Stenographisches Protokoll
876. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 15. März 2018
876. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 15. März 2018
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 15. März 2018: 9.04 – 17.09 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird
3. Punkt: Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
5. Punkt: Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des BMBWF
6. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
7. Punkt: Wahl eines/einer Ordners/-in für den Rest des 1. Halbjahres 2018
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Inhalt
Bundesrat
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ......................................... 37
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ................................. 40
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 43
Schreiben des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzicht der Bundesrätin Mag. Susanne Kurz sowie eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates ........................... 46
Schreiben des Bundeskanzlers Sebastian Kurz gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nominierung von Mitgliedern in den Ausschuss der Regionen .................................................................. 52
Antrag der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berichterstattung über den Antrag 250/A(E)-BR/2018 der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“ gemäß § 45 Abs. 3 GO-BR eine Frist bis 4. April 2018 zu setzen – Ablehnung ............... 59, 120
Abschiedsrede von Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann ................................... 82
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 117, 119, 120
7. Punkt: Wahl eines/einer Ordners/-in für den Rest des 1. Halbjahres 2018 ............ 119
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:
David Stögmüller ........................................................................................................ 142
Monika Mühlwerth ...................................................................................................... 142
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 14
Ordnungsruf ................................................................................................................. 117
Aktuelle Stunde (58.)
Thema: „Vorbereitungen für die österreichische EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2018“ ............................................................................................................................... 14
RednerInnen:
Edgar Mayer .................................................................................................................. 14
Mag. Michael Lindner ................................................................................................... 16
Monika Mühlwerth ........................................................................................................ 19
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 21
Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA .............................................................. 24
Dr. Andreas Köll ........................................................................................................... 27
Stefan Schennach ........................................................................................................ 29
Christoph Längle .......................................................................................................... 31
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 32
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ............................................................. 50
Schreiben des Bundeskanzlers Sebastian Kurz betreffend Vertretung von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................................................ 58
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 58
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 59
Verfassungsgerichtshof
6. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ........................................................................................ ... 111
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 57 Abs. 2 GO-BR .................... 112
RednerInnen:
Jürgen Schabhüttl ...................................................................................................... 112
Georg Schuster .......................................................................................................... 114
Mag. Dr. Ewa Dziedzic ............................................................................................... 115
Edgar Mayer ................................................................................................................ 116
Ergebnis: Mitglied: Dr. Michael Rami ........................................................................ 119
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 33
Dringliche Anfragen
der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (3460/J-BR/2018) ......................................................................................................... 134
Begründung: Mag. Dr. Ewa Dziedzic ......................................................................... 134
Bundesminister Herbert Kickl .................................................................................. 135
Debatte:
Mag. Dr. Ewa Dziedzic ...................................................................................... 143, 148
Edgar Mayer ................................................................................................................ 143
Jürgen Schabhüttl ...................................................................................................... 144
Gerd Krusche ............................................................................................................. 146
Armin Forstner, MPA ................................................................................................. 149
Mag. Nicole Schreyer (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 150
Inge Posch-Gruska .................................................................................................... 150
Monika Mühlwerth ...................................................................................................... 151
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entlassung des Bundesministers für Inneres“ – Ablehnung .............................. 148, 152
der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (3461/J-BR/2018) ........................ 120
Begründung: Mag. Dr. Ewa Dziedzic ......................................................................... 120
Bundesminister Dr. Josef Moser .............................................................................. 121
Debatte:
Mag. Dr. Ewa Dziedzic ...................................................................................... 126, 132
Dr. Magnus Brunner, LL.M ........................................................................................ 127
Martin Weber ............................................................................................................... 128
Mag. Dr. Michael Raml ............................................................................................... 129
Robert Seeber ............................................................................................................. 132
Verhandlungen
1. Punkt: Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-649-BR/2018 d.B. sowie 9923/BR d.B.) ................................. 60
Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 60
RednerInnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ......................................................................................... 60
Gregor Hammerl ........................................................................................................... 62
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 65
Peter Samt ..................................................................................................................... 67
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-649-BR/2018 d.B zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................... 69
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (35/A und 18 d.B. sowie 9926/BR d.B.) 69
Berichterstatter: Peter Oberlehner ............................................................................... 69
RednerInnen:
Günther Novak ............................................................................................................. 69
Martin Preineder ........................................................................................................... 70
Ing. Bernhard Rösch .................................................................................................... 71
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 72
Ing. Andreas Pum ......................................................................................................... 73
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 75
3. Punkt: Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-645-BR/2018 d.B. sowie 9927/BR d.B.) 75
Berichterstatter: Peter Oberlehner ............................................................................... 75
RednerInnen:
Ingrid Winkler ............................................................................................................... 75
Armin Forstner, MPA ................................................................................................... 78
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 79
Bundesminister Hartwig Löger .................................................................................. 83
Mag. Reinhard Pisec, BA MA ...................................................................................... 86
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-645-BR/2018 d.B zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................... 88
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (10 d.B. und 20 d.B. sowie 9924/BR d.B.) ....... 88
Berichterstatter: Ing. Andreas Pum .............................................................................. 88
RednerInnen:
Elisabeth Grimling ....................................................................................................... 89
Anneliese Junker .......................................................................................................... 90
David Stögmüller .......................................................................................................... 91
Rosa Ecker .................................................................................................................... 94
Mag. Daniela Gruber-Pruner ....................................................................................... 96
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .......................................................................... 98
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................................................... 100
5. Punkt: Bericht
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und For-
schung betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des BMBWF
(III-646-BR/2018 d.B. sowie 9925/BR d.B.) ............................................................................................................... 100
Berichterstatter: Ing. Andreas Pum ............................................................................ 100
RednerInnen:
David Stögmüller ........................................................................................................ 101
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................... 104
Stefan Schennach ...................................................................................................... 106
Christoph Längle ........................................................................................................ 108
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann......................................................................... 109
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-646-BR/2018 d.B zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................. 111
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 36
Petition betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“ (39/PET-BR/2018) (überreicht von Bundesrat David Stögmüller)
Anträge der BundesrätInnen
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen (250/A(E)-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des hochqualitativen Unterrichts an Schulen mit internationalen Curricula (251/A(E)-BR/2018)
Anfragen der BundesrätInnen
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen nach Afghanistan und Rechtsstaatlichkeit von Asylverfahren (3452/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tempo 140 auf der Autobahn in Oberösterreich (3453/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung (3454/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Überwachungspaket DDR 4.0“ (3455/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend rechtsextreme Straftaten in Oberösterreich im Jahr 2017 (3456/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Erwachsenenschutzgesetz (3457/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Rassistische Rede bei Kameradschaftsbund-Versammlung (3458/J-BR/2018)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rettungsdienst (3459/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (3460/J-BR/2018)
Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (3461/J-BR/2018)
Dr. Magnus Brunner, LL.M, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verwaltungsreform – Synergieeffekte durch Vermeidung von Parallelstrukturen (3462/J-BR/2018)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMVIT) (3043/AB-BR/2018 zu 3272/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzensuriert-Chef im Ministerkabinett (3044/AB-BR/2018 zu 3278/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Probleme in der PädagogInnen-Ausbildung im Cluster „Österreich Mitte“ (Oberösterreich und Salzburg) (3045/AB-BR/2018 zu 3275/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMGF) (3046/AB-BR/2018 zu 3276/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folgeanfrage Hilfen für junge Erwachsene in der Evaluierung des B-KJHG 2013 (3047/AB-BR/2018 zu 3277/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Hintanhaltung von Behördenversagen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ (3048/AB-BR/2018 zu 3406/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alexander H. und die Identitäre Bewegung (3049/AB-BR/2018 zu 3408/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3050/AB-BR/2018 zu 3342/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3051/AB-BR/2018 zu 3343/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3052/AB-BR/2018 zu 3344/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3053/AB-BR/2018 zu 3345/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3054/AB-BR/2018 zu 3346/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3055/AB-BR/2018 zu 3347/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3056/AB-BR/2018 zu 3348/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3057/AB-BR/2018 zu 3348/J-BR/2017)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3058/AB-BR/2018 zu 3350/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer, (3059/AB-BR/2018 zu 3279/J-BR/2017, 3280/J-BR/2017, 3281/J-BR/2017, 3282/J-BR/2017, 3283/J-BR/2017, 3284/J-BR/2017, 3285/J-BR/2017, 3286/J-BR/2017 und 3287/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3060/AB-BR/2018 zu 3386/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3061/AB-BR/2018 zu 3351/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3062/AB-BR/2018 zu 3352/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3063/AB-BR/2018 zu 3353/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3064/AB-BR/2018 zu 3354/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3065/AB-BR/2018 zu 3355/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3066/AB-BR/2018 zu 3356/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3067/AB-BR/2018 zu 3357/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3068/AB-BR/2018 zu 3358/J-BR/2017)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3069/AB-BR/2018 zu 3359/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3070/AB-BR/2018 zu 3387/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3071/AB-BR/2018 zu 3390/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3072/AB-BR/2018 zu 3389/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3073/AB-BR/2018 zu 3388/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3074/AB-BR/2018 zu 3392/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3075/AB-BR/2018 zu 3391/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3076/AB-BR/2018 zu 3395/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3077/AB-BR/2018 zu 3393/J-BR/2017)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3078/AB-BR/2018 zu 3394/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3079/AB-BR/2018 zu 3315/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3080/AB-BR/2018 zu 3316/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3081/AB-BR/2018 zu 3317/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3082/AB-BR/2018 zu 3318/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3083/AB-BR/2018 zu 3319/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3084/AB-BR/2018 zu 3320/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3085/AB-BR/2018 zu 3321/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3086/AB-BR/2018 zu 3322/J-BR/2017)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3087/AB-BR/2018 zu 3323/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3088/AB-BR/2018 zu 3360/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3089/AB-BR/2018 zu 3361/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3090/AB-BR/2018 zu 3362/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3091/AB-BR/2018 zu 3363/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3092/AB-BR/2018 zu 3364/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3093/AB-BR/2018 zu 3365/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3094/AB-BR/2018 zu 3366/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3095/AB-BR/2018 zu 3367/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3096/AB-BR/2018 zu 3368/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Hintanhaltung von Behördenversagen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ (3097/AB-BR/2018 zu 3405/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3098/AB-BR/2018 zu 3382/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3099/AB-BR/2018 zu 3384/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3100/AB-BR/2018 zu 3378/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3101/AB-BR/2018 zu 3379/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3102/AB-BR/2018 zu 3396/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3103/AB-BR/2018 zu 3397/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3104/AB-BR/2018 zu 3398/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3105/AB-BR/2018 zu 3399/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3106/AB-BR/2018 zu 3400/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3107/AB-BR/2018 zu 3401/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3108/AB-BR/2018 zu 3402/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3109/AB-BR/2018 zu 3404/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der BundesrätInnen Ingrid Winkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3110/AB-BR/2018 zu 3403/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3111/AB-BR/2018 zu 3385/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3112/AB-BR/2018 zu 3383/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3113/AB-BR/2018 zu 3381/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3114/AB-BR/2018 zu 3369/J-BR/2017, 3370/J-BR/2017, 3371/J-BR/2017, 3372/J-BR/2017, 3373/J-BR/2017, 3374/J-BR/2017, 3375/J-BR/2017, 3376/J-BR/2017 und 3377/J-BR/2017)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3115/AB-BR/2018 zu 3380/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3116/AB-BR/2018 zu 3297/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3117/AB-BR/2018 zu 3298/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3118/AB-BR/2018 zu 3299/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3119/AB-BR/2018 zu 3300/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3120/AB-BR/2018 zu 3301/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3121/AB-BR/2018 zu 3302/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3122/AB-BR/2018 zu 3303/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3123/AB-BR/2018 zu 3304/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen René Pfister, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3124/AB-BR/2018 zu 3305/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3125/AB-BR/2018 zu 3306/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3126/AB-BR/2018 zu 3307/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3127/AB-BR/2018 zu 3308/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3128/AB-BR/2018 zu 3310/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3129/AB-BR/2018 zu 3309/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3130/AB-BR/2018 zu 3311/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3131/AB-BR/2018 zu 3312/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3132/AB-BR/2018 zu 3313/J-BR/2017)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3133/AB-BR/2018 zu 3314/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3134/AB-BR/2018 zu 3332/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Hintanhaltung von Behördenversagen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ (3135/AB-BR/2018 zu 3407/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3136/AB-BR/2018 zu 3331/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3137/AB-BR/2018 zu 3330/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3138/AB-BR/2018 zu 3329/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3139/AB-BR/2018 zu 3328/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3140/AB-BR/2018 zu 3327/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3141/AB-BR/2018 zu 3326/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3142/AB-BR/2018 zu 3325/J-BR/2017)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3143/AB-BR/2018 zu 3324/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Regierungsprogramms auf die Bundesländer (3144/AB-BR/2018 zu 3333/J-BR/2017, 3334/J-BR/2017, 3335/J-BR/2017, 3336/J-BR/2017, 3337/J-BR/2017, 3338/J-BR/2017, 3339/J-BR/2017, 3340/J-BR/2017 und 3341/J-BR/2017)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖBB Mattigtalbahn 2016/17 (3146/AB-BR/2018 zu 3409/J-BR/2018)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dieselloks und die Zukunft einer „grünen“ ÖBB in Oberösterreich (3147/AB-BR/2018 zu 3410/J-BR/2018)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug von Wunschkennzeichen (3148/AB-BR/2018 zu 3445/J-BR/2018)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ExpertInnengruppe zum Thema Cannabis auf Rezept (3149/AB-BR/2018 zu 3411/J-BR/2018)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich Institut GmbH (3150/AB-BR/2018 zu 3412/J-BR/2018)
*****
des Präsidenten des Bundesrates auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Clearingstelle gegen sexuelle Belästigung (3145/ABPR-BR/2018 zu 3421/JPR-BR/2018)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Vorsitzende: Präsident Reinhard Todt, Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann, Vizepräsident Ewald Lindinger.
*****
Präsident Reinhard Todt: Ich eröffne die 876. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 875. Sitzung des Bundesrates vom 8. Februar 2018 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christian Buchmann, Christian Poglitsch und Dr. Dietmar Schmittner.
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Vorbereitungen für die österreichische EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2018“
Dazu darf ich Herrn Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein Redner/eine Rednerin der Fraktionen sowie anschließend je eine Wortmeldung der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit mit einer jeweils 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einleitend möchte ich festhalten und betonen, dass sich diese Bundesregierung klar zu einer proeuropäischen Haltung deklariert hat und das nicht nur bei verschiedenen Staatsbesuchen in Europa zum Thema macht, sondern es ist auch im Regierungsprogramm ein klar definierter Passus dazu zu finden. Wir wollen die Zukunft unseres Kontinents, unseres Europas aktiv und zuverlässig mitgestalten, und das muss man in aller Form unterstreichen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in einer Pressekonferenz mit Außenministerin Karin Kneissl und EU-Minister Gernot Blümel drei Prioritäten, drei Schwerpunkte für den EU-Ratsvorsitz vorgestellt: Neben dem Brexit und dem EU-Budget steht der Kampf gegen illegale Migration und für mehr Sicherheit in Europa an erster Stelle.
Der Europasprecher des Nationalrates Reinhold Lopatka und ich haben bei der Cosac-Sitzung in Sofia auch darauf hingewiesen, wie wichtig dieses Thema für Europa und für die Nationalstaaten ist. Wir haben auch eine Einladung für den 20. September nach Salzburg ausgesprochen, wo es bei einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs ins-
besondere auch um dieses Thema gehen wird. Es liegt auf der Hand, dass wir Migrations- und Sicherheitsfragen ins Zentrum unserer Präsidentschaft rücken werden, denn das erwarten sich Europa und natürlich auch die österreichische Bevölkerung zu Recht von uns.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Wohlstand in Europa. Dabei geht es aber nicht nur um die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts, sondern auch um Steuergerechtigkeit und dabei auch um die Erfassung von Internetgiganten wie zum Beispiel Google oder Facebook. So wie auch schon der Finanzminister betont hat, geht es dabei auch um die Errichtung einer digitalen Betriebsstätte, um diese multinationalen Werbeträger zu einer Steuerpflicht – sagen wir es so – zu zwingen.
Neben den oben erwähnten Sicherheitsaspekten sollen auch unsere nachbarschaftlichen Beziehungen und damit verbunden ein Heranführen der Westbalkanstaaten an die EU eine weitere Priorität darstellen. Bundeskanzler Kurz hat dazu gesagt – Zitat –:
Wir wollen „‚Brücken bauen‘ und ein ‚neutraler Makler‘ sein [...]. ‚Wir werden alles dafür tun, um eine Spaltung der EU zu vermeiden.‘ Über all dem müsse ein subsidiäres Europa stehen, das in den großen Fragen zusammenarbeite und kleinere Fragen den Nationalstaaten überlasse.“
Das kann ich auch als Vorsitzender des EU-Ausschusses sehr gut nachvollziehen und unterstützen, ist doch der Bundesrat seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Dezember 2009 sehr bemüht, sich immer wieder konstruktiv kritisch in den Gesetzgebungsprozess der EU einzubringen. Wir sind auch eine der führenden Kammern, was Subsidiaritätsprüfungen anlangt, und liegen da immer im europäischen Spitzenfeld. Der Ausschuss der Regionen hat auch vollkommen zu Recht den Austausch des Bundesrates mit den Ländern betreffend Subsidiaritätsprüfungen als Best-Practice-Beispiel in seinen Büchern niedergeschrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beginnen im Juli 2018 unsere dritte EU-Ratspräsidentschaft nach 1998 und 2006. Wir haben schon einige Erfahrung, ein großes Know-how, um das uns viele beneiden, und das werden wir auch entsprechend nützen.
Seit einigen Jahren ist es üblich, dass es eine sogenannte Triopräsidentschaft gibt. Wir sind zusammen mit Estland und Bulgarien in einer Triopräsidentschaft. Wir haben mit diesen beiden Partnern schon einiges gemeinsam auf den Weg gebracht. Gerade die Esten haben gezeigt, dass das kleine Estland Vorreiter für ganz Europa und natürlich auch Vorreiter in der Welt sein kann, zum Beispiel was Digitalisierung anlangt.
Ich habe mich bei einer Cosac-Tagung und auch bei einem Besuch auf Einladung des estnischen Nationalratspräsidenten Eiki Nestor auch persönlich davon überzeugen können, wie weit fortgeschritten die Digitalisierung in Estland ist. Das ist sicher ein Beispiel, das man immer wieder erwähnen kann, das ist auch für Österreich beispielgebend.
Wenn man die Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft zum Thema hat, kommt man natürlich auch am Brexit nicht vorbei. Es wird auch für Österreich eine der ganz großen Herausforderungen sein, den Brexit sozusagen zu Ende zu führen und mit den Briten auch eine Zukunft als Nachbarn, und das insbesondere auch im wirtschaftlichen Bereich, zu definieren. Wir wissen alle, die Unwägbarkeiten sind groß, sehr groß. Der Brexit-Beauftragte Barnier hat damit auch seine großen Mühen.
Das ist für Österreich essenziell. Unsere Präsidentschaft ist auch direkt damit verbunden, beim EU-Budget, beim Finanzrahmen mitzuarbeiten. Es geht ums Geld, und man muss auch sorgsam mit dem Geld umgehen. Das ist auch seit längerer Zeit eine Forderung Österreichs.
Österreich ist mit der Meinung nicht alleine, dass es wegen des Brexits keine höheren EU-Beiträge geben soll. Wenn die EU sich verkleinert, ist es auch angebracht, darüber
nachzudenken, dass das Budget dadurch nicht gleichzeitig größer werden kann. Logik könnte auch ein Parameter in den Überlegungen der EU-Kommission sein.
Es kann durchaus eine Kernaufgabe der Kommission sein, Einsparungspotenziale anzudenken und sich eben im Sinne der Subsidiarität in weniger wichtigen Dingen zurückzunehmen. Ich setze auch große Hoffnungen in die Taskforce, die im Jänner installiert wurde, bei der unser Nationalratsabgeordneter Reinhold Lopatka Österreich vertritt. Es ist eine große Ehre, dass wir da mitarbeiten können und uns in dieser Taskforce auch betreffend den Gedanken der Subsidiarität entsprechend einbringen können.
Wie gesagt: Wir sind ja nicht alleine, was die Vorgaben der Nettozahler betrifft; wir sind in guter Gesellschaft mit Staaten wie Dänemark, den Niederlanden, Finnland und Schweden, die sich gemeinsam auch gegen eine automatische Erhöhung der EU-Beiträge gestellt haben. Deutschland kann ja gut argumentieren, mit den Budgetüberschüssen, die sie derzeit haben, ist es relativ leicht, ein paar Milliarden mehr nach Brüssel zu schicken. Wir müssen da aber erst hin, sehr verehrte Damen und Herren.
Österreich muss da zuerst hin. Diese Bundesregierung ist auch angetreten, die Staatsverschuldung in den Griff zu bekommen, das Budget zu konsolidieren, die Steuern zu senken und als nächsten Schritt ein Nulldefizit zu erreichen. Da wollen wir hin. So sieht verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir es unserer Bevölkerung zumuten, zu sparen, dann sollte das auch für die EU-Kommission in hohem Maße ein Zukunftsthema sein.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich bin mir sicher, dass nicht nur diese Bundesregierung, so wie sie es angekündigt hat und wie sie es auch im Regierungsprogramm festgeschrieben hat, während der EU-Präsidentschaft aufzeigen und ein starkes Signal in Richtung Europa senden wird, sondern dass auch das Europäische Parlament das tun wird. Das österreichische Parlament wird dazu aufgerufen sein, zusammenzuarbeiten, und wir als Bundesrat werden uns sehr bemühen, in diesem Sinne auch unseren Beitrag als Vertreter der Länder zu leisten.
Österreich ist bereit. Wir freuen uns auf die EU-Ratspräsidentschaft 2018! – Ich danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
9.14
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Michael Lindner. Ich erteile dieses.
9.14
Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir uns heute, zu einem entscheidenden Zeitpunkt, darüber unterhalten können, wie unsere kommende Ratspräsidentschaft ausschauen wird. Stück für Stück wird ja greifbarer, wie sie aussehen soll, auch wenn das im Vorfeld offensichtlich lieber mit ausgewählten Journalistinnen und Journalisten besprochen wird als offen und breit im Parlament. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
So eine Schwerpunktsetzung hat ja immer zwei Seiten: Man kann auf der einen Seite über die Schwerpunkte reden, die gewählt werden, auf der anderen Seite kann man aber auch über jene Themen sprechen, die eben nicht Schwerpunkte der Präsidentschaft sind. Herr Bundesminister, zu Beginn muss ich ganz offen sagen: Die Europäische Union im Sinne der Menschen und ihrer Bedürfnisse weiterzuentwickeln ginge aus meiner Sicht anders, aber nicht mit dieser Schwerpunktsetzung. (Bundesrätin Mühlwerth: Sondern?)
Es ist unbestritten, dass die Europäische Union an einem Scheideweg steht. Es stellt sich schlicht und einfach die Frage: In welcher Welt oder in welchem Europa wollen wir
denn leben? Wollen wir in einem Europa der Zuversicht leben, in dem die Menschen und vor allem auch die jungen Menschen die Gewissheit haben, dass ihre Zukunft besser wird? Wollen wir in einem Europa leben, das den erarbeiteten Wohlstand und Fortschritt allen zukommen lässt? Oder wollen wir in einem Europa der Angst, der Abschottung, der Überwachung und der Aufrüstung leben, in einem Europa, in dem zum ersten Mal droht, dass es meiner und den nachfolgenden Generationen insgesamt schlechter gehen könnte als der Elterngeneration?
Herr Minister, für mich als jungen Politiker ist es erschreckend, dass Vertreter meiner Generation offensichtlich die falsche Variante wählen. Ich höre nämlich bisher nichts davon, wie wir EU-weit die hohe Arbeitslosigkeit und vor allem die hohe Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen können. Ich höre bisher zu wenig davon, wie wir aktiv gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung vorgehen können. (Bundesrat Mayer: Das ist ein Schwerpunkt! – Bundesrätin Mühlwerth: Steht alles drin!) Ich höre bisher nichts davon, wie wir die soziale Säule, den sozialen Zusammenhalt stärken können. (Bundesrätin Mühlwerth: Vielleicht einmal lesen!)
Ein gescheiter Mann hat einmal gesagt: „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt.“ Ich sage noch dazu: Niemand verliebt sich in einen Grenzschutz. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Wenn wir gerade die jüngere Generation für die europäische Idee begeistern wollen, wenn wir die Zuversicht in eine bessere Zukunft stärken wollen, dann dürfen wir Europa nicht begrenzen, dann brauchen wir kein Schmalspureuropa, das den Konzernen und den Profiten dient, sondern wir müssen die EU stärken und inhaltlich ausbauen, damit sie den Menschen nützt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)
Ja, die Vertrauenskrise in der EU ist so groß wie noch nie – und das teilweise auch zu Recht, denn zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg besteht die reale Gefahr, dass es der heutigen Jugend schlechter gehen kann als ihren Eltern. Europa kann es sich aber nicht leisten, die am besten ausgebildete Jugend zu verlieren oder ihre Zukunftsaussichten zu verbauen.
Wir haben seit der Wirtschafts- und Finanzkrise eine Erholung, aber sie ist bei Weitem nicht gleichmäßig verteilt, weder innerhalb der Gesellschaften noch zwischen den Regionen. Die Arbeitslosigkeit sinkt, aber sie ist nach wie vor auf einem hohen Niveau. Besonders die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 18 Prozent im Durchschnitt gefährlich hoch.
Für 80 Prozent der Europäer und Europäerinnen sind laut Eurobarometer drei Herausforderungen zentral: Arbeitslosigkeit, soziale Ungleichheiten und Migration.
Sie reden davon, dass es ein Europa braucht, das schützt. Wenn wir von Sicherheit reden, dann sollten wir eben nicht nur von Grenzschutz, Aufrüstung oder Überwachung sprechen, sondern müssen auch über soziale Sicherheit reden. Die Menschen haben einfach massive Zweifel, dass die EU ihr Versprechen, niemanden zurückzulassen und dafür zu sorgen, dass es jeder Generation besser geht, auch wirklich einlösen kann. Da sind wir am Scheideweg.
Im zweiten Halbjahr kommen eine Unmenge an Dossiers auf uns zu, die abzuschließen sind. Darüber hinaus hat eine Ratspräsidentschaft aber auch eine symbolische Wirkung. Sie zeigen mit Ihrer Schwerpunktsetzung: Soziale Herausforderungen sind Ihnen nicht so wichtig wie der Grenzschutz und der Kampf gegen illegale Migration. Gerade die Sozialpolitik ist aber ein österreichisches Erfolgsmodell. Das ist unsere Kernkompetenz, kommt aber aus meiner Sicht in Ihrem Programm bisher nicht vor.
Stichwort duales Ausbildungssystem: Es sind schon ganz viele europäische PolitikerInnen zu uns gekommen und haben auf unserer Expertise aufgebaut. Stichworte Jugendbeschäftigungsgarantie, die wir forcieren, und Bekämpfung der Jugendarbeitslo-
sigkeit: Dafür sind wir in Europa bekannt, wir haben in diesem Bereich einen exzellenten Ruf und werden explizit als Vorzeigeland genannt. Es findet sich aber nirgends!
Lassen Sie mich zu drei weiteren Bereichen kommen, die aus meiner Sicht zu wenig bearbeitet werden: Da ist der Bereich der Arbeitsverhältnisse. Der Binnenmarkt und dieser massive Wettbewerb erhöhen den Druck auf den Arbeitsmarkt massiv. Lange, verlässliche, stabile Arbeitsverhältnisse sind äußerst selten geworden. Im Laufe von nur einer Generation ist die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstellen, die ein Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens annimmt, von einem Job fürs Leben auf über zehn angestiegen. Einer von sechs Europäern verrichtet Telearbeit. 44 Millionen arbeiten in Teilzeit. 22 Millionen Beschäftigte haben befristete Verträge. Wir alle kennen unzählige Menschen, meistens junge, die von Projektanstellung zu Projektanstellung hüpfen, von Prekariat zu Prekariat.
Jetzt stelle ich mir die Frage: Was macht denn das mit einer ganzen Generation von jungen Menschen, die sich eigentlich ein stabiles Leben aufbauen will, die Familie und Beruf vereinbaren will, die sesshaft werden will? – Die wollen Sicherheit für ihre Zukunft, für ihr Einkommen, eine Absicherung; und da hilft ihnen Frontex nichts, Herr Blümel.
Da müssen Sie sich mit Ihrem Programm schon ein wenig mehr anstrengen. Ich bin froh, dass die Kommission mit einem Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen da einen Vorstoß wagt. Das haben sich die ArbeitnehmerInnen in Europa, die den ganzen Wohlstand mit erwirtschaften, endlich einmal verdient.
Wenn wir jetzt beklagen, dass durch den Austritt Großbritanniens im EU-Haushalt viel Geld fehlen wird: Na klar, das wird ein großes Loch reißen, aber das verwenden Sie als Bundesregierung offensichtlich, um Europa finanziell zurückzufahren, und Sie blenden ganz bewusst das aus meiner Sicht viel größere Problem aus, nämlich dass Europa jährlich durch legale und illegale Steuervermeidung 1 000 Milliarden Euro entgehen. Das ist gut das Dreifache der Staatsdefizite aller Mitgliedsländer zusammen.
Die Idee der digitalen Betriebsstätte, Kollege Mayer hat es angesprochen, ist schon gut so, aber in Wahrheit brauchen wir in dieser Frage einen echten Kraftakt. Steuern müssen dort bezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Briefkastenfirmen müssen verboten werden. Wir brauchen EU-weite Mindeststeuersätze, damit wir diesem Dumping entgegentreten können. Wir haben ja im EU-Ausschuss vergangenen Dienstag das Mehrwertsteuersystem besprochen. Da könnten Sie breite, echte Initiativen in Gang bringen, Herr Bundesminister, eine andere Entwicklung vorantreiben, Steuergerechtigkeit herstellen – und nicht Steuersümpfe von der schwarzen Liste streichen, so wie es der Finanzminister seit Jänner macht. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Der Binnenmarkt darf aus meiner Sicht keine Religion für Marktradikale sein, sondern er muss auch für die ArbeitnehmerInnen faire und gerechte Bedingungen schaffen. Lohn- und Sozialdumping ist auf Europas Baustellen und auf Europas Straßen nach wie vor Realität. Gerade als Österreicher wissen wir alle gut genug, dass wir Zielland von Entsendungen sind: über 300 000 Arbeitskräfte waren es im Vorjahr.
Wir sind auch von Sozialdumping massiv betroffen. Kontrollen im Jahr 2017 haben gezeigt, dass in österreichischen Betrieben bei 0,9 Prozent der ArbeitnehmerInnen der Verdacht auf Unterbezahlung vorliegt, bei Entsendebetrieben bei unvorstellbaren 44 Prozent. Deswegen ist es so wichtig, diese Reform der Entsenderichtlinie rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, denn diese strengeren Regeln sind längst überfällig. Dazu braucht es auch eine grenzüberschreitende Kontrolle mit einer – aus unserer Sicht – eigenen Arbeitsschutzbehörde. Die vorgeschlagene Arbeitsbehörde
könnte man erweitern, damit man auch Sanktionen gegen Firmen in anderen Staaten durchsetzen kann.
Nur als Beispiel: Im Burgenland sind im vorigen Jahr Strafen in der Höhe von 1 Million Euro eingefordert worden, aber nur 2 000 Euro sind wirklich eingenommen worden. Wenn die Kommission also eine Art europäische Arbeitsbehörde vorschlägt, dann sehen wir darin auch eine Möglichkeit, dass man daraus eine Arbeitsschutzbehörde macht, und dann, Herr Bundesminister, werden Sie bitte aktiv, holen Sie diese Behörde nach Österreich! Wir können in Europa vorzeigen, wie gerechte Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen funktionieren können.
Herr Bundesminister, von den 25 friedlichsten Ländern der Welt sind 18 europäische Länder. Wir Junge – und da zähle ich Sie dazu – sind in diesem Frieden groß geworden. Die Menschen erwarten sich ein anderes, ein sozialeres und ein friedlicheres Europa, sie wollen kein Europa, das sich abschottet. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sehen die Leute aber anders als Sie! – Bundesrat Preineder: Genau!) Wir sind als Politiker gefordert, auch zu überlegen, welche Bilder und Stimmungen wir befeuern. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ein Sozialwissenschaftler hat vorige Woche im „Kurier“ gesagt, ganz interessant: „Je mehr Medien und Politiker eine Situation der Unsicherheit vermitteln, desto unsicherer fühlt man sich auch. Politiker polen so die öffentliche Wahrnehmung um.“ (Ruf bei der ÖVP: Spiegel!)
Die Vision eines sozialen und friedlichen Europas bekommen die Menschen bei Ihren Vorbereitungen bisher nicht geboten. Wenn Sie als junger Politiker die Europäische Union als Idee, als Wertegemeinschaft noch haben wollen, dann, Herr Bundesminister, haben Sie bei Ihren Vorbereitungen noch einiges zu tun! – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
9.24
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.
9.24
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie jetzt vielleicht im Internet zuschauen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also wenn man der SPÖ zuhört, könnte man immer wieder meinen, diese sei überhaupt noch nie in einer Regierung gewesen. – Also Sie waren nie irgendwo dabei und haben versucht, Dinge, die Sie jetzt kritisieren, in die Ihrer Meinung nach richtige Richtung zu bringen! (Ruf bei der SPÖ: ... in den letzten 20 Jahren! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das EU-Arbeitsprogramm für den Ratsvorsitz ist seit 2017 vorbereitet worden. Da sind Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, noch an der Regierung beteiligt gewesen. Wenn Sie sich jetzt hier herstellen und sagen: Das ist mit uns nie besprochen worden!, dann muss irgendetwas mit Ihrem Gedächtnis nicht ganz funktionieren, denn das sollten Sie eigentlich wissen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrätin Posch-Gruska: Ein bisschen solltest dich zurückhalten!)
Wenn Sie davon sprechen, dass Europa ob der Maßnahmen, die die Bundesregierung sich vorgenommen hat, in Angst und Schrecken versinkt, dann sage ich Ihnen: Wenn wir so weitermachen, wie Sie das fordern und wie Sie das ja in Ihrer Regierungszeit 2015 auch forciert haben, als dieser Migrantenstrom über Österreich hereingebrochen ist und Ihr ehemaliger Bundeskanzler Kern, damals ÖBB-Chef, die Migranten nicht nur kostenlos, sondern vor allem illegal quer durch Österreich transportiert hat, um sie dort ankommen zu lassen, wo sie hinwollten (Bundesrätin Ebner: Musst du mit dem Herrn Kurz besprechen!), dann muss Europa in Angst und Schrecken versinken – denn dann setzt sich das fort, was wir ja jetzt schon importiert haben (Bundesrat Novak: Wer war
denn damals Integrationsminister?!): Es kommen mehrheitlich gewalttätige, junge, testosterongesteuerte Männer – nicht kleine Kinder und Frauen, die vor dem Krieg geflüchtet sind –, die wahllos Leute niederstechen (Bundesrat Stögmüller: Jetzt bist du wieder zurück, Monika!) – genau! (Rufe bei der SPÖ: Endlich! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) –, unsere Frauen sexuell belästigen und sie im schlimmsten Fall vergewaltigen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Das ist nicht zum Lachen, Frau Kollegin Posch-Gruska, sondern das sind die Dinge, vor denen wir uns fürchten müssen, und nicht davor, dass die Bundesregierung sagt, wir müssen da ansetzen und schauen, dass Europa sicherer wird. Da sind wir uns ja einig, aber der Zugang ist halt anders.
Was heißt sicherer? – Es bedeutet selbstverständlich Schutz der Außengrenzen, selbstverständlich die Ursachen zu beseitigen, die zur Migration führen, und natürlich auch innerhalb Europas für Sicherheit zu sorgen, indem wir terroristische Akte möglichst hintanhalten. Leider wird man das ohnehin nie zu 100 Prozent verhindern können, aber vielleicht wenigstens zu 99,99 Prozent. Das sind Dinge, die diese Bundesregierung tatsächlich und auch mit Leidenschaft angeht, und das ist auch gut so.
Wenn Sie über Steuern für Großkonzerne reden, eint uns das. Ja, wir wollen auch, dass die Steuern zahlen, das ist ja überhaupt keine Frage. Das steht übrigens auch alles im Arbeitsprogramm drinnen; man muss es halt gelesen haben, dann weiß man es auch.
Das Thema Subsidiarität ist schon angesprochen worden. Ja, das ist uns auch ein großes Anliegen. Wir haben ja am Dienstag im EU-Ausschuss beim Thema Mehrwertsteuersätze wieder gesehen, dass die EU natürlich nach wie vor dazu neigt, zu viel zu regulieren. Ich hoffe, dass die Taskforce da wirklich regulierend wirken kann. Auch beim Wasser haben wir es wieder gesehen; jeder hat sich gefragt, welche Maßnahmen die Kommission da setzen will, wo doch wirklich schon gute Dinge nicht nur auf Schiene gebracht worden sind, sondern auch funktionieren. Es haben ja auch einzelne Staaten gesagt, selbst die, die sich im Süden befinden und manchmal mit der Wasserversorgung Probleme haben, dass das, was schon gemacht worden ist, tatsächlich gut ist.
Es haben Bundeskanzler Kurz, unser Vizekanzler Strache und, ich glaube, auch Herr Minister Blümel gesagt, dass es wichtig ist, dass wir uns in der EU auf die wichtigen Dinge konzentrieren, auf die, für die sie zuständig ist – das ist eben das Prinzip der Subsidiarität. In der EU soll es also nicht um den Färbungsgrad von Pommes frites gehen. Da muss wirklich noch geschaut werden, dass wir die Dinge auf jener Ebene erledigen, die am besten dafür geeignet ist.
Zum Bildungsthema, zur Jugendarbeitslosigkeit, die natürlich auch mit Bildung zusammenhängt: Da sollten wir nicht außer Acht lassen, vor allem wenn wir nach Spanien schauen, wenn wir nach Portugal schauen, dass es nicht nur so ist, dass die niedrig qualifizierten Jungen keine Arbeit mehr bekommen, sondern da sind viele Leute dabei, die einen Universitätsabschluss haben und trotzdem keine Arbeit bekommen. (Bundesrat Stögmüller: Ist auch in Österreich oft so!) Das ist etwas, dessen wir uns auch annehmen wollen. All jene, deren Bildungsgrad noch nicht so hoch ist, dass sie wirkliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wollen wir natürlich stärken.
Dazu gehört aber auch, dass wir die Unternehmen stärken; das ist ja wohl klar, denn irgendjemand muss ja die Arbeitsplätze schaffen. Die Politik kann es nicht, sie kann nur die Rahmenbedingungen stellen. Daher ist im Regierungsprogramm auch ein Kapitel zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe zu finden, was in Österreich wirklich ein Erfolgsmodell ist, und da gehört natürlich auch die duale Ausbildung dazu. Wir haben im Regierungsprogramm festgehalten, dass wir vorantreiben wollen, dass die Lehre noch einen besseren Stellenwert bekommt. Das sage ich schon seit ewigen Zeiten, und das ist gut, das ist richtig so.
Beim Budget, Kollege Mayer hat es gesagt, ist auch im Zusammenhang mit dem Brexit zu sehen, dass wir den Menschen in Europa und auch in Österreich natürlich nicht sagen können: Wir müssen sparen!, sondern man muss zuallererst immer bei sich selber anfangen. Es kann daher nicht sein – das hat ja auch die Bundesregierung schon öfter betont –, dass wir aufgrund des Ausfalls des Vereinigten Königreichs jetzt hergehen und sagen: Da fallen uns jetzt Einnahmen weg, jetzt müssen die Leute mehr zahlen! – wobei wir ja ohnehin mehr zahlen werden.
Über allem steht aber trotzdem – und damit auch alles gelingen kann – das Thema Sicherheit, ein wichtiges Thema, dem wir uns widmen müssen, denn es sind alle anderen Bemühungen völlig vergebens, wenn wir nicht innerhalb Europas sicher sind und uns auch sicher fühlen können. Da gehen die Meinungen der SPÖ und der Bevölkerung aber so was von diametral auseinander, dass es ja ärger gar nicht mehr geht; denn die Bevölkerung erlebt es anders – sie fühlt es nicht nur, sie erlebt es auch täglich anders. Daher muss auf das Thema Sicherheit nach innen wie nach außen besonderes Augenmerk gelegt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir da vieles vorantreiben können. Das ist uns ja auch ein Anliegen, und es ist auch wichtig für den Zusammenhalt der Europäischen Union, denn wenn diese Dinge nicht nur nicht in Angriff genommen werden, sondern wir sie nicht zu einem guten Ergebnis führen können, dann besteht natürlich die Gefahr, dass die Europäische Union irgendwann auseinanderbricht. Das ist aber nicht das Ziel; auch nicht für uns, und das ist es auch nie gewesen, entgegen allen Behauptungen. Ja, wir sind eine europakritische Partei, das sind wir nach wie vor, aber wir waren nie gegen Europa und wir waren auch nie gegen die EU. (Bundesrat Stögmüller: Das müssen Sie Ihren EU-Abgeordneten auch noch mitteilen! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wir waren die Ersten, die damals für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft waren – und die Einzigen. Daher muss man auch im Hinblick auf die USA und darauf, was die jetzt alles auf den Weg bringen, bestrebt sein, den Zusammenhalt zu stärken, der auch eine starke Bastion nach außen ist. Wir haben auf der einen Seite China, wir haben andererseits die USA, die ja nach wie vor eine Wirtschaftsmacht sind, und da kann Europa nicht mehr kleinstaatlich, jeder für sich alleine, agieren, sondern da braucht es schon ein größeres Gebilde, das aber so funktionieren muss, dass die Menschen, die darin leben, einerseits überzeugt davon sind und sich andererseits auch sicher fühlen können und auch sicher sein können, dass ihre Lebensbedingungen möglichst so bleiben können, wie sie sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
9.33
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer. Ich erteile ihr dieses.
9.33
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Es ist leider eine große Chance vergeben worden – und das ist auch unsere Hauptkritik –, da die Ratspräsidentschaft von der österreichischen Bundesregierung nicht genutzt wird, um Vorstöße beim Klimaschutz oder bei einem sozialeren Europa zu machen. Stattdessen dominiert ein wirklich nationalistisch anmutender Populismus (Bundesrat Krusche: Na na!): eine schlanke EU statt ein Mehr an und ein besseres Europa, was ja auch generell das Credo dieser Regierung ist; geringere EU-Beiträge trotz der Brexitfinanzlücke, die sich jetzt auftun wird; mangelnde Unterstützung eines EU-Eigenmittelsystems; ein offener EU-Rechtsbruch bei der Indexierung der Familienbeihilfe und vor allem auch keine Fortschritte beim Kampf gegen Steueroasen. – Das wären alles Punkte, wo man sich als österreichische Bundesregierung jetzt wirklich stärker einsetzen hätte können.
Wir Grüne sind gegen ein kleineres EU-Budget und für eigene EU-Einnahmen (Bundesrat Mayer: Geld spielt bei euch nie eine Rolle, ja?), um auch diese ewige Nettozahlerdebatte endlich zu beenden, zum Beispiel durch eine Kerosinabgabe oder durch eine Finanztransaktionssteuer, damit auch die Finanzwirtschaft einen fairen Beitrag leistet. Außerdem braucht es verbindliche Ziele wie 30 Prozent der Investitionen in Soziales, 50 Prozent in klimarelevante Projekte und so weiter. Es ist auch eine Streichung der Ausgaben für schädliche Projekte wie Nuklearenergie oder fossile Brennstoffe längst überfällig.
Die Kollegin hat vorhin das Thema Flüchtlinge angesprochen – man will sich aber um die falschen Flüchtlinge kümmern. Während der österreichischen Ratspräsidentschaft fallen wichtige Entscheidungen zur Bekämpfung von Steuerflucht und Schwarzgeld. Die österreichische Bundesregierung ist aber nicht bereit, Großkonzerne und Reiche fairer zu besteuern, und droht lieber mit Streichungen im EU-Budget.
Zu unserer Familienministerin: Um für die Indexierung der Familienbeihilfe zu lobbyieren und Kinder zweiter Klasse zu schaffen, hat es extra Brüssel-Ausflüge gegeben. (Bundesrätin Mühlwerth: ... jetzt Kinder zweiter Klasse!) Dabei hat die Kommission bereits deutlich erklärt, dass diese Pläne einer Familienbeihilfenindexierung nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Es ist unverständlich, dass die Ministerin besonders während der bevorstehenden Ratspräsidentschaft nicht so viel Engagement in den Kampf gegen steigende Armut in Familien in Österreich und EU-weit investiert, denn Neiddebatten wie diese bringen weder Europa noch Österreich weiter.
Im Zusammenhang mit den Austrittsverhandlungen mit Großbritannien, die ja während der Vorsitzführung Österreichs am Höhepunkt sein werden, gibt es irrsinnig viele sinnvolle Dinge, die man umsetzen könnte. Zum Beispiel sollten die frei werdenden britischen Sitze im Europäischen Parlament für gemeinsame europäische Listen genutzt werden. Gemeinsame europäische Listen könnten das Kernelement einer gemeinsamen politischen Öffentlichkeit auf dem Gebiet der Europäischen Union werden.
Zum Abpuffern der Verluste für das EU-Budget – ich habe es vorhin schon angesprochen – durch den Brexit schlagen wir eine Änderung des kompletten Einnahmensystems der EU vor. Es könnten gemeinsame Europasteuern, die eben die ganze EU betreffen, da, wo sie wirklich Sinn machen, weil sie grenzübergreifend wirken, eingeführt werden – CO2-Abgaben, Kerosinbesteuerung, Finanztransaktionssteuer –, um von der Nettozahlerdebatte wegzukommen und eigene Einnahmen zu kreieren, die Effekte auf die ganze Union haben. Bei der Besteuerung von CO2 und Kerosin können natürlich auch positive Lenkungseffekte für den Klimaschutz erzielt und kann die Basis für Investitionen in Richtung eines Green New Deal gelegt werden.
Über die Pflicht dieser Brexitverhandlungen hinaus sollte Österreich eine Initiative zur koordinierten Umsetzung des Klimaabkommens von Paris starten, damit durch seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten das Klimaziel von deutlich unter 2 Grad Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auch tatsächlich erreicht werden kann.
Eine Koordination der EU-Mitgliedstaaten untereinander ist schon erfolgreich abgeschossen worden. Eine Konferenz der Vorsitzenden der Umweltausschüsse der Nationalräte aller Mitgliedstaaten, wie wir sie im letzten Jahr vorgeschlagen haben, ist schon im Frühherbst abgelehnt worden. Klimaschutz ist in der Regierung immer ein großes Thema, das man populistisch vor sich herträgt, an der aktuellen Umsetzung mangelt es aber extrem. Im Trioprogramm spricht man sich noch dafür aus, aber die konkreten Inhalte sind auch jetzt nirgendwo sichtbar.
Im November 2018 wird die Klimakonferenz in Polen stattfinden, und Österreich hat dabei als Ratsvorsitzender eine wichtige Rolle. Die Klimakonferenz in Polen ist extrem wichtig, denn es ist die nächste Konferenz nach Paris und dort wird es erstmals ein
Review der Erreichung der nationalen Zielsetzungen nach dem Paris-Agreement geben. Außerdem wird im Herbst 2018 das sogenannte EU-Winterpaket, also sämtliche EU-Energierichtlinien, final beschlossen – wenn es noch passt. Auch da ist die Bedeutung der österreichischen Ratspräsidentschaft für die EU-Energiepolitik wirklich sehr groß.
Ich habe es vorher schon kurz anklingen lassen, wichtige Punkt sind: offensiv gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, gegen Steuerflucht, gegen Steuervermeidung, ambitionierte Regelungen anzuleiern, dass da wirklich etwas passiert, was dem Volumen der entgangenen Steuereinnahmen auch gerecht wird; sich im Asylbereich für ein gemeinsames europäisches Asylrecht einzusetzen – mit dem Recht, auf einer Botschaft um Asyl zu werben – und wenn nicht anders möglich auch weiter auf eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich zu setzen. Auch im Sozialbereich – Kollege Lindner hat es schon angesprochen – gibt es für eine Sozialunion in Europa irrsinnig viel, was man machen kann.
Abschließend noch ganz kurz zur Zukunft des Freihandels: Es stehen auch gerade jetzt wieder Ceta und Mercosur im Mittelpunkt der Diskussionen, und es geht darum, sich für eine Steuerung der Zukunft des Freihandels einzusetzen, um unsere Umwelt- und Sozialstandards auf europäischer Ebene zu sichern. Das wären wirklich Inhalte, die wir uns für diese Ratspräsidentschaft extrem gewünscht hätten.
Damit bin ich auch schon am Ende meiner letzten Rede im Bundesrat. Die knapp fünf Jahre im Bundesrat sind irrsinnig schnell vergangen. In fünf Jahren sieht man viele kommen und gehen. In meinem Fall waren es drei Kanzler, vier NationalratspräsidentInnen und sage und schreibe fünf VerkehrsministerInnen in fünf Jahren. Vor allem auch hier im Bundesrat ist ein ständiges Kommen und Gehen, mit jeder Landtagswahl und auch dazwischen. Von den 61 MandatarInnen, die heute hier sitzen, sind genau 24 vor fünf Jahren hier gewesen, und zwar bei meiner ersten Plenarsitzung im Mai 2013. Für ein bisschen ein Ankommen habe ich auch selbst gesorgt: Ich bin die erste Bundesrätin, die in ihrer aktiven Zeit im Bundesrat ein Kind bekommen hat.
Ich war sehr gerne im Bundesrat. In den Themenbereichen, die ich hier betreut habe, nämlich Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, werde ich auch weiterhin aktiv sein. Was mir nicht abgehen wird, ist, ständig erklären zu müssen, was der Bundesrat ist, und mir die Kritik über den Bundesrat anzuhören. In vielen Fällen ist die Kritik am Bundesrat einfach berechtigt, der Bundesrat gehört reformiert. Vor allem gehört die Länderkammer schon wesentlich früher in den Gesetzwerdungsprozess mit eingebunden, um eben wirklich aktiv aus Ländersicht Bundesgesetze mitgestalten zu können. Ich würde mir irrsinnig wünschen, dass der Bundesrat das von sich aus weiter forciert und vorantreibt.
Ich möchte mich bei euch allen für die gute Zusammenarbeit bedanken, für das irrsinnig nette Arbeitsklima und für die fraktionsübergreifenden Freundschaften, die entstanden sind. Herr Bundesratspräsident Reinhard Todt, vielen Dank für die wunderbare Zusammenarbeit. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der Präsidiale, vor allem auch bei meinen Fraktionsobleute-Kollegen, bei Inge Posch-Gruska, Edgar Mayer und Monika Mühlwerth, und vor allem auch bei meiner wunderbaren Fraktion, bei Heidi Reiter, Ewa Dziedzic und David Stögmüller – ihr wart super, seid super, herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
9.42
Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin Schreyer, danke für deine Worte. Ich darf dir im Namen aller alles Gute auf deinem weiteren Lebensweg wünschen und hoffe, der Abschied fällt dir nicht allzu schwer. Ich weiß, er ist schwer.
Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Blümel. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.
9.43
Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, heute über die Vorbereitungen des künftigen EU-Ratsvorsitzes von Österreich zu sprechen. Es ist mir ein Anliegen, darüber zu informieren, denn es ist nicht nur eine große Chance, sondern ich erachte es auch als ein Privileg, mit dabei sein zu dürfen, wenn unser Land zum dritten Mal in seiner Geschichte den Ratsvorsitz in der Europäischen Union übernehmen darf.
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, es werden sehr, sehr viele Termine wahrzunehmen sein. Es werden circa 60 politische Tagungen und Räte stattfinden, einerseits in Brüssel, der Großteil aber in Österreich. 13 informelle Räte soll es in Österreich geben, darunter auch einen informellen Rat der Staats- und Regierungschefs am 20. September in Salzburg. Insgesamt werden circa 300 Vorsitzveranstaltungen in Österreich stattfinden.
Das Motto haben wir letzte Woche bereits präsentieren dürfen, der Herr Bundeskanzler, Frau Bundesministerin Kneissl und ich gemeinsam, es lautet: „ein Europa, das schützt“, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Der Grundzugang, dem wir uns verpflichtet fühlen, ist jener der Subsidiarität. Es ist ja viel über die Frage der Weiterentwicklung Europas und der Europäischen Union diskutiert worden, und da gibt es auch ein sogenanntes Weißbuch von der Kommission, in dem Präsident Juncker verschiedene Szenarien dargelegt hat, in welche Richtung sich Europa entwickeln könnte. Wir haben uns in dieser Bundesregierung auch während der Koalitionsverhandlungen dazu bekannt, dass wir das Szenario vier verfolgen, das lautet: weniger, aber effizienter. Das heißt, dass Europa in den wesentlichen Dingen mehr Kompetenzen und Möglichkeiten bekommen soll, aber in denen, wo es weniger notwendig ist, sich auch etwas zurücknehmen soll. Das ist aus unserer Sicht so etwas wie die Definition des Prinzips der Subsidiarität.
Es soll während unseres Ratsvorsitzes vor allem drei Säulen geben, die wir auf Basis des Trioprogramms intensiv verfolgen wollen. Bei der einen Säule geht es um Migration und Sicherheit, denn das war letztlich die Debatte, die auch die österreichische innenpolitische Landschaft in den letzten Jahren geprägt hat. Aber nicht nur bei uns, auch in anderen Ländern hat die Debatte dazu geführt, dass es Umwälzungen gegeben hat, dass Regierungen abgewählt worden sind und dass jene, die das Problem erkannt und entsprechend aufgezeigt haben, von der Bevölkerung viel Vertrauen bekommen haben. Dieses Thema soll auch beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 20. September wesentlich bearbeitet werden.
Eine zweite Säule soll die Frage Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sein, der Binnenmarkt, der schon angesprochen worden ist. Ein interessantes Zitat, ich habe es vorher nicht gekannt: „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt“; das merke ich mir. – Herr Bundesrat Lindner, ich kann an Sie nur appellieren: Versuchen Sie, Ihre Liebe zum Binnenmarkt zu entdecken, denn er sorgt für Wohlstand (Zwischenruf der Bundesrätin Winkler), er sorgt dafür, dass es in Zukunft Arbeitsplätze geben kann, wenn wirtschaftliches Arbeiten möglich ist. Ich kann an Sie nur appellieren: Versuchen Sie auch, die Liebe zu einem ausgeglichenen Haushalt zu entdecken, denn die Schulden, die wir für die Zukunft machen, sind jene Probleme, die die zukünftigen Generationen dann abarbeiten müssen, und das trifft die Ärmsten. Schauen wir nach Griechenland, was dort passiert ist (Zwischenruf des Bundesrates Weber): Als der Staat überschuldet war und es Einschnitte geben musste, damit sich der Staat nur annähernd weiter finanzieren kann, wen hat es da zuerst getroffen? – Es hat die Gehälter der Beamten getroffen, es hat die Pensionen getroffen. Die Ärmsten der Armen sind die, die zuallererst zum Handkuss kommen, wenn die Politik zu viele Schulden macht,
eine verantwortungslose Politik für die Zukunft macht. Das heißt, aus meiner Sicht zahlt es sich durchaus aus, an der Liebe zum Binnenmarkt und zum ausgeglichenen Haushalt zu arbeiten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
Die dritte Säule soll die Stabilität in der Nachbarschaft sein. Wir wissen, dass viele Herausforderungen um Europa herum liegen, und nur dann, wenn wir dort direkt vor Ort die richtigen Maßnahmen setzen, werden wir langfristig dafür sorgen können, dass sie nicht nach Europa importiert werden. Wir sind daher sehr, sehr interessiert daran, dass auch die Länder des Westbalkans eine Beitrittsperspektive erhalten. Alles, was am Westbalkan gut läuft, ist gut für Europa, alles, was dort nicht gut läuft, ist nicht gut für Europa. Deswegen bemühen wir uns intensiv, diese Beitrittsperspektive aufrechtzuerhalten.
Wir haben sofort mit dem Start dieser Bundesregierung intensiv mit den Vorbereitungen für den Ratsvorsitz begonnen. Alle Ministerinnen und Minister, die zu Ratsformationen in Brüssel aufbrechen, treffen dort auch Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments, der Kommission, denn nach dem Vertrag von Lissabon werden ja viele gesetzliche Vorschläge gemeinsam erarbeitet und beschlossen, in den sogenannten Trilogen. Das heißt, da gilt es auch Vertrauen aufzubauen, die Ausschussvorsitzenden im Parlament kennenzulernen, um auch dafür zu sorgen, dass die Ansprechpartner einen bereits kennen, wenn es darum geht, die verschiedenen Dossiers abzuarbeiten.
Gestern war in einer informellen Sitzung nach dem Ministerrat der Generalsekretär des Rates Jeppe Tranholm-Mikkelsen bei uns, der uns darüber informiert hat, was auf uns zukommen wird, und sich auch intensiv dafür bedankt hat, dass er wahrnimmt, dass die Vorbereitungen seitens Österreichs sehr, sehr gut und professionell ablaufen. Das ist auch unsere große Priorität: dass wir einen professionellen Vorsitz abliefern und unser Land stolz darauf sein kann, einen Teil zur Weiterentwicklung Europas beigetragen zu haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Basis für die Schwerpunktsetzung, die wir uns gewählt haben, ist allerdings das sogenannte Trioprogramm. Da hat die Kollegin schon recht gehabt, wenn sie darauf hingewiesen hat, dass dieses Trioprogramm natürlich unter einem SPÖ-Bundeskanzler mit erarbeitet wurde. Wir sind gemeinsam in einer 18-Monate-Präsidentschaft mit Estland und Bulgarien , wir sind am Schluss dieser Präsidentschaft dran, und die Schwerpunkte, die wir gewählt haben, sind eben aus diesem Trioprogramm, das bereits vor einiger Zeit erarbeitet wurde. Also so schlecht kann da wohl nicht alles sein, denn letztlich wurde es damals auch so abgestimmt.
Wir sind die letzte volle Präsidentschaft vor den europäischen Wahlen, und das wird eine sehr spannende und intensive Dynamik erzeugen, denn es liegen ungefähr 190 Dossiers zur Beschlussfassung auf dem Tisch. Alle handelnden Personen wissen, wenn sie diese Dossiers noch zu Ende bringen wollen, dass unsere Ratspräsidentschaft die letzte wirkliche Möglichkeit dafür ist, denn im Mai nächsten Jahres finden die europäischen Wahlen statt, und das ist natürlich eine entsprechende Zäsur. Das heißt, einerseits erwarten wir höhere Flexibilität bei den einzelnen Playern, wenn es darum geht, Kompromisse zu finden, andererseits wird der Druck natürlich wesentlich größer auf uns als Vorsitzland, hier Kompromisse zu finden.
Die Vorbereitungen laufen deswegen auf Hochtouren, nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch auf Beamtenebene. Es gibt eine eigene Lenkungsgruppe, in der nicht nur die verschiedenen Ressorts vertreten sind, sondern auch das Parlament sowie die Bundesländer, unter Vorsitz von Botschafter Alexander Schallenberg. Es gibt ein Exekutivsekretariat, das für die organisatorische Vorbereitung zuständig ist.
Wir haben eine eigene Konferenzfazilität reserviert, nämlich das Austria Center Vienna. Da das Hohe Haus hier in der Hofburg tagt, war es nicht mehr möglich, diese Räum-
lichkeiten zu mieten, was ich ein bisschen schade finde, denn dadurch werden die Bilder, die um die Welt gehen, vom Austria Center sein und nicht von dieser schönen Hofburg. Ich hätte es gerne ein bisschen anders gehabt, aber es ist halt so. Insofern hoffe ich, dass wir durch ein entsprechendes kulturelles Rahmenprogramm gute Bilder in die Welt senden. Wir wollen durch die verschiedenen informellen Räte, die in den Bundesländern stattfinden sollen, auch die Bundesländer einbinden; auch das soll die Schönheit unseres Landes in die Welt hinaustragen.
Ich selbst darf den Vorsitz im Allgemeinen Rat und im Rat Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) führen, das ist jener ohne Großbritannien, wo es eben genau darum geht, wie die weiteren Schritte Richtung Brexit aussehen. Der Brexit ist auch eine der großen Thematiken, die uns, obwohl wir sie uns logischerweise nicht zum Schwerpunkt gesetzt haben wollten, sehr betreffen werden. Vor zwei Wochen war der britische Brexit-Minister David Davis bei mir, der mir erklärt hat: Wir werden gut verhandeln, wir werden eine Win-win-Situation sowohl für Großbritannien als auch für die Europäische Union erzielen können. Ich habe ihm diesbezüglich entschieden widersprochen und gemeint, die einzige Win-win-Situation, die es geben könnte, wäre, wenn Großbritannien innerhalb der Europäischen Union bliebe, andernfalls können wir nur danach trachten, dass die Lose-lose-Situation, die dadurch entsteht, so gering wie möglich ausfällt, aber es wird jedenfalls für beide schlechter werden, als es davor war.
Ich bin aber sehr froh, dass die Verhandlungen seitens der Europäischen Union momentan sehr, sehr gut laufen und professionell durchgeführt werden. Es war zu Beginn eine meiner großen Befürchtungen, dass wir es in Europa nicht schaffen würden, die Einheit der 27 so sicherzustellen, dass ein ordentliches Verhandeln möglich ist. Meine Befürchtung war, dass Großbritannien sich natürlich mit den einzelnen Mitgliedsländern treffen wird, versuchen wird, Verhandlungen auf bilateraler Ebene zu führen, und es dadurch unmöglich machen wird, einen harten Verhandlungsprozess seitens der Europäischen Union aufzusetzen.
Zum Glück hat die Europäische Union, haben alle 27 verbleibenden Mitgliedstaaten diese Gefahr auch erkannt, und das war auch die Möglichkeit für Michel Barnier, den Brexit-Verhandler, für alle 27 gemeinsam mit Großbritannien zu verhandeln. Das ist sehr, sehr wichtig und entscheidend, denn wenn das Signal gesetzt worden wäre, dass Großbritannien sich da die Rosinen aus dem Kuchen herausholen kann und sich dadurch einen Vorteil aus dem Brexit holt, dann hätten die Fliehkräfte, die Europa weiter zerstört hätten, um sich gegriffen und dann wäre es kaum mehr möglich gewesen, den Zerfall Europas aufzuhalten.
Aus meiner Sicht wären wir die dümmste Generation, die je gelebt haben wird, wenn wir dazu beitragen würden, dass Europa zerfällt. Deswegen bin ich sehr, sehr froh, dass es eine harte Verhandlungsposition seitens der EU 27 gegenüber Großbritannien gibt. Das taugt den Briten nicht, das ist richtig, die haben jetzt ihre liebe Müh und Not, auch innerhalb Großbritanniens, einen Verhandlungsweg zu finden, eine Position festzulegen, aber das zeigt auch, wie gut der Verhandlungsprozess seitens der EU 27 aufgesetzt ist, und wir trachten danach, dass diese Strategie auch weiter verfolgt wird. Michel Barnier hat sich bei mir auch persönlich dafür bedankt, dass wir da einen wesentlichen Beitrag leisten werden.
Eine zweite große Herausforderung, unabhängig von unseren Schwerpunkten, die wir setzen wollen, werden die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen sein, also das Budget auf europäischer Ebene. Wir sind jetzt gerade dabei, auf österreichischer Ebene ein Doppelbudget für die Jahre 2018 und 2019 zu verhandeln, und das ist sehr herausfordernd, wenn ich das so sagen darf; nächste Woche wird die Budgetrede des Finanzministers im Hohen Haus stattfinden. Mit dem, wie die Gespräche momentan auf europäischer Ebene laufen, sind wir nicht ganz glücklich, denn da wird vor allem
seitens der Kommission und auch des Parlaments gesagt: Na ja, diskutieren wir doch über die zukünftigen Schwerpunkte, die es gibt, und wenn wir die kennen, dann können wir auch sagen, wie viel Budget wir brauchen. Das heißt natürlich, dass es mehr werden wird.
Ich halte das für einen nicht sehr praktikablen Zugang zu Budgetverhandlungen, denn auch wir auf nationaler Ebene müssen es ja anders machen. Wir haben zwei Voraussetzungen, nämlich erstens die Defizitvorgaben seitens der Europäischen Union – nicht mehr als 0,5 Prozent strukturelles Defizit sind erlaubt, das ist total in Ordnung, aber das ist eine fixe Vorgabe – und zweitens das, was an Steuereinnahmen hereinkommen wird. Auf Basis dieser beiden fixen Daten müssen wir als Bundesregierung Schwerpunkte setzen, wo wir mehr ausgeben wollen, wo wir einsparen müssen. Und aus meiner Sicht ist das auch der beste Weg und der einzig mögliche Weg, ein verantwortungsvolles Budget aufzusetzen, denn wir könnten genauso fragen: Was sind die Herausforderungen in der Zukunft? – Die werden mehr, wir brauchen mehr Geld!
Aber das wird es so wohl nicht spielen, denn es hat sich gezeigt: Immer mehr Schulden zu machen führt zu nichts Gutem. Deswegen bin ich auch der Meinung, dass die Europäische Union gut beraten wäre, einen anderen Grundzugang zu den Budgetverhandlungen zu suchen. Ich habe das letzte Woche bei einer Konferenz in Sofia zum mehrjährigen Finanzrahmen auch klargemacht.
Das wird uns noch länger beschäftigen. Die Kommission wird im Mai dieses Jahres einen ersten Vorschlag für das nächste EU-Budget auf den Tisch legen, und auf Basis dessen werden die Verhandlungen auch starten.
Insgesamt hoffe ich, dass wir es schaffen werden, den Vorsitz professionell abzuarbeiten, dass es auch für Sie möglich ist, stolz darauf zu sein, dass Österreich einen guten Vorsitz abliefert, dass wir Europa ein Stück weit in die richtige Richtung weiterentwickeln können und dass wir am Ende des Tages sagen können: Ja, wir haben das gut erledigt, alle gemeinsam für Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesräte Novak und Zelina.)
9.56
Präsident Reinhard Todt: Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren TeilnehmerInnen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Andreas Köll. Ich erteile es ihm.
9.57
Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Europaminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister einer Gemeinde, die schon in den Achtzigerjahren die Ehrenfahne des Europarates in Straßburg für europapolitische Bemühungen und internationale Partnerschaften bekommen hat, weiß nicht nur ich, dass Europa eine größere Dimension hat als die derzeitige Europäische Union. Es geht natürlich weit darüber hinaus.
Europa war aber schon einmal weiter, und wir haben heute im Rahmen der bisherigen Reden durchaus zwei diametral entgegengesetzte Meinungen gehört. Wir können da aus der Geschichte lernen, und es ist nicht notwendig, Fehler, die schon des Öfteren gemacht worden sind, zu wiederholen.
Europa war schon einmal weiter, denken wir an die Zeiten des Römischen Reiches zurück, damals natürlich unter imperialistischen Voraussetzungen, diktatorischen Voraussetzungen. Aber woran ist das Römische Reich gescheitert? – Nicht nur an der in-
neren Dekadenz: Es ist im weströmischen Teil tausend Jahre früher gescheitert als im oströmischen Teil, weil es seine Außengrenzen nicht mehr schützen konnte, weil es die innere Sicherheit nicht mehr aufrechterhalten konnte. Daran ist „Europa“ gescheitert! Man war damals schon sehr weit, man hatte eine einheitliche Staatsbürgerschaft – zugegebenermaßen nur für privilegierte Römer –, man hatte eine Währung, man hatte ein Militärsystem, ein Rechtssystem und vieles andere mehr, das wir uns heute – natürlich auf demokratischer Basis – nur wünschen könnten.
Aber die Rahmenbedingungen können sich weltweit sehr rasch ändern, das haben wir in den letzten zehn Jahren erleben müssen, mit durchaus auch durchschlagenden Konsequenzen für die Europäische Union, für Europa.
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind – und das wissen wir zwischenzeitlich alle, aufgrund ihrer Erfolge beim Schiefergasfracking, über die Umweltfreundlichkeit kann man diskutieren, liebe Kollegin Mag. Schreyer – nicht nur energieautark geworden, sondern sie sind jetzt sogar Energieexporteur! Und das hat unter anderem dazu geführt, dass sie sich weltweit zunehmend aus den erdölreichen Gebieten zurückgezogen haben. Das hat natürlich dort ein Vakuum hinterlassen, das hat zum Beispiel den Arabischen Frühling und viele andere Rahmenbedingungen gebracht.
Was waren die Auswirkungen? – Natürlich die Migrationsthemen, natürlich das Thema, dass die äußere Sicherheit und auch die innere Sicherheit Europas stark gelitten haben! Da braucht man nicht Österreich zu strapazieren oder das, was in den letzten Tagen hier wieder passiert ist, sondern braucht nur nach Deutschland zu schauen, wo internationale und nationale Antiterrorismusexperten ganz klar sagen, dass dieser Weg höchst bedenklich ist!
Was passiert jetzt? – Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, was um uns herum passiert: Wenn der Brexit tatsächlich stattfindet, verliert die Europäische Union eine ihrer beiden atomaren Mächte! Das darf man auch nicht außer Acht lassen, was Abschreckung und anderes betrifft. Wenn man die Herausforderungen der Zukunft bewältigen will, dann muss man sich, glaube ich, ganz im Sinne der Ausführungen unseres EU-Ministers zuerst auf die wesentlichen Herausforderungen konzentrieren: Man muss Prioritäten setzen, man muss zuerst die äußere Sicherheit, dann die innere Sicherheit herstellen. Und dann kann man vielleicht eines Tages auch einmal von einer Sozialunion träumen und auch von anderen Dingen, die sich aber in der Agenda realistischerweise erst in Jahrzehnten umsetzen lassen werden.
Wohin wird sich Europa entwickeln? Das wird eine der spannendsten Fragen der nächsten Jahrzehnte sein: Wird es ein Staatenbund werden? – Ich glaube eher nicht an Vereinigte Staaten von Europa. Wird es ein Europa der Regionen? – Speziell als Tiroler und als Vertreter einer Region, nämlich von Osttirol, dem einzigen bei Österreich verbliebenen Teil Südtirols, kann ich sagen, dass unsere Zukunft natürlich im Europa der Regionen liegen wird. Wir müssen dabei aber wissen, dass derzeit weltweit nur etwa 18 bis 20 Staaten ein föderales, klassisches Zweikammernsystem haben. Diese Unterschiede werden sich natürlich auch in Europa auswirken: Wir haben Zentralstaaten, wir haben föderale Staaten, und das muss man alles berücksichtigen!
Ich glaube, dass die EU-Präsidentschaft Österreichs schon seit vielen Jahren sehr gut vorbereitet wird. Wir haben Leute, bei denen Europa in den besten Händen ist. Ich darf an dieser Stelle nicht nur Alois Mock als ganz großen Europäer erwähnen. Karin Kneissl kommt ja aus seinem Kabinett. Wir haben mit Mag. Gernot Blümel einen tollen Europaminister! Österreich hat mit Sebastian Kurz für Europa in den letzten Jahren schon wesentlich mehr geleistet, als man das derzeit noch in der Lage ist, umfassend anzuerkennen, nicht nur mit der Schließung der Westbalkanroute, sondern auch mit vielen anderen Beiträgen, die sich erst in Zukunft noch sehr positiv bemerkbar machen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Ja, spannend, wie das alles so weitergehen wird: Ich glaube, wir werden diesen EU-Vorsitz sehr professionell abwickeln können, und ich würde daher die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion und auch von den Grünen ersuchen, vielleicht doch etwas weniger romantische Vorstellungen und Detailverliebtheit ...
Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat, Ihre Redezeit ist vorbei.
Bundesrat Dr. Andreas Köll (fortsetzend): Herr Präsident, wenn Sie mir noch kurz ein paar Worte zu meinem Abschied gestatten? Ich werde dann heute das Hohe Haus nicht mehr länger aufhalten.
Ich darf jetzt seit 18 Jahren einer gesetzgebenden Körperschaft angehören. Ich war zwölf Jahre Mitglied des Tiroler Landtages, fünf Jahre Mitglied des Bundesrates. Der Bundesrat ist für mich eines der am meisten unterschätzten Gremien der Republik. Er ist viel wertvoller und wichtiger, als man das vielleicht von außen beurteilen kann! Richtig erkennen kann man das, wenn man das Privileg hat, diesem selbst angehören zu dürfen. Er ist keine „Schnittstelle“, er ist die Verbindungsstelle zu den Ländern, zu den Gemeinden, er ist die klassische Europakammer – wenn ich hier Edgar Mayer als Vorsitzenden des EU-Ausschusses anschauen darf. Ich habe in diesen fünf Jahren gelernt, dass der Bundesrat durchaus sehr viele Möglichkeiten hat und hätte, wenn er sie auch weiterhin so einsetzen darf: Wir haben hier die Chance, Materien vom Nationalrat, von den Landtagen und auch eigene Materien zu behandeln, und das ist eine sehr spannende Aufgabe, die nicht viele politisch tätige Menschen so ausführen können.
Mir wird nicht langweilig werden. Ich bin jetzt circa 30 Jahre Bürgermeister, ich werde weiterhin bei uns im Krankenhausverband als Obmann tätig sein, wir werden eine Fachhochschule zum wichtigen Thema Pflege und Pflegeausbildung um etwa 30 Millionen Euro bauen. Ich werde dann vielleicht auch noch ein Seniorenstudium abschließen – Politikwissenschaft; da fehlt mir in der Theorie noch der zweite Abschnitt. (Bundesrat Stögmüller: Lebenslanges Lernen!) Jetzt habe ich 30 Jahre Praxis absolviert, dieses Studium möchte ich vielleicht noch fertig machen. Ich werde dann meinen Kolleginnen und Kollegen darüber berichten! (Bundesrat Stögmüller: Bummelstudent!)
Was soll man in diesen historischen Räumen hier schon anderes sagen als: Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
10.04
Präsident Reinhard Todt: Auch Ihnen, Herr Bundesrat, alles Gute auf Ihrem weiteren Weg.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile dieses.
10.05
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Keine Sorge, die SPÖ hat nicht jene Amnesie, die die FPÖ nach 2006 bekommen hat. Wir wissen, dass wir mitgearbeitet haben, es sind auch viele Dinge drinnen, die uns sehr wichtig sind, wie zum Beispiel die Westbalkanstrategie und der Kampf gegen die Steuerflucht, gegen Steuerhinterziehung – Paradise Papers, Madeira, Kanalinseln, Isle of Man, all diese Dinge.
Die Frage ist nur: Wo ist jetzt der Spin? Man hat ein ganz umfangreiches Programm, aber Sie selbst haben ja in der Pressekonferenz einen Spin hineingelegt, der mit Sicherheit in Sachen Subsidiarität etwas vergisst: Wenn ich heute Subsidiarität einfordere, dann muss ich, vor allem angesichts der Probleme der Europäischen Union, einmal die Souveränität der Europäischen Union sicherstellen, dass in den Bereichen, in denen die Europäische Union Kompetenzen hat, diese nicht ständig durch zentrifugale Kräfte am Rande ausgehöhlt werden. Ein Teilkennzeichen der Krise der letzten Jahre
ist, dass die Europäische Kommission nicht das durchsetzen konnte, wofür sie die volle Kompetenz hat. Das ist für mich untrennbar verbunden.
Ich kann nicht ein Programm fahren – jetzt sage ich es einmal salopp, Sie können das auch gerne kritisieren – zum Abschotten nach außen und zum Rückbau nach innen, und mir dann den Applaus von Orbán und Freunden abholen, die sagen, Österreich hat eine patriotische Regierung. – Das kann es ja nicht sein.
Natürlich haben wir in der Frage der Subsidiarität und im Bereich der Überbürokratisierung und im Bereich der delegierten Rechtsakte in den letzten Jahren einfach zu viel abgegeben, aber wichtig ist jetzt einmal, wenn zum Beispiel der EuGH ein Urteil durchsetzen will, dass nicht ein einziger Nationalstaat sagt, ich blockiere die Durchsetzung dieses Urteils. Diese Souveränität, die die Europäische Union braucht und für die ja die Europäische Kommission durch den Lissabonner Vertrag ganz klare Kompetenzen bekommen hat, muss durchgesetzt werden.
Wenn ich bei meinem Kollegen Lindner anschließen darf: 20 Jahre hat es gebraucht, bis es wieder einen Sozialgipfel gegeben hat, 20 lange, dürre Jahre, bis man die Wichtigkeit der sozialen Dimension erkannt hat. Ein Tisch mit drei Haxen kann nicht stehen (Bundesrat Mayer: Wenn es ein dreibeiniger Tisch ist, schon!), und wenn das Kapital, die Waren und die Dienstleistungen frei fließen können, brauchen wir einen klaren Aufbau einer sozialen Dimension.
Ich darf den Ihrer politischen Gemeinschaft nicht allzu fern stehenden Kommissionspräsidenten zitieren, der vor wenigen Wochen gesagt hat: Die Wirtschaftskrise haben wir langsam überwunden, aber nicht die größte soziale Krise der Europäischen Union – die Jugendarbeitslosigkeit und die sich verändernde Arbeitswelt mit all ihren Ungleichheiten und Deregulierungen. – Das ist es, was Kommissionspräsident Juncker ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringt, aber diesbezüglich sehe ich hier nichts.
Ich stimme Monika Mühlwerth zu, Europa ist nicht in Angst und Schrecken vor dieser Regierung, bei Weitem nicht, aber eine Ratspräsidentschaft versuchen wir ja alle gemeinsam zu tragen, und deshalb ist es auch wichtig, dass wir hier einen Dialog zwischen Opposition und Regierung haben. Da brauchen wir ganz wichtige Dinge. Sie sagen, es ist die letzte volle Präsidentschaft. Wir stehen vor dem Abschluss der Energieunion, vor der Weiterentwicklung des ESM, vor dem Abschluss der Bankenunion und, wir werden sehen, vor dem Finale der Brexitverhandlungen, und da bedarf es auch eines innerösterreichischen Dialogs.
Ich nehme noch einmal die Liebe zum Binnenmarkt her. Ein großer Erfolg war das Ende des Geoblockings – schaut gut aus, aber wenn die nicht liefern müssen, dann macht das wenig Sinn. Es gibt keinen Lieferzwang. Das Geoblocking gibt es gar nicht, aber das Produkt, das ich bestelle, wird mir nicht geliefert. Also: Fahr nach Lyon, fahr nach Göteborg und hol dir dein Produkt selber ab, das du gekauft hast! – Das sind Dinge, die nicht zusammenpassen.
Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat, bitte kommen Sie zum Schluss!
Bundesrat Stefan Schennach (fortsetzend): Ich komme zum Schluss.
Subsidiarität ohne Souveränität kann es nicht geben, denn wir brauchen eine Stärkung der Europäischen Union und keine zentrifugale Weiterentwicklung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.10
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile ihm dieses.
10.10
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Vieles wurde bereits gesagt. Als herausragendes Ereignis für heuer kann man mit Sicherheit den sogenannten Brexit erwähnen. Ich habe mich vor rund eineinhalb Jahren diesbezüglich schon geäußert und halte das auch für eine grundsätzlich sehr negative Entwicklung. Der Herr Minister hat es auch gesagt, es ist sicherlich keine Win-win-Situation, sondern da gibt es ganz gewiss zwei Verlierer: die Europäische Union einerseits und Großbritannien andererseits. Ich meine auch, dass wir mit Großbritannien einen sehr wichtigen Partner und auch einen großen Wirtschaftsraum verlieren werden.
Wir werden sehen, was gegen Ende des Jahres, im Oktober nämlich, herauskommt, wenn dann das Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegt, und wie sich das mit dem endgültigen Austritt im kommenden Jahr 2019, vor allem auch in der Übergangsphase, entwickeln wird. Das ist ja nicht ganz unerheblich, es gibt noch viele Dinge, die nicht klar geregelt sind: Wie schaut es aus mit den EU-Bürgern, die in Großbritannien leben?, und so weiter.
Wir Freiheitliche haben uns ja immer schon für ein Europa ausgesprochen, das für ein gemeinsames Europa arbeitet, denn wenn man gemeinsam an die Dinge herangeht, dann entsteht normalerweise viel Gutes, und das ist sicherlich zu unterstreichen.
Wir sagen aber auch, dass wir ein Europa der Subsidiarität brauchen. Diesbezüglich ist auch eine Taskforce eingerichtet worden, die im Juli ihren Bericht zur Stärkung der Subsidiarität vorlegen wird. Das ist dann schon in dem Zeitraum, in dem wir den Vorsitz innehaben. Das wird auch noch einzuarbeiten sein. Gemäß dem Motto weniger, aber effizienter werden wir da sicher auch eine positive Entwicklung erleben. Das betrifft gerade jene Bereiche, in denen die Nationalstaaten besser geeignet sind, die Dinge zu regeln, wie zum Beispiel bei der Wasserversorgung – unser Wasser gilt es natürlich zu schützen –, aber auch beim europäischen Katastrophenschutz, einem Punkt, der vor Kurzem noch in Verhandlung stand. Da sind die Nationalstaaten sicherlich besser geeignet, das zu regeln. In anderen Bereichen ist die EU gefordert, etwas zu tun; zu nennen ist etwa die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Unsere Frau Ministerin Kneissl hat ja angekündigt, dass die Zeit unseres Vorsitzes dafür genutzt wird, die Sicherheit in Europa weiter auszubauen und zu forcieren. Diesbezüglich sind viele Vorkommnisse zu melden, zum einen leider die aus meiner Sicht tragische Entwicklung der Flüchtlingsthematik. An dieser Stelle ein Sidestep nach Nordafrika, wo es ja mittlerweile wieder Sklaven gibt beziehungsweise Sklavenhandel betrieben wird (Bundesrat Stögmüller: Libanon!): Es ist schon eine sehr, sehr traurige Entwicklung, dass es das im 21. Jahrhundert noch gibt, wobei ja grundsätzlich die Sklaverei weltweit abgeschafft wurde. Zu nennen ist hier die Menschenrechtskonvention. Daher ist es eben auch in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen wichtig, dass wir gegen diese Vorkommnisse vorgehen und diese menschenverachtende Herangehensweise mit allen Mitteln bekämpfen, sodass diese Zu- und Umstände endlich abgestellt werden.
Jetzt noch ein paar Worte zu Frau Kollegin Schreyer: Sie haben vorhin gesagt, dass im EU-Arbeitsprogramm der Umweltschutz nicht berücksichtigt wird. Da darf ich Ihnen das EU-Arbeitsprogramm 2018 zeigen (das angesprochene Dokument in die Höhe haltend), in diesem steht ganz klar ab Seite 13 drinnen, dass sich selbstverständlich auch Österreich und die EU für den Umweltschutz aussprechen. Zu nennen ist, dass das Übereinkommen von Paris umgesetzt wird, dass die Treibhausgase um 40 Prozent reduziert werden sollen und dass wir gemäß international gültigen Rechten massiv gegen Erweiterungstätigkeiten in Atomkraftwerken, Temelín zum Beispiel, vorgehen werden. Der Umweltschutz wird also innerhalb der EU und auch von österreichischer Seite
sehr hochgehalten. Ich finde es deshalb von Ihnen nicht in Ordnung, wenn Sie hier herauskommen und sagen, dass man im Bereich des Umweltschutzes nichts macht.
Abschließend, die Redezeit ist gleich vorbei: Ich denke, dass wir eine sehr gut aufgestellte und schlagkräftige Regierung haben, allen voran Herr Minister Blümel und Frau Ministerin Kneissl. Wir haben in unserem Regierungsprogramm gleich als Kapitel 1 „Staat und Europa“. Das ist auch ein Zeichen unserer Bundesregierung, dass sie sich für Europa ausspricht. Diesen Weg wollen wir gehen. Ich bin sehr positiv gestimmt, dass wir von österreichischer Seite her unseren Vorsitz sehr gut und professionell abwickeln werden. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.16
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter. Ich erteile ihr dieses.
10.16
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuschauer via Livestream! Salzburg, woher ich komme, darf Gastgeber sein, das freut uns sehr. Wir können das und wir werden das gut machen. Salzburg war schon immer eine tolle Kulisse, damals für den Erzbischof, als er noch ein Diplomat europäischen Ranges war, bis Franz Joseph, der seine Sommerferien bei uns verbrachte. Salzburg war eine gute Kulisse für die Festspiele, die auf den Trümmern von 1918 – wichtiges Jubiläumsjahr heuer – von Wienern ins Leben gerufen wurden und von allen Regimen bisher weidlich und praktisch nahtlos genutzt wurden.
Es ist uns nicht nur gelungen, die massive Kritik Mozarts an den Salzburgern und an Salzburg unter den Teppich zu kehren, sondern sie sogar umzudrehen. Er wäre aber auch nie Mozart geworden, wenn er nicht gegangen wäre. Wir sprechen auch nicht darüber, dass bereits Erzbischof Leonhard von Keutschach 1492 die Juden endgültig vertrieben hat und Salzburg bis Mitte des 19. Jahrhunderts judenrein war, dass die Protestanten verjagt wurden und damit das aufstrebende Bürgertum zerstört wurde. Diese Seite der Medaille Salzburg lässt sich fortsetzen bis zu Theodor Herzl, Gottfried von Einem und Bertolt Brecht.
Salzburg ist also sicherlich der richtige Ort, um dort zur Schau zu stellen, dass die EU ein großartiges Projekt ist – ein Projekt der Hoffnung auf Überwindung des Nationalismus, auf Verwirklichung der Menschenrechte, der Möglichkeit, die Kooperation und nicht die Konfrontation in den Mittelpunkt zu stellen, ein Projekt der Hoffnung auf ein gutes Leben für alle in Frieden. Ob es aber auch gelingen wird, ein guter Ort zu sein, um genauer hinzuschauen auf die Kluft und auf die Abgründe, die sich hier auftun – wir sehen es selbst in der heutigen Debatte –, und ob dafür die richtigen Fragen und die Weichen gestellt werden, ist noch offen.
Ich sehe, dass es teilweise wirklich in die falsche Richtung geht, wenn die erste Botschaft dieser Regierung ist, wir brauchen weniger EU und mehr Subsidiarität. Bei all der Beschäftigung mit den Berichten habe ich immer mehr das Gefühl, dass diese Subsidiarität ein Trojanisches Pferd ist, das einen Spaltpilz innerhalb der EU bildet und diese Gräben noch weiter vertieft.
Hinsichtlich der anderen Botschaft, nämlich dass das EU-Budget kleiner werden soll, bleibt das Ganze die Antwort darauf schuldig, wie das gehen soll, wenn die Aufgaben immer mehr werden, und zwar im Sinne einer Militarisierung, die ja ungeheure Mittel verschlingt. Immer mehr machen wir aus dieser EU offensichtlich eine Gated Community so wie in den USA, wo die großen Differenzen zwischen Arm und Reich so überwunden werden, dass die Reichen sich eben hinter großen Mauern in Gated Communities verbergen. – Taucht das als Zukunftsbild für diese EU auf?
Oberste Priorität bleibt weiterhin das Wachstum, und zwar das Wachstum in einer beschränkten Welt; oberste Priorität bleibt die Wettbewerbsfähigkeit, auch innerhalb der EU. Um darauf einzugehen, was das im Hinblick auf Steuern und die finanzielle Basis der EU heißt, wird heute noch Gelegenheit sein.
Lassen Sie mich hier noch kurz eine ganz persönliche Geschichte anschließen: Ich war im letzten Herbst in Marokko. Auffällig dort ist die große Zahl junger Menschen, die man auf den Straßen immer wieder trifft, also die Demographie dieses Landes. Auffällig war aber auch, dass dieses Land unter einer extremen Dürre leidet. Es hat im vorletzten Winter keinen Schnee im Atlas gegeben. Das hatte zur Folge, dass die Tomaten viermal teurer waren und dass sich der Kartoffelpreis verzehnfacht hat. Was das für all die Menschen heißt, die dort leben, kann man sich gut vorstellen, wenn man das auch tatsächlich erlebt!
Bei der Rückkehr im Flieger bin ich draufgekommen, dass die meisten Touristen, die dort unten waren, zum Golfspielen dort waren. Es gelingt also offensichtlich, trotz des Wassermangels die Golfplätze entsprechend zu bewässern, aber keine Versorgung mit regionalen Lebensmitteln.
Welche Problematik dahintersteht, wenn die Klimaexperten uns erzählen, dass ganz Nordafrika nicht mehr bewohnbar sein wird, und zwar nicht erst im Jahr 2100, sondern wahrscheinlich schon in unserer allernächsten Zukunft – wir werden das noch erleben –, und was das für uns in Europa bedeutet und wovor wir hier die Augen verschließen, das kann, denke ich, nicht dramatisch genug vor Augen geführt werden. Deshalb glaube ich, dass wir in vielen Bereichen schlicht und einfach die falschen Fragen stellen und die falschen Schwerpunkte setzen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
10.22
Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 3043/AB-BR bis 3150/AB-BR beziehungsweise 3145/ABPR-BR/2018,
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,
eines Schreibens des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzicht eines Mitglieds beziehungsweise eines Ersatzmitglieds des Bundesrates,
einer Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Nominierung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen,
eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend die Vertretung des Herrn Bundespräsidenten vom 13. bis 15. März 2018,
der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und dessen Vertretung sowie
der Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41
Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen:
3043/AB-BR bis 3150/AB-BR sowie 3145/ABPR-BR (siehe S. 6)
2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (99/A und 19/NR)
3. Schreiben der Landtage:
Schreiben des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzicht eines Mitgliedes sowie eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Anlage 4)
4. Schreiben des Bundeskanzlers:
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Unterrichtung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Nominierung von Frau Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl und Herrn Bürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten Mag. Matthias Stadler zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (Anlage 6)
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend den Aufenthalt von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom 13. bis 15. März 2018 in der Ukraine bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz mit dessen Vertretung (Anlage 7)
5. Aufenthalte von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundeskanzler Sebastian Kurz am 15. März 2018 in Bulgarien (Anlage 5)
Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend die Vertretung von Bundeskanzler Sebastian Kurz gemäß Artikel 73 B-VG durch den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel (Anlage 5a)
6. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Schreiben des Bundesministers für Finanzen betreffend
Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 1)
Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 2)
Aufnahme von Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates sowie EU-Vorhaben gemäß Art. 23e B-VG:
(siehe Tagesordnung)
2. Selbständige Anträge:
3. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder sowie Berichte der Volksanwaltschaft:
Bericht des Bundesministers für Inneres zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum dem Achtzehnmonatsprogramm des estnischen, bulgarischen und österreichischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-641-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten
Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz (III-642-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Justizausschuss
Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Verfassung (III-643-BR/2018 d. B.)
und
Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für
EU, Kunst, Kultur und Medien an das Parlament zum Arbeitsprogramm der
Kommission für 2018 und zum
18-Monatsprogramm des Rates für 2017/18 gemäß Art. 23f
Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-lnfoG (III-649-BR/2018 d. B.)
beide zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates (III-644-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Umweltausschuss
EU-Jahresvorschau 2018 des Bundesministeriums für Finanzen (III-645-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Finanzausschuss
EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2018 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-646-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-647-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss
Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für 2018 (III-648-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Landesverteidigungsausschuss
Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-650-BR/2018 d. B.)
zugewiesen dem Ausschuss für Familie und Jugend
4. Petitionen:
Petition betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“, überreicht von Bundesrat David Stögmüller (39/PET-BR/2018)
zugewiesen dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Reinhard Todt: Weiters eingelangt sind Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Lan-
desverteidigung Mario Kunasek am 14. und 15. März 2018 im Libanon bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer mit seiner Vertretung sowie den Aufenthalt von Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl vom 13. bis 15. März 2018 in der Ukraine bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Inneres Herbert Kickl mit ihrer Vertretung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, die Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes sowie die Wahl eines/einer Ordnerin für den Rest des ersten Halbjahres 2018 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung von Dringlichen Anfragen
Präsident Reinhard Todt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ an den Bundesminister für Inneres vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Überdies gebe ich bekannt, dass mir außerdem ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ an den Herrn Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 5 der Geschäftsordnung werde ich die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage in unmittelbarem Anschluss an die Behandlung der Dringlichen Anfrage an den Herrn Bundesminister für Inneres aufrufen.
Präsident Reinhard Todt: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass die Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“, 250/A(E)-BR/2018, eine Frist bis 4. April 2018 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-649-BR/2018 d.B. sowie 9923/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu deren 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März dieses Jahres mit Stimmenmehrheit den Antrag, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.
10.30
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte (in Richtung Vizepräsidentin Ledl-Rossmann, die sich zum Präsidium begibt) Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir haben heute schon einige Abschiedsreden gehört und werden, denke ich, auch noch einige hören. Für mich ist dies die Erstrede hier im Bundesrat – man sagt dazu auch Jungfernrede, ich bleibe aber bei Erstrede –, und ich freue mich, dass ich diese Erstrede zu einem europapolitischen Thema halten darf. (Vizepräsidentin Ledl-Rossmann übernimmt den Vorsitz.)
Der vorliegende Bericht, den der Berichterstatter zitiert hat, gibt Anlass und bietet Gelegenheit, ein paar generelle Anmerkungen zur Europapolitik der derzeitigen Bundesregierung zu machen. Dieser Bericht von Ihnen, Herr Bundesminister, und dem derzeitigen Bundeskanzler Kurz ist ja in mehrerlei Hinsicht entlarvend, wenn man sich diesen genauer ansieht, und zwar nicht nur aufgrund dessen, was darin steht – wobei vieles davon okay und auch unterstützenswert ist –, sondern vor allem auch aufgrund dessen, was nicht darin steht. Gerade das, was nicht darin steht, obwohl es für die Menschen in Österreich und in der gesamten Europäischen Union wichtig wäre, gilt es besonders hervorzustreichen.
Wir hatten hier gestern eine sehr interessante Enquete. In diesem Zusammenhang möchte ich auch Herrn Präsidenten Reinhard Todt für die Initiative und allen, die sich sehr aktiv an dieser Enquete zum Thema Armut beteiligt haben, danken. Es war auch ein Vertreter der Europäischen Kommission zu Gast, der darauf hingewiesen hat, dass wir auf Unionsgebiet sage und schreibe 18 Millionen arbeitslose Menschen – darunter
sehr viele Jugendliche – haben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss die Alarmglocken schrillen lassen!
Es steigt auch die Armutsgefährdung stetig an, vor allem die Zahl der sogenannten Working Poor, also der Erwerbstätigen, die trotz Arbeit arm sind und unter die Armutsdefinition fallen. Das scheint für die derzeitige Bundesregierung aber kein Thema zu sein! Dabei ergäbe sich die Gelegenheit, gerade die EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, mit positivem Beispiel voranzugehen und auch darauf zu verweisen, was Österreich in der Vergangenheit geleistet hat.
Gerade durch die weltweit schlimmste Wirtschaftskrise, an die wir uns alle erinnern können, ist Österreich durch verschiedene aktive Maßnahmen gut gekommen, vor allem durch die Maßnahmen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen, durch Jugendbeschäftigungsprogramme, durch das duale und auch triale Ausbildungssystem, durch überbetriebliche Lehrwerkstätten und Produktionsschulen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das Anspringen des Wirtschaftsmotors hat auch geholfen!) – Liebe Frau Kollegin, danke, dass Sie auch darauf hinweisen: Durch unsere Wirtschaftspolitik ist auch der Wirtschaftsmotor wieder angesprungen! In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch ganz wichtig, über entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte zu verfügen, um die frei werdenden Stellen auch besetzen zu können. Die Wirtschaft lechzt nach qualifizierten Arbeitskräften! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Gerade durch Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben wir es geschafft, den Fachkräftebedarf zumindest zu einem großen Teil abzudecken. Wir sind international überall dafür beneidet worden. Der Herr Kollege hat es schon gesagt: Es sind Delegationen nach Österreich gekommen und haben sich unsere Erfolgsmodelle angesehen. Das ist etwas, worauf wir gemeinsam stolz sein können! Auch die ÖVP als damaliger Koalitionspartner hat aktivst mitgewirkt. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es besteht aber absolut kein Grund, sich jetzt förmlich davon zu distanzieren und das fast als Teufelswerk abzutun, nur weil es von der vorherigen Regierung gekommen ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Mühlwerth: Könnt ihr euch noch erinnern, dass ihr einmal in der Regierung wart?)
Im Hinblick darauf möchte ich Sie schon ersuchen, auch der Wahrheit die Ehre zu geben! Das haben wir gemeinsam gemacht. Ich sage es ja: Das sind wichtige Dinge – aber es fehlt auch sehr viel. (Bundesrat Mayer: Das Programm habt ihr mitbeschlossen!)
Diese EU-Ratspräsidentschaft könnte nun dafür genützt werden, dieses Erfolgsmodell nach Europa zu tragen, um die Arbeitslosigkeit in Europa zu senken und einzudämmen und vor allem der Jugend eine Chance zu geben. Arbeitslosigkeit und Perspektivenlosigkeit der Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind nämlich sozialer Sprengstoff für die Gesellschaft in Europa, und das muss uns zu denken geben. Das ist auch ein Sicherheitsrisiko, wenn Sie schon so gerne von Sicherheit reden. Das ist das größte Sicherheitsrisiko! (Bundesrätin Mühlwerth: Warum habt ihr dann diesbezüglich nichts gemacht?) Darauf sollte ganz besonderes Augenmerk gelegt werden! Diese Chance wird aber leider bei der Prioritätensetzung im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft nicht genützt, und das ist schade!
Sie widmen sich lieber dem Begriff der Subsidiarität. Wir haben heute schon Definitionen gehört. Kollege Schennach hat darauf verwiesen. Frau Dr.in Reiter hat darauf verwiesen. Es gab wichtige Anmerkungen. Der Europaminister, der jetzt am Handy surft, hat auch darauf Bezug genommen. (Bundesrat Posch: Eh schon länger!) Sie haben zitiert: „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt“. – Ja. Niemand verliebt sich in den Arbeitsbegriff; das ist eine Arbeitsmethodik; die Subsidiarität hat schon ihre Be-
rechtigung, aber man muss sie auch richtig verstehen. Wenn das jedoch so verstanden wird, dass sich die EU überall zurückziehen und ja nicht zu viel tun dürfen soll, gleichzeitig aber für alles verantwortlich sein soll, dann wird dieser Begriff gründlich missverstanden.
Es wird gesagt, dass für Migration und Außengrenzschutz verstärkt Verantwortung übernommen werden soll. – Sie wissen ja, wie weitläufig die europäischen Grenzen sind, und um diese Aufgabe erfüllen zu können, brauchen die europäischen Behörden auch entsprechendes Pouvoir, und das kostet Geld. Gleichzeitig wollen Sie aber den EU-Haushalt kürzen. – Das passt halt irgendwie nicht zusammen!
Letzteres gilt ebenso für die Vorstellung, die Einnahmenausfälle durch den Brexit durch Ausgabenreduktionen zu kompensieren, gleichzeitig darf aber beim größten Brocken, der Landwirtschaft, nur ja nichts angetastet werden – wobei wir wissen, dass nicht die kleinen Bauern, die kleinen Biobauern, die das wirklich brauchen würden, diese Förderungen lukrieren, sondern die Großgrundbesitzer, die meistens außerhalb Österreichs angesiedelt sind, wie etwa das britische Königshaus. In dieser Kategorie werden die Förderungen in großen - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Großbritannien ist dann nicht mehr dabei, aber derzeit noch.
Wie gesagt: Die Angehörigen dieser Kategorie, die Großgrundbesitzer, holen sich diese Förderungen ab, und die kleinen Bauern schauen dann durch die Finger. Das kann es auch nicht sein! Hier muss wirklich auch der Wahrheit die Ehre gegeben werden: Wo wollen Sie denn sparen? Das muss zusammenpassen. Da muss mehr Logik in die Argumentation. Seien Sie bitte ehrlich! (Bundesrätin Mühlwerth: Das Wort Sparen kennen Sie ja nicht! Das ist für Sie ein Fremdwort!)
Österreich war politisch immer in der Mitte Europas und hat sich in der europäischen Zusammenarbeit immer als verlässlicher Partner gezeigt. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Gerade in Anbetracht der weltpolitischen Umwälzungen im Zuge der Trump-Administration und vieler Entwicklungen mehr braucht es ein gestärktes, ein geschlossenes Europa, um gemeinsam auch gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen, um gemeinsam gegen Armut vorzugehen, aber auch um gemeinsam gegen undemokratische, autoritäre Tendenzen oder gegen eine Aushöhlung der Pressefreiheit vorzugehen. Diesbezüglich hört man von Ihnen relativ wenig. Ganz im Gegenteil: Es gibt Sympathiebekundungen für Regierungen, die in diesem Zusammenhang eine fragwürdige Politik verfolgen.
Ich ersuche Sie also wirklich: Bewahren wir den Platz Österreichs inmitten Europas, auf Basis der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit! Drängen Sie uns nicht politisch an den Rand!
Wir brauchen wie gesagt ein starkes Miteinander, auch wenn es darum geht, die Rechte der arbeitenden Menschen zu wahren. Leiten Sie deshalb bitte das Bewerbungsverfahren ein, damit Österreich Sitz für die Arbeitsschutzbehörde wird – auch eine ganz wichtige Maßnahme! Österreich hat da eine sehr hohe Kompetenz, und diese gehört weiterhin im Sinne der Menschen in Österreich und im Sinne der Menschen in der Europäischen Union gestärkt. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
10.40
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gregor Hammerl. – Bitte, Herr Bundesrat.
10.40
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich gleich einmal ein Danke für diesen gemeinsamen Bericht – das ist ein ausgezeichneter Be-
richt! – und ein großes Danke an die Beamten, die daran mitgearbeitet haben, aussprechen. – Ich bitte um Applaus. (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen der FPÖ sowie des Bundesrates Novak.)
Meine Damen und Herren! Es ist ein ehrgeiziges und anspruchsvolles Programm, das sich unser Bundeskanzler und der Herr Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel im Rahmen des 18-Monatsprogramms des Rates für 2017/18 vorgenommen haben. Das sogenannte Trioprogramm – Herr Bundesminister Blümel hat es bereits erwähnt –, das die Zeit des Ratsvorsitzes von Estland, Bulgarien und Österreich umfasst, stellt den Rahmen für dieses Arbeitsprogramm dar, lässt aber auch viel Platz für österreichische Initiativen – es wird ein Schwerpunkt werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesminister Gernot Blümel ist für die gute Vorbereitung der Zeit des österreichischen EU-Vorsitzes und für die mutigen Schritte, die gesetzt werden sollen, herzlich zu danken. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Geschätzter Herr Mag. Lindner, ich schätze Sie wirklich sehr, Sie sind ein junger Bundesrat, haben Zukunft in der SPÖ, aber ich weiß nicht, warum Sie heute so negativ gesprochen haben. Das ist bis jetzt überhaupt nicht Ihre Art gewesen, denn in anderen Gesprächen, die wir hier im Haus zum Thema EU geführt haben, haben Sie immer sehr positiv darüber gesprochen.
Frau Kollegin Grossmann schätze ich auch sehr, eine Steirerin, die heute das erste Mal da ist – wir kennen uns aus dem Landtag in Graz. Ich möchte Ihnen eines sagen – einer meiner Kollegen hinten hat gesagt, er geht gerne ins Burgtheater, in die Josefstadt –: Das Reinhardt Seminar haben Sie nicht bestanden! Was Sie heute hier erklärt haben, war, keine Frage, nicht richtig. (Heiterkeit bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, es steckt nicht nur viel Arbeit in der Vorbereitung, es wartet noch mehr Arbeit für die konkrete Zeit des Vorsitzes. Österreich, meine Damen und Herren, hatte schon zwei Mal den EU-Ratsvorsitz inne – 1998 und 2006 – und konnte sich damals als guter Gastgeber, von dem wesentliche Initiativen ausgegangen sind, präsentieren. Es ist nur zu wünschen, dass die geplanten Initiativen Wirkung zeigen werden, denn in der Situation, in der sich die EU befindet, ist das sehr, sehr notwendig.
Beim Vorsitz 2018 geht es um wesentliche Weichenstellungen für die EU. Das gilt in Bezug auf die Stimmung und die Strukturen. Das zeigt auch dieses Arbeitsprogramm auf. Mit dem Brexit ergibt sich eine wesentliche strukturelle Veränderung, die auch Auswirkungen auf die Eröffnung von Beitrittsperspektiven für die Länder des Westbalkans haben wird. Soll die EU erweitert werden, wenn ein das Gesicht der EU bis jetzt stark bestimmendes Land austritt? Was sind die Gründe für den Austritt? Wie wird er vollzogen? Welche Auswirkungen hat das?
Diese und andere Fragen, meine Damen und Herren, stellen sich in aller Härte, sie warten auf eine klare Antwort, und auch während unseres EU-Ratsvorsitzes wird darüber gesprochen werden müssen.
Die darunterliegende Herausforderung betrifft die prinzipielle geistige Ausrichtung der EU. Es gilt, die Rolle der EU als größte Friedensinitiative in Europa zu stärken und nicht in nationalen Egoismen zu verdunkeln. Auch das ist im Programm enthalten.
Meine Damen und Herren, wir müssen Europa eine Seele geben! Das hat Kommissionspräsident Jacques Delors schon vor 30 Jahren gefordert. Eine vor allem auf Recht und Bürokratie gegründete EU könnte nur zu leicht den Rückhalt beim Volk verlieren, gab er zu bedenken. Wir sind heute zum Teil in einer Situation, in der dieser Rückhalt zu schwinden droht, da uns nicht mehr bewusst ist, was wir an der EU haben – auch dazu wird es einen Schwerpunkt im Vorsitz geben.
Das hat viele Ursachen: Es gibt Gruppenbildungen in der EU, die den Blick auf das Eigene richten, das Gemeinsame aber aus den Augen verlieren. Es gibt bürokratische Verengungen, die den Geist einschränken, es gibt Mangel an Solidarität mit den anderen EU-Ländern.
Meine Damen und Herren, die Migration spielt dabei eine ganz, ganz wichtige Rolle, das wurde heute schon vom Herrn Minister erwähnt. Das ist der Keil, der zwischen einzelne EU-Länder getrieben wird. Gerade deswegen ist es von Bedeutung, dass unser Bundeskanzler Sebastian Kurz die Fragen zu Asyl und Einwanderung in der Zeit des EU-Ratsvorsitzes thematisieren will und muss.
Zugleich gilt es aber auch, die Subsidiarität in der EU zu überdenken und in neue Strukturen zu gießen. Im Namen der Subsidiarität muss dem europäischen Zentralismus das Europa der Regionen gegenübergestellt werden. In diese Richtung, meine Damen und Herren, gilt es, neue Akzente zu setzen, wie auch der vorliegende Bericht sehr deutlich zeigt.
Der folgende Punkt spielt nicht nur in Bezug auf die Diskussionen über einen neuen Finanzrahmen der EU nach dem Brexit eine Rolle: Es ist wichtig, dem Prinzip der Sparsamkeit zu folgen. Dies ist die österreichische Position und sie ist auch im Arbeitsprogramm enthalten. Dabei steht Sparsamkeit nicht als Wert für sich, sondern sie soll ein Anstoß dafür sein, darüber nachzudenken, welche Funktionen von den Zentralstellen wahrgenommen werden und wahrgenommen werden müssen, und welche Funktionen den einzelnen Staaten zur Erfüllung zurückgegeben werden sollen.
Meine Damen und Herren, es trifft sich meines Erachtens gut, dass gerade dem EU-Ratsvorsitz Österreichs die erste Expertise der Taskforce für Subsidiarität vorgelegt wird – das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Diese Taskforce wurde von Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker letzten November unter dem Motto: Weniger, aber effizienteres Handeln, ins Leben gerufen, um Reformen zu erarbeiten. In der Anwendung von Subsidiarität und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit können wesentliche Schritte zu einer EU, die verstärkt auf die Menschen zugeht, liegen.
Gerade angesichts der Beitrittsperspektiven, die den Westbalkanländern eröffnet werden sollten, stellt sich die herausfordernde Frage nach der Zukunft der EU. Diese kann nicht nur in einer Erweiterung, sondern muss in einer entsprechenden Vertiefung liegen. Dabei darf Vertiefung nicht ein Mehr an zentralstaatlichen Einrichtungen bedeuten, sondern eine Stärkung der regionalen Kräfte. Diese Stärkung darf aber nicht in Eigenbrötelei, eine Haltung im Sinne von: Wir pfeifen auf Brüssel!, münden, sondern es bedarf einer neuen Zusammenarbeit zwischen den zentraleuropäischen Ländern, den Einrichtungen, den Regionen und den Staaten.
Eine solche Ausrichtung ist auch in Bezug auf institutionelle Fragen, die im zweiten Halbjahr 2018 auf uns zukommen werden, wichtig, etwa wenn es um die Frage der Sitzverteilung – das wurde heute angesprochen – im Europäischen Parlament in der Funktionsperiode bis 2024 geht. Der vorliegende Bericht spricht sich für eine Einsparung durch freiwerdende Sitze und damit für eine Verkleinerung des Europäischen Parlaments aus. Ich kann diesem Vorhaben nur zustimmen – danke, Herr Minister!
Würde das Missverhältnis bezüglich der Sitze im Europäischen Parlament in einer bestimmten Form korrigiert, so könnte Österreich ein zusätzlicher Sitz zugesprochen werden, was für Österreich 19 Sitze bei der EU-Parlamentswahl 2019 bedeuten würde.
Meine Damen und Herren! Jedenfalls geht es um die Frage, wie Demokratie vertieft wird, sei es mit einem neuen Transparenzregister für Lobbyisten, auf das man sich unter dem bulgarischen EU-Ratsvorsitz einigen könnte und das im zweiten Halbjahr zur Anwendung kommen könnte, sei es mit dem sogenannten Demokratiepaket der EU,
etwa mit dem ganz, ganz wichtigen Vorschlag auf Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Ein ganz wichtiger Punkt betrifft den Bereich Kunst, Kultur und Medien, im dem man mit der Überarbeitung der Richtlinie in Bezug auf die audiovisuellen Mediendienste in der Endphase ist. Diese wird während der österreichischen Ratspräsidentschaft zum Abschluss gebracht werden. Österreich spricht sich zum Beispiel dafür aus – ich bin gleich fertig –, dass auch soziale Netzwerke insbesondere in Sachen Werbung und Jugendschutz unter die neue Richtlinie fallen. Das ist auch im Programm drinnen.
Meine Damen und Herren, dazu braucht es Geschlossenheit, aber auch Subsidiarität! Österreich hat dazu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Ich danke Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz und Ihnen, Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel, dass Sie sich, wie der Bericht zeigt, dieser Herausforderung stellen. (Ruf bei der SPÖ: Schleim! Schleim! Schleim!) Ich wünsche Ihnen beiden und der ganzen Regierung – es ist eine schwierige Arbeit in den nächsten eineinhalb Jahren – die Kraft für die notwendige Umsetzung, und ich wünsche uns allen die Bereitschaft, dort mitzuwirken, wo wir alle unvertretbar mitwirken können – auch die SPÖ und die Grünen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
10.49
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Heidelinde Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.
10.50
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg) : Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte ZuseherInnen via Livestream! Ich bewerbe mich nicht für einen Schauspielerjob (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ), auch wenn ich nach zwei weiteren Sitzungen aus diesem Gremium leider ausscheiden werde.
Dieser Bericht hat einen sehr umfangreichen allgemeinen Teil, und ich finde es eigentlich schon bewundernswert, dass das in dieser Form so weitergehen kann, nämlich dass sich hier eine doch europafreundliche Regierung präsentiert. Sieht man nämlich zum Beispiel auf der anderen Seite, was vorgestern in Straßburg bei der Pressekonferenz der Lega Nord passiert ist, als die klare Forderung der Lega vorgestellt wurde, aus der EU auszutreten, und gewünscht wurde, eine entsprechende Verfassungsänderung zu beschließen und aus dem Euro auszutreten, und ein Herr Vilimsky in dieser Pressekonferenz dabeisaß und auch noch gratulierte, so fragt man sich, wie dieses Spannungsfeld auszuhalten ist, gerade im Vorfeld der Ratspräsidentschaft. Gott sei Dank haben wir offensichtlich ausgezeichnete Beamte, die da einen eingeschlagenen Kurs fortsetzen.
Es ist schon gesagt worden, im Zentrum steht immer wieder – auch im Redebeitrag meines Vorredners – die Stärkung der Subsidiarität. Es gibt eine Taskforce, die seit Jänner für weniger EU, aber effizienteres Handeln arbeitet, das heißt, für Zurückübertragung von Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten.
Wie das die Seele der EU, die dieses Projekt braucht, stärken soll, ist mir nicht wirklich einsichtig, denn das heißt doch ganz klar: Das, was wir haben, tut zu viel, wir wollen das wieder zurück und wollen die Seele unseres eigenen Bezirks stärken. Aber Vorsicht davor, die Seele des Ganzen zu stärken! – Das zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht.
Österreich wird bis spätestens Ende April 2018 das Nationale Reformprogramm 2018 und das Stabilitätsprogramm 2017 bis 2022 übermitteln. Darüber, wie sich sozusagen die neue Regierung da wirklich niederschlagen wird, wissen wir nichts Genaues.
Es gibt dieses Weißbuch, das heute schon erwähnt wurde, mit diesen fünf Szenarien, die zur Zukunft der EU zur Debatte stehen. Das erste Szenario lautet „Weiter wie bis-
her“ – warum man das überhaupt als Szenario hingeschrieben hat, ist fraglich, das ist natürlich für alle mehr als unbefriedigend –, das zweite Szenario ist: Reduktion auf den Binnenmarkt, das dritte Szenario ist: Mehr integrationswillige Staaten betreiben eine stärkere Integration – das ist vom Tisch für unsere Regierung –, das vierte Szenario ist: Weniger tun, das aber effizienter, und das fünfte Szenario ist: Stärkere Integration aller Staaten.
Das vierte Szenario – weniger tun, das aber effizienter – ist jenes, das verwirklicht werden soll. Der Bericht bleibt aber schuldig, was das wirklich heißt, außer sparsamer zu werden. Das ist an und für sich noch keine Ansage, nämlich sparsamer zu werden und sich auf die wichtigen Bereiche zu fokussieren.
Was sind diese wichtigen Bereiche? – Es ist klar, das Budget muss nach dem Brexit entsprechend angepasst – so steht es in diesem Bericht – und modernisiert werden. Das heißt offensichtlich, es muss reduziert werden, um Spielraum für neue Prioritäten zu schaffen. Dazu möchte ich nur erwähnen, dass jetzt das Europäische Parlament beschlossen hat, das Budget von 1 Prozent auf 1,3 Prozent anzuheben, also nicht zu reduzieren. Ich denke, da kommt eine wichtige Debatte auf uns zu.
Spielraum für neue Prioritäten: Dazu muss man sich einen erst kürzlich gefassten Beschluss ansehen, demzufolge ein Rüstungsfonds eingerichtet wird, der zwei Jahre 500 Millionen Euro und nach 2019 1 Milliarde Euro mehr erhalten wird – ein Rüstungsfonds! Das heißt, die neuen Prioritäten der EU sind, uns am Wettrüsten, am Aufrüsten zu beteiligen.
Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zur Vollendung der Bankenunion: Das wird grundsätzlich befürwortet, aber Fiskalkapazität und europäischen Finanzminister beurteilen wir kritisch. Wie diese Vertiefung tatsächlich erfolgen soll und wie man zu den vorhandenen Vorschlägen steht, dazu bleiben wir einmal kritisch.
Es wird gezögert und gezaudert, obwohl es gerade aufgrund des gegenwärtigen politischen Klimas und der bestehenden wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen in einer globalisierten Welt, in den Bereichen innere und äußere Sicherheit, im Grenzschutz, in der Migrationspolitik, in der Stabilisierung unserer Nachbarschaft, im Wachstum und in der Beschäftigung, in der Jugendarbeitslosigkeit – wurde heute schon erwähnt – sowie in der Umsetzung der auf der Klimakonferenz in Paris getroffenen Beschlüsse konsequente und entschlossene Entscheidungen bräuchte – und nicht: Sehen wir kritisch, was sich alles vielleicht verändern müsste.
Es bräuchte konkrete Maßnahmen vonseiten der EU. Diese wären notwendig, scheinen aber unter: Weniger, aber effizienter, keinen Platz zu haben.
In der österreichischen Position wird auch gesagt: Wir wollen aktiver und zuverlässiger Partner zur Weiterentwicklung der EU bleiben und die besonderen Mitgestaltungsmöglichkeiten, die sich bieten, auch nutzen. – Die besondere Mitgestaltungsmöglichkeit beschränkt sich aber auf den Kurswechsel zu mehr Subsidiarität.
Zur Sitzverteilung im Europäischen Parlament – auch das hat mein Vorredner schon angeschnitten –: Grundsätzlich ist Österreich für die Einsparung nach dem Brexit, hätte aber gerne selber einen Sitz mehr. – Also das ist schon ein bisschen eine Schlaucherlargumentation.
Zur Wahlrechtsreform: Die Förderung der Wahlbeteiligung wird grundsätzlich positiv gesehen, aber – wieder das Aber – man ist gegen die Schaffung von gesamteuropäischen Wahllisten. Fürchtet man sich da, dass so etwas wie ein europäisches Bewusstsein bei den Bürgern entsteht, die ein Parlament wählen, in dem es nationenübergreifende Wahllisten gibt?
Zur EU-Erweiterung wird eine wirkliche No-na-Position abgeliefert: Man unterstützt die Ziele der EU-Erweiterung in den Westbalkanländern und die Erfüllung der Kriterien
durch das jeweilige Kandidatenland ist Voraussetzung für einen EU-Beitritt. – No na! Eine aktive Rolle Österreichs, die ja auch schon wahrgenommen wurde und auch da wahrgenommen werden könnte, vermisse ich auch in diesem Bericht.
Ganz kurz noch zur Kultur, da das auch in diesen Kompetenzen fehlt: Das ist Schwerpunkt im EU-Arbeitsplan für 2015 bis 2018, allerdings merkt man davon leider sehr wenig.
Zu Fragen des Cyberraums: auch da Zögern und Zaudern; es gibt einen Vorschlag für ein Paket zur Cybersicherheit und eine Verordnung für einen Vorschlag für Enisa, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit. Diese soll zwar helfen und sinnvolle Kapazitäten in Europa auf- und ausbauen, aber im operativen Bereich keine aktive, managementrelevante Verantwortung übernehmen und keine eigenen Kapazitäten dafür aufbauen. Ob man so etwas wie eine europaweite Cyberübung will und für sinnvoll befindet, das prüft man erst. Auch bei dieser Frage, die wirklich ganz Europa betrifft und meiner Meinung nach auch nur europaweit gelöst werden kann und an der nur europaweit weitergearbeitet werden kann, zögern und zaudern wir – das machen wir uns lieber selber.
Lassen Sie mich nur ganz kurz etwas – ich wollte das Resümee länger machen, aber das geht sich nicht aus – zum Kollegen Köll und seiner Begründung, warum das Römische Reich zugrunde gegangen ist, sagen:
Die Stärkung der militärischen Außengrenze ist ein Fokus, zugrunde gegangen ist das Römische Reich an den tiefen sozialen Verwerfungen, die es dort gab. Es gab nämlich die Notwendigkeit, Arbeitskräfte von außen zu haben, es bestand auch die soziale Frage, die durch das Christentum aufgeworfen wurde.
Die Befassung mit der sozialen Frage auf die nächsten Jahrzehnte zu verschieben, wenn wir die Grenzsicherung vielleicht hingebracht haben werden, halte ich für fatal und für grob fahrlässig. Die Zukunft Europas wird sich an der sozialen Frage entscheiden. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
11.00
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bevor wir in der Rednerliste weitergehen, begrüße ich Herrn Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger sehr herzlich bei uns. (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.01
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher via Livestream! Es ist immer sehr interessant, nach Vorlage eines Berichts die Schlussrede zu halten, wenn dann praktisch schon alles gesagt ist, was in diesem Bericht steht. Es ist aber einiges dargestellt worden, was zumindest korrigiert gehört und näher betrachtet werden muss.
Wenn man jetzt den im Bericht als Schwerpunkt genannten Bereich der Subsidiarität betrachtet, der als Hintergrund weniger, aber effizienteres Handeln hat, und wenn man dann doch hin und wieder darauf hört, was die Menschen in diesem Land, in den Gemeinden über gewisse Dinge reden, die in der Vergangenheit in der EU abgegangen sind und teilweise immer noch abgehen und die auch tatsächlich korrigiert gehören, dann kann ich Ihnen allen, die hier diesen Bereich bekritteln und sagen, dass jetzt die EU „weniger“ wird, wirklich nur gratulieren. Sie sollten sich einmal alle miteinander zusammensetzen und anfangen nachzudenken.
Bis jetzt hat man uns als Staat vorgeworfen, dass in der EU offensichtlich – oftmals schon ungerechterweise, aber doch in vielen Bereichen treffend – das Geld abgeschafft
worden ist. Fangen wir an, das unter dem Aspekt „weniger tun, aber dies effizienter“ näher zu betrachten: Frau Kollegin, Sie waren bei der Ausschusssitzung dabei. Wir haben dort gefragt, was damit gemeint wurde, und haben die Auskunft bekommen, dass das vor allem den überbordenden Bereich des Konsumentenschutzes, aber auch den Punkt Normierung, und dies vor allem im technischen Bereich, betrifft. Da kann ich ein bisschen mitreden.
Sie stellen sich her und sagen: Es ist ganz schlecht für die Seele Europas, die als Friedens- und Wirtschaftsprojekt geboren worden ist, wenn man über die Gurkenkrümmung nicht mehr in Brüssel entscheidet. (Bundesrätin Mühlwerth: Oder den Bräunungsgrad der Pommes! – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt, aber wenn man in den einzelnen Mitgliedstaaten über solche Bereiche wieder selbst entscheiden kann, dann sehe ich das mehr als positiv. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich glaube auch, dass dieser Bericht einiges beinhaltet, was Schwerpunkte betreffen kann und muss. Wie Sie wissen, ist ein Ratsvorsitz von einer begrenzten Zeitdauer. Wir werden uns nicht allem widmen können.
Wir haben vorher schon die historischen Thematiken angeschnitten, Frau Kollegin. Ich gebe Ihnen schon recht, dass der Sozialbereich in Österreich ein wichtiger Bereich ist. Wenn ich aber willentlich und mutwillig die Grenzen für illegale Zuwanderung öffne und mir dadurch massive Probleme in jedem Mitgliedstaat – das betrifft ja nicht nur Österreich – einhandle, dann hängen diese Dinge miteinander zusammen. Dann hängt das sehr wohl damit zusammen, dass soziale Sicherheit auch bedeuten muss, dass Österreicher und Menschen, die in den Mitgliedsländern leben, ein Recht darauf haben, sichere Grenzen vorzufinden.
Sie beide, vor allem die Grünen und die SPÖ, wissen, was in den letzten Jahren passiert ist: Das war Chaos als Vorname! Entschuldige, liebe Frau Kollegin Grossmann: Das war unter der Kanzlerschaft eures Bundeskanzlers Kern. Es sind Dinge passiert, die unerträglich waren. Es war eine Reaktionszeit bis zum Gehtnichtmehr vorhanden, und dann hat man gesagt: Warum hilft uns die EU nicht? Ich finde es wichtig und richtig, dass man sich dem Thema jetzt widmet, dass man endlich anfängt, Schengen auch ernst zu nehmen, denn wir wissen auch, dass dieses System versagt hat. (Bundesrat Pfister: Sie kürzen das Geld für Integration!)
Schauen Sie, Herr Kollege, Sie wissen genau, wie es ausschaut, und Sie wissen auch genau, was passiert ist. (Bundesrätin Winkler: Was hat der Außenminister, der Integrationsminister gemacht?) Sie wollen jetzt Antworten auf Fragen über Dinge, die Sie verabsäumt haben einzurichten? Da sind Sie ein bisschen spät dran. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Ebner: Der war nicht dabei?)
Sie haben ja offensichtlich in der Regierung nichts zu reden gehabt. Waren Sie in der vorhergehenden Regierung der Juniorpartner, oder was waren Sie? – Das darf ja nicht wahr sein!
Die EU-Erweiterung ist ein wichtiger Punkt, und es ist auch festgeschrieben, dass es während des österreichischen Ratsvorsitzes wahrscheinlich zu wesentlichen Erkenntnissen kommen wird, vor allem bei den Westbalkanstaaten Serbien und Montenegro, wo weitere Verhandlungskapitel geöffnet und vertieft werden.
Warum begrüßt Österreich zwar die Vorhaben einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion, sieht aber doch einige Dinge kritisch? – Ich glaube, es ist gut und wichtig, dass man Dinge kritisch sieht. Wenn man sagt, dass man nicht vordergründig gleich die Einrichtung eines EU-Wirtschafts- und -Finanzministers braucht, wie es hier beispielhaft angeführt ist, dann sehen wir das durchaus auch als gerechtfertigt. Ich weiß, dass das eine SPÖ-Haltung ist, aber wir sind noch nicht so weit, dass wir die Ver-
einigten Staaten von Europa ausrufen. Da wird, so hoffe ich, noch ein bisschen Zeit vergehen.
Die Cybersicherheit ist ein Thema, das uns alle betrifft. Wir haben in diesem Parlament auch in Verbindung mit der Digitalisierung schon sehr viel darüber diskutiert. Es ist in Wirklichkeit eine positive Entwicklung, dass die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit in eine EU-Cybersicherheitsagentur umgewandelt wird.
Die Kulturagenda ist genauso angeführt wie das „Kreative Europa“, das nach 2020 auch weitergeführt werden muss.
Deswegen, geschätzte Damen und Herren, sehen wir die positiven Aspekte dieses Berichts. Wir sehen auch sehr viele weitere positive Ansätze für die Weiterentwicklung nicht nur der EU, sondern auch ihrer Mitgliedstaaten. Deswegen gibt es unsererseits hierzu auch Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.08
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (35/A und 18 d.B. sowie 9926/BR d.B.)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Verehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Finanzen über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher gleich den Antrag.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.09
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns dieses Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, anschauen, dann ist die
Ausgangslage so, dass der Verfassungsgerichtshof eine Neuberechnung der Einheitswerte für bäuerliche Betriebe festgelegt hat. Leider konnte die daraus resultierende Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Hauptfeststellung 2014 nicht wie ursprünglich vorgesehen ab 1.1.2017 vorgenommen werden, da vonseiten der Finanz die Einheitswertbescheide nicht rechtzeitig an die SVB übermittelt werden konnten. Das hat auch damit zu tun, dass man im EDV-Bereich Dinge einrichten musste, sodass das Ganze nicht so schnell gegangen ist.
Jetzt wird es ein bisschen technisch: Die Hauptfeststellungsbescheide, welche durch die Finanzbehörden erst nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden, entfalteten ihre sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit in weiterer Folge erst zu einem späteren Zeitpunkt. Von den Regierungsparteien wurde dieser Umstand zum Anlass genommen, einen Antrag auf eine dahin gehende Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes zu stellen. Dabei sollte der sozialversicherungsrechtliche Wirkungsbereich um fünf Quartale auf 1. April verschoben werden.
Wir von der SPÖ glauben, dass diese Sozialversicherungsagenden eigentlich nicht, wie das vor Weihnachten stattgefunden hat, im Budgetausschuss, sondern in einer qualitativen Debatte im Sozialausschuss hätten behandelt werden müssen und dass bei dieser Maßnahme eine Ungleichbehandlung der Bäuerinnen und Bauern vermieden werden sollte. Durch die Neuberechnung wäre die Mehrheit der Betriebsführer aufgrund der Hauptfeststellung höher belastet worden, was ihnen nun erspart wird, andererseits wird einem nicht unbeträchtlichen Teil eine Entlastung vorbehalten.
Das heißt, es haben vor allem die bäuerlichen Großbetriebe davon profitiert. Dass den einen genommen und den anderen gegeben wird, liegt im Grunde genommen recht klar auf der Hand. Bei der Debatte, wie sie hier stattfindet und in den letzten Wochen stattgefunden hat, frage ich mich schon, wie das bei der FPÖ so ist, warum sie sich wie eine Fahne im Wind dreht. Wenn es um jene geht, die sie zu vertreten glaubt, arbeitsuchende Menschen und vor allem kleine Leute, dann hat sie da wirklich voll danebengehaut, denn eines muss man feststellen: Hier profitieren in weiterer Folge jene Menschen, die bäuerliche Großbetriebe haben.
Insgesamt verursacht diese Verschiebung auch noch Kosten von sage und schreibe rund 40 Millionen Euro. Dieser Beitragsentfall durch diese Verschiebung wird natürlich von den Steuerzahlern aufgefangen. Die SPÖ sieht in diesen Maßnahmen daher weniger eine Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern, es tut sich viel eher der Verdacht einer gezielten Klientelpolitik auf. Deswegen wird die SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.13
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.13
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Die Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes ist wirklich dringlich, und ich bin dankbar, dass diese so rasch von der neuen Bundesregierung umgesetzt wurde.
Warum? – Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist eine sehr junge Sozialversicherungsanstalt, die alle Agenden in einer Hand hält, nämlich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. An die 260 000 Betriebe sind hier inkludiert.
Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Einheitswert. Der Einheitswert ist der geschätzte Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs. Mit
diesem geschätzten Ertragswert vermindert man Bürokratie und sehr viele Buchführungsaufzeichnungen, die in der Landwirtschaft mit einem pauschalen System der Ertragsfeststellung abgegolten werden.
Der Verfassungsgerichtshof – das hat Kollege Novak schon ausgeführt – hat festgestellt, dass hier eine Neuanpassung notwendig ist, weil der Einheitswert seit 1970 nicht wesentlich verändert wurde, sich aber die Zeiten, die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert haben; man bedenke den Beitritt zur Europäischen Union und damit eine wesentliche Änderung des Agrarsystems, eine Reduzierung der Preise im agrarischen Bereich auf Weltmarktniveau und auf der anderen Seite den Ausgleich dieser Preisreduktion durch öffentliche Leistungen der Europäischen Union und unserer Republik für Umweltmaßnahmen, aber auch für Landschaftsmaßnahmen.
Jetzt war festgesetzt, dass mit 2014 diese Neufeststellung kommen sollte. Es war der Finanzbehörde nicht möglich, diese 260 000 Betriebe in diesem System neu zu bewerten, weil hier jeder Betrieb einzeln bewertet werden muss, um eine möglichst hohe Genauigkeit zu erreichen. Wenn jetzt aber nach diesem Einheitswert, der noch nicht für alle Betriebe berechnet ist, mit 1.1.2017 die Beiträge hätten bemessen werden sollen, dann wäre das eine Aufgabe gewesen, die für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern unmöglich gewesen wäre – ohne Grundlage keine Bemessung –, und damit hätte man viele Ungerechtigkeiten für die betroffenen Betriebe herbeigeführt, weil nachträglich vorgeschriebene Nachzahlungen, Veränderungen der Betriebsgrößen, Veränderungen der Bewertungen nicht eingearbeitet werden könnten.
Es war und ist daher notwendig, den Termin des Inkrafttretens für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf 1. April 2018 zu verlegen, um hier entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen, um hier auch entsprechend Gerechtigkeit walten zu lassen, weil sonst die Bewertung nicht genau möglich ist.
Es tut mir leid, dass die sozialistische Fraktion glaubt, das sei Klientelpolitik für Großbetriebe. Die Höchstbemessungsgrundlage kann bei guter Bonität bei einem Betrieb bei 25 Hektar eintreten, da sind wir also von Großbetrieben weit entfernt. Über der Höchstbemessungsgrundlage werden keine Beiträge entrichtet, weil die Person, der Betriebsführer, die Familie versichert ist und nicht die Fläche oder die Größe.
Das Problem ist schon lange bekannt, das Problem war auch der letzten Bundesregierung bekannt, aber es war, glaube ich, eher aus klientelpolitischen Überlegungen nicht möglich, hier eine Einigung herbeizuführen. Darum bin ich dankbar, dass diese Bundesregierung sachlich, fachlich richtig das tut, was notwendig ist. Ich bedanke mich sehr herzlich, und es freut mich, dass auf die Probleme der Landwirtschaft eingegangen wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.18
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.18
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen vom Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher! An und für sich gibt es auf die Rede meines Vorredners kaum mehr etwas zu sagen, er hat ja alles erklärt. Zur Rede von Kollegem Novak, bei der es wieder um Klassenkampf und Klientelpolitik gegangen ist, muss ich aber sagen: Wovor habt ihr Angst? Vor 3 Prozent der Erwerbstätigen, die in der Landwirtschaft sind, die vom Wetter, von der Natur vorgegebene Arbeitsrichtlinien haben, die bei jedem Wetter rausmüssen, die schwere Arbeit verrichten, die immerhin auch unsere Nahrungsmittel erzeugen? Vor denen habt ihr Angst? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es hat in der Geschichte auch Zeiten gegeben, da war die Klientel
ganz brauchbar, wenn man damit einen Schulterschluss für die eigenen Interessen machen konnte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich habe schon das letzte Mal gesagt: Ihr müsst euch andere Themen für die Oppositionspolitik suchen, denn Oppositionspolitik gegen Gleichbehandlung, Planbarkeit, Rechtssicherheit, Vertrauen in die Gesetze zu betreiben, ist, glaube ich, unsinnig. Es muss ganz einfach für jeden von Interesse sein, für jede Klientel, dass wir sagen (Zwischenrufe bei der SPÖ): Wenn sich Grundlagen im Gesetz ändern, dann hat man auch Übergangsbestimmungen vorzusehen, die dafür gut sind, dass man sich als Bauer betrieblich danach ausrichten kann, was man in Zukunft machen kann. Es kann ja nicht so sein, dass man immer nur darauf schaut, dass man den anderen irgendwo Geld wegnimmt, dass man irgendwo noch eine Steuer dazu erfindet. Ja, wenn man Schuldenpolitik praktisch als politisches Geheimnis hat, dann verstehe ich es, dass man auch überall schaut, dass man wieder Geld hereinbekommt. Hier ist aber ganz einfach Nachhaltigkeit gewährleistet, und das ist gut so. (Bundesrat Novak: Deswegen habe ich ja gesagt, dass ihr eure Klientel benachteiligt! Eure Klientel!)
Ich sage euch nur: Versucht nicht, mit eurer Oppositionspolitik eine empathische Nulllinie zu definieren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Lindinger: Erklär uns nicht, was wir tun dürfen!)
11.20
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.21
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte vorausschicken, dass wir das ursprüngliche Gesetz, also die Neuberechnung der Einheitswerte, die die Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge darstellen, aber eben auch für Kammerumlage, Kirchensteuer und alles andere, ebenfalls für schlecht halten, weil dadurch die sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Landwirtschaft verschärft werden, weil Kleinbetriebe dadurch massiv benachteiligt werden und das Bauernsterben, beschönigend Strukturbereinigung genannt, sich dadurch noch massiv verstärken wird. Wir verlieren derzeit zwei bis drei Höfe täglich, und das wird so weitergehen.
Für den Einheitswert Neu wird ja ein Drittel der Direktförderung dazugerechnet, wodurch die eigentlich absurde Situation entsteht, dass jeder vierte Fördereuro sofort durch die Abgabenerhöhung abgeschöpft wird. Die Auswirkungen auf die Betriebe haben wir uns ja auch genauer angeschaut: Wenn ein Einheitswert von 5 000 Euro jetzt um 1 000 Euro steigt, sind um 788 Euro höhere Abgaben fällig. Wenn der Einheitswert 15 000 Euro beträgt und wieder diese Steigerung um 1 000 Euro erfolgt, sind es nur 468 Euro; bei 130 000 Euro nur 19 Euro. Dies bedeutet also eine massive Benachteiligung gerade der Betriebe in kritischen Situationen, der Betriebe mit den größten Schwierigkeiten.
Ziel des Gesetzes war sicher die Sanierung der Kasse, die massiv davon betroffen ist, dass die Zahl der Beitragszahler immer geringer wird, die Zahl der Pensionisten steigt und keine Kasse ein so ungünstiges Verhältnis hat wie die Sozialversicherungskasse der Bauern. Das ist bis zu einem gewissen Grad gelungen, aber um den Preis der Gefährdung weiterer Betriebe. Operation gelungen, Patient tot – um es extrem zu formulieren.
Gewinner ist übrigens auch die Landwirtschaftskammer (Zwischenrufe bei der ÖVP), denn die Landwirtschaftskammer bekommt immerhin je 1 000 Euro plus bei den Einheitswerten 10 Euro; also auch die finanzielle Basis der Landwirtschaftskammer verbessert sich.
Wir bleiben dabei, dass eine Reparatur der Einheitswertfeststellung dringend notwendig wäre, auszugehen wäre von der tatsächlichen Ertragsfähigkeit. Das Ganze sollte nicht durch die Einrechnung der Förderungen in dieser Form verzerrt und auch verwaltungstechnisch ziemlich unmöglich gemacht werden. Ohne eine deutliche Entlastung der besonders betroffenen Betriebe zwischen 5 100 und 10 000 Euro Einheitswert wird unsere kleinbäuerliche Landwirtschaft, die zwar in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, den Bach runtergehen.
Dass das Ganze offensichtlich viel zu kompliziert geworden ist, ist eigentlich noch das Tüpfelchen auf dem i. Es war offensichtlich nicht möglich, zeitgerecht Bescheide und so weiter auszustellen. (Bundesrat Mayer hält einen grünen Apfel in die Höhe.) – Das ist kein kleinbäuerlich erzeugter Apfel! (Bundesrat Mayer: Aber ein grüner!) – Es ist ein grüner Apfel, aber ich vermute, dass der aus der Agrarindustrie kommt, nicht von unseren kleinbäuerlichen Betrieben. (Zwischenrufe bei der ÖVP und bei BundesrätInnen ohne Fraktionszugehörigkeit.) Es gab also EDV-Probleme. Und mit den heute zu beschließenden Regelungen soll nun eine Ungleichbehandlung der Landwirte, derer mit und derer ohne Bescheid, hintangehalten werden. Da kommt es zu Rückerstattungen, und man versucht eben, dieses verwaltungstechnische Chaos etwas aufzulösen. Da es sich dabei um den Schutz Betroffener vor Gesetzgebung und Behörde handelt, noch dazu Betroffener, die es besonders nötig haben, stimmen wir dieser Regelung heute zu – aber nicht, ohne die grundsätzliche Kritik aufrechtzuerhalten.
Ich möchte sagen, dass diese ganze Frage eigentlich ein weites Feld für unseren Reformminister wäre. Da wird mit so viel Verwaltungsaufwand das Bauernsterben sogar noch beschleunigt, werden Fördergelder zielsicher in die Verwaltung umgeleitet, wird eine Kammer gefüttert, der die Mitglieder abhandenkommen, und auch die zugehörige Sozialversicherung nur bedingt saniert: Ich denke, da gäbe es Luft nach oben! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.25
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Pum. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.26
Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Nach der Rede von Frau Bundesrätin Reiter und dem dargestellten grünen Apfel kann ich nur ergänzen: In dem grünen Apfel ist auch der Wurm drinnen, denn hier wurden, glaube ich, gerade zwei Materien vermischt: Ein Thema ist die Neufeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft mit den Folgen, die daraus resultieren. Das zweite Thema – und ich glaube, das steht auch heute zur Diskussion – ist die Reparatur des Sozialversicherungsgesetzes mit einer letztlich entlastenden Wirkung für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Entlastungsmaßnahme stellt letztendlich auch ein Bekenntnis zur produzierenden Land- und Forstwirtschaft dar; das zeigt, wo die Unterschiede liegen, wo nicht zuletzt die Lippenbekenntnisse für unsere Agrarpolitik zu finden sind.
Es geht hier um die Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe, es geht um die Erhaltung der Kulturlandschaft und nicht zuletzt auch um die Schaffung einer gepflegten Kulturlandschaft. All das bringt unterm Strich natürlich immer wieder viele positive Diskussionen, aber am Ende des Tages geht es um die finanziellen Mittel, die unsere Betriebe benötigen, um finanzielle Ergebnisse, um Einkommen, die all das auch ermöglichen.
Ich glaube, es ist noch einmal zu erwähnen, nach fünf Jahren ständiger Rückgänge der Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft ist zusätzlich noch etwas passiert: Es sind die Einheitswerte neu berechnet worden. Im Zuge dieser Neuberechnung ist es bei
einem überwiegenden Teil auch zu Erhöhungen in der Einkommensberechnung gekommen. Es zeigt sich, dass gerade auch in strukturschwachen Regionen diese Neuberechnung zu überdurchschnittlich starken Erhöhungen führte.
Es ist daher dieser heutige Beschluss eine Entlastung, ein Schritt zur Entlastung in, wie ich glaube, gerade sehr angespannten wirtschaftlichen Zeiten für unsere Land- und Forstwirtschaft. Vielleicht auch als Vergleich kann ich anführen, um klar zu zeigen, dass die Geduld unserer Bäuerinnen und Bauern nicht grenzenlos ist: Wer in der Arbeitnehmerschaft, geschätzte Damen und Herren, wäre bereit, nach ständigen Gehaltskürzungen auch noch Steuererhöhungen zu akzeptieren? – Keiner!
Daher, glaube ich, verstehen Sie auch die Diskussion innerhalb der Landwirtschaft, wo es ganz einfach darum geht, Entlastungen umzusetzen und damit auch eine Stütze für die Lebensmittelproduktion im eigenen Land sicherzustellen. Es geht um Wettbewerbssicherheit, die letztendlich uns allen zugutekommt, denn profitieren werden davon alle, die konsumieren, beim Kauf von günstigen Lebensmitteln und nicht zuletzt auch von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Ich glaube daher, dieser Schritt ist notwendig und auch sehr sinnvoll.
Ich darf daher meine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt als für mich letzten Akt in der politischen Entscheidungsfindung auch als Anlass nehmen, mit einem lachenden, aber auch mit einem wehmütigen Auge Abschied vom Bundesrat zu nehmen. Nach sechsjähriger Tätigkeit im Landtag in Niederösterreich und nach fünfjähriger Tätigkeit im Bundesrat darf und muss ich mich leider von dieser sehr erfreulichen, sehr fordernden und auch interessanten Aufgabe in der Länderkammer verabschieden.
Ich möchte aber dazu auch noch ein paar grundlegende Dinge erwähnen. Nicole, du hast es angeschnitten, ich darf darauf aufbauen: Die Länderkammer ist eine Notwendigkeit. Für mich persönlich ist in den letzten Jahren die föderalistische Haltung eine sehr wesentliche Erfahrung gewesen, und sie hat mich auch sehr stark geprägt.
Wir sind jene politischen Mandatare, die letztlich mit bestem und größtem Überblick in der gemeinde-, landes- und bundespolitischen Arbeit tätig sind und mit diesem Überblick auch sehr stark hinaustreten zu den Menschen, die letztlich dieses Bindeglied auch benötigen. Daher ist es unsere ständige Aufgabe, auch die Wichtigkeit und den Stellenwert des Bundesrates immer wieder ins rechte Licht zu rücken. Bauen wir das Parlament nicht ab, stärken wir den Parlamentarismus! Ich glaube, das ist etwas Wesentliches, das immer wieder Ziel sein muss und auch klar aufzeigt, dass – Nicole hat es in dieser Form auch erwähnt – gerade der Bundesrat eine enorm wichtige Funktion – Andreas Köll hat das auch sehr eindrucksvoll bestätigt – für die Gesellschaft hat.
Im Rückblick auf die Geschichte und im wiederkehrenden Versprechen aller Verantwortlichen, nie wieder Zeiten wie vor 80 Jahren erleben zu müssen, ist jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin Teil dieser Friedenspolitik. Solange Menschen im Dialog, im Gespräch, in wertschätzender Diskussion ihre Meinung vertreten und austauschen, stellt das Wort, die Sprache das Verbindende zwischen unterschiedlichen Ideologien dar.
Daher darf ich hier auch in aller Klarheit sagen: Der Bundesrat, wir pflegen diese Kultur vorbildlich! Behalten wir das bei, und betonen wir auch in Zukunft die Notwendigkeit dieser Institution, dieses gemeinsamen Miteinanders. Parlare – reden wir! Viel Erfolg, alles Gute und danke für die vielen Freundschaften, für das Miteinander! Weiterhin alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
11.32
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Zu diesem Punkt ist niemand mehr zu Wort gemeldet.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-645-BR/2018 d.B. sowie 9927/BR d.B.)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Oberlehner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungsweise des Rates zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich stelle daher gleich den Antrag.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.
11.33
Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zum Bericht des Bundesministeriums für Finanzen betreffend die EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungsweise des Rates, und dieser Bericht umfasst ein irrsinnig breites Spektrum, beginnend bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung über die Umsetzung des EU-Semesters, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion bis hin zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuervermeidung.
Ich glaube, es wundert hier niemanden, dass ich mich zwei Punkten widme, die da heißen: Wachstum und Beschäftigung und Bekämpfung von Steuervermeidung.
Auch wenn sich die EU im fünften Jahr eines Wirtschaftsaufschwungs befindet, dieser Wirtschaftsaufschwung sogar größer als in den Vereinigten Staaten ist und auch acht Millionen Arbeitsplätze EU-weit geschaffen werden konnten, denke ich, sollten wir uns eines schon vor Augen führen: Wir sollten beginnen, die Krisenmodus-Finanzbrille abzunehmen und unsere Blickrichtung auf die Dinge zu lenken, die, glaube ich, die EU ausmachen, nämlich die Sozialunion, und natürlich – (in Richtung Bundesrätin Zwazl:) ich schaue die Sonja an – auch die Wirtschaftsunion, aber vor allem auch das Friedensprojekt Europa.
2018 und 2019 wird es zu einem erfreulichen Wachstum in der EU-Zone kommen. Steigende Beschäftigung und sinkende Arbeitslosenzahlen werden den Konsum weiter ankurbeln und damit die Wirtschaftszahlen dynamisch beeinflussen. Das nimmt uns
aber nicht die Pflicht, uns zu überlegen, wie wir diese positive Entwicklung noch weiter fördern können, auch als öffentliche Institution, indem wir in sozialen Wohnbau, öffentlichen Verkehr, Schulen und Kindergärten, Energienetze, Elektromobilität, die Breitbandinitiative und Forschung und Entwicklung investieren.
Ich möchte jetzt zur Sozialunion kommen: Eine Sozialunion muss es schon möglich machen, dass nicht nur die Eliten im Mittelpunkt stehen, sondern jene, die mit ihrer täglichen Arbeit und durch den Lohn ihrer täglichen Arbeit der wahre Motor der Wirtschaft sind. Das sind die kleinen und mittleren Beschäftigungsverhältnisse!
Um einen substanziellen Fortschritt in der EU zu erreichen, müssen wir die prekären Arbeitsverhältnisse eindämmen. Ich sage Ihnen ehrlich, in diesem Bericht findet sich auch eine Erfassung der atypischen Arbeitsverhältnisse in sozial- und arbeitsrechtlicher Art und Weise – ich stehe diesem Ansatz schon mit einer gewissen Skepsis gegenüber! Ich glaube nicht, dass durch diese Vorgangsweise eine Legitimierung dieser atypischen Verhältnisse stattfindet. Es sollte ein Zurückdrängen dieser Beschäftigungsformen, des Prekariats und dieser atypischen Arbeitsverhältnisse geben.
Für mich von ganz großer Bedeutung, Herr Minister, ist die Jugend in der EU, aber auch in Österreich. Die Lage in der EU ist nach wie vor geprägt vom Fortbestand vergleichsweise hoher Einkommens- und Vermögensungleichheiten. Auch wenn es einen Abwärtstrend bei Armut und sozialer Ausgrenzung gibt, sind in der EU ein Viertel der Personen gefährdet. Das sagt sich so leicht, aber dieses Viertel sind 115 Millionen Menschen!
Österreich liegt nach Eurostat mit 18 Prozent unter dem Durchschnitt von 23,4 Prozent. Verzeihen Sie, Herr Minister, ich muss Ihnen schon sagen: Ich befürchte, dass diese Zahl auch wieder steigen wird, wenn wir uns von der Notstandshilfe lösen und sie durch eine Mindestsicherung ablösen, und wenn wir durch Sparmaßnahmen beim AMS die Qualifizierung der Facharbeiter nicht mehr so fördern. Da muss ich auch wieder die Sonja ansehen: Sie ist die Repräsentantin der KMUs, die immer sagen – immer! –, das Rückgrat unserer Wirtschaft sind unsere gut ausgebildeten Facharbeiter. Warum – Sonja, ich bitte dich! –, schreit ihr bei solchen Plänen nicht auf? Das ist doch notwendig und wichtig und richtig!
Ich glaube nicht, dass man Armutsgefährdung auf eine Zahl in einer Statistik reduzieren kann. Das sind Menschen und Schicksale. Natürlich bin ich die Letzte, die sagt, Austerität dürfe nicht sein. Die Frage ist, wie sie ausgestaltet wird – zum Wohle der Menschen oder gegen diese Menschen. Wir haben uns immerhin dazu bekannt, dass eine Union nur funktionieren kann, wenn sie auch gelebt wird.
Wir haben heute schon viel darüber gesprochen, was in dieser Krisenzeit alles passiert ist und wie schlimm das war. Lassen Sie mich aber eines sagen: Österreich hat es trotz sozialer Abfederung geschafft, kein Kandidat für die Tiefenanalyse zu sein. Warum ist das gegangen? Trotz sozialer Kompetenz, trotz Abfederung von Problemen in der Krisenzeit ist es gegangen, ohne dass irgendwelche Maßnahmen in der EU kritisiert wurden.
Herr Minister, Sie tragen eine große Verantwortung. Jeder Finanzminister ist nicht nur Herr eines Geldsäckels, sondern er ist der, der mit seinen Ministern und Ministerinnen darüber bestimmt, ob wir sparsam im sozialen Sinne sind oder ob wir sparsam zulasten der sozialen Gerechtigkeit sind. Ich bitte Sie, das nicht zu tun, Herr Minister! (Bundesrätin Mühlwerth: Da tust du dir schwer mit dem Sparen! Das ist nicht so das Ding der SPÖ!) – Ja, liebe Monika, es tut mir leid, dass du das sagst. Ihr seid angetreten als Partei des kleinen Mannes. (Bundesrätin Mühlwerth: Das bleiben wir auch!) Über diese kleinen Frauen und Männer spreche ich jetzt, aber das dürftest du vergessen haben. (Bundesrätin Grimling: Das ist jetzt alles vergessen! – Bundesrat Längle: Haben
wir nicht! Dazu ist der Familienbonus! – Bundesrätin Mühlwerth: Das Budget ist noch nicht einmal vorgelegt, aber ihr wisst schon alles, was dann darin stehen wird!) – Ja, liebe Monika, jetzt bin ich am Wort, dann seid ihr am Wort, und dann wirst du deine Meinung sagen. (Bundesrat Köck: Zum Thema!) – Ich weiß, dass sich manche Dinge nicht so anhören oder dass man manche Dinge nicht gerne hört, vor allem wenn einem der Spiegel vors Gesicht gehalten wird. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Aber man hat gehört, wie du dir schwer tust mit dem Sparen, denn das ist nicht die SPÖ!) – Ja, aber Monika, dein Sparen wird nur die Wirtschaft begünstigen. Ob das dann dem entspricht, was du deinen Wählern versprochen hast, wird die nächste Wahl zeigen. (Bundesrat Samt: Was habt ihr denn nicht schon alles versprochen! – Bundesrätin Mühlwerth: Weil wir alles wieder einsparen müssen, was die SPÖ aufgeblasen hat!) – Jetzt bin ich dran!
Lassen Sie mich jetzt zu meinem zweiten Thema kommen, zu Steuerumgehung und Steuervermeidung. Ich denke, dass diese angedachte konsolidierte Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer durchwegs sinnvoll ist. Die Grenzen für diese Konsolidierung liegen bei 750 Millionen Euro und damit – und das ist erfreulich – werden die KMUs nicht betroffen sein.
Noch viel wichtiger in dieser Steuervermeidungsfrage ist aber natürlich Folgendes: Bedenken wir, dass die multinationalen Konzerne im Schnitt 30 Prozent weniger Körperschaftsteuer zahlen als unsere KMUs. – Das kann keiner wollen! Keiner kann das wollen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat seinerzeit der SPÖ-Finanzminister Lacina ...!) – Monika, ist es möglich, dass du auch einmal zuhörst? Vielleicht könntest du auch beim Zuhören manche Dinge lernen. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth.)
Ich zitiere dazu: Die EU-Kommission verschärft ihren Kampf – zuhören, Monika! – gegen Niedrigsteuern in der EU. Erstmals wurde die aggressive Steuerplanung in sieben EU-Staaten ins Visier genommen.
Ich zitiere weiter: Steueroasen sitzen nicht nur in entfernten tropischen Ländern wie Panama oder Bermudas, sondern auch mitten in Europa. Ich denke, dass darauf auch der Fokus liegen muss. Es kann nicht sein, Herr Minister, dass sich Irland Rettungsgelder abholt und, sobald es gesundet ist, uns allen mit Steuerdumping wieder schadet. Ich denke nämlich, die Unterbindung der Steuervermeidungsmaßnahmen wäre auch eine ganz gerechte Maßnahme gegenüber unseren KMUs. Das sind nämlich die Wirtschaftsmotoren und Arbeitgeber in den Regionen, und nicht die Multis. (Beifall bei der SPÖ. – Vizepräsidentin Ledl-Rossmann gibt das Glockenzeichen.)
Ich bin am Ende meiner Redezeit und darf noch eines sagen: Ich bin eine glühende Europäerin, ich wäre bei jeder Abstimmung wieder für die EU, aber nicht für diese EU, die sich jetzt auftut. Ich möchte eine EU der Menschen, ich möchte eine EU der fairen Wirtschaft. Ich möchte aber keine EU der Steuervermeidungskonzerne, die jetzt im Vormarsch ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Mühlwerth: Das will eh keiner!)
In diesem Bericht sind zwar Dinge, die durchwegs gut klingen, aber irgendwie vermisse ich schon sehr die politische Botschaft, dass man diese gut klingenden Dinge, die von der Beamtenschaft kommen, auch politisch mittragen möchte. Da das so ist, Herr Minister, wird meine Fraktion diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen. (Vizepräsidentin Ledl-Rossmann gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Meine Redezeit ist vorbei, aber ich bitte trotzdem noch um ein wenig Zeit, um mich zu verabschieden. Ich durfte fünf Jahre hier im Haus mitarbeiten und es war eine lehrreiche und schöne Zeit. Auch wenn es manchmal manchen nicht leichtfällt, mir zuzuhören, gibt es trotzdem über die Fraktionsgrenzen hinweg eine gute Gesprächsbasis. Ich
denke – und davon bin ich hundertprozentig überzeugt –, Politik lebt davon, dass man in parlamentarischer Arbeit Meinungen austauscht. Man sollte versuchen, eine gemeinsame, gute Vorgangsweise zum Wohle der Bevölkerung Österreichs zu finden.
Ich hoffe, ich habe es auch in meiner politischen Arbeit gezeigt, aber in meiner zukünftigen Arbeit zeige ich, dass ich mutig bin; ich plane, mich einer tödlichen Tätigkeit zu widmen: Ich gehe in Pension. (Allgemeine Heiterkeit und anhaltender allgemeiner Beifall.)
11.47
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Bundesrätin! Ich glaube, ich darf Ihnen im Namen von uns allen für den besonderen Einsatz in der Zeit als Vizepräsidentin danken. Gerade wir haben da auch viel gemeinsam gemacht, und dafür noch einmal ein großes Dankeschön.
Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Armin Forstner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.48
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Liebe Frau Vizepräsident! Alles Gute für die Zukunft! Du weißt, ich schätze dich sehr. Ich habe deine Arbeit sehr geschätzt, deine Freundschaft, auch beim Zusammenarbeiten. Jetzt haben wir eine kleine Themenverfehlung gehabt, gell, wir sind beim Finanzausschuss. Ich wünsche dir alles Gute, obwohl du sagst, das ist der tödlichste Beruf. Du hast recht: Die Pension hat noch keiner überlebt. Alles Gute für die Zukunft, liebe Ingrid! (Allgemeiner Beifall.)
Zum Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend die EU-Jahresvorschau: Für das letzte volle Jahr vor den Wahlen zum Europäischen Parlament kündigt die Europäische Kommission in ihrem vorgelegten Arbeitsprogramm für 2018 zwei Schwerpunktsetzungen an. Zum einen will sie dazu beitragen, dass die zahlreichen Vorschläge, die schon auf dem Tisch liegen, auch abgeschlossen werden. Zum anderen plant sie eine Reihe neuer Initiativen, welche vor allem auf die längerfristige Perspektive der Union ausgerichtet sind.
Laut Europäischer Kommission sollen alle Legislativvorschläge bis spätestens Mai vorliegen, damit das Europäische Parlament und der Rat noch genügend Zeit haben, diese Vorschläge bis zu den nächsten Europawahlen im Juni 2019 abzuarbeiten.
Die wichtigsten Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des europäischen Finanzministerrates fallen, betreffen die Förderung von Wachstum und Beschäftigung, die Umsetzung des Europäischen Semesters, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion sowie die Bekämpfung von Steuerumgehung und -vermeidung.
Ein zentrales Interesse hat der Finanzministerrat naturgemäß an den Verhandlungen über den zukünftigen EU-Finanzrahmen. Die EU befindet sich nunmehr im fünften Jahr eines Wirtschaftswachstums. Das Wirtschaftswachstum ist höher als jenes der Vereinigten Staaten. Während der letzten Jahre konnten rund acht Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen will die Europäische Kommission diesen weiter stärken, um in Verbindung mit einer neuen Strategie für die Industriepolitik den Wirtschafts- und Produktionsstandort Europa noch attraktiver zu machen.
Ein wesentliches Anliegen bleibt für die Europäische Kommission auch die Vervollständigung der Bankenunion. Durch die Reformen der letzten Jahre verfügt der Banken-
sektor wieder über die nötige Kapitalausstattung, um Kredite an Unternehmen zu vergeben und aktiv zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen.
Weitere Vorschläge kündigt die Europäische Kommission auch im Zusammenhang mit der Errichtung der Kapitalmarktunion an, durch die die Finanzierung stärker diversifiziert und die Kapitalbeschaffung für die Realwirtschaft, vor allem für KMUs, erleichtert werden soll.
Im Bereich der Steuern kündigt die Europäische Kommission weitere Vorschläge im Hinblick auf ein effizienteres, moderneres und faireres Steuersystem an. Konkret werden im Arbeitsprogramm modernisierte Vorschriften für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze, einfachere Mehrwertsteuerregeln für KMUs sowie bessere Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten genannt.
In Bezug auf die Unternehmensbesteuerung kündigt die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Besteuerung von Gewinnen, die multinationale Unternehmen in der digitalen Wirtschaft erzielen, an.
Gemeinsam mit dem Vorschlag für den EU-Haushalt 2019 wird die Europäische Kommission im Mai 2019 auch den Vorschlag zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sowie zum künftigen Eigenmittelbeschluss vorlegen. Die Europäische Kommission wird dabei sicherstellen, dass die EU weiterhin mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um den zahlreichen Herausforderungen der EU Rechnung zu tragen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches verliert die EU einen ihrer wichtigsten Nettozahler.
Auf internationaler Ebene will die Europäische Kommission weiterhin für eine fortschrittliche und ehrgeizige Handelsagenda eintreten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Offenheit und Gegenseitigkeit sowie für die Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards sorgen.
Außerdem tritt sie für eine engere Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich ein und fordert in diesem Zusammenhang auch einen stärkeren Rückgriff auf finanzielle Mittel aus dem EU-Budget, als Beispiel wird der Europäische Verteidigungsfonds genannt. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung will sich die Europäische Kommission dafür einsetzen, dass den westlichen Balkanstaaten weiterhin eine glaubwürdige Beitrittsperspektive geboten wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier liegt uns ein sehr ambitioniertes, aber auch ein sehr wichtiges Arbeitsprogramm vor. Abschließend möchte ich sagen, dass für mich die Kapitalbeschaffung und die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze für KMUs sowie die Besteuerung von Gewinnen von multinationalen Unternehmen in der digitalen Wirtschaft und die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wohl am wichtigsten sind. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall. – Heiterkeit der Bundesrätin Schreyer.)
11.53
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Heidelinde Reiter gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.53
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, jetzt geht es in diesem Bericht ums Geld; jetzt kommen wir also zum Wesentlichen und natürlich zum Kern der Sache. Im Mai wird der Vorschlag zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt werden – als Teil eines größeren Legislativpakets, das neben der Ausgabenseite auch Vorschläge zur Finanzierung enthalten wird. Die Verhandlungen über die zukünftige Finanzausstattung werden diesmal natürlich besonders schwierig werden im Lichte des Brexit – also dem Nettozahler,
der wegfällt – und im Zuge der großen politischen Herausforderungen, die viel kosten werden. Das lässt sich nicht leugnen.
Es wird auch schon angedeutet – oder zumindest steht es einmal drinnen –, wo man sparen will, nämlich bei der Landwirtschaft und bei der Kohäsionspolitik. Wo man offensichtlich nicht sparen will, ist zum Beispiel der Bereich Rüstung, wo mit sehr, sehr viel Geld ein neuer Fonds geschaffen wird.
Ich denke, wo sich diese Kluft zwischen Sparen und Sparwille einerseits und weiterem Funktionieren andererseits auftut, ist eben dieser Beschluss des Europarlaments, das Budgetvolumen gemessen am gemeinschaftlichen BIP von 1 Prozent auf 1,3 zu erhöhen, worüber der Minister und die Regierung in diesem Bericht ganz klare Worte finden. – Ich denke, da kommt einiges an Debatten und an Auseinandersetzungen auf uns alle zu.
Nein, werte Kollegen, gerade (in Richtung ÖVP) von dieser Seite, ich bin nicht primär für mehr Steuern. Ich bin auch nicht primär gegen das Sparen. Sondern wofür ich bin und wovon ich denke, dass es unbedingt durchgesetzt werden muss, wo großer Handlungsbedarf besteht, ist mehr Steuergerechtigkeit. (Bundesrat Mayer: Da sind wir eh dabei!) Das betrifft vor allem die Steuerleistung großer Konzerne.
Wenn ich mir anhöre, dass der Herr Minister sich aber ganz dezidiert dagegen ausspricht, dass Konzerne öffentlich machen müssen, wie viel Gewinn sie pro Land erzielen und wie viel Steuern sie zahlen, dann denke ich, ist diese Debatte sehr schnell wieder versenkt und verschwunden.
Da uns immer wieder vorgeworfen wird, wir wären zu wenig draußen und wüssten nicht, wo den Leuten wirklich der Schuh drückt: Dem ist nicht so. Sie müssen sich nur vorstellen, dass Magna – ein großer Betrieb mit 2 100 Mitarbeitern, einem Umsatz im Jahr 2015 von 1 Milliarde Euro und einem Gewinn von 35 Millionen Euro – eine Steuerleistung von 45 000 Euro erbringt und dass einer Tabaktrafik innerhalb des Gürtels mit 1 Million Euro Umsatz und einem Gewinn von 85 000 Euro netto dann 54 000 Euro übrig bleiben. Das bedeutet, dass diese Tabaktrafik gemessen am Umsatz 700 Mal so viel Steuern zahlt wie Magna. Das wissen auch die Menschen. Das bleibt nicht verborgen. Das ist etwas, mit dem wir uns eingehend beschäftigen müssen.
Wir müssen uns damit beschäftigen, dass sich im Steuerrecht alles um den Gewinn dreht, der für die Aktionäre hochgerechnet und für die Steuer kleingerechnet wird. Da müssen wir zu anderen Überlegungen und auch zu anderen Steuermodellen kommen. Es werden von einigen Ministern und Regierungen auch innerhalb der EU schon alternative Steuermodelle überlegt, die auch veranschaulichen, wie viel Geld in Österreich aufgrund der Steuertricks der Konzerne verloren geht oder nicht eingetrieben wird.
Übrigens war in der Zeitung „Die Zeit“ jetzt eine dreiteilige Serie über Konzernbesteuerung in Österreich – also Österreich als Steueroase. Wer sie nicht gelesen hat, dem lege ich sie wirklich ans Herz. Wir haben in diesem Bereich Hausaufgaben zu machen, Österreich hat da dringenden Handlungsbedarf. Bei diesem Modell orientiert man sich an dem Steuersatz, den die Konzerne weltweit im Verhältnis zu ihrem Umsatz bezahlen. Das ist also die Richtgröße.
Man diskutiert das auch im Lichte dessen, wie man amerikanische Hightechkonzerne, die bei uns praktisch gar nichts bezahlen, zu einer Steuerleistung zwingen kann. Die großen Konzerne – das hat auch dieser „Zeit“-Bericht gezeigt – zahlen bei uns Steuern in wirklich homöopathischen Dosen. Novartis war angeführt – da haben sie allerdings einen Rückzieher gemacht. Daimler zum Beispiel zahlt 2 Millionen Euro statt 18 nach diesem anderen Modell. GlaxoSmithKline zahlt 700 000 Euro statt 13 Millionen. Starbucks zahlt 40 000 Euro statt 1 Million, La Roche 3 Millionen Euro statt 13, H&M 5 Millionen Euro statt 12, Mondi 10 Millionen Euro statt 50 und so weiter.
Dann haben wir noch die vielen, die Personengesellschaften sind und gar keine KÖSt bezahlen, wie IKEA, Boehringer, VW, Porsche und so weiter, zu denen es praktisch überhaupt keine entsprechenden Steuerdaten gibt.
Die für diese Serie in der „Zeit“ untersuchten Konzerne haben übrigens in Summe 61 Millionen Euro KÖSt bezahlt. Im Sinne fairer Steuern, wurde da ausgerechnet, wären es 308 Millionen Euro, also fünfmal so viel. Da gibt es also für die Staaten Möglichkeiten, zu Einnahmen oder zu Beiträgen zu kommen, die sie dringend brauchen, ohne dass wir Steuern für alle erhöhen; es hört sich nämlich immer so an, dass jeder, der arbeitet, jetzt noch mehr Lohnsteuer zu bezahlen hat.
Dazu ist noch zu sagen, dass sich dieses System an der realen Gesamtsteuerleistung dieser Konzerne orientiert, also alle Steuertricks, die es derzeit schon gibt, global toleriert. Und trotzdem kommt es zu diesen für uns als Staat und für die EU als Ganzes sehr bedenklichen Entwicklungen. Apple allein häuft laut „New York Times“ 200 Milliarden Dollar an steuerfreien Gewinnen an.
Auf die Gruppenbesteuerung will ich jetzt gar nicht eingehen. Das geht sich, glaube ich, auch gar nicht aus.
Es geht jetzt darum, welche Handlungsmöglichkeit die EU bekommt, um auf diesem Gebiet überhaupt tätig werden zu können. Obwohl es auch Hausaufgaben gibt, die wir selbst erledigen könnten, kann das Problem grundsätzlich nur auf EU-Ebene angegangen werden. Diese Konzerne sind zu groß, sie sind global zu vernetzt, das können einzelne Staaten nicht leisten. Das muss die EU leisten, und dafür muss sie auch die entsprechenden Kompetenzen bekommen. Und dazu ist es zum Beispiel notwendig, sich zu überlegen, wie man überhaupt zu einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage kommt. Darüber wird übrigens heute im EU-Parlament abgestimmt. Leider wird aber nicht darüber abgestimmt, dass es einen europäischen Mindeststeuersatz von ungefähr 20 Prozent geben möge. Für die EVP war das eine rote Linie, die ÖVP war da auch treibend, weil sie eben die Steuer in diesem Bereich für die Konzerne ja senken will. Wir reden hier also nicht über meiner Meinung nach dringend notwendige Mindeststeuersätze für die Großen.
Die internationalen Konzerne zahlen laut „Financial Times“, die ja keine linke Zeitung ist, heute weniger Steuern als 2008. Der effektive Steuersatz, also das Verhältnis von tatsächlicher Steuerlast und dem Unternehmensertrag vor Steuern ist seit 2008 um 9 Prozent gefallen. Wir brauchen also nicht zu erhöhen, sondern könnten uns vielleicht auch nur dem historisch bereits erreichten Stand wieder annähern. Der Effektivsteuersatz fiel seit 2000 um ein Drittel. Und das Tragischste ist meiner Meinung nach, dass es weiterhin einen Konkurrenzkampf innerhalb der EU, der Staaten untereinander gibt. Das müsste beseitigt werden, das ist die Krux, dass sich die Staaten innerhalb der EU hier nicht auf eine gemeinsame Basis einigen, denn nur dann kann man nach außen diesen Konzernen gegenüber wirklich tätig werden, und darum müsste man sich ganz dringend bemühen.
Dass da vieles in die falsche Richtung läuft, haben wir beim letzten EU-Ausschuss auch wieder feststellen können, zum Beispiel was die Mehrwertsteuer betrifft, wo statt den drei bestehenden Tarifen jetzt fünf kommen sollen, mit der Möglichkeit, auf 0 Prozent beziehungsweise unter 5 Prozent zu senken. Das heißt, da wird wieder Raum geöffnet für ein Steuerdumping, für einen fatalen Konkurrenzkampf, der bei der Besteuerung eine Spirale nach unten in Gang setzt und uns alle von einer fairen Besteuerung noch weiter weg bringt.
Hier gibt es also viel zu tun. Was aber vor allem notwendig ist, ist eine ganz andere Kooperation zwischen den Staaten in der EU. Das Wort Wettbewerbsfähigkeit muss an-
ders verstanden werden. Wettbewerbsfähigkeit kann durch Steuerdumping der Staaten in der EU nicht hergestellt werden, sondern das muss etwas anderes heißen. Und dafür braucht es einen anderen und stärkeren Einsatz als bisher. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
12.04
Abschiedsrede der Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann
12.04
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, der Herr Minister hat Verständnis dafür, dass ich jetzt, bevor ich den Vorsitz abgebe, die Zeit noch für ein paar persönliche Sätze nutze. Es wurde heute ja schon festgestellt, es ist der Tag der Abschiedsreden, auch von mir, also kein Einzelschicksal heute, und viele von euch wissen bereits, dass ich mit Ende März in den Tiroler Landtag zurückkehre. Das ist natürlich auch eine Aufgabe, eine alte neue Aufgabe, auf die ich mich sehr freue, aber wie so vielen fällt auch mir der Abschied vom Bundesrat wirklich schwer.
Ich bin wirklich dankbar für diese fünf Jahre. 2013 war es ursprünglich nicht so geplant, aber ich bin dem Schicksal dankbar, dass es mich in den Bundesrat geschickt hat. Es ziehen wohl alle das gleiche Resümee: dass es etwas Besonderes ist, diese Länderkammer zu erleben, zu leben. Es ist auch schön, wenn wir alle festhalten, dass es jedem von uns auch gelungen ist, fraktionsübergreifend wirkliche Freundschaften zu schließen, die es uns wahrscheinlich auch so schwer machen, diese Länderkammer wieder zu verlassen.
Etwas Besonderes ist es natürlich auch, wenn man die Gelegenheit hat, die Präsidentschaft im Bundesrat auszuüben. Und ich habe doppeltes Glück gehabt, weil ich sie in einem sehr besonderen halben Jahr ausgeübt habe. Es hat mich wirklich stolz gemacht, gerade bei der Bundesversammlung zur Angelobung des Bundespräsidenten den Bundesrat stellvertretend zu repräsentieren. In diesem halben Jahr hat es sehr viele besondere Momente und auch Premieren gegeben. Eine möchte ich besonders erwähnen, weil mir das auch am Herzen liegt: die Premiere des Besuchs des Kinderrechteausschusses in Tirol. Das ist auch das, was ich mir für den Bundesrat in Zukunft von ganzem Herzen wünsche. Dieser Ausschuss ist eine Besonderheit. Ich wäre dankbar, wenn es auch in Zukunft gelingen würde, diesen nicht nur mit Leben zu erfüllen, sondern auch das Ziel, das wir uns gemeinsam gesteckt haben, dass nämlich der Kinderrechteausschuss auch in die Bundesländer hinausfährt und dorthin die Themen mitnimmt, auch in Zukunft so gelebt werden kann.
Zugegebenermaßen war das Ende meiner Präsidentschaft sehr emotional, aber das ist so in der Politik, wenn einem Themen besonders am Herzen liegen und dann vielleicht auch nicht immer alles so gelingt, wie man sich das vorgenommen hat, dann gehen auch mit mir einmal die Emotionen durch. Ich glaube aber, das ist gut. Es zeigt, dass wir mit Leidenschaft dabei sind, mit Leidenschaft Themen vertreten, die ich in Zukunft im Tiroler Landtag vertreten darf. Eines kann ich auch versprechen, nämlich dass ich in dieser wieder neuen Tätigkeit mit ganzer Leidenschaft die Wertigkeit und die Wichtigkeit des Bundesrates als Länderkammer vertreten werde, und ich glaube, das ist uns allen ein gleichermaßen großes Anliegen.
In diesem Sinne darf ich mich bei allen Fraktionen bedanken, bei allen Mitgliedern des Bundesrates, auch für die gute Zusammenarbeit in der Zeit meiner Präsidentschaft und auch jetzt als Vizepräsidentin in der Präsidiale. Ein ganz besonderes Dankeschön natürlich auch an unsere Fraktion. Sie werden mir alle fehlen, ihr werdet mir fehlen. Und in diesem Sinne – und nun merke ich, dass es gut ist, wenn ich jetzt zum Ende kom-
me – wünsche ich dem Bundesrat und euch allen alles erdenklich Gute. – Danke. (Anhaltender, stehend dargebrachter allgemeiner Beifall.)
12.08
*****
Vizepräsident Ewald Lindinger (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hartwig Löger. Ich erteile ihm dieses.
12.09
Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Hohes Präsidium! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Das ist jetzt ein emotionaler Moment. Ich habe bislang nicht die Gelegenheit dazu gefunden und möchte hiermit Ihnen allen, die Sie sich hier verabschiedet haben und vielleicht noch verabschieden werden, auch in der neuen, künftigen Rolle alles Gute wünschen. Eine wurde ja als sehr tödlich bezeichnet, nämlich die Pension, ich glaube aber, auch die Pension kann eine sehr schöne Rolle sein. Genießen Sie sie in vollen Zügen!
Ich freue mich und hoffe, dass ich mich heute von Ihnen im Zuge des Jahresberichts noch nicht verabschieden muss, was die Maßnahmen, Agenden und Aktivitäten dieses Berichtes und Tagesordnungspunktes betrifft, erlaube mir aber auch, das Wort zu ergreifen, um einige Punkte, die angesprochen wurden, zu vertiefen, vielleicht das eine oder andere auch noch etwas besser erklären zu können.
Im Hinblick auf die EU-Ebene ist es durchaus erfreulich, dass in diesem Bericht klar zum Ausdruck kommt, dass sich die gesamte europäische Region sehr positiv entwickelt, was das Wachstum betrifft. Zu den Aussagen der Vorrednerinnen und Vorredner möchte ich festhalten, dass es schon eine wichtige Grundlage ist, dieses Wachstum in einer stabilen, nachhaltigen Form zu haben, nämlich gleichzeitig auch im Bereich der Beschäftigung und damit auch im Bereich des sozialen Umfeldes und des sozialen Friedens eine ganz wichtige Grundlage zu haben. Das steht in unmittelbarem Zusammenhang miteinander, und so gesehen sollten wir uns freuen, dass es nicht nur in Österreich in einer besonderen Ausprägung, sondern darüber hinaus auch in unseren Partnerländern in Europa eine sehr gute Entwicklung gibt.
Die Schwerpunkte, sie wurden schon angesprochen, die natürlich insbesondere auch aufgrund unserer Ratspräsidentschaft im Fokus stehen, die mit Mitte des Jahres beginnen wird – über sie wurde heute ja schon von meinem Ministerkollegen Gernot Blümel berichtet –: Wir haben im Bereich der Finanz eine besondere Fokussierung auf das Thema Bankenunion. Das ist ein Schwerpunkt, der angesprochen wurde. Hier ist mir wichtig, auch noch dahinter zu setzen, dass es eine klare österreichische Position dazu gibt.
Diese Bankenunion besteht aus drei Pfeilern: auf der einen Seite das aufsichtsrechtliche Thema, das im Wesentlichen schon formuliert und in Richtlinien definiert ist. Die zweite große Säule der Risikominderung, der Risikoreduktion ist das, worauf wir derzeit die volle Energie legen, um damit die Sicherheit zu haben, dass der dritte Pfeiler, über den jetzt schon vorab diskutiert wird und den auch einige Länder in Europa schon vorab fordern, nämlich das Thema der Risikoverteilung, auch unter dem Begriff Edis bekannt, die Einlagensicherungsthematik, erst dann in die Realisierung kommen darf, wenn es gelungen ist, auch diese Risikoreduktion europaweit zu erreichen. Daher ist es auch nicht die Idee Österreichs, irgendetwas zu verzögern oder zu bremsen, sondern es geht darum, dass wir sicherstellen, dass eine europäische Einlagensicherung nicht dazu führt, dass unsere Spargelder, die in Österreich von unseren Österreicherinnen und Österreichern angelegt sind, möglicherweise als Risikogelder zum Ausgleich für jene Länder und jene Banken gelten, die ihre Hausaufgaben im Bereich der
Risikoreduktion nicht gemacht haben. Das ist also eine klare Position, die dazu führen soll, dass wir von der sicheren Seite aus diese Vollendung der Bankenunion auf europäischer Ebene erreichen.
Im Bereich der Kapitalmarktunion – das wurde bereits angesprochen – geht es primär darum, aufsichtsrechtliche Themen zu sichern. Es gibt auch ein großes Projekt in diesem Zusammenhang, bei dem wir als Österreich durchaus Treiber sind. Es geht darum, ein paneuropäisches Pensionsprodukt zu entwickeln, das im Bereich der sozialen Sicherheit, im Bereich der privaten Vorsorge auf europäischer Ebene eine Unterstützung geben soll, damit wir europaweit und damit auch in Österreich noch eine zusätzliche Stärkung in diesem Bereich erfahren.
Im Bereich Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion gibt es einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der Anfang Dezember des letzten Jahres präsentiert wurde. Darin enthalten sind mehrere Punkte, und ja, auch im Sinne einer Vorrednerin angesprochen, es geht hier darum, das nicht einfach nur durchzuwinken oder Dynamik draufzulegen, es geht darum, auch dort sinnhafte Punkte herauszuheben. Wir haben zwei Punkte, die wir von Österreich her stark unterstützen, das ist der ESM, bei dem es darum geht, diesen Bereich auch als Backstop-Lösung für den sogenannten Single Resolution Fund, den Abwicklungsfonds für Banken, zu stärken, damit auch dieses Geld für eine vernünftige Sicherung im Bereich der Bankenabwicklungen genommen werden kann, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der ESM auch in der Lage ist, einen europäischen Währungsfonds in einer Funktion zu entwickeln, um so nicht nur auf den Internationalen Währungsfonds angewiesen zu sein, der der europäischen Linie durchaus nicht immer Folge leistet, wie wir beispielsweise bei Griechenland gesehen haben. So gesehen wollen wir uns als Europa selbständiger aufbauen und den ESM stärken, um das zu entwickeln.
Das zweite Thema, das wir in diesem Bereich auch durchaus positiv sehen, reicht wieder in das Thema Bankenunion hinein, wobei es darum geht, klare Ziele zu definieren. Für die Risikoreduktion hat man in der Roadmap 2016, die Ihnen vor zwei Jahren sicherlich auch präsentiert wurde, zwar den Ansatz der Bankenunionsequenzierung beschlossen, man hat aber keine Kriterien genannt, man hat keine Ziele gesetzt, und jetzt gehen halt einige Länder davon aus, dass sie die Risikoreduktion schon erreicht hätten. Wir haben zwar Reduktionen, die im Bericht auch dargestellt sind, es gibt aber einige Länder, und das ist nicht nur Griechenland, die von diesen Risikoreduktionen noch weit, weit weg sind. Wir wollen sicherstellen, dass auch die richtigen Schritte gesetzt wurden.
Was wir nicht wollen – und das ist auch der Punkt, der kritisiert wurde, dass es da Zurückhaltung gäbe –: Ja, wir sind nicht nur zurückhaltend, sondern wir sind ablehnend, wenn es darum geht, eine neue Funktion in Europa zu erfinden, nämlich einen europäischen Finanzminister, der de facto von der Kommissionsseite her in der Verantwortung stehen soll. Das wäre eine Unterwanderung unserer Ratsfunktion und würde auch unsere regionale Verantwortung in dem Bereich – und auch Ihre hier im Hohen Haus – letztendlich schwächen, und Sie hätten und wir hätten nicht mehr die Chance, Entscheidungen im finanz- und steuertechnischen Bereich auf EU-Ebene zu tragen, wenn eine solche kommissionelle Funktion eingerichtet würde. Diesen Vorschlag lehnen wir ab, und so gesehen stehen wir da bewusst auf der Bremse.
Die Fiskalkapazität auszuweiten, auch einer dieser Vertiefungsvorschläge, zielt darauf ab, zusätzliche Budgetmittel aus den einzelnen Mitgliedstaaten zu nehmen, um eine über den ESM hinausgehende Krisen- und Schocksicherheit zu erreichen. Da gibt es Vorschläge, die eine Verdoppelung des bisherigen Beitrages des EU-Budgets vorsehen. Aus meiner Sicht ein Wahnsinn, kann nicht sein, darf nicht sein und ist auch nicht notwendig. Unsere, die Linie Österreichs ist, klar dagegen vorzugehen und dafür zu sor-
gen, dass wir den ESM stärken, denn der hat gegenüber den Ländern, in denen er wirksam wird, die Möglichkeit, der Notwendigkeit von Reformen entsprechende Dinge einzufordern. Eine reine Fiskalkapazität nach derzeitigem Vorschlag wäre ein Verfügungsgeld auf europäischer Ebene, das dann auch nach europäischem Recht, unabhängig von unseren parlamentarischen Entscheidungen verfügbar wäre. Das heißt, es gibt einfach Themen, bei denen wir uns als Österreich bewusst dagegenstemmen.
Letzter Punkt, den ich konkret vertiefe, weil es angesprochen wurde und ich vielfach auch als Verhinderer im Bereich Country-by-Country zitiert werde – um es klarzustellen –: Diese Vereinbarung wurde im Jahr 2016 mit voller Unterstützung Österreichs – Österreich hatte hier sogar eine Treiberfunktion – auf EU-Ebene beschlossen. Diese Country-by-Country-Vereinbarung gilt und funktioniert. Das bedeutet, dass in den Ländern und zwischen den Ländern Europas und – ein wichtiger Faktor – darüber hinaus auf OECD-Ebene und auf G-20-Ebene diese Country-by-Country-Vereinbarung ihre Gültigkeit hat. Wir werden erstmals im Herbst 2018 diese Berichte bekommen und werden die Chance haben, damit den Steuervermeidungstendenzen von Konzernen zu begegnen. Das heißt, die volle Transparenz ist gegeben, und wir werden die Chance haben, auf internationaler Ebene, weit über die EU hinausgehend, diese Country-by-Country-Vereinbarung und -Informationen entsprechend einzusetzen.
Wo ich zurückhaltend bin – und das ist eine Forderung, die ich nachvollziehen kann –, ist, dass es darum geht, das zu veröffentlichen, nämlich die Berichte jener Konzerne zu veröffentlichen und damit, ich sage es bewusst provokant, ein bisschen zur Schau zu stellen. Das hat zur Folge, dass es bereits jetzt von der OECD-Ebene her Bedenken gibt, diese Veröffentlichung durchzuführen. Warum? – Weil es viele Länder außerhalb Europas gibt, die sich jetzt dem Country-by-Country anschließen und klar deklarieren, dass sie, wenn es zur Veröffentlichung kommen sollte, aus diesem Element aussteigen würden.
Der zweite wichtige Punkt ist: Es gibt in Frankreich ein verfassungsrechtliches Urteil, das ein ähnliches Gesetz auf französischer Ebene als verfassungswidrig erklärt hat. Das heißt, das, wofür ich eintrete, ist, eine vernünftige Diskussion nicht nur auf EU-Ebene, sondern auf G-20- und OECD-Ebene zu führen, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der bei einer solchen Veröffentlichung letztendlich die Möglichkeit wahrt, übergreifend für alle Nationen gesichert zu sein. Es nutzt uns nichts, wenn wir unsere europäischen Konzerne zur Schau stellen, dem internationalen Wettbewerb ausliefern, wenn uns dann die Nationen, die wir jetzt schon im Boot haben, wieder verlassen würden. Das wäre eine eindeutige Verschlechterung der derzeitigen Situation.
Ich ersuche Sie, das auch mitzunehmen, wenn wieder erklärt wird, dass Herr Finanzminister Löger hier auf der Bremse steht. Der Herr Finanzminister hat die Grundlagen der vollen Transparenz zur Verfügung, um gegen diese Konzerne, die Gewinne vermeiden, auch entsprechend vorzugehen. Wir wollen aber sicherstellen, dass es nicht zu einer Verschlechterung dieser Transparenz auf internationaler Ebene kommt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
In Summe gesehen haben wir heuer mit Sicherheit viel zu tun. Ich glaube, es wurde schon angesprochen: Die EU-Ratspräsidentschaft wird uns in die Verantwortung nehmen, viele Dossiers, die vorbereitet wurden, auch für die Vertiefung der Währungsunion, so weit wie möglich abzuschließen. Wir alle wissen, dass nächstes Jahr europäische Wahlen vor der Tür stehen. Das wird dazu beitragen, dass wahrscheinlich im heurigen Jahr international noch viele Abschlüsse erwartet werden. Gleichzeitig haben wir parallel dazu die Verantwortung für den Mittelfristrahmen 2021 bis 2027, zu dem ja bereits jetzt die Positionen heiß diskutiert werden: 1 Prozent belassen; das Europäische Parlament sagt: 1,3 Prozent; Herr Kommissar Oettinger sagt: zwischen 1,1 und 1,2 Prozent. – Wir wollen nicht dem Basar von Izmir beitreten, wir stellen klar, dass wir
eine inhaltliche Diskussion dazu brauchen, was mit diesen Beiträgen auf europäischer Ebene passieren soll. Wir stehen dafür, dass sich die Europäische Union auf jene Themen konzentriert, für die sie sinnhafterweise eine klare Verantwortung trägt, und jene Themen wieder stärker auf nationale Ebene gehen, die auch im Sinne der Proportionalität besser bei uns zugeordnet sind.
In Summe gesehen ist es ein spannendes, interessantes Jahr für uns, und ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam zu den vielen Themen, die es in diesem Bereich gibt, auch weiterhin diskutieren zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)
12.21
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile es ihm.
12.21
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wünsche allen, die heute ihre Abschiedsrede gehalten haben, insbesondere der Tiroler Präsidentin Ledl, alles Gute für den weiteren Lebensweg, den alle sicher exzellent meistern werden.
Auch dem Herrn Finanzminister möchte ich zu diesem Bericht meine Gratulation aussprechen. Es zeigt sich hier auch schon die Qualität dieser neuen Bundesregierung: Der Bericht wurde im Februar 2018 fertiggestellt – und drei Wochen später ist er schon im Bundesrat. Meine Gratulation zu dieser Arbeit! Und auch der Experte im Finanzausschuss hat gezeigt, dass das Wissen wirklich transparent, ausführlich und inhaltsvoll referiert und gestaltet wird. Meine Gratulation dazu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich darf aber trotzdem auf zwei meiner Vorrednerinnen eingehen. Frau Kollegin Winkler, ich glaube, es herrscht ein kleiner Irrtum vor. Du glaubst in deiner Rede vermitteln zu müssen, dass ihr von der jetzigen Bundesregierung vertrieben worden seid. So war es aber nicht. Ihr wurdet von der österreichischen Bevölkerung abgewählt. Ihr wurdet buchstäblich abgewählt. Und die Ursache dieser Abwahl hat ihre Wirkung hinterlassen. Ihr habt eine Arbeitslosigkeit von 10 Prozent in Österreich hinterlassen, die höchste Staatsverschuldung, wie sie Österreich in seiner ganzen Geschichte nicht gehabt hat, und ihr habt ganz zum Schluss mit eurem berühmten – Gott sei Dank – Ex-Bundeskanzler Kern noch die Maschinensteuer verlangt. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Winkler und Grimling.) Ihr habt ja mit den Steuer- und Abgabenbelastungen nie und nie aufgehört. Deshalb gilt mein Dank hier der österreichischen Bevölkerung, die endlich die SPÖ auf die Oppositionsbänke gebracht hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Zur Frau Kollegin Reiter möchte ich etwas ergänzen: Ich schätze dich sehr als sachliche Bundesrätin, die immer gute Argumente bringt, aber dieses Mal sind deine Argumente falsch, nämlich Österreich mit einer Abgaben- und Steuerquote von über 45 Prozent allen Ernstes als Steueroase zu bezeichnen. Wir haben die dritthöchste Abgabenquote in ganz Europa, die vierthöchsten Lohnzusatzkosten in Europa, da kann man doch nicht allen Ernstes von einer Steueroase sprechen. Österreich ist auch kein Land der Konzerne, wir haben ganz wenige Konzerne, Österreich ist ein Land der KMU-Betriebe, der Klein- und Mittelbetriebe, und diese leiden unter dieser höchsten Steuerbelastung extrem. Deswegen ist dieser Finanzbericht auch so gut, da auf den Wirtschaftsstandort Österreich explizit Rücksicht genommen wird.
Ich möchte kurz ein paar Anmerkungen zu diesem Bericht machen, die auch die österreichische Ratspräsidentschaft betreffen werden. Es geht um den im Jahr 2019 zur Wahl anstehenden Präsidenten der Europäischen Zentralbank, zu dem man sich schon jetzt positionieren muss. Der jetzige Präsident ist Mario Draghi. Ich möchte da-
rauf verweisen, dass die Negativzinspolitik eine der wesentlichsten Ursachen dafür ist, dass wir in Europa große Verwerfungen haben. Die Zinsstruktur der Marktwirtschaft im Sinne von Angebot und Nachfrage wurde völlig außer Kraft gesetzt: Italien hat eine Höchstverschuldung von über 140 Prozent. Die Non-performing Loans wurden auch genannt, allein in Italien betragen diese – vereinfacht gesagt – faulen Kredite über 350 Milliarden Euro. Heute kostet eine Staatsanleihe in Italien allen Ernstes nicht mehr als 2 Prozent, in Österreich, in Deutschland 0,5 Prozent. Also der Spread ist nicht mehr als 1,5 Prozent. Würde man das Risiko dem Markt entsprechend richtig gewichten, läge dieser Spread im besten Fall bei 6 bis 7 Prozent.
Daher wäre es wichtig, dass sich Österreich bei dieser Ratspräsidentschaft richtig positioniert und den neuen Chef der Deutschen Bundesbank, Volkswirt Jens Weidmann, unterstützt, der jetzt schon eine klare Abkehr von dieser Minuszinspolitik verlangt. Es kann doch nicht sein, dass ein Kreditnehmer vom Kreditgeber Zinsen erhält. Das ist doch ein völliger Anachronismus, eine völlig verkehrte Welt der Wirtschaft. Deswegen funktioniert auch die Wirtschaft so nicht.
Die Kryptowährung, um es einmal kurz zu erwähnen, diese Bitcoins – denn ich glaube, das steht auch auf der Agenda der österreichischen Ratspräsidentschaft –, hat nur deshalb einen Höhenflug, weil das Geld ja irgendwohin wandern muss, wenn man nirgendwo mehr Zinsen erhält. Jetzt kommt diese Bitcoin-und-Co-Gesellschaft, die auch nur eine Art von Geldschürfen à la Nationalbanken darstellt, und bringt gleichfalls große Verwerfungen. Ich möchte nicht mit jenen Konsumenten und Investoren sprechen, die in den letzten Monaten große Verluste erlitten haben und noch erleiden werden, denn man braucht kein großer Prophet zu sein, um sagen zu können, dass der Wert einmal gegen null tendiert. Es verdienen nur die Miner, die Schürfer an diesen technischen Neuerungen der zugegebenermaßen genialen Blockchain. Blockchain wird in der Industrie 4.0 zu Recht Einzug halten, aber sicher nicht mit einer Währung gekoppelt. Das ist eigentlich nicht mehr als ein Glücksspiel, und als solches sollte es auch behandelt werden, aber nicht als Währung.
Eine gewisse Schuld an diesen gesamten Verwerfungen tragen natürlich auch die europäischen Nationalbanken, ausgehend von der Negativzinspolitik eines Mario Draghis und unterstützt von den Nationalbanken – ausgenommen Jens Weidmann aus Deutschland, der extrem dagegen auftritt –, denn die Nationalbanken schürfen ja auch noch Geld, und da haben sich halt ein paar Technikfreaks gedacht, dann schürfen wir auch Geld und machen uns zu reichen Männern und Frauen. – Nein, so geht das nicht!
Auch die KMU-Betriebe leiden darunter, weil sie für das Eigenkapital, das sie erwirtschaften, kaum Rendite erhalten. Kredite erhält man sowieso nicht, denn die Kreditvergaben werden durch Basel II und Basel III und Mifid II restriktiv gehandhabt, und die Ertragssituation der europäischen Bankenlandschaft ist wesentlich schlechter als jene der amerikanischen. Wir alle wissen, dass europäische und vor allem österreichische Unternehmen von Bankkrediten abhängig sind. Im Unterschied zu den USA, wo der Kapitalmarkt, die Börsen, die Handelsplattformen im Vordergrund stehen, ist es in Österreich und in Europa der Bankkredit. Wenn man also die Ertragslandschaft der Banken – deshalb gehören diese Minuszinsen unbedingt weg – im Sinne einer Zinsspanne, die die Banken zu Recht einfordern können, nicht endlich verbessert, wird sich die Kreditsituation auch nicht verbessern.
Daher sehen wir, wenn ich das so sagen darf, sehr geehrter Herr Minister, diese europäische Einlagensicherung etwas kritisch, denn wir sehen nicht ganz ein, dass österreichische Gelder zum Beispiel für italienische Banken verwendet werden könnten. Man muss schon einmal andenken, dass man sich, bevor man die Bankenunion vervollständigt, endlich von dieser Minuszinspolitik verabschiedet.
Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung des Wirtschafts- und Industriestandortes Österreich und damit auch Europa. Die angedachte Halbierung der KÖSt für nicht entnommene Gewinne ist eine exzellente Sache, unabhängig davon muss aber auch der Kapitalmarkt in Österreich auf Vordermann gebracht werden. Viele Unternehmen leiden darunter, dass sie kein Eigenkapital – ich rede jetzt nicht von Krediten – aufnehmen können. Daher ist die Errichtung des Dritten Marktes nach dem Modell von Scale in Deutschland erforderlich, wo innerhalb von einem Jahr 48 Unternehmen notieren und sich etablieren konnten. Das ist auch für Österreich notwendig, damit auch bei uns junge, wachstumsorientierte Unternehmen am Markt reüssieren können.
Abschließend noch kurz zu Europas Stellung in der Welt – das ist auch interessant –: 1980 hatte die Europäische Union 30 Prozent Anteil am Weltbruttoinlandsprodukt, 2017 nur mehr 16,5 Prozent, die USA hatten zuerst 22 Prozent und dann 15 Prozent, und 1980 hatte China 2,33 Prozent und heute hat es 18 Prozent. Vergleicht man das mit dem Bericht des Europäischen Patentamts, der vor wenigen Tagen herausgekommen ist, zeigt sich ein ähnliches Bild: 2017 hatte ein chinesisches Unternehmen die meisten Patentanmeldungen in Europa, nämlich über 2 000, an zweiter Stelle stand Siemens, an dritter und vierter Stelle lagen wieder zwei asiatische Konzerne aus Korea. Gewichtet man die gesamten Patentanmeldungen der Länder, liegen in Europa an erster Stelle mit 40 000 Patenten jährlich die USA, es folgt Deutschland mit der Hälfte, und an dritter Stelle steht wieder ein asiatisches Land, nämlich Japan.
Es zeigt sich also doch, dass Europa auf dem Weltmarkt nach und nach seine Position, seine Stellung verliert. Deshalb ist es unheimlich wichtig, im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft – so, wie es in Ihrem Programm steht – endlich den Wirtschaftsstandort Österreich und Europa zu verbessern. Es gilt Verbündete dafür zu finden. Interessant ist sicherlich das Konzept des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte: Allianz der Acht, das finde ich ganz toll, aber auch jenes von Frau Merkel. Es gilt, mit einem von den beiden Allianzen zu schließen und dann endlich den Wirtschaftsstandort Europa und damit Österreich anzugehen und zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.32
Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (10 d.B. und 20 d.B. sowie 9924/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Andreas Pum. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Geschätzter Herr Vorsitzender! Herr Minister! Werte KollegInnen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Ich begrüße den Herrn Bundesminister zu dieser Debatte. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.
12.33
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die vorliegende, im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossene Novelle des Universitätsgesetzes wird von diesen Parteien als wichtige Verbesserung der Universitätsfinanzierung durch den Bund gesehen und soll zu einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung an den öffentlichen Universitäten führen.
Leider ergibt sich bei genauer Betrachtung der in dieser Novelle ausgedrückten Vorhaben das genaue Gegenteil. Durch erweiterte Zulassungsbeschränkungen entstehen neue Bildungshürden und mehr soziale Selektion an den Universitäten. Der Studienzugang wird noch mehr als bisher vom sozialen Hintergrund abhängig. Für StudienanwärterInnen ohne finanzielle Absicherung durch die Familie wird der Zugang zur akademischen Bildung weiter verbaut. Ab dem Herbstsemester werden junge Menschen, die neben dem Studium arbeiten, um sich das Studium finanzieren zu können, jetzt auch noch durch Studiengebühren belastet werden, da die Sanierung der bisherigen verfassungswidrigen Bestimmung über die Gebührenbefreiung unterlassen wurde. Durch weniger Studienplätze, Studiengebühren, den Besuch teurer Vorbereitungskurse wird es viel schwieriger für jene jungen Menschen werden, deren Eltern nicht die Möglichkeit haben, finanziell zu helfen und zu unterstützen. Für diese jungen Menschen mit dünnen Brieftaschen wird der Zugang zu einer guten Ausbildung schwieriger werden.
Gesetzliche Zugangsbeschränkungen in wichtigen Studienfächern sollen in Hinkunft auch im Verordnungswege möglich sein. – Eine klare Absage an die rechtsstaatliche, parlamentarische Normengebung. Hierzu gehört auch die Absicht, Maßnahmen zur Unterstützung sozial schwacher Studierender nur in Leistungsvereinbarungen zu entwickeln.
Das vorliegende Gesetz lässt jedes Vorhaben zum Ausbau von Studienplätzen mit der Absicherung einer ausreichenden Hochschulfinanzierung vermissen und enthält keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung und besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium. Das kann nicht das Ziel einer großen Universitätsreform sein.
Meine Fraktion hat immer eine klare Position zu einer abgesicherten Hochschulfinanzierung, zu einem Ausbau und nicht zu einer Reduktion von Studienplätzen und zu einem gebührenfreien Hochschulzugang vertreten. Sie wird daher dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung verweigern. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
12.37
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anneliese Junker. Ich erteile ihr dieses.
12.37
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt zunächst zur Klarstellung ein paar Sachen definieren.
Die neue Universitätsfinanzierung ist ein durchdachtes Verbesserungspaket. Einerseits orientiert sie sich klar an den Bedürfnissen der Studierenden und verbessert die Bedingungen für erfolgreiches Lernen, andererseits stellt sie die Finanzierung auf nachvollziehbare und wettbewerbsfördernde Beine. Für die wichtige Basis sorgt dabei die Erhöhung des Unibudgets um 1,34 Milliarden Euro auf insgesamt 11,07 Milliarden Euro. Es schafft einen neuen Gestaltungsspielraum und dient auch dazu, die Qualität zu verbessern. Es wird bessere Betreuungsverhältnisse und zielgerichtete Investitionen in die Infrastruktur wie etwa die Ausstattung bei technikorientierten Mint-Fächern oder bestimmten Kunststudien geben.
Meine Damen und Herren, aber jetzt zum eigentlichen Thema: Wie stellt sich die Ausgangslage im Budget dar? – Das Gesamtbudget der Universitäten wurde seit 2008 um 16,5 Prozent erhöht und ist mit derzeit 9,7 Milliarden auf einem Höchststand. Die Herausforderungen sind: 56,6 Prozent aller Studienanfängerinnen und Studienanfänger belegen nur 20 der 160 möglichen Studienrichtungen. Von den etwa 280 000 inskribierten Studierenden waren zuletzt nur 182 000 prüfungsaktiv. Die Abbruchraten liegen in einigen Studienrichtungen, wie etwa bei den Rechtswissenschaften oder bei Fremdsprachen, bei 70 Prozent.
Auch die Stellungnahme des Rates für Forschung und Technologieentwicklung vom 14.9.2017, die ja an alle Fraktionen ergangen ist, schwankt zwischen Lob und Tadel: Gelobt wird die Erhöhung des Unibudgets um 1,35 Milliarden € für die kommende Periode 2019 bis 2021, negativ bewertet wird in diesem Zusammenhang, dass diese Budgeterhöhung an keinerlei strukturelle Reformen geknüpft worden ist. Die neue Regierung musste daher aktiv werden.
Die zentralen Ziele der Universitätsfinanzierung Neu sind daher: erstens die Umstellung des Finanzierungsmodells für die Universitäten für mehr Studienbezogenheit, Kapazitätsorientierung sowie höhere Transparenz.
Zweitens: Die Qualitätsverbesserung in Forschung und Lehre will man durch bessere Betreuungsaktivitäten beziehungsweise den Abbau von Massenfächern durch Investitionen in einen Personalaufbau in Kombination mit Zugangsregelungen erreichen.
Drittens: die Steigerung der Zahl der prüfungsaktiven Studierenden und der abgeschlossenen Studien. Ziel ist es, die Zahl der prüfungsaktiven Studierenden von derzeit 182 000 bis zum Jahr 2021 auf 190 000 zu erhöhen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Universitätsfinanzierung Neu erforderlich. Es darf nämlich nicht sein, dass das Gesamtbudget als Pauschalbetrag festgelegt und damit eine beliebige Zahl von Studierenden finanziert wird. In Zukunft wird es das Dreisäulenmodell für mehr Klarheit und Transparenz geben.
Die Universitäten erfüllen vielfältige Aufgaben, daher werden bei der Berechnung des Globalbudgets die Bereiche Lehre, Forschung beziehungsweise Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung getrennt. Durch dieses Dreisäulenmodell werden Leistungen transparenter und sichtbarer gemacht.
Zusätzlich werden die Studieneinrichtungen in Fächergruppen eingeteilt, welche sich durch Bedarf an Ausstattung und Betreuung unterscheiden. Für die Universitäten wird es stärkere Anreize geben, zusätzliche Mittel zu erhalten. In der Forschung sind die eingewobenen Drittmittel sowie die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratsprogramme entscheidend. Für die Lehre können Universitäten umso mehr Mittel akquirie-
ren, je mehr Absolventinnen und Absolventen das Studium abschließen beziehungsweise je zügiger die Studierenden vorankommen.
Auch die Zugangsregelungen werden neu bewertet. Ein allzu beliebiger Zugang nützt weder den Studierenden noch den Universitäten – nur ein geregelter Hochschulzugang sichert eine hochqualifizierte Lehre und Betreuung. Die Regelungen über das neue Finanzierungsmodell der Universitäten werden daher Zugangsregelungen enthalten, wobei die bisherige Systematik der Zugangsregelungen moderat weiterentwickelt beziehungsweise adaptiert wird.
Die Änderungen des Universitätsgesetzes bringen viele Vorteile für die Studierenden und werden unsere Universitäten noch besser, leistungs- und zugleich wettbewerbsfähiger machen. Stimmen wir gemeinsam diesen neuen Regelungen zu! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.44
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile ihm dieses.
12.44
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Faßmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen im Bundesrat, Herr Minister! Ich habe Ihnen ja schon ein paar Mal im Bildungsausschuss und im Wissenschaftsausschuss zuhören dürfen; ich bin immer als Gast dabei gewesen, das war ganz interessant.
Zum Thema Wissenschaft: Seit Jahren wird im Bereich der Hochschulen versucht, die mittlerweile doch eher chronische Unterfinanzierung der Universitäten mittels Zugangsbeschränkungen zu lösen. Ein weiterer elementarer Schritt in Richtung Zugangsbeschränkungen wurde im Nationalrat von FPÖ und ÖVP mithilfe der NEOS und wird heute auch hier im Bundesrat beschlossen.
Mittels Studienplatzfinanzierung soll es verbesserte Studienbedingungen durch günstigere Betreuungsverhältnisse sowie eine Entlastung der universitären Infrastruktur geben – es wird aber eines geben: Zugangsbeschränkungen, und damit ist auch wieder ein Stückchen offener Hochschulzugang in Österreich Geschichte. Dieses Gesetz ist keine echte Studienfinanzierung, nein, das ist es nicht, sondern vor allem eine Studienplatzreduktion. Das ist es leider: eine Studienplatzreduktion!
Ich möchte jetzt aber auch etwas Positives herausstreichen: zum einen, dass nun mit dieser Vorlage umgesetzt wird, was meine Kollegin im Nationalrat Sigi Maurer in der vergangenen Legislaturperiode mit ihrem Entschließungsantrag betreffend Absicherung des Uni-Budgets für die LV-Periode 2019–2021 gefordert hat. Das ist jetzt kein Verdienst Ihrer Partei, Herr Minister Faßmann – Sie wissen ja, Ihre ÖVP hat damals im Nationalrat dagegen gestimmt, es waren die Grünen, die Roten, die FPÖ und, wie ich glaube, auch die NEOS, wenn ich mich richtig erinnere –, aber es ist gut, dass es heute dazu kommt, dass damit eine Absicherung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 erfolgt. Das ist schon einmal sehr positiv.
Mir fehlt jedoch nach wie vor, auch das ist ein Kritikpunkt, die längerfristige Absicherung des tertiären Bildungsbereichs. 2 Prozent werden immer wieder versprochen, ich höre immer wieder diese 2 Prozent – der Status quo liegt bei circa 1,7 Prozent des BIPs, da stehen wir. Ich bitte also Sie, Herr Minister Faßmann, auch da tätig zu werden – wir haben gerade den Finanzminister hier im Bundesrat gehabt –: Setzen Sie sich dafür ein und verhandeln Sie!
Damit komme ich zurück zum Universitätsgesetz, denn das Ergebnis einer chronischen Unterfinanzierung des Hochschulsektors sind schlechte Studienbedingungen, schlech-
te Betreuungsverhältnisse, viele Studierende, wenige Abschlüsse, niedrige AkademikerInnenquote. Die AkademikerInnenquote liegt zurzeit bei 15,8 Prozent, wenn man die 25- bis 64-Jährigen mit einem Abschluss ab ISCED-Stufe 6 betrachtet; wir kennen ja alle diese Verschönerung, aber dazu komme ich ohnehin noch beim nächsten Bericht. Der OECD-Schnitt liegt bei 30 Prozent, wir sind also schon ziemlich weit entfernt von dem, wohin wir eigentlich sollten. Wenn jetzt auch noch Studienbeschränkungen eingeführt werden, wird das die Situation nicht verbessern. Die Studienanfängerinnen machen in Österreich ungefähr 57 Prozent eines Jahrgangs aus – auch da liegt der OECD-Schnitt höher, nämlich bei 61 Prozent, also das ist auch wieder wesentlich höher.
Ich gebe Ihnen in dem Punkt recht, Herr Minister, nämlich dass gerade bei der Drop-out-Rate gehandelt werden muss, das haben Sie ja auch im Ausschuss wieder erwähnt. So liegt der Drop-out in Österreich bei circa 62 Prozent aller AnfängerInnen, davon sind jedoch 50 Prozent Studierende, die ihr Studium wechseln. Ich weiß nicht, ob man an diesen Zahlen mit dem Verfassen eines Bewerbungsschreibens etwas ändern kann, sondern was es wirklich braucht – und das sind auch unsere primären Forderungen vonseiten der Grünen –, ist eine umfassende und frühere Studienberatung bereits an den Schulen. Damit könnte man eine Umverteilung herbeiführen und die Drop-out-Rate senken.
Damit die Treffsicherheit bei der Studienwahl besser gegeben ist, müssen Schnupperwochen an den Universitäten und auch an den Fachhochschulen mit der Oberstufe geplant und durchgeführt werden. Es braucht bessere und intensivere Betreuung, speziell zu Studienbeginn, um Verzögerungen für die Studierenden im gesamten Studienablauf verringern zu können.
Die Studieneingangsphasen müssen auch als Studienorientierungsphasen – noch einmal: Studienorientierungsphasen! – verstanden und neu organisiert werden. Dabei bietet sich ein Bündel fachverwandter Lehrveranstaltungen an, die anstelle der aktuellen Steop ausreichend Möglichkeiten der Orientierung gewährleisten.
Eine Frage ist auch, ob die Steop mit der Novelle des Universitätsgesetzes in bestimmten Studienfächern überhaupt noch relevant ist; ich habe das auch im Ausschuss angesprochen.
Weiters müssen wir auch ganz dringend über die Studienbeihilfeempfänger reden, Herr Minister. Sie wissen, dass 61 Prozent der Studierenden in Österreich mit mindestens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind – 61 Prozent der Studierenden! Das erhöht natürlich das Risiko eines Drop-outs um einiges, das liegt auf der Hand, glaube ich. Wir sollten uns bei der Studienbeihilfe wenigstens an den EU-Schnitt annähern – davon sind wir aber noch weit entfernt, da müssten wir fast verdoppeln, damit wir auf den EU-Schnitt kommen. Das wäre einmal sinnvoll, das würden wir erwarten.
Herr Minister, jetzt noch einmal ganz konkret dazu, warum wir Grüne die Novellierung des Universitätsgesetzes im Bundesrat heute ablehnen werden: Zum einen werden in der Novelle bei einer Vielzahl der Paragrafen die Grenzen und die Konsequenzen nicht klar abgesteckt. Das heißt, damit haben Sie für sich als Minister – oder für Ihre Nachfolger – ein entsprechendes Hintertürchen offen gelassen, mit dem Sie per Verordnungen und Erlässe das ganze Gesetz im Nachhinein noch um einiges verschärfen können. Das ist für mich ganz klar eine demokratische Aushöhlung des Universitätsgesetzes und damit auch ein Problem, das wir Grüne mit diesem gesamten Gesetz ganz grundsätzlich haben.
Ich will aber immer auch etwas Positives in Gesetzen finden, und positiv ist meiner Meinung nach, dass die soziale Durchmischung in der Lehre und auch unter den Studierenden zumindest einmal angegangen wird – ich betone: angegangen wird, denn
wie das konkret geschehen soll, ist meiner Meinung nach unklar. Es gibt keine klaren Indikatoren, es sind keine im Gesetz definiert, welche die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung bei Studierenden messbar machen sollen.
Es sollen – ich weiß, das habe ich auch im Ausschuss gefragt – projektbezogene Gelder ausgeschüttet werden. Ja, eh – das heißt, man kennt halt jemanden auf der Uni Graz, und dann macht der halt ein Projekt. Eh schön!
Zusätzlich finde ich es, verzeihen Sie mir jetzt diesen Ausdruck, schon etwas schizophren, wenn man auf der einen Seite versucht, nicht-traditionelle Studierende kostenintensiv auf die Universitäten zu bringen – das kostet ja auch –, und auf der anderen Seite Zugangsbeschränkungen einführt. Es werden jetzt schon bei stark nachgefragten Fächern wie unter anderen Medizin, Psychologie, Informatik, Architektur, Pharmazie, Wirtschaft, Biologie oder Publizistik- und Kommunikationswissenschaft Aufnahmeverfahren durchgeführt. Diese sind natürlich unterschiedlich und reichen von einfachen Anmeldeverfahren bis hin zu schwierigen Aufnahmetests oder sehr umfassenden Zulassungsprüfungen. Jeder weiß, Medizin ist solch ein Fach, für das sich viele bewerben, aber nur ganz wenige es schaffen.
Die negativen Auswirkungen dieser Zulassungsbeschränkungen sind seit Langem bekannt; Sie haben das auch im Wissenschaftsausschuss noch einmal erwähnt. Insbesondere aus dem Medizinstudium wissen wir, dass seit der Einführung der Zugangsbeschränkungen im Jahr 2005 der Anteil an Studierenden aus der hohen sozialen Schicht deutlich zugenommen hat – das sind 15 Prozent mehr. Der Anteil Studierender aus der niedrigsten sozialen Schicht hat währenddessen abgenommen – das muss uns zu denken geben!
Problematisch ist natürlich auch, dass sich rund um die Aufnahmeverfahren ein regelrechter, sehr lukrativer Markt entwickelt hat: Der Median bei den Ausgaben von BewerberInnen für zugangsbeschränkte Studienfächer liegt im Bereich 101 bis 300 Euro, für Medizin gibt ein Drittel der Befragten sogar mehr als 500 Euro aus – allein für die Vorbereitungskurse!
Überlegen Sie sich jetzt einmal, wie sich das für BewerberInnen mit wenig Familieneinkommen ausgeht oder für jene, die arbeiten oder Betreuungstätigkeiten haben, denn diese Kurse sind ja auch entsprechend zeitintensiv. Ich sehe das gerade in diesem Bereich eher sehr skeptisch. (Bundesrätin Mühlwerth: Also was ist der Gegenvorschlag?) – Du warst vorher nicht da, Monika. Wärst du von Anfang an bei der Debatte hier gewesen, hättest du mitbekommen, ich habe eine Reihe von grünen Vorschlägen beziehungsweise allgemein Vorschläge dazu gebracht, wie man die Unis ausfinanzieren könnte. Ich erwähne das jetzt nicht noch einmal, weil die Zeit schon zu Ende geht.
Österreich hat eine der niedrigsten AkademikerInnenquoten Europas und innerhalb der OECD. Anstatt Modelle zu entwickeln, die darauf abzielen, Studieninteressierte vom Studieren abzuhalten, müsste sich die Regierung eigentlich darum bemühen, dass jene, die ein Studium beginnen, dieses auch erfolgreich abschließen können. Das wäre notwendig: nicht Interessierte abzuhalten, sondern sie hin zu einem erfolgreichen Studium zu bringen.
Auch die genaue Höhe der Studienplatzbeschränkungen ist im Gesetz nicht klar geregelt. Es entsteht damit der Eindruck, dass die Plätze der Universitäten voneinander abhängig gemacht werden – das führt zu einem massiven Eingriff in die Autonomie der Universitäten, und das wollen wir Grüne auf keinen Fall.
Wir Grüne fordern eine adäquate Finanzierung mit mindestens 2 Prozent des BIPs für den tertiären Bildungssektor, eine echte fächer- und hochschulübergreifende Orientierungsphase zu Studienbeginn, um die Drop-out-Rate zu reduzieren, eine Verbesse-
rung der sozialen Lage der Studierenden – denn: weniger Erwerbstätigkeit ermöglicht höhere Studienaktivität – und die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen.
Leider wird mit dieser Gesetzesvorlage wieder einmal eine Chance vertan und vergeben, eine wirkliche Verbesserung für die Studierenden, für die Lehrenden und für die Forschenden an den österreichischen Hochschulen zu ermöglichen. Herr Minister, wir Grüne werden, wie schon gesagt, diesem Gesetz nicht die Zustimmung im Bundesrat erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
12.54
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile es ihr.
12.55
Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister Faßmann! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und sehr geehrte Zuseher! Zum Universitätsgesetz 2002 gab es schon im letzten Jahr die Begutachtungsverfahren, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Erkenntnisse daraus einfach noch genauer eingearbeitet.
Bisher konnten österreichische Studenten sowie Studenten aus der EU in Österreich gratis studieren, auch wenn sie länger als die normale vorgesehene Mindeststudiendauer brauchten. (Bundesrat Stögmüller: Gratis ist gar nichts – gratis ist das Plastiksackerl beim Billa!) Da wurden auch noch zwei Toleranzsemester eingerechnet, und berufstätige Studenten konnten bis dato auch darüber hinaus ohne Studiengebühr studieren, also so lange, bis sie das Studium abgeschlossen hatten. Wir haben schon von der Kollegin gehört, dass es 100 000 prüfungsinaktive Studenten gibt, die in den Unis ja trotzdem in der Verwaltung und beim Aufwand berücksichtigt werden müssen.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben, darum werden eben ab dem Wintersemester Studiengebühren vorgeschrieben. Wir reden hier, das möchte ich schon einmal ausdrücklich betonen, ausschließlich von Langzeitstudenten!
Wenn jetzt von anderen Parteien von sozialer Ungerechtigkeit gesprochen wird, dann wiederhole ich das, was wir schon von den Bildungsministerinnen in den letzten Jahren – auch ich hier im Bundesrat – gehört haben, nämlich das große Schlagwort sei doch die Autonomie. Die Autonomie ist bei diesem Thema bei den Unis und bei den Fachhochschulen gegeben, diese können Ausnahmen beschließen. Es wird zum Beispiel gerade an der JKU Linz an einer Regelung gearbeitet, mit der, so wie es jetzt aussieht, erst ab einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro Studiengebühren vorgeschrieben werden. Bei 30 000 Euro kann man, glaube ich, nicht mehr von sozialer Ungerechtigkeit sprechen, wenn man davon zweimal jährlich 363 Euro Studiengebühren bezahlt.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel veranstaltet die Anton Bruckner Privatuniversität in Linz mit den Studenten große Orchesterkonzerte, wo wirklich öffentlichkeitswirksam präsentiert wird, was diese Unis leisten und was die Studenten dort lernen. Gleichzeitig werden dort gemeinsam mit Kooperationspartnern auch Mittel lukriert. Es liegt an den Unis und an den Fachhochschulen, sich Derartiges einfallen zu lassen und Regelungen zu finden.
Wir haben auch im Ausschuss gehört, Herr Kollege Stögmüller (Bundesrat Stögmüller: Ich habe zum Minister ...! Nicht wegen dir!), dass es bei diesen Beschränkungen nicht darum geht, Studienplätze zu reduzieren, sondern wirklich prüfungsaktive Studenten zu gewinnen. (Bundesrat Stögmüller: Das ist ein Blödsinn, es müssen Reduktionen ...!)
Durch die Zugangsregelungen erwarten wir uns genau das: keine Reduktion der Plätze! Insbesondere bei den Medizinstudenten werden wir auch darauf achten, dass genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Wir haben hier im Bundesrat schon sehr oft von einem Ärztemangel gesprochen, und die Versorgung für unser Land ist besonders wichtig – es reicht nicht, vom Ärztemangel zu sprechen, sondern da braucht es auch Taten, sprich genügend Studienplätze.
Die Universitäten brauchen genügend Mittel, sie wollen planen können. Universitäten brauchen genug Laborsäle, sie brauchen Hörsäle und sie brauchen Personal für die Betreuung der Studenten. Das Globalbudget, wir haben es gehört, errechnet sich anhand der Indikatoren dreier Säulen: erstens Lehre, zweitens Forschung beziehungsweise Entwicklung und Erschließung der Künste und drittens Infrastruktur und strategische Entwicklung. Über dieses Globalbudget können die Universitäten frei verfügen, und so ist es auch möglich, Professuren zu schaffen, wo ein Mangel herrscht. Das erwarten wir uns auch bei manchen Studien, die solch ein Schattendasein wie Numismatik und Geldgeschichte führen.
Professuren haben mit Forschung und Lehre zu tun, und Universitäten können im Rahmen des Globalbudgets Mittel auch zwischen diesen Säulen verschieben. Es wird sich, das haben wir auch im Ausschuss gehört, daran orientieren, wie es auch bis jetzt war: Wo es besondere Forschungsschwerpunkte gibt, gute Professuren gibt, wird man eher in die Forschung verschieben – wobei bei Forschung ja auch immer Lehre dabei ist, das darf man ja nicht übersehen. Und wo es besonders schlechte Betreuungsverhältnisse gibt, wird man hoffentlich eher in die Lehre verschieben.
Eines wurde heute schon festgehalten, aber ich möchte es noch einmal festhalten: Wer durch die Universitäten geht und mit den Studenten spricht oder vielleicht auch selbst dabei ist – wir haben ja manche in unseren Reihen –, der stellt fest, dass die Betreuungsverhältnisse an den Unis nicht das sind, was sich junge Studierende und insbesondere berufstätige Studenten erwarten. Diese wollen ihre Studienzeit ordentlich organisiert verbringen – sie wollen auf keiner Stiege sitzen, sie wollen in keinem überfüllten Hörsaal sitzen und sie wollen keine Massenseminare. Und das ist der Aspekt, bei dem die Bildungspolitik in den letzten Jahren maßgeblich versagt hat.
Wir finden, dass diese Änderungen, die heute beschlossen werden, zu einer transparenten Finanzierung beitragen und dass diese im ersten Schritt auch für eine Qualitätsverbesserung im Hochschulwesen sorgen – eine Qualitätsverbesserung in der Lehre sowie eine Transparenz und Zielsicherheit in der Finanzierung.
In der Ausschusssitzung haben wir auch noch über einen Punkt, den Datenschutz, diskutiert, bei dem sich Herr Kollege Stögmüller so große Sorgen gemacht hat. (Bundesrat Stögmüller: Ja! Vielleicht kannst du es ja - -!) Es wurde dort eindeutig festgehalten, dass jede Statistik auch auf Daten angewiesen ist, dass diese natürlich anonymisiert weitergegeben werden und die Verwertbarkeit nur nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Wir alle wissen, dass die Statistik Austria Daten braucht, und für ein internes Monitoring durch den Bund, auch was Studiendauern betrifft, brauchen wir diese Auskünfte. (Bundesrat Stögmüller: Das war aber nicht meine Frage im Ausschuss!)
Zusammenfassend betrachtet kommen wir mit all diesen Maßnahmen zu einer echten Studienplatzfinanzierung. Wir wollen eine zukunftsorientierte Universitätsentwicklung, und diese Änderungen sowie die – wir haben es schon angesprochen – im Vorjahr beschlossene Erhöhung der Budgetmittel von 7 bis 15 Prozent, in Summe 1,35 Milliarden Euro von 2019 bis 2021, werden unserer Meinung nach die Universitäten deutlich unterstützen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.01
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.01
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Bundesrat während der letzten Präsidentschaften viel mit der Frage der Digitalisierung beschäftigt. Sie alle erinnern sich hoffentlich an die vielen Enqueten und Veranstaltungen dazu.
Ich erinnere mich daran, dass uns viele ExpertInnen bei diesen Veranstaltungen vorhergesagt haben, dass in der digitalen Zukunft, die uns erwartet, hochspezialisierte Fachkräfte und ExpertInnen gebraucht werden und immens wichtig sein werden. Das heißt – so habe ich das immer verstanden –, wir müssen dafür sorgen, dass viele Kinder und Jugendliche eine hohe Qualifizierung erreichen können und die Möglichkeit zu einem hohen Qualifizierungsgrad haben. Das war eines der Fazite, die ich daraus mitgenommen habe.
Das hat für Österreich eine besondere Bedeutung, weil wir in Österreich nicht sehr mit Bodenschätzen und Rohstoffen gesegnet sind. Das heißt, unser Rohstoff sollte die Bildung sein, denn das ist ein Rohstoff, der die Zukunft maßgeblich beeinflusst. Bildung ist der Rohstoff der Zukunft in unserem Land. Wir alle wissen – ich glaube, da sind wir uns einig –: Bildung ist ein Schlüssel zur Welt. Bildung ist der Schlüssel zur Selbstbestimmtheit. Bildung ist ein Schlüssel für Zukunftschancen. Wer bei der Bildung spart, spart somit an der Zukunft und auch am Potenzial der Gesellschaft. – Das sei nur vorweg gesagt.
Was die Universitäten betrifft: Wir haben schon gehört, dass Österreich vergleichsweise wenige StudienanfängerInnen hat. Wir sind diesbezüglich – wir haben es schon gehört – im EU-Ranking und auch im OECD-Schnitt auf relativ weit hinten gelegenen Plätzen. Wir haben da einiges zu verbessern und einiges zu tun. Außer Frage steht dabei, glaube ich, dass Bildung Qualität braucht. Vor allem das Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden muss passen – da wird es sehr manifest für die einzelnen Menschen, da geht es um den Ausbau der Qualität.
Übrigens, Kollegin Anneliese Junker, ich möchte daran erinnern, dass es gerade meine Fraktion war, die sich in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt und zum Glück auch PartnerInnen gefunden hat, dass die Dotierung der Unis vorangetrieben wird. Dieses höhere Budget, auf das du recht stolz bist, haben wir in der letzten Legislaturperiode auch gegen eure Stimmen durchsetzen können. (Zwischenruf der Bundesrätin Junker.)
Es gibt einige Vorschläge der Studierendenverbände selbst, wie man schlechte Betreuungsverhältnisse und Massenfächer vermeiden – darum geht es ja offensichtlich auch – beziehungsweise wie man eine bessere Verteilung der Studierenden auf die diversen Studienfächer erreichen kann. Mein Kollege Stögmüller hat das auch bereits erwähnt.
Man kann und muss schon im Vorfeld ansetzen, um diese Verteilung, diese Streuung zu erreichen, und zwar, indem man stärker auf die Studienorientierung setzt, beginnend an den Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden beziehungsweise sich überlegen, was sie in der Zukunft machen werden. Da ist, denke ich, Studienberatung in einer vertiefenden Form angesagt. Es gibt auch die Idee, zu Beginn des Studiums sogenannte Orientierungssemester einzuführen, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, tatsächlich zielgenau das Studium zu finden, das sie dann auch wirklich absolvieren wollen, für das sie dann ihre Energie verwenden.
Was ich noch kurz ansprechen möchte, ist diese negative Konnotation der Massenfächer. Ich wollte das Wort zuerst eigentlich gar nicht verwenden, denn aus meiner Sicht ist die eigentliche Frage vielmehr, wie man all jenen, die studieren wollen und das Potenzial dazu haben, auch die Möglichkeit dazu eröffnen kann. Das sollte meiner
Meinung nach die zentrale Frage sein. Das muss man aber politisch wollen, man muss das möglichst vielen ermöglichen wollen, erst dann kann man sich mit dieser Frage beschäftigen.
Das, was aber nun vorliegt, bedeutet Zugangsbeschränkungen. Übrigens war auch die FPÖ noch in der letzten Legislaturperiode gegen diese Zugangsbeschränkungen. (Bundesrat Stögmüller: Die fallen um bei so was!) Uns erwarten nun 6 230 weniger Studienplätze pro Jahr. Für mich wirft das die Frage auf – und ich habe darauf noch keine Antworten gehört –, was denn die Alternativen für diejenigen Menschen und jungen Erwachsenen sind, denen wir den Zugang zu einem Studium verwehren.
Wo gehen diese studieraffinen jungen Erwachsenen hin? Weichen sie auf andere Studienrichtungen aus, die ihnen möglicherweise gar nicht so sehr am Herzen liegen? Wählen sie andere Bildungseinrichtungen? Sind andere Bildungseinrichtungen überhaupt vorbereitet auf die zusätzlichen Studierenden, die nun kommen? Was bedeutet das schlussendlich für den Arbeitsmarkt, wenn Menschen, die zurzeit planen, ein Studium zu beginnen, dann auf andere Wege ausweichen müssen? – Diese Fragen müssen wir beantworten, denn sonst wird es spätestens im Herbst in manchen Bereichen zu großen Engpässen kommen.
Fakt jedenfalls ist aber, dass ab Herbst einige Tausende berufstätige Studierende – meiner Meinung nach, Frau Kollegin Ecker, ist das nichts Verwerfliches, wenn man studiert und arbeitet, das ist ein großer Kraftakt, den da viele Studierende bewältigen; also ich finde, und ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, dass das nicht einfach ist, man macht das nicht, weil es so Spaß macht, sondern weil man es vielleicht muss – auch noch wieder Studiengebühren zahlen müssen. Wir wissen aufgrund der Studierenden-Sozialerhebung, dass das immerhin 60 Prozent der Studierenden betrifft, die eben arbeiten müssen und gleichzeitig studieren.
2009 wurde beschlossen, dass jene Studierenden, die wegen Krankheit, Betreuung von Kindern, Berufsausübung oder Behinderung ihr Studium nicht in der Mindeststudiendauer schaffen – was auf der Hand liegt –, diese Gebühren nicht zahlen müssen, und nun werden diese wieder eingeführt. Wir wissen, dass die Einführung der Studiengebühren im Jahr 2001 eine massive Reduktion der Studierendenzahlen bewirkt hat, an manchen Universitäten gar bis zu minus 21 Prozent. Die Frage ist auch, ob man das will.
Zum Schluss: Wir wissen, dass Zugangsbeschränkungen immer zuerst benachteiligte Gruppen treffen. Wir wissen, dass Zugangsbeschränkungen immer sozial selektiv wirken, denn das liegt in der Natur der Sache und in allen strukturellen Selektionsmechanismen.
Ich erkenne in dieser Gesetzesvorlage nicht, ob man dieser Selektion wirklich entgegentreten wird und wie man das machen will. Es steht zwar drinnen, dass soziale Maßnahmen in den Leistungsvereinbarungen zu entwickeln sein werden, aber das ist mir zu wenig, ich hätte gern konkretere Ideen, wie man dem vorbeugen kann.
Wir wissen, dass unser Bildungssystem generell vom Kindergarten bis zur Universität den sozialen Status und den Bildungsgrad der Eltern vererbt – das ist keine Überraschung. Es ist auch bekannt, dass bildungsnahe Gruppen an unseren Universitäten um den Faktor 3 überrepräsentiert sind. Das sind also alles eindeutige Informationen, die uns vorliegen.
Ich erinnere mich an die gestrige Enquete zum Thema Armutsbekämpfung und will auch Sie daran erinnern: Es war so eindeutig, dass Bildung ein Schlüssel ist, um Armut und soziale Ungerechtigkeit zu überwinden, und dass es darum geht, strukturelle Benachteiligungen aufzuheben und ihnen entgegenzuwirken. Mein Verdacht ist, dass diese mit diesen Zugangsbeschränkungen eher zementiert als aufgelöst werden.
Darum möchte ich Sie, Herr Minister Faßmann, ersuchen, noch einmal einen guten Blick darauf zu werfen und zu versuchen, diese soziale Selektion nicht fortschreiten zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
13.10
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann gemeldet. – Bitte.
13.11
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst möchte ich mich gerne für die ausgesprochen differenzierte Diskussion und die Redebeiträge bedanken. Ich muss sagen, dass das anders war als im Nationalrat. Vielleicht liegt das auch an der Kürze der dort vorherrschenden Redezeiten, das Licht am Rednerpult blinkt relativ rasch. Sie haben, glaube ich, etwas mehr Zeit, um Ihre Gedanken und Argumentationen zu entwickeln. Die Kürze der Reden im Nationalrat führt wahrscheinlich oft zu einer sehr starken politischen Akzentuierung dessen, was man eigentlich sagen möchte. (Allgemeiner Beifall.)
Eines möchte ich voranstellen: Ich bin ja ein sogenannter Neopolitiker, obwohl ich kein richtiger Politiker bin. Ich habe mein Leben an den Universitäten verbracht – als Professor, als Dekan, als Vizerektor. Ich kenne österreichische, deutsche und amerikanische Universitäten. Ich habe eine gewisse Kenntnis davon, wie Universitäten funktionieren. Daher kann ich Ihnen versichern: Dieses Gesetz zur Universitätsfinanzierung, die Novelle des UGs, ist eine richtige und wichtige Sache.
Es gibt manchmal politische Entscheidungen, bei
denen man nachdenkt und eine Güterabwägung vornimmt: Ist das wichtig
oder jenes wichtiger? – In diesem Fall bin
ich ganz sicher, dass wir den richtigen Weg gehen. Warum bin ich mir so
sicher? –
Das eine ist sicherlich, weil es mehr Geld im System gibt. (Zwischenruf des
Bundesrates Stögmüller.)
Sie haben gesagt, das sei nicht oder nur teilweise das Verdienst der jetzigen Koalitionsregierung, sondern auch das Verdienst einer Abstimmungskonstellation vom Juni 2017. Damit haben Sie unzweifelhaft recht. Für mich als momentan verantwortlichen Minister ist das egal, ich sage: Wunderbar, es ist gelungen, mehr Geld in das Universitätssystem zu bringen und damit auch ein Signal zu senden, dass der österreichischen Bundesregierung, dem österreichischen Parlament – dem Souverän – das wohlwollende Gedeihen der Universitäten ein wichtiges Anliegen ist! Dafür möchte ich mich nachträglich bedanken.
Was ich auch versuche und was in diesem Gesetz drinnen steht, ist, unzweifelhaft, die Studienbedingungen und die Betreuungsverhältnisse zu verbessern. Dieses Gesetz kann dazu dienen. Wenn wir Betreuungsverhältnisse von 1 : 100 oder 1 : 200 haben, bei denen 200 Studierende den einen Professor oder die eine Professorin vielleicht irgendwann einmal sehen – oder auch nicht –, wenn sie eine Betreuung einer Masterthesis benötigen, aber keiner verfügbar ist, oder wenn die Seminare überlaufen sind und sie wieder einmal ein Semester warten müssen, und das alles zur Studienverlängerung führt, dann ist das, Herr Kollege, keine gedeihliche Situation für die Universität, aber noch viel weniger eine gedeihliche Situation für die Studierenden.
Die Folge ist eben, dass man irgendwann einmal den Hut draufwirft und in die Drop-out-Statistik wandert oder dass man sehr lange Studienzeiten hat und dann anfängt, arbeiten zu gehen, weil man sieht, dass das mit dem Studium nichts wird.
Wir müssen also erkennen und analysieren, woran es liegt, dass die Universitäten hinsichtlich der Studierendenbetreuung nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen.
Das liegt unzweifelhaft an diesen Dingen, die ich gerade erwähnt habe, am Betreuungsverhältnis, an der Zahl der Professoren und Professorinnen pro Kopf.
Da Herr Stelzmüller, glaube ich (Bundesrat Stögmüller spricht mit Dziedzic), gerade abgelenkt ist (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Stögmüller!) – Stögmüller! (Bundesrat Stögmüller: Entschuldigung!) – nütze ich die Gelegenheit und verweise auf die Fachhochschulen, die interessanterweise alles zusammenbringen, was Sie wahrscheinlich, denke ich, ideologisch ablehnen, wie Zugangsbeschränkungen, Studiengebühren - - (Bundesrat Stögmüller: Stimmt nicht! In Oberösterreich haben wir es lange nicht gehabt!) – Bitte? (Bundesrat Stögmüller: In Oberösterreich haben wir es lange nicht gehabt! Seit Schwarz-Blau haben wir es wieder!) – Ja, aber man hat in Österreich insgesamt die Majorität der Fachhochschulen - - (Bundesrat Stögmüller: Aber in Oberösterreich nicht, haben wir keine!) – Oberösterreich ist aber nicht ganz Österreich, nicht? (Allgemeine Heiterkeit. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)
Grundsätzlich muss man aber sagen: Man hat da einen Bereich des tertiären Sektors, bei dem man - - (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung Bundesrat Stögmüller –: Man muss immer das Ganze im Auge haben!) – Aha, nun haben wir einen Witz, das war zu viel des Witzes!
Da muss man sagen: Wenn man mehr Geld in die Betreuungssituation investiert, wenn man beispielsweise ein Labor errichtet oder Professoren auswählt und anstellt, dann braucht man nachher so etwas wie eine gewisse Planbarkeit der Auslastung. Das müssen Sie mir als Universitätsmann glauben, das geht nicht anders. Wenn man beispielsweise im Chemiestudium einen plötzlichen Andrang von Studierenden, aber nur eine bestimmte Laborkapazität hat, dann muss es eben auch zu einer Auswahl derer kommen, die studieren sollen.
Ich habe mir auch notiert, was Klubobmann Kern gesagt hat, für alle, die studieren wollen und die dazu auch befähigt sind, solle man die Universitäten öffnen. – Genau das aber macht man ja dann, nämlich auch zu schauen, wer mehr oder weniger befähigt ist, beispielsweise Chemie zu studieren. Man kann bei einem Studium, gerade bei einem naturwissenschaftlichen, nicht einfach die Pforten aufmachen, weil man vorher Investitionen in das System bringen muss. Investitionen in das System erfordern unzweifelhaft eine Planbarkeit des Zugangs.
Ich stimme Ihnen aber vollkommen zu: Wir müssen schauen, dass dieser Zugang fair ist und fair bleibt, dass Aufnahmeverfahren nicht diskriminierend sind, nicht sozial selektiv wirken. – Da sind wir auch dahinter, das zu kontrollieren.
Natürlich haben Sie auch recht, besser wäre es, wenn sich von alleine eine wunderbare und ideale Allokation der Studierenden auf die mehr als 1 000 Studienfächer, die wir in Österreich haben, ergeben würde – das wäre das Ideal. Daher brauchen wir auch mehr Studieninformation (Bundesrat Stögmüller: Orientierungsphasen!), auch bereits in der Sekundarstufe 1, denn viele wissen gar nicht, was es alles an universitären Studiengängen gibt.
Was wir insgesamt mit diesem Gesetz erreichen wollen, ist ganz sicherlich keine Reduktion der Zahl der Studierenden, wir wollen aber eine Erhöhung der Zahl der aktiven Studierenden, denn alles andere ist eine Selbstillusion, nämlich wenn man sagt: Man hat so und so viel mehr Studierende auf dem Papier, nur haben die aber keine Chancen, in ein Seminar oder in eine Vorlesung zu kommen.
Da muss man dem eigenen System gegenüber ehrlich sein. Ich will die Zahl der aktiven Studierenden, die eine berechtigte Chance haben, innerhalb der vorgegebenen Studienzeit plus Toleranzsemester fertig zu werden, erhöhen. Und dazu dient, glaube ich, dieses Gesetz.
Dieses Gesetz offeriert in der Säule 3, wenn Sie genau schauen – ich bin sicher, Sie haben es genau angeschaut –, auch diese Möglichkeit, noch zusätzliche Projekte zu starten, unzweifelhaft, um die soziale Durchmischung zu fördern. Nur wäre es kontraproduktiv für die Autonomie und den Autonomiegedanken, wenn man sagen würde: Uni Graz, Uni Klagenfurt, du musst jenes Projekt machen! – Sie lassen sich so nicht bevormunden. Sie sollen ihre eigene Kreativität spielen lassen, und vernünftige Projekte werden finanziert.
Ich muss noch etwas sagen: Ich mache jetzt keine Prüfung (Bundesrat Stögmüller: Bitte!) und frage Sie jetzt nicht, wie viel - - (Bundesrat Stögmüller: Wenn ich ECTS-Punkte krieg’!) – Ich würde Ihnen ECTS-Punkte geben, wenn Sie die Frage richtig beantworten, aber ich mache es so nicht. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Es ist überraschend, wie viel Geld wir für die Studienförderung ausgeben: Es sind jährlich weit über 200 Millionen. (Bundesrat Stögmüller: ... im OECD ...!) Wir erreichen damit 42 000 Studierende. Es sind 42 000 Studierende von 180 000 Aktivstudierenden, Sie sehen also, dass eine breite Gruppe von Studierenden – die das brauchen, überhaupt keine Frage – durch das bisherige System der Studienförderung erreicht wird.
Man ist also sehr schnell im politischen Jargon mit den Ausdrücken, das sei alles sozial restriktiv oder das sei alles sozial - - (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat ... schon im Wissenschaftsausschuss gesagt, dass das nicht stimmt! – Bundesrat Stögmüller: ... wir wissen, dass bei der OECD Studienförderungen ...! 25 Prozent oder so - -!) – Also ich darf Ihnen nur sagen, gerade dann, wenn Sie die OECD anführen, da muss man ganz, ganz genau hinschauen (Bundesrat Pisec: Das ist ja eh alles gratis!), um wirklich Vergleichbares zu vergleichen. (Bundesrat Pisec: Studium kostet ja eh nix, das ist eh gratis!) – Ja, aber ich bleibe bei der Studienförderung, und die ist ein ganz vehementer Punkt.
Ich möchte dafür plädieren; ich weiß, ich erreiche es nicht, Sie davon zu überzeugen, dass das eine sinnvolle Maßnahme, ein sinnvolles Gesetz ist, welches, glaube ich, dem Universitätsstandort Österreich und den Studierenden dient. Ich glaube, dass wir mit dieser Novelle dem Ziel näherkommen, attraktive Universitäten für die Gesellschaft zu schaffen, aber ich weiß, es gelingt mir nicht, hier eine Einstimmigkeit zu erreichen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
13.21
Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des BMBWF (III-646-BR/2018 d.B. sowie 9925/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Andreas Pum. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft
und Forschung über den Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des BMBWF.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 des BMBWF (III-646-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. – Bitte.
13.24
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Trotz schwerer Schnaufer: Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführlichen Erläuterungen des Universitätsgesetzes. Ich weiß, es gibt einige Punkte, wo wir uns eh treffen, aber manche, wo wir einfach ein bisschen weiter auseinander sind.
Wir diskutieren heute über die EU-Jahresvorschau zum Thema Wissenschaft, Forschung und Bildung für das Jahr 2018. Die großen Schwerpunkte – weil ich als Erstredner dastehe, muss ich auch ein bisschen auf das Allgemeine in diesem Vorhabensbericht eingehen – sind einerseits das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 sowie das Mobilitätsprogramm Erasmus+. Natürlich auch in Hinblick auf den EU-Ratsvorsitz fällt Österreich im Bericht relativ viel Aufmerksamkeit zu, gerade hinsichtlich der Verhandlungen rund um das Legislativpaket zum 9. Rahmenprogramm oder auch rund um das Nachfolgeprojekt Erasmus+.
Wirklich neue Initiativen vermisse ich im Vorhabensbericht, letztes Jahr gab es überhaupt keine legistischen Vorhabensberichte, da hat sich nicht viel geändert, stattdessen gilt alle Aufmerksamkeit weiter der Umsetzung von Horizon 2020. Grundsätzlich finde ich das Forschungsprogramm sehr gelungen, ich finde Horizon 2020 wirklich nicht schlecht, es wird dadurch die europäische Wissenschaft und Forschung gestärkt, auch in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovationen. Das ist einmal sehr positiv herauszustreichen.
Der Anteil der Fördermittel, die nach Österreich gehen, ist leicht gesunken, sie sind von 2,9 auf 2,8 Prozent nach unten gegangen. Da zeigt sich, dass wir auf einem sehr guten Niveau stagnieren, was man auch unterstreichen muss, und weiterhin Nettoempfänger in Horizont 2020 sind.
Positiv ist auch, dass über 82 ERC-Grants nach Österreich gingen. Das ist eine sehr hohe Steigerung im letzten Jahr, um die 20, glaube ich, waren es im letzten Bericht, ich glaube, jetzt sind wir bei 82. Oder ist es schon zwei Jahre her? Das weiß ich jetzt nicht ganz sicher, aber es gab trotzdem eine massive Steigerung im letzten Jahr. Ich glaube auch, dass das Projekt einen wirklichen Mehrwert für die österreichische Forschung hat, auch deshalb, weil das Projekt zu einer stärkeren internationalen Vernetzung und auch zu einem gewissen Wettbewerb innerhalb der Forschung führt.
Probleme sehe ich noch in der Internationalisierung der wissenschaftlichen Gemeinschaft, gerade in Österreich. Da macht es Österreich den Studierenden gerade aus den Drittstaaten besonders schwer, in Österreich zu bleiben und zu arbeiten. Das positivere Beispiel ist in diesem Bereich etwa Deutschland, dort ist man schon viel weiter als in Österreich, auch bei der Forschungsinfrastruktur. Ich weiß nicht, wie lange ich das schon höre, das Schlagwort Glasfaserausbau, Glasfasernetzausbau. (Zwischenruf
des Bundesrates Schennach.) Das ist ein Stehsatz, den man immer wieder hört. Österreich hat einen Versorgungsgrad mit FTTH und FTTB von nur 1,1 Prozent. 1,1 Prozent, Herr Minister, damit sind wir hinter Serbien – mit 1,4 Prozent – Letzter in Europa. Wir sind Letzter! Zum Vergleich: Lettland hat einen Anbindungsgrad von über 50 Prozent.
Also ich würde mir von der österreichischen Regierung erwarten – nicht nur von der jetzigen, sondern ich hätte es mir auch von der letzten erwartet –, sich an der Diskussion nicht nur zu beteiligen, sondern im Bereich Infrastruktur endlich zu handeln. Ich glaube, das ist nicht nur im Bildungs- und Forschungsbereich notwendig, sondern auch im Industriebereich.
Nun im Bericht zum Bereich Forschung, Kapitel Euratom: Ja, ich bin bei der ganzen Sache ehrlich gesagt etwas verwirrt. Es steht in der Vorlage, dass es den zuständigen Stellen in Österreich gelungen ist, das Euratom-Forschungsprogramm zur Gänze auf Themen zu reduzieren, die zur Sicherheit der Anlagen beziehungsweise zum Schutz der Bevölkerung beitragen.
Fragt man aber bei den deutschen Kollegen nach, schaut das Programm nicht wirklich reduziert aus. Da heißt es, dass das Euratom-Programm unter anderem Innovationen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der führenden Industrie in Bezug auf Kernenergie fördert und die Verfügbarkeit und Nutzung von Infrastrukturen von paneuropäischem Interesse, insbesondere Wirtschaftsinteressen von Kernenergie, sicherstellt.
Man muss also Kernenergie im Interesse der Industrie fördern und sicherstellen. Also sich da einfach nur der Stimme zu enthalten, das ist für uns Grüne einfach zu wenig. Wir würden uns dabei eine klare Positionierung Österreichs erwarten.
Zum Bereich Bildung und Hochschule: Da hat die EU keine Regelungskompetenz, das ist in vielen Verträgen ausverhandelt, die Mitgliedstaaten arbeiten in diesem Bereich jedoch sehr gut zusammen.
Was ich aber doch sehr lustig gefunden habe und auch die Kollegen im Ausschuss sehr gewundert hat, ist die extrem hohe Quote der Hochschulabschlüsse, 40,1 Prozent soll diese in Österreich sein. Ich glaube, das würde jeden hier im Saal ein bisschen wundern, hätten in Österreich 40,1 Prozent – das wäre fast jeder Zweite – einen Hochschulabschluss. Bei Nachfrage stellt sich aber dann heraus – also für mich war es logisch –, dass es alle Schulabschlüsse beinhaltet, die im Alter von 30 bis 34 Jahren auch an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, HTLs und so weiter gemacht wurden. Das sind nicht wirklich Hochschulabschlüsse. Ja, schon wieder eine kleine Schönfärberei in diesem Bericht.
Die AkademikerInnenquote in Österreich – ich habe es vorhin schon gesagt – ist 15,8, also rund 16 Prozent, der OECD-Schnitt liegt bei 28 Prozent. In Österreich haben mit Stand 2016 also 16 Prozent, im OECD-Schnitt 28 Prozent im Alter von 25 bis 34 Jahren – das muss man, wie Sie ja richtig gesagt haben, bei OECD-Statistiken anführen – einen Abschluss im tertiären Bereich gemacht, der zu einem akademischen Grad führt. Bei den bis 34-Jährigen sind wir dann schon immerhin bei 20 Prozent, aber auch noch weit unter dem OECD-Schnitt. EU-Ziel wäre im Gesamten bei 40,1 Prozent: wir haben in diesem Bereich also schon noch einiges zu arbeiten, es gibt einiges zu tun.
Ob das zuvor beschlossene Universitätsgesetz zu einer Steigerung dieser Zahlen führt, das lasse ich in den Raum gestellt, vielleicht ist es auch politischer Wille, das nicht zu steigern. (Präsident Todt übernimmt den Vorsitz.)
Ein weiteres spannendes Thema im Bericht ist auch das Erasmus+-Programm. 1987 startete das Programm unter dem Namen Erasmus, fünf Jahre später ist Österreich Teil davon geworden. Österreichweit haben mehr als 240 000 Menschen bereits an die-
sem Programm teilgenommen, jährlich sind das europaweit mittlerweile 680 000 TeilnehmerInnen, davon 300 000 Hochschulstudierende, aus Österreich in etwa 7 300 Personen.
Im Jahr 2014 hielt dann das Programm Erasmus ein „+“ dazu, umfasst seitdem zusätzlich unterschiedliche Initiativen im Bereich Bildung, Jugend und Sport. Im Auslandssemester für Studierende und Lernende können auch Lehrlinge Berufspraktika im Ausland machen und Jugendliche an freiwilligen Projekten teilnehmen. Außerdem umfasst das Programm die Bereiche Schulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Erasmus+ ist auch eines der wenigen Programme innerhalb der Europäischen Union, welches das vorgesehene Budget zu 100 Prozent ausschöpft. Ich glaube, das gehört auch einmal erwähnt.
Grundsätzlich finde ich das Programm wirklich sehr gut. Natürlich kann man nach einer gewissen Zeit – und das erwarte ich mir auch – evaluieren und schauen, was man adaptieren kann.
Was mich besonders stört, ist, dass das Programm noch nicht bei den Lehrlingen angekommen ist, damit wurden Sie im Wissenschaftsausschuss auch konfrontiert. Ich weiß, es gibt viele Bemühungen auch der Kammern – darüber haben wir auch schon diskutiert –, dennoch sprechen die Zahlen noch nicht für sich.
Ich weiß, Niederösterreich ist ein besonders positives Beispiel. (Bundesrätin Zwazl: Nicht nur im Osten ...!) Seit dem Jahr 2000 absolvieren in etwa 7 000 Lehrlinge Auslandspraktika mit Erasmus+, das heißt, im Jahr etwas mehr als 380 Lehrlinge, im Vergleich dazu sind es bei den Studierenden seit dem Jahr 2000 jährlich über 7 000. Da haben wir noch Luft nach oben, um dieses Angebot auch für die Lehrlinge auszubauen.
Wir erwarten uns Adaptierungen, Herr Minister, gerade betreffend Flexibilisierung der Zeiten, mehr Informationen oder auch bessere Anrechnungen für die Lehrlinge. Das würden wir uns in diesem Bereich erwarten.
Auffallend ist auch, dass Österreich als Incoming Country für Erasmus+ nur im Mittelfeld ist, 253 Studierende kamen 2016 nach Österreich, in Spanien waren es 695, in Frankreich 483, in Deutschland 420, also wir haben noch Nachholbedarf, wenn es um die Erasmus+-Attraktivität von Österreich geht.
Das Programm nimmt auch deswegen einen so großen Platz im Bericht ein, weil in der zweiten Jahreshälfte – also während des österreichischen Ratsvorsitzes – mit einem Entwurf für ein Nachfolgeprogramm begonnen werden soll.
Wir erwarten uns, dass dabei auch auf die soziale Dimension Rücksicht genommen wird, auch auf die Lehrlinge. Österreicher, die Auslandsaufenthalte absolvieren, kommen nur zu 15 Prozent aus einer niedrigeren sozialen Schicht, aber 22 Prozent kommen aus einer hohen Schicht. Darauf sollte man auch entsprechend Rücksicht nehmen. Auffallend ist auch, dass gerade die Mobilität an den Pädagogischen Hochschulen gering ist. Also da ergeben sich auch Handlungsfelder für Sie. Wir Grüne sehen Erasmus+ als ein europäisches Erfolgsprojekt, es steigert die Kompetenzen, verbessert berufliche Perspektiven und prägt nachhaltig die europäische Identität.
Leider wird in diesem Bericht aber nicht auf die Probleme und Herausforderungen eingegangen. Herr Minister, wir erwarten uns gerade im Bereich Euratom eine klarere Positionierung oder auch etwas mehr Tatendrang, wenn es um den Infrastrukturausbau geht. Auch in vielen anderen Bereichen wird im Bericht nicht konkret auf die Punkte eingegangen, es sind immer wieder die gleichen Sätze, wie ich sie leider schon von der Vorgängerregierung gelesen oder mitbekommen habe.
Deswegen werden wir diesen Bericht heute nicht zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.34
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte.
13.34
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister, ein herzliches Grüß Gott! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihrem Team zu diesem Bericht gratulieren.
Ich sehe anders als Herr Kollege Stögmüller sehr viele positive Inhalte und Ansätze. Wir haben ja auch im Ausschuss intensiv darüber geredet. Vielen, vielen Dank auch den Damen und Herren, die da im Hintergrund sind und die uns auch im Ausschuss sehr intensiv beraten haben. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich muss mich aufgrund meiner begrenzten Redezeit auf einige wichtige Ansätze und Eckpunkte beschränken. Auch für uns ist Horizon 2020 – man hat gesagt, ich habe mich erkundigt, man kann das auch Englisch aussprechen – sicher ein Erfolg, der Wirtschaftsmotor soll mit dem neuen Rahmenprogramm auch ab 2021 weiterlaufen. Das 2014 begonnene EU-Programm zur Forschungsförderung verfügt derzeit noch über 30 Milliarden Euro an nicht vergebenen Mitteln. Österreich ist da sehr erfolgreich, im Rahmen des von 2018 bis 2020 beschlossenen Arbeitsprogramms werden nun die Projekte abgearbeitet.
Mit der nächsten Finanzperiode ist eine Fortsetzung geplant. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft wird sich im zweiten Halbjahr 2018 damit intensiv beschäftigen und entsprechende Verhandlungen aufnehmen. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön für die gute Vorbereitung der Ratspräsidentschaft. Wir haben heute schon sehr viel darüber gehört. Wie auch Kollegin Reiter schon angeführt hat: Als Salzburgerin erfüllt es mich mit Stolz, dass wir am 20. September den EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Salzburg haben werden.
Die Forschungsförderung wird weitergeführt, gemeinsam mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU, den die Europäische Kommission heuer im Mai beziehungsweise im Juni vorschlagen wird, wird ein Entwurf für das Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 erwartet. Dieses 9. Rahmenprogramm soll im Rat der Europäischen Union mit Österreich als Vorsitzland verhandelt werden, wobei ein Ergebnis noch vor den EU-Wahlen im Frühjahr 2019 erwartet wird.
Es ist erneut eine Laufzeit von sieben Jahren mit einer Steigerung des Gesamtbudgets von derzeit 77,2 Milliarden auf 120 Milliarden Euro geplant. Ob das gelingt, erscheint im Bericht auch sehr fraglich. Anmerkung des Ministeriums: Man würde sich natürlich wünschen, dass es dazu kommt.
Zumindest die Grundlagenforschung sollte künftig im gleichen Umfang gefördert werden, damit auch gesellschaftliche Herausforderungen und Schlüsseltechnologien weiterhin Fixpunkte in dieser Forschungsförderung sein können.
Als wichtigste Neuerung soll in der dritten Programmsäule ein neuer Ansatz für missionsorientierte – das ist gar nicht so leicht auszusprechen! – Forschungsförderung entwickelt werden. Damit können Förderungen für hochriskante, hochinnovative Projektideen im Rahmen eines European Innovation Council realisiert und damit zur Behebung bestehender Probleme in Gesellschaft und Wissenschaft ein wichtiger Beitrag geleistet werden.
Kollege Stögmüller hat es schon betont: Wir sind immer noch Nettoempfänger. Wir erhalten 2,8 Prozent aus dem Fördertopf. Da wir einen Anteil am EU-Budget von 2,5 Pro-
zent haben, 2,8 Prozent erhalten – so haben wir das beide aus dem Bericht gelesen –, liegt Österreich bei der Erfolgsrate, also dem Anteil der bewilligten Beteiligung gemessen an der Zahl der Einreichungen, mit 16,7 Prozent klar über dem EU-Durchschnitt von 14,7 Prozent. Das ist auf die Erfolge heimischer Forscherinnen und Forscher zurückzuführen, etwa auch bei den Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates. 87 ERC-Grants – das hat Kollege Stögmüller auch schon erwähnt – gingen in unser Land. Da können wir sicher stolz darauf sein, dass wir so tolle Forscherinnen und Forscher in unserem Land haben, und dass wir ihnen mit dieser Forschungsförderung das auch ermöglichen.
Es kamen insgesamt 150,4 Millionen Euro durch diese Projekte in unser Land zurück. Zudem profitieren auch Unternehmen durch ihre Teilnahme an Programmen vom Know-how über Schlüsseltechnologien. Unterstützt werden die Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung von Horizon 2020 seitens der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft beziehungsweise über Partnerschaften zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, also Public-to-Public-Partnerships.
Erwähnen darf ich auch noch das Thema Erasmus+. No na net, auch wir sind stolz darauf. Wir wollen mit diesem zentralen Projekt Erasmus+ Europa durch Bildung stärken. Die EU-Kommission hat das ja am 14.12. in ihrer Mitteilung zur „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ skizziert und dabei die besonderen Maßnahmen festgelegt, die dafür wichtig sind, nämlich Verstärkung der Mobilität und des Austausches, eben dieses Programm Erasmus+. Wir haben im Ausschuss auch über die Partizipation der Lehrlinge an diesem Programm diskutiert. Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie sich da auch auf den Weg machen und zulassen werden, dass wir auch diese wichtigen Jugendlichen in dieses Programm einbeziehen können.
Wir wollen die Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU und die Förderung der Herausbildung von etwa 20 europäischen Hochschulen bis 2024, vermehrtes Lernen von Sprachen, Muttersprache plus zwei weitere Sprachen. Hier sehen wir in Österreich einen Knackpunkt – auch das ist im Ausschuss diskutiert worden –: Wir wollen, dass die Unterrichtssprache und zwei Fremdsprachen angeführt werden. Wir wollen uns auch nicht an diesem Benchmarking beteiligen. Wir wollen, dass hier noch nachgeschärft wird.
Wichtig ist auch die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Schulabschlüssen der Sekundarstufe. (Bundesrat Stögmüller: PädagogInnen!) Auch die digitale Kompetenz ist ein wichtiger Faktor, wir im Bundesrat haben uns schon sehr lange damit beschäftigt. Was mir als Seniorenvertreterin ganz wichtig ist: ein inklusiv auf lebenslanges Lernen ausgerichteter und innovativer Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung. Auch das ist wichtig. Der österreichische EU-Vorsitz wird sich im Bereich Bildung und Hochschulbildung stark an dieser Kommissionsmitteilung orientieren, und dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar, Herr Bundesminister.
Zu Erasmus+, dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, wird die Kommission heuer eine Zwischenevaluierung präsentieren, die die Basis für die Fortführung des Programms nach 2020 bildet. Ein Vorschlag für ein Nachfolgeprogramm ist für Juni 2018 angekündigt. Österreich betont hier immer wieder die Bedeutung von Erasmus+ – mein Vorredner hat es schon ausgeführt – als integriertem Bildungsprogramm, das jedoch nicht durch eine Erweiterung der Zielgruppe verwässert werden darf. Konsens über wesentliche künftige Programmteile soll der Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 26. November 2019 finden.
Jetzt noch grundsätzlich zu den Ausführungen des Kollegen Stögmüller betreffend Hochschulabschlüsse und Schulabbrecher: Wir in Österreich sind bei den Schulabbrechern ja Gott sei Dank weit über der Benchmark der Europäischen Union. (Bundesrat Stögmüller: Das stimmt!) Darauf können wir stolz sein, obwohl es hier auch noch etwas zu
bemängeln gibt. Es wurde nicht so intensiv diskutiert, wie du das im Ausschuss gesagt hast. Wir haben uns nur darüber aufklären lassen, wie diese 40,1 Prozent Hochschulabschlüsse zustande kommen. Also wir haben das intensiv diskutiert und ich denke, das ist ein guter Weg. Wir werden das zur Kenntnis nehmen, wir müssen an diesen Bemühungen dranbleiben. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)
Nochmals vielen, vielen Dank Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihren Beamten für die Vorlage dieses Berichts. Ich ersuche alle, auch dich, lieber Kollege, doch den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Damit könnten wir hier im Bundesrat wieder ein Stück Gemeinsamkeit präsentieren.
Abschließend möchte ich auch von dieser Stelle aus allen Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr dem Bundesrat angehören werden, alles Gute wünschen und mich für die gute Zusammenarbeit bedanken. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.44
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.44
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe ein bisschen ein Problem. Bisher hat zehn Jahre lang bei jedem EU-Vorhabensbericht Herr Krusche vor mir geredet und die EU-Vorhabensberichte in Grund und Boden verteufelt. Jetzt fehlt er auf einmal. Über Nacht sind auf einmal die EU-Vorhabensberichte - - (Bundesrat Stögmüller: Plötzlich geht’s! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, aber nicht mehr als Kontraredner. Zehn Jahre versucht man, ihm zu erklären, dass EU-Vorhabensberichte EU-Vorhaben sind, und plötzlich (Bundesrat Stögmüller: Kommt die ÖVP und dreht ihn um! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ – allgemeine Heiterkeit), knapp vor Ostern, Pfingsten ist noch ganz weit, kommen die Zungen herunter und die FPÖ versteht, dass EU-Vorhabensberichte eigentlich zur Kenntnis zu nehmen sind; so wie das auch meine Fraktion heute tun wird, denn wir werden nicht zehn Jahre versuchen, aufklärerisch zu arbeiten, um dann hinter eine Aufklärung zu fallen. (Bundesrat Krusche: Wenn wir den Schennach nicht hätten!)
Nun aber kommen wir zu diesem Bericht. Ich meine, alles, was heute schon diskutiert ist, was wir in den letzten Jahren zu Erasmus und Erasmus+ gesprochen haben, ist, glaube ich – das fällt mir ein, weil heute so oft Salzburg erwähnt wurde –, ganz in Stefan Zweigs Sinne. Das hat sich Stefan Zweig gedacht: ein grenzenloses Europa, wo Bildung keine Grenzen kennt, wo Nationalstaaten keine Rolle mehr spielen und die Jugend einen Austausch auf Forschungsebene, einen Bildungsaustausch machen kann.
Ich sehe das immer, wenn meine Studierenden sagen, jetzt bin ich wieder ein halbes Jahr mal in Amsterdam oder in Barcelona und so weiter. Ich finde, das ist eine unglaubliche Belebung. Da kommt die Europäische Union tatsächlich bei Bürgern und Bürgerinnen in Form unserer Jugend an. Das ist wichtiger als so manch andere Diskussion. (Bundesrat Stögmüller: Richtig!)
Auch im Zusammenhang mit den Diskussionen über das neue EU-Budget meine ich daher, dass in einem Bereich nicht gekürzt werden darf, nämlich im gesamten Bereich Forschung und Innovation.
Wir haben ein EU-Budget, das ausschaut, als ob Europa ein agrarischer Entwicklungskontinent wäre, mit einer relativ marginalen Forschungs- und Innovationsrate. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit, darauf zu schauen, wo die Zukunft liegt, wo das Bring-together der jungen Menschen liegt, auch wenn sie momentan einer Vision beraubt wurden und feststellen mussten, dass sie mit dem, was sie gelernt haben, wo sie ihre Fähigkeiten haben, derzeit keine Jobs finden, von denen sie selbständig leben können.
Das ist eine fürchterliche Tragödie, auch bei Ausgebildeten, auch bei universitär Ausgebildeten, und eine sehr gefährliche Situation im Grunde, aber die Erfahrung, wir leben in Europa und ich vernetze mich zwischen Edinburgh, Lissabon und Prag, ist etwas ganz Wichtiges.
Die Lehrlinge wurden schon zur Sprache gebracht. Ich weiß nicht, wie oft ich – zwar nicht von diesem Rednerpult aus, aber doch von einem Rednerpult – schon betont habe: Wir dürfen die Lehrlinge nicht im Nationalismus zurücklassen, sie brauchen diese Öffnung! Hier muss ich sagen – und ich bin ganz intensiv mit der Gesellschaft, die in Österreich Erasmus durchführt, in Verbindung –: Da ist ja schon etwas passiert, nur sind das so kurzzeitige Möglichkeiten für Lehrlinge, das ist noch zu wenig. Da muss man auch längerfristige Angebote schaffen.
Selbst Barroso hat erkannt, dass unser duales Bildungssystem eigentlich ein ideales Bildungssystem wäre, wo man auch Angebote im Sinne des Erasmus-Austausches schaffen muss. Aber das, was schon ist, gehört ausgebaut, zumindest zwischen jenen vier, fünf Ländern, die hier eine ähnliche Struktur haben.
Lieber David Stögmüller! Du hast hier kritisiert, dass wir vielleicht nicht so attraktiv sind als Erasmus-Incoming-Land und dass wir ein stärkeres Erasmus-Outgoing haben, aber wir haben da ganz interessante Phänomene in Europa. So erfreut sich zum Beispiel Prag unglaublicher Attraktivität, was auch damit zu tun hat, dass Erasmus auch außereuropäisch verlinkt ist. (Bundesrat Stögmüller: 53 Drittländer!) Wenn wir uns anschauen, wie international es an den Prager Universitäten zugeht, oder wenn wir uns dann noch die Schweiz anschauen, dann ist das schon sehr spannend.
Was du aber immer vergisst, ist die hohe Rate an Studierenden in Österreich – und da brauche ich nur auf meine Studierenden zu schauen –, die nicht aus Österreich sind, die aus EU-Staaten sind und hier ein ordentliches Studium absolvieren, und das nicht über Erasmus. Das heißt, wir haben bereits einen sehr, sehr hohen Anteil an nichtösterreichischen Studierenden. Vielleicht ist auch deshalb unsere Erasmus-Rate als Incoming-Land ein bisschen niedriger.
Wichtig ist, noch einmal, dass die sprachliche und digitale Kompetenz klare Ziele sind. Eine Tatsache, über die wir in den letzten 24 Stunden hier schon öfter diskutiert haben, ist, dass sich die Arbeitswelt heutzutage rasch verändert und ganz neue Anforderungen schafft. In diesem Zusammenhang ist der Bereich Forschung und Innovation von großer Bedeutung. Da gibt es großartige Ansätze von jungen Forschern und Start-ups, da liegt Österreich sehr, sehr gut, da müssen wir Chancen ergreifen. Da reagiert die Europäische Union, wie sie zu reagieren hat, nämlich sehr unterstützend.
Auch in diesem gesamten Bereich kommt es zur Stärkung der europäischen Identität. Wenigstens der Kopenhagener Gipfel hat im Erasmus-Programm bereits einen Niederschlag gefunden: Im Sinne der Chancen- und der Geschlechtergerechtigkeit gilt es, auch da die soziale Säule im Bereich Forschung und Innovation stärker auszufüllen.
Horizon 2020 – da war ein kleiner Stotterer drinnen in den letzten Jahren. Ich bin froh darüber, dass das in dieser Form angelaufen ist. Wir brauchen das für die Forschungsinfrastruktur, für die Förderung der europäischen Forschung und für die Grundlagenforschung.
Wenn man Eurostars-2 ansieht, das über Eureka kommt, so ist das – ich erwähne das, weil mich die Frau Zwazl vorhin angeschaut hat – ganz interessant im Sinne der Kooperation für forschungsintensive KMUs.
Das ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Nicht alles kann eine Cern-Forschung sein, aber hier in diesem Bereich, auch bei den sogenannten P2Ps, in Kombination damit ist das wirklich wichtig.
Beim Europäischen Forschungsraum ist auch etwas wichtig – und auch da kommen wir Stefan Zweig wieder sehr, sehr nahe –, nämlich dieser innerhalb der Europäischen Union offene Arbeitsmarkt für Forschende. Das brauchen wir. Wir brauchen dieses Floaten, wir brauchen diesen Austausch, wir brauchen aber auch da das sogenannte Gender-Mainstreaming und – was besonders interessant ist, und da ist auch Österreich gut – das Diversity Management.
Wo Österreich aber überhaupt Nummer eins war in der Vergangenheit – und ich nehme an, diese Bundesregierung wird das auch fortführen –, ist die gesamte Open-Innovation-Strategie. Das ist ein Erfolgsprojekt, und ich denke, dieses gemeinsam mit den Femtech-Forschungsprojekten – also Frauen und Technologie und all die Folgen –, die auch hier angesprochen werden, ist wichtig.
Last but not least möchte ich etwas erwähnen, wofür wir uns hier im Bundesrat immer wieder in einer ganz besonders positiven Weise ausgesprochen haben: Forschung und Rising up the human capacity im Bereich der Donauraumstrategie. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Feld für Österreich, nämlich die Forschungszusammenarbeit auch mit Drittstaaten, also mit noch potenziellen EU-Beitrittsländern. Auch Forschung und Innovation im Rahmen dieser Donauraumstrategie sowie der Austausch in diesem Bereich sind etwas ganz Wichtiges.
Da dies der EU-Vorhabensbericht ist, hoffen wir wie immer, dass eine möglichst breite Zustimmung dafür da ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster ist Herr Bundesrat Längle zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.54
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Die Wichtigkeit von Bildung ist selbstverständlich zu unterstreichen, wir haben es auch gestern bei der Enquete gehört. Bildung ist nämlich ein Schlüssel, um die Armut zu bekämpfen, und grundsätzlich: Wer einen hohen Bildungsgrad, wer eine gewisse Ausbildung hat, hat in der Regel mit Armut nichts zu tun.
Zusätzlich ist noch zu sagen, dass Bildung natürlich auch eine gewisse Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht, denn: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Wenn ich gebildet bin, kann ich mich breit gefächert informieren und meine Persönlichkeitsentwicklung vorantreiben. Zu nennen sind hier unsere guten Schulen, Universitäten und auch sonstige Bildungseinrichtungen.
Ein anderer Aspekt ist natürlich, dass Bildung, und damit sind wir schon bei der Wissenschaft, den Weg für neue Technologien eröffnet. Technologien ermöglichen uns viele Dinge. Zu nennen sind hier gewisse Technologien, die die Umweltstandards erhöhen, saubere und bessere Motoren zum Beispiel. Das alles ist nur mit Bildung und Wissenschaft möglich. Daher ist es auch gut, dass wir da europaweit beziehungsweise auch weltweit vernetzt sind. Es ist ja nicht so, dass nur unsere Leute aus Europa hier in Europa studieren, sondern es gibt auch Partnerschaften mit anderen Universitäten, auch außerhalb von Europa, und das ist sicherlich zu unterstreichen.
Bezüglich der Hochschulabschlussquote: Seien wir froh, dass ich das gestern im Ausschuss angesprochen habe! Selbstverständlich ist dazu zu sagen, dass das jene Personen betrifft, die den sogenannten ISCED-Level 5 erreicht haben. Somit zählen auch die Personen mit dazu, die eine berufsbildende höhere Schule absolviert haben. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Trotzdem glaube ich auch, dass wir gerade in Österreich beziehungsweise in Europa in diesem Bereich gute Einrichtungen haben,
denn dort lernt man neben der Matura auch gleich einen Beruf mit. Die Handelsakademie, aber auch die HTL, wo man den Titel Ingenieur erreichen kann, sind hier zu erwähnen.
Was ist noch nicht gesagt worden? – In Europa haben wir auch den sogenannten Forschungsraum. Da gibt es diese Vernetzungsplattformen, die es den Wissenschaftlern und den Leuten, die in der Forschung tätig sind, ermöglichen, sich zu vernetzen, ihre Forschungsergebnisse abzugleichen und damit die Forschung und die Wissenschaft voranzutreiben.
Das mit dem Geld ist angesprochen worden. 77 Milliarden Euro sind nicht nichts, sondern eine ordentliche Summe, die viel ermöglicht. Zu nennen sind die Maßnahmen zur Infrastrukturschaffung, die sogenannten Plattformen, wo man seiner Forschung ordentlich nachgehen kann. Sie haben das betreffend den universitären Bereich schon angesprochen, Stichwort Labor zum Beispiel. Das alles braucht man, um hier eben weiterzukommen.
Zu Erasmus+, weil vorhin so lange herumgeredet wurde: Mittlerweile hat Österreich die stolze Zahl von 100 000 Personen erreicht, die dieses Angebot angenommen und im Rahmen von Erasmus europaweit studiert und sich weitergebildet haben.
Von freiheitlicher Seite werden wir diesem Bericht gerne zur Kenntnis nehmen. Wir denken, dass wir hier in die richtige Richtung unterwegs sind und mit dem EU-Vorsitz, den Österreich im zweiten Halbjahr 2018 haben wird, auch Akzente setzen werden. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.58
Präsident Reinhard Todt: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Heinz Faßmann das Wort. – Bitte.
13.58
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin irgendwie programmiert, angegriffen zu werden und dann meinen Standpunkt zu verteidigen. Ich tue mich jetzt angesichts dieser durchaus positiven Zurkenntnisnahme (allgemeine Heiterkeit) dieses Berichts ein wenig schwer – soll vorkommen. (Bundesrat Mayer: I love Bundesrat!) Ich möchte daher lediglich Ergänzungen vornehmen, auch um vielleicht bestimmte Informationen weiterzugeben, die in diesem Vorhabensbericht noch nicht weitergegeben wurden.
Das eine betrifft Erasmus: Erasmus ist wertvoll und wichtig. Ich setze mich in der Präsidentschaft ganz sicher dafür ein. Ich halte sehr viel davon, nicht nur wegen des reinen Humankapitaleffekts, sondern auch wegen der Frage der Identitätsfindung: Europäische Identität durch Selbsterleben, das kann eigentlich nicht ersetzt werden. Die Lehrlinge sind ein ganz wichtiger Punkt, das ist für mich auch gar keine Frage. Warum sollen Lehrlinge nicht an diesen Vergünstigungen teilhaben? Das ist dort vielleicht ganz besonders wichtig.
Was auch wichtig ist: Innerhalb von Erasmus gibt es KA107. Sie wissen, was das ist? – KA107 sind die Mobilitätsprogramme mit Drittstaaten. Erasmus geht aus der eigentlichen EU auch hinaus und hat ausgewählte Programme mit Drittstaaten, was auch wertvoll ist. Auch das ist etwas, das eher ausgeweitet wird.
Incoming: Es kommen zu wenig nach Österreich. Es gibt eine Schwäche im Erasmusprogramm insgesamt; wenn ich mir die Statistiken anschaue: Spanien liegt an der Spitze. Jetzt kann man Fantasie walten lassen und fragen, warum Spanien an der Spitze liegt. Die Universitäten sind in Ordnung, aber es gibt sicherlich noch außeruniversitäre Argumente, nach Spanien zu fahren. (Bundesrat Stögmüller: Auch bei uns gibt’s die
Berge! – Bundesrat Schennach: Das ist wie bei uns Innsbruck!) An den guten Universitäten sind in Österreich Incoming und Outcoming einigermaßen reziprok und gleichgewichtet. Das kann ich von meiner eigenen Universität berichten.
Erasmus bietet auch die Möglichkeit, strategische Projekte zu machen, Partnerschaften mit der Industrie, aber auch Partnerschaften mit Universitäten außerhalb der Europäischen Union, auch das ist eine wichtige Sache.
Herr Stögmüller, was Sie jetzt kritisieren könnten – jetzt muss ich es Ihnen sagen (Heiterkeit bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ) –, ist, dass die Bolognaarchitektur (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP) – das müssen wir auch gemeinsam mit den Universitäten überlegen – nicht unbedingt eine Erhöhung der Erasmusaktivität gebracht hat, denn natürlich möchten Studierende innerhalb der ersten drei Jahre, der ersten sechs Semester, mit dem Studium fertig werden. Wann sollen sie einen Erasmusaufenthalt machen? Dann kommt das Masterstudium, das viersemestrig ist. Wann sollen sie eigentlich ein Erasmussemester einlegen?
Die Bolognaarchitektur hat also nicht unbedingt die Erasmusaktivität gefördert. Wir werden in den Leistungsvereinbarungsverhandlungen darauf achten, dass die Universitäten dennoch darauf Wert legen und so etwas wie Mobilitätsfenster innerhalb der Curricula einrichten, sodass man den Studierenden sagen kann: Das wäre ein gutes Semester, um draußen zu bleiben.
Darf ich noch etwas zu Horizon sagen? (Rufe: Bitte! Ja, sicher!) – Es gibt derzeit eine interessante Diskussion darüber, wie man Horizon 2020 zukünftig nennen wird. Derzeit ist im Gespräch: Horizon soll bleiben, denn Horizon ist eine Trademark. Horizon impliziert Horizont – das entspricht genau dem, was Stefan Zweig auch immer perspektivisch gesagt hat –, und dazu könnte man Europe stellen; also nicht Horizon 2025 oder 2027, das wäre simpel, sondern Horizon Europe. Das fände ich eine schöne Wortschöpfung. Ich bin gespannt, ob es so bleiben wird oder irgendwann einmal in den Diskussionen mit dem Europäischen Parlament oder mit wem auch immer anders kommt.
Horizon Europe soll drei zentrale Säulen mit sich bringen: Die eine ist Open Science, also die Grundlagenforschungsorientierung in der ersten Säule, im Wesentlichen die Zuwendungen des ERC, die European Research Grants.
Fußnote: European Research Grants sind Grants in einer Größenordnung von 1,5 bis 2 Millionen Euro. Das ist schon ein erheblicher Betrag. Wenn ein 35-Jähriger oder eine 35-Jährige an der Universität einen Starting Grant mit 1,5 Millionen einbringt, steigt die Person in der Hierarchie plötzlich kometenhaft hinauf und kann sich auch, wenn man so will, aus der akademischen Hierarchie ein klein wenig lösen und den eigenen Weg gehen. Starting Grants sind ganz toll für die Karriereentwicklung junger Forscher und Forscherinnen.
Die zweite Säule soll dann Challenges, Herausforderungen heißen. Die sogenannte Mission-Orientierung – Frau Kollegin Eder-Gitschthaler, Sie haben davon gesprochen – soll von der dritten Säule in die zweite Säule kommen, was aber nicht ganz so entscheidend ist. In der zweiten Säule soll gefragt werden: Welche gesellschaftlichen Herausforderungen haben wir und welche missionsorientierte Forschung sollen wir betreiben, damit Lösungen auch zustande kommen? Low-carbon energy production oder smart mobility in cities, das könnten zum Beispiel Missionen, Fragestellungen sein, und dann könnte es Forschung geben, um das zu erreichen.
Die dritte Säule ist dann der EIC, der European Innovation Council, womit man die Lücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung sehr viel stärker schließen möchte.
Manche Vorredner haben die 16-prozentige Erfolgsquote bei den Projekten als Erfolg bezeichnet. Glauben Sie mir, als einem, der viele Projekte eingereicht hat: Wenn Sie
eine 16-prozentige Erfolgsquote haben, dann bedeutet das, dass nur jedes sechste Projekt, grob gesagt, genehmigt wird. Sie schreiben sechs Proposals und nur das sechste wird genehmigt. Das produziert ordentlich Frustration in der Scientific Community. Ich achte daher darauf, auch in den Gesprächen mit der Kommission, dass diese Erfolgsquote eher steigt und die Frustration der Forscher und Forscherinnen, die sich daran beteiligen, eher sinkt.
Meine Damen und Herren, so weit meine rudimentären Ergänzungen; Sie merken aus meiner Empathie: Ich freue mich auf die österreichische Präsidentschaft, auf einen erfolgreichen möglichen Abschluss des neunten Rahmenprogrammes unter dem Namen Horizon Europe – denn ich glaube, das ist wirklich wichtig – und ebenso auf eine erfolgreiche Weiterverhandlung von Erasmus, wobei ich schon unterstrichen habe, wie wichtig das ist.
Ich freue mich auch, bei einer nächsten Gelegenheit wieder im Bundesrat zu erscheinen und Ihnen Rede und Antwort zu stehen. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
14.06
Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest.
Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.
Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann, die im Art. 147 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehene Altersgrenze erreicht hat und mit 31. Dezember 2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die vakante Stelle im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 2. Februar 2018 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit der Einsichtnahme in die eingelangten Bewerbungen gegeben.
Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung vom 8. Februar 2018 die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hat.
Die am 23. und am 27. Februar 2018 abgehaltene parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, die Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.
Ich gebe bekannt, dass mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vorliegt, über die mir zukommenden Wahlvorschläge eine Debatte durchzuführen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile es ihm.
14.09
Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Geschätzte Bundesräte! Auf der Tagesordnung steht heute die Wahl einer Verfassungsrichterin oder eines Verfassungsrichters. Es ist ein seltenes Privileg, dass der Bundesrat wirklich mitbestimmt und einen Verfassungsrichter oder eine Verfassungsrichterin wählt. Wenn man den Redebeiträgen und den Medien glauben kann, ist es doppelt schade, dass sich die Regierungsparteien schon – parteipolitisch – auf jemanden geeinigt haben.
Es gibt hier natürlich viele, die immer sagen, es werde ein selbstbewusster Bundesrat gelebt. Jetzt wäre die Zeit dazu gewesen, diesen selbstbewussten Bundesrat vorzuleben, aber es schaut so aus, als ob sich parteipolitisch motivierte Vorschläge oder Vorschläge von Vizekanzler Strache hier durchgesetzt haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat es ja früher nie gegeben! Völlig neu! – Bundesrat Schennach: Warum schweigt die ÖVP?)
Jetzt gleich an die Adresse der FPÖ: Was hätte die alte FPÖ gesagt, wenn die Besetzungen der Verfassungsrichter so parteipolitisch motiviert sind? Was hätte die alte FPÖ gesagt, wenn in den Ministerien der Personalaustausch und eine Umfärbung in diesem Stil stattfinden? Was hätte die alte FPÖ gesagt, wenn eine führende Person wie ihr jetziger Parteiobmann und Vizekanzler seiner eigenen Frau einen Job verschafft und sie zu den Olympischen Spielen mitnimmt? (Zwischenrufe der BundesrätInnen Mühlwerth und Raml.) Oder: Was hätte die alte FPÖ gesagt, wenn eine Causa wie die jetzige des BVT mit den Nebenbegleiterscheinungen ans Tageslicht gekommen wäre? – Es hätte mich wirklich interessiert, was die alte FPÖ dazu gesagt hätte. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Raml: Was hat die SPÖ dazu gesagt, bis 15. Oktober? Nichts!)
Nun zu den Bewerbungen: Es waren über 40 an der Zahl, durchwegs hoch qualifizierte Juristinnen und Juristen, die sich diesem Hearing gestellt haben. Im Hinblick darauf, dass sie schon aus der Tagespresse diese Vorauslese mitbekommen haben, gebührt denen, die sich trotzdem diesem Hearing gestellt haben, der höchste Respekt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ich war selber einen Tag lang bei diesem Hearing anwesend, und der bereits gewählte Verfassungsrichter und Universitätsprofessor Hauer war bei diesem Hearing. (Bundesrat Schennach: Der Schlechteste! – Ruf bei der FPÖ: Das ist eine Sauerei ...!) – Ja, ich sage es einmal so: Er war nicht im Mittelfeld und auch nicht ganz vorne zu finden, und da meine ich jetzt gar nicht die Grundeinstellung, die er zu gewissen Gesetzesmaterien oder zu gewissen Gesetzen hat. Da meine ich jetzt gar nicht, dass er auch dort ein bisschen ins Stottern gekommen ist, aber auch erklären musste, seit wann und bei welcher Burschenschaft er ist – dem Corps Alemannia. (Bundesrätin Mühlwerth: Wen interessiert das eigentlich?) – Es interessiert schon, wenn jemand als oberster Hüter der Verfassung Österreichs bei einer Burschenschaft, dem Corps Alemannia ist. (Ruf bei der FPÖ: Es heißt K-O-R und nicht K-O-R-P-S!) Da ist es ja eh schon im Namen drinnen!
Ich habe mir das auf der Homepage angeschaut. Dort finde ich unter anderem das Normale, wie es bei Burschenschaften steht, und will es auch gar nicht kommentieren. Ich zitiere von der Homepage: (Bundesrätin Mühlwerth: Das kannst du ja gar nicht kommentieren ...!) „Wenn auch Alemannia wie alle Corps ein Männerbund ist,“ – hören Sie zu, Frau Kollegin Mühlwerth, das betrifft auch Sie! (Bundesrätin Mühlwerth: Das
lohnt sich bei Ihnen aber nicht!) – „so spielen Frauen dennoch seit jeher bei uns eine besondere Rolle. Sie sind bei vielen Veranstaltungen eingebunden und stellen immer eine willkommene Bereicherung dar.“ – Wie auch immer diese Bereicherung dann ausschaut, so schaut, glaube ich, das Verständnis eines Verfassungsrichters im 21. Jahrhundert in Österreich nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Später bei der Abstimmung soll heute der von den Freiheitlichen geförderte Dr. Rami von diesem Bundesrat, von den Regierungsparteien, gewählt werden. Natürlich können Sie es in der Demokratie so machen, wenn Sie die Mehrheit haben. Wenn Sie es so wollen, dann können Sie das so machen.
Wir von der Sozialdemokratie haben halt andere Zugänge. (Heiterkeit bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das kennen wir eh, eure Zugänge!) Wir sehen den Verfassungsgerichtshof als rechtsstaatliche Institution. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: ... und ausgrenzen!) – Sie kommen dann eh dran, wenn Sie reden wollen. Lassen Sie mich ausreden! (Ruf bei der FPÖ: Wir hören eh zu!) Zum Teil lebt der Verfassungsgerichtshof von der Ausgewogenheit seiner Zusammensetzung, davon, dass die Gesichtspunkte von Erfahrungen von Universitätsprofessoren, hochrangigen Beamtinnen und Beamten ebenso vertreten sind wie jene aus der Anwaltei oder dem Notariatsbereich. Es gibt aber auch ein mehr als legitimes, demokratisches Interesse daran, dass die Gesellschaft innerhalb dieses Verfassungsgerichtshofes abgebildet und widergespiegelt wird. Wenn nur Männer nachbesetzt werden – das möchte ich auch allen Frauen ans Herz legen –, dann sinkt die Frauenquote im Verfassungsgerichtshof auf unter 30 Prozent.
Im Hinblick darauf, dass die letzte Verfassungsrichterin, die der Bundesrat bestellt hat – Frau Eleonore Berchtold-Ostermann, eine Rechtsanwältin –, eine Frau war und ihren Schwerpunkt im Zivilrecht hatte, wäre unser Vorschlag Frau Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser, die auch Zivilrechtlerin und Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist. Damit würde auf eine Frau, die der Bundesrat gewählt hat, wieder eine Frau folgen.
Wir unterstützen hier nach eigenen Aussagen (Bundesrätin Mühlwerth: Das haltet ihr ja sonst auch nicht ein!) auch eine parteifreie Kandidatin, die beim Hearing äußerst selbstbewusst aufgetreten ist, die auch die Begleiterscheinungen dieses Hearings offen angesprochen hat, die über hohe Kompetenz verfügt – Frau Kollegin Mühlwerth, hören Sie zu! – und die auch offiziell eine qualifizierte und kompetente Frau ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Eine Frau folgt auf eine Frau oder wie ist denn das?) – Sind Sie fertig? (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von FPÖ und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: ... ja, wenn es ums Eigene geht, nehmen Sie es dann doch nicht mehr so genau!)
Jetzt bin ich selbst Beamter und komme aus dem Staatsdienst, wo die Vorgangsweise bei Ausschreibungen seit vielen Jahren, nicht nur als gelebte Praxis, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben, so ist, dass bei gleicher Qualifikation – wenn sich ein Mann und eine Frau gegenüberstehen – selbstverständlich die Frau genommen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Nur jetzt gilt das nicht. Der Gesetzgeber schreibt das bei Beamten vor, nur in unserem Fall, die wir uns auch Gesetzgeber nennen, gilt das nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Da ich jetzt so oft die Freiheitlichen angesprochen habe: Ich hätte es mir selbst nicht zugetraut, dass ich einmal einen ehemaligen Bundesrat der ÖVP zitieren werde. Es ist ein gewisser Jürgen Weiss, ein ÖVP-Bundesrat aus Vorarlberg. (Rufe bei der ÖVP: Präsident!) – Präsident, sogar!
Das Zitat ist aus dem Stenographischen Protokoll der 621. Sitzung vom 16. Jänner 1997, in der die jetzt abgetretene Verfassungsrichterin für diesen Gerichtshof bestellt worden ist. Er sagt wörtlich, ich zitiere ihn:
„Wir bekennen uns auch als Volkspartei angesichts des nach wie vor sehr stark männerdominierten Verfassungsgerichtshofes ganz ausdrücklich dazu, eine qualifizierte Frau – ich lege Wert darauf, das zu betonen – nicht übergehen zu wollen. Ich halte nichts von Quoten, die um jeden Preis erfüllt werden müssen. Aber wenn wir guten Gewissens sagen können, daß in diesem Fall eine qualifizierte Frau zur Verfügung steht, dann sehe ich keinen Grund, warum wir die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes nicht auf diese Art und Weise langsam in eine Richtung lenken sollten, die der heutigen gesellschaftlichen Zusammensetzung entspricht, insbesondere als Organ der Gesetzgebung.“ (Beifall bei der SPÖ.)
Das war ein Bundesrat der alten, konservativen ÖVP, kein Vertreter der modernen türkisen Bewegung, kein Vertreter des viel gepriesenen Reißverschlusssystems des Herrn Bundeskanzler Kurz. War das vor der Wahl alles nur Fassade, alles nur ein Lippenbekenntnis, alles nur Täuschung? – Die Wirklichkeit schaut anders aus. Schauen Sie in die Reihen im Nationalrat, schauen Sie hier in die Reihen! Vom Reißverschlusssystem sind wir weit weg.
So dunkelschwarz, finster und konservativ, wie die jetzige türkise Partei ist, war nicht einmal die sogenannte alte Volkspartei. (Bundesrat Krusche: Redezeit, Herr Präsident!) Überdenken Sie noch einmal, bevor Sie abstimmen, auch im Sinne eines starken und selbstbewussten Bundesrates Ihre Intentionen! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
14.20
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.
14.20
Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist mir eine ganz besondere Ehre, heute das erste Mal hier zu Ihnen sprechen zu dürfen, und zwar zu einem solch wichtigen Thema wie der Nachbesetzung eines Richters des Verfassungsgerichtshofes.
Nach den Ausführungen meines Vorredners möchte auch ich gerne mit einem Spruch anfangen, und zwar: „Die größten Kritiker der Elche waren [...] selber welche.“ – Was meine ich damit? (Heiterkeit bei ÖVP und Grünen. – Rufe: Ja?) – Diese Vorverurteilung unserer Kandidaten seitens der rot-grünen Opposition mit Rohren und Granaten gegen die Sachlichkeit der Bestellung der Verfassungsrichter ist so absolut nicht hinzunehmen!
Das, was Sie im Vorfeld dieses Hearings medial gespielt haben, grenzt schon an Rufschädigung gegenüber den Kandidaten! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schennach: Ha, ha!)
Meine Damen und Herren! Wenn ich im „Standard“ lese – eine uns nicht wirklich nahe stehende Tageszeitung – und sehe (die Kopie einer Zeitungsseite zeigend), dass von den 14 Verfassungsrichtern damals fünf von der SPÖ bestellt wurden – das ist immerhin ein Drittel der gesamten Verfassungsrichter; das ist ja nicht nichts! (Bundesrätin Posch-Gruska: Viele gute Leute!) –, und dann sehe, woher vier von diesen fünf kommen (Bundesrat Stögmüller: Aus der SPÖ!), dann muss ich sagen: Diese kommen aus parteinahen Ministerien; einer ist sogar aus einem SPÖ-nahen Betrieb gekommen und einer, das setzt dem Ganzen überhaupt die Krone auf, war sogar Kabinettschef von Herrn Dr. Gusenbauer. Und da wollen Sie uns Postenschacherei vorwerfen? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das ist Postenschacher wie aus dem roten Lehrbuch. So schaut es aus! (Bundesrat Stögmüller: Also jetzt macht ihr das Gleiche wie die Roten! Das macht es ja nicht besser!)
Herr Kollege Stögmüller! Ihre Unkenrufe aus der ersten Reihe können Sie sich sparen, denn zukünftig werden Sie ohnehin ganz in der letzten Reihe sitzen. So schaut es nämlich aus! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Das ist das Demokratieverständnis à la FPÖ!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die FPÖ steht zu 100 Prozent zur Nominierung von Dr. Rami, und ich bin absolut davon überzeugt, dass er die beste Wahl ist, denn er ist erstens ein hoch anerkannter Jurist und eine herausragende Persönlichkeit. Er ist zweitens kein Parteimitglied und kommt auch nicht aus einem Ministerium, das uns nahesteht. Drittens hat er sich nie etwas zuschulden kommen lassen.
Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten, meine Damen und Herren, das habe ich selbst im Hearing feststellen müssen (Ruf: ... nur Schatten!), denn die im Vorfeld erfolgte Veröffentlichung der Namen und Daten der Kandidaten ist in meinen Augen ein Datenschutzskandal. Herr Präsident, ich fordere Sie hiermit auf, diesem umgehend nachzugehen, denn das gehört aufgeklärt! (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Auch die Wahlkampfshoweinlage der grünen Fraktion – weil Sie hier so laut sind (Bundesrätin Posch-Gruska: Die haben ja gar nicht gesprochen!) – mit dubiosen Fragen im Hearing hatte für mich einen absolut schalen Beigeschmack. (Bundesrat Stögmüller: Sollen wir nichts fragen, oder wie? Das ist schon wieder das ...! Was ich frage, ist noch immer meine Sache, das lasse ich mir nicht von der FPÖ zitieren! Das würdet ihr gerne haben! Ich habe so viel Redezeit, wie ich will!)
Ihnen steht das Wasser offensichtlich schon bis zum Hals, denn es ist auch ganz eindeutig: Sie wurden bei den letzten Landtagswahlen abgewählt, meine Damen und Herren von den Grünen! Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie zukünftig hier im Bundesrat auch fast keine tragende Rolle mehr spielen werden.
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Es handelt sich bei unserem Kandidaten um einen anerkannten Juristen und um eine herausragende Persönlichkeit. Er ist kein Parteimitglied und er hat sich niemals etwas zuschulden kommen lassen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich diese hysterischen Anschüttungen seitens der Opposition (Bundesrätin Winkler: Was heißt „hysterische Anschüttungen“?) in Luft auflösen werden und wir bald wieder zur Tagesordnung zurückkehren werden.
Auf gut Deutsch: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Ich persönlich denke, dass Dr. Rami ein großer Gewinn für den Verfassungsgerichtshof sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
14.24
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr.
14.25
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Hearing sorgte ja schon im Vorfeld für viele Diskussionen, und man merkt, die Stimmung ist noch immer aufgeheizt. Das mag tatsächlich daran liegen, dass diejenigen Parteien, die gerade an den Machthebeln sitzen, hier diese Macht auch nutzen; um es einmal verkürzt zu sagen.
In diesem Fall hat die FPÖ schon Monate im Vorfeld angekündigt, dass sie gerne zwei der Verfassungsrichter stellen würde und dass sie gerne hätte, dass natürlich jene zum Zug kommen, die ihr nahestehen. Folgerichtig schlug sie dann zwei Bewerber vor – wir haben es schon gehört –: Professor Hauer und Dr. Rami.
Bei dem von der Regierung nominierten beziehungsweise bestellten ehemaligen Justizminister Brandstetter gab es im Vorfeld auch Kritik angesichts seiner durchaus in-
frage zu stellenden Unbefangenheit als ehemaliger Justizminister, sollte es dann um Gesetze gehen, die eventuell in seine Amtsperiode gefallen sind.
Wir nominieren eine hoch qualifizierte Frau, die zum einen sehr viel Erfahrung mitbringt, auf Wirtschaftsfragen spezialisiert ist und auch die Perspektiven im Verfassungsgerichtshof mit Sicherheit erweitern würde. Ihr Name ist Dr. Veronika Cortolezis. Sie ist jedenfalls – ich glaube, das war für uns alle ein wichtiger Punkt, auch wenn natürlich hier die Beurteilungen unterschiedlich ausfallen – parteipolitisch unabhängig, was man von den anderen Bewerbern, ich sage es einmal so, nur schwer behaupten kann, denn auch dann, wenn sie keine Mitglieder sind, so ist der eine, wie wir gehört haben, doch mit der FPÖ sehr eng verbandelt und der andere sogar ihr eigener Anwalt.
Ich möchte damit schließen, dass diese Unabhängigkeit bei diesem Höchstgericht dieser Republik nicht nur uns Grünen sehr wichtig war und ist, sondern auch vielen Bewerbern und auch den Bewerberinnen und viele von ihnen das von selbst oder auf Nachfrage angesprochen haben. Ich glaube, wir werden auch nachher noch hören, dass es sehr wichtig ist, dass hier Unabhängigkeit gewahrt wird und dass es in dieser Republik nicht nur eine oder eineinhalb Stimmen gibt, mit denen gesprochen wird, sondern es bei diesen wirklich heiklen Materien auch unterschiedliche Perspektiven und eben auch parteipolitische Unabhängigkeit gibt. (Bundesrätin Mühlwerth: So wie in Wien bei den Grünen! Da gibt es auch die parteipolitische Unabhängigkeit!)
In diesem Sinne hoffe ich sogar, dass sich einige von Ihnen eventuell überlegen, unserem Vorschlag zuzustimmen (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, der Standort bestimmt halt dann auch!) und vielleicht nicht unbedingt dem, der schon Monate vorher kolportiert worden ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: In Wien ist es total unabhängig bei den Grünen!)
14.28
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es ihm.
14.28
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann natürlich, was den Modus anlangt, schon geteilter Meinung sein, aber, Frau Kollegin Dziedzic, wenn du ansprichst, dass die Gewaltentrennung gefährdet ist, wenn Minister Brandstetter zum Verfassungsrichter ernannt wird, dann muss ich schon fragen: Wie lange soll die Abkühlphase dauern – Wochen, Monate, Jahre, Jahrzehnte?, weil Gesetze in seiner Amtszeit gemacht wurden, die für Jahrzehnte gelten. (Bundesrat Stögmüller: Das gibt es ja! Die Abkühlphase gibt es ja für Präsidenten!) Dann dürfte ein Minister nie mehr in den Verfassungsgerichtshof gewählt werden. Nie mehr! (Bundesrat Stögmüller: Nein! Aber es gibt ja auch für Präsidenten eine Abkühlphase!)
Kollege Stögmüller, dein Tourettesyndrom geht mir heute wirklich auf die Nerven, und wenn du jetzt einmal mir zuhören könntest, wäre das in der Zwischenzeit wirklich angebracht. Also das muss ich wirklich einmal sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Du bist so ein - -! Entschuldige, aber ein Tourettesyndrom ist ja eine Krankheit! Das ist ja nicht normal! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Ja, aber deine Redefolge kann man auch schon mit diesem Syndrom vergleichen, lieber Herr Kollege (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn die Schreiduelle aus der ersten Reihe hätten inzwischen schon längst einmal einen Ordnungsruf verdient. Das muss man in aller Deutlichkeit einmal sagen. (Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäftsordnung! Da erwarte ich mir eine Entschuldigung der ÖVP! Du bist ja nur beleidigt, weil du mit denen zusammenarbeiten musst!) Was soll die Schreierei aus der ersten Rei-
he? Das ist wirklich unangebracht. Das ist unangebracht, unangebracht in höchstem Maße! (Bundesrat Stögmüller: Das ist ein Ordnungsruf!)
*****
Präsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat Mayer! Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie Herrn Stögmüller mit einer Krankheit verglichen haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
*****
Bundesrat Edgar Mayer (fortsetzend): Ich habe ihn nicht mit einer Krankheit verglichen (Bundesrat Stögmüller: Doch!), ich habe gesagt, das kommt einem Tourettesyndrom nahe (Bundesrat Stögmüller: Nein, nein!), und ich werde diesen Ordnungsruf nicht zur Kenntnis nehmen, weil hier wieder mit verschiedenem Maß gemessen wird, Herr Präsident!
Wenn man den Herrn Kollegen Stögmüller nicht stoppen kann, wenn er dauernd aus der ersten Reihe herausschreit, und mir einen Ordnungsruf erteilt, dann verstehe ich die Situation hier nicht mehr. (Bundesrat Stögmüller: Das ist dein Demokratieverständnis!) Dann verstehe ich die Situation hier nicht mehr! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Und die Mühlwerth schreit dauernd, wie sie will! Die Mühlwerth schreit und schreit, und das ist dir wurscht!)
Präsident Reinhard Todt: Ich bitte die Klubvorsitzenden für eine Präsidiale zu mir und unterbreche die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird um 14.30 Uhr unterbrochen und um 14.33 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Reinhard Todt: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte Herrn Bundesrat Mayer, seine Rede fortzusetzen.
Bundesrat Edgar Mayer (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Es wurde vereinbart, in aller Stille fortzusetzen.
Mit tiefem Bedauern nehme ich meinen ersten Ordnungsruf in 14 Jahren Tätigkeit im Bundesrat zur Kenntnis. Er ist wahrscheinlich auf ähnlicher Ebene anzusiedeln wie der Ordnungsruf für „Vollholler“, aber sei’s drum, ich nehme es so, wie es ist.
Was den Bestellmodus anbelangt, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man geteilter Meinung sein. Kollege Schabhüttl, wenn du das hier so intensiv angesprochen und diskutiert hast, so muss ich dir sagen, dass wir einfach den Modus angewendet haben, dieselbe Vorgangsweise gewählt haben, die bisher Usance im Bundesrat war, also sozusagen die Fortsetzung einer Tradition. Um es auf den Punkt zu bringen: Das haben wir von den Sozialdemokraten gelernt. Ganz einfach auf den Punkt gebracht. (Beifall des Bundesrates Schabhüttl.)
Und da könnte man vielleicht noch etwas anfügen, Herr Kollege Schabhüttl. Kreisky wurde ja heute schon zitiert, er hat einmal sinngemäß gesagt: Lernen Sie Geschichte, Herr Kollege! Das wäre angebracht, wenn man schon länger im Bundesrat ist, das hätten Sie vielleicht für sich schon umsetzen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Es gibt noch ein kleines Bonmot, das ich dazu erzählen möchte. Vor einigen Jahren gab es ja auch einen ähnlichen Modus, aber ein anderes Korrektiv sozusagen: Dem Bundespräsidenten musste ein Dreiervorschlag unterbreitet werden, also drei Richter waren zu nennen, und der Bundespräsident hat dann aus diesem Dreiervorschlag einen Kandidaten ausgesucht. Bundespräsident Klestil hat im Jahre 1993 von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und statt der erstgereihten SPÖ-Kandidatin die drittgereihte, ebenfalls eine SPÖ-Kandidatin, ernannt. Darüber war die Empörung dann so groß, dass dieses Auswahlrecht auf der Stelle abgeschafft wurde. Damals hat sich die Geschichte so abgespielt, und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, die Geschichte lehrt uns: Es ist nicht immer dasselbe, wenn zwei das Gleiche tun.
Zum Kandidaten Rami möchte ich anmerken, er ist ein parteiloser, hervorragender Jurist, Rechtsanwalt, der viel publiziert, der sich auch in der Lehre und im Unterricht auskennt, sich dem verschrieben hat und der sich auch zum wissenschaftlichen Teil der Juristerei bekennt. Frau Kollegin Dziedzic, ich darf da aus dem Protokoll des Hearings zitieren, weil gesagt wurde, er wäre ein FPÖ-Anwalt. Ich zitiere jetzt Michael Rami, der uns im Hearing Folgendes gesagt hat:
„Lesen konnte ich auch, dass ich Parteianwalt der FPÖ sei. Das ist nur bedingt richtig. Richtig ist, dass ich seit vielen Jahren die FPÖ und deren Funktionäre vertrete. Das mache ich auch sehr gerne, weil das eine sehr angenehme, professionelle Zusammenarbeit ist. Allerdings vertrat und vertrete ich auch hochrangige Funktionäre zum Beispiel der SPÖ und der ÖVP; so gesehen könnte man mich auch als Parteianwalt der SPÖ oder ÖVP bezeichnen. Es ist eher so: Ich verstehe mich als Spezialisten, der die bestmögliche Arbeit anbieten will.“ – Zitatende, Michael Rami im Hearing des Bundesrates.
Dr. Michael Rami ist uns beim Hearing durch eine sehr gute Präsentation bekannt geworden. Er hat einen kompetenten Eindruck hinterlassen, und er ist befähigt, als Verfassungsrichter in den Verfassungsgerichtshof einzuziehen. Er hat das Vertrauen und die Unterstützung unserer Fraktion. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.37
Präsident Reinhard Todt: Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gehen in den Wahlvorgang ein.
Da mehrere Wahlvorschläge vorliegen, werde ich die Wahl mittels Stimmzettel durchführen lassen.
Zur Wahl stehen auf Vorschlag der BundesrätInnen Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen Dr. Michael Rami, auf Vorschlag der BundesrätInnen Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen Dr. Marcella Prunbauer-Glaser und auf Vorschlag der BundesrätInnen Mag. Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen Dr. Veronika Cortolezis.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch Stimmzettel gültig sind, wenn sie den Namen einer anderen wählbaren Kandidatin oder eines anderen wählbaren Kandidaten enthalten.
Die Stimmzettel samt Kuvert entnehmen Sie bitte der Lade Ihres Pultes. Für die Wahl ist ausschließlich dieser amtliche Stimmzettel zu verwenden. Dieser ist in der Weise auszufüllen, dass entweder im Kästchen parallel zu dem Namen der gewünschten Kandidatin beziehungsweise des gewünschten Kandidaten ein Kreuz zu machen ist oder ein anderer Name in die Leerzeile geschrieben wird.
Die Namen der Mitglieder des Bundesrates werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels ist dieser im Kuvert in die bereitgestellte Urne zu werfen. Nach Beendigung der Stimmabgabe werden die damit beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses mit der Unterstützung der SchriftführerInnen die Stimmenzählung vornehmen.
Ich bitte die Frau Schriftführerin, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Hackl werfen die BundesrätInnen ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsident Reinhard Todt: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich bitte nun um die Stimmenauszählung und unterbreche zu diesem Zweck kurz die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.45 Uhr unterbrochen und um 14.52 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Reinhard Todt: Geschätzte Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:
Von den 53 abgegebenen Stimmen entfielen auf Dr. Rami 29 Stimmen, auf Dr. Prunbauer-Glaser 19 Stimmen, auf Dr. Cortolezis 4 Stimmen und auf Dr. Lewisch 1 Stimme.
Die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen beträgt 27.
Somit lautet der Vorschlag des Bundesrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf Dr. Michael Rami.
Wahl eines/einer Ordners/-in für den Rest des 1. Halbjahres 2018
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Diese Wahl ist durch den Mandatsverzicht von Frau Mag. Susanne Kurz erforderlich geworden.
Es liegt mir der Vorschlag vor, das Mitglied des Bundesrates Elisabeth Grimling zur Ordnerin des Bundesrates zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.
Präsident Reinhard Todt: Ich gratuliere recht herzlich und wünsche viel Erfolg.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“, 250/A(E)-BR/2018, eine Frist bis 4. April 2018 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Diejenigen, die nicht mitgestimmt haben, waren 20, diejenigen, die mitgestimmt haben, waren 17. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
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Ich unterbreche die Bundesratssitzung bis 15 Uhr. Um 15 Uhr wird die Dringliche Anfrage an den Herrn Bundesminister für Justiz aufgerufen.
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(Die Sitzung wird um 14.56 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
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der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (3461/J-BR/2018)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (den Vorsitz übernehmend): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Im Einvernehmen mit den Fraktionen gelangen wir nunmehr zunächst zur Behandlung der Dringlichen Anfrage der BundesrätInnen Mag.a Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, den ich hiermit herzlich willkommen heiße. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)
Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Ich erteile Frau Bundesrätin Mag.a Ewa Dziedzic als Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.
15.01
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit fast zwei Wochen hält die Republik den Atem an. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Geh bitte! – Bundesrat
Stögmüller: Da dürfen sie reinschreien!) Für Montag ist im Nationalrat nicht umsonst eine Sondersitzung einberufen, und die Opposition, und dem schließen wir uns an, fordert nicht umsonst einen Untersuchungsausschuss.
Aus unserer Begründung nur der erste Absatz: „Am 27. Februar dieses Jahres bekommt ein Journalrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien gegen 22:00 Uhr eine mehr als ungewöhnliche Verfügung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) zur Genehmigung vorgelegt: eine staatsanwaltschaftliche Anordnung zur Durchsuchung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und einiger Privatadressen. Der Journalrichter genehmigt die Hausdurchsuchungen umgehend.“ (Zwischenruf des Bundesrates Schuster.) – Ja, wenn Sie mir zugehört hätten: Ich habe gesagt, ich verlese nur den ersten Absatz und verlasse mich darauf, dass Sie den Rest sowie die Fragen selbst gelesen haben.
Abseits von allen Widersprüchen, die seitdem bekannt geworden sind, und dem durchaus skandalös anmutenden Vorgehen stellt das Ganze ein enormes Sicherheitsrisiko für die Republik dar. Aufgrund internationaler Berichte schüttelt mittlerweile die ganze Welt den Kopf über Österreich. Es sind nebulöse Vorgänge, und es werden von allen möglichen beteiligten Seiten immer mehr Nebelgranaten geworfen (Bundesrat Schuster: Von euch!), die dann seitens Journalisten und Journalistinnen aufgefangen werden.
Durchschauen tut diesen Skandal aufgrund der vielfältigen Verwirrungen bisher kaum jemand. (Bundesrat Schuster: Lächerlich!) Diese Aktion führte jedenfalls dazu, dass die Sicherheit auch deshalb gefährdet ist, weil unter diesen Umständen – wenn nicht klar ist, wo diese Daten landen, von wem sie abgeholt und wieso von wem verwendet werden können – kein Geheimdienst der Welt mehr heikle Dokumente oder Informationen an Österreich weitergeben wird.
Viele fragen sich jetzt auch, wie Österreich die Sicherheit während der EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, gewährleisten möchte. Sie wissen sicher, da gibt es viele Gipfeltreffen, bei denen die Sicherheit eine Notwendigkeit ist und eben nicht nur österreichische Politiker und Politikerinnen betrifft. Diese Regierung ist aufgrund dieses Chaos und solange es keine Aufklärung gibt, aus unserer Sicht nicht regierungsfähig.
Die bisherigen Erklärungen, auch Ihre, Herr Minister, haben für mehr Unruhe als Aufklärung gesorgt. Und ja, es scheint ein machtpolitischer Kampf auch zwischen den zwei Regierungsparteien ausgebrochen zu sein. (Bundesrat Oberlehner: Geh! – Bundesrätin Mühlwerth: Das hätten Sie gern! – Heiterkeit bei BundesrätInnen der FPÖ.) – Sie können dann selbst darauf eingehen; lachen Sie nur!
Ich finde, die Rolle der ÖVP ist da auch eine ganz besondere: Als Schweigepartei schaut sie diesen ganzen Machenschaften zu und duldet sie. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Nicht umsonst hat einer der Journalisten den Artikel zu dem Thema BVT wie folgt betitelt: Sie haben „den Sicherheitsapparat den Rechten überlassen“.
Ich ersuche Sie höflich um die Beantwortung der Fragen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
15.05
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zur Beantwortung der Fragen ist der Herr Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister Moser.
15.05
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ho-
hes Haus! Lassen Sie mich einleitend vielleicht einige wichtige Klarstellungen treffen, bevor ich in die inhaltliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage eingehe.
Als Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz orientiere ich mich insbesondere an drei Handlungsmaximen: Unabhängigkeit, Transparenz und gleichzeitig auch Bürgernähe. Ganz im Sinne des Artikels 90a des Bundes-Verfassungsgesetzes, wonach Staatsanwaltschaften im Rahmen der Aufgaben im Ermittlungsverfahren zu den Organen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen, ist es mir wichtig, diese strukturelle Unabhängigkeit auch nach außen transparent zu machen.
Es soll nämlich nicht so sein, dass ich als Bundesminister und auch mein Generalsekretär, der gleichzeitig auch als Leiter der Sektion Strafrecht den Gang des Ermittlungsverfahrens beeinflussen können sollte, uns beeinflussen, sondern wir uns dementsprechend an unsere Aufgaben halten; denn es ist nur konsequent, dass mir, so wie es der Gesetzgeber im § 8 Abs. 3 des Staatsanwaltschaftsgesetzes angeordnet hat, nur im Fall der bevorstehenden Beendigung des Ermittlungsverfahrens über die Art der Erledigung, also die Einstellung oder Anklage, vorab zu berichten ist.
Über einzelne Ermittlungsschritte, wie gegenständlich über die Anordnung einer Hausdurchsuchung, ist mir hingegen nur nach Anordnung der Durchführung zu Informationszwecken zu berichten. Ich halte das für gut und richtig. Es sollen nämlich Angehörige der Exekutive nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Arme fallen, um so den Gang der Strafrechtspflege zu beeinflussen. Das ist mir vor allem auch deshalb wichtig, weil mitunter völlig übersehen wird, dass die Grundlage des staatsanwaltschaftlichen Handelns eine Genehmigung des unabhängigen Landesgerichts für Strafsachen Wien war. In dieser Situation einzugreifen hieße, die Unabhängigkeit der Justiz zu missachten.
Auf der anderen Seite gilt es, die Transparenz zu wahren. In diesem Sinne habe ich mich um eine möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit bemüht und werde das heute hier auch Ihnen gegenüber tun.
Ich habe daher auch durch meinen Generalsekretär eine umfassende und eingehende Berichterstattung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft veranlasst; zusätzlich hat mein Generalsekretär in seiner Eigenschaft als Leiter der Strafsektion, und damit auch für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständig, eine mehrstündige Dienstbesprechung mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgehalten. Auf dieser Grundlage haben wir Anlass und Zweck der Maßnahme geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass kein Anlass zur Kritik aus Sicht der Fachaufsicht besteht.
Die Staatsanwaltschaft hat dem konkreten Verdacht einer Straftat nachzugehen und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu klären, ob sich die Verdachtslage entweder verfestigen lässt oder entkräftet werden kann, und ich glaube, Sie stimmen mir zu, Schubladisieren ist dabei niemals eine Lösung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Natürlich ist es so, dass das keine abschließende Feststellung ist, aber der Respekt vor der unabhängigen Gerichtsbarkeit gebietet es auch, deren abschließenden Befund über Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht zu präjudizieren.
Es sind bereits drei Beschwerden beim Oberlandesgericht Wien eingebracht worden, weshalb es jetzt einmal an der Beurteilung dieses Rechtsmittelgerichtes – nämlich eines Dreiersenates, eines Dreirichtersenats – liegt und davon abhängt, ob der Einsatz mit Blick auf die Verdachtslage rechtmäßig angeordnet und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich diese Fragestellungen, deren Beurteilung allein der unabhängigen Gerichtsbarkeit obliegt, nicht weiter kommentiere.
Im Sinne der Transparenz, aber auch der Bürgernähe ist mir auch noch wichtig, zu betonen, dass wir dem Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten insbesondere dann ein besonderes Gewicht einräumen müssen, wenn personenbezogene Daten zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung gewonnen wurden und nachträglich ein Grund für deren weitere Verwendung wegfällt. Ich halte es daher schlicht für unerträglich, wenn das Recht auf Löschung personenbezogener Daten wissentlich umgangen wird, weil damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und seine Organe gefährdet wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Insoweit dürfen wir nicht den Fehler begehen, wegzuschauen, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass personenbezogene Daten zu Unrecht nicht gelöscht wurden – und zwar unabhängig davon, wer diesen Umstand zur Anzeige bringt. Die Motivation des Anzeigers ist auch völlig unerheblich, entscheidend ist bloß, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht dargestellt werden kann. Liegt ein solcher vor, und das wurde immerhin in erster Instanz von einem unabhängigen Gericht entschieden, hat die Staatsanwaltschaft die erforderlichen Maßnahmen zur Abklärung des Verdachts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens einzuleiten und zu ergreifen.
Mir ist auch ganz wichtig, Korruption – als Gift für eine transparente und offene demokratische Gesellschaft – entschieden zu bekämpfen. Korruption schadet dem Rechtsstaat und damit dem Fundament unserer Gesellschaft massiv. Es geht nicht ausschließlich um den Nachteil, den eine Person durch die unverhältnismäßige Verwendung der Daten erleidet, es geht letztlich auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und in die Justiz, das auf dem Spiel steht. Genau dieses Vertrauen ist eines der größten Güter einer funktionierenden Demokratie. Die Menschen in unserem Land müssen sich auf die Politik und insbesondere auf die Funktionsfähigkeit der Justiz – gerade auch, wenn sich der Verdacht gegen leitende Organe von Ermittlungsbehörden richtet – voll und ganz verlassen können.
Die Justiz ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaates, und daher sehe ich es auch als eine meiner vordringlichsten Aufgaben als dafür verantwortlicher Minister, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken. Seit meinem Amtsantritt verfolge ich auf diesem Gebiet eine ganz klare Linie: Es muss ohne Ansehen der Person restlos aufgeklärt werden. Es darf keinen Unterschied machen, gegen welche Person in welcher Funktion ermittelt wird. Insbesondere auch in allen Fällen, in denen Personen des öffentlichen Lebens involviert sind, steht fest: Es gibt keinerlei Sonderbehandlungen. Es ist mir nicht nur ein großes persönliches Anliegen, Staatsanwaltschaften und Gerichte darin zu unterstützen, alle strafrechtlich relevanten Fälle lückenlos, ohne jegliche Beeinflussung oder Behinderung, aufzuklären.
Hohes Haus, ich komme nun zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen:
Zur Frage 1:
Nein. Am 28. Februar 2018 um 9.40 Uhr erfolgte per E-Mail ein Informationsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und gleichzeitig auch an den Generalsekretär meines Hauses. Es bestand auch keine Verpflichtung zu einer früheren Berichterstattung, denn seit der Novelle zum Strafrechtsänderungsgesetz, seit 2016, sind Vorhabensberichte generell erst vor der beabsichtigten Enderledigung zu erstatten. Davor hat die Staatsanwaltschaft über bedeutende Verfahrensschritte lediglich im Nachhinein, also nach deren Anordnung, zu informieren. Ich verweise dabei auf § 8 Abs. 3 Staatsanwaltschaftsgesetz. Der Grund liegt darin, jeden Einfluss auf die Gestaltung des Ermittlungsverfahrens von Vornherein zu verhindern.
Zur Frage 2:
Nein.
Zur Frage 3:
Diese entfällt.
Zur Frage 4:
Nein.
Zur Frage 5:
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sah zur Verhinderung eines Beweismittelverlustes die Notwendigkeit, dass die Hausdurchsuchungen sehr rasch und ohne vorzeitiges Durchsickern von Informationen ermöglicht werden, und befürwortete daher den von Generalsekretär Goldgruber vorgeschlagenen Einsatz der EGS beim Vollzug der gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchungen.
Zur Frage 6:
Da derzeit in anderem Zusammenhang auch Vorwürfe gegen Personen aus dem Kreis des BMI geprüft werden, die weiteren Dienststellen angehören, bot sich die EGS als eine rasch einsetzbare und weder inhaltlich noch personell in die zu untersuchenden Sachverhalte verwickelte Einheit an.
Zur Frage 7:
Die fünf namentlich bekannten Beschuldigten sind des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs. 1 StGB primär verdächtig, weil sie zu löschende Daten unrechtmäßig nicht gelöscht beziehungsweise weiter aufbewahrt haben und diese weiter verwendet worden wären, wobei auch das unzulässige Anfertigen von Kopien im Raum stand.
Ferner besteht der Verdacht, dass Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky in seinem Recht auf Schutz von seinem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten amtsmissbräuchlich geschädigt worden wäre, indem diese Daten, die im Zuge eines Strafverfahrens sichergestellt worden waren und aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Linz infolge eines bestehenden Verwertungsverbots gelöscht werden mussten, kopiert worden wären, um sie weiter verwenden zu können.
Gegen den Leiter des BVT besteht der Verdacht, dass er es trotz Kenntnis der erwähnten Umstände und entgegen seiner Verpflichtung als direkter Vorgesetzter mutwillig unterlassen habe, seinen Untergebenen die Anweisung zu erteilen, die hergestellten Datenkopien zu löschen und damit einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.
Zur Frage 8:
Am Abend des 27. Februar 2018 wurden sechs Anordnungen der Durchsuchung und Sicherstellung der Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt. Eine Durchsuchung von Orten und Gegenständen ist gemäß § 119 Abs. 1 der Strafprozessordnung beim Verdacht einer Straftat – wohlgemerkt, anders als etwa bei einer Untersuchungshaft, noch keinem dringenden Tatverdacht – zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind.
Die entsprechende Annahme der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichts für Strafsachen Wien zum Zeitpunkt der gerichtlichen Bewilligung der Durchsuchung, dass ein derartiger konkreter Verdacht bestand, wird aufgrund der erfolgten Einbringung von
drei Beschwerden Gegenstand der Prüfung des Oberlandesgerichts Wien sein, nämlich erstens, ob es aufgrund bestimmter Tatsachen wahrscheinlich war, dass sich in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten Gegenstände, nämlich Datenträger und gegebenenfalls andere Beweisgegenstände, befanden, deren Sicherstellung den Tatverdacht klären würde und die daher aus Beweisgründen sicherzustellen und auszuwerten waren.
Zweitens wird ebenso die Verhältnismäßigkeit geprüft, ob die Maßnahmen also zur Aufklärung der den Verdacht bildenden Delikte im Verhältnis standen und keine andere zweckmäßige Möglichkeit bestand, den vorliegenden Verdacht aufzuklären. Staatsanwaltschaft und Gericht gingen davon aus, dass bei einer bloßen Konfrontation der Beschuldigten mit dem bestehenden Tatverdacht im Rahmen einer Vernehmung die Vernichtung von wesentlichen Beweismitteln zu befürchten war.
Zur Frage 9:
Zunächst ist klarzustellen, dass sich die 19 Gigabyte nur auf die auf dem Server der Leiterin des Extremismusreferats befindlichen Daten bezogen und auch noch 13,6 Gigabyte an realen Daten am Standgerät der Referatsleiterin sichergestellt wurden. Zur Größenordnung der insgesamt an allen Standorten sichergestellten Datenmengen liegen mir aktuell keine Informationen vor. Grundsätzlich muss aber darauf verwiesen werden, dass schon aus kriminaltaktischen Erwägungen weniger intensive Eingriffsmaßnahmen, wie etwa die Inanspruchnahme von Amtshilfe des BVT, zur Erlangung relevanter und insbesondere vollständiger Beweismittel aufgrund der Involvierung des Direktors des BVT als Beschuldigter nicht zielführend gewesen wären. Aus diesem Blickwinkel hat auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft den gewählten Vorgang als dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend angesehen, was, wie gesagt, noch einer Prüfung durch den Dreirichtersenat unterliegt, den ich in keinster Weise präjudizieren möchte.
Zur Frage 10:
Eine solche Sichtung und Separierung der relevanten Beweismaterialien am Ort der Hausdurchsuchung hat nicht stattgefunden, weil sie nicht nur in technischer Hinsicht faktisch nicht zu bewältigen gewesen wäre, sondern auch ein Vielfaches an Zeit in Anspruch genommen hätte. Zudem können etwa gelöschte oder verschlüsselte Dateien nur mit der in der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorhandenen speziellen Hard- und Software gesichtet werden.
Zur Frage 11:
Generalsekretär Pilnacek hat die Begründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anhand der in einer Dienstbesprechung erteilten Informationen referiert und dargestellt, dass er insoweit die Begründung der Sicherstellungsanordnung nachvollziehen kann – dem schließe ich mich an –, als aufgrund des intensiven beruflichen Kontakts der Referatsleiterin mit einem der Beschuldigten anzunehmen ist, dass sie direkt von diesem Anordnungen betreffend die Aufbewahrung von Daten bekommen habe, wobei diese Anordnungen bei ihr noch gespeichert seien.
Zur Frage 12:
Ja, eine solche überschießende Sicherstellung ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung gar nicht zu vermeiden, dass auf den einzelnen Datenträgern der von der Sicherstellung betroffenen Personen auch Daten gespeichert sein können, die nicht im Zusammenhang mit den der Anordnung zugrundeliegenden Sachverhalten stehen.
Daher ist es ein ganz normaler Vorgang, wenn die für die Ermittlung nicht relevanten Datenträger wieder an den Betroffenen ausgefolgt beziehungsweise die gemäß § 111
Abs. 2 der Strafprozessordnung angefertigten Sicherungskopien wieder gelöscht werden, sobald nach der Sicherung und Prüfung der Daten die Sichtung der einzelnen Datenträger und Datensätze ergibt, dass sie für die Ermittlungen nicht relevantes Material enthalten.
Zur Frage 13:
Nach meinem Wissensstand kann ich diese Frage mit Ja beantworten.
Zur Frage 14:
Die fallführende Oberstaatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft mithilfe des IT-Experten der Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Zur Frage 15:
Ebenfalls die fallführende Oberstaatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft und ihr Gruppenleiter.
Zur Frage 16:
Nach meiner Kenntnis haben außer den zur Frage 15 genannten Personen keine anderen Personen oder Dienststellen Zugriff auf diese Daten.
Zur Frage 17:
Mangels Kenntnis der technischen und elektronischen Schutzmechanismen des BVT kann ich diese Frage nicht beantworten.
Die nachgestellten Detailfragen werden im Zuge der Erstellung eines gesonderten Sicherheitskonzepts noch vor dem Beginn der Sichtung und Auswertung der sichergestellten und bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft besonders geschützt aufbewahrten Daten geklärt werden.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.22
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Bundesminister, für die Beantwortung der Fragen.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ewa Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.
15.23
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Minister! Ich bin auf die Wortmeldungen der anderen Fraktionen gespannt. Vielleicht eines vorweg, bevor wir Ihre Antworten eingehend analysieren können: Sie reden zum einen von struktureller Unabhängigkeit und haben auf der anderen Seite die Maßnahmen rund um ebendiese Hausdurchsuchung für recht- und verhältnismäßig erklärt, obwohl das als Rechtsfrage Gegenstand anhängiger Beschwerden der Beschuldigten beim Oberlandesgericht Wien ist. Sie sagen, dass Sie nicht präjudizieren wollen, und tun das meiner Meinung nach trotzdem.
Zweitens: Die Offenlegung, wie die Hausdurchsuchung stattfand, wer was und zu welchem Zweck mitgenommen hat, hat nichts mit diesen Erhebungen zu tun.
Drittens: Sie reden davon, dass Sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen möchten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass dieses gerade zerbröselt.
Sie haben vorher den Leiter der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität erwähnt. Ich werde dann später noch Minister Kickl fragen, ob dieser inhaltlich neutral ist. – Danke fürs Erste. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
15.24
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Magnus Brunner. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.25
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Republik hält den Atem an, hat Kollegin Dziedzic gemeint. – Wieder tief durchatmen, liebe Ewa, zur Ruhe kommen! Ich glaube, die Aufregung ist jetzt nicht wirklich angebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Kollegin hat gesagt, dass die Republik seit zwei Wochen den Atem anhält. Das passt ja überhaupt nicht dazu, also lassen wir die Kirche lieber im Dorf. Ein relativ bekannter englischer Philosoph hat einmal gemeint: „Je weniger wirkliches Wissen, desto mehr Hitze und Aufregung im Streit.“ Hier wären vielleicht auch mehr Wissen und weniger Hitze und Aufregung angebracht, mehr Unaufgeregtheit. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Schreyer und Posch-Gruska.) Lassen wir doch einfach die Staatsanwaltschaft ermitteln! Das ist doch der Sinn einer Staatsanwaltschaft. Ich weiß jetzt nicht, warum man sich da so aufregen muss. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Überrascht war ich eigentlich auch über die Fragen, denn diese wurden gestern sowohl in der Pressekonferenz als auch im „ZIB 2“-Auftritt des Ministers ohnehin bereits beantwortet. Die Fragen sind heute also leider nicht ganz aktuell, aber das Transkript können wir dann gerne zur Verfügung stellen, liebe Ewa, damit du das auch nachhören und nachlesen kannst.
Worum geht es jetzt? – Es geht vor allem um den Vorwurf der unterlassenen Datenlöschung. Es geht also eigentlich um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Daher waren die Hausdurchsuchungen eben wegen einer befürchteten Fernlöschung auch durchaus notwendig und angebracht, wie wir vorher schon gehört haben.
Liebe KollegInnen von den Grünen: Ihr schreibt ja selber in eurer Anfrage – ich darf euch zitieren –, dass natürlich „die (strafrechtlichen) Vorwürfe gegen Mitarbeiter des BVT zu untersuchen und aufzuklären“ sind. Genau darum geht es! Ihr schreibt es selber, das ist auch gut so. Wenn sich dann der Verdacht bestätigt, dass amtsmissbräuchlich Daten auch widerrechtlich aufbewahrt wurden, wäre das – der Minister hat es erwähnt – doch ein grober Verstoß.
Die Vorgänge waren also ganz normal. Schon im Juli 2017 ist ein Konvolut mit Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt. Dann haben die Ermittlungen begonnen. Das ist ein ganz normaler und auch zulässiger Weg, der auch in der Strafprozessordnung so vorgesehen ist. Ich habe mich aus dem Studium nicht mehr erinnert, aber ich habe es nachgelesen: Es ist ein ganz normaler Vorgang in der StPO.
Auch die Tatsache, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das Angebot angenommen hat, diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zuzuziehen, ist nachvollziehbar, auch das ist ein ganz normaler Vorgang.
Die Erklärungen von Herrn Bundesminister Moser lassen also ganz klar von einem rechtskonformen Vorgehen ausgehen. Wenn es Vorwürfe gegen Personen im BVT gibt, dann muss man dem nachgehen, das ist auch keine Frage, und das ist auch keine große Affäre. (Bundesrat Stögmüller: Spiel das doch nicht gar so runter!) Es hat auch zwischen den ersten Medienberichten, die es gegeben hat, und den Fakten, die jetzt zumindest teilweise auf dem Tisch liegen, gewisse Unterschiede gegeben. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen, wie wir jetzt eben wissen.
Ganz egal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie und von wem der Staatsanwaltschaft ein Verdacht überhaupt zur Kenntnis gebracht wird, ist es die rechtsstaatliche Pflicht vor allem der Strafverfolgung, dieser Verdachtslage auch von Amts wegen nachzugehen und sie aufzuklären. Das ist einfach die Verpflichtung.
Ich möchte in diesem Zusammenhang dem Herrn Bundesminister auch für die unaufgeregte und sachliche Art danken. Du hast es auch in deinem früheren Job schon so gemacht. Wir kennen das von dort, nicht erst seit deinem Eintritt in die Bundesregierung. Du stehst eigentlich immer für eine lückenlose Aufklärung und auch für transparente Vorgänge und Vorgehensweisen. Das hast du früher schon so gemacht und das bestätigst du auch jetzt wieder. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir sind also in keiner Staatsschutzkrise. Keine Aufregung! Das BVT leistet auch hervorragende Arbeit. Überhaupt arbeiten unsere Sicherheitsbehörden täglich im Interesse und für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Um noch einmal auf den englischen Philosophen zurückzukommen: mehr Wissen, weniger Hitze und weniger Aufregung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.29
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.30
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer derzeit den Atem anhält, weiß ich nicht, kann ich nicht beantworten und ist fürs Thema auch nicht so relevant. Ich hoffe, dass jeder trotzdem Luft bekommt. (Ruf bei der ÖVP: Ja, gut sogar!)
Lieber Magnus! Aber es geht bei diesem konkreten Thema nicht nur um den Verdacht oder um den Vorwurf des Löschens oder des Nichtlöschens von Daten. Was sich in den letzten zwei Wochen in Österreich abgespielt hat, war ein spektakulärer, hochspannender Krimi; zumindest die Bestandteile davon hat es gegeben. In Wahrheit ist es ein Höhepunkt eines eskalierten Polizei- und leider auch Justizskandals. (Bundesrat Krusche: Wieso? Hat es Tote gegeben?) Dieser Skandal gefährdet die innere Sicherheit Österreichs und erschüttert auch massiv im Besonderen das Ansehen des Rechtsstaats Österreich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Liebe Damen und Herren! Es geht dabei um einen unverhältnismäßigen, beispiellosen Polizeieinsatz. Der Vorredner hat gesagt (Bundesrat Rösch: Was genau?), es war ein ganz normaler Vorgang. (Bundesrat Rösch: Was genau?) Rund 60 angeblich schwer bewaffnete, mit schusssicheren Westen ausgestattete Beamte stürmen ein Amtsgebäude der Exekutive und mehrere Privatwohnungen (Bundesrätin Mühlwerth: Also was jetzt? Angeblich oder wirklich? – weitere Zwischenrufe), eine unzuständige angebliche Rambo-Truppe laut Medienberichten (Bundesrat Rösch: Das ist alles beantwortet worden!), die für dieses Thema gar nicht zuständig ist. (Bundesrat Krusche: Wie viele Tote hat es denn gegeben? – Heiterkeit bei der FPÖ.)
Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden zahlreiche Datensätze und Ordner (Bundesrat Rösch: Die Rede ist schon alt!) beschlagnahmt, mitgenommen und kopiert; auch Daten – und das ist hochinteressant – über Rechtsextreme und auch Daten über einen aktuellen Neonazifall wurden dabei angeblich beschlagnahmt.
Besonders hochbedeutend ist: Mitgenommen wurden dabei nicht nur Daten von Beschuldigten in dieser Causa, auch nicht nur Material, das in Zusammenhang mit diesen Verdachtsmomenten stehen könnte, beschlagnahmt wurden auch private Daten einer Leiterin des Extremismusreferats. Sie wird in diesem laufenden Verfahren lediglich als Zeugin geführt, nicht als Beschuldigte. Bei ihr laufen von Amts wegen fast sämtliche Fälle betreffend Rechtsextremismus, und hierbei vor allem auch zu den Burschenschaften und zu den Identitären, zusammen. Man könnte sagen, diese Referatsleiterin ist die oberste Nazijägerin in Österreich.
Außerdem verfasste die betroffene Referatsleiterin einen sehr kritischen Lagebericht über die Onlineplattform „unzensuriert“, die Sie sicherlich sehr gut kennen, und auch über diesen Kongress der Verteidiger Europas. Der Bundesminister für Inneres – er kommt ja heute noch – kennt diesen Kongress sehr gut, tritt er doch dort immer wieder als Redner auf, wie im Jahr 2017. (Bundesrätin Mühlwerth: Ist aufgetreten!) Der Kommunikationschef des Innenministers war bis zu seiner Bestellung der Gründer, Chefredakteur und damit der Oberhetzer dieser Plattform.
Genehmigt wurde dies in einer Nacht-und-Nebel-Aktion am Vortag um 22.30 Uhr. Das Justizministerium (Bundesrätin Mühlwerth: Wer ist der Oberhetzer?) war zu dieser Zeit nicht über diesen Einsatz informiert. (Bundesrat Rösch: Wer ist der Oberhetzer?) Der Generalsekretär des Justizministeriums wurde erst Stunden später darüber informiert. (Bundesrat Rösch: Erklärt!) Sehr wohl informiert war aber ein anderer Generalsekretär, nämlich jener vom Innenministerium.
Sie haben es auch selber zugegeben: Genau wegen diesen fragwürdigen Vorgängen war Ihr Generalsekretär am 9. März in der „ZIB 2“ geladen. Er sollte eigentlich zur Beruhigung der Lage oder zur Information beitragen, gestand dort aber, dass der Generalsekretär des Innenministers die Staatsanwaltschaft bei der Auswahl der Einsatztruppe beraten hat. Er hat ihn sehr schlecht beraten: Er hat eine unzuständige Truppe dort hingeschickt.
Er wirkte also bei der Entscheidung mit, dass nicht wie sonst die Cobra für diesen Einsatz abgestellt wird, sondern, wie ich schon gesagt habe, eigentlich eine nicht zuständige Polizeieinheit. Das ist ein unüblicher Einsatz, der wahrscheinlich nicht ohne Folgen bleiben wird, wahrscheinlich gar ein Fall fürs Gericht werden wird. Der suspendierte Verfassungsschützer kündigte in dieser Richtung eine diesbezügliche Beschwerde bei Gericht an.
Liebe Damen und Herren! Handelt es sich hier um eine brutale Umfärbeaktion zwischen Blau und Schwarz, gilt doch das BVT als ÖVP-Hochburg? – Führende Kommentatoren der heimischen Medien gehen davon aus, dass die Freiheitliche Partei versucht, das schwarze Übergewicht im BVT zu korrigieren. Und ein verdienstvoller Beamter soll hier, parteipolitisch motiviert, ausgehebelt werden.
Herr Justizminister! Ich fordere Sie auf: Sie sagen, Ihr Ministerium stehe für Bürgernähe, für Transparenz, für Durchschaubarkeit. Sorgen Sie für eine lückenlose Aufklärung in dieser Affäre! Es schreit nach Aufklärung und nach umfassender Information, denn so spielt man in Österreich nicht mit dem Polizeistaat, nicht mit dem Rechtsstaat! – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
15.36
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Raml. Ich erteile es ihm.
15.36
Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Vor allem aber: Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bundesrat Weber, wenn man deinen Ausführungen folgt, dann erkennt man, dass da so viel Fantasie drinsteckt, dass man eigentlich meint, du wärst grundsätzlich vielleicht dazu geboren, ein Krimiautor zu werden. Jetzt muss man aber, wenn man sich deine Ausführungen anhört, feststellen: Dieser Krimi, wenn er vielleicht noch im ORF gesendet wird, hätte dermaßen schlechte Einschaltquoten, weil einfach nichts Spannendes dabei ist. Es wird hier von Rot-Grün etwas inszeniert, was keinerlei Substrat in sich trägt.
Ich möchte an dieser Stelle schon eines festhalten: Wir – auch ich persönlich – haben überhaupt kein Problem damit, wenn man einen Vorgang aus der Verwaltung hier
durch die Gesetzgebung hinterfragt, wenn man eine Anfrage stellt. Damit habe ich kein Problem. Ich habe aber ein Problem damit, wenn die Verwaltung, die tadellos arbeitet, die sich an die Gesetze hält, medial dermaßen verunglimpft wird, und wenn hier etwas künstlich konstruiert wird, was mit der Wahrheit und mit den Tatsachen nichts zu tun hat. Dagegen verwahre ich mich! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wenn man sich aber diese Anfrage, den Begründungstext dazu durchliest, dann fallen einem schon auf den ersten Blick – ich habe das zuerst nur überflogen – viele, viele Widersprüche auf. Einer davon: Die Grünen – und davon bin ich auch bis jetzt immer ausgegangen – führen aus – ja, Datenschutz ist wichtig! –, sie setzen sich für den Datenschutz ein, sie sind gegen den gläsernen Menschen. Ich glaube, sinngemäß kommt das aus der Anfragebegründung heraus.
Kann ich alles unterstreichen, nur: Gleichzeitig wehren Sie sich auf derselben Seite dagegen, dass man die Einhaltung des Datenschutzes überprüft. Ja, da frage ich mich schon: Wie soll denn das möglich sein? – Das geht ja gar nicht. Datenschutz gehört natürlich überprüft, und nichts anderes ist da vorgefallen! (Bundesrat Stögmüller: ... Polizeigewalt! – Bundesrätin Schreyer: Schwer bewaffnet!)
Das Zweite, das man erkennt: Die Grünen haben offenbar von Sicherheitspolitik keine Ahnung, denn wenn in der Anfragebegründung davon gesprochen wird – und ich zitiere –, dass eine Operation geheim vorbereitet wurde, ja, dann frage ich euch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Wie glaubt denn ihr, dass eine polizeiliche Ermittlung, eine Hausdurchsuchung stattfindet? (Bundesrat Mayer: Eine Presseaussendung vorher? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Armin Forstner als Exekutivbeamter kann euch da eine Nachhilfestunde geben. Glaubt ihr wirklich, dass gerade in einer so sensiblen Angelegenheit die Exekutive, der Staatsanwalt, vielleicht auch noch der Richter vorher anruft und sagt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würden ganz gerne morgen um 10 Uhr auf eine kleine Jause vorbeikommen, würdet ihr uns einmal einen Kaffee aufkochen? (Bundesrat Stögmüller: Das kannst du schon lächerlich machen!)
Na, genau so stellt ihr euch das offenbar vor! (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung Grüne –: Was ihr macht, das ist lächerlich!) Natürlich ist eine Hausdurchsuchung ein geheimer Vorgang, der vorher nicht angekündigt wird! Sonst würde er ja den Zweck verfehlen. (Bundesrat Stögmüller: Ihr tätet die Demokratie Stück für Stück zerbröseln! Stück für Stück!) Man merkt einfach, ihr habt von Sicherheitspolitik offenbar keine Ahnung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Die Burschenschaften sind ganz weit vorn!)
Das Nächste, was mir hier einfällt, wenn Kollege Stögmüller schon wieder das Wort Burschenschaften in den Mund nimmt, ein Wort, von dem er nichts versteht (Bundesrat Stögmüller: Zum Glück bin ich nicht dabei!): Lieber Kollege, hör doch einmal auf, bitte, hört doch einmal auf, anderen Menschen – wenn sie für euch Menschen sind, auch Burschenschafter sind Menschen – ihr Menschenrecht, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abzusprechen! (Bundesrat Stögmüller: Identitäre sind immer fleißig unterwegs!) Oder wollt ihr verfassungsfeindlich, wollt ihr verfassungswidrig agieren und ein Grundrecht beschneiden? – Dann sagt es! Ich möchte das nicht. Und ich möchte auch nicht, dass wir einen Datenschutz haben, der in Österreich nicht entsprechend überprüft wird.
Jetzt schildere ich noch einmal ganz kurz den Ablauf, denn offenbar habt ihr eine kleine Lektion in Sicherheitspolizeirecht notwendig: Was ist denn hier in diesem Verfahren gelaufen? – Es hat einen begründeten Anfangsverdacht gegeben. Es hat ein Ermittlungsverfahren gegeben, wie übrigens, glaube ich, am Tag hundertmal, im Jahr Zigtausende Male. Ermittlungsverfahren, dann hat man gesagt, es wird eine Hausdurchsu-
chung anstehen müssen. Dann hat man das dem zuständigen Richter vorgelegt. (Bundesrat Stögmüller: ... schon ein Unterschied zu Privatpersonen!) Der Richter, ein unabhängiger Richter, hat diese Durchsuchung genehmigt. (Bundesrat Stögmüller: Ein Burschenschafter?)
Dann war eine Hausdurchsuchung – ja, natürlich von Exekutivbeamten, bitte entschuldige, dass sie dich nicht hinzugezogen haben. Hinzugezogen wurden aber fünf Staatsanwälte! Also von einer geheimen Operation, die sich nicht zu 100 Prozent im Rahmen des Rechtsstaats bewegt, ist keine Spur. Ja, und natürlich können die Daten, diese vielen Gigabyte an Daten, nicht dort vor Ort ausgewertet werden, selbstverständlich muss man sich diese mitnehmen, anschauen, auswerten. Dann wird es einen Abschlussbericht geben, und dann kommt es möglicherweise zu einer Anklage, oder auch nicht. Erfreulich wäre es, wenn hier auch beim BVT selbst alles mit rechten Dingen zugegangen wäre.
Natürlich, Kollege Weber, auch für dich eine kleine Nachhilfeeinheit: Wir leben nicht in einem Polizeistaat, wie du gemeint hast. Wir leben in einem Rechtsstaat, und im Rechtsstaat gibt es Rechtsmittel. Wir haben heute vom Herrn Bundesminister gehört, es gibt bereits drei Rechtsmittel, die eingebracht wurden. Das ist so auch völlig in Ordnung, und das Oberlandesgericht wird sich jetzt mit diesen Rechtsmitteln auseinandersetzen.
Jetzt frage ich wirklich: Wo ist denn hier eine dermaßen große Spannung, die uns atemlos durch die Nacht ziehen lässt? – Gar nirgends. (Bundesrätin Schreyer: Alle österreichischen Medien, die das auch komisch finden!) Gar nirgends! Österreich kann auch in den letzten zwei Wochen ganz gut schlafen. (Bundesrat Stögmüller: Unzensuriert.at wird das sicher nicht komisch finden!) Österreich kann auch in den letzten zwei Wochen durchatmen.
Aber wenn wir schon bei Polizeieinsätzen sind und hier in der Länderkammer sind, möchte ich ein paar Sätze schon noch auf ein Ereignis richten, bei dem Oberösterreich den Atem angehalten hat. (Bundesrat Stögmüller: In Aistersheim?) – Nein, nicht in Aistersheim, in Wels, wo in einem SPÖ-nahen Jugendzentrum die Polizei aufgedeckt hat (Zwischenrufe bei der SPÖ) – ja, das schmeckt euch jetzt nicht, gell (Heiterkeit bei der FPÖ) –, wo die Polizei in einem SPÖ-nahen Jugendzentrum einen veritablen Drogenskandal aufgedeckt hat!
Dort haben Jugendliche in einem SPÖ-nahen Jugendzentrum (Bundesrat Stögmüller: Soll ich jetzt alle Einzelfälle der FPÖ aufzählen?) nicht nur Drogen konsumiert, in diesem SPÖ-nahen Jugendzentrum wurden nicht nur Drogen gedealt, nein, sondern SPÖ-nahe Jugendbetreuer haben Jugendliche nachweislich sogar zum Drogenkonsum verführt und sie dabei angeleitet! Das ist ein Skandal, bei dem Oberösterreich nicht durchatmen kann. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Noch ein Skandal – und damit schließe ich dann auch schon wieder, denn Kritik vertragt ihr nicht –: Die SPÖ hat sich bis heute bei den Eltern dieser Jugendlichen, die ins kriminelle Milieu gedrängt wurden, nicht entschuldigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Skandal!
Hier in unserem Fall gibt es nichts, was irgendwie beunruhigen sollte. (Bundesrat Stögmüller: Du wirst diese Einzelfallliste bekommen ...!) Ich bedanke mich vielmehr bei der Exekutive, bei der Staatsanwaltschaft für die saubere Arbeit, die da im Sinne und im Rahmen unseres Rechtsstaats, der für uns alle gilt, geleistet worden ist.
In diesem Sinne sind wir auch schon gespannt auf die Anfragebeantwortung durch Innenminister Kickl, denn auch da hat es eine kleine Themenverfehlung gegeben. Auch da, lieber Kollege Weber: Es ist schon feig, wenn man seinen Redetext – der üb-
rigens sehr heruntergelesen gewirkt hat – über Innenminister Kickl während dieses Tagesordnungspunktes herunterliest und dass du diese Probleme, die du offenbar mit Herbert Kickl hast, nicht in einer Stunde hier mit ihm persönlich erörtern kannst. Das ist nicht die Politik, die wir uns wünschen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.45
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als nächste Rednerin ist noch einmal Frau Bundesrätin Ewa Dziedzic zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.46
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Ja, vielen Dank für die aufschlussreichen Redebeiträge. Es ist schon spannend: Gerade die FPÖ spricht immer von mehr direkter Demokratie, scheint aber mit der repräsentativen genauso wie mit den Oppositionsrechten ein Problem zu haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Wir machen nichts anderes, als unsere Kontrollrechte gerade hier in der zweiten Kammer wahrzunehmen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Ich finde auch, Sie können sich den Zynismus und auch die Abwertung sparen. Goethe wusste nämlich schon: „Mit dem Wissen wächst der Zweifel.“ – Genau das ist hier der Fall. Wenn es irgendwo anders heißt, Polizei stürmt und durchsucht Geheimdienst, dann würde das zwangsläufig zu genau dieser Reaktion in jedem anderen Land führen. Ich bin froh darüber, dass es hier in Österreich diese Aufregung gibt. (Bundesrätin Mühlwerth: ... Zeitung geschrieben! Das muss ja nicht wahr sein!)
Ich zweifle jetzt gerade, ob die schwarz-blaue Seite dieser Republik Medien konsumiert, fernschaut, auf Twitter ist oder auch Zeitungen liest (Bundesrat Krusche: Aber kritisch! Wir glauben eben nicht alles!), denn wenn Sie das täten, dann wüssten Sie, dass es durchaus berechtigt ist, dass es diese Nachfragen gibt und dass ja nicht nur die Medien, sondern auch die Bevölkerung Aufklärung möchte. Und nein, man kann sich da nicht auf Amtsverschwiegenheit berufen, weil da so vieles unklar ist, was man schon transparent machen sollte. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
15.47
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Seeber zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.47
Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Minister! Ich frage mich langsam – wenn man die Diskussion verfolgt, würde mich das interessieren –, Frau Kollegin Dziedzic, Herr Weber von der SPÖ: Haben Sie schon einmal Österreich verlassen? Sind Sie schon einmal außer Landes gereist? (Bundesrat Stögmüller: Das sagst du einer Polin?) Na, seid ihr schon einmal außer Landes gereist?
Ich frage das deswegen: Ich kenne in Europa jedes Land aufgrund meines Berufes, den ich ausgeübt habe, in meiner Jugend, ich war auch in vielen Ländern dieser Welt. Eines kann ich Ihnen sagen: Österreich ist eines der schönsten und sichersten Länder der Welt! (Bundesrat Stögmüller: Wegen unserer sozialen Absicherung! Und ihr zerstört sie stückchenweise! – Unruhe im Saal.) Und wenn Sie hier so agieren und eine derartige Unsicherheit gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern verbreiten, ist das für meine Begriffe verantwortungslos! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Was ihr macht, ist verantwortungslos!)
Ich glaube, Sie meinen es nicht gut mit Österreich, denn sonst kann man so nicht agieren. Man sollte die Kirche im Dorf lassen, ein normales rechtsstaatliches Verfahren in Ruhe abwarten und dann bewerten. Ich erwähne an dieser Stelle, dass man zum Beispiel in früheren Jahren oft einem Justizminister den Vorwurf gemacht hat, er habe
zu früh eine Suppe für dünn erklärt oder er habe den vorauseilenden Gehorsam von Staatsanwälten für verdeckte politische Interventionen benutzt.
Jetzt bemüht sich Bundesminister Moser um eine sachlich gerechtfertigte, klare, transparente Vorgehensweise. Darin habe ich als Österreicher Vertrauen, und ich darf mich an dieser Stelle auch bei unserem Minister für diese gesetzeskonforme, lückenlose Sacharbeit bedanken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben
es ja heute schon gehört: Was steht denn hinter diesen – ich
möchte nicht sagen: aus der Luft gegriffenen, aber es wird ja hier
maßlos überzogen – Vorwürfen? Wir müssen doch
bitte die Kirche ein bissel im Dorf lassen. (Bundesrat Schennach:
Schon wieder? – Bundesrat Stögmül-
ler: ... normal?) – Ja, genau so ist es.
Was ist passiert? – Es ist ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte des BVT eingeleitet worden. Es wurde gesetzeskonform vorgegangen. Wir haben das heute schon gehört. Herr Direktor Gridling hat anscheinend Untergebene nicht angewiesen, Daten zu löschen. Dieser Sache geht man nach. (Zwischenruf des Bundesrates Weber.) Ich möchte hier auch mit folgendem Vorurteil aufzuräumen – ich habe mir das zuerst noch angeschaut: es kursieren hier wirklich Märchen; das finde ich verantwortungslos, deswegen möchte ich das hier an dieser Stelle aufzeigen –: Man kann nicht sagen, die Einsatzgruppe ist vermummt hineingestürmt, hat Schutzwesten getragen. (Bundesrat Stögmüller: Das wissen wir ja!) – Das stimmt ja nicht. (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung Grüne –: Was wisst ihr? Nichts wisst ihr!) Sie sind in Straßenkleidung hineingegangen. Das ist überliefert. Wenn Sie der Polizei auch nicht mehr glauben, würde ich Ihnen raten, auszuwandern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Super Idee!)
Es hat zehn Hausdurchsuchungen gegeben – sechs beim BVT, vier private. Dann wurde ausgewertet, aber auch nicht durch die Einsatzgruppe, sondern durch Forensiker der Steuerfahndung. Man hat ausgewertet. Die Beweissicherung wurde durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft gemacht. Das heißt, auch die Auswahl der Personen ist rechtskonform und ganz normal. Da ist nichts daran auszusetzen.
Abgesehen davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Betroffenen auch die Möglichkeit, Rechtsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie können Einspruch beim Dreiersenat des Oberlandesgerichtes erheben. Dort wird auch ein Urteil gefällt werden. Das ist das, was ich mir erwarten würde: ein gewisses Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Aufgrund der Vorgänge, wie ich sie wahrnehme, ist das gewährleistet. Ich verwahre mich an dieser Stelle entschieden dagegen, dass Österreich als ein unsicheres Land dargestellt wird. (Bundesrat Weber: Das hat ja keiner gesagt! – Bundesrat Stögmüller: Das hat niemand gesagt!)
Der Staatsschutz leistet, meine Damen und Herren, hervorragende Arbeit. Ich erinnere Sie an das Jahr 2015; das vergisst man alles, das Positive. Ich weiß schon, es mag System sein, die vorzügliche Regierungsarbeit zu unterminieren (Bundesrat Stögmüller: Das sind Ihre Fantasien!), aber das sind Fakten. (Bundesrat Weber: Welche? Welche?) Der Staatsschutzdienst, meine Damen und Herren, hat im Jahr 2015 durch entsprechende Hinweise dazu beitragen können, dass islamistische Extremisten verhaftet werden konnten. Ich erwähne hier Paris Saint-Denis: 130 Tote. (Bundesrat Stögmüller: Und das würde alles noch funktionieren?) Das war eine vorzügliche Arbeit. (Bundesrat Stögmüller: ... wird nicht mehr sein!) Das vergisst man alles. Man möchte hier unsere innere Sicherheit, die Arbeit des BVT infrage stellen – das hängt für mich damit zusammen, und ich kann hier von diesem Rednerpult nicht weggehen, ohne dass ich den Österreicherinnen und Österreichern zumindest gesagt habe, dass sich eine große Mehrheit in diesem schönen Land wohlfühlt.
Ich darf mich also hier bei dir, lieber Herr Minister Moser, für diese wirklich – mein Kollege hat es gesagt – unaufgeregte, sachliche Art bedanken; hier wird gesetzeskonform vorgegangen. (Bundesrat Stögmüller: Moser haben wir ja nicht kritisiert! Was sollten wir an ihm kritisieren?)
Warten wir die Ermittlungen ab, warten wir die Entscheidungen des Gerichtes ab! Wir brauchen hier nicht Kriminalfilm oder „Tatort“ zu spielen. Es wird sich aufklären. Ich wünsche mir, dass in der Argumentation mehr Verantwortung an den Tag gelegt wird. Das sind wir den Österreicherinnen und Österreichern schuldig. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.54
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (3460/J-BR/2018)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nunmehr zur Behandlung der Dringlichen Anfrage der BundesrätInnen Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Inneres Herbert Kickl, den ich hiermit auch im Bundesrat begrüßen möchte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Ich erteile Frau Bundesrätin Ewa Dziedzic als erster Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.
15.55
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Werte Präsidentin! Kollegen und Kolleginnen! Ja, das stimmt tatsächlich: Österreich ist ein sehr schönes und sicheres Land und wir möchten, dass das so bleibt.
Die Anfrage an Sie, Herr Minister Kickl, wie die Begründung ist weitgehend bekannt, ich werde sie deshalb auch nicht verlesen, aber: Wenn der Verdacht der rechtswidrigen Speicherung der Daten wie der Korruption stimmt, dann ist das allerdings bedenklich und beunruhigend. Wenn aber diese Vorwürfe – so wie hier gesagt – nicht stimmen oder gar aufgeblasen werden und versucht wird, den Verfassungsschutz sozusagen umzufärben, dann ist das noch bedenklicher und gefährlicher.
Hinzu kommt ja noch, dass der Verfassungsschutz unter anderem den Kongress mit rechtsextremer Beteiligung beobachtet hat, auf dem Sie bekanntlich aufgetreten sind. Ihr Kommunikationschef Höferl – vorher auch Chef der umstrittenen Seite unzensuriert.at – stand auch unter Beobachtung. Das ist tatsächlich eine explosive Kombination. Ich denke, eine restlose Korrektheit in der Aufklärung ist hier das Mindeste.
Wir haben auch versucht, mittels einer parlamentarischen Anfrage zu erfahren, wie es um die Verbindungen zwischen Herrn Höferl und der Identitären-Bewegung steht. Auch hierauf haben wir keine Antwort bekommen – mit der Begründung der Amtsverschwiegenheit. Ich ersuche Sie - - (Bundesrätin Mühlwerth: Was hat das mit der Sache zu tun? – Bundesrat Samt: Zum Thema!) – Für uns hängt das zusammen. (Bundesrat Stögmüller: Bundesrat Raml hat vorhin von Einzelfällen gesprochen! – Bundesrat
Samt: Das ist aber nicht Ihre Begründung!) Lesen Sie in dem Fall ein wenig nach, dann werden sich die Zusammenhänge auch Ihnen erschließen!
Herr Minister, ich hoffe sehr, dass Sie durch die Beantwortung der Fragen ein wenig Klarheit bringen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
15.57
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zur Beantwortung der Fragen hat sich der Herr Bundesminister für Inneres zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
15.57
Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Danke, dass Sie mir auch etwas Zeit gelassen haben. Ich habe, glaube ich, hier in diesem Gremium den Vorteil, dass ich etwas weiter ausholen kann, als ich das im Nationalrat dürfte. Ich werde davon auch Gebrauch machen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar schlicht und ergreifend deshalb, damit bestimmte Dinge, die im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung am 28.2. im Bereich des BVT stehen, sozusagen möglichst entmystifiziert – das ist ein sehr, sehr schöner Begriff – werden.
Mein Interesse, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser ganzen Sache ist Sauberkeit, ist Transparenz und ist absolute Gesetzestreue. Bevor ich zur Beantwortung Ihrer 31 Fragen im Einzelnen komme, ist es mir aber schon wichtig, einige Dinge einmal grundsätzlich anzusprechen. Ich möchte das in einer – nennen wir es einmal so – inhaltlichen Auseinandersetzung oder inhaltlichen – unter Anführungszeichen – „Würdigung“ der Ihren Anfragen vorangestellten Begründung tun.
Ich bin am 18.12. des letzten Jahres von Bundespräsident Van der Bellen als Bundesminister für Inneres der Republik angelobt worden. Ich habe an diesem Tag feierlich Folgendes gelobt: Ich gelobe im Sinne des Art. 72 des Bundes-Verfassungsgesetzes, die Bundesverfassung und alle Gesetze der Republik getreulich zu beachten und die mit meinem Amte verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist dieses Gelöbnis keine Floskel, sondern für mich ist dieses Gelöbnis ein Auftrag. (Bundesrätin Posch-Gruska: Super! – Bundesrat Stögmüller: Das ist eine Drohung!) An dieses Prinzip, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich mich in allen meinen Tätigkeiten seit meiner Amtsübernahme unumstößlich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich sage Ihnen noch etwas ganz deutlich: Nichts und niemand wird mich davon abhalten, dieses Gelöbnis in meiner Arbeit mit Leben zu erfüllen. Ich sage Ihnen das deshalb, damit Sie wissen, mit wem Sie es hier zu tun haben, wenn ich von hier aus mit Ihnen spreche, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Das wissen wir schon!) Ich betone das deshalb in dieser allgemeinen Art und Weise, weil sich aus diesem Grundsatz heraus auch meine konkrete Vorgangsweise in dem von Ihnen heute thematisierten Fall darstellt und sich daraus ableiten lässt. (Bundesrat Stögmüller: Richtig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die konkreten Gesetze, auf die ich mich beziehe – ich habe ja vorhin davon gesprochen, dass wir alle gelobt haben, diese Gesetze einzuhalten; Sie im Übrigen auch, darauf komme ich noch zu sprechen –, sind dabei im Wesentlichen die entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung und die Paragrafen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, wobei ich davon überzeugt bin, dass Sie in der Vorbereitung auf diese Sondersitzung beide Materien vollinhaltlich aufgearbeitet haben. (Bundesrat Schennach: Das ist keine Sondersitzung! – Rufe bei der SPÖ: Wir haben keine Sondersitzung!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was also hier vonseiten des Bundesministeriums für Inneres gemacht wurde und was vonseiten des Bundesministeriums für Inneres gemacht wird, das ist die Umsetzung der Gesetzmäßigkeit und das ist die Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit. Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass ich manchmal schon ein wenig überrascht bin, bei wem allem in diesem Land genau das zu einer entsprechenden Aufregung führt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was gemacht wurde, und das, was gemacht wird, ist alles andere als eine Umfärbung, ist alles andere als ein politischer Machtkampf. Es ist auch keine Intrige, sondern es ist der Weg der Rechtsstaatlichkeit. (Bundesrat Stögmüller: Es ist eine Umfärbung!) Ich habe, meine sehr geehrten Damen und Herren, schlicht und ergreifend kein Verständnis dafür, und ich halte es für verantwortungslos, in diesem Zusammenhang Vokabeln wie Putsch, Machtergreifung oder Ähnliches zu benutzen, obwohl es nicht den Funken eines Tatsachensubstrats für diese Behauptungen gibt. (Bundesrat Stögmüller: Das trifft es aber ganz gut!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht gefährdet, sondern die Rechtsstaatlichkeit bahnt sich ihren Weg – und das ist gut so. Auch die Sicherheit in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht gefährdet, vielmehr ist die rasche und die restlose Aufklärung aller strafrechtlich relevanten Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft und durch die Gerichte ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit in diesem Land. Ich darf Sie nur darauf verweisen, welche Debatten wir gerade vor einigen Wochen auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Sicherheitspaket und der Problematik im Zusammenhang mit Datenschutz hier in diesem Haus geführt haben.
Meine Damen und Herren! Ich darf die Antragsteller vor allem in diesem Zusammenhang an dieser Stelle auch daran erinnern, dass auch sie ein Gelöbnis abgelegt haben, als sie Mitglied dieses Gremiums geworden sind. (Bundesrat Stögmüller: Richtig!) Vielleicht haben Sie es schon vergessen, meine Damen und Herren; ich führe es Ihnen noch einmal zu Gemüte. Sie haben gelobt unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.
Bevor ich jetzt die Fragen im Einzelnen beantworte, habe ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Fragen, speziell an die Antragstellerinnen und Antragsteller, mitgebracht, die ich Ihnen gerne stellen möchte. (Bundesrat Stögmüller: Aber Sie haben kein Recht, hier Fragen zu stellen! ... Sie müssen die Gesetze, die Verfassung kennen!) – Hören Sie vielleicht einfach einmal zu!
Erste Frage: Sind Sie der Meinung, liebe Antragstellerinnen und Antragsteller, dass eine oberste Dienstaufsichtsbehörde, wie ich als Bundesminister für Inneres es bin oder wie es mein Generalsekretär ist, dann, wenn sie in Kenntnis des Verdachts von strafbaren Handlungen, begangen durch ihre Mitarbeiter, kommt, die Pflicht hat, zur Aufklärung beizutragen? Ist das Ihre Meinung? Oder ist es Ihre Meinung, dass es die Aufgabe dieser obersten Dienstaufsichtsbehörde ist, so zu tun, als wäre nichts, so zu tun, als hätte kein Mensch etwas gehört, oder so zu tun, als hätte kein Mensch irgendetwas gesehen, und die Dinge einfach stillschweigend dahingleiten zu lassen? (Bundesrätin Posch-Gruska – in Richtung Vizepräsidentin Ledl-Rossmann –: Entschuldigung, er kann eine Rede halten, aber das?)
Ich frage Sie das vor dem Hintergrund Ihres Gelöbnisses, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn meine Antwort ist klar, und zwar auf Basis des Gelöbnisses, von dem ich gesprochen habe, und auf Basis des Wertes, den dieses Gelöbnis für mich hat (Rufe bei der SPÖ: Antworten!); ganz einfach. (Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäftsbehandlung!)
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 78 der Strafprozessordnung, wo es gleich im ersten Absatz heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das Ganze unter dem Titel „Anzeigepflicht“ , ich zitiere –: „Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben diesen Paragrafen mit Sicherheit verinnerlicht. Das heißt, das, was wir hier in diesem Bereich gemacht haben, ist eins zu eins das, was das Gesetz von uns verlangt.
Zweite Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sind Sie der Meinung, dass ein Leiter (Bundesrat Beer: Zur Geschäftsbehandlung! – Bundesrätin Grimling: Zur Geschäftsbehandlung! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) oder ein Direktor einer Einrichtung – Sie kommen schon noch dran, ich habe ausreichend Zeit – - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Entschuldigung, Herr Minister, darf ich Sie ganz kurz einbremsen, da jetzt mehrmals eine Frage gekommen ist; ich habe mich jetzt erkundigt: Dem Herrn Minister steht es zu, seine Redeausführungen so zu gestalten und diese Fragen in den Raum zu stellen. Das Wichtigste ist, dass er dann auch die gestellten Fragen beantworten wird, und das wird er auch noch tun. – So viel dazu, damit wir das jetzt für die weitere Debatte geklärt haben. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Zur Geschäftsbehandlung! – Bundesrätin Mühlwerth: Lasst ihn doch antworten! – Bundesrat Stögmüller: Passt schon!)
Bundesminister für Inneres Herbert Kickl (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin!
Also die zweite Frage – es sind nicht so viele, wie Sie mir gestellt haben (Heiterkeit bei der FPÖ) –: Sind Sie der Meinung, dass ein Leiter oder ein Direktor einer Einrichtung, die mit hochbrisanten oder hochsensiblen Sicherheitsagenden und Daten zu tun hat, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Staatsanwaltschaft ihn als Beschuldigten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs – und zwar in seinem unmittelbaren Tätigkeitsbereich – führt, Leiter dieser Institution bleiben soll, so als ob nichts wäre, und dass er seiner Tätigkeit weiter nachgehen soll? Ist das Ihre Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren, oder aber glauben Sie nicht, dass es geboten ist, ihn vorläufig – unter voller Wahrung der Unschuldsvermutung selbstverständlich – auch zu seinem eigenen Schutz vom Dienst zu suspendieren? (Bundesrat Schuster – in Richtung der Bundesräte der SPÖ, die den Saal verlassen –: Das ist das Demokratieverständnis der SPÖ!) Ich frage Sie das vor dem Hintergrund des Gelöbnisses, das Sie geleistet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Meine Position ist klar, vor dem Hintergrund meines Gelöbnisses, und sie deckt sich interessanterweise vollinhaltlich mit § 112 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dort heißt es: „Die Dienstbehörde hat die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen,“ [...] wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“ (Bundesrat Stögmüller – in Richtung Vizepräsidentin Ledl-Rossmann –: Präsidiale, Geschäftsordnung!) Da steht: hat zu – nicht kann oder kann vielleicht oder sonst irgendetwas, sondern: hat zu. Und für all diejenigen, die sich dann noch besonders einlesen wollen, gibt es eine Fülle von Erkenntnissen und eine entsprechende Judikatur, die das alles bestätigen. (Bundesrat Stögmüller: Das können Sie mir dann alles zuschicken!)
Eine Frage gestatten Sie mir noch, bevor ich dann zu den Antworten komme: Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller, sind Sie der Meinung, dass die zuständigen Er-
mittlungsbehörden und Stellen zur Klärung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen laut unseren rechtsstaatlichen Prinzipien und der Verfassung, auf die wir unser Gelöbnis abgelegt haben, die Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Gerichte sind? Sind Sie dieser Meinung? (Bundesrätin Dziedzic: Sie haben kein Interpellationsrecht in unsere Richtung!) Oder sind Sie der Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren (Bundesrätin Dziedzic: Das ist skandalös!), dass einzelne Journalisten die Funktion von Ermittlungsbehörden übernommen haben? (Bundesrat Stögmüller: „unzensuriert“ wird das klären!) Wenn Sie dieser Meinung sind, dann möchten Sie mich bitte darüber in Kenntnis setzen, wann die entsprechende Verfassungsänderung stattgefunden hat, denn bis vor Kurzem war ich Mitglied dieses Hauses, und in der Zeit – und das waren doch einige Jahre – hat es diese Änderung der Verfassung nicht gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Schabhüttl: ... Regierung! – Bundesrat Stögmüller: ... Ihre Rede! – Bundesrätin Mühlwerth: Lasst ihn doch antworten!)
Ich bin also der Meinung, und zwar auf Basis meines Gelöbnisses, dass die Staatsanwaltschaft und dass die Gerichte, und sonst niemand, solche Vorwürfe entsprechend aufzuklären haben.
Jetzt könnte ich noch viele, viele Fragen aufwerfen. (Bundesrätin Dziedzic: Das steht Ihnen nicht zu! Sie haben die Pflicht, zu antworten!) Zum Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnte ich die Frage aufwerfen, ob Sie es für besonders verantwortungsbewusst, für redlich oder anständig halten, einer Polizeieinheit, die absolut korrekt vorgegangen ist, die sich bei diesem Einsatz nicht das Mindeste hat zuschulden kommen lassen, de facto zu unterstellen, sie habe parteipolitisch motiviert oder in parteipolitischem Auftrag amtsmissbräuchlich gehandelt. (Bundesrat Schabhüttl: Ist das eines Ministers würdig?) Glauben Sie, dass das sauber ist, glauben Sie, dass das in Ordnung ist, und glauben Sie, dass das mit dem, worauf Sie Ihr Gelöbnis abgegeben haben, zusammenpasst? Ich frage Sie das! Ist das diese gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ich frage Sie das deshalb, weil nämlich der Text in der Einleitung Ihrer Begründung genau diese Dinge so darstellt. (Bundesrat Stögmüller: Das regt Sie auf, gell?) Das ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihr Problem in Ihrer Begründung! (Bundesrätin Dziedzic: Das ist Ihr Problem!) Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich nicht gut, das finde ich nicht seriös, das finde ich nicht sachlich, und das finde ich schon gar nicht verantwortungsbewusst.
In Ihrer Begründung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden falsche und längst widerlegte Behauptungen wie Fakten dargestellt, so schaut es aus; zum Beispiel die Darstellung einer gerichtlich angeordneten Sicherung einer Hausdurchsuchung, als ob dort die wilden Horden wie in Kabul einmarschiert wären. (Bundesrat Stögmüller: Vielleicht!) Das ist längst widerlegt, und Sie schreiben es trotzdem noch in Ihre Begründung hinein. Das, was längst widerlegt ist, dient Ihnen als Begründung dafür, dass das dringlich zu behandeln ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen oder von den Restgrünen (Bundesrat Stögmüller: Wir sind schon noch die Grünen!), haben sich das die Polizistinnen und Polizisten verdient? Haben sie sich das verdient? – Nein, das haben sie sich nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrätin Dziedzic: Er will unsere Fragen einfach nicht beantworten!)
Und es ist unverantwortlich, es ist unseriös, es ist unsachlich, weil die vonseiten der zuständigen Staatsanwaltschaft, und zwar in einem aufwändigen Ermittlungsverfahren, ganz so, wie der Rechtsstaat das vorsieht, ermittelten Vorwürfe von Ihnen ohne jede Kenntnis der Aktenlage als vage Verdachtsmomente bezeichnet werden. (Bundesrat Stögmüller: Das stimmt ja nicht!) – Das steht doch so in Ihrer Begründung. Jetzt frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben sich das die Staatsanwälte
und Staatsanwältinnen, die in diesem Verfahren ermitteln, verdient? (Bundesrat Schabhüttl: Hat sich das der Bundesrat verdient?) Haben sie sich das verdient? – Nein, sie haben sich das nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich Ihnen in aller Klarheit! (Bundesrätin Dziedzic: Warum beantworten Sie nicht endlich unsere Fragen?)
Und weil Sie überdies längst durch den Bericht der StA widerlegte Medienartikel, auch das ist unanständig und auch das ist unsachlich (Bundesrätin Posch-Gruska: Weil er keine Antworten weiß!) – jaja –, als vermeintlichen Beweis dafür, dass es besonders dringlich ist, dass wir uns heute treffen, anführen, sage ich Ihnen, das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich der Rechtsstaat nicht verdient! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Der Rechtsstaat hat sich Sie nicht verdient!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren - - (Bundesrätin Posch-Gruska: Beantworten Sie die Fragen! – Bundesrätin Schreyer: Hören Sie auf die Präsidentin!)
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Herr Minister, ich darf Sie, glaube ich, jetzt im Sinne von allen und auch aufgrund der schon langsam aufgeheizten Stimmung bitten, dass wir doch langsam zur Beantwortung der vielen Fragen kommen; es sind ja viele.
Bundesminister für Inneres Herbert Kickl (fortsetzend): Frau Präsidentin, es ist offensichtlich notwendig, so manchem Mitglied dieses Gremiums rechtsstaatliche Grundprinzipien zu erklären. Das ist traurig genug, aber es ist so.
Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, nochmals an unser aller Verantwortung – in Erinnerung an die beiden Gelöbnisse, die wir geleistet haben –, an unser aller Verantwortung, an Ihre als gesetzgebende Körperschaft und an meine als Exekutive, erinnern. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, die wir tragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Interesse der Sicherheit Österreichs!
Jetzt zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen – aufpassen, jetzt kommt das, worauf Sie gewartet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren –:
Zur Frage 1:
Bis dato wurde keine Dienststelle der Landespolizeidirektion Wien mit den Ermittlungen beauftragt.
Zur Frage 2:
Seit meiner Amtsübernahme keine.
Zur Frage 3:
Ja, im Zuge der Kooperation mit der WKStA fand am 27.2.2018 eine Einsatzbesprechung statt, an der Generalsekretär Goldgruber und ein Kabinettsmitarbeiter sowie die fallführende Staatsanwältin und ihr Gruppenleiter teilnahmen. Im Zuge dessen wurde der Vorschlag, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, kurz EGS, mit der Sicherung der beabsichtigten Hausdurchsuchungen zu betrauen, durch die WKStA angenommen.
Zur Frage 4:
Ja, ich war in Kenntnis, dass die zuvor genannte Einsatzbesprechung stattfindet und dass der Einsatz am darauffolgenden Tag unterstützt durch die EGS stattfinden soll.
Zur Frage 5: Nein.
Zur Frage 6:
Der in der Einsatzbesprechung gemachte Vorschlag wurde durch die WKStA angenommen. Also wurde auf Basis der Entscheidung der WKStA durch Generalsekretär
Goldgruber die Anordnung getroffen, die EGS zur Sicherung der Durchführung der durch die WKStA angeordneten Hausdurchsuchungen bereitzustellen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Es gilt der Grundsatz der Wahrung der Unbefangenheit, weshalb eine Organisationseinheit heranzuziehen war, die in keiner Weise Berührungspunkte zu den durch die beabsichtigten Hausdurchsuchungen vorangetriebenen Ermittlungen der WKStA aufweist. Weiters machte die Einschätzung der Gefahrenlage den Einsatz einer Sondereinheit, wie zum Beispiel Cobra eine ist, nicht erforderlich. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass bei der Cobra keine originäre Zuständigkeit für Hausdurchsuchungen besteht.
In diesem Zusammenhang darf ich folgenden Satz meines Regierungskollegen Josef Moser in seiner gestrigen Pressekonferenz zitieren. Ich zitiere: Generalsekretär Goldgruber stellte bei der Einsatzbesprechung Wolfgang Preiszler als Leiter der EGS mit dem Hinweis vor, dass diese Einsatzgruppe auch in der Lage sei, sehr kurzfristig und unter der Einhaltung der Vertraulichkeit eine Amtshandlung durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Notwendigkeit sah, dass die Hausdurchsuchungen ohne vorzeitiges Durchsickern von Informationen ermöglicht werden, wurde seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft der Einsatz der EGS beim Vollzug der gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchungen befürwortet. Die Vertraulichkeit der durchzuführenden Amtshandlung konnte tatsächlich bis zum Vollzug gewahrt bleiben. – Zitat Moser Ende.
Zur Frage 9:
Nein, der zuständige Einsatzleiter war dort als Exekutivbediensteter und nicht als Parteimitglied im Einsatz.
Zur Frage 10:
Der Kommandant der EGS; wobei es sich um die normale Streifenadjustierung handelte.
Zur Frage 11:
Nein, andernfalls wäre die Empfehlung zugunsten einer anderen Einheit ausgefallen.
Zur Frage 12:
Die Beamten waren in Zivilkleidung ohne Sturmhauben, ohne Langwaffen oder Überziehwesten beziehungsweise Helme im Einsatz. Selbstverständlich wurde die Standardausrüstung getragen: die Dienstpistole Glock 17, Unterziehschutzwesten und von einigen Beamten auch Polizeierkennungsjacken. Die der Frage zugrunde liegenden Berichte mancher Medien wurden gestern ebenfalls von Justizminister Moser bereits klar und deutlich dementiert.
Zu den Fragen 13 bis 16:
Informationen zu all diesen Fragen liegen dem BMI nicht vor. Ich verweise zur Beantwortung auf das Justizministerium.
Zur Frage 17:
Ich verweise auch hier auf die Zuständigkeit des Justizministeriums und zitiere wie folgt aus der gestrigen Pressekonferenz von Justizminister Moser – Zitat –: Zusätzlich war die EGS – das zu erwähnen ist auch wichtig – zu keinem Zeitpunkt mit der Sicherstellung von Daten beauftragt. Die einzige Aufgabe der EGS war die Herstellung der Exekutivgewalt. Die Anwesenheit der Polizeikräfte beschränkte sich also darauf, den unmittelbaren Zugriff der Betroffenen auf das der Sicherung unterliegende technische
Gerät und jede Manipulationsmöglichkeit zu unterbinden. Die sichergestellten Daten beziehungsweise die vor Ort gezogenen Kopien wurden umgehend unter der Leitung der Korruptionsstaatsanwaltschaft in einen besonders zugangsbeschränkten Raum der Korruptionsstaatsanwaltschaft verbracht, verschlüsselt und bislang nicht gesichtet. – Zitatende.
Zu den Fragen 18 und 19:
Ich verweise auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.
Zur Frage 20: Nein.
Zu den Fragen 21 bis 25:
Ich verweise wiederum auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.
Zu den Fragen 26 und 27:
Nein. Die aktuelle Amtsperiode von Direktor Peter Gridling endet am 20. März. Die vom Bundespräsidenten unterfertigte Entschließung setzt ihn ab 21. März für eine weitere Funktionsperiode ein. Von einer Verweigerung der Dekretausfolgung kann daher nicht gesprochen werden, zumal Gridling das Dekret am 13.3.2018 durch die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit überreicht wurde.
Zur Frage 28:
Es haben sich in einem laufenden Verfahren Verdachtsmomente ergeben, die diese Maßnahme zur Wahrung des Ansehens des Amtes erforderlich machten. Die WKStA ermittelt gegen Direktor Mag. Peter Gridling wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die Vorwürfe beziehen sich auf den unmittelbaren Wirkungsbereich seiner Tätigkeit im BVT.
Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift zur Suspendierung, § 112 Beamten-Dienstrechtsgesetz. Danach hat die Dienstbehörde „die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen, [...] wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“
Zur Frage 29:
Unter Hinweis auf das von der WKStA geführte Verfahren ist von der Beantwortung dieser Frage Abstand zu nehmen.
Die Löschung von Daten wird derzeit durch folgende Auflagen kontrolliert: Vieraugenprinzip bei der Löschung, laufende Stichprobenkontrollen, Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten beim BMI im Rahmen seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben, Kontrollen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht durch den unmittelbaren Vorgesetzten.
Als potenzieller Betroffener: Geltendmachung persönlicher Rechte auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 26 und 27 des Datenschutzgesetzes und Möglichkeit der Beschwerde an die Datenschutzbehörde und letztlich automatisationsunterstützte Löschung zur Skartierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Überdies werden im Moment sämtliche Sicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammenhang evaluiert.
Zur Frage 30:
Allfällige Verbesserungen sind Gegenstand wiederkehrender Evaluierungen. Angedacht und teilweise bereits in Ausarbeitung sind: Ausbau der entsprechenden Schulungsmaßnahmen; Einrichtung von Informationssicherheitsvertrauenspersonen zur Unterstützung des Informationssicherheitsbeauftragten; verstärkte stichprobenartige Kon-
trollen durch den Informationssicherheitsbeauftragten als Ergänzung zu den Kontrollen der unmittelbaren Vorgesetzten.
Zur Frage 31:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts und auch nicht Gegenstand der Vollziehung.
Erlauben Sie mir abschließend eine Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte alle darum ersuchen, in dieser Sache im Interesse Österreichs mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein und der notwendigen Sensibilität vorzugehen. Das hat sich unser Land verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat sich unsere Bevölkerung verdient, und das haben sich unsere Polizistinnen und Polizisten verdient, die tagein, tagaus, 24 Stunden 365 Tage im Jahr, für die Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung im Einsatz sind (Bundesrat Stögmüller: Um die geht es ja da gar nicht!) und dabei leider nur allzu oft auch ihre Haut auf den Markt tragen müssen, ohne dass dann von politischer Seite aus allen Richtungen die entsprechende Unterstützung kommen würde. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.21
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen.
*****
Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat David Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.21
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Fragen, ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Sie Minister und nicht mehr Oppositioneller sind; vielleicht haben Sie es vergessen. Das heißt, Sie sind in der Exekutive, und darum möchte ich Ihnen aus dem Bundes-Verfassungsgesetz Art. 52 vorlesen:
„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen“ – noch einmal: „über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen“ – „und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“
Das kommt dann später. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.22
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Das war einfach eine Erklärung.
Ebenfalls zur Geschäftsordnung: Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
16.22
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Stögmüller, ich würde Sie dringend ersuchen, einmal die Geschäftsordnung zu lesen. Das, was Sie da vorgelesen haben, hat ja niemand in Zweifel gezogen, aber es steht nirgendwo in der Geschäftsordnung – die Frau Präsidentin hat das auch extra erwähnt –, dass der Herr Minister nicht auch seinerseits Ihnen Fragen stellen kann. Das war jetzt wieder einmal der typische Rohrkrepierer eines Grünen, der sich hinten und vorne nicht auskennt. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
*****
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ewa Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.
16.23
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Vielen Dank für Ihre Fragen, ebenfalls danke für die Antworten. Ich möchte noch auf etwas Zusätzliches eingehen, weil das immer wieder Thema ist: Dieser angeblich parteipolitisch neutrale Einsatzleiter Wolfgang Preiszler, FPÖ-Gemeinderat und eben viel diskutierter Leiter der Einsatzgruppe, die die Razzia im BVT durchgeführt hat, teilt nämlich auf seinem Facebook-Profil durchaus sehr bemerkenswerte Postings. Ich habe Ihnen eine Auswahl mitgebracht, weil es mir wichtig ist, dass das nicht nur sichtbar wird, sondern dass Sie dazu vielleicht auch Stellung beziehen.
Zum einen: ein Posting eines Securitymannes (einen stark vergrößerten Screenshot in die Höhe haltend), der wie im Wilden Westen ein Kopfgeld für einen mutmaßlichen Kriminellen fordert. – Geteilt vom Einsatzleiter.
Zweites Posting: das eines Reichsbürgers, obwohl die Reichsbürgerbewegung, Sie werden es wissen, auch in Österreich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht und deren Bildung auch strafbar ist. Es wäre schon bedenklich, wenn ein normaler Staatsbürger, eine normale Staatsbürgerin das teilen würde, es ist noch bedenklicher, wenn das ein Polizist tut. – Hier (einen weiteren Screenshot in die Höhe haltend) das besagte Posting!
Und dann hätten wir noch sogenannte Fake News, nicht nur grauenhaft, sondern auch widerlegt, geteilt von einer verschwörungstheoretischen und antisemitischen Seite, genannt schluesselkindblog.com. – Auch das (wiederum einen Screenshot in die Höhe haltend) zu Ihrer werten Kenntnisnahme!
Ich habe Ihnen auch Ausdrucke davon mitgenommen, Sie können das gerne studieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu ebenfalls Stellung beziehen. (Bundesrat Raml: Machen Sie eine Disziplinarbeschwerde!) – Danke. (Bundesrat Stögmüller: Ewa, du musst den Antrag einbringen! – Bundesrätin Dziedzic – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Nein, das mache ich später!)
16.25
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.25
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich danke dem Herrn Minister für seine Ausführungen, wobei ich schon festhalten möchte: Wie er sein Eingangsstatement gestaltet, ob er dabei auch Fragen formuliert, das ist wirklich ihm überlassen. So viel Ministerverantwortung muss es in Österreich schon noch geben, das sollte man einem Minister auch zugestehen können. Das möchte ich vorweg einmal sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)
Herr Kollege Stögmüller, wir haben uns ja vorhin schon auseinandergesetzt. Ich habe mich jetzt wirklich zurückgehalten, und ich würde das jetzt auch von dir erwarten, denn dass sich diese Sitzung heute praktisch in chaotischen Zuständen befindet, ist natürlich auch im höchsten Maße deiner Performance geschuldet. Das möchte ich jetzt einmal ganz unterschwellig bemerken.
Die Anfragen, die von unseren Kollegen von den Grünen eingebracht wurden, wurden nicht nur von Minister Moser in eindeutiger und klarer Weise widerlegt, die wurden auch von unserem Minister Kickl entsprechend ausformuliert ganz klar beantwortet. Wenn man bedenkt, dass das Ganze schon in Pressekonferenzen, in Fernsehsendungen aufgearbeitet wurde und dass da wirklich Transparenz herrscht und vom Minister lückenlose Aufklärung eingefordert wird und das auch entsprechend öffentlich gemacht wird, dann muss ich sagen, ich verstehe diese Anfragen inzwischen nicht mehr. Wider besseres Wissen und um dem Populismus zu frönen, wurden eben von den Grünen hier Anträge eingebracht.
Das freut mich jetzt schon in gewisser Weise, weil gerade massive Unterstützung von den Sozialdemokraten kommt. Ihr habt ihnen außerdem das Thema für die Sondersitzung am kommenden Montag sozusagen weggenommen – so schaut Fairness und Kollegialität bei euch aus. Aber sie leisten für euch einen breiten Support, eine tolle Unterstützung. Das ist schon eine besondere Art des Umgangs miteinander.
Wir sind auch weit entfernt von Geschichten wie Skandal und Räuberei und Amtsanmaßungen und Verbrechenstatbeständen. Es wurde ganz klar von den Ministern dargestellt, in welcher Form das gekommen ist und auch, wie das Ganze vonstattengegangen ist, dass da alle Behörden eingebunden waren, dass vorher informiert wurde, dass das Zusammenspiel nach der Strafprozessordnung auch funktioniert. Das wird alles zur Seite geschoben, auch von Kollegem Weber, der vorhin gesagt hat, mit welch massiver Gewalt da offensichtlich vorgegangen worden ist. – Ja keineswegs! Der Herr Minister hat das doch ganz klar dargestellt: Zivilkleidung, ohne Sturmhauben, ohne Langwaffen, Überziehwesten, Helme im Einsatz. Selbstverständlich wurde die Standardausrüstung getragen. Das muss man einem Polizisten schon zugestehen, dass er seine Uniform beziehungsweise seine Utensilien, die zur Dienstverrichtung einfach dazugehören, mitnimmt. Offensichtlich fehlt nur noch der Schützenpanzer, Kollege Weber! Der hat jetzt wirklich noch gefehlt!
Da muss ich auch sagen: Das hat an verschiedenen Orten stattgefunden, deshalb waren auch mehrere Staatsanwälte eingebunden. Es waren 58 Beamte an fünf Lokalitäten im Einsatz, und da ist es doch logisch, dass es dazu auch eine entsprechende Mannstärke oder Fraustärke braucht. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)
Noch einmal: Wir befinden uns in dieser Causa im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit, im Rahmen der Strafprozessordnung. Die Staatsanwälte ermitteln, die Behörden sind eingebunden, das Ministerium kommuniziert mit dem Justizministerium, da hat es eine ganz klare Übereinstimmung gegeben. Und wenn wir den Rechtsstaat – dem muss man natürlich schon auch das Wort reden – nicht mehr ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist es wirklich weit gediehen!
Wenn man hier nur noch nach Zeitungsmeldungen Dringliche Anfragen macht, dann ist das – jetzt hätte ich fast unterschwellig naiv gesagt, aber nein, ich sage es nicht, ich rede nicht von naiv –, dann ist das eine Leichtgläubigkeit, wenn man alles den Medien entnimmt und damit dann schlussendlich Dringliche Anfragen formuliert. Das muss ich hier ganz klar und deutlich feststellen.
Herr Minister, wir bedanken uns für die Informationen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.30
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile ihm dieses.
16.30
Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute mit dieser Dringlichen An-
frage konfrontiert, die die Grünen eingebracht haben. Ich hatte schon vorher meine Zweifel, dass wir hier neue oder stichhaltige Argumente erfahren oder dass irgendwo Licht ins Dunkel gerät; darin bin ich bestätigt worden.
Was mich jetzt ein bisschen unsicher macht, ist die Art und Weise - - (Bundesrat Rösch: Wärst du da geblieben!) – Du kommst eh später dran, du kannst dich gerne melden. (Bundesrat Rösch: Wenn du nicht hinausgegangen wärst, das wurde alles erklärt, hättest du alles gehört!) – Ich war eh immer da. Wenn du geschaut hättest, dann hättest du mich gesehen.
Herr Bundesminister, was mich ein bisschen stutzig macht, ist die Art und Weise. Ich habe schon einige Bundesminister erlebt, ich sage das wirklich im Sinne dessen, dass ich auch meinen Eid geleistet habe, dass ich Polizist bin. Erstens einmal ist die Art und Weise, wie Sie als Bundesminister hier vor dem Bundesrat auftreten, nicht die Art und Weise, wie wir es bisher gewohnt waren oder wie es sich das Haus verdient hat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Zum Zweiten würde ich meinen, dass speziell in Ihrem Amt eine Sachlichkeit an den Tag gelegt werden soll, die aufklärt, die wirklich die Umstände klärt, die offene Fragen klärt. Die Art und Weise, wie Sie mit der Beantwortung dieser Anfrage – auch wenn Sie nicht von uns kommt – umgegangen sind, würde Sie, wenn ich jetzt im Polizeijargon spreche, eher dahin gehend verdächtig machen, dass wirklich ein anderer Hintergedanke dabei ist.
Deshalb meine ich, dass es wirklich an der Zeit wäre, vielleicht auch in der Sondersitzung am Montag, hier uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen, sachlich zu argumentieren, ohne irgendwelche Angriffe zu starten. Es ist unser Recht, dass wir Sie fragen, es ist unser Recht, dass wir Auskunft erhalten. Ich glaube, es wäre auch im Sinne der Sache wichtig, dass das unaufgeregt und sachlich abgehandelt wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Stögmüller: Der Herr Moser hat das super gemacht!)
Ich war dabei, als wir 2016 das Staatsschutzgesetz novelliert beziehungsweise beschlossen haben. Wir haben dabei versucht, einige Kompetenzen dorthin zu verlagern, wo sie hingehören, auch dem BVT erweiterte Kompetenzen zu geben. In verschiedensten Ausschüssen, im Innenausschuss oder auch im Unterausschuss, habe ich den Leiter des BVT, Herrn Gridling, als sehr sachlich, kompetent und mit seinen Ausführungen immer sehr den Parlamentariern entgegenkommend erlebt. Wenn es Vorwürfe gibt, muss man denen nachgehen, keine Frage, dazu stehe ich. Ich bin den Gesetzen gegenüber verpflichtet, so und so. Man muss nur einfach diese politische Komponente herausnehmen, und die ist von Anfang an drinnen. Wenn wir diese politische Komponente nicht herausbringen, dann werden Sie, Herr Minister, immer wieder mit dieser Komponente in Verbindung gebracht werden.
Das Zweite, was mich noch mehr stört, ist: Sie bekleiden jetzt dieses politische Amt, aber die Polizisten, die tagtäglich ihre Arbeit machen, egal, in welchen Einheiten sie ihre Arbeit machen, auf der Straße, im Büro, in Sondereinheiten, beim Landeskriminalamt, beim Bundeskriminalamt, sind jetzt da überall mit hineingezogen, speziell die Polizisten der EGS. Ich kenne sehr viele Polizisten der EGS, sie werden jetzt in ein rechtes Eck gerückt, sie werden vielleicht alle als Freiheitliche hingestellt. (Bundesrat Samt: Von wem? – Bundesrätin Mühlwerth: Nur von Ihnen und von den Medien!) Ich kenne genug Kollegen der EGS, die nicht der freiheitlichen Organisation angehören, die nicht die Kampfmaschinen oder irgendwelche Rabauken sind, sondern die ihre Arbeit erledigen, und diese werden jetzt in diese ganze Sache mit hineingezogen. (Bundesrätin Mühlwerth: Die FPÖ ist das rechte Eck, das ist die Logik der Linken!) – Auch von Ihnen. (Bundesrat Samt: Inwiefern?) – Ich werde es Ihnen noch erklären. Das haben sich diese Polizistinnen und Polizisten aber nicht verdient.
Ich weiß, wie die normalen Vorgänge sind: Es gibt verschiedene Dienststellen, die normalerweise mit dieser Causa beauftragt werden, es gibt interne Dienststellen wie das
BAK. (Bundesrat Rösch: Nehmt doch die Polizei in Geiselhaft!) – Ich weiß nicht, Herr Bundesminister, Sie haben noch nicht Auskunft gegeben, hat das BAK dort - - (Bundesminister Kickl: Sie hätten zuhören sollen bei der Beantwortung!) – Ja, ja, Sie waren ja in einem Redeschwall, Sie haben nicht Auskunft gegeben, sondern Sie haben philosophiert, das ist der Unterschied, und dann kann Ihnen keiner mehr folgen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das liegt aber an Ihnen!) Ich kenne Sie noch aus Zeiten, in denen Sie im Parlament waren. Sie sind aber jetzt nicht mehr bei der Opposition, sondern Sie sind Innenminister. Das Ihrerseits zu berücksichtigen wäre sehr, sehr wichtig. (Bundesrat Samt: Belehren Sie nicht den Innenminister!)
Wieder zurück zum Thema: Was ich noch kritisiere, ist, wie dieser Fall aufgearbeitet wurde; dies stellt jetzt ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Das BVT als Inlandsgeheimdienst, als Schützer unserer höchsten Vertreter des Landes ist jetzt führungslos. (Bundesminister Kickl: Falsch! – Bundesrat Rösch: Kompletter Unsinn!) – Ja, es ist führungslos. Wir haben im Herbst die EU-Präsidentschaft. Wir sind auch dort in ein Licht gerückt worden, das wir uns nicht verdienen, auch als Staat nicht verdienen. Es gab ja schon genug Berichte darüber, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten aufs Notwendigste reduziert worden ist, weil diese glauben, wir sind hier in einer Bananenrepublik.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie tragen auch zum Teil dazu bei. Ich will Ihnen manches Mal in der Sache ja gar nicht widersprechen, aber die Art und Weise, die Zugänge, die Sie wählen, sind halt nicht sehr förderlich. Das hat jetzt nichts mit Gesetzestreue zu tun, das hat nichts mit Sauberkeit zu tun, und das hat nichts mit Transparenz zu tun, das wollen wir alle hier, sondern es gibt hier einen Zugang, den man neutral und sachlich wählen muss. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Wenn Sie dann dieses Dekret ein paar Tage zurückhalten – alle wissen, wie der Ablauf hinsichtlich eines solchen Dekrets ist, dass es ausgehändigt wird, dass es überbracht wird, es war ja schon unterschrieben –, dann müssen Sie sich halt diesen Einwurf gefallen lassen, dass Sie das parteipolitisch machen. Hätten Sie es nicht gemacht, hätten Sie sich das gar nicht gefallen lassen müssen.
Ich habe das am Anfang als gar nicht so schlecht gesehen, ich bin draußen auf den Polizeidienststellen mit vielen Kollegen unterwegs gewesen und habe das am Anfang weder schlechtgeredet noch kritisiert. Ich habe gesagt, man muss Sie einmal arbeiten lassen, ich glaube, dass da auch einiges Positives für die Polizei dabei ist. Dass Sie sich jetzt diesen Ruf selbst kaputt machen, müssen Sie sich auf Ihre Fahnen schreiben.
Ich erwarte mir einfach nur Sachlichkeit. Ich erwarte mir ein korrektes Auftreten. Ich erwarte mir natürlich von einem Bundesminister auch Überparteilichkeit. Und ich erwarte mir, dass Sie alle Polizistinnen und Polizisten, egal, welcher Couleur sie angehören, egal, was sie in ihrer Privatzeit machen, gleich behandeln, dass es keine Bevorzugung gibt und dass Sie im Sinne der Polizei und der Polizisten und Polizistinnen auftreten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
16.39
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile ihm dieses.
16.39
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ich habe bis jetzt von der anderen Perspektive aus schon sehr viele Dringliche Anfragen erlebt. Manche waren gut, manche weniger gut, aber das heute ist sicherlich die schlechteste, die ich, seit ich im Bundesrat
bin, erlebt habe. (Beifall bei der FPÖ.) Sie ist schlecht recherchiert und sie ist schlecht präsentiert – eigentlich ist es schade um die Zeit.
Eines muss man schon auch sagen: Es ist mehrfach in den Raum gestellt worden – in der ersten Anfragebegründung von Ihnen –, dass das Ansehen unseres Verfassungsschutzes leidet, dass wir da – Kollege Schabhüttl hat es ebenfalls gesagt – keine verlässlichen Partner mehr sind. Das mag ja vielleicht in Teilbereichen stimmen, aber nicht deswegen, weil der Herr Innenminister und der Herr Justizminister nun an der Aufklärung von Vorwürfen dran sind, die bereits lange vor ihrer Zeit publik geworden sind, zumindest intern publik geworden sind.
Es ist bedauerlich, wenn es tatsächlich Korruption gegeben hätte – das werden die Gerichte zu klären haben –, denn dann ist das natürlich nicht gut für das Ansehen. Das hat aber nichts mit Ihrer Dringlichen Anfrage zu tun, denn was die Bundesregierung nun macht, ist der Versuch, diese Vorwürfe aufzuklären – restlos, lückenlos und transparent – und damit dieses Vertrauen wiederherzustellen.
Was Sie machen, ist genau das Gegenteil: Sie gießen mit Ihrer Polemik Öl ins Feuer und schüren das Misstrauen natürlich noch, indem Sie hier Unwahrheiten verbreiten (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Novak: Das habt ihr von der FPÖ auch in der Opposition gemacht! – Bundesrat Stögmüller: Wir haben nur das Beste gelernt!) und unbegründete Vorwürfe in den Raum stellen.
Wenn der Verdacht nicht gerechtfertigt ist, wurde gesagt, dann steht im Raum, dass es sich um eine Umfärbelungsaktion handelt. Das ist eine dermaßen aus der Luft gegriffene Mutmaßung. (Oh-Rufe bei SPÖ und Grünen.) Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, was wäre dann? Das ist doch völlig jeder sachlichen Grundlage entbehrend.
Die politische Komponente wurde ins Spiel gebracht. Ja, ich weiß schon, Ihnen – vor allem von der grünen Seite – wäre es am liebsten, wenn alle FPÖ-Funktionäre Berufsverbot bekommen würden, dann wären Sie zufrieden. Dass ein Einsatzleiter, der halt zu diesem Zeitpunkt Dienst hat, Parteimitglied ist, ist ja kein Grund, ihm einen Vorwurf zu machen.
Wenn Sie nun irgendwelche Sachen aus der Mottenkiste herauskramen, die überhaupt nicht Gegenstand Ihrer Dringlichen Anfrage waren, dann beschreiten Sie den ordentlichen Weg! Wenn Sie glauben, dass da etwas nicht in Ordnung ist, dass da ein strafbarer Tatbestand ist, dann bringen Sie das bitte zur Anzeige! (Beifall bei der FPÖ.) Schieben Sie das aber nicht so salopp da herein und verknüpfen Sie das nicht mit diesem Einsatz, der ja überhaupt nichts damit zu tun hat! (Bundesrätin Dziedzic: Das war vom Einsatzleiter, vom 31. Dezember 2017! Das wissen Sie schon, oder?)
Ja, und was hat der Einsatzleiter gemacht? Sie haben ja auch da die Unwahrheit behauptet. Sie haben gesagt, dass gestürmt wurde, Kollege Weber hat das in den düstersten Bildern gemalt, das war ja wirklich Rambo-mäßig, wie aus einem amerikanischen Krimi, aus einem Actionthriller war das Ganze. – So war es aber nicht, das wurde mittlerweile hinlänglich klargestellt.
Hätten denn die Polizisten ihre Dienstwaffen vorher beim Portier abgeben sollen? – Ich glaube kaum. Sie sagen, die Polizisten hätten Schutzausrüstung, hätten kugelsichere Westen getragen. Das ist nicht wahr. Aber auch wenn sie sie getragen hätten, wem wäre dadurch ein Schaden entstanden? Tun die irgendjemandem weh, außer dass sie für den Träger selber vielleicht unbequem sind? Denen, die von der Hausdurchsuchung betroffen sind, tun sie sicherlich nicht weh.
Dass Hausdurchsuchungen nichts Angenehmes sind, das weiß ich; Gott sei Dank nicht aus eigener Erfahrung, aber ich kenne einen ehemaligen SPÖ-Funktionär aus Leoben
sehr gut, der das auch mitgemacht hat: eine Hausdurchsuchung am frühen Morgen mit Polizei. Die Kinder waren noch daheim und waren leicht verstört. Eine Hausdurchsuchung ist nicht angenehm, aber wenn der begründete Verdacht und die Gefahr einer Verschleierung oder einer Vernichtung von Beweismaterial besteht, dann steht dem Rechtsstaat halt nichts anderes zur Verfügung. Und genau das ist in diesem Fall passiert, das könnte man also durchaus weniger aufgeregt sehen. (Bundesrat Schennach: Nein, aufgeregt war eh nur der Minister! – Weitere Zwischenrufe.) – Ja, Sie regen sich auf, dass der Herr Minister für Sie etwas zu sehr polemisch gewesen wäre; ich sage nur: Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es natürlich in einem gewissen Maße auch zurück.
In Ihrem Antrag, den Sie da noch auffahren, fordern Sie schließlich die Entlassung des Herrn Ministers. So sei ihm auch eine gewisse Emotionalität in seinen Äußerungen zugestanden, denn schließlich ist jemand, der aus vollster Überzeugung und mit Herz bei der Sache ist, natürlich etwas empfindlich, wenn er hier dermaßen unqualifiziert angeschüttet wird. – Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Sie, meine Damen und Herren, würden der Republik Österreich einen wesentlich größeren Dienst erweisen, wenn Sie nicht versuchen würden – aber das ist das, was Sie am besten können –, Dreck zu schleudern, auf die eigene Republik hinzuhacken und so deren Ansehen auch international zu gefährden. (Zwischenrufe der Bundesräte Schennach und Stögmüller.)
Die Tatsache, dass Korruptionsvorwürfe im Raum stehen, ist, wie ich bereits gesagt habe, bedauerlich, aber dass Sie dann sagen: Seit 14 Tagen „hält die Republik den Atem an“. – Ja, vielleicht hält sie ihn an, weil Sie nämlich ständig bemüht sind, durch irgendwelche Unwahrheiten und Unsachlichkeiten das Feuer am Lodern zu halten! Sie werden aber sehen, das Feuer wird mangels Sauerstoff von selber erlöschen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.48
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.
16.48
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Die FPÖ hält die Opposition sehr schlecht aus (Bundesrat Stögmüller: Die Regierung!), aber Sie haben mir eine Brücke gebaut, denn tatsächlich bringen wir noch einen Antrag ein.
Es ist für uns wirklich einmalig in der Zweiten Republik – und das sind Fakten und keine Unwahrheiten –, dass staatliche Einrichtungen auf politische Weisung eines Ministers derartig gegeneinander vorgehen. Sie haben es daher als Innenminister zu verantworten, dass offenbar aus rein parteitaktischem Kalkül, nämlich durch den Versuch, das BVT in Ihrem Sinne politisch umzufärben, der Exekutive und den hochsensiblen Einrichtungen des Verfassungsschutzes ein massiver Glaubwürdigkeitsschaden zugefügt wurde.
Wir bringen deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entlassung des Bundesministers für Inneres“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, er möge gemäß Art 70 Abs. 1 B-VG dem Herrn Bundespräsidenten die Entlassung des Bundesministers für Inneres vorschlagen.“
*****
(Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Dieser Antrag ist unerhört! – Bundesrätin Mühlwerth: Aha, die SPÖ unterschreibt!)
16.49
Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den BundesrätInnen Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Entlassung des Bundesministers für Inneres“ ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort ist Herr Bundesrat Armin Forstner gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.
16.50
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister Kickl! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man hat ja direkt den Eindruck, Österreich wäre eine Bananenrepublik geworden, wenn ich Ihnen zuhöre, Frau Kollegin Dziedzic! Die Republik „hält [...] den Atem an“, „enormes Sicherheitsrisiko“, Sie machen sich Sorgen um Österreich. – Ich weiß jetzt nicht, welcher Kollege das war, aber jemand hat heute schon gesagt: Es steht einem jeden frei, wo er hingeht, wir müssen nicht alle in Österreich bleiben! (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Ich bin stolz darauf, dass ich Österreicher bin. Ich bin froh, dass ich da daheim bin, und ich bin auch Polizist mit Leib und Seele!
Herr Kollege Schabhüttl hat vorhin den Fachjargon der Polizei zitiert; jetzt sehe ich ihn leider gerade nicht, er war gerade vorhin noch da. Sie wären eine gute Verdachtschöpferin bei uns, das muss ich Ihnen gleich sagen, Frau Kollegin Dziedzic! (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Von denen haben wir früher leider immer genug gehabt – das hat sich mittlerweile aber auch aufgehört. (Heiterkeit der BundesrätInnen Ledl-Rossmann und Mayer.)
Frau Kollegin, ein paar Sachen: Im Jahr 2016 – auch das ist schon angesprochen worden, ich glaube, auch von Kollegem Schabhüttl – war die extreme Flüchtlingswelle. (Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner.) Im Nachhinein ist dann nachgewiesen worden, dass die Attentäter der Anschläge in Frankreich und Belgien sehr wohl durch Österreich durchgereist sind.
Man muss sich einmal die aktuelle Situation anschauen, und da bin ich schon sehr stolz auf die Polizei, aber auch auf unser Bundesheer. (Bundesrätin Schreyer: Niemand sagt, dass wir nicht stolz auf die Polizei sind, Armin!) Da muss ich schon einmal eine Lanze für sie brechen, denn die Aufgaben der Polizei müssen Sie erst einmal machen, Frau Kollegin! Jeder, der in Wien einmal Polizist war, weiß, was das für ein Leben ist, das muss man sich einmal anschauen: Man muss sich zuerst anspucken lassen. Wenn es nach den Grünen ginge, dann hätten wir wahrscheinlich statt der Pistole eine Banane eingeschoben, damit wir keinen verletzen können, natürlich keine Waffen, keine Schutzwesten. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich meine, die Fragen 10, 12, 13 und 14 sind meiner Meinung nach eigentlich unerhört – dass man sich das überhaupt traut, uns als Polizei so darzustellen, als wären wir die größten Verbrecher! (Bundesrätin Schreyer: Das stimmt einfach nicht!) Da würde ich schon bitten, dass Sie sich das einmal überlegen und darüber nachdenken, wo wir überhaupt leben, wie gut es uns geht, was alles gemacht wird und wofür die Polizisten jeden Tag ihren Kopf hinhalten. Das muss man schon einmal sagen, gell? (Bundesrätin Dziedzic: Es geht um den konkreten Fall!) Also das sind für mich schon Sachen!
Die Aufgaben der Polizei sind eigentlich auch klar, Kollege Schabhüttl hat es heute eh gesagt: von der Verkehrsüberwachung bis hin zu den ganzen Sonderkommandos. Wir müssen ja direkt froh sein, beziehungsweise Sie, Herr Minister Kickl, müssen ja direkt froh sein, Sie haben ein Lob von einem SPÖ-Mandatar gekriegt, Sie sind also offensichtlich auf dem richtigen Weg! Es schaut gut aus, man muss nur an den Dingen dranbleiben. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sollte es Vorwürfe gegen die Polizei geben, gehören diese natürlich aufgeklärt – das muss man auch sagen, das hat eigentlich auch jeder gesagt. In diesem Fall wird aber eigentlich die Polizei instrumentalisiert, sie wird für irgendetwas verantwortlich gemacht, wofür sie eigentlich gar nichts kann. (Bundesrätin Dziedzic: Überhaupt nicht, das stimmt überhaupt nicht! Es geht um den konkreten Fall!)
Frau Kollegin, wir werden uns in Zukunft immer anmelden, wann wir kommen, damit am nächsten Tag bei den Hausdurchsuchungen alles weggeräumt ist – das ist ja genau Ihr Weg, das ist genau der Weg der Grünen! Schauen Sie sich das einmal bei den Demonstrationen an! Wer sind denn die Leute in den vordersten Reihen? Wer spuckt denn die Kollegen an? (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wer wirft denn mit Farbbeuteln? Wer macht denn das? Wer macht denn das? (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Schreyer: Sicher die Grünen!) – Das haben Sie gesagt, das habe ich nicht gesagt! Ich habe nur gesagt, Sie sollen sich das bitte einmal anschauen – nur einmal anschauen! Das sind einfach Sachen, die sind - - (Bundesrat Stögmüller: Und bei den Identitären sind es die ...!) Würden wir das nicht machen, dann würde es natürlich heißen, wir leben in einem Polizeistaat, also wie man es macht, ist es eigentlich falsch.
Herr Minister Kickl, herzlichen Dank für Ihren Einsatz, für Ihr Engagement rund um das BMI und weiterhin alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesminister Kickl: Danke!)
16.54
Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich ersuche jene Besucher oder Mitarbeiter, die im Plenum Platz genommen haben, die für sie vorgesehenen Plätze einzunehmen, es könnte sonst bei der Abstimmung irritieren. – Danke. (Bundesrätin Schreyer: Tatsächliche Berichtigung!)
Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Frau Kollegin Schreyer zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.54
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Ganz kurz eine tatsächliche Berichtigung in Bezug auf die Ausführungen des Kollegen Forstner und einiger anderer Vorredner und Vorrednerinnen: Die Grünen haben niemals den Polizistinnen und Polizisten in Österreich ihre sehr gute Arbeit abgesprochen, die sie täglich leisten.
Es geht um diesen konkreten Fall, und das ist eine Anfrage an den Herrn Innenminister. Niemand spricht den Polizistinnen und Polizisten Österreichs ihre gute Arbeit ab. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
16.55
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska. Ich erteile ihr dieses.
16.55
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat aus einem Zeitungsartikel beginnen: „Geht es nach ÖVP und FPÖ, könnte Österreich im Fall einer schwarz-blauen Regierung künftig mehr direkte Demokratie bekommen.“ – „Tiroler Tageszeitung“, 25. Oktober 2017 – so weit, so gut.
Wir haben heute hier im Bundesrat ein demokratisches Instrument in Anspruch genommen, nämlich das der Dringlichen Anfrage. Das ist gar kein Instrument, das wir neu erfinden mussten, sondern eines, das wir hier im Bundesrat schon sehr lange haben und auch immer wieder verwenden, weil wir es als notwendig und wichtig empfinden, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen.
Wir alle hier im Bundesrat, alle meine Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, haben ein Gelöbnis abgegeben. Sehr viele meiner Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, haben dieses Gelöbnis nicht nur im Bundesrat abgegeben, sondern wir haben auch andere wichtige Funktionen, für die wir Gelöbnisse abgeben – und wir wissen, was wir in einer Demokratie zu tun haben. (Präsident Todt übernimmt den Vorsitz.)
Ich habe aber noch nie so eine Nichtachtung des Bundesrates erlebt, wie ich sie heute erleben musste (Bundesrätin Mühlwerth: Aha, wie das?) – eine Nichtachtung des Bundesrates, indem wir in einer 20 Minuten langen Rede keine Antwort auf eine Dringliche Anfrage bekommen haben; eine Nichtachtung des Bundesrates und der Demokratie dadurch, dass wir mit einer Polemik vonseiten der Regierungsbank konfrontiert wurden, die ich hier im Bundesrat bis jetzt noch nicht erlebt habe. (Bundesrätin Mühlwerth: Auch das haben wir öfter erlebt!)
Der Bundesrat war bis vor Kurzem eine Länderkammer, die durchaus dafür bekannt war, dass wir hier sachliche Diskussionen führen, die durchaus dafür bekannt war, dass wir hier gemeinsame, respektvolle Diskussionen führen (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), sehr wohl auch harte Diskussionen, keine Frage. Wir sind verschiedene Parteien und wir haben unterschiedliche Meinungen, das steht uns zu, und wir sollen auch hart diskutieren – ich bin die Letzte, die da einen Kuschelkurs fahren will –, aber immer mit Respekt und immer unter Achtung der Demokratie! (Bundesrätin Mühlwerth: Das haben wir heute schon erlebt, den Respekt!) Ich wünsche mir, dass wir das auch weiterhin zusammenbringen, und ich bitte daher alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir das wirklich tun.
Herr Minister Kickl, wir werden diesem Entschließungsantrag der Grünen heute aus folgendem Grund nicht zustimmen: Ich bin davon überzeugt, dass auch Sie es der Mühe wert finden werden, den Bundesrat so zu behandeln, wie wir es uns wünschen und wie wir es als Demokratinnen und Demokraten gewohnt sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.58
Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
16.58
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Kickl! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und ganz besonders zuerst einmal Frau Kollegin Posch-Gruska! (Bundesrätin Posch-Gruska: Bitte, liebe Monika!) Wenn Sie diesen Respekt voreinander schon so einfordern, dann würde ich Sie doch bitten, in den künftigen Bundesratssitzungen auf Ihre Kollegen einzuwirken, dies auch zu tun. Da können Sie sich gleich einmal Kollegen Weber zur Brust nehmen. (Bundesrätin Posch-Gruska: So groß ist die nicht!) – Das habe jetzt nicht ich gesagt! (Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Allein das Vokabel „Oberhetzer“ geht überhaupt nicht! (Zwischenruf des Bundesrates Weber.) Ich habe hier einen Auszug aus dem Protokoll, Ihr Kollege hat Folgendes in Bezug auf einen Mitarbeiter des Innenministers gesagt – ich zitiere jetzt wörtlich –: „Der Kommunikationschef des Innenministers war bis zu seiner Bestellung der Gründer, Chefredakteur und damit der Oberhetzer dieser Plattform.“ – Gemeint war unzensuriert.at. (Bundesrätin Dziedzic: Das stimmt ja! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das sind Vokabel, bei denen, wenn wir sie verwendet hätten, sowieso schon Feuer am Dach wäre. Sie aber glauben, dass Sie für sich besondere Rechte gepachtet haben. Vor allem dann, wenn die FPÖ davon betroffen ist, dürfen Linke alles sagen. Im anderen Fall darf man natürlich gar nichts sagen. (Bundesrat Stögmüller: Die Rechten, meinst du!) Wir haben das heute den ganzen Tag erlebt, wie Sie in Ihrer Wortwahl mit uns und auch mit unseren Ministern umgehen. (Ruf bei der SPÖ: Monika, du bist eine Arme!) – Nein, nichts „Monika“! Da gibt es kein „Monika“! – Der Kollege Stögmüller hat sich ja heute in seinen Zwischenrufen besonders hervorgetan.
Niemand zweifelt das Interpellationsrecht in diesem Hause an. Niemand schreibt irgendeinem Kollegen vor, was er wo wie wen fragen darf, und selbstverständlich darf man auch Zwischenrufe machen, denn das haben wir auch gemacht. Wir machen das auch nach wie vor. Das ist aber nicht das Thema. Bei Ihnen aber ist es schon das Thema, wie es mir heute sowohl bei der Beantwortung durch den Justizminister als auch bei der Beantwortung durch den Innenminister aufgefallen ist: Es geht Ihnen hier überhaupt nicht darum, Antworten zu bekommen. Wenn man, wie wir es ja von beiden Ministern gehört haben, in der Begründung angebliche Fakten bringt, die jeder Grundlage und schon überhaupt der Wahrheit entbehren, dann kann man sich nicht hierherstellen und sagen: Unser Interpellationsrecht ist gefährdet! Es geht Ihnen rein darum, auf alles, das nicht links ist, hinzuhauen und hinzuschießen.
Sie, Herr Kollege Schabhüttl, der Sie – und offensichtlich auch die Mitglieder Ihrer Fraktion – es nicht verkraftet haben, dass die SPÖ nicht mehr in der Regierung ist, sollen, bitte, nicht die Polizei in Geiselhaft nehmen. Ich habe in der Vergangenheit von Ihrer Seite noch nie gehört – wenn es um irgendwelche aufklärungsbedürftigen Zustände gegangen ist –, dass erwähnt wurde, dass irgendein Polizist bei der SPÖ oder vielleicht auch bei der ÖVP ist. Jetzt auf einmal ist es ein ganz besonderer Faktor, dass das zufälligerweise ein Freiheitlicher ist. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.) Und schon wird ihm natürlich Übelstes unterstellt. Selbstverständlich wird er von Ihnen in ein rechtes Eck gestellt.
Ich frage mich: Wie kommt ein Freiheitlicher dazu, von Ihnen und auch von den Medien in ein rechtes Eck gestellt zu werden? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.) Ein Freiheitlicher ist ein Freiheitlicher im Sinne der Freiheit und sonst nichts. Solche Leute wie Sie, die diese ständig ins rechte Eck stellen, brauchen wir hier überhaupt nicht, und das können Sie sich abschminken! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Daher sage ich Ihnen, dass das, was Sie da heute abgezogen haben – abgesehen davon, ich sage es Ihnen ganz offen, dass das wirklich eine jämmerliche Dringliche war (Beifall bei BundesrätInnen von FPÖ und ÖVP – Bundesrätin Dziedzic: Geh bitte, Monika!); also das können Sie nicht –, dass das, was Sie zur Grundlage genommen haben, erstens nicht wahr ist und zweitens allein den Medien entnommen ist. Und drittens könnten Sie sich alle (Bundesrat Stögmüller: Also die Zeitungen berichten gut darüber!) in dieser Reichshälfte (in Richtung SPÖ und Grünen weisend) in Ihrer Wortwahl uns gegenüber zurückhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Der ORF hat auch schon berichtet!)
17.03
Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Entlassung des Bundesministers für Inneres“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist daher nicht angenommen.
Präsident Reinhard Todt: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt elf Anfragen, 3452/J-BR/2018 bis 3462/J-BR/2018 eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Dienstag, der 3. April, 13 Uhr, in Aussicht genommen. Diese Sitzung des Bundesrates ist aufgrund des Ergebnisses der Tiroler Landtagswahl erforderlich geworden. In dieser Sitzung wird neben der Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Bundesrates die Neuwahl der Ausschüsse vorgenommen.
Die für Donnerstag, 5. April 2018, 9 Uhr, in Aussicht genommene Sitzung findet wie geplant statt. Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussberatungen sind für Dienstag, den 3. April 2018, 14.30 Uhr, vorgesehen.
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Bevor ich die Sitzung endgültig schließe, möchte ich noch ein paar Worte an Sie richten. Wir müssen uns heute von vielen Bundesrätinnen und Bundesräten verabschieden. Ich möchte mich stellvertretend bei zwei Bundesrätinnen ganz besonders bedanken.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin Ledl-Rossmann, liebe Sonja! Als Präsident darf ich dir im Namen des Bundesrates, aber auch ganz persönlich für dein Wirken in unserer Länderkammer sehr herzlich danken. Du bist seit 2013 Mitglied des Bundesrates. In den letzten Jahren hast du mit 22 Reden in den Plenarsitzungen den österreichischen Parlamentarismus mitgeprägt. Als Präsidentin des Bundesrates, als Vizepräsidentin und auch in der Funktion als Vorsitzende im Ausschuss für Familie und Jugend sowie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Soziales hast du immer volles Engagement gezeigt.
Ich möchte insbesondere deinen großen Einsatz für den Pflegebereich betonen. Du hast dich dafür eingesetzt, dass in Zukunft die Pflege schaffbar, sichtbar und vor allen Dingen leistbar wird. Dabei hast du die Menschlichkeit in den Vordergrund gestellt. Ich wünsche dir alles Gute für die neuen Aufgaben im Tiroler Landtag! (Allgemeiner Beifall.)
Liebe Frau Bundesrätin, liebe Vizepräsidentin Ingrid Winkler, liebe Ingrid! Du weißt, der Abschied von dir fällt mir besonders schwer. Ich möchte mich in diesem Rahmen als Präsident im Namen des Bundesrates und selbstverständlich auch ganz persönlich bei dir für die letzten fünf Jahre bedanken. Du bist seit 2013 Mitglied des Bundesrates und hast mit deinem außerordentlichen Engagement nicht nur die Fraktion der SPÖ im Bundesrat, sondern unsere Länderkammer im Gesamten mitgeprägt.
Ich möchte wirklich betonen, dass du in deiner Zeit als Vizepräsidentin nicht nur unglaublich fleißig warst, du warst auch der Präsidentin/dem Präsidenten eine tatkräftige Stütze. Vor allem auf internationaler Ebene hast du als glühende Europäerin, wie du es heute schon gesagt hast, aktive, wichtige Kontakte für den österreichischen Bundesrat geknüpft. Vielen Dank für deinen Einsatz, und wir wünschen dir alles erdenklich Gute für deine Pension! (Allgemeiner Beifall.)
Ein herzliches Dankeschön auch an alle anderen Bundesrätinnen und Bundesräte, die heute zum letzten Mal bei uns waren. Vielen Dank für den Einsatz in der Länderkammer! Ich wünsche Ihnen im Namen des Bundesrates das Beste auf Ihrem weiteren Weg. Danke für Ihre Arbeit! (Allgemeiner Beifall.)
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Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 17.09 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien Titelbild: ©Parlamentsdirektion/Johannes Zinner |