kollege Maier schon erwähnt hat, dass man auch auf europäischer Ebene das dement­sprechend durchsetzen wird, aber dass auch die Nationalstaaten die vorhandenen Re­gelungen kontrollieren. Was nützt es, wenn wir eine gesetzliche Regelung treffen, es letztendlich aber nicht ordentlich kontrolliert wird? Wir wissen, eine Regelung, die keine entsprechende Sanktion beinhaltet, ist am freien Markt auch nichts wert.

Weiters auf dem Tagesordnungspunkt steht die Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauches. Das ist ganz interessant: Hier möchte man freiwillig irgendetwas ermöglichen. Da frage ich Kollegin Aubauer schon einmal, ob man denn bis dato so eine freiwillige Kennzeichnung nicht machen konnte. Wir leben in einer Pri­vatautonomie. Ich glaube, wenn zwei Vertragspartner so etwas regeln, dann können sie das durchaus machen.

Wo ist da, bitte schön, der Konsumentenschutz? Machen Sie das in Zukunft beim Ar­beitnehmerschutz auch so, dass Sie dann sagen: Wir schaffen die Möglichkeit, dass es irgendwelche freiwilligen Regelungen gibt. – Das ist wirklich nicht der Sinn und Zweck eines Konsumentenschutzgesetzes, einer Konsumentenschutzbestimmung, dass man irgendwelche freiwilligen Vereinbarungen treffen kann.

Tatsächlich ist es so, dass gerade das Konsumentenschutzgesetz Wert darauf legt, dass es zweiseitig verbindliche Regelungen, die auch nicht abgeändert werden kön­nen. So streng ist das Konsumentenschutzgesetz teilweise. Und es ist zu Recht so streng, weil da natürlich keine Waffengleichheit herrscht, wie man das im österreichi­schen Zivilrecht so schön formuliert. Da muss es eine Waffengleichheit geben. Meis­tens ist der Konsument ja in einer sehr schlechten Situation. Dementsprechend muss es dann auch eine verbindliche Regelung geben, die es dem Konsumenten ermöglicht, seine Rechte durchzusetzen.

Ich kann mich mit diesem Antrag überhaupt nicht einverstanden erklären und muss Kollegin Hradecsni von der grünen Fraktion Recht geben, denn der Antrag der Grünen wurde auch von uns im Konsumentenschutzausschuss unterstützt, weil nur dieser An­trag eine verbindliche Regelung sichergestellt hätte. Nur das wäre im Sinne eines wah­ren Konsumentenschutzes gewesen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 171

Die ÖVP bezieht sich ja immer auf den „Verfassungsbogen“ und sagt, es muss alles so seriös sein. – Das ist kein seriöser Antrag, Frau Kollegin Aubauer! Es ist nicht seriös, dem Parlament zu verkaufen versuchen: Wir ermöglichen hier irgendetwas, was bis dato ohnehin möglich war. Es hat niemand einen Unternehmer daran gehindert, das freiwillig zu kennzeichnen. Das ist doch wirklich absurd! Mit welchen Argumenten das dann im Konsumentenschutz-Ausschuss abgelehnt worden ist, war ja hanebüchen.

Ich kann nur sagen: Wenn ein Konsument geschützt werden sollte – das ist auch unser Anliegen in diesem Bereich –, dann muss es da Transparenz, dann muss es eine Ver­pflichtung geben, und zwar eine verbindliche Verpflichtung, die auch nicht unabänder­lich ist. Dann, so glaube ich, wäre hier einiges zugunsten der Verbraucher ermöglicht worden. Aber diesem Antrag können wir nicht zustimmen, weil er einfach nur etwas er­möglichen sollte, was bis dato ohnehin schon möglich war.

In Zukunft würde ich mir wünschen, wenn wir im Konsumentenschutz-Ausschuss Din­ge beraten und wenn wir hier für die Konsumenten etwas Sinnvolles machen sollten, dass wir dann auch verbindliche Regelungen treffen – und nicht irgendwelche Alibi-Aktionen, damit man vielleicht den einen oder anderen Unternehmer schützt. Die bra­ven Unternehmer haben das ohnehin nicht notwendig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner ist Herr Abgeordne­ter Rädler mit 3 Minuten Redezeit am Wort. – Bitte.

 


14.23.23

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Haimbuchner, Sie haben die Seriosität des An­trages der Kollegin Aubauer in Frage gestellt. Ich muss jetzt die Seriosität eines frei­heitlichen Abgeordneten in Frage stellen. Zum freien Markt: Sie haben sicherlich schon gehört, dass es in Deutschland Vorbilder gibt – etwa „Saturn“, „Media Markt“ –, die be­reits freiwillig diese Kennzeichnungen an ihren Geräten anbringen. Man sollte sich am Markt orientieren, den Wettbewerb fördern, und ich glaube, dass sich durchaus Lösun­gen in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren ergeben werden, die diesem An­trag gerecht werden. (Abg. Mayerhofer: Das hat ja mit dem überhaupt nichts zu tun! – Abg. Dr. Haimbuchner: Es gibt ja auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbe­werb!)

Ich komme dann gleich zur Frage des Bürgermeisters, aber gestatten Sie mir, dass ich auch zu den im Konsumentenschutz-Ausschuss behandelten Fragen betreffend die Transparenz jener Angebote im Luftverkehr zu sprechen komme. Wir haben bereits vor zwei Jahren eine Regelung in Österreich beschlossen – das wurde bereits erwähnt –, die mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten bringt. Überprüfung und Evaluierung durch die europäischen Behörden haben ergeben, dass 20 Luftfahrt­unternehmen in Österreich dieser Aufforderung auf gesetzlicher Ebene nachgekom­men sind. Auf europäischer Ebene gibt es da noch Nachholbedarf. Rund 50 Prozent der 447 Luftfahrtunternehmen sind diesen Aufforderungen nicht nachgekommen, ob­wohl der Rat bereits eine Verordnung in Ausarbeitung hat. Ich begrüße daher diesen Vorstoß aus unserem Land; hier müssen wir europäisch tätig werden.

Ein Wort noch an den Herrn Sozialminister zu einem ganz anderen Thema, das heute auch sehr oft angesprochen wurde: Sie haben gesagt, wir müssen bei unserem Wett­bewerbsvorteil und bei unserer boomenden Wirtschaft auch dem Sozialen Anteil im un­serem Land Platz gewähren. Ich frage mich dann, ob das auch in allen Ländern so ist. Wie wir dem Rundfunk heute entnehmen konnten, hat sich Frau Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig sehr vehement in Niederösterreich gegen die Vermögensgrenze ausgesprochen. Ich glaube, dass das innerhalb ihrer Partei einmal abgeklärt werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 172

sollte und sie sich vielleicht als Niederösterreicherin dazu berufen fühlen sollte, dass sie dem Beispiel des Landeshauptmannes Pröll folgen sollte. (Abg. Parnigoni: Wir sind uns einig!) Oder man hat im Parteiprogramm der SPÖ Niederösterreich die Dach­marke, Sozialpolitik zu machen, zu einer Fußnote im Parteiprogramm gemacht. Davon gehe ich aber nicht aus.

Herr Bundesminister Buchinger, ich kann mich noch erinnern, als Sie noch nicht als Mi­nister auf der Regierungsbank hier gesessen sind, als die „soziale Kälte“ von 2000 bis zum Vorjahr unter einer anderen Regierungsform, unter ganz verschiedenen Umstän­den scheinbar ausgebrochen ist. Soziale Kälte bedeutet für mich, wenn man jetzt vor Weihnachten die Pensionisten im Ungewissen lässt, ob sie sich dann ab 1. Jänner 2008 in einem strafrechtlichen Bereich bewegen. Das sind doch jene, die unserer Hilfe bedürfen.

Ein Wort noch zu den Sozialversicherungsträgern: Ich glaube, dass hier auch ein ganz anderer Handlungsbedarf vorhanden ist, wenn ich sehe, dass die Sozialversicherungs­träger auf Wiener Ebene zum Beispiel einen Heizkostenzuschuss gewähren. In Nieder­österreich ist das wieder ganz anders. Da gibt es noch einen gewaltigen Reformbedarf. Dazu könnte man sich einige Bespiele auf Länderebene oder auch auf Gemeindeebe­ne ansehen. Das wäre für mich gelebte Sozialpolitik und vielleicht auch eine Vorgabe, der sich die SPÖ verschreiben könnte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Do­linschek mit 5 Minuten Redezeit am Wort. – Bitte.

 


14.27.10

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Antrag der großen Koalition, der Abgeordneten Maier und Rädler, geht es darum, eine klare Preisauszeichnung für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen europaweit zu erreichen. Ich muss na­türlich dazusagen, einen zu niedrigen Preis anzugeben, stellt eine Irreführung des Kon­sumenten dar. Gebühren, Steuern, Taxen zu verschleiern, das ist nicht im Sinne der Konsumenten, ist nicht konsumentenfreundlich. Ich muss sagen, es gibt Handlungsbe­darf in diesem Bereich.

Im Rahmen einer EU-weiten Erhebung im Internet wurde festgestellt, dass die Hälfte aller Internetseiten von Fluggesellschaften Unklarheiten, Unregelmäßigkeiten und Ver­stöße gegen diese Richtlinie aufweisen. Es wird jetzt auch diesbezüglich die eine oder andere Rechtsdurchsetzung innerhalb der Europäischen Union im Rahmen der Behör­denkooperation geben, um die Vertrauenswürdigkeit von Internetseiten von Anbietern von billigen Flugtickets zu überprüfen. Bei mehr als 50 Prozent dieser Überprüften wur­den Mängel festgestellt. Österreichische Unternehmen waren nicht dabei, denn die Bruttopreisauszeichnungen für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen sind in Österreich Pflicht. Und das ist auch gut so.

Aber wir haben das Problem, dass auch ausländische Anbieter über das Internet Flüge anbieten, wenn von Österreich weggeflogen wird. Ich muss sagen, da gibt es schon das eine oder andere Beispiel, etwa dass die deutsche Gesellschaft „German Wings“ bei der Buchung im Internet – und nur eine Internetbuchung ist bei diesem Flugunter­nehmen möglich, Johann Maier, du weißt das! – bei Flügen ab Wien regelmäßig 48,21 € aufschlägt. Genau diese Dinge gehören unterbunden. Eine ordentliche Preis­auszeichnung könnte beispielsweise auch über die Flughafenbetreiber gegenüber einer europäischen Fluggesellschaft möglich sein und durchgesetzt werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 173

Ich frage mich, Kollegen Maier und Rädler: Wieso zielt dieser Antrag nur auf Preise ab und nicht auf das gesamte Paket der Preisangaben, der Vertragsbedingungen und der Verständlichkeit der übrigen Konditionen insgesamt im Sinne des Konsumentenschut­zes? Warum geht es in diesem Antrag nur um Preise? Das ist für mich die große Fra­ge.

Die große Koalition sollte sich meiner Meinung nach nicht darauf beschränken, in so weichen Entschließungsanträgen die Einhaltung der ohnehin für Österreich geltenden Bestimmungen auch bei der Europäischen Union einzufordern, sondern sollte darüber hinausgehen. Wie kann es sein, dass Fluggesellschaften wie etwa auch „SkyEurope“ bei Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen eine Ver­waltungsgebühr verlangen und zudem die Bedingung über die Verwaltungsgebühr in Englisch und nicht in Deutsch abgefasst ist? Derart hohe Verwaltungsgebühren gehen sicher über die tatsächlichen Kosten dieser Rückabwicklung hinaus und entwerten den Rückerstattungsanspruch meistens zur Gänze.

Kollege Maier, es gibt Handlungsbedarf in diesem Bereich, und die große Koalition sollte sich nicht darauf beschränken, mit so weichen Anträgen zu agieren, sondern soll­te in diesem Bereich Nägel mit Köpfen machen, denn was an Kosten, an Preisen ange­geben ist, sollte nicht durch zusätzliche Abgaben erhöht werden. In Zukunft sollten alle Taxen, alle Gebühren, alle Steuern, alles, was anfällt, im Preis enthalten sein.

Was die Kennzeichnung des Stromverbrauches bei Elektrogeräten betrifft, so muss ich sagen, Kollege Haimbuchner hat es auf den Punkt gebracht: Der Stromverbrauch ge­hört auf den Geräten gekennzeichnet, und zwar sowohl der aktive Verbrauch als auch der Standby-Verbrauch, damit der Konsument das beim Erwerb dieses Elektrogerätes auch sieht. Ich verstehe nicht, dass man jetzt seitens der großen Koalition einen Antrag einbringt – Frau Kollegin Aubauer, Sie werden ja dann dazu Stellung nehmen –, der eine Freiwilligkeit vorsieht: Für eine Freiwilligkeit braucht man doch keinen Beschluss hier im Hohen Haus! Entweder wird es verpflichtend – oder nicht.

Da schließe ich mich auch voll und ganz dem Antrag der Grünen an, der im Konsu­mentenschutz-Ausschuss vertagt worden ist, der eine verpflichtende Hinweispflicht der Hersteller, der Händler und der Inverkehrbringer vorsieht, wonach der Stromver­brauch jedes Gerätes und auch der Standby-Verbrauch auszuweisen sind. Das hat dann einen Sinn – aber bei einer auf Freiwilligkeit beruhenden Regelung wird niemand etwas hinaufschreiben, denn das ist heute schon möglich: Auf freiwilliger Basis kann man heute schon auf allen Geräten den Verbrauch angeben – oder eben nicht. Freiwil­lig ist freiwillig! (Beifall beim BZÖ.)

14.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.32.43

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Herr Kollege Dolinschek, das, was Sie angesprochen haben, ist bereits in der Fluggastentschädigung geregelt, und im Antrag geht es nur um die Preisauszeich­nung. – Nur so viel dazu. (Abg. Parnigoni: Der kennt sich schon wieder nicht aus, der Dolinschek!)

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen, wie es so schön heißt. Aber mittlerweile sind wir – durch Internet und Call Center, die uns die Möglichkeit geben, Reisen oder Flüge zu buchen – so weit, dass man, bereits bevor man eine Reise ange­treten hat, vieles zu erzählen hat: von Klagen über Billigflugangebote, die zu teuren Preisfallen geworden sind, Klagen über Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Steu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 174

ern, Flughafengebühren, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben wor­den sind. Die Tricks der Anbieter sind abenteuerlich geworden und der Phantasie da offensichtlich keine Grenzen gesetzt.

Der vorliegende Antrag, der meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, weil er parteiüber­greifend ist und Einstimmigkeit erzielt, ist ein Impuls Richtung EU: ein Impuls, dass endlich eine klare, europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketan­gebote gelten muss, damit es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht wird, eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen herzustellen, denn das ist die Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbe­werb unter den Anbietern.

Ich bin froh darüber, dass Österreich da eine Vorreiterrolle gegen die Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten einnimmt, damit keine teuren Überraschungen bei der Reisebuchung passieren, wie bei „SkyEurope“ zum Beispiel, wo ein Flug mit 14 € ausgepreist wird, der den Konsumenten aber letztlich dann 120 €, also um 106 € mehr, kostet.

Solchen Täuschungen muss man im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten einen Riegel vorschieben. Bei Buchungen muss endlich klar erkennbar sein, mit wel­chen Nebenkosten die Reisenden zu rechnen haben, und es muss auch erkennbar sein, dass der Bestpreis nicht immer der Endpreis sein muss. Ich meine, dass es ein sehr gutes Signal ist, dass wir hier parteiübergreifend Einigung erzielt haben: ein klares Signal, dass die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gewahrt werden müssen.

Es gibt noch viele andere Gründe, warum ein Urlaub verpatzt sein kann, aber es darf nicht sein, dass den Reisenden der Erholungswert ihres Urlaubs schon vor Antritt der Reise durch schäbige Tricks genommen wird.

In diesem Sinne hoffe ich, dass auch auf EU-Ebene der Bruttopreisauszeichnungs­pflicht endlich Rechnung getragen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.35.50

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Werte Kollegen! Herr Kollege Haimbuchner, ich freue mich, dass Sie sich so stark für Konsumentenschutz und für das Energiesparen einsetzen, dass Sie dies mit so viel Engagement tun! (Abg. Dr. Haimbuchner: Sogar mit verbind­lichen Regelungen!) Wir können jede helfende Stimme gebrauchen.

Klimaschutz beginnt bei jedem Einzelnen, bei jedem Einzelnen zu Hause. Es gilt, un­nötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Geradezu ein Paradebeispiel für Energiever­schwendung ist ja der Standby-Modus von Fernsehern, Radios, Video-Recordern und anderen Geräten.

Eine Schätzung dazu, die das Ausmaß verdeutlichen soll: Je nach Größe und Geräte­ausstattung eines Haushaltes können sich die Stromkosten pro Jahr allein für den Standby-Betrieb auf etwa 150 € summieren. – So viel kann also jeder Haushalt locker einsparen.

Deshalb wollen wir, dass Elektrogeräte eine Kennzeichnung bekommen, auf der der Energieverbrauch klipp und klar ausgewiesen wird.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 175

Warum eine freiwillige Kennzeichnung? – Drei gute Gründe gibt es dafür.

Erstens kann sich Österreichs Wirtschaft nicht so sehr von Österreichs Nachbarländern abschotten – das ist wohl ein gutes Argument.

Zweitens hat man mit der Freiwilligkeit in Deutschland sehr gute Erfahrungen gemacht. Mein Kollege Rädler hat es vorhin erzählt: „MediaMarkt“ und „Saturn“ geben seit eini­ger Zeit freiwillig den Stromverbrauch der Geräte bekannt (Abg. Hradecsni: ... im Parlament!), und das hat zu größter Zufriedenheit der Kunden und der Händler geführt.

Und drittens macht es auch Sinn, eine EU-Richtlinie abzuwarten, die gerade in Vorbe­reitung ist und die europaweit einheitliche Vorschriften bringen soll.

Meine Damen und Herren! Heute machen wir also einen weiteren Schritt hin zum Ener­giesparen. Es soll leichter werden, teure Energie nicht mehr sinnlos zu vergeuden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.38.15

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Weihnachten naht – und die Kassen klingeln, vor al­lem bei den Verkäuferinnen und Verkäufern von Elektrogeräten und Unterhaltungselek­tronik. Mittlerweile ist vielen KonsumentInnen durchaus bewusst, dass der Griff zum falschen Gerät sie teuer zu stehen kommen kann. Wer bei Elektrogeräten wie Fernse­hern und DVD-Playern nicht auf den Stromverbrauch achtet, zahlt schnell drauf, denn Geräte mit gleicher Ausstattung weisen in puncto Stromkosten gewaltige Unterschiede auf. Gleichzeitig wissen wir, dass der Stromverbrauch der Geräte im Betrieb und im Standby zunehmend zum Kaufkriterium für viele KonsumentInnen wird.

Meine geschätzten Damen und Herren, allerdings ist es den KonsumentInnen oft nicht möglich, an entsprechende Informationen heranzukommen. Als umweltbewusster Kon­sument, der Klimaschutz, Energiesparen und die Wichtigkeit energieeffizienter Geräte verinnerlicht hat, steht man nun im Fachhandel, konfrontiert mit Hunderten blinkenden Geräten, die zum Kauf einladen. In der Flut technischer Informationen auf den Werbe­tafeln fehlt zumeist aber die Information zum Stromverbrauch des Gerätes im Betrieb; die Standby-Verbrauchswerte kennen oft nicht einmal die Verkäufer.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Verbrauchskennzeichnung – darin waren sich jetzt mittlerweile alle Redner einig – ist eine Notwendigkeit. Dieser Antrag, Frau Kolle­gin, sah in der Ausführung zum Ersten eine verpflichtende Kennzeichnung vor und ist dann im Koalitionsbereich ein wenig abgeschwächt worden. Tatsache ist aber, dass wir zum ersten Mal – und darauf dürfen wir gemeinsam stolz sein – eine direkte Hinweis­situation haben, auch in der Bewusstseinsbildung auf den Konsumenten, damit er sich mit diesen gesamten Materien auseinandersetzen kann und damit ihm bewusst wird, wo seine Möglichkeiten liegen.

Ideal wäre eine Kennzeichnung auf den Werbetafeln beziehungsweise Preis-Etiketten der Geräte bereits im Handel, damit die KonsumentInnen potenzielle Stromfresser
auf einen Blick erkennen können. Das ist ja auch der Grundgedanke dieses Antrages, der die Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby vorsieht.

Geschätzte Damen und Herren, es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass, wie Kol­legin Aubauer darauf hingewiesen hat, die EuP-Richtlinie 2005/32/EC die Energieeffi­zienz von Produkten kennzeichnen helfen und es dort eine verbindliche Situation auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 176

in dieser Hinsicht geben wird. Es ist aber wichtig, da wir alle vom Energiesparen und von Nachhaltigkeit reden – ein Thema, das auch in der Dringlichen Anfrage, jetzt gleich um 15 Uhr, debattiert werden wird –, dass wir hier den Ansatz finden, nicht „Geiz ist geil“, sondern: Durch intelligentes Kaufen mit nachhaltiger Wirkung, das in der Möglich­keit des Einzelnen, des Haushalts, des Betriebes liegt, können wir Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen, weil wir Energie intelligent nutzen.

Ich darf Sie bitten, diesen Antrag zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

14.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.41.38

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer von uns kennt sie nicht, die Superangebote im Internet: Um 29 € nach Rom, London, Amsterdam oder wohin auch immer. Kollegin Fleckl hat sogar eine noch günstigere Destination entdeckt. (Abg. Großruck: Um 50 Cent nach Barcelona!) – Für die Konsumenten wunderbar, könnte man sagen, aber diese Lockangebote sind aus Sicht des Konsumentenschutzes ein Problem. Durch unterschiedliche Steuern, Gebühren und sonstige Zulagen wird der wahre Preis verschleiert. Gerade die Fluglinien waren und sind bei den Zusatzkosten besonders erfinderisch. Dies macht einen objektiven Preisvergleich wirklich sehr, sehr schwierig.

Auf der anderen Seite ist für den Konsumenten der Wettbewerb zwischen den Billig- und sonstigen Fluglinien durchaus verlockend. Ob das auch für die Umwelt gilt, ist aber ein anderes Kapitel.

In Österreich gilt die Bruttopreisverordnung schon seit dem 14. Jänner 2006, und wie eine Umfrage der EU-Kommission zeigt, funktioniert das in Österreich recht gut. Insge­samt wurden 447 Web-Seiten EU-weit untersucht. Bei fast genau der Hälfte gab es irreführende Angaben. Alle zwanzig in Österreich untersuchten Web-Seiten waren fair gestaltet – durchaus ein Erfolg der Bruttopreisverordnung.

Auf EU-Ebene sind aber schon wichtige Entscheidungen im Sinne des Konsumenten­schutzes zu diesen Thema erreicht worden. Das EU-Parlament hat die Verordnung im Juli in erster Lesung bereits angenommen, und inzwischen hat auch der Rat seine Be­ratschlagungen positiv abgeschlossen. Informell wurde schon eine Einigung erzielt, for­mell ist die Verabschiedung eines gemeinsamen Standpunktes allerdings noch aus­ständig. Mit einem Abschluss des Dossiers in zweiter Lesung ist im Jänner 2008 oder wahrscheinlicher im Februar 2008 zu rechnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Füller. 2 Minuten. – Bitte.

 


14.43.36

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist mit dem heute vorliegenden Entschließungsantrag zur Verbesserung der Rechte von Passagieren im Flugverkehr seiner Vorreiterrolle im Bereich des Konsumentenschutzes wieder gerecht geworden und geht bereits einen Schritt weiter. Auch die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen am 29. November 2007 einen Beschluss in diese Richtung gefasst.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 177

Um in Zukunft irreführende Werbung und Lockangebote mit kaum nachvollziehbaren Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden, sollen die Bruttoprei­se im Flugverkehrswesen, die bis dato nicht im Preisauszeichnungsgesetz 1992, Bun­desgesetzblatt Nummer 146, geregelt waren, einer gemeinsamen europäischen Lö­sung zugeführt werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Eine in Zukunft für die Menschen überschaubarere und leichtere Möglichkeit der Ver­gleichbarkeit von verschiedenen Angeboten zu schaffen, war bereits in der XXII. Ge­setzgebungsperiode ein Anliegen aller hier im Haus vertretenen Parteien. Jedoch gibt es dazu auf EU-Ebene Nachholbedarf. Verschiedenste Praktiken bei Billigflügen – Flughafengebühren, Taxen, Steuern und so weiter, die nicht bei den Ticketpreisen an­gegeben werden und erst später für böse Überraschungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten sorgen – müssen abgestellt werden.

Auf europäischer Ebene hat man sich, aufgrund einer österreichischen Initiative, be­reits am 24. Juli 2006 dieses Themas angenommen und einen Verordnungsvorschlag über gemeinsame Vorschriften zur Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Ge­meinschaft vorgestellt.

Ich ersuche die zuständigen Regierungsmitglieder, sich diesem Thema bei den nächs­ten EU-Ministerräten weiterhin zu widmen und eine transparente europäische Rege­lung, die die Bezeichnung „konsumentinnen- und konsumentenfreundlich“ verdient, nach österreichischem Vorbild umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

14.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfin­ger zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.55

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf den Antrag betreffend die freiwillige Kennzeichnung von elektronischen Geräten und Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby-Modus eingehen. Wie schon Kolleginnen und Kollegen vor mir ausgeführt haben, geht es um zwei Bereiche, nämlich um das Punktuelle, aber auch um das Gesamtheitliche, das wir hier zu betrachten haben, sowie darum, dass die Aufarbeitung dieser Thematik natür­lich auch bewusstseinsbildend wirken soll.

Wenn man das Ganze gesamtheitlich betrachtet, geht es natürlich, wenn man alle Elektrogeräte, die im Standby-Modus laufen, zusammenrechnet, um einen enormen Anteil am Gesamt-Stromverbrauch. Und wenn wir von Energieeffizienz und von Beiträ­gen zum Klimaschutz reden, dann müssen wir feststellen, dass man diesen Strom na­türlich einsparen könnte. Das wäre eine wesentliche Ergänzung der Ansätze zur Lö­sung dieser Frage.

Punktuell geht es natürlich auch um die Ersparnis jedes einzelnen Haushaltes. Wir sprechen da von einer Ersparnis von zirka 1 € pro Watt und Jahr. Da kommt dann in einem Haushalt – wenn wir an die Küche denken, an den gesamten Wohnbereich, wie viele Geräte da aufgestellt sind – auch schon wieder einiges zusammen, wo dann jeder für sich auf der Stromrechnung nachlesen kann, wie viel an Ersparnis da im Jahr erzielt werden kann.

Ein wichtiger Aspekt, der bisher noch nicht erwähnt wurde, der aber, so denke ich, auch für unseren Lebensraum von enormer Bedeutung ist, ist der gesundheitliche Aspekt in diesem Zusammenhang: Alle Elektrogeräte, alle elektronischen Geräte im Standby-Modus erzeugen ein Magnetfeld und damit Elektro-Smog, und ich denke, ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 178

rade im Wohnbereich, wo die Kinder spielen, beziehungsweise in den Schlaf- oder Ru­heräumen sollte man wirklich auf eine spannungsfreie Zone achten. Alles in allem trägt natürlich auch die Zielsetzung des vorliegenden Antrags in mehrfacher Hinsicht positiv dazu bei.

Ich kann Sie daher nur bitten, meine Damen und Herren, diesem Antrag zuzustim­men. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.48



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 179

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ehmann zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.10

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Im privaten Haushalt verbirgt sich der Energieverbrauch oft an unvermuteten Stellen. Immer mehr elektronische Geräte ver­brauchen Strom, auch wenn sie gar nicht benutzt werden. Wir kennen das von Stereo­anlagen, DVD-Playern, Satelliten-Receivern und so weiter.

Auf den Bereitschaftsbetrieb, auch Standby genannt, entfällt ein steigender Anteil am Stromverbrauch. Eine Studie der Internationalen Energieagentur zeigt uns, dass der Standby-Betrieb von Geräten durchschnittlich rund 7,5 Prozent des Stromhaushalts­budgets verschlingt. Würden in österreichischen Haushalten die verschiedenen Geräte nicht im Standby-Betrieb laufen, könnte man sich im Jahr rund 120 € – im Extremfall, so haben wir schon gehört, bis zu 150 € im Jahr – einsparen. Als Faustregel kann man Folgendes hernehmen: 1 Watt Standby-Verbrauch kostet pro Jahr 1 €. Eine Kaffeema­schine hat im Standby-Betrieb einen Verbrauch von 21 Watt im Jahr.

In Europa liegt der jährliche Standby-Verbrauch bei 30 Terawattstunden – das ist der jährliche Energieverbrauch von Ungarn beispielsweise.

Als ersten Schritt sehe ich daher die freiwillige Kennzeichnung aller Elektrogeräte, also auch die der Unterhaltungselektronik. Bei Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel Kühlge­räten oder Waschmaschinen, gibt es ja die EU-einheitliche Energie-Etikette.

Ab 2008 soll es also, wie schon angesprochen, für alle Elektrogeräte eine freiwillige Kennzeichnung des Stromverbrauchs auf den Preisschildern geben, die sowohl den Stromverbrauch im Betrieb als auch im Standby beinhaltet, was für den Konsumenten das Wesentliche ist.

Die verpflichtende Kennzeichnung wurde schon oft gefordert, sie wird auch kommen, und das kann ich als weiteren Schritt durchaus befürworten, denn es befindet sich der­zeit eine EU-Richtlinie in Ausarbeitung, die genau diese Pflicht einfordern wird.

Ein weiterer Schritt wäre sogar das mögliche verpflichtende Einbauen von NVRAM-Bausteinen. Was meine ich damit? Es gibt Geräte, die beispielsweise keinen Standby-Verbrauch aufweisen, eben durch den Einbau von NVRAM. Das ist eine Speichertech­nologie, die ohne Aufrechterhaltung der Energieversorgung die gespeicherten Informa­tionen halten kann – im Gegensatz zu volotilen, also flüchtigen Speichern wie DRAM oder SRAM, welche die gespeicherten Informationen ohne Energieversorgung verlie­ren.

Insgesamt geht es auch in diesem Bereich in die richtige Richtung. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


14.50.52

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch ich darf zum Thema Standby reden. Tatsächlich ist es ja so, wenn wir in der Nacht durch unsere Wohnung gehen, das Licht nicht aufdrehen, trotzdem eine Vielzahl von kleinen Lichtern brennt, und das ist der Standby-Betrieb, der Strom frisst und Geld kostet.

Wir müssen uns das vor Augen halten – es wurde schon gesagt –: Pro Haushalt kostet der Standby-Betrieb zwischen 50 und 150 € im Jahr, insgesamt aber macht er die Leis­tung eines Kraftwerks von 150 Megawatt aus. Nur damit man sich das vorstellen kann: Das Donaukraftwerk Wien hat ungefähr diese Kapazität, oder drei Biomassekraftwerke Simmering hätten diese auch. Der Standby-Betrieb frisst ungefähr 200 000 Tonnen Öl- oder Gasäquivalent, was eine Freisetzung von 500 000 Tonnen CO2 nach sich zieht. – Und all das wollen wir nicht.

Das wirklich Unangenehme daran ist aber, dass es nicht nur viel Geld kostet, sondern wir diesen Strom in Wirklichkeit ja nicht haben. Unser Stromimport steigt, wir importie­ren de facto Atomstrom, und wenn wir diese immer mehr werdenden Stromfresser in unseren Haushalten haben, dann ist klar, dass wir dadurch Atomstromimporte forcie­ren. Deshalb ist es wichtig, über dieses Thema zu diskutieren, ist es wichtig, den Ver­brauch auf jedem Produkt, auf jedem Preiszettel lesen zu können, um diese Diskussion in die Bevölkerung zu bringen.

Noch eine Diskussion wird man damit verbinden: Wir diskutieren über Standby-Kosten von 100 € pro Haushalt, und gleichzeitig diskutieren wir über Ökostromkosten von 20 oder 30 € pro Haushalt. Das eine bemerken wir gar nicht, und das andere ist angeblich ein großes Problem. Ich möchte daher an dieser Stelle einmahnen, dass man in dieser Diskussion endlich ehrlich wird und sagen sollte: Wir wollen weniger Atomstrom, wir wollen weniger Strom aus fossilen Energiequellen, wir wollen mehr Strom aus erneuer­baren Energien, und wir wollen, dass dieser Strom auch in Österreich hergestellt wird!

Daher wäre es wohl sinnvoll und richtig, diese Diskussion dazu zu nützen, das Öko­stromgesetz zu diskutieren, hier zu einer Beschleunigung zu kommen und sehr rasch auch mitzuhelfen, dass wir zu einer Sofortlösung für die Biogasanlagen kommen. Das wären ehrliche Diskussionen, die dieses Thema verlangt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Spin­delberger zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


14.53.24

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Was in der Vergangenheit bei vielen Menschen oft zu wenig Beachtung gefunden hat, ist heut­zutage weltweit, und zwar nicht erst durch Al Gores Film „Eine unbequeme Wahrheit“, in aller Munde. Worte wie „Klimawandel“, „CO2-Ausstoß“, aber auch höhere Energie­kosten verfolgen uns auf Schritt und Tritt, und ich stelle mir dabei die Frage: Ist das auch in Österreich so? Ich glaube oft, dass das nicht der Fall ist, denn glaubt man di­versen Studien, dann gehen bei uns die Uhren anders.

Bei einem Vergleich von 19 europäischen Ländern belegt unser Land, wenn es um den Standby-Anteil des gesamten Stromverbrauchs geht, den zweiten Platz hinter Deutsch­land. Sagenhafte 2,5 Prozent beträgt dieser in Österreich. Andere Länder benötigen nicht einmal ein Viertel davon. Fokussiert man diesen Stromverbrauch dann auch noch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 180

auf den privaten Haushalt, sieht man, dieser verschlingt durchschnittlich sogar sagen­hafte 7,5 Prozent des gesamten Haushaltsbudgets bei Strom.

Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control hat errechnet, dass für die Erzeu­gung des gesamten Standby-Stroms derzeit ein Kraftwerk mit einer Leistung von 150 Megawatt erforderlich ist und sagenhafte 0,5 Prozent des Ausstoßes an Kohlen­dioxid in Österreich auf das Standby-Konto zurückzuführen sind.

Standby bedeutet also nicht nur höhere Stromkosten, sondern auch eine höhere Um­weltbelastung. Selbst bei einem durchschnittlich ausgestatteten Haushalt wäre durch einen sparsameren Umgang mit Energie eine um rund 204 € niedrigere Stromrech­nung möglich, wobei der Anteil der Stromkosten, die durch Standby erzeugt werden, in einem durchschnittlichen Haushalt bei 95 € liegt.

Dieser vorliegende Antrag soll daher wesentlich dazu beitragen, dass ab 2008, wenn vorerst auch nur auf freiwilliger Basis, eine Kennzeichnung des Stromverbrauchs im Standby-Betrieb erfolgt, damit es unter den Konsumentinnen und Konsumenten zu einer besseren Bewusstseinsbildung kommt. Ich bin jedenfalls überzeugt, dass wir da­mit dazu beitragen können, dass wir bald sagen können: good-bye Standby! (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


14.55.54

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Zu diesem Tagesordnungspunkt, der letztendlich einstimmig be­schlossen werden wird, wurde schon viel gesagt. Vier Minuten vor dem Aufruf der Dringlichen Anfrage möchte ich trotzdem noch zwei Sätze zur Bruttopreisauszeichnung sagen.

Ich denke, dass gerade in der heutigen Zeit, wo eine wahre Werbeflut auf uns zu­kommt, Transparenz und Klarheit für den Konsumenten wichtiger denn je sind. Deswe­gen ist die Bruttopreisauszeichnung zu begrüßen, damit der Konsument auch wirklich weiß, wie er dran ist. Ich denke, dass dieser Antrag, der vom Abgeordneten Rädler, aber auch vom Abgeordneten Maier vorgelegt wurde, zweifellos richtig ist und auch auf europäischer Ebene eine transparente, nachvollziehbare europäische Regelung er­möglichen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Klimaschutz: Die freiwillige Kennzeichnung ist der richtige Weg. Es gibt gute Beispiele aus Deutschland, wo gerade mit der freiwilligen Kennzeichnung der Standby-Geräte ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden konnte. Man erspart sich bei einem Fernseher, der 20 Stunden ausgeschaltet ist, im Jahr bis zu 30 €. Ich denke, das ist gerade vor Beginn der Klimaschutzkonferenz in Bali der richtige Ansatz und der richtige Weg. Ein kleiner Beitrag, aber wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Herren Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Aufgrund der Zeitlage werde ich jetzt über die Tagesordnungspunkte 4 und 5 abstim­men lassen, dann die Dringliche Anfrage aufrufen und nach der Dringlichen Anfrage, da es eine sehr lange Abstimmung werden wird, die die Zeit jetzt sicher nicht mehr zu­lassen wird, die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 durchführen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 181

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 340 d.B. ange­schlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 43.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 341 d.B. an­geschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 44.)

Ich werde jetzt die Sitzung für zwei Minuten unterbrechen und dann die Dringliche Anfrage aufrufen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

15.00.38Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend drohendes Milliarden-Debakel beim Klimaschutz für Österreich (2492/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2492/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Bei der Weltklimakonferenz in Bali (3.-14. Dezember) müssen die Weichen für eine radikale Trendwende in der globalen Klimaschutzpolitik gestellt werden. Es ist dies die letzte Möglichkeit, das Ruder im Kampf gegen den Klimawandel noch rechtzeitig herumzureißen.

Die VerhandlerInnen in Bali müssen den Vorgaben des UN-Weltklimarates folgen: Weltweit müssen die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mind. 50% gesenkt wer­den. Die Industrieländer müssen ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindes­tens 30% und bis 2050 um mindestens 80% reduzieren (jeweils geg. 1990).

Der Weltklimarat IPCC hat seine Aussagen im November 2007 weiter verschärft. Die globale Temperatur könnte im Mittel bis Ende dieses Jahrhunderts um mehr als 6 Grad Celsius steigen. Das ist weit mehr als bisher befürchtet. Laut IPCC hätte bereits eine Erwärmung von zwei Grad Celsius gravierende weltweite Klimakatastrophen zur Folge.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 182

Die Ausgangssituation macht wenig Hoffnung: Selbst wenn überhaupt keine Treib­hausgase mehr emittiert würden, stiege die Temperatur noch um bis zu 0,9 Grad. Seit Beginn der Industrialisierung ist die globale Durchschnittstemperatur bereits um 0,74 Grad angestiegen. Zusammengerechnet ergibt das das Faktum, dass sich die glo­bale Erwärmung bereits nahe der Zwei-Grad-Grenze befindet. Fazit: Die CO2-Emissio­nen müssen rasch und radikal gesenkt werden. Spätestens ab 2015 müssen die globa­len CO2-Emissionen zu sinken beginnen, fordern die Experten des UNO-Weltklima­rats.

Derzeit ist eine Trendwende nicht in Sicht. Schon gar nicht in Österreich.

Nur Spanien ist derzeit weiter entfernt vom Kyoto-Ziel als Österreich.

Die österreichischen Treibhausgasemissionen lagen im Jahr 2005 bei 93,3 Mio. Ton­nen oder 18% über dem Wert von 1990. In der Kyoto-Zielperiode (2008 – 2012) müs­sen sie um 13% unter dem Niveau von 1990 liegen.

In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass Österreich in den Jahren 2008 bis 2012
im Durchschnitt maximal 68,8 Millionen Tonnen klimaschädliche Gase pro Jahr in die Luft blasen darf. Derzeit beträgt die Lücke zur Erreichung des Kyoto-Ziels rund 25 Mio. Tonnen pro Jahr. Mehr als ein Viertel der heimischen Emissionen müssten, be­ginnend mit 1.1.2008, reduziert werden. Und zwar im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Was also im Jahr 2008 nicht geschafft wird, muss in den Folgejahren zusätzlich reduziert werden.

Alle Expertenanalysen deuten derzeit darauf hin, dass Österreich dieses Ziel auf Grund fehlender Maßnahmen kolossal verfehlen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Öster­reich 2008 ungeschlagen und ohne Gegentor Fußballeuropameister wird, ist höher ein­zustufen als jene, das Kyoto-Ziel zu erreichen. Derzeit sind keine Maßnahmen in Sicht, die rechtzeitig und ausreichend greifen könnten, um das Kyoto-Ziel noch zu erreichen.

Angesichts des ungebremsten Wachstums in den Bereichen Verkehr und Stromver­brauch und den lächerlichen Maßnahmen der Bundesregierung (Stichworte: katastro­phales Ökostromgesetz und verwässerte Reform der Normverbrauchsabgabe) ist aus heutiger Sicht ein Sinken der Treibhausgasemissionen in Österreich äußerst unwahr­scheinlich.

Alle klima- und energiepolitischen Trends bewegen sich derzeit in die falsche Richtung. Der Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich ist seit 1997 von 70% auf 57% ge­sunken. Dieser Trend wird sich durch das von BM Bartenstein vorgelegte neue Öko­stromgesetz nicht ändern. Der Stromverbrauch wächst seit Jahren um 2 bis 3 % pro Jahr. Die Treibhausgasemissionen steigen, zuletzt um 2,3% von 2004 auf 2005.

Bestenfalls erscheint bis 2010 eine Stabilisierung der CO2-Emissionen auf dem Niveau von 2005 möglich.

Dies würde bedeuten, dass Österreich im Zeitraum 2008 bis 2012 für insgesamt 125 Mio. Tonnen Treibhausgase Zertifikate aus dem Ausland zukaufen müsste. Vor­sichtig gerechnet ergibt dies eine Belastung für das Budget von knapp zwei Milliar­den Euro. Realistisch gerechnet werden die österreichischen SteuerzahlerInnen für das Versagen der Bundesregierung im Klimaschutz mit 2,5 Milliarden Euro büßen müs­sen.

Allen gegenteiligen Beteuerungen von Bundeskanzler und Umweltminister zum Trotz steuert Österreich beim Klimaschutz auf ein finanzielles Debakel von der Dimension der Eurofighter-Beschaffung zu.

Der Zukauf von Zertifikaten für neun Millionen Tonnen CO2 pro Jahr (45 Mio. Tonnen im Zeitraum 2008 bis 2012) ist von der Bundesregierung bereits fix geplant. Dafür


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 183

stehen 400 Mio. Euro aus öffentlichen Mitteln (2003 bis 2012) bereit. Am 3. Dezember 2007 haben die Regierungsparteien im parlamentarischen Umweltausschuss die ur­sprünglich geplante Summe von 320 Mio. Euro um weitere 80 Mio. Euro aufgestockt.

Die Bundesregierung hat es also längst aufgegeben, das Kyoto-Ziel ohne den Zukauf von CO2-Zertifikaten erreichen zu wollen. Für den Großteil des fix geplanten Ankaufs-Volumens von 45 Mio. Tonnen wurden bereits Kaufverträge mit Auslandsprojekten abgeschlossen. Erst vor wenigen Tagen hat etwa Umweltminister Pröll einen Ver-
trag über den Zukauf von knapp vier Mio. Tonnen CO2-Reduktion aus sieben Wind­parks und einer Biomasseanlage in China abgeschlossen. Insgesamt sind bereits 12 Projekte alleine mit China unterschrieben, durch die der österreichischen Klima­bilanz 13 Mio. Tonnen CO2 gutgeschrieben werden.

Die abgesehen von den 45 Mio. Tonnen (die fix zugekauft werden sollen) fehlenden weiteren 80 Mio. Tonnen CO2 werden um vieles kostspieliger. Die CO2-Preise steigen. Analysten rechnen mit 20 Euro pro Tonnen CO2 für die kommenden Jahre, auch höhe­re Preise sind möglich.

Die in der Volksschule erlernten Grundrechnungsarten reichen aus, um zu erkennen, dass Österreich mit Kosten von mindestens weiteren 1,6 Milliarden Euro rechnen muss, um die Lücke zum Kyotoziel zu schließen. Steigen die Kosten pro Tonnen CO2 auf 25 Euro, wachsen die zusätzlichen Kompensationszahlungen auf 2 Milliarden Euro an.

Die Gesamtrechnung für das Klimaschutz-Versagen der Bundesregierung erhöht sich auf knapp 2,5 Milliarden Euro.

2,5 Milliarden Euro, die in der Bildungs- und Sozialpolitik sowie in der Umweltpolitik im Inland dringend benötigt würden.

2,5 Milliarden Euro, die in den Sand gesetzt sind.

Denn die österreichische Wirtschaft profitiert kaum. Die bisherige Erfahrung mit An­kaufsprojekten zeigt, dass österreichische Unternehmen daran kaum beteiligt sind. Der Zukauf von Emissionszertifikaten bringt keinen positiven Nutzen für die österreichische Volkswirtschaft, schafft keine Arbeitsplätze im Inland, trägt nichts zur Technologieent­wicklung in Österreich bei und verbessert weder die Energieversorgungssicherheit in Österreich noch bringt er eine Abhilfe für die Probleme einkommensschwächerer Haushalte durch die steigenden Energiepreise.

Die Freikauf-Strategie, auf die die Bundesregierung zusteuert, ist eine Kopf-in-den-Sand-Strategie.

Denn die verschleuderten Klima-Milliarden retten Österreich gerade einmal über die Kyoto-Periode, also bis 2012. Danach wird nicht einfach Schluss sein mit dem Klima­schutz. Im Gegenteil.

Die in Bali beginnenden Verhandlungen über ein Kyoto-Folgeabkommen lassen erwar­ten, dass sich die Industrieländer und auch Österreich auf weiter reichende Reduk­tionsverpflichtungen festlegen werden müssen.

So hat die EU als Position für Bali festgelegt, ihre Emissionen bis 2020 um 20% gegen­über 1990 senken zu wollen, bzw. um 30%, wenn andere Industriestaaten mitziehen. Auch für Österreich wird daher ein neues, weiter reichendes, europarechtlich verbindli­ches Reduktionsziel fixiert werden.

Setzt Österreich keine wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, werden nach 2012 weitere Kompensationszahlungen in Milliarden-Höhe notwendig sein.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 184

Setzt die Bundesregierung ihre wirkungslose Klimapolitik fort, werden künftige Budgets mit vielen Milliarden Euro belastet. Zentrale Reformen im Bildungs- und Sozialbereich könnten nicht durchgeführt werden. Die großen wirtschafts- und sozialpolitischen Chancen einer Energiewende blieben ungenützt. Die Bundesregierung gefährdet mit ihrem Verhalten eine positive Zukunftsentwicklung für Österreich.

Da der Durchrechnungszeitraum des Kyoto-Protokolls am 1.1.2008, also in 28 Tagen beginnt, besteht dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf für den Bundeskanzler.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage:

Bis zu 2,5 Milliarden Euro werden Österreichs SteuerzahlerInnen für den Zukauf von CO2-Zertifikaten bezahlen müssen, damit Österreich das Kyotoziel noch erreichen kann. ÖVP-Umweltminister Josef Pröll behauptet, dass die eingeschlagenen Emis­sionsreduktionen ab 2008 zu greifen beginnen. Die Frage nach Strafzahlungen werde sich nicht stellen, Österreich werde das Kyotoziel erreichen.

1. Teilen Sie die Meinung Ihres Umweltministers? Falls ja, können Sie eine Garantie dafür abgeben, dass Österreich – über jene 45 Millionen Tonnen CO2 hinaus, die ohnehin bereits fix zugekauft werden – keine weiteren Kompensationszahlungen zur Erreichung des Kyoto-Ziels leisten wird müssen? Falls nein, für wie viele Millionen Ton­nen CO2 werden Ihren Berechnungen nach insgesamt in der Kyoto-Zielperiode 2008 bis 2012 CO2-Zertifikate zugekauft werden müssen und mit welcher Summe wird da­durch der Staatshaushalt belastet werden?

2. Welcher Betrag wird insgesamt in den Jahren 2003 bis 2012 für den Zukauf von CO2-Zertifkaten im Bundesbudget vorzusehen sein?

Unter anderem sollen CO2-Zertifikate aus chinesischen Windenergieprojekten zuge­kauft werden, um die österreichische CO2-Bilanz aufzubessern.

3. Halten Sie es für sinnvoll, mit österreichischem Steuergeld Windräder in China er­richten zu lassen, während gleichzeitig die in Österreich noch vorhandenen Windener­giepotentiale auf Grund eines katastrophal schlechten Ökostromgesetzes nicht genutzt werden? Wie viel österreichisches Geld fließt im Rahmen von JI/CDM-Projekten insge­samt in Windkraftprojekte im Ausland? Wie viele Arbeitsplätze werden dadurch in Ös­terreich geschaffen? Wie hoch ist dadurch die Wertschöpfung für die österreichische Wirtschaft?

4. Wie beurteilen Sie die Aussagen des Ökonomen und Klimafonds-Mitglied Prof. Ste­fan Schleicher, der mit notwendigen Zertifikatszukäufen im Ausmaß von 1,5 Milliar­den Euro rechnet, da keine Projekte sichtbar seien, welche die Fehlmenge von 25 Mio. Tonnen CO2 reduzieren könnte, die Österreich zur Erreichung des Kyoto-
Ziels fehle?

ÖVP-Umweltminister Josef Pröll hat Stefan Schleicher vor wenigen Tagen ausrichten lassen, er sei auf Grund seiner Aussagen fehl am Platz.

5. Sind Sie auch der Meinung, dass Stefan Schleicher fehl am Platz ist? Falls ja wa­rum? Falls nein wieso nicht?

6. Hat Ihr persönlicher Klimabeauftragter Andreas Wabl recht, wenn er sich verwundert zeigt, dass Umweltminister Pröll auf die von Stefan Schleicher genannten Zahlen so heftig reagiert, Stefan Schleicher als unabhängigen und international anerkannten Ex­perten bezeichnet und die Zahlen von Schleicher als „sehr sorgfältig gerechnet“ be­zeichnet? Falls nein, warum nicht?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 185

7. Falls ja, ist aus Ihrer Sicht ÖVP-Umweltminister Pröll dann nicht fehl am Platz? Falls ja, welche Konsequenzen werden Sie als Regierungschef daraus ziehen? Falls nein, warum nicht?

Klimaschutzbeauftragter Andreas Wabl hat sieht die österreichische Klimaschutzpolitik „zwischen planloser Förderung und PR-Aktionen des verantwortlichen Ministers irrlich­tern“. Wörtlich kommentiert Wabl die Arbeit von Umweltminister Pröll wie folgt: „Pröll ist nicht für die Zögerlichkeit seiner Vorgänger verantwortlich zu machen. Aber statt die bisherigen Fehlleistungen zu korrigieren setzt er sie fort. Der Umweltminister inszeniert sich als tapferer Streiter für den Klimaschutz, tatsächlich betreibt er wie seine Amtsvor­gänger in erster Linie Selbstvermarktung.“ Konkreter Anlass für diese Kritik war die Verleihung des „Grünen Balls“ für die Verdienste des Klimaschutzes durch BM Pröll an den Erdölmulti BP.

8. Teilen Sie diese Kritik von Andreas Wabl an Josef Pröll? Falls nein warum nicht? Finden Sie es vertretbar, wenn der Umweltminister einen internationalen Erdölmulti mit einem Klimaschutzpreis auszeichnet? Falls ja, warum?

SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr hat im Zusammenhang mit der Diskussion um mög­liche Kyoto-Strafzahlungen Österreichs von „Untätigkeit der Vorgängerregierung und des zuständigen Ministers Pröll beim Klimaschutz“ gesprochen (APA, 26.11.2007).

9. Halten Sie die Maßnahmen, die von der schwarz-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel in den Jahren 2000 bis 2006 im Klimaschutz gesetzt worden sind, für ausreichend? Falls ja, warum?

Ihr persönlicher Klimaschutzbeauftragter Andreas Wabl hält es „für grob fahrlässig, wenn die jährlich 2,5 Milliarden Euro Wohnbaufördermittel nicht an Klimaschutzmaß­nahmen gekoppelt werden. Es dürfe keine Förderungen geben, die nicht solchen Krite­rien entsprechen. Lobend erwähnt Wabl in diesem Zusammenhang die Bundesländer Vorarlberg und Oberösterreich (APA, 26.11.2007).

10. Stimmen Sie Andreas Wabl in diesem Punkt zu? Falls nein, wieso nicht? Falls ja, werden Sie dafür sorgen, dass der Passivhaus-Standard nicht erst 2015, wie im Regie­rungsprogramm vorgesehen, sondern ehest möglich im Neubau verpflichtend vorge­schrieben wird? Sind die Anstrengungen für eine Koppelung der Wohnbauförderung an strenge Klimaschutzstandards in anderen Bundesländern, etwa in Niederösterreich, aus Ihrer Sicht ausreichend?

Wirtschaftsminister Bartenstein hat vor wenigen Tagen eine Novelle zum Ökostromge­setz vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, den bisherigen Förderdeckel von 17 Mio. Euro pro Jahr auf 21 Mio. Euro pro Jahr anzuheben und die Kostenbelastung von der Industrie zu den Haushalten zu verschieben. SPÖ-Klubobmann Josef Cap
hat in diesem Zusammenhang von einem „ÖVP-Alleingang“ gesprochen (APA 17.11.2007). SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr ist der Ansicht, dass eine Regelung ohne Förderdeckel bessere Ausbau und Effizienzeffekte bringen würde (APA, 15.11.2007). SPÖ-Energiesprecher Kurt Eder lehnt hingegen eine Anhebung des För­derdeckels ab (APA 15.11.2007).

11. Welche Position vertreten Sie in dieser Frage? Sind Sie mit der von BM Bartenstein vorgelegten Novelle zufrieden? Treten Sie wie Ihre Parteikollegin Petra Bayr für eine gänzliche Aufhebung des Förderdeckels im Ökostromgesetz ein? Falls nein warum nicht? Oder sprechen Sie sich wie Ihr Parteikollege Kurt Eder gegen eine Anhebung des Ökostrom-Förderdeckels aus?

Die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrsbereich haben sich seit 1990 fast ver­doppelt. Finanzminister Molterer hat nach Protesten der Automobilindustrie seinen Vor­schlag für eine Reform der Normverbrauchsabgabe (Stichwort: Bonus-Malussystem


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 186

gemessen am CO2-Ausstoß) so stark abgeschwächt, dass eine Klimawirksamkeit die­ser Maßnahme nicht mehr erkennbar ist. Die Malusgrenze soll auf 180 g CO2/Km angehoben werden und zudem erst später als geplant in Kraft treten. Ihr persönlicher Klimaschutzbeauftragter Andreas Wabl hat sich angesichts der Ankündigung von BM Molterer, die NOVA-Reform abzuschwächen, „irritiert“ gezeigt und festgehalten, dass dies einer Nachhaltigkeit im Klimaschutz widerspreche (APA, 18.11.2007).

12. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf den am 3.12.2007 von BM Molterer, BM Pröll und BM Faymann präsentierten Vorschlag für eine Reform der Normver­brauchsabgabe? Sind Sie aus Klimaschutzsicht mit dem abgeschwächten Vorschlag des ÖVP-Finanzministers zufrieden? Oder geben Sie Andreas Wabl recht, der die Ab­schwächung der NOVA-Reform kritisiert hat? Wie viele Tonnen CO2 wird diese Maß­nahme pro Jahr einsparen?

Klimaschutzbeauftragter Andreas Wabl bezeichnet die ökosoziale Bilanz von Agrotreib­stoffen als „eindeutig negativ“ und fordert ein Überdenken der österreichischen Beimi­schungsziele (APA, 15.11.2007). UNO, OECD und zahlreiche ExpertInnen äußern massive Bedenken gegen die Produktion von Agrotreibstoffen in großem Stil. Die Pro­duktion von Agrotreibstoffen ist energieintensiv und bringt kaum CO2-Einsparungen. Die derzeitigen Methoden der pflanzlichen Treibstoff-Produktion basieren auf Monokul­turen und erfordern große Mengen an Pestiziden, Düngemitteln und Wasser und ste­hen in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion in Entwicklungsländern. Auch SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr sieht die Produktion von Agrotreibstoffen kritisch.

13. Sind Sie mit Andreas Wabl und Petra Bayr einer Meinung, dass die von ÖVP-Um­weltminister Pröll forcierte Beimischungsstrategie bei Agrotreibstoffen eine negative ökosoziale Bilanz aufweist und überdacht werden soll? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was werden Sie bis wann unternehmen, um diesen Irrweg zu stoppen?

Umweltminister Pröll hat am 2. Dezember 2007 vorgeschlagen, Öl und Gas im Zuge der Steuerreform 2010 höher zu besteuern und gleichzeitig die BürgerInnen im Bereich der Einkommenssteuer zu entlasten. Dieser Vorschlag, der sich vom Grundprinzip mit der von den Grünen seit Jahren geforderten ökologisch-sozialen Steuerreform deckt, wurde umgehend von BM Bartenstein, aber auch von SPÖ-Abgeordneten (NR-Abg. Jan Krainer und Anton Heinzl) abgelehnt.

14. Sind Sie dafür, dass bei der kommenden Steuerreform eine höhere Besteuerung von Öl und Gas bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit vorgenommen wird? Falls ja, was werden Sie tun, um die SPÖ und Wirtschaftsminister Bartenstein in dieser Frage auf Linie zu bringen? Falls nein, warum nicht?

15. Wird sich Österreich, den Vorgaben des UNO-Weltklimarats folgend, dazu ver­pflichten, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% und bis 2050 um 80% zu re­duzieren? Falls nein, warum nicht? Falls ja, werden Sie diese Reduktionsziele bei den 2008 auf EU-Ebene startenden Verhandlungen über den Lastenausgleich zwischen den EU-Staaten von Österreichischer Seite her anbieten? Falls nein, mit welcher Posi­tion geht Österreich in diese Verhandlungen?

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung aus November 2007 geben Sie an, neben Ihrem Audi A 8 (CO2-Ausstoß 231 g/Km) auch den vom BKA im Septem­ber 2007 für Ihren Klimaschutzbeauftragten Andreas Wabl angekauften Toyota Prius Hybrid (CO2-Ausstoß 104 g/Km) als Dienstfahrzeug zu nutzen. Eine Analyse der von Ihnen angegebenen Kilometerleistung ergibt, dass Sie mit dem klimaschädlichen Audi A8 fünfmal so viele Kilometer pro Monat zurücklegen als mit dem Hybridfahrzeug.

16. Halten Sie es für sinnvoll, als Bundeskanzler mit gutem Beispiel voranzugehen und für Ihre dienstlichen Fahrten gänzlich auf ein klimaschonendes Fahrzeug mit weniger


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 187

als 120 Gramm CO2/Km umzusteigen? Falls ja, werden Sie den von Ihnen genutzten Audi A8 verkaufen und stattdessen ein weiteres klimafreundliches Fahrzeug für das BKA anzukaufen? Falls nein, warum nicht?

17. Werden Sie in Hinkunft auf Dienstreisen mit dem besonders verbrauchsintensiven und klimaschädlichen Verkehrsmittel Hubschrauber verzichten?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als Erstanfragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.03

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­deskanzler! Herr Umweltminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was ist nächstes Jahr? (Ruf bei der ÖVP: 2008 ist nächstes Jahr!) – „2008“, jawohl, das ist eine gute Antwort. – Was wird nächstes Jahr, 2008, passieren? 2008 beginnt die Zielgerade des Kyoto-Messens. Das heißt, ab 1. Jänner 2008 wird beinhart gemessen. Jede Tonne CO2, die Österreich zu viel ausstößt, wird gemessen. Und jede Tonne CO2, die Öster­reich zu viel ausstößt, wird mit Pönalezahlungen, mit Zertifikatszahlungen geahndet werden.

Herr Bundeskanzler, Sie sehen sich als Zuständiger, und Sie sind auch, glaube ich, gesamtverantwortlich für diese Frage. Und es ist keine Frage mehr, dass Österreich
zu den Verhandlungen, die jetzt zur Stunde gerade in Bali begonnen haben – 10 000 Menschen aus der ganzen Welt, 130 Länder und Nationen –, mit einem tonnen­schweren Rucksack fährt, nämlich mit einem tonnenschweren Rucksack voll mit CO2 – und vermutlich auch mit einem tonnenschweren Rucksack an Euros, die dafür gezahlt werden müssen.

Ich glaube, dass es aus österreichischer Sicht keinen Sinn macht, sich bei internationa­len Konferenzen hinzustellen und so zu tun, als wären wir das absolute Umweltmus­terland, so wie Sie das in New York schon gemacht haben, und darauf zu verweisen, wir hätten eine hervorragende CO2-Bilanz, sondern dass es aus österreichischer Sicht einmal grundlegend Sinn machen würde, die Probleme, die wir hier bei der Kyoto-Ziel­erreichung haben, anzuerkennen und ernsthaft anzugehen und nicht mehr länger schönzureden.

Ich denke, es ist höchst unglaubwürdig für ein Land, wenn es bei internationalen Kon­ferenzen auftritt und versucht, zum Beispiel die Schwellenländer China und Indien da­zu zu überreden, mitzumachen bei Reduktionen, vielleicht darauf hinzuwirken, dass auch Amerika ratifiziert, damit die wichtigen Vorgaben, die es international gibt, erreicht werden können, wenn man selber so einen tonnenschweren Rucksack im Gepäck hat und es mit ziemlicher Sicherheit nicht schaffen wird, den noch rechtzeitig abzubauen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Lieder, die Sie hier immer singen, sind bekannt. Es werden dann immer die Lieder betreffend die Leistungen aus der Vergangenheit beschworen, aber das zählt alles ab 1. Jänner 2008 nicht mehr. Ab 1. Jänner 2008 zählt ausschließlich das, was reduziert worden ist, und das, was nicht reduziert wird, muss bezahlt werden, das kostet. Also die schönen Lobgesänge vom Wirtschaftsminister oder vom Umweltminister, Öster­reich sei ja international im Ranking so weit vorne und wir seien eh so gut, das, glaube ich, können wir uns heute ersparen, sondern reden wir wirklich darüber, ob das Ziel


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 188

noch erreichbar ist, und vor allem darüber, wenn es nicht erreichbar ist, wie Sie diesen Gap, diese Lücke finanzieren wollen und wie Sie der österreichischen Bevölkerung er­klären wollen, dass Sie es nicht geschafft haben, CO2 entsprechend zu reduzieren, und jetzt zahlen müssen.

Wo stehen wir? Wo stehen wir mit heutigem Tage? – Österreich ist sehr, sehr weit vom Ziel entfernt. Es ist eine traurige Meldung, die zu machen ist, dass Kyoto bis jetzt inter­national nicht greift, dass es international zu keiner Trendwende gekommen ist. Das wird die Konferenz in Bali zu lösen und anzugehen haben. Aber Österreich ist eines der Länder, das auf die schlechteste Bilanz innerhalb der europäischen Länder, inner­halb der EU-15 zu verweisen hat – außer Spanien: Nur Spanien ist noch weiter vom Ziel, die Kyoto-Vorgaben zu erreichen, entfernt als die Republik Österreich.

Wir liegen um über ein Drittel, also über 30 Prozentpunkte von unserem Ziel entfernt. Um dieser Zahl ein Gesicht zu geben, stellen Sie sich den gesamten Verkehrssektor Österreich vor: Selbst dann, wenn Sie diesen mit einem Knopf ausschalten könnten, hätten wir diese 31 Prozentpunkte noch nicht geschafft. Also selbst das Erliegen des gesamten Verkehrssektors würde nicht ausreichen, dass wir unsere Kyoto-Ziel-Ver­pflichtung, deren Einhaltung ab 1. Jänner 2008 gemessen wird, schaffen.

Jetzt hat es mehrere kritische Berichte gegeben. Ich persönlich glaube, es gibt bessere Indizien und vertrauenswürdigere Beweise dafür, dass die österreichische National­mannschaft ins Finale der Fußball-Europameisterschaft kommt, als dafür, dass diese Bundesregierung mit den Maßnahmen, wie wir sie die letzten Jahre nachweislich beob­achtet haben, das Kyoto-Ziel 2008 bis 2012 noch erreichen wird. Das ist begründbar, und ich werde Ihnen auch genau sagen, warum. (Beifall bei den Grünen.)

Wir hatten bereits eine Klimastrategie, die ist kurios gescheitert, kolossal gescheitert. Es gab dann eine Überarbeitung. Ziele und Maßnahmen wurden nicht geschafft. Es wurde das Angestrebte, was man sich vorgenommen hat, nicht erreicht. (Abg. Hornek: Das glaubt Ihnen nicht einmal der Wabl da oben auf der Galerie!) Es gab dann eine zweite Klimastrategie. Und alle Trends, jeder einzelne Trend, der in irgendeiner Weise mit CO2 oder Klimaschutz zusammenhängt, geht in die falsche Richtung.

Sehen Sie, Herr Kollege, irgendeinen Trend im Verkehrsbereich: weniger Verkehrs­wachstum, weniger CO2 im Verkehr? – Nein, glaube ich nicht. Sehen Sie irgendeinen Bereich, der nicht mehr weiterwächst? Stromverbrauch, Energieverbrauch? Das Einzi­ge, was wir sehen, ist, dass wir mehr Atomstrom haben, mehr fossile Anteile an der Stromproduktion und dass auch insgesamt der Anteil der erneuerbaren Energieträger in Österreich nicht steigt, sondern sinkt. Alle Trends gehen in die falsche Richtung.

Jetzt gibt es einen renommierten Klimawissenschaftler, Ökonomen, der darauf hinge­wiesen hat: Selbst wenn wir es schaffen, diesen Trend des Wachstums, der in Öster­reich ungebremst voranschreitet, einzubremsen und auf dem Niveau von 2005 einzu­frieren – und das ist schon eine große Leistung, wenn Sie das schaffen –, müssen wir immer noch mit Zertifikatsankäufen in der Höhe von 1,5 Milliarden € rechnen. Und das ist eine sehr realistische Prognose und kein Horrorszenario.

Denken wir ein Horrorszenario weiter, Herr Umweltminister Pröll: Geht es so weiter nach dem Motto „business as usual“, kommt es zu keiner Reduktion, kommt es zu kei­nem Einfrieren, wachsen der Verkehr, der Energieverbrauch, der Stromverbrauch so weiter, dann haben wir 2010, 2011, 2012 insgesamt tatsächlich 3 bis 4 Milliarden € an Zertifikaten aus dem Ausland anzukaufen. Das ist ein echtes Horrorszenario.

Aber bleiben wir beim Realistischen, nur das Wachstum einzufrieren. Ich glaube, Herr Bundesminister, dass Sie angesichts der schönen Rechnungen, die Sie uns im Um­weltausschuss immer geboten haben, einmal ein bisschen zur Seriosität gerufen wer-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 189

den sollten, nämlich auch hier von der Regierungsbank aus. Es ist keine Kunst, vorzu­rechnen, wie man 25 zusammenbringt: 9 plus 4 et cetera, et cetera, et cetera. Das ist Ihre einzige Ausrede und Ihre einzige nicht begründete Antwort auf die Kritik des Öko­nomen und Klimawissenschaftlers Schleicher, nämlich einfach nur Zahlen aneinander­zureihen und zu sagen, es geht sich eh aus. Natürlich, wenn man Zahlen aneinander­reiht, geht es sich aus, nur: Die Maßnahmen dahinter, passieren die auch tatsächlich? Passiert irgendetwas im Bereich Verkehrswachstum? Passiert irgendetwas im Bereich Ökostrom, Ausbau der erneuerbaren Energieträger? – Und da müssen Sie sich schon den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie, wie die letzten Jahre auch, immer wieder eine Reihe von Maßnahmen in die Klimastrategie hineinschreiben, aber keine einzige davon ernsthaft durchziehen. (Beifall bei den Grünen.)

Ein paar Beispiele möchte ich jetzt nennen. Sie haben gestern groß zu dritt, der Ver­kehrsminister, der Finanzminister, der Umweltminister, die „großartige“ NoVA-Reform präsentiert, die den großartigen Anreiz bringen soll, dass verbrauchsarme Autos ange­kauft werden. Dieses Modell, wie Sie es gestern vorgestellt haben, ist so verwässert, dass damit der Pkw-CO2-Ausstoß unter dem Strich nicht einmal um ein halbes Prozent reduziert wird. Es ist im Grunde eine Verwässerung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, das Malussystem wird hinausgeschoben. Das heißt, diese NoVA-Reform, die Sie zu dritt in einer riesigen Show angekündigt haben, wird für den Klimaschutz unterm Strich de facto gar nichts bringen.

Sie haben die Finanzausgleichsverhandlungen nun abgeschlossen, und jetzt beginnen Sie, mit den Ländern über 15a-Vereinbarungen zu reden, wie man denn die Althaussa­nierungsrate erhöhen kann. Vorgeschrieben haben Sie sich in der Klimastrategie eine Steigerung auf zumindest 3 Prozent. Wer jemals 15a-Verhandlungen geführt hat, weiß, dass das ein Instrument ist, das an Schwerfälligkeit, an Langsamkeit, an Ineffizienz nicht zu überbieten ist. Und die große Frage, die sich alle stellen, ist: Warum haben Sie es nicht gleich fix in den Finanzausgleich hineinverhandelt, diese Sanierungsrate anzu­heben?

Das ist eines der größten Potenziale im Bereich CO2, eines der größten Potenziale auch für Arbeitsplatzbeschaffung – aber Ihre Bilanz in diesem Bereich ist sehr, sehr mager! (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Punkt, den Sie angekündigt haben: Sie behaupten in Ihrer Klimastrate­gie – eine der Maßnahmen, Herr Kollege Broukal, wo Sie gerne wissen wollten, wie sich das zusammensetzt –, dass Sie bis 2010 insgesamt 100 000 Haushalte auf erneu­erbare Energie umstellen wollen. Ja wie viele Haushalte sind es denn bis jetzt? Ich glaube, kein einziger bis jetzt zusätzlich. (Abg. Kopf: Behaupten Sie das oder wissen Sie es?)

Sie wollen 100 000 Haushalte bis 2010 auf erneuerbare Energie umstellen. (Abg. Kopf: Aha, wissen tun Sie es nicht!) Bis dahin sind es nur mehr zwei Jahre. Da sollten Sie jetzt schleunigst beginnen, das einmal umzusetzen. Es gibt kein Programm, es gibt kein Budget, es gibt keine personellen Ressourcen.

Es gibt zum Beispiel die Vorgabe in der Klimastrategie, bis zum Jahr 2010 einen Ener­giecheck in allen österreichischen Haushalten durchzuführen. – In wie vielen Haushal­ten waren Sie denn schon, Herr Kollege Kopf? Wo ist denn das Budget für die Haus­halte? In meinem Haushalt war noch niemand. In den Haushalten der 21 grünen Abge­ordneten war auch noch niemand. Jetzt nehme ich nicht an, dass das statistisch öster­reichweit so verteilt ist, dass wir einfach zufällig noch niemanden angetroffen haben. Die Wahrheit ist schlicht und einfach: Dieses Programm gibt es nicht! Es gibt dafür auch kein Budget, es gibt dafür auch kein Personal! – Und das ließe sich jetzt in Bezug auf viele Punkte der Klimastrategie sagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 190

Ein Punkt der Klimastrategie, wo es ganz, ganz dramatisch ist, und da geht es um eine Branche, wo mittlerweile über 30 000 Arbeitsplätze gefährdet sind – und das ist einer der großen Punkte, wo es darum geht, das sich gesteckte Ziel noch zu erreichen –, ist die Novellierung des Ökostromgesetzes. Sie schreiben in der Klimastrategie, es soll je­denfalls eine Optimierung des Fördersystems geben, eine langfristige Ausrichtung der Rahmenbedingungen. – Okay.

Der Entwurf, den wir jetzt vorliegen haben, ist keine langfristige Ausrichtung der Rah­menbedingungen, die Sicherheit für die Branche bieten würde, sondern das ist das glatte Gegenteil. Das ist das letzte Gift, das Sie dieser Branche verabreichen können, damit sie endgültig in Österreich ausgerottet ist und stirbt. Damit können Sie die Öko­strombranche in Österreich eingraben. – Das sind nicht meine Worte, sondern das sind die Worte der Ökostrombranche selbst. Ich kann Ihnen die 30 Unternehmen aufzählen, die sich in Pressekonferenzen hinter die Forderung gestellt haben, ein echtes Öko­stromgesetz zu machen und nicht eine dermaßen arge Verballhornung, indem Sie das mittlerweile zu Tode novellieren. (Beifall bei den Grünen.)

Das sind Ihre Maßnahmen, und mit diesen Maßnahmen geht es sich bis zum 1. Jänner 2008 definitiv nicht aus. Und es geht sich auch bis zum 1. Jänner 2009 nicht aus. Sie müssen damit rechnen, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, nachdem Sie schon einmal ein Wahlversprechen gebrochen haben, nämlich hinsichtlich der Eurofighter-Beschaf­fung (Abg. Ing. Westenthaler: Einmal nur?) – wahrscheinlich schon viele Male, aber darum geht es jetzt einmal, denn das ist ungefähr dasselbe Finanzvolumen, von dem wir sprechen –, dass Sie diese Eurofighter, die eine unsinnige Anschaffung darstellen, ein zweites Mal bezahlen müssen. Nur werden Sie das zweite Mal dafür keine Euro­fighter mehr bekommen, sondern Sie werden dafür einfach nur Papiere bekommen, nämlich Zertifikate auf dem internationalen Markt, weil Sie es nicht geschafft haben, in Österreich so viel in erneuerbare Energien und in ein alternatives Verkehrssystem zu investieren, dass wir diese 1,5 Milliarden – und das ist das Mindeste, von dem Sie aus­gehen müssen – nicht bezahlen müssen.

Herr Bundeskanzler, ich möchte von Ihnen wirklich wissen, ob es Ihnen nicht ein biss­chen leidtut, dieses Geld dann nicht mehr zur Verfügung zu haben – für Sozialpolitik, für die große Bildungsreform und für Umweltschutz in Österreich. Dieses Geld wird Ih­nen dann dafür nicht zur Verfügung stehen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenbemer­kung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)

Herr Kollege Pröll, die Freikaufstrategie, die Sie schon gewählt haben, muss man auch noch einmal erklären. Es ist ja bereits jetzt so – ohne die Pönalezahlungen, ohne die Zertifikate, die wir zusätzlich kaufen müssen –, dass fast eine halbe Milliarde Euro für sinnlose Zertifikatsankäufe aus dem Ausland in der Klimastrategie fix vorgegeben ist.

Was ist das für eine unsinnige Strategie, dass in China und in Neuseeland Windparks mit österreichischem Steuergeld errichtet werden, wo kein einziger Arbeitsplatz hier im Lande entsteht, kein Cent inländischer Wertschöpfung entsteht? (Beifall bei den Grü­nen.)

Was macht das für einen Sinn? – Und wir importieren mehr Atomstrom. Was macht das alles für einen Sinn, Herr Bundeskanzler?

Damit wird es nicht aus sein mit dem Jahr 2012. Sie können gleich einen Dauerauftrag machen, denn in Bali werden nämlich weitere Reduktionsverpflichtungen beschlos­sen – hoffentlich – beziehungsweise wird ein Verhandlungsmandat dafür errichtet wer­den. Das heißt, Sie können ab dem Jahr 2012 noch mit sehr viel höheren Zahlungen rechnen. Sie müssen auch damit rechnen, sonst geht sich das alles mit der Erderwär­mung hinten und vorne nicht mehr aus. Aber ich glaube, dieses Thema erspare ich Ih­nen jetzt und komme zu den Fragen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 191

Herr Bundeskanzler, teilen Sie die Meinung des Umweltministers? Das Papier, auf dem das alles geschrieben steht, ist geduldig. Können Sie eine Garantie dafür abge­ben, dass Österreich es von 2008 bis 2012 schafft, im Durchschnitt jedes Jahr das eine Drittel, das wir jetzt zu viel emittieren, tatsächlich zu reduzieren? Geben Sie eine per­sönliche Garantie dafür ab? Und wenn nicht, sind Sie dann dafür bereit, dass man die Parteifinanzierung für ÖVP und SPÖ in demselben Ausmaß kürzt? Ist das ein alternati­ver Vorschlag?

Wo ist denn das budgetiert? Wo werden Sie das budgetieren? Und wie werden Sie vor allem der Bevölkerung erklären, dass aufgrund dieser völlig unsinnigen Maßnahme wichtige Maßnahmen in anderen Bereichen – Sozialpolitik, Umweltpolitik, Bildungspoli­tik – nicht möglich sind? Wo wird das budgetiert? Ich bitte um eine präzise Auskunft.

Halten Sie es für sinnvoll – so wie die Strategie des Umweltministers jetzt ist –, bereits ohne Zertifikatsankäufe, die ja als Strafe geleistet werden müssen, jetzt in Windener­gieprojekte im Ausland zu investieren und dadurch in Österreich keine zusätzlichen Kilowattstunden aus Alternativenergie zuzulassen, weil einfach kein Geld mehr da ist für die Ökostromförderung und gleichzeitig immer mehr Atomstrom importiert wird? Ist das auch Ihre Meinung?

Wie beurteilen Sie die Aussagen von Stefan Schleicher? Sind Sie auch der Meinung, dass dieser Wissenschaftler fehl am Platz ist? Ich meine, das war einer der übelsten Untergriffe in der ganzen Klimapolitik. – Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass je­mand, der das offensichtlich sehr sorgfältig gerechnet hat, wie auch Ihr persönlicher Klimaschutzbeauftragter Andreas Wabl das bezeichnet hat, fehl am Platz ist? Oder ist der Umweltminister fehl am Platz dadurch, dass er Wissenschaftler diffamiert, die da­rauf hinweisen? (Beifall bei den Grünen.)

Umweltminister Pröll ist ja der Meinung, dass sich das alles schon ausgehen wird und dass sich das so ausgehen wird, dass kein einziger Cent bezahlt werden muss. – Das kann man nicht anders bezeichnen als eine wirkliche „Kopf-in-den-Sand-stecken-Stra­tegie“. Und da möchte ich von Ihnen auch gerne wissen: Teilen Sie die Kritik Ihres per­sönlichen Klimaschutzbeauftragten Andreas Wabl, der sagt, dass der Umweltminister zwar nicht für die Fehlleistungen seiner Vorgänger zur Verantwortung zu ziehen ist, dass er sie aber nicht korrigiert, sondern fortsetzt, und dass er in erster Linie Selbstver­marktung betreibt?

Diese Kritik wurde formuliert anlässlich der Verleihung des „Grünen Balls“ für Verdiens­te des Klimaschutzes durch den Umweltminister an den Erdölmulti BP. – Finden Sie das gut, Herr Bundeskanzler? Gefällt Ihnen das, dass man an Erdölmultis Klimaschutz­preise vergibt? Teilen Sie diese Kritik?

Teilen Sie auch die Kritik Ihrer eigenen Umweltsprecherin Petra Bayr, die gemeint hat, die Untätigkeit bei der Vorgängerregierung und auch beim zuständigen Minister Pröll habe dazu geführt, dass es eine Diskussion um mögliche Kyoto-Strafzahlungen gibt?

Was halten Sie denn eigentlich von den Leistungen der schwarz-blauen Bundesregie­rung im Bereich des Klimaschutzes, die letztendlich dazu geführt haben, dass wir jetzt um ein Drittel über dem Zielwert liegen, und zwar um 31 Prozentpunkte?

Und was halten Sie davon, wenn Ihr persönlicher Klimaschutzbeauftragter sagt, es sei grob fahrlässig, wenn man die Wohnbaufördermittel nicht fix an Klimaschutzziele, an höhere Sanierungsraten bindet?

Was sind das alles für Widersprüchlichkeiten in Ihrem eigenen Büro? – Da sitzt Ihr per­sönlicher Klimaschutzbeauftragter und geißelt die Umweltpolitik des Umweltministers – in vielen Punkten zu Recht –, und ich möchte jetzt gerne von Ihnen wissen: Was ist


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 192

Ihre persönliche Meinung dazu? Wie stehen Sie zu den Aussagen von Stefan Schlei­cher? Halten Sie diese für korrekt oder nicht?

Noch eine wichtige Frage, auf die Sie uns die Antwort bisher schuldig geblieben sind: Wie stehen Sie zur Novelle des Ökostromgesetzes? Ihre Umweltsprecherin meint: Weg mit dem Deckel, das ist unbedingt notwendig! – Ja, das stimmt, das sagt auch die Branche, und das sagen alle, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben. Ihr Ener­giesprecher lehnt das hingegen vollkommen ab. Wirtschaftsminister Bartenstein legt ein Gesetz vor, das angeblich mit der SPÖ nicht abgesprochen ist, das im Wesentli­chen die Branche killt und das im Wesentlichen die Kostenbelastung zu den Haushal­ten schiebt – zugunsten der Papierindustrie.

Was ist eigentlich Ihre Meinung dazu? Was ist Ihre Meinung zum bevorstehenden Ent­wurf zum Ökostromgesetz?

Folgendes würde mich auch noch interessieren, Herr Bundeskanzler: Sind Sie dafür, dass bei der künftigen Steuerreform auch endlich einmal ökologische Aspekte mit ein­bezogen werden, oder sind Sie nach wie vor der Meinung, dass jegliche Ökologisie­rung des Steuersystems nur zum Nachteil des österreichischen Standortes ist?

Es gibt mittlerweile kein Land mehr in Europa, das keine seriöse Diskussion über eine Ökologisierung des Steuersystems hat. Wir sind da nach den letzten OECD-Daten ins Mittelfeld gerutscht. Wir sind bei Weitem kein Land, das da einen Alleingang machen würde. Im Gegenteil: Wir würden da einen Anschluss wiederfinden, wenn wir bei der nächsten Steuerreform eine starke Entlastung des Faktors Arbeit und endlich eine Ökologisierung beim Ressourcenverbrauch vornehmen würden.

Persönlich geben Sie an, dass Sie sehr, sehr gern mit Ihrem persönlichen Klimaschutz­beauftragten eine Fahrgemeinschaft bilden, nämlich mit dem Toyota Hybrid. Die Anfra­gebeantwortung, die Sie mir gegeben haben, hat allerdings eine andere Kernaussage gebracht, nämlich dass Sie fünfmal so viel mit dem Audi A8 fahren und dass Sie im Übrigen auch sehr gerne mit dem Hubschrauber fahren. (Bundeskanzler Dr. Gusen­bauer: Fliegen!) Fliegen. Gut. – Und das finde ich wirklich verzichtbar.

Das ist sicher kein umweltfreundliches Verkehrsmittel. Ich glaube, dass die Zeiten, als man in einem dicken Auto oder einem Hubschrauber ein Statussymbol sah, vorbei sind, dass das eigentlich den Männern der Vergangenheit vorbehalten sein sollte und bei den Männern der Gegenwart nichts verloren hat. (Beifall bei den Grünen.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.20.51

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, das ist eine gute Gelegenheit, jetzt, wo die Konferenz in Bali beginnt, hier im österreichischen Parlament eine Aussprache durchzuführen über den Zustand der österreichischen Klimaschutzpo­litik, über die Maßnahmen, die die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt, und darüber, wie wir die gemeinsam gesetzten Ziele auch erreichen können.

Vielleicht sollte man eingangs zur Klarstellung sagen, wo Österreich, was seine Um­weltstandards generell betrifft, liegt, denn es geht hier in der Debatte völlig unter, dass Österreich eine jener Volkswirtschaften ist, die, was den Einsatz von CO2 in Bezug auf die Wertschöpfung betrifft, eine der effizientesten überhaupt in Europa ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 193

Man kann natürlich hinzufügen, dass wir nur an vierter Stelle liegen. Dann muss man aber auch dazusagen, dass die drei Länder, die in dieser Hinsicht noch effizienter sind, nämlich die Schweiz, Schweden und Frankreich, einen hohen Anteil an Atomkraft haben, und klarerweise wirkt die Atomkraft CO2-Ausstoß-reduzierend. Das heißt, nur atomkraftnutzende Staaten liegen in dieser Frage besser als Österreich. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Das hat die Bevölkerung entschieden, nicht die SPÖ! – Abg. Gril­litsch – in Richtung der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek –: Trotzdem liegen wir gut!)

Ich glaube, das war zum Einstieg in die Debatte einmal zu sagen, denn sonst würde der Eindruck erweckt, als ob Österreich ein ganz besonders enormer Umweltver­schmutzer im europäischen Vergleich wäre – was nicht stimmt!

Die zweite Vorbemerkung, die man treffen muss, ist: Österreich hat zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Kyoto-Ziele schon einen hohen Standard gehabt und hat sich dann sehr, sehr ambitionierte Ziele gesetzt.

Auch das unterscheidet Österreich von anderen Ländern! Ich nenne ein Beispiel: Schweden hat sich zu diesem Zeitpunkt ein Nullreduktionsziel gesetzt. Und klar ist, wenn man sich ein Nullreduktionsziel setzt und dann über diesem liegt, dann ist man von der Zielerreichung natürlich weniger weit entfernt als ein Land wie Österreich, das sich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt hat. – Auch das soll in dieser Debatte Berück­sichtigung finden.

Meine Damen und Herren, das alles sind keine Entschuldigungen, sondern das sind Fakten – Fakten, die in dieser Debatte auch eine Rolle spielen sollten!

Wenn wir nun über Fragen des Klimaschutzes und über unsere Zielerreichung reden, dann sollten wir gleich von Anfang an klarstellen, worin unser allergrößtes Problem be­steht: Unser allergrößtes Problem besteht in dem Umstand, dass sich seit 1990 in Ös­terreich der CO2-Ausstoß aus dem Verkehr um 91 Prozent erhöht hat. Das ist in Wirk­lichkeit der Kern unseres Problems! (Abg. Sburny: Deswegen bauen wir immer mehr Autobahnen?)

Dazu darf ich Ihnen sagen: Da darf man die geopolitischen Entwicklungen nicht außer Acht lassen. Also so zu tun, wie wenn das mit dem forcierten Autobahnbau zu tun hat, ist eine etwas billige Vorgangsweise. (Abg. Sburny: Man darf aber die Bahn aus­bauen!)

Nehmen wir doch zur Kenntnis – und das sind Fakten! –, dass bis zum Jahr 1989 Ös­terreich ausschließlich einen Nord-Süd-Transit hatte. Seit dem Fall der Berliner Mauer haben wir in einem enormen Ausmaß durch Österreich auch einen Ost-West-Transit, der klarerweise zu einer Vervielfachung des Verkehrsaufkommens geführt hat und von dem klarerweise Österreich als Haupttransitland Europas am meisten betroffen ist.

Das zweite Faktum, das zu nennen ist, ist der Umstand, dass es kein Land in ganz Europa gibt, das so vom Tanktourismus betroffen ist, wie das in Österreich der Fall ist, weil trotz der Erhöhungen der Mineralölsteuer nach wie vor der Diesel- und Benzin­preis in Österreich billiger ist als zum Beispiel in Deutschland.

Das dritte Faktum, das man auch erwähnen muss, ist – und das ist auch eine selbstkri­tische Bemerkung, die sich im Wesentlichen an alle richtet –, dass die vielen technolo­gischen Veränderungen vor allem im Automobilbau, die dazu führten, dass ein geringe­rer Treibstoffbedarf besteht, dadurch kompensiert wurden, dass sich viele Menschen dazu entschieden haben, nicht den Treibstoffverbrauch zu reduzieren, sondern sich das nächstgrößere und nächststärkere Auto zu kaufen. Und damit ist im Wesentlichen der individuelle Treibstoffverbrauch gleich hoch geblieben, obwohl durch den technolo­gischen Fortschritt ein geringerer Verbrauch möglich gewesen wäre.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 194

Ich sage das deswegen am Beginn meiner Ausführungen, damit die Debatte in der richtigen Dimension stattfindet, wenn man über die Klimaschutzstrategie der österrei­chischen Bundesregierung redet.

Ich bin nicht der Pflichtverteidiger meines Umweltministers, aber an dieser Frage, näm­lich der Verkehrsentwicklung seit 1989, kann man ihm wirklich keine Schuld geben. (Oh-Rufe bei den Grünen.) Hier liegen andere Faktoren auf dem Tisch, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist die inhaltliche Grundlage, auf der die österreichische Bundesregierung diese Frage angehen möchte?

Der erste und wesentlichste Bereich sind mit Sicherheit die Maßnahmen, die wir im Be­reich des Verkehrs gesetzt haben und noch zu setzen haben. Ein erster Schritt – weil Sie ökologische Steuern angesprochen haben – bestand darin, dass wir im heurigen Jahr eine substantielle Erhöhung der Mineralölsteuer durchgeführt haben und die Bun­desmittel, die dadurch hereinkommen, zu einem Gutteil zur Dotierung des Klima- und Energiefonds verwendet werden. Das ist jener Fonds, der in erster Linie dazu da ist, technologische Erneuerungen zu fördern, um die Energieeffizienz in Österreich zu ver­stärken.

Die Mittel, die aus dieser Mineralölsteuer-Erhöhung den Ländern und Gemeinden zu­sätzlich zur Verfügung stehen, sollen für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ver­wendet werden, weil das eine der kosteneffizientesten Möglichkeiten ist, den CO2-Aus­stoß des Verkehrs zu senken. – Das ist das erste Paket.

Das zweite Paket, das in diesem Zusammenhang eine perspektivische Orientierung hat, ist die erzielte Einigung, die im Bereich der NoVA erreicht wurde, wo es eine klare Differenzierung nach dem CO2-Verbrauch der verschiedenen Fahrzeuge geben soll, um auch da eine klare Orientierung anzugeben, welche Fahrzeuge in Zukunft billiger und welche Fahrzeuge in Zukunft teurer sein werden.

Darüber hinausgehend hat sich die österreichische Bundesregierung zu einem Investi­tionsprogramm zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs nicht nur im Bereich des Nahverkehrs, sondern auch im Bereich des Fernverkehrs entschlossen, indem von den 11 Milliarden €, die für zusätzliche Infrastrukturausgaben in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stehen, der größere Anteil, nämlich über 6 Milliarden €, in die Moderni­sierung und in den Ausbau des österreichischen Schienennetzes gehen, denn nur dann, wenn wir imstande sind, leistungsfähige Alternativen auf der Schiene herzustel­len, werden wir auch imstande sein, eine Verlagerung des Güterverkehrs oder zumin­dest ein Abfangen des Zuwachses des Güterverkehrs sicherzustellen.

Die wesentliche Auseinandersetzung im Bereich des Verkehrs wird mit Sicherheit mit und in der Europäischen Union stattzufinden haben, nämlich wenn es darum geht, die bisher völlig absurde Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union in Zukunft zu ver­ändern, denn bisher ist es so, dass wir, je mehr Lkws auf unseren Autobahnen fahren, umso stärker veranlasst werden, niedrige Mautgebühren zu verlangen. Das halten wir für völlig falsch, weil es den Zielsetzungen des Klimaschutzes widerspricht! Daher wollen wir, dass bei der Erlassung einer neuen Wegekostenrichtlinie auch alle Umwelt­kosten einbezogen werden, damit wir höhere Mauten verlangen können, die den Kos­ten auch entsprechen.

Das ist im Übrigen etwas, was im Jahr 2008 zu verhandeln sein wird. Und ich freue mich schon sehr, wenn das ein Thema ist, das nicht nur eine Angelegenheit der Bun­desregierung ist, sondern wo das ganze österreichische Parlament hinter den zentra­len ökologischen Forderungen zu einer Reform der Wegekostenrichtlinie steht. Das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 195

würde uns gemeinsam weiterhelfen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Präsidentin Glawischnig hat darauf hingewiesen, dass jeder, der schon einmal Verhandlungen zu Artikel-15a-Vereinbarungen geführt hat, weiß, wie zäh das ist. Ich kann Sie gerne einladen, mit uns hier gemeinsam vorzugehen. Denn klar ist, dass wir knapp vor dem Abschluss stehen, was das Paket in Bezug auf die Wohnbauförderung betrifft. Es war nämlich integraler Bestandteil der Verhandlungen im Rahmen des Fi­nanzausgleichs, dass in Zukunft die Wohnbauförderungsmittel prioritär, nicht nur 3 Prozent, für die Sanierung von Altbauten zur Verfügung gestellt werden. Und man muss wissen, dass ein Großteil der Gebäude in Österreich, nämlich 50 Prozent, in den Jahren zwischen 1945 und 1970 errichtet wurde, als es um den Wiederaufbau unseres Landes gegangen ist und offensichtlich darum, dass es überhaupt Gebäude und Häu­ser gibt, und Fragen der Isolierung und der thermischen Qualität nicht im Vordergrund gestanden sind. Jetzt geht es darum, diesen Althausbestand zumindest auf State-of-the-art-Isolierung zu bringen, damit die Energieeffizienz unserer Gebäude erreicht wird.

Daher wird in Zukunft die Wohnbauförderung im Wesentlichen aus der Förderung der Sanierung von Altbauten bestehen und bei den Neubauten eine klare Priorisierung von Passiv- und Niedrigenergiestandards, weil der zweite ... (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: 2015! Das ist für Kyoto schon zu spät!) – Nein, das wird schon vor 2015 kom­men. Lassen Sie sich positiv überraschen, Sie werden die entsprechenden Vorlagen im Parlament bekommen! – Das ist also der zweite große Bereich, in dem Veränderun­gen stattzufinden haben. Neben dem Verkehrsbereich geht es um die Erhöhung der Energieeffizienz, vor allem bei der Raumwärme. Dabei gibt es ja auch darüber hinaus­gehend, was die Energieproduktion betrifft, eine Reihe von Effizienzsteigerungsmaß­nahmen, vor allem im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, im Bereich der Fernwärme, wo wir noch zusätzliche Potenziale haben, die wir gemeinsam „heben“ können.

Man muss bei einer solchen Debatte auch feststellen, wer sich in den letzten Jahren wirklich mustergültig verhalten hat: Mustergültig verhalten hat sich in den letzten Jah­ren die österreichische Industrie, die nämlich bei den Investitionen bezüglich der Re­duktion des CO2-Ausstoßes ganz hervorragend gearbeitet hat. Und wenn Sie die öster­reichische Industrie mit der Industrie in anderen Ländern vergleichen, dann muss man sagen, da haben wesentliche Investitionen stattgefunden.

Der Punkt ist folgender: Wir sind an dieser Klimaschutzstrategie, die auf mehreren Bei­nen steht, deshalb so interessiert, weil all das, was wir im Bereich Verkehr und im Be­reich der Raumwärme nicht einsparen, unsere Industrie als Belastung zu spüren be­kommt. Daran sind wir nicht interessiert. Wir wollen keine Entindustrialisierung Öster­reichs haben, wir wollen auch nicht, dass sich unsere Betriebe entscheiden müssen und sagen, okay, wenn ich lukrativ investieren will, dann muss ich irgendwo nach Ost­europa oder Mittelosteuropa gehen, wo es eine geringere Belastung mit CO2-Zertifika­ten gibt. – Nein, es sollen nicht die ökologische Qualität und die Zielsetzungsorientie­rung ausschlaggebend sein, sondern es soll ausschlaggebend sein, dass es gute Standortbedingungen in Österreich gibt. Dazu gehört, dass wir den CO2-Ausstoß durch Verkehr und durch Raumwärme wesentlich verringern, damit die Industrie dadurch keine zusätzliche Belastung hat.

All das ist, wie Sie wissen, in der Klimastrategie der österreichischen Bundesregierung festgeschrieben, die wir bei einem ersten Klimagipfel diskutiert haben, bei dem es eine Reihe von interessanten Vorschlägen gegeben hat. Wir haben das ja auch nicht als einmalige Veranstaltung gesehen, bei der einmal die NGOs und alle Beteiligten zusam­menkommen, sondern das ist work in progress, eine permanente Einrichtung, wo wir in einem Jahr fragen: Wie viel sind wir weitergekommen? Was sind neue Ideen und neue


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 196

Maßnahmen, die wir gemeinsam setzen wollen, damit wir Schritt für Schritt das ambi­tionierte Ziel erreichen, das für Kyoto vorgesehen ist?

Es stimmt, dass sich die Europäische Union ein Gesamtziel gesetzt hat, das ein ambi­tioniertes ist. Dieses Gesamtziel werden wir erreichen, und es wird auch Österreich – das ist unsere Zielsetzung – keine Strafzahlungen zu leisten haben. Daher setzen sich unsere Maßnahmen aus den von mir soeben beschriebenen Maßnahmen und gleich­zeitig aus dem Ankauf von Zertifikaten für ökologisch sinnvolle Maßnahmen auch außerhalb Österreichs zusammen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist eine Strate­gie, die nach folgendem Prinzip vorgeht: ökonomische Effizienz bei Erreichung der bestmöglichen Klimaschutz- und ökologischen Standards. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist ökonomisch effizient ...?)

Sehr verehrte Frau Präsidentin Glawischnig, es gibt auch eine Reihe von Maßnahmen, die man setzen kann, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, die leider, was die ökonomi­sche Effizienz betrifft, heute noch nicht so weit sind, wie sie sein sollten. Denn es macht einen Unterschied, ob man zur Einsparung einer Tonne CO2 20, 30, 35 € oder ob man dafür 500 € einsetzen muss. Diesen Unterschied muss man einmal Klavier spielen, wenn das am Ende des Tages irgendjemand zu bezahlen hat. Daher gibt es eine Fülle von Maßnahmen, die man theoretisch setzen kann, aber wenn man mit Ver­nunft vorgeht und sagt, man muss auch darauf schauen, dass man sich diese Klima­schutzpolitik leisten kann, dann setzt man jene Maßnahmen, die auch ökonomisch die effizientesten sind.

Vor diesem Hintergrund, sehr verehrte Frau Präsidentin Prammer, bin ich gerne bereit, auf die von der Frau Präsidentin Glawischnig gestellten Fragen einzugehen, auch wenn mir die Bemerkung erlaubt sei, dass sich ein Großteil der Fragen damit beschäf­tigt, meine persönliche Meinung zu einzelnen Dingen zu erfahren, und das normaler­weise nicht Gegenstand der Vollziehung ist. Aber da wir schon so gemütlich beisam­men sind, bin ich gerne bereit, zu den Fragen Stellung zu nehmen.

Zu den Fragen 1 und 4:

Österreich hat sich überaus ehrgeizige Ziele gesetzt, nämlich den CO2-Ausstoß bis 2012 um 13 Prozent zu reduzieren. Die EU hat sich bekanntlich ein Ziel von minus 8 Prozent gesetzt. Allerdings konnte das Niveau der CO2-Emissionen nicht nur nicht stabilisiert werden, es hat sich im Trend seit 1990 erhöht. Nun stehen wir vor dem Pro­blem, dass in der Periode 2008 bis 2012 der Fehlbetrag zu unserem nationalen Kyoto-Ziel durch den Ankauf von Emissionszertifikaten zu begleichen ist. Der Ankauf wird durch Budgetmittel finanziert. Wir haben derzeit vorgesehen, dass wir insgesamt bis 2012 für 45 Millionen Tonnen CO2 Emissionszertifikate zukaufen. Im Jahr 2005 betrug der Fehlbetrag zirka 25 Millionen Tonnen CO2.

Die Höhe der budgetären Belastung ist aus heutiger Sicht nicht exakt festzustellen, und zwar aus folgenden zwei Gründen: So wie wir Wechselkurse oder Ölpreise nicht prognostizieren können, ist es unmöglich, den Preis, den man für diese Zertifikate wird aufbringen müssen, zu ermitteln. Die Vermutung liegt aber nahe, dass die Preise ge­gen Ende der ersten Kyoto-Periode eher steigen als fallen werden. Darüber hinaus ist es nicht exakt möglich, die Auswirkungen der von der Bundesregierung getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen im Hinblick auf die tatsächliche CO2-Reduktion zu prognostizieren.

Wir werden daher alles tun, um die budgetären Belastungen, die sich aus der überaus ehrgeizigen Verpflichtung, die Österreich eingegangen ist, ergeben, so gering wie mög­lich zu halten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 197

Unsere oberste Priorität sind klarerweise Klimaschutzmaßnahmen im Inland und nicht im Ausland; wobei ich aber schon betonen möchte, dass gerade die CDM-Projekte einen wichtigen Beitrag zum Technologietransfer in arme Länder leisten können und Technologietransfer eines der wesentlichen Elemente der Erreichung der globalen Kli­maschutzziele darstellt.

Ich halte Klimaschutzmaßnahmen im Inland deshalb für prioritär, weil sie nicht nur in­ländische Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen, sondern auch den notwendigen technologischen Wandel erzeugen. Die Förderung von Umwelttechnologien ist essen­tiell, auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Zur Frage 2:

Derzeit sind im Bundesbudget 399 Millionen € für den Ankauf von JI/CDM-Zertifikaten fixiert. Bevor es den Abänderungsantrag gegeben hat, waren es noch 319 Millionen.

Zur Frage 3:

Die österreichische Klimastrategie verfolgt das Ziel, den überwiegenden Teil an Emissi­onsreduktionen durch Maßnahmensetzungen im Inland zu realisieren. Darüber hinaus ist es aber selbstverständlich auch sinnvoll, engagierte Klimaschutzmaßnahmen in an­deren Ländern zu unterstützen, und zwar nicht nur, um uns in Österreich die Zielerrei­chung zu erleichtern, sondern auch, um den Transfer wertvoller Klimaschutztechnolo­gien zu beschleunigen.

Gerade das Beispiel China, wo beinahe wöchentlich neue Kohlekraftwerke in Betrieb genommen werden, führt uns die Sinnhaftigkeit dieses Mechanismus vor Augen. Der Clean Development Mechanism hat somit eine enorm wichtige entwicklungspolitische Komponente. Es geht dabei nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Wir müssen beide Strategien unter Nutzung aller Synergien auch dementspre­chend wahrnehmen.

Gerade am Beispiel der Windkraft kann auch innerhalb Österreichs auf eine sehr er­folgreiche Entwicklung verwiesen werden, geht man davon aus, dass erst vor wenigen Jahren mit der Ökostromförderung im größeren Stil begonnen wurde.

Zu den Fragen 5, 6, 7 und 8:

Professor Schleicher ist ein national und international anerkannter Experte, den ich aufgrund seiner großen Reputation in den Expertenbeirat des Klimaschutzfonds nomi­niert habe. Er leistet in diesem Fonds hervorragende Arbeit und ist gemeinsam mit den anderen drei ExpertInnen ein Garant dafür, dass die zielführendsten Projekte, das heißt jene, die pro Euro das höchste CO2-Senkungspotenzial haben, gefördert werden. Gerade der Klimafonds ist das wesentlichste Instrument zur Erhöhung der Energieeffi­zienz.

Zur Frage 9:

Die CO2-Emissionen sind seit dem Jahr 1990 um 18 Prozent gestiegen, besonders stark war der Anstieg in den letzten sieben Jahren, wobei hier der Verkehrsanstieg, nämlich plus 91 Prozent, die allergrößte Rolle gespielt hat, wie bereits von mir ausge­führt wurde. Im Jahr 2002 wurde eine Klimastrategie erarbeitet; bei der 2005 und 2006 durchgeführten Evaluierung der Strategie stellte sich allerdings heraus, dass aufgrund der bisherigen Maßnahmenwirkungen und der Emissionsentwicklung bis 2004 eine Er­reichung des Kyoto-Ziels nicht möglich gewesen wäre. Auf Basis umfangreicher Kon­sultationen und Arbeiten unter Beteiligung der betroffenen Ministerien, der Länder, der Interessenvertretungen sowie der Umwelt-NGOs wurde am 21. März 2007 eine neue, angepasste Klimastrategie beschlossen. In einer permanenten Diskussion wird sie wei­terentwickelt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 198

Zur Frage 10:

Der Klimaschutzbeauftragte Andreas Wabl hat auf das enorme CO2-Einsparungspoten­zial im Bereich der Raumwärme hingewiesen. Wir haben uns im Rahmen der Finanz­ausgleichsverhandlungen darauf geeinigt, bis Sommer 2008 eine Artikel-15a-Vereinba­rung zur Zweckwidmung der Wohnbauförderung für den Klimaschutz zu verabschie­den. Ich glaube, wir sollten diese Verhandlungen so schnell wie möglich abschließen und, wie bereits berichtet, sind wir dabei auf gutem Weg.

Zur Frage 11:

Eines vorweg: Ich bin für eine optimale Einsetzung der zur Verfügung stehenden finan­ziellen Mittel. Unsere zwei zentralen Ansätze bei der Novellierung des Ökostromgeset­zes sind Energieeffizienz und, wie im Ministerratsvortrag vom 11. Juli 2007 vereinbart, Verteilungsgerechtigkeit. Das heißt, die Haushalte sollen nicht zusätzlich belastet wer­den.

Zur Verteilungsgerechtigkeit: Im Ministerratsvortrag von Eisenstadt in diesem Jahr steht, dass der weitere kontinuierliche Ausbau von Ökostrom unter Berücksichtigung der Aufbringungsverteilung – Konsumenten, Gewerbe, Industrie – gewährleistet wer­den soll. Wir sind daher für die Beibehaltung der Zählpunktpauschale. Die Deckelung von 17 Millionen € – das heißt, jährlich zusätzlicher Förderung zu den 300 Millionen € jährlicher Dauerförderung – muss sicherlich angehoben werden. Der Deckel soll nicht verhindern, dass eine effiziente Anlage nicht gebaut werden kann, weil die Fördersum­me des Jahres bereits ausgeschöpft ist.

Zur Frage 12:

Ich halte die Ökologisierung der NoVA für einen weiteren Schritt in Richtung Ökologi­sierung des Steuersystems. Wichtig ist, dass die Mehreinnahmen ausschließlich in den Klima- und Energiefonds fließen. Wie hoch die Einnahmen sein werden, kann man der­zeit noch nicht abschätzen, da man den gewünschten Lenkungseffekt nicht kennt. Je höher der Lenkungseffekt, umso besser für die Umwelt, desto geringer die Einnahmen, die dem Klimafonds zur Verfügung stehen.

Zur Frage 13:

Zunächst ist festzuhalten, dass sich die EU im März 2007 über das Ziel von 5,75 Pro­zent Bioanteil bei fossilen Kraftstoffen bis 2010 hinaus das verbindliche Ziel gesetzt hat, in jedem Mitgliedstaat bis 2020 einen zehnprozentigen Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch in der EU zu errei­chen – vorausgesetzt, die Erzeugung ist nachhaltig. Biokraftstoffe der zweiten Genera­tion stehen zur Verfügung, und die Richtlinie über die Kraftstoffqualität wird entspre­chend geändert, damit geeignete Mischungsverhältnisse möglich werden.

Die Freisetzung von CO2 beim Verbrauch von Biotreibstoff, besonders Biodiesel ist deutlich geringer als beim fossilen Diesel. Es muss jedoch eine breitere Betrachtung angelegt werden. Auch bei Verdoppelung der Anbauflächen für Ölsaaten wäre die Europäische Union für die Erreichung ihrer Ziele auf die Einfuhr pflanzlicher Öle ange­wiesen. Dadurch werden Anreize geschaffen, vor allem in Südostasien sowie in Mittel- und Südamerika Anbauflächen für Energieträger zu nützen oder überhaupt erst zu schaffen. Bei den Biotreibstoffen kommt es für sich genommen zu einer Korrektur der Treibhausemissionen nach unten, allerdings ist die restliche Ökobilanz, nämlich im glo­balen Maßstab aufgrund von Brandrodungen, Monokulturen und exzessivem Dünge­mitteleinsatz bei den meisten in Frage kommenden Substanzen ungünstiger als bei fossilen Brennstoffen.

Hinzu kommen gravierende soziale Folgeschäden, vor allem in den ärmsten Teilen der Welt – nicht bei uns, aber in den ärmsten Teilen der Welt –, und die dadurch drama-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 199

tisch gestiegenen Lebensmittelpreise betreffen natürlich in erster Linie sozial schwache und ärmere Länder. Hier gilt es daher diese negativen Konsequenzen zu vermeiden.

Zur Frage 14:

Ökonominnen und Ökonomen sprechen sich schon lange dafür aus, das Abgaben- und Steuersystem umzustrukturieren, die Belastung der nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen schrittweise zu erhöhen und gleichzeitig den Faktor Arbeit, der in Öster­reich im internationalen Vergleich ohnehin stark belastet ist, zu entlasten. Eine Anhe­bung der Ökosteuern ist daher nur dann zu akzeptieren, wenn gleichzeitig die kleinen und mittleren Einkommen nicht belastet beziehungsweise, so der Vorschlag einzelner Ökonomen, entlastet werden. Eine Anhebung der Steuern auf Heizkosten lehnen wir aber grundsätzlich ab. Die Öl- und Erdgaspreise sind ohnehin schon stark gestiegen und eine enorme Belastung für die KonsumentInnen.

So haben wir im Zuge der Anhebung der Mineralölsteuer von 3 beziehungsweise 5 Cent per 2. Juli dieses Jahres gleichzeitig die Pendlerpauschale um 10 Prozent er­höht, um negative soziale Konsequenzen zu vermeiden.

Zur Frage 15:

Österreich handelt in diesem Bereich als Mitglied der Europäischen Union. Der Euro­päische Rat hat dazu im März 2007 beschlossen, dass sich die EU, vorausgesetzt, dass es auch mit den anderen entwickelten Staaten und den fortgeschrittenen Entwick­lungsstaaten zu entsprechenden internationalen Vereinbarungen kommt, zu einer Re­duktion der Treibhausgase um 30 Prozent gegenüber den Werten von 1990 verpflich­tet. Unabhängig davon, ob es zu einer solchen Vereinbarung kommt, verpflichtet sich die EU aber jedenfalls zu einer solchen Reduktion um 20 Prozent. Österreich bekennt sich selbstverständlich zu diesen Zielen. Zur Verteilung dieser Reduktionsziele auf die einzelnen Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission Ende Jänner 2008, basie­rend auf wirtschaftlichen und demographischen Faktoren, entsprechende Vorschläge präsentieren.

Zu den Fragen 16 und 17:

Der Toyota Prius Hybrid steht allen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes und auch mir zur Verfügung. Schrittweise wird der Fuhrpark des Bundeskanzleramtes auf Hybrid­fahrzeuge umgerüstet.

Was die Hubschrauberflüge betrifft, so habe ich aus Gründen der Zeitersparnis vier Flüge unternommen. Dadurch kam es zu keinem zusätzlichen CO2-Ausstoß, da es sich um ohnehin notwendige Flüge zur Erhaltung der Lizenzen der Piloten gehandelt hat. (Heiterkeit bei ÖVP und BZÖ.) – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Zufälligerweise ist der Hubschrauber von Wien nach Klagenfurt zum Match geflogen! Der Gusenbauer ist nur mitgeflogen!)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.48.50

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 200

Kollegen! Herr Bundeskanzler, wenn man Ihnen hier zuhört, dann weiß man nicht, wo­von Sie sprechen. Ihre Ausführungen fallen tatsächlich in die Kategorie „Täuschen und Tarnen“. Täuschen und Tarnen, Herr Minister Pröll, denke ich, ist etwas, was Minister Darabos bei seinen Manövern braucht, aber hier in Österreich und bei der Klimapolitik brauchen wir klare Analysen, mutige Strategien und ein offensives Vorgehen. (Beifall bei den Grünen.) Insofern sind die Ausführungen in Bezug auf die Lobeshymnen in Ös­terreich schon ein besonderes Schmankerl.

Herr Bundeskanzler, die Kommission wird nicht interessieren, was Sie über die Ver­gangenheit erzählen, sondern die schaut darauf, was Faktum ist, was die Zahlen sind. Danach wird gerechnet und bezahlt werden müssen.

Schauen wir uns doch die Fakten einmal genauer an. Sie als Regierung haben sich selbst Ziele gesetzt, zum Beispiel bis 2010 die Energieproduktivität um 5 Prozent zu er­höhen. Was ist geschehen? – Sie verschlechtert sich! Erster Tatbestand.

Sie haben sich das Ziel gesetzt, 2010 80 Prozent des Gesamtstromverbrauchs durch erneuerbare Energie zu decken. Was haben wir jetzt? – Wir sind unter 60 Prozent, und wir sehen keine Tendenz, dass sich das bessern wird. Wir haben beim Stromverbrauch generell eine Zunahme, die bei Weitem über dem europäischen Durchschnitt liegt.

Und wenn Sie schon darauf eingehen, wie toll wir bei den CO2-Emissionen bezogen auf das BIP sind, kann ich Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich die CO2-Emissionen pro Kopf an, da liegen wir im normalen EU-Mittel und sind in keinerlei Weise Vorreiter! (Abg. Kopf: Sollen wir uns für die Wirtschaftsleistung schämen?!)

Herr Kopf, gerade Sie in der Wirtschaft müssen sich anschauen, wie sich die Energie­intensität entwickelt! Die Energieintensität verschlechtert sich und liegt derzeit über den Werten von 1990. All das sind doch Signale, dass es in die falsche Richtung geht, und so kann es nicht weitergehen.

Alles, was wir jetzt an drohenden Strafzahlungen, an inkonsequenten Maßnahmen ha­ben (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll), Herr Bundeskanzler, stellt ein großes Problem dar. Es ist nicht nur ein großer umweltpolitischer Schaden, der uns hier droht, es ist auch wirtschaftspolitisch dumm. (Beifall bei den Grünen.) In­sofern ist es viel vernünftiger, das Geld in die Hand zu nehmen und es hier in Öster­reich in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien zu investieren.

Und wenn Sie schon sagen, dass sich Österreich sehr ambitionierte Ziele gesetzt hat (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das stimmt auch!), dann vergleichen Sie diese mit an­deren Ländern!

Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, das stimmt, dann sage ich Ihnen auch, wir tra­gen Verantwortung (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Na stimmt es nicht? Stimmt es oder stimmt es nicht?!): Wir sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten einer der Hauptemittenten gewesen; die Hauptleidtragenden und die Opfer des Klimawandels werden die Ärmsten und die armen Regionen sein. Insofern ist es unsere Pflicht und Verantwortung, hier dafür geradezustehen und an der Reduktion zu arbeiten. (Beifall bei den Grünen.)

Da Sie auch den Bereich der sozialen Sicherheit und der Verteilungsgerechtigkeit an­gesprochen haben: Worauf steuern wir zu, Herr Bundeskanzler? – Wir haben im Ener­giesektor permanent steigende Preise. Schauen Sie sich den Energiepreisindex an! Er ist von Oktober 2006 bis heuer um sage und schreibe 7,7 Prozent gestiegen – ein enormer Wert. (Abg. Kopf: Das wollten Sie doch immer!)

Wir gehen jetzt wieder auf den Winter zu, und was werden wir da haben? – Wir haben eine Million Menschen in unserem Lande, die im Bereich der Armutsgefährdung leben


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 201

und die auf einen Heizkostenzuschuss angewiesen sind. Und da frage ich jetzt: Sie als sozialdemokratischer Bundeskanzler schauen da zu? – Es ist eine Schande, hier kei­nen wirklichen Fortschritt in der Energiepolitik zu leisten, um die Preise zu stabilisieren! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Dr. Gusenbauer! Sie sind als „Volkskanzler“ angetreten, aber Sie werden noch beweisen müssen, dass Sie diesen Titel tatsächlich verdienen. Eine Meinungsumfrage im August hat belegt, dass sich 78 Prozent der Bevölkerung in Österreich durch den Klimawandel massiv bedroht fühlen. – Sie, Herr Bundeskanzler, haben auch gesagt, Sie möchten Ihren Beitrag leisten, die Frage ist nur: Stellt die Politik die Rahmenbedin­gungen zur Verfügung, damit die Leute auch tatsächlich handeln können?

Herr Bundeskanzler, nehmen Sie die Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher in dieser Frage ernst, denn es ist nicht nur eine Frage des Geldes, es ist auch eine Frage der Verantwortung und der Pflicht, die Sie hier haben!

Sie haben heute den Klimagipfel als fortwährende Institution und was da alles passie­ren wird angesprochen. – Am 16. April 2007 gab es den großen Klimagipfel, viele gro­ße Worte, aber ich sage Ihnen, bis zum heutigen Tag haben wir mit der Strategie, die Sie hier fahren, kein Gramm CO2 weniger!

Ein wichtiger Punkt davon, auf den ich jetzt zu sprechen komme, war das Ökostromge­setz. Alle haben gesagt, das muss geändert werden, zwei davon sitzen hier auf der Regierungsbank: Minister Pröll – er hat Großes angekündigt –, Bundeskanzler Gusen­bauer und viele aus der Reihe der Regierenden aus den Ländern. Und was haben wir bekommen? – Wir haben ein Gesetz bekommen, das die Unternehmer in dieser Bran­che veranlasst hat zu sagen: Da war ja das alte noch besser; es ist eine Schande, mit diesem arbeiten zu müssen! (Abg. Grillitsch: Das Gesetz ist im Werden!)

Wenn Sie sich jetzt auf die Effizienz berufen, Herr Bundeskanzler, dann schauen Sie sie sich an: Die Energieagentur hat evaluiert und klar festgestellt, dass die Nutzen drei­mal so hoch sind wie die Kosten, es also klug ist, hier zu investieren, und nicht schein­bar für alle einen Schritt vorwärts zu gehen – wieder ein Manöver nach dem Motto „Tarnen und Täuschen“ –, sondern, im Gegenteil, alles beim Alten zu lassen und teil­weise sogar zu verschlechtern. Das kann es nicht sein!

Wenn Sie von der Verteilungsgerechtigkeit beim Ökostromgesetz sprechen, dann soll­ten wir auch davon reden, dass jetzt mir nichts dir nichts die Ablaugeverbrennung hi­neingenommen werden wird. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wo hinein?) – Die Ab­laugeverbrennung betrifft einen ganz kleinen Teil der Industrie, und Experten sagen, es wird wahrscheinlich ein, zwei Firmen betreffen, die daraus einen Nutzen ziehen. – Das kann es doch nicht sein!

Sie setzen sich ein Ziel, das de facto jetzt schon erreicht ist! Ein Beispiel – Herr Bun­deskanzler, Sie sollten sich betreffend den Klimaschutz besser anderweitig briefen las­sen und nicht von Ihrem Kollegen Pröll –: Hier ist das Ziel definiert, dass es bis 2015 100 MW Zuwachs durch die Biomasse geben soll; umgerechnet sind das knapp 15 MW pro Jahr. – 15 MW! Herr Grillitsch, Sie als Experte in dem Bereich müssen doch bestätigen, dass das lachhaft ist! 15 MW hat allein das Kraftwerk Timelkam!

So gibt es viele, viele Punkte, zum Beispiel diese lächerliche Erhöhung von 17 auf 21. – Herr Bundeskanzler! Mit diesem Entwurf versäumen wir sehr viel!

Sie haben auch die Verkehrspolitik angesprochen – das ist ein Klassiker, wo in diesem Land überhaupt nichts weitergeht –: Mit dieser MöSt-Erhöhung wird sich nichts bewe­gen, da hätten Sie schon einen größeren Schritt machen müssen!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 202

Wenn Sie von der Kostenwahrheit bei der Wegekostenrichtlinie sprechen, dann stellt sich schon die Frage: Warum haben Sie nicht geschaut, dass das auf die Tagesord­nung der nächsten EU-Präsidentschaft kommt, und warum schauen Sie nicht, dass es beim Lkw-Verkehr endlich entsprechende flächendeckende Mauten gibt, wie sie jetzt in den Niederlanden eingeführt worden sind? – Das sind viele, viele Beispiele dafür, wo wir Maßnahmen Ihrerseits schmerzlich vermissen, Herr Bundeskanzler, wofür Sie auch geradezustehen haben.

Wir glauben auch, dass Sie die politische Verantwortung dafür tragen, dass der Klima­fonds nicht als Gießkanne verwendet wird, wie es jetzt vorgesehen ist. So hat zum Bei­spiel Minister Bartenstein darauf geschaut, dass das AWS aus diesem Fonds einen Kli­mabonus bezahlen kann, was letztendlich nichts als ein Selbstbedienungsladen und ein völlig unkorrektes Vorgehen ist (Abg. Zweytick: Na, na, na!), wenn man von Klima­schutzmaßnahmen spricht, die wirklich effizient sein sollen.

Wir brauchen die Energiewende im Sinne der Steuerzahler, im Sinne des Umwelt­schutzes und der Verteilungsgerechtigkeit. Herr Bundeskanzler! Sie tragen die Verant­wortung dafür. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Letztendlich müssen Sie jetzt den Mut und das Rückgrat aufbringen, hier tatsächlich eine konsequente Strategie zu verfolgen. (Beifall bei den Grünen.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurt Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


15.59.17

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verstehe natürlich, dass die Grünen ge­rade zu diesem Thema sehr emotional, sehr betont und sehr akzentuiert sprechen, denn letztendlich ist das ihre sogenannte Kernkompetenz. Es ist klar, dass das hier in dieser Form abläuft. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie von der OMV ...! Sie stehen nicht für er­neuerbare Energie!)

Eigentlich müsste ich dem, was der Herr Bundeskanzler als Antwort gegeben hat, überhaupt nichts hinzufügen (Abg. Sburny: Lassen Sie es!), denn er hat alle Themen ganz exakt, emotionslos und auf Fakten basierend angesprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir kurz zum Ökostromgesetz und dessen Novelle. Da muss klar und deutlich gesagt werden: Was die einen bekommen, müssen die anderen bezahlen. Da brauchen wir also eine gewisse – auch soziale – Ausgewo­genheit. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wie viel zahlt die OMV ...?)

Wenn man sagt, man soll hier investieren, gut, dann soll man hier investieren, aber eines gebe ich schon zu bedenken: Wenn der Rohölpreis bei 100 Dollar liegt und sich diese Ökostromanlagen zu einem beachtlichen Teil betriebswirtschaftlich noch immer nicht rechnen, muss man schon fragen, ob man hier nicht auch einmal die Effizienz an­schauen und die Dinge differenzierter sehen sollte.

Sicher gibt es Windenergiekraftwerke, die sich bereits allein rechnen, es gibt aber in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in der Biomasseverstromung, große Probleme. Dort sind wir dabei, diese Probleme in Angriff zu nehmen, denn diese müssen gelöst werden. Dabei geht es auch um die Existenzen jener, die zu einer Zeit investiert ha­ben, zu der sie nicht vorhersehen konnten, wie stark die Biomassepreise steigen wer­den.

Da hier so locker von der Papierindustrie und der Laugenverstromung gesprochen wird: Die Holzpreise sind aufgrund der Politik, die gemacht wurde, um bis zu 56 Pro-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 203

zent gestiegen, Frau Kollegin Glawischnig! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Holz gehört nicht der Papierindustrie allein!) – Die Papierindustrie investiert nicht mehr bei diesen hohen Holzpreisen, aber dort haben wir Hunderte und Aberhunderte Arbeiter und Angestellte, die um ihren Arbeitsplatz bangen. Und daher haben wir überlegt – ob es kommt, weiß man ja gar nicht –, ob man nicht zumindest bei Neuanlagen bei der Laugenverstromung auch eine Investitionsförderung geben sollte. Es ist aber noch nicht so, wie hier behauptet wurde, dass das schon geschieht, sondern man überlegt noch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann dem Herrn Bundeskanzler nur bei­pflichten: Wir müssen mit unserem Geld haushalten, und wir müssen den Euro dort einsetzen, wo wir die optimale CO2-Einsparung erreichen. – Beim Ökostromgesetz ist das leider nicht der Fall.

Ich möchte Ihnen nur eine oder zwei Zahlen präsentieren. Das Ökostromgesetz liefert für 300 Millionen € jährlich eingesetztes Geld eine Einsparung von 3 Millionen Tonnen CO2. Ein Leitungsausbaugesetz, das sich mit Fernwärmeleitungen beschäftigt, das Gasausleitungen von Biogasanlagen direkt in Erdgasleitungen behandelt, würde zum Beispiel bei 65 Millionen € jährlich – man beachte das Verhältnis: 300 Millionen € ge­genüber 65 Millionen € jährlich – eine Einsparung von 3,4 Millionen Tonnen CO2 brin­gen. Da fragt man sich: Wo setzen wir Prioritäten? – Man muss sie natürlich in Rich­tung Leitungsausbaugesetz-Förderung setzen. Dafür sind wir gerne zu haben, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Pirklhuber: Da gibt es eine einzige Anlage!)

Das sind Prioritäten, die eine CO2-Einsparung bringen, und nicht irgendwelche Dinge, die hier so locker in den Raum gestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, weil es mir ein Anliegen ist, auch in Richtung der Biokraftstoffe eine Bemerkung machen. Folgendes muss uns klar sein: Um 1 Liter Biokraftstoff zu erzeugen, braucht man 4 500 Liter Wasser allein zum Gießen der Pflanzen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, die dann ...!) – Wenn man jetzt bedenkt, in welchen Ländern diese Pflanzen angebaut werden, muss man darüber nachdenken, ob nicht die Wasserknappheit ein schlimmeres Problem als die Treibstoff­knappheit sein wird. – Ich sage nur, dass man sich auch das überlegen muss.

Oder: Eine Tankfüllung Rapsmethylesther entspricht in etwa jener Getreidemenge, die man braucht, um einen erwachsenen Menschen ein Jahr lang zu ernähren. – Auch das wird zu bedenken sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine andere Bemerkung ma­chen, die mir doch heute hier am Herzen liegt: Angesichts der Tatsache, dass ich nun­mehr 20 Jahre lang dem Hohen Haus angehöre und ich meine, dass 20 Jahre Tätigkeit hier eine schöne, runde Zahl ist, habe ich mir überlegt, etwas anderes zu tun, und lege mit Ende dieses Jahres mein Mandat zurück.

Wenn ich über diese Jahre nachdenke, freue ich mich, dass ich in dieser Zeit auch per­sönlich sehr viel dazu beitragen konnte, wichtige Dinge mitzuentscheiden; so haben wir zum Beispiel unter Wirtschaftsminister Schüssel die ASFINAG aus der Taufe geho­ben – eine schwierige, aber eine gelöste Aufgabe –, die Bundesimmobiliengesellschaft, Schönbrunn und viele andere Dinge, die ich damals als Bautensprecher mitbearbeiten konnte.

Ich konnte das damals deshalb so gut, weil ich mit einem Bein in der Wirtschaft gestan­den bin und genau gewusst habe, wovon ich gesprochen habe, wenn man eine Abtei­lung eines Ministeriums ausgliedert und in einen betriebswirtschaftlichen Teil umzu­wandeln hat. Daher kann ich das hier im Zusammenhang mit den Diskussionen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 204

Debatten, die es im Haus oder auch außerhalb des Hauses gegeben hat, die Debatte Parlamentarier und Beruf, nur empfehlen.

Ich habe meine Aufgabe hier im Haus eher als Berufung gesehen. Ich wurde in mei­nem Wahlkreis Floridsdorf/Donaustadt gewählt und war eigentlich immer stolz darauf, mit einem Standbein in der Wirtschaft und Industrie zu arbeiten, um dort die Menschen und deren Beschäftigung, deren Arbeit zu sehen – und nicht nur durch die Politiker­brille, die hier im Haus dann oft aufgesetzt wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte keine Ratschläge geben – ich habe in diesen 20 Jahren schon viele Abschiedsreden gehört; manche Abgeordnete haben Ratschlä­ge gegeben, ich möchte das nicht –, aber ich möchte sagen: Wir sollten jenen Men­schen, die im Parlament, die in der Politik ihre Arbeit tun wollen, die nicht immer sehr leicht ist, möglichst wenige Hürden bauen. Bauen wir nicht Hürden auf, sondern bauen wir die Hürden ab! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Offenlegung ist keine Hürde!) – Wenn wir das tun, dann werden wir auch in Zukunft ein gutes Gemisch an Parlamenta­riern und ein gutes Spiegelbild der österreichischen Bevölkerung hier im Parlament ha­ben.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen alles Gute und eine erfolgreiche weitere Ar­beit! (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Lieber Kurt! Dieser Applaus hat es gezeigt: Wir alle danken dir für die gute Kooperation und Zu­sammenarbeit und die vielen langen Jahre hier im Haus, und wir wünschen dir alles Gute für die Zukunft.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kopf. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


16.06.57

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es sei mir zunächst ein Wort an dich, lieber Kurt, gestattet: Als dein Visavis als Energiesprecher der ÖVP möchte ich mich an dieser Stelle bei dir zunächst einmal ganz herzlich für die wirklich hervorragende, seriöse, kollegiale und vor allem immer von Handschlagqualität ge­prägte Zusammenarbeit bedanken.

Wir waren nicht immer einer Meinung – wenn auch sehr oft; unser beider Herkunft
aus der Wirtschaft hat uns sicher bei manchem eine ähnliche Ausgangsmeinung be­schert –, aber wir haben immer relativ rasch einen Weg gefunden. Wenn man nämlich weiß, wo des anderen Grenzen sind, was man ihm abverlangen kann und was nicht und bereit ist, das zu akzeptieren, findet man in der Regel Lösungen. Darum haben wir beide uns bemüht, dafür möchte ich mich bei dir ganz, ganz herzlich bedanken und dir alles, alles Gute für die Zukunft wünschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neuge­bauer: Wir müssen es ihm öffentlich ausrichten dürfen!)

Meine Damen und Herren! Die die Anfrage stellende Eva Glawischnig hat ihre Rede mit der Feststellung begonnen, es mache keinen Sinn, ständig zu betonen, wie gut wir seien. – Ich meine, jeder seriöse Maßnahmenplan, den man sich überlegt, den man diskutiert, sollte schon mit einer Analyse der Ist-Situation beginnen. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Das wird die Kommission nicht interessieren!) – Das sollte uns nicht daran hindern, die Ist-Situation zu analysieren, und das tun wir.

Darüber steht nun eben einmal als Überschrift: Wir liegen, wie es der Herr Bundes­kanzler schon gesagt hat, auf Platz vier bei der CO2-Effizienz, und zwar gemessen am


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 205

Bruttoinlandsprodukt. – Ich möchte mich, liebe Frau Kollegin Lichtenecker, nicht für die hohe Wirtschaftsleistung, die wir pro Kopf erzielen, schämen – die Messung der CO2-Effizienz pro Kopf ist unseriös. Die einzig sinnvolle Vergleichszahl, mit der man den CO2-Ausstoß messen sollte, ist doch wohl die Wirtschaftsleistung des Landes, und da sind wir Europaspitze. (Abg. Dr. Lichtenecker: ... CO2-Emissionen!) – Reden sie das nicht weg!

Trotzdem sage ich dazu: Wir haben uns zum Kyoto-Protokoll bekannt, und wir haben im Rahmen des Protokolls auch eine verdammt hohe Verpflichtung übernommen. – Ja, es stimmt: Wir haben uns, so wie leider viele andere Länder auch, es gibt nur wenige Ausnahmen, von diesem Ziel um einiges entfernt.

Es gibt auch einige Problembereiche. Wir sind bei einigen Themen gut, aber es gibt ein paar Bereiche, in denen wir Probleme haben. – Auch das gehört zur Analyse, keine Frage.

Wir haben auch viele Maßnahmen gesetzt: Eine Zwischenbilanz gehört ebenfalls zur seriösen Behandlung eines Problembereiches. Zum Ökostromgesetz, das Sie immer wieder so kritisieren (Abg. Dr. Pirklhuber: Natürlich!): Wir standen 2002 bei 0,7 Pro­zent Ökostrom. Wir stehen gerade durch das von Ihnen so kritisierte Ökostromgesetz jetzt bei 8 Prozent. Das erste Ökostromgesetz, das von Ihnen so gelobt wird, hatte ein Ziel von 4 Prozent. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das erste war ja super! Sie ha­ben es nur vernichtet!) Das haben wir binnen eineinhalb Jahren deutlich übertroffen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Weil die Gesellschaft bereit war, etwas zu tun!)

Also reden Sie doch nicht ständig davon, dass dieses Gesetz schlecht sei. Dieses Gesetz hat das gesteckte Ziel übererfüllt (Zwischenrufe bei den Grünen): 3 Millio­nen Tonnen CO2 werden allein durch das Ökostromregime, durch die Förderungen ein­gespart (Abg. Dr. Pirklhuber: Genau! Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Deswegen haben Sie es kaputt gemacht!), und die Novelle wird eine weitere Million Tonnen ein­sparen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Lichtenecker: Nein, nie und nimmer!)

Das Immissionsschutzgesetz-Luft, die Verkehrsbeeinflussung, die Mineralölsteuererhö­hung, jetzt die NoVA-Spreizung, der Einsatz von Biotreibstoffen, der Klima- und Ener­giefonds: Die Zwischenbilanz kann sich sehen lassen, aber es reicht noch nicht.

Was haben wir gemacht? – Die ÖVP hat kürzlich das umfangreichste Klimapapier al­ler Parteien (Abg. Dr. Lichtenecker: Das glauben Sie selbst nicht!) hier im Nationalrat mit einem Entschließungsantrag eingebracht, und es wird demnächst hoffentlich im Umweltausschuss behandelt werden. Aber was passiert? – Frau Präsidentin Glawisch­nig hat in der vorletzten Sitzung des Umweltausschusses angekündigt, sie werde einen Fünf-Parteien-Antrag zum Klimaschutz koordinieren. (Abg. Hornek: Heiße Luft!)

Frau Kollegin, ich warte immer noch auf Ihre Initiative, und ich hoffe, dass Sie unseren Antrag zur Basis nehmen – er ist wirklich der umfangreichste von allen! – und daraus gerne eine Fünf-Parteien-Initiative konstruieren. Aber Sie sind seit Monaten säumig! Wir haben uns darauf geeinigt. Wo bleibt Ihre Initiative? (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie brauchen die Grünen, dass Sie sich zusammensetzen! In der Koalition brauchen Sie eine Mediation! Ich gehe gerne mit Ihnen in Paartherapie mit der SPÖ!)

Ich verstehe schon: Man kann Opposition als Fundamentalopposition verstehen oder als konstruktive Opposition. Ich habe in Ihrer ganzen Rede – das gilt auch für Kollegin Lichtenecker – keinen einzigen Vorschlag gehört. Ich habe in beiden Reden nur Kritik gehört, aber keinen einzigen Vorschlag. Darum verstehe ich schon, dass Sie keinen Dringlichen Antrag eingebracht haben, denn da hätten Sie ja etwas beantragen müs­sen. Sie haben nur eine Anfrage gestellt, mit vielen Fragen und in der Präambel vielen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 206

Behauptungen und Vorwürfen, aber nicht einem Vorschlag. Ist Ihnen keiner eingefal­len? (Abg. Öllinger: Eine müde Polemik!) Ich finde das wirklich äußerst schade! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Um auch noch konkret auf die Sache einzugehen: Unser 21-Punkte-Programm setzt – wie es der Herr Bundeskanzler sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, wir liegen da tatsächlich nicht weit auseinander – ganz klare Schwerpunkte. (Abg. Sburny: Muss Sie schwer getroffen haben! Der war gut! Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich sag’ ja: Ich mache gerne Paartherapie mit Ihnen!)

Das ganze Programm muss bei der Energieeinsparung, bei der Effizienzsteigerung, bei der Wohnbauförderung beginnen. Es ist der richtige Ansatz in der Artikel-15a-Verein­barung, mit den Ländern in Richtung Schwerpunktverlegung thermische Sanierung und beim Neubau in Verbindung mit den Bauordnungen in Richtung Passiv- und Niedrig­energiestandard zu gehen.

Nehmen Sie das Beispiel Vorarlberg her, das inzwischen schon – gerade kürzlich bei einem Projekt – beim großvolumigen Mietwohnbau den Passivenergiestandard umge­setzt hat. Das ist der Weg, den wir mit den Ländern gemeinsam gehen wollen.

Zum Einsatz erneuerbarer Energieträger: Wir werden es bis 2020 schaffen, den Anteil von derzeit über 20 Prozent auf 45 Prozent zu steigern. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Zum Beitrag des Ökostromgesetzes – ich habe es Ihnen schon gesagt, Sie wollen es nicht hören (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist besser als Science Fiction!) –: Wir sind in wenigen Jahren von unter 1 Prozent auf 8 Prozent gekommen. Das ist der beste Beweis dafür, dass wir auch das zweite Ziel, das wir uns gesteckt haben, näm­lich auf 15 Prozent zu kommen, in wenigen Jahren erreichen werden. Der Erfolg der ersten Periode des Ökostromgesetzes gibt die berechtigte Aussicht – nicht nur Hoff­nung, sondern Aussicht –, dass wir das auch schaffen werden.

Ein paar Worte noch zu diesem vielkritisierten Programm JI/CDM – also zu den Investi­tionen im Ausland. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es geht um das Ausmaß der Maßnahmen!) Auch das hat der Herr Bundeskanzler vollkommen richtig erwähnt: Wenn wir uns um Klimaschutz bemühen, wenn wir uns um Effizienz im Energieeinsatz bemühen, dann müssen wir uns auch um Effizienz der eingesetzten Geldmittel bemühen. Wir müssen doch versuchen, mit jedem Euro, den wir dafür einsetzen, möglichst viel an CO2-Re­duktion zu erreichen.

Es gibt eben Länder, die in ihrem Standard um so vieles schlechter sind, dass es, da Klimabelastung und Erderwärmung ja kein nationales Problem sind, sinnvoll ist, in die­sen Ländern zu investieren, dort die ökologische Situation zu verbessern und einen Teil unseres Programms – natürlich nicht unser gesamtes Programm! – auch darauf auszurichten, dass wir in diesen Ländern mit wesentlich größerer Effizienz des einge­setzten Geldes, als wir es zu Hause von unserem hohen Niveau ausgehend je tun könnten, einen Beitrag leisten – ganz abgesehen davon, dass es auch ein sehr sinn­voller Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Ländern ist, um sie aus ihrer Armut herauszuholen. (Beifall bei der ÖVP. Ruf bei den Grünen: Neuseeland braucht keine ...! Abg. Dr. Pirklhuber: Absurd!)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zum Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.16.00

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich darf auch einen Satz zum Kol-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 207

legen Eder sagen: Sie sind seit 20 Jahren hier im Hohen Haus – ich hingegen bin, um es mit Karl May zu sagen, ein „Greenhorn“ hier im Haus und konnte Sie daher nicht so ausführlich kennenlernen wie die meisten anderen Kollegen. Aber so, wie ich Sie ken­nengelernt habe, sind Sie ein sehr angenehmer und kompetenter Gesprächspartner, der natürlich seine Interessen und seine Politik vertritt. Ich wünsche Ihnen für Ihre Zu­kunft, um die man sich ja nicht sorgen muss, wie ich höre, alles Gute. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesminister Pröll hat erst vor Kurzem gesagt, dass wir in Sachen Klimaschutz auf einem richtigen Weg sind und dass jetzt die Schlagzahl erhöht wird. Ich habe ihm vor zwei Tagen gesagt, dass ich lieber den Vergleich mit einem Strom hernehme: Wir schwimmen in Fragen des Klimaschutzes gegen den Strom. Es wird zwar die Schlag­zahl erhöht, aber der Strom treibt uns noch immer weiter ab, weil die Differenz zu dem Ziel, das wir erreichen wollen, immer größer wird. Ich möchte nicht sagen, es geht den Bach hinunter, aber wir treiben noch immer stromabwärts, und ich wünsche mir sehr, dass wir irgendwann eine Schlagzahl erreichen, die es uns erlaubt, zur Quelle zu kom­men. Da gibt es aber noch viel zu tun.

Das JI/CDM-Programm ist erwähnt worden, 360 Millionen € werden investiert. Es ist richtig: Es ist für den Klimaschutz unerheblich, ob wir in Windräder in Österreich inves­tieren oder in China, in Indien oder auf Bali – ich weiß nicht, ob dort Windräder stehen. Es ist aber für uns, für unsere Volkswirtschaft nicht unerheblich, weil ja in Österreich in­vestierte Mittel auch dafür Sorge tragen, dass hier Arbeitsplätze geschaffen werden, dass Know-how entsteht, dass dieses Geld in Österreich auch – um wieder ein Wort aus der Forstwirtschaft zu bemühen – nachhaltig Früchte trägt. Diese Investitionen im Ausland verfallen ja nach dieser Periode, und dann müssen wir wieder investieren, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.

Daher sind wir dafür, so viel wie möglich in Österreich zu investieren, damit wir folgen­des wichtige Ziel erreichen: einen weiteren Schritt in Richtung Energieautonomie. Energieautonomie heißt für Österreich, dass heimische Quellen genutzt werden. Das ist in Österreich nicht Atomkraft, das sind keine fossilen Energieträger, die nur in sehr bescheidenem Ausmaß vorhanden sind, sondern das sind Wasserkraft, Windkraft, Geothermie, Biomasse, Sonnenkraft. – Das sind die Quellen, die wir in Österreich nüt­zen können.

Karlheinz Kopf hat das Ökostromgesetz angesprochen. Es ist richtig: Das Ökostromge­setz – nämlich das erste! – war ein gutes Gesetz. Die letzte Novelle war es, die wir kri­tisieren, weil wir der Meinung sind – das belegen auch alle Zahlen –, dass man damit der Energieautonomie und dem Ökostrom einen Bärendienst erwiesen hat.

Wir brauchen daher ein Ökostromgesetz, das sich sehr stark am deutschen EEG orien­tiert. Das deutsche EEG ist, das muss man neidlos anerkennen, eine Erfolgsge­schichte, die von vielen Ländern übernommen worden ist. Ich weiß, es wird dem Merit-Order-Effekt an der Leipziger Strombörse nicht immer so viel Glauben geschenkt, weil man sagt, wenn man aus anderen Energiequellen Strom produziert hätte, dann wäre der Strompreis auch gesunken. Trotzdem, Tatsache ist: Die Strompreissenkung macht mehr aus als die Investitionen im Rahmen des deutschen EEG. Und schon deswegen sind wir gefordert, dieses Modell auch in Österreich zu übernehmen, und zwar mit den Verbesserungen, die jetzt in Deutschland auch diskutiert werden, dass man also auch Kleinwindkraftanlagen, die man auf dem Haus montiert, mitfördern könnte.

Eine thermische Sanierungsoffensive: Das ist auch etwas, was wir ganz dringend be­nötigen, denn es gibt in Österreich einen Althaus- und Altwohnungsbestand, der uns vor große Herausforderungen stellt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 208

Wollte man diesen gesamten Bestand sanieren, um ihn auf Niedrigenergiestandard, auf Passivstandard zu bringen, müsste man 80 Milliarden € investieren. Das ist sehr viel Geld. Wir müssen diese Aufgabe aber trotzdem angehen und bei der Wohnbauför­derung zu einer Förderverschiebung kommen, die mehr in Richtung thermische Sanie­rung geht. Da müssen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, ganz einfach auch deswegen, weil sich der Begriff „sozialer Wohnbau“ sehr geändert hat.

Sozialer Wohnbau, das war doch früher – der Herr Bundeskanzler ist schon sehr lange in der SPÖ aktiv und wird das bestätigen – die Möglichkeit, günstig zu einem Haus oder zu einer Wohnung zu kommen.

Das verschiebt sich jetzt. Es sind jetzt nicht mehr die Anschaffungskosten, die das Problem darstellen, sondern die Betriebskosten. Ich habe es schon oft bei älteren Menschen erlebt, dass sie eine Genossenschaftswohnung in Anspruch nehmen, sich das auch leisten können, aber dann schon über die hohen Betriebskosten jammern.

Es gibt – ich kann das aus meinem Bundesland sagen – viele Genossenschaftswoh­nungen, die mit Elektrokonvektoren geheizt werden. Das kostet ein Vermögen, das kann sich ein Mindestrentner kaum leisten. Deswegen müssen wir da ansetzen und die Betriebskosten für den sozialen Wohnbau senken. Und das geht nur, wenn man Woh­nungen baut, die so gedämmt sind, dass die Menschen für Heizkosten nicht so viel Geld ausgeben müssen.

Der Verkehr ist sicherlich der schwierigste Bereich. Da anzusetzen und Reduktionen zu erreichen, ist eine echte Herausforderung, aber wir müssen es trotzdem angehen.

Viele von Ihnen fahren gerne mit der Bahn und werden vielleicht einen Vergleich ha­ben, wie es in anderen Ländern – zum Beispiel in Frankreich oder in Deutschland – mit dem Bahnfahren ausschaut. Es ist in Österreich zwar angenehm, der Schaffner geht mit den Zeitungen durch und man bekommt auch etwas zu trinken, aber man ist ver­gleichsweise doch sehr langsam unterwegs. Da können wir noch sehr viel tun.

Bei den Pendlern könnte man eine Entscheidungsmöglichkeit einführen: entweder die Pendlerpauschale oder ein Jahresticket für den öffentlichen Verkehr. Ich bin davon überzeugt, dass viele Pendler das Jahresticket in Anspruch nehmen würden.

Wenn jetzt dieses Bonus-Malus-System kommt, dann bin ich sehr für den Bonus – beim Malus bin ich etwas skeptisch. Ich denke, es gibt im Bereich des Individualver­kehrs schon jetzt sehr hohe Belastungen. Ich würde beim Bonus viel stärker ansetzen, als das jetzt der Fall ist, und ich würde vor allem darauf drängen, dass sich der Bund bei seiner Dienstwagenflotte vorbildlich verhält, dass man wirklich versucht, nicht nur im Bundeskanzleramt, sondern im gesamten öffentlichen Bereich, eine Dienstwagen­flotte einzusetzen, die dann eben keinen Malus zu bezahlen hat, sondern den Bonus in Anspruch nehmen kann.

Der Herr Umweltminister hat vor einigen Tagen das Thema der ökologischen Steuerre­form ins Spiel gebracht. Herr Bundesminister! Wenn es tatsächlich zu einer ehrlichen ökologischen Steuerreform kommt, die aufkommensneutral ist und die nicht nur eine Belastung darstellt – denn bei der Mineralölsteuer war es so, dass sie erhöht wurde, aber die Arbeitskosten in diesem Zeitraum nicht gesunken sind –, dann werden Sie in diesem Haus bestimmt eine breite Mehrheit hinter sich haben, nicht nur die der Regie­rungsparteien. Aber nur, wenn Sie das wirklich tun. Es darf nicht zu einer Belastung unter dem Deckmantel der ökologischen Steuerreform kommen, das ist aus meiner Sicht das Wesentliche.

Ich möchte noch etwas sagen, das noch nicht gesagt worden ist: Im Sinne des Klima­schutzes halte ich es für notwendig, weitere Aufforstung in Österreich durchzuführen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 209

Ich habe dieser Tage einen sehr interessanten Artikel darüber gelesen, welchen Bei­trag unser Wald zum Klimaschutz leistet. Es gibt in Österreich ja so viele Brachflächen, es gibt noch immer so viel Platz, wir haben die Möglichkeit, Österreich weiter aufzu­forsten. Wald leistet einen Beitrag für den Klimaschutz, und Wald ist in vielen Berei­chen auch Erholungsgebiet für die Menschen hier in Österreich. Daher würde ich Sie bitten, auch darauf einen Akzent zu setzen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Schalle. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.24.53

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die globale Erwärmung ist ein Faktum und findet jetzt und heute statt. Verursacher sind na­türlich wir alle.

Unser Klimaziel, nämlich die Reduktion der CO2-Emissionen um 13 Prozent auf Basis von 1990 bis 2012, wird bei Fortsetzung des derzeitigen Kurses, der Untätigkeit und Halbherzigkeit in klimapolitischen Belangen nicht erreicht werden können. Das wäre von 2008 bis 2012 eine Reduktionsnotwendigkeit von jährlich mindestens 25 Millio­nen Tonnen CO2 auf Basis 2007.

Diese Bundesregierung beschränkt sich derzeit auf die Abhaltung von Konferenzen und Tagungen; ich meine insbesondere jene in Bali. Ich stelle mir schon die Frage: Würden wirklich 10 000 Politiker nach Bali fliegen, wenn die Strände dort nicht so schön wären? Was allein das an CO2-Ausstoß bedeutet, wenn all jene First Class nach Bali fliegen ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sollen wir daheim bleiben?) – Nein, aber es gibt ja Videokonferenzen. Man kann das schon viel einfacher lösen. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll –: Sie haben doch selbst gesagt: keine Flugreisen! Sie wollen den Österreichern das Fliegen verbieten! Sie fliegen ja selber jede Woche!)

Des Weiteren installiert die Bundesregierung einen Klimaschutzfonds mit 500 Millio­nen €, mit zwei Geschäftsführern, der von den Autofahrern gespeist wird. Die Autofah­rer spüren das täglich beim Tanken.

Darüber hinaus muss die SPÖ in Ermangelung eines Experten in Sachen Klimaschutz auf einen grünen Altfunktionär in der Person des Herrn Andreas Wabl zurückgreifen, von dem man bisher nur gehört hat, dass er 70 € die Stunde kostet. – Ah, da ist er eh, grüß Gott! (Der Redner hebt grüßend die Hand in Richtung Besuchergalerie.) Sonst habe ich einstweilen noch nichts gehört. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Stunden arbeitet er? Bekommt er für das auch bezahlt, dass er hier sitzt?)

Dieser Stillstand ist weiter nicht verwunderlich, hatten doch bereits im letzten National­ratswahlkampf die roten Umweltpolitiker Sima und Krainer in ihrem Umweltprogramm Folgendes festgeschrieben (Abg. Ing. Westenthaler: Bekommt er bezahlt dafür, dass er da sitzt, der Wabl?):

„Österreich braucht einen neuen Umweltminister! Und zwar rasch. Denn seit knapp 20 Jahren stellt die ÖVP den Umweltminister – und die Bilanz für unsere Umwelt ist bit­ter.“ (Beifall beim BZÖ.)

So viel zur Zusammenarbeit innerhalb der Koalition in Sachen Klimapolitik. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt hat er einen Blödsinn gesagt! Abg. Rädler: Schimpfen Sie den Ghost­writer!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 210

Bitter ist eine Stellungnahme der Arbeiterkammer, in der sogar auf voraussehbares Versagen der derzeitigen österreichischen Klimapolitik hingewiesen wird. Unterschrie­ben hat diese Stellungnahme neben dem AK-Präsidenten Tumpel die ehemalige SPÖ-Abgeordnete Kubitschek.

Die Begeisterung des Koalitionspartners über solche Aussagen wird wohl eine enden wollende sein und auch nicht dafür geeignet sein, einen Grundstein für eine endlich effiziente Klimaschutzpolitik darzustellen.

Aber auch andere Experten aus dem Umfeld der Bundesregierung, die im Klimaschutz­fonds sitzen, wie beispielsweise Professor Schleicher, werden angesichts der Untätig­keit langsam ungeduldig und prophezeien eine Nichterreichung der Klimaziele.

Diese Bundesregierung ist dabei, den derzeitigen Übergang vom Globalisierungszeital­ter hin zu einem umwelttechnologischen, faktorengeprägten Zeitalter zu verschlafen und damit nicht nur positive Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu versäumen, son­dern anderen Staaten eine Vorreiterrolle im Bereich Forschung und Technologieent­wicklung in Umwelttechnik zu überlassen.

Und nicht nur das: Österreich hält am Kurs des Ankaufs von Emissionszertifikaten im Ausland fest und verhindert damit jegliche Wertschöpfung im Inland – noch dazu, wenn man weiß, dass maximal 2 bis 3 Prozent dieser Projekte förderungswürdig sind, weil sie ohnehin durchgeführt wurden beziehungsweise werden; man nimmt halt die Förde­rung so nebenbei mit.

Anstatt Fördermittel für inländische Projekte zur Verfügung zu stellen, werden die Re­gierungsparteien noch diese Woche beschließen, weitere 20 Millionen jährlich für den Zertifikatenhandel auszugeben – dadurch kommt es zu keiner zusätzlichen Wertschöp­fung in Österreich. Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Da muss der österreichische Steuerzahler für Projekte in der übrigen Welt tief in die Tasche greifen.

China selbst investiert in diesem Jahr oder im kommenden Jahr – Herr Bundesminister Pröll müsste das eigentlich wissen, denn er war soeben dort – 10 Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energie und liegt damit an zweiter Stelle hinter Deutschland. (Abg. Ing. Westenthaler: War er dort mit dem Flugzeug?) China hat sich darüber hinaus mittlerweile zur führenden Nation in Sachen Sonnen- und Windenergie entwickelt.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Ihre Rede beim Klimagipfel im MuseumsQuartier kann ich inhaltlich voll unterstützen – allein: Den Worten sollten auch Taten folgen! Wir fordern bereits in Form eines 20-Punkte-Paketes für ein lebenswertes Österreich, einem eingebrachten Entschließungsantrag, die dringende Umsetzung dieser 20 Punk­te. Ich möchte nur ein paar Maßnahmen herausgreifen, etwa die umgehende Erhöhung der Forschungsquote auf 3 Prozent.

Was mir eigentlich auch ganz wichtig ist: Man hört immer von der Verlagerung auf die Bahn. Nur: Es gibt keine Bahnwaggons! Wenn Sie auf den Transitstrecken Lkws auf die Bahn bringen wollen, ist das nicht möglich. Es gibt keine Waggons, sie sind für die nächsten drei Jahre ausgebucht!

Beschlussfassung über rechtlich bindende Ziele für erneuerbare Energien; der garan­tiert unbefristete und bevorzugte Zugang zum Stromversorgungsnetz für Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien.

Verstärkte Förderung von Investitionen im Bereich der thermischen Sanierung, vor al­lem im Wohnbau. Hier wird über 1 Milliarde € ohne thermische Sanierung investiert und vergeben. Ich glaube, da hat man sehr nachlässig gearbeitet.

Schaffung von Clustern für Umwelttechnik-Unternehmen nach dem Vorbild des Auto­clusters in der Steiermark.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 211

Abschließend: Es wäre ganz wichtig, endlich in Energiesparmaßnahmen zu investie­ren, die die Bevölkerung und auch die klein- und mittelständische Wirtschaft nachhaltig entlasten und darüber hinaus die Umwelt entlasten, anstelle der Fortsetzung Ihrer Be­lastungspolitik.

Österreich ist ein Tourismusland, und wir leben eigentlich vom Fremdenverkehr. Es ist überhaupt nicht lustig, wenn in den Medien gemeldet wird, dass wir vor Spanien an vorletzter Stelle liegen. Das tut dem Fremdenverkehr nicht gut.

Nehmen Sie sich am Landeshauptmann von Kärnten ein Beispiel, Herr Bundeskanzler. Dieser Landeshauptmann hat vorgezeigt, wie wirksame Klimaschutzpolitik im Interesse der Bevölkerung auszusehen hat. (Abg. Öllinger: Oje! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich darf Ihnen hier dann die Broschüre übergeben. So hat der Kärntner Landeshaupt­mann beispielsweise alle öffentlichen Verkehrsmittel auf umweltfreundliche Treibstoffe umgestellt. (Abg. Öllinger: Ja, ja!)

Schade ist in diesem Zusammenhang nur, dass eine Anregung des Landeshauptman­nes von Kärnten an Bundesminister Darabos, die Fahrzeuge des Bundesheeres eben­falls auf umweltfreundliche Treibstoffe umzustellen, von diesem kommentarlos abge­lehnt wird. Wobei wir in Kärnten eine Biodieselanlage haben, die nicht nur aus Raps Öl erzeugt, sondern auch Altspeiseöl in einer Umgebung von 200 Kilometern sammelt; das ist in Europa einzigartig. (Abg. Öllinger: ... den Verbrauch bei Autos!) Dies ist ein weiterer Beweis für die mangelnde Bereitschaft dieser Bundesregierung, im Bereich Klima- und Umweltschutz aktiv zu werden.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Zeit ist ein hohes und knappes Gut. Ich glaube, in der Klimapolitik haben wir keine Zeit mehr. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllin­ger: In Kärnten auch nicht! – Abg. Schalle – das Rednerpult verlassend –: In Kärnten haben wir immer Zeit!)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Auch für Sie, Herr Bundesminister: 10 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo fliegen Sie hin über Weihnachten, Herr Minister?)

 


16.33.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klimawandel ist wohl die größte globale Herausforderung, vor der wir stehen, nicht nur in der Umweltpolitik, sondern insgesamt. Die UNO hat einmal mehr die Umweltminister und über 10 000 De­legierte zu einer Konferenz nach Bali eingeladen, um darüber zu verhandeln und nachzudenken, wie es nach der Kyoto-Phase 2012 weitergeht. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ja, Herr Abgeordneter Westenthaler, ich werde nächste Woche nach Bali fliegen, um dort zu verhandeln, um Klimaschutz zu verhandeln, um etwas zu investieren, damit auch die nächsten Generationen auf dieser Welt eine Zukunft haben. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wieso fahren Sie nicht mit dem Zug? Zug und Schiff?) Ich frage Sie: Was wäre, wenn ich absagen würde? – Interessante Diskussion! (Abg. Ing. Westenthaler: Das muss aber ein Elektroboot sein!)

Deswegen werde ich einen guten Mittelweg wählen: Ich werde mit meiner Delegation nach Bali gehen (Abg. Ing. Westenthaler: Mit dem Ruderboot!), wir werden die Ton­nen CO2, die wir dabei verbrauchen, zurückkaufen, und wir werden mit diesem Geld drei Projekte in Österreich substituieren, diese Tonnen in Alternativprojekte stecken.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 212

Sie werden dann auch davon erfahren, sobald wir – drei oder vier Tage nach meiner Anreise – wieder aus Bali zurück sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Zielsetzung, die wir in Bali verfolgen: Wir vertreten dort, gemeinsam mit den Kollegen in der Europäischen Union, die europäi­schen Vorgaben. Wieder einmal ist Europa federführend und Spitzenreiter, was die Ambition betrifft: minus 20 Prozent CO2 bis ins Jahr 2020. (Abg. Ing. Westenthaler: Urlaubskleidung in Bali!) Wir bieten an, sogar weiter zu gehen, wenn andere Industrie­staaten mitmachen, und zwar auf minus 30 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur innerösterreichischen Situation: Präsi­dentin Glawischnig, auch Umweltsprecherin der Grünen, hat hier einiges gefragt, aber keine einzige Antwort gegeben. Ich kann nur bei Karlheinz Kopf anschließen: keine einzige Antwort (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das war eine Dringliche Anfrage!), kein einziges Zukunftsmodell, nicht einmal andiskutiert. (Abg. Scheibner: Deswegen werden ja Sie gefragt! – Weitere Zwischenrufe.)

Das Zweite, was Sie auch immer vergessen, ist, das zu zitieren, was die Europäische Union in unserer Bewertung vorgenommen hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Es heißt ja Dringliche Anfrage, nicht Dringliche Antwort!) Einen Teil hat der Herr Bundeskanzler schon gesagt: Wir liegen sehr, sehr erfolgreich, was die Entkoppelung des CO2-Aus­stoßes im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung betrifft. Wir sind federführend in Europa. Wir liegen im guten Mittelfeld beim CO2-Ausstoß pro Kopf.

Die Europäische Kommission – das vergessen Sie – hat in ihrer Mitteilung vom 27. No­vember Folgendes gesagt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... Klimabilanz, die Sie vorweisen können!), und das unterscheidet mich auch von den Aussagen des Herrn Professor Schleicher. Die EU-Kommission hat also Folgendes festgestellt: Mit den in Österreich schon gesetzten Maßnahmen, mit den Maßnahmen, die in der Pipeline sind, plus der Umsetzung der Klimastrategie wird Österreich 2012 eine Punktlandung hinlegen können! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sagen Sie uns die Maßnahmen!) Das ist das Ziel, das wir verfolgen, Frau Abgeordnete Glawischnig, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Führen Sie also bitte alle Studien und Mitteilungen an, nicht nur die, die Ihnen angenehm erscheinen!

Ein zweiter Punkt (Abg. Mag. Kogler: Begründen Sie das doch endlich!): Wir sind auf­grund unserer hohen Effizienz – ich möchte das durchaus mit dem Gipfelsturm auf einen Berg vergleichen –, was die Erreichung des Klimaschutzziels angeht, schon im letzten Höhenlager. Wir sind in allen Standards, in allen Zielen federführend in Europa. (Abg. Mag. Kogler: Wenn Ihnen die Luft ausgeht ...!) Die anderen sind noch nicht ein­mal im Basislager angekommen. Deswegen ist für uns in der Zielerreichung die Luft schon etwas dünner.

Ich gebe Ihnen ein paar Daten darüber, wo wir stehen. Wir sind, was die erneuerbaren Energieträger betrifft (Abg. Öllinger: Passen Sie auf, dass Sie nicht hyperventilieren!), unangefochten die Nummer eins in der Europäischen Union, und zwar mit knapp 60 Prozent. Beim Biomasseeinsatz liegen wir auf Platz vier. Von dort aus noch das am­bitionierteste Ziel zu erfüllen, ist für uns ungleich schwerer als für die anderen, die bei Prozentsätzen unter 5 Prozent herumgrundeln. Das ist der Unterschied, den wir auch in der Vergleichsstatistik mit den Mitbewerbern entsprechend feststellen müssen.

Im Bereich der Biokraftstoffe blicken alle auf uns. Die Ungarn haben unser gesetzliches Modell eins zu eins übernommen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist aber gerade das schlechteste Beispiel!) Wir haben mit 5,75 Prozent zwei Jahre früher als die Europäi­sche Union einen wirklichen Trend gesetzt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da hat sogar Eder gesagt, dass das problematisch ist!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 213

Herr Abgeordneter Pirklhuber, wir haben schon leidenschaftlich darüber diskutiert. Ja, die zweite Generation der Treibstoffe wird kommen – aber nicht ohne erste Generation! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Biodiesel und Ethanol – mit der Erfahrung, mit der Technik und mit der Innovation wird es niemals eine zweite Generation geben kön­nen. Das ist ein logischer Stufenaufbau, den wir entsprechend entwickelt und gemein­sam umgesetzt haben.

Was tun wir im Bereich des Klimakillers Nummer eins, im Verkehrsbereich? – Es ist ja nicht so, dass es eine One-Man-Show des Umweltministers ist, das Klimaschutzziel zu erreichen, sondern die Lastenverteilung ist klar, zwischen den Ministerien, zwischen den Gebietskörperschaften, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der Verkehr ist unser größtes Sorgenkind, aber wie kein anderes Land – das hat auch der Herr Bun­deskanzler schon angesprochen – haben wir im Verkehrsbereich wirkliche Signale ge­setzt, die Beimischung eingeführt, die Mineralölsteuer mit 3 und 5 Cent am 1. Juli er­höht – ein Schritt in einer Deutlichkeit wie niemals zuvor auf einmal in der Zweiten Re­publik! Vergessen Sie das nicht. Das wird einen Lenkungseffekt haben, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Frau Abgeordnete Glawischnig, ich lese ja mit großer Bewunderung Ihre heutigen Aussagen über die Frage des Bonus-Malus-Systems bei der NoVA. Machen Sie sich nur weiter lustig! Aber eines sage ich Ihnen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie machen sich über die Bevölkerung lustig!): Das haben Sie auch schon bei der Ein­führung des Bonus-Malus-Systems beim Dieselpartikelfilter getan. 2005 haben wir die­sen Schritt gesetzt: 600 € Steuerspreizung, 300 € Belohnung, 300 € Malus; für die Fahrzeuge, die einen Dieselpartikelfilter haben, den Bonus, für die Dieselpartikelfilter-freien Autos 300 € Malus – von Ihnen verlacht und verhöhnt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da haben Sie den Malus aber nicht ...!)

Damals hatten wir 5 Prozent der Neuwagen mit Dieselpartikelfilter; heute, zwei Jahre später, haben mit diesem Bonus-Malus-System 80 Prozent der neu zugelassenen Die­sel-Pkw-Dieselpartikelfilter! (Abg. Scheibner: Das war damals noch eine gute Regie­rung!) Es ist doch klug, das zu machen; und nichts anderes machen wir mit der NoVA. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Auch sie wird wirken und die Flotte sukzessive in die Rich­tung alternativer Energie umstellen.

Nächster Punkt: Wir werden sehr intensiv mit den Ländern verhandeln. Mangels Erfah­rung von Ihnen in der Verhandlung mit den Bundesländern, um 15a-Verträge zu entwi­ckeln, verstehe ich das. Aber Sie können sich das nicht so vorstellen, dass der Bund hergeht und sagt: so, jetzt knallen wir das auf den Tisch, und alle neun haben zu hüp­fen!, sondern das sind intensive Verhandlungen mit den Kollegen in den Bundeslän­dern.

Artikel-15a-Vereinbarung für die Wohnbauförderung, um höhere ökologische Stan­dards einzuführen: Wir werden das forcieren. Wir haben am 29. November infolge des Finanzausgleiches begonnen, werden hier dranbleiben und Punkt für Punkt dafür Sor­ge tragen, dass sowohl in der Wohnbauförderung-neu, sprich Neubauten, als auch in der Sanierung die Sanierungsraten sehr – und das ist auch der Wirtschaft gegenüber freundlich – vorangetrieben werden.

Nächster Punkt: Sie kommen immer daher und sagen: Was ist mit diesen JI/CDM-Pro­grammen? Warum macht Österreich da überhaupt Ankäufe in anderen Ländern? – Ge­rade Ihnen, die Sie sich für die Entwicklungszusammenarbeit oftmals auch so groß hin­stellen und Unterstützung verlangen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist keine Entwicklungszusammenarbeit ...!), sage ich, ich war jetzt in China, und dort sind sie sehr dankbar für diesen Technologieschub, dass wir dort tatsächlich CO2 faktisch redu­zieren. Es fragt niemand danach, wo auf der Welt CO2 reduziert wird, sondern das ist


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 214

eine globale Aufgabe. Deswegen setzen wir das Geld sehr effizient ein, um 45 Millio­nen Tonnen an Reduktion zustande zu bringen.

Und in diesem Zusammenhang ein interessanter Vergleich: Sie schwärmen immer da­von und sagen, zum Beispiel die Niederlande oder Luxemburg werden ihr Klimaschutz­ziel erreichen können. Ja, die liegen besser in ihrer Zielerreichung. Wissen Sie, wa­rum? – Sagen Sie den zweiten Teil der Wahrheit dazu! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Österreich kauft maximal 37 Prozent der Reduktionserfordernisse über JI/CDM; wir machen viel mehr unter größeren Anstrengungen im Inland. Die Niederlande kaufen 99 Prozent ihrer Zielerreichung über JI/CDM-Programme ein, liegen sensationell gut in der Zielerreichung und werden belobigt. Wollen Sie das?, frage ich mich. Bleiben wir also auch hier bei den Vergleichen, wie es ist, und nicht bei der Hypothese.

Letzter Punkt: In dem Bereich möchte ich auch für mein Ressort sagen, wie es gehen kann. Jeder von uns hat eine Aufgabe, die unterschiedlichen Zuständigkeiten sind klar. Ich habe es geschafft, wir im Ressort haben es geschafft, in drei zentralen Bereichen unser Klimaschutzziel jetzt schon zu erreichen. Zum Ersten die Abfallwirtschaft: minus 37 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. Die Landwirtschaft: minus 14 Prozent. Und bei den fluorierten Gasen, federführend in Europa: minus 18 Prozent.

Jeder ist gefordert, sich anzustrengen und diesem Ziel nachzueifern. Dann werden wir nicht in die Lage kommen, Strafzahlungen leisten zu müssen, und das Jahr 2005, mit dem Professor Schleicher für die Zukunft gerechnet hat, wird nicht der Standard für die Zielerreichungsperiode sein. Wir haben viel vor, wir setzen viel um! Gehen Sie davon aus, dass wir das Ziel in der Zielperiode mit diesen Maßnahmen der Klimastrategie gemeinsam erreichen können. Mehr Optimismus und weniger Madig-Machen ist an­gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Brosz: Wissen Sie, was Gehrer nach der PISA-Studie gesagt hat?)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Grillitsch: Ein bisschen kürzer, wenn’s geht! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, keine Gnade!)

 


16.44.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler, ich hoffe, Sie werden weiter den Ausführungen lauschen, weil es jetzt eigentlich darum geht ... – Jetzt gehen Sie vorsorglich hinaus, und ich ahne schon, wa­rum.

Ich wollte zu Ihnen sagen, Herr Bundesminister Pröll: Es klingt in Ihrer Rede so, als ob Sie erst seit gestern für diesen Ressortbereich verantwortlich wären. Und ich bin nicht davon überzeugt, dass es Ihnen in dieser Nachmittags-Märchenstunde gelungen ist, die Situation zu beschönigen. (Ruf bei der ÖVP: Das liegt ja an Ihnen!)

Kommen wir darauf zurück: Wie sind die Fakten? Wie schauen die Fakten aus? – 18 Prozent sind wir bei den Treibhausgas-Emissionen über dem Jahr 1990 und 36 Pro­zent über dem Kyoto-Ziel; das ist ein Faktum. Herr Bundeskanzler – der nicht anwe­send ist –, es ist mir völlig schleierhaft, warum Sie hier die Chance und die Gelegenheit nicht dazu genützt haben, die Versäumnisse der letzten Regierung ordentlich und klar darzustellen. Denn das ist einmal unbestritten, denke ich mir, und dafür sind Sie mit verantwortlich, Herr Bundesminister Pröll. Da gab es Versäumnisse, die sich inzwi­schen einfach akkumuliert haben.

Für mich ist es dann besonders überraschend gewesen, dass von Seiten der SPÖ als erster Sprecher – bei aller persönlichen Wertschätzung für Kollegen Eder – der Ener-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 215

giesprecher hier ans Pult getreten ist. Der Energiesprecher! Da habe ich mir gedacht: Okay, die SPÖ geht in die Offensive, jetzt kommt eine Rede, ein echtes Plädoyer für eine grüne Energiewende, für einen neuen Start, für ein Durchstarten mit Maßnahmen, die wirklich die Klimaschutzziele erreichen. Nämlich erstens: wirkliche Energieeffizienz durchzusetzen, auf der gesamten Palette, von der Wohnbauförderung über den Ver­kehrsbereich bis hin zu den innovativen Bereichen, zum Beispiel der Elektromobilität.

Zweitens: eine wirkliche Umsetzungs- und Technologieoffensive im Bereich der erneu­erbaren Energien, und das würde heißen, von der Biomasse bis zur Photovoltaik. Ge­rade Letzteres: weltweit plus 40 Prozent Wachstum jährlich in der Solartechnologie! Und wo steht Österreich im Inland in der Verwendung, in der Umsetzung? – Wir wissen es, seit Jahren diskutieren wir Grüne das.

Drittens, Herr Bundesminister Pröll, eine ganz zentrale Maßnahme: die CO2-Bindung durch Humusaufbau in der Landwirtschaft. Und gleichzeitig entsprechende Raumord­nungsmaßnahmen, weg von der Versiegelung der Flächen, hin zu einer echten flä­chendeckenden Ökologisierung.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen, dass kürzlich die Kanzlerin And­rea Merkel (Abg. Kickl: Angela Merkel!) – Angela Merkel, danke! – anlässlich eines Hearings in Potsdam im Institut für Klimafolgenabschätzung gemeinsam mit dreizehn Nobelpreisträgern über diese Situation diskutiert und einen sehr guten Begriff gefunden hat, den wir in der Debatte in Zukunft sicher noch öfter hören werden, nämlich den der „Kohlenstoffgerechtigkeit“. Damit wird sichtbar, dass Klimaschutz eine globale Frage ist, die in Zukunft auch die Gerechtigkeit, auch die soziale Dimension umfasst und wird umfassen müssen.

Da sind die Versäumnisse ganz offensichtlich: Die weltweiten Katastrophen nehmen massiv zu. Geradezu ein Öko-Indikator dafür ist die Versicherungsbranche. Die letzten Zahlen aus dem Jahr 2006 haben Folgendes klar gezeigt: Gegenüber den sechziger Jahren haben sich die Extremereignisse auf das Zweieinhalbfache erhöht, es haben sich die Schäden versiebenfacht und die Versicherungssummen verfünfundzwanzig­facht. Sie sehen also, die Dramatik, auch die wirtschaftliche Dramatik dieses Bereiches ist unbestritten.

Daher ist es besonders schmerzhaft, dass Sie heute versuchen, alles zu beschönigen. Kollege Pröll. – Er sucht jetzt offensichtlich auch das Weite und nimmt letztlich die He­rausforderung, die für Österreich besteht, nicht wahr.

Unbestritten ist: Der Alpenraum ist vom Klimawandel besonders betroffen. Der Alpen­raum ist auch jetzt schon beim Anstieg der Temperatur doppelt so stark betroffen. In­nerhalb der letzten 150 Jahre beträgt der Anstieg in den Alpen 1,5 Grad Celsius, und bis 2085 rechnet man mit einem Anstieg der Temperatur um 4 Grad Celsius. Das be­deutet bis zum Ende des Jahrhunderts das Verschwinden der Gletscher, das bedeutet massive Eingriffe im Wald-Ökosystem, das bedeutet eine massive Veränderung im Wasserhaushalt, und das bedeutet letztlich auch im Bereich Wirtschaft und Tourismus massive Veränderungen.

Was tut die Bundesregierung? Was hat sie heute gezeigt? – Lippenbekenntnisse, ohne wirklich konkrete Maßnahmen vorzulegen, die schon umsetzungsorientiert implemen­tiert werden. Ein Stichwort dazu wäre zum Beispiel das entsprechende Ökostromge­setz, das nach wie vor nur als Vorlage vorhanden ist und derzeit in Begutachtung steht.

Wenn Bundesminister Pröll sagt: Vergleichen wir uns mit den anderen Ländern!, dann schauen wir uns doch an, ob so ein Vergleich überhaupt zweckmäßig ist. Wenn man den Vergleich führt, sollte man ihn seriöserweise auch mit jenen Ländern führen, die in einer ähnlichen Situation wie Österreich sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 216

Dänemark hat sich ein Kyoto-Ziel von 21 Prozent an Einsparung gesetzt, hat dieses Ziel auch noch nicht erreicht, liegt 8 Prozent über dem Sollwert, aber gleichzeitig hat sich der Anteil an erneuerbarer Energie am Stromaufkommen in Dänemark mehr als verzehnfacht. In Österreich dagegen hat sich in dieser Zeit der Anteil verringert: von 65 Prozent im Jahre 1990 auf 57 Prozent letztes Jahr. Sie sehen also, es gibt Länder, die in einzelnen Bereichen ambitionierte Programme gefahren und diese auch umge­setzt haben. Wir warten darauf, und wir sehen, dass es nicht wirklich vorangeht.

An Kollegen Kopf gerichtet nenne ich ein sehr prominentes Beispiel: Der ehemalige EU-Kommissar für Landwirtschaft, Franz Fischler, ist auch ein massiver Kritiker des Ökostromgesetzes, wie es mit der letzten Novelle vorgelegt wurde und wie es auch in der jetzigen Vorlage zur Diskussion steht.

Sie sehen also, die Kritik ist breit gestreut und durch den ganzen Sektor dokumentiert, und Sie tun so, Herr Bundesminister Pröll, als wäre da alles längst gelöst. Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Ich halte es auch für einen Affront, dass Sie einfach gehen. Es geht nämlich darum, die Debatte ganz konkret auch zu einem Punkt zu führen, den Sie angesprochen haben, nämlich die Agrotreibstoffe. Minister Pröll ist nicht da, interessiert sich nicht für die Ar­gumente der Grünen. Wir werden uns das auf jeden Fall merken. (Abg. Scheibner: Die Staatssekretärin sieht sehr ambitioniert aus, Ihre Fragen zu beantworten!)

Zu den Agrotreibstoffen hat gerade der Klimaschutzbeauftragte des Bundeskanzlers völlig zu Recht die klare Aussage getroffen, dass die ökosoziale Bilanz negativ ist. Und außerdem, meine Damen und Herren, verlängert der Beimischzwang nur den Oilpeak und damit die Zeit, in der die Ölkonzerne maximale Gewinne schöpfen können. Er be­günstigt nicht den Einstieg in neue Technologien, die notwendig sind, um wirklich he­rauszukommen aus der Klimafalle.

Es wäre notwendig, dass die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen, aus diesen Daten die Konsequenzen zieht und die völlig überzogenen Beimischziele Österreichs revidiert und neu fasst. Was Bundesminister Pröll als Erfolg verkaufen will, ist eine fal­sche Strategie. Das ist gar keine Frage. Die Produktion von Biodiesel auf Basis von Öl­saaten ist, und das sagen Nobelpreisträger, alles andere als ökologisch, ist, wenn es überhaupt klimaneutral ist, auf jeden Fall nur mit massivem Einsatz von Pestiziden und Agrarchemikalien möglich. Das wissen Sie genau. Eine Änderung wäre auch notwen­dig, weil wir das gar nicht aus eigener landwirtschaftlicher Produktion erzeugen kön­nen. Österreich kann maximal 15 Prozent der erforderlichen Flächen beisteuern.

Herr Bundeskanzler beziehungsweise werte Damen und Herren, es wäre höchst an der Zeit, wirklich eine Klimaschutzoffensive anzugehen, die diesen Namen auch ver­dient. Erinnern wir uns daran, dass der „Stern“-Report klar zum Ausdruck gebracht hat, dass zur Erreichung globaler Klimaschutzziele 1 Prozent des Sozialprodukts ausrei­chen würde. Dazu wäre es jetzt an der Zeit.

Nutzen wir diese Zeit und die 2 Milliarden €, die wir sonst in Pönalen investieren müss­ten, für echte Klimaschutzmaßnahmen in Österreich. Das würde konkret heißen: Ein Ökostromgesetz ohne Deckelung, den Güterverkehr endlich verstärkt auf die Schiene zu bringen und eine flächendeckende Lkw-Maut umzusetzen, eine Normverbrauchsab­gabe mit einem Malussystem, das auch wirklich Steuerungswirkung hat, und eine Kor­rektur bei den Agrotreibstoffen, bei diesen überzogenen Zielen. Die Basis, damit ein solches Paket dann auch auf Ebene der gesamten Wirtschaft greifen kann, wäre eine ökosoziale Steuerreform, wie sie meine Kollegin Eva Glawischnig schon angedeutet hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 217

Meine Damen und Herren, unterstützen Sie daher die grünen Initiativen, die da und dort konkret umgesetzt werden. Da Kollege Grillitsch frägt, welche, möchte ich Oberös­terreich als Beispiel anführen. Dort haben wir diese Offensive für die Haushalte schon gestartet. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Landesrat Rudi An­schober hat ein Programm vorgelegt, ein wirklich offensives Programm. Unterstützen Sie die grüne Energiewende! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neu­bauer: Und was ist mit Temelín?)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. Gewünschte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.54.24

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretä­rin! Wenn in vier Wochen die erste Kyoto-Berechnungsperiode beginnt, dann geht Ös­terreich mit einer ziemlich Hypothek in dieses Rennen. Und ja, ich sehe da, weil das auch in einer Frage angesprochen wird, sehr wohl eine Menge Versäumnisse von Schwarz-Blau, denn dass wir nicht bei minus 13 Prozent, sondern bei plus 18 Prozent stehen, stellt natürlich ein ziemliches Armutszeugnis dar.

Ich denke mir jedoch, dass wir unsere Energie sinnvoller verwenden können, als die­ses Ergebnis zu bejammern oder auch zu versuchen, dieses Ergebnis schön zu reden. Beides macht keinen Sinn. Die Energie sollte dafür eingesetzt werden, Maßnahmen zu setzen. Dabei geht es zum einen um einen eher prinzipiellen Paradigmenwechsel. Wir müssen damit anfangen, über Legislaturperioden hinaus zu denken. Wir sollten auch über nationale Grenzen, über Parteigrenzen hinweg versuchen, zusammenzuarbeiten. Wir werden aufgefordert sein, sehr unattraktive Maßnahmen zu setzen und sie trotz­dem zu verkaufen und gemeinsam dahinter zu stehen. Wir müssen uns dessen auch bewusster sein, dass wir mit den Dingen, die wir in Österreich beschließen, sehr wohl auch Einfluss auf globale Zusammenhänge haben. Das ist ein Teil der notwendigen Maßnahmen.

Es gibt aber auch einen konkreten Teil der Maßnahmen, den wir dringend umsetzen sollten. Dazu werden wir Geld in die Hand nehmen müssen. Ich bin auch der Meinung, dass es sinnvoller ist, dieses Geld jetzt in die Hand zu nehmen und damit wirklich ge­staltend Politik zu machen, also Politik zu machen, die wirklich hilft, CO2 zu sparen, zu dieser Kohlenstoffgerechtigkeit zu kommen, als dann eher unintelligent, eher unpro­duktiv und eher nicht nachhaltig irgendwelche Strafzahlungen leisten zu müssen.

Es ist gesagt worden, dass ja auch schon eine Reihe von Dingen geschehen ist. Die Mineralölsteuer ist erhöht worden, die Lkw-Maut ist erhöht worden, die Spreizung der NoVA ist für mich ein erster Schritt. Ich hätte mir da auch stärkere Maßnahmen ge­wünscht. Auch die Spreizung beim Heizöl, beim schwefelarmen Heizöl, die Einrichtung des Klimafonds, das sind schon alles Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen, die wichtig sind, die gut sind und die auch dabei helfen werden, unsere CO2-Bilanz zu verbessern.

Genauso breit wie das, was schon getan worden ist, ist aber auch der Bogen jener Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen. Das ist natürlich eine wesentlich größere Latte. Ich denke da sowohl an Notwendigkeiten der Bund-Länder-Kooperation, wo es nicht nur darum geht, 15a-Vereinbarungen zu schließen. Auch die sind sehr, sehr wichtig, und gerade was die Wohnbauförderung betrifft, liegt da wirklich ein sehr, sehr großes Potenzial drinnen. Es geht aber auch darum, in der Raumordnungspolitik Grenzen zu überwinden und öffentlichen Nahverkehr nicht an den Grenzen enden zu lassen, sondern darüber hinaus zu denken.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 218

Die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Steigerung des Kohlenstoffausstoßes ist eine große Herausforderung. Nicht nur eine, sondern ein paar ökologische Kompo­nenten in der Steuerreform 2010 werden nötig sein, diese Entwicklung anzukurbeln. Es muss endlich Alternativen zum motorisierten Individualverkehr geben. Die Mobilitäts-Card, wie sie ja auch im Regierungsprogramm steht, wäre eine sehr, sehr sinnvolle Möglichkeit.

Ein Wort zur Novelle des Ökostromgesetzes: Ich bin mit dem vorliegenden Entwurf auch nicht zufrieden. Ich denke mir auch, dass es notwendig ist, ein Ökostromgesetz ohne Deckelung zu haben.

Wir werden aus meiner Sicht aber auch den Spagat schaffen müssen, keinen Deckel zu haben und gleichzeitig damit auch einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Es geht darum, nicht alles, was an Mehrkosten entsteht – und das ist ja wünschenswert, dass die entstehen, weil das ja auch heißt, das die Anteile erneuerbarer Energie anstei-
gen –, nur auf die privaten Konsumentinnen und Konsumenten abzuwälzen, sondern da einen fairen Lastenausgleich zu finden zwischen denen in der Republik, die eine Menge verdienen, und denen, die sich das möglicherweise nicht leisten können.

Nah- und Fernwärmenetze helfen, energieeffizienter zu werden. Zur Energieeffizienz ist ohnehin schon einiges gesagt worden. Sie birgt auch große Potenziale sowohl für Arbeitsplätze als auch für die Wirtschaft.

Dass agrarische Treibstoffe und der Hype, der darum gemacht wird, meiner Meinung nach ein Irrweg sind, darüber habe ich mich nie verschwiegen. Indonesien ist mittler­weile zum drittgrößten CO2-Emittenten weltweit geworden, weil dort Torfflächen abge­brannt werden, um Platz für den Anbau von Palmöl zu schaffen. Ein Liter des indonesi­schen Palmöls ist zehnmal so klimaschädigend wie ein Liter aus fossilen Rohstoffen. Das kann also nicht der richtige Weg sein, keine Frage.

Neben vielen Maßnahmen, die dazu dienen, CO2-Ausstöße zu reduzieren, müssen wir das Augenmerk auch dringend darauf legen, eine intelligente Anpassungspolitik zu be­werkstelligen. Wir wissen, dass 2100 die Gletscher in Österreich verschwunden sein werden. Das hat immense Auswirkungen nicht nur auf die Trinkwasserversorgung, sondern zum Beispiel auch auf die Versorgung mit Wasserenergie und den Winter­tourismus.

Global gesehen leiden allerdings vor allem jene unter dem Klimawandel, die ihn nicht verursacht haben, die in marginalisierten Regionen leben, die arm sind, die auch kein Geld haben, diese Anpassungskosten zu tragen. Daher ist eines der Ergebnisse, die ich mir von Bali erwarte, eine faire Lastenaufteilung, um zu verhindern, dass binnen weniger Jahre Millionen von Menschen zu Umweltflüchtlingen werden und ihre Heimat verlassen müssen.

Genauso wird es Aufgabe in Bali sein, darauf zu dringen, viele andere Industrieländer auch an Bord zu bringen. Ich habe heute ein Gespräch mit Vertretern der US-amerika­nischen Botschaft in Österreich gehabt. Das wird, denke ich, noch eine große Heraus­forderung, die da vor uns liegt, aber wir sollten uns ihr trotzdem stellen.

Es wird auch notwendig sein, als Österreicher und Österreicherinnen sehr offensiv da­für zu werben, dass die Atomkraft keine Alternative sein kann, weil der Einsatz von AKWs einfach keine nachhaltige Energieform ist.

Die Österreicher und Österreicherinnen sind ob des Klimawandels besorgt, und sie sind auch bereit, Verantwortung zu tragen. Unsere Aufgabe als Politik – und ich betone das wirklich, als Politik allgemein, und nicht nur als diese oder jene Seite der Politik, sondern als Politik im Gesamten – wird die sein, die Menschen davon zu überzeugen, dass wir alle gemeinsam in der Gegenwart Kosten tragen für Dinge, die erst in Zukunft


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 219

wirksam werden. Wenn wir das nicht tun, wird uns das als Menschheit, die wir gemein­sam eine einzige Erde teilen, noch teuer zu stehen kommen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Dr. Grünewald.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gril­litsch zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.01.13

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Wir haben das heute schon mehrmals gehört: Klimaschutz ist eine große gesellschaftspolitische Herausforderung im globalen Sinn, also nicht nur in Österreich. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin froh darüber, dass ich da von jener Partei komme, nämlich von der Österreichi­schen Volkspartei, die schon immer die Nachhaltigkeit als Wirtschaftsprinzip auch in ih­rem Parteiprogramm integriert gehabt hat. (Abg. Mandak: Und was ist dabei herausge­kommen?) – Bitte? (Abg. Mandak: Und was ist dabei herausgekommen?)

Ja, die Spitzenplätze sind dabei herausgekommen, die wir in Europa, was Klimaschutz betrifft einnehmen, liebe Frau Kollegin. Und da können wir stolz sein darauf. Reden Sie das nicht immer schlecht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Der Anteil der erneuerbaren Energie ist gesunken!) Jeder hier in diesem Saal, aber auch jeder Bürger ist gefordert, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die österreichische Politik hat mit ihren Spitzenplätzen in Europa gezeigt, dass wir in Europa eine Schrittmacherrolle eingenommen haben, was den Klimaschutz betrifft. Und die Ergebnisse, diese Spitzenwerte beim Anteil erneuerbarer Energieträger, bei der Stromproduktion erneuerbarer Energieträger, lieber Kollege Pirklhuber, die kom­men nicht von heute auf morgen zustande. (Abg. Dr. Pirklhuber: Die sind gesunken!)

Ich bin auch froh darüber, dass sich diese Bundesregierung wiederum Ziele gesetzt hat und dazu jetzt auch die Umsetzungsmechanismen entwickelt, damit wir genau im Jahr 2012, wie Minister Pröll gesagt hat, eine Punktlandung machen können im Be­reich des Klimaschutzes, dass die Zielsetzung mit den Umsetzungsmechanismen stim­mig ist.

Kollege Pirklhuber, wenn Sie sich vorhin beklagt haben, dass Minister Pröll gegangen ist, so habe ich durchaus Verständnis für ihn, denn er muss Ihnen oft sehr, sehr lange zuhören, muss ich ehrlich sagen. Daher verstehe ich, dass er jetzt gegangen ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist wirklich billig! Das hätten Sie sich sparen können! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) – Bitte? (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist billig!) – Na ja, das war so. Das ist so. (Abg. Heinisch-Hosek: Das hätten Sie sich sparen können!) – Das ist so, Frau Kollegin! Sie sind leider nicht dabei bei Landwirtschaftsausschusssitzungen und ande­ren. Von dort rührt aber dieser mein Eindruck her. Verzeihen Sie, wenn ich ihn hier wiedergebe.

Wie gesagt: Jeder Einzelne muss seinen Beitrag leisten, und ich appelliere hier an alle in Österreich, gerade auch beim Einkauf darauf Rücksicht zu nehmen und regionale Produkte zu kaufen. Durch den Kauf von 10 Prozent mehr regionalen Produkten kön­nen wir durchschnittlich 1 700 Kilometer an Transportleistung absenken und würden weltweit nur mehr 150 Kilometer transportieren. Das bedeutet eine Reduktion von rund 116 000 Tonnen CO2, meine Damen und Herren!

Die Landwirtschaft zählt neben der Abfallwirtschaft zu jenen Wirtschaftssektoren, die das nationale Kyoto-Ziel von minus 13 Prozent bereits im Jahr 2005 erreicht hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 220

Natürlich wissen wir, dass der Verkehr der Klimakiller Nummer eins ist. Das ist schon angesprochen worden. Daher bin ich auch dem Vizekanzler und unserem Bundesmi­nister dankbar, dass sie jetzt diesen Vorschlag zur CO2-abhängigen Normverbrauch­steuer gemacht haben.

Ich habe mich gewundert, welchen Aufschrei es da gegeben hat, als Josef Pröll den Vorschlag einer Ökologisierung des Steuersystems gemacht hat, dass das nicht mög­lich ist. Was bedeutet die Ökologisierung eines Steuersystems? Wie verstehen wir das? – Wir wollen damit den Faktor Arbeit senken und gleichzeitig die fossilen Energie­träger (Abg. Mag. Kogler: Die Belastung des Faktors wollen Sie senken, nicht den Faktor!), die hauptverantwortlich sind für die CO2-Emissionen, entsprechend belasten. Das heißt, das ist ein guter Vorschlag. Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung, und da müssen wir auch bei der nächsten Steuerreform weitere Zeichen setzen.

Ich bin auch froh darüber, dass heute der persönliche Klimabeauftragte, oder wie im­mer das auch heißt, Herr Wabl, hier ist. Ich bin froh, dass Sie vor kurzem ein Lebens­zeichen gegeben haben und heute zeigen, dass es Sie noch gibt, Herr Wabl. (Heiter­keit bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Im Gegensatz zu Pröll, der ist nämlich gegangen!)

Ihr Vorschlag, die Beimischung von Biodiesel bei 5 Prozent einzufrieren, würde uns in punkto Klimaschutz zurückwerfen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ein guter Vorschlag!) Ich bin auch froh, dass der Bundeskanzler in diesem Punkt dieselbe Meinung und dieselben Auffassungen – Sie haben es heute hoffentlich gemerkt –, wie unser Bundesminister Josef Pröll vertritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen Biokraftstoffe, meine Damen und Herren! Wir brauchen Biokraftstoffe der ersten Generation, denn – Minister Pröll hat das schon gesagt – ohne die erste wird es die zweite nicht geben. Ich bin auch froh, dass große Autokonzerne für Biotreibstoffe werben, zwar für die zweite Generation, aber auch klar festhalten, wie wichtig es ist, dass es die erste Generation gibt, damit man weiterentwickeln kann, damit man weiter­forschen kann, damit man in Zukunft effiziente Treibstoffe aus erneuerbaren Energie­trägern zur Verfügung hat. VW macht das sehr erfolgreich.

Ich sage Ihnen auch ehrlich: Die Energieflächen, die wir dazu brauchen, sind keine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Hier haben wir klare Prioritätensetzungen vor­zunehmen. An erster Stelle steht natürlich, ich sage das auch in diesem Zusammen­hang, der Mensch, um ihn mit sicheren Lebensmitteln zu versorgen und ihm Versor­gungssicherheit zu geben. An zweiter Stelle steht das Tier. Es geht darum, entspre­chende Futterflächen sicherzustellen und auch hier Versorgungssicherheit zu geben. Und die dritte Möglichkeit, und die werden wir uns von niemandem nehmen lassen, ist die Energieproduktion aus erneuerbaren Energieträgern, um auch damit einer nachhal­tigen Energiestrategie zu folgen.

Noch ein Satz dazu: Nur 1,5 Prozent der EU-Ackerfläche werden für nachwachsende Rohstoffe verwendet, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. 1,5 Prozent! Wir brau­chen uns hier in keine Hysterie treiben zu lassen, dass uns die Lebensmittelproduktion verloren gehe oder dass wir zu wenig Lebensmittel produzieren könnten.

Ein Satz zum Ökostromgesetz, und ich appelliere jetzt an alle, an alle Parteien hier in diesem Saal, meine Damen und Herren: Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, dann sagen wir, dass die Eckpfeiler dieses Ökostromgesetzes mit einer Laufzeitverlänge­rung der Tarife, mit einem höheren Deckel ... – Frau Kollegin Bayr, okay, keinen De­ckel, einigen wir von der SPÖ und der ÖVP uns darauf. Nur sage ich Ihnen auch dazu: Fragen Sie die Leute in Ihrem Klub und in der Arbeiterkammer: Wer wird das dann be­zahlen? – Nehmen wir das also sehr ernst. Versuchen wir, hier nicht das Blaue vom Himmel zu versprechen, sondern das, was realistisch und im Sinne des Klimaschutzes notwendig und machbar ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 221

Daher sage ich Ihnen: Nehmen wir das ernst, denn Klimaschutz sichert unsere Le­bensgrundlagen und Klimaschutz durch die Nutzung dieser Potenziale, dieser erneuer­baren Potenziale bringt auch Wertschöpfung und somit auch Beschäftigung in unsere Regionen. Hier sind wir alle gefordert, und in diesem Sinne lade ich Sie ein, bei der künftigen Festlegung von Rahmenbedingungen für den Klimaschutz auch ehrlich mit uns zusammenzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.08.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte am Anfang ein paar Fakten auf­zeigen, um den Antrag der Grünen doch ins rechte Lot zu rücken. Ich gehe nämlich grundsätzlich auf die Panikmache ein, die darin zum Teil betrieben wird, und möchte, dass hier im Hohen Haus auch Fakten eine Rolle spielen. Ich denke, das ist sehr wich­tig.

Der erste Absatz in Ihrem Antrag lautet: „Bei der Weltklimakonferenz in Bali ... müssen die Weichen für eine radikale Trendwende in der globalen Klimaschutzpolitik gestellt werden. Es ist dies die letzte Möglichkeit, das Ruder ... herumzureißen.“

Ich frage mich, was passieren wird, wenn das nicht erfolgreich ist. Sterben wir alle so­fort aus? Wird es dann vorbei sein? Geht das Licht aus? – Also ich glaube, schon der erste Satz ist ein bisschen übertrieben. Man sollte nicht solch fatalistische Ansagen an die Spitze eines Antrages stellen.

Das Zweite: „Die VerhandlerInnen in Bali müssen den Vorgaben des UN-Weltklimara­tes folgen: Weltweit müssen die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mind. 50% ge­senkt werden.“

Da wird so getan, als hätte der IPCC die Weisheit mit dem Löffel gefressen und als wä­re das die einzige Weisheit, die gültig ist. Und das kann es ja nicht sein! Es gibt auch die Möglichkeit, anders zu diskutieren und die Klimaproblematik auch etwas anders zu sehen. Und dazu einige Fakten, liebe Kollegen von den Grünen.

Vorerst: CO2 ist kein Gift. Herr Kollege Pirklhuber, das weißt du, CO2 ist die Basis für die Photosynthese. Würde es kein CO2 geben, gäbe es keine Pflanzen, gäbe es keine Ernährung.

CO2 ist ein farb- und geruchloses Gas, das sich im Wasser löst. Und jetzt kommt das interessante Beispiel: Wenn sich die Temperatur des Wassers erhöht, ist die Lösungs­fähigkeit von CO2 geringer, wenn sich die Wassertemperatur senkt, nimmt das Wasser mehr CO2 auf.

Jetzt überlegen Sie, liebe Kollegen von den Grünen, was passiert, wenn die Meeres­temperatur steigt. – Dann wird natürlich aufgrund des Partialdruckgesetzes der Gase CO2 aus den Weltmeeren freigesetzt. Wenn Sie nun hergehen und diese Temperatur- und CO2-Schwankungen aus dem IPCC-Bericht (der Redner verweist auf eine Gra­phik) hernehmen und damit Panikmache betreiben, dann ist das unseriös, nämlich des­halb unseriös, weil das alles nur Schätzungen sind. Sie sprechen von Szenario 1, von Milliarden Toten, wenn diese Entwicklung fortgesetzt wird. Und nur, wenn wir eine CO2-Reduktion auf 260 ppm erreichen würden, dann könnten wir vielleicht Szenario 2 über­leben.

Wie unseriös diese Statistik ist, möchte ich Ihnen anhand einer zweiten zeigen (der Redner zeigt wiederum eine Graphik), und zwar aufgrund einer Statistik und Untersu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 222

chung von seriösen Wissenschaftlern, die bewiesen haben, dass die CO2- und Tempe­ratur-Diskussion uns schon zig-tausend Jahre begleitet und dass es sehr wohl in der Erdgeschichte (Abg. Brosz: Es gibt keinen Klimawandel – oder wie?) Zeiten gab, in denen wir eine Konzentration von CO2 von 400 ppm hatten, und trotzdem gab es Lebe­wesen und niemand musste sterben. Das heißt, das ist eine etwas unseriöse Diskus­sion, und da gehört ein bisschen an Fakten hineingegeben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Wissen Sie es besser als das IPCC?)

Den zweiten Punkt, liebe Kollegen von den Grünen, sollten Sie sich auch ein bisschen durch den Kopf gehen lassen. Wenn Sie tagtäglich durch die Gegend spazieren, atmen Sie ungefähr 1 kg CO2 aus. Jetzt rechnen Sie das hoch: Es gibt auf der Welt ungefähr 6,7 Milliarden Menschen, das gibt ungefähr eine Emission durch den CO2-Ausstoß des Menschen von 2,45 Milliarden Tonnen pro Jahr.

Alle Autos zusammen auf der ganzen Welt produzieren eine CO2-Emission von 2,1 Mil­liarden Tonnen pro Jahr. Das heißt, würden wir in Gesamtösterreich den gesamten Autoverkehr einstellen, hätte das überhaupt keine Klimarelevanz, hätte das überhaupt keine Folgen auf das Weltklima, geschweige denn auf das europäische Klima. Das ist auch ein Faktum, das Sie nicht unbedingt aus den Augen verlieren sollten.

Wenn Sie dann auch davon sprechen, dass wir einer Klimakatastrophe zugehen, und vielleicht auch noch Al Gore zitieren, der sagt, wir könnten in Österreich, auf der Welt ein Temperaturniveau von 500 Grad Celsius erreichen, muss ich sagen, liebe Kollegen von den Grünen, ich glaube, Sie leben nicht auf dem Boden der Realität. Sie sollten sich ein bisschen mit Physikunterricht auseinandersetzen. Da reichen Grundschule, Hauptschule, Unterstufe. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es gibt keinen Klimawandel?)

Faktum ist auch, dass, liebe Kollegen, Kalt- und Warmzeiten in der Erdgeschichte einem ständigen Wechsel unterworfen sind und dass wir Zeiten erlebten, in denen es in Europa – das war ungefähr um 1300 – sehr kalt war. Es gab da Zeiten, Sommerperi­oden, in denen Schnee fiel. Es gab regelmäßig Jahre, in denen der Bodensee zufror. Und nicht umsonst gab es auch Völkerwanderungen. Die gab es auch aufgrund von Nahrungsproblemen und aufgrund der Tatsache, dass es eben zu natürlichen Klima­schwankungen kam.

Jetzt will ich auf den Punkt bringen, warum ich das sage. Liebe Kollegen von den Grü­nen, ein bisschen zuhören! Herr Kollege Pirklhuber, ein bisschen zuhören, nicht ganz aufgeregt sein! Ich möchte Ihnen dazu mitteilen, dass es eben auch andere Sichtwei­sen der Wissenschaft gibt und nicht nur ein künstlich aufgebautes Dogma der Grünen, und dass es nicht nur Klimahysterie geben muss, sondern es kann auch eine gute Klimadiskussion geben. Und deswegen kommen wir auf den Punkt: Das Entscheiden­de bei der ganzen Diskussion und das Positive daraus ist, dass wir es schaffen wer­den – hoffentlich schaffen werden –, gemeinsam, da bin ich bei der Kollegin, schaffen werden, eine vernünftige Politik zu entwickeln, in deren Rahmen wir erneuerbare Ener­gien in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen und die Abhängigkeit von Ener­gieimporten einschränken. Wir sollten versuchen, hinsichtlich Energieeffizienz wirklich auch einen Beitrag zu liefern, um Österreich energieautark zu machen. Aber das, bitte, liebe Kollegen, nicht mit Hilfe von Klimahysterie und Panikmache, die die Menschen verunsichern, sondern wirklich aufgrund von echten und guten Fakten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Ihre „Fakten“ sind an den Haaren herbeigezogen, Herr Kolle­ge Pirklhuber, das muss ich Ihnen leider sagen, die sind nicht der Wahrheit entspre­chend.

Ganz kurz noch zur ÖVP. Es ist recht lustig, wenn die ÖVP argumentiert, was Klimapa­kete und Klimazukunft angeht. Sie schreiben auf Seite 20 Ihres österreichischen Klima­paketes vom „10.000-Dächer-Programm“. Liebe Kollegen von der ÖVP, das ist ja wirk-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 223

lich ein Hohn, das spottet jeder Beschreibung! Wenn Sie bis 2012 ein „10.000-Dächer-Programm“ verabschieden wollen, dann rechnen Sie bitte durch: Es gibt in Österreich 2 500 Gemeinden, das heißt, 10 000 Dächer durch 2 500 Gemeinden auf vier Jahre er­gibt genau ein Dach pro Jahr pro Gemeinde. Wenn das eine proaktive Klimapolitik be­ziehungsweise Energiepolitik ist, dann, bitte, liebe Kollegen, verabschieden Sie sich von Ihrer Kompetenz. Sie sind nicht in der Lage, mit diesem Programm irgendetwas zu einer echten und entscheidenden Änderung beizutragen.

Das heißt, wenn wir etwas erreichen wollen, dann, da sind sich alle Unternehmen einig, auf dem Gebiet der Photovoltaik, der Solarthermie, dann müssen wir offensiver reingehen. Wenn Sie in Ihr Programm 100 000 Dächer hineingeschrieben hätten, dann wäre das okay gewesen, dann kann man das akzeptieren. Aber das, bitte ... (Abg. Zweytick: Das ist ein Schreibfehler!) – Das ist ein Schreibfehler bei der ÖVP! Vielleicht sollten Sie besser schreiben lernen!

Der zweite Punkt ist der, dass diese JI/CDM-Argumentation ja wirklich an den Haaren herbeigezogen ist. Wenn wir von Wertschöpfung sprechen und für Österreich wirklich etwas erreichen wollen, dann muss diese Wertschöpfung natürlich auch in Österreich bleiben. Es hat überhaupt keinen Sinn, Projekte irgendwo in China oder sonst wo auf der Welt zu fördern. Das Wissen ist hier in Österreich, das können wir in Österreich hier verwenden, man kann auch die Wertschöpfung hier in Österreich einbringen, und das wäre ein vernünftiger Weg.

In Summe also: Weg von der Klimahysterie der Grünen, weg von den Farce-Diskussio­nen der ÖVP! Wir brauchen wirklich eine parteienübergreifende, vernünftige Lösung, aber nicht mit diesen Experten, die Sie vorschicken, sondern Experten, die wirklich vor­haben, Österreich in dieser Hinsicht weiterzubringen. Wir brauchen eine vernünftige Entwicklung. (Abg. Öllinger: Diskutieren Sie das einmal intern, in Ihrem Verein!) Liebe Kollegen von den Grünen! Wir wollen nicht zurück in die Steinzeit, wir wollen nicht zu Fuß nach Bali gehen, wir wollen eine vernünftige Wirtschaftsentwicklung für Gesamtös­terreich auch in Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.17.03

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich glaube, dass im Wesentlichen die erste Periode von Kyoto gelaufen ist; ab 1. Jänner 2008 beginnt der Taxameter zu laufen. Wir werden dann abrechnen können, 2014 in etwa, wie viel Geld wir zahlen müssen als Strafe, wobei es ziemlich unerheb­lich ist, ob wir jetzt bereits eine Art Vorauszahlung leisten im Sinne von diesen grünen Investitionen oder ob wir dann 2014 die dicke Rechnung zahlen. Österreich hat sich mit der Vorgängerregierung dafür entschieden, jetzt schon eine Art Vorschuss zu bezahlen im Sinne der JI/CDM-Projekte.

Ich glaube, das Entscheidende ist – und darum geht es ja auch bei Bali – die Frage, wie sich die Klimaschutzpolitik weltweit entwickelt. Und da muss man prüfen, wie die Klimapolitik jetzt bei Kyoto I funktioniert hat: Wo waren die Stärken, wo waren die Schwächen, und was können wir daraus lernen, um das Nachfolgeregime effizienter und besser zu machen?

Ich fange an mit dem Bereich der Wirtschaft, dem Nationalen Allokationsplan. Da ist Folgendes auf europäischer Ebene: dass wir zum Beispiel zwei Stahlwerke – das eine ist in Deutschland, das andere ist in Österreich – unterschiedlich behandeln. Es zahlt nämlich ein Stahlkraftwerk in Österreich zum Beispiel, wo wir das CO2-effizienteste


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 224

Stahlkraftwerk haben, mehr CO2-Strafsteuer, mehr für die Emissionen von CO2 als ein anderes in Deutschland, das wesentlich mehr CO2 pro Tonne Stahl produziert. Und das ist ja wohl nicht im Sinne des Erfinders, dass diejenigen, die ohnehin schon effi­zient sind, mehr zahlen müssen als jene, die weniger effizient sind. Das heißt, wir müs­sen vor allem für die Großindustrie darauf achten, dass alle Unternehmen in ganz Europa gleich behandelt werden und nicht von Land zu Land unterschiedlich.

Das Zweite, was passiert, ist, dass wir eine Verlagerung von CO2-intensiver Produktion erleben, was oft so passiert: Ein europäisches Unternehmen, ein österreichisches Un­ternehmen – ich nenne jetzt keine Namen – produziert in Österreich Produkte für den österreichischen beziehungsweise europäischen Markt, muss dafür gemäß dem NAP für CO2-Emissionen bezahlen, baut das Unternehmen ab, baut es in einem anderen Land auf, das nicht dem Kyoto-Protokoll unterliegt, produziert dort doppelt oder dreimal soviel CO2 bei der Produktion, weil es wesentlicher schlechter produziert von der CO2-Efffizienz her, und exportiert diese Produkte wieder quasi in den österreichischen be­ziehungsweise europäischen Raum.

Es ist ja wohl auch nicht im Sinne des Erfinders, dass die Produkte, die wir konsumie­ren, zwar nicht mehr in Österreich hergestellt werden, aber so, dass zwei- oder dreimal soviel CO2 produziert wird. Das heißt, das sind ganz eklatante Schwächen, die wir ha­ben, wo wir uns auch überlegen müssen, wie wir mit diesen Schwächen des Systems umgehen.

Die nächste Frage – die Lampe hier leuchtet schon – ist die Frage der so genannten Investitionen über JI/CDM. Da ist es so, dass es auf dem Papier durchaus Sinn macht, nur: Wenn man sich die Projekte im Detail ansieht, erkennt man, es gibt sehr wenige, die Sinn machen. Es gibt schon ein paar wenige dabei, die auch Sinn machen, aber der Großteil sind, sage ich einmal, goldene Türklinken für irgendwelche Firmen in Chi­na oder maßlos überteuerte Projekte, wo der Steuerzahler in Wahrheit dem Investor das Vier- bis Fünffache von dem bezahlt, was er selbst investiert – also alles andere als effizient. Das sei nur deswegen erwähnt, weil Herr Kollege Kopf gemeint hat, man muss auf die Effizienz achten. Teilweise ist dieses System horrend ineffizient.

Eine letzte Frage, weil darüber auch heute und in den letzten Tagen eine Diskussion stattgefunden hat. Das ist die Frage: Kann man mit Steuern steuern? – Ja, natürlich kann man, aber nicht alles. Man kann zum Beispiel bei jemandem, der sich vor fünf oder zehn Jahren eine Ölheizung gekauft hat, dadurch, dass man jetzt das Öl teurer macht, gar nichts steuern, denn der hat die Ölheizung, und die wird dort noch zehn, 15 oder 20 Jahre stehen. Da ist es wohl eher vernünftig, über Förderungen zu arbeiten.

Kann ich beim Kauf eines Autos steuern? – Ja, natürlich, da kann ich steuern, weil das sofort wirksam wird. Man muss sich aber genau überlegen, wie man das macht. Meine Fraktion hat überhaupt nichts gegen eine Ökologisierung des Steuersystems. Ich glau­be nur, dass es ein denkbar schlechter Beginn für eine Debatte über eine Steuerreform ist, hier gleich mit Erhöhungen anzufangen, und ich glaube, dass das sehr kontrapro­duktiv ist und in Wahrheit jenen schadet, die eine Ökologisierung wollen.

Ich glaube, dass wir darauf achten müssen, dass wir das vor allem – was sehr schwie­rig ist in diesem Bereich – sozial gerecht und sozial verträglich gestalten, denn wenn wir von Nachhaltigkeit reden, geht es nicht nur um die Wirtschaftlichkeit und um Um­weltfragen, sondern genauso auch um die soziale Verträglichkeit, um die soziale Di­mension der Nachhaltigkeit, und diese ist sehr, sehr schwierig erreichbar, gerade bei diesen Energiesteuern. Wir schauen uns das gerne an, wir sind dafür, aber das Soziale ist wesentlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 225

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fuhr­mann zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.22.39

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, diese Diskussion heute im Rahmen der Dringlichen Anfrage hat einen Nutzen, nämlich dass wir das Thema Klimaschutz bewusst zum Thema machen. Ich bin sehr froh, dass Klimaschutz mittlerweile ein Thema ist, das auch die breite Öffentlichkeit in­teressiert, und ich danke auch allen Medien, die sich zum Ziel gesetzt haben, dazu ih­ren Beitrag zu leisten.

Faktum ist schon, dass wir uns beim Thema Klimaschutz auf dem richtigen Weg befin­den, denn wenn die österreichische Umwelttechnologiebranche sehr innovativ ist und mit 7,3 Prozent pro Jahr schneller wächst als die österreichische Wirtschaft insgesamt, dann ist das als Erfolg anzusehen. Gleiches gilt für die Forschungsquote, die hier mit 5,6 Prozent mehr als doppelt so hoch steigt wie bei anderen und sonstigen Sachgüter­produktionen, aber auch, wenn es darum geht, herauszufinden, inwiefern die Umwelt­technikindustrie auch etwas erwirtschaften kann. Und ein Umsatz von rund 4 Milliar­den € ist sehr viel.

Unterm Strich muss man eines noch feststellen: Wenn dadurch 20 000 Arbeitsplätze geschaffen werden können – und das ist der Fall –, dann ist das ein Erfolg, den Öster­reich zu verbuchen hat und wo wir sagen können, wir sind gut aufgestellt.

Und dass der österreichischen Bundesregierung das Thema Klimaschutz besonders wichtig ist, hat auch der gestern von der ÖVP eingebrachte Vorschlag zur Ökologisie­rung der NoVA bestätigt.

Ich glaube schon, dass positiv hervorzuheben ist, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, finanzielle Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu schaffen. Denn wenn wir wissen, dass der Großteil der CO2-Emissionen eigentlich aus dem Straßen­verkehr kommt, dann gilt es auch da Anreize zu schaffen. Die Tatsache, dass seit 1990 eine Verdoppelung der CO2-Emissionen stattgefunden hat, zeigt, dass sehr rasch ge­handelt werden muss.

Ich verspreche mir auch sehr viel von der Klimakonferenz der Vereinten Nationen und sehe sie auch als große Chance. Das Ziel muss auf jeden Fall ein neues Abkommen sein, das auch neue Klimaschutzmaßnahmen definiert.

Als ermutigend sehe ich das Signal, dass auch Australien das Kyoto-Abkommen unter­zeichnet hat. Ich glaube, dass es auch eine richtige und wichtige Maßnahme ist, wenn Australien sagt, dass es bis 2010 am Emissionshandel teilnehmen, sich also daran be­teiligen wird. Ich würde mir wünschen, dass das eine Vorbildwirkung für viele andere Länder in punkto Klimaschutz hat.

Die ÖVP hat ja bereits einen sehr umfassenden Maßnahmenkatalog mit 21 Maßnah­men als roten Leitfaden hier ins hohe Haus eingebracht. Das zeigt, dass wir auch die wirklichen und ehrlichen Vordenker in punkto Klimaschutz sind. Ich glaube, dass es höchst an der Zeit wäre, im Umweltausschuss die Dinge nicht zu vertagen, auf die lan­ge Bank zu schieben und vielleicht auch ein bisschen eifersüchtig darauf zu sein, dass die konstruktiven Vorschläge von der ÖVP kommen, sondern jetzt ist es an der Zeit, hier auch Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn die Frau Präsidentin diejenige war, die hier die Dringliche Anfrage gestellt hat, dann frage ich auch: Was haben die Grünen, was hat sie selbst schon zur Bewusst­seinsbildung in der Bevölkerung, aber auch hier im Hohen Haus in punkto Klimaschutz beigetragen? Viele Dinge fallen mir ein. Zum Beispiel könnte man sofort hergehen und im Parlament – und sie als Präsidentin ist ja dafür verantwortlich – alle Glühbirnen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 226

durch Energiesparglühbirnen ersetzen. Eine ganz einfache Maßnahme. (Abg. Öllin­ger: Da sind Sie zu spät dran!)

Ich glaube, dass man mit kleinen Dingen beginnen sollte. Herr Öllinger, wenn Sie Frau Präsidentin Glawischnig vielleicht ausrichten, dass es auch sinnvoll wäre, solche Dinge zu hinterfragen, oder zum Beispiel auch, wie es mit der Papierproduktion, mit der Pa­pierverwertung hier im Hohen Haus aussieht. Ich glaube, das Bewusstsein muss schon auch in die Richtung gehen: Wie kann jeder Einzelne einen sinnvollen Beitrag zum Kli­maschutz leisten? Über die großen Themen auf der Metaebene zu sprechen, hilft kei­nem Einzelnen. Das muss auch die Opposition anerkennen.

Da Kollege Grillitsch schon darauf hingewiesen hat, wie viel CO2 wir sparen können, wenn wir auf regionale Produkte zurückgreifen, muss ich auch darauf verweisen, dass es nicht nur CO2-sparend ist, sondern dass es auch viel, viel billiger ist, auf regionale Produkte zurückzugreifen. Das ist es, glaube ich, was man der Bevölkerung umso mehr vermitteln muss. Energiesparen ist nicht teuer. Das heißt nicht, man muss tiefer in die Tasche greifen, sondern Energiesparen bedeutet auch Kosten sparen, ganz ein­fache Dinge, wie zum Beispiel der Umgang mit elektronischen Geräten in einem durch­schnittlichen Büro, die Kosten für den Standby-Modus können bis zu 400 € im Jahr ausmachen. Das heißt, Geräte abschalten und Geräte nicht auf dem Standby-Modus belassen, bedeutet ein Plus von 400 € im Jahr. Das sind ja ganz einfache Dinge.

Im Übrigen sparen wir auch mit einer sinnvollen Papierverwendung und mit Energie­sparglühbirnen hier im Hohen Haus einiges an Geld. Und ich glaube, mit diesen guten Beispielen sollten wir als Vorreiter vorangehen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.28.00

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Diese Debatte ist tatsächlich sehr interessant, aber sie entbehrt auch nicht eines gewissen Humors. Das beginnt schon einmal damit, dass Frau Abge­ordnete Dr. Ruperta Lichtenecker plötzlich mit martialischen Worten um sich wirft. Sie spricht von Täuschen und Tarnen, von Manöver, von mutigen Strategien, sie lässt die Kommandanten briefen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Die politische Farbenlehre hat sich auch etwas verändert. Die Grünen sehen alles schwarz, die Schwarzen blicken blauäugig in die Zukunft – und der rote Bundeskanzler antwortete so, als wäre er noch grün hinter den Ohren. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, auch wenn man das alles lustig sehen kann, das Thema ist tatsächlich ernst. Es wurde vorhin auch erwähnt, dass im 13. Jahrhundert eine Kälte­periode in Europa war. Tatsächlich, es gab diese Kälteperiode, aber es gab davor die großen europaweiten Brandrodungen, die hundert Jahre lang vor sich gegangen sind. Das sollte man auch dazusagen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Schalle.)

Meine Damen und Herren, und was haben wir heute? – Wir haben heute Interessen­konflikte, und die spielen hier mit. Wir haben beachtliche Interessenkonflikte. Na selbst­verständlich wollen wir alle Vollbeschäftigung, nicht nur die Sozialdemokraten, sondern alle, die wir hier sitzen. Was heißt Vollbeschäftigung? – Vollbeschäftigung heißt, dass wir die entsprechenden Arbeitsplätze haben. Arbeitsplätze heißt, dass wir Industrie ha­ben müssen. Industrie heißt, dass wir Energie brauchen. – Das ist das eine.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 227

Das Zweite: Wir haben uns verschworen oder uns in die Hand begeben – das kann man so oder so sehen – einer Wirtschaftsentwicklung, die meiner Meinung nach nicht richtig ist, der Entwicklung, dass wir alles zusammenziehen müssen.

Können Sie sich noch daran erinnern? Denken Sie einfach zurück: Vor 30, 40 Jahren hatten wir Molkereigenossenschaften, und in jedem Bezirk unseres Heimatlandes gab es mindestens drei bis sechs Molkereien! Wo sind diese Molkereien heute? – Die gibt es nicht mehr! Es gibt zwei, drei oder vier Molkereien österreichweit, also muss man die Milch zu diesen Molkereien transportieren. (Abg. Donabauer: 37!) 37 – fast so vie­le hatten wir früher im Bezirk Schärding.

Wir müssen also die Milch zu den Molkereien transportieren, und die dort produzierten Produkte müssen wir wieder transportieren. Die kleinen Wirtschaftsräume sind „ausge­räumt“ worden. Das gilt für die Mühlen, das gilt für die Molkereien, das gilt für die Land­wirtschaft; das gilt zum Beispiel auch für die Landwirtschaftspolitik der EU.

Sie alle wissen ganz genau, dass wir mit großer Besorgnis beobachten müssen, dass nur die ganz großen Agrarbetriebe die richtigen, die großen, die starken Förderungen bekommen – am besten die Agrarindustrie. Meine Damen und Herren! Das ist eine Fehlentwicklung, die natürlich wieder Energieverbrauch und vor allem Verkehr und noch mehr Verkehr bedeutet. – Das zur Wirtschaftsseite. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt aber auch eine andere Seite: Jeder von uns möchte es möglichst bequem ha­ben. Wir gönnen es den Hausfrauen und den ganz wenigen Hausmännern, dass sie nur auf einen Knopf drücken müssen, und es wird warm in der Wohnung, dass sie nicht Holz in die Wohnung schleppen und einheizen müssen mit natürlichen Ressour­cen. Aber das kostet Energie, großteils fossile Energie, weil der Einbau etwa von Hack­schnitzelheizungen eben unrentabel, zu teuer ist und wir uns das wieder nicht leisten können.

Meine Damen und Herren, wollen Sie unseren Mitbürgern die Annehmlichkeiten weg­nehmen? (Ruf: Nein!) Wollen Sie ihnen die Autos wegnehmen, denn jeder will mit sei­nem eigenen Fahrzeug irgendwohin in den Urlaub fahren und so mancher muss ir­gendwohin in die Arbeit fahren. Das sind die weiteren Probleme.

Arbeitsplätze direkt in der Region, Arbeitsplätze in der Nähe des Wohnortes, das ist ein Ziel, das wir schon lange vergessen haben. Dorthin müssen wir wieder kommen, die kleinere und mittlere Struktur muss wieder ein Teil unserer Ziele werden. Es kann nicht zur Gänze so werden, das ist uns allen klar, aber ein Teil davon kann es werden. Wenn wir das schaffen und wenn wir das zu unseren Zielen aufnehmen, alle miteinan­der, die Regierungsparteien und die Oppositionsparteien, die darauf achten, dass das geschieht, dann haben wir tatsächlich einen Grund, etwas blauäugiger und weniger schwarz in die Zukunft zu sehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

17.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer zum Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; die Restredezeit der Fraktion beträgt 7 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.33.52

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute schon öfters gehört, dass Klimaschutz – ein welt­weit wichtiges Thema – auch in Österreich oberste Priorität hat und eine wichtige Ziel­setzung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Klimaschutz, meine Damen und Herren, ist keine parteipolitische Frage, sondern geht uns alle an! Ein Klimaschutzbeauftragter in der Person des Andreas Wabl hat im Auf­trag des Herrn Bundeskanzlers Gusenbauer die Aufgabe übertragen bekommen, die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 228

Koordination in diesem Bereich zu übernehmen. Dazu zählt unter anderem insbeson­dere die laufende Betreuung des Klimaschutzgipfels, der künftig jedes Jahr stattfinden soll und somit zu einer permanenten Einrichtung wird. Der Klimaschutzbeauftragte wird aber auch ein Ansprechpartner in allen Fragen des Klimaschutzes sowohl für die NGOs als auch für die Interessenvertretungen und für interessierte Bürger sein.

Jeder von uns, meine Damen und Herren, jeder Einzelne, ist gefordert, einen Beitrag zu leisten, um auch der kommenden Generation eine lebenswerte Umwelt zu hinterlas­sen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für möglichst viele einen Anreiz bieten, ihren Beitrag dazu leisten zu können. Denkbar und auch vielfach realisiert sind hier Förderungen für alternative Energiegewinnung oder erneuerbare Energie.

In diesem Bereich ist mein Bundesland Burgenland beispielgebend. Was vor zehn Jah­ren mit der Errichtung der ersten Windräder in Zurndorf begann, ist zu einer burgenlän­dischen Erfolgsstory geworden: 206 Windräder überziehen heute das nördliche Bur­genland, und 40 Prozent des Strombedarfs des Burgenlandes deckt der Landesversor­ger BEWAG aus der Wirtschaft. Ich bin froh darüber, dass nach letzten Meldungen die Windkraft in ihrer Eigenständigkeit mehrheitlich im Landesbesitz verbleibt und dass sich das Burgenland gleichzeitig für eine energieautarke Lösung bis zum Jahr 2013 entschieden hat.

Mit mehr als 200 Windrädern und 50 Biomasse-Anlagen nimmt das Burgenland bei der Nutzung erneuerbarer Energien eine Spitzenposition in Österreich ein, und mit der Ini­tiative, die Kraft der Sonne für die Stromerzeugung zu nützen, wird nun auch der Bau von Fotovoltaik-Anlagen vorangetrieben.

Erwähnenswert wäre noch, meine Damen und Herren, dass die BEWAG ihr Know-how für Windkraftprojekte in Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Kroatien zur Verfügung stellt. Damit ist das Beispiel Burgenland auf eine Region bezogen, und man sieht, wie praktikable Lösungsansätze für ein kompliziertes globales Szenario wie den Klimawandel umgesetzt werden können.

Der Einsatz von Bioenergie trägt entscheidend dazu bei, die CO2-Emissionen zu sen­ken. Natürlich braucht das alles seine Zeit, aber ich weiß, dass sich der Bundeskanzler in Zusammenarbeit mit den Regierungskolleginnen und -kollegen bemühen wird, die in Sachen Klimaschutz gesteckten Ziele zu erreichen. Wir wünschen ihm dazu alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Restredezeit der Fraktion: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.37.39

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, die vorangegangene Debatte hat die Vielschichtigkeit des Problems gezeigt, aber auch, wie ernsthaft man sich damit auseinandersetzt, auch wenn man das vorher nicht glaubt. Der sachliche Beitrag von Kurt Eder hat klar dargestellt und gezeigt, was es bedeutet, wenn man den einen Weg wählt, und wie viele Tonnen man mit dem anderen Weg gewinnen kann. – Das ist das eine.

Zum Zweiten glaube ich, sachliche Politik ist hier besonders gefragt, weil sonst nämlich Hoffnungen geweckt werden, die einzelne Energieträger einfach nicht erfüllen können; da kann man herumdiskutieren, wie man möchte. Es muss ein Balanceakt geschafft werden zwischen Versorgungssicherheit, sozial-ethischen Beziehungen – die sehr,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 229

sehr wichtig sind – und letztlich auch der Frage des globalen Aufkommens und der Nachfrage. Denn wir gehen, glaube ich, mit der größten Selbstverständlichkeit davon aus, dass 20 Prozent der Menschheit 80 Prozent Energie verbrauchen können.

Es ist daher logisch, dass die Energiekosten in Zukunft immer stärker steigen werden, global gesehen, ohne dass man als hoch entwickeltes Land einen steigenden Energie­verbrauch hat. Dies deshalb, weil immer mehr Nachfrage auf dem Weltmarkt auftreten wird – die großen Schwellenländer zeigen uns das ja.

Daher beruht die Hoffnung, dass jetzt irgendwann einmal die Preise heruntergehen, auf einer falschen Annahme. Sie können vielleicht einmal um 10 Dollar pro Barrel schwanken, aber in Summe wird es eine Steigerung aufgrund der Nachfrage geben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Daher müssen wir umso stärker alles daran setzen, Energien zu nützen, die uns persönlich zur Verfügung stehen.

Damit komme ich jetzt zum Ökostromgesetz. Auch wenn das Ökostromgesetz heute noch nicht behandelt wird, können Sie davon ausgehen, dass es ein Gesetz werden wird, das ich eigentlich lieber „Ökoenergiegesetz“ nennen würde, weil es ja nicht um Verstromung, sondern in Wirklichkeit um Energienutzung geht. Das ist einmal die eine Schiene.

Zum Zweiten: Viel wichtiger ist es in Wirklichkeit in Österreich, ein Energieeffizienz­gesetz zu schaffen. Nicht alles, was so scheint – bei alternativen Energien zum Bei­spiel –, ist eine wirkliche Alternative im Sinne der Effizienz. Ich bin zutiefst davon über­zeugt, dass die Energieeffizienz in Österreich um bis zu 40 Prozent gesteigert werden kann und nicht nur um etwa 20 Prozent.

Es geht zum Beispiel um Kombinationen von Leitungen. Wenn ich Biogas direkt ein­speisen kann, kann ich mehr Energie einsparen beziehungsweise nützen, als wenn ich daneben ein Werk mache, in dem ich selbst verstrome.

Diese Fragen der institutionellen Rahmenbedingungen halte ich für essentiell für Öster­reich, weil maßgeblich ist (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen) – mein letzter Satz –, ob wir tatsächlich diese Energien für Österreich nützen können. Das ist ein Weg, der, glaube ich, gegangen werden muss, und dafür müssen wir die Rahmenbedingungen sicher neu überdenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ing. Hofer.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Restredezeit der Fraktion: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.41.27

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ein Satz vorweg: Wenn man den Ausführungen eines Vorredners folgen würde, könnte sich die Menschheit da­durch retten, dass sie aufhört zu atmen. – Das sei nur vorausgestellt. Ich wollte das noch vor der Begrüßung, Frau Staatssekretärin, anbringen, weil es derart obskur ist, dass man es auf diese Art und Weise doch noch erwähnen sollte.

Jetzt zum Ernst der ganzen Angelegenheit: Ich finde es ein bisschen eigenartig, dass während der Rede des Abgeordneten Pirklhuber sowohl der Bundeskanzler als auch der Umweltminister aufgestanden und gegangen sind, was ihr Recht ist – Frau Staats­sekretärin, Sie sind hier als Vertretung –, aber in Ordnung ist das in meinen Augen nicht, nämlich nicht nur in der Hinsicht, um das zu bemühen, wie die Regierung mit dem Parlament umgeht – darauf gehe ich gar nicht ein –, sondern auch deshalb, weil sich da ein Redner offensichtlich vorbereitet hat, um hier in einen Dialog einzutreten – das war aus den Argumenten klar herauszuhören –, wir aber nicht einmal darüber in­formiert worden sind, dass die Herren aufstehen und gehen. Das wäre eine ganz einfa-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 230

che Sache und würde vielleicht auch akzeptiert werden. Ich finde das nicht in Ordnung. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist nämlich auch noch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Kollege Kopf dann he­rausgegangen ist und – mehr oder weniger gekonnt – den Pflichtverteidiger gespielt und erklärt hat, die Grünen würden keine Vorschläge machen. Das ist absurd! Kollege Kopf ist Mitglied des Umweltausschusses und weiß ganz genau, dass dort paket­weise – das ist keine Übertreibung – die Anträge der Grünen nicht nur liegen, sondern durch Ihre seltsamen Praxis der Vertagung auch noch in irgendeiner Nirwana-Umlauf­bahn versenkt werden. Das ist die von Ihnen gehandhabte Praxis, und so wollen Sie uns dann hier schulmeistern, wenn wir eine Dringliche Anfrage stellen, weil eine Anfra­ge angebracht ist. (Beifall bei den Grünen.)

Gleichzeitig ist man bei der Beantwortung doch einiges schuldig geblieben, damit ha­ben wir uns allenfalls hier noch auseinanderzusetzen. Mir geht es jetzt gar nicht darum, dass insbesondere Bundesminister Pröll, der sich ja noch in die Debatte eingemengt hat, jede Nachvollziehbarkeit seiner Rechnung schuldig geblieben ist – diese kleinka­rierte „Kastlmalerei“ geht vielleicht noch in der ÖVP-Perspektivengruppe durch (Beifall bei den Grünen) –, aber dass man hier einfach Behauptungen aufstellt und nicht ein­mal den Versuch unternimmt, das irgendwie nachzuweisen, finde ich schon ein biss­chen kühn. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und das vor dem Hintergrund, dass Kollegin Lichtenecker das hier ganz klar, sachlich – entgegen den Vorhalten, die Sie hier wieder gemacht haben – und nachvollziehbar dargestellt hat. Dann freuen wir uns auf einen Dialog, und was kommt heraus? – So etwas!

Aber bleiben wir bei der Auseinandersetzung mit der ÖVP: Wenn wir dieses ganze Kleinkarierte einmal zur Seite schieben, stellt sich doch zumindest eine Frage ... (Abg. Grillitsch: Kollege Kogler, wer ist kleinkariert?) – Wir sind bei den Wirtschaftsdebatten immer schon bereit gewesen, auch in der letzten Legislaturperiode, damals noch mit Kanzler Schüssel, Minister Bartenstein, die Reden durchaus damit zu eröffnen, zu sagen: Jawohl, es ist nicht alles schlecht, es ist auch viel in Ordnung, bei den diversen Rankings kann man halt verschieden interpretieren et cetera!, und es ist auch hier so: Ich möchte nicht ausdrücklich dem widersprechen, was Gusenbauer und Pröll gesagt haben, das ist nicht der Punkt, aber wenn wir jetzt einmal mit diesen Rechenschiebe­reien aufhörten, wie sie hier produziert werden, kämen wir doch zu dem Schluss, dass es einfach darum geht, dass hier derzeit noch riesige Chancen schlummern – und die müssen geweckt werden, die muss man nützen!

Das Hauptproblem – das können wir jetzt durchdeklinieren, ob es das Ökostromgesetz ist, Wohnbauangelegenheiten oder die nicht oder kaum gemachten Investitionen in die öffentlichen Verkehrssysteme sind –, das Hauptproblem ist doch die Chancenver­schleuderung, die Sie betreiben, um nicht zu sagen, Chancenvernichtung. Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen.)

Natürlich kann man sich darüber unterhalten, was ökonomisch effizient ist und was nicht, aber eines ist sicher: Dass man das Ganze auch volkswirtschaftlich betrachten muss und nicht nur betriebswirtschaftlich. Und dann hat man natürlich andere Outputs dieser Debatte. Dann würde sich plötzlich herausstellen, dass wir sehr viel mehr davon hätten, wenn wir das deutsche EEG nachbauen würden, was die Chancen von kleine­ren Firmen, aber auch durchaus modernen Umwelttechnologien und entsprechenden Industrien betrifft, dass wir auch etwas davon hätten.

Die Umwelttechnologiefirmen in der Oststeiermark leben nicht davon, dass wir in Ös­terreich entsprechende Rahmenbedingungen gegeben hätten, sondern diese Firmen gibt es deshalb, weil in Deutschland Rot-Grün das EEG durchgesetzt hat; dorthin lie­fern die in erster Linie. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 231

Es wird uns in bestimmten Regionen auf die Dauer nichts nützen, wenn wir nur in Auto-Cluster herumtun und ein paar Thermen überfördern. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Das muss Ihnen doch klar sein!

Da verschlafen Sie Chancen, und wir sagen: Okay, nehmen wir dieses Match auf, wer die bessere Wirtschaftspartei ist, und schauen wir uns das dann eben einmal an. Zu­mindest in diesem Bereich müssen Sie einmal früher aufstehen! (Beifall bei den Grü­nen.)

17.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.46.56

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kogler, der Herr Bundeskanzler und, ich be­haupte, auch Herr Bundesminister Pröll haben die schriftlichen Anfragen, die an sie ge­richtet wurden und die mündlich auch von der Frau Präsidentin an beide Vertreter der Regierung gerichtet wurden, sehr ausführlich beantwortet. Mir ist nicht aufgefallen, dass in einem der Debattenbeiträge eine Nachfrage zur Beantwortung gekommen ist.

Gestatten Sie mir, noch ein paar Worte zu sagen: Das Ökostromgesetz, Sie haben es ja selbst erwähnt, befindet sich derzeit in Begutachtung. Ich denke, Bundeskanzler Al­fred Gusenbauer hat die Prinzipien, unter die er diese Novellierung stellt, hier auch be­gründet, nämlich auf der einen Seite die optimale Nutzung und Einsetzung der zur Ver­fügung stehenden Mittel, die jedoch nicht so starr sein darf, dass eine effiziente Anlage zum Beispiel nicht gebaut werden kann, weil die Jahresförderung bereits ausgeschöpft ist, und auf der anderen Seite die Energieeffizienz, die ja heute auch schon deutlich angesprochen wurde. Ein ganz wesentlicher Punkt ist natürlich auch die Verteilungsge­rechtigkeit.

Zum Biotreibstoff, das möchte ich hier schon auch noch einmal betonen, damit das nicht falsch im Raum stehen bleibt, hat der Herr Bundeskanzler sehr deutlich gesagt, dass es darauf ankommt, die gesamte Ökobilanz in Betracht zu ziehen und auch mög­liche soziale Folgeschäden zu verhindern, weil es natürlich nicht sinnvoll ist, auf der einen Seite die Treibhausemissionen zu senken und auf der anderen Seite wesentlich größere Folgeschäden in der Ökobilanz und auch in der Sozialbilanz zu haben.

Die Bedeutung der Raumordnung ist auch angesprochen worden, und ich bedanke mich sehr herzlich dafür, denn wir haben erst kürzlich einen informellen Ministerrat in der EU zu diesem Thema gehabt. Dabei ging es darum, dass zum Beispiel Raumord­nung und territoriale Planung sozusagen im Hinblick auf das Klima auf europäischer Ebene ein Thema sind. Da sind nicht alle einer Meinung, das möchte ich auch hier deutlich sagen, weil in diesem Zusammenhang auch noch ein weiterer Punkt diskutiert wird, nämlich die Aufgabenstellung im Bereich der Entwicklung des ländlichen Rau­mes. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und den muss man hier auch ein­mal deutlich ansprechen.

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir in Richtung integrative Raumpolitik gehen, die von globalen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen natürlich nicht isoliert gesehen werden darf. Ich hoffe, dass hier in diesem Hause auch eine breite Mehrheit diese Einstellung hat und auch mitträgt.

Kollegin Pfeffer hat ja ein Beispiel dafür aufgezeigt, wie auch Strukturfonds, Regional­politik dazu beitragen können, Impulse zu geben. Gerade die Energieentwicklung im Burgenland basiert ja zu einem guten Teil darauf, dass Regionalpolitik hier entspre­chende Impulse gesetzt hat. Und ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir gese-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 232

hen haben, wie erfolgreich diese ursprünglich kleinen Projekte dann auch tatsächlich weitergeführt werden können.

Abschließend darf ich darauf verweisen, dass Bundeskanzler Alfred Gusenbauer be­reits in den ersten Wochen seiner Regierungstätigkeit zum Klimagipfel eingeladen hat, dass der Klimafonds ein Ergebnis dieses Gipfels war, dass der Bundeskanzler auch einen Klimaschutzbeauftragten eingesetzt hat. Ich denke, dass die Maßnahmen zu­gunsten der Schiene im Bereich des Infrastrukturpaketes, die Ökologisierung der Steu­er, die jetzt begonnen wird, auch mit der NoVA, weitere Schritte in diese Richtung sind, brauche ich nicht zu wiederholen. Die Anzahl der Maßnahmen, die bereits gesetzt wor­den sind, zeigt jedenfalls, dass eine richtige Politik zugunsten des Klimaschutzes be­trieben wird.

Ich freue mich, dass diese heutige Diskussion den Regierungsvertretern die Möglich­keit gegeben hat, auch ihre Maßnahmen und Positionen dazu darzustellen. – Ich dan­ke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.50.48Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zur verlegten Abstim­mung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärzte­gesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz sowie weitere Ge­setze geändert werden, in 352 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Dr. Oberhauser einen Zusatzantrag einge­bracht.

Ferner haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Sebastian Eder, DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 233

Die Abgeordneten Dr. Sebastian Eder, DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 3 Ziffer 4 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Die Abgeordneten Amon, Dr. Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 7a in Artikel 4 zum Inhalt hat.

Wer diesem Zusatzantrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Sebastian Eder, DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 4 Ziffer 40 bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Die Abgeordneten Amon, Dr. Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 59a in Artikel 4 eingebracht.

Wer diesem Zusatzantrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Sebastian Eder, DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 Ziffer 83 § 634 Absatz 1 einge­bracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 4 Ziffer 83 § 634 Absätze 11 und 12 sowie auf eine sich daraus ergebende Änderung der Absatzbezeichnung bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 4 Ziffer 83 § 634 Absätze 11 und 12 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 234

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung nach Österreich und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Sozialstaat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Teuerungsausgleich für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich statt Überweisung dreistelliger Millionenbeiträge nach Brüssel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Oberhauser, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heilmittelkosten­dämpfung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen. (E 45.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Falschinformation im Pensionistenbrief des Bundeskanzlers oder gerechte Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men zur Verhinderung des Missbrauchs der e-card.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleich der finanziel­len Mehrbelastung der Krankenkassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richtsätze nach § 293 (1) lit.a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der Armutsgefähr­dungsschwelle nach EU-SILC.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 353 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in 308 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 235

17.58.116. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (304 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (354 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 29/A der Ab­geordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden (355 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


17.58.53

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwas mehr als eineinhalb Jahren haben wir hier in diesem Haus im Bereich des Hee­resversorgungsgesetzes eine Veränderung vollzogen, die für eine kleine Gruppe von betroffenen Menschen durchaus eine große Hilfe bedeutet hat. Durch die Herabset­zung der sogenannten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 auf 20 Prozent haben wir für jene Menschen einen leichteren Zugang zur Beschädigtenrente erwirkt, die für unseren Staat und unsere Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben. Es sind vergleichsweise kleine Beträge, die hier ausgegeben wurden, aber in vielen Fällen sind das genau jene Summen, die die Betroffenen vor akuter Armut schützen.

Schon jetzt fanden diese Bestimmungen auch im Bereich des Impfschadengesetzes Anwendung, und durch diese Vorgangsweise zeigt sich ganz deutlich, dass es sich da­bei um Leistungen handelt, die jenen einer Unfallrente, die im Falle eines Arbeitsunfal­les zum Tragen kommt, durchaus ähnlich sind.

Diese These weitergedacht, meine Damen und Herren, ist es nur schlüssig, dass wir von Seiten des Gesetzgebers jetzt auch den übrigen Bereich des sozialen Entschädi­gungsrechtes an dieses Niveau angleichen. Diese Maßnahmen sollen nun im Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes genauso wie im Opferfürsorgegesetz ebenfalls nachgezogen werden.

Wir beseitigen damit eine Ungleichbehandlung, die einzig und allein daraus resultiert, dass der Gesetzgeber bis dato nicht auf den Grad der Beeinträchtigung – also auf das individuelle Leid – geachtet hat, sondern einzig und allein darauf, woraus sie entstan­den ist. Mit unserem Beschluss beseitigen wir nun diesen Fehler. Wir erweitern den Kreis der Anspruchsberechtigten auf rund 2 800 Menschen und werden im Jahr 2008 mehr als 1,8 Millionen € für diese sozialen Leistungen aufwenden. Es ist dies ein Be­trag, der uns bei der Beseitigung von sozialen Ungerechtigkeiten nicht zu hoch sein darf, dies vor allem deshalb, weil wir wissen, dass pro Fall lediglich 630 € an Kosten anfallen werden. Umso mehr freut es mich, dass sich alle Parteien dieses Hauses zu


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 236

diesem Vorstoß bekennen und wir daher heute einen einstimmigen Beschluss in dieser Materie zu erwarten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.01.09

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Da Kollege Keck den Antrag sehr ausführlich begründet und dargestellt hat, bleibt mir nur mehr die Aufgabe, zu sa­gen, dass wir ebenso wie alle anderen Fraktionen zustimmen. Ich kündige aber gleich­zeitig an, dass wir im Rahmen der Plenartage in dieser Woche auch Anträge einbrin­gen werden, bei denen es um Verbesserungen im Opferfürsorgegesetz geht, wo schon lange nicht mehr die Freibeträge angepasst wurden.

Herr Bundesminister, wir hoffen auch in dieser Frage auf Ihre Unterstützung, sowie ins­gesamt noch Einiges zu tun wäre, damit die Opfer des Nationalsozialismus zu ihren Rechten kommen, auch was Renten und sonstige Ansprüche betrifft. (Beifall bei den Grünen.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Ing. Hofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.02.00

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben im Vorjahr das Heeresversorgungsgesetz geändert und damit erreicht, dass eine Beschädigtenrente schon dann ausbezahlt wird, wenn man einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent erreicht – früher waren es ja 25 Prozent. Diese Regelung wurde dann auch für den Bereich des Impfschadengesetzes übernommen. Was wir heute beschließen, ist eine Erweiterung dieser Bestimmung auf die übrigen Bereiche des Sozialentschädigungsrechts. Natürlich stimmen wir dieser Verbesserung zu.

Erlauben Sie mir aber auch, diese Gelegenheit dazu zu nutzen, zu sagen, dass es Din­ge gibt, die faul sind im Sozialstaat Österreich. Das sind Dinge, die leichter zu lösen wären als das komplexe Problem der Pflege, wo die ÖVP der SPÖ soziale Kälte vor­wirft und die SPÖ der ÖVP vorwirft, keine Handschlagqualität zu haben. Ich möchte einen ganz konkreten Missstand aufzeigen und ersuche den Herrn Bundesminister, sich das anzusehen.

Ich habe hier ein Schreiben des Bundessozialamtes, ein Schreiben der Landesstelle Vorarlberg, und ich möchte aus diesem Schreiben – ich habe zuerst herzlich gelacht, aber es ist ein ernstes Thema –, in dem Herr Dr. Peter Amann, der Landesstellenleiter, Folgendes schreibt, zitieren:

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben vor mehr oder weniger langer Zeit einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses gestellt. – Jetzt kommt ein interessan­ter Satz: – Dies dauert für Sie nun schon von kurz bis sehr lange. Für diese mehr oder weniger lange Verfahrensdauer möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. – Zumindest eigenartig.

Herr Dr. Amann bittet außerdem: ... nur in wirklich dringenden Fällen anzurufen, da die Beantwortung der Anrufe sehr zeitintensiv ist und unsere zeitliche Kapazität wiederum einschränkt. Sie können versichert sein, dass wir verschiedene Maßnahmen gesetzt haben, um die Verfahren zu beschleunigen, aber bei beinahe 800 offenen Verfahren,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 237

zu denen laufend neue dazukommen, dauert das Aufarbeiten viele Monate. – Zitat­ende.

Natürlich ist für die Betroffenen viel damit verbunden. Wenn der Ausweis nicht ausge­stellt wurde, kann man auch beim Finanzamt die Freibeträge nicht geltend machen, und das ist ein finanzieller Verlust. Man erhält auch sonst keine Begünstigungen, wenn man diesen Behindertenausweis nicht hat. Daher richte ich meine große Bitte an die Bundesregierung, diesen Missstand und organisatorischen Mangel zu beheben, damit jene Menschen, die behindert sind und einen Behindertenausweis bekommen sollten, diesen rascher erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.05.11

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten hier im Hohen Haus! Ich bedanke mich bei Herrn Ing. Hofer für die Form der Darstellung sowie für deren Inhalt. Mir ist seit drei Tagen bekannt – seit Freitag letzter Woche –, dass es beim Bundessozialamt, eben bei der Landesstelle Vorarlberg, tatsächlich die von Ihnen hier aufgezeigten Mängel gibt. Aufgrund der Neuregelungen und des An­stiegs der Passivverfahren ist es zu einem Rückstand von 800 Fällen gekommen. Es wurde veranlasst, dass diese Steigerung mit Zuweisung von zusätzlichem Personal ab­gearbeitet wird.

Sie haben völlig recht: Es kann nicht sein, dass Behinderte, die die Ausstellung eines Behindertenpasses beantragen, monatelang, ja bis zu einem Jahr auf die Ausstellung warten müssen, wie aus diesem Schreiben, das sehr missverständlich und nicht opti­mal formuliert ist, hervorgeht. Die 836 offenen Anträge mit Stichtag Freitag letzter Wo­che müssten daher ganz, ganz rasch abgearbeitet werden.

Es gibt im Hintergrund auch ein zweites Problem, dass es nämlich Engpässe gibt bei den ärztlichen Sachverständigen. Auch das müssen wir rasch angehen und beseitigen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Hofer, für den Hinweis. Ich war zwar schon drei Tage vorher informiert, aber es ist dennoch gut, in dieser Form, wie Sie es gemacht haben, auf Mängel hinzuweisen. Meine Verantwortung ist es, diese rasch zu beheben. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ursula Haubner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.06.48

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden sowohl eine Regie­rungsvorlage als auch ein Antrag des BZÖ behandelt. Die Regierungsvorlage und der Antrag sind fast wortidentisch in ihrem Anliegen und in ihrer Darstellung. Es geht, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um den verbesserten Zugang zu einer Beschä­digtenrente, das heißt, schon bei einer Minderung von 20 Prozent der Erwerbsfähigkeit statt – wie bisher – bei einer Minderung von 25 Prozent.

Im September 2006 wurde das Heeresversorgungsgesetz dahingehend geändert. Es ist ein ganz berechtigter Wunsch der Kriegsopfer- und Behindertenorganisationen ge­wesen, das ebenfalls anzupassen. Dem wird mit dieser Regierungsvorlage und mit die-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 238

sem Antrag Rechnung getragen. Etwa 2 800 Menschen werden davon positiv betroffen sein – positiv in dem Sinn, dass sie erstmals eine Rente erhalten.

Ich freue mich auch, dass es zu einer Fünf-Parteien-Einigung kommt. Das Einzige, das ich bedauere, ist, dass das hier im Hohen Haus nicht schon im Vorjahr, als wir im No­vember 2006 unseren Antrag eingebracht haben, beraten und einer Beschlussfassung zugeführt werden konnte. (Abg. Mag. Lapp: Sie haben einen Fehler gemacht!) Sonst wäre dieses Gesetz nämlich schon mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten und die Men­schen hätten schon ein ganzes Jahr diese günstigere Rente bekommen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Lapp: Hätten Sie damals den Antrag schon frü­her eingebracht!)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bun­desminister.

 


18.08.36

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Haubner, Sie wissen, dass ich Ihre Arbeit und Ihre Art schätze, aber hier verfahren Sie ein bisschen nach der Methode: „Haltet den Dieb!“ Die vorige Regierung hat im Bereich der Heeresversorgung die Regelung zustande ge­bracht, den Anspruch, der früher ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 Pro­zent bestand, schon bei 20 Prozent zu verleihen. Die vorige Regierung war aber nicht in der Lage – sachliche Gründe sind und waren nicht erkennbar –, das auch für den Bereich der Kriegsopfer und Opferbefürsorgten zu tun. Leider müssen wir das jetzt nachholen, daher die Verspätung.

Ich möchte mich hier aber auch beim Koalitionspartner bedanken für die gemeinsame Vorgehensweise. Hier haben wir eine sozialpolitische Verbesserung durchgesetzt, die nicht im Regierungsübereinkommen verhandelt wurde. Dennoch war das dann sowohl budgetär als auch inhaltlich ohne Probleme im Konsens durchzusetzen. Ich denke, es ist wieder ein Mosaikstein, dass es gelingt, sozialpolitische Verbesserungen hier sogar mit einem Fünf-Parteien-Antrag und mit einer Einstimmigkeit, für die ich mich bedan­ken möchte, zu realisieren. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz und das Heeres­versorgungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 304 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 239

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 355 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

18.10.598. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län­dern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 322/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung eines Pflegeberichts (357 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 329/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stan­dardisierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs (358 d. B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.11.52

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe es heute schon am Vormittag angesprochen: Ich glaube, es gibt kaum ein Gesetz, das derart viel Verunsicherung und Verwirrung gestiftet hat, wie die Regelung betreffend die 24-Stunden-Betreuung, die Sie im heurigen Jahr verabschiedet haben und zu der jetzt die Artikel-15a-Vereinbarung vorliegt. Es kam zur Verunsicherung, weil es immer wieder Diskussionen der handelnden Politiker gab – in diesem Fall sind es, von einer Ausnahme abgesehen, Männer –, die sich diesbezüglich bezeichnenderwei­se ihre Kämpfe liefern, und insbesondere waren dies Buchinger, Bartenstein, Molterer, Khol, Blecha, Pröll, Sausgruber, Ackerl und Pühringer. Sie alle rangeln und ringen um Lösungen beziehungsweise – wie ich glaube und den Eindruck habe – wahrscheinlich eher um ihre Selbstdarstellung und um ihre Positionierung.

Wie es den Betroffenen geht, ist ihnen aber offenbar ziemlich egal, denn sonst würden sie sich anders verhalten und hinter den Vorhängen reden und dann mit konkreten Lö­sungen vor die Bevölkerung treten, anstatt die Menschen ständig zu verunsichern. (Beifall bei den Grünen.)

Sie streiten über die Höhe der Förderungen, sie streiten über die Dauer der Amnestie, sie streiten darüber, ob es Vermögensgrenzen geben soll oder nicht und, wenn ja, in welcher Höhe.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 240

Im vorliegenden Antrag finden wir plötzlich den Begriff der Bis-zu-24-Stunden-Betreu­ung, und es ist aus Ihrer Sicht ganz klar definiert, dass bei den Pflegestufen 3 und 4 die 24-Stunden-Betreuung durch fachärztliche Bestätigung nachzuweisen ist. Ich mei­ne allerdings, dass es da irgendwo hapert. Man vergisst nämlich nur allzu leicht, dass die Einstufung in Pflegestufe 3 einen Betreuungsaufwand von 120 bis 160 Stunden und die Einstufung in Pflegestufe 4 einen Betreuungsaufwand von 160 bis 180 Stun­den bedeutet. Das heißt, dass den zu Betreuenden ein Betreuungsaufwand von rund fünf bis fünfeinhalb Stunden an Pflegegeld zugestanden wird. Nur hinsichtlich der Pfle­gestufe 6 und 7 wird die Rund-um-die-Uhr-Betreuung überhaupt angesprochen und de­finiert, das heißt, wenn der Betreuungsaufwand über 180 Stunden liegt.

Das zeigt, dass erstens die Pflegestufen dringend neu zu definieren sind.

Zweitens ist die Höhe des Pflegegeldes dringend dem tatsächlichen Bedarf anzupas­sen.

Drittens geht es darum, Angebote für den ambulanten Bereich zu schaffen.

Sie selbst sehen, dass sehr viele Menschen die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in An­spruch nehmen müssen, weil es für sie keine anderen Angebote gibt. Sie können mo­bile Dienste vielleicht zwei oder drei Stunden am Tag in Anspruch nehmen, de facto ist es aber nicht möglich, diese Dienste in einem täglichen Ausmaß von fünf bis zehn Stunden in Anspruch zu nehmen, weil dafür die entsprechenden Regelungen in den Ländern fehlen. Hier besteht ganz großer Handlungsbedarf, denn da ist nichts gesche­hen. Die Betroffenen haben oft überhaupt keine Chance, zwischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung und mobilen Diensten zu entscheiden, weil es gar kein Alternativangebot gibt.

Wir haben bei der 24-Stunden-Betreuung immer schon die Arbeitsbedingungen stark kritisiert. Diese sind allerdings völlig gleich geblieben. Sie treffen keine Unterscheidung, wie intensiv der Betreuungsbedarf ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich je darüber Gedanken gemacht haben, was es für eine Betreuerin – es sind fast ausschließlich Frauen – be­deutet, einen schwer dementen Menschen 14 Tage lang rund um die Uhr zu betreuen. Diese Menschen gehen oft untertags, aber auch in der Nacht ruhelos umher. Stellen Sie sich das vor, was das bedeutet! (Abg. Mag. Hakl: Das wissen wir alles!) – Sie wis­sen das alles! Und trotzdem machen Sie es!? Na wunderbar! Ist das Ihr verantwor­tungsvoller Umgang einerseits mit denen, die betreuen, und andererseits mit denen, die betreut werden? Solchen Arbeitsbedingungen setzen sie die Betreuerinnen aus, einer Belastung, die einfach unmenschlich ist und die niemand auf Dauer aushalten kann? (Beifall bei den Grünen.)

Der letzte große Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Vermögensgrenze. Sie ha­ben den Ball hin und her geworfen, erst waren es 5 000 €, und jetzt haben Sie doch auf 7 000 € erhöht. Manche Bundesländer winken ab, so etwa das Bundesland Vorarlberg, aus dem ich komme, was ich aber als sehr doppelbödig beurteile, weil das Land Vor­arlberg im stationären Bereich sehr wohl die Vermögensgrenze gelten lässt und es so­mit zu einer großen Ungleichbehandlung zwischen jenen, die stationär betreut werden, und jenen, die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause bekommen, kommt.

Mir ist schleierhaft, wie Sie diese Vermögensgrenzen nachprüfen wollen! Es gibt Ver­mögenswerte, die ziemlich leicht zu kontrollieren sind, nämlich Immobilien. Aber fragen Sie einmal bei einer Bank nach – wie ich es getan habe –, ob jemand zum Beispiel ein Sparbuch mit 10 000 € hat beziehungsweise vielleicht nicht nur eines, sondern zwei oder drei oder vier mit einer solchen Einlage. Das wird niemand herausfinden können, weil das Bankgeheimnis noch immer gilt und über diese Sparbücher keine Information gegeben wird!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 241

Das heißt, Sie schaffen Gesetze, deren Einhaltung Sie de facto gar nicht nachkontrol­lieren können! Sie schaffen eine eklatante Ungleichheit all jenen gegenüber, die sozu­sagen etwas angespart haben. Auf all jene, die ein großes Vermögen haben und die­ses möglicherweise irgendwo im Ausland geparkt oder in Stiftungen angelegt haben, nehmen Sie ohnehin keinen Zugriff, sondern es geht Ihnen um die Sparerinnen und Sparer, die ihr Leben lang Geld auf die Seite gelegt haben.

Aus unserer Sicht sind das nach wie vor unzumutbare Bedingungen, und auch die Arti­kel-15a-Vereinbarung, die getroffen wurde oder werden soll, ändert nichts an den un­zumutbaren Bedingungen, die hier geschaffen werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lapp zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.19.20

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern, die der Bund im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung getroffen hat, hat eine Lösung gebracht, die einen Lü­ckenschluss beziehungsweise ein Mosaiksteinchen in dem System darstellt, in dem vorher Illegalität geherrscht hat, in dem die Menschen, die Betreuungsdienste geleistet haben, keinerlei sozialversicherungsrechtliche Absicherung und keinerlei sonstige Ab­sicherung hatten.

Es wurde jetzt eine Lösung mit sehr vielen Partnerinnen und Partnern geschaffen. Es waren sämtliche Interessenvertretungen, Seniorenverbände, Sozialpartner und die Bundesländer hautnah eingebunden und an der Entscheidungsfindung beteiligt. Diese Lösung betrifft 5 Prozent der betroffenen pflegebedürftigen Menschen, und es ist uns gelungen, hier ein leistbares, praxisnahes und einfaches Modell zu finden. (Abg. Haidl­mayr: Sie haben keine Ahnung! Sie sind absolut ahnungslos!)

Weiters gibt es Förderungen. Dieses System musste ja an die Unterschiede angepasst werden, die es in den verschiedenen Bundesländern gibt, und hier haben wir – nach den Pflegegeldleistungen – einmal eine Vereinbarung, die quer über das ganze Bun­desgebiet in den Bundesländern gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass die Menschen durch die Beiträge, die von den verschiedensten Seiten kommen, jetzt nicht weiter verunsi­chert werden. Da wird etwa gesagt, dass sich das keiner leisten kann, dass das un­möglich und nicht abzuwickeln ist. (Abg. Öllinger: Das stimmt aber!) Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, da kommt es zur Verunsicherung, weil man sagt, dass die Amnestie verlängert werden muss, als ob man damit etwas gewinnen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, von Ihrer Seite ist das Verströ­men von scheinheiligen Weihrauchschwaden zur Verlängerung der Amnestie einzu­stellen! Ich denke mir, dass es wichtig ist, dass eine Lösung für die betroffenen Men­schen gefunden wird. Ich kann Ihnen da auch etwas zitieren: Im Vorwort einer Bro­schüre des Wirtschaftsministeriums stellt Bundesminister Bartenstein klar, dass diese Broschüre konkrete Informationen zur Umsetzung bietet, damit es klare und sichere Verhältnisse für eine Betreuung gibt, die Maß am Menschen nimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt dieses Mo­dell beschließen. Es wird begleitet und evaluiert, das heißt, die Menschen, die es in Anspruch nehmen, werden von den Bundessozialämtern und von sämtlichen Interes­senvertretungen kompetent beraten und können sich in das System einpassen. 24-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 242

Stunden-Betreuung ist dort notwendig, wo mobile Dienste, teilstationäre und stationäre Einrichtungen nicht stark ausgebaut sind und deshalb nicht ausreichen.

Aus Vorarlberg wurde mir erzählt, dass es dort die so genannten Osthelferinnen gibt, das sind jene Damen, die bis jetzt in der Illegalität werken mussten, und zwar gänzlich unsicher betreffend Qualität, Betreuung und auch vom Blickwinkel der sozialversiche­rungsrechtlichen Seite; aber auch jene Menschen, die sie gepflegt haben, waren nicht abgesichert, und da kam es manchmal zu sehr unerfreulichen Vorfällen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gratuliere dem Minister und seinem Team sowie den BeamtInnen aus dem Bund und aus den Ländern zu dieser Regelung! Ich meine, gerade im Pflegebereich, in dem es um Menschen geht und ganz unterschied­liche Bedürfnisse wahrzunehmen sind, ist es wichtig, dass wir weitere Modelle umset­zen und uns entsprechende Regelungen anschauen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zum Wort. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.23.23

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist auch heute wieder zu erwähnen, dass die Diskussion, die zwischen den Koalitionspar­teien zum Thema Pflege geführt wird, nicht hilfreich für die Sache ist, weil sie auf eine Art und Weise geführt wird, die Lösungen verhindert. Vielleicht wäre es ein guter Weg, in diesem Bereich einen koalitionsfreien Raum zu vereinbaren, indem man sagt: Wir haben eine gemeinsame Bundesregierung, aber in diesem Bereich können wir nicht miteinander, schaffen wir daher in diesem Fall die Möglichkeit, dass ein Koalitionspart­ner mit einer anderen Partei im Parlament eine Mehrheit für seinen Vorschlag findet. Eine solche Lösung würde wahrscheinlich der Sache mehr dienen als eine Fortsetzung dieses Streits.

Ansonsten müsste man eben die Zweidrittelmehrheit, die man hat, nützen, um auch große Lösungen zu erreichen, um also beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass das Gesundheitswesen nicht länger vom Pflegebereich getrennt ist, dass es optimierte Fi­nanzierungsströme gibt, dass extramuraler und intramuraler Bereich im Gesundheits­wesen gleich finanziert werden, und zwar gemeinsam mit der Pflege. Das wäre doch der richtige Weg! Das könnte man mit der Zweidrittelmehrheit erreichen!

Man könnte auch darüber nachdenken, ob man das Gesundheitswesen und die Pflege über Steuern finanziert und nicht über Sozialabgaben, wie das bisher der Fall ist. Viel­leicht wäre das ein gerechter Weg und eine bessere Möglichkeit, die Beitragsgrundlage zu verbreitern.

Den Vorschlag der ÖVP betreffend das Streichen des Angehörigenregresses halte auch ich für einen richtigen Weg, denn es soll sich ja nicht jemand, der zum Pflegefall wird, darüber Sorgen machen müssen, dass seine Kinder letztlich für ihn bezahlen und vielleicht in einer Phase für ihn finanziell aktiv werden müssen, in der sie sich selbst gerade eine Existenz aufbauen. Wenn jemand keine Kinder hat – und jeder entschei­det selbst, wie er leben will –, dann springt ja auch die öffentliche Hand ein. Ich meine daher, dass es jedenfalls eine einheitliche Finanzierung geben muss, mit der sicherge­stellt wird, dass nicht die Kinder in finanzieller Hinsicht zum Handkuss kommen, wenn der Vater oder die Mutter zum Pflegefall wird.

Das Streichen der Vermögensgrenze, das die ÖVP auch verlangt, sehen wir ebenfalls positiv, weil auch wir glauben, dass eine entsprechende Kontrolle sehr schwierig ist. Ich muss da an eine Dame aus Eisenstadt denken, die ich kenne: Sie heißt Ludmilla,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 243

ist über 80 und hat ein Leben lang als Küchenhilfe gearbeitet. Sie hatte nie ein Auto, sie hat sich mit ihrem Mann ein kleines Haus gebaut, wobei sie aber nur wenig Geld hatten. Der Mann ist arbeiten gegangen, und sie hat händisch den Keller ausgegraben! Sie war also immer sehr tüchtig. Sie hat nie viel verdient, hat aber auch nie viel ausge­geben und hat es geschafft, sich in den vielen Jahren, in denen sie gearbeitet hat, et­was zu ersparen, damit die Kinder, die Enkel und Urenkel auch einmal ein bisschen et­was haben, und das ist mehr als 7 500 €, obwohl sie Ausgleichszulagenbezieherin und von der Rezeptgebühr befreit ist. Sie hat also nicht viel, aber sie hat sich etwas erspart und ist sehr stolz darauf.

Diese Dame wäre schwer getroffen, wenn sie jetzt eine 24-Stunden-Betreuung braucht und ihr Erspartes dafür aufwenden muss und dieses dann nicht mehr den Kindern oder Enkelkindern zur Verfügung steht. (Abg. Öllinger: Kann sie sich die 24-Stunden-Be­treuung überhaupt leisten? Wie Sie sie beschreiben, kann sie sich das gar nicht leis­ten!) Bei dieser Dame wäre eine 24-Stunden-Betreuung gar nicht notwendig, weil sie dann ohnedies von ihrer Tochter gepflegt werden würde. Aber es ist richtig, dass sie sich das nicht so ohne Weiteres leisten könnte!

Auf der Tagesordnung steht heute auch ein Antrag, den ich hiemit einbringen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bun­despflegegeldgesetz vorsieht.“

*****

Das ist das, was auch die ÖVP will. Das ist unser Antrag, und ich ersuche Sie, diesen zu unterstützen.

Ein zweiter Antrag betrifft die Fördermöglichkeiten ab Stufe 3 und den Rechtsanspruch der Förderwerber:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtli­che Absicherung der pflegenden Angehörigen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzu­sehen,

2. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten,

3. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbständigen und unselbständigen Pflegern zu beseitigen und der Scheinselbständigkeit vorzubeugen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 244

4. für den von den Regierungsvertretern in Abrede gestellten, jedoch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer einen Amtshaftungsanspruch zu ge­währen.“

*****

Ich darf erklären: Es kann durchaus der Fall sein, dass man nur mit Stufe 2 eingestuft ist und trotzdem eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. So kann es zum Beispiel bei der jetzigen Beurteilungspraxis des Bedarfs von Kindern durchaus so sein, dass trotz dieser niedrigen Stufe ein 24-Stunden-Betreuungsaufwand nötig ist. Darauf be­zieht sich der erste Punkt.

Der zweite Punkt bezüglich des Rechtsanspruchs ist eine grundsätzliche Überlegung: Ich glaube, dass es im gesamten Bereich der Sozial- und Behindertenpolitik notwendig ist, klare Voraussetzungen zu definieren, damit jemand, der diese Voraussetzungen er­füllt, auch einen Rechtsanspruch hat und niemand zum Bittsteller degradiert wird.

Wir besprechen dann auch noch den von mir eingebrachten Antrag betreffend einen Pflegebericht. Sie werden die jüngsten Berichte aus Deutschland – es ist vielleicht zwei, drei Wochen her – kennen: Dort musste man feststellen, dass in vielen Pflegehei­men die Patienten beispielsweise dehydriert und unterernährt sind, wund liegen und schon am frühen Nachmittag ins Bett geschickt werden. Wir kennen diesbezügliche Zahlen aus Österreich nicht, sollten uns das aber ansehen, um, falls notwendig – was ich nicht hoffe! –, die erforderlichen Maßnahmen setzen zu können. Daher habe ich diesbezüglich einen Antrag gestellt.

Es gibt auch noch einen zweiten Antrag, der darauf abzielt, diesen Pflegebericht im So­zialbericht zu implementieren. Auch das ist mir recht. Hauptsache ist, dass wir die ent­sprechenden Zahlen und Daten bekommen.

Zu meinem zweiten Antrag, betreffend die Standardisierung des Pflegeverfahrens, darf ich sagen, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass es ein Pflegeverfahren gibt, das stan­dardisiert ist. Das ist ja nichts Neues. Aber es ist eine Tatsache, dass bei gleichen Be­hinderungen, gleichen Erkrankungen in verschiedenen Bundesländern oft eine unter­schiedliche Einstufung zustande kommt. Oder: Wir wissen, dass jemand, der gerade in einem Heim oder in einem Krankenhaus ist und eingestuft wird, dort ganz anders ein­gestuft wird, als wenn er – mit den gleichen Beschwerden – schon zu Hause ist.

Daher müssen wir darauf drängen, dass es zu einer gerechteren Einstufung kommt, denn jeder, der ein Leiden hat – egal, in welchem Bundesland er zu Hause ist, egal, ob er im Krankenhaus liegt oder daheim ist –, hat das Recht, auch gleich eingestuft zu werden. Ich glaube, dass man, wenn man hier Vergleichsdaten heranzieht, sicherlich die Möglichkeit findet, Verbesserungen durchzuführen.

Ich darf Sie nochmals bitten, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, den Streit um die Pflege zu beenden: nicht etwa, weil es uns Oppositionsparteien nicht hilft – na­türlich ist das für uns von großem Vorteil! –, aber es hilft vor allem den Pflegebedürfti­gen nicht. Und ich darf Sie auch bitten, Versprechen einzuhalten, denn der Bundes­kanzler war es, der im Rahmen eines Interviews mit der Zeitschrift „BIZEPS-INFO“ vor der Nationalratswahl versprochen hat, dass das Pflegegeld inflationsangepasst wird.

Wenn es diese Inflationsanpassung gäbe, dann hätten wir viele Finanzierungsproble­me, die wir heute haben, nicht. Dann würden viele Pflegebedürftige leichter über die Runden kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.31



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 245

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz, einge­bracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Na­tionalrates am 4. Dezember 2007

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.

Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lö­sen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 246

auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegen­den und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolgt und das Risiko überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft wer­den.

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfs­empfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.

Aus diesem Grund sollte es – nach einer Bedarfsprüfung – einer eine einkommens- und vermögensunabhängige Fördermöglichkeit für alle Pflegestufen geben, die durch einen Rechtsanspruch abgesichert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bun­despflegegeldgesetz vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend soziale und rechtli­che Absicherung der pflegenden Angehörigen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.

Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lö­sen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegen­den und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolgt und das Risiko überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft wer­den.

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfs­empfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.

Aus diesem Grund sollte es – nach einer Bedarfsprüfung – einer eine einkommens- und vermögensunabhängige Fördermöglichkeit für alle Pflegestufen geben, die durch einen Rechtsanspruch abgesichert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzu­sehen,

2. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten,

3. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbstständigen und unselbstständi­gen Pflegern zu beseitigen und der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen und

4. für den, von Regierungsvertretern in Abrede gestellten, doch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer einen Amtshaftungsanspruch zu gewähren.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.31.58

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Artikel-15a-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung liegt auf dem Tisch. Was ist klar? – Klar ist, dass wir im Juni dieses Jahres eine gute gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung durch das Hausbetreuungsgesetz und die Novellierung der Gewerbeordnung geschaffen ha­ben. Klar ist, dass im Bundespflegegeldgesetz die prinzipiellen Voraussetzungen für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung geschaffen wurden. Jedoch: Die Leistbar­keit ist noch nicht ganz klar.

In den Förderrichtlinien, Herr Bundesminister, für die Sie alleine zuständig sind, wird unterschieden zwischen Selbständigen und Unselbständigen, wobei die Leistung im­mer die gleiche ist. Die Förderung richtet sich also nicht nach der Leistung, sondern danach, wie sie erbracht wird.

Einen weiteren Punkt haben Sie heute in einer Tageszeitung angesprochen, wo Sie sagen, Sie sind gespannt, ob die Legalisierung scheitert oder nicht, denn Sie rechnen damit, dass sich bis Mitte nächsten Jahres nicht einmal 1 000 Betreuungskräfte anmel-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 247

den. Ich frage mich nur: Wenn diese Kräfte in ihrem Heimatland versichert sind, müs­sen sie sich bei uns anmelden? – Wieder Unklarheit.

Oder: Im Sozialausschuss bekommen wir eine Vorlage für eine Artikel-15a-Vereinba­rung auf den Tisch gelegt, wie Sabine Mandak schon darauf hingewiesen hat, und die Vermögensgrenze wird mit 5 000 € beziffert, nach dem Ausschuss sprechen Sie in den Medien von 7 000 €, und letztendlich konnte ich heute in der gleichen Tageszeitung le­sen, dass Sie sogar für die Aufhebung der Vermögensgrenze sind – allerdings nicht nur bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause, sondern auch bei Pflegeheimunterbrin­gung. Mir ist das nicht ganz klar, denn im Pflegeheim habe ich eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, ich bin versorgt in allen Lebensbereichen – „Lebenssicherung“ nennt sich das im Sozialhilfegesetz der Länder. Wenn ich hingegen zu Hause bin und mir die Waschmaschine kaputt wird, der Herd kaputt wird, das Dach leck ist, dann brauche ich das Geld. Da ist also ein Unterschied im Bedarf gegeben.

Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben auch im Ausschuss erklärt, dass Betreu­ungsleistungen von Angehörigen absetzbar sind. Kollegin Tamandl hat darauf hinge­wiesen, dass dem nicht so wäre. Nach einigen Recherchen muss ich sagen, sie hatte recht gehabt. (Bundesminister Dr. Buchinger: Wer hat recht?) – Meine Kollegin Ta­mandl! (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Es kann nur die Betreuungsleistung für Ehegatten und Kinder, aber nicht jene für die Eltern, abgesetzt werden. Vielleicht schaffen wir das bei einer zukünftigen Steuerreform? Es ist sehr viel unklar, Herr Minis­ter, aber vielleicht können wir gemeinsam Klarheit schaffen.

Sie, Herr Bundesminister, sind gegen die Amnestieverlängerung. Im Sozialausschuss sind Sie mir leider die Antwort auf eine Frage schuldig geblieben. Ich habe Sie gebe­ten, zu sagen, was Sie davon halten: Beim Bundespflegegeldgesetz sind die Hilfsleis­tungen mit 50 Stunden in allen Pflegestufen limitiert. Die Betreuung zählt auch zu die­sen Hilfstätigkeiten. Wäre es nicht möglich, diese Grenze hinaufzusetzen? Dann würde es nämlich zu realistischen Pflegegeldeinstufungen kommen. Meine VorrednerInnen haben schon darauf hingewiesen. Wir brauchen vielleicht keine Sonderregelungen mehr für Demenzkranke, wenn dem so wäre. Wir bräuchten vielleicht keine zusätzli­chen Förderungen.

Herr Minister, die ÖVP hat gute Vorschläge: Reden wir darüber! (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.36.08

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Vor der Wahl ist gerade seitens der Sozialdemokraten vieles ver­sprochen worden. Jetzt, nach der Wahl, wurde wenig gehalten. Das ist hinlänglich be­kannt, und auch bei der Pflege zeigt es sich. (Abg. Parnigoni: Das stimmt ja alles nicht, was Sie da sagen! – Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Vor der Wahl ist der Pfle­genotstand ausgerufen worden, ist die Pflegegelderhöhung versprochen worden (Abg. Riepl: Das haben Sie verursacht, den Notstand! – Abg. Parnigoni: Das ist unglaub­lich!), nach der Wahl zeigt man relativ wenig Engagement und Gemeinsamkeiten, um ein leistbares und vor allem auch legales Modell für die Pflege zu Hause zu schaffen. (Abg. Parnigoni: Das ist ja fürchterlich, wie Sie sich distanzieren von Ihrer Politik!) Stark sind Sie nur – und das kommt bei allen Wortmeldungen zum Ausdruck –, wenn es um das tägliche Hickhack in der Koalition geht.

Liebe Frau Kollegin Riener, ich schätze dich sehr und auch inhaltlich das, was du ge­sagt hast. Da kann ich vieles unterstreichen. Nur frage ich mich: Wann redet diese


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 248

Koalition miteinander? (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Immer! Wir reden unun­terbrochen!) Es war jetzt ein halbes Jahr Zeit, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Ich sage, wenn die ÖVP in Opposition wäre, dann wäre mir das alles klar. Aber Sie fordern den Koalitionspartner schon seit Wochen auf, etwas zu tun. Ich glaube, da müsste es eigentlich andere Wege und andere Möglichkeiten geben, gerade auch was das The­ma, die Vermögensgrenze abzuschaffen, betrifft. (Abg. Riepl: Frau Haubner, Sie ha­ben Ihre Chance schon gehabt!)

Einmal sagt Minister Bartenstein, er hat verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Diskriminierung der selbständigen Betreuer, dann heißt es wieder, die Vermögensgren­ze soll abgeschafft werden. Kollegin Aubauer hat sich da sehr stark engagiert. Der Herr Bundesminister sagt dann, eigentlich braucht er die Vermögensgrenze auch nicht. Eine Amnestieverlängerung wird seitens der ÖVP genannt. Ich habe so das Gefühl, hier werden politische Machtkämpfe auf dem Rücken der älteren und pflegebedürftigen Menschen ausgetragen. Es ist schon ein sehr eigenartiges Spiel, das sich hier vor un­seren Augen zeigt.

Herr Bundesminister Buchinger, ich glaube, Sie können nicht zufrieden sein mit diesem Modell, wenn Sie von allen Seiten oder in vielen Bereichen berechtigte Kritik bekom­men. Gerade diese Vermögensgrenze sorgt jetzt auch für ein neuerliches Wirrwarr. Die Vorarlberger beziehungsweise die Niederösterreicher haben sich mit Ihnen geeinigt, dass sie diese Vermögensgrenze streichen können. Vom oberösterreichischen Lan­deshauptmann habe ich gelesen, dass er überlegt, dass man das vielleicht auch ma­chen könnte.

Daher bringe ich noch einmal den Antrag ein, den ich auch schon im Ausschuss einge­bracht habe; vielleicht findet er heute eine Mehrheit, auch mit Ihrer Unterstützung.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend Abschaffung der Ver­mögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflege­geldgesetzes) enthaltene Berücksichtigung des Vermögens zur Gänze abzuschaffen.“

*****

Herr Bundesminister, Sie sind natürlich der verantwortliche Minister, aber ich glaube, hier darf man die gesamte Regierung nicht aus der Verantwortung lassen. Sie hätten sechs Monate Zeit gehabt, hier optimale Voraussetzungen für eine gute Lösung zu fin­den, zum Beispiel auch, dass die Betroffenen von Bittstellern zu Anspruchsberechtig­ten für die Förderungen gemacht werden und dass, wie gesagt, auch die Vermögens­grenze endgültig fällt. Die Gründe sind ja schon von meinen Vorrednern sehr drastisch und auch richtig dargestellt worden. Sie hätten das Pflegegeld erhöhen können; Anträ­ge hat es seitens der Opposition genug gegeben.

Das wissen wir alle, und da sage ich ja nichts Neues: Die Pflege und Betreuung ist heute kein individuelles Risiko mehr, sondern aufgrund der demografischen Entwick­lung eine große gesellschaftliche Herausforderung, und sie erfordert auch ein solidari­sches System. Und Altwerden zu Hause kann man mit diesem Modell, wie es hier vor-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 249

liegt, sicher nicht, denn es fehlt einerseits die nachhaltige Finanzierung aus Steuermit­teln, es fehlt die jährliche Wertsicherung des Pflegegeldes, und, worauf ich auch be­sonders hinweisen möchte – aber ich glaube, daran wird schon gearbeitet –, es fehlt die Beschleunigung der Pflegegeldverfahren und eine weitere Entlastung der pflegen­den Angehörigen, die ja rund um die Uhr 365 Tage im Jahr verfügbar sein müssen.

Was mir weiters ein besonderes Anliegen ist – und Sie, Herr Bundesminister, haben da schon einmal signalisiert, dass Sie das sehr positiv finden –: Wie schaut es mit dem Ausbau des niederschwelligen Angebotes in der Tagesbetreuung aus? (Abg. Riepl: Warum haben Sie das alles nicht schon voriges Jahr gemacht, wie Sie in der Regie­rung waren? Das frage ich mich!) Genau diese Tagesbetreuung brauchen die pflegen­den Angehörigen ganz besonders.

Das, was hier vorliegt und was rundherum auch gemacht wird seitens der Koalition, ist wirklich ein Armutszeugnis für diese Regierung. Ich zitiere nur Ihren Parteikollegen aus Oberösterreich, Soziallandesrat Ackerl, der ja sehr bekannt für seine scharfe Zunge und für seine treffenden Worte ist. Er sagt zu dem Ganzen: Es ist ein angewandtes Chaos. – Dem habe ich nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Zwischen­ruf der Abg. Mag. Lapp.)

18.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Haubner einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debat­te über den Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.), betreffend Ab­schaffung der Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Eine der wichtigen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles ist eine funktio­nierende Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen zuhause, um durch einen Pflegenotstand bedingte Krankenhausaufenthalte zu minimieren. Für Pflegebe­dürftige müssen daher optimale Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Betreu­ung und Pflege zuhause möglich machen. Jedoch wurde durch eine Richtlinie des Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine Vermögensgrenze fest­gelegt, die lautet: „Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert bleibt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unberücksichtigt. Darüber hinausgehendes Vermögen ist zu verwerten. Ist die Verwertung des Vermögens dem/der Pflegebedürftigen nicht zumut­bar, sind die Erträge bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen.“ Diese unsoziale Einschränkung der Gewährung einer Unterstützung der 24-Stunden-Betreu­ung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gemäß § 21b des Bundespflegegeldgeset­zes trägt sicherlich maßgeblich dazu bei, dass die bisherigen Versuche der Bundesre­gierung, eine Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu erreichen, kläglich geschei­tert sind. Mit der Vermögensgrenze wird nämlich fast jeder Pflegebedürftige von der Betreuung daheim praktisch ausgeschlossen und auf das hart ersparte Geld der pfle­gebedürftigen Menschen zurückgegriffen. Die Vermögensgrenze darf daher nicht wei­ter aufrecht bleiben.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 250

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflege­geldgesetzes) enthaltene Berücksichtigung des Vermögens zur Gänze abzuschaffen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kö­nigsberger-Ludwig. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.41.58

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, wenn es um die Pflege geht, da gehen die Gemüter manchmal hoch. Ich würde mir eine ehrlichere Diskussion wünschen, ich würde mir auch eine weniger polemische Diskussion wünschen, da dieser Bereich, wie auch Kollege Hofer angesprochen hat, einfach ein viel zu wichtiger Bereich ist. (Abg. Dolinschek: Richtig, Frau Kollegin!) Es geht um Menschen, es geht oft um unsere Eltern, und darum macht auch diese Pflege­debatte so betroffen. Deshalb würde ich mir auch wünschen, dass sie ehrlicher geführt wird.

Zur Frau Kollegin Riener möchte ich nur sagen: Schade, dass Sie sich nicht informiert haben. Das Gesetz gibt es seit Juli 2007, und es war ein halbes Jahr Zeit, dass Sie sich als Abgeordnete über die Gesetze, die Sie beschließen, informieren. Ich kann Ih­nen nur Folgendes anbieten: Ich habe eine Unterlage zusammengeschrieben, die, glaube ich, recht viel Information beinhaltet. Ich kann Ihnen diese gerne per E-Mail zu­kommen lassen, damit Sie wissen, wie die 24-Stunden-Betreuung zu Hause legal vor sich gehen kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riener: Das kenne ich!)

Und zum zweiten Punkt, Frau Kollegin Riener: Die steuerliche Absetzbarkeit haben Sie auch schon im Ausschuss angesprochen. Wir sagen das jetzt noch einmal: Es ist mög­lich nach § 34 des Einkommensteuergesetzes. (Abg. Tamandl: Aber das ist ja nicht richtig!) Sie sollten sich auch in dieser Causa ein wenig besser informieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich finde es auch sehr eigentümlich – möchte ich fast sagen –, wenn sich die Grünen, die ja auch immer auf die Einhaltung der Gesetze po­chen, gerade in diesem Bereich für die Verlängerung der Amnestie aussprechen. Ich kann das beim besten Willen, Frau Kollegin Lunacek, nicht verstehen. Was macht es besser für BetreuerInnen, wenn sie illegal 24 Stunden arbeiten? Was macht es bes­ser? Die legale Betreuung nach dem jetzt vorliegenden Modell bietet dagegen einige wesentliche Verbesserungen für die BetreuerInnen, aber auch für die betreuten Men­schen.

Das werden ja auch Sie wissen, Frau Kollegin Lunacek, dass es eine bundeseinheitli­che Förderung geben wird (Abg. Riener: Mandak heißt sie! – Abg. Haidlmayr: Luna­cek ist gar nicht da!), dass es eine bundesweite, einheitliche Rechtsvorschrift geben wird, mit den Gesetzen, die wir beschlossen haben, und dass es vor allem auch die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards geben wird. Ich denke, das sind alles Punkte, die man nicht außer Acht lassen darf, obwohl ich schon weiß, dass die Verunsiche­rung – wenn man das so sagen möchte – bei den Menschen groß ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 251

Dazu, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben aber auch wirklich die Oppositions­parteien und leider auch unser Koalitionspartner massiv beigetragen. Wir wären alle aufgefordert, die Menschen zu informieren und ihnen die Ängste zu nehmen, anstatt ih­nen noch mehr Ängste zu bereiten (Abg. Riener: Wir informieren sie!), indem man im­mer sagt, es ist alles nicht mehr leistbar und es ist alles so furchtbar kompliziert. Ich sa­ge es noch einmal: Es gibt sehr gute bundeseinheitliche Regelungen, und vor allem wissen wir alle, die wir hier sitzen, dass die 24-Stunden-Betreuung ein kleiner Teil des großen Pflegekomplexes ist und dass vor allem mit Bundesminister Buchinger ein Mann im Sozialministerium sitzt, der sich dieser Verantwortung, dieser großen Heraus­forderung zu 100 Prozent bewusst ist. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

18.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllin­ger zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.45.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen schwierig: ein komplexes Thema, späte Stunde, und man hat irgendwie den Eindruck, da bewegt sich eigentlich nichts, außer dem Ping-Pong. (Abg. Riepl: Sieben ist es erst! – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Ich finde das relativ unergiebig. – Es ist noch nicht so spät, ja, ich weiß schon. (Abg. Dr. Mitterlehner: Der Van der Bellen ist schon daheim, oder?) – Bitte! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, eigentlich würde sich dieses Thema eine ordentliche Debat­te verdienen. Artikel-15a-Vereinbarung Bund/Länder: Ist sie gut? Ist sie schlecht? (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Lapp.) – Frau Kollegin Lapp, ich komme gleich darauf zurück.

Nein, sie ist nicht gut. Von der Systematik des Ansatzes her wäre sie ja geplant, um eine einheitliche Regelung zwischen Bund und Ländern herzustellen. Jetzt aber mer­ken wir, und es wurde ja auch diskutiert und wird auch hier in diesem Saal diskutiert: Es gibt unterschiedliche Regelungen, zumindest was das Vermögen betrifft, für die Länder. Es ist also wiederum wenig zu merken von einer einheitlichen Regelung, die wir uns gewünscht hätten, die sich auch der Bundesminister gewünscht hätte. (Abg. Mag. Lapp: Qualitätsstandards! – Abg. Riepl: Es ist besser als gar keine Vereinba­rung!)

Ich sage Ihnen ganz klar, wir treten für die Verlängerung der Amnestieregelung ein, und an Sie gerichtet, Frau Kollegin Lapp: Ich sage schon noch etwas zu Ihrer Argu­mentation. Wesentliche Teile der 24-Stunden-Betreuung sind noch nicht geregelt und noch nicht gelöst, und insgesamt ist eine umfassende und systematische Bearbeitung auch dieses Themas 24-Stunden-Pflege im gesamten Pflegebereich überhaupt nicht erkennbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Pflege und Betreuung. Davon aber ist noch nichts zu merken, auch nicht davon, dass die 24-Stunden-Pflege ein Teil davon wäre. Ich sa­ge Ihnen auch eine einfache Begründung dafür: Der Antrag des Kollegen Hofer, auf Einkommens- und Vermögensgrenzen zu verzichten, stimmt und hat etwas für sich, weil jede Leistung nach dem Bundespflegegeldgesetz – und eine solche ist im Prinzip auch der Zuschuss – natürlich nicht auf Einkommen und Vermögen abstellen darf, weil das Pflegegeld die einzige Sozialleistung in dieser Republik ist, soweit ich es überbli­cken kann, die vollkommen einzige ... – nein, es ist nicht die einzige ... (Bundesminister Dr. Buchinger: Arbeitslosengeld!) – Nein, das Arbeitslosengeld ist schon einkom­mensabhängig! (Abg. Mag. Lapp: Familienbeihilfe!) In der Höhe ist das Arbeitslosen­geld abhängig. (Abg. Riepl: Familienbeihilfe!) Und in diesem Fall, beim Pflegegeld, ha­ben wir eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 252

Nur – dies nun an die Adresse sowohl der FPÖ als auch des BZÖ gerichtet –: Wir sind dafür, diese Einkommens- und Vermögensgrenze abzuschaffen, und wir werden auch den Antrag unterstützen, aber ich hätte schon noch gerne gehört – und da sogar mehr vom BZÖ, denn da wird ja im Antrag nur auf das Vermögen rekurriert und nicht auf die Einkommensgrenze, das empfinde ich als nicht so gut –, wie wir es finanzieren wollen! Unser Vorschlag war und ist, nicht die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaf­fen, weil es ganz, ganz klassisch ... (Ruf bei der ÖVP: Warum?) – Warum? Das verste­hen Sie natürlich nicht, das ist schon möglich.

Ich erkläre Ihnen das noch einmal: In dem einen Fall wird auf Erbschaften und Vermö­gen zugegriffen, auf 3 000, 4 000, 5 000 €. Jetzt rede ich nicht von der 24-Stunden-Be­treuung, sondern von dem, was Sie in allen Ihren Bundesländern im Bereich der statio­nären Pflege tun: Da wird abkassiert, jedes Sparbuch aufgelöst. Da regt sich die ÖVP nicht auf! Darum ist es leider scheinheilig – kann ich nur sagen –, was Sie in diesem Bereich bieten. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre viel sinnvoller – und da würde ich wirklich an Sie appellieren –, von jedem, der ein Vermögen hat, unabhängig vom Pflegerisiko, wenn er das Vermögen weitergibt, entweder über Erbschaft oder durch Schenkung, und damit einem anderen – meistens sind es die Angehörigen – natürlich einen Vorteil mitgibt, einen entsprechenden ge­rechten Anteil über Steuern einzufordern und daraus im Hinblick auf das Pflegerisiko – das ja für alle besteht und das jeden, unabhängig von seiner persönlichen Konstitution und Verfasstheit oder von seiner sozialen Stellung, irgendwie treffen kann – für alle diesen sozialen Ausgleich zu schaffen. Dazu sind Sie bis jetzt noch nicht bereit, und da erwarten wir Bewegung!

Darum nur ein Beispiel – Kollegin Mandak hat es schon angedeutet –: Vorarlberg. Ja, wir sind dafür, dass in Vorarlberg die Vermögensgrenzen abgeschafft werden! Aber bit­te schaffen Sie auch in Vorarlberg und in allen anderen Bundesländern den Regress ab (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP – Abg. Steibl: Das ist okay!), der natürlich auch vorsieht und ermöglicht, dass Angehörige – Kinder, aber auch Angehörige der zweiten Generation – zur Kasse gebeten werden! Und Sie wissen alle, was für eine unwürdige Sache das werden kann, wenn dann die Kinder oder Enkelkinder in manchen Bundesländern zur Kasse gebeten werden – bei der stationären Betreuung. (Abg. Steibl: Ja, das stimmt!)

Da bin ich jetzt bei Ihnen, Frau Kollegin Lapp, denn Ihre Stellungnahme, die habe ich wirklich gänzlich bar jeder sozialen Sensibilität gesehen. Tut mir leid, dass ich Ihnen das so sagen muss. Aber wenn Sie sagen, nach diesem Gesetz kann sich jeder die 24-Stunden-Betreuung leisten (Abg. Haidlmayr: Das muss mir wer zeigen!), dann ha­ben Sie nichts von der Realität verstanden.

Ich rechne Ihnen das vor: Ein Pensionist, der 1 000 € brutto hat und in Pflegestufe 4 et­wa 500 oder 600 € und dazu noch den Zuschuss von 225 € erhält, ist auf diese 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Wenn er alle seine Gelder zusammenkratzt, dann kommt er auf knapp 2 000 € – alles! Und davon muss er oder sie aber leben auch noch! (Abg. Mag. Lapp: Was macht der jetzt?)

Liebe Frau Kollegin Lapp, wenn Sie schon den Mund aufmachen, dann denken Sie auch daran, dass die Bruttopension von 1 000 € die Durchschnittspension von allen ist und dass die Durchschnittspension von Frauen 800 € brutto beträgt. – Wie soll denn das gehen? Wie soll das gehen, Frau Kollegin Lapp? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Steibl. – Abg. Steibl: Das ist die sozial erschienene SPÖ! ... verstehen überhaupt nichts!)

Dass Sie hier sagen, diese Lösung ist eine, die für alle möglich ist, das finde ich per­sönlich erschütternd. Ich kann es Ihnen nur sagen: Sie können entweder nicht rechnen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 253

oder Sie haben von der Realität keine Ahnung. (Abg. Haidlmayr: Beides! Beides!) Tut mir leid! Besser kann man das nicht ausdrücken.

Es ist dies leider ein Thema, das natürlich auch in die Emotion geht. Ich verhehle das nicht. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich kenne genug Leute – und ich vermute, Sie kennen sie auch –, die von derartigen Situationen betroffen sind. Und sich hier her­zustellen und zu sagen, es passt alles bei dieser 24-Stunden-Betreuung, das ist jensei­tig! Ich verurteile niemanden, der glaubt, mit seinem Beitrag etwas geleistet zu haben für die 24-Stunden-Betreuung, aber angesichts des Umstandes, dass der Minister sel­ber sagt, wenn wir im nächsten Jahr 1 000 Personen schaffen, haben wir schon einen Erfolg erreicht, ist das jenseitig. (Abg. Haidlmayr: 5 Prozent nur!) 1 000 Personen, die im nächsten Jahr die Grenze für Erfolg oder Misserfolg bilden sollen, Herr Minister, das ist keine Schwelle, das ist gar nichts, denn das heißt, dass 38 000 ... – oder gehen wir nicht von den Betreuungskräften aus, sondern sagen wir: dass von den 10 000, die Sie jetzt schon sagen, bis 20 000, die es bis jetzt immer waren, betreuten Personen 18 000, 19 000 nicht in das Modell hineinfallen.

Ja, wo lassen die betreuen, Frau Kollegin Lapp? (Abg. Mag. Lapp: Wo lassen die jetzt betreuen?) Wo lassen die betreuen? – Natürlich werden sie das so weitermachen wie bisher, weil sie es sich nicht leisten können! Nur Sie sind in diesem Parlament der Mei­nung, sie können es sich leisten. Wir sind nicht dieser Meinung, Frau Kollegin Lapp, um das noch einmal deutlich zu sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, es wird auch Menschen geben, die sich das leisten können. Das bestreite ich nicht. Aber dafür braucht man eine Pension oder Angehörige, die ein entsprechend hohes Einkommen haben. Und das haben drei Viertel der Menschen in Österreich nicht. Und die bräuchten aber vielleicht auch eine 24-Stunden-Betreuung! – Und wo ist da Ihre Antwort? – Zu sagen: Das geht, es ist möglich!, das reicht nicht aus, das sage ich Ih­nen klipp und klar.

Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Verlängerung der Amnestie im Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem die Amnestieregelung in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreu­ung bis 30. Juni 2008 verlängert wird.“

*****

Dieser Antrag entspricht den Forderungen, die die ÖVP auch gestellt hat. Wir haben das vor einem halben Jahr schon gesagt (Abg. Mag. Lapp: Ihr wollt es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen!), und zwar nicht, weil wir so begeisterte Amnestieverlänge­rer sind. Ich sehe natürlich auch das Argument des Bundesministers, der sagt, auf die­se Weise kann sich das Modell nicht etablieren, nur: Welches Modell kann sich etablie­ren? – Das Modell der unselbständigen Pflege ist ohnehin schon gestrichen, das kann sich überhaupt niemand leisten, und das Modell der selbständigen Pflege können sich nur jene leisten, die genügend Einkommen haben! Wo aber kommen die hin, die nicht genügend Einkommen haben? (Abg. Haidlmayr: Ins Heim!) – In die stationäre Pflege.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 254

Kommen sie dorthin, nämlich die, die nicht genügend Einkommen haben, dann werden sie auch noch vermögensmäßig und einkommensmäßig über den Regress gerupft!

Das heißt, das ist die doppelte Perversion jeder sozialen Pflege. Wenn Sie das so wol­len – gut, ja. Aber sicher nicht mit unserer Zustimmung! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mayerhofer.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verlängerung der Amnestie in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozia­les über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwi­schen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)

Mit Auslaufen der so genannten Amnestieregelung für Betreuungspersonen in Zusam­menhang mit der so genannten 24-Stundenbetreuung ist auf Grund der fehlenden In­formation sowie der unbefriedigenden Rechtslage und der Rechtsunsicherheit bei der Beschäftigung von Betreuungspersonen mit einem Chaos zu rechnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem die Amnestieregelung in Zusammenhang mit der 24-Stundenbetreu­ung bis 30. Juni 2008 verlängert wird.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Se­bastian Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.55.55

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Artikel-15a-Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der 24-Stunden-Pflege ist also jetzt der zweite Schritt, um diese besondere Betreuungsform – und es ist eine besondere Betreuungs­form – fördermäßig zu fixieren. Die Akzeptanz der Betroffenen ist dabei allerdings schwer abschätzbar, vor allem auch, wenn die Amnestieregelung fällt. Die Vereinba­rung ist aber in jedem Fall nur ein Instrument, aber vielleicht auch eine Chance, die künftigen Herausforderungen, die sich aus immer mehr Pflegebedürftigen ergeben, zu bewältigen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 255

Man sollte diesem Modell also eine Chance geben – ich glaube, mit oder ohne Anwen­dung der Amnestieregelung. Das umso mehr, als ja eine regelmäßige Evaluation ohne­hin vorgesehen ist. Niemand kann erwarten, dass alle Finanzierungslücken, die ein Pflegebedürftiger mit niedrigem Einkommen haben kann, geschlossen werden. Härte­fälle wird es immer geben. Und ich glaube, die meisten Länder können ganz gut damit umgehen.

Besonderes Augenmerk muss man natürlich auf den weiteren Ausbau der mobilen Pflegedienste legen, denn diese braucht man ja in der Regel für die 24-Stunden-Be­treuung noch zusätzlich, und das wird, glaube ich, immer wieder vergessen. Und Ange­bote im Schnittstellenbereich wie Tagesbetreuung, Kurzzeitbetreuung, Übergangspfle­ge sollten gelegentlich schon selbstverständlich sein. Und sie sollten auch gefördert werden, wie es, glaube ich, im Bundesland Niederösterreich derzeit schon der Fall ist (Abg. Öllinger: Naja!), oder der Fall wird.

Zusammenfassend kann man sagen (Abg. Öllinger – ein Schriftstück in die Höhe hal­tend –: 8-Stunden-Betreuung statt 24!): ein Schritt in die richtige Richtung. Über die Neuordnung der Pflege insgesamt darf und muss aber weiter nachgedacht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Neubauer zum Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten ein. – Bitte.

 


18.58.14

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir Freiheitlichen werden eines in diesem Hause sicherlich nicht tun: Wir werden hier keine Schuldzuweisungen machen, ob jemand nicht rechnen kann oder ob sich jemand fachlich in der Sache nicht zurechtfindet. (Abg. Haidlmayr: Das ist eine Feststellung!) Das werden wir sicherlich nicht machen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn das der Kollegin Haidlmayr nicht gefallen sollte.

Folgendes hat mich letzte Woche schon sehr geärgert, das bringe ich auch hier so zum Ausdruck, nämlich als wir während einer sehr intensiven Ausschusssitzung zum The­ma Soziales plötzlich vernehmen mussten, dass der ehemalige Nationalratspräsident Khol mit 250 Senioren hier vor dem Hohen Haus zum Thema Pflege demonstriert hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Populismus pur! Das hat mit der Pfle­ge und dem Thema, das so hochsensibel ist, nichts zu tun – und das hat der ganzen Sache nichts genützt! Im Gegenteil: Es hat der Sache massiv geschadet. (Beifall bei der FPÖ.) Das darf ich hier ganz offen zum Ausdruck bringen. Und noch dazu ein Prä­sident, der hier im Haus, dort, wo jetzt Herr Präsident Spindelegger sitzt, immer betont hat, dass es ganz eindeutig sein muss, dass vor dem Hohen Haus keine Demonstra­tionen stattzufinden haben. – Präsident Khol hat sich damit selber konterkariert, und das wirft ein ganz schlechtes Licht auf diese Funktion, die er einmal so würdig ausge­übt hat.

Aber kommen wir zurück zum Thema Pflege. Es gibt eine Umfrage – ich habe sie hier schon einmal zu Gehör gebracht –, wonach sich 86 Prozent der Befragten in Öster­reich für so etwas wie Seniorengärten aussprechen. – Vielleicht könnten die Damen (in Richtung der Abgeordneten Dr. Brinek und Steibl, die vor der ersten Bankreihe stehen und mit den Abgeordneten Neugebauer und Grillitsch sprechen) auch ein bisschen zu­hören, das wäre gar nicht schlecht; gerade die von der ÖVP, die haben mit der Pflege ohnehin ein Problem. – 86 Prozent haben sich zum Thema Seniorengärten für solche ausgesprochen, 48 Prozent sind für eine Betreuung durch Familienangehörige, und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 256

43 Prozent sind für einen mobilen Dienst, für Betreuung zu Hause. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Vorschläge, die auch Kollege Hofer, Kollege Öllinger gemacht haben, alle hier in diesem Haus, die willig sind, an der Pflege positiv mitzugestalten und etwas dazu beizutragen – bis auf die Damen, die im­mer noch sehr laut hier die Sitzung stören (Abg. Dr. Brinek: Entschuldigung! ...!) –, würde ich wirklich darum ersuchen, dass man hier endlich, nach einem Jahr, zu einer Lösung kommen möge.

Ich habe schon einmal hier betont, dass die Kommission zur Sicherung der Pflege vor über einem Jahr ihre Arbeit mit all den Fachkräften beendet hat – und all diese Vor­schläge liegen vor. Es kann doch nicht sein, dass es nach dem Vorliegen dieser Wün­sche, nach dieser Umfrage, in der die Wünsche der Bevölkerung ganz eindeutig zum Ausdruck gebracht wurden, immer noch zu keiner Lösung kommt!

Regieren Sie, meine Damen und Herren, nicht gegen die Bedürfnisse der Bevölkerung, sondern regieren Sie mit den Bedürfnissen und für die Bedürfnisse der Bevölkerung! Ich kann nur hoffen, dass diese Regierung nicht unter einer Pflegeamnesie leidet, denn das wäre wirklich schlimm. Dann hätten wir auch keine Hoffnung, im nächsten Jahr zu einer Lösung zu kommen.

Wir Freiheitlichen haben damals schon ein Modell, das unter anderen auch Kollege Hofer schon skizziert hat, vorgestellt. Wir haben damals schon gesagt: Valorisieren wir das Pflegegeld, schreiben wir die Pflege in der Verfassung fest – dann hätten wir nicht immer diese unwürdige Diskussion hier im Hohen Haus, wie es auch bei den Pensio­nen der Fall ist –, und erhöhen wir den Bruttoinlandsprodukt-Anteil an den Ausgaben für die Pflege. Experten sagen uns, wir hätten dann 25 Jahre Garantie, in denen dieses Pflegemodell auch Bestand hätte.

Wir sind der Meinung, dass es bei solchen Fragen kein Links und kein Rechts geben darf, sondern nur ein Vorwärts für die Pflege. In diesem Sinne wünsche ich mir wirklich von Herzen, dass wir uns durchringen, dass es zu diesem Thema endlich eine Lösung geben möge.

Ein ganz kleines Bonmot noch, Herr Bundesminister, das ich Ihnen sagen möchte: 2,9 Prozent wurden heute als Höchstmaß für die Pensionen festgemacht. – Mir liegt ein Bericht vor, dass in Linzer Pflegeheimen ab dem nächsten Jahr eine Erhöhung um 3,5 Prozent ansteht. Das ist also mehr als das, was die Pensionserhöhung ausmacht. Und wissen Sie, was die Ursache dafür ist? – Vor zwei Jahren wurden diese Heime von der Stadt Linz ausgegliedert in eine eigene Gesellschaft. Und wissen Sie, was da­mals der Rechnungshof gesagt hat? – Dass die Heimleiter hoffnungslos unterbe­schäftigt sind; und er hat deshalb vorgeschlagen, man möge bei den acht Heimen, die Linz hat, vier Heimleiter beschäftigen und nicht acht, weil das dem Aufwand entspre­chend wäre.

Nun macht der sozialdemokratische Landesrat Ackerl, der heute schon so oft zitiert wurde, auch von mir, eine neue Heimordnung, und in dieser steht, dass jedes Heim verpflichtend einen Direktor haben muss – entgegen der Feststellung im Rechnungs­hofbericht! –, und das kostet die Stadt jetzt sensationelle 16,3 Millionen € mehr. (Abg. Öllinger: Nein, das gibt’s nicht! Vier Direktoren?) Und das soll jetzt die Stadt Linz auf­bringen? (Abg. Broukal: Vier Heimleiter?!) Für alle Heimleiter! Man braucht jetzt statt vier acht. (Abg. Broukal: Ein Heimleiter verdient 2 Millionen € im Jahr?!)

Da muss ich Ihnen schon sagen: Mit all diesen Prozentpunkten, da läuft im Sozialwe­sen einfach etwas falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. 22 Prozent der Kosten können derzeit von der Stadt Linz aufgebracht werden, und insgesamt 68 Pro-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 257

zent müssen beigestellt werden. Da läuft insgesamt etwas falsch! Da müssen sich die Regierungsparteien endlich etwas einfallen lassen, ansonsten wird das Pflegesystem endgültig dem Bankrott anheimfallen.

Es kann in der Pflege wirklich nicht Links und nicht Rechts geben, sondern immer nur Vorwärts, meine Damen und Herren! Nehmen Sie sich das bitte zu Herzen! (Beifall bei der FPÖ.)

19.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bit­te, Frau Abgeordnete. (Abg. Haidlmayr  auf die sich zum Rednerpult begebende Abg. Mag. Aubauer weisend –: „Ich stimme dem Antrag der Grünen zu!“, das sagt sie!)

 


19.05.08

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gleich zum Antrag der Grünen, Kollegin Haidlmayr. (Abg. Haidlmayr: „Ich stim­me zu!“)

Wir arbeiten mit der SPÖ in einer sehr erfolgreichen Koalition. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Öllinger: Ah? Bravo!) Wir halten uns an Abmachun­gen, wir sind teamtreu (Abg. Haidlmayr: Das verdient einen Applaus! – Abg. Mandak: Wollen wir es nicht übertreiben!), und wir haben uns vorgenommen, nicht gegen unse­ren Partner zu stimmen, sondern gemeinsam. Wir arbeiten gemeinsam für etwas und nicht gegeneinander. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. – Abg. Steibl: Das muss die SPÖ sich auch ins Stammbuch schreiben!)

Zum Thema, meine Damen und Herren: Es ist für mich bestürzend, dass die SPÖ der­zeit nicht bereit ist, mit der Volkspartei die Amnestieregelung zu verlängern. Was be­deutet das? – Betroffene haben nun gerade einmal vier Wochen Zeit, sich zu informie­ren: vier Wochen, um komplizierte legale Modelle zu studieren. Die Informationen kom­men zu spät, Herr Minister. Die Informationen erreichen die Betroffenen viel zu spät, und das erzeugt unnötigen Zeitdruck auf betagte Menschen. Wir wollten den Men­schen diese Sorgen nehmen, aber damit sind wir leider bei Ihnen auf taube Ohren ge­stoßen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Ich orte noch Gerechtigkeitslücken, die wir schleunigst schließen sollten, meine Damen und Herren. Zum Beispiel: Viele Anrufer und Briefeschreiber an den Seniorenbund be­klagen sich und können nicht verstehen, wieso es möglich ist, dass in einem Bundes­land Vermögensgrenzen gelten, in anderen Bundesländern hingegen nicht. Warum kann in Wien jemand eine Förderung nur bekommen, wenn er nicht 7 000 € besitzt, während das in Niederösterreich anders ist? Ist das gerecht? – Solche Gerechtigkeits­lücken sollten wir schließen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist für mich Ansporn und Auftrag, meine Damen und Herren. Dieses Thema ist mit dem heutigen Tag nicht ad acta gelegt. (Abg. Pendl: Kein Mensch sagt das!) Wir wer­den uns weiterhin bemühen um ein leistbares System der Betreuung und Pflege; wir werden uns weiter bemühen, ... (Abg. Broukal: Genau! Da gehen Sie am besten zu Herrn Molterer!) – Wenn Sie wollen, können Sie sich gerne zu Wort melden. Ich glau­be, es gibt noch Redezeit. Lieber Herr Kollege Broukal, kommen Sie her, sagen Sie, was Sie zu sagen haben! (Abg. Broukal: Mich hätte nur interessiert: Was ist in Tirol und in Oberösterreich?) Ich verstehe Sie leider nicht.

Wir werden uns weiter für ein gerechtes und leistbares System der Betreuung und Pfle­ge daheim einsetzen, denn – das gehört auch einmal gesagt – Pflege braucht Visio­nen. Wir sollten allen, die es wollen, Altern in Würde daheim ermöglichen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 258

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.08.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass gerade der Pflegebe­reich nicht geeignet ist, länger in der Koalition darüber zu streiten, was sinnvoll und nicht sinnvoll ist.

Herr Bundesminister Buchinger, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die Ver­längerung der Amnestie bei der illegalen Pflege auf der einen Seite hinderlich ist und dazu beiträgt, dass die Förderung nicht angenommen wird, gebe aber auch Herrn Bun­desminister Bartenstein recht, der sagt, dass dieses Fördermodell, so wie es jetzt vor­liegt, vor allem für die unselbständige Pflege, unzureichend und zu wenig ist. Aber tref­fen Sie sich doch irgendwo! Erhöhen Sie diesen Beitrag, diese Förderung für die un­selbständige Pflege, und schaffen Sie diesen illegalen Zustand ab, denn eine illegale Pflege ist doch nicht Sinn der Sache!

Aber man muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit es für die österreichischen Mitbürger auch möglich und leistbar ist, eine legale Pflege in Anspruch zu nehmen. Es geht immer um das Wie. Auf jeden Fall sind maximal 225 € für eine selbständige Pfle­ge, Herr Bundesminister, aus meiner Sicht einfach zu wenig. Bei den Unselbständigen gibt es eine Förderung von 800 €. Aber diese Vereine, die dann diese Unselbständigen beschäftigen, zocken ja in Wahrheit dann auch nur ihre Angestellten ab, denn diese verdienen bei diesen Vereinen einen Schmarr’n, müssen aber unheimlich viel leisten. Da ist es schon besser, wenn man selbständig arbeitet und die Pflegeleistung in dieser Form erbringt. Dazu muss aber die Selbständigkeit wesentlich erleichtert werden.

Genau in diese Richtung argumentiert auch der Vorsitzende des Pflegeverbandes, der sagt, dass das, wenn man die Mittel für selbständige Pflege anhebt, auch möglich ist. Langfristig gesehen wird auch sozusagen das Herüberarbeiten mit einem slowakischen Gewerbeschein nicht gehen; es wird ein österreichischer Gewerbeschein dafür not­wendig sein.

Wenn man bedenkt, dass in Österreich mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt werden, dass diese Menschen langfristig auf häusliche Pflege angewiesen sind, dann muss man auch optimale Voraussetzungen dafür schaf­fen, dass eine 24-Stunden-Pflege tatsächlich möglich ist. Die Pflege muss natürlich leistbar sein, ebenso qualitätsvoll und sicher. Das ist doch gar keine Frage. Es muss aber auch einen ausreichenden Anreiz für Familien geben, um illegale Beschäftigung in eine legale Beschäftigung überzuführen.

Damit, Herr Bundesminister, den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen, sollte diese Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds auf 500 € bei selbständigen Betreuern angehoben werden.

Genau aus diesem Grund bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend Erhöhung der Förde­rungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 259

den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung enthaltene Förderung bei selbständigen Betreuungskräften zumindest auf 500 Euro zu erhöhen.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

19.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haubner, Dolinschek und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen

ein­gebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschuss für Arbeit und Sozia­les über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwi­schen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)

betreffend Erhöhung der Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständi­ge Betreuungskräfte

Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause ge­pflegt. Um die häusliche Pflege langfristig zu sichern, ist es daher von großer Bedeu­tung optimale Voraussetzungen für die Betreuung und Pflege zuhause zu schaffen. Doch nach den derzeitigen Bestimmungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds werden bei der Inanspruchnahme von selbständigen Be­treuungskräften nur 225 Euro monatlich gefördert, während für die Betreuung durch unselbständige Kräfte eine Förderung von 800 Euro vorgesehen ist. Pflege muss leist­bar, qualitätsvoll und sicher sein. Das derzeitige Förderungsmodell bietet aber keinen ausreichenden Anreiz für Familien, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln. Damit den Betroffenen keine finanziellen Mehrkos­ten entstehen soll die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungs­fonds bei selbständigen Betreuungskräften mindestens auf 500 Euro angehoben wer­den.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung enthaltene Förderung bei selbständigen Betreuungskräften zumindest auf 500 Euro zu erhöhen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeord­nete Haidlmayr zu Wort gemeldet. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 260

19.12.41

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Aubauer, ich komme am Anfang meiner Rede gleich zu Ihren Ausführungen und sage Ihnen: Sie haben jetzt noch die Chance, mit uns dahin gehend mitzustimmen, dass die Amnestie verlängert wird. Tun Sie doch nicht so, als könnte Sie Ihr „böser“ Koalitionspartner daran hindern, denn ob der „böse“ ist oder nicht, das haben Sie auch schon vor drei Wochen gewusst, haben da aber noch den Antrag eingebracht, diese Amnestie zu verlängern! – Jetzt aber trauen Sie sich nicht mehr; die ÖVP ist wieder in Deckung gegangen! Und das finde ich deshalb so schlimm, Frau Aubauer, weil Sie nämlich so den Leuten, den behinderten Men­schen, den alten Menschen etwas vorgaukeln, was Sie dann aber nicht tun, weil Sie diesen Menschen Hoffnungen machen, die Sie niemals erfüllen – und noch dazu glau­ben, diese Menschen seien so dumm, das nicht zu kapieren. Das ist das Aller­schlimmste daran!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dieser angeblichen Legalisierung. Herr Mi­nister Buchinger, Sie wissen ganz genau: Bei Ihrem Ziel, das Sie sich gesetzt haben, dass 2000 sogenannte illegale Arbeitskräfte bis August 2008 legalisiert werden sollen, fehlen dann aber noch immer 38 000 dieser Arbeitskräfte, denn im Sommer 2006 ha­ben Sie sogar von 40 000 gesprochen. Wo sind denn dann diese 38 000? Werden dann diese 19 000 Personen, die so gepflegt werden, ins Heim gehen müssen – oder, Herr Minister, diese Menschen werden sich einen anderen Weg der Illegalität suchen müssen, und zwar dann, wenn sie eben nicht in ein Heim gehen wollen.

Herr Minister, das wollen sehr viele nicht. Und die Menschen sind schlau, wenn es um ihr nacktes Überleben geht, wenn es darum geht, ob sie zu Hause bleiben können oder nicht. Ich habe Ihnen das, Herr Minister, schon in einem anderen Gremium gesagt: Ich finde es super, wie gut alte Leute noch drauf sind, wenn es darauf ankommt, denn die­se Idee ist grandios. So werden jetzt beispielsweise sogenannte neue Familien ge­schaffen. Ich weiß nicht, ob Sie das schon wissen. Ein typisches Beispiel: Die Frau Mayer braucht eine Assistenzleistung. Die Frau Mayer hat einen Sohn und einen En­kel. Beide sind nicht verheiratet. Jetzt machen sie es so, dass von den zwei illegalen Betreuerinnen, die immer da waren, aber ab 1. Jänner 2008 nicht mehr unter diesem Titel kommen dürfen, eine die Lebensgefährtin vom Sohn und die andere die Lebens­gefährtin vom Enkel ist. Diese beiden Betreuerinnen kommen jetzt im 14-Tage-Rhyth­mus mit einem Besuchervisum, bleiben da – und wenn sie schon da sind, können sie ja die Oma beziehungsweise die Mutter auch gleich mitpflegen.

Das, Herr Minister, sind die neuen Systeme, die jetzt Platz greifen müssen, damit die Leute da irgendwie durchkommen.

Ich darf Ihnen sagen: Es gibt ein neues Ehepaar in Österreich, wobei die Altersdiffe­renz dieser Eheleute 47 Jahre ausmacht. Natürlich ist die Frau die jüngere, denn der ältere Herr ist nämlich der, der die Pflege braucht – und der hat eben einfach seine Be­treuerin geheiratet. Damit ist sie ein Familienmitglied – und aus ist der Tanz mit dieser Illegalität, und alle zwei haben etwas davon, denn sonst hätten sie das ja nicht ge­macht.

Ich habe diese Beispiele – ich könnte Ihnen noch einige aufzählen – auch im Bundes­behinderten-Beirat „vorgestellt“, unter Anführungszeichen. Und hiezu hat Frau Lapp gesagt – und da ist mir wirklich nichts mehr eingefallen –, diese neue Lösung sei jetzt gut, denn jetzt würden endlich Familienbande, die immer schon vorhanden waren, nämlich Liebesbande, sozusagen umgesetzt, indem die Leute sagen: Aber jetzt mach’ ma des schon! Dass das wirtschaftliche Notwendigkeiten sind, die zu solchen Kon­strukten führen, das, Frau Lapp, haben Sie bis heute entweder nicht kapiert – oder wol­len es gar nicht wissen. So ist es aber, meine sehr geehrten Damen und Herren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 261

Wer glaubt, dass sich ab 1. Jänner 2008 irgendjemand noch legale Pflege leisten kann, wenn er zwei Personenbetreuerinnen anstellt, ist im Irrtum. Das sind wirklich nur mehr ganz, ganz wenige, die sich das leisten können: eben die, die das Glück haben, eine hohe Pension zu haben.

Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel. Die Frau Berger ist eine von jenen, die nicht das Glück haben, eine hohe Pension zu haben; heuer beträgt Frau Bergers Netto-Pension 1 062 €, nächstes Jahr werden es 1080 € sein. Frau Berger hat 16 500 € für die Be­treuung im Jahr gezahlt; 10 300 € waren durch das Pflegegeld der Stufe 5 gedeckt; 6 200 € waren ihre eigene Leistung. Das heißt, Frau Berger hat im Monat 517 € von sich hernehmen müssen; von 1 062 € sind ihr also 545 € geblieben.

Frau Berger hat sich jetzt an einen Verein gewandt, der diese Frauen mehr oder weni­ger anstellt. Und jetzt kostet die Betreuung plötzlich 25 200 €; das verlangt diese Insti­tution. Auch wenn einige jetzt einen besonderen Augenaufschlag machen: Diese Insti­tution heißt Niederösterreichisches Hilfswerk! – 10 300 € sind durch das Pflegegeld ge­deckt, verbleibt ein Betrag von 14 900 €. Gleichzeitig aber verlangt das Niederösterrei­chische Hilfswerk 790 € an Vermittlungsentgelt und 90 € an Jahresbeitrag, und weiters kassiert diese Organisation 190 € im Monat pro Person, also 380 €, für Verwaltungs­aufwand, was immer das ist.

Faktum ist, die Frau Berger hat jetzt einen Eigenleistungsbeitrag von 1 315 € im Monat; 1 080 € bekommt sie aber nur. – Herr Minister, diese Frau hat jetzt – im Gegensatz zu vorher – ein Minus! Diese Frau kann auch nichts abschreiben. Und selbst dann, wenn sie etwas abschreiben könnte, hätte sie noch immer ein Minus. Diese Frau kann sich überlegen, ob sie jetzt plötzlich durch Zufall einen „Enkel“ in der Slowakei findet; manchmal kennt man ja seine Verwandtschaft nicht – und wenn sie Glück hat, findet sie zwei „Enkel“. Wenn das der Fall ist, kann Frau Berger zuhause bleiben und muss nicht ins Heim. Hat Frau Berger aber dieses Glück nicht, wird sie in ein Heim gehen müssen!

Wenn das, Herr Minister, ein Erfolg ist, wie Sie sagen, dann möchte ich an Ihrer Stelle diese Erfolge nicht haben. Das sind doch keine Erfolge, sondern Misserfolge! Herr Mi­nister, was mit dieser Regelung geschieht, ist nichts anderes, als dass Sie Menschen in Angst versetzen, dass Menschen nicht mehr wissen, wie es ab 1. Jänner 2008 wei­tergehen soll, und dass Sie damit eigentlich alle ins Kriminal stellen!

Jetzt noch etwas zu den Regressansprüchen. Jene Bundesländer, die Regress verlan­gen, sind so erfinderisch, dass jetzt eine Frau draufgekommen ist, dass sie einen Er­zeuger hat, der noch lebt. Sie wohnt in der Steiermark und er wohnt, glaube ich, in Vor­arlberg. Jetzt hat sie plötzlich eine Kostenbeteiligung für ihren Erzeuger bekommen, den sie gar nicht als Vater kennengelernt hat. So weit gehen die Regressansprüche an Angehörige.

Die Regressansprüche gehören beseitigt, Herr Minister, und zwar zur Gänze. Und die Einkommens- beziehungsweise Vermögensgrenze gehört ebenfalls beseitigt, denn es geht nicht an, dass man sich 7 000 € fürs Sterben aufheben darf, Herr Minister. Sonst bleibt ja nichts mehr übrig, denn wenn Sie beispielsweise eine Partie neue Hörgeräte brauchen, haben Sie bereits 6 000 € verbraucht. Sie haben die Möglichkeit, entweder im Alter nichts zu hören – oder das Begräbnis irgendjemand anderem umzuhängen. Aber mehr ist mit 7 000 € nicht drinnen.

Herr Minister, das ist eine Schande! Und wir brauchen diese Vermögensgrenze nicht. Österreich ist so reich, dass es sich die Lebenssituation von alten und behinderten Menschen, die auf Hilfe, Pflege und persönliche Assistenz angewiesen sind, leisten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 262

können muss und auch leisten kann. Es geht nur darum, ob man es politisch will oder nicht. Derzeit wollen Sie es nicht, und das finde ich schlimm. (Beifall bei den Grünen.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner in dieser De­batte ist Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


19.21.33

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Frau Abgeordnete Aubauer hat – mit einigen anderen Abgeordneten unseres Re­gierungspartners ÖVP – beklagt, dass das neue Fördermodell und das arbeitsrechtli­che und gewerberechtliche Modell im Hintergrund, das die Grundlage der Artikel-15a-Vereinbarung bietet und das Sie heute zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen, dass diese Regelungen kompliziert, unverständlich sei, dass sich niemand auskenne, wie die Anmeldung bei Gewerbebehörde und Gebietskrankenkasse erfolgen solle, dass es unterschiedliche Förderhöhen gibt für selbständige und unselbständige Be­treuung, dass die Vermögensgrenze unterschiedlich gehandhabt wird und das Ganze insgesamt schwer verständlich sei.

Ich finde es fast unfassbar, mit welcher Coolness diese Abgeordneten und Sie, Frau Kollegin Aubauer, sich hier von einer Regelung distanzieren, die von den Regierungs­parteien in mehreren Schritten einstimmig, im Einvernehmen getroffen wurde. Es tut mir leid, Frau Kollegin und Kollegen, die das mit kritisiert haben, dass ich Ihnen jetzt Nachhilfe geben und eine pädagogische Funktion ausüben muss. (Abg. Steibl: Sie müssen uns keine Nachhilfe geben! Schön langsam geht mir das am Wecker, das Ge­habe! Entschuldigung, bitte!) Ich muss Ihnen kurz nachvollziehen, was denn der Regie­rungspartner gemeinsam mit uns beschlossen hat.

Es hat begonnen mit dem Regierungsübereinkommen vom Jänner 2007. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glocken­zeichen.) Ich würde Sie bitten, wenigstens jetzt aufzupassen! Passen Sie doch jetzt wenigstens auf – und nehmen Sie die Argumente zur Kenntnis! Vielleicht erleichtert Ih­nen das die Argumentation. (Abg. Steibl: Das ist ja eine Frechheit! – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich bitte um Ruhe! Der Herr Minister kann sich, glaube ich, so nicht äußern; bitte, melden Sie sich zu Wort!

Bitte, Herr Minister, setzen Sie fort! (Abg. Steibl – in Richtung SPÖ –: Ihr seid ja über­haupt nicht sozial! Wo ist das soziale Gewissen der SPÖ? Schaut euch einmal diese Regelung an, und denkt nach!)

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger (fort­setzend): Sie von der ÖVP haben hier in mehreren Debattenbeiträgen Inhalte der neu­en Regelung kritisiert, die wir in der Regierung einvernehmlich getroffen haben. (Abg. Dr. Schüssel: Seien Sie vorsichtig mit solchen Dingen!) Auf diesen Widerspruch darf ich Sie hinweisen, das müssen Sie doch aushalten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Schüssel: Warten Sie ab, wie cool das sein wird im Jänner!) Wenn Sie in der Kritik so großzügig sind, dann sollten Sie auch aushalten, wenn ich Ihnen die Argumente da­gegen liefere. Ich bitte Sie um fünf Minuten Ruhe, darum, dass Sie mir fünf Minuten zu­hören. Auch ich habe Ihnen viele Minuten hier auf der Regierungsbank respektvoll zu­gehört, auch wenn ich mit den Inhalten nicht einverstanden war. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Sie haben nichts zusammengebracht!)

Also: Im Regierungsübereinkommen ist geregelt, dass wir uns gemeinsam, SPÖ und ÖVP, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung da-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 263

heim vornehmen. Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht  (Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Steibl.) – Frau Abgeordnete, können Sie gleichzeitig zuhören und reden? Leichter ist es, wenn Sie nur zuhören und nachher reden. – Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht sind dabei an die Besonderheiten der selbständigen ... (Weitere leb­hafte Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wir sind die Opposition!)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (das Glockenzeichen gebend): Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! Es ist völlig unmög­lich, eine Debatte so zu führen! Bitte, melden Sie sich gegebenenfalls zu Wort – und geben Sie dem Minister zumindest die Möglichkeit, dass er ausreden kann!

Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger (fort­setzend): Im Regierungsübereinkommen ist festgelegt, dass Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht an die Besonderheiten der selbständigen und unselbständigen Be­schäftigung für Betreuungsleistungen im privaten Haushalt eines Pflegegeldbeziehers anzupassen sind. Und dann heißt es wörtlich:

„Die angestrebte Förderung durch die öffentliche Hand berücksichtigt Betreuungsaus­maß, Pflegebedürftigkeit und die soziale Lage.“

Des Weiteren ist in diesem Vorhabensbericht der Bundesregierung, der einstimmig im Ministerrat beschlossen wurde, eine Punktation von Minister Bartenstein und mir, die wir im Ministerrat am 14. Feber 2007 vorgelegt haben, festgelegt, dass es Ziel ist, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die 24-Stunden-Betreuung daheim in selb­ständiger und unselbständiger Beschäftigung ermöglicht.

„Unter Federführung des BMWA für den arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Teil, des BMSK für den sozialrechtlichen Teil werden gemeinsam mit dem BMSK die erforderlichen Sozialpartnerverhandlungen geführt und ist eine einvernehmliche Vorla­ge an den Ministerrat in Aussicht genommen.“

Diese Vorlage an den Ministerrat ist geschehen, nachdem es eine Einigung bei einem Kanzlerfrühstück gegeben hat. Das war am 13. Juni 2007. An diesem Kanzlerfrühstück haben teilgenommen (Abg. Steibl: Das Frühstück interessiert uns nicht!): Bundeskanz­ler Gusenbauer, Vizekanzler Molterer, Bundesminister Bartenstein und ich. Und in die­sen Eckpunkten der Pflegeeinigung zwischen SPÖ und ÖVP, unterschrieben von Gu­senbauer, Molterer, Buchinger und Bartenstein, steht drinnen:

Es wurde vereinbart, dass Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert bis zu einem Betrag von 5 000 € bei Inanspruchnahme einer Förderung unberücksichtigt bleibt. – Zitatende.

Das steht drinnen in dieser Punktation: Förderungshöhe für Selbständige 225 € pro Monat und für Unselbständige 800 € pro Monat. Das ist Bestandteil dieser Punktation.

Weiters ist darin vorgesehen die Kostenbeteiligung der Bundesländer, 40 Prozent, als Voraussetzung für die Fortführung. Das ist beschlossen worden mit 1. Juli 2007. Dann hat es Finanzausgleichsverhandlungen gegeben. In diesen Finanzausgleichsverhand­lungen wurde das, was in der Punktation beschlossen wurde, in einer Artikel-15a-Ver­einbarung umgesetzt. Dieser Entwurf der Artikel-15a-Vereinbarung war Grundlage der Finanzausgleichsverhandlungen, die nicht ich geleitet habe, sondern Finanzminister und Vizekanzler Molterer. Da finden Sie die Vermögensgrenze von 5 000 €, da finden Sie die Förderhöhe von 225 € für Selbständige und von 800 € für Unselbständige.

Also: Was wir von der Regierung Ihnen heute zur Beschlussfassung vorgelegt haben, entspricht 1 : 1 dem, was politisch zwischen SPÖ und ÖVP, was im Ministerrat und was im Finanzausgleich vereinbart wurde. Wenn Sie von der ÖVP sich heute davon


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 264

distanzieren, dann distanzieren Sie sich von Ihren eigenen Regierungskollegen, und das finde ich tatsächlich unlauter. Das ist auch nicht gut für die Menschen, denn das kann nur zu einer Verunsicherung führen, die für diese Regelung schädlich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Von dieser Kritik nehme ich ausdrücklich aus Herrn Abgeordneten Eder, der hier sach­lich und korrekt gesagt hat, was auch ich sage: Geben wir dem neuen Modell, das wir gemeinsam entwickelt haben, das ein Kompromiss ist zwischen Minister Bartenstein und mir, zwischen Gusenbauer und Molterer, auch ein Kompromiss ist mit neun Bun­desländern, geben wir diesem Modell eine faire Chance! Es hat diese Chance verdient (Beifall bei der SPÖ), weil richtig ist, sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordne­ten, was Frau Kollegin Lapp sagt: Es ist das erste Modell im Bereich der Pflege und Betreuung, das die Zersplitterung von neun Bundesländern überwindet.

Wir haben nun eine einheitliche Förderhöhe für Selbständige und Unselbständige, wir haben eine einheitliche Qualitätssicherung, wir haben eine einheitliche Stelle, wo das beantragt wird, wir haben ein Gesetz für alle neun Bundesländer. Wir haben nur in einem Bereich Differenzierung zugelassen: bei der Vermögensanrechnung – und das auf ausdrücklichen Wunsch zweier ÖVP-geführter Bundesländer. (Abg. Steibl: Gratu­liere, dass Sie ein Gutmensch sind! Gutmensch!) Und diesen Wunsch hat der Herr Vi­zekanzler respektiert, und den habe ich respektiert, und das setzen wir jetzt um. Das ist ein ganz, ganz großer Vorteil. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Riener, jetzt spreche ich Sie persönlich noch an. Bitte, schenken Sie mir eine Minute Ihrer Aufmerksamkeit! (Abg. Steibl: Das ist uninteressant, was Sie sagen!) Sie haben hier zustimmend wiedergegeben eine Kritik, die auch eine Oppositionsabge­ordnete im Sozialausschuss formuliert hat, nämlich dass es nicht möglich wäre, dass heute eine Unterhaltsleistung von Kindern für die Eltern für den Bereich der Pflege und Betreuung steuerlich abgesetzt werden könnte. (Abg. Tamandl: Da geht es nicht um eine Unterhaltsleistung!)

Frau Abgeordnete Riener, Sie haben damit zur Verunsicherung der Menschen beige­tragen, denn Sie hätten sich nur beim Herrn Finanzminister erkundigen müssen und er­fahren, dass das selbstverständlich der Fall ist. (Abg. Steibl: Das ist eine bodenlose Frechheit, was Sie da vorne herunterreden!)

Diese Absetzbarkeit ist gegeben. Es gibt natürlich eine Regelung im § 34 Einkommen­steuergesetz, die bei Vorliegen einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung die Ab­setzbarkeit als außergewöhnliche Belastung sichert. (Abg. Steibl: Es geht um den Un­terhalt! Sie haben keine Ahnung!) Rechtsgrundlage ist der § 143 ABGB, der für Kinder und fallweise auch für Enkelkinder die rechtliche und sittliche Verpflichtung statuiert und aufgrund dessen eine außergewöhnliche Belastung auch möglich ist.

Warum wiederholen Sie hier, Frau Riener, ein Argument, das bereits im Ausschuss von mir zurückgewiesen wurde. (Abg. Riener: Falsch! – Abg. Steibl: Frau Abgeordne­te Riener hat recht gehabt! Sie kennen sich nicht aus, Herr Minister!) Ich bin ent­täuscht, dass Sie hier nicht dazu beitragen, dass die Menschen Rechte in Anspruch nehmen können, sondern dass Sie zu einer Verunsicherung beitragen. Ich finde das nicht sinnvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich weiß schon, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dass Sie mit der Pflege und Betreuung das eine oder andere Problem in der Vergangenheit hatten (Abg. Steibl: Sie haben ein Problem, weil ...!), aber schauen wir doch in die Zukunft. Seien Sie nicht Teil des Problems, seien Sie Teil der Lösung des Problems! (Abg. Steibl: Lösen Sie das! Das ist Ihre Aufgabe!) Lösen Sie mit uns gemeinsam in der heutigen Beschlussfassung, in dieser Artikel-15a-Vereinbarung, mit einem fairen Mo­dell der Artikel-15a-Vereinbarung, jene Schwierigkeit, die bisher darin bestanden hat,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 265

dass es keine leistbare legale und qualitätsgesicherte Möglichkeit der Betreuung zu Hause gegeben hat!

Seit 1. Juli gibt es dass; seit 1. Jänner 2008 sogar kofinanziert von den Bundesländern. (Abg. Steibl: Wer kann sich das leisten? Wie viele haben sich angemeldet?)

Frau Kollegin Aubauer hat gesagt: Diese Koalition ist erfolgreich! – Ja, diese Koalition ist erfolgreich, und zwar auch im Bereich der Pflege und Betreuung mit dieser neuen Regelung der 24-Stunden-Betreuung. Stimmen Sie also dieser Regelung zu!

Ich bitte jeden Einzelnen persönlich: Bekennen Sie sich zu der getroffenen Regelung, der Sie heute zustimmen, kommunizieren Sie das, und stehen Sie auch dahinter – und kritisieren Sie es nicht wieder, wenn Sie dann hier herausgehen! Das können wir nicht brauchen. Wir brauchen eine gemeinsame Lösung für die Menschen.

Wir müssen den Menschen Sicherheit und Betreuung geben, auch ab 1. Jänner 2008. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Was Sie da gemacht haben, ist ein Murks!)

19.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfas­sungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung ... (Abgeordnete der ÖVP verlassen den Sitzungssaal. – Abg. Haidlmayr: Die Steibl geht auch schon! – Abg. Mag. Kogler: Exodus bei der ÖVP! Stellen Sie die Beschlussfähigkeit fest!)

Ich bitte um Ruhe (das Glockenzeichen gebend) während des Abstimmungsvorgan­ges!

Ich wiederhole: Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsge­setz zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung in 309 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einkommens- und vermö­gensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtliche Absiche­rung der pflegenden Angehörigen.

Ich bitte wiederum jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abge­lehnt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 266

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haubner und Kollegen betreffend Abschaffung der Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Amnestie in Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Abg. Dr. Schüssel: Wir wollen zwölf Monate!) – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haubner und Kollegen betreffend Erhöhung der Förderungen bei der 24-Stun­den-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 357 d.B. ange­schlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 46.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 358 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die das wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

19.35.2911. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsge­setz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden (361 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. Ich bitte Sie zum Rednerpult. Guten Abend! 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.36.01

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Wir begrüßen, dass Freie DienstnehmerInnen in das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz und in das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz einbezogen werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um diese prekäre Erwerbsform einem normalen Arbeitsverhältnis wieder anzunähern.

Wir begrüßen auch die Änderungen zur Bildungskarenz. – Leider bin ich damit im Gro­ßen und Ganzen schon wieder am Ende der Erläuterungen des für uns positiven Teils.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 267

Gut getarnt hinter diesen durchaus positiven Punkten – gut getarnt leider auch für die Öffentlichkeit – beschließen Sie heute nämlich eine Gesetzesänderung, die eine er­niedrigende Zumutung für Arbeitsuchende und künftige Arbeitsuchende ist.

Jeder kann heute ziemlich schnell in die Situation kommen – ein flexibler Arbeitsmarkt ist der Grund dafür –, den Versicherungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen zu müssen. 546 Tage dauert heute durchschnittlich ein Arbeitsverhält­nis; das sind nicht einmal eineinhalb Jahre. Genau deshalb ist es so wichtig, für Über­gangsphasen zwischen zwei Jobs versichert zu sein, denn die Leistungen des AMS, und zwar sowohl die finanziellen als auch die Beratung, die Betreuung eventuell auch die Weiterbildung, sind eine Versicherungsleistung, die aufgrund von regelmäßig ge­leisteten Beiträgen erworben wird.

Aber, meine Damen und Herren von der Regierung, was machen Sie daraus? – Sie verändern einseitig wieder diesen Versicherungsvertrag und wandeln ihn sukzessive in ein Knebelungspaket für Arbeitsuchende. Und das ist völlig inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe deshalb gemeinsam mit meinem Kollegen Öllinger einen sehr umfassenden Abänderungsantrag ein, der Ihnen wegen seines Umfanges in schriftlicher Form ver­teilt wird. Ich möchte nun im Zuge meiner weiteren Ausführungen den Inhalt dieses An­trages in groben Zügen erläutern.

Punkt eins: Sie verschärfen die Zumutbarkeitsbestimmungen wieder und weiter. Es geht um die Einführung einer Mindestarbeitszeit von 20 Stunden; 16 Stunden für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder, die unter zehn Jahre alt sind. Aber was heißt das konkret? – Das heißt konkret: Die Mutter eine elfjährigen Tochter, die nicht ein entspre­chendes Betreuungsangebot hat, auch keine emsige Oma, und trotzdem nicht 20 Stun­den arbeiten kann, verliert ihr Arbeitslosengeld.

Ach ja, ich habe ja noch vergessen: Sie finden ja auch, dass es ab jetzt zumutbar sein muss, für einen Teilzeitjob 1,5 Stunden täglich zu pendeln. Das heißt, zu den 20 Stun­den kommt noch die Pendelzeit dazu. Also haben wir 26 Stunden, die diese Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Sieht so für Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus? – Für uns ist das inak­zeptabel!

Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was Frau Staatssekretärin Marek im Ausschuss zu dieser Kritik erklärt hat. Sie meinte, da gebe es sicher Kulanzlösungen. – Ich nehme an, Sie hat das gut gemeint. Ich glaube ihr, dass Sie das gut gemeint hat.

Aber so etwas kann doch nicht sein! Es kann doch nicht sein, dass wir Gesetze be­schließen, bei deren Umsetzung selbst Regierungsmitglieder Kulanz einfordern! Ar­beitsuchende können genau wie jeder andere Mensch in Österreich Rechtsicherheit beanspruchen. Wir müssen sinnvolle und dem Leben nahe Gesetze hier machen und sollen nicht über Kulanzwege dann irgendwie an einem Murks herumdoktern. Deshalb fordert unser Antrag die Beibehaltung von 15 Stunden Mindestarbeitszeit.

Punkt zwei: Datenerfassung durch das AMS und der Umgang mit diesen Daten. – Wie Sie wissen, nein, wissen Sie? Ich nehme an, Sie wissen es nicht! Wissen Sie, was da alles registriert werden soll? Ich gebe Ihnen nur ein paar, und zwar konkret vier Bei­spiele: gesundheitliche Einschränkungen der Arbeitssuchenden und ihrer Angehörigen (einschließlich Lebensgefährten) – das wird registriert –; Umstände der Auflösung von Arbeitsverhältnissen – also die Frage, ob einer, wenn er zu „goschert“ war, gekündigt worden ist; Sanktionen wegen Fehlverhaltens; Betroffenheit von Streik und Aussper­rung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 268

Meine Damen und Herren, das sollen Daten sein, die für die Betreuung durch das AMS zentral sind?!

Der Gipfel ist – Herr Kollege Maier hat das selbst öffentlich kritisiert –, dass diese Da­ten auch weitergegeben werden können, und zwar an sogenannte Partner des AMS, aber auch an Arbeitgeber. Genau das steht nämlich drin!

Ich zitiere § 25 Ziffer 8 Arbeitsmarktförderungsgesetz der Vorlage: „An Arbeitgeber dür­fen ... Daten übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitssuchenden benötigt werden.“ – Zitatende.

Okay. Aber wer beurteilt, welche Daten das sind? – Das AMS! Das AMS gibt die Daten weiter und kontrolliert dann quasi selbst, ob das rechtmäßig war.

Der Arbeitsuchende selbst kann sich nicht wehren. Frau Abgeordnete Riener hat im Ausschuss gemeint, darin sieht sie überhaupt kein Problem. Herr Kollege Maier, ich bin neugierig, ob Sie diesem Punkt dann zustimmen werden. Wir werden ihm jedenfalls nicht zustimmen. Wir erwarten da ein Einverständnis der Betroffenen und verlangen, dass solche Datenweitergaben eindeutig protokolliert werden müssen.

Es gäbe noch viel zu sagen, zu kritisieren an diesem Gesetz. Unser Abänderungsan­trag hat noch viele weitere Punkte, etwa die Vermittlung an die sozialökonomischen Betriebe. Wir haben einen Vorschlag zur Valorisierung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe et cetera.

Es gäbe auch einiges zu sagen über das etwas eigenartige System mit den Selbständi­gen: dass sie, nachdem sie nur fünf Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, dann quasi für immer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Es fehlt an der Zeit, das alles noch zu erläutern. Es fehlt an der Zeit, weil wir viel zu selten Sitzungen haben und weil immer alles so gedrängt ist. Und ein Grund, warum wir so selten Sitzungen haben – das wurde mir gesagt –, ist der, dass es den Abgeord­neten aus den Bundesländern nicht zumutbar sei, so oft nach Wien zu pendeln. (Abg. Öllinger: Das sind wir bei den Zumutbarkeitsbestimmungen!)

Ihnen, meine Damen und Herren, ist es nicht zuzumuten, so oft nach Wien zu pendeln, aber mit dieser Novelle schreiben Sie eine Pendlerverpflichtung für Menschen in die­sem Land fest. Das ist peinlich! Dieses Gesetz ist in weiten Teilen einfach peinlich. Diesen getarnten Zumutungen für Arbeitsuchende in diesem Land werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier zu Wort gemeldet. Sie kennen die ge­setzlichen Bestimmungen. – Bitte.

 


19.43.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat Datenar­ten im Entwurf zum Arbeitsmarktservicegesetz aufgezählt, darunter auch gesundheits­bezogene Daten zitiert und gesagt, dass diese Daten auch an Einrichtungen und an Träger weitergegeben werden können.

Ich berichtige: Nach Befassung des Datenschutzrates wurde dies eingeschränkt. Ge­sundheitsdaten dürfen ausschließlich – und das möchte ich mit allem Nachdruck fest­halten! – zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice an den zuständi­gen Träger der Sozialversicherung und an den zuständigen Träger der Sozialhilfe so­wie von diesen Trägern an das Arbeitsmarktservice übermittelt werden. Jede Übermitt-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 269

lung von Gesundheitsdaten ist zu protokollieren. Eine Weitergabe an Arbeitgeber ist ausdrücklich untersagt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe zunächst bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde in seinen Grundzügen erläutert wurde, ausreichend unterstützt ist und damit ordnungsge­mäß eingebracht ist. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger Freundinnen und Freunde

zum Bericht des über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförde­rungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz ge­ändert werden (361 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Regierungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktför­derungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusse 361 d.B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z. 7 wird im ersten Satz des § 7 Abs.7 die Zahl „20“ durch „15“, im letzten Satz die Zahl „16“ durch „10“ ersetzt.

2. In Artikel 1, Z. 8 entfällt in § 9 Abs.1 die Wortfolge „oder einem vom Arbeitsmarkt­service beauftragten, die Arbeitsvermittlung in Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, durchführen­den Dienstleister“.

3. Artikel 1 Ziffer 9 lautet:

„§ 9 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„Bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das Arbeitsmarkt­service der arbeitslosen Person die Gründe anzugeben, die eine Teilnahme an einer derartigen Maßnahme als zur Verbesserung der Wiederbeschäftigungschancen not­wendig oder nützlich erscheinen lassen““

4. Artikel 1 Z 10 entfällt. Die folgenden Ziffern des Artikel 1 erhalten die Bezeichnung „10“ bis „35“

5. Nach Art 1 Z 23 werden folgende Z 23 a bis 23 c eingefügt:

„23a. § 21 Abs. 1 vorletzter Satz lautet:

„Sind die heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen zum Zeitpunkt der Geltendma­chung älter als ein Jahr, so sind diese mit den Aufwertungsfaktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 270

23 b. In § 21 Abs. 3 wird die Zahl „55vH“ durch „60vH“ ersetzt.

23 c. In § 21 Ab.s 5 wird die Zahl „80“ durch „85“ sowie die Zahl „60“ durch „65“ ersetzt.

6. Nach Art 1 Z. 24 wird folgende Z. 24a eingefügt:

„24.a. Nach § 21 a wird folgender § 21 b eingefügt und lautet samt Überschrift:

„Valorisierung

§ 21b (1) Ist seit der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ein Jahr vergangen, so sind für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt nach diesem Gesetz Ar­beitslosengeld, Notstandshilfe, eine Bevorschussung von Leistungen aus der Pensi­onsversicherung, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Über­gangsgeld bezogen wird, die zur Festsetzung des Grundbetrags des Arbeitslosengel­des herangezogenen Beitragsgrundlagen mit dem Aufwertungsfaktor gemäß § 108 Abs. 4 ASVG des letzten Jahres aufzuwerten und der Grundbetrag des Arbeitslosen­geldes erneut festzusetzen.

(2) Liegt im Fall des Fortbezugs (§ 19) von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Über­gangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld der Zeitpunkt der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes länger als ein Jahr zurück, so sind die zur Fest­setzung des Grundbetrags herangezogenen Beitragsgrundlagen mit den Aufwertungs­faktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten und der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes erneut festzusetzen.“

7. Nach Art 1 Z. 25 wird folgende Z. 25a eingefügt:

„25.a. § 23 wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Wurde im Fall des Bezugs einer Bevorschussung von Leistungen aus der Pensi­onsversicherung der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gemäß § 21b neu festge­setzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe der Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung zu erfolgen.““

8. Nach Art 1 Z. 28 wird folgende Z. 28a eingefügt:

„28.a. § 36 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Notstandshilfe der Grundbetrag des Arbeitslosen­geldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so hat eine Neufestsetzung der Höhe der Not­standshilfe zu erfolgen.““

9. In Artikel 1 Ziffer 26 wird die Wortfolge „zumindest vier Wochen“ durch die Wortfolge „für den Zeitraum der nachgewiesenen, nicht gemeldeten Tätigkeit“ ersetzt.

10. Nach Art 1 Z 27 wird folgende Z 27a eingefügt:

„27.a. § 26 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Weiterbildungsgeldes der Grundbetrag des Arbeits­losengeldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe des Weiterbildungsgeldes zu erfolgen.““

11. In Artikel 4 Ziffer 1 entfällt im Absatz 1 Ziffer 4 Sublitera „b“ sowie im Absatz 1 Ziffer 5 die Subliterae „b“ und „d“. Im ersten Absatz Ziffer 5 erhält Sublitera „c“ die Be­zeichnung „b“, die Subliterae „e“,“f“ und „g“ erhalten die Bezeichnung „c“, „d“ und „e“

12. In Artikel 4 Z. 1 wird in §25 Abs. 4 nach der Wortfolge „gemäß Abs. 1“ die Wortfol­ge „mit Ausnahme von Gesundheitsdaten gemäß Abs. 1 Z 4,“ eingefügt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 271

13. In Artikel 4 Ziffer 1 entfällt in §25 Abs. 4 die Wortfolge „und an Einrichtungen, den Aufgaben des Arbeitsmarktservice übertragen sind.“

14. In Artikel 4 Ziffer 1 wird in §25 Abs. 4 folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

„(5) Die vom Arbeitsmarktservice verarbeiteten Daten gemäß Abs. 1 Ziffer 1 lit. a bis d dürfen an Einrichtungen, denen abweichend von Abs. 4 Aufgaben des Arbeitsmarktser­vice übertragen sind (§ 30 Abs. 3)im Rahmen der von diesen zu erbringenden Dienst­leistungen im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung überlassen wer­den.“

15. In Artikel 4 Ziffer 1 erhalten in §25 die bisherigen Absätze (5) bis (8) die Num-mer (6) bis (9).

16. In Artikel 4 Ziffer 1 werden in §25 nach Absatz 9 folgende Absätze 10 und 11 ange­fügt. Diese lautet:

„(10) Jede Übermittlung von Daten ist zu protokollieren.

(11) Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 bis 5 vom AMS erhobene und verarbeitete Daten sind, so­bald sie veraltet sind, jedenfalls aber spätestens ein Jahr nach Beendigung des Be­zugs einer Leistung des AMS, zu löschen.“

Begründung

Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Neuformulierung der Zumutbarkeits- und Wegzeitbestimmungen sowie der Bestimmungen darüber, was eigentlich „Arbeit“ ist, lediglich, die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die in den letzten Jahren zum Schutz der Versicherten vor der Inkompetenz und der Willkür des AMS entwickelt wur­de, auszuhebeln. Es gibt weder wirtschaftliche noch rechtspolitische Notwendigkeit, mitten in einer Phase der wirtschaftlichen Erholung schärfere Bestimmungen zu Lasten der Versicherten und der LeistungsbezieherInnen zu schaffen.

Während die Regierung mit vielen der in der Regierungsvorlage enthaltenen Regelun­gen die Betroffenen nichts als schikanieren möchte, ist ihr das im europäischen Ver­gleich extrem niedrige Absicherungsniveau lohnarbeitsloser Menschen offenkundig egal. Ebenso sieht sie offenkundig keine Handlungsbedarf auf Grund der Tatsache, dass Bemessungsgrundlagen nur valorisiert werden, wenn sie mindestens vier Jahre alt sind.

Die Änderungen des AMSG betreffend Datenverarbeitung sind in einem Ausmaß über­schießend, dass sie verfassungsrechtlich abgesicherte Rechte der Betroffenen in un­zulässiger Weise einschränken.

Der vorliegende Abänderungsantrag bemüht sich, die schwerwiegendsten Verschär­fungen des AlVG und der damit zusammenhängenden Bestimmungen abzumildern und gleichzeitig das unerträglich niedrige Sicherungsniveau in der Arbeitslosenversi­cherung von 55 % auf 60 % bzw. auf 85 % für Familien zu erhöhen.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Csör­gits zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.45.16

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auf drei wichtige Punkte in der vorliegen­den Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz eingehen. Der erste Punkt, der mir


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 272

besonders am Herzen liegt, ist die positive Erledigung der Absicherung von Freien DienstnehmerInnen. Ich habe heute schon unter einem anderen Tagesordnungspunkt festgestellt, dass damit ein sozialpolitischer Meilenstein wirklich geschaffen wurde, denn neben der Krankenversicherung, dem Bezug des Krankengeldes, aber auch des Wochengeldes, konnte auch eine Absicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit erreicht werden. Es sind immerhin mehr als 70 000 Menschen in Österreich davon positiv be­troffen.

Das ist ein hervorragender Vorteil für diese Menschen, weil sie im Bereich Arbeitslosig­keit nun auch wissen, dass sie da eine dementsprechende Leistung bekommen und nicht ins Bodenlose fallen. Darüber bin ich sehr froh und bedanke mich auch sehr herz­lich dafür, dass das zustande gekommen ist.

Als nächster Schritt wird es, wie ich schon sagte, nun notwendig sein, auch das Ar­beitsrecht dahin gehend auszuweiten, dass auch die Menschen mit freien Dienstver­hältnissen in den Genuss des Arbeitsrechtes kommen.

Als weiteren positiven Punkt möchte ich erwähnen, dass es gelungen ist, eine wirklich sehr gute und hervorragende Verbesserung der Bildungskarenz zu erreichen. Die War­tefrist ist von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt worden. Die Bildungskarenz kann jetzt auch geteilt werden. Und die Bezahlung ist erhöht worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist, meine ich, ein guter Schritt, denn gerade im Zusammenhang mit der immer rasch sich verändernden Wirtschaft und des Nachjustierens bei den Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer ist das ein guter Weg. Ich glaube aber, dass auch da noch wei­tere Schritte notwendig sein werden. Ich denke da zum Beispiel an die Möglichkeit einer bezahlten Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen.

Nächster Punkt: die sozialversicherungstechnische Absicherung der Selbständigen. Es liegt als Gesetzentwurf ein Optionsmodell für Selbständige im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und ein Vorsorgemodell im Zusammenhang mit einer be­trieblichen Mitarbeitervorsorge vor. Das ist Teil des Regierungsübereinkommens. Ich möchte das von meiner Seite so erklären, dass ich glaube, dass das ein wichtiger Teil ist. Nicht jeder Selbständige wird wahrscheinlich davon Gebrauch machen, aber es gibt sehr viele Selbständige in Klein- und Kleinstbetrieben, und zwar vorwiegend Frauen, die oft in der Situation sind, dass ihr Betrieb zusperren muss.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch daran erinnern, dass sehr viele unselbständig erwerbstätige Menschen gerade in den letzten Jahren, weil sie keine andere Chance auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben, in die Selbständigkeit gegangen sind. Bei vie­len ist das gut gegangen, sie haben ein florierendes Unternehmen, vielleicht auch den einen oder anderen unselbständig Erwerbstätigen, aber dem einen oder anderen ist im Laufe des Weges die Luft ausgegangen.

Daher meine ich, dass auch diese Absicherung für die Selbständigen ein weiterer Schritt ist, und zwar speziell im Bereich der Kleinen, vor allem für die Frauen, die selb­ständig erwerbstätig sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Kickl mit 6 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.48.54

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ich bin der Kollegin von den Grünen dankbar für das Stichwort „Zu­mutbarkeit“, denn es liegt tatsächlich vieles auch in dieser Vorlage im Argen. „Zumut­barkeit“ ist auch deshalb ein gutes Stichwort, weil man dieses Kriterium auch an die Debatte anwenden muss, die hier geführt wird, vor allem daran, wie sie hier innerkoa-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 273

litionär geführt wird – und das in ganz, ganz elementaren Bereichen, wo sich Teile der ÖVP offensichtlich von dem, was man vorher ausgemacht hat, absentieren und die ge­meinsamen Beschlüsse dann torpedieren. Wenn das sozusagen der Usus beziehungs­weise das Fundament ist, auf dem tragfähige Zukunftslösungen in ganz, ganz wesentli­chen Bereichen der Sozialpolitik dieses Landes aufgebaut sein sollen, dann gute Nacht Österreich!

Mehr kann man dazu nicht sagen. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, dass ein Murks nach dem anderen herauskommt und dass es keine gescheiten Lösungen gibt, sondern nur Halbherzigkeiten und Dinge, wo es in Wahrheit vor lauter Fehlern, vor lauter Dingen, die im Detail nicht richtig sind, nur so wimmelt. Und das ist genau der Punkt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Parnigoni: Ihr früherer Parteiobmann hat Koalitionen gesprengt!)

Dieses Arbeitslosenversicherungsgesetz ist an sich eine gute Sache, aber: Was heißt das: „an sich“? – Das heißt, der Möglichkeit nach ist es eine gute Sache. Sie bringen es wieder einmal nicht zustande, diese Möglichkeit Wirklichkeit werden zu lassen. Das gelingt Ihnen einfach nicht. Und das ist der rote Faden, der sich durch einen Antrag nach dem anderen, den Sie da im arbeitsmarktpolitischen Bereich vorlegen, durch­zieht.

Diesen Vorwurf muss man insbesondere der SPÖ machen, dass es ihr einfach nicht gelingt, wichtige Anliegen in einen Gesetzestext zu verpacken, wo es nicht eine chroni­sche Schieflage gibt, wo sie nicht ein einziges Mal eine ausgeglichene Waagrechte zu­stande bringt zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den Interessen der Ar­beitgeber. – Das ist der Punkt. Das ist jedes Mal eine schiefe Ebene, mit der wir es zu tun haben! Sie bringen das nicht weg; das wird schön langsam zu Ihrem Markenzei­chen.

Sie müssen sich das von uns nicht gefallen lassen, es sind ja Ihre eigenen Experten in der Arbeiterkammer, die Ihnen das sagen. Das sind ja die Leute, die Ihnen das durch­aus ausrichten und die für dieses Gesetz, für diese Vorlage kein anderes Prädikat fin­den, als dass es in Wahrheit sozial unausgewogen ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch an die Damen und Herren erinnern können. Oder sitzt das Gewerkschaftstrauma, das BAWAG-Trauma, das Karibik-Trauma noch so tief, dass alles, was von dort kommt, kein Gehör mehr bei den Genossen auf der Regierungsbank findet? – Wahr­scheinlich muss es so sein, denn ansonsten würden Sie das eine oder andere aufneh­men, was da an interessanten Dingen angeregt wurde.

Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, schon dafür entscheiden, dem Zeitgeist der Flexicurity, den wir eher für einen Ungeist halten, Ihre volle Konzentration zu widmen, dann ist das ja lobenswert – das gebe ich durchaus zu –, dass Sie die Möglichkeit für Selbständige schaffen, sich in der Arbeitslosenversicherung abzusichern. Das ist ein interessanter Ansatz. – So weit, so gut, kann man sagen.

Aber erstens haben Sie – und da muss man sich wieder die Frage stellen – entweder darauf vergessen oder Sie haben wieder einmal bewusst darauf verzichtet, die immer größer werdende Gruppe der geringfügig Beschäftigten zu berücksichtigen, die ja nicht deswegen geringfügig beschäftigt sind, weil es so lustig ist, auf mehreren „Beschäfti­gungskirtagen“ zu tanzen, sondern die das deshalb tun, weil sie keine Arbeit finden, mit der sie das Auslangen finden können. Diese Gruppe haben Sie wiederum nicht in die­ser Lösung berücksichtigt – und das ist aus unserer Sicht ein schwerer Mangel.

Zweitens: Wenn man sich den Bereich der Selbständigen anschaut, dann dürfen Sie es aber auch nicht so machen, wie Sie es gemacht haben, dass es nämlich auf der einen Seite Vorteile gibt – Vorteile, die in der Lösung, wie Sie sie vorlegen, durchaus damit verbunden sind, dass es die Möglichkeit zum Sozialmissbrauch gibt, und dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 274

diese Vorteile ausschließlich bei der Gruppe der Selbständigen liegen – und die Kosten dafür von der, wie man so schön sagt, Solidargemeinschaft der Unselbständigen im Wesentlichen getragen werden müssen. Das ist wieder eine Schieflage, die nicht ge­rechtfertigt ist!

Und das Paradoxe dabei ist, dass dieses System, dieses System der Freiwilligenversi­cherung, ja nur deswegen funktioniert, weil es dieses Ungleichgewicht der Lastenver­teilung gibt.

Aus unserer Sicht ist es deshalb interessant, wenn man von diesen zwei Solidarge­meinschaften spricht, dann sollten Sie ein bisschen besser darauf schauen, was Ihnen die Arbeiterkammer vorschlägt, denn diese Solidargemeinschaften, die auch anders zu definieren sind ... – Da würde ich mir auch einmal einen ideologisch wertfreien Zugang, vor allem von den Grünen erwarten, wenn es darum geht, dass wir eine Solidarge­meinschaft der Staatsbürger von einer Solidargemeinschaft der Nichtstaatsbürger un­terscheiden und dieses Prinzip, das hier zu Recht kritisiert wird, weil es ungerecht ist, auch in diesem Bereich einmal zur Anwendung bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie, meine Damen und Herren, hier auf jeden Fall vorlegen, das ist sozusa­gen ein Türöffner auch in Richtung Sozialmissbrauch, weil man sich mit einem Dum­pingbeitrag im Grunde genommen eine tolle und großartige Absicherung schaffen kann. Und für Sozialmissbrauch stehen wir auch beim Bereich des Arbeitslosengeldes nicht zur Verfügung. Das ist etwas, was wir abstellen wollen.

Da gibt es eine Reihe von Ungerechtigkeiten, etwa diejenige, dass es bei Einsparun­gen in Unternehmen oder in Betrieben oft dazu kommt, dass das Ergebnis ist, dass der Arbeitnehmer reduzierte Arbeitszeiten hat und ein reduziertes Entgelt dafür bekommt, dass er seine Arbeit behält. Wenn er dann aber trotzdem in die Arbeitslosigkeit „mar­schieren“ muss, dann ist die Bemessungsgrundlage seines Arbeitslosenbezuges die­ses verringerte Entgelt. Das ist dann sozusagen das Dankeschön, das er dafür be­kommt, dass er zunächst verzichtet hat und dem Sozialstaat nicht auf der Tasche gele­gen ist. Das ist etwas, was wir für ungerecht halten.

Deshalb bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Hofer und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (361 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (298 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenzent­geltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Nach Artikel 1 Z 24 wird folgende Z 24a eingefügt:

„24a. Dem § 21 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

,Für den Fall einer vorausgegangenen Änderungskündigung ist für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes dennoch vom höheren der ersten Änderungs­kündigung vorangegangenen, monatlichen Bruttoentgelt auszugehen.‘“

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 275

Meine Damen und Herren, stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! Dann können Sie das, was Sie hier fabriziert haben, wenigstens um ein Stück besser machen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Kickl und weiterer Abgeordneter ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend un­terstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Hofer und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (361 d.B.) über die Regierungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkom­mensteuergesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (361 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (298 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Nach Artikel 1 Z 24 wird folgende Z 24a eingefügt:

„24a. Dem § 21 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

,Für den Fall einer vorausgegangenen Änderungskündigung ist für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes dennoch vom höheren, der ersten Änderungs­kündigung, vorangegangenen, monatlichen Bruttoentgelt auszugehen.‘“

Begründung

Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen wird mit Dienstnehmern oft eine Änderung des Vertrages vereinbart. Arbeitszeiten und/oder das Entgelt werden damit reduziert.

Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der einer Änderungskündigung zustimmt und damit weiter beschäftigt bleibt bzw. der Arbeitslosenversicherung nicht zur Last fällt, aus dem Bemessungsgrundlagenschutz herausfällt und dafür durch Herabsetzung sei­ner Bemessungsgrundlage bestraft wird. Würde er der Änderungskündigung nicht zu­stimmen, hätte er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit zusammenhängend auch einen Bemessungsgrundlagenschutz.

Das Risiko aber, bei weiteren Einsparungsmaßnahmen endgültig gekündigt zu werden, dann aber aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage auch einen geringeren An­spruch auf Arbeitslosengeld zu haben, bleibt.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 276

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


19.56.00

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es tut mir sehr leid, dass Herr Bundesminis­ter Buchinger nicht mehr hier ist, denn er hat in seinen abschließenden Worten auch davon gesprochen, dass wir den Menschen Sicherheit geben müssen. – Ich gebe ihm da vollkommen Recht. Wir haben mit der Pflegeamnestie den Menschen insofern Si­cherheit gegeben, als wir sie von bestimmten Verwaltungsstraftatbeständen ausge­nommen haben.

Aber wissen Sie: Von einem Sozialminister hätte ich mir erwartet, dass er den Men­schen auch noch weitergehende Sicherheit gibt, dass er ihnen auch die Sicherheit gibt, dass sie, wenn sie illegale Betreuer beschäftigt haben, nicht fürchten müssen, zu Bei­tragsnachzahlungen herangezogen zu werden. Diese Rechtssicherheit hätte er als So­zialminister den Betroffenen bieten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur Frau Kollegin Schatz. Sie haben sehr viele Kritikpunkte angeführt; lassen Sie mich davon zuerst einen herausgreifen. Sie haben kritisiert, dass auch die Betroffen­heit von Streik und Aussperrung bekannt zu geben ist. – Wenn Sie das Arbeitslosen­versicherungsgesetz kennen würden, wüssten Sie, dass im § 13 des Arbeitslosen­versicherungsgesetzes vorgesehen ist, dass dann, wenn die Arbeitslosigkeit die unmit­telbare Folge eines durch Streik verursachten Betriebsstillstandes ist, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für die Dauer des Streiks einzustellen ist. Es ist auch verboten, an streikende Unternehmen Arbeitslose zu vermitteln. All das ist Ausdruck der neutra­len Haltung des Staates im Falle von Streik oder Aussperrung.

Also ist es sehr wohl so, dass diese Informationen über die Betroffenheit von Streik und Aussperrung für die Vollziehung der gesetzlichen Aufgaben des AMS von Bedeu­tung sind. Man muss deshalb auch darüber Bescheid wissen.

Es ist auch mehrmals die Unzumutbarkeit dieser neuen Regierungsvorlage angespro­chen worden. Lassen Sie mich dazu Folgendes erwähnen: Die vorliegende Regie­rungsvorlage bringt die in der Arbeitsmarktpolitik bestehenden wechselseitigen Pflich­ten zum Ausdruck. Der Staat hat die Pflicht, jedem zu helfen, das heißt, zu vermitteln und zu qualifizieren. Der Arbeitslose hat die Pflicht, aktiv und konstruktiv mitzuwirken. Und ich finde schon, dass wir das auch einfordern können.

Wir haben ja auch, was schon lobend erwähnt wurde, die Qualifizierungsmöglichkeiten durch die Bildungskarenz weiter verbessert. Das ist ein wichtiger Schritt, um verstärkt zur Qualifizierung der Arbeitnehmer beizutragen.

Qualifizierung spielt auch im Zusammenhang mit einer weiteren Maßnahme eine wich­tige Rolle: Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird es erleich­tert, einer schulischen oder universitären Ausbildung nachzugehen. Auch das halte ich für eine sehr wichtige positive Maßnahme, die bis jetzt noch nicht erwähnt worden ist. (Abg. Mag. Schatz: Was sagen Sie der Mutter mit dem elfjährigen Kind?)

Insgesamt kann man diese Regierungsvorlage nicht so verurteilen, wie Sie es getan haben. Es sind sehr viele positive Maßnahmen darin enthalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 277

19.59.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Das Arbeitslosenversicherungsgesetz, wie es jetzt geän­dert werden soll, hat wenige Punkte, die positiv sind. Positiv ist, dass die Freien Dienst­nehmer in der Arbeitslosenversicherung jetzt eine Gleichstellung erfahren, so wie eben die echten Dienstnehmer hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes. Das gilt auch für die Insolvenzentgeltsicherung.

Was für mich sehr unverständlich ist – ich habe zwar großes Verständnis dafür, dass natürlich auch Selbständige, wenn sie in die Situation kommen, dass sie keine Arbeit haben, unter Umständen eine Arbeitslosenunterstützung bekommen; das ist okay –, was ich aber weniger verstehe, ist, wenn bei der Einführung der Arbeitslosenversiche­rung für Selbständige sozusagen die Rosinen herausgepickt werden und das über die Solidargemeinschaft der unselbständig Erwerbstätigen subventioniert wird. Also dafür habe ich relativ wenig Verständnis.

Im Entwurf fehlen wichtige Maßnahmen für die bessere soziale Absicherung und für die Weiterbildung der arbeitsuchenden Menschen, deren Ziel es sein soll, dass sie wie­der auf den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden sollen, also eine aktive Arbeitsmarktpo­litik betrieben wird. Es hat ja auch die Arbeiterkammer in ihrer Stellungnahme dazu doch einiges beanstandet.

Da verstehe ich gerade die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialistischen Partei nicht, dass sie da nicht auf die Barrikaden steigen, wenn es darum geht, dass selbstän­dig erwerbstätige Personen jetzt praktisch beschäftigungslos werden – was für mich ohnehin schon ziemlich unverständlich ist, wie man da beschäftigungslos werden kann. Aber im Großen und Ganzen: Okay, wenn es so passiert, müsste das eigentlich aus einem Topf finanziert werden, der auch von den selbständig Erwerbstätigen gespeist wird – und nicht aus dem großen Topf der unselbständig Erwerbstätigen. Da muss ich schon wieder fragen, Herr Bundesminister: Wird dann das Arbeitslosengeld für jene, die unselbständig erwerbstätig sind, in Zukunft weniger werden, oder wie? Wie schaut das eigentlich aus? – Das ist ja noch nicht beantwortet worden.

Dass jetzt praktisch die Arbeitslosenversicherung der unselbständig Erwerbstätigen da­mit belastet wird, das ist nicht einzusehen. Das wird auch in der Stellungnahme der Ar­beiterkammer kritisiert. Eine sinnvolle Einbeziehung in die bestehende Arbeitslosenver­sicherung setzt natürlich auch voraus, dass es keine spekulative Teilnahme an der Versicherung geben darf. Und das ist schon ein Unterschied, denn auf der einen Seite gibt es ein Opting-in für die selbständig Erwerbstätigen, auf der anderen Seite gibt es das für die unselbständig Erwerbstätigen jedoch nicht. Und es ist so, dass man bei den selbständig Erwerbstätigen die Wahl einer höheren Beitragsgrundlage hat, bei den un­selbständigen Erwerbstätigen aber nicht.

Das ist einfach keine Gleichheit, Herr Klubobmann Cap! Wie können Sie dem zustim­men?! – Das verstehe ich überhaupt nicht, das ist ja unmöglich! Na gut, Sie haben nie gearbeitet, Sie haben immer studiert, sind direkt in die Politik gegangen. Also kein Wunder! Sie verstehen das nicht. Aber es gibt ja genügend ... (Zwischenruf der Abg. Mag. Trunk.– Frau Kollegin Trunk, das ist nun einmal so. Diejenigen, die in der Pri­vatwirtschaft tätig sind und jeden Tag von Kündigung bedroht sein können, denken noch ein bisschen anders darüber. Das ist halt der Unterschied. Fragt einmal eure Ge­werkschafter, wie sie darüber denken! Die können darüber nicht glücklich sein.

Außerdem kann es bei selbständiger Erwerbstätigkeit zu mehr Sozialmissbrauch kom­men. Sie haben wesentlich mehr Möglichkeiten dazu. – Das ist daher für mich nicht verständlich.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 278

Dieser vorliegende Entwurf ist ganz einfach nicht gelungen. Es gibt Arbeitslosengeld für Selbständige, es gibt strenge Sanktionen für pfuschende Arbeitnehmer. Wahr­scheinlich wird das Geld, das dort eingespart wird, wieder den Selbständigen in den Hosensack geschoben – so ähnlich verstehe ich das –; genauso wie aus der Solidar­gemeinschaft, wo für die Leute weniger Geld da ist, einfach den anderen wieder Geld hineingesteckt wird.

Der Gesetzentwurf ist praktisch unausgegoren. Ich verstehe einfach die Kollegen von der SPÖ nicht, dass sie dem überhaupt zustimmen können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

20.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner hat sich Herr Bun­desminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.04.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Vor Ihnen und vor uns liegt ein aus meiner Sicht sehr bemerkenswertes Paket zum Thema Flexicurity, besse­re soziale Absicherung bei teilweise auch größerer Flexibilität, die eingefordert wird, Stichwort „Zumutbarkeitsbestimmungen“. Es ist dies auch ein Paket, das Elemente ent­hält, die in Richtung soziales Risiko gehen; das Risiko von Arbeitslosigkeit betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern indirekt natürlich auch Selbständige, Stichwort „freiwillige Arbeitslosenversicherung“ für ebendiese.

Es ist das ein Paket, das auch ein wesentliches Element zur Verbesserung des lebens­langen, des berufsbegleitenden Lernens enthält. Frau Abgeordnete Csörgits hat ja rich­tigerweise die Bildungskarenz, die dort getroffenen Verbesserungen positiv erwähnt; ich muss das nicht wiederholen.

Das ist ein umfassendes Paket, das nicht nur – na selbstverständlich – der Regie­rungsvereinbarung entspricht, sondern auch mit den Sozialpartnern im Detail verhan­delt wurde, in diesem Fall sogar auf Punkt und Beistrich, bevor die Begutachtung ein­begleitet und eingeleitet wurde. Besser kann es nicht laufen. Dafür bedanke ich mich bei allen, nicht nur beim Koalitionspartner, sondern insbesondere auch bei den Sozial­partnern.

Ich glaube, dass die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die Arbeitslosenversi­cherung und die Insolvenzentgeltsicherung ein wichtiger und richtiger Schritt ist, und ich meine eben auch, dass, gleichwohl es sich um ein absolutes Minderheitsprogramm handeln wird, die Möglichkeit, sich als Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung zu versichern – im Übrigen, Herr Abgeordneter Dolinschek, nicht gratis, sondern für 6 Prozent der Beiträge einer selbst zu wählenden Bemessungsgrundlage –, ein richti­ger Schritt ist. Es ist aber auch deswegen ein Minderheitsprogramm, weil nicht nur die Kosten von 6 Prozent erheblich sind, sondern weil die unbefristete Rahmenfristerstre­ckung, die auch mit dieser Vorlage für solche Dienstnehmer verwirklicht wird, die län­ger als fünf Jahre Ansprüche als Unselbständige erworben haben, natürlich die Situa­tion Selbständiger deutlich verbessert. Da stehen wir gemeinsam dahinter.

Aufgrund der fortgeschritten Zeit, aber auch von meiner Seite her nun in aller Kürze zu einigen Kritikpunkten.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schatz, wissen Sie, woher die Vorschläge zur Defini­tion der Zumutbarkeitsbestimmungen gekommen sind? – Zum einen indirekt aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, weil hier manches nicht gesetzlich fixiert ist und gesetzlich fixiert werden sollte, und zum Zweiten von den Praktikern des AMS. Das kam aus keinen Parteisekretariaten, das kam nicht aus den Interessenvertretungen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 279

das kam von den Praktikern des AMS, die gefragt haben: Was sollen wir tun, wenn je­mand nur 16 Stunden pro Woche zur Verfügung steht? – Die Praxis ist halt jene, dass Teilzeit nicht immer, aber fast immer, bei 20 Stunden beginnt. Und, mit Verlaub, wenn Teilzeitjobs nur mit 20 und mehr Stunden verfügbar sind, dann ist es doch im Interesse der betroffenen Person – auch wenn es eine junge Mutter ist –, aber auch im Interesse der Solidargemeinschaft, die das bezahlt, zu sagen: 20 Stunden, 16 Stunden dann, wenn entsprechende Betreuungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.

Zur Datenschutzkritik ist der auch insgesamt, aber da besonders ausgewiesene Exper­te, Abgeordneter Maier, sofort eingesprungen und hat das richtig gestellt. Dafür bedan­ke ich mich. Es sei schon erwähnt: Auch das ist ja nicht aus Jux und Tollerei entstan­den, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern es gibt eben gesundheitliche Einschränkungen, die für das AMS deswegen wichtig sind, weil ein Arbeitsuchender nicht auf eine Stelle vermittelt werden darf, die die Gesundheit aufgrund der gegebe­nen Einschränkung gefährden könnte. – So ist es nun einmal.

Dass dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen ist, darauf wurde penibel ge­achtet. Nicht nur der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, sondern auch der Datenschutzrat hat im Wesentlichen die Vorgangsweise und Inhalte nicht kritisiert und nicht in Frage gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Flexicurity ist nichts Österreichisches, nichts Zeitgeistiges, schon gar nichts Ungeistiges, sondern mittlerweile eine europäische Konzeption. Sie wurde unter unserer Präsidentschaft ein wenig nach dänischem Vor­bild in die Brüsseler Diskussion eingebracht. Das ist eben der Weg, dass man statt die­ser üblichen Trade-offs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärker darauf setzt, ein Mehr an sozialer Sicherheit in diesem Europa, diesem sozialen Europa, damit zu verbinden, dass es eben dann auch ein Mehr an Flexibilität der Arbeitnehmer geben kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuletzt, sehr geehrter Herr Abgeordneter Dolinschek, Folgendes: Hier einen zweiten Topf zu konstruieren, in den dann Selbständige einzahlen, das wäre ein wenig gar kompliziert, würde ich meinen. Wir beobachten die Entwicklung ganz genau. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen dieses Gesetz so formuliert, dass Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann. Wenn die Erfahrung zeigt, dass dem nicht so ist, werden wir selbstverständlich eingreifen, aber ich denke, dass Missbrauch, wie gesagt, wohl mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und wir heu­te hier insgesamt ein Paket vor uns haben, das den Namen „Flexicurity“ und auch die Bezeichnung „großes Paket für mehr soziale Sicherheit in diesem Land“ zu Recht trägt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

20.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.10.07

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich möchte beispielhaft auf die Regelung für Werkstudentinnen und Werkstudenten eingehen, und ich denke, wenn im Regierungsübereinkommen die Überprüfung von rechtlichen Hindernissen für Arbeitsuchende, die eine Weiterbildung machen wollen, angeführt ist und gemäß dieser Regierungsvorlage jetzt die Möglich­keit besteht, dass eine schulische oder eine universitäre Ausbildung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vereinbar ist, wenn die Verfügbarkeit für das Arbeitsamt vorliegt, dann ist das eine wirklich gute Regelung, um diese beiden Berei­che vereinbaren zu können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 280

Das zweite Beispiel, das ich ausgewählt habe – es wurde heute schon oft erwähnt –, ist die Situation der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, wobei wir ja wissen, dass mehr als die Hälfte der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Frauen sind.

Dieses Phänomen der atypischen Beschäftigung dauert ja schon mehr als zwei Jahr­zehnte an – global, europaweit und mittlerweile auch in Österreich. Ich darf kurz Pro­fessor Emmerich Tálos zitieren, der dazu gemeint hat, das sei ein längerfristiger Trend, der unumkehrbar ist, dann, so glaube ich, teilen alle von uns diese Einschätzung.

Wir wissen, dass es eine Tatsache ist, dass in Österreich in den letzten zehn Jahren vor allem die Zahl der geringfügig beschäftigten Frauen um mehr als 70 Prozent ge­stiegen ist, dass jede vierte Frau eine Teilzeitbeschäftigte ist, dass aber nur ganz weni­ge Männer im Teilzeitbereich arbeiten und dass auch – das habe ich schon erwähnt – die Hälfte aller freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Frauen sind.

Diese drei Beispiele zeigen, dass der Markt, der immer mehr ein globaler Markt ist, ausschließlich Profit zum Ziel hat. Deswegen haben insbesondere wir Politikerinnen und Politiker die Verpflichtung und müssen unser Augenmerk darauf legen, dass wir auf der einen Seite versuchen, diese Situation zu verändern, indem auch Männer in atypische Beschäftigungsverhältnisse gehen oder dass überhaupt mehr Vollzeitarbeits­plätze geschaffen werden – wiewohl ich weiß, wie schwierig das ist –, dass wir auf der anderen Seite im Sinne einer geschlechtergerechten Politik auch dafür Sorge tragen, dass Schritt für Schritt Maßnahmen, die diese Ungleichheiten beseitigen, eingeleitet werden.

Im Regierungsprogramm ist die Beseitigung der rechtlichen Schlechterstellung von freien DienstnehmerInnen enthalten, deswegen beinhaltet diese Regierungsvorlage deren Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung, in die Abfertigung-neu und in den Schutz des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes – das Kranken- und Wochengeld wird im Zuge des nächsten Tagesordnungspunktes ohnehin noch behandelt.

Wir sind noch lange nicht zufrieden, das können Sie mir glauben! Es geht noch um be­zahlten Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Mindestlohnvorschriften für diese Gruppe der Beschäftigten, hauptsächlich Frauen.

Herr Bundesminister, Sie haben jetzt Flexicurity so oft erwähnt: Was wir alle uns im Sinne der Frauen nicht wünschen, ist, dass es Flexibility für Frauen und Security für Männer heißt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.13.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Das war natürlich eine interessante Definition von Flexicurity, aber ich habe nach dem, was der Herr Bundesminister erzählt hat, eine noch naheliegendere, nämlich: Flexibilität gibt es durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen, und Security gibt es in Form eines zwar nicht geschenkten, aber eines wirklich günstigen, rabattierten Angebotes für die Unternehmer, die sich ar­beitslosenversichert wissen wollen. (Abg. Dr. Schüssel: Sehr witzig! Sehr witzig!)

Das ist nicht witzig, das ist tatsächlich eine Umverteilungsmaßnahme, in diesem Fall zu Lasten einer Versichertengemeinschaft. – Wir waren immer dafür, haben aber auch die Schwierigkeiten dabei gesehen, Herr Klubobmann Schüssel, wenn man versucht, das Selbständigenrisiko, das ganz anders gelagert ist, zu dem der Unselbständigen hinzu­zufügen. Da besteht die große Gefahr, dass die große Versichertengemeinschaft der unselbständig Beschäftigten das bezahlen muss.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 281

Jetzt sagt die SPÖ: Ja, gut, wir sind dabei. Es macht ja nichts, sollen sie das auch zah­len! (Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, was haben sie denn dafür bekommen? Eine Verschärfung der Zumutbar­keitsbestimmungen? Ist das das, was die SPÖ heraushandeln kann? – Sonst gibt es nichts!

Was notwendig wäre für die Flexicurity nach skandinavischem Modell, wäre eine deutli­che Erhöhung der Ersatzraten. Wo ist sie? – Sie ist nicht gekommen. (Abg. Dr. Schüs­sel: Einmal eine Idee von Öllinger, die nichts kostet! Ich stifte einen Preis für eine Idee, die nichts kostet: den Öllinger-Preis!)

Was notwendig wäre, wäre eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes beziehungs­weise der Notstandshilfe. Wo ist sie? – Sie ist nicht gekommen.

Das soll ein Ergebnis sein, in dem sich die einen und die anderen wiederfinden kön­nen? – Mitnichten!

Ein letzter Satz zum Datenschutz: Natürlich wissen auch wir, dass sich das AMS neu­tral verhalten muss, aber nichts und niemand, lieber Jacky Maier, gibt dem AMS das Recht, Daten über die Beteiligung an Streiks ein Leben lang zu speichern, und das wird ermöglicht. (Beifall bei den Grünen.)

20.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Abgeordneter, um die gesetzlichen Bestimmungen wissen. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Unbotmäßiger Sitzungsverlängerer!)

 


20.15.51

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat hier vom Rednerpult aus behauptet, dass das AMS nicht dazu berechtigt sei, lebenslang Daten einer Streikbeteiligung zu speichern. (Abg. Öllinger: Nein, nein!)

Ich berichtige: § 25 sieht das überhaupt nicht vor, sondern er sieht nur eine Speiche­rung von Daten unter der Voraussetzung vor, dass Arbeitnehmer von einem Streik oder von einer Aussperrung betroffen sind. – Das ist ein erheblicher Unterschied. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Was war das für eine Berichtigung? – Abg. Dr. Graf: Das war eine tatsächliche Bestätigung!)

20.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.16.40

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Kollege Öllinger, ich gebe Ihnen in zwei Punkten recht:

Zum einen ist es meiner Überzeugung nach ein Wermutstropfen – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass in Zukunft die Anfahrtszeit für Teilzeitbeschäftigte einein­halb Stunden betragen kann. Das tut mir selbst auch leid, aber das ist eben in diesem Gesetzeskonvolut beinhaltet.

Zum Zweiten werden wir, denke ich, in den nächsten Jahren sicher noch über eine Er­höhung oder Valorisierung des Arbeitslosengeldbezuges und vielleicht auch über Än­derungen bei der Notstandshilfe diskutieren. – Da gehe ich mit Ihnen d’accord, Herr Kollege Öllinger.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 282

Was ich aber sehr wohl betonen möchte, obwohl ich nicht die Anwältin der AMS-Mitar­beiterInnen bin, ist, dass ich den Satz in Ihrem Antrag, in dem Sie von der völligen In­kompetenz und der Willkür der AMS-MitarbeiterInnen sprechen, schon sehr abenteuer­lich finde. Das ist, sage ich jetzt einmal, fast unzumutbar, weil dadurch in Ihrem Antrag ein ganzer Berufsstand verunglimpft wird. Das finde ich gegenüber den vielen bemüh­ten AMS-MitarbeiterInnen nicht fair. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber hinaus finde ich es nicht fair – ich habe das auch schon im Ausschuss ge­sagt –, dass Sie davon sprechen, dass die Regierung die betroffenen arbeitslosen Menschen mit dem Gesetzesvorschlag nichts als schikanieren möchte, und dass Sie dazu immer wieder die sozialökonomischen Betriebe und gemeinnützigen Beschäfti­gungsprojekte heranziehen. Ich lade Sie wirklich ein, einmal einen gemeinnützigen oder einen sozialökonomischen Betrieb zu besuchen, aber nicht nur für zwei Stunden, sondern arbeiten Sie vielleicht einmal einen Monat lang mit! Dann würden Sie sehen, dass in diesen Betrieben überaus engagierte MitarbeiterInnen arbeiten und dass dort auch SozialarbeiterInnen beschäftigt sind, die mit ihren KlientInnen wirklich hervorra­gende Arbeit leisten und die auch immer wieder dazu beitragen, dass hohe Integra­tionsraten geschafft werden. (Abg. Öllinger: Das wissen wir!)

In den sozialökonomischen Betrieben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grü­nen, und in den gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten bestehen auch tatsächliche Arbeitsverhältnisse. Dort liegen Arbeitsverhältnisse vor, für die der BAGS-KV, das ist der Kollektivvertrag für Sozialberufe, bezahlt wird; dieser Betrag liegt zwischen 1 068 € und 1 220 €.

Ich denke – dazu stehe ich auch –, es ist durchaus zumutbar, dass Menschen, die ar­beitslos sind, in derartige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vermittelt werden, denn dort wird auch an den Problemen der arbeitslosen Menschen gearbeitet. Sie alle wis­sen, dass Menschen, wenn sie länger arbeitslos sind, oftmals Probleme haben: Das Selbstwertgefühl ist oft im Keller, und es gibt oft Schuldenproblematiken und andere Problemfelder. – Deshalb ersuche ich Sie, dass Sie sich wirklich einmal ernsthaft einen Betrieb ansehen.

Zum Schluss möchte ich Ihnen einen Satz ins Stammbuch schreiben, der sowohl für einen Politiker oder eine Politikerin als auch für alle anderen sehr wichtig ist. Er lautet: Der Negative denkt in Schwierigkeiten, der Positive in Möglichkeiten. – Vielleicht soll­ten Sie darüber einmal nachdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Gehen Sie bitte nach den ge­setzlichen Bestimmungen vor. – Bitte.

 


20.19.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Hönigsber­ger hat davon gesprochen (Rufe: Königsberger!), dass wir in unserem Antrag von der Inkompetenz und der Willkür der AMS-MitarbeiterInnen gesprochen hätten. – Das ist nicht richtig. (Abg. Dr. Graf: ... gar nicht gesagt!)

Wir haben im Antrag nicht von der Inkompetenz und der Willkür der AMS-MitarbeiterIn­nen gesprochen, sondern von der Inkompetenz und Willkür des AMS in Bezug auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beziehungsweise den Schutz der Versicher­ten. (Ruf bei der ÖVP: Na was jetzt?!) – Das ist etwas anderes: Wir haben in keiner Weise die Versicherten angegriffen. (Beifall bei den Grünen.)

20.20



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 283

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 361 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Schließlich liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 4 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aus­sprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 284

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffern 7, 8 und 9 sowie die Streichung der Ziffer 10 und der sich daraus ergebenden Änderung der Ziffernbezeichnung bezieht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 14, 17 und 20 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 23a, 23b und 23c bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Artikel 1 Ziffer 24a § 21 Abs. 8 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 24a § 21b sowie Artikel 1 Ziffer 25a § 23 Abs. 8 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 26 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 27 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 27a und 28a in Artikel 1 zum Inhalt hat.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 29 und über Artikel 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel 4 Ziffer 1 § 25 Absätze 1 und 4 bezieht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Absät­ze 5, 10 und 11 sowie die sich daraus ergebenden Änderungen der Absatzbezeichnun­gen in Artikel 4 Ziffer 1 § 25 bezieht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Artikel 5, 6 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 285

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

20.26.2112. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (359 d.B.)

13. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwil­lige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.27.09

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem neuen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz gelingt uns ein Quantensprung in der sozialen Absicherung für Selbständige. Damit setzen wir auch einen entscheidenden Baustein des Flexicurity-Pakets um, das im Ministerrat am 31. Oktober 2007 beschlossen wurde.

Schon mit unserem bisherigen Modell der betrieblichen Mitarbeitervorsorge, der Abfer­tigung-neu, waren wir in Europa beispielgebend. Mit 1. Jänner 2008 werden nun rund 500 000 freie Dienstnehmer, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte in dieses Erfolgsmodell mit einbezogen. Freiberufler und Land- und Forstwirte haben da­bei die Option, freiwillig in das neue Modell einzusteigen.

Damit setzen wir einen weiteren Schwerpunkt des Regierungsprogramms um und be­seitigen gleichzeitig eine große Diskriminierung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeit­nehmern.

Vor allem die kleinen Betriebe und unsere Familienbetriebe, die das Fundament der Wirtschaft in Österreich bilden, werden von der neuen Regelung profitieren. Hier ist die soziale Absicherung durch die betriebliche Vorsorge ab 1. Jänner 2009 möglich und freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige ganz besonders wichtig.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Rahmenbedingungen, die unseren Unternehme­rinnen und Unternehmern soziale Absicherung bieten und es ihnen erleichtern, erfolg­reich zu wirtschaften und in die Zukunft zu investieren, denn unabhängig von der gera­de vorherrschenden Wirtschaftslage können die Unternehmer und Unternehmerinnen, aber auch die Familienbetriebe und Einpersonenunternehmen mit Vertrauen in die Zu­kunft blicken.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 286

Im Moment haben wir eine sehr positive Stimmung und hohe Zufriedenheit aufgrund der anhaltend guten Wirtschaftslage. Ein Fünftel der Betriebe sagt ja zur Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, und auch Kleinbetriebe denken über eine Expansion nach. Es herrscht derzeit wirklich eine außergewöhnlich gute Wirtschaftslage vor, die durch die hervorragenden Rahmenbedingungen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, entstehen konnte.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass seit 2005 in Österreich rund 90 000 neue Unter­nehmen gegründet wurden, 150 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden und mehr als 100 000 neue Lehrverträge abgeschlossen wurden, zeigt uns das, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Mit den Maßnahmen des Flexicurity-Paketes schaffen wir es, mehr Flexibilität, Eigen­verantwortung und Leistungswillen auf der einen Seite mit mehr sozialer Sicherheit auf der anderen Seite zu vereinbaren. Damit wird der Wirtschaftsstandort Österreich nach­haltig gesichert. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

20.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.30.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Jeder von uns spürt tagtäglich, dass das moderne Erwerbsleben unter anderem davon geprägt ist, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität gefordert wird.

Durch die damit verbundenen ständigen Jobwechsel ist der Umstand eingetreten, dass die unselbständig Erwerbstätigen, also die Arbeiter und Angestellten, im Durchschnitt nicht einmal mehr drei Jahre in einem Betrieb beschäftigt sind.

Vor fünf Jahren hätte das noch bedeutet, dass 800 000 Menschen nicht in den Ge­nuss der Abfertigungsansprüche gekommen wären. Diesem Umstand hat aber die da­malige Regierung Rechnung getragen und ein Mitarbeitervorsorgegesetz verabschie­det, mit dem die Abfertigung-neu in Kraft getreten ist.

Im Zuge der Evaluierung dieses Gesetzes kam jetzt jedoch auch zu Tage, dass in der heutigen Arbeitswelt nicht nur von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern gleichermaßen auch von Selbständigen mehr Flexibilität gefordert wird. Das heißt, all die Erwerbskarrieren sehen nicht mehr so aus wie in der Vergangenheit, sondern es wird häufig gewechselt, vor allem Übergänge von Selbständigkeit zur Unselbständig­keit und wieder umgekehrt kommen oft vor.

Aufgrund der noch immer unterschiedlichen sozialrechtlichen Bestimmungen der ein­zelnen Berufsgruppen kommt es dadurch zu eigentlich nicht mehr gerechtfertigten Un­terschieden, denen mit dieser Regierungsvorlage Rechnung getragen wird, indem nun­mehr neben Selbständigen auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Geltungsbereich der Abfertigung-neu einbezogen werden und diese diesbezüglich so­mit den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt werden.

Da freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, auch wenn sie geringfügig beschäftigt oder arbeitslos sein sollten, künftig den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt wer­den, sollen sie auch – das ist ja die logische Konsequenz daraus – hinsichtlich der Ar­beiterkammerzugehörigkeit ebenfalls den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt wer­den. Auch dieser Ansatz ist gut, zumal auch die freien Dienstnehmerinnen und Dienst­nehmer aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit eine starke Interessenvertretung vonnöten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.32



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 287

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.32.46

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Auch beim Mitarbeitervorsorgegesetz möchte ich das Positive voran­stellen. Auch wir begrüßen, dass die freien DienstnehmerInnen und die Selbständigen in das Mitarbeitervorsorgegesetz miteinbezogen werden. Es ist wichtig, dass in Über­gangsphasen – im eigentlichen Sinn der Abfertigung – eine ausreichende Brückenfi­nanzierung besteht – auch für freie Dienstnehmer und Selbständige. – So weit, so – noch – gut.

Erst vor wenigen Tagen präsentierte uns das Wifo eine neue Studie mit dem Titel „Langfristige Tendenzen der Einkommensverteilung in Österreich“. Ich zitiere nur weni­ge Sätze, um Ihnen in etwa einen Eindruck aus dieser Studie zu vermitteln. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was hat das jetzt mit dem ersten Thema zu tun? Abg. Öllinger: Aufpassen, Kollege Mitterlehner! Studie!)

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen groß ist und sich in den letzten Jahren weiter geöffnet hat. „In den letzten Jahrzehnten erhöhte sich nicht nur die Ungleichheit der Verteilung der Einkommen in­nerhalb der unselbständig Beschäftigten, sondern auch zwischen den Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und jenen aus Besitz und Unternehmung.“ Zuneh­mend wird die Verteilung von der hohen Konzentration der Vermögen bestimmt. – Zi­tatende.

Jeder von Ihnen hier im Saal weiß das, das ist nichts Neues: Arme werden ärmer, der Mittelstand wird ärmer, die Reichen werden reicher. – Und wie kann man jetzt mit die­ser Entwicklung umgehen? (Abg. Dr. Mitterlehner: Was hat das mit der Vorsorge zu tun?) – Warten Sie nur.

Möglichkeit eins: Sie akzeptieren das als kalkulierte Begleiterscheinung des neolibera­len Umbaus. Herr Abgeordneter Mitterlehner! Industriellenvereinigung, Bartenstein, Mitterlehner – erste Gruppe.

Möglichkeit zwei: Sie kritisieren und machen trotzdem zum Preis einer Regierungsbe­teiligung nichts oder jedenfalls zu wenig dagegen. – Und ich schaue ganz bewusst auf die linke Seite.

Aber dann gibt es auch noch Möglichkeit drei, und das ist das, meine Damen und Her­ren von SPÖ und ÖVP, was Sie hier in dieser großen Koalition tun: Man kann auch materielle Ungleichheit und ungerechte Verteilung in unserer Gesellschaft konsequent fördern und vorantreiben. Das ist das, was Sie mit der optionalen Einbeziehung der freien Berufe in dieses System tun. (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Mitterlehner: Wieso?)

Ich möchte Ihnen auch noch näher erläutern, warum: Sie ermöglichen es Apothekern und Apothekerinnen, Notaren, Rechtsanwälten, Ziviltechnikern – all das sind ja Berufs­gruppen, deren Mitglieder nicht von einer extrem unstetigen Erwerbsbiografie gekenn­zeichnet sind, sondern die eine durchaus privilegierte, teilweise sogar geschützte Posi­tion auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise auf dem Markt haben –, Sie ermöglichen diesen Menschen mit konstant hohem Einkommen, ihr Vermögen steuerbefreit zu ver­größern, und das über ein System, das dazu gedacht ist, weniger privilegierte Men­schen abzusichern!

Es tut mir leid, ich verstehe das nicht. Ich verstehe nicht, warum Sie auf Steuern ver­zichten – für das Bildungssystem, das Gesundheitssystem, den öffentlichen Verkehr. Sie wissen das alles. Sie verzichten auf Steuereinnahmen, um wohlhabenden Notaren


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 288

steuerbefreite Vermögensbildung zu ermöglichen! (Ironische Heiterkeit und Zwischen­rufe bei der ÖVP. Abg. Dr. Mitterlehner: Mein Gott!)

Ich sage Ihnen, wundern Sie sich bitte nicht, wenn der nächste – der x-te! – Armutsbe­richt kommt – wieder ein Bericht zur ungleichen Einkommensverteilung, der die Situa­tion in unserer Gesellschaft kritisiert, denn das ist die Konsequenz Ihrer Politik. Sie för­dern, dass die Reichen immer reicher werden, und setzen zu wenig intensive Maßnah­men, um den armen Menschen in diesem Land wirklich eine Chance zu geben. Sie tra­gen die Verantwortung für diese Entwicklung! (Beifall bei den Grünen.)

Doch wenn wir über das Mitarbeitervorsorgegesetz sprechen, können wir nicht auslas­sen, was dem zugrunde lag: nämlich die Einführung der Abfertigung-neu. Bei der Ein­führung dieses Systems wurden nämlich die Dienstgeberbeiträge zur Abfertigung von 2,5 Prozent auf 1,35 Prozent gesenkt. (Abg. Dr. Mitterlehner: 1,53!) – 1,53, ja.

Der scheinbare Anreiz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war damals, dass sie dafür ja eher – also ohne langwierige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber – in den Anspruch ihrer Abfertigung kommen könnten. Aber leider hinkte dieses System eben von Anfang an, und mittlerweile ist klar, dass für jeden Einzelnen am Schluss jetzt doch weniger übrig bleibt als vorher. (Rufe bei der ÖVP: Falsch! Warum?) – Ich kann es Ih­nen vorrechnen, im Ausschuss habe ich es gemacht.

Wir Grüne akzeptieren das nicht und wollen da eine Korrektur. Ich bringe deshalb fol­genden Abänderungsantrag ein, der von Ihnen nicht so viel Mobilität erfordern wird wie der letzte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Artikel 1 Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. Im § 6 Abs. 1 erster Satz wird die Zahl „1,53“ durch die Zahl „2,5“ ersetzt.“

*****

Wir wollen also wieder höhere Dienstgeberbeiträge. Ich weiß, diese Erhöhung ist jetzt nicht der große Schritt im Sinne einer gerechten Umverteilung, aber es ist ein Anfang, und wir Grüne werden nicht müde, immer wieder den ersten Schritt zu tun, wenn es um mehr soziale Gerechtigkeit geht. Ich frage mich: Wann werden dann endlich Sie alle dabei sein? (Beifall bei den Grünen.)

20.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.53

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Freie Dienstnehmer werden, wenn sie arbeitslos werden, durch den heutigen Beschluss normalen Arbeitnehmern gleichgestellt. Auch hinsichtlich der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer gibt es eine Gleichstellung. Wir werden daher diesen Beschluss mittragen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 289

Ich darf die Gelegenheit nützen, um von einer Veranstaltung zu berichten, die die Be­hindertensprecher der Fraktionen letzte Woche in Wien besucht haben, wo Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistig behinderte Menschen ihre Wünsche geäußert haben, auch was die Selbstvertretung und die Vertretung betrifft.

Da war es so, dass einerseits die gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte einge­fordert worden ist. Das war auch ein Wahlversprechen vor der letzten Nationalratswahl. Es war aber auch so, dass eine Idee von einem Werkstättenrat goutiert worden ist, nämlich, dass Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt, in geschützten Werkstätten ar­beiten, auch von der Arbeiterkammer vertreten werden sollen.

Es ist derzeit so, dass behinderte Menschen oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeits­platz finden. Es ergibt sich aber die Möglichkeit, im geschützten Bereich, in geschütz­ten Werkstätten, am zweiten Arbeitsmarkt aktiv zu werden. Dort bekommt man aber für die Arbeit kein Gehalt, sondern ein Taschengeld. Somit gibt es auch keine arbeitsrecht­lichen Bestimmungen, und somit gibt es auch keine gesetzliche Interessenvertretung. Das hätten wir gerne geändert.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interessen­vertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die in Werkstätten arbeiten, ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden.“

*****

Das ist keine so besondere Maßnahme. Es gibt schon jetzt einen großen Personen­kreis, der von der Arbeiterkammer vertreten wird, ohne dass AK-Beiträge eingehoben werden: Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener. Das sind österreichweit 570 000 Arbeitnehmer. Meine Bitte ist es, auch Menschen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, künftig von der Arbei­terkammer mit vertreten zu lassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen ordnungsge­mäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde,

zum Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Antrag

zur Regierungsvorlage mit der das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 290

gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden in der Fassung des Ausschuss­berichts 359dB.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Artikel 1 Z.4 wird folgende Z.4a eingefügt:

„4a. Im § 6 Abs.1 erster Satz wird die Zahl „1,53“ durch die Zahl „2,5“ ersetzt.“

Begründung

Die Abfertigung Neu bedeutete eine Herabsetzung der Arbeitgeberbeiträge von 2,5 % auf 1,53 %. Betrachtet man die Abfertigung als Lohnbestandteil, so bedeutete dies einen Lohn- und Gehaltsverlust für ArbeitnehmerInnen. Zudem lassen die niedrigere Beiträge und ein erweiteter BezieherInnenkreise die erwartenden ausbezahlten Abferti­gungen im Vergleich zum alten System schrumpfen. Die höchste Abfertigung nach dem alten System betrug zwölf Monatsgehälter nach 25 Jahren, dieser Betrag soll nach Vorstellungen der Sozialpartner in der neuen Abfertigungsregelung erst nach 37 Jahren erreicht werden. Diese Schätzung beruht auf der unrealistischen Annahme jährlicher Zinsgewinne auf den Aktienmärkten von 6 %. Zur Absicherung der Abferti­gungsansprüche für ArbeitnehmerInnen ist daher eine Erhöhung der ArbeitgeberInnen­beiträge dringend notwendig.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ebenfalls gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Ing. Kickl und weiterer Abgeordneter ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Interessens­vertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen

eingebracht im Zuge der Debatte über den eingebracht im Zuge der Debatte zum Ta­gesordnungspunkt 13 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 ge­ändert wird (360 d.B.) in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeits­platz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten, am so genann­ten zweiten Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

Die Arbeiterkammer vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich dabei um Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlin­ge, geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit sind etwa 570.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag befreit.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 291

Damit künftig auch jene, die in Werkstätten keinen Lohn sondern ein Taschengeld er­halten, als arbeitende Menschen kompetent beraten und betreut werden, sollen sie von der Arbeiterkammer vertreten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die in Werkstätten arbeiten, ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Dolinschek das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.42.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! (Abg. Dr. Mitterlehner: Der Erfinder der Abfertigung Neu!) – Hier spricht der Erfinder der Abfertigung Neu. Richtig, Herr Kollege Mitterlehner, du hast dir das gemerkt, denn zwölf Jahre habe ich daran gearbeitet, dass es überhaupt zu einer Reform der Abfertigung gekommen ist. Und mit 1. Jänner 2003 war es dann so weit. (Abg. Dr. Mitterlehner: Sigi, danke!) Das war wichtig, und das haben wir gut rübergebracht, obwohl die Wirtschaftsseite am An­fang sehr große Bedenken gehabt hat. (Abg. Dr. Mitterlehner: Na, na, na!)

Ich denke noch mit Wehmut daran, wie die Kollegen von der Wirtschaftsvertretung mei­ner Fraktion in der letzten Klubsitzung noch mit Fax und E-Mails vom Wirtschaftsbund bombardiert worden sind, dem nicht zuzustimmen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitter­lehner.) Aber der ÖVP-Klub war dann so weit, dass man diese Mitarbeitervorsorge, diese Abfertigung Neu geschaffen hat, und auch die Sozialdemokraten waren da mit dabei. Das war eine sinnvolle Sache, denn die Abfertigung in der alten Form hat sich ganz einfach überlebt. Nur 15 Prozent der österreichischen unselbständig Erwerbstäti­gen haben überhaupt einmal eine Abfertigung bekommen, und es war total mobilitäts-hemmend, denn wenn jemand einmal mehrere Jahre in einem Betrieb war und selbst gekündigt hat, hat er keine Abfertigung bekommen, und durch diese Abfertigung Neu gehört das der Vergangenheit an.

Ich muss sagen, ich habe nichts dagegen, dass da jetzt auch freie Dienstnehmer, Selb­ständige und auch Land- und Forstwirte mit eingebunden werden. Das hätten wir schon seinerzeit machen können, nur waren die politischen Parteien damals eben nicht so weit.

Wir waren eigentlich immer für ein Drei-Säulen-Modell in der Pensionsversicherung, und das war eben die sogenannte zweite Säule, die betriebliche Mitarbeitervorsorge, und sie hat sich bewährt. Wenn wir damals nicht Regierungsverantwortung gehabt hät­ten, wäre das bis heute noch nicht passiert (Beifall beim BZÖ), denn dass die Sozial­partner darauf eingestiegen sind, hatte seinen Grund darin, dass die damalige Vize­kanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer die Sozialpartner eingeladen hat, Vorschläge zu bringen, wie sie sich das vorstellen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 292

Das war natürlich nicht ganz einfach, weil die Lohnnebenkosten unterschiedlich bewer­tet worden sind. Kollege Öllinger! Du wirst dich sehr genau daran erinnern: Die einen haben gesagt, die Lohnnebenkosten für die Abfertigung betragen 7 Prozent, die ande­ren haben gesagt, 3 Prozent, 2 Prozent, 4 Prozent – je nachdem. (Abg. Dr. Mitterleh­ner: Und was hast du gesagt?) Bei manchen waren es 0 Prozent, vor allem bei jenen, die in einem Fremdenverkehrsbetrieb beziehungsweise in Saisonbetrieben gearbeitet haben, denn die brauchten praktisch nie eine Abfertigung zu zahlen, da die Leute ja immer die Arbeitszeit unterbrochen haben und in dieser Zeit praktisch arbeitslos waren.

Das war die Schwierigkeit, diese auch mit einzubinden, und dabei ist auch herausge­kommen, dass die Sozialpartner 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage vorgeschlagen haben. Das ist einfach um etliches zu wenig, aber es war wichtig, um das durchzuset­zen, um einen Fuß in der Tür zu haben.

Heute sind eben ein paar Jahre vergangen, und jetzt ist es so weit, dass auch die Selb­ständigen, die freien Dienstnehmer, die Land- und Forstwirte die Möglichkeit haben, eine betriebliche Vorsorge zu erwirken. Und ich finde es eigentlich auch sehr gut, dass das so ist.

Die Kollegin hat vorhin einen Antrag auf 2,5 Prozent eingebracht. Da bin ich voll dafür, denn es waren eigentlich alle Mitglieder des Sozialausschusses – egal, ob von der ÖVP, von der SPÖ, von den Grünen oder von der FPÖ – der Meinung, der Prozentsatz müsste angehoben werden. Das ist jetzt auch leichter möglich, Herr Klubobmann, weil eben alle dabei sind und weil für die Unternehmer, für die Land- und Forstwirte auch diese Möglichkeit besteht, weil dieser Beitrag natürlich gewinnminimierend ist. Viele haben dort, wo sie eigentlich sonst relativ wenig einzahlen – in die staatliche Vorsor­ge – die Möglichkeit, nach dem Kapitaldeckungsverfahren eine zweite Pension aufzu­bauen. Deswegen muss es auch möglich sein, dass man da den Prozentsatz erhöht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Haubner und Kollegen betreffend Erhöhung der monatli­chen Beitragsleistung in die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Interesse der Betriebli­chen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge einen Gesetzentwurf bis zum 1. Juli 2008 vorzulegen, der eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistungen in Höhe von zumin­dest 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage beinhaltet.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, da können wir uns dann einigen, ob wir 2,5 Prozent, 3 Prozent oder 3,5 Prozent machen, damit ein sinnvoller Betrag he­rauskommt. Bei 1,53 Prozent ist es ganz einfach so, dass den Arbeitnehmern eigent­lich 500 Millionen € vorenthalten werden. Jetzt, wo alle im selben Boot sitzen, auch die Selbständigen, müsste es doch möglich sein, dass das, was früher nach 25 Jahren Be­triebstreue erreicht worden ist, jetzt ebenfalls nach 25 Jahren erreicht wird und nicht erst – wie mit den 1,53 Prozent – nach 47 Jahren. (Beifall beim BZÖ.)

20.47



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 293

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dolinschek, Haubner und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitar­beitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Jour­nalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landar­beitsgesetz 1984 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden (359 d.B.)

betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorge

Durch die Abfertigung-Neu wurden grundlegende Verbesserungen für Österreichs Arbeitnehmer beschlossen und zahlreiche Schwachstellen im alten Abfertigungsrecht beseitigt. Damit wurde ermöglicht, dass anstelle von rund 15 Prozent hinkünftig 3,1 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung haben. Diese gesetzliche Maßnahme wurde auch von den Sozialpartnern mitgetragen. In der Sozialpartnereinigung zu diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber ledig­lich einen monatlichen Betrag in der Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts zu leis­ten haben.

Während für die Abfertigung-Alt die Arbeitgeber einen Beitrag von rund 1,5 Mrd. Euro aufgewendet haben, belaufen sich nach den Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nun die Kosten der Arbeitgeberseite nach dem Modell der Abfertigung-Neu auf rund einer Mrd. Euro. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgeht auf diese Weise ein Betrag von rund 500 Mio. Euro. Damit aber dieser Fehlbe­trag von rund 500 Mio. Euro wieder zurückerstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, den Beitragssatz der Arbeitgeberseite im Rahmen der Abfertigung-Neu von bisher 1,53 Prozent zumindest auf 2,5 Prozent zu erhöhen. Mit diesem erhöhten Beitragssatz ist die Abfertigung-Neu immer noch kostenneutral im Vergleich zur alten Regelung. Es ist daher ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, dass sich die Arbeitgeberseite be­reit erklärt, die monatliche Beitragsleistung zumindest auf 2,5 Prozent der Beitrags­grundlage anzuheben. Daher soll die monatliche Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge erhöht werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Interesse der Betriebli­chen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge einen Gesetzesentwurf bis zum 1. Juli 2008 vorzulegen, der eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in Höhe von zu­mindest 2,5 vH der Beitragsgrundlage beinhaltet.“

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 294

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Bundesminis­ter Bartenstein zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


20.47.24

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Danke, Frau Prä­sidentin, für die Erteilung des Wortes. – Eine bemerkenswerte orange-grüne Koalition! (Abg. Mag. Schatz: Was bleibt uns übrig?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn in einer politischen Debatte so viele die Mutterschaft oder die Vaterschaft für ein Projekt in Anspruch nehmen, dann ist das schon ein Hinweis darauf, dass das ein sehr erfolgreiches Projekt ist. Das ist die be­triebliche Mitarbeitervorsorge – Abfertigung Neu – allemal. Ich sehe viele Persönlich­keiten im Raum, die dazu ihre Beiträge geleistet haben – Parteifreunde, Sozialpartner, natürlich war es auch der damalige Koalitionspartner. Es ist etwas Gutes gelungen. Es wäre das nicht möglich gewesen, wenn es nicht den Konsens der Sozialpartner zu dem Thema gegeben hätte, denn – Hand aufs Herz! – ein derartiges Megaprojekt, aus der Abfertigung Neu dann dieses Konzept zu machen, das war schon eine Kraftan­strengung.

Es ist gelungen, und dass heute 2,4 Millionen Arbeitnehmer brutto – für netto 1,6 Millio­nen werden regelmäßig Beitragsleistungen einbezahlt – in diesem System verankert sind, ist gut. 1,5 Milliarden € sind das veranlagte Vermögen.

Diese 1,53 Prozent, sehr geehrte Frau Schatz und sehr geehrter Herr Abgeordneter Dolinschek, kommen nicht aus der politischen Sphäre, sondern das war Konsens der Sozialpartner, damals hart errungen zwischen Präsident Leitl und Präsident Verzet­nitsch, die diesen Vorschlag ad personam gemacht haben.

Jetzt zu sagen, per Antrag erhöhen wir das auf 2,5 Prozent, das halte ich für etwas un­vorsichtig. Das sind natürlich Arbeitskosten, das sind Mehrkostenbelastungen, die nicht so ohne Weiteres in Kauf genommen werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt ist das aber eine gute Vorausset­zung, dieses Konzept der betrieblichen Mitarbeitervorsorge jetzt zu einem betrieblichen Vorsorgekonzept für eigentlich alle auszuweiten.

Die Sozialpartner, die Arbeitnehmerseite hat sich nicht darüber getraut. Es war dann der Bundeskanzler, der vom Vizekanzler und Finanzminister Molterer am nächsten Morgen noch überredet werden konnte, per Option doch auch die bäuerliche Seite mit einzuschließen. Ich glaube, das ist gut so, dass auch für unsere Bauern die Möglichkeit besteht, diese betriebliche Vorsorge für sich anzusparen.

Bei den Selbständigen war es insofern schon länger klar, als die Voraussetzung dort die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gewesen ist. Für die Freiberufler war es an sich auch so weit klar, als es in der Koalitionsvereinbarung explizit vorgesehen wurde.

Es sind 500 000 Menschen in Österreich, die jetzt zusätzlich in diese betriebliche Vor­sorge aufgenommen werden respektive einzahlen können und letztlich für sich eine zweite Säule aufbauen können. Das ist ein Erfolgsmodell, das jetzt für 500 000 Men­schen zusätzlich zugänglich wird – herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Schatz, in aller Kürze: Hier zu sagen, das sei eine Ungerechtigkeit und eine Umverteilung nach oben zu den Freiberuflern – also wenn Sie für alle ande­ren die steuerlichen Voraussetzungen so sehen, dass die Einzahlung vor Steuern und die Auszahlung nach Steuern erfolgt, na dann müssen Sie es für die Freiberufler natür­lich auch so sehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 295

Aber darum geht es mir gar nicht so sehr, sondern Sie haben in den Raum gestellt, es ginge in Österreich in Richtung von mehr Armut. Das stimmt einfach nicht. Lesen Sie bitte die Armutsberichte, schauen Sie sich vor allem auch die EUROSTAT-Zahlen an (Abg. Mag. Schatz: Ungerechtere Verteilung!), und hören Sie mir noch ganz kurz zu! Wir sind im europaweiten Vergleich in Sachen Armutsgefährdung am unteren Ende der Skala, und die Tendenz in den letzten Jahren war sinkend. 12 Prozent der Menschen sind arm oder armutsgefährdet. Das ist sicherlich eine insgesamt unerfreulich große Zahl, aber im europäischen Vergleich liegen wir recht gut.

Vergessen Sie auch nicht, dass Armutsgefährdung natürlich auch immer heißt: Wie hoch ist das Medianeinkommen? – Je höher das Medianeinkommen ist, desto höher ist natürlich auch die Armutsgefährdungsschwelle. Das sollte man in einem so wohlha­benden und reichen Land wie Österreich, wo eben dieser Median relativ hoch ist, auch nicht vergessen.

Also gar keine Frage: Es ist die Verteilungsgerechtigkeit in Österreich eine bessere als anderswo – wir können uns da durchaus mit den Skandinaviern messen –, es ist auch der Level der Armutsgefährdung in Österreich ein für europäische Verhältnisse relativ niedriger, und natürlich erst recht im globalen Zusammenhang. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.52.16

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz können nun auch freie Dienstnehmer/innen ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. Das Wochengeld für Mütter wird nicht mehr in Form eines Fixbetrages ausbezahlt, sondern nach dem tatsächlichen Ein­kommen berechnet. Dafür werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds an die 2 Millionen € zur Verfügung gestellt. Auch die Bildungskarenz wird durch diese Geset­zesänderung nicht nur reformiert, sondern auch attraktiver gemacht.

Zusammen mit der Regierungsvorlage zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ist das ein großes soziales Paket, das hier geschnürt wurde. Auf 2007 können wir, denke ich, diesbezüglich zufrieden schauen. Ich nenne nur das Kinderbetreuungsgeld-neu, das sehr wohl etwas mit dem Mitarbeitervorsorgegesetz zu tun hat, weil nun auch die freien Dienstnehmer Mutterschutz in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang möchte ich etwas in Richtung Arbeiterkammer und SPÖ sa­gen. Die Arbeiterkammer soll sich um die Interessen ihrer Mitglieder kümmern und nicht ständig auf Zuruf von Herrn Bundesrat Kalina Parteipolitik in diesem Zusammen­hang machen! (Beifall bei der ÖVP.) Es ist nämlich unverantwortlich gegenüber unse­ren Familien, mit Falschinformationen über die Antragsmöglichkeit zum Kinderbetreu­ungsgeld-neu hinauszugehen.

Das Ärgste ist noch, dass die SPÖ behauptet – Kalina in einer Aussendung –, dass das Kinderbetreuungsgeld nur auf massiven Druck der SPÖ beschlossen wurde. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Tatsache ist, dass wir das viel schneller hätten beschließen können, wenn nicht Frau Ministerin Bures im Ministerrat das blockiert hätte; dann hätte es viele andere Maßnahmen schon viel schneller gegeben. (Zwischenruf der Abg. Hei­nisch-Hosek.) Wahr ist also vielmehr, dass die SPÖ den Beschluss verzögert hat.

Weiters ist für mich unverantwortlich, und ich war entsetzt darüber, dass der „Rotfunk“ nicht richtige Infos in diesem Zusammenhang einen Tag lang auf und ab gespielt hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 296

Werter Regierungspartner! Ich bitte Sie in Bezug auf die Familienpolitik um eine Arbeit zum Wohle der Familien.

Wenn Sie in dieser Aussendung von Kalina von einer Säumigkeit eines Ministers, einer Ministerin reden, dann meinen Sie wohl sicher Herrn Bundesminister Buchinger, denn er ist säumig in mehreren Bereichen (Zwischenrufe bei der SPÖ), insbesondere bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Pflegethematik nach dem Auslaufen der Am­nestieregelung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.55.14

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mit der No­velle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden, wie schon ausgeführt, unter anderem auch die freien Dienstnehmer in den Geltungsbereich der Abfertigung Neu einbezogen. Ich glaube, es ist ein logischer Schritt, dass die freien Dienstnehmer in der Folge dann auch arbeiterkammerzugehörig werden. Ich glaube, das sollte man extra und deutlich betonen, dass das mit dieser heutigen Beschlussfassung auch so gedacht ist und durchgeführt wird.

Herr Bundesminister, das Thema 1,53 Prozent haben wir schon öfters, auch im Aus­schuss, diskutiert. Ich bewundere bei Ihnen immer wieder die Diplomatie in Ihren Aus­sagen. Ich habe mir gewünscht und habe gehofft, dass Sie einmal sagen: Ja, eigentlich sollten wir jetzt darüber nachdenken, ob diese 1,53 Prozent nicht wirklich ernsthaft dis­kutiert werden sollen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Sie haben wieder herumgeredet und gesagt: Ja, das ist ein Sozialpartnerthema, und Ähnli­ches mehr. Ihre Staatssekretärin hat das im Ausschuss ein bisschen deutlicher signali­siert, ist aber natürlich auch auf Ihrer Linie geblieben.

Ich denke daher, da haben wir eine Arbeit vor uns. Wir sollten uns vornehmen, wirklich über diese 1,53 Prozent zu reden. Ob es 2,5 oder 3 Prozent sein müssen, weiß ich auch nicht, aber jedenfalls zeigte sich ... (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wollen Sie es absenken?) Nein, nein, natürlich erhöhen! Aber es zeigt sich, dass sich die Erwar­tungen, die seinerzeit gesetzt worden sind, sichtlich nicht erfüllen, und das ist eigentlich Grund genug, darüber nachzudenken. Das sollten wir jedenfalls tun.

Zu Kollegin Steibl und ihrer Kritik an der Arbeiterkammer nur ein Satz: Ich kann das nicht ernst nehmen, Kollegin Steibl, was Sie da gesagt haben, dass die Arbeiterkam­mer sozialpolitische Positionen vertritt. Das würde die ganz starke Fraktion der Christli­chen Gewerkschafter und der ÖAAB gar nicht zulassen. Das ist ja fast unmöglich – was heißt „fast“?, das ist unmöglich! (Abg. Steibl: Die Arbeiterkammer soll sich um ihre Mitglieder kümmern!) Wir haben in den Arbeiterkammern eine starke Fraktion Ihrer Ge­sinnungsgemeinschaft, daher ist es unmöglich, dass das so geschieht, wie Sie es ge­sagt haben. (Abg. Steibl: Aber es war so!) – Nein, das ist sicher nicht so! Das ist ganz sicher nicht so, und darauf wollte ich noch hinweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Muchitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.57.43

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regelung, dass ab 1. Jänner 2008 auch Selbständigen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 297

eine abfertigungsähnliche betriebliche Vorsorge ermöglicht wird, ist, glaube ich, ein weiterer Beitrag zur Angleichung von Ansprüchen und Leistungen zwischen Arbeitneh­mern und Arbeitgebern. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist gut so!

Auch was den vorangegangenen Tagesordnungspunkt 11 betrifft, sind hier Maßnah­men zur Angleichung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen worden. Viele Diskussionen, Gespräche und Interventionen haben stattgefunden. Verschiedene Argumente und Stellungnahmen wurden geprüft und bearbeitet. Das Ergebnis liegt vor. Ein Danke an all jene, die daran mitgewirkt haben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz, das ORF-Gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, 359 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht.

Außerdem liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen. (Unruhe im Saal.) – Ich bitte um ein bisschen Ruhe!

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 4a in Artikel 1 des Gesetzent­wurfes bezieht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 28 5. Teil in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 298

Wiederum stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Erhöhung der monatlichen Bei­tragsleistung in die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 360 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interessenvertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

21.02.4914. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (283 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (320 d.B.)

15. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird (321 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (279 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ge­ändert wird (322 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 299

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (288 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (323 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (287 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (324 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Damit gelangen wir zu den Punkten 14 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 7 Minuten freiwil­lige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort. (Abg. Dr. Mitterlehner: 7 Mi­nuten Redezeit hast du? – Abg. Gradauer – auf dem Weg zum Rednerpult und in Richtung des Abg. Dr. Mitterlehner –: Reinhold, das musst du aushalten!)

 


21.03.55

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsident! Ich möchte zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz Folgendes ausführen: Es handelt sich dabei um eine Anpassung an das EU-Recht und aus der Sicht der Frei­heitlichen um eine klassische Inländerdiskriminierung. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Warum ist das so? – In Österreich sind die Voraussetzungen für den Beruf des Wirt­schaftstreuhänders wie folgt: drei Jahre Berufserfahrung, eine akademische Ausbil­dung, die Bilanzbuchhalterprüfung. Ausländische Wirtschaftstreuhänder können in Ös­terreich nach § 231 Abs. 2 – da steht drin: „vorübergehend und gelegentlich“, was un­serer Ansicht nach eine sehr schwammige Formulierung ist – schon nach zweijähriger Berufserfahrung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Österreich aktiv werden, und dies auch unter anderer beruflicher Qualifikation.

Wir hätten uns zudem gewünscht, einen Überblick darüber zu bekommen, von wie vie­len Personen in welchem Zeitraum und mit welcher Qualifikation die Dienstleistungs­freiheit in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus sollte der Gesetzestext auch eine Verpflichtung zur Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer bein­halten. Wir glauben, der verwaltungstechnische Aufwand dafür wäre nicht zu hoch.

Zum Bilanzbuchhaltergesetz: Das betrifft selbständige und gewerbliche Buchhalter. Diese müssen aufgrund des Gesetzes des Vorjahres eine Bilanzbuchhalterprüfung ab­legen. Die dafür vorgesehene Übergangsfrist von einem Jahr scheint uns sehr, sehr kurz zu sein; das hat die Praxis ergeben. Und warum? – Dazu ist eine Ausbildung not­wendig, dazu ist eine Fortbildung notwendig; die Kurse, die dazu angeboten werden, sind viel zu wenige, und wenn es Kurse gibt, sind diese überfüllt. Die Kurszeiten sind so angesetzt, dass sie für Selbständige sehr ungünstig sind, und die Kurse selbst ha­ben einen sehr hohen Preis. Es scheint so, dass hier Geldbeschaffung und Schikane im Hintergrund ist.

Deshalb erlauben wir uns, folgenden Abänderungsantrag einzubringen; diesen muss ich jetzt vorlesen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 300

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter, eingebracht im Zuge der De­batte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (323 d.B.) über die Re­gierungsvorlage (288 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz ge­ändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (323 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (288 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird, wird wie folgt ge­ändert:

1. Nach der Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

„13a. § 98 Abs. 4 lautet:

,(4) Anträge auf öffentliche Bestellung können nur bis spätestens 31.12.2008 gestellt werden. Der Erwerb der Berechtigung zur Ausübung ,Gewerblicher Buchhalter‘ und ,Selbständiger Buchhalter‘ endet spätestens am 30. Juni 2008.‘“

2. Nach der Z 13a wird folgende Z 13b eingefügt:

„13b. § 98 Abs. 7 lautet:

,(7) Die Bestimmungen der Abs. 5 und 6 gelten nur für Personen, die bis spätestens 31.12.2008 einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Paritätischen Kommission eingebracht haben.‘“

3. Z 14 lautet:

„14. In § 98 Abs. 8 wird der Ausdruck ,bis 31.12.2007‘ durch den Ausdruck ,bis 31.12.2008‘ ersetzt und der Ausdruck ,Mit Beginn des 1.1.2008‘ durch den Ausdruck ,Mit Beginn des 1.1.2009‘ ersetzt.“

Begründung

Seit in Krafttreten des Gesetzes mit 1.1.2007 wurden in den einzelnen Bundesländern zu wenig Kurse angeboten. In manchen Bundesländern (z. B. Steiermark) hat nur das WIFI entsprechende Fortbildungskurse angeboten und diese waren total überfüllt und zu absolut ungünstigen Tageszeiten für Berufstätige dieser Berufgruppe.

Es gibt eine Unzahl von selbständigen oder gewerblichen Buchhalter, die eine entspre­chende Fortbildung absolvieren möchten, aber aufgrund des mangelnden Angebotes nicht die Gelegenheit dazu bekommen haben. Es ist daher ein Gebot der Stunde die sehr kurze (nur einjährige) Übergangsregelung um ein Jahr zu verlängern und erst mit 31.12.2008 auslaufen zu lassen.

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

 


Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. 3 Minuten ge­wünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 301

21.08.39

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Die hier vorliegende Gewerbeordnungs-Novelle spiegelt im Wesentlichen das Leben der Gewerbetreibenden in der ganzen Vielfalt wider. Ich glaube, dass da qualitativ durchaus einige Verbesserungen drinnen sind, die auch der Konsument spüren wird, wie beispielsweise die Einführung eines entspre­chenden Gütesiegels für Meisterbetriebe, die dann in der Umsetzung ihre Qualität ent­sprechend darstellen können.

Was in der Öffentlichkeit vielleicht die meiste Beachtung finden und auch die größten Auswirkungen haben wird, ist die Änderung des § 114 der Gewerbeordnung, wonach Ausschank und Abgabe von Alkohol an Jugendliche an entsprechende Kontrollen und auch an Informationsverpflichtungen geknüpft werden. Es heißt in diesem Paragra­phen, dass es Gewerbetreibenden untersagt ist, an Jugendliche – und so weiter – aus­zuschenken oder ausschenken zu lassen, wenn den Jugendlichen dieses Alters nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol verboten ist.

Ich nehme in diesem Zusammenhang an, dass den einzelnen Organen der jeweiligen Bundesländer natürlich bekannt ist, wie die landesrechtlichen Jugendschutzbestim­mungen lauten und dass man dementsprechend auch ein stimmiges Verhalten an den Tag legen wird.

Die Strafen für Gewerbetriebe in diesem Zusammenhang sind exorbitant hoch, gehen bis 3 600 € und noch darüber hinaus.

Wir haben im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle auch die üblichen Abgrenzungs­probleme. Ich denke, einige davon haben wir doch recht gut gelöst, so beispielsweise, dass jetzt technische Büros im internationalen Wettbewerb auch als Ingenieurbüros auftreten können. Das klingt irgendwie banal und harmlos, aber das ist die internatio­nale Bezeichnung, und damit hat man dann natürlich auch wesentlich bessere Erfolgs­möglichkeiten im gesamten Geschäftsbetrieb. Ähnliches haben wir auch bei den Ne­benerwerbstätigkeiten der Versicherungsmakler und -agenten geregelt und hier Abklä­rungen getroffen.

Ein großer Teil der Gewerbeordnungsnovelle beschäftigt sich mit den entsprechenden Umsetzungen der Geldwäscherichtlinie. Das heißt, hier gibt es also auch Informations­verpflichtungen der Versicherungsvermittler, Vermögensberater und anderer.

Insgesamt ist die Palette also relativ umfangreich. Die Gewerbeordnung ist damit durchaus ein Instrument, um einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stei­gern, andererseits aber auch, um Qualitätserfordernisse aus Sicht der Konsumenten umzusetzen.

Ich danke allen, die beteiligt waren. Ich finde, das ist ein gelungener Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.11.49

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Bartenstein! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bun­desgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, kann man grundsätzlich sagen, dass wir speziell bei der Ermöglichung von vorübergehenden grenzüberschrei­tenden Dienstleistungen deshalb dagegen stimmen werden, weil die Umsetzung dieser Richtlinie unserer Überzeugung nach zu liberal ist und dadurch der Schwarzarbeit ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 302

mehrt Vorschub geleistet wird. Dadurch kann kein fairer Wettbewerb herrschen; es kommt zu Wettbewerbsverzerrungen. Daher verlangen wir auch hinsichtlich dieses Punktes eine getrennte Abstimmung der Gewerbeordnungsnovelle.

Aus diesem Grund lehnen wir auch die anderen Novellen des Wirtschaftstreuhand­berufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und insbesondere des Ziviltechniker­gesetzes ab. Gerade im Bereich des Berufs des Ziviltechnikers gilt Österreich als eines der Länder mit den restriktivsten Zugangsbestimmungen in der EU. Daher führt die Marktöffnung zur Erbringung grenzüberschreitender Leistungen gerade für die heimi­schen Ziviltechniker zu einer verstärkten Benachteiligung.

Zurückkommend auf die Gewerbeordnungsnovelle: Sie ist positiv im Sinne des Konsu­mentenschutzes durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilien­treuhänder sowie die Präzisierung der Bestimmungen über Werbeveranstaltungen hin­sichtlich des Rücktrittsrechts. Es war eigentlich höchste Zeit, dass das gekommen ist und der Unfug abgestellt wird. Auch das Gütesiegel für Treuhandrevision und Immobi­lienverwalter sehen wir sehr positiv.

Allein aus diesem Titel fallen jedoch für die Bundesländer Mehrkosten an, die nicht aus zwingender Umsetzung von Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts herrühren. Sie machen alleine in Kärnten 340 000 € aus, über die eigentlich noch verhandelt be­ziehungsweise für deren Erbringung eine Lösung gesucht werden müsste.

Abschließend zum Thema Komatrinken, wozu wir ja schon selber einen Entschlie­ßungsantrag am 6. Juni 2007 betreffend ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Komatrinkens eingebracht haben. (Abg. Sburny: Für das BZÖ ist das ein ganz wichti­ges Thema!) Es gibt nach wie vor kein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz. (Abg. Sburny: Es gibt aber sicher eines für Kärnten!) Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke ist noch immer zu hoch. Es gibt keine ausreichende gesellschaftliche Be­wusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol (Abg. Steibl: Das gilt auch für Lan­deshauptmann Haider!) und außerdem zu wenig Kontrollen in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen sowie keine einheitliche Vorgangsweise bei Alkoholkon­sum von Jugendlichen.

Ein Punkt, nämlich die Ausweitung des Verkaufsverbotes von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und Tankstellen kann positiv gesehen werden. Positiv ist auch die ge­nerelle Ausweispflicht. Wirte und Händler und deren Mitarbeiter müssen Ausweise Ju­gendlicher kontrollieren, wenn auch nur der geringste Zweifel daran besteht, dass das Mindestalter nicht erreicht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie muss man aber da die Eltern und Erziehungsberechtigten in die Pflicht und Verantwortung nehmen, damit sie ihre Kinder über die negativen Folgen, Auswirkungen und Gefahren des Alkoholskonsums aufklären. (Abg. Steibl: Das gilt auch für Politiker!) Das sollte eigentlich selbstverständ­lich sein, die Eltern haften ja auch für ihre Kinder.

Auch in den Kindergärten und Schulen sollte bereits aufgeklärt werden, sonst werden wir dieses Problem nie in den Griff bekommen. (Abg. Steibl: Und auch in Diskothe­ken!)

Wir können nicht jedes Mal, wenn Komatrinken bekannt wird, die Strafe erhöhen. Die derzeitige Strafhöhe genügt meines Erachtens vollkommen. Man muss allerdings ef­fektiv und konsequent kontrollieren, statt die Strafen reflexartig zu erhöhen.

Abschließend: Wir können trotz einiger positiver Punkte hier in dritter Lesung nicht zu­stimmen, weil, wie einleitend dargelegt, die zu liberale Regelung der grenzüberschrei­tenden Dienstleistungserbringung heimische Gewerbebetriebe grob benachteiligt und der Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.16



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 303

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.16.27

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Die Ausführungen meines Vorredners haben sich zwischen zu liberal und mehr Kontrolle bewegt – wie immer das auch gemeint war. Wir haben jedenfalls versucht, die Berufsqualifikation grenzüberschreitender Dienstleistungen zu sichern und die viel­fältigen Wünsche, die aus dem Gewerbe und aus dem Konsumentenbereich an uns herangetragen werden, möglichst zu berücksichtigen. Ganz kann das nie gelingen, weil es einfach manches Mal zu spezifische Wünsche sind und es auch bei bester juristi­scher Bemühung und bestem juristischen Verständnis nicht gelingen kann, das wirklich bis ins Detail so zu formulieren, dass es auf der einen Seite juristisch gesehen wasser­dicht ist und auf der anderen Seite alle zufrieden sind.

Ich denke allerdings, dass es wichtig war, dass wir uns in einem guten Verhandlungs­klima darauf geeinigt haben, dass die Frage der Berufsqualifikation grenzüberschrei­tend so gelöst wurde, dass das System außer Streit steht, dass man dem Konsumen­tenschutz, der Sicherheit der Produkte und letztlich auch dem Wettbewerb gerecht wird. Das halte ich für sehr, sehr wichtig, dass ein ausgewogenes Gesetz zustande ge­kommen ist.

Es war sicherlich auch ein gewisses Entgegenkommen, dass die Kann-Bestimmungen stärker genützt werden, Herr Minister. Davon würde ich einmal ausgehen. Unter dieser Voraussetzung erfolgte die Zustimmung, dass von der Kann-Bestimmung möglichst oft Gebrauch gemacht wird im Interesse der Qualität der Leistungen, die hier in Österreich erbracht werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.18.48

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Neben dem Komatrinken-Paragraphen, auf den ich im Anschluss noch zu sprechen kommen werde, geht es in der Gewerbeordnung unter anderem aber auch um einen sehr wichtigen Punkt. Das ist der Punkt Geldwäsche. Dazu gibt es eine sehr umfangreiche Stellungnahme der ARGE Daten, die Ihnen sicherlich bekannt ist. Wir haben ja auch schon im Ausschuss darüber gesprochen. Diese fängt so an, dass die ARGE Daten voraussagt, wie es ausgehen wird: „Kritik und Bedenken werden ... unter Verweis auf ,europarechtliche Verpflichtungen‘ entschuldigt werden.“ – Das war jetzt nicht unbedingt die Begründung, sondern: Was soll man sonst machen?

Dann geht es in der Stellungnahme der ARGE Daten wie folgt weiter: „Andererseits ist abermals darauf zu verweisen, dass der österreichische Gesetzgeber bei der Umset­zung von europarechtlichen Verpflichtungen oft nach ,freiem Ermessen‘ agiert. Speziell dort, wo es darum geht, Grundrechte einzuschränken, präsentiert sich Österreich als Musterschüler.“

Das korrespondiert ja wieder ganz hervorragend mit unserer Grundsatzkritik an dieser EU.

Jetzt gehen wir einmal ein bisschen ins Detail. Eingriffe in die Privatautonomie und die Gewerbefreiheit sieht die ARGE Daten, und zwar sagt sie – und das ist ja auch tat­sächlich nach dem neuen Gesetz so –: Geschäftspartner sind zu überwachen, es sind Nachforschungen zu betreiben, es ist die Geldwäschebehörde zu verständigen. „So-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 304

fern man sich dort mit bestimmten Geschäftspartnern nicht einverstanden zeigt, sind die Geschäftsbeziehungen – bei sonstiger Strafe – zu unterlassen.“

Es kommt aber noch ein bisschen dicker: „Die Praxis, Privatpersonen bei Strafe und Geheimhaltungsverpflichtungen zu Spitzeldiensten zu verpflichten, war bislang eher aus Diktaturen als aus westlichen Demokratien bekannt.“ – Dies ist starker Tobak, möchte ich meinen.

Grundsätzlich geht es darum, dass hier private Daten von Privaten verwaltet werden, und das ohne weitergehende Normen. (Abg. Rädler: Was ist jetzt mit dem Komatrin­ken?) – Dazu kommen wir schon noch!

Das heißt auch, keiner weiß, was dort mit diesen Daten passiert. Es gibt keine ausge­feilten Kontrollmechanismen. Der Weg zum gläsernen Menschen ist offen.

Immer dann, wenn es gegen Bürgerrechte und gegen Grundrechte geht, wird die Frei­heitliche Partei ein Fels in der Brandung sein. (Abg. Dr. Mitterlehner: „Ein Fels in der Brandung“! So, so!) – Ja, genau, lieber Kollege Mitterlehner. (Abg. Sburny: Ein Witz! – Abg. Mag. Kogler: So wechseln die Rollen!)

Ein Punkt ist noch offen: Für die Gewerbetreibenden bedeutet das einen gehörigen Aufwand, nicht nur von der Abwicklung, von der Administration her, sondern auch von den Kosten. Herr Bundesminister! Da haben Sie mir eigentlich keine Antwort darauf gegeben, was Sie einem Gewerbetreibenden sagen würden, der Sie darauf anspricht. Dass keine Antwort auch eine Antwort sein kann, sagt schon sehr viel aus. Ich bin ge­spannt, was auf die Gewerbetreibenden schlussendlich wirklich zukommt.

Etwas leichter beim Bezahlen ist es da schon, wenn es um das Thema Komasaufen geht. (Abg. Dr. Mitterlehner: 0,99 €!) – 0,99 € in Österreichs Süden gerade vor Kur­zem, das ist richtig. Auch hier ist allerdings festzuhalten, dass es nicht allein damit sein Bewenden haben kann, dass Strafen ausgesprochen werden. Ich habe das schon ein­mal angesprochen. Stigmatisierungen sind gefährlich, können zu einem Bumerang-Ef­fekt werden.

Ich stelle hier ganz klar fest, dass wir natürlich nicht gegen die hier zu beschließenden Änderungen sind, aber der Stein der Weisen ist das noch lange nicht. Es geht, und das schreibe ich Ihnen hier nochmals ins Stammbuch, um die Perspektivenlosigkeit der Ju­gend, hervorgerufen durch eine mittlerweile fast jahrzehntelange katastrophale Fami­lienpolitik, wodurch die eigenen Kinder immer weniger werden, vor den Scherben Ihrer Zuwanderungspolitik stehen und eigentlich nicht mehr wissen, wie es weitergeht. Lehr­lingsproblematik, Massenzuwanderung, die auch der ÖVP-Wirtschaftssprecher Mitter­lehner noch bestärkt, indem er von Facharbeitermangel spricht: Wir haben zu wenige Facharbeiter, holen wir sie herauf aus dem Osten! – Das ist eigentlich ein Affront ge­gen unsere Jugend.

Wenn man da nicht bei den Ursachen ansetzt, dann wird man die Wirkung allein mit Strafen nicht bekämpfen können, dann wird der Kampf gegen das Komatrinken zum Krampf.

Angesichts der letzten Ereignisse und weil wir ja nicht nur die Politik an sich in die Pflicht nehmen wollen, sondern natürlich auch die Eltern, die Jugendlichen selbst ge­fordert sind, aber auch wir als Politiker: Noch ein kleines Wort zum Schluss an uns Po­litiker, vielleicht um als leuchtendes Vorbild gelten zu können: Trinke nie zu viel, denn die letzte Flasche, die umfällt, könntest du selber sein! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Oje! – Ruf bei der SPÖ: Großruck ist besser!)

21.24



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 305

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.24.44

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist natürlich ein „hoher“ Level, der uns als Politiker da vorgelegt wird. Es ist auch die Argumentationskette nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar, aber las­sen wir das. Es ist schon spät und die Redezeiten werden jetzt knapp.

Ich sage gleich dazu, dass wir uns zum Tagesordnungspunkt 19 gar nicht mehr zu Wort melden und an dieser Stelle gleich unsere Zustimmung ankündigen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das sollten Sie morgen den ganzen Tag über machen!) – Schauen Sie, mit Ihnen kann man nicht gescheit reden, denn kaum kommt ein vernünftiges An­gebot, blödeln Sie schon wieder. Das hätte ich mir jetzt nicht erwartet.

Trotzdem: Der Vorsitzende des Ausschusses hat die Dinge ja aus meiner Sicht hier tat­sächlich im Wesentlichen auf den Punkt gebracht. In Wirklichkeit brauchen wir darüber gar nicht anzufangen zu diskutieren, denn die Gewerbeordnung ist ein derartig großes Feld, und wir sehen ja, was alles in dieser Novelle drinnen ist.

Ich wollte noch einmal aus meiner Sicht auf die Ausführungen meines Vorredners ein­gehen. Er hat aus der Stellungnahme des Datenschutzbeirats zitiert. Das ist eine erns­te Sache. Wir haben es uns nicht leicht gemacht und das auch abgewogen. Deshalb ist es dann doch nützlich, dass man etwas sagt, nämlich zur Begründung des Abstim­mungsverhaltens.

Die meisten werden sich damit ja nicht auseinandergesetzt haben, was ich auch ver­stehe. In Wahrheit ist es schon ein großes Problem, dass wir bei der notwendigen Be­kämpfung der Geldwäsche natürlich auch auf die Mithilfe Privater angewiesen sind. Das geht gar nicht anders, wenn man das Wesen der Geldwäsche einmal durchschaut hat, was auch nicht immer einfach ist. Manche Mitglieder des Untersuchungsausschus­ses mögen sich noch an das Treiben der heimischen Banken und das Versagen der dazugehörigen Aufsicht erinnern. Das ist keine einfache Sache.

Umgekehrt geht es aus meiner Sicht jedenfalls für uns Grüne auch nicht, sich nur in eine Rückzugsposition zu begeben und zu sagen: Wir müssen ohnehin die EU-Richtli­nie umsetzen, und das war es und sonst verschweigen wir uns. Nein! Es ist schwierig und unter dem Strich muss man in den privaten Geschäftsverkehr eingreifen und die dort Handelnden auch verpflichten, weil es nicht anders geht, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Das geschieht bei den Banken in Wahrheit genauso, und da regt sich auch keiner darüber auf, dass die Banken in die Pflicht genommen werden, wenn ein Verdacht besteht. Wenn ein bestimmter Geschäftspartner einem anderen ein be­stimmtes Geschäftsangebot macht, hat der sich natürlich in gewisser Weise schon zu überlegen: Was bietet mir der an? Woher hat er das? Wie kann das sein? – Dies natür­lich nur bei Vorliegen eines Verdachtes und nicht generell und überall.

Ob man dazu „Spitzelwesen“ sagt oder nicht – ich weiß, Sie haben zitiert –, das ist eine andere Frage. Die wichtigere ist aber: Wie bekommen wir das sonst in den Griff? – Wir bekommen es sonst nicht in den Griff, wenn nicht der eine ein bisschen auf den ande­ren schaut, denn ich kann nicht hinter jeden Geschäftsvorgang, hinter jede Überwei­sung – oder nehmen Sie ein beliebiges anderes Beispiel aus dem Geschäftsleben – schon einen Sheriff aufgestellt haben, noch bevor das Geschäft überhaupt beginnt. Das kann also nur so funktionieren, dass man eine gewisse Verpflichtung auferlegt. (Abg. Zanger: Praktikabel muss es auch sein!)

Ja, es gibt vielleicht Besseres als das. Das habe ich bis zum Schluss selbst nicht beur­teilen können. Ich getraue mich auch, das hier zuzugeben, denn ich habe mich mit die-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 306

ser Sache beschäftigt. Der Punkt ist jedoch schon, dass das einmal ein Schritt ist, von dem mir lieber ist, er geschieht, als er würde unterlassen.

Das ist eine schwierige Abwägung. Die haben wir angestellt, und jetzt höre ich vor dem Ende meiner Redezeit auf, damit wir uns nicht auch noch mit den Komatrinkern in ver­schiedenen Bundesländern auseinandersetzen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trunk: Das Land kann da nichts dafür!)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


21.29.01

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Argumentation des Abgeordneten Kogler schließt relativ nahtlos an die Argumentation des Abgeordneten Maier im Ausschuss an. Und in der Tat ist es eine Interessenabwägung, welche Maßnahmen man in Sachen Geldwäsche ergreift.

Allein für sich stehend klingt es ziemlich schrecklich, dass jetzt Händler, wenn sie etwas verkaufen, unter Umständen etwas melden müssen, Informationen einholen sollen, ihre Mitarbeiter zu informieren haben und Ähnliches mehr. Die Wertgrenze von 15 000 € ist schon von einer gewissen Höhe, aber auch nicht astronomisch hoch.

Gut ist auch, dass wir uns alle da nicht auf irgendwelche EU-Richtlinien, die wir im Üb­rigen selbst mitbeschlossen haben, ausreden. Um mit der Geldwäsche besser als bis jetzt zurechtzukommen, ist es ganz offensichtlich notwendig, auch außerhalb des rei­nen Banken- und Finanzbereiches im Handelsbereich insgesamt, bei Versicherungs­vermittlern, bei Immobilienmaklern Regelungen zu treffen, damit hintangehalten wird, dass hier unter Umständen jemand mit Schwarzgeld seine kleine private Geldwäsche betreibt.

Das ist ein komplexes, ein ungewöhnliches Vorhaben, aber ich denke, das ist in der heutigen Zeit des organisierten Verbrechens und der internationalen Geldwäsche – ich füge hinzu: leider – notwendig. Es stimmt, das ist ein Eingriff in alles Mögliche, aber es geht nicht anders, Stichwort „Interessenabwägung“.

Zweite Anmerkung: Komatrinken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Ju­gendschutzgesetze, sie sind aber relativ zahnlos. Im Übrigen verstehe ich es auch nicht ganz, wenn in vier Bundesländern, nämlich in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg – ich sage das nicht zum ersten Mal und werde mir erlauben, das im­mer wieder zu wiederholen –, für Schnaps und Hochprozentiges eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgesehen ist. Ich meine, die Jugendschutzgesetze sollten sie auf 18 Jahre hinaufsetzen, wie das in den anderen fünf Bundesländern der Fall ist.

Abgesehen von diesen nicht ganz nachvollziehbaren Altersgrenzen sind diese Jugend­schutzgesetze nicht ausreichend. Deswegen erfolgt jetzt der Versuch, über strengere Maßnahmen in der Gewerbeordnung dem Ziel näherzukommen. Abgesehen von Gast­häusern versuchen wir, auch im Handel Verbote einzuführen, Alkohol an Jugendliche auszuschenken; auch die Ausweispflicht ist dabei ein wichtiger Punkt. Die höheren Strafen, Herr Abgeordneter Mitterlehner, sind im Extremfall relativ saftig, aber das müs­sen sie auch sein. Das entkleidet Eltern, Familien, aber gerade auch politisch Tätige nicht von ihrer Erziehungs- und Vorbildwirkung, da möchte ich auch Landeshauptleute nicht ausnehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes: Weil es auch nicht sehr schön klingt, wenn jemand sagt, eine Gesetzesvorlage würde zu einer Inländerdiskriminie­rung beitragen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gradauer, die Geschichte mit den Wirtschaftstreuhändern schaut so aus, dass in der Tat zwei Jahre Berufserfahrung vo-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 307

rausgesetzt werden, wenn EU-Ausländer bei uns tätig werden sollen. Aber ich präzi­siere: zwei Jahre Berufserfahrung als Selbständige. Die von Ihnen zitierten drei Jahre greifen lediglich in Österreich als notwendige Praxis vor der Selbständigkeit. Das ist deutlich unterschiedlich.

Das wird sich, wie schon im Ausschuss gesagt, auf einige wenige Einzelfälle beschrän­ken, denn – mit Verlaub – jemand, der in Deutschland oder Frankreich Steuerberater sein kann, muss sich erst sehr, sehr viel Know-how über unser Steuersystem aneig­nen, um diese Tätigkeit hier ausüben zu können.

Abgesehen von der Fristengegenüberstellung, über die ich schon referieren durfte, glaube ich, dass auf unsere Wirtschaftstreuhänder nicht sehr viel Wettbewerb aus dem Ausland zukommen wird. Aber ich stehe dazu: Dienstleistungsfreiheit innerhalb Euro­pas heißt, dass man grenzüberschreitend tätig sein soll und kann.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass Österreichs Dienstleistungsexporte einen etwa doppelt so hohen Weltmarktanteil haben wie unsere Warenexporte. Dort sind wir also noch stärker vertreten als bei den Warenexporten. Ich meine, dass mehr Freiheit in Sachen Dienstleistung den Österreichern insgesamt mehr Vorteile bringt als gegebe­nenfalls da oder dort einmal den einen oder anderen Nachteil. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Trunk.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lutz Wein­zinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.33.41

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das elfte Gebot lautet: Du sollst dich nicht täuschen! – So ist das nicht. Ich bin Steuerberater in Schärding, ich spreche also gewissermaßen pro domo. Ich sa­ge Ihnen, die Damen und Herren Kollegen aus dem bayerischen Nachbarland, die großteils Franken oder Sachsen sind, drücken schon ordentlich herein. (Ruf bei der ÖVP: ... sollten Sie zurückdrücken!)

Nur als Beispiel: Wir haben hier die Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und In­dustrie über die Regierungsvorlagen 279 und 288 d.B., und die vorliegenden Gesetz­entwürfe setzen die Richtlinie 2005/36/EG betreffend – haben wir schon gehört – Buch­halter, Bilanzbuchhalter und Wirtschaftstreuhänder um. Es heißt: „Diese Richtlinie ist am 20. Oktober 2005 in Kraft getreten, und aufgrund ihres Artikels 63 hat ihre Umset­zung bis spätestens 20. Oktober 2007 zu erfolgen.“

Abgesehen davon, dass wir offensichtlich etwas spät dran sind – fällt euch nichts auf? „Hat zu erfolgen“ – ius cogens, zwingendes Recht! Ich dachte, das wäre alles freiwillig.

Seit Jahrzehnten – mehr noch, seit über hundert Jahren – entwickelt sich bei uns in Österreich der Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder, der Steuerberater mit einer ge­diegenen Ausbildung, schweren Zugangsbestimmungen und einem Schutz für die klei­ne, mittlere, aber auch für die große Wirtschaft. Schutz, Betreuung, Beratung, Ver­schwiegenheit – alles, was dazugehört. Das haben wir hervorragend entwickelt. Damit wurden die kleine, die mittelständische und auch die größere – bis vor wenigen Jahren die größere – Wirtschaft bei uns in Österreich mitentwickelt. Sie wurde mitbetreut, sie wurde begleitet.

Die große Wirtschaft ist schon längst bei Wirtschaftstreuhändern und Wirtschaftsprü­fern, die international agieren und überwiegend über den großen Teich zu uns gekom­men sind. Die Erfolge kennen wir. Wenn große Betriebe, größte Betriebe, ob aus dem Bankenbereich oder aus sonstigen industriellen Bereichen, Probleme bekommen, größte Probleme bekommen, in Konkurs geraten, übernommen werden und Ähnliches


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 308

und das Ganze irgendwo bei Gericht landet, dann fragt man bei diesen großen Betrie­ben: Wo waren denn da die Wirtschaftsprüfer? – Haben Sie sich das noch nie gefragt? (Abg. Sburny: Immer!)

Aber bei kleinen, bei mittleren Betrieben sind bis jetzt die gediegenen, hervorragend ausgebildeten und oft seit Jahrzehnten und Generationen die Betriebe begleitenden Steuerberater mit dabei und nehmen Verantwortung auf sich, wenn es sein muss. Nur muss es dort nicht sein, denn dort läuft in der Regel alles ordentlich ab.

Meine Damen und Herren, dieses System durchbrechen wir jetzt. Das durchbricht uns die EU – wie wir es selbst wollen und bestimmen, hören wir ja immer. Was bestimmen wir denn da noch? – Wir setzen eine Richtlinie um! Ist Ihnen das nicht aufgefallen? Wir setzen eine Richtlinie um, die im Endeffekt zum Nachteil zumindest unserer kleineren und mittelständischen Wirtschaft sein wird. Ich bedauere zutiefst, dass wir ohne Weite­res hier zur Tagesordnung übergehen und bei diesem Punkt eigentlich hauptsächlich über das Komasaufen sprechen.

Trotzdem noch ein Wort zum Thema Komasaufen. Wem übertragen wir denn jetzt die Verantwortung aufgrund dieser neuen Bestimmungen des Gewerberechtes, wem denn? – Dem kleinen Wirten und seinen Mitarbeitern! Jetzt erklären wir auf einmal die­se Leute für schuldig und nicht die Erziehungsberechtigten. Auch das sollten wir einmal beachten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.38.09

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Natürlich, Herr Kollege Weinzinger, auch die Eltern sollten in Ver­antwortung gezogen werden. Ja, ich glaube, man sollte die Eltern in ihrer Erziehungs­aufgabe positiv unterstützen.

Ich möchte jetzt auch auf diesen Punkt eingehen, nämlich die Verschärfung beim Alko­holausschank an Jugendliche. Der Missbrauch von Alkohol bei Jugendlichen, ja teilwei­se sogar schon bei Kindern, ist leider tatsächlich ein massives Problem.

Eine Facette des Problems ist sicher auch, dass heute viele Jugendliche das Trinken bis an die Grenzen des Bewusstseins nicht mehr als außergewöhnliches Ereignis erle­ben. Das ist vielleicht jedem von uns irgendwann einmal sozusagen als Unfall passiert, mittlerweile ist aber in Diskotheken und bei Festen das Rauschtrinken zum Normalfall geworden. Es geht jetzt nicht nur um die Wirte, sondern auch um die Zeltfeste und um all diese Maßnahmen. Wenn Jugendliche durch Kübelpartys und Ähnliches energisch an den Alkohol herangeführt werden, muss man auch fragen, wo es erwachsene „Vor­bilder“ gibt, die bei solchen Dingen mitmachen.

Ich möchte aber auch sagen, dass man nicht alle Jugendlichen in einen Topf werfen darf. Wir haben exzellente Jugendliche, die ihren Weg machen, die eine gute Ausbil­dung absolvieren und vieles mehr. Diese Novelle ist ein guter und wichtiger Beitrag da­zu, die manchmal leider relativ zahnlosen Jugendschutzgesetze „auszubügeln“.

Gehen wir auch die nächsten notwendigen Schritte gemeinsam, nämlich in Richtung eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes – da sind ja die Länder mit verantwortlich – und unterstützen wir die Jugendlichen, dass sie viel Freiraum haben, und das nicht nur in Diskotheken. Und machen wir auch den Eltern Mut, dass sie Partner- und Elternbil­dung annehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

21.40



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 309

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Marizzi zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.40.24

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewerbeordnung und die drei dazugehörigen Gesetze und die Änderungen kann man grundsätzlich als gut bezeichnen. Das ist ein ganzes Paket aus verschiedenen Richtlinien und Änderungen, vor allem bei der Geld­wäscherichtlinie, und auch eine langjährige Forderung von uns und natürlich auch, wie schon heute mehrmals erwähnt, die schärferen Bestimmungen beim Alkoholaus­schank.

Unsere Fraktion hat vor allem großen Wert auf die Berufsqualifikationsrichtlinie gelegt. Wir glauben, dass diese Richtlinie notwendig ist und nicht nur gerecht. Es ist einfach so, dass wir im Bereich der gesamten Europäischen Union die richtigen Instrumente dann auch handhaben.

Noch einmal ein paar Worte zum Komatrinken. Ich glaube, es gibt auch positive Bei­spiele: Am 1. Dezember hat es in Wiener Neustadt eine Aktion gemeinsam mit der Ta­geszeitung „Kurier“ gegeben, wo der Herr Bürgermeister Bernhard Müller 31 Betriebe analysiert hat, die den Alkoholtest bestanden haben. Die Betriebe und die Wirtschaft sind mitgegangen. Ich glaube, dass das kein Diktat sein sollte, sondern dass gemein­sam an diesem Problem gearbeitet werden soll. Und glauben Sie mir, Herr Bundesmi­nister – wir haben auch im Ausschuss darüber gesprochen –, dass mir das ein beson­deres Anliegen ist. Sie wissen das.

Wir haben zwar nur eine Jugendarbeitslosigkeit von 9 Prozent, das liegt im europäi­schen Schnitt. Ich glaube, wir sind die Zweitbesten. Aber trotzdem sollten wir in Bezug auf die Lehrlingsausbildung – Sie haben mir im Ausschuss geantwortet, wir haben einen guten Sozialpartnervorschlag und der wird umgesetzt – etwas tun. Dieser Sozial­partnervorschlag ist gut, aber wir sollten gemeinsam betreffend Lehrlingsausbildung et­was tun. Wir sollten an die Wirtschaft, die Industrie und das Gewerbe forciert und wirk­lich zielstrebig herantreten, um mehr Lehrlinge zu haben, mehr ausgebildete Lehrlinge. Damit senken wir auf jeden Fall die Jugendarbeitslosigkeit. – Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schalle.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.42.55

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit der Novelle zur Gewerbeordnung setzen wir einer­seits EU-Richtlinien um, andererseits verwirklichen wir Vorgaben aus dem Regierungs­programm und reagieren mit Anpassungen auf wirtschaftliche Erfordernisse.

Hervorheben möchte ich die Neugestaltung des Anzeigeverfahrens, die in Zukunft zu einer Verwaltungsvereinfachung führen wird, sowie die Einführung des geschützten Gütesiegels Meisterbetrieb.

In Zukunft wird bei zahlreichen Anzeigen das Erfordernis der Bescheiderlassung zur positiven Erledigung wegfallen. Als Unternehmerin weiß ich, wie wichtig es ist, den Verwaltungsaufwand für die Betriebe zu senken und so die Unternehmerinnen und Un­ternehmer zu entlasten. Mir ist es sehr wichtig, dass wir diesen Weg auch sehr konse­quent fortsetzen. Je weniger Aufwand ein Unternehmer neben seinen Kerngeschäften bei Verwaltungsaufgaben hat, desto mehr kann er sich auf seinen wirtschaftlichen Er-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 310

folg konzentrieren. Wer Unternehmen entlastet, fördert das Wachstum und schafft Ar­beitsplätze.

Es wurde unter anderem auch die Einführung des geschützten Gütesiegels Meisterbe­trieb als Orientierungshilfe für die Konsumenten zur Qualitätssicherung beantragt. Die Meisterprüfung garantiert eine fundierte Ausbildung, das Vorliegen der fachlichen Vo­raussetzung und die Einhaltung höchster Qualitätsstandards. Der Konsument muss da­her darauf vertrauen können, dass nur Betriebe, deren Inhaber oder gewerberechtli­cher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, die Bezeich­nung „Meisterbetrieb“ auch verwenden darf. Das soll auch die neue Strafbestimmung untermauern, die die unbefugte Verwendung des Gütesiegels sowie die unbefugte Ver­wendung der Worte „Meister“, „Meisterbetrieb“ und so weiter unter Strafe stellt.

Es wurde unter anderem auch im Ministerrat auf Initiative des Finanzministers Molterer beschlossen, die Verwaltungskosten für die Betriebe bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent oder 1 Milliarde € zu senken. Ich denke, das sind wichtige Dinge, um ganz einfach in der Zukunft Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu sichern. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Trunk zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.45.13

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Zwei Vorbemerkungen: Punkt eins: Herr Kollege Veit Schalle, § 114 betreffend und Ihre Ausführungen, denke ich, wissen Sie so wie ich, 58-jährige Männer – und seien sie auch Politiker, egal, in welchem Bundesland – sind vom Jugendschutz nicht betrof­fen, sondern da handelt es sich um eine selbst zu verantwortende Haltung.

Punkt zwei: Herr Kollege Weinzinger, Sie haben von den sogenannten armen kleinen Wirten gesprochen, die jetzt schikaniert werden. Tatsache ist, dass diese heutige Maß­nahme, die in der Novellierung der Gewerbeordnung ihren Ausdruck findet, eine Initia­tive von den von Ihnen erwähnten kleinen Wirten ist, die nicht Schwarze oder Schafe sind, die sich von diesen sogenannten schwarzen Schafen, die zum Komatrinken, Bil­ligtrinken einladen, statt sich hier für den Jugendschutz zu engagieren, distanziert ha­ben. Viele davon kommen aus dem Freien Wirtschaftsverband, und ich danke ihnen für diese Initiative, die vor einem halben Jahr medial ihren Höhepunkt gefunden hat, die als Wirte und Gastronomen nachhaltig gearbeitet haben.

Daraus wurde ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Gisela Wurm, Melitta Trunk, Genossinnen und Genossen, der allerdings im Gesundheitsausschuss nicht sehr erfolgreich war. Ich halte das für ein sehr positives Beispiel, dass im Wirtschafts­ausschuss – auch, Herr Kollege Mitterlehner, dank Ihrer Unterstützung – Konsens da­rüber gefunden wurde. Es geht dort um Regelungen, etwa um die Ausweispflicht, die keine Schikane gegen die Gewerbetreibenden sind, sondern zum Schutz der Jugendli­chen dienen. – Punkt eins.

Zweitens geht es um ernsthafte Sanktionen, die auch niemanden in seiner Existenz ge­fährden, aber in Wirklichkeit zum Nachdenken und Reagieren anhalten, also eine sinn­volle Maßnahme sind.

Im Wirtschaftsausschuss ist es zu dieser Novelle gekommen, und ich denke, das ist ein guter Beitrag nicht nur zur Verhinderung von zunehmendem Alkohol- und Genuss­mittelmissbrauch, sondern eine Form der Prävention. In diesem Zusammenhang schließe ich mich auch den Ausführungen des Herrn Ministers an. Wir PolitikerInnen und nicht nur SportlerInnen haben Vorbildwirkung, und das kostet kein Steuergeld,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 311

wenn wir PolitikerInnen unserer Vorbildwirkung gerecht werden und zumindest einen Konsens treffen, dass wir einen großen Bogen um Lokale machen, wo die Jugendli­chen zu Komatrinken und Billigtrinken verführt werden.

Punkt zwei: Es soll ab heute aus Anlass dieser Novelle keine Politikerin und kein Politi­ker geizig werden, aber niemandem mehr seinen Alkohol bezahlen, in anderen Dingen aber durchaus großzügig sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Steindl zu Wort gemeldet. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.48.19

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! In der gegenständlichen Debatte befassen wir uns mit der EU-Richtlinie 10/2005, die für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter hier umgesetzt wird. Herr Kollege Weinzinger, wir brauchen uns, wie ich meine, keine Sorgen um die österreichischen Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter zu ma­chen; die sind auf höchstem Niveau ausgebildet. Und ich glaube, dass gerade diese Öffnung auch Möglichkeiten auf der einen Seite und auf der anderen Seite der öster­reichischen Grenzen eröffnet, dienstleisterisch tätig zu werden. Unsere Wirtschaftstreu­händer und Bilanzbuchhalter haben aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung beste Möglichkeiten.

Ziele dieser EU-Richtlinie sind der Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und die Erbringung von Dienstleistungen sowie einen verstärkten Automatismus bei der An­erkennung von Berufsabschlüssen zu fördern. Es ist auch so, dass beispielsweise ein Niederlassungswerber, der über die entsprechenden Qualifikationen nicht verfügt, hier in Österreich Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgänge zu absolvieren hat. Es ist also auch dafür Sorge getragen, dass, wenn es mit den Qualifikationen nicht stimmt, eine entsprechende Ausbildung gemacht werden muss.

Der selbständige Bilanzbuchhalter wird in der Wirtschaft sehr, sehr gut aufgenommen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Liberalisierung der Dienstleistung.

Seit 1. Jänner 2007 haben mehr als 1 000 selbständige Bilanzbuchhalter ihre Arbeit aufgenommen. Sehr erfreulich dabei ist auch, dass der Frauenanteil in etwa 62,2 Pro­zent beträgt.

Die Liberalisierung der Dienstleistungsberufe soll, glaube ich, so weitergeführt wer­den. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier gelangt nun zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.50.27

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gewerbeordnung enthält nicht nur Regeln für Gewerbetreibende, Zulassungsbestimmungen, Regeln für den Tä­tigkeitsbereich, sondern auch, wie wir bereits gehört haben, eine Reihe von Konsu­mentenschutzbestimmungen.

Mit der Novelle, die wir heute hier beschließen, wird ein weiterer Schritt gesetzt. Wir re­geln das leidige Problem oder verbessern die Situation der Konsumenten bei Werbe­veranstaltungen, wir novellieren das Konsumentenschutzgesetz, nämlich gerade im


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 312

Hinblick auf Werbeveranstaltungen, damit entsprechende Rücktritte von Konsumenten leichter vorgenommen werden können.

Eine der wichtigsten Regelungen enthält aber die Bestimmung, die nun vorschreibt, dass Vermögenstreuhänder und Immobilienverwalter in Zukunft verpflichtend eine Ver­mögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Hintergrund: in Salzburg der Konkurs von zwei großen Hausverwaltern, wo es im Zu­sammenspiel von Sozialpartnern, dem Land Salzburg und insbesondere der Fachgrup­pe der Immobilienverwalter gelungen ist, das Gröbste zu verhindern.

Diese Fachgruppe der Immobilienverwalter in Salzburg hat nicht nur einen freiwilligen Härtefonds eingerichtet, sondern darüber hinaus auch ein eigenes Gütesiegel entwi­ckelt, um mehr Vertrauen für Mieter und Wohnungseigentümer zu schaffen. Dieses ist vorbildhaft für Österreich.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Anlehnung an das Salz­burger Beispiel, die Umsetzung der Anregung einer freiwilligen Treuhandrevision für Immobilienverwalter bzw. andere freiwillige Maßnahmen zur Kontroll- und Qualitätssi­cherung in allen Bundesländern und bei allen Fachgruppen der Immobilien- und -Ver­mögenstreuhänder zu unterstützen, um die Vertrauensbasis zwischen Kunden und Im­mobilienverwaltern zu verbessern.“

*****

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der verbindlichen Vermö­gensschadenshaftpflichtversicherung, einem freiwilligen Härtefonds, den die Fachgrup­pe auf Bundesebene bereits eingerichtet hat, und eben dieser freiwilligen Treuhand­revision können wir die Situation der Mieter und Wohnungseigentümer in Österreich absolut verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel; eingebracht im Zuge der Debatte um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (283 d.B.) Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän­dert wird (320 d.B.)

Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (BGBl. I Nr. 111/2002) wird u.a. eine weitere Ver­einbarung im Regierungsprogramm SPÖ - ÖVP umgesetzt. Immobilientreuhänder d.s.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 313

Immobilienverwalter, aber auch Immobilienmakler und Bauträger haben in Zukunft ver­pflichtend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zum Schutz der Interessen von Mietern und Wohnungseigentümern abzuschließen.

Der Konkursfall Peter Marterbauer GmbH hat in Salzburg nach dem Freitod des Fir­meninhabers nicht nur Mieter und Wohnungseigentümer (über 3.000) schockiert, son­dern in Salzburg die ganze Immobilienbranche zu Unrecht in Verruf gebracht. Viele Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter und Geschäftspartner der Hausverwal­tung Peter Marterbauer mussten um bereits erlegte Betriebskostenakonti, einbezahlte Rücklagen bzw. um die Gelder in den Instandhaltungsfonds und auf anderen Konten zittern. Gleichzeitig ging es auch um ausstehende Zahlungen von Lieferungen und Leistungen an beauftragte Firmen durch die Hausverwaltung Peter Marterbauer. Auf­grund bestehender Außenstände waren auch Arbeitsplätze in diesen Firmen massiv gefährdet.

Über einen freiwilligen Härtefonds (mit 70.000 Euro) - an dem sich u.a. das Land Salz­burg sowie die Salzburger Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder be­teiligten – wurde versucht, geschädigten Mietern, Wohnungseigentümern mit geringem Haushaltseinkommen zu helfen. In diesem Sinn kam es in vielen Fällen zu raschen un­bürokratischen Soforthilfen. Gleichzeitig wurde vom Land Salzburg und den Sozialpart­nern eine verpflichtende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gefordert, die nun mit der Novelle zur Gewerbeordnung umgesetzt wird. Das von den Salzburger Immobi­lienverwaltern in der Jahresmitte vorgestellte freiwillige Kontroll- und Zertifizierungssys­tem (Gütesiegel für kontrollierte Immobilienverwalter) sowie ein eigener Härtefonds stellen zur zukünftig verpflichtenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung dar. Zwischen zeitlich wurde bereits auf Bundesebene durch den Fachverband ein eigener Härtefonds eingerichtet.

Dieses Gütesiegel dürfen künftig jene gewerblichen Salzburger Immobilienverwalter tragen, die verwaltete Treuhandgelder durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder frei­willig überprüfen lassen. Danach sind sie berechtigt, ein Gütesiegel öffentlich zu füh­ren, das sie als „kontrollierten Immobilienverwalter“ ausweist.

Gewerbliche Immobilienverwalter, die das Treuhandgütesiegel erhalten wollen, können seit 1.Juli 2007 in Salzburg einen Antrag auf Vergabe an die Fachgruppe stellen, wo­rauf ihnen ein Wirtschaftstreuhänder zugewiesen wird, dem wiederum der Interessent den Auftrag zur Prüfung erteilt. Ein Antrag auf Vergabe des Treuhandgütesiegels kann allerdings nur einmal im Jahr gestellt werden.

Um das Treuhandgütesiegel zu bekommen, muss jeder Antragsteller allerdings strenge Kriterien (Verwaltung von Treuhandgelder; Kontenführung; Kautionen; Kontoüberzie­hungen; Barabhebungen; Jahresabrechnung etc.) erfüllen. Der Treuhandrevisor ent­scheidet auch über den Entzug dieses Gütesiegels. Mit dieser neuen „Treuhandrevi­sion für Immobilienverwalter“ und dem Gütesiegel nimmt Salzburg eine Vorreiterrolle in Österreich ein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Anlehnung an das Salz­burger Beispiel, die Umsetzung der Anregung einer freiwilligen Treuhandrevision für Immobilienverwalter bzw. andere freiwillige Maßnahmen zur Kontroll- und Qualitätssi­cherung in allen Bundesländern und bei allen Fachgruppen der Immobilien- und -Ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 314

mögenstreuhänder zu unterstützen, um die Vertrauensbasis zwischen Kunden und Im­mobilienverwaltern zu verbessern.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.53.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich darf ganz kurz auf zwei Gesetzesänderungen eingehen, die im Rahmen dieser vielen Änderungen hier stattgefunden haben. Da bedanke ich mich sehr herzlich beim Herrn Bundesminister, dass es zum einen eine bloße Namensände­rung gegeben hat, die für mehr Wettbewerbsmöglichkeiten sorgen wird, nämlich eine Änderung des Namens der technischen Büros auf Ingenieurbüros, beratende Inge­nieure. Das ist die internationale Bezeichnung. Das bietet entsprechend mehr Möglich­keiten auf internationaler Ebene außerhalb Österreichs.

Was hier für mehr Wettbewerb sorgt, das muss auf der anderen Seite auch mehr Wett­bewerb für andere zulassen. In dem Fall meine ich die Änderungen im Ziviltechnikerge­setz. Wenn das einigen zu liberal sein mag, dann, glaube ich, sollten wir uns ganz ein­fach daran erinnern, dass wir hier Chancengleichheit haben sollen.

Gerade diese beiden Berufsvereinigungen, die beratenden Ingenieure nach der Ge­werbeordnung und die Ziviltechniker, haben sehr viel gemeinsam. Diese Gemeinsam­keiten werden sie in Zukunft noch viel besser nützen. Ich darf nur daran erinnern, dass die technischen Büros bisher bereits über 5 500 Befähigungsnachweise hatten, und bei den Ziviltechnikern sind es in etwa gleich viele. Das heißt, hier sind zwei Berufsgrup­pen annähernd auf gleicher Augenhöhe. Gemeinsam beschäftigen sie wieder einige zigtausend Angestellte. Und ich glaube, dort wird auch entsprechend gute Arbeit ge­leistet.

Abschließend darf auch ich mich ganz kurz aufs Komatrinken beziehen und nur hinzu­fügen, dass es sehr wichtig ist, dass wir hier schärfere Richtlinien schaffen, dass wir alle mit ins Boot nehmen, was diese Verpflichtung betrifft, von den Eltern bis hin zu den Politikern. Und da darf ich auch nur das hinzufügen – Kollege Schalle hat es ja auch angesprochen für das BZÖ –: Ich hoffe, dass sich jetzt allerdings nicht alle BZÖ-Abge­ordneten zu hautnah um das Thema Komasaufen kümmern müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.56.19

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass diese Gewer­berechtsänderung nun auch das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ beinhaltet. Das betrifft mehr als 40 Branchen. Das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ sichert sehr hohe Qualitätsstandards im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbereich. Üb­rigens, das sind vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die weitaus die meisten Lehrlinge ausbilden. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ unterstützt die Qualitätsbetriebe auf dem Inlands­markt, wird ein Standortvorteil, wird neue Märkte öffnen, also das Ansehen der öster­reichischen Betriebe im Ausland steigern.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 315

Als weiteren Schritt schlage ich die Einbeziehung aller reglementierten Gewerbe vor. Dies könnte als zweiter Schritt erfolgen.

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Gütesiegel auch auf die Lage des Mittelstan­des eingehen. Es sind heute schon sehr positive Wirtschaftsdaten hier vom Rednerpult aus verkündet worden. Ich möchte aber trotzdem feststellen, dass der Mittelstand in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt wurde, dass der Mittelstand der Verlierer der letzten Steuerreform war und dass die kommende Steuerreform – und dafür werden wir eintreten – eine Steuerreform für den Mittelstand und für die Bezieher von niedri­gen Einkommen sein wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.  Abg. Rädler: Wir nehmen Sie beim Wort!)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.58.32

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Zur heu­tigen Novelle der Gewerbeordnung und zum Punkt Jugendschutz: Ich bin selbst seit 30 Jahren Wirt. Das Thema Komatrinken geistert durch alle Medien. Ich muss dazu sa­gen, so stark ist es vor 30 Jahren nicht transportiert worden. Es war auch damals schon ein Thema, dass die Jungen da und dort etwas getrunken haben. Aber trotzdem, die Jugend ist unser größter Wert für die Zukunft, für die Gesellschaft und auch für die Familie, und es ist unsere Verpflichtung, auf die Jugend zu schauen. Und deshalb ist es auch wichtig, dass diese Kontrollen verschärft werden, und zwar nicht nur verschärft werden von den Wirten her durch die Ausweispflicht – Herr Kollege Weinzinger hat ge­sagt, das bleibt allein bei den Wirten hängen –, sondern es ist in Zukunft auch ver­pflichtend, bei Vereinsfesten, bei Zeltfesten, aber auch, wie gesagt, in Buschenschen­ken diese Kontrollen durchzuführen, zum Schutz unserer Jugend.

Etwas muss man, glaube ich, aber ganz klar auch dazusagen: Mit dem Gesetz allein wird man das nicht in den Griff bekommen, sondern es geht hier wirklich um die Vor­bildwirkung gegenüber unserer Jugend.

Ich möchte jetzt nicht auf das Thema eingehen, das in den letzten Tagen durch die Me­dien gegeistert ist, von einer Disco in Spittal, sondern auf die Diskussion, die sich da­raus entwickelt hat. In diesem Zusammenhang frage ich nämlich schon: Was soll die Jugend von ihren politischen Vorbildern halten, wenn schon seit zwei Tagen Pres­setexte durch die Öffentlichkeit geistern, in denen nur gegenseitig Vorwürfe zuge­wiesen werden? Ein Herr Stark von der BZÖ-Jugend zum Beispiel sagt, die Grünen sollen still sein, denn es ist nicht sicher, ob bei deren Veranstaltungen nicht auch alle „eing’raucht“ beziehungsweise ohne Drogen konsumiert zu haben nach Hause kom­men. Rücktrittsforderungen werden gestellt, und so weiter und so fort.

Eine derartige Diskussion in der Öffentlichkeit ist genau das, was unsere Jugend nicht braucht. Mit Gesetzen allein wird man die Jugend nicht so weit bringen, von diesen „Sünden“, die wir zum Teil auch selbst begangen haben, zu lassen. Seien wir daher Vorbild – ich glaube, wir sind uns einig darin, dass die Jugend den Schutz braucht – und stehen wir dazu und lassen wir bei diversen Diskussionen, wenn es um das größte Gut unseres Landes geht, nämlich um die Jugend, Parteipolitik beiseite! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 316

22.01.27

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon ausführlich über die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung berichtet und auch darüber diskutiert. Ich möchte dennoch kurz zwei Bereiche ansprechen.

Erstens: Ziviltechniker- und Ingenieurbüros. – Kollege Auer hat bereits die Namensän­derung angesprochen, es sind aber auch Änderungen vorgesehen, wodurch auch Teil­zeitarbeit anerkannt wird. Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, konnte die SPÖ erreichen, dass auch freie Dienstverträge als Praxiszeiten anerkannt werden. Wir wissen natürlich, dass wir uns auch in Zukunft Veränderungen und Novel­lierungen gerade im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung nicht verschließen dür­fen.

Der zweite Punkt, ganz kurz angesprochen: die geplante Änderung der Gewerbeord­nung 1994 in § 13 Abs. 1 Punkt 1a. Hier sind die Ausschließungsgründe zur Ausübung eines Gewerbes erweitert und verschärft worden. – Eine sehr positive Sache.

Sinngemäß neu ist, dass vom Ausüben eines Gewerbes natürliche Personen dann ausgeschlossen sind, wenn sie wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversi­cherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit von einem Gericht verurteilt worden sind.

Die bisher bestehenden Ausschließungsgründe bleiben natürlich aufrecht und sind in Ergänzung und in Erweiterung der vorhin neu angeführten Ausschließungsgründe ein weiterer Beitrag und ein weiterer Erfolg für einen fairen und gerechten Wettbewerb zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hörl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Kainz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Hörl –: Geburtstagsre­de, Franz! – Abg. Großruck: Geburtstag hat er heute!)

 


22.03.28

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Es wurde schon alles gesagt: Die Gewerbeordnung wurde zum einen deshalb geändert, weil man gegen das Komatrinken etwas unternehmen wollte, um der Jugend eine gedeihliche Entwicklung zu ermöglichen. Zum anderen mussten einige EU-Richtlinien umgesetzt werden.

Aus der Sicht der Wirte, davon bin ich überzeugt, stellt es überhaupt kein Problem dar, dass die Strafausmaße erhöht werden. Ordentliche Wirte – und ich kenne eigentlich nur solche – haben schon immer auf unsere Jugend geachtet und dafür gesorgt, dass die Dinge im Zusammenhang mit Alkohol einigermaßen ins Lot kommen.

Wir werden natürlich auch dafür sorgen müssen – und das sage ich jetzt als Bürger­meister; die Bürgermeister sind hier wirklich vorbildlich –, dass wir dieses Problem auch bei Zeltfesten in den Griff bekommen. Ich meine, dass die Länder natürlich auch ihre Bestimmungen anpassen müssen.

Das Gütesiegel „Meisterbetriebe“ wurde ebenfalls schon erwähnt. Das ist natürlich eine tolle Sache. Ich bin der Meinung, wir können in diesem Staat nicht genug tun für Fach­arbeiter, wir können nicht genug tun für die Lehre, denn wir haben einen großen Man­gel an Facharbeitern, und wenn wir damit einen Beitrag leisten konnten, dann ist das eine tolle Sache.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 317

Dass man gegen Geldwäsche ist, ist, glaube ich, selbstverständlich, und auch die Maßnahmen sind in Ordnung.

Alle getroffenen Maßnahmen sind wichtig. Herrn Bundesminister Bartenstein und auch Herrn Kollegem Mitterlehner ist es gelungen, eine notwendige Änderung der Gewerbe­ordnung durchzusetzen, die notwendigen Modernisierungen zuzulassen, die Ideen, die einzelne Fachgruppen eingebracht haben, als ein Gesamtbild darzustellen. All das war wichtig – ich danke dafür.

Aber noch viel wichtiger ist, dass wir in drei Wochen Weihnachten feiern, dass wir auch in hundert Jahren in den Alpen noch Schi fahren werden – ich zitiere hier das „Wirt­schaftsBlatt“ vom 5. November (der Redner platziert ein Plakat mit der Aufschrift „In den Alpen fahren wir noch in hundert Jahren Schi“ auf dem Rednerpult) – und dass wir vor einer tollen Saison stehen, eine super Buchungslage haben, dass uns un­ser Bundesminister für Tourismus bei den Saisonniers und auch bei den Arbeitskräften jetzt doch immer wieder unter die Arme greift und dass einer guten Saison nichts mehr im Wege steht. Wir haben, wie gesagt, inzwischen eine tolle Schneelage und eine tolle Buchungssituation – einer erfolgreichen Saison steht somit nichts mehr im Wege. – Danke sehr. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hörl, ich darf Ihnen zum Ge­burtstag herzlich gratulieren; wenn das so stimmt, wie ich es gehört habe. Wir wün­schen Ihnen alles Gute zum Geburtstag! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. 2 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


22.05.43

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Kollege Hörl, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Ein Riesenglück – es ist der 4., nicht der 5. Dezember. (Abg. Mag. Kogler: Die „Heilige Barbara“! – Abg. Dr. Haimbuchner: Den haben wir morgen, den 5.!) – Den haben wir morgen, genau.

Frau Kollegin Steibl hat die Arbeiterkammer kritisiert. Ich glaube, es gibt aus jedem Be­reich einige beliebte Beispiele. Kollegin Steibl ist jetzt nicht da, vielleicht für Kollegen Mitterlehner zum Mitnehmen: Was halten Sie davon, wenn Jungunternehmer Be­schwerde dagegen führen, dass sie mit dem Begrüßungspaket von der Wirtschafts­kammer gleich die Beitrittserklärung zum Wirtschaftsbund und zur ÖVP mitgeschickt bekommen? – Ich würde vorschlagen: zumindest mit getrennter Post schicken. (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Selbstverständlich, aber man sollte das schon trennen.

Wir haben heute einige Gesetzentwürfe zur Beschlussfassung vorliegen. Im Wesentli­chen geht es um die EU-Qualifikationsrichtlinie, um die Dienstleistungsfreiheit. Bisher war für Dienstleistungen in einem fremden Land ein aufwendiger Qualifikationsnach­weis erforderlich. Das neue System enthält wesentliche Erleichterungen. Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen müssen nicht mehr diesen schwierigen Quali­fikationsnachweis erbringen.

Davon betroffen auch der Bilanzbuchhalter; in etwa seit einem Jahr ein selbständiger Beruf im Sinne des Gewerbes. Das hat sich sehr, sehr positiv entwickelt – Kollege Steindl hat es schon erwähnt –, über 1 500 öffentliche Bestellungen. Mit der vorliegen­den Novelle wird dieses Gewerbe einen neuerlichen Schub und auch die Chance er­halten, qualifizierte Dienstleistungen im Ausland anzubieten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 318

Begrüßenswert – auch das haben wir schon gehört – und bemerkenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass fast 63 Prozent der in diesem Beruf Tätigen Frauen sind. Eine tolle Sache und auch ein weiterer Grund, der vorliegenden Gesetzesnovelle zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Sburny ist als Nächste zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.08.13

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Ge­setzesnovellen zustimmen.

Ich möchte allerdings einige Anmerkungen machen; zunächst zu § 114 der Gewerbe­ordnung. Ich finde es schon immer sehr interessant, wie dieses Thema diskutiert wird, vor allem zu späterer Stunde, zumal, wie man auch in der Cafeteria immer wieder be­obachten kann, wir ja selbst hin und wieder ganz gerne ein Glas Wein oder ein Glas Bier zu uns nehmen; viele von uns oder auch mehrere, ich weiß nicht, wie das bei Ih­nen ist. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Sie können mir glauben, ich weiß, wovon ich rede, auch im Hinblick darauf, was Kol­legin Trunk angesprochen hat, nämlich man soll niemandem mehr ein Glas Wein zah­len. Ich komme aus Langenlois, und ich kann mir vorstellen, wie das in meiner Umge­bung ankommen würde, wenn wir quasi verbieten würden, dass man irgendjemandem ein Glas Wein zahlt. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Trunk: Kindern und Jugendlichen bitte nicht!)

Ich glaube, dass dieser Punkt, den wir da beschließen, wirklich ein wichtiger ist, aber natürlich nur ein ganz kleiner Punkt. In Wahrheit geht es darum, die Genuss- und Le­bensqualität ins Zentrum zu stellen und zu verhindern, dass das Zuschütten mit Alko­hol, wie es eben nicht nur bei Jugendlichen, sondern durchaus auch bei einer Reihe von Erwachsenen üblich ist, nicht auch noch durch Kampfpreise von Wirten und durch sehr lässigen Umgang in dieser Sache unterstützt wird. Das soll damit unterbunden werden, gerade im Hinblick auf Jugendliche, und das finden wir gut.

Punkt zwei: Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie. – Wir stimmen auch dem zu, weil wir sehen, dass in dieser Umsetzung der Richtlinie sehr viel mehr Transparenz und auch Rechtssicherheit geschaffen wird, als das bis jetzt der Fall war. Es gibt eine Anmeldung für eine Dienstleistungserbringung und auch ein Kontrollrecht im Gastland, was uns ein großes Anliegen war; das heißt nicht im Herkunftsland, sondern eben im Zielland. Das ist ein sehr wichtiger Erfolg auch der Debatte, die diesbezüglich stattge­funden hat. Es gibt für sensible Bereiche Mindeststandards und insgesamt auch die Pflicht für die Dienstleister, über ihre Qualifikation Auskunft zu geben. Das heißt, es ist in dem Sinn eine ganz gute Balance zwischen Freizügigkeit und auch Qualitätsstan­dards geschaffen worden und insofern eine gute Entwicklung, der wir zustimmen.

Eine Anmerkung zum Ziviltechnikergesetz. Es gibt hier – und wir haben das auch im Ausschuss diskutiert – eine Ungleichheit zwischen mehreren Ländern in Europa und Österreich, nämlich insofern, als Praxiszeiten in anderen Ländern schon während des Studiums angerechnet werden können, was in Österreich nicht der Fall ist. Wir haben darüber gesprochen, dass es diesbezüglich noch eine Abänderung geben soll, die bis jetzt nicht vorliegt. Ich gehe aber davon aus, dass in den nächsten Jahren überprüft werden wird, inwieweit da Schieflagen bestehen werden, also auch Ungleichheiten für die österreichischen Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen, und dass man das unter Umständen auch noch reparieren kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 319

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in 320 d.B.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Schalle vor. Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung hinsichtlich der Ziffer 88 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit angenommen. (E 47.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 321 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 322 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 320

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird, in 323 d.B.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten The­messl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich zunächst über die von diesem Antrag be­troffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, welcher die Einfügung neuer Ziffern 13a und 13b zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit nicht angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag betreffend Ziffer 14 eingebracht, und ich ersuche jene Mitglieder des Ho­hen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit nicht angenommen.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über Ziffer 14 des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes und bitte bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird, samt Titel und Eingang in 287 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.16.5819. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (325 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 321

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.17.23

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nister! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darü­ber, Frau Präsidentin, dass jetzt gerade Sie den Vorsitz führen, denn ich möchte kurz in Erinnerung rufen: Anlässlich verschiedener Debatten in der letzten Legislaturperio­de, bei denen alle Redner Pro-Redner waren, haben wir damals diskutiert, ob es nicht Sinn machen würde, die Beiträge schriftlich abzugeben. – Wir haben heute sechs Punkte auf der Tagesordnung, zu denen alle 39 Redner ausführen, dass sie ohnehin dafür sind; Regierungsmitglieder melden sich dann auch noch zu Wort. Präsident Khol hat seinerzeit recherchiert, in welchen europäischen Parlamenten man seine Reden schon schriftlich deponieren kann, und ich würde anregen, diese Initiative doch wieder aufzugreifen.

Sollte das in diesem Sinne geregelt werden, würden Sie von mir im Protokoll Folgen­des lesen:

Der Entwurf trägt jüngsten Änderungen des nationalen Rechtes auf dem Gebiet des Handelsrechtes sowie des Berufsrechtes der Rechtsanwälte und Notare Rechnung und dient zur Anpassung sowie zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht.

Ich würde aber noch hinzufügen: Wenn man schon über Anpassungen redet, so gibt es noch ein paar Dinge, die man allenfalls in einer nächsten Novelle berücksichtigen soll­te. So ist zum Beispiel im Patentanwaltsgesetz geregelt, dass die Entbindung des Pa­tentanwaltes von Zeugenaussagen im Verwaltungsverfahren und vor den Zivilgerichten gegeben ist, jedoch nicht bei Strafgerichten. – Das wäre ein Diskussionsbeitrag.

Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, allenfalls auch für eine nächste No­velle: Die angestellten Patentanwälte in Kanzleien sind momentan von Gewinnbeteili­gungen ausgeschlossen, was angesichts der derzeitigen Debatte über Mitarbeiterbetei­ligung nicht ganz sinnvoll zu sein scheint. Das sollte man vielleicht auch bei einer nächsten Novelle berücksichtigen.

In diesem Sinne würde ich bitten, die Diskussion betreffend die Deponierung schriftli­cher Beiträge zu Verhandlungsgegenständen, die einstimmig beschlossen werden, wieder aufzunehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Maier, Sie wissen ja, dass ein Geschäftsordnungskomitee eingerichtet ist, und es steht Ihnen selbstver­ständlich frei, Ihren Vorschlag dort auch einzubringen. Wir werden ihn mit in Beratung nehmen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 2 Minuten ge­wünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.20.01

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Nachdem der Kollege Maier schon inhaltlich dazu Stellung genommen hat und darüber hinaus kreative Beiträge für den Parlamentaris-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 322

mus geleistet hat, möchte ich auch einige Vorschläge zum Thema Patente oder Pa­tentmanagement in Österreich liefern.

Ich glaube, dass wir über sehr viele Patente verfügen, die eigentlich tote Patente sind, weil sie nicht genützt und verwertet werden. Daher möchte ich anregen, dass man einerseits Patentzeiten nicht verwendeter Patente früher aus der Schutzzone des Pa­tentschutzes herausnimmt, um vielleicht früher Innovationen marktfähig zu machen oder auf den Markt zu bringen, beziehungsweise Patente, die nur gekauft werden, um sie vom Markt fernzuhalten, früher als Innovationen zur Verfügung zu stellen.

Ich glaube, dass man in Summe die Patentsystematik beleben sollte. Das wäre viel­leicht eine Tätigkeit für Patentanwälte, da evaluierend zu wirken und vielleicht etwas Leben in das Patentwesen in Österreich hineinzubringen. Ich glaube, ein Patent ist nicht dann ein Wert an sich, wenn ein Patent formuliert wurde und gewährt wurde, son­dern ein Patent hat dann einen gesellschaftlichen Nutzen, wenn es umgesetzt wird und für die Gesellschaft zur Verfügung steht.

In diesem Sinne trete ich auch für den Beschluss dieser Novelle heute ein und möchte diese Anregung mitgeben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gradauer
zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Stummvoll: 5 Minuten? – Abg. Gradauer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Herr Stummvoll, ich versuche, es kürzer zu machen! – Allgemeine Heiterkeit.)

 


22.21.52

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Ich habe heute Vormittag mit einem mir befreundeten Patentanwalt ge­sprochen. Er hat gesagt, man habe sich dieses Gesetz sehr gut angesehen und in al­len Einzelheiten für gut befunden. Deshalb können wir mit gutem Gewissen diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.

Ich wollte aber ein anderes Thema in diesem Zusammenhang anschneiden. Es betrifft auch Patente und betrifft das Vorhaben der EU, diesen Eigentumsrechten, sprich auch geistigen Eigentumsrechten, sprich Patenten den Vorrang zu geben. Das ist unter Um­ständen eine sehr problematische Angelegenheit.

Es gibt längst Patente, die sich auf tierische und menschliche DNA erstrecken. Zum Beispiel meldet die Firma Monsanto in 160 Staaten ein Patent auf eine natürlich im Zuchtschwein – entschuldigen Sie dieses Thema zu so später Stunde – vorkommende Gensequenz an. Und wenn man jetzt in der Weise folgt, dass der Vorrang für Eigentum gegeben wird, weil es geistiges Eigentum ist, erreicht die Firma Monsanto mit den Schweinepatenten das Ziel, dem Weltmarkt in der globalen Nahrungsmitteldiktatur et­was näher zu kommen und einen Schritt näher zu sein.

Das, so denke ich, ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Ich weiß nicht, ob das wirklich auf Wahrheit beruht. Deshalb frage ich den Herrn Minister, ob das so ist.
Wenn es so wäre, müssten wir uns doch sehr vehement gegen die Nahrungsmittel­diktatur, die aus den Vereinigten Staaten auf uns zukommt, wehren. Da müssten wir natürlich sehr, sehr auf der Hut sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Abgeordneter Schalle zu Wort gemeldet. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 323

22.24.23

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Ich will die Sache kurz machen. Meine Vorredner haben schon die Vorteile ausgeführt, und summa summarum stimmen wir der Novelle zu. Schade ist nur, dass gerade bei den Berufsvoraussetzungen das Ansinnen der Kam­mer nicht berücksichtigt worden ist, und zwar betreffend die Ausbildung der Patentan­wälte in der Fachhochschule. Hier hat man, glaube ich, eine Chance ausgelassen. Das wäre eine Aufwertung der Fachhochschule überhaupt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 206 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.25.5320. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Ver­teilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsge­setz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (343 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (284 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnah­men beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (344 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.26.58

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich ganz kurz zu jenem Gesetz Stellung nehmen, das die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheits-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 324

daten beinhaltet. Sie wissen, wir sind sehr stolz darauf, dass wir es geschafft haben, in der vergangenen Legislaturperiode in relativ kurzer Zeit die elektronische Gesundheits­karte zu entwickeln und an 8,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher auszurol­len. Es ist dies nach wie vor die modernste Gesundheitskarte der Welt, und sie wird die Basis und die Grundlage für die elektronische Gesundheitsakte sein.

Für diese elektronische Gesundheitsakte, die letztendlich nicht nur den Patientinnen und Patienten zugute kommt, sondern auch mehr Sicherheit bieten wird, aber auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dem medizinischen Personal eine wichtige Grundlage für eine gute Diagnose sein wird, werden wir sicherstellen, dass auch die Datensicherheit gewährleistet ist. Es ist unser Anliegen, diese elektronische Gesund­heitsakte so bald als möglich auch in Österreich einzuführen. Die heutige Gesetzesvor­lage ist ein wichtiger Schritt, um auch die Datensicherheit in diesem Gesetz sicherzu­stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.28.45

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte KollegInnen! Lassen Sie mich in aller Kürze zum vorliegenden Gewebesicherheitsge­setz Stellung nehmen.

Mit dem Gewebesicherheitsgesetz werden drei gemeinschaftsrechtliche Richtlinien in innerstaatliches Recht übergeführt. Das Gewebesicherheitsgesetz dient vor allem da­zu, die Qualitätssicherheit von medizinischer Verwendung bestimmter menschlicher Zellen und Gewebe sicherzustellen. Zum Schutz der Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers müssen in Zukunft bei Gewinnung, Verarbeitung, Konservie­rung sowie bei Lagerung und Verteilung hohe Sicherheitsstandards eingehalten wer­den.

Eines der wichtigsten Ziele ist dabei, die Übertragung von Krankheiten im Zuge von Gewebespenden zu verhindern. So darf die Gewinnung von Zellen in Zukunft nur noch von Entnahmeeinrichtungen erfolgen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik ausgerüstet sind, und die so gewonnenen Zellen dürfen künftig auch nur in speziellen Gewebebanken verarbeitet, gelagert und von ihnen verteilt werden. Und diese Gewebebanken müssen genauso wie die Entnahmeeinrichtung dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen. Das ist ein wichtiger Schritt, um so­wohl Spender als auch Empfänger vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.30.09

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich weiß, dass ELGA viele Chancen bietet, und wenn man die Risi­ken im Griff hat, wird man dagegen nicht allzu viel einwenden können.

Ich möchte aber jetzt über das Gewebesicherheitsgesetz sprechen. Wir werden der Materie zustimmen. Das Gesetz vollzieht eigentlich nichts anderes als drei EU-Richt­linien – vielleicht etwas spät, aber immerhin doch – und beendet eine beträchtliche Rechtsunsicherheit beziehungsweise überhaupt das Fehlen rechtlicher Regelungen auf diesem Gebiet: Es bietet dadurch letztlich die Chance, dass sich einiges signifikant


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 325

in der Sicherheit und Qualität im Umgang mit menschlichen Organen, Zellen und Ge­weben verbessert: von der Spende angefangen bis zur Verarbeitung, Isolierung, Kon­servierung und auch letztlich Verteilung bis hin im klinischen Bereich zu den Patienten.

Wenn man die Begutachtungen durchliest, sieht man, dass einige Problemzonen auf­gelistet werden, die ich auch sehe, die aber nicht so weit gehen, dass wir da nicht zu­stimmen könnten. Einerseits ist die Zustimmung der Bundesländer für mich etwas im Vagen. Ich würde mich interessieren, was man darüber denkt. Dann gibt es die Kritik, dass vieles nicht im Gesetz steht, was in Verordnungen geregelt werden soll. Hier kann ich Dr. Aigner aus dem Ministerium zumindest über Strecken zustimmen, dass der me­dizinische Fortschritt so rasch ist, dass man fast jährlich Gesetze ändern müsste. Jetzt schauen wir halt, ob sich auch die Verordnungen jährlich ändern.

Da hätte ich ganz gerne doch etwas angesprochen: Moderne Staaten Europas und da­rüber hinaus haben Ethikkommissionen, und zwar nicht als Hobbyverein irgendeines Bundeskanzlers, sondern im Dienste des Parlamentes. Sie haben eine Technologiefol­genabschätzungskommission wie die Akademie der Wissenschaften in Österreich auch zu Diensten des Parlamentes. Es würde die Arbeit im Ausschuss eigentlich viel spannender machen, wenn man sich dieser Instrumentarien in Zukunft mehr bedienen könnte.

Ganz zum Schluss noch: Alle Parteien sagen oft, die Ministerien urassen mit Beamten und mit Geldern und mit ihren Stäben. Wenn es eine Bundessicherheitsagentur Ge­sundheit gibt, bin ich schon dafür, dass auch die Ministerien so ausgestattet werden, dass diese auch arbeitsfähig sind und jene Aufgaben erfüllen können, die in den Vor­schriften erst formuliert werden. Da würde ich sehr bitten, dafür Sorge zu tragen, dass das, was jetzt sehr plakativ beschrieben ist, auch in den Ausführungen und in der Si­cherheitsagentur nachvollzogen werden kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.33.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Mi­nister! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, der ja auch schon eigentlich sehr lange überfällig war. Gerade im Bereich Stammzellensicherheit ist leider Gottes außerhalb der EU nicht immer die Sicherheit gegeben, daher war das wirklich schon eine Notwendigkeit. Die Stammzellen werden auch zunehmend an Be­deutung gewinnen. Das wissen wir alle. Es ist daher auch wichtig, diese legistischen Maßnahmen zu setzen und den Import auch sicherzustellen und das einfach nur über bestimmte Datenbanken abwickeln zu können, um hier die Sicherheit für Spender, für Empfänger zu gewährleisten und auch Missbrauch hintanzuhalten und auszuschlie­ßen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch ganz kurz darauf hinweisen: Etwas, was mir in dem Gesetz ein bisschen gefehlt hat, waren Datenbanken für Nabelschnur­blut. Ich glaube, dass auch das in Zukunft noch auf uns zukommen wird, dass auch das ein weiterer Bereich sein wird, der wichtig sein wird, der auch vor allem ethisch un­bedenklich ist. Es ist eine einfache und relativ ungefährliche, risikolose Gewinnung, die weder die Gesundheit von Mutter noch vom Kind gefährdet. Ich glaube, da gibt es noch ungeheuer viel zu tun.

Wir sind froh darüber, dass dieser Gesetzentwurf jetzt einmal vorliegt. Dem werden wir zustimmen und hoffen auf Weiteres. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.34



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 326

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.34.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Den beiden Vorlagen werden wir zustimmen. Beim Gewebesicherheitsgesetz geht es um konkrete Sicherheitsstandards, um einheitliche Rechtsgrundlagen, und beim Gesundheitstelematikgesetz geht es um eine Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr, der wir natürlich auch zustimmen, damit Detailplanungen und Ergebnisse gerade im Zusammenhang mit Einführung des ELGA auch mit einfließen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Lutz Weinzinger.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durch­schlag. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.35.28

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fristverlängerung als Chance, so könnte man diesen Fristverlängerungsantrag auch übertiteln. Chance aus mehreren Gründen: Auf der einen Seite gibt er Gelegenheit, die technische Seite des gesamten Gesund­heitstelematikbereichs zu optimieren. Die datenschutzrechtlichen Themen können sau­ber aufgearbeitet werden, und dem Regelungsgedanken, wie er in der bereits be­schlossenen Artikel-15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens mehrfach zum Ausdruck gebracht wird, kann ebenfalls noch umfassender entsprochen werden, verpflichtet sich der Bund doch – und ich zitiere –, „zur Planung und Akkordierung der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte eine österreich­weite Steuerungsgruppe unter umfassender Einbindung aller Betroffenen einzurichten“.

Natürlich sind als Betroffene im primären Sinn die Patienten anzusehen, um deren Da­ten und Befunde es schließlich geht, aber auch die Leistungserbringer sind, wenn auch nachrangig, als Betroffene zu sehen. Wenn es um den Ausbau der informationstechno­logischen Infrastruktur einschließlich der Vernetzung aller Leistungsanbieter – und da­zu gehören neben den Ärzten auch die freiberuflichen Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste – und der Kostenträger geht, tut mehr Zeit gut, um besser planen zu können. Hinausschieben ist ja nicht immer der Weisheit letzter Schluss, doch in diesem Fall bin ich froh im Sinne der Verbesserung unseres Gesund­heitssystems, der Effizienzsteigerung und der guten Einbindung aller wesentlichen Tei­le unseres Gesundheitssystems. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scha­sching. 3 Minuten gewünschte Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.37.09

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zum heutigen Beschluss zum Thema Gewebesicherheit werden wiederum drei wichtige Richtlinien der EU auf österreichi­scher Ebene umgesetzt. Das ist gut so. Das passiert immerhin in einem dynamisch wachsenden medizinischen Bereich der Gewinnung und Verarbeitung von mensch­lichen Zellen und Geweben, der bisher nur kaum oder unzureichende Regelungen kannte. Die steigende Anzahl von Implantaten – ich verweise nur auf die vielen Hüft­implantate, Knieimplantate und so weiter – machte in dieser Anzahl und in der medizi­nischen Indikation für deren Verwendung Vorschriften zur Qualitätssicherung notwen­dig. Diese werden nunmehr erlassen. Diese Vorschriften sollen sowohl die Gesundheit der SpenderInnen als auch die Gesundheit der EmpfängerInnen schützen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 327

Wesentlich erscheint mir aber auch, dass es nunmehr klare Regelungen und Stan­dards für die Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben geben wird. Diese dürfen zukünftig ausschließlich durch Gewebebanken, die dafür zertifiziert wurden, vorgenommen werden. Die erforderliche Bewilligung hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu vergeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit können wir einmal mehr die hohen Qualitäts­standards, die im österreichischen Gesundheitswesen generell einzuhalten sind, zum Wohle unserer Mitmenschen und aller betroffenen Österreicherinnen und Österreicher auch auf den Bereich der Gewebesicherheit ausdehnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.38.47

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich möchte beim Gewebesicherheitsgesetz auf die Haftungsfrage eingehen, wo Sie als Ministerin ja eine Verordnungsermächtigung haben, um die Haftungsfragen speziell zu regeln. Ich möchte Sie auffordern, diese Ermächtigung sehr ernst zu nehmen im Sinne der Patien­ten, nämlich eingedenk auch dessen, dass Humansubstanzen nicht frei vom Risiko sind, Krankheiten zu übertragen. Nach momentanem Stand der Wissenschaft ist das einfach noch nicht auszuschließen.

Die Verordnung, denke ich, sollte am ehesten im Sinne einer verschuldensunabhängi­gen Erfolgshaftung nach dem Vorbild des Produkthaftungsgesetzes gestaltet sein. Apropos Haftungsfragen: Mir ist es sehr wichtig, dass wir versuchen, auch die Haf­tungslücken, die im Gentechnikgesetz bestehen – das auch in Ihrem Vollzugsbereich ist –, möglichst bald und möglichst dicht zu schließen.

Ich kündige hiezu eine Initiative der sozialdemokratischen Fraktion an und hoffe, dass diese dann genauso breit unterstützt wird wie dieses Gesetz, weil ich denke, dass wir damit den Österreichern und Österreicherinnen und ihrer weitgehenden Ablehnung von Gentechnik in vielen Fragen entgegenkommen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministe­rin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


22.40.17

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Verwendung menschlicher Zellen und Gewebe zu thera­peutischen Zwecken stellt einen der dynamischsten Bereiche der medizinischen Ent­wicklungen dar und könnte in Zukunft dazu führen, eine Vielzahl von Erkrankungen be­handeln zu können, für die es derzeit noch gar keine Therapien gibt. Hier schafft der vorliegende Entwurf klare Regelungen für die zulässige Verwendung und einheitliche Standards, damit ein Austausch dieser Materialien zwischen den verschiedenen Insti­tutionen zum Nutzen des Patienten ermöglicht wird.

Ein solch dynamischer Bereich muss letztendlich einer sehr genauen Überwachung und einer garantierten Kontrolle zugeführt werden, damit die Gefährdung der Patientin­nen und Patienten so weit wie möglich verhindert wird und der Ersatz der entnomme­nen Zellen und Gewebe transparent und vor allem auch nachvollziehbar abläuft.

Deswegen wird durch das vorgeschlagene Gesetz auch eine genaue Pflicht zur Mel­dung von Nebenwirkungen, die bei den Empfängern von menschlichen Zellen und Ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 328

weben auftreten, geschaffen, um Fehlentwicklungen und Gefährdungspotenziale so früh wie möglich erkennen zu können.

Zur zweiten Vorlage, die hier zur Debatte steht, zum Gesundheitstelematikgesetz, kann ich berichten, dass das Gesundheitstelematikgesetz in der geltenden Fassung eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vorsieht, innerhalb welcher die Datensicherheitsbe­stimmungen durch eine Verordnung zu konkretisieren sind. Diese Verordnung zum Ge­sundheitstelematikgesetz muss sich zum Teil auf Rechtsvorschriften im Bereich des E-Governments stützen. Diese Rechtsvorschriften wurden beziehungsweise werden ge­rade novelliert, deshalb kann die Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden, und es geht hier um eine entsprechende geset­zesadaptierte Fristerstreckung.

Weiters schreiten Planungsmaßnahmen zur Einführung von ELGA zügig voran und sollen gemäß Beschlusslage der Bundesgesundheitskommission bis zum Früh­jahr 2008 beschlussreif abgeschlossen werden. Daher soll der Zeitpunkt bis zur Rechtswirksamwerdung der Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz um ein Jahr verlängert werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Zunächst kommen wir nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheits­standards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschli­chen Zellen und Geweben zur Verwendung bei Menschen erlassen wird und das Arz­neimittelgesetz, das Fortpflanzungmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssi­cherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geän­dert werden, samt Titel und Eingang in 261 d.B.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Ge­sundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 284 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wieder einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.44.3722. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (342 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 329

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


22.45.06

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Freuen Sie sich schon darauf, wenn Sie dann nächstes Jahr wieder nette kleine Hundewelpen irgendwo in Zoohandlungen sitzen sehen werden? – Erinnern Sie sich noch daran, dass dieses Hohe Haus das mit dem Bundestierschutzgesetz verboten hat, dass auch die Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert hat, warum das ganz eindeu­tig nicht tiergerecht, daher tierschutzwidrig und zu verbieten ist? Im Übrigen hat die Re­publik das Verfahren locker gewonnen.

Und jetzt gibt es die große Koalition, das gilt alles nicht mehr, und Sie gehen her und sagen: Her mit den Welpen! Die sollen wieder in den Zoohandlungen gehalten werden! Das ist ja so eine tolle Umgebung, da lernt ein Welpe das, was er im Leben dann braucht, lernt alles kennen, was man so braucht, und entwickelt unter Garantie keine Verhaltensstörungen!

So ernst nehmen Sie Ihre eigenen Gesetze, und das mag als Beispiel dafür dienen, was mein erster Vorwurf an Sie ist: Sie sind jetzt dabei, das Bundestierschutzgesetz auszuhöhlen, jenes Gesetz, das damals als eine Errungenschaft gegolten hat. Das könnte ich an einer ganzen Reihe von Beispielen dokumentieren. Ich konzentriere mich auf vielleicht nur zwei Dinge, wo man sagen kann: Sie machen ganze Sache dabei, Tierschutz abzubauen.

Nehmen wir das Beispiel der Qualzuchten. Sie haben einen Qualzuchtparagraphen jetzt neu ins Gesetz hineingeschrieben, der sich ganz eindeutig nur auf jenen Bereich von Tierarten reduziert, die so im Haustierbereich angesiedelt sind und womit Sie im Wesentlichen alle Nutztierrassen und damit den landwirtschaftlichen Bereich unge­schoren davonkommen lassen – und das Ganze noch mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2018! Das ist selbst für den Tierschutz und für die Landwirtschaft eine der großzü­gigeren Regelungen.

Oder – und an diesem nächsten Beispiel wird die „Sinnhaftigkeit“ der Gesetzgebung ganz besonders deutlich –: Es gibt gesetzlich festgeschriebene, in Verordnungen gere­gelte Mindeststandards für die Haltung unterschiedlichster Tierarten. Und jetzt, bitte, schreiben Sie in diese Gesetzesreform hinein: Aber der Tierschutzrat – Sie erinnern sich, jenes Gremium, das im Frühjahr an die Kandare des Gesundheitsministeriums und damit der ÖVP gelegt wurde – hat jederzeit die Freiheit, die Unter- oder Über­schreitung dieser Standards um zehn Prozent zu tolerieren.

Ich frage Sie: Wozu machen wir dann gesetzliche Standards, wenn Sie dann einem selbst eingesetzten Gremium sagen, dass es entscheidet, ob das Gesetz eingehalten wird oder nicht? – Wenn es in irgendeinem Bereich tatsächliche Probleme gibt, dann nennen wir doch die Dinge beim Namen und ändern wir die Verordnung oder das Ge­setz! Aber es darf doch keine Blanko-Vollmachten an von Ihnen selbst ernannte Gre­mien geben, gesetzliche Bestimmungen aufzulösen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich könnte eine ganze Reihe weiterer Verschlechterungen anführen. Ich nenne nur Stichwörter wie: War da nicht einmal etwas mit den Singvögeln? – Langer Rechtsstreit durch Aussitzen der angeblichen Brauchtumsvertreter; geregelter Tierschutz im Minis­terium zieht sich zurück.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 330

War da nicht einmal etwas mit eindeutigen Verordnungen zum Chippen und zu Daten­banken? Gab es da nicht einmal einen klaren Auftrag, dass Stallsysteme nur noch zer­tifiziert als tiergerecht auf den Markt kommen sollen? – Alles nicht abgearbeitet, alles nicht erledigt. Und stattdessen kommen Sie jetzt mit halben Sachen als Neuerung. Beim Stallzertifizieren sagen Sie: Okay, die Behörde soll es nicht mehr machen; wie es geht, wissen wir auch nicht; jetzt richten wir eben eine Fachstelle ein! – Die Fachstelle wird den Vorteil haben, dass sie dann wieder vom Ministerium einschlägig wird besetzt werden können und sich der Kontrolle entzieht.

Oder: Kaninchenhaltung. Sie gehen her und sagen: Kaninchen, aber nur die, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, dürfen in Zukunft, ab 2012, nicht mehr in Käfigen gehalten werden. Und wenn man genau hinschaut: Für alle neueren Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 2020! – Schön haben Sie das gemacht: Pelzgewinnung und die Rassezuchten, Ihre Klientel, sind sowieso ausgenommen, da dürfen die Kaninchen weiter im Käfig sitzenbleiben.

Kupierverbote bei Hunden, das Halten von kupierten Hunden hatten wir sogar in der Begutachtungsvorlage. Das haben Sie wieder herausgestrichen – da war vermutlich auch irgendeine Klientel von Ihnen damit nicht zufrieden.

Das heißt, was wir hier haben, ist eine Aushöhlung des Tierschutzes, und zwar nicht wie üblich alleine auf Betreiben der ÖVP, sondern diesmal unter massiver Beteiligung oder auf Betreiben der SPÖ! Der eindeutige Sündenfall der SPÖ in Sachen Tierschutz ist damit erwiesen.

Vermutlich werden uns dann gleich die Regierungsvertreter und die Ministerin wieder erzählen, wie toll das alles aber ist und wie sehr wir nicht Vorreiter sind – also: Mär­chenstunde.

Sie können ja dann auch nächstes Jahr, wenn Sie mit den Kindern zu Weihnachten in der Tierhandlung vor den Welpen stehen, ihnen ein Märchen erzählen und sagen: Es war einmal ein Land, das hatte ein brauchbares Tierschutzgesetz, doch dann kam die große Koalition! (Beifall bei den Grünen.)

22.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.50.40

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Vorweg darf ich feststellen, dass wir durchaus ein Tier­schutzgesetz haben, das sich im Wesentlichen bewährt hat. Es gibt allerdings einige Punkte, die zu ändern sind, wo Anpassungen notwendig sind. Und ich darf mich bei Ih­nen, Frau Bundesministerin Andrea Kdolsky, bedanken, dass Sie die Initiative ergriffen haben, dass wir die Novellierung dieses Gesetzes so machen können.

Gleich zu Beginn die Frage an meine Vorrednerin: Wollen Sie wirklich, Frau Wein­zinger, dass vor allem kleine Bauern, die sich einen teuren Umbau nicht leisten kön­nen, zum Zusperren gezwungen werden? Um nichts anderes geht es nämlich, wenn wir von Toleranzgrenzen reden. Es ist eben so – wenn ich Ihnen dieses Beispiel brin­gen darf –, dass eine Kuh nicht eine alte Schachtel ist, die man irgendwo hinstellt, son­dern ein Lebewesen, das auch sein Gewicht verändert. Und wenn ein Bauer in einer Reihe 20 Kühe stehen hat, die 600 bis 690 Kilogramm wiegen, dann sind 120 Zenti­meter Standbreite erforderlich. Und wenn eine Kuh schwerer als 700 Kilogramm wird, wenn eine Kuh oder zwei Kühe 705 oder 710 Kilo wiegen, dann braucht er plötzlich 125 Zentimeter Standbreite. Ist es wirklich sinnvoll, dass man jetzt deswegen einen Stallumbau macht? – Nein! (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: ... eine vernünftige Verord-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 331

nung zu machen?) Ich sage, wenn in der Checkliste sonst alles in Ordnung ist und das Tierschutzgesetz in den anderen Punkten eingehalten wird, sollen wir das nicht ma­chen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie wollen Tierschutz vom Schreibtisch aus, Sie wollen Tierschutz mit Lineal, Bleistift und Zentimeterstab. – Wir, die ÖVP, wollen praktikablen Tierschutz, wir wollen geleb­ten Tierschutz. Und das können wir, glaube ich, mit diesem Gesetz auch entsprechend so handhaben.

Es gibt wesentliche Punkte, die sich ändern. Sie haben einen Punkt angesprochen, die Qualzüchtungen. Diese werden in diesem Gesetz genau definiert, und damit wird Klar­heit geschaffen, welche Züchtungen gesetzlich verboten sind. – Es ist ein Verbot des Verkaufes von Tieren an öffentlich zugänglichen Plätzen mit Ausnahme genehmigter Veranstaltungen festgelegt. Damit wird unterbunden, dass Hundewelpen im Koffer­raum aus dem Ausland kommen und hier verkauft werden. – Es ist die Kennzeichnung von Hunden mittels Microchips entsprechend geregelt. – Es ist das Verbot der Käfig­haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 1. Jänner 2012 geregelt, und nur die­jenigen, die im Vertrauen auf das neue Gesetz ab 2005 investiert haben, Haltungsein­richtungen installiert haben, haben längere Übergangsfristen.

Ich darf feststellen, dass bei allen Maßnahmen, die jetzt gesetzt worden sind, das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch für den Menschen umsetzbar sein, und diese Toleranzgrenzen, die ich vorhin angesprochen habe, können Härten vermeiden, sodass betroffene Betriebe nicht zu teuren Umbau­maßnahmen gezwungen sind, wenn das Wohlbefinden der Tiere – und das ist wesent­lich! – nicht beeinträchtigt ist und alle sonstigen Anforderungen des modernen österrei­chischen Tierschutzgesetzes auch erfüllt werden.

Damit ist, glaube ich, auch gewährleistet, dass Österreich auch in der Zukunft Spitzen­reiter in Sachen Tierschutz in Europa sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

22.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.54.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Das Tierschutzgesetz ist immer ein Spagat zwi­schen Tierschutz auf der einen Seite und den Interessen von Landwirtschaft, Kleintier­zucht, professioneller Tierzucht, Zoos, Tierparks auf der anderen Seite. Man wird nie alle zufriedenstellen können. In Summe ist aber, glaube ich, dieses Tierschutzgesetz ein gutes und geht doch so weit, dass viele Interessen ausgeglichen werden können.

Ich möchte nur ein Beispiel bringen, wo es auch gehakt hat: Ich denke da an das Hal­tungsverbot für Legehennen in großen Käfigen. Dieses hat dazu geführt, dass wir heu­te in Österreich eine Unterversorgung mit Eiern haben. Das heißt, wir müssen 40 Pro­zent der Eier aus dem Osten importieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dafür exportieren wir Freilandeier!) Welche Eier sind das? – Das sind sicher nicht Eier von glücklichen Hüh­nern, das sind sicher auch Eier von Hennen, die in Käfigen gehalten werden. Das heißt, hier beißt sich ein bisschen die Katze in den Schwanz, und es wird etwas schwierig, das alles unter einen Hut zu bringen.

Natürlich könnten wir auch über die Wellensittiche und über die Kanarienvögel diskutie­ren und über die Frage, ob das artgerecht ist, wie diese gehalten werden. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Orang-Utans im Tierpark Schönbrunn gut gehalten sind. Ob das, was dort passiert, der Artgerechtigkeit entspricht, ist eine andere Frage.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 332

In Summe ist es ein guter Entwurf, und es ist, glaube ich, auch gut so, dass wir ge­meinsam da etwas eingebracht haben.

Es gibt aber auch Kritikpunkte – die sind gegeben, und die muss man ansprechen –: § 10 zum Beispiel, betreffend den Transport von Tieren. Wir müssen erleben, dass zwar eine große Reglementierungswut in Österreich dazu geführt hat, dass österreichi­sche Tierhalter und österreichische Bauern mit sehr strengen Auflagen belastet werden und dass es zu Schwierigkeiten kommt. So müssen ab 1. Jänner 2008 bei allen Tier­transporten über 65 Kilometer ein Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Tier­transportunternehmer mitgeführt werden. Das ist schwierig, das ist für die Bauern eine Benachteiligung und sicher keine große Hilfe. – Faktum ist aber, dass die großen Transporte quer durch Österreich und die internationalen Transporte davon nicht be­troffen sind. Da werden Schlachttiere von Polen nach Spanien gekarrt, werden irgend­wo aufgeteilt, kommen zurück nach Mitteleuropa. Ob da alle Regeln eingehalten wer­den, ist eine andere Frage. Da kümmert sich niemand um das Leid der Tiere. – Frau Kollegin Weinzinger, seien Sie ein bisschen weniger aufgeregt, bleiben Sie bei den Fakten! Das ist eben so.

Ein wichtiger Punkt, der bei allen Diskussionen völlig ausgeklammert wurde, sei hier aufs Tapet gebracht. Wenn Sie sich den § 32 anschauen, der auf die Schlachtung oder Tötung von Tieren eingeht, so können Sie da drinnen wortwörtlich lesen:

Die Tötung eines Tieres darf „nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird.“

„Das Schlachten ... ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten.“

Wenn wir aber dann Ausnahmen dazu finden, wie Ausnahmen für religiöse Gemein­schaften – „(rituelle Schlachtung)“ –, dann ist nicht mehr davon die Rede, dass Tiere unnötig Schmerzen leiden und dass Schäden und schwere Angst vermieden werden müssen. Da müssen wir eben feststellen, dass da katastrophale Zustände passieren, und das ist auch in Österreich leider Gottes an der Tagesordnung.

Wenn wir aus weiteren Punkten herauslesen, dass bei diesen Schächtungen ein Tier­arzt dabei sein muss, dass nur Personen dabei sein dürfen, die auch Kenntnisse davon haben, dann mag das zwar hier auf dem Papier schön und nett sein, Faktum ist aber, dass in Österreich ganz anders vorgegangen wird und dass nicht immer Tierärzte da­bei sind und dass nicht immer nach den Regeln der Kunst vorgegangen wird. Ich habe Ihnen, liebe Kollegen, ein paar Bilder mitgebracht – und das wäre ein Beispiel für Sie, wo Sie sich aufregen können, Frau Weinzinger. Es wäre interessant für Sie, sich auch das anzuschauen! (Der Redner hält ein Photo in die Höhe.) Das sind Schächtungen, die hier in Österreich passieren. Und wissen Sie, wie das passiert? – Das passiert, in­dem wirklich minutenlang auf das Tier eingestochen wird, bis dann das Blut irgend­wann zu quellen beginnt, bis dann irgendwo das Tier ausblutet. Und zur Betäubung, von der in diesem Gesetz gesprochen wird, kommt es oft nicht, weil nämlich ein Schussapparat mit zu wenig Munition, mit zu schwacher Munition beladen wird und die Tiere unglaubliche Qualen mitmachen müssen, bis sie endlich ausleiden. Und das sind die Ergebnisse von diesen Schlachtungen, von diesen Schächtungen, die Sie sicher auch kennen. (Der Redner hält zwei weitere Photos in die Höhe und platziert dann eines davon vor sich auf dem Rednerpult.)

Darüber haben Sie nie gesprochen! – Es war sicher interessant, zu hören, wie Sie über die Kaninchenhaltung gesprochen haben, darüber, was mit den Kaninchen passiert. Das mag in Ordnung sein: Ist nicht gut gewesen! – Das regelt sich aber aufgrund der Auslistungen aus den großen Verkaufsketten ohnehin. Nur: Das (der Redner verweist auf das auf dem Rednerpult platzierte Photo) regelt sich nicht, wenn wir nicht dagegen auftreten!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 333

Der Punkt ist: Das ist auch Tierleid, und dagegen treten Sie nicht auf, liebe Freunde von den Grünen! Warum nicht? Da sind Sie ganz leise! Darüber war im Ausschuss kein einziges Wort zu hören, und auch heute nicht. Das ist der Punkt, wo man wirklich dagegen auftreten muss, wo man sagen muss: Das kann nicht Aufgabe eines Tier­schutzgesetzes sein, das zuzulassen, darüber hinwegzuschauen! – Da kann man noch so viel von Religionsfreiheit reden: Das ist eine zutiefst tierverachtende Einstellung. Das sind archaische Methoden, die haben mit europäischen Werten nichts zu tun. Das ist mit europäischen Werten unvereinbar, liebe Kollegen!

Für und von der FPÖ ist es unzulässig, diese barbarischen Methoden der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Es darf hier keine Sonderrechte geben. Tierschutz muss für alle Tiere in Österreich gelten. Es darf keinen Zwei-Klassen-Tierschutz geben.

Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (342 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (291 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geän­dert:

1. Nach Z 15 wird folgende Z 15a eingefügt:

„15a. § 32 Abs. 3 lautet:

,(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich, so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.‘“

2. Nach Z 15 wird folgende Z 15b eingefügt:

„15b. § 32 Abs. 4 und 5 entfallen“

3. Nach Z 15 wird folgende Ziffer 15c eingefügt:

„15c. § 32 Abs. 6 Ziffer 7 entfällt“

4. Die bisherige Z 15a wird zur Z 15d.

*****

Tierschutz darf nicht enden bei Feigheit, Dinge offen anzusprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Es muss Tierschutz möglich sein in allen Bereichen, auch was die Religionsge­meinschaften in Österreich anbelangt, die glauben, sich nicht an solche Gesetze halten zu müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und auch ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Klement, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Ab­geordneter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 334

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses (342 d.B.) über die Regierungsvorlage (291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (342 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (291 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geän­dert:

1. Nach Z 15 wird folgende Z 15a eingefügt:

„15a. § 32. Abs. 3 lautet:

,(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich, so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.‘“

2. Nach Z 15 wird folgende Z 15b eingefügt:

„15b. § 32. Abs. 4 und 5 entfallen“

3. Nach Z 15 wird folgende Z 15c eingefügt:

„15c. § 32. Abs. 6 Ziffer 7 entfällt“

4. Die bisherige Z 15a wird zur Z 15d

Begründung

Unter Schlachten versteht man das Töten eines Tieres durch Blutentzug und nachfol­gender Ausweidung zum Zweck der Fleischgewinnung (§ 4 Z 13). Die Schlachtung und Tötung (§ 32) von Tieren darf nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird und darf nur von Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähig­keiten haben. Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung ist verboten (Ausnahmen: Notschlachtung, rituelle Schlachtungen).

Das Schächten oder Schechita ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.

Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus absolut abzulehnen. Die Be­fürworter dieser Methode argumentieren zwar, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und dass – aufgrund des schlagarti­gen Abfalls des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns – eine so­fortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Geringe Fehler beim Schächten sind aber jedenfalls äußerst qualvoll für das Tier.

Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse weiß man aber, dass die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tie­fen Nackens weiter erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit ist daher beim


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 335

Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch ist ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht über­zeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument auf jeden Fall angezweifelt werden kann.

Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet wer­den. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fort­schrittlich. Die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten tierfreundlichere Ansätze. Diese An­sicht wird auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung ent­bluteten Tieren erlauben.

Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewußtsein aufge­hängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Für die FPÖ ist es un­zulässig, diese barbarische Methode der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lücken­haft, unglaubwürdig und unehrlich. Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen darf es aber nicht geben, um die Trennung von Staat und Religion zu gewährleisten. Auch im Sinne eines ehrlichen ernstgemeinten Tierschutzes

Wir Freiheitlichen teilen in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Tierschutzor­ganisationen. Es darf keinen 2-Klassen-Tierschutz geben. Denn jeder, der ein Tier auf diese grausame Weise tötet und sich nicht auf seine Religion berufen kann, begeht eine Straftat und kann wegen schwerer Tierquälerei verurteilt werden.

Der Obmann des österreichisch-ägyptischen Vereins Dr. Moustafa Eltelbi hat den Mufti von Ägypten, eine islamische Autorität, um eine entsprechende Interpretation in die­sem Zusammenhang gebeten, die uns Recht gibt. Dieser Interpretation zufolge darf das Tier vor der Schächtung betäubt werden, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich ist.

Mit diesem Antrag soll ein Beitrag geleistet werden, Tierleid in einer Form zu lindern, die auch von der mosaischen und moslemischen Religionsgemeinschaft akzeptiert werden kann.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Keck. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


23.01.33

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Weihnachtsmärchen!), und um ihn wirklich zu einem sehr guten Tag werden zu lassen, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Keck, Klement, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorla­ge (291 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 336

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In § 5 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „vorsätzlich“, das wir bei diesen Qualzüchtungen ge­habt haben, ersatzlos gestrichen. Es wird auch das Wort „schwer“ gegen „wesentlich“ ausgetauscht.

In § 18 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt: Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.

*****

Es waren im ursprünglichen Antrag „Käfiganlagen“ drinnen. Und es sind noch diverse kleine formale Maßnahmen notwendig, um dieses Gesetz wirklich zu einem guten Ge­setz zu machen.

Meine Damen und Herren! Kollegin Weinzinger ist hier gestanden und hat die komplet­te Novelle zum Tierschutzgesetz, die wir vorgelegt haben, kritisiert, und sie hat gesagt, die Vertreter der Regierungsparteien werden hier jetzt eine „Märchenstunde“ abhalten. „Märchenstunde“ würde bedeuten, wir sagen Unwahrheiten, schwanern, wie es im Volksmund heißt, und behaupten irgendetwas. (Präsident Dr. Spindelegger über­nimmt den Vorsitz.)

Kollegin Weinzinger, ich habe hier von verschiedensten Tierschutzorganisationen Mails und Aussendungen, und ich zitiere VGT, Verein gegen Tierfabriken, also eine wirklich sehr große Tierschutzorganisation, die heute sagt: VGT sieht in diesem Tierschutz­gesetz einen weltweit vorbildlichen Fortschritt. Ich zitiere VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: Dieses Gesetz ist unbestritten ein großer Fortschritt im Tierschutz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Faul: Bravo!)

Märchenstunde, was wir erzählen, meine Damen und Herren? – Ich glaube nicht! Denn: Wenn diese Tierschutzorganisation das sagt, dann muss an dieser Novelle zum Tierschutzgesetz auch etwas dran sein.

Zweite sehr große Tierschutzorganisation: Vier Pfoten. – Wir haben ihnen diesen Ab­änderungsantrag natürlich geschickt, weil wir von den Tierschutzorganisationen wissen wollten, ob dieser Abänderungsantrag auch dem Wunsche der Tierschutzorganisatio­nen entspricht. Im Mail von Vier Pfoten heißt es: Sehr geehrter Herr Keck! Herzlichen Dank für die Übermittlung der Unterlagen. Ich habe mich so weit mit meinem Kollegen Stroh unterhalten: Wir sind mit der Abänderung äußerst zufrieden. – Vier Pfoten, eine der größten Tierschutzorganisationen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn die zwei größten Tierschutzorganisationen in Öster­reich sagen, dass das Tierschutzgesetz passt und dass sie äußerst zufrieden damit sind, Frau Kollegin Weinzinger, dann weiß ich beim besten Willen nicht mehr, welche Probleme du mit diesem Tierschutzgesetz hast. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Viel­leicht sollten Sie weiterlesen!)

Aber jetzt zu diesen Qualzuchten, die du kritisiert hast, Kollegin Weinzinger. Was ha­ben wir denn im Bundestierschutzgesetz bezüglich Qualzuchten, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, drinnen gehabt? Wir haben einen Paragraphen drinnen ge­habt, der Qualzuchten verboten hat. Das war es! Es war keine Definition von Qual­zuchten drinnen. Das heißt, aufgrund dieses Paragraphen haben Qualzuchten stattfin­den können.

Wir haben den Tierschutzrat beauftragt, Qualzuchtmerkmale zu erstellen, damit wir das im Gesetz entsprechend ändern können. Es ist nichts gekommen. Jetzt haben wir uns


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 337

selbst mit Experten zusammengesetzt und haben aufgrund von Vorlagen der Frau Pro­fessor Stur, die eine unbestrittene Expertin ist (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Für Hunde!), diese Qualzuchtmerkmale für alle Tiere erstellt, nicht nur für Haustiere. Es steht nicht drinnen: Qualzuchtmerkmale bei Haustieren, sondern es steht drinnen: Qualzuchtmerkmale bei Tieren. Wir haben diese erstellt und geben Züchtern, die Tiere züchten, die Qualzuchtmerkmale haben, die Möglichkeit, bis 2018 das durch züchteri­sche Maßnahmen rückgängig zu machen.

Ich bleibe bei einem Beispiel, meine Damen und Herren: Wir wissen von der Hunde­rasse Dalmatiner, dass diese Tiere zu 90 Prozent taub sind – durch züchterische Maß­nahmen, die gesetzt wurden. Wollen wir, dass es diese Hunderasse nicht mehr gibt, die sehr gute genetische Anlagen hat? Ich sage nein dazu, meine Damen und Herren. Die Züchter sollen das durch züchterische Maßnahmen, die kontrolliert werden, rück­gängig machen.

Ich kann abschließend nur noch einmal sagen: Mit dieser Novelle zum Bundestier­schutzgesetz, die wir heute beschließen, ist uns ein großer Wurf gelungen. Zu dem stehen auch die Tierschutzorganisationen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

23.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Keck ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde in seinen Kern­punkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung. Wegen seines Umfangs wird er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Eßl, Dietmar Keck, DI Karlheinz Klement Kolleginnen und Kol­legen

zur Regierungsvorlage (291 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzge­setz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Gesund­heitsausschusses (342 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Z 3 lautet:

3. § 5 Abs. 2 Z 1 lautet:

„1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder des­sen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qual­züchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nach­kommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöh­te Verletzungsgefahr bedingen:

a) Atemnot,

b) Bewegungsanomalien,

c) Lahmheiten,

d) Entzündungen der Haut,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 338

e) Haarlosigkeit,

f) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,

g) Blindheit,

h) Exophthalmus,

i) Taubheit,

j) Neurologische Symptome,

k) Fehlbildungen des Gebisses,

l) Missbildungen der Schädeldecke,

m) Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind,

oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt;“

2. Z 9 lautet:

9. Nach § 18 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt:

1. Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.

2. Die Anforderungen an verbesserte Buchtensysteme betreffend erhöhte Flächen und Nestkammern sowie die Bodenbeschaffenheit sind in der Verordnung gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 festzulegen.“

3. Z 14 lautet:

„14. § 31 Abs. 4 lautet:

,(4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.‘“

4. Z 22 lautet:

„22. § 44 werden folgende Abs. 15 bis 18 angefügt:

,(15) Die §§ 3 Abs. 4 Z 1, 4 Z 14, 5 Abs. 2 Z 1, 5 Abs. 2 Z 17, 5 Abs. 4 erster Satz, 5 Abs. 5, 7 Abs. 5, 8a, 18 Abs. 3, 3a, Abs. 6 bis 11, 24, 28 Abs. 1, 31 Abs. 2 und 5, 35 Abs. 3, 37 Abs. 2a, 38 Abs. 3, 42 Abs. 7 Z 6, 44 Abs. 5 Z 4 lit. c und d, Abs. 5a, 11 und 17 in der Fassung von BGBl. I Nr. XX/2007, treten mit dem ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(16) § 24 a tritt am 30. Juni 2008 in Kraft. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung noch nicht gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung bereits gekenn­zeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

(17) Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z 1 dann nicht vor, wenn durch eine laufende Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass durch züchterische Maßnahmen oder Maßnahmen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 339

programme die Einhaltung der Bestimmungen dieser Gesetzesstelle bis zum 1. Jänner 2018 gewährleistet werden kann. Die Dokumentation ist schriftlich zu führen und ist auf Verlangen der Behörde oder eines Organes, das mit der Vollziehung dieses Bundesge­setzes beauftragt ist, zur Kontrolle vorzulegen.

(18) § 31 Abs. 4, in der Fassung von BGBl. I Nr. XX/2007, tritt mit Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zur Regelung näherer Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht, spätestens jedoch am 31. Juli 2008 in Kraft.‘“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; 5 Minuten Restredezeit der Frak­tion. – Bitte.

 


23.06.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Die Anpassungen, die seit 2005 notwendig geworden sind, spiegeln sich in diesem Gesetzentwurf wider. Es sind einige positive Dinge dabei, und ich habe es sehr geschätzt, dass im Ausschuss, aber auch jetzt vor dem Plenum eine sehr intensive und engagierte Diskussion quer durch die Parteien stattgefunden hat, und ich stehe nicht an, hier auch die positiven Merkmale dieses Gesetzentwurfs hervorzuheben, wie zum Beispiel ein Verbot des Straßenverkaufs und des öffentlichen Feilbietens, das Ausstel­lungsverbot von kupierten Hunden. Ausdrücklich positiv sehen wir auch die Verbes­serungen in der Definition der Qualzuchten. Wir sehen auch positiv, dass die Käfighal­tung für Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 1. Jänner 2012 verboten ist.

Negativ ist natürlich zu sehen, dass bei Anlagen und Haltungseinrichtungen, die zwi­schen dem 1. Jänner 2005 und 31. Dezember 2007 errichtet wurden, eine Übergangs­frist bis 2019 festgeschrieben wurde und dass für Zuchtkaninchen keine explizite Re­gelung oder Verbesserung getroffen wurde.

Man kann auch begrüßen die Registrierung von Hunden und vor allem auch die länder­übergreifende Datenbank. Aber was ich und meine Fraktion negativ sehen, ist nach wie vor, dass das Verbot der Haltung und Ausstellung von Hunden und Katzen in Zoo­fachhandlungen, so wie es im Jahr 2004 von allen Parlamentsparteien beschlossen wurde, aufgeweicht und das jetzt wieder unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Und da stellt sich, denke ich, gerade im Hinblick auf den Verkauf von Welpen be­ziehungsweise Jungtieren, die sich in einer sehr sensiblen Lebensphase befinden, wirklich die Frage, inwieweit diese Bestimmungen im Sinne des Tierschutzes sind.

Ungewiss ist für uns auch die neue Einrichtung einer Fachstelle für tiergerechte Tier­haltung und Tierschutz. Wir wissen nicht, wie groß der Aufwand ist, wie besetzt wird, welche Bürokratie hier abläuft. Wir werden daher dieser Novellierung nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

23.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.09.04

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich denke, es bedarf keiner weiteren Beweise: Die vergangene Regierung hat in vielen Bereichen hervorragende, gute, beste Arbeit geleistet. Das Bundestierschutzgesetz, das wir in Österreich verwirklicht haben, hat bis heute noch kein anderes Land in die-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 340

ser Qualität nachvollzogen. Dennoch sind, glaube ich, einige Anpassungsmaßnahmen notwendig.

Das Gesetz insgesamt ist okay, da nützen auch die Wehmutsklagen und die Weih­nachtsg’schichtldruckerei der Frau Mag. Weinzinger nichts. Ich glaube, dass wir auf die Themen eingehen sollten, die heute Gegenstand der Beratung sind. Es gab im Zuge der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes von Seiten der österreichischen Jäger­schaft Bedenken betreffend die Geltung des Tierschutzgesetzes und die Haltung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden.

Ich bin sehr froh darüber, Frau Bundesminister, dass Sie dazu eine Überprüfung einge­leitet haben und den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hier um eine Stel­lungnahme ersucht haben. Die hat ganz klar gesagt, dass die Bedenken der Jäger­schaft unbegründet sind, da keine Änderung der geltenden Rechtslage bezüglich der Ausübung der Jagd vorliegt.

Die 10-Prozent-Toleranzbestimmung ist in Ordnung. Vor allem möchte ich die Fach­stelle zur Prüfung von Haltungs- und Aufstallungssystemen für alle Tiergattungen her­vorheben. Ich glaube, dass das ein großer Fortschritt ist. Alles andere ist bereits er­wähnt worden und ist Teil des Gesetzes, das Sie sich sicherlich angesehen haben.

Wir werden dieser Novellierung natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.10.50

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wie man schon den Ausführungen meines Kollegen Keck entnehmen konnte, sind nicht unwesentliche Tierschutzorgani­sationen in Österreich, große Organisationen, mit der heute zu beschließenden Novelle sehr zufrieden.

Nach sehr langen und intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Ka­ninchen, die der Fleischproduktion dienen, ab 1. Jänner 2012 nicht mehr in Käfigen ge­halten werden dürfen. Beim Bundestierschutzgesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, wurde auf die Kaninchen schlicht und einfach vergessen. Wir haben heute diesen Man­gel behoben und sind damit wieder federführend in Europa, ich glaube, sogar weltweit.

Mit all den anderen Maßnahmen, die dieses Gesetz noch beinhaltet, können wir sagen, dass auch der Tierschutz in der Regierung Gusenbauer ein Faktor ist, der ernst ge­nommen wird. Mit all dem Sach- und Fachverständnis, das unser Tierschutzsprecher Kollege Keck bei den Verhandlungen eingebracht hat, konnten wir die Situation der Tiere für die Zukunft maßgeblich verbessern.

Meine Damen und Herren! Tierschutz endet für uns als SPÖ nicht mit der Novelle zum Bundestierschutzgesetz, sondern Tierschutz ist uns ein permanentes Anliegen, wes­halb wir uns einem weiteren wichtigen Thema der tierschutzbewegten Menschen ver­stärkt annehmen werden, nämlich dem Verkaufs-, Handels- und Importverbot von Stopfmastprodukten.

Die Stopfmast von Gänsen ist Tierquälerei. Aus diesem Grund ist die Durchführung der Stopfmast in Österreich zu Recht verboten. Auch der Handel ist seit geraumer Zeit da­bei, Produkte aus der Stopfmast auszulisten. Bedauerlicherweise stammt Enten- und Gänsefleisch, welches auf den Tellern österreichischer KonsumentInnen landet, aus ausländischen Stopfmasten. Hinter der Erzeugung der Enten- und Gänsestopfleber stehen sowohl eine brutale Qualzucht als auch eine unglaubliche Form der Tierquäle-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 341

rei. Deshalb werden Enten- und Gänsestopfleberprodukte aus dem Ausland, um etwai­ge Strafbarkeit zum umgehen, von einigen auch im Versandhandel vertrieben. Es wäre daher notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen, um eine Verhängung des Verbots der Einfuhr, des Verzehrs und des Verkaufs von Gänsestopfleber und Pro­dukten aus der Stopfmast vorzunehmen.

Für uns endet Tierschutz nicht an der Grenze zu Österreich. Im europäischen Raum ist es auch notwendig, durch geeignete Maßnahmen grenzüberschreitenden Tierschutz zu praktizieren. Dies trifft auch zum Teil auf die besonders grauenvollen Tiertransporte zu. Auch diesem Thema werden wir uns in Zukunft verstärkt widmen. Mit unserem Tierschutzsprecher Dietmar Keck mache ich mir da gar keine Sorgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ra­singer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.13.38

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es ist zu dieser Novelle eigentlich schon alles gesagt worden. Es ist ein hervorragendes Gesetz. Wir sind in Europa, was den Tierschutz an­langt, an der Spitze. Einen Punkt möchte ich herausgreifen: die armen Welpen aus dem Osten, die zur Schau gestellt und auf obskuren Plätzen verkauft wurden. Das ist jetzt verboten, und ich glaube, das ist gut so. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


23.14.17

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Durch den vorlie­genden Ausschussbericht sind weitere erforderliche Anpassungen zur Verbesserung des Tierschutzes vorgenommen worden. Ein großes Problem, auf das auch medial stark hingewiesen wurde, stellte der sogenannte illegale Hundehandel dar. Es beste­hen bereits jetzt entsprechende veterinärrechtliche Regelungen, doch sollen im Hin­blick auf einen besseren Vollzug derselben beziehungsweise auch für eine bessere Kontrollierbarkeit des Handels mit Tieren Anpassungen im Tierschutzgesetz vorge­nommen werden.

Durch die demonstrative Aufzählung plakativer Beispiele im Tierschutzgesetz, im Falle welcher klinischen Symptome jedenfalls von einer Qualzucht auszugehen ist, wird die Verordnungsermächtigung ersetzt werden. Diese exemplarische Aufzählung – und das ist, denke ich, sehr klar definiert – soll keine Verbote definierter äußerer Erscheinungs­bilder darstellen, sondern soll das vorhersehbare Krankheitsrisiko für die gezüchteten Einzeltiere minimieren und zukünftig ausschließen.

Unterstützt wird dies durch den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Veterinärmedi­zin und die Berücksichtigung von möglichen diagnostischen Verfahren in einschlägigen Zuchtvorschriften.

Das im § 8a vorgesehene Verbot des Handels und Feilbietens von Tieren im öffentli­chen Raum sowie über das Internet soll den unkontrollierbaren Handel mit Hunden, zum Beispiel aus dem Kofferraum, unterbinden. Durch ein generelles Verbot des Feil­bietens und Verkaufens von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen soll, verbunden mit den neuen Bestimmungen betreffend Regelungen über den Verkauf von Hunden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 342

und Katzen im Zoofachgeschäft, der Tierhandel in kontrollierbare, gesetzlich geregelte Bahnen gelenkt werden.

Das Auslaufen der Käfighaltung bei Kaninchen zur Fleischgewinnung wurde mit 1. Jän­ner 2012 festgeschrieben. Nach dem Aufzeigen von einigen Defiziten in der Ausgestal­tung der Kaninchenhaltung durch Tierschutzorganisationen im Frühjahr dieses Jahres ist es notwendig, neue Formen der Kaninchenhaltung zu erarbeiten.

Letztlich ist es gelungen, eine tragfähige Grundlage für die Errichtung einer Prüfstelle für Stalleinrichtungs- und Haltungssysteme zu schaffen. Mit der nun vorgeschlagenen Formulierung der Errichtung einer Fachstelle durch mein Ministerium wird hinkünftig für Tierhalter eine erhöhte Rechtssicherheit beim Kauf von Stalleinrichtungs- und Hal­tungssystemen geschaffen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem vorliegenden Ausschussbericht und dem einge­brachten Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

23.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 342 d.B.

Hierzu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Eßl, Keck, Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag abstimmen lassen. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksich­tigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 15a, 15b und 15c sowie beantragte Änderung der Ziffernbezeichnung bezieht.

Wer für diesen Abänderungsantrag eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abände­rungsantrages der Abgeordneten Eßl, Keck, Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kolle­gen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Da­her angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.18.4523. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (292 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 343

setz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geän­dert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007) (346 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.19.04

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! In den vergangenen Jahren wurde Europa von der Geflügel­pest heimgesucht. Zurzeit breitet sich die Geflügelpest wieder in Polen und im Verei­nigten Königreich aus. In England ist es erst im August erneut zur Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche gekommen. Ganz Mittel- und Nordeuropa wird derzeit von der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern heimgesucht.

Mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf werden die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten und der Umgang mit Tierseu­chenerregern einer klaren Regelung zugeführt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Biosicherheit und zur Verhinderung der Seucheneinschleppung durch Laborunfälle.

Die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel wird systemkonform dem Arzneiwaren­einfuhrgesetz unterstellt, und durch die Vereinfachung der Verfahren wurde mit dieser Anpassung dem Ziel, die Verwaltungskosten für Unternehmen zu reduzieren, ebenfalls Rechnung getragen.

In den vergangenen Jahren wurde sehr viel Zeit und Energie in den Aufbau einer um­fassenden Tierdatenbank investiert. Mit den nun auch vorgeschlagenen Änderungen im Tierseuchenrecht wurde für den mit 1. Jänner 2008 beginnenden Echtbetrieb des sogenannten Veterinärinformationssystems ein bedeutender Grundstein gelegt. Durch die Erfassung der Tierbewegungen und dem elektronischen Abgleich der Tiergesund­heitsdaten ist es möglich, Tierseuchen unmittelbar bei ihrer Entstehung zu erkennen. Dies ermöglicht es den österreichischen Veterinärbehörden, auch rasch zu handeln.

So wird mit der heutigen Beschlussfassung zur datenschutzrechtlichen Basis des Vete­rinärinformationssystems den Veterinärbehörden ein wichtiges Hilfsmittel zur Erhaltung des ausgezeichneten österreichischen Tiergesundheitsstatus zur Verfügung gestellt. Wir stimmen daher diesem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.21.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der Regierungsvorlage, die nun vorliegt, sollen mehrere Gesetze geändert werden: das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtge­setz, alles zusammen im Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007.

Hohes Haus! Mit dieser Regierungsvorlage gehen wir in der Tierseuchenbekämpfung einen neuen Weg. Es soll nämlich auch ein elektronisches Veterinärregister geschaffen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 344

werden. Damit sollen einerseits die notwendigen behördlichen Kontrollen sichergestellt und soll andererseits im Seuchenfall rasch und effektiv gehandelt werden.

Bislang verfügten wir in Österreich noch nicht über ein derartiges Register. Daher ha­ben wir uns im österreichischen Datenschutzrat zwei Mal sehr ausführlich mit diesen Materien auseinandergesetzt. Wir gehen da einen neuen Weg, aber, wie ich meine, einen notwendigen Weg, und es ist aus unserer Sicht ein erster Schritt.

Mit einem Abänderungsantrag wollen wir ein elektronisches Veterinärregister schaffen. Wir sehen das als ersten Schritt. Im Datenschutzrat wurde nämlich auch die Empfeh­lung ausgesprochen, ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister-Bundesge­setz zu schaffen, auf das der Kollege Eßl im Detail noch eingehen wird. Wir sind näm­lich der Auffassung, dass alle Daten in diesem Bereich zusammengefasst werden sol­len, womit auch ein Beitrag zur Verwaltungsreform des Bundes und der Länder geleis­tet werden soll.

Ich bringe nun einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Eßl, Mag. Maier, Kolle­ginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 292 d.B. ein. Dieser Antrag sieht vor, dass das Veterinärrechtsänderungsgesetz im Bereich des Tierseuchengesetzes abgeändert wird. Es soll damit ein elektronisches Veterinärregister geschaffen werden, und zwar so, wie es vom Datenschutzrat auch empfohlen wurde. Es sollen die Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe geregelt werden. Dazu gibt es eine Anla­ge, aus der ersichtlich ist, welche Meldepflichten zu erbringen sind. Und es gibt Son­derregelungen für die Kennzeichnung von Tieren.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, diesem Gesetzesvorschlag in der Fassung des Abänderungsantrages zuzustimmen, zumal wir damit zum ersten Mal in Österreich eine datenschutzrechtskonforme Regelung für die Erarbeitung und Übermittlung von Daten im Bereich des Veterinärwesens schaffen werden.

Kurz noch zur Änderung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, ein Hinweis: Mir war es wichtig, dass in diesem Gesetz darauf hingewiesen wird, dass für Tierhalter, die das Tierarzneimittelkontrollgesetz anwenden, auch die Bestimmungen des Antidoping-Bun­desgesetzes, sofern sie Pferdehalter sind, gelten.

Aus all den dargelegten Gründen darf ich Sie ersuchen, dem zuzustimmen. Ich möchte mich bei den Beamten des Gesundheitsministeriums für die äußerst konstruktive Zu­sammenarbeit bedanken, bei Mag. Herzog und bei Dr. Damoser. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich sage es ganz offen: Eine derartige Zusammenarbeit würde ich mir von ande­ren Organisationseinheiten und anderen Bundesministerien auch wünschen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in sei­nen Kernpunkten erläutert; wegen seines Umfanges lasse ich ihn im Hause verteilen. Er steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Mag. Maier Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (292 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Tier­seuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 345

setz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsge­setz 2007)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der oben bezeichneten Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses 346 der BlgNR XXIII. GP wird wie folgt geändert:

Nach Z 1 werden folgende Z 1a bis 1c eingefügt:

1a. § 8 samt Überschrift lautet:

„Elektronisches Veterinärregister

§ 8. (1) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat zur effizienten bundeseinheitlichen Seuchenbekämpfung, zur epidemiologischen Rückverfolgbarkeit von Tierseuchen und Zoonosen, zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Lebens­mitteln tierischer Herkunft und Rückstandsüberwachung von lebenden Tieren und tieri­schen Erzeugnissen, zur Gewährleistung einer ausreichenden veterinärpolizeilichen Kontrolle der Tierbestände im Hinblick auf eine etwaige Seuchensituation sowie zur Ri­sikobewertung bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ein elektronisches Re­gister zur Erfassung und Überwachung von Tierhaltungen und Tierhaltungsbetrieben, gegliedert nach Tierarten, sowie von Schlachtbetrieben und zugelassenen Betrieben gemäß § 3 Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003 idgF (TMG), für die gemäß § 8a eine Melde- oder Registrierungsverpflichtung besteht, einzurichten und zu führen. Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend kann sich bei der Einrich­tung und Führung des Registers eines Dienstleisters bedienen.

(2) Das Register gliedert sich in ein

1. ein elektronisches Register für Stammdaten und

2. ein elektronisches Register von Betriebs- und Veterinärdaten, die nach diesem Bun­desgesetz oder auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassener Verordnungen oder nach anderen, auf Grund des Kompetenztatbestandes Veterinärwesen oder Tierschutz erlassenen Bundesgesetzen oder auf Grund solcher Bundesgesetze erlassenen Ver­ordnungen an die jeweils zuständigen Behörde zu übermitteln oder von dieser von Amts wegen festzustellen sind.

(3) Im Register sind für jeden Betrieb folgende Angaben zu erfassen:

1. Stammdaten:

a) Identifikationsnummer des Betriebes (LFBIS-Nummer) und, sofern vorhanden: AMA-Klientennummer und/oder Veterinärkontrollnummer beziehungsweise Zulassungsnum­mer;

b) die Adresse des Betriebes und, sofern vorhanden, den Vulgonamen;

c) die Rechtsform des Betriebes (beispielsweise: Landwirt, Einzelhandelskaufmann, Ges.m.b.H., OHG, Verein etc.);

d) persönliche Daten des Tierhalters/der Tierhalter oder des Betriebsinhabers/der Be­triebsinhaber, (bei juristischen Personen die persönlichen Daten der zur Vertretung nach außen berufenen Person): Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht, Namenszu­satz (zum Beispiel Junior), Geburtsdatum, falls vorhanden, Firmenbezeichnung und Firmenbuchnummer oder Vereinsbezeichnung und Vereinsregisternummer;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 346

e) Kommunikationsdaten: falls vorhanden, Telefonnummer, Telefaxnummer oder zwei­te Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie persönliche Daten etwaiger Ansprechperso­nen (sofern diese nicht mit in lit. d genannten Personen ident sind);

f) Zustelladresse (sofern die Betriebsadresse nicht mit dieser ident ist);

g) die geografischen Koordinaten des Betriebsstandortes, sofern vorhanden.

2. Betriebsdaten:

a) die Art der Nutzung (Tätigkeit des Tierhalters/Betriebsart);

b) Tierbestand der gemäß § 8a Abs. 1 Z 7 zu erfassenden Tierart zum Erhebungsstich­tag;

c) Einstallungskapazitäten und Verbringungsmeldungen für die gemäß § 8a erfassten Tierarten, soweit eine derartige Meldung vorgeschrieben ist;

e) bei landwirtschaftlichen Betrieben Anzahl der nicht untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Schweinen, Schafen und Ziegen;

f) bei Schlachtbetrieben Art und Anzahl der geschlachteten Tiere gemäß § 8 Abs. 1 Z 7;

g) bei Betrieben gemäß § 3 TMG Art und Menge des verarbeiteten Materials gemäß 8a Abs. 1 Z 7.

3. Veterinärdaten:

a) Seuchenfreiheit/Seuchenverdacht/Seuchenbestätigung sowie diesbezügliche Befun­de;

b) Betriebssperre: Art der Sperre (Tierseuche, Rückstandskontrolle oder sonstige Sper­re), Grund der Betriebssperre, Sperrvermerk;

c) Zugehörigkeit zu aus Gründen der Seuchenbekämpfung errichteten Zonen: Grund der Zone, Kontrollmaßnahmen und -untersuchungen, Reinigungs- und Desinfektions­maßnahmen;

d) allfällige Mitgliedschaft bei Tiergesundheitsdiensten (TGD) sowie allfällige Teilnah­me an TGD-Programmen (Tiergesundheitsdienst-Daten);

e) Einbeziehung in Überwachungs- und Bekämpfungsprogramme nach veterinärrechtli­chen Vorschriften sowie diesbezügliche Untersuchungen einschließlich der Ergebnisse und Befunde;

f) Ergebnisse von veterinärrechtlichen, futtermittelrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Kontrollen.

(4) Der Landeshauptmann hat zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erfassung der in Abs. 3 genannten Daten die bei der Behörde vorhandenen Daten von tierhalten­den Betrieben, insbesondere die Daten des land- und forstwirtschaftlichen Betriebssys­tems (LFBIS) und des Gewerberegisters sowie des Registers der Erzeugerbetriebe ge­mäß der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, BGBl. II Nr. 347/2004 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2007, (Amtliches Legehennenregister) zu benutzen. Er hat diese Daten für Zwecke gemäß Abs. 1 laufend an die Bundesministe­rin für Gesundheit, Familie und Jugend oder die mit der Errichtung und Führung des elektronischen Registers beauftragte Stelle kostenfrei elektronisch zu übermitteln. Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat durch Verordnungen festzu­legen, welche Daten hinsichtlich Tiergesundheit, Zoonosenbekämpfung, Rückverfolg­barkeit von Tieren, Tierkrankeiten und Rückständen sowie Tierschutz zur Erreichung der in Abs. 1 festgelegten Ziele der Landeshauptmann oder die nach diesem oder den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 347

anderen auf Grund des Kompetenztatbestandes Veterinärwesen erlassenen Bundes­gesetzen jeweils zuständige Behörde oder Stelle elektronisch zu melden hat und hiezu nähere Vorschriften bezüglich der Meldefristen und die Art und Form der Übermittlung festlegen.

(5) Im Interesse einer zweckmäßigen, raschen, einfachen und kostensparenden Ver­waltung sind der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend für das gemäß Abs. 1 zu führende Register die auf Grund des Marktordnungsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 55/2007, erhobenen Verwaltungsdaten, sowie Auszüge aus dem Adressregister gemäß § 9a des Vermessungsgesetzes einschließlich der geografischen Koordinaten, sowie Kontrolldaten auf Grund des Futtermittelgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 139/1999, soweit diese Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Vollziehung der auf Grund der §§ 8a und 8b erlassenen Verordnungen und die Führung des Registers gemäß Abs. 1 darstellen, bei Bedarf kostenfrei elektronisch zur Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.

(6) Die Daten des Registers gemäß Abs. 1 sind von der Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend den Veterinär-, Futtermittel- und Lebensmittelbehörden in den Ländern – betreffend ihren jeweiligen Wirkungsbereich – zwecks Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Tier­krankheiten, der Zoonosenüberwachung und -bekämpfung sowie zur Rückverfolgbar­keit von Lebens- und Futtermitteln und Rückstandsüberwachung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Weiters müssen sonstige Behördenorgane und Stellen, die von der Behörde hiezu ermächtigt wurden, im Rahmen ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben im Rahmen des Veterinärwesens und des Tierschutzes Einsicht nehmen können.

(7) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat die Daten des Regis­ters gemäß Abs. 1 der Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) zu übermitteln, soweit diese Daten für die Erfüllung der in § 8 Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheitsgesetz – GESG genannten Aufgaben benötigt werden. Eine Verwen­dung dieser Daten für Leistungen an Dritte ist unzulässig.

(8) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat die Daten des Re­gisters gemäß Abs. 1 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und den nach Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG eingerichteten Behörden zur Verwendung zu überlassen, soweit diese Daten für die Erfüllung der in §§ 6 und 6a Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG genannten Aufgaben benötigt werden.

(9) Jeder Meldepflichtige ist berechtigt, in die seinen Betrieb betreffenden Stamm- und Betriebsdaten Einsicht zu nehmen.“

1b. Nach § 8 werden folgende §§ 8a und 8b samt Überschriften eingefügt:

„Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe

§ 8a. (1) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat nach Einrich­tung des für die jeweilige Tier- oder Betriebsart vorgesehenen Teilbereiches des Regis­ters gemäß § 8, durch Verordnung festzulegen, ab welchem Zeitpunkt sich Halter von Tieren der in Anhang A genannten Arten, einschließlich Betreiber von Brütereien, Be­samungsstationen, Embryotransfereinrichtungen und Samendepots, sowie Inhaber von Schlachtbetrieben und zugelassenen Betrieben gemäß § 3 TMG, unter Angabe folgen­der Daten im Register anzumelden haben:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 348

1. persönliche Daten des Tierhalters/der Tierhalter oder des Betriebsinhabers/der Be­triebsinhaber, (bei juristischen Personen die persönlichen Daten der zur Vertretung nach außen berufenen Person): Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht, Namenszu­satz (zum Beispiel Junior), Geburtsdatum, falls vorhanden Firmenbezeichnung und Fir­menbuchnummer oder Vereinsbezeichnung und Vereinsregisternummer;

2. Identifikationsnummer des Betriebes (LFBIS-Nummer) und sofern vorhanden: AMA-Klientennummer und/oder Veterinärkontrollnummer beziehungsweise Zulassungsnum­mer;

3. Adresse der Tierhaltung oder des Betriebes und sofern vorhanden Vulgonamen;

4. die Rechtsform und Art des Betriebes;

5. Zustelladresse im Inland (sofern nicht mit der Adresse in Z 3 ident);

6. Kommunikationsdaten: falls vorhanden Telefonnummer, Telefaxnummer oder zweite Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie persönliche Daten etwaiger Ansprechpersonen (sofern diese nicht mit in lit. d genannten Personen ident sind);

7. Anzahl und Art der gehaltenen oder der geschlachteten Tiere, gegebenenfalls Kenn­zeichnung der Tiere oder Art und Menge des verarbeiteten Materials.

Ist das Register bereits eingerichtet, haben derartige Meldungen innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung oder des Betriebes zu erfolgen. Änderung die­ser Daten sind ebenfalls innerhalb von sieben Tagen zu melden.

(2) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat durch die in Abs. 1 genannte Verordnung festzulegen, welche betriebs-, haltungs- und tierspezifischen Merkmale jeweils zu erfassen sind und welche weiteren Meldepflichten hinsichtlich der Verbringung von Tieren sowie der Erfassung von Betriebs- und Veterinärdaten beste­hen, weiters können Ausnahmen von der Meldepflicht festgelegt werden, sofern die entsprechenden Daten bereits auf Grund sonstiger bestehender Meldepflichten bei der Behörde vorhanden sind. Zur Entlastung der Melde- und Registrierungspflichtigen kann die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend in dieser Verordnung festle­gen, dass Meldungen auch durch Abgabe entsprechender Erklärungen im Rahmen von Erhebungen nach anderen Bundesgesetzen erfolgen und von der mit der Erhe­bung beauftragten Stelle der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend kostenfrei zur Verwendung überlassen werden können. Weiters kann von einer geson­derten oder wiederholten Vorlage von bereits vorhandenen oder einholbaren Unterla­gen abgesehen sowie die Verwendung bestimmter Formblätter oder die Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege vorgeschrieben werden.

(3) Stellt die Behörde im Rahmen ihrer Tätigkeiten fest, dass ein Tierhalter oder Betrieb seinen Meldepflichten nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, so hat sie unbe­schadet von Sanktionen, dies unverzüglich dem Landeshauptmann mitzuteilen, der oh­ne Verzug die Richtigstellung von Amts wegen zu veranlassen hat. Sofern dies erfor­derlich ist, haben in diesem Fall die Gemeinden bei der Ermittlung der Daten mitzu­wirken.

(4) Jede gemäß Abs. 1 meldepflichtige Person ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Registern von ihr selbst in elektronischer Form eingetragenen eigenen Da­ten verantwortlich.

Kennzeichnung von Tieren

§ 8b. (1) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat durch Verord­nung die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren bestimmter Tierarten oder bestimmter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 349

Verwendung anzuordnen, wenn und soweit dies nach den Vorschriften der EU geboten ist oder dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft im Hinblick auf Überwa­chung und die epidemiologische Rückverfolgbarkeit von Tierseuchen und Zoonosen oder auf eine etwaige Seuchensituation zur Gewährleistung einer ausreichenden vete­rinärpolizeilichen Kontrolle der Tierbestände erforderlich ist. Hiebei können insbeson­dere auch nähere Bestimmungen über die Art und den Zeitpunkt der Kennzeichnung, die Angaben auf den Kennzeichen, das Inverkehrbringen der zu kennzeichnenden Tie­re, das Tier betreffende Begleitdokumente sowie die Pflicht von Tierbesitzern, Betriebs­inhabern und Schlachtbetriebsinhabern zur Führung von Aufzeichnungen über diese Tiere und deren Verbringung sowie zur Meldung von diesbezüglichen Daten an die Be­hörde oder an die mit der Führung des Registers gemäß § 8 beauftragte Stelle festge­legt werden.

(2) Der Tierhalter hat die Tiere selbst zu kennzeichnen oder auf seine Kosten durch einen Beauftragten kennzeichnen zu lassen.

(3) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat, soweit dies zur Ein­haltung von Berichtspflichten gegenüber der EU geboten ist, einen Stichprobenplan für die Kontrolle der Tierkennzeichnung zu erstellen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass diese Kontrollen möglichst gemeinsam mit oder im Rahmen von anderen bundes­gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt werden.

(4) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend kann durch Verordnung festlegen, dass Kontrollen der mit einer Verordnung gemäß Abs. 1 festgelegten Ver­pflichtungen sowie Kontrollen nach dem Stichprobenplan gemäß Abs. 3, wenn dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Verwaltung ge­boten ist, von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend durchgeführt werden können. Sie kann sich hiezu auch geeigneter Stellen bedienen, welche durch Bescheid zu beauftragen sind.“

1c. § 9 Abs. 1 erster Satz lautet:

„Alle Viehmärkte sowie landwirtschaftlichen Tierauktionen und Nutztierschauen sind einer tierärztlichen (veterinärpolizeilichen) Aufsicht zu unterziehen.“

Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

5a. Nach § 52 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend kann nach Anhörung der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen Werttarif für den Verkehrswert von Zuchtschweinen festlegen, der für die Ermittlung der Entschädigung gemäß Abs. 1 lit. b heranzuziehen ist.“

Z 7 lautet:

7. Nach § 77 Abs. 11 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 3, § 8, § 8a, § 8b, § 9 Abs. 1, § 12, § 12a, § 16, § 20 Abs. 2, § 52 Abs. 5 und § 52b Abs. 1 sowie Anhang A in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

Nach Z 8 wird folgende Z 9 angefügt:

9. Das Tierseuchengesetz erhält einen Anhang A der lautet:

„Anhang A


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 350

Tierarten, deren Haltung zu melden ist

Rinder

Schweine

Schafe

Ziegen

Einhufer

Neuweltkamele

Wildwiederkäuer

Geflügel

Tiere der Aquakultur, ausgenommen Heimtiere*

Bienen

Hasenartige, ausgenommen Heimtiere*

*Heimtiere im Sinne dieser Bestimmung sind Tiere, die als Gefährten oder aus Interes­se am Tier im Haushalt gehalten werden oder die für diesen Zweck bestimmt sind oder gezüchtet werden, sofern sie nicht als Nutztiere oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden und sofern sie nach ihrer Art für die Haltung als Heimtiere geeignet sind.“

Begründung

Zu Pkt. 1a bis 1b (§§ 8 bis 8b):

Das Tierseuchengesetz kennt bisher nur die Kennzeichnung von Tieren zur Kontrolle von Tierbeständen sowie die Meldung von diesbezüglichen Daten an die Behörde, wo­bei hierunter auch die Meldung der Haltung bestimmter Tierarten ganz allgemein sub­sumiert wurde. Es gab daher bereits bisher die Erfordernis der Zuordnung von Tieren zu Beständen, von Beständen zu definierten Standorten und zu verantwortlichen Hal­tern.

Mit dem elektronischen Veterinärregister soll ein modernes Instrument zur Erfassung dieser Merkmale geschaffen werden, um einerseits die notwendige behördliche Kon­trolle sicherzustellen, andererseits im Seuchenfall rasch und effektiv Maßnahmen set­zen zu können.

Datenbanken, in welchen die Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen erfasst sind, wur­den im Laufe der letzten zehn Jahre auf Grundlage von EU-Richtlinien und Verordnun­gen bereits errichtet. Die in den unterschiedlichen Datenbanken gesammelten Veteri­närdaten sollen auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes in einem gemeinsamen elektronischen Register zusammengefasst werden, um der Behörde die Möglichkeit zu geben über den Gesundheitsstaus des österreichischen Tierbestandes umfassend in­formiert zu sein. Weiters sollen alle Betriebe, die in Zusammenhang mit der Bekämp­fung von Tierseuchen relevant sind, das sind neben landwirtschaftlichen Betrieben ins­besondere auch Schlachtbetriebe und Tierkörperverwertungsanstalten im gegenständ­lichen Register erfasst werden. Damit soll insbesondere die Planung und Durchführung von Kontrollmaßnahmen, die notwendige Berichtslegung an die europäischen Gremien und die OIE, die effektive Seuchenprävention und -bekämpfung und die epidemiologi­sche Rückverfolgbarkeit von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen erleichtert,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 351

beschleunigt und mit geringerem Personalaufwand bei gesteigerter Effizienz durchge­führt werden können.

Eine derartige Zusammenführung wurde bereits vom Rechnungshof im Zuge der Über­prüfung der Zentralen Schweinedatenbank gefordert, um Doppelgleisigkeiten bei der Führung von Datenbanken zu vermeiden, die damit verbundenen Kosten zu reduzieren und Synergieeffekte zu nutzen.

Bereits bei der Errichtung der Zentralen Schweinedatenbank sowie der Schaf- und Zie­gendatenbank durch die Statistik Österreich wurde bei der Erstellung der entsprechen­den Register darauf Bedacht genommen, dass eine Zusammenführung in ein gemein­sames Register mit geringst möglichem Aufwand erfolgen kann. Die Errichtung des Registers verursacht daher keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten des Betriebes betra­gen jährlich ca. 3 Millionen Euro. Sie sind für das Jahr 2008 im Budget bedeckt und vom Bund zu tragen.

Zur Erfüllung der Aufgaben ist die Erfassung entsprechender Stamm-, Betriebs- und Veterinärdaten im entsprechenden Register erforderlich. Dabei beinhalten die Stamm­daten insbesondere die Identifikationsnummer des Betriebes sowie dessen geografi­sche Koordinaten, die Betriebsdaten den Tierbestand der jeweiligen Tierart sowie die Einstallungskapazitäten und die Veterinärdaten Angaben zu Betriebssperren und Zo­nenzugehörigkeit im Seuchenfall, sowie Untersuchungsergebnisse und andere veteri­närbehördliche Kontrollergebnisse, die Rückschlüsse auf den Gesundheits- oder Im­munstatus des Tierstapels zulassen.

Nachdem im Register auch personenbezogene Daten verspeichert werden, muss die Zugriffsberechtigung gesetzlich geregelt werden. Es soll sichergestellt werden, dass al­len mit dem Vollzug veterinärbehördlicher Maßnahmen betrauten Stellen die erforderli­chen Daten zur Ausübung ihrer veterinärbehördlichen Tätigkeiten im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Andererseits sind diese Behörden verpflichtet, die in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit anfallenden Daten dem Register zur Verfügung zu stellen. Es muss hervorgehoben werden, dass auch Gemeinden im übertragenen Wir­kungsbereich zu den Veterinärbehörden im Sinne dieses Gesetzes zählen (vgl. §§ 17, 21 und 26 TSG).

Eine Überlassung der Daten darf auch an die AGES im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erfolgen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorsorge vor und der Bekämpfung von Krankheiten sowie im Zusammenhang mit der Erstellung eines mehrjährigen nationalen Kontrollplanes gemäß Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Le­bensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Die Erstbefüllung des Registers soll durch die Zusammenführung der vorhandenen Da­ten des Veterinärinfomationssystems gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungs­verordnung 2007, der Übernahme von Daten aus der AMA-Rinderdatenbank sowie der auf Grund der der Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006 bekannten Halterdaten erfolgen.

Eine solche Datenbank stellt einen wichtigen Schritt zur Entwicklung eines eigenen Le­bensmittel- und Veterinärregisters dar, welches dann künftig in einem eigenen Gesetz geregelt werden soll.

Mit § 8a wurde eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um festzulegen, welche Tierhalter und Betriebsinhaber im konkreten Fall, nach Maßgabe der technischen Mög­lichkeiten, zur Meldung an das Register verpflichtet sind. Im Sinne der Entlastung der Melde- bzw. Registrierungspflichtigen soll dabei möglichst auf vorhandene Daten zu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 352

rückgegriffen werden können bzw. die Meldung auch im Rahmen anderer Erhebungen erfolgen dürfen.

Die Bestimmungen über die Tierkennzeichnung entsprechen weitestgehend den beste­henden Regelungen.

Die vorgesehenen Kontrollen sind möglichst im Rahmen anderer Kontrollen durchzu­führen, wobei die Bundesministerin die Möglichkeit haben soll, diese Kontrollen auch selbst durchzuführen bzw. damit eine andere Stelle bescheidmäßig zu beauftragen. Damit soll keine eigene (Bundes-)Kontrollbehörde geschaffen werden, sondern durch Konzentration der Kontrolle bei der Bundesministerin eine bessere Koordination und eine weitgehende Entlastung der zu kontrollierenden Unternehmen bewirkt werden. Insbesondere soll die Möglichkeit geschaffen werden, Stellen, welche bereits landwirt­schaftliche Betriebe kontrollieren mit dieser Aufgabe mitzubetrauen. Die Organe dieser Stellen würden dann hinsichtlich der Kontrolle der Tierkennzeichnung für die Bundes­ministerin tätig.

Zu Pkt. 1c (§ 9 erster Satz):

Die veterinärbehördliche Aufsicht durch Tierärzte soll auf jene Tierschauen beschränkt werden, die keiner Genehmigungspflicht als Veranstaltung nach Tierschutzgesetz un­terliegen.

Zu Pkt. 5a (§§ 52 Abs. 5):

Analog zu der bestehenden Regelung nach § 51 Abs. 4 für Wiederkäuer und Einhufer soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch für Zuchtschweine einen bundeseinheit­lichen Werttarif festlegen zu können, um im Seuchenfall Entschädigungen rasch be­rechnen zu können und die Wertermittlung für die Tierbesitzer transparent und einheit­lich zu gestalten.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 353

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.25.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin Kdolsky! Meine Damen und Herren! In aller gebotenen Kürze: Wir haben uns im Ausschuss noch negativ zu dem vorliegenden Veterinärrechtsänderungsgesetz ausgesprochen, aber der Grund dafür war, dass wir noch abwarten wollten, was der angekündigte Abänderungsantrag beinhalten wird. Ich kann nun versichern: Auch aus unserer Sicht ist die Überlegung der Zusammenführung verschiedener Datenbanken
in einem gesammelten Veterinärdatensystem für alle Nutztiere – Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen – in einer elektronischen Form eine sinnvolle und richtige Strategie, weil, was uns auch wichtig ist, neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Schlachtbe­triebe und Tierkörperverwertungsanlagen im Register enthalten sein sollen. Ich glaube, es ist ein sehr wesentlicher Punkt, im Sinne des Risikoansatzes hier bei Seuchenge­fahr rasch entscheiden zu können. Aus diesem Grund werden wir diesem Veterinär­rechtsänderungsgesetz unsere Zustimmung geben.

Ich kann Ihnen versichern: Auch wir halten diese Intention einer Zusammenführung von Betriebsmittel- und Veterinärrecht im Sinne eines Gesamtregisters für Lebensmittel und Veterinärdaten, eines Lebensmittel-Veterinärregisters, für sinnvoll. Der betreffende Entschließungsantrag soll ja vom Kollegen Eßl noch vorgestellt werden. Wir werden auch diesem unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.27.14

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren! Mit dem Veterinärrechtsänderungsgesetz werden mehrere Ge­setze geändert, etwa die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tier­krankheiten, der Umgang mit Tierseuchenerregern, die Einfuhr immunologischer Tier­arzneimittel wie auch die Erweiterung der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Bisher ist die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel im Tierseuchengesetz geregelt gewesen, was systemwidrig erscheint und die Zugänglichkeit des Rechts für Normad­ressaten zum Teil erschwert. Daher wird diese Einfuhr künftig dem Arzneiwarenein­fuhrgesetz unterstellt.

Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes sieht unter anderem weiters vor, dass immunologische Tierarzneimittel, die im EWR zugelassen sind und damit die europäi­schen Standards erfüllen, lediglich der Meldung im Voraus unterliegen. Weitere Ände­rungen betreffen das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz.

Positiv ist ebenso, dass die Doping-Problematik nunmehr auch auf veterinärrechtlicher Ebene berücksichtig wird.

Die Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen im Gesetz und die Aufhebung zahl­reicher einzelner Verordnungen dienen zweifellos der Rechtssicherheit und auch der Rechtsklarheit.

Mehrbelastungen für Gebietskörperschaften wird es aktuell durch diese Novelle nicht geben, mit Ausnahme für den Bund bei Ausbruch der hochpathologischen Geflügel­pest. Eher wird es beim Bund zu Einsparungen kommen, und zwar zum einen durch die Ausnahmen bei der Rezeptpflicht für bestimmte unbedenkliche Tierarzneimittel und zum anderen durch den Entfall der Bewilligung von in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, aber nicht für solche, die nicht zur Abwehr von anzeigepflichtigen Tierseu­chen oder veterinärrechtlich geregelten Tierkrankheiten dienen.

Meine Damen und Herren, diese notwendigen und wichtigen Veränderungen, die die versprochene Neuregelung des Tierseuchensektors einleiten, sind Veränderungen, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Eßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


23.29.56

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Ich bringe mich in die Debatte um das Veterinärrechts­änderungsgesetz mit folgendem Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters

Ich werde aus Zeitgründen auf die Präambel verzichten und gleich den Wortlaut des Entschließungsantrages vortragen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 354

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,

1. eine Analyse über mögliche Verbesserungsansätze und Synergieeffekte darzulegen;

2. unter Berücksichtigung der föderalen Struktur bereits eingerichtete und geplante elektronische Register nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setz, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzu­richten, welches einerseits die Kontrolle und die Überwachung der gesamten Lebens­mittelkette sicherstellt und andererseits die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung ausreichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist das Register gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurichten;

3. einen entsprechenden, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Gesetzentwurf über ein gemeinsames „Lebensmittel- und Veterinärregister“ auszuar­beiten und dem Parlament vorzulegen.

*****

(Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Eßl ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters

Mit dem Veterinärrechtsänderungesetz 2007 werden datenschutzkonform erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen für ein elektronisches Veterinärregister geschaffen. Die­ses elektronische Veterinärregister stellt aber lediglich einen ersten Schritt zur Errich­tung eines umfassenden elektronischen Lebensmittel- und Veterinärregisters dar.

Bereits derzeit existieren für die Erfassung und Registrierung von Betrieben entlang der Lebensmittelkette verschiedene Datenbanken, die zum Teil von den Bundeslän­dern geführt werden. Ein Überblick über die derzeitige Situation fehlt, daher ist eine Analyse über Verbesserungsmöglichkeiten anzustellen. Zur Sicherstellung einer um­fassenden und effizient integrierten Kontrolle von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wären in Zukunft alle bereits eingerichteten und geplan­ten elektronischen Register nach dem LMSVG, den veterinärrechtlichen Bestimmun­gen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht (z.B. Futtermittel) zusammenzuführen und ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister einzurichten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 355

Hierfür sollte eine eigene Rechtsgrundlage durch Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes geschaffen werden. Mit der Schaffung eines gemeinsamen Registers auf Bundes- und Länderebene werden langfristig auch Verwaltungskosten eingespart, dieses Lebensmittel- und Veterinärregister ist somit auch ein sinnvoller Beitrag zur künftigen Verwaltungsreform des Bundes und der Länder.

Durch dieses Gesetz wären elektronische Register so zu verknüpfen, dass mittels einer gemeinsamen Datenbank einerseits die Kontrolle und Überwachung der gesam­ten Lebensmittelkette sichergestellt werden kann und anderseits auch den notwendi­gen Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung entsprochen wird.

Hinsichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist diese gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzurich­ten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,

1. eine Analyse über mögliche Verbesserungsansätze und Synergieeffekte darzulegen;

2. unter Berücksichtigung der föderalen Struktur bereits eingerichtete und geplante elektronische Register nach dem LMSVG, den veterinärrechtlichen Bestimmungen und dem agrarischen Betriebsmittelrecht zusammenzuführen und ein gemeinsames Le­bensmittel- und Veterinärregister einzurichten, welches einerseits die Kontrolle und Überwachung der gesamten Lebensmittelkette sicherstellt und anderseits die Erforder­nisse der Tierseuchenbekämpfung und -überwachung ausreichend berücksichtigt. Hin­sichtlich der Daten über agrarische Betriebsmittel ist das Register gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzu­richten;

3. einen entsprechenden, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Gesetzesentwurf über ein gemeinsames „Lebensmittel- und Veterinärregister“ auszuar­beiten und dem Parlament vorzulegen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich alle Abgeordneten bitten, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 292 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Jo­hann Maier, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 356

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinär­registers.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 48.)

23.33.1324. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-48 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 1 – WIEDERVORLAGE (274 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-8 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/12 (275 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 4 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.33.53

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich möchte mich in aller­erster Linie sehr, sehr herzlich für die vom Rechnungshof im vergangenen Jahr geleis­tete Arbeit bedanken – wir haben ja heute die letzte parlamentarische Debatte zu Rechnungshofberichten –, bei Ihnen, Herr Präsident, und bei den Damen und Herren des Rechnungshofes für die vielen Planungen, für die Recherchen, für die Berichter­stattung und auch für die wirklich sehr, sehr erfreuliche Zusammenarbeit mit dem Par­lament. So soll es weitergehen! Der österreichische Rechnungshof ist auch interna­tional gesehen ein wirkliches Beispiel. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt werden sich auch alle anderen Fraktionen hurtig bedanken beim Rechnungshof, wie es üblich ist, aber ich denke, zwei Dinge sollten wir beachten. Einerseits: Es sollte, glaube ich, nicht so sein, dass Rechnungshofberichte grundsätzlich als Mitternachts­einlage debattiert werden. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Ich appelliere an die Verantwortlichen aller Klubs, dass wir da eine andere Regelung finden. Es mag schon sein, dass einmal die Kontrollpunkte spät nachts verhandelt wer­den, aber es kann nicht immer sein. Ich würde da wirklich appellieren, dass das im Ein­vernehmen geregelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 357

Weiters: Wenn wir uns beim Rechnungshof bedanken und Respekt vor seiner Arbeit haben und diese anerkennen, dann ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir die Re­formvorschläge des Rechnungshofes ernst nehmen. Der Herr Präsident macht sich das nicht leicht, es ist alles wohlüberlegt, und ich hoffe sehr, dass wir da zu einem Kon­sens kommen. Ich weiß, dass es die verschiedensten Befürchtungen gibt, aber ich glaube, dass es uns letztendlich gelingen wird, da ein paar Fortschritte zu erzielen.

Ein Letztes noch: Der Rechnungshof muss ja jetzt siedeln; das ist ein ziemliches Ma­növer, das bevorsteht. Es wird das Gebäude sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig saniert. Siedeln ist immer ein bisschen problematisch, aber ich bin zutiefst davon über­zeugt, dass der Rechnungshof und die Damen und Herren vom Rechnungshof das mit Bravour bewältigen werden. Alles Gute! Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.36.23

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Kollege Kräuter hat den Rechnungshof heute hier schon gelobt. Auch von unserer Seite können wir sagen, dass die Zusam­menarbeit mit dem Rechnungshof funktioniert. Wir haben das erste halbe Jahr auf­grund der Untersuchungsausschüsse keine Rechnungshofberichte abarbeiten können, und so müssen wir uns derzeit bemühen, die vorliegenden Berichte des Rechnungsho­fes zu behandeln.

Ich darf an dieser Stelle erwähnen, dass es kürzlich mir und dem Kollegen Kogler mög­lich war, bei einer internationalen Rechnungshoftagung in Mexiko dabei zu sein, und ich konnte feststellen, dass der österreichische Rechnungshof im internationalen Ver­gleich einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Wir beherbergen ja das Ständige Gene­ralsekretariat unter dem Präsidenten, und Österreich nimmt da eine Vorreiterrolle ein. Es war für uns Teilnehmer an dem Kongress eigentlich sehr motivierend, dass Öster­reich da internationale Bedeutung und Ausrichtung hat. Vielen Dank dafür. Und ich gra­tuliere auch für die tollen Beiträge von Ihrer Seite, Herr Präsident, bei dieser Tagung.

Die heute hier vorliegenden Rechnungshofberichte sind Sammelberichte, zum Beispiel der Bericht „Aufgabenerfüllung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes“. Der Rech­nungshof hat, wie oft im Gesundheitswesen, auch in diesem Bereich sehr klar die Män­gel im System aufgezeigt. Die Strukturen im Bereich des chefärztlichen Dienstes sind zu ineffizient und zu teuer. Es gibt derzeit 167 Dienststellen. Der Rechnungshof emp­fiehlt, dass da Standortbereinigungen vorgenommen werden.

Zukünftig soll es auch gleiche dienstrechtliche Rahmenbedingungen geben. Die e-card soll verstärkt in die Kontrolle eingebaut werden. Und viele andere Dinge mehr harren der Erledigung. Es gibt viel zu tun in den Systemen, und der Rechnungshof ist der Ga­rant dafür, dass er dort Schwächen und Mängel aufzeigt und uns hier veranlasst, Ver­besserungen durchzuführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.38.41

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann mich dem Lob des Vorredners durchaus anschließen. Die wenigsten wissen wahrscheinlich, dass der österreichische Rechnungshof über das Generalsekretariat den quasi Ständigen Vor-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 358

sitz bei dieser internationalen Vereinigung führt. Das wäre ja noch nicht so aufregend, so etwas hat man ja bald, aber wir konnten uns tatsächlich davon überzeugen, dass da profunde Arbeit geleistet wird, die sich dann letztlich auch bezahlt macht, und zwar im besten Sinne des Wortes.

Es ist natürlich völlig unmöglich, auf die Fülle der Punkte einzugehen, die diese Berich­te, die jetzt vorliegen, enthalten. Mein Vorredner Gahr hat bereits angesprochen, dass wir durch die Untersuchungsausschüsse einen gewissen Rückstau produziert haben. Das ist richtig. Wir haben aber darüber hinaus zu Beginn des Jahres zunächst auf Fraktionsebene und dann aber auch in der Präsidiale ein relativ kompliziertes Proce­dere ausverhandelt, dass etliche der Berichte, die in der letzten Gesetzgebungsperiode nicht behandelt werden konnten, hier noch einmal vorgelegt werden. Es ist dann natür­lich schon eher seltsam, wenn man hier jetzt um Mitternacht ein paar Minuten herum­diskutieren soll.

Aber einen Tipp kann ich der Kollegen- und der Kolleginnenschaft hier schon geben, und das ist auch dann im Wesentlichen meine einzige Botschaft: Wenn Sie sich an­schauen, was in diesen Berichten alles beinhaltet ist, dann wende ich mich jetzt vor al­lem einmal an die Abgeordneten, die gar nicht im Rechnungshofausschuss sitzen, weil die Berichte in der Sache selbst durchaus jeweils hohe Qualität haben und für be­stimmte fachliche Hintergrundberatungen 1a-Ratgeber sind. Ich weiß ja auch vom Prä­sidenten, dass er zunehmend auch dieses Segment verstärkt im Berichtswesen, auch bestimmte Beratschlagungen angeht und nicht nur den Zeigefinger gegenüber den überprüften Stellen, insbesondere den Ministerien, erhebt. Ich kann nur sagen, das ge­lingt zunehmend.

Es ist eigentlich mittlerweile so, dass man allen Abgeordneten die Lektüre empfehlen kann, wenn sie sich mit einem bestimmten Suchprogramm einfach ihre Fachthemen herausholen. – Das wäre das, was man in der Kürze zu dem umfangreichen Berichts­wesen anbringen kann.

Wenn ich mir nur in III-48 d.B. und in III-8 d.B. anschaue, was jetzt zur Verhandlung stünde, nämlich „Humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe in Südostasien“, möchte ich sagen: Dazu wird vielleicht der Präsident – ich würde ihn da­zu einladen – Stellung nehmen, denn gerade vor dem Hintergrund der erwähnten inter­nationalen Tagung sieht man, dass hier völlig neue Wege gegangen werden – so et­was hat es vorher überhaupt nie gegeben –, wieder unter Federführung des öster­reichischen Rechnungshofes.

Ein ganz anderes Thema: Komponenten des Bruttonationaleinkommens mit dem Schwerpunkt Konsumausgaben des Staates. Auch da erfolgt die Beschäftigung mit einem Thema, das von der klassischen Kontrolle eher weggeht, aber sehr nützliche Beiträge liefert, auch was diese Debatte betrifft. Das sind eigentlich vernünftige Indika­toren, um bestimmte Effizienzkontrollen durchzuführen; wenn man so will, eine Eva­luierung bestimmter Dinge. Auch das war im Übrigen ein wichtiges Thema bei der er­wähnten internationalen Tagung.

Ich lese jetzt nicht mehr alle Punkte vor, überzeugen Sie sich selbst in Ihren Croquis!

Nur ein letzter Punkt noch: Die österreichischen Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires waren auch in diesen III-48 d.B. enthalten. Das reizt mich schon zu einer Bemerkung: Da läuft ja im Moment nicht alles sehr friktionsfrei, auch hier im Haus. Ich habe mir berichten lassen, dass eine Anfragenserie der Freiheitlichen auf­grund der Vorgänge im Rechnungshofausschuss, aufgrund der Berichtslage des Rech­nungshofs, der seinerseits ja bestimmte Gründe dafür hatte, warum er überhaupt prü­fend tätig wurde, gleich wieder für einen Rumor sorgte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 359

Ich sage Ihnen schon eines: Wenn eine Oppositionsfraktion, wenn es auch viele Anfra­gen sind, ganz simple Dinge abfragt, nach all dem, von dem wir wissen, was in den Botschaften vorgefallen ist, dann ist es nicht ganz einsichtig, dass hier hinter den Kulis­sen Druck ausgeübt wird, dass man davon vielleicht wieder Abstand nehmen soll, oder das als schlechtes Beispiel dafür vorgeführt wird, dass man die Minderheitenrechte zu­sätzlich beschränkt oder beschneidet. Das kann es nicht sein! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Ich erwähne das deshalb an dieser Stelle – vielleicht nimmt ja die freiheitliche Fraktion selbst dazu Stellung –, weil sich hier auch beweisen lässt, dass der Rechnungshof durchaus etwas in Gang bringt – und wenn es auch nur der Rumor im Haus ist. Dieser ist zwischendurch wirklich notwendig – bei aller Friedfertigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

23.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gra­dauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.43.59

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Frau Staatssekretärin! Herr Präsi­dent! (Abg. Dr. Mitterlehner: Sind Sie noch nicht erschöpft? – Abg. Dr. Haimbuchner: Wir haben noch genug Redezeit!) – Das kostet mich schon wieder ein paar Sekunden, lieber Reinhold Mitterlehner. Das ist meine Redezeit.

Erstens wollte ich mit dem anschließen, was Herr Kräuter gesagt hat. Herzlichen Dank für die beste Arbeit, die uns der Rechnungshof liefert.

Zweitens möchte ich doch, auch wenn es schon sehr spät ist, einen besonderen Punkt aus dem Rechnungshofbericht III-8 d.B. herausgreifen: Es handelt sich hier um die Oesterreichische Nationalbank und die Pensionsvorsorge in der Oesterreichischen Na­tionalbank. Ganz kurz: Der Nationalrat hat mit Ersuchen vom 1. Juli 1997 die Oesterrei­chische Nationalbank gebeten, das ASVG-Pensionsrecht herzunehmen und das eige­ne Pensionsrecht anzupassen.

Es hat eine Reaktion gegeben, es ist ein neues Pensionsrecht gemacht worden. Das hat sich aber an dem bereits bestehenden Pensionsrecht in der Nationalbank orientiert; also keine Rede von Angleichung an das ASVG-Pensionsrecht. Die Folge davon ist, dass die Pensionsrückstellungen im Jahre 2015 den Höchststand mit über 2 Milliar­den € erreichen werden müssen und diese Rückstellungen jährlich von der Oesterrei­chischen Nationalbank auch gespeist werden müssen. Die Pensionsaufwendungen in der Nationalbank selbst betragen jährlich zirka 100 Millionen €.

Die Durchschnittspension der ASVG-Pensionisten beträgt bekanntlich 35 000 € pro Jahr. Und man höre: Bei den Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank sind es 70 000 € pro Jahr, also das Doppelte! Und wenn man sich die Details genau anschaut, so kommt man drauf, dass in der Nationalbank 80 Prozent des letzten Monats­schemabezuges bezahlt werden, das Pensionsantrittsalter schon bei 60 Jahren liegt, 40 Dienstjahre genügen, um die Pension zu beziehen, und diese Pension fünfzehnmal jährlich ausbezahlt wird. Mich wundert nicht, dass das dann die doppelte Pensions­höhe ergibt. Von Sparsamkeit und vor allen Dingen von Gerechtigkeit überhaupt keine Rede!

Der Gipfelpunkt ist, dass es eine Firma gibt, die gegründet wurde, um diese Pensions­privilegien in der Oesterreichischen Nationalbank zu finanzieren, die IG Immobilien In­vest GmbH. Dieser Firma wird vom Rechnungshof ein ganz gewaltig schlechtes Zeug­nis ausgestellt. Meiner Meinung nach ist es überhaupt pervers, dass es eine Firma gibt, die diese Privilegien unterstützen und finanzieren soll. So etwas habe ich über-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 360

haupt noch nie gehört. Wir lehnen diese Art, Pensionen zu sichern, auf jeden Fall ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt noch 2 Minuten. – Bitte.

 


23.47.34

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bedanken uns ebenfalls beim Präsidenten des Rechnungshofes, vor allem auch bei seinen Mitarbeitern für die wertvollen Kontrollberichte (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP), aber auch für die Reformvorschläge, die immer wieder aus seinem Haus kommen, die uns die Augen über die Missstände in unserem Land öffnen, wo da und dort auch Korrekturbedarf besteht, wie beispielsweise zu unserem Entsetzen auch bei der Notenbank, die wir immer als eine vorbildliche Institution ange­sehen haben. Diesbezüglich mussten wir erfahren, dass dort eine Reihe von Reformen niemals umgesetzt wurde, wie beispielsweise die Pensionsvorsorgen. Man kann dort heute noch mit 55 Jahren und 65 Prozent seines Letztbezugs in Pension gehen. Es sind 2 Milliarden € an Rückstellungen da, diese sind zu einer an und für sich schlech­ten Rendite und Rückstellung veranlagt. Also alles Missstände, die uns darüber aufklä­ren, dass noch sehr hoher Korrekturbedarf gegeben ist.

Ich hoffe, dass die SPÖ künftighin auch einmal einen Blick auf die Notenbank werfen wird. Wir wissen ja, Herr Nowotny wird neuer Chef dort, er wird richtig aufräumen und dafür sorgen, dass es keine Missstände mehr gibt.

Das wünsche ich mir für die Notenbank. Wenn es so weit ist, werden wir ihn auch da­bei unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

23.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schön­pass. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.48.55

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Frau Staatssekretärin! Ich werde konkret auf einen Punkt eingehen. Beim vorliegenden Be­richt III-48 d.B. handelt es sich um eine Wiedervorlage. Einer der fünf Teilbereiche um­fasst den Bericht über das Abfallwirtschaftskonzept im Land Oberösterreich. Der Rech­nungshof überprüfte die Gebarung des Landes Oberösterreich in diesem Zusammen­hang.

Zentrales Thema war die Erfassung der im Landesabfallwirtschaftsplan getroffenen Festlegungen, einerseits vor allem im Hinblick auf die ab 2004 getroffenen Anforderun­gen an die Qualität der abgelagerten Abfälle und andererseits hinsichtlich ihrer Eig­nung, die bundes- und landesrechtliche Zielsetzung der Abfallwirtschaft zu erfüllen.

Zusammenfassend empfahl der Rechnungshof unter anderem drei Punkte:

Erstens: Kostenvergleiche gängiger Sammelsysteme sollen eingeholt werden, um die Vorteile einer Aufgabenübertragung an die Bezirksabfallverbände aufzuzeigen.

Zweitens: Die Einrichtung von Holsystemen zur Sammlung biogener Abfälle soll auf Gebiete mit geschlossener Siedlungsstruktur beschränkt werden.

Drittens: Die Anzahl der Baurestmassen soll erhöht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der sogenannten oberösterreichischen Mülllö­sung wurde eine über Jahre gehende Diskussion betreffend die Behandlung der Haus-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 361

und Sperrabfälle beendet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.50.48

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ho­hes Haus! Als Burgenländerin möchte ich mich dem Thema Schaumbildung auf der Raab zuwenden, etwas, was eigentlich durch alle Medien gegangen ist und wirklich nicht sehr appetitlich war. Das hat aber jedenfalls dazu geführt, dass man sich die Um­weltsituation im Dreiländereck Ungarn-Burgenland-Steiermark sehr gut angesehen hat. Allein das war sehr wichtig und richtig, denn diese Region hat es wirklich verdient, dass wir ihr unsere Aufmerksamkeit schenken.

Aus dem Rechnungshofbericht geht hervor, dass die Umweltsituation in dieser Region im Großen und Ganzen in Ordnung ist und das sichtbare Problem, also der Schaum auf der Raab, Gott sei Dank nur ein Einzelfall ist. Maßnahmen wurden bereits eingelei­tet; diese Verschmutzung wird es bald nicht mehr geben. Die verantwortliche Firma, deren Namen ich hier nicht nennen möchte, hat zugesagt, die Abwasserreinigung zu verbessern, und will dafür 900 000 € investieren. Auch das Land Steiermark wird mehr als eine Million € zuschießen. Also das Problem mit dem Schaum auf der Raab soll spätestens im Jahre 2008 erledigt sein.

Nun könnte man fragen, warum das so lange gedauert hat. Das lag sicherlich auch da­ran, dass eine Staatsgrenze zwischen Ursache und Auswirkung liegt. Und wir müssen ehrlich zugeben, dass wir es nicht gewohnt sind, dass Umweltstandards von Ungarn eingefordert werden, obwohl ungarische Ortschaften nach wie vor ihre Abwässer in die Raab einleiten. Das wurde durch die vorliegende Untersuchung sehr klar festgestellt. Aber grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass nun auch der Umweltgedanke in Ungarn eingekehrt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

23.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.53.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Dr. Moser! Es ist schon sehr bezeichnend, dass zu später Stunde, wenn Journalisten hier nicht mehr an­wesend sind, die Berichte des Rechnungshofes behandelt werden. Das ist eine Unsit­te, die man möglichst schnell beenden sollte, denn es kann nicht sein, dass ein sehr wichtiges Organ der Legislative, nämlich der Rechnungshof, bei jeder Gelegenheit von jedem hier gelobt wird, und zwar zu Recht gelobt wird, weil wir tolle Berichte erhalten und sich die Beamten des Rechnungshofes sehr viel Mühe geben, sehr viel leisten, sehr viel arbeiten, hier dann aber diese Themen – wie jetzt genau – fünf Minuten vor zwölf behandelt werden! Das kann nicht die Regel sein, und wir hoffen, dass das in Zu­kunft anders ablaufen wird.

Herr Kollege Kogler hat es zuvor angesprochen, und zwar im Zusammenhang mit den Zuständen in den Vertretungsbehörden in Belgrad, Budapest und Buenos Aires, dass zu solchen Themen niemals die Frau Außenministerin hier erscheint. Die Frau Außen­ministerin ist nicht erschienen im Rechnungshofausschuss; die Frau Außenministerin ist nicht erschienen im Außenpolitischen Ausschuss. Wenn es unangenehm wird,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 362

kommt die Frau Außenministerin Plassnik nicht. Wenn es aber darum geht, dass ein Pandabären-Baby getauft wird, dann ist die Frau Außenministerin Plassnik schon zur Stelle!

Jetzt frage ich, was wichtiger ist: das österreichische Parlament oder das Pandabären-Baby in Schönbrunn, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich weiß schon: Immer wenn die Zwischenrufe in der ÖVP lauter werden, haben wir recht! Ich fühle mich wieder einmal bestätigt. Vielen Dank, Herr Hornek!

Ich kann Ihnen schon sagen, warum die Frau Außenministerin Plassnik nicht zu sol­chen Diskussionen kommt: weil dann nämlich die 08/15-Sätze nicht mehr reichen, so in der Art, wie toll denn nicht die Außenpolitik laufe, wie toll denn nicht alles in der EU lau­fe, wie toll es nicht überhaupt auf dem internationalen Parkett sei! Da muss man sich doch hier mit den Abgeordneten, mit den direkt gewählten Abgeordneten auch der Op­position auseinandersetzen! Da muss man sich die Dinge anhören, wie das teilweise so abläuft in österreichischen Vertretungsbehörden in Belgrad, in Buenos Aires oder in Budapest! Es sind das bis jetzt drei Fälle. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Herr Mitterlehner, regen Sie sich nicht auf! Wir haben 147 Anfragen zu allen anderen österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland eingebracht. Wir werden ja sehen, wie schnell diese Anfragen beantwortet werden. Und da wird es auch nicht mit den 08/15-Sätzen gehen. Wir werden sehr viel Wert auf präzise Antworten legen.

Dass das dann zum Grund genommen wird, zu sagen: Na ja, diese Anfragenflut, das Interpellationsrecht wird missbraucht! – Man muss immer sehr vorsichtig sein, wenn derartige Äußerungen seitens der Regierungsparteien kommen, respektive der ÖVP, denn das, was nicht sein darf, kann ihrer Ansicht nach natürlich nicht sein.

Aber wie Sie wissen, meine Damen und Herren: Das Interpellationsrecht, das Anfrage­recht der Parlamentarier ist ein sehr wesentliches Recht in der Demokratie. Und wenn dann auf einmal die Mehrheit schreit, dass das eigentlich von der Minderheit miss­braucht werde, dann sollte man schon sehr nachdenklich werden, was mit solchen Äußerungen bezweckt werden soll.

Was wollen Sie damit bezwecken? Haben Sie Angst, dass etwas aufkommt, meine Da­men und Herren vor allem von der ÖVP, dass man sich einmal die Zustände außerhalb Österreichs genauer ansieht? (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Denn das ist schon interessant, sehr geehrter Herr Kollege Neugebauer. Man sollte sich einmal den Bericht zu den österreichischen Vertretungsbehörden anschauen. Ich weiß schon, Sie haben keine Zeit, aber ich habe noch 24 Minuten Redezeit, wenn ich will. Also das können wir durchaus machen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Bravo! Das ist gut!)

Ich kann Ihnen auch die Anfragen, die wir gestellt haben, vorlesen. Ist das so schwie­rig, das zu behandeln? Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die im Betreff genannten Vertretungsbehörden, aufgegliedert nach Jahren, seit 2000? Ist das eine schwierige Frage? – Das glaube ich nicht. Die kann man relativ leicht beantworten.

Wie hoch ist der Personalaufwand für die im Betreff genannten Vertretungsbehörden, aufgegliedert nach Jahren, seit 2000? Wie hoch ist der Sachaufwand für die im Betreff genannten Vertretungsbehörden, aufgegliedert nach Jahren, seit 2000? Wie viele Be­dienstete gab es bei den im Betreff genannten Vertretungsbehörden, aufgegliedert nach Jahren, seit 2000? Und so weiter. – Ich glaube, das sind nicht besonders schwie­rige Fragen. Die könnte man relativ einfach, relativ rasch, mindestens in zwei Monaten beantworten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 363

Oder haben Sie das Außenministerium nicht im Griff, dass Sie derartige einfache Fra­gen nicht so einfach beantworten können? Na ja, wir werden es ja dann sehen! (Abg. Strache: Die haben für solche Beantwortungen einen Staatssekretär!)

Aber wieder zurück zu den Vertretungsbehörden in Belgrad, Budapest und Buenos Aires. Zum Beispiel: „Die neue Residenz des Missionschefs in Budapest wurde im Ver­hältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Nach dem Erwerb der Liegenschaft um ins­gesamt 1,472 Mill. EUR fielen mit 1,534 Mill. EUR unverhältnismäßig hohe Sanierungs­kosten an.“

Das hat uns 3 Millionen € respektive über 40 Millionen Schilling in Ungarn gekostet. Da frage ich mich, uns muss die Diplomatie schon etwas wert sein. Da brauchen wir kei­nen Populismus, aber: 40 Millionen Schilling, da möchte ich doch einmal sehen, ob das so sinnvoll war.

Dass dann das Personal ein bisschen unregelmäßig eingesetzt wird, ist ja ein weiterer Kritikpunkt. Zum Beispiel – ich zitiere wieder einmal wortwörtlich –:

„An der Österreichischen Botschaft in Belgrad konnte der steigende Arbeitsanfall nur durch hohe Überstundenleistungen bewältigt werden. An der Österreichischen Bot­schaft in Budapest unterblieben organisatorische Maßnahmen, obwohl der Arbeitsan­fall stark rückläufig war.“

Jetzt hören wir immer von der ÖVP, man sei die staatstragende Partei, die Partei, bei der effektiv, effizient, nachhaltig gewirtschaftet wird. Aber im Außenministerium, das Sie seit Jahrzehnten führen, bringen Sie das nicht zustande! Also ich muss ganz offen und ehrlich sagen: Ich bin gespannt auf die Anfragebeantwortungen hinsichtlich der 147 Vertretungsbehörden. Das werden wir uns genau anschauen. (Beifall bei der FPÖ.)

So leicht werden Sie sich nicht tun, das Fragerecht oder die Minderheitenrechte im Parlament einfach zu negieren. Das sind wir übrigens von Ihrem Innenminister Platter gewohnt. Der macht so Zweizeiler beim Beantworten.

Der glaubt, es genügt – so wie im Eurofighter-Ausschuss –, wenn er sagt, das ist alles transparent, nachvollziehbar, nachhaltig, sparsam, effizient, effektiv. (Abg. Strache: Und bis heute hat er den Vertrag nicht vorgelegt!)

Das wird nicht reichen. Wir werden uns das ganz genau anschauen, und wir werden uns diese Dinge gemeinsam mit den Grünen in Zukunft auch im Rechnungshofaus­schuss ganz genau ansehen. Und warten wir, bis einmal die Außenministerin Plassnik kommt, wenn sie vielleicht nicht bei irgendeiner Pandabärenbaby-Taufe oder bei ir­gendetwas anderem ist! (Abg. Dr. Stummvoll: Was haben Sie gegen Pandabären?) So oft kommen ja diese Pandabärenbabys ohnehin nicht vor in Schönbrunn – leider Gottes, aber das ist auch ein Problem für die Außenministerin Plassnik, weil dann muss sie sich wieder andere Ausreden suchen.

Das letzte Mal im Außenpolitischen Ausschuss hat es geheißen, es sei ja wichtig, weil die Frau Außenministerin sei ja bei der Nahostkonferenz. Da wird sie vielleicht noch die Frau Condoleezza Rice angerufen und gesagt haben, es sei halt derzeit so lästig im österreichischen Parlament, da müsse sie so unangenehme Fragen beantworten, und gefragt haben, ob es nicht möglich wäre, dass sie dort auch zum Mittagessen hinfährt.

 


Also ich muss sagen, Sie müssen schon auch den Parlamentarismus ernst nehmen, das ist halt einfach einmal so, auch wenn einmal ein unangenehmer Abgeordneter da­steht und diese Dinge thematisiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich weiß, die Zwi­schenrufe bei der ÖVP – vielen Dank, ich fühle mich sehr geehrt. Ich habe wieder ein-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 364

mal recht, ich habe offensichtlich wieder einmal den Nagel auf den Kopf getroffen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich bin ja froh, dass ich auch zur Ermunterung und Erheiterung beitrage, denn norma­lerweise schlafen Sie ohnehin alle schon ab Mitternacht, und dabei ist es erst zwei Mi­nuten nach Mitternacht. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Strache: Um diese Zeit werden al­le wieder aufgeweckt!)

Ich habe noch Redezeit. Wir haben noch Redezeit. Wir können uns auch noch andere Dinge anschauen, zum Beispiel im Personalwesen. Schauen wir uns das auch einmal an. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Die Anträge von Bediensteten auf Wohnzuschüsse waren teilweise unrichtig. Die Abrechnung der Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsar­beit und Kontaktpflege waren mangelhaft.

Also so gut wird das Außenministerium geführt? – Da bin ich aber jetzt schon von der ÖVP ein wenig enttäuscht. Oder bin ich vielleicht sogar bestätigt worden? Ich kann nur sagen, wir werden uns auch anschauen, welche Maßnahmen das Außenministerium, die Außenministerin treffen wird, um diese Missstände zu beseitigen. Das wäre auch ein interessanter Punkt, denn es ist sehr gut und wichtig, dass wir einen solchen Be­richt haben, aber natürlich müssen wir diese Dinge auch weiter behandeln.

Wir müssen uns auch ansehen, wie man dieser Misere entgegentritt. (Abg. Dr. Mitter­lehner: Ja!) Auch die österreichische Bevölkerung, der österreichische Steuerzahler hat ein Recht, zu erfahren, was mit dem Geld passiert. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ja!) – Herr Mitterlehner, Sie brauchen da nicht so großmundig aus der fünften Reihe nach vorne zu rufen, denn Sie kommen selbst aus der Wirtschaft und müssten doch ein Inte­resse daran haben, dass diese Dinge aufgeklärt werden! (Abg. Strache: Der geht mit dem Geld der Steuerzahler auch recht locker um, der Herr Mitterlehner! Dem ist der Verfassungsrang wichtig!)

Sie von der ÖVP sind doch immer diejenigen, die sich darüber beschweren, wie man­ches Geld eingesetzt wird. Betreiben Sie da einmal Lobbyismus für die österreichi­schen Steuerzahler. (Abg. Strache: Der Verfassungsrang ist ihm wichtig, um die Pfrün­de zu sichern!) Betreiben Sie da einmal Lobbyismus für die Gewerbetreibenden, für die Industrie, wie das Steuergeld – 3 Millionen €! – verwendet wird! (Beifall bei der FPÖ. Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Der Witz der ganzen Geschichte in Budapest ist – hören Sie mir zu, Herr Mitterleh­ner! –, dass die Liegenschaft noch als Garten gewidmet war. Also ich kann nur sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch nach Mitternacht kann es im Parlament durchaus interessant sein, und dafür werden wir in Zukunft auch sorgen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Darauf können Sie sich verlassen! Und wir werden Anfragen starten, dass Ihnen schwindlig wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

0.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.03.31

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Staatssekretärinnen! Herr Präsident! Geschätzter Kollege Haimbuchner, wenn ich dir zuhöre, wie du dich richtig brüstest mit 26 Minuten Redezeit, dann wäre das, Herr Cap, vielleicht schon ein Punkt, über den man reden sollte: dass die kleinen Parteien da so mit Redezeit ausgestattet werden und wir von den großen Fraktionen mit Zwei-Minu­ten-Reden abgespeist werden! Vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang einmal über die Minderheitenrechte nachdenken, ob wir da etwas zum Besseren bewegen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 365

können. Das kann es wirklich nicht sein. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der FPÖ. Abg. Dr. Haimbuchner: Glaubt ihr, wir haben nichts zu sagen? Abg. Stra­che: Nicht ernst zu nehmen!)

Meine Damen und Herren, mein Redebeitrag bezieht sich eigentlich auf die Aufgaben­erfüllung der chef- und kontrollärztlichen Dienste der Krankenversicherungsträger. Wir haben im Ausschuss eine durchaus lebendige Diskussion gehabt, die bis dahin gegan­gen ist, dass diese chef- und kontrollärztliche Pflicht grundlegend hinterfragt wurde. Da hat der Rechnungshofpräsident klare Worte gefunden, indem er gemeint hat, der chef­ärztliche Dienst ist ein zweckmäßiges Instrument der Krankenkassen zur Eindämmung von Kosten.

Auch Herr Kandlhofer, der Chef des Hauptverbandes, hat – irgendwie naturgemäß – gemeint, die chefärztliche Bewilligungs-, Beratungs-, Kontroll- und Begutachtungstätig­keit sei für die Krankenversicherungen unverzichtbar.

Trotzdem hat der Rechnungshof eine Vielzahl von Verbesserungen vorgeschlagen, die ich jetzt aufgrund meiner kurzen Redezeit nicht mehr alle vorlesen möchte. Ich bin aber überzeugt – es wurde uns auch glaubhaft versichert –, dass diese Vorschläge bereits umgesetzt wurden beziehungsweise in Umsetzung begriffen sind. Ich bin überzeugt, dass das passieren wird, und glaube auch, dass der Rechnungshof da in einer allfälli­gen nächsten Prüfung tätig sein wird. Darüber hinaus wird es uns Abgeordneten oblie­gen, diese Verbesserungen tatkräftig zu beobachten. (Beifall bei der ÖVP.)

0.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.05.38

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Hochgeschätzte Staatssekretärinnen! Meine Herren Präsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungs­hof nahm eine Überprüfung unseres Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vor, ebenso der Steiermärkischen und der Burgenländischen Landesregierung in Be­zug auf ökologische Situationen in der Grenzregion, im Speziellen betreffend die Raab.

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es zum damaligen Zeitpunkt zu beachtli­chen chemischen und organischen Belastungen aufgrund der industriellen Mitnutzung dieses Fließgewässers gekommen ist, was zu einer für mich völlig verständlichen Ver­ärgerung unserer hochgeschätzten ungarischen Nachbarn geführt hat.

Es ist leider dazu gekommen, dass Abwässer aus Lederfabriken beachtliche organi­sche Fracht gebracht haben, kumuliert mit der Tatsache, dass über 60 Tonnen Salze aus einer Geothermie aus der Steiermark in das Gewässer gelangt sind und es daraus resultierend zu beachtlichen Schaumbildungen gekommen ist. Dass die Lösung dieses Problems unseren ungarischen Nachbarn ein Herzensanliegen war, ist klar und deut­lich zum Ausdruck gekommen, als uns ungarische Abgeordnete – Kollegen – hier in diesem Hohen Haus besucht und darauf verwiesen haben, dass wir rasch zu einer Lö­sung dieses Problems kommen mögen.

Der ungarische Umweltminister und unser Umweltminister Dipl.-Ing. Josef Pröll haben eine Task Force eingerichtet. Die beiden Büroleiter haben da hervorragende Arbeit ge­leistet. Das Ergebnis ist dahin gehend festzulegen, dass es strengere Umweltanforde­rungen, verstärkte Kontrollen, eine weitergehende Abwasserreinigung finanziert aus Bundesmitteln aus der Umweltförderung für diese Maßnahmen und eine rasche Lö­sung des Salzproblems gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge dieses Vorfalles kann man sich bei unseren ungarischen Nachbarn nur entschuldigen, aber es ist dies ein Zeichen dafür,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 366

dass ein positives Ergebnis herauskommen kann, wenn alle zusammenarbeiten. Ich hoffe, dass wir die nächsten Jahrhunderte mit unseren Nachbarn ein ebenso gutes Ein­vernehmen haben werden, wie dies seit Jahrhunderten der Fall war. (Beifall bei der ÖVP.)

0.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.08.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Frauen Staatssekretärinnen! Auch ich möchte meine kurze Redezeit von zwei Minuten nutzen, um zum chefärztlichen Dienst Stellung zu nehmen.

Es wurde von der Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, die damals im Jahr 2005 zuständig war, bei der Einführung der Neuregelung der Chefarztpflicht eine Rech­nungshofprüfung angeregt, und die 13 gesetzlichen Krankenversicherungsträger wur­den geprüft. Es wurden dienstrechtliche Angelegenheiten mit Empfehlungen ausgestat­tet, aber auch das patientenorientierte Service wurde vom Rechnungshof geprüft. – Auch da gab es Empfehlungen.

Die Bedeutung des chefärztlichen Dienstes ist unumstritten. Ich kann, weil ich aus Nie­derösterreich komme und damals auch in der Hochwassersituation miterleben konnte, wie die Chefarztpflicht für Medikamente aufgehoben wurde, und zwar insgesamt für zwei Wochen, darüber berichten, dass das ganz besondere Effekte hatte.

Es wurde damals von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse hochgerech­net, dass insgesamt eine Mehrbelastung von 13 Millionen € zu erwarten gewesen wä­re, wenn man das auf ein Jahr aufgerechnet hätte. Wenn man damit noch in Verbin­dung bringt, was der chefärztliche Dienst im Jahr an Kosten verursacht – das sind 43 Millionen € –, dann stellt sich dieser Betrag von 13 Millionen € als sehr spektakulär dar.

Es ist natürlich im Bereich dieser Verschreibungen, die lediglich 5 Prozent ausmachen, allerdings ein Viertel der Kosten verursachen, darauf hinzuweisen, dass seit Einfüh­rung der e-card das Rezept läuft und nicht der Patient und dass dem auch ein bundes­einheitliches Bewilligungssystem zugrunde liegt, das auch mit einem Erstattungskodex ausgestattet ist. Somit ist auch ein einheitliches Bewilligungssystem vorhanden.

In diesem Sinn kann man sagen, dass diese neue Regelung der Chefarztpflicht ein Verdienst von Maria Rauch-Kallat ist – die ja damals die Verantwortung als Bundesmi­nisterin getragen hat – und aus heutiger Sicht auch eine Erfolgsgeschichte für das ös­terreichische Gesundheitssystem darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

0.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


0.10.53

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Mei­ne geschätzten Damen Staatssekretärinnen! Der Rechnungshofbericht, mit dem ich mich auseinandersetze, fällt ebenfalls in den Bereich der österreichischen Vertretungs­körper in Belgrad, Budapest und Buenos Aires.

Es ist ja schon angesprochen worden, dass es Mängel gibt, und es ist auch richtig, dass diese Mängel aufgezeigt werden und natürlich auch abgestellt gehören – über­haupt keine Frage. Folgendes muss man natürlich auch sagen, und das gehört eben­falls hier ausgesprochen: dass zwar 22 Verfahren wegen verschiedener Unregelmäßig-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 367

keiten bei der Ausstellung von Visa eingeleitet worden sind, dass davon aber nur eine Einzige tatsächlich zu einer Verurteilung geführt hat.

Wenn wir betrachten, dass rund 400 000 Visa-Anträge behandelt werden, dann muss man natürlich sagen, dass es zwar nicht in Ordnung ist, wenn einzelne schwarze Scha­fe Unregelmäßigkeiten hervorrufen, dass aber im Großen und Ganzen von diesen Ver­tretungskörpern sehr gute Arbeit geleistet wird.

Ich bitte schon auch klarzustellen, dass nicht alles in einen Topf geworfen werden kann. Man muss die einzelnen Dinge herauspicken und dementsprechend aufzeigen, aber man kann nicht generell sagen, wir werden sehen, was da herauskommt, wenn wir 140 Vertretungskörper kontrollieren. (Abg. Dr. Haimbuchner: Herr Kollege, ich ha­be nur aus dem Rechnungshofbericht zitiert! Ich habe nur zitiert!)

Klar ist: Die Missstände gehören aufgezeigt, aber im Grunde ist es so, dass sehr gute Arbeit geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

0.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


0.12.50

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Hohes Haus! Da ich jetzt schon das Wort erhalten habe und nicht erst in der nächsten Debatte, werde ich gleich beide Debatten zusammenziehen, um so auch der vorgeschrittenen Zeit Rechnung zu tra­gen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber gestatten Sie mir doch ganz kurz etwas auch im Hinblick darauf zu sagen, dass ja heute auf der Tagesordnung vier Berichte mit 36 Prüfungsergebnissen stehen und dass wir im Zuge dessen Schwerpunktprüfungen, Querschnittsprüfungen, Follow-up-Prüfungen und auch Begleitprüfungen gemeinsam mit dem europäischen Rechnungs­hof durchgeführt haben und – auch diese Prüfung wurde angesprochen – eine trilate­rale Prüfung gemacht wurde, die wir mit Ungarn und Slowenen durchgeführt haben.

Sie sehen auch die Schwerpunkte, die der Rechnungshof bei seinen Prüfungen setzt, wenn es um Innovation und Strukturreformen geht und darum, dem Umweltschutz eine Bedeutung zu geben, die Generationengerechtigkeit zu beurteilen, Kontrollsysteme zu beleuchten und darüber hinaus auch das EU-Finanzmanagement einer Beleuchtung beziehungsweise Betrachtung zuzuführen.

Ein Punkt, der vom Abgeordneten Kogler angesprochen wurde, war die sogenannte Tsunami-Prüfung. Ich erwähne sie, weil diese Initiative von Österreich ausgegangen ist. Dabei ginge es darum, Leitlinien für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmä­ßige Abwicklung von humanitären Hilfsmaßnahmen zu erstellen und insbesondere Transparenz bei der Abwicklung sowohl für Geber, NGOs als auch Empfänger zu schaffen, und zwar mit Blick darauf, dass die Spendenfreudigkeit der österreichischen Bevölkerung gerade für in Not geratene Personen erhalten bleibt.

Da sind Benchmarks mit dem Ziel entwickelt worden, dass – nunmehr geschehen – eine internationale Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Das passierte im Rahmen eines Kongresses in Mexiko, wo die INTOSAI gemeinsam – das heißt, die Rechnungskon­trollbehörden mit der Weltbank und mit den Vereinten Nationen – Richtlinien ausarbei­ten wird, um dieser Zielsetzung hinsichtlich Transparenz und ordnungsgemäßer, effek­tiver Mittelverteilung gerecht werden zu können.

Wir haben auch eine Prüfung betreffend die Umweltsituation im Dreiländereck durch­geführt, die unter anderem dazu geführt hat, dass auch das Sonderproblem bei der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 368

Raab – auch das wurde im Rahmen der Debatte angesprochen – jetzt mittlerweile einer einvernehmlichen vorläufigen Lösung zugeführt werden konnte.

Wir haben auch aufgrund eines Ersuchens der damaligen zuständigen Bundesministe­rin eine Prüfung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durchgeführt, wo als solches auch die Aufgabenorganisation und das Dienstrecht geprüft worden sind und wo sich gezeigt hat, dass es richtig ist, dass die Kontroll- und Chefärzte ein zweckmäßiges In­strument zur Eindämmung der Kosten darstellen, dass der Nutzen aber schwer quanti­fizierbar ist und dass nach wie vor eine verstärkte Kooperation der Krankenversi­cherungsträger offen ist, dass eine Strukturbereinigung in dem Bereich durchzuführen ist und dass insbesondere auch die Nebenbeschäftigungen in den Griff zu bekommen sind.

Ein Punkt, der auch in die Sondergebühren hineingeht, ist, dass auch die Universitäts­spitäler geprüft wurden – und zwar das AKH Wien, das LKH Graz und das LKH Inns­bruck –, wo sich eben herausgestellt hat, dass gerade bei den ausbezahlten Honora­ren keine Transparenz vorliegt. Das heißt, dass diese Honorare nicht durch eine exter­ne Finanzkontrolle geprüft werden können, dass beispielsweise der Hausanteil 0 Pro­zent ist, obwohl die ärztlichen Einrichtungen der Krankenanstalten genutzt werden. – Das war in Wien der Fall.

In Graz wurden bis zu 19 Prozent Hausanteil eingehoben. Es gab keine transparente Verteilung von den leitenden Ärzten in Hinblick auf die nachgeordneten Ärzte, und es hat teilweise auch eine Konkurrenzierung mit Nebenbeschäftigungen gegeben, die die Ärzte durchgeführt haben.

Einen Punkt, der auch in diese Richtung geht, bemerkt man, wenn man sich das Insti­tut für Pathologie anschaut, wo vorliegend war, dass 76 Prozent der Ärzte zumindest eine Nebenbeschäftigung ausgeübt haben und ein Institutsleiter eine Facharztordina­tion betrieben hat, in der drei Viertel der Ärzte einer Nebenbeschäftigung nachgegan­gen sind.

Es hat dabei natürlich einen Konflikt mit den dienstlichen Interessen gegeben. Es war nicht mehr darzustellen, ob die Leistungen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit durchgeführt wurden, und es war so, dass Leistungen von der Facharztordination in Richtung Institut in Auftrag gegeben worden sind, was bei Weitem nicht kostendeckend gewesen ist.

Es ist im Rahmen der Debatte auch die OeNB-Pensionsreserve angesprochen worden, die mittlerweile – am 31. Dezember 2006 – 1,79 Milliarden € ausgemacht hat. Diese Pensionsreserve wird bis zum Jahr 2015 auf über 2 Milliarden € ansteigen, und da gibt es bei uns nach wie vor Regelungen, die vorsehen, dass jemand mit 55 Jahren mit 35 Dienstjahren bei 2 Prozent Pensionsbeitrag mit 85 Prozent des Letztbezuges plus Nebengebühren plus Zulagen in den Ruhestand treten kann.

Das heißt, jemand, der heute 40 oder 42 ist und bei der Nationalbank arbeitet, hat nach wie vor die Möglichkeit – obwohl er nur 2 Prozent des Pensionsbeitrages bezieht –, in zirka 15 Jahren in den Ruhestand zu treten, mit 85 Prozent vom Letztbezug. Also eine Regelung, die bei den Beamten bei Weitem nicht mehr Platz greift, weil da eine volle Harmonisierung ab dem Jahr 1955 mit dem ASVG stattgefunden hat.

In dem Bereich bestehen diese Privilegien – man kann sie ruhig so bezeichnen – wei­ter. Das hat den Effekt, dass die durchschnittlichen Pensionen bei der Nationalbank im Jahr 2006 74 630 € betragen haben, was einen Zuwachs um 13,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2001 bedeutet. Im Vergleich dazu eine ASVG-Pension im Jahr 2006: Höchst­pension 35 000 €.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 369

Da wäre es, so meine ich, zweckmäßig, auch, wenn man von Pensionierung als sol­cher spricht und auch von Harmonisierung, gewisse Nachzieheffekte durchzuführen. Ich verweise auch auf den Nachhaltigkeitsbericht, der Ihnen vorliegt. Wir werden zu diesem Punkt, weil es ein wichtiges Thema ist, auch im Jahr 2008 eine Follow-up-Prü­fung durchführen.

Wir haben auch Infrastrukturmaßnahmen geprüft, unter anderem A 7 Bindermichl, wo die ASFINAG gemeinsam mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz ein Projekt realisiert hat und wo es dazu gekommen ist, dass durch die Prüfung des Rechnungs­hofes Streitereien beziehungsweise Probleme bei Abrechnungen gelöst werden konn­ten. Ich zitiere hierbei – weil sich immer die Frage stellt, soll der Rechnungshof auch in diesem Fall prüfen – den Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, der im Rahmen der Debatte im oberösterreichischen Landtag erwähnt hat: Ich ziehe den Hut vor dem Rechnungshof. Nur durch die Prüfung ist es gelungen, die Kostenaufteilung zu lösen.

Ganz kurz noch erwähnt: Die Abfallwirtschaft, wo eine Querschnittsprüfung durchge­führt wurde, ist auch ein wichtiger Punkt. Eine Querschnittsprüfung – auch in die Blick­richtung – ist kein zentralistischer, sondern ein urföderativer Ansatz. Es werden Bench­marks entwickelt, um eben zu zeigen, wie man Probleme besser lösen kann.

Zwei Kriterien sind dabei aufgefallen. Das heißt, dass die Wirtschaftlichkeit der Be­handlungsanlagen erst ab einer bestimmten Kapazitätsgrenze gegeben ist. Hier hat sich gezeigt, dass für vier von 32 Anlagen diese optimale Wirtschaftlichkeit nicht gege­ben ist und dass nur bei 62 Prozent der Anlagen der Wirkungsgrad von zumindest 65 Prozent vorgelegen ist, wie es laut Kyoto erforderlich ist. Sie sehen also, dass die Prüfung des Rechnungshofes doch sehr viel gebracht hat.

Ich möchte mich bedanken, und zwar erstens einmal dafür, dass Sie die Arbeit des Rechnungshofes anerkannt haben, und ich möchte mich auch dafür bedanken, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes immer mehr umgesetzt worden sind, möchte aber darauf hinweisen, dass sehr wohl Handlungspotential besteht in Blickrichtung Harmonisierung der OeNB-Pensionen mit dem ASVG-System, was die Nachhaltig­keitsstrategie betrifft, und im Hinblick auf die Dienst- und Fachaufsicht bei den Bot­schaften.

Ich kann Ihnen versichern, wenn Sie gemeinsam – und ich bin mir dessen sicher, dass Sie das tun – mit dem Rechnungshof an einem Strang ziehen, wird es sicherlich gelin­gen, Fehlentwicklungen zu vermeiden und dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel opti­mal eingesetzt werden und dadurch die Nachhaltigkeit unserer Finanzmittel auch in Zu­kunft gewährleistet ist. Ich möchte mich noch einmal für die Zusammenarbeit ausdrück­lich bei Ihnen bedanken. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

0.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschus­ses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 1 – WIEDERVORLAGE, in III-48 d. B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 370

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/12, in III-8 d. B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

00.22.1526. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-2 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/10 (377 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-55 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6 (378 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.22.47

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen Staatssekretärinnen! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es ist eigent­lich komplett undenkbar, in 2 Minuten die seitenlangen Dokumentationen des Rech­nungshofes zu erläutern (Zwischenruf des Abg. Reheis) beziehungsweise darüber zu diskutieren, was den Bindermichl-Tunnel und das dortige Straßenbaustück betrifft.

Tatsache ist, dass es in der ganzen Projektvorbereitung und Projektabwicklung erhebli­che Mängel gegeben hat, dass sich das Land Oberösterreich, die Stadt Linz und die ASFINAG in der gesamten Durchführung nicht mit Ruhm bekleckert haben und dass das ständige Hineinfunken des Leitungsausschusses immer wieder zu nachträglichen Veränderungen und Verzögerungen beim gesamten Bau geführt hat. Dass das natür­lich eine Kostenexplosion in Höhe von über 40 Millionen € mit sich gebracht hat, darf dann nicht verwundern.

Wenn es um die Kostenaufteilung unter diesen drei Betreibern oder Projektanten ge­gangen ist, dann hat es immer wieder große Diskussionen gegeben. Wie wir alle wis­sen, ist da von der ASFINAG noch immer eine Schadenersatzklage ausständig bezie­hungsweise in Bewegung. Das heißt, da tut sich noch einiges.

Fakt ist in jedem Fall, dass man dem Rechnungshof danken muss für seine sehr penib­le, wie immer sehr gewissenhafte und wichtige Recherche und Aufarbeitung dieses ganzen Projektes.

Schlussendlich bleibt übrig, dass immer noch nicht alles in Ordnung ist, dass aber in je­dem Fall die BürgerInnen im Spallerhof und am Bindermichl mit Sicherheit eine we­sentliche Steigerung ihrer Lebensqualität erfahren durften durch diesen Tunnel, die jet­zige Begrünung und das wesentlich angenehmere Umfeld, das dort entstanden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.24



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 371

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.24.33

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Der Rechnungshof hat die Übernahme des EUROPPASS-Lkw-Mautsystems geprüft. Dabei hat der Rechnungshof pauschal fest­gestellt, dass nur dann, wenn alle wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft werden, diese Übernahme wirtschaftlich vertretbar ist.

Es hat einen Gesamt-Kaufpreis von 338 Millionen € für Systemkosten, Schuldenüber­nahme und Zinsen gegeben. Durch die unterschiedlichen Bewertungen, die da vorge­legen sind, einerseits von der EUROPPASS und andererseits von der ASFINAG, hat es natürlich einen Kompromiss gegeben.

Insgesamt sind die Mängel im Bereich der Dokumentation zu finden, im Bereich der Obergrenzen, natürlich auch im Bereich des verhandlungstaktischen Spielraumes, aber auch im Bereich Beratungsleistungen.

Der Rechnungshof hat klar empfohlen, dass man das derzeit in der ASFINAG im Ein­satz befindliche Controlling-System auch für diese EUROPPASS anwendet. Er emp­fiehlt ganz klar, den Aufwand überall zu minimieren und womöglich Synergien zu nut­zen. Ganz wichtig ist es auch, dass dieses System laufend evaluiert wird.

Derzeit funktioniert das Lkw-Mautsystem. Es wird die Zukunft weisen, inwieweit es sich auch insgesamt rechnet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)

0.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Restredezeit Ihrer Fraktion: 4 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.26.09

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich auf die vorige Debatte nur insofern beziehen, als ich der Meinung bin, dass Kolle­ge Haimbuchner, der zwischendurch mehr oder weniger belächelt wurde – das hat ihn ohnehin noch mehr herausgefordert –, mit ein paar Dingen eigentlich vollkommen Recht hat.

Es muss möglich sein, auch wenn es Mitternacht ist, dass wenigstens ausgewählte Teile aus dem Schaffen des Rechnungshofes auch im Plenum diskutiert werden kön­nen. Sonst können wir es uns überhaupt gleich sparen! Es stellt sich aber die Frage, ob wir dann nicht die Arbeit im Rechnungshofausschuss ein bisschen intensivieren sollten. Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das der ÖVP-Fraktion recht ist, stehe aber dafür zur Verfügung. Das Angebot ist mir schon vorgelegen.

Ansonsten werde ich Sie tatsächlich nicht länger quälen; die leidenden Gesichter hier sind ja wirklich schwer zu ertragen. Nur auf eines möchte ich noch eingehen, damit wir auch wieder etwas Positives hereinbringen.

Wir hatten ja vorhin gesagt, dass wir vom Rechnungshof Berichte je nachdem bekom­men, was der Anlassfall ist und was es dann tatsächlich zu qualifizieren gibt. Diese Be­richte sind manchmal kritisch, sie sollen zur Verbesserung Anlass geben, und das ist auch oft so.

Manchmal ist aber auch etwas dabei, was eigentlich wiederum zu der Debatte verleitet, dass wir über die Fraktionsgrenzen hinweg ohnehin im Wesentlichen einer Meinung darüber sind, dass man sich auf das berufen kann, was der Rechnungshof vorlegt. Das sind zunehmend Dinge, bei denen es nicht mehr darum geht – so wichtig das auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 372

ist –, irgendwelche Tunnelbauten nachzurecherchieren – das brauchen wir ohnehin im­mer, das wissen wir schon –, sondern da geht es auch in andere Qualitäten.

Ein Beispiel dafür ist die Fragestellung der Evaluierung der indirekten Forschungsför­derung. Das ist eine wesentliche Sache. Wir wissen genau, wie wir uns im Finanzaus­schuss dauernd mit diesen Fragestellungen herumgequält haben, dass es überhaupt keine Evaluierungsinstrumente gibt und wie mühsam es war, da überhaupt etwas auf die Reise zu bringen.

Im Wesentlichen hat das der Rechnungshof dann bestätigt, aber in einer Art und Wei­se, dass man über die Fraktionsgrenzen hinweg vernünftig diskutieren konnte. Diese Beispiele gibt es also, so etwas behält man an sich ohnehin im Ausschuss. Das ist wie­der ein Hinweis darauf, dass man diese Berichte wirklich zu Rate ziehen soll.

Aber ich mache mir in dem ganzen Kontext schön langsam um etwas anderes Sorgen: Da wird ein bestes Ergebnis vorgelegt, aber dem entspricht dann in keiner Weise, wie hier die Debatten abgeführt werden! Das entspricht dem in keiner Weise, und wir müs­sen uns hier wirklich überlegen, wie wir das anders gestalten können.

Momentan haben wir im Rechnungshofausschuss sogar ein ganz brauchbares Klima, dass wir jetzt wieder längere Tagesordnungen zustande bringen und dass man dann wenigstens dort gescheit diskutieren kann. Aber im Prinzip ist das eine Frage, der wir uns jetzt einmal zuwenden müssen, weil diese Art der Debatte den Berichtsvorlagen in keiner Weise gerecht wird. Ich habe auch noch keine Lösung, außer dass wir im Ausschuss intensiv darüber diskutieren können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kräuter.)

0.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gra­dauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.29.33

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, das ist heute meine letzte Rede. Aber ich möchte diese Gelegenheit doch auch dazu nützen, hier noch einmal ein Oberösterreich-Thema zu behandeln, nämlich die Mühlkreis-Autobahn und das Baulos Bindermichl. Herr Krist hat ja schon einige Dinge davon erwähnt.

Ich frage Sie: Wer ist in der Früh schon einmal zwischen 7 und 9 Uhr diese Strecke ge­fahren und durch diesen Bindermichl-Tunnel durchgekommen? (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.) – Lutz, da hast du Glück gehabt, denn normalerweise ist dort jeden Tag in der Früh ein Unfall, jeden Tag, dann steht die „Partie“ bis hinaus zur Autobahn, und es ist dort fast nicht durchzukommen. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!)

Stehzeiten und Stauzeiten sind zu verzeichnen, die nicht hingenommen werden kön­nen. Irgendetwas ist da an der Planung schief gelaufen, nicht nur die Kostenüber­schreitung von 43 Millionen €; das sind 40 Prozent mehr, als geplant war.

Was mich dabei schon bewegt, ist: Da werden 43 Millionen € in den Tunnel, sprich in den Sand gesetzt – und es gibt überhaupt keine Konsequenzen! Ich verstehe das ein­fach nicht, denn wenn Sie in einer Firma derartigen Mist bauen, werden Sie wahr­scheinlich hinausgeworfen. In diesem Falle setzt sich Herr Landesrat Hiesl auf den nächsten Caterpillar, setzt den Helm auf und macht die nächste Baulücke. So kann es auf Dauer nicht gehen! Da wird Steuergeld vertan, und so kann es nicht sein! (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Im Ausschuss ist auch über das Baulos Inzersdorf-Schön in der Nähe von Kirchdorf gesprochen worden. Das steht heute nicht zur Debatte, aber Folgendes


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 373

ist mir aufgefallen: Da sind im Rechnungshofbericht große Unregelmäßigkeiten aufge­zeigt worden, da hat es mit der Kubatur, mit dem Material und mit der Logistik nicht ge­stimmt.

All diese Punkte wurden von den Chefs der ASFINAG korrekt und zur Zufriedenheit des Staates Österreich abgewickelt, und es hat sich im Ausschuss die Frage gestellt: Warum sind dann diese drei Vorstandsdirektoren abgelöst worden? – Nämlich mit Gol­den Handshakes: 700 000 € pro Mann und Nase sind hiefür aufgewendet worden, nicht, wie vom Herrn Minister angekündigt, 280 000 €! In Summe sind das an die 30 Millionen Schilling in alter Währung. Das ist ein Skandal! Da wird Steuergeld verpul­vert; so kann es auf die Dauer nicht gehen. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

0.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 1 Minute Restredezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.32.25

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen auf der Regierungsbank! Herr Präsident Dr. Moser! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf von den vielen wertvollen Berichten des Rechnungshofes nur einen Punkt heraus­greifen, nämlich die Forschungsförderung. Wir haben ja in der letzten Bundesregierung sehr viel für die Unternehmen im Bereich der Forschungsförderung getan: bis zum En­de 2006 an die 600 Millionen € pro Jahr.

Mir ist aufgefallen – und das deckt sich auch ein wenig mit den Erfahrungen, die ich bei den Betriebsbesuchen mache –, dass der administrative Aufwand für den Zugang zu den Forschungsmitteln viel zu kompliziert ist, dass die gesamte Abwicklung einen enor­men Verwaltungsaufwand mit sich führt und dass unterm Strich letztendlich viel zu we­nig an Forschungsbeiträgen für die einzelnen Betriebe herauskommt.

Ich glaube, dass diese komplizierte Form des Abwickelns renovierungs- und reformbe­dürftig ist. Wir sollten uns dieses Themas wirklich einmal schwerpunktmäßig anneh­men und darauf bauen, dass die Wirtschaft die Förderungen für die Forschung braucht. Sie sind ein Garant für Wachstum, Innovation und Fortschritt (Präsident Dr. Spindel­egger gibt das Glockenzeichen), und wir stehen für jede Form einer vernünftigen Lö­sung ein. (Beifall beim BZÖ.)

0.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.33.47

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Frau Staatssekretärinnen! Hohes Haus! Es gibt auch durchaus positive Rech­nungshofberichte. Leider habe ich nur 2 Minuten Zeit dafür, über einen positiven Be­richt zu berichten, und nicht eine halbe Stunde, um über etwas zu lamentieren. Es ist so, dass ich mich mit den ausgewählten Maßnahmen der indirekten Forschungsförde­rung beschäftige. Da ist Österreich wirklich beispielgebend und nimmt eine Vorreiterrol­le in Europa ein.

Die indirekte Forschungsförderung wird über Steuerbegünstigungen an den jeweiligen Antragsteller übermittelt. Zu dieser indirekten Forschungsförderung gehören der For­schungsfreibetrag – alt und neu –, die Forschungsprämie, ab 2008 eine indirekte Zah­lung, und die Auftragsforschung für 2005. Insgesamt wurden nach Schätzungen in et­wa 400 Millionen € bis 2004 aufgewendet und bis 2005 ungefähr 500 Millionen € dafür verwendet. Wenn man das zur F&E-Quote dazuzählen könnte – diese Prämien werden ja in der Statistik nicht angerechnet –, wäre unsere F&E-Quote noch sehr viel besser.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 374

Es gibt dazu auch ein paar Empfehlungen des Rechnungshofes: dass man eine ein­heitliche Forschungsförderung und einen einheitlichen Forschungsbegriff definiert und dass man eine Abstimmung der direkten und indirekten Forschungsförderungen vor­nimmt, weil es da teilweise zu Überschneidungen kommen könnte.

Auf 3 Prozent bis 9 Prozent der Antragsteller entfallen 71 bis 91 Prozent der Aufwen­dungen, die hier beantragt werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass von der Auftrags­forschung in Zukunft auch die klein- und mittelständischen Unternehmen sehr gut profi­tieren können. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

0.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.36.02

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Werte Frau Staatssekretärin! Herr Präsident Dr. Moser, wenn ich mir überlege, über welche Kleinigkeiten wir hier schon sehr heftig gestritten haben, dann war für mich Ihre Rede symptomatisch. Ich habe nicht genau mitrechnen können, aber ich glaube, Sie haben heute dem Umsatz nach mindestens 20 bis 30 Milliarden bewegt. Das hat den ehemaligen Bundeskanzler nicht sehr be­wegt, es hat auch Fritz Neugebauer und die Kollegen dort drüben nicht sonderlich be­wegt. Das heißt für mich, der Ansatz dieses Tagesordnungspunktes zu dem Zeitpunkt ist verkehrt.

Herr Präsident Dr. Moser, wenn ich dazurechne, was Ihre Erhebungen kosten, was die internationalen Vergleiche eigentlich wert sind und wie wenig sie Einzug in die Ministe­rien und in die Beamtenschaft finden, muss ich sagen: Manchmal hat man wirklich das Gefühl, der Geprüfte ist froh, wenn er den Vorbericht, den Rohbericht übersteht, der noch dazu in die Medien kommt. Wen er den überstanden hat, hat er es schon „über­taucht“, weil der Hauptbericht hier einfach nicht zu Geltung kommt.

Wenn ich mir die Einsparungspotentiale vor Augen halte, die Sie, Herr Präsident, und Ihre Beamten errechnen und die letztlich auch nicht umgesetzt werden, dann muss ich sagen: Es ist oft schade um diese viele Arbeit im Rechnungshof mit den vielen Kosten, mit dem großen Potential, mit den internationalen Vergleichen. Da muss man anpa­cken.

Wenn ich heute zum Beispiel nur die Forschungsförderung hernehme: Kollege Bucher sagt, das ist ganz toll. – In Wirklichkeit brauchen wir nur Vergleiche mit Schweden oder Dänemark zu ziehen, die Effizienz der dortigen Forschungsförderung zu sehen, was herauskommt und welche Effektivität sie dadurch haben, dass sie die Forschungsinsti­tute selbst beschäftigen und nicht eine stille Förderung von Firmen machen, dann den­ke ich: Das ist verkehrt angepackt. Hier wird große Arbeit einfach mit zu geringer Be­deutung wertgeschätzt.

Herr Präsident Dr. Moser, ich habe keine Zeit mehr zum Danken und Gratulieren; ich schreibe Ihnen eine Weihnachtskarte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stumm­voll.)

0.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Hornek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nur eine Minute!)

 


0.37.54

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Frau Staatssekretärinnen! Meine Herren Präsi­denten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Projekt Bindermichl wurde be-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 375

reits angesprochen. Es handelt sich da um imposante Zahlen, auch aus technischer Sicht: 800 000 Kubikmeter bewegtes Erdmaterial, 20 000 Tonnen Stahl – ich hoffe, VOEST-Stahl – und ähnliche Daten stellen unter Beweis, dass es da um ein bedeutsa­mes Projekt geht. Es handelt sich dort um eine der am meisten befahrenen Straßen Österreichs und somit um einen bedeutsamen Straßenzug. (Ruf bei der ÖVP: ... dort gefahren?) – Doch, ich bin des Öfteren dort gefahren, Herr Kollege, denn als Wald­viertler benütze ich diese Straße.

Bei diesen imposanten Zahlen scheinen allerdings in finanztechnischer Hinsicht auch negative Zahlen auf – das wurde von meinen Vorrednern bereits angesprochen –, ins­besondere betreffend Überhöhungen bei der Kostenstruktur.

Daher kam es sinnvollerweise zu der gerechtfertigten Kritik des Rechnungshofes,
dass zeitgerecht entsprechende Kostenschätzungen und Finanzierungsverträge abzu­schließen sind. Der Rechnungshof empfiehlt, in Zukunft bei derart komplexen Pro­jekten in der Vorbereitung einfach wesentlich genauer vorzugehen. Das würde ich auch den Planern dieses Projektes anraten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lutz Weinzinger.)

0.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähau­ser. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.39.26

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärinnen! Hohes Haus! Wenn ich einen Bericht des Rechnungshofes in die Hand bekomme, schaue ich immer zuerst auf der letzten Seite nach den Empfehlungen. Aus diesen Empfehlungen, aus der charmanten Formulie­rung des Ganzen kann man erkennen, ob es sich wirklich auszahlt, genauer nachzu­schauen.

Gerade bei EUROPPASS war es auch eine sehr charmante Formulierung, nämlich die „Kontrolle anzuregen“. Das hat mir Anlass gegeben, mir das genauer anzuschauen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Unternehmen, das eigentlich gut vorbereitet Auf­träge erteilt, letztlich schon mit einer Vereinbarung des Rückkaufes das Geschäft ab­schließt, das Unternehmen, das es selbst in Auftrag gegeben hat, um 150 Millionen € kaufen möchte, welches der, der es entwickelt hat, aber um 450 Millionen € anbieten wollte, dann muss man sich schon fragen: Welche Leute sind da am Werk?

Wenn man dann noch seitens der ASFINAG den Gerichtsweg beschritten hat, um das 150 Millionen-Geschäft über die Bühne zu bringen, und sich dann letztlich außerge­richtlich auf ungefähr 350 Millionen € einigen musste, so haben wir da im Nachhinein Grund genug, genauer nachzudenken und in Zunft besser aufzupassen.

Ich danke dem Rechnungshof für seine Arbeit und wünsche ihm weiterhin alles Gute. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

0.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ein­wallner zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


0.40.51

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident Dr. Moser, ja, ich kann mich dem Dank an den Rechnungshof wirklich nur anschließen. Die Berichte sind sehr gut.

Zum Thema EUROPPASS kann ich die Ausführungen unseres Fraktionsführers nur noch ergänzend sagen: Da wurde ja nicht nur ein Lkw-Mautsystem gekauft, sondern ein Unternehmen. Da muss man diese Berichte auch ernst nehmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 376

Ich möchte nun noch auf die Ausführungen der Kollegen Kräuter und Kogler einge­hen – Ach, die Kräuter- und Kogler-Connection! Sie haben ja auch dazu beigetragen, dass da jetzt vieles aufzuarbeiten ist, was im Frühjahr liegen geblieben ist.

Zur freiheitlichen Seite – Kollege Haimbuchner ist auch nicht mehr anwesend – wollte ich sagen: Übung macht den Meister! Wir Jungen müssen ja darauf schauen, dass wir oft reden, denn Übung macht den Meister. Bitte, teilen Sie Ihrem Herrn Klubobmann mit, er soll seine jungen Abgeordneten früher und vor allem länger sprechen lassen, dann brauchen wir diese Übungen nicht um Mitternacht abzuhalten.

Als letzter Redner unserer Fraktion könnte ich jetzt am Schluss dieses ersten Plenarta­ges fast feststellen, dass man bei manchen Debattenbeiträgen seitens der Opposition oder auch seitens der SPÖ sagen könnte: Gute Nacht! Ich mache es aber nicht so, sondern wünsche natürlich für den ersten Plenartag seitens unserer Fraktion allen wirklich eine gute Nacht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.42.16

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrte Frau Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Herren Präsidenten! Da mir meine Fraktion als letztem Redner 15 Minuten Restredezeit übrig gelassen hat, könnte ich mir da ein bisserl Zeit lassen (Abg. Dr. Stummvoll: Keine Drohungen!), werde das aber nicht tun, Hohes Haus.

Ich möchte hier an dieser Stelle doch auch nochmals bemerken, dass es nicht ange­hen kann, für einen so wichtigen Ausschuss wie den Rechnungshofausschuss, der heute immerhin vier Berichte zu debattieren hätte, zu Mitternacht die Debatte zu führen und dann zu erwarten, dass man inhaltlich in die Tiefe gehen kann. Das Referat des Herrn Präsidenten Moser, das hörenswert wäre, sollte vom Hohen Haus auch mehr Aufmerksamkeit gewährt bekommen. Ich denke, wir sollten nicht akzeptieren, dass die Berichte des Rechnungshofes um Mitternacht zur Diskussion gelangen. (Abg. Scheib­ner: Die das verursachen, seid doch ihr selbst!) Das verdienen auch die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter – ich habe eine Viertelstunde Zeit, Herr Kollege – des Rechnungs­hofes nicht.

Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei allen Mitgliedern des Rechnungshof­ausschusses bedanken. Es ist ja immer eine sehr faire Diskussion. Und ich darf mich ganz besonders beim Herrn Präsidenten Dr. Moser und den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern des Rechnungshofes für ihre Arbeit bedanken. Herzlichen Dank – und gute Nacht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/10, in III-2 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 377

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofaus­schusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6, in III-55 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

00.44.50Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungs­vorlage 158 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

*****

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Bericht­erstattung über die Regierungsvorlage 272 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperations­gesetz geändert werden, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit ebenfalls angenommen.

00.45.50Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Aufgrund eines Verlangens von 20 Abgeordne­ten verlese ich das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Einbringung und Beschlussfas­sung der Anträge der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, mit denen dem Innenaus­schuss eine Frist für die Berichterstattung über die Regierungsvorlagen 158 und 272 d.B. per 5. Dezember 2007 gesetzt wird, damit dieser Teil des Amtlichen Proto­kolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

„Die Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen bringen die Fristset­zungsanträge Beilagen D und E ein.“

„Der Fristsetzungsantrag Beilage D wird mehrstimmig (dafür S, V, G) angenommen.

Der Fristsetzungsantrag Beilage E wird mehrstimmig (dafür S, V, G) angenommen.“

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Ge­schäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

00.47.09Einlauf

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 488 bis 490/A eingebracht wurden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 378

Ferner sind die Anfragen 2492 bis 2589/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 5. Dezember 2007, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. Die­se Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Die Sitzung ist geschlossen.

00.47.27Schluss der Sitzung: 0.47 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien