Stenographisches Protokoll
32. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Freitag, 10. Juli 2009
32. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Freitag, 10. Juli 2009
Dauer der Sitzung
Freitag, 10. Juli 2009: 9.07 – 21.54 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 – WRÄG 2009)
2. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
3. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008
4. Punkt: Bericht über den Antrag 450/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung
6. Punkt: Bericht über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009)
7. Punkt: Bericht über den Antrag 581/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die ruinösen Folgen der EU-Milchmarktpolitik
8. Punkt: Bericht über den Antrag 72/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung einer wirtschaftlich gesunden Milchwirtschaft
9. Punkt: Bericht über den Antrag 583/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der heimischen kleinbäuerlichen Struktur und der Diversität von Arten und Ökosystemen
10. Punkt: Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009)
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 geändert werden
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird
14. Punkt: Bericht über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe S. 46)
15. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 1 bis 4, 6 bis 13 und 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 4
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, sowie
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (12. FSG-Novelle)
17. Punkt: Bericht über den Antrag 14/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 319/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960), BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 330/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960), BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird
20. Punkt: Bericht über den Antrag 564/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Evaluierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle), sowie
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle)
22. Punkt: Bericht über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwertung/Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Totalhavarien
23. Punkt: Bericht über den Antrag 527/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene
24. Punkt: Bericht über den Antrag 547/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Gigaliner (25-Meter-Monster-Lkw mit bis zu 60 Tonnen)
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden
26. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 5 – WIEDERVORLAGE
27. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/12
28. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 111 Hv 52/09v) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek
29. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird (657/A)
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek ......................................... 22
Angelobung der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer ................................................. 22
Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2008/2009 der XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 13. Juli 2009 ................................................................... 297
Schlussansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer ................................ 299
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 22
Ordnungsruf ................................................................................................................... 96
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Karlheinz Kopf gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung, Punkt 14 von der Tagesordnung abzusetzen – Annahme ...................................... 45, 46
Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Werner Kogler betreffend Absetzung von Verhandlungspunkten von der Tagesordnung im Allgemeinen ................................................................................ 45
Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert
wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 25. August 2009 zu setzen 46
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 46
Redner:
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 164
Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 167
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 168
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 170
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 171
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 173
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 175
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend mögliche Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 46
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ..... 47
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 47
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 48
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 49
Antrag des Abgeordneten Herbert Scheibner, den Verfassungsausschuss gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Annahme 49, 298
Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:
Herbert Kickl .......................................................................................................... 50, 52
Dr. Josef Cap ......................................................................................................... 50, 53
Karlheinz Kopf ....................................................................................................... 50, 51
Mag. Werner Kogler .............................................................................................. 51, 54
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 52
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 55
Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend die Ergebnisse der außerhalb dieser Sitzung stattgefundenen Präsidialkonferenz ............................................................................. 175
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung – Ablehnung ............................................................................................................ 275, 297
Bekanntgabe ................................................................................................................. 263
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................ 263
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Josef Bucher, Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen
im Bereich des Parlaments gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung – Annahme .................................................................................................................. 275, 297
Bekanntgabe ................................................................................................................. 263
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................ 263
gemeinsame Debatte:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 286
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 289
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 290
Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 291
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 293
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 295
Wortmeldung des Abgeordneten Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterin des freiheitlichen Parlamentsklubs ..................................................................................... 296
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Mag. Harald Stefan, Josef Bucher, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen, den Verfassungsausschuss hinsichtlich der Verhandlungsgegenstände:
1.) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ (700/A)(E),
2.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (286/A),
3.) Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (460/A),
4.) Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (461/A),
5.) Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes (599/A)(E),
6.) Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (677/A),
gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Annahme ..................................................................................... 297, 298
Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Heinz-Christian Strache, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, den Finanzausschuss gemäß § 46 Abs. 4 der Ge
schäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Annahme 298, 298
Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen, den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Annahme ....................................................... 298, 298
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ........................................................................ 298
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 299
Fragestunde (5.)
Gesundheit ................................................................................................................... 22
Dr. Sabine Oberhauser, MAS (26/M); Oswald Klikovits, Josef Jury, Karl Öllinger, Dr. Andreas Karlsböck
Dr. Erwin Rasinger (32/M); Martina Schenk, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Erwin Spindelberger
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (29/M); Dietmar Keck, August Wöginger, Ursula Haubner, Dr. Kurt Grünewald
Dr. Wolfgang Spadiut (35/M); Dr. Kurt Grünewald, Ing. Norbert Hofer, Wilhelm Haberzettl, Mag. Dr. Beatrix Karl
Dr. Kurt Grünewald (34/M); Dr. Andreas Karlsböck, Johann Hechtl, Anna Höllerer, Maximilian Linder
Mag. Johann Maier (27/M); Franz Eßl, Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Wolfgang Zanger
Karl Donabauer (33/M); Ernest Windholz, Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Erwin Kaipel
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 22
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 43, 274
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 – WRÄG 2009) (239 d.B.) ............................................................................................................................... 55
2. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (76 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen) (255 d.B.) ................................................................ 56
Redner/Rednerinnen:
Kurt List ................................................................................................................... ..... 56
Stefan Prähauser .................................................................................................... ..... 58
Dr. Peter Pilz .......................................................................................................... 59, 69
Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 61
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 63
Bundesminister Mag. Norbert Darabos .................................................................... 65
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 67
Gerhard Köfer ......................................................................................................... ..... 68
Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ..... 70
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 70
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung – Ablehnung ...................... 72, 73
Annahme des Gesetzentwurfes in 239 d.B. .................................................................. 73
Genehmigung des Staatsvertrages in 255 d.B. ............................................................. 73
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23/241 d.B.) ..................................... 74
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 450/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (253 d.B.) ................................................. 74
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung (254 d.B.) .............................................. 74
Redner/Rednerinnen:
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 74
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 80
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 81
August Wöginger ......................................................................................................... 83
Mag. Helene Jarmer ..................................................................................................... 84
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................. 86, 97
Sonja Ablinger ........................................................................................................ ..... 88
Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 89
Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 90
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 91
Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 92
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 93
Staatssekretärin Christine Marek ............................................................................... 94
Jochen Pack ............................................................................................................ ..... 95
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 96
Mag. Christine Lapp (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 97
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder – Ablehnung .......................... 77, 97
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend progressive Ausgleichstaxe – Ablehnung ............................................................... 77, 98
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes – Ablehnung ............................................... 79, 98
Kenntnisnahme des Berichtes III-23 d.B. ....................................................................... 97
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 253 und 254 d.B. ................................ 98
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009) (293 d.B.) ............................................................ 98
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 581/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die ruinösen Folgen der EU-Milchmarktpolitik (294 d.B.) .................................................................... 98
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 72/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung einer wirtschaftlich gesunden Milchwirtschaft (295 d.B.) ............................................................................................... 98
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 583/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der heimischen kleinbäuerlichen Struktur und der Diversität von Arten und Ökosystemen (296 d.B.) ........................................... 98
Berichterstatter: Jakob Auer ......................................................................................... 99
Redner/Rednerinnen:
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 128
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 128
Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 129
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 130
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 131, 150
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 135
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (tatsächliche Berichtigung) ............................... 137
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 138
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 138
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 140
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 141
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 143
Maximilian Linder ................................................................................................... ... 144
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 144
Peter Mayer ............................................................................................................. ... 145
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 146
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 147
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 148
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Möglichkeit der ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen – Ablehnung ................................................................................... 134, 151
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie für Vollerwerbslandwirte – Ablehnung 142, 152
Annahme des Gesetzentwurfes in 293 d.B. ................................................................ 151
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 294, 295 und 296 d.B. .......................... 152
10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (222 d.B.): Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009) (233 d.B.) ............................................................................................................................. 152
Redner/Rednerinnen:
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 152
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 153
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 154
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 155
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 156
Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 157
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“ – Ablehnung .. 158, 161
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 160
11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (234 d.B.) ............................................................................................... 161
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 161
Erwin Hornek .............................................................................................................. 163
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 176
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 177
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 178
Peter Stauber .............................................................................................................. 179
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend REACH-Verordnung – Ablehnung ....................................................................... 162, 180
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 180
12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (230 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 geändert werden (235 d.B.) .......................................................................................... 180
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 180
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 181
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 182
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 183
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 184
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 184
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 186
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 186
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 187
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 188
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (223 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird (270 d.B.) ............................... 188
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (272 d.B.) (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe S. 46)
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 188
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 189
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 190
Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 190
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 191
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 192
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 193
Staatssekretärin Christine Marek ............................................................................. 194
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 195
Dr. Ruperta Lichtenecker (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 196
Annahme des Gesetzentwurfes in 270 d.B. ................................................................ 197
15. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 bis 4, 6 bis 13 und 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 4 (269 d.B.) ................... 197
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ............................................................................................................ 197
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 198
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 199
Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 200
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 201
Johann Hell .............................................................................................................. ... 203
Anna Franz .............................................................................................................. ... 203
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 204
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 208
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 208
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 209
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 210
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 210
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 211
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 211
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Atomkraft verhindern durch Forcierung erneuerbarer Energie, Ausschöpfen von Energieeinsparungs- und Strompreissenkungspotenzialen! – Ablehnung .................................................. 206, 213
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 269 d.B. ..................................................... 213
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (221 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, sowie über die
Regierungsvorlage (180 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (12. FSG-Novelle) (257 d.B.) ........................................................................................................ 213
17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 14/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (258 d.B.) ...................................................................................................................... 213
18. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 319/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960), BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird (259 d.B.) ........................................................................ 213
19. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 330/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960), BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird (260 d.B.) ........................................................................ 213
20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 564/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Evaluierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen (261 d.B.) ................................................................ 213
Redner/Rednerinnen:
Harald Vilimsky .......................................................................................................... 214
Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 215
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 216
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 217
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 218
Bundesministerin Doris Bures ........................................................................ 219, 225
Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 221
Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 222
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 223
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 223
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 224
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 225
Annahme des Gesetzentwurfes in 257 d.B. ................................................................ 226
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 258, 259, 260 und 261 d.B. ................... 227
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle), sowie über die
Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle) (262 d.B.) ........................................................................................................ 227
22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwertung/Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Totalhavarien (263 d.B.) ...................................................................................................................... 227
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 227
Peter Stauber .......................................................................................................... ... 228
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 229
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 230
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 231
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 232
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 233
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht – Ablehnung 229, 234
Annahme des Gesetzentwurfes in 262 d.B. ................................................................ 233
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 263 d.B. ..................................................... 234
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 527/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene (264 d.B.) .................................................................................... 234
24. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 547/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Gigaliner (25-Meter-Monster-Lkw mit bis zu 60 Tonnen) (265 d.B.) ...................................................................................................................... 234
Redner/Rednerinnen:
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 235
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 235
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 236
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 238
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 239
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 240
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ............................................................................... 240
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Ursula Haubner, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen der Lärmschutzmaßnahmen an der A 8 – Innkreis Autobahn – Ablehnung .................................................................. 237, 241
Ablehnung der dem schriftlichen Ausschussbericht 264 d.B. beigedruckten Entschließung 241
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 265 d.B. ..................................................... 241
25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (299 d.B.) ...................................................................................................................... 241
Redner/Rednerinnen:
Mario Kunasek ............................................................................................................ 241
Anton Heinzl ............................................................................................................... 244
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 245
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 246
Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 246
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 247
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 250
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 251
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 252
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 252
Johann Hell .............................................................................................................. ... 253
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der Gesäusebahn – Ablehnung ........................................................................... 243, 254
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des Schienen-Personenverkehrs durch das Gesäuse – Ablehnung 249, 254
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 254
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht
des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 5 –
WIEDERVORLAGE (III-20/266 d.B.) 254
27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht
des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/12 (III-11/267 d.B.) ....................................... 254
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 254
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 255
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 256
Kurt List ................................................................................................................... ... 257
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 259
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 262
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 262
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 263
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 265
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene – Annahme (E 44) 260, 267
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-20 und III-11 d.B. ............................................ 267
28. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 111 Hv 52/09v) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (314 d.B.) .................................................................... 267
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 268
29. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (315 d.B.) ................................................................................................. 268
Redner:
Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 268
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 269
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird (657/A) ................................................................................................... 269
Redner/Rednerinnen:
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 269
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 270
Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 270
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 271
Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 272
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 273
Zuweisung des Antrages 657/A an den Verfassungsausschuss ................................ 274
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer Untersuchungskommission in der Causa Albertina (728/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes (729/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (730/A)(E)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung (731/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (732/A)(E)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind (733/A)(E)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (734/A)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitungen (735/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“ (736/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Mag. Ewald Stadler, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Starkstromwegegesetz 1968 geändert wird (737/A)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft geändert wird (738/A)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips (739/A)(E)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines Entschädigungsfonds nach österreichischem Muster in den Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen (740/A)(E)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket (741/A)(E)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird (742/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2734/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2735/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2736/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2737/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2738/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2739/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2740/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2741/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2742/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2743/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2744/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2745/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2746/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen (2747/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inanspruchnahme der freiwilligen Arbeitslosen-Versicherung für Selbständige (2748/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Wie sicher ist Linz? (2749/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Pränataldiagnostik (2750/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Frauenförderung an Universitäten (2751/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Beschäftigungssituation der Frauen (2752/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Schutzzonen vor Abtreibungskliniken und Zugang zu Verhütungsmitteln (2753/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zugang zu Verhütungsmitteln (2754/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schutzzonen vor Abtreibungskliniken (2755/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend seit über zehn Jahren ungelöstes Problem mit Infraschall-Emissionen eines Supermarkts in Wien 20 (Brigittenau/Pappenheimgasse) (2756/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend: Der Weg Österreichs in eine sichere Energiezukunft! (2757/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Daten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer für das Jahr 2008 (Nachfolgeanfrage zu früheren Anfragen 270/J, 1393/J und 3568/J) (2758/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Inanspruchnahme der freiwilligen Arbeitslosen-Versicherung für Selbständige (2759/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Wiener Sängerknaben und die POK Pühringer Privatstiftung (2760/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Konzertkristall der Wiener Sängerknaben im Augarten (2761/J)
Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Auflösung des Vereins „Akademische Burschenschaft Olympia“ (2762/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ausfuhrförderungen (2763/J)
Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Supervision für die Exekutive (2764/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Betreuung von Einbruchsopfern (2765/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Justizanstalt Innsbruck (2766/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Rekruten mit Wertungsziffer 4 bis 2 (2767/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna und einen eventuellen Zusammenhang mit Schleppertätigkeiten (2768/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna (2769/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend freien Eintritt in Bundesmuseen (2770/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna (2771/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna (2772/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Wassereintritt am 23. Juni 2009 und mutmaßliche Baumängel an der „Albertina“ (2773/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Wassereintritt am 23. Juni 2009 und mutmaßliche Baumängel an der „Albertina“ (2774/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zustand österreichischer Autobahnen (2775/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zusage zum Polizeipersonalpaket für Oberösterreich (2776/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend FSME-Impfung und Aufklärung (2777/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend durch Raiffeisen veranlasste Kapitalerhöhungen der AUA (2778/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend für die ÖBB entstandene Kosten durch Gratisfahrten für Mitarbeiter und deren Angehörige (2779/J)
Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Errichtung eines Diplomstudiums für Zahnmedizin an der Donau-Universität Krems (2780/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Rückrufe von unsicheren (oder gefährlichen) Konsumgütern im Jahr 2008“ (2781/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Rückrufe von unsicherem (oder gefährlichem) Kinderspielzeug im Jahr 2008“ (2782/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Sicherheitsanforderungen bei Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teilen – behördliche Maßnahmen im Jahr 2008“ (2783/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Biozidgesetzes in Österreich“ (2784/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Rückrufe von unsicheren (und/oder gefährlichen) Kraftfahrzeugen“ (2785/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Krebsgefahr durch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Konsumgütern?“ (2786/J)
Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verfolgungshandlungen gegen Abgeordnete (2787/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend soziale Kosten des Drogenmissbrauchs (2788/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalitätsentwicklung in Oberösterreich erstes Halbjahr 2009 (2789/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Politische Verstrickungen im Fall Kohn/Madoff“ (2790/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gegengeschäfte, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Eurofighter stehen (2791/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Teilverkabelung einer 380-kv-Leitung durch sensible Gebiete in Salzburg (2792/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Kultur, Sport und Tourismus (2793/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Kultur, Sport und Tourismus (2794/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Rückstellung von Archivmaterial durch Sergej Lawrow (2795/)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verlängerung des Film- und Fernsehabkommens (2796/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Kultur, Sport und Tourismus (2797/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Entlohnung von Hebammen (2798/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Landesausstellung „Mahlzeit“ (2799/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung von Schummelschinken in Österreich (2800/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verwendung von Schummelschinken in Österreich (2801/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verwendung von Schummelschinken in Österreich (2802/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bleiberechtsanträge (2803/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen der Machenschaften von Bernard Madoff aus Österreich (2804/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Umstieg von Soldaten in Zeitlaufbahnen in eine zivile Beschäftigung (2805/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (2806/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2807/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2808/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2809/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2810/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2811/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2812/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2813/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2814/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2815/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2816/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2817/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2818/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2819/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Informationsarbeit zur Europawahl (2820/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2821/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2822/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2823/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2824/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2825/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ (2826/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verteilung von „Infozetteln“ durch die Wiener Polizei (2827/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Pensionskassengesetz 1990 – genehmigte Ertragserwartungen?“ (2828/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zusammenlegungen oder Schließungen von Bezirksgerichten oder Justizanstalten (2829/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kommunalkredit Austria AG (2830/J)
Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verzögerungen bei der Koralmbahn (2831/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den massiven Anstieg der strafbaren Handlungen gegen das Eigentum in Tirol durch organisierte Einbrecherbanden aus Georgien und Moldawien (2832/J)
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Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Pensionskassenvorsorge von Abgeordneten des Nationalrats und Bundesrats (25/JPR)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH (2481/J) (Zu 2481/J)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2023/AB zu 2004/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2024/AB zu 2005/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (2025/AB zu 2013/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (2026/AB zu 2122/J)
Beginn der Sitzung: 9.07 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 29. Sitzung vom 8. Juli 2009 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Praßl und Dr. Glawischnig-Piesczek.
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek auf ihr Mandat verzichtet hat und an ihrer Stelle Frau Mag. Helene Jarmer in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich die Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Frau Schriftführerin wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nun die Frau Schriftführerin, Frau Abgeordnete Rosa Lohfeyer, um die Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführerin Mag. Rosa Lohfeyer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir haben soeben die Worte „Ich gelobe“ nicht nur gehört, sondern auch gesehen, und ich begrüße die neue Abgeordnete recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner- und Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen; die Beantwortung
durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit vom Redner-/Rednerinnenpult der Abgeordneten.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller und -stellerinnen jeder Fraktion ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.
Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich, so wie bisher, mit einem kurzen Glockensignal auf das Ende der Redezeit aufmerksam machen.
Ich teile auch mit, dass die Sitzung von 9.05 Uhr bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Wir gelangen nun – um 9.11 Uhr – zur Fragestunde.
Bundesministerium für Gesundheit
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich beginne mit der 1. Anfrage, 26/M, der Frau Abgeordneten Dr. Oberhauser. – Frau Abgeordnete, bitte die Frage.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister, meine Frage an Sie:
„Wie wollen Sie die Inhalte des vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vorgelegten Sanierungskonzepts politisch umsetzen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Danke für die Anfrage, danke auch, dass es bei dieser Fragestunde das erste Mal ist, dass auch die Gebärdensprache hier im Parlament vertreten ist. Das freut mich.
Zur Frage der Frau Abgeordneten Oberhauser: Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Wir haben, um die Finanzierung sichern zu können, ein Sanierungskonzept in Auftrag gegeben, wo die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit der Ärztekammer gebeten worden sind, ein nachhaltiges Sanierungskonzept mit den Vertragspartnern auf den Tisch zu legen. Das haben die Vertragspartner in ambitionierten Verhandlungen mit dem Hauptverband in einem neuen Konzept auch umgesetzt.
Das Papier enthält einige sehr, sehr gute Vorschläge, die eine ganz gute Grundlage für die Sicherung der Finanzierung sind. Wesentlich ist, dass es auf solidarischer Finanzierung aufbaut, weil kranke Menschen keinen Markt haben. Dieses Papier stellt sicher, dass die Menschen auch in der Krise eine gute Versorgung haben.
Wie will ich es umsetzen? Ich habe schon den Auftrag erteilt, die gesetzlichen Maßnahmen über den Sommer vorzubereiten. Wir wollen in der Bundesregierung dieses Konzept sozusagen abnehmen und dann auch einer parlamentarischen Umsetzung zuführen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Im vorgelegten Sanierungskonzept sind auch Maßnahmen im Heilmittelbereich vorgesehen. Jetzt wissen wir, dass es einen Pharmarahmenvertrag zwischen dem Hauptverband und der Pharmawirtschaft gibt, der letztes Jahr unterzeichnet wurde.
Wie, denken Sie, können mit diesem Pharmavertrag die im Sanierungskonzept vorgesehenen Einsparungsmaßnahmen im Heilmittelbereich dennoch umgesetzt werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich stehe grundsätzlich zum Vertrag. Wenn Verträge abgeschlossen werden, sind sie einzuhalten. Das Entscheidende ist, vertrauensbildend zu wirken. Wir müssen neue kluge Modelle entwickeln. Wir haben auch Unterstützung durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Finanzierungssicherungsbeitrag im Hinblick auf eine steuernde Gesundheitspolitik, und wir werden in Verhandlungen treten.
Ich bekenne mich zu den Maßnahmen des ausverhandelten Sanierungspakets. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klikovits.
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich wünsche einen schönen guten Morgen! Das von Ihnen, Herr Bundesminister, angesprochene Sanierungskonzept ist sicherlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, bringt aber noch nicht die gewünschten Einsparungsmaßnahmen. Es ist angedacht, unter Umständen noch weitere Maßnahmen zu setzen.
Sie wissen, dass wir in Österreich in etwa 10 000 Akutbetten zu viel haben, dafür 6 000 Pflegebetten zu wenig. Was werden Sie unternehmen, damit dieser Umstand bereinigt wird und damit auch dementsprechende weitere Einsparungsmaßnahmen vorgenommen werden können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Schönen guten Morgen! Herr Abgeordneter, aus meiner Sicht war jetzt der Auftrag, im niedergelassenen Bereich Maßnahmen zu setzen. Die Frage des Umgangs mit den Betten in den Krankenanstalten ist ein zweiter Schritt. Wir haben eine 15a-Vereinbarung, wo die Länder als Träger der Krankenanstalten aufgefordert sind, die österreichischen Pläne umzusetzen. Auch hier wollen wir durch mehr Transparenz den Trend unterstützen, kosteneffizient zu sein und auch die Ressourcen richtig einzusetzen. Da gibt es den Österreichischen Strukturplan Gesundheit, den wir weiterentwickeln.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.
Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! – Frau Präsidentin, Sie werden es mir verzeihen, aber ich möchte auf kurzem Wege unseren ehemaligen Vizekanzler und Sozialminister Herbert Haupt auf der Galerie begrüßen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Sehr verehrter Herr Minister, das österreichische Gesundheitssystem wird von einem Mehrkassensystem geprägt: 17 verschiedene Kassen, 17 verschiedene Prämien, 17 verschiedene Zugänge.
Gibt es in Ihrer Reform irgendeine Maßnahme, um die derzeitige Situation zu beenden, die Kassen zusammenzuführen, diese verschiedenen Sozialversicherungsträger zu harmonisieren, damit am Ende des Tages gleiche Leistung, gleiche Zugänge und gleiche Prämien herauskommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen mitteilen, dass es in Österreich ein Allgemeines Sozialversicherungsrecht gibt,
und das regelt mit Rechtsanspruch für alle Menschen die gleichen Leistungen und auch die gleichen Beiträge. Es gibt keine unterschiedlichen Beiträge und es gibt auch keine unterschiedlichen Leistungen in der sozialen Krankenversicherung.
Wir haben ein differenziertes System in den Bundesländern, das sicherstellt, dass die Menschen in den Bundesländern vor Ort die richtige Versorgung bekommen, und das ist sehr, sehr gut, weil die Verantwortlichen in den Bundesländern die örtlichen Gegebenheiten besser kennen und daher in der Lage sind, die richtige Versorgung vor Ort anzubieten. Das hat dazu geführt, dass das österreichische Gesundheitssystem zum besten Gesundheitssystem der Welt geworden ist, weil wir nahe am Patienten/an der Patientin arbeiten können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllinger.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Das Kassensanierungspaket, zu dem Sie stehen – der Finanzminister offensichtlich derzeit noch nicht –, würde eine deutliche Besserung für die Kassen bringen, das ist unbestritten, aber es würde noch keine nachhaltige Sanierung der Kassen bringen.
Jetzt, Herr Bundesminister, kommt aber noch die Krise dazu und damit bedeutende Beitragsverluste, so rechne ich jedenfalls, für heuer beziehungsweise für die nächsten Jahre. Wie beziffern Sie diese Verluste, und wie wollen Sie damit umgehen, Herr Bundesminister?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, das ist ja genau das Problem: Wir haben eine Finanzierung der sozialen Gesundheit abhängig von den Lohneinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und gerade in einer Krise gehen diese Einnahmen zurück. Wir haben reagiert. Ich habe reagiert, indem ganz klar jetzt der Auftrag ergangen ist, die Finanzierung mehr auch über Steuern sicherzustellen, damit wir den Lohnanteil reduzieren können. So werden wir ein weiteres Element von Sicherheit in die Finanzierung bringen, und das tun wir.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister, es wird bei dem vorliegenden Kassensanierungspaket immer nur von Einsparungen gesprochen. Eine besondere Form der Einsparung ist der Verzicht vieler sozial schwacher Menschen auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen aufgrund hoher Selbstbehalte.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, Herr Minister, um die unsozialen Selbstbehalte abzuschaffen und damit in Zeiten der Wirtschaftskrise eine nicht unwesentliche Barriere im freien Zugang zur Gesundheitsleistung zu beseitigen und damit ein Stück mehr an sozialer Fairness für die Schwächsten im Land herzustellen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich habe immer gesagt, dass ich von Selbstbehalten nichts halte. Selbstbehalte haben keine steuernde Funktion im Gesundheitswesen; sie schaden in Wirklichkeit dem Zugang dazu.
Ich werde mich immer bemühen, Selbstbehalte abzubauen. Gestern hat der Nationalrat auch einen Beitrag dazu geleistet, weil wir im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz
Selbstbehalte für eine Personengruppe abgebaut haben. Schritt für Schritt wollen wir Selbstbehalte eindämmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 32/M, des Herrn Abgeordneten Dr. Rasinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Jeder Österreicher, der einmal im Ausland war, weiß das österreichische Spitalssystem zu schätzen. 2,5 Millionen Österreicher werden jährlich in den Spitälern aufgenommen. Zum Beispiel werden mehr Österreicher am grauen Star operiert – 60 000 –, als St. Pölten Einwohner hat. Das ist eine gewaltige Herausforderung – auch finanzieller Art.
Daher meine Frage, Herr Bundesminister:
„Wie sehen Ihre Vorstellungen und Ihr Zeitplan im Hinblick auf die Reform der Spitalsfinanzierung aus?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, bei der Spitalsfinanzierung geht es einmal darum, richtige Leistung am richtigen Ort zu erhalten. Wir haben eine ausgesprochen gute Struktur in den Krankenanstalten. Wir haben international anerkannte gute Leistungen in den Krankenanstalten. Es geht darum, die Menschen zur richtigen Leistung zu bringen und auch die richtige Leistung anzubieten.
Eine Reform ist aus meiner Sicht gerade im Gesundheitsbereich ein kontinuierlich ablaufender Prozess. Wir haben im Bereich der Spitalsfinanzierung eine gültige Artikel-15a-Vereinbarung, die 2013 ausläuft. Das Regierungsprogramm hat klar festgelegt, dass man bis 2011 Schritte setzen soll, um die Vorbereitungsarbeiten für eine weitere Artikel-15a-Vereinbarung zu treffen.
Ich habe bereits begonnen, wichtige Elemente herauszunehmen. Die Bundesgesundheitskommission hat erstens das Thema E-Medikation aufgegriffen, und es wurde gemeinsam über alle Bereiche versucht, hier Einsparungspotenziale zustande zu bringen.
Wir haben in der letzten Sitzung der Bundesgesundheitskommission beschlossen, die Transparenz der Abrechnung in den Krankenanstalten zu erhöhen; da gibt es auch ein Einvernehmen. Es geht jetzt auch darum, die Evaluierung der Leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung vorzunehmen. Das wird bis Jahresende erfolgen. Es gibt auch eine Vereinbarung, Bereiche von präoperativer Diagnostik zu diskutieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Wie Sie wissen, bin ich Arzt, und als Arzt liegen mir nicht nur die Finanzen am Herzen, sondern auch, was der Bürger wirklich an Leistungen bekommt und wie hoch die Qualität der Leistungen ist. Und die Leistungen sind beeindruckend. Ich erwähne nur: 20 000 Hüftprothesen und 15 000 Knieprothesen werden pro Jahr in österreichischen Spitälern gemacht. Das ist weltweit wirklich beeindruckend.
Herr Minister, trotzdem: Was werden Sie tun, um diese Leistungen qualitativ noch zu verbessern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir haben einen ganz wesentlichen Beitrag zu leisten, nämlich die integrierte Versorgung auszubauen, den Be-
handlungsprozess aus der Perspektive von Patientinnen und Patienten zu betrachten. Da brauchen wir übergreifende Versorgungsstrukturen. Das wird jetzt andiskutiert.
Wir haben auch schon eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit integrierter Versorgung, bei der Krankheit des Patienten beginnend bis hin zur Rehabilitation, befasst.
Hier gehen wir jeden Tag einen Schritt weiter. Wir wollen so die Versorgung der Menschen verbessern und damit auch die Qualität im gesamten Gesundheitsbereich kontinuierlich verbessern.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk. (Abg. Schenk begibt sich erst nach der Worterteilung zum Rednerpult.)
Ich darf an dieser Stelle ersuchen, sich als nachfolgender Fragesteller/nachfolgende Fragestellerin bereits vor Erteilung des Wortes zum nächsten Rednerpult zu begeben, damit wir die Zeit einhalten können.
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das österreichische Gesundheitssystem wird von einer Kassen-Klassenmedizin geprägt.
Gibt es in irgendeiner Form eine Maßnahme, um die derzeitige Situation zu beenden, dass Versicherte der Beamtenkasse ihren Arzt durchschnittlich eine Viertelstunde in Anspruch nehmen, Versicherte der Gebietskrankenkasse hingegen nur 2 Minuten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich gehe davon aus, dass es in Österreich keine Klassen- und Kassenmedizin gibt, sondern wir haben gleiche Rechte, insbesondere im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht. Es geht immer darum, gute Leistungen den Patientinnen und Patienten angedeihen zu lassen. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig.
Wir müssen sicherstellen, dass sich Ärztinnen und Ärzte an die Patienten auch wenden können. Das ist mit einem durchorganisierten Behandlungskonzept, mit integrierter Versorgung auch möglich.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Es gibt schon Unterschiede zwischen PatientInnen. Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen hat die psychotherapeutische Versorgung in Österreich analysiert und eklatante Versorgungsmängel sichtbar gemacht.
Wie lange sollen psychisch Kranke weiter diskriminiert und sogar als Patienten dritter Klasse behandelt werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Im Bereich der psychiatrischen, der psychologischen und der psychotherapeutischen Versorgung haben wir sicher Handlungsbedarf. Da besteht die Notwendigkeit, diese weiterzuentwickeln.
Wir haben auch im Bereich Kinderpsychiatrie Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung zu verbessern. Wir haben aber die Schwierigkeit, dass gerade in den Regionen wenig Menschen bereit sind, Verträge mit den Kassen abzuschließen. Das ist ein Punkt, wo man Weiterentwicklung braucht und wo man daran arbeiten muss, dass die Situation verbessert wird.
Ich sage aber auch dazu, dass wir jedenfalls in den Zentralräumen eine gute Versorgung aufweisen können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, Sie haben auf die Frage des Abgeordneten Rasinger geantwortet, es sei wichtig, die richtige Leistung am richtigen Ort zu haben. Da gebe ich Ihnen recht.
Es ist aber so, dass im Zuge der Verhandlungen über die Gesundheitsreform immer wieder durch die Medien gegeistert ist, dass es zu Standortschließungen bei den Krankenhäusern kommen wird.
Meine Frage daher: Wie viele Standortschließungen sind geplant? Welche Standorte im Speziellen sind davon betroffen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Vom Bundesministerium für Gesundheit und von meiner Seite aus sind keine Standortschließungen geplant. Die Planung im Bereich der Krankenanstalten ist in den Ländern vorzunehmen. Ich halte es aber trotzdem für notwendig, ständig zu überprüfen, wie die innere Organisation und der innere Aufbau von Krankenanstalten sind. Ich halte sehr viel davon, wenn es vernetzte Formen von Angeboten auch im ländlichen Raum und auch in Krankenanstalten gibt.
Ich kenne einige Krankenhäuser, die sich dieser Situation schon gestellt haben, etwa Oberndorf in Salzburg oder Wolfsberg in Kärnten. Da hat man gute Vorschläge entwickelt. In diese Richtung soll weitergearbeitet werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister! Zurückkommend auf die Finanzierung der Spitäler: Sie haben selbst gesagt, dass es eine Artikel-15a-Vereinbarung gibt, die im Jahre 2013 abläuft.
Wie kann das jetzt wirklich – das würde mich interessieren – vonseiten des Bundes in den Griff bekommen werden, zumal das ja Länderkompetenz ist? Jetzt nehme ich nur ein Beispiel her: Wenn der Landeshauptmann aus Niederösterreich sich rund um Wien – ob das in Baden, Neunkirchen, Mödling, Wiener Neustadt oder egal wo auch immer ist – neue Denkmäler im Spitalswesen setzt (Ruf: Hallo!), wie können wir das vom Bund aus in den Griff bekommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es gibt eine Artikel-15a-Vereinbarung, mit der festgelegt wurde – auch vom Bund aus gegenüber den Ländern –, paktierte Reformmaßnahmen zu setzen und den Österreichischen Strukturplan Gesundheit einzuhalten. Dieser wird in regionalen Strukturplänen Gesundheit umgesetzt. Da ist man in Niederösterreich noch nicht fertig. Insofern ist das ein Problem. Aber ich gehe davon aus, dass die Länder effektiv und effizient arbeiten und hier auch ihre Verantwortung wahrnehmen. Ich lade die Länder dazu ein, ein abgestimmtes Modell regional zu entwickeln. (Abg. Rädler: Gerade die Steirer!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 29/M, der Frau Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt; das haben Sie bereits erwähnt. Dennoch ist es so, dass es in vielen Fachbereichen einen Mangel an Fachärzten gibt. Ich denke da beispielsweise an die Kinderpsychiatrie. Da gibt es einen eklatanten Mangel an Fachärzten. Aber auch in anderen Bereichen ist es so, dass Patienten oft monatelang warten müssen, bis sie einen Facharzttermin bekommen.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um dem Problem der Unterversorgung mit Fachärzten entgegenzuwirken und die flächendeckende Versorgung mit Fachärzten österreichweit sicherzustellen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, wir haben in Österreich die beste Versorgung im Gesundheitswesen. Wir haben die Zahl der Fachärzte in den letzten zehn Jahren um 6,4 Prozent erhöht. Wir liegen europaweit im Spitzenfeld, was die Versorgung mit Fachärzten betrifft. Fachärzte sind in erster Linie auch in Spitälern tätig, und es ist festzuhalten, dass Österreich eine sehr hohe Spitalsdichte hat. Es gibt in Wirklichkeit kaum Menschen, die nicht in angemessener Zeit zu einer geeigneten ärztlichen Versorgung kommen können.
Was ist entscheidend bei der Frage, wo Facharztstellen eröffnet werden?
Erstens: Der erste Zugang zur ärztlichen Versorgung hat durch die Hausärzte zu erfolgen, und das ist in Österreich sehr, sehr gut gesichert. Der Hausarzt ist der erste Zugang zur Medizin.
Die Versorgung mit Fachärzten soll erfolgen nach Bevölkerungsstruktur, nach Bevölkerungsdichte, nach Verkehrsbedingungen, aber auch nach den Räumen, wo die Menschen arbeiten. Und wenn man weiß, dass viele Menschen im Zentralraum arbeiten, ist es natürlich so, dass die Gesundheitsversorgung über den Arbeitsplatz erfolgt.
Wie gesagt, wir haben in Österreich eine sehr, sehr gute Versorgung im Gesundheitsbereich. Ich habe in den angesprochenen Mängelfächern darauf hingewirkt, dass mehr Ärzte ausgebildet werden, damit auch in Zukunft die ärztliche Versorgung gesichert ist.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Bundesminister, nicht nur der Mangel an Fachärzten ist ein Problem, sondern es gibt auch verschiedene Kindertherapien, wo es einen absoluten Mangel gibt, beispielsweise bei der Ergotherapie für Kinder oder Logopädie für Kinder. Es gibt Bundesländer, wie etwa das Burgenland, Salzburg oder Kärnten, wo es keinen einzigen Logopäden mit Kassenvertrag gibt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es auch in diesen Bundesländern zu einer adäquaten Versorgung der Menschen kommen wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich setze mich immer dafür ein, dass alle Menschen einen guten Zugang zu Versorgungsleistungen haben. Es muss sichergestellt werden, dass in jeder Region auch jene Leistungen angeboten
werden, die man im Erstbereich benötigt. Ich setze mich dafür ein, dass dort auch Verträge zustande kommen.
Mann muss aber die Gesamtentwicklung sehen. Ich kenne Bundesländer, die zum Beispiel Logopädie über Kindergärten durch das Land anbieten.
Wenn diese Versorgung sichergestellt wird, wird sich natürlich die niedergelassene Versorgung darauf aufbauen, und das ist auch gut. Wir brauchen eine integrierte Versorgung in allen Bereichen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Keck.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Bundesminister, halten Sie es für zielführend, dass insgesamt eine größere Zahl von Vertragsarztstellen gesamtvertraglich vereinbart wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich halte es für ein zentrales Element der Vertragsgestaltung zwischen der Ärztekammer und den Krankenversicherungsträgern, auch die Stellenpläne zu regeln. Damit hat man dort die Chance, Verantwortung für die Versorgung zu übernehmen und diese auch steuern zu können. Das ist wichtig. Man ist auch nah an den Patienten und Patientinnen, die ja die Versicherten sind. Es ist wichtig, die Verantwortung dafür übernehmen zu können, dass eine gute Versorgung vorliegt. Insofern ist es besonders wichtig, gerade im Bereich der Hausärzte, das heißt der Allgemeinmediziner, die Versorgung vor Ort sicherzustellen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben in Österreich grundsätzlich eine gute ärztliche Versorgung, allerdings im Bereich der Fachärzte eine ungleichmäßige und ungerechte Verteilung derselben. Das wissen auch Sie als ehemaliger Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Es gibt auch einen Rechnungshofbericht dazu. Auch zahlreiche Studien belegen, dass vor allem die ländlichen Regionen zu wenige Fachärzte aufweisen.
Ein Beispiel: Mein Heimatbezirk Schärding hat vor einem Jahr nach intensivsten Bemühungen für 60 000 Einwohner einen zweiten Augenarzt erhalten. Das kann für die Zukunft keine geeignete Strategie sein.
Herr Bundesminister, was können und werden Sie dazu beitragen, die Situation vor allem für die ländliche Bevölkerung in diesem Bereich zu verbessern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich habe schon dazu beigetragen, weil sie nämlich einen zweiten Facharzt bekommen haben. Es geht darum, immer vor Ort die richtigen Bedingungen zu schaffen. Wir haben – ich habe das schon angesprochen – Verkehr und Bevölkerungsdichte als eine Grundlage zu sehen bei der Entscheidung, wo geeignete Standorte sind, und dort muss die Versorgung stattfinden.
Ich erinnere aber auch daran, dass gerade im ländlichen Raum in Oberösterreich eine sehr gute Krankenanstaltenversorgung vorliegt. Innerhalb von 20 Kilometern erreicht man die Versorgung in den Krankenanstalten. Das heißt, jederzeit kommen die Menschen zu einer ärztlichen Leistung.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haubner, bitte.
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Laut Reformpapier und auch nach Ihren jetzigen Aussagen wollen Sie die Versorgungsstruktur
mit Ärzten und Fachärzten zum Vorteil und zum Wohle der Patienten gestalten und auch reformieren. Meine spezielle Frage ist:
Wie sehen die in Ihrem Reformpapier angekündigten neuen Kündigungsbestimmungen für Ärzte aus, beziehungsweise was stellen Sie sich genau darunter vor?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: In diesem Papier wurde zwischen Hauptverband und Ärztekammer festgelegt, dass die Frage der Kündbarkeit von Ärzten im Vertrag möglich wird. Insbesondere soll eine Altersgrenze eingeführt werden, mit deren Erreichen dann der Vertrag beendet wird, und es soll die soziale Härteklausel im Vertrag der Ärzte fallen.
Ich würde aber warnen, die Vertragskündigung überzubewerten. Viel wichtiger für die Versorgung ist es, dass die Ärztinnen und Ärzte bereit sind, den gemeinsamen Weg zu gehen, integrierte Versorgung tagtäglich mitzutragen.
Das Wichtigste dieses Papiers ist, dass die Ärzteschaft Ja dazu gesagt hat und bereit ist, im Dialog gute Ergebnisse für die Versorgung der Menschen zustande zu bringen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! In Gesamtwestösterreich gibt es keine niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie. WHO und EU fordern seit Langem in diesem Bereich intensive nationale Programme. Mann kann Gesundheitspolitik sowohl emotional wie auch ökonomisch betrachten. Betrachten wir sie nur ökonomisch, entstehen durch Nichtdiagnosen bei Kindern, durch zu späte Diagnosen und Behandlungen chronische Erkrankungen, die massive Kosten verursachen, dem Kind Schwierigkeiten in der Schule bringen und vieles andere mehr. Auch der Rechnungshof kritisiert das massiv.
Welche Initiativen wollen Sie setzen, um Anreizsysteme zu schaffen, Kassenstellen aufzumachen und Ausbildungslücken auf diesem Gebiet schneller zu schließen als bisher?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Das Problem in der Kinderpsychiatrie liegt nicht bei den Kassenstellen, sondern bei dem Umstand, dass die Ausbildungsdauer in diesem Fach sehr, sehr lang ist, dass wenige Ärztinnen und Ärzte bereit sind, in dieses Fach zu gehen, und dass sie keine Chance zur Ausbildung haben.
Wir haben durch die gesetzliche Änderung im Rahmen der 12. Ärztegesetz-Novelle dafür gesorgt, dass in diesem Fach mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden. Das ist ein Schritt, mit dem wir in diesem Bereich Verbesserungen zustande bringen wollen.
Insgesamt gehören im Bereich der Behandlung von Kindern, vor allem in der Kinderpsychiatrie, die Maßnahmen verstärkt, und ich habe ständig ein Auge darauf.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zur 4. Anfrage, 35/M, des Herrn Abgeordneten Dr. Spadiut. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
„Das Gesundheitsreformpapier, das Ihnen von den Krankenkassen und den Ärzten übergeben wurde, fordert von Ihnen wörtlich ‚ein rasches Handeln und tief greifende
Reformen‘, um das mehr als sanierungsbedürftige österreichische Gesundheitssystem an die heutigen Anforderungen anzupassen. Wie sollen diese ‚tief greifenden Reformen‘ jemals umgesetzt werden, wenn bereits zu diesem wenig ehrgeizigen Vorschlag zwischen Ihnen und Ihrem Koalitionspartner ‚Stillstand‘ herrscht, und das, obwohl die ersten Maßnahmen bereits in diesem Herbst im Parlament verabschiedet werden müssten?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter Spadiut, ich habe dieses Reformpapier gelesen, und ich habe diesen Satz in dem Papier, das mir übergeben worden ist, nicht wörtlich gefunden. Diese Sätze stehen nicht drinnen.
Zweitens: Was redet man hier von „Stillstand“? Dieses Papier ist ein sehr ehrgeiziges Papier, Einsparungspotenziale zustande zu bringen. Das Allerwichtigste in dem Papier ist, dass man bereit ist, einen gemeinsamen Weg zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenversicherungsträgern zu gehen, Versorgung vor Ort anzubieten und Reform am Patienten, an der Patientin zu machen.
Dazu brauchen wir die Ärztinnen und Ärzte. Ich bedanke mich bei der Ärztekammer, dass sie diese Bereitschaft gezeigt hat, die richtige Versorgung zu diskutieren, sie öffentlich zu machen, dass sie bereit ist, die Qualitäten zu erhöhen, sich auseinanderzusetzen mit der Qualität der medizinischen Versorgung konkret in der Praxis, wie sie beim Menschen ankommt, damit wir die gute Versorgung haben und damit diese auch weiterentwickelt wird.
Das ist ein ehrgeiziges Projekt, und es ist an der Zeit, dass wir die dafür vorgesehenen Mittel auch freigeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister, die Kassen stehen laut Ihrem Reformpapier vor dem finanziellen Kollaps, und Sie haben weitere finanzielle Zuschüsse an Reformen geknüpft.
Wie viele Steuermittel sollen 2009 auch ohne Reformerfolg an die maroden Krankenkassen ausgeschüttet werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es gibt bereits einen Reformerfolg. Wir haben – ich habe es schon angekündigt – einvernehmlich die Arbeit zur E-Medikation gemacht. Es gibt auch eine Weiterentwicklung.
Wie viel Geld ist ausgeschüttet worden? – 45 Millionen € haben wir mit dem Budgetbegleitgesetz als kurzfristige Überbrückungshilfe gewährt. Wir haben sicherstellen können, dass auch Geld aus der Mehrwertsteuerabdeckung kommt. Das heißt, insgesamt wurden hier entsprechende Gelder verteilt. Es sind 97 Millionen € aus der Mehrwertsteuerrückvergütung, die jene Kassen bekommen, die negatives Eigenkapital haben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Bundesminister! Zum kostenintensivsten Faktor des Gesundheitswesens gehören die Krankenanstalten. Hier bleibt das Reformpapier auffallend schüchtern und vage. Ich zitiere nur, was zum Verantwortungsbereich der Länder im Reformpapier steht: Abstimmungen mit VertreterInnen der Bundesländer werden in Aussicht genommen.
Herr Bundesminister, Sie leiten kein Ministerium „Zur guten Aussicht“, sondern das Gesundheitsressort.
Daher: Wie können Sie den Ländern beibringen, dass es neben den Bundesländern auch eine Republik gibt und ein Gesundheitswesen, wo Sie auch Einfluss auf Krankenanstalten haben müssen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Der Auftrag an das Papier war ja, den niedergelassenen Bereich zu bearbeiten und nicht die Krankenanstalten.
Welche Möglichkeiten hat der Bundesgesundheitsminister, hier tätig zu werden? – Der Minister hat die Verfassung ernst zu nehmen, und die Verfassung sieht vor, dass es Aufgabe der Länder ist, die Krankenanstalten zu steuern und auch zu planen. Wir haben im Rahmen der 15a-Vereinbarung unsere Mitwirkung sichergestellt, und wir haben im Rahmen der Bundesgesundheitsagentur, der Bundesgesundheitskommission dazu beigetragen, dass es eine Weiterentwicklung gibt. Der Bundesstrukturplan Gesundheit ist ein Thema, wo wir handeln, und wir wollen die nächsten Schritte gehen, die ich heute bereits erwähnt habe.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Hofer.
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, es gibt in Österreich reiche und arme Kassen. Das liegt oft nicht nur am Management, sondern auch an der demographischen Struktur im jeweiligen Bundesland.
Was kann man tun, damit es zu einem gerechten Ausgleich, zu einer gerechten Finanzierung der Kassen kommt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir brauchen in Österreich, wenn man dezentrale Strukturen will – und ich will das –, einen Ausgleich zwischen den Kassen. Wir brauchen aber auch eines: Die Unterfinanzierung, die der Rechnungshof festgehalten hat und die insbesondere von Bundesregierungen vor unserer Zeit gekommen ist, muss beseitigt werden. Insbesondere Bundesminister Grasser hat einen Feldzug gegen die Krankenkassen gestartet. Dieses Geld, das damals entzogen worden ist, muss wieder zurückfließen, damit dieser Ausgleich und diese Finanzierung auch sichergestellt werden können.
Wichtig ist auch, dass es einen solidarischen Ausgleich von Strukturunterschieden durch den Ausgleichsfonds und den Kassenstrukturfonds gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haberzettl.
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister, das derzeit diskutierte Sanierungskonzept bildet an und für sich die Grundlage für die Etablierung des Kassenstrukturfonds sowie die Teilentschuldung durch das Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen.
Sehen Sie durch diese indirekte Zuführung von Bundesmitteln eher eine Entwicklung in Richtung Verstaatlichung des Gesundheitssystems?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Nein. Ich bin kein Freund eines staatlichen Gesundheitssystems. Wer die Zahlen kennt, weiß: Dort, wo man selbstverwaltete Gesundheitssysteme hat, dort kann man zwei Dinge am besten tun,
nämlich gute Sachleistungen für die Menschen sicherstellen – das ist das eine Wichtige –, und man schafft es besser – das ist das Zweite –, mit dem Geld auszukommen und das Geld auch richtig einzusetzen. Die Selbstverwaltung garantiert das in einem höheren Ausmaß als staatliche Bürokratie.
Insofern muss man aber auch Beiträge leisten, dass dieses System atmen kann. Mit dem Beitrag, den Feldzug früherer Finanzminister auszugleichen und das Geld zurückzugeben, gibt man Luft zum Atmen für eine gute Gesundheitsversorgung in ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Karl.
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben bereits mehrfach betont, dass wir in Österreich das beste Gesundheitssystem der Welt haben. Unser Gesundheitssystem leidet aber darunter, dass die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Krankenversicherung zersplittert sind. Dies bedeutet eine Vielzahl von unübersichtlichen Finanzierungsströmen und eine weitgehend unkoordinierte Planung der Leistungserbringung.
Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger aber ein Gesundheitssystem, das auch im Hinblick auf Effizienz und Transparenz zu den besten zählt. Wie wollen Sie ein einheitliches Gesundheitssystem sicherstellen, das diesen Anforderungen gerecht wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Grundsätzlich habe ich die Verfassung ernst zu nehmen und auch einzuhalten. (Abg. Strache: Was heißt „grundsätzlich“?), und hier gibt es durchaus noch Grenzen und Zuständigkeiten der Länder. Die zu beachten, ist eine Aufgabe eines Ministers.
Wir haben aber ganz konkrete gemeinsame Planungen in der Bundesgesundheitskommission – der Österreichische Strukturplan Gesundheit sieht das vor –, und ich denke, dass es notwendig ist, diesen Planungsbereich zu intensivieren. Wir haben auch – ich habe es schon gesagt – die Transparenz erhöht durch einen einstimmigen Beschluss in der Bundesgesundheitskommission, womit Transparenz über das Leistungsgeschehen und über das Finanzgeschehen auf der Ebene der Krankenhäuser eingeführt und verbessert wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 34/M des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Bundesminister, wir stehen vor einer skurrilen Situation: Der ehemalige ÖVP-Abgeordnete Schelling verhandelt für den Hauptverband mit dem Präsidenten der Ärztekammer, auch ÖVP-Mann und im Proponentenkomitee einer Nationalratswahl, ein Reformpapier, und der ÖVP-Mann und Vizekanzler Finanzminister Pröll sagt: Mit uns nicht!
Herr Bundesminister, wie beurteilen Sie das Reformpapier angesichts dieser Reaktion des Finanzministers? Und konkret:
„Wie beurteilen Sie die zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer vereinbarten Sparmaßnahmen, die auch Entlastungen der Kassen von kassenfremden Leistungen beinhalten, angesichts der Kritik des Herrn Vizekanzlers?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Grundsätzlich hat dieses Papier den Auftrag gehabt, ein Sanierungspapier für ausgabenseitige Maßnahmen vorzustellen. Der Hauptverband und die Ärztekammer haben gemeinsam darüber hinausgehende Aufgaben geleistet. Sie haben Vorschläge erarbeitet, wie zusätzliche Mittel aufgebracht werden können, und haben Rezeptgebührenobergrenze, haben die Finanzierung der Bundesgesundheitskommission angesprochen, wo Gegenfinanzierungen, die versprochen worden sind, von früheren Bundesregierungen nicht eingehalten worden sind. Diese Forderungen sind nachvollziehbar, sie sind auch in ihrer Höhe konkret beziffert und auch verständlich.
Ein Finanzminister hat natürlich die Gesamtfinanzen des Staates im Auge zu behalten, aber er hat auch formuliert, dass dieses Papier sehr viele positive Ansätze hat, und ich gehe davon aus, dass man in zwei wichtigen Schritten weitergehen kann:
Erstens jenen Teil des Papiers zu übernehmen, der überall auch akzeptiert ist. Da geht es um das ausgabenseitige Einsparungspotential.
Zweitens wird es notwendig sein, in Verhandlungen sicherzustellen, dass man über diese Gelder, die der Hauptverband benannt hat, auch verhandelt, auch mit dem Finanzminister verhandelt. Das wird jedenfalls beim Budget 2011 notwendig sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Bundesminister, es ist wieder seltsam, dass die Politik den Kassen sehr wohl vorschreibt, dass sie eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu gewährleisten haben, zweitens schreibt die Politik den Kassen vor, über welche Einnahmen sie zu verfügen haben, und schreit dann „Hilfe!“, wenn beides nicht zusammengeht.
Welche Methoden der Bewusstseinserweiterung stehen Ihnen beim Herrn Finanzminister zur Verfügung, damit er erkennt, dass er auch als Leiter des Finanzministeriums Verantwortung trägt, dass gesetzlich an die Kassen übertragene Aufgaben auch zu erfüllen sind?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich werde mit allen Ministern, die das nicht so sehen, durchaus diskutieren und auch sehr, sehr deutlich machen, dass es notwendig ist, die Gesundheitsversorgung der Menschen zu sichern. Ich stehe zu guter Gesundheitsversorgung für die Menschen – auch in der Krise. Das werde ich auch laut und deutlich gegenüber allen in der Bundesregierung sagen, und da wird es auch eine Auseinandersetzung darüber geben.
Ich will gute Versorgung, und das Gesundheitssystem ist auch ein Stabilisator in der Wirtschaft. Wir haben viele Arbeitsplätze. Die Menschen können sich darauf verlassen, dass gute Versorgung auch in der Zukunft stattfindet. Und das wird jeder Minister dieser Republik einsehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Minister! Für Herrn Vizekanzler Pröll sind die Einsparungen beim Sanierungspaket nicht hoch genug, und einzelne Punkte im Paket verursachen angeblich zu hohe Mehrkosten, deswegen werden die Gelder momentan blockiert.
Jetzt hört man, dass vor allem beim Großgeräteplan gespart und gekürzt werden soll. Unter Großgeräten versteht man diagnostische Geräte wie zum Beispiel die Magnet-
resonanz oder CTs. Rasche Diagnose ist aber eine wichtige Voraussetzung für eine rasche und kostendämpfende Therapie. Sie ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um einen angsterfüllten Patienten möglichst rasch von der Ungewissheit über die Ursache seiner Beschwerden zu erlösen.
Können Sie garantieren, Herr Minister, dass bei knapper werdenden Mitteln die österreichischen Patienten weiterhin rasch zu ihrer Diagnose kommen und es hier zu keinen Einsparungen kommen wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich den Herrn Bundesminister um die Antwort ersuche, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Der nächstfolgende Redner bitte gleich zum freien Rednerpult! – Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir wollen effizient sein, aber nicht jede Krankheit braucht Großgeräte zur Diagnostik. Gute Ärztinnen und Ärzte können ihre Diagnosen auch anders erstellen.
Wir müssen zwei Dinge sicherstellen: Die richtige Leistung bei der richtigen Krankheit. Dafür müssen wir Großgeräte zur Verfügung haben. Wir haben in Österreich, international gesehen, eine viel zu hohe Gerätedichte. Die muss richtig einsetzt werden, sie muss auch im stationären Bereich eingesetzt werden, da muss man auch Vernetzungen zustande bringen. Wir sollten das Geld aber nicht in die Geräte investieren, wir müssen das Geld in die Versorgung der Menschen, in die ärztliche Versorgung investieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, meine Zusatzfrage: Ist aus Ihrer Sicht, Herr Bundesminister, die Forderung nach einer vollen Abdeckung der Aufwendungen, die sich bei den Krankenversicherungsträgern durch die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze ergeben, berechtigt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Aus meiner Sicht ja. Die Forderung der Rezeptgebührenobergrenze war eine sozialpolitische Wohltat, die wichtig war. Sie kostet die Sozialversicherungsträger insgesamt an die 80 Millionen € – 78, haben wir berechnet –, und der Ersatz für diese Maßnahme liegt bei in etwa 38, 40 Millionen €. Da ist ein Mehrbedarf entstanden, und dieser sollte – da hat der Hauptverband recht – auch den Kassen zugeführt werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Bundesminister, der Auftrag der Regierung an die Verhandler des Sanierungspakets der Krankenversicherungsträger in diesem Jänner war sehr klar und sehr deutlich, und sehr einfach formuliert hieß es eigentlich: Sparen, sparen, sparen!, sonst werden die sanierungsbedürftigen Kassen nicht mit Steuergeld konsolidiert.
Jetzt, ein halbes Jahr später, liegt das Papier vor. Die Ärztekammer und der Hauptverband haben verhandelt, und abgesehen von Änderungen bei den Nachbesetzungen von Arztstellen und im Honorarrecht zielen die meisten Sparmaßnahmen auf die Ausgaben für Medikamente ab. Weiters wird die bessere Abgeltung von kassenfremden Leistungen verlangt, also es wird verlangt, mehr Geld aus dem Steuertopf in das System einzubringen. Der Rechnungshofbericht sagt, dass kassenfremde Leistungen abzugelten sind.
Wo, Herr Bundesminister, sehen Sie die Möglichkeiten, in Ihrem Ressort, in Ihrem Budget kassenfremde Leistungen abzugelten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Grundsätzlich geht es darum, dass der Rechnungshof sehr deutlich gemacht hat, dass durch Veränderungen der Zahlungsströme von der sozialen Krankenversicherung hin ins Finanzamt die Schulden entstanden sind. Dort ist Geld entzogen worden.
Insofern ist es auch notwendig, dass man aus dem gesamten Staatshaushalt hier reagiert, und die Maßnahmen, die wir im Budgetbegleitgesetz gesetzt haben, gehen in diese Richtung, nämlich Entschuldung der Krankenkassen in drei Schritten mit jeweils 150 Millionen €, mit der Überdeckung der Mehrwertsteuervergütung, damit, dass man den Katastrophenfonds im Ausgleichsfonds aufgelöst hat. Da sind viele Maßnahmen gesetzt worden, die den Kassen dienen, die ein negatives Eigenkapital haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.
Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Herr Bundesminister, mit welchen Mitteln wollen Sie die kassenfremden Leistungen, zum Beispiel Wochengeld, Krankengeld von Arbeitslosen oder die Zins- und Zinseszinszahlungen zur Schuldenabdeckung finanzieren?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wenn man die Schulden abdeckt, braucht man keine Zinsen und Zinseszinsen zu zahlen. Insofern haben wir klare Schritte gesetzt. Das Budgetbegleitgesetz regelt die Entschuldung der Gebietskrankenkassen klar mit 450 Millionen €. Wir haben insgesamt mehr als 730 Millionen € in zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden da sein, und wir werden beim Budget 2011 die weiteren Schritte setzen müssen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 27/M, des Herrn Abgeordneten Mag. Maier. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Einen recht schönen, guten Morgen! Herr Bundesminister! Lebensmittelsicherheit ist ein zentrales konsumentenpolitisches Thema. Niemand will eine Lebensmittelvergiftung erleiden und zum Beispiel von Salmonellen befallen werden.
Die Agentur für Ernährungssicherheit ist für Analysen und für Risikobewertung in Österreich zuständig.
Meine konkrete Frage daher:
„Wie gedenken Sie, die langfristige finanzielle Absicherung der AGES sicherzustellen, damit die Ernährungs‑ und Gesundheitssicherheit der ÖsterreicherInnen auf hohem Niveau erhalten bleibt, der Standort Österreich attraktiv bleibt und das Verbrauchervertrauen in die Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle keinen Schaden erleidet?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich bin seit 2. Dezember 2008 Bundesminister für Gesundheit und damit auch Miteigentümer dieser Agentur für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle. Die AGES hat eine wichtige Funktion, gerade
hinsichtlich der Ernährungs- und Gesundheitssicherheit. Letztere brauchen wir jeden Tag. Gerade bei der neuen Grippe und im Hinblick auf Medikamente merken wir das.
Aber auch die Landwirtschaft merkt das, wenn es darum geht, die guten österreichischen Produkte auch im Ausland zu verkaufen. Andere Länder wollen Sicherheit haben, dass die Produkte, die wir erzeugen, gut sind. Das ist die Funktion der AGES, und ich habe mich bei allen Verhandlungen dafür ausgesprochen, dass wir die Finanzierung der AGES verbessern und sichern.
Ich habe sie mit einer klaren Unterfinanzierung übernommen; meine Vorgänger haben das auch klar erkannt. Ich habe bei den Budgetverhandlungen um mehr Geld gestritten und gerungen. Wir werden nicht auskommen, ohne dass auch Dritte, die Leistungen der AGES in Anspruch nehmen, diese auch von ihrer Seite finanzieren.
Die Wirtschaft hat Interesse daran, gute Lebensmittel in Österreich zu haben und diese auch exportieren zu können, und aus dieser Sicht muss die AGES abgesichert werden. Ich sage in diesem Zusammenhang ganz deutlich: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die Aufgabe, hier auch Bewegung hineinzubringen. Dort ist man derzeit stur und will nichts tun, aber da ist Handlungsbedarf gegeben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ach so ist das!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Maier.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister, meine Zusatzfrage: Sie sind gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium Miteigentümer. Wie teilen sich eigentlich die Kosten der AGES auf die beiden Bundesministerien auf?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Die AGES gehört zu 50 Prozent dem Gesundheitsministerium und zu 50 Prozent dem Landwirtschaftsministerium.
Die Kostenstruktur ist umgekehrt. Wir finanzieren
60 Prozent und die Landwirtschaft finanziert 40 Prozent der
Leistungen. Auf der Einnahmenseite, also dort, wo Beiträ-
ge erwirtschaftet werden, ist der Anteil, der hereinkommt, gerade bei der AGES
PharmMed wesentlich höher als diese 60 Prozent, und im
Landwirtschaftsbereich ist der Anteil niedriger. Das heißt, im
Landwirtschaftsbereich sind zusätzliche Gelder aufzustellen, und es
ist notwendig, dass die AGES im Interesse der österreichischen Gesundheits-
und Ernährungssicherheit gesichert ist. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Eßl.
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zweifelsohne ist uns Lebensmittelsicherheit wichtig. Wenn allerdings Bayern mit 10 Millionen Einwohnern zwei Lebensmittelinstitute hat und die AGES in Österreich für 8 Millionen Einwohner auf sechs Standorten 43 Institute und Analytikkompetenzzentren betreibt, dann stellt sich eine gewisse Unverhältnismäßigkeit dar.
Die Leistungen sind unbestritten, aber die Finanzierung ist, wie Sie schon selbst gesagt haben, nicht gesichert. Es fehlen für das nächste Jahr 30 Millionen.
Meine konkrete Frage: Wollen Sie diese Strukturen aufrechterhalten, und – wenn ja – welche Bevölkerungsgruppe werden Sie ganz konkret einladen, um nicht zu sagen: belasten, um diese Finanzierung zu übernehmen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Aus meiner Sicht ist die AGES in ihrer Struktur sehr gut aufgestellt. Sie hat international einen hervorragenden Ruf. Wir werden weltweit mit der AGES gut gesehen. Das Management hat den ständigen Auftrag, die internen Strukturen zu verbessern.
Auf die Frage, welche Personengruppen ihren Beitrag zahlen sollen, sage ich ganz einfach: Diejenigen, die einen Nutzen davon haben! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Zu mir kommt nächste Woche ein Minister aus dem Ausland, der sich die AGES ansehen möchte, weil österreichische Landwirte Produkte in dieses Land liefern wollen und man dort eine gute Qualitätssicherung braucht. Das bietet die AGES, und da kann es von Großbauern und Exporteuren auch Beiträge geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Die AGES ist ein Sanierungsfall, den die ÖVP an Sie vererbt hat. Mich wundert, dass Sie als SPÖ-Minister dieses Erbe angetreten haben!
Mich würde jetzt interessieren – und ich bitte, sich nicht auf Lippenbekenntnisse zu beschränken! –, welche konkreten Maßnahmen Sie jetzt setzen werden, damit man die AGES sanieren kann und damit kein größerer Schaden entsteht. (Abg. Dr. Moser: Das haben wir ja vorausgesagt!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Die AGES ist kein Sanierungsfall. Die AGES ist unterfinanziert. Das ist ein Unterschied! Die AGES ist ein gutes Unternehmen, das in seiner Struktur gute Leistungen liefert. Es ist sicherzustellen, dass die AGES finanziert wird. Ich kämpfe beziehungsweise raufe darum, und ich werde sicherlich auch das Parlament in diesem Zusammenhang um Hilfe bitten.
Derzeit mauert das Landwirtschaftsministerium, wie ich schon gesagt habe, ich bin aber überzeugt davon, dass wir auch hier Schritte in der Weiterentwicklung zustande bringen werden.
Derzeit hat der Aufsichtsrat der Geschäftsführung den Auftrag erteilt, Sanierungskonzepte oder Finanzierungskonzepte zu erarbeiten. Dazu bekommen wir im September weitere Daten. Aber es führt kein Weg vorbei: Wir brauchen dort Geld. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Grünen haben schon 2003 klargemacht, dass das Finanzkonzept für die AGES scheitern wird. Jetzt ist das Faktum.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ist auch für Lebensmittel zuständig. Die Konsumenten wünschen Wahlfreiheit, und diese Wahlfreiheit ist nur möglich, wenn die Lebensmittelkennzeichnungsmängel, im Konkreten bei der Herkunfts‑ und Ursprungsbezeichnung, endlich abgestellt werden. Wo Österreich draufsteht, muss auch Österreich drin sein.
Lebensmittel, die aus Produkten von Tieren bestehen, die mit Gentechnikfutter gefüttert werden, sind derzeit auf europäischer Ebene nicht kennzeichnungspflichtig.
Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Welche Aktivitäten werden Sie auf EU-Ebene setzen, um diesen Mangel zu beheben, und welche Maßnahmen haben Sie in Österreich vorgesehen, um die Lebensmittelkennzeichnung im Sinne des KonsumentInnenschutzes zu verbessern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich habe mich mehrmals damit auseinandergesetzt, wie wir sicherstellen können, dass das, was außen draufsteht, auch innen drin ist. Dazu brauche ich die AGES, die das auch kontrolliert. Insofern ist es mir wichtig, dass die AGES funktionsfähig ist.
Wir haben auf Ebene der Europäischen Union eine Diskussion in der Frage Gentechnik und Verbraucherinformation geführt. Es gibt jetzt Schritte in diese Richtung, insbesondere mit der Novel-Food-Verordnung, die neu gestaltet werden wird. Auch diesbezüglich haben wir die nächsten Schritte gesetzt. Insgesamt muss sicher sein, dass Informationen an Konsumenten erfolgen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Zanger.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Bundesminister! In Anbetracht von Kunstkäse, Klonfleisch und jetzt auch noch Schummelschinken vergeht den Österreichern schön langsam der Appetit, weil sie nicht wissen, was sie auf die Teller bekommen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Die Freiheitliche Partei hat, vor allem was Kunstkäse anlangt, die Initiative ergriffen, um eine Kennzeichnung herbeizuführen. Das ist im Rahmen eines Fünf-Parteien-Antrages gelungen, und wir werden jetzt eine ähnliche Initiative betreffend Schummelschinken ergreifen.
Meine konkrete Frage zum Thema Klon-Fleisch: Werden Sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Klon-Fleisch in Europa nicht zugelassen wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Grundsätzlich ist Klon-Fleisch zu kennzeichnen. Es wird in Europa übrigens derzeit nicht verkauft. Derzeit werden nur Zuchttiere geklont, nicht aber die Kinder dieser Zuchttiere, und es soll auch klargestellt werden, dass diese zu kennzeichnen sind. Das ist ein Beitrag, den wir leisten müssten, und für diesen Vorschlag wird sich die österreichische Bundesregierung verwenden. Es soll sichergestellt werden, dass die Konsumenten auch wissen, dass es sich um Fleisch handelt, das von geklonten Tieren in der zweiten Generation kommt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 33/M des Herrn Abgeordneten Donabauer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Es ist eine Kernaufgabe der Staatspolitik und somit von uns allen, unser Gesundheitssystem finanziell nachhaltig abzusichern. Wir müssen allerdings auf die Veränderungen in der Gesellschaft und auf die angespannte Finanzsituation der Gebietskrankenkassen Rücksicht nehmen. Das erfordert neues Denken und neue Strategien, damit wir überhaupt diesen Status halten können. Und Veränderungen in einem dermaßen komplexen System erfordern, wie Sie selbst sagen, totalen Einsatz.
Herr Bundesminister, meine Frage lautet konkret:
„Wie beurteilen Sie die Vorschläge des Hauptverbandes zur Reform der Krankenkassen im Hinblick auf die Vereinbarung bei der Regierungsklausur in Sillian, die eine nachhaltige Kostendämpfung vorsieht?“
Und: Halten Sie diese Vorschläge überhaupt für umsetzbar?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich halte diese Vorschläge grundsätzlich für sehr positiv. Sie sind ambitioniert. Die Vertragspartner haben sich sehr mit den Themen auseinandergesetzt, die die Menschen berühren und bei denen es um ein Einsparungs- beziehungsweise Kostendämpfungspotential geht.
Die Probleme wurden auf den Tisch gelegt. Es wurde ein Kriterienkatalog für Honorarabschlüsse verfasst. Und es gibt ein Ökonomiegebot, welches aus meiner Sicht ganz entscheidend ist. Es wurde festgelegt, dass der Arzt oder die Ärztin nicht nur für den medizinischen Prozess Verantwortung übernimmt, sondern auch dafür, dass man mit den Kosten auskommt und das Sinnvolle tut und das nicht Sinnvolle nicht tut. Neue Gesellschaftsformen sollen ermöglicht und die Kooperation von Ärztinnen und Ärzten verbessert werden. Man hat sich mit Fragen der Öffnungszeiten von Arztpraxen und der Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung auseinandergesetzt.
Für mich ist es ein ganz zentrales Element, die Versorgung der Menschen noch zu verbessern. Wir haben ein gutes System, und die Vertragspartner sind bereit, dieses System noch weiter zu verbessern. Wir haben außerdem sichergestellt, dass es durch Vertragspartner-Controlling einen Ausgleich gibt und man von den Besten im System lernen kann.
Die Ärztinnen und Ärzte sind bereit, die E-Medikation mitzutragen, sie sind bereit, die e-card zu nutzen und auch zu überprüfen, und sie sind auch bereit, nächste Schritte im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitsakte zu gehen. Das halte ich für gut. Und auch betreffend den Bereich der Rezeptgebühren und Heilmittel sind gute Vorschläge enthalten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Donabauer.
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Bundesminister, wir haben eine Verwaltungskostenbegrenzung, und diese endet 2011.
Planen Sie, diese fortzuführen, und welche Überlegungen haben Sie betreffend IT-Bereich angestellt, der uns enorm viel Geld kostet?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es ist notwendig, dass man im IT-Bereich, der zu den Aufgaben der einzelnen Träger gehört, Synergien nutzt. Es gibt derzeit Maßnahmen im Hauptverband, die Rechenzentren zusammenzulegen und zu optimieren und dafür zu sorgen, dass auch einzelne Standardprodukte nur einmal entwickelt werden. Da hat man Tolles schon geleistet, und da wird man auch in Zukunft Tolles leisten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Windholz.
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Krankenkassen benötigen Steuergeld zur Sanierung. Die geplanten Reformen liegen jetzt zumindest zum Teil schon vor.
Meine konkrete Frage: Wie hoch müssen die seriös darstellbaren Einsparungen liegen, damit Sie solche Steuermittel zur Verfügung stellen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Steuermittel zur Verfügung zu stellen heißt nicht, irgendwelche Karotten in den Raum zu hängen, sondern wir
müssen Steuermittel zur Verfügung stellen, damit die Menschen unseres Landes die beste Versorgung haben; die Österreicherinnen und Österreicher verdienen beste Versorgung.
Wenn es die Feldzüge gegen die Krankenkassen nicht gegeben hätte, dann hätte man jetzt keine Finanzierungsprobleme. Diese gab es aber, und jetzt geht es darum, die Steuermittel, die man damals entzogen hat, wieder zurückzuführen. Das kann man jetzt tun. Und es ist immer Aufgabe von Krankenversicherungsträgern, zu optimieren, Kostendämpfungspotentiale zu finden.
Das hat man bei diesem Papier gemacht, und das ist auch schlüssig. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllinger.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, ich möchte jetzt dem Gebärdendolmetscher zuschauen, wie er die Begriffe dolmetscht, die den Zuschauern und Zuhörern wahrscheinlich noch weniger sagen als unsereinem. All das sind Begriffe, die mit den Finanzen im Gesundheitssystem zu tun haben, und sie sind heute schon einmal gefallen: Krankenversicherungsträger, Ausgleichsfonds, Katastrophenfonds – wunderbar! –, Kassenstrukturfonds – Wahnsinn (mit Blick auf den Gebärdendolmetscher), das verstehe ich auch! –, Bundesgesundheitskommission, Gesundheitsplattform, Gesundheitsagentur, Hauptverband; all das sind Gremien, die mit der Finanzierung im Gesundheitssystem zu tun haben. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ein jeder ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, Sie müssen die Frage formulieren! Sie haben keine einleitende Zeit mehr. Diese ist vorbei, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Ein jeder ist für irgendetwas zuständig, niemand für alles. Warum wird nicht von der Finanzierung in einer Hand gesprochen, und zwar auch von Ihnen? Warum wird nicht daran gearbeitet?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich habe immer gesagt: Es geht nicht um Finanzierung aus einer Hand im Rechtsstaat, sondern es geht um Finanzierungsverantwortung, Planungsverantwortung und Steuerungsverantwortung in gemeinsamen Händen. Wir müssen Gesamtverantwortung für alle drei Bereiche übernehmen: Planung, Steuerung und Finanzierung.
Das ist Gesamtverantwortung, und diese müssen wir im Dialog erarbeiten. Nur im Dialog kommen wir zu guten Gesundheitsleistungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie haben von dem Papier, das jetzt vorgelegt wurde, gesagt, dass es sehr ambitioniert ist. Es hat teilweise auch sehr gute Ansätze. Das Einsparungspotential ist aber von den Koalitionspartnern nicht als solches gesehen worden.
In diesem Papier ist aber wiederum keine Zusammenlegung der Krankenkassen enthalten, die wir schon seit Langem fordern, und auch der Rechnungshof hat uns dahin gehend recht gegeben, dass die Verwaltung in den Krankenkassen überbordende Kosten verursacht und dass die Zusammenlegung der Kassen ein Gebot der Stunde ist.
Meine Frage an Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Bleiben wir bei der Wahrheit: Der Rechnungshof hat hinsichtlich der Zusammenlegung zwischen Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten festgestellt, dass dadurch kein Einsparungspotential verwirklicht werden konnte. Das sei nicht der Fall.
Ich habe das schon deutlich gemacht: Wenn wir nahe am kranken Menschen sein wollen, dann brauchen wir dezentrale Strukturen, und diese möchte ich aufrechterhalten. Das schafft die richtige Versorgung am richtigen Ort, und das ist das größere Einsparungspotential. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kaipel.
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Bundesminister, wir kennen Sie seit Anbeginn Ihrer Ministerschaft als Kämpfer für gesunde Kassen, damit diese auch ihren Aufgaben im Interesse der kranken Menschen nachkommen können.
Können Sie uns sagen, welche Maßnahmen Sie bisher gesetzt haben, um die finanzielle Situation der Gebietskrankenkassen zu entlasten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Danke, Herr Abgeordneter, für diese Frage. Wir haben sicherstellen können, dass es im Geschäftsjahr 2009 mittels der Budgetbegleitgesetze 45 Millionen € Überbrückungsbeitrag für die Kassen mit negativem Reinvermögen gibt, wir haben sicherstellen können, dass die Rücklage im Ausgleichsfonds, dieser sogenannte Katastrophenfonds, aufgelöst wird, dadurch fließen 42 Millionen € an die Kassen zurück, und wir haben sicherstellen können, dass die GSBG-Mittel beibehalten werden – damit wird die Mehrwertsteuer ersetzt –, und diese übrig bleibenden Mittel werden jenen Kassen zur Verfügung gestellt, die negatives Eigenkapital aufweisen.
Wir haben sicherstellen können und auch ins Gesetz gebracht, dass es einen Kassenstrukturfonds gibt, damit erstmals Geld direkt vom Staat kommt, eine zweite Ebene zur Sicherung der Gesundheitsversorgung auch durch den Staat unter Beibehaltung des Beitragssystems, und wir werden die Teilentschuldung zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister. – Die Fragestunde ist beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteile Mitteilung.
Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehung: 2481/J;
2. Anfragebeantwortungen: 2023/AB bis 2026/AB.
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 711/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berechnung der Witwen- und Witwerpensionen,
Antrag 714/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle von Kurzarbeit,
Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Auflagen und Maßnahmen zur Kurzarbeit,
Antrag 719/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Blindenführhundeausbildung nach Schweizer Vorbild,
Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Bauwirtschaft und insbesondere des Baunebengewerbes;
Familienausschuss:
Antrag 707/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterbezug der Familienbeihilfe während eines Praktikums in der EU;
Finanzausschuss:
Antrag 712/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Einkommensobergrenze hinsichtlich der Mietzinsbeihilfe,
Antrag 716/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungsscheck“,
Antrag 725/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Berufsfeldes von Bilanzbuchhaltern,
Antrag 726/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökoprämie;
Gesundheitsausschuss:
Antrag 713/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen in der Schweinehaltung,
Antrag 727/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hepatitis-Impfung für Feuerwehrleute;
Ausschuss für Konsumentenschutz:
Antrag 718/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gütezeichenverordnung,
Antrag 723/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Zanger, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und Jugendliche in Solarien (Sonnenstudios);
Umweltausschuss:
Antrag 721/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkabelung von Starkstromleitungen;
Verfassungsausschuss:
Antrag 717/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Antrag 724/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird;
Verkehrsausschuss:
Antrag 708/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung einfacherer und klarerer Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und zu einem klimafreundlicheren Verkehrsgeschehen;
Wissenschaftsausschuss:
Antrag 710/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Studienbeihilfe,
Antrag 720/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Versprechens von BM Dr. Hahn zur Einrichtung einer Medizinischen Universität in Linz einen runden Tisch einzuberufen.
*****
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 49 Abs. 5 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Cap und Kopf im Sinne des § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich die Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung beantragt haben.
Hiebei handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 686/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (272 der Beilagen).
Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden und erfordert eine Zweidrittelmehrheit.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Absetzungsantrag ... (Abg. Strache: Zur Geschäftsordnung!) – Noch vorher? (Zwischenruf des Abg. Strache.) – Ich habe registriert, Herr Klubobmann, Sie möchten vor Eingang in die Tagesordnung zur Geschäftsordnung sprechen.
Wir gelangen zur Abstimmung ... (Abg. Mag. Kogler: Dazu! – Abg. Strache: Dazu nicht! – Abg. Mag. Kogler: Aber ich!) – Dann ersuche ich um deutlichere Signale.
Herr Abgeordneter Kogler, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, ja, wenn die Signale der Regierung ein bisschen eindeutiger wären!
Natürlich ist es ein Recht der Mehrheit des Hauses, einen Tagesordnungspunkt abzusetzen, aber der Hintergrund ist insofern erwähnenswert, als dass es jetzt immer wieder vorkommt, dass Tagesordnungspunkte auf Ausschuss-Tagesordnungen gesetzt werden, ohne dass dort wirklich debattiert wird (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), nur um hier im Plenum eine sogenannte Trägerrakete – ich glaube, das ist allgemein verständlich – zu haben, nämlich dafür, dass dann wieder etwas ganz anderes passiert, sollten sich irgendwelche neuen Umstände ergeben.
Genau diese neuen Umstände sind aber dann in Ausschüssen nicht verhandelt worden – wo wir doch immer wieder in der Öffentlichkeit behaupten, dass wir ein Arbeitsparlament sind, aber die Arbeit in den Ausschüssen passiert. Ich sage Ihnen nur Folgendes: Die Arbeit in den Ausschüssen wird zunehmend schwieriger, und das ist auch
wieder ein Hinweis darauf. Deshalb sollte das nicht unerwähnt bleiben. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Das hat mit der Geschäftsordnung nichts zu tun!)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend den 14. Punkt der Tagesordnung.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Damit wird Punkt 14 von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit nicht geändert.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Bucher beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis zum 25. August 2009 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte stattfinden.
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.25
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle den Antrag auf eine Sonderpräsidiale heute, denn der Spitzelskandal bezüglich des Abgeordneten Peter Westenthaler, der gestern und auch schon vorgestern sich aufzudecken begonnen hat, weitet sich aus.
Gestern wurde bekannt, dass das Telefon des Abgeordneten Peter Westenthaler vom Innenministerium illegal und rechtswidrig abgehört und überwacht wurde. Das Vorgehen ist von allen Parlaments-Klubobleuten auf das Schärfste verurteilt worden – das ist gut so –, wir haben aber nunmehr die Situation, dass dieser Skandal nur die Spitze eines Eisberges darstellt und sich ausgeweitet hat.
Es sind uns neue Dokumente zugespielt worden, die belegen – nämlich einwandfrei belegen! –, dass es ein Netzwerk von Innenministeriums-Beamten in Zusammenarbeit, im Auftrag der Grünen (Zwischenruf des Abg. Kickl) mit Stasi-Methoden gegen Abgeordnete dieses Hauses gibt, wo belegt wird, dass unter anderem Datenklau und Amtsmissbrauch auf höchster Expertenebene gegenüber freiheitlichen Abgeordneten, die
hier im Visier stehen, betrieben werden, Mitarbeiter dieses Hauses observiert werden, Abgeordnete dieses Hauses abgehört werden, offensichtlich Anfragen von Beamten des Innenministeriums für die Grünen aufbereitet und redigiert werden, Kontakte mit fremden Diensten zur Informationsbeschaffung gegen freiheitliche Politiker aufgenommen haben (Abg. Kickl: Unglaublich! Unglaublich!), in Zusammenarbeit von den Grünen mit dem DÖW und Beamten des Innenministeriums betreffend den Präsidenten Graf, Abgeordneten Peter Fichtenbauer, meine Person und auch Abgeordneten Lutz Weinzinger sowie Funktionären aus den Bundesländern Bespitzelungsaktivitäten stattfinden, Pressestrategien von Vertretern der Medien mit den Grünen in Akkordanz mit Vertretern des Innenministeriums entwickelt werden, Arbeits- und Expertenkreise rekrutiert werden (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) – mit Beamten des Innenministeriums – zur Informationsaufbereitung und Kampagnenbetreuung für die Grünen. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Und ich sage: Das ist skandalös! Das ist der größte Spitzelskandal der Zweiten Republik, und ich verlange daher eine Sonderpräsidiale auch für einen Untersuchungsausschuss (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ), denn der Herr Beamte Uwe Sailer hat im Auftrag des Abgeordneten Öllinger diese Spitzelkontakte beauftragt und ist in einem Spitzelnetzwerk tätig. Ich verlange auch den Rücktritt des Herrn Abgeordneten Öllinger – aber das sollten wir auch besprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Strache, ich hatte ohnedies vor, heute eine Sonderpräsidiale zu machen. Bei dieser Gelegenheit gebe ich auch gleich die Uhrzeit dafür bekannt, nämlich 13 Uhr. (Abg. Ing. Westenthaler: Nach der Fernsehzeit! Klar, damit es die Menschen nicht mehr mitkriegen!)
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pilz zu Wort.
10.28
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Danke, Herr Kollege Strache, dass jetzt erstmals ein Hinweis darauf existiert, dass das ÖVP-Innenministerium ein Instrument der grünen Partei ist. (Abg. Strache: ... -Watch!) Herzlichen Dank, dass Sie das unter dem Schutz Ihrer Immunität ohne einen einzigen Beweis oder Hinweis behaupten, aber Sie werden Gelegenheit haben, das hier vorzulegen. (Abg. Strache: Jetzt wissen wir, woher Sie die Informationen haben!)
Ich nehme das Thema zu ernst, um das den Strache-Äußerungen zu überlassen: In drei mir bekannten Fällen – einer davon ist der Fall Westenthaler – ist es zu illegalen Überwachungsmaßnahmen gekommen. Ich werde mir erlauben, in meiner späteren Rede zum Tagesordnungspunkt 1 diesem Haus dazu einige neue Fakten auf Basis von Dokumenten zur Kenntnis zu bringen.
Und ich schließe mich dem Wunsch nach einer Sonderpräsidiale, zu der Sie, Frau Präsidentin, jetzt eingeladen haben, an: Es ist sehr wichtig, dass sich dieses Haus gegen illegale Überwachungsmaßnahmen, die sich nicht nur gegen einzelne Abgeordnete, sondern gegen das Parlament als Ganzes richten, gemeinsam zur Wehr setzt! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.
10.29
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Es wäre für die Fernsehzuseher, die noch bis 13 Uhr die Möglichkeit haben,
diese Sitzung zu verfolgen, sinnvoller, Sie würden die Präsidiale sofort einberufen und das Ergebnis dann auch noch in der Fernsehzeit bekannt geben, Frau Präsidentin Prammer! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ich will aber angesichts der unglaublichen Dinge, die jetzt an die Oberfläche getreten sind, nicht in einen parteipolitischen Diskurs verfallen, sondern deutlich machen, wo wir uns derzeit befinden: Das ist ein großflächiger Skandal der Bespitzelung, der an die Grundfesten der Demokratie in diesem Land geht!
Wenn der Chefredakteur der „Salzburger Nachrichten“, Andreas Koller, heute schreibt, „Oppositionsabgeordnete sind nicht vor Bespitzelung durch Regierungsstellen sicher. Dies muss schleunigst geändert werden“, wenn die Tageszeitung „Heute“ schreibt, „das Vorgehen der BIA-Schnüffler hinterlässt einen schalen Nachgeschmack: Immer wieder wird auch gegen Journalisten und deren Informanten in der Polizei ermittelt“, und wenn Andreas Unterberger – und er bringt es auf den Punkt – den schweren Vorwurf erhebt, der sich durch die Bespitzelung ergibt, nämlich – ich zitiere wörtlich – „die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden“, dann schlägt es wirklich dreizehn, Frau Präsidentin! (Allgemeiner Beifall.)
Dann geht es nämlich nicht mehr – ich möchte das ganz, ganz exakt trennen und abkoppeln – um den Bespitzelungsskandal Peter Westenthaler, Peter Pilz oder andere Abgeordnete, dann geht es nicht mehr um die Immunität von Abgeordneten, sondern dann geht es um Grund- und Freiheitsrechte von Politikern, von Rechtsanwälten, von Journalisten, von Ärzten, ja der ganzen Bevölkerung Österreichs! Und dagegen haben wir uns zu wehren, Frau Präsidentin! (Allgemeiner Beifall.)
Wir sind daher als parlamentarische, demokratische Vertretung der Bevölkerung Österreichs aufgefordert, solche Spitzelmethoden der Staatsgewalt, der Staatsanwaltschaft, des BIA zu bekämpfen, hier sofort einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und mit diesen Methoden „abzufahren“, damit nie mehr wieder so etwas vorkommt, dass Zeugen als Beschuldigte behandelt werden, dass Beschuldigte bereits als Verurteilte behandelt werden und dass in diesem Land Menschenrechte mit Füßen getreten werden! – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
10.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Klubobmann Kopf. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann die von Klubobmann Strache erhobenen Vorwürfe selbstverständlich jetzt nicht verifizieren – niemand kann das –, aber sie sind so schwerwiegend, dass sie jedenfalls so wie alle Vorwürfe solcher Art gründlichst zu untersuchen sind. Da darf kein Zweifel bestehen bleiben! (Allgemeiner Beifall.)
Es darf in diesem Land überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Grundrechte der Menschen insgesamt, aber natürlich insbesondere auch jene der gewählten Mandatare, zu schützen sind – dazu sind wir im Besonderen aufgerufen. Das, was Peter Westenthaler vorhin gesagt hat, gilt und ist hier absolut zu unterstreichen.
Ich begrüße darüber hinaus, dass Sie diese Sonderpräsidiale einberufen werden. Ich denke, in der Zwischenzeit sollte dann die Antwort der beiden Ministerinnen auf Ihren gestrigen Brief eingetroffen sein, sodass wir uns auch gleich darüber unterhalten können, und vor allem darüber reden können, wie wir mit diesen schwerwiegenden Vor-
würfen und mit der Untersuchung dieser Vorwürfe in Zukunft umgehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
10.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Gleichfalls zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
10.34
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass in dem Brief der Frau Präsidentin auch die Frage enthalten ist, ob die Handys von noch mehr Abgeordneten abgehört wurden, und dass wir selbstverständlich aufgefordert sind, zu agieren, auch im Sinne dessen, was Herr Klubobmann Strache – was auch ich nicht überprüfen kann – hier aufgezeigt hat, nämlich dass das ein weit größeres Problem darstellt, als es das bislang war, als wir „nur“ – unter Anführungszeichen – die Abhörung des Kollegen Westenthaler diskutiert haben.
Ich halte das für eine ganz, ganz grundsätzliche Frage! Hier sind Grundrechte betroffen! Das kann heute hier im Haus und morgen beim einfachen Bürger und der einfachen Bürgerin sein. – Es ist unsere Aufgabe, dass wir hier lückenlos aufklären und dass hier lückenlos Klarheit geschaffen wird.
Daher hoffe ich, dass wir bei der Sonderpräsidiale auch einen Weg aufzeigen, wie wir diese Aufklärung in die Wege leiten, denn das halte ich für ganz essenziell, um gegenüber diesen Organen wieder Vertrauen herstellen zu können, denen diese Vorwürfe gemacht werden.
Ansonsten möchte ich auch namens meiner Fraktion sagen: Wir sind zutiefst betroffen und schockiert und sagen, wir wollen hier wirklich alle Schritte setzen, damit dann am Ende des Tages auch wirklich Aufklärung vorgewiesen werden kann. (Allgemeiner Beifall.)
10.35
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 16 bis 20, 21 und 22, 23 und 24 sowie 26 und 27 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein. (Abg. Scheibner: Frau Präsidentin!) – Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
10.36
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Nach dem Justizskandal, den wir in der vorigen Geschäftsordnungsdebatte diskutiert haben, möchte ich jetzt einen Antrag stellen, um dem Parlament die Möglichkeit zu geben, die Arbeiten in einem ganz wichtigen Bereich auch über die Sommermonate fortzusetzen. – Ich glaube, das erwarten die Menschen von uns.
Sie wissen, dass wir vor Kurzem einen Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Behandlung der Reform der Schulverwaltung eingerichtet haben. Der Rechnungshof hat hier Konzepte vorgelegt, wo man essenzielle Geldmittel, Steuergelder einsparen könnte. Gerade in einer Zeit, in der vor allem von Regierungsparteien immer wieder Steuererhöhungen zur Finanzierung der Krise angedacht werden, ist es notwendig, dass sich dieser Nationalrat mit Einsparungsvorschlägen in der Verwaltung auch über die Sommermonate hinweg beschäftigt.
Es war auch vom Bundeskanzler und vom Vizekanzler zugesagt – nach dem letzten Verfassungsausschuss bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, ob diese Zusage auch hält. Aber letztlich sind wir gegenüber dem Steuerzahler dafür verantwortlich, dass Einsparungen erzielt werden.
Deshalb stelle ich gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung den Antrag, den am 9. Juli 2009 eingesetzten Unterausschuss des Verfassungsausschusses auch über die Sommermonate hinweg in der tagungsfreien Zeit fortzusetzen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
10.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir schließen uns diesem Antrag der Orangen an, weil es darum geht, hier einmal mehr ein Spiel aufzuzeigen, das vonseiten der Regierungsparteien leider in allzu wichtigen Materien allzu oft gespielt wird, dass man nämlich mit großem Aufwand – und zwar bei den Österreich-Gesprächen – der Bevölkerung vorzugaukeln versucht (Abg. Kopf: Frau Präsidentin!), dass man alle Hebel in Bewegung setzen wird, und das möglichst bald und möglichst nachhaltig tun wird, um Milliarden, die in diversen Bereichen dringend gebraucht werden und die in der Verwaltung – in diesem konkreten Fall in der Schulverwaltung – verborgen liegen, zu heben; das wäre notwendig.
Das war auch die Vorgangsweise, die bei diesen Gesprächen zugesagt wurde. – Jetzt sieht es so aus, als ob man das Ganze dann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion wieder umdreht.
Das kann es nicht sein! Wir haben schon genug Zeit „verplempert“, und die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass in einem so wesentlichen Bereich wie der Bildungspolitik mehr passiert, als dass sich Lehrer mit der Bildungsministerin streiten, weil es darum geht, diese Milliarden endlich zu heben und damit besser heute als morgen anzufangen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.38
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, dass meine Vorredner recht haben und dass es richtig ist, dass die Verwaltungsreform jetzt ein Gebot der Stunde ist. (Abg. Kopf: Frau Präsidentin! Es gibt auch das Recht auf ...!)
Es ist richtig, dass es einen Unterausschuss gibt, der mit seiner Arbeit ganz konkret beginnen wird, und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dieser Unterausschuss natürlich auch über den Sommer arbeiten soll. (Beifall bei der SPÖ.)
10.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind auch wir gerne bereit, der Dringlichkeit dieses Anliegens, nämlich als ersten Teil einer umfassenden Verwaltungsreform den Bereich der Schulverwaltung zu behandeln und dort auch etwas vorwärtszubrin-
gen, Rechnung zu tragen, und wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. (Allgemeiner Beifall.)
10.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kogler, bitte.
10.40
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Na bitte, es geht ja, auch die Regierung bewegt sich! Gleichwohl das gestern am Abend noch anders ausgeschaut hätte. Und hätte in diesem Fall – man darf es ja aussprechen – Abgeordneter Scheibner nicht diesen Druck entwickelt, wer weiß, wie das hier ausgegangen wäre, da bin ich mir nicht sicher. – Erstens.
Zweitens brauchen wir als Parlament uns vom Kanzler und vom Vizekanzler ja auch nicht ausrichten zu lassen, wann wir wie zu tagen haben. Das machen wir uns schon selbst aus. In diesem Fall ist das auch selbst gelungen.
Der dritte und viel wesentlichere Punkt ist doch der, dass diese Verhandlungen auch vom Inhalt her etwas bringen sollen. Daher bringe ich hier – und das gehört genau zur Geschäftsordnungsdebatte – auch gleich noch an: Die Grünen werden ab sofort bei diesen Zweidrittelblöcken natürlich mitverhandeln, auch, um die Effizienzpotenziale zu heben, aber eines ist klar: Meistens brauchen wir auch die Länderzustimmung dazu. Und sollte sich herausstellen, dass die Bundesländervertreter, sprich: die Landeshauptleute, im Wesentlichen – wie schon jahrelang! – bei allen Verwaltungsbemühungen querschießen und sich nichts bewegt, dann werden wir den Tisch verlassen und das auch kundtun!
Wir können uns diese Politfolklore der Landeshauptleute auf Dauer nicht mehr leisten. Das wissen alle. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.) Und da sollte man endlich einmal die Courage haben, auch aufseiten der ÖVP und der SPÖ, auf die eigenen Leute einzuwirken.
Es ist wirklich unerträglich: Sieben Jahre haben wir schon mit Verfassungskonvent und allem Möglichen herumgetan, nichts ist weitergegangen. Entweder geht jetzt etwas weiter, oder es nimmt in Zukunft niemand mehr, zumindest von ÖVP und SPÖ, das Wort „Verwaltungsreform“ in den Mund, denn das ist dann nicht mehr auszuhalten und niemandem mehr zuzumuten.
Zumutbar ist, dass wir jetzt eine gescheite Reform auf die Füße stellen und Schritt für Schritt abarbeiten. Man sieht ja, dass die Opposition bei Zweidrittelmaterien dabei ist, wenn es geht, damit man etwas weiterbringt. Ich hoffe, dass die Regierung das in anderen Fällen auch so hält. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)
10.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile noch einmal das Wort Herrn Klubobmann Kopf. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Kogler, jetzt haben wir uns gerade in aller Unaufgeregtheit darauf verständigt, diesen Unterausschuss des Verfassungsausschusses für permanent zu erklären und damit auch über den Sommer hinweg zu arbeiten, da besteht doch überhaupt keine Notwendigkeit – ich weise das wirklich auf das Entschiedenste zurück –, dass Sie jetzt hier Landeshauptleute, Landespolitiker in einer Art und Weise beschimpfen, die völlig unangebracht ist! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Lasst uns dieses Thema in aller Seriosität, in aller Anerkennung auch unterschiedlicher Standpunkte und unterschiedlicher Interessen zwischen Landes- und Bundesebene behandeln und lasst uns versuchen, zu einer Lösung zu kommen! Aber Vorabbeschimpfungen eines Teils der Verhandlungspartner macht wirklich keinen Sinn! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf gleich ein Zweites ankündigen: Meine Damen und Herren, wir werden im Laufe der Debatte auch den Antrag stellen, den Finanzausschuss für permanent zu erklären, weil wir auch über den Sommer alles versuchen müssen, um die Blockade der Oppositionsparteien, insbesondere der Grünen, aufzuheben (Abg. Ing. Westenthaler: Sommerpause ...! – Abg. Grosz: Sommerpause abschaffen!) im Zusammenhang mit dem dringend zu lösenden Problem beim Bankgeheimnis. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Sommerpause abschaffen!)
10.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse jetzt klarerweise noch eine Runde an Rednern zu, denn das ist eine wichtige Debatte (Abg. Ing. Westenthaler: Es fällt uns noch etwas ein!), daher weiche ich auch vom Grundsatz ab.
Ich möchte aber eines schon jetzt anmerken: Wir haben ja heute am Ende der Tagesordnung den Beschluss auf Tagungsende zu fassen, und ich möchte gerne im Rahmen dieses Beschlusses, damit auch die Textierung ganz genau passt, die Permanenterklärung der beiden Ausschüsse, für die jetzt die beiden Anträge mündlich gestellt wurden, mit abstimmen lassen. Das möchte ich an dieser Stelle gleich anmerken. Ich möchte da keinen unsauberen Geschäftsordnungsbeschluss, sondern die genaue Textierung. Die gemeinsame Abstimmung lässt auch § 49 Abs. 4 zu.
Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.
10.44
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt gelingt, zumindest zwei Ausschüsse auch in der Sommerpause als Arbeitsausschüsse weiterzuführen. Vielleicht kann man sich dann doch auch unserem Wunsch anschließen, die tagungsfreie Zeit überhaupt abzuschaffen (Beifall beim BZÖ) und dass alle Abgeordneten – so wie jeder Arbeitnehmer in Österreich – mit dem normalen Urlaub auskommen, sodass wir hier auch im Sommer wichtige Fragen weiter diskutieren können.
Ich möchte den Abgeordneten Kogler ein bisschen in Schutz nehmen und sagen: Ich habe das nicht als Beschimpfung der Landeshauptleute empfunden. Selbstverständlich wollen wir ein gutes Verhältnis zu den Ländern und Landeshauptleuten, aber auf der anderen Seite brauchen wir gerade jetzt, wo es darum geht, im Bereich der Verwaltung einzusparen, um Steuererhöhungen zu vermeiden, eine klare Konsequenz. Es gibt kein Steuerfindungsrecht der Länder, sondern die Länder verteilen das Geld, das über die Bundessteuern hereinkommt, und deshalb haben die Länder auch die Verpflichtung, bei den Einsparungen im Verwaltungsbereich, wenn es um Pensionsprivilegien, wenn es um Verwaltungsvereinfachungen geht, konstruktiv mitzuarbeiten. (Beifall beim BZÖ.)
10.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich muss die Ausführungen des Kollegen Scheibner gleich korrigieren beziehungsweise
ergänzen: Ich bin sehr froh darüber, dass jetzt große Einigkeit darüber herrscht, dass in zwei Ausschüssen die Arbeit über den Sommer fortgesetzt werden soll.
Auf noch etwas freue ich mich: Kollege Strache hat ja vorhin schon in seinen Ausführungen aufgezeigt und angedeutet, dass es in diesem Haus einen riesigen, einen gigantischen Spitzelskandal gibt, dessen Zentrum sich im Grünen Klub befindet, beim Kollegen Öllinger, wozu es eine Menge an Vorwürfen gibt, die zu untersuchen sein werden. Wir werden daher im Laufe des heutigen Tages einen entsprechenden Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dieser grünen Spitzelaffäre einbringen. Und nach den Aussagen aller Klubs, die ja sehr, sehr um Aufklärung in dieser Angelegenheit bemüht waren, weil das ja Dimensionen annimmt, die sich von Tag zu Tag potenzieren, gehen wir davon aus, dass dieser Antrag auch Zustimmung erfahren wird. Es wäre dann natürlich ideal – und genau das wünschen wir uns –, dass dieser Untersuchungsausschuss möglichst bald, das heißt im Sommer, seine Tätigkeit aufnimmt, um jenen, die hier der Demokratie einen Bärendienst erweisen, das Handwerk zu legen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte wirklich davor warnen, auf der einen Seite zu sagen: Wir wollen im Unterausschuss für Verwaltungsreform konkrete, gute Arbeit leisten! – das ist auch wirklich wichtig, da kann man auch Kosteneinsparungen erzielen, was in der heutigen Zeit der knappen Kassen von größter Bedeutung ist; aber nicht nur in der heutigen Zeit, sondern auch langfristig –, auf der anderen Seite dann aber Landespolitiker zu beschimpfen, wohl wissend, dass wir, wenn wir eine Verwaltungsreform machen wollen, ein vernünftiges Arbeitsklima brauchen. Wir müssen uns mit Vertretern der Länder, wir müssen uns mit Vertretern des Bundes hier zusammensetzen.
Es gibt eine funktionierende Arbeitsgruppe in der Bundesregierung, die auch in diesem Bereich bereits sehr viel Arbeit leistet und auch weiter leisten wird. Das heißt, hier sind schon Initiativen gesetzt worden. Wir werden hier im Parlament unter Beteiligung der Oppositionsparteien ebenfalls, so hoffe ich, gute Arbeit leisten. Streiten hat keinen Sinn, das möchte niemand, damit würden wir auch nicht zu Ergebnissen kommen. Das ist das eine.
Das andere: Ich finde es sehr positiv, dass die genannten Ausschüsse über den Sommer arbeiten. Ich möchte aber etwas Grundsätzliches noch sagen: Ich weiß nicht, was die Vertreter des BZÖ machen, wenn sie dieses Haus verlassen. Denn: Es ist nicht richtig, das so darzustellen, als fände die Arbeit der Abgeordneten nur hier im Plenarsaal und in den Ausschüssen statt – und sonst arbeiten sie nichts. (Abg. Grosz: Der Herr Faul!) Wenn Sie das für Ihre Fraktion sagen, ist das Ihre Sache. (Abg. Grosz: Ihr Herr Faul ist das beste Beispiel!)
Wenn Sie hier das Haus verlassen und nachher in die Sauna, schwimmen oder schlafen gehen, dann ist das Ihre Sache. Aber hier sitzen Abgeordnete, die den Bürgerkontakt suchen, die in dieser Zeit in Wirklichkeit im Wahlkreis arbeiten. (Abg. Scheibner: Was soll denn das?) – Weil mir das langsam wirklich ... Ich glaube, dass Sie hier dem Parlament Schaden zufügen (Abg. Grosz: Ihr Herr Faul ist das beste Beispiel! Nomen est omen!), indem durch Sie der Eindruck erweckt wird, dass außerhalb dieses Hohen Hauses nicht gearbeitet wird! (Anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Grosz: Ihr Herr Faul ist das beste Beispiel! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich stelle fest: Wir arbeiten, und ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist außerhalb dieses Hauses, mit den Bürgerinnen und Bürgern – doch das BZÖ verlässt dieses Hohe Haus und arbeitet nicht mehr! Wenn das Ihr Beschluss ist, ist das Ihre Verantwortung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die letzte Wortmeldung, die ich in dieser Geschäftsordnungsdebatte zulasse: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
10.49
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! (Abg. Ing. Westenthaler: Neun Wochen keine Sitzung, das ist ja ein Wahnsinn!) Es ist schon richtig, die Arbeit der Abgeordneten findet nicht nur hier im Plenum und in den Ausschüssen statt, sondern auch sonst natürlich.
Es ist nicht gut, wenn sich die Abgeordneten da gegenseitig irgendetwas vorhalten. Letztlich steht das unter Beobachtung der WählerInnen, und die werden dann darüber entscheiden, wem sie das Vertrauen geben und wem nicht. Da können sie den Arbeitseifer, den vorgegebenen, behaupteten oder tatsächlichen, in ihre Entscheidung mit einfließen lassen.
Diese Debatte, die wir uns hier liefern, hat überhaupt keinen Sinn, und das ist auch nicht der wesentliche Punkt. Viel wesentlicher sind die Anwürfe des Kollegen Kickl, aber was die Bespitzelungsaffären gegenüber den Abgeordneten betrifft: selbstverständlich Untersuchungsausschuss – selbstverständlich! Sie können dessen sicher sein, dass Abgeordneter Pilz den Antrag schon schreibt, während Sie hier nur herumkeppeln.
Nächster Punkt: die Frage Föderalismus. – Es geht schlicht und ergreifend darum, dass wir schon jahrelang, wenn nicht jahrzehntelang, erleben, dass dann, wenn wir uns auf Bundesebene einig sind – und wir hatten das schon in der Finanzverfassung –, die Bundesländer regelmäßig jene sind, die jeden Fortschritt verweigern. Deshalb bleibe ich dabei: Die Fortschrittsverweigerung in Sachen Verwaltungsreform findet sich in erster Linie auf Länderebene – und das muss man anmerken dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ja gerade Sie von den Regierungsparteien behaupten, dass dort so viel Einsparungspotenzial vorhanden wäre.
Letzter Punkt: Finanzausschuss. – Ja, selbstverständlich, wir haben uns darüber geeinigt, der Finanzausschuss wird für permanent erklärt, damit nämlich sichergestellt ist, dass die Verhandlungen zwischen den Parteien und allfällige Ergebnisse dann dort verabschiedet werden können. Es geht darum, dass wir einerseits ein Gesamtpaket zustande bringen, was die Steuerbetrugsbekämpfung betrifft – das ist eine gute Sache, da müssen wir noch ein bisschen etwas verbessern –, und andererseits ein Paket für transparentes Wirtschaften schaffen; Sie wissen ganz genau, dass das mit der Rechnungshofprüfkontrolle zu tun hat.
Es ist nur gut, wenn die drei Oppositionsparteien sich darin einig sind, alles unter einem abstimmen lassen zu wollen. Wenn Sie das ein Junktim nennen, dann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie den ganzen Tag in ihren Verhandlungen nichts anderes tun. Das ist vielleicht auch etwas Gutes, denn wir alle sind dazu gewählt, etwas durchzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)
10.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich halte abschließend noch fest, dass ich über die zwei gestellten Anträge auf Permanenterklärung allen fünf Fraktionen das entspre-
chende Croquis zur Verfügung stellen und im Zusammenhang mit dem Tagungsende abstimmen lassen werde.
*****
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt:
Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 10.55 Uhr bis 13.00 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart:
Gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2: eine RednerInnenrunde mit je 5 Minuten, insgesamt 25 Minuten, ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine Rednerrunde mit je 3 Minuten – das sind insgesamt 47 Minuten.
Gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5: Redezeit pro Fraktion 14 Minuten, eine RednerInnenrunde, ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine RednerInnenrunde, ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten sowie allfällige weitere RednerInnenrunden – somit insgesamt 82 Minuten. (Abg. List begibt sich zum Rednerpult und bleibt dort stehen.)
Das Prinzip Contra/Pro gelangt nur so lange zur Anwendung, als Contra- beziehungsweise Pro-Redner innerhalb der oben angeführten Gesamtredezeit je Fraktion zur Verfügung stehen.
Herr Abgeordneter List, wir haben noch eine Abstimmung durchzuführen. Wir sind noch nicht so weit, dass der erste Redner drankommt. (Abg. Grosz: Im Gegensatz zum Herrn Faul ist er eben fleißig!)
Der den Vorsitz führende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen – es muss dann eben mit berücksichtigt werden, dass jetzt weniger Minuten zur Verfügung stehen.
Weiters ist vorgeschlagen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Redeordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufent-
haltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 – WRÄG 2009) (239 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (76 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen) (255 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit kommen wir zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Herr Abgeordneter List, Sie sind der Erste, der zu Wort kommt: Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
10.55
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Meine Damen und Herren! Sie sehen hier den Unterschied zwischen einem orangen Abgeordneten, meiner Person, der fleißig ist und hier hinausgeht und auf seinen Redebeitrag wartet (Abg. Mag. Gaßner: Draußen steht und nichts tut!), um etwas zur Landesverteidigung zu sagen, und Ihrem Kollegen (Zwischenrufe bei der SPÖ), dem Kollegen Faul, der heute wieder nichts sagen wird. (Abg. Grosz: 14 000 € kassiert!)
Wir wollen, dass die Sommerpause abgeschafft wird (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath), dass Sie, Herr Kollege Faul, ein Mal – ein Mal! – in Ihrem Leben hier in diesem Parlament etwas arbeiten und in einer Sommerpause in 65 Jahren hier ein Mal am Rednerpult auftauchen. (Beifall beim BZÖ.)
Das zu Ihnen, geschätzte Damen und Herren von der Sozialdemokratie. (Abg. Mag. Ikrath: Sie gehören in die Krabbelstube! – Abg. Faul: Schauen Sie sich Ihre Rede ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, inhaltlich stimmt das BZÖ diesem neuen Gesetzestext im Wehrrechtsänderungsgesetz zu. Ich habe dem Kollegen Prähauser früher schon gesagt, dass wir vollinhaltlich zustimmen. (Abg. Mag. Gaßner: Jetzt haben Sie ausgearbeitet!) Politisch aber verlangen wir in der zweiten Lesung getrennte Abstimmung. Wir lehnen nämlich diese Verfassungsbestimmung ab. Von uns, dem BZÖ, werden SPÖ und ÖVP in der nächsten Zeit keine Zustimmung zu einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bekommen.
Geschätzte Damen und Herren, diese politische Blockade ist notwendig (Abg. Mag. Ikrath: Das ist Verantwortungsverweigerung!), weil unsere konstruktive Arbeit hier laufend blockiert wird. (Abg. Mag. Ikrath: Verantwortungsverweigerung!) Sie versuchen immer mit allen Mitteln, die Arbeit der Opposition madig zu machen und die Rechte der Opposition auszuschalten. Das ist demokratiepolitisch ein Skandal! Wir werden uns aber zu wehren wissen. Wir werden uns wehren!
Wir wollen vermehrt Kontrolle, Kontrolle auf allen Ebenen, in allen Bereichen. Wir wollen, dass der Rechnungshof vermehrt kontrolliert, auch betreffend Eurofighter-Vertrag – Ihren Alleingang, Herr Bundesminister – und das Skylink-Debakel beim Flugha-
fen Wien (Ruf bei der ÖVP: Das gehört nicht zum Thema!); dort muss auch geprüft werden. (Abg. Mag. Ikrath: Zum Thema!)
Das gehört alles zum Thema, geschätzte Damen und Herren, und ich sage Ihnen, warum das alles zum Thema gehört: weil dort mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. Dort wird Steuergeld eingesetzt, und jeder hat das Recht zu wissen – jeder vor dem Fernsehapparat –, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Das ist unbedingt notwendig. Diese insgesamt 55 000 Bundesheerangehörigen, wenn man die Miliz dazu nimmt, müssen auch wissen, was mit ihren Sparbüchern, mit dem Bankgeheimnis geschieht.
Dazu noch Folgendes – das hat Klubobmann Kopf gesagt –: SPÖ und ÖVP wollen derzeit das österreichische Bankgeheimnis aufgeben. (Abg. Mag. Ikrath: Was hat denn das mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz zu tun?) Sie wollen das Bankgeheimnis opfern! – Ich sage Ihnen, was das damit zu tun hat. Das hat ganz einfach damit zu tun, dass es viele Familien gibt, viele Bundesheerangehörige, die ein Sparbuch, die irgendwo ein Konto haben und die ein Recht darauf haben, zu wissen, dass Sie in nächster Zeit das Bankgeheimnis aufgeben wollen. Wir wollen das nicht! (Beifall beim BZÖ.)
Wir stellen uns hinter die Sparbücher, hinter die Österreicher und stützen und schützen das Bankgeheimnis! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Geschätzte Damen und Herren, all das sind Forderungen, die wir durchsetzen wollen, und dann können wir gemeinsam etwas machen. (Abg. Silhavy: Und was ist mit dem Bundesheer? Kommen Sie einmal zur Sache!) Das ist alles zur Sache. Genau auf diese Zwischenrufe habe ich gewartet. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Sie verlieren die Nerven vor der Sommerzeit, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ. Das ist doch nicht notwendig!
Jetzt zur Landesverteidigung, geschätzte Damen und Herren! (Abg. Mag. Ikrath: Ach so?!) Herr Bundesminister Darabos, Sie haben im Auftrag der SPÖ das Bundesheer in die schwerste Krise der Zweiten Republik geführt. Ich sage das hier nicht zum ersten Mal. Nach nur drei Jahren Amtszeit ist die Einsatzbereitschaft des Heeres massivst gefährdet. Vor diesen katastrophalen Entwicklungen wurden Sie ständig gewarnt, auch von ihren Offizieren im Generalstab.
Wir konnten uns kurz überzeugen: In einem Informationsbericht über die Heeresreform 2010 hieß es, diese sei im Zeitplan und werde umgesetzt. Ich sage, das war ein echter Türke, der hier aufgebaut wurde. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Generalleutnant Commenda hat das hervorragend gemacht. Ich kenne ihn, er war mein Lehrer, Taktiklehrer, 1991; er weiß, wie das geht. Aber dass Sie, Herr Bundesminister Darabos, zwischenzeitlich auch schon wissen, was Tarnen und Täuschen ist und eine perfekte Tarnung vollzogen haben, das ist so, das stimmt so. (Beifall des Abg. Scheibner.)
Die Heeresreform 2010 ist einfach gescheitert. Es fehlt das notwendige Geld, und das hat Ihnen damals Ihr Vorsitzender der Bundesheer-Reformkommission gesagt, dass 2,5 Milliarden € fehlen, 1 Prozent des BIP.
Zusammengefasst, geschätzte Damen und Herren, ist zu sagen, das Bundesheer ist jetzt nur mehr eingeschränkt einsatzfähig und kann seine Aufträge nur teilweise erfüllen, wie etwa bei Katastrophen ähnlich dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Diesmal gibt es ein kleineres Hochwasser, wo 1 200 Leute im Einsatz sind.
Herr Bundesminister Darabos, wir wollen nicht, dass Sie sich jetzt als schlechtester Verteidigungsminister der Zweiten Republik fühlen, wie das in den Medien kommt, sondern wir wollen, dass Sie sich neben dem Sport wirklich auch der Landesverteidigung annehmen und die notwendigen Voraussetzungen für die Steigerung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres schaffen.
Schutz und Hilfe vom Bundesheer müssen garantiert werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Rädler: Einrücken!)
11.00
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2009, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird, ging eigentlich eine sehr ersprießliche Ausschussarbeit voran, wo wir den Eindruck gewinnen konnten, dass Fragen wie Wehrpolitik, Bundesheer über Parteienhickhack hinaus behandelt werden. Wir haben uns im Ausschuss einstimmig für diese Änderung ausgesprochen.
Heute stelle ich fest, dass das nicht mehr so ist, wobei verschiedene Gründe dafür angeführt werden. Es ist das gute Recht jedes Abgeordneten, eine eigene Meinung zu publizieren oder kundzutun. Ich glaube aber, dass wir doch vielleicht versuchen sollten, das Bundesheer nicht als Instrument für politische Auseinandersetzungen heranzuziehen. Das Bundesheer hat es in Zeiten wie diesen ohnehin nicht leicht. Ich meine, meine Damen und Herren, dass gerade das Bundesheer, das wir ja schon vor ein paar Wochen wieder einmal totgeredet haben, in der letzten Zeit wieder bewiesen hat, was es zu leisten imstande ist.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen Soldatinnen und Soldaten und auch allen anderen freiwilligen Helfern danken, die beim Hochwassereinsatz wieder in der vordersten Reihe gestanden sind und dazu beigetragen haben, ein unmöglich scheinendes Leben doch halbwegs zu bewältigen. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren, das gilt aber auch für unsere Soldatinnen und Soldaten im Ausland oder im Assistenzeinsatz, die einen Auftrag des Nationalrates auf eine Art und Weise erfüllen, auf die wir stolz sein dürfen.
Es hat bereits 1960 mit den Auslandseinsätzen im Kongo begonnen – wissen wir heute natürlich nicht mehr, man redet ja nicht mehr darüber. Aber Österreich hat als kleines Land von Beginn an bei internationalen Einsätzen Hervorragendes geleistet und großen Respekt für unser Land eingefahren.
Meine Damen und Herren, diese Wehrrechtsreform bringt wesentliche Verbesserungen für die Soldatinnen und Soldaten, wesentliche Verbesserungen für Grundwehrdienerinnen und Grundwehrdiener, die in Zukunft den Dienst ableisten müssen.
Wir Sozialdemokraten sagen ganz klar: Wir stehen hier zur allgemeinen Wehrpflicht, wir stehen zur Miliz, wir stehen zu den Auslandseinsätzen und natürlich auch zu Strukturverbesserungen, die notwendig sind, wenn wir das alles wollen.
Wir wissen, dass es in einer finanziell schwierigen Situation nicht einfach sein wird, die nötigen Mittel zu bekommen. Ich glaube nicht, Herr List, dass die Heeresreform gescheitert ist. Die Heeresreform wird gestreckt. Anders ist es nicht möglich. Diese Dinge kosten auch Geld, das wir gemeinsam aufzubringen haben. Es darf nicht dazu führen, dass aufgrund von Mitteln, die dem Bundesheer zukommen, andere Ressorts benach-
teiligt werden. Wir wollen keinen Wettbewerb unter den Ressorts. Das verdient weder der Sozialbereich und schon gar nicht das Bundesheer.
Meine Damen und Herren, die schwierige finanzielle Situation hat das Bundesheer teilweise auch ein bisserl selbst mit zu verantworten, in welcher Form auch immer. Ich will jetzt letztendlich gar nicht über Panzerkäufe reden, die außer Defizit nichts gebracht haben. Wir werden heute noch darüber diskutieren. Auch die Anschaffung von Flugzeugen – wir haben das ausgiebigst diskutiert – hat natürlich Konsequenzen. Wir haben das aufzuzeigen versucht, sind aber bei Finanzminister Grasser auf taube Ohren gestoßen – und heute haben wir die Konsequenzen zu tragen.
Eigenartigerweise schreien genau jene, die am stärksten für dieses Flugzeug eingetreten sind, jetzt am lautesten: Herr Bundesminister Darabos, warum ist das alles so teuer?!
Jener Minister, der es geschafft hat, zu reduzieren, einzusparen, sollte plötzlich schuldig gemacht werden für einen Kauf, den andere zu verantworten haben! – Das allerdings lehnen wir ab. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe das schon angeführt. Ich wollte heute eigentlich auch der Opposition Lob aussprechen, für die gute Diskussionsarbeit im Ausschuss danken. Das darf ich auch, das war auch so. Meine Enttäuschung darüber, dass es jetzt im Ausschuss nicht mehr gelingt, Einstimmigkeit herbeizuführen, möchte ich allerdings auch nicht verhehlen,
Eine weitere Änderung in diesem Gesetz führt auch dazu – und das ist mir ganz besonders wichtig –, dass die Bundesheer-Beschwerdekommission aufgewertet wird. Sie wird in Zukunft Bundesheerkommission für Beschwerdewesen heißen. Sie wird durch ihre Vorsitzenden vertreten, bei denen ich mich für ihre Arbeit wirklich bedanke, auch bei den Beamten, die sie unterstützen. Noch einmal herzlichen Dank!
Ich möchte aber auch den Offizieren und Verantwortlichen Folgendes nahelegen: Es darf nicht sein, dass Leute, die Beschwerde führen, das Gefühl haben, plötzlich gemobbt zu werden. Man muss mit Beschwerden auch umgehen können. Es ist immer wieder so, dass nachher das Gefühl herrscht: Es wäre besser gewesen, hätte ich mich nicht beschwert. Diese Einrichtung ist dazu da, gemeinsam das Beste für unsere Soldatinnen und Soldaten zu erreichen und, wenn Fehler gemacht werden, diese zu erkennen, zu diskutieren und abzustellen. Es sollte also keine Angst vor Repressalien geben.
Meine Damen und Herren, ich darf hier mit Stolz sagen: Österreich will auf sein Bundesheer, ja kann auf sein Bundesheer nicht verzichten. Wir sind stolz auf die Leistungen, die dort erbracht werden. Herr Minister Darabos, ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass du den Angehörigen des Bundesheers das Gefühl gibst, für sie da zu sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)
11.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
11.06
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wehrrechtsänderungsgesetz wird auch das Militärbefugnisgesetz geändert, und in diesem Militärbefugnisgesetz wollte der Verteidigungsminister ursprünglich (Abgeordnete von der FPÖ halten T-Shirts in die Höhe, auf denen geschrieben steht: „Euer Spitzel heißt Sailer“) den beiden Nachrichtendiensten ein volles Recht zum Onlinezugriff auf alle Datenbanken des Bundes, auch der Krankenhäuser und Stiftungen, einräumen.
Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei ...
Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Darf ich Sie einladen – Ihre Botschaft wurde zur Kenntnis genommen –, bitte diese Demonstration einzustellen! – Ich danke.
Herr Dr. Pilz ist wieder am Wort.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, ich weise Sie darauf hin, dass Sie das falsche T-Shirt hochhalten. Das richtige T-Shirt heißt: Eure Schande heißt Graf!, und das ist nach wie vor ein großes Problem (Zwischenrufe bei der FPÖ – Beifall bei den Grünen), das dieser Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit zu lösen hat, denn jemand, der zu Recht (Zwischenruf des Abg. Strache) als ein einschlägig Tätiger in den politischen Kellern dieser Republik bezeichnet worden ist, darf sich nicht erfrechen, anderen Fraktionen hier Vorhaltungen zu machen, die wirklich jeder sachlichen Grundlage entbehren. (Abg. Strache: Der Spitzelskandal der Grünen!)
Also treten Sie zurück, Herr Präsident Graf (Beifall bei den Grünen), und verstecken Sie sich nicht hinter falschen Leibchen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgeregtheit der Freiheitlichen Partei, denn es wird nämlich im Bereich einer besonders sensiblen Materie in den nächsten Wochen ein heikler freiheitlicher Fall bekannt werden, der derzeit nur einigen wenigen Abgeordneten bekannt ist. Sie wissen genauso wie ich, vor welchem Fall besonders Abgeordneter Vilimsky Angst hat und jetzt Leibchen schwenkt. Aber ich werde heute nicht darüber reden, weil das noch der parlamentarischen Geheimhaltung unterliegt – noch! Dieser Fall wird nächste oder übernächste Woche öffentlich werden. (Abg. Grosz: Welcher Skandal?)
Jetzt reden wir über den Spitzelskandal im Zusammenhang mit dem Militärbefugnisgesetz. (Abg. Strache: Im Spitzelwesen kennt sich Herr Peter Pilz aus!) Ich werde Ihnen jetzt einige zusätzliche Informationen zum Fall des Abgeordneten Westenthaler vortragen. Das ist einer der seltenen Fälle, wo ich vollkommen seiner Meinung bin.
Mitte August 2008 hat eine Sitzung im Freiheitlichen Parlamentsklub, im BZÖ-Parlamentsklub – entschuldigen Sie, ich verwechsle das noch immer – stattgefunden, in der Abgeordneter Westenthaler BZÖ-Funktionäre einiger Drogendelikte bezichtigt, ein Handy in die Luft gehalten und erklärt hat, er könne dazu jederzeit Informationen aus der Bundespolizeidirektion Wien erhalten. (Oh-Rufe und Hört-Hört-Rufe bei der ÖVP.)
Diese Information ist Teil einer Anzeige bei der Kriminaldirektion I in Wien geworden, wo zu einem anderen Delikt ein dem BZÖ Nahestehender einvernommen worden ist und genau dies zu Protokoll gegeben hat.
Diese Information ist von der Kriminaldirektion I an das Büro für Interne Angelegenheiten weitergeleitet worden, die umgehend Anfang November die Staatsanwaltschaft verständigt hat.
Staatsanwalt Mag. Vecsey hat daraufhin unter der Aktenzahl 503 UT 1/09z das Büro für Interne Angelegenheiten mit Ermittlungen beauftragt. Mitte Oktober hat es einen Bericht des BIA an den Staatsanwalt gegeben. Ende Oktober hat es einen weiteren Ermittlungsauftrag an das BIA gegeben. Dieser hat am 8. Jänner 2009 durch Staatsanwalt und Richter zur Anordnung einer Rufdatenrückerfassung geführt. Diese Rufdatenrückerfassung ist durchgeführt worden – und erst nach der Rufdatenrückerfassung ist Abgeordneter Westenthaler vom BIA auf Anregung des Staatsanwaltes als Zeuge einvernommen worden. (Abg. Rädler: Woher haben Sie diese Information? – Abg. Neubauer: Woher wissen Sie das?)
Zwei Punkte sind meiner Meinung nach bedenklich, einer davon ist eindeutig rechtswidrig. Bedenklich ist, dass ein Abgeordneter eine Rufdatenrückerfassung über sich ergehen lassen muss – und erst dann einvernommen wird. Die ordnungsgemäße Vor-
gangsweise wäre umgekehrt. Möglicherweise illegal ist die Vorgangsweise, den Abgeordneten Westenthaler wie mich in einer anderen Causa als Zeugen zu befragen und damit das Immunitätsgesetz des Nationalrates zu umgehen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Grosz.) Meine Damen und Herren, so geht das nicht!
Wir haben hier gemeinsam, und zwar die Abgeordneten aller Fraktionen gemeinsam, ein großes Problem. Mir ist genau dasselbe passiert rund um die Strasser-E-Mails, wo ich einen Brief des Staatsanwaltes Walzi erhalten habe, der dem Büro für Interne Angelegenheiten den Auftrag erteilt – ich lese Ihnen nur den Schluss vor –:
Wir ersuchen „um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des AbgzNR Dr. Peter Pilz, wann und wo ihm der fragliche Mailverkehr zugekommen ist. ...
Falls Dr. Pilz im Besitz eines von UT“ –
unbekanntem Täter –
„übermittelten Datenträgers sein sollte, so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des UT zulassen. Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht.“
Da wird die Beschlagnahme eines Computers eines Abgeordneten vom Staatsanwalt angeregt und vorbereitet. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wissen Sie, meine Damen und Herren dieses Hauses, was das für unsere Arbeit bedeutet: wenn ich keine Beschuldigtenrechte habe, wenn der Staatsanwalt auf meinen Computer mit Beschlagnahme zugreifen will? Da geht es nicht um den Abgeordneten Westenthaler und mich.
Präsident Fritz Neugebauer: Bitte um den Schlusssatz!
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Ja, Herr Präsident! – Da geht es um Menschen, die sich voller Vertrauen an Abgeordnete wenden, glauben, wenn sie Missstände aufdecken und bekämpfen wollen, dass Abgeordnete unter vollem Schutz ihres Vertrauens diese Missstände im Parlament bekämpfen können. Und plötzlich erfahren sie, dass der Staatsanwalt seine Funktion missbraucht, das Immunitätsrecht und alle parlamentarischen Schutzrechte ignoriert, um auf sogenannte Lecks draufzukommen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Grosz. – Abg. Grosz: Das Gleiche kann einem Journalisten auch passieren, wenn er als Zeuge geführt und dann abgehört wird!)
11.13
Präsident Fritz Neugebauer: Sie haben die Redezeit weit überschritten, Herr Kollege.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.
11.13
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Als Wehrsprecher meiner Partei möchte ich bei diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich zum Heer reden, weil das auch Thema sein sollte.
Liebe Kollegen vom BZÖ, ich finde es schon eigenartig, wenn man vom Rednerpult aus sagt, man wird gewisse Beschlüsse, wenn sie auch inhaltlich richtig sind und man sie inhaltlich auch mittragen könnte, trotzdem nicht mittragen, weil man es mit etwas anderem verquickt.
Lieber Kollege List, das verstehe ich persönlich nicht. Dir als Offizier des Bundesheers hat es genauso wie mir als Wehrsprecher nur darum zu gehen, dass für das Heer das Beste herauskommt. Daher verstehe ich die vom BZÖ eingenommene Haltung nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Sachlich wurde vom Kollegen Prähauser eigentlich das gesamte Paket dargestellt. Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei der Bundesheer-Beschwerdekommission – wie sie bisher geheißen hat – für ihre Arbeit herzlich bedanken. Ich denke, durch diese Aufwertung der Bundesheer-Beschwerdekommission erreichen wir auch eines: eine Art Demokratisierung im Heer, was wiederum bedeutet, den Soldatenberuf für Zivilisten attraktiver zu machen. Und das ist äußerst notwendig, um das Bundesheer in Funktion halten zu können.
Es gibt viel Gutes, es gibt aber auch einiges, was man hinterfragen muss und was man fordern muss. Daher möchte ich mit Folgendem beginnen. Wir haben in einer der letzten Ausschusssitzungen gehört, wo das Bundesheer jetzt in der Reform steht. Ich möchte noch mehr wissen. Ich möchte auch um eines bitten: Herr Bundesminister, setzen wir endlich gemeinsam eine externe Evaluierungskommission ein, damit wir in diesem schwierigen Transformationsprozess wirklich wissen, wo das Heer tatsächlich steht, wo nachzujustieren ist. Ich denke, der Blick von außen ist immer besser, als sich selbst zu überprüfen und selbst gutzuheißen, was bis jetzt geschehen ist.
Ich denke auch, dass es in Zeiten wie diesen, in denen es Budgetknappheit gibt, doch auch darum geht, die richtigen Akzente zu setzen, und ich halte es für besonders wichtig, im Beschaffungswesen ein paar Eckpunkte auch einzuhalten – dies auch in Zukunft.
Die Anschaffung des ATF, des Allschutz-Transportfahrzeuges, ist so wichtig für unsere Soldaten, die im österreichischen Namen im Ausland tätig sind, um den bestmöglichen Schutz bei ihrem Einsatz zu haben. (Beifall bei der ÖVP.) Dazu brauchen wir irgendeine Marke für den ATF. Kommt dieses Gerät, oder was tun wir damit?
Es ist aber auch das Update des AB 212, unseres Hubschraubers, für den Inlandseinsatz so notwendig. Dieser Hubschrauber muss bei jeder Witterung flugtauglich sein, um zu retten und um zu helfen. Wie sieht es da genau aus?
Zum Beschaffungswesen eine letzte Frage von mir: Wir haben Eurofighter, wir haben den Luftraum für unsere Bürgerinnen und Bürger zu überwachen. Daher brauchen wir auch ein entsprechendes Schulungsflugzeug, um die Piloten für diese Luftraumüberwachung auch künftig zu haben.
Ich möchte auch noch eine soziale Komponente erwähnen, die im Heer sehr, sehr wichtig ist. Ja, wir haben in einer der letzten Sitzungen für die von der Reform Betroffenen, für die, die derzeit aufgrund der Reform keinen Arbeitsplatz innehaben, im Heeresressort den § 113h Gehaltsgesetz verlängert – eine soziale Errungenschaft, damit die nicht ins Bodenlose fallen. Ich behaupte aber, wir müssen uns ab Herbst auch darüber Gedanken machen, was wir mit Mitarbeitern im Ressort machen, die aufgrund ihres Alters keinen entsprechenden Arbeitsplatz mehr finden werden können.
Wir müssen Vorruhestandsmodelle analog jenen der Lehrer in Erwägung ziehen, damit es wirklich auch soziale Treffsicherheit für jene gibt, die es sich nicht ausgesucht haben, ob die Reform in diesem oder jenem Sinn stattfindet. Wir haben Politik zu machen für jene, die im Heeresressort für unser aller Sicherheit, für unseren Schutz da sind, und das möchten wir auch entsprechend tun.
Abschließend möchte ich mich, sehr geehrter Herr Minister, für den Entschluss bedanken, die AirPower wieder abzuhalten. Die AirPower war ein voller Erfolg: mehr als 300 000 Besucher in zwei Tagen in Zeltweg, ein friedliches, ruhiges Miteinander. Ich habe als Polizeibeamter kaum eine Großveranstaltung beobachten dürfen, die so friedlich und so komplikationslos abgelaufen wäre.
Daher ein herzliches Dankeschön an die kompetenten Stellen, die diese Veranstaltung auch ausgerichtet haben. Ich denke, es war die beste Möglichkeit, dass unser Bundes-
heer eine Leistungsshow bietet, sein Leistungsspektrum darstellt. Ich denke, dies wäre eine Veranstaltung, die wieder im Zweijahresrhythmus abgehalten werden könnte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
11.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
11.18
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kurz ein paar Worte zum Wehrrechtsänderungsgesetz. Die Änderung des Namens Bundesheer-Beschwerdekommission auf Parlamentarische Bundesheerkommission sehen wir positiv, ebenso, dass es jetzt bessere Aufschubmöglichkeiten für den Wehrdienstantritt geben wird, wenn junge Menschen sich in Ausbildung befinden und ein Studium machen. Das sind durchaus positive Veränderungen, die wir auch positiv sehen und durchaus unterstützen.
Angesichts des Spitzelskandals gegen Abgeordnete, der sich ausgeweitet hat, mit konkreten Informationen, Unterlagen, aus denen ich auch jetzt zitieren werde, ist klar, dass jetzt rege Betriebsamkeit im grünen Klub herrscht und hier nur mehr Hinterbänkler zu sehen sind. Der Rest ist offenbar im Klub der Grünen und versucht offenbar, Beweismittel wegzuschaffen.
Hektische Betriebsamkeit also, da offenbar zu Recht Nervosität bei Ihnen im grünen Klub ausgebrochen ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Eines steht fest: Eure Schande heißt Abgeordneter Öllinger! Eure Schande heißt Öllinger, und euer Spitzel heißt Sailer. (Beifall bei der FPÖ.)
Es steht fest – dokumentiert und mit Unterlagen belegbar –, dass ein Beamter des Innenministeriums, der für den Verfassungsdienst als EDV- und IT-Spezialist tätig war und der heute für das Stadtpolizeikommando in Linz tätig ist, mit dem Herrn Abgeordneten Öllinger in Kontakt steht (Ah-Rufe bei der FPÖ), und dass der Herr Abgeordnete Öllinger bei dem Beamten Uwe Sailer in Auftrag gegeben hat, Personen zu kontrollieren, zu recherchieren (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!), dass Abgeordnete dieses Hauses auch in einem dokumentierten Bereich von Unterlagen vorkommen, der uns vorliegt.
Da kommt meine Person vor, und es finden auch Herr Abgeordneter Fichtenbauer oder Herr Präsident Graf Erwähnung, bis zum Abgeordneten Weinzinger. – Das ist ein Skandal! Sie haben einen Spitzelskandal zu verantworten, den größten Spitzelskandal der Zweiten Republik! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Vor diesem Hintergrund muss man schon einmal gewisse Fragen stellen und auch die Laptop-Diebstähle und Einbrüche in Ministerbüros in einem völlig anderen Licht sehen. (Abg. Dr. Moser: Sie haben so viel Butter auf dem Kopf!) Das sollte man da auch durchaus einmal erwähnen. (Abg. Dr. Moser: Es tropft und tropft!)
In einem Brief schreibt Herr Abgeordneter Öllinger:
Lieber Herr Sailer! Ich muss erst die Tagesordnung der Plenartage durchforsten, ob der Verteidigungsminister noch kommt. Ich will ihm klarmachen, dass ich eine saubere und rasche Antwort erwarte, wobei das unter anderem sehr leicht abgetan werden kann, Datenschutz und so. – Zitatende.
Na, klar, wenn es darum geht, dass man gegenüber anderen tätig wird, da ist der Datenschutz für die Grünen nicht wichtig! (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Moser und Dr. Walser.)
Weiters schreibt Abgeordneter Öllinger: Mein Problem ist, dass ja die Wahlen sehr rasch im Herbst stattfinden –
gemeint sind wohl die Landtagswahlen in Oberösterreich! –
und erfahrungsgemäß in den letzten Wochen es kaum mehr möglich ist, Geschichten wie diese zu platzieren. Also wenn Sie hier eine Möglichkeit sehen, dass ich zu zusätzlichen Infos –
schreibt Abgeordneter Öllinger an Uwe Sailer! –
aus anderen Quellen komme, die belegen, dass der Herr Detlef Wimmer – ein Funktionär aus Oberösterreich – irgendetwas mit dem BFJ zu tun hat, dann bitte sofort mitteilen. Das gibt einen ordentlichen Schub für diesen Landtagswahlkampf. – Zitatende. (Ah-Rufe bei der FPÖ.) Das ist der Herr Kollege Öllinger! (Abg. Vilimsky: Wahnsinn!)
Ich frage Sie, Herr Minister Darabos: Hat Herr Abgeordneter Öllinger, wie er dem Beamten des Innenministeriums Uwe Sailer schon angedeutet hat, schon das Gespräch mit Ihnen gesucht, um Sie vielleicht auch dahin gehend schon einmal indirekt – oder vielleicht auch direkt – ein bisschen zu schubsen, dass Sie beim Datenschutz nicht so genau sind, wenn da eine Anfrage kommt, damit sie vielleicht rechtzeitig und auch noch ohne Datenschutzkriterien vor der oberösterreichischen Wahl Beantwortung findet, damit wieder eine Kampagnisierung vorgenommen werden kann? – Das ist die Methode, die Sie leben – eine Spitzelwesenmethode, Herr Öllinger, aufgrund derer Sie zurücktreten sollten! (Abg. Vilimsky: Das sind Methoden!) Sie sind dieses Hauses nicht würdig! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Vilimsky – in Richtung Grüne –: Nazi-Methoden!)
Herr Abgeordneter Öllinger, Sie treten Freiheits- und Grundrechte mit Füßen – dokumentierbar! Sie treten Menschenrechte mit Füßen, und ich sage, es wird daher notwendig sein, einen Untersuchungsausschuss in dieser Causa einzurichten.
Sie, Herr Öllinger, belegen mit diesen Unterlagen, dass auf Basis dieser Dokumente und Unterlagen eine Verselbständigung von Beamten im Innenministerium durchaus möglich ist, welche ein Spitzelwesen, einen Staat im Staat geschaffen haben und für Sie tätig werden! (Abg. Dr. Moser: Ihre Unterlagen sind Schmierzettel, sonst nichts!)
Ich weiß nicht, was vielleicht noch dahintersteht, warum der Herr Uwe Sailer für Sie tätig geworden ist. Vielleicht zahlen Sie ihm auch etwas dafür, damit er für Sie tätig werden kann. Vielleicht zahlen Sie ihm auch etwas dafür! (Ruf bei der ÖVP: „Angefüttert!“) Da passt dann auch das Anti-Korruptionsgesetz perfekt in diesen Rahmen, und das sollten wir hier auch beleuchten. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesen Unterlagen ist auch enthalten, wie dann der Herr Öllinger vom Beamten Uwe Sailer angeschrieben wird, und ich halte fest: Nach Durchsicht dieser Unterlagen ist klar, der Beamte, der den Telefonabhörskandal von Peter Westenthaler zu verantworten hat, hat sofort suspendiert zu werden, aber auch der Beamte Uwe Sailer, und zwar aufgrund dieser vorliegenden Protokolle. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend möchte ich sagen: Das ist nicht tragbar! Wir verlangen volle Aufklärung (Abg. Öllinger: Ja, bitte!) und werden auch der Öffentlichkeit volle Aufklärung zukommen lassen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
11.24
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Darabos. – Bitte.
11.24
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Hohes Haus! Herr Präsident! Danke für die Möglichkeit, dass wir über das Wehrrechtsänderungsgesetz reden können. (Abg. Vilimsky – in Richtung Grüne –: Grüne Nazi-Methoden! Das sind Ihre Methoden! – Abg. Dr. Walser: Das sind Ihre Methoden! – Abg. Vilimsky: Nein, das sind Ihre Methoden! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Ich bedauere – das sage ich ganz offen –, dass die Diskussion über diesen sehr wichtigen Bereich überschattet wird von ... (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Bundesminister Darabos ist am Wort!
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos (fortsetzend): Ich bedauere, dass diese Debatte von einer zugegebenermaßen wichtigen Diskussion überschattet wird und möchte nur, da ich ja hinter den Rednern sitze, für das Österreichische Bundesheer festhalten, dass das Österreichische Bundesheer mit dieser Diskussion absolut nichts zu tun hat, ebenso wie die Novelle, die wir heute zu beschließen haben, nichts mit dem Bankgeheimnis zu tun hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte die Gelegenheit dazu nutzen – das ist im Interesse der österreichischen Bevölkerung –, ein mehrfaches Dankeschön zu sagen. Mein Dank gilt den Soldatinnen und Soldaten, die seit 23. Juni im Hochwassereinsatz stehen – im Schnitt an die 700 Männer und Frauen mit 137 000 Stunden Arbeitseinsatz –, die dazu beigetragen haben, neben den anderen Einsatzorganisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr oder den Berufsfeuerwehren (Abg. Pendl: Rettungsorganisationen), eines der größten Hochwasser in Österreich zumindest zu lindern und zu bekämpfen, und die jetzt nach wie vor bereit sind, in Mannstärken von mehr als 700 Mann auch bei den Aufräumarbeiten dabei zu sein. Ich denke, das ist auch im Sinne des österreichischen Parlaments, dass man sich bei diesen Soldatinnen und Soldaten bedankt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und BZÖ.)
Wir – das Österreichische Bundesheer – zeigen damit, dass wir kein Selbstverwaltungskörper sind, sondern eine der besten Einsatzorganisationen Österreichs, und das oft als Schlagwort titulierte Konstrukt „Schutz und Hilfe“ ist eben kein Schlagwort, sondern es zeigt sich, dass das Österreichische Bundesheer in der Lage ist, willens ist, wenn Not am Mann/an der Frau ist, zu helfen – und das auch im Sinne der Bevölkerung tut! Das kann man nicht hoch genug einschätzen.
Ich möchte dazusagen – weil diese Diskussion auch zum Teil in den Ausschüssen geführt wurde –: Wir können jederzeit 10 000 Soldatinnen und Soldaten für Katastrophenschutz aufbieten. Daneben haben wir noch 800 Soldatinnen und Soldaten im Assistenzeinsatz an der Ostgrenze. – Auch da ein offenes Wort – das wird in gewissen Wiener Zirkeln nicht so gerne gehört (Abg. Scheibner: „Wiener Zirkeln“!) –, auch da haben wir die Bevölkerung hinter uns, in der Ostregion, in Niederösterreich und dem Burgenland, die stehen dazu.
Wir haben 1 200 Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen, auch dieses Engagement für UNO-Einsätze wird international registriert. UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon lobt Österreich bei jeder Gelegenheit als eines jener Länder, das personell am stärksten an UN-Auslandseinsätzen mitwirkt. Und wir haben, wie gesagt, eben im Schnitt mehr als 700 Soldatinnen und Soldaten im Hochwassereinsatz gehabt. Das heißt, das Österreichische Bundesheer ist leistungsstark, ist leistungsbereit, ist kompetent und hat deshalb auch einen guten Ruf in der österreichischen Bevölkerung.
Wir haben nebenbei noch die AirPower09 veranstaltet. Wir haben eine Großübung im Raum Allentsteig mit 2 100 Soldatinnen und Soldaten durchgeführt. Da soll jetzt noch irgendjemand in Österreich sagen, die Leistungsbereitschaft des Österreichischen
Bundesheeres bestehe nicht! – Sie besteht natürlich, und sie wird auch in Zukunft bestehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gäbe sehr viel zu gewissen Redebeiträgen zu sagen, obwohl sehr wenig über diese Novelle gesprochen wurde. Ich möchte aber ganz kurz auf diese Novelle eingehen. Ich bin ein bisschen traurig darüber, dass die Einstimmigkeit, die in den Ausschüssen geherrscht hat, jetzt plötzlich aufgeweicht wurde, eben weil man es mit dem Bankgeheimnis junktimiert.
Man hat sich im Landesverteidigungsausschuss dazu durchgerungen, das einstimmig zu beschließen. Das wird jetzt nicht erfolgen. Ich danke aber trotzdem all jenen, die dafür stimmen, weil es aus meiner Sicht einfach eine wichtige Novelle ist, und ich sage auch, warum sie wichtig ist: Wir haben eine strukturelle Überarbeitung des Wehrgesetzes 2001 durchgeführt, und es beinhaltet wesentliche Verbesserungen für Grundwehrdiener. Der Mensch steht im Mittelpunkt dieser Novelle. Der Grundwehrdiener ist die Basis des Österreichischen Bundesheeres.
Deshalb ist genau das, was heute beschlossen wird, so wichtig, nämlich Verbesserungen bei der Einberufung. Da geht es etwa darum, dass man diese aufschieben kann, wenn man eine Fachhochschulausbildung absolviert. Das halte ich nicht für ein Ausnutzen eines Privilegs, sondern ganz im Gegenteil, es ist für das Österreichische Bundesheer eine wichtige qualitative Maßnahme, denn solche Grundwehrdiener, die nach ihrer Fachhochschulausbildung zum Bundesheer kommen, sind natürlich auch in der Qualität ihrer Arbeit stärker gefordert, können noch mehr leisten und sind – Herr Kollege Ikrath, Sie werden sich ja noch zu Wort melden – auch ein potentielles Feld für uns, was den Milizgedanken betrifft, weil sie neue Qualitäten ins Österreichische Bundesheer einbringen können. Insofern bin ich all jenen dankbar, die dieser Novelle zustimmen werden.
Das Österreichische Bundesheer ist tief in der österreichischen Gesellschaft verankert, und ich halte es – das möchte ich heute auch noch einmal erneuern – für ganz wichtig, dass wir – als neutrales Österreich, im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten – den Weg gewählt haben, das Bundesheer aus Kadersoldaten, Grundwehrdienern und aus der Milizkomponente zusammenzusetzen. Das ist einerseits gut für die Durchmischung des Österreichischen Bundesheeres und andererseits, aus meiner Sicht, auch demokratiepolitisch ganz wichtig.
Wir haben auch im Bereich soziale Betreuung einiges an Verbesserungen vornehmen können. Die Verbesserung im Bereich der sozialen Betreuung – auch für Angehörige – halte ich für eine ganz, ganz wichtige Maßnahme. Sie haben das – mit Ihrer Zustimmung, die ja jetzt hoffentlich erfolgen wird – auch erkannt und wir werden somit auch in diese Richtung tätig werden, die grundsätzlich richtig ist.
Zur parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission: Zwei der Vorsitzenden, die ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses Toni Gaál und Paul Kiss, sind ja heute hier unter uns. Ich möchte mich für Ihre Arbeit bedanken! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP für die auf der Galerie sitzenden Vorsitzenden der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission Anton Gaál und Paul Kiss.)
Ich sehe es genau so, wie es Kollege Kapeller gesagt hat: Die Beschwerdekommission ist keine feindliche Einrichtung für das Österreichische Bundesheer, sondern eine Hilfe für den Minister. Die parlamentarische Kontrolle ist einfach wichtig.
Lieber Toni, lieber Paul, danke vielmals für eure Arbeit! Wir haben in den letzten Jahren sehr gut zusammengearbeitet. Ihr habt den Finger auf die Wunde gelegt, das war wichtig; und die Änderungen, die wir jetzt durchführen – nämlich eine zusätzliche Mög-
lichkeit zu schaffen, dass ihr auch ein Rederecht in den Ausschüssen bekommt –, halte ich für gut und richtig. Ich darf euch ermuntern, in diesem Sinne weiterzuarbeiten.
Ich habe meine Redezeit schon überschritten und darf mich daher noch für Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz bedanken und damit schließen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.32
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.
11.32
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich dem Dank an die Beschwerdekommission anschließen. Gerade wenn ich meinen ehemaligen Kollegen und Freund Toni Gaál hier sehe, darf ich auch einmal Folgendes sagen: Als wir erfahren haben, dass es einen SPÖ-Verteidigungsminister geben soll, haben wir uns alle gewünscht, dass er der Minister sein wird, weil dann wahrscheinlich die Dinge, die sich in den letzten Jahren im Verteidigungsministerium abgespielt haben, nicht passiert wären. (Abg. Heinzl: Na geh!) Schade, dass die Entscheidung nicht auf Toni Gaál gefallen ist. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)
Wenn Sie das anders sehen, dann mag das so sein. Herr Minister, Sie haben zwar ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Faul und Mag. Josef Auer.) – Kollege Faul! Ja, er wird wieder munter heute! Bei der Landesverteidigung bitte ganz still sein, denn dabei geht es wirklich um etwas sehr Wichtiges und nicht um deine Selbstdarstellung!
Herr Bundesminister Darabos, wir stimmen Ihnen beim Dank an die Soldaten des Bundesheeres zu, die jetzt wirklich mit unermesslichem Einsatz im Hochwasser für die Bevölkerung gekämpft haben. Aber dieses selbstgefällige Lob, dass alles in Ordnung sei, das ist unangebracht. Diese Soldaten – die ihr Leben und ihre Gesundheit für die Sicherheit dieses Landes einsetzen – erwarten sich, dass ein Minister an der Spitze steht, der nicht alles gesundbetet, sondern auch ganz klar sagt, was notwendig ist, um die Einsatzbereitschaft herzustellen und zu erhalten. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Bucher: Sie haben einen Selbstverteidigungsminister!)
Sie brauchen einen Minister, der auch dann etwas sagt, wenn es darum geht, mehr Geld zu bekommen; der für die Soldaten und die Notwendigkeiten kämpft und nicht sagt: Ich bin ja froh, dass ich jetzt das Sportressort habe, jetzt darf ich wieder ein paar Pokale verteilen, das ist alles, was wichtig ist, und ansonsten möchte ich mich mit den Problemen nicht befassen! Darum geht es, meine Damen und Herren! (Abg. Faul: ... Eurofighter hinausgeschmissen, Herr Scheibner!)
Sie haben gesagt, dass jetzt 1 200 Soldaten im Einsatz waren und dass alles in Ordnung ist. Sie wissen ganz genau, dass das Hochwasser 2002 12 000 Soldaten erfordert hat, die wir heute nicht mehr hätten. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Faul: Sie haben es ruiniert, Herr Scheibner! Sie haben das Heer ruiniert mit sinnlosen Einkäufen!) Darüber müssen wir diskutieren, meine Damen und Herren, denn Sie können nicht garantieren, dass ein derartiges Hochwasser nicht nächstes Jahr oder schon in wenigen Wochen wieder kommt.
Sie haben die Miliz angesprochen, meine Damen und Herren. Im Gegensatz zu dir, lieber „Oberg’scheiter“, bin ich auch ein Milizsoldat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Faul.) Herr Minister, ich habe meine Einberufung für den September bekommen; ich werde dieser Einberufung natürlich nachkommen. (Beifall beim BZÖ.)
Welchen Auftrag haben wir als Milizsoldaten? Es gibt nach wie vor keinen Auftrag für die Miliz. Tausende Österreicher und auch Österreicherinnen stellen sich freiwillig in den Dienst dieser Sache – und es gibt keinen Auftrag. – Sie wissen es. Es gibt auch
nicht die Möglichkeit, diese Milizsoldaten – etwa für den Katastrophenschutz oder die Terrorabwehr – einzuberufen. Das sind die Dinge, über die Sie sich unterhalten sollten.
Wenn wir schon über die Flugzeuge reden, meine Damen und Herren, dann lassen Sie mich dazu sagen: Sie sind – aus parteipolitischen Gründen – zu Lasten der Sicherheit und zu Lasten des Bundesheeres einen schlechten Kompromiss eingegangen. Allein die Stornogebühren wären schon ein so hoher Betrag gewesen wie der, um den Sie jetzt reduziert haben; und nicht einmal das reduzierte Geld haben Sie für das Bundesheer eingefordert, aber das würde man sich von einem aktiven Verteidigungsminister erwarten. Wir hoffen, dass bald einmal Leute kommen werden – so wie es Toni Gaál gewesen ist –, die wirklich mit dem Herzen und mit dem Verstand hinter dem Bundesheer stehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Faul: Hoffentlich kommen nie mehr Leute wie Scheibner, nie mehr!)
11.35
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Köfer zu Wort. – Bitte.
11.35
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Herr Kollege Scheibner, in Ihrer Zeit als Verteidigungsminister hatten Sie maximal 12 000 Soldaten im Einsatz. Bei diesem Hochwassereinsatz sind 14 000 Soldaten zur Verfügung gestanden. – So viel zur Richtigstellung. (Abg. Scheibner: Wer sagt das? Der Bundesminister?) – Nehmen Sie es so hin, wie es ist!
Es ist spannend mitzuerleben, wie man aus einem Landesverteidigungsausschuss einen Bankgeheimnisausschuss machen und einen Spitzelskandal thematisieren kann, ganz zu schweigen von diesen peinlichen Angriffen gegen den Kollegen Faul – die möchte ich aber in dieser Form nicht kommentieren.
Geschätzte Damen und Herren! Nicht nur inmitten Europas stehen täglich hunderte gut ausgebildete und motivierte österreichische Soldatinnen und Soldaten im internationalen Friedenseinsatz, sie leisten nicht nur im Kosovo, sondern auch im Tschad und am Golan einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit der dort in Konflikten lebenden Bevölkerung. (Abg. Dr. Königshofer: ... es sich leisten kann! ... Sicherheit im Tschad, im Kosovo! ... französische Fremdenlegionäre!)
Um für derartige internationale Friedenseinsätze bestmöglich ausgebildet zu sein, bedarf es neben einer hochmodernen Ausrüstung auch einer international anerkannten Vorbereitung. Da unsere Armee bei Friedenseinsätzen mit Streitkräften anderer Nationen zusammenarbeiten muss, finden immer öfter gemeinsame Übungen in Kompaniestärke mit Armeeeinheiten der Bundesrepublik Deutschland statt.
Gemäß deutschem Recht ist es aber für den Aufenthalt fremder Truppen notwendig, ein bilaterales Abkommen zu schließen. Das Streitkräfteaufenthaltsabkommen zwischen Österreich und Deutschland stellt nunmehr die österreichische Truppenpräsenz bei gemeinsamen Übungen auf deutschem Boden auf eine gesetzmäßige Basis.
Meine Damen und Herren! Militärische Kooperationen, vor allem mit der Bundesrepublik Deutschland, waren in den vergangenen Jahren immer schon sehr erfolgreich und für beide Seiten von Vorteil, und – wie ich es selbst miterleben durfte – auch von einer besonderen Kameradschaft getragen. Profitiert Österreich zum Beispiel von den ausgezeichneten Flugtrainingsmöglichkeiten der deutschen Armee, so kann Österreich wiederum mit seiner exzellenten Hochgebirgsausbildung und der damit verbundenen Erfahrung – wie sie auch beim Jägerbataillon 26 gegeben ist – bei den deutschen Soldatinnen und Soldaten punkten. Vor allem alpine Kriseneinsätze sind nach den verhee-
renden Naturkatastrophen durchaus weltweit denkbar, und unser Know-how auf diesem speziellen Gebiet ist international anerkannt.
Abschließend möchte ich allen österreichischen Soldatinnen und Soldaten – besonders meinen Soldaten vom Jägerbataillon 26, die sich derzeit im Ausland, wo auch immer in der Welt, befinden – meinen Dank für ihre internationale Friedensmission aussprechen und ihnen alles Gute wünschen. Ich wünsche ihnen vor allem aber, dass sie alle wieder gesund nach Hause kommen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
11.38
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. – Bitte. (Oje-Rufe bei der ÖVP.)
11.38
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Militärbefugnisgesetz nehme ich noch einmal zum Spitzelskandal, von dem der österreichische Nationalrat betroffen ist, Stellung. (Abg. Strache: Jetzt wissen wir, woher er die Informationen hat! Vom Herrn Sailer!) Zum Ersten bin ich dafür, dass wir alle Vorwürfe ernst nehmen – auch jenen gegen den Abgeordneten Öllinger, der einer privaten Firma von Uwe Sailer, nämlich einem Institut für Datenforensik, einen Auftrag erteilt hat. (Ruf bei der ÖVP: Oberspitzel und Schnüffler! – Rufe bei der FPÖ: Bitte! Bitte! – Abg. Vilimsky: Unglaublich! Amtsmissbrauch! Der Verfassungsschutz ...! – Abgeordnete von der FPÖ halten T-Shirts mit der Aufschrift „Euer Spitzel heißt Sailer“ in die Höhe.)
Ich bin dafür, dass alle Vorwürfe – auch die der Freiheitlichen Partei – im Rahmen eines Untersuchungsausschusses geklärt werden. (Abg. Strache: Jetzt wird’s spannend! Ein Beamter nimmt Privataufträge an!) Ich gehe davon aus, dass kein Abgeordneter dieses Hauses irgendetwas zu verbergen hat, und ich gehe auch davon aus, dass alle Abgeordneten dieses Hauses ein gemeinsames Interesse an einer Aufklärung haben.
Deswegen werden wir heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Spitzelaffäre stellen. (Abg. Dr. Graf: Haben eh schon wir ...!) All diese Fakten und alle Vorwürfe, die von Abgeordneten in diesem Zusammenhang geäußert werden, sollen dort untersucht werden.
Ich schlage zwei Themen vor, nämlich erstens: die unzulässige Überwachung von Abgeordneten, egal, ob durch Staatsanwälte, Polizeibeamte und auf wessen Anstiftung auch immer, und zweitens: die Tätigkeit von Abgeordneten für ausländische Nachrichtendienste unter Inkaufnahme einer Schädigung des österreichischen Parlaments und seines Ansehens. – Diese beiden Themenkomplexe sollen von einem Untersuchungsausschuss untersucht und geklärt werden.
Ich bin dafür, dass der Nationalrat die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses heute am Ende der Haussitzung nicht nur beschließt, sondern ihn auch für permanent erklärt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Die Menschen haben ein Recht auf einen Nationalrat, dem sie vertrauen können und dem sie auch Informationen über Missstände geben können. Sie sollen sich in vollem Vertrauen an Abgeordnete aller fünf Fraktionen in dem Wissen, dass hier nicht überwacht und nicht bespitzelt wird, wenden können. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Es geht um unser gemeinsames Ansehen.
Ich ersuche Sie, der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses heute zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
11.41
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
11.41
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Verteidigungsminister! Ich selbst bin Milizoffizier und muss vorab eines feststellen: dass ich von der Debatte, wie sie bisher – mit einer einzigen Ausnahme – von den Oppositionsrednern geführt wurde, nicht nur zutiefst enttäuscht bin, sondern sie mich sehr traurig stimmt. Wir haben heute einmal die Chance, den Menschen im Saal, aber vor allem den vielen Menschen zu Hause vor den Fernsehschirmen darzustellen, welche Verdienste ihren Kindern, ihren Partnern, auch ihren Vätern, die Dienst beim Bundesheer leisten, zukommen – egal, an welchem Ort und in welcher Funktion.
Aber seitens der Opposition wird diese Möglichkeit durch Konzentration auf ein ganz anderes Themenfeld pervertiert. (Abg. Kickl: Sie haben nicht verstanden, dass das Sie auch betrifft!) Ich möchte das darstellen: Kollege List hat 5,38 Minuten gesprochen, davon ganze 90 Sekunden lang zum Thema. Kollege Pilz hat insgesamt 9 Minuten gesprochen, davon überhaupt nicht zum Thema Bundesheer, zum Thema der Soldaten. Kollege Strache hat am Anfang seiner Ausführungen als Alibi 20 Sekunden lang dazu gesprochen – und in der Folge kein Wort mehr. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Ist denn das wirklich das Anliegen, das die Opposition mit dem Bundesheer, mit den Menschen, die für uns alle dort dienen, verbindet – nämlich: gar keines? (Abg. Kickl: Sie reden jetzt auch nur am Rande davon!) Ja, ganz offenkundig ist es so. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Dann soll man aber auch keine Krokodilstränen vergießen.
Für mich am erschütterndsten ist das Verhalten des Kollegen List – selbst auch Offizier –, der einem Gesetz im Ausschuss noch zustimmt, weil er es als sinnvoll erachtet, und jetzt wegen einer Parteitaktik, die überhaupt nichts mit den Problemen und dem Engagement unserer Soldatinnen und Soldaten zu tun hat (Abg. Dr. Moser: Mit der Sicherheit!), die Zustimmung verweigert. – Das ist pervers! Mit seiner Verantwortung als Abgeordneter so umzugehen, ist erschütternd! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Nehmt euch ein Beispiel an Herbert Scheibner (Beifall bei ÖVP und BZÖ), der Einzige aus den Reihen der Opposition, der wirklich auf die gestellte Thematik eingegangen ist; er war aber auch ein sehr guter Verteidigungsminister. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und BZÖ.) – Das aber, was sich die Opposition sonst bietet, ist deprimierend.
Ich sage allen, die so wenig Ernsthaftigkeit mit dem Heer verbinden, nur parteipolitische Agitation heute hier betreiben (Abg. Kickl: Was machen Sie denn da?): Wir werden das Bundesheer weiter ernst nehmen. Wir werden mit dieser Novelle den Grundwehrdienst so verbessern, dass er wieder Basis wird für die Menschen, sich freiwillig für eine Funktion in der Miliz zu melden und sich dort weiter zu engagieren mit all ihrer Kompetenz. Wir brauchen die Miliz (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), und wir werden ihr seitens der ÖVP weiter den Rücken stärken und für unser Bundesheer das tun, wozu die Opposition offensichtlich nicht mehr bereit ist. (Beifall bei der ÖVP.)
11.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber, von mir äußerst geschätzter Kollege Michael Ikrath! In meiner Eigenschaft – in aller Unbescheidenheit – als höchstrangiger
Milizoffizier der Abgeordneten dieses Hauses (Beifall bei der FPÖ) und als Verteidigungssprecher der Freiheitlichen Partei erkläre ich die unverbrüchliche Haltung und Unterstützung der Freiheitlichen Partei – zurzeit gerade mal eben kurz Oppositionspartei – zum österreichischen Bundesheer. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Zweitens: Wir werden der heutigen Vorlage die Verfassungsmehrheit verschaffen. Die Freiheitliche Partei steht zu ihrem im Verteidigungsausschuss gegebenen Wort und stimmt zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Drittens: Wahr ist aber, dass es einen Sündenkatalog von ÖVP-Ministern zum Ruinieren des Bundesheeres gegeben hat. Als Höhepunkt ist diesbezüglich darzustellen: Platter kürzt den Wehrdienst auf sechs Monate. – Das ist eine Attacke gegen die Miliz – „Treffer querschiffs“ würde ein Marineur sagen –, mit der wir erheblichste Probleme haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Nächster Punkt: Der Katalog, der heute zur Debatte steht, ist vielfältig, einen Bereich möchte ich beleuchten. Es ist wichtig, dass in § 25 des Militärbefugnisgesetzes nunmehr die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Erkenntnisse militärischer Organe und Dienststellen, die mit den Aufgaben nachrichtendienstlicher Aufklärung und Abwehr betraut sind, auch anderen Dienststellen – auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz – übermittelt werden dürfen, wenn bedrohliche Erkenntnisse beim Heer erkannt werden. Das war bisher gesetzlich nicht möglich. – Zur Aufhellung der Kenntnisse der Bevölkerung und der Abgeordneten; das kann man sich ja a priori nicht wirklich vorstellen, dass eine terroristische oder schwer kriminelle Bedrohung per Zufall nachrichtendienstlich erkannt wird, nach den Regeln des bisherigen Gesetzes die zivilen Dienststellen aber nicht informiert werden konnten. Das ist ein wichtiger Punkt, über den alle Leute Bescheid wissen sollen.
Weiterer Punkt: Die großen Leistungen des Heeres sind ohne die gedeihliche Tätigkeit der in Ausbildung stehenden Soldaten nicht denkbar.
Als Anerkennung für diese Tätigkeit bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, den für die Ausbildung der Rekruten im Jahr 2009 verantwortlichen Soldaten Dank und Anerkennung auszusprechen sowie für diese Leistungen analog zur Vorgangsweise im Jahr 2007 eine monetäre Belohnung zur Verfügung zu stellen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Schlusssatz: Wenn das Hochwasser am höchsten, ist der Soldat am nächsten. Es lebe das Bundesheer! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.48
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 - WRÄG 2009) (239 d.B.), in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 10. Juli 2009
Ende November 2007 hat das Kommando Einsatzunterstützung einen Befehl über Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung herausgegeben.
Der Inhalt lautete wie folgt:
„Der Herr Bundesminister hat sich bei zahlreichen Truppenbesuchen im Jahr 2007 von der hohen Einsatzbereitschaft und dem hohen Engagement der Truppe überzeugen können. Daher ist es dem Herrn Bundesminister ein besonderes Bedürfnis, den für die Ausbildung der Rekruten verantwortlichen Soldaten und Soldatinnen hierfür Dank und Anerkennung auszusprechen, sowie diese, als zusätzliche Motivation, mit einer monetären Belohnung zu begleiten. Durch den Herrn Bundesminister wurden daher zusätzliche Belohnungsgelder für Ausbilder in der Rekrutenausbildung für das Jahr 2007 zur Verfügung gestellt.
Durch die Dienststellen sind Meldungen bis 04. Dezember 2007 an KdoEU/G1 vorzulegen.
Diese Meldungen haben zu enthalten
Name des Ausbilder
wie viele Monate der Ausbilder im Jahre 2007 in der Ausbildung tätig war.
Sollten durch die Bediensteten, die in der Ausbildung tätig waren, noch besondere belohnungswürdige Leistungen erbracht worden sein, könnten diese in den Vorschlägen besonders (erhöhte Belohnung) berücksichtigt werden.
Um jeglichen möglichen Misskredit gegenüber dieser sichtbaren, leistungsauszeichnenden Maßnahme hintanzuhalten, ist allerdings sicherzustellen, dass tatsächlich auch nur jenen Ausbildern eine Belohnung zugesprochen wird, deren Dienstleistung nicht durch negative Vorkommnisse (z.B. disziplinäre Vergehen) beeinträchtigt wurde und der zu Grunde liegenden Absicht der Belohnungsmaßnahme zuwider laufen würde.“
Danach gab es leider keine Bestrebungen mehr, eine Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund der hervorragenden Leistungen unserer Soldaten in der Ausbildung von Rekruten sollte es als Anerkennung für diese Leistungen wieder eine Belohnung geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, den für die Ausbildung der Rekruten im Jahr 2009 verantwortlichen Soldaten Dank und Anerkennung auszusprechen, sowie für diese Leistungen analog zur Vorgangsweise im Jahr 2007 eine monetäre Belohnung zur Verfügung zu stellen.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Zunächst: Abstimmung über den Entwurf betreffend Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 in 239 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten List, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 9b, 9c und 9e in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. – Das ist mehrheitlich mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ich stelle fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung.
Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen
Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats, in 76 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23/241 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 450/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (253 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung (254 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.
11.52
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Zeiten werden härter, das ist wohl schwer zu bestreiten, die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt wird uns in den nächsten Monaten treffen, und davon betroffen sind viele arbeitende Menschen in Österreich, viele Menschen, die sozial schwach sind, und natürlich auch behinderte und pflegebedürftige Menschen. Es zeigt uns auch der vorliegende Bericht, dass behinderte Menschen sehr, sehr stark von Armut betroffen sind. 20 Prozent – jeder fünfte Mensch mit einer Behinderung – der behinderten Menschen sind von Armut betroffen. Viele von Ihnen kennen vielleicht die Situation von pflegebedürftigen Menschen aus dem eigenen Bekannten- oder Verwandtenkreis. Man rutscht sehr, sehr rasch in die Armutsfalle.
Daher müssten wir – es werden sich bald, in den nächsten Monaten, Schwierigkeiten für uns ergeben –, bei allen Herausforderungen, die wir als Politiker zu bewältigen haben, gemeinsam mit der Wirtschaft, mit der Bevölkerung, mit den arbeitenden Menschen darauf achten, dass wir die soziale Ausgewogenheit wahren und uns für jene einsetzen, die sich nicht helfen können. Das, meine Damen und Herren, ist etwas ganz Wesentliches! (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt einen großen Bereich, der vom Berichtswesen in Österreich noch nicht erfasst ist, obwohl es über fast alles Berichte gibt, und das ist die Situation von Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind. Es gab eine Studie aus Deutschland, die Erschre-
ckendes ans Tageslicht befördert hat, nämlich die Tatsache, dass dort viele pflegebedürftige Menschen schlecht versorgt werden mit Trinkwasser, mit Flüssigkeit, auch schlecht ernährt werden, weil das Personal zu überlastet ist und diese Aufgaben nur schwer bewältigen kann. Die Menschen dort werden am frühen Nachmittag ins Bett gesteckt, weil dann eben Ruhe ist; sie liegen sich aufgrund dieser langen Zeit oft wund.
Es ist ein Missstand an und für sich, dass es einen derartigen Bericht über diese Situation in Österreich nicht gibt. Es gibt in unserem Land sehr viele Pflegeheime, mit großer Sicherheit werden in überwiegender Mehrheit behinderte und pflegebedürftige Menschen dort auch erstklassig versorgt, von erstklassigem Personal, das wirklich engagiert an die Arbeit herangeht, aber es wird auch bei uns so wie in Deutschland einige Fälle geben, wo das eben nicht der Fall ist. Wir als verantwortliche Politiker brauchen diesen Bericht, um auch darauf reagieren zu können. Deshalb bitte ich Sie, Herr Sozialminister, einen derartigen Bericht für Österreich auf Schiene zu bringen. Ich glaube, dass er für uns eine gute Arbeitsgrundlage sein wird, um die richtigen Maßnahmen zu setzen.
Wir werden aus diesem Bericht dann auch erkennen können, unter welchem Druck das Personal in diesen Pflegeheimen zu arbeiten hat. Das ist wirklich physische und psychische Schwerarbeit, die dort geleistet wird. – An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön dafür (Beifall bei der FPÖ), ein herzliches Dankeschön an die vielen Tausenden Mitarbeiter in Pflegeheimen und an die Hunderttausenden Menschen, Angehörigen, die Angehörige zu Hause pflegen und betreuen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme jetzt zu unseren Anträgen, die wir noch besprechen werden. Bezüglich einer Behindertenvertrauensperson habe ich einen Antrag eingebracht, den wir heute beraten. Es geht mir darum, dass die Behindertenvertrauensperson gleiche Rechte und Pflichten hat wie die anderen Personalvertreter. Die Behindertenvertrauensperson hat aber im Betrieb kein Stimmrecht. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass diese Behindertenvertrauensperson, die sich für die Anliegen der behinderten Arbeitnehmer in einem Betrieb einsetzt, kein Stimmrecht hat. Daher bitte ich Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Das kostet nichts, das tut auch nicht weh, aber es hilft den Betroffenen außerordentlich.
Ich habe einen weiteren Antrag vorbereitet, den ich heute noch einbringen will, und dieser Antrag betrifft Eltern von Kindern, die gehörlos sind; gerade heute ist auch ein guter Anlass, diesen Antrag einzubringen. Es gibt in Schweden ein Modell, das ich sehr empfehlen möchte. In Schweden haben die Eltern gehörloser Kinder die Möglichkeit, einen Gehörlosenkurs zu absolvieren, und dieser Gehörlosenkurs wird von der Gemeinschaft, von öffentlicher Hand finanziert. Die Gebärdensprache ist nicht einfach zu erlernen, man braucht viele, viele Stunden, um diese Sprache zu erlernen. Einige von uns schauen den Gebärdendolmetschern heute ganz interessiert zu, man lernt die eine oder andere Vokabel, aber bis man diese Sprache wirklich beherrscht, vergeht einige Zeit.
Wenn man ein Kind hat, das gehörlos ist, dann müssen die Eltern diese Sprache auch erlernen.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Eltern vor der Einschulung eines gehörlosen Kindes ein Anspruch auf den Besuch eines kostenlosen Kurses in Österreichischer Gebärdensprache gewährt wird.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Antrag, den ich einbringen möchte, betrifft die Ausgleichstaxe; das Modell der Ausgleichstaxe funktioniert nur leidlich. Ich möchte, dass kleine Unternehmen nicht stärker belastet werden, ich möchte aber darauf hinweisen, dass große Unternehmen viel mehr die Möglichkeit haben, dieser Einstellungspflicht nachzukommen, vor allem auch die öffentliche Hand ist hier sehr gefragt.
Daher bringe ich das Modell einer progressiven Ausgleichstaxe ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend progressive Ausgleichstaxe
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz eine progressive Ausgleichstaxe vorzusehen.“
*****
Nun zu meinem letzten Antrag, meine Damen und Herren. Dieses Thema habe ich schon oft angesprochen, es steht im Zusammenhang mit der Armut, unter der pflegebedürftige und behinderte Menschen oft zu leiden haben. Ich halte es für notwendig – da wir auch so viel Geld in die Hand genommen haben, um notleidenden Finanzinstituten unter die Arme zu greifen, die sich die Probleme zum großen Teil selbst eingebrockt haben –, dass wir jetzt auch den Schritt setzen, beim Pflegegeld eine Inflationsanpassung vorzunehmen. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt dafür. Dieses Geld fließt nicht irgendwohin ab, dieses Geld geht direkt in die Kaufkraft, denn: Das kann man nicht sparen! Diese Menschen brauchen dieses Geld ganz dringend.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
11.59
Präsident Fritz Neugebauer: Bevor ich der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig das Wort erteile, verlautbare ich Folgendes: Es wäre in der ersten Runde theoretisch laut Beschlussfassung möglich, dass jede Rednerin/jeder Redner 14 Minuten spricht. Das geht sich bis 13 Uhr nicht mehr aus. Ich bitte also darum, die vorgesehene Minutenzahl nicht zu überschreiten. Das müssten maximal 10 Minuten sein, ich würde dann ein Glockenzeichen geben.
Die drei Entschließungsanträge, die Kollege Hofer eingebracht hat, stehen mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23/241 d.B.)
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2009
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist für gehörlose Menschen in Österreich ein unverzichtbares Mittel der Kommunikation. Besondere Bedeutung kommt der Gebärdensprache in der Schulbildung zu, da wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge der bilinguale Unterricht die beste Unterrichtsform für gehörlose Kinder darstellt.
Es ist zudem aber auch notwendig, dass die Eltern gehörloser Kinder ÖGS fehlerfrei beherrschen, um ihnen beim Lernen wie auch im Alltag unterstützend zur Seite stehen zu können. ÖGS zu erlernen ist aber in der Regel nur mit einem großen Aufwand zu bewerkstelligen und kann für die Eltern eine beträchtliche finanzielle Belastung bedeuten.
Schweden geht hier einen guten Weg und gewährt den Eltern gehörloser Kinder vor der Einschulung des Kindes einen kostenlosen Gebärdensprachenkurs im Ausmaß von 240 Stunden.
In Österreich gibt es jedoch nicht nur kaum Frühförderung für Kinder in ÖGS, sondern auch keine Ermutigung für die Eltern, ÖGS zu lernen und ihren Kindern beim Erlernen der Gebärdensprache zu helfen. Es ist daher eine ähnliche Regelung wie in Schweden anzustreben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Eltern vor der Einschulung eines gehörlosen Kindes ein Anspruch auf den Besuch eines kostenlosen Kurses in Österreichischer Gebärdensprache gewährt wird.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend progressive Ausgleichstaxe
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23/241 d.B.)
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2009
Viele Unternehmer aber auch zahlreiche öffentliche Dienststellen kommen ihrer in § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Pflicht, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen, nicht nach. Es muss jedoch angestrebt werden, die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung zu senken. Viele Behinderte sind für einen Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung. Sie werden oft unterschätzt und bekommen deshalb seltener die Chance, ihre Fähigkeiten am Arbeitsmarkt und für ein Unternehmen unter Beweis zu stellen.
Derzeit kaufen sich viele Unternehmer, aber auch die öffentliche Hand, mit der Ausgleichstaxe von ihrer Pflicht frei. Ziel der gesetzlich verankerten Beschäftigungspflicht muss aber in erster Linie sein, die Bedingungen für behinderte Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Es soll daher eine progressive Ausgleichstaxe eingeführt werden, die vor allem größeren Betrieben einen Anreiz bietet, ihrer Pflicht nach § 1 Abs. 1 BEinstG zur Einstellung mehrerer behinderter Arbeitnehmer nachzukommen. Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, ist nach wie vor der in der Verordnung des Sozialministers festgestellte Betrag zu entrichten. Künftig soll der Sozialminister jedoch nicht die Ausgleichstaxe sondern den Ausgangswert feststellen, der nur für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, als Ausgleichstaxe gilt. Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes gedeckelt. Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist, errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:
Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.
Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090 Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten.
Besonders hingewiesen sei darauf, dass diese Maßnahme keine Verschlechterung für Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte) mit sich bringt, denen es aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern und der Struktur des Unternehmens unter bestimmten Umständen schwerer fallen kann, einen geeigneten Arbeitsplatz für einen begünstigten Behinderten bereitzustellen. Kleinunternehmen müssen nie mehr als einen begünstigten Behinderten einstellen und sind daher von der progressiven Ausgleichstaxe auch nicht betroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz eine progressive Ausgleichstaxe vorzusehen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23/241 d.B.)
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2009
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Langzeitpflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege betragen in Dänemark 2,8 % des BIP.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
12.00
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr darüber, dass der Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen im Plenum behandelt wird, wenngleich ich auch ein bisschen traurig darüber bin, dass durch die Geschäftsordnungsdebatte vorher die Zeit für die Behandlung dieses wichtigen Berichts eingeschränkt ist, aber das ist nun einmal so. Ich finde es schade, die Menschen mit Behinderung hätten sich die gesamte Zeit verdient.
Dieser Bericht gibt uns die Möglichkeit, auf der einen Seite über die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen zu sprechen, aber auch auf der anderen Seite die bereits getroffenen Maßnahmen für die Menschen mit Behinderungen aufzuzeigen. Er gibt uns gleichzeitig auch die Möglichkeit, über die zukünftigen Herausforderungen zu sprechen. Und der Bericht beinhaltet – das ist auch sehr wichtig – eine Reihe von vielen praktischen Informationen für das Fachpublikum, aber auch für die Menschen mit Behinderungen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderungen sind keine heterogene Gruppe, das ist eine Gruppe mit sehr speziellen Bedürfnissen, mit sehr unterschiedlichen Forderungen und auch sehr unterschiedlichen Anforderungen. Ich denke, genau so vielfältig muss sich auch die Politik für Menschen mit Behinderungen gestalten. Am Ende muss aber immer eines stehen, nämlich die Teilhabe, die Inklusion der Menschen mit Behinderungen am sozialen und am wirtschaftlichen Leben. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Anstrengungen der Bundesregierung gehen genau in diese Richtung. Wenn man sich den Bericht ansieht, sieht man auch, dass große Fortschritte im Bereich der Behindertenpolitik erzielt worden sind. Ich erinnere nur an die Anerkennung der Gebärdensprache – ein ganz, ganz wichtiger Meilenstein in der Politik für behinderte Menschen. Ich erinnere an den Beschluss des Behinderten-Gleichstellungspakets und an dessen Novellierung. Ich erinnere an die Einsetzung des Behindertenanwalts, an das Bundespflegegeldgesetz, wodurch das Pflegegeld erhöht wurde. Und ich erinnere auch an die Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, wobei Österreich eines der ersten Länder gewesen ist, das diese UN-Konvention ratifiziert hat.
Daneben hat es auch eine Reihe von bewusstseinsbildenden Maßnahmen gegeben. Ich bin überzeugt davon, dass diese bewusstseinsbildenden Maßnahmen genauso wichtig sind wie gesetzliche Rahmenbedingungen. Wir haben das Jahr der Chancengleichheit ins Leben gerufen im Jahr 2007. Ich bin überzeugt davon, dass das ganz,
ganz wichtige Maßnahmen sind, um die Bevölkerung, um die nicht behinderten Menschen für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, das aufzuzeigen und natürlich vor allem Verbesserungen herbeizuführen.
Ich bin aber auch überzeugt davon, dass sich gerade in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten vieles getan hat, speziell auch im Selbstverständnis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Wir sind noch lange nicht am Ziel – davon bin ich auch überzeugt –, aber es ist ein großer Auftrag für die Zukunft, weiterhin an Verbesserungen der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu arbeiten.
Ich habe schon gesagt, der Bericht zeigt uns aber auch, wo die Herausforderungen der Zukunft liegen, und die sind sehr vielfältig. Sie beginnen im Bereich der Bildung. Wenn man sich ansieht, dass 38 Prozent der Menschen mit Behinderungen lediglich einen Pflichtschulabschluss haben, so ist einfach Handlungsbedarf gegeben. Bei der Erwerbstätigkeit ist auch noch viel zu tun. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen ist mit 34 Prozent fast um die Hälfte niedriger als bei Menschen, die nicht behindert sind. Das schlägt sich natürlich auch im Einkommen nieder. Wir haben heute schon vom Herrn Kollegen Hofer gehört, dass behinderte Menschen deswegen auch doppelt so stark von Armut betroffen sind wie nicht behinderte Menschen.
Die Sozialleistungen in Österreich reduzieren zwar die Armutsgefährdung deutlich, dennoch bin ich überzeugt davon, dass man gerade in diesem Bereich noch sehr viel Anstrengung in der Politik unternehmen muss. Für mich gehört hier vor allem dazu, Menschen mit Behinderungen die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, weil ich davon überzeugt bin, dass selbstbestimmtes Leben untrennbar mit Erwerbsarbeit verbunden ist. Ich bin daher auch sehr froh und dankbar, dass Bundesminister Hundstorfer eindeutig zugesagt hat, dass es im Bereich der so wichtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen keine Einsparungen geben wird. So werden auch in Zukunft Beschäftigungsprojekte, Clearing-Stellen, Coaching-Stellen, die Arbeitsassistenz, das UnternehmerInnen-Service, die integrative Berufsausbildung, um nur einige zu nennen, weiterhin ihre wichtige Arbeit für Menschen mit Behinderungen leisten können. Darüber bin ich wirklich äußerst froh. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren, ich bin aber auch überzeugt davon, dass wir speziell im Bereich der Bewusstseinsbildung für UnternehmerInnen noch einiges tun müssen, damit die UnternehmerInnen erkennen, dass behinderte Menschen wertvolle MitarbeiterInnen sind, die leistungswillig, leistungsbereit und leistungsfähig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)
12.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Der Bericht über die Lage von behinderten Menschen im Jahr 2008 ist ein aufschlussreiches Nachschlagewerk über sämtliche Bereiche der Behinderung in Österreich, denn Behinderungen können unterschiedlichster Art sein. Auf der einen Seite gibt es die dauerhafte Beeinträchtigung, die natürlich am schlimmsten ist, aber auch die vorübergehende. Ich denke nur daran, dass es zirka 70 000 Personen gibt, die vorübergehend einen Beinbruch haben und dadurch auch ein gewisses Handicap haben. Aber das Thema ist natürlich die dauerhafte Beeinträchtigung; das sind in Österreich immerhin 20,5 Prozent, die ständig mehr oder weniger in ihrem Leben eingeschränkt sind.
Die Beeinträchtigungen sind unterschiedlichster Art. Der eine hat eine Sehbehinderung, der andere eine Hörbehinderung, es gibt eine körperliche Behinderung und eine geistige Behinderung. Wenn man bedenkt, dass 7 Prozent der Bevölkerung eine Beeinträchtigung haben, dann sind das doch 580 000 Menschen in Österreich. 50 000 Personen sind auf einen Rollstuhl angewiesen, geschätzte Damen und Herren. Das ist schon eine beträchtliche Zahl.
Was diese Personen, die es im Leben nicht so leicht haben, aber besonders brauchen, ist Anerkennung.
Und vor allem eines: Die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen ist besonders groß und liegt derzeit bei zirka 20 Prozent.
Es ist so, dass die Armutsgefährdungsquote bei Menschen mit Behinderungen quasi doppelt so hoch liegt wie bei Menschen, die keine Behinderung haben. Deswegen ist auch die Öffentlichkeit gefordert – vor allem wir von der Politik –, für diese Leute entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Es ist so, dass die Einkommenssituation eine wesentliche Rolle spielt. Und es ist notwendig, ein eigenes Einkommen zu haben, sozialversicherungsrechtlich abgesichert zu sein, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bei uns ist alles darauf abgestellt, ob man ein Einkommen hat, versichert ist und später auch eine Pensionsleistung daraus bezieht. Deswegen ist das so wichtig. Außerdem stärkt es das Selbstwertgefühl jedes einzelnen Menschen mit Behinderung, geschätzte Damen und Herren. Es ist daher wichtig, dass wir in diesem Bereich dementsprechend reagieren.
Man kann darüber diskutieren, ob die Ausgleichstaxe angehoben wird, die bei 209 € liegt. Man kann darüber diskutieren, wo sich die betroffenen Behinderten selbst uneinig sind, nämlich: Soll man den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen in Betrieben aufheben oder nicht? Derjenige, der einen Job hat, sagt: Um Gottes Willen, nicht aufheben! Derjenige, der keinen Job hat, sagt: Bitte hebt den Kündigungsschutz auf, dann bekomme ich leichter eine Beschäftigung! – So ist es eben einmal.
Was aber in Österreich besonders gut ist, ist, dass der Bund seine Einstellungsverpflichtung in den Ministerien und in den einzelnen Dienststellen bisher zu 95,6 Prozent erfüllt. (Demonstrativer Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig.) Es ist bei der Exekutive und bei den Lehrern noch ein gewisses Manko vorhanden, aber überall anders wird sie eigentlich übererfüllt, vor allem im Sozialministerium und im Gesundheitsministerium, geschätzte Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
In der Privatwirtschaft ist es natürlich schwierig, vor allem in einer Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise, dass die Leute verstärkt einen Job bekommen. Herr Bundesminister Hundstorfer, ich richte das jetzt an Ihre Adresse: Ich weiß, dass Ihnen die Menschen mit Behinderungen am Herzen liegen, aber die sogenannte Behinderten-Milliarde ist im Budget für 2009 und 2010 von 78 Millionen € pro Jahr im Jahr 2007 auf 72 Millionen € herabgesetzt worden. Das ist also um 6 Millionen pro Jahr weniger.
Das trifft natürlich jene Personen, die einen Job am Arbeitsmarkt brauchen. Mit dieser Behinderten-Milliarde werden die Ausbildungsassistenz, die Assistenten am Arbeitsplatz, vor allem die Clearing-Stelle, diese wichtige Schnittstelle zwischen Schule und Beruf, und so weiter finanziert. Hier wird praktisch zurückgefahren. Sie sollte man in Zukunft wieder hinaufsetzen.
Geschätzte Damen und Herren, es wäre noch so viel dazu zu sagen, was in diesem Bereich zu verbessern ist. Mir reicht die Zeit heute dafür überhaupt nicht. Ich möchte nur noch eines sagen, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das mit 1. Jän-
ner 2006 in Kraft getreten ist, hat eine wesentliche Verbesserung gebracht, schließt Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen weitgehend aus. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Aber wir müssen daran weiter arbeiten und die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung vorantreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme schon zum Schluss. Wir sollten gemeinsam alles unternehmen, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, damit sie es im Leben ganz einfach besser haben als bisher. (Beifall beim BZÖ.)
12.11
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
12.11
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Behindertenbericht 2008 beinhaltet die Ergebnisse einer Befragung von 8 195 zufällig ausgewählten Personen zum Thema Menschen mit Beeinträchtigungen – durchgeführt von der Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums.
Der Bericht zeigt, meine Damen und Herren, dass die Behindertenpolitik der letzten beiden Legislaturperioden effektiv war. Die Beschäftigungsoffensive greift, wenngleich die Wirtschaftslage sehr schwierig ist und es noch immer viele arbeitslose, behinderte Menschen gibt. Neben der Finanzierung der Adaptierung von Arbeitsplätzen und von Lohnzuschüssen wurde die Arbeitsassistenz geschaffen, die Arbeitsplätze am Arbeitsmarkt vermittelt. Ziel der Beschäftigungsoffensive ist es, dass behinderte Menschen nicht in Beschäftigungstherapien arbeiten, sondern Arbeitsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft erhalten. Darum geht es, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen wollen keine Sonderbehandlungen in separaten Anstalten. Sie wollen eine ganz normale Integration am Arbeitsmarkt. Das kennen wir auch von unseren Sprechtagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist unsere Aufgabe, dass wir weiterhin Rahmenbedingungen schaffen, die es Menschen mit Beeinträchtigungen auch ermöglicht, einen Arbeitsplatz in unseren Betrieben in der freien Wirtschaft zu bekommen und auch ein Zusammenarbeiten mit den anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährleistet. Unterstützend half dabei vor allem die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – es gibt sie bundesweit seit 2004 –, die ich besonders hervorheben möchte, und die integrative Berufsausbildung. Derzeit gibt es mehr als 3 600 Lehrverträge im Rahmen der integrativen Berufsausbildung. Ich möchte auch den öffentlichen Dienst erwähnen, der hier dieser Aufgabe, nämlich Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen, mit über 95 Prozent nachkommt. Herr Präsident! Auch Ihnen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, darf ich auch unseren Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg erwähnen. Ich bedanke mich bei ihm ganz außerordentlich für seinen unermüdlichen Einsatz für Menschen mit Behinderungen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Behindertenpolitik ist keine Minderheitenangelegenheit, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Der Bericht zeigt auch, dass viele wichtige Gesetze und Maßnahmen auch in den Bundesländern umgesetzt wurden, meine Damen und Herren. So zum Beispiel wurde in Oberösterreich im Jahre 2008 das Chancengleichheitsgesetz beschlossen. Das ist sicherlich ein Meilenstein in der Sozialpolitik. Verschiedenste präventive Maßnahmen und Leistungen sollen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ein normales Leben und eine umfassende Eingliederung in die Gesell-
schaft ermöglichen, um die Chancengleichheit zu erreichen. Das ist und war das Ziel dieses Gesetzes.
Heute steht besonders die Situation gehörloser Menschen im Mittelpunkt. Abschließend möchte ich darauf noch eingehen. Es gibt eine Premiere. Eine Nationalratssitzung wird in Gebärdensprache übertragen. Das ist eine wesentliche Verbesserung für gehörlose Menschen. Die Grundlage dafür wurde 2005 gelegt, als man das in den Verfassungsrang erhoben hat. Ich begrüße ganz herzlich, auch namens meiner Fraktion, Frau Kollegin Jarmer! – Herzlich Willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Auch den Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die meiner Meinung jetzt hier im Haus Höchstleistungen erbringen: herzlichen Glückwunsch zu Ihren Leistungen! (Allgemeiner Beifall sowie Beifall von Staatssekretärin Marek.)
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen müssen der Gesellschaft etwas wert sein. Es ist unsere Aufgabe, den Schwächeren gerade in ihren Lebenssituationen zu helfen. Wir müssen die Rahmenbedingungen gerade für diese Menschen weiterhin verbessern. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. (Allgemeiner Beifall.)
12.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte. (Demonstrativer Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.16
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch die Gebärdensprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Liebe Behindertengemeinschaft! Sie alle wissen, ich bin gehörlos und deshalb sitzt mir gegenüber eine Gebärdensprachdolmetscherin. Sie leiht mir nun ihre Stimme und ihr Ohr. Das Ziel ist, dass Sie meine Rede jetzt barrierefrei mitverfolgen können.
Meinen Namen kennen Sie, aber nicht meinen Gebärdennamen. (Abg. Mag. Jarmer gebärdet ihren Vornamen.) Helene also. Gebärdennamen haben nichts mit dem Namen an sich zu tun, sondern sie haben mit einer Besonderheit, mit einem besonderen Merkmal, mit einem Charakteristikum einer Person zu tun.
Ich möchte ein Beispiel eines berühmten Politikers bringen, den Sie alle kennen: Schüssel. (Abg. Mag. Jarmer gebärdet den Gegenstand Schüssel.) Das wäre die Gebärde Schüssel. Aber diese Gebärde Schüssel würde jetzt nicht wirklich passen. Er hat die Gebärde, die vom Mascherl kommt. (Abg. Mag. Jarmer gebärdet den Nachnamen des Abgeordneten Dr. Schüssel und formt mit ihren Händen ein Mascherl.) Schüssel. (Allgemeine Heiterkeit.)
Wolfgang Schüssel trägt zwar nicht mehr sein Mascherl, aber die Gebärde bleibt. Genauso wie meine Gebärde für Helene (Abg. Mag. Jarmer gebärdet ihren Vornamen und deutet dabei mit ihren Händen die Haarlänge an) weiterhin besteht, obwohl ich mittlerweile kurzes Haar trage.
Wir haben heute einen ganz besonderen Tag und eine Premiere hier im Hohen Haus erlebt. Sie haben zwei Gebärdensprachdolmetscher erlebt, damit 10 000 gehörlose Menschen und GebärdensprachbenützerInnen die Parlamentsdebatte mitverfolgen können. Mein besonderer Dank gilt Frau Nationalratspräsidentin Prammer und der Parlamentsdirektion, dem Präsidium und den ParlamentsmitarbeiterInnen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
Das hier ist nun ein Anpassen an die besonderen Bedürfnisse gehörloser Menschen. Behinderung hat verschiedene Gesichter – und ein Gesicht davon ist die Gehörlosig-
keit. Ich möchte mich an dieser Stelle auch beim ORF bedanken, dass er heute und auch in Zukunft die kompletten Parlamentsdebatten ausstrahlen wird. Somit haben gehörlose Menschen zu Hause und ebenso jene, die hier auf der Galerie sitzen, die Möglichkeit, die Parlamentsdebatte mitzuverfolgen.
Bevor ich jetzt auf den Behindertenbericht eingehe, möchte ich noch kurz etwas über Gebärdensprache bringen. Über das Wort „Österreichische Gebärdensprache“ wundern sich viele, denn sie gehen davon aus, dass die Gebärdensprache eine internationale Sprache ist. Das ist sie nicht. Wir haben nationale Gebärdensprache und sogar dialektale Varianten. Sie sind jetzt wahrscheinlich erstaunt.
Ich möchte Ihnen gerne ein paar Beispiele bringen.
In der österreichischen Gebärdensprache ist das (die entsprechende Gebärde vorzeigend) die Gebärde „Danke“. Sie können mitmachen: „Danke“ – versuchen Sie es! Im Chinesischen sieht „Danke“ anders aus – das hängt von der Kultur ab –: Man verneigt sich, wenn man sich bedankt. Würde man diese Gebärde in Österreich verwenden, würde sie „Kugelschreiber“ bedeuten. (Heiterkeit.)
Und ein Beispiel zu Dialektvarianten: Im steirischen Dialekt heißt es „machen“, in Tirol sieht es ganz anders aus: Machen. (Jeweils die entsprechende Gebärde vorzeigend.) Also auch wir in der Gebärdensprache haben Dialekte. Sie kennen das ja von den gesprochenen Sprachen.
Es gibt auch eine amerikanische Gebärdensprache, American Sign Language. Sie ist sozusagen die Weltsprache der Gehörlosen, das Pendant zum Englischen.
Ich möchte gerne ein paar Gebärden zeigen und möchte Sie einladen, mit mir mitzumachen. Bewegen Sie sich ein wenig! (Heiterkeit.)
Parlament (eine Art Halbkreis formend): Das hängt von den Sitzreihen ab, und Sie sitzen hier in dieser besonderen Form.
Abgeordnete. – Was glauben Sie, wie die Gebärde aussieht? (Abg. Mag. Jarmer klopft mehrmals aufs Rednerpult. – Heiterkeit.) Kommt vom Tischklopfen: Abgeordnete.
Jetzt zu einer etwas schwierigeren Gebärde: Behindertengleichstellungsgesetz (eine ausladende Bewegung mit beiden Armen formend). Ich denke, das ist besonders für Sie eine wichtige Gebärde.
Sie werden sich vielleicht Gedanken machen, wie Sie mit mir jetzt wirklich zusammenarbeiten können. Ich bin gehörlos. Ich höre nichts, ich höre wirklich nichts. Und gleich vorab: Schreien nützt nichts (Heiterkeit) – ich höre nichts.
Ich bitte Sie, deutlich zu sprechen, aber jetzt nicht in einer Überartikulation, sondern langsam, und ich bitte Sie um einen Blickkontakt, denn der ist sehr wichtig für mich.
Wie können Sie mich nun erreichen? – Per SMS, per E-Mail, es gibt Chat-Programme, und Sie können auch mit mir telefonieren. Ich habe eine Gebärdensprachdolmetscherin, so wie hier jetzt, ganz einfach. – So viel zum Umgang mit Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich weiß, ich bin immer sehr schnell, und ich muss erst lernen, Pausen zu machen.
Nun zur Grammatik der österreichischen Gebärdensprache und der Gebärdensprache. Sie ist völlig anders aufgebaut. Eine Gebärde ist ein Wort oder mehrere Wörter. Man kann es vergleichen mit dem Chinesischen. Es gibt auch im Chinesischen Schriftzeichen, die jeweils ein Wort bedeuten. Deshalb braucht auch meine Gebärdensprachdolmetscherin immer etwas länger; damit Sie sich nicht wundern.
Ich selbst bin gehörlos, bin eine gehörlose Behindertensprecherin, und mir liegen alle Anliegen aller behinderten Menschen am Herzen – egal ob es sich um gehörlose, um blinde Menschen, um RollstuhlfahrerInnen, um ältere Menschen, um Mobilitätseingeschränkte, um Mehrfachbehinderte handelt. Mir sind wirklich alle Anliegen wichtig, aber in diesem Zusammenhang ist es für uns besonders wichtig, für uns hier, dass wir eine bindende Festhaltung, eine schriftliche Festhaltung treffen: Wir müssen behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglichen. (Allgemeiner Beifall.)
Nun zum Behindertenbericht. – Unabhängig von meiner Parteizugehörigkeit wundere ich mich darüber, ich wundere mich wirklich über diesen Behindertenbericht und welches Verständnis von Behinderung und behinderten Menschen hier zutage tritt.
Zum Beispiel: Das Bundesministerium für Inneres sagt, Wahllokale haben keinen barrierefreien Zugang für RollstuhlfahrerInnen und mobilitätseingeschränkte Menschen, weil das Schulgebäude schon älter ist und man es nicht barrierefrei gestalten kann.
Ein anderes Beispiel, das ich gelesen habe: Da heißt es, es gibt Schulen, da wird österreichische Gebärdensprache angeboten. Aber in Wahrheit dürfen LehrerInnen gehörlose Kinder unterrichten, ohne eine einzige Gebärde zu beherrschen! Ich bin selbst Lehrerin. Und Sie haben wirklich richtig gehört: LehrerInnen dürfen gehörlose Kinder unterrichten, ohne dass sie Gebärden können! Stellen Sie sich einmal vor, wenn eine Französischlehrerin kein einziges Wort Französisch könnte! Was würden da wohl die Eltern hörender Kinder sagen?
Der Behindertenbericht muss beinhalten, welche konkrete Schritte zu setzen sind. Die Leute, die etwas verändern wollen, die wirkliche Barrierefreiheit erreichen möchten, brauchen diese Schritte, müssen wissen, was sie zu tun haben.
Zum Abschluss möchte ich gerne sagen: Was das Behindertengleichstellungsgesetz angeht, möchte ich mich gerne mit Ihnen und mit allen BehindertensprecherInnen an einen Tisch setzen, damit wir dieses Gesetz wirklich verändern. Die Politik kann das Leben behinderter Menschen wirklich revolutionieren! Wir haben 1,6 Millionen behinderte Menschen hier in Österreich, und wir können deren Leben verbessern. Wir müssen an die Menschen von morgen und von übermorgen denken! (Allgemeiner Beifall.)
Zum Schluss möchte ich noch gerne – und bitte, erlauben Sie mir das – einen kurzen Kontext zur Wirtschaftskrise herstellen. Ich erinnere mich noch an unseren ehemaligen Bundeskanzler Schüssel. Er sagte, Politik kann keine Arbeitsplätze schaffen. – Er hat sich geirrt: Die GebärdensprachdolmetscherInnen hier beweisen genau das Gegenteil. (Heiterkeit.)
Auf eine gute, barrierefreie Zusammenarbeit! – Danke. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Mag. Kogler überreicht Abg. Mag. Jarmer einen Blumenstrauß.)
12.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
12.27
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Mag. Jarmer, ich darf Sie auch im Namen der Regierung hier recht herzlich begrüßen. Sie haben eines bewirkt in diesem Haus, was ich in einer meiner Vorgängerfunktionen – Sie wissen, ich habe schon eine gewisse politische Karriere – vor über acht Jahren als Vorsitzender des Wiener Gemeinderates verfügt habe, dass nämlich die Sitzungen mittels Gebärdendolmetsch übersetzt werden und somit auch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Ich danke, dass das Parlament nachgezogen hat, und ich danke Ihnen, dass Sie dieses
Nachziehen veranlasst haben. Das einmal dazu. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen und ein paar Punkte auch noch einmal klarstellen. So möchte ich etwa klarstellen, die Behindertenmilliarde ist zwar im Budgetansatz, den Sie lesen, geringer, aber effektiv ist sie nicht geringer, denn – ich habe das schon im Budgetausschuss gesagt – im Effektiven haben wir es durch Rücklagenauflösung auf der einen Seite und durch einigermaßen intelligentes Sparen auf der anderen Seite zustande gebracht, dass wir mehr Geld ausgeben.
Wir haben im Vorjahr 172,5 Millionen € für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation beziehungsweise Integration ausgegeben, und heuer werden wir für das Gleiche 175 Millionen € ausgeben.
Wie machen wir das? – Einerseits, wie ich schon gesagt habe, durch Sparmaßnahmen, durch Rücklagenauflösung beziehungsweise auch durch Vorziehen von Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das heißt, es gibt hier keinen Rückschritt, sondern es gibt einen Fortschritt, weil es natürlich gerade in Zeiten, wie wir sie jetzt in wirtschaftlicher Hinsicht erleben, nicht passieren darf, dass behinderte Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen rasch aus dem Arbeitsprozess gedrängt werden, dass Menschen rasch gekündigt werden. Nein, das wollen wir nicht und werden wir auch nicht zulassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich kann es auch hier noch einmal wiederholen: Wir haben bei geschützten Werkstätten in Österreich wirtschaftliche Probleme; das ist kein Geheimnis. Wir haben vor allem bei den vier geschützten Werkstätten, die sehr viel mit dem Automotiven Sektor zusammengearbeitet haben, Probleme, denn die Aufträge sind weggebrochen.
Ich habe dort veranlasst, auf der einen Seite Kurzarbeit einzuführen und auf der anderen Seite mit zinsenlosen Darlehen zu überbrücken. Es wird dort bei den Arbeitsplätzen – es sind über 2 000 – nichts passieren! Wir werden diese Einrichtungen weiterhin aufrechterhalten.
Ich möchte auch noch auf einen Punkt speziell eingehen, nämlich auf die Frage: Wie können wir gehörlosen Kindern helfen, verstärkt helfen? Das ist einerseits – Herr Ing. Hofer, Sie wissen das ganz genau – Angelegenheit der Länder, aber ich putze mich nicht ab, weil wir uns natürlich über die Clearing-Stelle bemühen, auch wenn etwas nicht in unserer Kompetenz liegt, da oder dort zu helfen, weil wir speziell auch den Familien, die in einer sozialen Schieflage sind, zu helfen versuchen. Das sind Individualhilfen, das gebe ich offen zu, aber trotzdem wird hier geholfen.
Im Übrigen gibt es in einigen Bundesländern ja bereits auch die von Ihnen verlangten Kurse.
Was sehr gut funktioniert, ist die berufliche Integration von Gehörlosen, weil wir hier sehr wohl Assistenz am Arbeitsplatz, in der Lehrstelle, in der Berufschule zur Verfügung stellen. Über die Firma Siemens ist gestern sehr viel gesprochen worden, über Jobabbau, aber gerade die Lehrwerkstätten der Firma Siemens sind hier ein Paradebeispiel und ein Vorzeigeprojekt, wie man berufliche Integration von Menschen mit speziellen Bedürfnissen vorantreiben kann. Allein dort sind sieben oder acht Jobs für Gebärdendolmetscher geschaffen worden, die Jugendliche während ihrer gesamten Lehrzeit begleiten. Das wollte ich Ihnen noch gesagt haben.
Zum Schluss kommend noch einmal eine klare Aussage: Es wird keinen Rückgang bei Geldmitteln geben bezüglich der beruflichen Rehabilitation, der beruflichen Integration von Menschen mit speziellen Bedürfnissen, ganz im Gegenteil. Wir sind hart am Arbei-
ten, dass es mehr Geldmittel für diesen Sektor gibt, und alleine heuer sind es rund 3 Millionen €. (Beifall bei der SPÖ.)
12.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nach Rücksprache mit den Klubverantwortlichen setze ich für die nächste Runde die Redezeit für alle Rednerinnen und Redner mit je 3 Minuten fest.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.
12.32
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte auch im Namen meiner Fraktion die neue Abgeordnete Mag. Helene Jarmer, die jetzt hinausgegangen ist, glaube ich, wie auch immer, herzlich begrüßen – Sie werden es ihr ausrichten – und ihr auch sagen, dass wir uns auf die Kooperation freuen und ihren Empfehlungen zu entsprechen versuchen, da sie uns ja schon aufgeklärt hat, wie wir mit ihr in Kommunikation treten können. Ich begrüße sie herzlich, auch wenn sie jetzt nicht im Saal ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ich möchte mich im Zusammenhang mit dem Behindertenbericht ganz kurz auf die besondere Situation behinderter Frauen konzentrieren. Natürlich fällt auch hier wieder auf, dass Frauen im Besonderen benachteiligt sind, weil sie als Frauen und als Behinderte benachteiligt sind. Die statistischen Daten belegen das ganz eindeutig. Frauen mit Behinderung sind seltener erwerbstätig als Männer mit Behinderung, sie beziehen geringere Leistungen, sie bekommen seltener krankheitsbedingte Pensionen, und ihr durchschnittlicher Leistungsbezug aus diesen Pensionen ist etwa nur halb so hoch wie der von Männern. Außerdem sind sie auffallend öfter Opfer von Gewalt beziehungsweise sexualisierter Gewalt.
Dieser schlechte Status vieler Frauen mit Behinderung scheint so etwas wie eine schicksalhafte Zwangsläufigkeit von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Armut zu suggerieren. Dazu stellt auch der Behindertenbericht 2008 fest, dass der Umstand der Mehrfachdiskriminierung für viele Frauen prägend für ihren weiteren Lebensverlauf ist.
Es ist eben diese Spirale nach unten, und das ist der entscheidende Punkt für die Politik: Es geht darum, diese Spirale nach unten zu durchbrechen. Diese Spirale beginnt mit Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Armut, und dann kommt es zum Verlust eigenständiger Lebensführung, wie meine Kollegin Königsberger-Ludwig ja schon angesprochen hat. Insofern ist es richtig und gut, dass die Maßnahmen des bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramms des Sozialministeriums eben auf diese Spirale nach unten Rücksicht nehmen.
Ich möchte aber abschließend, Herr Bundesminister, ein Projekt aus Oberösterreich bewerben und Ihnen ans Herz legen. Die Frauenstiftung Steyr hat ein Projekt entwickelt, das die Arbeitsmarktintegration gehörloser beziehungsweise hörbeeinträchtigter Frauen verbessern will, mit speziellem Coaching, mit spezieller Begleitung, Einzelcoaching, und es basiert alles, was sie vorschlagen, auf dem, was die Frauen selbst formuliert haben. Und das halte ich für ganz wesentlich. Außerdem ist damit eine Sensibilisierung der regionalen Unternehmen verbunden, die da noch sehr zögerlich sind, aber viele Potentiale dabei unterstützen.
Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Projekt in Steyr finanzieren könnten, denn behinderte Frauen haben ein Recht auf eigenständiges Leben. Die verbesserte Integration am Arbeitsmarkt ist eine Grundvoraussetzung für die Eigenständigkeit, und als sozialdemokratischer Klub werden wir das immer im Fokus haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben gestern im Rahmen einer Anfragebeantwortung bei drei Fragen von Abgeordneten dieses Hauses gemeint, Sie können in diesen Fällen nicht helfen, und in einem Fall haben Sie gesagt, Sie wollen nicht helfen.
Für mich war es sehr betrüblich, das zu hören, denn eines muss ich schon feststellen: Wenn jemand in die Politik geht und solche Aussagen tätigt, dann muss ich mich fragen, ob so jemand in der Politik überhaupt noch tragbar ist. Wenn jemand von vornherein Lösungen ausschlägt und nicht danach sucht, dann ist das gerade im Behindertenbereich einfach unzumutbar! (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade jenen, denen das Schicksal nicht gerade wohlgesonnen war, solche Mitteilungen zu machen, sehr geehrter Herr Bundesminister, ist ein Schlag in das Gesicht all derjenigen, die sich ehrenamtlich täglich bemühen, wie beim Österreichischen Zivilinvalidenverband, für diese Menschen etwas Gutes zu tun. Herr Bundesminister, das sollten Sie sich wirklich einmal merken. (Bundesminister Hundstorfer: Ich weiß nicht, wovon Sie reden!?)
Ich vermisse in diesem Bericht, den Sie hier vorgelegt haben, dass der Mensch hier nicht mehr im Mittelpunkt steht, dass er einfach zu einem statistischen Faktor wird. Ich vermisse gerade von Ihnen, Herr Bundesminister, hier die soziale, menschliche Wärme. Aber zeigt nicht gerade der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft, wie wir mit unserer Gesellschaft insgesamt umgehen? Es gäbe sehr viel zu tun, Herr Bundesminister, und ich darf Ihnen in aller Kürze einige Punkte nennen.
Es gibt große Probleme bei Eltern, die sich mit behinderten Kindern in den Ruin getrieben fühlen, weil es keine ausreichenden finanziellen Unterstützungen gibt.
Es gibt in der Betreuung von Schwerstbehinderten, die mehrfach behindert sind, einen Pfusch, der von einem zum anderen fortgeschrieben wird. Es gibt Menschen, wie die DiplombehindertenpädagogInnen, die in ihrer Kompetenz beschnitten sind. Es gibt Krankenschwestern, die wiederum Tätigkeiten ausüben dürfen, die andere nicht machen dürfen. Damit hat man jetzt als Augenauswischerei den Berufsstand des Pflegehelfers geschaffen. Der darf auch wieder Dinge nicht machen, die andere hingegen dürften.
Warum ist es in Österreich nicht möglich, dass alle eine einfache Kompetenz haben, die auch rechtlich abgesichert ist? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss doch endlich möglich sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt auch in der mobilen Betreuung ein Problem, das wir ansprechen möchten. Warum können Frauen, die behinderte Kinder zur Welt bringen, nicht vom Spital weg betreut werden, indem man ihnen erläutert, welche Möglichkeiten sie haben, in den ersten Monaten über die Runden zu kommen, etwas, das bei nichtbehinderten Kindern schon gang und gäbe ist? Aber offenbar sind hier Wählerstimmen mehr gefragt als menschliche Wärme gegenüber behinderten Kindern.
Von den Schikanen und Behinderungen möchte ich nur zwei erwähnen. In Linz, bei der Linz AG, wird, wenn ein Behinderter um eine Ermäßigung ansucht und einen Ausweis des Bundessozialamtes vorlegt, diesem schnöde gesagt: Das interessiert uns nicht! Und ins Schmetterlingshaus kann ein spastischer Rollstuhlfahrer, wenn er einmal den Ausweis vergessen hat, eben nicht hinein.
Das muss sich schnellstens ändern, Herr Bundesminister! Tun Sie endlich was dafür – das wäre Ihr verdienstvoller Auftrag. (Beifall bei der FPÖ.)
12.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte – und jetzt möchte ich dieses Zeichen probieren, das ich gerade von meiner Frau Kollegin Jarmer gelernt habe. Es war ein bisschen schnell, da hat sie schon recht. Die Gebärdensprache ist für uns nicht ganz so leicht nachzuvollziehen, aber es ist höchst interessant, miterleben zu können, wie korrekt die Übersetzungen funktionieren. Und dafür auch ein herzliches Dankeschön an die Damen, die die Gebärdensprache übersetzt haben. (Allgemeiner Beifall. – Ruf: Und den Herrn!) – An den Herrn selbstverständlich auch.
Der Behindertenbericht 2008 stellt eine wichtige Dokumentation und Analyse der Situation der Menschen mit Behinderung in Österreich dar. Es ist in diesen Behindertenbericht auch eine Umfrage mit eingeflossen, die von der Statistik Austria durchgeführt wurde, und es wurden 8 195 Personen befragt. 20,5 Prozent aller Befragten haben eine dauerhafte Beeinträchtigung angegeben. Das sind, hochgerechnet, 1,7 Millionen Personen in der österreichischen Wohnbevölkerung, die eine Behinderung haben. Dauerhafte Beeinträchtigungen sind natürlich auch sehr stark altersabhängig, aber trotzdem muss man sich die Frage stellen, wie die Betreuungs- und Pflegesituation der behinderten Menschen jedes Alters in Österreich aussieht.
Wir haben im Jahr 2008 eine Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verabschieden können, und da hat sich unser Kollege und Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg ganz besonders angestrengt, hier eine gute und positive Lösung zu finden. Es geht darum, dass mit dieser Novelle auch eine wichtige und sinnvolle Flexibilisierung des Tätigkeitsbereiches für Personenbetreuer im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung und der persönlichen Assistenz geschaffen worden ist. Dadurch können die in der Pflege Tätigen für eine bestimmte behinderte Person, die im Privathaushalt lebt, zeitlich eingeschränkt und kontrolliert, delegiert Arbeiten vollbringen.
Hier ist auch eine Regelung für die behinderten Menschen, die in familienähnlichen Wohnstrukturen leben, notwendig, denn auch diese müssen über diese Möglichkeit verfügen können, für Tätigkeiten, die an ihnen vollbracht werden, bestimmte Personen zuständig machen zu können, die tagtäglich mit ihnen in einer Betreuungssituation sind und mit ihnen arbeiten.
Besonders hervorheben möchte ich auch die im Behindertenbericht explizit angeführte Qualitätssicherung für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen. Insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums Pflege, das in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern angesiedelt ist, wird von hundert diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bundesweit bei allen Pflegegeldbeziehern intensivst kontrolliert. Es werden Hausbesuche durchgeführt. Bei 17 200 Personen haben diese im Jahr 2008 stattgefunden. Es wurden lediglich bei 63 Personen Mängel festgestellt und bei vier Personen eine Verwahrlosung festgestellt. Das heißt, die Pflege im Privathaushalt funktioniert.
Selbstverständlich heißt das, dass weitergearbeitet werden muss – dass weitergearbeitet werden muss im Sinne einer besseren Lebenssituation für behinderte Menschen. Da sind die Politik und die Gesellschaft gefordert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
12.43
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auch seitens meiner Fraktion die Frau Abgeordnete Jarmer recht herzlich willkommen heißen, und ich möchte mich für ihren ersten Debattenbeitrag bedanken. Ich glaube, dass sie damit in den Köpfen der Entscheidungsträger und auch in den Köpfen von uns Abgeordneten mehr bewegt hat als alle Behindertenberichte der Bundesregierung in der Vergangenheit. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Wurm.)
Die Bundesregierung legt einen Behindertenbericht vor. Ich würde Sie bitten: Sprechen wir nicht von Behinderten, sprechen wir von Menschen mit Beeinträchtigung! „Hindern“, „behindern“, das ist negativ besetzt. Semantisch sollten wir ein Zeichen setzen und sagen: Wir wollen und wir müssen fördern, wir müssen unterstützen!
Es ist unsere Verpflichtung in einer reichen Gesellschaft, in der wir leben, für die schwächeren, für die beeinträchtigten Menschen mehr zu tun. Und dieser Bericht ist kein Ruhmesblatt für die Bundesregierung. Er zeigt deutlich, dass wir noch akuten Handlungsbedarf haben.
Rein statistisch haben wir mehr Personen mit Beeinträchtigung. Vor allem möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Zunahme von Kindern, die bereits mit Beeinträchtigung auf die Welt kommen, eine sehr dynamische ist. Dennoch stellen wir in Summe weniger finanzielle Mittel zur Verfügung.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch beim ehemaligen zuständigen Minister Herbert Haupt, der hier anwesend ist, recht herzlich bedanken. Er ist es gewesen, der die Behindertenmilliarde – damals noch in Schilling – eingeführt hat und als Erster ein Zeichen gesetzt hat, dass wir natürlich Geld in die Hand nehmen müssen, um diesen Personenkreis zu unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
Es darf nicht sein, meine Damen und Herren, dass eine Beeinträchtigung zu Armut führt. Wenn wir uns die Statistik in diesem Bericht anschauen, dann sehen wir, dass bereits mehr als 20 Prozent der Beeinträchtigten unmittelbar armutsgefährdet sind. Vor allem Frauen trifft es hier, die natürlich eine geringere Erwerbsbindung haben und eine soziale Situation, die wirklich prekär ist. Hier haben wir akuten Handlungsbedarf.
Ich glaube aber, dass der Bundesregierung der politische Wille und die Bereitschaft fehlt, sich auch für beeinträchtigte und pflegebedürftige Menschen einzusetzen. Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ist bisher noch immer nicht umgesetzt worden. Die Verbesserung bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige ist weiterhin auf der Agenda. Es fehlt ein Gesamtkonzept für den Pflegebereich. Hier, Herr Bundesminister, haben Sie Handlungsbedarf!
Ich möchte abschließend noch auf eine Initiative des BZÖ verweisen: Wir treten für die Errichtung eines Fonds ein und fordern diese, um Menschen mit Beeinträchtigung bei Diskriminierung finanziell zu unterstützen. Obwohl das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt, dass niemand aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf, sind nach wie vor die Benachteiligungen für diese Menschen evident. Und wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen, dann haben sie große finanzielle Lasten zu tragen. Wir treten dafür ein, dass in Ihrem Ministerium, Herr Minister Hundstorfer, ein derartiger Fonds geschaffen wird.
Abschließend möchte ich sagen: Wir leben in einer reichen Gesellschaft, wir haben die Gnade, nicht beeinträchtigt zu sein, und wir haben die Verpflichtung, uns für diesen Personenkreis einzusetzen. Das heißt erstens: mehr finanzielle Mittel, und zweitens:
die Forderungen dieser Personen ernst zu nehmen und umzusetzen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Gahr.)
12.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir sprechen heute über einen Bericht, der sich mit einer Gruppe von Personen befasst, denen in der Gesellschaft eine spezielle Stellung zukommt. Behinderte Menschen, die leider immer noch den Status einer Randgruppe haben, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Die Politik, wir im Hohen Haus, wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, unsere Arbeits- und Sozialpolitik, unser Schulsystem und unsere Gesetzgebung an den Bedürfnissen dieses Personenkreises zu orientieren.
Der Bericht der Bundesregierung 2008 bescheinigt, dass wichtige Aufgaben und wichtige Anliegen für behinderte Menschen bereits umgesetzt wurden und sich weitere Anliegen derzeit in der Umsetzungsphase befinden. Ich denke dabei an Maßnahmen wie die Optimierung der Beschäftigungsoffensive, damit der steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung entgegengewirkt wird, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für diverse Projekte, die „Aktion 500“ und die Fortsetzung dieser Aktion durch Job Coaching und einige Maßnahmen mehr, gerade für behinderte Jugendliche.
Auch die erst kürzlich beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes, die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten für behinderte Kinder bis nunmehr zum vollendeten 16. Lebensjahr, all das sind Maßnahmen, die gerade auch den behinderten Personen zugute kommen.
Auch wenn die angeführten Punkte zeigen, dass für behinderte Personen bereits Wichtiges getan wurde, liegt es an uns, geschätzte Damen und Herren, weitere Schritte in Richtung lückenlose Integration von behinderten Menschen und vollkommene Gleichstellung zu setzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer konsequenten Weiterentwicklung der Anliegen der Behinderten und auch einer stetigen Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes. Ich möchte festhalten, dass die Verbesserung der Rechtsstellung der Behinderten uns Sozialdemokraten ein zentrales Anliegen ist und auch im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde. Mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Vertreter aller Sozialpartner und der Behindertenorganisationen wird die Umsetzung des Regierungsprogramms und die Rechtsstellung der Behindertenvertrauenspersonen im Sinne der behinderten Menschen meiner Ansicht nach in geeigneter Weise gewährleistet.
Betreffend Rechte und Pflichten behinderter Personen möchte ich auf das Arbeitsverfassungsgesetz verweisen, gemäß dem der Betriebsrat die betriebliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ich betone: aller! – ist und auch der Behinderte/die Behinderte das aktive und das passive Wahlrecht hat und somit bei der Zusammensetzung des Betriebsrates eine wichtige Mitbestimmung hat. Geschätzte Damen und Herren! Dennoch ist es notwendig, dass dem Behindertenausschuss eine noch weiterreichende rechtliche Stellung zukommt.
Ich möchte abschließend betonen, dass wir trotz beachtlicher Erfolge und Fortschritte noch lange nicht am Ziel angelangt sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.51
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei all jenen Kollegen, die das getan haben – und es waren etliche –, für die sehr freundliche bis sogar herzliche Aufnahme der Kollegin Jarmer bedanken. Das ist nicht selbstverständlich, wenn jemand Neuer ins Parlament kommt, das wissen wir. Aber auch die Unterstützung, die das Parlament gegeben hat, damit hier Gleichstellung stattfinden kann, und auch Ihre Unterstützung für diese Anliegen ist sicher wichtig und notwendig. Danke schön! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jury.)
Zum Behindertenbericht selbst: Das Problem dieses Berichtes – und darauf sind wir auch in der Ausschussberatung deutlich eingegangen – stellt sich auch hier rein personell dar. Es sitzen hier der Bundesminister für Soziales und die Frau Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Wirtschaft (Staatssekretärin Marek: Und Jugend!) – und Jugend –, es ist aber eigentlich die gesamte Bundesregierung, die hier sitzen müsste und diesen Bericht auch verantworten müsste. Meine Kollegin Jarmer hat schon auf einen Punkt hingewiesen, an dem man sehr deutlich sehen kann, dass dieser Bericht neben Passagen, die auch tatsächlich okay sind – auch wenn sie nur berichten –, auch Passagen enthält, die nicht nur nicht okay sind, sondern die ihrerseits schon fast wieder diskriminierend wirken.
Eine dieser Passagen betrifft die barrierefreien Wahllokale. Ich lese Ihnen diese Passage vor – sie stammt vom Innenministerium –:
„Die beschriebene Rechtslage stellt einen Kompromiss zwischen den berechtigten Wünschen Wahlberechtigter mit Behinderungen und den faktischen Möglichkeiten dar. Zu bedenken ist nämlich, dass die Mehrzahl der etwa 13.000 Wahllokale bei bundesweiten Wahlen in Schulen oder Gasthäusern untergebracht ist und ein Umbau anlässlich einer Wahl kaum umsetzbar ist. Aus Kostengründen besteht für die nähere Zukunft bezüglich dieser Bestimmung auch wenig Handlungsspielraum, um eine für Personen mit Behinderungen noch“ – noch?! – „großzügiger gestaltete Rechtslage zu normieren.“
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Da wird klar vom Innenministerium geschrieben: Ja, wir sind leider nicht in der Lage. Wahllokale sind in Schulen und in Gasthäusern, die können wir aus Kostengründen nicht barrierefrei ausgestalten. Und „noch großzügiger“ als das Nichtausgestalten werden wir in den nächsten zehn Jahren nicht sein können – aus Kostengründen.
Das ist, mit Verlaub, nicht nur zu wenig, sondern das ist tatsächlich feindlich beziehungsweise diskriminierend gegenüber den Behinderten!
Abschließend noch folgender Punkt: Weil in diesem Behindertenbericht ja auch der Bericht des Behindertenanwalts enthalten ist, möchte ich doch, obwohl Herr Haupt jetzt nicht anwesend ist – oja, er sitzt noch da! –, darauf hinweisen. Ich danke auch allen Fraktionen dafür, dass sie dem Anliegen der Kollegin Haidlmayr, dass nämlich der Bericht der Behindertenanwaltschaft hier im Behindertenbericht enthalten ist, nachgekommen sind. Es sind aber auch die einzelnen Punkte aus dem Kapitel von Herrn Haupt erwähnenswert. Ich greife hier nur einen heraus: die fehlenden Valorisierungen im Steuerrecht für Behinderte, wo seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst wurde. – Es ist ein lesenswertes Kapitel, es weist auf Versäumnisse hin, die weniger im Sozialressort als in den vielen anderen Ressorts zu finden sind. (Beifall bei den Grünen.)
12.55
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.
12.55
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Jarmer, ich freue mich sehr, dass Sie heute als erste gehörlose Abgeordnete angelobt wurden. Ich durfte bei der 95-Jahr-Feier des Österreichischen Gehörlosenbundes dabei sein. Es war für mich eine wichtige Erfahrung, und ich würde allen Abgeordneten dieses Hauses und vielen Menschen in Österreich wünschen, diese Erfahrung zu machen, weil es ein Stück mehr ermöglicht, auch Menschen mit Behinderung – und zwar aller Arten von Behinderung – als selbstverständlich integriert zu erleben und damit auch einen selbstverständlichen Umgang zu haben. Da ist, glaube ich, in unseren Köpfen in Hinblick auf die Bewusstseinsbildung noch sehr viel an Arbeit zu tun. Ich freue mich sehr auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich glaube, wir haben – Herr Bundesminister Hundstorfer hat von seinem Bereich schon sehr viel gesagt – in den letzten Jahren sehr viel getan, aber wir sind natürlich bei Weitem noch nicht am Ende des Weges, gerade was die Barrierefreiheit auf allen Ebenen betrifft. Ein ganz wichtiges Thema ist, auch in der Infrastruktur Erleichterungen und echte Barrierefreiheit zu schaffen, beispielsweise wenn man die Barrierefreiheit von Arztpraxen, von Gesundheitseinrichtungen betrachtet: Hier könnte manches schneller gehen. Auch im Tourismus haben wir vonseiten des Wirtschaftsministeriums vor zwei Jahren eine neue eigene Homepage für Angebote im touristischen Bereich für Menschen mit Behinderung präsentiert.
Aber ich möchte auch – gerade als Staatssekretärin, die für die Familien zuständig ist – den Bereich der Familien ansprechen, denn Menschen mit behinderten Kindern beziehungsweise Familien, in denen ein Familienmitglied behindert ist, stehen vor vielen, vielen Herausforderungen. Das haben auch Vorredner bereits gesagt. Wir haben hier letztes Jahr einerseits die Familienbeihilfe erhöht, aber auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit Maßnahmen gesetzt – auch wenn es natürlich immer mehr sein könnte, Herr Abgeordneter Öllinger, das ist klar. Aber ich glaube, wir haben hier ein breites Spektrum, was ganz wichtig ist.
An dieser Stelle sei auch dem jetzigen Behindertenanwalt Herbert Haupt ein Dankeschön gesagt, der damals, 2001, als zuständiger Minister ein eigenes Konzept erarbeitet hat, damit die österreichischen Familienberatungsstellen österreichweit flächendeckend auch besonders einen Schwerpunkt auf die Beratung von Familien mit einem behinderten Familienmitglied setzen. Da sind wir mit 23 spezialisierten Beratungsstellen österreichweit fast am Ziel. Und danke auch, Herbert Haupt, für die engagierte Arbeit in den letzten Jahren, gerade für und mit behinderten Menschen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen gerne mit einer Anmerkung zu folgendem Thema abschließen: Gerade wenn es um das Thema Menschen mit Behinderung, Kinder mit Behinderung geht, sollten wir in unserer Diskussion in der nächsten Zeit auch eines nicht vergessen – wir haben dazu auch im Regierungsprogramm etwas festgehalten –, nämlich dass es auch Maßnahmen bedarf, um Eltern zu begleiten und zu unterstützen, die ein Kind erwarten, für das die Diagnose lautet, dass dieses Kind mit Behinderung zur Welt kommen wird, sprich: „Schadensfall“ Kind mit Behinderung.
Ich glaube, dass wir in der Beratung, in der Begleitung dieser werdenden Eltern noch ganz viel zu tun haben, und ich hoffe sehr, dass wir eine breite Diskussion führen und
konstruktive Lösungen erarbeiten werden, die gerade diesen werdenden Eltern Hilfestellung geben und auch die Entscheidung für ein Kind, auch wenn es mit einer Behinderung zur Welt kommen wird, erleichtern – denn diese Entscheidung ist schwer genug. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Vorredner sind ja schon auf den Bericht eingegangen, und man sieht, dass er sehr ausführlich ist und dass es in diesem Bereich einiges an positiven Beispielen gibt.
Da jetzt Frau Staatssekretärin Marek hier anwesend ist, möchte ich auch einen Bereich erwähnen, der mir besonders wichtig ist. Wir haben viel über soziale Absicherung, über die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einzugehen et cetera gesprochen. Zu einem vollkommen integrierten Leben gehört aber natürlich auch, dass man seine Freizeit frei, vor allem barrierefrei genießen kann. Barrierefreier Urlaub ist in dem Zusammenhang ein wesentliches Stichwort. Wenn man sich dieses Kapitel im Bericht ansieht, dann wird dort der Freizeitwirtschaft und der Tourismuspolitik in Österreich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Ich möchte zum Beispiel die TOP-Tourismus-Förderung erwähnen. In deren Rahmen werden Betriebe unterstützt, die Maßnahmen setzen, um den Zugang von beziehungsweise die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Das Thema barrierefreier Urlaub hat sich schon in zahlreichen Projekten, die auch seitens der öffentlichen Hand unterstützt werden, in Prospekten, in Plattformen niedergeschlagen. Als Hartberger Regionalmandatar bin ich natürlich besonders stolz darauf, dass eine zu Beginn kleine Initiative der Behinderten-Selbsthilfe-Gruppe Hartberg mit ihrer Plattform „barrierefreierurlaub.at“ mittlerweile zu einem fixen Bestandteil des Tourismus in Österreich geworden ist. Diese Gruppe widmet sich diesem Thema; sie hat auch jetzt wieder Projekte eingereicht, um das Thema barrierefreier Urlaub und den barrierefreien Zugang zu Tourismusbetrieben auch in Zukunft weiter bearbeiten zu können.
Wenn man sich diesen Bereich anschaut, erkennt man, dass es in Zukunft wichtig sein wird, dass wir uns ein bisschen anstrengen, um einheitliche Erhebungsmethoden und Qualitätskriterien zu entwickeln, damit wirklich überall in Österreich ein barrierefreier Urlaub auch ein barrierefreier Urlaub ist, wie wir ihn uns vorstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte noch ganz kurz erwähnen, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wohl sehr um die Einstellung von Menschen mit Behinderung bemühen, das aber eben nicht immer möglich ist. Gerade von größeren Betrieben ab 25 Mitarbeitern wird ja auch, wenn dies nicht möglich ist, ein entsprechender finanzieller Beitrag geleistet.
Zur Freizeit gehört natürlich der Sport. Auch in diesem Bereich stellt der Bericht ein gutes Zeugnis aus. Es geben uns ja auch die Erfolge bei verschiedenen Sportveranstaltungen recht. Sie zeigen, dass wir in diesem Bereich sehr gut unterwegs sind, dass die Fördersysteme passen. Es fällt nur auf, dass man in Zukunft bereits beim Sportstättenbau etwas mehr auf barrierefreie Zugangsmöglichkeiten achten sollte. Da wird schon einiges getan, aber da sollten wir uns ein bisschen mehr bemühen. Was die Fachverbände betrifft, sollten wir darauf schauen, dass noch mehr Experten zum Themenbereich Behindertensport in den einzelnen Sportverbänden und Fachverbänden vorhanden sind. Ein gutes Beispiel dafür ist die SPORTUNION. (Beifall bei der ÖVP.)
13.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.03
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Behinderten in Österreich haben es nach wie vor sehr schwer. Das haben wir heute schon ausführlich gehört. Was aber immer wieder untergeht, sind Familien mit behinderten Kindern, die zwar eine Zuwendung in Form einer doppelten Familienbeihilfe erhalten, aber in dem Moment, in dem sie vielleicht auch noch Pflegegeld für ihre behinderten Kinder beantragen, ist ein Teil dieser doppelten Familienbeihilfe wieder weg. Wenn schon die Frau Staatssekretärin für Familie hier anwesend ist, dann ist darauf hinzuweisen, dass das ein Umstand ist, der raschest, schleunigst beendet werden sollte. Das ist etwas, das wirklich asozial ist. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht!) – Natürlich stimmt das, Frau Kollegin! Erkundigen Sie sich! Das ist ein Umstand, der die Eltern wirklich finanziell belastet. Ich meine, Österreich kann es sich leisten, diesen Menschen auch bei Bezug von Pflegegeld die doppelte Familienbeihilfe in voller Länge auszubezahlen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben gestern mehrfach gehört, wie schwierig es für behinderte Menschen ist, zu einer sozialen Absicherung zu kommen, wenn sie in den Arbeitsprozess eingegliedert sind. Sehr viele behinderte Menschen arbeiten für ein Taschengeld, und das ist ebenfalls eine Schande in diesem Land. Es ist daher dringend notwendig, dass man auch hier endlich den Hebel ansetzt, dass man diese Menschen als gleichwertig behandelt, dass auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen und nicht als Arbeitnehmer dritter, vierter, fünfter Klasse gewertet werden, sondern dass sie dieselben Rechte haben wie nicht behinderte Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, eines ist mir jedoch ein ganz besonderes Anliegen, weil es schon auch ein bisschen zeigt, wie Österreich in Wahrheit dasteht: Es gibt eine Reihe von OGH-Urteilen, in denen behinderte Kinder als Schaden anerkannt worden sind. – Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie sind dafür nicht wirklich allein verantwortlich, es fällt in den Verantwortungsbereich des Justizministeriums. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Na ja, er sitzt mit in der Regierung, er sitzt als Minister mit in der Regierung.
Herr Bundesminister, ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie mit der Justizministerin dahin gehend Kontakt aufnehmen, dass solche menschenunwürdigen Urteile in Zukunft nicht mehr gefällt werden.
Es gab im Sommer 2008 ein Urteil. Da hat eine Mutter geklagt, weil sie drei statt zwei Kinder bekommen hatte. Weil alle drei Kinder gesund waren, waren sie kein Schaden. Wenn ein Kind behindert ist, gilt es als Schaden. (Abg. Mag. Lapp: Darum ist es in der Klage nicht gegangen!) Es ist eine Schande für Österreich, dass in Österreich mittlerweile bereits drei Kinder als Schaden gelten und für drei Kinder Ärzte beziehungsweise Krankenhäuser Geld bezahlen müssen, weil sie als Schaden gelten. (Abg. Mag. Lapp: Sie lügen!)
Meine Damen und Herren, das ist eine Schande! Und ich bitte Sie wirklich, Herr Bundesminister, sich hiefür einzusetzen, dass solche Schandurteile in Österreich nicht möglich sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lapp: Der Schaden war nicht das Kind!)
13.05
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Für den Vorwurf der Frau Abgeordneten Lapp an die Rednerin Dr. Belakowitsch-Jenewein, sie lüge, erteile ich einen Ordnungsruf. (Abg. Krist: Das ist aber die Wahrheit, Herr Präsident!)
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort und erinnere an die einschlägigen Bestimmungen für tatsächliche Berichtigungen in der Geschäftsordnung. – Bitte.
13.06
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat gesagt, dass der Oberste Gerichtshof im vergangenen Jahr 2008 ein Urteil gefällt hätte, dass ein behindertes Kind ein Schaden gewesen wäre. – Das ist nicht der Fall.
Der Oberste Gerichtshof hat dezidiert festgehalten, dass der Schaden darin bestanden hat, dass der Familie keine weitere und keine adäquate Untersuchung zugekommen ist, und hat in seinem Urteil auch festgehalten, dass behinderte Kinder natürlich kein Schaden sind. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Bundesminister möchte sich zu einer Stellungnahme zu Wort melden. – Bitte.
13.07
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine Damen und Herren! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) – Darf ich um eine Sekunde Aufmerksamkeit bitten? Ich möchte bei aller Emotionalität des Themas zwei Dinge klarstellen: Ja, bei Pflegegeldzuerkennung werden von der erhöhten Familienbeihilfe 60 € beim Pflegegeld eingerechnet. Das heißt, es bleibt weiterhin eine Erhöhung, aber 60 € werden abgezogen. Dies nur zur sachlichen Klarstellung. – Das ist einmal Punkt eins.
Und eine zweite Klarstellung sei mir hier auch gestattet: Ja, ich bin Mitglied dieser Bundesregierung, ich bin gerne Mitglied dieser Bundesregierung, aber wir sollten uns über eines im Klaren sein: Ich will nicht in einem Staat leben, in dem es Gerichte gibt, die von Weisungen von Regierungen abhängig sind.
Wir haben weisungsfreie Gerichte, wir haben weisungsfreie Höchstgerichte, und dieses Rechtsgut lasse ich mir nicht nehmen. So unangenehm, so schwierig, so kompliziert die Sachlage bei diesen Kindern auch ist, gar keine Frage, so lasse ich mir von Ihnen nicht nahelegen, dass ich Weisungen erteilen sollte, damit Höchstgerichte anders entscheiden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht der Bundesregierung III-23/241 der Beilagen über die Lage von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend progressive Ausgleichstaxe.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 253 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 254 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009) (293 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 581/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die ruinösen Folgen der EU-Milchmarktpolitik (294 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 72/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung einer wirtschaftlich gesunden Milchwirtschaft (295 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 583/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der heimischen kleinbäuerlichen Struktur und der Diversität von Arten und Ökosystemen (296 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung zu den Punkten 7 bis 9 wurde verzichtet.
Zum Vorbringen einer Berichtigung zu Punkt 6 erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordnetem Auer, das Wort. – Bitte.
Berichterstatter Jakob Auer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ergänzung als Berichterstattung zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2009, 293 d. B.: Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2009 hat im Ausschuss umfangreiche Abänderungen erfahren. Da die im Abänderungsantrag angehängten Erläuterungen für die Rechtsinterpretation von Bedeutung sind, möchte ich diese als Berichterstatter ergänzen.
Der Text wird bereits im Plenum verteilt, es erübrigt sich daher eine Verlesung. Der Text findet sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammen mit der Begründung auch im Internet unter dem Punkt „Geschichte“ beim Ausschussbericht als Information. – Herzlichen Dank.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Berichterstatter hat schon mitgeteilt, dass gemäß § 53 Abs. 4 GOG die soeben dargestellte Berichtigung aufgrund ihres Umfanges an die Abgeordneten hier im Saal verteilt wurde. Sie steht somit mit zur Debatte. Ich danke für die Ausführungen.
Die Information zum Bericht hat folgenden Wortlaut:
Information zum Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Juli 2007 in 293 d. B. (XXIV. GP)
über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das MarktordnungsÜberleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009)
Im erzählenden Teil des oben zitierten Berichts (Dokument „Berichterstattung“) wurde ausgeführt, dass im Zuge der Debatte die Abgeordneten Fritz Grillitsch und Mag. Kurt Gaßner einen Abänderungsantrag eingebracht haben, der mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Die Begründung dieses Antrages wurde im Bericht wiedergegeben, die im Abänderungsantrag angehängten Erläuterungen hierzu wurden aber nicht beigedruckt.
Da die Erläuterungen für die Rechtsinterpretation von Bedeutung sind, werden auch diese nachfolgend informativ angeführt. Zum besseren Verständnis werden sowohl die Begründung aus dem ursprünglichen Ausschussbericht als auch die Erläuterungen im vollen Umfang wiedergegeben:
„Begründung
zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2009
Begründung
zu Artikel 1 und 2 (Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007 sowie des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes)
Problem:
Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und enthält die im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Direktzahlungen.
Ebenso wurden die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte geändert und insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung vorgesehen.
Ziel:
Die Ausgestaltung der inhaltlichen Spielräume soll durch eine Änderung des MOG 2007 erfolgen. Die Änderungen im Bereich der Direktzahlungen werden mit 1. Jänner 2010 wirksam, die Mitteilung an die Europäische Kommission über die vom Mitgliedstaat getroffenen Umsetzungsmaßnahmen hat jedoch bereits vor dem 1. August 2009 zu erfolgen.
Inhalt/Problemlösung:
Umsetzung der im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks eingeräumten Spielräume im Bereich der Direktzahlungen, insbesondere zur weiteren Einbeziehung bisher produktionsgekoppelter Stützungen in die Betriebsprämienregelung bei weiterer Beibehaltung der Mutterkuhprämie und dem Grundsatz der Fortführung des bisherigen Betriebsprämienmodells
Möglichkeit der einzelbetrieblichen Zuteilung der Milchquotenerhöhung ab 2009 nach Maßgabe der jeweils aktuellen Marktlage und der Absatzmöglichkeiten im Milchsektor
Möglichkeit zur Teilnahme an optionalen Gemeinschaftsprogrammen (wie zum Beispiel Schulobstprogramm oder kostenlose Abgabe von Erzeugnissen aus Beständen der Intervention an Bedürftige in der Gemeinschaft)
Alternativen:
Grundlegende Umgestaltung der Betriebsprämienregelung für den Zeitraum bis längstens 2013
Keine einzelbetriebliche Milchquotenzuteilung
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgesehenen Maßnahmen entsteht der AMA ein Aufwand für Software-Programmierung, Verwaltung und Abwicklung in Höhe von insgesamt 929 900 € im ersten Jahr, für die Entkoppelung der Flächenzahlung für Schalenfrüchte im Jahr 2011 ein Aufwand in Höhe von 31 000 € und für die Entkoppelung der restlichen sektorbezogenen Stützungen im Jahr 2012 ein Aufwand von 84 000 €.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Die vorgesehene Umsetzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Beibehaltung der produktionsgekoppelten Mutterkuhprämie dient insbesondere auch der Sicherung der Bewirtschaftung bestimmter ungünstigerer Produktionsgebiete. Mit der sogenannten Milchkuhprämie sollen die strukturellen Nachteile der österreichischen Milchbetriebe im EU-Vergleich
abgefedert werden, um einerseits die Aufrechterhaltung der Milchproduktion zu gewährleisten und andererseits eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Milcherzeuger im Hinblick auf das Auslaufen der Milchquotenregelung zu ermöglichen.
Auswirkungen auf Verwaltungslasten für Unternehmen:
Durch den Schwellenwert von 100 € für die Direktzahlungsgewährung (§ 8 Abs. 2) verringert sich die
Zahl der Antragsteller um rund 3 500 Betriebsinhaber. Die weitere Einbeziehung produktionsgekoppelter Zahlungen (§ 8 Abs. 3 Z 1) sowie die verpflichtende digitale Ermittlung der Referenzparzellen (§ 28 Abs. 3) bringt gleichzeitig eine Vereinfachung beim Sammelantrag. Nach Berechnung in der BRIT-Datenbank (gemäß § 10 Abs. 1 der Standardkosten-Richtlinien, BGBl. II Nr. 233/2007) verringern sich die Verwaltungslasten für Unternehmen um rund 4 Mio €/Jahr.
Durch die Möglichkeit der Beantragung eines Härte- oder Sonderfalles (§ 8 Abs. 3 Z 2 bis 4) entstehen zusätzliche Verwaltungslasten in Höhe von 8 500 €.
Für die Gewährung der Milchkuhprämie (§ 8 Abs. 4) entstehen infolge Verwendung der Daten aus der Rinderdatenbank keine weiteren Verwaltungslasten.
Die Verwaltungslasten für die Milchquotenzuteilung (§ 10 Abs. 2 Z 1a) betragen 2 752 €/Jahr (maximal für die Dauer von fünf Jahren).
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Entwurf sieht Umsetzungsmaßnahmen vor, zu denen der Bund auf Grund des im Gemeinschaftsrecht verankerten Gestaltungsspielraums berechtigt bzw. verpflichtet ist.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Begründung
zu Artikel 3 (Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997)
Problem:
Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Bestimmungen der vereinfachten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an die Judikatur des EuGH angepasst.
Der Ermächtigung des Bundesministers zur Erlassung einer Verordnung über die Gebühren in Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 ist durch den § 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2008, obsolet.
Ziel und Problemlösung:
Durch den vorliegenden Entwurf soll zwecks Umsetzung der Judikatur des EuGH eine Vorschrift über eine zusätzliche Voraussetzung für die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen werden.
Die Aufhebung der Ermächtigung des Bundesministers zur Erlassung einer Verordnung über die Gebühren in Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 dient der Rechtsbereinigung.
Alternativen:
Keine.
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine kalkulierbaren Auswirkungen.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine kalkulierbaren Auswirkungen.
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen verursacht.
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine Auswirkungen.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Es erfolgt eine Anpassung an die Judikatur des EuGH.
Begründung
zu Artikel 4 (Änderung des Pflanzgutgesetzes 1997)
Problem:
Es besteht die Notwendigkeit der Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG in innerstaatliches Recht.
Ziel und Problemlösung:
Durch den vorliegenden Entwurf sollen zwecks Umsetzung der obgenannten Richtlinie Vorschriften betreffend die Umstellung der Zulassung von Versorgern auf eine bloße Registrierung, eine Anpassung der Sortenlisten für Obstarten, ein Zertifizierungsverfah-
ren für Obstpflanzgut sowie eine Präzisierung der „amtlichen Prüfung“ vorgenommen werden.
Weiters sind aufgrund der Erfahrungen der Vollzugspraxis einige Änderungen bei Probenahmen sowie bei Akkreditierungen von Labors vorgesehen.
Alternative:
Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG keine.
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine kalkulierbaren Auswirkungen.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Die rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften in nationales Recht trägt dazu bei, dass österreichischen Firmen ermöglicht wird, ihre Produktion rechtzeitig den neuen Gemeinschaftsrechtsvorschriften anzupassen und so auf dem gemeinschaftlichen Markt präsent zu sein.
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Keine wesentlichen Auswirkungen, da derzeit bereits alle betroffenen Betriebe erfasst sind. Die vorgeschlagene Neuregelung, wonach von einem Akkreditierungssystem auf ein Meldesystem umgestellt wird, hat nur Auswirkungen auf Betriebe, die die Tätigkeit neu aufnehmen. In Anbetracht des sehr kleinen österreichischen Marktes ist dabei nur von einer sehr kleinen Zahl an Betrieben, die die Tätigkeit eines Versorgers neu beginnen, auszugehen.
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine Auswirkungen.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der EU:
Die Rechtsvorschriften dienen der Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG (32009L0090) und stehen im Einklang mit Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Begründung
zu Artikel 5 (Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 1995)
Problem:
Es besteht aufgrund von Vorschriften von Drittländern die Notwendigkeit, Durchführungsvorschriften für die innerstaatlichen Anforderungen bei der Ausfuhr von Pflanzen,
Pflanzenerzeugnissen und sonstigen geregelten Gegenständen zu erlassen. Weiters wären die Vorschriften hinsichtlich der Probenahme der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes anzupassen. Es erscheint ebenso erforderlich, die Vorschriften für die Durchführung der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz zu ergänzen. Im Zusammenhang mit dem Schmuggel artenschutzrechtlich geschützter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse besteht auch Bedarf an der Klarstellung der phytosanitären Einfuhrerfordernisse.
Ziel und Problemlösung:
Durch den vorliegenden Entwurf sollen Vorschriften für Ausführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen geregelten Gegenständen hinsichtlich der Verpflichtung zu Registrierung, Kennzeichnungs- und Verplombungssystemen und phytosanitären Sicherstellungen aufgenommen werden. Bei der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern soll es zu einer Neuausrichtung der Kontrollen kommen. Die bisherigen Probenahmevorschriften sind mit der neueren Judikatur des Europäischen Gerichtshofes nicht mehr kongruent und sollten daher entfallen. Weiters erscheint eine Ergänzung der Strafbestimmung hinsichtlich der Ahndung der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis im Zusammenhang mit dem Schmuggel artenschutzrechtlich geschützter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse angebracht.
Alternative:
Beibehaltung des bisherigen Zustandes.
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vollziehung der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern verursacht Kosten in Höhe von ca. 18 500 EUR.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Die Anpassung der Vorschriften beim Export dient der Möglichkeit, auf phytosanitäre Anforderungen von Drittländern rasch zu reagieren und dient somit der österreichischen Exportwirtschaft und hat somit positive (wenn auch nicht präzise kalkulierbare) Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich.
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Die allfällige Änderung der Verwaltungslasten für Unternehmer infolge der Änderung der Exportvorschriften ist abhängig von allfälligen Anforderungen der Drittländer, die erst in Zukunft wirksam werden, so dass die Novelle derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen zeitigt.
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine Auswirkungen.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der EU:
Die Rechtsvorschriften dienen einerseits der Durchführung von internationalem Recht und stehen in Einklang mit diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Andererseits dienen die Vorschriften der Anpassung an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes und stehen somit im Einklang mit Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Begründung
zu Artikel 6 (Änderung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002)
Probleme:
Nach 6-jähriger Anwendungszeit des Gesetzes wurde im Rahmen der Vollziehung festgestellt, dass Ergänzungen und Korrekturen im Gesetz notwendig sind. Daher wurde die Novelle als erforderlich erachtet.
Ziele:
Novellierung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002
Inhalt/ Problemlösung:
Wildlingsgewinnung wird auch in der Kategorie „ausgewählt“ möglich
VO Ermächtigungen für Zulassungszeichen auch bei „quellengesichert“ und für bestimmte Baumarten bei Wildlingsgewinnung
Meldepflicht für Erntebeginn auf 1 Woche verkürzt
Überprüfung des Stammzertifikats auch bei quellengesichertem Vermehrungsgut und bei qualifiziertem Vermehrungsgut für Klone und Klonmischungen
Vermengung von Saatgut auch in der Kategorie „qualifiziert“ möglich
Aufbewahrungspflicht von Betriebsaufzeichnungen von 10 auf 7 Jahre gekürzt
Verfolgungsverjährungsfrist auf 2 Jahre erhöht, Geldstrafenhöhe auf 7000,- € reduziert
Alternativen:
Keine.
Auswirkungen des Regelvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Da mit der vorliegenden Gesetzesänderung kein Mehraufwand verbunden ist, da zB Kontrollbefugnisse bei der Einfuhr nunmehr entfallen, kommt es zu keinen zusätzlichen Kosten.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich :
Keine Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sind keine zusätzlichen Informationsverpflichtungen verbunden.
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine und das Vorhaben ist auch nicht klimarelevant.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Entwurf sieht Maßnahmen vor, zu denen der Bund aufgrund zwingender Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes verpflichtet ist.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Erläuterungen
zu Artikel 1 (Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007)
A. Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem sogenannten GAP-Gesundheitscheck ist die in Art. 64 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorgesehene Überprüfung der Umsetzung der Betriebsprämienregelung und deren Auswirkungen im Bereich der Markt- und Strukturentwicklungen vorgenommen worden.
Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen hat sich gezeigt, dass bestimmte Elemente des Stützungsmechanismus angepasst werden müssen und insbesondere bisher (noch) vorgesehene produktionsgekoppelte Zahlungen in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden sollen.
Ebenso soll das Funktionieren der Betriebsprämienregelung vereinfacht werden. So soll der unverhältnismäßig hohe Aufwand für die Verwaltung von Kleinbeträgen durch die Einführung eines Schwellenwerts verringert werden.
Die Hauptbestandteile der Betriebsprämienregelung werden beibehalten. Die Sektoren, in denen derzeit noch produktionsgekoppelte Zahlungen gewährt werden, sollen schrittweise (im Zeitraum 2010 bis 2012) in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden, wobei die Mutterkuhprämie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auch weiterhin als gekoppelte Maßnahme beibehalten werden kann.
Von der grundsätzlich vorgesehenen Möglichkeit eines Betriebsprämienmodellwechsels wird nicht Gebrauch gemacht. Der Hauptgrund liegt darin, dass der Gesundheitscheck lediglich eine Zwischenstufe darstellt, jedoch keine spezifischen Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 (deren Grundzüge und finanzielle Ausgestaltung derzeit noch völlig offen sind) enthält. Im Hinblick auf die berechtigten Erwartungen der Betriebsinhaber in Bezug auf Planbarkeit und Rechtssicherheit soll daher vermieden werden, dass in rund fünfjährigen Abständen neuerlich gravierende, administrativ und finanziell aufwändige Umgestaltungen im Bereich der Direktzahlungen vorgenommen werden, die zwar im Einzelfall durchaus größere Abweichungen zum Status quo bringen können, im Großen und Ganzen aber keinen spezifischen Effekt zeigen.
Um die Auswirkungen des Auslaufens der Milchquoten aufgrund struktureller Nachteile in der Milchproduktion zu dämpfen, besteht die Möglichkeit einer besonderen Stützung innerhalb bestimmter gemeinschaftsrechtlich determinierter Grenzen. Die weitere Aus-
gestaltung der Stützung in Form einer tierbezogenen Zahlung (Milchkuhprämie) ist im MOG 2007 vorzusehen.
Bereits bisher war vorgesehen, dass die Milchquote lediglich bis zum 31. März 2015 fort besteht. Mit schrittweisen Quotenerhöhungen von fünf mal 1% soll ein reibungsloser Übergang erfolgen und eine übermäßige Korrektur nach dem Auslaufen der Quotenreglung vermieden werden. Diese Quotenerhöhungen sollen bei entsprechender Marktlage und gegebenen Absatzmöglichkeiten im Milchsektor durch Verordnung einzelbetrieblich den Lieferquoten zugeteilt werden können, wobei der schon bisher im MOG 2007 enthaltene Grundsatz der linearen Zuteilung zur Anwendung kommt.
Durch eine Änderung beim Zuweisungssatz (Saldierung) soll auf stärkere Überlieferungen der einzelbetrieblichen Milchquote gezielter Bedacht genommen werden.
Im Gemeinschaftsrecht sind auch verschiedene Gemeinschaftsaktionen vorgesehen, deren Inanspruchnahme für den Mitgliedstaat optional ist (zum Beispiel Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga oder kostenlose Abgabe von Erzeugnissen aus Beständen der Intervention an Bedürftige in der Gemeinschaft gemäß Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007). Durch das MOG 2007 soll der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ermächtigt werden, eine Teilnahme an derartigen Aktionen vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen
Der bei der AMA entstehende Aufwand gliedert sich folgendermaßen auf:
Maßnahme |
Aktivität |
Betrag |
Schwellenwert |
Programmierung, Verwaltung im Rahmen der normalen Betriebsprämien-Abwicklung |
39 000 € |
Entkoppelung Schlachtprämie |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben an Landwirte |
135 000 € |
Entkoppelung Qualitätsprämie für Hartweizen und Prämien für Eiweißpflanzen |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben |
60 000 € |
Entkoppelung Flächenbeihilfe für Hopfen |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben |
21 000 € |
Entkoppelung Flächenzahlung Schalenfrüchte (2011) |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben |
31 000 € |
Entkoppelung im Sektor Kartoffelstärke (2012) |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben |
64 000 € |
Entkoppelung der Verarbeitungsbeihilfen Faserflachs und ‑hanf sowie Trockenfutter (2012) |
Programmierung, Verwaltung, Druck und Porto für Infoschreiben |
20 000 € |
Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 108 Härte- und Sonderfälle |
Programmierung und Verwaltung |
200 000 € |
Milchkuhprämie |
Programmierung und Abwicklung im ersten Jahr |
340 000 € |
Milchquotenzuteilung |
Programmierung, Druck und Porto für Zuteilungsbescheide sowie Bearbeitung der gesondert eingereichten Anträge |
134 900 € |
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Gesetzes ergibt sich aus § 1 MOG 2007.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des MOG 2007)
Zu Z 1 (§ 7 Abs. 5):
Das gemeinschaftliche Marktordnungsrecht sieht unter anderem auch (durch Mittel aus dem EG-Haushalt finanzierte bzw. geförderte) Programme vor, deren Beteiligung dem Mitgliedstaat offen steht. Beispiele für derartige optionale Programme sind die kostenlose Abgabe von Erzeugnissen der Interventionsbestände an besonders bedürftige Menschen in der Gemeinschaft (Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007), die Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder („Schulobstprogramm“) gemäß Art. 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 oder die Diversifizierungsbeihilfe im Zuckersektor (Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der EG). Da die Entscheidung über die Teilnahme an derartigen Programmen vor allem auch von der jeweils aktuellen Marktlage und der wirtschaftlichen Situation abhängig ist, soll keine verpflichtende Inanspruchnahme vorgesehen werden, sondern dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Entscheidung übertragen werden. Im Falle einer (zusätzlichen oder anteiligen) Finanzierung des Programms durch den Mitgliedstaat ist das Finanzierungsverhältnis nach dem in § 3 LWG festgelegten Schlüssel (60:40-Aufteilung zwischen Bund und Länder) anzuwenden.
Zu Z 2 (§ 8):
Zur besseren Verständlichkeit wird der gesamte § 8 neu gefasst, wobei die bisherige Regelung für das Antragsjahr 2009 weiterhin anwendbar bleibt (siehe § 32 Abs. 6).
Abs. 1 ist mit Ausnahme des aktualisierten Verweises auf die neue Direktzahlungs-Verordnung (EG) Nr. 73/2009 unverändert geblieben.
Mit Abs. 2 wird der Schwellenwert für die Gewährung von Direktzahlungen mit 100 € festgesetzt. Nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 kann der Schwellenwert 100 € oder 1 ha betragen bzw. – im Fall von Österreich – auf 200 € oder 2 ha erhöht werden. Der Geldbetrag ist aus abwicklungstechnischer Sicht einfacher, da im Falle von Besonderen Ansprüchen gemäß Art. 44 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 jedenfalls der Geldbetrag zur Anwendung zu kommen hat. Gegen den Ha-Wert spricht
auch, dass der Wert der Zahlungsansprüche eine extrem große Bandbreite aufweist. Der 100 €-Schwellenwert steht auch in angemessenem Verhältnis zu den mit der Antragsabwicklung verbundenen Kosten, eine Anhebung des Schwellenwerts ist aus diesem Grunde nicht notwendig.
Abs. 3 regelt die Details zur Betriebsprämienregelung.
In Z 1 wird in Umsetzung der Art. 63 bis 67 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 die Einbeziehung bisher noch produktionsgekoppelter Stützungen festgelegt. Der Zeitpunkt für die Einbeziehung ist dabei je nach Regelung unterschiedlich festgelegt. Während das Gemeinschaftsrecht vorschreibt, dass die spezifische Qualitätsprämie für Hartweizen und die Flächenbeihilfe für Hopfen im Jahr 2010 und die Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter sowie Faserflachs und -hanf und die Prämie für Kartoffelstärkeerzeuger im Jahr 2012 zu entkoppeln sind, können die Prämie für Eiweißpflanzen, die Schlachtprämie, die Flächenzahlung für Schalenfrüchte sowie die Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger frühestens 2010 und müssen spätestens 2012 einbezogen werden. Grundsätzlich soll - zur Erzielung einer weitestgehenden Vereinfachung und zur Senkung der Verwaltungskosten - die Einbeziehung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, sodass die meisten Stützungsregeln bereits 2010 entkoppelt werden. Die Flächenzahlung für Schalenfrüchte wird erst 2011 entkoppelt, da die zugrundeliegende Fläche – im Jahr 2010 aufgrund der Ausnahme für Obst- und Gemüsekulturen – nicht beihilfefähig ist. Damit wäre im Fall der sofortigen Einbeziehung im Jahr 2010 eine Nutzung der Zahlungsansprüche mit diesen Flächen nicht möglich. Die Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger soll gleichzeitig mit der Prämie für Kartoffelstärke („Industrieprämie“) im Jahr 2012 entkoppelt werden. Für den Bezugszeitraum, konkret die in diesen Jahren gewährten produktionsgekoppelten Stützungen, wird der Zeitraum 2006 bis 2008 bestimmt. Dieser Zeitraum liegt innerhalb des gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Zeitrahmens von „einem oder mehreren Jahren im Zeitraum 2005 bis 2008“. Für die Schlachtprämie könnten auch die Jahre 2000 bis 2002 als Bezugszeitraum gewählt werden. Lediglich für den Stärkekartoffelbereich wird auf die im Anbauvertrag des Wirtschaftsjahres 2010/11 erfassten Mengen abgestellt. Diese Festlegung entspricht der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe “in einem bestimmten Jahr“. Die Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter sowie Faserflachs und -hanf und die Prämie für Kartoffelstärkeerzeuger werden entsprechend den Mengen laut Anbau- oder Lieferverträgen im Bezugszeitraum in die Betriebsprämienregelung einbezogen und stehen dann den Betriebsinhabern in Form von (höheren oder zusätzlichen) Zahlungsansprüchen zu. Für die Berechnung des Referenzbetrags werden die prämienfähigen Produktionseinheiten (das sind die Anzahl Hektar, Rinder bzw. die von den Verträgen erfassten Mengen, für die eine Stützung gewährt wurde) herangezogen und mit einem Prämiensatz multipliziert, der sich aus dem verfügbaren Gesamtbetrag dividiert durch die Anzahl der prämienfähigen Produktionseinheiten ergibt. Auf diese Weise kann eine bestmögliche Ausnützung der Gesamtbeträge erfolgen.
Der in Z 2 für die Anerkennung der Härtefälle festgelegte Grenzwert (15% und 100 €) orientiert sich am bisher in § 5 Abs. 2 Marktordnungs-Überleitungsgesetz im Zuge der Einführung der Betriebsprämienregelung festgelegten Grenzwert (15% und 500 €), da aber das Prämienvolumen der in Betracht kommenden Sektoren geringer ist, wird der €-Betrag entsprechend reduziert. Die Härtefälle müssen in Konnex mit den einzubeziehenden Sektoren stehen.
Für die Anerkennung der Sonderfälle (Z 3) wurde der Grenzwert (10% und 200 €) gegenüber dem bisherigen Grenzwert für den Sonderfall Investition in Produktionskapazitäten für die Tierhaltung (10% und 1 000 €) ebenfalls reduziert. Die Sonderfälle müssen in Konnex mit den einzubeziehenden Sektoren stehen. Es sind insgesamt zwei Kategorien an Sonderfällen festgelegt, nämlich Investitionen in Produktionskapazitäten
für die Rinderhaltung sowie der Kauf von beihilfefähigen Flächen, die zu einer Erhöhung der Direktzahlungen in den einzubeziehenden Sektoren (Hartweizen, Eiweißpflanzen,..) geführt haben. Als neu geschaffene Standplätze bzw. zugekaufte Flächen sind nur jene zu berücksichtigen, die bei der Ermittlung des Referenzbetrags noch nicht enthalten waren. Die Neuschaffung von Standplätzen ist dabei nachzuweisen durch die Baupläne, die der Baubewilligung oder Bauanzeige zugrunde gelegt worden sind. Für die konkrete Ermittlung der tatsächlich neu geschaffenen Standplätze sind die Tierschutzstandards heranzuziehen, bereits vor der Investition bestehende Standplätze sind jeweils in Abzug zu bringen. Der zusätzliche Referenzbetrag von 30 € je neu geschaffenen Standplatz ist der durchschnittliche Wert, der sich aus der Nutzung dieser Standplätze und der möglichen Gewährung von Schlachtprämien für Rinder (einschließlich Kälber)/Jahr ergibt. Im pflanzlichen Sektor ist der Kauf von Ackerflächen, mit denen ein (erweiterter) Anbau von einzubeziehenden Kulturen erfolgt ist, maßgeblich. Flächen, die für Hopfenkulturen genutzt werden, sind dabei vom Begriff „Ackerflächen“ ebenfalls erfasst. Der zusätzliche Referenzbetrag im pflanzlichen Sektor ist ebenfalls ein Durchschnittswert, der sich aus dem Verhältnis der Hartweizenprämie zu Anbauflächen bzw. Eiweißpflanzenbeihilfe zu Anbaufläche usw. errechnet. Die pauschalierten Sätze ermöglichen eine vereinfachte Handhabung, ohne die Situation in den betreffenden Sektoren jedoch außer Acht zu lassen.
Z 4 regelt die nähere Vorgangsweise zur Finanzierung der Entkoppelungsmaßnahmen. In einem ersten Schritt werden die Sonderfälle bedeckt, die restlichen Mittel dienen zur Finanzierung der Härtefälle und der Entkoppelung allgemein. Im Jahr 2010 wird dabei ein eigener Topf für die Schlachtprämie gebildet (zur Finanzierung der Sonderfälle im Bereich der Investition in die Rinderhaltung, der Härtefälle und der Entkoppelung der Schlachtprämie) sowie ein Topf mit den Gesamtbeträgen Hartweizen, Eiweißpflanzen und Hopfen (zur Finanzierung der Entkoppelung im pflanzlichen Sektor unter Bedachtnahme auf die sektorspezifischen Sonder- und Härtefälle). Ebenso wird im Jahr 2012 für alle zu entkoppelnden Sektoren ein gemeinsamer Topf gebildet. Da die Sonderfälle in einem Schritt bedeckt werden, ist gleichzeitig durch eine Grenze (5% des Gesamtbetrags) und allfälliger aliquoter Einkürzung sicherzustellen, dass keine übermäßige Bevorzugung der Sonderfälle erfolgt.
Z 5 enthält die Verlängerung der bereits bisher in § 8 Abs. 2 Z 10 vorgesehenen Neubeginnerregelung um ein weiteres Jahr. Der Betriebsneubeginn wird mit frühestens 15. Mai 2009 festgelegt, bei einem früheren Betriebsneubeginn ist bereits im Jahr 2009 die Antragstellung möglich.
Die in Z 6 enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten der Kompression von Zahlungsansprüchen sind ident mit der bisher in § 8 Abs. 2 Z 4 enthaltenen Regelung.
Die Z 7 (Ausschluss von Obst- und Gemüseflächen von den beihilfefähigen Flächen bis einschließlich 31. Dezember 2010) – bisher § 8 Abs. 2 Z 12 – und Z 8 (Bestimmung der Zeitpunkte zur Überprüfung der Einhaltung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit im Falle der Nutzung von Besonderen Ansprüchen) – bisher § 8 Abs. 2 Z 5 – werden – abgesehen von einer Anpassung an den Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – unverändert übernommen. Z 9 bestimmt den regionalen Durchschnittswert der Zahlungsansprüche. Dieser ist bereits in § 5 Abs. 7 Marktordnungs-Überleitungsgesetz festgelegt und soll für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen an Neubeginner auch im MOG 2007 verankert werden. Z 10 enthält eine Verordnungsermächtigung zur Zulässigkeit einer außerlandwirtschaftlichen Nutzung beihilfefähiger Flächen sowie zur möglichen Nutzung beihilfefähiger Flächen bei außergewöhnlichen klimatischen Bedingungen (bisher § 8 Abs. 2 Z 8). Die außerlandwirtschaftliche Nutzung im Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist an sich bereits in Art. 34 Abs. 2 letzter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 geregelt. Mit
Erlassung einer Verordnung soll für großräumige, über bloß einzelne Betriebe hinausgehende Fälle höherer Gewalt eine generelle Vorgangsweise vorgesehen werden können. Eine derartige Vorgangsweise wurde zuletzt für die Nutzung beihilfefähiger Flächen für die vorübergehende Lagerung von Windwurfholz (Windwurf- Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 119) gewählt.
Z 11 sieht mit Wirksamkeit ab dem Antragsjahr 2006 die Zuweisung zusätzlicher Zahlungsansprüche bzw. die Erhöhung bestehender Zahlungsansprüche an Betriebsinhaber in besonderer Lage vor, die die maßgebliche Investition bereits bis zum gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Stichtag gesetzt haben. Da bis zum Antragsjahr 2005 nicht alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt gewesen sind, soll eine neuerliche Beurteilung auf Basis des Jahres 2006 erfolgen. Der für eine Zuteilung zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird mit 300 000 € begrenzt.
Z 12 sieht in Anwendung des Art. 43 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 bei Übertragung von Zahlungsansprüchen ohne gleichzeitige Übertragung von beihilfefähigen Flächen vor, dass 30% der Zahlungsansprüche für die nationale Reserve einbehalten werden. Damit soll der Übertragung von Zahlungsansprüchen mit Flächen der Vorrang eingeräumt werden.
Abs. 4 enthält die näheren Regeln zur Umsetzung der in Art. 68ff der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltenen Möglichkeiten der Gewährung einer besonderen Stützung. Eine Anwendung dieser besonderen Stützung wird vorgesehen, um die Auswirkungen des Auslaufens der Milchquoten zu dämpfen und somit zur Aufrechterhaltung der Milchproduktion beizutragen. Mit einem direkten Bezug zur Milchproduktion ist die Gewährung einer tierbezogenen Zahlung (Milchkuhprämie) das am besten geeignete Instrumentarium. Die technische Abwicklung in Bezug auf die Beantragung sowie die Ermittlung der prämienfähigen Tiere kann gemeinsam mit der Mutterkuhprämie erfolgen, da bei letzterer schon derzeit die Milchkühe in Abzug zu bringen sind. Milchkühe sind alle auf dem Betrieb zu den entsprechenden Stichtagen zur Berechnung der Mutterkühe vorhandenen Kühe, wobei jene Kühe, für die eine Mutterkuhprämie gewährt wird, in Abzug zu bringen sind. Entsprechend dem gemäß Art. 68 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 geforderten Abstellen auf wirtschaftlich anfällige Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Milchsektor soll eine Obergrenze an maximal prämienfähigen Milchkühen vorgesehen werden. Diese Obergrenze ist durch Verordnung näher zu bestimmen und darf höchstens das 2,5-fache der Milchkuhanzahl eines durchschnittlichen österreichischen Betriebes betragen. Für das Kalenderjahr 2010 ist dabei von einer durchschnittlichen Milchkuhanzahl von zwölf Stück auszugehen. Bei entsprechender Strukturentwicklung ist die durchschnittliche Milchkuhanzahl anzupassen. Die Milchkuhprämie ist primär durch die Verwendung der sogenannten „ungenutzten Mittel“ der für Österreich verfügbaren nationalen Obergrenze gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – berechnet gemäß Art. 69 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – zu bedecken. Auch eine allfällig vorhandene nationale Reserve kann dafür verwendet werden. Zusätzlich kann durch Verordnung eine nationale Beihilfe im Höchstausmaß von 55% des zulässigen Höchstbetrags (dieser entspricht 3,5% der nationalen Obergrenze) für die Bedeckung der Milchkuhprämie herangezogen werden. Für diese nationale Beihilfe ist das Finanzierungsverhältnis nach dem in § 3 LWG festgelegten Schlüssel (60:40-Aufteilung zwischen Bund und Länder) anzuwenden. Der Prämienbetrag je Milchkuh ist jährlich aufgrund der verfügbaren Mittel sowie der Gesamtanzahl an prämienfähigen Milchkühen zu berechnen, wobei als Grundsatz festgehalten wird, dass entsprechend der Kostendegression (durchschnittliche Vollkostendegression laut den Buchführungsergebnissen der Milchviehspezialbetriebe) Kategorien zu bilden sind und die Prämienhöhe je Kategorie in abgestufter Höhe gewährt wird.
Die Abs. 5 bis 7 entsprechen weitgehend den bisherigen Abs. 3 bis 5. In Abs. 5 Z 3 lit. b wird für die Mutterkuhzusatzprämie anstelle des bisher vorgesehenen Fixbetrags eine Obergrenze von bis zu 30 € nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel festgelegt. In Abs. 7 wird eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung der Anwendbarkeit von Bestimmungen der Mutterkuhprämienregelung für die Gewährung der Milchkuhprämie aufgenommen.
Zu Z 3 (§ 10 Abs. 2):
Da die Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor nunmehr Bestandteil der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Verordnung über die einheitliche GMO) geworden ist, ist das Zitat entsprechend anzupassen.
Zu Z 4 (§ 10 Abs. 2 Z 1a und 1b):
Die im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks beschlossenen Milchquotenerhöhungen sollen grundsätzlich einzelbetrieblich zugeteilt werden. Dazu ist aber eine genauere Beurteilung der Marktlage und der Absatzmöglichkeiten im Milchsektor notwendig, sodass die tatsächliche Zuteilung durch Verordnung zu bestimmen ist. Die Zuteilung erfolgt nach dem in Z 1 verankerten Grundsatz in einem Prozentsatz der bestehenden einzelbetrieblichen Lieferquote, wobei – wie beim letzten Zuteilungsverfahren – der Milcherzeuger aktiv sein muss (d.h. im abgelaufenen Zwölfmonatszeitraum Milch angeliefert haben muss) und keine Quote im Rahmen der Handelbarkeit abgegeben haben darf. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird eine Mindestzuteilungsmenge von 100 kg festgesetzt.
Die gewählte Form der Antragstellung basiert auf der Überlegung, dass in der Vergangenheit 98,8% der in Betracht kommenden Milcherzeuger die Quotenzuteilung beantragt haben. Überdies hat jeder Betriebsinhaber, der Direktzahlungen erhalten will, einen Beihilfeantrag (Sammelantrag bzw. Mehrfachantrag) abzugeben. Es wird daher fingiert, dass der im Kalenderjahr, in dem der Zwölfmonatszeitraum der jeweiligen Zuteilung beginnt, eingereichte Sammelantrag dann auch als Antrag auf Milchquotenzuteilung gilt, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Milcherzeuger, die jedoch keine Quotenzuteilung wollen, sollen die Möglichkeit der Abmeldung haben. Da dies nur eine Minderheit an Milcherzeugern ist, ist diese Vorgangsweise sowohl für die Agrarmarkt Austria als auch für die Milcherzeuger die kostengünstigste Variante. Milcherzeuger, die – aus welchen Gründen immer – keinen Sammelantrag stellen wollen, sollen analog zur Möglichkeit der Abmeldung die Möglichkeit der expliziten Beantragung haben.
Gemäß Z 1b soll für von Betriebsinhabern mit Betriebssitz in Österreich bewirtschaftete Almen in Vorarlberg, die sich teilweise auch auf deutschem Staatsgebiet befinden (bzw. an Vorarlberg angrenzende Almen, die sich zur Gänze auf deutschem Staatsgebiet befinden), und von Deutschland aus nur schwer zugänglich sind, eine Zuteilung österreichischer Direktverkaufs-Quoten erfolgen. Damit sollen die derzeit vorhandenen deutschen Direktverkaufs-Quoten ersetzt werden. Diese Vorgangsweise wurde auch in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einverständnis mit der Europäischen Kommission festgelegt. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 400 t Direktverkaufs-Quote, die auf diese Weise zugeteilt werden soll.
Zu Z 5 (§ 10 Abs. 2 Z 2 lit. c):
Ab dem mit 1. April 2009 beginnenden Zwölfmonatszeitraum 2009/10 erfolgt eine Änderung hinsichtlich der von den Milcherzeugern, die ihre einzelbetriebliche Milch-
quote überliefern, zu entrichtenden Überschussabgabe. Durch eine Änderung beim Zuweisungssatz (Saldierung) soll auf stärkere Überlieferungen gezielter Bedacht genommen werden.
Zu Z 6 (§ 10 Abs. 2 Z 2 lit. d):
Im Zuge des GAP-Gesundheitschecks (siehe dazu Verordnung (EG) Nr. 72/2009) wurde zur Hintanhaltung einer zu starken Steigerung der Milchanlieferung in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 und 2010/11 (das heißt, wenn mehr als 106% der im Zwölfmonatszeitraum 2008/09 maßgeblichen nationalen Quote für Lieferungen angeliefert werden) eine erhöhte Überschussabgabe von 150% vorgesehen. Diese erhöhte Überschussabgabe soll analog zur normalen Überschussabgabe auf alle Überlieferer aufgeteilt werden.
Zu Z 7 (§ 10 Abs. 2 Z 2a):
Für die Überschreitung der einzelstaatlichen Quote für Direktverkäufe war bislang (versehentlich) keine Regelung zur Saldierung von Überschreitungen der einzelbetrieblichen Quoten mit Unterschreitungen vorgesehen. Nunmehr wird klargestellt, dass die für Anlieferungen geltenden Regeln auch für den Bereich des Direktverkaufs gelten sollen.
Zu Z 8 (Entfall § 10 Abs. 2 Z 3):
Damit Milcherzeugern, die ihr Lieferverhalten der Marktlage und insbesondere der massiv gesunkenen Nachfrage anpassen, kein zusätzlicher Nachteil durch Kürzung der Quote bei Unterausnützung (bisher bei weniger als 70% Ausnutzung der Milchquote) droht, entfällt die bisherige Umsetzung eines gemeinschaftsrechtlichen Spielraums.
Zu Z 9 (§ 10 Abs. 2 Z 4):
Es wird klargestellt, dass für die Wiederzuteilung einer Quote, die wegen totaler Inaktivität der nationalen Reserve zugeschlagen wurde, die bisher für die teilweise Inaktivität geltenden Regeln Anwendung finden.
Zu Z 10 (§ 12 Abs. 2):
Das Zitat ist auf die neue Verordnung (EG) Nr. 73/2009 anzupassen.
Zu Z 11 (§ 28 Abs. 3):
Für die Erlassung einer Verordnung im Bereich der Identifizierung der landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems soll eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Als Referenzparzelle (das ist gemäß Art. 2 Z 26 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im GIS registrierten Identifizierungsnummer) wird der Grundstücksanteil am Feldstück festgelegt. Ebenso ist eine verpflichtende digitale Ermittlung der Referenzparzellen erforderlich, die durch die AMA oder gemäß § 6 Abs. 2 beauftragte Stellen durchzuführen ist.
Zu Z 12 (§ 32 Abs. 4 bis 6):
Da die in § 8 umgesetzten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – abgesehen vom Entfall der 10-Monatsfrist und der Stilllegungsverpflichtung – erst ab dem Jahr 2010 wirksam werden, ist das Inkrafttreten explizit zu regeln (Abs. 4).
Verordnungen sollen jedoch bereits ab Verlautbarung erlassen werden können, damit die notwendigen technischen Umsetzungsarbeiten innerhalb des Zeitplans erfolgen können.
Der derzeit gültige § 8 bleibt somit für Sachverhalte, die sich bis 31.12.2009 verwirklicht haben, weiter in Geltung (Abs. 6). Da anstelle der 10-Monatsfrist seit dem Antragsjahr 2008 vom Mitgliedstaat ein Stichtag – spätestens der letzte Tag zur Änderung des Beihilfeantrags – festzusetzen ist und die Stilllegungsverpflichtung bereits 2009 nicht mehr anwendbar ist, wurde in diesen Bereichen die Anwendbarkeit entsprechend verkürzt. Für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve erfolgt im Gemeinschaftsrecht insofern eine Änderung, als der bisherige Zuteilungswert im Ausmaß des regionalen Durchschnittswerts der Zahlungsansprüche gestrichen wird. Da dieser Wert jedoch auch aktuell noch Basis für die Zuteilung an Neubeginner ist, ist dies entsprechend im MOG 2007 klarzustellen.
Erläuterungen
zu Artikel 2 (Änderung des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes):
Die INVEKOS-GIS-Verordnung, die die Details zur Identifizierung der Flächen regelt, steht derzeit in Gesetzesrang. Da insbesondere die Referenzparzelle neu definiert wird und dazu entsprechende Änderungen erforderlich sind, soll diese Verordnung zum 31. Juli 2009 aufgehoben und durch eine neue Verordnung auf Basis des § 28 Abs. 3 MOG 2007 ersetzt werden.
Erläuterungen
zu Artikel 3 (Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997)
Allgemeiner Teil
Bisher geltende Regelungen:
Bisher galt das Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2007.
Wesentlicher Inhalt und Neuerungen des Entwurfes:
Anlass dieser Novelle ist das Urteil des EuGH vom 21. Februar 2008, Rechtssache C-201/06, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Frankreich. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der gemeinsame Ursprung des Referenzprodukts mit einem in einem anderen Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums ist, zugelassenen Produkt für die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln herangezogen werden kann.
Des Weiteren wird eine Anpassung der im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, BGBl. I Nr. 63/2002, normierten Verordnungsermächtigung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) zur Erlassung von Gebührentarifen für Tätigkeiten unter anderem nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, BGBl. I Nr. 60/1997, vorgenommen.
Sonstige Bestimmungen betreffen redaktionelle beziehungsweise praxisbedingte Anpassungen (Kennzeichnung, Werbung, Beschlagnahme etc.).
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die teilweise Verlagerung der Maßnahmen im Zuge der Kontrollen auf das BAES ist eine geringfügige Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden zu erwarten. Es sind
keine kalkulierbaren beziehungsweise bloß geringfügige Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes beziehungsweise der AGES zu erwarten.
Kompetenzgrundlagen:
Der Entwurf einer Novelle dieses Bundesgesetzes findet seine Rechtsgrundlage in Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B- VG („Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Pflanzenschutzmitteln“) und Z 4 („Bundesfinanzen“).
Besonderer Teil
Zu Z 1 (§ 3 Abs. 2):
Die bisherige Bestimmung wird ergänzt durch die Regelung über die Ausnahme vom Erfordernis der Zulassung bei der Lagerung zur Abfallbeseitigung (Z 3), wobei die Beweislastumkehr wie in den bisher geltenden Z 1 und 2 normiert ist. Die Bestimmungen des zweiten und dritten Satzes dienen der Klarstellung und entsprechen der Judikatur (VwGH vom 27. März 2008, Zlen. 2007/07/0038, 0136).
Zu Z 2 (§ 3 Abs. 4):
Diese Bestimmung dient der Klarstellung. Für die gemäß § 12 Abs. 10 zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist die Bestimmung unumgänglich zur Erfüllung des gesetzlichen Kontrollauftrags, da sie im Inland keinem gesonderten Zulassungsverfahren unterzogen werden. Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens der gemäß § 12 Abs. 10 zugelassenen Pflanzenschutzmittel wird für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere den Verwender, eindeutig bestimmbar.
Zu Z 3 (§ 11 Abs. 2):
Im Beschwerdefall Nr. 2006/4245 war die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (gemeinsamer Ursprung der zu vergleichenden Pflanzenschutzmittel als Zulassungsvoraussetzung) Gegenstand eines Schriftwechsels der Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften mit der Österreichischen Bundesregierung. In der mit Gründen versehenen Stellungnahme (2. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) wurde auf die Feststellung des Verwaltungsgerichtshofes in den Erkenntnissen vom 18. November 2004, Zl. 2001/07/0166, und vom 28. April 2005, Zl. 2001/07/0152, 0157, hingewiesen, dass „die Auffassung, ein Antrag auf vereinfachte Zulassung nach § 11 PMG sei bereits mangels Erfüllung der Vorraussetzung desselben Ursprungs im Sinne des § 11 Abs. 2 Z 1 PMG 1997 abzuweisen, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehe.“
Der VwGH lehnte das Ersuchen, die Frage des gemeinsamen Ursprungs von Pflanzenschutzmitteln dem EuGH vorzulegen, ab.
Aus diesen Gründen wurde die Bestimmung des gemeinsamen Ursprungs des Referenzprodukts und des parallel einzuführenden Pflanzenschutzmittels aufgehoben (Agrarrechtsänderungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 55/2007).
In der Folge war der gemeinsame Ursprung der Wirkstoffe der zu vergleichenden Pflanzenschutzmittel als Zulassungsvoraussetzung Gegenstand eines weiteren Schriftverkehrs der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit der Österreichischen Bundesregierung (ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme).
Mit der vorgesehenen Normierung des gemeinsamen Ursprungs des Referenzprodukts und des parallel einzuführenden Pflanzenschutzmittels als Zulassungsvoraussetzung wird der geltende § 11 an die aktuelle Judikatur des EuGH, Urteil vom 21. Februar
2008, Rs. C-201/06, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Frankreich, angepasst. Der EuGH hat entgegen der Rechtsauffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und des Verwaltungsgerichtshofes eine Klarstellung über die Zulassungsvoraussetzungen im vereinfachten Verfahren vorgenommen.
Die bisher geltenden Z 1 und 2 werden redaktionell angepasst.
Zu Z 4 (§ 20 Abs. 4):
Die bisherige Regelung wird zum Schutz des Erwerbers von Pflanzenschutzmitteln ergänzt durch das Verbot von irreführenden Angaben in der Kennzeichnung, insbesondere über die Herkunft des Produkts, den Inhalt (quantitative oder qualitative Zusammensetzung) oder das Vorliegen eines Referenzprodukts bzw. eines vereinfacht zugelassenen Produkts (nach § 11).
Zu Z 5 (§ 20 Abs. 6):
Mit dieser Bestimmung soll gewährleistet werden, dass bei vereinfachten Zulassungen bzw. gemäß § 3 Abs. 4 gemeldeten Produkten, die keine deutschsprachige Originalkennzeichnung aufweisen, im Falle von Überklebungen mit der deutschsprachigen Kennzeichnung zumindest die wichtigsten Bestandteile der Originalkennzeichnung weiterhin sichtbar bleiben müssen, um die Überprüfbarkeit zu ermöglichen, ob es sich bei dem in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel tatsächlich um jenes Produkt handelt, das nach § 11 zugelassen bzw. nach § 3 Abs. 4 gemeldet ist.
Zu Z 6 (§ 24 Abs. 1):
Diese Bestimmung soll im Interesse der Erwerber von Pflanzenschutzmitteln für mehr Transparenz bezüglich der Verfügbarkeit der Produkte sorgen.
Zu Z 7 und 8 (§ 25 Abs. 1 und Abs. 2):
Abs. 1 dient der Klarstellung und betrifft die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens aufgrund einer Meldung nach § 3 Abs. 4 von gemäß § 12 Abs. 10 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Abs. 2 dient der Präzisierung der bisherigen Meldungen und es wird der seitens des Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) im Rahmen der Kontrollen erhobenen Forderung entsprochen (GD(SANCO)/7652/2005-MR).
Zu Z 9 (§ 27 Abs. 4 Z 2 lit. d und e):
Diese Bestimmung steht im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2, da eine Regelung über die Ausstellung von Importbestätigungen für die Fälle des Inverkehrbringens ohne Zulassung bisher fehlte.
Zu Z 10 (§ 28 Abs. 9):
Mit § 29 Abs. 3 neu wird die bisherige Bestimmung des § 28 Abs. 9 obsolet.
Zu Z 11 (§ 29):
Es hat sich in Krisenfällen als äußerst wichtig erwiesen, dass bereits vor der tatsächlichen Feststellung eines Verstoßes den Aufsichtsorganen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, um angemessen und rasch im Falle eines Verdachtes oder Verstoßes reagieren zu können. Nach der derzeitigen Rechtslage war der Handlungsspielraum der Aufsichtsorgane sehr eingeengt und unflexibel, da als Maßnahmen bei Feststellung von Verstößen im Wesentlichen nur die Anzeige oder die vorläufige Beschlagnahme in Betracht kamen.
In der vorgesehenen Bestimmung des Abs. 1 werden die einzelnen, behördlichen Maßnahmen näher präzisiert. Bei Vorliegen von Zuwiderhandlungen rückt damit die Herstellung des rechtmäßigen Zustands in den Vordergrund. Die bereits geltende Bestimmung über die Erstattung der Anzeige wird um die Fälle der mangelhaften Durchführung von Maßnahmen (Abs. 3) erweitert.
Die Möglichkeit vom Absehen einer Anzeige nach der Bestimmung des Abs. 4 wird ebenfalls auf die in Z 1 und 2 geregelten Fälle ausgedehnt, wobei die Z 2 der Bestimmung des § 21 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1997, BGBl. Nr. 1991/52, nachgebildet wurde.
Die bisher geltenden Abs. 3, 5 bis 8 und 10 werden redaktionell angepasst und entsprechen den Bestimmungen Abs. 7, 9 bis 12 und 14 neu.
Die Verlängerung der Frist in Abs. 8 für die Durchführung der Beschlagnahme ist aufgrund der aufwendigen Untersuchungen der Pflanzenschutzmittel erforderlich, allerdings beginnt die Frist bereits ab Durchführung der vorgenommenen Beschlagnahme und nicht erst nach Einlangen der Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu laufen.
Zur Sicherung der Strafverfolgung unter Berücksichtigung der gefährlichen Eigenschaften vieler Produkte wird in der Bestimmung des Abs. 13 die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit von Geldleistungen auch im Hinblick auf die teilweise umfangreichen Kosten, die von kleineren Bezirksverwaltungsbehörden nicht getragen werden können, festgelegt. Im Übrigen wird der bisher geltende Abs. 9 übernommen.
Zu Z 12 (§ 30 Abs. 1 Z 3):
Die bisherige Bestimmung wurde an die nunmehr gegebenen technischen Möglichkeiten (EDV-Systeme) angepasst.
Zu Z 13 (§ 30 Abs. 2 bis 4):
Die Konkretisierung in den Abs. 2 bis 4 werden im Hinblick auf die lückenlose Rückverfolgbarkeit und die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle im Sinne des Art. 17 der Richtlinie 91/414/EWG erforderlich.
Zu Z 14 (§ 32):
Die Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Erlassung von Gebührentarifen ist aufgrund des § 6 Abs. 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002 in der geltenden Fassung, obsolet. Diese Bestimmung ist daher aufzuheben.
Mit der Einräumung von Parteistellung, Rechtsmittelbefugnis und Beschwerderecht des Bundesamtes für Ernährungssicherheit in Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 34 Abs. 4 durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 55/2007, sind alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten des BAES jedenfalls behördliche Tätigkeiten nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997.
Zu Z 15 und 16 (§ 34 Abs. 1 Z 1 lit. f und Z 2 lit. e und f):
Entsprechend der Festlegung von behördlichen Maßnahmen gemäß § 29 und der Konkretisierung der Pflichten der Geschäfts- und Betriebsinhaber gemäß § 30 Abs. 2 bis 4 sind auch die Strafbestimmungen anzupassen.
Zu Z 17 (§ 35 Abs. 1):
Mit dieser Bestimmung soll unabhängig vom Ausgang eines allfälligen Strafverfahrens die Sicherung der mit Verfall bedrohten Produkte gewährleistet werden.
Zu Z 18 (§ 37 Abs. 13):
Diese Bestimmung ist eine Übergangsbestimmung und soll die Anpassung an die Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen.
Zu Z 19 (§ 39):
Diese Bestimmung dient der Aktualisierung der umgesetzten Richtlinien und Verordnungen.
Erläuterungen
zu Artikel 4 (Änderung des Pflanzgutgesetzes 1997)
Allgemeiner Teil
Bisher geltende Regelungen:
Bisher galt das Pflanzgutgesetz 1997, BGBl. Nr. 73, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002.
Wesentlicher Inhalt und Neuerungen des Entwurfes:
Durch den vorliegenden Entwurf sollen zwecks Umsetzung der obgenannten Richtlinie Vorschriften betreffend die Umstellung der Zulassung von Versorgern auf eine bloße Registrierung, eine Anpassung der Sortenlisten für Obstarten, ein Zertifizierungsverfahren für Obstpflanzgut sowie eine Präzisierung der „amtlichen Prüfung“ vorgenommen werden.
Weiters sind aufgrund der Erfahrungen der Vollzugspraxis einige Änderungen bei Probenahmen sowie bei Akkreditierungen von Labors vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachdem mittlerweile nach 12 Jahren Geltung des Gesetzes bereits alle einschlägigen Betriebe erfasst sind und die bisherigen Zulassungen von Gesetzes wegen als Registrierung von Versorgern gelten, ist diesbezüglich kein Kostenaufwand gegeben. Bei Betrieben, die neu die Aufnahme in das amtliche Register beantragen, ist davon auszugehen, dass die Erstellung des Bescheides durch Bedienstete der Verwendungsgruppe A 1/A (A 1/GL- A 1/4) zu erfolgen hat. Aufgrund der Umstellung des Systems von einer Akkreditierung auf eine Registrierung hat unmittelbar anlässlich der Aufnahme in das Register keine Prüfung vor Ort zu erfolgen (sofern sich nicht aus den dem Antrag beigefügten Unterlagen ein Prüfbedarf ergibt), so dass diesbezüglich keine Kosten anfallen. Die bisherige regelmäßige Überprüfung der Betriebe bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen des Pflanzgutes, die im übrigen in der Regel im Zusammenhang mit den Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 erfolgen, bleibt unverändert, so dass sich auch hier kein erhöhter Kostenaufwand ergibt. Es ist seriöserweise nicht abschätzbar, wie viele Betriebe neu den Antrag auf Aufnahme in das amtliche Register stellen werden, so dass der diesbezügliche Aufwand nicht kalkulierbar ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass dem Kostenaufwand der zuständigen Behörde eine kostendeckende Gebühr gegenübersteht.
Kompetenzgrundlagen:
Der Entwurf einer Novelle dieses Bundesgesetzes findet seine Rechtsgrundlage in Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B- VG:
Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, einschließlich der Zulassung und bei Saat- und Pflanzgut auch der Anerkennung.
Besonderer Teil
Zu Z 1 und 2 (§ 1 Abs.1 Z 3 und § 2 Z 14):
Diese Bestimmungen dienen der Umsetzung von Art. 1 (Anwendungsbereich) und Art. 2 Z 4 (Begriffsbestimmung „Klon“) der Richtlinie 2008/90/EG.
Zu Z 3 bis 6 (§ 2 Abs. 2 Z 1 bis 4):
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die in Art. 2 Z 5 bis 8 der Richtlinie 2008/90/EG (Begriffsbestimmungen „Vorstufenmaterial“, „Basismaterial“, „Zertifiziertes Material“ und „CACMaterial“ umgesetzt werden.
Zu Z 7 (§ 3):
Da aufgrund der Richtlinie 2008/90/EG einige Änderungen im Bereich des Inverkehrbringens von Obstpflanzgut vorgesehen sind, wäre eine Aufspaltung der Anforderungen für Pflanzgut von Zierpflanzenarten und Gemüsearten einerseits sowie Obstpflanzgut andererseits vorzunehmen. Mit den neugefassten Abs. 2 und 3 sollen Art. 3 und Art. 9 der Richtlinie 2008/90/EG umgesetzt werden.
Zu Z 8 (§ 4 Abs. 3):
Die vorliegende Bestimmung dient der Umsetzung von Art. 7 der Richtlinie 2008/90/EG.
Zu Z 9 (§ 6 Z 3):
Da mit der Richtlinie 2008/90/EG die bisher in der Richtlinie 92/34/EWG vorgesehenen Bestimmungen für „virusfreies“ bzw. „virusgetestetes“ Material gestrichen wurden, hätte die diesbezügliche Regelung im Pflanzgutgesetz zu entfallen.
Zu Z 10 (§§ 8 und 9 samt Überschriften):
Aufgrund Artikel 5 der Richtlinie 2008/90/EG erfolgt eine Systemumstellung: das bisher vorgesehene Autorisierungsverfahren mit Zulassung der Versorger wird durch ein Anmeldeverfahren mit amtlicher Registrierung der Versorger ersetzt. Aus diesem Grunde wären die bisherigen die Versorger betreffenden Vorschriften entsprechend anzupassen. Die die Zulassung von Labors regelnden Vorschriften sollten dagegen im Grundsatz unverändert bleiben. Es soll hier lediglich eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass als anerkannte Labors nur solche gelten können, die bestimmte Mindestqualitätsstandards erfüllen.
Aus den oben angeführten Gründen (Systemumstellung) wären auch die Vorschriften betreffend Aberkennung der Zulassung entsprechend anzupassen.
Zu Z 11 und 13 (§ 11 Abs. 1 und Abs. 7):
Aufgrund von Erfahrungen der Vollzugspraxis erscheinen einige Anpassungen, insbesondere im Bereich der Probenahme erforderlich. So soll einerseits klargestellt werden, dass so wie auch in anderen Bereichen für Entnahme von behördlichen Proben keine Entschädigung an Betriebe erfolgt, dass aber die Entnahme demzufolge auch nur in dem für die ordnungsgemäße Probenahme unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen darf. Weiters soll zur Sicherung eines wissenschaftlichen Mindeststandards das Bundesamt für Ernährungssicherheit mittels einer in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes kundzumachenden Verordnung Einzelheiten über die Diagnosemethodik festlegen.
Zu Z 12 (§ 11 Abs. 5):
Zur Umsetzung des Art. 2 Z 5 bis 7 der Richtlinie 2008/90/EG wäre eine Präzisierung der Pflicht der zuständigen Behörde, amtlich zu prüfen, dass das Pflanzgut bei seiner
Erzeugung und beim Inverkehrbringen die einschlägigen Anforderungen erfüllt, vorzusehen.
Zu Z 14 (§§ 12 und 13 samt Überschriften):
Die Richtlinie 2008/90/EG bringt Änderungen auch bei der Eintragung von Sorten (die Eintragung der Sorte ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen) mit sich. So entfällt die bisher bestehende Möglichkeit, wonach der Versorger selbst eine Sortenbeschreibung vornehmen konnte. Im Gegenzug wird dafür die Möglichkeit eröffnet, dass in anderen Mitgliedstaaten eingetragene Sorten als allgemein bekannte Sorten in das Sortenregister aufgenommen werden können.
Die Änderung des § 13 dient vor allem der Anpassung an die durch die Richtlinie 2008/90/EG veränderte Nomenklatur, hat aber keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen zur Folge.
Zu Z 15 (§ 19 Z 14):
Infolge der Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG wäre ein entsprechender Umsetzungshinweis aufzunehmen.
Zu Z 16 (§ 20 Abs. 6):
Die Inkrafttretensbestimmung ist erforderlich, da die Richtlinie 2008/90/EG zwar bis zum 31. März 2010 umzusetzen ist, die Rechtsvorschriften jedoch gemäß Art. 20 der Richtlinie erst ab dem 30. September 2012 anzuwenden sind. Die Übergangsbestimmung im letzten Satz soll klarstellen, dass die bisherigen Zulassungen von Versorgern als Registrierungen nach der neuen Gesetzesfassung gelten und keine gesonderten Verfahren nötig sind.
Erläuterungen
zu Artikel 5 (Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 1995)
Allgemeiner Teil
Bisher geltende Regelungen:
Bisher galt das Pflanzenschutzgesetz 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005.
Wesentlicher Inhalt und Neuerungen des Entwurfes:
Es besteht aufgrund von Vorschriften von Drittländern die Notwendigkeit, Durchführungsvorschriften für die innerstaatlichen Anforderungen bei der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen geregelten Gegenständen zu erlassen. Durch den vorliegenden Entwurf sollen Vorschriften für Ausführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen geregelten Gegenständen hinsichtlich der Verpflichtung zu Registrierung, Kennzeichnungs- und Verplombungssystemen sowie phytosanitären Sicherstellungen aufgenommen werden.
Weiters wären die Vorschriften hinsichtlich der Probenahme der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes anzupassen. Die bisherigen Probenahmevorschriften sind mit der neueren Judikatur des Europäischen Gerichtshofes nicht mehr kongruent und sollten daher entfallen.
Es erscheint ebenso erforderlich, die Vorschriften für die Durchführung der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz zu ergänzen, es soll zu einer Neuausrichtung der Kontrollen mit Schwerpunktverlagerung an die Ersteintrittstellen kommen.
Die vorgeschlagenen Strafbestimmungen sind einerseits aufgrund der Ergänzung der Regelungen für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer erforderlich. Andererseits erscheint aufgrund der Erfahrungen der Vollzugspraxis eine Klarstellung der Regelungen dahingehend erforderlich, dass, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schmuggel artenschutzrechtlich geschützter phytosanitär kontrollpflichtiger Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, effektive Strafbestimmungen zur Ahndung der Einfuhr derartiger Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher wurden rund 900 Kontrollen pro Jahr anlässlich der Überprüfung von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern durchgeführt.
Durch die Umstellung des Kontrollsystems auf Schwerpunktkontrollen an Ersteintrittstellen in Verbindung mit einer risikobasierten Überwachung im Inland ist von einer deutlichen Verringerung der Kontrolltätigkeit auszugehen. Durch diesen risikobasierten Ansatz soll es bei einem vergleichbaren Grad an phytosanitärer Sicherheit zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Wirtschaftskreise kommen. Die Auslastung der Kontrolle an der Ersteintrittstelle (das ist jener Ort, an dem eine kontrollpflichtige Sendung erstmals in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eintritt) ist naturgemäß gewissen Schwankungen der Handelsströme unterworfen, es wird jedoch von durchschnittlich 100 Kontrollen pro Jahr ausgegangen, wobei eine Kontrolldauer von 1,5 Stunden (einschließlich der notwendigen Reisezeit) angenommen wird. Die Kontrolle wird von Bediensteten der Verwendungsgruppe A2/B (GL – A2/4) vorgenommen werden, so dass 150 Stunden zu je 34,98 EUR (einschließlich Zuschlägen für Sachaufwand und Verwaltungsgemeinkosten) anzusetzen sind.
Die risikobasierte Überwachung im Inland ist zwar auch abhängig vom Auftreten spezifischer Schadorganismen, es wird aber auch hier von maximal 100 Kontrollen pro Jahr auszugehen sein. Aufgrund des höheren Anteils an Reisezeit wird hier von einer durchschnittlichen Kontrolldauer von 2 Stunden ausgegangen. Somit werden 200 Stunden Kontrolldauer (Vollziehung durch Bedienstete der Verwendungsgruppe A 2/B, A 2/GL-A 2/4) zu je 34,98 EUR anzusetzen sein.
An Personalkosten für Zeitaufwand, berechnet nach den Ansätzen der Kundmachung betreffend die Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz, ist somit von ca. 12 240 EUR auszugehen. An Raumkosten für 2 Kontrollorgane (Standort Wien, einfacher Nutzungswert) werden 2990 EUR angesetzt. An Laborkosten ist bei maximal 20 repräsentativen Proben pro Jahr von Kosten von 3000 EUR auszugehen. Des weitern fallen Schulungskosten von 260 EUR pro Jahr an.
Es werden anlässlich der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern voraussichtlich Gesamtkosten von 18 490 EUR pro Jahr entstehen. Eine kostendeckende Gebühr steht den anlässlich der Kontrolle an der Ersteintrittstelle auflaufenden Kontrollkosten in jedem Einzelfall gegenüber, den anlässlich der risikobasierten Überwachung auflaufenden Kosten steht eine kostendeckende Gebühr in jenen Fällen gegenüber, in denen von der zuständigen Behörde eine Übertretung der einschlägigen Vorschriften festgestellt wurde.
Die anlässlich der Vollziehung der Exportvorschriften anfallenden Kosten können nicht seriös kalkuliert werden, da der anfallende Arbeitsaufwand in jedem Fall von den Anforderungen der Drittländer abhängt. Es ist jedoch jedenfalls davon auszugehen, dass
die Erstellung der Bescheide betreffend die Aufnahme in das amtliche Register durch Bedienstete der Verwendungsgruppe A1/A (A1/GL-A 1/4) zu erfolgen hat. Die Vornahme von Kontrollen in den Betrieben oder beispielsweise die Anbringung von Plomben hat dagegen durch Bedienstete der Verwendungsgruppe A 2/B (A 2/GL-A 2/4) zu erfolgen. Den dabei jeweils anfallenden Aufwendungen steht jedenfalls eine kostendeckende Gebühr gegenüber.
Kompetenzgrundlagen:
Der Entwurf einer Novelle dieses Bundesgesetzes findet seine Rechtsgrundlage in Artikel 10 Abs. 1 Z 2 B- VG:
Warenverkehr mit dem Ausland.
Besonderer Teil
Zu Z 1 und 2 (§ 2 Z 1 und Z 22):
Die vorgeschlagene Neugestaltung der Z 1 soll eine bessere Übersichtlichkeit der Begriffsbestimmung zur Folge haben. Die in der Z 22 enthaltene Begriffsbestimmung erfolgt im Zusammenhang mit der Festlegung von Vorschriften hinsichtlich der Ausfuhr in Drittländer.
Zu Z 3 (§ 5 Abs. 5):
Die bisher in § 5a Abs. 4 enthaltene Bestimmung soll aus Gründen der Klarstellung in § 5 als eine die Kontrollorgane treffende Verpflichtung aufgenommen werden.
Zu Z 4 (Entfall § 5a):
Die bisher bestehenden Regelungen hinsichtlich der Probenahme sind mit der nunmehrigen Judikatur des europäischen Gerichtshofes (Rs C 276-2001, Steffensen) nicht mehr kongruent. Es erscheint daher ein Entfall der bisherigen Bestimmung angebracht.
Zu Z 5 (§ 10 Abs. 3):
Aufgrund der Erfahrungen der Praxis erscheint bei der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern eine Neuausrichtung erforderlich. Diese Anpassung soll im Sinne des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2000/29/EG eine Verlagerung der Erstkontrolle auf jenes Verpackungsholz, das in Österreich in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt, bewirken. Da aber naturgemäß eine erhebliche Zahl an Verpackungsmaterialien aus Holz mit Ursprung in Drittländern über andere Mitgliedstaaten nach Österreich gelangt, soll weiterhin eine Überprüfung von Betrieben im Bundesgebiet erfolgen, allerdings aufgrund einer risikobasierten Auswahl.
Zu Z 6 bis 8 (§ 14 Abs. 2, 6 letzter Satz und 7):
Der bisher enthaltene Regelungsinhalt, wonach der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung ein Formblatt für die Antragstellung festzulegen hat, sollte entfallen. Die Antragstellung soll zwecks Verwaltungsvereinfachung nunmehr auch in anderen technisch möglichen Formen erfolgen können. Ein Musterantrag wird als Service auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes zum Herunterladen bereitgestellt werden.
Der nunmehr vorgeschlagene Inhalt des § 14 Abs. 2 beinhaltet die Möglichkeit für Betriebe, beim örtlich jeweils zuständigen Landeshauptmann die Aufnahme in ein amtliches Verzeichnis zu beantragen, sofern bestimmte Drittländer dies als Voraussetzung für die Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen phytosanitär geregelten Gegenständen vorschreiben.
Zu Z 9 (§ 30 Abs. 1):
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass auch bei Nichtvorliegen eines gültigen Pflanzengesundheitszeugnisses entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Zu Z 10 (§ 34 Abs. 6 bis 8):
Aufgrund der seit 2005 in Kraft befindlichen revidierten Fassung der Internationalen Pflanzenschutzkonvention, insbesondere dessen Art. IV Z 2 lit. g, sind die Vertragsstaaten (zu denen die Europäische Gemeinschaft sowie sämtliche 27 Mitgliedstaaten gehören) verpflichtet, durch geeignete Verfahren sicherzustellen, dass die phytosanitäre Sicherheit von zu exportierenden Sendungen hinsichtlich Zusammensetzung und Verhinderung eines Neu- oder Wiederbefalls vom Zeitpunkt der Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses bis zum Verlassen des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates garantiert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einiger Anpassungen und Ergänzungen der bisher geltenden Bestimmungen für die Anforderungen an die Ausführer von phytosanitär kontrollpflichtigen Sendungen.
Diesbezüglich soll dem Ausführer ermöglicht werden, beim örtlich zuständigen Landeshauptmann die Aufnahme in ein amtliches Verzeichnis zu beantragen (Abs. 6).
Weiters soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung spezifische Kennzeichnungs- und Verplombungssysteme festlegen kann, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer erforderlich sind (Abs. 7).
Abschließend wäre auch klarzustellen, dass Exporteuren verboten ist, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Pflanzengesundheitszeugnisses durch die zuständige Behörde bis zum Zeitpunkt des Verlassens des Bundesgebietes Änderungen an der Sendung, die die phytosanitäre Sicherheit derselben gefährden könnten, vorzunehmen.
Zu Z 11 und 12 (§ 36 Abs. 1 Z 19 und 31):
Die Anpassung der Z 19 in den Strafbestimmungen soll klarstellen, dass insbesondere auch die Verletzung der Verpflichtung, phytosanitär kontrollpflichtige Sendungen nur mit einem gültigen Zeugnis einführen zu dürfen, zu ahnden ist. Diese Frage ist insbesondere anlässlich des Schmuggels von Sendungen, die artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse enthalten, von Bedeutung.
Die Anfügung der Z 31 in die Strafbestimmungen soll sicherstellen, dass Übertretungen der Verpflichtung der Exporteure, keine Änderung vorzunehmen, die die phytosanitäre Sicherheit der zu exportierenden Sendung gefährden, effektiv geahndet werden können.
Erläuterungen
zu Artikel 6 (Änderung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002)
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22.12.1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut, welche bis zum 1. Jänner 2003 zu erfolgen hatte.
Zweck des Gesetzes ist die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut für die Erhaltung und Verbesserung der Wohlfahrtswirkungen des Waldes, die Förderung der Forstwirtschaft sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung forstgenetischer Ressourcen. Dabei sind wissenschaftliche Erkenntnisse und forstliche Erfahrungen einzubeziehen.
Mit dem BFW-Gesetz 2004 wurde das Bundesamt für Wald namentlich geschaffen und wurde der hoheitliche Wirkungsbereich ua mit der Übertragung der Vollzugsaufgaben des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes festgelegt. Daher hat nunmehr in allen diesbezüglichen Bestimmungen die Wortfolge „und Forschungszentrum“ zu entfallen.
Kompetenzgrundlage:
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf
- Art. 10 Abs. 1 Z 2 („Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland“) im Hinblick auf die Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut,
- Art. 10 Abs. 1 Z 4 („Bundesfinanzen“) im Hinblick auf die Regelungen über die Gebühren,
- Art. 10 Abs. 1 Z 8 („Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“) und
- Art. 10 Abs. 1 Z 10 („Forstwesen“) des B-VG.
Besonderer Teil
Zu Z 1 (§ 2 Z 2 lit.c):
In der Begriffsbestimmung wird nunmehr die Bezeichnung „Wildlinge“ ausdrücklich angeführt.
Zu Z 2 (§ 2 Z 16 lit.a):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 3 (§ 4 Abs. 5):
Bei der Kategorie „quellengesichert“ wird nunmehr auch eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um das Zulassungszeichen zu definieren.
Zu Z 4 (§ 6 Abs. 1, 2 und 7):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 5 (§ 6 Abs. 9):
Neue VO-Ermächtigung, damit in Saatguterntebeständen nur bestimmte Baumarten als Wildlinge geworben werden können.
Zu Z 6 bis Z 8 (§ 8, § 10, § 11):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 9 (§ 12 Abs. 1 Z 1):
Die Meldefrist des beabsichtigten Erntetermins wurde von einem Monat auf „eine Woche“ verkürzt.
Zu Z 10 (§ 12 Abs. 4 Z 7):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 11 (§ 12 Abs. 6 Z 3):
Ergänzung zur VO-Ermächtigung, um das Zulassungszeichen für Wildlinge der Kategorie „quellengesichert“ zu definieren.
Zu Z 12 (§ 12 Abs. 8):
Überprüfung des Stammzertifikats durch das Bundesamt für Wald und Ungültigkeitserklärung mit Bescheid, wenn Bestimmungen nicht eingehalten wurden.
Zu Z 13 (§ 13 Abs. 1 Z 1):
Die Meldefrist des beabsichtigten Erntetermins wurde von einem Monat auf „eine Woche“ verkürzt.
Zu Z 14 (§ 13 Abs. 1 Z 5):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 15 (§ 13 Abs. 3 Z 3):
Bei der bestehenden VO-Ermächtigung wurden die Baumarten und das Zulassungszeichen für Wildlinge der Kategorie „ausgewählt“ ergänzt.
Zu Z 16 (§ 13 Abs. 7):
Überprüfung des Stammzertifikats durch das Bundesamt für Wald und Ungültigkeitserklärung mit Bescheid, wenn Bestimmungen nicht eingehalten wurden .
Zu Z 17 (§ 13 Abs. 8):
Die Gewinnung von Wildlingen soll auf der gesamten Zulassungseinheit (=Saatguterntebestand) erfolgen, um eine hohe genetische Vielfalt zu gewährleisten.
Zu Z 18 (§ 15 Abs. 1 Z 1):
Die Meldefrist des beabsichtigten Erntetermins wurde von einem Monat auf „eine Woche“ verkürzt.
Zu Z 19 (§ 15 Abs. 1 Z 5):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 20 (§ 15 Abs. 6):
Überprüfung des Stammzertifikats durch das Bundesamt für Wald und Ungültigkeitserklärung mit Bescheid, wenn Bestimmungen nicht eingehalten wurden.
Zu Z 21 (§ 16 Abs. 1):
Die Meldefrist der beabsichtigten Gewinnung von Pflanzgut wurde von einem Monat auf „eine Woche“ verkürzt.
Zu Z 22 (§ 16 Abs. 4):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 23 (§ 16 Abs. 5):
Überprüfung des Stammzertifikats durch das Bundesamt für Wald und Ungültigkeitserklärung mit Bescheid, wenn Bestimmungen nicht eingehalten wurden, wird nunmehr auch bei vegetativem Vermehrungsgut möglich.
Zu Z 24 und Z 25 (§ 17 Abs. 1 Z 1 bis 4):
Die Ziffer 5 in Absatz 1 entfällt, da Wildlinge jetzt eindeutig in den Kategorien „quellengesichert“ und „ausgewählt“ geregelt werden.
Zu Z 26 (§ 17 Abs. 5):
Dieser Absatz 5 wird umformuliert.
Zu Z 27 (§ 17 Abs. 6):
Korrektur eines Zitierfehlers (statt: Populus ssp. richtig: Populus spp.).
Zu Z 28 (§ 17 Abs. 7):
Dieser Absatz 7 wird umformuliert.
Zu Z 29 (§ 20 Abs. 1 und 5):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 30 (§ 20 Abs. 1 Z 2):
Die Vermengung von Saatgut wurde auf alle drei Kategorien erweitert, um praxisgerecht handeln zu können. Kleine Mengen von Plantagensaatgut können dann auch vermengt werden, wenn die Saatgutuntersuchung durchgeführt wurde und das Bundesamt ein neues Stammzertifikat ausstellte.
Zu Z 31 (§ 23 Abs. 5):
Korrektur eines Zitierfehlers (statt: Populus ssp. richtig: Populus spp.).
Zu Z 32 bis Z 34 (§ 24, § 27 und § 28):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 35 und Z 36 (§ 29):
Durch die neuen EU Mitgliedstaaten bleibt eigentlich in der Praxis nur mehr Amerika als Drittstaat für den Saatgutimport übrig. Die Absätze 2 und 3 können entfallen, da in Zukunft Zollprobenentnahmen und Untersuchungen nicht mehr effektiv und notwendig erscheinen.
Zu Z 37 (§ 30):
Die Absätze 1 bis 8 werden gestrichen und erfolgt eine Neuformulierung, da sich die Bestimmung gleichfalls auf Drittstaaten bezieht und es sinnvoll erscheint, nur mehr das Bundesamt für Wald mit der Einfuhrkontrolle zu befassen.
Zu Z 38 (§ 31):
Die zwei Absätze entfallen und wird die Bestimmung vereinfacht neu formuliert. Die Geschäftszahl des Bescheides (Einfuhrbewilligung) ist die Stammzertifikatsnummer bei Importen von Vermehrungsgut aus Drittstaaten. Laut Richtlinie 1999/105/EC muss ein Stammzertifikat für ein importiertes Vermehrungsgut ausgestellt werden.
Da die Zollprobe beim Saatgut entfällt und keine Untersuchung vom Bundesamt für Wald durchgeführt wird, entfällt auch die Untersagungsmöglichkeit.
Zu Z 39 und Z 40 (§ 32 und § 33):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 41 (Überschrift zu Abschnitt 6):
In der Überschrift wird der „Ernteunternehmer“ ergänzt.
Zu Z 42 (§ 34 Abs. 1 und 3):
Hier wurde der Ernteunternehmer ergänzt.
Zu Z 43 (§ 34 Abs. 3):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 44 und Z 45 (§ 35 Abs. 1):
Auch hier wird der Ernteunternehmer ergänzt und angeführt, welche Bücher er führen muss.
Zu Z 46 (§ 35 Abs. 2):
Die Betriebsaufzeichnungen sind nunmehr nicht mehr zehn Jahre sondern sieben Jahre aufzubewahren.
Zu Z 47 und Z 48 (§ 36 und § 37):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 49 (§ 37 Abs. 5):
Auch hier wird der Ernteunternehmer ergänzt.
Zu Z 50 (§ 38):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 51 bis Z 55 (§ 39):
Während der 6-jährigen Vollziehung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 zeigte sich, dass die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 31 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz zu kurz ist. Da die Betriebskontrollen innerhalb von 3 Jahren erfolgen, konnten in der Praxis bisher Verwaltungsübertretungen, insbesondere hinsichtlich unrichtig ausgestellter Lieferscheine (Rechnungen), oftmals erst nach Ablauf der 6-monatigen Verfolgungsverjährungsfrist festgestellt werden. Daher war in diesen Fällen eine Ahndung der in § 39 normierten Verwaltungsstraftatbestände nicht mehr möglich.
Auch im Saatgutgesetz 1997 ist eine Frist von zwei Jahren für die Verfolgungsverjährung aus ähnlichen Erwägungen normiert.
Aus vergleichbaren Gründen wurde daher diese Regelung übernommen, um nunmehr auch die Möglichkeit zu schaffen, die Einhaltung des Gesetzes samt den Straftatbeständen effektiv zu vollziehen.
Dafür wurde die Höhe der Geldstrafenandrohung vereinheitlicht für alle Straftatbestände auf 7000.- € herabgesetzt, in Anlehnung an das Forstgesetz.
Zu Z 56 (§ 41):
Die Gebührenerlassung hat nunmehr nach dem BFW-Gesetz 2004 zu erfolgen. Es sind Tarife für forstliches Vermehrungsgut zu erlassen, die mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen derart festgelegt werden, dass jener Aufwand, der aufgrund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsteht, kostendeckend abgegolten wird.
Zu Z 57 (§ 42 Abs. 1):
Siehe dritter Absatz im „Allgemeinen Teil“ der Erläuterungen.
Zu Z 58 (§ 42 Abs. 2):
In § 3 Abs. 2 und 3 BFW-Gesetz 2004 wurde das Bundesamt für Wald im Rahmen der nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz übertragenen hoheitlichen Vollzugsaufgaben Behörde und gleichzeitig normiert, dass gegen Bescheide des Bundesamtes für Wald eine Berufung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zulässig ist. Die diesbezügliche Regelung in Abs. 2 wurde damit inhaltlich geändert, gegenständlich erfolgt nunmehr auch die formale Änderung der Rechtsmittelmöglichkeit.
Zu Z 59 (§ 44 Abs. 1):
Neuformulierung des Textes; keine inhaltliche Änderung.
Zu Z 60 (§ 47):
Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde diese Paragrafenbezeichnung übergangen.
Zu Z 61 (§ 48):
Nachnummerierung aufgrund des vorgenannten Redaktionsversehens.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.14
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die FPÖ bekennt sich, wie auch aus unserem Entschließungsantrag 583/A(E) hervorgeht, zu unserer heimischen Landwirtschaft.
Wir brauchen keine Agrarfabriken und kein Gentechnikgesetz, wo nur die Profitgier im Vordergrund steht. Was wir brauchen, ist ein Maßnahmenpaket, damit es unserer Landwirtschaft so geht, dass die Bauern, die Bäuerinnen und die Jugend von ihrer Wirtschaft wieder anständig leben können und nicht am Hungertuch nagen müssen, sodass immer mehr Höfe verlassen und nicht mehr bewirtschaftet werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Schlussendlich ist sonst die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen, gesunden Produkten nicht mehr gewährleistet. Die Agrarförderungen stopft man in den Rachen der Lebensmittelindustrie, anstatt sie den Bauern zu geben. Wir Freiheitliche wollen nicht, dass unsere Enkelkinder nur noch Kunstkäse und Kunstfleisch essen müssen, weil es die Bauern und deren Produkte nicht mehr gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man braucht nicht von „Agrarfabriken“ zu sprechen, denn in Österreich gibt es die nicht. In Österreich haben wir eine bäuerliche Landwirtschaft, eine kleinstrukturierte Landwirtschaft, und es ist wichtig, in diesem Hohen Haus wirklich ein klares Bekenntnis zu dieser kleinbäuerlichen Landwirtschaft abzugeben.
Gerade in diesen Tagen, in denen wir durch die aktuelle Wettersituation, durch diese starken Regenfälle und die Überschwemmungen bis hin zu Murenabgängen in weiten Teilen Österreichs vor großen Herausforderungen stehen, wovon natürlich insbesondere die Landwirtschaft betroffen ist, bin ich sehr froh, dass unsere Bundesminister Josef Pröll und Niki Berlakovich für die Opfer, die es da gegeben hat, Sofortmaßnahmen ergriffen haben, um entsprechend rasch helfen zu können, denn rasche Hilfe ist immer die beste Hilfe. Herzlichen Dank dafür, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt mehr als acht Monate in diesem Hohen Haus das Agrarrechtsänderungsgesetz verhandelt. Ich bin sehr froh, dass es
letztlich doch möglich war, noch vor dem Sommer das Agrarrechtsänderungsgesetz im Landwirtschaftsausschuss durchzubringen und heute auch im Plenum zu beschließen, weil es für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern wichtig ist, dass sie wieder Rechtssicherheit haben.
Wir hätten bis 1. August 2009 nach Brüssel melden müssen, ob wir die Health Check-Maßnahmen umgesetzt haben oder nicht, und die Konsequenzen bei einer Nichtumsetzung hätten großen Schaden für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern in einem Ausmaß von nahezu 100 Millionen € bedeutet. Daher bin ich froh, dass die Bäuerinnen und Bauern diese Finanzgrundlage und diese Rechtssicherheit wieder haben, vor allem auch die betroffenen Milchbauern, weil es möglich war, auch dieses Milchmaßnahmenpaket jetzt im Hohen Haus beschließen zu können. (Abg. Huber: Erläutern Sie uns das, bitte!)
Wir wissen alle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass am Milchmarkt derzeit eine sehr, sehr schwierige Situation besteht. Keiner von uns ist in der Lage, den Preis zu bestimmen, sondern wir können im besten Fall Rahmenbedingungen schaffen, sodass es wieder möglich ist, entsprechend Bewusstsein zu bilden und den Bauern jene Rechtssicherheit zu geben, die sie brauchen.
Daher bin ich froh darüber, dass wir jetzt aufgrund des zu hohen Angebots nicht die Quoten aufstocken, sondern dass unser Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich einen klaren Vorschlag gemacht und gesagt hat: Wir setzen die Quotenaufstockung jetzt aus. Ich glaube, das ist ein gutes Signal, ein gutes Zeichen auch an die Konsumenten in Österreich, dass wir bereit sind, die Dinge selbst anzugehen und der Situation entsprechende, richtige Schritte zu setzen.
Die sofortige Verschärfung der Saldierung ist eine wichtige Maßnahme – und nicht die Abschaffung der Saldierung, wie das natürlich in vielen Versammlungen und auch im Ausschuss stark diskutiert wurde. Die Verschärfung der Saldierung ist das Wesentliche in diesem Milchmaßnahmenpaket, weil wir damit nicht jenen helfen, die jetzt stark und ganz bewusst überliefern, sondern vor allem den kleinen bäuerlichen Produzenten, die aus Sorge um ihre Existenz und aus Sorge um ihren Arbeitsplatz in dieser Situation in der Milchproduktion bleiben und logischerweise dann auch versucht sind, mehr Milch zu produzieren.
Ich bin froh darüber, dass auch die Mutterkuhprämien wieder sichergestellt sind. Ich bin froh, dass wir die Milchkuhprämie einführen und das Geld auch von Brüssel abholen können. Also summa summarum ein gutes Paket für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, insbesondere für die Milchbauern. Ich kann nur an die Oppositionsparteien appellieren: Wenn Sie wirklich Verantwortung tragen wollen, dann stimmen Sie heute diesem Paket zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Tu nicht schimpfen, hat mein Vorredner zu mir gesagt. – Ich werde nicht schimpfen. Ich werde ganz sachlich und ohne jede Polemik dieses Thema, das wirklich ein Trauerthema ist, abhandeln. Man erlebt als Jungabgeordneter, wie man in diesem Ausschuss in eine ohnmächtige Position kommt; man kann nichts tun. Ihr habt die Chance komplett verschlafen, wirklich etwas umzuschichten, die Fördermittel gerecht umzuschichten. (Abg. Grillitsch: Gestern hast du mich noch gelobt dafür!)
Da muss ich jetzt einmal Herrn Abgeordnetem Gaßner wirklich Respekt zollen, denn er hat im Ausschuss gesagt: Ja, ich stimme zu, das war eine Einigung von Cap und Kopf. – Ich weiß nicht, ist das eine Regierungskrise, wenn die Klubobleute, die in der Landwirtschaft wahrscheinlich wenig Erfahrung haben, das Ergebnis im Vorhinein abstellen? Wie auch immer.
Sie wollen weiterhin die Raiffeisen-Genossenschaften beziehungsweise die Großbauern fördern, sie wollen die Pfründe Ihrer Bauernbündler absichern; aber unsere Lösungen – die Bauern werden es wissen, das BZÖ und die gesamte Opposition hat sehr viele hervorragende Lösungsansätze eingebracht (Abg. Hornek: Zum Beispiel?!) –, habt ihr alle niedergestimmt, sei es im Milchsektor, sei es bei der Fleisch- oder bei der Mehrwertsteuer!
Diese Milchkuhprämie, die Sie jetzt so als Allheilmittel darstellen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Gewöhnen Sie sich bitte einmal das dumme Zwischenrufen ab! Melden Sie sich stattdessen zu Wort, dann können wir weiterreden! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hornek: Ein Beispiel?!)
Diese Milchkuhprämie, die Sie als Allheilmittel anpreisen, bringt dem Landwirt 0,006 Cent – das ist, bitte, überhaupt nichts! (Abg. Grillitsch: Bei 20 Kühen 1 000 €! Da kannst du nicht sagen, dass das nichts ist!) Und auf der anderen Seite nehmen Sie ihm alles weg. Es wäre so wichtig gewesen, Gerechtigkeit einzubringen, einen gerechten Sockelbetrag einzuführen und wirklich die kleinen Landwirte, die im Vollerwerb sind, in ihrer Existenz abzusichern – aber nein, Sie sind immer dagegen. Das ist fast schon wie ein Machtmissbrauch!
Der Minister kann nun alles. Im Gesetz steht: „bestimmbar oder begrenzt“. Aber wer bestimmt, wer begrenzt und was bestimmbar ist, das steht wieder nicht drinnen! Die Opposition wird sich gut überlegen, ob dieses Gesetz nicht womöglich der Verfassungsgerichtshof kontrollieren wird müssen.
In meiner Anfrage zur AGES habe ich den Herrn Bundesminister Stöger gefragt, was er konkret machen wird, damit die AGES saniert wird. Darauf gibt er mir wortwörtlich zur Antwort, die AGES sei ein gesunder Betrieb – und im zweiten Satz hat er gesagt, im September werde er das Sanierungskonzept vorlegen. Bitte, das ist eure Politik!
Abschließend möchte ich nur Folgendes sagen: Das BZÖ und ich, wir werden nicht müde werden! Und, lieber Kollege Grillitsch: Bitte lenkt irgendwann ein! Tut nicht eure Macht ... Du sprichst nur von Mehrheiten. Wenn ich von der Wahrheit spreche, sprichst du von den Mehrheiten. Entscheidet anders – im Sinne der Bauern! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Brunner.)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich sage gleich vorweg: Unsere Fraktion wird dieser Vorlage die Zustimmung geben.
Ich sage aber auch, dass es im Zuge dieser Gespräche, dieser Verhandlungen natürlich auch eine Reihe von Bereichen gegeben hat, in denen wir noch keine Einigung erzielt haben, in denen wir aber mit unserem Koalitionspartner – man kann das durchaus so sagen – doch die Vereinbarung erzielt haben, dass wir über diese offenen Themen, wo es vor allem um die Interessen der kleinen Bauern und Bäuerinnen in dieser Republik geht, noch reden und verhandeln werden.
Meine Damen und Herren, weil einer meiner Vorredner den Verantwortlichen der SPÖ im Landwirtschaftsbereich, unseren Sprecher Kurt Gaßner, erwähnt hat, möchte ich auch Folgendes sagen: Es ging nicht darum, ob man mit irgendjemandem von der ÖVP – in diesem Fall mit dem Klubobmann – einen Deal vereinbart hat.
Ich war bei vielen Gesprächen im Ausschuss dabei und kann feststellen: Es gibt eine Reihe von Regelungen, bei denen man, wenn man sie genau liest, Kurt Gaßners Handschrift erkennt. Er ist es vor allem, der immer wieder versucht – ich wiederhole mich –, die Interessen der kleinen Bauern zu vertreten. Ich denke, es ist wichtig, dies hier festzustellen. Und dir, lieber Kurt, ein herzliches Danke dafür! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Kennt er sich aber wirklich aus?!)
Einer der offenen Punkte, in dem wir – das sage ich auch ganz offen – bisher vergeblich versucht haben, eine Einigung erzielen – aber wir werden auch hier nicht lockerlassen! –, ist die Novellierung des Forstgesetzes. Da gerade Schwammerlsaison, Pilzsaison ist, wissen wir ja alle, dass sich zurzeit die Vorfälle häufen, wo Waldeigentümer auch bei einer Entnahme von weniger als zwei Kilo an Pilzen pro Person und Tag eine Bezahlung verlangen.
Meine Damen und Herren, wir wissen auch sehr genau, dass bei diesem Thema in Österreich Rechtsunsicherheit besteht. Ich denke, es wäre notwendig und wichtig, in diesem Bereich eine Novellierung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu erhalten. Diese Rechtssicherheit ist für den ländlichen Raum von größter Bedeutung. Ich glaube, das ist auch für die Waldbesitzer und für den Tourismus ein sehr wichtiger Punkt.
Wenn man das Regierungsübereinkommen liest, so gibt es darin eine klare Formulierung. Ich möchte daraus zitieren: „Das Sammeln von Pilzen und Beeren muss entsprechend der aktuell bestehenden Rechtslage weiterhin möglich bleiben.“
Das ist auch unsere Position. Wir versuchen durchzusetzen, dass diese Position mit diesem Gesetz novelliert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 7 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Großruck: Das sind 7 Minuten zu lang!)
13.26
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Kollege Großruck, es sind zu wenig Bauernbundfunktionäre im Raum. Es geht um 700 Millionen €. Nicht einmal die Bauernvertreter der ÖVP, die diese schlechte Gesetzesnovelle zu verantworten hat, sofern man dem Kollegen Gaßner Glauben schenken soll Man muss feststellen: Es ist wirklich traurig. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.)
Es ist eine Tragödie. – Hören Sie mir kurz zu, Kollege Schultes! (Abg. Mag. Kogler – in Richtung des Abg. Ing. Schultes –: Er will etwas sagen!) – Warum ist es eine Tragödie? Damit Sie die Sache verstehen: Wir wollen ja Verantwortung übernehmen. Es ist ja nicht so, dass die Opposition nicht bereit wäre, ernsthaft über die Dinge zu diskutieren. Aber wer verweigert denn diese Diskussion? Nicht nur im Ausschuss, schon das Prozedere ist skandalös!
Punkt eins: Der Minister bringt am 9. März 2009 eine Marktordnungsgesetz-Novelle in die Begutachtung. Wir haben gesagt: Wunderbar, jetzt kommt Bewegung ins Spiel. Begutachtungstermin: 14. April – und danach Schweigen, Schweigen, Schweigen. Wir warten permanent darauf, dass diese Umsetzung der EU-Agrarreform ins Parlament, in den Ausschuss kommt – nicht so.
Dann kommt der Antrag der Kollegen Grillitsch und Gaßner. Darin gibt es einen ganz kurzen Absatz, rein technischer Natur, der auf die Marktordnung Bezug nimmt, eingebracht im Juni 2009. Einige Stunden vor dem Ausschuss gibt es eine über 40-seitige Erläuterung beziehungsweise Konkretisierung – die alles beinhaltet: Da geht es um 700 Millionen €, um die ganze Obergrenze, um die gesamte Betriebsprämie, um die gesamte Marktordnung, um die gesamte Umsetzung des Europäischen „Health Check“ der Agrarpolitik. Sie sind nicht bereit, nicht fähig, mit uns im Ausschuss darüber zu diskutieren. (Abg. Grillitsch: Pass auf, was du sagst!) Wir werden Ihnen das konkret belegen können.
Punkt zwei, nämlich die Erläuterungen, die Sie jetzt vorgestellt haben, die hier im Haus verteilt wurden: Was soll das, bitte? Erläuterungen zu einem Gesetzestext gehören in den Ausschuss und dort diskutiert. Ich fange jetzt nicht an, mit Ihnen jeden Detailpunkt dieser wirklich umfangreichen Materie zu diskutieren, das ist einfach unmöglich! (Abg. Ing. Schultes: Du bist ja sonst so schlau!)
Und warum verweigern Sie ein Expertenhearing? Wir verlangen das. (Abg. Ing. Schultes: Schau in der Geschäftsordnung nach, dann wirst du sehen, dass das dort genau so drinsteht!) Herr Bundesminister, nicht einmal ein Experte des Ministeriums war bereit oder fähig – Sie genauso wenig –, dazu Stellung zu nehmen, ob das Ministerium an einem Antrag zweier Abgeordneter mitgearbeitet hat.
Sie bringen ein europäisches Agrarpaket über einen Initiativantrag zweier Abgeordneter ein, weil Sie offensichtlich nicht bereit sind, Ihre Regierungsverantwortung wahrzunehmen. (Abg. Ing. Schultes: Ein bisschen präpotent sind wir schon!) Das muss ich annehmen, tut mir echt leid, weil ich nicht verstehen kann, wie Sie hier vorgehen.
Worum ginge es nämlich? Es ginge um eine Reform der europäischen und österreichischen Agrarpolitik. Es ginge darum, den Bäuerinnen und Bauern nicht Sand in die Augen zu streuen, sondern ihnen klar zu zeigen, dass da Reformbedarf besteht, dass der Reformweg weitergeht.
Ich zitiere direkt aus der Verordnung 73/2009 vom Jänner – die ist nämlich umgesetzt darin –, da heißt es konkret unter Punkt 26 in den Erläuterungen:
„Die Empfänger können daher nicht davon ausgehen, dass die Förderbedingungen unverändert bleiben, und sollten auf mögliche Änderungen insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen oder der Haushaltslage vorbereitet sein.“
Punkt eins: Es kommt zu Änderungen, weil die wirtschaftliche und politische Situation das erfordert.
Punkt zwei: Was will die Kommission? – Die Kommission will, dass die Gemeinschaftsstützungen, die Gelder der Agrarpolitik, ich zitiere wieder, „der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung“ garantieren. – Und zwar nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung, nicht den agrarindustriellen Exportbetrieben, die Sie offensichtlich in Sonntagsreden kritisieren, wie Red Bull, aber auf der anderen Seite diesen Industrieunternehmungen die Stange halten. Das kann und will ich nicht verstehen, tut mir echt leid! (Abg. Ing. Schultes – in Richtung des Präsidenten Dr. Graf –: Herr Präsident, was haben wir verbrochen?! – Abg. Mag. Kogler: Ist ja ein Ordnungsruf!)
Was die soziale Gerechtigkeit dieses Agrarfördermodells betrifft, sagt die Kommission ja auch unmissverständlich Folgendes – das sollte auch zitiert werden, weil es eine Debatte ist, damit man sieht, dass nicht alles schlecht ist, was in Europa diskutiert wird, und es ist ziemlich schlimm, wenn diese Dinge im Haus, im Ausschuss, im Parlament nicht ausreichend gewürdigt werden –:
„Die Aufteilung der direkten Einkommensbeihilfen auf die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ist gekennzeichnet durch die Zuteilung eines großen Anteils der Zahlungen an eine recht kleine Anzahl großer Begünstigter. Es ist klar, dass größere Begünstigte nicht dasselbe Niveau an individueller Beihilfe brauchen, damit das Ziel der Einkommensbeihilfe wirksam erreicht wird.“
Eine ganz klare, präzise, sozial korrekte Feststellung der Kommission.
Dabei ist die Kommission noch lange nicht so radikal wie das Europaparlament, die würden schon lange etwas geändert haben! (Abg. Ing. Schultes: Das ist die soziale Kommission!) Und wer blockiert es? Ich schaue den Kollegen Gaßner an. Es ist ein Trauerspiel, seien wir ehrlich! Ich gestehe dir zu – und das ist durchaus ernst gemeint –, dass du es wirklich als schlimme Tatsache erleben musstest, dass so agiert wurde, aber dann frage ich mich: Warum stimmt ihr diesem Entwurf wirklich zu?
Weißt du, wofür diese Fristsetzung zählt, die Kollege Grillitsch mit 1. August 2009 angesprochen hat? – Diese Frist ist Kernfrage der Umsetzung eines Regionalmodells. Diese EU-Verordnung ermöglicht den Einstieg in ein gerechteres, sozialeres und ökologischeres Regionalmodell. Ja, und dazu gibt es eine Frist: der 1. September 2009, wenn wir das mit 1. Jänner 2010 umsetzen wollen.
Es bleibt die Möglichkeit – das ist an die Adresse der SPÖ gerichtet –, die letzte Möglichkeit, das ist der 1. September 2010. Wir haben jetzt eineinhalb Jahre Zeit, eine Agrarreform in Österreich auf den Weg zu bringen, um genau das zu erreichen – und nicht Stillstand bis 2013, wie das der Bauernbund will. Es gibt eine Mehrheit in diesem Haus, die nicht Stillstand will, sondern Sicherung bäuerlicher Arbeitsplätze, Chancen für die ländlichen Regionen, die sozial, gerecht und ökologischer sind.
Sie wissen es, Herr Bundesminister, in den Begutachtungen des Gesetzes gibt es eine Stellungnahme der Arbeiterkammer, Stichwort: Einstieg ins Regionalmodell. Das ist auch eher bei Ihnen zu Hause, soweit ich informiert bin.
Was ist mit diesen Ansätzen, Kollege Gaßner, was ist mit den Lippenbekenntnissen der SPÖ? Das Milchpaket – ich erinnere mich an unsere wirklich ernsthafte Diskussion in Marbach mit den Vertreterinnen und Vertretern der IG-Milch –: Nichts ist passiert, weder im Ausschuss noch sonst wo, und das ist auch traurig. Wenn Sie einer Interessengruppe ein Angebot machen, dann halten Sie bitte diese Versprechen und stehen Sie eben zu diesen schlechten Entscheidungen! Streuen Sie den Menschen nicht Sand in die Augen, denn das führt zu Demotivation und letztlich zu Depression in der Landwirtschaft – und diese tut uns nicht gut, denn wir brauchen die Landwirtschaft für unsere Lebensmittel.
Ich möchte Ihnen abschließend klarmachen: Wir werden diese Gesetzesmaterie – für deren ernsthafte Prüfung wir natürlich kaum Zeit hatten – auch in Hinsicht auf verfassungsrechtliche Schwächen und Fehler abklopfen. Wir haben über den Sommer Zeit dazu. Wir werden das ernsthaft prüfen und auch mit den anderen Oppositionsfraktionen beraten, ob diese Geschichte halten wird. Wenn nicht, können Sie sicher sein, dass wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und bis zum Verfassungsgericht gehen werden.
Ich möchte noch eines erwähnen: 2009 ist der letzte Moment, um in den Biolandbau einzusteigen – eine Maßnahme im ökologischen Bereich. Wir sind Vorreiter in Europa. Danach gilt ein Einstiegsstopp bis 2013. Bisher gab es dazu von Ihnen, Herr Bundesminister, keine einzige Initiative!
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Möglichkeit der ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, die Möglichkeit für ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen, bis zum Ende der Programmperiode 2013 zu verlängern und sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Kofinanzierung einzusetzen.“
*****
Meine Damen und Herren, eine Baustelle heißt Agrarpolitik, und diese Baustelle ist leider nicht aufgeräumt, sondern sie bleibt, was sie ist: ein öko-sozialer Trümmerhaufen! Wir sind aufgerufen, hier endlich einmal Sauberkeit und Ordnung hereinzubringen und eine Politik der Zukunft zu gestalten! – Danke schön! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
13.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht im Zusammenhang mit der Grundmaterie und daher auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber betreffend Verlängerung der Möglichkeit der ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das Agrarrechtsänderungsgesetz 2009 (293 d.B.)
Immer mehr BetriebsführerInnen tragen sich mit dem Gedanken, auf biologische Wirtschaftsweise umzustellen. Die Förderung für den biologischen Landbau im Agrarumweltprogramm (ÖPUL) ist eine wesentlicher Anreiz dafür. Jedoch haben die ÖPUL-Betriebe im Herbst 2009 letztmalig die Möglichkeit, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen und damit ab 2010 die Bio-Förderung zu erhalten. Danach ist ein Einstiegsstopp in die Bio-Förderung bis Ende 2013 verhängt.
Diese Maßnahme ist nicht nur völlig unakzeptabel, sondern auch kontraproduktiv hinsichtlich der Zielsetzung des Bio-Aktionsprogramms, das den Anteil von Bio-Flächen an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2010 auf 20% steigern will.
Diese Schikane widerspricht auch dem Regierungsprogramm S. 66, wo zu lesen ist: „Der Biologische Landbau hat bewiesen, dass produktive, umweltschonende und marktorientierte Bewirtschaftung gleichzeitig möglich ist. Der Ausbau der biologischen Landwirtschaft ist daher ein lohnendes Ziel und eine entsprechende Förderung inkl. Vermarktung erforderlich.“
Besonders absurd scheint dieser Einstiegstopp vor allem auch deshalb, weil der Biolandbau durch den Verzicht auf energieintensive Pflanzenschutz- und Düngemittel, den Aufbau gesunder Humusböden zur CO2-Bindungg und Tierhaltung im ökologischen Kreislauf einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leistet. Dies wird auch durch eine neueren Studie der Universität für Bodenkultur belegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, die Möglichkeit für ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen, bis zum Ende der Programmperiode 2013 zu verlängern und sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Kofinanzierung einzusetzen.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
13.35
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorneweg: Herzlichen Dank an die Vertreter der Regierungsparteien, dass hier das Agrarrechtsänderungsgesetz beschlossen wird, dass man sich geeinigt hat.
All jene, die monatelang Lippenbekenntnisse abgegeben haben, man solle der österreichischen Milchwirtschaft helfen, und es dann im entscheidenden Moment nicht tun, müssen das verantworten – anstatt sich hierherzustellen, großartig zu moralisieren und zu sagen, was man nicht alles machen hätte sollen. Dieses Gesetz ist eine konkrete Hilfe, es ist eine vernünftige und kluge Lösung, um der Milchwirtschaft in einer extrem schwierigen Situation zu helfen. Daher danke, dass wir dieses Gesetz hier auf die Reihe bringen! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben über dieses Thema in der Tat schon länger diskutiert. Es ist unbestritten, dass die Situation dramatisch ist. Die Preissituation im Milchbereich war vor eineinhalb Jahren sehr gut. Dann kam es in Europa zu einem Anstieg der Produktion, außerdem brechen entscheidende Märkte weg: der chinesische Markt – Sie erinnern sich an die gepanschte Milch – und der osteuropäische Markt.
Außerdem hat die europäische Lebensmittelindustrie – das ist ein entscheidender Punkt – aufgrund des hohen Milchpreises die Milch aus der Rezeptur verdrängt, zum Beispiel beim Speiseeis, aber auch in anderen Bereichen. Dort fehlen etwa 30 bis 40 Prozent der europäischen Milch, die bisher in der Industrie verarbeitet wurde, und diese Milch ist plötzlich am Markt. Das ist eine Entwicklung, für die niemand aus der Agrarpolitik etwas kann, das sind einfach Marktgegebenheiten.
Daher haben wir von Anfang an – ich seitens des Ministeriums, aber auch viele politische Kräfte – daran gearbeitet, Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen, das ist unser vorrangiges Ziel. Sie wissen, dass die Europäische Union es bisher immer abgelehnt hat, in den Markt einzugreifen – dieser regle sich von selbst, war der Ansatz. Daher war die Agrarkommissarin auf meine Einladung mehrmals in Österreich, und auch in Brüssel wurde darauf gedrängt, dass die EU in den Markt eingreift. Und wir waren erfolgreich: ja, sie tut es!
Sie macht, was sie bisher nicht gemacht hat: Interventionskäufe – das heißt, es wird Butter und Magermilchpulver aus dem Markt aufgekauft, auf Lager; sie macht Exporterstattungen – es werden Milchprodukte aus der Europäischen Union hinaus verkauft, um den Markt eben zu räumen.
Wir sehen, dass die EU in diesem Bereich noch mehr machen muss. Daher bin ich stolz darauf, dass unsere Initiative Erfolg gehabt hat. Sie erinnern sich: Wir haben schon zu Beginn des heurigen Jahres ein österreichisches Milch-Memorandum verfasst, das von Deutschland, Ungarn, Slowenien und der Slowakei unterstützt wurde. Mittlerweile, nach Monaten, wird es auch von Frankreich unterstützt, und man spricht auf der europäischen Ebene von der französisch-deutsch-österreichischen Initiative für die Milchwirtschaft.
Wir können stolz darauf sein, dass wir zu den drei führenden Ländern zählen, die für die Milchbauern kämpfen. Jetzt, vor Kurzem wurde eine unserer Hauptforderungen erfüllt, nämlich: Die Europäische Union wird die Intervention und die Exporterstattung verlängern. Diese wäre Mitte bis Ende August ausgelaufen. Die EU wird sie verlängern, weil sie sieht, dass noch immer zu viel an Milch und Milchprodukten am europäischen Markt ist – um eben den Markt zu entlasten. Das ist für uns ein entscheidender Punkt, ich bin sehr froh darüber.
Wir haben dort auch andere Dinge angesprochen: zum Beispiel, dass es auch eine Exporterstattung für Käse geben soll – das ist bisher nicht im Regime, soll aber ebenfalls erfolgen –, sowie zum Beispiel, dass das Schulmilch-Angebot erweitert wird. Die Kinder wollen heute nicht mehr nur Schulmilch trinken, sondern auch Molkeprodukte und, und, und. Auch darüber befindet die Europäische Union. Es gibt also viele Dinge, die wir in Gang bringen.
Es hat sich im Übrigen der Europäische Rat, also auch die Regierungschefs, mit dem Thema Milch befasst. Dabei wurde unsere Forderung ebenfalls unterstützt, die darin besteht, dass die Europäische Union früher den Milchmarkt dahin gehend analysiert, ob das Quoten-Auslaufen Sinn macht. Es gibt eben viele, viele Dinge, die einfach wichtig sind, weil wir – das leugnet niemand – für die Milchwirtschaft eine sehr, sehr schwierige Situation haben. Und daher ist dieses Agrarrechtsänderungsgesetz wichtig – weil ich dadurch überhaupt die Möglichkeit bekomme, den Milchbauern zu helfen!
Die Milchkuhprämie ist ein Punkt. Wir müssen bis 1. August der Europäischen Union melden, ob wir die Mittel, die dort zur Verfügung stehen, auch einlösen wollen. Und es war immer ein Grundsatz der österreichischen Politik insgesamt und auch der Agrarpolitik, dass, wenn Gelder in Brüssel zur Verfügung stehen, wir dieses Geld auslösen, jeden Euro und jeden Cent. Dazu stehe ich!
Daher ist es wichtig, dass wir den Beschluss machen – weil wir nämlich jetzt der Europäischen Union mitteilen können: Die Mittel, in etwa 12 Millionen €, können wir auslösen, werden sie auch bundesseitig bedecken – das ist in dieser angespannten Budgetsituation wichtig –, und wir werden auch eine Kofinanzierung durch die Länder bekommen, damit wir die Milchkuhprämie an die Milchbauern auszahlen. Niemand sagt, dass das das allein Seligmachende ist, aber es ist ein wichtiger Teil der Unterstützung für die Milchwirtschaft!
Darüber hinaus wird es im Zusammenhang mit dem Recovery Plan zusätzliche Mittel aus nicht ausgeschöpften Agrarmitteln geben, die auch verwendet werden, um Investitionsmaßnahmen, Weidemaßnahmen für die österreichischen Milchbauern zu ermöglichen. In Summe ist das ein Paket von in etwa 50 Millionen €, die seinerzeit von meinem Vorgänger zugesagt wurden und jetzt durch dieses Gesetz Realität werden.
Wichtig ist auch – das wurde vom Kollegen Grillitsch erwähnt –, dass es mir jetzt gesetzlich ermöglicht wird, dass ich die einprozentige Milchquotenerhöhung aus dem Health Check, die es jedes Jahr gibt, einbehalten darf. Das werde ich auch tun, weil ich im Milchbereich, wo wir nach wie vor ein Überangebot haben, nicht zusätzlich die Produktion stimulieren will.
Ich komme auch in die rechtliche Situation, die es mir ermöglicht, die Saldierung zu verschärfen. Ich bin gegen eine Abschaffung der Saldierung. Und da Sie immer wieder das Schlagwort vom „kleinen Bauern“ erwähnen: In etwa die Hälfte der österreichischen Milchbauern überliefert. Da sind große Betriebe dabei, aber auch viele, viele kleine Betriebe, die die Milchquote überliefern. Jetzt geht es schon darum, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen und einen Ausgleich schaffen, eben eine Saldierung haben, dass zwischen denen, die unterliefern, und jenen, die überliefern, gegengerechnet wird. Diejenigen, die aber extrem überliefern, sozusagen das System ausnützen wollen, sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Das passiert jetzt, das können wir jetzt machen, und das ist wichtig.
Meine Damen und Herren, Sie müssen aber auch bedenken, dass das Geld, das von den Milchbauern bezahlt wird, nach Brüssel geht. Wir können das nicht national verwenden; wir haben es versucht, aber das geht nicht. Daher ist es nicht sinnvoll, dass wir die Saldierung abschaffen, sondern wir verschärfen sie für diejenigen, die das System ausnützen. Dazu stehe ich auch.
Viele, viele andere Dinge sind hier im Agrarrechtsänderungsgesetz enthalten. Das ist absolut notwendig, aber es steht Ihnen natürlich frei, das auf Verfassungsrechtlichkeit hin und so weiter zu prüfen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig: „viele, viele andere Dinge“!) – Herr Kollege Pirklhuber! Eines sage ich Ihnen: Sie stellen sich hier her und reden von den Kleinbauern und sagen, dass die Förderungen falsch verteilt sind. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja, selbstverständlich!) – Wissen Sie, dass im Schnitt die Biobauern flächenmäßig größer sind als die konventionellen Bauern? – Sie sind flächenmäßig größer! Und ein Sinn des Umweltprogramms ist es, auch flächenstarke Betriebe ins Umweltprogramm zu bekommen (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja absurd, was Sie argumentieren!) – wenn ein Betrieb plötzlich keine Entschädigung mehr bekommt, keine Prämie, dann steigt er aus dem Programm aus (Abg. Dr. Pirklhuber: Jetzt werden die Biobauern schon hergenommen, um falsche Agrarpolitik zu argumentieren!) –, und dann ist der nachhaltige, der ökologische Weg, den wir in Österreich gehen, sinnvoll. Zu dem stehe ich auch. Der macht uns einzigartig in Europa, das ist richtig! Aber daher hat es einen Sinn, dass auch flächenstarke Betriebe hier mittun.
Wenn Sie Industriebetriebe erwähnen, die aus dem Agrartopf Prämien bekommen, so hat das auch einen Sinn: weil die zum Beispiel europäischen Zucker nehmen und nicht auf dem Weltmarkt billigen Zucker einkaufen. Das ist genau das Problem bei der Milch: Dort gibt es eine derartige Prämie nicht, und daher kaufen die Industriebetriebe Pflanzenfett aus Übersee, Kokosfett, und verwenden es für die Speiseeis-Produktion.
Beim Zucker haben wir ein derartiges System noch – das läuft im Übrigen jetzt aus –, aber deswegen stehen Industriebetriebe da und bekommen einen Zuschuss, weil sie europäischen Zucker verwenden. Das nützt den Bauern, den Arbeitern, der Wertschöpfung in Österreich und insgesamt in Europa.
In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank an die Regierungsparteien, dass das beschlossen wird – eine wichtige Weichenstellung und große Hilfe für unsere Milchbauern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. Ich erinnere nachdrücklich an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort. – Bitte.
13.43
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Ich habe sehr überlegt, ob das passt, aber wenn ein Minister behauptet, die Opposition würde
nur moralisieren, dann muss ich leider tatsächlich berichtigen, dass hier bei diesem Tagesordnungspunkt drei Anträge der Opposition – von jeder Oppositionspartei ein konkreter Vorschlag – auf der Tagesordnung stehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da können Sie, Herr Minister, auch wenn das eine Wertbeurteilung ist,
13.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Pirklhuber, jetzt haben Sie sogar selbst gesagt, dass das eine Wertbeurteilung ist, und Sie wissen ganz genau, dass eine Wertbeurteilung nicht tatsächlich berichtigbar ist.
(Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Pirklhuber.)
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Agrarrechtsänderungsgesetz wurde natürlich sehr stark vom Thema „Milch“ geprägt, aber ich glaube, wir setzen mit dem heutigen Schritt ein Signal, dass wir hinter der österreichischen Landwirtschaft und hinter den österreichischen Milchbauern stehen.
Was kann die Politik machen? Was kann die Interessenvertretung machen? Was können die Verarbeitungsbetriebe beitragen? Was kann der Handel beitragen? Was können die Konsumenten beitragen? Wie können wir den Markt verändern? Was können aber vielleicht auch die Bauern da und dort beitragen? – Ich glaube, es ist die Summe von vielen Gründen, die auf den Milchpreis einwirkt.
Wir haben im Ausschuss über die Saldierung diskutiert, und ich habe mir das genau angeschaut, Kollege Pirklhuber. Die Abschaffung der Saldierung wäre einfach unverantwortlich gewesen, weil es dazu geführt hätte, dass 24 000 Überlieferer zur Kasse gebeten worden wären. Ich glaube, die Verschärfung ist der richtige Ansatz.
Das Zweite, das wir nicht beeinflussen können, ist die Gebietskulisse. Ich habe mir ein Bild gemacht: Wir haben derzeit in Europa einen Milchpreis zwischen 18 Cent und 52 Cent in Südtirol. Das beweist eigentlich, dass dieser Milchpreis eine sehr starke regionale Prägung hat. Wir haben den Beweis, dass wir in Österreich derzeit einen Preis zwischen 26 Cent, 38 und 40 Cent für normale Milch – nicht Biomilch – haben.
Ein weiterer Beweis für die regionalen Unterschiede ist, dass wir in Deutschland derzeit ein Billigangebot von 49 Cent pro Liter haben, und in Italien, in Südtirol der Liter Milch 1,15 € kostet. Das beweist eigentlich insgesamt, dass man über das Thema „Milch“ kein Pauschalrezept „drüberstricken“ kann, sondern dass wir uns bemühen müssen, einerseits den regionalen Markt zu fördern, auf der anderen Seite die Produktkennzeichnung anzukurbeln und den Produktnutzen, den wahren Wert der Milch, besser zu vermitteln. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
In diesem Sinne bin ich froh über dieses Paket. Diese 26 Millionen € sind ein kleiner Beitrag, aber ein wichtiger Beitrag, ein Motivationsbeitrag für unsere Milchbauern. Daher bitte ich, dass alle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir diskutieren heute das Agrarrechtsänderungsgesetz, und ich muss sagen, allein wie das zustande gekommen ist, das ist schon mehr als hinterfragenswert. Wir
erhalten – das hat Kollege Pirklhuber schon angesprochen – nicht einmal einen Tag vor der Ausschusssitzung ein Konvolut von 40 Seiten, und mir kann niemand erzählen, auch du nicht, lieber Kollege Gaßner, dass ihr zwei das ausverhandelt habt, denn da stehen lateinische Formulierungen drin, die ihr wahrscheinlich nicht einmal versteht – ohne euch da nahetreten zu wollen. (Abg. Großruck: Hallo, hallo, hallo! – Abg. Mag. Gaßner: Ich habe ein humanistisches Gymnasium besucht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich wollte Ihnen nicht nahetreten, aber es legt den Verdacht nahe, wenn so ein Konvolut vorliegt, dass das doch nicht von den Abgeordneten selbst verfasst worden ist, sondern aus dem Ministerium kommt. Aber die Krönung ist das, was heute passiert ist: Der Bericht, den wir im Ausschuss diskutieren hätten sollen, der wird heute fünf Minuten vor der Sitzung vorgelesen. Da soll man sich dann ernsthaft damit befassen? – Das ist wirklich eine Frechheit!
Herr Minister, ich muss Sie schon fragen: Wie geht man da mit dem Parlamentarismus um, wie will man da die Opposition ernsthaft einbinden? Wie können Sie verlangen, dass wir einem Gesetz zustimmen, das uns heute fünf Minuten vor dem Ausschuss-Tagesordnungspunkt zur Kenntnis gebracht wird? – Das können Sie wirklich nicht verlangen. Sie können sich für diese Vorgangsweise wirklich schämen, weil das eine Untergrabung des Parlaments ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Meiner Ansicht nach gibt es zwei Gründe dafür. Der erste Grund – das wäre ganz schlimm – legt den Verdacht nahe, dass das überheblich ist, dass man sagt, man ignoriert den Ausschuss, man ignoriert das Parlament, das interessiert uns nicht. Der zweite Grund könnte sein, dass es einfach die Angst davor ist, die Sache der Landwirtschaft im Plenum oder im Ausschuss ernsthaft zu diskutieren.
Es hat für mich einen ganz, ganz bitteren Beigeschmack, dass sich die SPÖ auf dieses Marktordnungsgesetz jetzt einlässt, denn, lieber Kollege Gaßner, du hast selbst im Ausschuss gesagt, dass das nicht das gescheiteste Gesetz ist, aber es gebietet eben die Parteiräson und der Koalitionsfriede, dass man dieser Sache zustimmt.
Zwei Stunden für ein Gesetz zur Verfügung zu stellen, das, wie schon Kollege Pirklhuber gesagt hat, 700 Millionen € an Budget umfasst, ist gelinde gesagt eine Frechheit. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Bezüglich Ausschuss, Herr Minister und Kollege Grillitsch vom Bauernbund, muss ich sagen: Jede Fraktion, die einen Antrag im Ausschuss einbringt, erläutert diesen Antrag. Im Landwirtschaftsausschuss jedoch muss die Opposition von der ÖVP, die dieses Gesetz vorbereitet hat, verlangen, dass sie eine Stellungnahme dazu abgibt. Dann müssen die Ministersekretäre von hinten dem Herrn Minister und den Abgeordneten von der ÖVP die Spickzettel austeilen, damit sie überhaupt über diesen Gesetzesantrag berichten können. Das ist ja haarsträubend!
Deswegen wissen wir auch, dass ihr das nicht selbst gemacht habt, sondern dass das eine Regierungsvorlage ist, und das ist eigentlich ganz schlimm. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Man hätte wesentlich mehr Zeit aufwenden können, um das ernsthaft zu diskutieren.
Noch eine Begründung gibt es, warum das nicht von euch gemacht worden ist: Dieses Gesetz gibt dem Minister sämtliche Rechte, alles wird in Zukunft über die Verordnung des Ministers geregelt, und man will diese Sache nicht mehr im Ausschuss des Parlaments und hier im Nationalratssitzungssaal diskutieren.
Zum Inhalt dieses Gesetzes, das da so gelobt wird, dass die Milchkuhprämie jetzt die Rettung der Bauern sein werde, muss ich sagen: Herr Minister, Ihre Rede müssten Sie mit einem Amen abschließen, wenn Sie hier mit dem Weihrauchkessel herauslau-
fen und betonen, wie gut das alles sei. Bitte, das macht nicht einmal 1 Cent pro Liter Milch aus! Wie wollen Sie denn das retten?
Sie, Herr Minister, sagen: Ja, wir werden jetzt den Bauern mit der Milchkuhprämie das Überleben sichern! – Aber dadurch, dass die Mengenregelung in Europa aufgegeben wurde und Sie das in Österreich nachvollzogen haben, nehmen Sie den Bauern Tausende Euro weg und geben ihnen jetzt 50 €, 60 €, 70 € zurück und behaupten, das werde die Bauern retten! (Zwischenrufe der Abgeordneten Grillitsch und Eßl.) Das ist wirklich eine Frotzelei, was Sie hier betreiben. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Grillitsch und Eßl.) – Sie können noch so viel dazwischenschreien. Bitte gehen Sie dann heraus und reden Sie dann! Sie brauchen nicht herauszuschreien. Das ist ja unhöflich!
Herr Bundesminister Berlakovich, Sie machen nichts im Bereich des Agrardiesels. Frankreich hat noch immer den wesentlich billigeren Diesel; 50 Prozent billiger als in Österreich. Sie schaffen keine Wettbewerbsgleichheit. Sie haben keine Mittel mehr für Agrarinvestitionskredite; in den Ländern werden die Investitionsförderungen gekürzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Liebe Freunde von der SPÖ, Sie können nicht die Bauern um des Koalitionsfriedens willen verkaufen, und sie werden mit diesem Marktordnungsgesetz verkauft!
Lieber Kollege Grillitsch, Sie von der ÖVP und vom Bauernbund stecken über die Regierung den ÖBB Millionen hinein, Sie stecken der AUA Millionen hinein, schaffen aber kein Rettungspaket für die heimischen Landwirte. (Abg. Grillitsch: Nicht immer schlafen! – Zwischenruf des Abg. Eßl.) – Wenn Sie herausgehen und sagen: Wir stehen voll hinter den Bauern!, dann hat man schon den Verdacht, dass Sie deswegen hinter den Bauern stehen, damit Sie diesen hier in Wien und in Brüssel leichter in den Rücken fallen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Bitte – und das ist wirklich ein Appell auch als Bauer – tun Sie etwas und reden Sie nicht nur! Gehen Sie nicht heraus, um Sonntagsreden zu halten, sondern unternehmen Sie bitte etwas! (Beifall bei der FPÖ.)
13.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
13.52
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Jannach, ich gebe Ihnen recht, was die Interessenvertretungen betrifft, dass die manchmal sehr unterschiedlich sind, vor allem im Bereich der Förderungen. Ich gebe Ihnen nicht recht, wenn es darum geht, öffentliche Gelder als zu gering für die Landwirtschaft zu bewerten. Ich denke, da gibt es ein sattes Volumen. (Abg. Eßl: Da gebe ich ihm wieder recht! – Allgemeine Heiterkeit.)
Herr Kollege Jannach, Sie irren auch im Zusammenhang mit meinem Kollegen Gaßner: Nicht nur, dass er ein Kämpfer für Gerechtigkeit in der Landwirtschaft ist, er hat auch in Latein maturiert. – So viel sei dazu gesagt.
Meine Damen und Herren! Kurt Gaßner hat auch im Ausschuss unsere Zustimmung sehr genau definiert, nämlich dass es weitere Gespräche geben muss und dass offene Fragen noch einer Lösung zugeführt werden müssen. Es geht uns um faire Bedingungen und um sichere Arbeitsplätze für die Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind.
Meine Damen und Herren, es wird sich weisen, inwieweit jetzt tatsächlich die Ybbstaler Milchbäuerin, der Ybbstaler Milchbauer von der Beschlussfassung dieses Gesetzes profitieren.
Heute ist zu lesen, dass die europäischen Milchbauern überlegen, einen Streik zu organisieren. Wir haben nach wie vor massive Probleme beim Milchpreis.
Es sind insgesamt noch einige Aspekte offen, die das Agrarrechtsänderungsgesetz noch betreffen. Einige Punkte möchte ich erwähnen: Es ist noch offen, was den freien Zugang zu unseren Wäldern betrifft; Kollege Schopf ist schon darauf eingegangen. Es ist auch noch die Frage offen, wie weit der Faktor Arbeitskraft, wie weit der Faktor Arbeitserschwernis bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt wird, weil die Bedingungen sehr unterschiedlich sind, und es ist auch noch die Frage der finanziellen Absicherung der AGES offen.
Dabei geht es um Gesundheit, es geht um die Sicherheit bei den Lebensmitteln und in letzter Konsequenz um den Schutz der Bäuerinnen, um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Meine Damen und Herren, gleichwertige Bedingungen und Regelungen werden weiterhin diskutiert bis hin zu einer – auch darüber kann diskutiert werden – Grundsicherung der Bäuerinnen und Bauern in Österreich. Es geht uns tatsächlich nicht um parteipolitisches Geplänkel. Es geht auch nicht um die Interessenvertretungen. Es geht nicht um den Bauernbund, sondern uns geht es um die Bäuerinnen und Bauern.
In diesem Sinne wünsche ich den Bäuerinnen und Bauern Österreichs einen schönen Sommer und hoffentlich eine ertragreiche Ernte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ing. Schultes.)
13.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die derzeitige Entwicklung nicht nur auf dem Milchmarkt, sondern im Lebensmittelbereich allgemein bringt sehr viele landwirtschaftliche und bäuerliche Betriebe in finanziell schwierige Situationen. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren.
Die Folge ist, dass vor allem Hofübernahmen immer seltener werden. Meistens werden die landwirtschaftlichen Betriebe dann nur mehr im Nebenerwerb weitergeführt. Allein die Tatsache, dass nur mehr ein kleiner Teil der Landjugend aus landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben kommt, unterstreicht diese Aussage. Vor allem die Hoferben sehen in den hohen Fixkosten eines landwirtschaftlichen Betriebes eine zu große Belastung und entscheiden sich deshalb immer öfter für das Betreiben einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Dies führt unweigerlich zu einer extensiven Bewirtschaftung mit all den dazu gehörenden negativen Auswirkungen.
Nicht nur das, diese Personen belasten auch zusätzlich den Arbeitsmarkt. In der jetzigen Zeit der Wirtschaftskrise gewinnt die Landwirtschaft immer mehr an Wertigkeit, bedeutet doch das Betreiben einer eigenen Landwirtschaft einen sicheren Arbeitsplatz. Diese Arbeit müsste aber entsprechend entlohnt werden. (Beifall beim BZÖ.) Es müsste reichen, um eine Familie ernähren zu können. Das ist in der jetzigen Situation aber sicher nicht der Fall.
Zur Abfederung dieser Umstände und als Hilfestellung für Betriebe von Vollerwerbslandwirten soll es zur Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie kom-
men. Diese Prämien sollen aber nicht zusätzlich das Budget belasten, sondern sie sollen durch gerechte Umschichtungen der Förderungen finanziert werden. Es ist ja nicht nachvollziehbar, dass es Betriebe gibt, die über 500 000 € an Förderungen bekommen. Die anderen bekommen gerade einmal ein Taschengeld. (Abg. Eßl: Warum?) – Ja, das frage ich Sie! Wie sollen das die Bauern wissen, wenn Sie es nicht einmal wissen? (Beifall beim BZÖ.)
In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, einen Sockelbetrag bei der Betriebsprämie von mindestens 7 000 € für Vollerwerbslandwirte sicherzustellen.“
*****
Danke. (Beifall beim BZÖ.)
13.58
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht.
Ich bitte nur, jeweils der guten Ordnung halber immer hinzuzufügen: „Der Nationalrat wolle“ dies „beschließen“. – Ich gehe davon aus, dass auch das der Wille gewesen ist.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Huber, Linder Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie für Vollerwerbslandwirte
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009) (293 d.B.)
Die derzeitige Entwicklung nicht nur auf dem Milchmarkt, sondern im Lebensmittelbereich allgemein, bringt sehr viele landwirtschaftliche und bäuerliche Betriebe in finanziell schwierige Situationen. Vor allem Hofübernahmen werden immer seltener und meistens werden die landwirtschaftlichen Betriebe nur mehr im Nebenerwerb weiter geführt.
Vor allem die „Hoferben“ sehen in den hohen Fixkosten eines landwirtschaftlichen Betriebes ein zu große Belastung und Entscheiden sich immer öfter für das Betreiben einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Dies führt unweigerlich zu einer extensiveren Bewirtschaftung mit allen dazugehörigen negativen Auswirkungen.
Zur Abfederung dieser Umstände und als Hilfestellung für Betriebe von Vollerwerbslandwirten, soll es zur Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie kommen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, einen Sockelbetrag bei der Betriebsprämie von mindestens 7.000 € für Vollerwerbslandwirte sicher zu stellen.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Leider habe ich jetzt nicht 10 Minuten, um alles zu beantworten. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass man darauf hinweist, dass mit diesem Agrarrechtsänderungsgesetz wesentliche Punkte vor allem im Marktordnungsgesetz geändert werden, die wirklich den Bauern zugute kommen.
Wenn wir die Entkoppelung der Direktzahlungen mit einer Härte- und Sonderfallregelung beinhaltet haben, dann soll das Entbürokratisierung bedeuten. Wenn ein Milchpaket geschnürt wird, das 50 Millionen € ausmacht, 26 Millionen € davon pro Jahr für die Milchkuhprämie und durchschnittlich 24 Millionen € für die Ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können, dann ist das natürlich nicht das, womit jetzt die Bauern das große Einkommen erzielen können.
Die Preisentwicklung am Milchsektor jedoch findet in Europa statt – egal, ob wir das wollen oder nicht. Dieses Milchpaket haben wir zusätzlich herausgehandelt. In anderen Ländern hat man gar nichts gemacht. Ich behaupte, es ist ein Unterschied, ob ein Bauer jetzt 1 000 € zusätzlich bekommt oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das sollte man zur Kenntnis nehmen.
Und man sollte auch bei der Wahrheit bleiben! Herr Kollege Jannach, diese Erläuterungen, diese 40 Seiten haben Sie einen Tag vor der Ausschusssitzung bereits in der Hand gehabt, hätten Sie lesen können. Das, was heute nachgereicht worden ist, ist nur der Beidruck bei den Protokollen. Mehr war das heute nicht. (Abg. Jannach: Seien Sie einfach ehrlich!)
Folgendes noch: Wenn wir die Agrarpolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten so gemacht hätten, wie Sie das wollen, dann gäbe es heute die Hälfte der Bauern in Österreich nicht mehr! (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Rufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)
Schauen Sie sich die Entwicklung in den anderen Ländern an! Wo gibt es diese Strukturen noch? Ein bisschen in Slowenien, in der Schweiz und in Teilen von Bayern, sonst gibt es sie in Europa nicht mehr. Nur weil wir so eine gute Agrarpolitik gemacht haben, haben wir heute die Situation, dass wir noch so viele Bauern haben (Beifall bei der ÖVP), die Leistungen erbringen, die hochqualitative Lebensmittel erzeugen, die unsere Landschaft entsprechend gestalten.
Ich darf mich bei diesen Bäuerinnen und Bauern für diese Leistungen bedanken, und wir kämpfen dafür, dass sie auch in der Zukunft entsprechende Gegenleistungen dafür erhalten. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Jannach: Amen!)
14.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Das Thema kleinbäuerliche Strukturen ist etwas, das uns allen am Herzen liegt, den Bauernvertretern genauso wie auch den Konsumenten. Die wünschen sich kleine Produktionseinheiten, um noch zu wissen, woher das Produkt kommt.
Damit man aber diese kleinbäuerlichen Strukturen aufrechterhalten kann, sind Nischenarbeiten notwendig, ist es notwendig, die Produktion auf kleine, enge Nischen zu konzentrieren, sie zu forcieren, und das ist natürlich arbeitsintensiv. Es verlangt, dass die ganze Familie dazu steht, mitarbeitet, dass die Kinder genauso wie die Hofübergeber weiterhin im Betrieb arbeiten, mit dabei sind und ihren Arbeitsbeitrag leisten. Das heißt, in jedem Betrieb sind es zwei, drei Arbeitskräfte, die eigentlich gratis mitarbeiten, damit man diese Nischenproduktion aufrechterhalten kann und damit man auch weiterhin bestehen kann.
Viele alte Bauernhof-Übergeber entschließen sich, wenn sie übergeben, ihr Ausgedinge ins Grundbuch eintragen zu lassen, es dort festzuschreiben, um abgesichert zu sein. Ich wage es heute zu sagen, dass es bei dieser Entwicklung, bei dieser Förderpolitik, bei der man die Bauern immer wieder motiviert, zu investieren, Ställe zu bauen, wodurch viele, viele Bauern in Verschuldung geraten, glaube ich, richtig ist, dass sie ihr Ausgedinge eintragen und absichern lassen. Leider hat das Eintragen des Ausgedinges aber auch zur Folge, dass sie keine Ausgleichszulage beziehen können, dass sie um die Medikamentenbefreiung umfallen und auch viele andere Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen können.
Was ich dabei vor allem verurteile: Wenn sich dann doch die Situation ergibt und die Bauern dieses Recht, dieses eingetragene Ausgedinge streichen lassen, wenn sie bereit sind, darauf zu verzichten und das aus dem Grundbuch herauszunehmen, so wird das nicht mehr akzeptiert, und sie haben weiterhin mit den finanziellen Nachteilen zu kämpfen. (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!) Ich habe jetzt erst wieder von einem Bauern einen Fall berichtet bekommen, der das herausstreichen hat lassen, aber leider die Ausgleichszulage trotzdem nicht beanspruchen kann.
Ich glaube, liebe Kollegen, sollte es uns wirklich etwas wert sein, die kleinbäuerliche Struktur aufrechtzuerhalten, so wäre das ein kleiner Schritt. Vielen kleinen Bauern würde es helfen, dass die Eltern am Hof bleiben, dass sie verzichten, mit dem Ausgedinge in das Grundbuch zu gehen, und so wenigstens über die Ausgleichszulage eine etwas akzeptablere Pension bekommen könnten.
Vielleicht gelingt es uns
in dieser Legislaturperiode, das zur Gänze herauszunehmen und
so der kleinbäuerlichen Struktur zu helfen. (Beifall beim BZÖ
sowie der
Abg. Dr. Moser.)
14.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.
14.04
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser vorliegende Gesetzentwurf bringt in erster Linie Änderungen zur Herstellung des Marktgleichgewichtes auf dem Milchsektor. Wie bereits berichtet, liegt uns ein Kompromiss vor. Dieser erste Schritt soll eine erste Maßnahme darstellen.
Die Ursache für den dramatischen Verfall der Milchpreise in Österreich und in der EU liegt in der Überproduktion von Milch. Verhandlungsziel der SPÖ war ein weitaus rigoroserer Eingriff, der die Unterlieferer belohnt und die Überlieferer stärker bestraft hätte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das hätte die Milchbauern ganz umgebracht!) Die Strafzahlungen für Überproduktion an die Europäische Union machen alleine für heuer 8 Millionen € aus. Dieses Geld könnte sinnvoller verwendet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die betroffenen Bäuerinnen und Bauern benötigen eine rasche, deutlich wirksamere und marktentlastende Mengensteuerung. Die ÖVP war nicht bereit, weiter reichende Maßnahmen zu beschließen. (Beifall des Abg. Huber.)
Ich betone explizit – wir haben das bei der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses auch sehr deutlich gesagt –, dass wir von der SPÖ uns eine viel weitreichendere Lösung erwartet hätten (Abg. Gahr: Zum Beispiel?) und dadurch in absehbarer Zeit ein fairer und gerechter Milchpreis möglich geworden wäre.
Unsere Zustimmung zu dem heute vorliegenden Gesetz erfolgt unter Hinweis darauf, dass weitere Gespräche zu den Bereichen Milch, AGES sowie Forste geführt werden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Gespräche! Die schauen wir uns an, die Gespräche!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Fast könnte man meinen, dass das Milchbauernsterben von der ÖVP gewollt sei. (Beifall des Abg. Huber.) Ich zitiere aus einem Artikel meiner Ortsbauernschaft, in dem es heißt:
„Des ghert amoi gsågt! Zum Nachdenken: Täglich schließen 9 Bauernhöfe mit 97 Kühen in Österreich für immer die Stalltüre.“
Und: „Die Industriebetriebe erhalten die größeren Agrarsubventionen: z.B. 2008: Rauch Fruchtsafthersteller 9,5 Mio. Euro.“ – Das sagt Ihre Bauernschaft.
Deshalb ersuche ich Sie alle: Unterstützen Sie die SPÖ bei ihren Forderungen für unsere österreichische Landwirtschaft und unsere Konsumentinnen und Konsumenten, die gerne bereit sind, österreichische Produkte zu kaufen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Sie könnten sie unterstützen, indem Sie nicht mitstimmen!)
14.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich habe gerade vernommen, die ÖVP unterstützt das Milchbauernsterben, stelle aber somit gleichzeitig fest: Als einziger Milchbauer bin ich hier als Vertreter für die ÖVP, in den anderen Parteien finden sich gar keine Milchbauern im Nationalrat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jannach: Das stimmt nicht!)
Geschätzte Damen und Herren, mich freut ganz besonders bei der Umsetzung der Milchkuhprämie, dass hier nicht auf regionale Bedürfnisse eingegangen wird und es sie nur für die Ausgleichszulagenregionen gibt, sondern für alle kleinstrukturierten Milchviehbetriebe in Österreich. Das ist nämlich der Punkt.
Wenn hier vom Abgeordneten Huber unterstellt wird, dass die Milchkuhprämie nicht viel ausmacht für den einzelnen Betrieb, dann gilt das wahrscheinlich auch für einen Milchviehbetrieb, in dem 50 bis 60 Milchkühe gemolken werden. Aber wenn wir uns das anschauen und sehen, dass ein Betrieb mit 10 Milchkühen 600 € direkt erhält oder ein Betrieb mit 20 Milchkühen 1 000 € jährlich zusätzlich durch diese Milchkuhprämie erhält, dann muss man das auch feststellen und anerkennen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Huber: Aber 10 000 nehmen Sie weg!)
Mich freut ganz besonders, dass sich die anderen Fraktionen auch sehr für die Agrarpolitik interessieren und sich hier einsetzen, aber man muss auch kontrollieren, ob diese Agrarpolitik von den Betroffenen, nämlich von den Bäuerinnen und Bauern, auch akzeptiert wird. Man muss hier irgendetwas suchen, um das feststellen zu können. Ein guter Parameter hierfür ist sicher die Landwirtschaftskammerwahl. Ich nehme hier das Abschneiden der Grünen bei der Landwirtschaftskammerwahl in Oberösterreich her, mit 2,21 Prozent. (Abg. Gahr: Was? Das ist vernachlässigbar!)
Wenn ich merke, dass meine Art der Agrarpolitik nur von 2,21 Prozent der Betroffenen anerkannt wird, dann muss ich mir doch etwas anderes einfallen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo! So ist es!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, machen wir Agrarpolitik nicht für politische Minderheiten, sondern für unsere Bäuerinnen und Bauern, und stimmen wir diesem Agrarrechtsänderungsgesetz zu! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner – in Richtung ÖVP –: Bei der nächsten Landwirtschaftskammerwahl wünsche ich Ihnen viel Glück!)
14.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich gebe zu, ich bin zwar kein Bauer mehr, aber ich darf trotzdem etwas dazu sagen, nachdem ich in meiner Jugendzeit in einer Landwirtschaft gearbeitet habe.
Ja, wir stehen zur österreichischen Landwirtschaft, und ich glaube, mittlerweile sind sich alle in diesem Saal dessen bewusst, dass die Agrarförderungen neu verteilt werden müssen – ich glaube, mittlerweile alle. (Abg. Dr. Pirklhuber: Alle? Nein, alle nicht! Ihr von der Regierung nicht!) Sogar der landwirtschaftliche Sonderausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2009 der EU und ihren Mitgliedstaaten empfohlen, darüber nachzudenken, dass wir ein neues, gerechtes Fördersystem bei den Direktzahlungen brauchen, welches fair, rechtskonform, flexibel und wirksam sein soll.
Das Fördersystem in Österreich muss verändert werden. Ich rufe in Erinnerung: 60 000 Betriebe erzielen keine EU-Betriebsprämie, 120 000 erzielen eine EU-Betriebsprämie. Diese Zahlen hier vorne zeigen (der Redner hat vor sich ein Plakat stehen und verweist auf dieses), dass 35 000 Bauern 48 € im Monat erhalten und sechs Großbauern monatlich im Durchschnitt über 50 000 € erhalten. Es kann mir jetzt keiner in diesem Saal erklären, dass das gerecht und fair ist, dass es unter den Bauern welche gibt, die eine 1300-fach höhere Förderung erhalten! Ich muss sagen, es gibt genug Möglichkeiten, hier eine Umverteilung vorzunehmen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sagen Sie auch, dass Sie jetzt in der Wirtschaftskrise Arbeitsplätze vernichten bei den Milchbauern!)
Lieber Fritz Grillitsch, bei aller Wertschätzung, hier haben wir uns in der SPÖ entschlossen, diesen ersten Schritt mitzugehen, das heißt, hier zuzustimmen, aber weitere Schritte müssen sicherlich folgen. Aus diesem Grund unser Appell an die ÖVP, unser Appell an unseren Landwirtschaftsminister: Wir müssen dazu Gespräche aufnehmen, denn die Leute draußen sehen nicht ein, dass es so etwas wie dieses Fördersystem, das wir derzeit in Österreich haben, überhaupt geben kann! Wir müssen neu umverteilen, wir müssen die kleinen Bauern stärken und darauf achten, dass nicht noch mehr Große die Kleinen schlucken! (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie müssen noch weitergehen! Sie müssen das auch an die europäische Ebene weitergeben!)
In diesem Sinne mein Appell und mein Wunsch an die ÖVP, in weitere sinnvolle Gespräche einzutreten, um für die kleinen Bauern eine Verbesserung herbeizuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und BZÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Ihr habt unsere Unterstützung! – Abg. Jannach: Es gäbe eh eine Mehrheit dafür!)
14.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Feststellung zu der immer wieder geäußerten Forderung: Ja, stimmt doch endlich einmal mit uns mit!, an uns, die SPÖ, gerichtet. Es gibt eine Mehrheit in diesem Haus für eine gerechtere Agrarpolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPÖ befindet sich in einer Koalition mit der ÖVP, und wir sind der Meinung, es ist besser, zu reden und zu verhandeln und etwas weiterzubringen als neu zu wählen. Das einmal grundsätzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.) Noch dazu in Zeiten wie diesen werden Sie uns nicht auseinanderbringen, wiewohl es mir ein großes Anliegen ist, sehr, sehr exakt über manche Dinge zu reden.
Wir haben lange über diese Agrarrechtsänderung verhandelt, und es ist ein eher bescheidendes Ergebnis dabei herausgekommen. Aber wir haben zugestimmt, wir haben – meine VorrednerInnen haben das schon gesagt – aus dem einfachen Grund zugestimmt, um Gelder aus Brüssel für die Landwirtschaft nicht zu verhindern. Das ist eine klare Aussage. Sie würden uns sonst sehr wohl vorwerfen, dass durch unsere Streiterei Gelder in Brüssel liegengeblieben wären. Also das ist damit auf jeden Fall einmal ausgeschlossen.
Es ging im Wesentlichen immer wieder um Milch, Milchmarkt, Milchbauern, Existenzen von Milchbauern, und ich habe mich sehr, sehr häufig mit Milchbauern getroffen, auch in Marbach, wie du schon angeschnitten hast, Herr Kollege Pirklhuber, und ich habe eines nicht verstanden, nämlich warum sich die ÖVP und meine Verhandlungspartner so fest auf ihr Modell versteift haben, ohne dass man nur ein bisschen Bewegung gezeigt hätte. Das habe ich nicht verstanden, bis ich dann – und das muss ich hier leider auch einmal ganz klar sagen – in einem Bauernbund-Strategiepapier einige Dinge nachlesen konnte, die für mich deutlich machten, warum nichts weitergeht. Ich bitte hier schon die ÖVP und vor allem den Agrarklub in der ÖVP, sich das einmal genau anzuhören und zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, über diesen Schatten zu springen.
In diesem Bauernbund-Informationsschreiben heißt es gleich einmal vorab: „Weiters wird der Bauernbund den politischen Druck auf die SPÖ im Parlament erhöhen, um eine rasche Beschlussfassung des Marktordnungsgesetzes zu erwirken.“
Das ist die Ausgangsvoraussetzung. (Abg. Jannach: Druck ausüben? Benötigen Sie das?)
Dann lese ich dort weiter – und das ist spannend, das ist sehr spannend! –: „Ein wesentlicher Eckstein einer ,privatwirtschaftlich organisierten Marktordnung oder marktwirtschaftlich organisierten Mengenmanagements‘ im Sinne unserer Bauern sind Verarbeitungsunternehmen ...“
Das heißt also, hier ist ein Ideologiebruch geschehen. Jetzt plötzlich schickt man die Milchbauern auf den freien Markt. Okay, soll so sein, aber wozu brauche ich dann noch Subventionen, wenn wir diese Milchbauern auf den freien Markt schicken? Ich glaube
aber nicht, dass die Mehrheit der Bauern diesen freien Markt überleben würde. Wir bekennen uns dazu, dass unsere Landwirtschaft, unsere klein strukturierte Landwirtschaft auch weiterhin gefördert werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)
Und das Dritte, das ich hier noch gefunden habe, hat mich schon sehr geärgert, muss ich sagen:
„Grundvoraussetzung ist eine geschlossen Vorgangsweise von Bauernbund, Landwirtschaftskammer Österreich und Raiffeisen.“ (Abg. Huber: Das ist ja unglaublich!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung und für die weitere Vorgangsweise der Bauernbund, die Landwirtschaftskammer und Raiffeisen sind, dann sind die Verhandlungen natürlich sehr, sehr schwer zu führen. Ich bitte Sie wirklich, sich das zu überlegen.
Ein Wort noch zu Fördergerechtigkeit, Health-Check et cetera. Darüber konnten wir gar nicht mehr reden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Eben!) Unser Bundeskanzler hat gefordert, dass das Fördersystem überprüft wird. Daraufhin hat der Herr Grillitsch ihn medial gleich einmal ordentlich zurechtgewiesen, also nicht zurechtgewiesen in koalitionärer Art. Er hat ihm jedenfalls nicht geantwortet, hat ihm Unwissenheit vorgeworfen und was weiß ich sonst noch.
Ich sage euch, ich sage dir, lieber Kollege Grillitsch, der Herr Bundeskanzler hat recht gehabt, denn das Fördersystem gehört überprüft. Und zwar warum? Ich bekomme am 26. Juni ein Schreiben eines Bauern, der im Betreff sagt: Herbeiführung von Gerechtigkeit bei landwirtschaftlichen Subventionen. Dieser Bauer bedankt sich – ich will das hier nicht vorlesen –, aber wissen Sie, was er beiheftet? Er heftet einen Kleinanzeiger aus einer Zeitung bei – ich denke, es sind die Bezirksblätter in Niederösterreich –, und in diesem Kleinanzeiger steht folgende Annonce: Verkaufe 6 Zahlungsansprüche. – Und die Telefonnummer steht auch dabei.
Ist das korrekt, dass wir Steuergelder, die in Förderungen gehen, am Markt verhandeln und kaufen können? Darüber müssen wir reden! Darüber muss gesprochen werden, wenn es uns ein Anliegen ist, dass wir unsere Landwirtschaft so erhalten und die Existenzen unserer Bauern, die Arbeitsplätze unserer Bauern nicht verlieren und gefährden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher bin ich sehr froh darüber, dass auf parlamentarischer Ebene vereinbart wurde, hier weiter zu verhandeln, hier weiter zu reden. Ich glaube, unsere Bauern haben sich das verdient.
Da Kollege Pirklhuber gesagt hat, ich hätte ein Versprechen abgegeben: Ich bin mit der IG Milch laufend im Kontakt. Wir werden sie auch in Zukunft informieren und beiziehen, weil ich nicht glaube, dass die IG Milch so unrecht hat, weil in ganz Europa so gehandelt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da Herr Kollege Gaßner aus einem Strategiepapier der ÖVP (Abg. Mag. Gaßner: Bauernbund!) oder des Bauernbundes hier zitiert hat, darf ich ihn daran erinnern, dass es vor der letzten Wahl ein Strategiepapier der SPÖ gegeben hat, wo man versucht hat, dem Bauernbund Schwierigkeiten zu machen.
Ich kenne ein Strategiepapier der FPÖ, wie Agrarpolitik aussehen sollte. Derartige Papiere gibt es mehr als genug!
Herr Kollege Gaßner, wenn Sie meinen, damit könnte man etwas öffentlich machen, was besonders bemerkenswert wäre, tut es mir wirklich leid, dass Ihr agrarisches Wissen nicht größer ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Raiffeisen ist eh dabei!)
Und der freie Markt, lieber Kollege Kurt Gaßner: Da darf ich schon daran erinnern, dass wir den Bauern den EU-Beitritt sozusagen mit dem freien Markt dargestellt haben. Da gab es eine Staatssekretärin, die meinte, der Konsument werde sich durch den EU-Beitritt einen Tausender im Monat sparen. Das war der berühmte Ederer-Tausender. – Auch schon vergessen, meine Damen und Herren!
Herr Kollege Gaßner, es wurde hier interessanterweise auch ausgeführt, wer aller für die Bauern zur Verfügung stünde. Und da wäre es schwierig zu verhandeln, meintest du, weil hier Raiffeisen, Molkereigenossenschaften und so weiter involviert sind. Es gab doch eine Gruppe von Bauern, die meinten, besonders klug zu sein, als sie im letzten Jahr gekündigt haben (Zwischenruf des Abg. Huber) und jetzt hilferufend, Herr Kollege Huber, zu den Genossenschaften gekommen sind, zu jenen Mitgliedern, die man vorher belächelt, beschimpft und verhöhnt hat, meine Damen und Herren! Jetzt waren die agrarpolitischen Vertreter wieder die Richtigen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt ja gar nicht! Jakob, das ist falsch!)
Agrarpolitische Populismuspolitik kann man bald machen, aber wenn es darum geht, den Bauern zu helfen, da sind dann wieder die agrarischen Vertreter des Bauernbundes, der Molkereien und der Genossenschaften gefragt! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Wenn Kollege Muchitsch in seiner Breite als Gewerkschafter hier herauskommt, dann freut mich das – ich freue mich über eine derart geballte Kraft –, aber es wäre schon schön, auch darüber nachzudenken, ob es besonders klug ist, wenn eine Arbeiterkammer besondere Aktionen startet mit der Aussage, dass die Lebensmittel in Österreich nicht leistbar, zu teuer und so weiter sind. Da vergisst man offensichtlich, dass im Bauernstand, im vor- und nachgelagerten Bereich 530 000 Beschäftigte Arbeit und Brot finden! – Wollen Sie die Äste selber absägen, meine Damen und Herren?! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Noch ein Wort zu den Förderungen. Besonders bemerkenswert ist – und da war dann plötzlich Stille; nichts zu hören –, wenn man sieht, welche Firmen, welche Organisationen, auch Naturschutzorganisationen, unter dem Deckmantel der Bauern Förderungen lukrieren. Da höre ich nichts! Schauen Sie einmal nach, wer wirklich die Förderungen kassiert, wofür die Bauern ihren Rücken hinhalten müssen! Selbst die Breitbandförderung für das Klein- und Mittelgewerbe auf dem Land wird unter dem agrarischen Titel abgewickelt! Da sollten Sie applaudieren und nicht ständig alles so negativ darstellen, meine Damen und Herren! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und BZÖ.) – Ihr agrarisches Wissen, Herr Kollege, ist so schmal wie ein Millimeter, also zu wenig.
Herr Bundesminister Berlakovich hat nach langen Krämpfen und Kämpfen – das gebe ich gerne zu –, aber letztendlich vernünftigen Diskussionen zwischen Fritz Grillitsch und Kurt Gaßner doch etwas zustande gebracht, und wir sollten uns freuen, dass zumindest eine kleine Hilfe für die schwer betroffenen Bauern möglich ist. Wir stimmen daher diesem Agrarrechtsänderungsgesetz zu.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn wir glauben, weiterhin so Agrarpolitik machen zu können, dann täuschen wir uns, wir alle miteinander hier in diesem Haus! (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster – Kollege Grosz, darf ich Sie dann zu mir bitten – gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Kollege Auer, ich verstehe Ihre Aufregung überhaupt nicht. Sie wissen, ich habe eine gewisse Wertschätzung für Ihren Blick auf die Dinge, den Sie haben, und manchmal ist das sicher auch angemessen und angebracht. Aber ich sage Ihnen eines: Polemik in einer Sache wie dieser ist nicht angebracht, denn da geht es um Existenzen bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern, und zwar um Hunderte bäuerliche Familien! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Wenn Sie hier die Genossenschaften als die großen Retter hinstellen, dann schauen Sie sich doch einmal die Verträge an! Das sind Knebelungsverträge, wo den Bauern verboten wird, Streikmaßnahmen zu ergreifen. (He-Rufe bei der SPÖ.) – Ja, so schaut es aus in Waidhofen! So schaut es aus in Waidhofen! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Das wird den Bauern von den bäuerlichen Genossenschaften aufs Auge gedrückt – und das wird von Ihnen als Hilfe zu verkaufen versucht! Das ist unwürdig! Das ist sittenwidrig! Also hören Sie auf zu polemisieren gegen Bäuerinnen und Bauern, die für ihre Interessen kämpfen!
Setzen wir uns zusammen an einen Tisch! (Abg. Grillitsch: Was tust du, Pirklhuber?) – Ja, was tu’ ich? Ich versuche etwas Licht ins Dunkel der österreichischen Agrarpolitik zu bringen. Das ist es, Kollege Grillitsch. Das tue ich, und zwar konsequent. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Grillitsch: Mit deinen Ideen bist du Vorreiter für eine industrialisierte Landwirtschaft!)
Damit Sie sehen, dass wir die Dinge ernst nehmen: Wir werden in der getrennten Abstimmung sehr wohl sogar einigen Punkten zustimmen, die nicht effizient sind, wie beispielsweise der Milchkuhprämie. Aber warum stimmen wir denen zu? Einerseits, wie Sie richtig sagen, Kollege Gaßner, weil es Mittel sind, die wir von der EU abholen. Das ist richtig, und wir werden daher diesem Punkt auch zustimmen. Der Hauptgrund ist eigentlich der, dass es das Ende jeder Hoffnung ist, wenn man einem Ertrinkenden den Strohhalm aus der Hand nimmt. Das ist aber keine Lösung! Der Minister hat zu Recht gesagt, es ist keine Lösung.
Aber ich erwarte genau das, was Kollege Gaßner hier angekündigt hat, und das ist die Chance und die Herausforderung: Im Herbst ernsthaft zu beginnen, wirklich Agrarpolitik zu machen. Es geht nicht darum, hier im Plenum die Dinge immer wieder zu erklären. Ich weiß, das langweilt manche, das finden manche etwas zu komplex und technisch, aber es ist notwendig, endlich einmal im Ausschuss zumindest Expertinnen und Experten zu hören, und zwar ernsthaft – und nicht husch-pfusch die Dinge zu diskutieren.
Kollege Grillitsch, Sie haben nicht einmal im Ausschuss zu Ihrem eigenen Antrag Stellung genommen, und heute waren es 4 Minuten – 4 Minuten! Da hat Kollege Jannach völlig recht, das ist einfach nicht ernst zu nehmen. Das ist unser Problem mit Ihrer Bauernpolitik. Daher werden wir heute in getrennter Abstimmung einigen Punkten zustimmen, aber in dritter Lesung die Gesetzesmaterie ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.27
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Grosz, Sie haben die Chance, von der Bank aus in Richtung des Kollegen Auer eine kurze Bemerkung zu machen. (Abg.
Grosz: Ich nehme den Ausdruck „Mörder des Bauernstandes“ zurück! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Kollege Auer, ist das zur Kenntnis genommen? (Abg. Jakob Auer nickt.) – Ich bedanke mich.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
*****
Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich, weil sich sehr zeitnah ein doch sehr bedeutendes Ereignis während dieser Debatte abgespielt hat, folgende Mitteilung machen:
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung einigen Kolleginnen und Kollegen unseres Hauses hohe Ehrenzeichen verliehen. Die wurden jetzt von der Frau Präsidentin überreicht, und ich möchte in unser aller Namen sehr, sehr herzlich gratulieren – ich lasse die Titel weg –: der Frau Abgeordneten Christine Muttonen, Karin Hakl, Ursula Haubner, dem Kollegen Kurt Grünewald, Kollegen Jakob Auer und dem ausgeschiedenen Dr. Erwin Niederwieser. Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall.)
*****
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Agrarrechtsänderungsgesetz 2009 in 293 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Dr. Pirklhuber auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 2 hinsichtlich § 8 Abs. 3 Z 5, Abs. 4 und Abs. 5 Z 3 sowie die Artikel 4, 5 und 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes und bitte auch hier um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Möglichkeit der ÖPUL-Betriebe, in die Maßnahme Biologischer Landbau einzusteigen.
Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie für Vollerwerbslandwirte.
Wer dem beitritt, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 294 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 295 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 296 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich auch hier um ein Zeichen. – Das ist angenommen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich die Fraktionsverantwortlichen darauf hinweisen, dass wir heute vor Eingang in die Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 14 von der Tagesordnung abgesetzt haben. Wenn sich unter diesem Gesichtspunkt etwas an der Rednerliste ändert, dann möge man das bitte rechtzeitig bekanntgeben.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (222 d.B.): Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009) (233 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine Berichterstattung wurde verzichtet.
Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Ing. Hermann Schultes. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben einige Gesetze, die im Zusammenhang mit chemischen Stoffen stehen, heute zur Behandlung – später REACH; jetzt geht es um die fluorierten Treibhausgase. Da gibt es einen Zusammenhang, weil es um die Umsetzung von EU-Richtlinien und um das Einhalten internationaler Vereinbarungen geht.
Fluorierte Treibhausgase, das sind Gase, die wie CO2 wirken, klimaschädlich sind, es sind Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder fluorierte Kohlenwasserstoffe. Sie haben eine ähnliche Wirkung wie Stickstoffoxide, CO2, Methan und Schwefelhexafluorid, sind also ebenfalls in dieser „Liga“ der gefährlichen Gase. Und diese sollen in Zukunft besser kontrolliert werden, wofür es entsprechende Ausbildungen geben soll.
Die Frage ist: Ist es möglich, das Freiwerden dieser Gase, das Austreten in die Atmosphäre zu verhindern?
Es scheint nicht sehr wichtig zu sein, aber ich möchte darauf hinweisen, dass die Europäische Union die Verpflichtung übernommen hat, den CO2-Ausstoß beziehungsweise den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen um rund 330 Millionen Tonnen zu reduzie-
ren. Alleine der Beitrag dieser fluorierten Treibhausgase macht umgerechnet auf CO2-Äquivalente rund 100 Millionen Tonnen aus, möglicherweise schon bis zum Jahr 2010.
Wenn es uns gelingt, in diesem kritischen Bereich Reduktionen zu erreichen, dann ist der Druck zur Reduktion bei CO2 nicht ganz so groß, obwohl er groß genug bleibt. Deswegen ist dieses komplexe Gesetz wichtig und in der Frage des Klimaschutzes sehr bedeutsam.
Gerade in diesen Tagen haben sich ja die großen Staatenlenker wieder darauf verständigt, das Thema Klimaschutz ernst zu nehmen. 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterschrieben, so lange ist das her, und noch immer gibt es viele, die meinen: „Ach Gott, wir brauchen das nicht so ernst nehmen! Das bildet sich jemand ein. Es ist vielleicht auch gar nicht so wichtig.“
Ich glaube, dass es auch in Österreich noch sehr viele gibt, die diese Meinung vertreten, leider auch in den diversen Spitzengremien. Wenn ich mir anschaue, wie die Reaktionen zum Thema Ökostromgesetz in Österreich sind, dann glaube ich, dass es sowohl in der Arbeiterkammer wie auch in der Industriellenvereinigung noch Leute gibt, die glauben, dass man so wie die Krise auch den Klimawandel irgendwie aussitzen kann und dass dann die Welt wieder schön ist, wenn man sich nur möglichst lange nicht rührt. (Beifall bei der ÖVP.)
Im Augenblick erleben wir, dass so getan wird, als ob mit vielen Milliarden aus des Steuerzahlers Kasse die Krise zugedeckt werden könnte. Ich habe manchmal den Eindruck in dieser Diskussion – diese findet ja eigentlich nicht statt, sind doch nur Blockade und Betonieren das Thema –, dass so mancher glaubt, dass nach der Krise – so wie man es jetzt schon gewöhnt ist – auch die hohen Ölpreise durch neue Ölpreissubventionen ausgeglichen werden können, weil wir ja den Weg in die alternativen Energieformen bis dahin versäumt haben und auf Öl zu jedem Preis angewiesen sein werden.
Ich sage an dieser Stelle: Ich finde das verantwortungslos, und ich glaube, dass wir in der nächsten Zeit die Diskussionstemperatur ein wenig steigern sollten, denn jene, die gerade in der letzten Zeit sehr intensiv die Solidarität des Staates in Anspruch genommen haben, um über die Krise zu kommen, sollten auch über Lösungsmodelle nachdenken, wie wir nach der Krise mit weniger Versorgungsabhängigkeit in Österreich leben und in eigener Wertschöpfung mehr Energie produzieren können. Ein dringender Aufruf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
14.36
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits vom Kollegen Schultes erwähnt, regelt das Protokoll von Kyoto neben den Treibhausgasen Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid eine Gruppe von synthetischen Gasen auf Kohlenwasserstoffbasis, die sogenannten fluorierten Treibhausgase oder auch F-Gase genannt. Die Emission dieser F-Gase ist weit geringer als jene der anderen Gruppe, aber die Auswirkung auf das Treibhausklima ist um ein Vielfaches höher.
Der uns vorgelegte Gesetzentwurf soll nun der Durchführung und Überwachung der Europäischen F-Gase-Verordnung in Österreich sowie den Maßnahmen zur Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Pflichten Österreichs dienen.
Die vermehrten Unwetterkatastrophen, die gerade jetzt wieder unser Land heimsuchen, zeigen uns schon, wie rasant der Klimawandel eigentlich fortschreitet. Die wichtigste Maßnahme im Klimaschutz ist die Verringerung der Treibhausgase, und daher sehe ich es als unser aller Pflicht, zu trachten, dass dieses Gesetz so rasch wie möglich in Kraft tritt. Dass dieses Gesetz dann vollzogen wird und die Übertretungen bestraft werden, ist wohl selbstverständlich. Doch ob die relativ milde Strafbestimmung dann auch definitiv die gewünschte abschreckende Wirkung zeigt, ist zu untersuchen und meines Erachtens bei Bedarf zu assimilieren.
Doch dies allein ist noch immer zu wenig, soll doch das Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit noch mehr sensibilisiert werden, wobei das Umweltbewusstsein und das Umweltverhalten meist sehr weit auseinanderklaffen. Unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn auch kleine Beiträge, wie zum Beispiel keine Spraydosen zu kaufen, die F-Gase enthalten, zeigen schon Vorbildwirkung. Wir wissen, dass speziell Konsumentinnen und Konsumenten durch ihr umweltbewusstes Kaufverhalten das Erzeugen von umweltfreundlichen Produkten fördern können.
Werte Kolleginnen und Kollegen, eine EU-weite Reduktion der Emissionen von F-Gasen ist aber meiner Meinung nach nur der erste Schritt in die richtige Richtung bezüglich unseres Klimawandels. Da der Treibhauseffekt bereits weltweit zu verspüren ist, müssten solche Gesetze auch über EU-Grenzen hinaus zum Tragen kommen.
Ich fordere Sie alle noch einmal auf, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, welches wirklich von großer Dringlichkeit ist, schnellstens zu verabschieden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben den Umweltausschuss verlassen, weil der Umgang mit der Opposition, den die Regierungsparteien an den Tag legen, nicht unbedingt der netteste, der schönste und der erträglichste ist. (Abg. Rädler: Politik ist nicht nett!) Ja, danke, Herr Grillitsch! (Abg. Hornek: Der hat ja gar nichts gesagt!) Im Ausschuss werden die oppositionellen Kontrollrechte mehr oder minder mit Füßen getreten.
Die Umweltverträglichkeit und deren Prüfung ist noch immer Angelegenheit des Umweltausschusses, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister.
Wo bitte ist der inhaltliche Zusammenhang, dass der Antrag vom Ausschuss gestellt werden kann und in einem anderen Ausschuss in Verhandlung genommen wird? Durch die Formulierung „im inhaltlichen Zusammenhang“ in der Geschäftsordnung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass ein bloß loser Zusammenhang mit dem auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungsgegenstand als Voraussetzung für einen solchen Ausschussantrag gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung nicht genügt, Herr Hörl. (Abg. Hörl: Beleidigte Leberwurst! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Na heute will er nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Das sollte er zurücknehmen! – Abg. Grosz: Das war genauso wie bei mir!)
Der Verhandlungsgegenstand und der Gegenstand des Ausschussantrages müssen vielmehr in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen. Wissen Sie, Herr Hörl, wer das geschrieben hat? – Der ehemalige VP-Klubdirektor Zögernitz in seinem Kommentar zur Geschäftsordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sämtliche Novellen zum UVP-Gesetz werden immer im Umweltausschuss erledigt. Sie hatten also, Herr Minister, zwei Jahre lang Zeit, die Umweltverträglichkeitsprüfung neu zu gestalten. Dennoch haben Sie dieses Gesetz in einer Husch-Pfusch-Aktion in einen anderen Ausschuss – meines Erachtens in den falschen Ausschuss – gebracht und durchpeitschen lassen.
Herr Minister, Sie haben gestern gesagt, Interessen prallen aufeinander. Herr Minister, alle Interessen unter einen Hut zu bringen ist sehr, sehr schwierig. Sie aber haben nur die Interessen der Wirtschaftskammer ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Sie kommen gleich dran beim Dampfkesselgesetz, Herr ehemaliger Staatssekretär! – Herr Minister, Sie haben nur im Interesse der Wirtschaftskammer und der Industrie agiert, hingegen die Interessen der Bürger und deren Sorgen und Ängste nicht beachtet.
Unsere Aufgabe ist es aber, Herr Minister, auch auf die Lebensqualität der Menschen zu schauen und diese zu erhalten.
Nun zur Regierungsvorlage, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die F-Gase sind 22 000 Mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Wir haben es im Umweltbereich geschafft, die FCKWs aus unserem Leben zu streichen. Die Anwendungsbereiche für fluorierte Treibhausgase sind vielfältig und gehen über die der ozonschädigenden Stoffe noch weit hinaus; das haben wir schon gehört.
Wir werden deshalb diesem Gesetz auch unsere Zustimmung geben, denn wir treten heute schon für die Zukunft ein. (Beifall beim BZÖ.)
14.42
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Hörl (Abg. Hörl betritt soeben den Sitzungssaal), Sie kommen gerade zum richtigen Zeitpunkt herein. Ich gebe Ihnen noch die Chance, mit dem Kollegen wieder friedlich verbal zu verkehren. Ich bekomme dann das Signal der friedlichen Einigung, des Handshakes. Okay? (Abg. Hörl nickt.)
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
14.42
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Klimawandel ist in Österreich angekommen. Ich glaube, nach den Ereignissen der letzten Wochen ist es unbestritten: Österreich hinkt gewaltig bei der Erfüllung der Kyoto-Ziele hinterher! Wir liegen um 36 Prozent über den Zielvorgaben und werden da auch mit massiven Strafzahlungen zu kämpfen haben.
Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit, dass wir diese Fakten endlich ernst nehmen, dass wir sie erkennen und dass endlich auch gehandelt wird. Da reichen schöne Worte und Einzelaktionen nicht aus, sondern da braucht es ein wirklich umfassendes Maßnahmenpaket.
Herr Landwirtschaftsminister, da frage ich Sie schon: Wo bleibt das Klimaschutzgesetz, das Ihr Vorgänger schon in Angriff genommen hat und wo seither nichts weitergegangen ist? Was ist mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien? Da tut sich überhaupt nichts. (Abg. Hornek: Das stimmt ja nicht! – Abg. Grillitsch: Das macht unser Umweltminister!) Das wäre schön! Mir ist es noch nicht aufgefallen, dass das ein Umweltminister ist. (Abg. Hornek: Das ist nicht richtig!)
Was ist mit dem „Sanierungs-Scheck“? – Der „Sanierungs-Scheck“ ist eine effiziente Maßnahme, was den Klimaschutz angeht, eine effiziente Maßnahme, was Konjunkturbelebung angeht, und hilft den Haushalten, um endlich aus der Energiepreisfalle zu kommen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konjunktur- und Klima-Aktion ‚Sanierungs-Scheck‘ möglichst umgehend, spätestens aber im nächsten Frühjahr fortzusetzen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.“
*****
Die Reduktion von fluorierten Kohlenwasserstoffen ist ein wichtiger Schritt, ist ein erster Schritt, ist aber nur ein sehr kleiner Schritt. In diesem Fall haben wir in Österreich ausnahmsweise einmal sogar strengere Bestimmungen, als sie uns von der EU vorgegeben werden. Ich fordere Sie auf, Herr Landwirtschaftsminister, dass Sie diese strengeren Bestimmungen auch beibehalten. (Beifall bei den Grünen.)
In den meisten Fällen ist es ja so, dass die österreichische Umweltpolitik nur mehr das erfüllt, was uns die EU vorgibt, nur mehr Mindeststandards erfüllt oder sogar säumig ist. Ich denke da etwa an das UVP-Gesetz, das wir vor Kurzem debattiert haben, wo lediglich den Mindestanforderungen entsprochen wurde, oder an die Wasserrahmenrichtlinie, wo wir säumig sind, oder auch an die Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, wo es um die Feinstaubzonen in Österreich geht und wo ein wesentlicher Beitrag zum Gesundheitsschutz der österreichischen Bevölkerung zu leisten wäre.
Das Hinterherhinken und der Umstand, dass lediglich die Mindeststandards erfüllt werden, sind Ausdruck fehlenden politischen Willens. Darin zeigt sich aber ganz offensichtlich auch ein strukturelles Problem, das auch darin zum Ausdruck kommt, dass wir in Österreich seit dem Jahr 2000 kein eigenständiges Umweltministerium mehr haben. Da wundert es mich nicht, wenn die Umwelt Schritt für Schritt unter die Räder kommt. Daher bin ich der Meinung, dass Österreich endlich ein starkes und unabhängiges Umweltministerium braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.46
Präsident Fritz Neugebauer: Ist der Entschließungsantrag, Frau Kollegin, der hier avisiert worden ist, eingebracht? (Abg. Mag. Brunner: Ja! – Ruf bei der ÖVP: Von wem? – Abgeordnete von den Grünen besprechen sich.) Gut. Bei anderen Wortmeldungen ist das ja noch möglich. Kein Problem!
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
14.46
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die positiven Wortmeldungen, die die Wichtigkeit dieses Themas unterstreichen. In der öffentlichen Debatte zum Klimaschutz wird oft oder hauptsächlich nur von CO2 gesprochen, tatsächlich sind die Treibhausgase, wie es eigentlich richtiger wäre, viel umfassender zu sehen. Und damit beschäftigt sich auch der Inhalt des vorliegenden Gesetzes.
Die fluorierten Treibhausgase haben eine ungleich schädlichere Dimension, als es das CO2 hat. Sie haben es gehört: Sie sind bis zu 22 000 Mal schädlicher als das Kohlen-
dioxid. Also das bedeutet schon, dass das ein Riesenthema ist. Das wird in der öffentlichen Debatte oft gar nicht dementsprechend gewürdigt, ist aber wichtig, und daher danke ich für die Wortmeldungen, mit denen dieses Gesetz unterstützt wird, und für die Bereitschaft, hier Schritte zu setzen.
Obwohl seitens der Wirtschaft bereits sehr viel gemacht wurde, um die fluorierten Treibhausgase zu reduzieren, kommen sie doch noch vor, beispielsweise als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen oder als Treibgase in Schaumstoffen und Spraydosen, als Löschgase in Brandschutzanlagen und auch als Isoliergas in Hochspannungsschaltanlagen.
Das heißt, da gibt es nach wie vor einen Anwendungsbereich – nicht nur bei uns, sondern europaweit und weltweit. Daher ist es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz die EU-Verordnungen vollziehen und überwachen, die Gegenstand einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dieser Treibhausgase sind, wo die Reduktion nicht nur der klimarelevanten Treibhausgase, sondern im Speziellen auch der fluorierten Treibhausgase ein klares Ziel ist.
Was auch wichtig und Gegenstand dieses Gesetzes ist, ist der Umstand, dass es Anforderungen gibt an die Qualifikation beziehungsweise Zertifizierung von Personal und Unternehmen, die im Wirtschaftsbereich in der täglichen Arbeit mit derartigen Substanzen zu tun haben. Im Sinne der Gesundheit und des Umweltschutzes ist das ganz wichtig. Das ist ein wesentlicher Teil unserer Umweltpolitik, wo wir schon sehr große Anstrengungen unternommen haben, um unsere Ziele auf den verschiedensten Ebenen zu erreichen. Daher ist auch das für uns ein wesentliches Ziel.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für Ihre konstruktive Mitarbeit und dafür, dass wir hier diesen Weg gemeinsam gehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
14.49
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Brunner, ich darf Ihnen ohne Umschweife sagen: Das Lebensministerium mit den Kompetenzen Landwirtschaft und Umwelt, die gut zusammenpassen, ist bei Minister Berlakovich in sehr guten Händen. Das hat man jetzt auch an der Rede des Ministers gehört, wo er wieder seine Kompetenz unter Beweis gestellt hat.
Am Beispiel der fluorierten Kohlenwasserstoffe sieht man, dass schon seine Vorgänger in den letzten Jahren da schon Wesentliches geleistet haben, weil wir eine weitaus bessere Ausgangsbasis haben, um die Ziele bei der Reduktion zu erreichen, was deshalb sehr wichtig ist, weil die fluorierten Kohlenwasserstoffe wesentlich schädlicher sind als beispielsweise Kohlenmonoxid. (Beifall bei der ÖVP.)
Lieber Kollege Erich Tadler, wir verstehen uns als Sitzreihennachbarn sehr gut, allerdings muss ich dir ehrlich sagen: Du hast heute bei deiner Rede die falsche Platte erwischt, und zwar insofern, als 90 Prozent davon ein völlig anderes Thema betroffen haben, nämlich den Tagesordnungspunkt 13.
Es ist wirklich nicht notwendig, dass man so lange nachtrauert, wenn man selbst die Sitzung verlassen hat. Ich würde sagen: Das nächste Mal sind wieder alle live dabei, und es wird miteinander gearbeitet, dann kommt auch etwas Gutes heraus. In diesem Sinne: nicht gar so lange nachtrauern! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass dieses Gesetz, das uns vorliegt, wirklich ein wesentlicher Schritt in Richtung Verbesserung, ein wesentlicher Schritt in Richtung Klimaschutz ist.
Herr Minister Berlakovich, wir werden diesem gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.50
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist durchaus erfreulich, wenn es auch Initiativen gibt, die man gemeinsam tragen kann. Trotzdem, es bleibt dabei: Es geht darum, die Sanierungsrate deutlich zu erhöhen. Wir halten es für notwendig, da verstärkt Anstrengungen zu unternehmen. Reden ist das eine, Kollege Prinz, handeln das andere.
Stichwort: Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz und Novelle zum Ökostromgesetz. Letzteres ist wirklich mehr als überfällig. Auf eine Novelle, die wirklich in die Zukunft weist, warten wir bis heute.
Ich bringe jetzt den Entschließungsantrag vollständig ein, den meine Kollegin Brunner schon erläutert hat.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konjunktur- und Klima-Aktion ‚Sanierungs-Scheck‘ möglichst umgehend, spätestens aber im nächsten Frühjahr fortzusetzen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.51
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag.a Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (222 d.B.): Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009) 23 d.B.
Neben der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energiequellen – wie etwa in Form von Ökostrom – ist vor allem auch mehr Energieeffizienz nötig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Besonders effektiv sind diesbezüglich Aktivitäten im Bereich der
thermischen Sanierung von Gebäuden. Als eine zentrale Konjunkturmaßnahme initiierte die Bundesregierung auf vielfache, langjährige Anregung hin die Aktion „Sanierungsscheck“ für private und betriebliche Objekte. Dabei wird gleichermaßen wirtschafts-/beschäftigungspolitischen und umwelt-/klimapolitischen Notwendigkeiten nachgekommen. Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Studien des IPCC der UNO und von Nicholas Stern sowie der gemeinsamen Klimaschutzziele der EU gewinnen Maßnahmen zur Minimierung des Energieeinsatzes und Verringerung des CO2-Ausstoßes gerade im Baubereich erhebliche Dringlichkeit. Hier kann es im Gegensatz zu anderen Bereichen zu einer klassischen Win-win-Situation kommen: Energie- und Kosteneinsparung bei gleichzeitigem Wirtschafts- und Beschäftigungsimpuls.
Zur Erreichung des Kyoto-Klimaschutzziels sind besonders Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung des Wohngebäudebestands notwendig. Die vom Ministerrat bereits im Juni 2002 beschlossene Nationale Klimastrategie hält dazu u.a. fest:
„Der weitaus größte Raumwärmebedarf fällt in Gebäuden für Wohnzwecke an (ca. 75 %). Die Treibhausgas-Reduktionspotentiale können in diesem Bereich sowohl durch ordnungspolitische Maßnahmen als auch durch zielgerichtete Anreizfinanzierungen (Wohnbauförderung) sowie Änderung sonstiger Rahmenbedingungen mobilisiert werden. Um das angestrebte Reduktionspotential von 1,6 Mio t CO2-Äquivalent pro Jahr durch (zusätzliche) thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erreichen zu können, muss über einen Zeitraum von 10 Jahren die thermisch-energetische Sanierungsrate von (in den 90er Jahren) etwa 1 % auf zumindest 2 % des Altbestandes angehoben, und eine Verknüpfung mit energetischen Verbesserungen/Optimierungen vorgenommen werden. (....)
Als Alternative oder als Ergänzung zum förderungspolitischen Ansatz eignet sich auch der Eingriff über das Ordnungsrecht. So sind von verschärften bauordnungsrechtlichen Wärmeschutzanforderungen bei Sanierung bestimmter Gebäudeteile bzw. für Generalsanierungen der Gebäudehülle längerfristig erhebliche Energieeinsparungen zu erwarten. Anreize für wärmetechnische Sanierungen im zivilrechtlichen Wohnrecht (§ 3 Abs. 2 Z 5 MRG; Ausschussfeststellung zu § 31 Abs. 1 WEG 2002) können ebenso dazu beitragen, die Sanierungsraten auf das für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausmaß zu erhöhen. Auch im Neubausektor wären die in der Wohnbauförderung bestehenden Anreize im Hinblick auf Ökologie und Energieeinsparung weiter zu verstärken bzw. als allgemeine Förderungsvoraussetzung zu gestatten, und besondere Anreize für Niedrigstenergie- und Passivhäuser zu schaffen.“
Bereits in verschiedenen Regierungsübereinkommen fanden bzw. finden sich Bekenntnisse zur thermischen Sanierung und Steigerung der Sanierungsraten.
Der Raumwärmebereich stellt mit einem Reduktionspotential von ca. vier Mio Tonnen CO2-Äquivalent einen wichtigen Bereich im Hinblick auf die Erreichung des österreichischen Klimaschutzzieles dar.
Neben ökologischen Aspekten sprechen vor allem beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente für eine thermische Sanierungsoffensive.
Das WIFO schätzt das Investitionsvolumen im Bereich
der thermischen Sanierung
zur Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Mio €. Bis
2010 wären insgesamt 5.109 Mio € notwendig, was einen
Aufwand von 2.044 Mio € an öffentlichen Mitteln allein
für die thermische Sanierung voraussetzt. Dies bedeutet auf Basis der
derzeitigen Förderintensität einen zusätzlichen jährlichen
Förderaufwand von 200 Mio €.
Damit könnte die Sanierungsrate von den derzeitig 0,5 % auf die notwendigen 2 % erhöht, jährlich 750.000 t CO2-Emissionen und 120 Mio € Energiekosten eingespart werden. Außerdem entstünden 11.400 Arbeitsplätze jährlich!
Ein besonders hoher Sanierungsbedarf besteht im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich und bei den Eigentumswohnungen. Dies umfasst zirka 1,1 Millionen Objekte in Österreich. Vor diesem Hintergrund führte die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket II eine besondere Förderaktion in Form eines einmaligen Sanierungsschecks ein. Dafür wurden 100 Mio Euro bereitgestellt, die zur Hälfte dem privaten und zur anderen Hälfte dem gewerblichen Bereich zur Verfügung stehen.
Im Bereich des privaten Wohnbaus liegen bereits an die 10.000 Anträge vor, wobei eine durchschnittliche Förderung von 4.400 € pro Antrag gewährt wird, sodass Investitionen in der Höhe von durchschnittlich 35.000 € getätigt werden. Laut Aussagen von BM Berlakovich führt jeder Euro an Fördermitteln zu einer Investition von 5 bis 6 Euro. In Summe lösen 100 Mio Euro Bundesförderung eine Investitionsvolumen von 500 bis 600 Mio Euro aus, wodurch dem Budget wieder mindestens 100 Mio an Mehrwertsteuer-Einnahmen zufließen. Damit trägt sich die Sanierungsförderung auch kurzfristig aus Sicht des Staatshaushalts selbst.
Anfang Juli waren bereits die Fördermittel dank der zahlreichen Anträge ausgeschöpft, nicht zuletzt deshalb, da im Bereich der Bundesförderung nicht auf die soziale Situation Rücksicht genommen, sondern die Förderung unabhängig vom Einkommen vergeben wird. Sowohl beschäftigungspolitisch also auch wirtschafts- und umweltpolitisch erwies sich der „Sanierungsscheck“ somit auch in der realen Umsetzung als „Win-win-Projekt“ ersten Ranges.
Die Fortsetzung des entsprechenden Engagements der Öffentlichen Hand und konkret des Bundes ist daher sinnvoll und nötig. Dies umsomehr, als zahlreiche Interessierte bereits einen Energieausweis als Voraussetzung für die Antragstellung anfertigen ließen und mehrere hundert Euro dafür investierten, nunmehr jedoch trotz dieser Vorleistung leer ausgehen würden, wenn keine Fortsetzung erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konjunktur- und Klima-Aktion „Sanierungsscheck“ möglichst umgehend, spätestens aber im nächsten Frühjahr fortzusetzen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 222 der Beilagen.
Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig beschlossen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag beitreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (234 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Die erste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Brunner. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Die REACH-Verordnung enthält Bestimmungen über Beschränkungen und Informationspflichten, was bestimmte chemische Stoffe angeht. Die Umsetzung dieser Verordnung beziehungsweise wie deren Einbeziehung in das nationale Recht erfolgt ist, ist für uns maximal eine Übergangslösung oder eher eine Notlösung. Im vorliegenden Gesetz wird nämlich nicht sichergestellt, dass Menschen, vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über die Wirkungen von bestimmten chemischen Stoffen informiert werden; ich spreche da vom Sicherheitsdatenblatt. Auch über die ökologischen Auswirkungen gibt es keine ausreichenden Informationen.
In diesem Gesetz wird im Gegensatz zum vorangegangenen Gesetz auf die Unterstützung des Umweltbundesamtes verzichtet. Und was für mich als Tierschutzsprecherin auch besonders zu kritisieren ist, ist der Umstand, dass durch dieses neue Gesetz alle Chemikalien, auch ältere, noch einmal getestet werden und es daher noch einmal zu diesem Zweck Tierversuche geben wird, und dabei werden Millionen von Tieren draufgehen.
Wir lehnen das ab, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend REACH-Verordnung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Juni 2010 einen Vorschlag für ein novelliertes Chemikaliengesetz vorzulegen. Der Vorschlag soll sich am Begutachtungsentwurf ‚ChemG 2008‘ orientieren und insbesondere im Konsens mit Umweltbundesamt, Bundesarbeitskammer und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erstellt werden.“
*****
(Beifall bei den Grünen.)
Dieses Gesetz ist, wie schon gesagt, maximal eine Notlösung und zeigt wieder einmal, dass es in Umweltfragen in Österreich eher darum geht, Notlösungen zu schaffen, anstatt wirklich konstruktive Umweltpolitik zu betreiben. Daher bin ich wiederum der Meinung: Österreich braucht ein starkes und unabhängiges Umweltministerium! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.55
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend REACH-Verordnung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (234 d.B.)
Durch die europäische Chemikalienpolitik (REACH-Verordnung) werden Hersteller und Importeure chemischer Stoffe verpflichtet, sich bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Dazu kommt die Beschränkung bestimmter Stoffe und Zubereitungen und die Einführung eines Zulassungsregimes für besorgniserregende Stoffe. Die Registrierung von Stoffen, der inhaltlich wichtigste Teil der REACH-Verordnung, ersetzt die bisherige Anmeldepflicht für neue Stoffe im Chemikaliengesetz 1996.
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird, implementiert die Vorgaben der europäischen Chemikalienpolitik in das österreichische Recht.
Grundsätzlich ist dabei festzuhalten, dass das gegenständliche Gesetzesvorhaben nur als Übergangslösung betrachtet werden kann und dass einer konsistenten Neuregelung – wie sie etwa als ChemG 2008 vorgeschlagen wurde – entschieden der Vorzug zu geben ist. Im Vorblatt zum Gesetz ist auch festgehalten, dass die Neufassung des Chemikaliengesetzes 1996 eine Alternative zum bestehenden Gesetz dargestellt hätte, aus zeitlichen Gründen soll aber nunmehr das gegenständliche Gesetzesvorhaben verabschiedet werden.
Insbesondere fehlen beim gegenständlichen Gesetzesvorhaben klare Regelungen und Aktualisierungen im Bezug auf das Sicherheitsdatenblatt.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) stellt in österreichischen (Klein)Betrieben hinsichtlich des Gesundheitsschutzes von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen und auch hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen von Stoffen und Zubereitungen das wichtigste und bekannteste Informationsmedium dar. Klare Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt sind daher besonders dringlich. Insbesondere müssen die Bestimmungen zum Sicherheitsdatenblatt an die REACH-Verordnung angepasst werden und die Pflicht zur Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern muss ausgedehnt werden. Zum Beispiel sollen Sicherheitsdatenblätter für alle Zubereitungen und Stoffe – und nicht nur für gefährliche – verpflichtend mitgeliefert werden müssen und auch das Arbeitsinspektorat muss Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern erhalten. Weiters ist auch die Nennung der Stoffe im Sicherheitsdatenblatt zu normieren.
Im gegenständlichen Gesetzesentwurf ist zur Vollziehung der REACH-Verordnung das Einvernehmen des BMLFUW mit dem BMWFJ vorgesehen. Die alleinige Zuständigkeit
des BMLFUW für jene Bereiche, die die Wirtschaft nicht betreffen, ist im Sinne der Einfachheit und Zweckmäßigkeit zu bevorzugen.
Ein weiterer Kritikpunkt am gegenständlichen Gesetzesvorhaben besteht darin, dass darin, anders als im Entwurf "ChemG 2008", die Unterstützungsfunktion durch das Umweltbundesamt, wie sie auch gemäß dem Umweltkontrollgesetz vorgesehen ist, nicht dezidiert angeführt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Juni 2010 einen Vorschlag für ein novelliertes Chemikaliengesetz vorzulegen. Der Vorschlag soll sich am Begutachtungsentwurf "ChemG 2008" orientieren und insbesondere im Konsens mit Umweltbundesamt, Bundesarbeitskammer und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erstellt werden.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Brunner, wir haben einen hervorragenden Umweltminister, und daher ist Ihre Forderung obsolet. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Chemikalienrecht der Europäischen Union wurde in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Da eine gemeinschaftliche Verpflichtung besteht, muss Österreich nachjustieren.
Das Chemikalienrecht der Europäischen Union wurde in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und verbessert. Die REACH-Verordnung regelt die behördlich überwachte Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und basiert auf der Eigenverantwortung der Industrie.
Es dürfen nur Stoffe in Verkehr gebracht werden, welche registriert sind. Jeder Hersteller oder Importeur muss für Stoffe, die in die REACH-Verordnung fallen, eine eigene Registriernummer haben. Die Bewertung dieser Stoffe kann auch ein Beschränkungs- oder ein Zulassungsverfahren nach sich ziehen.
Bei Beschränkungen sind einzelne Anwendungen des Stoffes verboten. Bei zulassungspflichtigen Stoffen sind alle Anwendungen des Stoffes verboten, es sei denn, man bekommt eine Zulassung für eine bestimmte Anwendung.
Ziel der REACH-Verordnung ist es, die Verantwortlichen der chemischen Industrie stärker in die Pflicht zu nehmen und Gefahren sowie Risken von gefährlichen Chemikalien durch bessere Datengrundlage zukünftig noch früher erkennbar zu machen und beseitigen zu können.
Die EU hat mit dem Erlass der REACH-Verordnung einen wesentlichen Schritt in der Chemikalienpolitik für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen gesetzt. Das Chemikaliengesetz aus 1996 soll vorrangig an die REACH-Verordnung angepasst werden. Das heißt, Regeln, die nicht der Europäischen Union entsprechen, müssen aufgehoben werden, und es sollen einzelne Verwaltungsvereinfachungen erzielt werden. Dazu
ist zu sagen, dass das österreichische Chemikaliengesetz aus 1996 weitgehend bestehen bleibt wie bisher.
Die Besonderheit der REACH-Verordnung ist die Erweiterung der Kommunikation der Lieferkette. Die Anwender erhalten Aufgaben und Pflichten. Sie müssen zum Beispiel Informationen zur Verwertung des Stoffes an den Hersteller melden. Damit kann der Hersteller geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen.
Das wichtigste Instrument bei der Kommunikation bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Doch künftig muss zusätzlich die Registriernummer angegeben werden. Gegebenenfalls sind Angaben zur Beschränkung beziehungsweise Zulassungspflicht auf dem Blatt aufzuzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Vorschlag des Chemikaliengesetzes ist EU-konform und dient zur Erfüllung der Gemeinschaftspflichten Österreichs. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.59
Präsident Fritz Neugebauer: Im Hinblick darauf, dass wir um 15 Uhr mit der Kurzdebatte beginnen, werde ich den nächsten Redner jetzt nicht mehr aufrufen.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Tagesordnungspunkt 11 zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Abgeordneten Bucher, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 geändert wird, eine Frist bis zum 25. August 2009 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Bucher. – Ich erteile es ihm. (Ruf bei der ÖVP: „Ingenieur“?! – Abg. Ing. Westenthaler: Hat er von mir geerbt! – Heiterkeit.)
15.01
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Den Ingenieurtitel habe ich von meinem Vorgänger Peter Westenthaler geerbt. (Ruf bei der ÖVP: Einem Ingenieur ist nichts zu schwör!) – Ich gebe ihn gerne wieder zurück: Du hast ihn dir redlich verdient, lieber Peter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bündnis Zukunft Österreich hat am 28. September letzten Jahres einen sehr weitreichenden Antrag eingebracht, der uns
heute gerade in Anbetracht der Bauskandale rund um den Flughafen Wien wahrscheinlich gelegen kommt wie nie zuvor.
Wir haben – das war der erste Antrag in dieser Gesetzgebungsperiode mit der bezeichnenden Aktenzahl 1/A (Abg. Mag. Steinhauser: ... 1a!) – schon damals gefordert, was wir seit vielen, vielen Jahren in diesem Hohen Haus verhandeln und diskutieren, nämlich die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes, der uns als Organ des Nationalrates in sehr, sehr vielen Angelegenheiten zu Hilfe kommt – wenn wir entscheidungsreife Beschlüsse fassen, wenn wir Hilfestellungen brauchen, wenn wir Beratung brauchen – und der uns auch bei vielen staatsnahen Unternehmen Einsicht gewährt, was dort an Optimierungen und Besserstellungen zu erfolgen hat.
Wir haben immer sehr viel Vertrauen in den Rechnungshof und vor allem auch in die Führung des Rechnungshofes gehabt, weil wir glauben, dass hier wirklich ein parteiunabhängiger, ein sehr kompetenter und vor allem auch ein sehr anerkannter Rechnungshofpräsident an der Spitze eines Gesamtunternehmens steht, das österreichweit einen sehr guten Ruf genießt.
Wir wollen diese Kompetenz des Rechnungshofes weiter ausdehnen in Richtung aller Unternehmen, an denen die Republik Österreich Anteile hält. Derzeit ist es ja nur möglich, Betriebe mit einem Staatsanteil von 50 Prozent zu prüfen. Dieser Prozentsatz soll auf 25 Prozent herabgesetzt werden, damit wir auch Betriebe und ausgelagerte Unternehmen prüfen können, die vor allem eine sehr große Unternehmensbedeutung haben und daher auch im Interesse einer entsprechenden Prüfung stehen.
Man darf hier, so glaube ich, eines niemals außer Acht lassen, nämlich dass der Rechnungshof nicht nur prüft, sondern auch berät, und diese Beratungsleistung, die sehr hochstehend ist, ist zudem kostenlos; das sage ich auch in Richtung der Bürgermeister, weil es ja im Sektor des BZÖ, der Grünen und auch der FPÖ unser aller Wunsch ist, dass wir diese Prüfkompetenz auch auf die Gemeinden ausdehnen (Beifall beim BZÖ), weil es Sinn macht, dass wir quer durch Österreich – von Vorarlberg bis ins Burgenland – auch die Gemeinden untereinander vergleichen können, gemeinsame Benchmarks setzen, um den Entscheidungsträgern auf der Ebene der Gemeinden die Gewissheit zu geben, dass ihre Gemeinde gut geprüft ist, jederzeit geprüft werden kann und natürlich auch eine gewisse Vergleichbarkeit vorhanden ist.
Das würde in Summe auch die Entscheidungen auf Gemeindeebene erleichtern und dazu beitragen, dass vielleicht der eine oder andere Unsinn, der in der Vergangenheit passiert ist – ich denke nur an die Cross-Border-Leasing-Geschäfte –, rechtzeitig unterbunden und erst gar nicht mit dem Geld der öffentlichen Hand, mit dem Geld der Steuerzahler spekuliert würde, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Das wäre ein kleiner Auszug unserer Vorsätze, die wir hier im Hohen Haus schon seit einigen Jahren haben, was die Ausweitung der Prüfkompetenzen anlangt. Und gerade jetzt, in den letzten Wochen, ist es ja ruchbar geworden, warum der Ruf nach dem Rechnungshof so viel Sinn macht, so dringend und notwendig ist, gerade wenn man sich betreffend das Projekt Terminal Skylink am Flughafen Wien anschaut, was dort alles in den letzten Jahren passiert ist, was dort rot-schwarze Parteigünstlinge und Funktionäre an Geld verschleudert haben: Nachdem es einen Kostenvoranschlag von 400 Millionen € gegeben hat, ist die derzeitige Zwischenbilanz irgendwo bei 900 Millionen gelegen! Das ist also der zweite Wirtschaftskrimi nach dem AKH-Skandal, der zweitgrößte Bauskandal der Zweiten Republik.
Und da ist es wichtig, dass der Rechnungshof einen Auftrag von der öffentlichen Hand erhält (Beifall beim BZÖ – Zwischenruf des Abg. Jury), dort einmal Einschau zu halten, dort einmal auch die Verantwortlichen herauszufiltern, denn die ersten Reaktionen ha-
ben ja gezeigt, dass sich geradezu niemand verantwortlich fühlt: Der Herr Häupl nicht, der Herr Pröll nicht! Beide tun so, als hätten sie keinen Einfluss auf das Unternehmen, wo doch jeder weiß, dass sie nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aufsichtsrat bestellen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.)
Es gibt etwas in diesem Unternehmen, das geradezu außergewöhnlich und einmalig ist, nämlich dass man einen Vorstand beschließt und bestimmt, ohne dass man den Aufsichtsrat befragt. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich einmalig in der Unternehmensgeschichte! Da frage ich mich, wo da die ÖVP bleibt, wo der Aufruhr in der ÖVP bleibt, gerade bei jenen, die immer behaupten, dass sie Wirtschaftskompetenz besitzen. – Das sind Dinge, wo man sich wirklich fragen muss, ob in dieser Republik noch alles im Lot ist.
Wir haben auch den Appell der SPÖ verstanden, der in die Richtung gegangen ist, dass Sie an die Vernunft der Opposition appellieren, wir sollen doch nicht das eine mit dem anderen junktimieren. – Ich stelle jetzt den Zusammenhang mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz her, bezüglich dessen wir gesagt haben, dass das, was darin passiert, nämlich dass wir ausländische Steuerbetrüger, Steuersünder schützen, nicht durchdacht ist.
Dieses Gesetz ist voller Lücken, ist sehr
mangelhaft! Wir haben das einige Male aufgezeigt, wir haben auch unsere
Bedenken geäußert, im Finanzausschuss sehr seri-
ös und sehr sorgfältig geprüft, aber vonseiten der
Regierungsparteien ist in keiner Weise irgendwann einmal ernsthaft der Weg
beschritten worden, jene Bedenken, die wir gehabt haben, entsprechend zu
recherchieren und zu überprüfen. So kann man einfach nicht mit den
Bedenken der Opposition umgehen, wenn man will, dass die Opposition einem
solchen Gesetz die Zustimmung gibt! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg.
Mag. Kogler.)
Wenn man sich die letzten Entscheidungen und die letzten Handhabungen der Regierungsparteien anschaut, wie Sie mit uns, mit der Opposition, umgehen – ich erinnere nur an den Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, in dem wir die AUA und die Zustände rund um die AUA behandeln wollten –, kann man nur sagen: Das ist nicht redlich, das ist nicht sorgsam! Es ist auch nicht verantwortungsvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man hier im Hohen Haus das in der Geschäftsordnung begründete Ziel ableitet, einen „kleinen Untersuchungsausschuss“ einrichten zu dürfen und dann vonseiten der Regierungsparteien ständig geblockt wird und von diesen ständig alles unternommen wird, damit es zu keiner Aufklärung kommt.
Wir haben versucht, die wirklichen Entscheidungsträger, die hinter diesem AUA-Debakel stehen, vorzuladen (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), und es sind alle Personen, die wir vorladen wollten, immer wieder von den Regierungsparteien abgeblockt worden. (Abg. Mag. Kogler: Die wichtigen!)
Da muss man sich wirklich fragen: Wo bleibt denn Ihr Gewissen, wenn es darum geht, Licht ins Dunkel zu bringen? – Sie wollen alles vertuschen, alles verheimlichen, alles zudecken! (Abg. Hornek: Herr Kollege, die waren doch alle da!) Das kann ja nicht im Interesse eines gewählten Nationalratsabgeordneten sein! Es muss doch auch in Ihrem Interesse sein, dass Sie die Dinge aufklären wollen, beispielsweise bei der AUA, beispielsweise jetzt beim Skylink. Wir sollten doch im Interesse der Anleger handeln, wir sollten im Interesse der Steuerzahler handeln. Diese haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, was alles hier passiert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist ein Riesenskandal, der hier abläuft (Zwischenruf des Abg. Hornek), betreffend den man sich schon fragen muss – wenn 20 Prozent die Stadt Wien, 20 Prozent das Land Niederösterreich hält, insgesamt 40 Prozent, der Beherrschungstatbestand vor-
handen ist –, warum Sie nicht einwilligen, dass wir den Skylink endlich prüfen, warum Sie nicht einwilligen, dass wir alle staatsnahen Unternehmen ab einem Anteil von 25 Prozent einer Rechnungshofkontrolle unterziehen.
Das ist doch nur im Interesse der Anleger! Jeder von Ihnen, der ein Aktienpaket irgendeines Unternehmen besitzt, wird von sich aus das natürliche Interesse haben, dass in diesem Unternehmen alles richtig läuft, dass auch die Kontrolle funktioniert, dass der Vorstand entsprechend redlich nach kaufmännischen Gesichtspunkten handelt. Das ist doch im ureigensten Interesse der Anleger!
Damit schützen wir die Anleger, damit befruchten wir auch den Drang der Anleger, in die Unternehmen zu investieren, und vor allem geht es darum, dass wir, sobald öffentliche Mittel zum Einsatz kommen, sobald Steuermittel zum Einsatz kommen, auch den Steuerzahler schützen und ihm die Gewähr geben, dass in den jeweiligen Unternehmen die Dinge richtig laufen. (Beifall beim BZÖ.)
Daher bitte ich Sie, diesem Fristsetzungsantrag Ihre Zustimmung zu geben, damit wir dem Rechnungshof endlich jene Legitimation zukommen lassen, die dieser braucht, damit er nicht jahrelang um das Recht streiten muss, den Flughafen Wien zu prüfen. – Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)
15.10
Präsident Fritz Neugebauer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
15.11
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Klubobmann Bucher, den Vorwürfen, die Sie vorhin erhoben haben, nämlich dass die Regierungsparteien nur vertuschen und verdecken wollen und eigentlich kein Interesse daran haben, wie das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eingesetzt wird, möchte ich Folgendes entgegenhalten (Zwischenruf des Abg. Petzner): Betreffend das Skylink-Projekt des Flughafens Wien haben sich gestern hier im Hohen Haus alle Parlamentsfraktionen, alle Abgeordneten darauf geeinigt, dass wir im Rahmen der Gesetze tätig werden und dass die Frau Präsidentin des Nationalrates an die Vorstände der Flughafen Wien AG ein Schreiben richtet (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer), damit der Rechnungshof eventuell die Möglichkeit zur Prüfung bekommt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Herr Bucher, Sie setzen ja immer auf Ihre wirtschaftlichen Kenntnisse! Diese Kenntnisse müssten Sie auch dann einsetzen können, wenn Sie sich anschauen, wie Aktiengesellschaften et cetera organisiert sind. (Abg. Bucher: Na, wie sind sie denn organisiert?) – Das ist der eine Punkt.
Weiters möchte ich den Vorwurf ansprechen, dass im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses die wirklichen Entscheidungsträger nicht gehört, weil nicht geladen werden konnten. (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja!) Ich frage Sie: Wir hatten Michaelis, Ötsch, Malanik, Bierwirth, einige Professoren, einen Belegschaftsvertreter ... (Abg. Bucher: Das sind Entscheidungsträger? – Abg. Mag. Kogler: Wo war ...?!) – Wer sind für Sie die wirklichen Entscheidungsträger?
Und vor allem: Wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ im Unterausschuss immer nur mit den Anträgen und den Ladungen gewunken haben und, wenn Sie diese Ladungen nicht erfüllt bekommen haben, davongestürmt sind und keine Mitarbeit im Ausschuss geleistet haben, dann, denke ich mir, sollten Sie auch auf eine seriöse parlamentarischer Arbeit hinwirken, dann würden wir mehr miteinander reden können! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Wollen Sie damit sagen ...?!)
Ich möchte zum Thema kommen, und ich denke mir, bei diesem Punkt, dass die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden sollen, haben wir eine sehr große Bandbreite. Der Antrag, den wir hier heute debattieren, behandelt den Umstand, dass der Rechnungshof in öffentliche Unternehmen mit – jetzt – einem Anteil der öffentlichen Hand ab 50 Prozent, dann mit 25 Prozent, gehen kann. Wir haben auch noch die Bandbreite bei den Gemeinden, bei den EU-Förderungen und bei den Agrarförderungen.
Ich meine, dass wir hier in diesem Haus uns alle einig sind, dass die Arbeit des Rechnungshofes, seine Prüfungen, eine wichtige Arbeit ist, um Vorgänge offenzulegen, um Transparenz aufkommen zu lassen, um die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit in der Verwaltung, in Betrieben et cetera anzuschauen.
Dass die Senkung der notwendigen Höhe der Anteile der öffentlichen Hand auf 25 Prozent ein wichtiges Anliegen ist und auch vonseiten des Rechnungshofpräsidenten immer wieder aufs Tapet gebracht wird, ist hier gleichfalls bekannt. Dennoch ergeben sich derzeit einige Hürden: Ich möchte Richard Schenz zitieren, der in der heutigen „Presse“ Folgendes gemeint hat:
„Jede öffentliche Diskussion über ihr Geschäftsgebaren (...) schade aber den börsennotierten Unternehmen und damit dem Finanzplatz Wien.“
Ich denke, auf dieses Argument muss man eingehen können (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), denn uns ist wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Rechnungshof nach einem gesetzlichem Auftrag, den wir ihm erteilen, tätig werden kann.
Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es so, dass sich Investoren ein bisschen schüchterner und zurückhaltender verhalten. Das ist schade, aber es wäre auch eine Chance für Unternehmen, eine zusätzliche Bestätigung zu bekommen, wenn der Rechnungshof die Möglichkeit einer Prüfung bekäme, denn Prüfungen des Rechnungshofes können andere Perspektiven bringen. Dies wäre ein zusätzlicher Pluspunkt und auch ein Wettbewerbsvorteil durch ein sozusagen parlamentarisches, demokratisches Qualitätssiegel.
Die Diskussionen werden uns bei der Verwaltungsreform begleiten, die Diskussionen werden uns in unserer weiteren politischen Arbeit begleiten, und ich denke, in Verantwortung für den Wirtschaftsstandort und in Verantwortung für das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen wir uns auch ausreichend Zeit dafür nehmen, alle Argumente abzuwägen und eine gute Entscheidung zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.16
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Fristsetzungsantrag des Kollegen Bucher ist, denke ich, ein Antrag, um wieder einmal einen Wunsch in Erinnerung zu rufen und einen Anlass dazu zu benützen, hier etwas einzufordern. Kollege Bucher, Sie haben von sehr viel Vertrauen in den Rechnungshof gesprochen. – Ja, auch wir haben sehr viel Vertrauen in den Rechnungshof: Der österreichische Rechnungshof genießt einen außerordentlich guten Ruf! Wir haben auch sehr viel Vertrauen in das derzeitige System. (Abg. Bucher: ... Vorstände am Flughafen auch!)
Wenn Sie sich fragen, ob in der Republik alles im Lot ist, so meine ich, dass in Österreich die öffentliche Finanzkontrolle – beginnend bei den Gemeinden über Gemeindeverbände über Bezirksverwaltungsbehörden, Länder, Landesrechnungshöfe bis zum Bundesrechnungshof – funktioniert. Wir hier haben den Auftrag, dass die Kontrolle
funktioniert, und der Rechnungshof prüft derzeit 4 600 öffentliche Unternehmungen, Gemeindeverbände, Länder, Kammern, Ministerien, Sozialversicherungen und so weiter.
Insgesamt hat der österreichische Rechnungshof – Kollege Kogler wird mir das bestätigen; wir waren ja einmal bei einer internationalen Tagung – auch international ein sehr hohes Ansehen, und wir sollten hier nicht immer den Rechnungshof mit unnötigen Diskussionen ins Blickfeld stellen, sondern sollten ihn arbeiten lassen und sollten die Kontrolltätigkeiten zulassen. (Beifall bei der ÖVP.) – Es gibt nichts zuzudecken, es gibt keinen Skandal und es gibt auch keinen Anlassfall, hier von heute auf morgen tätig zu werden! (Abg. Jury: Skylink!)
Betreffend Skylink wurde gestern ganz klar der Auftrag mitgegeben, und alles wird seinen Lauf nehmen. Ich denke, auch diese Frage Skylink wird gelöst und einer Kontrolle zugeführt werden. Hier hat der Rechnungshof die Möglichkeit, aber wir müssen das ja nicht unbedingt beantragen.
Betreffend diese zusätzlichen Wünsche und Prüfkompetenzen, Kollege Bucher, möchte ich einmal sagen, dass ich glaube, dass wir es in Österreich derzeit so haben, dass wir alle eine Verwaltungsreform erwarten, und ich meine, jeder von uns will mehr Effizienz und weniger Bürokratie.
Kollege Bucher, ich schätze dich eigentlich sehr ob deiner Wirtschaftskompetenz, aber diese Frage habt ihr zu wenig oder überhaupt nicht aus dem Blickwinkel der Wirtschaft betrachtet, denn ich glaube, es ist so, dass wir in Österreich einen sehr erfolgreichen Weg der Privatisierungen gegangen sind, dass wir in Österreich einen Mix aus Privat und Staat haben – und genau hier fängt die Sensibilität bei diesem Thema an.
Der Rechnungshof prüft vielleicht, aber der Umgang mit und das Umfeld von Prüfungen ist der zweite Schauplatz. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Und was kann der Staat verändern, Kollege Bucher, wenn er 25 Prozent besitzt und der private Eigentümer 75 Prozent? – Bitte? (Abg. Bucher: Aber in Tirol habt ihr das ja! Auf Landesebene habt ihr das ja!) – Ja, aber diesbezüglich haben die Länder die Möglichkeiten, und ich glaube, es gibt überhaupt keine Möglichkeit, dass man damit Missstände aufzeigt.
Es ist ja auch da wieder so: Wenn Investoren abgeschreckt werden, wenn Privatisierungserlöse geschmälert werden oder börsennotierte Unternehmen Schaden erleiden, ich glaube, das können wir alle nicht verantworten!
Die ÖVP hat hier eine klare Position und eine klare Verantwortung: Wir stehen zum Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich! Wir sind eine Partei, die den Mix aus Privat und Staat immer sehr klar in den Mittelpunkt gestellt hat, uns geht es um eine nachhaltige Wirtschaftspolitik.
Es gibt einen ganz unverdächtigen Zeitzeugen, Professor Korinek. Dieser sagt: Der Eigentümerschutz der privaten Mehrheitseigentümer ist zu berücksichtigen und muss gewahrt bleiben. – Zitatende.
Ich glaube, darum geht es in dieser Frage. Es ist auch eine Frage, wie man Wettbewerb öffentlich darstellt und wie man insgesamt solche Rechnungshofberichte öffentlich darstellt. Es geht einfach darum, dass die mediale Darstellung sehr oft auch Gefahren mit sich bringt.
Die ÖVP lehnt diesen Fristsetzungsantrag also ab. Es gibt dazu jetzt keinen Anlass, und für Schnellschüsse stehen wir nicht zur Verfügung. Wir geben in der derzeitigen Situation der Wirtschaft Rückhalt und Vertrauen und auch einen gewissen Spielraum. Ich meine, es ist wichtig, dass das Zusammenspiel insgesamt funktioniert.
Abschließend möchte ich noch sagen: Ich stehe auch dafür, dass beim Thema Skylink die Vorstandsdirektoren gut beraten wären, wenn sie mit dem Rechnungshof kooperieren würden. Aber insgesamt, glaube ich, sind der Prüfauftrag und die Prüfkompetenz in Österreich in guten Händen.
Wir stehen zum Rechnungshof und zum derzeitigen System. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.20
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Gahr sagt, die ÖVP stehe zum Rechnungshof. – Ja, das ist in Ordnung, wenn Sie zum Rechnungshof stehen, aber es ist unverständlich, warum Sie da nicht mitstimmen. Das ist wirklich unverständlich! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Ich weiß überhaupt nicht mehr, welche Eiertänze Sie in Zukunft noch aufführen werden.
Wenn Sie fragen, was es bringen soll, wenn man zulässt, dass die Rechnungshofkontrolle auch bei einer 25-Prozent-Beteilung möglich ist, muss ich sagen: Also bis zu 25 Prozent ist der Euro des Steuerzahlers nichts wert, ab 50 Prozent ist er mehr wert, denn da darf man dann kontrollieren?! (Abg. Hornek: Das ist ja Unsinn! Sie haben keine Ahnung!) Diese Logik müssen Sie mir wirklich einmal erklären. Das ist keine Logik, das ist nach dem Motto: Die Erde ist eine Scheibe.
So kommt mir auch die Argumentation vor, wenn man vom Wirtschaftsstandort Österreich spricht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)
Ich bin überhaupt der Meinung, schauen Sie sich einmal andere Länder an. Es gibt ja in anderen europäischen Staaten Modelle, bei denen ab einem Euro Beteiligung öffentliche Kontrolle stattfindet. Sie werden doch nicht behaupten, dass das alles wirtschaftsfeindliche Staaten wären.
Sie fürchten sich offensichtlich vor dem Rechnungshof. (Abg. Gahr: Überhaupt nicht!) Aber die Rechnungshofberichte sind sehr neutral, sie sind sehr fair gehalten und enthalten eine Reihe von Empfehlungen, die übernommen werden sollten.
Sie reden ständig von der Verwaltungsreform. Ich gebe da eigentlich Herrn Van der Bellen recht, wenn er sagt, dass er das von der Verwaltungsreform bald nicht mehr hören kann. Ich verstehe das, denn Sie hätten in den vergangenen Jahren eine Zweidrittelmehrheit gehabt – man brauchte ja vor allem eine Staatsreform, eine Aufgabenreform –, aber Sie haben sie überhaupt nicht genutzt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)
Derzeit bremst sogar Herr Landeshauptmann Pühringer, der gesagt hat: Wenn eine Verwaltungsreform in einem zu großen Ausmaß stattfinden sollte, dann würde man die mehr oder weniger blockieren. – Daran sehen wir schon, wohin der Zug in Zukunft fährt. Man möchte da ganz einfach nicht reformieren, weil es um den Schutz von Einflussbereichen geht; von Einflussbereichen, die seit 1945 zwischen Rot und Schwarz aufgeteilt wurden. Und das lehnen wir entschieden ab, da muss es einmal eine Änderung geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Zum Thema Skylink: Auch da wird ein Eiertanz sondergleichen aufgeführt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Kollege Cap hat erst gestern wieder gesagt, dass er sich nicht vorwerfen lässt, dass es da keine Kontrolle gibt, und dass er das alles nicht mehr hören kann. Andererseits ist man dann aber nicht einmal dazu bereit, einen Entschließungs-
antrag zu unterstützen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf die Länder einzuwirken. Nicht einmal dazu sind Sie bereit! (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)
Herr Kollege Bartenstein, wenn Sie schon einen Zwischenruf machen: Bitte melden Sie sich zu Wort, gehen Sie zum Rednerpult – Sie sagen ja, an die „Budel“, um bei Ihrem Wortschatz von gestern zu bleiben – und schildern Sie Ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft! Erklären Sie uns allen einmal, was Controlling in der Wirtschaft bedeutet! Da können Sie sich in einen vernünftigen Diskurs stürzen, aber ich bitte Sie, nicht irgendwelche Zwischenrufe zu machen, weil Sie die Kontrolle des Rechnungshofes in dieser Art und Weise nicht haben wollen.
In den Ausschüssen wurde auch mehrmals diskutiert, warum zumindest die abstrakte Möglichkeit bestehen sollte, die Gemeinden zu prüfen. Davon ist überhaupt keine Rede. Das wird immer als Argument verwendet von Frau Kollegin Schittenhelm, die gerade nicht im Saal ist, die immer sagt, jetzt werde man schon von der BH geprüft, ihr werde schon ... (Abg. Schittenhelm: Ich bin da! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Da sind Sie, ja, Entschuldigung, Frau Kollegin, Sie sind ja sogar sehr auffällig gekleidet, ich hätte Sie gar nicht übersehen dürfen. (Abg. Steibl: Ein bisschen charmanter ...!)
Frau Kollegin, Sie sagen immer wieder: Jetzt werden wir schon so oft kontrolliert!, und haben recht damit – auch da gebe ich Ihnen recht –, es kann auch nicht sein, dass einmal die Bezirkshauptmannschaft, dann die Gemeindeaufsicht und dann vielleicht noch einmal der Landesrechnungshof kontrolliert und der Bundesrechnungshof (Zwischenruf des Abg. Gahr), aber die abstrakte Möglichkeit, dass man jede Gemeinde kontrollieren kann, sollte bestehen.
Es gibt kleine Gemeinden, die ein Millionen-Euro-Budget haben, die nicht mehr ein und aus wissen, die nicht wissen, wie sie in Zukunft die Straßenbeleuchtung zahlen sollen, die nicht wissen, wie sie die Sozialhilfeverbandskosten zahlen sollen, wie sie die Krankenanstaltenbeiträge zahlen sollen. Ich glaube, dass viele Bürgermeister froh wären, wenn sie mit dem Rechnungshof eine Anlaufstelle hätten, weil dieser letztendlich auch gute Empfehlungen abgibt. Er kann ja auch beratend zugezogen werden – und so sollte man den Rechnungshof auch sehen. Sie sehen den Rechnungshof immer mehr oder weniger – ich möchte nicht sagen, als Feind – als unliebsames Element, das vielleicht zu weitgehend kontrolliert.
Insofern treten wir für die Fristsetzung ein. Wir unterstützen den Antrag des BZÖ, wobei ich erwähnen möchte: Für uns ist es wichtig, dass in Zukunft auch die Empfänger von Direktzahlungen der Europäischen Union überprüft werden können sollen (Zwischenrufe bei der ÖVP), die Prüfung von Wohnbauträgern, die Prüfung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten. Wir wollen eine umfassende Kontrolle, eine Kontrolle, die sicherstellt, dass jeder Euro gut verwendet wird in dieser Republik. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.26
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gahr, das war jetzt schon sehr lustig, nämlich wenn Sie sagen, Sie seien gegen einen Schnellschuss in der Frage der Ausweitung der Rechnungshof-Kompetenzen. – Schnellschuss, haben Sie das ernst gemeint, Herr Kollege? (Zwischenruf des Abg. Gahr. – Abg. Mag. Kogler: Es sind ja erst die Dinosaurier gestern
ausgestorben!) Wissen Sie eigentlich, wie lange wir schon hier im Hohen Haus über diese Frage diskutieren? (Abg. Gahr: Von gestern auf heute!) – Von gestern auf heute? Dann haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich geschlafen oder waren mit irgendetwas anderem beschäftigt, jedenfalls nicht mit der wichtigen Frage, dass wir unserem Organ – der Rechnungshof ist auch Ihr Organ; er ist ein Prüforgan von Ihnen als Abgeordnetem dieser Republik – selbstverständlich die bestmöglichen Prüfkompetenzen geben müssen, in unserem Interesse, Herr Kollege! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass nicht erst Präsident Moser immer wieder darauf hinweist, sondern dass auch schon sein Vorgänger Fiedler immer wieder darauf hingewiesen hat, dass es da Nachholbedarf gibt. Und Sie reden jetzt von einem Schnellschuss, das ist doch wirklich merkwürdig.
Aber dann stehen Sie wenigstens dazu, ganz offen, und sagen Sie: Okay, lassen wir die Fristsetzung zu!, damit Sie möglichst rasch auch Ihre Meinung zur Kenntnis bringen können, nämlich dass Sie dagegen sind. Dann argumentieren Sie das, übernehmen Sie aber auch gegenüber der Öffentlichkeit die Verantwortung dafür, dass Sie gegen die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder, von Steuergeldern, durch den Rechnungshof sind. Das haben Sie dann letztlich zu erklären. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es geht um nichts anderes als darum, dass wir dem Rechnungshof die Möglichkeit geben wollen, überall dort, wo öffentliche Gelder verwendet worden sind, ob das Subventionen, Zuschüsse bei Bauprojekten oder Gemeindegelder sind, die Verwendung zu prüfen.
Wir wollten das auch beim Bankenrettungspaket, meine Damen und Herren. Da geht es um Milliardenbeträge, und niemand kann wirklich überprüfen, ob dieses Geld auch dort ankommt, wohin es kommen soll, etwa zu den kleinen und mittelständischen Unternehmungen.
Bei den Gemeinden – das ist ja, glaube ich, der Hintergrund, weil Sie viele Bürgermeister haben, die sich dagegen wehren. Aber da frage ich mich: Warum denn? Wenn Sie ein rechtschaffener Bürgermeister sind – und ich gehe einmal davon aus, dass alle Bürgermeister rechtschaffen sind –, dann haben Sie doch kein Problem damit, dass der Rechnungshof diese Rechtschaffenheit auch entsprechend dokumentieren kann. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Warum sind Sie denn dann dagegen?
Es gibt Gemeinden, die sind Riesenapparate, die haben Wirtschaftsbetriebe, die haben riesige Budgets, und niemand lässt den Rechnungshof da hineinschauen! Und warum? – Aber gerade jetzt – und das wäre sehr aktuell – bei der Wirtschaftskrise ist ja herausgekommen, was manche Gemeindevorstände – unabhängig von der Fraktion – glauben, was sie sind. (Abg. Mag. Kogler: Jawohl!) Die glauben, sie sind Anlageberater, Börsengurus. Aber dann sollen sie das mit ihrem eigenen Geld machen und nicht mit dem Steuergeld ihrer Gemeindebewohner. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)
Darum geht es, meine Damen und Herren. Du weißt ganz genau, wie viele Millionen da verzockt worden sind. Das wird dann alles unter den Teppich gekehrt. Und genau deshalb wollen wir diese Ausweitung der Prüfkompetenzen. Erzählen Sie mir dann nicht, was alles zu überprüfen ist!
Es gibt kein Steuerfindungsrecht der Gemeinden und der Länder für deren Aufgaben, sondern das sind Bundessteuern. Wir müssen für die Steuereinnahmen auch den Kopf hinhalten, daher wollen wir auch überprüft haben, wohin diese Gelder fließen und wofür sie verwendet werden.
Genau so ist das auch bei den Unternehmungen, bei denen es eine staatliche Beteiligung gibt, denn es geht letztlich ja auch darum, welchen politischen Einfluss es da gegeben hat.
Herr Kollege Gahr, welche Investoren lassen sich davon abschrecken, dass der Rechnungshof prüft? Jeder Investor, lieber Freund, hat Interesse daran, dass mit seinem Geld ordentlich umgegangen wird. (Abg. Dr. Haimbuchner: Der müsste froh sein!) Und der Rechnungshof ist da wirklich objektiv, der Rechnungshof ist bar jedes Verdachts, dass er irgendwie parteipolitisch agiert. Jeder Investor hat Interesse daran, denn wenn der Rechnungshof prüft, weiß er dann und kann auch sicher sein, dass mit seinem Geld ordentlich umgegangen wird. Darum geht es doch. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kopf: Das ist nicht das Thema!)
Aber Sie wollen auch nicht, dass, wie zum Beispiel beim Skylink, die politische Verantwortung aufgedeckt wird, denn das sind Ihre parteipolitischen Entscheidungen. Es ist ja lustig: Herr Häupl hat damit nichts zu tun! Herr Landeshauptmann Pröll hat damit nichts zu tun! (Abg. Mag. Kogler: Nein!) Auch Herr Kaufmann hat damit nichts zu tun – er ist in allen Sitzungen dabei gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Der ist ja seit 15 Jahren dort, hat aber praktisch nichts ...!) – Hat nichts damit zu tun. Wofür haben die eigentlich ihr Geld bekommen?
Ich erinnere mich gut daran, dass bei jeder Eröffnung eines neuen Ausbauteiles des Flughafens all diese Herrschaften, die Politiker, anwesend waren (Abg. Mag. Kogler: Na sicher!) und gesagt haben: Das ist auch unser Erfolg, was wir alles tun für diese Region, für den Wirtschaftsstandort! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Wenn die bei den positiven Dingen, bei den Eröffnungen dabei sind, dann sollen sie auch die Verantwortung übernehmen, wenn etwas schiefgeht. Und ein Kontrolleur – ein objektiver Kontrolleur – muss als entscheidende Instanz her, und das ist der Rechnungshof.
Deshalb: Verweigern Sie die Prüfung nicht, sondern sorgen Sie dafür, dass unser Organ endlich die notwendigen Kompetenzen bekommt! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.31
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt bin ich auch animiert, mir wie der Vorredner Scheibner über den Zeitbegriff des Kollegen Gahr, der für die ÖVP gesprochen hat, Gedanken – um nicht zu sagen: Sorgen – zu machen. Wenn dieser Teil einer Verfassungsreform, der die Rechnungshof-Prüfkompetenzen betrifft, ein Schnellschuss sein soll, dann schreiben Sie zumindest die Biologiebücher in Tirol um, denn dann sind erst gestern die Dinosaurier ausgestorben. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Es ist ja so, dass zu Beginn jeder Legislaturperiode – auch in dieser war es so –, eigentlich schon seit dem Jahr 2000, glaube ich, ähnliche, fast gleiche Anträge immer wieder vorgelegt wurden. Jedenfalls war ja im Konvent – in all diesen Details, bis auf das Bankenpaket, denn da konnte man ja nicht wissen, was in diesem Sektor alles auf uns zukommt – schon alles da. Das ist ja nichts Neues.
Im Übrigen habe ich mir die Protokolle des Konvents angesehen. Und, Herr Kollege Pendl, im Präsidium hat sich die sozialdemokratische Fraktion bereits im Jahr 2005 dafür ausgesprochen, dass eine öffentliche Beteiligung an Unternehmen im Ausmaß von 25 Prozent plus eins schon ausreichend sein soll für eine Prüfkompetenz. Also
lesen Sie einmal nach, was Ihre Vertreter damals gesagt haben; die haben sich dabei vielleicht auch etwas gedacht.
Aber so ist es eben in diesem Haus: Immer dann, wenn es einem nicht passt, ist es ein Schnellschuss, und dann, wenn es einem passt, werden eineinhalb Stunden vor einer Ausschusssitzung 40 oder mehr Seiten übermittelt, dann wird die Sitzung unterbrochen, denn es ist ohnehin wurscht, es ist ohnehin der falsche Ausschuss, oder es werden zwei Tage Zeit gegeben. Ob dann die Abgeordneten an irgendeinem Freitag um 8 Uhr in der Früh Zeit haben oder nicht, ist auch wurscht, da hat man dann einfach zu erscheinen. Das ist kein Schnellschuss, das ist ausreichend.
Das ist einfach nicht mehr auf die Waage zu kriegen! Die hat eine enorme Schräglage, und damit müssen Sie sich auch einmal auseinandersetzen. Da müssen Sie einiges ins Lot bringen, das ist überhaupt eine Voraussetzung für ein vernünftiges Gespräch (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein), dann kann man wieder einiges – ja, Kollege Bartenstein, genau so ist es; Sie haben ja sicher Verständnis dafür, immerhin sind Sie ein Verhandlungsprofi – über bestimmte Geschichten, die uns schon seit Wochen und insbesondere in den letzten Tagen begleiten, wieder anders reden.
Aber gehen wir die Punkte einmal kurz durch – sie alle sind aus der Sicht meiner Fraktion sehr vernünftig –, reden wir einmal in aller Ruhe darüber.
Prüfkompetenzen für Gemeinden: Noch einmal, das ist a priori kein Misstrauen gegenüber den Bürgermeistern oder sonst etwas, sondern es geht darum, dass die Gemeinden nachweislich massive Probleme haben – zum Teil machen sie sich diese selbst, und die sollten wir dann schon bemerken oder auch aufzeigen (Zwischenruf des Abg. Großruck), und zum anderen sind es objektive Probleme, die wir eigentlich durch andere Finanzausgleichsgesetze oder sonstige Maßnahmen zu lösen hätten. Auch das wäre ein Ergebnis. (Abg. Großruck: Lehrmeister Kogler ...!)
Kein Mensch glaubt oder möchte haben, dass der Rechnungshof jede Gemeinde prüft. Wir von der Opposition, jedenfalls ich als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses, stehen in guter Zusammenarbeit mit dem Rechnungshofpräsidenten und sind die Letzten, die das wollen, denn der Rechnungshof würde damit ja lahmgelegt werden. Es geht doch nur darum, dass die Prüfkompetenz grundsätzlich besteht und nach bestimmten schlauen Kriterien dort nachgeschaut wird, wo es allenfalls einen gewissen Voranhaltspunkt gibt, nachzuschauen. Das kann man ganz leicht mit entsprechenden Kriterien wie etwa Budgetkennzahlen, aber auch anderen machen – vor allem in den ausgelagerten Betrieben der Gemeinden.
Stellen Sie sich vor, wir haben eine Gemeinde mit 19 999 Einwohnern. (Abg. Großruck: Die werden eh geprüft! Die werden eh bisher auch geprüft! Der kennt sich nicht aus!) Da kann nicht einmal geprüft werden.
Also, wenn ich so wenig Ahnung hätte wie Sie, würde ich nicht so laut zwischenrufen. Das finde ich schon sehr mutig. (Abg. Großruck: Der hat doch keine Ahnung! Da redet der Blinde von der Farbe!) Was haben Sie denn gemacht mit dem Kollegen? (Beifall bei den Grünen.) – Aber wir wollten das Ganze heute ein bisschen friedlicher angehen.
Das ist einfach eine vernünftige Sache. Gerade bei den Gemeinden ist die prophylaktische Wirkung des Rechnungshofes sehr gut. Ich habe Ihnen ein paar Mal vom Beispiel Hartberg erzählt. Weil Sie immer sagen: Es gibt ja den Kontrollausschuss! – Wo war denn der Kontrollausschuss? Eine einzige Oppositionspartei hat dort dagegen gehalten. Was war dann mit der Bezirkshauptmannschaft? – Nichts war. Ich darf daran erinnern, dass in Hartberg Millionen verzockt wurden. Millionen!
Die nächste Geschichte ist das Beste: Es wird ja immer von der Gemeindeaufsicht des Landes gesprochen. Aber die steckt ja in der Regel mit unter einer Decke, und dort war es auch so. Ich habe Ihnen das schon ein paar Mal erklärt.
Mittlerweile gehen wir in der Steiermark dazu über, die Gemeindeaufsicht zu reformieren, weil sie nicht Aufsicht, sondern selbst ein Fall für die Aufsicht und die Überprüfung ist. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Das ist der Zustand, und damit wollen Sie eine Rechnungshofprüfung abwinken! Das ist doch völlig absurd. Das können Sie gar nicht ernst meinen.
Bei den 25 Prozent ist die Sache völlig klar. Es sagt schon der Kleinanlegervertreter Rasinger, dass es gescheit wäre, wenn beim Skylink eine öffentliche Prüfung auch im Interesse der Anleger durchgeführt würde, weil das Unternehmen das „vergurkt“ hat. Die wollen jetzt selbst Haus- und Hofgutachter beauftragen – Herr Kaufmann, der schon ewig dort ist. So kann es ja nicht gehen!
Das Beste kommt natürlich zum Schluss: Beim Bankenpaket wird es nicht anders gehen, als dass eine Rechnungshofkontrolle stattfindet – auch aus der Sicht der Abgeordneten dieses Hauses. Sie haben unsere Zustimmung bekommen, aber unter der Voraussetzung, dass wir auch kontrollieren können. Die Voraussetzungen haben Sie nicht eingehalten, und jetzt bedienen wir uns des Organs, das dem Nationalrat zusteht. Ohne Rechnungshofkontrolle für die Banken werden Sie nicht mehr weit springen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis zum 25. August 2009 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
*****
Information der Präsidentin über Ergebnisse der Präsidialkonferenz
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich die Verhandlungen über den Punkt 11 der Tagesordnung wieder aufnehme, darf ich Sie, meine Damen und Herren, ganz kurz über die Ergebnisse der Präsidialsitzung informieren.
Es konnte Übereinstimmung erzielt werden, dass in Fragen der Immunität und des Immunitätsrechts eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die aus je einem Mitglied aller Fraktionen zusammengesetzt sein und unter meinem Vorsitz stehen wird. Diese wird sich auch auf Basis des Briefes, der uns vonseiten der Frau Justizministerin zugegangen ist, mit dieser Frage beschäftigen.
Es werden auch die Erfahrungen einfließen, die der Immunitätsausschuss in den letzten Jahren mit dem Immunitätsrecht gemacht hat. Diese Arbeitsgruppe wird auch über den Sommer arbeiten.
Wir gehen davon aus, dass wir bis zum Herbst Erkenntnisse darüber haben werden, inwieweit es Interpretationsspielräume gibt, die nicht in unserem Interesse sind, nicht
im Interesse des Immunitätsrechts, und halten uns damit natürlich auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Änderung offen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr herzlich beim Zweiten Präsidenten bedanken, der es uns ermöglicht hat, die Präsidiale durchzuführen, und Ihnen eine Sitzungsunterbrechung erspart hat, um so die Sitzung nicht in die Länge zu ziehen. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den 11. Punkt der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Auer. Die gewünschte Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.
15.40
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Kollegin Brunner von den Grünen hat ja heute richtigerweise gesagt, dass der Klimawandel – leider, sage ich dazu! – bei uns angekommen ist. Sie haben aber auch gesagt, dass die gesetzlichen Regelungen, die jetzt zur Beschlussfassung anstehen, eine Notlösung seien, und da muss ich Sie schon korrigieren.
Wenn man das Wort „REACH“, das ja nicht „ankommen“ im englischen Sinn heißt, sondern eine Abkürzung, ein Akronym ist, übersetzen würde, dann wäre das ein Ankommen der REACH-Verordnung, und genau darum geht es heute. Die REACH-Verordnung, die ja auf EU-Ebene bereits existiert, kann erst durch die heutige Beschlussfassung dieses Gesetzes in das österreichische Recht aufgenommen werden. Dazu braucht es eben diese zwei Fakten, dass die REACH-Verordnung bei uns auch umsetzbar ist und dass es zur Kompatibilität mit dem Chemikaliengesetz kommt. Das ist auf alle Fälle Fakt.
Einige andere Fakten wurden schon genannt. Das Sicherheitsdatenblatt wurde bereits vom Kollegen von der ÖVP erwähnt, das brauche ich nicht mehr anzuführen.
Ein weiterer wichtiger Punkt – auf das wurde noch nicht hingewiesen – ist, dass es gemäß diesem Entwurf in der Vollziehung zu keinem erhöhten Personal- und Sachaufwand kommt. Das müsste eigentlich die Vertreter der Freiheitlichen und auch des BZÖ freuen, weil ja gerade Sie auch immer diejenigen sind, die einerseits Verbesserungen für die Bürger verlangen – was wir natürlich auch wollen –, aber andererseits schreien, dass die Zahl der Beamten zum Beispiel geringer sein soll, die man aber in der Vollziehung braucht. Das ist ein Widerspruch, also etwas, das diametral auseinandergeht. Ich habe in Ihren Augen auch ein bisschen Zustimmung gesehen.
Zum Entschließungsantrag und zum ganzen Themenkreis Chemikaliengesetz möchte ich nur sagen, dass uns dieser Umstand ja schon lange bewusst ist. Der Herr Minister weiß, dass es ja schon Bestrebungen gegeben hat und dass sogar für den Herbst bereits weitere Verhandlungen angesetzt sind. Was Sie vergessen haben, ist, dass es in diesem Zusammenhang natürlich auch die Anpassung der CLP-Verordnung an den ArbeitnehmerInnenschutz braucht. (Abg. Neubauer – auf leere SPÖ-Reihen zeigend –: Wo sind Ihre Genossen?) Die haben eine Stehinformation.
Ich komme jetzt zu Ihnen von der blauen Reichshälfte, wenn ich so sagen darf. Ich bin Chemielehrer, und Chemie ist die Lehre von den Stoffen und Stoffumwandlungen. Da bin ich schon bei dem Thema, das mir am Herzen liegt und das ich unbedingt anbringen will. Was will ich sagen? Lehre will ich jetzt nicht mit Doppel-E interpretieren, aber
die Stoffumwandlungen. Sie wandeln nämlich immer wieder Fakten um, Sie kommen mit Halbwahrheiten und auch mit Unwahrheiten.
Gerade heute, nur zwei Beispiele: Herr Neubauer – nicht hinter dem Laptop verstecken! –, Sie haben heute etwas Unwahres behauptet. Sie haben über Minister Hundstorfer etwas Unwahres gesagt, nämlich dass er gar nicht wollte. Das hat er nicht gesagt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Bei den Ausführungen der Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat es heute sogar eine tatsächliche Berichtigung gebraucht, weil sie eben auch nicht richtig waren.
Herr Vilimsky oder Herr Weinzinger, Sie von der blauen Hälfte sind genau die, die immer an die Dem