Stenographisches Protokoll

129. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. Dezember 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

129. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode

Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. Dezember 2005

Dauer der Sitzung

                                    Dienstag, 6. Dezember 2005: 10.00 – 24.00 Uhr

                                    Mittwoch, 7. Dezember 2005:   0.00 –   1.09 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 709/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 – Sicher­heit bei Sportveranstaltungen

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürger­schaftsrechts-Novelle 2005)

4. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilpro­zessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungs­ge­setz 2006 – SchiedsRÄG 2006)

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärs­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Sig­naturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechniker­kammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungs­gesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungs­ordnung und das Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006)


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129. Sitzung / Seite 2

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 – VerwGesRÄG 2005)

9. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 583/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Land- und Forst­arbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bun­des­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfe­leis­tungsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­des­bahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundes­vergabe­gesetz 2006 – BVergG 2006)

14. Punkt: Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden

15. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungs­gesetz 1950 geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Einspruch des Bundesrates vom 4. November 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden


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129. Sitzung / Seite 3

19. Punkt: Bericht über den Antrag 730/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geändert wird

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, und Bericht über den

Antrag 330/A der Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 605/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

23. Punkt: Bericht über den Antrag 72/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden

24. Punkt: Bericht über den Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden

25. Punkt: Bericht über den Antrag 11/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutter­schutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz geändert werden

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (677/A)

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (700/A)

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (702/A)

29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (722/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 26


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129. Sitzung / Seite 4

Zurücknahme eines in der 127. Sitzung des Nationalrates vom 16. November 2005 dem Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser erteilten Ordnungsrufes ...................................................... 26

Geschäftsbehandlung

Einwendungen des Abgeordneten Dr. Josef Cap gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 26

Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer in diesem Zusam­menhang                27

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 47

Redner:

Dr. Michael Spindelegger ............................................................................................ 47

Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 48

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 49

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 50

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 50

Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­leitung eines Verfahrens gemäß Art. 142 Abs. 1 lit. e B-VG gegen den LH von Kärnten, Dr. Jörg Haider, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen           ............................................................................................................................... 51

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 51

Redner:

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 155

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 158

Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 158

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 160

Karl Öllinger ................................................................................................................ 162

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 159

Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sichtvermerken und jahrelanges Kontrollversagen von Außen- und Innenministerium gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung               ............................................................................................................................. 329

Bekanntgabe ................................................................................................................... 51

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 51

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 331

Bekanntgabe ................................................................................................................. 159

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................ 159


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129. Sitzung / Seite 5

Gemeinsame Debatte über diese beiden Anträge auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses:

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 345

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 348

Dr. Werner Fasslabend .............................................................................................. 351

Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 353

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 354

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 356

Ablehnung der beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschus­ses                         346

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 52

Antrag des Abgeordneten Karl Öllinger im Sinne des § 18 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers – Ablehnung .......................................................................  122, 119

Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer in diesem Zusam­menhang                122

Aktuelle Stunde (31.)

Thema: „Erfolgreiche Sicherheitspolitik für Österreich“ ...................................... 27

Redner/Rednerinnen:

Mag. Wilhelm Molterer ................................................................................................ 27

Bundesministerin Liese Prokop ..........................................................................  30, 38

Günter Kößl .................................................................................................................. 33

Rudolf Parnigoni .......................................................................................................... 34

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 35

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 37

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 39

Mag. Norbert Darabos ................................................................................................. 41

Markus Fauland ............................................................................................................ 42

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 44

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................  46, 323, 326, 327, 328

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2005 – Schwärzestes Jahr für Frauen auf dem Arbeitsmarkt (742/A) (E) .............................. 114

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 116

Staatssekretär Franz Morak ...................................................................................... 123

Debatte:

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 125

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 128

Doris Bures ................................................................................................................. 130

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 132

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 134


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129. Sitzung / Seite 6

Mag. Brigid Weinzinger (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 137

Karl Öllinger ................................................................................................................ 137

Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 139

Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 141

Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 144

Sabine Mandak ........................................................................................................... 146

Herta Mikesch ............................................................................................................. 148

Hermann Krist ............................................................................................................ 149

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 151

Bettina Stadlbauer (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 153

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 153

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 742/A (E) ............................. 150

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006) (1226 d.B.)   ............................................................................................................................... 52

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 709/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 – Sicherheit bei Sport­veranstaltungen (1228 d.B.) ............................................................................. 52

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 52

Günter Kößl .................................................................................................................. 55

Mag. Norbert Darabos ................................................................................................. 56

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 59

Bundesministerin Liese Prokop ................................................................................. 60

Matthias Ellmauer ........................................................................................................ 61

Rudolf Parnigoni .......................................................................................................... 62

Markus Fauland ............................................................................................................ 63

Ing. Norbert Kapeller .................................................................................................... 64

Anton Gaál .................................................................................................................... 65

Karl Freund ................................................................................................................... 67

Mag. Walter Posch ....................................................................................................... 68

Jochen Pack .................................................................................................................. 69

Dieter Brosz .................................................................................................................. 69

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 71

Hermann Gahr .............................................................................................................. 72

Otto Pendl ..................................................................................................................... 73

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Vollzug der sicherheitspolizeilichen Aufgaben nur auf rechts­staat­licher Grundlage – Ablehnung  58, 72

Annahme des Gesetzentwurfes in 1226 d.B. ................................................................ 72

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1226 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Videoüberwachung durch Private an öffentlichen Orten beziehungsweise in öffentlich zugänglichen Räumen (E 156) ............................................................................................................................ 72


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129. Sitzung / Seite 7

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1228 d.B. ..................................................... 72

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1189 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschafts­gesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005) (1254 d.B.)               ............................................................................................................................... 74

Redner/Rednerinnen:

Rudolf Parnigoni .......................................................................................................... 74

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 76

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 78

Kai Jan Krainer (tatsächliche Berichtigung).................................................................. 83

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 83

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger .................................................................. 86

Anton Gaál .................................................................................................................... 89

Anna Höllerer ................................................................................................................ 90

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................... 90

Barbara Rosenkranz .................................................................................................... 92

Dr. Elisabeth Hlavac ..................................................................................................... 93

Norbert Sieber .............................................................................................................. 94

Bundesministerin Liese Prokop ................................................................................. 95

Mag. Walter Posch ....................................................................................................... 96

Dr. Reinhard Eugen Bösch ......................................................................................... 98

Mag. Dr. Alfred Brader ................................................................................................ 99

Markus Fauland ............................................................................................................ 99

Dr. Vincenz Liechtenstein ......................................................................................... 100

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1116 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (1227 d.B.) ..... 99

Redner/Rednerinnen:

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 102

Alfred Schöls .............................................................................................................. 103

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 104

Markus Fauland .......................................................................................................... 104

Ing. Norbert Kapeller .................................................................................................. 105

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 105

Erwin Hornek .............................................................................................................. 106

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 104

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1158 d.B.): Bundesgesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schieds­verfahren neu geregelt wird sowie die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichts­organisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Schieds­rechts-Änderungsgesetz 2006 – SchiedsRÄG 2006) (1236 d.B.) .................................................................................... 105

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1169 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechts­anwalts­ordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das


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129. Sitzung / Seite 8

Gerichts­kommissärsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Zivil­technikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006) (1237 d.B.) ............................................................. 105

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwalts­tarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichs­ordnung, die Anfechtungsordnung und das Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenz­rechts-Novelle 2006 – GIN 2006) (1238 d.B.) ........ 105

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 108

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 109

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................. 110

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 111

Anton Doppler ............................................................................................................ 112

Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 113

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 164

Michael Praßl .............................................................................................................. 165

Dr. Christian Puswald ................................................................................................ 165

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 166

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 167

Anna Franz .................................................................................................................. 168

Norbert Sieber ............................................................................................................ 169

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1236, 1237 und 1238 d.B. ................................ 165

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechts­änderungsge­setz 2005 – VerwGesRÄG 2005) (1239 d.B.) .................................................................................. 170

9. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheber­rechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005) (1240 d.B.)             ............................................................................................................................. 165

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 170

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 174

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 175

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................. 178

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 180

Carina Felzmann ........................................................................................................ 181

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 182

Johann Ledolter ......................................................................................................... 182

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1239 und 1240 d.B. ..................................... 178

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 583/A der Abgeord­neten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen


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129. Sitzung / Seite 9

betreffend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005) (1241 d.B.) .................................................................................................................... 185

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ................................................................................................................... 185

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 186

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 186

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 188

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................. 190

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 191

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Organisation der Strafvollzugsverwaltung – Annahme (E 157) .................................................................................................................  186, 188

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 188

11. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsver­fahrensgesetz 1984, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landes­vertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Richter­dienst­gesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozial­plangesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005) (1243 d.B.)               194

Redner/Rednerinnen:

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 194

Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 195

Otto Pendl ................................................................................................................... 232

Markus Fauland .......................................................................................................... 234

Staatssekretär Franz Morak ...................................................................................... 236

Maria Grander ............................................................................................................. 238

Peter Marizzi ............................................................................................................... 238

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 241

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichbehandlung aller Dienstnehmer – Ablehnung ...........................................  228, 237

Entschließungsantrag der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Dienstrechts – Annahme (E 158) .................  229, 237

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Datenschutzbeauftragten – Ablehnung ............................................................................................................  234, 237

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 236


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129. Sitzung / Seite 10

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1084 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird (1244 d.B.) ............................ 244

13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundes­vergabe­gesetz 2006 – BVergG 2006) (1245 d.B.)                        238

14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1193 d.B.): Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Post­gesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1246 d.B.) ....................................................................................................... 238

15. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B.) ............. 238

16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird (1248 d.B.) ............................................................................................. 238

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 245

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 246

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 249

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 252

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 254

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 254

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 255

Staatssekretär Franz Morak ...................................................................................... 257

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 258

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 259

Helga Machne ............................................................................................................. 260

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 261

Karl Donabauer .......................................................................................................... 262

Maria Grander ............................................................................................................. 264

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigungen)............................................ 264, 266

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 265

Michael Praßl .............................................................................................................. 266

Carina Felzmann ........................................................................................................ 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anonymität von Wettbe­werbsarbeiten – Annahme (E 160) ................................  241, 260

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1245 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Prüfung einiger Fragen aus dem Bereich der Vollziehung des Bundesvergabegesetzes (E 159)                260

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1244, 1245, 1246, 1247 und 1248 d.B. ............ 260


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129. Sitzung / Seite 11

17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (1249 d.B.) .................................................................................................................... 269

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 270

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 271

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 271

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 273

Staatssekretär Franz Morak ...................................................................................... 274

Dieter Brosz ................................................................................................................ 275

Karl Donabauer .......................................................................................................... 278

Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... 278

Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 281

Ingrid Turkovic-Wendl ............................................................................................... 281

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 274

18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1164 d.B.) vom 4. November 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden (1250 d.B.) ...................... 283

Redner/Rednerinnen:

Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 283

Helga Machne ............................................................................................................. 284

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 285

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 286

Beharrungsbeschluss .................................................................................................. 278

19. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 730/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preis­auszeichnungsgesetz 1992 geändert wird (1223 d.B.) ................................ 287

Redner/Rednerinnen:

Johann Ledolter ......................................................................................................... 287

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 288

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 288

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 289

Johannes Zweytick .................................................................................................... 290

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Bruttopreisaus­zeich­nungspflicht von Luftverkehrsunternehmen – Annahme (E 161)  281, 282

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 282

20. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1027 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1224 d.B.) ................................... 291


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129. Sitzung / Seite 12

Redner/Rednerinnen:

Dr. Reinhold Mitterlehner .......................................................................................... 291

Franz Riepl .................................................................................................................. 292

Mares Rossmann ....................................................................................................... 293

Michaela Sburny ......................................................................................................... 294

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 295

Herta Mikesch ............................................................................................................. 296

Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 297

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 298

Ridi Steibl .................................................................................................................... 298

Peter Marizzi ............................................................................................................... 299

Konrad Steindl ............................................................................................................ 299

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 302

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 302

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 294

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungs­vorlage (1122 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Land­arbeitsgesetz 1984 geändert werden, und über den

Antrag 330/A der Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird (1214 d.B.)     ............................................................................................................................. 303

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 605/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestell­tengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1215 d.B.)    ............................................................................................................................. 294

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 72/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden (1218 d.B.)        ............................................................................................................................. 295

Redner/Rednerinnen:

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 304

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 305

Karl Öllinger ................................................................................................................ 306

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 308

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 309

Franz Riepl .................................................................................................................. 311

Maximilian Walch ....................................................................................................... 312

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 313

Christine Marek .......................................................................................................... 314

Dietmar Keck .............................................................................................................. 316

August Wöginger ....................................................................................................... 316

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 317

Georg Keuschnigg ..................................................................................................... 318

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 318

Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 319


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129. Sitzung / Seite 13

Mag. Walter Tancsits ................................................................................................. 320

Dr. Werner Fasslabend .............................................................................................. 320

Barbara Riener ........................................................................................................... 321

Anton Doppler ............................................................................................................ 321

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1214 und 1215 d.B. ..................................... 312

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1218 d.B. ................................................... 313

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiter­kammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (1217 d.B.)                323

Redner/Rednerinnen:

Mag. Walter Tancsits ................................................................................................. 324

Dr. Richard Leutner ................................................................................................... 324

Maximilian Walch ....................................................................................................... 325

Karl Öllinger ................................................................................................................ 325

Barbara Riener ........................................................................................................... 327

Karl Dobnigg ............................................................................................................... 328

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 318

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 11/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1216 d.B.) ........................................................................................ 329

Redner/Rednerinnen:

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 330

Ridi Steibl .................................................................................................................... 330

Sabine Mandak ........................................................................................................... 331

Mares Rossmann ....................................................................................................... 332

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 322

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­verfas­sungs­gesetz geändert wird (677/A) ......... 332

Redner/Rednerinnen:

Hermann Krist ............................................................................................................ 333

Maximilian Walch ....................................................................................................... 333

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 333

Zuweisung des Antrages 677/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 323

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert wird (700/A) ..... 334

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Steier ............................................................................................................ 334

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 335

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 335

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 336


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129. Sitzung / Seite 14

Zuweisung des Antrages 700/A an den Umweltausschuss ........................................ 326

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (702/A) ............................................................................................................................. 336

Redner/Rednerinnen:

DDr. Erwin Niederwieser ........................................................................................... 337

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 337

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 338

Zuweisung des Antrages 702/A an den Verkehrsausschuss ...................................... 327

29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (722/A) ................. 338

Redner:

Kurt Eder ..................................................................................................................... 339

Zuweisung des Antrages 722/A an den Verkehrsausschuss ...................................... 328

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 46

Petition betreffend „Wahrung und Schutz der BürgerInnen-Interessen im Rahmen der Errichtung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Klagenfurt“ (Ordnungsnummer 76) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 46

Bürgerinitiative betreffend „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ (Ordnungsnummer 29)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 45

1211: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll

1229: Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebühren­gesetz 1957 geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 46

III-179: Bericht, Reihe Bund 2005/11; Rechnungshof

III-185: Bericht, Reihe Bund 2005/12; Rechnungshof

III-186: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2002; BM f. Wirtschaft und Arbeit

III-188: Förderungsbericht 2004; Bundesregierung

III-190: Kulturbericht 2004; BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur


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129. Sitzung / Seite 15

Einsprüche des Bundesrates .................................................................................... 46

1257: Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Mana­gement GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geän­dert wird

1258: Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005)

1259: Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2005 – Schwär­zestes Jahr für Frauen auf dem Arbeitsmarkt (742/A) (E)

Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz 1969 geändert wird (743/A)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz 1976 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (744/A)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung von problematischen Ein­schränkungen für Hauptschulabschlusskurse für Jugendliche (745/A) (E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integration von Kindern ohne son­derpädagogischen Förderbedarf in sonderpädagogische Zentren (746/A) (E)

Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abberufbarkeit von VolksanwältInnen (747/A) (E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für einen fünfjährigen EU-Gentechnik-Stop (748/A) (E)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen (749/A) (E)

Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen, BGBl. I Nr. 133/2003, geändert wird (750/A)

Anfragen der Abgeordneten

Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Überflüge und Landungen von CIA-Flugzeugen (3635/J)

Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Überflüge und Landungen von CIA-Flugzeugen (3636/J)


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129. Sitzung / Seite 16

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Tierschutzpassagen“ im Verfassungsschutzbericht 2005 (3637/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausbildungsprogramme für KulturmanagerInnen und Förderung des ICCM (3638/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Hexavac-Impfstoff für Babys bzw. Kleinkinder“ (3639/J)

Dr. Robert Rada, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Pilotprojekte in der niederösterreichischen Schul­verwaltung (3640/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Vollziehung der Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonder­strafgesetz § 209 StGB (§ 207b StGB) (3641/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend angeblichen Einsatz eines SP-Abge­ordneten für die Übertragung der B 303 (3642/J)

Johann Kurzbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend angeblichen Einsatz von SP-Abgeordneten für die Übertragung der B 334 als S 34 (3643/J)

Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend EU-Präsidentschaft und die von Bundeskanzler Schüssel geforderte „Abschlankung“ des Sozialstaats (3644/J)

Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend EU-Präsidentschaft und die von Bundeskanzler Schüssel geforderte „Abschlankung“ des Sozialstaats (3645/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Bestellung des/der Behindertenanwaltes/anwältin (3646/J)

Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare „Liberalisierung“ für den Erhalt von Sturmgewehren durch private Personen (3647/J)

Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend unfassbare „Liberalisierung“ für den Erhalt von Sturmgewehren durch private Personen (3648/J)

Ingrid Turkovic-Wendl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der Er­höhung des Richtsatzes für allein stehende Ausgleichszulagenbezieher auf 690 Euro (3649/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“ (3650/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Durchlässigkeit des Bildungssystems (3651/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Kosten der bezahlten Anzeige zur „Uni-Milliarde“ (3652/J)


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129. Sitzung / Seite 17

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend die unterschiedlichen Beitragssätze von Arbeitern und Angestellten zur Krankenversicherung (3653/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anklagen und Verurteilungen für einverständliche Jugendsexualität (3654/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3655/J)

Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ergebnisse der Verhand­lungen zur Zuckermarktordnung (3656/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten betreffend fehlende Millionen für Tsunami-Hilfe (3657/J)


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129. Sitzung / Seite 18

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend C-17 (3658/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung betreffend CIA-Flug am 21.1.2003 (3659/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung betreffend CIA-Flüge (3660/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuckerln (3661/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen (3662/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Linzer Westring A 26 (3663/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rech­nungshofes betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der Steuer­zahlerIn­nen (3664/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Handy-Benutzung in Bussen und Bahnen (3665/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA-Vertuschung (3666/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3667/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3668/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3669/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3670/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3671/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3672/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3673/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend CIA Entführungsflüge (3674/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Abhängigkeitserkrankungen – Kaufsucht (Shopping-Sucht)“ (3675/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten betreffend krasse Verletzung der Informationspflicht gem. 23 e B-VG über Vorhaben der Bundesregierung als Vorsitz führendes Land im Rat der Europäischen Union (3676/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Grenzwert für den Cadmiumgehalt in Schokoladen (3677/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit und Frauen betreffend EU-Regelung zur Verwendung von Heilkräutern in Naturkosmetika (3678/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Gesundheitsdaten von Versicherten: Ermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – Auskünfte durch Gebietskrankenkassen an Dritte (z.B. Versicherungen) (3679/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend 1 Million Euro zur Förderung der Nachwuchsarbeit im Rahmen der Fußballeuro­pameisterschaft 2008 (3680/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend 1 Million Euro zur Förderung der Nachwuchsarbeit im Rahmen der Fußball­europameisterschaft 2008 (3681/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend 1 Million Euro zur Förderung der Nachwuchsarbeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 (3682/J)

Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schlechterstellungen für die Bediensteten der Polizei Leoben (3683/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3684/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend „Abhängigkeits­erkran­kun­gen – Kaufsucht (Shopping-Sucht)“ (3685/J)


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129. Sitzung / Seite 19

Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Kasernen im Burgenland (3686/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3687/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3688/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3689/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3690/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3691/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3692/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3693/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend elektronische Dienst­ausweise und Datenschutz (3694/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3695/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz (3696/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Förderung von Flüssiggas als Kraftstoff (3697/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Besteuerung von Flüssiggas als Kraftstoff (3698/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Förderung von Flüssiggas als Kraftstoff (3699/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Abhängigkeitserkrankungen: Kaufsucht (Shop­ping-Sucht) – Verschuldung von SchülerInnen“ (3700/J)

*****

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Kolleginnen und Kollegen an den Obmann des Rechnungshofausschusses betreffend drohenden Gesetzesbruch (37/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3354/AB zu 3417/J)


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129. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3355/AB zu 3393/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3356/AB zu 3394/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3357/AB zu 3402/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3358/AB zu 3412/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3359/AB zu 3424/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3360/AB zu 3425/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3361/AB zu 3423/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3362/AB zu 3448/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen (3363/AB zu 3452/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3364/AB zu 3463/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3365/AB zu 3473/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3366/AB zu 3403/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3367/AB zu 3405/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3368/AB zu 3414/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kolle­gen (3369/AB zu 3443/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3370/AB zu 3472/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3371/AB zu 3514/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3372/AB zu 3416/J)


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129. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen (3373/AB zu 3430/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3374/AB zu 3422/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3375/AB zu 3447/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3376/AB zu 3419/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3377/AB zu 3444/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3378/AB zu 3418/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3379/AB zu 3406/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3380/AB zu 3408/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3381/AB zu 3420/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3382/AB zu 3400/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3383/AB zu 3399/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3384/AB zu 3398/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3385/AB zu 3396/J)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3386/AB zu 3445/J)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3387/AB zu 3415/J)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3388/AB zu 3395/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3389/AB zu 3397/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3390/AB zu 3401/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3391/AB zu 3409/J)


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129. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadl­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3392/AB zu 3426/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadl­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3393/AB zu 3427/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadl­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3394/AB zu 3482/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3395/AB zu 3437/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3396/AB zu 3446/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Pfeffer, Kolleginnen und Kollegen (3397/AB zu 3434/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen (3398/AB zu 3429/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen (3399/AB zu 3441/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (3400/AB zu 3450/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3401/AB zu 3432/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen (3402/AB zu 3433/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (3403/AB zu 3435/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3404/AB zu 3439/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (3405/AB zu 3440/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3406/AB zu 3449/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3407/AB zu 3451/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3408/AB zu 3454/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3409/AB zu 3466/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3410/AB zu 3467/J)


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129. Sitzung / Seite 23

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3411/AB zu 3460/J)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3412/AB zu 3464/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3413/AB zu 3456/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3414/AB zu 3468/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3415/AB zu 3474/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3416/AB zu 3494/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3417/AB zu 3477/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3418/AB zu 3513/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3419/AB zu 3462/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3420/AB zu 3483/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3421/AB zu 3486/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3422/AB zu 3487/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3423/AB zu 3488/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3424/AB zu 3489/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3425/AB zu 3490/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3426/AB zu 3491/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3427/AB zu 3492/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3428/AB zu 3495/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3429/AB zu 3496/J)


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129. Sitzung / Seite 24

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen (3430/AB zu 3455/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen (3431/AB zu 3493/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3432/AB zu 3458/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3433/AB zu 3461/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3434/AB zu 3459/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (3435/AB zu 3476/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3436/AB zu 3457/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3437/AB zu 3465/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3438/AB zu 3471/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen (3439/AB zu 3475/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3440/AB zu 3478/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3441/AB zu 3480/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen (3442/AB zu 3481/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen (3443/AB zu 3479/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3444/AB zu 3526/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3445/AB zu 3527/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3446/AB zu 3584/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3447/AB zu 3506/J)


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129. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3518/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3449/AB zu 3581/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3450/AB zu 3511/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3451/AB zu 3498/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3452/AB zu 3499/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3453/AB zu 3515/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (Zu 3414/AB zu 3468/J)

 


10.00.16


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129. Sitzung / Seite 26

Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die 129. Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 127. und 128. Sitzung vom 16. November 2005 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Murauer, Broukal, Dr. Einem, Heinisch-Hosek, Mag. Muttonen, Prähauser, Verzetnitsch und Wurm.

*****

Bevor ich Herrn Abgeordnetem Cap, der sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet hat, das Wort erteile, möchte ich einen Ordnungsruf zurücknehmen, und zwar einen Ordnungsruf, den ich Herrn Abgeordnetem Niederwieser das letzte Mal erteilt habe. Abgeordneter Niederwieser hat damals nach einer Rede von Silvia Fuhrmann eine Bemerkung gemacht, an der ich Anstoß genommen habe, worauf ich ihn aufgefordert habe, sie zurückzunehmen. – Abgeordneter Niederwieser hat sie zurückgenommen. Ich habe aber das auf Grund des Beifalls bei dieser Rede nicht gehört. Im Protokoll habe ich das dann allerdings nachgelesen.

Herr Kollege Niederwieser, Sie haben also keinen Ordnungsruf bekommen.

*****

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Cap zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.01.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erhebe gegen die Tagesordnung der 129. Sitzung des Nationalrates Einwendungen, die sich aus der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 1. De­zember 2005, also nach Besprechung der Tagesordnung in der Präsidialkonferenz am 30. November 2005, ergeben haben.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion spricht sich erstens gegen eine gemein­same Beratung der Punkte 12 bis 16 aus. Insbesondere soll der Tagesord­nungs­punkt 14: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1193 d.B.): Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Melde­gesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1246 d.B.), einzeln beraten werden.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion schlägt weiters vor, wegen der Bedeutung des erwähnten Tagesordnungspunktes diesen als TOP 5 nach dem Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten in Verhandlung zu nehmen. Die bisherigen TOP 5 bis 13 erhalten dann in Folge die Bezeichnung „6 bis 14“.

Ich begründe das noch kurz wie folgt: Die gemeinsame Beratung einer Vorlage, die von einer Fraktion völlig abgelehnt wird, mit Vorlagen, denen diese Fraktion zustimmt, wie beispielsweise dem Bundesvergabegesetz 2006, ist nicht im Sinne der Geschäfts-


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129. Sitzung / Seite 27

ordnung, da die wahre Meinung des Nationalrates auch in den Debatten durch Pro- und Kontra-Reden zum Ausdruck kommen soll, was in diesem Fall nicht gegeben wäre.

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, gemäß § 50 Abs. 1 GOG eine Debatte abzuhalten, wobei diese einer Grundsatzentscheidung der Präsidialkonferenz folgend nach der Ak­tuellen Stunde stattfinden sollte.

Weiters ersucht die sozialdemokratische Parlamentsfraktion um eine getrennte Ent­scheidung über beide Anliegen.

10.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Molterer hat sich zur Geschäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.03.33

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass das alle Kolleginnen und Kollegen auch wissen: Dieser Tagesordnungsvorschlag, wie er heute vorliegt, basiert auf einem gemeinsamen Entwurf, den die Klubdirektoren aller vier Fraktionen erstellt haben, und ist in der letzten Präsidialkonferenz zur Entscheidung vorgelegen, wo ihm alle vier Fraktionen zugestimmt haben, Herr Kollege Cap. (Ah-Rufe bei der ÖVP.)

Ich denke, dass es wichtig ist, dass die Fraktionen dieses Hauses sich auch an die Entscheidungen in der Präsidialkonferenz halten, weil das letztendlich Grundlage für das Funktionieren der Arbeit hier im Hohen Haus ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.

Es wird also eine Debatte über die Einwendungen, die Herr Klubobmann Josef Cap erhoben hat, nach Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden. Ich werde dabei gemäß § 50 Abs. 1 GOG die Zahl der Redner je Klub auf drei und die Redezeit auf 5 Minuten beschränken, aber ich habe gehört, es ist jeweils nur ein Redner vorge­sehen.

Ich bedanke mich.

10.04.50Aktuelle Stunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Erfolgreiche Sicherheitspolitik für Österreich“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Molterer. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.05.15

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen und selbstverständlich auch an den Fernsehschirmen! Wir haben heute dieses Thema der Aktuellen Stunde „Erfolgreiche Sicherheitspolitik für Österreich“ gewählt, weil wir der Überzeugung sind, dass die Frage der Sicherheit wohl zu den wichtigsten Anliegen


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gehört, die die Menschen haben, und wohl zu den wichtigsten Aufgabenstellungen gehört, die Politik letztendlich umzusetzen hat, nämlich Sicherheit zu geben.

Wir können heute voll Stolz sagen – und das sagt uns eine ganze Reihe von inter­nationalen Studien und Vergleichen –, dass Österreich eines der sichersten Länder der Welt ist. Darauf können wir stolz sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber das ist aussagekräftiger als eine Statistik: Wenn ich beispielsweise Gäste aus dem Ausland habe und mit diesen Gästen durch die Innenstadt spazieren oder auch ganz ohne Probleme mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, dann ruft das bei vielen dieser Kolleginnen und Kollegen immer wieder ganz große Überraschung hervor: Warum ist das in Österreich möglich?

Ein Grund, meine Damen und Herren, warum das in Österreich möglich ist, ist, dass die Kolleginnen und Kollegen der Sicherheitsexekutive, der Polizei großartige Arbeit für unser Land leisten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich denke, dass wir daher den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes, in diesem Fall den Beamten der Sicherheitsexekutive, für die Arbeit, die sie wahrlich oft unter schwierigen Bedingungen zu leisten haben, dankbar sein müssen. Nur wenige von uns können sich vorstellen, was es heißt, tagtäglich dem Risiko ausgesetzt zu sein, das mit der Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsexekutive verbunden ist.

Aber wir sollten genauso die Augen dafür offen haben, dass neue Gefahren, neue Bedrohungen gegeben sind. Wir dürfen uns auf den Lorbeeren unserer erfolgreichen Sicherheitspolitik nicht ausruhen. Zu diesen Fragestellungen gehört etwa die Be­drohung durch den internationalen Terrorismus, und wir dürfen nicht so naiv sein, meine Damen und Herren, zu meinen, dass dieses Thema für Europa oder für uns kein Thema ist – nein, wir müssen uns damit genauso beschäftigen wie mit den neuen Formen der Kriminalität durch neue Technologien. Es gibt Cyber-Crime, und das ist eine Frage, die sich sicherheitspolitisch für jedes Land stellt, genauso wie etwa die Frage der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität, meine Damen und Herren, und – ich weiß, dass das nicht alle gerne hören, aber ich spreche es offen an – auch die durch die zunehmenden Flüchtlings- und Migrationsströme gegebenen Probleme des Menschenhandels und der Schlepperei. Auch das sind Fragen, meine Damen und Herren, mit denen wir uns beschäftigen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Da wir dieses umfassende Sicherheitsverständnis haben, wollen wir auch in Zukunft in diesem 21. Jahrhundert den Menschen in unserem Land jenes Maß an Sicherheit, Stabilität und Vertrauen geben, das eine unabdingbare Voraussetzung für die Lebens­qualität ist, eine unabdingbare Voraussetzung für soziale Stabilität und eine unab­dingbare Voraussetzung auch für den Standort Österreich.

Unsere Devise heißt daher, meine Damen und Herren: Konsequent für Sicherheit und kompromisslos gegen Kriminalität! Das ist die Aufgabenstellung, die vor uns liegt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben daher beispielsweise mit dem zentralen Bundeskriminalamt und mit der Reform des Staatsschutzes Grundlagen für eine effektive und koordinierte Ver­brechensbekämpfung gelegt. Und es ist mir nach wie vor rätselhaft, meine Damen und Herren, warum etwa beispielsweise die Sozialdemokratie in Österreich gegen diese Initiativen gestimmt hat.


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Wir haben eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um gegen das Vermummungs­verbot vorzugehen – eine wichtige Frage für die Sicherheit unseres Landes. Es entzieht sich tatsächlich meinem Verständnis, warum die Sozialdemokratie diesen Maßnahmen nicht zugestimmt hat.

Wir haben Reformen im Bereich der Sicherheitsakademie gesetzt, um bessere Aus­bildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Ich ver­stehe es nicht, warum die Sozialdemokratie hier dagegen gestimmt hat – genauso wie etwa gegen die Rasterfahndung zur Verbrechensbekämpfung. Wir können heute sagen, dass sich diese Rasterfahndung im Interesse der Sicherheit unseres Landes absolut bewährt hat und diese Maßnahme richtig war, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist mir auch rätselhaft – ganz offen gesagt –, warum die SPÖ, vor allem aber auch die Grünen etwa in der Frage Kampf gegen die Drogenkriminalität oder Schaffung von Schutzzonen oder Einrichtung von Videoüberwachung – das gilt insbesondere für die Grünen – gegen diese Maßnahmen gestimmt haben.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Hier geht es um den Schutz unserer Kinder vor Drogen, und für den Schutz unserer Kinder müssen wir die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen. Ich appelliere daher an die Oppo­sition, dieses Auf-einem-Auge-Blindsein in der Sicherheitspolitik endlich aufzugeben. Das ist das wichtigste Gut für unser Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben selbstverständlich auch die entsprechenden Reformschritte gesetzt. Einer der wesentlichsten Reformschritte für die Sicherheit unseres Landes, meine Damen und Herren, ist wohl die Zusammenlegung von Polizei, Gendarmerie und Zollwache – ein Projekt, das über Jahre diskutiert worden ist, über Jahrzehnte eigentlich in diversesten bürokratischen Schubladen verstaubt ist. Wir haben diese heiße Kartoffel angegriffen, wir haben diese Reform umgesetzt – übrigens auch, das bedaure ich, gegen die Stimmen der SPÖ und gegen die Stimmen der Grünen.

Wir haben damit auch effiziente Strukturen geschaffen, die Kommandostrukturen von Polizei und Gendarmerie beispielsweise zusammengelegt, in jedem Bundesland ein­heitliche Strukturen für die Kriminalitätsbekämpfung geschaffen. Ich habe mich selbst überzeugt, wie viele Kollegen von mir, bei den Besuchen in den Wachzimmern vor Ort: Diese Maßnahme, Frau Bundesminister, hat sich absolut bewährt, sie ist richtig und verbessert unsere Möglichkeiten, im Sinne der Sicherheit Österreichs zu arbeiten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Straffung der Organisation, diese neue Struktur, die wir hier geschaffen haben, hat auch etwas bewirkt, was die Menschen von uns erwartet haben: Es wird weniger in die Bürokratie investiert und mehr in die Kriminalitätsbekämpfung. Es sind mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Straße und weniger im Büro. Und das ist wohl die wichtigste Botschaft, die wir mit dieser Reform erreicht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, zur Sicherheitspolitik gehört selbstverständlich auch die Frage des Fremden- und Asylrechtes. Von den Grünen höre ich hier immer Kritik, wenn wir dieses Thema mit der Sicherheit in Zusammenhang bringen. Ich bringe es mit der Sicherheit in Zusammenhang und weise darauf hin: Wer nicht konsequent gegen Missbrauch im Asyl- und Fremdenrecht eintritt, schafft ein Sicherheitsrisiko, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Daher sage ich Ihnen, dass wir hier nicht nachlassen werden, dass wir auch diese Frage Asyl- und Fremdenrecht oder etwa Staatsbürgerschaftsrecht vor dem Hinter-


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grund der Sicherheit ernst nehmen und konsequent dort reformieren, wo diese Veränderungen im Interesse des Landes notwendig sind.

Frau Bundesminister, ich denke, dass wir auch in der europäischen Dimension für unser Sicherheitsbedürfnis arbeiten können. Die Erweiterung hat mehr Sicherheit für Österreich gebracht. Auch die europäische Zusammenarbeit ist wichtig und ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Erfolg gibt uns Recht: Die Kriminali­tätsrate sinkt, die Aufklärungsrate steigt, und das ist das Ergebnis der Sicherheitspolitik von Liese Prokop und dieser Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich daher ausdrücklich, Frau Bundesminister, bei Ihnen für diesen Erfolg. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses. Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheits­exekutive, die für unsere Sicherheit tagtäglich im wahrsten Sinne manchmal auch den Kopf hinhalten.

Für uns von der Österreichischen Volkspartei gilt – das sage ich abschließend, und dafür steht auch die Österreichische Volkspartei – das Motto: Konsequent für die Sicherheit und kompromisslos gegen die Kriminalität. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.15

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Inneres Prokop. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Sie sind am Wort, Frau Ministerin.

 


10.15.38

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir über dieses so wichtige Thema für die Menschen in diesem Lande heute kurz debattieren können, denn ich glaube, es ist enorm wichtig, den Menschen nicht nur das, was objektiv nachweisbar ist, darzustellen, sondern es auch subjektiv den Menschen näher zu bringen: Österreich ist eines der sichersten Länder dieser Welt. Das ist datenmäßig nachweisbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Unsere Polizisten genießen sehr, sehr hohes Ansehen, sie genießen hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Auch das ist nicht selbstverständlich, auch das ist wichtig zu betonen.

Wir hatten im Innenausschuss Gelegenheit, den Sicherheitsbericht des Jahres 2004 zu diskutieren. Auch da sehen wir, dass es einen minimalen Anstieg gegenüber dem Jahr 2003 an angezeigten Delikten gegeben hat: 0,1 Prozent. Das heißt, dass erstmals eine Trendumkehr, ein Stopp des starken Ansteigens der Kriminalität zu verzeichnen war. Es ist diese Trendwende umso deutlicher feststellbar, wenn man das heurige Jahr und die weiteren Erfolge beobachtet. Es ist deutlich sichtbar, dass die monatliche Kriminalstatistik, die 2004 etabliert wurde, eine sehr wichtige Thematik im Bereich des Zusammenwirkens moderner kriminalanalytischer Verfahren, ein wichtiger Schritt auch im Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung ist. Diese monatliche Kriminalstatistik ist nicht nur notwendig, um die Transparenz der Polizeiarbeit deutlich zu machen, sondern sie führt auch mit den daraus gewonnenen Ergebnissen zu einer Grundlage einer Krimi­nalstrategie, die ständig adaptiert werden kann und adaptiert werden muss, die ständig der jeweiligen Lage angepasst werden kann.

Die gegenwärtig vorliegenden monatlichen Daten sind erfreulich: Im laufenden Jahr ist in der Kriminalitätsentwicklung ein Rückgang von 5,8 Prozent auszuweisen, und gleich-


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zeitig gibt es eine Steigerung der Aufklärungsquote um 1,9 Prozent im Bereich der angezeigten strafbaren Handlungen.

Ich glaube, das kann man auf drei Gründe zurückführen: zuallererst natürlich auf die ausgezeichnete, die wirklich großartige Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Exekutive. Der zweite Grund ist die Bereitschaft dieser Polizisten und Polizis­tinnen, rechtzeitig die notwendigen Änderungen im System mitzutragen, mitzuge­stalten, daran mitzuarbeiten. Nur so kann man leistungsfähig bleiben.

Eine der Maßnahmen, die dazu zählen, die gerade in den letzten Wochen und Mona­ten umgesetzt wurden, ist die moderne, rasch verfügbare Analysenmethode. Sie trägt dazu bei, dass man modern und effizient die Instrumentarien, die der Polizist, die Polizistin in der Hand hat, umsetzen kann. Oder eine weitere Maßnahme ist der so genannte Lagebericht des Bundeskriminalamtes, wo man sekundenschnell die regional verfügbaren Daten des Sicherheitsmonitors abrufen und auf das Geografische Infor­mationssystem, GIS, abstellen kann. Es handelt sich dabei um international vorbild­liche Instrumentarien der Kriminalarbeit. Diese kriminalpolizeilichen Strategie- und Maßnahmenplanungen, die daraus entstehen, sind Instrumentarien, die wir sowohl in Österreich jetzt intensiv als auch international einsetzen.

Wenn man auf Grund dieser Instrumentarien sieht, dass sich die Kriminalitäts­vor­kommen an einem Punkt häufen, also Einbruchsdiebstähle, Raubüberfälle bis hin zur Schlepperei, dann können diese Schwerpunkte, die auf Knopfdruck für alle Exekutiv­beamten verfügbar sind, diese Hotspots erkannt und die entsprechenden Maßnahmen auch raschest angepasst und gesetzt werden.

Dazu gehört auch die EGS, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, die speziell zur Unterstützung der regionalen Einsatzkräfte geschaffen wurde, um so die szenebedingte Suchgiftmittelkriminalität, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität zu bekämpfen. Sie agiert seit dem Sommer 2004. Seit dieser Zeit wurden 150 Exe­kutivbeamte dafür ausgebildet. Diese speziell ausgebildeten Beamten werden derzeit hauptsächlich und vorwiegend in diesen Hotspots eingesetzt. Und seit der Zusam­menlegung der Wachkörper mit 1. Juli gibt es in jedem der neun Landespolizei­kommanden eine solche Einheit, die diese Aufgabe wahrnimmt und die Bezirke anlassbezogen unterstützt. Das ist eine deutliche Hilfe, wie man jederzeit nachprüfen und nachfragen kann.

Nicht zuletzt ist die Kriminalprävention ein sehr wichtiger Punkt, auf den man immer hinweisen muss. Es war und ist einfach notwendig, die Bürger stärker zu sen­sibilisieren, dass sie selbst auch Verantwortung mittragen. Daher ist die Kriminalitäts­präventionskampagne vor allem vor der Vorweihnachtszeit beziehungsweise in der Vorweihnachtszeit ein sehr wertvoller Beitrag zur Verhinderung von Kriminalität.

Der dritte wesentliche strategische Punkt in der Entwicklung ist die Bereitschaft, vorzeitig auch Änderungen im System der inneren Sicherheit in Angriff zu nehmen, vor allem in dem Bereich, wo Internationalität selbstverständlich ist. Innere Sicherheit kann nicht mehr abgekoppelt von äußerer Sicherheit gesehen werden. Im Bereich der inneren Sicherheit sind internationale Verflechtungen gegeben, und gerade Österreich ist durch diese Verflechtungen besonders herausgefordert. Globalisierung tritt selbst­verständlich auch im Bereich der Sicherheit auf.

Zum einen hat Europa durch die Terroranschläge vom 11. März 2004 und 7. Juli 2005 deutlich vor Augen geführt bekommen, dass niemand vor solchen Problemen gefeit ist. Zweitens sind die illegale Migration, die organisierte Kriminalität und der Terrorismus insbesondere seit Ende der Teilung Europas internationaler geworden. Sie machen einfach nicht mehr vor Grenzen Halt. Und zum Dritten ist unser Land näher an den


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Feldern der Instabilität im Osten und Südosten Europas, und daher sind wir da zum Teil stärker gefordert als andere EU-Mitgliedstaaten.

Wir sind von der zweiten Welle der organisierten Kriminalität stärker betroffen, aber auch von der illegalen Migrationsbewegung aus dieser Region. Das bedeutet, dass wir beim Thema Sicherheit international denken und handeln müssen. Wir haben daher die Kooperation untereinander verstärkt. Wir wollen die Bedrohung an den Wurzeln packen und negative Auswirkungen verringern. Die internationale Strategie geht in drei Richtungen: zum einen in Richtung Staaten der Nachbarschaft, zweitens in Richtung Partner in der Europäischen Union und zum Dritten in Richtung Länder und Regionen, die Ausgangspunkt oder Transitbereich für Sicherheitsprobleme darstellen.

In den letzten Jahren haben wir ein Netzwerk der Zusammenarbeit geschaffen. Staats­verträge sind abgeschlossen worden, es gibt Staatsverträge mit völlig neuer Qualität. Erst am 1. Dezember ist mit Deutschland ein solcher in Kraft getreten. Wir können gemeinsame Streifen im Grenzbereich gehen, wir können aber auch Täter im anderen Staatsgebiet verfolgen. Auch der Austausch vor allem wichtiger kriminalpolizeilicher Informationen ist in diesem Vertrag beinhaltet.

2005 haben wir die Staatsverträge mit Tschechien und Italien vorangetrieben und die bereits vorhandenen nunmehr in die Praxis umgesetzt.

Ein weiteres Beispiel internationaler Zusammenarbeit ist die Salzburger Gruppe, die die neuen Mitgliedsländer beinhaltet, bei der aber auch schon die Beitrittswerber mit­arbeiten. Die Hauptaufgabe ist eine Vertiefung des gemeinsamen Sicherheitsanliegens in Europa, mit einer echten und intensiven Vorbereitung auf die Standards, die auch in einem Schengen-Raum notwendig sind.

Ein drittes Beispiel, das noch im internationalen Bereich anzuführen ist, ist der Aufbau des Netzwerkes von Verbindungsbeamten in Europa. Zwölf solche Verbindungs­beam­ten sind im Ausland tätig, und zehn ausländische Verbindungsbeamten sind bei uns in Österreich. Dieser Austausch des Wissens der Verbindungsbeamten wird intensiv gepflogen, und unter der österreichischen Präsidentschaft werden wir diese regel­mäßigen Treffen der Verbindungsbeamten vorantreiben.

Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Kooperation ist die Vorbereitung der öster­reichischen Präsidentschaft. Wir haben uns da die Ziele gesetzt, allen Beteiligten, die nach Österreich kommen, eine optimale Sicherheit zu bieten und dabei möglichst wenig die Österreicher, die Bürger dieses Landes einzuschränken. Das ist natürlich sehr schwierig, wir wollen aber auch inhaltlich etwas bewegen.

Die Terroranschläge in London und Madrid haben gezeigt, dass vor weichen Zielen einfach nicht mehr Halt gemacht wird. Das heißt, dass Veranstaltungen, bei denen viele Menschen anzutreffen sind, ganz besonders gefährdet sind. Wir müssen da aufpassen, und wir haben auch mit der neuen digitalen Rufmöglichkeit neue Maßnahmen gesetzt. Wir wollen diese Sicherheit allen, die nach Österreich kommen, und zwar nicht nur während der Präsidentschaft, sondern auch bei Großveran­staltungen, wie zum Beispiel der Fußballeuropameisterschaft, bieten. Ich glaube, dass auch die jetzige Novelle zum SPG Möglichkeiten dafür bietet, denn schon die letzte Novelle mit der Einführung von Videoüberwachung und der Errichtung von Schutz­zonen hat uns zusätzliche Möglichkeiten eröffnet.

Wir wollen vor allem die Bereiche des Einsatz- und Krisenkoordinationszentrums vorantreiben. Diese nationale Möglichkeit haben wir neu geschaffen, und dafür möchte ich ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Redezeit!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch einen Punkt hervorheben: Ich habe gesagt, dass das Ansehen der Exekutive sehr hoch ist. Es hat im Oktober eine Untersuchung, eine Umfrage der Sozialwissenschaftlichen Studien­gesellschaft betreffend das Vertrauen der Österreicher und Österreicherinnen in öffentliche Institutionen gegeben. Dabei hat die Bundesverfassung vor der Polizei gewonnen. Ich glaube, das ist ein Beweis für die Akzeptanz und dafür, dass die Arbeit gut war und die Sicherheit damit garantiert ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

10.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Kößl. Die Redezeit aller, die jetzt an der Debatte teilnehmen, beträgt 5 Minuten. Ich erinnere weiters daran, dass die 10 Minuten Redezeit für das Regierungsmitglied eine Soll- und keine Mussbestimmung ist. – Bitte, Herr Kollege Kößl.

 


10.28.11

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist schon angesprochen worden, dass Österreich eines der sichersten Ländern der Welt ist. Das war es, das ist es, und das wird es auch zukünftig sein, davon bin ich überzeugt. Ich bin deshalb davon über­zeugt, weil wir zeitgerecht auf die geänderten Situationen in Europa reagiert haben, weil wir die Sicherheitsstrukturen den heutigen Anforderungen angepasst haben und weil wir unsere Exekutive für das 21. Jahrhundert fit gemacht haben.

Es ist richtig, es hat auf Grund der geänderten Verhältnisse in Europa eine Krimi­nalitätssteigerung im westlichen Europa gegeben. Was hat sich geändert? – Mit dem Wegfall des Eisernen Vorhangs, mit dem Zusammenrücken der Länder, mit der fortschreitenden Globalisierung, mit dem Wegfall von Visa-Pflichten, mit dem Wegfall von Grenzen beziehungsweise deren Öffnung und auf Grund der erhöhten Mobilität der Bevölkerung in Osteuropa und der sozialen Schieflage, die es zwischen Ost und West gibt, ist eine Völkerwanderung entstanden. Und diese Völkerwanderung hat auch eine starke Steigerung in der Kriminalitätsentwicklung mit sich gebracht.

Der Kriminaltourismus, die organisierte Kriminalität, die Bandenkriminalität, also Krimi­nalität in allen Formen, sind generell in ganz Europa gestiegen, und Österreich ist keine Insel. Natürlich liegt Österreich – das hat die Frau Bundesministerin bereits angesprochen – an einer sehr exponierten Stelle in Europa: Wir sind Drehscheibe zwischen Ost und West. Wir sind natürlich Hauptbetroffene angesichts der steigenden Kriminalität gewesen. Ich möchte dem ÖVP-Innenminister Strasser und ganz beson­ders Frau Innenministerin Prokop dafür danken, dass sie so rasch auf diese Entwicklung reagiert haben.

Eines ist klar: Mit den Vorgaben beziehungsweise den Strukturen der Vergangenheit ist es nicht möglich, die großen Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, und die Menschen in unserem Land haben ein Anrecht, dass wir diese Probleme, die Anfor­derungen und Herausforderungen auch lösen. Der Einbrecher aus dem Nachbarort, aus dem Nachbarbezirk, den es früher gegeben hat, ist Vergangenheit oder ihn gibt es nur mehr in den seltensten Fällen. Heute fährt der Täter Hunderte Kilometer, begeht seine Tat und fährt wieder zurück in seine Heimat. Deshalb mussten die Strukturen im Polizeibereich an die neuen Tathandlungsstrategien angepasst und verändert werden.

Was wurde verändert? – Die internationale Zusammenarbeit wurde wesentlich ver­stärkt. Es wurden, so wie die Frau Bundesministerin bereits angeführt hat, in vielen strategisch wichtigen Ländern Verbindungsbeamte, Polizeiverbindungsbeamte, instal­liert, weil es ganz wesentlich ist, dass die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwi­schen den nationalen und internationalen Polizeiorganisationen auch tatsächlich


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funktionieren. Es hat eine ganz wichtige Änderung mit der Installierung des Bundes­kriminalamtes gegeben. Es wurden sämtliche Spezialeinheiten in das Bundeskrimi­nalamt eingegliedert, denn es ist außerordentlich wichtig, dass man diese organisierte Kriminalität gezielt bekämpft.

Die Neugliederung der Cobra, die Eingliederung der Zollwache in das Innenministerium und die sehr wichtige Einführung der Videoüberwachung sind weitere Meilensteine. Dort, wo die Videoüberwachung bereits eingesetzt wird, hat sie präventiv dazu bei­getragen, dass die Kriminalitätszahlen zurückgegangen sind. Die Zusammenführung der Wachkörper ist bereits angesprochen worden, und die Überschneidungen und Doppel­gleisigkeiten gehören jetzt Gott sei Dank der Vergangenheit an.

Ich glaube, generell kann man sagen, dass durch diese Veränderung die Ausrichtung der Sicherheit in Österreich für die Zukunft auf sehr gutem Wege ist, und ich bin über­zeugt, dass die Beamten – denen diesbezüglich Dank schon ausgesprochen wurde – auch zukünftig sehr gut mit diesen neuen Strukturen umgehen können und werden. Ich bedanke mich für die gute Arbeit meiner Kollegen draußen vor Ort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.33


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.33.39

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten hat die Sicherheit der Menschen in unserer Heimat größte Bedeutung. Das ist kein Lippenbekenntnis, sondern das ist eine Tatsache, die wir in diesem Haus immer wieder unter Beweis gestellt haben. Ich erinnere Sie nur an die Zustimmung zu Schutzzonen und zur Videoüberwachung. Wir werden daher auch heute nach dieser Aktuellen Stunde unsere Zustimmung zur Novelle des Sicher­heitspolizeigesetzes geben, mit der im Gleichgewicht von Rechtsschutz und Sicherheit neue Möglichkeiten zur effektiveren Bekämpfung von Terrorismus und schweren Gewalttaten geschaffen werden. Dazu bedarf es aber des notwendigen Personals.

Meine Damen und Herren, es ist daher befremdlich, dass Sie heute Ihre Sicher­heitspolitik für Österreich bejubeln, obwohl Sie wissen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Sie machen in dieser Aktuellen Stunde das, was die Regierung am besten kann, nämlich den Menschen Sand in die Augen streuen. Herr Molterer! Bei Ihnen hat das anscheinend schon gewirkt. Das ist eine Tatsache! (Abg. Mag. Molterer: Sie machen das, was üblich ist: dagegen stimmen!)

Hohes Haus! Im Jahre 1999 hatten wir in Österreich unter einem SPÖ-Innenminister in etwa 490 000 Straftaten und eine Aufklärungsquote von deutlich über 50 Prozent. Sechs Jahre haben Sie gebraucht, um die Deliktzahl um 30 Prozent steigen zu lassen, nämlich auf 640 000, und die Aufklärungsrate um ein Drittel, also unter 38 Prozent, zu senken. Das ist der falsche Weg, und das führt in Wien dazu, dass nur mehr vier von hundert Einbrüchen aufgeklärt werden. Das ist eine erfolgreiche Sicherheitspolitik? – Das ist eindeutig der falsche Weg, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Dies darf uns auch nicht verwundern, wenn man weiß, dass die ÖVP-Minister seit dem Jahr 2000 mehr als 3 000 Dienstposten vernichtet haben. Sie, Frau Bundesministerin, betreiben Politik mit viel mehr Charme, das gebe ich gerne zu, aber Sie wandeln auf den gleichen Spuren. Sie planen für das Jahr 2006 die Abschaffung von weiteren 950 Bundespolizisten in dieser Republik. Angesichts dessen kämpfen Sie kom­pro­misslos gegen die Gewalt und gegen die Kriminalität, Herr Molterer? – Mit wem werden


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Sie denn das tun? (Abg. Mag. Molterer: Mit Ihnen nicht!) Das frage ich Sie! (Abg. Mag. Molterer: Mit Ihnen nicht! Sie können das nicht!)

Meine Damen und Herren! Angesichts dieser Tatsachen muss man sich doch die Frage stellen, wie die Bundespolizei die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben in Hinkunft bewältigen soll, wenn immer weniger Personal für eine immer größere Zahl von Aufgaben, wie etwa die Sicherung von Sportgroßveranstaltungen, zur Verfügung steht. So ist es für mich eigentlich nicht verwunderlich, Hohes Haus, wenn die Frau Innenministerin auf die absurde Idee kommt, etwa bei Sportgroßveranstaltungen wie der Euro 2008 ausländische Exekutivbeamte einzusetzen. Ich sage Ihnen eines: So haben wir uns bilaterale Polizeiarbeitsübereinkommen nicht vorgestellt. Wie wird denn die österreichische Bevölkerung reagieren, wenn sie beim Sportstadion von aus­ländischen uniformierten Beamten in Empfang genommen wird und auf diese treffen wird? (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Für mich ist das jedenfalls eine bedenkliche und gefährliche Überlegung, und das ist für mich die falsche Sicherheitspolitik, denn das Gewaltmonopol, Hohes Haus, muss eindeutig in den Händen der österreichischen Exekutive bleiben (Abg. Großruck: Die Sozialistische Internationale wird es schon richten!), der ich bei dieser Gelegenheit für ihre Tätigkeit und für ihren Einsatz herzlichst danken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

Die SPÖ fordert daher mit aller Vehemenz eine Personalaufstockung und die effiziente Verbesserung der Sicherheitsstrukturen. (Abg. Mag. Molterer: Das ist die inter­nationale Solidarität!)

Eine Bemerkung noch zur Visa-Affäre: Tausende haben mit zu Unrecht bezogenen Visa in Österreich Unterschlupf gefunden, und Kriminelle treiben da ihr Unwesen. Diese Regierung klärt nicht auf, sondern sie mauert, und es ist unerträglich, meine Damen und Herren, dass Sie sich da gegenseitig die Schuld zuschieben. Was sagen Sie dazu, Frau Bundesministerin, wenn der Außenamtsgeneralsekretär meint, dass Sie die Fachaufsicht bei der Visa-Vergabe haben, und Sie damit zur Schuldigen in dieser Affäre stempelt?

Stimmt es, dass 70 € pro widerrechtlich ausgestelltes Visum geflossen sind und dass bereits mehr als 48 000 solcher widerrechtlicher Visa-Anträge positiv erledigt worden sind? (Abg. Großruck: Wissen Sie mehr, als Sie sagen?) – Das ist so viel wie die gesamte Einwohnerschaft der Stadt St. Pölten.

Frau Innenministerin, die Dimension dieses Skandals wird von Tag zu Tag größer! Das ist ein Faktum. 3 Millionen € sind für die Ausstellung von Visa geflossen. Nicht dabei berücksichtigt ist jene Schadenssumme, die in Österreich durch Visa-Kriminelle, durch die vom Innen- und Außenministerium importierte Kriminalität entstanden ist. Das ist ein Faktum. (Abg. Mag. Molterer: Redezeit!) Ich fordere Sie auf, Frau Innenministerin, klären Sie die Affäre dringlichst auf, und übernehmen Sie Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ.)

10.39


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


10.39.15

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Meinen Damen und Herren! Herr Kollege Parnigoni, der letzte Satz war richtig: „Übernehmen Sie Verantwortung!“ Dieser war hoffentlich an Sie und Ihre Fraktion gerichtet, denn gerade in der Sicherheitspolitik wäre es notwendig, dass auch die Opposition endlich Verantwortung übernimmt und nicht versucht, so wie jetzt,


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Parteipolitik auf Kosten der Sicherheit des Landes zu machen. Das ist die Politik, die Sie hier immer betrieben haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Natürlich – das ist Ihnen zuzugestehen – stimmen Sie bei einigen Maßnahmen, Reformmaßnahmen, wie jetzt beim Sicherheitspolizeigesetz, mit. Aber bei anderen Dingen, wo Ihre linken Ideologen nicht zugeben wollen, dass Sie jahrelang eine verfehlte Politik betrieben haben, sind Sie nicht bereit, über den eigenen linken Schat­ten zu springen.

Sie waren nicht dazu bereit, als es etwa darum gegangen ist, mit einem strengen Asylgesetz den Missbrauch in diesem Bereich zu bekämpfen, indem sichergestellt ist, dass nur mehr jene in Österreich Asyl bekommen, die es wirklich brauchen, weil sie in ihren Heimatländern wirklich verfolgt werden, und nicht solche, die über den Asylanten­status hier irgendwelchen kriminellen Tätigkeiten nachgehen. Sie wissen ganz genau, dass dieser Missbrauch begangen wird, aber Sie sind nicht bereit, diese wichtige Maßnahme für die Sicherheit unseres Landes mitzutragen.

Verantwortung, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, sieht anders aus! Diese Koalitionsregierung nimmt diese Verantwortung seit dem Jahr 2000 ernsthaft und konsequent wahr.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns der Herausforderung in diesem Bereich zu stellen, und das ist zweifellos keine leichte Aufgabe. Es hat die Öffnung der Ost­grenzen gegeben, und gerade in der Ostregion Österreichs sehen wir uns einem Kriminaltourismus gegenüber in der Form, dass organisierte Banden mit dem Reisebus nach Österreich kommen, und zwar nicht Dutzende, sondern Hunderte pro Tag, die hier ihre kriminellen Machenschaften erledigen und dann wieder nach Hause fahren, bestens abgestimmt mit Hehlerorganisationen.

Die Drogenkriminalität ist eine der größten Problematiken. Wir werden ja jetzt wieder überschwemmt von Drogen, die aus den Krisengebieten Asiens bis zu uns kommen.

Und es ist der international agierende Terrorismus, der vor unseren Grenzen – zumin­dest was die Bedrohungssituation anlangt – nicht Halt macht.

Für all diese Bereiche ist es notwendig, Herr Kollege Parnigoni, eine umfassende Sicherheitspolitik zu betreiben, ohne ideologische Scheuklappen. Selbstverständlich ist es notwendig, den Rechtsstaat vor alles zu stellen, keine Frage. Da darf es auch keinen Missbrauch geben. Aber man darf auch nicht hinnehmen, dass die Kriminellen immer zwei, drei Schritte vor dem Rechtsstaat sind, was die Ausrüstung anlangt, was die Technologie oder die Verbindungsmöglichkeiten anlangt. Hier darf der Rechtsstaat vor den Kriminellen nicht weichen, und hier haben wir unserer Exekutive unsere volle Unterstützung zu geben, sowohl was den gesetzlichen Rahmen betrifft als auch bei der Infrastruktur und beim Budget, aber auch was die Rückendeckung für unsere Exe­kutivbeamten anlangt.

Meine Damen und Herren, tun Sie doch nicht so! Sie sagen: Unterstützung ist kein Lippenbekenntnis. – Ja, aber dann müssen wir unseren Exekutivbeamten auch den Rücken stärken! Wenn bei einer Amtshandlung etwas passiert, wenn es Verletzungen gibt, wenn der Verdacht besteht, dass überreagiert worden ist, muss aufgeklärt wer­den; keine Frage. Aber dort, wo das nicht der Fall ist, wo Exekutivbeamte dann durch die Medien gezerrt werden, so als wären sie die Täter und die Kriminellen die Opfer, muss klar und eindeutig festgestellt werden, dass wir unseren Exekutivbeamten bei ihrer schweren Tätigkeit den Rücken stärken, auch wenn sie in der Öffentlichkeit für diese wichtige Arbeit kritisiert werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Meine Damen und Herren, es ist auch notwendig, dass wir der Exekutive ein modernes und zukunftsorientiertes Dienstrecht geben. Deshalb verlangen wir ja – das ist ja auch im Bereich des Bundesheeres notwendig –, dass in dem von uns zu beschließenden Bundesmitarbeitergesetz (Abg. Dr. Niederwieser: Wann?) auf die Besonderheiten des Exekutivdienstes Rücksicht genommen wird, Herr Kollege Niederwieser, weil eben ein Beamtenschema nicht tauglich ist für so einen besonderen Dienst. Und wir wollen selbstverständlich, dass es im öffentlichen Dienst Einsparungen gibt, auch bei den Dienstposten – aber in der Verwaltung und nicht bei der Exekutive, die unsere Sicherheit garantiert.

Und das setzt diese Bundesregierung, das setzt auch die Frau Minister so um, und wir werden sie dabei unterstützen.

Und wenn Sie sagten: Tragen Sie Verantwortung!, dann rate ich Ihnen, gehen Sie einmal in sich, lassen Sie Marx und Murks weg und arbeiten Sie gemeinsam mit uns für die Sicherheit dieses Landes, und zwar mit allen Konsequenzen und auch zukunfts­orientiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – 5 Minuten Redezeit. (Abg. Mag. Molterer: Marx oder Murks, Herr Kollege Pilz?)

 


10.44.18

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Molterer hat darauf hingewiesen, dass sich die Rasterfahndung unter der ÖVP bewährt habe. Ich stelle fest: Es hat bis jetzt keinen einzigen Fall von Raster­fahndung gegeben. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Blamabel!) Ich weiß nicht, wie sich etwas bewähren kann, was es noch nicht gegeben hat. Die Erklärung von Klubobmann Molterer ist kein Beweis für die Qualität der Rasterfahndung, sondern für die sicherheitspolitische Inkompetenz der Österreichischen Volkspartei. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Zum Zweiten: ÖVP, FPÖ, BZÖ und leider zum Teil auch einzelne Sozialdemokraten weisen immer darauf hin, wie viele Kriminelle aus dem Osten und dem Süden kommen. – Ja, unter der ÖVP haben es da einige besonders leicht, denn sie müssen sich nur ein Visum besorgen! Jede Woche kommt eine neue Botschaft dazu, und jede Woche wird mehr bekannt über den illegalen Visa-Handel, der jahrelang vom Außen­ministerium und von der Außenministerin geduldet worden ist. Die illegalen Visa-Händler sind – wissentlich oder unwissentlich – von ÖVP-Politikern und ‑Politikerinnen im Außenministerium und in der Bundesregierung geschützt worden. Hätte es eine seriöse Führung des Außenministeriums gegeben (Abg. Großruck: Wie war das beim Fischer in Deutschland? Da sind Hunderttausende hineingekommen!), wären der Visa-Skandal aufgeklärt und der illegale Visa-Handel vor Jahren gestoppt worden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Das war der grüne Fischer in Deutschland! – Abg. Brosz: In Deutschland hat es einen Untersuchungsausschuss gegeben, Herr Kollege!)

Die Visa-Politik der Österreichischen Volkspartei ist ein Sicherheitsrisiko für die Re­publik Österreich. Der Visa-Skandal beträgt mit heutigem Stand bereits das Fünffache des Visa-Skandals in der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat ein Fünftel gereicht, um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen! Sie tauchen heute noch unter, Sie lassen heute noch zu, dass bis zum heutigen Tag illegal Visa im Zusammenhang mit österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ver­kauft werden.


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Und dann sagen Sie – obwohl Sie die Geldwäsche nicht eindämmen, das kriminelle Geld nicht konfiszieren, keine Deklarationspflicht einführen, den Visa-Handel nicht unter Kontrolle haben –: Wir brauchen Fingerabdrücke und Videodaten von allen unbe­scholtenen Österreicherinnen und Österreichern, weil wir Drogenhändler und Terroris­ten jagen. – Ja glauben Sie, dass Sie mit einer Videokamera bei Kika einen Terroristen finden? Glauben Sie, dass Sie mit einer Videokamera bei MediaMarkt einen Drogen­händler finden? Unterstellen Sie wirklich, dass im MediaMarkt mit Drogen gehandelt wird und sich bei Kika die Terroristen treffen? Und wollen Sie wirklich von allen Österreicherinnen und Österreichern Fingerabdrücke haben, wissend, dass Millionen unbescholtener Österreicherinnen und Österreicher ganz sicherlich bezüglich Zusam­menarbeit mit Terrorismus und Drogenkriminalität absolut unverdächtig sind?

Ich sage: Stoppen Sie einmal die ÖVP-Pannenpolitik, von der Visa-Affäre über die gescheiterte Aufklärung der CIA-Flüge bis hin zu Geldwäsche und kriminellen Aktivitäten bei den internationalen Geldflüssen! Kümmern Sie sich um den Kern der Kriminalität! Unterstützen Sie die Arbeit der Kriminalbeamten und Kriminalbeamtinnen! Schauen Sie im Innenministerium nicht in erster Linie aufs Parteibuch, sondern auf die Qualität der Arbeit bei der Bewältigung der wichtigen sicherheitspolitischen Prob­leme! – Dann ist ein Neustart, ein Neubeginn, eine seriöse Sicherheitspolitik in Österreich möglich.

Herr Klubobmann Molterer, früher hat man in der Sicherheitspolitik noch überlegt: Wenn wir einen Grundrechtseingriff machen und die Überwachung der Privatsphäre, die Totalüberwachung der Menschen in Österreich beim Einkaufen, im öffentlichen Verkehr, in Parkgaragen, mit Videokameras, mit dem Abnehmen von Fingerabdrücken von allen – das sind schwere Eingriffe! – anordnen, ja wollen und dürfen wir so stark in Grundrechte, in die persönliche Sphäre, in die Intimsphäre eingreifen?

Herr Abgeordneter Molterer, die Begriffe Intimsphäre, Schutz der persönlichen Frei­heiten, Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger habe ich bei Ihnen heute kein einziges Mal gehört! Das ist offensichtlich bei einer ehemaligen Freiheitspartei wie der Österreichischen Volkspartei gänzlich verloren gegangen, und auch das sollten wir an dieser Stelle anmerken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Mol­terer: Das ist bei uns eine Selbstverständlichkeit! Darauf brauchen wir nicht hinweisen, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Pilz! Das gehört bei uns zu den Selbstverständlichkeiten!)

10.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Prokop. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.49.45

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Hohes Haus! Ich weiß, dass es nicht üblich ist, sich hier noch einmal zu Wort zu melden, aber ich möchte, weil ich auch persönlich angesprochen war, ganz kurz auf das Thema Visa, Visa-Ausstellung, Visa-Affäre eingehen.

Die Trennung zwischen Fachaufsicht und Dienstaufsicht ist, glaube ich, jedem, der in der Verwaltung tätig ist, klar; ich werde mich daher nicht breiter darüber auslassen.

Seitens der Fachaufsicht ist klarzustellen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Visa ordnungsgemäß auszustellen, und dass eben österreichische und EU-rechtliche Bestimmungen einzuhalten sind.

Auf Grund von Vorkommnissen im Jahre 2002 sind bereits Maßnahmen gesetzt wor­den. Einige möchte ich jetzt ganz klar aufzählen: Erstens wurde im Jahre 2002 eine Einschränkung der Visa-Erteilungsbefugnis beschlossen; das ist mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten. Inhalt: Österreichische Botschaften dürfen Visa nur für jene Personen


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ausstellen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in diesem Staate haben. – Das bedeutet eine starke Einschränkung und jedenfalls eine bessere Möglichkeit, das, was jetzt sozusagen durch die Medien schwirrt, zu unterbinden.

Zum Zweiten hat mit 1. Jänner 2006 eine Sichtvermerksversagung bei Verdacht auf Verbindung zu organisierter Kriminalität und zu Terror zu erfolgen. Mit 1. Jänner 2006 gibt es eine Verpflichtung zur Rückfrage im Bundesministerium für Inneres, eben bei bestimmten Verdachtsmomenten hinsichtlich Schlepperei oder Prostitution. Weiters gibt es darüber hinaus die Verpflichtung, ein Visum persönlich einzureichen und dieses persönlich abzuholen. – Auch das bedeutet eine starke Einschränkung, um eben Verbesserungen zu erzielen.

Was das Administrative anlangt: Es gab eine verstärkte Schulung der Konsular­bediensteten in Visa-Angelegenheiten. Weitere Maßnahmen: Rücksprache mit den Konsularbediensteten; Dokumenten- und Visa-Berater sind gemeinsam mit dem Bun­desministerium für Äußeres in bestimmten Vertretungsbehörden eingesetzt worden. Es gibt eine monatliche gemeinsame Auswertung der eingeführten Statistik von Innen- und Außenministerium; weiters eine Beurteilung der Auffälligkeit bei der Ausstellung von Visa; Beurteilung der Praxis anderer Schengen-Länder, ebenso eine Beurteilung hinsichtlich Migration sowie Kriminalitätsrisiko. Das wird laufend beraten, und es gibt dazu auch ein gemeinsames Prüfteam, das – unangemeldet natürlich – Stichproben macht.

Eingeführt wurde unsererseits bei Visa-Erteilungen eine Rückfrageverpflichtung für 20 Staaten – ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Prüfungen der GKI –, und ebenso gibt es eine Rückfrageverpflichtung für Nigeria und Moldawien.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn hier so genannte Aufdecker Behauptungen von Zahlen in den Raum stellen, so erachte ich es als Verpflichtung eines Staats­bürgers, diese – vermuteten – strafbaren Tatbestände auch zur Anzeige zu bringen. Das ist in dieser Form jedoch nicht geschehen! Wir sind nicht nur bereit dazu, sondern arbeiten diesbezüglich auch ganz eng mit den Justizbehörden zusammen. Und das gilt sowohl für das Innen- als auch das Außenministerium: Alle Unterlagen werden zur Verfügung gestellt!

Nochmals: Wir sind höchst daran interessiert, diese Aufklärung voranzutreiben, das jedoch klar zu trennen von einem politischen Geschehen, wie es zum Beispiel in Deutschland bei der Liberalisierung von Visa-Erteilungen beziehungsweise sogar bei kriminellen Handlungen der Fall war.

Aufklärung ist Aufgabe und Verpflichtung für uns, und wir werden das daher vorantreiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Seine Redezeit: 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


10.53.43

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Gerade diese Wortmeldung hat es wieder gezeigt: Bei einer solchen Innenminis­terin kann man sich sicher fühlen! (Beifall bei der ÖVP.) Danke für diese konsequente Arbeit, für das rechtzeitige Handeln und für diese verlässliche Politik! Das ist das genaue Gegenstück zur Opposition.

Wenn ich etwa nur an den Vorredner Pilz denke, frage ich mich schon, was ist bei ihm größer ist: die Unglaubwürdigkeit oder die Unverfrorenheit? Gegen alle sicher­heits­politischen Gesetze zu stimmen, gleichzeitig aber mehr Sicherheit einzufordern! – So


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geht das sicherlich nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Höchst Eigenartiges kann man auch feststellen, wenn man sich das Verhalten der SPÖ dazu vor Augen führt. Von ihrem Erstredner Parnigoni wurde ganz klar gesagt, dass die SPÖ selbstverständlich für mehr Sicherheit sei. Wenn es jedoch dann darum geht, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und den diesbezüglichen Gesetzesvorlagen zuzustimmen, kommt es von Ihnen von der SPÖ immer wieder zu einem Nein, und zwar zu einem klaren Nein; auch zu einem Nein zur Gewaltprävention. Ich erinnere daran, dass die SPÖ die Zustimmung verweigert hat, als es darum ging, ein Vermummungsverbot bei Demonstranten einzuführen. – So, meine Damen und Herren von der SPÖ, schaffen Sie nicht mehr Sicherheit!

Ebenso erinnern darf ich an das Nein der SPÖ zu modernen Strukturen bei den Sicherheitsabteilungen, bei der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie. Und dieses Ihr Nein findet auch heute seine Fortsetzung!

Wir von den Koalitionsparteien nehmen Integration ernst! Ich nenne Ihnen jetzt eine Zahl, und daran werden Sie erkennen können, meine Damen und Herren, wie unernst die SPÖ dort, wo sie Verantwortung trägt, Sicherheit nimmt. In Wien gab es im Jahr 2003 mehr als 18 000 Einbürgerungen. Und was glauben Sie, in wie vielen Fällen die Stadt Wien ein Nein zu Einbürgerungen mangels Deutschkenntnissen gesagt hat, bei 18 000 positiven Fällen? – Lediglich vier Fälle waren es, so die Stadt Wien, wo es an Deutschkenntnissen mangelte! Da frage ich schon: Ist das ernst zu nehmen? (Abg. Öllinger: Na und?!) – Sie sagen „na und“?! Kollege Öllinger, wir wollen keine Parallelkultur, wir wollen keine Pariser Verhältnisse! Wir nehmen Integration ernst! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das merkt man bei Ihnen!)

Ich werde heute hier auch noch zitieren, was der türkische Außenminister Gül in Deutschland gesagt hat, wie wichtig er Deutschkenntnisse nimmt. Minister Gül ist da weiter als die Grünen in Österreich, sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir sind auch da weder für Pauschalverdächtigungen noch für Pauschal­begnadigun­gen, die Sie von der Opposition heuer im Jubiläumsjahr gefordert haben! Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns (Abg. Öllinger: Sie haben gerade jetzt wieder pauschal verdächtigt!): Wir nehmen Sicherheitsfragen sehr, sehr ernst! – Sie tun das leider nicht! (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Öllinger.)

Immer stimmt ja die SPÖ nicht mit Nein. Stimmt sie aber mit Ja, so ist das mit ordentlichen Krämpfen verbunden. Das letzte Mal beim Asylrecht – na ja, Sie ver­ziehen das Gesicht, Herr Kollege Parnigoni – haben einige erkranken müssen, damit Klubobmann Cap nicht blamiert war. Fragen Sie die Kollegin, unter welcher Krankheit sie damals gelitten hat und wieso sie so unpässlich war, dass sie hier nicht ins Hohe Haus kommen konnte. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ja zur Sicherheit zu sagen ist einfach. Ja zu sagen ist einfach, aber dann eine konsequente Politik zu betreiben, das verlangt auch Mut. Und dieser Mut fehlt Ihnen. (Abg. Parnigoni: Bei sinnvollen Maßnahmen waren wir immer dabei, nur nicht bei unsinnigen!) – Die Asylbestimmungen, die wir hier beschlossen haben, waren sehr sinnvoll, sonst hätten Sie ja nicht zugestimmt, nehme ich an, oder? (Heiterkeit bei der ÖVP.) Andere in Ihrem Klub hatten große Probleme; sie haben das ja auch öffentlich geäußert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich will mich nicht zu lange damit aufhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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Das, was ich Ihnen aber sehr klar sage, ist – weil Sie das auch hier falsch dargestellt haben –: Die Sicherheitspolitik dieser Innenministerin zeitigt Erfolge, meine Damen und Herren. Die Kriminalität ist im Jahr 2005 zurückgegangen, auch in der Bundes­hauptstadt Wien, und gleichzeitig ist die Aufklärungsquote gestiegen. Das ist das Entscheidende: ein Rückgang bei der Kriminalität – trotz dieser vielen zusätzlichen Herausforderungen, die es in der Vergangenheit nicht gegeben hat, die natürlich auch mit der Erweiterung verbunden sind. Die Kriminalität ist zurückgegangen. Warum können Sie nicht einmal zur Kenntnis nehmen, dass es eine positive Entwicklung gibt? Diese hervorragende Bilanz der Innenministerin ist es, die Ihnen vielleicht zu schaffen macht, aber für diese Bilanz sind die Österreicherinnen und Österreicher der Innen­ministerin sicherlich dankbar.

Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, während Sie hier im Parla­ment bei wesentlichen Sicherheitsfragen Ihre Zustimmung nicht gegeben haben, betreiben wir hier eine konsequente Politik. Wir handeln, denn uns ist es sehr wichtig, dass Österreich auch in Zukunft zu einem der sichersten Länder weltweit gehört, und wir sind auch auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet. Schön wäre es, wenn Sie bei allen Gesetzen Ihre Zustimmung geben könnten, aber immerhin sind Sie teilweise bereit mitzugehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.59.17

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wenn man den Kolleginnen und Kollegen der Regierungs­parteien, vor allem der ÖVP, in Bezug auf Sicherheit zuhört – und die Österreicherin­nen und Österreicher haben ja die Möglichkeit, das zu tun –, muss man unweigerlich den Eindruck gewinnen, dass der von Ihnen produzierte Schein mit dem tatsächlichen Sein absolut nichts zu tun hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie stellen sich hier heraus und sagen, Österreich sei sicherer geworden. Schön wäre es! Wir wären auch dafür. Nur: Die Fakten sprechen eine andere Sprache.

Zwischen den Jahren 2000 und 2004 ist die Kriminalitätsrate in Österreich um 25 Pro­zent gestiegen, und zwar unter Innenministern der ÖVP und nicht unter sozialdemokratischen Innenministern. Eine rechtsgerichtete Regierung, die nach außen Law and Order-Politik predigt, hat eine Erhöhung der Kriminalitätsrate in Österreich um 25 Prozent zu verantworten. So schaut Ihre Politik in Österreich aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kriminalität in Österreich ist von 500 000 auf 650 000 Delikte gestiegen. Sie wissen ganz genau, dass Ihnen die Menschen das nicht mehr abnehmen. Wer kennt in seinem Bekanntenkreis nicht jemanden, der von einem Wohnungseinbruch berich­tet? – Ich sage Ihnen ganz offen: Es gibt schon sehr viele Menschen, die resignieren und diese Wohnungseinbrüche gar nicht mehr anzeigen, weil die Rate der Aufklärung durch Ihre Politik von 51 Prozent unter Minister Schlögl auf jetzt 38 Prozent herun­tergefallen ist. Die Menschen vertrauen Ihrer Politik nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde es verwerflich und unverfroren, die geopolitische Lage dafür verantwortlich zu machen. Das hätte man vor 10, 15 Jahren machen können, nämlich auf Grund der Ostöffnung im Jahr 1989. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Eben da haben Sie es nicht gemacht!) In den Jahren 1999 und 2000 hat sich geopolitisch nichts geändert. Es hat sich aber innenpolitisch etwas geändert, nämlich die Politik in Österreich, der Zugang zur Sicherheitspolitik in Österreich. (Abg. Scheibner: Na Gott sei Dank!) Dieser war


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von einer klassischen Einfärbungspolitik jenseits aller fachlichen Qualifikationen, von Personalabbau (Zwischenruf des Abg. Großruck) – 3 000 Planstellen bei Polizei und Gendarmerie weniger – und von Demotivation der Beamtinnen und Beamten – Stichwort Dienstrecht – geprägt. Diese Politik trägt jetzt ihre negativen Früchte, die Sie zu verantworten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen ganz genau, Sie haben in Ihrer Regierungszeit – unter Herrn Minister Stras­ser, Frau Ministerin Prokop hatte noch nicht Gelegenheit dazu – den ländlichen Raum ausgedünnt, was die Gendarmerieposten betrifft. (Abg. Großruck: Das hat der Herr Schlögl gemacht!) Sie wissen ganz genau, dass die Tatsache, dass 119 Posten unter Ihrer Regierungsverantwortung geschlossen werden, dazu geführt hat, dass die Verun­sicherung im ländlichen Raum gestärkt wurde. Sie wissen ganz genau, dass die Gendarmerie jetzt sehr lange braucht, um zum Einsatzort zu gelangen, da es Regionen gibt, wo die Distanz zwischen den Gendarmerieposten 30 bis 40 Kilometer beträgt. (Abg. Schöls: Es gibt überhaupt keine Gendarmerie mehr!) Das ist eine Verunsiche­rungspolitik, die die Bevölkerung in diesem Ausmaß nicht mehr hinnimmt. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Ich sage Ihnen ganz offen: Diese Politik des Wegredens, des Wegschauens nimmt Ihnen niemand mehr ab. Frau Ministerin, das gilt auch für die Visa-Affäre. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihre Jammerei nimmt Ihnen auch niemand mehr ab!) Ich frage Sie hier noch einmal: Wo ist die Kontrolltätigkeit des Innenministeriums bei der Visa-Affäre gewesen? (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Es ist legitim, diese Frage zu stellen. Sie haben sich gerade zu Wort gemeldet, Frau Ministerin. Sie haben gesagt: Da gibt es nichts zu verbergen. – Wenn es nichts zu verbergen gibt, dann würde ich Ihnen raten, unserem vehementen Anliegen auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses zuzustimmen, dann können wir diese ganzen Vorgänge auch parla­mentarisch prüfen. (Abg. Mag. Molterer: Und die Gerichte nehmen Sie nicht ernst?)

Ich sage Ihnen auch Folgendes: In Zeiten einer SPÖ-Alleinregierung unter Bruno Kreisky hat die SPÖ der Opposition sehr viele Möglichkeiten gegeben, einen Unter­suchungsausschuss einzurichten. (Abg. Großruck: Lucona war etwas anderes!) Ich frage mich: Was haben Sie zu verbergen? – Geht das auf die Tätigkeit eines Außenministers Wolfgang Schüssel zurück, oder ist dies sozusagen erst unter Ferrero-Waldner passiert? Sie müssen auch zugegeben, dass ein ehemaliger sozialdemo­kratischer Abgeordneter bereits im Jahr 2001 gewarnt hat. Das ist aktenkundig, das ist auch zugegeben. Deshalb: Stimmen Sie einem Untersuchungsausschuss zu, alle Fakten auf den Tisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Apropos Schein und Sein: Sie, Herr Kollege Molterer, schalten in der „Kronen Zeitung“ Inserate zum Arbeitsmarkt (der Redner hält die genannte Zeitung in die Höhe): Arbeit schaffen für eine sichere Zukunft. – Das ist der Schein. Das Sein ist: höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik. (Abg. Amon: Die Beschäftigung auch, Kollege Darabos!) Bitte ersparen Sie uns solche Inserate bei der Sicherheitspolitik, die Menschen glauben Ihnen nicht mehr! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Tun sie Ihnen weh?)

11.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fauland. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.04.20

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten jetzt fünf Minuten Zeit, gelebte Verunsicherung zu genießen, denn das, was mein Vorredner Kollege


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Darabos hier jetzt abgeliefert hat, entspricht in keiner Weise den Tatsachen, sondern ist einfach die Art der Sozialdemokraten, die Leute mit Negativnachrichten zu verunsichern (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jammern!), alles „totzujammern“ und nur das Negative zu transportieren. Ich denke, wenn die Leute von etwas genug haben, dann sind es Parteien, die immer nur negative Dinge transportieren. Die Leute wollen Lösungen für die Zukunft und kein Gejammer über die Vergangenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn hier Kollege Pilz als großer Datenschützer und dauernder Kritiker von Video­überwachungen, von Rasterfahndungen solche Maßnahmen verhöhnt, dann muss ich sagen, ist es ihm wohl entgangen, dass gerade die Videoüberwachung in London zu einer sehr raschen Identifikation der Attentäter geführt hat (Abg. Öllinger: Sie haben nicht aufgepasst!) und es nur mit diesem Mittel möglich war, sehr schnell festzustellen, welche Personen diese Anschläge wirklich verübt haben.

Nun kommen wir zu Österreich zurück, zum Bereich der österreichischen Kriminalität. Lassen Sie mich einleitend allen Exekutivbeamtinnen und ‑beamten meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen, die in der Phase der sehr schwierigen Umglie­derung, der Zusammenfassung der Wachkörper mit vollem Elan und voller Motivation an einem gemeinsamen Strang gezogen haben. Dieser gemeinsame Strang hat dazu geführt – man sieht das, wenn man sich die Zahl des Jahres 2005 anschaut –, dass die Kriminalität in Österreich trotz der angedeuteten massiven Reduktion an Posten und der Unsicherheit auf der Straße rückläufig ist.

Es gibt einen gesamten Rückgang der Kriminalität von fast 6 Prozent und eine Steige­rung der Aufklärungsquote auf fast 40 Prozent. Gerade in Wien, das ja anscheinend so schrecklich ist, gibt es eine Steigerung der Aufklärungsquote im Bereich der Krimi­nalität von fast 9 Prozent.

Was die Annahme der Videoüberwachung betrifft: In Wien hat es eine Umfrage gegeben, die sehr interessant ist und mit der man sich doch beschäftigen sollte. Zum Ergebnis: 57 Prozent der Wiener fühlen sich durch die Videoüberwachung sicherer. 60 Prozent haben erkannt, dass es mit Videoüberwachung zu einer Abschreckung der möglichen Kriminellen kommt. 81 Prozent – Herr Kollege Pilz, bitte, das ist bemer­kenswert im Hinblick auf Ihre Aussagen – befürworten eine Videoüberwachung im Sinne der Aufklärung von Verbrechen. – Ich denke, das ist eine klare Aussage der österreichischen Bevölkerung mit einem Sample von 1 000. Somit kann man sagen, dass sich die Videoüberwachung einerseits bewährt hat und andererseits von unserer Bevölkerung bestens aufgenommen wurde und jetzt auch ausgebaut wird.

Ausgebaut wird sie in der Gesetzesnovelle, die wir dann danach beschließen werden, in der Erweiterung des Sicherheitspolizeigesetzes, im Bereich der Sicherheit in Fußballstadien und auch an anderen sensiblen Orten. Man sollte die Kirche im Dorf lassen und sagen, dass uns die Sicherheit und die Bevölkerung wichtiger erscheinen als die große Befürchtung eines möglichen Missbrauches von irgendwelchen Daten.

Kommen wir aber abschließend zu einem Punkt, der mir persönlich ein Anliegen ist, weil ja die CIA-Flüge immer noch ein Thema sind. Ich möchte hier zur Klarstellung ein paar Tatsachen präsentieren, um vielleicht für manche den Blick in dieser Causa zu schärfen. Über Österreich gibt es zirka 2 500 bis 3 500 Überflüge pro Tag. Von diesen 2 500 bis 3 500 Überflügen gibt es zirka 300 Überflüge, die eine Genehmigung, eine so genannte ÜFG, benötigen. Realistisch gesehen werden aber davon nur 80 in Kauf genommen.

Unserer kleinen Luftraumüberwachung, die ja in diesem Gebiet auch mit dem Bundes­ministerium für Inneres und mit dem Infrastrukturministerium zusammenarbeitet, ist es als Einziger eines europäischen Staates gelungen, einen solchen Flug zu doku-


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mentieren. Das liegt vor allem – da möchte ich meine Anerkennung aus­sprechen – an den Bediensteten der österreichischen Luftraumüberwachung, die durch Internet­recherche bei 3 500 Flugbewegungen pro Tag gezielt Problemfälle heraus­suchen und diese überprüfen. Nur so war es möglich, das zu dokumentieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das, was bei der Terrorbekämpfung auf uns zukommen wird, ist, diese Zusam­menarbeit mit dem Innenministerium, die es ja schon gibt, zu intensivieren, denn Kollege Pilz hat gefordert, man soll einen Landezwang machen. Einen Landezwang kann das Bundesheer zwar schon machen, aber die Maschine dann mehr oder minder zu durchsuchen ist Sache des BMI. Ich denke, dass wir einerseits bewiesen haben, dass die österreichische Luftraumüberwachung funktioniert, und zwar mit Abfangjägern und nicht ohne, und zweitens, dass wir mit der Intensivierung der Videoüberwachung (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) auf dem besten Weg für die Sicherheit unserer Bevölkerung sind. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.10.05

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Bundes­minis­terin, ich danke Ihnen für die Information, die Sie dem Parlament heute gegeben haben, dass Terrorverdächtige und Personen, die der organisierten Kriminalität ver­dächtigt werden, keine Visa bekommen.

Frau Bundesministerin, Leute, die in organisierte Kriminalität verwickelt sind, können Visa kaufen! Das ist ja der Sukkus dieser ganzen Visa-Affäre, die wir inzwischen mitbekommen haben. Da finde ich es geradezu rührend, wenn die österreichische Innenministerin dem Parlament auf die Frage, was die Maßnahmen in dieser so genannten Visa-Affäre sind, sagt: Es ist eine Anweisung, ein Sichtvermerks­versagungsgrund, Terrorverdächtigen und der organisierten Kriminalität Verdächtigen keine Visa zu geben. Ja no na net, Frau Ministerin! Das war hoffentlich noch nie in Österreich geboten, dass jemand, der des Terrorismus oder der organisierten Krimi­nalität verdächtig ist, ein Visum für Österreich bekommt. Aber sie brauchen es ja nicht. Sie kaufen ja die Visa! (Beifall bei den Grünen.)

Folgendes hat sich in den letzten Tagen und Wochen in Österreich gezeigt: Arme Menschen, die Masse von Menschen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, die ihre Verwandten in Österreich besuchen kommen wollen, oder Studenten, die eine Auslandserfahrung machen wollen, werden von den öster­reichischen Konsulaten schikaniert und tagelang hingehalten. Von diesen wird alles, was möglich ist, abverlangt, und von den anderen wird abkassiert, die kaufen sich die Visa. Das ist österreichische Visa-Politik im 21. Jahrhundert!

Frau Ministerin, Sie erinnern sich sicher noch an die Zeit – nämlich bis vor einigen Jahren noch –, in der Verwandte von jugoslawischen Gastarbeitern nach Österreich kommen konnten. Es herrschte Visa-Freiheit im alten Jugoslawien. Die Bürger keines Staates brauchten damals ein Visum, um nach Österreich zu kommen.

Jetzt, durch diese Art von Politik, wie sie Visa betreffend gemacht wird, kommt es zu Missständen, die Sie wissentlich nicht beheben. Denn – und das wurde heute mehrfach gesagt – die Informationen, die es über vermutlich kriminelle Aktivitäten in Österreichs Konsulaten gibt, sind jetzt nicht nur der Öffentlichkeit, sondern den


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zuständigen Ressorts seit mindestens drei Jahren bekannt, Frau Ministerin. Es ist nach heutigem Wissensstand seit drei Jahren nichts passiert, um tatsächlich einzugreifen.

Das ist der eigentliche Skandal: Nicht, dass einzelne Beamte irgendwo das Gesetz übertreten, das mag vorkommen, sondern dass die Ressorts solche Vorgangsweisen sozusagen dadurch decken, dass sie nicht effizient abgestellt werden, indem einzelne BeamtInnen in einem Konsulat, wenn ihnen eine Fehlleistung nachgewiesen wird, einfach in ein Konsulat eines anderen Landes versetzt werden, ist der Skandal! Ja, Frau Ministerin, ist das Aufklärung? – Nein, in meinen Augen ist das eine fahrlässige Förderung von Visa-Handel, wie sie von höchsten Stellen in Österreich betrieben wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.) Das, Frau Ministerin, gefährdet die Sicherheit in Österreich.

Wenn wir heute unter dem Titel „erfolgreiche Sicherheitspolitik in Österreich“ diese Parlamentssitzung beginnen und dann diese Latte zu Beginn vom Herrn Klubobmann vorgelesen wird, dann kann ich Ihnen sagen: Acht von zehn Punkten sind reines Placebo. Frau Ministerin, ich frage Sie: Was sind Rasterfahndungsmöglichkeiten, die im Übrigen noch nie angewandt wurden, im Vergleich dazu, dass dort, wo Unterlagen dafür vorhanden sind, dass es Fehlverhalten von Seiten der Behörden gibt, wie zum Beispiel in der Frage des Visa-Handels, die Unterlagen nach einem Jahr skartiert werden? – Nach einem Jahr gibt es keine Beweise mehr dafür, was dort passiert ist.

Sie kommen heute her und wollen der österreichischen Bevölkerung weismachen, dass die flächendeckende Fingerabdruckskartei, Genome und alles mögliche andere die Sicherheit des Einzelnen in Österreich oder sein Sicherheitsgefühl verbessern? – Ganz im Gegenteil, Frau Ministerin! Ich würde der österreichischen Bundesregierung empfehlen, sich mit jenen Fragen auseinander zu setzen, die tatsächlich die Sicherheit des Einzelnen und der Einzelnen gefährden (Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen), nämlich mit der Frage der fehlenden Arbeitsplätze, der hohen Arbeits­losigkeit, der Perspektivlosigkeit der Jugendlichen. (Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das sollte Ihnen das erste Anliegen sein, anstatt Tabletten zu verteilen, die Placebo-Effekte bewirken! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

11.15.34Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3635/J bis 3655/J;

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Rechnungshofausschusses: 37/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 3354/AB bis 3453/AB;

Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 3414/AB;

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (1229 d. B.).


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B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 76 betreffend „Wahrung und Schutz der BürgerInnen-Interessen im Rah­men der Errichtung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Klagenfurt“, über­reicht von der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk,

Bürgerinitiative Nr. 29 betreffend „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie und Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.);

Finanzausschuss:

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll (1211 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1259 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/11 (III-179 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/12 (III-185 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005) (1258 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2004 der Bundesregierung (III-188 d.B.);

Kulturausschuss:

Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-190 d.B.);


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Wirtschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeits-inspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2002 (III-186 d.B.).

*****

11.15.46Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Debatte über die Ein­wendungen des Abgeordneten Dr. Josef Cap betreffend die Behandlung des Tages­ordnungspunktes 14 als Punkt 5 sowie die Zusammenfassung der Tagesord­nungs­punkte 12 bis 16.

Ich habe die Redezeit auf 5 Minuten beschränkt. Es gilt im Übrigen die Geschäfts­ordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.16.22

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Rede des Kollegen Cap zur Geschäftsordnung gehört, dass ein Tagesordnungspunkt jetzt herausgenommen werden soll, und zwar im Gegensatz zum vorliegenden Vorschlag, und getrennt debattiert werden soll.

Ich darf auf die Fakten verweisen. Am 28. November haben die Klubdirektoren einen Vorschlag gemacht, dass all diese Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt werden, natürlich mit Zustimmung des SPÖ-Klubdirektors.

Ich darf zum Zweiten darauf verweisen, dass in der Präsidiale am 30. November 2005, also vor wenigen Tagen, alle Beteiligten, auch Herr Kollege Dr. Cap, gemeinsam beschlossen haben, dass alle Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt werden.

Ich darf zum Dritten darauf verweisen, dass am 1. Dezember im zuständigen Ver­fassungsausschuss bekannt war, dass das unter einem verhandelt wird, aber auch dort kein Einspruch der SPÖ erfolgte und das auch nicht debattiert wurde.

Ich möchte daher auch klar begründen, warum wir somit diesen Antrag ablehnen:

Erstens: Es war genug Gelegenheit für eine Fraktion dieses Hauses, eine Änderung der Tagesordnung zu verlangen.

Zum Zweiten: Jeder Abgeordnete kann in der gemeinsamen Debatte auch auf einen speziellen Punkt eingehen. Niemand hindert ihn daran. Man kann also in der Debatte, auch wenn das unter einem verhandelt wird, durchaus speziell auf einen Punkt eingehen.

Zum Dritten – und das ist für mich der schwerwiegendste Punkt –: Wenn man sich gemeinsam in einem schwierigen Kompromiss auf eine Tagesordnung einigt und alle Fraktionen ja dazu sagen, dann soll man diese Vereinbarung auch einhalten, meine Damen und Herren, sonst kommen wir dazu, dass wir jedes Mal dann im Plenum nach einer schon getroffenen Vereinbarung alles wieder aufschnüren. Das ist aus meiner Sicht nicht der richtige Stil, darum bleiben wir dabei. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.18



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129. Sitzung / Seite 48

Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner in dieser Einwendungsdebatte ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.18.30

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ist einmal fest­zuhalten, dass sich erst in der Debatte vom 1. Dezember gezeigt hat, dass es schwer­wiegende Differenzen beim Registerzählungsgesetz gibt und dass die ÖVP nicht bereit war, auch nur annähernd einige unserer Einwendungen ernst zu nehmen und auch zu berücksichtigen. Daher ist es aus diesem Grund natürlich notwendig, einen derart wichtigen Punkt aus einer Anzahl von Punkten herauszulösen, wo man teilweise Übereinstimmung hat, schon alleine im Hinblick auf das Verhältnis der Pro- und Kontraredner, weil das nicht mehr gewährleistet wäre.

Der sachliche Hinweis auf dieses Thema ist allerdings eine ganz andere Geschichte als diese formellen Vorgangsweisen. Es ist ein Faktum, dass hier ein Register­zählungsgesetz geschaffen wird, das in das Schema passt, das Kollege Pilz schon aufgezeigt hat. Es werden wahllos Daten gesammelt, wobei vorgegeben wird, dass sie zu erhöhter Sicherheit beitragen. Im Wesentlichen geht es aber bei diesem Register­zählungsgesetz darum, dass das Melderegister, das Sozialversicherungsregister, die Bildungsanstalten, die Steuerregister, das Arbeitsmarktservice, das Unternehmens­register, das Gebäude- und das Wohnungsregister miteinander verknüpft werden, was für eine Registerzählung nicht notwendig wäre. Das ist ausschließlich notwendig, um im Bundesministerium, das den Schlüssel für alle diese Register erhält, personen­bezogene Daten zu erstellen, was nichts anderes als eine Rasterfahndung auf Vorrat ist, weil als Dienstleister für diesen personenbezogenen Schlüssel ausschließlich das Innenministerium beauftragt ist. Das wäre nicht notwendig, man könnte es bei den Verwaltungsdaten belassen.

Auch da eine Vorgangsweise, die dem Innenministerium in Zukunft Möglichkeiten eröff­net, auch wenn es momentan nicht darf – aber das Außenministerium hätte auch keine Visa ausstellen dürfen. Es passiert dann eben auch die Verknüpfung dieser Daten.

Wollen Sie, dass Ihre Arztdaten, Informationen über Erbkrankheiten, Finanzamtsdaten personenbezogen im Innenministerium zusammenlaufen? – Ich glaube, das ist nicht das, was wir wollen. (Abg. Scheibner: So ein Blödsinn! So ein Unsinn!) Die Vor­gangsweise ist gerechtfertigt, weil Sie keine dieser Einwendungen im Ausschuss gelten haben lassen. Sie wollen auf diese Weise Daten sammeln, wogegen wir uns entsprechend zur Wehr setzen. Daher ist ein eigener Tagesordnungspunkt für dieses weit greifende, in persönliche Rechte eingreifende Gesetz notwendig. Es muss ein eigener Tagesordnungspunkt werden, weil sonst die Diskussion darüber eine Farce wird, vor allem wenn sie versteckt wird hinter anderen verfassungsrechtlich relevanten Gesetzen, die im Einklang zu verhandeln sind.

Es ist auch deswegen notwendig, hier eine Trennung herbeizuführen, weil dieses Thema im Rahmen anderer Punkte, die heute besprochen werden und zum Innen­ministerium ressortieren, diskutiert werden sollte. Es wird ja eine Vielzahl von daten­relevanten Gesetzen behandelt. Es muss doch möglich sein, nach einem Ausschuss, wo sich derartige Diskrepanzen herauskristallisierten, über eine Änderung der Tages­ordnung nachzudenken, weil sich die Diskussion darüber verändert hat und somit die Diskussion in einer anderen Qualität geführt werden muss, als man vorher ange­nommen hat.

Man hat gehofft, dass es ein Einlenken geben wird, aber man hat hier an einer Vor­gangsweise festgehalten, die in einem eigenen Tagesordnungspunkt diskutiert gehört. Und deswegen, glaube ich, ist es notwendig, diese Einwendungsdebatte zu führen. Sie


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129. Sitzung / Seite 49

hat sich aus einer sachbezogenen Diskussion im Ausschuss erst ergeben und ist somit gerechtfertigt. Man muss also in der Lage sein, eine Tagesordnung auf Grund einer Diskussion, die im Ausschuss stattgefunden hat, anzupassen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Scheibner 5 Minu­ten zu uns. – Bitte.

 


11.23.01

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Cap, Herr Kollegen Gusenbauer, war es das jetzt: die Wort­meldung des Abgeordneten Wittmann? (Abg. Dr. Cap: Die war sehr gut! Exzellent!) – Das zu beurteilen, bleibt Ihnen überlassen, aber ich glaube, das war der eigentliche Sinn der ganzen Aktion, dass man endlich den Abgeordneten Wittmann hier auch einmal zu einer halbwegs attraktiven Zeit reden lassen kann, und zwar zu einem Thema, das vielleicht ein bisschen später drangekommen wäre. Sonst kann ich mir keinen anderen Grund vorstellen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Sonst kann ich mir keinen anderen Grund vorstellen.

Ich verstehe das, vielleicht ist er frustriert. Uns macht das nichts, denn seine Aus­sagen, die empörend gewesen sind, haben wir zu anderen Tagesordnungspunkten schon gehört. Wir brauchen das nicht öfter und schon gar nicht hier in Geschäftsordnungsdebatten. Meine Damen und Herren! Das kann wirklich nur der einzige Grund sein. Es gibt keinen anderen Grund!

Einen Vorschlag für diese Tagesordnung, auch für die Zusammenfassung der Tages­ordnungspunkte, um die es hier geht, macht der Klubdirektor. Es gibt einen Vorschlag der Präsidiale. Da war Frau Präsidentin Prammer dabei, da war in Vertretung des Abgeordneten Cap Frau Abgeordnete Wurm dabei. Kollege Cap war in Konferenz­schaltung zugeschaltet zur Präsidiale. Alle haben dieser Tagesordnung zugestimmt.

Dann kam der Verfassungsausschuss (Abg. Dr. Cap: Genau!), bei dem ich dabei war – im Gegensatz zu Ihnen, Kollege Cap. Ich weiß nicht, vielleicht hat es damals auch eine Konferenzschaltung gegeben. Es wurde eine ganz normale Debatte geführt. Man hat gewusst, was auf der Tagesordnung steht. Es hat Kritik der Opposition gegeben, die wir entkräftet haben. Da muss man auch sagen, worum es dabei geht. – Es geht hier um eine Änderung im Volkszählungsbereich, darum, dass man in Zukunft nicht mehr Millionen an Fragebögen ausschicken muss – ein unheimlich großer Verwaltungs­aufwand, ein enormer Aufwand für die Bevölkerung! –, sondern dass man jetzt die technischen Möglichkeiten nützt, um die verschiedenen Daten, die ohnehin separat erhoben werden, zusammenzufassen und daraus die notwendigen Schlüsse, die man sonst aus den Volkszählungen bekommen hätte, zu ziehen.

Selbstverständlich muss alles getan werden, dass Missbrauch verhindert wird. Aber Missbrauch könnte auch in den einzelnen Organisationen stattfinden, und auch dort muss er verhindert werden, soweit das zutage tritt. – Das war einzig und allein die Debatte!

So, und jetzt könnte man noch immer zugeben, dass diese Debatte – die war ganz sachlich und ganz normal – die SPÖ, vor allem den Herrn Wittmann, so aufgewühlt hat, dass er gesagt hat, nein, dass muss er jetzt prominent diskutieren und einen eigenen Tagesordnungspunkt daraus machen. Nur, dieser Ausschuss war am 1. De­zember, also vorige Woche. Bis zum heutigen Tag haben wir von der Empörung nichts gehört. Also das war so ein Spätzünder, könnte man sagen, so ein Empörungs­spätzünder, nämlich erst heute in der Früh. Wahrscheinlich war heute Klubsitzung der SPÖ, und man hat sich überlegt: Wie könnten wir uns da noch entsprechend


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präsentieren? Die einzige Möglichkeit war, eine Einwendungsdebatte zu machen, damit Herr Wittmann hier auch noch reden kann.

Gut, wenn das der einzige Grund gewesen ist, dann sei das jetzt so zugegeben, einen anderen Grund kann es nicht geben. Wir werden selbstverständlich, wie wir, Frau Präsidentin Prammer mit der Frau Abgeordneten Wurm gemeinsam mit uns, in der Präsidiale beschlossen haben, die Tagesordnung auch so genehmigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner in der Geschäftsordnungsdebatte ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Auch er spricht maximal 5 Minuten. – Bitte.

 


11.26.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wittmann hat sicherlich drei Minuten seiner Redezeit dazu verwendet, inhaltlich zu dieser Regierungsvorlage Stellung zu nehmen, und seine Argumente teilen die Grünen. Aber das ist nicht der Punkt. Auch die Grünen lehnen dieses Gesetz mit aller Entschiedenheit ab. Aber, Herr Dr. Wittmann, darum ist es jetzt nicht gegangen, sondern es geht um eine Geschäftsordnungsfrage, und das ist schon zumindest mit großer Sensibilität zu prüfen.

Für die Grünen jedenfalls sind diese Fragen wichtig: Wird ein Konsens in der Präsidiale erzielt, und, wenn ja, wird er respektiert? Das sind für uns auch deswegen wichtige Fragen, weil es ja nicht zuletzt auch im Interesse der jeweiligen Minderheitsfraktionen ist, dass in der Präsidialkonferenz ein Konsens erzielt wird, ein Kompromiss erzielt wird, der dann von allen beteiligten Fraktionen auch getragen wird.

Es wird schon Ausnahmen geben in ganz wichtigen, plötzlich neu auftretenden Fragen; das kann man nie ausschließen. Aber von plötzlich und neu kann hier nicht wirklich die Rede sein. Ich stelle fest, es ist heute der 6. Dezember, die Präsidiale war am 30. No­vember und der Ausschuss am 1. Dezember.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, wenn all diese Punkte richtig gewesen wären, warum das jetzt anders im Plenum verhandelt werden soll als ursprünglich vor­gesehen, dann hätten Sie das am Abend des 1. Dezember den anderen Fraktionen mitteilen können. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass wir auf kurzem Weg eine Einigung in dieser Frage erzielt hätten. Aber jetzt, heute am Morgen damit zu kommen, das Präsidialprotokoll bis heute nicht zu beeinspruchen – nein, es tut mir Leid, aber wir werden dem Antrag der SPÖ nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen, der ÖVP sowie  den Freiheitlichen.)

11.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zu den zwei Abstimmungen, die ich getrennt vornehmen werde.

Wir gelangen zum ersten Antrag, nämlich zur Einwendung, den Punkt 14 der ausge­gebenen Tagesordnung als Punkt 5 zu behandeln.

Wer dieser Vorreihung zustimmt und damit den Einwendungen Rechnung trägt, den bitte ich um ein Zeichen. – Diese Einwendungen finden keine Mehrheit und sind daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Einwendung betreffend die Zusam­men­fassung der Tagesordnungspunkte 12 bis 16.


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Ich bitte jene Abgeordneten, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, für eine getrennte Debatte der beiden Tagesordnungspunkte eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch dieser Antrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

Damit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung einige Mitteilungen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 742/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2005 – Schwärzestes Jahr für Frauen auf dem Arbeitsmarkt dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr aufgerufen werden.

Fristsetzungsantrag

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich teile weiters mit, dass Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 142 Abs. 1 lit. e B-VG gegen den Landeshauptmann von Kärnten eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters haben die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sicht­vermerken und jahrelanges Kontrollversagen von Außen- und Innenministerium ein­zusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und die Abstimmung über diesen Antrag nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 5 bis 7, 8 und 9 sowie 21 bis 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.


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Die Punkte 12 bis 16 werden auch unter einem diskutiert. Darüber wurde in der Abstimmung entschieden.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Ge­staltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 sowie Grüne 117 Minuten.

Darüber entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt. Wir gehen daher so vor.

11.32.521. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geän­dert wird (SPG-Novelle 2006) (1226 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 709/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitskonzept für die EURO 2008 – Sicherheit bei Sportveranstaltungen (1228 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tages­ordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde offenkundig verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz (Abg. Dr. Pilz spricht mit Fraktionskollegen), den ich aus einer Konferenz herausreiße und zum Rednerpult bitte. Seine Wunschredezeit: 7 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


11.33.44

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herzlichen Dank fürs Herausreißen! Ich komme gleich zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Wenn es ein Gesetz dieser Art gibt, ist es immer gut, bei neuen Grundrechtseingriffen, bei neuen Überwachungs­maß­nahmen zu fragen, was die Regierung wissen will, was die Regierung nicht wissen will und was die Regierung ohnehin schon weiß, aber nicht wissen sollte.

Aber ich möchte vorher noch eine kleine Anmerkung zur Sicherheitskultur machen, wie sie in der vorigen Debatte aufgefallen ist. Ich habe die ganz einfache Frage gestellt, ob man mit Videoüberwachungskameras im Möbelhaus Kika Terroristen finden könnte. Und in einem bemerkenswert sachlichen Zwischenruf hat uns Abgeordnete Fekter von der ÖVP darauf hingewiesen: Ja warum nicht, wenn dort welche sind!

Das ist die Art und Weise, wie von der ÖVP heute Sicherheitspolitik betrieben wird. Wir gehen davon aus, dass sich im Möbelhaus Kika keine Terroristen befinden. Die ÖVP


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sagt: Wir können es nicht ausschließen. Diese Wandschränke, diese Versteck­möglichkeiten und so weiter – wir müssen Videodaten haben. Wir können nicht ausschließen, dass sich Drogendealer in Einkaufszentren aufhalten und so weiter.

Also noch einmal zurück zum Anfang. Warum will die Regierung wissen, ob sich Ter­roristen und Drogenhändler an bestimmten Orten aufhalten, wenn fix davon auszu­gehen ist, dass sich dort keine befinden, weil schon die internen Sicherheitsdienste dieser Einrichtungen dafür sorgen werden, dass dort weder mit Drogen gedealt wird noch terroristische Anschläge vorbereitet werden? Und es ist auch wichtig, zu fragen, was die Regierung wissen will, und nicht, was die Kriminalpolizei wissen will, denn die wichtigsten Neuerungen in diesem Sicherheitspolizeigesetz gehen nicht auf Initiativen der Kriminalpolizei zurück.

Die Beamten und Beamtinnen der Kriminalpolizei, deren hohe fachliche Qualifikation für uns alle außer Streit steht, weisen uns seit Monaten, in Einzelfällen sogar seit Jahren darauf hin, dass sie niemals ersucht haben, noch weitere flächendeckende Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Und das hat einen ganz einfachen Grund. Fragen Sie einmal die Beamten und Beamtinnen des Bun­deskriminalamtes! Wenn die jetzt noch Videodaten von Einkaufszentren, von U-Bahnen, von Garagen auswerten müssen, glauben Sie, die haben überhaupt noch irgendeine Chance, mit ihrer Arbeitszeit auszukommen? Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei, insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Vermögensdelikte, sind bereits dermaßen überlastet, dass sie längst an uns, an die Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen, appellieren, mit jedem diffusen Überwachungsinstrument, wo keine gezielte Gruppe beobachtet wird, keine Gruppe von Verdächtigen verfolgt wird, sondern die gesamte Bevölkerung verdächtigt wird, aufzuhören und ihnen nicht zuzumuten, noch mehr Menschen zu überwachen, mit noch geringeren Chancen, irgendwen, von dem sie nicht wissen, wer er ist und welche Straftat er oder sie begangen haben soll, zu finden.

Das Problem ist, dass Sie auf eine bisher unbekannte Art eine völlige Überlastung und Überforderung der Beamtinnen und Beamten mit einem bisher unbekannten, sehr weitgehenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen in Österreich verbinden.

Also was will die Regierung alles wissen? – Alles, was es an Bewegungsdaten in dieser Republik gibt, Rufdatenrückerfassung. Hätte die Kommission der Europäischen Union unsere Justizministerin und unsere Innenministerin nicht daran gehindert, wir hätten eine Zurückverfolgung der Handy-Daten auf drei Jahre. Bewegungsdaten, Sozial­kontakte. – Niemand kann sagen, wozu. Es wird von „Terroristen und Ter­roristinnen“ gesprochen. – Die benützen nicht die Handys unter ihren eigenen Namen!

Mehr als 300 Millionen Menschen waren in Gefahr, dass ihre Daten auf diese Art und Weise überwacht werden. Nicht österreichische Regierungsmitglieder haben ge­schützt, sondern die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.

Wenn es heute noch irgendeinen Partner gibt, der uns hilft, Grundrechte und Privat­sphäre zu schützen, dann sind es die europäischen Einrichtungen wie die Kommission und dann sind es vor allem die Parlamente. Die Parlamente sind der letzte Ort der Grundrechtssicherheit in Europa. Nachdem ein großer Teil insbesondere der konser­vativ geführten, aber manchmal auch der sozialdemokratisch geführten Regierungen im Grundrechtsbereich alte Freiheitsvorstellungen weitgehend aufgegeben hat, sind es nur noch nationale Parlamente und das Europäische Parlament, die Grundrechte schützen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Jetzt stelle ich die Gegenfrage: Was alles will die Regierung nicht wissen? Warum will die Regierung nicht wissen, wer vor drei Jahren ein Visum nach Österreich beantragt hat? Warum werden nach wie vor die Unterlagen über Visa-Anträge an öster-


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reichischen Konsulaten und Botschaften nach einem Jahr vernichtet? Warum kann die Kriminalpolizei hier nichts überprüfen? Warum werden die elektronisch gespeicherten zivilen Luftraumdaten in Österreich als einzigem Staat der Welt nach einer halben Stunde gelöscht? Warum haben wir die elektronischen Überwachungsdaten etwa für CIA-Flüge nur für eine halbe Stunde? – Wir haben die Verpflichtung, diese Daten ein Jahr lang aufzuheben!

Wissen Sie, was die Austro Control unter dem Schutz der österreichischen Bundes­regierung, und hier des Vizekanzlers, aufhebt? – Lochstreifen! 1,2 Millionen Loch­streifen pro Jahr. Wenn Sie heute illegale CIA-Flüge überprüfen wollten – was im Übrigen diese Bundesregierung nach wie vor verweigert –, müssten Angestellte der Austro Control 1,2 Millionen Lochstreifen auswerten, weil Sie sich weigern, diese Sicherheitsdaten auf Computern zu speichern.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Daten der zivilen Luftfahrt, die Flugpläne mehr als fünf Jahre gespeichert! Und die Bundesrepublik Deutschland – wenn Sie es wissen wollten, Frau Innenministerin – könnte uns heute darüber Auskunft geben, welche als zivil getarnte CIA-Flüge von der Bundesrepublik über Österreich statt­gefunden haben. (Abg. Ing. Kapeller: Ja, Fischer und Schily ...!) – Bei uns: Loch­streifen! Kein Problem für Sie: Fingerabdrücke von allen, Handydaten von allen – aber die Flugdaten eine halbe Stunde, die Visadaten ein Jahr. Und von den Gelddaten, den Geldeinfuhrdaten der organisierten Kriminalität, der Mafia und den Financiers der Terroristen wollen Sie überhaupt nichts wissen! Wenn jemand heute in Schwechat mit einem Koffer mit 1 Million Dollar landet, und das sieht der Grenzbeamte: Keine Deklarationspflicht! – Willkommen, Herr Financier! Willkommen 1 Million Dollar!

Ja wenn Sie die Terroristen und die Kriminellen nicht wollen, warum wollen Sie dann das Geld der Kriminellen und der Terroristen und ihrer Financiers? (Abg. Mag. Kogler: Bravo!) Warum verlangen Sie keine Deklaration? Warum geben Sie hier den Anregungen der Europäischen Union und der USA nicht nach? Warum weigern Sie sich, illegale Aktionen über dem österreichischen Luftraum ebenso aufzuklären wie internationale illegale Geldflüsse? Warum ist Österreich nach wie vor ein Paradies für kriminelle Geldwäscher?

Das sind die Fragen, die an die Informationspolitik zu stellen sind. Warum immer nur Fingerabdrücke? Warum immer nur die Daten von unverdächtigen und unbescholtenen Menschen in Österreich – und warum nicht wirklich die sensiblen Daten, dort, wo Kriminalität entsteht, und dort, wo Kriminalität nach Österreich importiert wird? (Beifall bei den Grünen.)

Weil Sie sich auch um diese Luftraumdaten kümmern sollten und weil wir uns darauf verlassen können müssen, dass auch ein Sicherheitspolizeigesetz in einer inter­natio­nalen Kultur von Rechtsstaatlichkeit vollzogen wird, und weil wir für den Vollzug dieses Sicherheitspolizeigesetzes verlässliche Partnerinnen und Partner überall auf der Welt, aber insbesondere in der Europäischen Union und in den USA brauchen, bringen wir einen Antrag zur Unterstützung einer wichtigen sicherheitspolitischen Mission unseres Bundeskanzlers als Entschließungsantrag ein. Ich lese vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollzug der sicherheits­polizeilichen Aufgaben nur auf rechtstaatlicher Grundlage

Der Nationalrat wolle beschließen:


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Der Bundeskanzler möge anlässlich seines bevorstehenden Staatsbesuchs in den Vereinigten Staaten gegenüber seinen GesprächspartnerInnen – insbesondere gegen­über dem Präsidenten der Vereinigten Staaten – betonen, dass die Tätigkeit der öster­reichischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste sowie die Kooperation mit ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten in Österreich aus­schließ­lich auf Grundlage von nationalen und internationalen Normen vollzogen wird. Der Bundeskanzler möge seine GesprächspartnerInnen darauf hinweisen, dass aus öster­reichischer Sicht die nachhaltige Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der EU nur auf der Basis eindeutiger rechtsstaatlicher Prinzipien möglich ist.

*****

Ich erwarte mir – und ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit – eine einstimmige Unterstützung dieses Antrages (Abg. Hornek: Ein Träumer ...!) als Zeichen der Unterstützung der Mission des Bundeskanzlers als künftigem Ratsvorsitzenden am 8. Dezember in Washington und freue mich, Ihnen bereits im Vorhinein für diese Unterstützung danken zu können – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Pilz, ob Ihr Antrag hinreichend unterstützt ist, weiß ich nicht, denn er liegt mir nicht schriftlich vor. (Abg. Mag. Lunacek: Er liegt schon oben!) Ich gehe aber davon aus, dass der Text, den Sie verlesen haben, identisch ist mit dem, der mir jetzt vorgelegt wird, und ich werde nach dem nächsten Redner die Zulassung enunzieren.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.45.45

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit seiner Rede hat Kollege Pilz bewiesen, dass er sich bei der erweiterten Gefahrenerforschung nicht auskennt. (Abg. Steibl: Das ist oft so!) Bei dieser Gesetzesnovellierung geht es nicht um die Videoüberwachung bei Kika, sondern es geht darum, dass schwerwiegenden Gewaltverbrechen zukünftig entweder präventiv begegnet werden kann beziehungs­weise die Ausforschung der Täter erleichtert wird. Für alles, was mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringt, ist es die Aufgabe der Politik, die entsprechenden Rahmen­bedingungen zu schaffen.

Was die Protokollaufzeichnungen angeht, Kollege Pilz, hast du wahrscheinlich etwas nicht verstanden: Es gibt bereits jetzt diese Protokollaufzeichnungen, sie sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen. So steht es auch in dem Abände­rungsantrag zu dieser Gesetzesnovellierung.

Geschätzte Damen und Herren! Richtige und ehrliche Sicherheitspolitik bedeutet, die Herausforderung der Zukunft zu erkennen und sich dieser Herausforderung zu stellen. Eine besonders wichtige Herausforderung kommt auf unser Land im ersten Halbjahr 2006, in dem wir den Ratsvorsitz innehaben, zu. In diesem Zeitraum stehen wir im Schaufenster Europas, und deshalb ist es wichtig, dass man entsprechende gesetz­liche Rahmenbedingungen schafft, damit die Exekutive effizient und rasch handeln kann, wenn es Bedrohungen gegen Staatsbesuche beziehungsweise gegen Persön­lichkeiten des öffentlichen Lebens, die zu uns nach Österreich kommen, gibt.

Zum anderen ist unser Land im Jahr 2008 Austragungsort der Fußball-Europa­meisterschaft. Wir wissen, dass solche Ereignisse nicht nur für Sportinteressierte eine große Anziehungskraft besitzen, sondern auch immer wieder von gewalttätigen Per­sonen besucht werden, und dabei kommen immer wieder unschuldige Menschen zum


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Handkuss. Ich glaube, dass es ebenfalls Aufgabe der öffentlichen Hand ist, jene, die ein Fußballstadion besuchen, entsprechend zu schützen, damit sie dieses Fuß­ballereignis dort ungestört mitverfolgen können.

In beiden Bereichen, sowohl beim Kampf gegen terroristische Bedrohung als auch bei der Gewaltprävention im Rahmen von Großveranstaltungen, ist die heutige Gesetzes­änderung ein Schritt in die richtige Richtung, denn unsere Polizeibeamten brauchen entsprechende gesetzliche Grundlagen, um ihre Arbeit auch effizient und rasch erledigen zu können.

Was beinhaltet diese Gesetzesnovellierung? – Wesentliche Verbesserungen im Be­reich der erweiterten Gefahrenerforschung. Es wird der Exekutive in Zukunft ermög­licht, dass Bild- und Tondaten, die von Privaten aufgenommen werden, verwendet und weiterverarbeitet werden können.

Zulässig wird auch die verdeckte Ermittlung durch Ton- beziehungsweise Videoauf­zeichnungen sein. Diese Möglichkeit ist besonders wichtig, gerade wenn es um Vorfeldaufklärungen im Verfassungsschutz und bei der Terrorismusbekämpfung geht.

Diese erweiterten Möglichkeiten der Gefahrenerforschung sind nur mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten – der durch dieses Gesetz eine ganz wesentliche Besserstellung erfahren wird – gegeben.

Der zweite Teil der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes betrifft die Erhöhung der Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen. Hier wird es zukünftig die Möglichkeit geben, dass bis 500 Meter rund um den Ereignisort Sicherheitsbereiche eingerichtet werden. Es wird auch die Möglichkeit einer Hooligan-Datei geben, und für alle gewalttätigen Personen gibt es im Vorfeld die Möglichkeit der Gefährderansprache. Es ist ganz wichtig, diese Menschen aus der Anonymität herauszuheben und mit ihnen ent­sprechend in Kontakt zu treten, damit ihnen klargemacht wird, welche Situationen eintreten, wenn sie wieder gewalttätig in Erscheinung treten.

Insgesamt können wir mit der Gesetzesänderung sehr zufrieden sein. Wir geben der Polizei damit gute Mittel in die Hand, um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen. Es steht ohne Zweifel fest: Wir nehmen das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst, und wir stehen hinter der Exekutive – für mehr Sicherheit in Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Seine Wunschredezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


11.51.11

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stehen vor der Beschlussfassung einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Es geht dabei tatsächlich, wie es auch von meinem Vorredner angesprochen wurde, um die Präzisierung und Ausweitung der erweiterten Gefahrenforschung. Es geht um Videoüberwachung bei internationalen Veran­staltun­gen, und es geht um die Möglichkeit einer verbesserten Überwachung bei großen Sportveranstaltungen.

Zu Herrn Kollegem Pilz sei nur gesagt: Es ist zwar amüsant, diese angewandte Dialektik zu hören, aber sie war nicht in allen Punkten schlüssig. (Heiterkeit des Abg. Hornek.) Wenn man sich die erweiterte Gefahrenforschung bisher ansieht, dann muss man sagen, dass es in Österreich sehr wenige Fälle gegeben hat – pro Jahr im Schnitt einen –, und das zeigt, dass auch der Staat – in welcher Ausformung immer – sehr behutsam mit diesen Mitteln der Kontrolle und der Überwachung vorgeht. Also Orwell lässt hier nicht grüßen.


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Grundsätzlich ist zu sagen – und das orte ich –, dass es unter dem Eindruck der Ereignisse von „nine/eleven“, aber auch der Terroranschläge in Madrid und in London auch in Österreich eine Sensibilisierung und, ich möchte schon sagen, auch einen sicherheitspolitischen Richtungsstreit gegeben hat und nach wie vor gibt. Die einen meinen, man muss angesichts dieses zweifellos vorhandenen neuen Gefahren­potentials die Grundrechte hintanstellen, gesamtvernachlässigen, beschädigen und dem Staat alle Durchgriffsmöglichkeiten eröffnen. Dieser Richtung, würde ich sagen, gehören eher die Regierungsparteien an. Die anderen meinen, es muss alles so bleiben, wie es ist, oder sogar, dass selbst das möglicherweise schon zu weit geht, wollen also etwas zurückdrehen. Dieser Denkrichtung gehört aus meiner Sicht eher die kleinere Oppositionspartei an.

Wir Sozialdemokraten meinen, es muss auch einen dritten Weg geben, einen Weg, der die Grundrechte zu 100 Prozent gewährleistet, bei dem man sich aber der Gefahren­potentiale bewusst ist und klar für das Gewaltmonopol des Staates – und nur für dieses – eintritt. Das ist aus meiner Sicht der Weg der Mitte, das ist der Weg der Sozialdemokratie, und das ist auch der einzig vernünftige Weg.

Wir haben uns daher entschlossen, diesem Sicherheitspolizeigesetz zuzustimmen, weil es aus unserer Sicht eine Balance bietet zwischen der Aufrechterhaltung der Privat­sphäre für Bürgerinnen und Bürger, der Aufrechterhaltung der Grund- und Menschen­rechte, aber gleichzeitig auch der Gewährleistung, dass die Exekutive auch die Instru­mente in die Hand bekommt, mit denen sie, wenn es notwendig ist, etwaige Bedro­hungen adäquat abwehren kann.

Daher hat die SPÖ in den Verhandlungen zu diesem Sicherheitspolizeigesetz ein 10-Punkte-Programm vorgelegt, das dieser Zielrichtung – Balance zwischen vollem Schutz der Grundrechte und Bekämpfung der Gefahrenpotentiale – gerecht wird. Diese zehn Punkte waren für uns eine Conditio sine qua non, und ich stehe auch nicht an, hier festzuhalten, dass die Innenministerin in diesem Punkt auch diesen berechtigten Forderungen aus unserer Sicht Rechnung getragen hat – nach dem Begutachtungs­entwurf – und dass wir damit zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen können.

Im Zentrum, auch das sei gesagt, steht der so genannte Rechtsschutzbeauftragte – eine jahrelange Forderung der SPÖ, was seine Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und vor allem sein Bestellungsritual betrifft. Dies gewährleistet nämlich, dass er vom Bun­despräsidenten bestellt werden muss. Das war eine zentrale Forderung der SPÖ, und ohne unsere Zustimmung hätte dieser Rechtsschutzbeauftragte auch nicht Realität werden können. Er ist aber ein zentrales Mittel, um diesen Ausgleich zwischen Grundrechten und der Bedrohung, die es möglicherweise gegeben hat, herzustellen.

Ich möchte schon noch ganz kurz kritisch Folgendes hinzufügen: Wenn man vorher schon auf diese Forderungen eingegangen wäre, hätte man sich eine Debatte in der Öffentlichkeit erspart. Wir stehen zu diesem Gesetz, auch wenn es emotional nicht immer leicht fällt. Wenn Herr Klubobmann Molterer hier, auch vor den Fernseh­kameras, in der Aktuellen Stunde Dinge behauptet, wo die SPÖ in der Vergangenheit nicht zugestimmt hätte, dann würde ich schon ein bisschen für Ehrlichkeit und Offenheit auch in der Politik plädieren. (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Wir stehen zu diesem Gesetz, weil es ein gutes Gesetz ist, und Sie werden immer unsere Partnerschaft über Parteigrenzen hinweg, über Oppositions- und Regierungs­grenzen hinweg finden, wenn es sinnvoll für Österreich ist, wenn es sinnvoll für die Sicherheit in Österreich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

11.56



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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, teile ich mit, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vollzug der sicherheitspolizeilichen Aufgaben nur auf rechtsstaatlicher Grundlage hinreichend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht. – Durch ein Versehen der Kanzlei ist mir dieser Antrag nicht vorgelegen, sondern in die Parlamentskanzlei weitergeleitet worden. Also es war nicht der grüne Klub, sondern ich, der den Fehler gemacht hat. – Danke vielmals.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollzug der sicher­heitspolizeilichen Aufgaben nur auf rechtstaatlicher Grundlage

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006) (1226 d.B.).

Mit der vorgeschlagenen Novelle zum SPG soll zur Erfüllung der erweiterten Gefah­renerforschung die verdeckte Ermittlung zulässig gemacht werden. Auch soll es den Sicherheitsbehörden in Zukunft möglich sein, für die erweiterte Gefahrenerforschung personenbezogene Bilddaten zu verwenden, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs rechtmäßig durch Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte ermittelt haben.

Aufgrund der prinzipiell großen Eingriffsnähe des Sicherheitspolizeirechts (wie auch der Regelungen des MBG über die militärischen Nachrichtendienste) muss neben der Notwendigkeit eines funktionierenden Rechtschutz von politischer Seite gegenüber ausländischen Staaten stets betont werden, dass die Besorgung besagter Aufgaben immer auf rechtstaatlichen Grundlagen zu erfolgen hat.

Da strikte Rechtsstaatlichkeit in der Verbrechensbekämpfung zu den wichtigsten ge­meinsamen Grundsätzen der EU gehört, ist es notwendig, Partnern in der Sicher­heitspolitik klar zu machen, dass Entführungen, Folterungen, Geheimlager und illegale Flüge in der europäischen Rechtskultur keinen Platz haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler möge anlässlich seines bevorstehenden Staatsbesuchs in den Ver­einigten Staaten gegenüber seinen GesprächspartnerInnen – insbesondere gegenüber dem Präsidenten der Vereinigten Staaten – betonen, dass die Tätigkeit der öster­reichischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste sowie die Kooperation mit ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten in Österreich aus­schließ­lich auf Grundlage von nationalen und internationalen Normen vollzogen wird. Der Bundeskanzler möge seine GesprächspartnerInnen darauf hinweisen, dass aus österreichischer Sicht die nachhaltige Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der EU nur auf der Basis eindeutiger rechtsstaatlicher Prinzipien möglich ist.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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11.56.55

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist ja heute schon in der Aktuellen Stunde zutage getreten: Diese Bundesregierung, die wir unterstützen, hat sich zum Ziel gesetzt, die Kriminalität zu bekämpfen und die Kriminalität in Österreich zu verringern – im Interesse der Österreicher. Dass die Kriminalität jetzt andere Wege geht oder ein neues Gesicht hat, macht die Kriminalitätsbekämpfung schwieriger als noch vor etlichen Jahren. Vor sieben, acht Jahren hat kein Mensch geglaubt, dass die Europäer Angst vor ter­roristischen Angriffen haben müssen. Die Hooligans haben eine geringe Rolle gespielt. – All das hat an Bedeutung gewonnen, und deshalb müssen wir auch neue Wege gehen, um diese Kriminalität zu bekämpfen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der erweiterten Gefahrenerforschung, die wir heute mit diesem Gesetz beschließen, geht es um diesen neuen Weg. Es geht darum, der Exekutive neue Möglichkeiten zu geben, gerade um terroristische Angriffe aufzudecken. Noch im Vorfeld, wo sie sozusagen noch im Nebelschleier liegen, besteht vielleicht doch die Hoffnung, eine terroristische Gruppierung aufzufinden.

Herr Abgeordneter Dr. Pilz, Ihre Polemik in diesem Zusammenhang ist wirklich völlig unangebracht. Sie glauben, Sie können über alles witzeln und über alles spotten. Das ist aber nicht zum Spotten! Gerade wenn wir in jene Länder schauen, wo es terroris­tische Übergriffe gegeben hat, müssen wir erkennen: Da gab es Opfer an Men­schenleben, und gerade das wollen wir verhindern! Und Sie wissen: In London – das ist zwar nicht genau der Fall, über den wir heute hier reden – war die Videoauf­zeichnung ein wesentlicher Bestandteil jener Mittel, die dazu beigetragen haben, die Terroristen, die Täter ausfindig zu machen. – Wir wollen ganz einfach alles tun, um die Sicherheit der Bevölkerung zu stärken! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist sehr „nett“, dass sich Herr Abgeordneter Pilz Sorgen um die Arbeitszeit der Kriminalpolizei macht, auf der anderen Seite jedoch darüber spöttelt, welche Gedanken wir uns machen, wie wir da vorzugehen haben.

Jetzt ist es zum Beispiel für die Exekutive nicht möglich, als verdeckte Ermittler Video­aufnahmen zu machen, Bildaufzeichnungen zu machen, wenn ihnen etwas suspekt vorkommt. Natürlich muss ein begründeter Verdacht vorliegen, dass es sich um eine verbrecherische Organisation oder um Handlungen, die krimineller Art sind, handelt. Aber dieses Bildmaterial ist sehr wichtig, weil man dann ja auch Vergleiche anstellen kann. Man kann Einsicht nehmen in Karteien, in die Datenbanken und kann schauen: Sind diese Personen schon auffällig? Müssen wir da vorsichtig sein? – Also darum geht es: dass im Vorfeld schon präsumtive Täter entdeckt werden sollen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Dr. Pilz meinte, dass man über die Visa-Affäre hinwegschaue und ihr nicht nachgehe. – Da ist ja ein Gerichtsverfahren anhängig! Es ist nicht nur im Außen­ministerium ein Gremium zuständig, sondern es ist ein Gerichtsverfahren am Straf­gericht anhängig, um zu überprüfen, was es da alles an kriminellen Handlungen gegeben hat, oder ob sich der Verdacht erhärtet hat (Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek), Frau Abgeordnete. Das ist ja alles anhängig. Wir brauchen hier nicht darüber zu diskutieren, dass diesbezüglich etwas außer Acht gelassen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die erweiterte Gefahrenerforschung natürlich ein Eingriff in die Grundrechte ist, das ist völlig klar und auch evident. Aber: Wir müssen uns schon darüber im Klaren sein, dass Freiheit und Sicherheit in einem


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enormen Spannungsfeld stehen und dass Freiheit nur dann gelebt werden kann, wenn auch die Sicherheit gewährleistet ist.

Wir alle wissen: Nach dem 11. September hat sich in New York kein Mensch mehr auf die Straße getraut, weil Angst vor weiteren Anschlägen bestand, das heißt, man hat nichts von Freiheit, wenn die Sicherheit nicht gegeben ist. Und die Sicherheit muss eben auch durch solche Maßnahmen verstärkt werden, wie wir sie heute beschließen.

Gerade weil das ein Eingriff in die Grundrechte ist, haben wir ja auch hier wieder die Einsetzung des Rechtsschutzbeauftragten verankert, damit eine objektive Instanz überprüft: Ist es notwendig, dass die Exekutive diese erweiterte Gefahrenerforschung in Anspruch nimmt oder nicht? – Wir vertrauen dem Rechtsschutzbeauftragten, der überhaupt kein Interesse daran hat, etwas zuzugestehen, was nicht rechtens wäre, sondern der Rechtsschutzbeauftragte ist den Grundrechten verpflichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird auch die Exekutive abwägen: Gibt es nicht andere Möglichkeiten? Ist es nicht schon mit der Observation oder irgendwelchen anderen Maßnahmen getan, um einer Tätergruppe auf die Spur zu kommen? – Diese verdeckte Ermittlung durch Videoaufnahmen ist sozusagen das letzte Mittel, vorbeugend zu wirken.

Ich sehe schon, meine Redezeit ist gleich zu Ende. Ich möchte nur noch erwähnen, dass wir ein wichtiges Expertenhearing bezüglich dieses Gesetzes hatten, an dem für die Grünen Herr Professor Funk teilgenommen hat. Und selbst Herr Professor Funk hatte eigentlich an den Ursachen des Gesetzes – also daran, warum man so etwas macht – nichts auszusetzen, er hat nur gemeint, das Gesetz sei zu wenig determiniert. Aber ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass gerade bei Gefährdungsdelikten oft eine mangelnde Determinierung gegeben ist, weil es nicht möglich ist, die konkreten Sachverhalte ganz genau zu beschreiben.

Im Übrigen – der SPÖ zum Trost –: Schon im Jahre 1999 hat es einen Entwurf, eine Vorlage für die erweiterte Gefahrenerforschung unter einer SPÖ-geführten Regierung gegeben. Daran hat Professor Funk mitgearbeitet! Das heißt, dass auch von dieser Seite keine Bedenken geäußert werden dürften: weder von der SPÖ-Seite noch von Seiten der Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine nachfolgenden Redner werden sicher noch über die Sicherheit bei Sportveranstaltungen reden. – Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Mosaikstein setzen im Bestreben, die Kriminalität zu bekämpfen. Das ist unser erklärtes Ziel! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Prokop zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.04.01

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Hohes Haus! Ich darf auch ganz kurz auf Folgendes eingehen: Ich glaube, mit diesem Gesetz ist es gelungen – und dafür möchte ich ein Danke sagen –, die richtige Balance zwischen den Grundrechten allgemein und dem Grundrecht auf Sicherheit zuwege zu bringen.

Es ist auch darauf – dafür möchte ich auch ein Danke sagen – hingewiesen worden, dass schon bisher sehr sensibel mit den jetzigen Möglichkeiten im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes umgegangen wurde und umgegangen wird.

Ich möchte aber auch eines klarstellen: Herr Abgeordneter Pilz hat gesagt, dass Öster­reich in dem Fall eine Drei-Jahres-Speicherung der Daten wollte. Es ist im Protokoll


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nachlesbar, dass sowohl Frau Kollegin Gastinger als auch ich immer schon bei den Internetdaten für eine Speicherung von sechs Monaten und bei den Rufdaten für eine Speicherung von zwölf Monaten eingetreten sind. So, wie der Beschluss nun aussieht, wurde niemand von der Kommission zurückgepfiffen oder vom Parlament behindert, sondern es ist tatsächlich nunmehr wieder auf die nationale Ebene zurückgebracht worden. Es besteht die Möglichkeit der Speicherung von Daten zwischen 6 und 24 Monaten. Wir haben dann entsprechend zu entscheiden. Ich glaube, auch das ist ein vernünftiger Weg, weil jeder nach seinen Gegebenheiten zu entscheiden hat.

Wir haben mit diesem Gesetz – und darauf, so glaube ich, muss man hinweisen – die Möglichkeit, bei Großveranstaltungen die bestmögliche Sicherheitsgarantie zu geben, und zwar bei Großveranstaltungen verschiedenster Art, aber insbesondere bei Sport­veranstaltungen. Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen der erweiterten Gefahren­erforschung auch verstärkt Terrorprävention zu betreiben. Das ist etwas sehr Wichtiges in der heutigen Situation!

Es sind – und das halte ich auch für sehr wichtig – weiters die Kontrollrechte sehr deutlich ausgebaut worden, nämlich die Kontrollrechte des Rechtsschutzbeauftragten, der an die Verfassung gebunden ist. All das ist international höchst anerkannt und herzeigbar.

Ich möchte zum Schluss ein Danke für die Diskussion im Rahmen dieses Gesetz­werdungsprozesses sagen, ein Danke für die breite Kooperation in diesem Bereich. Ich halte es einfach für notwendig und habe es für notwendig gehalten – auch das Hearing hat dazu beigetragen –, dass Experten ihre Meinung dazu gesagt haben.

Wir werden mit diesen Instrumentarien versuchen, die Sicherheit in Österreich in jeder Form und in jedem Fall zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.06.53

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pilz, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist überflüssig, denn den österreichischen Bundeskanzler aufzufordern, bei seiner Reise in die Vereinigten Staaten Herrn Präsidenten Bush darauf hinzuweisen, dass in Österreich die österreichischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste ausschließlich nach nationalen und inter­nationalen Normen arbeiten, ist überflüssig, denn das ist doch selbstverständlich. – So etwas kann man unterlassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle zum Sicherheits­polizeige­setz stellt eine wichtige Ergänzung dar. Mit den drei großen Bereichen Sportgroß­veranstaltungen, Ermöglichung einer erweiterten Gefahrenerforschung und Stärkung der Rolle des Rechtsschutzbeauftragten wird den künftig in Österreich stattfindenden Großveranstaltungen sowie internationalen Konferenzen Rechnung getragen.

Die EURO 2008 steht vor der Tür, mit ihr eine große Herausforderung im Sicher­heitsbereich. Neben der großen Zahl von Fußballfans gibt es immer wieder kleine Gruppen von mehr oder weniger gewaltbereiten Menschen, die ihren Aggressionen freien Lauf lassen.

Durch die neu geschaffene Möglichkeit der Verordnung einer Sicherheitszone im Umkreis von maximal 500 Metern um den Veranstaltungsort kann eine große Gruppe von Hooligans bereits ausgeschlossen werden. Die zentrale Erfassung und Speiche­rung von Gewalttätern bei Großveranstaltungen – eine so genannte Hooligan-Datei, in


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der sowohl inländische als auch ausländische Hooligans künftig erfasst werden können – wird somit ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Ziel der Maßnahme ist ein rasches Erkennen von Gewalt­potential in- und ausländischer Hooligans und die Entwicklung wirksamer Gegen­strategien zum Schutz der friedfertigen Fans. Dass solche Maßnahmen greifen, zeigt zum Beispiel Großbritannien, wo alle bisher Gewalttätigen aufgezeichnet und von den Veranstaltungen ferngehalten werden.

Im Zuge der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft, aber auch im Hinblick auf künftig zu erwartende internationale Konferenzen ist der Einsatz von Bild- und Tonauf­zeichnungen ein wirkungsvolles Instrument zur erweiterten Gefahrenerforschung. Bei den Terroranschlägen in London, die auf das Schärfste zu verurteilen sind, zeigte sich, dass die Täter auf Grund von Bildaufzeichnungen ausgeforscht und neue Erkenntnisse für die Terrorbekämpfung gewonnen werden konnten.

Durch die zusätzlich geschaffene Möglichkeit der Verwendung von Aufzeichnungen und Datenmaterial Dritter wird den Bedürfnissen der Vorfeldaufklärung und der Terrorismusbekämpfung Rechnung getragen.

Die neuen Maßnahmen stehen unter begleitender Kontrolle des Rechtsschutz­beauf­tragten und seiner zwei Stellvertreter, die ihre Aufgabe unabhängig und weisungsfrei durchführen können. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundes­regierung für fünf Jahre bestellt. Durch die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz werden die Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten erweitert und verfas­sungs­rechtlich verankert.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass für Österreich der Status als eines der sichersten Länder dieser Welt gesichert bleibt und weiterhin für die Zukunft gesichert wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.10

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Parnigoni. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.10.23

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Den Sozialdemokraten – das habe ich heute schon einmal gesagt – geht es bei der Sicherheitspolitik um die Menschen. Es geht aber auch um Ausgewogenheit der Maßnahmen – einerseits all jener Maßnahmen, die der Sicherheit dienen, andererseits muss aber auch der entsprechende Rechtsschutz gewährleistet sein.

Der Exekutive die notwendigen Instrumente in die Hand zu geben, das ist das eine. Das haben wir bei der Einrichtung der Schutzzonen getan, das haben wir auch bei der Videoüberwachung von speziell gekennzeichneten Plätzen getan. Jetzt gibt es die neuen Möglichkeiten, etwa bei Großveranstaltungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und eine Hooligan-Datei anzulegen. Man kann nun auch eine erweiterte Gefahrenerforschung vornehmen, um bessere Terrorismusbekämpfung betreiben zu können.

Die Grundrechte sind uns sehr wichtig. Daher muss – wie mein Vorredner gerade ausgeführt hat – dieser Rechtsschutzbeauftragte, der unabhängig und verfas­sungsrechtlich abgesichert ist, alle Möglichkeiten haben, allfällige Maßnahmen zu überprüfen, zu genehmigen, abzubrechen oder den Auftrag auf Dateilöschung zu erteilen.

Uns ist wichtig, dass wir ein solches Instrument auch im Bereich der Justiz, aber auch im Bereich der Landesverteidigung haben. Wir wollen allenfalls eine Zusam­­men-


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führung dieser Rechtsschutzbeauftragten in eine Institution – ähnlich dem Rechnungs­hof.

Meine Damen und Herren, auch noch anzumerken ist: Bei all den neuen Möglichkeiten für die Exekutive ist ganz klar und wichtig, dass sie das notwendige Personal haben muss, um diesen Aufgaben nachkommen zu können. Ohne das geht es nicht!

Wie viele Schutzzonen haben wir denn wirklich? Wie viele Plätze werden denn derzeit überwacht? Wie viel Personal steht denn dafür zur Verfügung? – Das muss doch auch ein Teil dieser Politik sein.

Letzter Punkt. Kollegin Partik-Pablé, Ihre Ausführungen haben mich etwas verwirrt. Sie haben gesagt, dass sich die geopolitische Lage vor etlichen Jahren verändert hat. Sie hat sich eindeutig 1989, vor 16 Jahren verändert. Danach ist es auch zu einer deutlichen Steigerung der Delikte gekommen.

Dies hat man aber bis Ende der neunziger Jahre in den Griff bekommen. Und jetzt, Frau Kollegin Partik-Pablé, sind Sie mit Schuld daran, dass wir in Österreich eine derart schlechte Kriminalstatistik und eine sehr niedrige Aufklärungsrate haben, weil Sie mit dazu beigetragen haben, dass wir um 3 000 Exekutivbeamte weniger haben. Sie betreiben ebenso eine falsche Politik wie die Frau Innenminister. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Fauland. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.13.16

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Wenn Kollege Parnigoni hier von rückläufigen Zahlen von Beamten spricht, möchte ich ihm nur mitteilen, damit er heute vielleicht etwas besser schläft, dass derzeit 800 Exekutivbeamte in Ausbildung sind, die sehr bald zur Erhöhung der Sicherheit in Österreich zur Verfügung stehen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Und wie viele sind in Pension gegangen?)

Man darf auch nicht aus den Augen verlieren, dass bei der Kriminalität, vor allem was die Einbruchsdelikte betrifft, die sehr wohl durch die Öffnung der Grenzen ableitbar sind, nicht viel getan wird. Und da ist gerade Ihre Partei eine, die nicht besonders restriktiv gegen solche Dinge vorgeht.

Was das neue Sicherheitspolizeigesetz angeht, so möchte ich ein wenig auf die Sport­veranstaltungen eingehen. Es ist bedauerlich, dass es für die Österreicherinnen und Österreicher, zum Beispiel für eine Mutter mit ihrem Kind, die sich ein Fußballspiel anschauen wollen, nicht mehr möglich ist, das in sicherer Art und Weise zu tun.

Die Gewaltbereitschaft durch organisierte Gruppen, deren einzige Absicht es ist, sich nicht das Fußballspiel anzuschauen, sondern im Stadion zu randalieren, ist eminent hoch. Um dem zu begegnen bietet dieses neue Sicherheitspolizeigesetz unterschiedliche Lösungsansätze.

Für mich ist ein sehr wesentlicher Lösungsansatz die so genannte Gefähr­der­ansprache, die es jetzt dem Exekutivbeamten ermöglicht, jemanden nicht nur auf Grund der persönlichen Erfahrung und aus dem Bauch heraus wegzuweisen, sondern ihm die Rechtsgrundlage gibt, so etwas überhaupt zu tun. Damit schafft man die Möglichkeit, 500 Meter rund um ein Stadion die Sicherheit zu erhöhen.

Nichtsdestotrotz sind wir uns sehr wohl dessen bewusst – Kollege Maier hat das im Ausschuss angesprochen –, dass es weitere Probleme im Bereich von öffentlichen Plätzen gibt, wo unreglementiert auf Videowalls für die Zuseher Übertragungen


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stattfinden. Auch da ist die Exekutive aufgerufen, durch mehr Präsenz für Ruhe zu sorgen.

Aber die Konzentration von Leuten in einem Stadion, wo 20 000 bis 50 000 Menschen an einem Ort sind, ist viel, viel höher einzuschätzen. Da ist es aber meiner Meinung nach wichtig, dass sich die Bundesliga oder der ÖFB oder eben die Veranstalter bei anderen Sportereignissen der Problematik der Gewaltbereitschaft einzelner Gruppen wirklich bewusst sind und auch konstruktiv mit dem Innenministerium zusammen­arbeiten, damit es zu einer leichteren Anwendung der Maßnahmen gerade bei Stadienverboten kommt. Man muss natürlich aus betriebswirtschaftlichen Gründen immer zwischen dem abwägen, was man den Fans zumuten kann, und dem, was noch vertretbar ist.

Aber derzeit kann ich von Ihrer Seite noch nicht ganz den Willen erkennen, die Frau Innenministerin in dieser Frage hundertprozentig zu unterstützen. Ich glaube, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Ich habe vollstes Vertrauen in die Frau Innenministerin, dass sie auch dieses Problem in den Griff bekommen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.16.37

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Alltag eines Kriminalpolizisten sieht so aus, dass er vermehrt mit Tätern konfrontiert ist, die zwar alle Rechte, aber keine Pflichten kennen. Das Gewaltpotential nimmt permanent zu. Es gibt unbeugsame Personen, furchtbare Situationen, die von den Polizisten, von unseren Kolleginnen und Kollegen innerhalb weniger Sekunden gelöst werden müssen, ohne dass sie in einem Buch nachsehen dürfen, ohne dass sie Rechtsgutachten einholen können.

Ich denke, es ist heute wieder so weit, dass Präventionsmaßnahmen beschlossen werden, die gewährleisten, dass im Vorfeld Straftaten verhindert werden können, eben bevor sie stattfinden. Jede verhinderte Straftat braucht nicht aufgeklärt zu werden. Vor allem verursacht aber jede Straftat, die geschehen ist, Leid – Leid, das Menschen widerfährt.

Man kann Straftaten aufklären, aber das subjektive Sicherheitsgefühl kann man Men­schen nie wieder zurückgeben. Ich als Kriminalpolizist meine, dass es wichtig ist, alle Maßnahmen, die ein Rechtsstaat ermöglicht, präventiv anzuwenden, damit genau solche Straftaten verhindert werden, damit sie eben nicht geschehen. Ich denke, es ist allemal besser für die Menschen, dass sie vor solchen Straftaten geschützt werden.

Ich möchte noch ganz kurz Kollegen Pilz ansprechen. Ich konnte ihm nicht folgen, als er sagte, in Möbelhäusern könnten keine terroristischen Anschläge geschehen bezie­hungsweise keine Terroristen sein. Der Alltag, die Realität beweist etwas anderes. Ich konnte ihm nicht folgen, als er behauptete, die Kriminalpolizei wolle keine Präventiv­maßnahmen, wie sie heute beschlossen werden. Ich weiß nicht, mit welchen Kriminalpolizisten er spricht. Ich denke, Herr Kollege Pilz, Ihre Sicherheitspolitik ist ein Lobbying für diejenigen, die unsere Gesellschaft gefährden. (Abg. Dr. Van der Bellen: Was zum Teufel heißt „Lobbying für diejenigen, die unsere Gesellschaft gefährden“? Sparen Sie sich das!)

Zum Abschluss möchte ich noch eines sagen – und das werde ich nachher noch einmal tun –: Österreich ist im internationalen Vergleich gesehen ein sicheres Land, ein sauberes Land, ein ordentliches Land und ein Land mit unvergleichbarer Lebens-


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qualität. Sogar Firmen, wie erst gestern wieder bekannt wurde, entscheiden sich auf Grund dieser Lebensqualität für den Standort Österreich. Das ist unser Österreich: lebens- und liebenswert! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Pilz – demonstrativ Beifall spendend –: Bravo!)

 


12.19.09

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Sehr geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kollege Fauland, es ist richtig, dass sich in der Polizeischule 500 Schülerinnen und Schüler in Ausbildung befinden – leider nicht 800 –, aber es dauert immerhin zwei Jahre, bis sie zur Verfügung stehen werden. (Zwischenruf des Abg. Schöls.) Zwischenzeitlich gehen aber 700 Beamtinnen und Beamte in Pension. Und heute wird von der Regierungsmehrheit ein Stellenplan beschlossen, der uns ein Minus von 950 Beamtinnen und Beamten bringen wird. (Abg. Parnigoni: Das ist ja unglaublich!)

Meine Damen und Herren, lassen wir die Kirche im Dorf! Es fehlen österreichweit Exekutivbeamte, allein in Wien sind es 1 000 Beamtinnen und Beamte. Es gibt also hier noch einiges zu tun.

Frau Bundesministerin, es geht in dieser Sicherheitspolizeigesetz-Novelle – Sie haben davon schon gesprochen – um Prävention, um präventive Überwachungsmaßnahmen bei Sportveranstaltungen und bei internationalen Veranstaltungen, insbesondere um die verstärkte Vorsorge gegen terroristische Aktivitäten. Im Vordergrund steht da die internationale Zusammenarbeit. Unser konstruktiver Beitrag ist da gefragt. Wir müssen weiterhin ein verlässlicher, berechenbarer Partner in Europa bleiben, und dafür haben wir österreichweit die sicherheitspolizeilichen Voraussetzungen zu schaffen.

Da ist noch viel zu tun, Frau Bundesministerin. Unsere Unterstützung haben Sie dabei. Ich kann Ihnen nur empfehlen, unsere Vorschläge und Anregungen in Ihre konzeptiven Überlegungen mit einzubinden, was Sie ja bei der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle getan haben. Unser Forderungskatalog hat in diese Novelle Eingang gefunden. Im Mittelpunkt steht der Rechtsschutzbeauftragte, ausgestattet mit umfassenden Befug­nissen, mit einer verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit und Weisungs­freiheit.

Die Institution des Rechtsschutzbeauftragten wollen wir, meine Damen und Herren, auch im Rahmen des österreichischen Bundesheeres in Form eines begleitenden Rechtsschutzes – und zwar so umfassend wie bisher – auf einer breiten Basis einrichten. Wir werden einen diesbezüglichen Forderungskatalog dem Bundesminister für Landesverteidigung zukommen lassen. Uns geht es um eine Verbesserung der Sicherheit. Wir sind bereit, konstruktiv im Interesse der Sicherheit der Österreiche­rinnen und Österreicher mit Ihnen, Frau Bundesministerin, zusammenzuarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.22.06

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir alle können in den Medien international gewalttätige Ausschreitungen und terroristische Anschläge beobachten. Zum Glück ist Österreich – das können wir sagen – bisher von einer Ausuferung der Gewalt ver-


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schont geblieben. Wir dürfen aber nicht untätig zusehen, sondern müssen Maßnahmen setzen, um einer Eskalation, wie es sie in anderen EU-Ländern bereits gab, vor­zubeugen. Mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz tun wir dies.

Gerade im Hinblick auf die kommende EU-Präsidentschaft Österreichs, aber auch im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft in Österreich müssen wir jetzt handeln. Europaweit ist eines der vorrangigsten Ziele, Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Terrorismus und von gewalttätigen Ausschreitungen zu setzen.

Mit diesem Gesetz geben wir den Sicherheitsbehörden die Mittel in die Hand, um gewalt­tätigen Auseinandersetzungen wirksam begegnen zu können.

Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen bei Großveranstaltungen stellen immer wieder ein großes Problem dar. Mit diesem neuen Gesetz kann künftig mittels Verordnung im Umkreis von 500 Metern um den Veranstaltungsort, zum Beispiel ein Stadion, ein Sicherheitsbereich geschaffen werden.

Es ist auch geplant, eine so genannte Hooligan-Datei anzulegen. Diese ist meiner Meinung nach gerade im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft sehr wichtig. Mit Hilfe dieser neuen Datei können amtsbekannte Hooligans rasch identifiziert und nötigenfalls vom Veranstaltungsort weggewiesen werden. In dieser Datei werden auch gewaltbereite ausländische Fans vermerkt sein, denn wir brauchen auch in Zukunft sichere Stadien, in welche die Fußballbegeisterten gerne kommen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, um die Bestimmungen des Sicher­heitspolizeigesetzes auf die Terrorbekämpfung und auch auf die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten rund um Stadien ausdehnen zu können, ist es wichtig, dass bei dieser Sicherheitspolizeigesetz-Novelle auch im Parlament ein Konsens gefunden wird. Ich freue mich, dass die SPÖ dieser Gesetznovelle bereits im Innenausschuss zugestimmt hat. Aber ich verstehe überhaupt nicht, dass die Grünen da dagegen sein können.

Es soll mit dieser Novelle keineswegs die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verletzt werden, sondern im Gegenteil: Diese Novelle sorgt für mehr Sicherheit und beugt gewaltsamen Ausschreitungen und Terroranschlägen vor. Die vorgesehenen Maßnahmen werden der begleitenden Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten unterliegen. Die persönliche Freiheit der rechtschaffenen Menschen in Österreich wird damit in keiner Weise eingeschränkt werden. Ich gebe dieser Novelle gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.25.00

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz weist eine Reihe von Punkten auf, die eines kritischen Einwands bedürfen. Es hat im Hearing zum Sicherheits­polizeigesetz Professor Adamovich gesagt, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein sehr schwieriges und die Grenzziehung nie ganz einfach sei und dass gegebenen­falls der Verfassungsgerichtshof in dieser Causa wird entscheiden müssen. Er meinte des Weiteren, dass er zwar evidente grundrechtliche Verstöße nicht finden könne, was aber nicht heiße, dass es sie nicht gebe, denn insbesondere im Sicherheitspolizei­gesetz sei die Determinierung besonders schwierig und es werde in Grundsätze ten­denziell eingegriffen, aber man könne nicht alles mit der Institution des Rechts­schutzbeauftragten ausgleichen.


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So ähnlich hat auch Professor Funk argumentiert, der gesagt hat, dass die Ge­fahrenprognose diffus und spekulativ sei und viele Begriffsbestimmungen auf Beliebigkeit hinausliefen.

In ähnlicher Weise hat auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes argumen­tiert, der insbesondere in Bezug auf den Bereich der vorgelagerten Gefahren­erfor­schung gemeint hat, dass weitere Ausdehnungen besonders sorgfältig im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen seien.

Auch der Datenschutzrat hat ähnliche Einwände vorgebracht. Er hat gesagt, dass in Zukunft das Instrument des so genannten verdeckten Ermittlers im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung sehr problematisch sei, weil bei der Einführung der erweiterten Gefahrenerforschung der Gesetzgeber seinerseits ganz bewusst das Instrumentarium auf jenes der Observation beschränkt habe, weil schon die Obser­vation selbst ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre sei.

Das heißt: Dem Rechtschutzbeauftragten ist von vornherein ein sehr hohes Maß an Verantwortung aufgebürdet, weil er a priori sehr komplexe und sehr diffuse Sach­verhalte wird beurteilen müssen. Daher stellt sich nicht nur die Frage der Effizienz des Rechtsschutzbeauftragten, der allein den gesamten Polizeiapparat wird kontrollieren müssen, wenn er nicht zur Farce verkommen will und verkommen soll.

Grundsätzlich stellt sich daher angesichts der Erfahrungen mit Operation Spring und Ähnlichem die Frage, ob es nicht klüger gewesen wäre, sachliche Eingriffsgründe für die Polizei zu normieren, die auch diese schützt, damit nicht letzten Endes die Polizisten dafür geradestehen müssen, was der Gesetzgeber versäumt hat, und damit nicht die sukzessive Einschränkung der Freiheitsrechte dort endet, wo im so ge­nannten Kampf gegen den Terrorismus ein völlig Unbeteiligter durch gezielten Kopf­schuss der Polizei, staatlich legitimiert, hingerichtet wird. Das ist die Kehrseite des Londoner Kampfes gegen den Terrorismus. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.28.00

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Es geht bei dieser Novelle um Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen; viele von meinen Vorrednern haben dafür das Wort „Präventionsmaßnahmen“ verwendet. Jeder, der des Öfteren am Fuß­ballplatz ist, erlebt etwa bei Spielen der Bundesliga – aber das beginnt ja schon in den unteren Ligen – Störaktionen. Man kann diese Störenfriede Hooligans, Randalierer oder wie auch immer nennen.

Gerade für ein solches Großereignis wie die Fußball-Europameisterschaft 2008, die in Österreich und in der Schweiz stattfindet, müssen wir dementsprechend vorbereitet sein.

Vorbereitungen zu treffen heißt natürlich auch, dass wir uns anschauen, wie es andere Länder machen, und im Jahre 2006 wird es dafür ein sehr gutes Lehrbeispiel geben, nämlich die Weltmeisterschaft in unserem Nachbarland Deutschland. Wichtig wird dabei sein – und dafür hat die Frau Bundesministerin Sorge getragen –, dass unsere Beamten mit den deutschen Kollegen ihre Erfahrungen austauschen, dass sie die Probleme, mit denen die Deutschen konfrontiert werden, analysieren.

Wichtige Maßnahmen sind die Anlegung einer Hooligan-Datei und die Schaffung eines Sicherheitsbereichs im Umkreis von 500 Metern um den Veranstaltungsort, zum Beispiel um das Stadion.


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Aber es gibt gerade bei solch großen Turnieren das Problem, dass die Fans nicht nur ins Stadion kommen, sondern sich auch in vielen Gastgärten versammeln, wo es eine Videowall gibt. Man wird in Deutschland ganz genau beobachten, ob es bei diesen Ansammlungen von Leuten zu Problemen kommt und wie man damit am besten umgeht. Es gibt bereits jetzt – das zur Beruhigung für so manchen, der das als das ganz große Problem sieht – zahlreiche Maßnahmen, die die Exekutive in solch einem Fall ergreifen kann.

Wichtig ist, dass die Europameisterschaft erfolgreich wird und dass es für die Fans angenehm ist, in Stadien zu gehen, und sie nicht über allerlei Sicherheitshürden stürzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.30.38

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich habe es bemerkenswert gefunden, dass laut Regierungsvorlage beziehungsweise Bericht des Ausschusses die erste Begründung für dieses Gesetz heißt, „Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können“. Immerhin haben jetzt ein paar Redner dazu schon etwas gesagt, aber die ganze Diskussion geht schwerpunktmäßig um etwas völlig anderes. Es lässt sich der Eindruck nicht ganz verdecken, indem man sozusagen den Mantel der Fußball-Europameisterschaft 2008 darüber legt, dass da Maßnahmen beschlossen werden, die in ganz anderen Bereichen greifen sollen, denn für ein Großereignis könnte man diese Maßnahmen befristet für eben dieses beschließen und nicht, wie das in dieser Novelle der Fall ist, unbefristet.

Wenn es, wie es heißt, auch darum geht, in Österreich die Gewalt bei Sport­veran­staltungen, insbesondere bei Fußballereignissen, einzudämmen, dann stellt sich die Frage: Was ist jetzt Realität?

Da ich regelmäßig bei Fußballspielen der Bundesliga dabei bin, mir dort die Karten kaufe und nicht im VIP-Bereich bin, kann ich ein bisschen mehr mitkriegen, was da vor sich geht. (Abg. Dr. Cap: Anhänger von?) – Geplagterweise von Austria Wien. – Aber zurück zum Sportereignis: Letztes Wiener Derby: Austria gegen Rapid. In Anbetracht der Ereignisse rundherum, die es da gab, stellt sich die Frage, ob es mehr Möglichkeiten für die Exekutive bräuchte, um wirksam eingreifen zu können.

Was hat sich dort abgespielt? – Es hätte beinahe kein Spiel gegeben, weil im Stadion zu Beginn ungefähr 50 Leuchtraketen auf die Spieler abgeschossen worden sind, und zwar nach einer Eskalation, die im Vorfeld stattgefunden hat, und zwar hat ein Spieler von Austria Wien nach einem brutalen Foul völlig inakzeptabel reagiert und hat ein brutales Foul an einem Rapid-Stürmer inszeniert. Dieser hat sich mit Schals abbilden lassen, wo diese Foul-Szene drauf war und wo er darüber gejubelt hat. Das ist übrigens auch von den Vereinen geduldet worden. Da stellt sich schon die Frage: Wo wurde da eingegriffen, wo wurde da gesagt: Schluss damit, das geht nicht!?

Dieser Spieler hat sich – das kann man im „Kurier“ nachlesen – den polizeilichen Einvernahmen entzogen, er ist zu diesen nicht erschienen. Obwohl die Polizei genau weiß, dass er jeden zweiten Samstag im Horr-Stadion anzutreffen ist, findet es die Polizei nicht der Mühe wert, dorthin zu gehen und ihn dort zu befragen. Ich denke, dass die Möglichkeit, sich der Einvernahme zu entziehen, sehr beschränkt wäre, wenn dieser Spieler schlicht und einfach beim nächsten Meisterschaftsspiel nicht mitmachen könnte, weil er von der Polizei vernommen wird. Aber diese Maßnahme wird im


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Moment nicht ergriffen. Man könnte sehr wohl Druck machen und verhindern, dass es zu solchen Szenen kommt.

Was ist denn dort dann nach dem Spiel vorgefallen? – Ich bin dann vom Stadion mit einem öffentlichen Verkehrsmittel auf den Reumannplatz gefahren. Auf dieser Strecke ist ungefähr 15 Mal die Straßenbahn zum Stehen gekommen, weil mitfahrende Fans alle 5 Meter die Handbremse gezogen haben. Diese Fahrt wurde sehr wohl von der Polizei begleitet, es gab aber für diese offenbar keinen Grund, einzuschreiten. (Abg. Hornek: Was haben Sie getan?) – Hören Sie jetzt zu!

Als die Fans am Reumannplatz ausgestiegen sind, sind die Rädelsführer – und das hat man aus der Straßenbahn ganz genau sehen können – beim Fußgängerübergang auf die Motorhaube der dort parkenden Autos draufgehüpft. Dann haben sie – das waren übrigens Austria-Anhänger; deswegen kann ich es leichter sagen, da ich sozusagen vereinsmäßig betroffen bin – einer Frau, die einen Rapid-Schal umgebunden hatte, diesen Schal heruntergerissen und in diesen mit Feuerzeug und brennenden Zigaret­ten Löcher gebrannt. Als sie sich dann gewehrt hat und nach dem Austria-Schal der Rädelsführer gegriffen hat, ist sie auch noch mit Fußtritten bedacht worden.

Jetzt werden Sie fragen: Was hat denn das mit der Polizei zu tun? – Ich kann Ihnen sagen: Viel!, denn daneben sind etwa 15 Exekutivbeamte gestanden, die haben zugeschaut und haben zu dem Typen, der das gemacht hat, gesagt: Auf eine Frau tritt man nicht hin! Das war die ganze Reaktion, die die Exekutive bei diesem Fußballspiel gezeigt hat.

Welche Antwort haben Sie für so etwas: Sie kommen mit einer Videoüberwachung daher, kommen mit Maßnahmen daher, wo Sie sagen: Man muss die ganze Masse überwachen können, alles, was sich da abspielt!

Aus der Beantwortung der Anfrage, die der Kollege Maier gestellt hat, geht hervor, dass keine Daten über die Zweite Liga erhoben werden, obwohl man weiß, dass es zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, und dass keine Daten erhoben werden, ob Vereine Anzeige erstattet haben.

Das wird von Ihnen nicht erhoben. Sie wissen gar nicht, welcher Verein eine Anzeige erstattet hat. Es werden keine Stadionverbote ausgesprochen – etwas, was eine adäquate Maßnahme wäre.

Wir wissen ganz genau – und Sie wissen es auch –, dass es gang und gäbe ist, dass die Vereinspräsidenten Personen, die wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen sind, möglichst rasch pardonieren.

Nach dem Spiel Rapid gegen Arsenal in Eisenstadt – das war ein Freundschaftsspiel mit Abbruch – waren die Rädelsführer Tage und Wochen danach im Rapid-Sekretariat und haben dort gebettelt, dass sie wieder ins Stadion dürfen. Die Folge davon war, dass sie nach wenigen Wochen wieder im Stadion waren.

Das ist die Vorgangsweise, die momentan üblich ist. Da schaut sowohl die Polizei weg als auch die Vereine. Aber dort gilt es, anzusetzen. Wir brauchen da keine strikten sicherheitspolizeilichen Maßnahmen, wir brauchen da keine Rasterfahndung, sondern wir brauchen konsequentes Durchgreifen gegen Gewalt auf dem Fußballplatz, und dafür sind die Vereine zuständig. Aber dafür sind auch Sie in Zusammenarbeit zuständig. Doch da passiert noch viel zu wenig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Sagen Sie das Herrn Edlinger!)

12.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 



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12.36.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen dem Sicher­heitspolizeigesetz zu. Kollege Darabos hat die Begründung dafür bereits sehr klar dargelegt, auch der Kollege Parnigoni, denn wir glauben – und das trennt uns von den Grünen –, dass für Spitzensportveranstaltungen, für Großsportveranstaltungen derar­tige Maßnahmen notwendig sind.

Ich erinnere da insbesondere an die großen internationalen Begegnungen. Ich wieder­hole, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Da haben wir ein gesellschafts­politisches Problem. Beim Länderspiel Tschechien gegen Deutschland waren es nicht Arbeitslose, die Krawalle gemacht haben, sondern es waren Rechtsanwälte und Uni­versitätsprofessoren. Daher glauben wir, dass wir dieses Problem einerseits mit repressiven Maßnahmen angehen müssen und andererseits mit präventiven Maß­nahmen, wie beispielsweise mit der Gefährderansprache.

Hohes Haus! Früher hat man gesagt: Kapfenberg gegen Simmering, das ist Brutalität! Wenn man sich jetzt die Situation bei anderen Sportarten ansieht oder etwa bei der Landesliga wie in Vorarlberg, so kann man sehen, wie es wirklich ist. So heißt es etwa in einem APA-Bericht:

„Nach dem 0 : 0 ausgegangenen Fußballspiel der Landesliga-Mittelständler Hella-Dornbirn und dem Schwarz-Weiß Nachfolgeclub SC Bregenz kam es am Samstag­abend in Dornbirn zu einer Massenschlägerei zwischen den Fan-Gruppen. Es flogen die Fäuste, sogar Schüsse fielen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Problem: Gewalt im Sport! Daher verstehen wir nicht, Frau Bundesministerin, warum die Regierungsparteien meinem Antrag nicht zustimmen, der eine umfassende Studie über Gewalt im Sport einerseits und über präventive Maßnahmen andererseits vorsieht. Wir halten eine derartige Studie für absolut notwendig. Leider werden Sie diesem unseren Antrag nicht zustimmen. Ich finde dafür keine sachlichen Gründe.

Abschließend noch Folgendes: Wir als sozialdemokratische Fraktion erwarten uns, nachdem wir dem SPG zustimmen, auch eine Änderung des Datenschutzgesetzes, in der klar geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen Private Bilddaten ermitteln dürfen und unter welchen Voraussetzungen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.38.49

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Beispiel des Abgeordneten Brosz hat genau gezeigt, dass es eigentlich Handlungsbedarf gibt. Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten, um solchen Gefahren, wie sie der Kollege Brosz hier vorhin geschildert hat, begegnen zu können. Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern, um dem Gefahrenpotential, das in der Öffentlichkeit besteht und das gerade bei solchen Veranstaltungen sehr oft zum Ausbruch kommt, entgegentreten zu können.

Kollege Pilz hat sich klar gegen die Überwachung ausgesprochen, er hat in diesem Zusammenhang von Überlastung der Beamtinnen und Beamten gesprochen. Ich denke, dass es wohl zeitgemäß ist, dass man heutzutage mit Videos und mit dem Einsatz von EDV im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung aktiv wird. Wenn wir diese neuen Methoden nicht hätten, dann würden die Beamten heute noch viel mehr belastet


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werden. Wenn sie mit den althergebrachten Methoden den Gefahren im Bereich der Kriminalität begegnen müssten, dann wären sie überfordert.

Mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz ist es wohl so, dass jeder, der sich ordentlich benimmt, nichts zu befürchten hat. Wir werden präventive Maßnahmen setzen können, und das Video als Beweismittel wird unverzichtbar.

Dieses Sicherheitspolizeigesetz ist auf Grund der aktuellen Situation ganz einfach erforderlich. Die öffentliche Sicherheit ist für uns heute – dazu herrscht breite Zustimmung – ein Gebot der Stunde. Wir brauchen Sicherheit in allen Bereichen, und das neue Sicherheitspolizeigesetz ist eine wichtige Grundlage dafür. Es gibt auch eine klare Feststellung vom Verfassungsgerichtshofpräsidenten Adamovich, wonach es keine Ungleichgewichtung zwischen Befugnissen der Polizei und der Rechts­schutzinteressen der BürgerInnen gibt. Daher stimmen wir gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.40.54

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Einige meiner Vorredner haben ja bereits darauf hingewiesen: Grundrechtsfragen sind immer sehr heikle Fragen. Man muss immer genau abwägen, welche Maßnahmen zu treffen sind. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz doch ein ordentlicher Kompromiss gefunden werden konnte. Im Zentrum sozusagen steht der Rechtsschutzbeauftragte, weshalb die Sozialdemokratie bereits im Ausschuss ihre Zustimmung signalisiert hat. Das zeigt uns, Frau Minister Prokop: Wenn man die Sorgen und Nöte der Österreicherinnen und Österreicher entsprechend wahrnimmt und gemeinsam nach Lösungen sucht, dann kommt man zu guten Ergebnissen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Gesetzliche Maßnahmen sind das eine – die Vollziehung ist das andere! Ich bin schon neugierig, wie Sie im Speziellen bei sportlichen Großveranstaltungen, die bei uns an vier Standorten stattfinden sollen, für das notwendige Personal sorgen werden, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten. Mit Sicherheit reden wir hier von mehr als 1 000 Beamten, Frau Minister, wahr­scheinlich wesentlich mehr. Dafür müssen Sie Exekutivbeamte aus ganz Österreich abziehen, oder – nächste Variante, aber ich hoffe, dazu wird es doch nicht kommen – Sie fordern ausländische Exekutivkräfte an. Die dritte Möglichkeit wäre der private Bereich, aber ich glaube, dass Sicherheitskräfte in so hoher Zahl selbst im privaten Bereich in Österreich nicht vorhanden sind.

Ich bitte Sie und lade Sie ein, auch diese so wichtige Frage im Interesse der Bevöl­kerung zeitgerecht und gemeinsam zu diskutieren. Es wird kein Weg daran vor­beiführen, Sie werden diese Bediensteten in Wien, in Salzburg, in Innsbruck und in Klagenfurt brauchen. Wir können nicht davon ausgehen, dass, wie Kollege Fauland gemeint hat, 800 Beamte in Ausbildung sind. Das freut uns, aber das sind ungefähr so viele, wie jährlich in Pension gehen. Der Rechnungshof, meine Damen und Herren, hat festgehalten, dass die Zahl der Exekutivbeamten bis einschließlich 2004 um 2 700 gesunken ist.

Wenn wir unsere Vorhaben ernst nehmen, dann müssen wir auch dafür sorgen, und da sind die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Ministerin jenes Personal zur Verfügung hat, das sie braucht, um den Aufgaben gerecht werden zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend SPG-No­velle 2006 samt Titel und Eingang in 1226 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abge­ordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1226 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 156.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollzug der sicher­heits­polizeilichen Aufgaben nur auf rechtsstaatlicher Grundlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1228 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

12.46.183. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1189 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005) (1254 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit in die Debatte ein.


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129. Sitzung / Seite 73

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Wunschredezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


12.46.46

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gleich vorweg: Die Sozialdemokraten werden dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. Das derzeitige Staatsbürgerschaftsgesetz ist praktikabel und gut zu handhaben. Unserer Meinung nach gäbe es eine Reihe anderer Materien, die dringlichst einer Änderung bedürfen. Ich denke da etwa an die unsoziale Steuergesetzgebung, die wir in diesem Land haben.

Der vorliegende Gesetzentwurf bietet keine Verbesserung in puncto Integration. Nicht weniger, sondern mehr Integration ist nicht die Schüssel, sondern der Schlüssel zu einer friedlichen Gesellschaft. (Abg. Scheibner: Was war denn das jetzt?) Sie aber, meine Damen und Herren, holen Scheinselbständige ins Land und ruinieren damit die Löhne der österreichischen ArbeitnehmerInnen. Mit Ihrem Visa-Schleichhandel öffnen Sie Tür und Tor auch für Kriminelle, aber den Menschen, die seit Jahren hier leben und arbeiten, erschweren Sie mit aller Kraft den Zugang zur Staatsbürgerschaft. – Das ist der falsche Weg, und das tragen wir nicht mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zahl der Einbürgerungen, meine Damen und Herren, ist im heurigen Jahr deutlich gesunken. Von Jänner bis September ist die Zahl der Einbürgerungen um 14,7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken. Wir werden im Jahr 2005 etwa das Niveau des Jahres 2002 erreichen, und das ist ein deutlicher Rückgang bei den Einbürgerungen.

Die Vollziehung des neuen Gesetzes, wie die Regierungsparteien sie sich vorstellen, wird zu einem ungemein hohen Verwaltungsaufwand führen. In einem Hearing, das wir abgehalten haben, haben die Experten unter anderem festgestellt, dass allein in Wien etwa 20 000 Prüfungen zusätzlich notwendig wären. Eine seriöse Finanzierung ist in diesem Gesetz ebenfalls nicht sichergestellt.

Statt der Einführung des Erlernens von bundesländerbezogenen Geschichtsfakten wäre es natürlich viel sinnvoller – wie etwa Experte Bauböck im Hearing gemeint hat –, beispielsweise eine praxisbezogene Kenntnis der österreichischen Institutionen bezie­hungsweise das Wissen über demokratische Werte zu verlangen.

Durch diese Novelle werden für die Staatsbürgerschaftsaspiranten auch die Gebühren erhöht. Trotz der nach vehementen Protesten erfolgten Senkung der geplanten Ge­bühren bleibt die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Kinder mit hohen Kosten verbunden.

Für uns ebenfalls sehr problematisch ist, dass der Nachweis des gesicherten Lebens­unterhaltes in einer Form eingebaut ist, die keinerlei Rücksicht auf jene Staatsbürger­schaftswerber nimmt, die unverschuldet in Not geraten sind.

Hohes Haus! Wir halten eine Gesetzesänderung dieser Materie für nicht sinnvoll, und es ist auch der SPÖ zu verdanken, dass aus dem Erstentwurf, der in Begutachtung gegangen ist, zumindest der größte Unfug herausreklamiert worden ist.

Meine Damen und Herren, bei der Erstellung dieser unausgegorenen Gesetzes­materie, und das zu betonen ist mir sehr wichtig, sind die betroffenen Bundesländer, die dieses Gesetz handhaben müssen – der Bund gibt nur den Rahmen vor, die Durchführung liegt ausschließlich bei den Ländern –, in keiner Weise mit einbezogen worden. Das ist auch der Grund dafür, dass wir dieser Novelle nicht unsere Zustim­mung geben.


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Für uns, meine Damen und Herren, bleibt folgender Schluss: Die ÖVP zeigt mit dieser Novelle wieder einmal ganz deutlich, dass sie von der Mitte wegrückt, dass sie die politische Mitte verlassen hat und nur mehr mit der FPÖ um den rechten Rand buhlt. Das ist allerdings nicht unsere Politik! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort kommt Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.51.30

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Kollege Parnigoni, Ihr Schlusssatz war wieder entlarvend. Ihnen geht es wirklich um die Ideologie, um den rechten, um den linken Rand – uns geht es um die Sache! Das macht den Unterschied aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht nicht um den rechten oder den linken Rand, sondern es geht darum, dass dort, wo Handlungsbedarf besteht, von uns die richtigen Maßnahmen gesetzt werden. Das vorliegende Staatsbürgerschaftsgesetz ist nach dem Fremden- und Integrationspaket, das wir hier schon im Oktober beschlossen haben, ein weiterer richtiger Schritt, um in diesem Bereich zu einer umfassenden Regelung zu kommen, die wirklich notwendig ist.

Die Staatsbürgerschaft ist ein ganz wesentlicher Eckpunkt, wenn es um die Integration geht. Wir müssen daher sehr aufpassen, dass wir keine Grenzen überschreiten. Was meine ich damit? – Österreich hat in den letzten 25 Jahren mehr als 400 000 Ein­bürgerungen vorgenommen. Und das muss man schon zu unserer Bevölkerungszahl in Relation setzen. Beispiel Burgenland: 277 000 Einwohner, Beispiel Vorarlberg: 351 000 Einwohner. – Wären die Neoösterreicher in einem Bundesland angesiedelt, wäre dieses so groß wie unsere beiden nach Einwohnerzahlen kleinsten Bundesländer zusammen. (Abg. Parnigoni: Was wollen Sie damit ausdrücken?)

Was ich damit ausdrücken möchte? – Österreich hat eine enorme Integrationskraft, wir dürfen sie aber nicht überdehnen, das möchte ich damit ausdrücken. Nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen uns von niemandem vorwerfen zu lassen, dass wir ausländerfeindlich sind und keine enorme Integrationskraft haben. (Abg. Parnigoni: Unglaublich!)

Wir dürfen die Österreicherinnen und Österreicher aber nicht überfordern. Das ist der Punkt, den Sie nicht einsehen wollen, den wir aber zeitgerecht sehen. Wir wollen keine Pariser Zustände, wir wollen keine Parallelkulturen, wo Menschen leben, die unserer deutschen Muttersprache nicht mächtig sind. Das ist der Grund dafür, dass wir diese Maßnahmen setzen wollen.

Sie verstehen das nicht, aber ich sage Ihnen, diejenigen, die in ihrem Land noch viele haben, die zu uns kommen wollen, sind hier schon weiter. Vor kurzem war der tür­kische Außenminister in Berlin, und ich möchte Ihnen dazu ein Zitat aus der „Berliner Zeitung“ vorlesen. Der türkische Außenminister Gül ist von der „Berliner Zeitung“ gefragt worden:

„Ihr Regierungschef hat angekündigt, dass die Türkei die Integration der hier lebenden Türken aktiv unterstützen will. Was ist damit gemeint?“

Gül antwortet: „Ich habe mich bei diesem Besuch auch mit den Vertretern der türkischen Gemeinschaft getroffen. Und ich habe ihnen gesagt: Sie leben jetzt hier, Ihre erste Heimat ist jetzt Deutschland. Damit Sie hier glücklich werden können, müssen Sie sich vollständig integrieren. Das erste, was dazu gehört, ist sehr gut


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Deutsch zu lernen. Die soziale, wirtschaftliche und politische Teilnahme ist ebenfalls sehr wichtig.“

Frage von der „Berliner Zeitung“: „Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dabei helfen?“

 „Das Wichtigste“, sagt Gül, „ist, eindeutig Position zu beziehen.“ – Sie tun das nicht!

Gül weiter: „Ich habe den Leuten gesagt, dass sie einen Fehler machen, wenn sie sich zu sehr mit der Politik in der Türkei beschäftigen. Es nützt nichts, wenn man hier türkisches Fernsehen schaut und weiß, was in der Türkei los ist. Sie müssen“, sagt Gül den Türken, die in Deutschland leben, „verstehen, was hier“ – nämlich in Deutsch­land – „passiert, was in ihrer Straße abläuft, damit sie das auch ihren Kindern weitergeben können. Natürlich muss auch die deutsche Regierung dabei helfen.“

Umgelegt auf Österreich: Natürlich muss auch die österreichische Regierung dabei helfen! Daher habe ich überhaupt kein Verständnis für Sie, wenn Sie hier diese Fragen negieren. (Abg. Öllinger: Wer negiert denn was?)

Noch einmal: Österreich hat eine enorme Integrationskraft, wir dürfen diese aber nicht ausdehnen in einem Ausmaß, dass unsere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht mitkommen. (Abg. Krainer: Was heißt das? Weniger Einbürgerungen?) – Ja, das heißt, diesen Anstieg bei den Einbürgerungen in den Griff zu bekommen. Ich sage Ihnen auch, warum.

Wir hatten von 1980 bis 1989 77 000 Einbürgerungen, von 1990 bis 1999 149 000 und bis jetzt, innerhalb von fünf Jahren, 179 000 Einbürgerungen. 179 000 Einbürgerungen innerhalb von fünf Jahren! Wollen Sie, dass diese Zahl weiterhin in diesem Ausmaß ansteigt? Wissen Sie, was das heißen würde? Dass wir in wenigen Jahren nicht mehr 40 000, sondern 50 000, 60 000, 70 000 Einbürgerungen pro Jahr hätten! (Abg. Gaál: Was schlagen Sie vor? – Abg. Krainer: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Diese Integrationskraft hätten wir nicht, und daher ist es richtig, rechtzeitig auf die Bremse zu steigen und ernst zu nehmen, was Integration bedeutet. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich nenne nur eine Zahl. Wien im Jahr 2003: 18 000 Einbürgerungen, und in nur vier Fällen sind mangelnde Deutschkenntnisse festgestellt worden. – Nehmen Sie und die Wiener Stadtverwaltung sich selbst ernst angesichts einer derartigen Staats­bürgerschaftspraxis? (Abg. Krainer: Wie schaut das in der Steiermark aus? Lesen Sie doch die Zahlen aus der Steiermark vor!)

Es war notwendig, dass die Bundesregierung hier eingegriffen hat, meine Damen und Herren! Es ist notwendig, denn wir verfolgen drei Ziele mit diesem Gesetz.

Das erste Ziel ist, die Anreize zur Integration zu verstärken. Nehmen Sie das ernst, was Außenminister Gül in Deutschland gesagt hat! „Das erste, was dazu gehört, ist sehr gut Deutsch zu lernen.“ – Gül am 21. November 2005, nachzulesen in der „Berliner Zeitung“. (Abg. Krainer: Erzählen Sie keine Märchen! Sie haben keine Ahnung!)

Zweiter Punkt: In Österreich bedarf es einer einheitlichen Praxis. Das schafft Rechts­sicherheit und ist richtig. Es macht keinen Sinn, wenn in Wien Einbürgerungen viel einfacher sind als in anderen Bundesländern. (Abg. Krainer: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Und dritter Punkt: Die Verbesserung bei der Bekämpfung des Missbrauchs ist natürlich auch notwendig.


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Wir erfüllen diese drei Punkte, die SPÖ ist nicht imstande, mitzugehen. – Das nehmen wir zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Krainer: Das war jetzt ein Zeichen von Ahnungslosigkeit, das der Lopatka von sich gegeben hat!)

 


12.57.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krainer, das war kein Zeichen von Ahnungslosigkeit, son­dern das war die politische Absicht dieser Bundesregierung! Ich würde Herrn Kollegen Lopatka als viel bezeichnen, aber nicht als ahnungslos. Wäre er nämlich ahnungslos, wäre er nicht gefährlich. Aber mit dem Wissen, das er hat, und mit den politischen Absichten, die hinter dieser Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz stehen, ist er gefährlich, und zwar gefährlich deshalb: Er hemmt Integrationspolitik in Österreich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

So können wir die politischen Bestrebungen dieser schwarz-blauen Regierung durch­aus bezeichnen. Schon im Jahre 1978, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hat es eine große Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz gegeben. Diese Novelle, die vom Umfang her mindestens ebenso groß war wie die jetzt vorliegende, eigentlich noch viel größer, weil sie einen viel längeren Zeitraum umfasst hat, in dem es keine Novelle gegeben hat, hat sich von der heutigen im Wesentlichen dadurch unterschieden, dass damit nicht kurzfristige – wie ich sie nenne – rechtspopulistische Absichten im Verfolgen von Zielen bezweckt waren.

Damals ist es der Bundesregierung – das war damals eine schwarz-rote Bundes­regierung, wenn Sie sich erinnern; also jene Partei, die heute fast geschlossen die Front dagegen bildet, war damals ein Teil der Bundesregierung – darum gegangen, Fristen für Einbürgerungen nach einem europäischen Modell zu adaptieren. Dieses Ansinnen von damals ist misslungen. Bereits 1998 wurden die Fristen für Einbürgerungen in Österreich so gestaltet beziehungsweise blieben so gestaltet, dass wir uns im absolut letzten Drittel der westeuropäischen, in diesem Fall EU-Staaten befinden, was Einbürgerungsfristen angeht. Den völligen Rechtsanspruch auf Einbür­gerung gibt es in dieser Republik erst nach 30 Jahren.

Meine Damen und Herren! Haben 30 Jahre Wartezeit auf Einbürgerung irgendetwas mit Integrationspolitik zu tun? Frau Ministerin, ist das Ihre Vorstellung davon, nach einem erfolgreichen Integrationsprozess jemandem die Staatsbürgerschaft zu schenken: 30 Jahre warten auf den Anspruch oder – wenn ich jetzt die gemilderte Variante des Anspruches nehme – 15 Jahre warten auf den Anspruch!? Meinem Verständnis entspricht das jedenfalls nicht, auch nicht dem Verständnis jener, die diese Ihre Regierungsvorlage begutachtet haben.

Ich habe noch kaum bei einem Gesetz gesehen, dass so flächendeckend über alle Bereiche – sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Praxis, der Praxis jener, die in Beratungsfunktionen tätig sind, aber vor allem der Bundesländer, die dieses Gesetz vollziehen müssen – unisono so viele Kritikpunkte, vor allem über die zu erwartende „Unadministrierbarkeit“ dieses Gesetzes, im Begutachtungsverfahren ins Treffen geführt wurden. Und was hat die Bundesregierung gemacht? – Sie hat nicht etwa jene Punkte, die sich in der Begutachtung als negativ herausgestellt haben, korrigiert, sondern ganz im Gegenteil, sie hat noch draufgedoppelt.

Um kurz in dem Bild, das Sie immer zeichnen, zu verharren, obwohl ich es nicht teile, nämlich dass die Staatsbürgerschaft das Ende eines erfolgreichen Integrations­pro-


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zesses ist – es ist nämlich genau das Gegenteil der Fall: Die Staatsbürgerschaft ist ein Teil der Integration von AusländerInnen in Österreich, weil die Staatsbürgerschaft jenes Instrument ist, das Fremden, die hier leben, sich aber durch die Nichtinnehabung des österreichischen Reisepasses unterscheiden, erst die wesentliche Voraussetzung für die Integration verleiht, dafür, sich am politischen Prozess beteiligen zu können. Es gibt keine politische Partizipation in diesem Land ohne Reisepass, für Fremde in Österreich – exklusive EU-Bürger, die auf der untersten Ebene der politischen Teil­habe, nämlich auf der Ebene der Gemeinderäte wahlberechtigt sind. Übrigens: völlig unabhängig davon, ob sie ein Wort Deutsch sprechen oder nicht, weil Sie, Frau Ministerin, immer ins Treffen führen, dass Deutschkenntnisse vor allem für die politische Teilhabe so wesentlich sind.

In Österreich kann jemand, wenn er aus Polen oder Portugal kommt – um die zwei am weitesten entfernten Länder in der EU zu nennen; ich berichte jetzt nur Fakten, ohne eine Meinung abzugeben –, egal, ob er Deutsch kann oder nicht – das wird nicht nach­geprüft –, an den Gemeinderatswahlen teilnehmen, weil er EU-Bürger ist. Ich halte das für sehr gut, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Eines der Hauptargumente dieser Regierung ist, dass die Menschen unter anderem deshalb Deutschkenntnisse erwerben müssen, um sich am politischen Prozess beteiligen zu können – sonst könnten sie vielleicht nicht unterscheiden zwischen Van der Bellen, Schüssel, Haider und Gusenbauer! Sie können es sehr wohl, meine Damen und Herren, denn man muss auch unterscheiden können zwischen – wer ist jetzt Bürgermeister auf dieser (in Richtung ÖVP) Seite? (Abg. Hornek hebt eine Hand) – zum Beispiel einem ÖVP-Bürgermeister und einem SPÖ-Kandidaten einer kleinen Waldviertler Gemeinde. Auch dort ist das notwendig.

Deshalb unterstütze ich alle Bestrebungen, die Teil der österreichischen Integrations­politik sind, Menschen, die nach Österreich kommen und sich hier auf Dauer niederlassen, in ihrem Bestreben, sich Deutschkenntnisse anzueignen, zu unter­stützen. Die Bundesregierung wird von den Grünen jede Unterstützung bekommen, wenn es darum geht, Menschen beim Erwerb von Sprachkenntnissen zu fördern und zu unterstützen, denn die Sprache ist eines der wichtigsten beziehungsweise überhaupt das wichtigste Kommunikationsmittel.

Wenn dann allerdings solche Auswüchse zum Vorschein kommen wie im Zusam­menhang mit dem von der christlich-sozialen Ministerin Prokop vorgelegten Bundes­gesetz, in dem es heißt, dass, wenn ein Hauptschüler in Deutsch einen Fünfer hat, die Einbürgerung der gesamten Familie gestoppt wird (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!), dann, Frau Ministerin, möchte ich Sie bitten, sich einmal vorzustellen, welch große Verantwortung auf einem Hauptschüler der ersten oder zweiten Klasse lastet, der mit einer negativen Note in Deutsch die Einbürgerung seiner gesamten Familie verhindert – nein, nicht er verhindert sie, Sie verhindern sie! Stellen Sie sich vor, welch große Verantwortung auf den Lehrerinnen und Lehrern lastet, die Kinder, die noch nicht Österreicher sind, in Deutsch zu bewerten haben! Lehrer und Lehrerinnen in Österreich entscheiden künftig über die Einbürgerung von Zuwandererfamilien. Aber dafür, Frau Bundesministerin, sind die Lehrer und Lehrerinnen weder zuständig noch vorbereitet, noch werden sie dafür bezahlt, über das Schicksal von ganzen Familien zu entscheiden. Aber das ist jetzt nur ein kleiner Teil dieser Gesamtnovelle.

Aber gehen wir jetzt davon aus, dass es eine Zuwandererfamilie trotzdem schafft, eine typische Gastarbeiterfamilie, wie wir sie kennen, oder eine Familie, die während der Kriegsereignisse aus Bosnien nach Österreich gekommen ist und jetzt die Fristen passiert hat: Dann kommt das, was ich für das Verwerflichste in Ihren Vorlagen, die Sie gebracht haben, halte, nämlich die Gebühren.


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Die Gebühren werden um Hunderte Prozent erhöht. Die Einbürgerungsgebühr für ein minderjähriges Kind wird um 200 Prozent erhöht. 200 Prozent, Frau Bundesministerin! Die Einbürgerungsgebühr für eine Ehefrau oder einen Ehemann – es gibt ja immer sozusagen einen Anker, denjenigen, der um die Einbürgerung ansucht – wird um 500 Prozent erhöht.

Frau Ministerin, ich möchte Ihnen nichts unterstellen, ich möchte Sie nur darauf auf­merksam machen, dass die Vorlagen, die Sie ins Parlament bringen, von den Frak­tionen, etwa von jener des Kollegen Lopatka oder von der seiner blau-orangen Freunde, einfach übernommen werden, ohne sich auf die Diskussionen und die Argumente einzulassen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das sind nicht „blau-orange Freunde“, das sind ausschließlich orange Freunde!); nicht einmal auf jene Argumente, die im Hearing des Innenausschusses gebracht wurden. Das ist dann der letzte Beweis dafür, dass es Ihnen nicht um die Integration von Zuwanderern in Österreich geht. Denn wenn Sie schon alles schaffen, die langen Fristen, die Hürden, die Deutsch­kenntnisse, dann verhindern Sie auch noch eine Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Tausende von Euro, die das kosten wird.

Frau Ministerin! Jeder Österreicher, jede Österreicherin muss für einen Reisepass zahlen, völlig klar. Jeder neue Österreicher zahlt auch für den Reisepass. Das ist nicht die Gebühr, um die es hier geht. Hier geht es um Hunderte Euro pro Person. Da kann eine durchschnittliche Familie – ich rede jetzt nicht von vier oder fünf Kindern, sondern vom österreichischen Durchschnitt mit zwei Kindern – im Zusammenhang mit ihrer Einbürgerung an Gebühren in Österreich, Bundesgebühren und Landesgebühren, bis zu 4 000 € zahlen. Und das ist kein Extremfall, sondern ein Regelfall.

Dazu kommen dann, Frau Bundesministerin, die Kosten für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft aus dem Herkunftsland des Betreffenden. Und dann gibt es, jetzt komme ich auf den Anfangspunkt des heutigen Tages zurück, Frau Ministerin, Länder mit solchen Verhältnissen wie in Serbien-Crna Gora.

Ich sage nur: Stichwort Visa-Affäre. Es wird mit Visa gehandelt, man kann alles kaufen, die Korruption blüht wie sonst nichts in diesem Land. Und dann unterstützen Sie noch die Korruption in diesen Ländern, indem Sie von Staatsbürgerschaftswerbern die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft fordern (Abg. Scheibner: Na sicher!) und damit diese kriminellen Zustände – denn Korruption ist Kriminalität – unterstützen (Abg. Scheibner: Also bitte, die Staatsbürgerschaft ist ein wichtiges Gut!), indem Sie die Neoösterreicher noch schröpfen und Hunderte und Tausende von Euro kassieren, die das kostet.

Ich weiß nicht, Frau Ministerin, ob Sie sich das vorstellen können, ob Sie jemals in Ihrem Leben in einer Situation gewesen sind (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das erklärt vieles!), in der es darum gegangen ist, dass Sie etwas nicht bezahlen können. Ich vermute nicht, denn sonst hätten Sie nicht hinterrücks in den Ministerrat die Gebüh­renerhöhung eingebracht, die nicht in Begutachtung war, zu der sich niemand äußern konnte. Das halte ich wirklich für eine politische Verwegenheit, die Ihre Absichten absolut dekuvriert. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Sie können, wenn Sie sich die Mühe machen wollen, die abweichende Stellungnahme der Grünen zu diesem Gesetz lesen, denn das war ein Beispiel von insgesamt zehn Punkten, die wir an dieser Novelle kritisieren. Aber ich komme zum Abschluss nun zu einem anderen Teil.

Frau Bundesministerin, die Grünen haben im Innenausschuss einen Antrag einge­bracht, der sich dem Gedenkjahr 2005 widmet. In diesem Jahr wurde viel gedacht, von sehr vielen Menschen gedacht, aber wenig gehandelt. Dass der Innenausschuss beziehungsweise die Frau Innenministerin hier wenig gehandelt haben – ich kann nicht


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sagen, wie viel gedacht, das kann ich nicht sagen –, zeigt sich im Zusammenhang mit der Frage, die sich in den letzten Wochen und Monaten oft gestellt hat, nämlich wie sich Österreich seiner Vergangenheit stellt und mit dem, was man Restitution nennt, umgeht; Restitution aber nicht nur im Sinne von Schaden, der entstanden und monetär messbar ist, sondern auch mit Schaden im ideellen Sinn, und wie Österreich versucht, das wiedergutzumachen – eine komplette Wiedergutmachung gibt es nicht.

Es gibt da einen kleinen Bereich, der nichts kostet – null Cent kostet das! –, nämlich die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Opfer des National­sozialismus, für Menschen, denen diese Staatsbürgerschaft weggenommen wurde, die aus diesem Land vertrieben wurden, flüchten mussten und die Gott sei Dank das Glück hatten, zu überleben. Wären Sie nämlich ermordet, vergast, erschlagen worden, dann wären sie keine Fälle für das Wiedererlangen der Staatsbürgerschaft. Sie, ihre Familien und Nachkommen haben Gott sei Dank überlebt.

Da gibt es Lücken in der österreichischen Restitutionspolitik in Bezug auf die Staats­bürgerschaft, die die Historiker-Kommission in ihrem Endbericht schon aufgezeigt hat. Und unser Begehren, unsere Bitte und unser Vorschlag an Sie war, diese Lücken zu schließen, um damit im Gedenkjahr 2005 eine Geste zu setzen, ein Zeichen der Handreichung gegenüber Opfern des Nationalsozialismus und deren Nachkommen.

Schon im September haben wir das in Antragsform eingebracht, aber es wurde von Ihrer Seite nicht einmal ignoriert.

Deshalb bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

Artikel I

Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

1. § 10 Abs. 4 Z 2 wird folgende Z 2a angefügt:

„2a. bei den Nachkommen eines Fremden nach Z 2.“

2. In § 58c wird folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) Nachkommen eines Fremden erwerben unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 die Staatsbürgerschaft, wenn sie der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigen, dass ein Vorfahre in gerader Linie sich als Staatsbürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben hat, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.“

*****

Frau Bundesministerin, es gehört kein großes Herz dazu, sondern nur Geschichts­bewusstsein, um diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Da gehört dazu, dass man nicht nur vom Gedankenjahr redet, Festschriften herausbringt und Hochglanzpapier produziert, sondern das ist ein ganz konkreter Schritt, um konkreten Opfern des


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Nationalsozialismus und ihren Nachkommen Genugtuung zu leisten. Frau Bundes­ministerin! Dazu sind wir verpflichtet! Da haben wir nicht einmal die Wahl.

Das ist das Verständnis von Aufarbeitung der Geschichte und das Sich-Stellen der Geschichte, das wir Grüne uns vorstellen, ich hoffe, auch viele Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zum Setzen dieser Geste am Ende des Gedenkjahres 2005, damit es nicht an uns vorübergeht, ohne dass wir etwas getan haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ist ord­nungs­gemäß eingebracht und steht damit auch mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1189 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staats­bürgerschaftsrechts-Novelle 2005)

Der Nationalrat wollte in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1189 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staats­bürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005), in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten 1254 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel I

Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

1. § 10 Abs. 4 Z 2 wird folgende Z 2a angefügt:

„2a. bei den Nachkommen eines Fremden nach Z 2.“

2. In § 58c wird folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) Nachkommen eines Fremden erwerben unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 die Staatsbürgerschaft, wenn sie der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigen, dass ein Vorfahre in gerader Linie sich als Staatsbürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben hat, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die


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Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt in 2 Minuten. – Bitte.

 


13.13.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Abgeordneter Lopatka hat hier gemeint, es wäre in Wien leichter, die Staatsbürgerschaft zu erlangen als in den anderen Bundesländern. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist richtig!)

Ich berichtige tatsächlich: Das Staatsbürgerschaftsgesetz gilt in ganz Österreich und wird von allen Landesbehörden (Abg. Dr. Lopatka: Die Praxis!), also auch von der Behörde in Wien, gesetzeskonform vollzogen. Das können auch die beiden anwe­senden Ministerinnen hier unterstreichen. Deswegen ist diese Unterstellung zurück­zuweisen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also bitte!)

13.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


13.14.36

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stoisits, das Demokratieverständnis, das Sie haben, sieht man, wenn Sie die politische Meinung des Kollegen Lopatka als gefährlich bezeichnen.

Ich sage im Zusammenhang mit Ihren Anträgen und Ihren Ideen, dass sie absurd und weltfremd sind, aber ich würde nie sagen, dass sie gefährlich sind. Diesen Ausdruck würde ich nicht gebrauchen, wenn es darum geht, dass ein politisch Andersdenkender eine andere Meinung hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, Frau Abgeordnete Stoisits, es ist unsere Absicht, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen, zu erreichen, dass es schwieriger wird, österreichischer Staatsbürger zu werden. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass viele Menschen die öster­reichische Staatsbürgerschaft erwerben, dass sie einen Antrag stellen, obwohl sie nicht integriert sind, obwohl sie nicht Deutsch können, obwohl sie nicht einmal – dem Gesetz entsprechend – lange genug Aufenthalt in Österreich gehabt haben.

63 Prozent sind im Vorjahr vorzeitig eingebürgert worden – da sind die Erstreckungen auf Familienangehörige dabei –, nur 36 Prozent haben die zehnjährige Wartefrist erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht einmal der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich musste nachgewiesen werden, sondern es genügte ganz einfach der Aufenthalt durch Anmeldung des Wohnsitzes. Es musste kein geregeltes Einkommen nachgewiesen werden, es genügte die Sozialhilfe als Einkommensbestandteil.

Wir wissen aus vielen Informationen, dass die Motivation für die Erlangung der Staatsbürgerschaft darin gelegen ist, möglichst rasch in das soziale Netz zu kommen, einen Reisepass zu bekommen, damit man leichter herumreisen kann, und den Familiennachzug durchzuführen. Und das wollen wir ganz einfach einschränken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist auch gerechtfertigt, wenn man sieht, in welchem Ausmaß die Zahl der Staatsbürgerschaften gestiegen ist. Herr Abgeordneter Lopatka hat es schon gesagt: Im Jahr 2000 waren es noch 24 000, im Jahr 2004 jedoch 42 000 Menschen, die die Staatsbürgerschaft bekommen haben, ohne große Vorbedingungen erfüllt zu haben.

Wir stehen außerdem auf dem Standpunkt, dass die Staatsbürgerschaft das Ende einer erfolgreichen Integration ist und kein Integrationsmittel. Zu einer erfolgreichen


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Integration gehört selbstverständlich, dass man Deutsch kann. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist doch das Um und Auf, dass jemand, der in Österreich lebt und am politischen, gesellschaftlichen und auch arbeitsrechtlichen Leben teilnehmen möchte, Deutsch kann.

Frau Abgeordnete Stoisits, ich bin auch nicht dafür, dass EU-Bürger bei uns wählen dürfen, aber es ist halt ganz einfach EU-Recht. Meine Zustimmung findet das auch nicht.

Aber wenn Sie sagen, dass jemand, der den Antrag stellt, hier Staatsbürger zu werden, an der Ausübung seiner politischen Rechte behindert wird, dann muss ich Sie schon fragen: Wie möchte er seine politischen Rechte ausüben, wenn er die Landessprache nicht kann? Er kann sich nicht einmal informieren, was man hier braucht, was man möchte. Also ich finde, die Landessprache ist ganz einfach die Grundvoraussetzung.

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht enthält auch, dass keine automatische Erstreckung auf die Kinder von Ausländern stattfinden soll, sondern dass sich die Kinder sechs Jahre rechtmäßig in Österreich aufhalten sollen.

Was ganz wichtig ist, ist erstens der rechtmäßige Aufenthalt – es ist nicht mehr so, dass nur die Anmeldung genügt, sondern es muss eine Rechtsgrundlage für den Aufenthalt da sein.

Jetzt komme ich auch schon auf Herrn Kollegen Parnigoni zu sprechen. Herr Kollege Parnigoni, Sie haben gesagt, dieses Gesetz sei gar nicht notwendig, wir sollten lieber die Steuergesetze ändern. – Herr Abgeordneter, dieses Gesetz wird auch dazu führen, dass Geld gespart wird! Bisher war es nicht notwendig, ein geregeltes Einkommen nachzuweisen, wenn man die Staatsbürgerschaft erreichen wollte; es genügte ganz einfach die Sozialunterstützung. Das haben wir einem Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes zu verdanken. – In Zukunft wird es notwendig sein, tatsächlich ein Einkommen zu haben und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Ich glaube nicht, dass wir es uns leisten können, Leute einzubürgern, die einfach überhaupt nichts haben und sich nur ins soziale Netz fallen lassen wollen.

Auch Verwaltungsstrafen waren bisher kein Hindernis, eine Einbürgerung zu bekom­men – ebenfalls ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Auch das wird sich ändern. In Zukunft sind schwere Verwaltungsübertretungen ebenfalls ein Hindernis, die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Ganz wichtig ist auch, dass wir mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz den Scheinehen begegnen, denn man muss jetzt fünf Jahre verheiratet sein und sechs Jahre recht­mäßigen Aufenthalt in Österreich haben, damit man die österreichische Staatsbürger­schaft erreichen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Abgeordnete Stoisits, Sie haben hier gesagt, dass es für die NS-Opfer keine Erleichterungen gäbe. – Das stimmt überhaupt nicht! Für die Altösterreicher gibt es enorme Erleichterungen. Sie wollen jedoch, dass diese Erleichterungen auf die Nachkommen derjenigen, die Österreich seinerzeit verlassen mussten, ausgedehnt werden. Und da haben wir nicht eingesehen, dass wir für diese Personen diese Erleich­terungen gelten lassen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Kritik übt an dieser Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes, der tut das offensichtlich nur deshalb, weil er dem Institut Staats­bürgerschaft nicht den richtigen Stellenwert beimisst, denn die Staatsbürger­schaft ist – ich habe das schon einmal hier gesagt – der Schlusspunkt der Integration. Daher: Nur derjenige, der sich zur Republik Österreich bekennt, der die Landessprache


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spricht, der am gesamten Leben hier teilnehmen kann, soll die Staatsbürgerschaft erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wollen auf keinen Fall, dass es so ist, wie es eine Expertin beim Hearing gesagt hat: Jetzt ist, wenn jemand die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, der erste Weg der, dass man schaut, einen Reisepass zu bekommen, der zweite Weg der zum Sozialamt und der dritte Weg der, danach zu suchen, wie man die Familien­ange­hörigen nachkommen lassen kann.

Wir hatten ja ein ausführliches Hearing über dieses Thema im Ausschuss. Bezeichnen­derweise hat Wien, Herr Abgeordneter Krainer, die Leiterin des Staatsbürgerschafts­amtes als einzige Expertin geschickt. Diese Dame hat keine Notwendigkeit gesehen, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu ändern, sondern gemeint, es sei ohnehin alles in Ordnung – und das, obwohl es in Wien die meisten Einbürgerungen sowie die meisten vorzeitigen Einbürgerungen gibt. Diese von Wien entsandte Expertin hat also diese Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts nicht für notwendig gefunden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: So schaut’s aus in Wien! Die Frau Doktor Partik-Pablé weiß, wie das in Wien ist, wenn ...! – Gegenruf des Abg. Krainer.)

In Wien sind nur in fünf Fällen, und zwar wegen mangelnder Deutschkenntnisse, Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgelehnt worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Die Dame von der MA 61 hat im Hearing gemeint, es sei nicht möglich, die Versagungsgründe wirklich zu prüfen, und es sei auch ein Problem, die Deutschkenntnisse abzufragen, weil es im Vorjahr 16 000 An­träge gegeben habe.

Da frage ich mich schon, wie Wien das bisher gemacht hat, denn auch schon bisher hätten ja die Deutschkenntnisse der Antragsteller abgefragt werden sollen! Also wenn das jetzt ein großes Hindernis und daher nicht durchzuführen sei, dann muss ich schon sagen, dass Wien offensichtlich die Pflicht, bei einer Einbürgerung auch die Deutschkenntnisse zu überprüfen, ganz offensichtlich nicht erfüllt hat.

Das sind die Einwände, die es seitens der Stadt Wien gegeben hat. In Wien will man also weiterhin einbürgern – und hat überhaupt kein Interesse daran, dass diejenigen, die eingebürgert werden sollen, Deutsch können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun kurz auf einige der Vorwürfe hier eingehen, weil meinen Informationen nach selbst zwei Abgeordnete meiner Frak­tion dabei nicht mitgehen wollen, und zwar deshalb, weil ihnen das zu wenig restriktiv sei.

Betonen möchte ich: Wir haben die Möglichkeiten, die wir hier in Österreich haben, ausgenützt, um das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen, haben aber selbst­verständlich internationale Vereinbarungen nicht gebrochen. Wir werden selbst­ver­ständlich auch nicht gegen die Genfer Konvention handeln (Beifall bei den Frei­heitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP), denn in einem demokratischen Rechts­staat wäre es nicht angemessen, sich an internationale Vereinbarungen nicht zu halten.

Deshalb müssen wir aber auch – ich tue das auch nicht gerne – bevorzugende Regelungen für Asylwerber hinnehmen. Bisher konnten Asylwerber bereits nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen. – Wir haben das auf sechs Jahre ausgedehnt, müssen aber nach den Richtlinien der Genfer Konvention für Asylwerber begüns­tigende Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft schaffen; dem kom­men wir nach.

Wir haben keine Möglichkeit gesehen, das zu ändern, aber ich bitte von dieser Stelle aus die Frau Justizministerin, dieses Thema bei Gelegenheit in Brüssel anzusprechen,


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denn diejenigen Menschen, die zu uns kommen und behaupten, Asylwerber zu sein, sind nicht diejenigen Flüchtlinge, von denen in der Genfer Konvention seinerzeit ge­sprochen wurde, sondern viele dieser Menschen kommen aus wirtschaftlichen Grün­den zu uns, weil sie ihre Lebenssituation verbessern wollen (Abg. Gaál: Aber die bekommen doch kein Asyl!) – und nicht, weil sie politisch verfolgt werden. Frau Ministerin, das muss man auch einmal bemerken! (Abg. Krainer: Sie werden doch nicht glauben, dass man aus wirtschaftlichen Gründen Asyl bekommt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Experte der Grünen, Dozent Rainer Bauböck (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ein Widerspruch an sich, dass ein Grüner Experte ist!), hat uns im Hearing vorgeworfen, dass wir mit dieser Regierungsvorlage eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze in der Europäischen Union schaffen würden. – Ich bekenne mich dazu, und ich meine, es ist angesichts der Fakten notwendig, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Frei­heitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Mag. Gastinger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


13.24.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das heute hier im Nationalrat zu beschließende Staatsbürgerschaftsrecht ist meiner Überzeugung nach ein ambitionierter Abschluss eines – in Kooperation – sehr gut ausgearbeiteten Fremdenrechtspaketes. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das bereits verabschiedete Asyl- und Fremdenpolizeigesetz oder das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht. Und nun haben wir uns daran gemacht, auch das Staatsbürger­schaftsrecht zu novellieren.

Ich bin stolz darauf, dass meine Fraktion sehr aktiv daran mitgearbeitet hat; Frau Abgeordnete Partik-Pablé war ja mit mir in unserem Verhandlungsteam, und dort ist es uns in den Verhandlungen wirklich gelungen, ganz konkrete Akzente zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Für uns war es immer wichtig, nicht zu kritisieren oder zu lamentieren, sondern wir haben Probleme in der Praxis gesehen – und gemeinsam mit der Frau Innenministerin Prokop haben wir eine Lösung im Sinne der Menschen in Österreich erarbeitet. Es wurde heute bereits mehrmals angesprochen, warum es notwendig war, das Staatsbürgerschaftsrecht zu novellieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, wir müssen hier die Zahlen sprechen lassen. Es wurde bereits von Vorrednern gesagt, dass über 60 Pro­zent aller Einbürgerungen in Österreich bis dato vor der Zehn-Jahres-Frist erfolgt sind (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hört, hört!); allein im Jahre 2004 war dies bei zwei Drittel aller Einbürgerungen der Fall. – So viel zu der Behauptung, dass es keine vorzeitigen Einbürgerungen gäbe. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)

Seit dem Jahre 1990 – das hat Herr Abgeordneter Lopatka bereits angesprochen – hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Österreich verfünffacht. Das ist ein Faktum! (Abg. Krainer: Auf Grund der Zuwanderung von vor zehn Jahren! Da gibt es eine Kor­relation!)

Weiters ist ein Faktum – auch dessen müssen wir uns bewusst sein –, dass viele der Menschen, die bereits eingebürgert sind, leider Gottes – das muss ich wirklich sagen – der deutschen Sprache nicht mächtig sind.


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Frau Abgeordnete Stoisits hat ganz richtig angeführt, dass die Sprachkenntnis ein ganz wesentliches Instrument der Kommunikation ist. Es stimmt aber auch, dass nur mit Kommunikation eine erfolgreiche Integration möglich und auch machbar ist.

Das Beispiel Wien wurde schon mehrmals angesprochen. In Wien hat es beispiels­weise im Jahre 2003 23 092 Anträge auf Verleihung der österreichischen Staats­bürgerschaft gegeben – und nur in fünf Fällen wurde ein solcher Antrag wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache abgewiesen. – Ich glaube, auch diese Zahlen sprechen für diese unsere Maßnahme.

Unserer Überzeugung nach ist ganz besonders wichtig – auch das wurde schon mehrmals angesprochen, aber ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich betonen, weil ich felsenfest auch persönlich davon überzeugt bin –, dass die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration in Österreich ist. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meiner Überzeugung nach ist, wie gesagt, die Staatsbürgerschaft ein besonders wertvolles Gut; das möchte ich nochmals betonen. Welchen Anreiz hätte denn ein Zuwanderer, wenn wir ihm die Staatsbürgerschaft praktisch ganz leicht geben würden und er damit dann alle Rechte sehr bald hätte, ohne sich auch nur irgendwie bemühen zu müssen. (Abg. Öllinger: Geh bitte! Was heißt, „ganz leicht geben“?!)

Gerade Sprachkenntnisse sind ganz besonders wichtig, um eben in unserem Lande Rechte – auch Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind – wahrnehmen zu können.

Leider Gottes – das wissen wir, das ist ein Faktum – machen viele der neuen öster­reichischen Staatsbürger von ihrem Wahlrecht gar nicht Gebrauch, und einer der möglichen Gründe hiefür könnte auch darin liegen, dass notwendige Sprachkennt­nisse, um ein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können, nicht vorhanden sind.

Deshalb sehen wir das neue Staatsbürgerschaftsrecht, mit dem auch Wert auf Sprach­kenntnisse gelegt wird, nicht nur im Interesse Österreichs, sondern auch im Interesse unserer Zuwanderer/innen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

Betonen möchte ich: Es sieht nicht nur die Bundesregierung so, dass es wichtig ist, das neue Staatsbürgerschaftsrecht in dieser Form zu gestalten, sondern auch die österreichische Bevölkerung. Wie Sie ja wissen, gibt es eine OGM-Umfrage, nach deren Ergebnis sich die überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Öster­reicher für dieses Vorhaben der Bundesregierung ausgesprochen hat; 61 Prozent der Bevölkerung waren für und nur 21 Prozent gegen dieses neue Staatsbürger­schafts­paket. Das war das Ergebnis einer OGM-Umfrage; Auftraggeber war der ORF. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Noch klarer ist das Ergebnis im Zusammenhang mit dieser Umfrage gewesen, als es um die Fragestellung ging, ob die Menschen einen Deutschtest zur Überprüfung der Deutschkenntnisse neuer Staatsbürger haben wollen. Neun von zehn Österreichern haben sich dafür ausgesprochen. Ich meine daher, dass wir da wirklich auf dem richtigen Weg sind.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, welches heute dem Nationalrat zur Abstimmung vorliegt, verfolgt vier Grundprinzipien, die sich wie ein roter Faden durch dieses Gesetz ziehen: Wichtig sind der legale Auf­enthalt, regelmäßige eigene Einkünfte, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Gesetzestreue.


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Künftig müssen alle Neo-ÖsterreicherInnen – bis auf wenige berechtigte Ausnahmen – diese klaren Kriterien erfüllen; getreu dem bereits von mir genannten Grundsatz: Österreichischer Staatsbürger zu sein, das ist etwas Wertvolles!

Zuwanderinnen und Zuwanderer – das wird in dieser Diskussion leider immer wieder zu sagen vergessen –, die diese Kriterien erfüllen, sind in Österreich willkommen und werden in Zukunft selbstverständlich als gleichberechtigte Staatsbürger hier bei uns leben. Ich persönlich halte absolut nichts davon, dass wir in Österreich sozusagen eine Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft einführen. Daher: Wenn jemand diese Kriterien erfüllt, dann gibt es einen österreichischen Staatsbürger; da sind wir also alle gleich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe wirklich nicht, was unmenschlich daran sein soll, wenn ein Land wie Österreich Bedingungen für eine Vollmitgliedschaft erarbeitet – und nichts anderes als das ist eine Staatsbürgerschaft.

Was ich auch nicht verstehe kann, ist, was so unglaublich sein soll in einem Staat wie Österreich, wenn wir uns unsere Staatsbürger aussuchen, dass wir eben keine Staatsbürger haben wollen, die sich illegal in Österreich aufhalten. (Abg. Gaál: Wer will das denn? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir wollen auch keine neuen Staatsbürger haben, die schwer vorbestraft sind. Wir wollen keine neuen Staatsbürger haben, die ausschließlich von öffentlichen Beihilfen leben, und wir wollen auch keine Staatsbürger haben, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP. – Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Wer will das?)

Österreich hat in der Vergangenheit leider Gottes vielfach eine falsche Zuwanderungs­politik betrieben. Sehr viele Menschen sind in unser Land gekommen, die leider Gottes teilweise von ihrer Ausbildung her in Österreich lediglich Hilfsarbeitertätigkeiten verrichten konnten. Außerdem sind nach Österreich oft Menschen gekommen – und auch hier geblieben –, die zwar in unser Land kommen wollten, die Österreich aber in Wirklichkeit nicht gebraucht hätte.

Andere Länder verfolgen diesbezüglich eine ganz andere Politik und führen uns erfolgreich vor, wie sie gezielt gut ausgebildete Zuwanderer anwerben und diese mit guten Bedingungen in ihr Land holen, wobei ich unter „guten Bedingungen“ nicht unbedingt ein gut funktionierendes Sozialsystem verstehe, sondern eben andere Kriterien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass in den letzten drei Jahren, bevor die Staatsbürgerschaft verliehen wird, keine Sozialhilfe empfangen werden soll. Und weiters müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir alle, die wie wir hier sitzen, dass alle Österreicherinnen und Österreicher die Kosten dafür zu tragen haben.

Aus unseren Steuergeldern wird das Sozialhilfesystem, wird das Gesundheits- und auch das Pensionssystem finanziert. Aus diesem Grunde ist es auch besonders wichtig, das Augenmerk auf eine verantwortungsvolle und zukunftsweisende Politik zu richten. (Abg. Krainer: Was ist mit den Asylwerbern ...?)

Unserer Überzeugung nach ist die österreichische Staatsbürgerschaft nicht nur irgend­ein Titel für einen vorübergehenden legalen Aufenthalt, sondern bedeutet: voller Zu­gang zu allen politischen Rechten. Es ist daher meiner Ansicht nach mehr als legitim, dass auch der Zuwanderer bestimmte Anstrengungen unternimmt, um dieses hohe und sehr wertvolle Gut Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Daher bin ich davon überzeugt, dass dieses neue Staatsbürgerschaftrecht im Interesse Österreichs liegt. In Zukunft wird auch jeder neue Staatsbürger zeigen müssen, dass er


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gewillt ist, unser Land zu respektieren und sich aktiv zu integrieren. Dies wünscht sich auch die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Gaál. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.34.41

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerinnen! Da Sie von den Koalitionsparteien immer wieder betonen, dass die Staatsbürgerschaft der Abschluss einer erfolgreichen Integration sein soll, erlauben Sie mir, darauf hinzu­weisen, dass diese Gesetzesvorlage – das war auch den Ausführungen der Frau Justizministerin zu entnehmen – keine erfolgreiche Integration zulässt. Das stimmt mich sehr traurig, meine Damen und Herren. (Abg. Scheibner: Das ist ein Wider­spruch, denn ...!)

Das Gegenteil ist der Fall. Österreich zählt bereits jetzt zu jenen Ländern, die eine strenge und restriktive Regelung haben. Dieses neue Staatsbürgerschaftsrecht steht übrigens auch im Widerspruch zu den Gegebenheiten in der Europäischen Union, die ja eine Erleichterung der Einbürgerung verlangt, meine Damen und Herren! Wir brauchen keine weiteren Verschärfungen!

Das, was Sie gesagt und verlangt haben, Frau Justizminister, steht bereits in den bestehenden Bestimmungen, steht bereits im Gesetzestext, ist dort verankert. Wenn heute jemand alkoholisiert Auto fährt und den Führerschein verliert, gibt es für diese Person keine Einbürgerung – und vieles andere mehr.

Dieser Ihr Fristsetzungsantrag hier im Plenum hat wieder einmal gezeigt, dass Sie mit aller Härte und Schärfe, ohne Wenn und Aber, ohne Rücksicht auf Verluste, dieses Gesetz durchpeitschen wollen. Aber, Frau Justizministerin und Frau Innenministerin, in Österreich haben wir keinen Staatsnotstand! Nirgendwo ist Gefahr im Verzug! Worin liegt daher die Dringlichkeit, dieses Gesetz jetzt durchzupeitschen?! Es gibt keinen Grund für eine solche Vorgangsweise! (Abg. Scheibner: In Favoriten redest du immer anders!)

Denken Sie doch nur an das Hearing im Ausschuss: Selbst von den Regierungs­fraktionen nominierte Experten äußerten sich im Ausschuss teilweise kritisch über diese Bestimmungen und sagten, diese seien nicht objektiv festgelegt, was beispiels­weise den sozialen Bereich anlangt, sondern ausschließlich politisch definiert.

Es gibt wesentliche Verschärfungen, mehr Hindernisse als in der Vergangenheit. Alles wurde erschwert und verschärft. Diese Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle ist nicht erforderlich, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien – und sie findet auch nicht unsere Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Mehr Redezeit hast du nicht von deinem Klub bekommen? Das ist ja gar nichts!)

13.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.37.22

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau


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Abgeordnete Stoisits hat hier die Kosten für eine neue Staatsbürgerschaft bean­standet, vor allem aber hat sie nicht mit richtigen Zahlen operiert.

Frau Abgeordnete Stoisits hat behauptet, es würde 4 000 € kosten, wenn eine Familie mit zwei Kindern den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellte. – Ich meine, gerade auch dann, wenn es um Zahlen oder um Gebühren geht, sollte man das seriös darlegen.

Tatsächlich ist es so, dass jemand, der auf Grund einer nachhaltigen Integration eingebürgert wird, 900 € an Gebühren zu zahlen hat. Für den Ehepartner fallen 700 € an; das macht 1 600 €. Zwei Kinder dazu – und wir sind bei 2 000 €, nicht jedoch bei 4 000 €, sehr geehrte Frau Abgeordnete Stoisits. (Abg. Mag. Stoisits: Und was ist mit den Landesgebühren und mit den ...?) – Landesgebühren sind Landessache; wir haben jetzt hier ein Bundesgesetz zu besprechen – und das, was ich Ihnen gerade angeführt habe, sind die Gebühren, die auf Bundesebene anfallen.

Weiters haben Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, über die Opfer des Nationalsozialismus gesprochen. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Bis in die achtziger Jahre hinein bestand für die Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus die Möglichkeit, öster­reichi­sche Staatsbürger zu werden. Diese Möglichkeit wurde auch tatsächlich ergriffen; also das hat es bereits gegeben, was Sie hier verlangen, sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Da Sie auch immer wieder davon sprechen, dass die Sprache alleine nicht das große Mittel sei, sich zu integrieren: Für das Aufzeigen des Gegenteils gibt es doch jede Menge Beispiele aus der Praxis! So lebt in meiner Nachbarschaft eine Familie mit drei Kindern; deren Mutter ist bereits seit 14 Jahren in unserem Lande und spricht noch immer kein Wort Deutsch. Solche Frauen können daher auch nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, können sich nicht in die Gesellschaft integrierten. Diese Frau braucht beispielsweise überall ihre Kinder zum Übersetzen. Das größte Problem dieser Frau war, dass sie nach einem Verkehrsunfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und sich dort nicht verständigen konnte.

Die Sprache ist das wichtigste – das wichtigste! – Kriterium zur Integration. Daher begrüße ich es auch, dass in diesem Gesetz insbesondere die Sprachkenntnisse so sehr gefordert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

13.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.40.28

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frauen Ministerin­nen! Hohes Haus! Wir haben ein Gesetz vorliegen, das – Punkt eins – sehr klar aussagt, wie diese Regierung vorhat, mit Menschen in Not umzugehen. Ich beziehe mich auf die Regelungen, die Sie für Flüchtlinge vorsehen und mit denen Sie selbst bei jenen, die bereits einen Flüchtlingsstatus bekommen haben – den in Österreich ja dank dieser Regierung nicht mehr all jene bekommen, die ihn verdient hätten –, eine Verschärfung vornehmen, selbst dort Gebühren auferlegen und damit in Widerspruch zu europäischen Anforderungen treten, wonach es heißt: All jenen, die auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention einen Flüchtlingsstatus erhalten haben, sollten die Staaten eine Einbürgerung so weit wie nur möglich erleichtern. – Sie tun das Gegenteil und sagen damit Menschen in Not, die in Österreich Zuflucht gesucht haben, eigentlich Folgendes: Wartet doch bitte möglichst lange, bis wir euch aufnehmen!

Noch viel schlimmer ist es für Menschen, die nicht Flüchtlingsstatus, sondern nur Refoulementschutz haben, die oft also vor Folter geflohen sind, mit dem Tod bedroht wurden und geflohen sind, sodass sie nicht in diese Länder zurückgeschoben werden


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können. Denen sagen Sie jetzt, sie haben mindestens fünfzehn Jahre statt der bisher sechs Jahre zu warten, bis eine Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Österreich möglich wird.

Sie sagen in Wirklichkeit allen in Not geratenen Menschen: Wir nehmen euch in eurer Notlage nicht wirklich ernst! Jedenfalls sagen Sie ihnen aber: Es zählt das Geld! Wenn jemand die Gebühren nicht zahlen kann – gerade Traumatisierungsopfer, die Flücht­lingsstatus haben, sind oft nicht in der Lage, einer geregelten Erwerbstätigkeit nach­zukommen –, dann gibt es eben keine Staatsbürgerschaft.

Wie sieht es in einem zweiten Bereich aus, dem der Familie, die Sie sich ja auf die Fahnen schreiben, aber dann in der Praxis herzlich wenig wirklich unterstützen? – Als Erstes – und ich möchte es salopp formulieren – geht dieses Staatsbürgerschafts­gesetz in der Novellierung generell vor allem auf dem Rücken von Frauen und Kindern aus. Sie sagen, wenn Ehegattinnen eine Staatsbürgerschaft erwerben wollen, dann ist eine zumindest fünfjährige Ehebestandsfrist einzuhalten. Was ist, wenn die Frau vier Jahre mit dem Mann verheiratet ist und er sie schlägt, sie ein laufendes Staats­bürgerschaftsverfahren anstreben möchte und dann folgende Entscheidung hat: entweder Schutz vor Gewalt, Zuflucht im Frauenhaus und Scheidung – oder Staats­bürgerschaft. Vor diese Wahl stellen Sie Frauen und zwingen sie, solche Entscheidun­gen zu treffen.

Das ist vielleicht wenig überraschend, weil Sie ja dasselbe im Aufenthaltsrecht machen. Auch im Aufenthaltsrecht sehen wir immer wieder Fälle – und ich kann Ihnen konkrete Beispiele nennen –, dass Frauen vor einem gewalttätigen Ehemann ins Frauenhaus flüchten möchten und damit nicht nur Sozialleistungen verlieren, sondern auch den Aufenthaltstitel verlieren und wählen müssen zwischen den Möglichkeiten, legal in Österreich bleiben zu können und bei einem gewalttätigen Ehemann bleiben zu müssen – oder Aufenthalt und Unterstützung zu verlieren, wenn man Zuflucht vor Gewalt sucht. Auch das ist die Politik, die Sie betreiben!

Mehrfach wurde heute schon darauf hingewiesen, wie Sie Kindern und Jugendlichen die Verantwortung für die Staatsbürgerschaft der ganzen Familie auferlegen. (Abg. Höllerer: Stimmt doch nicht!) Ich meine, zeigen Sie mir einmal einen Elf-, Zwölf-, Dreizehnjährigen oder ein Mädchen, die nicht auch einmal in Deutsch ungenügende Kenntnisse haben, obwohl vielleicht die Deutschkenntnisse gar nicht so schlecht wären. Wie viele österreichische Kinder und Jugendliche gibt es, die in Deutsch ein „Nicht genügend“ haben? Wollen Sie die alle ausbürgern? – Das ist ja lächerlich, was Sie da betreiben! (Beifall bei den Grünen.)

Sie prüfen ja noch nicht einmal ab, ob Integration gelungen ist, ob Deutschkenntnisse in einem ausreichenden Maß für den Alltag vorhanden sind, sondern Sie prüfen bei diesen Jugendlichen Schulnoten ab. Das ist ja noch viel absurder! (Abg. Höllerer: Stimmt ja nicht!) Ehrlich gestanden, wenn Sie mit gleichem Maßstab all jene Menschen in Österreich, die von Geburt an die Staatsbürgerschaft haben, überprüfen, bin ich mir nicht sicher, wie vielen von ihnen Sie nach Ihren Kriterien nicht konsequenterweise sogar die Staatsbürgerschaft aberkennen müssten.

Sie machen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen denen, die das Geld haben, denen, die Ihnen in den Kram passen (Abg. Scheibner: Ist das Ihre Forderung?), und wenn jemand aus dem falschen Land kommt, wird es mit den Kriterien anders ausgehen. Ich schaue mir an, wie Sie in Zukunft den Fußballlegionär behandeln, dessen Deutschkenntnisse rudimentär sind, der vielleicht gerade kein Engagement hat und ein Geschwindigkeitsvergehen begangen hat, ob der dann die Staatsbürgerschaft nicht bekommt (Abg. Scheibner: Das sollte nicht sein!), während die türkische Frau


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vielleicht gezwungen wird, bei einem prügelnden Mann zu bleiben. (Abg. Scheibner: Da haben Sie Recht! Der sollte sie auch nicht bekommen!)

Herr Klubobmann Scheibner, Sie wissen ganz genau, wie die Praxis läuft. Sie sollten sich daran auch orientieren und nicht eine Verschärfung mit dem klaren Ziel betreiben, Menschen aus Österreich draußen zu halten und Geld zu sparen – wie es Ihre Kollegin Partik-Pablé ganz offen formuliert hat –, und Sie sollten Integrationspolitik endlich einmal ernst nehmend betreiben, damit sozialer Friede in Österreich herrschen kann. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.45.58

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen Ministerinnen! Hohes Haus! Die Vorrednerin hat einen ganz deut­lichen Beweis dafür geliefert, woran es im österreichischen Fremdenrecht ganz stark krankt. Sie hat nämlich das Asylrecht und die Frage der Einwanderung miteinander verknüpft und vermischt. (Abg. Mag. Weinzinger: Zuhören!) Asyl ist ein Erfordernis, das wir uns als humanitärer Rechtsstaat selbstverständlich angelegentlich sein lassen. (Abg. Mag. Weinzinger: ... verschärfen das Staatsbürgerschaftsrecht!) Asyl ist Schutz auf Zeit; Einwanderung liegt ausschließlich im Ermessen des Staates, der sie gewäh­ren will, und richtet sich an den Interessen des Gastlandes aus.

Lassen Sie mich aber ganz kurz Folgendes zitieren:

In den letzten Jahren sah sich Österreich mit einem ständig wachsenden Zustrom von Personen konfrontiert, die bei ihrer Ankunft behaupteten, aus Gründen rassischer, politischer und religiöser Verfolgung ihre Heimat verlassen zu haben und dorthin nicht mehr zurückkehren zu können. Zug um Zug mit dem sprunghaften Ansteigen der Asyl­werber hat auch ihre Qualität eine Änderung erfahren. Der größere Teil der Asylwerber kommt heute nicht mehr wegen politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung nach Österreich, sondern deshalb, weil diese Menschen in ihrem Heimatstaat keine erträgliche wirtschaftliche und soziale Lebenssituation vorfinden. Diese Entwicklung ist für Österreich nachteilig, und es muss gegengesteuert werden. – Zitatende.

Das ist ein Zitat aus dem Stenographischen Protokoll zur Vorlage des ersten Asyl­gesetzes 1991; unter einer rot-schwarzen Regierung! Ihre Vorgänger – das muss man ganz einwandfrei sagen, vor allem Ihnen, meine Damen und Herren von der sozial­demokratischen Fraktion; auch die Rede des Herrn Parnigoni habe ich mir heraus­gesucht – waren damals weitaus realistischer, als Sie es jetzt sind. Sie haben damals nämlich ganz klar gesehen, dass hier der Beginn einer Wanderungsbewegung unter dem Titel „Asyl“ stattfindet, die natürlich in der Staatsbürgerschaft enden soll. Und sie waren sich dessen bewusst – das haben sie auch ausgedrückt –, dass das eine Belastung für Österreich sein würde, die so nicht hinzunehmen ist.

Die Frau Justizministerin hat zugegeben, dass es in den letzten Jahren eine falsche Zuwanderungspolitik gegeben hat. Dem kann man nur zustimmen. Vor allem war das bedauerlicherweise in den letzten fünf Jahren der Fall, die Zahlen zeigen es. Sowohl die Zahlen der Asylanträge als auch die des Wanderungssaldos und der Einbür­gerungen sind von 2001 an sprunghaft gestiegen und haben sich auf einem sehr, sehr hohen Niveau stabilisiert.

Wer es wissen will, kann wissen, wie dies zustande kommt; und ein Minister muss wissen, wie dies zustande kommt. Das zeigt sich jetzt übrigens ganz deutlich an dem Visa-Skandal: Mit einem – leider Gottes, wie man jetzt gesehen hat – bei österreichi-


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schen Behörden gekauften Visum schafft man den Eintritt in den Schengen-Raum. Bevor dieses Visum abläuft – und das können Ihnen alle, die am Bundesasylamt ihren Dienst tun und Vernehmungen durchführen, bestätigen –, stellt man einen Asylantrag. Vier Jahre – jetzt sechs Jahre – sind schnell um, speziell wenn man den Asylstatus erwirbt, wobei Österreich die höchste Anerkennungsquote in Europa hat. Wir erkennen so genannte Flüchtlinge aus Ländern an, die nirgendwo sonst mehr anerkannt sind – Tschetschenien zum Beispiel –, darum kommen wir auch auf eine Asylwerberrate von sieben Mal so hoch pro Kopf wie etwa im bis vor kurzem rot-grün regierten Deutschland. Das muss ja einen Grund haben.

Wenn diese sechs Jahre vorbei sind – und sie lassen sich auch hier verbringen, mit der Verschleppung der Verfahren ist das sehr oft möglich; schauen Sie sich an, wie lange die Asylverfahren dauern! –, entsteht der Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft, und das ist in diesem Gesetz nicht geändert. Das ist genau der Punkt, an dem wir sagen: Es wird sich nichts ändern.

Der Anreiz, per Asyl hierher zu kommen und dann die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist nach wie vor da, und das ist nicht richtig, denn die österreichische Staats­bürgerschaft ist ein hohes Gut, sie kann nur den Interessen des Staates folgend vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Grund eines Aufenthaltes, seien es nun vier oder sechs Jahre, ist damit nicht vereinbar. Die FPÖ wird daher nicht zustimmen. (Beifall des Abg. Bösch. – Abg. Öllinger: Welche FPÖ ist gemeint?)

13.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.50.09

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Frau Justizministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz bringt eine Verschärfung mit sich – das ist von allen Frak­tionen des Hauses bereits festgestellt worden –, eine Verschärfung, die unnötig und kontraproduktiv ist. Sie ist unnötig, weil wir in Österreich ohnedies eines der strengsten Gesetze zur Staatsbürgerschaft haben (Abg. Dr. Fekter: Noch nicht! Aber das kommt!), und sie ist auch deshalb unnötig, weil es keineswegs so viele vorzeitige Einbürgerungen gibt, wie behauptet wird. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ach so?)

Ich erwähne nur kurz die Zahlen für Wien betreffend das Jahr 2004. (Abg. Dr. Mitter­lehner: Sie sollten die Österreicher fragen!) Es sind 16 826 Verleihungen erfolgt. Davon erfolgten bloß 396, also 2,4 Prozent, nach sechs Jahren und 347, also 2,2 Pro­zent, nach vier Jahren; die anderen 3 920 Personen hatten einen Rechtsanspruch, waren also EhegattInnen oder Kinder.

Weil auch die Zahlen von 2003 erwähnt worden sind – über 18 000 – und weil das so hohe Zahlen sind: Natürlich sind das, relativ gesehen, hohe Zahlen, man muss sie aber in Relation zur Zuwanderung sehen. (Abg. Hornek: Es ist alles relativ!) Ich muss daran erinnern, dass zur Zeit des Bosnienkrieges sehr viele Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind, die hier gut aufgenommen wurden, was sehr wichtig und sehr richtig gewesen ist, und die sich im Übrigen sehr gut integriert haben. Die sind jetzt zehn Jahre hier und haben eben einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, und das wird sich auch nach dem jetzigen Gesetz nicht ändern.

Zur Frage der Vereinheitlichung der Praxis: Die zuständigen LandesreferentInnen treffen mehrmals im Jahr zusammen und besprechen die Vereinheitlichung. Das heißt, dass die Vereinheitlichung bundesweit sehr gut gelungen ist.


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Es ist daher festzustellen, dass hier eine unnötige Novelle geschaffen worden ist, die noch dazu kontraproduktiv ist, denn die Staatsbürgerschaft ist nicht der Endpunkt der Integration, sondern sie ist eine Voraussetzung für die endgültige Integration, und das ist es, was anzustreben ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.53.10

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle beinhaltet drei wichtige Punkte, die ich ausdrücklich begrüßen möchte.

Es ist dies zum Ersten die Einbürgerung nur bei entsprechender Sprachkenntnis. Ich bin der Meinung, dass entsprechende Sprachkenntnisse für eine Integration, die wirklich funktionieren soll, eine unabdingbare Voraussetzung sind. (Abg. Mandak: Dann müssten Sie die Sprachkenntnisse ...!)

Wir haben auch in Vorarlberg zum Beispiel das Problem, dass bei der Arbeits­losigkeit – die leider Gottes steigt; wir steuern zwar gegen, aber sie steigt (Abg. Parni­goni: Was tun Sie? Gegensteuern? Das ist aber ein Scherz!) – ein großer Anteil Migranten betrifft, die keine entsprechenden Sprachkenntnisse haben und damit auch nicht weiterbildbar sind. Wir haben wohl einen gewaltigen Zuwachs an Arbeitsplätzen, aber dies sind Arbeitsplätze, die entsprechend ausgebildete, qualifizierte Mitbürger brauchen. Da ist es wichtig, dass wir unseren Mitbürgern die Chance geben, auch ihre Sprachkenntnisse entsprechend weiterzubilden. Es soll ein Anreiz sein, deswegen begrüße ich diesen Punkt ausdrücklich.

Zum Zweiten betrifft es Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Ge­schichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes. Ich glaube, es sollte für jeden angehenden Staatsbürger und jede angehende Staatsbürgerin von Interesse sein, dass man die Geschichte des eigenen Landes, in das man sich integrieren will, auch kennt. Deswegen begrüße ich diesen Punkt ausdrücklich.

Ich möchte aber ganz kurz noch auf die Ausführungen vor allem von Frau Weinzinger und auch von Kollegin Stoisits eingehen, die hier die Gebühren so gegeißelt haben. In Wirklichkeit ist es so, Frau Weinzinger, dass gerade bei Asylberechtigten bisher 725 € zu zahlen waren; in Hinkunft werden es nur mehr 700 € sein. Bei EWR-Bürgern und Einbürgerungen auf Grund bereits erbrachter oder zu erwartender Leistungen auf verschiedenen Gebieten waren es früher auch 725 €; in Zukunft werden es 700 € sein. Ehegatten von Naziopfern zum Beispiel haben bisher 545 € bezahlt; in Zukunft werden es nur mehr 200 € sein. Auch die Verleihung an Kinder von Österreichern wird günstiger: bisher 545 €; in Hinkunft 200 €. Auch Ex-Österreicher, die ihre ehemalige Staatsbürgerschaft wieder annehmen wollen, haben bisher 545 € bezahlt; in Zukunft werden es nur mehr 200 € sein. Ich glaube also, dass Sie in Zukunft, bevor Sie hier etwas behaupten, besser recherchieren sollten.

Ich begrüße dieses Gesetz und bitte das Hohe Haus, ihm zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Prokop zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 



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13.56.00

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich noch einmal kurz auf die Voraussetzungen eingehen, weil immer wieder gesagt worden ist, diese Novellierung sei unnötig, wir brauchen sie nicht.

Ich möchte klarstellen, dass zum einen im Regierungsprogramm verankert worden ist, dass es ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz geben soll.

Zum Zweiten hat die Landeshauptleutekonferenz mehrfach eine Vereinheitlichung verlangt. Ganz konkret wurde im November 2004, also vor mehr als einem Jahr, unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Häupl ein Beschluss gefasst, der verschiedene ganz konkrete Punkte umfasst hat. Diese Punkte, diese Wünsche der Länder, die es beklagt haben, dass es hier keine Abstimmung gab, dass es hier keine Einheitlichkeit gab, haben wir in dieses Gesetz eingeführt und eingebaut.

Zum Dritten war es natürlich auf Grund des Fremdenpaketes notwendig, einige Anpassungen vorzunehmen und einige Bezugspunkte zu den einzelnen Materien zu ändern.

Das waren zunächst die Voraussetzungen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es ganz besonders wichtig ist, dass jene, die eine Staatsbürgerschaft erlangen, sich in Österreich zu Hause, daheim und vor allem integriert fühlen. Dazu brauchen wir einfach auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Wir haben die Notwendigkeit, dass Österreicher sich nicht überfordert fühlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen, dass es immer schwerer wird, Fremde irgendwo unterzubringen. Ich würde mir viel mehr Unterstützung von allen, die heute dafür gesprochen haben, erwarten. (Abg. Hornek: Das wäre ehrlicher!) Ich habe in den letzten Tagen überall nur Abfuhren erhalten. Es waren in einer Gemeinde alle vier Fraktionen, auch die Grünen, die gesagt haben: Keine Fremden mehr in unserer Gemeinde, wir halten es nicht aus! (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Eine andere Region, die sagt: Wir haben 6,7 Prozent Fremde, wir halten keinen einzigen zusätzlich mehr aus!, ist sozialistisch dominiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier gibt es immer wieder die Aussage: Wir vertragen das nicht mehr. Daher muss diese Akzeptanz auch gegeben sein, und zur Akzeptanz gehört Integration. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist für mich der Endpunkt einer erfolgreichen, gewollten, von den Bürgern, von den neuen Bürgern gewollten Integration.

Auch viele andere Staaten gehen ähnlich vor; es hat ja geheißen, wir hätten jetzt das schärfste Gesetz. Es wird derzeit in England, in den Niederlanden, in Dänemark, bei den Franzosen das Staatsbürgerschaftsrecht geändert. Das ist also eine Bewegung in Europa, weil es Probleme der Integration gegeben hat. Dazu ist dies eben auch absolut notwendig.

Ich möchte noch auf einige weitere Punkte eingehen. Es hat geheißen, erst nach 30 Jahren kann man integriert werden. Das stimmt ja nicht, denn nach einer erfolg­reichen Integration ist es nach zehn Jahren möglich. Das Recht ist nach 30 Jahren gegeben. Auch die 15 Jahre stimmen nicht; bei erfolgreicher Integration ist zehn Jahre die Norm. Das ist auch die Vereinheitlichung gewesen.

Es ist ganz wichtig, dass man nicht immer wieder das Fremdenpaket und das Staats­bürgerschaftsrecht mischt. So zum Beispiel haben wir bei Gewalt gegen Frauen im Fremdenpaket die Möglichkeit geschaffen, die Aufenthaltsbewilligung von den Anker­fremden zu lösen. Das heißt, hier besteht die Möglichkeit, einen eigenen Aufenthalts-


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status und danach selbständig die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Darüber hinaus gibt es auch hier die Möglichkeit einer humanitären Aufenthaltsbewilligung.

Ganz wichtig war es auch, einmal den legalen Aufenthalt zu definieren.

In der Diskussion wurde immer wieder behauptet, dass Kinder, wenn sie eine schlech­te Note haben, eine Verhinderung der Staatsbürgerschaft für die gesamte Familie bewirken. Ich habe vielfach versucht, das klarzustellen: Es sollte eine Vereinfachung für die Kinder sein, dass sie keine Prüfung brauchen. Wir haben das jetzt noch er­weitert, sodass schon der Schulbesuch allein genügt. Und alle Kinder, die hier für sechs oder zehn Jahre gewohnt, gelebt haben, haben auch die Schule besucht. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Deutlich ist auch die Klage geäußert worden, dass es einfach nicht möglich war, die Deutschkenntnisse abzuprüfen. Nicht zuletzt deswegen sind in Wien im Jahr 2003 nur vier wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgewiesen worden, weil es hier nämlich keine Richtlinie gab und die Sorge bestand, dass das beeinsprucht oder aufgehoben werden würde. Daher war es notwendig – das haben auch die Experten im Hearing gesagt –, Klarstellungen zu treffen und eine Handhabe für die vollziehende Behörde, ein objektiviertes Prüfungsverfahren einzuführen. Das ist nunmehr versucht worden, und ich bin überzeugt, das ist ein guter Weg.

Wenn wir heute auf der einen Seite hören, es ist zu streng, und auf der anderen Seite, es ist zu liberal, so ist das wieder typisch, weil wir versucht haben – und ich glaube, das ist wichtig –, den guten Mittelweg zu wählen. Wir brauchen ein Gesetz, das – und das ist, glaube ich, bei diesem Gesetz der Fall – den Bedürfnissen der Fremden, die sich hier integrieren wollen, die Staatsbürger werden wollen, entspricht und auf der anderen Seite auch dem Bedürfnis der Österreicher gerecht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile es ihm.

 


14.02.06

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Frauen Minister! Frau Minister Prokop! Ich glaube Ihnen schon, dass das in der Praxis schwierig ist und dass es da Probleme gibt. Ich glaube Ihnen auch, dass das von der Partei unabhängig zu sehen ist – das wird schon so sein. Und möglicherweise haben sich auch die Landeshauptleute in der einen oder anderen Art und Weise dahin gehend geäußert, dass es eine Vereinheitlichung der Fristen geben möge. Was den Geist des Gesetzes jedoch besser ausdrückt als diese Fakten ist das, was manchmal unbewusst oder vielleicht auch bewusst hervorkommt. Wenn zum Beispiel Frau Minister Gastinger laut „Standard“ vom 14. September 2005 sagt: „Larifari gibt es bei diesem Gesetz gar keines mehr“, dann sagt das ... (Bundesministerin Mag. Gastinger: Das soll es auch nicht geben!) – Ja genau, das drückt es auch aus. Larifari gibt es bei diesem Gesetz keines mehr. Das ist Ihre Abweisung der ganzen Sache. Es geht Ihnen nicht um Integration. Die Einbürgerungsfristen, überhaupt sämtliche Bestimmungen wurden verschärft, nicht bloß vereinheitlicht. Das macht einen Unterschied: Verschärfung oder Vereinheitlichung!

Ich bestreite auch, dass es einen unmittelbaren Handlungsbedarf gegeben hat, weil der deutliche Anstieg der Einbürgerungen von 1990 bis 2003 nicht auf vorzeitige Ermes­senseinbürgerung zurückzuführen ist, sondern vor allem auf reguläre Einbür­gerungen plus Erstreckungen auf Familienmitglieder. – Das ist das eine.

Zum Zweiten: Sie haben die bisherige Voraussetzung eines zehnjährigen Aufenthalts für Ermessenseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 Z 3 für subsidiär Schutzberechtigte


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wesentlich erschwert, haben ihnen andererseits – was vernünftig ist – den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Sie haben ihnen aber die Erlangung der Staatsbürgerschaft erschwert, was für viele Menschen eine Zumutung darstellt und in Wahrheit nicht dem Geist der Integration entspricht, von dem Sie sprechen.

Jetzt wird ein festes Einkommen gefordert: Wenn jemand unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommt und mit Sozialhilfe sein Auslangen finden muss, schließen Sie den von der Staatsbürgerschaft aus, weil feste und regelmäßige Einkünfte während der letzten drei Jahre vorgesehen sind. Wer in diesem Zeitraum Sozialhilfe bezieht, für den normiert das Gesetz einen Ausschließungsgrund.

Über die Integrationsnachweise im Schulbereich der Sekundarstufe I für Schüler, die Deutschkenntnisse, möchte ich mich gar nicht näher auslassen, weil diese aus­schließlich dazu dienen, Ausschließungsgründe zu normieren, statt Integration zu fördern. Die Fristen für Einbürgerung von Ehepartnern wurden schon erwähnt.

Einer der wenigen positiven Vorschläge – und da muss ich Frau Abgeordneter Partik-Pablé widersprechen – ist, dass Sie tatsächlich mit der Einführung eines Rechts­anspruchs quasi das ius soli normiert haben, und dafür ist Ihren Legisten zu danken. Statt der bisherigen Ermessensentscheidung gibt es jetzt für im Inland geborene Personen einen Rechtsanspruch auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürger­schaft, wenngleich Sie das auch wieder dadurch aufgeweicht haben, dass Sie die Frist von vier Jahren auf sechs Jahre verlängert haben. Das ist ein einschränkender Punkt, aber da haben Ihre Legisten noch versucht, das Beste herauszuholen. Man kann Ihnen auch zugute halten, dass die Regierungsvorlage jetzt nicht mehr die Strenge aufweist, die der Begutachtungsentwurf noch hatte. Aber eines bleibt bestehen: Larifari gibt es mit diesem Gesetz keines mehr, und das ist der Geist des Gesetzes, wie ihn Frau Minister Gastinger selbst definiert und ausgesprochen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


14.05.49

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen auf der Regierungsbank! Sie haben mit dem Staats­bürgerschaftsgesetz gemeinsam eine Gesetzesvorlage an den Nationalrat gemacht, in der manches Vernünftige drinnen steht – das gebe ich gerne zu –, die aber doch ein Kompromiss und deshalb für uns Freiheitliche unzureichend ist.

Den Zusammenhang mit dem Asylgesetz, den Sie in diesem Gesetz wieder herstellen, halten wir für eine trügerische Zielrichtung, weil dadurch der Druck auf die Asylsuchen­den, der Druck der Asylsuchenden auf dieses Gesetz, auf die Erreichung der Staats­bürgerschaft zunehmen wird. Wir hätten es für richtig gehalten, dass wir im Staats­bürgerschaftsgesetz einen Paradigmenwechsel zustande bringen, der endlich klar­macht, dass es nicht nur um ein Absitzen von Fristen geht, sondern dass man die Erreichung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die ein hohes Gut ist, auch an klarere Qualitätsregeln bindet, und zwar zentral im Gesetz. Wir wollen, dass es in unserem Land zu keiner Entwicklung von Parallelgesellschaften kommt, die unsere Gesellschaft grundsätzlich ablehnen, Parallelgesellschaften, die auch gewillt sind, Gewalt gegen unsere Gesellschaft anzuwenden.

Meine Damen und Herren! Deshalb ist dieses Staatsbürgerschaftsgesetz für uns als FPÖler eine Frage der Glaubwürdigkeit, ähnlich der Frage des Asylmissbrauchs in unseren Botschaften in den letzten Monaten und Jahren.


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129. Sitzung / Seite 96

Meine Damen und Herren! Heute hat es im Außenministerium eine Pressekonferenz zu diesem Asylmissbrauch gegeben, in der nach Aussagen von Journalisten eigentlich nichts Neues zutage getreten ist.

Meine Damen Ministerinnen, ich kann Ihnen dazu heute vielleicht etwas Neues mitteilen: Heute Vormittag ist eine Dame an mich herangetreten, die glaubhafte Infor­mationen hat, dass es auch in Moskau zu einem Missbrauch österreichischer Asyl­vergaben gekommen ist, die vor allem im touristischen Bereich zu Buche geschlagen haben.

Diese Informantin hat mir ihren Namen genannt, hat mir auch ihre Quellen genannt. Sie konnte auch glaubhaft schildern, in welcher Chronologie sich das abgespielt hat. Sie hat mir auch gesagt, dass sie bereits vor einem oder zwei Jahren an höchste Repräsentantinnen und Repräsentanten der Republik herangetreten sei, aber keine Antwort auf ihre Briefe bekommen habe. Vielleicht kennen Sie diese Dame, ich kann Ihnen dann im Anschluss den Namen nennen, und mein Büro kann Ihnen auch die Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie diesen behaupteten Missständen nach­gehen können. Es handelt sich dabei um eine in Innsbruck lebende, mit einem Österreicher verheiratete Russin, die in diesem Bereich umfassenden Einblick in den Gang der Dinge hat und die auch klar behauptet hat, dass sie Beweise dafür habe, dass Reiseveranstalter und auch österreichische Tourismusverbände in diese illegalen Machenschaften verstrickt seien.

Es ist also ein Vorwurf, der erheblich ist und der mich eigentlich auch erschüttert hat. Ich bringe das deshalb auch hier im Plenum vor und möchte Sie ersuchen, meine Damen, dass Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden institutionellen Apparaten diesen behaupteten Missständen nachgehen, das verifizieren oder auch falsifizieren, je nachdem, was herauskommt.

Ich bin der Ansicht, dass gerade dieser Asylmissbrauch, dass dieser Missbrauch der Visa-Vergaben, wenn ich mich korrigieren darf, ein wesentlicher Punkt ist, der auch die Glaubwürdigkeit der österreichischen Fremdenpolitik betrifft. Deshalb sind auch alle Mechanismen einzusetzen, die eine Aufklärung aller dieser behaupteten Missstände zur Folge haben, meine Damen, und ich darf Sie hier als Abgeordneter dringend ersuchen, allen diesen behaupteten Missständen konsequent nachzugehen. (Beifall der Abg. Rosenkranz.)

14.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.

 


14.10.10

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Bösch, Sie können beruhigt sein: Ich bin überzeugt davon, dass alles getan wird, was möglich ist, um diese Vorwürfe aufzuklären!

Nun aber zu Ihnen, Frau Ministerin Prokop. Ich möchte zu diesem Gesetzentwurf gratulieren. Wenn er den einen zu restriktiv und den anderen zu wenig restriktiv ist, dann liegt die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte, und das ist gut und richtig so.

Ich bin überzeugt davon, dass mit dem heutigen Gesetzentwurf eine Möglichkeit geschaffen wird, die Integration nicht nur zu erschweren, sondern auch – im Gegen­teil – zu beschleunigen. Wenn jemand Deutsch lernen muss, dann wird er das auch eher tun, als wenn das sozusagen offen bleibt. Ich denke, dass auch in Bezug auf die Schule eine richtige Lösung getroffen wurde. Ich bin überzeugt davon, dass auch der Nachweis des Lebensunterhaltes eine wichtige Sache ist, weil es kein Land geben


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129. Sitzung / Seite 97

wird, das Leute einbürgert, die nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebens­unterhalt bestreiten können.

Der wichtigste Punkt ist aber meines Erachtens die Tatsache, dass es künftig keine so genannten Meldezettel-Staatsbürger mehr geben wird, denn die Bewerber werden ihren tatsächlichen Aufenthalt, auch die Sicherung des Lebensunterhaltes – das habe ich schon gesagt – nachweisen müssen.

Ebenfalls begrüßen möchte ich die Regelung der Fristen, wobei die Faustregel 30/15/16 lautet. Zur Erklärung: Künftig kann ein Staatsbürgerschaftswerber frühestens nach sechs Jahren eingebürgert werden, und wenn jemand im Laufe von zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts mindestens fünf Jahre nach den Bestimmungen des Niederlassungsgesetzes hat, dann ist die Verleihung ebenfalls möglich. Bei Vorliegen nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration muss sich der Bewerber 15 Jahre ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Staatsbürger von Österreich sein zu dürfen, ist sicherlich ein besonderes Privileg, mit dem man nicht leichtfertig umgehen darf, und ich bitte Sie daher, diesem Entwurf die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

14.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


14.12.32

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Frauen Bun­desministerinnen! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Sicht des BZÖ ist es ein äußerst gelungenes Gesetz, weil es aus unserem Blickwinkel heraus gesehen genau das regelt, was im alten Gesetz alles nicht geregelt ist. (Abg. Parnigoni: Korrigierst du jetzt Bösch?)

Kollege Parnigoni hat ja angemerkt, dass alles so toll gewesen sei, was das alte Gesetz geregelt hat, und es habe keinen Bedarf gegeben, da irgendetwas zu tun. – Die Zahlen, die Kollege Lopatka und auch andere schon genannt haben, sprechen für etwas anderes: von 9 090 auf 42 000 sind die Zahlen gestiegen. Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen, aber Sie müssen das über sich ergehen lassen. Dieses Gesetz in der jetzigen Regelung war mangelhaft und ist jetzt ausgezeichnet repariert worden.

Wir waren penetriert durch mangelnde Sprachkenntnisse von Werbern um die öster­reichische Staatsbürgerschaft, die diese dann aber auch erhalten haben. Wir hatten keinen gesicherten Lebensunterhalt, und unter diesen Rahmenbedingungen war eine Neuregelung notwendig.

Auf einen für mich ganz wesentlichen Teil möchte ich hinweisen, und zwar, welche Ausschließungsgründe für Werber um die österreichische Staatsbürgerschaft jetzt neu hinzugekommen sind: Wir hatten früher eine Verurteilung im Ausmaß von über drei Monaten als Ausschließungsgrund. Wir haben jetzt eine sofortige Ausschließung bei einer Verurteilung durch ein Gericht. Wir haben eine Ausschließung, wenn mehr als eine Strafe wegen einer schwer wiegenden Verwaltungsübertretung vorliegt, wie zum Beispiel gegen das Meldegesetz, gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz oder gegen das Grenzkontrollgesetz. Ganz wesentlich zur Bekämpfung der Prostitution: Wir haben eine Verurteilung wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pros­titutions­bestimmungen als Ausschließungsgrund.


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129. Sitzung / Seite 98

Ausschließungsgründe sind weiters jegliche Form von Teilnahmen an kriminellen Organisationen oder terroristischen Vereinigungen und vor allem – ganz wesentlich! – hetzerische Aufforderungen gegen Personengruppen.

Das heißt, man hat sich sehr, sehr viel gedacht, denn eines muss hier gesagt sein: Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, und für ein hohes Gut gibt es auch die Notwendigkeit, einen sehr hohen Eintrittspreis zu bezahlen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.

 


14.14.58

Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Noch einmal Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Staatsbürgerschaftsgesetz wurde schon vieles gesagt, deshalb kurz etwas im internationalen Bereich. Grund­kenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs sind nötig, um es zu kennen. Dies ist positiv. Österreich war immer nicht nur geographisch ein Zentrum Europas, Mitteleuropas und in der Geschichte ein übernationaler Vielvölker­staat. Es ist positiv, dass klare Regelungen zum Erlangen der österreichischen Staats­bürgerschaft getroffen werden und damit deren EU-Zugehörigkeit geregelt wird. We­sentlich ist aber auch für uns Österreicher in dieser Frage zu sehen, dass Hundert­tausende Österreicher 1938 aus politischen, rassischen, nationalen und religiösen Gründen der Verfolgung durch Organe der NSDAP ausgesetzt worden waren. Zehn­tausende wurden ermordet, viele konnten sich gottlob retten, in Sicherheit bringen.

Ich bin oft in den USA und erlebe in New York, Washington und anderen Orten alte Österreicher oder Mitteleuropäer aus anderen mitteleuropäischen Staaten und deren Nachkommende in wesentlichen Positionen der Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und vielem mehr, die wir durch das Nazitum aus Österreich und Europa verloren haben. Viele, auch von der jüngeren Generation, fühlen sich zwar als Amerikaner, in Wahrheit aber auch als Europäer, Mitteleuropäer und oft Österreicher. Der Stolz auf ihre familiäre Herkunft ist im Regelfall sehr positiv.

Die Nachfolgenden sollte man auch nicht ganz vergessen. Die Anerkennung, die für die betroffenen Opfer des Nationalsozialismus, aber auch für deren Nachkommen eine ganz besondere Bedeutung hat, ist integraler Bestandteil des von der österreichischen Regierung und breiten Öffentlichkeit getragenen Bekenntnisses zur österreichischen Geschichte. Zum Beispiel wird die Doppelstaatsbürgerschaft für Menschen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, und deren Ehegatten kein Hindernis sein.

Dieses Bewusstsein ist in unserer heute zu beschließenden Staatsbürger­schaftsge­setz-Novelle vorhanden, erkennbar und positiv. Die europäische Idee ging bereits kurz nach dem Ersten Weltkrieg dank Richard Coudenhove-Kalergi von Österreich aus. Gottlob wächst Europa jetzt schneller und schneller zusammen, sodass auch die Staatsbürgerschaftsfrage klar und im Interesse Österreichs und Europas eindeutig geregelt werden muss, denn es gibt heute nicht nur den Euro, sondern bereits weitgehend einheitliche EU-europäische Pässe. Die Zukunft heißt für uns Gott sei Dank – und davon bin ich überzeugt – Europa.

Und ich kann klar sagen: Ich bin mit Freude Steirer, Österreicher und Europäer – und deren aller Bürger. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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129. Sitzung / Seite 99

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1254 d. B.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag betroffenen Teile und schließlich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 § 10 Abs. 4 Z 2a und § 58c Abs. 1a eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist das die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.

14.20.00 4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1116 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (1227 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


14.20.03

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Ich möchte Ihnen kurz begründen, warum die Grünen dieser Regierungsvorlage ihre Zustimmung verweigern, nämlich dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Das hat einen sehr einfachen Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren. Hinter solchen Staatsverträgen verbergen sich oft Dinge, die man im ersten Augenblick gar nicht sieht. Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenz­über­schreitenden Kriminalität, das klingt gut, nur haben diese Zusammenarbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich daran knüpfen, eine gewisse Schieflage. Die Schieflage lautet, dass die Polizeibefugnisse und die Möglichkeiten sicherheits­polizeil­icher Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ständig erweitert werden, mit dem Risiko, dass jetzt auch Maßnahmen wie beispielsweise die verdeckte Ermittlung grenz­überschreitend möglich werden, Maßnahmen, die wir aufs Vehementeste ablehnen, Maßnahmen wie beispielsweise Scheinkauf von Drogen im Rahmen von verdeckter


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Ermittlung. Das heißt, der Staat macht sich selbst zum Verbrecher, indem er respektive seine Organe Drogen kaufen. Das ist eine mehr als zweifelhafte Methode, dass sich hinter diesen Staatsverträgen auch solche Möglichkeiten verbergen.

Deshalb lehne ich diesen Vertrag zwischen Österreich und Ungarn ab, denn, meine Damen und Herren, auf der europäischen Ebene ist es so, dass zwar – das habe ich zu Beginn gesagt – Polizeibefugnisse ausgeweitet werden, wenn es aber um die Frage des Rechtsschutzes im Strafverfahren geht, wenn es um die Frage des Rechts­schutzes von Beschuldigten oder um die Frage von Beschuldigtenrechten geht, da ist es ein Schneckentempo, in dem die Zusammenarbeit, wenn Sie so wollen, funktioniert.

Diese Schieflage, Frau Bundesministerin, bringt mich dazu – ich nenne nur das Stichwort Grünbuch der EU im Zusammenhang mit den Beschuldigtenrechten –, meiner Fraktion zu empfehlen, die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu ver­weigern, wie wir es auch im Ausschuss schon getan haben.

Das soll nicht heißen, Frau Bundesministerin, dass wir europäische Kooperation nicht prinzipiell unterstützen, aber wenn die Kooperation in dem einen Bereich so ein Übergewicht hat, während dann, wenn es um die Frage des Rechtsschutzes und der Rechte der in die Verfahren Involvierten geht, das Gewicht sozusagen zu deren Ungunsten verschoben ist, dann sind Sie, Frau Ministerin, und auch die Frau Bun­desministerin für Justiz aufgefordert – gerade jetzt im Hinblick auf die österreichische Präsidentschaft –, auch Initiativen in die andere Richtung zu setzen, um diese Schieflage zumindest ein wenig abzumildern. – Danke herzlich. (Beifall bei den Grünen.)

14.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schöls. Ich erteile es ihm.

 


14.23.30

Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Vertrag zur Zusammenarbeit mit der Republik Ungarn ist zuerst einmal ein Formalakt, der mit Ausnahme der grünen Fraktion von den Fraktionen des Hauses angenommen wird, der aber einen wesent­lichen Beitrag zur Zusammenarbeit in Europa darstellt. Wir haben diese bilateralen Verträge mit allen Staaten, in denen die Sicherheitspolitik relevant zu betreiben ist, und wir werden damit auch unserer hohen Verantwortung gerecht.

Ich möchte an dieser Stelle den Beamtinnen und Beamten danken, die hier tätig sind, weil gerade jene, die als Verbindungsbeamte im Ausland tätig sind, ja sehr oft unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, um im Interesse eines vereinten Europas zu wirken. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir unsere europapolitische Verantwortung ansehen und die Tageszeitungen aufschlagen, so ist es interessant, festzustellen, mit welcher Erwartungshaltung nicht nur Europa, sondern auch die anderen Kontinente schon der österreichischen Prä­sidentschaft entgegensehen, weil sie wissen, dass wir Österreicher immer verant­wortungsbewusste Europäer waren und auch sind. Daher ist auch dieser Vertrag ein wichtiger Vertrag, der auf der anderen Seite aber auch zeigt, mit welcher Beliebigkeit von den Oppositionsfraktionen Sicherheitspolitik betrieben wird.

Kollege Brosz hat sich vor wenigen Minuten hier an diesem Rednerpult darüber beklagt, dass die Polizei wegschaut, wenn es darum geht, aggressive Gruppen auf den Fußballplätzen zu verfolgen, und Kollegin Stoisits hat vor mir gesagt, der Staat mache sich zum Verbrecher, weil wir hier die verdeckte Ermittlung haben. Also wie hätten Sie es denn gerne? Sagen Sie es uns, damit wir es wissen! (Abg. Mag. Stoisits: Uns geht


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es auch um den Rechtsschutz der Beschuldigten!) Uns geht es um die Sicherheit, und die ist in manchen Fragen unteilbar.

Das muss sich auch Herr Kollege Parnigoni und die sozialdemokratische Fraktion mit sich ausmachen, denn wir bekennen uns heute in diesem Vertrag sowie in allen anderen Zusammenarbeitsverträgen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zum Einsatz der Beamten auch über der Grenze. Wenn sich Kollege Parnigoni heute im Rahmen der Aktuellen Stunde darüber beklagt hat, dass bei einem Fußballmatch in Zukunft auch ausländische Beamte im Einsatz sein sollen, so ist das ein alter Vertrag, der schon vor längerer Zeit geschlossen wurde, in dem das zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich vereinbart wurde. (Abg. Parnigoni: Aber so steht das in keinem Vertrag!)

Hier wird im Rahmen der Sicherheitsdebatte Verunsicherungspolitik betrieben. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung, sondern wir sind für eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik – auch in der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. Ich erteile es ihr.

 


14.27.00

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage regelt die Zusam­men­arbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Leider muss dabei aber auch festgestellt werden, dass diese internationale Zusammenarbeit mehr denn je notwendig ist. Diese hat sich auch in jüngster Zeit mit dem Anwachsen der Anfor­derung deutlich intensiviert. Diese staatenübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten, wie hier mit der Republik Ungarn, ist dabei von besonderer Bedeutung. Vor allem für unsere Bevölkerung im grenznahen Raum und für mich als Burgenländerin ist das von großer Wichtigkeit.

Dieser Vertrag ermöglicht eine verstärkte regionale Zusammenarbeit der Behörden, und der Vorfall vom 4. Dezember 2005 zeigt, dass diese grenzüberschreitende Zusam­menarbeit bereits funktioniert. Was ist da passiert, meine Damen und Herren? – Beamte des Landeskriminalamtes Burgenland hatten gemeinsam mit ihren Kollegen vom Bundeskriminalamt bereits seit dem Dezember des vergangenen Jahres eine Schlepperbande im Visier, die zahlreiche moldawische sowie ukrainische Staats­angehörige illegal nach Österreich und anschließend in den EU-Raum gebracht hat. Hier haben schon die ungarischen Behörden mitgewirkt, diese Schlepperbande aufzu­greifen. Und jetzt, meine Damen und Herren, wird diese Zusammenarbeit mit Hilfe dieser Rechtsgrundlage noch besser funktionieren – zum Schutze unserer Bevöl­kerung. Aber nicht nur in der Schlepperkriminalität, sondern auch in der Drogen­kriminalität wird dieses Gesetz helfen, weiterzukommen.

Auch ich, meine Damen und Herren, stehe nicht an, im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei ganz herzlich für ihre Arbeit im Dienste der Bevölkerung zu danken. Diese Arbeit ist nicht immer leicht. Danke vielmals! (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 



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129. Sitzung / Seite 102

14.29.10

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr viel dazu gesagt worden, und ich muss sagen, es ist für mich doch eher bestürzend, dass die grüne Fraktion nicht erkennt, dass Kriminalität keine Grenzen hat. Wenn man ihr zuhört, gewinnt man den Eindruck, all das hört an der Grenze auf, man braucht keine internationale Zusammenarbeit. Es geht doch, bitte, um die Sicherheit der öster­reichischen Bürgerinnen und Bürger. Wenn es Maßnahmen gibt wie eine Verbes­serung bei der Zusammenarbeit im Bereich der Aufklärung, wenn es Maßnahmen gibt, um bei kriminellen Handlungen mit einem Staat eine Nacheile zu vereinbaren, dann ist das doch etwas, von dem wir in Österreich mehr Sicherheit haben, dann ist das etwas, das man eigentlich im Konsens unterstützen sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aus diesem Grund sind wir gerne bereit, dies natürlich mit zu tragen, denn wir erwarten uns, dass dieser Vertrag wie schon mehrere Verträge dieser Art, die ja mit anderen Staaten schon geschlossen worden sind – wobei ich anmerken möchte, dass ich mir nicht sicher bin, wie da die Abstimmungsverhältnisse waren, ob wir da nicht sogar einmal einen einstimmigen Vertrag hatten –, der Sicherheit der österreichischen Bürger dienen wird. Deshalb glaube ich: Weiter mit solchen Verträgen, denn Zusammenarbeit ist in diesem Bereich äußerst wichtig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


14.30.34

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Bundesminister! Mich hat Frau Kollegin Stoisits noch zum Nach­denken gebracht, denn ich verstehe die grüne Sicherheitspolitik tatsächlich nicht mehr. Dieser Staatsvertrag mit Ungarn ist im Prinzip das Gleiche, was über Jahre mit Deutschland erprobt ist.

Hier möchte ich als Grenzbeauftragter der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich aus der Praxis reden. Dort wird das schon jahrelang von Beamten aus Niederbayern und von Dienststellen an der Innviertler Grenze gelebt, was jetzt die burgenländischen Kollegen mit den ungarischen tun werden. Es geht um so banale Dinge wie Nacheile, damit nationale Grenzen, die es für Täter nicht mehr gibt, nicht Grenzen für die Exekutive sind, damit bei Verfolgungen über die Grenze mit Einsatzfahrzeugen, mit Dienstwaffe, voll adjustiert nachgefahren werden kann.

Es geht darum, dass sich die Kolleginnen und Kollegen hüben und drüben kennen lernen – wir nennen es technisch „Hospitation“ –, es geht um den Austausch von Beamten, darum, die Dienststellen kennen zu lernen, das Dienstsystem kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen. Das bedeutet auch wieder, dass man Kriminelle besser fangen kann, Straftaten besser aufklären kann, und es bedeutet auch einen gemein­samen Streifendienst. Bei uns in Braunau und in Simbach funktioniert es so, dass in Braunau oder in Simbach in einem österreichischen Polizeiauto ein Passauer Polizist mit deutscher Uniform und ein österreichischer Polizist mit österreichischer Uniform fahren. Das soll jetzt auch an der Grenze zu Ungarn stattfinden.

Es geht in solchen Staatsverträgen nicht um Scheinkäufe, nicht um Dubiositäten, sondern es geht um redliche staatsrechtlich abgedeckte Maßnahmen, denn ein gren­zenloses Europa, ein freies Europa benötigt unbedingt auch eine grenzenlos agierende


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129. Sitzung / Seite 103

Polizei. Das ist wieder ein richtiger und wichtiger Schritt, um das gemeinsame Europa für die Menschen auch sicherer zu machen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


14.32.59

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wir haben heute schon einige Stunden Sicherheitsdebatte hier im Hohen Haus hinter uns, und ich denke, das ist eine sehr wichtige Debatte, denn es ist erwiesen, dass für die Bevölkerung eines der wichtigsten Grundbedürfnisse ein sicheres Österreich ist. Ich glaube, wir Politikerinnen und Politiker haben eben die Aufgabe, diesem Bedürfnis nachzukommen, daher finde ich diese Diskussion wirklich sehr wichtig.

Ich möchte aber schon auch anmerken, dass ich es sehr schade finde, dass immer, wenn in diesem Hohen Haus über Sicherheit diskutiert wird, sofort immer auch die Aus­länderproblematik in den Mittelpunkt der Diskussion gerät, und so diese Sicher­heitsthematik und die Ausländerthematik immer wieder – so empfinde ich es – in einem sehr unguten Licht gemeinsam beleuchtet und meiner Meinung nach dadurch Res­sentiments geschürt werden, die sehr wohl gefährlich sind, Frau Kollegin Partik-Pablé. (Abg. Scheibner: Mit Scheuklappen werden Ressentiments geschürt!) Ich würde mir wirklich wünschen, dass diese Debatten hier in diesem Hohen Haus anders geführt werden könnten.

Es ist auch immer wieder so, dass von Integration gesprochen wird und wie wichtig Integration ist. Da ist es aber schon sehr eigenartig, wenn auf der einen Seite von erfolgreicher Integration gesprochen wird und auf der anderen Seite aber die Mittel und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Integration entzogen werden. Ich erinnere nur an den Bildungsbereich, in dem immer mehr IntegrationslehrerInnen eingespart werden. Vielleicht könnten Sie da, Frau Ministerin, auf Ihre Ministerkollegin einwirken, eben die nötigen IntegrationslehrerInnen zur Verfügung zu stellen. Dann wäre es vielleicht leichter, Menschen in Österreich tatsächlich zu integrieren. – So viel zu diesem Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Abkommen, das wir heute beschließen, begrüßen wir natürlich genauso wie die ÖVP, die Freiheitlichen und das BZÖ, weil wir auch der Meinung sind, dass man Kriminalität grenzübergreifend vorbeugen und präventiv wirken kann.

Frau Ministerin Prokop, ich möchte meine Redezeit ganz kurz noch dazu nützen, meiner Bestürzung darüber Ausdruck zu geben, dass wir vor kurzem eine APA-Meldung erhalten haben, worin Frau Außenkommissarin Ferrero-Waldner die Schuld für die Visa-Affäre oder für die Nichtaufdeckung dieser Visa-Affäre eigentlich völlig in das Innenministerium abschiebt und die Gesamtverantwortung Ihrem Ministerium zu­schreibt.

Ferrero-Waldner sagt, das Innenministerium hätte mehr Möglichkeiten gehabt, krimina­listisch tätig zu werden, und sie sagt weiters, dass auch von Ihrem Ministerium aus geprüft worden sei und dass von Ihrem Ministerium die Aussage gekommen sei, dass es nichts Verdächtiges gegeben hat.

Vielleicht könnten Sie, Frau Bundesministerin, uns in dieser Debatte dahin gehend noch ein paar Antworten geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.35



Nationalrat, XXII.GP
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129. Sitzung / Seite 104

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. (Abg. Parnigoni: Sie putzt sich so einfach ab! Sagen Sie uns jetzt, was stimmt! Hat die Ferrero-Waldner Recht?)

 


14.35.43

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Niemals zuvor gab es so viele wirtschaftliche Möglichkeiten für eine so große Zahl von Menschen. Bedauerlicherweise gibt es damit auch viele Möglichkeiten für kriminelle Organi­sationen, dieses System auszunutzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kriminalität macht nicht an den Grenzen halt. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, stellen weitgehend internationale Gefahren dar, Gefahren, die wir nur gemeinsam beantworten und bekämpfen können. Das trifft auf die organisierte Kriminalität genauso zu wie für den internationalen Terrorismus, allerdings stößt die Kooperation oft auf juridische, kulturelle, sprachliche und administrativen Hürden – auch in der Europäischen Union, geschätzte Damen und Herren.

Die Behörden können auf ihren jeweiligen Staatsgebieten gegen Straftäter vorgehen, im Ausland können sie aber nur beschränkt tätig werden. Man ist zur Verfolgung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter auf die Kooperation mit den europäischen Nachbarn angewiesen. Eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gestaltet sich manchmal schwierig. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von großen Einsätzen wie während der EU-Präsidentschaft 2006 oder auf Herausforderungen des internationalen Terrorismus hat dieses Instrument der Kooperation eine besondere Bedeutung.

Aus österreichischer Sicht bestehen die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die poli­zeiliche Zusammenarbeit mit der Republik Ungarn in der Handhabung des öster­reichischen Polizeikooperationsgesetzes und des dazugehörigen Staatsvertrages. Durch den vorliegenden Vertrag wird die grenzüberschreitende polizeiliche Zusam­menarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten wesentlich erweitert und vertieft. Schwerpunkte dieses Vertrages sind erstens die gemeinsame Analyse der Sicherheit und der Lage der Kriminalität, zweitens Zusammenarbeit auf Verlangen, insbesondere Austausch von Informationen, grenzüberschreitende Observation, Einsatz verdeckter Ermittler, Zeugenschutz, Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und vieles mehr.

Sehr geehrter Damen und Herren, das vorliegende Abkommen ist die optimale Grund­lage für eine umfassende und effektive Sicherheitspartnerschaft zwischen Ungarn und Österreich. Gestatten Sie mir aber auch, unseren bestens geschulten und motivierten Polizistinnen und Polizisten auf diesem Wege für ihre geleistete Arbeit zu danken, was sich in einem positiven Ergebnis im Zuge der Polizei- und Kriminalstatistik wider­spiegelt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1116 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 105

14.39.04 5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1158 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessord­nung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 – SchiedsRÄG 2006) (1236 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1169 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivil­prozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärs­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Zivil­technikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006) (1237 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1168 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariats­tarif­gesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungs­ord­nung und das Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006) (1238 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


14.40.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Bundesminister! Werter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines der unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefassten Gesetzesvorhaben behandelt die völlige Neugestaltung des Schiedsverfahrens in Österreich, dessen Regelung bekannt­lich bereits seit 1895 gilt und seither eigentlich nicht wesentlich verändert worden ist. Die Schiedsgerichtsbarkeit hat in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, zunehmend an Bedeutung gewonnen und ist entgegen landläufiger Meinung sehr wohl ein staatlich geregeltes, aber nicht staatlich organisiertes Instrument zur Entscheidung von Streitigkeiten.

Die Bedeutung des Schiedsverfahrens und die staatliche Obhut sozusagen für dieses Verfahren kommen auch dadurch zum Ausdruck, dass diese Regelungen in der Zivilprozessordnung enthalten sind, dort, wo auch das staatlich organisierte Zivilrechts­verfahren geregelt wird.

Die heute zur Beschlussfassung anstehenden Bestimmungen legen daher gesetzlich die teilweise zwingend, teilweise subsidiär geltenden allgemeinen Regeln für die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte fest. So werden beispielsweise


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Fragen der Schiedsfähigkeit, der Zusammensetzung der Schiedsgerichte geregelt. Ebenso wird mit dieser Novelle festgelegt, wie und in welcher Form und für welche Rechtsgebiete Schiedsgerichte zuständig sind und entscheiden dürfen. Zuletzt werden auch wichtige allgemeine Verfahrensregeln festgelegt, sozusagen Mindeststandards, die für jedes Schiedsverfahren zu gelten haben.

Ganz bestimmte Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Familienrecht oder auch das Mietrecht, sind ausdrücklich von der Entscheidung durch Schiedsgerichte ausge­schlossen. Bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Konsumenten können Schieds­vereinbarungen nur dann geschlossen werden, wenn Streitigkeiten bereits aufgetreten sind und nicht im Vorhinein. Und es gelten, ebenso wie bei arbeits­rechtlichen Streitigkeiten, hier bestimmte zwingende Sonderregeln zum Schutz der Parteien.

Abschließend: Ich glaube, das Schiedsverfahren ist ein sehr wichtiges Instrument, wie gesagt, von zunehmender Bedeutung auch im internationalen Rechtsverkehr. Es hat zweifellos einige wichtige Vorteile: dass mehr Privatautonomie bei der Regelung dieses Verfahrens möglich ist, dass die Parteien sich auf sachkundige, in ganz bestimmten Rechtsgebieten besonders spezialisierte Richter einigen können, dass hier ein Verfahren im Regelfall sehr rasch durchgeführt wird, dass der Abschluss, der Schieds­spruch dieses Verfahrens, dann auch von allen Parteien letztlich wirklich akzeptiert wird und dass es daher meistens auch zu einer rascheren Entscheidung kommt als bei der Anrufung staatlicher Gerichte.

Ich glaube daher, dass es eine sehr wichtige Gesetzesnovelle ist, die heute zur Beschlussfassung ansteht, die eine sehr lange Vorbereitungszeit benötigt hat, dass aber das Ergebnis ein sehr, sehr positives ist. Ich darf daher abschließend einerseits den beteiligten Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums, aber auch der Arbeitsgruppe des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen für die sehr intensive und sehr fundierte Vorbereitung dieser wichtigen Novelle danken. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.

 


14.43.04

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Unter diesem Punkt sind drei Gesetzesbereiche zusam­mengefasst, die alle die Zustimmung unserer Fraktion finden werden. Es ist notwendig, das Schiedsgerichtsverfahren neu zu regeln; mein Kollege ist schon darauf einge­gangen. Es handelt sich hier um einen notwendigen Schritt, ein modernes Schieds­gerichtsverfahren in Österreich zu etablieren. Es zeigt sich auch, dass es notwendig ist, diese Materie extra zu regeln, weil es immer häufiger zu Schiedsgerichtsverfahren kommt, nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Bereich. Daher stellt die adäquate gesetzliche Regelung sicherlich eine Verbesserung des Rechtssystems und eine Stärkung dieser Möglichkeit dar.

Ich glaube, es wird grundsätzlich von den Betroffenen davon Gebrauch gemacht werden. Es ist auch richtig und notwendig, dass man das im Verhältnis zwischen Anbietern und Konsumenten etwas einschränkt. Es ist notwendig, auch hier gewisse Bereiche von Schiedsgerichtsverfahren auszunehmen, um nicht alles sozusagen der Parteiendisposition zu überlassen, insbesondere dann, wenn die Parteiendisposition ungleiche Parteien zueinander ins Verhältnis bringt. In diesen Fällen ist es natürlich notwendig, auch weiterhin den normalen ordentlichen Rechtsweg zur Verfügung zu haben.


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Es wird mit diesem Gesetz auch die Signaturmöglichkeit für Notare und Ziviltechniker geändert. Es soll eine Art elektronische Beurkundungssignatur geben. Auch das ist notwendig im technischen Rechtsbereich. Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass Notare und Ziviltechniker in Zukunft über diese elektronische Beurkundungssignatur verfügen können.

Schade ist, dass es bei Neuregelung dieser Materie nicht gelungen ist, den Rechts­anwälten die Möglichkeit der Beglaubigung einzuräumen. Es wäre für den Rechts­verkehr eine Erleichterung gewesen, und ich glaube, dass die Zuverlässigkeit dort genauso gewährleistet gewesen wäre. Das ist schon ein altes Anliegen der Rechts­anwälte, und es wäre hier die Möglichkeit gewesen, das zu regeln. Aber grundsätzlich ist auch diesem Gesetz nur Positives abzugewinnen, da die elektronische Signatur auch in diesem Bereich notwendig und sinnvoll ist.

Zur dritten Rechtsmaterie ist zu sagen, dass diese eine Beschleunigung des Insol­venzrechtsverfahrens mit umfasst. Auch da kann man eigentlich nur Positives dazu sagen, weil es notwendig ist, dass man da eine Beschleunigung der Verfahren zustande bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


14.46.29

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit ich das überblicke, haben alle diese drei Vorhaben, über die wir jetzt reden, im Ausschuss Einstimmigkeit gefunden, was sehr schön ist, aber auch sehr selten. Jedenfalls wird auch von unser Seite dazu Zustimmung kommen.

Zuerst zum Schiedsverfahren, zu dem schon sehr viel gesagt worden ist. Das Schieds­verfahrensrecht, das schon sehr alt ist, hat zwar bereits eine Novellierung hinter sich, wird aber nun auf eine neue Grundlage gestellt, wird attraktiver gestaltet, und es hat auch in der Begutachtung nur wohlwollende Stellungnahmen dazu gege­ben, was schon etwas heißt, weil ja normalerweise immer divergierende Standpunkte in der Begutachtung geltend gemacht werden. Und erfreulicherweise – das haben wir auch bescheinigt bekommen im Begutachtungsverfahren – ist dieses Schiedsverfahren sehr konsumentenfreundlich und eine gute Lösung für die Verbraucher.

Es würde zu weit führen, wenn man auf die einzelnen Bestimmungen näher eingehen würde, aber jedenfalls ist ganz sicher, dass das Gesetz den modernen Anforderungen entspricht und schon dringend notwendig war.

Eine weitere Regierungsvorlage, über die wir heute befinden, befasst sich mit der Ände­rung des Gerichtsgebührengesetzes, des Notariatstarifgesetzes und des Rechts­anwaltstarifgesetzes. Auch hier, glaube ich, gibt es Einstimmigkeit. Vor allem ist festzuhalten, dass es positiv ist, dass sich die Politik nicht in das Standesrecht eingemischt hat, sondern dass wir es mehr oder weniger diesen Berufsständen überlassen haben, sich ihr Berufsrecht selbst zu regeln.

Wenn Kollege Wittmann hier bedauert, dass den Rechtsanwälten nicht die Beglau­bigung zugestanden wird, so möchte ich sagen, dass ich eigentlich auch immer dagegen gewesen bin, dass dieses öffentliche Beglaubigungsrecht ausgeweitet wird, denn die Notare sind nun einmal eine öffentliche Urkundsperson mit einer besonderen Glaubwürdigkeit, und ich denke, das sollte man nicht verwässern. Wenn es nach mir ginge, dann würden die Rechtsanwälte überhaupt nie dieses Recht auf Beglaubigung bekommen, ohne jetzt aber diesem Berufsstand irgendetwas absprechen zu wollen.


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Zum dritten Punkt möchte ich noch sagen, dass es hier diese positive Änderung bei den Gerichtsgebühren gibt, dass es im Scheidungsverfahren bei der einvernehmlichen Scheidung jetzt differente Beträge gibt – abhängig davon, ob Liegenschaften dabei sind oder nicht.

Es wurde im Ausschuss von den Rechtsanwälten verlangt, dass man jetzt einmal über die Honorare, über die Tarife der Rechtsanwälte reden sollte, weil eine Anpassung der Tarife gewünscht wird. Derzeit ist diesbezüglich nichts vorgesehen, was aber nicht hindern sollte, einmal darüber zu reden.

Zur Beschleunigung der Verfahren: Ich glaube, es ist wirklich dringend notwendig, dass die Verfahren beschleunigt werden, insbesondere die Zivilverfahren. Ich habe auch schon im Ausschuss gesagt, es darf ganz einfach nicht sein, dass es Verfahren gibt, die sich über Jahre hinziehen, und zwar nicht nur deshalb, weil Sachverstän­digengutachten notwendig sind, sondern auch deshalb, weil die Sachen einfach liegen bleiben, weil es nur einmal im Jahr eine Tagsatzung gibt. Ich meine, das ist wirklich nicht hinzunehmen, da muss man dringend etwas tun.

Frau Ministerin! Ich wiederhole daher meinen Appell aus dem Ausschuss: Tun Sie etwas dafür, dass die Verfahren beschleunigt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile es ihr.

 


14.50.18

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Allen drei Gesetzesvorlagen werden die Grünen zustimmen. Die Motivlage ist eine durchaus unterschiedliche. Die Auffassung, die Frau Dr. Partik-Pablé hier vertreten hat, die Politik möge sich doch nicht in Standesinteressen und damit in die Aufteilung des Kuchens einmischen – denn es geht bei Standesinteressen nicht nur um disziplinäre oder ähnliche Fragen, sondern vor allem ums Geld –, diese Auffassung teile ich grundsätzlich, aber nur bedingt. Die Politik hat sehr wohl die Aufgabe, sich hier einzu­mischen, denn es geht nicht nur um die Frage der ökonomischen Basis für diese Berufe und Berufsgruppen, sondern die bekommen ja ihr Geld von ihren Kundinnen und Kunden, Klientinnen und Klienten, und das sind Rechtsuchende. Und da ist es sehr wohl die Verpflichtung der Politik, ein Auge darauf zu haben, dass es im Sinne der rechtsuchenden Bevölkerung Lösungen gibt.

Ich bin manchmal schon verwundert, gestehe ich – ich bin keine Lobbyistin: weder für die Notare noch für die Rechtsanwälte, sondern ich fühle mich als Mitglied des Hohen Hauses als Lobbyistin der österreichischen rechtsuchenden Bevölkerung –, mit welcher Vehemenz Berufsinteressen von einzelnen Berufsgruppen verfolgt werden. Alles wird teurer, und alle bekommen mehr Geld auf der einen Seite (Abg. Dr. Puswald: Das stimmt ja nicht!), und auf der anderen Seite, Herr Kollege Rechts­anwalt Puswald, werden elektronische Verfahrenserleichterungen, Elektronik insge­samt im Rechtsverkehr eingesetzt. Meines Wissens ist – ich sage es unter Anführungszeichen –„Strom“, nämlich Datenübertragung, auf jeden Fall billiger als menschliche Dienstleistung, und trotzdem werden die Gebühren immer höher. Trotz­dem gibt es keine Umwälzung oder keine genügende Umwälzung im Sinne der recht­suchenden Bevölkerung, dass die Beschleunigung sozusagen für die recht­suchende Bevölkerung auch weniger kostet. Das möchte ich, wenn es um eine Gerichts­gebühren- und Insolvenzrechts-Novelle geht, hier schon festgestellt wissen. (Beifall bei den Grünen.)


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En zweites Anliegen habe ich, Frau Ministerin; das haben wir in den Vorbe­sprechungen und im Ausschuss auch besprochen, nämlich im Zusammenhang mit der Verfahrenshilfe für Minderjährige. Wir haben das einmal andiskutiert, und es wurde diese Anregung wohlwollend aufgenommen, nämlich die Forderung, dass Unterhalts­ansprüche Minderjähriger in allen streitigen und außerstreitigen Verfahren, die sie führen, unberücksichtigt bleiben sollten. Das ist nämlich zum Wohl und Schutz der Minderjährigen sicher eine Überlegung, die ich Sie bitte, Frau Bundesministerin, auch weiterzuverfolgen, und vielleicht könnten Sie schon in Bälde hier entsprechende Schritte im Hinblick auf gesetzliche Änderungen in diesem Bereich vorschlagen.

Abschließende Bemerkung zum Schiedsrechts-Änderungsgesetz: Der Aufmerksamkeit der grünen Fraktion in den Vorbesprechungen, vor allem der Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterin, die sich besonders damit beschäftigt hat – ich möchte ja hier nicht etwas für mich beanspruchen, was nicht der Fall ist –, ist es zu verdanken, dass wir noch eine gemeinsame Entschließung eingebracht haben, die der Präzisierung dient und die Frage, was der Wille des Gesetzgebers beim Schiedsrechts-Änderungsgesetz ist, beantwortet. Und da danke ich allen Fraktionen, dass sie diese Anregung so aufgenommen haben und dass jetzt drei Gesetze gemeinsam beschlossen werden können. Wenn man gemeinsame Interessen hat, geht das auch, wenn jedoch die Interessen diametral entgegenstehen wie bei den Tagesordnungspunkten vorher, dann kommen wir wahrhaft nicht auf einen grünen Zweig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.54.53

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mein Debattenbeitrag bezieht sich im Wesentlichen auch auf das Schiedsrechts-Änderungs­gesetz. Diese komplette Neuregelung orientiert sich weitgehend an dem Modellgesetz, das 1985 von der Kommission der Vereinten Nationen angenommen wurde. Dieses Modellgesetz hat zwar nur den Charakter einer unverbindlichen Empfehlung an die nationalen Gesetzgeber, soll aber der Harmonisierung und der Vereinheitlichung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit dienen.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Arbeitsgruppe aus Rechtsgelehrten, Praktikern, Beamtinnen und Beamten hat sich mit dieser Materie eingehend befasst und diese intensiv vorbereitet. Mit diesem Gesetz wird die Stellung Österreichs als Schiedsort und damit auch als Wirtschaftsstandort noch attraktiver. Durch die neue Gesetzeslage soll es nun auch möglich sein, über das internationale Handelsschiedsverfahren hinaus ohne Unterschied nationale oder internationale Schiedsverfahren zu regeln. Das neu gestaltete Schiedsverfahrensrecht tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Das Bestreben, die aus dem Jahre 1895 stammende Regelung und die Änderung aus dem Jahre 1983 einem zeitgerechten und modernen Schiedsverfahrensrecht anzu­gleichen, ist zu begrüßen. Durch die Anpassung an das Modellgesetz, welches bereits von vielen Staaten rezipiert wurde und sich zu einem internationalen Standard ent­wickelt hat, wird Österreich im internationalen Vergleich eine gute Position eingeräumt.

Ich danke sehr herzlich, dass alle Parteien sich dieser gesetzlichen Änderung angeschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 



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14.56.55

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich werde zur Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle reden, einer Novelle, die heute im Hohen Haus angenommen wird, und das ist gut so.

Hinter diesem Begriff verbergen sich einige Änderungen, unter anderem auch eine Änderung im Außerstreitgesetz. Hier wird ein Teilbereich beim Unterhalt neu geregelt. Neu geregelt wird, dass in Verfahren über die Abstammung minderjähriger Kinder und in Verfahren über die Bemessung, Durchsetzung und Hereinbringung des gesetzlichen Unterhalts Minderjähriger bei Entscheidungen über die Verfahrenshilfe die Unterhalts­ansprüche des minderjährigen Kindes außer Betracht bleiben.

Das ist sehr positiv zu werten, stellt doch der Unterhalt kein Einkommen oder Vermögen im herkömmlichen Sinn dar, sondern dient zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts, und das ist etwas ganz anderes.

Durch diese Gesetzesänderung wird einkommens- und vermögenslosen Minder­jährigen ein rascher Zugang zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht. Ein rascher Zugang und rasche Entscheidungen sind gerade in Unterhaltsverfahren oft überlebensnotwendig.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass es dennoch weitere Verbesserungs­vorschläge gäbe. Kollegin Stoisits hat auch schon darauf hingewiesen, ebenso der Verein der Amtsvormünder Österreichs, also Experten und Expertinnen, die tagtäglich in diesem Bereich arbeiten. In ihrer Stellungnahme haben sie unter anderem gesagt, dass klargestellt werden sollte, dass in allen Verfahren, die Minderjährige betreffen, ausschließlich nur deren Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse zu prüfen sind und eine Überprüfung ihrer Unterhaltsansprüche unzulässig ist. Das Außerstreitgesetz und die Zivilprozessordnung sollte dahin gehend geändert werden.

Ich hoffe, dass wir den Vorschlag des Vereins der Amtsvormünder in einem weiteren Schritt bald umsetzen können: im Sinne der Betroffenen, im Sinne der Kinder.

Da es gerade zum Thema passt: Seit einigen Monaten liegt ein Antrag von der SPÖ-Fraktion zum Thema Unterhaltssicherung im Parlament zur Behandlung im Justiz­ausschuss vor. Wir fordern darin die Beschleunigung von Verfahren. Es geht in diesem Antrag um die Festsetzung der Höhe des Unterhaltes und in weiterer Folge um den Unterhaltsvorschuss, darum, dass Unterhaltspflichtige den Unterhalt mittels Dauer­auftrag einbezahlen sollen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Und es geht darum, à la longue den Unterhaltsvorschuss in eine Unterhaltssicherung umzuwan­deln, die eben den Kindern zugute kommt.

17 Prozent aller Kinder, deren Eltern nicht gemeinsam leben, erhalten keinen Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss. 14,6 Prozent aller allein Erziehenden leben in akuter Armut, und 16,8 Prozent sind armutsgefährdet. Das ist skandalös, das müssen wir ändern – unser Antrag ist ein erster Schritt dazu.

Frau Ministerin, ich appelliere an Sie: Gehen wir es gemeinsam an! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung des Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.


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15.00.13 Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2005 – Schwärzestes Jahr für Frauen auf dem Arbeitsmarkt (742/A) (E)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 742/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die Regierung Schüssel hat frauenpolitisch versagt. Seit ihrem Antritt im Jahr 2000 hat sich die Lage der Frauen in Österreich dramatisch verschlechtert. In sämtlichen Bereichen – Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsquote, Pensionen, Einkommensgerechtig­keit, Wiedereinstieg, Frauenförderung – ist die Situation für Frauen in Österreich heute schlechter als vor 5 Jahren.

Besonders negativ hat sich die Situation für Frauen in den letzten 1½ Jahren auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Angesichts der jüngsten Zahlen über die Frauenarbeitslosig­keit herrscht Alarmstufe Rot. Die Arbeitslosigkeit bei Frauen stieg im November 2005 noch weiter, um 5,11% auf 120.308 Betroffene. Jene der Männer stieg im Vergleich dazu um „nur“ 3,55 Prozent. Dieser Trend zum wesentlich rascheren Wachstum der Frauenarbeitslosigkeit hält seit Mai 2004 ungebrochen an. Eine ernsthafte Beschäfti­gung mit dieser Tatsache und wirksame Maßnahmen gegen die rasante Zunahme der Frauenarbeitslosigkeit ist die Regierung schuldig geblieben. Die Bilanz der Regierung Schüssel fällt dementsprechend verheerend aus:  Zum Amtsantritt dieser Regierung im Jahr 2000 waren 86.804 Frauen arbeitslos, heute sind es bereits 120.308, das entspricht einem Zuwachs von 38,6%. Die Bilanz: Um 33.504 arbeitslose Frauen mehr. Unter der Kanzlerschaft Schüssel wurden an jedem einzelnen Tag 18 Frauen zusätzlich arbeitslos! Dabei sind jene Frauen, die an AMS-Schulungen teilnehmen, Kindergeld oder Sozialhilfe beziehen, nicht von der Statistik erfasst. Auch jene rund 72.000 Frauen, die laut Arbeitskräfteerhebung gerne erwerbstätig wären und derzeit als „haushaltsführend“ gelten, werden von der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht erfasst.

Eine Analyse der Datenlage nach den Kriterien von EUROSTAT ergibt eine saison­bereinigte Arbeitslosenquote – im Unterschied zu den österreichischen Statistiken –, dass Frauen in Österreich mit 5,2% Arbeitslosen bereits 2004 wesentlich stärker von betroffen waren als Männer (mit 3,9%).

Frauen sind am Arbeitsmarkt nicht nur verschärft von Arbeitslosigkeit betroffen, ihre Jobs finden sich im Regelfall in den niedriger qualifizierten Ebenen und in Branchen und Tätigkeitsbereichen, die durch schlechtere Arbeitsbedingungen gekennzeichnet sind als „Männertätigkeiten“. Die „Frauenbranchen“ – wie Handel, Tourismus, Pflege­berufe, Sozialberufe aller Art, geisteswissenschaftliche Tätigkeiten – sind gekenn­zeichnet durch belastende Arbeitszeiten, schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten, schlech­tere Gehälter und weniger Prestige als die „Männerbranchen“ – z.B. Baugewerbe, technische und naturwissenschaftliche Tätigkeiten. Hier steuert die Regierung nicht gegen, sondern fördert diese Tendenzen etwa durch unqualifizierte Werbung für Pflegeberufe, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Handel und im Tourismus, u.v.m.


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Die Regierungspolitik trägt dazu bei, die negativen Entwicklungen noch zu beschleu­nigen: Das Kindergeld mit seinen geringen Zuverdienstgrenzen und dem fehlenden Kündigungsschutz für die Gesamtdauer des Bezugs hat zu überlangen Abwesenheiten von Frauen vom Arbeitsmarkt und einem deutlich erschwerten Wiedereinstieg in den Job geführt. Männer nehmen nach wie vor kaum Elternkarenz in Anspruch. Die Zahl der männlichen Kindergeldbezieher stagniert seit Monaten bei etwa 3,2%. Die Regie­rung unternimmt nichts, um eine Erhöhung des Anteils der Karenzväter zu erreichen.

Das derzeitige Angebot der Arbeitsmarktpolitik an die WiedereinsteigerInnen be­schränkt sich auf wenig effektive „Berufsorientierungskurse“. Generell lässt sich feststellen, dass Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik die weniger zukunfts­orientierten und weniger qualifizierten Maßnahmen erhalten. Während betriebliche Wiedereingliederungshilfen und konkrete Ausbildungsmaßnahmen mit Zertifikatsab­schluss mehrheitlich männlichen Arbeitslosen zugute kommen, entfällt ein überpro­portional hoher Anteil von Zuschüssen für Kinderbetreuung auf Frauen. Die „Kinder­betreuungsbeihilfe“ des AMS erhielten 2004 zu 98% Frauen, das sind 7.019 Frauen, aber nur 162 Männer. Dafür kamen doppelt so viele Männer in den Genuss der „Gründungsbeihilfe“ (2.847 Männer im Vergleich zu 1.436 Frauen). Auffällig ist auch, dass sich zwar deutlich mehr Frauen in Qualifizierungsmaßnahmen befinden, aber während dieser Maßnahmen deutlich weniger oft eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhielten.

Die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt und die geschlechtsspezifischen Rollenbilder werden somit vom AMS fortgeschrieben. Frauen werden zu Arbeitslosen zweiter Klasse. Die Politik der Regierung Schüssel ist geprägt vom Festhalten am Modell des männlichen „Ernährers“, zu dem die Frau allenfalls ein wenig dazuverdient. Die eigenständige Existenzsicherung, die selbstverständliches Recht von Frauen sein sollte, wird behindert und vielen Frauen immer schwieriger gemacht.

So ist es wenig überraschend, dass Österreich bei der Erwerbsquote von Frauen im internationalen Vergleich zurückfällt. Im Durchschnitt der EU-15 stieg zwischen 1995 und 2003 die teilzeitbereinigte Erwerbsquote von Frauen um rund 4,5%, in manchen Staaten deutlich stärker – etwa in Spanien um mehr als 12 % oder in Finnland um über 8%. Einzig in Österreich sank die Frauenerwerbsquote im selben Zeitraum um fast 2%.

Spitzenreiter ist Österreich im internationalen Vergleich nur bei der Teilzeitquote von Frauen, die weit über dem EU-Schnitt liegt und sich gerade in den letzten Jahren drastisch erhöht hat. Die Teilzeit-Quote von Frauen stieg allein von 2000 bis 2003 von 33% auf 37,1%, im Vergleich dazu liegt sie im EU-Schnitt bei 26%. Der gesamte Beschäftigungszuwachs der letzten Jahre ist bei Frauen auf Teilzeitbeschäftigungen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen. Waren es beim Amts­antritt von Kanzler Schüssel im Jahr 2000 noch „nur“ 141.670 Frauen (im Vergleich zu 55.102 Männern), die geringfügig beschäftigt waren, so gab es im Oktober 2005 bereits 162.422 geringfügig beschäftigte Frauen! Eine Existenzsicherung ist mit dem Verdienst aus derartig prekären Arbeitsverhältnissen nicht mehr möglich. Übrigens: Bei den freien Dienstverträgen findet sich dieser Frauenüberhang nicht, sie verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf Frauen und Männer.

Eine Neuausrichtung der Regierungspolitik ist im Interesse der Existenzsicherung von Frauen daher unabdingbar. Dringendstes Anliegen für 2006 muss sein:

Vorrang für Frauen auf dem Arbeitsmarkt!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich entschieden für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen einzusetzen und dazu jedenfalls umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. 10.000 neue Frauenjobs im Jahr 2006 durch eine „Aktion 10.000“

Schaffung von neuen Jobperspektiven für Frauen durch die Förderung von Neu­beschäftigung (Übernahme von 2/3 der Lohnkosten auf ein Jahr)

2. Gleiches Recht für Frauen bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Verbesserte Angebote für berufliche Aus- und Weiterbildung von Frauen und gleichwertige Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen im AMS

3. Verknüpfung der  Wirtschaftsförderung mit Frauenförderung

Schaffung von Anreizsystemen für Betriebe, verstärkt Frauen zu beschäftigen und zu fördern, durch eine Verknüpfung zum Beispiel der Wirtschaftsförderung mit betrieb­licher Frauenförderung

4. Einführung eines erwerbsabhängigen Karenzgelds

Förderung der Väterkarenz und Verkürzung der individuellen Arbeitsmarkt­abwesen­heiten durch Einführung eines erwerbsabhängigen Karenzgelds

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten, diesen Antrag gemäß §§ 74a Abs. 1 in Verbindung mit 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und der Erstunterzeichnerin Gelegenheit zur Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawisch­nig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit, Frau Abgeordnete, 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.00.39

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was gibt es Dringenderes und Wichtigeres als die systematische und flächendeckende Diskriminie­rung einer ganzen Bevölkerungsgruppe, nämlich der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung?

Es gibt offensichtlich viel Wichtigeres und Dringenderes für den Herrn Bundeskanzler, der es nicht der Mühe wert gefunden hat, für diese Diskussion ins Haus zu kommen, der die Alarmstufe rot am Arbeitsmarkt für die Frauen konsequent ignoriert. Offen­sichtlich ist er schon nach Amerika geflogen – er braucht anscheinend zwei Tage nach Washington. Soweit ich weiß, ist der Termin mit Georg Bush erst am Donnerstag Vormittag. (Abg. Großruck: Das ist schon das Problem des Herrn Bundeskanzlers!) Es gibt also überhaupt keinen Grund, einen so wichtigen Bereich wie die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt konsequent zu ignorieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gahr: Das ist letztklassig!)

Sie brauchen sich jetzt gar nicht aufzuregen. (Abg. Gahr: Sind Sie seine Termin­sekretärin?) Das ist auch nichts Neues von Ihrem Bundeskanzler. Er hat im Grunde genommen die letzten fünf Jahre zur Frauenpolitik nichts gesagt. Und die Politik der


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letzten fünf Jahre, die sich belegen lässt, war ausschließlich davon bestimmt, den Frauen in Österreich riesige Felsbrocken auf den Lebensweg zu legen und keinen einzigen wegzuräumen. (Abg. Reheis: Das ist die soziale Kälte dieser Bundes­regierung!)

Der Bundeskanzler ist vielleicht dafür berühmt, dass ihm Machterhalt in der Politik sehr wichtig ist (Abg. Großruck: Der Bundeskanzler wird seinen Terminkalender nach Ihnen richten!), aber ist sicher nicht dafür berühmt, dass ihm Gruppen von Menschen, und zwar sehr große Gruppen von Menschen, so wie es die Frauen sind, ihre Lebensumstände, ihre freien Entfaltungsmöglichkeiten ein Anliegen sind, dass er ihre Lebensumstände erleichtern und verbessern möchte. Es findet sich in den letzten fünf Jahre kein einziger Beleg dafür in der Politik dieser Bundesregierung.

Ich glaube nicht, dass es sonst möglich wäre, eine der großen Gerechtigkeitslücken, die es nach wie vor in Österreich gibt und die sich in den letzten fünf Jahren dramatisch vergrößert hat, so konsequent zu ignorieren und sie sogar noch weiter zu vergrößern. Seit diese Regierung Frauenpolitik macht – wenn man es überhaupt Frauen­politik nennen möchte –, hat sich die Lage der Frauen dramatisch verschlech­tert, egal welchen Lebensbereich man sich anschaut.

Ich möchte Sie kurz einladen, sich Folgendes vorzustellen – ich weiß nicht, ob Sie das können, aber vielleicht doch –: Sie gehören zu jener Gruppe der österreichischen Bevölkerung, zu jener einer Million Menschen – mittlerweile sind es schon mehr –, die an oder unter der Armutsgrenze leben. Sie müssen mit 800 € im Monat auskommen, und davon gehen 300 € für die Miete, für die Wohnung auf. Sie müssen sich dann vorstellen, mit 16 € am Tag Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Damit müssen Sie die Heizung, den Strom, die Wäsche, die Kleidung bezahlen, aber auch zum Beispiel solche Dinge erledigen, wenn einmal die Waschmaschine kaputt wird, und vielleicht müssen Sie auch noch ein Kind erhalten. Ich glaube, das können Sie sich nicht vorstellen (Abg. Dr. Mitterlehner: Sie können das?!), denn wenn Sie sich das vorstellen können, dann hätten Sie die letzten fünf Jahre eine ganz andere Politik gemacht. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Caritas berichtet heute ganz aktuell: Das Antlitz der Armut ist vorwiegend weiblich. Und sie berichtet von Fällen, wo Frauen mit 2 € pro Tag auskommen müssen. – Jetzt stellen Sie sich einmal vor, diese Armutsgefährdung unterscheidet sich bei unter­schiedlichen Menschengruppen durch etwas Biologisches, nämlich es hängt einzig von der Tatsache ab, ob Sie XX-Chromosomen oder XY-Chromosomen haben, also ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.

Wenn Sie ein Mann sind, sind Sie sehr viel seltener davon betroffen, nämlich nur zu 7 Prozent, sofern Sie ein Erwerbseinkommen haben, zu 11 Prozent sind Sie betroffen, wenn Sie eine Frau sind. 41 Prozent der Männer beziehen Sozialleistungen, bei den Frauen sind es 56 Prozent. Und bei den Pensionisten und Pensionistinnen ist es noch viel ärger. In diesem Bereich ist die Armutsgefährdung der Frau doppelt so hoch wie bei den Männern; bei den Frauen beträgt sie nämlich 22 Prozent und bei den Männern nur 13 Prozent.

Wie erklären Sie sich das? Was ist das für eine Diskriminierung? Ausschließlich der Unterschied, ob Sie ein Mann oder eine Frau sind in Österreich, bestimmt über maßgebliche Risken, über maßgebliche Lebenschancen. (Abg. Dr. Fekter: Nein, ob Sie in Wien wohnen oder nicht!) Sie haben die letzten fünf Jahre absolut nichts dazu beigetragen, diese große Gerechtigkeitslücke in Angriff zu nehmen, egal welchen Bereich man hernimmt. (Beifall bei den Grünen.)

Das war jetzt ein Beispiel aus der Armutsdiskussion, aber es ist egal, welchen Bereich man anspricht: Die Armutsgefährdung ist für Frauen gestiegen. International haben wir


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letztrangige Zuwächse bei der Frauenerwerbsquote. Frauen in Spitzenpositionen sind spärlichst vertreten; die Zahl können Sie an ein paar Händen abzählen. Wir haben weiter eine auseinander klaffende Einkommensschere und eine steigende Frauen­arbeitslosigkeit. Und damit sind wir jetzt beim brennendsten Punkt.

Die Situation insgesamt ist dramatisch. Ich glaube, da erzähle ich Ihnen nichts Neues trotz Ihrer ganzen Schönfärberei, trotz der Job-Pakete, von denen eines nach dem anderen beschlossen wird, trotz der letzten Gipfel und so weiter, all das ist im Wesentlichen schönfärben. Die Zahl der Arbeitslosen hat mittlerweile die 300 000-Grenze, eine Rekordgrenze, überschritten. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Rechnen Sie das auch dazu, wie viele neue Jobs dazu gekommen sind?) Für Frauen – das kann man jetzt schon sagen – war das Jahr 2005 das schwärzeste Jahr seit Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt, das schwärzeste Jahr buchstäblich dank der ÖVP-Politik in erster Linie.

Die November-Daten liegen seit Freitag vor. Das wäre eigentlich der Zeitpunkt gewesen, wo nicht nur die Frauenministerin oder der Arbeitsminister, sondern vielleicht auch einmal der Bundeskanzler aufschreien hätte sollen. Weitere Tausende Menschen haben Jobs verloren, haben weniger Jobs, bei den Frauen sind es um 5 Prozent im Vergleich zum Vormonat mehr, bei den Männern nur um 3 Prozent. Das ist traurig genug, aber bei den Frauen ist es noch viel schlimmer.

Dieser Trend bezüglich Auseinanderklaffen bei der Männer- und Frauenarbeitslosigkeit herrscht seit dem Mai letzten Jahres vor, und Sie verweigern sich jeder ernsthaften Diskussion, und zwar nicht nur der Bundeskanzler durch seine heutige Abwesenheit, sondern das betrifft auch Mandatare in Ihren Reihen. An vorderster Stelle möchte ich Kollegen Stummvoll nennen, der schon im Sommer gesagt hat: Vorschläge der Opposition zur Arbeitslosigkeit können Sie sich sparen, die sind entbehrlich, wir haben alles gemacht. – Im Übrigen: Ihre sexistischen und geschmacklosen Presseaussen­dungen können Sie sich auch sparen, Herr Kollege Stummvoll! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Letztklassig!)

Die Vorschläge der Opposition zur Arbeitslosigkeit sind entbehrlich, habe ich im Som­mer gehört. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist schlicht und einfach falsch, Frau Kollegin!) Ihre Misserfolge, die Zahlen, die jeden Tag dazu kommen, strafen, so glaube ich, diese Aussagen als das, was sie sind, nämlich reine Schönfärberei und keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Situation. Ich glaube, Sie müssen noch einmal die Zahlen hören, um sich dieses ganze Desaster, seit Sie im Amt sind, seit Schwarz-Blau-Orange regiert, also seit dem Jahr 2000, vor Augen zu führen. (Abg. Dr. Fekter: Alles falsch!)

Im Jahr 2000 gab es 86 804 arbeitslose Frauen in Österreich. Mit heutigem Tag sind es 120 308. (Abg. Dr. Fekter: 26 000 Frauen mehr beschäftigt!) 120 308! Das sind um 33 504 mehr arbeitslose Frauen. Wenn Sie sich mit dieser Zahl etwas schwer tun, dann darf ich es Ihnen erleichtern: Das bedeutet jeden einzelnen Tag in den letzten fünf Jahren hindurch 18 arbeitslose Frauen mehr. Wenn all diese Frauen auf den Ballhausplatz kommen und die Verantwortung des Bundeskanzler persönlich einfor­dern, dann ist der Ballhausplatz gefüllt mit Menschen und ihren Schicksalen, die Sie zu verantworten haben. Besonders schlimm daran ist, dass es vor allem Frauen im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, also im Haupterwerbsleben, sind.

Diese tatsächlichen offiziellen Arbeitslosenzahlen sind allerdings nur das halbe Desas­ter. Wir haben noch Tausende, die in AMS-Schulungen sind, die Kindergeld beziehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Sie wissen genau, sechs von zehn kommen nicht mehr zurück auf den Arbeitsmarkt. Und Sie wissen auch genau, dass es über 70 000 Frauen gibt, die jetzt zu Hause sind, die sich als haushaltsführend bezeichnen, aber


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sehr gerne arbeiten würden. Es ist also insgesamt eine riesige Gruppe von Menschen, die Sie konsequent ignorieren.

Sie werden jetzt sagen, Sie hätten alles getan, Sie haben Dutzende Jobpakete geschnürt und die Millionen nur so hin- und hergeschoben. Das können Sie sich heute alles sparen, all das wollen wir heute nicht mehr hören. Die Misserfolge der letzten Tage und die Zahlen sagen etwas anderes. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen nur sudeln!) Es tut mir Leid. Die Zahlen, glaube ich, sind deutlich genug. (Abg. Steibl: Scheinheilige Welt!)

Mit dem Schmäh: Wir haben alles getan!, kommen Sie, so glaube ich, nicht mehr durch. Das können Sie jeder Einzelnen dieser über 33 000 Frauen zu erklären versuchen, aber diese Schmähs wollen wir heute nicht mehr hören. Wir würden gerne einmal etwas Neues hören! (Beifall bei den Grünen.)

Ich würde Sie auch gerne einmal zu ein bisschen Fairness einladen. Reagieren Sie nicht mit dem üblichen Automatismus: Wir haben alles getan, und alles, was die Opposition vorschlägt, ist schlecht und überflüssig!, sondern setzen Sie sich bitte angesichts einer solchen Situation auch einmal ernsthaft mit unseren Vorschlägen auseinander. Solche Sätze wie vom Kollegen Stummvoll, das sei alles entbehrlich, haben mit einer echten parlamentarischen Auseinandersetzung überhaupt nichts zu tun. Ich glaube, Sie können sich an die Presseaussendung nicht mehr erinnern, aber sie war selten geschmacklos, Herr Kollege! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was hat er denn gesagt? Sagen Sie es bitte!)

Ich möchte bitten, dass wir solche Sätze wie: Das brauchen wir alles nicht!, heute weglassen und ernsthaft über unseren Antrag diskutieren. (Abg. Steibl: Was machen die Grünen mit den T-Shirts gegen Bundesministerin Gehrer? Das ist nicht ge­schmacklos?) – Lesen Sie seine Aussendung nach! Wir können dann noch gern darüber diskutieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich weiß nicht, ob Sie sich auch damit auseinander setzen, wo die Frauen, die im Moment im Erwerbsleben stehen, arbeiten. Es sind dies vorwiegend die niedrig quali­fizierten Ebenen, die Branchen mit schwierigen, schlechten Arbeitsbedingungen, mit belastenden Arbeitszeiten, mit schlechteren Gehältern und mit schlechteren Aufstiegs­möglichkeiten wie Handel, Tourismus, Pflegeberufe und Sozialberufe. Das ist Ihnen, so glaube ich, in den letzten fünf Jahren nicht so sehr ans Herz gegangen. Sie haben nämlich die Arbeitsbedingungen in genau diesen Branchen verschlechtert.

Wenn Sie sich die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS anschauen, dann werden Sie Unterschiede feststellen können. Das Geld, das für Frauen ausgegeben wird, hat andere Wirkungen als jenes, das für Männer ausgegeben wird. Das Geld für Männer wird sehr oft als betriebliche Wiedereingliederungshilfen, also konkrete Ausbildungs­zertifikate, also als etwas Handfestes beschrieben. Bei den Frauen geht der Großteil in das so genannte Kindergeld. Und ich glaube, Sie müssen jetzt einmal eingestehen und einsehen, welche Auswirkungen das Kindergeld vor allem für berufstätige Frauen in den letzten Jahren hatte: Es ist eine klassische Jobfalle, und es ist eine klassische Armutsfalle.

Ihre Kampagnen sprechen auch eine sehr deutliche Sprache. Ich habe mir das jetzt noch einmal angeschaut: Die Klischees, die Sie hier vertreten, gehören in das letzte Jahr­hundert. Es würde mich interessieren, wie viel die neue Kampagne der Bundes­regierung kostet. Sie ist sehr klassisch: Unternehmen Arbeitsplatz. Sie sehen zum Beispiel auf diesem Inserat (die Rednerin hält einen kopierten Zettel in die Höhe) – es ist leider schlecht kopiert – eine junge Frau – es ist selbstverständlich eine Frau, weil es nämlich um die Ausbildung zur Friseurin geht – zwischen diesen Herren. Selbst­verständlich haben Sie da, wenn es um technische Berufe geht, einen jungen Mann.


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Aber insgesamt – Sie können sich alle Inserate anschauen, auf denen junge Frauen zu sehen sind – erklären immer die Männer den Frauen die Welt. Das ist offensichtlich die Welt der ÖVP und nicht meine. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber das zeigt ein bisschen von der Geisteshaltung und Gedankenlosigkeit, die dahin­ter stehen und auch hinter solchen Kampagnen stecken, nämlich dass arbeitslose Frauen für Sie Menschen zweiter Klasse sind. Und das lässt sich tatsächlich belegen. (Abg. Ellmauer: Das ist eine blöde Unterstellung!)

Existenzsicherung, Karriere und so weiter – all das sind keine Themen, deren Sie sich in den letzten fünf Jahren angenommen haben. Sie können gerne ein paar Maß­nahmen aufzählen, wo Sie klassische Frauenförderung im echten, eigentlichen Sinn gemacht haben. (Abg. Ellmauer: Das werden wir noch machen!) Es gibt allerdings einen Bereich, bei dem Österreich Spitze ist, und das ist – es ist nicht unbedingt erfreulich – der Bereich der geringfügigen Beschäftigungen, also Teilzeit für Frauen. Das ist der einzige Bereich, der tatsächlich wächst. (Abg. Dr. Fekter: Die machen das aber freiwillig, oder?) Aber Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Fekter, dass man mit solchen geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitbeschäftigungen keine Existenz­siche­rung hat. (Abg. Steibl: Aber sie entscheiden sich für diese Form! – Abg. Dr. Fekter. Zuerst fordern Sie die Entscheidungsfreiheit, und jetzt ist alles schlecht!) Die Erwerbstätigkeit der Frauen – bereinigt von der Teilzeit – steigt in fast allen EU-Staaten, von Spanien bis Finnland, nur in Österreich sinkt sie. Und die Teilzeit ist auch ein Schlüssel für den großen Einkommensunterschied, den es nach wie vor gibt.

Es geht aber nicht nur um die Teilzeit, sondern auch darum, dass es echte, tat­sächliche Diskriminierung bei den Löhnen, bei den Gehältern ausschließlich auf Grund des Geschlechtes – ausschließlich auf Grund des Geschlechtes! – gibt. Sie können sich alle Einkommen anschauen. Sie können sich die Bezahlung von weiblichen Lehrlingen und männlichen Lehrlingen anschauen. Sie können sich das Gehalt vom männlichen Generaldirektor im Kunsthistorischen Museum anschauen, und Sie können sich das von weiblichen Generaldirektorinnen anschauen. Dieser Unterschied, auf Grund eines fehlenden Chromosoms weniger zu verdienen, zieht sich durch die gesamten Lebensbereiche Österreichs. Das ist klassische Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes! Stellen Sie sich vor, das wären Menschen, die eine andere Haut­farbe haben – ein gewaltiger Aufschrei in ganz Europa wäre die Folge.

Ich habe den Verdacht, dass Sie nicht nur akzeptieren, dass es halt so ist, dass die Einkommensschere noch weiter auseinander gegangen ist, sondern ich habe den Verdacht – und das lässt sich auch belegen –, dass Sie der Meinung sind, dass das auch so gehört. Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel, wie die ÖVP auf die Vorschläge der Grünen zum einkommensabhängigen Karenzgeld reagiert hat. Ich glaube, es ist keine Frage und unter uns ausdiskutiert, dass es oft bei Familien mit Kindern eine rein ökonomische Entscheidung zwischen Mann und Frau ist, wer zu Hause bleibt und wer weiter arbeitet. (Abg. Steibl: Das interessiert Sie aber auch erst seit einer gewissen Zeit!)

Frau Kollegin Steibl, was wollen Sie damit sagen? – Sie können das gerne auch begründen. Wenn Sie auf meine persönliche Lebenssituation anspielen, dann sagen Sie das hier offen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist eine Frechheit!

Wollen Sie damit sagen, dass, wenn eine Politikerin schwanger ist, sie keine Frauen­politik mehr machen darf oder sich nicht mehr dazu äußern darf? Wollen Sie ein Berufsverbot für Schwangere – oder was wollen Sie? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Fragen Sie das auch Kollegen Bartenstein mit seinen fünf Kindern oder Kollegen Khol? Was erlauben Sie sich eigentlich?! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Steibl: Lesen Sie einmal „NEWS“ nach!)

Aber die Aussage von Kollegin Steibl ist ein guter Ansatzpunkt. Ihre Reaktion auf das einkommensabhängige Karenzgeld war bezeichnend. Das einkommensabhängige Karenzgeld der Grünen unterscheidet nicht zwischen Männern und Frauen, es behan­delt Männer und Frauen genau gleich. Man bekommt für bestimmte Zeit, die man zu Hause Betreuungsleistungen übernimmt, ein bestimmtes Geld, Männer und Frauen völlig gleich. Kollegin Steibl bezeichnet das als Zwangsverpflichtung für die Männer, und bei den Frauen heißt das Wahlfreiheit. Das zeigt sehr viel über Ihr Weltbild. Was meinen Sie damit? – Meinen Sie damit, dass es einfach so sein soll, dass die Frauen für die Kinderbetreuung zuständig sind? – Offensichtlich ist es so!

Jetzt lese ich noch etwas aus dem Männerratgeber des Sozialministeriums Ihrer Bundesregierung vor, das leider sehr schlecht ist, aber man muss es vorlesen: Von Natur aus ist die Frau emotional und physisch dazu gerüstet (Abg. Steibl: Das ist ein alter Hut!), Kinder Monate vor der Geburt und Jahre nachher als primäre und dominante Beziehung zu betreuen. Dieser angeborene Impuls kann sich auch auf erweiterte Pflege und Hilfe über die Kindesjahre und die eigenen Kinder hinaus übertragen, was von allen Gesellschaften genutzt wird. Doch das ist nicht mehr genetisch zwingend. Auch spricht die universelle Verbreitung von kämpferischen und kooperativen Männergemeinschaften in allen Kulturen dafür, dass der genetisch hormonelle Trieb zu Dominanz und Einordnung, zu Führung und zu Kumpanei Männer stärker zu eigen ist als Frauen.

Ich sage Ihnen ehrlich: So einen Unsinn habe ich mein ganzes Leben noch nicht gelesen! Und das steht im offiziellen Männerratgeber dieser Bundesregierung. Sie sagen, genetisch sind Frauen besser dazu geeignet, Kinder auf die Welt zu bringen – das kann ich Ihnen ja noch abnehmen –, aber dass das auch für die Pflege und in weiterer Folge nicht nur für die Kinderpflege, sondern für die Pflege insgesamt, sozusagen für alles gelten soll, ist unfassbar. Die Männer sind kämpferisch, die Männer gehen hinaus und erlegen mit der Keule die Mammuts. Das ist Ihr Weltbild – das ist wirklich unfassbar! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es mag jetzt vielleicht lustig wirken, aber es ist todernst, weil es vor allem die Lebensrealität und die Wünsche von jungen Familien, also von Frauen und Männern komplett ignoriert und ihnen überhaupt keine Möglichkeit gibt, sich zu entfalten und moderne Lebensentwürfe zu leben.

Ich möchte Sie noch einmal ernsthaft bitten, sich erstens mit unseren Vorschlägen zum Karenzgeld auseinander zu setzen. Es ist dies eine Maßnahme, die vor allem Frauen auch auf dem Arbeitsmarkt hilft. Und ich möchte Sie zweitens bitten, sich ernsthaft mit unseren Anträgen zur Problematik: Alarmstufe rot – Frauen am Arbeitsmarkt zu be­schäftigen.

Was spricht dagegen, eine Jobinitiative in Angriff zu nehmen: 10 000 Jobs, zwei Drittel der Lohnkosten werden für das nächste Jahr von der öffentlichen Hand finanziert? Schließlich gibt es fast 40 000 zusätzliche arbeitslose Frauen. Was spricht dagegen, sich AMS-Maßnahmen in Bezug auf tatsächlich gleichwertige Qualifizierungs­maßnah­men für Männer und Frauen anzusehen? Und was spricht dagegen, im Bereich der Wirtschaft ein bisschen nachzuhelfen und den Mythos, der dort noch sehr stark verankert ist, nämlich dass Frauen auf Grund der Babypause ein gewisses Ausfalls­risiko darstellen, was ein echter Mythos ist, zu beenden? Die durchschnittliche Verweildauer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Betrieben, egal welchen Geschlechts, liegt mittlerweile bei zwei Jahren. Ich glaube, solche Argumente, die da


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lauten: Die stelle ich jetzt nicht ein, die befördere ich doch nicht, oder ich biete ihr doch keine Karrieremöglichkeit durch eine zusätzliche Ausbildung, weil sie könnte ja einmal ausfallen!, machen die Zahlen der Realität zunichte.

Man könnte doch die Wirtschaftsförderung mit den Frauenförderplänen in den Betrieben verknüpfen. Das funktioniert in anderen Ländern auch bestens und hat nur positive Auswirkungen gebracht. (Abg. Steibl: Das gibt es schon jetzt über Betriebs­vereinbarungen, falls Sie das nicht wissen!)

Frau Steibl, wenn Sie noch irgendetwas zum einkommensabhängigen Karenzgeld zu sagen haben, dann lade ich Sie ein, das hier zu tun (Abg. Dr. Fekter: Seien Sie doch nicht so empfindlich!), ich möchte Sie aber bitten, das in einer etwas qualifizierteren Form zu machen, als Menschen einfach nur nach dem Geschlecht einzuteilen: Die Frauen sollen zu Hause bleiben, das finden Sie super, das ist Wahlfreiheit, und bei den Männern ist es eine Zwangsverpflichtung. So etwas Unsinniges habe ich noch nie gehört. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.19.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es ist nett, dass der Herr Kunststaatssekretär dieser Debatte beiwohnt. Ich denke, aus kulturellen Gründen wird er dieser Debatte folgen. Wir freuen uns natürlich auch über die Anwesenheit von Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, mussten aber schon das letzte Mal feststellen, dass sie in dieser Sache leider keine Kompetenzen hat. Darum hätten wir gerne, so wie das auch eigentlich zu erwarten gewesen wäre, die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers. Ich stelle deshalb nach § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag, dass der Herr Bundeskanzler dieser Debatte folgen möge. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Bitte, Herr Abgeordneter Klubobmann Molterer.

 


15.20.11

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung sieht selbstverständlich vor, dass der Bundeskanzler sich vom Staatssekretär vertreten lassen kann. Gehen Sie davon aus, dass Herr Staatssekretär Morak selbstverständlich kompetent alle Ihre Fragen beantworten und die politische Diskussion dazu selbstverständlich führen wird. (Beifall bei der ÖVP. Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. Abg. Bures: Das hätte zwar der Schüssel auch nicht, aber der Morak schon gar nicht!)

15.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es liegen hiezu keine weiteren Wortmel­dungen vor.

Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört.

Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abgabe einer Stellungnahme durch Herrn Staatssekretär Morak in Vertretung des Herrn Bundeskanzlers. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 



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15.21.02

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Frau Kollegin auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Das Frauen- und Gesellschafts­bild, das hier in diesem grünen Antrag skizziert wird, zeigt ein völlig falsches Bild von der österreichischen Realität 2005. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Gusenbauer: Eines muss man ihm lassen: Er ist genauso kompetent wie der Herr Bundeskanzler!)

Frau Abgeordnete Glawischnig, bei Ihrer Rede hatte ich manchmal den Eindruck, Sie leben in einem anderen Land und in einer anderen Zeit. – Das möchte ich Ihnen ganz persönlich sagen. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei den Grünen. Ruf bei der ÖVP: Albanien!)

Dieses falsche Gesellschaftsbild ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb Sie mit Konzepten von gestern die Probleme von morgen lösen wollen. Die gesellschaftliche Realität sieht heute für Frauen ganz anders und bedeutend besser aus. (Abg. Mag. Weinzinger: Können Sie Ihre Rede auch ohne Zettel halten?)

Die Frauenpolitik dieser Bundesregierung hat alle Lebensbereiche berücksichtigt und Lösungen gemäß den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Gruppen in allen Lebens­phasen gebracht. (Zwischenruf der Abg. Stadlbauer. Abg. Reheis: Soziale Kälte!)

Meine Damen und Herren! Hören Sie einfach zu – da ist die Rostra! –, dann können Sie darauf antworten. Es ist relativ einfach. So funktioniert – nach meiner Wahr­nehmung – Parlamentarismus. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Brosz: Im Parlament darf man auch frei sprechen! Man muss nicht alles vom Blatt lesen! Das ist auch Parlamentarismus!)

Verbesserungen für Frauen wurden in den letzten Jahren auf allen Ebenen geschaf­fen – von der Ausbildung in der Schule und der Lehre über gezielte Maßnahmen für Wiedereinsteigerinnen, Maßnahmen für die Wiedervereinbarkeit von Beruf und Familie bis zur besonderen Regelung im Pensionsrecht, um fehlende Beitragszeiten durch Kindererziehung zu kompensieren.

Darüber hinaus wurden für alle Frauen durch das Vorantreiben des Gender Main­streaming und anderer Projekte wie zum Beispiel frauenspezifischer Gesundheits­programme wirksame Verbesserungen erzielt. (Ruf bei der SPÖ: Welche?)

Ich möchte dem gesamten Bereich Arbeitsmarkt und Qualifikationsinitiativen nicht vorgreifen – diesen wird Frau Frauenminister Maria Rauch-Kallat näher erörtern –, auf einige wichtige andere Punkte möchte ich aber exemplarisch eingehen. (Abg. Mag. Weinzinger: Ich dachte, Sie können kompetent antworten! Ruf bei der SPÖ: „Einen Jux will er sich machen!“)

Zur Bildung: Das Bildungsministerium investiert jährlich rund 17 Millionen € in die Förderungen von Mädchen und Frauen in Zukunftsberufen. Das beginnt bei der Beratung der Mädchen über technische Berufe – wie zum Beispiel in der Initiative „Mädchen in der Technik“ – und reicht bis zu Professorinnenförderungen an den Universitäten.

Heute sind bereits 55,91 Prozent aller Maturanten weiblich. Der Anteil weiblicher Studenten ist von 51,1 Prozent im Jahr 2000 auf 53,3 Prozent gestiegen. (Abg. Sburny: Und der der Professorinnen?) – Warten Sie einen Augenblick!

Dieser Trend lässt sich auch in der Lehre und Forschung nachvollziehen: Da ist die Zahl der Professorinnen seit dem Jahr 2000 um über 25 Prozent gestiegen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Sburny: Von vier auf fünf!) – Und Sie wissen: Nichts ist in der Frauenpolitik auf lange Sicht nachhaltiger als Bildung. (Abg. Mag. Lunacek: Wie viel sind das in Zahlen?)


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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Frauenpolitik dieser Bundesregierung. Der wichtigste Schritt war die Einführung des Kinderbetreu­ungsgeldes. Die Gruppe der BezieherInnen hat sich von 78 900 im Jahr 1999 auf heute rund 168 000 erhöht. – Dies ist kein Zeichen einer Verschlechterung! Gleich­zeitig haben wir die Zuverdienstgrenze von früher erhöht – von einem Betrag, der unter 4 000 € lag, auf 14 000 €.

Wir haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit eingeführt: Jede Arbeit­nehmerin und jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern hat nach der Geburt eines Kindes bis zu dessen Alter von sieben Jahren oder bis zu dessen Schuleintritt einen Rechtsanspruch darauf, einer Teilzeitbeschäftigung nachzu­gehen.

Zur Besserstellung im Alter: Gerade im Rahmen der Pensionsharmonisierung sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine eigenständige Alterspension vereinfacht worden. Das kommt insbesondere Frauen zugute: Sie erhalten dadurch einen leich­teren Zugang zu einer eigenständigen Pension. Für die bisherige Ersatzzeit der Kindererziehung erfolgt zukünftig eine Einzahlung auf das persönliche Pensionskonto. Zeiten der Kindererziehung werden mit 1 350 € voll pensionswirksam. Das bedeutet eine Verdoppelung der Bewertung der Kindererziehungszeiten gegenüber früher. – Für diese Maßnahmen investiert die Bundesregierung zirka 1 Milliarde € zusätzlich pro Jahr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Beispiel aus der Kunstförderung bringen: Wir haben uns um eine verstärkte Beteiligung der Frauen an der Vergabe der Kunst­fördermittel bemüht – mit Erfolg, wie ich meine! Heute haben wir – im Gegensatz zur Situation von vor 2000 – in den Beiräten der Kunstförderung ein beinahe ausgegliche­nes Verhältnis von Frauen und Männern. – Ich weiß, das ist nur ein kleines Beispiel, aber es zeigt, dass diese Bundesregierung eine durchgängige Linie in der Frauenpolitik verfolgt. Sie findet ihren Ausdruck nicht zuletzt darin, dass der Anteil an weiblichen MinisterInnen in Österreich seit 1945 erstmals die 50-Prozent-Marke erreicht hat.

Sie sehen also: Vom Versagen dieser Regierung in frauenpolitischen Fragen kann keine Rede sein – im Gegenteil! Wir haben nicht nur – wie Sie, meine Damen und Herren – leere Worthülsen und plakative Forderungen aufgestellt, sondern Politik für Frauen gemacht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. Abg. Dr. Puswald: Das ist noch schöner! Abg. Öllinger: Keine Polemik, bitte!)

Das Ergebnis schlägt sich in der Besserstellung für jede einzelne Frau in unserem Lande spürbar nieder. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Substanzlos! – Abg. Öllinger: Das ist ja unseriös! Das ist eine Verhöhnung!)

15.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. – Bitte.

 


15.27.26

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Werte Regierungs­mitglieder! Hohes Haus! Herr Staatssekretär, sind Sie sicher, dass nicht noch ein Zettel fehlt, den Sie nicht verlesen haben? – Das war jetzt ein bisschen sehr kurz! – Sie sind sicher. Okay. (Zwischenrufe bei den Grünen und der SPÖ.) Mehr gibt es also nicht zu sagen zur Frauenpolitik! (Abg. Prinz: Auf den Inhalt kommt es an! Weitere Zwi-


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schenrufe bei der ÖVP.) – Dafür haben Sie viel zu sagen! Kommen Sie einfach heraus ans Rednerpult, und machen wir es dann öffentlich!

Das, was ich faszinierend finde, ist, dass Herr Bundeskanzler Schüssel mit der Tat­sache, dass er seinen Staatssekretär hergeschickt hat, ja zugibt, dass er als Bundeskanzler für die heutige Situation von Frauen in Österreich verantwortlich ist und dass er die volle Verantwortung für das frauenpolitische Versagen trägt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was man auch erkennen kann, ist, dass er sich vor dieser Verantwortung zu drücken versucht, denn er wäre zwar im Lande und könnte an dieser Debatte teilnehmen, aber wo ist er denn? – Wenn die Rede aus seinem Büro und seinem Umfeld stammt, dann verstehe ich auch, warum er sich damit nicht ins Parlament zu stellen wagt: weil darin erbärmlich wenig über die echten Ängste, Sorgen und Realitäten von Frauen in Österreich enthalten ist, wie zu vermerken war!

Zu Herrn Klubobmann Molterer, der uns versprochen hatte, der Herr Staatssekretär werde kompetent alle Fragen beantworten können, die gestellt wurden: Das war wieder einmal – höflich formuliert – ein leeres Versprechen. (Abg. Steibl: Vielleicht sind die Fragen nicht klug gestellt worden! Es kommt immer auf die Fragen an, welche Antworten man bekommt!)

Sind Ihre Versprechen immer von so langer Haltbarkeit geprägt? – Vielleicht haben Sie ja auch nur im Text etwas vergessen. Sie hätten sagen müssen: Der Herr Staats­sekretär Morak wird alle Fragen genauso kompetent beantworten können, wie es Bundeskanzler Schüssel könnte. – Dann wäre es wieder eine richtige Aussage gewesen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben völlig Recht: Das ist überhaupt nicht zum Lachen! Es ist bitterernst und ein Armutszeugnis für einen Bundeskanzler, dass er mehr als die Hälfte der Bevölkerung mit ein paar dürftig vorgelesenen schönfärberischen Phrasen abspeist. – Das ist alles, was Sie den Frauen in Österreich zu bieten haben! (Abg. Öllinger: Billige Polemik war das!)

Was wir gesehen haben, ist – und meine Kollegin Eva Glawischnig hat darauf schon hingewiesen –, dass die Entwicklung zu ernsthafter Sorge mehr als berechtigt: Man kann die „Alarmstufe Rot“ nur sehr deutlich ausrufen.

In den fünf Jahren der Regentschaft Kanzler Schüssel sind mehr arbeitslose Frauen als je zuvor zu verzeichnen. (Abg. Dr. Fekter: Mehr beschäftigte Frauen als je zuvor!) – Frau Kollegin Fekter! Wenn Sie sich nur einmal die Zahlen anschauen würden! Ich kann Ihnen die Unterlagen gerne geben. Es gibt nur deshalb mehr Beschäftigte, weil als Beschäftigung ab einer Stunde Wochenarbeitszeit alles zählt. Im Dringlichen Antrag stehen die exakten Zahlen, da können Sie es gerne nachlesen.

Der Zuwachs an Beschäftigung bei den Frauen ist ausschließlich – und zwar aus­schließlich! – auf Teilzeitbeschäftigungen und geringfügige Beschäftigungen zurück­zu­führen (Abg. Ellmauer: Macht ja nichts! War ja gewünscht!) – auf jenen Bereich der Jobs, aus denen Frauen kein existenzsicherndes Einkommen beziehen können.

Das bieten Sie Frauen! Sie finden, es reicht, wenn der Mann einen Job hat. Es reicht offenbar, wenn die Frau ein bisschen dazuverdient, denn „za wos“ braucht sie denn mehr – auf gut Deutsch formuliert.

Genauso schaut Ihre Politik aus: bei der Steuerreform und in den Bereichen Arbeit und Familie. Sie hängen einem völlig verzopften, veralteten Familien- und Frauenbild an, das in einem modernen Staat im Jahr 2005 wirklich nichts mehr zu suchen hat! (Beifall


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bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Ellmauer: Überheblicher geht es nicht mehr!)

Nur der Vollständigkeit halber, weil sich das offensichtlich in die eine Hälfte des Saales noch immer nicht als Selbstverständlichkeit herumgesprochen hat: Frauen haben ganz genauso wie Männer ein Recht darauf, sich ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen zu können und einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Männer haben genauso wie Frauen das Recht, in den Genuss der Freuden der Kinderbetreuung zu kommen und das Kind mit aufwachsen zu sehen. – Auch das machen Sie ihnen nicht möglich.

Vielleicht noch eine Bemerkung zu Herrn Abgeordneten Stummvoll, der wieder da ist: Ich habe gestern mit großem Interesse – und einigem Rätseln über Ihre Gedanken­welt – Ihre Aussendung gelesen, in der Sie feststellen, es sei nur „‚bio‘-logisch“, dass sich Eva Glawischnig inzwischen anfange mit „Frauen, Kindern und Familie“ zu beschäftigen.

Erstens ist es schon einmal spannend, dass Sie das Wort „Frauen“ gar nicht allein im Raum stehen lassen können. „Frau“ muss immer sofort durch „Kinder“ und „Familie“ eingerahmt werden. „Frau“ allein kommt in Ihrem Wortschatz oder in Ihrem Weltbild offensichtlich nicht vor.

Dann habe ich darüber nachgedacht, warum Ihnen jetzt „bio“-logisch als unglaubliche Formulierung einfällt. Wegen der persönlichen Lebensumstände von Eva Glawischnig ist es für Sie jetzt „bio“-logisch, dass plötzlich Frau als Thema auftaucht?

Wenn Sie der Eva Glawischnig im Sitzungssaal öfter zugehört haben, dann wissen Sie, dass Sie sich seit Jahr und Tag für Frauenpolitik einsetzt, und auch bei den Fragen der Kinderbetreuungspolitik ist sie immer wieder mit dabei.

Meine Schlussfolgerung ist, dass Sie es offensichtlich entweder für „bio“-logisch halten, dass sich Frauen eben für Frauenpolitik einsetzen. – Das wird Ihnen von fast jeder Mandatarin in Ihren eigenen Reihen widerlegt. Es ist nicht logisch und daher auch nicht „bio“-logisch, dass jede Frau automatisch Frauenpolitik macht, wie allein die Ministerinnen dieser Regierung zeigen.

Oder aber – und das ist in Wirklichkeit mein Verdacht, der dahinter steckt – Sie gehen davon aus, dass eine Frau erst dann als Frau ernsthaft anfängt zu existieren und sich mit Kinderbetreuungsfragen in die Politik einbringen darf, wenn sie schwanger ist oder zumindest Kinder hat – davor nicht. (Abg. Dr. Fekter: Unterstellen Sie nicht so einen Blödsinn!) Das halte ich wirklich für üblen Sexismus, der da immer wieder durchkommt! (Beifall bei den Grünen. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Schauen wir uns jetzt an, was Ihre Regierung angesichts dieser Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Frauen tut! Was sind die Angebote, die Sie Frauen machen, die arbeitslos werden, die ihren Job verlieren, die nach einer Kinderbetreuungsphase einen Wiedereinstieg versuchen, aber nicht schaffen? – Da werden Sie sicherlich auch heute wieder betonen, dass ja ohnehin die Hälfte der AMS-Gelder für Frauen auf­gewandt werde.

Ich habe es mir einmal angesehen. – Schauen wir uns doch an, wofür sie aufgewendet werden! Es gibt zum Beispiel den Sockel der Beihilfen, zum Beispiel die Kinder­betreuungsbeihilfe. Raten Sie einmal: Kriegen das mehr Männer oder mehr Frauen? – Zu 98 Prozent bekommen das die Frauen, so als wäre das deren alleinige, „bio“-logische Verantwortung.


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Demgegenüber steht zum Beispiel die Gründungsbeihilfe. Wir wissen, dass gerade bei den kleinen Unternehmen zwei Drittel der Unternehmensgründungen von Frauen vorgenommen werden. Die Gründungsbeihilfe im AMS kommt jedoch zur überwälti­genden Mehrheit den Männern zugute. Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen erhalten eine Gründungsbeihilfe.

Das geht quer durch: Wenn wir die Arbeitsstiftungen anschauen, so genannte „Implacementstiftungen“, die erfolgreichste Form der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wo es bis zu vier Jahre lang Arbeitslosenbezug gibt, also die Lebens­unterhaltkosten jedenfalls gedeckt sind, und wo es qualitativ hoch stehende Aus­bildungen gibt, so sehen wir, dass es die fast nur für Männer gibt, weil sie nur in den entsprechenden Branchen angeboten werden.

Für Frauen haben Sie Berufsorientierungskurse, wo man dann ein Wochenende lang darauf hingewiesen wird, dass man doch jetzt, wo man beim Baby schon Windeln wechseln gelernt habe, vielleicht gleich eine Karriere im Pflegebereich anstreben könnte, obwohl man vielleicht EDV-Technikerin ist.

Sie nehmen im nächsten Jahr noch zusätzliches Geld in die Hand. – Das ist „ganz zufällig“ ein Wahljahr. Wir wissen aus den Arbeitsmarktinitiativen, dass es keine vorbereiteten Programme und Schienen gibt, die das sinnvoll umsetzen könnten, und dass Sie jetzt anfangen, mit Dumpinganbietern Maßnahmen zu finanzieren, die in Wirklichkeit vermutlich Alibimaßnahmen sind.

Wenn ein Anbieter ein WiedereinsteigerInnen-Paket um die Hälfte von dem anbietet, was seriöse Unternehmen verlangen, und dann den Zuschlag bekommt, dann ist schon erwartbar, dass das wieder so Kurse sind, in die Frauen hineingesetzt werden, wo sie über eine bestimmte Zeit aus der Statistik rausgemogelt werden, wo sie aber – und das ist der große Vorwurf! – am Ende keinerlei verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Sie behandeln Frauen als Arbeitslose zweiter Klasse, und das ist unerträglich! (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, dass ein Teil der Misere in der Frauenpolitik nicht nur auf das fehlende Engagement zurückgeht, das Sie frauenpolitisch aufzuweisen haben, sondern auch auf fehlende Ideen.

Wir schlagen Ihnen daher heute mit unserem Antrag vier ganz konkrete, sofort umsetzbare Maßnahmen vor, die substantiell dazu beitragen würden, das Leben von Frauen in Österreich zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. (Abg. Dr. Fekter: Lauter alte Hüte! Längst überholt!)

Das ist erstens eine „Aktion 10 000“. Einige von Ihnen werden sich noch an die „Aktion 8 000“ erinnern. Das war eines der erfolgreichsten Projekte für eine Wiederein­glie­derung von Arbeitskräften, das es in Österreich jemals gab. Unser Ziel ist es, 10 000 Frauen über eine solche Schiene wie „Aktion 10 000“ zu einem Job zu verhelfen, denen Sie sonst nur zu einem Wochenend-Berufsorientierungskurs verhelfen würden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Die zweite Maßnahme, die wir Ihnen vorschlagen, ist, dass Sie die arbeitsmarkt­politischen Maßnahmen genau durchforsten und sicherstellen, dass Frauen und Männer gleich gute Beratungsangebote und Qualifizierungsangebote bekommen (Prä­sident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), und dass Sie betriebliche Anreize über eine Verknüpfung von Wirtschaftsförderung und Frauenförderung schaf­fen, um die Chancen von Frauen in Österreich wirklich zu verbessern. (Beifall den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.37



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.37.56

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus und werte Gäste hier im Hohen Haus! Der Antrag der Grünen zeigt – speziell, was die Begründung betrifft –, dass Sie dieses Land nicht besonders mögen (Zwischenrufe bei den Grünen), weil Sie – als Programm der Grünen – alles in den Dreck ziehen und schlecht machen. (Abg. Dr. Wittmann: Diese Regierung, nicht das Land! – Abg. Mag. Wein­zinger: Die Regierung hat es schlecht gemacht, nicht wir!)

Meine sehr verehrten Damen, die da vor mir geredet haben! Madig machen ist keine Lösung und signalisiert null Kompetenz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Werte Frau Glawischnig, Ihre unqualifizierten, überheblichen Bemerkungen gegenüber Kollegen Stummvoll und Frau Kollegin Steibl weise ich aufs Schärfste zurück (Abg. Mag. Weinzinger: Unqualifiziert? Also ehrlich!) und erinnere an jenes sexistische, unappetitliche T-Shirt, das die Grünen als Affront gegen die Frau Bundesministerin Gehrer verbreitet haben. (Abg. Steibl: So ist es! Aber selber schreien!)

Wir warten immer noch auf eine Entschuldigung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit diesem T-Shirt haben die Grünen jegliche Glaubwürdigkeit in frauenpolitischen Fragen verloren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. Abg. Steibl: Jawohl! Abg. Mag. Weinzinger: Zur Sache!)

Sie haben außerdem ziemlich schlecht recherchiert. Erstens hat sich die Frauen­erwerbsquote unter dieser Bundesregierung sukzessive erhöht und liegt mit 7 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Allein 2004 gab es rund 26 531 Frauen-Arbeitsplätze mehr – es waren also um diese Personenanzahl mehr Frauen beschäftigt (Abg. Mag. Weinzinger: Vollzeit ...!) –, und 20 000 Frauen kommen in die Qualifizierungs­offensive. – Davon steht nichts in Ihrem Dringlichen Antrag!

Wir haben die Abgabenquote gesenkt, was auch den Frauen zugute kam, insbe­sondere jenen mit niedrigeren Einkommen. (Abg. Mag. Kogler: So ein Unsinn!)

Wir haben die Sozialquote erhöht, was insbesondere den Lebensumständen der Frauen zugute kam. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Im Übrigen: Unter SPÖ-Sozialministern ist die Sozialquote gesunken. Erst wir haben sie wieder ange­hoben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nachdem Sie das alles irgendwie verschlafen haben beziehungsweise Ihnen bei Ihrer Sudelkampagne entfallen ist, dass ja auch Positives geschehen ist, möchte ich auch auf Folgendes hinweisen: Wir haben für Frauen die Zuverdienstgrenze während der Babypause von 4 000 € auf 14 000 € erhöht. Wir haben für Frauen eine bessere Pensionsabsicherung geschaffen, es gibt pensionsbegründende Anrechnungszeiten.

Weil Sie immer von der eigenständigen Existenzsicherung reden: Da stimme ich Ihnen ja zu. Nur: Wir haben die Pensionsbegründung eingeführt, damit Frauen eigenständig abgesichert sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben die Bemessungsgrundlagen drastisch erhöht.

Wir haben Frauen einen Rechtsanspruch auf Teilzeit gegeben. Im Übrigen: Sie machen die Teilzeit derzeit permanent madig, obwohl viele Frauen dieses Modell freiwillig und wirklich gewollt unterstützend für ihre Lebensqualität wählen. (Beifall bei


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der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Weinzinger: Wahl­freiheit!)

Für Frauen besonders positiv ist die neue Mitarbeitervorsorge, etwas, was Sie total ver­gessen. Frauen haben nämlich unterproportional von der Abfertigung profitiert beziehungsweise nicht profitiert. Frauen haben viel seltener eine Abfertigung bekom­men, weil sie ja durch die Babypause nicht in den Genuss dieser Regelung kamen. Die neue Mitarbeitervorsorge stellt die Frauen gleich. Das nützt insbesondere den Frauen, weil sie hier Ansprüche haben, die sie vorher nie hatten.

Wir haben eine Steuerfreiheit für niedrige Einkommen bis 1 000 € geschaffen; auch das kommt überproportional den Frauen zugute.

Wir haben – etwas, was für allein erziehende Frauen besonders relevant ist – eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag vorgenommen, nämlich von 4 400 € auf 6 000 €.

Und: Wir haben beim letzten Beschäftigungspaket insbesondere für Frauen einen Schwerpunkt gesetzt. Das dürfte Ihnen total entgangen sein, denn Sie fordern es nur für 10 000 – wir haben es für 20 000 geschaffen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben für Frauen die wichtige Regelung der Nachmittagsbetreuung geschaffen.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren: Alle Maßnahmen, die im Gründer­service junge Selbständige unterstützen, werden derzeit bereits von fast 50 Prozent Frauen in Anspruch genommen.

Das heißt: Hier zu sagen, die Lebensumstände der Frauen hätten sich so drastisch verschlechtert, ist nur eine Sudelkampagne, die wir nicht ernst nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ernst nehmen wir jeden konstruktiven Vorschlag. Jeder konstruktive Vorschlag kann mit uns diskutiert werden. 10 000 neue Jobs – jawohl! Nur: Das haben wir schon am 28. September beschlossen in Form von 285 Millionen € für die aktive Arbeitsmarkt­politik, wo insbesondere eine Qualifizierung von Frauen für den Wiedereinstieg und für Langzeitarbeitslose geschaffen wird. Haben Sie das verschlafen? (Abg. Neudeck: Wo sie nicht mitstimmen, das nehmen sie nicht zur Kenntnis!) Nein, Sie haben zwar mitgestimmt, aber Sie haben es trotzdem verschlafen.

Das, was jetzt drinnen ist, ist schon pikant. Ich erinnere mich an das Gezeter beim Kombi-Lohn. Was haben Sie uns diesbezüglich an Missbrauch vorgeworfen! Jetzt schlagen Sie selber eine Kombi-Lohn-Variante vor, nur mit zwei Drittel der Übernahme. Sie haben umgedacht, Sie haben mitgelernt. – Danke, dass Sie unsere Vorschläge jetzt auch zu Ihren eigenen machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Jahren polemisieren Sie gegen das Kindergeld, und heute ist dieses Wort wieder gefallen: Das Kindergeld sei eine „Jobfalle“ für die Frauen. (Ja-Rufe und demonstrativer Beifall bei den Grünen.) Da gibt es eine Zuverdienstgrenze. Was ist dann das mit der Grundsicherung, die ihr fordert? Das ist nämlich dann keine Jobfalle, sondern ein Jobverhinderungsprogramm. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bures. Ich erteile es ihr.

 



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15.45.10

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Fekter, dass die ÖVP gerade in der Frauenpolitik in den letzten Jahren ideen- und kraftlos ist, haben wir alle in diesem Land – und vor allem die Frauen – schon erfahren. Ihre Ausführungen von heute und vor allem Ihre Attacken und Rundumschläge auf die politischen Mitbewerber haben aber auch bewiesen, dass Ihre Politik auch immer niveauloser und stilloser wird, und das bedauere ich sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Und Ihre Aussendungen – was ist denn das? –Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zahlen Sie die 10 € für die e-card?)

Frau Kollegin Fekter, ich möchte über die konkrete Lebenssituation der Frauen reden, die von dem Larifari des Herrn Staatssekretärs Morak oder von Ihren Behüb­schungsaktionen nicht sehr viel haben. Daher möchte ich mich vor allem auf die Fakten beschränken (Abg. Dr. Lopatka: Einmal etwas Neues!), damit Sie nicht sagen, es gehe um ein Schlechtreden. Nein, es geht um Fakten, es geht um die Lebens­situation der Frauen. Wenn etwas in diesem Land wirklich verdammt schlecht ist – und es ist etwas verdammt schlecht in diesem Land (Abg. Dr. Lopatka: Das Wetter!) –, dann ist es Ihre Politik, weil sich diese negativ für die Menschen auswirkt. (Uje-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lopatka: Es regnet, es ist kalt!) Das ist Ihre Politik der sozialen Kälte, des Drüberfahrens und der Ideen- und Kraftlosigkeit, und die ist wirklich verdammt schlecht! (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zu den Fakten.

Faktum eins: Wie hat sich die Arbeitslosigkeit der Frauen in Österreich in der Regierungs­verantwortung der ÖVP, der verantwortlichen Ministerin – Frau Kollegin Rauch-Kallat, Frauenpolitik heißt, sich schon einmischen – entwickelt? – Die Arbeits­losigkeit der Frauen ist um fast 40 Prozent gestiegen. Das haben Sie zu verantworten! 150 000 Frauen in Österreich finden keinen Job,150 000 Frauen, die nicht wissen, wie sie heuer Weihnachten feiern und was sie ihren Kindern zu Weihnachten schenken sollen. Dafür sind Sie verantwortlich: 40 Prozent mehr Frauenarbeitslosigkeit in den letzten fünf Jahren!

Das zweite Faktum: Wie sieht es denn aus mit der Frauenarmut? – Von Frauenreich­tum kann man ja leider nicht sprechen, obwohl Österreich ein reiches Land ist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Frau Kollegin! Haben Sie die 10 € für die e-card schon bezahlt? – Zwischenrufe der Abg. Dr. Fekter.) Frau Kollegin Fekter, ich hätte Ihre schrille Stimme gerne dann gehört, als es darum gegangen ist, Fraueninteressen hier in diesem Hohen Haus durchzusetzen. Da waren Sie aber stumm, Frau Kollegin Fekter! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also, wer da schriller ist, darum würde ich auch nicht wetten!)

Die Armut in Österreich ist in Ihrer Regierungsverantwortung um 13 Prozent gestiegen. (Abg. Dr. Fekter: Wien! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Wien!) 55 Prozent aller armuts­gefährdeten Menschen in Österreich sind Frauen. Wissen Sie, mit wie viel Geld die im Monat auskommen müssen? – Mit 785 € müssen die im Monat das Auslangen finden! Das sind 571 000 Frauen, rund eine halbe Million Frauen, die im Monat mit 785 € das Auskommen finden müssen.

Faktum drei – Sie sagen immer, was Sie denn nicht alles in der Pensionsreform gemacht haben –: Sie haben die Frauenpensionen massiv gekürzt. Sie haben die Frauen in die Armut geführt durch ihre vermurksten Pensionsreformen, die den Namen Reform ja gar nicht verdienen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Wir haben – Faktum drei – durch Ihre Politik heute 230 000 Pensionistinnen, die im Monat mit 663 € das Auslangen finden müssen. Ihnen, Frau Kollegin Fekter, würde ich viel Vergnügen wünschen, wenn Sie das nur drei Monate lang schaffen müssten.


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Faktum vier – und da möchte ich Ihnen sagen, was Ihre traurige, vermurkste Politik in diesem schönen Land Österreich angerichtet hat –: Wir haben in Europa einen der höchsten Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, und Ihre Politik verstärkt das.

Faktum fünf: Schauen wir uns an, wie es mit der Chancengleichheit in Österreich aussieht! Laut einer Studie des Weltwirtschaftsforums liegt Österreich am 21. Platz. Das heißt, was Chancengleichheit und Fairness betrifft, ist Österreich Schlusslicht. Das ist eine Entwicklung, die in den letzten fünf Jahren auf Grund Ihrer nicht vorhandenen Frauenpolitik und einer Politik, die sich in Wirklichkeit gegen die Frauen gewandt hat, eingetreten ist.

Hinter diesen fünf Fakten stehen Schicksale von Frauen. Das sind Zahlen, aber dahin­ter stehen Schicksale von Frauen, von vielen Menschen, von vielen Kindern. Aber Sie tun nichts, Frau Bundesministerin. Ich habe heute nachgesehen: Wann haben Sie das letzte Mal zu Frauenarbeitslosigkeit etwas gesagt? (Bundesministerin Rauch-Kallat: Vorige Woche!) Sie schweigen. Seit Monaten nicht eine Aussendung! Der Bundes­kanzler schweigt sowieso, Staatssekretär Morak ist der inkompetente Entsandte, und Sie als zuständige Ministerin schweigen seit Monaten dazu. Nicht ein einziges Wort haben Sie dazu gesagt! Seit Jahren gibt es nicht eine einzige Maßnahme, die diese fünf Fakten für die Frauen verbessert!

Politik wird daran gemessen, ob sich die Lebenssituation der Frauen verbessert oder nicht (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie den Bericht nach!), und Sie sind schuld daran, dass es für Tausende heute viel schwieriger ist, über die Runden zu kommen, ihr Leben zu finanzieren, ihre Miete zu zahlen, einen Job zu finden, als das noch vor fünf Jahren der Fall war.

Ich kann Ihnen sagen, wofür wir stehen: Wir stehen für mehr Frauenbeschäftigung. Wir stehen für gerechtes Einkommen von Frauen. Wir stehen für Chancengleichheit. Da könnten wir viel tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist nicht so schwierig. Es gibt eine Reihe wirklich guter Vorschläge, wie man die Lebenssituation der Frau noch verbessern könnte. Man hätte nicht gleich die Kindergartenmilliarde streichen müssen, man hätte dafür sorgen können, dass der Ausbau der Kinder­betreuungsplätze, der Ausbau von Ganztagsschulplätzen oberste Priorität hat. Dann wäre nämlich gewährleistet, dass Beruf und Familie auch tatsächlich vereinbar sind.

Wir würden Kinderbetreuungsplätze als oberste Priorität sehen, denn wir wissen, dass 25 000 Frauen nur deshalb nicht in der Arbeitswelt Fuß fassen können, weil sie keinen geeigneten Kinderbetreuungsplatz finden.

Was haben Sie gemacht? – Sie haben die Kindergartenmilliarde gestrichen.

Was haben Sie gemacht? – Sie haben eine Pensionsreform auf dem Rücken der Frauen gemacht, die Frauenpensionen gekürzt, Frauen in die Armut geführt, anstatt ein Pensionssystem umzusetzen, in welchem die unterschiedlichen Lebensverläufe von Frauen auch Berücksichtigung finden. (Abg. Dr. Fekter: Pensionsbegründende Ansprüche haben wir geschaffen!)

Ich schenke Ihnen unser Pensions-Fairnessmodell, und ich hoffe, dass es bald um­gesetzt wird, denn dann gibt es faire und gerechte Pensionen für alle in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch etwas: Wir von der SPÖ stehen für eine moderne und fortschrittliche Frauen­politik. Wir stehen nicht für ein Frauenbild, wie Sie das wollen, das ein verstaubtes (Abg. Mag. Molterer: Na, na!), ein rückwärts gewandtes ist. Wir wollen, dass Frauen gleichberechtigt in dieser Gesellschaft Anteil haben, und daher werden wir auch politische Maßnahmen in der Richtung setzen, dass Beruf und Familie vereinbar sind,


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dass es eine faire Entlohnung für Frauen gibt (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), dass Frauen auch Karriere- und Aufstiegschancen in diesem Land haben, dass Frauen im Alter nicht von Armut bedroht sind.

Ich sage Ihnen, ich bin da nicht allein, Tausende Frauen wünschen sich das: eine moderne, fortschrittliche Frauenpolitik. Die wird von Ihnen nicht gemacht. Die Frauen in diesem Land haben sich eine bessere Politik verdient als Ihre verstaubte, rückwärts gewandte, und daher ist ein Kurswechsel in Österreich höchst an der Zeit! (Beifall bei der SPÖ.)

15.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte. (Abg. Neudeck – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Achleitner –: Elke, soll ich dich abstauben, bevor du redest? – Heiterkeit.)

 


15.52.51

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Bures, ich frage Sie: Warum haben so viele Frauen nur eine Mindestpension? Wer ist schuld daran, dass Pflege und Kindererziehung nie eine Wertschätzung erfahren haben in der Zeit, als Sie die Frauenministerin stellten und an der Regierung waren? (Beifall bei den Frei­heit­lichen und der ÖVP.)

Genau dann, wenn wir konkrete Fakten aufzählen, die Ihnen nicht passen, weil sie Positives aussagen, sprechen Sie ganz einfach von einem schlechten Stil. – Das ist nicht die richtige Frauenpolitik, wie wir sie verstehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

An die Kolleginnen von den Grünen: Es dürfte Ihnen anscheinend wirklich entgangen sein, welches Paket an Maßnahmen ganz konkret für Frauen im Erwerbsleben geschnürt wurde. (Abg. Mag. Weinzinger: Das kennen wir schon!) Sie kennen es anscheinend nicht genau, sonst hätten Sie nicht diesen Dringlichen Antrag gestellt, der ja ähnliche und sogar geringere Maßnahmen fordert, wenn es um Wiederein­steige­rinnen geht. Bei den Wiedereinsteigerinnen wird es ab nächstem Jahr Lohnsubven­tionen geben, um konkret jenen, die in der Kinderbetreuung waren, einen besseren Einstieg zu ermöglichen. Es wird auch eine Qualifizierungsoffensive geben, wo es nicht darum geht, zu schauen, welche Berufe man ergreifen kann, sondern um ganz konkrete Qualifizierungskurse, insbesondere auch für Handwerk und Technik, um Kenntnisse von Frauen, die zurzeit schwer vermittelbar sind, in Zukunft besser zu fördern beziehungsweise Umschulungen in bestimmten Berufen durchzuführen, um die Möglichkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern. Das ist unsere konkrete Frauenpolitik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Gerade Qualifizierungsmaßnahmen sind der Schlüssel für die Beschäftigung insbe­sondere von Frauen. Da muss man schon bei den Mädchen ansetzen. Sie sagen ja auch immer, dass Informationskampagnen, Informationsbroschüren nichts nützen. Wir sagen: Es ist gut, dass es Kampagnen wie „mut!“, Mädchen und Technik, gibt, die Frauen und insbesondere Mädchen dazu ermutigen, Schulen zu besuchen, in denen frauenuntypische Berufe gelehrt werden, und dass es Info-Broschüren gibt, insbe­sondere auch für Eltern, die ihre Kinder beraten können, gerade im ländlichen Bereich, und dass nicht immer nur die drei frauentypischen Berufe ergriffen werden, was in den ländlichen Bereichen leider immer noch Fakt ist.

Ein weiterer Punkt ist die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Sie sprechen das überhaupt nicht an. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2006 werden fast 9 Millionen € für


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Förderungen von Professorinnen an den Universitäten aufgewendet, um auch Geld für die Frauenförderpläne an den Universitäten zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Weinzinger: Im UOG haben Sie es deutlich verschlechtert für die Frauen!)

Auch für die Offensive von Frauen in außeruniversitärer Forschung wird erstmals Geld zur Verfügung gestellt. Ihnen von der SPÖ war das damals völlig egal, dass Frauen auch in Technologie und Forschung sehr wichtig sind, damit auch genug Forscherin­nen und Forscher zur Verfügung stehen. Es werden von 2003 bis 2006 über 4,5 Mil­lionen € zur Verfügung gestellt, um Forscherinnen zu fördern, um Datenbanken für Forscherinnen zu erstellen, aber auch, um Netzwerke zu fördern und diese besser zu integrieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Kernpunkt für die Erwerbsmöglichkeit ist für uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Abg. Öllinger: Ja, ja!), und auch da gibt es eine ganz spezifische Maßnahme: Ich spreche da die Familienallianz an, die eine strategische Kooperation zwischen Interessenvertretern, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft darstellt, um genau dieses Problem lösen zu können. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Doch was sagen Sie zu diesen konkreten Maßnahmen? – Nein, das ist nichts! Sie stimmen dagegen. Sie stimmen sogar im Bundesrat dagegen, damit es noch viel länger dauert, bis die „Familie & Beruf Management GmbH“ eingerichtet werden kann. Sie sind dagegen, wenn es um konkrete Maßnahmen für Frauen geht, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Das ist Ihre Frauenpolitik: Wenn es um konkrete Maßnahmen geht, dann sind Sie dagegen, denn es kann einfach nicht gut sein, wenn es von der Regierung kommt!

Polemik hat in der Frauenpolitik nichts verloren, und ich bitte Sie wirklich: Hören Sie endlich auf, die Frauen zu verunsichern! Arbeiten Sie mit uns an konkreten Maß­nahmen, aber nicht an solchen, die es schon längst gibt und die in Kürze verwirklicht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


15.58.36

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Frauenministerin ist mir die Beschäftigungs­situation der Frauen ein besonderes Anliegen, und das ist auch der Grund, warum ich es als meine Verpflichtung sehe, bei der Behandlung dieses Dringlichen Antrags heute anwesend zu sein und dazu auch Stellung zu nehmen.

Allerdings würde ich mir wünschen, dass diese Diskussion mit etwas mehr Seriosität geführt wird. Frau Abgeordnete Bures ist noch im Saal: Ich weiß nicht, ob Sie es noch nicht wahrgenommen haben – aber es würde mich wundern, dass Sie das als Generalsekretärin Ihrer Partei nicht registrieren – oder ob Sie es nicht wahrnehmen wollen, aber zu sagen, ich hätte in den letzten Monaten keine Aussagen zur Be­schäftigung von Frauen gemacht, entbehrt wirklich jeglicher Wahrheit. Sie können es nachvollziehen: Wir haben nicht nur darüber geredet, sondern wir haben eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Ich habe auch intensiv darüber geredet, zum Beispiel vorige Woche im Gleichstellungsausschuss mit Ihnen, aber auch laufend in der öffentlichen Diskussion.

Etwas mehr Seriosität würde ich mir auch im Dringlichen Antrag der Grünen wünschen, beispielsweise wenn Sie Zahlen nennen. So lag der Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit


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nicht in allen Monaten des Jahres 2005 über dem der Männer. Das kann ich Ihnen jederzeit nachweisen. In einigen Monaten lag er darunter. Bei der Aussage zur Steigerung der Frauenarbeitslosigkeit seit dem Jahr 2000 haben Sie unzulässigerweise den Jahresdurchschnitt mit einem Monatsergebnis verglichen. Bei der Seriosität bleibend müsste man schon ... (Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.) – O ja, Sie haben den Jahresdurchschnitt mit dem November verglichen! Vergleichen Sie den November 2004 mit dem November 2005, dann ergibt sich statt der von Ihnen angegebenen 38,6 Prozent nur ein Anstieg von 24,6 Prozent! (Abg. Mag. Weinzinger: Aber wirklich nicht!) Das ist immerhin ein ernstzunehmender Unterschied. Oder auch die angegebenen Zahlen von EUROSTAT. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Ich möchte diese Diskussion führen, aber ich möchte sie im Sinne der Frauen ernsthaft und nicht unseriös führen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Weinzinger: Dann tun Sie das!)

Wenn man sich die längerfristige Entwicklung der Frauenbeschäftigung ansieht, kann man wirklich mit Fug und Recht behaupten: Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik, noch nie zuvor waren in Österreich so viele Frauen in Beschäftigung wie heute. So waren im Oktober 2005 1 494 117 Frauen beschäftigt, das sind fast 1,5 Millionen Frauen.

Ich vergleiche immer ganz gerne mit dem letzten Jahr unter einem sozialistischen Bun­deskanzler. Im Jahre 1999 waren 1,35 Millionen Frauen, das heißt um 150 000 Frauen weniger in Beschäftigung, meine Damen und Herren. Und wenn ich mir die Arbeits­losenzahlen aus dem Jahr 1999 anschaue – Frau Bures, bitte genau zuhören! –, dann zeigt sich Folgendes: Im Jahre 1999, dem letzten Jahr mit sozialdemokratischem Bundeskanzler und sozialdemokratischer Frauenministerin, Frau Dr. Prammer, gab es 100 224 arbeitslose Frauen, aber nur 1,35 Millionen Frauen in Beschäftigung. Im Jahre 2004 sind es 103 618 arbeitslose Frauen, also genau um 3 400 Frauen mehr, aber es sind auch viel mehr Frauen in Beschäftigung, nämlich um 150 000 mehr.

Wenn Sie die Quote der Frauen im Haupterwerbsalter, nämlich zwischen 25 und 44 Jahren, nehmen, so liegt die Beschäftigungsquote bei 77 Prozent.

Ich kann Ihnen schon sagen, warum wir im Vergleich zu anderen Ländern noch darunter liegen: Die SPÖ hat jahrelang dafür gekämpft, dass das Pensionsalter der Frauen angeglichen wird, schickt damit die Frauen fünf Jahre früher aus dem Arbeitsmarkt und darf sich nicht wundern, wenn dann weniger Frauen in Beschäftigung sind, anstatt den Frauen die Chance zu geben, durch eine verlängerte Arbeitszeit eine bessere Ausgangslage in der Pension zu haben. Diese Regierung hat das wesentlich verbessert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch bei der Teilzeitdiskussion, meine Damen und Herren, würde ich mir mehr Seriosität wünschen. Ich kann mich erinnern, es waren ÖVP-Politikerinnen in den späten siebziger und frühen achtziger Jahren – heiß bekämpft von SPÖ-Politikerin­nen –, die die Einführung der Teilzeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert haben: Marga Hubinek, Marilies Flemming, Helga Rabl-Stadler, Ingrid Korosec. Johanna Dohnal und ihre Kolleginnen haben vehement dagegen angekämpft. In den neunziger Jahren haben Sie von der SPÖ eine Kehrtwende gemacht und in populistischer Weise mit dem Frauen-Volksbegehren plötzlich das Recht auf Teilzeit verlangt, um sie jetzt, 10 Jahre später, wieder zu bekämpfen. Sie müssen schon wissen, was Sie wollen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dass Frauen in bestimmten Phasen des Lebens diese Teilzeitbeschäftigung wollen, ergeben alle Umfragen, weil sie damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf


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ermöglicht bekommen. (Abg. Reheis: Das stimmt einfach nicht!) Diese Regierung hat dafür gesorgt, dass sich das nicht negativ auf die Pensionszeiten auswirkt: Wir haben für die Pension pro Monat 1 350 €, das Medianeinkommen der Frauen, und nicht wie unter SPÖ-Sozialministern den Ausgleichszulagenrichtsatz herangezogen, und das auf 48 Monate geändert, unabhängig von jedem Erwerbseinkommen, und nicht wie bei Ihnen auf 18 Monate bei keinerlei Erwerbseinkommen. Das ist achtmal so viel, meine Damen und Herren, wie unter SPÖ-Bundeskanzlern und SPÖ-Frauenministerinnen. Hier braucht sich diese Regierung wirklich nichts vorwerfen zu lassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Frauenbeschäftigungsquote ist Gott sei Dank stark ansteigend, so hat das Arbeitskräfteangebot seit November 1999 um 165 000 zugenommen. Wir haben 10,6 Prozent mehr Frauen in Beschäftigung als noch vor sechs Jahren. Selbst bei Herausrechnung der Kinderbetreuungsgeld beziehenden Frauen mit aufrechtem Dienst­verhältnis ist immer noch ein Anstieg von 83 900 beziehungsweise 6,5 Prozent zu verzeichnen. Das heißt, dass in den letzten fünf Jahren pro Jahr durchschnittlich 24 000 Arbeitsplätze neu für Frauen geschaffen wurden.

Auch im Jahre 2004 wurden insgesamt fast 20 000 Frauen in beschäftigungsfördernde Maßnahmen des AMS integriert. Im Jahre 2005 wird diese Zahl noch weiter ansteigen, und gerade mit den jetzt bereitgestellten Qualifizierungsmaßnahmen, denen Sie ja dankenswerterweise zugestimmt haben, und den Beihilfen des AMS werden diese Maßnahmen 135 000 Frauen zugute kommen.

Der Gesamtmitteleinsatz für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik für Frauen belief sich im Jahr 2004 auf 623,5 Millionen €. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2000 um 80,4 Prozent! Das, meine Damen und Herren, ist aktive Arbeitsmarkt­politik für Frauen! (Beifall bei der ÖVP.)

Das Angebot an Wiedereinsteigerinnen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik umfasst das gesamte Instrumentarium, insbesondere auch Kurse mit Zertifikatsabschluss oder Förderung der Eingliederung in Betriebe via Lohnkostenzuschüsse. Ein weiterer Schwerpunkt ist jetzt auch bei den Gesundheits- und Pflegeberufen, den Berufen mit Zukunft, gesetzt. Ein weiterer betrifft Frauen in Handwerk und Technik, was ebenfalls auf eine Verringerung der Arbeitsmarktsegregation abzielt und Frauen ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert sind. Es werden auch zusätzliche Lehrstellen für Frauen gefördert und vor allem auch im Rahmen der Neubeschäftigung mittels Eingliederungsbeihilfen und sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten 5 800 Wiedereinsteigerinnen zusätzlich gefördert.

Wenn Sie in Ihrem Dringlichen Antrag sagen, meine Damen und Herren, Sie wollen gleiches Recht für Frauen bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, dann möchte ich sagen: Das wäre ein Rückschritt, denn derzeit sind Frauen bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wesentlich bevorzugt, und ich finde, dass das richtig ist. (Abg. Mag. Weinzinger: Schön wär’s!) Der Mitteleinsatz für Frauen im Jahr 2006, Frau Abge­ordnete Weinzinger, wird rund 54 Prozent des arbeitsmarktpolitischen Budgets ausmachen, bei einem prognostizierten Anteil der weiblichen Arbeitslosen von 43 Prozent.

Ganz kurz noch einmal: 43 Prozent der Arbeitslosen, nämlich die Frauen, bekommen 54 Prozent der Arbeitsmarktmittel für Förderungen. Wenn das gleich wäre, wäre ich nicht sehr zufrieden, weil das den Frauen schaden würde. Das, was Sie fordern, würde den Frauen schaden.

Ich denke, dass gerade die Wiedereinstiegsberatung unser Ziel sein muss. Und wenn Sie weiters fordern, meine Damen und Herren, dass die Wirtschaftsförderung an die Frauenförderung gebunden sein soll, darf ich Sie auch auf bereits bestehende


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Regelungen verweisen. Vielleicht informieren Sie sich ein wenig, was es schon gibt. Die Vergabe von Förderungen im Rahmen unternehmensbezogener Arbeitsmarktför­derung erfolgt nämlich nach arbeitsmarktpolitischen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kriterien, wobei ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit eines Projektes unter anderem die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsprozess und die berufliche Integration von Frauen darstellt. Über die Fördermaßnahme wird eine Vereinbarung geschlossen – eine vertragliche Ver­pflichtung des Fördernehmers ist unter anderem auch das Gleichbehandlungsgesetz, und die Vorschläge der Gleichbehandlungskommission sind natürlich einzuhalten –, und im Zuge der Evaluierung wird die Entwicklung der Beschäftigung verfolgt, wobei die Entwicklung der Beschäftigung von Frauen besonders vorgesehen ist. – Auch hier, meine Damen und Herren von den Grünen, kommen Sie ein wenig zu spät, aber der Weg ist richtig.

Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas zum erwerbsabhängigen Karenzgeld sagen: Auch diese Forderung würde einen Rückschritt bedeuten, denn bis zur Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ... (Ironische Heiterkeit der Abg. Mag. Weinzinger.) – Sie lachen vielleicht, Frau Abgeordnete Weinzinger, aber die Studentinnen, die Schülerin­nen, die Frauen, die beim zweiten Kind zu Hause geblieben sind und ein drittes be­kommen haben, haben nicht gelacht, dass sie vom Karenzgeld ausgeschlossen waren, sie haben nämlich keines bekommen! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) Die Bäuerinnen, die Unternehmerinnen haben nur ein halbes Karenzgeld bekommen, und dazu lachen Sie, Frau Weinzinger?! Das sollten sich die Frauen in diesem Land merken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.)

Meine Damen und Herren, mit dem Kinderbetreuungsgeld haben wir tatsächlich einen Quantensprung in dieser Zweiten Republik geschafft, denn erstmals bekommen Frauen unabhängig von einer früheren Berufstätigkeit und einem früheren Einkommen bis zu 30 Monate – Eltern bis zu 36 Monate – ein Kinderbetreuungsgeld, um ihnen Zeit bei den Kindern zu schenken. Und wir haben die Zuverdienstgrenze auf 14 600 € erhöht, das ist viermal so viel, wie das in Ihrer Zeit war, meine Damen und Herren von der SPÖ!

Daher brauchen wir uns nicht zu schämen, sondern wir können stolz auf das sein, was wir erreicht haben. Wir hören aber deswegen nicht auf zu arbeiten, sondern wir werden sehr wohl weiter daran arbeiten, vor allem an einer relativ einfachen Berechnung der Zuverdienstgrenze. Ich denke, dass das wichtig ist, um Eltern Sicherheit beim Zu­verdienst zu geben und den Frauen eine noch bessere Chance zu geben, ihren Fuß in der Tür zur Arbeitswelt lassen zu können.

Ich denke daher, meine Damen und Herren, dass das, was Sie heute als Dringlichen Antrag einbringen, tatsächlich dringliche Probleme sind. Was Sie allerdings übersehen haben, ist, dass sie schon längst angegangen wurden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Weinzinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin, 2 Minuten und: Fakten!

 


16.12.34

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Die Frau Ministerin hat soeben behauptet, das grüne Modell eines erwerbsabhängigen Karenzgeldes wäre ein Rück­schritt insofern, als es Studierende, Schülerinnen und Bäuerinnen wieder leer aus­gehen ließe.


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Ich berichtige: Tatsächlich wäre es ein Fortschritt, weil natürlich auch all jene Personen, die vorher keine erwerbsabhängige Tätigkeit hatten, mit einem Sockelbetrag von 600 € ausgestattet würden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


16.13.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, oben und unten, hinten und vorne! Frau Bundesministerin! Ich hätte Ihnen am Anfang Ihrer Rede das, was Sie eingefordert haben, noch abgenommen, nämlich Seriosität. Sie haben immerhin im Unterschied zum Herrn Staatssekretär, der eigent­lich nur durch geistige Abwesenheit geglänzt hat, Fakten genannt. (Abg. Steibl: Das ist eine Unterstellung! Nehmen Sie das zurück! Nehmen Sie das zurück, das „oben und unten, hinten und vorne“! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie haben Fakten genannt, bis zu Ihrer Meldung zum Kinderbetreuungsgeld.

Sie haben offensichtlich nicht gelesen, was das grüne Modell in diesem Punkt bei­nhaltet. Gut, das schmerzt. Es schmerzt aber auch, Frau Bundesministerin, wenn Sie sich hierher stellen und sagen, im November oder im Oktober hat die Zahl der Frauen bei den unselbständig Erwerbstätigen knapp 1,5 Millionen betragen. Das schmerzt deshalb, Frau Bundesministerin, weil Sie in diese knapp 1,5 Millionen auch jene 100 000 Frauen hineingerechnet haben (Bundesministerin Rauch-Kallat: Wie immer!) – nicht wie immer! –, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, und das ist ein erheblicher Unterschied. Frau Bundesministerin, die Statistik unterteilt deshalb auch in unselbständig aktiv beschäftigte Frauen, und da sind es nicht 1,5 Millionen, sondern nur knapp 1,4 Millionen. Also nicht Äpfel mit Birnen verwechseln, Frau Bundes­ministerin! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Aber das gilt für die Grünen auch!)

Es schmerzt aber auch, wenn Kollegin Achleitner sagt, die Bundesregierung tut etwas für die Qualifizierung von jungen Mädchen. Frau Bundesministerin, die jungen Mäd­chen brauchen die Qualifizierung nicht, sie haben sie! (Abg. Dr. Fekter: Ja, natürlich!) Das ist vorher in der Debatte auch schon erwähnt worden. Wir haben einen Überhang von Frauen bei den MaturantInnen, wir haben einen Überhang von Frauen bei den StudentInnen. Ihr Problem ist nicht die mangelnde Qualifikation, ihr Problem ist das, was nachher passiert, und dafür sind Sie mit Ihrer Politik verantwortlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann mich noch an das Jahr 1999 erinnern, in dem ein Kärntner Landeshauptmann seine Vorstellungen vom Kinderscheck – so hat das Kinderbetreuungsgeld damals geheißen – kundgetan und gesagt hat: Wir wollen das deshalb machen, damit der Arbeitsmarkt von den Frauen geräumt wird. (Abg. Scheibner: Ein Unsinn!) Ja, das war wortwörtlich die Erklärung des Kärntner Landeshauptmannes: damit die Frauen den Arbeitsmarkt räumen, damit der Arbeitsmarkt nur für die Männer offen ist. Das war seine Begründung für das Modell Kinderscheck.

Ich kann mich auch noch an die Jahre 1999 und 2000 erinnern, die Zeit vor den Wahlen. Da gab es in Kärnten einen Spot von den Freiheitlichen zum Kinderbetreu­ungsgeld, der hieß: Deutschfeistritz tagesmutterfrei – Griffen tagesmutterfrei. – Interes­sant! Ein Erfolg der freiheitlichen Politik: In diesen beiden Gemeinden gibt es keine Kindergärten, gibt es nicht einmal mehr Tagesmütter. Das ist von Ihnen als Erfolg gefeiert worden. Aber als Sie gesehen haben, das kommt nicht nur bei den Frauen, sondern insgesamt nicht so gut an, ist der Spot sofort entsorgt worden.


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Sie haben es dann in der Folge konsequent vermieden – das gebe ich schon zu –, den Zusammenhang herzustellen, dass das Kinderbetreuungsgeld in dieser Variante, wie Sie es durchgeführt haben, für die Frauen nur Nachteile auf dem Arbeitsmarkt bringt. Das haben Sie konsequent nicht mehr gemacht, so wie es der Kärntner Landes­hauptmann damals gesehen hat. Sie haben gesagt, nein, da steigt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Abg. Dr. Fekter: Tut sie auch!) Das Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist passiert!

Das AMS gibt – zugegeben – mehr im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik für die Frauen aus, aber Sie wissen genauso gut wie ich, wofür: damit die Frauen, die nach dem Kinderbetreuungsgeld keinen Job mehr finden – und das werden immer mehr –, irgendwo einen Schnellsiederkurs erhalten, wo sie dann wieder lernen sollen, sich beruflich zu orientieren. (Abg. Steibl: Gut! Aber dann ist es auch richtig, dass wir beim Kündigungsschutz bei 24 Monaten bleiben und nicht auf 36 Monate gehen, wie Sie das fordern!) Das ist aber nicht das Problem dieser Frauen. Sie haben teilweise gute, ja sehr gute Qualifikationen bereits vorher gehabt. Sie hatten nur ein einziges Problem: ein Kind. Und das ist mittlerweile angesichts Ihrer Politik zu einem Problem geworden. Kind und Kinderbetreuungsgeld – das sind die Probleme. Es ist doch eine Schande, dass wir dieses Problem nicht anders lösen können. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Beispiel: Skandinavien. Ja warum, meine sehr geehrten Damen und Herren, denken Sie, dass diese besser dran sind? – Weil sie entsprechend vorgesorgt haben, durch ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, aber auch durch Jobs für Frauen mit höchsten Qualifikationen, in denen sie auch ein ausreichendes Einkommen erhalten. Aber genau das machen Sie nicht!

Wo wollen Sie die Frauen jetzt wieder hinschicken, wenn sie nach der Kinder­betreuungsphase wieder einzusteigen versuchen? (Abg. Haidlmayr: Pflege!) – In die Billigstjobs! Ja, Pflege, einfache Pflege, Hilfspflege, das sehen Sie für die Frauen vor!

Genau da gibt es den Unterschied zu den skandinavischen Ländern, denn diese sagen: Pflege und auch Kinderbetreuung brauchen höchste Qualifikationen. Da stimme ich zu. Aber das ermöglichen Sie diesen Frauen mit diesem Ausstiegsmodell leider nicht. Genau das führt aber auch zu der Konsequenz, dass Frauen dann – Sie können das gerne überprüfen, Frau Bundesministerin, die Zahlen stammen von der Statistik Austria, Jahr 2003 – etwas über 15 000 € brutto im Durchschnitt verdienen, 15 000 € brutto! Rechnen Sie das zurück, meine sehr geehrten Damen und Herren! Welches monatliche Einkommen bedeutet denn das? Wir sprechen vom Bruttoeinkommen. – Das sind weniger als 1 000 €, wenn ich jetzt 13. und 14. mitrechne, brutto! Wir sprechen vom Bruttoeinkommen, Durchschnitt! Ja wie soll man denn davon leben können!? Sie wissen genauso gut wie ich, dass das nicht für ein eigenständiges Leben ausreicht.

Die einzige Lösung, die Sie anzubieten haben, ist zu sagen, da sollen die Frauen eben heiraten. Oder Sie sagen, sie sind eh verheiratet, da brauchen sie eh nicht so viel Geld. – Aber das ist nicht mehr die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, denn die Frauen messen die Politik sehr wohl daran, ob sie ihnen die gleichen Chancen, die gleichen Einkommen und die gleichen Qualifikationen zuspricht wie den Männern. Und das verweigern Sie in der Praxis nach wie vor, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich gebe schon zu, wir haben den Antrag auf Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers verloren. Aber würde man jetzt noch einmal rekapitulieren, was Sie in der Debatte gesagt haben, dann bräuchte man eigentlich einen Antrag auf geistige Anwesenheit


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der Regierungsparteien, aber den sieht die Geschäftsordnung noch nicht vor. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

 


16.21.09

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wissen Sie, was ich wirklich unzulässig finde, und das bestürzt mich auch: Die Grünen sind eine Partei, die immer betont hat, wie wichtig es ist, authentische Politik zu machen, und wie wichtig es ist, Toleranz in den Vordergrund zu stellen. Was ich aber heute von Ihnen gehört habe, ist nichts anderes als ein Kanon voller Vorurteile und Klischees. Wenn Sie hier versuchen, einer jungen Frau ein Frauenbild aufzu­ok­troyieren, dann kann ich das nur schärfstens zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen. Das ist ein Problem, dessen wir uns annehmen, wo wir auch schon viele Maßnahmen vorbereitet haben. (Abg. Öllinger: Sie geben es jetzt wenigstens zu! Das ist ja vorher abgestritten worden!) Dennoch müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass gerade die Beschäftigung von Frauen – und um die geht es ja in diesem Dringlichen Antrag – kontinuierlich steigt. Das ist eine Tatsache, die Sie, auch wenn Sie es noch so oft wiederholen, nicht verändern können.

Die Frauenerwerbsquote soll laut Lissabon-Ziel 2010 bei 60 Prozent liegen, und Österreich ist hier wirklich im guten Schnitt. Diesen Erfolgskurs fortzusetzen, das ist unser Ziel, den Frauen Mut zu machen und ihnen Optimismus mit auf den Weg zu geben, aber nicht, ihnen Ängste aufzuoktroyieren und Angst vor der Zukunft hier zu verbreiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

2004 wurden für 20 000 Frauen beschäftigungsfördernde Maßnahmen im AMS gesetzt (Abg. Öllinger: Was heißt denn das?), was einen Gesamtmitteleinsatz für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 623,5 Millionen € bedeutet. Das ist im Vergleich zu 2000 eine Steigerung um 80,4 Prozent. Eine Steigerung um 80,4 Prozent seit 2000! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine zutiefst soziale Maßnahme. Wenn Sie hier einen Rückschritt einfordern, nämlich wieder ein erwerbsabhängiges Karenzgeld einzu­führen, und dann, nachdem Sie Ihren Antrag ausgeteilt haben, feststellen, hoppala, eigentlich haben wir die Bäuerinnen und die Studentinnen vergessen, die jetzt mit einem Sockelbetrag dazukommen, dann würde ich Sie ersuchen, das in Ihrer Formel neu zu formulieren und den Antrag zu überarbeiten, denn er scheint nicht ausgegoren zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Kinderbetreuungsgeld hat nämlich dazu geführt, dass der Bezieherkreis auf 32 000 ausgedehnt werden konnte und auch die Väterkarenz seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes von früher 1 Prozent auf 3 Prozent gestiegen ist. Auch da gibt es schon erste Erfolge, und die muss man auch hervorheben.

Abgesehen davon haben wir das Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten erhöht. Wir haben die Familienbeihilfe für Kinder ab drei Jahren erhöht. Das sind alles Dinge, die wahr und richtig sind und wo die Bundesregierung auch zeigt, dass sie hier das Zepter des Handelns bereits in die Hand genommen hat, auch was die Frage der Tagesbetreuung betrifft. Frau Ministerin Gehrer stellt 60 000 Tagesbetreuungsplätze zur Verfügung, natürlich mit dem Ziel, eine flächendeckende Kinderbetreuung in Öster­reich zu haben. Das ist etwas, was Sie auch nicht durch viel jammern, viel raunzen und


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viel Verunsicherung schlecht reden können. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heit­lichen.)

Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Frau Kollegin Bures gesagt hat, die bejammert hat, dass die Frauenpensionen um 42 Prozent niedriger sind als die der Männer. – Ja, aber das ist zurückzuführen auf die falsche Pensionspolitik der SPÖ-Sozialminister. Wenn Frauen heute ein Drittel weniger verdienen als Männer, dann frage ich Sie: Wer ist denn für die Einkommenssituation im ÖGB zum Beispiel verantwortlich? Wer macht denn dort die Lohnpolitik für Frauen? – Das sind die roten Gewerkschafter! Da müssen Sie sich wirklich an der Nase nehmen, und da sind Sie gefordert, bei den einzelnen Verträgen auf das Lohnniveau der Frauen zu schauen!

Wenn in diesem Fall engagierte Frauenpolitikerinnen anscheinend erfolglos sind, weil sie sich in der eigenen Partei nicht durchsetzen können, dann meine ich, es ist bei Ihnen intern einmal ein Diskussionsprozess notwendig, aber es ist schlichtweg unfair, hier die breite Keule zu schwingen (Beifall bei der ÖVP), wenn Sie es waren, die das Setzen frauen- und sozialpolitischer Maßnahmen einfach verabsäumt haben.

Bei Ihnen gab es eine Mindestpension in Höhe von 560 €. Diese haben wir um 100 € erhöht. Bei Ihnen waren 15 Beitragsjahre für eine ordentliche Pension bei den Frauen notwendig. Wir haben es möglich gemacht, dass nur mehr sieben Jahre für einen Anspruch reichen. Und wenn es nach dem Wunsch der SPÖ ginge, dann hätten wir noch heute kein Kinderbetreuungsgeld. Ich erinnere Sie an die Aussage, dass Sie nicht jeder Frau das Karenzgeld gönnen, et cetera, et cetera. Das sind Aussagen, an die Sie sich jetzt nicht mehr gerne erinnern, die aber wahr sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Selektive Wahrnehmung ist das!)

Wahr ist auch, dass das Beschäftigungspaket der Bundesregierung ein positives ist, dass es in Zukunft frauenspezifische Beratungen im AMS geben soll, dass es Quali­fizie­rungsmaßnahmen für 20 000 Frauen geben soll und nicht nur für 10 000 Frauen, dass ein Schwerpunkt Frauen in die Technik vorgesehen ist und dass es vor allem auch notwendig ist, junge Frauen in der Schule, im Rahmen der Ausbildung darüber zu informieren, welches Berufsangebot es gibt. Denn wenn sich viele junge Frauen für Berufe, oft auch für Lehrberufe entscheiden, die von vornherein ein niedriges Lohn­niveau haben, so ist nicht nur die Politik dafür verantwortlich zu machen, sondern das ist ein Auftrag an uns alle, junge Menschen bestmöglich über ihre Chancen aufzu­klären.

In diesem Förderungspaket ist auch eine Hilfe für Wiedereinsteigerinnen in einer Größenordnung von 5 800 enthalten. Und zu guter Letzt soll der Mitteleinsatz für Frauen im Jahr 2006 gemessen am arbeitsmarktpolitischen Budget in etwa 54 Prozent ausmachen. Das ist eine enorme Summe, die wir auch effizient einsetzen möchten und wo ich Sie einlade, konstruktiv mitzuarbeiten, sich kreativ mit Ideen zu beteiligen und vor allem das, was Sie bei diesem Antrag mitbeschlossen haben, umzusetzen, anstatt zu versuchen, alles schlecht zu reden und mit populistischen Stehsätzen hier irgend­jemanden zu beeindrucken, denn eines garantiere ich: Das beeindruckt sicherlich niemanden und schon gar nicht junge Frauen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

 


16.28.43

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Eine kurze Nachhilfe in politischer Bildung für meine


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Vorrednerin. Liebe Kollegin Fuhrmann, Kollektivverträge werden in Österreich immer noch zwischen Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern verhandelt. Bei den Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen ist natürlich die Gewerkschaft dabei. Da gibt es rote Gewerkschafter, schwarze Gewerkschafter. Und bei den Arbeit­geber­vertretern gibt es die Wirtschaftskammer, das sind die Vertreter der Arbeitgeber, wie der Name schon so schön sagt. Und beide sind verantwortlich. Bitte, schieben Sie die Verantwortung nicht immer auf einen Teil, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gewerkschaft sagt, nein, ich will nicht, dass die Frauen mehr Geld verdienen. – So viel dazu. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das einzig Positive an den Worten meiner Vorrednerin war, dass sie die Erste von den ÖVP-Rednerinnen und -Rednern und BZÖ-Rednern und -Rednerinnen war, die zumindest einmal festgestellt hat, ja, wir haben ein Problem in Österreich, es gibt viele arbeitslose Frauen. Alle anderen haben das ja negiert, alle anderen haben das schöngesprochen. Aber, Frau Kollegin Fuhrmann, dafür gebührt Ihnen ein Lob, Sie haben zumindest festgehalten, jawohl, wir müssen etwas tun.

Allein das Aufzählen von Maßnahmen bringt allerdings den Frauen auch nichts, denn es hilft nichts, wie wir sehen.

Wir sehen, die Situation ist dramatisch. Die Grünen beschreiben im Dringlichen Antrag, dass die Situation dramatisch ist. Wir haben die höchste Arbeitslosigkeit seit 1945: 150 000 arbeitslose Frauen!

Und Frau Ministerin Rauch-Kallat – ich habe heute ganz genau aufgepasst – sagt, sie ist stolz darauf. Das muss man sich einmal auf der Zunge vergehen – das war jetzt ein freudscher Versprecher –, zergehen lassen. Man muss sich einmal überlegen, was sie heute gesagt hat: Sie ist stolz darauf! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) – Ich verdrehe überhaupt nichts! Sie haben gesagt, Sie haben alles getan, und Sie sind stolz auf die Situation.

Außerdem haben Sie – und das habe ich schriftlich – in einer Anfragebeantwortung vom Mai dieses Jahres noch behauptet, es sei unseriös, von einem dramatischen Ansteigen der Frauenarbeitslosigkeit zu sprechen. Auch im Gleichbehand­lungsaus­schuss haben Sie nur gesagt, alles sei wunderbar, alles sei gut. Das heißt, dass Sie sich irgendwann einmal kritisch geäußert haben oder hier ein Problem sehen, habe ich auch noch nie erlebt.

Die Beschäftigungsquote wächst nur auf Grund von sehr zweifelhaften Statistiken, indem des Öfteren berufstätige Kindergeldbezieherinnen gezählt werden, der Anstieg der Teilzeitarbeit, der geringfügigen Beschäftigung. Wir haben das alles gehört. Der große Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern ist zu erwähnen, nur ein Drittel der Frauen, die in der Babypause waren, schaffen den Wiedereinstieg. – Und das alles nennt Staatssekretär Morak, der kompetente Vertreter des Bundes­kanzlers, eine Verbesserung. Er hat heute wortwörtlich gesagt: Für jede einzelne Frau in Österreich gibt es Verbesserungen. – Sind das Verbesserungen, Herr Staats­sekretär? (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Sie, Frau Kollegin Fekter, die Sie schon wieder so heftig zwischenrufen, haben heute gesagt, das alles sind Probleme, die Sie nicht ernst nehmen. (Abg. Dr. Fekter: Nein!) Das sollten wir den Frauen draußen sagen. Das sollten wir den Frauen sagen, die arbeitslos sind, die den Berufseinstieg nicht schaffen, die in die Armut gedrängt werden durch ... (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Dr. Fekter.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin Fekter, Zwischenrufe nur vom eigenen Platz aus – und nicht beharrlich!

 



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129. Sitzung / Seite 139

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (fortsetzend): Das sind Probleme, die Sie nicht ernst nehmen.

Aber es beschreiben nicht nur die Grünen in ihrem Antrag diese Probleme, sondern sämtliche Studien und Rankings, die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden, weisen Österreich in der Frauenförderung, bei den Einkommensunterschieden, bei der Verein­barkeit von Beruf und Familie und, und, und weit hinten aus, die OECD, die Arbeiter­kammer in Österreich, die EU, das Weltwirtschaftsforum und, und, und. Und wie reagieren Sie? Wie reagiert Frau Ministerin Rauch-Kallat? – Sie vertuscht. Sie hat einfach nur eine Vertuschungsstrategie. Sie ist stumm und ihre Botschaft ist: Alles ist gut. Und heute setzt sie dem noch etwas drauf, indem sie sagt, sie ist stolz darauf. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nehmen Sie das zurück, das „Vertuschen“!)

Ich halte das, gelinde gesagt, für grob fahrlässig gegenüber den betroffenen Frauen in Österreich (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen), für grob fahrlässig gegenüber den Frauen, die keine Arbeit finden, für grob fahrlässig gegenüber den Frauen, die gezwungen werden, Teilzeitbeschäftigungen anzunehmen, und zwar mit Einkommen, von denen sie und ihre Kinder kaum oder gar nicht leben können, für grob fahrlässig gegenüber den Frauen, die von ihrer Pension nicht leben können werden, und für grob fahrlässig gegenüber den Frauen, die trotz gleicher oder sogar besserer Leistung mindestens 30 bis 40 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das „Vertuschen“ nehmen Sie zurück!)

Die Grünen schlagen vier Maßnahmen vor. Ich halte sie grundsätzlich für gut. Aller­dings, denke ich, müssen wir ein großes Gesamtkonzept für die Frauen in Österreich machen, und das muss in ein großes Gesamtkonzept gegossen werden. Die SPÖ-Frauen haben diese Konzepte. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Sehen wir uns zum Beispiel doch nur die Einkommensschere näher an beziehungsweise was getan werden müsste! Bereits beim Arbeitseinstieg (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch) – Sie lernen jetzt etwas, wenn Sie ein bisschen zuhören – verdienen Frauen um 15 Prozent weniger als Männer, und dann geht es rasant weiter. Und im Endeffekt haben Frauen ein um 40 Prozent niedrigeres Einkommen als Männer. Wir alle kennen die Zahlen. Da signalisiert Frau Rauch-Kallat wieder, alles ist gut, die Einkommensschere schließt sich ohnehin.

Frau Rauch-Kallat, wenn Ihnen nichts einfällt, was man dagegen tun kann, dann schlage ich Ihnen vor, nehmen Sie Nachhilfe bei den SPÖ-Frauen, nehmen Sie Nachhilfe in Sachen Frauenpolitik bei Frauenvorsitzender Barbara Prammer, die vorige Woche ein Paket vorgelegt und erklärt hat, dass wir mit diesem Paket die Einkom­mensschere in den nächsten fünf Jahren um 3 Prozent schließen können, mit Maßnahmen wie dem Bundesfrauenförderfonds, der Neuorientierung und Qualifi­zierung von Frauen in Beschäftigung wahrnehmen soll, der Neuorientierung und Qualif­izierung beim Wiedereinstieg wahrnehmen soll, der all die Maßnahmen, die das AMS nicht finanzieren kann, finanzieren soll. Das ist die Weiterentwicklung einer Idee einer Arbeitsstiftung, wo Sie auch schon gemeint haben, das muss mir erst einmal jemand beweisen, dass es Sinn macht, dass man für Frauen eigene Stiftungen macht. – So viel zum Thema Frauenministerin.

Wir brauchen, um die Einkommensschere schließen zu können, flächendeckende Kin­derbetreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen, mehr Vollzeitarbeitsplätze für Frauen. Ich gebe zu, dass viele Frauen in ihrer momentanen Situation vielleicht Teil­zeitarbeit wollen, aber durch Ihre Politik, durch Ihre Maßnahmen werden immer mehr Frauen in eine Regelarbeitszeit gedrängt, die Teilzeit heißt. Die Hälfte aller berufs­tätigen Frauen ist nicht mehr vollzeitbeschäftigt. Da müssten eigentlich sämtliche Alarm­glocken läuten. Aber bei Ihnen, Frau Ministerin, bleibt alles inklusive Ihnen selbst stumm.


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129. Sitzung / Seite 140

Wir brauchen verpflichtende Frauenförderpläne und, und, und. Wir brauchen die öffentlichen Auftragsvergaben, und zwar nicht nur, so wie Sie heute ausgeführt haben, unter ferner liefen. Da steht irgendwo etwas drinnen, dass auch ein bisschen auf die Frauen Rücksicht genommen werden muss. Nein, das muss ein Schwerpunkt sein! Betriebe, die mit dem Staat Geschäfte abschließen, müssen verpflichtende Frauen­förderpläne vorweisen können.

Frau Ministerin, Sie sollten sich immer wieder fragen, auf welcher Seite Sie eigentlich stehen, denn Sie haben auch heute wieder bewiesen, dass es schlicht und einfach nicht stimmt, dass Sie Frauenministerin sind. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir uns anstrengen und schlagen Maßnahmen vor. Ihre Ansage ist, Sie können weiterhin untätig sein, Sie sind stolz darauf, dass es 150 000 arbeitslose Frauen gibt. Und unsere Ansage ist, wir stehen auf der Seite der Frauen. Wir schließen die Einkom­mensschere in den nächsten fünf Jahren um 3 Prozent. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.36.38

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die Kollegin vor mir hat gesagt, die SPÖ-Frauen haben Konzepte. – Offensichtlich haben die SPÖ-Männer leider lange Jahre nicht auf sie gehört, denn sonst hätten sie die Konzepte schon umsetzen können, und dann wäre vielleicht die Situation der Frauen auch um einiges besser, als sie heute ist. Aber leider haben sie sich da anscheinend nicht durchsetzen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Nur eines – und da gebe ich Ihnen Recht – dürfen wir nicht tun: die Augen ver­schließen vor der Situation, vor der die Frauen stehen. Natürlich gibt es Lohnunter­schiede bei gleicher beruflicher Qualifikation und bei gleicher Ausbildung für Mann und Frau. Und natürlich haben die Frauen deshalb auch Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt in Kauf zu nehmen, weil sie Kinder bekommen können oder weil sie Kinder bekommen haben. Und natürlich gibt es bezüglich Kinderbetreuung viele Prob­leme für Frauen. Und da gilt es eben nicht zu vertuschen, sondern sehr wohl diese Dinge aufzuzeigen, ernst zu nehmen und sie auch anzugehen. Darum bemüht sich die Regierung.

Es hat sich vielleicht auch die letzte Regierung bemüht. Aber Sie können nicht verlangen, dass wir innerhalb so kurzer Zeit, innerhalb von sechs Jahren all das ausbessern, was in vielen Jahren versäumt worden ist. Ich halte es auch nicht für gut, in so einer Diskussion – um auch auf die Ausführungen des Kollegen Öllinger zu reagieren – jemandem geistige Abwesenheit vorzuwerfen, denn ich kann niemanden verpflichten, in irgendeiner Form mit dabei und anwesend zu sein, so wie wir auch die Männer nicht verpflichten können, ihre Väterkarenz in Anspruch zu nehmen. (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Weinzinger.) – Ja, das kann man nicht. Aber so kann auch Kollege Öllinger hier niemandem geistige Abwesenheit unterstellen. Ich meine, das bringt in dieser Diskussion nicht sonderlich viel, wenn man da wirklich etwas tun will. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das war ungeheuerlich!)

Jene Maßnahmen, die seitens der Regierung getroffen worden sind, die wir gerade in den letzten Sitzungen hier beschlossen haben, werden ja erst im nächsten Jahr greifen können. Aber genau deshalb, weil auch die Regierung die Situation der Frauen sieht und die Probleme erkannt hat, bemühen wir uns jetzt hier, Maßnahmen zu treffen mit


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diesem großen Arbeitsmarktpaket, das gemacht worden ist, wovon natürlich vor allem auch die Frauen profitieren. Und natürlich profitieren von den Arbeitsmarkt­serviceför­derungen vor allem auch ältere Arbeitnehmer und Frauen. Bei den meisten Maß­nahmen werden genau diese Gruppen mit bevorzugt. Insbesondere können diese Gruppen die Maßnahmen in Anspruch nehmen. Also insofern greifen die von der Regierung jetzt beschlossenen Maßnahmen sicherlich erst nächstes Jahr, und dann werden wir sehen, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Ich gehe davon aus, dass sie sehr wohl zu einer Verbesserung der Situation beitragen werden.

Zum Kinderbetreuungsgeld. – Es ist ja interessant, wie Sie mit dieser Idee, die vor Jahren seitens eines Landeshauptmannes geboren wurde, umgegangen sind – damals hat es ja „Kinderbetreuungscheck“ geheißen; endlich wurde ja auch anerkannt, dass es eine Idee von Landeshauptmann Haider war, der sie im Endeffekt in ganz Österreich umgesetzt hat –, als gesagt wurde, der Scheck ist nicht gedeckt, es ist nicht umsetz­bar, es ist nicht machbar.

Dann machte man ein Pilotprojekt, wo man gezeigt hat, es ist möglich, es ist machbar. Dann wurde es in ganz Österreich umgesetzt. Das heißt: Der Scheck ist und war gedeckt! – Und es ist ja schön, auch von Ihrer Seite, von Seiten der Opposition zu hören, dass Sie inzwischen auch sagen, Sie wollen das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr abschaffen, denn auch Sie haben erkannt, dass es eine gute Einführung war, dass es eine sinnvolle Geschichte ist, Sie wollen es halt nur noch verändern.

Ist ja gut. Wir würden uns auch einige Veränderungen wünschen, denn für mich ist nach wie vor ein großer Wermutstropfen daran, dass es eine Zuverdienstgrenze gibt, denn genau da würde sehr vieles in die Richtung verändert werden, wie Sie es sich auch seitens der Grünen vorstellen würden. Wir haben uns da leider beim Koalitions­partner nicht durchgesetzt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das werden wir noch!) Aber vielleicht kann man in Zukunft ja noch weitere Schritte dahin gehend setzen, dass die Zuverdienstgrenze zunächst einmal angehoben und irgendwann einmal ganz ab­geschafft wird. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Dr. Fekter. Abg. Silhavy: Die Frau Fekter hat auch dazu geklatscht! Sie war allerdings die Einzige von der ÖVP!)

Da müssten Sie jetzt eigentlich klatschen, denn das ist auch Ihre Forderung! Aber Sie schaffen es einfach nicht, gell? Sie schaffen es nicht. Das ist ein bisschen das Problem: dass man auch bei guten Ideen der anderen halt dann nicht klatschen kann beziehungsweise dass man bei guten Ideen, die man selber auch hat, dann meint, nur weil es jemand anderer sagt, sind sie nicht gut. – Es ist traurig!

Wissen Sie, und das – so viel zum Abschluss – ist im Endeffekt das gesamte Problem bei der Frauendiskussion und wenn man von Frauensolidarität spricht. Ich gehe davon aus, dass all die Frauen, die heute hier in diesem Hohen Haus sitzen, Frauen sind, die gerne Kinder bekommen haben oder noch Kinder bekommen werden, die aber auch gerne Kind, Familie und Beruf vereinbaren wollen. Deshalb sitzen wir ja auch hier, weil sicher die eine oder andere diesbezüglich auch Ideen hat, was sie hier genau in diesem Bereich umsetzen will.

Wenn aber dann die Diskussion im Endeffekt darauf hinausläuft, wie ich es in vielen Frauendiskussionen erlebe, wer denn jetzt die bessere Mutter ist: die, die zu Hause bleibt, oder die, die arbeiten geht und halt auch die Familie mit betreut, und diese Diskussion auf diese Frage beschränkt wird – und dies eben vor allem auf Grund dessen, weil unter den Frauen solche Diskussionen entstehen –, dann, sage ich, haben wir leider keine Frauensolidarität. Und so lange werden wir auch mit all den Ideen im Endeffekt nicht ernst genommen werden, solange wir diese Diskussion führen, wer denn nun die bessere Mutter ist.


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Wir können die Rahmenbedingungen für die Frauen nur dadurch verbessern, dass wir Wahlfreiheit geben, und das ist uns hier mit einem ersten Schritt, mit dem Kinder­betreuungsgeld, auch gelungen. Ich sage nicht, dass das der letzte Schritt sein soll, sondern es ist ein erster Schritt, dem weitere Schritte folgen müssten.

Ich würde mich freuen, wenn es die Frauen vielleicht auch hier im Hohen Haus einmal schaffen würden, abseits aller Parteiideologien einen gemeinsamen Antrag zu verfassen, zu zeigen, wo wir gemeinsame frauenpolitische Anliegen haben, und eben nicht zu sagen: Die einen von dieser Partei passen uns nicht, weil sie angeblich verzopfte Politik machen, und die anderen passen uns nicht, weil sie halt eine andere Frauenpolitik machen als wir oder ein anderes Frauenverständnis haben!, sondern wenn wir es schaffen würden, hier eine gemeinsame Initiative zu starten, denn dann würden uns die Männer hier im Haus vielleicht alle einmal ernst nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.43.20

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Fekter, Sie haben uns unterstellt (Abg. Donabauer: Sie hat gut ge­sprochen! Gut gesprochen!), wir mögen dieses Land nicht. Darüber kann man jetzt noch geteilter Meinung sein, nur: Was ich mit Entschiedenheit zurückweise und was ich für absolut nicht in Ordnung befinde, ist, dass Sie uns unterstellen, wir würden dieses Land „in den Dreck“ ziehen! (Abg. Dr. Fekter: Ja sicher! Na sicher!)

Nein! – So, bitte, Frau Kollegin Fekter, sprechen Sie nicht hier herinnen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Na was hat denn der Herr Öllinger gerade gesagt?), und so sprechen Sie hier nicht mit uns! Wirklich nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie uns zum Vorwurf machen, Frau Kollegin Fekter, dass wir die Tatsache, dass wir in Österreich derzeit 120 308 Frauen haben, die arbeitslos sind (Abg. Dr. Fekter: Hauptsächlich in Wien!) – dazu kommen noch Frauen, die in AMS-Kursen sind, die Kinderbetreuungsgeld bekommen und die nicht einmal beschäftigungslos gemeldet sind –, dass wir das in den Dreck ziehen wollen, dann ist das das Allerletzte und diskreditiert eigentlich Sie selbst. Deswegen lasse ich es einfach jetzt so stehen, wirklich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Kollegin Bleckmann, ich gebe Ihnen Recht: Manchmal wäre es wirklich gut, an einem Strang zu ziehen. Und ich glaube auch, Sie sehen manche Dinge anders als manche Kollegen oder auch Kolleginnen Ihrer Partei oder Parteien. Nur, schauen Sie: Auf der anderen Seite sprechen Sie von der natürlichen Benachteiligung von Frauen, und Sie sagen, natürlich gibt es Mängel bei der Kinderbetreuung.

Wissen Sie, und genau das ist der Unterschied: Wir glauben nicht, dass das „natürlich“ ist. (Ruf bei der ÖVP: Übernatürlich!) Das ist nicht naturgegeben, sondern das sind politische Entscheidungen, die dazu geführt haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein! Das stimmt doch nicht!) Und es ist allerhöchste Zeit, dass wir diese politischen Ent­scheidungen zurücknehmen, umsteuern in eine andere Richtung (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie wollen doch nur politischen Zwang ausüben!), damit eben keine Benachteiligung mehr stattfindet und damit wir genug Kinderbetreuungsplätze haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Da freuen wir uns dann gerne, und da gehen wir gerne gemeinsam, wenn wir in diese Richtung etwas erreichen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer die Kinder kriegt, ist wirklich keine politische Entscheidung! Das ist einfach nicht wahr!)

Frau Ministerin Rauch-Kallat, Sie haben ... – Nein, ich möchte zuerst noch ein paar Zahlen in den Raum stellen, weil es vielleicht auch die Orientierung leichter macht:

Kollegin Fuhrmann hat uns Vorurteile und Klischees unterstellt, wenn wir unsere frauenpolitischen Ansätze und auch unsere familienpolitische Sichtweise vertreten. Liebe Kollegin Fuhrmann! Ich möchte gerne eine Zahl nennen, die da lautet: 85 Prozent der Frauen zwischen 18 und 60 Jahren sind der Meinung, dass Familie und Beruf vereinbar sein müssen. 85 Prozent – also ein ganz, ganz hoher Prozentsatz! Wenn wir von diesem Bedürfnis der Frauen ausgehen, dann müssen wir etwas tun, dann können wir nicht alles so lassen, wie es jetzt ist. – Gut. (Beifall bei den Grünen.)

Bei den Gründen für Nichterwerbstätigkeit von Frauen geben 71 Prozent der gleichen Altersgruppe an, dass die Kinder beziehungsweise die Familie der Grund sind, warum sie nicht erwerbstätig sein können. – Also 85 Prozent wollen erwerbstätig sein, und 71 Prozent können es nicht, weil sie Familie und Beruf haben.

Da ist jetzt der Wurm drinnen: Sie möchten gerne, aber sie können nicht. Und da endet Ihre immer wieder zitierte Freiheit der Frau, sich entscheiden zu können. Es ist de facto keine Freiheit, solange die Zahlen so ausschauen! Eine Freiheit ist es absolut nicht! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)

Wir haben im Zusammenhang mit der gesamten Diskussion um Arbeitszeiten jetzt sehr oft die Teilzeitarbeit angesprochen, und Sie, Frau Ministerin, haben auch Seriosität bei der Diskussion dieses Themas verlangt. Ich möchte wirklich versuchen, diese auch hineinzubringen.

Sie unterstellen uns ja manchmal, wir wollen einerseits Teilzeitmöglichkeiten und schimpfen andererseits – so sagen Sie – dann wieder, wenn so viele Frauen in Teilzeit sind. – Ja, wir wollen Teilzeit, wenn diese vor allem bedeutet, dass die Erwerbs- und die Familienarbeit gleich und gerecht zwischen Männern und Frauen verteilt wird. Dann ist das eine Supersache. Und Teilzeit ist eine gute Sache, wenn sie in einem ausreichenden Ausmaß zu guten Bedingungen stattfinden kann. Das haben wir aber derzeit nicht. Derzeit schaut es so aus, dass die Frauen weitgehend diejenigen sind, die die Familienarbeit und die Erwerbstätigkeit machen müssen, und diese Teil­zeitarbeit ist oft unfreiwillig.

Kollegin Binder hat im Ausschuss ein sehr gutes Beispiel von einem Supermarkt, der in ihrer Nähe eröffnet worden ist, gebracht. 15 MitarbeiterInnen: 14 Mitarbeiterinnen und ein Mann. Sie können raten, wer der Leiter ist: der Mann, und er arbeitet Vollzeit. Eine Stellvertreterin arbeitet auch Vollzeit, alle anderen Arbeitskräfte Teilzeit. Diese Frauen arbeiten nicht freiwillig Teilzeit, sondern die Firmen stellen sie zu 25 Wochenstunden an, weil sie damit eine irre Puffermenge an Arbeit haben, ohne dass sie Überstunden zahlen müssen.

Wenn Sie im Bereich der Teilzeit wirklich etwas Wesentliches verbessern wollen, dann schreiben wir gemeinsam fest, dass Überstunden ab dem Stundenausmaß zu bezahlen sind, auf das der Arbeitsvertrag lautet: Wenn eine Frau 25 Stunden Wochen­arbeitszeit hat, ist die 26. Stunde eine Überstunde und entsprechend zu bezahlen. – Jetzt wird erst die 39. oder 41. Stunde als Überstunde bezahlt. Wenn wir das abstellen, haben wir für die Frauen sehr viel erreicht, und dann gibt es nicht solche Firmen­konstruktionen, die auf dem Rücken der Frauen ihre Personalpolitik und ihr Jonglieren mit Arbeitskräften austragen. Das wäre ein guter Schritt, bei dem wir gemeinsam vorgehen könnten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Teilzeitarbeit ist auch insofern benachteiligt: Wir haben einen Schnitt der Arbeitskosten von 8 € bei Teilzeit; bei Vollzeit: 11 €. Das heißt, im Teilzeitbereich verdienen Frauen einfach um vieles weniger. Das muss einem klar sein, wenn man auch dahinter steht und sagt, die sollen nur Teilzeit arbeiten. Das muss Ihnen auch klar sein dabei!

Eine weiterer Schritt – neben Maßnahmen wie beispielsweise dieser Überstunden­bezahlung – wäre unserer Meinung nach ganz eindeutig ein einkommensabhängiges Karenzgeld, das wirklich Männern und Frauen Familienarbeit und Erwerbsarbeit ermöglicht. Und ich betone hier noch einmal: Es soll auf jeden Fall weiterhin so sein, dass ein fixer Sockel besteht, so wie er jetzt ist, aber das darüber liegende Karenzgeld wäre einkommensabhängig. Das heißt, Sie müssen nicht befürchten, dass jene nichts mehr bekommen, die jetzt Kinderbetreuungsgeld bekommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.50


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.50.42

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eines gleich vorweg: Die Frauen in diesem Land haben es sich nicht verdient, für parteipolitisches Kleingeld einer Partei herhalten zu müssen, nur weil Sie gerade ein Umfragetief haben! Meine Damen und Herren! Jede arbeitslose Frau und auch jeder arbeitslose Mann ist eine beziehungsweise einer zu viel. (Abg. Silhavy: ... Witz des Tages!) Aber das Bild, das die Grünen in ihrer Begründung zum Dringlichem Antrag zeichnen, ist schlichtweg falsch.

Wahlfreiheit ist angesagt! Jede Frau für sich muss entscheiden können, welches Arbeitszeitmodell für sie richtig und gut ist. (Ruf bei den Grünen: Schön wär’ das!) Aber eines muss festgehalten werden: Frauenbeschäftigung nahm im Vorjahr um 1,9 Pro­zent zu, und bei den älteren Frauen über 50 ging die Arbeitslosigkeit im Jahresschnitt um 9,7 Prozent zurück. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Sagen Sie was auch zu jungen Frauen!)

Es ist auch unrichtig, dass für Wiedereinsteigerinnen nichts gemacht wird. (Abg. Öllinger: Bitte sagen Sie auch etwas über die Arbeitslosigkeit von jungen Frauen!) Im Jahr 2004 wurden 15 800 Wiedereinsteigerinnen in diverse Förderprogramme des AMS einbezogen. 15,5 Millionen € werden dafür eingesetzt. Ich zähle Ihnen gerne einige auf: Qualifizierungsmaßnahmen für gering qualifizierte Frauen, Laufbahn­coaching, Kinderbetreuungsbeihilfe, Förderung privater Kinderbetreuungseinrichtun­gen, aber auch ein Beispiel, das mir sehr am Herzen liegt, mit dem Titel „Women in IT“, ein Projekt, bei dem Mütter in Karenz von zu Hause aus in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen online weitergebildet werden, eine wichtige Maßnahme vor allem für unsere Frauen im ländlichem Raum.

Wiedereinstieg gelingt aber vor allem dann, wenn der Kontakt zwischen den Frauen und dem Unternehmen nicht abreißt. Das ist etwas, das vor allem in den Klein- und Mittelbetrieben tagtäglich gelebt wird. Mit der Initiative „Taten statt Worte“ werden Betrieben Tipps für die Umsetzung gegeben und auch Best-Practice-Beispiele vor den Vorhang geholt. Taten statt Worte – ein Motto, das Sie sich auch zu Herzen nehmen sollten! (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Bundesregierung fördert Frauen, die aus den klassischen Rollenbildern aus­brechen wollen. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Öllinger: Der Witz des Tages – der zweite!) In den letzten Jahren wurden bereits viele Projekte, wie zum Beispiel der „Girls’ Day“, umgesetzt. Und die Statistik gibt uns Recht:


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Der Anteil jener Mädchen, die in die fünf typischen Berufe gehen, sinkt bereits. Waren es früher noch 80 Prozent, sprechen wir nach all den Projekten, die gelebt werden, bereits von 65 Prozent. Und was heißt in Ihrem Antrag „Frauenjobs“? – Jobs haben keine geschlechtsspezifische Zuordnung (Abg. Öllinger: Der dritte Witz!), so wie auch die Kollektivvertragsvereinbarungen keine haben, welche die Sozialpartner unter­einander aushandeln. (Abg. Öllinger: Das ist der dritte Witz des Tages!)

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie kritisieren die geringe Zuver­dienstgrenze beim Karenzgeld. Es war diese Bundesregierung, die überhaupt ermög­licht hat, dass alle Frauen – denn auch Unternehmerinnen und Bäuerinnen sind Frauen – Karenzgeld bekommen und dass sie etwas dazuverdienen dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) 30 Jahre sozialdemokratische Sozial- und Frauenministerin­nen haben das nicht zustande gebracht!

Ein Wort noch zu den Unternehmen: Österreich ist kein Land von Hausfrauen und Müttern! Im Jahr 2004 nahmen 7 502 Personen mit Unterstützung des AMS das Unternehmensgründungsprogramm in Anspruch. Der Frauenanteil beträgt 35 Prozent. 5 Millionen € wurden dafür zur Verfügung gestellt. Das zeigt uns: Österreich ist ein erfolgreiches Frauenland, denn rund ein Drittel der Unternehmen in diesem Land wird von Frauen geführt. Die Gründerquote bei den Neugründungen beträgt bundesweit etwa 30 Prozent, in Niederösterreich sogar 40 Prozent.

In einem, liebe Kolleginnen und Kollegen, gebe ich Ihnen Recht: Es wäre wünschens­wert, wenn sich mehr Männer bereit erklären würden, auch in Karenz zu gehen, denn nur wer es selbst erlebt hat, weiß, wovon er spricht.

Meine Damen und Herren! Wir setzen Taten – Sie reden nur darüber.

Zum Schluss noch zu Frau Kollegin Bures: Niveau- und stillos sind vielleicht Ihre Debat­tenbeiträge, aber nicht unsere Politik, denn wir fahren einen erfolgreichen Kurs. Wissen Sie, was es heißt, den Kurs auf der Autobahn zu wechseln? – Man wird zum Geisterfahrer! – Sie wollen politischer Geisterfahrer werden, wir halten den Kurs! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Sburny: ... Floskeln auch noch! – Abg. Lackner: Mit 160! – Abg. Sburny: Sie mit 160 km/h auf der Autobahn! – Abg. Öllinger: Das war auf alle Fälle die witzigste Rede in der Debatte!)

16.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.55.35

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! „Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einem zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum – ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen.“

Dieser Ausspruch, meine Damen und Herren, des US-Präsidenten Roosevelt aus der Zeit Ende der dreißiger Jahre ist, so denke ich, auch heute noch brandaktuell und sehr interessant. Wenn ich dann – und das ist schon erwähnt worden – Kollegin Fekter höre, die die Situation der Frauen eigentlich nicht ernst nehmen möchte, dann hat das erst recht eine große Bedeutung. (Abg. Dr. Fekter: Die ...kampagne nehme ich nicht ernst! – Lösungen! Lösungen!)

Von Arbeit, meine Damen und Herren, wird „Mann“ nicht reich, und die Frau erst recht nicht. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen – wir haben es schon gehört – durch­schnittlich nur 69 Prozent der Männereinkommen, in Oberösterreich nur 64,4 Prozent;


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nur Vorarlberg liegt noch darunter. Die Ursachen sind vielfältig: Sie reichen von dis­kriminierender Bewertung von Frauenarbeit bis hin zu offener und verdeckter Lohndiskriminierung. Die Ursachen müssen einmal mehr mit einer vernünftigen, gezielten und konsequenten Gleichstellungs- und Gleichbehandlungspolitik bekämpft werden. Es geht schlichtweg um Gerechtigkeit, meine Damen und Herren.

Die viel gepriesenen Beschäftigungszuwächse sind fast zur Gänze auf dem Frauen­konto zu verbuchen, und bei genauerem Hinsehen fast ausnahmslos keine Vollzeit-, sondern Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, wie wir jetzt auch schon oftmals gehört haben, und vor allem auch andere Formen prekärer Dienstverhältnisse. Teilzeit ist oft nur schwer mit einer eigenständigen Existenzsicherung in Verbindung zu bringen, und in Wirklichkeit verweist sie die Frauen auf eine Zuverdienerrolle, die nur die Wahl lässt, einen Hauptverdiener zu finden und diesen auch zu halten – oder ein Leben in relativer oder absoluter Armut zu fristen.

Teilzeit, meine Damen und Herren, bedeutet nicht einfach nur, kürzer zu arbeiten, sondern ist meistens niedriger qualifiziert, wesentlich unsicherer und vor allem noch schlechter entlohnt als die zum Teil ohnehin schon schlecht entlohnten Vollarbeits­plätze von Frauen. Jede dritte teilzeitbeschäftigte Frau arbeitet als Hilfsarbeiterin, als angelernte Arbeitnehmerin oder in einfachsten Tätigkeiten. Nur jede zehnte Frau übt eine höhere Funktion oder Führungstätigkeit aus. Bei diesen Perspektiven und den tatsächlichen Angeboten auf dem Arbeitsmarkt gibt es wahrlich keinen Grund zum Jubeln oder zum Zurücklehnen, wie „frau“ es aber bei den Regierungsparteien leider Gottes feststellen muss.

Teilzeitarbeit ist auch schlechter bezahlt als Vollzeitarbeit. Im produzierenden und im Dienstleistungssektor liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Vollzeit bei ungefähr 11 €, bei Teilzeit bei ungefähr 8 €. Ein Drittel des Zuwachses der Teilzeit erfolgt in den unterdurchschnittlich zahlenden Wirtschaftsklassen wie Handel, Gastgewerbe, Privat­haushalte und persönliche Dienstleistungen. Und dort, wo Teilzeit gut bezahlt ist, ersetzt sie häufig Vollzeitarbeitsplätze, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung oder im Unterrichtswesen. Und zusätzlich gehen in der gut zahlenden Sachgüterpro­duktion ausschließlich Vollzeitarbeitsplätze verloren.

Meine Damen und Herren! In dieses Umfeld kommen nun die Wiedereinsteigerinnen, Frauen, die auf Grund einer längeren Berufsunterbrechung, zum Beispiel nach einer Babypause, wieder ins Erwerbsleben einsteigen möchten. Und in diesem Moment müssen sie leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass sie, ob sie wollen oder nicht, zum strategischen Spielzeug für Arbeitskostensenkungen in den Betrieben werden, denn oftmals – und das haben wir auch heute schon richtigerweise gehört – nutzen Unternehmungen die Teilzeit zum Nachteil der Frauen als Arbeitszeitpuffer, weil für die benötigten und dann auch erbrachten Mehrleistungen keine Zuschläge fällig werden. Und welche Frau traut sich schon, nein zu sagen, wenn sie das Erwerbseinkommen dringend braucht?

Die Angst vor dem Verlust des notwendigen Arbeitsplatzes macht Frauen zu sehr leidensfähigen Arbeitnehmerinnen. Da fällt mir ein Ausspruch eines meiner vielen begleitenden top-erfahrenen Manager aus der Zeit, in der ich noch bei Carrera Optyl gearbeitet habe, ein, der immer gesagt hat, er arbeitet viel lieber mit Frauen zusam­men, denn diese sind leidensfähiger. – Also so ein Bild von Frauenarbeit muss man einmal haben wie diese internationalen Manager!

Neben den finanziellen Nachteilen sind aber nach einer längeren Baby- oder Familien­pause auch nicht mehr verwertbare Qualifikationen vorhanden – Kinderbetreuungs­angebote fehlen sowieso –, die eben einen Hauptgrund für eine Erschwernis des Wiedereinstiegs in den Beruf bilden, ja diesen sogar unmöglich machen. Dramatisch ist


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daher auch die Zahl der Wiedereinsteigerinnen, die dann arbeitslos sind: Innerhalb eines Jahres – von 2004 auf 2005 – ist sie auf 20 700 gestiegen, einschließlich der Schulungsteilnehmerinnen, österreichweit also um 47 Prozent innerhalb eines Jahres!

Es ist geradezu ein Witz, wenn in den ständig falschen Behauptungen der Kollegin Bleckmann (Abg. Steibl: Was heißt „falsch“? Sie haben es nicht richtig verstanden!) – heute unterstützt von Kollegin Fuhrmann – hier auch noch dem ÖGB die Schuld zugewiesen wird.

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, fangen Sie endlich damit an, brauchbare und hilfreiche Politik für die Frauen zu machen und setzen Sie den erfolgreichen Weg einer 30-jährigen SPÖ-Frauenpolitik fort! Wir beraten Sie gerne kostenlos. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Steibl: Das ist eine gefährliche Drohung!)

17.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Tamandl. 5 Minuten Wunschredezeit; Restredezeit Ihrer Fraktion: 7 Minuten. – Bitte.

 


17.01.12

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute wiederum gehört: Die Opposition betreibt wieder einmal Polemik auf dem Rücken der Frauen, was sehr schade ist. Mit dem hier vorliegenden Antrag und den darin enthaltenen Forderungen wird klar dokumentiert, dass die Themenpalette der Kritik zwar irrsinnig breit ist, aber die strategischen Problemlösungen sehr dünn sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit Ihren Forderungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der grünen Frak­tion, dokumentieren Sie eine Oberflächlichkeit, die nur mit „Effekthascherei“ zu beschreiben ist. Auch in Bezug auf Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit ist ganz­heitliches Denken gefragt, meine Damen und Herren. (Abg. Öllinger: „Populismus“ wollen Sie wohl sagen!) Punktueller Aktionismus wird keinen Erfolg bringen, schon gar keinen langfristigen Erfolg.

Für die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung waren und sind nachhaltige wachstums­stärkende und beschäftigungssteigernde Maßnahmen unter Wahrung sozialer Sicher­heit und Berücksichtigung von Umweltbelangen von höchster Priorität.

Einerseits gab es in den letzten Jahren ein stetiges Beschäftigungswachstum – wir haben es heute schon gehört, ich brauche das nicht alles noch einmal zu betonen –, einen Zuwachs von 3,3 Prozent seit dem Jahr 2000. Die Gesamtbeschäftigungsquote in Österreich betrug im Jahr 2004 67,8 Prozent, wobei es bei den Frauen gegenüber dem Jahr 2003 einen Anstieg auf 60,7 Prozent und bei den Männern einen Rückgang auf 74,9 Prozent gab.

Andererseits ist die Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2001 gestiegen. Das ist aber, bitte, kein österreichisches Phänomen, sondern das ist im gesamten europäischen Vergleich genauso! 4,8 Prozent im Jahr 2004 – damit sind wir innerhalb der Europäischen Union immerhin das Land mit der viertniedrigsten Arbeitslosenquote! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Für Beschäftigungswachstum ist jedoch Wirtschaftswachstum eine wichtige Voraus­setzung, denn in Anbetracht der Rationalisierungen, die wesentlich zu unserem Fortschritt beitragen, bedarf es derzeit wohl eines Wirtschaftswachstums von über 2,5 Prozent, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken.


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Wie sehen nun Maßnahmen aus, sehr geehrte Damen und Herren, die mehr als nur puren und punktuellen Aktionismus bedeuten? – Ich darf Ihnen einige Aktivitäten der Bundesregierung vorstellen, die Innovation, Strategie und ganzheitliches Denken dokumentieren, die über konjunkturelle Schwächen hinweg Erfolg versprechend sind. Leider können sie hier nur auszugsweise dargestellt werden.

Zum Thema Budget. Fast die Hälfte des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik wird für speziell auf Frauen abgestimmte Maßnahmen verwendet, hier vor allem für Wieder­einsteigerinnen, von denen 67 Prozent an Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen.

Im Bereich Arbeitsmarktförderungen lag der Frauenanteil im Jahr 2004 im Durchschnitt der gesamten Förderausgaben, die geschlechtsspezifisch zuordenbar sind, bei rund 50 Prozent.

Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich weiß nicht – das Kinder­betreu­ungsgeld ist Ihr liebstes Kind, obwohl Sie gar nicht dafür waren! Ich denke, dass es jetzt wesentlich besser ist als früher, als de facto ein Beschäftigungsverbot geherrscht hat, als es nur die Zuverdienstgrenze mit der geringfügigen Beschäftigung gab. Jetzt liegt die Zuverdienstgrenze bei 14 600 €.

Und bitte, dieses Gejammere, dass die Männer nicht in Karenz gehen! – Das liegt schon auch ein bisschen an der Eigenverantwortung. Es kann nicht so sein, dass es nur um die Beibehaltung der Höhe des Einkommens geht, sondern man müsste auch einmal – auch von Ihrer Seite – die Männer sozusagen ein wenig mehr nach oben heben und sagen: Bitte kümmert euch um eure Kinder! Bleibt zu Hause!

Ich habe manchmal das Gefühl, es ist ein schlechter Status, wenn ein Mann zu Hause bleibt, denn Sie machen das ganz einfach schlecht. Und ich denke, dass Männer, wenn sie es möchten, auch ohne Karenzgeld oder Kinderbetreuungsgeld, das dem Einkommen oder einem Teil des Einkommens entspricht, zu Hause bleiben, wenn wir das Image der zu Hause bleibenden und Kinder betreuenden Väter verbessern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte noch auf zwei Dinge zurückkommen, die schon in der Debatte gefallen sind. Das ist einerseits die Armutsfalle und andererseits die Frage der Pensionen. Wir erhöhen mit 1. Jänner 2006 die Mindestpensionen auf 690 €. Allein 154 000 ältere Frauen erhalten dadurch mehr Pension, das sind 27 € monatlich mehr, als es jetzt der Fall ist. Seit dem Jahr 2000 sind das bereits 100 € mehr, das sind immerhin 1 372 S. Ich glaube nicht, dass man da von Peanuts reden kann.

Herr Kollege Krist, Sie haben erwähnt, nur eine von zehn Frauen sei in einer höher gestellten Position, alle anderen seien Hilfsarbeiterinnen. – Dafür machen wir ja jetzt eine bessere Politik, damit die Mädchen besser ausgebildet sind, damit sie einmal bessere Chancen haben! Wir leben jetzt in einer anderen Generation. Es gibt mehr Maturantinnen, mehr Studentinnen. Die werden auch bessere Chancen haben! Aber die möchten natürlich auch – damit sie Beruf und Familie vereinbaren können – in Teilzeit gehen. Bitte machen Sie das nicht immer so schlecht!

Wir sind mit dieser Politik auf dem richtigen Weg. Sie können sich gerne allen Maßnahmen, die wir zum Thema Frauen und Arbeitsmarkt getroffen haben, an­schließen, aber machen Sie sie nicht immer schlecht, sondern gehen Sie den richtigen Weg! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Stadlbauer zu Wort gemeldet. 2 Minuten. Sie kennen die Geschäfts­ordnung.

 



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17.07.03

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Kollegin Tamandl hat behauptet, dass es bei der früheren Karenzgeldregelung ein Beschäftigungsverbot gegeben hat.

Ich berichtige wieder einmal tatsächlich: Das stimmt nicht! Es gab damals die Möglichkeit für Frauen, dazuzuverdienen – auch für Männer –, das nannte man Teilkarenz. Die Frauen waren auch arbeitsrechtlich abgesichert. Diesen arbeits­rechtlichen Schutz haben Sie ihnen weggenommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Derzeit letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 5 Minuten Wunschredezeit; das ist auch die Restredezeit Ihrer Fraktion. – Bitte.

 


17.07.44

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die Frauenministerin hat sich schon von uns verabschiedet. Frau Kollegin Tamandl, Frau Kollegin Fekter! Wenn man sagt, was Tatsache ist, dann hat das wahrlich nichts damit zu tun, dass man etwas schlechtmacht oder madig macht, sondern es geht darum, dass wir uns über die Situation der Frauen in Österreich und um jene, die benachteiligt sind, Sorgen machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Zweiten. Meine Damen und Herren! Was ich noch feststellen möchte, ist: Dass sich die Rolle der Frau – das Frausein an und für sich – nicht allein über das Kinderkriegen definieren kann und darf, ist klar. Aber allein die Tatsache, dass Frauen eben Kinder gebären, bringt Benachteiligungen für die Frauen.

Noch etwas. Frau Kollegin Bleckmann, Sie haben gemeint: Der Scheck ist gedeckt. – Ich persönlich mache mir schon Sorgen über die Finanzierbarkeit des FLAF und die Weiterfinanzierung des Kindergeldes, denn die Lücke wird immer größer.

Meine Damen und Herren! Je länger Frauen vom Arbeitsmarkt entfernt werden, je länger sie vom Arbeitsmarkt weg sind, umso schwieriger ist es für sie, wieder zurück­zukehren. Die aktuellen Daten und Fakten liegen vor. Sie wurden genannt, sie lassen sich nicht wegreden, nicht schönreden, allenfalls eventuell interpretieren.

Ziel insgesamt muss es sein, die Frauenbeschäftigung zu heben, damit Frauenarmut zu bekämpfen und dadurch die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern eindeutig auszugleichen.

Die Kolleginnen haben konkrete Maßnahmen eingefordert, ich nenne Ihnen drei:

Zum Ersten die Schaffung von ausreichend vielen und leistbaren Kinderbetreuungs­einrichtungen. Der Ausbau von flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen zieht unserer Ansicht nach zusätzlich positive Effekte nach sich, nämlich dass wir bundeseinheitliche Qualitätskriterien schaffen, dass der Rechtsanspruch für Kinder und Eltern eingefordert werden kann und dass gemeindeübergreifende Projekte vor allem im ländlichen Raum forciert werden.

Nebeneffekt davon ist auch noch, dass zusätzlich Arbeitsplätze entstehen, einerseits durch die notwendigen Baumaßnahmen, andererseits durch den vermehrten Bedarf an qualifiziertem Betreuungspersonal. Und wir brauchen ganztägige Schulformen. Zur Umsetzung muss natürlich den Ländern und vor allen Dingen den Gemeinden in finanzieller Hinsicht unter die Arme gegriffen werden. (Beifall bei der SPÖ.)


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Die zweite Maßnahme, meine Damen und Herren, muss die Neustrukturierung des bestehenden Kindergeldes sein. Das derzeitige Kindergeld ist nicht zufrieden stellend und beinhaltet viele, oft unüberwindbare Hürden für Frauen.

Unsere konkreten Vorschläge dazu wären: Früherer Wiedereinstieg soll sich aus­zahlen. Es gilt die Formel: Je kürzer die Karenz, desto höher das Karenzgeld. Recht auf ein halbes Jahr mehr beim Kind, wenn sich beide Eltern die Betreuungszeit teilen. Wer die Normalarbeitszeit um mindestens zwei Fünftel reduziert, hat keine Zuver­dienstgrenze. – So viel nur, um einige Punkte zu nennen.

Das Karenzgeld, meine Damen und Herren, das Kindergeld, ist keine Sozialleistung, sondern ein Einkommensersatz. Dieses Sofortprogramm ist nur ein erster Schritt. Der zweite Schritt – der vorwärts – muss das einkommensabhängige Kindergeld sein. In dieser Frage unterstützen wir die Grünen.

Die dritte konkrete Forderung ist die Umsetzung des Vatermonats. Väter sollen an der Erziehung ihrer Kinder teilhaben können. Sie sind als aktive Väter gewünscht. Dies bedeutet eine Entlastung der Frauen, eine Vertiefung der Beziehung zwischen den Kindern und den Vätern, eine Verstärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Kindererziehung und dass partnerschaftliche und gleichberechtigte Verantwortung für Familienarbeit kein Schlagwort oder Lippenbekenntnis ist.

Das sind drei konkrete Maßnahmen, meine Damen und Herren, die die Situation der Frauen entschärfen und verbessern, denn die ökonomische und finanzielle Absiche­rung von Frauen bedeutet höhere Einkommen, menschenwürdige Arbeitsplätze und ein selbständiges und unabhängiges Leben und somit auch Schutz vor Gewalt.

Die Frauen wollen und dürfen beides, nämlich Beruf und Familie vereinbaren. Deshalb unsere volle Unterstützung für den Antrag der Grünen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 742/A (E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2005 – Schwärzestes Jahr für Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Ich bitte, jene Damen und Herren, die für diesen Antrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag daher abgelehnt.

17.13.34Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.


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Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


17.14.44

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Zuhörerinnen und Zuhörer auf dem Balkon und auf der Galerie möchte ich heute ganz herzlich begrüßen, besonders den Sammy.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen haben einen Fristsetzungsantrag zu einem Entschließungsantrag eingebracht, den wir in der letzten Plenarsitzung des Nationalrates eingebracht haben.

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, bildlich in Erinnerung rufen, was der Grund dafür war. Vor einigen Wochen haben sich in Kärnten wahrlich kuriose Szenen abgespielt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ein Wahnsinn!) Es hat einen Ortstafelsturm der neuen Qualität gegeben. Landeshauptmann Haider hat angeordnet, Ortstafeln zu stürmen (ironische Heiterkeit des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch) – „stürmen“ ist jetzt symbolisch gemeint –, indem er angeordnet hat (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also bitte! Bleiben Sie sachlich!), bestehende zweisprachige Ortstafeln zu entfernen, nämlich eine Tafel, die dort steht, deren Aufstellen völlig unbeanstandet war. Sie ist in einem Ortsteil der Gemeinde Eisenkappel, slowenisch Železna Kapla, mit dem Namen Vellach, slowenisch Bela, aufgestellt worden, weil Eisenkappel eine, was in Südkärnten gar nicht so einfach ist, positive Entwicklung genommen hat, was die touristische und auch die – jetzt wieder – wirtschaftliche Entwicklung angeht. Wobei gesagt werden muss, dass Eisenkappel in den letzten Jahren eine sehr, sehr schwierige Vergangenheit hatte. Dort haben in den letzten Jahren Betriebe zugesperrt, eine unglaublich hohe Arbeitslosigkeit hat sich dort entwickelt – jedenfalls im Zeitraum der letzten 15 Jahre, den ich beobachtet habe.

Aber trotzdem wächst Eisenkappel, Železna Kapla. Es kam dann dazu, dass in einem Teil dieser Gemeinde eine zweisprachige Ortstafel aufgestellt wurde. Basis dafür ist die Topographieverordnung von 1977; so weit muss man zurückgehen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo sind die Ortstafeln im Burgenland?) Diese Ortstafel wurde dort aufgestellt, denn das ist jetzt verbautes Gebiet, und die Bürgerinnen und Bürger, die dort leben, haben das Recht, dass in verbauten Gebieten eine 50-km/h-Beschränkung in Form von Ortstafeln gekennzeichnet ist.

Das ist ja der eigentliche Zweck einer Ortstafel – nicht dass man weiß, wo man wohnt, dass man heimfindet. Manche vermuten ja, dass das so ist, damit man, wenn man mit dem Auto heimfährt, weiß, wo man zu Hause ist. Nein, das ist es nicht! Die Ortstafel hat vor allem den Zweck zu kennzeichnen, wo das Ortsgebiet beginnt, weil damit auto­matisch eine 50-km/h-Regelung nach der Straßenverkehrsordnung eintritt. Deshalb ist sie auch so wichtig – neben dem Zweck des Heimfindens. Und vom Herrn Landes­hauptmann wurde angeordnet, dass diese Tafel quasi gestürmt wird, es wurde an­geordnet, sie zu entfernen.

Dankenswerterweise ist das aber nicht so leicht möglich gewesen, denn an eine der beiden Tafeln hat sich der dortige Gemeinderat der Kärntner Einheitsliste, Koroška Enotna Lista, Franz Josef Smrtnik, der dort schon sehr, sehr lang Gemeinderat ist und auch im Gemeindevorstand vertreten ist, gekettet. Er hat sich physisch dagegen gestellt, dass diese Tafel entfernt wird, nämlich unter Einsatz nicht nur seiner Körper­kraft, sondern auch seiner Gesundheit. Er hat sich an diese Ortstafel gekettet, um zu verhindern, dass in Kärnten Recht gebrochen wird, aber nicht von irgendjemandem, beispielsweise nicht von jemandem, der mit dem Auto zu schnell durch eine Ortschaft fährt. Das ist zwar auch ein Rechtsbruch, das ist nicht erlaubt, meine Damen und


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Herren. Merken Sie sich das, wenn Sie Ortstafeln sehen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das macht der Herr Bundeskanzler!)

Schneller als 50 km/h zu fahren ist nicht erlaubt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sagen Sie das dem Rudi Vouk! Der hat das absichtlich gemacht! Der ist absichtlich zu schnell gefahren! Das ist ungeheuerlich!), außer auf diesem kuriosen Stück Autobahn in Kärnten, bezüglich dessen der Vizekanzler irgendwie meint, seine Bubenträume ausleben zu können oder vielleicht pubertäre Phantasien oder Ähnliches. Prinzipiell gelten im Ortsgebiet 50 km/h.

Und das alles, was so lustig klingt, ist nicht nur ein Rechtsbruch, angeordnet vom Landeshauptmann von Kärnten, sondern ist permanenter Rechtsbruch seit 1955, seitdem der Staatsvertrag von Wien abgeschlossen wurde. Das ist jener Staatsvertrag, meine Damen und Herren, dessen fünfzigjähriges Jubiläum wir dieses Jahr – und in sehr vielen Belangen, Punkten und Artikeln des Staatsvertrages auch zu Recht – gefeiert haben, denn dieser Staatsvertrag hat Österreich volle Souveränität und Unabhängigkeit gebracht.

Aber dieser Staatsvertrag und insbesondere der Artikel 7 beschert Österreich auch eine inzwischen fünfzigjährige Geschichte des permanenten täglichen Rechtsbruches (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), nämlich dort, wo jene Bestimmungen stehen, die dem Schutz der autochthonen Minderheiten – in dem Fall der Kärntner Slowenen, der Slowenen in der Steiermark und der Kroaten im Burgenland –, dem Schutz der Interessen der Minderheiten dienen, damit das Über­leben dieser Minderheiten, ihrer Sprache, ihrer Kultur und ihrer Eigenheit auch gewährleistet ist. Für Minderheiten gibt es da – das klingt jetzt anachronistisch, aber es gilt immer noch – Schutzmächte.

Heutzutage klingt es wirklich seltsam, wenn man sagt, in Österreich braucht jemand ausländische Schutzmächte. Ja, meine Damen und Herren, wir Minderheiten­ange­hörigen brauchen ausländische Schutzmächte, denn auf den Staat Österreich können sich Minderheitenangehörige bezüglich ihrer Rechte nicht verlassen. Das ist die traurige Wahrheit!

Sosehr ich es als Volksvertreterin bedauere, dies sagen zu müssen, so sehr möchte ich als Minderheitenangehörige, dass Sie das jeden Tag hören, dass Sie auch physisch erleben, dass Recht in Österreich täglich, vom Bundeskanzler abwärts bis hin zum Kärntner Landeshauptmann, gebrochen wird.

Diese Aktion mit der verfügten Demontage einer zweisprachigen Ortstafel in Kärnten schlägt wahrlich dem Fass den Boden aus. Deshalb haben die Grünen zu einem parlamentarischen Mittel gegriffen, das wahrlich nicht alltäglich ist. Ich kann mich wirklich nicht daran erinnern, dass in den letzten Jahren hier Anträge eingebracht worden wären, in welchen die Bundesregierung aufgefordert wurde, zu prüfen, ob eine so genannte Ministeranklage – das ist jetzt das Synonym für die Anklage gegen einen Landeshauptmann, der ja da Bundesrecht zu vollziehen hat – möglich ist.

Das Parlament kann nicht mehr, als die Bundesregierung auffordern beziehungsweise bitten, das zu tun, denn nur die Bundesregierung hat von der Verfassung her dieses Recht zugestanden bekommen.

Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, dass eine Prüfung dieser Frage am 6. Dezember 2005 in einem anderen Licht zu sehen ist als in üblichen Jahren, denn der Dezember 2005 ist nicht nur dadurch gekennzeichnet, dass er quasi das Gedan­ken- und Jubiläums- und Gedenkjahr praktisch ausläutet, sondern auch dadurch, dass in ein paar Tagen, nämlich am 13. Dezember, der vierte Gedenktag (Zwischenruf bei der ÖVP) – der Begriff „Geburtstag“ ist in diesem Fall gut, besser ist „Gedenktag“, denn


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da ist wahrlich dieser Begriff angebracht – des Erkenntnisses des Verfassungs­gerichts­hofes ist. Das ist ein Erkenntnis, das weit darüber hinausgeht, was Vellach/Bela angeht, denn die zweisprachige Bezeichnung „Vellach – Bela“ hat eine lupenreine Rechtsgrundlage über den Staatsvertrag von Wien und seine unmittelbare Geltung hinaus, nämlich ein Gesetz, das hier im Hohen Haus beschlossen wurde, und zwar das Volksgruppengesetz. Mit all seinen Mängeln, die ich hier schon sehr lange kritisiere – aber nicht nur ich, sondern sehr viele andere auch –, ist es Recht und Gesetz, das in Österreich gilt und das alle zu beachten haben.

Wir leben – Gott sei Dank, kann ich da nur sagen – in einer Republik, wo auch für Landeshauptleute die Gesetze gelten, also auch für einen Landeshauptmann, der der ehemals Freiheitlichen, jetzt orangen Partei oder der freiheitlich-orangen Partei Kärn­tens angehört. Aber es ist überhaupt nicht klar (Abg. Scheibner: Das ist ganz klar!), welche Partei das ist, ob es die Freiheitlichen Kärntens sind, die eigentlich keine Freiheitlichen mehr sind, sondern Orange. Diese Wortspielerei zeigt doch, dass das alles, was da betrieben wird, Camouflage ist. (Abg. Neudeck: Bei den Grünen ist es auch nicht mehr so leicht!)

Der Geist, der sich hinter der Politik, die da gemacht wird, verbirgt, hat eine Geschichte, die sich wie ein blauer Faden bis heute hinaufzieht, nämlich die Ge­schichte der Missachtung von Minderheitenrechten, des Hintertreibens von Minder­heitenrechten. Das ist eine Geschichte, wo wir immer wieder auf jene Punkte hinweisen, wo couragierte Angehörige von Minderheiten nichts anderes tun, als ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, wo sie sich dabei auch der Höchstgerichte bedienen, wo jene Angehörigen von Minderheiten, die da sehr viel riskieren, nämlich auch die Beschädigung ihrer öffentlichen Reputation, dadurch, dass sie sich in den Dienst der Sache stellen, auch Anfeindungen ausgesetzt werden, wo jene Angehörigen von Minderheiten ständig in den Schmutz gezogen werden, wo sie ständig von der speziellen Partei des Kärntner Landeshauptmanns – das ist jetzt wohl die beste Umschreibung, denn es ist dies die Partei des Kärntner Landeshauptmanns – um ihre Rechte zu bringen versucht werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der Landeshauptmann Haider tut mehr für die Minderheiten als alle anderen!)

Wir möchten diesem nicht nur traurigen und für Österreich so – wie soll ich das nennen? – schändlichen Vorgehen ein Ende setzen, indem wir hier den Antrag stellen, die Bundesregierung – die ist jetzt nicht anwesend (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen); Herr Präsident, mit diesen Worten schließe ich meine Ausführun­gen –, die ich wirklich im Sinne des würdigen Gedenkens des Staatsvertrages und des Jahres 1945 darum bitte, möge unseren Forderungen nachkommen.

Geben Sie, meine Damen und Herren, dem Herrn Bundeskanzler die Möglichkeit, endlich das zu machen, was er schon lange verspricht: die Ortstafelfrage zu lösen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Das war mehr stimmlich hoch als geistig!)

17.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Baum­gartner-Gabitzer. Ihre Redezeit beträgt wie die aller anderen Redner 5 Minuten. – Bitte.

 


17.25.31

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ÖVP wird diesem Antrag nicht zustimmen (demonstrati­ver Beifall des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – Oh-Rufe bei den Grünen), was ich in Folge noch begründen werde. Mit großer Überraschung – obwohl es weniger eine Über­raschung war, denn ich kenne mittlerweile Frau Kollegin Stoisits, als vielmehr ein gewisses Erstaunen – nehme ich zur Kenntnis, dass Frau Kollegin Stoisits bei einem Thema, das unserer Meinung nach ein sehr sensibles, wichtiges Thema ist, auch ein


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Thema, bei dem man mittlerweile so weit ist, dass man miteinander redet und miteinander gut umgeht, offensichtlich eine ganz andere Sprache gefunden hat, eine sehr martialische Sprache. Sie hat behauptet, es werden wieder Ortstafeln gestürmt, und so weiter.

Frau Kollegin, ich war eigentlich schon der Meinung, dass wir gerade bei diesem sehr sensiblen Thema diese Art von Sprache überwunden haben. Ich jedenfalls möchte das auch weiterhin so halten.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass diese Bundesregierung sechs Konsens-Konferenzen zu dieser Frage abgehalten hat. In diesem Jahr des Gedenkens ist gerade in der Frage der Ortstafeln sehr viel weitergegangen. Es war ein erklärtes Ziel der Regierung, gemeinsam mit der dort lebenden Bevölkerung – im Übrigen sei erwähnt, dass auch die Kärntner Sozialdemokraten hier immer mitgegangen sind – einen Weg zu finden in einem Klima der gegenseitigen Toleranz und des gegen­seitigen Verständnisses. Genau diese Vorgangsweise ist in einem Gedankenjahr angebracht. Und von dieser Vorgangsweise werden wir in diesem Jahr und mit diesem Antrag sicherlich nicht abgehen.

Dies ist der richtige Weg. Es gab konkrete Vorstellungen. Falls Sie das nicht wissen sollten, Herr Öllinger: Es wurden weitere zweisprachige Ortstafeln aufgestellt. (Abg. Öllinger: Drei oder vier!) Das wissen Sie anscheinend nicht. (Abg. Öllinger: Es waren wahrscheinlich zwei!) Es wurde schon einiges getan, und es wird noch mehr getan werden. Wir werden auch in Zukunft weiter miteinander reden.

Wir werden uns diesem Öl-ins-Feuer-Gießen nicht anschließen, denn wir wollen eine dauerhafte Lösung, und eine dauerhafte Lösung ist nur mit allen Betroffenen möglich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.28.04

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Frau Kollegin Gabitzer, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, es handle sich dabei um ein sensibles und wichtiges Thema. (Abg. Neudeck: Warum reden Sie dann dazu?) Mit Bedauern muss ich allerdings feststellen – und das zeigt die leere Regierungsbank –, wie wenig wichtig dieser Bundesregierung diese sehr wichtige und seit 50 Jahren anstehende Frage für Kärnten und letztlich auch für Österreich ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie kennen aber schon die Geschäftsordnung, Frau Kollegin!? Geschäftsordnung lesen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Lesen Sie die Geschäftsordnung!)

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! In aller Seriosität steht es mir zu, Frau Kollegin Gabitzer, zu bemerken, dass es schlichtweg unerträglich ist, dass Landeshauptmann Haider vor laufender Kamera vor wenigen Jahren Autobahnhinweisschilder – ich betone: Autobahnhinweisschilder – bei Fürnitz mit Richtungshinweis Laibach/Ljubljana demontiert hat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihr seid in einer Koalition mit uns! Das ist unerträglich!)

Es ist unerträglich, in welcher politischen Unkultur Haider den Verfassungsgerichtshof beschimpft hat und sich über Erkenntnisse hinweggesetzt hat, und zwar nicht nur über eines.

Es ist unerträglich, dass Haider in Anwesenheit des Bundeskanzlers zweisprachige Ortstafeln enthüllt, nach Wien fährt und am nächsten Tag erklärt: Solange ich Lan­deshauptmann bin, so lange wird es keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln


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geben! – Damals, als das in Kärnten passiert ist, bin ich hier gestanden und habe gesagt: Diese Enthüllung ist ein unwürdiges Spiel!, und der dortige Bürgermeister hat gebeten, kein Aufheben davon zu machen, weil es bei der Enthüllung einer Ortstafel nichts zu feiern gebe. (Abg. Scheibner: Wissen Sie, was Ihr Ambrozy in dieser Konferenz gesagt hat? Ich hoffe, Sie wissen es!)

Es ist unerträglich – und vor allem haben es die Menschen in Kärnten und in Öster­reich nicht verdient –, wie mit der Frage der Ortstafeln auch noch im Jahr 2005 Emotionen geschürt und Feindschaften aufgebaut werden, statt sich gemeinsam der Verantwortung zu stellen (Abg. Scheibner: Sie haben das in dieser Konsens-Konferenz blockiert! Ihr Vertreter!) und in Kärnten und auch in ganz Österreich das Bewusstsein zu schaffen, dass die Aufgabe, nämlich der Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien, im Jahr 2005 zu erfüllen ist.

Das wäre, geschätzte Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ und von der ÖVP, nicht schwer, vor allem weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben: Slowenien gehört der Europäischen Union an, die Wirtschafts- und Kulturkooperationen mit Slowenien funktionieren hervorragend.

Was wir brauchen, ist eine Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte in Kärnten. Was wir brauchen, das ist der Wille, Bewusstsein zu schaffen dafür, dass Mehrsprachigkeit, dass Zweisprachigkeit ein Privileg ist, dass kulturelle Vielfalt ein Privileg ist. Was wir brauchen, das ist der Wille, Bewusstsein zu schaffen dafür, dass Zweisprachigkeit, also zwei Heimat- und Mutter- und Vatersprachen zu sprechen, eine Chance ist für das Jetzt und für die Zukunft. Was Kärnten und was auch Österreich braucht, das sind Politiker und Politikerinnen, die bereit sind, mit Sensibilität und Konsequenz (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sprechen Sie gegen sich?) diese seit 50 Jahren ausstehende Frage zu lösen. Das ist das Bekenntnis der SPÖ auf Landesebene und auf Bundesebene. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil aber die Umsetzung des Ortstafelerkenntnisses im Anwendungsbereich der Straßen­verkehrsordnung liegt, bedeutet das, dass auch in dieser Frage und diesen Entschließungsantrag betreffend keine Zuständigkeit der Bundesregierung aus unserer Sicht und aus der Sicht unserer Verfassungsexperten gegeben ist. Das – und nur das! – ist der einzige Grund, warum die SPÖ diesem Entschließungsantrag der grünen Fraktion nicht beitreten kann.

Aber die SPÖ erinnert den Herrn Bundeskanzler daran, in seiner Verantwortung die entsprechende Verordnung, die seit Jahren ausständig ist, zu erlassen. Es sei auch erlaubt, dem Herrn Bundeskanzler die Bereitschaft abzuringen beziehungsweise von ihm zu fordern, dass er mit seinem Bundeskoalitionspartner, dem BZÖ und dem derzeit noch amtierenden Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider in dieser Frage der politischen Kultur, der Umsetzung der Bestimmung des Artikels 7 des Staatsvertrages von Wien ein aufgeklärtes Koalitionsgespräch führt und diese Frage nicht von der gemeinsamen Regierungspartnerschaft ausklammert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.32.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Trunk, ich glaube, das Einzige, wovon Sie noch weniger verstehen als von den Ortstafeln, ist die Geschäftsordnung, denn ich wüsste nicht, wofür wir da ein Regierungsmitglied brauchen. Wir befinden uns jetzt in einer Fristsetzungsdebatte – und darüber entscheiden immer noch die


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Abgeordneten des Hohen Hauses und keine Regierungsmitglieder! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Thema sensibilisiert Kärnten seit Jahren, es sind nicht 50 Jahre, aber es sind 30 Jahre, und es gibt, wie ich meine, eine starke Polarisierung auf beiden Seiten. Es gibt eine starke Polarisierung auf Seiten der Heimatverbände, und es gibt eine starke Polarisierung auf Seiten der Slowenenvertreter, und ich bin weder der einen noch der anderen Auffassung: weder der Auffassung, Ortstafeln niederzureißen, noch der Auffassung, keine aufzustellen oder alle aufzustellen. Das ist der falsche Weg!

Wir gehen in Kärnten, meine geschätzten Damen und Herren, da einen anderen Weg. Wir gehen in Kärnten in dieser Frage den Weg des Konsenses, und ich bin davon überzeugt, dass dieser Konsens ein guter ist, denn ansonsten würden nicht alle politischen Parteien im Kärntner Landtag den Konsens suchen.

Solch hochtrabende Töne kann Frau Kollegin Trunk hier heraußen nur deshalb anstim­men, weil sie in einer Kärntner Partei nicht verankert ist, denn die Kärntner Sozial­demokraten gehen da einen ganz anderen Weg. Die Sozialdemokraten in Kärnten sind da für einen Konsens, sie treffen sich am runden Tisch.

Gerade Herr Dr. Ambrozy war es, der jahrelang gefordert hat, dass es keine zwei­sprachigen Ortstafeln ohne das Einverständnis der SPÖ-Bürgermeister im Bezirk Völkermarkt geben darf. Das heißt, da ist sehr wohl die Mitsprache der Kom­munalpolitiker gefordert.

Ich gebe zu bedenken, dass ein erfolgreicher Abschluss bei der Konsens-Konferenz daran gescheitert ist, dass Herr Dr. Ambrozy gesagt hat, er stimme nur dann zu, wenn alle zustimmen. Das heißt, er hatte selbst nicht die Nerven dazu, da mit dabei zu sein. Deshalb bin ich davon überzeugt, meine geschätzten Damen und Herren, dass diese Diskussion hier von außen aufgesetzt ist, denn wir tun sehr viel für die slowenische Minderheit. (Zwischenruf bei den Grünen.) Von außen aufgesetzt! Ich komme noch darauf zu sprechen. – Ich lasse mir nicht sagen, dass in Kärnten nichts für die Minderheiten passiert. Das ist einfach nicht wahr! (Abg. Dr. Van der Bellen: Das sagt ja niemand! Nur: Diese Tafeln sollt ihr aufstellen!)

Wir haben mehr zweisprachige Schulen, als wir haben sollten oder haben müssten. Wir haben mehr zweisprachige Kindergärten, als wir haben müssten. Wir haben Abstimmungsspenden für slowenische Minderheiten verwendet. Wir haben einen runden Tisch eingeführt. Dr. Haider hat bereits 1990, in seiner ersten Funktionsperiode als Landeshauptmann, ein Volksgruppenbüro eingerichtet. Wir haben ein eigenes Fernseh- und Radioprogramm für die slowenische Minderheit mit dieser Bundes­regierung verabschiedet. Es gibt also für die slowenische Minderheit einen eigenen Radiosender. Wir sind weggegangen von der halben Stunde Programm, die es unter den roten Mehrheiten gegeben hat, und haben einen eigenen Sender für die Slowenen in Kärnten gemacht. Es gibt also einen eigenen Radiosender, der slowenisches Programm sendet. Wir brauchen uns nicht von außen etwas oktroyieren zu lassen.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin eigentlich enttäuscht darüber, dass permanent versucht wird, diesen Konflikt nach Kärnten zu tragen. In Kärnten selbst gibt es diesen Konflikt nicht! Kollege Öllinger, da können Sie ruhig lachen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich wiederhole: In Kärnten gibt es diesen Konflikt nicht! Wissen Sie, was Ihr eigener Abgeordneter Holub im Kärntner Landtag gesagt hat? – Er wäre zufrieden, würden noch sieben Ortstafeln aufgestellt werden. Das war die Forderung vom Herrn Landessprecher der Grünen in Kärnten. (Abg. Öllinger: Sie bringen nicht einmal das zusammen!)


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Sieben Ortstafeln möchte er aufstellen, hat er gesagt. Das ist das Forderungspaket der Grünen!

Die SPÖ sagt: Nicht ohne Zustimmung der SPÖ-Bürgermeister!

Wir sagen: Nicht über den Kopf der Bevölkerung!

Wir werden uns diese Diskussion von außen nicht aufzwingen lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Folgendes möchte ich abschließend zu dieser Diskussion, die man uns in Kärnten von außen aufzuzwingen versucht, sagen: Mein Bruder, seines Zeichens Klubobmann im Kärntner Landtag, bekam vor 14 Tagen – passen Sie jetzt auf! – ein Schreiben von der Europäischen Kommission. (Abg. Brosz: Das hat er gleich zerrissen!) – Kollege Brosz, Ihre Zwischenrufe gehören dorthin, wo Sie sitzen, nämlich in die dritte Reihe.

Also mein Bruder bekam ein Schreiben von der Europäischen Kommission, wo er im Rahmen einer Studie, bei welcher man sich mit europäischen Konflikten beschäftigt hat, befragt wurde. Es wurde in dieser Studie auch der Konflikt der slowenischen Minderheit in Kärnten untersucht – und im selben Atemzug werden auch andere Konfliktherde genannt, mit denen dieser gleichgestellt wird: Da wird genannt der Nordirlandkonflikt. Da wird genannt das Zypernproblem. Da wird genannt das Kosovoproblem und der Problembereich Baskenland.

Meine geschätzten Damen und Herren, jetzt frage ich Sie wirklich: Gibt es bei uns terroristische Anschläge? Gibt es bei uns etwas Derartiges wie den Nordirlandkonflikt? Haben wir in Österreich Zustände wie im Kosovo? Oder wird da von außen eine Dis­kussion nach Kärnten hineingetragen, die wir nicht verdienen? – Die Kärntner verdienen diese Diskussion nicht, und wir werden es uns auch nicht gefallen lassen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer sind denn die Kärntner?) Alle Kärntner! – Sie sind Wienerin, ich bin Kärntner!

Abschließend möchte ich noch folgendes Zitat bringen:

Im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Österreich kamen die „drei Weisen“ Martti Ahtisaari, Jochen Frowein und Marcelino Oreja nach Kärnten. Wissen Sie, was diese „drei Weisen“ gesagt haben? Kollege Posch, du weißt es ganz genau! – Die „drei Weisen“ haben wortwörtlich gesagt: Die Minderheitenpolitik Kärntens ist vorbildlich, und ihr Niveau liegt weit über jenem der Europäischen Union. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Diese Debatte schließt Herr Abgeordneter Öllinger. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


17.38.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, Sie haben gesagt, die Ortstafelfrage, die Minder­heitenfrage sei ein sensibles Thema. Ich bestreite das und bestätige das. Ich bestreite das deswegen, Frau Abgeordnete, weil es bei dieser Frage um die Umsetzung eines Staatsvertrages geht, der vor 50 Jahren mit der Stimme Österreichs beschlossen und besiegelt wurde und der seit 50 Jahren nicht erfüllt wird. So schlicht und einfach ist das!

Ich bestreite das deshalb, weil der Verfassungsgerichtshof nicht nur einmal dazu klare Erkenntnisse getroffen hat und auch Äußerungen diesbezüglich gemacht hat. Egal, welchen Verfassungsgerichtshofpräsidenten Sie hernehmen, alle sagen das Gleiche, nämlich: Hier ist Recht umzusetzen! Hier wird Recht gebrochen! Seit 50 Jahren ist das so. Also haben Sie Unrecht: Es geht hier nicht um ein sensibles Thema.


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Ich bestätige das andererseits aber auch, denn natürlich ist es sensibel, wenn Recht nach 50 Jahren noch immer nicht umgesetzt ist. So schlicht und ergreifend ist das!

50 Jahre lang schieben sich die Verantwortlichen in der Republik gegenseitig den Ball zu: Wer ist denn eigentlich zuständig für die Durchsetzung des Staatsvertrages? – Niemand will zuständig sein! Der Bundeskanzler sagt, das sei der Landeshauptmann in Kärnten, der Landeshauptmann in Kärnten sagt, eigentlich sei das der Bundeskanzler. Da hilft es nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemo­kratischen Fraktion, wenn Sie mit einer ziemlich sophistischen Interpretation daher­kommen und sagen: Für die Straßenverkehrsordnung ist der Bundeskanzler nicht zuständig, daher können wir einer Fristsetzung nicht zustimmen. – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, aber auch von den Regierungsparteien: Für den Staatsvertrag, für die Einhaltung des Staats­vertrages ist der Bundeskanzler zuständig, auch wenn es dabei um die Straßen­verkehrsordnung geht! (Beifall bei den Grünen.)

Sich so einfach davonzuschleichen und zu sagen, niemand sei dafür zuständig, weder der Kärntner Landeshauptmann noch der Bundeskanzler, der Verfassungsgerichtshof dürfe zwar Urteile fällen, aber niemand sei für die Umsetzung zuständig, so einfach geht’s nicht!

Eines sage ich Ihnen schon: Es geht natürlich nicht nur um die Umsetzung des Artikels 7 des Staatsvertrages, sondern es geht auch um eine bornierte, man könnte sagen, jämmerliche, aber auf alle Fälle auch gesetzesbrecherische Politik, die hier seit Jahrzehnten betrieben wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja ungeheuerlich!) Ist der Staatsvertrag umzusetzen? Ja oder nein? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein! Das stimmt nicht!) Nein, das stimmt nicht, er ist nicht umzusetzen?! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie sagen die Unwahrheit!) Sie müssten, und das wissen Sie, wesentlich mehr Ortstafeln aufstellen, als Sie tatsächlich aufstellen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich würde mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch vom Herrn National­ratspräsidenten dieser Republik, der zurzeit den Vorsitz führt und ein sehr engagierter Anwalt für eine Minderheit, nämlich für die deutschsprachige Minderheit in Tirol war, erwarten, dass er, zusätzlich zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, erklärt: Einmal muss Schluss sein! Sie können Konsenskonferenzen veranstalten, so viele Sie wollen, es kann nicht darauf gewartet werden, bis auch der Letzte, und in diesem Fall ist der Letzte der Abwehrkämpferbund (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Den Sie abschaffen wollen!), noch zustimmt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist der, den Sie abschaffen wollen!), dass diese Ortstafeln aufgestellt werden. Es kann wirklich nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine rechtsextreme Organisation wie der Abwehrkämpferbund, der sich nicht an den Staatsvertrag halten will, die Entwicklung in einem Bundesland einfach beeinflusst oder auch verhindert!

Es kann auch nicht sein, dass der Herr Landeshauptmann in Kärnten es fertig bringen kann, die zweisprachigen Richtungswegweiser auf den Autobahnen durch ein­sprachige zu ersetzen. Das ist ja absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was Sie da sagen, ist absurd!) Sicher hat das nichts mit Gesetzesbruch zu tun, aber es zeigt, welch Geistes Kinder der Herr Landeshauptmann und offensichtlich etliche andere in dieser Republik sind. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem Europa, das sich der Vielsprachigkeit verschrieben hat, zweisprachige Richtungswegweiser abzuschaffen!

Wenn Sie, Herr Kollege Scheuch, nach Slowenien fahren würden (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Fragen Sie die drei Weisen!), würden Sie bemerken, dass der Ver­kehrsfunk im Radio dort mehrsprachig, auch deutschsprachig, ist. Das hätte ich auch


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gerne gesehen, dass Sie sich dafür einsetzen, Herr Kollege Scheuch – so wie für die Ortstafeln. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wir haben ein eigenes Radioprogramm gemacht für die Minderheiten!)

17.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Tere­zija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 732/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die Frau Kollegin Trunk stimmt nicht einmal mit!) – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsident Dr. Andreas Khol: Wie bereits bekannt gegeben, meine Damen und Herren, haben die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sichtvermerken und jahrelanges Kontrollversagen von Außen- und Innenministerium einzusetzen, und verlangt, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Auch die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Hlavac, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss betreffend illegalen Handel mit Sichtvermerken einzusetzen, und auch hiezu liegt das von fünf Abgeordneten gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Ich werde, da der Gegenstand beider Anträge auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses ähnlich gelagert ist, im Einvernehmen mit den Antragstellern im Sinne einer in diesen Fällen geübten Praxis vorgehen, nämlich dass zunächst beide Anträge begründet werden – jeweils 10 Minuten Redezeit – und die Debatte hierüber dann unter einem durchgeführt wird.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und beide Abstimmungen nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall, daher können wir so vorgehen.

17.45.48Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.46.04

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Im vorliegenden Berufsrechts-Änderungsgesetz wird für Rechtsanwälte, Notare und Ziviltechniker ein weiterer Schritt gesetzt, um die Infor­mations- und Kommunikationstechnologie zu forcieren, indem die Voraussetzungen für


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elektronischen Rechtsverkehr geregelt werden. Es wird in Zukunft eine elektronische Berufssignatur geben.

Darüber hinaus wird auch Ziviltechnikern gleich den Notaren eine elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung stehen, die sie insbesondere für jene Arbeiten, die sie im hoheitlichen Bereich innerhalb ihrer Befugnisse verrichten, zur Erstellung von öffentlichen Urkunden verwenden können.

Des Weiteren wird es gerade für diese hoheitlichen Tätigkeiten auch elektronische Urkundsarchive geben. Diesbezüglich gibt es eine Besonderheit bei den Zivil­technikern, denn eine von ihnen elektronisch erstellte Urkunde wird erst dann öffentlich, wenn sie auch eine Archivsignatur erhält. Beispiel: Wenn Teilungspläne erstellt werden, was eine hoheitliche Aufgabe von Ziviltechnikern darstellt, dann müssen diese gemeinsam mit den Beilagen, zum Beispiel mit der Bescheinigung eines Vermessungsamtes, in diesem Archiv abgespeichert werden. Erst mit der Archiv­signatur können sie dann an das Grundbuch weitergeleitet werden.

Diese Archive haben zusätzlich noch den großen Vorteil, dass auch die technischen Voraussetzungen für dieses System gewährleistet sind, das heißt, dass diese elektronisch-digitalen Daten auch in Zukunft lesbar sein werden. Das bedeutet, dass in Zukunft für den elektronischen Rechtsverkehr Sicherheit und Transparent gewähr­leistet sind, was auch den hohen Anforderungen an die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Notaren und Ziviltechnikern gerecht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Praßl 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.48.44

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich darf mich mit dem Berufsrechts-Änderungs­gesetz für Ziviltechniker, Notare und Rechtsanwälte befassen.

Seit Einführung des Signaturgesetzes hat es einen wesentlichen Impuls zur nach­haltigen Förderung des Vertrauens in die elektronische Kommunikation gegeben. Durch diesen Entwurf eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes für Notare, Rechts­anwälte und Ziviltechniker, der in den Ministerrat eingebracht wurde, sollen weit­gehende Förderungen des elektronischen Rechtsverkehrs bewirkt werden.

Ermöglicht werden soll dies unter anderem durch die Einführung einer elektronischen Berufssignatur für die genannten Berufe. Diese sollen künftig auch in die Lage versetzt werden, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Urkunden mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Darüber hinaus sollen Notare und Ziviltechniker über eine besondere elektronische Beurkundungssignatur verfügen können, die ihnen im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeit der elektronischen Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet.

Bei elektronisch errichteten Urkunden stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach ihrer dauerhaften und sicheren Aufbewahrung und der Verfügbarkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren! So soll es künftig unter bestimmten Voraus­set­zungen möglich sein – insbesondere im Bereich Grund- und Firmenbuch –, im Original beizubringende Beilagen elektronisch an das Gericht zu übermitteln. Mit dieser Vorlage soll es in diesem Punkt zu maßgeblichen Verbesserungen und Erleichterun­gen kommen.


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Geschätzte Damen und Herren! Damit wird die papierlose Kommunikation mit den Gerichten weiter ausgebaut und den davon betroffenen Berufsständen gedient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.51

Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Puswald, und zwar 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Scheibner: Das ist er nicht gewohnt, denn unter Anwälten geht unter einer Stunde nichts!)

17.51.13

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 wird erstmals eine echte Schieds­anhängigkeit eingeführt und damit die ordentliche Gerichtsbarkeit sozusagen vorüber­gehend ausgeschlossen; allerdings mit der Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte dann anzurufen, wenn das im Interesse der Verfahrensbeschleunigung geboten ist, das heißt also dann, wenn eine rasche Abwicklung des Schiedsverfahrens nicht zu erwarten ist und rechtzeitig die Unzulässigkeit des Rechtsweges diesbezüglich einge­wendet wurde.

Andere Vorteile, etwa der Schutz der Konsumenten und der Arbeitnehmer, der jedoch mit diesem Gesetz nicht berührt wird, wurden bereits hervorgehoben.

Im Gesamten können wir, kann ich sagen, dieser Gesetzesvorlage zustimmen, auch wenn wir, Frau Bundesministerin Gastinger, bereits im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung unerlässlich ist, dass ... (Abg. Großruck: Das war Ihre beste Rede bisher!) – Herr Kollege Großruck, ich danke herzlich! Gerade Ihr Lob schmeichelt mir besonders – und das ganz ohne Vierzeiler. (Beifall des Abg. Neudeck.)

Frau Bundesministerin, im Interesse der Verfahrensbeschleunigung ist es – wir haben das bereits im Justizausschuss angesprochen – allerdings unbedingt notwendig, auch die Kostenfrage zu regeln, denn gerade die ungeklärte Kostenfrage im Zusammenhang mit Schiedsverfahren führt oft dazu, dass die Einleitung eines solchen Verfahrens gescheut beziehungsweise nach langen vergeblichen Anläufen erst wieder die ordentliche Gerichtsbarkeit angerufen wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Frau Kollegin Partik-Pablé, da Sie die beschleunigten Gerichtsverfahren angesprochen haben: Es läge an Ihrer Fraktion sowie an der anderen Regierungspartei, da ordentlich Vorsorge zu treffen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie?) Ihre Zu-Tode-sparen-Versuche, was die Justiz betrifft (Abg. Dr. Jarolim: Leider!), sind nicht mehr erträglich! Die Richterschaft wird in einem Maße eingeschränkt, die der Justiz und ihrer ord­nungsgemäßen raschen Abwicklung in höchstem Maße abhold ist! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zu Ihrer Zeit hat es schon ...!)

Ich kann daher nur einmal mehr an Sie appellieren: Geben Sie mehr Budgetmittel frei, um der Justiz den – Ihrer Ansicht nach – „Vorwand“ zu nehmen, dass sie unterdotiert sei und daher nicht schnell genug arbeiten könne! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Frau Kollegin Partik-Pablé, da Sie das jetzt auch noch einwerfen, sage ich Ihnen eines: Als ehemaliger Richterin steht es Ihnen nicht gut an, die „Anständigkeit“ – um einen Ihnen geläufigen Jargon zu verwenden – der Rechtsanwaltschaft in Frage zu ziehen, was die Beglaubigungen betrifft! Jeder, der eine Rechtsanwaltsprüfung ablegt und als Rechtsanwalt eingetragen ist, ist in der Lage, einen Lichtbildausweis als solchen zu erkennen, das Foto mit dem, der vor ihm steht, in Einklang zu bringen und dann die Unterschrift zu beglaubigen! Sie können versichert sein, Frau Kollegin Partik-Pablé: Ihr Einwand geht sachlich völlig ins Leere und ist ganz offensichtlich rein politisch und


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höchst persönlich motiviert! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Es sind schon Hausherren gestorben ...!) – Hausherren, Herr Kollege, das ist ein anderes Thema!

Das Letzte, etwas, das ich der Frau Kollegin Stoisits mit auf den Weg geben wollte: Auch Ihr Einwand, dass die Anwälte immer nur mehr verdienen würden, ist ungerechtfertigt! Abgesehen davon, dass ja bekannt ist, dass der Anwaltstarif jahrelang nicht an die Inflationsabgeltung angepasst wurde, darf ich Ihnen sagen: Sie brauchen sich nur das Gebührengesetz anzuschauen, um feststellen zu können, dass im elektronischen Rechtsverkehr beispielsweise Klagen oder Schriftsätze eingebracht werden, dass Gebührenvergünstigungen gesetzlich vorgeschrieben sind, sodass Ihre Behauptung, dass die Anwälte trotz Erleichterungen „mehr kassieren“, einfach unrichtig ist und daher völlig ins Leere geht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neudeck. 2 Minuten wünschen Sie, zu uns zu sprechen. – Bitte.

 


17.54.40

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Puswald, Anwälte brauchen bei dieser Inflation den Tarif nicht anzuheben; sie reden halt langsamer, dann gibt es mehr Honorar. (Abg. Dr. Puswald: Kollege Neudeck ist zu unqualifizierten Scherzchen aufgelegt!) Sie haben schon einen Weg, wie Sie zu Ihrem Honorar kommen. „Licht ins Dunkel“, wie Kollege Großruck meinte, brauchen wir deswegen nicht zu verständigen.

Meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Justizausschusses ist über die jetzt in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 einhellig abgestimmt worden – und es wird hiezu, wie ich annehme, auch hier im Plenum einen Konsens geben.

Konsens war auch, dass wir die Wohnrechtsthemen von der Tagesordnung des Ausschusses genommen haben, weil es leider nicht möglich ist, in diesem Haus eine Mehrheit dafür zu bekommen, da SPÖ und ÖVP einer Prüfung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften durch den Rechnungshof leider nicht zustimmen möch­ten. (Abg. Dr. Puswald: Das stimmt so nicht!) – Das stimmt sehr wohl, Herr Kollege! (Abg. Dr. Puswald: So stimmt das nicht! ...!) Ja, ja, es gibt jetzt kein Honorar für diese Belehrung! Erkundige dich einmal in deiner Fraktion darüber – und dann reden wir weiter! Mach einmal eine Umfrage bei dir in deiner Fraktion, jedenfalls in dem Teil, der mit dir redet, und dann reden wir über das ganze Thema noch einmal! (Abg. Dr. Jaro­lim: Das ist völlig absurd!)

Nach Weihnachten werden wir wöchentlich Gründe dafür liefern (Abg. Dr. Jarolim: Die FPÖ-Regierungspartei streitet, und wir müssen es ausbaden!), warum eine solche Prüfung durch den Rechnungshof unbedingt notwendig ist. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Gastinger. – Bitte.

 


17.56.14

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken, denn so, wie es sich jetzt abzeichnet, wie ich den bisherigen Debat­ten­beiträgen entnehmen konnte, werden alle drei jetzt zur Debatte stehenden Gesetzes­vorhaben einstimmig den Nationalrat passieren.


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Ich danke dafür, dass der Nationalrat dafür stehen wird, dass es künftig in Österreich diese Schiedsverfahren geben wird und wir uns damit sicherlich weltweit sehr gut werden positionieren können.

Die Kostenfrage wurde von Herrn Abgeordnetem Puswald angesprochen. Da gebe ich zu bedenken, dass die Kostenfrage in Bezug auf Schiedsverfahren immer eine Sache der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, wir aber sicherlich zumindest überlegen können, ob es Möglichkeiten gibt, da regelnd einzugreifen.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat mehrmals – auch im Ausschuss – die Notwendig­keit von Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere was den Zivilrechtsbereich betrifft, angesprochen. Dies ist auch mir persönlich ein sehr großes Anliegen, wobei ich aber an dieser Stelle schon darauf hinweisen möchte, dass die Situation in Österreich im Bereich der Justiz wirklich hervorragend ist. Bei einem weltweiten Vergleich können wir feststellen, dass wir hinsichtlich der Verfahrensdauer eben in Relation zu jener in vielen anderen Ländern noch wirklich sehr gut dran sind. Die durchschnittliche Ver­fahrensdauer im Verfahren erster Instanz beträgt bei uns zirka acht Monate, und damit brauchen wir einen internationalen Vergleich sicherlich nicht zu scheuen. Ich bin daher zu Recht stolz auf die österreichische Justiz und ihre Leistungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch was das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 anlangt, wird es ganz wesentliche Neuerungen geben, Dinge, die ja bereits von Vorrednern angesprochen wurden. Ich sehe das Berufsrechts-Änderungsgesetz als einen ganz wichtigen Aspekt im Hinblick auf mehr Serviceleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger, weil es dadurch zu zeitgemäßen Verfahren kommen und der elektronische Rechtsverkehr in Österreich zunehmend erleichtert werden wird. – Also auch dieses Gesetzesvorhaben stellt eine ganz wichtige Reform in die richtige Richtung dar.

Auch was die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 betrifft, sind darin einige ganz wesentliche Verbesserungen enthalten, Maßnahmen, die vor allem für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Ein Beispiel hiefür ist, dass bei Annahme eines Zwangsausgleiches durch eine Straffung der einzelnen Verfah­rensschritte die gesetzliche Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkursverfahrens geschaffen wird, wo es bis dato in der Praxis vielfach zu Problemen gekommen ist. Durch diese Gesetzesvorlage ist es uns gelungen, auch für diesen Bereich eine vernünftige Regelung zu schaffen. – Herzlichen Dank für Ihre Zustim­mung und danke auch für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Sie wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


17.59.08

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zum Gerichtsgebührengesetz Stellung beziehen. Bereits mit Beginn des Jahres 2002 hat das Gerichtsgebührenrecht durch das Inkrafttreten der Euro-Gerichtsgebühren-Novelle eine grundlegende Neuordnung erfahren. Durch die laufende Modernisierung im Justizbetrieb wurden Novellierungen im Gerichtsgebühren­recht neuerlich erforderlich. Die Möglichkeit, Urkunden an die Gerichte elektronisch zu übermitteln, ebenso das elektronische Abfragen der Urkundensammlung des Grund­buchs haben diesen Prozess natürlich beschleunigt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)


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Nunmehr wird eine Justizverwaltungsgebühr eingeführt, die jener für die Abfrage der Urkundensammlung des Firmenbuches entspricht. Die Eingabegebühr für Grundbuch- und Firmenbucheingaben wurden reduziert. 7 € werden im Falle elektronischer Urkun­denübermittlung verlangt. Damit wird der Elektronifizierung des Verkehrs zwischen den Parteien und dem Gericht ein wichtiger Impuls gegeben, um möglichst rasch den Aufbau einer elektronischen Urkundensammlung zu fördern.

Ein weiterer wesentlicher Punkt dieser Gesetzesänderung betrifft die Veränderung des Gebührensatzes für eine einvernehmliche Scheidung. Hier wurde lange überlegt, und man kam zu dem Schluss, dass bei der Vergleichsgebühr unterschieden wird, ob in der Scheidungsvereinbarung bücherliche Rechte begründet oder übertragen werden. Wenn ja, ist dafür eine höhere Gebühr als nach Bisherigem gerechtfertigt; wenn nein, wird die Vereinbarungsgebühr gegenüber der jetzigen Rechtslage ermäßigt. Für den Fall eines während eines laufenden Scheidungsstreits gestellten Antrages wird die bisherige Doppelbelastung durch das Anfallen der Pauschalgebühr vermieden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.01.25

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Auch meine Ausführungen beziehen sich auf die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006.

Im Bereich des Gerichtsgebührengesetzes sollen durch diese Novelle insbesondere Anpassungen für die elektronische Übermittlung von Urkunden an Gerichte bezie­hungsweise für die elektronische Abfrage von Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuches geschaffen werden. Ferner wird in diesem Teil ein gerechteres Tarifsystem für einvernehmliche Scheidungen geschaffen.

Durch eine Reduktion der Eingabegebühr soll ein Anreiz geschaffen werden, Urkunden in elektronischer Form vorzulegen. (Abg. Mandak: Das ist ja das Gleiche, was die Anna Höllerer gesagt hat!) Für die elektronische Abfrage von Urkunden aus der Urkun­densammlung des Grundbuches wird eine neue Justizverwaltungsgebühr geschaffen. (Abg. Mandak: Das ist der gleiche Text!)

Im Bereich der einvernehmlichen Scheidung wird die Vergleichsgebühr für den Fall erhöht, dass in der Scheidungsvereinbarung bücherliche Rechte begründet oder über­tragen werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Vergleichsgebühren vermindert.

Im Insolvenzrecht sollen Regelungen geschaffen werden, durch die die Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkurses ermöglicht werden. In diesem Sinne wird die Trennung zwischen der Bestätigung eines Ausgleiches und der Aufhebung des Konkurses beseitigt. Um diese Konzentration zu ermöglichen, ist eine Reihe von Verfahrensmaßnahmen vorgesehen, durch die sichergestellt werden soll, dass Gläubi­gerinteressen nicht beeinträchtigt werden.

Hohes Haus! Eine gute Vorlage – stimmen wir ihr freudig zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die BerichterstatterInnen wünschen kein Schlusswort.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Ich werde über jeden Ausschussantrag getrennt abstimmen lassen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1236 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Berufs­rechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 samt Titel und Eingang in 1169 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Gerichts­gebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 samt Titel und Eingang in 1168 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.05.168. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 – VerwGesRÄG 2005) (1239 d.B.)

9. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005) (1240 d.B.)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.06.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine Damen und Herren! Kollege Neudeck, nur damit hier keine Mythenbildung um sich greift (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der ist nicht da! Ich werde es ihm sagen!) – sag es ihm, bitte –, warum dieses Mietenrechtspaket heute hier nicht verhandelt wird: Wir haben uns insbesondere darüber gewundert, dass uns vor der letzten Debatte im Justizausschuss Kollegin Fekter und Kollege Neudeck in einem eher sehr emotiona­lisierten Zustand berichtet haben, dass es keine Übereinstimmung in den Regierungs­fraktionen gibt – zugegebenermaßen kommt es eher selten vor, dass in einer derart heftigen Art und Weise im geschätzten Ausschuss kommuniziert wird – und dass wir daher zustimmen sollen, dass die Tagesordnung bereinigt wird um diese beiden Punkte. Wir haben das gerne getan, weil wir dem, was dort besprochen worden ist, teilweise zwar zugestimmt hätten, teilweise aber auch große Kritik anbringen wollten.

Man sollte jetzt hier nicht so tun, Kollege Neudeck – er ist wieder unter uns (Abg. Neudeck: Ich war die ganze Zeit da!) –, als wäre die Opposition schuld daran, dass diese Materie nicht behandelt wird. Das müssen Sie sich schon mit Ihrem Regierungspartner ausmachen.

Meine Damen und Herren! Die nun vorliegenden Gesetzesmaterien sind leider Gottes so beschaffen, dass wir nicht zustimmen können, obwohl wir das gerne gemacht hätten, weil dies die Möglichkeit geboten hätte, einen wirklich effizienten Schritt in Richtung Besserstellung der Künstler in Österreich sicherzustellen.

Es ist uns vollkommen klar, dass beide Materien an der Schnittstelle und damit auch in der Interessenkollision der Künstler, der Verwertenden, der Industrie, der Kon­sumenten liegen und dass es nicht leicht ist, hier einen Kompromiss zu finden.

Frau Kollegin Fekter! Die zahlreichen Proteste der Schauspieler haben ja gezeigt, dass auch dem Publikum nicht verborgen geblieben ist, was das eigentliche Ziel dieser Novelle ist. Dass man die Künstler eigentlich als die einzigen wirklichen Verlierer neben den Konsumenten definiert hat, das finde ich ein bisschen bedauerlich. Ich meine, dass wir uns gerade in Österreich – und das am Vorabend der Präsi­dentschaft – ein anderes Gesetz verdient hätten, auch die Künstler; ein Gesetz, das die Kunstszene gefördert hätte, und nicht ein derart schroffes Vorgehen.

Wir haben in diesem Sinne einen Abänderungsantrag eingebracht, Frau Kollegin – nur, damit Sie es auch dort nachlesen können –, der sich zunächst mit den sozialen und kulturellen Einrichtungen befasst. Was meine ich damit? – Es gibt im § 13 Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz eine Bestimmung, die eine soziale kulturelle Einrichtung vorsieht – das war auch bis jetzt so –, wo es allerdings durch die Novelle, die Sie vorgeschlagen haben, zu einer massiven Verschlechterung kommt.

Worum geht es hier? – Es geht darum, dass Künstler, junge Künstler und solche, die sozial bedürftig sind, durch einen Fonds, der aus Einnahmen aus Leerkassetten-


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vergütungen gedeckt wird, eine Besserstellung erhalten. (Abg. Dr. Fekter: Das nehmen Sie den Schauspielern weg!) Einerseits haben Sie hier eine Verschlechterung durchgeführt, sodass der überwiegende Teil jetzt bei weniger als 50 oder bei 50 Pro­zent liegt, andererseits haben Sie die in ganz Europa übliche Kabelvergütung (Abg. Dr. Fekter: Das nehmen Sie den Schauspielern weg, sagen Sie das laut!) nicht in die Materie aufgenommen, was – ein Viertel der Kabelvergütung beispielsweise 4 Millio­nen € – eine effiziente Verbesserung dargestellt hätte.

Ich weiß nicht, warum Sie das nicht gemacht haben, Tatsache ist jedenfalls, dass die Künstler darunter leiden und dass hier eine Möglichkeit nicht genutzt wurde.

Die Transparenzbestimmungen, die wir verlangt haben, nämlich dass hier eine Veröf­fentlichung jener Rechnungen oder Berechnungsmodelle stattfinden soll, die für die Künstler maßgeblich sind, nach denen sie ihre Pauschalvergütung bekommen, wurden ebenfalls nicht geschaffen.

Die Untermietposition für die Filmschaffenden ist in einer eher auch kläglichen Art und Weise gelöst worden, dass nämlich hier Zustimmungen abgegeben werden müssen, die mehr oder weniger Abhängigkeit schaffen. Das ist das Gegenteil dessen, was diese gewollt haben.

Wir werden daher mit Bedauern beiden Materien nicht zustimmen, aber nicht deshalb mit Bedauern, weil wir nicht zustimmen, sondern deswegen, weil die Materien nicht so geregelt werden, wie sie dem Kulturland Österreich entsprechen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag (Abg. Dr. Jarolim: Ist verteilt!) liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Kernpunkten erläutert und wird gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäfts­ord­nungs­gesetzes an die Abgeordneten zur Verteilung gebracht und steht somit auch mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1239 d.B.) über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungs­gesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 – VerwGesRÄG 2005); eingebracht in der 129. Sitzung des Nationalrates XXII. GP.

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses (1239 d.B.) über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlas­sen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz ge­än­dert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 –VerwGesRÄG 2005) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXII.GP
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Zu Artikel I

Änderung des Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetzes

1. § 13 samt Überschrift lautet:

„Soziale und kulturelle Einrichtungen

§ 13. (1) Verwertungsgesellschaften können für ihre Bezugsberechtigten und deren Angehörige sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen schaffen.

(2) Verwertungsgesellschaften, die Ansprüche auf Leerkassettenvergütung sowie Kabel­vergütung geltend machen, haben sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen zu schaffen und diesen den überwiegenden Teil der Gesamteinnahmen aus der Leerkassettenvergütung sowie den vierten Teil v.H. aus der Kabelvergütung abzüglich der Einhebungskosten zuzuführen. Für Verwertungsgesellschaften, die keine natürlichen Personen als Bezugsberechtigte haben, gilt, dass sie ausschließlich kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen zu schaffen und diesen den überwiegen­den Teil der Gesamteinnahmen aus dieser Vergütung abzüglich der Einhebungskosten zuzuführen haben.

(3) Die Verwertungsgesellschaften haben für Zuwendungen aus ihren sozialen und kulturellen Einrichtungen feste Regeln aufzustellen. Soziale Zwecke sollen hiebei besondere Berücksichtigung finden. Auf die Ausgewogenheit der Zuwendungen an Männer und Frauen, nach Altersgruppen und regionaler Verteilung ist zu achten und dies zu dokumentieren.

(4) Mit Beziehung auf die den sozialen und kulturellen Einrichtungen aus der Leer­kassettenvergütung sowie der Kabelvergütung zugeführten Mittel kann der Bundes­kanzler durch Verordnung bestimmen, auf welche Umstände die nach Abs. 3 aufzustellenden Regeln Bedacht nehmen müssen. Durch eine solche Verordnung ist insbesondere sicherzustellen, dass

1. zwischen den Zuwendungen an die sozialen Einrichtungen einerseits und an die kulturellen Einrichtungen andererseits ein ausgewogenes Verhältnis besteht;

2. im Bereich der sozialen Einrichtungen in erster Linie einzelnen Bezugsberechtigten Unterstützung in Notlagen gewährt werden kann;

3. durch die Zuwendungen im Bereich der kulturellen Einrichtungen die Interessen der Bezugsberechtigten gefördert werden.“

2. In § 18 Abs. 1 wird folgende Ziffer 6 angefügt:

„6. die Verteilungsregeln gemäß § 14 Abs. 1“.

3. In § 21 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Gesamtverträgen steht der Bun­desarbeitskammer und den Berufsorganisationen der betroffenen Urheber ein Anhörungsrecht zu; des weiteren steht ihnen ein Antragsrecht an die Aufsichtsbehörde zu.“


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Begründung

Zu 1. (§ 13)

Neu im Abs. 2  ist die Miteinbeziehung der Kabelvergütung zu 25%. Dies deshalb, um eine nachhaltige Stärkung der SKE-Fonds zu bewirken.

In Abs. 3 sollen soziale Zwecke besondere Berücksichtigung finden. Des weiteren wird auf die ausgewogene `Verteilung zwischen den Geschlechtern, den verschiedenen Altersgruppen und die gleichmäßige regionale Verteilung geachtet.

Auch in Abs. 4 wurde die Kabelvergütung einbezogen.

Zu 2. (§ 18 Abs. 1 Ziffer 6)

Durch die Publikation der internen Verteilungsregeln soll ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu Gunsten der Künstler und Urheber geschaffen werden.

Zu 3. (§ 21 Abs. 5)

In Abs. 5 wird der Bundesarbeitskammer und den Berufsorganisationen der jeweiligen betroffenen Urheber ein Anhörungsrecht im Zusammenhang mit dem Abschluss von Gesamtverträgen sowie ein Antragsrecht an die Aufsichtsbehörde zuerkannt. Somit soll die verstärkte Einbindung der Konsumenten – aber auch der Urheberseite sicher­gestellt werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.11.24

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich spreche zur Urheberrechtsgesetz-Novelle.

1996 hat der Gesetzgeber für „mittelalte“ Filme eine Bestimmung geschaffen, die Filmurhebern einen Beteiligungsanspruch einräumte. Bewusst hat der Gesetzgeber damals dies nicht auf „neue“ Filme ausgeweitet, sondern eben nur auf die „mittelalten“. Dies erfolgte damals als Übergangsbestimmung zwischen der alten Gesetzeslage und der neuen Gesetzeslage, die konstruiert wurde im Zuge einer Richtlinienumsetzung.

Der Oberste Gerichtshof hat jedoch in krasser Fehleinschätzung des Willens des Gesetzgebers eine Lücke im Gesetz vermutet (Abg. Dr. Jarolim: Das ist eine Unterstellung ...! Völlig absurd!) und in Analogie diese Bestimmung auf „neue“ Filme ausgeweitet.

Von den Filmherstellern wurde dieses Urteil als krasse Fehlentscheidung eingestuft, andererseits wollten Filmurheber eine Ausweitung ihrer Ansprüche und Film­schau­spieler, die unbestritten keine Urheber sind, auch einen eigenen Beteiligungs­anspruch.

Wir als Gesetzgeber haben uns daher nun entschlossen, das OGH-Urteil betreffend die Kabelweiterleitung pro futuro ins Gesetz aufzunehmen und den Filmurhebern einen Beteiligungsanspruch daran zuzusprechen, nicht jedoch den Werkbeteiligten; einen Anspruch am Kabelentgelt, und zwar für neue Filme, die ab 2006 gedreht werden. Eine rückwirkende Regelung für Filme von 1996 bis 2005 beispielsweise wurde bewusst nicht geschaffen, um die Kalkulationen der Produktionen nicht zu stören, denn dies würde einen Eingriff in bestehende Rechte bedeuten.

Für diese Filme, also jene vor 2006, gilt § 38 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit der Novelle 1996. Wir ändern die gesetzlichen Regelungen der Novelle 1996 für


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„mittelalte“ Filme auch bewusst nicht. Wir stellen klar, dass die cessio legis für „alte“, „mittelalte“ und „neue“ Filme gilt. Das heißt, der Filmhersteller erwirbt seine Rechte durch Gesetz und nicht durch Vertrag mit den Urhebern.

Für die Schauspieler als Werkberechtigte haben wir neu einen Vergütungsanspruch an der Leerkassettenvergütung eingeräumt. – Kollege Jarolim, Ihr Abänderungsantrag würde den Schauspielern diese Ansprüche sofort wieder kürzen, daher sind wir nicht dafür. (Abg. Dr. Jarolim: Ist ja überhaupt nicht wahr! – Abg. Dr. Puswald: Stimmt ja nicht! Sie verstehen es nur nicht!)

Auf Grund der cessio legis stehen die Verwertungsrechte dem Hersteller zu, und dieser hat in Zukunft seine Vergütungsansprüche aus der Leerkassettenvergütung mit den Werkbeteiligten zu teilen.

Es ist juristisch unbestritten, dass Filmschauspieler keine Urheber sind, sondern Werk­beteiligte. Die Behauptungen in verschiedenen Medien, Schauspieler hätten jahrelang Zahlungen aus dem Kabelentgelt erhalten, halte ich für höchst bedenklich, weil an diesem Entgelt nur Filmurheber einen Beteiligungsanspruch haben, nicht jedoch die Schauspieler und Werkbeteiligten. Sollte die Verwertungsgesellschaft VDFS wirklich Kabelentgelte an einzelne Schauspieler gesetzwidrig ausbezahlt haben, so wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt, denn die Verwertungsgesellschaft darf dieses Geld nicht nach Gutdünken verteilen, sondern muss sich streng an das Gesetz halten.

Mit den beiden neuen Gesetzen, nämlich dem Verwertungs­gesellschaftenrechts­ände­rungs­gesetz und der Urheberrechtsgesetz-Novelle wollen wir mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit insbesondere für die Künstler gegen die Willkür der Verwertungs­gesellschaften schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.15.41

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die eine der beiden jetzt zur Debatte stehenden Änderungen, nämlich die Gesetzesvorlage zur Änderung des Verwertungsgesellschaf­tengesetzes, war dringend notwendig. Ich glaube, sie bringt tatsächlich einige Verbes­serungen, insbesondere was die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften betrifft, aber auch im Zusammenhang mit dem Urheberrechtssenat, der jetzt auch die Streitereien zwischen den Verwertungsgesellschaften schlichten soll. Das ist ein Fortschritt, denn mit dieser Spezialmaterie wären die ordentlichen Gerichte, die da bisher tätig werden konnten, sicher überfordert gewesen.

Wir werden diesem Gesetz daher gerne zustimmen, obwohl es natürlich weitere Ver­besserungsmöglichkeiten gegeben hätte, wie dies Kollege Jarolim bereits angedeutet beziehungsweise gesagt hat. So ist verabsäumt worden, im Sinne der Leerkasset­tenabgabe auch die Erträge aus der Kabelvergütung mit einigen Prozenten zu belasten. Da wären zusätzliche Erträge in der Größenordnung von einigen Millionen Euro zu holen gewesen, die zum Beispiel, sage ich jetzt einmal, für die Künstler-Sozialversicherung hätten eingesetzt werden können.

Insgesamt ist die Novellierung aber eindeutig ein Fortschritt, daher stimmen wir zu.

Ganz anders ist die Sache jedoch bei der Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Das Urheberrechtsgesetz sollte ja eigentlich die Rechte der Urheber und Urheberinnen stärken und schützen, das, meine Damen und Herren, geschieht mit dieser Novel­lierung jetzt aber eher nicht. Ich glaube, es handelt sich lediglich um eine Imple­mentierung des Folgerechts, so wie die EU das vorgeschrieben hat – eine Art


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minimaler Dienst nach Vorschrift. Das ist ganz deutlich am Wert der Kunstwerke zu erkennen, ab dem das Gesetz überhaupt erst in Kraft tritt. Der Minimalwert von 3 000 € wird von einem Kunstwerk, das ein junger Künstler oder eine junge Künstlerin heute produziert, ganz selten erreicht. Und erst dann, wenn solch ein Werk über Galeristen wieder verkauft werden kann, tritt dieses Folgerecht in Kraft, mit einem Wort: ganz, ganz selten, und wenn, dann nur bei den Etablierten, die es ohnehin nur wenig notwendig haben. Auch bei den Fotografien können 3 000 € nicht erreicht werden.

Also mit einem Wort: Hier wurde den EU-Richtlinien minimal entsprochen mit diesem Maximalwerte-Gesetz, also mit dieser maximalen Werteschwelle. In Europa ist solch eine Schwelle von 3 000 € überhaupt einzigartig. Wir übernehmen damit eine Vor­reiterrolle.

Es gibt auch noch zwei andere Punkte, die uns in diesem Urheberrechtsgesetz nicht recht sind. Ursprünglich waren im Ministerialentwurf zum Beispiel Beteiligungen der Filmurheber im Ausmaß von 50 Prozent an der Kabelvergütung vorgesehen (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter), das ist jetzt auf 33 Prozent reduziert worden. Auf unsere Anfrage im Ausschuss ist keine Begründung dafür genannt worden.

Völlig unbegründet geblieben ist auch die seit 1933 im österreichischen Recht fest­geschriebene Beteiligung der Urheber an Erträgen bei Schutzfristverlängerungen, die jetzt eliminiert wurde. Also mit einem Wort: Die gesamten Urheberrechts-Vorstel­lungen, die eigentlich den Urhebern und Urheberinnen dienen und Verbesserungen bringen sollten, sind nicht umgesetzt worden.

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Justizausschusses 1240 d. B. über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechts­gesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005) wird wie folgt geändert:

Zu Artikel I

Änderung des Urheberrechtsgesetzes

1. In § 16b Abs. 2 wird der Ausdruck „3.000 EUR“ durch den Ausdruck „2.000 EUR“ ersetzt.

2. In § 38 Abs. 1a wird der Ausdruck „ein Drittel“ durch den Ausdruck „die Hälfte“ ersetzt.

Zu Artikel IV

Übergangsbestimmungen

1. Abs. 4 lautet:

„§ 38 Abs. 1 erster Satz UrhG und § 69 Abs. 1 erster Satz UrhG in der Fassung dieses Bundesgesetzes gelten auch für den Zeitraum, der durch die Urheberrechts­gesetz-


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novelle 1972, BGBl. Nr. 492/1972, und die Urheberrechtsgesetznovelle 1996, BGBl. Nr. 151/1996 bewirkte Verlängerung der Schutzfrist.“

*****

Ich hoffe, Sie können diesen Abänderungsanträgen etwas abgewinnen und ihnen zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Zinggl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses 1240 d. B. über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechts­gesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Justizausschusses 1240 d. B. über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechts­gesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005) wird wie folgt geändert:

Zu Artikel I

Änderung des Urheberrechtsgesetzes

1. In § 16b Abs. 2 wird der Ausdruck „3.000 EUR“ durch den Ausdruck „2.000 EUR“ ersetzt.

2. In § 38 Abs. 1a wird der Ausdruck „ein Drittel“ durch den Ausdruck „die Hälfte“ ersetzt.

Zu Artikel IV

Übergangsbestimmungen

1. Abs. 4 lautet:

„§ 38 Abs. 1 erster Satz UrhG und § 69 Abs. 1 erster Satz UrhG in der Fassung dieses Bundesgesetzes gelten auch für den Zeitraum, der durch die Urheberrechts­gesetznovelle 1972, BGBl. Nr. 492/1972, und die Urheberrechtsgesetznovelle 1996, BGBl. Nr. 151/1996 bewirkte Verlängerung der Schutzfrist.“

Begründung

Artikel I

Zu Z 1 (§16b Abs. 2):


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Der Eingangsschwellwert von EUR 3 000 ist zu hoch gegriffen und europaweit ein­malig. Er benachteiligt einerseits junge KünstlerInnen, deren Werke auf dem Kunstmarkt noch keine entsprechenden Preise erzielen können. Andererseits schließt der hohe Schwellenwert ganze Werkkategorien aus der Folgerechtsvergütung aus, wie etwa fast alle Fotografien und Druckgrafiken, die selten derart hohe Beträge erzielen.

In Deutschland hat das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vorgelegt, der einen Schwellwert von Euro 500,- vorsieht, und selbst in England sind Euro 1.000,- im Gespräch.

Eine Wertgrenze von Euro 2.000,- stellt jedenfalls eine gute Kompromisslösung zwischen verschiedenen, zum Teil widersprüchlichen Interessen dar.

Zu Z 2 (§ 38 Abs. 1a):

Nach einem früheren Entwurf der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 waren die FilmurheberInnen am Kabelentgelt für sog. „Neueste Filme“ zur Hälfte beteiligt. Die jetzige Beteiligung zu einem Drittel stellt dementsprechend eine Verschlechterung für die UrheberInnen dar.

Daher soll der frühere Ansatz, die Hälfteregelung, beibehalten werden.

Artikel IV

Zu Z 1 (Abs. 4):

Der Vergütungsanspruch für Schutzfristverlängerungen seitens der UrheberInnen soll nach dem Antrag des Justizausschusses abgeschafft werden, obwohl er erst unlängst vom OGH in einem Urteil bestätigt worden war.

Seit 1932 werden die Einnahmen bei einer Schutzfristverlängerung zwischen Her­stellerInnen und UrheberInnen geteilt. Wenn Schutzfristen - aus welchen Gründen immer - verlängert werden, trat der Gesetzgeber bisher für die Teilung ein. Nach der Vorstellung des Ausschussantrags profitierten hingegen nur mehr die NutzerInnen, die HerstellerInnen, etc. an den Einnahmen, die UrheberInnen blieben jedoch ausge­nommen.

Diese Regelung ist nicht gerechtfertigt, daher sollte die derzeit geltende Rechtslage beibehalten werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.21.16

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat offensichtlich den Wert des Verwertungsgesellschaftenrechtes nicht erkannt, weil sie nicht zustimmen wird. Herr Abgeordneter Zinggl hat ja schon gesagt, dass es zu bedeutenden Verbesserungen kommen wird. Das ist richtig, und zwar deshalb, weil wir eine große Änderung erreicht haben. Innerhalb der vergangenen 70 Jahre, seitdem das Gesetz in Geltung ist, wurde bereits etliche Male versucht, eine notwendige Novellierung durchzuführen, aber immer wieder sind diese Versuche gescheitert. Jetzt ist es nach eineinhalb Jahren Arbeit gelungen, wesentliche Verbes­serungen durchzuführen.

Zunächst gibt es eine neue Staatsaufsicht: Statt der 24 Staatskommissäre gibt es jetzt eine Aufsichtsbehörde mit zwei Juristen. Statt der Schiedsstelle und der Schieds­kommission, die im Übrigen verfassungswidrig war, gibt es jetzt einen neuen


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Urheberrechtssenat mit zwei Richtern. Wahrscheinlich stimmt die SPÖ nicht zu, weil die Arbeiterkammer in diesem Gremium jetzt nicht mehr vertreten ist. Auch die Wirtschaftskammer ist nicht mehr vertreten. Und das ist auch gut, denn jetzt werden diese Interessenvereinigungen niemanden mehr ans Gängelband nehmen, sondern unabhängige Richter werden entscheiden. Darüber hinaus gibt es im Vorfeld eine gütliche Streitbeilegungskommission, sodass es möglich ist, vorher schon Unregel­mäßigkeiten auszugleichen oder Streitereien beizulegen.

Weiters kommt es zu einer Straffung des Marktes, weil die Zusammenlegung der Verwertungsgesellschaften forciert wird. Derzeit gibt es in einem so kleinen Land wie Österreich zwölf Verwertungsgesellschaften, die sich teilweise untereinander in den Haaren liegen, und da wird es eine Bereinigung geben.

Außerdem haben wir eine Rechtsbereinigung vorgenommen: Statt vier Gesetzen gibt es jetzt nur noch eines, nämlich das Verwertungsgesellschaftenrecht 2006, sodass auch diesbezüglich bessere Rechtsklarheit herrscht.

Zum Folgerecht möchte ich nur kurz auf die Einwände des Herrn Abgeordneten Zinggl Bedacht nehmen: Sie bemängeln, dass der Wert 3 000 € betragen muss, damit das Folgerecht eintritt. Herr Abgeordneter! Erstens einmal wollten wir das Folgerecht überhaupt nicht. Wir waren nicht begeistert vom Folgerecht und haben deshalb eine Minimalumsetzung vorgenommen. Es gab auch Bedenken, dass die Galerien, wenn der Wert zu hoch angesetzt wird, die Kunstwerke nicht mehr ankaufen, sondern nur in Kommission nehmen werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) Und wenn die Galerien die Kunstwerke in Kommission nehmen, dann haben die Künstler überhaupt nichts davon. Das war unsere Triebfeder, warum wir den Betrag von 3 000 € ange­nommen haben.

Noch einige Worte zum Urheberrechtsgesetz: Unser Anliegen war, die Film­schau­spieler besser zu stellen. Herr Abgeordneter Jarolim! Sie lehnen heute das Urheber­rechtsgesetz ab, weil angeblich zu wenig für die Filmschauspieler getan wird: Bereits im Jahr 1993 hat Abgeordnete Motter und im Jahr 1997 haben die Abgeord­neten Krüger und Ofner einen Antrag gestellt – wir waren damals in Opposition –, um eine Besserstellung der Filmschauspieler zu erreichen. Damals wurden diese Anträge abgelehnt, heute setzen wir aber endlich durch, dass die Filmschauspieler finanziell besser bedacht werden. Sie hätten also eigentlich allen Grund, dass Sie heute zustimmen, wurden Sie doch auch schon damals damit konfrontiert!

Diese Beteiligung der Filmschauspieler ist allerdings rechtlich gar nicht so leicht festzumachen, denn aufgeteilt werden kann ja nur das Kabelentgelt, und beim Kabelentgelt sind die Filmschauspieler nicht erfasst, weil sie nicht Urheber sind. Das ist wirklich eine sehr komplizierte Materie.

Ich habe während der Befassung mit dem Gesetz immer wieder gesagt, dass das ASVG nichts gegen das Urheberrechtsgesetz ist. Man weiß gar nicht, welche Gruppierungen dahinter stehen, die man aufs Erste gar nicht wahrnimmt, sondern erst auf Grund der vielen Eingaben, die man erhält, und jeder möchte am Kuchen teilhaben. – Das ist also wirklich eine sehr komplizierte Materie.

Es ist uns schließlich gelungen, eine Alternative zu schaffen, damit die Film­schau­spieler ebenfalls beteiligt werden, nämlich mit der Leerkassettenvergütung, und damit ist der lang ersehnte Wunsch der Filmschauspieler einigermaßen befriedigt.

Herr Abgeordneter Jarolim, Sie behaupten wieder einmal etwas Falsches, wenn Sie sagen, dass der Fonds für die notleidenden Künstler dadurch geschmälert wird. Das stimmt ganz einfach nicht! Bei der Leerkassettenvergütung gehen die finanziellen Mittel in einen Topf. 50 Prozent erhalten nach wie vor die notleidenden Künstler, und der


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andere Teil wird aufgeteilt, und da sind die Filmschauspieler jetzt mit dabei. Säen Sie also in dieser Materie, wo ohnehin so viele divergierende Interessen vorhanden sind, nicht noch weiter Unzufriedenheit! (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetz jetzt einige Kompromisse gefunden haben, so dass die Klagsfluten jetzt einmal ein Ende haben und einigermaßen Zufriedenheit herrscht. Ich glaube, es ist ein ganz guter Kompromiss getroffen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Spindelberger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.27.28

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute am Nachmittag schon von einigen Abgeordneten erwähnt wurde, dass sie auf den von Ihnen eingeschlagenen Kurs stolz sind, dann würde ich sagen: Schauen wir uns diesen Kurs einmal auch aus unserer Sicht an! Auch bei der Gesetzesvorlage, über die wir jetzt diskutieren, ist es nämlich ein Kurs, der die Einflussnahme der Sozialpartner zurückdrängt und – wie ich sagen möchte – auch die Konsumenten­rechte mit Füßen tritt.

Bisher haben alle Diskutanten nur über die Vorteile der Urheber und Künstler ge­sprochen. Frau Partik-Pablé! Wir sind uns über den Wert dieses Gesetzes wohl im Klaren, aber dieses Verwertungsgesellschaftenrecht berührt nicht nur die Interessen der UrheberInnen und die Interessen jener Unternehmer, die als Nutzer auftreten, sondern in einem nicht geringen Ausmaß auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Aber Sie stellen in Ihrer Politik immer nur die Unternehmens­interessen in den Vordergrund, aber gerade die Konsumenten brauchen doch Schutz!

Ich erkläre das an einem einfachen Beispiel: Europaweit und auch in Österreich sind bis heute die digitalen Rechte der Nutzer nicht geklärt. Wir alle haben schon oft legal ein Lied am PC heruntergeladen haben, aber trotzdem kommen wir dann in die Situation, auch bei gekauften CDs, dass es durch den Kopierschutz nicht möglich ist, Musik abzuspielen.

Die Industrie investiert sehr viel Geld und erklärt uns tagtäglich, was wir alles nicht tun dürfen. Aber es gibt keinen Hinweis darauf, wie wir das, wofür wir auch bezahlen, dementsprechend verwenden können. Es gibt auch schon genug Tests von der Arbeiterkammer: In 25 Prozent der Fälle hat es nicht funktioniert, wenn man versucht hat, Musik mit den Testgeräten abzuspielen. Frau Bundesministerin! Im Hinblick darauf sind wir gefordert, auf nationaler Ebene ein diesbezügliches Gesetz zu verabschieden. Es wäre höchste Zeit, Regeln für die Musikindustrie auf nationaler und europäischer Ebene zu erstellen.

Aber was tun Sie? Statt dass man wirklich auch die Konsumentenrechte endlich einmal stärkt, schaffen wir mit dieser Gesetzesvorlage einen Urheberrechtssenat, der künftig aus drei Richtern bestehen wird. Und die bisherige Schlichtungsstelle, die auch aus Vertretern der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer bestand, die sich für die Interessen der Konsumenten eingesetzt haben, ist jetzt weg. Dazu sage ich: Auf einen solchen Schritt, der die Mitwirkungsrechte der Konsumenten jetzt einschränkt bezie­hungsweise künftig ausschließt, kann ich verzichten! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

18.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Felzmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



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18.30.28

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass die SPÖ jetzt offenbar ihr Herz für die Kreativen, für die Künstler und für die Kreativwirtschaft entdeckt hat. (Abg. Gaál: Das hat sie seit Jahrzehnten!) Wunderbar! Noch wunder­barer wäre es aber, wenn Sie mitgehen und auch etwas dazu beitragen würden, hier eine sehr, sehr sinnvolle Gesetzesmaterie umzusetzen.

Sie haben es schon angesprochen: Ganz klare Verwertungs- und Urheberregelungen sind für die Kreativen von höchster Bedeutung, aber natürlich nicht nur für die Kreativen. Der Ablauf ist so, dass geistiges Eigentum, die Idee in Produkte und in Dienstleistungen eingebracht wird. Diese werden vermarktet, verkauft und konsumiert. Wir sprechen im Hinblick darauf von einer gesamten Wertschöpfungskette unseres Landes, die es hier zu beachten gilt. Umso wichtiger ist es, auch die Rahmen­bedingungen für alle Beteiligten an diesem Wertschöpfungsprozess zu untersuchen und mit diesem Gesetz einen Schritt in diese Richtung zu machen.

Faktum ist, dass dieses Gesetz im Jahr 1936 entstanden ist. Es musste modernisiert werden, denn mittlerweile hat sich das gesamte Wirtschaftsgefüge verändert, und alle Marktteilnehmer sind gefordert, einen neuen Weg einzuschlagen. Im Vorfeld hat eine sehr konstruktive Ausschusssitzung stattgefunden. Sie haben auch der Ausschuss­feststellung zugestimmt, daher bin ich jetzt umso mehr verwundert, dass das eine oder andere hier jetzt noch dreimal hinterfragt wird.

Der Senat wurde angesprochen: Wir alle wissen, dass das System, wie es vorher war, nicht so funktioniert hat, dass wirklich alle zufrieden waren. Der Senat wird nun schlanker und effizienter, und ich denke, auch das ist ein wichtiger Punkt.

Das Gesetz hat drei Grundziele verfolgt: Die Rechtszersplitterung sollte beseitigt werden, die Staatsaufsicht sollte neu strukturiert werden, und die Streitschlichtungs­mechanismen sollten ebenfalls neu strukturiert werden. Und ich denke, es ist gelun­gen, das formulierte Ziel zu erreichen, nämlich auf der einen Seite das OGH-Urteil umzusetzen und auf der anderen Seite auch den Filmschaffenden etwas zukommen zu lassen.

Das, was Sie hier formuliert haben, entspricht hingegen nicht den Tatsachen. Faktum ist, dass hier jetzt auch für Schauspieler ein neuer Zugang geschaffen wurde, der vorher in diesem Umfang nicht vorhanden war.

Ich bin überzeugt davon, dass der heutige Gesetzesbeschluss ein Beitrag zur Rechts­sicherheit ist und wesentliche Verbesserungen für die Verwertungsgesellschaften mit sich bringt. Er bringt aber auch Verbesserungen für die Kreativen, die nicht gegen­einander ausgespielt werden dürfen, denn die Kreativen wollen auch nicht immer nur Förderungen, sondern sie wollen Erfolg haben, und sie sind Teil des Wirtschafts­prozesses. (Beifall bei der ÖVP.)

18.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.33.54

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für unsere Ablehnung der Novellen zum Urheberrechts- und Verwertungsgesell­schaften­gesetz gibt es sehr gute Gründe, weil nämlich die Vorlagen ungenügend, mangelhaft und unausgewogen sind.

In Bezug auf die Urheberrechtsgesetz-Novelle sind sie deshalb ungenügend und man­gelhaft, weil sie der so genannten Folgerechtsrichtlinie der EU, die mit 1. Jänner 2006


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in Kraft tritt, hinsichtlich dem Schutzbedürfnis der Urheber in keiner Weise gerecht wird. Das geben Sie auch offen zu. Frau Partik-Pablé hat es hier gesagt. Und in den Erläuterungen steht auch in aller Offenheit, dass die ablehnende Haltung der österreichischen Bundesregierung dazu führen muss, dass der Entwurf die Umsetzung der Richtlinie auf möglichst niedrigem Schutzniveau vorschlägt.

Die Interessengemeinschaft der KünstlerInnen kritisiert, dass der Entwurf die An­spruchs­losigkeit des Gesetzgebers widerspiegelt. Ich würde jedoch meinen, dass das eine KünstlerInnenfeindlichkeit ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Geh! – Abg. Mag. Mol­terer: Geh bitte!) Das ist besonders gut auch daran abzulesen, dass Sie den Mindestverkaufspreis, für den die EU-Richtlinie eine Höchstgrenze von 3 000 € vorsieht, voll ausreizen. Der neue § 16b besagt, dass ein bildender Künstler bei Weiterveräußerung seines Werkes nach der ersten Veräußerung eine anteilsmäßige Vergütung am Verkauf nur dann erhält, wenn der Verkaufspreis zumindest 3 000 € beträgt. Und das ist doch eindeutig zu hoch! Es wurde heute schon angesprochen, dass der Verkaufspreis zeitgenössischer Kunst überwiegend unter diesem Preis liegt, was dazu führt, dass die meisten KünstlerInnen dann vom Folgerecht ausgeschlossen sind. Mir ist unverständlich, warum dieser Wert so hoch ist! Der Abänderungsantrag auf Herabsetzung auf 2 000 €, der hier vom Abgeordneten Zinggl gestellt wurde, ist ein Schritt, der eine Verbesserung darstellt.

Außerdem kommt es dadurch auch zu Wettbewerbsverzerrungen, denn glauben Sie, dass man, wenn man den höchsten Schwellenwert hat, EU-weit gleiche Wettbe­werbsbedingungen für KünstlerInnen gewährleisten kann? Ich glaube das nicht.

Ganz zum Schluss noch eine Bemerkung zur Vorgangsweise: Der Gesetzentwurf wurde am 11. Oktober zur Begutachtung ausgesandt. Am 15. November war das Ende der Begutachtungsfrist. Nun plötzlich geht es sich aber gar nicht mehr aus, dass auch eine Regierungsvorlage hier vorgelegt wird, denn das Gesetz muss ja mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Sie wissen allerdings bereits seit 1. Jänner 2001, dass die Richtlinie umgesetzt werden muss. In diesen vier Jahren ist aber nichts geschehen, und jetzt begnügen Sie sich mit einer Husch-Pfusch-Aktion, welche die bildenden Künstler übergeht. Die Künstlervereinigung, die größte Interessengemeinschaft, wurde nicht einmal zu einer Stellungnahme eingeladen, aber ich denke, dass Ihnen das wahrscheinlich auch nicht wichtig gewesen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ledolter. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.37.47

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novellierung wird eine Materie aufgearbeitet, die an sich durch Jahrzehnte nicht bearbeitet wurde und die an Komplexität nichts zu wünschen übrig lässt.

Nun ist die Regierung Schüssel prinzipiell damit angetreten, Reformstau aufzuarbeiten und Materien, die einer Anpassung an die Gegenwart bedürfen, entsprechend neu zu regeln, und auch in der Frage der Verwertungsgesellschaften und des Urheberrechts ist diese Regierung diesem erfolgreichen Prinzip treu geblieben. Die bisherige Regelung der Verwertungsgesellschaften war wenig flexibel und transparent und dieses Gesetz aus 1936 nicht wirklich tauglich, um allen Kunst- und Kulturschaffenden die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben. Mit der Novelle wird dieses Defizit behoben, und ich verstehe nicht wirklich, warum die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Partei keinen Versuch auslassen, eine Materie, die an sich recht ordentlich und zeitgemäß strukturiert ist, so schlecht zu reden!


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Meine Damen und Herren, Faktum ist: Mit den Verwertungsgesellschaften, der Zusam­mensetzung der Kommissionen und der Konstruktion als GesmbH statt als Verein wird dem Anspruch der Gegenwart Genüge getan. Mit den Urheberrechtsregelungen im Bereich Film wird dafür Sorge getragen, dass alle Gruppen, Schauspieler, Produzenten und Urheber, zu ihrem Recht kommen. Und damit wird ganz entgegen den Einwürfen des Kollegen Jarolim dafür Sorge getragen, dass auch die Künstler gewinnen.

Meine Damen und Herren, insgesamt ist es eine gute Regelung, ein wichtiger Schritt zur Neuordnung dieser schwierigen Materie und ein neuerlicher Erfolg für diese Regierung, um allen zu ihrem Recht zu verhelfen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden, in 1239 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel I § 13 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche bei Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel I § 13 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel I § 18 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über Artikel I § 21 Abs. 5 in der Fassung des Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.


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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Urheber­rechts­gesetz-Novelle 2005 in 1240 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel I §§ 16b und 38 sowie auf Artikel IV bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, es ist dies damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

18.44.4710. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 583/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wie­derkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staats­vertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005) (1241 d.B.)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen somit zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.45.23

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In der Geschichte der Zweiten Republik hat es zwölf Amnestiegesetze gegeben, das letzte 1995, dem fünf gleich lautende Anträge der Parlamentsfraktionen hier im Hause zugrunde lagen. Ich glaube, dass es uns allen gut angestanden wäre, in dem Jahr der Jubiläen, in dem wir gemeinsam 60 Jahre Frieden, 50 Jahre Freiheit und noch viele Jubiläen mehr gefeiert haben, gerade in solch einem Jahr ein Amnestiegesetz zu beschließen. Ich meine, das wäre auch eine Geste der Menschlichkeit gewesen.

Es wäre sicherlich neben dieser menschlichen Geste auch ganz pragmatisch für uns gewesen, geschätzte Frau Bundesministerin. Da wir in unseren Justizanstalten derzeit über 9 000 Insassen unterzubringen haben und wahrscheinlich um die 170 von der WB betroffen sein werden, werden wir in das neue Jahr mit einem Insassenstand gehen, der wieder um einige hundert höher als vor einem Jahr sein wird. Was das für unsere Justizanstalten und für das Personal in diesen Anstalten bedeutet, wissen, glaube ich, alle Insider. Ich meine daher, wenn man diesen Punkt von der Menschlichkeit her betrachtet, wäre es wirklich an der Zeit gewesen, auch heuer, im Jahr der Jubiläen, diese Amnestie zu beschließen. Ganz pragmatisch hätte es uns sicher auch in unseren Justizanstalten gut getan.

Vielleicht – allerdings glaube ich es nicht, aber vielleicht – gibt es noch eine Chance, dass Sie in den nächsten Minuten von Ihrer Meinung abrücken werden. Ich glaube, die Diskussion im Ausschuss hat es ja gezeigt: Ich finde keinen Ansatz, dies hier aus generalpräventiven Gründen abzulehnen. Probieren wir es gemeinsam, das Jahr der Jubiläen mit einem Amnestiegesetz abzuschließen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.47.59

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der Amnestieantrag von SPÖ und Grünen ist aus heutiger Sicht nach den Erfahrungen mit der Amnestie 1995 rechtsstaatlich höchst bedenklich. Die Amnestie 1995, welche damals im Parlament einstimmig beschlossen wurde, hat nämlich sehr negative Auswirkungen gezeigt. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist ja absurd!) Es ist daher nicht gerechtfertigt, im heurigen Gedenkjahr nochmals eine gleich lautende Amnestie einzubringen.

Herr Kollege Jarolim, die Frau Ministerin hat es im Justizausschuss deutlich aus­geführt. Durch die Amnestie 1995 haben Straffällige einen Rechtsanspruch bekom­men, und es kam nicht mehr auf die Individualprüfung an: Rechtsanspruch auf Straf­nachlass, Niederschlagung des Verfahrens und vorzeitige Entlassung. Die Straffälligen haben seit 1995 extensiv davon Gebrauch gemacht. Viele Verfahren wurden gar nicht eingeleitet beziehungsweise die Strafverfolgung eingestellt, über 10 000 rechtskräftige Urteile wurden nicht vollstreckt! Hier hat der Gesetzgeber mit einem Beschluss die


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Entscheidungen der unabhängigen Justiz außer Kraft gesetzt. Im Hinblick auf die Gewaltentrennung ist dies rechtsstaatlich höchst bedenklich!

Die negativsten Erfahrungen haben wir aber mit dem § 3 gemacht, der bedingten Nachsicht, also vorzeitigen Entlassung. Nach dem Begnadigungsrecht, wonach der Einzelfall geprüft wird, sind Rückfallstäter nicht begnadigungsfähig. Jedoch mit der Amnestie 1995 sind eine Fülle von Rückfallstätern vorzeitig entlassen worden, weil sie auf ihren Rechtsanspruch gepocht haben, und schon wieder straffällig geworden, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie eigentlich, ohne Amnestie, noch im Gefängnis hätten sitzen müssen.

Das heißt, es ist nicht gerechtfertigt, so großzügig die Gefängnistore zu öffnen! Das entspricht nicht dem Willen der Bevölkerung, es entspricht auch nicht unserem Willen, und es ist im Hinblick auf die Gewaltenteilung höchst problematisch. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Mag. Gastinger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.50.28

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Fekter hat bereits ausgeführt, dass ich im Justizausschuss sehr ausführlich dargelegt habe, was der Unterschied ist zwischen dem Gnadenwesen und dem Amnestiegesetz, wie es nunmehr hier vorliegt und wir es diskutieren. Ich darf dazu noch einmal darlegen, dass es im Bereich des Gnadenwesens um einen Hoheitsakt des Bundespräsidenten auf Vorschlag der Justizministerin geht. Hier gibt es keinen Rechtsanspruch auf Gnade. Ganz besonders wichtig ist im Bereich des Gnadenwesens auch der Aspekt, dass hier eine strenge Einzelfallbeurteilung erfolgt und jeweils der Einzelfall geprüft wird; zudem muss im Einzelfall auch noch ein spezieller Gnadengrund vorliegen.

Wir haben auf der anderen Seite im Bereich des Gnadenwesens auch die Möglichkeit, einen Gnadenerlass vorzunehmen. Das ist die Weihnachtsbegnadigung, die wir alljährlich machen; dieser Erlass ist auch dieses Jahr bereits draußen. Im Bereich des Gnadenwesens gibt es somit alljährlich eine Weihnachtsbegnadigung, aber die ist in keinem Fall so umfangreich, wie es die Amnestie wäre, die nunmehr vorgeschlagen wurde. Im Gegensatz dazu ist im Bereich der Amnestie vorgesehen, dass durch einen Beschluss des Nationalrates, also durch ein Gesetz, generell abstrakt definierte Gruppen von Rechtsbrechern bestimmte Begünstigungen gewährt bekommen sollen.

Wichtig ist – und das hat die Frau Abgeordnete ganz richtig dargelegt –, dass im Bereich des Amnestiewesens die Begünstigten praktisch einen durchsetzbaren Rechts­anspruch haben und dass der Vollzug der Amnestie den Gerichten zukommt, wogegen im Bereich des Gnadenwesens in Abstimmung mit dem Herrn Bundes­präsidenten vorgegangen wird, der die letzte Entscheidung über den einzelnen Gnadenfall trifft. Hier ist es jedoch anders, hier sind es die Strafgerichte.

Unsere Erfahrungen mit den Amnestiebegünstigungen in den letzten 30 Jahren waren unterschiedlich. So hat die Amnestie 1975 lediglich im untersten Strafbereich und bei relativ niedrigen Vorstrafenbelastungen die Begünstigungen vorgesehen. Die Amnestie 1985 war noch strenger. Aber die Amnestie 1995, die die Vorlage für den nun hier debattierten Gesetzesvorschlag bildet, war sehr großzügig ausgelegt.

Das Modell hat hier drei Aspekte vorgesehen – das ist auch der Gegenstand dieser heutigen Verhandlung –, wonach auf der einen Seite im § 1 eine Einstellung von Strafverfahren vorgesehen war. Ganz generell ist es hier ein Problem, dass wir


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statistisches Zahlenmaterial, gerade was Teile dieser Amnestie 1995 betroffen hat, bei den Gerichten bis dato nicht erhoben haben. Es wäre nur im Einzelfall möglich, dies nachträglich zu erheben, was natürlich auf der Basis von statistischem Zahlenmaterial gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt. So wurde mir zum Beispiel bezüglich § 1 von meinen Mitarbeitern, die damit gearbeitet haben, mitgeteilt, dass hiervon sehr wenige Verfahren betroffen waren, sodass diese Bestimmung nicht wirklich gegriffen hat.

Ganz anders hat es im Hinblick auf § 2 ausgesehen. Dieser § 2 sieht vor, dass eine Strafnachsicht eintreten soll. Da ist es uns möglich gewesen, anhand von Schätzungen des Strafregisteramtes eine Einschätzung vorzunehmen. Das müssen Sie sich so vorstellen, dass sämtliche Verurteilungen im Strafregisteramt eingetragen sind und dort dann „nicht vollstreckt“ angemerkt ist, sodass es uns möglich ist, dies nach­zuvollziehen. Hier wissen wir, dass wir zirka 10 000 Fälle hatten, die unter die Amnestie 1995 gefallen sind, wobei hiervon auf der einen Seite auch sehr viele Geldstrafen betroffen waren. Auf der anderen Seite hat es sich vielfach um ausländische Straftäter gehandelt. Es waren teilweise deutsche Staatsbürger oder Personen aus Ex-Jugoslawien, soweit wir Kenntnis davon erlangt haben, sodass wir mit diesem Amnestiegesetz eine Bevölkerungsgruppe begünstigt haben, die nicht ein­mal österreichische Staatsbürger waren.

Besonders schlechte Erfahrungen – und auch darauf hat die Frau Abgeordnete schon hingewiesen – haben wir im Bereich der bedingten Nachsicht eines Teiles einer Strafe gemacht. Diese bedingte Strafnachsicht wurde, entgegen der üblichen Praxis in Österreich, ohne Rücksicht auf die Persönlichkeit des Strafgefangenen erteilt. Hier haben wir wirklich auch Rückfallstäter praktisch bedingt in die Strafe entlassen.

Auch ich sehe es rechtspolitisch als sehr problematisch an, wenn der Nationalrat durch ein Gesetzesvorhaben 10 000 rechtskräftige Urteile – es sind gesicherte 10 000 Fälle – mit einem Schlag außer Kraft setzt. Das ist für mich auch rechtsstaatlich, insbesondere im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltentrennung, wirklich eine bedenkliche Entwicklung. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.) Daher ist dies auch aus meiner Sicht als Justizministerin nicht der richtige Weg.

Herr Abgeordneter Pendl hat die Situation in den überfüllten Justizanstalten ange­sprochen. Wir kennen dieses Problem, wir alle wissen, dass dies ein Problem ist. Wir arbeiten in verschiedenen Bereichen an einer Lösung dieses Problems. Aber mein Weg ist sicherlich nicht derjenige, dass ich die österreichischen Gefängnisse im Wege einer Amnestie leeren möchte. Das ist nicht der Weg, den ich gehen werde, sondern mein Weg ist der, dass wir uns im Bereich des Electronic Monitorings und im Bereich von gemeinnütziger Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen etwas überlegen werden, dass wir aber auf der anderen Seite auch dafür Sorge tragen werden, dass wir durch eine Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung ganz wesentliche Aspekte in der Straffung des Strafvollzuges tatsächlich umsetzen wollen, um die Arbeit in den Justizanstalten zielführend und effizient zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.56.58

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Ich bin froh, dass Sie sich vor mir zu Wort gemeldet haben, weil mir das jetzt Gelegenheit gibt, ein paar Dinge sozusagen zu klären beziehungsweise einzumahnen, dass ich mir – bitte verzeihen Sie oder erlauben Sie mir, das zu sagen – ein wenig präzisere Angaben einer Bundesministerin erwartet


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hätte, die ein Gesetz, das die Opposition hier vorgelegt hat und das im Wortlaut dem entspricht, was vor zehn Jahren einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, quasi in Bausch und Bogen ablehnt und dann von Schätzungen spricht.

Frau Bundesministerin, wenn Sie sagen, es gibt die Schätzung nach dem Straf­register, dass es rund 10 000 Fälle betroffen hätte, dann heißt „Schätzung“ was? Dass es 9 999 waren? Oder dass es geschätzt vielleicht auch nur 2 000 gewesen sein können? – Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert, und ich bin ziemlich erstaunt und verwundert darüber, dass Sie jetzt die Chuzpe haben, in der Diskussion im Plenum des Nationalrates wieder mit Schätzziffern zu kommen, Frau Bundesministerin.

Es ist ein bisschen billig – jetzt im wahrsten Sinn des Wortes –, Dinge, die der Hohe Nationalrat vor zehn Jahren einstimmig beschlossen hat (Abg. Amon: Und was schätzen Sie?), sozusagen von der Administrativ- oder Exekutivseite hinter uns quasi als Fehlentscheidungen des Nationalrates zu beurteilen und dies dann nicht belegen zu können. Um welche Rückfallstäter geht es? Kennen Sie sie? Wie viele sind es? Was haben sie nachher angestellt? Was ist der österreichischen Bevölkerung passiert? – Wenn man so etwas in den Raum stellt, dann erwarte ich mir von der Ministerin, dass sie das auch belegt. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt möchte ich den Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat sagen, warum dieser Entwurf vorgelegt wurde. Dieser Entwurf sagt – und hier steht es explizit drin –, er orientiert sich an der Amnestie 1995. Dieser Entwurf ist ja so etwas wie eine Vorleistung für das Fehlen eines Entwurfes von Seiten des Ministeriums respektive der Regierungsparteien gewesen.

Es ist nicht die Aufgabe der Opposition, hier Entwürfe für Gesetze einzubringen. Wir haben ein Initiativrecht, aber ich wäre doch nie im Leben auf die Idee gekommen, dass nach einem Gesetz zu „50 Jahre Zweite Republik“ und „40 Jahre Staatsvertrag“ – wobei der Staatsvertrag damals gar nicht erwähnt wurde, sondern da ging es vor allem um den österreichischen Beitritt zur Europäischen Union – und dieser einstimmig beschlossenen Amnestie die Opposition in Vorlage treten muss, damit überhaupt eine Diskussion entsteht. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Sie einen Entwurf bringen werden, und zwar einen Entwurf, der auch der heutigen Situation entspricht.

Hier in dem oppositionellen Entwurf, der von den Grünen ausgearbeitet wurde, steht das auch drinnen. Ich lese es Ihnen vor: „Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Bereitschaft der EinbringerInnen zu und der Notwendigkeit von weiteren Parteien­gesprächen hinweisen. Insbesondere besteht hinsichtlich einiger Fragen noch besonderer Diskussionsbedarf: ...“

Allein Sie haben uns ja nie Gelegenheit gegeben, darüber zu diskutieren, sondern mit Beginn des Gedenkjahres wurde von der FPÖ – damals gab es noch kein BZÖ; so ändern sich die Zeiten – verkündet: keine Amnestie im Gedenk- und Bedenkjahr. Was kümmern uns 60 Jahre Republik, was kümmert uns eine Tradition, die das Hohe Haus aufgebaut hat?! Jetzt ist Rechtspopulismus angesagt, und jetzt zeigen wir, wer im wahrsten Sinne des Wortes der Herr im Haus ist. (Abg. Scheibner: Rechtsstaat, Frau Kollegin, Rechtsstaat!)

Meine Damen und Herren! Mitnichten gehen Schwerverbrecher aus dem Gefängnis, wenn es Amnestien gibt. Da müsste Österreich ja 1995 im Chaos versunken sein, wären da alle Schwerverbrecher plötzlich aus Stein, aus Garsten und aus der Karlau rausspaziert. Ich habe nie solches vernommen, Frau Bundesministerin, Sie offen­sichtlich auch nicht, sonst hätten Sie es heute belegt. Die Freiheitliche Partei wäre die Erste, die kommen würde mit Zeitungsmeldungen, in denen steht: Hohes Haus amnestiert, und jetzt stellt dieser Schwerverbrecher wieder etwas an.


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Das wollte ich Ihnen im wahrsten Sinne des Wortes ins Stammbuch geschrieben haben, damit Sie merken, dass wir uns auch erlauben, Wertschätzung für die Arbeit, die die Opposition hier leistet, von Ihnen einzufordern, und das ist mir ein bisschen zu dürftig.

So und jetzt noch zwei Fakten zu dieser Frage. Ich würde wahnsinnig gerne eine Diskussion über das Gnaden- oder Amnestierecht hier führen. Nur wer führt die? – Zehn Jahre lang habe ich nichts gehört, dass es eigentlich etwas Anachronistisches ist, Amnestien zu machen, und dass man das alles irgendwie in Frage stellt, so wie heute die Vorsitzende des Justizausschusses. Zehn Jahre Schweigen. Ich kenne zahlreiche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die ihre Klienten vertreten und – das ist ja nicht illegitim – auf die Tradition des Gesetzgebers, was Amnestien betrifft, vertrauen, so wie es ja vielfach passiert im Zusammenhang mit der Weihnachtsbegnadigung. Sie wissen ganz genau, Frau Bundesministerin, dass man dann, wenn man – ich sage es jetzt ganz banal – in den Häfen geht, von der Weihnachtsamnestie betroffen ist. Das ist ja nichts Schlechtes, bitte, das ist gar nichts Schlechtes. Und das stellen Sie weder ab, noch kritisieren Sie es, sondern Sie gehen dann ja bei Ihren Begnadigungen, bei den Vorschlägen an den Herrn Bundespräsidenten genau so vor.

Ich möchte nicht, dass hier mit zwei Zungen gesprochen wird, dass die Praxis, die Sie dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, in der Realität eine andere ist als das, was Sie jetzt an verbalem Rechtspopulismus hier im Hohen Haus, quasi für die Öffent­lichkeit, von sich geben. Von einer Justizministerin, die die dritte Staatsgewalt hier sozusagen repräsentiert und vertritt, erwarte ich mir, Frau Bundesministerin, Lauterkeit, ja die fordere ich von Ihnen ein.

So wie heute schon einmal gesagt im Zusammenhang mit den Opfern des National­sozialismus, wo Sie die Lücken beim Wiedererlangen der Staatsbürgerschaft nicht schließen wollen, kann ich auch in diesem Fall nur sagen: Auch im Justizbereich gibt es vielleicht welche, die sich Gedanken machen. Taten werden keine gesetzt im Gedankenjahr. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.03.40

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Stoisits, ich habe Ihnen heute schon in einem anderen Zusammenhang vorgeworfen, dass Ihre Anträge absurd oder weltfremd sind. Zu den Anträgen, die Sie heute stellen, beziehungsweise zum gegenständlichen Antrag möchte ich eigentlich das sagen, was Sie Herrn Kollegen Lopatka vorgeworfen haben: Dieser Antrag ist gefährlich, und zwar gefährlich für die österreichische Bevölkerung, weil Sie nichts anderes wollen, als gerichtlich Verurteilte, Kriminelle aus der Haft zu entlassen. Sie wollen Strafverfahren einstellen und von Richtern verhängte Strafen verkürzen. Und das sind nicht nur Kleinkriminelle, die Frau Stoisits ... (Abg. Mag. Stoisits: Mit Ihrer Stimme wurde vor zehn Jahren das Gesetz beschlossen!) – Sie haben so lange mit schriller Stimme geredet, jetzt lassen Sie mich einmal reden, Frau Abgeordnete! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) – Sie wollen nicht nur Kleinkriminelle amnestieren, sondern darunter befinden sich auch Drogendealer, Kindesmisshandler, Einbruchsdiebe, das alles ist dabei. (Abg. Öllinger: Warum haben Sie vor zehn Jahren für dieses Gesetz gestimmt?) Es ist schon angeschnitten worden: 10 000 Fälle würden davon betroffen sein.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, Sie scheuen nicht davor zurück, richterliche Urteile mit einem Federstrich zunichte machen zu wollen. Nein, Frau Stoisits, da tun wir nicht mit! Dazu können Sie meine Fraktion nicht gewinnen!

Wenn Sie sagen, dass vor zehn Jahren auch eine Amnestie beschlossen worden ist, dann muss ich dem entgegenhalten: Damals war die Kriminalität viel niedriger als heute. Bei jeder Gelegenheit beklagen Sie, dass die Kriminalität hoch ist, und dann wollen Sie die Kriminellen aus den Gefängnissen entlassen oder Strafverfahren einstellen. Das können Sie doch der Bevölkerung überhaupt nicht klarmachen oder ihr eine solche Idee nahe bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist ja auch absurd, dass Sie das Ereignis 50 Jahre Staatsvertrag zum Anlass für eine solche Amnestie nehmen wollen. Ein Gedenkjahr, in dem etwas gedacht wird, was zum Wohle Österreichs geschehen ist, wollen Sie ummünzen zu einer Wohltat für Menschen, die Österreich und den Österreichern nur geschadet haben. (Abg. Öllinger: Wie war das mit Pretterebner?) Das ist doch wirklich absurd, Frau Abgeordnete! Das versteht keiner. (Abg. Öllinger: Bei Pretterebner aber schon?) – Was hat Pretterebner damit zu tun, Herr Abgeordneter Öllinger? Das hat doch mit der Amnestie überhaupt nichts zu tun!

Jedenfalls ist das ein völlig falsches Zeichen. In einer Zeit, in der die Kriminalität ungeheuer gestiegen ist, in der die Täter ungeheuer brutal sind, wollen Sie ein solches Zeichen setzen, Frau Abgeordnete Stoisits. Ich kann Ihren Gedankengang überhaupt nicht nachvollziehen und meine Fraktion auch nicht. Bei jeder Gelegenheit betonen Sie: Wir müssen etwas für die Bevölkerung tun, und ich bin ja als Politikerin da, um für die Bevölkerung tätig zu sein. – Aber da denken Sie überhaupt nicht an die Bevölkerung, da ist Ihnen die Bevölkerung völlig egal!

Finden Sie einen Täter, einen Kriminellen, der ein altes Muatterl niederhaut, das bei der Bank sein Geld holt, der sich in die Wohnung von Leuten einschleicht, schützenswert, Frau Abgeordnete? Halten Sie es für richtig, dass man solche Leute früher aus der Haft entlässt, als der Richter es festgesetzt hat? – Ich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Wir auch nicht!)

Ich würde Ihnen raten, dass Sie auch im Strafrechtsbereich an die Bevölkerung denken und dass Sie da nicht ganz leichtfertig über die Bedürfnisse der Bevölkerung hinweggehen. (Abg. Öllinger: Sie waren doch auch einmal dafür!)

Es wurde hier von den vollen Gefängnissen gesprochen. Also das kann wirklich kein Grund sein, dass wir jetzt amnestieren, legalisieren, die Türen öffnen und sagen: Na ja, es ist eigentlich eh alles Wurscht, was der Richter an Strafen verhängt hat, setzen wir uns darüber hinweg, amnestieren wir alles! (Abg. Öllinger: Wer will denn das?) – Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wollen wir nicht! Gnadenrecht ja, mit individueller Prüfung durch einen Akt des Bundespräsidenten, aber ein Amnestiegesetz lehnen wir ab. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.08.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Justizminister! Herr Staatssekretär! Ich möchte folgenden Antrag einbringen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, KollegInnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organi­sationsstruktur und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungs­agenden und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;

2. dem Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erforder­lichen Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und

3. die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung rasch in Angriff zu nehmen und bis Herbst 2006 umzusetzen.“

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Der Antrag ist aber nicht von Ihnen!)

19.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Scheuch eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 583/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005) (1241 d.B.)

betreffend Änderung der Organisation der Strafvollzugsverwaltung

Die Antragstellerinnen sind nicht der Ansicht, dass die Probleme des hohen Häftlings­standes in den österreichischen Strafvollzugsanstalten durch Maßnahmen wie eine undifferenzierte Amnestie gelöst werden sollen. Vielmehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um durch organisatorische Maßnahmen die Funktionsfähigkeit und Qualität des Strafvollzuges nicht nur sicherzustellen, sondern zu verbessern und damit hohe Häftlingszahlen verkraftbar zu machen.


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Die derzeitige Aufgabenverteilung in der Verwaltungsstruktur des Strafvollzuges wird von allen Betroffenen als unbefriedigend kritisiert. Insbesondere wird die Zersplitterung der Zuständigkeiten (mehrere Sektionen und Abteilungen im Bundesministerium für Justiz, Oberlandesgerichte, Justizanstalten) als hinderlich empfunden. Die Bundes­ministerin für Justiz hat daher die Initiative ergriffen, um im Interesse eines möglichst effizienten und effektiven Einsatzes der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen, aber auch der Zufriedenheit der Mitarbeiter die Strafvollzugsverwaltung neu zu organisieren.

Angestrebt werden:

eine Bündelung der Verwaltungsaufgaben im Strafvollzug bei einer österreichweit tätigen Verwaltungseinheit (insbesondere für die Fach- und Dienstaufsicht),

eine Reduktion der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Justiz auf Steuerungs­agenden und die Funktion als oberste Dienstbehörde,

eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Erweiterung der Selbstverwaltung der Strafvollzugsanstalten,

klare Schnittstellen und Verantwortlichkeiten,

kurze Entscheidungswege,

ein interdisziplinärer Ansatz sowohl bei der Erarbeitung der Neuorganisation als auch im Strafvollzug selbst,

die volle Durchlässigkeit der Strafvollzugsverwaltung für Strafvollzugsbedienstete (keine „gläserne Decke“) und damit eine Stärkung der eigenständigen Identität des Strafvollzuges sowie

ein effizienterer und effektiverer Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Strafvollzugs.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organi­sationsstruktur und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungs­agenden und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;

2. dem Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erfor­derlichen Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und


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3. die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung rasch in Angriff zu nehmen und bis zum Herbst 2006 umzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet, und es wünscht auch der Herr Berichterstatter kein Schlusswort. Daher ist die Debatte geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1241 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Organisation der Strafvollzugsverwaltung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 157.) (Abg. Öllinger: Das ist ein so genannter Selbständiger Überfallsantrag!)

19.10.3411. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsverfahrens­ge­setz 1984, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertrags­lehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrer­gesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplan­ge­setz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005) (1243 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.11.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, grüß Gott! (Abg. Großruck: Warum halten Sie eigentlich nicht alle Reden auf einmal?) Herr Staatssekretär Morak, das Dienstrecht (die Rednerin lacht) – entschuldigen Sie, das hat nichts mit Ihnen zu tun, aber es erweckt eine gewisse Heiterkeit, weil ich mir vorstelle, wie ein Burgschauspieler und das Dienstrecht zusammengehen. Eigentlich habe ich erwartet, dass Herr Staatssekretär Finz kommt. (Abg. Scheibner: Das ist das Subsidiaritätsprinzip!)


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Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass die Grünen einen Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht haben – jetzt schaue ich zu meinem obersten Gewerkschafter –, weil der Gehaltsabschluss für die Beamtinnen und Beamten unsere Zustimmung findet. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb haben wir einen Antrag auf getrennte Abstimmung zu diesem wirklich umfangreichen Paket eingebracht, denn da geht es nicht nur um das Dienstrecht, sondern da geht es um zahlreiche Gesetze, die hier geändert werden.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung deutet darauf hin, dass das Gesamtpaket nicht unsere Zustimmung findet. Das Gesamtpaket ist ja die Folge von Gesetzes­beschlüssen des Nationalrates – so dick sind die Gesetze; ich habe es oben liegen – und Ursache von zahlreichen organisatorischen und auch inhaltlichen Änderungen in verschiedenen Bereichen. Wir sind hier bei der Beschlussfassung von Dienstrechts-Novellen konsequent und sagen, dass bei Bestimmungen, die der Gesetzgeber dem Hohen Haus vorlegt und die nicht die Zustimmung der grünen Fraktion finden, konsequenterweise auch die organisatorische und dienstrechtliche Umsetzung nicht unsere Zustimmung findet. Diese Konsequenz ist in meinen Augen völlig logisch.

Deshalb werden wir uns in zweiter Lesung sozusagen symbolisch für den Gehalts­abschluss bedanken, wobei ich es der Phantasie jeder und jedes Einzelnen überlasse, das Motiv dafür herauszufinden, warum dieser heuer so gut gelungen ist. (Abg. Großruck: Weil Sie einen hervorragenden Vorsitzenden haben – einen Kämpfer!) Ich nenne nur 2006 als Stichwort.

Das kommt ja im Übrigen auch den Politikerinnen und Politikern zugute. (Abg. Großruck: Das hat nichts damit zu tun!) – Doch, die werden mit einberechnet, das ist ein Median. (Abg. Großruck: Die sind an die Pensionen gebunden!) – Nein, das hat nichts mit den Pensionen zu tun, das ist der Gehaltsabschluss. (Abg. Großruck: Die Erhöhung ist an die Pension gebunden!) – Aha, okay. Danke für die Aufklärung. Ich habe, skeptisch wie ich bin, auch an Eigeninteressen, die möglicherweise auch ein Motiv sein könnten, gedacht. Danke für die Aufklärung. (Abg. Brosz: Heuer kommt der Nikolo und nächstes Jahr kommt dann der Krampus!)

Wir können dieser umfangreichen Dienstrechts-Novelle trotz des positiven Gehalts­abschlusses für die Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten hier unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neugebauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.45

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Meine sehr geehrten KollegInnen! Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Die Materien zur 2. Dienst­rechts-Novelle dieses Kalenderjahres – das ist das Ergebnis der Sozialpartner­verhandlungen meiner Gewerkschaft mit der Bundesregierung – kann man schwer­punktmäßig in fünf Bereiche teilen.

Es orientieren sich wesentliche Maßnahmen an den Familien, wie etwa die verbesserte Inanspruchnahme der Pflegefreistellung und Familienhospizkarenz.

Wir reagieren auf die Beschlüsse, die wir im Zusammenhang mit der Erhaltung von Schulstandorten im Bildungswesen gefasst haben. Wir haben auf der Tagesordnung der morgigen Plenarsitzung die Frage der Einrichtung Pädagogischer Hochschulen, die Bündelung von Pädagogischen Akademien und Instituten, also Stätten der Fort- und


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Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 190

Ausbildung in Konzentration. Das hat Folgewirkungen dienstrechtlicher Art auf ver­schiedene Funktionsträger. Hier gehen wir sehr konsistent vor.

Wir orientieren uns in einem dritten Punkt an der Verbesserung für unsere Exekutiv­beamten. Wir weiten nämlich die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleis­tungs­gesetzes im Zusammenhang mit gerichtlicher Geltendmachung von Schmerzens­geld und Verdienstentgang aus.

Ein vierter Punkt – das hat ja im Ausschuss zu einer unterschiedlichen Sichtweise geführt – ist folgendes Angebot: So wie man im privaten Bereich e-card oder Banko­matkarte mit Bürgerkartenservicefunktion ausstatten kann, wird es auch das Angebot geben, Dienstausweise mit personenbezogenen Daten entsprechend zu bestücken. Uns ist bewusst, dass man in einem solchen Fall zumindest theoretisch jeden Schritt des öffentlich Bediensteten nachvollziehen kann. Dem wird insofern ein Riegel vor­geschoben, als wir verbindlich vereinbart haben – und die Gespräche mit der Bundes­regierung sind bereits angelaufen –, dass diese Bürgerkartenfunktion nicht nur ohne Zusatzkosten für die Bediensteten zur Verfügung gestellt wird, sondern dass sie auch nicht genutzt werden muss. Es liegt also im freiwilligen Ermessen des Bediensteten, diese Bürgerkartenfunktion zu nutzen. Wir sind dabei, in einer Rahmenvereinbarung mit der Bundesregierung für alle Ressorts verbindliche Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten im öffentlichen Dienst zu verhandeln.

Ich möchte fünftens und letztens, Frau Präsidentin, gemeinsam mit dem Kollegen Fauland einen Abänderungsantrag einbringen, der insgesamt 30 Seiten und einige hundert Zahlen umfasst. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Abschluss für die Bundesbediensteten, Landesbediensteten und Gemeindebediensteten, deren Bezüge um 2,7 Prozent valorisiert werden sollen. Ich bitte Sie, dass ich von der Verlesung dieses Konvoluts Abstand nehmen darf.

Wir haben uns wie immer, um allen Gerüchten vorzubeugen, Frau Kollegin Stoisits, an den Parametern Inflation und Wirtschaftswachstum orientiert. Wir beschließen das heute für die Bundesbediensteten und Landeslehrer. Der Präsident des Gemeinde­bundes hat seine Zustimmung für seine Gebietskörperschaften gegeben. Ich gehe davon aus, dass auch die Länder – und hier wende ich mich insbesondere an das Bundesland Steiermark – diesen Gehaltsabschluss von 2,7 Prozent entsprechend nachvollziehen. Von der Kollegenschaft ist dieser Abschluss sehr positiv aufgenommen worden.

Ich möchte an dieser Stelle sehr, sehr herzlich dafür danken, was öffentliche Dienste insgesamt leisten. Ich verweise auf eine große Tagung, Ministerkonferenz, die in letzter Zeit, nämlich am 24. und 25. November, in Manchester stattgefunden hat. Österreich leistet, was seine Professionalität im e-Government, im elektronischen Akt betrifft – ich verweise insbesondere auch auf dieses Haus –, Hervorragendes und ist dafür auch ausgezeichnet worden.

Herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit der öffentlich Bediensteten im Bund, in den Ländern und Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Neugebauer eingebrachte Antrag der Abgeordneten Neugebauer, Fau­land und KollegInnen entsprechend eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist, auch schriftlich vorliegt und auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht damit auch mit in Verhandlung. Im Übrigen wird dieser Antrag dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.


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Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 191

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Fauland und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Verfassungsausschusses (1243 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1190 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebedienste­ten-Hilfeleistungsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungs­gesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 werden nach Z 7 folgende Z 7a bis 7q eingefügt:

„7a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

 

A 1

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

 

Euro

 1

1 891,7

1 484,3

1 336,3

1 311,6

1 286,9

1 262,4

1 237,7

 2

1 891,7

1 524,3

1 369,2

1 336,6

1 309,1

1 280,3

1 251,2

 3

1 891,7

1 564,2

1 402,1

1 361,4

1 331,3

1 298,0

1 265,0

 4

1 957,8

1 604,9

1 435,1

1 386,5

1 353,6

1 316,1

1 278,5

 5

2 023,1

1 645,8

1 467,9

1 411,3

1 375,8

1 333,9

1 292,1

 6

2 117,4

1 686,7

1 500,9

1 436,2

1 398,1

1 351,6

1 305,8

 7

2 275,2

1 728,3

1 533,8

1 461,0

1 422,2

1 369,4

1 319,3

 8

2 433,8

1 850,0

1 576,5

1 486,1

1 446,2

1 387,2

1 332,7

 9

2 592,0

1 971,9

1 620,1

1 510,9

1 470,2

1 405,0

1 346,6

10

2 750,1

2 093,1

1 663,7

1 537,5

1 494,2

1 423,7

1 360,2

11

2 908,3

2 214,1

1 707,7

1 563,9

1 518,1

1 442,3

1 373,9

12

3 066,5

2 334,6

1 752,1

1 590,8

1 542,5

1 461,0

1 388,3

13

3 224,8

2 468,5

1 804,1

1 617,9

1 566,4

1 479,7

1 403,0

14

3 383,0

2 602,4

1 856,2

1 644,8

1 595,2

1 498,4

1 417,5

15

3 541,1

2 686,0

1 920,9

1 672,0

1 624,3

1 517,0

1 432,3

16

3 699,6

2 770,0

1 985,2

1 732,4

1 688,9

1 536,6

1 446,7

17

3 857,7

2 853,9

2 052,6

1 793,0

1 754,4

1 556,2

1 461,4

18

4 016,5

2 937,7

2 119,3

1 853,7

1 819,8

1 575,8

1 476,0

19

4 236,1

3 121,3

2 186,3

1 877,9

1 844,5

1 595,9

1 490,6


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 192

7b. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

A 1

1

45,7

137,0

255,7

292,2

2

228,2

365,2

821,8

1 369,7

3

246,7

451,9

989,9

1 638,3

4

262,9

575,3

1 077,2

1 727,8

5

604,3

1 061,8

1 895,6

2 582,7

6

728,2

1 227,2

2 077,5

2 747,9

A 2

1

27,4

45,7

63,9

82,3

2

45,7

73,0

91,4

137,0

3

155,3

219,2

319,5

639,3

4

200,9

274,0

456,6

821,8

5

246,7

319,5

547,9

958,7

6

274,0

365,2

639,3

1 077,4

7

319,5

456,6

730,4

1 187,0

8

643,9

858,8

1 288,3

1 803,6

A 3

1

27,4

36,6

45,7

54,7

2

45,7

59,4

73,0

91,4

3

73,0

109,6

182,6

319,5

4

100,3

137,0

228,2

365,2

5

137,0

182,6

274,0

410,9

6

182,6

228,2

319,5

456,6

7

228,2

274,0

383,4

502,3

8

274,0

365,2

456,6

547,9

A 4

1

22,8

27,4

32,0

36,6

2

45,7

73,0

109,6

182,6

A 5

1

22,8

27,4

32,0

36,6

2

32,0

41,1

50,3

59,4

7c. In § 30 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Beamte der Funktionsgruppen 5 und 6 der Verwendungsgruppe A 1 und der Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe A 2 können durch schriftliche Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 4 für ein Kalenderjahr ausschließen. Eine solche schrift­liche Erklärung ist rechtsunwirksam, wenn ihr eine Bedingung beigefügt wird, und ist bis zum 31. Dezember des Vorjahres abzugeben. Hat der Beamte eine solche schriftliche Erklärung abgegeben, so reduziert sich seine Funktionszulage um 30,89% für das Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wurde.“

7d. § 31 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Beamte

1. in der Funktionsgruppe 7

a) für die ersten fünf Jahre           7 131,4 €,

b) ab dem sechsten Jahr             7 558,7 €,

2. in der Funktionsgruppe 8

a) für die ersten fünf Jahre           7 637,7 €,

b) ab dem sechsten Jahr             8 065,0 €,


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129. Sitzung / Seite 193

3. in der Funktionsgruppe 9

a) für die ersten fünf Jahre           8 065,0 €,

b) ab dem sechsten Jahr             8 658,8 €.“

7e. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „84,6 €“ durch den Betrag „86,9 €“ ersetzt.

7f. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a) der Betrag „8,7 €“ durch den Betrag „8,9 €“,

b) in Z 1 lit. b) der Betrag „17,1 €“ durch den Betrag „17,6 €“,

c) in Z 2 der Betrag „145,5 €“ durch den Betrag „149,4 €“,

d) in Z 3 der Betrag „248,0 €“ durch den Betrag „254,7 €“,

e) in Z 4 der Betrag „342,2 €“ durch den Betrag „351,4 €“,

f) in Z 5 der Betrag „320,7 €“ durch den Betrag „329,4 €“ und

g) in Z 6 der Betrag „269,5 €“ durch den Betrag „76,8 €“.

7g. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „316,3 €“ durch den Betrag „324,8 €“ und der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „444,0 €“ ersetzt.

7h. § 42 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt des Staatsanwaltes wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

St 1

St 2

St 3

stufe

Euro

1

3 290,9

--

--

2

3 749,0

--

--

3

4 165,2

--

--

4

4 581,5

4 889,5

--

5

4 997,9

5 389,2

6 554,7

6

5 372,4

5 888,7

7 137,7

7

5 663,9

6 388,4

7 720,6

8

5 913,8

6 846,3

8 658,8

Ein festes Gehalt gebührt dem Leiter der Generalprokuratur im Ausmaß von 9 742,2 €.“

7i. In § 44 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „218,9 €“ durch den Betrag „224,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „275,6 €“ durch den Betrag „283,0 €“,

c) in Z 3 der Betrag „575,6 €“ durch den Betrag „591,1 €“,

d) in Z 4 der Betrag „762,0 €“ durch den Betrag „782,6 €“,

e) in Z 5 der Betrag „948,5 €“ durch den Betrag „974,1 €“,

f) in Z 6 der Betrag „697,3 €“ durch den Betrag „716,1 €“,

g) in Z 7 der Betrag „89,3 €“ durch den Betrag „91,7 €“ und

h) in Z 8 der Betrag „251,5 €“ durch den Betrag „258,3 €“.


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129. Sitzung / Seite 194

7j. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-stufe

für

 

Universitäts-professoren (§ 21 UOG 1993, § 22 KUOG)

Außerordent-liche Universitäts-professoren

Ordentliche Universitäts-professoren

 

Euro

 1

3 117,4

2 770,8

3 619,1

 2

3 271,7

2 857,5

3 793,0

 3

3 445,1

2 943,8

3 966,9

 4

3 619,1

3 030,5

4 140,6

 5

3 793,0

3 117,4

4 371,8

 6

3 966,9

3 271,7

4 605,1

 7

4 140,6

3 445,1

4 908,1

 8

4 371,8

3 619,1

5 211,6

 9

4 605,1

3 793,0

5 514,7

10

4 908,1

3 966,9

5 818,3

11

5 211,6

4 140,6

--

12

5 514,7

4 371,8

--

13

5 818,3

4 605,1

--

14

--

4 908,1

--

15

--

5 211,6

--

7k. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

Euro

 1

--

 2

2 062,7

 3

2 127,9

 4

2 192,7

 5

2 682,3

 6

2 840,5

 7

2 998,4

 8

3 156,8

 9

3 315,0

10

3 473,1

11

3 631,4

12

3 789,8

13

3 948,0

14

4 106,4

15

4 295,7

16

4 515,3

17

4 735,0

18

4 954,6

7l. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „603,6 €“ durch den Betrag „619,9 €“ ersetzt.

7m. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „324,4 €“ durch den Betrag „333,2 €“ ersetzt.

7n. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „316,3 €“ durch den Betrag „324,8 €“ und der der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „444,0 €“ ersetzt.


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129. Sitzung / Seite 195

7o. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PA

stufe

Euro

 1

1 315,1

1 452,9

1 579,7

1 689,4

-

2 054,4

 2

1 336,0

1 478,9

1 627,5

1 740,6

1 891,7

2 054,4

 3

1 356,8

1 504,5

1 674,7

1 792,2

1 957,8

2 054,4

 4

1 377,6

1 531,2

1 723,1

1 843,5

2 023,1

2 228,2

 5

1 398,4

1 559,3

1 770,9

1 894,7

2 117,4

2 401,9

 6

1 431,0

1 634,4

1 867,7

1 997,8

2 275,2

2 575,9

 7

1 481,8

1 710,9

1 968,1

2 122,3

2 433,8

2 749,9

 8

1 534,6

1 788,7

2 068,0

2 246,3

2 592,0

2 923,4

 9

1 591,0

1 866,5

2 182,4

2 389,6

2 750,1

3 097,6

10

1 649,7

1 943,8

2 296,9

2 533,1

2 908,3

3 271,7

11

1 709,2

2 021,2

2 411,5

2 676,6

3 066,5

3 445,1

12

1 769,1

2 127,8

2 525,7

2 819,9

3 224,8

3 619,1

13

1 828,5

2 233,4

2 640,9

2 963,2

3 383,0

3 793,0

14

1 888,2

2 339,8

2 755,0

3 106,8

3 541,1

3 966,9

15

1 971,3

2 445,5

2 869,7

3 250,1

3 699,6

4 140,6

16

2 053,9

2 540,0

2 970,4

3 377,6

3 857,7

4 371,8

17

2 136,1

2 638,1

3 075,9

3 510,8

4 016,5

4 603,4

18

-

-

-

-

4 236,1

4 834,6

7p. § 57 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Dienstzulage beträgt

a) für Leiter der Verwendungsgruppe L PA

in der

in den Gehaltsstufen

ab der

Gehaltsstufe 13

Dienst-

 

 

Zula-gen-

1 bis 8

9 bis 12

gruppe

Euro

I

736,9

787,4

836,1

II

662,9

709,2

752,4

III

589,1

630,0

668,8

IV

515,3

551,1

586,0

V

442,0

472,0

501,1

b) für Leiter der Verwendungsgruppe L 1

 

in der

in den Gehaltsstufen

ab der

Dienst-

 

 

Gehaltsstufe 14

 

zulagen-

2 bis 9

10 bis 13

 

 

gruppe

Euro

 

I

657,1

702,4

745,6

 

II

591,3

632,7

671,1

 

III

525,4

562,4

596,5

 

IV

459,5

491,7

522,3

 

V

394,3

421,1

447,2

 


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129. Sitzung / Seite 196

c) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 2

 

in der

in den Gehaltsstufen

ab der

Dienst-

 

 

Gehaltsstufe 13

 

Zulagen-

1 bis 8

9 bis 12

 

 

Gruppe

Euro

 

I

300,4

324,8

349,8

 

II

246,4

265,9

286,1

 

III

197,9

213,0

227,8

 

IV

165,6

177,6

189,8

 

V

137,9

148,0

158,2

 

d) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1

 

in der

in den Gehaltsstufen

ab der

Dienst-

 

 

Gehaltsstufe

 

Zulagen-

1 bis 8

9 bis 12

13

 

Gruppe

Euro

 

I

233,7

255,3

275,0

 

II

197,2

214,0

228,4

 

III

164,6

178,0

190,1

 

IV

137,3

149,3

158,2

 

V

99,0

106,7

113,9

 

e) für Leiter der Verwendungsgruppe L 3

in der

in den Gehaltsstufen

ab der

Dienst-

 

 

Gehaltsstufe

zulagen-

1 bis 10

11 bis 15

16

gruppe

Euro

I

185,4

189,1

201,5

II

137,3

142,2

152,4

III

128,7

131,8

139,8

IV

92,5

95,2

100,9

V

64,6

65,9

69,3

VI

44,9

47,2

51,2

7q. In § 58 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „532,4 €“ durch den Betrag „546,8 €“ ersetzt.“

2. In Art. 2 werden nach Z 8 folgende Z 8a bis 8c eingefügt:

„8a. In § 58 Abs. 4 wird der Betrag „64,3 €“ durch den Betrag „66,0 €“ und der Betrag „117,8 €“ durch den Betrag „121,0 €“ ersetzt.

8b. § 58 Abs. 6 lautet:

„(6) Die im Abs. 5 angeführte Dienstzulage beträgt


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129. Sitzung / Seite 197

in der Verwen-dungs-gruppe

in den Gehaltsstufen

ab der Gehaltsstufe 12

 

1 bis 5

6 bis 11

 

 

Euro

L 3

73,4

103,2

146,7

L 2b 1

22,1

30,8

44,0

In der Verwendungsgruppe L 3 erhöht sich diese Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 1 genannten Fremdsprachlehrern an Polytechnischen Schulen und bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 36,2 €. In der Verwendungsgruppe L 2b 1 erhöht sich die im ersten Satz angeführte Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 10,8 €.“

8c. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „212,7 €“ durch den Betrag „218,4 €“ ersetzt.“

3. In Art. 2 werden nach Z 10 folgende Z 10a bis 10d eingefügt:

„10a. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „71,5 €“ durch den Betrag „73,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „108,2 €“ durch den Betrag „111,1 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „148,5 €“ durch den Betrag „152,5 €“.

10b. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „71,5 €“ durch den Betrag „73,4 €“ ersetzt.

10c. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „15,5 €“ durch den Betrag „15,9 €“ ersetzt.

10d. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „108,2 €“ durch den Betrag „111,1 €“ ersetzt.“

4. In Art. 2 werden nach Z 11 folgende Z 11a bis 11g eingefügt:

„11a. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „85,9 €“ durch den Betrag „88,2 €“ ersetzt.

11b. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „50,9 €“ durch den Betrag „52,3 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „63,4 €“ durch den Betrag „65,1 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „76,1 €“ durch den Betrag „78,2 €“ und

d) in Z 4 der Betrag „25,6 €“ durch den Betrag „26,3 €“.

11c. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „50,9 €“ durch den Betrag „52,3 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „63,4 €“ durch den Betrag „65,1 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „70,0 €“ durch den Betrag „71,9 €“,

d) in Z 4 der Betrag „49,9 €“ durch den Betrag „51,2 €“ und

e) in Z 5 der Betrag „25,1 €“ durch den Betrag „25,8 €“.

11d. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „76,1 €“ durch den Betrag „78,2 €“ und in Z 2 der Betrag „89,4 €“ durch den Betrag „91,8 €“ ersetzt.

11e. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „99,6 €“ durch den Betrag „102,3 €“ ersetzt.


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129. Sitzung / Seite 198

11f. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „32,6 €“ durch den Betrag „33,5 €“ ersetzt.

11g. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „99,6 €“ durch den Betrag „102,3 €“ ersetzt.“

5. In Art. 2 werden nach Z 12 folgende Z 12a bis 12k eingefügt:

„12a. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in den

ab der

 

in den Fällen

Gehaltsstufen

Gehaltsstufe

 

der Z

1 bis 9

10

 

 

Euro

1 und 2

66,0

76,3

 

3

121,0

121,0

 

12b. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „42,1 €“ durch den Betrag „43,2 €“ und der Betrag „35,2 €“ durch den Betrag „36,2 €“ ersetzt.

12c. In § 60 Abs. 4 wird der Betrag „12,6 €“ durch den Betrag „12,9 €“ und der Betrag „10,5 €“ durch den Betrag „10,8 €“ ersetzt.

12d. Die Tabelle in §  60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der (den)

in der Zulagenstufe

Verwendungs-

1

2

3

4

5

gruppe(n)

Euro

L 1

386,9

424,9

489,2

553,3

617,5

L 2a

345,7

372,8

423,4

482,8

544,0

L 2b

280,4

320,5

364,5

377,1

400,1

L 3

246,7

258,8

282,0

307,4

333,2

12e. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „28,4 €“ durch den Betrag „29,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „24,6 €“ durch den Betrag „25,3 €“ und

c) im letzten Satz der Betrag „25,0 €“ durch den Betrag „25,7 €“ und der Betrag „21,5 €“ durch den Betrag „22,1 €“.

12f. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „155,9 €“ durch den Betrag „160,1 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „136,4 €“ durch den Betrag „140,1 €“.

12g. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „124,7 €“ durch den Betrag „128,1 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „105,3 €“ durch den Betrag „108,1 €“,

c) in Z 2 lit. a der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,0, €“,

d) in Z 2 lit. b der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“,

e) in Z 3 lit. a der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“,

f) in Z 3 lit. b der Betrag „70,1 €“ durch den Betrag „72,0 €“,

g) in Z 4 lit. a der Betrag „42,9 €“ durch den Betrag „44,1 €“ und

h) in Z 4 lit. b der Betrag „35,1 €“ durch den Betrag „36,0 €“.

12h. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:


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129. Sitzung / Seite 199

a) in Z 1 der Betrag „58,4 €“ durch den Betrag „60,0 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „116,9 €“ durch den Betrag „120,1 €“ und.

c) in Z 3 der Betrag „116,9 €“ durch den Betrag „120,1 €“.

12i. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „42,9 €“ durch den Betrag „44,1 €“ ersetzt.

12j. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „116,9 €“ durch den Betrag „120,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „42,9 €“ durch den Betrag „44,1 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“.

12k. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „148,0 €“ durch den Betrag „152,0 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „132,5 €“ durch den Betrag „136,1 €“,

c) in Z 2 lit. f der Betrag „116,9 €“ durch den Betrag „120,1 €“ und der Betrag „101,3 €“ durch den Betrag „104,0 €“,

d) in Z 3 lit. c der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,0 €“ und der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“ und

e) in Z 4 der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,0 €“ und der Betrag „85,7 €“ durch den Betrag „88,0 €“.“

6. In Art. 2 wird nach der Z 13 folgende Z 13a eingefügt:

„13a. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „9,0 €“ durch den Betrag „9,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „13,0 €“ durch den Betrag „13,4 €“,

c) in Z 3 der Betrag „17,0 €“ durch den Betrag „17,5 €“ und

d) in Z 4 der Betrag „19,0 €“ durch den Betrag „19,5 €“.“

7. In Art. 2 werden nach der Z 14 folgende Z 14a bis 14i eingefügt:

„14a. In § 63b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „215,8 €“ durch den Betrag „221,6 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „188,0 €“ durch den Betrag „193,1 €“.

14b. In § 63b Abs. 5 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,7 €“ durch den Betrag „28,4 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „24,1 €“ durch den Betrag „24,8 €“.

14c. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Fixgehalts-

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

stufe

Euro

1

5 113,0

4 282,5

4 093,5

3 439,5

2

5 592,5

4 826,3

4 483,5

3 865,9

3

6 201,4

5 288,6

4 970,2

4 238,1


Nationalrat, XXII.GP
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129. Sitzung / Seite 200

14d. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

 

Gehalts-

E 1

E 2a

E 2b

E 2c

 

stufe

Euro

 1

--

--

1 364,5

1 278,7

 

 2

--

--

1 382,2

1 296,6

 

 3

--

--

1 412,5

1 314,5

 

 4

1 769,6

1 566,4

1 472,5

1 336,6

 

 5

1 845,3

1 602,6

1 502,8

1 358,8

 

 6

1 921,0

1 691,9

1 533,1

1 383,5

 

 7

1 996,6

1 725,1

1 563,3

1 407,9

 

 8

2 071,8

1 758,3

1 593,8

1 432,7

 

 9

2 146,6

1 791,4

1 624,7

--

 

10

2 307,6

1 824,5

1 655,6

--

 

11

2 468,4

1 857,8

1 731,2

--

 

12

2 550,7

1 901,3

1 807,4

--

 

13

2 668,9

2 017,2

1 874,9

--

 

14

2 787,2

2 081,7

1 907,2

--

 

15

2 869,4

2 146,0

1 983,2

--

 

16

2 951,7

2 215,0

2 059,2

--

 

17

3 034,2

2 284,0

2 134,5

--

 

18

3 116,5

2 353,0

2 209,9

--

 

19

3 307,6

2 395,3

2 252,0

--

 

14e. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

 

gruppe

gruppe

Euro

 

E 1

 1

54,7

63,9

73,0

82,3

 

 

 2

63,9

82,3

100,3

137,0

 

 

 3

155,3

219,2

319,5

639,3

 

 

 4

200,9

274,0

438,3

867,5

 

 

 5

219,2

292,2

474,8

931,4

 

 

 6

274,0

365,2

639,3

1 077,4

 

 

 7

319,5

410,9

684,7

1 187,0

 

 

 8

643,9

858,8

1 288,3

1 803,6

 

 

 9

687,0

944,7

1 416,8

2 146,9

 

 

10

816,0

1 030,4

1 545,7

2 662,1

 

 

11

1 030,4

1 202,2

1 717,6

2 919,8

 

E 2a

1

54,7

63,9

73,0

82,3

 

 

2

63,9

82,3

100,3

118,7

 

 

3

91,4

137,0

182,6

228,2

 

 

4

137,0

182,6

228,2

274,0

 

 

5

182,6

228,2

365,2

557,0

 

 

6

228,2

274,0

456,6

593,5

 

 

7

274,0

365,2

547,9

730,4

 

14f. In § 74 wird nach Abs. 4 folgender Abs.4a eingefügt:

„(4a) Beamte der Funktionsgruppen 8, 9, 10 und 11 der Verwendungsgruppe E 1 können durch schriftliche Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 4 für ein Kalenderjahr ausschließen. Eine solche schriftliche Erklärung ist rechtsunwirksam, wenn ihr eine Bedingung beigefügt wird, und ist bis zum 31. Dezember des Vorjahres abzugeben.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 201

Hat der Beamte eine solche schriftliche Erklärung abgegeben, so reduziert sich seine Funktionszulage um 30,89% für das Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wurde.“

14g. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „6 943,9 €“ durch den Betrag „7 131,4 €“ und der Betrag „7 360,0 €“ durch den Betrag „7 558,7 €“ ersetzt.

14h. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

 

Verwendungs-

Euro

gruppe

 

 

 

E 2c

64,6

E 2b

75,9

E 2a

75,9

E 1

86,9

14i. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „88,2 €“ durch den Betrag „90,6 €“ ersetzt.“

8. In Art. 2 werden nach der Z 15 folgende Z 15a bis 15k eingefügt:

„15a. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Ge-halts-

M BO 1

M BO 2

M BUO 1

M BUO 2

stufe

Euro

 1

1 891,7

--

--

1 346,2

 2

1 891,7

--

--

1 368,5

 3

1 891,7

1 695,9

1 506,0

1 390,5

 4

1 957,8

1 695,9

1 506,0

1 412,7

 5

2 023,1

1 732,7

1 534,4

1 435,0

 6

2 117,4

1 769,6

1 562,9

1 457,2

 7

2 275,2

1 854,0

1 591,5

1 481,1

 8

2 433,8

1 938,2

1 635,2

1 505,4

 9

2 592,0

2 022,5

1 678,6

1 529,4

10

2 750,1

2 154,4

1 722,9

1 553,4

11

2 908,3

2 286,3

1 767,4

1 577,4

12

3 066,5

2 346,9

1 811,7

1 602,0

13

3 224,8

2 435,8

1 863,6

1 626,6

14

3 383,0

2 555,6

1 915,8

1 655,5

15

3 541,1

2 625,9

1 980,4

1 684,7

16

3 699,6

2 703,7

2 044,6

1 750,2

17

3 857,7

2 786,9

2 111,4

1 815,9

18

4 016,5

2 869,8

2 178,6

1 881,6

19

4 236,1

3 069,1

2 245,7

1 906,0

15b. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

1. in der Funktionsgruppe 7

a) für die ersten fünf Jahre       7 131,4 €,

b) ab dem sechsten Jahr         7 558,7 €,

2. in der Funktionsgruppe 8


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 202

a) für die ersten fünf Jahre       7 637,7 €,

b) ab dem sechsten Jahr         8 065,0 €,

3. in der Funktionsgruppe 9

a) für die ersten fünf Jahre       8 065,0 €,

b) ab dem sechsten Jahr         8 658,8 €.“

15c. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

M ZO 1

M ZO 2

M ZUO 1

M ZUO 2

M ZCh

stufe

Euro

 1

1 891,7

--

--

1 346,2

1 237,7

 2

1 891,7

1 659,3

--

1 368,5

1 251,8

 3

1 891,7

1 695,9

1 506,0

1 390,5

1 266,2

 4

1 957,8

1 695,9

1 506,0

1 412,7

1 280,4

 5

2 023,1

1 732,7

1 534,4

1 435,0

1 294,8

 6

2 117,4

1 769,6

1 562,9

1 457,2

1 309,1

 7

2 275,2

1 854,0

1 591,5

1 481,1

1 323,4

 8

2 433,8

1 938,2

1 635,2

1 505,4

1 337,8

 9

2 592,0

2 022,5

1 678,6

1 529,4

1 352,0

10

2 750,1

2 154,4

1 722,9

1 553,4

1 366,2

11

2 908,3

2 286,3

1 767,4

1 577,4

1 380,6

12

3 066,5

2 346,9

1 811,7

1 602,0

1 394,9

15d. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

 

gruppe

gruppe

Euro

 

1

45,7

137,0

255,7

292,2

 

 

2

228,2

365,2

821,8

1 369,7

 

M BO 1

3

246,7

451,9

989,9

1 638,3

 

und

4

262,9

575,3

1 077,2

1 727,8

 

M ZO 1

5

604,3

1 061,8

1 895,6

2 582,7

 

 

6

728,2

1 227,2

2 077,5

2 747,9

 

 

1

54,7

63,9

73,0

82,3

 

 

2

63,9

82,3

100,3

137,0

 

M BO 2

3

155,3

219,2

319,5

639,3

 

und

4

200,9

274,0

438,3

867,5

 

M ZO 2

5

219,2

292,2

474,8

931,4

 

 

6

274,0

365,2

639,3

1 077,4

 

 

7

319,5

410,9

684,7

1 187,0

 

 

8

643,9

858,8

1 288,3

1 803,6

 

 

9

687,0

944,7

1 416,8

2 146,9

 

 

1

27,4

36,6

45,7

54,7

 

 

2

45,7

59,4

73,0

91,4

 

M BUO 1

3

73,0

109,6

182,6

319,5

 

und

4

100,3

137,0

228,2

365,2

 

M ZUO 1

5

137,0

182,6

274,0

410,9

 

 

6

182,6

228,2

319,5

456,6

 

 

7

228,2

274,0

383,4

502,3

 

M BUO 2

1

27,4

36,6

45,7

54,7

 

und M ZUO 2

2

73,0

109,6

145,1

215,0

 


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 203

15e. In § 91 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Beamte der Funktionsgruppen 5 und 6 der Verwendungsgruppen M BO 1 oder M ZO 1 und der Funktionsgruppen 8 und 9 der Verwendungsgruppen M BO 2 oder M ZO 2 können durch schriftliche Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 4 für ein Kalenderjahr ausschließen. Eine solche schriftliche Erklärung ist rechtsunwirksam, wenn ihr eine Bedingung beigefügt wird, und ist bis zum 31. Dezember des Vorjahres abzugeben. Hat der Beamte eine solche schriftliche Erklärung abgegeben, so reduziert sich seine Funktionszulage um 30,89% für das Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wurde.“

15f. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „84,6 €“ durch den Betrag „86,9 €“ und in Z 2 der Betrag „42,8 €“ durch den Betrag „44,0 €“ ersetzt.

15g. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 2 der Betrag „59,8 €“ durch den Betrag „61,4 €“,

b) in Z 3 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „167,0 €“,

c) in Z 4 der Betrag „256,7 €“ durch den Betrag „263,6 €“,

d) in Z 5 der Betrag „196,8 €“ durch den Betrag „202,1 €“ und

e) in Z 6 der Betrag „145,5 €“ durch den Betrag „149,4 €“.

15h. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „104,2 €“ durch den Betrag „107,0 €“ und der Betrag „208,4 €“ durch den Betrag „214,0 €“ ersetzt.

15i. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

K 6

K 5

K 4

K 3

K 2

K 1

stufe

Euro

 1

1 387,2

1 502,4

1 543,6

1 790,4

1 634,4

1 815,6

 2

1 410,9

1 539,4

1 582,1

1 837,1

1 679,0

1 866,9

 3

1 434,4

1 577,0

1 621,4

1 884,0

1 724,7

1 917,8

 4

1 458,3

1 615,1

1 660,9

1 930,9

1 770,3

1 968,9

 5

1 482,1

1 653,3

1 700,5

1 977,8

1 816,0

2 019,9

 6

1 506,4

1 691,6

1 740,3

2 024,5

1 909,8

2 124,3

 7

1 531,1

1 730,2

1 780,3

2 071,3

2 003,9

2 228,8

 8

1 562,8

1 780,1

1 831,4

2 131,0

2 097,6

2 333,1

 9

1 594,7

1 829,7

1 882,6

2 190,8

2 190,8

2 437,7

10

1 627,1

1 879,6

1 933,9

2 250,5

2 283,9

2 541,6

11

1 659,4

1 929,4

1 985,4

2 310,1

2 377,0

2 646,0

12

1 692,0

1 979,1

2 037,0

2 369,8

2 470,2

2 750,5

13

1 724,7

2 028,9

2 087,6

2 429,4

2 563,4

2 854,6

14

1 757,4

2 090,7

2 151,4

2 503,9

2 656,5

2 959,0

15

1 790,4

2 152,2

2 214,6

2 579,0

2 749,8

3 063,5

16

1 822,9

2 214,1

2 278,3

2 653,5

2 842,6

3 167,8

17

1 855,9

2 275,3

2 341,7

2 728,0

2 936,0

3 272,1

18

1 888,6

2 337,1

2 405,2

2 802,8

3 029,1

3 376,4

19

1 921,4

2 398,8

2 468,7

2 877,2

3 122,3

3 480,7

20

1 954,3

2 460,2

2 532,2

2 951,7

3 215,3

3 584,9

15j. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „178,1 €“ durch den Betrag „182,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „229,2 €“ durch den Betrag „235,4 €“ und


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 204

c) in Z 3 der Betrag „279,9 €“ durch den Betrag „287,5 €“.

15k. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „131,4 €“ durch den Betrag „134,9 €“ und in Z 2 der Betrag „149,6 €“ durch den Betrag „153,6 €“ ersetzt.“

9. In Art. 2 werden nach der Z 19 folgende Z 19a bis 19c eingefügt:

„19a. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:

„1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere

a) in den Verwendungsgruppen E und D

in der

Verwendungs-gruppe E, Dienstklasse III

in der

Verwendungs-gruppe D, Dienstklasse III

die Gehalts-stufe

Euro

die Gehalts-stufe

Euro

19

1 349,6

18

1 616,2

20

1 363,1

19

1 686,4

b) in den Verwendungsgruppen A, H 1, B, W 1, H 2, C und W 2

in der

die Gehaltsstufe

Dienst-

10

9

7

klasse

Euro

IV

2 182,9

--

--

V

2 627,5

--

--

VI

3 289,0

--

--

VII

4 605,2

--

--

VIII

--

6 131,6

--

IX

--

--

7 353,0

2. Beamte in handwerklicher Verwendung

 

in der Dienstklasse

die

IV

III

Gehalts-

in der Verwendungsgruppe

stufe

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

 

Euro

10

2 182,9

--

--

--

--

18

--

1 660,2

1 616,2

--

--

19

--

1 715,8

1 686,4

1 440,6

1 349,6

20

--

--

--

1 458,2

1 363,1

3. Universitätsprofessoren

 

Für

in der

Außerordentliche

Ordentliche

Gehalts-

Universitäts-

Universitäts-

stufe

professoren

professoren

 

Euro

11

--

6 121,2

16

5 514,7

--


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 205

4. Lehrer

in der

in der Verwendungsgruppe

Ge-halts-

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PA

stufe

Euro

18

2 218,0

2 733,3

3 177,9

3 639,8

--

--

19

2 300,1

2 837,9

3 291,1

3 781,5

4 455,9

5 065,9

20

--

--

--

--

4 675,4

5 297,0

5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

S 2

S 1

stufe

Euro

11

4 624,3

5 655,7

19b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „302,0 €“ durch den Betrag „310,2 €“ ersetzt.

19c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „39,9 €“ durch den Betrag „41,0 €“ ersetzt.“

10. In Art. 2 werden nach der Z 20 folgende Z 20a bis 20l eingefügt:

„20a. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

stufe

Euro

 1

1 361,4

1 361,4

1 519,8

1 519,8

1 519,8

1 823,4

 2

1 375,1

1 375,1

1 549,7

1 549,7

1 549,7

1 823,4

 3

1 392,9

1 456,0

1 586,2

1 586,2

1 586,2

1 823,4

 4

1 415,7

1 460,1

1 629,1

1 630,1

1 630,1

1 915,5

 5

1 442,3

1 472,5

1 677,6

1 681,1

1 720,0

2 012,8

 6

1 474,0

1 493,3

1 732,4

1 739,7

1 780,1

2 114,9

 7

1 510,4

1 523,2

1 792,7

1 806,0

1 849,2

2 222,4

 8

1 552,7

1 561,9

1 858,9

1 878,9

1 927,0

2 335,3

 9

1 599,8

1 609,5

1 930,6

1 959,1

2 013,9

2 453,6

10

1 652,3

1 666,3

2 007,8

2 046,1

2 109,6

2 577,4

11

1 709,9

1 732,4

2 089,6

2 139,7

2 213,8

2 706,8

12

1 773,0

1 807,8

2 177,1

2 240,7

2 326,7

2 841,2

13

1 840,6

1 891,9

2 269,6

2 348,1

2 449,0

2 981,4

14

1 913,2

1 985,1

2 367,6

2 462,5

2 580,0

3 127,3

15

1 990,8

2 086,4

2 471,4

2 584,2

2 720,3

3 278,2

16

2 072,8

2 195,9

2 580,7

2 713,1

2 869,7

3 434,6

17

2 159,1

2 314,0

2 695,4

2 848,9

3 027,7

3 596,8


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 206

20b. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

auf Arbeits-

plätzen der

Verwen-dungs-

gruppe

in der Funktions-gruppe

in den Gehalts-

stufen

ab der

Gehalts-stufe

1 bis 10

11 bis 14

15

Euro

PF 1

S

1 064,7

2 032,6

3 252,4

1b

703,3

1 172,0

2 109,8

2

703,3

937,7

1 874,9

3

644,5

879,0

1 172,0

PF 2

S

1 026,0

1 456,6

1 810,2

1

622,9

872,4

1 059,4

1b

124,7

560,8

1 059,4

2

249,4

560,8

747,8

2b

87,3

249,4

747,8

3

124,7

249,4

498,5

3b

87,3

249,4

498,5

PF 3

1

124,7

249,4

373,9

1b

87,3

249,4

373,9

2

87,3

174,4

261,6

3

62,2

99,6

137,0

PF 4

1

55,8

81,0

118,3

PF 5

1

24,8

37,3

50,1

20c. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „72,6 €“ durch den Betrag „74,6 €“ ersetzt.

20d. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E

D

C

B

A

stufe

Euro

 1

1 105,5

1 154,8

1 204,1

1 352,1

1 690,9

 2

1 119,3

1 177,1

1 233,6

1 389,0

--

 3

1 132,9

1 199,2

1 263,2

1 426,1

--

 4

1 146,3

1 221,4

1 293,0

1 462,9

--

 5

1 159,8

1 243,7

1 322,6

1 500,0

--

 6

1 173,3

1 265,7

1 352,1

1 539,6

--

 7

1 187,0

1 288,0

1 381,5

1 580,5

--

 8

1 200,6

1 310,0

1 411,2

--

--

 9

1 214,0

1 332,3

1 440,6

--

--

10

1 227,8

1 354,5

1 470,3

--

--

11

1 241,3

1 376,7

1 500,0

--

--

12

1 254,9

1 398,8

1 531,8

--

--

13

1 268,1

1 420,9

--

--

--

14

1 282,0

1 443,2

--

--

--

15

1 295,6

1 465,6

--

--

--

16

1 309,1

1 487,8

--

--

--

17

1 322,6

1 549,6

--

--

--

18

1 336,2

--

--

--

--


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 207

20e. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Ge-halts-

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

 

stufe

Euro

 

 1

1 204,1

1 179,6

1 154,8

1 130,1

1 105,5

 

 2

1 233,6

1 204,1

1 177,1

1 147,6

1 119,3

 

 3

1 263,2

1 228,8

1 199,2

1 164,7

1 132,9

 

 4

1 293,0

1 253,5

1 221,4

1 181,9

1 146,3

 

 5

1 322,6

1 278,2

1 243,7

1 199,2

1 159,8

 

 6

1 352,1

1 302,9

1 265,7

1 216,4

1 173,3

 

 7

1 381,5

1 327,3

1 288,0

1 233,6

1 187,0

 

 8

1 411,2

1 352,1

1 310,0

1 251,1

1 200,6

 

 9

1 440,6

1 376,7

1 332,3

1 268,1

1 214,0

 

10

1 470,3

1 401,3

1 354,5

1 285,5

1 227,8

 

11

1 500,0

1 426,1

1 376,7

1 302,9

1 241,3

 

12

1 531,8

1 450,7

1 398,8

1 320,0

1 254,9

 

13

1 563,9

1 475,5

1 420,9

1 337,5

1 268,1

 

14

1 597,8

1 500,0

1 443,2

1 354,5

1 282,0

 

15

--

1 526,3

1 465,6

1 371,9

1 295,6

 

16

--

1 553,3

1 487,8

1 389,0

1 309,1

 

17

--

1 606,3

1 549,6

1 406,4

1 322,6

 

18

--

--

--

1 423,7

1 336,2

 

20f. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

in der

in der Dienstklasse

Gehalts-

IV

V

VI

VII

VIII

IX

stufe

Euro

1

--

--

2 394,7

2 902,7

3 895,3

5 521,2

2

--

2 042,3

2 465,2

2 995,0

4 097,7

5 826,5

3

1 616,2

2 112,8

2 535,1

3 086,9

4 299,9

6 131,6

4

1 686,4

2 182,9

2 627,5

3 289,0

4 605,2

6 437,2

5

1 757,5

2 253,5

2 719,5

3 491,2

4 910,3

6 742,6

6

1 828,6

2 324,1

2 811,0

3 693,6

5 215,6

7 047,6

7

1 899,8

2 394,7

2 902,7

3 895,3

5 521,2

--

8

1 971,3

2 465,2

2 995,0

4 097,7

5 826,5

--

9

2 042,3

2 535,1

3 086,9

4 299,9

--

--

20g. In § 120 Abs. 1 wird der Betrag „132,0 €“ durch den Betrag „135,6 €“ und der Betrag „167,7 €“ durch den Betrag „172,2 €“ ersetzt.

20h. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „45,5 €“ durch den Betrag „46,7 €“,

b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „119,4 €“ durch den Betrag „122,6 €“ und

c) in Z 3 lit. b der Betrag „143,2 €“ durch den Betrag „147,1 €“.

20i. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „178,1 €“ durch den Betrag „182,9 €“,


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129. Sitzung / Seite 208

b) in Z 2 der Betrag „229,2 €“ durch den Betrag „235,4 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „279,9 €“ durch den Betrag „287,5 €“.

20j. In § 130 wird der Betrag „62,9 €“ durch den Betrag „64,6 €“ ersetzt.

20k. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „191,1 €“ durch den Betrag „196,3 €“ ersetzt.

20l. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „42,8 €“ durch den Betrag „44,0 €“ ersetzt.“

11. In Art. 2 werden nach der Z 21 folgende Z 21a bis 21o eingefügt:

„21a. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 26,4 € und im definitiven Dienstverhältnis

in der Verwendungsgruppe W 2

 

in der Dienstzulagenstufe

 

in der

1

2

 

 

Euro

 

Grundstufe

54,4

97,4

 

Dienst-    a)

115,8

165,9

 

stufe 1     b)

146,7

209,8

 

Dienststufe 2

209,8

259,2

 

Dienststufe 3

308,9

369,7

 

 

in der Verwendungsgruppe W 1

 

in den Dienst-

klassen

bei Führung eines Amtstitels, der einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist

Dienst-

zulage

 

Euro

 

III

Leutnant

123,7

und

Oberleutnant

145,4

IV

Hauptmann

189,0

ab der Dienstklasse V

207,0

21b. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „112,8 €“ durch den Betrag „115,8 €“ ersetzt.

21c. In § 141 werden ersetzt:

a) der Betrag „90,5 €“ durch den Betrag „92,9 €“ und

b) der Betrag „107,4 €“ durch den Betrag „110,3 €“.

21d. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „50,9 €“ durch den Betrag „52,3 €“ ersetzt.

21e. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

64,6

W 2

75,9

W 1

86,9


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129. Sitzung / Seite 209

21f. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den

Dienst-

klassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung,

der oder die einer der nachstehend angeführten

Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienst-

zulage

Euro

III

und

IV

Fähnrich

73,4

Leutnant

91,8

Oberleutnant

110,0

Hauptmann

128,2

Ab der Dienstklasse V

143,0

21g. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „101,7 €“ durch den Betrag „104,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „76,7 €“ durch den Betrag „78,8 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „51,0 €“ durch den Betrag „52,4 €“.

21h. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „84,6 €“ durch den Betrag „86,9 €“ ersetzt.

21i. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „196,8 €“ durch den Betrag „202,1 €“ und in Z 2 der Betrag „145,5 €“ durch den Betrag „149,4 €“ ersetzt.

21j. Die Tabelle in § 158 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

Stufe

Euro

 1

2 130,5

--

--

 2

2 353,8

--

--

 3

2 577,5

--

--

 4

2 800,7

--

--

 5

3 024,2

--

--

 6

3 247,9

--

--

 7

3 471,6

--

--

 8

3 618,2

3 805,7

--

 9

3 830,5

4 029,1

4 081,3

10

4 043,1

4 252,6

4 304,7

11

4 256,0

4 476,1

4 752,0

12

4 468,4

4 699,8

5 422,5

13

4 680,8

4 922,9

5 645,9

14

4 904,3

5 369,9

5 869,6

15

5 127,9

5 816,8

6 092,9

16

5 351,5

6 040,5

6 316,5

21k. In § 159 wird der Betrag „332,2 €“ durch den Betrag „341,2 €“ ersetzt.

21l. § 161 Abs. 1 lautet:

„(1) Eine Leistungsstrukturzulage gebührt im nachgenannten Ausmaß:


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129. Sitzung / Seite 210

1. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe I

in den Gehaltsstufen 6 bis 10                     104,0 €,

in der Gehaltsstufe 11                    95,8 €,

in der Gehaltsstufe 12                    87,4 €,

in der Gehaltsstufe 13                    79,2 €,

in der Gehaltsstufe 14                    70,9 €,

in der Gehaltsstufe 15                    62,5 €,

in der Gehaltsstufe 16                    54,0 €,

2. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe II

in den Gehaltsstufen 10 bis 13                  74,9 €,

in der Gehaltsstufe 14                    66,8 €,

in der Gehaltsstufe 15                    58,3 €,

in der Gehaltsstufe 16                    50,0 €.“

21m. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

S 2

S 1

stufe

Euro

 1

2 798,0

3 580,2

 2

2 928,0

3 761,6

 3

3 058,0

3 943,3

 4

3 187,9

4 124,8

 5

3 317,9

4 306,2

 6

3 535,7

4 488,1

 7

3 753,4

4 669,4

 8

3 970,7

4 891,1

 9

4 188,7

5 145,7

10

4 406,4

5 401,0

21n. In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „121,7 €“ durch den Betrag „125,0 €“ und der Betrag „243,5 €“ durch den Betrag „250,1 €“ ersetzt.

21o. In § 165 Abs. 4 wird der Betrag „142,8 €“ durch den Betrag „146,7 €“ ersetzt.“

12. In Art. 2 lautet die Z 23:

„23. Dem § 175 werden folgende Abs. 51 und 52 angefügt:

„(51) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 treten in Kraft:

1. § 113h Abs. 1 und 5 mit 1. Juli 2005,

2. § 62 samt Überschrift in der Fassung des Artikels 2 Z 13 sowie der Entfall des § 62a mit 1. Oktober 2005,

3. § 132a mit 1. Dezember 2005,

4. § 22 Abs. 9a, § 22a Abs. 5, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 42 Abs. 1, § 44, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 50 Abs. 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2, 4 und 6, § 59 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 2 Z 8c, § 59a, § 59b, § 60 Abs. 1, 3 und 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 2 Z 13a, § 63b Abs. 1 und 5, § 65 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 98 Abs. 2, § 101 Abs. 2, § 101a Abs. 5, § 109 Abs. 1, § 111


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129. Sitzung / Seite 211

Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 114 Abs. 2 und 3, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2, § 117c Abs. 1 und 3, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und 2, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2, § 158 Abs. 2, § 159, § 161 Abs. 1 und § 165 Abs. 1, 3 und 4 mit 1. Jänner 2006,

5. § 59a Abs. 4 Z 4 mit 1. September 2006,

6. § 12 Abs. 2 Z 8, § 12a Abs. 2 Z 3, § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 2, § 59 Abs. 2, 3 und 4 in der Fassung des Artikels 2 Z 9 und Z 10, § 59d, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 2, § 61b Abs. 1 Z 1 bis 3, § 62 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Artikels 2 Z 3, § 63 Abs. 1, § 63a, § 63b Abs. 1 und 5, § 114 Abs. 2 Z 4, § 116b samt Überschrift und § 116c samt Überschrift sowie der Entfall der §§ 58 Abs. 3 und 59e mit 1. Oktober 2007.

(52) § 30 Abs. 4a , § 74 Abs. 4a und § 91 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft. Erklärungen für das Kalenderjahr 2006 können bis zum 31. März 2006 abgegeben werden.““

13. In Art. 2 wird nach der Z 23 folgende Z 24 angefügt:

„24. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2004, wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle im Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Gehalt

Gehaltsstufe

Euro

 2

1 850,8

 3

1 850,8

 4

1 850,8

 5

1 850,8

 6

1 978,6

 7

2 231,1

 8

2 357,7

 9

2 484,0

10

2 609,9

11

2 736,5

12

2 862,5

13

2 988,9

14

3 115,1

15

3 241,1

16

3 296,6

17

3 351,1

18 1. und 2. Jahr

3 405,7

18 ab 3. Jahr

3 460,7

b) An die Stelle der Abs. 13 bis 14 des Art. IV treten folgende Bestimmungen:

„(13) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.


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129. Sitzung / Seite 212

(14) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 130/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(15) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 1


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129. Sitzung / Seite 213

76/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(16) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.““

14. In Art. 3 erhält die Z 1 die Bezeichnung „1b“ und werden folgende Z 1 und 1a vorangestellt:

„1. Die Tabelle in § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

a

b

c

d

e

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 1

1 766,1

1 395,1

1 235,8

1 184,5

1 133,5

 2

1 809,6

1 429,1

1 265,1

1 207,3

1 146,3

 3

1 853,3

1 463,0

1 294,3

1 230,0

1 159,1

 4

1 897,3

1 497,4

1 323,4

1 252,8

1 171,9

 5

1 941,2

1 533,6

1 352,6

1 275,4

1 184,5

 6

1 985,1

1 570,6

1 381,7

1 298,0

1 197,6

 7

2 059,2

1 609,9

1 411,1

1 320,7

1 210,3

 8

2 133,7

1 649,4

1 440,3

1 343,2

1 223,2

 9

2 207,7

1 705,0

1 469,4

1 366,1

1 235,9

10

2 281,4

1 761,9

1 498,9

1 388,9

1 248,9

11

2 355,4

1 836,3

1 530,1

1 411,5

1 261,6

12

2 429,0

1 911,1

1 562,0

1 434,0

1 274,5

13

2 503,1

1 985,8

1 595,1

1 456,7

1 287,2

14

2 577,2

2 059,9

1 628,9

1 479,6

1 300,0

15

2 650,9

2 133,9

1 662,8

1 502,7

1 312,7

16

2 747,4

2 207,9

1 697,1

1 526,6

1 325,7

17

2 844,0

2 282,3

1 731,6

1 551,3

1 338,5

18

2 940,4

2 355,7

1 766,1

1 576,2

1 351,4

19

3 037,0

2 430,1

1 800,5

1 602,7

1 364,2

20

3 133,8

2 503,7

1 834,9

1 628,9

1 376,9

21

--

--

1 869,3

1 655,4

1 389,7

1a. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

p 1

p 2

p 3

p 4

p 5

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 1

1 242,2

1 216,4

1 190,7

1 164,8

1 138,9

 2

1 271,6

1 241,8

1 213,5

1 182,7

1 152,1

 3

1 301,1

1 267,1

1 236,2

1 200,7

1 164,9

 4

1 330,5

1 292,3

1 259,2

1 218,5

1 178,2

 5

1 360,2

1 317,5

1 282,1

1 236,2

1 190,9

 6

1 389,4

1 342,8

1 305,0

1 254,1

1 203,7

 7

1 419,1

1 368,3

1 327,4

1 271,9

1 216,7

 8

1 448,5

1 393,1

1 350,2

1 289,8

1 229,8

 9

1 478,1

1 418,5

1 373,1

1 307,6

1 242,5

10

1 507,9

1 444,1

1 396,0

1 325,7

1 255,5

11

1 539,5

1 469,2

1 418,8

1 343,4

1 268,4

12

1 571,6

1 494,5

1 441,6

1 361,4

1 281,8

13

1 605,9

1 521,1

1 464,2

1 379,2

1 294,4

14

1 640,2

1 548,8

1 487,2

1 397,0

1 307,3

15

1 674,3

1 576,2

1 510,6

1 415,2

1 320,4

16

1 709,0

1 605,7

1 534,9

1 433,1

1 332,9

17

1 743,6

1 635,1

1 559,8

1 450,8

1 346,3

18

1 778,4

1 664,3

1 585,5

1 468,8

1 359,0

19

1 813,2

1 693,9

1 612,3

1 486,6

1 372,0

20

1 848,0

1 723,5

1 638,6

1 504,7

1 384,8

21

1 882,5

1 753,5

1 665,3

1 524,0

1 398,1

15. In Art. 3 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 22 Abs. 2 werden in der Tabelle der Betrag „132,0 €“ durch den Betrag „135,6 €“ und der Betrag „167,7 €“ durch den Betrag „172,2 €“ ersetzt.“

16. In Art. 3 werden nach der Z 11 folgende Z 11a bis 11y eingefügt:

„11a. Die Tabelle in § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der

Entloh-

Entlohnungsgruppe

nungs-

l pa

l 1

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 

 1

2 142,7

1 936,7

1 761,1

1 646,1

1 503,8

1 351,1

 2

2 142,7

1 999,8

1 814,4

1 695,3

1 531,4

1 374,2

 3

2 142,7

2 063,0

1 867,4

1 744,7

1 560,4

1 396,8

 4

2 323,3

2 133,2

1 920,7

1 794,2

1 589,8

1 419,8

 5

2 504,3

2 284,8

1 973,7

1 843,7

1 620,6

1 442,9

 6

2 685,3

2 444,2

2 082,2

1 944,6

1 700,6

1 478,6

 7

2 865,7

2 603,5

2 211,8

2 049,0

1 782,2

1 534,0

 8

3 046,6

2 757,4

2 340,9

2 152,3

1 863,5

1 593,2

 9

3 228,2

2 916,5

2 490,0

2 271,1

1 944,3

1 654,5

10

3 410,3

3 080,1

2 639,0

2 390,3

2 025,3

1 716,9

11

3 592,3

3 224,8

2 789,7

2 511,0

2 105,7

1 780,0

12

3 775,5

3 383,0

2 940,3

2 630,8

2 216,6

1 841,8

13

3 957,5

3 541,1

3 090,3

2 751,6

2 327,7

1 905,0

14

4 139,9

3 699,6

3 240,7

2 872,2

2 438,3

1 968,3

15

4 322,6

3 857,7

3 391,2

2 992,3

2 549,0

2 054,5

16

4 576,8

4 011,1

3 524,7

3 097,2

2 646,9

2 140,6

17

4 818,9

4 211,2

3 665,3

3 208,9

2 749,2

2 225,7

18

5 061,0

4 211,2

3 814,8

3 328,0

2 858,6

2 311,3

19

5 302,2

4 510,9

3 951,5

3 436,0

2 958,2

2 396,7


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 214

11b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-gruppe

für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochen-stunde

Euro

l pa

 

1 951,2

l 1

I

1 494,0

II

1 414,8

III

1 344,0

IV

1 168,8

IV a

1 222,8

IV b

1 250,4

V

1 119,6

l 2a 2

 

986,4

l 2a 1

921,6

l 2b 1

810,0

l 3

739,2

11c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:

a) der Betrag „50,8 €“ durch den Betrag „52,2 €“,

b) der Betrag „15,3 €“ durch den Betrag „15,7 €“,

c) der Betrag „18,5 €“ durch den Betrag „19,0€“ und

d) der Betrag „5,5 €“ durch den Betrag „5,6 €“.

11d. In § 44a Abs. 3 und 4 werden ersetzt:

a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „34,1 €“ durch den Betrag „35,0 €“,

b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „62,3 €“ durch den Betrag „64,0 €“.

11e. In § 44a Abs. 5 werden ersetzt:

a) der Betrag „22,3 €“ durch den Betrag „22,9 €“,

b) der Betrag „18,5 €“ durch den Betrag „19,0 €“,

c) der Betrag „6,6 €“ durch den Betrag „6,8 €“ und

d) der Betrag „5,5 €“ durch den Betrag „5,6 €“.

11f. In § 44a Abs. 6 wird der Betrag „37,9 €“ durch den Betrag „38,9 €“ ersetzt.

11g. In § 44a Abs. 7 wird der Betrag „8,1 €“ durch den Betrag „8,3 €“ ersetzt.

11h. In § 44a Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „36,9 €“ durch den Betrag „37,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „56,1 €“ durch den Betrag „57,6 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „77,0 €“ durch den Betrag „79,1 €“.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 215

11i. In § 44a Abs. 9 wird der Betrag „65,2 €“ durch den Betrag „67,0 €“ ersetzt.

11j. In § 44b werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „608,1 €“ durch den Betrag „624,5 €“,

b) in Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „760,0 €“ durch den Betrag „780,5 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „913,0 €“ durch den Betrag „937,7 €“ und

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „839,8 €“ durch den Betrag „862,5 €“.

11k. In § 44c Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „3 641,8 €“ durch den Betrag „3 740,1 €“,

b) der Betrag „3 216,8 €“ durch den Betrag „3 303,7 €“,

c) der Betrag „2 674,2 €“ durch den Betrag „2 746,4 €“ und

d) der Betrag „2 008,6 €“ durch den Betrag „2 062,8 €“.

11l. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „39 239,8 €“ durch den Betrag „40 299,3 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „47 032,6 €“ durch den Betrag „48 302,5 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „43 136,2 €“ durch den Betrag „44 300,9 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „50 929,0 €“ durch den Betrag „52 304,1 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „47 032,6 €“ durch den Betrag „48 302,5 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „54 825,5 €“ durch den Betrag „56 305,8 €“,

g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „48 424,1 €“ durch den Betrag „49 731,6 €“,

h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „56 217,0 €“ durch den Betrag „57 734,9 €“,

11m. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Entlohnungs-stufe

Euro

 1

2 075,9

 2

2 357,4

 3

2 437,5

 4

2 645,4

 5

2 853,5

 6

3 061,6

 7

3 245,7

 8

3 429,8

 9

3 549,8

10

3 669,9

11

3 749,9

 


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 216

11n. Die Tabelle in § 54 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

 

lohnungs-

Euro

stufe

 

 

 

 1

1 936,7

 2

1 999,8

 3

2 063,0

 4

2 133,2

 5

2 284,8

 6

2 444,2

 7

2 603,5

 8

2 757,4

 9

2 916,5

10

3 080,1

11

3 224,8

12

3 383,0

13

3 541,1

14

3 699,6

15

3 857,7

16

4 011,1

17

4 211,2

18

4 211,2

19

4 510,9

11o. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „316,3 €“ durch den Betrag „324,8 €“ und der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „444,0 €“ ersetzt.

11p. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

 

lohnungs-

Euro

stufe

 

 

 

 1

2 107,1

 2

2 169,5

 3

2 232,4

 4

2 693,3

 5

2 849,9

 6

3 006,3

 7

3 167,8

 8

3 321,8

 9

3 473,2

10

3 631,5

11

3 789,9

12

3 948,0

13

4 103,7

14

4 280,6

15

4 530,5

16

4 830,2

17

5 129,9

18

5 129,9

19

5 429,5


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 217

11q. In § 56e Abs. 1 werden der Betrag „316,3 €“ durch den Betrag „324,8 €“ und der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „444,0 €“ ersetzt.

11r. Die Tabelle in § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

k 6

k 5

k 4

k 3

k 2

k 1

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 

 1

1 416,1

1 535,6

1 577,6

1 831,6

1 671,2

1 857,7

 2

1 440,4

1 573,6

1 617,9

1 879,6

1 717,8

1 909,9

 3

1 464,8

1 612,7

1 658,4

1 927,7

1 764,5

1 962,3

 4

1 489,2

1 651,8

1 698,9

1 975,8

1 811,3

2 014,5

 5

1 514,4

1 691,0

1 739,7

2 023,7

1 858,0

2 066,5

 6

1 539,6

1 730,6

1 780,6

2 071,5

1 954,3

2 173,6

 7

1 565,1

1 770,3

1 821,7

2 119,0

2 050,7

2 280,4

 8

1 597,8

1 821,5

1 874,0

2 180,2

2 146,0

2 387,5

 9

1 630,9

1 872,2

1 926,7

2 241,6

2 241,6

2 494,1

10

1 664,2

1 923,4

1 979,0

2 302,5

2 336,8

2 601,0

11

1 697,4

1 974,2

2 031,7

2 363,7

2 432,2

2 707,9

12

1 730,8

2 025,0

2 083,9

2 424,7

2 527,8

2 814,7

13

1 764,5

2 075,7

2 135,7

2 486,0

2 623,2

2 921,5

14

1 798,1

2 138,8

2 201,0

2 562,4

2 718,5

3 017,4

15

1 831,6

2 202,2

2 265,9

2 638,9

2 813,9

3 108,2

16

1 865,1

2 265,3

2 331,0

2 715,2

2 909,3

3 199,0

17

1 899,0

2 328,3

2 396,1

2 791,8

2 997,2

3 289,8

18

1 932,5

2 391,4

2 461,2

2 868,2

3 078,2

3 380,9

19

1 965,9

2 454,4

2 526,1

2 944,5

3 159,4

3 480,7

20

1 999,7

2 517,5

2 591,0

3 011,1

3 240,4

3 584,9

21

2 033,3

2 580,3

2 656,0

3 077,5

3 321,6

3 689,3

22

2 083,4

2 675,0

2 753,8

3 177,3

3 443,4

3 845,7



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 218

11s. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

v5

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 1

2 075,9

1 603,1

1 434,8

1 333,1

1 268,6

 2

2 075,9

1 639,6

1 450,9

1 357,0

1 283,1

 3

2 075,9

1 680,4

1 491,5

1 380,0

1 297,4

 4

2 189,9

1 764,4

1 520,1

1 403,0

1 311,9

 5

2 308,4

1 848,7

1 548,4

1 426,1

1 326,4

 6

2 466,5

1 932,6

1 576,8

1 449,2

1 341,0

 7

2 591,3

2 014,9

1 605,9

1 472,2

1 355,2

 8

2 724,6

2 102,6

1 634,8

1 495,3

1 369,7

 9

2 863,7

2 147,4

1 663,8

1 518,2

1 381,4

10

2 949,6

2 192,0

1 693,0

1 541,5

1 393,3

11

3 028,6

2 236,9

1 722,4

1 564,7

1 405,0

12

3 073,5

2 281,4

1 751,7

1 587,9

1 416,7

13

3 118,6

2 326,1

1 781,2

1 611,6

1 428,6

14

3 163,5

2 371,0

1 810,7

1 635,0

1 440,3

15

3 208,5

2 415,6

1 840,1

1 658,6

1 452,1

16

3 253,3

2 460,4

1 869,4

1 682,1

1 463,8

17

3 298,3

2 505,1

1 899,0

1 706,3

1 475,7

18

3 343,3

2 549,8

1 928,3

1 730,0

1 487,5

19

3 388,4

2 594,6

1 957,9

1 756,0

1 499,1

20

3 433,4

2 639,3

1 987,3

1 781,2

1 510,9

21

3 478,1

2 641,4

2 016,8

1 831,7

1 522,7



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 219

11t. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

loh-nungs-

h1

h2

h3

h4

h5

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 

 1

1 444,2

1 374,7

1 342,0

1 309,3

1 276,9

 2

1 460,4

1 398,4

1 365,6

1 328,5

1 291,2

 3

1 501,4

1 421,6

1 388,9

1 347,5

1 306,0

 4

1 530,0

1 444,9

1 412,1

1 366,2

1 320,4

 5

1 558,4

1 468,1

1 435,4

1 385,1

1 335,1

 6

1 587,2

1 491,2

1 458,6

1 404,1

1 349,5

 7

1 616,5

1 514,6

1 481,8

1 423,1

1 364,2

 8

1 645,8

1 537,7

1 505,0

1 441,8

1 378,6

 9

1 675,0

1 561,0

1 528,3

1 459,3

1 390,5

10

1 704,5

1 584,6

1 551,7

1 477,0

1 402,4

11

1 734,2

1 608,3

1 574,9

1 494,5

1 414,2

12

1 763,8

1 632,0

1 598,5

1 512,1

1 426,1

13

1 793,3

1 655,5

1 622,2

1 529,6

1 437,9

14

1 823,0

1 683,0

1 646,0

1 547,1

1 449,7

15

1 852,7

1 711,5

1 669,7

1 564,8

1 461,6

16

1 882,2

1 741,1

1 693,7

1 582,4

1 473,4

17

1 912,1

1 771,2

1 717,8

1 600,3

1 485,2

18

1 941,7

1 800,7

1 741,7

1 618,2

1 497,3

19

1 971,2

1 830,5

1 768,1

1 637,0

1 509,0

20

2 000,9

1 860,4

1 793,3

1 655,6

1 520,9

21

2 030,6

1 890,4

1 844,3

1 686,8

1 532,8



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 220

11u. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

stufe

Euro

 

 

 

 

 

 1

1 974,6

1 527,4

1 367,8

1 271,4

 2

1 974,6

1 561,2

1 383,2

1 293,8

 3

1 974,6

1 599,4

1 421,8

1 315,7

 4

2 083,5

1 678,1

1 448,7

1 337,7

 5

2 195,9

1 758,2

1 475,7

1 359,6

 6

2 346,3

1 838,0

1 502,7

1 381,4

 7

2 464,9

1 916,4

1 529,7

1 403,5

 8

2 591,3

2 000,2

1 556,7

1 425,4

 9

2 723,5

2 042,9

1 583,8

1 447,2

10

2 804,9

2 085,5

1 611,5

1 469,2

11

2 880,3

2 127,9

1 638,9

1 491,1

12

2 922,9

2 170,4

1 666,4

1 513,1

13

2 965,6

2 212,9

1 694,2

1 534,9

14

3 008,3

2 255,4

1 722,1

1 556,9

15

3 051,0

2 297,9

1 750,1

1 578,9

16

3 093,7

2 340,3

1 778,0

1 601,3

17

3 136,6

2 382,8

1 806,0

1 623,6

18

3 179,2

2 425,3

1 834,1

1 646,1

19

3 221,8

2 467,9

1 862,0

1 670,5

20

3 264,6

2 510,4

1 890,1

1 694,2

21

3 307,5

2 512,4

1 917,8

1 742,0



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 221

11v. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

In der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

h1

h2

h3

stufe

Euro

 

 

 

 

 1

1 376,7

1 310,8

1 279,5

 2

1 392,2

1 333,0

1 302,0

 3

1 430,8

1 355,2

1 324,3

 4

1 458,1

1 377,3

1 346,4

 5

1 485,4

1 399,4

1 368,6

 6

1 512,5

1 421,5

1 390,5

 7

1 539,7

1 443,8

1 412,5

 8

1 566,9

1 465,7

1 434,6

 9

1 594,5

1 487,8

1 456,7

10

1 622,1

1 509,9

1 478,9

11

1 649,9

1 532,0

1 500,9

12

1 677,6

1 554,1

1 522,9

13

1 705,7

1 576,0

1 545,1

14

1 733,9

1 602,2

1 567,1

15

1 762,0

1 628,7

1 589,4

16

1 790,3

1 656,4

1 612,1

17

1 818,3

1 684,8

1 634,7

18

1 846,4

1 712,7

1 657,1

19

1 874,6

1 741,1

1 681,6

20

1 902,9

1 769,4

1 705,7

21

1 931,2

1 797,9

1 754,0

11w. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

 

Bewertungs-

Euro

gruppe

 

 

 

v1/2

385,5

v1/3

482,9

v1/4

1 165,7

v2/2

41,7

v2/3

216,5

v2/4

316,4

v2/5

416,3

v2/6

807,7

v3/2, h1/2

30,8

v3/3, h1/3

108,3

v3/4, h1/4

191,5

v3/5

283,0

v4/2, h2/2

33,2

v4/3, h2/3

79,2

11x. In § 73 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Vertragsbedienstete der Bewertungsgruppe v1/4 und v2/6 können durch schriftliche Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 3 für ein Kalenderjahr ausschließen.


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129. Sitzung / Seite 222

Eine solche schriftliche Erklärung ist rechtsunwirksam, wenn ihr eine Bedingung beigefügt wird, und ist bis zum 31. Dezember des Vorjahres abzugeben. Hat der Vertragsbedienstete eine solche schriftliche Erklärung abgegeben, so reduziert sich seine Funktionszulage um 30,89% für das Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wurde.“

11y. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

1. in der Bewertungsgruppe v1/5

a) für die ersten fünf Jahre             6 744,7 €,

b) ab dem sechsten Jahr             7 121,6 €,

2. in der Bewertungsgruppe v1/6

a) für die ersten fünf Jahre           7 191,6 €,

b) ab dem sechsten Jahr             7 568,8 €,

3. in der Bewertungsgruppe v1/7

a) für die ersten fünf Jahre           7 568,8 €,

b) ab dem sechsten Jahr             8 092,7 €.““

17. In Art. 3 wird nach der Z 15 folgende Z 15a eingefügt:

„15a. § 95 Abs. 1 und Abs. 1a lautet:

„(1) Das monatliche Sonderentgelt (mit Ausnahme der Kinderzulage) jener Vertrags­bediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2006 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2006 um 2,7 % erhöht.

(1a) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2006 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonder­entgelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonderentgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungs­vor­schriften anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu ermitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2006 als neues Sonderentgelt des teilbeschäftigten Vertragsbediensteten.““

18. In Art. 3 lautet die Z 16:

„16. Dem § 100 werden folgende Abs. 41 und 42 angefügt:

„(41) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 treten in Kraft:

1. § 84 Abs. 3b mit 1. Jänner 2005,

2. § 22 Abs. 1 mit 1. Juli 2005,

3. § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 29f Abs. 5, § 29k Abs.1 und 4, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 84 Abs. 3b, § 95 Abs. 1 und 1a mit 1. Jänner 2006,

4. § 27c Abs. 2 mit 1. Jänner 2007,

5. § 15 Abs. 2 Z 3, § 37a Abs. 5, § 40 Abs. 1 und 2, § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1, § 44 und § 92a Abs. 1 mit 1. Oktober 2007.


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129. Sitzung / Seite 223

§ 29k Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I XXX/2005 gilt für eine Betreuung von schwersterkrankten Kindern, die nach dem 31. Dezember 2005 gewährt wird. Vertragsbediensteten ist auf ihr Ansuchen bei einer Betreuung von schwerst­erkrankten Kindern, die vor dem 1. Jänner 2006 gewährt wurde, eine Verlängerung der Maßnahme auf insgesamt höchstens neun Monate zu gewähren.

(42) § 73 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft. Erklärungen für das Kalenderjahr 2006 können bis zum 31. März 2006 abgegeben werden.““

19. In Art. 4 wird nach der Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 9 erhält folgende Fassung:

in der

Dienst-

zulagen-

gruppe

in den Gehaltsstufen

1 bis 8

9 bis 12

ab der

Gehalts-stufe 13

Euro

 

 

 

 

I

 482,0

 515,0

 546,8

II

 448,9

 480,2

 509,5

III

 369,4

 395,6

 419,4

IV

 329,1

 352,0

 374,1

V

 221,1

 236,2

 250,6

VI

 184,2

 196,9

 209,1

20. In Art. 4 lautet die Z 21:

„21. Dem § 123 wird folgender Abs. 52 angefügt:

„(52) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 treten in Kraft:

1. § 59d Abs. 1 und 4 und § 106 Abs. 2 Z 9 mit 1. Jänner 2006,

2. § 19 Abs. 3, § 26 Abs. 2, 3 und 4, § 27 Abs. 2, § 32 Abs. 5, § 43 Abs. 6, § 51 Abs. 8, § 52 Abs. 17 bis 20, § 59 Abs. 3 bis 9, § 106 Abs. 2 Z 8 und § 121 Abs. 2 mit 1. September 2006,

3. die Überschrift zu § 22, § 22 Abs. 1 und 4 sowie § 23 samt Überschrift mit 1. Oktober 2007.

§ 59d Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I XXX/2005 gilt für eine Betreuung von schwersterkrankten Kindern, die nach dem 31. Dezember 2005 gewährt wird. Landeslehrern ist auf ihr Ansuchen bei einer Betreuung von schwersterkrankten Kindern, die vor dem 1. Jänner 2006 gewährt wurde, eine Verlängerung der Maßnahme auf insgesamt höchstens neun Monate zu gewähren.““

21. In Art. 14 werden nach der Z 2 folgende Z 2a bis 2c eingefügt:

„2a. § 66 Abs. 1 lautet:


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129. Sitzung / Seite 224

„(1) Das Gehalt des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:


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129. Sitzung / Seite 225

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

R 1a

R 1b

R 2

R 3

stufe

Euro

1

3 099,5

3 099,5

--

--

2

3 557,4

3 557,4

--

--

3

3 973,7

3 973,7

--

--

4

4 390,0

4 390,0

4 889,5

--

5

4 806,2

4 931,2

5 389,2

6 554,7

6

5 181,0

5 305,9

5 888,7

7 137,7

7

5 472,4

5 597,3

6 388,4

7 720,6

8

5 722,2

5 847,1

6 846,3

8 658,8

Ein festes Gehalt gebührt:

1. dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes im Ausmaß von 9 570,3 €,

2. dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 9 535,9 €,

3. dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 10 524,7 €.“

2b. In § 67 wird in Z 1 der Betrag „1 971,3 €“ durch den Betrag „2 024,5 €“ und in Z 2 der Betrag „2 025,0 €“ durch den Betrag „2 079,7 €“ ersetzt:

2c. In § 68 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „121,6 €“ durch den Betrag „124,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „178,4 €“ durch den Betrag „183,2 €“,

c) in Z 3 der Betrag „275,6 €“ durch den Betrag „283,0 €“,

d) in Z 4 der Betrag „324,4 €“ durch den Betrag „333,2 €“,

e) in Z 5 der Betrag „413,5 €“ durch den Betrag „424,7 €“,

f) in Z 6 der Betrag „275,6 €“ durch den Betrag „283,0 €“,

g) in Z 7 der Betrag „762,0 €“ durch den Betrag „782,6 €“,

h) in Z 8 der Betrag „948,5 €“ durch den Betrag „974,1 €“ und

i) in Z 9 der Betrag „697,3 €“ durch den Betrag „716,1 €“.“

22. In Art. 14 werden nach der Z 4 folgende Z 4a bis 4d eingefügt:

„4a. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

stufe

Euro

 1

2 130,5

--

--

 2

2 353,8

--

--

 3

2 577,5

--

--

 4

2 800,7

--

--

 5

3 024,2

--

--

 6

3 247,9

--

--

 7

3 471,6

--

--

 8

3 618,2

3 805,7

--

 9

3 830,5

4 029,1

4 081,3

10

4 043,1

4 252,6

4 304,7

11

4 256,0

4 476,1

4 752,0

12

4 468,4

4 699,8

5 422,5

13

4 680,8

4 922,9

5 645,9

14

4 904,3

5 369,9

5 869,6

15

5 127,9

5 816,8

6 092,9

16

5 351,5

6 040,5

6 316,5

4b. In § 168a Abs. 2 wird der Betrag „302,0 €“ durch den Betrag „310,2 €“ ersetzt.

4c. In § 169a wird der Betrag „332,2 €“ durch den Betrag „341,2 €“ ersetzt.

4d. § 170 Abs. 1 lautet:

„(1) Eine Leistungsstrukturzulage gebührt in folgendem Ausmaß:

1. den Richtern der Gehaltsgruppe I

in der Gehaltsstufe 10                    104,0 €,

in der Gehaltsstufe 11                      95,8 €,

in der Gehaltsstufe 12                      87,4 €,

in der Gehaltsstufe 13                      79,2 €,

in der Gehaltsstufe 14                      70,9 €,

in der Gehaltsstufe 15                      62,5 €,

in der Gehaltsstufe 16                      54,0 €,

2. den Richtern der Gehaltsgruppe II

in der Gehaltsstufe 13                      74,9 €,

in der Gehaltsstufe 14                      66,8 €,

in der Gehaltsstufe 15                      58,3 €,

in der Gehaltsstufe 16                      50,0 €.““

23. In Art. 14 lautet die Z 5:

„5. Dem § 173 wird folgender Abs. 41 angefügt:

(41) § 64 samt Überschrift, § 66 Abs. 1, § 67, § 68, § 75e Abs. 1 und 3, § 168 Abs. 2, § 168a Abs. 2, § 169a, § 170 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 64a samt Über­schrift außer Kraft. § 75e Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I XXX/2005 gilt für eine Betreuung von schwersterkrankten Kindern, die nach dem 31. Dezember 2005 gewährt wird. Richterinnen und Richtern ist auf ihr Ansuchen bei einer Betreuung von schwersterkrankten Kindern, die vor dem 1. Jänner 2006 gewährt wurde, eine Verlängerung der Maßnahme auf insgesamt höchstens neun Monate zu gewähren.““


Nationalrat, XXII.GP
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129. Sitzung / Seite 226

Begründung

Mit dem gegenständlichen Abänderungsentwurf werden die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Besoldungs­regelung der Bundesbediensteten und Landeslehrer für 2006 umgesetzt, die folgendes Ergebnis brachten:

Ab 1. Jänner 2006 werden

die Gehälter der Beamten (soweit sie nicht gemäß § 17 Poststrukturgesetz zugewiesen sind),

die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und

die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Geldbeträgen ausgedrückt sind,

um 2,7 % erhöht.

Die Umsetzung des Gehaltsabschlusses wird einen Mehraufwand in Höhe von ca. 251 Mio. € pro Jahr bedingen, davon entfallen ca. 71 Mio. € auf Landeslehrer.

Zu Z 1 (§ 30 Abs. 4a GehG), Z 7 (§ 74 Abs. 4aGehG), Z 8 (§ 91 Abs. 4aGehG) und Z 16 (§ 73 Abs. 3aVBG):

Mit der vorliegenden Regelung soll für die bezeichneten Funktionen eine Wahl­möglichkeit bei gleichzeitiger Kürzung der Funktionszulage um 30,89% geschaffen werden.

Der dadurch zu erwartende Mehraufwand lässt sich jedoch nur im Ausmaß der tat­sächlichen Inanspruchnahme durch Bedienstete im Rahmen des Vollzugs konkre­tisieren; diese Regelung ist deshalb befristet.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.20.00

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! So eine Sozialpartnerschaftseinigung ist einfach, nicht? Gutes Verhandlungsergebnis, zu dem steht man. Es ist aber lange Tradition auch hier im Hause, dass man darüber diskutiert.

Ich darf mich gleich eingangs namens meiner Fraktion, aber auch persönlich bei den öffentlich Bediensteten für ihre Dienstleistungen sehr herzlich bedanken. Fritz Neugebauer hat es ja gerade getan. Ich möchte mich aber im Speziellen, weil es halt so üblich ist, dies immer bei der BDG-Novelle zu machen, auch bei den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Grünen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen schon, was wir Ihnen rund um das Jahr oft abverlangen, und ich meine, dass Sie eine hervorragende Dienstleistung für uns erbringen.

Ich habe im Ausschuss schon angemerkt, dass man an und für sich alles unterstützen kann, ob es der Sozialbereich ist, der Bereich der Lehrer oder der Bereich der Exekutive, es gibt aber einen einzigen Punkt, bei dem wir ein Problem haben, und deshalb wird Kollege Marizzi einen Antrag auf getrennte Abstimmung einbringen.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 227

Gar so lupenrein sehen wir das nicht mit der Bürgerkartenfunktion des Dienst­ausweises. Es wird sich wirklich erst im Laufe der Verhandlungen herausstellen, wie das Endergebnis in dieser Frage ist. Alles andere, vom Gehaltsabschluss angefangen bis zu den einzelnen Punkten in der BDG-Novelle, kann man unterstützen, was wir heute hier auch sehr gerne wahrnehmen.

Ich möchte aber bitten – ich werde das bei jeder Gelegenheit tun und habe das auch bisher schon gesagt –: Sehen wir nicht immer alles als Selbstverständlichkeit an, was den öffentlichen Dienst betrifft. Versuchen wir, unseren Kolleginnen und Kollegen auch das Gefühl des Miteinanders zu vermitteln, vermitteln wir ihnen nicht ununterbrochen das Gefühl, dass sie ausschließlich ein Kostenfaktor sind.

Wer in den letzten Tagen die Berichte in den Medien mitverfolgt hat, weiß, was allein das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wieder ausgelöst hat. Deshalb möchte ich wirklich einladen und ersuchen, zu sehen, dass der öffentliche Dienst in seiner Gesamtheit Hervorragendes leistet. Das sind Menschen, das sind Kolleginnen und Kollegen, und wir sollten alles daran setzen, dass wir sie beruhigen und nicht verunsichern, denn wir alle, glaube ich, haben Interesse daran, dass im öffentlichen Dienst hohe Qualität erbracht wird – und sie wird erbracht, meine geschätzten Damen und Herren.

Ich darf aus diesem Grunde folgenden Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann und Pendl einbringen:

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat auf der Basis der Gleich­behandlung aller ArbeitnehmerInnen eine Lösung für die ungleichen Ruhensbestim­mungen zwischen Beamten-Pensionsbereich einerseits und ASVG-Bereich anderer­seits vorzuschlagen, und zwar ohne damit in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte einzugreifen.

*****

Ich habe auch im Ausschuss klipp und klar gesagt, dass wir für Verhandlungen und für Regelungen jederzeit zu haben sind, für eines sind wir aber nicht zu haben: Die SPÖ gibt sich nicht für eine Verfassungsmehrheit her, sodass man jetzt quasi mit der Verfassungskeule über die Beamten drüberfährt. Das haben sich die Beamten auch nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

19.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich habe jetzt nicht wahrgenommen, dass Sie den Entschließungsantrag verlesen haben. (Abg. Pendl: Oh ja! – Abg. Dr. Gusenbauer: Er hat ihn soeben vorgelesen!) Okay. Es gibt momentan eine Menge Anträge hier heroben. Wir müssen aufpassen, dass wir da alles in der Reihe haben.

Der Entschließungsantrag ist somit eingebracht, liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 228

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleich­behandlung aller Dienstnehmer

Der Verfassungsgerichtshof hat die so genannten Ruhensbestimmungen für Beamte aufgehoben, sodass nunmehr alle Beamten unabhängig von der Höhe ihrer Pension beliebig viel dazuverdienen können, anders als ASVG-Pensionisten, die ihre gesamte Pension verlieren, sobald sie mehr dazuverdienen als die Geringfügigkeitsgrenze (ca. 300 €).

Dieses Problem wurde von der Bundesregierung durch die verfehlte Art ihrer Pen­sionsharmonisierung hervorgerufen. Nunmehr plant die Bundesregierung einfach mit einer Verfassungsbestimmung das VfGH-Erkenntnis zu umgehen. Damit würde nicht nur der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet, sondern auch eine bestehende Un­gleich­behandlung mit Verfassungsbestimmungen einzementiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle be­schließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat auf der Basis der Gleich­behandlung aller ArbeitnehmerInnen eine Lösung für die ungleichen Ruhensbestim­mungen zwischen Beamten-Pensionsbereich einerseits und ASVG-Bereich anderer­seits vorzuschlagen, und zwar ohne damit in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte einzugreifen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Fauland. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.24.01

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das erste äußerst Erfreuliche ist der Gehaltsabschluss der Beamten, des öffentlichen Dienstes mit 2,7 Prozent. Ich glaube, gerade damit wird der Stellenwert des öffentlichen Dienstes wieder einmal positiv hervorgehoben. Die Leistungen, die hier in sehr vielen Bereich gezeigt werden, haben es verdient, auch die notwendige Anerkennung zu finden.

Nichtsdestotrotz besteht im öffentlichen Dienst bedauerlicherweise immer noch eine Ungleichgewichtung zwischen Vertragsbediensteten und Beamten, wobei, wenn man sich die Lebensverdienstsummen anschaut, für die gleiche Tätigkeit, für die gleiche Leistung unterschiedlich entlohnt wird.

Aus diesem Grund war und ist es unsere Forderung, eine einheitliche Regelung im Rahmen eines Bundesmitarbeitergesetzes zu schaffen, um diese Ungerechtigkeit in die Vergangenheit zu führen. Äußerst erfreut waren wir daher, als der Herr Staatssekretär am Montag, dem 5. Dezember, im „Kurier“ eigentlich all das, was wir inhaltlich gefordert haben, auch gefordert hat. Da waren wir äußerst positiv überrascht. Wir hegen die Hoffnung und sind der vollen Überzeugung, dass Sie den Worten jetzt auch Taten folgen lassen und wir in absehbarer Zeit ein gemeinsames Dienstrecht für alle Bereiche beschließen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Nationalrat, XXII.GP
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129. Sitzung / Seite 229

Berücksichtigt werden muss aber die spezielle Anforderung in den unterschiedlichen Bereichen. Alles über einen Kamm zu scheren hat sich, wie wir aus leidvoller Erfah­rung mittlerweile wissen, nicht bewährt. Wir brauchen eine eigene Regelung für den militärischen Dienst, in der dann auch die verpflichtende Auslandsentsendung ent­halten ist, wir brauchen eine eigene Regelung für den Exekutivdienst und für den Bereich der allgemeinen Verwaltung.

Wenn wir dies umsetzen, wird es eben möglich sein, alle gleich und gerecht zu ent­lohnen.

Aus diesem Grund – und in Absprache mit unserem Koalitionspartner – darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer und Fauland

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Berück­sichtigung berufsspezifischer Anforderungen auf verfassungskonformer Grund­lage vorzubereiten. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in diesem Kontext die Frage einheitlicher Ruhensbestimmungen mit dem Ziel zu behandeln, diese aus arbeitsmarktpolitischer Sicht einer für alle gleichwertigen Lösung zuzuführen.“

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Fauland eingebrachte Entschließungsantrag liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Weiter­entwicklung des Dienstrechts eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesord­nungspunkt 11 in der 129. Sitzung des Nationalrates

In Österreich wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Reformmaßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung des öffentlichen Dienstes und zur Stärkung von Bür­gernähe und Effizienz entwickelt. Durch diese Maßnahmen konnte auch ein beacht­licher kostendämpfender Effekt für den Bundeshaushalt erzielt werden. Zahlreiche Reformen wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Hand angestoßen und alle Maßnahmen wurden gemeinsam entwickelt und umgesetzt.

Ohne die Kreativität und die Unterstützung der Beamten und Vertragsbediensteten wären die zahlreichen Reformerfolge – die zum Teil auch im europäischen Ausland große Aufmerksamkeit erregen und als Beispiel dienen – nicht realisierbar gewesen.

Darüber hinaus wurden zahlreiche gesetzlichen Maßnahmen ergriffen, die der moder­nen Arbeitswelt Rechnung tragen und der Angleichung der Rechts-, Arbeits- und Pensionssituation von Beamten und Beamtinnen sowie nach privatem Recht Angestellten dienen sollen. Als herausragendstes Beispiel gilt die bereits in Kraft


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befindliche sog. Pensionsharmonisierung, die die Gleichstellung zwischen öffentlichen Ruhebezügen des Bundes und den Pensionen von Pensionsversicherten herbeiführt.

Dieser erfolgreiche Weg gleicher Chancen für alle Arbeitnehmer soll mit einer weit­gehenden Angleichung der aktiven Dienstrechte der Beamten und Vertragsbediens­teten sowie der in der Privatwirtschaft Tätigen fortgesetzt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Be­rück­sichtigung berufsspezifischer Anforderungen auf verfassungskonformer Grundlage vorzubereiten. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in diesem Kontext die Frage einheitlicher Ruhensbestimmungen mit dem Ziel zu behandeln, diese  aus arbeits­marktpolitischer Sicht einer für Alle gleichwertigen Lösung zuzuführen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staats­sekretär Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


19.27.14

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Keiner in diesem Haus, glaube ich, kann besser auf diese Novelle hier eingehen als Kollege Neugebauer. Trotzdem möchte ich ihn etwas ergänzen, einfach deswegen, weil es mir wichtig scheint.

Das eine ist, dass es für Mitarbeiter, die sich im Interesse des Bundes karenzieren lassen – gedacht ist an Bundesbedienstete, die in internationalen Organisationen arbeiten, dort ihr Know-how einbringen und Österreich vertreten –, eine bessere Regelung für den Wiedereinstieg, also eine Falschschirmregelung, geben wird.

Als zweiter Punkt scheint mir in diesem Zusammenhang wesentlich zu sein, dass eine stundenweise Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung möglich ist. Das war bisher nur halbtags oder ganztags möglich. Dass man das künftig auch stundenweise in Anspruch nehmen kann, ist, glaube ich, auch für Mütter, die sich in Arbeit befinden, eine gute Möglichkeit, flexibler auf die Anforderungen des Alltags zu reagieren.

Ich begrüße auch die verbesserte Regelung der Familienhospiz durch die Verlän­gerung der möglichen Inanspruchnahme, denn ich meine, dass es eine Verbesserung ist, statt der bisher sechs Monate jetzt neun Monate vorzusehen.

Meine Damen und Herren! Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung zunehmend neu organisiert. Österreich hat hier eine bahnbrechende Funktion. Ich war nicht nur bei Konferenzen in Manchester, sondern auch in Tunis, und wenn Sie die Österreich-Stände mit den Know-how-Lösungen dort gesehen haben, dann werden Sie draufgekommen sein, wie viel Know-how hier einerseits vertreten ist und wie viel man andererseits auch im Ausland darüber weiß. Unsere Behörden beziehungsweise die Leute, die das im Ausland vertreten, werden überschwemmt mit Anfragen, wie man die Lösungen abrufen kann, wie wir zu den Lösungen gekommen sind und wie wir das gemacht haben.

Wir haben hier also neue Lösungsansätze in der Verwaltung dieser Republik, die die Aufmerksamkeit im Ausland in einem großen Maße auf sich lenken. Ich würde mir


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wünschen, dass die Leute, die das erarbeitet haben, auch im Inland diese Auf­merksamkeit bekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, diese Lösungen sind außergewöhnlich, haben eine außergewöhnliche Wirkung auch auf die Zukunft dieses Landes und sind auch zukunftsträchtige Lösungen in der Verwaltung und im Umgang mit den Wäh­lerinnen und Wählern, mit den Menschen, die von den Beamten in dieser Republik verwaltet werden! Das heißt, die Durchlässigkeit der Apparate wird größer werden, und ich glaube, das bringt auch den Staat den Menschen näher.

In diesem Zusammenhang sind auch all die Maßnahmen zu sehen, die wir mit der Bürgerkarte, mit dem neuen Dienstrechtsausweis setzen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, grundsätzlich ist daran gedacht, den Menschen die Arbeit zu erleichtern, die Arbeit für die Menschen einfacher zu machen, die Arbeit den Menschen im Grunde auch zu ermöglichen, zum Beispiel Müttern, indem sie von zu Hause einen Akt einsehen können, den sie im Amt nicht mehr bearbeiten konnten.

Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht grundsätzlich abblocken und sagen, das sei der gläserne Mensch und das hätte nur negative Auswirkungen, sondern wir sollten auch darüber nachdenken – und so ist das auch gemeint –, dass wir sagen, wir möchten die Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen, wir möchten den Staat den Bürgerinnen und Bürgern näher bringen, möchten aber auch den Beamten die Mög­lichkeit geben, direkt mit den Leuten, die von Ihnen etwas wollen, zu kommunizieren.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bedanke ich mich auch. Es ist nicht nur die späte Stunde, sondern es ist hier auch angeklungen, dass da sehr viel im Konsens geschehen ist. Die Kontroverse, die hier ausgetragen wird, betrifft wesentliche Themen, ich glaube, dass man darüber reden sollte, aber glauben Sie mir, so wie dieses Gesetz entstanden ist, so wie dieses Gesetz erarbeitet wurde, ist es in einem guten Konsens in dieser Republik geschehen. Und das würde ich mir öfter wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.31.07

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Insbesondere in Tirol gibt es immer die Diskussion um die Kleinschulen, und in diesem Gesetz geht es auch um die Erhaltung der Kleinschulen. Das ist uns in Tirol ein besonderes Anliegen, das ist vor allem aus der geographischen Gegebenheit heraus ein großes Bedürfnis auch in der Bevölkerung. Dieser Gesetzentwurf schafft nun die Voraussetzung dafür, dass Schuldirektoren und -direktorinnen zwei Pflichtschulen leiten können. Es sind insbesondere die Kleinschulen im Einzelfall, wofür das zweckmäßig ist.

Weiters habe ich mir den Punkt herausgenommen, wonach die Leiterinnen oder Leiter der Bundesschulen bei der Neuaufnahme von LehrerInnen mitwirken können beziehungsweise die Möglichkeit haben, bezüglich der Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Bewerber eine Stellungnahme abzugeben.

Ein wichtiger Schritt sind für mich persönlich die schulspezifischen Personalbedarfs- und Personalentwicklungsplanungen, weil ich auch aus meinem Bereich als Pflege­direktorin weiß, wie wichtig das ist.


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Die Verbesserung der Familienhospizfreistellung durch die Verlängerung von sechs auf neun Monate ist bereits angerissen worden, wobei die Betreuung von pflege- bezie­hungsweise betreuungsbedürftigen Angehörigen sehr helfen wird und die Betreuung dieser Menschen auch verbessert wird.

Zur Betreuung schwerstkranker Kinder soll zunächst für längstens fünf Monate eine Maßnahme im Rahmen der Familienhospizfreistellung gewährt werden können, die Verlängerung der Maßnahme soll wie bisher zulässig sein, wobei die Gesamtdauer pro Anlassfall nunmehr auf neun Monate ausgeweitet wird. In diesem Zusammenhang muss man sehen, dass für krebskranke Kinder Therapien über ein halbes Jahr oder ein Jahr gehen können, weshalb diese Regelung sehr wichtig für mich ist.

Es konnte erreicht werden, dass die Möglichkeit der Sterbebegleitung auf Wahl- und Pflegekinder beziehungsweise auf Schwiegereltern und Schwiegerkinder ausgedehnt wird.

Als Letztes: Die Inanspruchnahme der Pflegefreistellung für Väter und Mütter soll im Sinne der Flexibilität an die tatsächlichen Bedürfnisse der Bediensteten angepasst werden, sodass in Hinkunft auch eine stundenweise Inanspruchnahme möglich ist, während es derzeit nur halbtage- und tageweise möglich ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Marizzi. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.33.44

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Damen und Herren! Sie wissen und ich schicke voraus, dass wir dieser Novelle zustimmen, allerdings mit einer Ausnahme, wie schon gesagt wurde. Der Gehalts­abschluss ist gut und erfolgreich gelungen. Das ist ein Erfolg der Personalvertretung und der Sozialpartnerschaft, das soll man herausstreichen, aber ich möchte einen Antrag betreffend diese Dienstrechts-Novelle einbringen, und zwar:

Antrag

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 entfällt Z 2 betreffend § 60 Abs. 2a BDG; die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend umgereiht.

*****

Damit entfällt die Bestimmung über den Einbau des Chips in die Personalausweise, diesbezüglich haben wir eine andere Meinung als Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien.

Ich bringe noch einen zweiten Antrag ein. Damit in Zukunft der Datenschutz der Bediens­teten gewährleistet und gewahrt bleibt, bringe ich folgenden Entschließungs­antrag ein:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:


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Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Vorlage zuzuleiten, mit welcher eine gesetzlich verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Dienst (Bundesministerien etc.) und in privaten Unternehmen vorgesehen ist. Dieser soll unabhängig und weisungsfrei die Einhaltung des Datenschutzes (z.B. Datenverarbeitungen) in seinem Betrieb kontrollieren und als Anlaufstelle für die ArbeitnehmerInnen in Datenschutzangelegenheiten fungieren.

*****

Das ist unsere Meinung dazu. Wir sind da zugegebenermaßen vorsichtiger, weil wir beim Datenschutz sehr heikel sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Summe ist diese Novelle betreffend Familienhospizfreistellung, Karenzregelung, Pflegefreistellungen und andere Verbesse­rungen eine sehr gute Novelle. Wir haben im Verfassungsausschuss lange darüber diskutiert. Sie haben sich nicht überzeugen lassen, das ist in der Demokratie so, wir sind nicht erfolgreich gewesen. (Abg. Grander: Sie haben sich nicht über­zeugen lassen!) Sie werden das tun, wir müssen leider damit leben.

Es sind auch einige Dinge bei der Exekutive verbessert worden – Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Weil Herr Kollege Scheibner nach mir spricht: Heute haben wir schon über die Polizei gesprochen, aber obwohl wir alle hier sagen, wir danken den Beamten und es ist alles so wunderbar, steigt der Druck auf die Beamten, steigt der Arbeitsaufwand bei den Polizeibeamten. Der Rechnungshof hat ausgewiesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass in der Zeit von 2000 bis 2004 in der Republik Österreich die Zahl der Polizisten um 2 580 gesunken ist, und 700 gehen im Jahr in Pension. Nach heutigen Stellungnahmen haben Sie den Stellenplan wieder um 950 gekürzt, und das ist leider die falsche Politik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass Herr Abgeordneter Marizzi soeben einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl und Marizzi ord­nungsgemäß eingebracht hat. Dieser ist ausreichend unterstützt, liegt auch schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Marizzi hat weiters einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Spindelberger, Riepl und Marizzi eingebracht. Dieser Antrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, liegt eben­falls schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Pendl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen betreffend die 2. Dienst­rechts-Novelle 2005 (Ausschussbericht 1243 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 entfällt Z 2 betreffend § 60 Abs. 2a BDG; die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend umgereiht.


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Begründung

Mit § 60 Abs. 2a BDG wird vorgesehen, dass Dienstausweise auch mit der Funktion einer Eignung als Bürgerkarte ausgestattet werden müssen, ohne dass gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen gegen Missbrauch bzw. für einen ausreichenden Datenschutz getroffen werden.

*****

Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Spindelberger, Riepl, Marizzi, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend einer gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Datenschutzbeauftragten eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: 2. Dienstrechts-Novelle 2005

Am 28. November 2005 fand auf Einladung der Sozialdemokratischen Parlaments­fraktion eine hochkarätig besetzte Enquete anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Datenschutzgesetzes in Österreich statt. Einer der Themenblöcke war die Probleme um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen am Arbeitsplatz. Sowohl anwesende Personalvertreter des öffentlichen Dienstes wie auch der Vorsitzende der GPA Wolfgang Katzian sprachen sich in diesem Zusammenhang für die zwingende Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben aus.

Die neuen Kommunikationstechnologien haben nicht nur die Arbeit verändert, sondern sie werden zunehmend zur Kontrolle und Überwachung von ArbeitnehmerInnen ein­gesetzt. Die Überwachung – meist über den Arbeitsplatzrechner – ist Realität, gültige gesetzliche Bestimmungen werden damit oft umgangen (z.B. ArbVG, BDG). Nicht wenige Unternehmen setzen bereits gezielt Spionagesoftware (spyware) ein.

Die ArbeitnehmerInnen im privaten wie im öffentlichen Bereich sind überdies mit einer Reihe von sensiblen Rechtsfragen – z.B. private elektronische Nutzung der EDV, Versenden von privaten Mails, Surfen im Internet – konfrontiert und haben keine Anlaufstelle für die Lösung dieser Fragen. Weiters gibt es eine Reihe von daten­schutzrechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung in der täglichen Praxis niemand kontrolliert (z.B. Datenverarbeitungen, Protokollierungen), gerade dies wäre auch eine Aufgabe für einen Datenschutzbeauftragten.

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2005 (1190 d.B.) wird nach § 60 Abs. 2a BDG die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle Bundesbediensteten elektronische Dienstausweise erhalten können. Diese sind u.a. mit der Bürgerkartenfunktion im Sinne des § 2 Z 10 des E-Governmentgesetzes ausgestattet. Da auch weitere Funktionen auf dieser Karte möglich sind, besteht die Gefahr, dass dann damit jeder Beamte überwacht werden kann („gläserne Beamte“).

Damit  der Datenschutzbeauftragte seine vorgesehenen Aufgaben bestmöglich erfüllen kann, wäre dieser in diesen Angelegenheiten gesetzlich weisungsfrei zu stellen und ihm die nötige Zeit für die Erfüllung dieser Aufgaben zu gewähren.

Diese Notwendigkeit wurde schon von verschiedenen europäischen Staaten erkannt:

So ist in Deutschland in Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens fünf Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.


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Da im DSG keine Regelungen über die verpflichtende Bestellung eines Datenschutz­beauftragten enthalten sind, sind entsprechende Gesetzesänderungen notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Vorlage zuzuleiten, mit welcher eine gesetzlich verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Dienst (Bundesministerien etc.) und in privaten Unternehmen vorgesehen ist. Dieser soll unabhängig und weisungsfrei die Einhaltung des Datenschutzes (z.B. Datenverarbeitungen) in seinem Betrieb kontrollieren und als Anlaufstelle für die ArbeitnehmerInnen in Datenschutzangelegenheiten fungieren.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Scheibner. – Bitte.

 


19.37.49

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Marizzi, Sie haben hier Dienststellenpläne vorgetragen, obwohl Sie ganz genau wissen, dass es selbstverständlich im gesamten öffentlichen Dienst Personaleinsparungen gibt, deshalb auch im Bereich des Innen­ministeriums (Abg. Marizzi: Nicht überall!) – aber selbstverständlich –, und wir gehen davon aus, dass das im Bereich der Exekutive ausschließlich in Verwaltungsbereichen umgesetzt wird. Die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie hat ja auch dazu gedient, dass man Verwaltungsposten abbaut, um mehr Kapazitäten freizubekommen für die Exekutive auf der Straße, im Einsatz. Das ist, glaube ich, der richtige Ansatz. Das sollte man nicht kritisieren, sondern unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mein Kollege Fauland hat ja schon zur BDG-Novelle und zum Gehaltsabschluss entsprechend Stellung genommen. Ich wollte auf einen Punkt noch eingehen, den auch Abgeordneter Pendl schon im Ausschuss und auch hier angesprochen hat, nämlich das VfGH-Erkenntnis zu den Ruhensbestimmungen.

Herr Abgeordneter Pendl, so leicht sollte man es sich nicht machen, dass man jede Kritik an derartigen, wie ich meine, Ungerechtigkeiten dann sofort pauschal als Verun­glimpfung und Diskreditierung des gesamten Beamtenstaates oder der Beamtenschaft deklariert. Denn so ist es ja nicht. Selbstverständlich wollen wir aktive, motivierte Beamte als Dienstleister am Staat und auch als Dienstleister am Kunden, nämlich an den Staatsbürgern, das ist überhaupt keine Frage, und in weiten Bereichen wird hier auch ausgezeichnete Arbeit geleistet, manchmal unter schwierigen Bedingungen. Aber gerade deshalb, weil wir diesen Ruf und das Ansehen hochhalten wollen, muss man auch offen und ehrlich zugeben, wo es Ungerechtigkeiten gibt. Es ist ganz einfach einem ASVG-Pensionisten, der eine Pension von – da muss er schon einen sehr guten Karriereverlauf gehabt haben – vielleicht 2 000 € oder knapp darüber im Monat hat, nicht erklärbar, dass dann, wenn er über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, diese


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Pension, wenn er in der Frühpension ist, nicht nur gekürzt, sondern gestrichen wird, meine Damen und Herren, während gleichzeitig ein hoher Beamter mit vielleicht 6 000 oder 7 000 € Pension nebenbei als Berater oder in irgendwelchen Unternehmungen tätig ist und noch einmal 3 000, 4 000 € dazuverdienen kann, ohne dass auch nur 1 € seiner Spitzenpension gekürzt wird.

Das ist ungerecht, das empfinden die Menschen ganz bewusst und gerechtfertigt als ungerecht, und das gehört repariert – im Sinne und auch zum Vorteil der Beamten, meine Damen und Herren. Und das fordern wir auch ein.

Ich weiß, dass es vom Optischen und vom Rechtsstaatlichen her nicht optimal ist, wenn man einem VfGH-Erkenntnis dadurch „gerecht“ wird – unter Anführungs­zeichen –, dass man die aufgehobene Bestimmung ganz einfach in den Verfas­sungsrang hebt und so die Kontrolle ausschaltet, keine Frage, aber wir wollen und verlangen eine Reparatur dieser, wie wir glauben, ungerechten Lösung.

Ein Ansatz wäre – das haben wir auch eingemahnt, und Herr Staatssekretär Finz ist nach anfänglichem Zögern auch auf diese Linie eingeschwenkt –, dass man das im Regierungsprogramm verankerte Bundesmitarbeitergesetz jetzt beschleunigt erarbeitet und auch entsprechend umsetzt. Dann könnte man nicht nur diese Frage der Ruhensbestimmungen bereinigen, sondern auch ein wirklich modernes, zukunfts­orientiertes Beamtendienstrecht und Gehaltsgesetz schaffen, wo man auch mehrere andere Probleme mit lösen könnte, wie etwa die unterschiedlichen Gehaltsverläufe von Vertragsbediensteten und Beamten. Es gibt Berechnungen, wonach eine Differenz von bis zu 150 000 € in der Lebensverdienstsumme zwischen Vertragsbediensteten und Beamten besteht: in derselben Funktion! Oder etwa die Problematik der Fach­hoch­schulabgänger mit ihrer Bewertung im öffentlichen Dienst. Oder, wie schon angeführt, die Sonderdienstrechte bei der Exekutive und beim Bundesheer.

All das erwarten wir uns von diesem Bundesmitarbeiterdienstrecht, und wir gehen davon aus, dass das noch im Frühjahr vorgelegt werden kann. Es gibt ja auch einen entsprechenden Entschließungsantrag in diese Richtung.

Aber so einfach sollte man es sich nicht machen und sagen, dass das wohlerworbene Rechte sind. Ich glaube, diese Argumentation sollten wir überwunden haben. Es soll jeder für seine Arbeit gerecht entlohnt werden, aber ungerechtfertigte Privilegien, so wie diese jetzt aufgehobenen Ruhensbestimmungen, sollten endgültig der Vergan­genheit angehören. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 1243 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Pendl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


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129. Sitzung / Seite 237

Die Abgeordneten Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Z 2 in Artikel 1 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 Z 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Artikel 2, 3, 4 und 14 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichbehandlung aller DienstnehmerInnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterent­wicklung des Dienstrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit angenommen. (E 158.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gesetzliche Verpflich­tung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Datenschutzbeauftragten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

19.45.53 12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1084 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird (1244 d.B.)


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13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) (1245 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1193 d.B.): Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wer­den (1246 d.B.)

15. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird (1248 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.47.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen Punkten sind mehrere nicht unerhebliche Gesetze zusammengefasst, unter anderem auch das Bundesvergabegesetz. Dies­bezüglich ist einmal festzuhalten, dass es sich hier um eine äußerst diffizile Materie handelt, weil ein Interessenausgleich zwischen Ländern und Bund, zwischen Anbietern und Ausschreibern, zwischen allen Beteiligten, die sich um öffentliche Aufträge bewer­ben, notwendig ist. Dieser Interessenausgleich ist deshalb so schwierig, da er natürlich von jeder Seite anders gesehen wird. Es hat aber durch die hervorragende Arbeit der Beamtenschaft eine sehr gute Grundlage gegeben, und letztendlich konnte in den entscheidenden Verhandlungen dann auch ein Konsens erzielt werden. Immerhin werden 37 Milliarden € in Österreich über dieses Gesetz abgewickelt. Daher ist es ein Kerngesetz, das alle öffentlichen Aufträge betrifft.

Es hat wesentliche Verbesserungen im Bereich der Umweltgerechtigkeit, im Sektoren­bereich auf Grund unserer Anregungen gegeben. Es gibt nun eine demonstrative Aufzählung für die Kriterien des Bestbieterprinzips. Es gibt eine Verstärkung der Zuverlässigkeitsprüfungen, eine Überbindung der Zuverlässigkeitsprüfung auf die Subunternehmen, die beschäftigt werden.


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Es wurde auch einem Großteil der von den Architekten geäußerten Anliegen Platz eingeräumt, und es wird noch einen Entschließungsantrag hinsichtlich der Anonymität des Verfahrens geben. Ich denke, dass es auch diesbezüglich eine wirklich konsens­bereite Verhandlungsrunde gegeben hat, die dann letztendlich zu einem, wie ich meine, herzeigbaren Gesetz gekommen ist, das die Richtlinie umsetzt und die Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich einbindet.

Eine weitere Materie, die hier zu debattieren ist, ist das Registerzählungsgesetz, und ich denke, dass hier wirklich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es ist meiner Meinung nach völlig falsch, wenn man die Verknüpfung von Melderegister, Sozial­versicherungsregistern, Bildungsanstalten, Steuerregister, Arbeitsmarktservice, Unter­nehmensregister, Gebäude- und Wohnungsregister dahin gehend durchführt, dass man den Schlüssel für die bereichsspezifischen Personenkennzahlen ausschließlich dem Innenministerium in die Hand gibt, sodass das Innenministerium alle diese Daten verknüpfen und dann noch personenbezogen herstellen kann.

Das ist eigentlich nichts anderes als eine Rasterfahndung auf Vorrat, wenn alle Daten eines jeden Österreichers im Innenministerium zusammenlaufen und letztendlich im Innenministerium Daten gesammelt werden, die für eine Registerzählung nicht notwendig sind. Es wäre durchaus möglich gewesen, die bereichsspezifischen Personenkennzahlen in den Ministerien zu belassen, keine Zusammenführung dieser Datensätze vorzunehmen und vor allem nicht dem Innenministerium als einzigem Ministerium, als Dienstleister der Datenschutzkommission die Schlüssel in die Hand zu geben, um alle diese Daten zusammenführen zu können. Das ist eine Abgleichung von Daten, die für ein Registerzählungsgesetz nicht notwendig ist.

Umso schwerwiegender ist es, dass im Registerzählungsgesetz sogar der Abgleich dieser Daten verlangt wird, wenn durch die aus den Registern abgerufenen Daten unterschiedliche Datensätze erzielt werden. Es ist leicht möglich, das alles über ein Registerzählungsgesetz zu machen. Wir waren ja auch für ein Register­zählungs­gesetz, aber anonymisiert. Es ist nicht notwendig, dass man dem Innenministerium den personenbezogenen Schlüssel gibt, sondern man könnte diese Daten aus den Registern anonym herausholen und dann anonym verarbeiten. Und die Unschärfe, die dadurch entsteht, dass es vielleicht in Einzelfällen verschiedene Datensätze gibt, ist wissenschaftlich und für die Statistik vollkommen irrelevant. Daher ist es ein fürchter­liches Ergebnis, dass man dem Innenministerium die technischen Möglichkeiten in die Hand gibt, diese Daten zu verknüpfen.

Wenn dann solche Sachen passieren, wie wir es bei EKIS schon erlebt haben, dass Daten widerrechtlich abgerufen werden, dann werden wir uns alle wundern, warum das technisch überhaupt möglich ist und warum das so gemacht wurde.

Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, dass dieses heikle Gesetz im Bereich des Datenschutzes am Datenschutzrat vorbeigespielt wurde und dort gar nicht behandelt wurde. Das zeugt auch von einer gewissen Einstellung. Ich denke, dass hier der gläserne Mensch geschaffen wird und der Orwell’sche Überwachungsstaat in Wirklich­keit ein harmloses Beispiel dessen war, was hier wirklich passiert. Dieses Gesetz ist von Grund auf aus datenschutzrechtlichen Gründen, eigentlich wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechte und gegen die individuellen Rechte jedes Einzelnen abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 



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129. Sitzung / Seite 240

19.53.31

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt sind, wie auch schon mein Vorredner gesagt hat, mehrere Punkte zusammengefasst. Ich möchte mich auf das Vergaberecht beschränken, zum Registerzählungsgesetz beziehungsweise zum Informationssicherheitsgesetz werden meine Kolleginnen und Kollegen noch Stellung nehmen.

Beim Vergaberecht bin ich sehr zuversichtlich, dass wir einen Vier-Parteien-Beschluss zustande bringen werden – zumindest, wenn ich die Diskussionen im Ausschuss und auch in den Vorgesprächen betrachte –, und darüber bin ich sehr froh. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Ich denke, dass es gut gelaufen ist, und bin der Meinung, dass alle verhandelnden Parteien ihre Bereitschaft zu einem Kompromiss in den Ver­handlungen kundgetan haben und abschlussbereit waren für ein gutes und richtiges Gesetz.

Zum einen möchte ich mich dafür bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die gemeinsamen konstruktiven Verhandlungen bedanken. Ich möchte mich aber auch – und das liegt mir wirklich am Herzen – bei der Beamtenschaft bedanken. Ganz speziell möchte ich den Dr. Fruhmann nennen, der durch eine sehr profunde und hervor­ragende Betreuung von uns allen die Grundlage für diesen Erfolg geschaffen hat. Dasselbe gilt natürlich auch für seine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ganz wesentlich war des weiteren, dass es eine wirklich gute Zusammenarbeit zwischen den Beamten des Bundes und der Länder gibt. Im Jahr 2002 haben wir, wie Sie wissen, das bundeseinheitliche Vergabegesetz geschaffen. Wir haben damals das Glück gehabt, dass zwischen Bund und Ländern eine relativ große Übereinstimmung und eine Harmonie geherrscht haben, getragen von dem Wunsch, ein gemeinsames, einheitliches Vergaberecht zu schaffen, anstatt wie früher eine Aufsplitterung dieser Materie in neun verschiedene Landesgesetze beziehungsweise teilweise sogar gleiche Landesgesetze und ein Bundesgesetz zu haben. Und das war damals der Grundstein für eine sehr interessante Entwicklung.

Wir haben allerdings – Kollege Wittmann hat bereits darauf hingewiesen – ziemlich enge Grenzen im Vergaberecht und das erschwert manchmal einen Kompromiss. Wir müssen die Länder einbinden, was der Sache an sich gut tut, und es muss auch die Zustimmung der Länder vor der Kundmachung vorliegen. Das ist die eine Schranke. Das heißt, die Länder, die in erster Linie Auftraggeber sind, müssen und sollen auch eingebunden sein. Auf der anderen Seite haben wir auch ein sehr enges Korsett durch das EU-Recht und auch durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.

Ich glaube dennoch, dass es gut gelungen ist, eine taugliche gesetzliche Grundlage für Vergaben zu schaffen, die ja, wie Sie alle wissen, nicht immer einfach sind. Dieses Bundesgesetz soll Vergaben im kleinen Bereich, mit denen Bürgermeister beziehungs­weise Beamte zu tun haben, also relativ einfache Vergaben, bis hin zu ganz komplexen und sehr schwierigen Vergaben ermöglichen. Und dieser Rechtsrahmen ist mit diesem Bundesvergabegesetz durchaus geschaffen worden.

Wir konnten nicht alle Wünsche erfüllen, worauf ich hier kurz darauf eingehen. Es gab einige Forderungen der Landesbaudirektoren, zum Beispiel die Forderung nach Frei­stellung des Unterschwellenbereiches vom formalen Vergaberechtsschutz. Das ist nicht möglich. Hier würden wir gegen die Judikatur, gegen die ständige Recht­sprechung des Verfassungsgerichtshofes handeln, und das können wir nicht sehenden Auges tun.


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129. Sitzung / Seite 241

Oder die Problematik der Subunternehmer: Diesbezüglich haben wir versucht, eine Lösung zu schaffen. Ich weise auf den § 83 hin, der auch die Weitergabe des gesamten Auftrages als unzulässig erachtet.

Auch die Bauwirtschaft war nicht mit allem zufrieden. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir uns bei den Verhandlungen bemüht haben, auf die Einwendungen der Bauwirtschaft einzugehen und ihnen Rechnung zu tragen. Konkret sind das die §§ 97 und 99: die Bindung der Ö-Normen beziehungsweise der standardisierten Leistungs­beschreibungen. Diese Bindung existiert grundsätzlich. Laut den erläuternden Bemerkungen sind Abweichungen möglich, aber die Abweichungen müssen begründet sein und offen gelegt werden.

Auch auf alle Wünsche der Architekten konnten wir nicht eingehen. Aus Mangel an Zeit möchte ich allerdings jetzt nicht genauer darauf eingehen, das wird meine Kollegin Helga Machne noch tun.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Wittmann, Hofmann, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2006 einen Bericht über die Praxis bei der Durchführung von Wettbewerben vorzulegen. In diesem Bericht soll nach Befassung aller betroffenen Stellen auf Auftraggeber- wie auch Auftragnehmerseite und insbesondere unter Einbe­ziehung der betroffenen Interessensvertretungen und der Bundesländer insbesondere die Frage untersucht werden, ob die teilweise Aufhebung der Anonymität negative Auswirkungen auf die Durchführung von Wettbewerben hatte.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Dr. Baum­gartner-Gabitzer eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgart­ner-Gabitzer, Wittmann, Hofmann, Glawischnig-Piesczek ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt, liegt schriftlich vor und steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Wittmann, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anonymität von Wettbewerbsarbeiten


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129. Sitzung / Seite 242

eingebracht im Zuge der Verhandlungen zu TOP 13 – Bundesvergabegesetz 2006 (1171 d.B.)

Nach § 155 Abs. 6 und 287 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2006 ist die Anony­mität der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten bis zur Auswahl des Preisgerichts bzw. bis zum gegebenenfalls stattfindenden Dialog zu wahren. Diese Bestimmung ermöglicht es, die Anonymität bei einem allfällig stattfindenden Dialog zwischen Preisrichtern und Bietern aufzuheben. Den Auftraggebern steht es aber frei, die Anonymität bis zur Endentscheidung zu wahren und den Dialog über allfällig zu klärende Fragen anonym (etwa über einen unabhängigen Dritten) abzuwickeln.

Vor einer allfälligen Änderung dieser Bestimmungen soll eruiert werden, ob durch diese Bestimmungen negative Auswirkungen auf die Durchführung von Wettbewerben eingetreten sind. Diese Bewertung soll sich auf die Auftraggeber- wie auch die Auftragnehmerseite beziehen und eine umfassende Bewertung der Folgen der gesetzlichen Regelung bieten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2006 einen Bericht über die Praxis bei der Durchführung von Wettbewerben vorzulegen. In diesem Bericht soll nach Befassung aller betroffenen Stellen auf Auftraggeber- wie auch Auftragnehmerseite und insbesondere unter Einbeziehung der betroffenen Interessensvertretungen und der Bundesländer insbesondere die Frage untersucht werden, ob die teilweise Aufhebung der Anonymität negative Auswirkungen auf die Durchführung von Wettbewerben hatte.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.59.38

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auf ein Kapitel dieses ganzen Paketes konzentrieren, und das ist das bereits angesprochene Vergaberecht, und zwar aus bestimmten Gründen, die auch in der Vergangenheit dieses Hauses liegen.

Dieses neue Gesetz, das, so muss ich sagen, fair von Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer auch im Gespräch mit uns verhandelt worden ist – das würde ich mir bei vielen Vorlagen im Verfassungsausschuss wünschen –, hat sehr große Auswirkungen. 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden von der öffentlichen Hand im Bau­wesen ausgeschüttet. Das ist eine gewaltige Summe. Das hat nicht nur ökonomische und soziale Auswirkungen, sondern vor allem auch kulturelle Auswirkungen.

In diesem Haus hat eine Enquete für Baukultur und Architektur stattgefunden, bei der alle Fraktionen dieses Hauses ihre Vorschläge eingebracht haben. Ich denke, wir stehen auch in der Tradition dieser Enquete, dass wir Vorschläge zur Hebung der Qualität von Baukultur in Österreich bei so großen Gesetzesvorhaben wie dem Vergaberecht einfließen lassen.


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129. Sitzung / Seite 243

Es hätte aus unserer Sicht mehr sein können, aber es ist doch einiges in diesem Gesetz verankert, was wichtig ist. Insgesamt muss man noch dazu sagen, dass sowohl die Richtlinie als auch die Judikatur sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Verfassungsgerichtshofes in das Gesetz sauber eingearbeitet worden sind und dass das Gesetz auch getrennte Verfahren, Vorgaben für den öffentlichen Bereich und den so genannten Sektorenbereich vorsieht. Das ist der Bereich Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, die nach vielen Ausgliederungen nach wie vor sehr wesentlich sind und in dem es nach wie vor strikte Regeln geben muss.

Die Regelungsdichte ist sehr hoch, das muss man sagen, also das, was von der Europäischen Union verlangt wird, ist relativ dicht. Das war für viele, die sich in dem Stellungnahmeverfahren in den Gesetzesprozess eingebracht haben, Grund, eher für höhere Schwellen zu plädieren, um etwa eine Direktvergabe weiter zu ermöglichen. – Das sei nur zur Vorgeschichte gesagt.

Was uns freut, ist, dass gewisse Grundsätze, um die Qualität im Bauverfahren zu garantieren, jetzt in das Gesetz eingeflossen und auch gemeinsam ausverhandelt worden sind. An vorderster Stelle zu nennen ist die strikte Trennung von Planung und Durchführung, um die Qualität von geistigen Leistungen zu garantieren. Was aus unserer Sicht negativ gelaufen ist, ist, dass solche Projekte wie zum Beispiel das EM-Stadion in Klagenfurt zur Gänze an einen Generalunternehmer ausgelagert worden sind. Solche Entwicklungen sind mittelfristig für die Qualität von solchen großen Bauvorhaben nicht wünschenswert.

Bei der Frage Wettbewerb und Anonymität haben wir uns nicht geeinigt, da gibt es noch rechtlich interessante Stellungnahmen dazu. Vielleicht kennen einige von Ihnen die Verfahren bei den Wiener Philharmonikern. Da wird hinter einem schwarzen Vorhang vorgespielt. Man weiß nicht, wer die Bewerber sind. Und es wird aus­schließlich ausgewählt ... (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist auch anonym!) – Ich versuche nur, das zu erklären, weil es relativ kompliziert ist. Dass die Anonymität in solchen Verfahren wichtig sein kann, ist, so denke ich, unbestritten.

Es hat einen Passus gegeben, bei dem uns gesagt worden ist, auf Grund EU-rechtlich zwingender Vorgaben sei es nicht möglich, die Wahrung der Anonymität der Wettbewerbe bis zur Entscheidung zu garantieren. Es gibt nun ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Dr. Josef Aicher, der auch das Bundeskanzleramt bei der Gesetzwerdung beraten hat, das ausführt, dass das nicht zwingend sei. Wir haben aber von der ÖVP gehört, dass die Zeit zu kurz ist, um auch mit den Ländern einen Konsens über diesen Punkt zu finden. Wir werden natürlich trotzdem der Vorlage zustimmen, und wir werden auch dem Entschließungsantrag, in dem eine Evaluierung betreffend Anonymität nach einem Jahr angekündigt worden ist, unsere Zustimmung geben. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte aber trotzdem zur Dokumentation dieses wichtigen Anliegens einen Abänderungsantrag einbringen, der relativ umfassend ist. Ich lese ihn jetzt vor, es sind fast 20 Zeilen, ich hoffe auf Ihre Geduld.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesvergabegesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

§ 155 Abs. 6 und § 287 Abs. 6 lauten jeweils:


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129. Sitzung / Seite 244

„(6) Das Preisgericht ist bei der Auswahl des oder der Wettbewerbsgewinner unabhängig. Es hat diese Auswahl auf Grund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, und nur auf Grund der Beurteilungskriterien zu treffen. Das Preis­gericht hat über die Auswahl der Wettbewerbsarbeiten eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift, aus welcher eine nachvollziehbare Begründung der Reihung der Wettbewerbsarbeiten – insbesondere jener, die Preisgelder und Vergütungen erhalten – zwingend hervorzugehen hat, ist von allen Preisrichtern zu unterfertigen. In der Niederschrift ist auf die einzelnen Wettbewerbsarbeiten einzugehen. Das Preis­gericht kann in der Niederschrift Allfälliges zum Verlauf der Sitzung festhalten und zu den ausgewählten Wettbewerbsarbeiten empfehlende Aussagen treffen, wie auch klärende Fragen stellen. Die Teilnehmer können vor der abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zu einer Klärung bestimmter Aspekte der vorgelegten Wettbewerbs­arbeiten aufgefordert werden, wenn das Preisgericht die fraglichen Aspekte in der Niederschrift festgehalten hat und die abschließende Feststellung des Gewinners oder der Gewinner ohne Aufhebung der Anonymität und Abänderung der Wettbewerbs­ordnung erfolgt. Auf Verlangen ist dem Wettbewerbsteilnehmer Einsichtnahme in den seine Wettbewerbsarbeit betreffenden Teil der Niederschrift zu gewähren. Bei der Gestaltung der Niederschrift ist darauf Bedacht zu nehmen. Die Entscheidung des Preisgerichtes ist dem Auslober zur allfälligen weiteren Veranlassung vorzulegen. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich.“

*****

Ich bitte um Verständnis, dass der Antrag relativ umfangreich ist. Allerdings sind alle, die im Verfassungsausschuss mit dem Vergaberecht involviert waren, von diesem Antrag informiert und kennen auch den Hintergrund. Vielleicht können wir nächstes Jahr die Anonymität auch in diesem Punkt zwingend in dem Gesetz verankern. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

20.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abg. Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bun­desvergabegesetz 2006-BvergG 2006) in der Fassung des Berichts des Verfassungs­ausschusses (1245dBeil)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses wird geändert wie folgt:

§ 155 Abs 6 und § 287 Abs 6 lauten jeweils:

„(6) Das Preisgericht ist bei der Auswahl des oder der Wettbewerbsgewinner unab­hängig. Es hat diese Auswahl auf Grund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, und nur auf Grund der Beurteilungskriterien zu treffen. Das Preisgericht hat über die Auswahl der Wettbewerbsarbeiten eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift, aus welcher eine nachvollziehbare Begründung der


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129. Sitzung / Seite 245

Reihung der Wettbewerbsarbeiten - insbesondere jener, die Preisgelder und Vergütun­gen erhalten - zwingend hervorzugehen hat, ist von allen Preisrichtern zu unterfertigen. In der Niederschrift ist auf die einzelnen Wettbewerbsarbeiten einzugehen. Das Preis­gericht kann in der Niederschrift Allfälliges zum Verlauf der Sitzung festhalten und zu den ausgewählten Wettbewerbsarbeiten empfehlende Aussagen treffen, wie auch klärende Fragen stellen. Die Teilnehmer können vor der abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zu einer Klärung bestimmter Aspekte der vorgelegten Wettbewerbs­arbeiten aufgefordert werden, wenn das Preisgericht die fraglichen Aspekte in der Niederschrift festgehalten hat und die abschließende Feststellung des Gewinners oder der Gewinner ohne Aufhebung der Anonymität und Abänderung der Wettbewerbs­ordnung erfolgt. Auf Verlangen ist dem Wettbewerbsteilnehmer Einsichtnahme in den seine Wettbewerbsarbeit betreffenden Teil der Niederschrift zu gewähren. Bei der Gestaltung der Niederschrift ist darauf Bedacht zu nehmen. Die Entscheidung des Preisgerichtes ist dem Auslober zur allfälligen weiteren Veranlassung vorzulegen. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich.“

Begründung:

Nach § 155 Abs 6 der Regierungsvorlage ist die "Anonymität der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten bis zur Auswahl des Preisgerichts bzw. bis zum gegebenenfalls stattfindenden Dialog zu wahren."

Diese Regelung würde es ermöglichen, die Anonymität bei einem allfällig stattfin­denden Dialog zwischen Preisrichtern und Bietern aufzuheben und somit den Wesenskern des „Kulturguts“ Wettbewerb, nämlich das beste Projekt herauszufiltern, zu konterkarieren. In den parlamentarischen Verhandlungen wurde diese Regelung mit Hinweis auf die einschlägige Richtlinie begründet. Ein Gutachten von  Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Wien, bestätigt aber, dass die EU-Vergaberichtlinie keineswegs den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber zwingt, dem Auslober zu gestatten, die Anonymität schon vor der Entscheidung des Preisgerichtes aufzuheben. Vielmehr bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, ob er zur Aufrechterhaltung der Anonymität bis zur Entscheidung des Preisgerichtes verpflichtet.

Der Abänderungsantrag orientiert sich an der bisher in der Praxis geübten, soge­nannten Überarbeitung, einer Vertiefung der Wettbewerbsarbeit nach konkreten Fragestellungen des Preisgerichts. Der Dialog kann natürlich auch in einer reinen Frage- und Antwortform stattfinden. Dieser wird ausnahmsweise, nachdem die Mög­lichkeit vorweg in den Auslobungsunterlagen eingeräumt wurde, zur Klärung gestalteri­scher, technischer oder ökonomischer Aspekte von in die Endauswahl gelangten Wettbewerbsprojekten durchgeführt. Eine solche verfahrensrettende Routine muss aber strikt auf Verfahrenskontinuität, also Wahrung der Anonymität, Beibehaltung der Wettbewerbsaufgabe, der Wettbewerbsordnung und der Zusammensetzung des Preisgerichts abstellen.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


20.05.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde ebenfalls nur zum Bundesvergabegesetz sprechen. Klubobmann Scheibner wird dann sicherlich noch zum Registerzählungsgesetz Stellung beziehen.


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129. Sitzung / Seite 246

Ich darf mich dem Dank, der schon seitens Kollegin Baumgartner-Gabitzer geäußert wurde, nämlich dem Dank an die Beamtenschaft, insbesondere an Dr. Fruhmann anschließen, der mit seiner Kompetenz dazu beigetragen hat, dass dieses Gesetz in dieser Form, nämlich konsensual zu Stande gekommen ist. – Herzlichen Dank hiefür.

Es wurde bereits angesprochen, dass einerseits VfGH-Erkenntnisse und andererseits Vorgaben auf Grund der bestehenden EU-Richtlinie in das Gesetz eingeflossen sind. Wir haben uns bemüht, auf Grund dieser Rahmenbedingungen ein gutes Gesetz zu machen. Ich denke, sagen zu können, dass es auch tatsächlich gelungen ist.

Eine besondere Freude ist es für mich, dass insbesondere den KMUs und ihren Ansprüchen entsprechend Rechnung getragen wird. Das heißt, wir haben Gedanken dahin gehend angestellt, wie wir es schaffen, von Generalunternehmervergaben und Generalplanervergaben eher weg- und hin zu Einzelvergaben zu kommen, wo es natürlich immer wieder Schnittstellen und Schnittstellenverluste gibt. Und wir haben, wie ich meine, mit dem Planungskoordinator und dem Ausführungskoordinator einen guten Weg gefunden.

Ebenfalls ist klargestellt, dass Vergaben von Planung und Ausführung getrennt zu erfolgen haben. Weiters ist sichergestellt, dass die Vergabe von geistigen Leistungen nicht nur einer pekuniären Beurteilung zu unterziehen ist, sondern Vergabegespräche, Vergabeverhandlungen zu führen sind.

Ich möchte auch erwähnen, dass es mich sehr freut, dass das, was in den letzten Jahren Einzug gehalten hat und, wie ich meine, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmungen eine künstliche Barriere dargestellt hat, nun mit diesem Gesetz auf Grund einer Ausschussfeststellung beseitigt wurde. Es geht dabei um die Güte­schutz­vereine. Ich glaube, dass man in einem modernen Bundesvergabegesetz nicht den Weg weiter gehen kann, dass Mitgliedschaften bei Güteschutzvereinen und sonstigen Vereinen, die vorgeben, für Qualitätssicherung zu sein, ausschlaggebend sind, um an den Ausschreibungen teilnehmen beziehungsweise gegebenenfalls auch den Zuschlag erhalten zu können, weil enorme Kosten damit verbunden sind, die für große Betriebe natürlich nicht in gleichem Maße wirksam werden wie für Kleinbetriebe, die oftmals dadurch an einer Ausschreibungsteilnahme gehindert werden.

Geschätzte Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zum Abänderungsantrag der Grünen. Inhaltlich ist es, so denke ich, kein wirkliches Streitthema. Ich denke, wir sollten die Zeit jedoch nutzen, wenn wir in einem Jahr eine Evaluierung vornehmen, und gegebenenfalls auch noch andere Gedanken hiezu einbringen. Die Zeit war jetzt tatsächlich zu kurz, um eine Abklärung mit den Ländern, eine Zustimmung der Länder zu erreichen. Ich denke, es gibt aber trotzdem noch Ansatzpunkte, die in die Diskussion mit eingebracht werden können. Wir werden auch eine vernünftige Lösung finden.

Ich bitte dabei jedoch auch zu beachten, dass es insbesondere bei Architekten­wettbewerben sehr komplexe Wettbewerbe gibt, bei denen oftmals eine Diskussion erforderlich ist. Das heißt, ich spreche mich eindeutig aus, die Anonymität dort, wo es möglich ist, zu wahren, oftmals ist es jedoch trotzdem erforderlich, eine Diskussion, und zwar eine tatsächliche Diskussion zu führen. Es gibt aber, wie gesagt, auch hiezu Gedanken.

Ich denke, dass uns mit dieser Gesetzesmaterie, mit dieser Vorlage etwas sehr Gutes gelungen ist, und freue mich, dass wir das konsensual beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.11



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129. Sitzung / Seite 247

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.11.09

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Registerzählungs­gesetz und zu den Begleitmaterien sprechen. Es handelt sich dabei um klassische Datenschutzgesetze. Und ich möchte vorweg festhalten, ich bedauere, dass diese Gesetze, diese Vorlagen im Datenschutzrat nicht behandelt wurden. Ich bedauere auch, dass im Begutachtungsverfahren die Stellungnahme beispielsweise der Bundes­arbeitskammer, die sehr ausführlich ist und auf die datenschutzrechtlichen Problem­stellungen hinweist, in keiner Weise Berücksichtigung fand. Und alle hier in diesem Haus waren bereits der Auffassung, dass diese aufwendige, klassische Volksbe­fragung durch eine moderne Registerzählung abgelöst werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses Gesetz wird dem aller­dings nicht gerecht. Zweck ist nicht die Volkszählung, sondern ein Rasterabgleich von personenbezogenen Daten, angeblich um die Datenqualität in den einzelnen Verwal­tungsregistern zu erhöhen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen, die Richtigkeit jedes einzelnen Eintrages zu prüfen, ist mit der Volkszählung – und das möchte ich festhalten – unvereinbar. Die Volkszählung scheint der Deckmantel für eine generelle Registerbereinigung zu sein. Und jetzt kommt es: Kollege Wittmann hat bereits darauf hingewiesen, dass mit der Verwendung des bereits spezifischen Personenkenn­zeichens beziehungsweise der Sozialversicherungsnummer eine klassische Bespitze­lung und Überwachung möglich ist. Damit kann – und das möchte ich namens meiner Fraktion ausdrücklich festhalten – im Einzelfall unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen werden.

Lassen Sie mich aber auch noch auf andere Ungereimtheiten hinweisen, zum Beispiel im Bundesstatistikgesetz. Bisher wurden diese Daten nur anonymisiert weitergegeben, nun nicht mehr. Damit wird die statistische Geheimhaltung aufgegeben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist für uns nicht akzep­tierbar. Ich frage Sie noch einmal und verweise dabei auf die Unterlage der Statistik Austria aus dem Jahre 2002, in der steht: klare und strenge Regeln für den Daten­schutz: Wo sind diese klaren und strengen Regelungen für den Datenschutz? – Ich finde sie nicht, daher lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Ein bisschen länger suchen!)

20.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


20.14.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir beschließen heute auch eine Novelle zum Informations­sicherheitsgesetz. Österreichische Unternehmungen, die sich im Ausland in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in der Sicherheitstechnologie um Aufträge bemühen, benötigen oft einen Nachweis über die Sicherheit ihres Unternehmens, dass nämlich geheime Informationen nicht weitergegeben werden. Deshalb verlangen einige Staaten von Österreich den Abschluss von Regierungsübereinkommen, in denen die gegen­seitige Sicherheit von Verschlusssachen gewährt wird. Oft sind solche Regierungs­übereinkommen somit die Voraussetzung, dass sich österreichische Betriebe um einschlägige Aufträge im Ausland bewerben können, denn entsprechende staatliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind notwendig zum Beheben der Ausschreibungs­unterlagen.


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129. Sitzung / Seite 248

Auf Basis einer Entschließung des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1920 kann die Bundesregierung so genannte Regierungsübereinkommen abschließen, sofern es sich nicht um Staatsverträge handelt, die vom Parlament zu ratifizieren sind. Solche Regierungsübereinkommen dürfen jedoch nur in Angelegenheiten abgeschlossen werden, die wie eine Verordnung gesetzlich gedeckt sind. Es handelt sich also um eine Art Verordnungsermächtigung. Im derzeitigen Informationssicherheitsgesetz finden sich jedoch die geplanten Regelungen von Regierungsübereinkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen nicht.

Die heute in Behandlung stehende Novelle sieht deshalb die Regelung über die Aus­stellung und den Widerruf von so genannten Sicherheitsunbedenklichkeits­bescheini­gungen vor und ermöglicht dann der vom Bundespräsidenten ermächtigten Bundesre­gierung den Abschluss diesbezüglicher Regierungsübereinkommen. Es ist derzeit geplant, solche Abkommen mit Deutschland und Tschechien abzuschließen. Das ist für die Hochtechnologie unseres Landes eine ganz wichtige Sache, ist ein wesentlicher Faktor zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, und ich hoffe deshalb, dass dieses Gesetz einstimmig beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

20.16


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


20.16.47

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Regler, diese Hoffnung kann ich leider nicht erfüllen beziehungsweise kann ich ihr nicht Rechnung tragen. (Abg. Mag. Regler: Ihre Haltung war noch offen!) Es ehrt Sie aber, dass Sie auf uns hoffen. Allerdings habe ich mit dem Register­zählungsgesetz große Probleme.

Ich will jetzt nicht wiederholen, was Kollege Maier gesagt hat. (Abg. Mag. Regler: Das Informationssicherheitsgesetz!) – Nein! Sie haben sich also jetzt nur auf das Informationssicherheitsgesetz bezogen. Mit dem Informationssicherheitsgesetz geht es mir detto. Ich habe es schon im Ausschuss zu erklären versucht: Konsequent wie wir sind, haben wir damals, als dieses Gesetz, das Stammgesetz beschlossen wurde, unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht. Diese Bedenken wurden auch nicht (Abg. Mag. Regler: Die haben sich nicht bewahrheitet!) – nein –, sie wurden seither nicht zerstreut. (Abg. Neudeck: Sie sind zerstreut genug!) – Nein, sie sind nicht zerstreut worden. Da diese Bedenken noch weiter berechtigt sind, können wir diesem Gesetz auch heute unsere Zustimmung nicht geben. (Abg. Scheibner: Welche Bedenken?) Aber ich möchte mich nun dem Registerzählungsgesetz widmen. (Abg. Neudeck: Das tut der Qualität des Gesetzes keinen Abbruch!)

Das Registerzählungsgesetz ist an und für sich etwas, was gut klingt. Es gibt keine unglaublich aufwendigen, unglaublich teuren und unglaublich belastenden Volkszäh­lungen. Und diese Volkszählungen – Herr Staatssekretär, falls Sie jemals in Ihrem Leben Haushaltsvorstand waren, wissen Sie es – sind belastend, sind geradezu skurril absurd gewesen. Eigentlich könnten wir sagen: Freuen wir uns doch alle gemeinsam, dass es das nicht mehr gibt, dass diese Zeiten überwunden sind. Allerdings ist das, was jetzt kommt, leider mit Fehlern behaftet beziehungsweise nicht fehlerresistent genug, wie es uns erscheint. Und das, was Jacky Maier gesagt hat, teile ich völlig.

Ich möchte Ihnen an Hand eines Beispiels sagen, welche absurde Auswirkungen die Situation, die wir jetzt schaffen werden, haben wird. Jeder muss, wenn man sich wo anmeldet, einen Meldezettel ausfüllen. Bis jetzt gab es auf dem Meldezettel keine Rubrik für den so genannten Familienstand. Ab jetzt wird es die Rubrik Familienstand auf dem Meldezettel geben. Und das halte ich für einen absoluten Eingriff in die höchst


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129. Sitzung / Seite 249

persönliche Intimsphäre jedes Einzelnen. Stellen Sie sich folgende Situation vor – ich komme vom Land, darum kann ich mir das dort besonders gut vorstellen –: Jemand zieht aufs Land, muss sich dort sofort anmelden, meldet sich auch dort an und gibt wahrheitsgemäß – eine andere Möglichkeit auf dem Meldezettel hat man nicht –, um keine Verwaltungsübertretung, sprich keinen Gesetzesbruch zu begehen, als Familien­stand – das wird man jetzt künftig tun müssen – „verheiratet“ an.

An selber Adresse meldet sich – angenommen, die erste Person war ein Mann – eine Frau an und gibt wahrheitsgetreu als Familienstand ledig an. Nun kann die erste Person, die verheiratet ist, ja nicht mit der zweiten Person, die ledig ist, verheiratet sein – denn sonst wäre ja die zweite Person nicht ledig. Das heißt, da wohnt vielleicht ein Mann mit einer Frau zusammen, und die beiden sind nicht miteinander verheiratet. (Abg. Scheibner: Haben Sie ein Problem damit?) – Ich frage Sie: Was geht das den Rest der Ortsbevölkerung an? (Abg. Donabauer: Das interessiert sie auch nicht! Das interessiert die Bevölkerung nicht!)

Jetzt ist es so, dass man den Meldezettel bei der Gemeinde abgeben muss. Ab diesem Moment weiß das jeder. Das ist für mich Grund genug, dieses Gesetz abzulehnen. – Das war der erste Punkt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

Der zweite Punkt: Es gibt ja manchmal auch Erfolge im Parlament, selbst meinerseits. Ich habe vor etwa drei Jahren einen Antrag eingebracht, totes Recht, das es im österreichischen Rechtsbestand gibt – und das seit Jahrzehnten! –, endlich abzu­schaffen, nämlich die geheime Erhebung der Muttersprache. Das ist eine unglaublich perfide Bestimmung, die nur aus der Zeit, in der sie beschlossen wurde, überhaupt erklärbar ist. – Erklärbar; selbst damals war sie schon großes Unrecht. – Es handelt sich um eine Verfassungsbestimmung im österreichischen Recht.

Im Verfassungsausschuss – manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder – kam es nun zu dem einstimmigen Beschluss, diese Verfassungsbestimmung aus dem österreichischen Rechtsbestand zu eliminieren. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsausschusses meinem diesbezüglichen Initiativantrag gefolgt sind und dass die Überzeugung – sie hat lange gebraucht, um zu reifen! – dann so reif war, um diese minderheitenfeindliche und seinerzeit von der Gesetzgeberin nur zum Schaden – auch zum ideellen Schaden – der österreichischen Volksgruppen eingefügte Bestimmung jetzt zu eliminieren.

Ich danke Ihnen aufrichtig und hoffe – und diese Hoffnung gilt jetzt nicht dem Kollegen Regler, sondern vor allem dem Herrn Staatssekretär, der hier die Exekutive vertritt –, dass das, was jetzt bei der Erhebung der Umgangssprache möglich ist – das ist auch noch eine sensible Materie bei den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Register­zählung –, mit jener Sensibilität gehandhabt wird, die notwendig ist, um nicht den Geist der alten Minderheitenfeststellung in ein neues Gesetz zu übertragen.

Herr Staatssekretär Morak, jetzt kenne ich Sie lange genug. Ihnen würde ich diesbezüglich vertrauen, aber ich befürchte, Sie haben zu wenig zu reden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

20.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


20.22.43

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Ich weiß, das ist ein komplexes Thema. Ich möchte trotzdem ein paar Dinge dazu sagen, weil es mir wichtig erscheint und weil mir das Thema – und ich meine jetzt nicht die


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129. Sitzung / Seite 250

Registerzählung, sondern wie wir das tun – ein wesentliches Thema der Zukunft zu sein scheint. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dass Sie so etwas vertreten!)

Beginnen wir einmal mit dem Anfang, damit man ein bisschen besser weiß, worum es eigentlich geht: Die Volkszählungsergebnisse sind insbesondere von Bedeutung für den Finanzausgleich, für die Nationalratswahlen, für den Bundesrat und dessen Zusammensetzung und selbstverständlich auch für die Erstellung der und das Wissen um die Alterssicherungssysteme.

Wie erfolgt die Zählung nach der derzeitigen Regelung? – Durch Befragung der Bevöl­kerung. Das waren 20 Millionen Erhebungsbögen – damit das einmal klar ist! Ich erinnere mich heute noch an das Ächzen in der Nachbarschaft, als dieses Konvolut an Bögen die Haushalte erreicht hat. – Auch beim Einsatz der modernsten EDV-Tech­niken hat die Auszählung dieser Bögen drei Jahre gedauert und 72 Millionen € an Kosten verursacht! (Abg. Mag. Johann Maier: Das steht außer Streit!)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diese Bögen heute noch einmal verge­genwärtigen – wir werden sie hoffentlich nie wieder sehen! –, dann werden sich Fragen stellen, über die wir jetzt alle diskutiert haben und über die man möglicherweise auch mit Recht diskutieren soll. Ich möchte aber nur sagen: Diese wurden ausgefüllt und sind natürlich alle in Computersystemen gespeichert. – Nur damit einmal klar ist: Das wird nicht in Akten gelagert, sondern selbstverständlich auf elektronischen Daten­trägern gespeichert.

Da möchten wir die Geburtsdaten, Geschlecht, Familienstand, Geburtsland, Staats­bürgerschaft, Umgangssprache, Stellung im Haushalt, Religionsbekenntnis und so weiter wissen. Ich kann Ihnen das alles aufzählen, wenn Sie wollen. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass wir uns im Grunde den Kopf darüber zerbrochen haben, wie wir einerseits denselben Effekt erreichen können, es aber auf der anderen Seite den Bürgern und Bürgerinnen erleichtern und dieses System so gestalten, dass es auch billiger ist. – Es ist jetzt mit einem Zehntel der Kosten zu rechnen, die bisher für eine Volkszählung angefallen sind, zusätzlich haben wir nicht mehr die Mühe und die Plage wie früher. Aber gleichzeitig – und das habe ich schon im Ausschuss gesagt – sind die Einwände dazu ernst zu nehmen.

Warum sage ich das jetzt einmal so frei von der Leber weg? – Weil ich glaube, wir sollten uns durch diesen Streit, der sich in Wirklichkeit um eine Kryptographie dreht, die extrem komplex und kompliziert ist und weltweit zu den besten zählt, die es im Augen­blick überhaupt gibt, nicht den Blick auf die Zukunft verstellen.

Deswegen ist es mir wesentlich, dass wir über genau diese Punkte in der nächsten Zeit weiterdiskutieren, denn ich glaube, wir sind ein Staat – und ich habe das am Anfang gesagt –, wo das E-Government in einem Ausmaße funktioniert, wie kaum anderswo. Wir sollten diese Fragen zuspitzen! Wir sollten darüber reden und noch einmal fragen: Was stimmt an diesem Argument nicht und was stimmt schon an diesem Argument, das auch schon im Ausschuss gebracht wurde?

Ich möchte jetzt nicht anfangen, mit Ihnen über die Stammzahl und wie sie zustande kommt zu diskutieren und über all diese Geschichten. Das Innenministerium kann die Zahlen natürlich nicht verknüpfen, weil es gar nicht funktioniert, weil es gar nicht geht! Und wenn es ginge, wäre es ein Verbrechen gegen das E-Government-Gesetz. (Abg. Dr. Wittmann: Selbstverständlich kann man sie verknüpfen!)

Das heißt, wenn wir all das in Betracht ziehen, dann würde ich sagen: Reden wir einmal im Detail darüber und schauen wir uns das gemeinsam mit den zuständigen Experten an, damit wir diese Diskussion einmal auf die Erde bekommen und beruhigen


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können, damit wir sagen können: Ja, wir wollen darauf aufbauen, wir wollen dort weitermachen! – Das ist der eine Teil.

Der andere Teil, meine Damen und Herren, betrifft die Diskussion um die Qualität der Baukultur. – Dieses Wort ist ja öfters gefallen. Glauben Sie mir: In dem Gesetz wird nicht die Qualität einer Baukultur geregelt, sondern das Prozedere eines Aus­schrei­bungsprozesses.

Wie der eine oder der andere – sage ich jetzt einmal – aus leidvoller Erfahrung weiß, haben wir im ORF-Gesetz natürlich den Qualitätsstandard festgeschrieben, aber die Qualität ist in Wirklichkeit im Gesetz nicht festzumachen! Was ist qualitätsvolle Architektur? – Möglicherweise ist das für mich etwas anderes als für Sie oder für Sie, Frau Abgeordnete Stoisits. Das heißt, wir haben möglicherweise verschiedene Zugän­ge zur Qualität, und dass man das in einem Gesetz festmacht, ist unmöglich.

Wenn wir über die Anonymität in diesem Bereich reden, dann sage ich Ihnen auch: In irgendeiner Form müssen wir irgendwann einmal darüber reden, wie der Bau und wie das Projekt ausschauen soll. – Man sollte das nicht über Moderatoren machen, nicht über Anwälte, über Rechtsanwälte oder Notare, sondern selbstverständlich am Objekt. Man sollte mit demjenigen über das Objekt reden, der das zu verantworten hat!

Ich kenne die Entschließung der Grünen und glaube, das ist ein guter Weg, das Thema wach zu halten und weiter darüber zu reden. Aber auch im Hinblick auf diesen Bau­kultur-Report, den wir gerade auf sehr breiter Basis erstellen lassen und der hoffentlich im Juni fertig sein wird, werden wir genau über dieses Thema weiterdiskutieren kön­nen.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.28.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ein paar Bemerkungen zu den beiden Tagesordnungspunkten Registerzählungsgesetz und Informationssicherheitsgesetz.

Meine Damen und Herren von der Opposition, selbstverständlich könnte man praktisch jede Regelung und auch jedes Gesetz mit dem Argument ablehnen, es könnte auch gebrochen werden oder missbräuchlich verwendet werden. – Dann bräuchten wir hier gar keine Gesetze mehr zu beschließen, denn diesen Verdacht beziehungsweise diese Möglichkeit gibt es wohl bei fast allen Gesetzen – und natürlich auch hier, das haben wir auch im Ausschuss diskutiert.

Träfen diese Befürchtungen zu – und das hat jetzt auch der Herr Staatssekretär klargemacht –, dann ist das ein Gesetzesbruch, der auch entsprechend geahndet werden muss. Ich gehe davon aus, dass er auch geahndet wird, und ich gehe auch davon aus, dass die Möglichkeit des Missbrauchs so schwer gemacht worden ist wie möglich. Stellt sich das im Vollzug als anders heraus, dann kann man ja noch einiges adaptieren.

Dass man sagt, man lehnt dieses Gesetz ab, weil die Gefahr besteht, dass es miss­bräuchlich angewendet werden könnte, sehe ich nicht ganz ein, weil ja der Nutzen auf der Hand liegt. Es ist ja, glaube ich, von uns allen unbestritten, dass man die Daten braucht, die da erhoben wurden und in Zukunft erhoben werden – für den Finanz­ausgleich, aber auch für viele andere, auch statistische Zwecke.


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Mir wäre es nicht so wichtig, aber dafür ist es anscheinend auch interessant zu wissen, wie viele Menschen in Österreich verheiratet, ledig, verwitwet und geschieden sind, und deshalb wird das auch hier erhoben. (Abg. Mag. Posch: Für wen ist das inter­essant? Für Sie als Repräsentant des Staates? Für wen könnte das interessant sein?) – Ich habe gesagt, für mich nicht, aber anscheinend für andere, genauso wie für manche das Religionsbekenntnis nicht interessant ist, gerade für Religionsgemein­schaften wird es interessant sein, und das muss eben dann gemeinsam erhoben werden. (Abg. Mag. Posch: Nicht einmal den Herrn Prinzhorn interessiert das!)

Kollege Posch, wenn man diesen Verwaltungsaufwand und auch die Belästigung der Bevölkerung, alle zehn Jahre mit 70, 80 Fragen konfrontiert zu werden, in Zukunft nicht haben möchte, dann ist diese Vernetzung und diese Registerzählung eben die einzige Möglichkeit.

Frau Kollegin Stoisits, beim Thema Informationsschutz verstehe ich Sie nicht ganz: Sie sagen, Sie haben sich das angesehen, die Bedenken haben sich bewahrheitet, des­halb lehnen Sie es ab, aber Sie haben nicht dazugesagt, welche Bedenken.

Ich kann mich schon erinnern, in früheren Diskussionen hat man gesagt: So Geheim­haltungsabkommen sind ganz verdächtig, was haben wir damit eigentlich zu tun, da geht es möglicherweise auch um Dinge, die „NATO-restricted“ sind, auch um Dinge in der Hochtechnologie oder im Rüstungsbereich?

Frau Kollegin Stoisits, das ist überhaupt kein Problem!“ Sie wissen ganz einfach, dass die österreichische Wirtschaft Interesse – und zwar ein fundamentales Interesse! – daran hat, dass Österreich derartige Schutzabkommen abschließen kann, weil nur so österreichischen Firmen die Zulassung zu derartigen Wettbewerben überhaupt ermöglicht wird. – Und Gott sei Dank gibt es Firmen, vor allem im Hightech-Bereich, die sich auch international am Wettbewerben beteiligen wollen!

Wenn man das jetzt aus irgendwelchen Gründen ablehnt, dann verhindert man, dass diese ohnehin kleine österreichische Hightech-Industrie und die Hightech-Firmen auch international tätig sein können. Was das für diese Firmen in der Praxis bedeuten würde, brauche ich Ihnen hoffentlich nicht zu sagen. Deshalb wäre es sinnvoll, dass auch Sie diese ablehnende Haltung überdenken und dieses wichtige Gesetz mit­beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


20.32.07

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Redebeiträgen meiner Vorredner zum Bundesvergabegesetz lassen sich relativ leicht die Eigenschaften eines Kompromisses heraushören: dass eben nicht alle Anliegen zur Gänze durchgesetzt werden, sondern das übergeordnete Ganze im Vordergrund steht. Ich denke, da ist auch ein sehr sinn­voller und auch ausgewogener Kompromiss gelungen.

Positiv bei diesem Bundesvergabegesetz ist auch, dass die Regierung – wie im Aus­schuss schon festgestellt wurde – in einem Entschließungsantrag angehalten wird, vor allem ökologische Leitlinien für die Beschaffung im Bundesbereich zu erarbeiten und auch die Berücksichtigung sozialpolitischer Belange bei der Durchführung im Vergabe­verfahren zu prüfen.

Für die Länder und das sind ja vor allem die Auftraggeber – ist das Bundesvergabe­gesetz von besonderer Bedeutung. So sind zum Beispiel in den letzten zehn Jahren in fast ein Drittel aller Wiener Wohnungen Mittel des Landes geflossen – zur Hälfte zur


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Sanierung. Immerhin haben von diesen Investitionen von Wiener Wohnen alleine im heurigen Jahr 1 000 Klein- und Mittelbetriebe und 10 000 Beschäftigte profitiert.

Nun sind bei Sanierungen immer unterschiedliche Betriebe im Einsatz, und da sind besonders § 97 Absatz 2 und § 99 Absatz 2 verfahrensrechtlich bedeutsam. Es gibt da natürlich auch Befürchtungen, dass unter der Verwendung der standardisierten Leis­tungs­beschreibung – wenn man zum Beispiel ein Bad saniert, wo Gas, Wasser und Heizung ausgeschrieben wird 80 Positionen vorzusehen sind. Bei der pauschalierten Beschreibung, die bisher üblich war, war nur ein Viertel dieser Positionen notwendig.

Nun wird es aber doch möglich sein, bestimmte Punkte pauschal zusammenzufassen und auszuschreiben. Das ist eben ein Beispiel für einen sinnvollen Kompromiss, denn es ist möglich, abzuweichen das wurde schon erwähnt –, wenn es begründet wird und Auftraggeber und Auftragnehmer sich einig sind.

Verschweigen möchte ich aber nicht, dass vor allem für die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe eine verpflichtende Anwendung der ÖNORM sehr wünschenswert ist. Da wird man in der Praxis sehen beziehungsweise sich anschauen müssen, ob gege­benenfalls eine Revision dieses Gesetzes nötig sein wird.

Wir werden zustimmen, und wir halten das für sehr sinnvoll. Wir haben uns diese Zustimmung nicht leicht gemacht, aber ich denke, dass das ein Kompromiss ist, mit dem wir alle leben können. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


20.35.16

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun zur Abstimmung vorliegen­den neuen Bundesvergabegesetz werden wir wichtige politische Anliegen, wie verbes­serte Rechtsicherheit und die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben umsetzen.

Es war sicher nicht ganz einfach, eine so umfangreiche Materie, die natürlich eine Reihe von Bereichen und Berufsgruppen betrifft, zu verhandeln. Dementsprechend viele Änderungswünsche wurden ja im Vorfeld – wahrscheinlich nicht nur an mich, sondern auch an viele von Ihnen – deponiert.

Umso mehr freue ich mich, dass Vorschläge der betroffenen Interessenvertreter nun einfließen konnten und diese Novelle letztendlich im Ausschuss eine breite Zustim­mung gefunden hat.

So war es beispielsweise die Berufsgruppe der Architekten, mit der ich sehr viele Ge­spräche geführt habe und deren Wünsche ich auch eingebracht habe. Es war den Architekten besonders wichtig, die Trennung von Vergabe und Ausführung gesetzlich festzulegen. Durch das Weglassen zweier Worte in § 22 konnte dieses Anliegen auch berücksichtigt werden.

Die nun festgeschriebene Herabsetzung des Schwellenwertes von 154 000 auf 118 000 basiert auf einem EuGH-Urteil, das für Planungsleistungen gedacht ist. Es findet prinzipiell auch Zustimmung.

Besonders erfreulich ist für mich der heute von allen Fraktionen eingebrachte Ent­schließungsantrag, in dem festgehalten wird, dass nach einem Jahr eruiert werden soll, wie sich die teilweise Aufhebung der Anonymität auf die Durchführung von Wett­bewerben auswirkt. Dann wird man sehen, was man weiter unternimmt.


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Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass dieses neue Gesetz auch die Zustimmung der Bundesländer braucht, bevor es dann kundgemacht werden kann. Ich sehe in dieser Vorlage eine gute Balance der Interessen von Auftragnehmern und Auftrag­gebern.

Ich gratuliere den Chefverhandlern, besonders meiner Kollegin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, mit der ich viele Gespräche geführt habe, jetzt schon zum guten Ergebnis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

20.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


20.37.40

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Auch ich möchte ein paar Worte zu diesem neuen Bundesvergabegesetz 2006 verlieren. Das alte Bundesvergabegesetz hat genau vier Jahre gehalten. – 2002 wurde ja hier im Hohen Haus ein neues Vergabegesetz beschlossen.

Alle Parteien sind mit dem Kompromiss, der erzielt wurde, zufrieden. Wir werden die­sem Kompromiss auch zustimmen. Wie gut dieses Vergabegesetz tatsächlich ist, wird die Zukunft weisen, denn das ist, wie ich meine, eine sehr lebendige Materie. Es treffen da immer wieder Angebot und Nachfrage zusammen, und es werden immer wieder neue Mechanismen erfunden werden, die eine neue gesetzliche Regelung notwendig machen.

Verfahrenserleichterungen wie im so genannten Unterschwellenbereich – wie die Anhebung der Schwellenwerte – sind natürlich gerade auch von den Gemeinden zu begrüßen, wiewohl ich betonen möchte, dass die Gemeinden sich ja immer an das Vergabegesetz gehalten haben und halten.

Wenn man sich so manche Rechnungshofberichte die Ministerien betreffend anschaut, dann kann man allerdings bemerken, dass es fast keinen Bericht gibt, in dem nicht bemängelt wird, dass sich die verschiedenen Ministerien nicht an die Vergabegesetze halten.

Ich bin schon gespannt, wie das in Zukunft mit diesem neuen Bundes­vergabe­gesetz 2006 sein wird.

Die Gemeinden haben in der Zukunft, glaube ich, überhaupt nicht allzu viele Probleme, wenn es mit der Vergabe so weitergeht wie in den letzten Jahren, denn die Gemeinden haben im Prinzip sehr wenig zu vergeben.

Ich denke, die Direktvergabe mit den 40 000 € wird uns reichen, um das bisschen Geld, das wir zur Verfügung haben, vergeben zu können.

Das ist nicht eine Jammerei meinerseits, sondern der Städtebund hat, mit Zahlen untermauert, sehr deutlich festgestellt, dass in den letzten Jahren die öffentlichen Investitionen um 40 Prozent zurückgefahren wurden. Frau Kollegin Machne, ich bin nicht ganz Ihrer Meinung, dass das neue Vergabegesetz jetzt den Klein- und Mittel­betrieben helfen wird. Wissen Sie, was den Klein- und Mittelbetrieben helfen würde? – Es würde ihnen helfen, wenn die Gemeinden, wenn die Städte in den Regionen draußen wieder mehr Geld zur Verfügung hätten, um die Wirtschaft in den Regionen und Städten beleben zu können. Das wäre eine echte Förderung der KMUs, das wäre eine Schaffung von Arbeitsplätzen und schlussendlich wieder ein Aufleben der Gemeinden und der ländlichen Regionen! (Beifall bei der SPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte heute mit einem durchaus großen Anbieter ein Gespräch zum Thema Nahversorgung – diese Anbieter hat einen Umsatz von 150 Millionen € und 600 Beschäftigte –, und der hat in diesem Gespräch den Hin­weis gemacht: Heute beschließen Sie ja das Bundesvergabegesetz! Wie wird denn das in Zukunft mit den Vergaben der Bundesbeschaffungsgesellschaft ausschauen? Diese Vergaben sind nämlich für die kleinen und mittleren Unternehmen in unseren Gemeinden und Regionen teilweise sehr, sehr nachteilig, um nicht zu sagen tödlich. – Wenn das ein Großer sagt, dann steckt da schon einiges dahinter.

Ich habe dazu ein Interview mit den Geschäftsführer der Bundesbeschaffungs­gesell­schaft, Herrn Nemec, gefunden, und der hat gemeint, dass das neue Vergaberecht, das Anfang 2006 vorliegen wird, Instrumentarien haben wird, die es uns ermöglichen werden, regional besser wirksam werden zu können. – Ich frage mich: Welche Instru­mentarien sind in diesem Gesetz drinnen, um die kleinen und mittleren Unternehmun­gen in unseren Regionen und Gemeinden besser bedienen zu können? Ich habe nämlich darin nichts gefunden!

Ich glaube, wir sollten nicht immer die KMUs schönreden und sagen, wie wichtig sie uns sind, wie wichtig sie uns als Arbeitgeber sind. Von diesem Schönreden können die kleineren und mittleren Unternehmen nicht leben. Wir sollten etwas tun dafür, dass dieser Wirtschaftszweig wieder belebt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


20.43.03

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Meinem geschätzten Vorredner möchte ich sagen: Die Gemeinden in meinen Breiten investieren ordentlich. Gemeinden, die gut geführt werden, haben sicherlich weniger Probleme mit den Finanzen als Gemeinden, die vielleicht ein bisschen salopp geführt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Noch nie haben die Gemeinden so viel Geld bekommen wie nach dem letzten Finanz­ausgleich, der von dieser Bundesregierung im vergangenen Jahr ausgehandelt wurde. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, auch wenn es Ihnen noch so schwer fällt, die gute Arbeit der Regierung endlich auch einmal zu akzeptieren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Matznetter: Fragen Sie einmal Ihre Bürgermeister!) Sie müssen einmal die Wirklichkeit sehen und sich von Ihrem politischen Komplex lösen!

Punkt zwei: Registerzählungsgesetz. Ich verstehe nicht ganz, wenn hier Dramaturgien stattfinden, die hier nichts verloren haben. Jeder, der einmal in einer Gemeinde gearbeitet hat, weiß, welch enorme Belastung die Volkszählung alle zehn Jahre war, wie schwierig es war, die Nacharbeiten durchzuführen, wie problematisch es war, mehr als 20 Zählblätter auszufüllen. Es hieß, etwa drei bis dreieinhalb Stunden habe jede Bürgerin, jeder Bürger dafür gebraucht. Nun haben wir endlich einen neuen Weg gefunden, und dass Ihnen dazu nichts Besseres einfällt als Kritik, das zeigt deutlich, dass Sie bis zur Minute keinen wie auch immer lautenden Abänderungs- oder Ent­schließungsantrag eingebracht haben. Es fällt Ihnen ja auch nichts Besseres ein, denn die vorliegende Regelung ist ohnehin ganz brauchbar.

Kollege Maier, ich schätze dich sehr, aber du hast hier mehrmals gesagt, der Daten­schutzrat hätte einbezogen werden sollen. Darf ich bitte höflich darauf hinweisen, dass in den letzten Monaten der Datenschutzrat mehrmals getagt hat, die SPÖ jedoch nie verlangt hat, dass diese Fragen auf die Tagesordnung kommen. (Abg. Dr. Wittmann: Das ist doch falsch!) Das sei Ihr gutes Recht, aber dann bekennen Sie sich heute


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dazu! Ich vermute, dass Sie bei der Beratung der Erwerbs- und Wohnungs­statistik­verordnung im Jahr 2003 bereits das alles mitgenommen haben und meinten, dass das ohnehin alles okay sei. In der Begutachtung sind sicherlich wertvolle Stellungnahmen eingegangen, und die sind auch eingearbeitet worden, keine Frage. Dass nicht alles eingearbeitet werden konnte, werden Sie, denke ich, verstehen, denn das ist, glaube ich, durchaus im Sinne der Sache.

Wenn Sie diesem Gesetz nicht zustimmen, dann passiert auch nichts – wir werden es beschließen, weil es gut ist –, aber dann verweigern Sie jeden Fortschritt, und Ihre Kritik geht somit ins Leere. Und Sie verweigern auch, dass wir in Europa diesbezüglich einen Weg gehen, der herzeigbar ist und gerade in Bezug auf e-Government hier beispielgebend sein kann.

Ich darf nun folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Donabauer, Scheibner und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses (1247 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Der Novellierungsanordnung zu § 40 wird die Ziffer „1.“ vorangestellt. Weiters wird folgende Ziffer 2 angefügt:

„2. Dem § 82 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 40 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/200x tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.““

*****

Das ist es, was Sie mitbeschließen könnten, wenn Sie diesem Land etwas Gutes tun möchten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Posch: Was bedeutet das in concreto? – Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede!)

20.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kollegen und Kolleginnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


20.47.18

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf des Bun­desvergabegesetzes 2006 finden die aktuellen EU-Vorgaben und die jüngsten Ent­scheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des österreichischen Verfassungs­gerichtshofes Berücksichtigung. Gleichzeitig hat eine Evaluierung der geltenden ver­gaberechtlichen Bestimmungen die Notwendigkeit diverser Anpassungen gezeigt.

Neu ist unter anderem, dass Vergabeverfahren, die bisher nur im so genannten Unter­schwellenbereich zulässig waren, auf den Oberschwellenbereich ausgedehnt wer­den. – Und da komme ich zu Herrn Gaßner: Was die Gemeinden betrifft, besteht sehr


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wohl eine Möglichkeit, dass Klein- und Mittelbetriebe hier besser mit einbezogen werden können. Die neuen Verfahrensmöglichkeiten sind sicher positiv für die Klein- und Mittelbetriebe. Sie haben das so gesagt, als hätte jede Gemeinde finanzielle Schwierigkeiten. Wir wissen, dass wir finanzschwache Gemeinden haben; das, glaube ich, haben wir in jedem Bundesland. Voriges Jahr ist durch den Finanzausgleich aber etwas getan worden für diese Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch einen Abänderungsantrag wurde im Ausschuss klargestellt, dass ÖNORMEN und standardisierte Leistungsverzeichnisse für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen heranzuziehen sind. Dies war ein vehementer Wunsch der Bauwirtschaft, und zwar sowohl der Bauindustrie als auch des Baugewerbes. Wenn ÖNORMEN in einer Ausschreibung nicht gelten sollen, dann ist dies zu begründen. Dabei darf nicht missbräuchlich abgewichen werden. Sittenwidrig wäre zudem, wenn sachlich nicht gerechtfertigt von bestehenden Normen, Leitlinien und Standard­leistungsverzeichnissen abgewichen wird. Außerdem wird dem Wunsch nach einer besseren Lesbarkeit und einer besseren Strukturierung des Gesetzes Rechnung getragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet.

 


20.49.42

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Donabauer hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass die SPÖ das Registerzählungsgesetz im Datenschutzrat nicht auf die Tagesordnung gesetzt habe. – Diese Darstellung ist falsch!

Richtig ist vielmehr, dass nach der Geschäftsordnung des Datenschutzrates laufende Gesetzgebungsvorhaben, in diesem Fall vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Datenschutzrates, auf die Tagesordnung gesetzt werden hätten müssen. Uns sind derzeit derartige Gesetzgebungsverfahren ja gar nicht bekannt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Winkler. – Bitte.

 


20.50.42

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf mich jetzt ganz kurz zum Register­zählungs­gesetz zu Wort melden und möchte feststellen, dass es wahrscheinlich unbestritten ist, dass die bisherige Form der Volkszählung nicht mehr zeitgemäß ist.

Künftig sollen auf Grund des vorliegenden neuen Registerzählungsgesetzes die Daten für Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung aus mehreren Verwal­tungsbehörden für die Volkszählung herangezogen werden. Vorgesehen ist die Daten­zusammenführung aus dem Zentralen Melderegister, dem Bildungsstandregister sowie dem Gebäude- und Wohnungsregister – und allenfalls, allerdings nur bei Unklarheiten, soll eine Befragung der betroffenen Personen durch die Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgen.

Ich darf vielleicht ganz kurz auch die Nachteile der bisherigen Volkszählungsform aufzählen, Nachteile, die zum Teil wirklich gravierend waren: angefangen vom großen organisatorischen und finanziellen Aufwand, über den großen Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, der nicht zuletzt zu deren Verärgerung geführt hat, weiters:


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lange Zeiten für Aufarbeitung und Auswertung – und nicht zuletzt darf ich die hohen Kosten anführen, nämlich 72 Millionen €.

Dem stehen die Vorteile des neuen Registerzählungsgesetzes gegenüber: eine enorme Verwaltungsvereinfachung, eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, eine große Kostensenkung, und zwar in Höhe von zirka 22,4 Millionen €, rasche Verfüg­barkeit der Daten, Qualitätserhöhung der Verwaltung und Erhöhung der Richtigkeit der gespeicherten Daten.

Im Sinne des Datenschutzes werden die gespeicherten Daten aus den verschiedenen Registern ohne Heranziehung des Namens oder der Sozialversicherungsnummer des Betroffenen mit Hilfe von bereichsspezifischen Personenkennzeichen zusammen­geführt und damit gleichzeitig die höchsten Sicherheitsstandards den Datenschutz betreffend eingehalten.

Tatsache ist, dass Österreich mit dem vorliegenden Registerzählungsgesetz eine weltweite Vorreiterrolle übernimmt. Wir schaffen damit die rechtlichen Rahmen­bedin­gungen für eine rasche, bestmögliche und verwaltungstechnisch einfache, billige und dem höchstmöglichen Datenschutz entsprechende Durchführung von Volks-, Arbeits­stätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen.

Ich ersuche daher alle um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berich­tigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Jacky, kriegst du keine Redezeit in der Fraktion?)

 


20.53.30

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat ausgeführt, dass beim Register­zählungsgesetz Sozialversicherungsnummern und die personenbezogenen Daten nicht verwendet würden. – Diese Darstellung ist nach dem Gesetz falsch!

Es kann im Einzelfall natürlich – das ergibt sich aus dem Gesetz – die Sozial­versiche­rungsnummer verwendet werden; ebenso im Einzelfall Name und Adresse des Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

20.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. Ich erteile es ihm.

 


20.54.04

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Bundesvergabegesetz 2006 darf ich Folgendes sagen: Das gemeinschaftliche Vergaberecht wurde mit dem Paket der Europäischen Union vom 30. April 2004 auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Unter anderem werden neue Vergabeverfahren eingeführt und neue Formen der Beschaffung in den Mitgliedstaaten sowie in den zentralen Beschaffungsstellen berücksichtigt. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 31. Jänner 2006.

Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage sollen diese Richtlinien umgesetzt wer­den, wobei es eine sehr enge Anlehnung an die EG-Richtlinien gibt. Für den unteren Schwellenbereich wird ein vereinfachtes Vergabesystem vorgesehen.


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Die Regelungstechnik des Vergaberechtes wird gleichfalls verbessert. Das Vergabe­verfahren für den klassischen Bereich ist in einem eigenen Bereich des Vergabe­gesetzes neu geregelt und wird gänzlich und klar vom Sektorenbereich getrennt.

Den Erläuterungen zum Bundesvergabegesetz 2006 zufolge wurden 1999 öffentliche Aufträge im Gesamtwert von 35 Milliarden € vergeben. Durch die Nutzung dieser neuen Verfahrensmöglichkeiten erwartet sich die Bundesregierung sehr positive Im­pulse für Klein- und Mittelbetriebe sowie eine Senkung der Transaktionskosten sowohl bei den Auftraggebern als auch bei den Unternehmern.

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend und zur Wahrung der Über­sichtlichkeit wird auf Grund der Vielzahl an Änderungen ein völlig neues Bundes­vergabegesetz 2006 gegeben sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Felzmann. – Bitte.

 


 20.56.23

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Reihen sind gefüllt, daher darf ich jetzt noch einmal die wesentlichen Punkte des Bundesvergabegesetzes 2006 zusam­men­fassen.

Das Bundesvergabegesetz setzt zwei Richtlinien um, mit denen der rechtliche Rahmen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen modernisiert und adaptiert wird. Die Dis­kussionen vor beziehungsweise während der diesbezüglichen Ausschuss-Sitzung waren sehr intensiv. Alle haben sich mit wirklicher Verve eingebracht, und ich denke, wir sind einem guten Kompromiss wirklich sehr nahe gekommen.

Sehr vielen Teilnehmern an diesen Diskussionen war es wichtig, dass es gelingen möge, Planung und Ausführung zu trennen. Das ist auch gelungen. Gerade im Bereich der geistigen Leistungen ist es wichtig, diese notwendige Voraussetzung zu haben, die jetzt durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Ich meine, ein Gesetz kann zwar nicht Qualität verordnen, sehr wohl aber die notwendigen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit für eine Qualitätsleistung schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Gaßner hat in seinem Debattenbeitrag die Kleinstrukturiertheit der Wirtschaft in Österreich erwähnt. – Sie haben vollkommen Recht: In diesem Zusammenhang ist es gelungen, im Bundesvergabegesetz den Unterschwellenbereich einzubauen, der ja gerade jenen zugute kommt, die geistige Leistungen einbringen – egal, ob das jetzt in der Architektur, in der Planung oder im Design ist. Das heißt, wir haben für die kleinen und mittleren Unternehmen Wesentliches geschaffen.

Wesentlich ist auch, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich sozusagen beflügeln, und zwar mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen. Und das haben wir, wie ich meine, mit dieser Gesetzesvorlage ganz gut zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


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Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1084 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Bundes­vergabegesetz 2006 in 1245 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die §§ 155 Abs. 6 und 287 Abs. 6 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1245 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 159.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Wittmann, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Glawisch-


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nig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anonymität von Wettbewerbs­arbeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 160.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz, das Meldegesetz und das Bildungs­dokumentationsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1246 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, in 1247 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies ebenfalls mehr­heitlich in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert, wird samt Titel und Eingang in 1248 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.


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21.03.42 17. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Öster­reichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (1249 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


21.04.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle ist eine ORF-Gesetz-Novelle, mit der es dem ORF erlaubt werden soll, künftig einen Spartensender im Bereich Sport einzurichten. Es geht in erster Linie um TW1, also den Tourismus- und Wetterkanal, der bereits jetzt betrieben wird, und um die Erleichterung bei Werbebeschränkungen, auch insbesondere bei Sportsendungen. Es gibt da sicher diskussionswürdige Urteile, Erkenntnisse des Bundeskommunikationssenats, über die man wirklich diskutieren kann. Weiters müssen Sponsoren nicht nur einmal, sondern zweimal, am Anfang und am Ende, genannt werden.

Das Heikle an dieser Novelle ist aus meiner Sicht insbesondere die Gebühren­finan­zierung für diesen Sport-Spartenkanal. Die Begründung, die Sie für diese Novelle anführen, ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, für so genannte Randsportarten, also Sportarten, die in der breiten Fernsehberichterstattung zu kurz kommen, garantiert Fernsehzeit zu erreichen.

Das war mit Ihrem ursprünglich intendierten Antrag in seiner Originalversion sicher möglich, denkbar und unter Umständen auch garantiert. So wie es jetzt aussieht, so wie er jetzt im Ausschuss mit einem Abänderungsantrag verwässert worden ist, ist in keiner Weise garantiert, dass in der Zukunft diese so genannten Randsportarten tatsächlich auch verstärkt in TW1 vorkommen können.

Sie haben den Auftrag für diesen Spartenkanal ergänzt, ergänzt mit sehr unpräzisen Begriffen. Einer davon ist uns besonders ein Dorn im Auge, nämlich Berichterstattung, die das Interesse der Bevölkerung an sportlicher Betätigung hebt. – Damit kann man eigentlich ausschließlich das argumentieren, was bereits jetzt auf TW1 läuft, nämlich Tourismusinformationen, Wetterinformationen, Informationen über Schigebiete, unter Umständen aber auch andere Sachen, Spielfilme mit sportlicher Betätigung, aber vielleicht sogar Wetten. Also alles, was das Interesse der Bevölkerung an sportlicher Betätigung hebt.

Das ursprüngliche Ziel haben Sie damit völlig aus den Augen verloren. Es gibt auch kein Fixum von Stunden oder eine fixe Zeit, über die berichtet werden muss. Also keine fixe Vier- oder Fünf-Stunden-Vereinbarung, wie bereits angekündigt, die die so ge­nannten Randsportarten auch zur Verfügung haben werden.

Wir fürchten, dass sich durch diese Novelle an der Realität gar nichts ändert, dass es EU-rechtlich auch bedenklich ist – Sie befinden sich an der sehr heiklen Grenze, wo die Gebührenfinanzierung noch erlaubt ist und wo nicht – und dass tatsächlich für die Sportarten, um die es eigentlich geht, mit dieser Novelle nichts getan ist.

Ich muss auch dazu sagen, dass es sehr bedauerlich ist, dass es zwar zu anderen Tagesordnungspunkten und Materien im Verfassungsausschuss Vorgespräche, Ver-


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handlungen, Erklärungen gegeben hat, zur ORF-Gesetz-Novelle aber überhaupt kein Gesprächsangebot gab, obwohl das eine sehr heikle Materie ist, mit einer Fülle von Detailproblemen und mit großen Grundsatzfragen, nämlich wie man in diesem sehr sensiblen Bereich zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Bereich, wo man in Österreich ein duales System haben möchte, eingreift. Und dazu gibt es keinerlei Diskussionsbereitschaft.

Das tut uns Leid. Nicht nur aus diesem Grund, auch inhaltlich werden wir der Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

21.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

 


21.07.40

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Glawischnig hat gemeint, sie befürchte, dass sich durch diese Novelle an der Gebarung des ORF nichts ändere, Randsportarten zu zeigen oder Sportarten, die nicht typischerweise auch jetzt häufig vorkommen und nicht die Quoten in die Höhe heben, und dass das ganze Gesetz verwässert werde.

Frau Kollegin Glawischnig, wenn Sie nur diese Befürchtungen hegen, dann kann ich Ihnen diese Befürchtungen nehmen, indem ich Ihnen einfach – und deswegen haben wir diesen Abänderungsantrag gemacht – eine Zeile des Abänderungsantrages vorlese. In dem heißt es ganz eindeutig, dass „ein differenziertes Angebot von Sport­arten und -bewerben zu zeigen ist, denen üblicherweise in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt“. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das kann eine Minute sein! Das können zwei Minuten sein!)

Wenn das Ihr Problem ist, dass Sie eine Verwässerung ablehnen, so kann ich Ihnen hier ausdrücklich sagen: Es soll zu keiner Verwässerung kommen. Das ist in Wirk­lichkeit auch der Sinn dieser Novelle gewesen, dass gerade jenen Sportarten breiterer Raum zukommt, die nicht vom ORF gesendet werden. Daher können Sie vielleicht Ihre Zustimmung geben.

Ich glaube, dass wir mit der Schaffung des Spartenkanals Sport für den ORF heute eine sehr sinnvolle Ergänzung des ORF-Gesetzes beschließen. Ich weiß, dass die SPÖ zustimmt, zumindest im Ausschuss hat die SPÖ zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass sie auch heute im Plenum zustimmt. Ihnen ist also auch bewusst, wie wichtig es gerade für diese Sportarten ist, dass es entsprechende Sportberichterstattung gibt.

Die von Ihnen, Herr Kollege Cap, vorgebrachte Skandalisierung, dass angeblich im § 6 ORF-Gesetz unzulässigerweise Berichte der Bundesregierung im ORF gebracht werden, ist vollkommen falsch. Sie wissen genau, dass all das, was als Berichte oder als Informationen der Bundesregierung vorgebracht wird oder im ORF gesendet wird, einer Kontrolle durch den Bundeskommissionssenat unterliegt. Es ist natürlich äußerst peinlich, dass Ihnen so ein Fehler unterläuft. Dass Sie das bei § 6 des ORF-Gesetzes, der ja lediglich zu Aufrufen im Katastrophenfalle dient, anhängen, zeigt eigentlich, wie wenig Sie sich mit der Materie auseinander gesetzt haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 



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21.10.08

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Vorrednerin! Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie mir als demokratiepolitisch in Ordnung verkaufen wollen, Werbesendungen im ORF für die politischen Parteien abzuschaffen und es ausschließlich den beiden Regierungsparteien zu ermöglichen, dass sie dort unter dem Titel der Information für den Bürger Ihre Werbesendungen abspielen können, dann kann ich nur den Kopf schütteln. (Abg. Neudeck: Das hat die SPÖ 20 Jahre probiert!) Das ist natürlich nicht so.

Das, was Sie erreicht haben – wenn Sie schon darüber diskutieren wollen, diskutieren wir darüber –, ist, dass Sie Einfluss nehmen über eine Neuorganisation bei den Infor­mationssendungen. Es gibt eine zentrale Chefredaktion, und diese Chefredaktion nimmt Einfluss auf Themengestaltung, Einladungen, auf die „ZiB 1“, „ZiB 2“, „ZiB 3“, es gibt dort keine eigenen Identitäten mehr, „Offen gesagt“, „Pressestunde“. Und wenn Sie Genaueres wissen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Mück, er wird Ihnen das genau erzählen, wie das dort abläuft. Das noch gekoppelt damit, dass man durch die so genannten Mück-Filter durchmuss, damit man dann überhaupt noch registriert wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das stimmt aber! Da hat er Recht!) – Da gibt mir Kollege Scheuch auch Recht.

Und dann gibt es nicht einmal Werbesendungen für die konkurrierenden politischen Parteien. Nur für die Regierung gibt es dann kostenlos – der Gebührenzahler hat das dann zu brennen – die Regierungsinformation.

Da muss ich Ihnen sagen: Das ist ein starkes Stück. Ich finde es nicht in Ordnung und denke, dass das auch dem ORF geschadet hat, und da bin ich jetzt auf der kauf­männischen Seite. Die sinkenden Quoten sind das Ergebnis genau dieser Politik im ORF, die Sie zu verantworten haben. Damit stellen Sie eigentlich die materielle Existenz des öffentlich-rechtlichen ORF in Frage: Sinkende Quoten haben Aus­wir­kungen auf die Einnahmen bei der Werbung. Damit kommt möglicherweise der ORF auch in eine Situation, die für seine Existenz äußerst problematisch ist.

Dieses Gesetz versucht gegenzusteuern, nämlich einem Gesetz, das Sie damals als ein Strafgesetz gegen den Ihnen unbotmäßigen ehemaligen CVer Gerhard Weis beschlossen haben. Wir haben ein Jahr über das neue ORF-Gesetz gestritten. Sie haben natürlich sehr viele Regelungen dort hineingebracht, die den ORF Hunderte Millionen gekostet haben, weil Sie damals gar nicht sicher waren, ob Sie sich dann in der Auseinandersetzung um die neue Geschäftsführung durchsetzen. Sie haben sich dann durchgesetzt, es kam eine neue Geschäftsführung, Gerhard Weis war weg, Sie waren ihn endlich los.

Im Endeffekt ist es aber so, dass das Gesetz geblieben ist. Da können die Zeitungen nicht werben, die Printmedien nicht werben. Sie wissen ganz genau, dass die Fenster der deutschen Sender die Werbegelder abschöpfen, die in Köln und überall sitzen und sich fest die Hände reiben, wenn ich jetzt von SAT 1 und PRO 7 absehe, die machen sogar noch ein „bissi“ kleines Österreich-Fenster-Programm, der Rest kassiert über­haupt nur.

Das ist in Wahrheit das Problem. Dieses Gesetz hier versucht dem etwas entgegen­zuwirken, in einem äußerst bescheidenen Ausmaß. Sie kennen die Konkurrenz­situation, den Kampf um die teuren Rechte im Sportbereich, Sie wissen, dass die Digitalisierung vor der Tür steht, die Konkurrenz mit den diversen Spartenkanälen, dass das alles Zukunftsentwicklungen sind. Wenn man will, dass der öffentlich-recht­liche Rundfunk existiert, als eine relevante Einrichtung, als eine Einrichtung kultureller österreichischer Identität, braucht er dafür Einnahmen als Gebühren und Werbeein-


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nahmen. Da braucht er auch gewisse Quoten, sonst hat er keine Gebühren­legiti­mation. – Das ist die Wahrheit.

Im Übrigen soll der ORF – das wollen auch wir – mit dem österreichischen Privat­fernsehen engstens kooperieren. Da gibt es ein nennenswertes terrestrisches, das ist ATVplus, es gibt auch noch PULS TV, aber ATVplus ist nennenswert. Das soll eine vernünftige Kooperation sein, dieses Privatfernsehen soll möglich sein, dem soll selbst­verständlich nicht das Wasser abgegraben werden, aber die wirklichen Abkassierer sind die großen deutschen Fernsehunternehmungen mit ihren Werbefenstern. Diese räumen satt ab.

Es ist bedauerlich, weil es eigentlich ganz gut wäre, wenn das die Möglichkeit böte, dass das auch hier in diesem Rahmen möglich ist.

Weil es vernünftig ist und langfristig hilft, die Existenz des ORF abzusichern, werden wir zustimmen, aber es bleibt die Kritik an der Art und Weise, wie Sie dafür mit verant­wortlich sind, wie die Objektivität täglich verletzt wird, damit eine negative Quoten­entwicklung und negative Werbeeinnahmen entstehen. Das ist zu kritisieren. Ich hoffe, das Publikum hat bei der Publikumsratswahl eine entsprechende Antwort darauf gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: 6 Prozent!)

21.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


21.14.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Frau Dr. Glawischnig hat eingangs hier ihre Kritik aus dem Ausschuss wiederholt, dass bei dieser Änderung das Zeitlimit, die Definition des Spartenkanals und die Sicherstellung, dass es sich um sportliche Sendungen handelt, nicht gewährleistet wäre. Meine Vorrednerin, Frau Mag. Baumgartner-Gabitzer hat das aber, denke ich, klargestellt.

Wie sollten wir es anders machen? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie ursprüng­lich! Wie der alte Entwurf!) – Ich glaube, es wäre nicht unbedingt sinnvoll, hineinzu­schreiben: vier Stunden mindestens Sport oder sechs Stunden mindestens Sport. Ich denke, das wäre der falsche Ansatz, denn das wird variieren. Wichtig ist, dass es klar definiert ist, dass es sich um solche Sendungen, um solche Sportarten handeln soll und auch handeln muss, die genau das widerspiegeln, was die Erwartungshaltung ist.

In Wirklichkeit hat man ja die Formulierung aus dem ORF-Gesetz übernommen, das heißt, was eine Sportsendung ist und was nicht, ist schon ziemlich klar, und das ist ganz klar Sportberichterstattung, eine Reportage, ein Magazin, aber ganz klar kein Spielfilm oder sonst irgendetwas, so wie es im Ausschuss diskutiert wurde. Und ich denke, man sollte nicht immer nur das Negative sehen. Hier wird versucht, einen Spartenkanal auf die Beine zu stellen.

Was die Gebührenfinanzierung betrifft: Durch dieses Channel-Sharing wird das auch klar abgegrenzt werden, und damit ist gewährleistet, dass dem Gebührenzahler in keinem Fall irgendeine touristische oder sonstige Sendung übertragen wird.

Ich möchte aber noch Folgendes sagen, weil das Stichwort von der Objektivität des ORF gefallen ist, Kollege Cap hat von der Publikumsratswahl gesprochen. Bezüglich Objektivität des ORF: Da stimme ich zumindest teilweise überein mit der Meinung, dass – auch aus meiner Sicht – eine gewisse Einflussnahme merkbar ist und dass es schon wünschenswert wäre, dass künftig für mehr Objektivität gesorgt wird.


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Wo wir uns unterscheiden: Ich denke nicht, dass der Publikumsrat das richtige Gremium und das richtige Instrumentarium dafür ist, denn wenn wir heute gehört haben, dass es eine Wahlbeteiligung von 6 Prozent gegeben hat, dann sollte uns das ziemlich zu denken geben. Das ist in Wirklichkeit ein Horror. Wenn man auch im Vorfeld in der Berichterstattung, in den Medien gesehen hat, dass es de facto um eine Entscheidung geht, ob eine gewisse Anzahl von Publikumsräten schwarz oder rot sind, und damit irgendwelche Mehrheiten verhindert werden sollen, dann denke ich: Das ist ein ziemliches Politikum.

Ich glaube, wir sollten auch in nächster Zeit darüber nachdenken, das Gesetz dahin gehend zu verändern, zu reparieren oder sonst irgendetwas zu machen, um den Publikumsrat so zu definieren, dass er auch vom Publikum gestellt wird, und nicht im Vorfeld Organisationen, die parteipolitisch motiviert sind, schwarz oder rot, feststehen und der Wähler sozusagen die Wahl zwischen Pest und Cholera hat. Ich denke, hier wäre ein bisschen mehr Phantasie gefordert. Der Publikumsrat sollte so zusam­mengesetzt sein, dass garantiert ist, dass auch das Publikum, das nämlich draußen vor den Fernsehschirmen zuschaut und sitzt, mitbestimmt, ob die Dinge gut oder schlecht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


21.18.10

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Initiativantrag, ich möchte nur ein paar Worte dazu sagen. Wenn ich diesen richtig gelesen habe, dann ist das, so denke ich, eine gesetzliche Anleitung für den ORF, die meiner Meinung nach dem ORF eine neue Tiefe gibt, einfach des­wegen, weil ich glaube, dass wir dort vermehrt Sportarten präsent haben werden, was durchaus auch ein Anliegen eines öffentlich-rechtlichen Senders sein soll. Wenn ich mir überlege, dass wir in Österreich 12 300 Sportverbände haben, dann ist, so meine ich, der Ansatz, den dieses Gesetz hat, nämlich Randsportarten, Behinderten­sport­arten auf diesem Kanal zu zeigen, durchaus eines öffentlich-rechtlichen Senders würdig. Und ich würde bitten, dass auch der grüne Vertreter im Stiftungsrat manchmal darauf eingeht, dass man das auch darstellen sollte, und zwar verstärkt darstellen sollte, denn dies ist, wie ich meine, Teil einer öffentlich-rechtlichen Vision.

Wenn man – und das möchte ich schon einmal sagen, weil es medienpolitisch für mich auch etwas problematisch ist – sich so einzelne Redakteure herauspickt und im Grunde – ich weiß, es ist Krampus (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nikolaus ist heute!) – dann so den großen Krampus herauslässt, dann finde ich das nicht wirklich ziel­führend. Auch wenn es umgekehrt wäre, wäre es nicht zielführend, auch nicht laut ORF-Gesetz, in dem steht, dass der Alleinverantwortliche für das Programm der Generaldirektor des ORF ist, that’s it! Das heißt, ich würde schon einmal bitten, dass man die Kirche im Dorf lässt und beim einzelnen Redakteur, der seiner Arbeit nachgeht, nicht unbedingt so einen Druck aufbaut, wie das ein ums andere Mal passiert.

Da hier gesagt wurde, dass die Zugänge, die das neue ORF-Gesetz geschaffen hat, den ORF Hunderte Millionen gekostet haben, muss ich schon einmal kurz fragen, ob das Lire sind oder was da gemeint ist, sonst würde ich grundsätzlich sagen, dass da ein gewisser Realitätsverlust bei dem besteht, was da wirklich Sache ist.

Ich stehe heute noch dazu, dass in der damaligen Zeit durchaus vorausgedacht wurde, wie man hier ein zweites, ein duales Angebot auf den Markt bringen kann, und ich glaube, das war auch wichtig so. Sie haben ja die Einwendungen gemacht, das seien


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die Deutschen und diese Geschichten, ich kenne die alle von den verschiedenen Diskussionen. Also sagen wir einmal, wenn wir ein ansprechendes Gegenangebot aufgebaut hätten zu einer Zeit, in der auch Sie, Herr Dr. Cap, ein Mitwirkungsrecht dabei hatten, und zwar durchaus in diese Richtung, dann wären das möglicherweise jetzt nicht die Deutschen, die uns das Geld wegnehmen, sondern ich würde einmal sagen, dann könnte man sich möglicherweise einen neuen Zugang, auch eine andere Werbefläche vorstellen, was, wie ich meine, diesem Land gut tun würde.

Da muss ich schon eines sagen, einfach deswegen – es werden zwar nicht Äpfel mit Birnen vermischt –, weil hier im Grunde immer eine Diskussion angezettelt wird, die gegen oder für etwas ist: Ich halte das nicht für richtig. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass elektronische Medien, digitale Medien Landesgrenzen nicht mehr respektieren. Das heißt, zu dem damaligen Zeitpunkt, als Dr. Kreisky der Meinung war (Abg. Dr. Cap: Und Bacher!), wir müssen nicht nach Deutschland gehen, ist das ein medienpolitischer Fehler gewesen, den wir leider nicht mehr gutmachen können. Wir würden ihn gutmachen, wenn es möglich wäre, heute noch einmal so etwas aufzu­bauen über die Grenze hinaus. Luxemburg hat es zur damaligen Zeit getan, das ist RTL. Sie kennen ja den Intendanten von RTL.

Das heißt, ich bitte darum, diese Diskussion unter einem etwas anderen Vorzeichen zu führen, nämlich: Medien kennen keine Landesgrenzen mehr. Und ich muss Ihnen auch sagen – möglicherweise sollte der eine oder andere darüber nachdenken –, viele Filme, die auf diesen Medienkanälen vorkommen, sind koproduziert mit dem ORF, wobei der ORF einen relativ geringen Anteil an der Produktionssumme hat. Viele werden zum gleichen Zeitpunkt ausgestrahlt, das eine oder andere Mal mit ein biss­chen weniger Werbung.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Cap: Es war auch Gerd Bacher verantwortlich! – Staatssekretär Morak: Den hat man ja nicht lassen!)

21.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich erteile es ihm.

 


21.22.49

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Morak, es macht wirklich mehr Spaß, Ihnen bei Reden zuzuhören als bei Lesungen, die leider bei der Dringlichen stattgefunden haben. Vielleicht eine Anregung für die Zukunft, dass man Sie mehr dorthin bringt. (Abg. Mag. Molterer: Mancher kann nur lesen!)

Sie haben gemeint, dass es nicht sinnvoll ist, sich einzelne Redakteure heraus­zusuchen und zu kritisieren. Da habe ich im Kopf, es gibt einen Nationalrats­präsidenten, der einmal Klubobmann der ÖVP war und einmal, als die Mikrophone noch nicht ausgeschaltet waren, gemeint hat, dass die roten Gfrieser aus dem ORF rauskommen. Also wenn man von der feinen Art redet, davon, wie man damit umgehen sollte, dann sollte man zumindest vor der eigenen Türe dort kehren, wo es genug zu kehren gibt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn man sich anschaut, wie die Gestaltung der Informationssendungen im ORF erfolgt, welche Teile der politischen Debatte übertragen werden, wenn man sich auch anschaut, was jetzt von den Sitzungen dieser beiden Tage übertragen wird, offenbar die morgige Europadebatte, an der Bundeskanzler Schüssel nicht teilnimmt, weil er in Amerika ist, an der die Frau Außenministerin Plassnik nicht teilnimmt, weil sie beim EU-Treffen ist, wo aber offenbar dann Vizekanzler Gorbach reden darf, möglicherweise Minister Bartenstein, wenn er bereit ist, herzukommen und darüber zu reden, das ist


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dann Teil der Übertragung, bei all dem, was wir da haben, dann sieht man schon, dass die Gewichtungen in der Frage, ob das das höchste Interesse trifft, doch zu hinter­fragen sind.

Aber eigentlich geht es um etwas anderes. Klubobmann Cap hat wahrscheinlich berechtigterweise auf die Dinge hingewiesen, warum diese Novelle jetzt verabschiedet wird, nämlich dass es um Werbeeinnahmen, um die Einnahmensituation des ORF geht. Interessanterweise hat er das Wort „Sportkanal“, glaube ich, gar nicht in den Mund genommen, weil das nämlich genau die Debatte ist, die jetzt eigentlich dahinter schwingt.

Unserer Meinung nach ist in der letzten Version genau die Verpflichtung, dass es da einen Sportkanal gibt, schon sehr relativiert worden. In der ersten Version hat es geheißen, es soll ein Sportkanal geschaffen werden. Die zweite Version, die jetzt zur Abstimmung steht, hat von einem Sportspartensender nicht mehr gesprochen, sondern über umfassende Information der Allgemeinheit über sportliche Fragen sowie über Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung. Und das ist natürlich ein Begriff, der äußerst weit gefasst ist.

Wer sich jetzt TW 1 anschaut – ich habe mir diese Woche die Mühe gemacht, das Pro­gramm einmal näher anzuschauen –, der wird feststellen, dass die ganze Geschichte, nämlich welche Skigebiete von Obertauern angefangen dort täglich eingeblendet werden mit den Schneeberichten, natürlich auch zu interpretieren ist im Hinblick darauf, ob das die sportliche Betätigung fördert.

Und wir verstehen nicht, warum nicht relativ klare Rahmenbedingungen, nämlich auch die Frage der Mindestberichterstattung zum Thema Sport, darin enthalten sind, denn wenn es eine Verbesserung geben soll, dann muss auch klargestellt werden, dass dort mehr an Aktivitäten übertragen wird, als das bisher der Fall ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen

In Z. 2 lautet der § 9a Abs. 1:

„(1) Der Österreichische Rundfunk hat für ein Fernseh-Spartenprogramm im Bereich Sport mit einer täglichen Berichterstattung im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu sorgen. Die Berichterstattung hat im Regelfall über Sportarten zu erfolgen, die keine breite Berichterstattung in den Sportsendungen auf ORF 1 und ORF 2 erfahren.“

*****

Würde man dieses Gesetz so beschließen, dann wäre sichergestellt, dass es wirklich um eine zusätzliche qualitative Berichterstattung geht, die hier angeführt wird. (Abg. Mag. Molterer: Was ist mit dem Rest? Was ist, wenn nur vier sind? Wird 20 Stunden nicht gesendet?) – Mindestens beinhaltet ja wohl mehr Zeit. Ich weiß nicht, ob der Antrag so kompliziert ist und so schwer zu verstehen ist, wenn drinnen steht „mindes­tens 4 Stunden“. Das ist ja nicht das Problem. Das, was Sie zulassen, sind auch null Stunden oder halbe Stunden am Tag, und bezeichnen das als Sportkanal, wenn wir 16 Stunden am Tag dann eingeblendet bekommen, wo es wie viel geschneit hat. Das


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hat mit einer Sportberichterstattung nichts zu tun. Das sollte aber der Auftrag sein, dass, wenn es eine Gebührenfinanzierung gibt, die angestrebte Qualität auch sicher­gestellt wird. (Beifall bei den Grünen.)

21.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (1249 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit das Bundes­gesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (1249 d.B.)

wird wie folgt geändert:

In Z. 2 lautet der § 9a Abs. 1:

„(1) Der Österreichische Rundfunk hat für ein Fernseh-Spartenprogramm im Bereich Sport mit einer täglichen Berichterstattung im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu sorgen. Die Berichterstattung hat im Regelfall über Sportarten zu erfolgen, die keine breite Berichterstattung in den Sportsendungen auf ORF 1 und ORF 2 erfahren.“

Begründung

Die nunmehr vorgeschlagene Gesetzesänderung in der Form des Ausschussberichtes trägt dem vorgegebenen Ziel der Förderung von Sportarten, über die bislang in ORF 1 und ORF 2 kaum berichtet wird, keine Rechnung.

Außerdem garantiert die im vorliegenden Antrag gewählte Zielorientierung hinsichtlich der „Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung“ keine zusätzliche Sportberichterstattung, sondern eröffnet einen viel zu weiten Inter­pretations­spielraum. (Wetter, Tourismus, Freizeitinformationen etc.)

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


21.27.20

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Antrag soll im Wesentlichen der Erwartung, ein gebührenfinanziertes


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Spartenprogramm im Bereich Sport veranstalten zu können, Rechnung getragen wer­den. Sport wird im ORF ausgebaut. Ein Ausbau zum Vollprogramm ist aber mit diesem Antrag oder auch nach Beschlussfassung dieses Gesetzes nicht machbar.

Hinsichtlich der Werbebestimmungen wird klargestellt, dass Unterbrechungen von Sport­sendungen durch Werbung nur dann möglich sind, wenn die Sendungen aus eigenständigen Teilen bestehen. Ziel ist vor allem, den Programmauftrag auf Rand­sportarten auszudehnen, die Ihnen hinlänglich bekannt sind. Es geht aber vor allem auch darum, den Behindertensport in entsprechender Weise einzubinden und an die Bürger heranzubringen. Insgesamt geht es eben um eine bessere Information für die Nutzer. Warum? – Diese Randsportarten haben in den österreichischen Medien in Wahrheit eine viel zu geringe Bedeutung, sind aber gesellschaftspolitisch enorm wichtig, und deshalb denken wir, dass es höchste Zeit ist, dass hier nachgearbeitet wird.

Es sind folgende Auswirkungen zu erwarten. Die Änderung erleichtert die Spon­sorensuche und die Gebührenverwendung bei Übertragung von Randsportarten, bes­sere Präsentationsfläche für diese Sportarten. Für die jeweiligen Verbände bietet sich eine finanzierte Plattform für ihre Sportart. Der Antrag entspricht auch dem Euro­päischen Gemeinschaftsrecht.

Herr Kollege Cap, Ihr Beitrag war sehr interessant! Sie haben auch davon gesprochen, dass die Resultate der Publikumsratswahl demnächst vorgestellt werden. Die Beteili­gung war nicht großartig. Das Ergebnis wird Sie nicht unbedingt freuen, aber das ist nun einmal so in der Demokratie.

Wenn Sie, Herr Dr. Cap, davon sprechen, dass die Regierungsparteien zu viel Präsenz hätten, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass die Regierungsparteien eben eine bessere Wirkung haben, das ist ihr Vorteil, das ist halt einmal so. Das hört man auch allgemein, und das ist auch gut so.

Worüber man reden soll, das ist vielleicht die Sendezeit. Wenn ich schaue, wer in Europa mit Österreich ein gutes, ja ein besonders gutes Geschäft macht, dann muss ich sagen, ich wundere mich über die Genialität des Herrn Zeiler. Er ist Österreicher, er weiß das Land zu schätzen, aber auch zu nutzen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


21.30.04

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Es ist heute der seltene Fall eingetreten, dass ich dem Kollegen Scheuch Recht geben muss oder darf. Ja, das gibt es. Die geringe Wahlbeteiligung bei der Publikumsratswahl ist wirklich etwas, was uns zu denken geben sollte. Aber sie ist eine logische Konsequenz aus dem fragwürdigen Wahl­modus. Was ist das für eine Wahl, wo der Bewilligungsinhaber, gewissermaßen das Familienoberhaupt, per Fax einen Stimmzettel abgibt, der die volle Identität preisgibt? Also das ist keine Wahl! Da werden sämtliche Wahlgrundsätze, denke ich, wirklich missachtet. Da wäre es wahrscheinlich besser, einen kleineren, aber direkt gewählten Publikumsrat ins Rennen zu schicken.

Herr Kollege Scheuch, wenn Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen wirklich an einer Novellierung interessiert sind, dann gehen wir es rasch an, denn viel Zeit dürften Sie dazu nicht mehr haben.


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Dass heute die rechtlichen Grundlagen für einen eigenen Sportspartenkanal geschaf­fen werden, ist begrüßenswert, weil somit Sportarten, die sonst eben nicht so im Rampenlicht stehen, ein Forum geboten werden kann, und das ist hoffentlich auch Motivation, Sport nicht nur passiv im Wohnzimmer mit Chips und Bier zu konsumieren, sondern auch aktiv zu betreiben. Was wir uns allerdings genauer anschauen müssen, ist, dass sich aus diesem Sportspartenkanal nicht schleichend ein Wettkanal ent­wickelt. Da reicht es, wenn private Wettbüros immer mehr ihr Unwesen treiben.

Akuter Handlungsbedarf besteht allerdings in einem anderen Bereich. In letzter Zeit werden wir mit Werbespots regelrecht überschwemmt, die so genannte Informationen über das Kindergeld, die Pensions- oder Steuerreform zum Inhalt haben. In Wahrheit sind das aber plumpe Kampagnen zum Aufpolieren des ramponierten Image dieser Bundesregierung, wobei alle Register der kommerziellen Werbung gezogen werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein, nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Kampagnen würden aber nicht einmal als kommerzielle Werbung durchgehen, weil § 2 UWG irreführende Werbung verbietet.

Gleichzeitig aber wird politischen Mitbewerbern und anderen gesellschaftlichen Grup­pen Rundfunkwerbung mit der Begründung untersagt, dass eben nur kommerzielle Werbung zulässig sei. Für das Sozialstaatsvolksbegehren durfte etwa mit dieser fadenscheinigen Begründung überhaupt nicht im ORF geworben werden. Wir erinnern uns, die Initiatorinnen und Initiatoren mussten auf Privatsender und ausländische Sen­der mit Österreichfenstern ausweichen. Trotzdem ist daraus ein Riesenerfolg geworden, trotz aller Hürden, die Sie aufgebaut haben.

Meine Damen und Herren! Fest steht, dass Sie die an und für sich sinnvollen Bestim­mungen des § 6 ORF-Gesetz, die Information bei Katastrophen und Krisen zum Inhalt haben, einfach missbräuchlich für Eigenwerbung verwenden. Gut, diese Bundes­regierung ist eine Katastrophe für unser Land an sich. Aber so war das wohl nicht gemeint. Und wenn Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer hier von einem § 13 erzählt, wo ihr eigener Experte im Ausschuss gemeint hat, dass das eben keine Rechts­grundlage sei, dann ist das Chaos irgendwie perfekt.

Also da haben Sie nicht für Klarheit gesorgt, wie das Ihr Kollege Scheuch irgendwie diagnostiziert hat, sondern eben für mehr Unklarheit.

Deshalb fordern wir im folgenden Abänderungsantrag eine entsprechende Klarstellung und darüber hinaus eine Aufhebung des absolut unverständlichen Werbeverbotes für Printmedien.

Abänderungsantrag

Der Antrag 723/A wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 6 Z 1 wird die Wendung „wichtige Meldungen an die Allgemeinheit“ durch die Wendung „wichtige behördliche Meldungen an die Allgemeinheit, wenn dies die Dringlichkeit erfordert“ ersetzt; folgender Satz wird § 6 angefügt:

„Meldungen, die bloß der Information über die Tätigkeit der Bundesregierung oder deren Mitglieder oder eines Staatssekretärs dienen, sind unzulässig.“


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Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. § 13 Abs. 8 entfällt.“

*****

(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Ist das die Zensur?)

21.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Grossmann und KollegInnen ist ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Elisabeth Grossmann und KollegInnen

zum Antrag 723/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 6 Z 1 wird die Wendung „wichtige Meldungen an die Allgemeinheit“ durch die Wendung „wichtige behördliche Meldungen an die Allgemeinheit, wenn dies die Dringlichkeit erfordert“ ersetzt; folgender Satz wird § 6 angefügt:

„Meldungen, die bloß der Information über die Tätigkeit der Bundesregierung oder deren Mitglieder oder eines Staatssekretärs dienen, sind unzulässig.“

Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. § 13 Abs. 8 entfällt.“

Begründung

Die Vorschrift des § 6 ORF-Gesetz, der für Meldungen von Bundes- und Landes­behörden im Falle von Katastrophen und Krisen gedacht ist, wird von der Bun­desregierung rechtswidrig für regelrechte Regierungspropaganda genutzt. Die „Infor­mationen“ etwa über das Kinderbetreuungsgeld, die Pensionreform oder die Steuer­reform sind mit allen Mitteln der kommerziellen Werbung gemacht, wären aber sogar als kommerzielle Werbung unzulässig, weil § 2 UWG irreführende Werbung verbietet.

Gleichzeitig ist aber allen politischen Mitbewerbern und allen anderen gesell­schaft­lichen Gruppen Werbung im Rundfunk untersagt, da nur kommerzielle Werbung zulässig ist und der ORF sogar Werbespots von ideellen Vereinen die die Durch­führung eines Volksbegehrens erreicht haben, abgelehnt hat, wie dies beim Sozial­staatsvolksbegehren der Fall war.

Dieser demokratiepolitisch bedenkliche Missbrauch soll durch Z 1 des vorliegenden Antrages unterbunden werden.

Die Regierungsparteien haben als „Strafe“ für ein ihnen missliebiges Verhalten einzelner Zeitungen und Magazine vor der Regierungsbildung 2000 diesen mit § 13


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Abs. 8 die Werbung im ORF weitgehend untersagt. Diese ungerechtfertigte Beschrän­kung soll mit Z 2 des Antrages beseitigt werden.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Debattenredner ist Herr Abgeord­neter Mag. Langreiter. – Bitte.

 


21.34.36

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Frau Kollegin Grossmann, ich meine, medienpolitische Dis­kussionen kann man immer ein bisschen indifferent oder differenziell, wie auch immer, führen, eigentlich beides, ist ja Wurscht. Aber diese einstudierten sozialistischen Bil­dungstiraden, die Redner hin und wieder da vom Rednerpult von sich geben, gehen, wie ich meine, völlig ins Leere.

Natürlich ist der Teil des Hohen Hauses jener Teil, der auch entsprechend arbeitet, und der andere jener, der nichts macht, der nichts bringt und damit natürlich auch medien­politisch nichts weiterbringt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich sage mir, wenigstens haben wir in einem kleinen Bereich mit diesem Sparten­kanal gemeinsam dazu beigetragen, dass wir damit vielleicht den Randsportarten einen entsprechenden Stellenwert geben. Das sind jene, die wenig Geld haben, die vielleicht auch ein bisschen Wertschätzung brauchen. Dafür brauchen wir auch diesen Kanal.

Noch ein kleiner Hinweis. Ich glaube nicht, dass das Ganze verwässert wird, dass also aus Programmentgelten Tourismus- und Wetterfernsehen finanziert werden, sondern ich glaube, Tourismus- und Wetterfernsehen finanziert ganz wer anderer. Das finan­zieren die Tourismusbetriebe, das finanzieren die Bergbahnen und das finanziert das eine oder andere.

Also, Herr Kollege Cap, wie auch immer, man kann die Diskussion ein bisschen unterschiedlich sehen. Schauen wir uns das Ganze einmal an! Geben wir den Randsportarten wirklich eine Chance! Es lebe der Sport, und das ist gut so! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. – Bitte.

 


21.36.33

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einrichtung eines Sportspartenkanals hat der ORF die Möglichkeit, ein breiter gefächertes Angebot in der Sportberichterstattung zu bieten, und das wird gut sein. Es dreht sich nämlich dabei um Randsportarten, die heute einfach zu kurz kommen.

Im Schwimmen, im Radfahren, in der Leichtathletik, in Tennis, Turnen, im Eis­schnell­lauf, in Handball, Reiten, Segeln und vor allem im Behindertensport haben wir so großartige Erfolge, und die bieten dann jenen Anreiz für junge oder auch ältere Fern­sehzuseher, selbst sportlich aktiv zu werden, zu sein und zu bleiben – ein Angebot, das dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und Status des ORF durchaus entspricht.

Meiner Überzeugung nach gibt es aber noch zwei wesentliche Punkte, einen Sportspartenkanal zu befürworten, nämlich das Plus für den Frauensport und für die weibliche Sportberichterstattung. Der Ruf nach einer größeren Förderung und Unter-


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stützung der Frauen im Sport ist nie verstummt. Wenn Sportlerinnen aber nicht einem zahlreichen Publikum zeigen können, wie gut sie sind, dann werden sie keine finanzielle Hilfe durch Sponsoren bekommen, denn die wollen für ihr Geld auch im Fernsehen transportiert werden.

Dann geht es bei dieser Änderung des ORF-Gesetzes auch um die Chance für Arbeits­plätze weiblicher Sportberichterstatter. Wir können natürlich sagen, lasst doch die Frauen Fußball und Formel 1 kommentieren. Ich weiß, die können das. Für mich ist das selbstverständlich. Aber hören Sie sich bitte dann die einschlägigen Antworten von eingefleischten männlichen Fernsehzusehern an.

Randsportarten bieten den Frauen in der Sportberichterstattung eine vielfache Chance für einen sehr kreativen Beruf, in der Reportage, im Kommentar und in der Prä­sentation.

Daher bitte ich Sie, gerade im Hinblick auf die heutige Dringliche Anfrage sich diesem Aspekt nicht zu entziehen und der Einrichtung des Sportspartenkanals zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1249 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kollegen und Kolleginnen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 1a und 2a bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist das die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 2 bezieht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

21.40.51 18. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1164 d.B.) vom 4. November 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Ge­setz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden (1250 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile ihm das Wort.

 


21.41.28

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wirst du auch die Autobahn blockieren?) Der Bun­desrat hat vollkommen zu Recht gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates gemäß seiner neuen Bedeutung Einspruch erhoben, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend den Zukunftsfonds und den Stipendien­stiftungsfonds, weil die Bundesregierung in dieser Frage nicht nur den Konsens über die Parteigrenzen hinweg verlassen hat, sondern auch, was wesentlich ist, ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, nicht wir haben ihn verlassen!

Zum einen ist die Debatte zulässig, ob es überhaupt eine neue Fondskonstruktion gebraucht hat oder ob man nicht mit dem bisherigen Fonds, mit dem Versöhnungs­fonds das Auslangen hätte finden können. Das ist eine Geschmacksfrage. Sie haben neue Fonds gesucht und neue Fonds gefunden, um die Ihnen gemäße Konstruktion durchsetzen zu wollen. – Das ist ein Faktum.

Es geht in diesem Fonds um beträchtliche Mittel, und daher, weil diese Geschichte eine äußerst sensible ist und man auch in der Vergangenheit stets den Konsens mit allen politischen Parteien gesucht hat, wäre es nach meinem Dafürhalten notwendig gewesen – und das war auch das Paradigma der österreichischen Innenpolitik –, zu sagen: In diesem Punkt, wo es um nationalsozialistische Vergangenheitsbewältigung geht, suchen wir den Allparteienkonsens. (Abg. Scheibner: Den habt ihr verlassen!)

Da sind Sie von dieser Linie abgewichen. (Abg. Scheibner: Ihr habt ihn verlassen!) Denn: Was den Zweck des Gesetzesantrages betrifft, Frau Baumgartner-Gabitzer, da konnten wir nicht mitgehen, weil nämlich der Zweck die Förderung von Projekten war, die dem Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes dienen sollten, und es heißt im § 1 Abs. 1 eindeutig, dass mit diesem Bundesgesetz „ein Fonds zur Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und zur Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist, sowie einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung“ und so weiter errichtet wird. – Das ist der Punkt. (Abg. Scheibner: Eben! Das wollt ihr auch nicht!)

Wir haben dem nicht zugestimmt, weil es Ihnen um die Relativierung dieses Unrechts gegangen ist, weil es Ihnen auch um die Gräuel und so weiter – wobei diese nicht relativiert werden sollen – in Ex-Jugoslawien gegangen ist, um die Gräuel während des


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stalinistischen Regimes – die nicht geleugnet werden sollen. (Abg. Scheibner: Ustascha-Regime! Horthy-Regime! Da geht’s um Zwangsarbeiter!) Aber das ist nicht unsere Sache. Unsere Sache ist die Erforschung nationalsozialistischen Unrechts und dessen, was hier in Österreich passiert ist. Das war der Zweck des Fonds. – Das ist die eine Sache. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!)

Die andere Sache ist: Wenn man eine kritische und selbstreflexive Betrachtung der Geschichte des nationalsozialistischen Unrechtsregimes in der Republik Österreich wollte und auch eine Aufarbeitung der Gedankenwelt des Nationalsozialismus in der Zweiten Republik, dann hätte man nach unserem Dafürhalten den bisherigen Weg fortsetzen müssen (Abg. Scheibner: Das haben Sie verweigert! – Abg. Dr. Baum­gartner-Gabitzer: ..., und nicht wir!) und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen einbinden müssen – damit meine ich alle Parteien, und damit meine ich auch alle relevanten Gruppen außerhalb des Parlaments –, und nicht nur sich ein Kuratorium bestellen, das ausschließlich aus Vertretern besteht, die vom Bundeskanzler bezie­hungsweise der Außenministerin bestellt werden. Das ist typische Klientelpolitik und nicht Aufarbeitung.

Deshalb haben wir dem nicht zugestimmt, und deshalb ist der Einspruch des Bun­desrates auch vollkommen zu Recht erfolgt. Ich hoffe, dass Sie nicht auf Ihrer bisherigen Meinung beharren werden, sondern dem Einspruch des Bundesrates Folge leisten werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


21.45.27

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Meine Wortmeldung bezieht sich auf das Stipendienstiftungsgesetz. Sehr zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass Teile des Bundesrates, wie unser Herr Klubobmann bemerkt hat, zu einem Blockaderat geworden sind. (Abg. Öllinger: Die ÖVP-Abgeordneten!) Ich habe auch keinerlei Verständnis dafür, dass auch Tiroler und Kärntner Abgeordnete des Bundesrates gegen dieses Stipendienstiftungsgesetz gestimmt haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist eh ungeheuerlich! Wer war denn das? – Das war der Molz­bichler!) Immerhin ermöglicht dieses Gesetz erstmalig, Herr Kollege Posch, die dramatischen Ereignisse des Jahres 1945 entlang der Drau in Osttirol und Kärnten aufzuarbeiten.

Meine Damen und Herren! Es waren 25 000 Menschen – zum Vergleich: damals hatte Osttirol nur 35 000 Einwohner und Lienz nur 8 000 –, es waren Soldaten, aber auch Frauen und Kinder, die durch ein totalitäres System, nämlich durch den Kommunismus in Russland zu Tode kamen.

Zur Erinnerung: Durch das Abkommen von Jalta wurden alle Kosaken, die zwischen Spittal und Lienz stationiert waren, von den Engländern an die Russen ausgeliefert. Viele haben sich selbst, nachdem sie die Aussichtslosigkeit ihrer Lage erkannt haben, in die Drau gestürzt. Einige sind in die benachbarten Wälder geflüchtet und leben heute noch in Osttirol und wahrscheinlich auch in Oberkärnten. Die meisten aber wurden in Züge gepfercht und nach Russland transportiert, wo sie dann der sichere Tod erwartet hat.

Ich gebe zu, das ist eine Minderheit, verglichen mit den Gräueln des National­sozialismus, aber trotzdem halte ich es für wichtig, sich auch dieses Teils unserer Geschichte annehmen zu können (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der


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Freiheitlichen) – dies vor allem auch im Sinne der Hinterbliebenen und der Kosaken in aller Welt, die alle Jahre nach Lienz kommen, um ihrer Landsleute zu gedenken.

Noch einmal gilt mein Dank Herrn Botschafter Steiner und Botschafter Wotava für ihre großartige Arbeit und auch der Bundesregierung. (Beifall der Abgeordneten Mag. Posch und Mag. Molterer. – Abg. Mag. Posch – auf den auf der Galerie anwesenden Botschafter Steiner weisend –: Beim Steiner muss man applaudieren! – Abg. Mag. Molterer: Ich hab’ beim Steiner geklatscht und der Posch bei der Bun­desregierung! Das passt!)

Ich hoffe, dass nun nach unserem Beharrungsbeschluss diese so wichtige Arbeit wieder fortgesetzt werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile es ihr.

 


21.48.04

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Schon wieder, Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Botschafter! Herr Präsident! Es hat sich an den Entscheidungs­grundlagen für die Grünen nichts geändert, Herr Botschafter. Dieses Gesetz liegt heute hier im Nationalrat identisch so, wie wir es vor ungefähr eineinhalb Monaten hier diskutiert haben. Die Diskussion damals mit dem Herrn Bundeskanzler war lang – da war er nämlich persönlich anwesend –, und ich muss sagen, ich brauche das, was ich damals gesagt habe, nicht zu wiederholen. Es ist ein Gesetz, das sich Frau Ministerin Plassnik und der Herr Bundeskanzler zu ihren eigenen – sagen wir einmal – Ehren gemacht haben, mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Wenn ich mir jetzt anhöre, wie Frau Kollegin Machne davon ausgeht, dass da ganz selbstverständlich über die Kosaken geforscht wird, dann frage ich mich: Wie kommt sie überhaupt auf diese Idee? Sie haben uns immer erzählt, der Zukunftsfonds ist ein völlig unabhängiger Fonds, wo völlig unabhängig entschieden wird, welche Projekte dort bearbeitet werden. Hier im Nationalrat vernehme ich jetzt mit großem Erstaunen, dass über das Schicksal der Kosaken geforscht werden soll, mit dem Geld, das den Zwangsarbeitern, ich würde jetzt sagen, in gewisser Hinsicht vorenthalten wurde – vorenthalten dahin gehend, dass wir den Kreis der Anspruchsberechtigten auch vom Gesetzgeber her so eng gehalten haben beziehungsweise sehr viele nach Deutsch­land verwiesen wurden. Aber so ist es nun einmal, ich will da jetzt nicht klagen.

Daher bin ich in meiner Überzeugung heute noch viel gefestigter und durch den Beschluss des Bundesrates auch darin bestätigt, dass wir diesem Gesetz die Zustimmung nicht geben werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Das heißt, wir sind auf dem richtigen Weg!)

21.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


21.49.55

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben über diese Materie schon sehr intensiv diskutiert – heute Gott sei Dank sachlicher als das letzte Mal. Es ist sicherlich nicht oft der Fall, dass ich sage, Kollege Posch hat hier anders argumentiert als Herr Wittmann das letzte Mal. Sie erinnern sich alle noch an seine, wie ich meine, unangebrachten Äußerungen.


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Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Opposition den Konsens, den wir – wie in all diesen Fragen – gesucht haben, verlassen hat, und zwar in zweifacher Hinsicht:

Aus meiner Sicht wäre es vor allem wichtig gewesen, denn das war auch in den Ver­handlungen eine unserer Positionen, dass wir durchaus auch die parlamen­tarischen Klubs oder die politischen Parteien entsprechend im Kuratorium einbinden. Dazu hätten wir eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Diese haben Sie nicht gegeben (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung SPÖ –: Aha!), deshalb ist das leider nicht machbar.

Das Zweite, Frau Kollegin Stoisits und Herr Kollege Posch: Sie wissen ganz genau, worum es uns geht. Es geht bei der Stipendienstiftung darum, dass man – und das war ja auch so festgelegt, Sie haben es selbst gesagt: auch für Menschenrechtsprojekte, für die Zukunft – mit diesem Geld auch, nicht ausschließlich, sondern auch Projekte fördern kann, die andere Regime betreffen als das nationalsozialistische Regime. – Auch!

Ich glaube, dass es gerade, wenn es hier um Zwangsarbeiter geht, ein gutes Signal ist, wenn man vielleicht auch den Nachkommen von ehemaligen Zwangsarbeitern die Möglichkeit gibt, mit Geldern aus diesem Topf Nachforschungen zu betreiben, wissenschaftliche Studien zu betreiben, warum und wie etwa ihre Vorfahren überhaupt in diese Lage gekommen sind, dass man sich einmal das Regime von Horthy in Ungarn oder das Ustascha-Regime in Kroatien genauer ansieht oder dass man auch einmal, Frau Kollegin Stoisits, wissenschaftlich näher betrachtet, wie das denn damals war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die befreiten russischen Zwangs­arbeiter dann als Spione und Verdächtigte in die Sowjetunion deportiert wurden und dort noch einmal Leid und Verfolgung zu ertragen hatten.

Das sind doch Themen, die man gerade, wenn es hier um die Zwangsarbeiter­entschädigung geht – und ich sage noch einmal: auch – mit berücksichtigen sollte. Eine sinnvolle Maßnahme! Ich verstehe nicht, warum Sie mit diesem Argument, gerade mit diesem Argument den gemeinsamen Konsens verlassen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungs­aus­schus­ses in 1250 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.


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21.53.45 19. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 730/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeich­nungs­gesetz 1992 geändert wird (1223 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erstere Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


21.54.15

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag zum Preisauszeichnungsgesetz liefert wieder einmal den Nachweis, dass diese Regierung nicht nur Probleme zu lösen bereit ist, sondern sich auch der Anliegen der Bevölkerung annimmt. Gerade durch das Aufgreifen der Thematik Bruttopreise und auch irrefüh­rende Werbung bei Fluglinien wird diesen Anliegen durch den Herrn Bundesminister und dieses vorliegende Gesetz Rechnung getragen.

Ich darf kurz rekapitulieren, dass prinzipiell dieser Bruttopreisauszeichnung Leistungen unterliegen, wenn das Anbieten dieser Leistung der Gewerbeordnung unterliegt. Wenn dann mit Preisen geworben wird, dann sind diese Preise selbstverständlich als Brutto­preise auszuweisen. Nebenbei ist in der Verordnung des Ministeriums auch eine Auflistung enthalten, in der jene Unternehmungen aufgezählt werden, die ihre typischen Leistungen durch ein Verzeichnis im Geschäft auszuweisen haben.

Die Fluglinien, meine Damen und Herren, unterliegen nicht der Gewerbeordnung. In der EU ist auch keine diesbezügliche Regelung getroffen worden beziehungsweise in Sicht, sodass mit Hinblick auf den internationalen Wettbewerb auch der nationalen Linie von solchen Regelungen Abstand genommen wurde. Die AUA hat mittlerweile verlangt, dass Bruttopreise auszuzeichnen sind, weil sich gezeigt hat, dass die Mitbewerber – von Air Berlin über Ryan bis Sky Europe et cetera – nicht nur die Preise so darstellen, dass sie Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treib­stoffzuschläge, Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren und anderes nicht aus­weisen, sondern auch über die Verfügbarkeit dieser werbewirksamen Lockangebote und Billigtickets durchaus berechtigte Zweifel bestehen.

Nun ist es auch so, dass in der EU die Preisauszeichnungsrichtlinie nur Sachgüter, aber nicht Dienstleistungen betrifft und daher eine nationale Regelung durchaus auch im Interesse der heimischen Fluglinie, aber vor allem auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ist. Diesem Anliegen wurde hiermit Rechnung getragen – eine gute Regelung, der wir, wie ich meine, auch als Konsensmaterie alle unsere Zustimmung geben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


21.57.17

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es wurde schon die Hoffnung ausgedrückt, dass diese Gesetzesnovelle eine Konsens­materie ist. In der Tat: Sie ist eine Konsensmaterie, da diese Anpassung eine sehr vernünftige ist, weil durch diese Neuregelung den Konsumenten die Möglichkeit eines


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echten Preisvergleiches gegeben und damit durch die Bruttopreisauszeichnungs­regelung auch der Wettbewerb fairer gestaltet wird.

Wir alle wissen, dass wir in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft einfach Regeln aufzustellen haben, die den Konsumenten und den Mitbewerbern entsprechende Chancen des fairen Wettbewerbs geben. Wir haben erst vorige Woche über die Wettbewerbsbehörde in Österreich diskutiert, und ich meine, dass auch diese Behörde eine entsprechende Ausstattung braucht, damit sie ihrem Auftrag gerecht werden kann, nämlich bei Liberalisierung entsprechende Regelungen zu treffen, damit sich der Wettbewerb in fairen Bahnen abspielt und gesichert ist. Daher möchte ich anmerken, weil der Herr Bundesminister anwesend ist: Ich glaube, dass diese Behörde im Interesse eines fairen Wettbewerbes auch entsprechend auszustatten und zu stärken ist – und daher mein Appell, das auch in Zukunft sicherzustellen.

Persönlich habe ich vor Mitte der neunziger Jahre einmal eine Überlegung angestellt, nämlich: Je mehr Liberalisierung, desto mehr Regulierung wird in anderen Bereichen notwendig – im Sinne der Fairness und einer vernünftigen Gleichbehandlung. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


21.59.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Ledolter hat die Thematik dargestellt. Inhaltlich ist dem nichts hinzuzufügen. Es ist klargestellt (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP – Abg. Neudeck: Jetzt brauchst du nur mehr zu sagen, dass wir zustimmen!), worum es dabei geht: Es geht um eine Vergleichbarkeit, und natürlich ist es auch eine Frage des Wettbewerbs.

Aber lassen Sie mich eine kurze Anmerkung dazu machen! Ich erlaube mir, einen Vergleich anzustellen: Als junger Student, als der ich in Berlin studiert habe, musste ich damals – ich bin während meiner Studienzeit, soviel ich weiß, zweimal nach Berlin geflogen – für ein Ticket 10 800 S bezahlen. Ich beabsichtige, im Jänner des kom­menden Jahres nach Berlin zu fliegen. Meine Tochter Heidrun hat sich die Mühe gemacht, da ein günstiges Ticket zu finden. Sie wurde auch fündig, und zwar zu einem Preis von 11 €  (Abg. Dr. Fekter: Bei German Wings!) – 11 € von Wien nach Berlin! (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ein One-way-Ticket!) Das würde dann mit dem Retour­flug 22 € bedeuten. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Tatsache ist – es ist natürlich sehr günstig, auch mit den Zuschlägen immer noch günstig –, dass das Ticket tour-retour Wien – Berlin letztlich 90 € kostet. Das heißt, es wird um 11 € angeboten, und 90 € sind zu bezahlen. (Abg. Dr. Fekter: 50 € Flug­hafentaxen!) Es besteht also vom Angebot zum tatsächlichen Preis eine Differenz von mehr als 75 Prozent. Dem wollen wir entgegenwirken. Dazu dient dieses Preisaus­zeich­nungsgesetz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Das ist gut so!)

22.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.01.31

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich habe dem, was meine Vorredner bereits erläutert haben, nicht mehr viel hinzuzufügen.


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129. Sitzung / Seite 281

Wir sind bei den Recherchen zu dieser Problematik zu der Erkenntnis gekommen, dass Reisebüros zwar einer anderen gesetzlichen Regelung unterliegen, die für sie geltende Preisauszeichnungspflicht jedoch auch nicht unbedingt einhalten.

Wir haben daher ergänzend zu dem Initiativantrag einen Vier-Parteien-Entschließungs­antrag vorgeschlagen, wonach es einerseits zusätzlich zur vorgeschlagenen Novellie­rung des Preisauszeichnungsgesetzes auch zu einer Evaluierung kommen soll; es soll nämlich eine bessere Exekutierung des Gesetzes überprüft werden. Wir regen darüber hinaus an, dass durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit während der österreichischen EU-Präsidentschaft eine Regelung ausgearbeitet werden soll, um Luftverkehrsunternehmen europaweit zur Bruttopreisauszeichnung in allen elektroni­schen sowie sonstigen Medien zu verpflichten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Maier, Dr. Gabriela Moser, Kollegen und Kolleginnen, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 19:

Antrag 730/A der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz geän­dert wird

Der Initiativantrag 730/A der Regierungsparteien betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 (PrAG), BGBl. Nr. 146/1992, geändert wird, dehnt den Anwendungsbereich des Preisauszeichnungsgesetzes auf die bisher nicht erfass­ten Luftverkehrsunternehmen aus und führt somit für in- und ausländische Luft­verkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung nach § 9 Abs. 1 PrAG ein.

Diese neue Bruttopreisauszeichnungspflicht unterstützt KonsumentInnen bei ratio­nalen, auf Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote beruhenden Buchungsent­scheidungen und wird daher ausdrücklich begrüßt.

Auf EU-Ebene bleibt jedoch Regelungsbedarf. Daher wird die Erarbeitung einer der vorbildhaften österreichischen Regelung vergleichbaren Regelung auf Gemeinschafts­ebene angeregt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine EU-weite Regelung einzusetzen, die eine europaweite Bruttopreisauszeichnungspflicht von Luftverkehrsunternehmen vorsieht.“

*****

(Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Freiheitlichen.)

22.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Rest-Hinterseer einge­brachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer,


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129. Sitzung / Seite 282

Dr. Mitter­lehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Maier, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 19, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Zweytick. 2 Minuten. – Bitte.

 


22.03.42

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geschätzter Herr Minister! Es bleibt mir eigentlich nur mehr eine kurze Zusam­menfassung, meine Vorredner haben schon sehr ausführlich darüber berichtet.

Erstens: Erfreulich ist, dass dieses Vorhaben im Wesentlichen von allen hier in diesem Haus unterstützt wird.

Zweitens: Es sichert besonders die Transparenz für die Konsumenten, und es gibt einfach mehr fairen Wettbewerb.

Drittens: Es ist sehr positiv, dass es nicht nur Steuern und Abgaben, sondern auch die Betriebsgebühren umfasst. Max Hofmann hat uns das mit seinem Beispiel ganz anschaulich erklärt. Das ist ganz wesentlich und ausschlaggebend.

Viertens – und da stimmen wir letztlich eigentlich auch dieser Entschließung der Grünen zu – ist festzuhalten, dass es wie schon in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern künftig auch bei uns derartige Regelungen gibt. Wir hoffen, dass eine derartige Regelung in Zukunft auch auf gesamteuropäischer Ebene gelten wird.

Daher können auch wir dieser Entschließung in weiterer Folge zustimmen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des Abg. Öllinger.)

22.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ein Schlusswort der Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1223 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Das ist daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Auch da erfolgt die Zustimmung einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Rest-Hinterseer, Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Maier, Dr. Moser betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geändert wird.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Der Ent­schließungs­antrag ist somit angenommen. (E 161.)


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129. Sitzung / Seite 283

22.05.4620. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1027 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1224 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 20. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Er wünscht eine Redezeit von bis zu 3 Minuten. – Bitte.

 


22.06.14

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die duale Berufsausbildung hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und hat mit dazu beigetragen, dass wir eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit haben. Gerade die letzte Aktion – der Blum-Bonus – hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir heuer rund 2 000 Lehrverträge mehr im Vergleich zum Vorjahr haben. Daher stimmt das System an sich – dennoch ist es verbesserbar.

Es ist verbesserbar, weil auf der einen Seite über 260 Lehrberufe im Basisbereich eine bestimmte Unübersichtlichkeit gebracht haben und auf der anderen Seite immer noch eine Konzentration auf wenige Lehrberufe besteht. Beispielsweise ist bei den Burschen mehr als die Hälfte aller Lehrausbildungsstellensuchenden auf zehn Lehrberufe kon­zentriert. Daher ist es notwendig, hier entsprechende Reformmaßnahmen zu treffen. Eine dieser Reformmaßnahmen ist die Modularisierung.

Ich glaube, das, was wir heute beschließen, ist ganz wichtig für die Zukunft der Jugendausbildung. Was soll dadurch bewirkt werden? – Im Wesentlichen wird jetzt in zweijährige Grundmodule, dann entsprechende Hauptmodule und freiwillige Spezial­module gegliedert.

Was soll dadurch geschehen? – Dadurch wird auf der Basisebene mehr oder weniger zusammengefasst und mit den Spezialmodulen beispielsweise draufgesetzt, sodass mehrere Lehrberufe miteinander vereinbar sind.

Was bewirkt das in der Praxis? – Es ist eine größere Übersichtlichkeit da, was die Information und die Auswahl anlangt. Dadurch gibt es viel mehr Flexibilität für alle Betroffenen. Es wird dann natürlich nicht mehr unattraktive Lehrberufe geben, sondern die Attraktivität wird insgesamt steigen. Das gilt dann auch für die Attraktivität für den Arbeitgeber und nicht nur für den Lehrstellensuchenden.

Insgesamt waren die Länder einigermaßen skeptisch, was die Kosten anlangt. Ich glaube trotzdem, dass das falsch ist. Im Endeffekt wird das jetzt zwar einiges an Investitionen in die Organisation und die Rahmenbedingungen bedeuten, im Endeffekt ist das aber eine äußerst lohnende und eigentlich sehr wenig Kosten bringende Investition in die Zukunft.

Wie ich gesehen habe, werden im Wesentlichen ziemlich alle mitgehen. Das halte ich für nicht nur begrüßenswert, sondern auch für sehr sinnvoll für die Jugend. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Riepl. Auch er wünscht 3 Minuten. – Bitte.

 



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129. Sitzung / Seite 284

22.08.53

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! „Faire Chancen für die Jugend in Österreich“, das Zehn-Punkte-Programm der SPÖ für Lehrlinge wurde im Juli 2002 vorgestellt. Ich glaube, es ist gut, heute darauf hinzuweisen, dass im Punkt 6 dieser zehn Punkte eine Flexibilisierung der Lehrausbildung, und zwar eine Einführung von Modulsystemen in der Ausbildung gefordert wurde.

Ich bin daher heute in der sonderbaren Situation, dem Herrn Bundesminister dafür zu danken, dass er eine Forderung der Sozialdemokratie aufgegriffen hat und dass wir heute hier eine Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes beschließen können, die eben – wie schon mein Vorredner gesagt hat – wesentliche Verbesserungen im Bereich der Lehrberufe und der Lehrinhalte mit sich bringen wird.

Wir haben derzeit über 119 000 Lehrlinge in Österreich. Leider gibt es nicht für alle, die eine Lehre beginnen wollen, auch eine Lehrstelle. Darauf sollte man bei dieser Gelegenheit auch hinweisen, vor allem deswegen, weil Kollege Mitterlehner gemeint hat, es gebe eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit. (Abg. Kopf: Das haben wir!)

Ich wünsche mir, wir hätten überhaupt keine Jugendarbeitslosigkeit. Aber vielleicht dient diese kleine Maßnahme heute auch dazu, da oder dort wieder zu einem Imagegewinn für die Lehre und für die Lehrausbildung in Österreich zu kommen.

Es ist schon gesagt worden, die vorliegende Novelle ermöglicht die Ausbildung in Modulen. Man kann zwischen Grundmodulen, Hauptmodulen oder Zusatzmodulen kom­binieren. Die ersten Vorschläge dazu, welche Berufsgruppen man zusam­men­führen kann, gibt es bereits. Auf Expertenebene, auf Sozialpartnerebene ist dazu schon einiges an Vorarbeit geleistet worden.

Es bleibt nur zu hoffen, dass in weiterer Folge auch die notwendigen Verordnungen kommen werden und dass auch die Berufsschulen ihrer Aufgabe gerecht werden. Ich bin sicher, dass sie es schaffen werden, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Natürlich ist es auch für die eine oder andere Berufsschule eine Umstellung. Aber ich denke, der Wille sollte nicht fehlen. Wir werden hier sicherlich zu einer vernünftigen Vorgangsweise kommen.

Abschließend noch einmal danke an den Herrn Bundesminister dafür, dass er eine Forderung der Sozialdemokratie aufgegriffen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

22.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rossmann. Auch sie wünscht 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.11.32

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Mitterlehner hat es schon angeschnitten, die Lehrlings­ausbildung in Österreich ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Wenn, wie man weiß, 40 Prozent aller Pflichtschulabgänger den Weg zum Beruf über die Lehre beschreiten, dann ist das wirklich eine große Zahl, vor allem eine Zahl von Jugendlichen, die wir nicht unterschätzen dürfen. Wir müssen auch in diesem Punkt die Ausbildung möglichst effizient und möglichst zukunftsorientiert gestalten.

Erlauben Sie mir heute wirklich ein paar persönliche Worte! Ich kann mich erinnern, wir haben – damals war ich noch im Vorstand des Rings Freiheitlicher Wirtschafts­treiben­der – Ende der neunziger Jahre die modulare Lehre entwickelt. (Abg. Kopf: Ihr wart das?! Der Riepl hat behauptet, die Roten waren es! Er hat etwas anderes behauptet!)


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Ich habe dann als Staatssekretärin für Tourismus in einer Pressekonferenz am 4. April 2001 zusammen mit Fritz Peter Just aus der Steiermark, den der eine oder andere Wirtschaftskammerfunktionär sicher gut kennt, diese modulare Lehre prä­sentiert.

Ich habe mir die Presseaussendungen dazu herausgesucht. Es folgte ein Aufschrei aller Funktionäre, die sich damit befassen – sowohl aus der Wirtschaftskammer als auch von Seiten der Gewerkschaft. Die Modullehre sei unmöglich, die Qualität sei zu gering. Es kamen hunderttausend fadenscheinige Argumente, warum die modulare Lehre nicht möglich sei.

Aber wir wissen, Politik ist das Bohren harter Bretter, und jetzt haben die Sozialpartner Gott sei Dank die Einsicht gewonnen, dass die modulare Lehre wirklich erfolg­versprechend ist. Ich muss sagen: 260 Lehrberufe zusammenzufassen und auch die Lehrpläne entsprechend zu adaptieren, das ist wirklich das Gebot der Stunde.

Herr Bundesminister, ich ersuche Sie wirklich, Ihr Augenmerk darauf zu richten, dass die Lehrpläne entrümpelt und adaptiert werden und dass auch soft skills viel mehr Eingang in den Unterricht finden. Das heißt, Krisenmanagement, Kundenbetreuungs­management, aber auch Problemlösungskompetenzen sind gefragt. Es sind nicht nur Dinge gefragt, von denen man glaubt, die müsse man einfach unterrichten.

Zwei Beispiele dafür: Ich höre, dass Friseurlehrlinge bei der Prüfung immer noch Perücken knüpfen müssen. Das ist, bitte, in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß. Oder: Die Hotel- und Gastgewerbe-Lehrlinge müssen bei der Prüfung immer noch flambieren. Wo flambiert man heute vor einem Gast? Nicht einmal in der hohen Gastronomie ist das noch üblich!

Das heißt, hier ist wirklich das Durchforsten der Lehrpläne erforderlich. Die Fachleute, auch im Hause, kennen die Problematik. Ich ersuche Sie wirklich, Ihr Augenmerk darauf zu richten.

Ich freue mich aber auch persönlich ganz besonders, Herr Bundesminister, dass Sie den Pilotversuch mit dem Wellness-Lehrling, den ich als Staatssekretärin gestartet habe, nun als Lehrberuf aufnehmen. Das ist ein Erfolg. Die Pilotversuche haben Erfolge gezeitigt. Vor allem junge Menschen in diesem Bereich haben die Möglichkeit, unmittelbar vor Ort in den diversen Wellnessbetrieben ihre Lehre zu absolvieren, und der Betrieb hat die Möglichkeit, Arbeitskräfte aus der Region zu lukrieren. Ich glaube, das ist auch ein sehr wichtiger Schritt.

Abschließend noch ein Satz: Man sollte darauf schauen, wie man die Polytechnische Schule in Zukunft neu gestaltet und auch in die modulare Lehre einbindet, damit dieses polytechnische Schuljahr für viele Jugendliche nicht ein verlorenes Jahr ist. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Für die viertgrößte Fraktion!)

 


22.15.13

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Genau! Für die viertgrößte Fraktion 4 Minu­ten Redezeit. Dabei sind wir doch die drittgrößte? – Nein, nicht ganz, ist sich nicht ganz ausgegangen. Nächstes Mal, so war das! Ich bin schon ein bisschen meiner Zeit voraus.

Ich werde jetzt nicht, wie Kollege Kopf oder Kollege Mitterlehner gemeint haben, sagen: Wir haben die modulare Ausbildung erfunden!, obwohl das ein klassischer Fall


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129. Sitzung / Seite 286

von selektiver Wahrnehmung ist, die wir öfter im Parlament haben. (Abg. Dr. Stumm­voll: Es reizt Sie schon!) Also gut, wir haben sie nicht erfunden. Trotzdem finde ich sie gut. Siehe da! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, dass es wirklich ein wichtiger Schritt ist, dass man so etwas in der Lehr­lingsausbildung bekommt, was wir eigentlich auch für das Schulsystem in den höheren Klassen brauchen, nämlich so etwas wie eine Basis, auf der man aufbauen kann, auf der dann auch die Module aufbauen können, die den Interessen dienen, wo man diese eben vertiefen beziehungsweise Schwerpunkte setzen kann.

Ich glaube auch, dass es sehr sinnvoll ist, die zunehmende Zahl von Lehrberufen auf diesem Weg wieder zu reduzieren, indem man sagt, man fasst ein paar Lehrberufe für eine zumindest gemeinsame Basisausbildung zusammen und ermöglicht damit auch einen leichteren Wechsel zwischen den einzelnen Lehrberufen.

Es besteht auch die Möglichkeit, unkompliziert zu zusätzlichen Qualifikationen zu kommen, ebenso die Möglichkeit, nach Abschluss einer Lehre oder einer AHS mit berufsbildenden Aspekten da relativ leicht Zusatzprüfungen abzulegen.

Das alles finde ich positiv. Das heißt, im Großen und Ganzen ist das ein durchaus richtiger Schritt, der auch in Richtung einer Modernisierung der Lehre geht. Es gibt allerdings, soweit ich das gesehen habe, obwohl er bis jetzt nicht eingebracht wurde, einen Zusatzantrag dazu, der nach der Ausschusssitzung eingebracht worden ist, wo ich mich Ihnen zumindest vorerst nicht anschließen kann. Sofern ich das richtig verstanden habe, wollen Sie für Teilprüfungen über den Fachbereich der Berufs­reife­prüfung zusätzlich Prüfungsgebühren einführen – habe ich das richtig verstanden? –, nämlich Gebühren zusätzlich zu den Prüfungstaxen bei der Lehrabschlussprüfung, wofür ohnehin schon gezahlt wird. (Abg. Dr. Mitterlehner nickt.) – Ich sehe, Sie nicken, also habe ich es richtig verstanden. Wir werden diesem Antrag in zweiter Lesung nicht zustimmen. Das wird uns allerdings nicht daran hindern, dem gesamten Gesetz in dritter Lesung zuzustimmen.

Ein Wort noch zu den zusätzlichen Kosten. Im Gesetz steht jetzt, es wird geschätzt, dass das 10 Millionen €, zirka in zehn Jahren, im Vollausbau kosten wird. Ich halte das für nicht wahnsinnig viel, auch wenn die Länder, wie üblich, die Hälfte dieser Kosten übernehmen müssen.

Ich glaube aber, dass es letztlich genau unter den Titel „richtige Investition in das Bildungssystem“ fällt und dass es letztlich eine gute Investition in Aus- und Fortbildung ist und insofern wenigstens einer kleiner Schritt dahin gehend, ein bisschen den Stand­ortvorteil oder zumindest die Sicherung in Österreich aufrechtzuerhalten, was tradi­tionell in Richtung Bildung und Ausbildungsqualifikation geht. Wir sind durch man­gelnde Bildungsausgaben in den letzten Jahren ohnehin ein wenig ins Hinter­treffen geraten.

Dieser Schritt geht zumindest in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


22.18.44

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich insbesondere bei den Oppositionsfraktionen für die signalisierte Zustimmung.


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129. Sitzung / Seite 287

Ich stimme allerdings nicht mit Ihnen in Ihrer Analyse überein, es sei dies ein kleiner Schritt. Sowohl Sie, Frau Sburny, als auch Herr Abgeordneter Riepl haben das gesagt. Ich glaube, es ist der erste Schritt zu einem sehr, sehr großen Schritt, nämlich zu einer grundlegenden Umstellung des Ausbildungswesens.

Andererseits gibt es große Übereinstimmung. Wer heute jungen Menschen mehr Chancen bieten will, wer ihnen die notwendige Flexibilität auch in Sachen Berufsbild mit auf den Weg geben will, der soll diesen Weg der Modularisierung gehen. Es gibt mehr Übersichtlichkeit, am Ende des Tages eine Reduktion – nicht der Lehrberufe, aber der Grundmodule – um fast ein Drittel. Das ist das Ziel! Wir werden das in bewährter sozialpartnerschaftlicher Manier in den nächsten Jahren umsetzen.

Die Kostenfrage ist angeschnitten worden. Ich stehe zu diesen Mehrkosten, auch gegenüber den Ländern.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riepl! In Sachen Arbeitsmarkt darf ich Sie darüber informieren, dass sich diese Maßnahme, die wir in den letzten Wochen öfters diskutiert haben, nämlich der Blum-Bonus weiterhin gut macht. Mehr als 2 000, nämlich 2 400 mehr beträgt im Moment die Differenz der eingereichten Lehrverträge im ersten Lehrjahr. Das ist ein Plus von knapp 5 Prozent, genau 4,8 Prozent.

Also der Blum-Bonus zieht! Das sind zusätzliche Lehrplätze für junge Menschen, die ansonsten lediglich einen Lehrgangsplatz bekommen hätten. Ich finde, das ist eine gute Maßnahme. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.19


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mikesch 2 Minuten. – Bitte.

 


22.20.23

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Mit dem heutigen Beschluss zur Schaffung einer modularen Berufsausbildung ist uns ein weiterer Meilenstein gelungen: mehr Flexibilität für die Lehrlinge, mehr Spezialkenntnisse für die Wirtschaft.

In Zukunft wird sich die Lehre in Grund- und Spezialmodule teilen. Nach dem neuen System werden in einem mindestens zwei Jahre dauernden Grundkurs grundlegende Tätigkeiten eines Lehrberufes oder mehrere Lehrberufe vermittelt. Dann folgt ein Hauptmodul für spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse. Schließlich wird im Spezial­modul Detailwissen für einen Beruf oder einen Berufszweig vermittelt.

Damit ist es, meine Damen und Herren, möglich, auf die immer stärker geforderte Spezialisierung in der Wirtschaft einzugehen und dem Lehrling die nötige Flexibilität zu geben, denn die modulare Ausbildung erleichtert den Zugang zu anderen Berufen, weil sie auf das vorhandene Grundwissen aufgesetzt werden kann.

In einer globalen Wirtschaft ist es vor allen für unsere Klein- und Mittelbetriebe not­wendig, sich Nischen zu suchen. Dazu bedarf es aber speziell qualifizierter Fachkräfte, einer Spezialisierung, der die herkömmlichen Berufsbildner nicht mehr gerecht wurden. Das ist nun in Zukunft möglich. Auch für die Berufsschulen wird es eine bessere Mög­lichkeit von den Auslastungen in den einzelnen Berufsbildern her geben.

Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung nimmt die Jugendausbildung und die Jugendbeschäftigung ernst. Mit der Lehrlingsprämie, dem JASG, dem Ausbau der Schnupperlehre, verstärkter Berufsorientierung und dem Blum-Bonus sorgen wir dafür, dass Österreich bei den Lehrstellensuchenden und bei den offenen Lehrstellen im internationalen Vergleich hervorragend liegt. Bei den offenen Lehrstellen halten wir derzeit bei 3 264; das sind um 1 310 Stellen oder 67 Prozent mehr als im Vorjahr.


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129. Sitzung / Seite 288

Meine Damen und Herren, handeln statt reden: Das ist die Devise unserer Bundes­regierung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.22.36

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kurz zum Abänderungsantrag, der verteilt wurde: Es ist schade, dass er nicht bereits im Ausschuss vorgelegt wurde, sonst hätten wir noch Zeit gehabt, ihn uns genauer anzusehen. Grundsätzlich ist es ja eine Materie, die sozialpartnerschaftlich besprochen wurde. Man hätte bei diesem Abänderungs­antrag den Konsens nicht verlassen müssen. Sie wissen, es gibt weitere Detail­probleme, die man hätte ansprechen können, wie etwa Prüfungsgebühren und so weiter. Da hat es ja Vorgespräche gegeben. Wir werden daher diesem Abänderungs­antrag in zweiter Lesung nicht zustimmen.

Es wurde über die Modularisierung im dualen System bereits einiges gesagt. Ich glaube auch, dass das für die Aufrechterhaltung der Attraktivität des Systems der Lehr­lingsausbildung sehr wesentlich ist. Es wird natürlich dann in der konkreten Umsetzung darauf ankommen, ob die Zusammenlegungen, die intendiert sind, auch tatsächlich stattfinden werden. Aber nachdem die Sozialpartner da in guten Gesprächen sind, bin ich diesbezüglich guten Mutes.

Insbesondere sinnvolle Grundmodule müssen das Ziel sein. Sie müssen die Grundlage dafür schaffen, dass Lehrlinge ihre Mobilitätsbereitschaft, die zweifelsohne in vielen Bereichen gegeben ist, auch zielgerichtet einsetzen können. Das gilt insbesondere für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Immerhin nimmt der Tourismus bei den Lehrlingszahlen einen Spitzenplatz ein, auch in der Dynamik der Entwicklung. Im Jahr 2003 stieg die Zahl der Lehrlinge in diesem Bereich um 3,2 Prozent, während in der Gesamtwirtschaft ein Rückgang von 1,2 Prozent zu verzeichnen war. Im Jahr 2004 gab es eine ähnliche Entwicklung, und zwar eine Steigerung um 3,1 Prozent. Dieser stand eine gesamtwirtschaftliche Stagnation gegenüber. Rund 12 Prozent aller aus­zubildenden Lehrlinge gehören eben dem Bereich des Tourismus an. Damit ist es die zweitwichtigste Branche in der Lehrlingsausbildung nach dem Einzelhandel.

Bei all diesen Erfolgszahlen, die der Tourismus aufzuweisen hat, gibt es aber doch einige Probleme, die sicher in den Bereich der Berufsausbildung hineinspielen, aber auch in andere Bereiche.

Zum Ersten ist nach wie vor das Image der Lehrberufe im Tourismus nicht wirklich zufriedenstellend. Ich würde es zwar nicht als katastrophal bezeichnen, wie das der Kollege Dinkhauser getan hat, aber einiges bleibt hier doch noch zu tun. Ich denke da etwa daran, dass kaufmännisch konzipierte Lehrberufe in vielen Fällen nicht etwa im Büro und an der Rezeption abgewickelt werden, sondern fast ausschließlich über Hilfsdienste in Etage, Küche und Service. Da ist also einiges zu tun, um das Image der Lehrberufe zu verbessern, also der Tätigkeiten, die tatsächlich getan werden bezie­hungsweise die gelehrt zu werden vorgegeben werden.

Ähnlich ist es im Bereich der Karrierechancen. Da ist das Problem, dass oftmals den erfolgreichen Absolventen keine ausreichenden Perspektiven geboten werden können. Da sollten wir die Diskussionen aufgreifen, die schon verschiedentlich, und zwar auch auf Sozialpartnerebene, geführt wurden, etwa, was Ausbildungsverbünde oder auch Karrierepools angeht.


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129. Sitzung / Seite 289

Zum Zweiten müssen wir uns nach wie vor mit dem Problem beschäftigen, dass wir im Tourismus ein atypisches Bild haben. Wir haben nämlich da eine sehr hohe Zahl an offenen Lehrstellen. Hier mag die modulare Ausbildung zur Mobilität beitragen. Ich glaube allerdings nicht, dass das ausreichend sein wird. Außerdem laufen zusätzliche Förderungen, die in anderen Bereichen durchaus verdienstvoll sein mögen, bei Lehr­lingsausbildungen ins Leere, weil wir ein Überangebot an offenen Lehrstellen haben. Da sind andere Dinge gefragt, insbesondere die Verbesserung der Qualität der Ausbildung. Da wären Förderungen durchaus angebracht.

Alles in allem kann gesagt werden: Gemeinsame Anstrengungen der Sozialpartner sind in diesem Bereich zweifelsohne zu unterstützen. Ich glaube, dass wir mit dieser Modularisierung einen wesentlichen Schritt setzen, aber es darf nicht der letzte sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann 2 Minuten zu uns. – Bitte.

 


22.26.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich denke, dass dieses Berufsaus­bildungsgesetz eine Win-Win-Situation darstellt: Es ist vorteilhaft für die Lehrlinge und bringt natürlich auch für die Ausbildungsbetriebe Vorteile mit sich.

Welche Situation finden wir heute vor? – Es gibt sehr viele hoch spezialisierte Betriebe, die in der derzeitigen Konstellation kein umfassendes Berufsbild mehr vermitteln können. Durch diese Modularisierung wird das Maß der Flexibilität erhöht. Es steigen dadurch die Kombinationsmöglichkeiten, und es steigt dadurch die Flexibilität, und auch für die Betriebe ist diese Spezialisierung ein Vorteil.

Eine gute Voraussetzung ist gegeben auf Grund der mittlerweile doch vorhandenen Cluster, die hier in Anspruch genommen werden können. Es wird das Grundmodul mit einer entsprechenden soliden Basisausbildung geben. Es wird darauf aufbauend Hauptmodule geben und Spezialisierungsmodule mit entsprechenden Schwerpunkt­setzungen und Vertiefungen.

Wesentlich erscheint mir der Hinweis, dass selbstverständlich das duale Ausbildungs­system, das sich in Österreich bisher wirklich bestens bewährt hat, erhalten bleibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Auch sie spricht 2 Minuten. – Bitte.

 


22.28.28

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es wurde über die duale Ausbildung, die in Österreich einen sehr hohen Stellenwert genießt, schon sehr viel gesagt. Über 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler eines Altersjahrganges entscheiden sich nach der Pflichtschule für eine Lehre. Das ist, glaube ich, wirklich beachtlich. Man kann da nur sagen: Karriere mit Lehre. Dazu leistet diese Regierung einen wesentlichen Beitrag. Das jüngste Beispiel dafür ist das Paket „Lehrberuf 2006“. Damit wird die erfolgreiche Arbeit bei der Lehr­lingsausbildung fortgesetzt.

Ich möchte erwähnen, dass seit dem Jahr 1997 über 55 neue Lehrberufe geschaffen und 80 sozusagen modernisiert wurden. Diesen guten Weg werden wir nun mit diesem Lehrberufs-Paket, das wir heute hier beschließen, fortsetzen.


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129. Sitzung / Seite 290

Meine Kollegin Herta Mikesch hat gesagt: Handeln statt reden! Ich möchte meine Ausführungen mit dem Worten schließen: Taten statt Worte! Das ist österreichweit das Motto dieser Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP.)

22.29


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.29.52

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Einigen wir uns doch darauf, dass die Sozialpartner, die Kammern und alle, die in den Ministerien und auch bei den Gewerkschaften mitgewirkt haben, diese zukunftsweisende und zukunftsorientierte Ausbildung gemeinsam geschaffen haben, denn sonst gibt es sozusagen noch einen Urheberrechtsstreit. Ich glaube, dass das nicht notwendig ist. Wenn wir ein Gesetz gemeinsam beschließen, dann soll es auch so sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das war der Karlheinz Kopf!) Nein, nein! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steibl.) Jaja.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bereits alles Wesentliche betreffend die Modularisierung gesagt worden. Ich möchte auf die Jugendstudie hinweisen, wo man von den Ängsten der Jungen liest und wo es heißt „Generation der Angst“. 72 Prozent haben einen sicheren Arbeitsplatz, 61 Prozent fürchten sich vor der Arbeitslosigkeit. Manche Jugendliche sagen: Ich, 19, Lehrling, weiß nicht, wie es weitergehen soll! Daher bin ich froh, dass solche Gesetze, wie wir heute eines beschließen, der Jugend die Angst nehmen sollen.

Aber ich muss auch sagen: Der Jugend wird die Angst nicht durch Inserate genom­men. Weil Sie, Kollegin Ridi Steibl, gesagt haben, diese Regierung glänze durch Taten (Abg. Steibl: Genau!), sage ich: Weniger Inserate, mehr Taten! Wenn wir den Ausbildungsfonds auch noch gemeinsam mit den Sozialpartnern hinbekommen, dann glaube ich, dass es notwendig ist ... (Abg. Steibl: Ich meine, die Arbeit des Wirtschafts­ministers Bartenstein glänzt nicht durch Inserate!) Ärgern Sie sich nicht, es stimmt ja!

Ich glaube, dass der Ausbildungsfonds auch noch notwendig wäre, und wenn der kommt, dann werden wir ihn gerne gemeinsam mit Ihnen beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Sie können dem Verein „Taten statt Worte“ beitreten!)

22.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Steindl. Er wird den Abänderungsantrag einbringen. – Bitte, Herr Kollege.

 


22.31.41

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die duale Berufsausbildung ist eine Erfolgsgeschichte der Sonder­klasse. Viele Länder beneiden uns darum. 38 000 Betriebe bilden in etwa 120 000 Lehr­linge aus. Ich danke den Betrieben für ihr Engagement und ihre Mühen bei der Ausbildung. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur modularen Lehrlingsausbildung ist eigentlich schon alles gesagt worden, sodass ich sogleich den Abänderungsantrag einbringen kann.

Antrag der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1027 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates der XXII. Gesetzgebungsperiode)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 291

1. Nach Z 5 der Regierungsvorlage ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Steindl, Sie brauchen den Antrag nur in seinen Eckpunkten zu erläutern, und zwar in kurzen Worten, und dann gilt er als eingebracht, denn ich habe ihn verteilen lassen. – Bitte.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (fortsetzend): Okay. Ich erläutere ihn in kurzen Worten: § 4 Abs. 3 letzter Satz des Berufsreifeprüfungsgesetzes ermöglicht, dass Absolventen vierjähriger Lehrberufe in unmittelbarem Anschluss an die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung die Prüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung ablegen. Somit ist das Projekt „Lehre mit Matura“ für die Lehrabsolventen unbüro­kratisch und attraktiv gestaltet. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

22.33


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl in seiner Rede souverän in seinen Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist hinreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen

Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1027 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXII. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach Z 5 der Regierungsvorlage ist folgende Z 5a einzufügen:

„5a. Nach § 22 wird folgender § 22a samt Überschrift eingefügt:

„Prüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung im Rahmen von Lehrabschlussprüfungen über vierjährige Lehrberufe

§ 22a. (1) Die Prüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung gemäß § 4 Abs. 3 letzter Satz des Berufsreifeprüfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 68/1997 in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 91/2005, welche bei vierjährigen Lehrberufen und bei modularen Lehrberufen mit vierjähriger Ausbildungszeit möglich ist, besteht aus den beiden Beisitzern der Kommission gemäß § 22 Abs. 1 und einem fachkundigen Experten gemäß § 8a des Berufsreifeprüfungsgesetzes als Vorsitzenden.

(2) Die Anmeldung zur Teilprüfung über den Fachbereich hat im Zuge der Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung zu erfolgen.

(3) Der Prüfungskandidat hat vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr für die Mitglieder der Kommission in der Höhe der gemäß § 11 Abs. 1 des Berufsreife­prüfungsgesetzes vorgesehenen Prüfungstaxe zu entrichten. Diese Prüfungsgebühr ersetzt nicht die Prüfungsgebühr gemäß § 21 Abs. 4.“

2. Nach Z 6 der Regierungsvorlage ist folgende Z 6a einzufügen:

„6a. Dem § 24 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat in der Prüfungsordnung eines vierjährigen Lehrberufs und eines modularen Lehrberufs mit vierjähriger Ausbildungs-


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Stenographisches Protokoll
129. Sitzung / Seite 292

zeit die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung vorzusehen. Die Ausgestaltung dieser Teilprüfung über den Fachbereich hat dem § 3 Abs. 1 Z 4 des Berufsreifeprüfungsgesetzes sowie dem Lehrplan einer diesem Lehrberuf ent­sprechenden öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule zu entsprechen.““

3. Z 10 lautet:

„(4) § 5 Abs. 3a, § 6 Abs. 2a, § 8, § 12 Abs. 3 Z 3, § 13 Abs. 6, § 22a samt Überschrift, § 23 Abs. 10, § 24 Abs. 6, § 26 Abs. 1 sowie § 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.“

Begründung:

§ 4 Abs. 3 letzter Satz des Berufsreifeprüfungsgesetzes (BRPG) ermöglicht, dass Absolventen vierjähriger Lehrberufe in unmittelbarem Anschluss an die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (LAP) die Prüfung über den Fachbereich der Berufs­reifeprüfung ablegen dürfen.

Um das Projekt „Lehre und Matura“ für die Lehrabsolventen unbürokratisch und attraktiv zu gestalten, bedarf es einer gesetzlichen Verankerung im Berufsaus­bildungs­gesetz (BAG), dass die beiden Beisitzer der Kommission der Lehrabschlussprüfung unter dem Vorsitz eines von der Lehrlingsstelle nominierten Fachexperten (siehe § 4 Abs. 3 letzter Satz BRPG – sinngemäße Anwendung von § 8a BRPG) die Fach­bereichs­prüfung abnimmt. Die Organisation der Fachbereichsprüfung soll durch die Lehrlingsstelle erfolgen.

Damit könnte auch Pflichtschulabgängern, die reif für eine berufsbildende höhere Schule (BHS) und damit auch für einen High-Tech-Lehrberuf sind, eine attraktive Alternative zur BHS, nämlich eine berufliche Ausbildung mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Höherqualifizierung („Lehre und Matura“) geboten werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit soll ermächtigt werden, das Fach­bereichsmodul in den Prüfungsordnungen der vierjährigen Lehrberufe zu regeln, daher muss die Verordnungsermächtigung für die Gestaltung des Fachbereichsmoduls anlässlich der LAP ausdrücklich in das BAG aufgenommen werden. Derzeit fehlt hierfür die notwendige Rechtsgrundlage. Da es auch bei modularen Lehrberufen eine vierjährige Lehrzeit in den Ausbildungsordnungen und im Lehrvertrag geben kann, soll auch für den Fall einer vierjährigen Lehrzeit in einem modularen Lehrberuf die Verankerung des Fachbereichsmoduls in der jeweiligen Ausbildungsordnung bereits im BAG vorgesehen werden.

Um dem Image vorzubeugen, dass die Berufsreifeprüfung, inklusive der Prüfung über den Fachbereich anlässlich der LAP, eine „billige Matura“ ist, muss das Niveau der Prüfung über den Fachbereich in jedem Fall § 3 Abs. 1 Z 4 BRPG entsprechen (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit auf fachlich höherem Niveau und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höhe­rem Niveau). Weiters hat sich das Niveau, ähnlich wie bei den Erwachsenen­bildungseinrichtungen, am Lehrplan der dem Lehrberuf entsprechenden BHS zu orientieren.

Die Kosten der Fachbereichsprüfung der BRP bei vierjährigen Lehrberufen oder modularen Lehrberufen mit vierjähriger Ausbildungszeit sind nicht, wie möglicherweise


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in Analogie zu § 9 Abs. 7 BAG zu sehen, vom Lehrberechtigen zu tragen, sondern vom Kandidaten der Fachbereichsprüfung selbst – siehe § 22a Abs. 3 BAG neu.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abge­ordnetem Kopf. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.33.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die ständig fortschreitende Spezialisierung in der Wirtschaft und damit auch Arbeitsteilung haben in den letzten Jahren permanent zu verstärkten Wünschen nach neuen Lehrberufen geführt, sodass wir jetzt schon bei etwa 250 Basis­berufen angelangt sind. Ich glaube, diese Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes gibt uns die ideale Gelegenheit, diese Zahl der Basisberufe zu reduzieren, mehr Übersichtlichkeit und mehr Flexibilität zu schaffen und auch mehr Betrieben die Möglichkeit zu geben, duale Ausbildung anzubieten.

Ich glaube, insgesamt wird es auf Grund dieser Novelle nur Gewinner geben: Es wird mehr ausbildende Betriebe geben und damit für die Jugend eine weitere Chance, zu Lehrausbildungsplätzen zu kommen. Ich bitte – ich gehe davon aus –, dass diese Novelle allseits die Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Wortmeldung hiezu kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Maier. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


22.34.57

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich für mich eine ganz besondere Freude, als elfter Redner zu einer Materie, die einstimmig über die Bühne gehen wird, noch reden zu dürfen. Ich glaube, dass man zusammenfassend, aber auch ab­schließend feststellen kann, dass die Vorredner alles wirklich auf den Punkt gebracht haben.

Ich möchte es aber nicht verabsäumen, all jene, die nicht in der Ausschusssitzung dabei sein konnten, auf eine wunderbare Broschüre aufmerksam zu machen, nämlich auf die Broschüre „Modalisierung der Lehrberufsausbildung“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, für die Redaktion verantwortlich das ibw, nämlich das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. Es ist im Eigenverlag gesetzt und gedruckt worden.

Wenn Sie sich den Inhalt anschauen, dann werden Sie sehen, dass zunächst einmal die Modalisierung der betrieblichen Ausbildung auf den Seiten 1 bis 6 sehr ein­drucksvoll beschrieben ist, in der Folge dann die Auswirkung der Modalisierung auf die Berufsschule auf den Seiten 9 bis 12 und dann die Lehre 2010 auf Seite 15. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.) Herr Kollege Cap, das sollten Sie sich einmal anschauen! – Es ist sehr eindrucksvoll, was wir 2010 erwarten dürfen. (Abg. Riepl: Gibt es ein Vorwort auch?)

In diesem Sinne freue ich mich, dass ich Ihnen diese Broschüre auch noch vorstellen konnte. Ich werde dieser Novelle selbstverständlich auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.36



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129. Sitzung / Seite 294

Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1027 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung über den Abänderungsantrag vor.

Ich werde daher zunächst im Sinne des Verlangens auf getrennte Abstimmung über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zuerst zur getrennten Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mitterlehner, Hofmann und Kolleginnen und Kollegen.

Jene Abgeordneten, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das Zeichen wird mit Mehrheit gegeben. Der Antrag ist daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmt, möge dies bedeuten. – Das wird einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

22.38.0921. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1122 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsge­setz 1984 geändert werden, und über den

Antrag 330/A der Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird (1214 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 605/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1215 d.B.)


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23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 72/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden (1218 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Silhavy. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.39.23

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte eingehen auf 1214 der Beilagen beziehungsweise auf die Regie­rungsvorlage 1122 der Beilagen, in welcher es um eine Änderung des Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Landarbeitsgesetzes 1984 geht.

Die Landarbeiterkammern haben – und dazu werden noch andere Leute Stellung nehmen – natürlich genauso ein Problem wie alle anderen Interessenvertretungen, dass ihnen durch Veränderungen in der Wirtschaft und durch Veränderungen in den Gesellschaftsformen Mitglieder abhanden kommen. – Ich sage es einmal so.

Wir waren, glaube ich, alle gemeinsam sehr daran interessiert und darum bemüht, eine Lösung zu finden, die eine Konsensmaterie hätte darstellen können. Es ist uns letzten Endes leider nicht gelungen, diesen Konsens zu erzielen. Wir bezweifeln, ob die Regelung, die jetzt in der Regierungsvorlage festgeschrieben ist, tatsächlich verfas­sungskonform ist.

Ich möchte nicht näher auf dieses Detailproblem eingehen, möchte aber trotzdem sagen, dass ich glaube, dass man den Bemühungen hat entnehmen können, dass es uns natürlich auch darum geht, dass auch jene, die in der Landwirtschaft tätig sind und nach früheren Modellen der Landarbeiterkammer zugehörig gewesen wären, eine entsprechende Interessenvertretung haben.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung bei den Konkurrenzklauseln und den Aus­bildungskostenrückersatz. Wir haben einen Antrag der SPÖ-Fraktion im Ausschuss beraten, der jetzt auch Gegenstand dieser Debatte ist, in dem wir gefordert haben, dass die Konkurrenzklauseln zur Gänze wegfallen. Wir halten diese Klauseln für nicht zeitgerecht.

Vor allem in Zeiten, in denen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt werden, ist es aus unserer Sicht unzumutbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mobil sein wollen, durch Knebelungs­verträge festgehalten werden, durch Knebelungsverträge daran gehindert werden, ihren Job weiterhin auszuüben, nämlich bei einem anderen Dienstgeber. Wir halten es auch mit der EU und mit den Freizügigkeiten der EU für nicht konform und nicht damit einhergehend, dass wir heute noch so veraltete Methoden wie Konkurrenzklauseln zur Anwendung bringen und in Gesetzen finden.

Leider konnte in dieser Materie kein Konsens erzielt werden. Sie haben eine einzige Verbesserung vorgenommen, nämlich die Erhöhung des Betrages, ab dem Kon­kurrenzklauseln überhaupt erst wirksam werden. Wir bedauern sehr, dass es nicht


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129. Sitzung / Seite 296

möglich war, uns gemeinsam darauf zu einigen, diese Konkurrenzklauseln zur Gänze zu streichen.

Ein weiterer Punkt, der mir mindestens gleich wichtig, wenn nicht gar wichtiger zu sein scheint, betrifft die Ausbildungskostenrückersatzklauseln, die Sie nun neu geregelt haben und die sogar eine Verschlechterung der bisherigen Situation bedeuten; sowohl was die Rahmenfrist für die Rückerstattung anlangt als auch die Möglichkeit, sozusagen das Entgelt vom Arbeitnehmer und von der Arbeitnehmerin einzuverlangen. Es ist bedauernswert, dass Sie in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit wieder Maß­nahmen beschließen wollen, die gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. (Abg. Dr. Niederwieser: Und gegen die Bildungsfreundlichkeit dieser Regierung!)

Auch das spiegelt sich darin wieder, aber vor allem ist es eine Knebelung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beschränkt sie in ihren Möglichkeiten. Und das sollte gerade in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit so dramatisch angestiegen ist wie unter Ihrer Regierung, eigentlich nicht geschehen.

Letzter Punkt: Sie schaffen Verbesserungen im Bereich der Familienhospizkarenz, nämlich die Möglichkeit, Familienhospizkarenz für längere Zeit in Anspruch zu nehmen. Die Kritik, dass dafür noch immer kein Entgelt, sozusagen kein Fortzahlungsbestand festgelegt ist, bleibt natürlich aufrecht.

Dennoch werden wir dieser Materie, weil wir die Maßnahmen positiv bewerten, im Großen und Ganzen in zweiter Lesung – sozusagen um Ihnen auch dieses Signal von uns zu senden – unsere Zustimmung geben. Auf Grund des vorhin Ausgeführten müs­sen wir aber in dritter Lesung die ganze Materie ablehnen. Sie geben uns auch nicht die Chance, dass wir einzelnen Punkten zustimmen, weil Sie immer alles in ein Paket verpacken, das wir dann im Gesamten nicht mittragen können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

22.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Mag. Scheucher-Pichler. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.43.59

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Danke, Herr Präsident, ich werde die 3 Minuten, denke ich, nicht ausschöpfen.

Frau Kollegin Silhavy, ich beziehe mich nur auf den dritten Punkt Ihrer Ausführungen betreffend Hospizkarenz. Ich freue mich, dass Ihre Fraktion da zustimmen kann. Ich denke, wir sind hier alle einer Meinung, dass die Begleitung von sterbenden Menschen und auch von schwerkranken Kindern eine wichtige Maßnahme ist. Die Evaluierung in diesem Bereich hat ergeben, dass einige Verbesserungsmöglichkeiten gegeben sind, die wir heute hier auch beschließen wollen.

Erstens: Die Hospizkarenz wird nunmehr auch für Wahl- und Pflegeeltern möglich. Ich darf Ihnen auch gleich ankündigen, dass Kollegin Marek einen Abänderungsantrag – und das ist auch im Ausschuss diskutiert worden – auf Erweiterung auf leibliche Kinder des Ehepartners beziehungsweise Lebensgefährten einbringen wird. Das war auch Ihr Vorschlag (in Richtung SPÖ), und ich denke, das zeigt, dass wir durchaus konstruktiv und konsensbereit sind, wenn es gute Vorschläge gibt. Ebenso mit einbezogen werden soll die Betreuung von sterbenden Lebensgefährten.

Es werden durchschnittlich vier Monate Karenz in Anspruch genommen. Gerade die Betreuung schwerstkranker Kinder zeigt aber in der Praxis, dass zum Beispiel Tumorbehandlungen länger als sechs Monate dauern. Daher halte ich die Möglichkeit, schwerstkranke Kinder eben neun Monate lang zu begleiten, für einen sehr wichtigen Aspekt.


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Es gibt auch Verbesserungen in Bezug auf die Einkommensgrenze, in Bezug auf die finanzielle Hilfe aus dem Härteausgleichsfonds. Die Beträge werden angehoben von 500 auf 700 € des gewichteten Haushaltsdurchschnittseinkommens. Ich denke, das ist gerade für Alleinstehende ein sehr wichtiger Aspekt.

Man kann natürlich immer noch mehr wollen, noch mehr machen, aber ich darf doch darauf hinweisen, dass es all das vor dem Jahr 2002 nicht gegeben hat. Die Familienhospizkarenz ist eine wichtige Maßnahme, ein wichtiger Meilenstein im Bereich der Sozial- und Familienpolitik – viele andere europäische Länder beneiden uns darum. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, das ist wirklich ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Betreuung schwerst­kranker Kinder zu verbessern, um auch die Pflegeleistungen in den Familien zu verbessern. Österreich ist wirklich auch zum Vorreiter im Hinblick auf ein würdevolles Sterben als Grundrecht jedes Menschen geworden. Die Familienhospizkarenz ist die österreichische Antwort auf Diskussionen über Sterbehilfe in anderen Ländern. (Beifall bei der ÖVP.)

22.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Scheucher-Pichler ange­kündigte Abänderungsantrag wird derzeit verteilt, damit Sie die Gelegenheit haben, ihn zu lesen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.46.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgeschlagenen Änderung bei der Hospizkarenz werden wir zustimmen, das kann ich vorausschickend sagen. Ich möchte mich in meinen Aus­führungen nur auf die Konkurrenzklausel und den Ausbildungskostenrückersatz beziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Man könnte vorerst die Frage stellen: Was ist Ihnen dabei eingefallen? Was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie das gemacht haben?

Vor der Sitzung des Ausschusses, als wir ja noch nicht gewusst haben, dass das auf der Tagesordnung stehen wird, habe ich mir gedacht, wir sind uns zumindest im Groben alle einig darin, dass Konkurrenzklausel und Ausbildungskostenrückersatz weitgehend beseitigt werden sollen; zumindest weitgehend, so der Konsens zwischen allen Parteien meiner Meinung nach. Nach der Ausschusssitzung stand eine Ver­schärfung jedenfalls beim Ausbildungskostenrückersatz fest!

Das muss man sich vorstellen, das muss man auf der Zunge zergehen lassen! Ich glaube, es war Kollege Niederwieser – der jetzt gerade nicht anwesend ist –, der in einem Zwischenruf gemeint hat, das sei bildungsfeindlich. – Ja, er hat Recht. Leider! Das ist bildungsfeindlich und das ist mobilitätsfeindlich. Die Bundesregierung bekennt sich ganz offen und frank und frei dazu: Ja, das wollen wir! Sie müssen sich das vorstellen – ich spreche jetzt kaum mehr zur Konkurrenzklausel –: Konkurrenzklausel, eine Verallgemeinerung der Regelung, die es vorher nur im Angestelltengesetz gege­ben hat, trifft jetzt auf alle Dienstverhältnisse zu. Die geringfügige Besserung durch Einschränkung auf die Grenze von jetzt 2 000 € ist in keiner Weise zufrieden stellend. Aber okay. Wir sind vor den Verhandlungen im Ausschuss davon ausgegangen: Die Konkurrenzklausel wird es nach etlichen Debatten in der Öffentlichkeit für alle nur mehr eingeschränkt geben, und zwar deutlich eingeschränkt. Dieses Ergebnis ist allerdings nicht herausgekommen.


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Wesentlich ärger ist die Sache mit dem Ausbildungskostenrückersatz. Sie wissen genauso gut wie wir, dass sich Wissen auf dem Arbeitsplatz, aber auch außerhalb wesentlich kürzer verwertet und entwertet als noch in vergangenen Jahren. Das wissen Sie, davon spricht man in jeder Bildungsdebatte. Das ist die Begründung für lebens­begleitendes Lernen: dauernd neu lernen. Was aber machen Sie im Endeffekt? – Wissen, sagen Sie, hält länger als je zuvor.

Bisher galt als Regelung beim Ausbildungskostenrückersatz, dass bis zu drei Jahre beziehungsweise fünf Jahre nach dem Richterrecht zurückgezahlt werden muss. Was machen Sie jetzt? – Sie sagen, bis zu fünf Jahre beziehungsweise bis zu acht Jahre muss zurückgezahlt werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie ermöglichen diese Regelung! Sie ermöglichen sie, genau das ist es, und damit gehen Sie von der völlig irrigen Annahme aus, dass Wissen länger hält und länger kostbar ist als je zuvor!

Falsch! Sie haben die Grundannahmen dessen, warum Wissen am Arbeitsplatz notwendig ist, ganz offensichtlich nicht verstanden. Sie wissen genauso gut wie ich, dass man in bestimmten Branchen und auch auf bestimmten Ebenen der beruflichen Tätigkeit im Jahr mehrere Male Kurse besucht und dass Wissen beispielsweise in der Softwarebranche nicht länger hält als ein bis zwei Jahre. Aber Sie sagen jetzt, Ausbildungskostenrückersatz kann bis zu fünf Jahre gefordert werden.

Es gibt Leute, die innerhalb von fünf Jahren vielleicht zehn Kurse absolvieren. Und da sagen Sie: Es muss zurückgezahlt werden!? – Das ist doch absurd, mit Verlaub gesagt! Von einem Menschen in der IT-Branche, für den ein Kurs, den er vor vier Jahren gemacht hat, absolut nichts mehr wert ist, verlangen Sie, dass er für diesen Kurs vor vier Jahren auch noch zahlt? – Eine Absurdität und Monstrosität sonder­gleichen, die Ihnen da eingefallen ist!

Nächster Punkt: Tatsächliche Ausbildungskosten sollen rückbezahlt werden. Sie definieren nirgendwo, was „tatsächliche Ausbildungskosten“ sind. Schon bisher haben die Richter gesagt, dazu gehören auch Hotel- und Aufenthaltskosten und Essens­kosten. Wir sind nicht der Meinung, dass das tatsächliche Ausbildungskosten sind.

Noch etwas zu den tatsächlichen Ausbildungskosten. – Sie sagen tatsächliche Ausbil­dungskosten, sagen aber nicht dazu, dass Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, eine Bildungsprämie zu kassieren oder über allgemeine Wirtschaftsförderung beispiels­weise einen Teil dieser Ausbildung, die sie den Arbeitnehmern ermöglichen, von der Steuer abzusetzen. Was sind also „tatsächliche Ausbildungskosten“ – jene Kosten, die dem Arbeitnehmer verrechnet werden, oder jene, die der Betrieb tatsächlich hat? – Das ist nicht geklärt, macht Ihnen aber offensichtlich nichts aus: Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, wir machen es einfach, ohne Debatte, hören höchstens im Ausschuss den Oppositionsparteien noch kurz zu!

Den gröbsten Schnitzer, aber auch den dümmsten Schnitzer – das muss man dazusagen – leisten Sie sich im Zusammenhang mit der Arbeitgeberkündigung. Auch bei Arbeitgeberkündigung – das war ein absolut dummer Schnitzer! – sollte es möglich werden, Ausbildungskosten rückzahlbar zu machen. Das ist ja beinahe nicht mehr zu fassen! Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, und dann werden Ausbildungs­kosten rückerstattet? (Abg. Wöginger: Wird erledigt!) Diesen gröbsten Schnitzer haben Sie repariert, aber das ist ja nur der allergröbste Schnitzer, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mit dem, was Sie hier vorschlagen, schränken Sie Mobilität und Bildungsmöglichkeiten ein! Das wissen auch einige von Ihnen. Schauen Sie sich um in großen Betrieben, in denen hohes Wissen verankert ist, was die zum Beispiel pro Jahr an Ausbil­dungsgeldern reserviert haben und was die pro Jahr tatsächlich ausgeben! Mir wurde von mehreren Leuten aus diesen Betrieben gesagt, das Wissen werde nicht mehr


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abgerufen, weil die Mitarbeiter Angst haben – schon jetzt; diese Ausbildungskosten-Regelung gab es ja in bestimmten Branchen und in bestimmten Segmenten jetzt schon –, sie müssen die Kosten zurückzahlen.

Auch wenn es so ist, dass nur wenige zurückzahlen müssen – was ich weiß, denn vielfach wird das dann von den Arbeitnehmern nicht verlangt –, selbst dann bleibt noch immer die Drohung im Raum stehen – und Drohung ist kein guter Ratgeber für ein gutes Arbeitsverhältnis! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


22.54.00

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, was Sie hier als „absurd“ und „monströs“ bezeichnen, ist nicht mehr und nicht weniger als die geltende Judikatur zum Thema Rückersatz von Ausbildungskosten. (Abg. Öllinger: Nein, Sie verschärfen sie!) Nichts anderes ist hier gesetzlich umgesetzt worden. Deswegen verwundern mich Ihre Worte schon in hohem Maße.

Wir sind der Meinung, und da schließe ich mich dem Initiativantrag sehr gerne an, ich habe das im Ausschuss schon getan ... (Abg. Öllinger: Sie verschärfen das!) Es wird nicht deswegen richtiger, weil Sie das behaupten! Das ist Judikatur, das ist die geltende Lehre, beispielsweise auch, dass der Richtwert für die zulässige Bindungs­dauer mit drei bis fünf Jahren vorgesehen ist.

Ich darf hier insbesondere diejenigen ansprechen, die dem ÖGB relativ nahe stehen, und aus dem Standardlehrbuch Schwarz/Löschnigg zitieren, aus dem Lehrbuch „Arbeitsrecht“, erschienen im ÖGB-Verlag.

Als Richtwert – ich zitiere wörtlich – für die zulässige Bindungsdauer sind drei bis fünf Jahre anzunehmen. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist das Zitat der herr­schenden Lehre, und das steht in diametralem Widerspruch zu Ihrer sehr polemischen Kritik, was uns dabei eingefallen sei. Ich glaube, dass es der Klarheit für Österreichs Arbeitnehmer durchaus dient, wenn hier rechtlich das festgeschrieben wird, was sich durch Judikatur und Lehre über die Jahre entwickelt hat. (Abg. Öllinger: Über die Jahre! Sie sollen ja etwas Neues machen!)

Sie können jetzt die herrschende Lehre hier nicht konterkarieren. (Abg. Öllinger: Leider!) Sie können es ruhig versuchen, aber Sie werden damit keinen Erfolg haben, sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger!

Zum Thema Konkurrenzklausel meine ich, dass eine ganz entscheidende Verbes­serung dadurch bedingt ist, dass gesagt wird, unter rund 2 000 € im Monat gibt es sie nicht. Über 2 000 € kann das sehr wohl relevant sein. Für das eine wie für das andere gilt, dass natürlich die Medaille zwei Seiten hat: Sie sagen, es sei mobilitäts- und ausbildungsfeindlich – ich sage, nur wenn es hier Klarheit gibt, werden Arbeitgeber auch bereit sein, entsprechende Ausbildungen zu finanzieren.

Es bedarf ja ohnehin – auch das haben Sie absichtlich übersehen – einer aus­drücklichen schriftlichen Vereinbarung zu diesem Thema, und nur dann werden Arbeitgeber auch bereit sein, bei bestehender Wettbewerbssituation unter Umständen den Leuten einen Job zu geben; ganz abgesehen davon, dass in Sachen Konkurrenz­klausel das nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer minderjährig ist, wenn ein Jahr über­schritten wird oder wenn es durch die Konkurrenzklausel zu einer unbilligen Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers kommt.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Aus meiner Sicht ist zu sagen, der Entwurf schafft deutlich mehr Klarheit, Transparenz, Sicherheit, setzt ganz wichtige Schritte in zwei wesentlichen Bereichen für Österreichs Arbeitnehmer (Abg. Öllinger: Glauben Sie das wirklich?) und ist ganz sicherlich nicht das, was Sie aus oppositioneller Polemik heraus behaupten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.57.18

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund der langjährigen Bemühungen in Bezug auf Änderungen des Landarbeitsgesetzes sollte ich eine Stunde reden dürfen, aber da ich nur 3 Minuten Zeit habe, muss ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.

Ich darf eingangs feststellen, dass die zu beschließenden Änderungen des Land­arbeitsgesetzes vernünftige und längst notwendige Regelungen darstellen, ja geradezu ein Gebot der Stunde sind, nämlich den Entwicklungen des land- und forstwirtschaft­lichen Gebietes im Interesse der Beschäftigten unter Heranziehung des verfassungs­rechtlichen Grundsatzes der intrasystematischen Weiterentwicklung Rechnung zu tragen.

Wir stehen tatsächlich vor grundlegenden Problemen durch den engen Geltungs­bereich des Landarbeitsgesetzes, der schwere Nachteile für die Arbeitnehmer verur­sacht. Lassen Sie mich das anhand von einigen Beispielen darstellen.

Viele junge Menschen suchen heute eine Tätigkeit und Ausbildung beispielsweise auch in Reitställen. Aber welches arbeits- und sozialrechtliches Umfeld ist dort gege­ben? Man muss feststellen, dass weder das Arbeitsrecht gilt, weil in Reitställen Pferde nur gehalten und nicht gezüchtet werden, noch gibt es einen Kollektivvertrag, eine Mindestentlohnung oder andere notwendige arbeitsrechtliche Regelungen. Auch gibt es keinerlei sachgerechte Normen des Arbeitnehmerschutzes.

Ähnliches findet man bei den Forstarbeitern von Schlägerungsunternehmen. Auch für sie gibt es keine Berufsausbildung. Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sind oft die Folge. Im Alter besteht mangels erlernten Berufes keine Absicherung bei Invalidität. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im Forst um 60 Prozent zugenommen. 32 Personen verlieren jährlich ihr Leben. Hauptursache ist das Fehlen von beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten oder Schulungen im Bereich von Schlä­gerungsunternehmen.

Die durchschnittlichen Krankenstandstage pro Versicherten pro Jahr belaufen sich auf 3,2 Tage. Dieser Wert liegt um 65 Prozent höher als in allen anderen Branchen.

Wir reden hier von Tätigkeiten, die klare arbeitsrechtliche Normen brauchen, um auch attraktive Formen der Berufsausbildung und somit geschultes Personal für unsere Umwelt zu haben. Wir müssen entsprechende Rahmenbedingungen festlegen und dürfen nicht in unzumutbarer Weise Rechtsfragen offen lassen. Ich glaube, jeder Arbeitnehmer hat geradezu den Rechtsanspruch, einerseits zu wissen, unter welche arbeitsrechtliche Norm er fällt, andererseits aber vor allem auch, welche berufliche Aus- und Weiterbildung beziehungsweise welche Arbeitnehmerschutzbestimmungen für seine Tätigkeit maßgebend sind.


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Geschätzte Damen und Herren! Derartige Regelungslücken darf es im 21. Jahrhundert nicht mehr geben. Wir sind aber auch gezwungen, zeitgemäße arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wenn wir Regelungen im Landarbeitsrecht für Landwirte im Bereich der so genannten Brache, also Nutzungsruhe, wo es auch darum ging, eine selbständige landwirt­schaftliche Tätigkeit im Sinne der Zugehörigkeit zur SV der Bauern zu definieren, gefunden haben, sind wir aber auch mehr als gefordert, die Existenz von Arbeit­nehmern sozial gerecht und durch zeitgemäße Normen eines modernen Geltungs­bereiches zu definieren und zu sichern.

In diesem Zusammenhang darf ich mich bei Frau Abgeordneter Silhavy insofern bedanken, als ich glaube herausgehört zu haben, dass auch Sie von der SPÖ Interesse an einer Regelung und einer entsprechenden Vorgabe, was die Normen betrifft, haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb lade ich Sie ein: Machen wir auch den nächsten Schritt und schaffen wir gemeinsam moderne und zukunftsorientierte arbeits­rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im 21. Jahrhundert!

Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch bei all jenen bedanken, die sich viele Jahre hindurch bemüht haben, diesbezüglich eine entsprechende Regelung herbei­zuführen. Herrn Bundesminister Bartenstein darf ich dafür danken, dass es endlich zu einer solchen Regelung kommt, zu einer gesetzlichen Regelung im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche daher um Zustimmung zu dieser Geset­zesvorlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.01.56

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht um eine Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes. Da bereits von Vor­rednern darauf hingewiesen wurde, möchte ich mich jetzt nur ganz kurz mit der Ausbildungskostenrückersatz-Regelung, die es dann geben wird, befassen.

So, wie diese Regelung vorgeschlagen ist, schwächt sie unserer Auffassung nach die Position des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Das stellt in gewisser Weise eine Verbeugung vor den Arbeitgebern und vor der Wirtschaft dar. Das Ganze ist jedenfalls mobilitätshemmend – darauf ist auch schon hingewiesen worden –, und vor allem: Was sind diese genannten Ausbildungskosten? Kollege Öllinger hat bereits darauf hingewiesen.

Herr Bundesminister! Ich kenne zum Beispiel einen Betrieb, der die Ausbildung für die Mitarbeiter und auch für Dritte ausgegliedert hat, aber trotzdem im Unternehmen belassen hat. Da werden jetzt intern Rechnungen gelegt. Das heißt, dort kann man mittels Rechnungslegung gegenüber dem eigenen Unternehmen Ausbildungskosten fiktiv, in welcher Höhe immer, angeben. Soll dann vielleicht der Arbeitnehmer in die Situation kommen, das zurückzahlen zu müssen?! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Da Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, die Judikatur dazu angesprochen und von drei bis fünf Jahren in diesem Zusammenhang gesprochen haben, frage ich: Warum nicht drei Jahre? Warum fünf Jahre und nicht zwei? Warum setzen wir nicht feste


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Regeln durch ein Gesetz, damit sich eben die Judikatur nach dem zu richten hat?! Ich denke, das wäre doch unsere Aufgabe hier. Es gibt da also genug Gründe, kritische Anmerkungen zu machen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Die Rückzahlungspflicht habe ich schon erwähnt, doch auch in Bezug auf das fort­gezahlte Entgelt stellen sich schon einige Fragen: Was ist in diesem Fall das Entgelt? Ist das das Brutto-Entgelt? Sind da anteilige Sonderzahlungen auch dabei? Ich habe gehört, ja. Das ist die Auskunft, die man bekommt, wenn man das hinterfragt. Aber: Ist das wirklich so gemeint? Da gibt es jedes Mal einen Punkt mehr.

Was den Punkt Arbeitgeberkündigung anlangt, gibt es jetzt plötzlich einen Abände­rungsantrag. Warum haben Sie das nicht im Ausschuss vorgelegt, wo man darüber hätte reden können. Durch diesen Abänderungsantrag wird eine neue Entlassungsform eingeführt.

Kündigung durch den Arbeitgeber – es sei denn, heißt es hier, der Arbeitnehmer hat durch schuldhaftes Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben. – Geht es da um eine „Entlassung light“ oder so etwas Ähnliches? Jedenfalls ein völlig neuer arbeits­rechtlicher Terminus, der da als neuer Auflösungsgrund eines Arbeitsver­hältnisses eingeführt wird – und das legen Sie uns 10 Minuten, bevor das beschlossen werden soll, vor!

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Das ist eine Vorgangsweise, die man eigentlich nur mehr als atemberaubend bezeichnen kann! Das zwingt mich einmal mehr, zu sagen, sehr verehrter Herr Bundesminister: Wirtschaftsfreundlicher geht es nicht mehr! (Abg. Öllinger: Das ist ja nicht einmal wirtschaftsfreundlich!)

Daher: Ich glaube, wir sind in guter Gesellschaft mit jenen, die das ablehnen, denn das kann man nur ablehnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Walch, und zwar 5 Minuten. Ist das richtig? (Abg. Walch auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde versuchen, es kürzer zu machen!)

 


23.05.00

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Vorrednern von der Oppo­sition zugehört hat, muss man schon sagen: Ich glaube, ihr wisst wirklich nicht, was an der Basis draußen los ist! Wir haben diese Gesetzesvorlagen nicht zum Spaß vor­bereitet beziehungsweise bringen diese heute zur Abstimmung.

Kollege Öllinger, zu mir kommen viele Arbeitnehmer, die sehr wenig verdienen und schon jetzt von gewissen Firmen einen Vertrag, einen so genannten Knebelungs­vertrag bekommen, in dem Konkurrenzklauseln und vieles mehr enthalten sind!

Daher haben wir mit dem Koalitionspartner ausgehandelt, dass es da wenigstens eine Freigrenze in Höhe von 2 058 € gibt. Jetzt möchte ich aber bitte nicht von sozial­demokratischer Seite hören, dass das nicht viel ist, denn ihr handelt doch die Löhne aus – und die sind nicht immer am höchsten.

Folgendes muss ich jetzt schon sagen: Man kann nicht so einfach sagen, die Arbeitnehmer sollen halt nicht jeden Arbeitsvertrag unterschreiben. Kollegen, ihr wisst ganz genau, dass, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, er diesen vorher liest. Und wenn es einen Betriebsrat im Betrieb gibt, so hat dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Aufnahme beziehungsweise bei der Kündigung.


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Ich hoffe ja doch, dass sich in jenen Betrieben, in denen es Betriebsräte gibt, diese das genau anschauen und dann, im Bedarfsfall sozusagen, schon sagen: Lieber Herr Chef, so nicht!, damit eben nicht jeder Betrieb so genannte Knebelungsverträge und vieles andere mehr macht.

Wenn man bei der Ausbildungskostenrückerstattung sagt, bei Kündigung durch den Dienstgeber gibt es keine Kostenrückerstattung, und dann eben auch noch ein Antrag dazukommt, der in diese Richtung geht, dann verstehe ich Ihre Kritik wirklich nicht. Es sind bei gewissen Kündigungsformen viele Freigrenzen vorhanden, damit die Aus­bildungskostenrückerstattung nicht erfolgen muss.

Kollege Öllinger, wer in der Privatwirtschaft tätig ist, weiß ganz genau, was es heißt, wenn der Arbeitgeber an einen Mitarbeiter herantritt und diesen ersucht – Schlagwort: Modernisierung –, einen Kurs, eine Weiterbildungsveranstaltung zu machen. Was heißt das? Wenn das geschehen ist, dann sagt im Regelfall der Arbeitgeber: Okay, das haut hin!, und dann gibt es sogar Lohnerhöhungen. – Ihr von der Opposition dürft nicht immer nur das Negative sehen, denn es gibt ja auch andere Betriebe.

Daher haben wir erstens einmal eine gesetzliche Regelung gemacht, das gilt jetzt nicht nur für die Angestellten, sondern auch für andere Arbeitnehmer, es müssen in Bezug auf die Konkurrenzklausel gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Was die Ausbildungskostenrückerstattung betrifft: genau dasselbe. Mit den Freigren­zen und vielem mehr haben wir wahrlich einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Aber es ist für euch von der Opposition ohnehin egal, was diese Regierung macht, denn selbst bei den positivsten Dingen versucht ihr, das als negativ zu verkaufen. – Ich kann nur sagen, dass sich das jetzt positiv für die Arbeitnehmer auswirken wird. Verbesserungen – das ist klar – kann man selbstverständlich immer wieder machen.

Wir haben jedenfalls lange darüber verhandelt und eine gute Lösung für die Arbeit­nehmer erzielt, und gewisse Unternehmer – aber man darf nicht alle in einen Topf werfen –, die Arbeitnehmer zu knebeln versuchen, können nunmehr in die Schranken gewiesen werden.

Denken Sie über mein Ersuchen nach: Für positive Dinge erwarte ich in Zukunft von Ihnen von der Opposition Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.08.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Walch, Sie haben hier großartig erklärt, dass Betriebsräte dazu da wären, zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit so furchtbaren Verträgen geknebelt werden. – Ich meine, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, eine Regelung zu finden, die wirklich fair und korrekt ist.

Mein Kollege Öllinger hat bereits hingewiesen auf die Ausweitung des Rückersatzes von Ausbildungskosten, auf die längeren Zeiträume, um die es jetzt geht, nämlich fünf bis acht Jahre: Das stellt doch eine eindeutige Verschärfung dar, wobei noch dazu die Gefahr besteht, Entgelt, das man während der Ausbildung erhalten hat, zurückzahlen zu müssen. Das ist doch geradezu unglaublich!


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Herr Bundesminister Bartenstein, Folgendes müssen Sie sich schon fragen lassen, wenn Sie sagen, es braucht Sicherheit, damit die Firmen ArbeitnehmerInnen ausbilden: Das ist doch eine völlige Verdrehung der Tatsachen! Eine Firma, die heute im Wettbewerb steht, will, ja muss ihre ArbeitnehmerInnen ausbilden! Es ist doch absurd, erst mit dieser Regelung voraussetzen zu wollen, dass Firmen ausbilden!

Der Punkt ist doch der, dass die ArbeitnehmerInnen nur dann, wenn in einem Unter­nehmen ein faires und partnerschaftliches Verhältnis besteht und sie auch in ihrer Identität und in ihrem Beitrag, den sie im Arbeitsprozess leisten, gestärkt werden, wirklich motiviert sind, und dies ist nur dann der Fall, wenn die Ausbildung selbst­verständlicher Teil dieses Arbeitsprozesses ist. Daher ist das eine für uns völlig unverständliche Vorgangsweise Ihrerseits. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt noch kurz auf das Landarbeitsgesetz eingehen, das Kollege Winkler angesprochen hat, und die damit in Verbindung stehende Problematik. Meine Damen und Herren! Natürlich ist es ein Problem der Landarbeiterkammer, dass es immer weniger Mitglieder gibt. Wir haben uns darüber mehrmals auch in persönlichen Ge­sprächen unterhalten.

Kollege Winkler, nur ein Punkt: Wenn eine Reform notwendig ist, dann wäre die Landarbeiterkammer in Österreich prinzipiell reformbedürftig. Da müsste man endlich ein Bundesrahmengesetz schaffen, damit nicht in jedem einzelnen Bundesland eine eigene Regelung mit völlig unterschiedlichen Tarifen besteht, je nachdem, ob man sich in Niederösterreich oder in Tirol befindet.

In Tirol ist die Landarbeiterkammer anachronistischerweise noch immer in der Landwirtschaftskammer. Das ist eine Ungleichzeitigkeit. (Zwischenruf des Abg. Keuschnigg.) Dann war sie es bis vor kurzem! Auf jeden Fall geht es hier um eine bundeseinheitliche Regelung.

Kollege Winkler, Sie haben Ihren Vorschlag zuerst sehr allgemein und, glaube ich, treffend formuliert, und in Ihrer Rede haben Sie die Schlägerungsunternehmen und ähnliche Einrichtungen angesprochen. Da wären wir bei Ihnen. Das haben wir auch mehrmals gesagt. Aber in ihrem jetzigen Vorschlag sind zum Beispiel auch alle Büros enthalten, deren Unternehmensziel die Beratung ist. In forsttechnischen Büros gibt es auch Sekretärinnen et cetera, und ich meine, was Sie hier anpeilen, ist völlig absurd!

Das gilt auch für landwirtschaftliche Vermarktungs- und Dienstleistungsunternehmen. Ich kenne solche Unternehmen: Das sind modern geführte, partnerschaftlich organi­sierte, mit ausgezeichneten ArbeitnehmerInnen ausgestattete Unternehmen, die zum Beispiel eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau oder -kaufmann haben. Diese sind sinnvollerweise auch im Kontext der bestehenden Arbeiterkammer absolut gut abge­deckt, und ich glaube, es wäre klug gewesen, sich vorher an den runden Tisch zu setzen und genau zu überlegen, wo Schnittmengen bestehen und den Kern der Reformbemühungen in eine bundeseinheitliche Strategie zu investieren. Dann hätten wir sie auch unterstützt. Leider können wir bei dieser Lösung aber nicht mitgehen. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Marek 2 Minuten und erläutert den Antrag in seinen Eckpunkten. – Bitte.

 


23.12.57

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf nun den bereits erwähnten, teilweise erläuterten Abänderungsantrag formal einbringen:


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steibl, Walch, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage (1122 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden in der Fassung des Ausschuss­berichtes 1214 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 2 lautet § 2d Abs. 4:

„(4) Der Anspruch auf Ausbildungskostenrückersatz besteht dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis

1. während der Probezeit im Sinne des § 19 Abs. 2 AngG oder gleichlautender sonstiger gesetzlicher Regelungen,

2. durch unbegründete Entlassung,

3. durch begründeten vorzeitigen Austritt,

4. durch Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG oder § 82 lit. b. Gewerbeordnung 1859, BGBl. Nr. 227, oder

5. durch Kündigung durch den Arbeitgeber, es sei denn, der Arbeitnehmer hat durch schuldhaftes Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben,

endet.“

2. In Artikel 1 Z 3 lautet § 14a Abs. 1 zweiter Satz:

„Eine solche Maßnahme kann auch für die Sterbebegleitung von Geschwistern, Schwiegereltern, Schwiegerkindern, Wahl- und Pflegeeltern und von leiblichen Kindern des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten verlangt werden.“

3. In Artikel 1 Z 4 lautet § 14b samt Überschrift:

„Begleitung von schwersterkrankten Kindern

§ 14b. § 14a ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten


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Kindern (Wahl-, Pflegekindern oder leiblichen Kindern des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten) des Arbeitnehmers anzuwenden. Abweichend von § 14a Abs. 1 kann die Maßnahme zunächst für einen bestimmten, fünf Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangt werden; bei einer Verlängerung der Maßnahme darf die Gesamtdauer der Maßnahme neun Monate nicht überschreiten.“

4. Artikel 3 Z 7 lautet:

„7. (Grundsatzbestimmung) § 39t Abs. 2 lautet:

„(2) Als nahe Angehörige gelten der Ehegatte, Personen, die mit dem Dienstnehmer in gerader Linie verwandt sind, Wahl- und Pflegekinder, Wahl- und Pflegeeltern, die Person, mit der der Dienstnehmer in Lebensgemeinschaft lebt, Geschwister, Schwie­gereltern und Schwiegerkinder und leibliche Kinder des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten.““

5. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) In Artikel 3 Z 8 lautet § 39u:

„§ 39u. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) § 39t ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (Wahl-, Pflegekindern oder leiblichen Kindern des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten) des Dienstnehmers anzuwenden. Abweichend von § 39t Abs. 1 kann die Maßnahme zunächst für einen bestimmten fünf Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangt werden; bei einer Verlängerung der Maßnahme darf die Gesamt­dauer der Maßnahme neun Monate nicht überschreiten.“

*****

Es geht hier konkret um die Einfügung des Zusatzes, dass Rückzahlungs­vereinbarun­gen bei Arbeitgeberkündigung für den Arbeitnehmer nicht schlagend werden. Ebenso geht es um eine Ausweitung der Familienhospizkarenz auf Stiefkinder, die im gemeinsamen Haushalt mit den Stiefeltern beziehungsweise Eltern leben.

Ich möchte gerade die Rückzahlungsvereinbarungen hier erwähnen: Das ist mit Sicherheit eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Praxis. Das sage ich als aktive Betriebsrätin und ersuche Sie daher um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.14


Präsident Dr. Andreas Khol: Auch dieser Antrag wurde souverän in seinen Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


23.14.18

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz und das Landarbeitsgesetz geändert wird, enthält einen Punkt, dem auch wir in einer getrennten Abstimmung zustimmen können, obwohl im Detail noch einige Fehler stecken.

Bei diesem von mir genannten Punkt handelt es sich um die Begleitung von schwerst­erkrankten Kindern. Die Verlängerung von fünf auf neun Monate ist der Bereich, der auch unsere Zustimmung findet, die ursprüngliche Regierungsvorlage sah aber nur eine Begleitung von schwersterkrankten Kindern, Wahl- oder Pflegekindern vor, die mit den Arbeitnehmern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Unsere Forderung, die ich im letzten Sozial- beziehungsweise Familienausschuss eingebracht habe, auch Kinder der Ehegatten oder Kinder von Lebensgefährten hier mit einzubinden, fand sich in der Regierungsvorlage nicht. Mit Ihrem Abänderungsantrag gleichen Sie jetzt den von uns kritisierten Mangel dieser Regierungsvorlage aus. Dafür möchte ich mich bei Ihnen recht herzlich bedanken! Ich möchte mich dafür bedanken, dass nicht parteipolitische Ideologie, sondern das Wohl der Kinder bei der Einbringung dieses Abänderungs­antrags im Vordergrund gestanden ist.

Doch auch bei Ihrem Abänderungsantrag, der wirklich gut ist, haben Sie noch eine Gruppe von Kindern übersehen, nämlich die leiblichen Kinder, die mit den Arbeit­nehmern nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Diese Kinder können nach wie vor nur von dem Elternteil, mit dem sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, betreut werden.

Der Wunsch eines schwerkranken Kindes, von beiden Elternteilen betreut werden zu können, bleibt auch per Gesetz untersagt. Wenn auch dieser Passus im Gesetz geändert wird – und dazu habe ich heute einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Pflegefreistellungsgesetz und der Familienhospizkarenz beschäftigt –, dann haben wir, meine Damen und Herren, gemeinsam zum Wohle der Kinder, aber auch der Eltern


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etwas geschaffen, das sich, wenn es beschlossen wird, europaweit wirklich sehen lassen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

23.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.16.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte noch kurz zur Novelle Familienhospizkarenz Stellung nehmen.

Auf Grund einer Evaluierung werden jetzt weitere wichtige Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt. Die Dauer der Hospizkarenz wird – wie bereits erwähnt – auf neun Monate verlängert, weil vor allem die Begleitung von schwerstkranken Kindern im Durchschnitt mehr Zeit erfordert.

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Unterstützungszahlungen aus dem Härteaus­gleichsfonds. Diese werden von 500 € auf 700 €, abhängig vom Haushaltsdurch­schnitts­einkommen, angehoben. Damit wird besonders Alleinstehenden das finanzielle Auskommen erleichtert.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch in Erinnerung rufen, dass der oder die Arbeitnehmerin während der Hospizkarenz umfassend in der Kranken- und Pen­sionsversicherung abgesichert ist. Die Beiträge werden in dieser Zeit von der öffentlichen Hand getragen. Die Abfertigungsansprüche bleiben erhalten, und die Beiträge werden für die Dauer der Hospizkarenz vom FLAF geleistet. Eine finanzielle Absicherung besteht durch die Möglichkeit, für den Kranken Pflegegeld mindestens der Stufe drei zu beziehen, auch dann, wenn bisher noch kein Pflegegeld ausbezahlt wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich sagen, dass diese Vorlage wesentliche Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen beinhaltet. Das ist mir als Abgeordnetem eines ländlich strukturierten Bezirkes sehr wichtig, weil besonders dort noch viele Menschen zu Hause gepflegt werden. Als Mitarbeiter des Roten Kreuzes weiß ich auch, dass diese Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause bleiben wollen.

Die Familienhospizkarenz ist europaweit einzigartig und ermöglicht schwerstkranken Kindern und Menschen eine würdevoll Sterbebegleitung im Kreise ihrer Familie. Diese Novelle enthält wichtige Verbesserungen für diese betroffenen Menschen und findet daher unsere volle Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Auch er wünscht 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


 23.18.28

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Auch beim vorliegenden Antrag der Abgeordneten Tancsits und Walch sieht man wieder einmal, dass Ihnen die Arbeitnehmerinteressen egal sind. Einerseits verlangt nämlich der Herr Bundesminister jedes Mal, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler sein sollen, andererseits knallen Sie uns eine Regierungsvorlage beziehungsweise einen Gesetzentwurf auf den Tisch, der genau das Gegenteil bewirkt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)


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Wenn Max Walch sagt, dass er das verstehe und dass das, was da für die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer getan wird, eine enorme Verbesserung sei, dann sage ich: Er hat als Betriebsrat keine Ahnung, was sich draußen abspielt. Wenn ich nämlich als Arbeitnehmer vorher einen Dienstvertrag lese und nicht einverstanden bin, dann wird mir der Chef – auf Grund Ihrer verfehlten Arbeitsmarktpolitik – sagen: Draußen warten ohnehin noch 312 000 auf diesen Job!

Herr Minister Bartenstein, es bringt mich auf die Palme, wenn Sie das immer positiv darstellen und wenn Sie sagen, dass wir da in irgendeiner Form polemisch sind. In der Vergangenheit erfolgte die Ausbildungskostenrückerstattung auf Basis der reinen Ausbildungskosten, laut vorliegendem Entwurf müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen das gesamte Entgelt für diese Ausbildung zurückzahlen, das heißt die anteiligen Sonderzahlungen, Hotelkosten, Flugkosten und auch die anteiligen Lohn- und Gehaltskosten.

Herr Tancsits, Sie brauchen jetzt nicht den Kopf zu schütteln, denn das ist Faktum, das steht da drinnen! (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.)

Auf der einen Seite gehen Sie hin und sagen: Wir brauchen von den flexiblen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lebenslanges Lernen, damit sie sich für das Berufsleben besser qualifizieren!, aber auf der anderen Seite legen Sie einen Entwurf vor, der das verhindert. – Das, was Sie da betreiben, ist Zynismus pur, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Ich habe mir von Tancsits auch nichts anderes erwartet!)

23.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.20.29

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Es ist wirklich eine kecke Vorgangsweise, uns zu unterstellen, dass uns die Interessen der Arbeitnehmer einerlei seien. Ich möchte gerade in diesem Zusammenhang auf den besonderen Einsatz unseres Kollegen Sepp Winkler hinweisen, der seit fünf Jahren als Präsident des Österreichi­schen Landarbeiterkammertages und hier im Hohen Haus seit Beginn dieser Legislaturperiode für die Novelle des Landarbeitsgesetzes kämpft, und zwar vom Anfang an mit dem Ziel, für die gleichen Tätigkeiten – im Prinzip also Betreuung, Pflege, Bearbeitung, Tiere, Pflanzen und so weiter – die gleiche rechtliche Behandlung anwenden zu lassen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Er tut dies selbstverständlich im Interesse der betroffenen Dienstnehmer, denn gleiche Behandlung bedeutet mehr Gerechtigkeit für Dienstnehmer und vor allem auch mehr Rechtssicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Außerdem ist es einfach auch in der Sache richtig, dieses Ziel zu verfolgen, weil die Kompetenz zum Beispiel in der gesamten Aus- und Weiterbildung, aber auch in der rechtlichen und fachlichen Beratung in einer Kammer sinnvoll gebündelt werden soll. Dieses Ziel hat unser Kollege Winkler verfolgt, und aus diesem Grunde möchte ich ihm auch im Namen von knapp 6 000 betroffenen Dienstnehmern sehr herzlich danken. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.  – Abg. Dr. Jarolim: Kann es nicht sein, dass Sie da etwas verwechselt haben?)

23.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Lapp 2 Minuten zu uns. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



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23.22.24

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben hier eine Regierungsvorlage vor uns liegen, in der es um die Land­arbeiter geht, in der es um eine Konkurrenzklausel geht, in der es um Ausbildung und Familienhospizkarenz geht. Auch das ist wieder ein sehr großes Paket, das zwar vor Weihnachten schöne Sachen unter den Christbaum legt, in dem sich aber auch sehr viele Sachen befinden, die verändert gehören, und das haben die Kolleginnen und Kollegen vorher schon ausgeführt.

Zur Familienhospizkarenz und zur Erweiterung möchte ich sagen, dass es wichtig ist, dass diese Familienhospizkarenz für Kinder länger in Anspruch genommen werden kann; das hat ja auch die Evaluation im Sommer des heurigen Jahres ergeben. Recht herzlich bedanken möchte ich mich beim Kollegen Dietmar Keck, der sich sehr vehement dafür eingesetzt hat, dass auch die Lebensverhältnisse der Österreiche­rinnen und Österreicher in Erweiterungen für die Familienhospizkarenz Eingang finden. (Beifall bei der SPÖ.)

Dennoch ist die Kritik von unserer Seite, dass die Menschen finanziell nicht aus­reichend abgesichert sind, nach wie vor aufrecht, obwohl man jetzt bei einem Fonds Unterstützung bekommen kann, wenn man ein gewisses Einkommen hat. Man muss also sozusagen als Bittstellerinnen und Bittsteller zu einem Fonds gehen und bekommt dort Unterstützung. Das ist meiner Meinung nach noch ein sehr großes Manko, an dem Sie arbeiten und das Sie verbessern müssen, damit die Familien, die für ihre Angehörigen die Pflege und die Begleitung im letzten Lebensabschnitt zum Sterben hin übernehmen, auch eine finanzielle Absicherung haben. (Beifall bei der SPÖ.)

23.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 2 Minuten. – Bitte.

 


 23.24.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seit Juli 2002 gibt es die Familienhospizkarenz, die absolut notwendig war und ist, und diese wurde nach zwei Jahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit evaluiert.

Im Mittelpunkt dieser Evaluierung standen jene Personen, die diese Maßnahmen im Zeitraum Juli 2002 bis 2004 in Anspruch genommen haben. Das waren 775 Personen. Mittlerweile sind es weit über tausend Personen.

Insgesamt wurde diese Familienhospizkarenz von den Arbeitnehmern und Arbeitneh­merinnen, hauptsächlich Frauen zwischen 41 und 50 Jahren, positiv aufgenommen und als wertvolles Instrument bei der Begleitung sterbender Angehöriger und schwerst­erkrankter Kinder gesehen.

So gut wie keine Probleme gibt es im betrieblichen Umfeld. Die Mitteilung an den Betrieb über die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz wird mit 92 Prozent weit­gehend als unkompliziert erlebt. Auch 91 Prozent der Arbeitgeber reagierten mit Verständnis.

Mehr als die Hälfte der beanspruchten Zeiträume lag zwischen ein und drei Monaten. Im Mittel betrug die Zeit vier Monate. Die längste Zeit wurde bei schwersterkrankten Kindern beansprucht, 72 Prozent fanden diese maximal sechs Monate als zu knapp bemessen. Es ist daher nun sehr zu begrüßen, dass dem Wunsch vieler Betroffener nach Verlängerung auf neun Monate Rechnung getragen wird. Ich kann diesen Wunsch aus eigener Erfahrung nur bekräftigen. Gerade bei krebskranken Kindern ist es sehr wichtig, dass die Eltern sich über einen längeren Zeitraum intensiv um ihre


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Kinder kümmern können. Gerade in einer so schwierigen Phase brauchen die Kinder die Eltern, deren Sorge und Präsenz sehr notwendig, und daher danke ich dir, Herr Bundesminister, für diese Novellierung sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Freundschaft!)

23.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Auch er spricht 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.26.33

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zur Konkurrenzklausel und zu den Ausbildungskosten sind die Beiträge der Opposition eine einzige tatsächliche Berichtigung wert. Was Sie hier liefern, meine Damen und Herren, ist geradezu prototypisch!

Seit ungefähr 15 Jahren schauen Sie zu, wie sich in manchen Branchen und Betrieben die Dinge entwickeln, wie Arbeitnehmer mit Verträgen angebunden beziehungsweise formularmäßig verpflichtet werden und so weiter. Sie lösen überhaupt nichts! Wir greifen das Problem hingegen auf, bringen heute eine deutliche Verbesserung und Klarstellung ein, und auf einmal passt all das nicht mehr, wo Sie jahrelang zugeschaut und was Sie nicht abgestellt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass das eine Verbesserung ist, ist ganz klar, weil durch die Einführung der Ein­kommensgrenze bei der Konkurrenzklausel für über 50 Prozent der Arbeitnehmer die Sache jetzt überhaupt nicht mehr in Frage kommt. Zweitens erfolgt bei der Aus­bildungskostenrückerstattung durch den Ausschluss von Einschulungskosten – und hier war bisher der Missbrauch betrieben worden – eine wesentliche Einschränkung auf tatsächliche Ausbildungskosten, die spezifisch sind, die einen eigenen Marktwert für den Arbeitnehmer bringen und nicht betriebsspezifisch sein dürfen. Sie bräuchten nur die erläuternden Bemerkungen zu lesen, dann könnten Sie das Gesetz verstehen! Das wäre eine reine Einschulung für Sie, ist also nicht zurückzuzahlen!

Machen Sie das! Überlegen Sie es noch, und stimmen Sie zu! Es ist nämlich eine tatsächliche Verbesserung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

23.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. Er hat eine Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.28.24

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dort fortsetzen, wo Walter Tancsits aufgehört hat. Ich empfinde es als eine Zumutung, dass die SPÖ, die 50 Jahre den Sozialminister gestellt hat, es nicht fertig gebracht hat, eine Familien­hospizkarenz zu beantragen und zu beschließen. 50 Jahre hat sie den Sozialminister gestellt!

Wir haben das im ersten Jahr, als wir die Regierungsverantwortung übernommen haben, geschafft. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Sie stellen sich heute hier her, weil wir bereits nach kurzer Zeit eine weitere Verbesserung bringen, und tun so, als ob das eigentlich Ihre Weiterentwicklung wäre, und äußern sich auf der anderen Seite auch noch kritisch, dass man ja eigentlich dafür gar keine Bezahlung hat. Das ist, finde ich, wirklich eine Chuzpe! (Beifall bei der ÖVP.)

Etwas Zweites möchte ich auch noch kurz anmerken: Ich habe den Eindruck, die meisten von Ihnen haben keine Ahnung, was sich auf dem Arbeitsmarkt tut. Seit


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Jahren herrscht nicht nur in Österreich die Situation, dass zweifelsohne die meisten Unternehmen in der stärkeren Position sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher legen die Unternehmer den Arbeitnehmern bei der Einstellung teilweise Ver­träge hin, die diese einfach unterschreiben müssen, wenn sie den Job haben wollen, auch wenn sie bei der Auflösung möglicherweise in Schwierigkeiten kommen.

Wir bringen jetzt Regelungen, die eindeutig zugunsten der Arbeitnehmer sind und der Verbesserung ihrer Situation dienen (Abg. Öllinger: Nein! – Zwischenruf der Abg. Silhavy) und in ihrem Interesse ihre Mobilität erhöhen. Das ist eine der wesentlichsten Forderungen unserer Zeit. Doch was tun Sie? – Sie stellen sich hin, raunzen und sind dagegen (Abg. Silhavy: Unglaublich! Das ist das Gegenteil von dem, was Sie beschließen wollen!), weil Sie zu einer offensiven, modernen Arbeitnehmerpolitik nicht den Mut haben. Es ist schade darum! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Riener. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.30.39

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn es schon auf Mitternacht zugeht, möchte ich nochmals auf die Familienhospizkarenz zu sprechen kommen (Abg. Dr. Jarolim: Wir reden die ganze Zeit darüber!), denn Positives kann man nicht oft genug wiederholen.

Auch wenn der Grund für diese Maßnahmen ein schicksalhafter und trauriger ist, sind Verbesserungen für betroffene Angehörige in der Sterbebegleitung beziehungsweise Begleitung von schwersterkrankten Kindern zu begrüßen. Es wurde schon erwähnt, dass der Erfahrungsbericht zeigt, dass die Maßnahmen der Familienhospiz insgesamt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern positiv aufgenommen werden und als wertvolle Hilfestellung gesehen werden. Ein Großteil von ihnen nimmt die Vollkarenz in Anspruch.

In dieser vorliegenden Novelle wird nicht nur der zu betreuende Personenkreis auf Wahl- und Pflegeeltern sowie auf die leiblichen Kinder des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten erweitert, sondern auch die Dauer zur Begleitung schwersterkrankter Kinder auf fünf beziehungsweise neun Monate verlängert.

Wie der von Kollegin Marek eingebrachte Abänderungsantrag zeigt, sind wir von den Regierungsparteien sehr wohl offen für Vorschläge von Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien. Wie bereits erwähnt, wurde im Ausschuss darüber debattiert, und wir haben dem Rechnung getragen, dass auch so genannte Stiefelternteile die Möglichkeit haben sollen, schwersterkrankte Kinder zu betreuen. Hiermit zeigen die Regierungsparteien – allen voran meine Kollegin Ridi Steibl, die dies letztendlich ausverhandelt hat –, dass sie die Realitäten der Familien kennen und darauf reagieren.

Licht im Sinne von Hoffnung und Wärme im Sinne von Geborgenheit für die Familien in Österreich, das ist und wird immer ein Anliegen der ÖVP sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Doppler. Auch er spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.

 



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23.32.51

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Gründe, warum das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ge­än­dert werden sollen, wurden bereits mehrfach dargestellt. Das Ziel ist dabei die sozialpolitisch verträgliche Anpassung des Konkurrenzklauselrechtes durch die Ausklammerung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und die weitere Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten durch eine gesetzliche Klarstellung.

Wenn hier die Opposition in verschiedenen Redebeiträgen diese gesetzliche Änderung schlecht macht, so denke ich mir, ich muss mir auch die Frage erlauben, wie viele hier wirklich in einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft stehen. Denn wenn man hier einen Zugang dazu hätte, wie es den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft geht (Abg. Silhavy – einen Zeitungsartikel in Richtung Rednerpult haltend –: Herr Kollege!), würde man das in Wirklichkeit nicht so einfach darstellen. Und wenn Kollege Riepl davon spricht, dass das eine Verbeugung der Arbeitnehmer vor den Arbeitgebern ist, so denke ich mir, es ist hier der Arbeitnehmervertretung wohl jeder Bezug verloren gegangen. (Abg. Silhavy – neuerlich einen Zeitungsartikel in Richtung Rednerpult haltend –: Die Ausgabe vom „Kurier“!)

Es ist das ein Konsensgesetz, das es uns ermöglicht, modern und flexibel die Arbeitswelt gemeinsam zu bewältigen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass man auch darstellt, dass Einschulungskosten keine Ausbildungskosten sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang wirklich danke sagen, und zwar unserem Bundesminister, aber auch unseren fraktionellen Mitarbeitern, die bei diesem Gesetz das Bestmögliche und eine korrekte Lösung herausgeholt haben.

Es ist nur schade, dass man hier nicht die überfraktionelle Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung findet. (Abg. Silhavy: Kollege, lesen Sie die heutige Ausgabe des „Kurier“!) Denn genau das, was wir heute hier beschließen, wurde schon lange Jahre von der Arbeiterkammer und von den Betriebsräten gefordert. Bitte, Frau Kollegin Silhavy, Sie brauchen nur die letzten Zeitschriften „Konsument“ und „Arbeit und Wirtschaft“ nachzulesen – das sind eure Zeitschriften (Abg. Silhavy: ... ist ja was anderes!) –, da ist genau diese Forderung drinnen nach dem, was wir heute beschließen. Schade, dass wir das nicht alle miteinander machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.35


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1214 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


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Die Abgeordneten Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 2 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 3 und 4 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 7 und 8 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das Zeichen wird mehrheitlich erteilt. Der Entwurf ist daher mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch in dritter Lesung wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1215 der Beilagen.

Wer diesem Gesetz zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird mehrheitlich erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in dritter Lesung ange­nommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1218 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

23.38.1024. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (1217 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Mag. Tancsits eröffnet. Seine Redezeit beträgt wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.38.41

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben jetzt konsensual eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Arbeiter­kammerwahlrechts vorzunehmen. Es handelt sich dabei um Erweiterungen des Zugan­ges zum passiven Wahlrecht, erstens einmal in zeitlicher Hinsicht: Die notwendige Beschäftigungsdauer wird auf sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre herab­gesetzt. Sie wird damit auch dem Betriebsratswahlrecht angenähert und entspricht einer dynamischeren, moderneren Arbeitswelt, in der es öfters auch zum Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit kommt.

Zweitens wird das passive Wahlrecht nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für andere ausländische Arbeitnehmer ermöglicht. Das ist meiner Meinung nach bei den Betriebsräten schon lange überfällig. Es ist beim Arbeiterkammerwahlrecht durch Druck der Europäischen Union und des EuGH entstanden. Sie wissen, wir waren da relativ skeptisch und haben das genau geprüft, aber nachdem der Gerichtshof so entschieden hat, wird das heute nachvollzogen.

Als dritter Punkt wird die sich bewährt habende neue Form des Arbeiterkammer­wahlrechtes präzisiert, die Wahldauer von drei auf zwei Wochen verkürzt und die Briefwahl einer entsprechenden Stärkung unterzogen. Die Arbeiterkammern haben auch in Gesprächen zugesichert, dass sie die Briefwahl in Österreich einheitlich nach amtlichem Charakter gestalten wollen.

Insgesamt ist dies, glaube ich, ein weiterer Fortschritt für die Arbeitnehmerrechte in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


23.40.42

Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Uns liegt eine Novelle zum Arbeiterkammergesetz, zum passiven Ausländerwahlrecht vor. Wir werden dieser Vorlage zustimmen, weil sie auch einer langjährigen Forderung von unserer Seite entspricht. Ich glaube, dass die Änderung des Arbeiterkammergesetzes, aber auch des Arbeitsverfassungsgesetzes – und das ist ja ein Komplex – ein drängendes Problem löst und es insgesamt zu einer besseren Integration der ArbeitnehmerInnen kommen kann.

Meine Damen und Herren! Heute ist allerdings schon auch der Zeitpunkt gekommen, da wir uns den Werdegang dieser Materie im Parlament noch einmal vor Augen führen sollten. Der Hintergrund waren ja zwei beim EuGH anhängige Verfahren, unter anderem ein Gesetzesverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich. Aber obwohl, Kollege Tancsits, jeder gewusst hat – vor allem auch Sie, Herr Minister –, dass der § 21 Arbeiterkammergesetz mit der österreichischen Staatsbürgerschaft als Wähl­barkeitsvoraussetzung seit der Entscheidung des EuGH von 2003 eklatant EU-rechtswidrig war, hat diese Regierung und haben diese Regierungsfraktionen fast drei Jahre gebraucht, um eine sozialpolitisch einwandfreie Lösung herbeizuführen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

2003, 2004, 2005 – immer wieder wurden entsprechende Anträge der Opposition in der Sache vertagt oder gar nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen, mit dem traurigen Höhepunkt im Oktober dieses Jahres, dass ein neues Mahn-


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129. Sitzung / Seite 315

schreiben von Europa mit der Androhung sogar finanzieller Sanktionen nach Öster­reich kommen musste. (Abg. Großruck: Drohungen ...!)

Lassen Sie mich deshalb zum Abschluss Folgendes sagen: Wer die Chronik dieses Vorhabens nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2003 vor Augen hat, kann eines sagen: Ein Ruhmesblatt für diese Bundesregierung war diese Chronik nicht, und kein Ruhmesblatt war auch die europäische Diskussion darüber. Österreich hätte auch diesbezüglich besser regiert werden können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Tancsits: Wie in Frankreich, ja?)

23.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. 2 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.43.10

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Leutner, wenn Brüssel schreit und uns Befehle gibt, werden wir nicht immer gleich reagieren. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Es kommt ja nicht immer so viel Positives aus der EU.

In diesem Fall haben wir das einmal ganz genau geprüft. Jetzt kommen wir dem nach – ob es uns passt oder nicht, wir müssen das machen, und wir werden es auch machen (ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger) –, und wir haben gleich die Chance genützt, auch das AK-Wahlrecht zu ändern, damit man sieht, dass wir mit Kammer­beiträgen, mit Mitgliedsbeiträgen von Arbeitnehmern sparsam und wirtschaftlich umgehen. Daher reduzieren wir auch die Wahlzeit von drei Wochen auf 14 Tage. Ich glaube, dass das sehr sinnvoll ist, denn dadurch kann man sich viel Geld ersparen, vieles an Arbeitnehmerbeiträgen ersparen, weil man die Wahl in 14 Tagen durchführen kann, und auch, wie Kollege Tancsits gesagt hat, indem man auf die Briefwahl umsteigt und der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, im Rahmen einer Briefwahl seine Wahl durchzuführen. Das Geld, das auf diese Weise übrig bleibt, kann man dem Arbeitnehmer wieder zurückgeben, in Form von Bildung, von Information und vielem mehr.

Ich glaube, dass es wichtig ist, das passive Wahlrecht entsprechend zu ändern, und ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei Abgeordneten der Frei­heitlichen und der ÖVP.)

23.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 4 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 20 Minuten. – Bitte.

 


23.44.48

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war jetzt eigentlich eine Steilvorlage vom Kollegen Walch: Wenn Brüssel schreit, dann heißt das überhaupt nichts, weil wir uns nicht daran halten werden! (Abg. Walch: Wir sind ja keine Ja-Sager!) Aber wenn wir es so machen müssen, dann bleibt uns nichts anderes übrig! – Das war in etwa die Aussage des Kollegen Walch, die man ergänzen könnte durch die Aussage des Kollegen Tancsits, der gesagt hat: Wir haben jetzt die Änderung konsensual vorzunehmen, wir haben jetzt die Änderung vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.)

Herr Kollege Tancsits und Herr Kollege Walch, wir haben jetzt etwas zur Beschluss­fassung vorliegen, was eigentlich schon seit zehn Jahren aussteht. Und das ist die einzige Korrektur an den Ausführungen des Kollegen Leutner: Nicht erst seit drei Jahren, Kollege Leutner, sondern seit zehn Jahren begeht die Republik Österreich,


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was das passive Wahlrecht von Arbeitsmigranten betrifft, Gesetzesbruch. Seit zehn Jahren, schlicht und ergreifend, eigentlich seit elf Jahren, seit dem Beitrittsvertrag!

Jetzt stellen Sie sich her und sagen: Wir machen etwas konsensual. Das ist doch irgendwie fast schon rührend, aber es entspricht nicht ganz den Tatsachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist zwar rührend, entspricht aber nicht den Tatsachen; trotzdem: Ja, wir sind natürlich dafür, dass diese Änderungen vorgenommen werden.

Es gibt einen kleinen Wermutstropfen dabei. (Abg. Steibl: Wie immer!) Ja, fast wie immer; leider! Aber das hängt mit Ihrer Gesetzgebung zusammen. (Abg. Steibl: Nein, das hängt mit eurem ...!)

Im Bereich der Arbeitsmigranten/-migrantinnen wird eine Änderung vorgenommen, die notwendig ist, wie Sie sagen, und die Sie nicht mehr umgehen können, sonst müsste die Republik Österreich Strafe zahlen. Auch darauf wurde schon hingewiesen. Aber das heißt noch nicht, dass Sie deshalb das passive Wahlrecht bei Arbeitslosen – und die sind auch von der Arbeiterkammer zu vertreten – einschränken müssten.

Hier werden jedoch die Wahlmöglichkeiten, die passiven Wahlmöglichkeiten einge­schränkt. Deshalb bringe ich Ihnen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, eingebracht zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen, zur Kenntnis:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 2 lautet:

„2. § 21 Z 2 lautet:

„2. in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate kammerzugehörig waren, und““

*****

Angesichts der vorgeschrittenen Zeit erspare ich mir eine weitere Erläuterung. Es wäre schön gewesen, wenn Sie das, was Sie uns noch vor dem Ausschuss angekündigt hatten – dass Sie bereit sind, auch darüber zu verhandeln beziehungsweise einen Abänderungsantrag hier im Plenum gemeinsam mit den Oppositionsparteien einzu­bringen –, wahr gemacht hätten. Das tun Sie nicht, und damit verschlechtern Sie die Möglichkeiten für arbeitslose Angehörige oder ehemals Angehörige der Arbeiter­kammer. Das ist trotz des konsensualen Vorgehens nicht gut. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von den Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das


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Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (1217 d.B.) in der Fassung des Aus­schussberichts (1217 d.B., XXII. GP)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 2 lautet:

„2. § 21 Z 2 lautet:

„2. in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate kammerzugehörig waren, und““

Begründung:

Die im Abänderungsantrag der Regierungsparteien vorgelegte Formulierung schließt Menschen, die länger als achtzehn Monate arbeitslos sind, vom passiven Wahlrecht aus. Diese Einschränkung des passiven Wahlrechts ist nicht nachvollziehbar und angesichts der gegenwärtig steigenden Anzahl von Menschen ohne Erwerbsarbeit demokratiepolitisch bedenklich, zumal der Arbeiterkammer auch die Vertretung der Interessen lohnarbeitsloser Menschen obliegt. Die Einschränkung stellt auch eine Verschärfung gegenüber der geltenden Regelung dar, die zumindest das passive Wahlrecht bis zu einer Lohnarbeitslosigkeitsdauer von drei Jahren ermöglicht. Ange­sichts einer Zunahme der Zahl der langzeitbeschäftigungslosen Menschen (derzeit zirka 65 000 in Österreich) ist die Einschränkung keine Theoretische, sondern eine Tatsächliche.

Da jede Kammerzugehörigkeit ein Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise im Fall von lohnarbeitslosen Menschen eine frühere Beschäftigung im Ausmaß von min­destens zwanzig Wochen voraussetzt und die Kammer überdies auch die Interessen arbeitsloser Menschen zu vertreten hat, liegt mit jeder über einer bestimmten Mindest­dauer liegenden Kammerzugehörigkeit jene Nähe zum Arbeitsleben und Kenntnis der damit verbundenen Fragestellungen vor, die Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Funktion in der Kammer sind.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.48.33

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Die Änderung im Arbeiterkammergesetz bringt die Reduktion der maximalen Wahldauer von drei auf zwei Wochen mit sich. Weiters beschließen wir heute, wie schon erwähnt, die Ausdehnung des Personen­kreises für das passive Wahlrecht.

Neu ist, dass sich nun auch Nicht-Österreicher und Nicht-Österreicherinnen der Wahl stellen können, wenn sie mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören bezie­hungsweise kammerzugehörig sind. Das heißt, die Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerin­nen aus dem EU-Ausland sowie aus Drittstaaten, mit denen ein Abkommen in Bezug auf Nichtdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen besteht, werden im Hinblick auf das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer sowie zum Betriebsrat den öster­reichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Mit dieser Novellierung setzt Österreich einen weiteren Schritt in Richtung eines gemeinsamen Europas. Gerade im Hinblick auf die Ratspräsidentschaft Österreichs im


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ersten Halbjahr des kommenden Jahres 2006 zeigen wir, dass wir europafit sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dobnigg. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.49.47

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Es ist sehr erfreulich, dass heute nach jahrelangen Forderungen der SPÖ und der Gewerkschaft das passive Arbeiterkammerwahlrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich und auch einstimmig gesetzlich fixiert werden wird.

Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass die ÖVP und ihr bunter Koalitionspartner diese Entscheidung sehr lange hinausgezögert haben, so lange, bis es nicht mehr zu verhindern war. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Und was habt ihr von der SPÖ in 30 Jahren gemacht?)

Für solche Verzögerungs- und Hinhaltemanöver in sozialpolitischen Fragen sind Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, zum Schaden vieler Menschen bekannt, und darin sind Sie auch Weltmeister. Ich erinnere nur an Ihre jahrelange Blockade-Politik bei den Unfallrenten, bei den Pensionsanpassungen oder beim Heiz­kostenzuschuss.

Es zeigt sich auch, dass Sie von den Regierungsparteien ohne die beiden EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, bei denen entschieden wurde, dass der Ausschluss von ArbeitnehmerInnen aus Mitgliedsstaaten der EU, des EWR oder aus Drittstaaten, mit denen ein Abkommen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen besteht, dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, zu dieser Änderung nicht bereit gewesen wären. Erst kurz vor der österreichischen EU-Präsidentschaft stimmen Sie dieser schon lange geforderten Umsetzung zu.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die heute zu beschließende Änderung dehnt das passive Wahlrecht auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Staatsangehörigkeit aus und trägt damit auch den entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Europäischen Sozialcharta Artikel 5 sowie dem Überein­kommen der Internationalen Arbeitsorganisationen Rechnung.

Es freut mich, dass Abgeordneter Walter Tancsits im Sozialausschuss zugestand, dass die Arbeiterkammern bereits in den neunziger Jahren ein sehr modernes Wahlrecht eingeführt haben. Ich möchte aber doch sehr klar und deutlich festhalten: Nicht nur das Wahlrecht der AK ist sehr modern, sondern die gesamte Arbeiterkammer leistet für unsere ArbeitnehmerInnen hervorragende, kompetente und sehr hilfreiche Arbeit. Und es wäre doch anständiger und fairer, wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Regierungsparteien, diese hervorragende Arbeit auch würdigen und das seit Jahren betriebene, ständige Hinhauen auf die gesetzliche Arbeitnehmervertretung in Zukunft doch unterlassen würden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Wer haut denn hin auf die Arbeiterkammer?)

23.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1217 der Beilagen.


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Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das Zeichen der Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.53.5925. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 11/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1216 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig eröffnet. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.54.29

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Dieser Antrag, der jetzt vorliegt, hat zum Inhalt, dass es ein tatsächliches Recht auf Elternteilzeit für alle Dienstneh­merinnen und Dienstnehmer bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes geben soll. Mit diesem Antrag sollen vor allem die Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die es zurzeit bei der Elternteilzeit gibt, nämlich dass es davon abhängt, wie groß ein Betrieb ist oder auch wie lange eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter in einem Betrieb gearbeitet hat.

Auf der anderen Seite soll eine große Hürde beseitigt werden, nämlich dadurch, dass die Klagsführung weg vom Dienstnehmer oder von der Dienstnehmerin hin zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin gebracht wird, denn unserer Ansicht nach ist es so,


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dass die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer immer am kürzeren Ast sitzen und deshalb vielleicht oft ihr Recht nicht einklagen.

Im Zusammenhang mit dieser Tatsache würde mich interessieren, Herr Minister, ob es Zahlen darüber gibt, wie viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Elternteilzeit tatsächlich in Anspruch nehmen. Im Ausschuss wurde diese Maßnahme von Kollegin Steibl ja über alle Maßen gelobt. (Abg. Steibl: So ist es auch! Das stimmt auch!)

Ich möchte auch anregen, Frau Kollegin Steibl, bevor Sie im Anschluss dann wieder alle scheinbaren Errungenschaften der Regierung gebetsmühlenartig aufzählen, ein­mal darüber nachzudenken, warum in Österreich eine derartig niedrige Geburtenrate vorliegt, obwohl Sie doch scheinbar eine so großartige Familienpolitik machen. Ich würde Ihnen wirklich raten: Überdenken Sie Ihre Familienpolitik! Wir haben zurzeit 1,3 Kinder pro Frau. Das ist wirklich eine sehr niedrige Geburtenrate. (Abg. Dr. Fekter: Wie viele Kinder haben denn Sie?)

Vielleicht wäre es auch besser, tatsächlich Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu setzen, anstatt teure Werbekampagnen zu starten, in denen gesagt wird: Mutti, danke dass du Zeit für mich gehabt hast. Oder auch diese Wunschkind-Kampagne, die wirklich total und völlig an der Realität der Menschen in Österreich, an der Lebensrealität der Menschen in Österreich vorbeigeht. Sie erzeugt maximal ein schlechtes Gewissen. Dieses Idealbild, das Ihre Werbekampagnen zeichnen, kann nur sehr, sehr schlecht oder fast nicht erreicht werden, und sie zeichnen zudem ein sehr konservatives Frauenbild, das wir von Seiten der SPÖ nicht vertreten können und wollen. Rollenbilder werden einbetoniert, von denen wir eigentlich gedacht haben, dass wir schon längst weg davon sind.

Für den Schlusssatz möchte ich bei Kollegem Marizzi Anleihe nehmen, und ich rate Ihnen wirklich: Statt Inseraten setzen Sie doch bitte endlich Taten! (Beifall bei der SPÖ.)

23.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.57.11

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Die Rednerin stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult.) Wir diskutieren jetzt über den Negativbericht aus dem Sozialausschuss, und ich bin eigentlich nicht sehr froh, aber dankbar, dass wir aufzeigen können, dass dieser Negativbericht notwendig ist, weil die Regierung gehandelt hat.

Wenn Sie hierher sehen: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zum siebenten Lebens­jahr. – Wir haben das erledigt. Die Elternteilzeit gibt es seit dem 1. Juli 2004. Das Klagsrisiko sollte der/die Arbeitgeber/in tragen. – Das haben wir auch erledigt. ArbeitnehmerInnen sollten mit Teilzeit beginnen können, wenn die Arbeitgeber Klage erheben. – Auch das haben wir erledigt. Kündigungsschutz für Eltern in Elternteilzeit. Kündigungsschutz besteht bis zum vierten Lebensjahr des Kindes, danach haben wir Motivkündigungsschutz vereinbart. Das ist in mehreren Büchern nachlesbar, die Sie im Buchhandel erhalten können, also nicht nur Propaganda seitens der Regierung.

Teilzeitbeschäftigung: Maximal 60 Prozent der Normalarbeitszeit kann von unserer Seite her völlig frei vereinbart werden. Ich meine, dass der Antrag der Abgeordneten Mag. Prammer und Heidrun Silhavy seitens der Regierung bereits erledigt ist. Frau Präsidentin Prammer, die einmal Ministerin war, hätte dies in ihrer Zeit erledigen


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können. 30 Jahre intensive Frauenpolitik seitens der SPÖ haben auch nichts geändert. Wir haben etwas getan: Taten statt Worte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Mandak ist die nächste Rednerin. Sie hat 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.59.09

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegin Steibl! Es freut uns sehr, dass Sie die positiven Erledigungen in Grün gehalten haben; wir wissen das zu schätzen. Die positiv erledigten Dinge, haben Sie grün gestaltet. Es freut uns, dass wir so ausstrahlen bis zu Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Ganz interessant an diesem Antrag ist, dass er die Nummer 11/A trägt. Der Antrag liegt jetzt schon seit drei Jahren hier, aber immerhin – und das lernt man in diesem Haus – ist es schon ein Erfolg des Parlamentarismus, dass wir hier überhaupt diskutieren können. Das ist offenbar ein Verdienst des Sozialausschusses, denn im Familienausschuss vertagen wir überhaupt nur. Wenn Sie das einmal erleben wollen, kommen Sie doch und hören Sie sich das an. Anträge werden nicht abgelehnt, das machen die Regierungsparteien gar nicht, sondern sie vertagen, vertagen. Es ist zwar jetzt, nach drei Jahren, schon sehr spät und es ist auch von der Uhrzeit her gesehen sehr spät, nämlich gerade 24 Uhr, aber immerhin können wir über diesen Antrag dis­kutieren.

Wir Grüne unterstützen den Antrag, den die SPÖ hier einbringt, weil wir der Meinung sind, dass es einfach derzeit nicht so ist, wie Kollegin Steibl versucht hat, klarzu­machen, nämlich dass alle Frauen beziehungsweise Männer Anspruch auf Teilzeit­arbeit haben.

Wir wissen, dass 94 Prozent der Betriebe in Österreich weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, und damit haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch. Es arbeiten dort 29 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeits­nehmer, der Rest der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer hat im Durchschnitt eine Beschäftigungsdauer von 1,8 bis 2,7 Jahren. Sie fallen damit unter die Schwelle von drei Jahren Mindestzugehörigkeit zum Betrieb. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn man diese Faktoren zusammenrechnet, heißt das also, dass derzeit rund 71 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Teilzeit haben. Wir meinen, dass es höchste Zeit ist, dass auch diese 71 Prozent in diesen Genuss kommen, daher unsere Unterstützung des Antrags. Wir werden also dem negativen Ausschussbericht nicht zustimmen und es ist sehr schade, dass wir eben erst heute, nach drei Jahren, überhaupt über den Antrag abstimmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

0.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


0.02.05

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich möchte die Damen und Herren von der Sozialdemokratie schon daran erinnern, dass sie mit uns im April 2004 dem wirklich zukunftweisenden und einzigartigen Antrag zur Lösung der Frage der Elternteilzeitkarenz zugestimmt haben. Sie haben damals zugestimmt, weil Sie gesagt haben, es ist ein erster großer Schritt und es ist zu begrüßen. Und ich sage auch, dass dieses Gesetz, das wir im April 2004 verabschiedet haben, die nötige Ausgewogenheit hat – nämlich die


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Ausgewogenheit einerseits den Eltern die Teilzeit zu ermöglichen, andererseits aber auch die Kleinstbetriebe – und um die geht es – nicht noch zusätzlich zu belasten.

Kollege Matznetter ist jetzt wieder im Hohen Haus erschienen. Wir haben Sie heute den ganzen Tag und den ganzen Abend über eigentlich nicht wahrgenommen, aber Sie kommen gerade zur rechten Zeit, nämlich um den Frauen in Ihren eigenen Reihen klarzumachen, und darum ersuche ich Sie, dass dieses Gesetz, das jetzt hier vorliegt, nicht ausgewogen ist und die Kleinbetriebe sehr wohl maßgeblich belasten würde. Deshalb bekommt dieses Gesetz von uns keine Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1216 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

00.04.0426. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (677/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.04.26

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich wünsche wohl zu ruhen! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden und somit in erster Lesung befindlichen Antrag beabsichtigen die SozialdemokratInnen, eine Ungleichbehandlung, eine nicht mehr zeitgemäße Formulierung im Arbeits­verfassungsgesetz, genauer gesagt im § 133 und hier im Speziellen im Absatz 6 zu streichen. Dieser Absatz 6 behandelt Einschränkungen und Ausschließungsgründe für die verschiedenen Paragraphen, zum Beispiel den die Organe der Arbeitnehmerschaft betreffenden § 40.

In den §§ 78 bis 88 geht es um die Betriebsräteversammlung, um den Zentral­betriebsratsbereich.

Die §§ 110 bis 112: Da geht es um die Mitwirkung im Aufsichtsrat, um Einspruch gegen die Wirtschaftsführung, um die staatliche Wirtschaftskommission und auch um Teile des § 109, wie in Absatz 3 um die Mitwirkung bei Betriebsänderungen.

Im Grunde, meine Damen und Herren, geht es um Theaterunternehmen und hier im Speziellen um die Besetzung des Aufsichtsrates mit BetriebsrätInnen beziehungsweise mit vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandten VertreterInnen und um die aktive Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die insbesondere und unmittelbar die Beschäftigten betreffen. Auf Basis der positiven Erfahrungen aus dem Bereich der Bundestheater, wo dieses Thema glücklicherweise keines mehr ist, wollen wir in die


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intensivere Diskussion eintreten, laden alle Fraktionen dazu ein und ersuchen um Unterstützung beim Verlangen nach Streichung von Absatz 6 aus dem § 133 ArbVG. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

0.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Walch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.06.17

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Krist hat das Thema angeschnitten. Wenn dort Ungerechtig­keiten vorhanden sind, dann werden wir das natürlich ausführlich im Ausschuss diskutieren und werden auch zu einer Vereinbarung kommen. Weil die Zeit so fortgeschritten ist: Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


0.06.49

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, in der Tat ist es eigenartig, dass in den Bundestheatern die Zentral­betriebsräte Sitz und Stimme im Aufsichtsrat haben und in den Landestheatern nicht. Das gilt aber nicht nur in den Landestheatern, sondern auch im Volkstheater und in der Josefstadt. Das kommt sicher daher, dass diese Landestheater eben vom Land geführt werden und nach dem Bundesorganisationsgesetz die Bundestheater eben ausge­gliedert worden sind und daher eigenständige Verantwortung in der Geschäftsführung haben.

Dennoch haben sich die Zeiten geändert und es ist nicht einzusehen, dass nur auf Grund dieser gesetzlichen Unterschiede durch die Ausgliederung nicht auch die Betriebsräte der Landestheater, des Volkstheaters und der Josefstadt, die ja eigentlich bisher auch immer einen Sitz in den Aufsichtsräten hatten, nicht auch eine Stimme haben sollen. Ich erwarte mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass man das im Ausschuss diskutieren wird können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 677/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

00.08.0127. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (700/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


0.08.20

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag der SPÖ geht es im


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Wesentlichen darum, deutlich mehr Transparenz zu erreichen und Licht ins Dunkel der Abfallwirtschaft zu bringen. In diesem Bereich existiert seit dem Jahr 2002 ein System zur Missbrauchsaufsicht für haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme. Nach jeder Tarifänderung auf Antrag eines Mitgliedes der Missbrauchsaufsicht beziehungs­weise alle drei Jahre sind Überprüfungen durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen.

Dass diese Kontrollinstrumente nicht sehr effizient sind, wurde bereits bei deren Gestehung angemerkt. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, war die anfängliche Skepsis mehr als angebracht. Der Missbrauchsbeirat hat seit seiner Konstituierung im Jahre 2003 nur ein paar Mal getagt. Bisher liegt auch nur ein einziges Gutachten vor. Dieser Bericht zum ARA System musste auf Grund von Tarifänderungen für das Jahr 2002 in Auftrag gegeben werden und wurde 2005 fertig gestellt.

Nun stellt sich also die Frage: Was passiert mit diesen Resultaten, den Erkenntnissen, den Erfahrungen eines 600 000 € teuren Untersuchungsberichts? – Offensichtlich wenig, meine geschätzten Damen und Herren, denn derartige Gutachten sind nur einem exklusiven Personenkreis zugänglich, weder das Parlament noch die allgemeine Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, über die Inhalte und Schlussfolgerungen informiert zu werden.

Die Mitglieder des Missbrauchsbeirates sind per Gesetz zum Stillschweigen ver­pflichtet. Die ARA-Geschäftsführung hat naturgemäß kein Interesse daran, diese kritische Inhaltlichkeit zu publizieren, und der Umweltminister als Aufsichtsbehörde umgeht die Beantwortung heikler Fragen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Kritisches wird unter den Teppich gekehrt. Es ist nicht nachvollziehbar, ob und wie festgestellte Missstände behoben werden. Und diese gesamte Tendenz wird durch die deutliche Aufweichung der ohnehin nicht sehr schlagkräftigen Missbrauchsaufsicht, wie sie zuletzt die Regierung mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 beschlossen hat, noch weiter verwässert. Künftig muss nur alle vier Jahre statt alle drei Jahre ein Gutachten erstellt werden und müssen drei statt einem Mitglied ein Missbrauchsgutachten bestellen.

Geschätzte Damen und Herren, unser Antrag betreffend Änderung des § 35 AWG hat daher die Intention, derartige Gutachten zur Arbeit der Sammel- und Verwertungs­systeme künftig in geeigneter Form zu publizieren. Dies wird für mehr Transparenz, vor allem im Bereich der monopolartigen ARA System-Geschichte sorgen, was von Expertinnen und Experten schon seit Jahren gefordert wird.

In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, meine geschätzten Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.11.41

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben zu diesem ARA System im Rahmen der Abfallwirtschaft ein Kontrollsystem aufgebaut, diesen Missbrauchsbeirat eingerichtet, und diesem Beirat ist jetzt dieses Gutachten, das vom Kollegen Steier angesprochen wurde, zugeleitet worden. Damit hat dieser Beirat, der ja die Aufgabe hat, Missbrauch zu beobachten beziehungsweise zu analysieren und zu verhindern, die Möglichkeit, anhand dieses Gutachtens allfälligen Missbrauch, so es ihn gäbe, zu analysieren und damit aufzuzeigen. Aber es ist schon legitim, dass man den Unternehmen, die an diesem System teilnehmen, die


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zum Teil auch in Konkurrenz zueinander stehen, einen gewissen Schutz ihrer Daten, die sie für diese Gutachten liefern müssen, angedeihen lässt und es eben diesem Beirat überlässt, die Bewertung vorzunehmen.

Also ich denke, dass hier ein vernünftiges System besteht, ich hätte aber kein Problem damit – und das können wir gerne im Ausschuss auch diskutieren –, dass man ein Resümee über dieses Gutachten auch der Öffentlichkeit zugänglich macht, aber es wäre nicht angebracht, einzelne Daten oder gar das ganze Gutachten einfach in die Öffentlichkeit zu stellen, weil es hier durchaus auch schützenswerte Daten gibt. Dass man der Öffentlichkeit ein Resümee zugänglich macht, das kann ich mir durchaus vorstellen, aber das können wir im Zuge der Ausschussberatungen gerne miteinander diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.13.40

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Kompetenzen und Aufgaben dieses Beirates, der für diese Missbrauchs­aufsicht eingerichtet wurde, sind sehr umfangreich. Die Mitglieder, die in diesen Beirat entsendet werden, kommen ja auch nicht von irgendwelchen versteckten Institutionen, denn das sind Vertreter der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Vertreter von Städtebund, Gemeindebund, des Bundesminis­teriums und auch Vertreter von zwei Bundesländern.

Dieser Beirat sucht einerseits die Mitglieder des Expertengremiums aus und erarbeitet andererseits auf Grund des Gutachtens, das jetzt erstellt wird, Vorschläge, um Maß­nahmen zu ergreifen, die Missstände, die in diesem Gutachten angeprangert werden, zu beseitigen. Und diese Maßnahmen – das steht auch ganz eindeutig schon in der jetzigen Gesetzesvorlage – sind auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Wir denken, dass eine generelle Veröffentlichung dieser Gutachten und des gesamten Inhaltes nicht zweckmäßig ist, weil er so detailliert dargestellt wird und sogar irre­führend sein kann. Deshalb lehnen wir den Antrag in der Form, wie er jetzt dargestellt wird, ab. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


0.15.29

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es überrascht, dass eine Kontrolle durch das Parlament als unzweckmäßig empfunden wird. Ein privates Monopol ohne veröffentlichte Kontrolle, das ist doch sonst so gegen Ihre Grundsätze. Wenn es zu kompliziert ist, für wen eigentlich?

Wir können dazu nur sagen, dass dieses ARA System insofern problematisch ist, weil es nicht bewirkt, dass Abfall vermieden wird. Die Konsumenten bezahlen relativ hohe Beiträge. Diese werden in einem wie auch immer gearteten Fonds gehortet und keiner weiteren Verwendung zugeführt. Es gibt keinen Anreiz, Abfall zu vermeiden. Die Mistkübel gehen über, der Einweg boomt. Das ist eigentlich kein wirklich guter Zustand. Wir werden daher diesen Antrag im Ausschuss weiterhin unterstützen und eventuell auch mit unseren Beiträgen ergänzen.


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Außerdem finde ich auch ziemlich bedenklich, dass auf Unternehmensseite 50 Prozent überhaupt keine Gebühren bezahlen, das Umweltministerium aber Kontrollen ver­weigert. Da muss sicherlich jetzt einmal etwas geschehen, denn Abfall kann nicht für Einzelne zu einem Geschäft werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 700/A dem Umweltausschuss zu.

00.17.16 28. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (702/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


0.17.41

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Niederwieser, Eder betrifft eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, und zwar sind speziell jene Straßen davon betroffen, die diese neuen Einrichtungen der Verkehrssteuerung aufweisen, bei denen man mit sehr intelligenten Systemen Flussmengen von Verkehr, aber auch, wenn entsprechend ausgerüstet, Lärmbelastungen und Schadstoffbelastungen messen kann. Es wäre zweckmäßig und dem Stand der Technik entsprechend, dass mit diesen Anlagen, wenn Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt werden, auch automatisch auf Basis einer Verordnung Beschränkungen erlassen werden können.

Die Bundesregierung und das Hohe Haus haben in einer ähnlichen Materie beim Immissionsschutzgesetz-Luft vor einiger Zeit eine ähnliche Regelung getroffen, indem diese Verkehrssteuerungsmaßnahmen für solche Zwecke verwendet werden können. Es gibt aber einige entscheidende Unterschiede.

Wir wollen es nicht so weit kommen lassen, dass es ein Sanierungsgebiet sein muss, in dem die Menschen krank werden, damit man solche Maßnahmen ergreifen kann, sondern allgemein nach der Straßenverkehrsordnung überall dort, wo Grenzwerte überschritten werden. Was Sie beschlossen haben, gilt ja nur für Sanierungsgebiete. Außerdem gilt das, was hier beschlossen wurde und noch nicht gültig ist, weil der Bundesrat ja Einspruch erhoben hat, nur für Geschwindigkeitsbegrenzungen und nicht für sonstige Maßnahmen, wie sie im IG-Luft angeführt sind.

Wir denken daher, es wäre eine deutliche Verbesserung im Sinne der Anrainer von hochrangigen Straßen, die sehr stark belastet werden, bereits vorbeugend Maßnah­men erlassen zu können.


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Wir ersuchen Sie, nach Diskussion im Ausschuss, um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

0.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte. (Abg. Eder: Sie können eh nicht gehen! – Abg. Dipl.-Ing. Achleitner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Seien Sie froh, dass Sie einen guten Fuß haben und keinen Bänderriss! – Abg. Amon – in Richtung des Abg. Eder –: Sehr aufmerksam und sehr mitfühlend!)

 


0.20.06

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Niederwieser, ich meine trotzdem, dass sich Ihr Antrag bereits erledigt hat, weil wir ja am 16. November im letzten Plenum im Umweltrechtsanpassungsgesetz im Artikel 4 von IG-Luft beschlossen haben, dass die Verkehrsbeeinflussungsanlagen auch für Immissionsbelastungen herangezogen werden sollen und dementsprechend der Verkehr geregelt werden soll. Schade, Sie haben damals dagegen gestimmt. Vielleicht stellen Sie jetzt den Antrag, damit Sie dieser guten Idee in Zukunft auch zustimmen können. Sonst, denke ich, wäre es besser, Sie würden den Antrag zurückziehen, denn die Regierung hat diesbezüglich längst reagiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


0.21.01

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass telematische Anlagen auf jeden Fall im Sinne von mehr Verkehrssicherheit eingesetzt werden sollen, im Sinne von mehr AnrainerInnen-Schutz, sei es Lärm, sei es Luft, ist klar.

Frau Kollegin Achleitner, Sie haben – sicherlich zum Teil zu Recht – darauf hinge­wiesen, dass wir über die Materie bei der letzten Sitzung diskutiert haben (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist Ihre Klubführung überhaupt?), nur mein Problem ist, dass die Regelungen, die Sie beim IG-Luft getroffen haben, beileibe nicht ausreichen, wirklich vorbeugend zu agieren. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja ungeheuerlich! Die sind drei Stunden da für eine Dringliche und dann gehen sie schlafen!)

Es hat ja auch Kollege Niederwieser dargelegt, dass es sich um eine etwas andere Materie handelt, die er behandelt haben möchte, als Sie angesprochen haben, nämlich dass man eher prophylaktisch agieren sollte und nicht erst beim Erreichen gewisser Grenzwerte beziehungsweise dann, wenn bereits über Monate hinweg oder Halbjahre hinweg diese Grenzwerte überschritten sind.

Es geht darum, dass man Telematik prophylaktisch, vorbeugend einsetzt, dass man minimiert im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung. Und dieses Anliegen, meine Damen und Herren, sollte jede und jeder von Ihnen unterstützen, und zwar mit ganzem Herzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 702/A dem Verkehrsausschuss zu.


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00.22.49 29. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (722/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. – Bitte. (Abg. Großruck: Wir gehen bei der Debatte ein! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die Debatte geht ein!)

 


0.23.01

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir geht es bei diesem Thema noch einmal um die Zählregel bei den Schüler­transporten in Omnibussen. Wie wir ja wissen, ist es derzeit so, dass auf zwei Plätzen im Bus drei Kinder unter 14 Jahren sitzen sollen und transportiert werden können.

Es ist mir als Verkehrssprecher ein einstimmiger Antrag des Landestages von Ober­österreich zugegangen. Die Oberösterreicher haben sich besonders mit dieser Frage beschäftigt, und die Landtagsmitglieder haben uns diesen Antrag übermittelt, damit wir dieses Thema auch hier im Hohen Haus behandeln. Daher glaube ich, dass es vernünftig und gut ist, wenn wir uns mit dieser Frage, die der Verkehrssicherheit dient, auch hier im Haus beschäftigen.

Es ist im Besonderen auch deswegen eine wichtige Frage, weil es hier um Schüler­transporte in Omnibussen geht und uns vor allem die Sicherheit der Kinder ein wichtiges Anliegen sein soll. Und so glaube ich, dass wir diese Frage mit allen natürlich auch Finanzproblemen, mit allen Fragen, die aus den Ländern an uns herangetragen werden, behandeln sollen, im Ausschuss noch einmal diskutieren sollen.

Ich bin überzeugt davon, dass es uns sicherlich gelingen wird, zu einer vernünftigen Lösung zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu kommen, was nicht heißt, dass die Transporte, wie sie derzeit durchgeführt werden, grundsätzlich unsicher sind. Wenn wir aber mehr zur Sicherheit beitragen können, vor allem zur Verkehrssicherheit, dann sollten wir das tun.

Ich glaube, dass auch die anderen Fraktionen sicher bereit sein werden, sich im Verkehrsausschuss dieser Frage zu widmen und dieses Thema aufzugreifen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 722/A dem Verkehrsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

00.25.18Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegalen Handel mit österreichi­schen Sichtvermerken und jahrlanges Kontrollversagen von Außen- und Innenminis­terium sowie über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Hlavac, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegalen Handel mit Sichtvermerken.


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129. Sitzung / Seite 329

Wie bereits angekündigt, werden zunächst die Antragsteller der beiden Anträge die­selben begründen, die daran anschließende Debatte wird unter einem durchgeführt. Beide Anträge wurden inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Lunacek, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses gemäß § 33 GOG betreffend illegalen Handel mit öster­reichischen Sichtvermerken und jahrelanges Kontrollversagen von Außen- und Innenministerium

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss einge­setzt:

1. Umfassende Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Sichtvermerken an österreichischen Konsulaten.

2. Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

3. Insbesondere soll geklärt werden,

Zu welchen Zeitpunkten und in welchem Ausmaß die Vorwürfe in den zuständigen Abteilungen des Außen- und des Innenministeriums bekannt wurden;

Zu welchem Zeitpunkt die frühere Ressortleiterin Benita Ferrero-Waldner von den Vorwürfen erfahren hat;

Ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt es schon Informationen über einen möglichen illegalen Visahandel unter der Amtszeit des jetzigen Bundeskanzlers und früheren Außenministers Wolfgang Schüssel gegeben hat;

Ob und in welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Außen- sowie des Innenministeriums am illegalen Visahandel beteiligt waren;

Ob es in den beiden Ressorts Versuche zur Verschleierung des illegalen Visahandels gegeben hat und wer dafür die Verantwortung trägt;

Warum es keine transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für AntragstellerInnen gibt;

Warum die Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;

Warum es nach Vorliegen der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektions­auftrag bezüglich der Visa-Affäre gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;

Wie es zu erklären ist, dass weiterhin Inserate in einer Zeitschrift in Belgrad geschalten werden, in denen gegen Bezahlung Visa für Österreich, aber auch für Frankreich und Großbritannien feilgeboten werden – und dies obwohl seit 2002 ein Verbindungs­beamter des BMI in Belgrad stationiert ist, der u.a. auch mit der Eindämmung des Visahandels durch Schlepper-Banden befasst war;

Was dieser Verbindungsbeamte des BMI in Kooperation mit den serbischen Behörden gegen die fragwürdigen Visa-Inserate unternommen und erreicht hat;


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129. Sitzung / Seite 330

Welche Strategien es mit den serbischen Behörden gibt, um dieser Visa-Mafia außer­halb des Ministeriums das Handwerk zu legen;

Welche Strategien es zur Eindämmung des illegalen Visahandels gemeinsam mit den anderen EU-Botschaften, für deren Länder ebenfalls gegen Geld Visa angeboten werden, gibt;

Warum trotz der bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den Botschaften weiterhin vernichtet wurden;

Warum erst nach Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Österreich begonnen wurden;

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgender­maßen auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Frei­heitliche, 1 Grüne

Begründung:

In einer Belgrader Zeitung erscheinen weiterhin Inserate, in denen gegen Bezahlung Visa für Österreich, aber auch für Frankreich und Großbritannien feilgeboten werden. Die Tatsache, dass diese Inserate weiterhin erscheinen, weist darauf hin, dass es die Praxis des illegalen Visahandels weiterhin gibt. – und damit steht auch weiterhin der Vorwurf im Raum, dass es diesen illegalen Visahandel mit der österreichischen Botschaft noch gibt. Wenn dies nicht so wäre, würden die Inserenten (=Schlepper-Mafia) wohl keine KundInnen mehr finden. Es stellt sich die Frage, was von Seiten der österreichischen Behörden in Zusammenarbeit mit den serbischen Behörden unter­nommen wurde, um diesen illegalen Visa-Handel einzudämmen, und welche strategischen Konzepte (samt Umsetzung) es für eine gemeinsame Vorgangsweise mit den anderen Botschaften bzw. Regierungen aus dem EU-Schengenraum gab und gibt.

Seit 2001 hat es immer wieder – auch während des Präsidentschaftswahlkampfes 2004 – in verschiedenen Medien Informationen darüber gegeben, dass es in und rund um die Botschaften in Belgrad und Budapest illegalen Visahandel gegeben hat und gibt, an dem auch Beamte des Außenministeriums beteiligt waren. Während der Recherchen der deutschen Behörden zur Visa-Affäre in Deutschland wurden diese auch darauf aufmerksam, dass ohne entsprechende Genehmigung arbeitende Per­sonen mit einem von einer österreichischen Botschaft ausgestellten Schengen-Visum in Deutschland aufgegriffen wurden. Diese Informationen wurden auch den öster­reichischen Behörden weitergeleitet, die daraufhin erstmalig begannen Ermittlungen anzustellen.

Nach Medienberichten wurden in Jahren 2002 und 2003 an der Botschaft in Budapest Tausende illegale Visa gegen Entgelt vergeben, auch an anderen Botschaften wie Belgrad und Bukarest soll dies der Fall gewesen sein.

Die mittlerweile durch zahlreiche Medienberichte sowie Aussagen der angeklagten Personen bzw. derer Anwälte sich häufenden Informationen machen – neben der straf­rechtlichen, von der Justiz zu klärenden Dimension – die Frage nach der politischen Verantwortung im Außen- sowie im Innenministerium zu einem Politikum. Es ist schwer vorstellbar, dass Vorgesetzte der jetzt angeklagten Personen über Jahre nichts von den kriminellen Machenschaften gemerkt haben.

Völlig unklar ist auch, warum trotz der öffentlich gewordenen Vorwürfe kaum Maß­nahmen zur Aufklärung gesetzt wurden; dass trotz der in ungewohntem Ausmaß gestiegenen Anzahl von erteilten Visas weder das BMaA noch das BMI hellhörig wurden und Ermittlungen eingeleitet haben; weiters fällt auf, dass zumindest eine


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Beamtin, die auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht hat, versetzt wurde - den Vor­würfen wurde jedoch nicht weiter nachgegangen. Der Nachfolger des jetzt angeklagten pensionierten Konsularbeamten hat laut Medienberichten seinen Vorgesetzten davon informiert, dass ihm angeboten wurde, die "Visapraxis so weiterzuführen wie bisher".

Alle diese Informationen weisen darauf hin, dass es im Außen- bzw. im Innen­ministerium zwar immer wieder den Versuch einzelner gab, auf die Vorwürfe hinzu­weisen, dass jedoch nichts oder zumindest zu wenig unternommen wurde, diese Vorwürfe zu klären und den illegalen Visahandel zu stoppen.

All diese ungeklärten Fragen erfordern die parlamentarische Klärung der politischen Verantwortung.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Hlavac und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von Funktionsträgern des Bundes­ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ausstellung von Sichtvermerken durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, insbesondere hinsichtlich der man­gelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die zuständigen Ressortminister sowie hinsichtlich der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die Ressortminister nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Justizministeriums folgende Fragen klären:

In welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Ange­legenheiten und des Bundesministeriums für Inneres in die Visa-Affäre involviert waren bzw. sind;

Weshalb adäquate und wirksame Kontrollmechanismen fehlten, die den Visahandel verhindert hätten;

Wann die frühere Außenministerin Ferrero-Waldner erstmals von den Vorwürfen in Sachen Visahandel erfuhr;

Wann und in welcher Form den Vorwürfen im Zusammenhang mit Visahandel von den betroffenen Ressorts nachgegangen wurde;


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Welche Schritte zur Aufklärung der Vorwürfe und zur Bekämpfung des Visahandels von Seiten der betroffenen Ressorts gesetzt wurden bzw. welche Fehler und Versäumnisse die betroffenen Regierungsmitglieder bzw. ihre Amtsvorgänger dabei zu verantworten haben;

Weshalb erst die Hinweise deutscher Behörden zu konkreten Ermittlungen und Maß­nahmen in Österreich geführt haben, obwohl konkrete Vorwürfe in Sachen Visahandel seit mehreren Jahren im Raum standen, Außenministerin Ferrero-Waldner im Jahr 2001 schriftlich und 2002 persönlich auf die herrschenden Missstände aufmerksam gemacht worden war und auch bereits im Jahr 2001 Anzeige bei der Staats­anwaltschaft erstattet worden war;

Ob und in welcher Form es in den betroffenen Ressorts Vertuschungsversuche gab und wer diese zu verantworten hat;

Weshalb auch nach dem bekannt werden der Vorwürfe in Sachen Visahandel, spätestens also im Jahr 2001, nicht von der Praxis Abstand genommen wurde, die Akten über bewilligte Visaanträge bereits nach einem Jahr zu vernichten;

Weshalb bis zum heutigen Tag seitens der betroffenen Ressorts nicht die erforder­lichen Maßnahmen gesetzt wurden, um den illegalen Handel mit Sichtvermerken zu unterbinden.

Begründung:

Obwohl über die Medien nun seit Wochen laufend neue, unfassbare Details in der Visa-Affäre bekannt werden, beharren die Bundesregierung, allen voran Außen­ministerin Plassnik, darauf, dass es sich - wenn überhaupt - um bedauerliche Einzel­fälle handle. Letzte Woche wurde bekannt, dass neben den österreichischen Kon­sulaten in Budapest, Belgrad und Bukarest, wo in den Jahren 2002 und 2003 offenbar tausende illegale Visa gegen Entgelt ausgestellt wurden, nun auch die österreichische Vertretung in Kiew im Visier der Fahnder steht. Innerhalb eines Jahres sollen in Kiew 28.000 illegale Visa ausgestellt worden sein. Eine Sprecherin der Außenministerin ließ dazu wissen, dass sie „mögliche Verfehlungen von einzelnen Mitarbeitern“ nicht ausschließe. Alle bisherigen Kontrollen hätten aber eben nichts zutage gefördert“ (Der Standard, 1. 12. 2005).

Handelt es sich, wie die Außenministerin nach wie vor behauptet, tatsächlich nur um „ein paar schwarze Schafe?“ (Kurier, 2. 12. 2005). Diese offizielle Darstellung von Seiten der Regierung ist nicht zu halten. „Österreich vergibt jährlich 400.000 Visa. Wenn stimmt, dass in den letzten Jahren mindestens 40.000 Sichtvermerke an Per­sonen verscherbelt wurden, die sich auf diese Weise Zutritt und Bleibe zum Schengenraum verschafft haben, muss ein Rudel an schwarzen Schafen tätig gewesen sein“ urteilte etwa der Kurier in seinem Leitartikel (Kurier, 2. 12. 2005). „Der Standard“ zitierte aus einem Ermittlungsakt, der von einem „kriminellen Netzwerk“ in Beamtenkreisen an Vertretungen im Ausland sprach (Der Standard, 1. Dezember 2005).

Die Erklärungsnot der Bundesregierung, insbesondere der betroffenen Ressorts ist groß: Weshalb konnte der illegale Handel mit Sichtvermerken so lange unentdeckt bleiben? Weshalb versagten die internen Kontrollmechanismen im Außenamt und im Innenministerium völlig? Weshalb blieben Hinweise auf den Visahandel offenkundig ohne Konsequenz? Versuchte man den Visahandel zu vertuschen? Weshalb blieben die Ermittlungen der Justiz zunächst ergebnislos? Wieso konnte der illegale Handel mit Sichtvermerken bis heute nicht beendet werden? Wieso behaupten Belgrader Visa-


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Händler nach wie vor Verbindungsmänner in Österreichs Botschaft zu haben (Kurier, 6. 12. 2005)?

Mittlerweile ist bekannt, dass Außenministerin Ferrero-Waldner bereits im Jahr 2001 schriftlich und im Jahr 2002 persönlich auf den vermuteten Visahandel am öster­reichischen Konsulat in Belgrad aufmerksam gemacht worden war. Allerdings ver­sicherte sie damals, „dass alles in Ordnung sei“ (News 42/05) und es keine Anhalts­punkte für Verfehlungen gebe. Welche Maßnahmen das Außenministerium tatsächlich setzte, um die Vorwürfe zu prüfen, ist bis heute unklar. Der Generalinspektor des Außen­amtes, Manfred Ortner, meinte in einem Interview jedenfalls, dass ihn niemand beauftragt hatte, die Belgrader Botschaft wegen Visahandel zu inspizieren oder zu untersuchen (Pro-7-Austria, 2.11. 2005). Dafür sorgte der Generalinspektor laut News dafür, dass eine Mitarbeiterin, die Missstände aufdecken wollte, nach Wien versetzt wurde, weil sich ihr Arbeitsstil als „entscheidungsscheu, nicht kundenfreundlich, nicht kommunikativ und unflexibel“ (News 45/05) erwiesen habe.

Medienberichten war ferner zu entnehmen, dass ein weiterer Mitarbeiter des Außen­amtes seine Vorgesetzten informiert hatte, von dem jetzt in serbischer Auslieferungs­haft einsitzenden Kärntner Unternehmer Klaus H. nach dem Wechsel des heute inhaftierten Generalkonsuls von Belgrad nach Budapest, das Angebot bekommen zu haben, die Visagebarung in Belgrad wie unter dem nun inhaftierten Generalkonsul weiterzuführen. Er habe seine Vorgesetzen auch in Kenntnis gesetzt, dass ein noch heute für das Außenamt tätiger enger Vertrauter des mittlerweile inhaftierten General­konsuls „säckeweise“ Visaanträge ins Belgrader Konsulat gebracht habe (News, 45/05).

Trotz verschiedener Hinweise, die intern und von außen gegeben wurden (so ließen etwa Medienberichte aus den Jahren 2003 und 2004 darauf schließen, dass zumindest der Verdacht bestand, dass an den österreichischen Vertretungsbehörden in Kiew und in Lagos ebenfalls ein illegaler Handel mit Sichtvermerken betrieben wurde) blieb der schwunghafte Handel mit Sichtvermerken angeblich unbemerkt und alle internen Überprüfungen verliefen angeblich ergebnislos.

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer, kürzlich bekannt gewordener Sachverhalt höchst aufklärungsbedürftig: die bewilligten Visaanträge des Außenamtes werden nach nur einem Jahr vernichtet. An dieser Praxis wurde weiter festgehalten, obwohl der Verdacht des Vishandels nachweislich im Raum stand. Entgegen allen Beteuerungen des Außenamtes an einer lückenlosen Aufklärung interessiert zu sein, wurden offenbar keine Schrittte gesetzt, um das für die Ermittlungen relevante Beweismaterial zu sichern. So meinte der Leiter, der von Außenministerin Plassnik eingesetzten Exper­ten­kommission, am 14. November 2005 auf die Frage, ob der Skartierungs-Erlass des Außenamtes nicht endlich außer Kraft gesetzt werden müsse: „Man wird da wohl eine Art Stopp einlegen müssen, bis die Kommission ihre Tätigkeit aufnimmt“ (Kurier, 14. 11. 2005). Offen ist daher, ob Behörden und die nun von Außenministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission überhaupt noch Dokumente vorfinden, die etwaige illegale Machenschaften belegen. Frühere Ermittlungen der Justiz mussten – so die Zeitschrift News am 1. 12. 2005 – eingestellt werden, weil die Revision des Außen­amtes nur mehr fünfzig Visaakten ausfindig machen konnte (News, 48/05, 1. 12. 2005).

Im April 2004, als es in den Medien neuerlich Hinweise über Unregelmäßigkeiten im Visumverkehr am österreichischen Konsulat in Belgrad gab, hatte das Außenamt alle Vorwürfe erneut entschieden zurückgewiesen. Zwischen kolportierten Inseraten in serbischen Medien, in denen Schengen-Visa angeboten worden waren, und der österreichischen Botschaft bestehe keinerlei Zusammenhang. Dies sei das Ergebnis einer internen Überprüfung. Im übrigen würden alle österreichischen Vertretungs­behörden im Ausland regelmäßig intern überprüft, dabei werde naturgemäß jedem


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Hinweis auf etwaige Unregelmäßigkeiten nachgegangen (OTS103, 15.4. 2004). Als der Visa-Mißbrauch an deutschen Botschaften in Osteuropa bekannt wurde, hieß es aus dem Außen- und Innenministerium, in Österreich sei ein solcher Missbrauch nur sehr schwer möglich, da man ein ganz anderes Visa-System habe und viel restriktiver vorgehe (APA 270, 17.2. 2005).

Wie sich mittlerweile allerdings herausgestellt hat, waren es eben die Ermittlungen der deutschen Behörden in Sachen Visahandel, die deutliche Hinweise auf die Involvierung österreichischer Vertretungsbehörden gebracht und die österreichischen Behörden schließlich doch zum Handeln gezwungen haben.

Ein aktiver Diplomat aus dem konsularischen Dienst, ein pensionierter Mitarbeiter der Konsularabteilung und einige weitere Personen wurden seither von der Polizei wegen des Verdachts auf Visahandel festgenommen. Insgesamt wird gegen mindestens neun Verdächtige ermittelt (Der Spiegel, 5.12. 2005). Die Ermittlungen der Staatsanwalt­schaft Wien erfassen mittlerweile mehrere osteuropäische Botschaften; zehntausende Visa, die die Einreise in den Schengen-Raum ermöglichen, könnten gegen „Körbergeld“ ausgestellt worden sein (Kurier, 2. 12. 2005). In einem Fall kommt es bereits im Jänner zum Strafprozess: Ein Mitarbeiter der österreichischen Botschaft in Lagos (Nigeria) ist wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angeklagt. Die Staatsanwalt­schaft wirft ihm vor, illegal 705 Visa ausgestellt zu haben.

Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich die Frage nach der Verantwortung der betroffenen Ressortchefs zu stellen. Bezeichnenderweise hat die von Außen­ministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die Arbeit der Kommission soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14. November 2005).

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregie­rung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zum Antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen erhält zu­nächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, das Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Lunacek –: Werden 10 Minuten reichen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


0.26.39

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde finde ich es sehr positiv, dass auch bei Debatten über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen grundsätzlich auch Regierungsmitglieder die Möglichkeit hätten, zu sprechen. Es wundert mich nicht, dass niemand von ihnen hier ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen, die jetzt anscheinend wieder aufwachen, sich natürlich die


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Frage stellen: Warum denn schon wieder? (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ihre Aufregung – ich brauche gar nicht weiterzureden – spricht für sich selbst. Sie sind nervös. Sie halten das für äußerst problematisch, dass hier von Seiten der Opposition und nicht nur von Seiten der Opposition, Aufklärung und parlamentarische Unter­suchung über Anliegen gefordert wird (Abg. Großruck: Sie macht eigentlich eine tatsächliche Berichtigung! – weitere lebhafte Zwischenrufe – Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen), die wohl auch Ihnen Anliegen sein sollten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Wo sind denn all Ihre Leute?)

Es sind auch bei Ihnen viele Abgeordnete nicht da. Also regen Sie sich nicht auf, nur weil Sie jetzt noch hier sitzen müssen. Sie können ja gehen, dann kriegen wir nämlich eine Mehrheit dafür. Bitte, ich lade Sie ein, diesen Saal zu verlassen, wenn es Ihnen nicht passt, dass bei uns manche nicht da sind, dann wird es wohl eine Mehrheit geben. Das wäre eine gute Idee, Herr Kollege Mitterlehner und Herr Kollege Großruck. (Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann können wir ja Ihren Antrag nicht niederstimmen! Wir wollen ja Ihren Antrag nieder­stimmen, deshalb bleiben wir da!)

Ich finde es wirklich spannend ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Am Wort ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek!

 


Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! – Ich glaube, die Begründung für diesen Antrag erübrigt sich fast, wenn ich merke, wie nervös Sie sind (Beifall bei den Grünen), denn wenn Sie das nicht wären, dann würden Sie denken: Okay, die halbe Stunde sitzen wir noch durch, nicht viele Zwischenrufe, dann geht es schneller! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein, wir versuchen nur, uns künstlich wach zu halten!) Aber anscheinend ist Ihnen das wirklich ein Problem und offensichtlich wissen Sie auch, dass hier nicht nur das Außenministerium, nicht nur das Innenministerium, sondern die gesamte Bundesregierung ein großes Problem hat.

Um Ihnen jetzt doch auch eine Begründung zu geben, warum es diesen Unter­suchungsausschussantrag wieder gibt: Vor wenigen Wochen, als wir den schon einmal hatten, gab es Vorwürfe, die bekannt geworden sind, massives Kontrollversagen gerade im Außenministerium. Natürlich prüft die Justiz jetzt, und das ist auch gut so, dass sie es tut, aber das Kontrollversagen ist etwas, was das Parlament prüfen muss und nicht die Justiz. Die ist für strafrechtlich relevante Sachen zuständig, aber die Gründe dafür, warum hier über Jahre zugeschaut wurde – wissentlich oder unwis­sentlich – und vertuscht wurde, das gehört hier ins Parlament und gehört in einem Untersuchungsausschuss belegt.

Die Dinge, die letztes Mal aufgefallen sind, sind bis heute nicht geklärt worden, etwa warum jahrelang weiterhin die Unterlagen vernichtet wurden und erst jetzt die Ministerin gesagt hat, das müsse man jetzt endlich einstellen. Sogar das hat sie erst gesagt, als wir Untersuchungsausschussanträge gestellt hatten, und nicht schon vorher. Aber es gibt neue Informationen, und die, meine Damen und Herren, sind (Abg. Großruck: Noch geheim!) erschütternd.

Sie werden das selber in den letzten Tagen mitverfolgt haben: Es gibt in Belgrad weiterhin zumindest eine Zeitung – diese hier ist es (die Rednerin hält Kopien einiger Zeitungsseiten in die Höhe) –, die in Inseraten Visa unter anderem auch für Österreich und für andere Schengenländer anbietet. Zum Teil stehen auch die Preise dabei, zum Beispiel 900 €.


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Es werden Visa für Schengen, Österreich, Deutschland, Italien, Belgien und Tschechien angeboten. – Die Leute brauchen nicht einmal selber zur Botschaft zu gehen. Das wird alles angeboten. Ich weiß schon: Das ist nicht direkt das Versagen des Außenministeriums, dass es solche Inserate gibt. Das ist mir schon klar. (Abg. Dr. Spindelegger: Bravo! Gute Erkenntnis!)

Aber was hat denn der Verbindungsbeamte des Innenministeriums, der seit Jahren in Belgrad stationiert ist, in diesen Jahren getan, um gemeinsam mit den serbischen Behörden zu versuchen, dieser Mafia das Handwerk zu legen?

Noch eine andere Frage: Wie kann es denn sein, dass es diese Inserate immer noch gibt? Glauben Sie denn, dass jene, die diese Inserate schalten und sagen, dass es auch für Österreich die Visa gibt, das weiterhin tun würden, wenn sie dabei keinen Erfolg hätten? Glauben Sie, dass die noch Kundschaft hätten, wenn sich dort nicht herumsprechen würde, dass es auch an der österreichischen Botschaft weiterhin Visa gibt? (Abg. Amon: Was beweist das? Ruf bei der ÖVP: Fakten her!)

Sie werden ja wohl auch die Zeitungsberichte der letzten Tage verfolgt haben. In der „Presse“ von gestern: Anruf einer Journalistin bei einer dieser Agenturen. Es wird ihr gesagt: „Alles ist vollkommen legal und hundertprozentig sicher.“

Heute Schlagzeile im „Kurier“: „Ein Visum gibt’s ab 800 €“. (Abg. Großruck: Deshalb brauchen wir einen Untersuchungsausschuss! Weil in Belgrad ein Inserat aufgegeben worden ist!)  Herr Großruck! Hören Sie zu, oder vielleicht haben Sie es schon gelesen, dann hören Sie es sich noch einmal genauer an!

Anruf gestern – also Montag – Mittag bei der Belgrader „Agency Europa“. „‚Ich will ein Visum, mit dem ich nach Österreich fahren kann. Was kostet denn das?‘ ‚Kommt darauf an, für wie lange.‘ ‚Was kostet ein Monat?‘ ‚Das gibt’s ab 800 €. Das beste sind Business-Visa für drei bis sechs Monate. Der Preis ist 2 600 €.‘ ‚Aber ist das legal?‘“, fragt der „Kurier“ nach. – „‚Natürlich. Wir haben jemanden in der österreichischen Botschaft. Alle Dokumente sind sauber und legal, weil wir auch Firmen in Österreich kennen.‘“

Der Hauptpunkt dabei ist: „Wir haben jemanden in der österreichischen Botschaft.“ – Gestern – Montag – an der Botschaft in Belgrad.

Wenn Sie jetzt behaupten, das sei alles uninteressant, das bräuchten wir nicht zu untersuchen, dann frage ich Sie: Was wollen Sie dann untersuchen, wenn nicht etwas, wo heute und gestern noch klar ist, dass in Belgrad gesagt wird: Wir haben jemanden an der österreichischen Botschaft, der uns diese Visa verschafft!?

Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, dann sehe ich das schon ein, meine Damen und Herren, denn diese Informationen sind erschütternd! Wenn es jetzt dann so aussieht, dass die frühere Außenministerin Ferrero-Waldner meint, das Innenminis­terium sei dafür zuständig, dann muss ich erwidern: Heute Vormittag hat uns die Innenministerin gesagt, jetzt gebe es gemeinsame Teams, die das machen werden, gemeinsam werde man versuchen, die Probleme zu lösen.

Aber ich frage mich: Was ist denn da in den letzten Jahren passiert? Warum ist es niemandem aufgefallen? Wer war der Vorgesetzte, dem der Nachfolger des jetzt Angeklagten erzählt hat, dass ihm gesagt wurde, ob so weiter gemacht wird mit dieser Praxis? Welcher Vorgesetzte im Außenministerium war das? – Das wird kein Strafgericht prüfen. Das ist Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungs­aus­schusses, und deswegen stellen wir diesen Antrag auch noch einmal.

Ein Weiteres sind die Schuldzuschiebungen: Die jetzige EU-Kommissarin und frühere Außenministerin sagte, sie habe da überhaupt keine Verantwortung, sondern das


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Innenministerium, sie habe damals ohnehin alles prüfen lassen, und es wurde gesagt, es sei alles in Ordnung.

Wieso kann sie sagen, dass alles in Ordnung ist, wenn anscheinend Vorgesetzte im Haus selber informiert wurden? – Das schreit nach einem Untersuchungsausschuss!

Ich weiß schon, dass Sie das nicht wollen. (Abg. Großruck: Weil wir so nervös sind!) Wenn jetzt aber jemand von Ihnen herauskommt und sagt, dass in Deutschland alles viel schlimmer war, dann sagen ich Ihnen: Wissen Sie, was in Deutschland war und was der große Unterschied ist? – In Deutschland gab es eine politische Weisung, dass mehr Menschen – in diesem Fall aus der Ukraine – nach Deutschland gelassen werden sollen – etwas, das die CDU vorher schon jahrelang gefordert hatte. Das war eine politische Entscheidung. (Abg. Großruck: Aber gesetzwidrig war es!) In Öster­reich geht es um strafrechtliche Relevanz.

Aber wissen Sie, was noch viel bedeutender ist?  In Deutschland gab es einen Unter­suchungsausschuss. Und wissen Sie, warum? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie werden es uns sagen! Ruf bei der ÖVP: Weil eine politische Weisung da war!) – Weil das dort im Parlament ein Minderheitenrecht ist! Weil das dort die Opposition beantragen und durchsetzen kann!

Sie – früher auch die SPÖ – haben es jahre- und jahrzehntelang verhindert, dass Untersuchungsausschüsse Minderheitenrecht in diesem Haus sind. In diesem Fall richte ich das an Sie und auch an den Bundeskanzler Schüssel, der sagt, dass wir jetzt keinen Untersuchungsausschuss brauchen.

Nehmen Sie sich in diesem Fall Deutschland zum Vorbild! Dort ist es Minder­heitenrecht, dass diese Fragen geklärt werden und dass Korruption, die nicht dem Hohen Haus, sondern dem Außenministerium vorgeworfen wird, parlamentarisch unter­sucht wird. – Das ist die Aufgabe, die Sie heute auch zu lösen hätten und bei der ich befürchte, dass es keine Zustimmung geben wird. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. Abg. Dr. Partik-Pablé: Deswegen halten wir ja durch! Damit wir Sie niederstimmen können!) Aber das Problem wird dadurch nicht gelöst, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

0.36



Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. 10 Minuten Redezeit. – Bitte. (Unruhe im Saal.)

 


0.36.38

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Was finden Sie da so lustig an dem Ganzen? – Ich finde das überhaupt nicht lustig. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dass man um halb eins so lange über etwas redet, das wir eh schon wissen!) Nein, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, heute beschließen wir das Staatsbürgerschaftsgesetz, und wir diskutieren jetzt gerade darüber, ob Österreich so eine Art Schleuse für den Schengenraum ist, wo man sich einfach Visa kauft und in den Schengenraum ungeregelt hineinkommt! (Abg. Rädler auf die Reihen der SPÖ deutend : Die hören ja nicht einmal zu! Die SPÖ ist gar nicht mehr da!)

Ich kann mich erinnern, früher hat es Zeiten gegeben, da ist da die FPÖ-Fraktion gesessen, und die hätte sich ganz schön aufgeregt, wenn es das gegeben hätte, dass man da ungeregelt und ungezügelt in den Schengenraum nach Österreich hinein­gekommen wäre.

Heute sitzen Sie teilnahmslos dort und haben eigentlich keine Reaktion mehr. (Abg. Mag. Hakl: Heute stehen Sie da und regen sich auf, aber es ist niemand mehr da!)


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Aber ich sage Ihnen Folgendes: Im „Standard“ von morgen wird über die – ich muss schon sagen – skandalöse Pressekonferenz des Generalsekretärs des Außenamtes Kyrle berichtet wird, der im Übrigen gesagt hat, 99 Prozent der Visa-Anträge seien sowieso in Ordnung gewesen – also so eine Art „Weißwäscher“ aus dem Außenamt.

Ich zitiere jetzt aus dem „Standard“ von morgen und möchte Ihnen das nicht vorenthalten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wir können lesen! Wir lesen den „Standard“ morgen selber! Abg. Mag. Kogler: Da bin ich mir nicht so sicher!) Da steht unter anderem Folgendes:

„Den Vorwurf eines ‚kriminellen Netzwerkes‘ aufseiten der Beamtenschaft, wie es im dem STANDARD vorliegenden Ermittlungsakt der Polizei heißt, wies Kyrle zurück. Er erklärte aber, dass einige Konsularmitarbeiter in den vergangenen Wochen versetzt worden seien. Wie viele disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet worden seien, gab der Generalsekretär nicht preis. Auch zur Anzahl der illegalen Visa, Ermittler sprechen von mindestens 50 000, wollte er nicht Stellung nehmen. Kyrle versicherte, dass auch intern jedem einzelnen Fall nachgegangen werde.“

Ich frage mich: Wozu setzt sich der eigentlich hin und gibt eine Pressekonferenz, wenn er auf jede Frage, die er kriegt, keine Antwort gibt? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Fragen Sie ihn! Er ist nicht da! Was fragen Sie uns?) Er gibt einfach keine Antwort!

Es spricht für die Frau Außenministerin Plassnik, Herr Abgeordneter Scheuch, falls Ihnen das nicht aufgefallen ist! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Weder die Frau Plassnik noch der Herr Generalsekretär sind da!) Da geht es anscheinend um 50 000 illegale Visa. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum fragen Sie sich das um halb eins? Fragen Sie sich das daheim!)

Darum geht es, und das hat eine strafrechtliche Relevanz. Das kann man nicht einfach so wegdividieren. Dann kommt der Generalsekretär des Außenamtes, stellt sich hin und sagt: Ja, klar, es sind jetzt wieder ein paar versetzt worden, aber wie viele, das will ich nicht sagen! Disziplinarrechtliche Schritte, natürlich, aber wissen Sie, ich gebe gerade eine Pressekonferenz, um Ihnen mitzuteilen, dass ich es Ihnen – ätsch! – nicht sage, wer, wie viele, wann und wo! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir lesen morgen den „Standard“ selber!)

Wie viele waren es denn? – Ich sage Ihnen etwas: Vielleicht haben die deshalb Probleme, Stellung über die Anzahl der geschummelten, gekauften Visa zu beziehen, weil sie die Akten auch teilweise vernichtet haben – einfach vernichtet! Man muss sich vorstellen: Da haben Sie die Chuzpe, zu der letzten Plenarsitzung eine Presse­aussendung zu machen, in welcher steht, die Frau Außenministerin habe anscheinend den Ernst der Lage erkannt und wurde erstmals am 27. September dieses Jahres mit der Problematik der gekauften Visa konfrontiert. Größenordnung: Zehntausende.

Ich meine, welche „Schlummerbären“ sitzen in den Außenämtern, dass das denen gar nicht auffällt, dass das Zehntausende Visa waren?

Doch sie stellt sich her und sagt, am 27. September sei ihr das zum ersten Mal aufgefallen und sie habe sofort – oh Schreck! – angekündigt, jetzt müsse es einen Vernichtungsstopp für die positiv erledigten Antragsformulare geben. Ich betone: Am 27. September! (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Im Juni dieses Jahres wird die Mindestfrist auf zwei Jahre verlängert. Auf unsere Anfrage im Ausschuss hier im Haus sagte die Frau Außenministerin quasi, man müsse diese Antragsformulare nach einem Jahr vernichten. – Man muss es aber gar nicht. Es ist ja nur eine Mindestfrist!


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Im Juni erweiterte sie die Frist auf zwei Jahre, und jetzt plötzlich – am 27. September – sagte sie: Vernichten wir sie nicht weiter, machen wir einen Stopp der Vernichtungen!

Dann lese ich im „Standard“ von morgen weiter, und da steht Folgendes Interessantes: (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Lesen Sie uns das auch noch vor!) – Nein, ich helfe Ihnen ein bisschen. Wer weiß, ob Sie – gerade Sie – den „Standard“ noch in die Hand bekommen.

„Wie berichtet, hätte die Visa-Affäre bereits viel früher auffliegen können, doch eine entsprechende Anzeige eines polizeilichen Verbindungsbeamten in Kiew war 2003 nach fast einjährigen Vorerhebungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Angeblich war die Suppe zu dünn, weil belastende Akten verschwunden waren.“ (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Nein, ich habe es nur deswegen vorgelesen, weil es sogar schon in der Zeitung steht! Sie hören nichts, sehen nichts, wollen nichts wissen und halten der Frau Außen­ministerin die Stange, anstatt sich mit diesen Dingen auseinander zu setzen!

Da verschwinden einfach Akten! Da verschwinden die Formulare, mit welchen die Visa beantragt wurden! – Es interessiert Sie nicht. Futsch ist futsch, ist Ihre Einstellung. Futsch ist futsch, und dabei schwingt noch Bewunderung mit, dass die im Außenamt so schlau waren und gesagt haben: Jetzt ist das Jahr um, und jetzt nichts wie weg mit diesen Formularen, weil weg ist weg, futsch ist futsch! – Das ist eine beachtliche Einstellung gegenüber dem Rechtsstaat, gegenüber den Regeln und demgegenüber, wie das in diesen Außenämtern funktioniert, die Sie da haben! Das muss ich Ihnen echt sagen!

All das, bitte, an dem Tag, an welchem Sie das Staatsbürgerschaftsgesetz beschließen und den Österreicherinnen und Österreichern einreden wollen, dass Sie ganz beson­ders streng sind gegenüber Menschen, die in diesem Land leben oder arbeiten oder was auch immer wollen. – Ganz besonders streng! Im selben Atemzug nehmen Sie hin, dass diese Akten einfach verschwunden oder vernichtet wurden. – Und dann wundern Sie sich?

Das Beste ist ja das Interview der ehemaligen Außenministerin Ferrero heute im „NEWS“. – Das ist ja wirklich glänzend! Sie sagt ja im Wesentlichen das Gleiche wie Staatssekretär Winkler hier schon einmal gesagt hat. – Da zitiere ich aus dem Protokoll. Zuhören! Ein bisschen Konzentration wird noch möglich sein!

Wir sind seither selbstverständlich in regelmäßigem Kontakt mit dem Innen­minis­terium – und jetzt kommt der entscheidende Satz! –, das die Fachaufsicht über die Frage der Visaerteilung hat. – Zitatende.

Was ist die Botschaft von Staatssekretär Winkler und der ehemaligen Außenministerin Ferrero, die sagt: Wisst ihr was, quält uns doch nicht dauernd im Außenamt! Quält ein bisschen die Prokop, quält ein bisschen das Innenministerium, quält ein bisschen den Strasser, denn die haben die Fachaufsicht! Bei uns lag nur die Dienstrechtsaufsicht, uns oblag dort nur die Abwicklung, also haben wir ja faktisch kaum etwas damit zu tun gehabt. Aber das Innenministerium ...

Das ist übrigens ein interessantes kollegiales Verhältnis auf der Regierungsbank zwischen Innenministerium und Außenministerium, wenn Sie im Außenministerium sagen: Wenn wir schon drinhängen, dann nehmt, bitte, das Innenministerium mit, denn alleine macht es uns keine rechte Freude (Abg. Parnigoni: Und das Justiz­minis­terium!), und das Justizministerium am besten auch gleich!

Wissen Sie, was das ist? – Das sind Auflösungserscheinungen, die da stattfinden, schlichte Auflösungserscheinungen! (Beifall bei der SPÖ.) – Schlichte Auflösungs-


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erscheinungen! Das muss man einmal sagen! (Rufe bei der ÖVP: Niemand mehr da! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Wissen Sie was? Wenn die so weitermachen auf der Regierungsbank, sitzen Sie da oben gar nicht mehr lange im Hohen Haus, dann gibt es Sie bald gar nicht mehr! (Beifall bei der SPÖ.)

Beim nächsten Schwung nach der Nationalratswahl sind Sie einfach weg. Dann haben Sie da keinen Sitzplatz mehr! Da können Sie dann so beim örtlichen Fußballstadion winken, aber nicht mehr hier im Plenarsaal. Jaja, so wird das sein! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es ist ein Uhr in der Nacht! Er träumt! Abg. Rädler: Tagträumer!)

Ich kann Ihnen einen Ratschlag geben: Machen Sie diesen Untersuchungsausschuss! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wenn Sie heute nicht zustimmen, werden wir das nächste Mal wieder einen Antrag stellen. Ich sage Ihnen: Diesen Ausschuss wird es geben – spätestens in einem Jahr wird es ihn geben!

Vielleicht sind Sie dann schon in der Opposition – und dann wird es diesen Unter­suchungsausschuss noch sicherer geben, denn das kann man einfach nicht akzep­tieren: was hier geschehen ist und wie Sie damit umgehen! – Das wird von uns nicht akzeptiert werden.

Der größte Witz der Geschichte ist: Sie haben ein schlechtes Gewissen. – Sie wissen, da stimmt etwas nicht. Die Berichterstattung in den Medien ist von Tag zu Tag erdrückender. Sie haben ein entsetzliches Krisenmanagement! (Abg. Dr. Stummvoll: Wir haben ja auch keine Krise! Abg. Lentsch: Welche Krise sollen wir da mana­gen? Ruf bei der ÖVP: Keine Krise – kein Krisenmanagement!)

Sie sind ja nicht einmal imstande, die Vertuschungslinie gescheit durchzuziehen. Das schaffen Sie ja überhaupt nicht! Der Herr Generalsekretär Kyrle geht hin, schaut schuldbewusst drein, die Außenministerin ist oft nicht ordentlich informiert und erzählt uns irgendwelche Schmähs in den Ausschüssen. – Das muss man einmal so sagen.

Sie sitzen nur einfach da, und außer ein bisschen zu lachen und dazwischenzurufen fällt Ihnen nichts ein. – Sie haben ja gar keine Verteidigungslinie.

Ich würde sagen: Das ist die Vorstufe zur Kapitulation. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Machen Sie sie lieber heute als später: Kommen wird sie ganz sicher, Sie können sich darauf vorbereiten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Herzlichen Glückwunsch!)

0.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. – Bitte.

 


0.47.14

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Cap hat soeben gesagt, es gebe keine Verteidigung. – Ich würde sagen: Es gibt tatsächlich wenig, weil es keinen Angriff gibt! Alles, was Sie jetzt getan haben, war einfach, dass Sie uns etwas vorgelesen haben, was Sie im Laufe des Vormittags, zu Mittag und am Nachmittag schon längst in den diversen Zeitungen konsumiert haben. – Neues ist aber da wirklich nicht gekommen. (Abg. Marizzi: Das ist die Wahrheit! Abg. Gaál: Was sagen Sie dazu?)

Ich möchte daher versuchen, in aller Deutlichkeit die Frage der Visaerteilung zusam­menzufassen und zu sagen: Was ist tatsächlich geschehen? Welche Konsequenzen hat es gegeben? Welche Folgerungen sind daraus zu ziehen? – Ich tue das anhand dieses Fragenkatalogs: wer, was, wie, wo, wann und warum?


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Fest steht, dass es einige im Konsulardienst tätige Leute gegeben hat – darunter einen Generalkonsul, offensichtlich einen Konsul und einen Vizekonsul –, die ohne rechtliche und sachliche Grundlage und im Widerspruch nicht nur zu den Dienstvorschriften, sondern offensichtlich auch zu den Gesetzen Visa erteilt haben.

Sie haben das in Zusammenarbeit mit Firmen – teilweise Scheinfirmen – gemacht und mit Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet waren, und sie haben wahrscheinlich oder offensichtlich selbst Geld dafür kassiert.

Geschehen ist das ganze im Zeitraum zwischen 2001 und 2003. Wo ist es erfolgt? – Erfolgt ist es wahrscheinlich in einer der folgenden Botschaften: in Belgrad, in Budapest, möglicherweise auch in Bukarest, in Kiew, in Lagos, vielleicht sogar in Moskau. – Das wird die Untersuchung im Detail zeigen.

Was ist passiert, als diese Umstände aufgekommen sind? – Schon 2002/2003, als zum ersten Mal der Verdacht aufgetreten ist, ist das untersucht worden. (Abg. Dr. Cap: Wer hat untersucht?) – Das hat allerdings zu keinem Ergebnis geführt. Jetzt ist es so, dass es eine ganz massive Untersuchung gibt. (Abg. Dr. Cap: Wer?) – Sowohl das Bun­desministerium für Inneres als auch das Bundesministerium für Äußeres und das Bundesministeriums für Justiz untersuchen diesen Fall, und wenn ich den Zeitungen glauben darf, dann ist auch noch der Rechnungshof dabei, und dann ist sogar die Steuerfahndung dabei. – Das heißt, fünf öffentliche Institutionen sind bereits dabei, das zu untersuchen! (Abg. Dr. Cap: Aber geh!)

Was wird jetzt gemacht? – Es gibt eine Untersuchungskommission unter Führung eines Ihrer ehemaligen Außenminister, die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet, und selbstverständlich beschäftigt sich auch die Kriminalpolizei damit.

Was wird unternommen? – Sie untersuchen das an Ort und Stelle und versuchen, nicht nur die verdächtigen Fälle zu untersuchen, sondern gleichzeitig auch eine Kontrolle aufzubauen, damit derartige Missstände in Zukunft nicht mehr eintreten können.

Was ist jetzt die Konsequenz? – Sie verlangen einen Untersuchungsausschuss. – Da frage ich: Was soll das in den einzelnen Bereichen bringen? (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Glauben Sie, dass es zusätzlich zur Staatsanwaltschaft, zum Rechnungshof, zur Untersuchungskommission und zur Kriminalpolizei wirklich eine bedeutende Verbesserung ist, wenn auch noch Frau Lunacek und Herr Cap die Untersuchung vornehmen? Ich glaube, dass das keine Verbesserung ist! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Gradwohl.)

Was soll dabei herauskommen? – Da beschäftigen sich dann diese zwei Leute und zwei ihrer Mitarbeiter in einem – wie ich einmal sagen möchte – Zimmer hier im Parlament damit und bewerten dann die Fälle, die nicht einmal noch an Ort und Stelle von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft ausreichend untersucht sind. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben eine Vorstellung von Demokratie!) Ist das die Verbesserung, die Sie bringen? Bringen Sie damit eine Beschleunigung des Verfahrens zustande oder was immer? Gar nichts von dem ist der Fall!

Das heißt: Es stellt sich die Frage des Warum, und die Frage des Warum ist offensichtlich eindeutig zu beantworten. Neue Fakten gibt es nicht, Argumente haben Sie auch keine gebracht, es geht eher darum, damit ein bisschen Politshow zu machen und Adabei zu sein. In Wirklichkeit nehmen Sie sich selbst nicht ernst.

Wenn ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll und weder Van der Bellen noch Gusenbauer da sind, wenn nicht einmal Ihre eigenen Parteiobleute Sie ernst nehmen, dann erwarten Sie offenbar von uns, dass wir Sie ernst nehmen! – Nein,


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danke, das Ganze um ein Uhr nachts ist sicherlich eine Fehlplanung! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 5 Minuten. – Bitte.

 


0.52.26

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hören, dass jetzt verschiedene Stellen endlich beginnen, diese Angelegenheit zu untersuchen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Das ist erfreulich, wenn man weiß, dass seit 2001 der massive Verdacht besteht, dass in großem Ausmaß Visa einfach verkauft worden sind und dass Illegale ohne Probleme, wenn sie das Geld dafür hatten, nach Österreich einreisen konnten.

Wir freuen uns, wenn jetzt endlich etwas geschieht, aber das, was wir hier untersuchen wollen, ist ja nicht die kriminalpolitische Frage und die Justizfrage, sondern die Frage der politischen Verantwortung. Wir haben hier im Parlament die Aufgabe, die politische Verantwortung zu prüfen, und diesbezüglich gibt es einfach sehr viele offene Fragen.

Es wurde sehr lange geleugnet und verharmlost, und es wird noch immer verharmlost. Akten wurden bis Ende September vernichtet. Es wird erklärt, dass es sich um Einzelfälle handle. Auch Kollege Fasslabend hat von Einzelfällen gesprochen. Andererseits hat er aber auch selbst gesagt, dass es Probleme und massiven Verdacht gibt, was Belgrad, Budapest, Lagos und Kiew betrifft. Jetzt tauchen auch Moskau und St. Petersburg auf.

Das sind keine Einzelfälle! Ich glaube, der „Kurier“ hat das ganz gut formuliert. Die Frau Ministerin hat von „einzelnen schwarzen Schafen“ gesprochen. Der „Kurier“ hat dann geschrieben, dass es sich da um ein „Rudel von schwarzen Schafen“ handelt. Denn: Es ging zum Beispiel in Kiew um 28 000 Visa, die möglicherweise – das muss man eben untersuchen – illegal verkauft worden sind. Das heißt: Es handelt sich um ganz massive Vorwürfe.

Offensichtlich erhebt sich auch in der Regierung die Frage, wer politisch dafür verantwortlich ist. Selbst die Regierung ist sich da nicht ganz sicher. Die ehemalige Frau Außenministerin sagt, das Innenministerium sei zuständig. Das Innenministerium ist aber eigentlich auch nicht tätig geworden. Wir haben heute von Frau Ministerin Prokop gehört, dass jetzt Maßnahmen ergriffen werden. Unter anderem hat sie gesagt, dass in Zukunft bei Verdacht der organisierten Kriminalität keine Visa mehr ausgestellt werden dürfen. – Aber das ist ja eigentlich eine No-na-Feststellung: Man braucht doch keine Weisung des Innenministeriums, um zu wissen, dass Kriminellen keine Visa ausgestellt werden dürfen!

Die Frage, wer verantwortlich ist, ist jedenfalls sehr interessant. Anscheinend gibt es da einen negativen Kompetenzkonflikt: Keiner will verantwortlich sein, aber alle sagen, dass alles in bester Ordnung sei. Der Herr Bundeskanzler, der selbst auch Außenminister gewesen ist, sagt, es müsse nicht untersucht werden, er wisse von vornherein, dass es keine politische Verantwortung gibt.

Mit einem Wort: Es gibt sehr viele Dinge, die geklärt werden müssen. Es gibt den Verdacht schon seit sehr langer Zeit, aber offensichtlich ist nichts geschehen. Gerade in der heutigen Sitzung haben wir wieder ein Gesetz beschlossen, mit welchem Migrantinnen und Migranten das Leben schwer gemacht wird, zugleich werden aber massenhaft rechtswidrig Visa verteilt. Ich denke, das ist doch ein wirklich unglaublicher politischer Skandal, und der muss im Parlament und sonst nirgends aufgedeckt und


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untersucht werden. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

0.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


0.57.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Posch, am Wort ist Herr Klubobmann Scheibner!

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Ich hätte mich wirklich gefürchtet, aber ich glaube ... (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) Die Rede der Vorrednerin von der SPÖ hat den Abgeordneten Posch so in Rage gebracht, dass er jetzt richtig randaliert. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Posch, ich verstehe das durchaus, denn es ist wirklich schwierig, um ein Uhr in der Früh noch eine Debatte zu initiieren, und zwar zu einem Thema, über das man natürlich diskutieren kann beziehungsweise wo man sich fragen kann: Was ist der Sinn eines politischen Untersuchungsausschusses? (Zwischenruf des Abg. Parni­goni Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie nichts anderes zu tun haben, als hier darüber zu diskutieren, was Kollege Cap noch an Argumenten für einen Untersuchungsausschuss zu bringen versucht, dann lasse ich das bei Ihnen. Aber ... (Abg. Riepl: Sie haben auch schon anders geredet!)

Wunderbar! Man braucht nur hier zu stehen und zu warten, was für Zwischenrufe kommen. Lieber Kollege, wir haben nie anders geredet! Wir haben gesagt: Wenn es Untersuchungen der Justiz und der Sicherheitsbehörde gibt, dann warten wir sie ab, und wenn es dann politische Hintergründe gibt, die es zu beleuchten gilt, dann sind wir für den Untersuchungsausschuss. Das ist völlig in Ordnung. Jetzt untersucht die Justiz. (Abg. Dr. Wittmann: Das ist jetzt eine virtuelle Rede!)

Ich sage Ihnen: Wir sind für die lückenlose Aufklärung in diesem Fall, denn es geht um das Ansehen der österreichischen Außenpolitik, es geht um die sicherheitspolitischen Aspekte, und die Justiz untersucht. Es untersucht eine Sonderkommission mit Botschafter Jankowitsch, der Ihnen nicht ganz unbekannt sein wird. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) Bitte mehr Vertrauen für Botschafter Jankowitsch, Herr Kollege Posch!

Wir haben zuerst einmal die Frage diskutiert: Was soll ein Untersuchungsausschuss untersuchen? – Er wird Zeugen einvernehmen. Herr Kollege Posch, Herr Kollege Cap, welche Zeugen würden Sie da einvernehmen? Der Untersuchungsausschuss wird Akteneinsicht verlangen. Da ist die Frage zu klären: In welche Akten soll man Einsicht nehmen, so lange die Justiz noch untersucht? (Abg. Riepl: Bis alle Unterlagen vernichtet sind! – Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.)

Also geben Sie es zu ... (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Es ist spät, und ich erwarte mir, dass jetzt diszipliniert diskutiert wird! Bislang hat es auf beiden Seiten ständig nur Zwischenrufe gegeben. Ich erwarte, dass die letzten Minuten in Ruhe absolviert werden können.

Herr Abgeordneter Scheibner, Sie sind am Wort.

 



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Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mich beschützen vor den Angriffen von Ihrer eigenen Partei! Das ist völlig in Ordnung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sage es noch einmal (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch): Den Schutz der Frau Präsidentin nehme ich immer gerne in Kauf, Herr Kollege Posch! Ich weiß nicht, was Sie heute haben, dass Sie so aggressiv sind! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Für Sie sage ich ein herzliches Prost! Kommen Sie dann mit Kollegen Gusenbauer und Kollegen Cap und verkosten Sie irgendwelche Weine! Jetzt aber geht es wirklich um etwas Ernstes! Ich wiederhole: Jetzt geht es wirklich um etwas Ernstes!

Es geht letztlich darum, die Hintergründe dieser kriminellen Aktionen zu untersuchen. Das macht die Justiz. Das ist völlig in Ordnung! Wenn bei diesen Untersuchungen herauskommt, dass es irgendwelche politischen Verantwortlichkeiten gibt, dann diskutieren wir darüber, ob es hier einen Untersuchungsausschuss geben soll. Aber es gibt jetzt weder irgendwelche Akten, die wir untersuchen könnten, noch irgendwelche Zeugen. (Abg. Parnigoni: Sie haben die Akten vernichtet, deswegen gibt es keine mehr!) Das untersucht jetzt die Justiz. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.)

Herr Kollege Cap, wenn Sie nichts anderes wissen, als da dauernd wieder diese Debatte zu inszenieren, dann ist das Ihr Problem! Wir warten die Untersuchungen der Justiz ab. (Abg. Parnigoni: Drei Jahre lang!) Sobald es Ergebnisse gibt, werden wir diese beurteilen. Wenn es politische Verwicklungen gibt, dann werden wir auch über einen Untersuchungsausschuss debattieren. Aber zu diesem Zeitpunkt sagen wir – und ich hoffe, dass Sie das auch so sehen –, dass wir hoffen, dass es die kriminellen Taten von Einzeltätern gewesen sind. Oder? (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir wissen es nicht! Sie wissen es nicht, und ich weiß es auch nicht. Deshalb warten wir die Untersuchungen der Justiz ab, und dann debattieren wir darüber. Alles andere sind politische Diskussionen. Um parteipolitisches Kleingeld zu schlagen, dafür sind wir nicht hier im Hohen Haus! Dafür werden Sie uns auch nicht gewinnen!

Wir vertrauen auf die Justiz. Die Justiz soll untersuchen, wir werden die Fakten zur Kenntnis nehmen, und dann werden wir über den Untersuchungsausschuss debat­tieren, aber nicht vorher. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

 


1.02.46

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Kollegen vom BZÖ, ehemals FPÖ, wenn das vor sieben Jahren passiert wäre – ich weiß nicht, wie viel Abgeordnete Sie damals gehabt haben, zählbar mehr jedenfalls –, dann hätte es sich jeder Einzelne von Ihrer Fraktion nicht nehmen lassen, hier herauszugehen und seinen eigenen Unter­suchungsausschuss zu verlangen. Sie hätten 25 Untersuchungsausschüsse in dieser Sache verlangt, und möglicherweise nicht einmal zu Unrecht.

Wissen Sie, was Ihre Logik ist, warum man am besten keine Untersuchungs­aus­schüsse macht, und zwar auch in diesem Fall? – So lange es noch einen einzigen Polizisten in dieser Republik gibt, der irgendwo hinterher ist und irgendwo Nachschau hält, so lange es noch ein einziges Gericht gibt und so lange es noch einen einzigen Staatsanwalt gibt, der sich vielleicht mit dieser Materie beschäftigt, brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss. – Das ist Ihre Logik, und ich möchte Sie einladen, diese Ihre Logik einmal zu Ende zu zelebrieren!


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Klubobmann Scheibner, Klubobmann Molterer, machen wir doch eine Geschäfts­ordnungsreform! Seien wir doch einmal ehrlich in einem Punkt – und schaffen wir doch dieses Institut des Untersuchungsausschusses ab! Schaffen wir es schlicht und ergreifend ab. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das wollen Sie? – Abg. Mag. Molterer: War das jetzt ein Antrag?) Das ist Ihre Logik, zu Ende gedacht!

Ihre Logik ist: Vielleicht gibt es irgendwo auch noch einen Pfarrer in dieser Republik, der am Sonntag eine Predigt hält, und immer noch brauchen wir keinen Unter­suchungsausschuss, weil immer noch eine Instanz da ist, die auch zu irgend etwas, sei es zur Moral, sei es zum vorgeblichen Recht, sei es zu irgend etwas anderem, auch etwas zum Besten gibt – und immer dann brauchen wir keinen Untersuchungs­ausschuss! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nach dieser Logik wäre es überhaupt sinnvoll, möglicherweise das Parlament abzuschaffen, denn es gibt ja ohnedies die Regierung, die funktioniert – mehr schlecht als recht, sage ich, aber da gehen die Meinungen auseinander –, es gibt andere Institutionen, wozu brauchen wir also dann das Parlament? Wir beschließen dauernd die Gesetze nach Regierungsvorlagen, und die Kontrollfunktion des Parlaments wird von Ihnen ja nicht einmal diskutiert!  (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

Es ist lustig um ein Uhr irgendetwas! Aber schauen Sie sich doch Ihre eigene Per­formance an, wie das vorher hier zugegangen ist: Wenn es Gründe für einen Untersuchungsausschuss gibt, dann sind Sie in den Anträgen Cap einerseits und Lunacek andererseits klipp und klar genannt. Natürlich geht es um so etwas wie politische Verantwortung. Natürlich hat es die Republik zu interessieren, wenn eine Außenministerin im Jahr 2001 schriftlich von den Missständen informiert wurde und die einzige Handlung die gesetzt wurde, jene war, dass irgendwo ein verdächtiger Beamter versetzt wurde, was aber nicht dazu geführt hat, dass der schwunghafte illegale Handel abgenommen hat, sondern bloß dazu, dass dieser mit dem Beamten von Belgrad nach Budapest transferiert worden ist.

Ihnen dämmert da nichts? Kollege Großruck kann schmunzeln, da geht es offen­sichtlich bei ihm daheim anders zu. Aber das sind doch ganz klare Dinge! Wenn da kein Untersuchungsausschuss sinnvoll ist, dann frage ich mich, wann sonst! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Aber Sie sind ohnehin konsistent in Ihrer Logik. Ihnen fehlt ja nur der einzige Schritt: Schaffen wir doch diesen Untersuchungsausschuss ab! Das fehlt noch in Ihrer Logik. Das ist das Einzige, was fehlt.

Aber insofern sollten wir uns gar nicht mehr allzu sehr mit diesen Einwürfen da beschäftigen. Ich würde mich wirklich an Kollegen Cap halten. Zuerst einmal ist ein nächster Wahltermin zu finden. Einige von Ihnen müssten, wenn sie genauer studieren, ja schon wissen, dass sie eigentlich auf leeren Wahlkreisen sitzen, denn sehr viele Stimmen werden dort nicht mehr zusammenkommen. Aber es wird jedenfalls einmal eine andere Mehrheit hier geben.

Dann wird sich das aber auch anders darstellen. Sie haben die Gelegenheit versäumt, rechtzeitig hier zur Einsicht zu gelangen und Ihrer Pflicht – wie ich sogar sage – als Parlamentarier einmal insofern nachzukommen, dass wenigstens hin und wieder die Kontrollfunktion des Parlaments gewahrt werden kann.

Aber nein! Sie wissen es anders! Sie wissen es besser! Die Mehrheit hat immer Recht! Das ist Ihr Verständnis. Untersuchungsausschuss ist ein Mehrheitsrecht. Also kann ja nichts passieren. Aber es wird vielleicht auch andere Mehrheiten geben.


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129. Sitzung / Seite 346

Kollege Cap, wir werden uns treffen. Ich werde allerdings auch Sie beim Wort nehmen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

1.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Luna­cek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit nicht ange­nommen.

Ferner lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Hlavac, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

01.08.48 Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 742/A bis 750/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3656/J bis 3700/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 1.09 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

01.09.26Schluss der Sitzung: 1.09 Uhr

 

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