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31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 27. September 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 27. September 2007

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 27. September 2007: 9.02 – 22.41 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von be­stimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bun­desministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler“

3. Punkt: Bericht über den Antrag 159/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schulen & Lehrerinnen und Leh­rer: Initiativen gegen Doping im Sport“

4. Punkt: Bericht über den Antrag 193/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Nieder­wieser, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe

5. Punkt: Bericht über den Antrag 276/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissions­schutzgesetz-Luft geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 7/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Im­missionsschutzgesetz-Luft geändert wird (IG-L-Novelle 2006)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unterneh­mens­gesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreitende organisierte Kriminalität

10. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 – WIEDERVORLAGE

11. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 4 – WIEDERVORLAGE

12. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 3 – WIEDERVORLAGE

13. Punkt: Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuer­gesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (264/A)

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (291/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

Einberufung der ordentlichen Tagung 2007/2008 ........................................................ 59

Mandatsverzicht des Abgeordneten Anton Gaál ........................................................ 59

Angelobung des Abgeordneten Christian Hursky ..................................................... 60

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 59

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlage 199 d.B.) ......................................................................................................................... 87

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 88

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 106

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 107

Aktuelle Stunde (6.)

Thema: Frauen verdienen mehr – Benachteiligungen endlich beseitigen!                     60

Redner/Rednerinnen:

Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 60

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 62

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 65


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 3

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ..... 66

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ..... 68

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 69

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 70

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ..... 72

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ..... 74

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ..... 75

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 77

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 78

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 80

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 59

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  82, 308, 313

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler ...................................................... 83

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betref­fend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreiten­den Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates (309/A)(E) .................... 169

Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 171

Bundesminister Günther Platter .............................................................................. 176

Debatte:

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 180

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 183

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ................................................................................. ... 186

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 188

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 191

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 196

Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 200

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 201

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 203

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 205

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 210

Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ... 216

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 217

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 219

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 221

Alexander Zach ....................................................................................................... ... 224

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 225

Entschließungsantrag der Abgeordneten Veit Schalle, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Öster­reich – Ablehnung ...................  195, 227


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 4

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive – Ablehnung ....................  199, 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich – Ablehnung  209, 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines jährlichen österreichischen Islamisierungsberichtes – Ablehnung  212, 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten Günter Kößl, Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Plattform zur Stärkung der Integration und Sicherheit – Annahme (E 38)     219, 228

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich – Ablehnung  222, 228

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 309/A(E) .............................. 227

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (137 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundes­ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (207 d.B.) ......................................................... 88

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz ............................................................................................................. ..... 88

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ..... 93

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 94

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ..... 96

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ..... 97

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 98

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 101

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 102

Mag. Peter Eisenschenk ........................................................................................ ... 103

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 104

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Gratis-Kindergarten – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ........................................  91, 107

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Pflichtschul­pädago­gen als Schwerpunkt im Rahmen der Ausbildung und weitere Maßnah­men für mehr Sicherheit für Schulkinder – Ablehnung ..............  100, 108

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 106

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 5

Kollegen betreffend „Lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler“ (208 d.B.) ..................................................................... 108

3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 159/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schulen & Lehrerinnen und Lehrer: Initiativen gegen Doping im Sport“ (209 d.B.) .............................................................................. 109

Redner/Rednerinnen:

Beate Schasching ................................................................................................... ... 109

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 110

Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 111

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 111

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 112

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 114

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 115

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 116

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 117

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 117

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 118

Dr. Johann Georg Schelling .................................................................................. ... 119

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ... 120

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 121

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 208 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler“ (E 35) .......... 121

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 209 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Schulen & Lehrerinnen und Lehrer: Initiativen gegen Doping im Sport“ (E 36) .......... 122

4. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 193/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit son­der­pädagogischem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe (210 d.B.)                            122

Redner/Rednerinnen:

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 122

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 123

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 124

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 125

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 128

Ursula Haubner .......................................................................................................... 128

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 129

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 129

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 130

Werner Amon, MBA (tatsächliche Berichtigung) ................................................... ... 132

Gerald Hauser ............................................................................................................. 132

Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 133

Anna Franz .................................................................................................................. 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – Ablehnung ........  127, 135


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Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 210 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonder­pädagogischem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe (E 37) ............................................................................................................................ 135

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 276/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (221 und Zu 221 d.B.) ............................................................................ 135

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 7/A der Abgeord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (IG-L-Novelle 2006) (222 d.B.) ............................................................... 135

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Gabriela Moser ........................................................................................ ... 135

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 139

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 141

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 143

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 146

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 147

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 148

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................ ... 149

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 150

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 151

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 153

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 154

August Wöginger .................................................................................................... ... 155

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 156

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 157

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 157

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 158

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 159

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung der LKW-Maut – Ablehnung .........................................................  142, 160

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut – Ableh­nung ................................  138, 160

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bemessungsgrundlage der Versicherungssteuer bei Kraft­fahr­zeugen – Ablehnung  145, 160

Annahme des Gesetzentwurfes in 221 d.B. ................................................................ 160

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 222 d.B. ..................................................... 160

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (171 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Ver­schmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspfleger­gesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007) (218 d.B.) ...................................................................................................................... 160


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 161

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 162

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 163

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 164

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 165

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 166

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 167

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 168

Mag. Dr. Beatrix Karl ........................................................................................  168, 228

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 229

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 230

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (172 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkurs­ordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov) (219 d.B.) .................................................................................................... 231

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 231

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 232

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 232

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 233

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 235

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 236

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 237

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 238

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 239

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 239

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (170 d.B.): Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreitende organisierte Kriminalität (220 d.B.) .......................... 240

Redner/Rednerinnen:

Bettina Stadlbauer .................................................................................................. ... 240

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 241

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 242

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 244

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 245

Otto Pendl ................................................................................................................... 246

Michael Praßl .............................................................................................................. 246

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 247

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 247

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 249

Anna Franz .............................................................................................................. ... 250

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 250

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vernaderungs-Paragraph im Fremdenpolizeigesetz – Ablehnung .....................  243, 251

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 251

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG ........................................... 251


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 8

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 251

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-49 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 – WIEDERVORLAGE (211 d.B.) .................................... 252

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 252

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 253

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 254

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 256

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 258

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 260

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 260

Mag. Dr. Gabriela Moser ........................................................................................ ... 261

Christian Faul ............................................................................................................. 263

Michael Praßl .............................................................................................................. 264

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 264

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der öster­reichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landes­rech­nungshöfe in den Rechnungshof – Ablehnung ..  259, 267

Kenntnisnahme des Berichtes III-49 d.B. ..................................................................... 267

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-50 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 4 – WIEDERVORLAGE (212 d.B.) .................................... 267

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 267

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 268

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 269

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 270

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 270

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 271

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 272

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 272

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 273

Kenntnisnahme des Berichtes III-50 d.B. ..................................................................... 274

12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-51 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 3 – WIEDERVORLAGE (213 d.B.) .................................... 274

Redner/Rednerinnen:

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 274

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 275

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 276

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 278

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 278

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 280

Kenntnisnahme des Berichtes III-51 d.B. ..................................................................... 284

13. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungs­ab­schluss (III-1 d.B.) für das Jahr 2005 (149 d.B.) ..................................................................................................... 284


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Redner/Rednerinnen:

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 284

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 288

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 289

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 290

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 292

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 293

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 294

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 295

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ... 296

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 297

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 297

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 298

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 299

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 300

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 300

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ... 301

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 302

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 302

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des Berichtswesens durch einen zeitnah erstellten Rechnungsabschluss an den Budgetausschuss – Ablehnung ..........................................................................  287, 304

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 304

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­menssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (264/A) ............................................................................................................................. 304

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ................................................................................................... 304

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 306

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 307

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 307

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 308

Zuweisung des Antrages 264/A an den Finanzausschuss .......................................... 308

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (291/A) .......................................................................................................................... 309

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 309

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 311

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 312

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 313

Zuweisung des Antrages 291/A an den Justizausschuss ........................................... 313

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 83


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 10

Petition betreffend „380-KV-Stromtransit-Freileitung durch das Bundesland Salz­burg“ (Ordnungsnummer 17) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Franz Eßl und Konrad Steindl)

Petition betreffend „Aufnahme der HPV-Impfung in das Kinderimpfprogramm“ (Ordnungsnummer 18) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Mag. Melitta Trunk)

Petition betreffend „Erhaltung des jüdischen Friedhofs Währing“ (Ordnungsnum­mer 19) (überreicht von der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek)

Petition betreffend „Gegen die geplante Aufhebung des Kündigungsschutzes für Lehrlinge, zum Schutz der jungen ArbeitnehmerInnen, zur Sicherung ihrer Rech­te“ (Ordnungsnummer 20) (überreicht vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek)

Petition betreffend „Kein Rauchverbot in ÖBB-Zügen – Raucherabteile müssen erhalten bleiben“ (Ordnungsnummer 21) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf)

Bürgerinitiativen .................................................................................................... ..... 83

Bürgerinitiative betreffend „Kärntner Petition für eine Erhebung der Mutter­sprache“ (Ordnungsnummer 13)

Bürgerinitiative betreffend „Mehr QUALität in der LEgasthenietherapie“ (Ord­nungs­nummer 14)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 82

199: Schlussdokument der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008

200: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Däne­mark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

201: Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

202: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bun­desstatistikgesetz 2000) geändert wird

203: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden

204: Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

205: Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

206: Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

214: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

215: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 11

216: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmuster­gesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden

217: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden

223: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang

224: Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Berichte ......................................................................................................................... 83

Vorlage 12 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 2. Quartal 2007; BM f. Finanzen

Vorlage 13 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 2. Quartal 2007; BM f. Finanzen

III-73: Budgetprogramm für die Jahre 2007–2010; Bundesregierung

III-74: Kunstbericht 2006; Bundesregierung

III-75: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulie­rung 2006; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-76: Bericht gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F., (IG-L-Bericht 2003-2005); BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-77: Bericht gemäß § 12 Abs. 1 Ozongesetz, BGBl. Nr. 210/1992 i.d.g.F., (Ozonbericht 2003-2005); BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft

III-78: Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2006; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-79: Bericht, Reihe Bund 2007/11; Rechnungshof

III-80: Außenpolitischer Bericht 2006; Bundesregierung

III-81: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Öster­reich 2006; BM f. Wirtschaft und Arbeit

III-82: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2006; BM f. Finanzen

III-83: Bericht betreffend den Bericht der ExpertInnengruppe „einheitlicher Anlagen- und Parteienbegriff“ beim Bundeskanzleramt; Bundesregierung

III-84: Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes für die Jahre 2005 und 2006; Bundeskanzler

III-85: Bericht betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Ge­schäfts­jahr 2006; Bundesregierung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 12

III-86: Bericht, Reihe Bund 2007/12; Rechnungshof

III-88: Bericht über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichi­schen Bundesmuseen und Sammlungen (Restitutionsbericht 2005/2006);

III-89: Bericht über die Absenkung der Meldeschwelle gem. § 91 BörseG und Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. März 2007, E 14-NR/XXIII. GP; BM f. Finanzen und BM f. Justiz

III-90: Kulturbericht 2006; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

III-91: Grüner Bericht 2007; Bundesregierung

III-92: Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2008 gemäß § 9 LWG 1992; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates (309/A)(E)

Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialver­siche­rungs­gesetz geändert werden (310/A)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Haflinger-Tragtierstaffel des Jägerbataillons 26 in Spittal an der Drau (311/A)(E)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Allgemeine Sozial­vers­icherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden (312/A)

Gerhard Steier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Feinstaub­belastung aus Laserdruckern und Kopierern (313/A)(E)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hebammenberatung und ‑betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (314/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Sicherheits­bestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen (315/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Evaluie­rung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen (316/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer Einsatz­gruppe gegen Produktpiraterie am Flughafen Wien (317/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf persön­liche Assistenz am Arbeitsplatz (318/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Religionsgemeinschaften (319/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gefährdung der österreichi­schen Weinkultur (320/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 13

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung und Harmoni­sierung der Tabaksteuer (321/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pflege­berichts (322/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterversicherung in der Pensions­versicherung für pflegende Angehörige (323/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Religionsunterricht an österreichischen Schulen (324/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte (325/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle (326/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (327/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend CO2-Sequestrierung (328/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standardisierung des Begut­achtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs (329/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Fleisch mit dem A-Stempel (330/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates, BGBl. Nr. 471/1992, geändert wird (331/A)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der ÖBB Aktion „7 Euro-Senioren-Ticket“ (332/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird (333/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Namensrecht geändert wird (Namensrechtsänderungsgesetz 2007) (334/A)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376, geändert wird (335/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung von Kunst und kultureller Vielfalt geschaffen wird und das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz), BGBl. Nr. 146/1988, außer Kraft tritt (336/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenzsichernden Mindestlohns (Mindestlohngesetz) (337/A)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von 50 000 Kinder­betreuungsplätzen (338/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 14

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (339/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (340/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Garantie-Erklärung für ein gentechnikfreies Österreich (341/A)(E)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren (342/A)(E)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität (343/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderte Kartoffel Solanum Tuberosum (344/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pestizid­reduk­tionsprogramm (345/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 (346/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung der LKW-Maut (347/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket für mehr Verkehrssicherheit (348/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Aus­weitung der LKW-Maut (349/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des österreichischen Nationalfeiertages am 26. Oktober (350/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersuchungs­ausschüsse als Minderheitenrecht (351/A)(E)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der NATO-Beitritts­option aus der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (352/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Studien­gebühren (353/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend unverzügliche Vorlage eines Reformvorschlages für die Erbschafts- und Schenkungssteuer (354/A)(E)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederinbetriebnahme und Weiterführung der Thayatalbahn (355/A)(E)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Produktsicherheit (356/A)(E)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistellungsanspruches für Väter nach der Geburt ihres Kindes („Vatermonat“) (357/A)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Grundrecht auf Pflege (358/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 15

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (359/A)(E)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinweispflicht für Stand-by-Geräte (360/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier (361/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeich­nungspflicht auf verarbeitete Eier (362/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Systematisierung der Strafhöhe im Verkehrsbereich im Sinne der Verkehrssicherheit (363/A)(E)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen (364/A)(E)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Klima- und Solidaritätsabgabe auf Flugtickets (365/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechtskonvention in die Verfassung – 15 Jahre Warten sind genug (366/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weitere Förderung des Rings Freiheitlicher Jugendlicher nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (367/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis-Kindergarten (368/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Aufnahmetests an AHS (369/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Leistungsstandards für Dreijährige (370/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Klassenschülerhöchstzahl 25 (371/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aus dem Bundesrech­nungs­abschluss des Jahres 2005 als notwendig erkennbaren Maßnahmen zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspakts (372/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung einer einheitlichen Betriebsbesteuerung in Form einer Flat-Tax von 25 Prozent für alle Betriebe (373/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzausgleich (374/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird (375/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden (376/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden (377/A)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 16

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisig­keiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof (378/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung gesetzlicher Maß­nahmen, welche sich im Zuge der österreichischen Finanzskandale als notwendig herausstellten (379/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (380/A)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich (381/A)(E)

Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich (382/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich (383/A)(E)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich (384/A)(E)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (385/A)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (386/A)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bun­desministerin für europäische und internationale Angelegenheiten mit der Republik Slowenien über ordentliche historische Aufarbeitung der Partisanen-Verbrechen und ein würdiges Gedenken für deren Opfer (387/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen (388/A)(E)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (389/A)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (390/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungs­wesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (391/A)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (392/A)

Anfragen der Abgeordneten

Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Betriebs­kindergarten des Bundeskanzleramtes – soziale Ungerechtigkeit für parlamen­tarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (1325/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 17

Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzler­amtes – soziale Ungerechtigkeit für parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (1326/J)

Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Inseratenschaltungen von SPÖ-Regierungsmitgliedern (1327/J)

Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend nicht rechnungshofkonforme Propaganda (1328/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umfärbeaktion im Kulturbereich (1329/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rahmenzielvereinbarungen zu den Bun­des­museen (1330/J)

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Missstände am Bundesgymnasium Gallus in Bregenz (1331/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend eventuelle Rechtsverbind­lichkeit der Grundrechte-Charta und deren Folgen (1332/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die mutmaßliche Vergif­tung Abdullah Öcalans (1333/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Entwicklungszusam­men­arbeit und Entwicklungshilfe der Republik Österreich (1334/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufruf auf der Internetseite „imZoom“ zur Störung einer geset­zeskonformen Veranstaltung (1335/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Pulsmesser für Rekruten (1336/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Eurofighterkosten (1337/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Biodiesel­produktion in Österreich (1338/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Bundesgarantien und Ausfallhaftungen für Homebase.cc Projekt in Kärnten (1339/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Staudammprojekt Munzur (1340/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Flaktürme des Augartens (1341/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 18

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gmunden Seebahnhof – ÖBB-Trassenauflassung (1342/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 19

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mögliche ÖBB-Geschäfte mit einer seiner Amtsvorgängerinnen (1343/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend unerträgliche Situationen in Ausländer-Ghettos (1344/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verträge zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der Firma Beyond Consulting GmbH (1345/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wartungs- und Flugzeugtechnikkompetenzzentrum in Zeltweg (1346/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Wartungs- und Flugzeugtechnikkompetenzzentrum in Zeltweg (1347/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ver­wendung österreichischer Spezialitäten bei offiziellen Anlässen (1348/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Interventionen für Michail Cherney (1349/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auftritt der Republik Österreich im Rahmen von „Second Life“ (1350/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entschließungsantrag der SPÖ vom 02.07.2007, eingebracht im Zuge der Debatte im Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ (1351/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rechnungshof-Bericht über den Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften (1352/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Mega-Bahnhof“ – gehörige Zahlenverwirrung und sonstige Unklarheiten beim Projekt Hauptbahnhof/Zentralbahnhof Wien (1353/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Brain-Computer-Interface-Forschung und Tele­kom­munikationstechnologien – mögliche Missbrauchsfelder (1354/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 20

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Markt­ordnungsgesetz 2007 – Betriebsprämien (1355/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut (1356/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten in der Ostregion – Parkplätze und Raststätten (1357/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten in der Ostregion – Parkplätze und Raststätten (1358/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutz der Wasser­vorräte des Hochschwabmassivs II (1359/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend energieeffizientes Ministerium (1360/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Belastungen durch Ozon, Hitze und UV-Strahlung für ArbeitnehmerInnen, die im Freien arbeiten (1361/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Belastungen durch Ozon, Hitze und UV-Strahlung für Arbeit­nehmerInnen, die im Freien arbeiten (1362/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Cumarin – ein Gesundheitsrisiko?“ (1363/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Veterinärjahresbericht 2005 und 2006 – Schlacht­tier- und Fleischuntersuchungen in Österreich“ (1364/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Digitales Antennenfernsehen – DVB-T2: DVB-T Decoder ein Elektroschrott?“ (1365/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Kunstschnee: Wasserzusatz­stoffe für Schneekanonen“ (1366/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse“ (1367/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse“ (1368/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend österreichweite Überprüfung der Alten- und Pflegeheime durch die Arbeitsinspektion (1369/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend mangelnde Aufklärung über Verhalten bei extremer Hitze (1370/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Initiativen gegen Mangelernährung in Kranken­häusern und Pflegeheimen Teil 2 (1371/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A 26 (Linzer Westring) (1372/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen zur Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen (1373/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einsatz der Gentechnik im Bereich der Biomasse (1374/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend ausstehende Kollektivverträge für viele Berufsgruppen (1375/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend aktuelle Häftlingszahlen (1376/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entwicklung der Zahlen von Freigängen, bedingter Entlassung und Diver­sion (1377/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einsatz der Gentechnik im Bereich Biomasse (1378/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Infoleck bei Festnahme von Terrorismusverdächtigen (1379/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einbür­gerung von SportlerInnen (1380/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Konsequenzen der Verein­barung über zivile nukleare Kooperation zwischen den Vereinigten Staaten und Indien auf das multilaterale Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertragssystem sowie die diese Vereinbarung betreffende österreichische Position in der Nuclear Suppliers Group (NSG) und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) (1381/J)

Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Generation Praktikum“ (1382/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Niederösterreich (1383/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 21

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in der Steiermark (1384/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Niederösterreich (1385/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Niederösterreich (1386/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in der Steiermark (1387/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber in Niederösterreich (1388/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in der Steiermark (1389/J)

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalstand der Exekutive (1390/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalmangel bei der Wiener bzw. Donaustädter Polizei (1391/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Förderung für Set-Top-Boxen mit MHP (1392/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend geschlechterspezifische Daten zur Erbschafts- und Schenkungs­steuer (Nachfolgeanfrage zu 270/J XXIII. GP) (1393/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend: Wo ist die Kampagne? (1394/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung für Set-Top-Boxen mit MHP (1395/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend unausgewogene Verteilung von niedergelassenen Fachärzten in Oberösterreich (1396/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzen­schutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2006“ (1397/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Tirol (1398/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Kärnten (1399/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Österreich (1400/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 22

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Oberösterreich (1401/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Wien (1402/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Vorarlberg (1403/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Tirol (1404/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Kärnten (1405/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Österreich (1406/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Oberösterreich (1407/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Wien (1408/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Vorarlberg (1409/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Tirol (1410/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Kärnten (1411/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Oberösterreich (1412/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kriminalität und Exekutive in Wien (1413/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Vorarlberg (1414/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einreise von Asylwerbern aus sicheren Drittstaaten (1415/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ungebremste Zunahme des Schwerverkehrs (1416/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Kosten diverser Initiativen und Plattformen (1417/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend die finanzielle Unterstützung von Be­suchs­einrichtungen in Salzburg sowie die Zukunft der „Kinderbeistände“ (1418/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend den Verkauf der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim (1419/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend den angekündigten Stellenabbau (1420/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1421/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1422/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend klimafreundliche Fahr­zeuge im Bundesdienst (1423/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 23

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1424/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundes­dienst (1425/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1426/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1427/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1428/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1429/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundes­dienst (1430/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1431/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bun­desdienst (1432/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1433/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst (1434/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auf­gliederung Förderungsbericht 2005 (1435/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1436/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1437/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1438/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1439/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1440/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 24

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufgliederung Förderungs­bericht 2005 (1441/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1442/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1443/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1444/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1445/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufgliederung Förderungsbericht 2005 (1446/J)

Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Forschungsdialog“ (1447/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Integrationsforschung im Bereich der Sicherheitsakademie (SIAK) (1448/J)

Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Forschungspolitik (1449/J)

Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Evaluierung der Forschungspolitik (1450/J)

Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Evaluierung der Forschungspolitik (1451/J)

Christoph Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend völlig desolate Liegenschaft des Bundesheeres in der Gemeinde Blumau-Neurisshof (1452/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Vorgänge beim Verkauf des „Kommandogebäude Riedenburg“ durch die SIVBEG (1453/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gentechnischen Veränderungen (1454/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gentechnischen Veränderungen (1455/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kontrolle von Futter- und Lebens­mitteln nach gentechnischen Veränderungen (1456/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 25

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Autobahnstau – Verspätungsschaden in Öster­reich?“ (1457/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Österreichische Post AG – Ombudsmann“ (1458/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Machen Light-Produkte unfruchtbar?“ (1459/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Wissenschaftliche Lebensmittelfragen: Kontami­nanten – Erhebung und Zusammensetzung von Daten über den Gehalt an 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und verwandten Stoffen in Lebensmitteln“ (1460/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittel­fragen: Kontaminanten – Erhebung von Daten über das Auftreten mehrkerniger aromatischer Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln“ (1461/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittel­fragen: Kontaminanten – Bewertung der lebensmittelbedingten Exposition der Bevöl­kerung der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen“ (1462/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Schließung des ÖBB-Callcenters am Salz­burger Hauptbahnhof – Verlagerung nach Wien“ (1463/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Bäderhygiene – behördliche Maßnahmen“ (1464/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Vorgehen und Arbeitsweise des Landeskriminalamtes für Oberösterreich“ (1465/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausgaben- bzw. Belastungsvorschläge von SPÖ-Spitzenpolitikern (1466/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mietvertragsgebühren (1467/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wohnbauförderung (1468/J)

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend rascheren Ausbau der S 37 (Klagen­furter Schnellstraße) (1469/J)

Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Kampagnenkosten KA’TSCHICKISTAN“ (1470/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Buntmetall-Diebstähle – Von der Ausnahme zum Alltagsdelikt (1471/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 26

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Führungswechsel bei der ASFINAG (1472/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die zunehmende Verkehrsbelastung der Anrainer im grenznahen Bereich um Salzburg durch sogenannte „Mautflüchtlinge“ (1473/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend personelle Änderungen beim Polizeikommando Freistadt (1474/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Burgenland (1475/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Vorarlberg (1476/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in der Steiermark (1477/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Niederösterreich (1478/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Oberösterreich (1479/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Salzburg (1480/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Tirol (1481/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes“ in Wien (1482/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Islamisierung Österreichs und radikal-fundamentaler Islamismus in Österreich (1483/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Islamisierung Österreichs und radikal-fundamentaler Islamismus in Öster­reich (1484/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Personalagentur (1485/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asyl und Kriminalität in Salzburg (1486/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrssituation an der A 1 und A 10 (1487/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Asylwerber mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Salzburg (1488/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Erste Freigänge in Garsten für ,Kettensägenmörder‘“ (1489/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität und Exekutive in Salzburg (1490/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 27

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizistinnen in Österreich (1491/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Integrative Berufsausbildung (1492/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Integrative Berufsausbildung (1493/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Integrative Berufsaus­bildung (1494/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Integrative Berufsausbildung (1495/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Integrative Berufsausbildung (1496/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Integrative Berufsausbildung (1497/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Integrative Berufsausbildung (1498/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Integrative Berufsausbildung (1499/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Integrative Berufsausbildung (1500/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Integrative Berufsausbildung (1501/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Integrative Berufsausbildung (1502/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Integrative Berufsausbildung (1503/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Integrative Berufsausbildung (1504/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Integrative Berufsausbildung (1505/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend KIAB-Kontrollen (1506/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 28

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2007/2008 (1507/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2006/2007 (1508/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2005/2006 (1509/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2004/2005 (1510/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2003/2004 (1511/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2002/2003 (1512/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2001/2002 (1513/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 2000/2001 (1514/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Anzahl der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Österreich im Schuljahr 1999/2000 (1515/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Regierungskonferenz über den Entwurf eines EU-Reformvertrags (1516/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Islamisierung Europas und radikal-fundamentaler Islamismus in Europa (1517/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Islamisierung Europas und radikal-fundamentaler Islamismus in Europa (1518/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend Reisesucht der Retroregierung (1519/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Reisesucht der Retroregierung (1520/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Reisesucht der Retroregierung (1521/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reisesucht der Retroregierung (1522/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Reisesucht der Retroregierung (1523/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Reisesucht der Retroregierung (1524/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 29

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Reisesucht der Retroregierung (1525/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reisesucht der Retroregierung (1526/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Reisesucht der Retroregierung (1527/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Reisesucht der Retroregierung (1528/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Reisesucht der Retroregierung (1529/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reisesucht der Retro­regierung (1530/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reisesucht der Retroregierung (1531/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Reisesucht der Retroregierung (1532/J)

Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Waffenexporte in den Irak (1533/J)

Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Freifahrt für SchülerInnen im Rahmen der „Nachmittagsbetreuung“ (1534/J)

Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Bezugsverfahren der Expositur des BRG Innsbruck“ (1535/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Klagenfurt (Zu 1126/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Teilnahme rechtsextremer Organisationen am sogenannten Ulrichsbergtreffen (Zu 1131/J)

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Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes – soziale Ungerechtigkeit für parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (19/JPR)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Ökostrom und Stromsparmaßnahmen im Parlament (20/JPR)

Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die fragliche Qualifikation des neu ernannten „Klimaschutzbeauftragten“ des Bundeskanzlers (21/JPR)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 30

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weigerung der Bundes­regierung, dem Parlament die österreichischen Kandidaten für den Europäischen Rechnungshof bekanntzugeben (22/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Sanierung der Salzburger Festspielhäuser (1129/J) (Zu 1129/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Intervention für Michail Cherney (1168/J) (Zu 1168/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (814/AB zu 964/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (815/AB zu 818/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (816/AB zu 831/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (817/AB zu 815/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (818/AB zu 816/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (819/AB zu 819/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (820/AB zu 844/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (821/AB zu 834/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (822/AB zu 966/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (823/AB zu 821/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (824/AB zu 824/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (825/AB zu 832/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (826/AB zu 839/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (827/AB zu 841/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 31

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (828/AB zu 843/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (829/AB zu 854/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (830/AB zu 838/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (831/AB zu 820/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (832/AB zu 823/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (833/AB zu 826/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (834/AB zu 828/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (835/AB zu 822/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (836/AB zu 836/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (837/AB zu 859/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (838/AB zu 880/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (839/AB zu 845/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (840/AB zu 909/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (841/AB zu 856/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (842/AB zu 857/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (843/AB zu 867/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (844/AB zu 868/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (845/AB zu 899/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 32

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (846/AB zu 904/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (847/AB zu 872/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (848/AB zu 916/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (849/AB zu 925/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (850/AB zu 926/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (851/AB zu 930/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (852/AB zu 848/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (853/AB zu 851/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (854/AB zu 917/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (855/AB zu 963/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (856/AB zu 850/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (857/AB zu 855/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (858/AB zu 892/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kollegin­nen und Kollegen (859/AB zu 929/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (860/AB zu 950/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (861/AB zu 960/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (862/AB zu 981/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (863/AB zu 986/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (864/AB zu 1014/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (865/AB zu 852/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (866/AB zu 910/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (867/AB zu 973/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (868/AB zu 866/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (869/AB zu 918/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (870/AB zu 1100/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (871/AB zu 862/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (872/AB zu 1017/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (873/AB zu 921/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (874/AB zu 879/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (875/AB zu 882/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (876/AB zu 902/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (877/AB zu 932/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (878/AB zu 952/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (879/AB zu 965/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (880/AB zu 1007/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (881/AB zu 1011/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (882/AB zu 1025/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (883/AB zu 849/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (884/AB zu 853/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (885/AB zu 865/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (886/AB zu 870/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 35

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (887/AB zu 889/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (888/AB zu 998/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen (889/AB zu 1102/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (890/AB zu 861/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolle­ginnen und Kollegen (891/AB zu 987/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (892/AB zu 1033/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (893/AB zu 1099/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (894/AB zu 920/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (895/AB zu 864/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (896/AB zu 914/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (897/AB zu 874/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (898/AB zu 888/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (899/AB zu 908/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (900/AB zu 912/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (901/AB zu 913/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (902/AB zu 915/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (903/AB zu 939/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (904/AB zu 982/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (905/AB zu 1004/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (906/AB zu 1018/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (907/AB zu 871/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (908/AB zu 931/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (909/AB zu 873/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen (910/AB zu 886/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (911/AB zu 890/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (912/AB zu 898/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (913/AB zu 907/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (914/AB zu 947/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (915/AB zu 869/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (916/AB zu 875/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (917/AB zu 897/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (918/AB zu 934/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (919/AB zu 938/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (920/AB zu 994/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (921/AB zu 1021/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (922/AB zu 1027/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (923/AB zu 1081/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (924/AB zu 1173/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (925/AB zu 911/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (926/AB zu 951/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (927/AB zu 876/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (928/AB zu 877/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (929/AB zu 928/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (930/AB zu 878/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (931/AB zu 884/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (932/AB zu 885/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (933/AB zu 891/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen (934/AB zu 927/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (935/AB zu 953/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (936/AB zu 945/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (937/AB zu 967/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (938/AB zu 991/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (939/AB zu 933/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (940/AB zu 999/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (941/AB zu 1009/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (942/AB zu 946/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (943/AB zu 883/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (944/AB zu 905/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (945/AB zu 906/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (946/AB zu 919/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen (947/AB zu 942/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (948/AB zu 943/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (949/AB zu 893/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (950/AB zu 924/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (951/AB zu 881/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (952/AB zu 896/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (953/AB zu 922/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (954/AB zu 935/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (955/AB zu 894/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (956/AB zu 895/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (957/AB zu 900/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (958/AB zu 901/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (959/AB zu 903/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (960/AB zu 936/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (961/AB zu 948/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (962/AB zu 977/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (963/AB zu 1126/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (964/AB zu 1127/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (965/AB zu 1135/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (966/AB zu 1280/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (967/AB zu 940/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (968/AB zu 944/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (969/AB zu 923/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (970/AB zu 937/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (971/AB zu 941/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (972/AB zu 956/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (973/AB zu 974/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (974/AB zu 996/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (975/AB zu 1023/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen (976/AB zu 949/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolle­ginnen und Kollegen (977/AB zu 954/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolle­ginnen und Kollegen (978/AB zu 972/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 39

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (979/AB zu 1111/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (980/AB zu 1121/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (981/AB zu 955/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (982/AB zu 961/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (983/AB zu 962/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (984/AB zu 983/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (985/AB zu 990/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (986/AB zu 1008/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (987/AB zu 1013/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (988/AB zu 1171/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (989/AB zu 1273/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (990/AB zu 984/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (991/AB zu 1026/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (992/AB zu 959/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (993/AB zu 957/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (994/AB zu 958/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (995/AB zu 968/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (996/AB zu 980/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (997/AB zu 992/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (998/AB zu 1002/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 40

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (999/AB zu 1019/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1000/AB zu 1107/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (1001/AB zu 970/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (1002/AB zu 971/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (1003/AB zu 975/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (1004/AB zu 976/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (1005/AB zu 1000/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1006/AB zu 1005/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1007/AB zu 1006/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1008/AB zu 1030/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1009/AB zu 1090/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (1010/AB zu 1092/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 41

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1011/AB zu 1035/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1012/AB zu 1036/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1013/AB zu 1037/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1014/AB zu 1038/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1015/AB zu 1039/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1016/AB zu 1040/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1017/AB zu 1041/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1018/AB zu 1042/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1019/AB zu 1043/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1020/AB zu 1044/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1021/AB zu 1045/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1022/AB zu 1046/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1023/AB zu 1047/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1024/AB zu 1048/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1025/AB zu 1049/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1026/AB zu 1050/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1027/AB zu 1051/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1028/AB zu 1052/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1029/AB zu 1053/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1030/AB zu 1054/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1031/AB zu 1055/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1032/AB zu 1056/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1033/AB zu 1057/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1034/AB zu 997/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 42

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1035/AB zu 1058/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1036/AB zu 1059/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1037/AB zu 1060/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1038/AB zu 1061/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1039/AB zu 1062/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1040/AB zu 1063/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1041/AB zu 1064/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1042/AB zu 1065/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1043/AB zu 1066/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1044/AB zu 1067/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1045/AB zu 1068/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1046/AB zu /1069J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1047/AB zu 1070/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1048/AB zu 1071/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1049/AB zu 1072/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1050/AB zu 1073/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1051/AB zu 1074/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1052/AB zu 1075/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1053/AB zu 1076/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1054/AB zu 1077/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1055/AB zu 1078/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1056/AB zu 1079/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (1057/AB zu 1080/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen (1058/AB zu 1082/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 43

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1059/AB zu 1089/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1060/AB zu 1145/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1061/AB zu 1164/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1062/AB zu 1034/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen (1063/AB zu 969/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Ab­geordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1064/AB zu 995/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen (1065/AB zu 1003/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1066/AB zu 1031/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1067/AB zu 985/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1068/AB zu 979/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1069/AB zu 993/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1070/AB zu 1001/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1071/AB zu 1020/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (1072/AB zu 1088/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1073/AB zu 1012/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1074/AB zu 1022/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (1075/AB zu 1029/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1076/AB zu 989/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1077/AB zu 1010/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 44

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1078/AB zu 1016/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1079/AB zu 1032/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen (1080/AB zu 1085/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen (1081/AB zu 1086/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen (1082/AB zu 1087/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1083/AB zu 1024/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1084/AB zu 978/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1085/AB zu 988/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1086/AB zu 1015/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1087/AB zu 1083/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1088/AB zu 1028/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1089/AB zu 1188/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (1090/AB zu 1143/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1091/AB zu 1163/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1092/AB zu 1204/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1093/AB zu 1186/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen (1094/AB zu 1303/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (1095/AB zu 1297/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1096/AB zu 1270/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 45

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (1097/AB zu 1140/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1098/AB zu 1251/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1099/AB zu 1265/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1100/AB zu 1355/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1101/AB zu 1091/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1102/AB zu 1084/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1103/AB zu 1118/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1104/AB zu 1279/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen (1105/AB zu 1331/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (1106/AB zu 1094/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1107/AB zu 1096/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1108/AB zu 1170/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1109/AB zu 1192/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (1110/AB zu 1193/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (1111/AB zu 1197/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1112/AB zu 1205/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1113/AB zu 1207/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1114/AB zu 1209/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1115/AB zu 1210/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1116/AB zu 1255/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 46

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1117/AB zu 1274/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (1118/AB zu 1309/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1119/AB zu 1344/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1120/AB zu 1139/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1121/AB zu 1187/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1122/AB zu 1203/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen (1123/AB zu 1269/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1124/AB zu 1282/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen (1125/AB zu 1229/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (1126/AB zu 1348/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1127/AB zu 1109/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1128/AB zu 1260/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (1129/AB zu 1093/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (1130/AB zu 1095/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1131/AB zu 1097/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1132/AB zu 1183/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (1133/AB zu 1175/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1134/AB  zu 1182/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 47

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1135/AB zu 1277/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1136/AB zu 1315/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1137/AB zu 1249/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (1138/AB zu 1101/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1139/AB zu 1103/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1140/AB zu 1283/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolle­ginnen und Kollegen (1141/AB zu 1325/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1142/AB zu 1105/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1143/AB zu 1106/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1144/AB zu 1108/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1145/AB zu 1110/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1146/AB zu 1144/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1147/AB zu 1239/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1148/AB zu 1191/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1149/AB zu 1202/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1150/AB zu 1267/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 48

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1151/AB zu 1112/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1152/AB zu 1113/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1153/AB zu 1114/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1154/AB zu 1115/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1155/AB zu 1116/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (1156/AB zu 1117/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1157/AB zu 1242/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1158/AB zu 1119/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1159/AB zu 1104/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1160/AB zu 1098/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen (1161/AB zu 1214/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1162/AB zu 1247/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1163/AB zu 1147/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1164/AB zu 1166/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1165/AB zu 1241/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1166/AB zu 1244/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (1167/AB zu 1252/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1168/AB zu 1281/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1169/AB zu 1295/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1170/AB zu 1318/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (1171/AB zu 1350/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1172/AB zu 1356/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 49

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1173/AB zu 1359/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1174/AB zu 1120/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen (1175/AB zu 1122/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1176/AB zu 1161/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1177/AB zu 1230/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1178/AB zu 1257/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1179/AB zu 1284/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1180/AB zu 1137/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolf­gang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1181/AB zu 1131/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1182/AB zu 1150/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1183/AB zu 1151/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1184/AB zu 1153/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1185/AB zu 1154/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1186/AB zu 1167/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1187/AB zu 1261/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1188/AB zu 1314/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (1189/AB zu 1196/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1190/AB zu 1146/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1191/AB zu 1134/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 50

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Donabauer, Kolleginnen und Kollegen (1192/AB zu 1123/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Donabauer, Kolleginnen und Kollegen (1193/AB zu 1124/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1194/AB zu 1181/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1195/AB zu 1238/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1196/AB zu 1278/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1197/AB zu 1292/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen (1198/AB zu 1302/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1199/AB zu 1360/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen (1200/AB zu 1177/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1201/AB zu 1341/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1202/AB zu 1125/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1203/AB zu 1226/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1204/AB zu 1316/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1205/AB zu 1291/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1206/AB zu 1237/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1207/AB zu 1245/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1208/AB zu 1184/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1209/AB zu 1148/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 51

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1210/AB zu 1165/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1211/AB zu 1172/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1212/AB zu 1185/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1213/AB zu 1219/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1214/AB zu 1256/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (1215/AB zu 1346/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1216/AB zu 1136/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1217/AB zu 1133/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (1218/AB zu 1162/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1219/AB zu 1179/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1220/AB zu 1246/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1221/AB zu 1130/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (1222/AB zu 1138/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1223/AB zu 1132/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 52

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1224/AB zu 1149/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1225/AB zu 1152/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1226/AB zu 1155/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1227/AB zu 1156/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1228/AB zu 1157/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1229/AB zu 1158/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1230/AB zu 1159/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1231/AB zu 1160/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1232/AB zu 1169/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (1233/AB zu 1201/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen (1234/AB zu 1300/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen (1235/AB zu 1301/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Grander, Kolleginnen und Kollegen (1236/AB zu 1306/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (1237/AB zu 1307/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (1238/AB zu 1308/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (1239/AB zu 1174/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1240/AB zu 1220/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1241/AB zu 1264/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1242/AB zu 1338/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1243/AB zu 1358/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1244/AB zu 1178/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1245/AB zu 1233/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1246/AB zu 1287/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1247/AB zu 1180/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 53

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1248/AB zu 1268/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen (1249/AB zu 1305/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1250/AB zu 1128/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (1251/AB zu 1141/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen (1252/AB zu 1142/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen (1253/AB zu 1176/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1254/AB zu 1189/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (1255/AB zu 1194/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johann Georg Schelling, Kolleginnen und Kollegen (1256/AB zu 1195/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1257/AB zu 1198/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (1258/AB zu 1215/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen (1259/AB zu 1216/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1260/AB zu 1222/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1261/AB zu 1231/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1262/AB zu 1240/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1263/AB zu 1258/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1264/AB zu 1266/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 54

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1265/AB zu 1271/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1266/AB zu 1285/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Nikolaus Prinz, Kolleginnen und Kollegen (1267/AB zu 1298/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Nikolaus Prinz, Kolleginnen und Kollegen (1268/AB zu 1299/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1269/AB zu 1312/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1270/AB zu 1342/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1271/AB zu 1343/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1272/AB zu 1353/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1273/AB zu 1357/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (1274/AB zu 1200/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1275/AB zu 1224/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1276/AB zu 1225/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1277/AB zu 1232/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1278/AB zu 1254/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1279/AB zu 1259/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1280/AB zu 1272/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1281/AB zu 1286/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1282/AB zu 1211/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1283/AB zu 1235/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 55

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1284/AB zu 1262/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1285/AB zu 1275/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1286/AB zu 1289/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1287/AB zu 1345/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (1288/AB zu 1243/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1289/AB zu 1296/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen (1290/AB zu 1304/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1291/AB zu 1334/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (1292/AB zu 1212/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (1293/AB zu 1213/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1294/AB zu 1236/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1295/AB zu 1263/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1296/AB zu 1276/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1297/AB zu 1290/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1298/AB zu 1319/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1299/AB zu 1320/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1300/AB zu 1322/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1301/AB zu 1323/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1302/AB zu 1324/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1303/AB zu 1336/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1304/AB zu 1337/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (1305/AB zu 1347/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1306/AB zu 1218/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1307/AB zu 1332/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1308/AB zu 1333/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1309/AB zu 1190/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1310/AB zu 1317/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1311/AB zu 1221/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen (1312/AB zu 1228/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolle­ginnen und Kollegen (1313/AB zu 1311/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (1314/AB zu 1326/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (1315/AB zu 1328/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 57

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1316/AB zu 1206/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1317/AB zu 1208/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1318/AB zu 1227/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1319/AB zu 1234/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen (1320/AB zu 1253/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1321/AB zu 1288/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1322/AB zu 1310/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1323/AB zu 1321/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1324/AB zu 1335/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 58

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1325/AB zu 1339/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (1326/AB zu 1340/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolle­ginnen und Kollegen (1327/AB zu 1327/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen (1328/AB zu 1217/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1329/AB zu 1223/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1330/AB zu 1248/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1331/AB zu 1250/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1332/AB zu 1293/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1333/AB zu 1313/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen (1334/AB zu 1329/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen (1335/AB zu 1330/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1336/AB zu 1349/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (1337/AB zu 1351/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1338/AB zu 1352/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1339/AB zu 1294/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1340/AB zu 1354/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen (Zu 1123/AB zu 1269/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (Zu 1247/AB zu 1180/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (Zu 857/AB zu 855/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (Zu 1084/AB zu 978/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (11/ABPR zu 14/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12/ABPR zu 18/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (13/ABPR zu 17/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (14/ABPR zu 20/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (15/ABPR zu 9/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (16/ABPR zu 19/JPR)

des Obmannes des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (17/ABPR zu 12/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen (18/ABPR zu 21/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolf­gang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (19/ABPR zu 15/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (20/ABPR zu 16/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (21/ABPR zu 13/JPR).


 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 59

09.02.22Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie alle, Platz zu nehmen. – Die Sitzung ist eröffnet.

09.02.34Einberufung der ordentlichen Tagung 2007/2008

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Herr Bundespräsident hat mit Ent­schließung vom 6. September 2007 gemäß Artikel 28 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes den Nationalrat für den 17. September 2007 zur ordentlichen Tagung 2007/2008 der XXIII. Gesetzgebungsperiode einberufen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die nicht verlesenen Teile der Amtlichen Pro­tokolle der 28. und 29. Sitzung vom 5. Juli 2007 sowie der 30. Sitzung vom 6. Juli 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ehmann, Hagenhofer, Riepl und Lutz Weinzinger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer wird durch den Vizekanzler Mag. Wil­helm Molterer, die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Ange­legenheiten Dr. Ursula Plassnik durch den Bundesminister für Inneres Günther Platter vertreten.

09.03.43Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Anton Gaál auf sein Mandat verzichtet hat.

Anstelle des Abgeordneten Anton Gaál wurde Herr Abgeordneter Christian Hursky in den Nationalrat berufen.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch den Schriftführer wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 60

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Jakob Auer, um die Verlesung der Ge­löbnisformel und den Namensaufruf.

 


9.04.23

Schriftführer Jakob Auer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.05.00

Abgeordneter Christian Hursky (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Abgeordneten sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

09.05.03Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Frauen verdienen MEHR – Benachteiligungen endlich beseitigen!“

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 10.25 Uhr vom ORF live übertragen wird. – Meine Damen und Herren, ich würde um etwas mehr Ruhe im Saal bitten!

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Csörgits. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.05.36

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen! Heute schreiben wir den 27. September 2007, und heute ist Equal Pay Day. Wir haben diese Aktuelle Stunde unter den Titel „Frauen verdienen MEHR – Benachteiligungen endlich beseitigen!“ gesetzt. Der Grund dafür ist rasch erklärt.

Im Juli dieses Jahres hat die Europäische Union wieder Zahlen zu den Einkom­mensunterschieden zwischen Männern und Frauen veröffentlicht; es handelt sich dabei um Vergleiche von Stundenlöhnen. Und da ist festzustellen, dass österreichische Frauen im Durchschnitt um 26,4 Prozent weniger verdienen als Männer. Der durch­schnittliche Unterschied in den EU-Mitgliedsländern beträgt 24 Prozent – in Schweden ist eine Differenz von 15,3 Prozent zu verzeichnen.

Die ÖGB-Frauen haben diese Statistik zum Anlass genommen, um erneut auf diesen diskriminierenden Umstand aufmerksam zu machen, und wir haben diesen Pro­zentsatz der Einkommensunterschiede auf Tage umgerechnet und dabei folgendes Ergebnis erzielt (Abg. Ing. Westenthaler: Ist da Ihr Einkommen auch eingerechnet?):

In Tagen berechnet heißt das, dass die österreichischen Arbeitnehmerinnen durch­schnittlich 96 Tage im Jahr länger arbeiten müssen, um das Einkommen der Männer zu erreichen. Und heute, genau am 27. September, ist dieser Stichtag: Männer haben heute bereits jenes Einkommen erreicht, das Frauen erst am Jahresende erreichen, oder anders ausgedrückt, sehr geschätzte Damen und Herren: 96 Tage im Jahr arbeiten Frauen statistisch gesehen gratis.

Dieser Tag wird international als Equal Pay Day bezeichnet; die Übersetzung ist etwas sperrig: gleicher Bezahlungstag. Aber ich glaube, es ist wirklich egal, wie dieser Tag bezeichnet wird, es geht einzig und allein darum, aufzuzeigen, dass Frauen in Österreich nach wie vor weniger verdienen als Männer, auch wenn sie die gleiche


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 61

Arbeitszeit haben, auch wenn sie die gleichen Qualifikationen haben und auch wenn sie die gleiche berufliche Stellung aufweisen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, diese Situation ist für die betroffenen Frauen inakzeptabel, und ich gehe davon aus, dass das auch für viele meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament inakzeptabel ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Wir alle gemeinsam – Politik, Regierung, Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen­organi­sationen – sind aufgefordert, diese symbolischen 96 Tage zu verkürzen, damit der nächste Equal Pay Day erst in den Oktober oder November fällt, allerdings mit der Zielsetzung, dass für Frauen in ganz kurzer Zeit der gleiche Stichtag gilt, nämlich der 31. Dezember, denn dann haben wir es gemeinsam erreicht, die Einkommens­unter­schiede erfolgreich zu bekämpfen.

Gründe für Einkommensunterschiede sind uns bekannt; ich möchte sie nur kurz in Erinnerung rufen. Ein ganz wichtiger Grund ist, dass Frauen nach wie vor sehr stark in jenen Branchen konzentriert sind, die zu den Niedrigstlohnbereichen gehören, wie zum Beispiel der Handel, die Textilindustrie, aber auch die Touristikbranche. Familien­bedingte Berufsunterbrechungen sind ebenfalls ein Punkt, der sich extrem negativ auf Einkommensunterschiede auswirkt. Je länger Frauen zu Hause bleiben müssen – ich setze das jetzt in Klammer –, umso größer wird dieser Einkommensunterschied.

Das Fehlen von genügend familienergänzenden Einrichtungen, angefangen von Klein­kindbetreuung bis hin zu Pflegeinstitutionen, tut sein Übriges. Traditionelles Rollen­verhalten und Vorurteile, die auch in manchen unserer Reihen vorhanden sind, tragen auch dazu bei, dass man Frauen zum Beispiel Führungsqualitäten abspricht, dass man Männer als Softies bezeichnet, wenn sie im Haushalt ihre Aufgaben mit erledigen.

Auch das Vorurteil, Frauen hätten kein technisches Verständnis, ist wirklich zweifelhaft und nicht zielführend. Eingeschränkte Aufstiegschancen für Frauen gehören genauso dazu wie der hohe Teilzeitanteil bei den weiblichen Berufstätigen.

Ich könnte jetzt diese Liste noch weiter fortsetzen, aber Folgendes möchte ich hier auf den Punkt bringen: Es gibt viele Auslöser, die dazu führen, dass es Einkommens­unterschiede gibt, und daher bedarf es auch vieler Maßnahmen auf vielen Ebenen, um diese zu beseitigen.

Es liegt also, meine Damen und Herren, ein großes Betätigungsfeld vor uns, aber ich darf feststellen, das wir nicht bei null anfangen. Wir haben ein gut funktionierendes Gleichbehandlungsgesetz, wir haben ein Regierungsübereinkommen, das sehr, sehr gute Ansätze beinhaltet, um hier wirklich einen gewaltigen Schritt weiterzukommen. Auch die Sozialpartner waren in der letzten Zeit nicht untätig, und hier möchte ich auf einige Punkte eingehen.

Es ist gelungen, 1 000 € Mindestlohn nahezu flächendeckend in Österreich einzu­führen – es gibt noch einige Branchen, die sich zieren. Hier liegen mir ganz besonders die Rechtsanwälte am Herzen, wo erst vor kurzem wieder eine Demonstration statt­finden musste. Ich fordere daher von dieser Stelle aus die Verantwortlichen im Bereich der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf, auch diesen wichtigen Schritt zu set­zen. Es ist nicht einzusehen, dass Ihre wichtigen und wertvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in den Genuss dieser Mindestlohnvereinbarung kommen. Auch wenn Sie mir erklären, dass Sie in der Praxis eh mehr zahlen: Gerade Sie als Rechtsanwälte müssen wissen, wie wichtig schriftliche Vereinbarungen sind. Ich fordere Sie daher auf, diese Mindestlohnvereinbarung zu unterschreiben und Ihren MitarbeiterInnen jenes Geld zukommen zu lassen, auf das sie wahrlich ein Recht haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 62

Auch der verhandelte Prozentsatz im Zusammenhang mit Mehrarbeit bei Teilzeit­beschäftigten ist ein richtiger, wichtiger Schritt, aber weitere wichtige Schritte müssen folgen. Ich darf hier mit Stolz festhalten, dass die KollektivvertragsverhandlerInnen handeln, denn, meine Damen und Herren, gleichzeitig mit dieser Aktuellen Stunde fin­det eine Pressekonferenz des Präsidenten Hundstorfer gemeinsam mit der ÖGB-Frauen­sekretärin statt. Die Gewerkschaften werden bei den künftigen Kollektiv­ver­tragsverhandlungen einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Verringerung der Einkommensunterschiede legen. Ganz besonders erfreulich ist, ÖGB-Präsident Hundstorfer und Wirtschaftskammer-Präsident Leitl haben vereinbart, dass sie gemeinsam – ich wiederhole: gemeinsam – Maßnahmen zur Schließung der Einkom­mensschere erarbeiten und rasch umsetzen werden. Ich bin stolz darauf und bin mir sicher, dass die Sozialpartner hier hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren, aber auch auf der internationalen Ebene tut sich einiges: Der Europäische Gewerkschaftsbund hat bei seinem Kongress hier konkrete Maßnahmen gesetzt, die ebenfalls zielführend sind, Einkommensunterschiede zu beseitigen. Aber auch die Vereinbarung der europäischen Sozialpartner hat den Schwer­punkt auf Frauenförderung und die Verringerung der Einkommensunterschiede gelegt. Die Sozialpartner haben sich also national und international deklariert, und sie werden Maßnahmen setzen. Die Politik ist gefordert, viele wichtige Schritte sind bereits gesetzt worden, weitere wichtige Schritte werden folgen.

Zum Abschluss fordere ich Sie alle auf, sehr geschätzte Damen und Herren: Setzen wir gemeinsam diesen Kraftakt! Die Beseitigung der Einkommensunterschiede bedarf vieler Maßnahmen, aber sie bedarf vor allem eines: Sie bedarf des politischen Wollens – und wir wollen es! Ich fordere Sie alle auf, gemeinsam diesen nationalen Kraftakt im Sinne der Fairness und zum Vorteil der berufstätigen Frauen zu setzen. Sie haben es sich verdient. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass im Hinblick auf die Fernsehübertragung vereinbart ist, dass die Redezeit von 10 Minuten nicht überschritten wird. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.15.10

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, es ist ein sehr schöner Beginn der Herbstarbeit im Hohen Haus, wenn man sich mit so einem wichtigen Thema für die österreichischen Frauen beschäftigt wie dem, dass es unser gemeinsames Ziel ist, für mehr Einkommensgerechtigkeit in Österreich zu sorgen. Ich möchte Ihnen sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass das Hohe Haus dieses Thema gewählt hat.

Frau Abgeordnete Csörgits hat darauf hingewiesen, dass die europäischen Gewerk­schaften heuer zum 27. Mal den Equal Pay Day ausrufen, und diesen nehmen Sie, nehmen wir heute zum Anlass, über das Thema Lohnungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen zu diskutieren.

Ich muss Ihnen offen sagen, seit ich denken kann, gibt es dieses Thema und dis­kutieren wir das Thema der Lohnungerechtigkeiten. Die Forderung „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ ist schon so alt wie die Frauenbewegung selbst – im Übrigen seit 50 Jahren auch im Grundsatz des Gründungsvertrages Europas verankert. Deshalb verstehe ich auch viele, die sagen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ich kann das schon nicht mehr hören. Und ich sage Ihnen ganz offen, mir geht es auch manchmal


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so, dass ich das Gefühl habe, ich kann das nicht mehr hören; ich will es nämlich auch nicht mehr hören. Daher sollten wir, glaube ich, die heutige Diskussion wirklich zum Anlass nehmen, gemeinsam etwas zu tun, um Schritt für Schritt die Situation zu ver­bessern, uns das Ziel zu setzen, die Lohnungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen nachhaltig zu beseitigen. Ich will – das ist mein Ziel –, dass wir Schritt für Schritt dafür sorgen, dass die Einkommensschere sich schließt und im Jahr 2020 diese Ungerechtigkeit beim Einkommen endlich der Vergangenheit angehört. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für den Fall, dass die Diskussion aufkommt, ob das ein sehr ambitioniertes Ziel ist oder nicht: Es ist ein weiter Weg dorthin, aber ich glaube, wir sollten uns realistische Ziele setzen und nicht Dinge versprechen, die wir dann nicht halten können – das möchte ich nicht. Ich glaube, wenn wir heute hier gemeinsam diesen Kampf gegen Lohnungerechtigkeiten aufnehmen, den wir ja nicht nur in Österreich führen, sondern der in ganz Europa geführt wird, dann werden wir dafür sorgen können, dass Mädchen, die heute geboren werden, das Thema Lohnungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen nur mehr aus den Geschichtsbüchern kennen.

Wir müssen uns aber rasch auf den Weg machen, um für mehr Einkom­mens­gerech­tigkeit in Österreich zu sorgen. Wir müssen rasch dafür sorgen, dass sich die Einkommensschere von Jahr zu Jahr tatsächlich verkleinert. Und ich denke – weil die Abgeordnete Csörgits gesagt hat, es braucht viele Maßnahmen –, da sind viele Etappen zurückzulegen, damit wir endlich zu mehr Gerechtigkeit kommen. Wenn so viele Etappen zurückzulegen sind, dann ist wichtig zu schauen, wie ist die Aus­gangssituation, wo starten wir denn eigentlich: Frauen verdienen laut Eurostat in Österreich durchschnittlich um 18 Prozent weniger als Männer, im europäischen Durchschnitt um 15 Prozent. Wir wissen, dass sich die Einkommensdifferenz in den unterschiedlichen Branchen und Berufen ganz unterschiedlich gestaltet. Das Ausmaß der Einkommensunterschiede bei den Arbeiterinnen und Beamtinnen gestaltet sich völlig unterschiedlich. Arbeiterinnen in Österreich haben durchschnittlich nur 56 Pro­zent des Einkommens von Arbeitern. Akademikerinnen haben durchschnittlich nur 70 Prozent des Einkommens von Akademikern. Dieses Bild begleitet die Frauen in Österreich und in ganz Europa, egal, in welchem Beruf sie tätig sind, und diese Ungerechtigkeiten beim Einkommen begleiten die Frauen leider ihr ganzes Leben lang. (Abg. Dolinschek: Manche haben überhaupt keinen Kollektivvertrag!)

Viele stellen sich immer wieder die Frage, woran es denn liegt, dass wir noch immer eine so ungerechte Verteilung der Einkommen zwischen Männern und Frauen haben.

Diese Frage wurde schon sehr oft gestellt, aber leider nie wirklich ausreichend beant­wortet. Das hat schon auch damit zu tun, dass es an vielen Dingen liegt, die wir noch angehen müssen, um die Einkommensungerechtigkeiten zu beseitigen. Da gibt es aber nicht nur eine Lösung. Es wäre zu einfach, zu sagen: Da drücken wir quasi auf den Knopf, und dann herrscht Gerechtigkeit zwischen den Einkommen von Männern und Frauen. So ist es nicht! Es bedarf vieler Maßnahmen, es bedarf vieler Etappen auf dem Weg zu gerechten Einkommen für Frauen in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir beginnen da allerdings nicht bei null, sondern wir haben erste Etappen auf dem Weg zu mehr Einkommensgerechtigkeit schon zurückgelegt. Aber wir wissen, dass viele Wege notwendig sind, die beschritten werden müssen, um zu mehr Einkom­mensgerechtigkeit zu kommen; aber so viele Wege da auch gegangen werden müssen, an einem Weg führt nichts vorbei, und dieser eine Weg sind Maßnahmen, die dazu führen, dass Beruf und Familie in Zukunft besser miteinander vereinbar sind, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Beruf kein Widerspruch sind, dass Kinder und Beruf miteinander vereinbar


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sind und diese Vereinbarkeit nicht nur ein Schlagwort ist, sondern tatsächlich spürbar für die Familien ist, und dazu ist ein ausreichendes qualitätsvolles Betreuungsangebot für unsere Kinder notwendig, und zwar in Form einer Betreuung, wo sich die Kinder wohlfühlen und wo die Eltern wissen, dass ihre Kinder wirklich gut aufgehoben sind.

Dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen der Kernpunkt beziehungsweise der Weg ist, an dem nichts vorbeiführt, zeigen andere europäische Länder, wo es eine hohe Zahl an Betreu­ungsplätzen gibt, wo viele Kindergärten zur Verfügung stehen. In diesen Ländern ist die Einkommensschere eine kleinere, dort gibt es eine höhere Frauenerwerbsquote, dort gibt es eine geringere Frauenarmut. Ich meine, diese Länder sollten wir uns zum Vorbild nehmen. Wir sollten auch in Österreich dafür sorgen, dass das Problem der Kinderbetreuung, nämlich das Problem, dass es in Österreich für viele Familien nicht möglich ist, einen guten Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden, angegangen und wirk­lich gelöst wird.

Dass an dieser Maßnahme kein Weg vorbeiführt, bestätigen auch internationale Vergleiche. Das bestätigt zum Beispiel auch das Wirtschaftsforschungsinstitut, das in seinem Weißbuch davon spricht, gleichfalls die Europäischen Kommission. Es gibt niemanden mehr, der nicht erkennt, dass die Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen viel mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu tun hat.

Daher meine ich, dass wir, wenn wir dieser unendlichen Geschichte der ungerechten Bezahlung von Frauen endlich ein Ende setzen wollen, das Problem der zu wenig vorhandenen Kindergärten in Österreich lösen müssen. Das ist die erste Etappe, die diese Bundesregierung angegangen ist und wofür ich als Frauenministerin mich sehr eingesetzt beziehungsweise gekämpft habe, und zwar haben wir gemeinsam mit den Ländern, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen eine Kinder­garten­offensive gestartet, um mehr Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Anstoßfinanzierung mit 45 Millionen € für die nächsten drei Jahren ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als zweite Etappe haben wir erreicht, dass der Umstand, dass Frauen für 40 Stunden harter Arbeit in der Woche nicht einmal 1 000 € verdienen, in Zukunft der Vergan­genheit angehören wird. In Zukunft wird es einen Mindestlohn von 1 000 € geben. Auf jene Berufsgruppen, die da noch fehlen, werden wir besonders unser Augenmerk richten und dafür sorgen, dass diese so rasch wie möglich da nachziehen und dass es auch für sie eine faire Entlohnung für 40 Stunden harter Arbeit gibt, zumindest 1 000 € Mindestlohn. Diese schon lange erhobene Forderung wird nun endlich in die Realität umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde es auch gerecht, dass für Frauen, die Teilzeit arbeiten – das sind 740 000 Frauen in Österreich –, in Zukunft gilt: Überstunde ist Überstunde, und eine Über­stunde hat besser bezahlt zu werden, auch wenn es Teilzeitarbeit ist. Das ist die dritte Etappe, die wir angegangen sind, nämlich mehr Geld für mehr Leistung zu verlangen. Überstunden müssen besser bezahlt werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. (Beifall bei der SPÖ.)

Die vierte Etappe – das war fast eine Bergwertung – hatte die Flexibilisierung des Kindergeldes zum Ziel. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag dazu, dass wir die Väter gewinnen, das Angebot beziehungsweise die Chance, beim Kind zu bleiben, wahrzunehmen.

Aber wir dürfen uns nichts vormachen nach diesen vier gemeisterten Etappen in den ersten Monaten: Vor uns liegt noch ein harter Weg, es liegen noch viele Bergwer­tungen vor uns, aber wir sind auf dem richtigen Weg. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir haben vor allem in den Bereichen der Bildung und der


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besseren Chancen für Frauen und im Bereich der Frauenförderung in den Betrieben noch viel zu tun. Ich möchte erreichen, dass die jungen Frauen, unsere Töchter, die junge Generation in Zukunft den Kampf gegen Lohnungerechtigkeiten tatsächlich nur mehr aus den Geschichtsbüchern kennt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Haberzettl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.26.13

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Die Vorrednerin meiner Fraktion, Kollegin Csörgits, hat bereits ausdrücklich begründet, warum dieser Equal Pay Day heute stattfindet: weil nämlich die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern weiter auseinan­derklafft und Maßnahmen zur Beseitigung der Einkommensbenachteiligung der Frauen dringendst angesagt sind. Ich freue mich daher, dass die heutige Aktuelle Stunde auf Initiative der Frauenministerin Bures diesem Thema gewidmet ist.

Als Gewerkschafter möchte ich aber zuallererst auf unsere Kernaufgaben zu sprechen kommen, nämlich auf die Lohn- und Gehaltsverhandlungen, die für unselbständige Be­schäftigung in unserem Land von uns zu führen sind.

Schon vor dem Sommer haben der ÖGB und die Wirtschaftskammer eine Grundsatz­vereinbarung zum Thema „Mindestlohn“ getroffen. In dieser ist festgelegt, dass bis spätestens 1. Jänner 2009 in allen Branchenkollektivverträgen ein Mindestlohn von 1 000 € abgeschlossen sein muss.

Ich sehe diese Vereinbarung als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anhebung der Fraueneinkommen, denn wenn auch nur mehr einige Branchen unter 1 000 € Min­destlohn liegen, so sind dort doch vorwiegend Frauen davon betroffen. In ver­schiedenen Branchen ist bereits in den vergangenen Wochen und Monaten die Erfüllung der Sozialpartnereinigung gelungen, in anderen Branchen ist deren Umset­zung noch ausständig. Wir Gewerkschafter werden aber dafür sorgen, dass diese Umsetzung erfolgen wird, und ich gehe auch davon aus, dass die Wirtschaft zu ihrem Übereinkommen auf der Arbeitgeberseite steht.

Wo allerdings die Vereinbarung der Sozialpartner keine unmittelbare Wirkung entfaltet, das ist bei den freien Berufen. Es ist eigentlich skandalös, dass gerade die Vertretung der Ärzte und jene der Rechtsanwälte eine rechtliche verbindliche Verankerung von 1 000 € Mindestlohn für ihre Beschäftigten verweigern. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist nicht wahr!) Die Österreichische Rechtsanwaltskammer will nun zwar freundlicher­weise und beinahe gnadenhalber einen Passus über 1 000 € Mindestlohn in ihre Standesregeln hineinschreiben, einen Kollektivvertrag, in dem die 1 000 € Mindestlohn verankert werden, wollen aber ausgerechnet die Rechtsvertreter nicht.

Bei den Beschäftigten in den Arztpraxen – fast alle sind Frauen – ist die Lage nicht viel anders. Auch dort gibt es noch keinen bundesweit gültigen Mindestlohn von 1 000 €. Und in Kärnten liegt der Mindestlohn für einen 40 Stunden-Job als Ordinationsgehilfin gar nur bei 783 €.

Wir werden die Standesvertretung der freien Berufe nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Die Spitzenverdiener, die in den Einkommensstatistiken ohnehin stets an der obersten Stelle liegen, können sich nicht länger davor drücken, einen fairen Anteil


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der Gewinne an jene auszuzahlen, die ihn für sie verdient haben, nämlich an die Beschäftigten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben in den letzten Tagen vom starken Anstieg der Preise für Lebensmittel, Wohnen und Energie gehört. Wir wissen auch, dass bei der letzten Steuerreform gerade jene, die wenig verdienen, leer ausgegangen sind, denn die Negativsteuer – eine Steuergutschrift für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen – wurde nicht erhöht. Klar ist für uns deshalb, dass die unteren Einkommen verstärkt angehoben werden müssen. Klar ist auch, dass von der nächsten Steuerreform die BezieherInnen aller Einkommen aus unselbständiger Arbeit profitieren müssen.

In den Daten und Zahlen, die aktuell durch die Medien geistern, war vom Rückgang der Nettoeinkommen in den letzten Jahren die Rede. Sie kennen mich, ich will nichts beschönigen und stehe nicht an, zuzugeben, dass auch wir Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen manchmal energischer auftreten müssten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dass das individuelle Pro-Kopf-Einkommen in den letzten 15 Jahren rückläufig war, hängt aber auch sehr stark mit einer anderen Entwicklung zusammen, nämlich mit dem massiven Anstieg der Teilzeitbeschäftigung in den letzten Jahren, und Teilzeitarbeit ist in den meisten Fällen nicht existenzsichernd. Dazu kommt, dass Teilzeitbeschäftigte von den Betrieben bisher oft als billige Manövriermasse benutzt wurden, denn für die Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten musste bisher kein Zuschlag bezahlt werden. Das wird sich dank der von den Sozialpartnern ausgearbeiteten neuen Arbeitszeitregelun­gen ändern. Diese Regelung tritt mit Anfang 2008 in Kraft.

Ich möchte mich in meinen Ausführungen jetzt noch einer Gruppe von Beschäftigten widmen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), deren Stundenlöhne in den meisten Einkommensstatistiken gar nicht erfasst sind. Es geht um die atypisch Beschäftigten, im Konkreten um die freien DienstnehmerInnen, unter denen es sehr viele Frauen gibt. Ausständig ist für diese insbesondere die sozialrechtliche Ab­sicherung. Freie DienstnehmerInnen bekommen auch kein Kindergeld, was Frauen besonders betrifft. Im Falle der Schwangerschaft gibt es nur ein kärgliches Wochen­geld, nämlich 7,42 € pro Tag, was im Vergleich 

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abge­laufen. Ich muss die Redezeit konsequent einhalten. – Danke schön.

(Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Haberzettl.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.32.02

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frauen verdienen mehr! – da können auch wir ÖVP-Frauen absolut einstimmen, aber auch die ÖVP-Männer (Beifall bei der ÖVP), denn es ist inak­zeptabel, dass immer noch Gehaltsunterschiede je nach Branche weit über 20 Prozent bestehen, wenngleich sich in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat. Die Reallöhne der Frauen sind wesentlich gestiegen, auch in den letzten Jahren. Der Durchschnittslohn ist von 13 050 auf 16 000 € jährlich, also von rund 14 000 auf 16 000 € jährlich gestiegen. Das Lohnniveau ist gestiegen. Die Einkommensschere ist kleiner geworden, ist aber immer noch viel zu groß. Die Pensionen sind für Frauen höher geworden, weil wir jetzt die Kinderbetreuungszeit anrechnen, und zwar mit 1 350 € pro Monat auf vier Jahre, weil wir sie auch pensionsbegründend anrechnen.


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Aber es gibt immer noch erhebliche Unterschiede. Am höchsten sind die Unterschiede bei den Arbeiterinnen und Arbeitern, am geringsten im öffentlichen Dienst. Herr Abge­ordneter Haberzettl, vielleicht sollten sich die Gewerkschafter und Gewerkschafterin­nen der Privatangestellten mit den Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen im öffentlichen Dienst zusammensetzen, offensichtlich sind die etwas erfolgreicher. Und wie ich gerade von einem Vertreter der freien Berufe gehört habe, hat die Anwalts­kammer seit acht Jahren keinen Besuch von der Gewerkschaft wegen der Erhöhung der Gehälter der Angestellten in den Anwaltskanzleien gehabt. Vielleicht ist da wirklich einiges an Aktivität ausgeblieben – und Sie waren zu sehr in den Karibik-Geschäften verankert. (Beifall bei der ÖVP. – He-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Hoch dem Koalitionsklima!)

Ich möchte aber heute vor allem darüber reden, wie wir die Anstrengungen erhöhen können, damit auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in abseh­barer Zeit, sodass es unsere Töchter und vor allem unsere Enkelinnen noch erleben dürfen, nicht mehr bestehen und damit der Equal Pay Day nicht am 27. September, sondern am 31. Dezember oder am 1. Jänner gefeiert wird.

Ich bin etwas betrübt darüber, dass die Anstrengungen der letzten Jahre in den letzten neun Monaten etwas geruht sind. Wir wissen, dass die Gehaltsunterschiede in drei wesentlichen Bereichen bestehen: dem Berufseinstieg, der Berufsunterbrechung und dem Berufsaufstieg. Was den Berufseinstieg anbelangt, so brauchen wir mehr Frauen in technischen Berufen, in neuen Berufen, wo die Gehaltsunterschiede weitaus gerin­ger sind als in den herkömmlichen Berufen. Hier hat es eine Reihe von Initiativen gegeben, die in den letzten Monaten wenig Förderung vom Frauenministerium erhalten haben, was den Wiedereinstieg anbelangt.

Wir wissen, dass der Großteil der Familienarbeit immer noch bei den Frauen liegt. Das heißt, wir brauchen die Männer auch in der Familienarbeit, in der Unterstützung zu­hause. Natürlich brauchen wir auch Kinderbetreuungseinrichtungen, gar keine Frage, aber die Kinderbetreuungseinrichtungen können nicht die Leistung der Väter in den Familien ersetzen und sollen auch nicht die Leistung der Väter und die Beteiligung der Väter an der Familienarbeit ersetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Um den Wiedereinstieg zu erleichtern, hat es auch eine Reihe von Initiativen gegeben: Orientierungskurse für Frauen in Karenz, Mama-Mentoring. Auch da ist in den letzten neun Monaten nichts geschehen, ganz im Gegenteil: Man ließ sie einschlafen. 

Was den Berufsaufstieg anbelangt, hat es auch neun Monate gedauert, bis endlich eine Einladung zu einem Mentoring-Programm oder zu einem Mentoring-Tag für Frauen gekommen ist.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu den Migrantinnen sagen: Diese sind jene Gruppen von Frauen, die am meisten benachteiligt sind. Sie sind doppelt benachteiligt: sprachlich und ausbildungsmäßig behindert; sehr oft hängt der Aufenthaltstitel von ihrem Ehemann ab, was sehr schwierig wird, wenn es Gewalt in der Familie gibt. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

Die letzte Bundesregierung hat da intensive Kraftanstrengungen unternommen, minis­terienübergreifend sichergestellt, dass da einiges passiert. Wir haben eine ent­sprechende Stelle im Frauenministerium eingerichtet. Schon seit neun Monaten liegt ein MigrantInnen-Bericht vor, aber die Frau Minister hat ihn immer noch nicht präsentiert. Er war im Jänner fix und fertig, aber seit neun Monaten ist die inter­ministerielle Arbeitsgruppe nicht eingeladen worden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Frauen verdienen wirklich mehr – mehr Kraftanstrengung der Frauenministerin und weniger Untätigkeit auf diesem Gebiet! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Ich


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würde sagen, das war eine typische Backpfeife! – Abg. Parnigoni: Sie sind beleidigt, weil Sie nicht mehr Frauenministerin geworden sind, Frau Rauch-Kallat!)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.37.28

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Kraftakte beschränken sich ja im Wesent­lichen auf das Rhetorische – und selbst das kommt ein wenig müde daher, kommt mir vor. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Lassen wir nur Rot und Schwarz reden, das ist gescheiter!)

Wenn die Frau Ministerin ankündigt, sie wolle die Einkommensschere bis zum Jahre 2020 geschlossen haben, und ich jetzt gehört habe, was die Frau Ministerin und die Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, die als Ministerin in den letzten Jahren viele Chancen gehabt hätte, hier von sich geben, dann muss ich sagen: Es ist garantiert noch nicht einmal ein Schritt, mit dem man dem Schließen der Einkommensschere näherkommt, wenn man sich darüber echauffiert, wer wann mit der Anwaltskammer über den Mindestlohn geredet hat, oder wenn sich die Gewerkschaft darauf beschränkt, wieder einmal zu deklarieren, dass sie ohnehin für die Reduktion der Einkommensunter­schiede sei, und wenn die Frau Ministerin – und ich habe jetzt sehr genau zugehört – zum tatsächlichen Schließen der Einkommensschere keine einzige Maßnahme hat außer einem Nebenthema, das zwar relevant ist, das aber auch für Väter relevant ist, nämlich den Kinderbetreuungsplätzen. – So geht es garantiert nicht, Frau Ministerin!

Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, als Regierungspartner sind Sie ja mit dabei, zu ermöglichen, zu verhindern, was immer. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Heinzl: Genau! – Abg. Parnigoni: Null hat sie gemacht!)

Faktum ist: Würde in diesem Land ein kleiner Mann und ein großer Mann – sagen wir: einer unter 1,70 m, einer über 1,70 m – für den gleichen Job nicht gleich viel verdienen, der eine 1 000 €, der andere aber nur 700 €, dann hätten wir einen Aufstand. Wenn es aber so ist, dass eine Frau und ein Mann für den gleichen Job unterschiedlich viel verdienen, dann passiert nichts dergleichen. In diesem Fall ist seit Jahrzehnten der Aufstand ausgeblieben. Da wird immer argumentiert: Na ja, dafür ausschlaggebend sind die Unterbrechungen auf Grund der Kinderpausen und die hohe Teilzeitquote!

Ich habe einmal einen Berg Studien durchgearbeitet – schauen wir es uns doch einmal an! Vergleichen wir nur Einkommen von Vollzeitbeschäftigten, bei denen keine Unter­brechung durch eine Kinderpause vorliegt, die mit der gleichen Qualifikation einsteigen, nehmen wir Hochqualifizierte, nehmen wir Wirtschaftsakademiker, wo es kein klassisches Niedriglohnsegment der Frauen gibt! Dort gibt es bereits nach zehn Jahren einen Gehaltsunterschied, der saftig ist, nämlich um 71 000 € weniger pro Jahr für die Frau als für den Mann, und das bei gleicher Qualifikation, bei durchgehender Erwerbs­tätigkeit und bei gleich guter Ausbildung.

Wenn man es sich anschaut, sieht man: Wir haben quer durch einen Gehalts­unterschied von mindestens 15 Prozent bis hin zu 20 Prozent bei gleicher guter Ausbildung, bei gleichem Verlauf der Berufstätigkeit – der einzige Unterschied ist das Geschlecht. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die etwas mehr Anstren­gung braucht, als hier als großen Erfolg anzukündigen, dass sich die Sozialpartner darauf verständigt haben, dass sie Maßnahmen erarbeiten werden.

Wenn ich mir dann noch eine zweite Zahl anschaue, dann, muss ich sagen, ist diese für Frauen in unserem Land wirklich fast schon beängstigend: Wann verdienen Men-


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schen im Verlauf ihrer Erwerbsbiographien am meisten? – Bei Männern ist das ganz klar: Man steigt mit einem niedrigeren Gehalt ein – im Durchschnitt knapp über 1 000 € –, und im Laufe des Lebens wird das im statistischen Durchschnitt immer mehr, steigt kontinuierlich an, bis Männer dann mit im Schnitt zirka 2 500 € in Pension gehen.

Bei Frauen fangen wir schon wesentlich niedriger an, nämlich mit 880 €, erreichen einen Höhepunkt im Alter zwischen 25 und 30, da sind es knapp 1 500 €, und ab dann geht es nur noch abwärts. Liebe Frauen in Österreich! Im statistischen Durchschnitt habt ihr im Alter zwischen 25 und 30 Jahren euer höchstes Einkommen bereits erwirt­schaftet. – Und die Regierung sagt: Wir machen dann sowieso Maßnahmen, die wir uns überlegen!

Wir schlagen jetzt, in dieser Aktuellen Stunde, zumindest eine ganz konkrete Maß­nahme vor, weil das Thema sowieso auf der Tagesordnung des Parlaments stehen wird. Wir novellieren demnächst das Gleichbehandlungsgesetz: Schreiben wir doch in dieses Gesetz hinein, dass jedes Unternehmen, so wie es eine Geschäftsbilanz legen muss, auch eine Gleichbehandlungsbilanz legt und offenlegt, wie es um die Ein­kommen von Männern und Frauen im Betrieb steht, und binden wir dann die Wirtschaftsförderung daran, dass Frauen im Betrieb genauso gut bezahlt werden, genauso gute Karrierechancen haben wie die Männer! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin Bures, es ist zwar löblich, wenn die SPÖ sich vornimmt, nichts zu versprechen, was sie nicht halten kann, da haben Sie ja doch aus der Regie­rungsbildung Lehren gezogen, aber wenn Sie dann hier etwas versprechen, nennen Sie uns zumindest den Anfang von einem Plan, wie Sie Ihre Ziele erreichen wollen. Das sind Sie uns heute schuldig geblieben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.42.38

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! „Frauen verdienen MEHR“: Tatsächlich verdienen Frauen mehr als erstens die schon notorische und übliche Zurschaustellung eines ganz „exzellenten“ Koalitionsklimas, und sie verdienen auch mehr, als dass eine Frauen­ministerin, deren Fraktion ja diese Aktuelle Stunde eingeleitet hat, zehn Minuten lang spricht, ohne einen eindeutigen Befund abzugeben. Ich denke, kaum einer kann wissen (Abg. Mag. Lapp: Haben Sie zugehört?) – natürlich! (Abg. Mag. Lapp: Nein!) –, warum es zu diesen Einkommensunterschieden kommt. Und sie hat vor allem auch kein Konzept darlegt, wie diese Einkommensunterschiede, deren Begründung sie eigent­lich gar nicht hinreichend ausgeführt und erklärt hat, zu beenden sind. – Ich darf versuchen, da ein bisschen etwas nachzuholen.

Offene Diskriminierungen in Kollektivverträgen sind natürlich schon längst nicht mehr möglich, der § 11 des Gleichbehandlungsgesetzes schließt dies aus. – Tatsächlich aber ist zu sehen, und das ist schon ein Punkt, bei dem Sie als Sozialpartner gefordert sind, dass die Bewertung der verschiedenen Berufe durch die Kollektiv­vertrags­parteien, durch die Sozialpartner so ist, dass zu bemerken ist, dass jene Berufe, in denen vor allem Frauen tätig sind, generell schlechter bewertet werden, zum Beispiel Pflege- und Betreuungsberufe.

Da sind aber Sie gefordert! Da brauchen Sie im Parlament jetzt also keine große Aufregung zu erzeugen, da müssen Sie nur hingehen und festhalten, was zweifelsohne richtig ist (Beifall bei der FPÖ), nämlich dass die Pflege und Betreuung von Kindern,


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von Kranken, von alten Menschen eine psychisch wie physisch äußerst schwierige Aufgabe ist, die natürlich auch gut entlohnt gehört. – Machen Sie das bitte endlich! Das steht wirklich an!

Ein kurzes Wort zu 1 000 € Mindestlohn: Ein hehrer Ansatz, allerdings laufen die Lebenshaltungskosten dieser Summe schon längst davon, und zwar nicht nur für die Personen, die im Erwerbsleben stehen, sondern natürlich auch für die Pensionisten. Es wäre vernünftiger, Sie würden sich Maßnahmen überlegen, wie man die Grundkosten, die Lebenshaltungskosten, wieder ein bisschen „einfängt“ und einbremst, also das unmittelbare Leben: Nahrungsmittel sind unglaublich teuer geworden, vor allem aber auch die Abgaben und Gebühren, das kann Ihnen jeder Bürger auf der Straße sagen und erzählen.

Zum Dritten: Es ist ohne Zweifel so, dass die Beanspruchung vor allem von Frauen, von Müttern durch die Betreuung von Kindern natürlich verhindert, dass diese sich voll dem Erwerb widmen. Jetzt gibt es zwei Ansätze, zwei Möglichkeiten: Man sagt, der Staat entlastet die Familien, vor allem die Mütter, die Frauen, von der Kinderbetreuung total, stellt also Kinderbetreuungseinrichtungen von den Kleinstkindern (Abg. Strache: 300 € ... Kosten!) bis hin zum Ende der Ausbildung zur Verfügung und sagt: Bitte, steht euren Mann im Erwerbsleben, und ihr werdet gut verdienen! – Das ist Ihr Ansatz.

Es gibt aber auch einen anderen Ansatz, nämlich dass ich die Kinderbetreuung als Wert per se erkenne und sage: Wer dies zum Nutzen der Gemeinschaft übernimmt, der soll daraus keinen ökonomischen Nachteil haben. (Beifall bei der FPÖ.) – Das entspricht auch der Wahlfreiheit, das kommt unseres Erachtens dem Kindeswohl näher, und entspricht auch dem Wunsch der Frauen.

Wenn Sie bei Frauen nachfragen, was sie täten, wenn sie sich ohne ökonomische Zwänge entscheiden könnten, wie sie ihre Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, also bis zum sechsten Lebensjahr, betreut wissen wollten, dann entscheiden sich 9 Prozent dafür, dass sie sagen, sie wären gerne voll erwerbstätig, immerhin 49 Prozent sagen, sie wären gerne ganz zu Hause, und der Rest sagt, sie wären gerne teilzeitbeschäftigt. – Darauf, so schlagen wir vor, muss man Rücksicht nehmen, allerdings muss man dafür sorgen, dass aus dieser sehr sinnvollen Einstellung – für das Kindeswohl und für die Allgemeinheit sehr sinnvollen Einstellung – kein ökonomi­scher Schaden erwächst. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen ein Wort betreffend das immer wieder zitierte Schweden: Es ist Ihnen schon bewusst, dass Schweden eine Kurskorrektur macht?! (Abg. Öllinger: Ja, weil es eine ... Regierung hat! Das ist ja ...!) – Ab 1. Jänner 2008 wird Schweden ein Erzie­hungsgeld zahlen, wohl wissend, dass zu frühe Betreuung außer Haus vielen Kindern nicht gut tut.

Wir schlagen daher Folgendes vor: Nehmen Sie die Lebenswirklichkeit der Frauen zum Vorbild für Ihre Politik, und entwickeln Sie das Kindergeld weiter, schaffen Sie die Möglichkeit der Wahlfreiheit, und vor allem – zum Schluss – schaffen Sie auch die Mög­lichkeit, dass Frauen, die einen Teil oder ihre gesamte Lebensarbeitszeit dieser Tätigkeit gewidmet haben, im Alter nicht unversorgt bleiben, schaffen Sie auch eine Mütterpension! (Beifall bei der FPÖ.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.47.33

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Sie, Frau Ministerin, haben von einem schönen


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Herbstbeginn gesprochen, den Sie heute mit uns hier verbringen wollen. (Abg. Mag. Lapp: Sie haben ... Herbstbeginn!) – Diesen schönen Herbstbeginn haben viele Familien mit Tausenden Betroffenen allerdings nicht, und ich bin verwundert, dass in der ganzen Debatte, Frau Ministerin, wenn es Ihnen wirklich solch ein Anliegen ist, kein einziges Mal über eine wirkliche Benachteiligung von Frauen und Familien gesprochen wurde, nämlich was das Kinderbetreuungsgeld anlangt (Abg. Öllinger: Da sind Sie verantwortlich! Haubner/Haupt!) und den derzeit stattfindenden unglaublichen Raub­zug durch die Brieftaschen der Familien auf Grund der Rückzahlungsforderungen der Familienministerin. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Haupt und Haubner!) – Ich erachte das nach wie vor für einen Skandal, und ich sage Ihnen gleich etwas, Herr Öllinger: Mit dem nackten Finger zeigt man nicht, das haben Sie wahrscheinlich auch gelernt, also zeigen Sie damit nicht herum!

Ich werde Ihnen jetzt Folgendes sagen, nämlich wie „schön“ der Herbst für Familie M. mit zwei Kindern aus Niederösterreich ist: Frau M. hat in den Jahren 2001 und 2002 in einer Firma gearbeitet, die in den Konkurs geschlittert ist; Frau M. hat im Jahr 2003 rückwirkend für das Jahr 2001 und 2002 Gehalt aus dem Ausgleichsfonds erhalten und dadurch in Wirklichkeit unverschuldet die Zuverdienstgrenze überschritten. (Abg. Öllinger: Ihre Minister!)

Frau M. wurde im Jahre 2004 schwer krebskrank. Frau M. ist jetzt arbeitslos und Frau M. bekommt jetzt, vier Jahre nach dieser Geschichte, eine Rückzahlungs­auffor­derung zum Kinderbetreuungsgeld von 5 303,45 € und weiß nicht, wie sie das finan­zieren soll. – Das sind die Benachteiligungen und der Skandal, der in dieser Republik stattfindet, weil diese Regierung abkassiert und den Familien das Geld wegnimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Oder die Familie A. aus Kärnten: In der Familie A. aus Kärnten gab es eine Frühgeburt; das Kind lag wochenlang zwischen Tod und Leben auf der Intensivstation. Der Lebensgefährte musste daher Überstunden machen, arbeiten, um überhaupt die Betreuung, die Medikamente und auch die nachfolgende Betreuung entsprechend zu finanzieren, und bekommt jetzt auf Grund dessen, dass er Überstunden gemacht hat und geringfügig über der Zuverdienstgrenze gelegen ist, eine Nachzahlungsforderung von 3 005 €. (Abg. Mag. Trunk: BZÖ-Pfusch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierung! Beenden Sie endlich dieses Chaos, diese Streiterei zwischen Ihnen, Frau Ministerin Bures, und der Frau Familienministerin um das Kindergeld, und schaffen Sie diese Zuverdienstgrenze ab, die wir als BZÖ in der Regierung nicht exekutiert haben (Abg. Öllinger: Sie haben sie eingeführt!), weil wir der Meinung waren, sie ist ungerecht, und daher ist das auch nicht eingehoben worden. Das war unser Verdienst in der Regierung! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Unglaublich!)

Deswegen treten wir jetzt auch vor Gericht an: Beide Familien und noch viele mehr werden von uns aktuell vor Gericht mit Rechtshilfe unterstützt. Und siehe da: Wir haben einen ersten großen Teilerfolg am Landesgericht Korneuburg erzielt, und plötz­lich muss die Familie, die dort geklagt hat, nur mehr einen Teil und nicht mehr alles zurückzahlen. (Ruf: Da haben Sie die Verantwortung ...!) Und ich sage Ihnen noch etwas: In der Berufung werden wir diese Zuverdienstgrenze vor Gericht zu Fall bringen, was ein Riesenerfolg für die betroffenen Familien und Frauen sein wird und womit dann auch eine Benachteiligung beseitigt wird. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, ich erwarte mir, dass Sie klar Stellung beziehen und Ihre Minis­terkollegin zur Räson bringen, die sich heute wieder irgendwo versteckt und plötzlich nicht mehr auftritt, damit diese Zuverdienstgrenze endlich der Vergangenheit angehört.


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Den Schmäh mit 1 000 € Mindestlohn finde ich ja rührend. 1 000 € Mindestlohn wird da angesagt! Es sind keine 1 000 €, dieser Mindestlohn, das wissen Sie, Herr Haberzettl, genauso wie Frau Csörgits – bei der weiß ich es nicht genau, die vergisst ja zum Teil selbst auf ihr Einkommen, vergisst, wie viel sie verdient. 1 000 € Mindestlohn sind 818 € netto, Sie liegen damit also ein bisschen über der Mindesteinkommensgrenze! Das ist kein Ruhmesblatt, Herr Kollege Haberzettl, diese 818 € Mindestlohn! Das ist kein Ruhmesblatt! Sie hätten sich durchsetzen sollen und einen wesentlich höheren Mindestlohn erreichen sollen, der auch über dem Mindesteinkommen oder der Mindestsicherung, die jetzt beschlossen wird, liegt.

In Wirklichkeit brauchen die Frauen eines dringend in diesem Land, nämlich eine Steuer­reform, durch die sie entlastet werden, denn die steigenden Lebenshaltungs­kosten durch die Erhöhung der Preise bei Milch, Brot, Butter, Benzin und der Ge­bühren, die verursachen die Einkommensprobleme, die die Frauen im täglichen Leben haben. Daher fordern wir den Finanzminister auf, endlich eine Steuerreform zu machen! Herunter mit der Lohnsteuer, Betriebe entlasten, die Frauen nach einer Bildungs- oder Erziehungskarenz mit einem höheren Einkommen wieder anstellen, die sollen auch steuerlich über die Lohnkosten entlastet werden! Das hätte Phantasie, das wäre der richtige Ansatz! (Abg. Öllinger: Ihre Phantasie möchte ich nicht haben!)

Daher werden wir vom BZÖ diese Reformvorschläge für eine Steuerreform, die vor allem den Frauen und Familien zugute kommen, in unserer Klausur erarbeiten und dann auch hier einbringen. Dann werden Sie sehen, dass es viel bessere Ideen gibt als dauernd nur leere Floskeln und seit Jahren immer nur dasselbe, nämlich dass man sagt: Ja, die Frauen sind benachteiligt!, aber getan wird nichts. Wir werden dafür sor­gen und werden Sie diesbezüglich herausfordern, dass endlich eine Steuerreform – und zwar jetzt und nicht im Jahr 2010! – im Sinne der Frauen durchgeführt wird. (Beifall beim BZÖ.)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Staatssekretärin Marek. Auch für sie gilt: 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


9.52.50

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Westenthaler, nur zu Ihrer Information: Regierungsmit­glie­der, Ministerinnen und Minister sind dazu verpflichtet, Gesetze entsprechend zu exekutieren, und die Familienministerin kann das Gesetz nicht ignorieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Zuverdienstgrenze! Sie können sie abschaffen!) Aber ich kann Ihnen versichern – und Sie wissen das, und ich würde Sie bitten, hier keine Angst zu verbreiten –, dass natürlich soziale Härtefälle entsprechend beachtet werden und die Ministerin hier auch ihren vollen Ermessensspielraum nutzt, um diesen Familien zu helfen. Ich glaube, das festzuhalten ist auch wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie sollen die Zuverdienstgrenze abschaffen!)

Aber nun, meine Damen und Herren, zur Einkommensschere, dem heutigen Thema, und ich möchte gerne mit einer durchaus positiven Nachricht beginnen, auch wenn wir hier noch vieles zu arbeiten haben: In den letzten 25 Jahren hat sich die Ein­kom­mensschere halbiert, und ich glaube, das ist auf jeden Fall einmal eine gute Nachricht. (Abg. Öllinger: Das hat aber mit der Bundesregierung überhaupt nichts zu tun!)

Das heißt für uns aber natürlich, weiterzuarbeiten, denn die ungerechten Einkom­mensunterschiede müssen einfach noch schneller verringert und (Abg. Dr. Moser: „Noch schneller“ ist ein Euphemismus!) – da bin ich bei meiner Kollegin Doris Bures – möglichst auf Null gebracht werden. Gleiches Einkommen für gleiche oder gleich-


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wertige Arbeit ist gerade auch für mich als Frau im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wichtig. Natürlich ist gerade dieses Ministerium eine wichtige Stelle dafür und dadurch sind dort wichtige Möglichkeiten gegeben, daran zu arbeiten.

Es ist schon gesagt worden: Die Gründe für die Einkommensschere sind vielfältig – ein wichtiger Grund ist die Berufswahl von Frauen; Renate Csörgits hat das auch in ihrer einleitenden Rede gesagt: 50 Prozent der Mädchen, die eine Lehre absolvieren, sind nach wie vor in drei Berufen beschäftigt: Einzelhandelskauffrau, Bürokauffrau und Friseurin. Das zieht sich durch die Schulbildung bis hin zu den Universitäten: An den geisteswissenschaftlichen Fakultäten haben wir weit über 70 Prozent Frauenanteil, hingegen bei der Elektrotechnik unter 5 Prozent Frauenanteil. – Also wir sehen: Hier gibt es viel zu tun und hier gilt es auch anzusetzen.

Es gibt auch viele Initiativen, um Mädchen und Frauen gerade für technische Berufe zu gewinnen. Wir machen von Seiten des Arbeitsmarktservice seit Jahren sehr erfolg­reiche Projekte und Programme! Stichwort: „Frauen in Handwerk und Technik“, ein Programm, das jetzt bereits über mehrere Jahre läuft und interessierte Frauen und Mädchen für nicht traditionelle Berufe gewinnen soll. Auch „w-fFORTE“ und „Frauen in die Forschung“ seien hier als zwei Beispiele genannt. Herr Bundesminister Bartenstein hat auch in seiner heurigen Zielvorgabe für das AMS gesagt, dass 50 Prozent der Mittel, die geschlechtsspezifisch zuordenbar sind, wieder Frauen zugute kommen sollen, und die machen deutlich weniger als 50 Prozent der insgesamt durch das AMS geförderten und unterstützten Personen aus.

Es wurde auch bereits gesagt, dass ein weiterer bedeutender Grund für die Einkom­mensschere, das geringere Einkommen von Frauen, Teilzeitarbeit ist. – Natürlich arbeiten Frauen zu einem großen Teil in Teilzeit! Wir schauen uns monatlich an, wie das bei den Arbeitsmarktdaten aussieht, und da möchte ich Ihnen, um auch die Prob­lematik insgesamt und den Wunsch der Frauen nach Teilzeit zu verdeutlichen, Folgendes sagen: 2006 waren im Jahresdurchschnitt von Seiten der Wirtschaft rund 4 000 Teilzeitstellen als offen gemeldet, gleichzeitig gab es aber fast 30 000 Frauen, die explizit für einen Teilzeitjob als arbeitssuchend gemeldet waren, also etwas über das Siebenfache. Das ist ein Signal für uns, dass Frauen Teilzeit sehr stark nach­fragen.

Natürlich ist das zum Teil auch auf mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen zurück­zuführen. (Abg. Strache: 300 € Kosten in Wien zum Beispiel! Ein richtig soziales ...!) Ich glaube, hier ist es ganz wichtig – und das tun wir auch –, auf den unterschiedlichen Ebenen die Ärmel aufzukrempeln und intensiv am Ausbau der Kinderbetreuungs­einrichtungen zu arbeiten. Mir ist aber wichtig, dass das auf allen Ebenen passiert: Wir dürfen nicht nur von Kindergartenplätzen reden, sondern es geht auch um Tages­mütter, es geht auch um Schulkinderbetreuung. Auf diesen Ebenen entsprechend anzusetzen ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine weitere ganz wichtige Sache ist, qualifizierte Teilzeit auszubauen. In den Unter­nehmen wird so gut wie kaum qualifizierte Teilzeit angeboten. Eine Reduktion der Arbeitszeit ist so gut wie immer auch mit einer Reduktion der Qualität des Jobs und natürlich auch einer deutlichen Einkommenssenkung verbunden. Daran müssen wir arbeiten, denn es kann nicht sein, dass das so weitergeht – hier sind wir auch in Gesprächen mit den Unternehmen und den Sozialpartnern.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Doris Bures hat das als die zentrale Heraus­forderung genannt – das möchte ich unterstreichen. Kinderbetreuung habe ich schon genannt, ganz wichtig, aber es geht auch darum, in den Unternehmen ein Bewusstsein zu schaffen, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Maßnahmen zu setzen. Hier haben wir derzeit eine Studie in Auftrag, anhand der wir aufzeigen wollen,


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was ein Unternehmen davon hat, wenn es hier Maßnahmen setzt. Daraus resultieren klare Vorteile, und die gilt es auch aufzuzeigen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und es geht darum, die Frauen zu motivieren, so kurz wie möglich Teilzeit zu arbeiten – auch hier haben wir Maßnahmen.

Ich möchte Sie alle um Folgendes bitten: Wir alle müssen daran arbeiten, die Ein­kommensschere zu verringern, auf allen Ebenen! Hier geht es nicht nur um Gesetze, es geht auch um Bewusstseinsarbeit, und ich bitte alle Beteiligten um Mithilfe – nur so können wir das erreichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.58.21

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Diese heutige Debatte ist für mich eine Debatte mit Niveau, nur Herrn Kollegem Westenthaler möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, Sie sollten Ihre Gedächtnislücken füllen und sich daran erinnern, dass es seinerzeit Haupt und Haubner waren, die veranlasst haben, dass es so ist, wie es heute ist. Mich macht das auch nicht zufrieden! (Abg. Scheibner: Aber Sie haben ja gesagt, Sie machen alles besser! Was machen Sie besser? – Gar nichts!) – Hören Sie mir zu: Mich macht das auch nicht zufrieden!

Sie wissen genau, dass die SPÖ-Position dazu ist, dass man nur das Darüberliegende zurückzahlen soll, wenn Rückforderungen beim Kindergeld anstehen. Aber da wird es noch Debatten geben, und ich hoffe, im Sinne der österreichischen Frauen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben den Bundeskanzler!)

Und zweitens ist für mich die Debatte heute auch eine Debatte – oder sie sollte zumindest für uns alle eine solche Debatte sein – mit einem gemeinsamen Willen zur Veränderung der Situation dieser Lohnungleichheiten. Einige KollegInnen vergessen anscheinend, dass auch sie als KoalitionspartnerInnen ihren Beitrag dazu leisten könnten, denn wir haben im Regierungsübereinkommen in einigen Punkten wichtige Dinge beschlossen oder festgeschrieben, die zum Inhalt haben, dass die Schließung der Einkommensschere auch tatsächlich stattfinden soll.

Wir wollen schon die Mädchen unterstützen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch noch debattieren, wie wir den Blum-Bonus in Zukunft gestalten: ob hier nicht – und das sollte passieren – ein Schwerpunkt für Mädchen bezüglich der atypischen Lehrberufe gesetzt werden soll. (Abg. Strache: Der Blum-Bonus ist aber sehr gut! Der ist sehr gut!) Ich lade auch die Opposition ein, mitzudebattieren und mitzuhelfen, dass auch Mädchen in atypische Lehrberufe einsteigen.

Wir wollen die Arbeitsbewertung, die Stereotypen in der Arbeitsbewertung eliminieren. Das heißt, es ist ein Unterschied, wenn zwei Menschen in einem Möbelhaus beschäf­tigt sind, beispielsweise ein Mann und eine Frau, er ist Küchenplaner, sie ist Vor­hangverkäuferin – und sie sind unterschiedlich eingestuft. Beide sind seit 18 Jahren im Betrieb und erhalten unterschiedliche Löhne. Es geht seit den fünfziger Jahren darum, zu schauen, dass wir den Wert der Arbeit annähernd gleich bewerten. Da müsste man auch umdenken und schön langsam – es gibt Studien genug, die auch schon von der vorigen Regierung in Auftrag gegeben worden sind – dafür sorgen, dass wir die Arbeit so bewerten, dass die Arbeit einer Frau, die Vorhänge verkauft, nicht weniger wert ist als die Arbeit eines Mannes, der eine Küche plant – im selben Unternehmen mit derselben Zeit.


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Aber auch Maßnahmen zur besseren Bewertung sogenannter frauenspezifischer Arbeitsplätze und auch zur Karriereförderung sind zu setzen. Es geht ja nicht nur um Niedriglohnsektoren, es geht ja auch um die Förderung von Frauen in Spitzenposi­tionen. Und vor allem geht es – und das ist heute schon einige Male gesagt worden – um die bestmögliche Unterstützung für Wiedereinsteigerinnen und um Antidiskriminie­rungsmaßnahmen. Das heißt, es ist ein Bündel von Ursachen, das dazu geführt hat, dass diese Lohnunterschiede heute existieren. Dazu braucht es aber auch ein Bündel von Maßnahmen dagegen. Und ich stehe nicht an, hier auch einige Maßnahmen sehr konkret zu nennen, die aus meiner Sicht wichtig sind.

Aber reden wir ganz kurz auch noch davon, wie sich bezahlte und unbezahlte Arbeit in unserem Land, in der Gesellschaft, zwischen Männern und Frauen aufteilen. Bei einer Berufstätigkeit beider ist es doch noch immer so, dass der Mann sieben Stunden pro Woche im Haushalt und für die Kinderbetreuung aufwendet, die Frau aber 35 Stunden. Es liegt an uns Politikerinnen und Politikern, dass wir dieses Ungleichgewicht auch gesellschaftspolitisch aufbereiten, dass wir nicht in diese Rollenstereotype einsteigen und sagen, das ist halt Frauenarbeit und das ist Männerarbeit, und die haben sich darum nicht zu kümmern.

Dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass Frauen in verschiedensten Lebens­formen leben: mit Kindern, ohne Kinder, alleine, mit Partner, geschieden, als Allein­erzieherinnen, wie auch immer. Dadurch ergeben sich doch auch für Frauen unter­schiedliche Formen der Erwerbstätigkeit. Die Teilzeit ist natürlich heute schon ange­sprochen worden. Jede vierte Frau arbeitet Teilzeit, vielleicht zum Teil sogar freiwillig, manches Mal dann aber auch unfreiwillig, weil keine Rückkehr in die Vollzeit gegeben ist. Viele Chancen für neue Erwerbsformen, aber auch viele Fallen – unter anderem die Schuldenfalle, in die man sehr leicht tappt, wenn man in atypischen Beschäftigungsver­hältnissen ist.

Ich möchte zum Schluss wirklich noch sehr konkret Maßnahmen ansprechen, die wir gemeinsam schaffen könnten, denn es gehören drei dazu: Es gehört die Politik dazu, die die Rahmenbedingungen schafft. Es gehören die Sozialpartner dazu, die das auch umsetzen und in den Betrieben durchzusetzen versuchen. Und es gehören die Betriebe selber dazu.

Wir könnten zum Beispiel im Arbeitsverfassungsgesetz erreichen – und das geht an die Adresse von Herrn Arbeitsminister Bartenstein –, dass wir erzwingbare Betriebs­vereinbarungen zu Gleichstellungsplänen und Frauenförderungsplänen in Betrieben schaffen. Das im Arbeitsverfassungsgesetz zu verankern, das können wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bald schaffen.

Wir können zum Beispiel mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die bevor­steht, eine Transparenz der Einkommen schaffen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Man kann dort festschreiben, dass Betriebe diese Transparenz auch gewährleisten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wir können aber auch die Bindung – letzter Satz – der Wirtschaftsförderung an die betriebliche Frauenförderung im Gleichbehandlungsgesetz regeln. Ich hoffe auf Ihre Mitarbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.03.51

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! „Frauen verdienen MEHR“ heißt das Thema der Aktu-


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ellen Stunde. – Ja, auch die ÖVP will den Frauen mehr widmen – mehr Auf­merk­samkeit, mehr Einkommen, mehr Gerechtigkeit, mehr von Mehr. Sie kann bei diesen zukünftigen Arbeiten auf ein Mehr der vergangenen Bundesregierung unter Kanzler Schüssel aufbauen. Vieles ist erreicht worden. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Es sind in den letzten Jahren die Studierendenzahlen an den Unis insgesamt um 30 Prozent gestiegen, es sind die Studierendenzahlen an den Fachhochschulen um 80 Prozent gestiegen. Was den Frauenanteil betrifft: 53 Prozent der Studienabsol­ventInnen und 56 Prozent der StudienbeginnerInnen. Das ist ein gutes Ergebnis. Ich freue mich auch in diesem Zusammenhang, dass es 2007 die erste Rektorin an einer Universität gibt. Ich hoffe, es folgen die zweite, die dritte, die vierte und so weiter. Also hier ist der Bann gebrochen.

Es ist schon angesprochen worden: Die Zahlen allein sind noch keine Beruhigung. 80 Prozent der PharmaziestudentInnen – mit großem I – sind Frauen. Warum? – Ich habe mich damit beschäftigt. Das Arbeitsangebot der Apothekerkammer ist sehr überzeugend. Frauen werden gerne Pharmazeutinnen, weil sie Familie und Beruf in dieser Konstellation sehr gut vereinbaren können. Wir müssen die Szene systema­tischer, gesamthafter beobachten und analysieren. Auf der anderen Seite: Psycho­logie, Pädagogik – Geisteswissenschaften, hier gibt es auch 60 bis 80 Prozent Studentinnen, auch bei der Biologie, Frauen interessieren sich für das Leben. Aber was die Einkommenssituation – ich glaube, Frau Ministerin Bures hat es erwähnt – anlangt: Akademikerinnen verdienen 70 Prozent von dem, was das Einkommen der Männer ausmacht. Warum ist das so?

Die Beschäftigungssituation, die Einkommenssituation kann nicht allein von der Ver­einbarkeitsabsicht – also Beruf und Familie kombinieren zu wollen – abhängen. Die Aktionen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft greifen, aber vielleicht noch nicht genug. Es ist ein Phänomen, dass Förderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung dazu geführt haben, dass man Frauen sozusagen in eine Nische lockt, in eine Fördernische, damit man dann in anderen Bereichen, wo es um viel geht – Wittgensteinpreis, START-Preis –, ein bisschen außer Obligo ist und sagt, na ja, da gibt es ohnehin noch das Elise Richter-Programm, das Charlotte Bühler-Stipendium, das Hertha Firnberg-Programm und so weiter. (Abg. Sburny: Der Anteil der Frauen ist doch zurückgegangen in der Forschung!) Die werden dann zumeist aber nicht wirkmächtig, wenn es um die Karriereentwicklung geht. Und im Sommer, Frau Kollegin Sburny, haben wir in Alpbach gehört, dass in der außeruniversitären Forschung – ja, Herr Minister Faymann ist gefordert – die Zahl der Frauen sogar zurückgegangen ist. Also Anstrengungen sind notwendig im Wissenschaftsbereich.

Anstrengungen sind notwendig im Bildungsbereich. Ich freue mich sehr, dass Herr Minister Hahn das Programm „StudiencheckerInnen“ – großes I – vorgestellt hat, weil diese Frage, welches Fach, welchen Beruf wähle ich, schon sehr viel früher gestellt und bearbeitet werden muss. (Abg. Strache: Alle Frauen werden in Seibersdorf gekündigt und durch Männer ersetzt!) Wenn wir heute 50 Prozent der MaturantInnen haben, die erst nach der Matura überlegen: Was mache ich denn? Welches Studium wähle ich?, dann ist hier in der Schule anzusetzen. Also Arbeit liegt genug vor uns, einen Arbeitsauftrag gibt es auf alle Fälle.

Es ist auch noch in einem Bereich anzusetzen, wo wir es schaffen müssen, bei Vor­bildern, Role Models. An dieser Stelle nenne ich gerne exemplarisch die Com­puterwissenschafterin und Universitätsprofessorin Gerti Kappel von der Technischen Universität Wien, die sich ganz besonders um Dissertantinnen im technischen, im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich bemüht und hiemit Erfolg hat. Am 3. Dezember wird sie den erfolgreichen Abschluss der ersten Etappe ihres Studentin­nen­förderprogramms vorstellen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 77

Was wir auf alle Fälle auch brauchen, ist eine Anstrengung im Bereich der Weiter­entwicklung der Stipendien und der Studienförderung. Es bedeutet nicht alles, was sozusagen gut gemeint ist, auch eine gute Entwicklung. Altersgrenzen und Berufs­tätigkeit in einer ganz bestimmten Weise zu berücksichtigen, das verführt auch dazu, den Studienabschluss hinauszuschieben. Sind einmal Familie und Kinder im Leben und willkommen und fordern Aufmerksamkeit, dann werden Überlegungen zur Karriere­entwicklung zurückgestellt. Also hier engagiert zu beraten, in der Schule zu beginnen, ständig zu evaluieren, ob die Förderprogramme auch ihr Ziel erreicht haben, das ist unser wesentlicher Ansatz im großen Bereich von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Förderung.

Ich möchte an dieser Stelle dem öffentlichen Dienst einen Dank aussprechen. Er ist in allen historischen Epochen Vorreiter und Vorreiterin gewesen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss. – Diese Avant­gardefunktion soll er weiterhin übernehmen. Bildung und Wissenschaft sind in hohem Maße davon betroffen. Ich freue mich auf gute, erfolgreiche – für die Frauen erfolg­reiche – Jahre und die damit verbundenen Anstrengungen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.09.15

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! „Frauen verdienen MEHR – Benachteiligungen endlich beseitigen!“ – Ein wirklich mutiger Vorstoß der SPÖ! Sofort nach diesen unfassbaren Enthüllungen – nämlich der Entdeckung, dass Frauen in diesem Land gegenüber Männern benachteiligt werden – nützt die SPÖ alle ihre Möglichkeiten, um diesen Missstand umgehend zu beseitigen. (Heiterkeit der Abg. Sburny.) Dabei schreckt sie nicht davor zurück, alles einzusetzen, was sie aufzubieten hat – als Regierungspartei –, und nützt jedes zur Verfügung stehende Mittel und beruft sogar tatsächlich eine Aktuelle Stunde ein. – Wow, also allen Ernstes (Abg. Heinisch-Hosek: Was wollen Sie uns sagen?), wäre ich jetzt eine Abgeordnete der SPÖ, mir wäre das peinlich.

Seit einem Jahr ist die SPÖ die stimmenstärkste Partei hier im Nationalrat. Und alles, was Sie uns heute hier zu bieten haben, ist diese Aktuelle Stunde. – Wo sind Ihre Vorlagen? Wo sind Ihre Anträge? – Bitte, schauen wir uns an, was Sie bisher gearbeitet haben. Schauen wir uns konkret die bisherige Arbeit der Koalition an – Sie nannten das „Etappen“. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.)

Das Arbeitszeitgesetz: 25-prozentige Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeit­beschäftig­ten. Teilzeitbeschäftigte sind, wir wissen es, zum Großteil Frauen. Mit dieser Regelung machen Sie eines: Die Mehrarbeit von Teilzeit-Frauen – 25-prozentiger Zuschlag – wird nämlich nach wie vor benachteiligt gegenüber der Mehrarbeit von hauptsächlich Vollzeit-Männern mit dem 50-prozentigen Zuschlag. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Die Benachteiligung bleibt. – Punkt eins.

Punkt zwei: Mindestlohnregelung. Sie versprechen uns den Mindestlohn von 1 000 € und erklären, hauptsächlich Frauen sind die Nutznießerinnen. (Neuerlicher Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Aber was haben wir wirklich konkret, hier und heute? – Nichts, nichts! Entsprechende Kollektivverträge soll es geben, bis nächstes Jahr, bis übernächstes Jahr. Schauen wir einmal, die Sozialpartner werden’s schon richten. Aber aus frauenpolitischer Perspektive ist das – die Sozialpartner werden’s schon richten – mittlerweile eine Drohung. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 78

Nicht zuletzt die rote, männlich dominierte Gewerkschaftsführung trug ja einen sehr großen Anteil dazu bei, dass wir in den letzten 50 Jahren diese massive Einkom­mensschere zwischen Männern und Frauen in Österreich haben – größer als im europäischen Schnitt. Seit 50 Jahren lag der Fokus der gewerkschaftlichen Arbeit auf männlichen Vollzeiterwerbstätigen im Großbetrieb. Dass daneben ein weiblicher Niedriglohnsektor dahingrundelte – muss man schon sagen – und dass dadurch natürlich auch die Existenz des Männerarbeitssektors gestützt wurde, das wurde jahr­zehntelang hingenommen. Wir wissen heute, dass knapp 70 Prozent aller geringfügig Beschäftigten Frauen sind, dass 84 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind und dass es mehrheitlich Frauen sind, die befristet beschäftigt werden.

Und so merken wir, dass auch heute noch letzten Endes Gewerkschaft, Sozialpartner und diese Regierung die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt leider akzep­tieren. Mit Vielleicht-Mindestlöhnen – irgendwann einmal – und ohne einen gesetz­lichen Mindestlohn, so wie wir Grüne ihn fordern, kommen wir nicht weiter. Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich. – Arbeitszeitgesetz, Mindestlohnregelung.

Und Punkt drei, zu Ihrer Absicht – und man könnte auch da schon wieder sagen, zu Ihrer Drohung –, die Mitarbeiterbeteiligung anteilsmäßig zu verdoppeln: Ich frage Sie, meine Damen und Herren – von der SPÖ vor allem –: Wer wird vor allem den Nutzen daraus ziehen? Sind es nicht wieder die Männer, die hauptsächlich in jenen Bran­chen – Metaller, Energiewirtschaft – tätig sind, wo man vielleicht Zuschläge bekommt (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap), und die Frauen in jenen Sektoren, wo eben wieder nichts herausschaut? – Das ist Ihr Leistungsnachweis der letzten Monate.

Ich kann nur sagen, ja, Frauen verdienen mehr. Deshalb, meine Damen und Herren von der SPÖ, verdienen Frauen mehr Offensivität, mehr Maßnahmen. Sie verdienen auf jeden Fall mehr als nur eine Aktuelle Stunde mit vielen, vielen Ankündigungen. Sie verdienen mehr! (Beifall bei den Grünen.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.14.17

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Frauen Ministerinnen! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! „Frauen verdienen MEHR“ ist das Thema. Ich sage Ihnen dazu, es fällt mir ein anderer Spruch dazu ein: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ – Und das in Richtung der SPÖ. Die SPÖ stellt die Frauenministerin, die SPÖ hat über viele Jahre Frauenministerinnen hier in dieser Republik gestellt. Sie war zu 80 Prozent in der Zweiten Republik in der Regierung, sie hätte vieles tun können. (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.) Wir sehen jetzt die Zahlen, was los ist.

In der Frauenpolitik ist – Sie beklagen es zu Recht – sehr wenig passiert, was die Ein­kommensschere betrifft. Es gibt nach wie vor Frauen, die für gleiche Leistung weniger verdienen als Männer. Das haben wir gehört.

Aber ich sage Ihnen auch ein anderes Beispiel – und auch das haben wir im Gleich­behandlungsbericht gelesen, und auch das ist nachlesbar –: Wir können nur dann eine Gleichberechtigung für Frauen finden, wenn wir auch die Männer mit einbeziehen. Es gibt nicht wenige Fälle, wo Männer, die in Karenz gehen möchten, daran von ihrem Arbeitgeber gehindert werden. Genau hier gilt es auch anzusetzen, weil letztendlich fällt auch das den Frauen auf den Kopf. Letztendlich sind es dann doch die Frauen, die zu Hause bleiben müssen. Das zeigt, es kann nur ein Miteinander geben und auf


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keinen Fall ein Gegeneinander – und genau das ist es, was Sie hier immer versuchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Lassen Sie mich noch ein Beispiel aus dem Sozialministerium bringen! Der Sozial­minister der SPÖ, Herr Buchinger, hat eine Stelle ausgeschrieben, wo er auch pro­pagiert hat, es werden natürlich Frauen bevorzugt genommen. Da gab es eine Bewer­berin, Frau Magister Kreißl, die war die Bestbewerberin, war eine Frau, hatte aber das falsche Parteibuch. Statt ihr hat der Sozialminister dann einen schlechter qualifizierten Mann im Sozialministerium eingestellt. (Oh-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist soziale Frauenverantwortung! Da wird dann der Mann angestellt!)

Das ist Frauenpolitik à la SPÖ. Genau damit zeigen Sie in Wirklichkeit, wie Sie handeln. Sie stellen sich hierher, fordern irgendetwas, aber wenn es dann darum geht, das umzusetzen, dann schaut es ganz anders aus. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.) Die selbsternannten Frauenpolitikerinnen in der SPÖ vergessen halt auch immer, auf die wirklichen Bedürfnisse der Frauen einzugehen.

Wir haben es auch schon gehört: Es sind die Frauen, die gar nicht unbedingt wollen, dass es eine Kinderbetreuung von der Geburt an gibt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Die Frauen wollen arbeiten, das ist richtig, aber nicht unmittelbar nach der Geburt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Österreich mit Kinderkrip­penplätzen zu überhäufen kann nicht das Ziel oder der richtige Weg sein, sondern qualitativ hochwertige und gute Kinderbetreuung. Viele Frauen wünschen sich Tages­mütter für ihre Kinder, weil es einfach eine weit bessere Betreuung, eine individuellere Betreuung für die Kinder ist. (Abg. Strache: 300 € Kinderkrippengeld in Wien! Das ist Ihre soziale Verantwortung! – Abg. Parnigoni: Der Wahrheitsgehalt Ihrer Rede ist sehr ...!)

Frau Heinisch-Hosek, wenn Sie sagen, man soll es machen, dann bieten Sie es an! Es gibt viel zu wenige Tagesmütter. Sie sitzen in der Regierung, Sie sitzen in den Landes­regierungen. Und genau da, wo Sie sitzen, passiert das überhaupt nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner.) Am Beispiel Wien sehen wir: Tagesmütter werden überhaupt nicht gefördert, werden nicht forciert. Es werden nur die Krippen­plätze forciert. Das ist der falsche Weg, weil das nicht dem Wunsch der Frauen und Mütter entspricht.

Wenn Sie schon über „Frauen verdienen MEHR“ sprechen, dann sprechen wir über die Frauenrechte! Es ist auch die SPÖ, die den Boden dafür aufbereitet, dass Frauen­rechte in diesem Land getreten werden. Es ist die SPÖ, die für eine Massen­zuwanderung verantwortlich ist, dafür, dass Männer ins Land geholt werden, die wirklich nur nach dem Motto leben: Frauen an den Herd, Frauen unterdrücken, Frauen ein Kopftuch aufsetzen und Frauen nicht mehr hinauslassen, nicht mehr arbeiten gehen lassen. Das ist auch die SPÖ! (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Dr. Haim­buchner: Wahnsinn!)

Die SPÖ hat es auch zugelassen, dass es in Wien ein Religionsbuch gibt, in dem wörtlich steht: Wenn die Frau nicht gehorcht, ist zuerst das gemeinsame Bett zu meiden. Und wenn das nicht reicht, sind körperliche Züchtigungen durchzuführen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist ein Religionsbuch, das an öffentlichen Wiener Schulen zugelassen wird, das beim SPÖ-Stadtschulrat durchgegangen ist! Das ist Frauenpolitik à la SPÖ! (Zwischenruf des Abg. Strache.) Nehmen Sie sich einmal bei der Nase und schauen Sie, dass solche Dinge nicht weiter passieren! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.) Das ist wirklich eine Schande für das Land, da bin ich bei Ihnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist eine Schande, dass ein offizielles Religionsbuch so etwas fordern darf. Da


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gehört wirklich einmal durchgegriffen, das kann nicht sein! Das können wir auch nicht zulassen in diesem Land, dass es hier Frauen gibt, die wirklich unterdrückt werden!

Dafür sind Sie verantwortlich! Das versuchen Sie hier permanent durch irgendwelche schönen Reden zu übertünchen. (Abg. Parnigoni: Das ist eine Schande, was Sie für Unsinn verzapfen!) Sie versuchen, sich hier als die Retter der Frauen darzustellen. In Wirklichkeit gehen Sie auf die wahren Probleme nicht ein. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Das ist auch im öffentlichen Dienst so, das können Sie sogar im offiziellen Gleich­behandlungsbericht hier im Hohen Haus nachlesen, den wir bekommen haben. Da steht drinnen: Im öffentlichen Dienst sind Männer benachteiligt, wenn sie in Karenz gehen wollen. Nehmen Sie sich an der Nase, meine Damen und Herren von den Regie­rungsparteien! Schauen Sie, dass das möglich gemacht wird, dass Männer auch die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben (Beifall bei der FPÖ), denn nur dann kann es wirkliche Gleichberechtigung auch für Frauen geben. Das ist etwas, über das Sie hier nicht sprechen.

Und allen religiösen Dogmen zum Trotz: Wir als Freiheitliche stehen dafür: Frauen dürfen nicht unterdrückt werden, egal, welcher Religion sie angehören! – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.19.34

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! (Abg. Scheib­ner: Jetzt kommt der Buchinger!) Ja, Frauen verdienen auf jeden Fall nicht nur mehr, sondern vor allem gleiche Chancen. Dieser Herausforderung wollen sich angeblich alle annehmen. Nur: Von einer Regierung, einer amtierenden, erwartet man sich ein bisschen mehr.

Daher sage ich: Außer schönen Worten, außer schönen Absichtserklärungen, außer einem fehlenden Konzept ist bisher nicht viel geschehen. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Bundesminister Dr. Buchinger –: Da sind noch ein paar Abgeordnete! Die können Sie auch noch abbusseln!) Und Sie haben in diesem einen Jahr die Chancen nicht genützt, konkret etwas für die Frauen zu tun.

Beispiel Nummer eins: der viel gepriesene Mindestlohn. Was mich schon sehr beeindruckt hat, ist derzeit die Sorge der Gewerkschaft um die Frauen, was eine bessere Einkommenssituation anbelangt, aber ich frage mich: Wo war in den vergangenen Jahren die Gewerkschaft? Haben Sie sich zu sehr mit sich selber beschäftigt? Waren Sie zu sehr weg von den Menschen? Und jetzt auf einmal diese Sorge und dieses Beklagen, dass Frauen noch immer unterschiedliche Einkommen haben?! (Abg. Parnigoni: Was haben Sie die letzten sieben Jahre getan?)

Jetzt kommt die Absichtserklärung, dass es für alle Branchen einen Mindestlohn geben soll. Aber Sie wissen ganz genau, dass es Branchen gibt, in denen vermehrt Frauen arbeiten, die heute noch keinen Kollektivvertrag haben. Gerade im Gesundheits­bereich, Pflegebereich, bei Jobs im Kosmetik- und Massagebereich ist das der Fall. Das sind Absichtserklärungen, denn man weiß ja auch nicht, wann dieser Mindestlohn kommen wird. Kommt er 2008, kommt er 2009?

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie sagen immer, Arbeit muss sich lohnen. Wenn ich mir anschaue, 1 000 € brutto sind 818 € bar auf die Hand, da frage ich Sie schon: Wie soll im Jahr 2007 eine alleinverdienende Mutter, eine Allein-


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erzieherin mit diesem Gehalt bei den gestiegenen Lebenskosten, was Energie, was Abgaben, was Lebensmittel, was Benzin anbelangt, auskommen? – Daher unsere Forderung seitens des BZÖ: Wenn Sie schon wollen, dass Einkommensgerechtigkeit besteht und ein Mehr an Einkommensgerechtigkeit kommt, dann sagen wir, 1 300 € brutto sind ehrliche 1 000 € auf die Hand.

Beispiel Nummer zwei: Kinderbetreuung. Frauen haben nach wie vor die Hauptverant­wortung für die Kinderbetreuung und erwarten sich auch von dieser Regierung ein Mehr an gemeinsamer Vorgehensweise und vor allem ein Weniger an Ideologie. Was sich hier wieder mit den Kinderbetreuungsmillionen in Zusammenarbeit mit den Län­dern abspielt, das spottet wirklich jeder Beschreibung. Ich frage mich: Warum ist eine Betreuung durch Tagesmütter weniger förderungswürdig als öffentliche Einrichtungen? Warum kann man sich hier nicht auf dieses gute Betreuungsmodell einigen?

Eines erwarte ich mir ebenfalls, und hier appelliere ich wirklich auch in Richtung ÖVP, dass Sie endlich die Konsequenzen aus dieser unsinnigen und unadministrierbaren Zuverdienstgrenze ziehen. Sie wissen genau, dass diese Zuverdienstgrenze, die von der letzten Regierung stammt, ein Problem ist. Dieses Problem hätten Sie lösen können, aber bis heute ist nichts gemacht worden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher sagen wir vom BZÖ: Machen wir das Kinderbetreuungsgeld wieder zu einer einkommensunabhängigen Familienleistung, wo keine Personengruppe ausgegrenzt ist, damit das einfach und kostensparend zu administrieren und zu verwalten ist!

Frauen brauchen auch in den Familien mehr Sicherheit, mehr Anerkennung und mehr Fairness; sie brauchen keinesfalls dieses peinliche Schauspiel zwischen den beiden zuständigen Ministerinnen. Ich sage Ihnen hier an dieser Stelle, wenn Sie als Politikerinnen und Politiker nicht einsichtig sind, dass diese Zuverdienstgrenze abge­schafft gehört, dann werden wir schauen, dass wir sie wenigstens gerichtlich zu Fall bringen werden. (Abg. Mandak: Sie haben sie eingeführt!) Wir sind hier Anwälte der Familien. (Beifall beim BZÖ.)

Beispiel Nummer drei: Alterssicherung für Frauen. Das war nie ein Thema der großen Koalition bis zum Jahr 2000. Erst in der schwarz-orangen Regierung hat es erstmals vier Jahre für Kinderbetreuung als echte Pensionszeiten gegeben. Es hat erstmals sieben Jahre eigene Erwerbsjahre für eine künftige Pension gegeben, der Rest kann in Zukunft durch Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege aufgefüllt werden.

Nun hätten Sie die Chance, sich auch im Bereich der Alterssicherung weiterzu­ent­wickeln, wie zum Beispiel die Pflegezeiten als echte Pensionszeiten anzuerkennen oder endlich auch jener Generation von Frauen, die Sie so sehr vernachlässigt haben, das zu geben, was sie brauchen. Es gibt Tausende von Frauen in diesem Land, die über 60 Jahre alt sind (Abg. Parnigoni: Zeit!) und die auf Grund von zu wenig Er­werbs­zeiten, aber auch deswegen, weil sie sich ausschließlich um ihre Kinder geküm­mert haben (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), keine Pension haben. Geben Sie endlich dieser Generation auch das, was ihr zusteht, und machen Sie es so wie Kärnten mit dem Müttergeld, wo wir vorbildlich gehandelt haben! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Daher sage ich zum Abschluss, und ich komme zum Schluss ...

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich muss gleiches Recht für alle gelten lassen! Sie haben mehrere Sätze nach Ablauf der Redezeit noch sprechen können. Herzlichen Dank. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall beim BZÖ für die das Rednerpult verlassende Abg. Ursula Haubner.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 82

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.25.40Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftlich Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1325/J bis 1456/J;

Zurückziehungen: 1129/J und 1168/J;

Beilagen zu den Anfragen: Zu 1126/J und Zu 1131/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 19/JPR bis 22/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 814/AB bis 1340/AB;

Berichtigungen zu den Anfragebeantwortungen: Zu 1123/AB und Zu 1247/AB;

Ergänzungen zu den Anfragebeantwortungen: Zu 857/AB und Zu 1084/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 11/ABPR bis 16/ABPR sowie 18/ABPR bis 21/ABPR;

Anfragebeantwortung (Obmann des Ausschusses für Land- und Forst­wirt­schaft): 17/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistik­gesetz 2000) geändert wird (202 d.B.),

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (203 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (204 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (206 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (214 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz geändert werden (215 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (216 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Ge­setz geändert werden (217 d.B.).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 83

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplan­mäßigen Ausgaben im 2. Quartal 2007 (Vorlage 12 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 2. Quartal 2007 (Vorlage 13 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (224 Ur 244/07m) um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen gemäß § 288 Abs. 1, §§ 12,15, 302 Abs. 1 sowie § 308 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 17 betreffend „380-KV-Stromtransit-Freileitung durch das Bundesland Salzburg“, überreicht von den Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Franz Eßl und Konrad Steindl,

Petition Nr. 18 betreffend „Aufnahme der HPV-Impfung in das Kinderimpfprogramm“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Mag. Melitta Trunk,

Petition Nr. 19 betreffend „Erhaltung des jüdischen Friedhofs Währing“, überreicht von der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek,

Petition Nr. 20 betreffend „Gegen die geplante Aufhebung des Kündigungsschutzes für Lehrlinge, zum Schutz der jungen ArbeitnehmerInnen, zur Sicherung ihrer Rechte“, überreicht vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek,

Petition Nr. 21 betreffend „Kein Rauchverbot in ÖBB-Zügen – Raucherabteile müssen erhalten bleiben“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf,

Bürgerinitiative Nr. 13 betreffend „Kärntner Petition für eine Erhebung der Mutter­sprache“,

Bürgerinitiative Nr. 14 betreffend „Mehr QUALität in der LEgasthenietherapie“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiati­ven an andere Ausschüsse:

Gesundheitsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend „Ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen geschlossenen Räumen und zum Schutz der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants“,

Bürgerinitiative Nr. 8 betreffend „Ohne Verbot geht’s auch – Gegen ein generelles Rauchverbot in Gastronomiebetrieben“;

Verfassungsausschuss:

Petition Nr. 9 betreffend „Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behin­derung“, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr;

Verkehrsausschuss:

Petition Nr. 2 betreffend „Offenhalten der Fahrkartenschalter der ÖBB entlang der Westbahnstrecke“, überreicht von den Abgeordneten Beate Schasching und Anton Heinzl,

Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „WATERBIKE“;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 84

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 293/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen,

Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege,

Antrag 295/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen,

Antrag 296/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Rechte atypisch Beschäftigter,

Antrag 297/A (E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems,

Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz;

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (205 d.B.),

Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger;

Familienausschuss:

Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz;

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (200 d.B.),

Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (201 d.B.),

Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (224 d.B.),

Antrag 278/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Treibstoffpreise mit 1 Euro mittels einer Flexibilisierung der Mehrwertsteuer,

Antrag 279/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gänzliche Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer;

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Antrag 281/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Begleitforschung und Rechtsrahmen für Nanotechnologie;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 85

Gesundheitsausschuss:

Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der administrativen und finanziellen Trennung der medizinischen und der pflegerischen Versorgung;

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 292/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bewußtseinsbildende Maßnahmen und Schaffung von entsprechenden Betreuungsprojekten in Folge der jüngsten StGB-Novelle;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizei­lichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptions­akademie in Österreich samt Anhang (223 d.B.),

Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen und Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland,

Antrag 288/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern,

Antrag 289/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Mißbrauch durch Scheinanmeldungen,

Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in der Steiermark,

Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Niederösterreich,

Antrag 304/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Oberösterreich,

Antrag 305/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten im Burgenland,

Antrag 306/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Kärnten;

Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 299/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollinhaltliche Unterstützung der „Triester Erklärung“ durch die Bundesregierung;

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/11 (III-79 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/12 (III-86 d.B.);

Unterrichtsausschuss:

Antrag 301/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz);


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 86

Verfassungsausschuss:

Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäischen Union,

Antrag 300/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket;

Verkehrsausschuss:

Antrag 280/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Autobahnvignette,

Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beteiligung des Bundes am Bau einer Umfahrung für Schützen am Gebirge,

Antrag 286/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Westring samt 4. Donaubrücke für Linz,

Antrag 287/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem „Generalverkehrsplan Österreich 2002“;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Außenpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung (III-80 d.B.);

Budgetausschuss:

Budgetprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2007–2010 (III-73 d.B.),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2006 (III-82 d.B.);

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Justiz über die Absenkung der Meldeschwelle gem. § 91 BörseG und Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. März 2007, E 14-NR/XXIII. GP (III-89 d.B.);

Kulturausschuss:

Kunstbericht 2006 der Bundesregierung (III-74 d.B.),

Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Restitutionsbericht 2005/2006) (III-88 d.B.),

Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-90 d.B.);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Grüner Bericht 2007 der Bundesregierung (III-91 d.B.),

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2008 gemäß § 9 LWG 1992 (III-92 d.B.);

Tourismusausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2006 (III-81 d.B.);


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 87

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F., (IG-L-Bericht 2003-2005) (III-76 d.B.),

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft gemäß § 12 Abs. 1 Ozongesetz, BGBl. Nr. 210/1992 i.d.g.F., (Ozonbericht 2003-2005) (III-77 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Bericht der ExpertInnengruppe „einheit­licher Anlagen- und Parteienbegriff“ beim Bundeskanzleramt (III-83 d.B.),

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2005 und 2006, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-84 d.B.),

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2006 (III-85 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH - Eisenbahnregulierung 2006, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-75 d.B.),

Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2006, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-78 d.B.).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:

Schlussdokument der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008 (199 der Beilagen).

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher so vor.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 309/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 2 und 3 sowie 5 und 6 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ in Aussicht genom­men, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP 131 Minuten, Grüne sowie FPÖ 108 Minuten und BZÖ 63 Minuten.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.531. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (137 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bun­des­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundes­minis­teriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bun­desgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (207 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.28.35

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Das vor­liegende Gesetz ist eines der notwendigen Umstellungsgesetze im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen. In erster Linie sind darin keine besonderen oder gröberen Dinge enthalten.

Es gibt allerdings einen Punkt, auf den ich auch schon im Ausschuss aufmerksam gemacht habe, dass nämlich die Fremdsprachenassistenten an den Schulen, die bekannten Native Speakers, jetzt bessergestellt werden sollen, indem sie sozial­rechtlich, unfallrechtlich und pensionsrechtlich abgesichert werden und arbeitslosen­versichert sind.

Das ist grundsätzlich positiv und zu befürworten. Wenn ich es richtig verstanden habe, war es so, dass es diese sozialrechtliche Absicherung bislang nicht gegeben hat. Das kennen wir aus der Wirtschaft, wo Unternehmen auch versuchen einzusparen, indem es nicht wirklich sozialrechtlich abgesicherte Verhältnisse gibt. Der Punkt ist nur, wenn man das dann legalisiert, sozialrechtlich absichert, dann wird es in der Regel teurer.

Jetzt lese ich in diesen Gesetzesunterlagen, dass dieses Gesetz keine finanziellen Auswirkungen haben wird, nämlich auf den Bund. Da stellt sich schon die Frage: Wenn


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jetzt die sozialrechtliche Absicherung erfolgt, wenn für Fremdsprachenassistenz Sozial­versicherungsbeiträge, Pensionsbeiträge bezahlt werden, dann gab es doch sonst immer einen ArbeitnehmerInnenbeitrag und einen Arbeitgeberbeitrag, wobei man sagen kann: Der ArbeitnehmerInnenbeitrag ist auch bislang angefallen. Aber was ist eigentlich mit dem Arbeitgeberbeitrag? Wer bezahlt den jetzt?

Wenn es keine zusätzlichen Auswirkungen gibt, dann kann das ja wohl nur heißen, dass der Arbeitgeberbeitrag aus dem, was bisher für die Entlohnung der Fremd­sprachenassistenz bezahlt wurde, abgedeckt wird. Aber es kann ja wohl nicht neue Sozialpolitik Marke SPÖ sein, dass man sozialrechtliche Absicherung so schafft, dass die Betroffenen aus ihrem bisherigen Bezug sämtliche Kosten und Beiträge bezahlen, nämlich auch den, den der Dienstnehmer bezahlen muss.

Wir werden auch noch eine Anfrage stellen – weil das unvollständig beantwortet war – und mal schauen, was da wirklich die Situation ist. So kann es ja hoffentlich in der Praxis nicht laufen. (Beifall bei den Grünen.)

Generell werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, und zwar aus einem Grund, den wir auch schon in der Vergangenheit immer wieder angeführt haben: weil bei den Pädagogischen Hochschulen nach wie vor – das haben Sie als SPÖ leider auch nicht ändern können – die getrennte Ausbildung der LehrerInnen für die 10- bis 14-Jährigen fortgesetzt und weiter vorgeschrieben wird.

Sie wissen natürlich so gut wie wir, dass jede Form einer gemeinsamen Schule eine Grundvoraussetzung hat, nämlich dass es eine LehrerInnenausbildung gibt, die zusammengeführt wird. Alles Herumdoktern an diesem System, das getrennt ist, das weiterhin nicht zusammengeführt wird, ist etwas, das uns auf Dauer gesehen sicher Schwierigkeiten bereiten wird. Insofern werden wir auch dieser Umstellung hier nicht zustimmen.

Ein weiterer Punkt, der nicht enthalten ist, den auch die SPÖ in der Vergangenheit immer wieder eingefordert hat, besteht darin, dass es eigentlich eine gemeinsame pädagogische Ausbildung für alle pädagogischen Berufe geben sollte. Davon sind natürlich auch die KindergärtnerInnen und KindergartenpädagogInnen betroffen, die in Österreich – ich glaube, Belgien ist das zweite Land in ganz Europa, wo das nicht auf universitärer Ebene stattfindet – nach wie vor mit einer Maturaschule ihr Auslangen finden müssen. Diese Maturaschulen sind gut, leisten gute Arbeit, aber angesichts der Herausforderungen – gerade im Bereich der Frühförderung und der frühen Sprach­förderung – kann in der Ausbildung an diesen Schulen natürlich viel zu wenig gemacht werden. Hier müssten die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen deutlich mehr Angebote machen.

Deshalb glauben wir, dass an diesen Pädagogischen Hochschulen auch die Kinder­gärtnerInnenausbildung adaptiert und eingeführt werden sollte.

Ich möchte auf einen Punkt aufmerksam machen, der bei der letztwöchigen Debatte um die Frage „MigrantInnenkinder und Benachteiligung im Bildungssystem“ – die sehr breit in den Medien gekommen ist – etwas unterbeleuchtet war, nämlich die Frage, was denn der Kindergartenbesuch oder auch der nicht stattfindende Kindergartenbesuch für eine Auswirkung auf diese Benachteiligung hat.

Es gibt eine Studie von der Universität Linz, Johann Bacher, die alle, die sich mit Bildung auseinandersetzen, hoffentlich schon gelesen haben. Johann Bacher hat versucht, die Dauer des Kindergartenbesuches aus den PISA-Daten herauszurechnen und daraus abzuleiten, welche Auswirkung das auf die weitere Schullaufbahn haben wird. Und siehe da – das ist wirklich bemerkenswert –: Kinder, die den Kindergarten länger als ein Jahr besuchen, haben im Durchschnitt bis zum Alter von 15 Jahren ein


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Lernjahr aufgeholt oder schneiden um ein Lernjahr besser ab als die Kinder, die den Kindergarten nicht oder maximal ein Jahr besuchen.

Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Wenn man bei PISA feststellt, dass der durchschnittliche Unterschied bei Kindern mit Migrations­hintergrund der zweiten Generation etwa eineinhalb Lernjahre beträgt – das hat auch soziale Hintergründe –, aber ein Jahr davon mit einer einzigen simplen Maßnahme ausgeglichen werden könnte, indem man nämlich sicherstellt, dass alle Kinder in Österreich über einen Zeitraum von drei Jahren einen Kindergarten besuchen (Beifall bei den Grünen), dann wäre es den Zahlen nach zumindest statistisch zu erwarten, dass diese Kinder ein Lernjahr aufholen. Aber das passiert in Österreich nicht.

Daher greifen wir eine Forderung auf, die auch in der Regierung, in den Regierungs­parteien lange diskutiert oder immer wieder eingebracht worden ist: Wir wollen, dass es in Österreich einen Gratis-Kindergarten für die Drei- bis Sechsjährigen gibt; eine Forderung, die der steirische ÖVP-Chef Schützenhöfer immer wieder erhebt. Wir werden Ihnen heute auch die Möglichkeit geben, darüber namentlich abzustimmen.

Dieser Kindergartenbesuch muss und kann auch deshalb nur kostenlos erfolgen, weil es nicht anders geht, wenn ihn alle besuchen sollen. Ein wesentlicher Punkt für den mangelnden Kindergartenbesuch ist nicht, dass die Eltern das in vielen Fällen nicht wollen, sondern das hat oft finanzielle Hintergründe. Wenn man sich die Beiträge an­schaut, die gezahlt werden müssen – beispielsweise in Wien, wo die Grenze für das Familieneinkommen beziehungsweise Haushaltseinkommen, ab dem man zahlen muss, 1 000 € beträgt; das heißt, bei zwei Kindern oder bei einem Kind und zwei Erwerbstätigen ist man damit unter der Armutsgrenze und darf in Wien trotzdem schon Kindergartenbeiträge bezahlen –, dann sind das Größenordnungen, bei denen es sich viele nicht leisten können, ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken.

Deshalb glauben wir, dass dieser Gratis-Kindergarten eingeführt werden soll und muss – so schnell wie möglich.

Wir bringen deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis-Kindergarten

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kul­tur wird aufgefordert, so rasch wie möglich alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um allen Drei- bis Sechsjährigen Kindern in Österreich ein Anrecht auf den kostenlosen Besuch eines Kindergartens zu schaffen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Bildungsplan für die Früh­för­derung im Kindergarten auszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass Ausbil­dungs­angebote für KindergartenpädagogInnen umgehend an den pädagogischen Hoch­schulen geschaffen werden.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch dementsprechend ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch mit in Verhandlung.


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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Zwerschitz Freundinnen und Freunde betreffend Gratis-Kin­der­garten eingebracht im Zuge der Debatte über Top 1, Bericht des Unterrichts­ausschusses über die Regierungsvorlage (137 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätig­keiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (207 d.B.)

Gratis Kindergartenbesuch für alle Kinder in Österreich: Diese Forderung erhob ÖVP-Chef Hermann Schützenhöfer im "Steiermark heute" - Sommergespräch. Die Finan­zierung müsste im Zuge des Finanzausgleichs gesichert werden.

Hermann Schützenhöfer: "Wir sollten uns politisch im Bund wie im Land einig sein, da ist etwas zu tun, und ich fordere, dass Bund und Länder, die ja jetzt in den Finanz­ausgleichsverhandlungen sind, einen Schwerpunkt Kinder setzen, und dass sie sich darauf einigen, den Schwerpunkt so zu setzen, dass Kindergärten für alle Kinder im Lande in der Republik gratis sind", so Schützenhöfer.

Bei der steirischen Volkspartei hat man sich auch um die Finanzierung Gedanken gemacht: "Wenn ich Ihnen sage, dass die Steiermark bisher im Jahr für die Kinder­gärten 64 Millionen Euro ausgibt, und wenn jetzt der Finanzausgleich verhandelt wird, dann ist die Frage insgesamt und insbesondere an den Bund zu richten", sagt der steirische ÖVP-Chef.

Für Schützenhöfer sind die Länder und Gemeinden derzeit in der Frage der Kinder­gartenfinanzierung benachteiligt, das müsse im nächsten Finanzausgleich geregelt werden, "und wir werden selbstverständlich mit dem Finanzminister und mit dem Bun­deskanzler darüber verhandeln", so der steirische ÖVP-Chef.

Auch die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten einen Ausbau und eine Verbesserung des Angebots an Kindergärten um die Bildungschancen der Kinder zu optimieren. „Bei den Bemühungen muss es darum gehen, bereits bei sehr kleinen Kindern auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen abzustellen, beginnend mit Kindern in benachteiligten Gebieten, und Begleitmechanismen zu schaffen, die einen vorzeitigen Schulabbruch verhindern.“

Kindergärten sind in Österreich Länder- bzw. Gemeindeangelegenheiten, ent­sprechend unterschiedlich sind die Angebote, Öffnungszeiten und Preise. Es gibt weder einen einheitlichen Bildungsplan, noch Qualitätskriterien, verbindliche Mindest­standards oder gar ein Recht auf den Kindergartenbesuch. Vor allem im ländlichen Raum fehlt es an Kindergartenplätzen, weshalb viele Kinder erst mit 4 oder 5 Jahren den Kindergarten besuchen können. In Ballungsräumen gibt es zwar zahlreiche pri­vate, kirchliche und alternative Kinderbetreuungsangebote, doch sind diese häufig recht teuer. Kindergärten kosten in Österreich zwischen 30 und 450 Euro pro Monat, je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt zwar soziale Preisstaffelungen, aber diese kommen nur wenigen zu Gute. So liegt die Obergrenze für die Gebührenbefreiung z.B. in Wien bei 1.053 Euro Familieneinkommen einschließlich der Familienbeihilfe pro Monat.

Um den sozialen Ausgleich zu schaffen und auch jenen Kindern den Besuch eines Kindergartens zu ermöglichen, denen es bisher aus finanziellen Gründen oder mangels


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Angebot nicht möglich war, muss ein Recht auf Kindergartenbesuch geschaffen wer­den und gleichzeitig müssen die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch aller Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt hinkünftig aus Budgetmitteln bestritten werden.

Die Finanzierung der Kindergartenbeiträge aus dem Bundesbudget stellt die effektivste Form der Familienförderung dar. So werden punktgenau junge Familien mit kleinen Kindern finanziell entlastet. Jeder Euro, der vom Bund für die Kinderbetreuung über­nommen wird steht direkt diesen Familien zur Verfügung.

Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, in dem sich Kinder sozial, motorisch und sprachlich optimal entwickeln, mögliche individuelle Schwächen können rechtzeitig erkannt und bis zum Schuleintritt ausgeglichen werden. Im Kindergarten geht es nicht um Leistungsstandards und die Erfüllung schulischer Erfordernisse, sondern um spielerisches Lernen, den sozialen Umgang mit Gleichaltrigen sowie Bewegung und Kreativität.

Johann Bacher vom Institut für Soziologie der Universität Linz hat anhand der Analyse der PISA-Daten die Bedeutung eines mehrjährigen Kindergartenbesuchs heraus­gearbeitet.

Dauer des Kindergartenbesuchs in Österreich:

 

länger als 1 Jahr

1 Jahr oder weniger

gar nicht

ohne Migrationshintergrund

83 %

14 %

3 %

mit Migrationshintergrund

60 %

27 %

13 %

83 % der Kinder ohne Migrationshintergrund besuchen in Österreich den Kindergarten länger als 1 Jahr, 14 % 1 Jahr oder weniger und 3 % gar nicht. Bei den Kindern mit Migrationshintergrund besuchen 60 % den Kindergarten länger als 1 Jahr, 27 % 1 Jahr oder weniger und 13 % gar nicht.

„Vor allem ein mehrjähriger Kindergartenbesuch führt sowohl bei Kindern ohne als auch bei Kindern mit Immigrationshintergrund zu besseren Testleistungen im Lesen: Wird der Kindergarten 1 Jahr oder weniger lang besucht, ergibt sich nur eine geringe Verbesserung in den Testleistungen . Bei einem längeren Kindergartenbesuch beträgt die Zunahme über 30 Punkte (31 Punkte bei Kindern ohne Migrationshintergrund und 39 Punkte mit Migrationshintergrund). Der Leistungszuwachs entspricht in etwa jenem einer Schulstufe!

Die Tabelle zeigt zugleich, dass deutlich weniger Kinder mit Migrationshintergrund einen Kindergarten besuchen und die zeitliche Dauer des Kindergartens kürzer ist. Dies ist zum Großteil auf Zuwanderungen der Kinder im Kindergarten- oder Schulalter zurückzuführen. Aber auch in der Gruppe der in Österreich geborenen Kinder mit Mig­rationshintergrund (1. Generation) ergeben sich etwas geringere Kindergartenbesuchs­quoten. So z.B. besuchen nur 75 % mehr als 1 Jahr den Kindergarten.

Zusammenfassend erscheinen zwei Punkte wichtig: Die Frage der Integration von Kindern mit Immigrationshintergrund sollte breiter diskutiert werden. Die Diskussion von Maßnahmen sollte nicht auf den Schulbereich begrenzt sein, da durch Maß­nahmen am Arbeitsmarkt und durch vorschulische Förderung Bildungsungleichheiten gezielt und wirkungsvoll abgebaut werden können. Dabei zeigt sich, dass die For­derung nach einem verpflichtenden Kindergartenjahr zu erweitern ist.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 93

Um eine weitere Qualitätsverbesserung des pädagogischen Angebots an Kindergärten und eine Attraktivierung des Berufsbildes Kindergartenpädagogik zu erreichen bedarf es einer hochschulischen Aus- und Weiterbildung von KindergartenpädagogInnen. Ein entsprechendes Ausbildungsangebot an den neu geschaffenen Pädagogischen Hoch­schulen ist daher zu entwickeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, so rasch wie möglich alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um allen Drei- bis Sechsjährigen Kindern in Österreich ein Anrecht auf den kostenlosen Besuch eines Kindergartens zu schaffen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Bildungsplan für die Frühför­derung im Kindergarten auszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass Ausbildungs­angebote für KindergartenpädagogInnen umgehend an den pädagogischen Hoch­schulen geschaffen werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Nieder­wieser. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.35.39

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ehe ich auf dieses Gesetz zu sprechen komme, noch ein Wort zu Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. Sie haben Minister Buchinger wegen seiner – nach Ihrer Ansicht – Frauen zu wenig berücksichtigenden Politik in seinem Ressort angegriffen. (Abg. Kickl: Das ist Parteibuchwirtschaft, was Buchinger betreibt!)

Das ist in diesem Fall wirklich völlig unangebracht. Das Ressort von Bundesminister Buchinger hat wie kein anderes Frauen in Leitungsfunktionen. Es wurde erst letzte Woche eine Sektionsleiterin neu bestellt. Dieses Ministerium hat den höchsten Frauenanteil insgesamt und erhält nach dem Gleichbehandlungsbericht das beste Zeugnis von allen Ressorts. (Beifall bei der SPÖ.) – Da haben Sie sich also wirklich den Falschen ausgesucht, Frau Abgeordnete.

Es geht um zwei Gesetze: um die Einbeziehung bestimmter Unterrichts- und Erzie­hungstätigkeiten und um das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum. Kollege Brosz hat gesagt, inhaltlich hat er da wenig einzuwenden. Ich frage mich dann schon, weshalb die Grünen und die FPÖ als Kontraredner gemeldet sind und sich gegen diese Verbesserungen aussprechen werden. Es geht hier ja nicht um die grund­sätzliche Neuordnung, sondern um sehr konkrete Gesetze, die jetzt gebraucht werden für die Pädagogischen Hochschulen, wo gerade vor etwa 35 Minuten die Eröffnungs­feier in Wien begonnen hat. Die brauchen das schlichtweg zum Arbeiten, und daher sollte es über diese Gesetze eigentlich auch einen Konsens geben.

Dieser TOP gibt aber Gelegenheit, durchaus – wie das auch Kollege Brosz gemacht hat – auch ein paar grundsätzliche Ausführungen zur Lehrerbildung zu machen. Das Gesetz über die Pädagogischen Hochschulen entspricht nur teilweise den Erforder­nissen einer modernen LehrerInnen- und Lehrerausbildung. Sie wissen, es ist von der vorigen Mehrheit beschlossen worden und wird jetzt umgesetzt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 94

Wir brauchen eine weitere Professionalisierung. Wir brauchen die Einbeziehung – da sind wir uns durchaus einig – auch der Kindergartenpädagogik in die Pädagogischen Hochschulen.

Es sollte auch eine gemeinsame Ausbildung im Bereich der Mittelschulen geben. Diesbezüglich bin ich Minister Hahn sehr dankbar für seine Wortmeldungen in der letzten Zeit. Also wir sind uns, glaube ich, einig. Wir haben auch im Koalitionspapier eine Weiterentwicklung vereinbart.

Zum Antrag, Kollege Brosz, den du gerade eingebracht hast: Nicht, dass das inhaltlich nicht wichtig wäre für die Drei- bis Sechsjährigen, nur haben wir, glaube ich, ein verfassungsrechtliches Problem. Wir wissen genau, wer für die Drei- bis Sechsjährigen derzeit zuständig ist, um hier Maßnahmen zu setzen, und das ist bestimmt nicht das Unterrichtsministerium, sondern das sind die Länder und die Gemeinden. Da können Sie die Ministerin schon versuchen zu beauftragen, aber sie hat derzeit nicht die Zu­ständigkeit.

Wenn die neue Verfassung das einmal an den Bund geben sollte, dann kann man darüber weiterreden. Wir haben beim Bildungsplan schon jetzt das Problem, wer diesen denn wirklich ausarbeiten kann in einer Form, sodass er auch für die Länder und für die Gemeinden verpflichtend zur Anwendung kommen kann. Ich glaube, gerade der Nationalrat ist gut beraten, wenn er sich bei seinen Beschlüssen an die Verfassung hält.

Lassen Sie mich abschließend – weil wir heute von den Lehrern reden und weil Schulbeginn war – noch eines feststellen: Wir wissen, dass Lehrerin/Lehrer-Sein nicht nur ein anstrengender, sondern auch ein sehr wichtiger Beruf ist. Sie sind kompetente Vermittler von Inhalten, sie lehren Lernen, erziehen, motivieren, beurteilen, beraten, schlichten, bilden sich weiter, sind Reiseleiter, Ersatzmutter und vieles mehr. Sie sind Menschen mit Stärken und Schwächen und haben in ihrer Arbeit Erfolge und Miss­erfolge wie wir alle. Vieles gelingt gut, manches gelingt nicht.

Ihnen allen wünschen wir Freude bei der Arbeit und sagen ihnen auch: Danke! (Beifall bei der SPÖ.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.40.01

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die ersten beiden Debattenbeiträge zeigen schon, in welchem Dilemma man letztlich bei einer Bildungsdebatte steckt, wenn es darum geht, im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung tätig zu sein. Auf der einen Seite ist da Kollege Brosz, der sagt, er lehnt den Weg der Pädagogischen Hoch­schulen ab – genauso wie wir. Es ist nicht einsichtig, warum Pädagogen an ver­schiedenen Institutionen je nach Schulstufe anders ausgebildet werden im Bereich der Pädagogik und anderen fachlichen Ausbildungen. Da gebe ich ihm vollkommen recht. Auf der anderen Seite möchte er, dass die Kindergartenausbildung an den Päda­gogischen Hochschulen stattfindet, und bringt einen Antrag ein. – Das ist nicht wirklich schlüssig. Wenn ich eine Institution nicht wirklich will, dann kann ich die Institution nicht mit zusätzlichen Kompetenzen ausstatten.

Wir haben da einen relativ einfachen Ansatz. Wir sagen: Das Kippen der Pädago­gischen Akademien in die Pädagogischen Hochschulen hat seinen Anfang genommen nach einem langen Diskussionsprozess im Jahre 1997, also durch einen Beschluss, der nicht – wie Kollege Niederwieser gesagt hat – in der letzten Periode gefasst wurde.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 95

Der Grundsatzbeschluss des Kippens ist 1997 gefasst worden, in der großen Koalition ÖVP/SPÖ oder, wenn Sie so wollen, SPÖ/ÖVP; auch schon nicht unter Bedacht­nahme, dass man vielleicht die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung an einer Institution zusammenfasst.

Hier gäbe es viel zu tun. Man hat nebenbei – das haben wir 1997 ja auch schon bekrit­telt – einen Übergangszeitraum von zehn Jahren geschaffen. Das ist in Wirklichkeit ein Horror für jede Institution. Jetzt geht dieser Übergangszeitraum zu Ende, das Kippen ist vorgenommen, und man beginnt jetzt praktisch, den Betrieb aufzunehmen. Dann muss man ein paar begleitende Maßnahmen setzen, wie zum Beispiel die heute nun vorliegende Gesetzesmaterie, mit der man die Entlohnung der Lehrbeauftragten und Ähnliches nachfolgend zu regeln hat.

Da ist die Kritik des Kollegen Brosz vollkommen richtig und auch noch nicht ausge­räumt. Es stellt sich schon die Frage: Ist das jetzt ein Sparprogramm? (Abg. Dr. Brinek: Nein, das ist kein Sparprogramm!) Ich weiß, es hat keine normative Kraft, wenn da drinsteht: keine Mehrkosten, aber der Einwand ist vollkommen richtig und noch nicht ausgeräumt. Man wird es ja sehen. Wir haben auch nichts dagegen, wenn es Mehrkosten verursacht, nur soll man es sagen, wenn es so ist, und dann soll man es einfach beschließen. Ich glaube, dass man bei Mehrkosten im Bereich der Pädagogik oder auch Lehrer und Lehrerinnen durchaus einen Konsens hier im Haus erzielen kann.

Wir tragen den Weg in die falsche Richtung nicht mit, auch wenn es ist wie der letzte Kilometer bei einem Marathonlauf. Warum? – Wenn man das grundsätzlich ablehnt, ist es nicht einsichtig, hier Maßnahmen zu setzen, es sei denn – das wäre ja die Einladung gewesen –, man denkt darüber nach, wie man das jetzt übergangsmäßig macht, um ein endgültiges System der gemeinsamen Ausbildung aller Lehrkörper an Hochschulen, nämlich eine universitäre Ausbildung, zu schaffen.

Aber da gibt es keinen Ansatz, außer einige Zeitungsmeldungen, jetzt neuerdings auch von Kollegem Bundesminister Hahn, was ja sehr überraschend ist. Man muss schauen, ob man darauf aufsetzen kann.

Ich glaube auch, dass es in diesem Hohen Haus eine Mehrheit für die universitäre Ausbildung in diesem Bereich gibt und dass man, wenn die Mehrheit vorhanden ist, dem Mehrheitswillen eigentlich zum Durchbruch verhelfen sollte.

Was fehlt, ist wirklich eine kurz-, mittel- und langfristige Strategie, wie man es schafft, hier eine Vereinheitlichung der Ausbildung oder eine Verbesserung stattfinden zu lassen. Da möchte ich auch dazusagen, dass es auf den Pädagogischen Hochschulen breite Bereiche gibt, die zum Teil besser funktionieren als auf den Universitäten, vor allem im Bereich der Pädagogik. Aber ich glaube, es muss gelingen, ein gemeinsames System zu finden, in dem man die besseren Elemente bei der Ausbildung letztlich aber im tertiären Bildungsbereich festmacht und zusammenfasst.

Das ist auch eine Frage der Kompetenzen, die sich ja durch das Auseinanderdriften in zwei Ministerien manifestiert. Die Tatsache, dass man einen an sich tertiären Bildungs­bereich im Unterrichtsministerium behandelt, schwächt de facto den Wissenschafts­bereich und den tertiären Bildungsbereich. Es ist aber jetzt so. Das ist auch etwas, das wir nicht wirklich unterstützen.

Darüber hinaus muss man sich aber auch die Frage stellen: Braucht Österreich 17 Pädagogische Hochschulen? Sind das für dieses Land nicht etwas zu viel? Das kostet ja alles Verwaltung und Geld und Ähnliches.

Da ist letztlich sehr viel machbar. Ich bin mir sicher, dass wir in diese Richtung nachdenken müssen – und zwar ohne ideologisierte Brille, ohne dass man sagt: Wenn


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man eine gute, tolle, im tertiären Bereich angesiedelte Lehrer- und Lehrerinnenaus­bildung hat, ist das schon die Vorstufe zur Gesamtschule – die wir im Übrigen ablehnen. Das glaube ich nicht, sondern das ist bestenfalls die Vorstufe dazu, unseren Kindern, unseren Jugendlichen noch besser ausgebildete Lehrer zur Verfügung zu stellen als einen gesellschaftlichen, gemeinschaftlichen Dienst, den wir gerne mittragen würden.

Ich bin davon überzeugt, dass die Diskussion in den nächsten Jahren in diese Rich­tung laufen wird. Wir sollten allerdings nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, sondern das umgehend in Angriff nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.46.10

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In der Tat: das Gesetz hat mehrere Wurzeln.

Zum Gesetz für die Pädagogischen Hochschulen: 1999 wurde mit der SPÖ das Akade­mie­studiengesetz verabschiedet. Die Verhandler waren Antoni und Brinek. Details dazu führe ich gerne an.

Das hat einen guten Grund gehabt, und die Vorbereitung hat in der Tat berechtigter­weise längere Zeit gebraucht. Sie können nicht durch ein Austauschen der Türschilder oder durch eine bloße Willenskundgabe die Veränderung einer Institution, die Verän­derung der Ausbildungsphilosophie, die Veränderung der Curricula erreichen.

Bedenken Sie, dass jetzt, in dieser Stunde – ich gratuliere Rektorin Hackl und ihrem Team –, die erste Inaugurationsfeier der ersten Pädagogischen Hochschule in Wien abgehalten wird! Ich denke, Sie schließen sich den Glückwünschen an.

Bedenken Sie auch, dass mit den Pädagogischen Hochschulen vier Organisationen im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung vereint werden, einschließlich der agrar­pädagogischen Einrichtung!

Solch eine Fusionierung erfolgt nicht von heute auf morgen. Die Pädagogischen Hoch­schulen werden in Zukunft mehr habilitiertes Personal brauchen. Sie haben bisher großartige Arbeit geleistet in dieser Umbauphase und sind, wie ich meine, eine berechtigte, eigenständige LehrerInnenaus- und ‑weiterbildungs-Einrichtung geworden. Für diese Vorarbeit und Umsetzungsarbeit ist sehr, sehr herzlich zu danken.

Die Pädagogischen Hochschulen wollen – ich habe viele Gespräche mit ihnen geführt – keine Außenstellen, keine Abteilungen der Universität werden. Das ist gut so. Es gibt ein eigenständiges Profil, und es gibt ein eigenständiges Aus- und Weiter­bildungsprogramm für die LehrerInnen im Bereich der Pflichtschulen.

Da ist zuerst einmal die Umwandlung des Verständnisses von der alten Rezeptologie, vom Lernen am Modell hin zu einer eigenen professionspolitischen Ausrichtung nötig. Das ist nicht eine Angelegenheit, die man durch eine Kundgabe, durch einen Beschluss im Parlament erreicht, sondern das muss in den Köpfen passieren.

Lehrerinnen und Lehrer müssen stärker selbständige pädagogische Akteurinnen und Akteure in der Klasse sein und mit den Herausforderungen von heute umgehen können. Dazu sind die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Pflichtschulen, die LehrerInnen an Volksschulen, Hauptschulen, sonderpädagogischen Einrichtungen und so weiter, besonders gefordert.


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Es geht darum, ihnen in diesem Selbständig-Werden begleitend auch legistisch zur Seite zu stehen, was wir heute tun. Die Pädagogischen Hochschulen wollen gerne mit den Universitäten zusammenarbeiten, aber sie wollen kein Teil von ihnen werden. Diese Zusammenarbeit ist eingeleitet, ist initiiert, ist sogar durch einige Koopera­tions­programme schon quasi verabschiedungsreif gestaltet; auch – wie wir es von der Fraktion begrüßen – etwa im Bereich von Hochschullehrgängen, Studienversuchen zur Ausbildung von KindergartenpädagogInnen. Aber auch die Kindergartenbildungsanstalt werden Sie nicht von heute auf morgen in eine Hochschule oder Universität um­wandeln können, und das ist gut so. Da ist etwa auf Lehrerinnen und Lehrer, auf lebensgeschichtliche Momente Rücksicht zu nehmen, und anderes mehr.

Meine Damen und Herren! Wir können für die Universität von den Pädagogischen Hochschulen lernen, etwa wie man Zugangsregelungen macht. Wir haben ja diese Zugangsregelungen – wenn Sie wollen: Aufnahmeverfahren – auch gesetzlich veran­kert. Wir haben mit großem Interesse gesehen, wie sich die Pädagogischen Hoch­schulen bemühen und wie sie es zustande gebracht haben, mitzuteilen, welche Anforderungen an künftige Lehrer, an Studierende gestellt werden, und wie sehr der Grundsatz „Nur die Besten sollen Lehrerinnen und Lehrer werden!“ umgesetzt werden kann.

Von dieser Stelle aus wünschen wir den Pädagogischen Hochschulen auf ihrem Weg in die Zukunft und in ihrer Weiterentwicklung alles Gute.

Ich habe zum Antrag des Kollegen Brosz von den Grünen nur hinzuzufügen: Zum Thema Kindergartenpädagogik und Kindergartenbesuch hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung dasselbe Ergebnis zutage gebracht. Wir werden uns den Antrag, den Kollege Brosz mit dem Verlangen auf namentliche Abstimmung gestellt hat, genau anschauen. Es ist aber erstaunlich, dass bei dem Antrag der SPÖ-Steiermark, nämlich auf Gratis-Kindergartenbesuch, die Grünen gar nicht mitgestimmt haben. (Abg. Neuge­bauer: Der ÖVP!) – Ja, der ÖVP-Antrag, den die Grünen nicht unterstützt haben. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Wird spannend sein, wie Sie das begründen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: In der Steiermark ist eine andere Luft!)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Zwerschitz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ord­nete.

 


10.50.50

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Hohes Haus! Frau Minister! Frau Prä­sidentin! Ich will Sie nicht allzu lange auf die Folter spannen. Wenn ein Landtagsantrag einer Landtagspartei besagt, dass der Bund von einem Landtag dazu verpflichtet werden soll, 50 Prozent der Kindergartenplätze zu bezahlen, während 50 Prozent das Land übernimmt, dann ist das ein Antrag, der undurchführbar ist. Es ist nicht so, dass der Landtag über Bundesmittel befinden kann. Das sollte eine Landtagspartei wie die ÖVP in der Steiermark bereits wissen. (Beifall bei den Grünen.)

Genau aus diesem Grund und wegen ein paar anderer Dinge, die in diesem Antrag sehr seltsam waren – würde ich einmal sagen –, haben die FPÖ und die Grünen in der Steiermark dagegen gestimmt. Ich weiß auch, dass die Propaganda in die Richtung läuft, dass die Grünen dagegen wären, wiewohl ich hoffe, dass auch Sie wissen, dass es das Gratiskindergartenjahr in der Steiermark seit heuer ohnehin gibt. Das zum Thema, die Grünen waren dagegen. Bei dem Antrag haben sie natürlich sehr wohl mitgestimmt, weil das etwas Sinnvolles ist. (Abg. Dr. Brinek: Waren sie dagegen oder waren sie nicht dagegen?) – Wir können vom Bund her Mittel bereitstellen, damit die


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Länder Kindergartenplätze schaffen können, aber das Land kann nicht den Bund dazu verdonnern, 50 Prozent zu bezahlen. – Es tut mir leid.

Jetzt aber zum eigentlichen Thema meiner Rede, nämlich zu den Pädagogischen Hochschulen. Wenn Frau Abgeordnete Brinek davon gesprochen hat, dass es lange gedauert hat, denn es soll sich auch die Ausbildungsphilosophie ändern, dann würde ich sagen: Es hat lange gedauert, allein von der Ausbildungsphilosophie hat sich nicht so wahnsinnig viel geändert. Genau diese Schilder umzumontieren ist etwas, das wir daran sehr kritisieren. Genau deshalb können wir auch nicht für dieses Gesetz stimmen, weil es nicht Schritte in die neue pädagogische Richtung setzt. (Beifall bei den Grünen.)

Es wird weiterhin nicht die Uni-Anrechenbarkeit für alle Abschlüsse, die LehrerInnen gemacht haben, geben. (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist falsch!) Es wird weiterhin nicht die gemeinsame Ausbildung aller pädagogischen Berufe – so wie es die Bologna-Erklärung fordert – und eine Spezialisierung im zweiten Teil der Aus­bildung geben. Es gibt weiterhin keine Ausbildung in Richtung einer Gesamtschule. Die Gesamtschule, das Modell, ist ein anerkanntes Modell, in diese Richtung sollen wir arbeiten. Die Voraussetzungen für diesen langjährigen Prozess, denn von heute auf morgen wird es nicht gehen, bedeuten: Wir müssen die Ausbildung entsprechend umstellen. Es ist weder vom Dienstrecht noch von der Ausbildung her irgendwie gewährleistet, dass ein Gesamtschulmodell überhaupt funktionieren kann. Sie dürfen sich nicht wundern, wenn die Lehrerinnen und Lehrer sowohl von Gymnasien als auch von Hauptschulen sehr verunsichert sind, weil wir ihnen nicht die Möglichkeit bieten, sich auch in diese Richtung zu entwickeln.

Es gibt weiterhin keine Frauenförderung beim Lehrpersonal. Gleichstellung als Stu­dien- und Forschungsinhalt findet sich nicht. Wir haben noch immer nicht die unabhän­gige Evaluierungsmöglichkeit. Das Regierungsmitglied macht mittels Verordnung Grundsätze für die Gestaltung der Studienpläne, das heißt, die Studienpläne wechseln je nach Regierungsmitgliedern. Das kann doch bitte keine gute Grundlage dafür sein, dass wir eine Pädagogische Hochschule sich in ihrem Rahmen entwickeln lassen, sie in eine gute Richtung arbeiten lassen und Lehrerausbildung gewährleisten können.

Es fehlt die individuelle Förderung. Wir haben noch immer das Prinzip, dass zur Selektion und nicht zur Integration ausgebildet wird. Während in vielen europäischen Ländern bereits das Prinzip herrscht: Wir nehmen alle Kinder so weit mit, wie es irgendwie geht, wir versuchen, sie zu fördern, wir versuchen, ihnen möglichst viel für ihren weiteren Lebensweg mitzugeben!, wird in Österreich noch immer großteils zur Selektion ausgebildet. Die Novelle für dieses Gesetz hätte die Möglichkeit geboten, daran etwas zu ändern. Was geändert wurde, ist marginal. Es tut mir leid, ich bleibe dabei: Es ist nur ein Schilderaustausch. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Haubner zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.55.22

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die uns vorliegende Regierungsvorlage war und ist notwendig, weil Pädagogische Akademien in Pädagogische Hochschulen umgewandelt wurden. Ich denke, diese Umwandlung – ihr sind sehr viele Diskussionen auch in der letzten Regierung vorausgegangen – war sicher ein sehr wichtiger und entscheidender Schritt in Richtung noch mehr Professionalisierung des Lehrberufs und vor allem auch in Richtung des neuen Lehrerbildes. Diese Berufsgruppe muss auch in Zukunft sehr


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engagiert und vor allem auch qualitativ hochwertig in der Ausbildung und in der Überbringung sein.

Daher war neben dem Entfall der Zweidrittelmehrheit bei Schulgesetzen in der letzten Legislaturperiode dies ein ganz wichtiger Schritt für eine gemeinsame Lehrer­aus­bildung; natürlich jetzt nur im Pflichtschulbereich. Ich denke, dass die anderen Aus­bildungen nicht miteinbezogen sind, ist sicher ein Schönheitsfehler, an dem man nicht vorüber kann. Wir seitens des BZÖ haben schon damals gesagt und sagen auch heute wieder, dass es mittelfristig so kommen muss, dass alle Lehrer die gleiche Ausbildung haben und gleich ausgebildet werden müssen, einschließlich jener Pädagoginnen und Pädagogen, die im Vorschulbereich, sprich im Kindergartenbereich, arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Daher denke ich, es ist wichtig, jetzt einmal arbeiten zu lassen, sich das anzuschauen und, wie gesagt, mittelfristig dieses Ziel ganz konkret anzupeilen.

Wir werden seitens des BZÖ dieser Materie unsere Zustimmung geben, denn es geht darum, Rechtssicherheit im Dienstrecht zu schaffen. Es ist vor allem ein aus meiner Sicht wichtiger sozialer und familienpolitischer Aspekt vorhanden, nämlich dass es in Hinkunft auch für erkrankte Kinder und Stiefkinder der Lebensgefährten eine Pflege­freistellung geben soll. Das finde ich positiv, das finde ich gut.

Im Unterrichtsausschuss haben wir auch im Rahmen einer allgemeinen Aussprache über die Sicherheit an Schulen diskutiert. Es gab einen sehr traurigen aktuellen Anlass an einer Volksschule hier in Wien, wo es zu Missbrauchshandlungen an einem sechs­jährigen Kind gekommen ist. Es ist uns damals im Ausschuss allen bewusst geworden, dass der Schutz unserer Kinder ganz prioritär und wichtig ist und dass man diesen Fall nicht einfach abtun und sagen kann: Schulen sind öffentliche Gebäude, da kann man halt nichts machen.

Daher fordern wir seitens des BZÖ – und das möchte ich hier noch einmal bekräf­tigen – in Zukunft gerade im Pflichtschulbereich, in den Volksschulen, wirksame Zugangskontrollen beim Eingang, damit schulfremde Personen nicht unkontrolliert in die Gebäude gelangen können. (Beifall beim BZÖ.)

Es muss aber auch, und das ist uns sehr wichtig, in der Ausbildung eine starke Sen­sibilisierung der zukünftigen Lehrer für diese Problematik geben. Daher ist für uns vorstellbar, dass das in Zukunft auch ein Schwerpunkt in den Lehrplänen der Pädagogischen Hochschulen sein muss, damit man auch den Lehrerinnen und Lehrern das geeignete Instrument und das nötige Wissen für die zusätzliche Sicherheit und für den Schutz unserer Kinder mitgibt.

Daher stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Pflichtschulpädagogen als Schwer­punkt im Rahmen der Ausbildung und weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit für Schulkinder

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Pflichtschul-Pädagoginnen und -Pädagogen im Rahmen ihrer Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen umfassend zum Thema „Sicherheit an Schulen, Sicherheit für unsere Kinder“ instruiert werden, sodass Missbrauchsfälle an Schulen in


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Zukunft verhindert werden können. Dazu ist diese Thematik fest im Lehrplan der Päda­gogischen Hochschulen zu verankern, ein entsprechender Entwurf des Lehrplans zu erstellen und dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten. Darüber hinaus müssen der Schule angepasste Zutrittskontrollmaßnahmen an Volksschulen rasch und effektiv umgesetzt werden.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (137 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (207 d.B.)

betreffend Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Pflichtschulpädagogen als Schwerpunkt im Rahmen der Ausbildung und weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit für Schulkinder

Ab Oktober 2008 werden alle Pädagoginnen und Pädagogen im Pflichtschulbereich ihre Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen absolvieren. Gerade wurde an der Wiener Volksschule in Hernals ein sechsjähriges Mädchen auf der Toilette ihrer Volksschule von einem Freigänger, der Stunden zuvor die Schule unbemerkt betreten, sich auf der Schultoilette versteckt und dort auf ein Opfer gewartet hatte, sexuell missbraucht. Man kann und darf solche tragischen Ereignisse nicht damit abtun, auf den Charakter von Schulen als öffentliche Gebäude hinzuweisen und keine Schritte zum besseren Schutz der Schulkinder zu setzen. Vielmehr muss eine starke Sen­sibilisierung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer für diese Problematik als Schwer­punkt in den Lehrplänen der Pädagogischen Hochschulen fest verankert werden. Die zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen müssen sich ihrer Verantwortung und ihrer Aufsichtspflicht bewusst werden und an ihrer Ausbildungsstätte in ausreichendem Maße darauf vorbereitet und geschult werden. Unsere Schulen müssen wieder sicher werden, sodass Eltern ihre Kinder wieder ruhigen Gewissens in die Obhut des Staates übergeben können. Dazu ist es notwendig, den Verantwortlichen, d.h. den Pädago­ginnen und Pädagogen die geeigneten Instrumente und das nötige Wissen bereits in der Ausbildung zu vermitteln.

Die Verbesserung in der Ausbildung kann aber nur ein erster Schritt in Richtung „Sichere Schule“ sein, weitere Maßnahmen müssen gesetzt werden. Wir fordern daher eine wirksame Zugangskontrolle beim Eingang jeder Volksschule, damit schulfremde Personen nicht unkontrolliert ins Gebäude gelangen können. Denkbar sind nicht nur eine einfache Klingel, sondern auch Gegensprechanlagen, ev. mit Videoübertragung. Außerdem könnte die von uns geforderte Jugend-Chip-Karte gleichzeitig als Zugangs-


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berechtigungskarte für die Schule verwendet werden. Die Maßnahmen sind auf jede einzelne Schule abzustimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Pflichtschul-Pädagoginnen und -Pädagogen im Rahmen ihrer Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen umfassend zum Thema „Sicherheit an Schulen, Sicherheit für unsere Kinder“ instruiert werden, sodass Missbrauchsfälle an Schulen in Zukunft verhindert werden können. Dazu ist diese Thematik fest im Lehrplan der Päda­gogischen Hochschulen zu verankern, ein entsprechender Entwurf des Lehrplans zu erstellen und dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten. Darüber hinaus müssen der Schule angepasste Zutrittskontrollmaßnahmen an Volksschulen rasch und effektiv umgesetzt werden.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek über­nimmt den Vorsitz.)

 


11.01.10

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Liebe Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz zu den auch von Ihnen, werte Abgeordnete, angeregten und angesprochenen Punkten Stellung nehmen. Das Lehr­beauftragtengesetz, so wie es jetzt vorliegt, ist nicht das große Gesetz zur Weiter­entwicklung der Pädagogischen Hochschulen, sondern ist – der Begriff ist auch gefal­len – ein Umstellungsgesetz, bei dem es in erster Linie darum geht, dass die Päda­gogischen Hochschulen jetzt gut starten können. Es enthält also eine Reihe von begrifflichen Adaptionen.

In einem Punkt ist es allerdings wesentlich, und es betrifft immerhin 420 Personen, die bei uns arbeiten, konkret die FremdsprachenassistentInnen. Durch diese Novelle ist jetzt ganz klar geregelt, dass die dienst- und besoldungsrechtliche Grundlage verankert wird.

Zur konkreten Frage von Ihnen, Herr Abgeordneter Brosz, was die Sozialversiche­rungsthematik betrifft: Es ist bis dato so, dass hier das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz zur Anwendung kommt, also von Gebietskrankenkasse, Unfallver­sicherung bis hin zur Pensionsversicherung, und durch die gesetzliche Regelung jetzt die rechtlichen Verhältnisse für öffentlich Bedienstete zur Anwendung kommen und damit BVA. Wir werden selbstverständlich Ihre Fragen hinsichtlich Dienstgeberbeitrag schriftlich im Detail beantworten, aber das wollte ich jetzt nur ad hoc dazu sagen.

Ich teile voll und ganz Ihre Ausführungen im Bereich Frühkindpädagogik und zur Notwendigkeit, den Kindergarten auch in einen Bildungsgarten umzuwandeln. Es ist ja auch im Regierungsprogramm verankert, dass wir an einem Bildungsplan für den Kindergarten arbeiten. Auf die kompetenzrechtliche Situation wurde bereits hinge­wiesen, es gibt unterschiedliche Kompetenzen, Bund beziehungsweise dann auch bei den anderen Gebietskörperschaften, aber hier werden wir auch einzelne Pläne, wie sie


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zum Beispiel in Wien vorhanden sind, entsprechend nutzen und in den bundesweiten Plan einarbeiten.

Was generell die Ausführungen zum Bereich der Pädagogischen Hochschulen betrifft – und da beziehe ich mich auf Abgeordneten Niederwieser, auf Abgeordneten Graf, auf Frau Abgeordnete Haubner –, so sehe auch ich Perspektiven in einer gemeinsamen universitären Ausbildung für alle im Lehrberuf Tätigen, sehe das aber sehr bewusst als mittel- und langfristige Zielsetzung. Ich habe mich, ähnlich wie Abgeordneter Nieder­wieser, sehr gefreut über die Äußerungen von Minister Hahn zu diesem Thema, was zumindest einmal die gemeinsame Ausbildung in der Mittelstufe betrifft. Wir haben vereinbart, in diese Richtung jetzt auch interministeriell Gespräche aufzunehmen.

Zum Schluss vielleicht noch ein Wort zum Thema „Sicherheit“. Hier geht es, wenn ich das so formulieren darf, auch um eine allumfassende Sensibilisierung nicht nur der Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch der Schulpartner. Ich werde jedenfalls auch bei der nächsten Präsidentenkonferenz der Landesschulräte, nachdem ja vor allem auch der Pflichtschulbereich angesprochen ist, dieses Thema auf die Tagesordnung setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Bundesministerin.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.04.00

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen heute – die Frau Bundesministerin hat das jetzt ausführlich ausgeführt – eine notwendige Anpassung vor zur Struktur der Pädagogischen Hochschulen; beschlossen in der letzten Legislaturperiode, beschlos­sen damals gegen die Stimmen der SPÖ. Wir hatten und haben noch immer andere Vorstellungen, wie man in den nächsten Jahren die Lehrerausbildung weiterentwickeln muss, auch wenn jetzt natürlich Anpassungen an das derzeitige System der Päda­gogischen Hochschulen vorzunehmen sind.

Ein Punkt, den auch die Frau Bundesministerin jetzt wieder hervorgehoben hat, den ich für ganz wichtig halte, auch wenn man in Richtung Pisa-Sieger Finnland schaut, ist die gemeinsame universitäre Ausbildung aller Lehrkräfte. Bei diesen Pädagogischen Hochschulen hätte man zumindest schon als ersten Schritt die Kleinkindpädagogen und -pädagoginnen einbeziehen können. Ich finde es sehr schmerzlich, dass dieser Bereich der KleinkindpädagogIn – Frau Bundesministerin Schmied hat es auch betont – weitgehend unterschätzt wird, nämlich die Bedeutung, die Kleinkind­pädagogInnen in der Unterstützung der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder schon von ganz früh an haben. Ich denke, dass wir jetzt dabei sind, erste Schritte zu setzen, dass das aber ein Bereich ist, den wir in den nächsten Jahren wesentlich ernster nehmen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was den Antrag der Grünen zu Gratis-Kindergärten betrifft, so möchte ich von meiner Warte sagen, dass das eine Zukunftsperspektive ist, der ich mich nicht prinzipiell ver­sperre. Ich sehe nur die Notwendigkeit, bei beschränkten finanziellen Ressourcen, wie wir sie einfach haben, Prioritäten zu setzen und in Teilschritten vorzugehen. Da sehe ich aus heutiger Sicht die besondere Notwendigkeit, das Angebot an Kinderbetreu­ungs­plätzen entsprechend auszubauen; auszubauen dort, wo wir sie besonderes dringend brauchen, nämlich einerseits deshalb, weil es wenige gibt – das betrifft den Bereich der Kleinstkinder, der Null- bis Dreijährigen –, und auch deshalb, weil es in dem Alter besonders wichtig ist, die Kinder zu unterstützen und zu fördern.


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Ich bin sehr froh, dass diese Bundesregierung von Bundesseite her Mittel zur Ver­fügung stellen wird, um Anreize zu geben, um Anstoßfinanzierungen zu geben zum Ausbau der Kindergärten. Offen ist, wie das in den Ländern aufgeteilt werden wird. Die SPÖ-Länder haben hier ja schon einheitliche Vorstellungen und Bereitschaften sig­nalisiert, auf die Vorstellungen der von ÖVP-Landeshauptleuten regierten Länder warten wir leider noch. Wir haben heute früh gehört, es ist eine Einigung im Bereich des Finanzausgleiches erzielt worden. Ich erhoffe mir auch hier, dass entsprechende Mittel für den Bereich der Kleinkindpädagogik zur Verfügung gestellt werden.

Der zweite Punkt, nach dem Ausbau von Plätzen für die Kleinstkinder, ist aus meiner Sicht der Ausbau des Vorschulangebotes. Hier wird von dieser Bundesregierung auch ein erster Schritt gesetzt, nämlich dass Kinder, die besondere sprachliche Förderung brauchen, Unterstützung bekommen. Ich sehe das weiterhin als ersten, durchaus guten Schritt – aber als ersten Schritt. Aus sozialdemokratischer Sicht möchte ich natürlich betonen, dass es dabei nicht bleiben kann, denn auch die anderen Kinder haben sich entsprechende Förderung verdient. Es gibt anderen Förderungsbedarf als den rein sprachlichen. Ich möchte nur verweisen auf die steigende Zahl von Kindern, die Legasthenieprobleme haben, oder auf Kinder, die andere sprachliche Probleme haben, nicht Deutsch-Probleme, sondern die ein bisschen Unterstützung von einer Logopädin brauchen würden. Wenn man das im Kindergarten rechtzeitig erkennt, könnte man diesen Kindern sehr gut helfen.

Uns sollte einfach die Unterstützung von Talenten und die Förderung aller Kinder auch in den nächsten Jahren ein entsprechend wichtiges Anliegen sein, und da ist natürlich die entsprechende Ausbildung von KleinkindpädagogInnen eine wichtige Grundlage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.08.48

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Errichtung der Pädagogischen Hochschulen, die für alle Absolventen, sehr geehrte Frau Kollegin Zwerschitz, sehr wohl ein aka­demisches Niveau und auch einen international anerkannten Status mit sich bringen, beginnt eine neue Ära in der Lehrerfortbildung. Wie wichtig diese Innovation ist, sieht man ja auch daran, dass es heuer doppelt so viele Interessenten für Ausbildungsplätze gibt als im Vorjahr.

Ebenso interessant ist die Erweiterung des Lehrbeauftragtengesetzes für die Fremd­sprachenassistenz, weil dadurch Österreich erneut ein innovatives, international ausgerichtetes Engagement beweist. Diese neue Regelung bedeutet nicht nur das Ein­bringen einer muttersprachlichen Kompetenz von ausländischen StudentInnen, sondern vor allem auch einen konkreten Austausch von Kulturen zur Förderung eines globalen Verständnisses.

Aus der Praxis haben mir viele Kollegen sehr positive Erfahrungsberichte übermittelt, wobei als sinnvolle Weiterentwicklung für die Zukunft vielleicht angedacht werden sollte, dass jene Länder, die Fremdsprachenassistenten entsenden, einen gemein­samen Anforderungskatalog an die Kandidaten entwerfen.

Durch die Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum steht ein weiterer erfolgreicher Aspekt der Lehrerausbildung in Österreich auf der heutigen Tagesordnung, nämlich das bestens bewährte Unterrichtspraktikum für Absolventen


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der Lehramtsstudien. Die Hospitation und die zur Verfügung gestellte Fachlehrkraft sind eine Sicherstellung pädagogischer Grundwerte und eine optimale Vorbereitung auf den zu erwartenden Schulalltag.

Dabei entsteht eine Win-Win-Situation: Die Neulehrer erwerben zusätzliche soziale Kompetenz, bemühen sich um Teamfähigkeit und bringen, direkt von den Universitäten kommend, neue Ideen und Impulse ein. Was ganz wichtig ist: Die Betreuungslehrer erleben eine Anerkennung ihrer Arbeit durch junge Kollegen und profitieren so von deren Anregungen und von deren Begeisterungsfähigkeit. Es muss daher von dieser Stelle aus allen beteiligten Lehrern ein Lob ausgesprochen werden. Man muss ihnen dafür danken, dass sie mit großem persönlichen Einsatz Bildung schaffen, erhalten und vermitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut zu wissen, dass Bildung einer ständigen Qualitätsprüfung unterliegt, um auch in Zukunft einen der wichtigsten Pfeiler unserer Gesellschaft zu stützen. Nur ein wissendes Volk kann sich und seine Demokratie schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.11.49

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon inter­essant, wenn man selbst vor 30 Jahren an der PÄDAK studiert hat und jetzt Kinder hat, von denen das eine wiederum die Pädagogische Akademie und das andere die Lehrerausbildung an der Universität absolviert hat. Man sieht – und auch das sollte man positiv herausstreichen –, dass beide Einrichtungen ihre großen Vorteile haben. Man sieht das besonders dann, wenn die Absolventen in die Praxis übertreten, sprich, an der Schule unterrichten, und im gemeinsamen Gespräch Fragen kommen wie: Wie bringe ich das dem Kind bei? Wie mache ich das? Oder auf der anderen Seite: Wie kann ich mit diesen Defiziten umgehen?

Es ist unbestritten, dass die Stärken und Schwächen der beiden Systeme tatsächlich zu einem Gemeinsamen genützt werden können. Auf der einen Seite stellen wir fest, dass Lehre und Forschung und wissenschaftliches Personal, dass die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, auf der anderen Seite liegen die Stärken im didaktischen, pädagogischen und im schulpraktischen Bereich. Das heißt, die Stärke des einen war bisher gleichzeitig die Schwäche des anderen, und diese Zweigleisigkeit kann kein Modell der Zukunft sein, sondern eine optimale gemeinsame Ausbildung aller Päda­goginnen und Pädagogen muss das Ziel sein.

Nehmen wir ein Beispiel aus der Medizin: Warum sollten zwei Mediziner für ein und dieselbe Aufgabe, für ein und dieselbe Operation an einer Medizinischen Akademie oder Hochschule und auf der anderen Seite auf der Universität mit vollkommen unter­schiedlichen Schwerpunkten ausgebildet werden? – Es ist geradezu widersprüchlich und widersinnig, über Jahre hinweg solch eine duale, zweigleisige Ausbildung durch­zuführen.

Daher, meine Damen und Herren, freut es mich – es wurde auch schon gesagt –, dass der Wissenschaftsminister als Erster – alle anderen Fraktionen sind schon längst dafür, dass man auf eine gemeinsame Ausbildung der Pädagogen geht – als Eisbrecher für die große ÖVP-Fraktion aufgetreten ist, indem er den „Vorarlberger Nachrichten“ gegenüber Folgendes gesagt hat – ich darf, weil das für mich sehr bedeutsam ist, kurz wörtlich zitieren –:


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„Ich bin der Meinung, dass wir die Hauptschullehrer und die AHS-Unterstufenlehrer auf einem einheitlichen Bachelor-Niveau ausbilden sollen.“

Dasselbe hat Kollegin Brinek im Ausschuss gemeint. Sie hat, ich glaube wörtlich, gesagt: Nun kommt der nächste Schritt gegen die Zweigleisigkeit. – Ich glaube, ich habe Ihre Aussage im Ausschuss richtig zitiert, Frau Brinek. – Ein wichtiger, richtiger Schritt! Selbst der neue Rektor der Pädagogischen Hochschulen – ein Vorarlberger; auch nicht gerade ein tief in die Wolle gefärbter Sozialdemokrat – fordert genau das­selbe: Wir Pädagogischen Hochschulen müssen uns starkmachen für eine gemein­same Lehrerausbildung!

Ich meine daher, meine Damen und Herren, es ist höchst an der Zeit, dass wir dieser gemeinsamen universitären Ausbildung endlich einen Schritt näher treten, dass wir der kommenden jungen Generation von Lehrern jene Inhalte mit auf den Weg geben, die sie für eine Schule der Vielfalt brauchen. Wir brauchen eine Schule, die individuell, differenziert und begabungsorientiert die Talente unserer Kinder fordert, und das können wir durch eine gemeinsame Ausbildung schaffen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Neugebauer; auch wiederum 3 Minuten. – Bitte.

 


11.15.26

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Wer heute früh die Medienaussendungen über die heute anstehenden Parlamentsdebatten ver­folgt hat, hat mitgeteilt bekommen: Da ist eigentlich nichts los, da ist inhaltlich nichts Besonderes zu erwarten!

Liebe Frau Kollegin Zwerschitz, wenn Sie in Ihrem Redebeitrag die Bewertung des Startes der Pädagogischen Hochschulen am 1. Oktober mit dem Etikett „Schilder­austausch“ qualifizieren, dann unterstützen Sie eine derart oberflächliche Bericht­erstattung! Mir tut das sehr leid, denn hinter diesem Start der Pädagogischen Hoch­schulen liegen mehrjährige, intensive Vorbereitungsarbeiten des Ministeriums und der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die sich ernsthaft damit auseinandergesetzt haben, und die verdienen es nicht, mit der Bewertung „Schilderaustausch“ abqualifi­ziert zu werden.

Ohne Zweifel kann man auch andere Perspektiven haben, aber was ist denn das Asset dieser neuen Konstruktion? – Die Zusammenführung zwischen Ausbildung und Fort­bildung an einem Platz; der Austausch an entsprechenden Weiterentwicklungen zwi­schen den Universitäten; das Gute der Universitäten mit dem Guten in der starken Verschränkung zwischen Theorie und Praxis, die von den Pädagogischen Akademien herkommt, darzustellen. Wir haben ja keine Studienpläne oder Pläne im Sinne der Universitäten an den Pädagogischen Hochschulen, sondern dort sind Stundenpläne wie in der Schule zu absolvieren, außerordentlich intensiv.

Was den hohen fachwissenschaftlichen Input bei den Studien an den Universitäten betrifft, gebe ich Herrn Dr. Graf recht: Natürlich stärker verwoben werden muss mit der Methodik, mit der Didaktik des Unterrichtens, was wieder ein besonderer Schwerpunkt an den Pädagogischen Hochschulen ist.

Zur Frage der einheitlichen Ausbildung darf ich auf Folgendes hinweisen: Es hat früher einmal, nach dem Krieg, den alten Grundsatz gegeben: Pädagogen für kleine Kinder werden geringfügiger ausgebildet und auch schlechter entlohnt, je höher hinauf, desto besser werden sie ausgebildet und auch entlohnt. – Damit haben wir Ende der sech-


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ziger, Anfang der siebziger Jahre aufgeräumt. Die gleichwertige Pflichtschullehreraus­bildung darf bei all den Überlegungen über Stufenausbildungen nicht hintangehalten werden.

Letztendlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der Grünen betreffend einen verpflichtenden Kindergartenbesuch vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr. – Ich bin froh, dass diese Debatte intensiv geführt wird, durchaus auch aus ver­schie­denen Positionen, mache aber darauf aufmerksam, dass aus unserer gesell­schafts­politischen Philosophie heraus die Verpflichtung am Ende steht. Wenn man das so macht wie etwa in Niederösterreich, nämlich einen kostenfreien Zugang für ein Kindergartenjahr mit hoher pädagogischer Qualität, dann wird das auch zu 95 Prozent von der Bevölkerung angenommen werden. Ich halte das für den richtigeren Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 137 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis-Kindergärten.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ord­netenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosa­farbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Wimmer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Stimmabgabe ist damit beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer und Schriftführerinnen die Stimmenzählung vornehmen.


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Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 11.26 Uhr unterbrochen und um 11.32 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 164; davon „Ja“-Stimmen: 45, „Nein“-Stimmen: 119.

Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Aspöck;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz, Bucher;

Darmann, Dolinschek;

Fichtenbauer;

Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf;

Haidlmayr, Haubner Ursula, Hauser, Hofer, Hradecsni;

Kickl, Klement, Kogler, Kurzmann;

Lichtenecker;

Mandak, Mayerhofer, Moser;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Rosenkranz, Rossmann;

Sburny, Schalle, Schatz, Scheibner, Steinhauser, Strache;

Themessl;

Van der Bellen, Vilimsky;

Weinzinger Brigid, Westenthaler;

Zach, Zanger, Zinggl, Zwerschitz.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;

Bauer, Bayr, Becher, Binder-Maier, Brinek;

Cap, Csörgits;

Dobnigg, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 108

Eder Kurt, Eder Sebastian, Eder-Gitschthaler, Einem, Einwallner, Eisenschenk, Eßl;

Faul, Fleckl, Franz, Freund, Fuhrmann, Füller, Fürntrath;

Gahr Hermann, Gaßner, Glaser, Grander, Grillitsch, Großruck;

Hakl, Haubner Peter, Heinisch-Hosek, Heinzl, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Hursky;

Ikrath;

Jarolim;

Kainz, Kaipel, Kapeller, Karl, Keck, Kirchgatterer, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krist, Kukacka, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lentsch, Lohfeyer;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Mayer Elmar, Mikesch, Missethon, Mitterlehner, Morak, Muchitsch, Murauer, Muttonen;

Neugebauer Fritz, Niederwieser;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Rada Robert, Rädler Johann, Rasinger, Reheis, Riener Barbara, Rinner Sylvia, Rudas;

Schasching, Schelling, Schieder Andreas, Schittenhelm, Schönpass, Schopf, Schultes, Sieber Norbert, Sonnberger, Spindelberger Erwin, Spindelegger Michael, Stadlbauer, Stadler Astrid, Stauber, Steibl Ridi, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;

Tamandl, Trunk;

Wimmer, Wittmann, Wöginger, Wurm;

Zweytick.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun weiters zur Abstim­mung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Pflichtschul­pädagogen als Schwerpunkt im Rahmen der Ausbildung und weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit für Schulkinder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

11.33.272. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler“ (208 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 159/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schu­len & Lehrerinnen und Lehrer: Initiativen gegen Doping im Sport“ (209 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schasching mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.34.17

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Hohes Haus! Ich freue mich sehr – dies sei gleich zu Beginn meiner Rede vorangestellt –, dass die anderen Fraktionen hier im Hohen Haus avisiert haben, diesen Anträgen zuzustimmen, und bedanke mich dafür, denn vor allem das Projekt „Gesunde Schule“, das jetzt eingeleitet wurde, soll eine umfassende Betrachtung der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler zum Ziel haben. Daher ist es nur wünschenswert, dass bei Gesundheitsuntersuchungen alle schulpflichtigen Kinder in Österreich erfasst werden sollen, also auch diejenigen, die in häuslichem Unterricht beschult werden. Da stimmen wir sicher gerne zu, und ich bedanke mich bei Ihnen, dass das auch so geschehen wird.

Ich möchte mich aber ganz besonders auch um den zweiten Antrag kümmern, der im Zusammenhang mit dem Antidopinggesetz steht, das wir ja vor einigen Wochen hier im Hohen Haus gemeinsam beschlossen haben: Dazu gibt es hier einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPÖ und ÖVP, in Folgewirkung auch ganz besonders im Bereich Schule darauf zu reagieren und ganz besonders die Lehrerinnen und Lehrer mit Materialien auszustatten, um dieses Thema Antidoping und Gefahren von Doping auch besonders in Sport-Schwerpunktschulen an Schülerinnen und Schüler heran­zutragen.

Doping, geschätzte Damen und Herren, ist Betrug an sich selbst, an der eigenen Mannschaft, an den anderen Wettkampfteilnehmern sowie an Veranstaltern, Spon­soren und am Publikum. Das Doping-Verbot gehört zu den entscheidenden Spielregeln im Sport. Wer diese Regeln bewusst oder unbewusst missachtet, handelt gegen Fair Play und gegen Ethik im Sport. – So steht es im Antrag, und ich denke, das ist ein wichtiger Grundsatz, dem wir alle beitreten sollen und können, wobei es auch wesentlich ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler bereits in der Ausbildung zu einer gesunden Lebensführung Kontakt haben.

Es ist mir aber im Weiteren auch ein Anliegen, der Frau Bundesministerin zu danken. Sie hat mit einem Erlass vom 14. September bereits eine erste Maßnahme gesetzt und reagiert und auch avisiert, den Pädagogischen Hochschulen einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, dieses Unterrichtsthema neu aufzugreifen.

Aber auch immer mehr Hobbysportlerinnen und -sportler, der gesamte Breitensport sind von der Antidoping-Problematik betroffen, ja ich meine sogar, noch mehr betrof­fen, denn SpitzensportlerInnen sind Dopingkontrollen unterworfen und wissen großteils um die Gefahr, der sie sich aussetzen. Breitensportler hingegen wissen das oft nicht und sind gerade durch den Internet-Vertrieb oder auch durch Angebote in Fitness-Studios betroffen davon, Substanzen zu sich zu nehmen, von denen sie gar keine Ahnung haben, was diese für einen Schaden anrichten können.


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Daher ist es für mich ganz besonders wichtig, dass diese gute Maßnahme auf alle Schulen ausgedehnt wird, denn eine gesunde Schule, geschätzte Damen und Herren, soll vor allem Kindern täglich Möglichkeiten zur Bewegung bieten. Eine gesunde Schule soll Kinder dazu animieren, dass Sport Begleiter in ihrem Leben wird, und daher einen Sportunterricht bieten, wo alle Sportarten vorkommen, wo die Begeis­terung dafür geweckt wird, sich im Rahmen einer gesunden Lebensführung das ganze Leben lang auch zu bewegen. Und eine gesunde Schule soll möglichst auch koope­rieren mit vielen Sportvereinen, die das bieten können. Und eine gesunde Schule soll die Gefahren von dopingrelevanten Substanzen rechtzeitig aufzeigen, um davor zu warnen.

Wir setzen unsere Hoffnungen in Sie, Frau Bundesministerin, dass Sie diesen Weg weiterhin so tatkräftig unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Sie hat sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.38.27

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Besucherinnen und Besucher! Hohes Haus! Der tragische Fall dreier verwahrloster Mädchen in Oberösterreich hat uns Anfang dieses Jahres wieder einmal dramatisch vor Augen geführt, wie notwendig und wichtig die Sensibilisierung aller für das Kindeswohl ist. Gerade weil man sich leider auf die Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Umgebung nicht hundertprozentig verlassen kann und sich ein Fall wie Linz niemals mehr wiederholen darf (Abg. Neubauer: Das war nicht Linz!), haben wir Salzburger Abgeordneten bereits im Jänner dieses Jahres den vorliegenden Entschließungsantrag zusammen mit den KollegInnen der SPÖ eingebracht, in dem wir auf eine Lücke im Schulgesetz aufmerksam gemacht haben.

Grundsätzlich gibt es in Österreich ja keine Schulpflicht, sondern seit Maria Theresia, seit 1774, eine Unterrichtspflicht. Anders als in der BRD besteht daher keine Ver­pflichtung, seine Kinder in öffentliche oder private Schulen zu geben. Kinder können in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Erziehungsberechtigten zum häuslichen Unterricht angemeldet werden. Diese Möglichkeit nehmen derzeit etwa 0,5 Prozent der Eltern in Österreich in Anspruch. In Zahlen sind das zum Beispiel für Salzburg – dort habe ich das erhoben – derzeit 40, in Oberösterreich rund 70 und in der Steiermark gar 400. Das ist regional unterschiedlich.

An sich stellt diese Praxis kein Problem dar, denn diese Kinder sind ja dazu ange­halten, in regelmäßigen Abständen entsprechende externe Prüfungen abzulegen.

Nicht berücksichtigt dabei – und damit unserer Meinung nach völlig außer Acht gelas­sen – werden nach dem derzeitigen Schulgesetz ihr Wohlbefinden und ihre Gesund­heit, denn diese Kinder müssen sich derzeit keiner regelmäßigen ärztlichen Unter­suchung unterziehen.

Wir sehen die Untersuchung durch den Schularzt als ein Serviceangebot, von dem niemand ausgeschlossen werden soll. Alle Kinder haben das Recht darauf, über Krank­­heiten aufgeklärt, über gesundheitsfördernde Maßnahmen informiert und zu all­fälligen Verhaltensänderungen angehalten zu werden. Es geht uns dabei vorrangig um Aufklärung und Prävention. Warum sollten wir einen Unterschied zwischen jenen Kindern machen, die in die Schule gehen, und jenen, die zu Hause, also häuslich, unterrichtet werden?


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Außerdem hat ja die schulärztliche Untersuchung auch den wichtigen Zweck, Auffällig­keiten zu entdecken. Wir müssen einfach alles in unserer Macht Stehende tun, um körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Kinder sowie deren Verwahrlosung und Vernachlässigung hintanzuhalten und gezielte Vorsorge zu treffen. Kinder sind oft wehrlos und deshalb ganz besonders auf unsere Hilfe und auf unsere Fürsorge angewiesen. Prävention ist daher das große Schlüsselwort.

Ich freue mich sehr, dass unser Salzburger Antrag so rasch den Weg über den Unter­richtsausschuss ins Plenum gefunden hat.

Hier im Hohen Haus haben wir schon in den vergangenen Monaten durch die ent­sprechende Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes auch von anderer Seite ent­sprechende Rahmenbedingungen zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen geschaffen.

Ich möchte kurz noch auf einen zweiten Aspekt eingehen. Es war bisher so, dass die Durchführung dieser jährlichen Schuluntersuchung bei den Schülerinnen und Schülern selbst lag. Nun wollen wir sichergestellt haben, dass diese Verantwortung an die Schulen und damit an den zuständigen Schularzt/an die Schulärztin mit all den sich ergebenden Konsequenzen übertragen wird. Ich denke da zum Beispiel an die gezielte Verbesserung der Schulärzteausbildung.

Ich darf abschließend daher Sie, Frau Ministerin, ersuchen, möglichst rasch diese hier behandelten Gesetzesänderungen ausarbeiten zu lassen, und danke Ihnen schon jetzt im Namen unserer Kinder dafür. Kinder sind unser wertvollstes Gut, und wir müssen alles daransetzen, sie so gut wie möglich zu schützen! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Eder-Gitschthaler dreht sich zur Regierungsbank um und reicht Bundesministerin Dr. Schmied die Hand.)

11.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen. – Bitte.

 


11.42.33

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, bei diesem Fall verwahrloster Kinder handle es sich um einen Fall von Linz.

Ich berichtige hiermit wie folgt: Es handelt sich um keinen Fall aus Linz. Die soziale Musterstadt Linz hat keine Fälle in jeglicher Form in den letzten Jahren in solche Richtungen gehabt. Es handelt sich vielmehr um einen Fall der Gemeinde Grama­stetten in Oberösterreich. Zuständig ist deshalb die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin ist Frau Abge­ordnete Zwerschitz zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.43.00

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte ZuhörerInnen! Gleich zu Beginn möchte ich sagen, dass ich sehr dankbar für diesen Antrag bin – sehr dankbar deshalb, weil damit eine Lücke geschlossen wird, die dringend geschlossen werden musste.

Es sind nicht viele Kinder, die zum häuslichen Unterricht abgemeldet wurden. Es ist aber die schulärztliche Untersuchung etwas, was sehr viel aufzeigt, was in unserer Gesellschaft offensichtlich nicht ganz funktioniert. Bei den Reihenuntersuchungen in


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den Schulen ist es im Durchschnitt so, dass etwa ein Viertel der Kinder an andere Ärzte weiterverwiesen wird. Großteils sind es Zahnärzte, teilweise sind es HNO-Ärzte, Orthopäden oder Augenärzte. Das heißt, mit einer Reihenuntersuchung, mit einer Untersuchung der Kinder können wir wesentlich zu besseren gesundheitlichen Vor­aussetzungen von Kindern und Jugendlichen beitragen.

Wenn man sich die Studie anschaut, die von der OECD herausgegeben wurde, sieht man, dass Österreich in diesem Bereich ohnehin einen großen Aufholbedarf hat. Die österreichischen Kinder und Jugendlichen sind an 19. Stelle von 25 OECD-Staaten, was die Gesundheitsvorsorge betrifft. Das ist wirklich kein gutes Aushängeschild.

In diesem Zusammenhang: An den Schulen muss hinsichtlich des Gesundheitsaspekts sicher noch wesentlich mehr passieren. Eine Schulkantine, die Fastfood oder irgend­welche klebrigen Limonaden austeilt, wird sicher auch nicht zur Gesundheit beitragen.

Ich hoffe sehr, dass dieser Gesundheitsaspekt auch in Zukunft in Betracht gezogen werden wird, wenn es wieder einmal darum geht, dass irgendwelche Stunden um­geschichtet werden, das heißt, die Bewegungsstunden werden zugunsten irgend­welcher anderer Stunden reduziert. Das sollte nicht in unserem Sinne sein. Dasselbe gilt auch für die unverbindlichen Übungen, also all jene Bereiche, für die sich Kinder freiwillig melden können. Es kann nicht nur das Privatvergnügen von Eltern sein, für ausreichende Bewegung von Kindern zu sorgen, sondern wir haben hier eine große Verpflichtung.

Auch der Artikel 24 der Kinderrechtskonvention fordert bessere gesundheitliche Aus­stat­tung, mehr Prävention, Besserstellung der Kinder gerade in diesem Bereich. Damit ist das für mich ein weiterer Grund, warum diese Reihenuntersuchungen auch für Kinder, die nicht in das Schulleben integriert sind, sehr wichtig ist.

Was ich allerdings anschließen möchte, ist eine große Hoffnung, dass wir auch eine weitere große Lücke schließen – und diese halte ich für wesentlich größer und wesentlich problematischer –, nämlich die Lücke zwischen Mutter-Kind-Pass und Schuleintritt. In dieser Zeit, da es in Österreich keine Kindergartenpflicht gibt, passieren auch sehr viele Fälle. Auch in dieser Zeit kann es bei Kindern zu gesundheitlichen Schwierigkeiten kommen, kann es zu Missbrauchsfällen kommen, kann es zu Verwahr­losungsfällen kommen. Es gibt bis dato keine Handhabe für die Behörden, einzu­fordern, dass die Kinder untersucht werden. Auch hier wird sich der Gesetzgeber etwas überlegen müssen.

Ich hoffe daher sehr, dass wir auch in diese Richtung einen Schritt setzen werden, und bin sehr dankbar für diese Gesetzeseinbringung, von der ich wesentlich mehr halte, weil sie eher dazu beitragen wird, verwahrloste Kinder oder Missbrauchsopfer zu finden, als die Gesetzesnovelle, die wir in einer der letzten Sitzungen beschlossen haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


11.46.59

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Bevor ich auf die derzeit diskutierten Gesetzesvorlagen eingehe, möchte ich schon einmal die Aussetzungspraxis diverser sinnvoller Anträge im Unterrichtsausschuss anmerken und auch kritisieren. Ich erachte diese Praxis wirklich als absolut sinnlos, bin es aber von der Tiroler Landespolitik als ehemaliger Landtagsabgeordneter durchaus gewohnt, weil auch im Land Tirol Initiativen der


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Opposition prinzipiell ausgesetzt werden. Ich finde es wirklich unsinnig, dass auch hier im Hohen Haus diese Praxis fortgesetzt wird, und zwar auch von einer Partei, die das meines Wissens gerade in der letzten Gesetzgebungsperiode bei anderen Parteien kritisiert hat. Die SPÖ geht genau zu dieser Aussetzungs-Widersinnigkeit zurück. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich hätte zum Beispiel gerne im Unterrichtsausschuss über die Vereinheitlichung der schulautonomen Tage gesprochen und auch heute hier im Hohen Haus eine Debatte darüber geführt. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass Eltern, wenn sie zwei, drei Kinder in unterschiedlichen Schulen, sogar im selben Bundesland, haben, nicht in der Lage sind, Ferientage gemeinsam zu konsumieren, weil die Schule in ihrer Autonomie die schulfreien Tage selbstständig ansetzt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.) Es ist das aus meiner Sicht auch als Lehrer nicht sinnvoll. Eine Beschlussfassung in diese Richtung wäre auch heute schon sehr nützlich und sinnvoll gewesen. Was aber hat man getan? – Man hat diesen Antrag einfach wieder ausgesetzt. Also ich bitte schon, prinzipiell sinnvolle Anträge, auch wenn sie von der Opposition kommen, zu beraten, zu diskutieren und hier im Parlament einer Beschlussfassung zuzuführen! – Das zum einen.

Was nun die derzeitigen Anträge, die lückenlose Gesundheitsversorgung, Doping im Sport, betrifft, wissen Sie, dass wir beiden Initiativen selbstverständlich zustimmen werden. Nur sind wir mit den geplanten Maßnahmen alleine nicht glücklich. Meine Vorrednerin sagt, dass man zum Beispiel Doping im Sport dadurch wird verbessern beziehungsweise verhindern können, dass man mehr Unterrichtsmaterialien vorlegt. Das alleine wird zu wenig sein.

Ich glaube, es ist schon sinnvoll und wichtig, dass man die Schulärzte in diesem Bereich einsetzt und vor allem auch versucht, Vorbilder einzusetzen. Als Lehrer weiß ich auch, dass Schüler vielfach immer dann, wenn Lehrer sagen: Du sollst nicht trinken!, Du sollst nicht rauchen!, möglicherweise genau das Gegenteil tun. Es ist daher wichtig, dass wir einerseits die Gesundheitsvorsorge verpflichtend in Richtung Schule und Schularzt verlegen – das zum einen –, aber der Schularzt soll nicht nur rein die Gesundenuntersuchung vornehmen, er soll auch beratend tätig sein. Das ist ja wichtig.

Er hat Vier-Augen-Gespräche mit den Schülern, kann schon sehr intensiv auf deren Probleme eingehen und könnte zum Beispiel auch das Problem des Trinkens, das Problem des Rauchens persönlich mit den Schülern besprechen – was üblicherweise viel sinnvoller und viel nützlicher ist, weil man da auch viel mehr Hintergrund­infor­mationen, viel mehr persönliche Informationen weitergeben kann.

Dasselbe gilt für Doping. Natürlich wird man das auch im Turnunterricht ansprechen. Wenn man Vorbilder, Stars in die Schule einlädt, um diese einmal über sportliche Karrieren reden zu lassen und darüber zu diskutieren, dann ist das – so glaube ich – sehr sinnvoll, weil Schüler gerade von Vorbildern einiges aufnehmen und ihr Verhalten in Richtung Vorbilder abstellen. Diese sehr wichtige Thematik nur mit Unterrichts­materialen abzutun, greift für mich sicherlich zu kurz.

Sehr geehrte Frau Minister, da ich heute die Möglichkeit habe, mit Ihnen zu sprechen, da Sie heute hier sind, möchte ich auch einen anderen Punkt ansprechen, der für mich als Lehrer und auch als Elternteil sehr wichtig ist. Nachdem also das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt worden ist, bemerke ich vermehrt, dass in der Schule Parteipolitik betrieben wird, dass man versucht, auf 16-Jährige parteipolitischen Einfluss zu nehmen. Erst jüngst haben Sie in Innsbruck eine HTL besucht und eröffnet. Sie sind, wie heute in der „Tiroler Tageszeitung“ zu lesen war, von fünf sozialistischen Man­da­taren begleitet worden.


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Sehr geehrte Frau Minister, Ihre Funktion – das wissen Sie selbst ganz genau – ist eine Staatsfunktion. Sie sind in Ihrer Funktion als Ministerin für alle tätig – und nicht Parteipolitikerin. Ich ersuche schon, die Schulen parteipolitikfrei zu halten! (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

Es kann nicht sein, dass jetzt vermehrt in den Schulen parteipolitische Veranstaltungen abgehalten werden. Bitte, halten Sie auch hier eine geistige Hygiene ein, weil es unsere Schüler verdienen, auch ein breites Spektrum unterschiedlicher parteipoliti­scher Meinungen anzuhören! Wenn in der Schule politisiert wird, dann geben Sie allen Parteien die Chance, ihren Standpunkt darzulegen! Machen wir von mir aus Diskus­sions­veranstaltungen mit den Schülern zu unterschiedlichen Themen, aber laden wir alle Parteien dazu ein! Die Schüler haben das Recht, die Meinung aller Parteien zu einem bestimmten Thema zu hören. (Beifall bei der FPÖ.)

Univ.-Prof. Filzmaier stellt heute in der „Tiroler Tageszeitung“ fest, dass die Schüler nicht politikverdrossen, möglicherweise aber parteipolitikverdrossen sind. Ich gebe ihm recht. Landesrat Koler stellt heute in diesem Interview fest, dass auch er befürchtet, dass in die Schule die Politik einzieht, und dass man wird aufpassen müssen. Ich denke also, dass ich hier ein Thema angesprochen habe, das sehr wichtig ist, weil Schüler wahlberechtigt sind, das wissen wir. Bitte, machen wir in den Schulen keine Parteipolitik! Halten wir diese Fairness ein und geben wir jeder Partei die gleiche Chance, ihren demokratischen Standpunkt in der Schule im Zuge von Diskussions­veranstaltungen Schülern darzubringen!

Es kann auch nicht sein, dass vor dem Eingang einer Schule eine wahlwerbende Partei zum Beispiel ein Wahlplakat anbringt. Auch das ist ein Unding, das ich schärfstens verurteile. Ich bitte, im Sinne einer geistigen Hygiene wirklich initiativ zu werden, und ersuche Sie – und ich weiß auch, dass Sie das können –, in dieser Richtung einiges zu bewegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

11.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.53.46

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die zur Abstimmung vorliegenden An­träge entsprechen, wie meine Vorredner schon gesagt haben, Anlassfällen: einerseits dem Anlassfall der drei verwahrlosten Mädchen in Oberösterreich, andererseits Doping­fällen im Sport, die immer wieder auf der Tagesordnung stehen. Diese beiden Anträge geben natürlich auch die Möglichkeit, im Sinne der Prävention und der umfas­senden Information an Schulen zukünftig verstärkt zu arbeiten und vor allem zu sensibilisieren. Ich denke, das muss nicht nur von den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen, sondern auch von Schulpartnern wie Schulärzten und Schulärztinnen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, die Eigenverantwortung früh genug zu stärken – Eigenverantwortung der Kinder für einen gesunden Lebensstil, für die Verantwortung für ihren Körper – und das auch auf die Eltern zu übertragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2004 war das Europäische Jahr der Erzie­hung durch Sport. Da wurden bereits sehr viele Maßnahmen unter anderem auch mit verschiedenen Unterrichtsmaterialien begonnen. Ich denke, das allein ist natürlich zu wenig, aber es ist ein wichtiger Baustein in einem Gesamtkonzept. Es wurden im Jahr 2004 noch unter dem damaligen Sportstaatssekretär Schweitzer verschiedene Projekte gestartet, wie zum Beispiel „Fit für Österreich“. Ich denke, man sollte auch in


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diesem Zusammenhang auf diese Projekte weiterhin zurückgreifen und schauen, wie weit man diese Projekte auch in Zukunft in den Schulen vermehrt einbinden kann. (Beifall beim BZÖ.)

Insgesamt kann man, wie ich meine, nie früh genug mit Gesundheitsvorsorge begin­nen, und man muss vor allem dort beginnen, wo Kinder und Jugendliche sich einen Großteil ihrer Zeit aufhalten, also wo sie ein ganz wichtiges Lebensumfeld haben. Das ist letztendlich auch die Schule. Wir wissen alle, dass die einzige Kosten vermeidende Strategie im Rahmen einer nachhaltigen Gesundheitspolitik eben die Prävention ist. Daher ist diese Rechnung – 1 € Vorsorge spart 3,2 € Reparaturmedizin – etwas, was wir uns immer vor Augen halten sollten. Jede Investition in Projekte dieser Art wie zum Beispiel die vorliegenden in Form von Geld, aber auch in Form von Ideen ist daher eine gute Investition in die Zukunft.

Seitens des BZÖ werden wir natürlich diesen beiden Anträgen unsere Zustimmung geben, weil sie eine notwendige Ergänzung im Rahmen einer gesunden Lebens­stilbildung in den Schulen sind. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

11.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


11.57.02

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag zur Verbesserung der schul­ärztlichen Untersuchungen ist ein wichtiger Baustein in Richtung mehr Prävention und auch Gesundheitsförderung in den Schulen.

Der Hinweis auf die Initiative „Gesunde Schule“, die Bildungsministerin Schmied in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsministerin initiiert und gestartet hat, ist ja heute schon gefallen. Dieses wichtige Projekt hat folgendes Ziel: das Ziel einer gesünderen Gesellschaft durch die Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Gesundheitsförderung an den österreichischen Schulen. Das soll keine kurzfristige Aktion sein, sondern das soll nachhaltig sein. Konkret geht es um Programme speziell in Bereichen wie Ernährung, Bewegung oder auch im Umgang mit Alkohol und Nikotin.

Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass sehr viele Erkrankungen im Er­wachsenenalter das Resultat von Verhaltensmustern und Lebensstilen sind, die im Kinder- und Jugendalter entwickelt wurden. Gerade im Bereich der Ernährung sind bewusstseinsbildende Maßnahmen dringend notwendig. So hat eine Studie jüngst gezeigt, dass 20,2 Prozent der Buben und 17,7 Prozent der Mädchen in Österreich übergewichtig sind. Aber auch auf der anderen Seite gibt es Negativmeldungen. So sind zum Beispiel 7,2 Prozent der Burschen und 8,7 Prozent der Mädchen unter­gewichtig. Dafür muss wirklich ein Problembewusstsein sowohl im Elternhaus als auch in der schulischen und außerschulischen Erziehung geschaffen werden.

Bei den schulischen Aktivitäten zur Gesundheitsprävention kommt den 2 500 Schulärz­ten und -ärztinnen in Österreich eine ganz wichtige Rolle zu. Sie sind nicht nur Anlaufstelle, sondern auch MultiplikatorInnen. Es wäre aber dringend notwendig, bei den Rahmenbedingungen, unter denen die Schulärzte und -ärztinnen arbeiten, Verbesserungen durchzuführen. Die Teilung der Kompetenzen zwischen mehreren Ministerien und zwischen Bund und Ländern ist sicher nicht zielführend. Da ist auf jeden Fall die Gesundheitsministerin gefragt, da müssen Maßnahmen gesetzt wer­den. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 116

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.00.01

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! In den letzten Jahren war der Sport immer von großartigen Leistungen dominiert, aber leider hat natürlich auch das Doping-„Gespenst“ immer wieder herumgespukt, und zwar quer durch alle Sportarten, quer durch alle Nationen. Und wie Kollegin Schasching ja schon gesagt hat: Doping ist Betrug an sich selbst, aber natürlich auch an seinen Mitbewerberinnen und Mitbewer­bern und an der Öffentlichkeit. Es darf einfach nicht sein, dass die Sportlerinnen und Sportler zu derartigen unerlaubten Mitteln greifen, weil sie damit sich selbst gefährden und den gesamten Sport in Misskredit bringen.

Die Sportlerinnen und Sportler sind nämlich für unsere Kinder und für unsere Jugend­lichen Vorbild, sowohl im positiven als auch im negativen Sinn. Wenn Doping Schule macht, können wir die positive Nachwuchsarbeit in unseren Sportvereinen vergessen. Wenn der Doper erfolgreicher ist als der ehrliche Sportler, dann „Gute Nacht!“ dem Sport. Darum müssen wir eben alles daransetzen, dass es gar nicht zum Doping kommt. Wir müssen informieren und entsprechend aufklären.

Dieser gemeinsame Antrag ist ja nur ein weiterer Baustein im Kampf gegen Doping. Kollege Maier und ich haben uns auch beim Antidopinggesetz schon sehr intensiv mit dieser Materie beschäftigt und uns bemüht, dass dieser Antrag speziell auch für unsere Schülerinnen und Schüler zustande kommt. Eine Studie in Deutschland zeigt ja, dass bereits die Unter-14-Jährigen bewusst zu Mitteln greifen, die ihren Bizeps künstlich wachsen lassen, und Aufputschmittel nehmen, die sie kurz in ihrer Leistungsfähigkeit steigern. Sie kennen kaum die Risken und die Folgen, denn gerade in der Wachstums­phase ist die Einnahme von Substanzen wie zum Beispiel Clenbuterol, Natrolon oder Wachstumshormonen besonders gefährlich.

Es gilt also: Informieren und Sanktionieren. Wir haben hier schon die entsprechenden Impulse gesetzt, denn mit dem neuen Antidopinggesetz und mit der neu geschaffenen NADA, die im nächsten Jahr ihre Aufgabe übernehmen wird, haben wir den Kampf gegen Doping massiv verschärft. Dabei setzen wir einerseits natürlich auf Sanktionen und andererseits verstärkt auf Informationen.

Vor allem die Information in den Schulen liegt uns da ganz besonders am Herzen. Wir müssen bereits bei unserer Jugend ansetzen, und hier sind nicht nur die Schulen gefordert, sondern auch die Sportverbände. Die Sportunion Österreich unterstützt des­halb auch das große internationale Symposium „Doping – Aufklärung und Maßnahmen der Prävention“ am 16. und 17. Oktober in der Nähe von Salzburg, wo man sich im internationalen Vergleich von Schulen im Leistungssport dieser Thematik annimmt. Wir müssen die Informationen an die Schulen bringen. Doping ist sicher ein Thema, das die Schüler interessiert, und sie wollen sich auch mit diesem Thema auseinan­dersetzen. Es liegt an uns, dass wir die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die Lehrerinnen und Lehrer und die Trainerinnen und Trainer auch bestmögliche Informationen an die Schüler weitergeben können.

Wir dürfen der Macht des Dopings keine Chance geben. Hier sind alle, die im Sport und in der Erziehung Verantwortung tragen, gefordert. Die vielen Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, die auf ehrliche Weise ihre Leistungen erbringen beziehungsweise ihren Beitrag zur Leistungserbringung beisteuern, sind die Vorbilder, die wir für unsere Jugend brauchen. Ihnen gilt auch der ganz besondere Dank für ihren Einsatz und für ihre Leistungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 117

Wir haben ein großes Herz für den Sport und vor allem für unsere Jugend. Darum werden wir alles daransetzen, damit wir auch morgen noch erfolgreich sein können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.03.50

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag bezüglich Doping im Sport wird von uns unterstützt. Vor allem Kollege Maier hat diesbezüglich eine lange Tradition hier im Haus und ist sicher ein Vorreiter in der Frage Dopingbekämpfung. Ich halte es deshalb für wichtig, das auch an den Schulen stärker zu verankern, weil es in vielen Fällen ein Irrtum wäre, zu glauben, da geht es um Spitzensport. Dort, wo aus meiner Sicht am meisten Schindluder getrieben wird, wo am meisten Gefahr besteht, das ist dieser Graubereich Fitnessstudios, wo junge Men­schen zu trainieren beginnen und zu Mitteln greifen, die zum Teil gesundheits­schä­digend sind, ja wo es in der Vergangenheit sogar immer wieder zu Todesfällen gekommen ist. Man sollte daher die Information auch in diesem Bereich in den Vordergrund rücken. Deshalb werden wir diesen Antrag unterstützen.

Ich wollte bei dieser Gelegenheit nur noch anmerken, dass man die Vertagungspraxis im Unterrichtsausschuss durchaus einmal überdenken könnte. (Abg. Dr. Nieder­wieser: Ich habe es schon zugesagt!) Ich sage es trotzdem von mir aus auch noch einmal, weil offenbar Initiativen, die von der Regierung kommen und positiv gewertet werden, relativ rasch den Weg ins Plenum finden. Es ist ja nicht alles Blödsinn, was die Opposition beantragt, nehme ich an. Insofern könnte man ja einmal über seinen Schat­ten springen und auch das, was von der Opposition kommt, einmal als Aufforderung, als Wunsch an die Ministerin im Plenum beschließen; es würde wahrscheinlich nieman­dem weh tun. Aber ich bin guter Hoffnung, dass der Kollege Niederwieser versucht, diesen Bemühungen einen entsprechenden Rückenwind zu verleihen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Sicher!)

12.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


12.05.33

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die lückenlose Gesund­heitsuntersuchung für Schüler ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Die Freiheitliche Partei hat im Unterrichtsausschuss diesem Antrag zugestimmt, und es ist daher logisch, dass wir auch im Plenum dieser Initiative unsere Unterstützung geben.

Die Jugend ist unsere Zukunft. Das, meine Damen und Herren, hört man bei jeder Sonntagsrede. Wenn man das ernst nimmt, dann muss man – wie schon bemerkt wurde – mit der Gesundheitsvorsorge so früh wie möglich beginnen. Und eine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen: Nach den Mutter-Kind-Pass-Untersuchun­gen wäre es auch wichtig, in den Kindergärten die Gesundheit unserer Kinder zu untersuchen und dann über die Volksschulen geschlossen weiterzuverfolgen.

Für mich ist in diesem Zusammenhang eigentlich unverständlich, dass ein gutes Instrument, nämlich der Bericht über den Gesundheitszustand der Schuljugend, der im Jahr 1993/1994 zum letzten Mal aufgelegt worden ist, in den letzten Jahren nicht mehr aktualisiert worden ist. Ich glaube, dass das wichtig wäre, denn es geht hier nicht um


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 118

eine statistische Pflichtübung, wie vielleicht manche glauben, sondern es sind – und das wird beim genaueren Lesen dieser Berichte deutlich – auch Entwicklungen über viele Jahre abzulesen.

Prävention ist entscheidend, wir wissen das alle, denn vorbeugen ist besser als heilen, wie der alte Spruch lautet.

Meine Damen und Herren, dass sich der Gesundheitszustand der Jugend – in diesem Fall der männlichen Jugend – nicht verbessert hat, erkennen wir immer wieder an den Berichten der Stellungskommissionen, daran, wie viele Männer tauglich oder untaug­lich sind, wenn sie zum Bundesheer kommen.

Die Zahl der Untauglichen betrug im Jahr 2006 ganze 13,4 Prozent. Meine Damen und Herren! Das bedeutet, dass von 47 000 Stellungspflichtigen 6 300 untauglich waren. Das sollte uns zu denken geben, denn an der Spitze der Erkrankungen liegen mit immerhin 25 Prozent psychische Erkrankungen. Der zweithäufigste Grund waren 11 Prozent mit Fehlbildungen der Gelenke oder auch der Muskulatur, und 10 Prozent, die Dienst beim Bundesheer nicht aufnehmen konnten, litten unter Gehörschäden. – Auch das sollte uns zu denken geben, meine Damen und Herren, denn das ist auf die Lautstärke in den Diskotheken, aber auch bei Musikveranstaltungen zurückzuführen.

Weiters folgen Untauglichkeit aufgrund von Erkrankungen des Nervensystems, auf­grund von Sehschwäche, Kreislaufproblemen und Lungenkrankheiten.

Wir haben also wirklich allen Grund, die Prävention so früh wie möglich voranzutreiben und den Gesundheitszustand unserer Jugend zu erhalten.

Lassen Sie mich nur noch einige Sätze zur Frage Doping, zum Dopingproblem sagen. Auch die Freiheitliche Partei steht wie alle anderen Parteien in diesem Haus – und das ist ein parteiübergreifender Konsens – für Dopingkontrollen. Der Kampf gegen Doping ist wichtig für die Gesundheit unserer Sportler, er ist aber auch wichtig, weil es schließlich um das Ansehen unseres Landes als Sportnation in Europa und der Welt geht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

12.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Frau Abgeord­nete, ich erteile Ihnen das Wort.

 


12.10.10

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Hohes Haus! Die Gesundheit unserer Kinder muss mittlerweile genauso im Mittelpunkt des Schulalltags stehen wie die Vermittlung von Fakten und Wissen. Die Vergangenheit hat ja gezeigt, dass es in Österreich, obwohl wir es lange nicht geglaubt haben, dennoch Fälle gibt, in denen Kinder nicht die nötige Fürsorge und Obhut erhalten. Und ich bin deshalb auch sehr froh, dass wir bereits im Juni im Nationalrat die vorhandenen Lücken im Jugendwohlfahrtsgesetz geschlossen und dieses entsprechend angepasst haben.

Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass es eine lückenlose Gesundheitsuntersuchung für Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich gibt, denn gerade bei schulärztlichen Untersuchungen können Fälle von Verwahrlosung, psychi­scher und physischer Gewalt aufgedeckt werden. Ich bitte die Frau Bundesministerin, auch hier relativ rasch vorzugehen und dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzu­legen, die auch sicherstellt, dass alle Kinder schulärztlich untersucht werden, auch jene, die von der Anwesenheit in der Schule befreit sind.

Es ist auch an die Schulen zu appellieren, darauf zu achten, dass einmal pro Jahr tatsächlich eine schulärztliche Untersuchung erfolgt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 119

Ein weiteres sehr sensibles Thema im Gesundheitsbereich ist sicherlich die Initiative gegen Doping im Sport. Es ist für uns alle klar, dass Doping ja in Wahrheit nichts anderes ist als Leistungen vorzutäuschen. Es ist in Wahrheit auch nichts anderes als ein Betrug an sich selbst. Und dass Doping verheerende gesundheitliche Folgen haben kann, ist uns inzwischen auch klar.

Ich glaube, Ziel muss es sein, bei den Jugendlichen Freude am Sport zu erzeugen, und das ist gerade in den Schulen möglich. In den Schulen ist es aber auch notwendig, auf die Gefahren von Doping aufmerksam zu machen. Deshalb glaube ich, dass das durchaus auch als Bildungsziel definiert werden muss. Den Lehrerinnen und Lehrern muss aber auch ausreichend entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Ich denke, dass in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern die Problematik des Dopings auch verstärkt zum Thema gemacht werden sollte.

Wir müssen auch im Rahmen der beiden zur Diskussion stehenden Maßnahmen ganz gezielt auf die Gesundheit unserer Kinder achten, und ich glaube, dass beide Initiativen jedenfalls zu unterstützen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.12.28

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beide hier zu behandelnden Anträge sind von besonderer Bedeutung und stehen, wie auch schon erwähnt wurde, in engem Zusammenhang. Ich möchte allerdings vor allem auf den Antrag der Initiative gegen Doping im Sport eingehen.

Vor kurzem gab es in Niederösterreich in einer großen Tageszeitung eine Meldung: Ein 22-jähriger Familienvater ist plötzlich verstorben. Bestätigte Ursache: Einnahme von Anabolika und Medikamentenmissbrauch in einem Fitness-Center.

Durch die Novelle des Bundessportfördergesetzes wurden im Bereich Spitzensport Regelungen getroffen, die im Rahmen der Dopingbekämpfung greifen. Das Antidoping­gesetz unterstützt diese Antidopingmaßnahmen.

Nun sieht der heutige Antrag aber – meines Erachtens mehr als berechtigterweise – vor, die wesentlichen Elemente auch für alle Sporttreibenden anzuwenden. Doping, egal, ob im Profi- oder Hobbysport, ist und bleibt Betrug und gefährdet massiv die Gesundheit. Es muss daher ein erklärtes Bildungsziel sein – weil zum Beispiel das Einnehmen von praktisch frei zugänglichen Anabolika oder leistungssteigernden Medi­kamenten, Stimulantien oder Narkotika oft überhaupt nicht als Doping erkannt oder gewertet wird –, Folgendes zu erreichen:

Erstens: intensive Aufklärung von Jugendlichen, LehrerInnen und BetreuerInnen,

zweitens: Bewusstsein für Gefahren, das Aufzeigen und Bekämpfen von Folgen,

drittens: Hilfestellung zur Rückkehr zum sauberen Sport zu geben,

viertens: Hilfe zur Früherkennung von Doping und Arzneimittelmissbrauch,

fünftens: Förderung der Ethik und der Fairness

und sechstens Einbeziehung der Eltern im Sinne von Wachsamkeit, Information, Aufklärung, Verantwortungsbewusstsein und Früherkennung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 120

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Doping kann eine Vielzahl von Motiven haben – vom Geld im Bereich des Profisports bis zur sozialen Anerkennung, von der Stärkung des Ich-Gefühls bis zu gruppendynamischen Aspekten, von Leistungsdruck bis hin zum Glücksgefühl eines Siegesrausches, oder auch Kombinationen daraus. Gerade wegen dieser vielschichtigen Motivationslage ist es wichtig, neben den Sport­lern selbst die Vertrauenspersonen der Menschen, der Jugendlichen direkt anzu­sprechen, die die aktuelle Situation am besten erkennen können.

Durch die konkrete Ausbildung im Bereich TrainerInnen und LehrerInnen, durch die Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterial sowie durch die permanente Aus- und Weiterbildung dieser verantwortlichen Vertrauenspersonen soll dieses Ziel erreicht werden: Nein zum Doping im Hobby-, Breiten- und Spitzensport!

Wie schon erwähnt: Es ist ein erster Schritt – weitere müssen folgen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort gemeldet. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


12.15.23

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Sportfunktionärin freue ich mich natürlich heute sehr, dass wir diese Vorlage hier im Hohen Haus behandeln, denn der Kampf gegen Doping muss sicherlich auf allen Ebenen geführt werden. Es ist schön, zu sehen, dass wir jetzt auch die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer als Verbündete im Kampf gegen Doping verstärkt mit ins Boot nehmen, um hier wirklich umfangreich und breit informieren zu können. Gerade in den Schulen wird nämlich das Interesse für den Sport geweckt, aber natürlich nicht nur für den Sport, sondern es ist auch möglich, dort wirklich Spitzensportler auszubilden, zu fördern und zu unter­stützen.

Unsere Talente werden sicher sehr behutsam an den Spitzensport herangeführt, aber auch der Breitensport findet natürlich seinen Niederschlag, und Funktionärinnen und Funktionäre gehen aus diesen Schulen heraus.

Einige Schulen, die wir in Niederösterreich betreiben und die ich hier auch anführen möchte, haben schon sehr große sportliche Erfolge mit ihren Athleten erzielt: Das sind die „Michaela Dorfmeister Skihauptschule“ und auch das Trainingszentrum Waidhofen an der Ybbs mit dem Absolventen Hannes Trinkl. Vor allem leisten dort auch die Trainerinnen und Trainer hervorragende Arbeit in der Schulung gegen das Doping.

Aber es ist natürlich sehr, sehr wichtig, dass dieses breite Wissen über Doping auch in den Breitensport und natürlich auch in die Fitness-Center hinausgetragen wird. Gerade dort ist es wichtig zu informieren. Das muss dort tagtäglich gelebt werden, denn viele Hobbysportlerinnen und Hobbysportler haben oft keine Ahnung, was es heißt, Doping zu betreiben.

Daher freue ich mich sehr, dass wir nun Unterrichtsmaterial für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellen, damit diese im Wege der Aus- und Fortbildung ihr Wis­sen an die Schülerinnen und Schüler weitergeben. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Breitensport wie für den Spitzensport. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nun hat sich noch Frau Bundesminis­terin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 121

12.17.37

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf ganz zu Beginn sagen, dass ich mich über beide Initiativanträge freue, weil sie ganz wichtige Maßnahmen, die mein Ressort zum Teil schon begonnen hat, unterstützen beziehungsweise hier auch neue Ideen einbringen.

Ganz kurz zum Thema Gesundheitsuntersuchung – Frau Abgeordnete Muttonen hat dies bereits angesprochen –: Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Bereich der Gesundheitsvorsorge in das Gesundheitsministerium ressortiert. Hier ist also eine ganz enge Kooperation mit dem Gesundheitsministerium notwendig, die es aber auch schon gibt, nämlich in dem Projekt „Gesunde Schule“.

Wenn wir Schule stärker als Lebensraum sehen, was aus meiner Sicht notwendig ist, erfordert das die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, es erfordert aber auch ganz stark die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung, denn gerade Initiativen wie zum Beispiel Umweltbewusstsein an den Schulen kann ich nicht allein umsetzen; hier arbeite ich sehr eng mit Minister Pröll zusammen. Wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche für den Bereich der Forschung zu interessieren, dann ist mein Kooperationspartner Minister Hahn. Und ich darf Ihnen versichern, dass ich an diese Kooperationen ganz, ganz intensiv, ziel­gerichtet und vor allem auch mit der Einstellung, eine faktenbasierte Politik zu betrei­ben, herangehe.

Der zweite Bereich: Initiative gegen Doping. – Hier hat Frau Abgeordnete Schasching schon den Erlass meines Ressorts angesprochen, und ich möchte auch hier die Bedeutung der Lehrerausbildung, vor allem aber auch der Lehrerfortbildung betonen. Auch hier ist wieder ein wesentlicher Ansatzpunkt, auch über die Pädagogischen Hochschulen Akzente zu setzen.

An Abgeordneten Hauser gerichtet vielleicht nur kurz die Information zum Thema „Schulautonome Tage“. Diesbezüglich befindet sich derzeit ein entsprechendes Ge­setz, eine Novelle in Begutachtung. Wir werden also sehr bald darüber auch hier dis­kutieren.

Ich bin mir, was Politische Bildung, Demokratieentwicklung betrifft, der Sensibilität des Themas voll bewusst, auch was Schulbesuche betrifft. Wir arbeiten jetzt gerade, Politische Bildung konkret angesprochen, an einem Maßnahmenpaket. Zum einen müssen wir diesbezüglich seitens des Ressorts Initiativen setzen, da wir mit der Senkung des Wahlalters natürlich auch den Unterricht entsprechend zeitlich anders gestalten wollen, sehr wohl aber auch inhaltlich, weil es mir nicht nur darum geht, Institutionen-Wissen zu vermitteln, sondern auch zur Teilhabe zu ermuntern, wenn ich das so formulieren darf. Und da werden Sie bis Jahresende von mir auch ein Maßnahmenpaket vorgestellt bekommen. Auch das ist eine Initiative, weil es ja auch den Hochschulbereich, die Universitäten betrifft, die ich gemeinsam mit Minister Hahn entwickle und auch umsetze. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Bundesministerin.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 208 der Beilagen angeschlossene Entschließung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 122

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 35.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 209 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 36.)

12.21.524. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 193/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonderpäda­gogi­schem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe (210 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile daher sogleich dem ersten Redner das Wort, Herrn Abgeordnetem DDr. Nie­derwieser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.22.25

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn wir überlegen, was die wichtigen Themen sind, die im schulpolitischen Bereich diskutiert werden, was auch für die Schule wirklich wichtig ist: Wir reden über die Qualitätssicherung, Senkung der Klas­sen­schülerzahl, ganztägige Schulen, neue Mittelschule und so weiter. Aber wenn man es genau nimmt, dann sind diese paar Zeilen, die wir heute zu beschließen haben, wichtiger als alle anderen.

Es geht darum, wie man in den österreichischen Schulen mit den Schwächsten um­geht, mit einem Teil von ihnen. Da sind auch die Kinder mit nicht deutscher Muttersprache zu nennen. Ich glaube, ein Schulsystem ist so gut, wie es ihm gelingt, jene Kinder, die es besonders schwer haben, ein Stück weiter zu bringen, und dazu zählen Kinder mit Behinderungen der verschiedensten Art.

Wir haben in den letzten Jahren die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um in der Grundschule und in der Folge auch in der Mittelschule, Sekundarstufe I, Inte­gration, das Prinzip der Inklusion zu einem selbstverständlichen Prinzip zu machen. Was der Gesetzgeber hier gewollt hat, hat sich noch nicht wirklich bis in alle Schulen herumgesprochen. Es ist noch nicht tatsächlich verwirklicht. Also wenn wir jetzt über den nächsten Schritt reden, nach der 8. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen beispielsweise, in polytechnischen Schulen oder wo immer das auch zu empfehlen ist, dürfen wir nicht vergessen, dass auch in den acht Jahren davor, in der Vorschule und im Kindergarten noch einige Arbeit auf uns wartet.

Ich bin froh darüber, dass wir jetzt diesen Schritt setzen werden und dass die Frau Bundesministerin sicher im Laufe der nächsten Monate dem Nationalrat die gesetz­lichen Grundlagen vorlegen wird, um Integration auch nach der 8. Schulstufe weiter­zuführen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 123

12.26.12

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Was ist vorstellbar? – Als ich 1975 in die Schule hätte kommen sollen, hat es geheißen: Das geht nicht! Für körperbehinderte Kinder gibt es keine Möglichkeit im Regelschulwesen.

Was ist vorstellbar? – Als ich Anfang der neunziger Jahre Lesungen in Schulen gehalten habe, mit Lehrern über Schulintegration diskutiert habe, hat es geheißen: Kör­perbehinderte Kinder – kein Problem, aber geistig behinderte Kinder, das geht nicht, das ist nicht machbar!

Inzwischen hat sich sehr viel geändert. Wir blicken auf 15 Jahre Schulintegration im Regelschulwesen zurück, und die Integration von behinderten Kindern hat auch eine neue Pädagogik in das Schulsystem gebracht, Individualförderung, bei der sowohl das beste Kind als auch das Kind, das nicht so gut ist, gefördert wird. Jedes Kind wird entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert und gefordert.

Wenn wir heute hier einen Antrag zur Weiterentwicklung der Schulintegration nach der 8. Schulstufe einbringen, so ist das ein wichtiger und konsequenter weiterer Schritt. Wir haben in den letzten Jahren auch schon gute Erfahrungen in den Berufsschulen gemacht, wo die Integration schon sehr gut funktioniert.

Es freut mich auch, dass dieser Antrag – wie im Ausschuss – vermutlich von allen fünf Parlamentsparteien unterstützt wird. Wir müssen uns heute aber auch fragen: Was ist noch vorstellbar? – Und da stellt sich die Frage: Ist auch ein Lehrer im Rollstuhl vorstell­bar, ein gehörloser Lehrer oder ein blinder Lehrer? Ein Abgeordneter mit Be­atmungsmaschine? – Das war eine Fangfrage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Hakl: Bravo! Ja, ist vorstellbar!)

Ich glaube, es ist wirklich vieles vorstellbar, und es sollte auch umgesetzt werden. Leider gibt es jetzt aber eine Verordnung zu den neuen Pädagogischen Hochschulen, wo wieder die Zugangsbeschränkung der körperlichen Eignung vorgesehen ist. Ich meine, das ist Diskriminierung. Bislang hat niemand die Pädak besuchen dürfen, der behindert ist – sollte nicht mehr vorkommen. Wir haben diese Zugangsbeschränkung auch im Zuge des Gleichstellungsgesetzes aus allen Gesetzesmaterien gestrichen.

Ich nehme Ihnen, Frau Bundesministerin, durchaus ab, dass Sie eine andere Intention verfolgen, aber ich möchte Sie auch von diesem Platz aus ersuchen, diese Verordnung abzuändern beziehungsweise zurückzunehmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das Berufsleben von behinderten und nicht behinderten Menschen bringt beiden Seiten etwas. Ich möchte es an meinem Beispiel festmachen.

Meine parlamentarische Mitarbeiterin ist zum Beispiel einmal in einem ÖBB-Zug „Schmiere“ gestanden, als ich dringend aufs Klo musste und ungestört von der Assistentin katheterisiert wurde.

Oder: Als ich vor einem Jahr drei Wochen in den Tiefschlaf gefallen bin, hat sie allein die Geschäfte weitergeführt.

Oder: Als ich danach wieder da war, aber nicht sprechen konnte, es mit der Atem­kanüle erst wieder lernen musste, da war das für sie auch kein Problem, denn sie konnte ja inzwischen meine Gedanken lesen.

An diesen Herausforderungen ist sowohl sie als auch ich gewachsen. Heute hört sie diese Rede wahrscheinlich über die Lautsprecherbox in ihrem Büro mit – morgen wechselt sie nach fünf Jahren zur Wirtschaftskammer. Ich hoffe, Kollege Mitterlehner, ihr wisst, welches Geschenk ihr da bekommt.


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Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Mag. Claudia Weiss – auch stellvertretend für alle parlamentarischen Mitarbeiter, die sehr wichtige Arbeit leisten – für ihre Arbeit bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

12.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.33.19

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Sozialminister! Selbstverständlich ist das heute ein Schritt in die richtige Richtung, keine Frage. Als ich die Rede des Kollegen Huainigg gehört habe, habe ich mich aber schon an die letzten Jahre erinnert, nämlich an die Jahre, seit ich im Parlament bin, seit Ende 1999, und an die vielen Diskussionen, die wir im Ausschuss und im Plenum geführt haben.

Man kann ja einmal gemeinsam, auch parteiübergreifend über Entwicklungen froh sein, nämlich in diesem Fall darüber, dass es nun keine Bildungsministerin Gehrer mehr gibt, die Jahre hindurch die Möglichkeit der Veränderung in diesem Bereich wirklich blockiert hat. (Beifall bei den Grünen.)

Im Ausschuss gab es wilde Diskussionen über die Fragen, wie Menschen mit beson­deren Bedürfnissen im Bildungsbereich integriert werden können, wie weit die Inte­gration gehen kann, ob sie an höheren Schulen möglich sein soll. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass dann immer der Punkt kam: Ihr wollt ja, dass alle die Matura bekommen, dass die Matura sozusagen keinen Wert mehr hat! Das hörten wir über Jahre hinweg, ohne den Sinn und die Wertschätzung von Integration hier wahrge­nommen zu haben. Insofern kann ich die Meinung, dass das jetzt wirklich eine Entwicklung ist, wo einiges aufgegangen und ermöglicht geworden ist, teilen.

Der eine Fall, den Kollege Huainigg – jetzt ist er leider draußen – angesprochen hat, nämlich die Frage der Zugangsbeschränkung für die Lehramtsausbildung, stammt – historisch bereits – aus einem Fall, den die Volksanwaltschaft im Jahr 2001, glaube ich, aufgegriffen hat. Wir haben dann zwei- oder dreimal Anträge dazu gestellt, und es hat vier oder fünf Jahre gedauert, bis es da zu den ersten Änderungen gekommen ist. Diese Mentalität gibt es jetzt offenbar nicht mehr, da hat sich einiges geändert. Das ist sehr erfreulich, wobei wir sicher noch nicht das Ende erreicht haben.

Ein gewisser Teil dieser Blockade ist ja selbst in dem Antrag noch enthalten, weil die Frage, wie an den höheren Schulen integriert werden soll, meiner Meinung nach nicht befriedigend gelöst ist. Wenn Sie, Frau Ministerin, gerade bei der Frage der Mittel­schulen erklärt haben, dass Schulversuche einfach enge Grenzen haben, nämlich 5 Prozent österreichweit, und gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass Schul­versuche jetzt im Bereich der Integration an den weiterführenden und höheren Schulen stattfinden sollen, dann heißt das ja gleichzeitig, dass diese Form der Integration an nicht mehr als 5 Prozent der Schulen überhaupt stattfinden kann. Also anders ausgedrückt: An 95 Prozent der Schulen wäre das dann nicht möglich.

Ich weiß schon, es gibt Möglichkeiten, das mit verschiedenen Anträgen ein bisschen zu umgehen, aber letztlich sind Schulversuche, worauf Sie auch mit Recht aufmerksam gemacht haben, immer auch mit der Zustimmung der Eltern, der Schüler, des Schul­gemeinschaftsausschusses verbunden, was natürlich extrem schwierig sein kann, denn wenn ein Jugendlicher den Wunsch hat, in eine bestimmte Schule zu gehen, aber keine Mehrheit bekommt, dann gibt es keinen Schulversuch – simpel ausgedrückt.

Man kann natürlich sagen, dass es, wenn der Wille nicht da ist, auch schwer funktionieren wird, aber eine gesetzliche Regelung ist, glaube ich, ... (Abg. Amon:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 125

... demokratischer Prozess!) – Es ist ein demokratischer Prozess, zu sagen: Die Behinderten dürfen nicht an die Schule kommen!? Diese Form von Demokratie würde ich mir in Österreich gerne ersparen, weil es auch Rechte gibt, die als Minderheiten­rechte gesehen werden müssen, wo die Mehrheit sicherstellen muss, dass auch Minderheiten die Möglichkeit haben, zu ihren Rechten zu kommen. Und genau das ist ja das Problem, das wir hier haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist genau die Befürchtung, die ich habe, nämlich dass es dann heißen kann: Ja, aber in einem entsprechenden Umkreis, innerhalb einer adäquaten Entfernung gibt es diese Möglichkeit nicht!, und damit stirbt es in der Praxis – und das kann mit Sicherheit nicht das Ende des Prozesses sein.

Also: Das Aufmachen über Schulversuche ist schon okay, nur werden wir jetzt in der Praxis sehr genau beobachten müssen, ob es funktioniert oder ob es einzelne Fälle gibt – und das reicht dann eigentlich dafür –, wo diese Integration nicht stattfinden kann, weil sich die Institution einfach weigert. Und wenn das der Fall ist, hoffe ich sehr auf die Kollegen Huainigg und Niederwieser, dass sie dann sagen, das ist nicht ausreichend, und der nächste Schritt muss eine gesetzliche Verankerung sein.

In diesem Sinne werden wir heute zustimmen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, es erfolgt in einem wichtigen Bereich die Übernahme in einen gesetzlichen Status, aber es ist sicher nicht der letzte Schritt dieser Entwicklung. Es muss auch eine, wie immer sie ausformuliert ist – das ist ein anderes Kapitel –, gesetzliche Verankerung geben, wie das an den mittleren und höheren Schulen möglich sein soll und dass es auch dort einen Anspruch auf Integration gibt. (Beifall bei den Grünen.)

12.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.37.56

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Wir müssen uns die Frage stellen: Was heißt es, behindert zu sein? – Aus der Sicht des Elefanten mag der Ameisenbär behindert sein, weil sein Rüssel so kurz ist. Aus der Sicht der Biene mag die Wespe behindert sein, weil sie keinen Wider­haken hat. Aus der Sicht des Pudels mag der Dackel behindert sein, weil er so kurze Beine hat. – Jeder von uns hier ist ein bisschen anders, jeder von uns ist auch ein bisschen behindert; ich mehr als die meisten von Ihnen, aber jeder ist ein bisschen anders.

Es ist daher ein großer Schritt, dass wir heute diesen Antrag beschließen können. Dieter Brosz hat gesagt, man könnte noch weiter gehen – das ist richtig, aber jetzt auch die Möglichkeit für Schulversuche an höheren Schulen zu eröffnen, das ist ein guter Schritt, denn wer von Ihnen mit Behinderten Umgang hat, auch mit geistig Behinderten, weiß, dass diese Menschen oft ganz besondere Fertigkeiten und Kennt­nisse haben, dass sie Fähigkeiten entwickeln, die uns verwehrt bleiben.

Bisher gab es zwei Möglichkeiten für den sonderpädagogischen Förderbedarf, nämlich die neunjährige Sonderschule oder ein Modell, das integrativ geführt wurde. Und genau dieses integrative Modell ist das bessere Modell. Bisher konnte man über die 8. Schulstufe hinaus dieses Modell nur im Rahmen von Schulversuchen umsetzen, jetzt soll es flächendeckend umgesetzt werden.

In meiner Heimatgemeinde gibt es einen geistig behinderten Menschen, der, wie ich schätze, etwas über 60, etwa 65 Jahre alt sein wird. Mir ist aufgefallen, dass er immer völlig allein auf einer Gartenbank vor dem Haus seiner Familie sitzt – und es spricht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 126

nie jemand mit ihm. Ich denke, dass er, wenn es schon damals diese Möglichkeiten des integrativen Unterrichts gegeben hätte, jetzt seine gleichaltrigen Schulfreunde hätte, die mit ihm sprechen würden. Er hätte vielleicht auch in einem Beruf Fuß fassen können und würde nicht jeden Tag bei Schönwetter ganz allein auf der Bank vor dem Haus seiner Familie sitzen.

Ich möchte dazu noch etwas sagen: Die Familie hat in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung. Früher hat es viel mehr Großfamilien gegeben als heute, und in vielen dieser Großfamilien wurden die Angehörigen auch bei Krankheit und Behinderung im Alltag betreut. Die Kinder haben gelernt, was es heißt, wenn der Großvater oder die Großmutter krank oder behindert wird. Man konnte auch damit umgehen, man hat es gelernt.

Wenn es Behinderte in der Klasse gibt, die im Unterricht mit dabei sind, dann lernen – wie auch Kollege Huainigg schon gesagt hat – beide Seiten daraus. Das ist wichtig, denn Behinderte sind ein Teil unseres Lebens und dürfen nicht in Sonderklassen weggesperrt oder abgesondert werden. Unser Leben, meine Damen und Herren, ist nicht perfekt, so wie wir alle nicht perfekt sind.

Ich glaube, dass wir in diesem Bereich noch weitere Überlegungen anstellen müssen, vor allem hinsichtlich der Frage, inwieweit unsere Schulen wirklich barrierefrei sind beziehungsweise welche Probleme es an den Universitäten gibt. – Ich glaube, dass diesbezüglich auch die BIG eine ganz besondere Verantwortung hat. Ich meine, dass hier weniger die Universitäten selbst gefordert sind, sondern dass vielmehr die BIG als Eigentümerin der Gebäude für entsprechende verbesserte Maßnahmen zu sorgen hat.

Der letzte Bereich, den ich ansprechen möchte, betrifft die persönliche Assistenz am Ausbildungsplatz und am Arbeitsplatz. Diesbezüglich hat Österreich im Konsens aller Parteien betreffend Übernahme der Verantwortung sehr viel erreicht. Ich glaube, dass es notwendig wäre, in einem nächsten Schritt auch einen Rechtsanspruch für diese persönliche Assistenz festzulegen. Zuerst müssen die Voraussetzungen definiert werden, wann man einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz bekommt, und dann muss dieser auch sichergestellt werden, damit jene, die diese persönliche Assis­tenz benötigen, nicht nur Bittsteller sind, sondern auch genau wissen, wann sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Rechts­anspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit klare Voraussetzungen für die Zuerkennung persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz definiert werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen muss ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der persönlichen Assistenz bestehen.

*****

Das betrifft die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und auch die persönliche Assistenz am Ausbildungsplatz, und zwar nicht nur an den Universitäten, sondern auch dann, wenn jemand im Bereich der dualen Ausbildung als Behinderter aktiv werden möchte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 127

Ich darf Sie sehr herzlich bitten, diesen Antrag zu prüfen. Ich weiß, dass üblicherweise Anträge, die von der Opposition eingebracht werden, nicht immer Zustimmung finden. Aber wir haben noch ein bisschen Zeit bis zur Abstimmung, und ich glaube, dass es doch eine Möglichkeit geben könnte, dass dieser Antrag beschlossen wird.

Ich gratuliere den Antragsstellern, die es mit ihrer Initiative nun auch möglich machen, dass abseits von Schulversuchen Menschen mit geistiger Behinderung und sonder­pädagogischem Förderbedarf flächendeckend integriert werden können.

Zuletzt weise ich auf eine Entwicklung hin, die sich in den letzen 15 Jahren abgespielt hat, weil Kollege Huainigg in den Raum gestellt hat, was alles möglich ist: Wir hatten im Jahr 1990 in Wien 46 Integrationsklassen, im Jahr 2005 waren es 650. – Das ist eine sehr positive Entwicklung. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 4 in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. September 2007

Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten schwerst­behinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Nach den derzeit geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales und Konsumenten­schutz umfasst die PAA sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungs­platz.

Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer PAA müssen daher klar definiert werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss einen Rechtsanspruch erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit klare Voraussetzungen für die Zuerkennung persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz definiert werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen muss ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der persönlichen Assistenz bestehen.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 128

12.43.32

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben den vorliegenden Ent­schließungsantrag sehr intensiv im Unterrichtsausschuss diskutiert, und ich bin darüber sehr froh. Ich darf Ihnen die Ziele, die wir uns in der Regierung vorgenommen haben, kurz skizzieren:

Erster Punkt: Übernahme der bestehenden Schulversuche zur Integration in das Regel­schulwesen.

Zweiter Punkt: Gemeinsame Erarbeitung der Grundlagen für die Verwirklichung der Integration auch nach der achten Schulstufe mit dem Koalitionspartner. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf das Regierungsprogramm verweisen, in dem ja die Möglichkeit der Integration nach der achten Schulstufe dezidiert angesprochen ist, und wir werden jetzt hier gemeinsam an den gesetzlichen Grundlagen arbeiten. – Vielen Dank für die Unterstützung durch diesen Entschließungsantrag! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

12.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort, und zwar für 3 Minuten. – Bitte.

 


12.44.47

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Seitens des BZÖ werden wir diesem Antrag gerne unsere Zustimmung geben, denn es ist dies eine wichtige und notwen­dige Weiterentwicklung in Richtung Gleichstellung und bessere Integration von Menschen mit Behinderung, wofür die Weichen in den letzen Jahren gestellt wurden.

Ich kann der Formulierung dieses Antrages auch insofern sehr viel abgewinnen, als es hier heißt, dass man auf positiven Ergebnissen der letzten zehn Jahre aufbaut. – Frau Bundesministerin! Ich habe das auch schon im Ausschuss angesprochen: In der letzten Legislaturperiode wurde im Mai 2006 ein Antrag bezüglich Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der schulischen Integration hier im Parlament angenommen. Den entsprechenden Evaluierungsbericht gibt es offensichtlich noch nicht. Ich glaube aber, dass es, wenn wir jetzt weiter und über die achte Schulstufe hinaus gehen, not­wendig ist, auf einer guten Basis aufzubauen.

Ich möchte darum ersuchen, diesbezüglich einen entsprechenden Bericht zu erstellen und dem Parlament vorzulegen! Grundsätzlich sind – wie ich schon gesagt habe – in den letzten Jahren wichtige Weichenstellungen zur Gleichstellung getroffen worden.

Ich darf jetzt etwa auf das Behindertengleichstellungs- beziehungsweise Behinderten­einstel­lungs­gesetz oder auch auf die notwendigen Mittel zur Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung hinweisen. Es ist erfreulich, dass gerade diese Beschäftigungsoffensive auch in der neuen Regierung weitergeführt wird.

In den letzten Jahren sind viele Barrieren beseitigt worden, aber es sind noch genug vorhanden, an denen wir arbeiten müssen. Wie auch meine Vorredner schon gesagt haben, handelt es sich hiebei nicht immer um Barrieren baulicher Art, sondern vor allem um Barrieren betreffend den Zugang zur Ausbildung beziehungsweise Berufs­ausübung.

Ich glaube, wir können heute mit diesem Antrag beginnen, gemeinsam eine weitere Barriere abzubauen und noch bessere Einstiegsmöglichkeiten für Menschen mit beson­derem sonderpädagogischen Bedarf und mit Behinderungen zum zukünftigen Arbeitsmarkt und ins Berufsleben zu schaffen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.47



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 129

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


12.47.34

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Recht herzlich bedanken möchte ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt zunächst bei den Kollegen Dr. Niederwieser und Dr. Huainigg. Sie und wir bringen nun im Parlament das ein, was zahlreiche Elterninitiativen beziehungsweise Bürger­initiativen behinderter Menschen immer wieder in den letzten Jahren gefordert haben. Ihnen müssen wir vor allem danken, denn sie haben sich nicht unterkriegen lassen und immer darum gekämpft, dass behinderte Kinder im Schulsystem so integriert sind, wie es sein soll. (Beifall bei der SPÖ.)

In der gegenwärtigen Situation ist man nach der Pflichtschulzeit sehr stark von Eigen­initiative abhängig. Da ist sehr viel Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern not­wendig. Betroffene Kinder oder Jugendliche beziehungsweise deren Eltern stoßen immer wieder auf sehr große Barrieren. Diese Barrieren reißen wir jetzt nieder. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war es ein sehr großes Anliegen, die Integration über die achte Schulstufe hinaus weiter zu treiben. Wir haben auch die Vision der Inklusion, das heißt, dass alle Kinder und Jugendliche mit ihren Talenten und Fähigkeiten gefördert und unterstützt werden und in der Schule etwas lernen sollen. – Auf diesem Weg machen wir jetzt einen großen Schritt.

Diese wichtige Forderung können wir nach dem Regierungsübereinkommen anpacken. Auch diesbezüglich richte ich ein Dankeschön an die ÖVP.

Ich möchte mich auch den Worten von Herrn Dr. Huainigg anschließen, der sich bei seiner parlamentarischen Mitarbeiterin, Frau Mag. Weiss, bedankt hat. Auch ich wünsche ihr alles Gute! Es freut mich vor allem, dass sie mit ihrem Know-how in die Wirtschaftskammer Einzug hält, denn es macht mich frohgemut, dass es auch in einer Wirtschaftsinteressenvertretung zu einem Umdenken in Richtung Barrierefreiheit und Integration von behinderten Menschen kommt und dort ein neuer Wind weht. Alles Gute, Frau Mag. Weiss! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Jahr der Chancengleichheit, und es wurde nun europaweit eine erste BürgerInneninitiative gestartet. Ich konnte dazu in der vergangenen Woche eine Unterschriftenaktion starten, und ich ersuche Sie und Ihr Umfeld für „1 Million 4 Disability“ eine Unterschrift zu leisten! Sie haben noch bis zum 30. September Zeit. Es ist wichtig, dass wir hier in Österreich Schritte setzen, aber darüber hinaus all diese Maßnahmen und Weiterentwicklungen auch in den europäischen Raum bringen.

Wir sind auf einem guten Weg, und dieser Entschließungsantrag, den wir heute abstimmen, bringt uns einen großen Schritt weiter. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

12.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.50.44

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Integrationsdebatten sind immer sehr wichtige Debatten. Wir debattieren hier über einen Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Niederwieser und des Abgeordneten Dr. Huainigg, gemäß welchem vorgesehen ist, die Integration über die achte Schulstufe hinaus voranzu­treiben, insbesondere im Hinblick auf die polytechnischen Lehrgänge.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 130

In der Tat ist dieser Antrag natürlich zu unterstützen. Ich erlaube mir aber, auf etwas hinzuweisen, und das ist in Anbetracht dessen, dass hier zum Teil mit sehr pathe­tischen Worten gesagt wird, wie wichtig diese Integrationsfrage ist, das eigentlich Traurige: Ich darf daran erinnern, dass die Bundesregierung, bestehend aus ÖVP und FPÖ, bereits im ersten Halbjahr des Jahres 2002 eine Gesetzesvorlage hier im Hohen Haus mit genau jenem Punkt eingebracht hat, dass nämlich der Schulversuch, den wir seit vielen Jahren in der polytechnischen Schule durchführen, ins Regelschulwesen übernommen wird. Genau dieser Antrag lag hier vor, er scheiterte aber an der Nichtzustimmung der SPÖ bei der damals erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Ich sage das nur der Ordnung halber und bedauere das! (Abg. Mag. Lapp: Das stimmt nicht!) – Das stimmt! Das war im Rahmen eines Schulpakets, in dem auch eine vertiefte Einführung der Politischen Bildung und auch die AHS-Oberstufenreform enthalten war, die mit allen politischen Couleurs, was die Lehrer-, Schüler- und Elternvertretung angelangt hat, akkordiert war. Wir waren damals schon ein wenig in der Hitze des Wahlkampfes, und aus diesen Gründen wurde dieses Schulpaket abgelehnt.

Das soll man auch dazusagen, wenn man heute hier diesen Entschließungsantrag behandelt, der Gott sei Dank mit breiter Zustimmung unterstützt wird! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Herr Kollege Brosz, ich möchte Sie – Sie haben darüber Freude geäußert, dass Elisabeth Gehrer nicht mehr Ressortverantwortung hat, weil sie diese Dinge blockiert hätte – auf zwei wesentliche Punkte aufmerksam machen, weil es mir ein Anliegen ist, dass man bei dem bleibt, was Sache ist.

Ministerin Gehrer hat die Integration nicht blockiert und behindert! Ein Beispiel habe ich angeführt, nämlich die Gesetzesvorlage im Jahr 2003 mit der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über die achte Schulstufe hinaus. (Zwischen­ruf der Abg. Mag. Lapp.) – Frau Kollegin Lapp, ich danke für den Zwischenruf!

Zum Zweiten möchte ich erwähnen, dass ein wesentlicher Punkt beispielsweise auch die Einführung der Teillehre beziehungsweise der Teilqualifikation von Kindern mit Behinderung war. Ich habe mich bei meinem Kollegen Dr. Huainigg erkundigt, der damals eine große Hilfe bei den Verhandlungen zu diesem Thema auch mit Ihnen war, bei denen es uns gelungen ist, diese Teillehre unter der Federführung von Elisa­beth Gehrer umzusetzen: Wir haben heute über 3 000 Jugendliche, die eine solche Teillehre absolvieren.

Ich glaube, es muss in der Integrationspolitik darum gehen, dass wir ein individuelles Angebot unter Einbindung der Betroffenen schaffen. Deshalb ist die Einbindung aller Schulpartner bei Schulversuchen in jedem Fall wichtig. Man soll den Schulpartnern nicht mit Misstrauen begegnen, sondern man soll sie einbinden und für derartige Ideen gewinnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort, und zwar für 4 Minuten. – Bitte.

 


12.54.27

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gleich auf die Ausführungen des Herrn Amon einge­hen. – Herr Amon, dass Frau Gehrer jene Bundesministerin war, die die Integration zurückgedrängt und uns bereits erzielte Erfolge wieder weggenommen hat, ist unbe­stritten und überall nachlesbar. Sie wollen das aber offenbar nicht lesen und haben es wahrscheinlich noch nie gelesen. Das ist eine Tatsache. (Beifall bei den Grünen.)


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Ich komme nun zu einem weiteren Punkt: Früher konnten maximal vier Kinder in einer Integrationsklasse sein. Frau Gehrer hat es geschafft, die Situation so zu verschärfen, dass jetzt mindestens vier Kinder in einer Integrationsklasse sein müssen. – Das ist nur ein kleiner Punkt, aber wir mussten die Vorgehensweise und das Gedankengut der Frau Gehrer zur Integration behinderter Kinder leider jahrelang genießen. Gott sei Dank ist das vorbei! – Das dazu.

Sie haben auch angesprochen, dass Sie im letzten Schulpaket die Integration behin­derter Kinder haben wollten. – Dazu sage ich Ihnen etwas: In diesem Schulpaket wollten Sie uns nur dafür missbrauchen, dass Sie Ihren neuen Verhaltenskodex unterbringen, und dafür wären wir als Menschen mit Behinderungen Ihnen immer recht gewesen. Dafür sind wir aber nicht zu haben, und deshalb waren wir auch nicht dafür. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Entschließungsantrag, der uns heute vorliegt: Es war dies ein Schritt, bei diesem Antrag tut mir aber sehr weh, dass er keinen Zeithorizont hat. Es steht nicht dabei, bis wann das umgesetzt werden soll, sondern nur, dass man sollte und müsste und es eigentlich schön wäre. Ich hoffe, dass sich die Frau Ministerin – die jetzt weggehen musste und mit der ich mir ausgemacht habe, dass ich ihr unsere Forderungen schriftlich nachliefern werde – nicht so lange Zeit lässt, bis die Legislaturperiode vorbei ist, obwohl wir heute alle glauben, es ändert sich etwas.

Ich meine: Das, was wir heute bekommen haben, ist ein bisschen eine Narkose. Ein Ergebnis ist es aber noch lange keines; es ist dies vor allem kein Ergebnis, das wirklich die Integration von Kindern mit Behinderungen in allen Schulbereichen sicherstellt. Dahin ist noch ein langer Weg!

Herr Amon, nicht die Schule hat abzustimmen, ob sie ein behindertes Kind in der Schule haben will, denn: Es ist schlicht und einfach ein Menschenrecht, dass man die Bildung genießen kann, die man für sich für wichtig und für angemessen hält! (Beifall bei den Grünen.) Einzelnen steht es im Rahmen einer Demokratie nie zu, darüber zu entscheiden, welche Bildung Menschen mit Behinderungen genießen dürfen oder nicht. Das wäre nicht Demokratie, sondern etwas anderes. Denken Sie einmal darüber nach! (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag der FPÖ zur persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein kleiner Schritt. Es geht aber nicht nur um persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Herr Minister, sondern es geht, wie Sie wissen, grundsätz­lich um persönliche Assistenz. Persönliche Assistenz kann im Einzelfall auch be­deuten, dass ein Mensch 24 Stunden jemanden braucht, unabhängig davon, ob er berufstätig ist oder nicht. Ich glaube, das müssen wir sichern, nämlich individuelle persönliche Assistenz entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen. Darüber werden wir zwei noch debattieren müssen, ich bin aber überzeugt, dass wir um ein Stück weiter kommen werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie dürfen jetzt nicht so tun, als ob mit diesem Entschließungsantrag schon etwas geschehen wäre. Das ist nämlich nicht der Fall! Es ist dies nur eine kleine Narkose, um uns wieder ein bisschen ruhig zu stellen. Eine Änderung ist es aber noch keine!

Etwas wollte ich noch erwähnen: Ich bin 1961 für „bildungsunfähig“ erklärt worden. Meine Eltern haben drei Jahre lang gekämpft, bis man festgestellt hat, dass ich nicht bildungsunfähig bin und man mir eine Chance zugestanden hat. Ich durfte damals – das war ein Privileg – in eine Sonderschule gehen. Das war besser als gar nichts; immerhin war es eine Sonderschule.


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Herr Amon, Kinder mit Behinderungen dürfen heute nicht mehr als bildungsunfähig erklärt werden, das wurde aus den Gesetzen eliminiert. Dafür haben die Grünen und die Selbstbestimmt-leben-Bewegung massiv gekämpft. Die Bestimmung betreffend die Entscheidung, ob ich in eine Regelschule gehen darf oder nicht, ist aber auch heute noch in vielen Bereichen aufrecht, und das heißt ganz konkret, dass sich seit 40 Jahren nicht sehr viel getan hat und dass der Druck, dass sich endlich etwas ändert, sehr groß ist.

Tun Sie etwas, und zwar mehr, als nur wieder darüber zu entscheiden, was wir dürfen oder nicht, nur weil wir Menschen mit Behinderungen sind! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Amon zu Wort gemeldet. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen. – Bitte.

 


13.00.03

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Haidlmayr hat gesagt, ich hätte ausgeführt, dass die Schulpartner darüber zu entscheiden hätten, welche Ausbildung Menschen mit Behinderung absolvieren dürfen. – Das ist unrichtig. (Zwischenruf der Abg. Haidl­mayr.)

Ich habe ausgeführt, dass ich der Meinung bin, dass die Schulpartner, so wie das die jetzige Gesetzeslage vorsieht, weiterhin darüber entscheiden sollen, welche Schul­versuche zugelassen werden, und welche nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Das ist eine logische Konsequenz! Das war eine tatsächliche Bestätigung!)

13.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Herr Abgeordneter, Sie haben sich 4 Minuten vorgenom­men. – Bitte.

 


13.00.54

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte zuerst nur eine Ergänzung in Richtung der Frau Abgeordneten Haidlmayr anbringen: Unsere Initiative betreffend die per­sön­liche Assistenz war nicht nur reduziert auf den Arbeitsplatz, sondern betraf selbst­verständlich auch den Ausbildungsplatz, und deswegen wurde dieser Antrag hier heute auch dementsprechend eingebracht. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Die heutige Debatte geht im Großen und Ganzen wirklich in die richtige Richtung. Das wird uns auch durch die jüngste Studie von Bernhard Felderer vom Institut für Höhere Studien unter dem Titel „Ökonomische Bewertung des österreichischen Schulwesens“ bestätigt. In dieser Studie hat Bernhard Felderer unter anderem festgestellt, dass Faktoren wie Klassengröße, Unterrichtszeit oder Ausbildung der Lehrer keine große Rolle für die Kenntnisse der Schüler spielen, während aber umgekehrt die familiäre Situation, aber auch die soziale Situation der Schüler deren Aus- und Weiterbildungs­chancen beeinflussen.

Das ist der Punkt der heutigen Debatte, nämlich die soziale Situation, und es ist richtig und wichtig, den sonderpädagogischen Förderbedarf dementsprechend zu intensi­vieren und auszubauen. Wir haben diesbezüglich eine gute Initiative eingebracht und bitten um Unterstützung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 133

Der Herr Minister ist im Augenblick nicht da, ich möchte aber betonen, dass es wichtig sein wird, dass wir dafür dann auch wesentlich mehr Lehrer zur Verfügung stellen. Schauen wir uns die Gesamterfordernis an zusätzlichen Lehrerkapazitäten einmal an! Die Notwendigkeit der Erhöhung der Zahl der Lehrkräfte geht schon mit der Reduktion der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25 und darunter einher. Auf der anderen Seite sind natürlich zusätzliche Stützlehrer für den sonderpädagogischen Förderungsbedarf erforderlich. In Anbetracht dessen, dass wir in den Schulen auch Probleme mit sehr vielen verhaltensauffälligen Schülern haben, müssen natürlich auch viel mehr Klas­senteilungen vorgenommen werden, weswegen unter dem Strich wiederum mehr Lehrer benötigt werden.

Das möchte ich feststellen und festhalten, dass sämtliche Debattenpunkte nur dann umgesetzt werden können, wenn wir in der Lage sind, wesentlich mehr Lehrer anzustellen und natürlich auch zu besolden. Diese Frage muss selbstverständlich vorweg diskutiert und abgeklärt werden, sonst ist leider Gottes die heutige Debatte beinahe umsonst. Ich bitte also, dementsprechend viele zusätzliche Dienstposten vorzusehen, und danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rada. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.03.43

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Amon, ich wundere mich wirklich, wie sich in fünf Jahren die Geschichte in der subjektiven Wahrnehmung verändert.

Wir haben tatsächlich im Jahr 2002 die Integration diskutiert, allerdings nur in der polytechnischen Schule, und die Koppelung mit so vielen anderen Dingen war für die damaligen Oppositionsparteien nicht annehmbar. Wenn Sie noch dazu sagen, dass damals bereits Wahlkampfgeplänkel geherrscht hat, dann meine ich, dass Sie schon zum damaligen Zeitpunkt gewusst haben müssten, dass Sie im Herbst die Koalition mit der FPÖ aufkündigen werden. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Es wäre sehr inter­essant, das in den Protokollen nachzulesen.

Ich finde es positiv, wie sich all meine Vorrednerinnen und Vorredner für diese Inte­gration nach der achten Schulstufe ausgesprochen haben. Wenn man in der Geschichte zurückblättert, sieht man, dass es in der Tat nicht ganz einfach war, Integration in Österreich einzuführen. Ich erinnere mich noch gut, wie betroffene Eltern sich zusammengeschlossen und dieses Recht der Integration im Pflichtschulbereich eingefordert haben.

Ich kann mich auch noch gut erinnern, welch große Bedenken es seitens der Lehrer­schaft und auch seitens mancher Schulerhalter wegen der notwendigen baulichen Maßnahmen und der damit verbundenen Kosten gegeben hat. Außerdem hatten manche Eltern auch Angst, dass ihre nicht behinderten Kinder durch behinderte Kindern bei ihrem Lernerfolg Nachteile hätten. – Gott sei Dank ist all das nicht ein­getreten! Ganz im Gegenteil: Viele Eltern haben ihre Kinder bewusst in Integrations­klassen gegeben, damit sie auch mit jenen Kindern, die andere, besondere Bedürf­nisse haben, sozial lernen. Es ist dies daher ein großer Erfolg im Pflichtschulbereich.

Wenn man aber die Zahlen vergleicht, dann stellt man fest, dass es immer noch annähernd gleich viel Sonderschulklassen wie Integrationsklassen gibt. Die Integration ist also noch immer nicht flächendeckend in Österreich eingeführt. Wenn wir jetzt die Integration auch auf die neunte Schulstufe ausdehnen, dann darf es nicht das Endziel


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 134

gewesen sein, die polytechnischen Schule und die berufsbildenden mittleren Schulen mit einzubeziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielmehr muss es das Ziel sein, bei der Integration auch in den höheren Schulen über den ersten Schritt der Schulversuche hinaus zu gehen, denn auch Kinder mit beson­deren Bedürfnissen in einzelnen Bereichen lernen in Teilaspekten sehr viel und haben es im späteren Berufsleben, beim Eintritt in eine Lehre oder andere Berufe wesentlich leichter als jene Kinder, die nicht integriert, sondern selektiert wurden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.07.14

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich freue mich, dass wir uns nun in diesem Ent­schließungsantrag geeinigt haben, die schulische Integration von Kindern und Jugend­lichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch nach der achten Schul­stufe zu fördern.

Es steht außer Frage, dass behinderte Menschen so wie alle anderen durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern wollen, und sie sollen auch die Möglichkeit erhalten, dies zu tun. Gerade Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen wir die Chance geben, sich in besonderer Weise auf das Berufsleben vorzubereiten. Bis zur achten Schulstufe haben wir die Integration im Regelschulwesen ja bereits verankert und gute Erfahrungen damit gemacht. Wir haben aber auch gute Erfahrun­gen mit den Schulversuchen in der polytechnischen Schule und im berufsbildenden Schulwesen gemacht.

Nun ist es folgerichtig, die Integration nach der achten Schulstufe weiterzuführen. Es scheint mir nämlich sehr wichtig zu sein, dass speziell dann die erworbenen Fähig­keiten eines behinderten Kindes weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Behinderte wollen ein weitgehend normales Leben führen, das heißt, sie wollen bei ihrer Ausbildung gleiche Chancen und gleiche Rechte haben wie nicht Behinderte. Durch die Möglichkeit, einen Beruf ihres Könnens auszuüben, erfahren sie Wert­schätzung und Anerkennung. Sie haben eine befriedigende, sinnstiftende Tätigkeit und dadurch die Chance, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es ist sehr wichtig, diesen Jugendlichen die Grundlage für ein solches Berufsleben zu ermöglichen. Das heißt, wir müssen die Integration und Förderung von behinderten Kindern bis zum Abschluss ihrer Berufsauswahl und Ausbildung ermöglichen.

Natürlich bedarf es der Flexibilität, der Akzeptanz und der gegenseitigen Achtung. Die Förderung von behinderten Menschen muss ein generelles Anliegen eines demo­kratischen und reichen Staates wie Österreich sein. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen die Chance erhalten, trotz körperlicher und geistiger Einschränkungen ihre vorhandenen Fähigkeiten auszubauen und sie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Schade, dass diese Vorlage nicht schon vor fünf Jahren, wie uns Kollege Amon erklärt hat, zustande gekommen ist! Dann hätten wir das nämlich schon! Es ist aber gut, dass es heute geschieht, denn heute brauchen wir die Zweidrittelmehrheit nicht mehr. Das Ganze ist damals nämlich leider an der Zweidrittelmehrheit gescheitert. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 135

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir kommen zu den Abstim­mungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 210 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 37)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

13.11.065. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 276/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (221 und Zu 221 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (IG-L-Novelle 2006) (222 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.11.48

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pröll, vorneweg alle meine guten Wünsche für Ihre Genesung! Ich anerkenne, dass Sie uns – trotz dieses Handicaps – hier die Ehre geben, und ich hoffe auf eine sehr konstruktive Auseinandersetzung. Eine solche ist auch dringend notwendig, denn Sie, Herr Minister, sind – das ist mein ganz überzeugt und vehement hier vorgebrachter Vorwurf – wieder einmal vor der Autofahrerlobby in die Knie gegangen (Abg. Parnigoni: Das kann der Minister Pröll ja gar nicht mit seinem verletzten Fuß!), und Sie sind in die Knie gegangen vor der Industrielobby, vor den Institutionen und Vertretungen, die ungestört Gas geben wollen auf der Autobahn. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Minister, das Immissionsschutzgesetz-Luft haben wir bereits im Jahre 2005 dis­kutiert – es geht ja zurück auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus 1990, 39 EG, Artikel 5 Abs. 1 –, und schon damals kritisierten wir, dass Sie, Herr Bundesminister


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 136

Pröll, sich nicht durchgesetzt haben dem Verkehrsminister gegenüber – dieser hieß damals noch Gorbach –, und dass Sie es zuließen, dass sich der Herr Verkehrs­minister einmischte in eine gesundheitspolitische Maßnahme, in eine umweltpolitische Maßnahme, wo er aber überhaupt nichts zu suchen hat. Was soll sich ein Verkehrs­minister betätigen im Bereich des Umweltschutzes? Höchstens positiv unterstützend. Aber Sie, Herr Minister Pröll, haben damals zugelassen, dass der Verkehrsminister negativen Einfluss darauf genommen hat, indem Sie gestattet haben, dass dem Verkehrsminister eingeräumt wird, Tempolimits, die länger als drei Monate dauern, kraft seines Amts wieder aufzuheben. Das war eine Klausel, die Sie, Herr Dr. Pröll, damals als Umweltminister akzeptiert haben. – Und auch jetzt geht es leider nicht darum, dass eine neue Bundesregierung endlich Schluss macht mit dem, was Gorbach uns teilweise sozusagen auf den Tisch gelegt hat, nein: Sie verfestigen diesen Einfluss sogar, ja Sie weiten den Einfluss des Verkehrsministers sogar noch aus!

Der Verkehrsminister darf also nach wie vor nach drei Monaten ein Veto gegen Tempo­limits wegen Feinstaubgrenzwertüberschreitungen einlegen, ja er darf sogar darauf einwirken, wie die Verordnung ausschaut, mit der die Kriterien festgelegt werden, auf Grund derer dieses Tempolimit dann entweder verordnet oder auch wieder zurückgenommen wird. Verstärkter Einfluss des Verkehrsministers also. Und das lassen Sie sich gefallen, Herr Umweltminister Pröll?! Ich muss sagen, da haben Sie Ihrem Amt wirklich keine Ehre gemacht!

Schauen Sie sich nur diese Detailmaßnahme an; es geht um Tempo 100 in Tirol, in der Steiermark, in Salzburg, in Oberösterreich, teilweise auch in Niederösterreich. Diese Tempolimits haben natürlich eine relativ große öffentliche Diskussion losgelöst, weil sie teilweise schlecht verordnet und rechtlich mangelhaft abgesichert, in der Sache jedoch wirksam waren. Sie können die Evaluierungsberichte aus Tirol lesen; Sie können sie in der Steiermark nachvollziehen; Sie können auch den aus Oberösterreich durchblättern: Überall zeigt es sich, dass sich die Situation durch diese Maßnahme, durch infolge von Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen veranlasste Tempolimits gebessert hat – wobei ich in Klammern hinzufüge: Es dauert ohnehin 24 Monate, bis, nachdem Grenzwert­über­schreitungen stattgefunden haben, endlich Maßnahmen folgen. Da gibt es ohnehin einen Verzögerungseffekt von zwei Jahren. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Vor zwei Jahren war zu viel Feinstaub – und jetzt erst darf als Maßnahme Tempo 100 verordnet werden.

Jetzt soll – noch dazu mit Ihrer Unterschrift, Herr Umweltminister – das alles noch flexibilisiert werden! Da greifen sich ja wirklich alle vernünftig denkenden Menschen an den Kopf, Herr Minister! Diese flexiblen Anlagen drosseln nämlich noch die Reduktion von Feinstoff- und Schadstoffausstößen. Lesen Sie Ihre eigenen Unterlagen: Das Umweltbundesamt hat im Auftrag der Tiroler Landesregierung sehr wohl ein Attest vorgelegt, das zeigt, dass es, wenn es flexible Tempolimits gibt – nicht also die fixen –, um 40 Prozent weniger Reduktion an Feinstaub, NOX, SO2, des CO2 und mancher anderer schädlicher Emissionen gibt. Und das tragen Sie mit und unterschreiben Sie! – Herr Minister, das ist ein Kniefall par excellence – und das können wir wahrlich nicht akzeptieren! (Beifall bei den Grünen.)

Angesichts dessen, Herr Minister Pröll, dass im Verkehrsbereich – Sie sagen es ja selbst oft von der Regierungsbank aus, im Ausschuss oder auch den Medien gegen­über – die Kurve hinaufgeht, und zwar steil hinauf, dass wir eine Verdoppelung der CO2-Abgase und einen deutlichen Anstieg bei SO2 haben, dass die Stickoxide zunehmen, ebenso die Feinstoffpartikel, frage ich Sie, Herr Umweltminister: Was machen Sie dagegen? – Sie setzen das Tempo auch noch hinauf! Also nichts als aufwärts, aufwärts, aufwärts, und zwar genau dort, wo wir eigentlich bremsen müssten, dort, wo wir senken, dort, wo wir reduzieren müssten, wo wir Rücksicht nehmen


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müssten auf die Gesundheit der Menschen, auf die Gesundheit der Anrainer und insgesamt auf die Situation der Umwelt und wo wir ja auch – aber ich will das eigentlich gar nicht zum Schluss nennen – im Sinne des Klimaschutzes handeln müssten! (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb, Herr Minister – ich will jetzt gar nicht auf die ganzen Kosten eingehen –: Das, was Sie uns da einbrocken mit Ihren flexiblen Beeinflussungsanlagen, kostet öster­reich­weit 315 Millionen €! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) 315 Millionen € kostet es, damit die Leute schnell fahren dürfen und damit sich die Abgase weiter erhöhen (Bun­desminister Dipl.-Ing. Pröll: Alles für die Umwelt und für die Gesundheit! – Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Diese 315 Millionen € sind doch für einen Schmarren! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Sie fixe Tempolimits machen, könnten Sie sich dieses Geld sparen, ja könnten Sie die finanziellen Mittel für den Umweltfonds, für den Klimafonds verdoppeln. Denken Sie daran: für den Klimafonds heuer 50 Millionen € – und Sie investieren 315 Mil­lionen € in diese Verkehrsbeeinflussungsanlagen! Diese Anlagen sind sicher für andere Dinge ganz sinnvoll, aber sicherlich nicht in Bezug auf die Reduktion von Feinstaub beziehungsweise sicherlich nicht in Bezug auf die Umsetzung des IG-Luft.

Herr Umweltminister, jetzt noch eine Nagelprobe – eine zweite, denn die erste haben Sie ja nicht bestanden, nämlich jene in Bezug auf die Verbesserung der Luft bezie­hungsweise die Reduktion von Feinstaub durch ein strengeres IG-Luft. Sie libera­lisieren, nein, Sie verwässern das doch geradezu! Zweite Nagelprobe also, Herr Minister Pröll, beziehungsweise meine lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat. Herr Minister Faymann hat ja einmal von einer Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene gesprochen, auch von einer Verdoppelung der LKW-Maut, und in diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppe­lung der LKW-Maut

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das Thema einer Verdoppelung der LKW-Maut auf das Arbeitsprogramm der slowenischen EU-Präsidentschaft zu bringen, sowie durch ziel­gerichtete, zügige Aktivitäten in Brüssel in den EU-Alpenstaaten und in anderen potenziellen verbündeten Staaten eine Verdoppelung der LKW-Maut durchzusetzen.“

*****

Das ist genau das, was Sie immer verlangen, daher: Bitte, tun Sie es doch! Tun Sie es und unterstützen Sie unseren Antrag!

Ein anderer Antrag, mit dem das umgesetzt werden soll, was immer wieder von der Regierungsbank aus verkündet wurde und wird, nämlich eine flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut, also wieder ein Instrument, um Verlagerungseffekte zu erzielen, weg von der Straße und hin zur Schiene.

Dieser unser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächen­deckende Ausweitung der LKW-Maut

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Parlament umgehend einen Vorschlag für die gesetzliche Umsetzung einer flächendeckenden LKW-Bemautung im gesamten Straßennetz in Österreich zuzuleiten.“

*****

Ich appelliere an Sie von der Sozialdemokratie, aus deren Reihen dieser Vorschlag ja kommt und wofür die Arbeiterkammer gute Unterlagen zur Verfügung gestellt hat: Tun wir es doch endlich! Mit unserer Hilfe, mit unserer Initiative wäre wirklich einmal ein ordentlicher Sprung in Richtung Klimaschutz, in Richtung Gesundheitsschutz, in Richtung Umweltschutz möglich! Aber bitte doch kein weiterer Kniefall, wobei Sie, Herr Minister Pröll, einen solchen ja gerade wieder vorzubereiten im Begriff sind! (Beifall bei den Grünen.)

13.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Umsetzung einer flächendeckenden LKW-Bemautung ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 276/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (221 d.B.)

Deutlich mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr ist für die nachhaltige Reduktion der Luftschadstoffbelastung aus dem LKW-Verkehr dringend nötig. Kostenwahrheit ist der Schlüssel für die oft versprochenen Verlagerung auf klimafreundlichere Verkehrsträger wie die Schiene und für mehr Effizienz (Vermeidung von Leerfahrten etc.) im LKW-Verkehr. Jeder LKW-Kilometer, der infolge Kostenwahrheit auf die Schiene verlagert oder logistisch eingespart wird, entlastet die Luft von beträchtlichen Emissionen bei den im IG-Luft erfassten Schadstoffen und darüber hinaus beim Klimagas CO2.

Angesichts der besonders geringen Kostendeckung des LKW-Verkehrs im nicht-hochrangigen Teil des Straßennetzes ist in diesem Zusammenhang eine flächen­deckende Ausweitung der LKW-Bemautung vordringlich.

Die Schweizer LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ist nach diesem Konzept gestaltet. Sie hat sich nicht nur wegen der deutlich höheren Mautsätze, sondern vor allem auch wegen der flächendeckenden Geltung im gesamten Straßen­netz als wirksames Instrument zur Eindämmung von Zuwachsraten im LKW-Verkehr und zur Verlagerung auf die Schiene erwiesen. Die LSVA wurde auf Grundlage jahrelanger, fundierter Vorarbeiten und Studien eingeführt, der Zeitverlust durch aufwendige Grundlagenstudien zum Nachweis der Sinnhaftigkeit oder wirtschafts-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 139

politischen Unbedenklichkeit kann also vermieden werden. Zugleich hat das bereits seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzte Beispiel der Schweizer LSVA auch Bedenken hinsichtlich eventueller nachteiliger Wirkungen einer flächendeckenden LKW-Maut in der Praxis widerlegt: Weder gab es Nachteile für die Regionen noch waren Preissteigerungen für EndverbraucherInnen über der Nachweisbarkeitsschwelle festzustellen. Somit können auch diesbezügliche, kostspielige und zeitraubende erneute Studien und Arbeitsgruppenprozesse entfallen.

Bundesminister Faymann hat wiederholt eine flächendeckende LKW-Bemautung gut­geheißen. So berichtete der „Kurier“ am 28.7.2007: „Faymann wünscht sich flächen­deckende LKW-Maut.“ Dem ORF gegenüber führte Faymann dazu aus, dass die Straßen von Lastautos wesentlich schneller abgenutzt würden als von PKW. Beson­ders stark von LKW befahrene Strecken müssen öfter saniert werden – und das kostet viel Geld. Aus Faymanns Sicht kommen die Frächter nicht in ausreichendem Maß dafür auf, eine Lösung könnte aus seiner Sicht eine flächendeckende LKW-Maut sein. Wie wichtig Kostenwahrheit im Verkehr sei, zeige das Beispiel Schweiz, wo durch ausreichend hohe und flächendeckende Maut "doppelte Kostenwahrheit" herrsche – so Faymann.

Die Forderung nach einer flächendeckenden LKW-Maut ist auch seit längerem Bestandteil der SPÖ-Programmatik. Folgerichtig erklärte zB SPÖ-Abg. Günther Kräuter wiederholt entsprechende Schritte für unerlässlich: „Eine flächendeckende LKW-Maut ist aus meiner Sicht eine unumgängliche verkehrspolitische Notwendigkeit“ (APA 2.8.2007). Kräuter unterstrich dies im Hinblick auf die von BM Faymann angekündigte Verdopplung der LKW-Maut wenig später nochmals (zB APA 15.8.2007): Wie in der Schweiz sei als ergänzende Maßnahme zur Tarifverdoppelung eine flächendeckende LKW-Bemautung "unerlässlich, ansonsten droht massiver Umgehungsverkehr auf niederrangigen Straßen durch Siedlungsgebiete".

Einer Umsetzung dieser Ankündigungen unter Federführung des zuständigen Ver­kehrs­ministers sollte daher weder politisch noch inhaltlich etwas im Wege stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Parlament umgehend einen Vorschlag für die gesetzliche Umsetzung einer flächendeckenden LKW-Bemautung im gesamten Straßennetz in Österreich zuzuleiten.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


13.20.25

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Verdacht, Herr Minister Pröll kann momentan gar nicht in die Knie gehen, und zwar aufgrund einer verletzungsbedingten Behinderung.

Die Änderung des IG-Luft wird, denke ich, eine klare Verbesserung der Luftqualität bringen, und damit wird auch – endlich!, sage ich dazu – ein rechtssicheres Instrument geschaffen, um in Zukunft präventiv mit Verkehrsbeeinflussungssystemen und Anla-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 140

gen umzugehen, mit dem Ziel, dass mögliche Überschreitungen von Luftschad­stoffgrenzwerten schon von vornherein vermieden werden.

Mit diesem Gesetz wird die Basis für eine bundesweit einheitliche Verordnung geschaffen, eine Verordnung, die im Einvernehmen zwischen Umwelt- und Verkehrs­minister erlassen werden wird. Das wird, wie ich meine, ganz klar dazu beitragen, zu einem stärkeren Schutz der Luft und damit auch zu einem besseren Schutz von Menschen, Umwelt und Gesundheit zu kommen.

Schon im Ausschuss habe ich das gesagt: Dass Sie dem Verkehrsminister ab­sprechen, sich um den Schutz von Gesundheit, Luft, Umwelt et cetera ganz einfach zu stehlen, dass ihm das nichts ausmache und dass er natürlich immer von seinem Veto Gebrauch machen werde, das sehe ich nicht so. Dieses Veto ist also eine Kann-Möglichkeit, und dieses Veto ist nichts, was einfach nach drei Monaten ganz automatisch kommen wird. Dieses Veto ist eine Option, und ich denke, auch da wird es ganz sicher Einvernehmen geben: im Sinne des Schutzes der Luft, der Gesundheit und der Ökologie. So einfach ist das. Jedenfalls ist das keine Frage von „Kniefällen“ oder sonst irgendetwas. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Warum soll er können ...?)

Um auf diesen Antrag der Grünen einzugehen, den wir jetzt auch mitverhandeln: Bei dem, was Sie vorschlagen in Ihrem Antrag, was ja jetzt überhaupt nicht den Verkehr betrifft, sondern ganz allgemein die Frage von Betriebsansiedlungen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung, würde ich eigentlich lieber einen anderen Weg gehen. Ich glaube, dass wir da versuchen müssen, neue Möglichkeiten anzudenken. Bezüg­lich IG-Luft werden wir ja demnächst eine größere Novelle zu verhandeln und zu diskutieren haben. Jedenfalls: Einfach zu sagen: Aus, Maus; Deckel drauf, nichts geht mehr!, das ist relativ unflexibel und nicht sehr vorausschauend. Viel sinnvoller wäre es doch, zu schauen, was mit jenen Betrieben ist, die jetzt schon produzieren und auch emittieren. Wie kann man also bei jenen Betrieben, die jetzt schon eine Bewilligung haben, etwas tun, um diese Betriebe zum Beispiel dazu zu bringen, ihren Schadstoff­ausstoß zu reduzieren und auch so etwas wie einen regionalen Emissionsausgleich zu schaffen. Einfach nur zu sagen: Nichts geht mehr!, das ist, wie ich meine, eine zu einfache und keinesfalls intelligente Lösung.

Die Novelle, die wir jetzt behandeln, zeigt ziemlich eindeutig, dass man mit elekt­ronischen Verkehrsleitsystemen durchaus auch rasch und flexibel Maßnahmen für die Umwelt treffen kann. Es werden ja in die jeweiligen Verordnungen, die dann die Landeshauptleute erlassen können, sogar alle möglichen Kennzahlen, und zwar tagesaktuell, stundenaktuell, mit eingearbeitet werden, so zum Beispiel was eben die jetzige Belastung der Luft betrifft, was die Anzahl der Kfz auf der Straße, was Wetterlagen, Wetterprognosen oder Erfahrungen mit regionalen Wetterlagen betrifft. Da wird also sehr viel miteinander verknüpft werden. Ich hoffe jedenfalls, dass es möglich sein wird, da sehr intelligent, sehr schnell und flexibel reagieren zu können.

Intelligenz ist auch da das Stichwort, und wichtig ist es eben, mit diesen Verkehrs­beeinflussungsanlagen intelligente Politik zu machen – und sie nicht nur dazu zu verwenden, 160-km/h-Teststrecken zu implementieren, wie das ja „Minister Bleifuß“ in der vergangenen Legislaturperiode getan hat. – Wie wir hören, hofft dieser ja, sich nach Großbritannien absetzen zu können. Vielleicht verlässt er das Land, denn „the world is in Vorarlberg too small“ (Heiterkeit bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen) – und vielleicht sind auch die Straßen zu kurz, um ordentlich beschleunigen zu können. Was weiß man! – Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das illegale Aufsetzen von Blaulicht sowie das illegale Montieren von Bundesadlern irgendwohin, wie als Testpilot bei MacLaren beispielsweise, die Briten nicht überzeugen wird. Da müsste schon ein bisschen mehr an Intelligenz, ein bisschen mehr an Know-how vom


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 141

Herrn Ex-Minister mitgebracht werden, um zu einem zukunftsweisenden Job zu kom­men.

Meiner Meinung nach sollten aber wir hier im österreichischen Parlament auch da die internationale Solidarität wirklich leben – und die Briten dringend davor warnen, was auf sie zukommen könnte, wenn sie Herrn Gorbach bei sich arbeiten lassen. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.25.14

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Moser, es ist schon interessant, wie unterschiedlich Positionen sein können, wenn jemand in exekutiver politischer Verantwortung steht – oder aber, sozusagen am grünen Tisch oder am Rednerpult, über etwas spricht, ohne Verantwortung für Entscheidungen übernehmen zu müssen.

Ich darf Ihnen aus einem Brief an Herrn Bundesminister Pröll beziehungsweise aus einer Presseunterlage eines oberösterreichischen Politikers, eines Landesrates zitieren, der da anpreist – Zitat –, dass die derzeit geltende starre Geschwindigkeits­beschränkung auf 100 km/h in der Zeit von 5 bis 22 Uhr täglich ab dem Jahr 2008 durch immissionsgesteuerte, flexible Geschwindigkeitsregelungen ersetzt wird. Dies soll durch eine moderne Verkehrsbeeinflussungsanlage ermöglicht werden – schreibt dieser oberösterreichische Landesrat weiters –, bei der mit Hilfe von Computer­systemen aus den Faktoren Emissionsmessergebnisse, Verkehrszähldaten, Meteo­rolo­gie berechnet wird, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist oder nicht – und so weiter.

Ich zitiere weiters: Erst dann, wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, soll diese Anlage an- oder weggeschaltet werden.

Wissen Sie, wer das geschrieben hat? – Ihr grüner Landesrat Anschober, der das haben wollte! (Abg. Dr. Lichtenecker: Na, da sind wir jetzt überrascht! – Rufe bei der ÖVP: Da schau her!) Und jetzt machen wir das mit diesem Gesetz (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen sowie Gegenrufe bei der ÖVP), jetzt machen wir das mit dieser Gesetzesnovelle – und jetzt ist es Ihnen von den Grünen auch wieder nicht recht!

Ich glaube allerdings, Herr Anschober hat in diesem Fall Auge und Ohr etwas näher an der täglichen Realität als Sie vom Rednerpult aus und am grünen Tisch. In diesem Fall bin ich jedenfalls lieber bei Ihrem Herrn Landesrat Anschober und unterstütze ihn dabei. Deswegen werden wir diese Novelle heute auch beschließen. Ich denke, das macht Sinn. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Ein Zweites noch: Sie, Frau Abgeordnete Moser, haben vorhin die Kosten von angeb­lich 350 Millionen € kritisiert beziehungsweise in Zusammenhang gebracht mit diesen Beschränkungen wegen dem IG-L. – Sie wissen, was man mit elektronischen Ver­kehrsbeeinflussungsanlagen alles sinnvoll an Verkehrslenkung, an Verkehrssteuerung bewerkstelligen kann – und Sie werden doch nicht allen Ernstes auf all diese Vorteile verzichten und die Kosten nur dieser einen Anwendung, die sinnvoll ist, zuschreiben wollen. Ich glaube, das wäre intellektuell ein bisschen wenig anspruchsvoll. Wir werden das jedenfalls beschließen: auch im Sinne des Landesrates Anschober von den Grünen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 142

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser im Zuge ihrer Rede einen weiteren Entschließungsantrag einge­bracht hat, nämlich den betreffend Verdoppelung der LKW-Maut.

Auch dieser Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Verdopp­lung der LKW-Maut

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 276/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (221 d.B.)

Deutlich mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr ist für die nachhaltige Reduktion der Luftschadstoffbelastung aus dem LKW-Verkehr dringend nötig. Kostenwahrheit ist der Schlüssel für die oft versprochenen Verlagerung auf klimafreundlichere Verkehrsträger wie die Schiene und für mehr Effizienz (Vermeidung von Leerfahrten etc.) im LKW-Verkehr. Jeder LKW-Kilometer, der infolge Kostenwahrheit auf die Schiene verlagert oder logistisch eingespart wird, entlastet die Luft von beträchtlichen Emissionen bei den im IG-Luft erfassten Schadstoffen und darüber hinaus beim Klimagas CO2. Eine deutlich höhere – beispielsweise verdoppelte – LKW-Maut wäre in diesem Zusam­menhang ein wichtiger und wirksamer Schritt.

Bundesminister Faymann kündigte am 15.8.2007 in der Kronen Zeitung an: „Die Lkw-Maut soll verdoppelt werden: Von 26 Cent pro gefahrenen Kilometer auf 52 Cent nach Schweizer Vorbild, erklärt Verkehrsminister Werner Faymann.“ Auch die APA zitierte Faymann an diesem Tag: „Es ist meine Absicht, die österreichische LKW-Maut auf das Niveau der Schweizer LKW-Maut zu erhöhen.“ Faymann berichtete in der Kronen Zeitung von einer EU-Initiative, bei der Österreich eine Vorreiterrolle spiele, und davon, dass Deutschland, Italien und andere Alpenländer diesen Vorstoß unterstützen wollen. Und weiter: „In Österreich wird ein Drittel der Waren auf der Schiene transportiert – in der Schweiz sind es schon zwei Drittel. Auf dieses Niveau müssen wir auch kommen, erklärt der Minister.“

Leider stellte sich postwendend heraus, dass ein solcher Vorstoß des „Vorreiters Österreich“ in Brüssel unbekannt war („Der EU-Kommission waren die Mautpläne Faymanns am Donnerstag (16.8., Anm.) offiziell noch nicht bekannt, wie ein Sprecher der Behörde in Brüssel sagte.“ vgl. APA0486/16.8.2007) und dass der Vorstoß von der ÖVP nicht unterstützt wird (vgl. ÖVP-Finanzsprecher Stummvoll in „Österreich“, 17.8.2007: „... halte von neuen Kostenbelastungen für die Wirtschaft gar nichts ... kann mir eine weitere Erhöhung beim besten Willen nicht vorstellen ...“, „... politisch nicht sehr klug ...“). Wie glaubhaft schließlich die Angaben Faymanns hinsichtlich einer Unterstützung Deutschlands für massiv verlagerungswirksame Maßnahmen auf der Straße sind, bleibt dahingestellt, ist es Faymann doch bislang nicht einmal gelungen, seinen deutschen SPD-Ministerkollegen zum Zahlen eines einzigen Euro für den Brennerbasistunnel zu bewegen.

Ungeachtet dieser Ungereimtheiten ist es dringend nötig, alles zu unternehmen, um mindestens eine Verdopplung der LKW-Maut raschest möglich umzusetzen. Denn "so lange die Straße im Vergleich zur Schiene die kostengünstigere Variante bleibt, ist eine Verlagerung auf die Schiene und damit einhergehend eine Verringerung des CO2-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 143

Ausstoßes nicht realistisch" (so der Verkehrsminister). Entsprechende Aktivitäten müssen über wenig substanzielle Ankündigungen in Boulevardmedien, die zurecht niemand in Brüssel beeindrucken, hinausgehen. Sie sind zugleich überfällig – sind doch die Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der EU-Wegekostenrichtlinie längst in vollem Gang, ohne dass BM Faymann bisher Kostenwahrheit oder Mautverdopplung ins Trockene gebracht hätte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das Thema einer Verdopplung der LKW-Maut auf das Arbeitsprogramm der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft zu bringen sowie durch zielgerichtete, zügige Aktivitäten in Brüssel, in den EU-Alpenstaaten und bei anderen potenziellen Verbündeten eine Verdopplung der LKW-Maut durchzusetzen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


13.28.30

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da kann man nur sagen: Rudi, Rudi, gib acht, dein Schatten schleicht durch die Nacht! – in Form der ÖVP in diesem Fall. Natürlich ist es so: Wenn man Regierungsverantwortung trägt, dann ist alles viel, viel schwieriger. Wir haben das am eigenen Leib erfahren und hoffen, dass wir uns auf die nächste Regie­rungsverantwortung besser als auf die letzte vorbereiten können. (Ruf bei der ÖVP: Da habt ihr noch ein bisschen Zeit!)

Meine Damen und Herren, in regelmäßigen Intervallen werden Umweltthemen dis­kutiert, die dann plötzlich wieder von der Tagesordnung verschwinden. Jetzt dis­kutie­ren wir über Klimaschutz sehr intensiv; es gibt geradezu ein Feuerwerk an Maß­nahmen; sehr viele sind sinnvoll, andere sind nicht sinnvoll. Kernenergie,  CO2-Sequestrierung: weniger sinnvoll.

Vor einigen Jahren haben wir über Müllberge diskutiert. Wir ersticken in Müll!, hat es damals geheißen. – Aber: Wir sind noch nicht erstickt.

Dann war der saure Regen ein Thema; Waldsterben und saurer Regen. Dann kam die Diskussion über das Ozonloch. – Ich glaube man kann durchaus sagen, dass das Ozonloch aus den Köpfen vieler Politiker verschwunden ist. Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen, aber: Jetzt wird nicht mehr so viel über dieses Ozonloch wie noch vor einigen Jahren nachgedacht, sondern mehr über das Thema Feinstaub gesprochen.

Wir müssen sehr vorsichtig sein, dass wir – egal, ob jetzt ein Thema diskutiert wird oder auch nicht – die richtigen Maßnahmen setzen und uns nicht im Rahmen von Hüftschüssen zu falschen Entscheidungen hinreißen lassen. Tatsache ist, dass auf Grund einer hohen Feinstaubbelastung Betriebsansiedelungen gefährdet sind, wie wir das auch in Tirol sehen. Wenn also die Grenzwerte überschritten werden, dann ist das auch ein Nachteil für unsere Wirtschaft.


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Jetzt schauen wir uns aber die Maßnahmen im Verkehr an! Die bisher starren Regelungen haben ein Einsparungspotential von 4 Tonnen Feinstaub umgesetzt – 4 Tonnen von insgesamt 45 000 Tonnen in Österreich! Das heißt, wir haben rund 1 Promille eingespart.

Da frage ich mich dann schon, ob wir hier nicht die falschen Maßnahmen setzen. Wir haben in Oberösterreich, wenn ich richtig informiert bin, Grenzwertüberschreitungen an etwa 13 Tagen; die Limits gelten aber an 365 Tagen. Da bin ich schon sehr dafür, auf flexible Mechanismen zu setzen, die dafür Sorge tragen, dass es Maßnahmen dann gibt, wenn es tatsächlich zu einer Gefährdung im Bereich des Feinstaubs kommt.

Oder es geht um etwas anderes: darum, die CO2-Belastung einzudämmen. Denn da wissen wir aus dem Physikunterricht, aus der Aerodynamik, dass der Widerstand eines Objekts, das sich im nicht luftleeren Raum bewegt, mit dem Quadrat der Geschwindig­keit zunimmt. Damit entsteht höherer Energieaufwand, bei doppelter Geschwindigkeit der vierfache Luftwiderstand, höhere Treibstoffbelastung.

Aber auch da müssen wir einen klugen Weg gehen. Daher wäre es doch gescheit, auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer anzusetzen. Warum werde ich im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Grund der Leistung meines Kraftfahrzeuges belastet? – Das ist doch völlig unerheblich. Es gibt heute Fahrzeuge, die 120, 150, 170 PS haben und mit weniger als 5 Liter Treibstoff auskommen. Und dann gibt es Fahrzeuge, die zugelassen werden, die bei geringer Leistung wesentlich mehr verbrauchen.

Daher bringe ich dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bemes­sungs­grundlage der Versicherungssteuer bei Kraftfahrzeugen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass bei Versicherungsverträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrgesetz 1967 abge­schlossen werden, bei allen Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krafträdern künftig der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch nach MVEG-Norm als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer herangezogen wird. Diese Regelung soll nur für Kraftfahrzeuge gelten, die ab dem 1. Jänner 2008 zugelassen werden.“

Das ist auch klar, damit nicht jene benachteiligt werden, die sich jetzt auf die geltende Regelung verlassen, und dann zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Meine Damen und Herren, wenn es um Feinstaub geht oder wenn es um CO2 geht – es geht ja in Wirklichkeit um beides –, dann müssen wir die richtigen Maßnahmen setzen. Gerade bei Feinstaub müssen wir erkennen, dass ein Viertel der gesamten Belastung aus Hausfeueranlagen kommt. Daher müssen wir im Rahmen einer thermischen Sanierungsoffensive, die wir alle uns im Rahmen einer Verschiebung der Wohnbauförderung hin zur Sanierung vorgenommen haben, auch darauf achten, dass bei diesen Kleinfeueranlagen nicht mehr so viel Feinstaub wie bisher in die Luft eingebracht wird.

Hier geht es um 10 000 Tonnen! Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir haben durch diesen Luft-Hunderter bisher 4 Tonnen eingespart. Hier geht es um 10 000 Tonnen. Hier müssen wir also ansetzen, hier müssen wir mit unserer Arbeit beginnen.


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Zur Umweltpolitik insgesamt möchte ich noch sagen, dass es ganz wichtig sein wird, dass wir die Bevölkerung für dieses große Vorhaben der Umweltpolitik auch begeis­tern. Das geht nicht durch Belasten, Verbieten und Bestrafen, das geht nur durch Entlasten, durch Unterstützen und durch Belohnen. Daher bin ich dafür, dass wir Fahrzeuge, die wenig verbrauchen, steuerlich noch stärker entlasten, sodass eben für ein Fahrzeug, das weniger als 5 Liter verbraucht, gar keine NOVA mehr zu bezahlen ist, dass Autos, die wenig verbrauchen, eben vom Parkpickerl ausgenommen werden.

Wir brauchen also Anreiz statt Zwang, und auch der Bund muss als Vorbild aktiv sein. Die Grünen haben vor einigen Tagen vorgeschlagen, die Dienstwagenflotte des Bundes auf verbrauchsarme Fahrzeuge umzustellen. Das ist ein hervorragender Vorschlag, denn er spart Geld, er schützt die Umwelt. Ich darf dazu sagen, dass wir bereits vor einigen Monaten einen gleich lautenden Antrag eingebracht haben. Ich bitte auch dazu um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Bemessungs­grundlage der Versicherungssteuer bei Kraftfahrzeugen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5 in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. Sep­tember 2007

Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 Versicherungssteuergesetz 1953 ist bei Versicherungs­verträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrgesetz 1967 abgeschlossen werden, bei allen Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krafträdern die Motorleistung in Kilowatt Bemes­sungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer.

Da der Energieverbrauch und die Umweltbelastung im österreichischen Straßen­verkehr sehr hoch sind und die Kyoto-Ziele immer weiter in die Ferne rücken, müssen für Autofahrer Anreize geschaffen werden, auf verbrauchsarme Fahrzeuge umzu­steigen. Dem steht die Berechnung der Versicherungssteuer aufgrund der Motor­leistung entgegen, da für Kraftfahrzeuge, die zwar leistungsschwach sind aber trotz­dem große Mengen an Kraftstoff verbrauchen, geringere Abgaben zu entrichten sind, als für leistungsstärkere Fahrzeuge, die einen geringen Verbrauch vorweisen.

Um diesen Missstand zu beseitigen, soll für die Berechnung der Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge künftig nicht mehr die Motorleistung, sondern ähnlich wie bei der Normverbrauchsabgabe im Rahmen des Autokaufs der durchschnittliche Kraftstoff­verbrauch als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Diese Regelung soll für alle Zulassungen ab dem 1. Jänner 2008 gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 zuzuleiten, mit der sichergestellt


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wird, dass bei Versicherungsverträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrgesetz 1967 abge­schlossen werden, bei allen Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krafträdern künftig der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch nach MVEG-Norm als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer herangezogen wird. Diese Regelung soll nur für Kraftfahrzeuge gelten, die ab dem 1. Jänner 2008 zugelassen werden.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.35.05

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir reden heute zu zwei Anträgen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird. Wie groß der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist, zeigt ja die aktuelle Situation in der Steiermark, wo der Umweltlandesrat – wohlgemerkt – eine Verordnung erlässt oder erlassen will, die auf Basis der Straßenverkehrsordnung erfolgt und nicht nach IG-Luft geht.

Nachdem das BZÖ die Verordnung des vorigen Jahres beim Unabhängigen Verwal­tungssenat erfolgreich bekämpft hat, verstaubt aber diese Forderung – leider alles andere als fein! Aus unserer Sicht kann der richtige Weg nur ein neues, flexibles System der Verkehrsbeeinflussungsanlagen sein, wie sie jetzt geplant sind, die an eine zentrale Messstelle gekoppelt sind, und erst dann, wenn die Werte überschritten werden oder Gefahr im Verzug ist, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgelöst – was ja im Übrigen im Computer- und Digitalzeitalter kein Problem mehr ist und auch schon höchste Zeit ist.

Also nur noch dann, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, und nicht durch einen Willkürakt der lokalen Behörden, die anscheinend nur auf das Abkassieren der Auto­fahrer aus sind! Man muss ja fast den Eindruck gewinnen, dass es hier nicht um die Umwelt und deren Schutz geht, sondern trotz neuer, teurer dreispuriger Autobahnen nur um eine Abzocke der Autofahrer.

Ich freue mich auch auf die flexiblere und übersichtlichere Handhabung der Anbringung von Zusatztafeln. Das kann man nur gutheißen, damit die Verkehrsteilnehmer auch wirklich wissen, warum sie jetzt eigentlich langsamer fahren sollen. Ich denke, das wird jedem helfen.

Auch was die Regelung der Einfahrt in Sanierungsgebiete betrifft, kann man die Verwaltungsvereinfachung nur begrüßen. Künftig werden Ausnahmegenehmigungen nur noch von einer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erteilt werden; das ist jene, in welcher die erstmalige Einfahrt in das Sanierungsgebiet erfolgt. Das können wir nicht nur gutheißen, denn hier wird viel Zeit, viel Geld und viel an unnötigen Kilometern gespart, die wiederum nur die Umwelt belasten.

Nun zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von den Grünen: Hier können wir leider nicht mitgehen, denn Sie fordern, dass keine neuen Betriebs- und Industrie­anlagen zugelassen werden, insbesondere im Bereich Tirol. Das ist eine Schikane für die Wirtschaft. Gerade neu geschaffene Arbeitsplätze würden hier verhindert werden. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Grundsätzlich müssen für mich die Anlagen gerade nahe der Autobahn sein, weil dadurch der Verkehr, vor allem der Schwerverkehr, nicht durch die Wohngebiete geführt wird und die Bevölkerung dadurch nicht belastet wird. Das ist eigentlich schon


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internationaler Standard. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie kennen sich nicht so gut aus, die Grünen!)

Sie wollen das Mitspracherecht des Verkehrsministers bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die vom Land erlassen werden können, ganz abschaffen. Das hätte wiederum zur Folge, dass es in Österreich durch eine uneingeschränkte Länder­ver­ordnung einen reinen Fleckerlteppich an Erlässen hinsichtlich der Autobahnen geben würde – siehe Graz, siehe Oberösterreich. (Abg. Ing. Westenthaler: ... Umwelt­minis­ter, der fliegt lieber!)

Da könnten sich doch die anderen Bundesländer ein Beispiel an unserem Landes­hauptmann in Kärnten nehmen, Herrn Dr. Haider, der umweltschützende Maßnahmen für das Land Kärnten bereits vorbildhaft umsetzt, jedoch ohne die Autofahrer zuneh­mend zu belasten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich kann Herrn Landeshauptmann Haider nur beglückwünschen. Er hat bereits um­gesetzt, dass alle Landestankstellen für den öffentlichen Verkehr auf Biodiesel umge­rüstet werden, und einen Zehn-Punkte-Erlass herausgegeben, von dem ich mir wünschen würde, dass alle Bundesländer ihn nachahmen würden und eigentlich wirklich die Umwelt und das Klima schützen würden. (Abg. Eder: Wo kommt denn der her?)

Ich darf Ihnen schon sagen, dass das nicht nur eine Rede ist, sondern dass es wirklich auch umgesetzt ist. Herr Minister, ich darf Ihnen da ... (Abg. Eder: Ein Bilderl mit?) Na sicher habe ich das mit! (Beifall beim BZÖ.) Ich wünschte mir, dass das auch alle anderen Bundesländer so schnell umsetzen würden. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!)

13.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


13.40.14

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige IG-Luft-Novelle ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt. Wir werden ja auch in den nächsten Monaten noch über eine weitere Novelle zu diskutieren haben, weil ein Gesetz in dieser Dimension auch in seinen Auswirkungen immer evaluierend überprüft werden muss und es etwas ganz Neues war, als wir es geschaffen haben, ganz im Sinne der Ökologie und des Gesundheitsschutzes.

Mit dieser heutigen Novelle wird an diesen Grundfesten – nämlich bei Grenzwert­überschreitungen vorrangig auf den Menschen zu schauen, auf die Gesundheit, auf die Ökologie – nichts verändert, sondern wir nützen moderne technische Einrichtungen, wie sie seit kurzer Zeit auch verfügbar sind, dazu, flexibel die Antwort im Vorsorge- und im Sanierungsfall zu geben. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, dann kann dieses System mit der Geschwindigkeitsregelung flexibel darauf reagieren. Das macht Sinn und kann international Vorbild sein.

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, weil er in der Diskussion völlig unter den Tisch gekehrt wurde, ist die Tatsache, dass selbst dann, wenn die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung besteht, auch vorbeugend Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt werden können. Auch das ist eine wichtige Möglichkeit, nicht nur bei Überschreitung, sondern im Einzelfall auch vorbeugend zu reduzieren.

Ein zweiter Punkt: Wir werden auch – natürlich im Einvernehmen mit dem Verkehrs­ministerium – in einer eigenen Verordnung die allgemeinen Kriterien festlegen, auf


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deren Basis der Landeshauptmann dann die Parameter für die Geschwindigkeits­beschrän­kungen im Detail anordnen kann.

Die Novelle bringt über diese Frage der Flexibilisierung hinaus auch zwei weitere Vorteile mit sich. Einer ist – und das liegt ja dem Hohen Haus und vielen anderen schon immer am Herzen – eine Verwaltungsvereinfachung insgesamt auf der Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden auf der einen Seite, und zum Zweiten auch eine Klarstellung im Vollzug, die uns auch in diesem Bereich entscheidend weiterbringen wird.

Die Novelle zeigt, dass man Mobilitätsinteressen sowie ökologische und Gesund­heitsinteressen zusammenführen kann. Was mich ganz besonders freut – das zeigt auch die Diskussion um diese Novelle –, ist, dass hier im Haus offensichtlich die grünen Theoretiker sitzen und vor Ort die grünen Praktiker genau das verlangen, was heute beschlossen wird. Das ist ein ermutigendes Zeichen auf dem Weg in die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: Wir sind Praktiker!)

13.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steier zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.42.54

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Ein herzliches Willkommen dem wieder genesenen Herrn Minister Dipl.-Ing. Pröll! Meine geschätzten Damen und Herren! Die aktuelle IG-Luft-Novelle beinhaltet vier Schwerpunkte, die schon von meinen VorrednerInnen dargestellt wurden. Ich darf sie kurz anreißen: Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Klarstellungen zur Kundmachung, Möglichkeiten für die Landeshauptleute und, wie es der Minister angesprochen hat, Umsetzungsver­ordnungen für flexible Tempolimits durch den Umwelt- beziehungsweise durch den Verkehrsminister.

Meine geschätzten Damen und Herren! Am wichtigsten aber – und darüber wurde auch schon gesprochen – ist die Möglichkeit, Verkehrsmaßnahmen zur Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen über Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu setzen. Diese elektronischen Anlagen arbeiten mit einer Reihe von Parametern, um den Verkehrsfluss zu regeln. Daten zu Fahrbahnverhältnissen werden ebenso genutzt wie Daten zum Wetter oder zu Lärm- und Schadstoffemissionen. Da die Informationen in Echtzeit zur Verfügung stehen, kann präventiv und ohne Zeitverzögerung auf das Erreichen von Grenzwerten reagiert werden.

Meine Damen und Herren! Die Diskussion, die sich im Umweltausschuss darüber entzündet hat, ob nun fixe oder flexible Tempolimits höhere Schadstoffeinsparungen bringen, ist eher akademischer Natur. Relevanter ist meiner Ansicht nach, was von der teils sehr hitzigen Debatte der letzten Monate um den so genannten Feinstaub-Hunderter verdeckt wurde, nämlich dass das IG-Luft-Immissionsgesetz im Jahr 2005 stark verwässert wurde und es daher ein Sanierungsfall ist. Es steht im Regierungs­übereinkommen, und ich gehe davon aus, dass es auch in den nächsten Monaten so passieren wird.

Sie erinnern sich noch daran: Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005, das ja der Bundesrat beeinsprucht hat, wurde die Palette der möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung mit zahlreichen Ausnahmebestimmungen ein­geschränkt. Feinstaub entsteht, wie wir wissen, nicht nur durch den Verkehr, sondern auch durch Industrie, durch Kleinverbrauch, durch die Landwirtschaft, wobei im UBA-


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Bericht „Emissionstrends 1990–2005“ feststeht, dass Traktorenemissionen der Land­wirtschaft gar nicht der Landwirtschaft, sondern dem Kleinverbrauch zugerechnet werden.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass Offroader eine ganz schwere Kategorie in der Feinstaubbelastung darstellen. Daher bin ich der Überzeugung, dass es wichtig ist, wie bei der Masse der AutofahrerInnen beziehungsweise PendlerInnen auch hier Fahr­beschränkungen aufzuerlegen, die bisher eigentlich als Ausnahmen gelten.

Ich gehe davon aus, dass wir es auch schaffen, in den nächsten Monaten die Evaluie­rung des IG-Luft durchzusetzen, um ein neues Instrumentarium gegen den Feinstaub zu schaffen, das effizient ist, ohne inhaltlich zu benachteiligen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort kommt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.46.09

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Hohes Haus! Ich begrüße natürlich die heutige Novellierung des IG-Luft, vor allem aus umweltpolitischen Gründen – schließlich, darauf hat ja Kollege Kopf schon hingewiesen, können wir hier auch einen Wunsch der oberösterreichischen Grünen umsetzen –, aber natürlich auch und vor allem aus verkehrspolitischer Sicht. Es wird ja jetzt Gott sei Dank die klare Voraussetzung dafür geschaffen, dass durch die Errichtung von VBAs und deren Koppelungen an die entsprechenden Messanlagen nunmehr die Tempolimits für die Autofahrer zeitlich und räumlich, also je nach Grenzwertüberschreitung, individuell geregelt beziehungsweise begrenzt werden kön­nen.

Das ist gut und richtig so, meine Damen und Herren, denn nur so kann eben auf die jeweilige Schadstoffbelastung eingegangen werden, und die derzeit verhängten Dauersenkungen bei den Tempolimits nach IG-Luft, so wie sie jetzt verhängt sind und bei denen es in Wirklichkeit überhaupt keinen konkreten Bezug auf die gerade vorherrschende Schadstoffbelastung gibt, können dadurch verhindert werden. Das ist gut so, denn selbstverständlich haben die Autofahrer überhaupt kein Verständnis dafür, dass auf breitspurigen Autobahnen Tempolimits verhängt werden, obwohl die Schad­stoffgrenzen gar nicht überschritten werden! (Beifall bei der ÖVP sowie demonstrativer Beifall des Abg. Scheibner.)

Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich, um nur ein Beispiel zu nennen, auf die Beschränkung auf der A 1 zwischen Enns und Linz hinweisen. Dort gibt es derzeit eben diese Dauerbeschränkung. Aber – das haben auch die Messungen bewiesen – im Jahr 2007, also im heurigen Jahr, ist nicht nur die Stickoxydbelastung an diesem Abschnitt, sondern nahezu an allen oberösterreichischen Messstellen gegenüber 2006 zurückgegangen (Abg. Dr. Lichtenecker: Da sieht man die Grünen!), also auch in jenen Bereichen, in denen die Beschränkung auf der A 1 gar nicht wirken kann!

Auf der anderen Seite wurden aber wegen der Überschreitung des Tempolimits über 20 000 Autofahrer angezeigt. (Abg. Scheibner: Skandalös! Schuld ist der Pühringer!) Dass es dafür kein Verständnis gibt, das liegt auf der Hand, meine Damen und Herren! Insofern ist die heutige Regelung eine wichtige, eine richtige Entscheidung, auch um die Akzeptanz von Beschränkungen durch den Autofahrer zu erhöhen, wenn es die umweltpolitische Situation tatsächlich verlangt.


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Daher, meine Damen und Herren: Ja zu Tempolimits, wenn es die Schadstoffbelastung verlangt, aber nicht generell und ohne Bezug auf eine konkrete Schadstoffbelastung! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.49.10

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf vielleicht bei dem an­schließen, was einige der Vorredner schon gesagt haben. Natürlich geht Klimaschutz uns alle an und ist für uns alle ganz besonders wichtig. Aber wir müssen auch all die Dinge mit Augenmaß und technischem Know-how so machen, dass wir all jene Investitionen beachten, die schon getätigt wurden.

Zum Beispiel gibt es gerade in diesen Bereichen, in denen nach IG-Luft auf Grund von Landesverordnungen generell mit 100 Stundenkilometern beschränkt wurde, dreispurig ausgebaute Autobahnen mit Riesen-Lärmschutzwänden. Das alles sind Investitionen in die Richtung, dass man gesagt hat, dass man mit 130 Stundenkilometern fahren soll und dass vor Lärm entsprechend geschützt wird. Aber jetzt verhängt man gerade in diesen Abschnitten 100 Stundenkilometer, und die Autofahrer, die sich nicht genau daran halten, werden nicht nur nach der Straßenverkehrsordnung, sondern auch noch nach IG-Luft bestraft und haben eigentlich wenig Verständnis für diese Situation.

Daher glaube ich auch, wie meine Vorredner, Kollege Kopf und jetzt auch Kollege Kukacka, bereits gesagt haben, dass es sehr sinnvoll wäre, jetzt neue Technologien anzuwenden und einzusetzen – auch der Herr Bundesminister hat das schon erwähnt –, die auf Schadstoffbelastungen sehr rasch reagieren. Dies gekoppelt mit Verkehrstelematiksystemen, die dann entsprechend erlaubte Geschwindigkeiten herab­setzen. Und der Herr Bundesminister hat auch noch dazugesagt, dass für den Fall zu erwartender Überschreitungen – das war auch noch eine Diskussion – die Geschwindigkeiten so eingestellt werden, dass es gar nicht erst zur Überschreitung kommen sollte.

Frau Kollegin Moser, wenn Sie meinen, 315 Millionen € sollte uns das nicht wert sein, weil die Telematikanlagen nämlich so viel Geld kosten, dann muss ich zunächst einmal fragen, welcher Betrag für welche Anlagen hier gemeint war. Da kann nicht eine Anlage, das muss für mehrere gemeint sein, das haben Sie aber nicht dazugesagt. – Wie auch immer, man muss wissen, dass diese Verkehrstelematikanlagen mindestens genauso wichtig sind wie der gesamte Infrastrukturausbau der Straße selbst, weil man durch diese Anlagen für viele Verkehrsteilnehmer wesentlich mehr Verkehrssicherheit erzeugen kann. Man hat also ein wesentlich geringeres Unfallrisiko, verkürzte Reise­zeiten, Zeitersparnisse und so weiter. Für die Umwelt bringen entsprechende Maß­nahmen natürlich – das haben wir gerade gesagt – geringeren Schadstoffausstoß, geringeren Lärm, für die Volkswirtschaft weniger Unfallfolgekosten, eine Reduktion der Umweltfolgekosten, geringere Staukosten, die man auch nicht unterschätzen soll, und auch betriebswirtschaftlich bringt es sehr viel. Das heißt: Telematiksysteme an sich sind Systeme der Zukunft. Und ich kann eigentlich nur die ASFINAG auffordern, in dieser Richtung möglichst viel zu investieren, denn das ist moderne Technik, das ist zukunftsorientierte Umweltpolitik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch noch einen Satz zu den Ausführungen des Kollegen Hofer, der in fast jeder Rede die CO2-Sequestrierung erwähnt und sich sehr dagegen ausspricht. Vielleicht können wir beide dieses Thema einmal intensiver behandeln. Ich denke, man sollte sich auch hier die Dinge sehr genau anschauen,


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denn CO2 ist immer vorhanden, wie auch immer man es unterbringt oder entsorgt. Man muss sich das also einmal genauer anschauen. Ich bin jedoch sehr dafür, dass Sie das auch erwähnen.

Nicht ganz einverstanden bin ich mit dem Vorschlag in Richtung motorbezogener Versicherungssteuer, den Sie als Antrag einbringen, denn wenn einer sich noch so viele Autos kauft, die sehr starke Motoren mit sehr viel Benzinverbrauch haben, damit aber nicht fährt, sondern die in der Garage stehen hat und gerne putzt und pflegt und so weiter, dann bedeutet das noch keinen CO2-Ausstoß, sondern erst dann, wenn die in Betrieb gehen. Daher muss man sich schon überlegen: Die gefahrenen Kilometer, wofür Treibstoffe verarbeitet wurden, die verursachen CO2, nicht aber Fahrzeuge, die vielleicht nur stehen und aus Liebhaberei gehalten werden. Also auch hier sollte man den Ansatz noch einmal diskutieren. Ich sage ja nicht, dass der Ansatz völlig falsch ist; ich sage nur, wenn schon, dann sollte man es zielgenau auf den Treibstoffverbrauch abstellen, denn erst dort, wo verbrannt wird, wird CO2 erzeugt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.53.26

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Es gibt wahrscheinlich in Österreich im letzten halben Jahr kaum ein Thema, das so polemisch diskutiert wird wie der „Lufthunderter“, und spannend ist insbesondere, dass dieser „Lufthunderter“ mit dem Oberösterreich-Prädikat ausgezeichnet ist, was mich besonders freut und es auch amüsant macht, denn wie wir auch heute erleben, werden reihum immer wieder die grünen Vorschläge zitiert und vermeintlich auch eingearbeitet. Ein Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wie bereits gesagt, gibt es jedoch kaum eine Materie, zu der so viele Unwahrheiten verbreitet werden, wie genau in diesem Bereich. Dazu einige Fakten aus Ober­österreich: Wir haben in Oberösterreich Tempo 100 auf der A 1 zwischen Linz und Enns auf einer Strecke von sage und schreibe 13 Kilometern, nicht mehr und nicht weniger. Wir haben jetzt die Evaluierungsergebnisse ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Skandal! ... Schikane!) Fahren Sie ein bisschen mehr mit dem Zug und weniger mit dem Auto, dann haben Sie keine Schikane! (Beifall bei den Grünen.)

Was zeigen die Evaluierungsergebnisse? – Es ist ein beachtliches und tolles Ergebnis: In einem halben Jahr haben wir nämlich geschafft, dass wir 1 200 Tonnen CO2 weniger haben. Ein Erfolg! (Abg. Dr. Mitterlehner: Nicht durch die Maßnahme!) Wir haben neun Tonnen Stickoxide weniger. Ein Erfolg! Meine Damen und Herren! Wir haben eine Tonne weniger Dieselrußpartikel. (Abg. Dr. Mitterlehner: Im Römerbergtunnel auch!)

Herr Mitterlehner, Herr Kukacka, Sie wissen haargenau, dass Sie trotzdem, auch wenn Sie die Belastungsrückgänge in anderen Regionen in Oberösterreich berücksichtigen, einen markanten Rückgang genau auf dieser Strecke haben. Das ist die Wahrheit und sonst gar nichts! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kukacka: In anderen Regionen gibt es auch Rückgänge!)

Wie geht es weiter? – Bei der Lärmbelastung haben wir ebenfalls eine Reduktion. Dann kommen wir zu den Unfällen. Was ist bei den Unfällen geschehen? Bei den


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Sachschäden haben wir sage und schreibe 14 Prozent Reduktion und bei Unfällen mit Personenschäden überhaupt 25 Prozent. Ein hervorragendes Ergebnis direkt für die Gesundheit der Menschen!

Herr Kukacka, wenn Sie so jammern, dass 20 000 Geschwindigkeitsübertretungen geahndet wurden, dann sage ich Ihnen: Vorschriften, Gesetze sind da, um sich daran zu halten, und 84 Prozent haben das in Oberösterreich getan, und das ist gut so. Statt immer zu beklagen, wie arm die Leute und wie schlimm irgendwelche Geschwindig­keitsbeschränkungen sind, sollten Sie einmal die Leute beachten, die sich daran halten. Eigentlich sollten Sie und alle anderen Politiker und Politikerinnen den Weg wählen, die Leute für dieses Verantwortungsbewusstsein und auch für das Umwelt­bewusstsein zu loben und auch dafür danke zu sagen, dass man sich an die Vorschriften gehalten hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ein persönlicher Aspekt für die Fahrerinnen und Fahrer ist der Treibstoffverbrauch. Stellen Sie sich einmal vor: Auf dieser Strecke ist in diesem kurzen Zeitraum der Treibstoffverbrauch um sechs Prozent gesunken. Das sind summa summarum 400 000 Liter weniger Benzin und Diesel, die verbraucht wurden. Ein Erfolg! Ein Erfolg in der Klimabilanz, wenn schon bundesweit nichts weitergeht.

Der Bundeskanzler fährt durch die Gegend, nach New York, plaudert dort, schwadro­niert über den Klimaschutz, wie toll das in Österreich ist, und wenn wir das in Österreich hören, fragen wir uns, wovon er überhaupt redet. Von welchem Land ist er Kanzler? Es geht doch nichts weiter! Wir haben über 160 Tage nach dem Klima­schutzgipfel des Bundeskanzlers und kein Gramm CO2 weniger. Wir haben einen Klimafonds eingerichtet, und außer Personalbesetzungen der Reihe nach und sozusagen im Wochentakt geschieht nichts. (Abg. Parnigoni: Mit Sicherheit ver­wechseln Sie da etwas!)

Und so geht das dahin bis zum Ökostromgesetz, Herr Minister, wo Sie wirklich gefordert sind, dass Sie da endlich einmal Klartext reden beim Wirtschaftsminister, dass da etwas weitergeht, denn das geht tatsächlich den Bach hinunter. (Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist nicht mein Gesetz!)

Also rundum ein Desaster bei der Klimabilanz. (Abg. Parnigoni: Sie verwechseln da etwas!) Und da sieht man: Reduktionen der Geschwindigkeit des Verkehrs können durchaus auch etwas bewirken. Wenn Kollege Kopf die Verkehrsbeein­flussungs­anlagen anspricht, die nicht nur in Oberösterreich, sondern auch in Salzburg, in Tirol, in der Steiermark und so weiter installiert werden, dann ist das eine Entscheidung der gesamten Regierung gewesen. Wir werden sehen, was es bringt. Wir werden sehen! Es ist äußerst ungewiss. Alle Experten in diesem Bereich sagen, dass fix festgelegte Limits wesentlich besser sind. Die Leute können sich darauf einstellen, dann gibt es auch weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen, das ist das eine. Insofern ist das genauso einer Evaluierung zu unterziehen. Mal sehen, was es wirklich bringt. Die Befürchtungen sind die, dass es tatsächlich zu massiven Verschlechterungen kommt gegenüber den zuvor bestehenden festgelegten Limits.

Zum Kollegen Hofer mit seinem Antrag. Herr Kollege Hofer, die Einzelmaßnahme, die Sie einbringen, ist umfassend gesehen vielleicht durchaus eine der Möglichkeiten. Und ich sage, eine der Möglichkeiten. Wir sehen das als einen Teil eines Gesamt­kon­zeptes. Wir denken, dass genau dieser Bereich in eine ökosoziale Steuerreform eingebettet gehört und nicht immer wieder einzelne Maßnahmen herausgegriffen und vollzogen werden sollten, weil das Gesamtbild eben doch viel, viel komplizierter ist.

Jetzt noch kurz ein Schlusssatz zum vorgelegten Gesetzentwurf. Es ist bedauerlich Herr Minister, wie wenig Vertrauen diese Regierung in ihre Länder hat, in ihre Landesräte und in ihre Landeshauptleute. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das sind


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nicht „unsere“ Länder!) Das ist tatsächlich ein Problem, denn die Verantwortung dafür kann man in den Ländern belassen, und das ist gut so, denn die wissen vor Ort sehr wohl, was sie dort brauchen, was die Bevölkerung und was die Umwelt braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kukacka: Und warum stimmen Sie dann gegen den Anschober-Vorschlag heute?)

14.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.00.17

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was mich im ersten Jahr hier im Nationalrat wirklich begeistert und beeindruckt, ist der Zugang der grünen Fraktion zu unserem österreichischen System der sozialen Marktwirtschaft. Die Spanne reicht von begeisterter Ignoranz bis hin zu unverhohlener Wirtschaftsfeindlichkeit. Frau Abgeordnete Dr. Moser, Sie werfen unserem Bundesminister vor, einen „Kniefall“ zu machen. Wovor sollte Bundesminister Pröll einen Kniefall machen? Vor moderner Technik, vor modernen Möglichkeiten, vor einem zeitgemäßen System? Das ist Aufgabe unseres Bundesministers, denn unser Bundesminister reagiert auf die technischen Möglichkeiten, Frau Dr. Moser, vorhan­dener Messstellen im Inntal, vorhandener Überkopfwegweiser oder, wie Sie sagen, Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Und ich möchte wissen, was ist falsch daran, dass wir vorhandene Systeme, für die wir bereits 360 Millionen € investiert haben, nutzen, um 100er-Beschränkungen, die teilweise notwendig sind, auch so durchzuführen, dass sie modern und vor allen Dingen für die Autofahrer einsichtig sind, denn es gibt nichts Stupideres, als sechs Monate lang im Inntal einen Hunderter zu fahren, ob Föhn, ob Inversionswetterlage, weil es eben einfach so vorgeschrieben ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Es gibt nichts Stupideres?)

Außerdem nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Auf diese Verkehrsbeeinflussungsanlagen kann man auch „Stau“ hinaufschreiben – nicht Ideenstau, sondern normaler Verkehrs­stau – „Baustellen“, „Geisterfahrer“ und so weiter. Die kann man also vielseitig nutzen, und ich denke, dass es auch gut ist, dass wir sie hiefür nutzen.

Im Inntal, das mich am meisten betrifft, haben wir eine 80 km/h-Geschwindigkeits­beschränkung. Die Ergebnisse von dort dürften etwas relevanter sein als die in Ober­österreich, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass wir auf spärlichen 13 Kilometern entsprechende Messergebnisse zustande bringen. Im Inntal leben zwei Drittel der Tiroler Bevölkerung. Die Menschen leben dort, weil sie die hohe Lebensqualität schätzen, und zu dieser hohen Lebensqualität einer der wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen Österreichs gehören nun einmal nicht nur gute Luft und sauberes Wasser, eine schöne Aussicht, sondern auch florierende Betriebe, die den Menschen Arbeits­plätze und Zukunftsperspektiven bieten. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun ist ein Großteil des Inntals als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Das bringt neben den unbestreitbaren Luftbelastungen andere unangenehme Begleiterscheinungen für die Wirtschaft und komplizierte Behördenverfahren, und ich denke auch, dass wir mit dieser Änderung, dass nur noch eine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, dieser Situation entsprechend reagieren, weil nicht einzusehen ist, dass drei Verwaltungs­behörden, wie das im Inntal der Fall ist, Genehmigungen erteilen müssen.

Wie gesagt, wir versuchen hier mit moderner Technik etwas zu erreichen, was wir für die Bevölkerung brauchen, und wir brauchen sicher dringend wie einen Kropf weitere Hemmnisse für die Wirtschaft, wie Sie sie haben wollen, denn Sie wollen auch dem Landeshauptmann noch die Möglichkeit nehmen, bei Betriebsbewilligungen im Sanie­rungsgebiet auf Verbesserungen in anderen Bereichen zurückzugreifen und Betriebs-


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bewilligungen auch dann zu erteilen, wenn Grenzwerte erreicht werden. Das ist auch der falsche Weg, und ich denke, dass wir hier auf dem richtigen sind. Wir von der Österreichischen Volkspartei stehen für Lösungen, die den Menschen erklärt werden können, die sie verstehen und die ihnen das Leben erleichtern. Für Schikanen unter dem Deckmantel Ökologie sind wir nicht zu haben. Und ich danke dem Herrn Bun­desminister, dass er dafür auch Sorge trägt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.47

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Zur Problematik Verkehr haben ja schon einige Vorredner Stellung genommen. Ich möchte mich daher speziell mit dem Thema der Betriebsansiedelungspolitik auseinandersetzen. Die grund­sätzliche Absicht des Antrags ist zwar durchaus verständlich, und es ist auch vieles richtig und wichtig. Auch wir von der Sozialdemokratie vertreten in vielen Punkten eine derartige Meinung, dass das Immissionsschutzgesetz-Luft wichtig und in Zukunft sicher sehr bedeutsam sein wird. Wir arbeiten auch nicht nur jetzt daran mit, sondern auch daran, dass es auch in Zukunft Verbesserungen gibt, und wir werden ganz sicher im Laufe dieser Gesetzgebungsperiode noch weitere Vorschläge in diese Richtung machen.

Die von den Grünen vorgeschlagene Bestimmung würde jedoch in der Praxis zum Beispiel dazu führen, dass, wenn in einem Sanierungsgebiet eine Fernwärmeanlage gebaut werden soll, die natürlich Emissionen hat, gleichzeitig aber, und das ist wichtig, wesentlich mehr Emissionen reduziert, weil sie effizienter ist, weil sie bessere Filteranlagen hat, weil sie an einer anderen Stelle Energie einsparen hilft (Beifall des Abg. Hornek), dass diese nicht genehmigt werden dürfte, nur weil bei anderen Anlagen die entsprechenden Reduktionspotenziale noch nicht verwirklicht wurden. Und, meine Damen und Herren, ich denke, dass das nicht in Ordnung ist. Es würden also neue – das ist wichtig –, moderne, effizientere, energiesparende und schad­stoffarme Anlagen mit dieser Maßnahme verhindert werden.

Dabei soll es doch gerade unser Ziel sein, in modernste Umwelttechnologie zu inves­tieren mit dem positiven Effekt, der für uns Sozialdemokraten äußerst wichtig ist, dass damit auch neue und moderne Arbeitsplätze geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, dabei ist auch die SPÖ selbstverständlich der Meinung, dass es nicht darum gehen kann, dass man einfach sagt, egal, wie schlecht die Luft ist, Hauptsache wir können noch mehr Betriebe ansiedeln, egal, welche giftigen Emissionen/Immissionen die Folge sind. Das verstehe ich! Das wollen auch wir nicht. Dennoch muss es auch in Luftsanierungsgebieten möglich sein, neue Betriebe, neue Anlagen in Betrieb zu nehmen. Das geht oft Hand in Hand mit der Schließung von alten, weniger effizienten Anlagen.

Neben dem Umweltschutz dürfen wir auch die arbeitenden Menschen in diesen Gebieten, wir dürfen die Wirtschaft nicht vergessen. Umweltschutz und Modernisierung in neuester Technologie muss als Chance gesehen werden! Die Zeiten, in denen unter dem Schlagwort Umweltschutz eine reine Verhinderungspolitik verstanden wurde, sind zum Glück vorbei.

Meine Damen und Herren, wenn wir verhindern wollen, dass die Menschen einer Region absiedeln, dann müssen wir vor allem die Rahmenbedingungen als Politikerin­nen und als Politiker schaffen, dass sich neue Betriebe, die natürlich den strengen


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Umweltauflagen unterliegen, ansiedeln können. Nur die Kollegen und Kolleginnen in den Betrieben erwirtschaften jenes Steueraufkommen, das wir benötigen, um in For­schung und Entwicklung und moderne, umweltschonende Technologie zu investieren und Umweltschutzmaßnahmen durch die öffentliche Hand zu fördern. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die Angestellten brauchen schlicht Betriebe, in denen sie arbeiten können, meine Damen und Herren. Deshalb brauchen wir neue Betriebsansiedelungen und keine einseitige und kurzsichtige Verhinderungspolitik.

Was natürlich stets verbessert werden muss, sind die gesetzlichen Rahmen­bedingun­gen, wie bereits erwähnt, um die Luftschadstoffe ständig zu verringern. Daran arbeiten wir auch, und ich lade alle recht herzlich ein, sich daran konstruktiv zu beteiligen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wögin­ger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.07.52

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Besonderen auch auf der Galerie! Hohes Haus! Diese IG-Luft-Novelle bedeutet grünes Licht für flexible Tempo­limits auf Autobahnen im Sinne der Umwelt und der Ökologie. Es ist ein Wunsch der Länder und vor allem auch vieler Pendlerinnen und Pendler, die ihr Auto tagtäglich brauchen, Frau Kollegin Moser, damit sie zur Arbeit kommen. Die Verkehrsbeein­flussungs­anlagen bringen eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung, da man bei Überschreitung der Luftwerte flexibel reagieren kann. Das ist verständlich und keine Schikane und vor allem auch wirklich im Sinne der Bevölkerung. Der Landes­haupt­mann soll im Falle zu erwartender Überschreitungen von Grenzwerten, die ja durch die Verordnung festgelegt werden, künftig für bestimmte Streckenabschnitte auf Auto­bahnen und Schnellstraßen, die mit einem Verkehrsbeeinflussungssystem aus­gestattet sind, flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen können und so auch vor­beugen. Und das ist besonders wichtig, dass man hier auch schon vor­beugend reagieren kann, wenn die Werte ansteigen, dass man hier dann die Anlage betätigen kann.

Ein Wort noch zu den Grünen. Das ist mir schon ein Anliegen als oberösterreichischer Abgeordneter. Frau Kollegin Moser, Frau Kollegin Lichtenecker, diese Presseunterlage (zeigt sie), so nehme ich an, werden Sie kennen. Sie stammt vom 18. September 2007 und vom oberösterreichischen grünen Landesrat Anschober. Und der fordert in dieser Presseunterlage genau das, was jetzt mit dieser Novelle umgesetzt wird. Wortwörtlich heißt es hier – ich zitiere –:

Die derzeit geltende starre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in der Zeit von 5 bis 22 Uhr täglich soll ab 2008 durch immissionsgesteuerte, flexible Geschwin­dig­keitsregelungen ersetzt werden. Dies soll durch eine moderne Verkehrsbeein­flus­sungsanlage ermöglicht werden und mit Hilfe von Computersystemen aus den Faktoren Immissionsmessergebnisse, Verkehrszähldaten und Meteorologie berechnet werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist oder nicht. Erst wenn gewisse Schwellenwerte über- beziehungsweise unterschritten sind, soll die Beschrän­kung geschaltet beziehungsweise weggeschaltet werden. Für die Umsetzung ist die ASFINAG hauptverantwortlich. Die Vorbereitungsarbeiten liegen im Zeitplan.

Das ist die Zusammenfassung dieser Pressekonferenz von Umweltlandesrat Anschober aus Oberösterreich, und dem ist vollinhaltlich zuzustimmen.


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Ein Wort noch dazu, weil Frau Kollegin Moser von den Grünen gesagt hat: Jetzt argumentieren Sie doch einmal! – Beim Feinstaub gehen Sie auch nicht ganz korrekt um mit Ihrer Argumentation, denn der Feinstaub ist nicht nur auf den Verkehr zurückzuführen, sondern die Luft kennt keine Grenzen. Gerade auf dem Teilstück der A 1 in Oberösterreich müsste man sich fragen, ob hier nicht ein Teil des Feinstaubes auch von den Industriegebieten dazukommt. Und der Schadstoffrückgang ist ja im Römerbergtunnel in Linz größer als auf dem Stück der A 1 zwischen Enns und Linz. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist wirklich falsch! – Abg. Mag. Kukacka: Das ist nicht falsch!) – Das ist nicht falsch, das können Sie der Unterlage von Landesrat Anschober entnehmen!

Daher ist diese Novelle richtig und wichtig und ein guter Schritt im Sinne der Umwelt und auch im Sinne der Menschen, die ihr Auto brauchen, damit sie zur Arbeit kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stauber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.11.37

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine werten Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich denke, in Sachen Umweltschutz sitzen wir alle in einem Boot, und jede Maßnahme, die geeignet ist, unsere Umwelt nachhaltig zu entlasten, ist grund­sätzlich zu begrüßen.

Ich möchte in meiner Rede ganz kurz auch an die Ausführungen meines Kollegen Walter Schopf anschließen, der sich auch für die Aufrechterhaltung von Betriebs­ansiedlungen ausspricht und sagt, dass er den Ansiedlungsstopp von Betrieben, den die Grünen hier als Forderung aufstellen, nicht akzeptieren kann.

Ich denke, als Bürgermeister kämpfen wir de facto täglich darum, in unseren Kom­munen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu ist es eben notwendig, neue Betriebe in unsere Gemeinden zu bekommen, um so auch den Wohlstand und die Wertschöpfung in unseren Gemeinden aufrechterhalten zu können. Daher kann ich mich nicht damit anfreunden, dass wir einen Stopp von neuen Betriebsansiedlungen aussprechen sollen, denn ich denke, heute werden ja strengste Auflagen für die Umwelt verordnet, und die neuen Betriebe müssen sich ohnehin an diese Auflagen halten.

Wenn wir das ernst nähmen und keine neuen Betriebsansiedlungen mehr in unseren Kommunen durchführen dürften, dann müssten wir in Regionen ausweichen, die jetzt sozusagen gesund sind. Ich weiß nicht, sollen wir in Naturschutzgebiete gehen, sollen wir in Regionen gehen, wo es heute noch gesunde Luft und Umwelt gibt, und dorthin neue Verkehrswege erschließen, neuen Verkehr dorthin bringen und damit auch diesen Regionen neue Emissionen bringen? Damit kann ich mich nicht anfreunden, und ich denke, dass das auch nicht im Sinne Ihres Antrages sein wird. Das hoffe ich doch sehr.

Ich denke doch, dass wir hier gemeinsam mit Augenmaß vorgehen sollten und es auch in Zukunft ermöglichen sollten, neue Betriebe in unseren Gemeinden anzusiedeln; natürlich unter den strengen Umweltauflagen, die heute notwendig sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 157

14.14.04

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Einer der Schwerpunkte der grünen Umwelt­politik, sehr geehrte Frau Kollegin Moser und Frau Kollegin Lichtenecker, besteht darin, die Verkehrswirtschaft, die Autofahrer immer wieder zu prügeln dafür, dass sie die Hauptverursacher der schlechten Luft seien. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir „prügeln“ gar niemanden!)

Ich habe mir dazu einige Fakten aus dem letzten Bericht des Umweltbundesamtes herausgesucht und darf festhalten: Es ist so, dass der gesamte Verkehr – auch der Schienenverkehr ist da eingeschlossen – einen Anteil von 26 Prozent an der Luft­verschmutzung hat. Das heißt, alle Treibhausgasemissionen sind mit diesem Anteil aus dem Verkehr abgedeckt.

Darüber hinaus muss man, gerade was die Frage der Feinstaubemissionen anbelangt, feststellen, dass diese von 1990 bis 2005 in etwa gleich hoch geblieben sind und wir in den letzten Jahren da einen Rückgang im Ausmaß von zwischen 3 und 4 Prozent hatten. Das ist also insgesamt keine so schlechte Umweltsituation, wie Sie sie immer darstellen, vor allem dann, wenn man noch dazu berücksichtigt, dass es Inversions­wetterlagen und Luftverfrachtung gibt, auf die man keinen Einfluss hat.

Ich glaube, wir sollten uns sehr viel mehr damit auseinandersetzen, was in Hinkunft alles an technischer Innovation möglich ist, um die entsprechenden Emissionswerte zu verringern. Und da ist die Automobilwirtschaft wirklich sehr beispielhaft und sehr ef­fektiv unterwegs. Ich möchte da nur eine Maßnahme herausgreifen. So hat beispiels­weise der letzte EURO-5-Motor mit Bluetech-Version eine Verringerung an Staub­partikeln von in etwa 90 Prozent, bei CO2- und Schadstoffemissionen eine Verrin­gerung von in etwa 70 Prozent und braucht in etwa 6 Prozent weniger Treibstoff.

Wenn alle Emittenten – Hausbrand, Industrie und andere – da auch so innovativ vor­gehen würden, dann hätten wir wahrscheinlich bald keine zusätzlichen Emission mehr und könnten das Kyoto-Ziel erreichen.

Deswegen meine ich, dass wir die nicht so schlechte Umweltsituation in Österreich einfach auch einmal respektieren und nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

14.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Elmar Mayer zu Wort. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.12

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe großes Verständnis für die Anliegen der Grünen, wenn es darum geht, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die CO2-Verursacher überall dort, wo es möglich ist, zurückzudrängen, und ich ärgere mich auch über den Finanzausgleich, der abgeschlossen ist. Es wird immer nur bei Sonntagsreden über Energieeffizienz gesprochen, aber es wird an die Wohnbauförderung nicht gekoppelt. Auch bei diesem Finanzausgleich ist es wieder so. Das bedauere ich sehr. (Abg. Grillitsch: Warum ärgern Sie sich? Sagen Sie auch, warum es so gekommen ist! Sagen Sie das offen!)

Ich glaube, es wäre wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, doch der vorliegende Antrag ist zum Teil genau das Gegenteil. Es wird das sprichwörtliche Kind mit dem Bad ausgeschüttet, wenn es hier heißt – ich zitiere aus der Formulierung des Antrages der Grünen –: „In Sanierungsgebieten mit Grenzwertüberschreitungen dürfen keine neuen Betriebsanlagen zugelassen werden, solange nicht Reduktionsmaßnahmen gegriffen haben.“


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Ich möchte nur auf ein Beispiel hinweisen. Der frühere BZÖ-Vizekanzler hat zwar gesagt, „the world in Vorarlberg is too small“ – da hat er Recht, small, aber beautiful –, aber Vorarlberg ist ein wunderschönes Land mit einmaligen ... (Abg. Kopf: Zu klein für einen BZÖler!) Zu klein für BZÖler, mag sein. Vielleicht ist auch das Umgekehrte einmal der Fall. (Beifall bei der SPÖ.) Aber da gibt es eine große Gefahr in Vorarlberg, und wir haben daher einen sogenannten Bottom-up-Prozess für das Vorarlberger Rheintal eingeleitet. Um Herrn Gorbach ein bisschen auf die Sprünge zu helfen: Es waren hier immerhin 29 Rheintalgemeinden mit versammelt, es betrifft zirka 240 000 Einwohner, 12 000 Unternehmen und 110 000 Beschäftigte, die da werken Da ist es darum gegangen: Wie können wir die weitere Zersiedlung des Landes hintanhalten? Was können wir tun, um tatsächlich Naherholungsräume, Freiflächen, landwirt­schaft­liche Flächen zu erhalten für die nachkommenden Generationen und gleichzeitig auch dem Wirtschaftsstandort Rechnung tragen? – Da will aber dieser Antrag, wie er von den Grünen eingebracht wurde, genau das Gegenteil.

Ich bin daher der Meinung, wir brauchen diesen Schritt in der Entwicklung des Landes, wie ihn meine Vorredner Stauber, Schopf, aber vor allem auch unsere Umwelt­sprecherin Bayr im Detail dargelegt haben. Wir müssen die Möglichkeit haben, einen regionalen Emissionsausgleich zu schaffen. Wir brauchen neue, zukunftsweisende Lösungen. Verbote allein sind zu wenig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.20.01

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Abän­derung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, besser bekannt unter der Abkürzung IG-L, wurde notwendig, um praxistauglicher zu werden. Die Zuständigkeit zum Beispiel mehrerer Bezirkshauptmannschaften für ein und dieselbe Aufgabenstellung bezie­hungs­weise Unklarheiten beim Vollzug gehören somit der Vergangenheit an.

Die Landeshauptleute können mittels Verordnung auf Autobahnen und Schnellstraßen, die mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ausgestattet sind, Geschwindigkeitsbeschrän­kungen verhängen, die dann in Kraft treten, wenn Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind beziehungsweise solche eingetreten sind. Die Verordnung der Landes­hauptleute muss örtliche, topografische, meteorologische und luftschadstoffrelevante Gegebenheiten berücksichtigen, die das Inkraft- und Außerkraftsetzen der Geschwin­digkeitsbeschränkungen festlegen.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass sich der Vollzug des IG-L in mittelbarer Bundesverwaltung sehr bewährt, da am besten vor Ort über die verursachergerechten Maßnahmen entschieden werden kann. Mittels modernster Technologie in Form von flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen ist es möglich, rasch zu reagieren. Die immis­sions­abhängigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, welche nur dann 100 Stundenkilo­meter auf Autobahnen und Schnellstraßen vorschreiben, wenn es aus der Sicht der Umwelt überhaupt notwendig ist, schaffen somit eine höhere Akzeptanz bei den Autofahrern, und diese ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Ein Gesetz, das auf Verwaltungsvereinfachung, auf klare Linien, auf moderne Tech­nologie zur Umsetzung unserer Umweltziele abzielt, ist der richtige Weg. Ich erbitte Ihre Zustimmung. Die restlichen Sekunden meiner Redezeit widme ich Ihnen, darüber nachzudenken, wie wir alle gemeinsam an einer effizienten Umweltpolitik arbeiten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 159

können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Da braucht es mehr als ein paar Sekunden!)

14.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler ist die vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.22.14

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich mich den Argumenten der Vorredner von meiner Fraktion anschließen und den Antrag zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft unterstützen, denn Klimaschutz geht uns alle etwas an (Abg. Dr.  Lichtenecker: Genau!), wie wir heute schon gehört haben.

Ich freue mich über die intensive Diskussion dazu. Frau Kollegin Lichtenecker, auch ich bin Bahnfahrerin – wir haben uns ja gesehen, als wir gestern gemeinsam zum Parla­ment gekommen sind –, aber ich muss sagen: Leider können wir nicht alle Strecken mit den Öffis bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.) Gerade für Berufstätige ist das Auto ein unverzichtbares Verkehrsmittel. Darum kommen wir leider nicht umhin.

Auch wir in Salzburg sind von dieser Gesetzesänderung betroffen, denn auch wir haben drei Hunderterzonen auf Salzburgs Autobahnen. Der Abschnitt zwischen Golling und Knoten Salzburg ist nach diesem Immissionsschutzgesetz erlassen worden.

Verkehr ist natürlich immer eine Belastung, davon können wir in Salzburg, vor allem jene, die im Grenzgebiet zu Deutschland leben, so wie ich, leider ein Lied singen. Das große Problem dort sind neben dem Verkehr auf der Autobahn die vielen sogenannten Mautflüchtlinge. Diese sorgen für ein enormes Ansteigen des Verkehrsaufkommens auf den Bundesstraßen. Ich hoffe sehr, dass sich der Herr Verkehrsminister zur Entlastung der leidgeprüften Bevölkerung dort etwas einfallen lassen wird. Ich denke da zum Beispiel an kostengünstige und vor allem leicht zu organisierende Tages­vignetten oder vielleicht sogar an Mautfreiheit rund um die sensiblen Bereiche wie zum Beispiel die Stadt Salzburg.

Wir dürfen aber den Verkehr nicht grundsätzlich verdammen. Mobilität ist immer auch ein Indikator für Wohlstand und wirtschaftliche Prosperität in einer Gesellschaft. Auch das wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt. Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es, die verschiedenen Aspekte zu berücksichtigen, die Interessen der Verkehrsteilnehmer und der Anrainer, die ja zugleich auch Verkehrs­teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind, in Einklang zu bringen.

Mit der vorliegenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft ist dies meiner Meinung nach sehr gut gelungen, denn einerseits wird, wie hier auch schon mehrmals ausgeführt wurde, eine Verwaltungseinfachung bewirkt und andererseits größere Flexi­bilität ermöglicht und damit auf den Umweltschutz nicht vergessen.

Die flexiblen Tempolimits könnten auch dazu verwendet werden, Gefahrensituationen wie Nebel und Glatteis zu entschärfen. So hätten wir auch den Sicherheitsaspekt berücksichtigt, der mir persönlich ganz speziell wichtig ist.

Ich danke Ihnen, Herr Minister, für Ihr engagiertes Eintreten für den Klimaschutz und für die Umwelt. (Beifall bei der ÖVP. – Oho-Rufe bei den Grünen.)

14.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 160

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird, samt Titel und Eingang in 221 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung der LKW-Maut.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt. (Rufe bei den Grünen in Richtung SPÖ.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bemessungsgrundlage der Versicherungssteuer bei Kraftfahrzeugen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 222 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

14.27.427. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (171 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmel­zung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unter­nehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesell­schafts­rechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007) (218 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 161

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten freiwillige Rede­zeit­beschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.28.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir sprechen nun über das Gesellschaftsrechts-Änderungs­gesetz, und dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung einer Richtlinie, der Verschmelzungsrichtlinie, die bis 31. Dezember 2007 zu erfolgen hat, wobei der gegenständliche Entwurf über die Anforderungen der Richtlinie insofern hinausgeht, als die Verschmelzungen auch zwischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung möglich sind.

Im Wesentlichen gibt es jetzt noch eine offene Diskussion über die Frage des Gläubi­gerschutzes, und zwar für den Fall, dass in den beiden Gesellschaften, die da verschmolzen werden, in einer Gesellschaft die Kapitalausstattung mangelhaft sein könnte und da ein Gläubiger, ein Gesellschafter einer Gesellschaft eine Sicherstellung haben möchte. – So weit, so gut zu diesem Gesetz.

Ich darf in diesem Zusammenhang – ich nehme an, Kollege Ikrath wird in seinem Debattenbeitrag vielleicht auch darauf eingehen – darauf hinweisen, dass alle Gesetze, die wir hier beschließen, nur insofern gut sind, als sie natürlich auch umgesetzt werden, meine Damen und Herren. Wenn wir die katastrophale Entwicklung um die Meinl Bank und ihr nahestehende Organisationen und Institute verfolgen und auch die gleichermaßen katastrophale Wirkung, wie die Finanzmarktaufsicht sich hier in Dilettantismus geübt hat, dann muss man sagen, dass das beste Gesetz nichts nützt, wenn in der Anwendung derartige Missstände entstehen.

Ich denke, man muss sich schon noch einmal vor Augen führen, was da vorgefallen ist! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Die Finanzmarktaufsicht ist nicht die Hauptstoßrichtung, sondern der Vorfall, der da stattgefunden hat. Das kann man nur dann machen, wenn man sich besonders sicher fühlt, weil sonst eine derartige Dreistigkeit unvorstellbar ist, das ist offensichtlich: Man ist wirklich allen Ernstes in den Kapitalmarkt hinein­gegangen, hat eine Kapitalerhöhung durchgeführt und um das Geld dieser neuen Anleger – der neuen Aktionäre – Aktien bestehender Aktionäre zurückgekauft.

Die Gesellschaft hat ja mit dem neuen Geld der Aktionäre ihre eigenen Aktien zurückgekauft, damit sie den Kurs hält, womit natürlich die, die noch verkaufen konnten, eindeutig bevorzugt waren, und die Armen, die erst später draufgekommen sind, dass der Kurs manipuliert wird, haben die Rechnung bezahlt, als dann der Kurs abgestürzt ist.

Man sieht, dass da offensichtlich der klassische strafrechtliche Tatbestand der Untreue gesetzt worden ist. Wenn so etwas stattfindet – wir haben eine Finanzmarktaufsicht, und alle anderen Immobilienwerte haben sich einheitlich nach unten bewegt, nur die Meinl Bank beziehungsweise die Meinl European Land hat den Kurs gehalten –, so sieht man, dass das eindeutig manipuliert ist. Eine FMA, die ein Mindestmaß an Effizienz gehabt hätte, hätte das merken müssen.

Da uns der Herr Grasser ja unlängst im Fernsehen erzählt hat, dass der Herr Traumüller der Bestgereihte war, möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Er war nicht einmal auf der Shortlist – das ist die Mindestliste der auszuwählenden Personen – der Personalberatung.

Ich glaube also: Grasser, Gorbach – man muss eh nicht mehr sagen, peinlicher geht es nicht mehr, grauenhafte Figuren der Regierung Schüssel. – Wir können froh sein, dass wir diese Personen nicht mehr haben! (Rufe bei der ÖVP: Hallo! „Grauenhaft“?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 162

„Grauenhaft“ nimm zurück!) Aber, wie gesagt: Gesetz einerseits, Umsetzung anderer­seits – darauf sollten wir achten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.31.55

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Jarolim, es ist schon bezeichnend, dass der damalige Finanzminister Grasser der SPÖ offensichtlich so stark abgeht, dass noch neun Monate nach seinem Abgang offensichtlich Phantom­schmerzen Anlass für eine Tirade hier in diesem Haus sind. Das sagt schon etwas über diese Beziehung aus, denke ich. (Abg. Dr. Jarolim: ... hohl! Abg. Dr. Haim­buchner in Richtung SPÖ : BAWAG!)

Ich glaube, es geht nicht darum, in den nächsten Jahren noch ständig Abrechnungen über die letzten Jahre zu machen, sondern wir sollten gemeinsam an der Zukunft weiterarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu der Gesetzesvorlage, die Gegenstand dieser Debatte ist: Es geht ja, wie schon Kollege Jarolim gesagt hat, um die Um­setzung einer EU-Richtlinie, es geht um die europaweite Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, und es geht damit um ein, sage ich einmal, eher sperriges und auch für Juristen durchaus sehr kompliziertes und komplexes Rechtssystem.

Nichtsdestotrotz sind solche Regelungen in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum innerhalb Europas sehr wichtig, weil es bei der Zusammenarbeit beziehungsweise Kooperation und auch der Vereinigung von Unternehmen – einfach bei ganz wichtigen Vorgängen im Wirtschaftsleben – natürlich oft nicht um eine Liebesheirat, sondern um eine Vernunftehe geht. Umso wichtiger sind da klare Richtlinien und klare Regelungen.

Diese klaren Regelungen werden wir heute hier beschließen, vor allem für den Bereich grenzüberschreitender Verschmelzungen, wo es darum geht, dass sich zwei Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Staaten haben, in eine gemeinsame Gesellschaft, die dann den Sitz in einem anderen oder in einem der beiden Staaten hat, zusammenfinden.

Die Grundsätze, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, sind einerseits, dass für jede der verschmelzenden Gesellschaften das innerstaatliche Recht anzuwenden und maß­geblich ist, und andererseits, dass gerade im Verschmelzungsbereich auch der Minder­heitenschutz durch klare Austrittsregelungen und durch die Möglichkeit von Schaden­ersatzansprüchen ganz wichtig ist, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass verschiedene Regelungen nicht eingehalten worden sind.

Ein Punkt, der auch im Justizausschuss angesprochen wurde, ist sicherlich auch die Frage der Arbeitnehmer-Mitbestimmung in dieser neuen Gesellschaft, in der sich ja zwei Gesellschaften – zwei Kapitalgesellschaften – zusammenfinden. Da ist darauf hinzuweisen, dass das Zuständigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums ist und dass ein entsprechender Gesetzesvorschlag, der das Arbeitsverfassungsrecht anpas­sen soll, in Ausarbeitung ist.

Zuletzt ist es, so meine ich, auch wichtig zu betonen, dass hiermit erstmals die Möglichkeit geschaffen wird, auch in Österreich, nicht nur grenzüberschreitend, Ver­schmelzungen von Aktiengesellschaften in eine GesmbH durchzuführen – ein Erfordernis, das einfach auch im internationalen Wirtschaftsleben notwendig ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 163

Die Genossenschaften, die im österreichischen Wirtschaftsleben eine sehr wichtige Rolle spielen und eine sehr traditionelle Form der Zusammenarbeit darstellen, sind ausdrücklich von diesen Regelungen ausgenommen.

Ich denke, dass das, was wir heute beschließen, Gesellschaftspolitik bedeutet – nicht in dem Sinn, wie wir sie üblicherweise in diesem Haus verstehen, aber eine Gesell­schaftspolitik, die im Wirtschaftsleben und damit für die Entwicklung des euro­päischen Wirtschaftsraumes und des Wirtschaftsstandortes Österreich eine wichtige Rolle spielt.

Ich danke daher allen Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums, die an dieser komplexen Materie mitgearbeitet haben, allen voran Frau Dr. Bydlinski – einer der ausgewiesenen Gesellschafts- und Verschmelzungs-RechtlerInnen in diesem Haus. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

14.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.36.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist sinnvoll, weil es notwendig ist, im Rahmen des Binnenmarktes Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Fusionen zu gewährleisten.

Das Bundesministerium hat einen sinnvollen und nachvollziehbaren Weg gewählt. Wichtig war, dass ein erhöhter Gläubigerschutz festgeschrieben wurde, denn es kann nicht sein, dass man sich durch eine grenzüberschreitende Fusion den Gläubigern entzieht und Gläubigerinteressen beeinträchtigt. – Ich denke, durch die individuelle Informierung der Gläubiger und die allfällige Sicherstellung ist gewährleistet, dass das nicht passiert.

Wichtig war auch, dass schon konkret im Verschmelzungsplan auf die Auswirkung der Verschmelzung auf die Beschäftigung und auf die Belegschaft eingegangen wird. Zentral wird auch sein, dass die BetriebsrätInnen und ihre Bedenken bereits in der Verschmelzungsphase ernst genommen werden. Deshalb ist es auch richtig und sinnvoll, dass den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit geboten wird, im Rahmen des Verschmelzungsberichts eine Stellungnahme beizufügen.

In einem weiteren Schritt werden die notwendigen Adaptierungen im Arbeits­verfas­sungsgesetz vorgenommen werden. – Das ist wichtig. Dieses Gesetz führt uns aber auch vor Augen, dass in Europa völlig unterschiedliche Niveaus gegeben sind, was die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen betrifft.

Die Mitwirkung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Aufsichtsrat, die wir kennen, ist in anderen Ländern gänzlich unbekannt. Daher glaube ich, dass es wichtig und sinnvoll ist, dass Europa nicht nur als Binnenmarkt zusammenwächst, sondern auch sozialpolitisch, denn es wird nicht genügen, dass sich die Betriebe europäisch organi­sieren, sondern es muss auch die Sozialpolitik europäisch organisiert werden, und es muss auch die ArbeitnehmerInnen-Mitsprache europäisch organisiert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Deswegen ist es zentral und wichtig, dass die Forderung nach einer Sozialunion nicht bloß eine Worthülse ist, sondern die große Aufgabe und Vision ist es, diese Worthülse mit konkreten Überlegungen zu füllen. Was können die Eckpunkte einer Sozialunion sein? – Zum Beispiel die Festschreibung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitneh­merInnen in allen Mitgliedsländern; die Kraftanstrengung, die osteuropäischen Länder hinsichtlich des Lohnniveaus an westeuropäische Länder heranzuführen; die Been­digung des steuerrechtlichen Wettbewerbs.


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Wir kennen das: Es ist ruinös, wenn Sozialpolitik und Steuerpolitik der einzelnen europäischen Länder gegeneinander ausgespielt werden und somit Unternehmen auf Kosten der Gemeinschaft einen Eigennutzen herausschlagen. Wir brauchen echte soziale Grundrechte und eine Sozialverträglichkeitsprüfung hinsichtlich sämtlicher europäischer Maßnahmen.

Das wäre eine Vision einer Sozialunion, die wir brauchen, wenn wir nicht bloß ein Europa der Unternehmen, sondern auch ein Europa der Menschen gewährleisten wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

14.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.39.25

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist von Einstimmigkeit getragen. Im Ausschuss wurde dies auch schon zum Ausdruck gebracht; auch von unserer Fraktion wurde die Zustimmung signalisiert.

Ich möchte nur an Folgendes erinnern: Allzu viel Jubel über das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfes hinsichtlich dieser Materie, was übrigens von der Freiheit­lichen Partei schon vor Jahrzehnten verlangt worden ist, aber das war noch in der alten Zeit, vor der EU ... (Abg. Mag. Donnerbauer: In welchem Jahrzehnt war das?) – In den achtziger Jahren. Sie können es nachlesen, ich gebe es Ihnen: „Liberale Marktwirtschaft 90“ haben wir 1981 produziert, aber da waren wir der Zeit weit voraus.

Die ÖVP ist damals nicht einmal ansatzweise in der Lage gewesen, dem zu folgen. Im Unterschied zu Ihrer Position hat die Freiheitliche Partei auch die Europäische Eini­gung seit 1956 in den Parteiprogrammen und -statuten gehabt. – Das nur nebenbei. Es ist immer gut, sich ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Zwischendurch habt ihr euch verabschiedet!) – Nein, nein, haben wir nicht verändert!

Ich möchte Ihnen etwas Kritisches sagen, was vielleicht den Nebel des ange­schlagenen Feuerwerks der Freude etwas durchlichtet: Es ist natürlich eine völlige Illusion, zu meinen, dass der österreichische Arbeitnehmerschutz in seiner Form der Mitbestimmung und Repräsentanz in den Aufsichtsräten exportiert werden könnte. Das ist damit gestorben, das ist so klar wie Wasser.

Da können Sie im Sozialministerium so viele Gesetzentwürfe machen, wie Sie wollen, kein Gericht in England wird auch nur im Entferntesten daran denken, wenn eine Firma, aus welchen Gründen auch immer, in eine aufnehmende Limited hineinver­schmilzt, dort einen Arbeitnehmerschutz oder eine Mitbestimmung von Betriebsräten in einen vielleicht zu schaffenden Aufsichtsrat zu installieren. – Das gibt es gar nicht. Es ist völlig abwegig, das zu erwarten.

Es gibt diese Möglichkeit zwischen Österreich und Deutschland, aber die Rechtswirk­samkeit der Gestaltungskraft des aufnehmenden Staates wird die Theorie überlagern, ganz sicher. – Aber das nur der Vollständigkeit halber.

Man könnte jetzt auch noch darüber reflektieren, ob dem Gläubigerschutz in der realen Praxis wirklich Genüge getan wird, indem man darauf achtet, dass die Nennkapitalien nicht herabgesetzt werden können und es zu einer Kapitalverminderung kommt.

Die jüngsten Beispiele, die wir alle den Medien entnehmen – MEL und so weiter –, beweisen doch, dass es bei Betrachtung des realen Kapitalzustandes einer Kapital­gesellschaft auf das Nennkapital nicht im Allergeringsten ankommt! – Aber das nur nebenbei.


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Es liegt mir noch daran, an die jetzt nicht mehr anwesenden Damen, die sich in der Früh besonders in Richtung der Rechtsanwälte aufgeregt haben – die Frau Ministerin war nicht da –, einige Worte bezüglich des Mindestlohnes zu richten. (Abg. Lentsch: Die sind schon zu Hause!)

Da wurden Unwahrheiten gesagt. Es liegt mir daran, denen vom Standpunkt der Rechtsanwaltschaft aus entgegenzutreten. Die Tatsache, dass es mit der Rechts­anwaltskammer Wien seit zehn Jahren einen Kollektivvertrag gibt (Abg. Mandak: Gibt es einen?) – und das sind nahezu die Hälfte aller eingetragenen Rechtsanwälte –, das ist einmal Punkt eins. Es ist also eine Unwahrheit der Sonderklasse, zu sagen, dass quer durch Österreich mit den Rechtsanwälten kein Kollektivvertrag über die Entlohnung der Angestellten existiert. (Abg. Lentsch: Sie probieren es immer wieder!)

Punkt zwei: In der Realität ist zu beachten, dass eine angestellte weibliche Mit­arbeiterin bei einem Anwaltsbüro in einem hochqualifizierten Angestelltenverhältnis steht und es völlig fremdartig und gedankenfremd ist, zu erwarten, dass man um 1 000 € überhaupt eine derartige Angestellte bekommt. Die Wahrheit ist also weit über die Tatsachen, die hier behauptet worden sind, hinweggegangen. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es aber!)

Letzter Satz: Es sollten sich leidenschaftliche GewerkschaftsvertreterInnen nicht ausge­rechnet die freien Berufe, die einen hohen Teil der Steuerkraft im Lande erwirtschaften, zur Zielscheibe nehmen und die Leute nicht mit Spams, mit hunderten von Mails überschütten, wo ein klarer Verstoß gegen die Strafbestimmung des § 107 Fernmeldegesetz besteht. – Das ist übrigens angezeigt worden, und dann ist das geschwind wieder eingestellt worden. Also: Der Wahrheit eine Gasse schlagen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ist der Westenthaler nicht da? Wo ist der Westenthaler heute?)

 


14.44.39

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher auf der Galerie! Zum Inhalt der umzusetzenden Richtlinie und der auf dem Tisch liegenden Regierungsvorlage ist ja bereits in den vorigen Redebeiträgen einiges gesagt worden.

Es ist bei diesem Fachspezifikum auch nicht so leicht, es für alle verständlich zu machen. Aus diesem Grund kann ich auch gleich vorweg sagen, dass das BZÖ dieser Regierungsvorlage ebenfalls die Zustimmung geben wird, da es einfach eine Tatsache ist, dass die Wirtschaft – und vor allem die international tätige Wirtschaft – eine Regelung dieser Art benötigt, und diese Regelung ist auch raschest umzusetzen.

Sehr wohl ist aber auch festzustellen, dass für uns diese Regierungsvorlage den einen oder anderen Schönheitsfehler beinhaltet – zum einen nämlich, dass neben den neuen EU-Verschmelzungsregelungen in diesem neuen EU-Verschmelzungsgesetz weiterhin die gesellschaftsrechtlichen Verschmelzungsregeln in den Materiengesetzen bestehen bleiben.

Wir hätten uns schon erwartet, dass es da einen Zugang gibt, unter Umständen alle Verschmelzungsregeln – die innerstaatlichen wie auch die internationalen – in einem gemeinsamen Verschmelzungsgesetz zusammenzufassen, um dementsprechend auch eine bessere Übersicht der Verschmelzungsregeln zu gewährleisten.

In einem weiteren Schritt wäre es dann natürlich auch noch schön gewesen – aber wer weiß, was die Zukunft bringt; wir sollten alle daran arbeiten –, ein Gesellschaftsrecht


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aus einem Guss zu erarbeiten. Frau Ministerin, ja, Sie schmunzeln. Ich weiß, das ist nicht einfach, aber es sollte Ziel sein, dies in diese Richtung zu lenken.

Ein weiterer Punkt, der uns in einem ersten Blick auf diese Regierungsvorlage doch etwas die Augen aufgerissen hat, war der Zugang des Justizministeriums, diese Richt­linie über die Richtlinienerfordernisse hinaus umzusetzen. Das heißt, die Um­setzung dieses EU-Verschmelzungsgesetzes beschränkt sich nicht nur auf die ausländischen Gesellschaftsformen, welche sich, wie in der Richtlinie gefordert, auf die österreichische Gesellschaftsform der AG und GesmbH beziehen, sondern lässt eine Verschmelzung mit allen Kapitalgesellschaften im europäischen Raum zu.

Gut, das wird, wie gesagt, von uns zur Kenntnis genommen, aber gerade aus dem Grund, weil in dieser Regierungsvorlage sehr wohl auf den Gläubigerschutz Rücksicht genommen wurde, wie auch Mindeststandards für die Kapitalerhaltung eingehalten werden. (Beifall beim BZÖ.)

14.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.29

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist schon einiges zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten gesagt worden. Im Wesent­lichen folgen wir einer Richtlinie, die uns ja vorgibt, diese Verschmelzung zuzulassen. Wir sind da einer der Vorreiter. Soweit ich informiert bin, sind wir das zweite oder dritte Land, das diese Umsetzung jetzt vornimmt.

Auch die Grundsätze dieses Verschmelzungsrechtes sind im Wesentlichen richtig. Eine Anwendung des innerstaatlichen Verschmelzungsrechts auf beiden Seiten der zu verschmelzenden Gesellschaften finde ich richtig. Ich glaube, dass jedes Land innerstaatlich darüber wachen soll, wie die eigene Gesellschaft in diese Verschmel­zung geht.

Ich meine auch, dass es wichtig ist, die Barriere abzubauen, dass man nicht nur gleichgelagerte Gesellschaften – also GesmbHs oder GesmbH-ähnliche Gesellschaf­ten – in anderen Rechtsbereichen verschmelzen können soll, sondern auch GesmbHs und Aktiengesellschaften zur Verschmelzung bringen kann. Ich denke, dass es eine sinnvolle Erweiterung des wirtschaftlichen Raumes darstellt, eine derartige Verschmel­zungsregelung auch zuzulassen.

Die Kontrolle selbst und die Gläubigerschutzeinrichtungen orientieren sich an der Societas Europea. Ich glaube, dass jene Grundsätze auch in diesem Bereich durchaus sinnvoll sind, um einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten.

Die Umsetzung des Artikels 16 zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist durch eine gesonderte Änderung des Arbeitsverfassungsrechts darzustellen. Da bin ich schon der Meinung, dass man einige Grundsätze, die als Grundlage für eine Verschmelzung zu gelten haben, einfließen lassen kann, unter denen man diese Verschmelzung dann letztendlich auch zulässt.

Ich hoffe, dass man sich da wirklich einiges überlegt, um auch den Arbeitnehmerschutz nicht ganz auszuschließen, sondern dass man ihn in einem Standard, wie er in Österreich üblich ist, auch weiterhin aufrechterhält.

Im Grundsatz ist diese Verschmelzung richtig. Und ich glaube auch, dass es richtig war, einige rechtliche Probleme etwas später zu lösen, nämlich die Ausgleichsmaß­nahmen, wenn verschiedenartige Kapitalkraft zum Wirken kommt. Da bin ich sicher,


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dass man sich durch einige Überlegungen noch zu einer besseren Lösung durchringen wird. Wir werden daher diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.51

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Zuerst möchte ich – vor allem im Auftrag meiner Kollegin Barbara Riener – die Landesbediensteten der steirischen Landesregierung, die unseren Ausführungen hier aufmerksam lauschen, sehr herzlich grüßen. Hoffentlich bieten wir ihnen eine Debatte, die ihre Erwartungen erfüllt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und FPÖ.)

Nur zwei kurze Anmerkungen zu meinem Kollegen Hannes Jarolim, den ich allerdings jetzt nicht im Plenarsaal sehe. (Abg. Parnigoni: Da steht er!) Da ist er! Kollege Jarolim, ich habe sehr bedauert, dass du im letzten Justizausschuss nicht anwesend warst (Abg. Dr. Jarolim: Das Bedauern lag auf meiner Seite!), aber das mag vielleicht eine Begründung dafür sein, dass du heute weniger zur Sache als zu anderen Themen gesprochen hast. (Abg. Dr. Jarolim: Aber das war nicht unbedeutend – hoffe ich!) Die große Toleranz unseres Präsidenten Spindelegger hat das aber gestattet. (Abg. Dr. Jarolim: Es lag uns allen am Herzen! – Abg. Parnigoni: Er hat uns aus dem Herzen gesprochen!)

Zu der Finanzmarktaufsicht möchte ich heute nichts sagen, weil wir ja gerade dabei sind, die Qualität der Bankenaufsicht durch ein entsprechendes gesetzliches Vorhaben zu steigern. Ich bin auch nicht der Pflichtverteidiger von Meinl European Land, im Gegenteil, habe ich mich doch schon in der Öffentlichkeit sehr deutlich geäußert, wie ich ein Verhalten qualifiziere, dass das Vertrauen der Anleger ebenso schädigt wie die Reputation des Finanzmarktes. Ich möchte nur eines dazu anmerken: Jetzt sollten wir vorerst die Untersuchung der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank abwarten und dann unsere Beurteilung auf validen Ergebnissen aufbauen. Ich meine, wir sind gut beraten, weil wir eine hohe Verantwortung tragen, erst dann unsere Schlussfolgerun­gen zu ziehen.

Es war bisher, um jetzt zu der Gesetzesmaterie zu kommen, bereits möglich, grenz­überschreitende Verschmelzungen durchzuführen. Das war aber mit vielen offenen Problemkreisen und Fragen und auch sehr hohen Kosten verbunden. Insofern ist das vorliegende Gesetz eine wirklich wichtige Verbesserung. Meines Erachtens ist es besonders wertvoll, dass es nun einerseits möglich ist, Kapitalgesellschaften unter­schiedlicher Rechtsfigur zu verschmelzen, dass wir aber auf der anderen Seite in Österreich die Verschmelzungstatbestände weitgehend belassen haben und es zum Beispiel nicht ermöglichen, dass über die bisherige Praxis hinaus etwa Genossen­schaften verschmolzen werden können. Auch in dieser Beziehung haben wir, glaube ich, klug von unseren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Insofern ist es ein Gesetz, das einen großen Sprung vorwärts bedeutet.

Ich möchte auch den Beamten und Beamtinnen des Justizministeriums danken, weil es eine sehr schwierige, komplexe Richtlinie ist, die umzusetzen war. Es wird sicher Erfahrungswerte in der Zukunft geben, die uns zeigen werden, wo wir das eine oder andere vor allem im Gläubiger- und Anlegerschutz noch verbessern können, aber jetzt haben wir einmal eine wirklich gute Grundlage gelegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.54.36

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfreulicherweise findet das Gesellschaftsrechts-Ände­rungsgesetz die Zustimmung aller Parteien. Bisher war die grenzüberschreitende Verschmelzung sehr aufwendig, manchmal sogar unmöglich. Der EuGH hat die sogenannte Hereinverschmelzung zugelassen und das mit der Niederlassungsfreiheit begründet. Die Hinausverschmelzung hat der EuGH aber offen gelassen. Die Um­setzung dieser EU-Richtlinie bringt nun Klarheit und ist auch rechtspolitisch ein sehr wichtiger Fortschritt.

Gegenüber dem ausgesandten Ministerialentwurf hat es im Sinne der ArbeitnehmerIn­nen und Gläubiger bedeutende Änderungen gegeben. So ist zum Beispiel jetzt vorgesehen, dass im Verschmelzungsbericht Rücksicht zu nehmen ist auf die Beschäf­tigten in den beteiligten Unternehmen, auf die Beschäftigungslage und auf die Beschäf­tigungsbedingungen. Im Entwurf hingegen war nur von einer Rücksichtnahme auf die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Beschäftigten die Rede.

Für uns ist es auch sehr wichtig, dass es einen Verschmelzungsbericht gibt, denn dieser sieht vor, dass die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger und ArbeitnehmerInnen erläutert werden, dass er ein Monat vorher der Gesellschafter­versammlung vorzulegen ist und dass die Stellungnahme der ArbeitnehmerIn­nen­vertreter dem Bericht angefügt werden muss. Dieses Recht für die Beschäftigten, denke ich, ist nicht zu unterschätzen. Natürlich ist es weiterzudenken, wie mein Kollege Wittmann vorhin gesagt hat, in die Richtung, dass diese Arbeitnehmermitbestimmung auch für die zukünftigen Gesellschaften gesichert sein muss.

Insgesamt können, glaube ich, alle mit diesem Gesetzentwurf zufrieden sein, denn es bietet einen sicheren Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ebenfalls 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Sie ist nicht anwesend.

Deshalb ist die nächste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ich mache sie nur darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr zum Aufruf des Dringlichen Antrages diese Debatte unterbrechen. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.57.22

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage dient, wie bereits mehrmals erwähnt worden ist, der Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Richtlinie 56/2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zu dieser Richtlinie ist einmal zu sagen, dass kaum eine Umstrukturierung für so vordringlich erachtet wurde wie der grenzüberschreitende Unternehmenszusam­men­schluss. Bereits 1958 wurde die Kompetenz zum Abschluss eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages eingeführt. Seit den achtziger Jahren setzte man auf eine Harmonisierung des Rechtsrahmens durch eine Richtlinie. Ihr erster Entwurf wurde bereits 1985 vorgelegt. Aber erst ein neuer Anlauf im Jahr 2003 brachte dann den Durchbruch.


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Ziel der EU-Richtlinie und der heute vorliegenden Regierungsvorlage ist es, Fusionen zwischen Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Abgesehen von Problemen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung der Arbeit­nehmer, die heute schon mehrmals angesprochen worden sind, werden aber ohne Zweifel auch schwierige kollisionsrechtliche Fragen auftreten. Lassen Sie mich dafür ein Beispiel nennen:

Nach österreichischem Umwandlungsrecht hat eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung die Wertrelation der beteiligten Rechtsträger zu berücksichtigen. Nach deutschem Recht genügt hingegen eine symbolische Kapitalerhöhung, sodass im Rahmen einer Verschmelzung lediglich eine kalte Kapitalherabsetzung möglich ist. Hier stellt sich natürlich folgende Frage: Welches Recht bestimmt nun das Schutz­niveau für die Minderheitsgesellschafter bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung von GmbHs in Österreich und in Deutschland?

Ich gehe aber davon aus, dass sich derartige Probleme in der Praxis gar nicht häufig stellen werden. Die vorliegende Gesetzesmaterie ermöglicht zwar durch eine ge­schickte Wahl der übertragenden, übernehmenden oder neuen Rechtsträger einen sogenannten Verschmelzungstourismus. Die Zahl der grenzüberschreitenden Ver­schmel­zungen wird sich aber meines Erachtens in Grenzen halten, nämlich aus folgenden Gründen: Es sind dies die steuerlichen Folgen einer solchen Maßnahme sowie der Umstand, dass sich die Transaktionskosten durch die bloße Schaffung eines gesellschaftsrechtlichen Rahmens für die grenzüberschreitende Verschmelzung nicht beziehungsweise nur in sehr engem Rahmen senken lassen.

Abschließend darf ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen, und zwar geht es um die Abänderung der ersten beiden ...

15.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, darf ich Sie ersuchen, den Abänderungsantrag gleich nach Schluss der Debatte über den Dringlichen Antrag einzubringen, da es bereits Punkt 15 Uhr ist und wir die Zeit einhalten wollen.

(Beifall bei der ÖVP für die das Rednerpult verlassende Abg. Dr. Karl.)

Ich unterbreche jetzt die nunmehrigen Verhandlungen, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.37Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates (309/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 309/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der Islamismus ist nicht nur eine Religion, sondern auch Rechtssystem und politische Anschauung mit eigenen Gesetzen, die aus den Versen des Korans bestehen. Ziel ist es, die gesamte Menschheit zu islamisieren. (Siehe etwa Sure Al-Baqara 2,191: „Tötet sie, wo ihr sie findet“, At-Tauba 9,29: „Kämpft mit Waffen gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben) Das Symbol dieser Religion ist die Moschee mit dem Minarett. Der


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ehemalige Bürgermeister von Istanbul und spätere türkische Ministerpräsident Erdogan predigte: «Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten».

Nicht nur äußerlich führen Moscheen (über 200 werden in Österreich betrieben) zu einer Verstimmung in der Bevölkerung, sondern auch die in diesen Gebetshäusern dargebrachten Predigten stimmen sehr bedenklich. Erst vor kurzer Zeit wurde der als angeblich liberal geltende Imam Adnan Ibrahim wegen Verhetzung und Aufruf zum Terror angezeigt. Auch der Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung legt dar, dass Moscheen sowohl für Radikalisierungs- als auch für Rekrutierungsaktivitäten als Plattformen dienen.

Die fragwürdige „Multikulti“-Gesellschaft ist gescheitert, es ist eine noch fragwürdigere Parallel-Gesellschaft entstanden. Die erste Generation erzieht die nachfolgende nicht nach integrierenden Parametern, sondern so, wie es in der ehemaligen Heimat üblich war. Dadurch kommt es natürlich zu einem Wertekonflikt! Gerade in der zweiten Generation treffen die Hasspredigten und die Ideen des Jihad, des heiligen Krieges, auf fruchtbaren Boden. Eine Assimilation ist unmöglich, eine echte Integration funk­tioniert nicht! Laufend beweisen uns Beispiele aus dem täglichen Leben, wie Drohbotschaften, Gewaltpotenzial, religiöse Erziehung, Predigten, Vollziehung der Zwangsehe, Ehrenmorde, die Unterdrückung der Frau sowie fehlendes Demokratie­verständnis, dass der Versuch der Integration gescheitert ist. Umgekehrte Assimilation bedroht allerdings Österreich und Europa und die Scharia hält Einzug in unsere Rechtssprechung, wie uns Gerichtsurteile in Deutschland und Spanien zeigen.

Dem profanen Versuch des Innenministers durch Angstszenarien die totale Über­wachung und somit den gläsernen Menschen einzuführen, muss entschieden entgegengetreten werden. Die sinnlose Forderung nach Verschärfungen unter dem Deckmantel der Forcierung der Sicherheit sind nur wieder  Maßnahmen zur weiteren Einschränkung der persönlichen Freiheit. Präventivhaft, Computerspionage mittels sogenannter „Trojanern“ und lückenlose Videoüberwachung – nun auch auf allen Autobahnen – zu fordern, aber das Fehlen von Exekutivbeamten, welche unsere Bürger und deren Eigentum vor der ständig wachsenden, von ausländischen Tätern dominierten Kriminalität schützen, zu negieren, ist eine Farce. Selbst der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek sah sich veranlasst, vor einem Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat zu warnen. Er erklärte im Interview mit Ö1, dass der Wunsch nach Sicherheit die Grenze für Eingriffe in die Grundrechte in Richtung Überwachungsstaat verschiebe und verglich die Situation mit der Überwachung durch die Stasi in der ehemaligen DDR.

Die bestehende Rechtsordnung bietet ausreichend Rechtsinstitute zur angemessenen Überwachung, jedoch fehlt der politische Wille die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Dies würde sich auch mit einem weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat nicht ändern!

Auf Grund der ernüchternden Tatsachen – Resultat auf eine seit Jahren falsch betriebene Zuwanderungs- und Integrationspolitik – stellen die unterfertigten Abge­ordneten daher folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die von ihr praktizierte, falsch verstandene Toleranz gegenüber dem Islamismus aufzugeben und durch die strikte Anwendung der bestehenden Rechtsordnung dafür


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Sorge zu tragen, dass unser Staat vor der fortschreitenden Islamisierung und den damit verbundenen Terrorgefahren effektiv geschützt wird, ohne dass der Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates Vorschub geleistet wird.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Klubobmann Strache als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


15.01.10

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute von uns eingebrachte Dringliche Antrag beschäftigt sich mit Entwicklungen, die in Österreich nicht zu verleugnen sind, mit Entwicklungen, vor denen wir Freiheitlichen vor nahezu über 20 Jahren auch gewarnt haben. Wir sind damals schon als Warner in der politischen Landschaft aufgetreten und haben kritisiert und davor gewarnt, dass durch eine verfehlte und falsche Zuwan­derungspolitik, durch diese unkontrollierte Zuwanderungspolitik in Österreich Probleme entstehen werden, ja entstehen müssen, weil man diese quantitativ große Anzahl an Zuwanderern einfach nicht bewältigen wird können – noch dazu, wenn man nicht darauf achtet, was für eine Ausbildung jemand hat, was für eine Qualität jemand mitbringt, inwieweit er überhaupt integrationsfähig, ja integrationswillig ist.

All das hat man leider nicht berücksichtigt. Wir waren Warner in der politischen Wüste Österreichs, und alle haben uns dafür kritisiert. Auch in diesem Hohen Haus sind wir von allen anderen politischen Mitbewerbern kritisiert worden, was das alles für ein Unsinn sei, ist gesagt worden, welche Vorteile das alles für uns bringt und welche Bereicherungen da entstehen werden et cetera. Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen darauf eingehen, aber so war es.

Die Entwicklungen, nicht nur der letzten Wochen, sondern die Entwicklungen in den letzten zwei Jahrzehnten, aber vor allen Dingen auch in den letzten Wochen, auch seit der Verhaftung der Islamisten in Österreich, haben uns leider Recht gegeben. Sie haben uns klar vor Augen geführt, dass das multikulturelle Experiment, das bewusst von manchen politischen Kräften forciert wurde und bis heute betrieben wird, im Grunde genommen gescheitert ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Und es gibt natürlich nach wie vor politische Mitbewerber, keine Frage, die glauben, dass die ungezügelte Zuwanderung etwas ist, was Vorteile bringt. Ich weiß, dass wir bei Ihnen (in Richtung Grüne) solche Befürworter finden, keine Frage. Aber das ist grob fahrlässig und verantwortungslos, und das erkennen auch immer mehr Österreicher und kritisieren das auch zu Recht.

Ich sage Ihnen, statt der viel beschworenen multikulturellen Gesellschaft existieren heute Parallelgesellschaften und Gegengesellschaften. Nicht nur in Österreich, in ganz Europa, in der gesamten Europäischen Union ist das der Fall, dass Parallelgesell­schaften entstanden sind, teilweise sogar von den politisch Verantwortlichen mit Subventionen gefördert wurden, dass Gegengesellschaften vorhanden sind und wir leider soziale, kulturelle Konflikte erleben müssen.

Samuel Huntington hat ja davon in seinem Buch „Kampf der Kulturen“ geschrieben, hat es ja vorausgesehen, so wie wir das vorausgesehen haben, dass das bei so einer


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falschen Politik passieren muss, leider passieren muss, weil man nicht hören wollte und auch nicht die Kritiker ernst genommen hat.

Gerade im Bereich von moslemischen Zuwanderern – das muss man leider fest­halten – ist die Integration misslungen. Sie ist in breiten Teilen misslungen. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch türkischstämmige Europäer, wie zum Beispiel Necla Kelek, deren Zitate auch belegbar sind. Sie hat davon gesprochen, dass Entwick­lungen stattfinden, die einfach negativ zu bewerten sind. Ich zitiere sie:

Der Islam ist Politik und Religion zugleich, er bestimmt Alltag, Denken und Handeln. Es gebe ein länderübergreifendes Phänomen. Im Gegensatz zu Griechen, Italienern und Portugiesen ist es leider so, dass es ein Problem ist, dass muslimische Gruppen sich selbst ausgrenzen. – Zitatende.

Sprich: Sie bringt zum Ausdruck, es gibt oftmals gar keinen Integrationswillen, es gibt keine Integrationsbereitschaft.

Soziale Gründe oder Diskriminierungserfahrungen lässt Kelek für mangelnde Inte­gration nicht gelten. Ich zitiere sie wieder:

Ich sehe eher die Kulturdifferenz, nicht die sozioökonomische Differenz. Die Eltern grenzen ihre Kinder bewusst aus, von klein auf. Mercedes wird gekauft, Häuser werden gebaut, auch in der Türkei, Flugtickets für die ganze Familie werden finanziert, aber einen Schulausflug für die Tochter oder einen Deutschkurs kann und will man sich nicht leisten, sagt Necla Kelek. Und für die sind das alles Belege dafür, dass mehr als 50 Prozent von muslimischen Zuwanderern, die nach Europa gekommen sind, nicht integrationswillig sind.

Wie gesagt, es ist das eine türkischstämmige Deutsche, die das festgehalten hat – neben vielen anderen Prominenten in Deutschland, auch türkisch-stämmigen, die das durchaus kritisch anmerken. Und das ist etwas, was man sehr wohl ernst nehmen muss.

Vergessen wir auch nicht die festgenommenen Islamisten in Österreich, deren Familien Migranten gewesen sind. Sie sind hier aufgewachsen, sie hätten auch inte­griert sein müssen, sie sind österreichische Staatsbürger. Diese Probleme betreffen sozusagen Migranten der zweiten Generation, Probleme, die wir nicht nur hier, sondern insgesamt in Europa wahrnehmen müssen. Auch bei den Terroristen in England ist es nicht am Bildungsniveau gelegen: Das waren hoch gebildete Akade­miker, die dann terroristisch aktiv geworden sind. Das heißt, auch in den Bereichen, wo Integration funktioniert hat, symbolisch und nach außen bemerkbar, mit der Sprache, mit der Bildung, mit dem sozialen Status in der Gesellschaft, sehen wir, dass Terrorismus gelebt wird. Das muss uns und soll uns auch beschäftigen. Das alles zeigt auf, dass es hier Probleme gibt, die bis dato unterschätzt worden sind.

Diese Menschen wachsen bei uns auf, zum Teil in der zweiten, dritten Generation, werden aber in den Strukturen und Traditionen des jeweiligen Herkunftslandes erzogen. Das sind eben auch die Gründe für diese Parallelgesellschaft. Wir sehen, dass auf Grund dieser Handhabung ein Wertekonflikt teilweise vorprogrammiert ist. Und gerade in dieser zweiten, dritten Generation fallen auch Hassprediger in Öster­reich auf, die die Vorstellung haben, dass der Jihad, nämlich der heilige Krieg, etwas ist, was man auch in Österreich propagieren kann. Es sind islamische Hassprediger quer durch Österreich dokumentiert durch den Bundesverfassungsschutz für Terroris­musbekämpfung, dokumentiert durch das Abwehramt. Seit Jahren wird das doku­mentiert und auch dem zuständigen Ministerium zugespielt, seit Jahren weiß man davon, seit Jahren beobachtet man das und stellt fest, dass es hier Fehlentwicklungen


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gibt, aber leider Gottes sind diese Prediger bis heute nicht ausgewiesen, obwohl man es seit Jahren weiß, dass es welche in Österreich gibt.

Das fällt natürlich auf fruchtbaren Boden, wenn diese Personen merken, dass sie mit Islamismus, mit Predigten Richtung heiliger Krieg, mit Predigten, dass die Scharia über unser Gesetz zu stellen ist, mit Predigten, dass man sich nicht an unsere Gesetze und Verfassung halten muss, sondern ausschließlich der Koran das einzige Gesetz sei, an das sich ihre muslimischen Mitbürger und Gläubigen, die bei der Predigt zuhören, zu halten haben, auf keinen Widerstand stoßen, dass das alles durchgeht, dass man zusieht, dass man nicht tätig wird, und das ist natürlich auch ein Grund dafür, dass sich diese Entwicklung zuspitzen muss.

Da muss man einschreiten, und da hat die Demokratie auch wehrhaft zu sein in dieser Frage und zu sagen: Wer nicht bereit ist, sich an unsere Gesetze, an unsere Verfas­sung zu halten, wer dazu aufruft, diese Gesetze nicht einzuhalten und zu brechen, wer für den heiligen Krieg eintritt und predigt, wer die Scharia über unsere Gesetzes­ordnung und Werteordnung stellt, der muss die Grenzen aufgezeigt bekommen! Da müssen wir tätig werden, da dürfen wir nicht zusehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage ausdrücklich: Der Islam ist kein Gegner von uns! Nein! Er verdient unsere Wertschätzung, unseren Respekt, er ist eine Weltreligion – aber es gibt einen Islamis­mus! Es gibt radikale Elemente, die leider Gottes nicht nur aus wenigen Bürgern bestehen, sondern die breit gestreut sind, und zwar haben diese nicht nur in Europa, sondern auch in der islamischen Welt Verankerung und sind in Organisationen struk­turiert. Diesen Islamismus müssen wir bekämpfen! Dagegen müssen wir uns ent­sprechend zur Wehr setzen.

Integration ist wichtig! Aber das ist auch eine Bringschuld von Menschen, die zu uns kommen und auf Dauer bei uns leben wollen. Da kann man nicht nur sagen: Ich komme hierher und will hier auch bleiben, aber beitragen will ich dazu nichts! Es hat derjenige, der zu uns gekommen ist und auf Dauer bei uns leben will, auch eine Bringschuld.

Wir müssen Drohbotschaften, die gang und gäbe sind, wir müssen ein zunehmendes Gewaltpotential in unserer Gesellschaft, religiöse Erziehungsprobleme in unserer Gesell­schaft, Hasspredigten, Vollziehung von Zwangsehen, Ehrenmorde, Ehrenmord­drohungen, Zwangsbeschneidungen gegenüber Frauen in unserer Gesellschaft, Unter­drückung von Frauen in Österreich, in unserer Gesellschaft sowie auch fehlendes Demokratieverständnis leider Gottes konstatieren. Das ist Realität! Das zu leugnen, wäre fahrlässig. Das schönzureden oder denjenigen, der das aufzeigt, zu kriminali­sieren versuchen, wäre fahrlässig. Da würde uns in dieser wichtigen Debatte auch nicht weiterbringen.

Der Islamismus insgesamt stellt heute eine der größten Bedrohungen für uns dar. Ich sage das deshalb in dieser Deutlichkeit, weil hinter dem Islamismus der Gedanke eines totalitären Rechts- und Gesellschaftssystems steht (Beifall bei der FPÖ), weil dahinter letztlich auch die Gefahr steht, dass sich darin der Faschismus des 21. Jahrhunderts versteckt. (Abg. Öllinger: Oje!) Und genau das müssen wir in kritischer Weise anmerken.

Ich weiß schon, wenn der Henryk M. Broder oder andere zu diesem Bereich etwas sagen, dann werden Sie wahrscheinlich genau so aufgeregt reagieren, das ist mir schon klar. Das ist halt Ihr Reflex, das ist die „Strache-Phobie“, die Sie haben. Das verstehe ich schon. Das sei Ihnen unbenommen. Aber wir werden diese Probleme ansprechen und uns auch von Ihnen nicht davon abbringen lassen.


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Der Islamismus sieht die Welt als Kriegsschauplatz. Er definiert das auch so. Er sieht sie so lange als Kriegsschauplatz, bis die Welt islamisch geworden ist. So definiert der Islamismus sich selbst auch! (Abg. Öllinger: ... Wehrsportübung!) Und es gibt in vielen Stellen des Koran auch Rechtfertigungen für Gewalt gegen Andersgläubige: Sie sind des Todes, steht da in Suren, sollen unterworfen werden und dürfen vertrieben und enteignet werden, steht da drinnen, sind dem Jihad sozusagen gegen Andersgläubige und Nichtgläubige gewidmet.

Das sind leider Dinge, mit denen man sich auseinandersetzen muss, weil nämlich erst dann verständlich wird, warum es überhaupt möglich wird, dass es sozusagen eine Radikalisierungsentwicklung in diesem Bereich gibt. (Abg. Öllinger: Bringen Sie uns den Koran bei?)

Diese Menschen werden von Hasspredigern letztlich radikalisiert. Dieses Unwesen greift leider Gottes auch in Österreich Platz. (Abg. Öllinger: Ja, Hassprediger, die gibt es!) Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass das eingestellt wird, und müssen dem begegnen.

Jahrelang hat man Hassprediger in Österreich zugelassen. (Abg. Öllinger: Im politi­schen Bereich!) Das ist ein Vorwurf, den ich auch an die Bundesregierung richten muss: Warum ist man da nicht schon vor Jahren tätig geworden und hat diese Herrschaften weiterpredigen lassen? Warum hat man das zugelassen? (Beifall bei der FPÖ.)

Dem Radikalismus muss insgesamt entgegengetreten werden, und zwar in all seinen Schattierungen, ob das politischer Radikalismus ist, ob das religiöser Fanatismus ist. Überall dort ist dem Fanatismus entgegenzutreten, wo er unsere Gesetze, unsere Verfassungsgesetze unterminiert, unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft bedroht und letztlich durch etwas Totalitäres ersetzen will. Da müssen wir tätig werden!

Da kann man sich aber auch nicht hinter einer Religionsgemeinschaft verstecken – als ein Islamist, der das versucht. (Abg. Öllinger: Auch nicht hinter der Jugend!) Das muss man sehr wohl auch festmachen!

Da geht es um eine freie Gesellschaft. Und wir wollen auch weiterhin diese freie Gesellschaft für uns erhalten. Wir wollen nicht haben, dass wir in Richtung Totalitaris­mus marschieren. Wir wollen auch unsere Werteordnung behalten, und das ist eine europäische Werteordnung. Unser europäisches Abendland besteht nicht nur aus Christentum – das halte ich auch fest! –, da gibt es viel, viel mehr. Auch der Bundes­präsident Dr. Heinz Fischer hat das sehr gut auf den Punkt gebracht, indem er sinngemäß gesagt hat, dass selbstverständlich das europäische Abendland mit Chris­ten­tum, Aufklärung und Humanismus seine Wertigkeit heute ausmacht. Dr. Fischer hat auch gemeint, dass man dann, wenn man sich daran hält, insgesamt anderen überlegen wäre. Das ist eine interessante Aussage, die er da gemacht hat. Diese Meinung können wir auch teilen.

Wir sind stolz auf unsere Werteordnung. Wir wollen unsere Werteordnung nicht über Bord werfen und eine falsch verstandene Toleranz gegenüber Gruppen leben, die uns gegenüber mit völliger Intoleranz begegnen. Und das ist genau der Punkt! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte grundsätzlich Folgendes festhalten: Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich verdient selbstverständlich Anerkennung. Sie hat 3 500 Mitglieder; das muss man auch einmal hervorheben. In Wirklichkeit ist es ein Verein mit 3 500 Mit­gliedern, eine Glaubensgemeinschaft mit 3 500 Mitgliedern, die für sich den Anspruch erhebt, 400 000 Gläubige zu vertreten, obwohl sie sich selbst widerspricht in ihrer eigenen Definition und in ihren eigenen rechtlichen Grundlagen, weil sie nämlich Mos-


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lems davon ausschließt, überhaupt Mitglied in der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zu werden. Schiiten und Aleviten dürfen dort nämlich gar nicht Mitglied werden. Das ist hochinteressant! Teilweise treten sie aber so auf, als würden sie eine Glaubensrichtung aller Moslems sein. Also das muss man schon auch einmal kritisch hinterfragen.

Dem ist nicht so! Da gibt es viele unterschiedliche Strömungen, viele unterschiedliche Richtungen, genauso wie im Christentum, wo auch nicht eine Kirche das gesamte Christentum vertritt. Auch dort gibt es Gegensätze, unterschiedliche Religionsgemein­schaften – und so ist das auch im Islam der Fall! Das sollte man sehr wohl auch bewerten.

Natürlich braucht es zur Ausübung der Religionsfreiheit in Österreich nicht Moscheen und Minarette. Das ist nicht unbedingt erforderlich, um Religionsfreiheit sicherstellen zu können. Ich begrüße sehr, dass auch ein sozialdemokratischer Abgeordneter jetzt unseren Weg unterstützt und sich dafür ausgesprochen hat, dass es in Spittal nicht zu einem solchen Projekt kommen soll. Das ist erfreulich, weil es zeigt, dass man sich auch über Parteigrenzen hinweg – nicht alle, aber wenigstens ein paar – darüber Gedanken macht und die Bürgermeinung in diesen Fragen sehr ernst nimmt. Das ist ein Weg in die richtige Richtung! (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht hier auch darum, dass man gerade dann, wenn man von Toleranz spricht, festmachen muss, dass nicht nur kleine Randgruppen und Randpersönlichkeiten von der Diktion her Interessantes in den Mund genommen haben. Ministerpräsident Erdogan, der nicht Vertreter einer kleinen Randgruppe, sondern Ministerpräsident in der Türkei ist, hat zum Beispiel gesagt:

„Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ 

Das ist etwas, was mir schon zu denken gibt. (Abg. Öllinger: Was haben Sie vor 15 Jahren gesagt?) Das ist ein Denken, das bei vielen vorhanden ist, und das müssen wir kritisch hinterfragen.

Ministerpräsident Erdogan hat auch gesagt: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.“

Ja was heißt denn das? – Das ist etwas, was uns Sorge bereitet. Und es bereitet uns auch Sorge, dass man da so locker drübergeht. Wir erleben ja auch in Österreich eine Entwicklung, wo nicht eine Glaubensgemeinschaft Anträge für den Bau von Moscheen und Minaretten stellt, sondern politisch-kulturelle Vereine, wie der Verein ATIB  zum Beispiel. Das ist ja keine Glaubensgemeinschaft, sondern ein politisch tätiger türkisch-islamischer Verein. Dieser stellt Anträge quer durch Österreich für den Bau von Moscheen und Minaretten.

Wie in der Eigendefinition zugegeben wird, handelt es sich dabei nicht wie beim Christentum oder beim Judentum um spirituelle Sakralbauten und um rein spirituelle Treffpunkte, nein, da wird ganz bewusst festgehalten, dass es sich bei Moscheen um Zentren des politisch-kulturellen Zusammentreffens handelt, weil es für viele Moslems selbstverständlich ist, dass Politik, Religion und Gesetzgebung untrennbar miteinander verbunden sind.

Aber genau das stellt ja eines der Probleme dar, weil eben keine Aufklärung so wie im Christentum stattgefunden hat, wo man sich sozusagen von gewissen totalitären Gedankenmustern trennen konnte. Das ist auch ein Punkt, der dazu führt, dass es Fehlentwicklungen gibt. Und wir zeigen diese auf!


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Ich will nicht, dass man eine falsch verstandene Toleranz lebt. Wir wenden uns gegen eine Toleranz, die es nicht für nötig hält, dass in Moscheen auf Deutsch gepredigt wird. Wir wenden uns gegen eine falsch verstandene Toleranz, die es zulässt, dass islamische Hassprediger in unserer Gesellschaft geduldet werden und unsere Verfas­sung ignorieren und zur Scharia als einzige Gesetzgebung aufrufen. Wir wenden uns gegen diese falsch verstandene Toleranz gegenüber Intoleranten, die unsere Gesell­schaft in Wirklichkeit durch ein totalitäres Rechtssystem ersetzen wollen. Und genau das ist wichtig!

Und wenn Schulbücher vorhanden sind, wo Dinge – und das ist bis zum Jahr 2006 nachweisbar – sozusagen zum Besten gegeben werden wie beispielsweise: Die Todesstrafe für Homosexuelle und für alle möglichen Verbrecher soll eingeführt werden!, und: Frauen, die Parfum verwenden und in die Öffentlichkeit gehen, sollen verflucht und verdammt werden!, dann frage ich mich: In welcher Gesellschaft leben wir, wo so etwas überhaupt möglich geworden ist? Und ich frage mich, ob es solche Schulbücher irgendwo in Österreichs Schulen noch gibt. Da muss man dafür Sorge tragen, dass die Schulbücher approbiert werden und solches in Zukunft verhindert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles wäre dazu noch anzumerken, man könnte dazu noch viele weitere Details nennen. Aber eines ist ganz wichtig: Jede Religionsgemeinschaft in Österreich – ausnahmslos jede! –, die als Religionsgemein­schaft anerkannt ist, die einen Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft haben will, hat selbstverständlich die Säkularisierung, die Trennung von Kirche und Staat zu leben und zu akzeptieren und das auch zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben bei einem der Verhafteten, bei Mahmoud Mohamed, erleben müssen – das war für mich interessant –, dass er, der nicht nur Mitglied der „Islamischen Jugend“ gewesen ist, sondern auch Mitglied der Sozialistischen Jugend (Zwischenruf bei der SPÖ), auch nachweislich Mitorganisator bei Demonstrationen gegen die FPÖ war. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist ein interessantes Thema, über das wir extra reden können.

Wir stellen heute diesen Dringlichen Antrag, weil wir wollen, dass alle Rechtsmittel, die es heute schon gibt, endlich so eingesetzt werden, dass man gegen diese radikalen Entwicklungen vorgeht und diese Herrschaften in die Schranken weist. Dazu brauchen wir und wollen wir keinen Polizeistaat wie bei George Orwell. – Genau darum geht es uns, und das werden wir auch weiter vorantreiben, und davon werden wir uns nicht abbringen lassen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Inneres zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister Platter, Ihre Wortmeldung soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.22.08

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Sehr verehrter Herr Abgeordneter Strache, Sicher­heitspolitik bedarf einer nüchternen Analyse. Und es ist sehr wesentlich, dass wir schauen, was andere über uns sagen (Abg. Kickl: Sagen Sie das dem Herrn Pröll!), welche internationale Situation gegeben ist und wie wir bewertet werden.

Es hat ein internationales Institut in Lausanne 55 Industriestaaten weltweit bewertet, und wir sind an erster Stelle. Wir sind Sicherheitsweltmeister! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Welches Institut in Lausanne? Es gibt 81 Institute in Lausanne! – Abg. Strache: 40 000 Einbrüche mehr gegenüber dem letzten Jahr!)


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Das sagen nicht wir über uns, sondern das sagt ein internationales Institut, das mit 50 Instituten weltweit zusammenarbeitet. (Abg. Dr. Pilz: Welches Institut? Wie heißt das Institut?) Ich bin froh darüber, dass eine exzellente Sicherheitsarbeit in Österreich geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Welches Institut? – Abg. Strache: 40 000 Einbrüche mehr als im letzten Jahr!)

Ich weiß, das regt Sie auf, die Grünen und die FPÖ. Die Wahrheit will man nicht hören, dass wir so exzellent dastehen, dass wir in einem Land leben, wo der Sicherheits­standard so hoch ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Sicherheit ist ein zentrales Element für die Bevölkerung. Die Sicherheit ist auch ein zentrales Element für den Wirtschaftsstandort Österreich. Und die Sicherheit ist ganz besonders wichtig für unser Tourismusland Österreich. (Abg. Strache: 40 000 Einbrüche mehr! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich abreagiert haben, kann ich fortsetzen! (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ein wesentliches Element im Bereich der Sicherheitspolitik ist das Fremdenrecht. Wir haben alle gemeinsam ein Fremdenrechtspaket im Jahr 2005 beschlossen. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Nicht alle gemeinsam!) Es ist ein strenges Fremden­rechts­paket, wo konsequent vorgegangen wird. Wir haben ein Fremdenrechtspaket be­schlos­sen, das selbstverständlich all jenen Schutz und Hilfe gibt, die es benötigen (Abg. Sburny: Nein, sicher nicht! – Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Eindeutig nicht!), aber andererseits tolerieren wir keinen Missbrauch.

Ich komme nun zu den Daten und Fakten. – Geschätzter Abgeordneter Strache, Sie verwenden in der Öffentlichkeit immer wieder Zahlen aus der Vergangenheit. Jetzt ist es so, dass wir vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 um 40,6 Prozent weniger Asyl­anträge hatten. (Abg. Sburny: Was hat das mit Sicherheit zu tun? Unfassbar!) Um es genau zu sagen: 2005 waren es 22 461 Asylanträge und im Jahr 2006 waren es 13 349 Asylanträge, das sind um 40,6 Prozent weniger.

Im Beobachtungszeitraum der ersten acht Monate des Jahres 2007 hatten wir im Vergleich zum Jahr 2006 wiederum einen Rückgang um 10 Prozent. Ich bin der Meinung, dass wir einen guten und ordentlichen Weg gehen, wenn wir jenen Hilfe geben, die sie brauchen, und wenn wir konsequent vorgehen, wenn es um Missbrauch geht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Man sollte den Missbrauch endlich aus­schalten!)

Ich gebe zu, dass wir in verschiedensten Bereichen ein Problem haben, was den Abbau des Rucksackes betrifft. Wir haben heuer erstmals die Trendwende geschafft. Es ist so, dass wir Ende des Jahres 2006 genau 39 743 offene Verfahren hatten, und im August 2007 waren es 33 943. Das heißt, dass wir innerhalb von acht Monaten 5 800 offene Verfahren abgearbeitet haben. Daran sieht man, dass gut gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Der nächste und wichtige Punkt ist: schnellere Verfahren. – Ich bin froh darüber, dass wir uns in der Koalition darüber verständigt haben, dass wir einen eigenen Asylge­richts­hof installieren. Ich hoffe, dass die Beschlussfassung darüber im Parlament noch in diesem Jahr stattfinden wird, damit Mitte des nächsten Jahres dieser Asylgerichtshof operativ arbeiten kann, damit die Verfahren rasch abgewickelt werden können, damit prinzipiell nach der zweiten Instanz die Verfahren abgeschlossen sind, damit Asylver­fahren spätestens in einem Jahr abgeschlossen werden können.

Das ist gut für die Republik Österreich, und das ist gut und wichtig für die Betroffenen, damit sie wissen, wie sie dran sind. (Beifall bei der ÖVP.)


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Herr Abgeordneter Strache, ich habe mir alle Ihre Diskussionsbeiträge sehr gut ange­schaut, wo Sie unter anderem auch gesagt haben, dass wir in Österreich im Jahr eine Zuwanderung von 50 000 Personen haben.

Herr Abgeordneter Strache, das ist falsch! Wir hatten im Jahr 2006 um 62 Prozent weniger Zuwanderung als im Vergleichszeitraum 2005. Sie haben da anscheinend irgendwelche Zahlen aus der Vergangenheit und nicht aus der Gegenwart. Noch ein­mal: Wir hatten im Jahr 2006 um 62 Prozent weniger Zuwanderung als im Jahr 2005. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: 50 000 Zuwanderer! Das sagt die Studie! Da kennen Sie Ihre eigene Studie nicht! Die letzte Studie des Innen­ministeriums war das!)

Meine Damen und Herren von der FPÖ, weil Sie in Ihrem Dringlichen Antrag schreiben, es hätte in den letzten Jahren eine falsch betriebene Zuwanderungspolitik gegeben, möchte ich Sie erinnern: Sie haben ja zugestimmt! (Zwischenruf des Abg. Strache.) Die FPÖ hat da zugestimmt! Und ich kann Ihnen sagen: Gut so, dass Sie zugestimmt haben, denn es ist ein gutes und ein ausgezeichnetes Gesetz, das uns in die richtige Richtung bringt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Deshalb haben wir uns vom Herrn Haider und von diesen Herrschaften getrennt, weil sie diese falsche Politik betrieben haben! Das war der Grund, warum wir uns von Haider und Westen­thaler getrennt haben!) Betreiben Sie keine Kindesweglegung!

Wir brauchen eine sehr konsequente Sicherheitspolitik, auch mit der notwendigen Härte! (Abg. Strache: Da haben Sie vollkommen recht!) Was wir nicht brauchen, ist Blauäugigkeit. Und was wir auch nicht brauchen, geschätzter Abgeordneter Strache, sind Panikmache und Hysterie.

Für mich als Innenminister gilt ganz klar: pragmatische Härte und Realismus, statt wegschauen und aufhetzen, geschätzter Abgeordneter Strache! Gerade bei der Integrationspolitik brauchen wir, meine Damen und Herren, einen sehr nüchternen und einen sehr pragmatischen Ansatz, damit das auch letztlich funktioniert.

Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren, dass wir keine Toleranz gegenüber religiös motivierter Gewalt gelten lassen dürfen. Ich hoffe, dass wir uns da einig sind. Es ist klar: Wer seine Religion friedlich lebt, der findet bei uns den entsprechenden Raum dafür. Wenn man aber unsere demokratische Gesellschafts­ordnung angreift, so darf das nicht ungestraft geschehen. Diese Positionen sind auch eindeutig und klar! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich den Verfassungsschutzbericht 2007 an­schauen, werden Sie feststellen, dass es auch Tendenzen der Radikalisierung und Rekrutierung in Österreich gibt. Diese Entwicklung ist nicht allein auf Österreich beschränkt, sondern diese Entwicklung gibt es in den verschiedensten Ländern der Europäischen Union.

Es ist zwar klar, dass wir, was ich schon öfter gesagt habe, kein primäres Terrorziel sind, aber wir sind keine Insel der Seligen, und es wäre falsch, zu glauben, dass die österreichische Sicherheitspolitik losgelöst von den internationalen Tendenzen zu sehen ist. Deshalb ist es natürlich notwendig, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, was wir auch tun.

Wenn ich mir die Problematik der El Kaida anschaue, so stellen wir fest – das ist ein internationaler Trend –, dass sich die El Kaida von einer Angriffsorganisation in Richtung eines strategischen Netzwerkes entwickelt, das teilweise auch ein Virus ist. Und wir müssen danach trachten, dass wir dieses Netzwerk gemeinsam bekämpfen.

Ich freue mich eigentlich schon darüber, und ich hätte mich gefreut, wenn die FPÖ auch applaudiert hätte, dass wir kürzlich diese Verhaftung der Terrorverdächtigen durchführen konnten. Das hat gezeigt, dass wir wachsam sein müssen! Ich warne


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davor, alles zu verharmlosen und ich warne davor, alles zu verniedlichen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strache. – Abg. Strache: Da bekommen Sie einen Applaus! – Abg. Öllinger: Wer tut denn das?!)

Geschätzte Damen und Herren, der nächste Punkt: Klar ist, dass wir der Exekutive auch die entsprechenden Möglichkeiten geben müssen zur Bekämpfung von terroris­tischen Vereinigungen und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wir müs­sen – das ist mir ganz besonders wichtig – mit den Verbrechen Schritt halten können! (Abg. Dr. Pilz: Das gelingt euch! Das gelingt euch wirklich!) Die Verbrecher verwenden die modernste Technologie.

Das Internet ist eine beliebte Plattform im Bereich der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, und deshalb darf das Internet kein straffreier Raum sein, meine Damen und Herren von der FPÖ. (Abg. Strache: Herr Minister, Sie wissen doch ganz genau, ..., es muss nur etwas gemacht werden! Da brauche ich keine Ver­schärfung der ... -Ermächtigung!) – Und wenn Sie, Herr Abgeordneter Strache, von einer sinnlosen Forderung sprechen, wenn ich sage, wir brauchen Online-Durch­suchungen mit Hilfe von „Trojanern“, so sage ich Ihnen eines: Einverstanden, aber nehmen Sie nie mehr wieder in den Mund, dass Sie eine Sicherheitspartei sind! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wir sind eine Sicherheits- und Freiheitspartei!) – Nehmen Sie nie mehr wieder in den Mund, dass Sie eine Sicherheitspartei sind!

Es ist ja selbstverständlich: Beim Handytelefonieren haben wir die Telefonüber­wachung installiert. Es ist ja selbstverständlich: Wenn das Internet für die Kriminalität, für kriminalistische Ausformungen verwendet wird, müssen wir der Exekutive die Möglichkeit geben, Online-Durchsuchungen durchzuführen, damit man Zugriff auf eine Festplatte hat, damit man diese Netzwerke ganz genau beurteilen kann (Abg. Strache: ... jahrelang untätig gewesen, jahrelang die Protokolle von Hasspredigern ignoriert!) – natürlich unter klaren Voraussetzungen, selbstverständlich! Wir bekennen uns zur richterlichen Anordnung und selbstverständlich zum Rechtsschutz, und es muss ein konkreter Tatverdacht vorhanden sein beziehungsweise entsprechende Vorbereitungs­handlungen. Ich bin froh darüber, dass Ministerin Berger diese Dinge ebenfalls so sieht, aber ich stelle fest, dass die Freiheitliche Partei zweifellos keine Sicherheitspartei ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie wollen eben die unbescholtenen Bürger beschatten, um so ihre politische Gesinnung zu kontrollieren!)

Nachdem ich mir die Debatte in den letzten Tagen angehört habe, möchte ich ein Weiteres klarstellen: Meine Damen und Herren! Alle Überwachungsmaßnahmen wer­den unter strikter Beachtung der geltenden Rechtsordnung, der gebotenen Verhältnis­mäßigkeit und der Einhaltung der Grundrechte gesetzt.

Nun abschließend zur Integration: Selbstverständlich ist es so, dass wir allen, die noch nicht lange in Österreich leben, entsprechende Möglichkeiten im Bereich der Inte­gration geben müssen. Es ist notwendig, und ich unterstütze das daher ausdrücklich, dass im Zusammenhang mit diesen Bemühungen der Islamischen Glaubens­gemein­schaft eine eigenverantwortliche Rolle gegeben wird. Es bedarf eines breiten gesell­schaftlichen Ansatzes, um das Zusammenleben und die Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Österreich zu fördern. (Abg. Rosenkranz: Jetzt, 15 Jahre danach!) – Was wir aber nicht wollen, ist die Polarisierung, denn dadurch entsteht ja erst recht eine Radikalisierung. Deshalb werden wir diesen Weg, den manche gehen, einfach nicht unterstützen. (Abg. Strache: Nicht Ursache und Wirkung verwechseln, Herr Minister! Nicht Ursache und Wirkung verwechseln! – Abg. Rosenkranz: Jetzt beginnen mit der Integration ...?! – Abg. Strache: 20 Jahre zu spät!)

Geschätzte Damen und Herren, ich richte daher den Appell an Sie, dass, wenn wir jetzt mit der Integrationsdebatte beginnen, diese sehr seriös abgehandelt und durchgeführt


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wird. (Abg. Dr. Graf: Und wer seriös ist, legt die ÖVP fest!) Es hat sich dieser Bereich der Integrationsdiskussion auf alle Fälle verdient, dass wir diese Dinge sehr sachlich besprechen. – Ich bin der Überzeugung, dass wir gemeinsam einen vernünftigen Weg aufzeigen, dass wir Möglichkeiten schaffen und Maßnahmen setzen, damit wir im Bereich der Integration wieder einen Schritt weiterkommen können.

Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend Caritas-Direktor DDr. Michael Landau zitieren, der Folgendes sagt:

„Natürlich kann und muss auch von MigrantInnen etwas verlangt werden: Grundrechte wie Religionsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, der Respekt zwischen den Geschlechtern, all das muss auch sie verpflichten. Es geht um das Einhalten einer ,gemeinsamen Haus­ordnung‘.“

Das heißt, nicht nur fördern, sondern wir müssen selbstverständlich auch fordern. Es ist sehr treffend formuliert, ich teile diese Meinung uneingeschränkt: Wer unsere Rechtsordnung nicht akzeptiert, hat bei uns nichts verloren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Parnigoni.)

Meine Damen und Herren, zum Schluss eine klare Erwartungshaltung von mir, die wir aber, so glaube ich, alle haben müssen: Wer in Österreich lebt, muss sich mit unserer Rechtsordnung identifizieren. Das heißt ein Ja zu unserem Land, das heißt ein Ja zu unserer Rechtsordnung und das heißt ein Ja zu unseren Werten und zu unserer Sprache. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


15.36.00

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, Sie haben in Ihrem ersten Satz gesagt, Sicherheitspolitik braucht eine nüchterne Analyse, und im zweiten Satz haben Sie gesagt, Österreich ist „Sicherheitsweltmeister“. – Ich meine, das kann es ja wirklich einfach überhaupt nicht sein! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Da lachen ja die Hühner! – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Alle Themen sind ernst, aber das ist ein ganz besonders ernstes Thema, denn es entscheidet wirklich, ob dieses Österreich so, wie es seit Jahrhunderten bestanden hat, weiter besteht oder nicht – genau das ist die Problematik. Sie machen nicht Politik, Sie machen Inszenierung: Was zu guter Letzt im Ergebnis herauskommt, ist für Sie erst in zweiter Linie interessant. Ich kenne das schon seit langem bei Ihnen – das ist eine nüchterne Analyse. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Seit den frühen neunziger Jahren erleben wir eine massive Einwanderungswelle, die allerdings nie als solche bezeichnet und deklariert worden ist. Das war eine verdeckte und eine versteckte Einwanderung, sodass wir mittlerweile 1,3 Millionen Menschen im Land haben, die nicht in Österreich geboren wurden, das sind immerhin 13 Prozent. Ich betone noch einmal: Das alles ist in den letzten 15 Jahren geschehen, ohne öffentliche Debatte, ohne ein ehrliches Darlegen Ihrer Ziele und Pläne (Abg. Dr. Graf: Ohne nüchterne Analyse!), ohne nüchterne Analyse und auch ohne politische


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Besprechung. (Abg. Reheis: Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften. – Abg. Strache: Ja, auch das kommt vor!)

Natürlich wurden die Weichen dafür gestellt. So etwas bricht ja nicht wie ein Naturereignis über einen Staat herein, sondern das muss man zulassen, das muss man wollen. Ganz entscheidend dafür war natürlich zum einen die Asylgesetzgebung, in der man unter dem Titel des Asylrechts und unter völliger Verkehrung dessen ursprünglichen Sinnes eine Einwanderung inszeniert hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Asyl ist Schutz auf Zeit, das ist ganz klar. – Als in den frühen neunziger Jahren berechtigterweise Menschen aus den Kriegsgebieten am Balkan zu uns gekommen sind, hätte man das ganz klar von vornherein so sehen und festlegen müssen: Solange Fluchtgründe bestehen, gewähren wir Schutz, und dann werden sie wieder zurückkehren. – Stattdessen hat man die Aufenthalte immer wieder verlängert, und dann, nach acht Jahren, hat man ganz klar gesagt: So, jetzt sind sie acht Jahre lang da, und jetzt bürgern wir sie ein.

Das ist auch das, was ich dem Landeshauptmann von Niederösterreich vorwerfe, obwohl ich da jetzt vor kurzem von dem Mann mit der feinen Klinge, Karner, stark kritisiert worden bin. Er hätte natürlich sagen können: Die sind immer noch im Land? Am Balkan ist tiefster Frieden. Sie sollten eigentlich heimgehen!; stattdessen hat er gesagt: Die sind jetzt acht Jahre lang da, ich werde sie also einbürgern. – Das ist nicht das, was Gestaltung in der Politik eigentlich meint. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Zweiten ist dies durch den Familiennachzug passiert, und das ist hier in diesem Haus 1991, glaube ich, beschlossen worden. Damit wurde aus dem Gastarbeiter ganz klar ein Einwanderer. Und immer wieder wurde dies total versteckt und eigentlich vertuscht, indem man offiziell Quoten dargestellt und diese auch medial beworben hat, die in keiner Weise mit der De-facto-Einwanderung in irgendeinem Zusammenhang gestanden sind. Letztes Jahr, oder ich glaube, das war das 2005: 60 000 Menschen De-facto-Einwanderung, etwa 7 000 Menschen Quote. – Da steckt natürlich schon böse Absicht dahinter.

Und jetzt wird mit dem Bleiberecht der Prozess sozusagen vollendet: Wer nur lange genug im Land ist, wurscht unter welchem Titel, der bekommt dann ein Bleiberecht. (Abg. Strache: Alle Instanzen: erste Abweisung, zweite Abweisung ...!) Und ich möchte viel darauf wetten, dass Ihr Vorhaben, nämlich bestimmte Kriterien festzu­legen, ein erster Schritt zur Institutionalisierung ist. Ich sage Ihnen, das wird ganz bestimmt darauf hinauslaufen und Sie werden Ihre ursprüngliche Position nicht einhalten können. (Abg. Dr. Graf: Na, hundertprozentig!)

Höhnisch wird dann immer wieder behauptet – und das gerade von Ihnen von den Grünen –, Österreich ist de facto ein Einwanderungsland. (Abg. Dr. Van der Bellen: Na klar! Das ist so!) – Dazu ein ganz klares Wort: Ob ein Staat ein Einwanderungsland ist, bestimmt sich nicht nach der Zahl der auf seinem Territorium lebenden fremden Staatsangehörigen, sondern danach, ob ein Staat aktiv um Einwanderung wirbt. Ein Staat wird nicht zum Einwanderungsland durch Fakten, sondern durch politische Entscheidung! (Beifall bei der FPÖ.) Diese politische Entscheidung haben Sie wohl anscheinend irgendwo getroffen, aber hier im Parlament haben Sie darüber nie diskutiert und haben darüber den Österreichern nie reinen Wein eingeschenkt.

Begleitet wurde diese massive Einwanderung von einer politischen Debatte, die sie sozusagen ermöglichen sollte: Einerseits hat man immer wieder gehört – ewig!, zehn, zwölf Jahre lang –, wir brauchen dringend jemanden, der unsere Pensionen zahlt. (Abg. Strache: Ja, die Kassen sind heute überfüllt!) Jeder mit ein bisschen Haus­verstand konnte sich natürlich denken, dass das so nicht funktioniert, sondern dass


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das Gegenteil wahr sein würde, dass wir nämlich den Sozialstaat über die Maßen belasten und dass Einwanderung den Sozialstaat nicht stützt, sondern vernichtet.

Der zweite Punkt war, wir brauchen dringend Arbeitskräfte – das ist Ihnen von der Sozialdemokratie vorzuwerfen. Es ist Ihre ursprüngliche Klientel gewesen, die diese Missentwicklung als Erste wirklich schmerzhaft am eigenen Leib erfahren hat. Die Bevölkerung in den Gemeindebauten der Ballungszentren weiß übrigens schon lange, dass die Integration nicht gut funktioniert. Dort hätten Sie einmal nachfragen können, dann müssten Sie nicht jetzt, 15 Jahre danach, mit einer Integrationsdebatte anfangen.

Zudem – heute sagt er es, glaube ich, gegenüber den Presseagenturen; auch das war ja ganz klar – sagt Frattini, 85 Prozent derer, die ins Land kommen, haben nicht annähernd eine Qualifikation, mit der sie am Arbeitsmarkt eine Chance haben. Für die 15 Prozent – da spreche ich wieder zu Ihnen –, die sie vielleicht brauchen, um auch sehr günstige Arbeitskräfte zu haben, nehmen Sie 85 Prozent in Kauf, die aus­schließlich dem Sozialstaat auf der Tasche liegen werden. – Das ist absolut keine Politik! (Beifall bei der FPÖ.)

Und die Warnungen, was die Sicherheit betrifft, haben Sie immer in den Wind geschlagen. Und jetzt, wo die Dinge eigentlich auf dem Tisch liegen (Abg. Öllinger: Was liegt am Tisch?!), wo man sie nicht länger verhehlen kann, weigern Sie sich nach wie vor, die Diagnose vorurteilsfrei – also nicht politisch korrekt, sondern vorurteilsfrei – zu stellen: entweder/oder.

Sie versuchen daraus Nutzen zu ziehen für die Projekte, die Sie vorhaben, und manche verschleiern hier auch ihr eigenes Wirken – das sind die, die gerade im Wahlkampf sind. So zum Beispiel der Landeshauptmann von Niederösterreich, der zwar einerseits – er dilettiert noch ein bisschen im Rechtspopulismus – Minarette als „artfremd“ bezeichnet, aber andererseits mit einem Gutachten der Landesregierung – der Beamte untersteht ihm unmittelbar, das ist die Abteilung Ortsbildpflege – bereits grünes Licht für den Moscheebau in Bad Vöslau gegeben hat. – Auch das gibt es. (Ruf bei der FPÖ: Typische Heuchelei! – Abg. Strache: Scheinheiligkeit! Das ist die Scheinheiligkeit der ÖVP!)

Die Diagnose: Jetzt wird davon geredet, dass wir integrieren und Angebote machen müssen, und es wird ganz stark auf ein soziales Problem hingespielt. – Täuschen Sie sich nicht! Genau das ist nicht der Fall! Denn die, die wirklich in den Terrorismus abgleiten – in England nennt man das „home-grown terrorism“, – sind Angehörige der zweiten und dritten Generation, sind Menschen, die sich bewusst reideologisieren, die sich die Frage stellen, wo sie hingehören wollen und dann Partei ergreifen für die islamische Welt. Sie sind in aller Regel – zum Beispiel die in England waren das – bestens integriert: Sie haben an der Technischen Universität studiert, haben Cricket gespielt; es ist ganz typisch ein Mittelschichtphänomen. – Täuschen Sie sich also nicht und reden Sie sich vor allem nicht auf die mangelnde Bereitschaft der Österreicher aus, dass diese zu wenig soziale Hilfe und zu wenig Integration gewähren. Das ist mit Sicherheit nicht das Problem! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Zweite ist – da bin ich ganz kurz bei dem Punkt der Online-Durchsuchung –, jetzt haben Sie ein massives Sicherheitsproblem, das Sie durch die schrankenlose Einwanderung verursacht haben, die Sie hingenommen haben, und Sie versuchen nun zum Schaden der Bürgerrechte, der Freiheitsrechte, der Grundrechte sozusagen eine Symptombekämpfung zu machen.

Gestatten Sie mir als Angehörige der Freiheitlichen Partei, die aus der Freiheits­bewegung von 1848 hervorgegangen ist, zu bemerken: Das ist nicht die Lösung, dass man die unbescholtenen Bürger mit Maßnahmen traktiert, um die Ergebnisse einer Zuwanderung, die man selbst zugelassen und befördert hat, jetzt in den Griff zu


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bekommen. Dagegen verwahren wir uns, das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Zuerst das Problem schaffen und dann die Freiheitsrechte be­schneiden!) – Dass das bei Ihnen ein Missverständnis ist, das kann ich mir schon vorstellen; wir haben einen ausgeprägten Freiheitsbegriff und vor allem sehen wir das nicht im Konflikt mit der Sicherheit.

Was zu tun wäre, ist ganz klar: Man hat die Menge an Ausländern, die jetzt da sind, schon bis jetzt nicht integrieren können, das heißt, man muss erstens versuchen, die Zuwanderung zu stoppen, um die Dinge einmal in Ordnung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Zweiten: Wer ohne aufrechten Aufenthaltstitel im Land ist, muss das Land verlas­sen – auch das passiert ja nicht hinreichend.

Und zum Dritten: Für die, die einen legalen Aufenthaltstitel haben oder bereits die Staatsbürgerschaft erworben haben, muss gelten: Unsere Regeln gelten für alle. – Da wundere ich mich übrigens, wie problemlos gerade Sie auf Ihrer Seite (in Richtung SPÖ) zum Beispiel die mangelnde Gleichberechtigung der Geschlechter akzeptieren. Ich würde es zum Beispiel nicht zulassen wollen, dass im öffentlichen Raum nach Geschlechtern getrennte Verhältnisse herrschen: Es ist unmöglich, dass ein Mädchen an einer öffentlichen Schule vom Schwimmunterricht abgemeldet wird. Da müssen Sie ansetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind bereit, die Dinge ernst zu nehmen! Wir werden Ihnen immer wieder die Hinweise geben, und ich bin überzeugt davon, Sie werden irgendwann – und Sie werden damit gut beraten sein – unseren Vorschlägen folgen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klub­obmann Dr. Cap. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Klubob­mann.

 


15.46.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Herr Minister! Ein bisschen spät kam die Wende, unsere Forderung nach einem Asylgerichtshof zu unter­stützen; wir haben das seit Jahren gefordert. Es gibt wieder einen dicken Rucksack an unerledigten Asylanträgen, und wir haben ihn ja deswegen immer gefordert, weil es mit der Einrichtung eines Asylgerichtshofes schneller geht. Und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag zu mehr Demokratie, damit die Antragsteller zu ihren Be­schei­den kommen und letztlich auch dazu, der Illegalität und der Kriminalität entgegen­zuwirken. – Warum das so lange gedauert hat, das werden nur Sie erklären können.

Frau Kollegin Rosenkranz hat vorhin gemeint, für uns wäre das alles kein Problem, was die Rolle der Frau betrifft, exemplifiziert am Islam. – Ich sage Ihnen, uns ist das eine Diskussion wert, und es ist schade, dass Sie gerade das heute hier nur anreißen können. Ich bin der Meinung, man sollte das breiter diskutieren: die Frage des Islam, des Islamismus, die oft gewollte Vermischung beider Begriffe, die Frage des politi­schen Islam, des gesellschaftspolitischen Islam – das sollte wirklich einmal eingehend debattiert werden.

Uns ist es nicht gleichgültig, welche Rolle die Frau dort hat, so wie es uns nicht gleichgültig ist, welche Rolle die Frau im Christentum oder in der katholischen Kirche hat – ob Frauen Ämter bekleiden, Priester sein können oder nicht. Uns ist das nicht gleichgültig! (Abg. Dr. Graf: Es geht um Beschneidung, Zwangsehe und Ähn­liches!) Das sind patriarchalische Interpretationen, die es auch im Islam gibt.


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Und hier zitiere ich einen Beitrag der „taz“ vom 1. September, geschrieben von Claudia Pinl, die Frau Hiltrud Schröter zitiert – beide Sozialwissenschafterinnen, Letztere auch Theologin. Sie sagt Folgendes:

„Die Verhüllungsvorschrift für Frauen gemäß der Koransure 33:59 interpretiert Schröter folgerichtig nicht als genuin religiöses Gebot, sondern als ,archaische Konvention‘ zum ,Erhalt der Sittlichkeit‘. Da Frauen in Bezug auf ihre Sexualität und Fortpflanzung keine Autonomie zugestanden wird, müssen ihre ,Reize‘ vor dem allgegenwärtigen Sexual­trieb der Männer verhüllt werden. Sonst drohen sexuelle Übergriffe und damit Ehr­verlust. Dabei geht es weniger um die Ehre der Frau als die des ,geschädigten‘ Ehemannes und der Familie, deren Ehre darin besteht, sie jungfräulich in die Hände des Ehemannes zu übergeben“ zwecks Ehevertrag und wie das so abläuft.

Und ich sage Ihnen: Das akzeptiert niemand! Und ich sage: Wer hier in Österreich leben will, hat sich an die Gesetze und an das Grundgesetz dieses Landes zu halten und sie zu akzeptieren. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Gleiche Chancengerechtigkeit zwischen Mann und Frau bedeutet aber auch Ein­haltung der Schulpflicht, bedeutet kein Abmelden vom Turnunterricht und bedeutet, wenn ein junger Muslim sagt, er will von einer Frau nicht unterrichtet werden, ist das nicht zu akzeptieren! Hier sind die Gesetze einzuhalten, das ist eine völlig klare Angelegenheit! (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Na bitte, halten wir sie endlich ein!) – Ja!

Der Unterschied ist der: Ich berufe mich jetzt auf das Grundgesetz, ich berufe mich auf die Schulgesetze, aber ich wehre mich auch dagegen, damit Politik im Sinne einer polarisierenden Politik zu machen. Ich bin dagegen, da muss man vorsichtig sein! – Hier geht es auch um eine seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft, die hier natür­lich ihre Möglichkeiten haben soll wie die anderen Religionsgemeinschaften auch.

Wenn wir keine Hassprediger aus dem Ausland wollen, die nicht Deutsch sprechen können, dann schauen wir, dass in Österreich Prediger und Imame ausgebildet werden, die Deutsch sprechen. (Abg. Strache: Ja!) Das ist doch kein Problem, das kann man doch versuchen, das sollte man doch machen, damit hier letztendlich auch ein Bezug zu unserem Wertesystem und zu unserem Rechtssystem garantiert ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sieht das der Abgeordnete Al-Rawi auch so?)

Ich bin der Auffassung, das in einer vernünftigen Tonlage zu diskutieren. Der Ton macht die Musik. (Beifall bei der SPÖ.) Ich begrüße es, dass es hier viele, viele gibt – beispielsweise im Sozial- und Gesundheitswesen –, die in der Türkei geboren sind und die hier arbeiten, die ihre Steuern zahlen. Deswegen muss ich noch lange nicht für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union sein. (Abg. Strache: Genau! – Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Ich kann das normal politisch begründen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Was sagt da der Einem dazu? Haben Sie das dem Einem schon erklärt?) Deswegen ist man nicht antitürkisch, deswegen ist man nicht gegen diejenigen, die hier ihren Beitrag leisten. Es soll eine ganz normale Diskussion sein. Genau so sollte man auch diese Frage hier diskutieren.

Natürlich keine Rücksicht, keine Gnade, für jene, die für Terror sind. Aber ich bin gegen die Gleichsetzung, dass eine Religionsgemeinschaft schon die Wurzel für Terror legt. Das ist nicht aus dem Islam herauszulesen. Es gibt aber Interpretationen der Islamisten, die das aus politischen Erwägungen – wie auch immer begründet – tun. Die sind mit der Härte des Gesetzes und mit der Polizei, mit der Exekutive, mit den Gerichten, selbstverständlich zu bekämpfen, wo man sie erwischt und wo man ihrer habhaft wird.


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Das ist aber etwas ganz anderes als die Frage der Religionsfreiheit. Trotzdem muss es aber auch eine Diskussion über den gesellschaftspolitischen Islam geben. Was ich nicht will, ist, dass es eine Religionsinterpretation gibt, die mir quasi diktiert, wie ich zu leben habe. Das ist nicht zu akzeptieren (Abg. Dr. Einem: Bei keiner Religion!) und daher bin ich besonders heikel, was die Achtung und den Respekt der Grundgesetze und der Gesetze betrifft. Das betrifft alle.

Jetzt sage ich noch etwas, weil Sie vorhin Moscheen und Minarette auch noch angesprochen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Bravo! Jetzt kommt’s!) Es gibt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 5. September einen Beitrag mit dem Titel „Das Minarett ist ein Herrschaftssymbol“ von dieser Sozialwissenschafterin Necla Kelek, die heute schon zitiert wurde. Da wird dann unter anderem gesagt, Moscheen sind selbst nach muslimischer Lesart keine Sakralbauten wie Kirchen und Synagogen. Es wird mehr oder minder gesagt, das ist das Zentrum einer Gegengesellschaft. – Wenn es ein Sakralbau ist, wenn es ein Gebetshaus ist, ist es Gegenstand der selbstverständlichen Freiheit einer Religionsgemeinschaft – mit Kuppel, mit Minarett –, eine solche hier zu errichten. Wenn es das Zentrum einer Gegengesellschaft ist, dann bin ich dagegen. Es ist ganz einfach, man muss hier differenzieren. Da gibt es keine Automatik. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie stellen Sie das vorher fest? Fragen Sie die Leute vorher beim Reingehen: Sind Sie Extremist oder nicht?) – Nein, nein, Ihre Automatik ist auch die Ihres Kollegen Westenthaler. Sie stellen sich her und sagen, das ist automatisch eine Gegengesellschaft. (Abg. Strache: Nicht in dem Bereich, da bin ich ausnahmsweise der Meinung der Grünen!) Das ist automatisch der Boden für Terrorismus, das ist automatisch mit Hasspredigern, das ist automatisch mit Islamismus verbunden. Wozu ich appelliere, ist, es muss eine differenzierte Diskussion dazu stattfinden. Das ist ganz, ganz wesentlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn die Diskussion – wofür ich wirklich plädiere – hier nicht differenziert ist, wenn mit Emotionen gespielt wird, wenn polarisiert wird, dann sage ich Ihnen, dann arbeiten Sie denen in die Hände, die in Wirklichkeit wollen, dass alle Musliminnen verhüllt sind, die auch wollen, dass alle Musliminnen einen Tschador oder ein Kopftuch tragen. Dann arbeiten Sie denen in die Hände, die in Wirklichkeit einem politischen, bis hin sogar auch gewaltbereiten Islam das Wort reden. Genau das wollen wir nicht, sondern wir wollen, dass es hier zu einer modernen Interpretation kommt, auf Basis unserer Grundrechte, im Rahmen der Religionsfreiheit mit uns gemeinsam in unserer Demo­kratie, integrationsbereit und auch bereit, die deutsche Sprache zu lernen.

Aber da müssen wir alle mit, da müssen wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und dann dürfen wir uns nicht gegenseitig irgendetwas unterstellen. (Abg. Strache: Aber eure Integrationspolitik hat nicht dorthin geführt in den letzten Jahrzehnten!) Das wäre meiner Meinung nach nicht richtig und ich glaube, auf dieser Basis kann man das auch wirklich erarbeiten.

Noch ein letztes Wort – kein letztes Wort, meine Zeit ist abgelaufen ... (Das rote Lämp­chen am Rednerpult leuchtet.) Aber einen letzten Satz noch, was die Scharia betrifft: Natürlich wird das auch gesagt. Hier in diesem Artikel, der Teil der Kölner Diskussion über den Moscheebau ist, wird auch gesagt – ich glaube von Ralph Giordano –, die Scharia ist eine Hemmung, ein Hindernis, um den Islam wirklich zu modernisieren. Keiner will sie. Die fortschrittlichen Muslime wollen sie nicht und wir können sie auch nicht wollen. Die Scharia kann nicht über unsere Gesetzesordnung gestellt werden, das ist ebenfalls nicht zu akzeptieren.

Mein Appell: eine Diskussion. Die Bevölkerung ist daran interessiert. Ich weiß auch aufgrund meiner politischen Arbeit, dass Interesse besteht. (Abg. Strache: Die Regie­rung muss das umsetzen!) Wir sollten uns dem in Verantwortung stellen, auf Basis


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unserer Werteordnung und auf Basis unserer Grundgesetze. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP. )

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Misse­thon. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Öllinger: Der Stammtisch ist eröffnet! – Gegenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

 


15.55.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich kann ja sehr vieles teilen, was Josef Cap gerade gesagt hat. – Ja, es geht um unsere Werteordnung, es geht um unsere Grundgesetze, es geht aber auch ganz klar darum, dass wir dem Innenministerium Instrumente zur Verfügung stellen, dass hier eine entsprechende Überwachung stattfinden kann. Ich möchte einleitend einmal ein großes Kompliment an dich, Herr Minister, und an deine Behörden formulieren, für den Aufgriff dieser drei mutmaßlichen Islamisten. (Abg. Öllinger: Es sind nur mehr zwei!) Hier ist ganz kompakt und seriös gearbeitet worden, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist wohltuend und ich kann mich an die Debatten noch erinnern – beispielsweise zum Thema großer Lauschangriff – hier in diesem Hohen Haus. (Abg. Mag. Wurm: Ich mich auch!) Es ist beruhigend, dass gerade diese Instrumente mitgeholfen haben, diese Aufgriffe dann entsprechend zu tätigen. Für uns, für die ÖVP, gilt, wenn Sie, Herr Innenminister, nach reiflicher Prüfung meinen, Sie brauchen weitere Instrumente: Na selbstverständlich stellen wir die zur Verfügung. Dass es diese weiteren Instrumente gibt, das ist ganz klar, Herr Kollege. (Abg. Strache: Dann machen wir alles auto­matisch! Dann hoppeln wir automatisch in einen autoritären Polizeistaat! – Zwischenruf der Abg. Rosenkranz.)

Herr Kollege Strache, das ist eben der Unterschied zu Ihnen. Das ist der Unterschied zu Ihnen, Herr Kollege Strache: Sie sind ein Ankündigungsriese und ein Umset­zungszwergerl. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie setzen nichts um!) – Immer, wenn es hart auf hart geht, Herr Kollege Strache, schwächeln Sie. Sie schwächeln, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Sie reden nur um den heißen Brei und setzen nichts um! Das ist Ihr Problem!) Sie haben ein großes Mundwerk und weiche Knie, wenn es wirklich um die Dinge geht, die es umzusetzen gilt.

Wenn ich mir Ihren Antrag ansehe, Herr Kollege Strache (Abg. Dr. Haimbuchner: Lesen, nicht anschauen!): Sie zählen hier ein Angstszenario auf. (Abg. Strache: Bitte, wir wissen doch, dass diese Szene genau unter Beobachtung und unter Kontrolle ist! Sie tun nur mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nichts dagegen! Die Unsicher­heitspartei ÖVP!) Dann sagen Sie, „dem profanen Versuch des Innenministers durch Angstszenarien“ und möglichen Maßnahmen, die jetzt natürlich folgen müssen und auch die Diskussion über diese Maßnahmen, sei entgegenzutreten. – Aber da sind Sie dagegen.

Wovor haben Sie eigentlich Angst? Vor einer Online-Untersuchung, wenn es rechts­staatlich abgesichert ist? – Herr Kollege, da geht es ganz klar in die Richtung ... (Abg. Strache: Autofahrer kriminalisieren!) – Nein, nein, wenn es hart auf hart geht, wenn es darum geht, der Polizei die entsprechenden Instrumentarien zur Verfügung zu stellen, sind Sie nicht mehr da. (Abg. Dr. Haimbuchner:  etwas tun! – Abg. Strache: 20 Jahre haben Sie gebraucht, Herr Missethon! 20 Jahre hat die ÖVP gebraucht!) Das ist das Problem. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Wie schaffen Sie das mit der Online-Untersuchung? – Abg. Strache: Nach 20 Jahren – ein spätes Aufwachen! – Abg. Dr. Graf: Mit welchem „Trojaner“ werden Sie die Gleichstellung von Mann und Frau überprüfen?)


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Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte jetzt an Josef Cap anknüpfen. Ich glaube, die Situation hat sich hier in Österreich seit 14 Tagen grundlegend verändert. Ich bin sehr froh, dass wir darüber reden, dass wir hier ein Problem haben – ein Problem im Zusammenleben, das muss man ganz deutlich sagen. Ich bin froh, dass wir nun offen über den Islam, über das Zusammenleben, über Bedingungen von Integration, über unsere Werte diskutieren. Ich halte das für ganz wichtig. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Ja, da haben wir Sie nicht gebraucht, Herr Kollege Strache. Das ist wichtig, dass wir heute reden: Passt das zu uns, zu unseren demokratischen Grundverständnissen? Passt das zu uns, wenn diese Gleichstellung von Mann und Frau so gelebt wird, wir sie offensichtlich gelebt wird – was man so in Zeitungen sieht. Ich halte das für wichtig, dass hier jetzt viele zu Wort kommen – Politiker, Experten, Betroffene. (Zwischenruf der Abg. Rosenkranz.) Ich halte diese Diskussion für wichtig und ich sage auch klar dazu: Für uns von der ÖVP ist das der Beginn der Debatte und nicht das Ende. Ich halte das für ganz notwendig, dass wir über diese Frage diskutieren, Herr Kollege Strache. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Tun Sie es doch! – Abg. Strache: Tun Sie es doch!)

Ich denke, es ist ein wichtiger Unterschied, den der Herr Innenminister gemacht hat, nämlich zwischen Zuwanderung, Asyl und Integration zu unterscheiden. Das sind drei verschiedene Prozesse, die wir zu gestalten haben.

Die erste Frage: Asyl. Österreich wird natürlich zur Verfügung stehen für Leute, die Schutz brauchen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber wir werden nicht für Leute zur Verfügung stehen, die diesen Schutz nicht brauchen.

Bei der Frage der Zuwanderung sage ich auch sehr deutlich: Da müssen wir um­denken, da muss es zu einem Paradigmenwechsel kommen. Wir müssen uns die holen, die wir brauchen und weniger die holen, die uns brauchen.

Der dritte Punkt, das ist die Frage der Integration, da habe ich persönlich eine sehr klare Haltung. Integration heißt für mich das Lernen unserer Spielregeln. Und das ist zumindest einmal eine Leistung, die jene zu erbringen haben, die zu uns kommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Was ist eine Spielregel? – Abg. Rosenkranz: Warum haben Sie Werbebroschüren auf Türkisch? – Abg. Dr. Haimbuchner: Nicht darüber reden, handeln!)

Bei der Frage der Zuwanderung habe ich auch eine sehr deutliche Haltung. Wenn jemand zu uns kommt, dann hätte ich gerne – bevor wir über die Rechte reden – einmal über die Pflichten geredet. Für mich gibt es drei zentrale Pflichten (Abg. Strache: Sie sind ein Maulheld! Sie reden über Dinge, die Sie nicht leben! Sie sagen etwas, was Sie nicht umsetzen!): erstens Deutsch lernen, zweitens arbeiten wollen und drittens sich bei uns in unsere Lebensordnungen einordnen, geschätzte Damen und Herren. Das sind aus meiner Sicht die entscheidenden Punkte, die wir zukünftig zu gestalten haben. (Abg. Strache: Nicht reden, etwas tun, Herr Misse­thon!) – Da hilft uns, Herr Kollege Strache, keine rechte Hetze in dieser Frage. Da stehen Sie zu weit draußen. Hetzen alleine hilft uns nicht beim Problemlösen, Herr Strache. Ich sage Ihnen das sehr offen. (Abg. Dr. Graf: Sie vertreten in der ÖVP auch nur eine Minderheit!)

Ich glaube, wir müssen genau hinschauen, wo die Problemstellungen sind. Ich denke, wenn wir genau hinschauen, dann müssen wir feststellen, dass wir in Wien einen Sonderfall haben. (Abg. Strache: Sie vergessen die anderen Problemfelder in Österreich: Linz, Innsbruck, Telfs, Feldbach, Bad Vöslau!) In Wien ist die Situation durch eine ungeregelte Zuwanderung ganz, ganz schwierig geworden. (Abg. Dr. Cap: Niederösterreich!) Das muss man ganz offen sagen. (Abg. Parnigoni: Graz auch!) In


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Wien haben sich in einem relativ großen Ausmaß Ghettos gebildet. (Abg. Strache: Graz!)

Es ist uns in Wien nicht gelungen, eine geordnete Zuwanderung zu gestalten. Viele Wiener sind aus den Grätzln weggezogen. Mit denen sollte man vielleicht einmal reden. Die werden Ihnen vielleicht die Dinge sagen, wie hier quasi auch innerhalb der muslimischen Communities gearbeitet wird. (Abg. Parnigoni: ÖVP-Bürgermeister Nagl!)

Wir haben in Wien den Arbeitsmarkt überfordert. In Wien haben wir mittlerweile große Probleme mit dem Bildungssystem, weil wir hier in den Pflichtschulen mehr als 50 Prozent Kinder mit Migrationshintergrund haben. (Abg. Dr. Cap: Graz!)

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, linke Ignoranz ist genauso gefährlich in diesem Zusammenhang wie rechte Hetze. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Also was es braucht, ist so eine rückgratlose ÖVP, die nirgendwo steht, die herumeiert und nichts zustande bringt!) – Was es braucht ist ein guter Mittelweg, Herr Kollege Strache, einen kühlen Kopf. Und ich glaube, die Plattform für Integration und Sicherheit, die Gott sei Dank beim Innenminister angesiedelt wird, ist ein erster wichtiger Schritt.

Wenn – darauf lege ich schon Wert – dort auch Leute sind, die quasi mit dem Alltag konfrontiert sind. Ich hätte dort nicht gerne nur Leute, die von Integration reden und nicht in den Vierteln wohnen – die „großen“ Experten. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) Mir ist es wichtig, dass es eine gesunde Mischung zwischen Experten und Praktikern ist (Abg. Dr. Graf: Da scheidet die ÖVP als Dis­kussionspartner aus!), eine gesunde Mischung zwischen jenen, die sich theoretisch damit beschäftigen und jenen, die tagtäglich damit leben. (Abg. Strache: Da scheidet die ÖVP als Diskussionspartner aus!) Dann haben wir, glaube ich, eine sehr konkrete und gute Chance, dass wir diese Probleme auch lösen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.03.55

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einer Stunde ist mir immer noch nicht so richtig klar, woran ich einen sogenannten Islamisten erkenne. (Abg. Dr. Stummvoll: In der Behandlung der Frauen!) Aber es hat sich bei mir der Eindruck bestätigt, dass ich sehr wohl imstande wäre, einen „Strachisten“ zu erkennen.

Ein „Strachist“ ist jemand, der noch vor wenigen Jahren Ausländer ohne jede Differen­zierung als Seuche bezeichnet hat. Ich weiß nicht, ob alle Kolleginnen und Kollegen im Hause das Zitat kennen, den Vergleich von Ausländern mit der Maul- und Klauen­seuche, die – wie war das? –, wenn sie Arbeit haben, maulen und wenn sie keine Arbeit haben, dann klauen sie. – Das ist ein Originalzitat von Strache. (Abg. Strache: Ich habe nicht den Begriff „Ausländer“ verwendet! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Ich habe nicht den Begriff „Ausländer“ verwendet! Sie sagen die Unwahrheit, wenn Sie den Mund aufmachen!)

Ein „Strachist“ unterstützt einen Wahlkampf, in dem „Daham statt Islam“ propagiert wird (Abg. Strache: Dazu stehen wir!) – in meinen Augen ein klarer Angriff auf die Religionsfreiheit und den Religionsfrieden in Österreich. Und heute – ohne dass Sie das so ausdrücklich gesagt haben – muss man den Eindruck haben, dass Sie 400 000 Muslime in Österreich als Sicherheitsrisiko betrachten. (Abg. Strache: Ich habe den Herrn Schakfeh als !) Das ist, finde ich, eine Mischung aus Verfolgungs-


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wahn und dem Nutzen von diffusen, subtilen Ängsten in der Bevölkerung. (Abg. Dr. Graf: Und weil die Bevölkerung so diffuse Ängste hat, tauschen wir sie halt aus!) Das kann ich nur verurteilen, Herr Kollege Strache. (Beifall bei den Grünen.)

In aller Kürze sind es doch ein paar Themen, über die es sich zu philosophieren lohnt. Zunächst zum Thema Terror und Religion. Ich habe den Eindruck, dass wir uns ein bisschen daran gewöhnt haben, hier einen automatischen Zusammenhang herzu­stellen. Ich möchte nur daran erinnern, dass ja die El Kaida nicht die erste terroris­tische Organisation ist. Das hatten wir in der Geschichte schon oftmals. Die meisten dieser Organisationen – soweit ich das so aus dem Handgelenk sagen kann – haben keinen religiösen Hintergrund. Die RAF in Deutschland hatte mit Sicherheit keinen religiösen Hintergrund. (Abg. Ing. Westenthaler: Die haben dafür einen linken Hinter­grund !) Die ETA im Baskenland hat sicher keinen religiösen Hintergrund. Die IRA in Irland: Ja, sie ist katholisch, aber niemand würde das wohl als Glaubenskrieg zwischen Protestanten und Katholiken interpretieren.

Die zahlreichen literarisch verarbeiteten Terroristen im Russland des 19. Jahrhunderts haben meiner Erinnerung nach keinen religiösen Hintergrund. Und die Staatsterroristen des Nationalsozialismus – ich weiß nicht, wie Sie darüber denken – hatten, glaube ich, auch keinen religiösen Hintergrund.

Die El-Kaida-Leute behaupten, einen religiösen Hintergrund zu haben. Ich persönlich habe meine Zweifel daran. (Abg. Strache: Sogar einen politischen! Das ist schon richtig!) Meine Hypothese ist: Wenn du einmal in dieser Weise denkst, wenn du ein Fundamentalist dieser Art bist, wenn du dich zu Terrorakten bewegen lässt, bis hin zur Selbstaufgabe, dem sogenannten Märtyrertod – solange du nur möglichst viele Menschen in den Tod mitreißen kannst, ist das gerechtfertigt –, wenn du einmal auf der Schiene unterwegs bist, dann suchst du natürlich eine Legitimation für dein Handeln. Diese Leute glauben, in einer bestimmten Interpretation des Koran, die ich persönlich für unzulässig halte – aber ich bin alles andere als ein Korankenner –, diese Legiti­mation gefunden zu haben. Wenn es Mohammed nie gegeben hätte, dann würden diese Leute mit dieser Einstellung, dieser Geisteshaltung, dieser Überzeugung, eine andere Legitimation gefunden haben – so, wie es in der Geschichte immer wieder der Fall war. (Abg. Dr. Cap: Wie war es bei Savonarola?)

Völlig verkehrt ist es, finde ich, diese 400 000 Muslime in Österreich in Geiselhaft zu nehmen. (Abg. Strache: Nein, der Schakfeh nimmt die 400 000 in Geiselhaft und grenzt sie gleichzeitig aus!) Die allermeisten davon sind säkularisiert, so wie die sogenannten Christen auch. Das wissen Sie ja ganz genau, Herr Kollege Strache.

Überhaupt ist mir das unbehaglich, diese dauernde Einteilung von acht Millionen Österreichern in Religionsgruppen. Welche Gruppe ist die zweitgrößte, nach den Katholiken? (Abg. Dr. Brinek: o.r.B.!) – Die ohne Bekenntnis. Danke, Frau Kollegin, danke. Da gehöre ich nämlich auch dazu. (Abg. Dr. Cap: Ich auch!) Ich bin evangelisch geboren, getauft, aber ohne religiöses Bekenntnis. Ich habe diese dauernde Ein­schachtelung, Schubladisierung in irgendeine Religionsgemeinschaft, egal, in welche Religionsgemeinschaft, satt. (Beifall bei den Grünen.)

Im Zuge dieser Diskussion über Zuwanderung, Integration und so weiter – also eine völlig legitime Diskussion – stellt sich schon die Frage: Worin besteht unsere Rolle als Politiker, Politikerinnen? Inwiefern ist ein Dialog mit den sogenannten Kirchen, Religions­gemeinschaften und ähnlichen Institutionen notwendig, richtig, zweck­mäßig? – Ich meine, in bestimmten Grenzen. Derer sollten wir uns bewusst sein. Das betrifft alle Religionen, meine Damen und Herren. Wenn ein Vertreter einer Offen­barungs­religion – Christentum, Muslime, Judentum – den absoluten Wahrheits­an­spruch nicht im Alltag irgendwie pragmatisch relativiert – in der Diskussion mit mir zum


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Beispiel –, worüber soll ich dann mit ihm diskutieren? – Dieses Problem haben wir nicht mit irgendeinem Imam gehabt, sondern dieses Problem hatten wir, finde ich, sehr häufig mit Herrn Bischof Krenn aus Niederösterreich, der, finde ich, in sehr erfrischen­der Weise – ich meine, ich muss mich ja nicht persönlich mit ihm auseinandersetzen – diesen absoluten Wahrheitsanspruch seiner Religion formuliert hat. (Abg. Ing. Westen­thaler: Lassen Sie den armen Mann in Ruhe!) Darüber braucht man nicht viel zu reden. (Abg. Strache: Ich hoffe, dass der jetzt nicht mit Terroristen gleichgesetzt wird!)

Worüber wir reden müssen ist: Wo sind die Grenzen im Alltagsleben, welche Symbole akzeptieren wir, tolerieren wir, und wo hört sich – sozusagen unter Anführungs­zeichen – „der Spaß auf“? – Eine Frage, die auch Kollege Cap angeschnitten hat. Wo hört sich der Spaß auf, wo müssen wir nicht tolerieren, sondern ganz im Gegenteil einen gewissen Machtanspruch durchsetzen? Diese Fragen stellen sich. Allerdings beantworte ich sie in einer Weise, die sich, glaube ich, von Herrn Strache und Herrn Missethon in deutlicher Weise unterscheidet. (Abg. Dr. Graf: Haben Sie einmal eine Predigt vom Krenn und von einem Imam gehört und verglichen?)

Drei kleine Beispiele: Kopftuch, Minarette – und auf das dritte komme ich noch.

Kopftuch: Ich sitze an der Universität, früher als Prüfer – unangenehme Aufgabe, aber es muss sein –, es kommt eine Dame mit Kopftuch, es kommt selten, aber vielleicht doch ein Sikh mit Turban, es käme vielleicht – ist nie vorgekommen – ein orthodoxer Jude mit Hut; ich glaube, die studieren nicht Ökonomie. Und? – Die Prüfung findet statt über den Deadweight Loss in der Besteuerung, die Ricardianische Äquivalenz­hypothese – ich will Sie aber jetzt nicht quälen damit. (Abg. Rädler: Das dauert sonst eine Stunde!)

Was jemand im Kopf hat, Herr Kollege Strache, Herr Missethon, ist wichtig – und nicht, was jemand auf dem Kopf hat, oder? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Aber politische Symbole haben dort nichts verloren! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Öllinger und Dr. Graf.)

Sie haben ein Kopftuchverbot in Universitäten verlangt. – Ich halte das für vollkommen falsch und, nebenbei gesagt, für kontraproduktiv und frauenfeindlich, weil Sie, abge­sehen von allen anderen Argumenten, muslimische Frauen vom Studium abhalten würden, aber gerade den potenziellen Terroristen, der das vielleicht später vorhat und jetzt Chemie studiert, würden Sie nicht erwischen. Also: völlig unsinnig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Richtig!)

Ein Wort als evangelisch Getaufter zum Thema Minarette und Moscheen: 1648 – Westfälischer Friede, „Cuius regio, eius religio“ – wurden die Religionen territorial getrennt, nachdem sich herausgestellt hat, dass ein Zusammenleben damals nicht möglich war. Nach 133 Jahren – ich finde, für habsburgische Verhältnisse ziemlich flott – erließ Joseph II im Jahre 1781 das Toleranzpatent mit der Erlaubnis, Kirchen für die Evangelischen zu bauen. – Kirchen, wenn ich recht orientiert bin, ohne Türme. Kommt Ihnen das nicht bekannt vor? Kirchen ohne Türme! Mit – was habe ich mir ausgerechnet? – 226 Jahren Verspätung fallen Sie hinter Joseph II zurück?

Moscheen ohne Minarette, Kirchen ohne Türme? (Abg. Strache: Uns geht es ums europäische Abendland! Das ist der Unterschied! Dazu stehen wir!) Da waren die Habsburger echt schnell im Vergleich zu Ihnen, Herr Kollege Strache! (Beifall bei den Grünen.) Aber es gibt Fälle, wo man tatsächlich Flagge zeigen muss. Das heißt nicht, dass man brutal mit der Polizei reinfährt. Reden, reden, reden, im Ernstfall das Jugendamt et cetera. (Abg. Dr. Graf: Dann reden wir über Zwangsehen!)

Ich will den Schwimmunterricht für Mädchen nicht aufblasen. Das ist in der Realität gar nicht das Riesenproblem, als das wir es behandeln, aber es hat hohen symbolischen


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Gehalt. Da sage ich in aller Deutlichkeit: Schwimmen zu lernen ist ein Recht von Mädchen, und es ist die Pflicht des österreichischen Staates, dieses Recht zu gewährleisten. Es ist nicht das Recht von Eltern, Mädchen vom Schwimmunterricht abzumelden, ohne dass ein entsprechender ausgleichender, kompensierender Unter­richt erfolgt. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ. – Abg. Strache: Aber es passiert!) Sorry, das ist so, Herr Kollege Strache, Sie brauchen mir nichts zu sagen. Ich habe verschiedene Gespräche in diese Richtung geführt, vom Präsidenten Schakfeh abwärts, und ich kenne die Situation ja von den Schulen.

Abschließend: Einen Satz unterstützen wir aus vollem Herzen, Herr Kollege Strache, wenn er denn nun ernst gemeint ist. (Abg. Strache: Den letzten!) – Nein, das, was Herr Missethon zitiert hat:

„Dem  Versuch des Innenministers durch Angstszenarien die totale Überwachung und somit den gläsernen Menschen einzuführen, muss entschieden entgegengetreten werden.“ – Zitatende.

Welcome to the club, Herr Kollege Strache! Wenn Sie sich jetzt einmal an das Jahr 1848, an diese Tradition von Ihnen erinnern! Da waren wir nämlich schon längst. Sie haben uns immer im Stich gelassen im Kampf gegen zusätzliche Überwachungs­methoden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Strache: Umgekehrt, das war immer unsere freiheitliche Position!) Die FPÖ ist bei jeder zusätzlichen Durchbrechung des Rechtsstaates und der Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten immer mitgegangen mit SPÖ und ÖVP. (Abg. Strache: Nein, ich bin nirgendwo mitgegangen! Ich habe das nirgendwo mitgestimmt, Herr Van der Bellen!) Also wenn das jetzt ehrlich gemeint ist: Schön, bravo! (Beifall bei den Grünen.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.14.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Wirklichkeit geht es doch um eines: Es geht darum, dass die österreichische Bevölkerung ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis hat – und zwar zu Recht aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen Wochen, Monaten und in den letzten Jahren; nicht erst beginnend und natürlich vorwiegend aufgrund der Anschläge in New York vom 11. September, aber auch aufgrund der fortgesetzten Anschläge 2005 in der Londoner U-Bahn, aufgrund der Gott sei Dank vereitelten Anschläge in Deutschland und zuletzt erstmals auch aufgrund der Verhaftungen in Österreich, die in Zusammenhang mit dem Terror stehen.

Überall waren es eben moslemische Extremisten, Islamisten, die festgenommen wur­den oder die Bedrohung erzeugt haben. Daher ist es unsere Pflicht – ich sage das ganz pragmatisch; egal, ob das aus religiösen Motiven gemacht worden ist, aus Traditionsmotiven oder deshalb, weil jemand geistig verwirrt ist – als Abgeordnete, das Schutzbedürfnis der Österreicher zu erkennen und Maßnahmen zu setzen, mit denen wir die Sicherheit im Land fördern und stärken. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall beim BZÖ.)

Daher verstehe ich auch nicht ganz den Antrag, Herr Kollege Strache, bei allem Verständnis (Ruf bei den Grünen: Freundschaft!), bei allem Verständnis für Freiheit. Das ist in Ordnung (Abg. Strache: Sie verstehen vieles nicht!), aber dieser Antrag strotzt ja nur so vor Widersprüchlichkeiten! Im Übrigen, Herr Kollege Strache, für eines möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für Ihre Reminiszenz am Anfang Ihrer Ausführungen, als Sie mit großen, salbungsvollen Worten – ich war fast ein bisschen


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gerührt – gesagt haben, die Parteiführung der FPÖ vor 20 Jahren war ordentlich unterwegs, die hat das schon damals aufgezeigt. (Abg. Dr. Graf: Lieber Peter Westenthaler, da warst du noch nicht in der Parteiführung! Mit 20 Jahren warst du noch ein kleiner Referent, da war die Welt noch in Ordnung!)

Das stimmt. Wir, die Parteiführung, haben das damals aufgezeigt. (Beifall beim BZÖ.) Jörg Haider, Peter Westenthaler, Rainer Pawkowicz, auch Herr Strache war damals schon Mitglied und hat da mitgemacht. Das ist in Ordnung, gratuliere! Wir haben das damals schon aufgezeigt, wir haben davor gewarnt, niemand hat uns damals ernst genommen, und heute sind wir so weit. Aber man muss das Ding auch durchziehen.

Ich verstehe Ihren Antrag nicht, wenn Sie einerseits die Islamisten und den Terror von dort kritisieren, andererseits aber der österreichischen Exekutive nicht bessere Werk­zeuge in die Hand geben wollen, damit das auch besser aufgeklärt wird. (Abg. Strache: Die glaubt das nicht! Die Exekutive hat alle Möglichkeiten und handelt seit Jahren nicht! Die Untätigkeit ist das Problem!) Wir sind für bessere, zielführendere Maßnahmen auch in der Fahndung, damit man solche Terroristen schnell hinter Schloss und Riegel bringt. Das ist eigentlich unser Anspruch. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Ohne „Trojaner“!)

Herr Minister! Ja, ich gratuliere Ihnen zu den Verhaftungen. Ich hoffe, sie halten. Ganz offen, das hoffe ich wirklich! Ich bin aber wiederum ein bisschen erstaunt, dass das sechs Monate gedauert hat. Das ist ein bisschen untergegangen. Sechs Monate hat man die Herrschaften überwacht und kontrolliert, bis man sie überhaupt dingfest machen konnte. Da meinen wir eben: Es muss bessere Methoden geben, wie das funktionieren kann, Herr Minister.

Nur eines bitte nicht: „Sicherheitsweltmeister!“ Da krampfen wir uns schon ein. Erklären Sie einmal „Sicherheitsweltmeister“ den 57 Banken und Bankangestellten allein in Wien, die im letzten halben Jahr ausgeraubt worden sind! Erklären Sie das jenen, denen die Wohnung aufgeknackt wurde, denen das Auto gestohlen worden ist. – Das geht nicht, das kann man nicht sagen. Nehmen Sie das zurück, Herr Minister! (Abg. Strache: Plus 4 Prozent Kriminalität, immer weniger Aufklärung, immer weniger Beamte!) Wir sind nicht Sicherheitsweltmeister, sondern wir haben eine Phase der höchsten Kriminalität, die bekämpft werden muss. Auch hier stehen wir vom BZÖ zur Verfügung, Maßnahmen einzuführen, um diese Kriminalität zu bekämpfen.

Aber meine Lieblingsaussage war der Schluss vom Kollegen Cap. Sensationell, wie der heute einen Slalomkurs geführt hat. Er hat es ja nicht leicht, muss ich dazusagen, innerhalb der SPÖ, wo es ja wirklich von einem Extrem ins andere geht. Die einen sagen: Um Gottes willen, wie ist das mit den Minaretten und Moscheen?, und die anderen in Spittal stimmen gleich einmal zu; sie haben ein Bauverbot für Moscheen beschlossen.

Nur, so wie Sie es heute gesagt haben, Herr Kollege Cap, das müssen Sie der Öffentlichkeit erst einmal „vorhupfen“. Sie haben das jetzt aufgeteilt und haben gesagt: Es gibt gute und böse Moscheen und Minarette. Die guten sind aufgrund von – wie haben Sie das gesagt? – religionskulturellem Hintergrund gebaut und die schlechten sind die, die kurz gesagt ein Machtsymbol darstellen. Herr Kollege Cap, wie wissen Sie das eigentlich vorher? Lassen Sie jetzt überall einmal Moscheen und Minarette bauen, stellen sich dann hin und schauen unter den Schleier: Ist das ein Islamist, ein Radikalist oder nicht? Wie machen Sie das eigentlich? Das ist ja nicht zu vollziehen!

Daher, gehen Sie den Weg mit uns mit, den wir – nicht reden, sondern handeln! – auch in Kärnten durchsetzen! Der Kärntner Landeshauptmann war der Erste (Abg. Strache: Er war nicht der Erste in Österreich!), der gesagt hat: In meinem Bundesland wird es


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keine Moscheen und Minarette geben, weil ich es über die Bauordnung nicht zulassen werde. – Das ist in Ordnung, und das unterstützen wir auch. (Beifall beim BZÖ.)

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Rahmen der anlaufenden Verhandlungen mit dem Ziel einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur Vereinheit­lichung der Bauordnungen der Länder auf eine Musterbauordnung hinzuwirken, die Moscheebauten und Minarette ausschließt.

*****

Das ist im Wesentlichen auch der Antrag (Abg. Strache: Der Landeshauptmann kann das selbst machen!), der in Spittal beschlossen worden ist. Das ist der Antrag, den der Kärntner Landeshauptmann 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, Sie haben den Antrag nicht zur Gänze eingebracht. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam. Sie haben noch Gelegenheit dazu.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (fortsetzend): Ich ergänze:

„Über den Verlauf der Verhandlungen ist dem Nationalrat bis 31.03.08 Bericht zu erstatten.“

*****

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, diesen Satz ergänze ich gerne.

Aber Hand aufs Herz, Herr Kollege Cap (Abg. Öllinger: Jessas, „Hand aufs Herz“!), Hand aufs Herz aber auch ÖVP – zur Diskussion um Minarette und Moscheen –: Was wäre in diesem Land eigentlich los gewesen – medial, und auch von Ihnen, von den Grünen –, wenn ein Politiker von den Freiheitlichen oder des BZÖ das Wort „artfremd“ für Minarette und Moscheen in den Mund genommen hätte? (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.) Was wäre in diesem Land los gewesen? Was wäre für eine Empörung gewesen? – Nein, ein schwarzer Landeshauptmann war es! Der darf alles in diesem Land!

Also lassen wir auch da die Kirche im Dorf. Das ist nicht in Ordnung. Grundsätzlich sagen wir ganz deutlich ein klares Nein zu religiösem Fanatismus, aber auch zu politischem Extremismus.

Herr Kollege Cape, Entschuldigung, Herr Kollege Strache, das muss ich Ihnen schon auch ein bisschen sagen – ihr seid eh schon eines, das ist ja fast ein Freud’scher Versprecher gewesen, Cape und Strache, denn Kollege Cap hat es nicht zustande gebracht – und ich weiß nicht, ob es auch die SPÖ so sieht –, ein kritisches Wort darüber zu finden, welche Geister Sie mit solchen Aktionen auch rufen, die Sie in den letzten Wochen setzen.

Ich sage Ihnen ganz klar, was in der Brigittenau passiert ist (Abg. Strache: Was ist in der Brigittenau passiert?): Da waren sehr viele redliche Bürger, die Sorge gehabt


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haben um ihr Umfeld, weil sie Angst gehabt haben um Parkplätze, weil sie Angst gehabt haben um die Hygiene, weil sie Angst gehabt haben wegen Lärmbelästigung. Aber da waren auch andere, und das wissen Sie ganz genau, ganz andere. Da war auch die glatzköpfige Neonazi-Partie dort, und da hat mir das Wort des Herrn Kollegen Cap gefehlt. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Ich sage Ihnen etwas: Der Rechtsradikalismus und der Linksradikalismus, das heißt, der politische Radikalismus ist um keinen Deut besser als der religiöse Fanatismus und wird daher auch von uns abgelehnt, Herr Kollege Strache! (Beifall beim BZÖ.)

Das, glaube ich, sollte auch common sense in unserem Land sein. Wer glaubhaft und verantwortungsvoll Kritik üben will an anderen Kulturen, an anderen Religionen, der kann das nur, Herr Kollege Strache, wenn er am rechten Rand sauber ist, und im Übrigen auch am linken, Kollegen von den Grünen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Öllinger.) Am rechten und linken Rand sauber sein, dann kann man verantwortungsvoll und glaubwürdig Kritik üben. Aber man kann nicht religiösen Fanatismus kritisieren und auf der anderen Seite Rechtsextremismus zulassen. Da sind wir dagegen. Das lehnen wir entschieden ab.

Daher würden wir Ihnen vorschlagen, mehr zu handeln und weniger zu reden. Auch dieser Antrag ist ein sehr dünnes Papier; mich wundert das eigentlich auch sehr. Wir haben, wenn Sie schon von 20 Jahre früher sprechen, immer Anträge, Ent­schließungs­anträge, Dringliche Anträge eingebracht, die noch ein Substrat hatten. (Abg. Strache: Sie noch nicht vor 20 Jahren!) Dieses eineinhalbseitige Papier hat ja eigentlich überhaupt nichts drin, und das ist auch der Punkt. Sie reden nur, können es aber nicht umsetzen. (Abg. Strache: Aber Sie setzen es mit 2 Prozent um? – Dass man mit 2 Prozent etwas umsetzen kann!?) Wir reden nicht, sondern wir handeln, wie wir das in Kärnten gezeigt haben. Wir setzen es in Kärnten um. Das ist ein gutes Beispiel, wo es auch funktionieren kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe es auch ein bisschen anders als Sie. Ich glaube, dass zum Beispiel die zweite und dritte Generation, die hier lebt, zu einem großen Teil aus Menschen besteht, die modern leben, die sich auch nicht auf Knopfdruck instrumentalisieren lassen von irgendwelchen Imamen oder von irgend­welchen Fundamentalisten, sondern die das überhaupt nicht wollen. Ich glaube, das ist eine Riesenchance. Das ist eine Lösungskompetenz, mit denen in Kontakt zu treten und sie auch mit einzubinden dafür, dass sie eben gegen Fundamentalisten und gegen Terror stehen und eine moderne, eine neue Gesellschaft, eine säkularisierte Gesell­schaft befürworten. Das ist eine Chance. Aber in einen Antrag hineinzuschreiben: „Eine Assimilation ist unmöglich, eine echte Integration funktioniert nicht!“, das ist wenig. Wo ist der Lösungsansatz? – Man kann nicht sagen, es funktioniert nicht, ich lege die Hände in den Schoß. Das ist, glaube ich, die falsche Vorgangsweise.

Da sind wir dagegen, und deswegen bringen wir heute viele Initiativanträge und andere Anträge ein, damit wir eine entsprechende Lösung finden, nämlich eine Lösung einer­seits im Kampf gegen den Terrorismus – eine eigene Sonderkommission wäre da angebracht, Herr Innenminister –, im Kampf gegen den Islam eine 24-Stunden-Überwachung und, jawohl, auch verstärkte Online-Überwachungen. Wir stehen dazu. Die sind notwendig, weil mittlerweile im Internet bereits Software verbreitet wird, die nicht entschlüsselbar sein soll auf islamistische Art und Weise. Der Herr Innenminister kennt sie bereits. Daher bin ich auch dafür, dass „Trojaner“ eingesetzt werden. (Abg. Strache: Deshalb seid ihr ja auch für den Türkei-Beitritt!) Ich zeige es Ihnen dann. Kollege Pilz – vielleicht ist er einer der Autoren solcher Software – lacht darüber. Die muss bekämpft werden. Ich kann nicht auf der einen Seite mehr Sicherheit verlangen und sagen: Wir haben ein Schutzbedürfnis!, und auf der anderen Seite keine Sicherheit zulassen und der Exekutive nicht bessere Instrumente in die Hand geben.


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Dann noch etwas: Auch der Religionsunterricht ist anzusehen. Es kann nicht sein, dass die Republik Österreich zwar Religionslehrer, die zum Teil dann Fanatiker sind und hier Hass predigen, auf Kosten der Steuerzahler finanzieren darf, aber kein Mitsprache­recht und auch kein Kontrollrecht über diese Religionslehrer hat. Daher verlangen wir – und das wird auch ein Antrag heute sein –, dass es selbstverständlich zu einem Auswahlverfahren und einem Kontrollverfahren kommt, damit wir nicht wieder Hass­prediger, Fundamentalisten im Religionsunterricht haben, die dann die Jungen auch der zweiten und dritten Generation, die nicht von Geburt an radikal sind, verblenden und vielleicht zu besseren Terroristen heranziehen. Das wollen wir nicht.

Wir wollen diese Kontrolle auch des Religionsunterrichts; sie ist ein Gebot der Stunde. Sie ist dringend notwendig, weil wir die Beispiele der Hassprediger im Religions­unterricht kennen. Diese Maßnahmen, glaube ich, sind dafür geeignet, eine unauf­geregte, aber offene und gute Diskussion zu führen, wie wir auf der einen Seite Integration leisten und auf der anderen Seite den Terror bekämpfen. (Beifall beim BZÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag, der soeben von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebracht wurde, ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der dringlichen Debatte zu dem dringlichen Antrag „betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisie­rung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates“ (309/A(E))

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich

Die Festnahmen der mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich zur Monatsmitte haben gezeigt, dass die Gefahr des Islamismus auch in unserer Heimat nicht mehr wegzureden ist. Es muss nun für die noch so tolerantesten Gutmenschen klar sein, dass der Radikal-Islamismus nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der Religion die europäisch-abendländische Kultur und damit die Demokratie zu untergraben und zu destabilisieren. Die Verhaftungen zeigen in erschreckendem Ausmaß, dass auch in Österreich die islamische Terrorgefahr nicht nur massiv wächst, sondern tragische Realität ist, wie der Verfassungsschutzbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres belegt.

Im Rahmen der Festnahmen und der damit einhergehenden Debatte über die Integration - insbesondere von Personen muslimischen Glaubens - stellen sich drin­gende Aufgaben, die einer Reaktion der Bundesregierung bedürfen.

Dies betrifft auch das Bauwesen. Moscheen mit Minaretten gehören nicht zum traditionellen Stadt- und Ortsbild in Österreich. Minarette stellen in der österreichischen Baulandschaft einen Fremdkörper dar. Sie stören die bauliche Einheit, welche sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelt hat. Darüber hinaus spricht sich die über­wältigende Mehrheit in der Bevölkerung gegen den Bau von Minaretten aus. Weiters sind Minarette weder aus religiösen noch aus architektonischen Gesichtspunkten erforderlich. Sie symbolisieren einzig den Herrschaftsanspruch des Islam über alle anderen Religionen.


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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Rahmen der anlaufen­den Verhandlungen mit dem Ziel einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur Vereinheitlichung der Bauordnungen der Länder auf eine Musterbauordnung hinzu­wirken, die Moscheebauten und Minarette ausschließt.

Über den Verlauf der Verhandlungen ist dem Nationalrat bis zum 31.03.08 Bericht zu erstatten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Vilimsky zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


16.25.19

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine sehr interessante Sache, diese Debatte zu beobachten, vom Herrn Minister abwärts zu den weiteren Rednern. Ich habe den Eindruck gehabt, weil so viele politische Schlangenmenschen heute hier unterwegs sind, dass ich vielleicht im Österreichischen Nationalzirkus bin, aber mit Sicherheit nicht im österreichischen Nationalrat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich beim Herrn Bundesminister Platter beginnen, der ja von seiner Profession her ein echter Landgendarm ist, also einen sehr ehrenvollen, wichtigen Beruf ausübte, nur: Das für mich Seltsame bei seiner Darstellung der österreichischen Sicherheitspolitik war, dass er ganz etwas anderes als der Rest der Gendarmen, der in Österreich unterwegs ist, sagt. Jetzt gibt es in der Berufswelt so etwas wie das Prinzip der Rotation. Herr Minister, vielleicht wäre es einmal möglich, dass Sie Ihren Sessel freimachen für einen der vielen Gendarmen in Österreich, die noch eine wirklich­keitsgetreue Darstellung der österreichischen Sicherheitsproblematik haben, denn das, was Sie hier verzapfen, ist mit Sicherheit nicht ein reales Abbild der Situation in Österreich! (Abg. Kößl: Das ist eine bedenkliche Aussage!)

Zu Herrn Klubobmann Cap muss man sagen: Das war sehr interessant, was Sie da heute gesagt haben. So einfach kommen Sie mir allerdings nicht davon, weil Sie ein bisschen das blaue Parteiprogramm studiert haben, sich da inhaltlich angenähert haben. Ich weiß, es ist nicht einfach, das mit der Politik der SPÖ in den Sektionen zu verteidigen. Ich werde im Detail noch darauf zurückkommen. (Abg. Dr. Graf: Dort wäre es eh einfach!)

Zu Herrn ÖVP-Mandatar Missethon, der jetzt nicht da ist und wirklich üble „Missetöne“ heute von sich gegeben hat: Das muss man schon sagen, die ÖVP ist eine Aller­weltspartei, die auf der einen Seite – wie er – nach einem Zuwanderungsstopp ruft, auf der anderen Seite – wie der Herr Mitterlehner – nach einer weiteren Flut von Neu­zuwanderern ruft, und einen Repräsentanten wie den Herrn ÖVP-Landeshauptmann Pröll hat, der mit der linken Hand vor „artfremden Bauwerken“ warnt und mit der rechten Hand einen Stempel nach dem anderen für eine Baugenehmigung einer neuen Moschee in Niederösterreich gibt. – Das ist genau die Scheinheiligkeit Ihrer Partei. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Zu Herrn Van der Bellen muss man sagen: Es ist schon irgendwo interessant und auch mühselig, dieses permanente grüne Moralin zu hören. Es ist schon schön und gut, dass Sie andere Kulturen achten, das tun wir auch. Nur, Ihre verkrampfte Beziehung zur eigenen Kultur ist schon etwas sehr Hinterfragenswertes. Alle anderen Kulturen sind gut, nur die eigene ist schlecht. Das ist auch eine Politik, die dazu führt, dass Sie bei den Wählern immer weniger Stimmen haben und wir mittlerweile solide auf Platz drei gelandet sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Herrn Westenthaler, wobei ich es mir verkneifen möchte, inhaltlich auf diese ganzen Geschichten einzugehen, will ich nur sagen: Es ist gut, dass er nach einer Abschaffung der Parlamentsferien ruft. Er ist dem Augenschein nach von allen Mandataren derjenige mit der meisten Sonnenbräune im Gesicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist die Kärntner Sonne!) Politik besteht nicht nur darin, hier Sitzungen abzuhalten, man könnte auch zu Bürgern gehen, man könnte auf die Straße gehen, man könnte sich der Probleme annehmen. Das täte Ihnen nicht einmal schlecht, vielleicht kommen Sie auf 2,5 Prozent. Das wäre vielleicht ein bisschen Motivation für Ihre Reihen.

Faktum ist, dass Sie, Rot und Schwarz und auch Orange, über Jahre und Jahrzehnte hinweg Massen von Zuwanderer in unser Land hereingeholt und damit Tür und Tor geöffnet haben, dass fremde Kulturen und auch Terror und Terrorismus in diese Nation, in Österreich Einzug halten konnten. (Ruf bei der ÖVP: Wo wart ihr?) Wenn ich heute Terrorist wäre, würde ich mir wahrscheinlich Österreich als Ziel aussuchen. Es ist wahnsinnig gemütlich. Bekomme ich keinen Einwanderungsbescheid, bekomme ich mit Sicherheit irgendein Asylverfahren, mit dem ich jahrelang hier ausharren kann. Wenn ich dann aktiv bin und meine Sozialleistungen von der Wohnung bis zu sonstigen Vergünstigungen erhalten habe, von der Polizei vielleicht observiert werde, dann gehe ich einmal zu den Grünen oder vielleicht zu den Roten und rege mich unheimlich auf, wie fremdenfeindlich diese Republik ist. Ich bin überzeugt, die Exekutive wird abgezogen. Dann, wenn wirklich etwas passiert ist, wie bei den dreien, die verhaftet wurden ... Das ist überhaupt das Allerschönste: vom Minister abwärts wird überall verharmlost, es ist überhaupt nichts los, es gibt keine Probleme.

Mit dieser Vogel-Strauß-Politik, die Sie da leben, erzielen Sie nichts anderes als eine Sicherheitsgefährdung für Österreich, und das ist etwas sehr Schlechtes. Wenn Sie nicht endlich anfangen aufzuwachen, die Probleme wirklich erkennen und die Maß­nahmen darauf abzielen, dann wird es in Zukunft hier in Österreich auch Terrorismus geben; wobei wir jetzt noch die Möglichkeit haben, vielleicht eine Kehrtwendung herbeizuführen.

Es ist ja interessant, wenn ich mir die SPÖ anschaue, wie man gewisse, sage ich einmal, dialektische Widersprüche, wie man das eine oder andere Paradoxon auflöst. Wie macht man das, Herr Klubobmann Cap, wenn man auf der einen Seite die Freiheit der Frau propagiert – zu Recht –, aber auf der anderen Seite die Religionsfreiheit zulässt, mit der man Frauen prügeln kann, und das in Summe ein Paradoxon ist, das in Wahrheit nicht auflösbar ist?

Es ist doch nicht – da hier verharmlost wird, dass ohnehin nur ein paar Islamisten in unserem Lande seien – eine Frage der Stückzahl, wie viele hier in Österreich sind, denn wenn es „nur“ 20 oder 30 sind, haben wir schon ein gewaltiges Problem in unserem Lande.

Vielleicht können Sie, Herr Klubobmann Van der Bellen, oder Sie, Herr Klubobmann Cap, mir jetzt helfen: Wie viele waren das denn bei der „Baader-Meinhof-Bande“: 20,


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30 Mitglieder? (Abg. Dr. Graf: 37!) – Aha, in Ordnung. Da sieht man also durchaus, dass eine kleine Zahl an Terroristen einen gewaltigen Blutzoll nach sich ziehen kann.

Daher ist es wichtig, sämtliche Tendenzen des Islamismus, die hier in Österreich zutage treten, mit aller Massivität zu bekämpfen. Diejenigen in Ihren Reihen, die ein bisschen Abstand gewonnen haben, wie etwa der Herr Bundespräsident, sehen das ja weitaus abgeklärter. Herr Bundespräsident Dr. Fischer sagte in einem Interview mit der „Presse“, dass er sich – natürlich – zu den Menschenrechten bekennt, zu den Prinzipien des Humanismus; er achte „die christlichen Wurzeln der europäischen Gesellschaft und glaube, dass eine Gesellschaft, die sich daran hält, anderen überlegen ist“.

Das ist ein Schlüsselgedanke, nämlich die Erkenntnis eines führenden Sozial­demo­kraten, dass unsere Kultur eine höher zu bewertende ist als vielleicht andere. Und dieses Denken hätte ich gern irgendwann hier wieder als Grundkonsens verankert. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Höherwertigkeit der Kultur, na super!) Es war einmal der Fall, dass uns wir Österreicher mit Stolz auf unsere Kultur besonnen, Österreich verteidigt und Patriotismus gelebt haben. – Heute aber, unter Ihrer Feder­führung, mit kräftiger Unterstützung der Grünen, erleben wir in Österreich eine genau gegenteilige Entwicklung.

Wir können jetzt über einzelne Dinge reden, wo manche von Ihnen sagen: Es ist eh nichts los! Mir liegt eine beglaubigte Abschrift einer Predigt aus dem 2. Bezirk vor, einer Predigt in der Al Shura-Moschee, nachzulesen im Internet, wo etwa in Bezug auf den Papst steht – ich zitiere –:

„Die Flüche werden den Papst verfolgen. Die beleidigenden, dummen Äußerungen gegen den edlen Propheten Mohammed zeigen, dass der Papst ein noch viel größerer Narr als seine Vorgänger ist.“ – Das ist die harmlose Einleitung.

Dann geht es weiter – ich zitiere –:

„Möge Gott Dich“ – in Richtung Papst – „nicht mehr am Leben erhalten, du Narr. Mohammed ist großartig, ob Du willst oder nicht. Deine beleidigende, dumme Äußerung gegen den Islam ist nicht einmal einen Nagel unter dem Fuß unseres edlen Propheten wert.“

Kennen Sie das, Herr Minister Platter? (Abg. Strache: Er braucht „Trojaner“, um das festzustellen und tätig zu werden! Bis heute ist nichts passiert!) – Er braucht „Trojaner“; vielleicht kann ihm irgendein elektronischer „Trojaner“ helfen, bei all dem, was hier passiert. Ich werde dem Herrn Minister das im Nachfeld geben und werde mich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage danach erkundigen, welchen Fortgang das nimmt.

Es ist ein Skandal der Sonderklasse, dass diese Dinge quer durch Wien, quer durch Österreich passieren und die Regierung – von Innenminister Platter abwärts – nicht nur zuschaut, sondern geradezu einen Bewerb mit den Mandataren von Rot und Schwarz zu machen scheint, wer länger und tiefer den Kopf in den Sand stecken kann! Es ist eine Schande, wie in Österreich Politik betrieben wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe daher folgenden Antrag zur Stärkung unserer Exekutive ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive


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„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, schnellstmöglich, zum Schutze unserer Bürger, die Anzahl der Planstellen für die österreichische Exekutive durch Ver­handlungen mit den zuständigen Ressorts drastisch zu erhöhen.“

*****

Meine Damen und Herren! Der Österreicher lebt nicht so, wie uns der Herr Bundes­minister mit seiner – nachjustierten – Statistik glauben machen will. Faktum ist: Wir wollen und können uns nicht daran messen, dass irgendein anderer Staat eine noch viel schlechtere Politik als Österreich macht. Die Österreicher haben ein Recht darauf, dass die Sicherheit in unserem Staate gewährleistet ist, dass die Sicherheit, und zwar mit möglichst vielen Exekutivbeamten, quer durch Österreich sichergestellt ist! Aber so ein Minister und so eine Politik der Koalitionsparteien ist mit Sicherheit nicht das taugliche Instrument dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag, DA 309 A/(E), betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreiten­den Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. September 2007.

Österreich hat ein Sicherheitsproblem. Die Kriminalität steigt, die Anzahl der Exekutiv­beamten sinkt.

Eine wichtige Aufgabe jedes Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Aber was tut man, wenn die Politik sich anders entschieden hat? Wenn Einsparungen wichtiger, das Auftreten im Ausland maßgeblicher und gewaltige Ausgaben im Rahmen der Europäischen Union fundamental von größerer Bedeutung sind? Die Wirkungen sind, so wie man das in der Finanzwelt gerne zum Ausdruck bringt, nachhaltig.

Alleine die Kriminalstatistik der Monate Jänner bis August 2007 ist leider beein­druckend. Bis August 2007  konnten 397.733 angezeigte Fälle, das sind um 3,1 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2006, registriert werden. Die Aufklärungsquote ist dafür gesunken.

Betrachtet man die Kriminalstatistik der letzten zehn Jahre so erkennt man gleich einen enormen Kriminalitätsanstieg. Für das Jahre 1998, das Jahr seit dem Österreich das Schengener Abkommen anwendet, kann man der Kriminalstatistik 479.859 angezeigte Fälle entnehmen. Im Jahre 2000 waren es ca. 520.000, im Jahre 2002 über 590.000, im Jahre 2004 mehr als 643.000 und 2006 wieder fast 590.000 angezeigte Fälle. Die Anzahl der fremden Tatverdächtigen im Verhältnis zur Gesamtsumme der Tatver­dächtigen wächst nach wie vor stetig. Organisierte Kriminalität aus dem Osten treiben ungeniert ihr Unwesen in Österreich.


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Die Haftanstalten sind überfüllt. Seit dem Jahr 2004 gibt es in Österreich mehr Häftlinge als Haftplätze. Für 8.639 Angehaltene gab es im Vorjahr und 8.612 Haft­plätze. Das waren um 25,9 Prozent mehr Häftlinge als im Jahr 2000. Mit 1. Jänner 2007 befanden sich über 3.600 Ausländer in Haft, das sind ca. 42 Prozent.

Selbstverständlich ist die Exekutive grundsätzlich bereit, die Sicherheit der Öster­reicher zu gewährleisten. Doch sind die Rahmenvorgaben der Politik ein nicht unwesen­tliches Mosaiksteinchen für ein funktionierendes Gesamtbild. Die letzte Regie­rung hat alles dazu beigetragen, die Sicherheitskräfte personell und materiell aus­zuhungern. Aufgrund der zahlreichen Kürzungen, müssten die Beamten unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen extrem lang Dienst versehen.

In Hinblick auf eine drohende Schengenerweiterung, es sollen nun die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern, Malta, und die drei baltischen Staaten, neue Schengen-Staaten werden, und der zur Zeit schon ohne Schengen-Erweiterung bestehenden Probleme mit den bereits vorhandenen Schengen-Staaten, vor allem in Bezug auf importierte Kriminalität und rechtswidrige Einreise, sowie die bevorstehenden Ausrichtung der Europameisterschaft 2008, ist es unabdingbar, unser Exekutive aufzustocken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, schnellst möglich, zum Schutze unserer Bürger, die Anzahl der Planstellen für die österreichische Exekutive durch Ver­handlungen mit den zuständigen Ressorts drastisch zu erhöhen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.35.05

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln ein ernstes Thema, und ich meine, das soll auch ernsthaft und seriös behandelt werden. Es geht darum, Probleme aufzuzeigen, Lösungen zu suchen, es darf aber nicht darum gehen, zu polarisieren und Ängste zu schüren.

Es ist keine Frage, dass es radikale Tendenzen gibt, die auch nicht heruntergespielt werden sollen. – Das sind im Übrigen nicht meine Worte – ich stehe aber natürlich dazu, halte das auch für richtig –, sondern das sind die Worte, die bei der Presse­konferenz der Islamischen Glaubensgemeinschaft nach der Verhaftung der drei Verdächtigen geäußert wurden. Das heißt, man muss da wirklich differenzieren: Es ist nicht so, dass „der Islam“ das Problem ist – der Herr Bundeskanzler hat das, wie ich meine, sehr gut zum Ausdruck gebracht –; nicht „der Islam“ ist der Feind, sondern Terror, Diktatur und die Verurteilung und Vernachlässigung der Demokratie. Das ist, glaube ich, der Kernsatz, den wir in dieser ganzen Diskussion beherzigen müssen.

Beim Iftaar, den der Herr Bundeskanzler gegeben hat, hat auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Schakfeh gesprochen; ich habe mir das sehr genau angehört. Präsident Schakfeh hat mehrmals betont, dass er und die Glaubens­gemeinschaft sich zum säkularen Staat Österreich bekennen. Das ist etwas, was sehr


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wichtig ist – und etwas, was wir einfordern können und müssen. Das Bekenntnis zu den Gesetzen unseres Staates, zur Grundordnung des Staates und zu den Grund­rechten ist ein zentrales Anliegen, ist eine zentrale Forderung, die wir alle erheben müssen.

Das gilt natürlich auch ganz besonders für jene Fragen, die bereits angesprochen wurden, so etwa im Zusammenhang mit den Frauenrechten. Wir wissen, dass vieles, was in manchen islamischen Kreisen getan und gesagt wird, nicht auf den Islam zurückzuführen ist, sondern auf veraltete Traditionen aus Gesellschaften, die nicht unsere Entwicklung hatten, was die Gleichberechtigung der Frauen anlangt. Was wir einfordern müssen, ist, dass Frauengleichberechtigung für alle gilt und in Österreich von allen zu befolgen ist: nicht nur von den Moslems, sondern von der gesamten Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist heute schon einmal gesagt worden: Es ist eine ganz kleine Gruppe, die einen extremen Islam vertritt, die einer extremen Auslegung des Islam anhängt, es gibt aber die ganz große Zahl jener Menschen, die nach Österreich gekommen sind, Men­schen, die aus islamischen Gesellschaften kommen und einen sehr liberalen Stand­punkt haben oder auch gar nicht sehr religiös sind. Auf diese Menschen sollten wir uns besonders konzentrieren, diese sollten wir fördern und unterstützen.

Ich hielte es für falsch, die Diskussion nur auf jene Gruppe zu konzentrieren, die ver­sucht, einen extremen Weg zu gehen. Denen müssen wir sagen, dass das in Öster­reich nicht möglich ist. Aber ansonsten denke ich, dass sehr, sehr viele Menschen hier bei uns eine zweite Heimat gefunden haben, Menschen, die integriert sind und die wir auch weiterhin fördern wollen. Daher finde ich es auch sehr gut, dass es diese Integrationsplattform jetzt endlich geben wird, da es notwendig ist, auch weiterhin etwas für das friedliche Zusammenleben zu tun.

Nur einen Satz noch zu manchen Abgeordneten der ÖVP aus anderen Bundesländern, die immer wieder versuchen, Wien schlechtzumachen: In Wien wird seit langem eine sehr gute Integrationspolitik betrieben. Dass die Situation in Wien eine andere ist als in anderen großen Städten, kann sich jeder ansehen, davon kann sich jeder überzeugen, der auch nur ein bisschen herumkommt. (Beifall bei der SPÖ.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


16.40.02

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir haben heute viele Themenbereiche besprochen. Zum Ersten darf ich auch als VP-Sprecherin für Technologien und Telekommunikation meinen Dank an Herrn Bundesminister Platter dafür aussprechen, dass er auch Kriminellen, die neue Wege beschreiten, die es eben vor einigen Jahren nicht gab, auf eine ebenso neue Art und Weise begegnet, wie ich das für notwendig erachte. Wir können technologische Fortschritte nicht ignorieren, auch dann nicht, wenn sie Terroristen machen, und müssen uns diesen Gegebenheiten anpassen. Wir können nicht als Rechtsstaat sagen, wir sind gegen die Verabredung terroristischer Organi­sationen sozusagen im wirklichen Leben, aber im virtuellen Raum, da schauen wir einfach zu, da darf alles geschehen.

Herr Bundesminister Platter, herzlichen Dank dafür, dass Sie auf die neuen Mög­lichkeiten auch der Kriminalität entsprechend reagieren. Ich unterstütze das und bin ganz sicher, dass das im rechtsstaatlichen Rahmen mit richterlicher Anordnung bei


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konkretem Verdacht – so wie bei anderen Ermittlungsmethoden auch – keinerlei Einschränkungen für Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger darstellen wird.

Zum anderen haben wir aber sehr viele Begriffe vermischt. Zum einen – ich möchte nicht darauf eingehen – ist ja der gestellte Antrag sehr unklar, vermischt Muslime, Islamisten und den Islam. Ganz besonders schwierig aber wird es dann aus meiner Sicht bei den Ausführungen des Kollegen Cap und auch des Kollegen Van der Bellen. Sie versuchen in dieser Debatte nicht einmal, vielleicht in Verkennung des bereits vorhandenen Unwohlseins in der Bevölkerung, genau zu unterscheiden zwischen kulturellen Problemen mit Moslems, die durchaus von der Religion und den Inhalten des Islam verursacht sind, und tatsächlichen Integrationsproblemen hier lebender Familien aus anderen Ländern.

Ich nehme an, dass einige von Ihnen, vielleicht die Frau Kollegin Wurm – ich weiß es nicht, ich würde es mir wünschen –, dieses Buch gelesen haben: „Ich klage an“ von Ayaan Hirsi Ali. (Die Rednerin hält ein Exemplar dieses Buches in die Höhe.) Die niederländische Politikerin, die Mitglied der liberalen Partei und im Parlament in den Niederlanden war, ist eine Muslimin, die insbesondere eine zu große Angst westlicher Gesellschaften, auch die Religionsfreiheit hin und wieder dort zu kritisieren, wo sie die Grenzen zur Wahrung der Demokratie und der Menschenrechte überschreitet, diese Angst der Europäer davor, hier auch Kritik zu üben, massiv kritisiert.

Ayaan Hirsi Ali klagt uns da an, wo wir unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit eine Entrechtung von Frauen de facto unterstützen. Herr Kollege Cap, Sie müssen sehr gut aufpassen, wenn Sie sagen, es kann jeder seine Religion leben, wie er will! Aber wenn in einer Religion – das merke ich in Gesprächen mit muslimischen Frauen – nach wie vor und noch immer und sehr grundsätzlich eine Unterdrückung und Unterordnung der Frau und eine Bevorrechtung des Pater familias – wie sie auch bei uns früher und auch im Zusammenhang mit der Religion gelebt wurde – gelebt und dogmatisch gelehrt wird, dann müssen wir hier zur Wahrung von Menschenrechten, dem Selbstbestim­mungsrecht der Frauen, auch in Unterrichtsinhalte hineingehen und können nicht sagen: Was immer da gelehrt wird, ist uns egal! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Aus diesem Grund ist aus meiner Sicht die Gefahr, die auch Hirsi Ali beklagt, sehr groß. Sie sagt, die Sozialdemokraten wollen das zunehmende Unbehagen in der Gesellschaft nicht wahrnehmen, die Unterdrückung von Frauen wird von ihnen kaum thematisiert, sie lassen in dieser Frage jegliches Engagement vermissen.

Ich erinnere daran, wie wir vor zwei Jahren beschlossen haben, dass Menschen, die hier in Österreich eingebürgert werden sollen, Deutsch lernen müssen. Wir haben das nicht beschlossen, weil wir Unmenschen sind. Wir sind, und wir bekennen uns dazu, in der Österreichischen Volkspartei Christen. Wir bekennen uns zu christlicher Nächsten­liebe. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: ... Abschiebung ... christliche Nächstenliebe?) Wir bekennen uns dazu, dass Menschen, die auf der Welt verfolgt werden, bei uns Asyl finden. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Einen Aufenthaltstitel ... geben Sie ihr nicht!)

Wir bekennen uns aber auch dazu, dass eine Integration in unsere Gesellschaft gerade für Frauen nur dann möglich ist, wenn es diesen Frauen möglich ist, ohne ihre Ehemänner einen Arzt zu besuchen, wenn es diesen Frauen, die sich um ihre Kinder ganz besonders bemühen, überhaupt möglich ist, ihren Kindern die notwendige Unterstützung im schulischen Fortkommen zu geben, weil auch diese Frauen wollen, dass ihre Töchter und ihre Enkeltöchter nicht so leben müssen, wie sie es müssen! – Und würden Sie sich mehr unmittelbar bei einem gelebten Versuch der Integration mit diesen Frauen auseinandersetzen, würden Sie das wissen.


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Diesen Frauen müssen wir Hilfestellung geben! Und wenn wir nicht auch konkrete Maßnahmen setzen, die dazu führen, dass diese Frauen zum Besuch von Deutsch­unterricht verpflichtet werden, dann werden ihre Männer sie nicht gehen lassen, es sie nicht tun lassen.

Zur Wahrung der Würde der Frauen und zur Wahrung der Selbstbestimmung, der Freiheit von Frauen fordere ich, dass wir in diesem Land Instrumente schaffen – ohne falsch verstandene Religionsfreiheit –, durch die wir diesen Frauen zu einem selbst­bestimmten Leben verhelfen, ohne sie völlig falsch und unter falscher Liberalität, unter Berufung auf eine multikulturelle Gesellschaft im Mittelalter zurückzulassen – denn auch wir haben lernen müssen, nicht mehr so leben zu wollen wie unsere Urgroß- und Ururgroßmütter. Und das wollen wir im Sinne der Integration auch den Frauen mit einem muslimischen Hintergrund in Österreich ermöglichen. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall der Abgeordneten Dolinschek und Dr. Fichtenbauer.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.46.59

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn das Thema nicht so ernst und dramatisch wäre, könnte man ja durchaus eine unterhaltsame Stunde, fast zwei Stunden verbracht haben. Immerhin stellt sich ausgerechnet der FPÖ-Obmann Strache, der für einen Wahlkampf jenseits jeglichen politischen Anstandes und voller Hetze verantwortlich zeichnet, hier her und warnt – ausgerechnet er! – vor „Hasspredigern“ und „Radikalisierung“. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Cap: Kann man auf die Frau Hakl eingehen?)

Ausgerechnet FPÖ-Obmann Strache stellt sich her und fordert die Abgrenzung von totalitären Systemen und Faschismus – er sagt dazu: „des 21. Jahrhunderts“, denn mit jenem des 20. Jahrhunderts hat er nachweislich ein Problem; ich darf Ihnen ja von Gerichts wegen offiziell die Nähe zu NS-Gedankengut unterstellen. Da ist die Abgren­zung bei Weitem nicht so deutlich ausgefallen. (Abg. Strache – auf die Rednerin weisend –: Eine Strache-Phobie!)

Und dann stellen Sie von der FPÖ sich her und sagen, wer integrationswillig ist und wer unsere Werte einhält, und definieren dann, was für Sie die Werte sind. Diese erfülle doch nicht einmal ich! Wollen Sie mich deportieren? (Abg. Mayerhofer: Geh, geh, geh!) Was wäre Ihr Vorschlag? Wie wollen Sie denn das handhaben?

Ganz besonders pikant wird es dann, wenn ausgerechnet Sie sich für die Freiheit der Frau stark machen. Ich meine, wo sind denn allein bei Ihnen schon Frauen? Wo ist denn Ihr großes Engagement für den Schutz von Frauen in unterschiedlichen ... (Abg. Mag. Hakl: ... andere Partei!) – Auf Sie komme ich dann gleich noch zu sprechen, Frau Abgeordnete Hakl, keine Sorge. Aber dass Sie bei der FPÖ aufzeigen, ist ja bezeich­nend genug. Das war durchaus stimmig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wo, Herr Klubobmann Strache – nein, Sie waren damals nicht im Parlament, aber: Wo, meine Damen und Herren von FPÖ und BZÖ, war denn Ihr großer Protest, als ein ÖVP-Mandatar dieses Hauses, der hier das Mandat behielt, polizeilich belangt wurde wegen Gewalt gegen seine Ehefrau? (Ruf bei der ÖVP: Das hat aber nicht gestimmt!) Wo war denn da Ihr Schutz der Frau vor Unterdrückung und Gewalt? Wo ist Ihr Schutz der Frau dann, wenn es tatsächlich um geschlechtsspezifische Verfolgung geht? Wird es als Asylgrund offiziell anerkannt? – Nein, natürlich nicht! Da könnten ja alle kommen und Schutz haben wollen! (Abg. Strache: Wo ist Ihr Schutz für Asylwerberinnen, die in


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Wien als Prostituierte arbeiten müssen?) – Ich könnte jetzt jede Menge Beispiele aufführen, gerade in Ihre Richtung, Frau Kollegin Hakl: Wo bleibt denn die Unter­stützung für Frauen, wenn man zum Beispiel nicht einmal Notschlafstellen hat, wenn in Ihrer Partei diskutiert wird, ... (Abg. Mag. Hakl: ...! Wir haben sie!)

Ja, natürlich, in Tirol gibt es ja so viele Notschlafstellen für von Frauenhandel betrof­fene Frauen und für von Zwangsehe betroffene Frauen! – Frau Kollegin Hakl, ein bisschen mehr Seriosität in der Argumentation wäre angebracht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und gerade in Ihrer Fraktion wird immer argumentiert, man kann zum Beispiel Opfern von Frauenhandel hier keinen Aufenthaltstitel geben, denn sonst lassen sich ja alle als Opfer von Frauenhandel hereinschleppen, nur um den Aufenthaltstitel zu bekommen! – So zynisch und menschenverachtend argumentieren Sie dann, wenn nicht hier gerade die schönen Sonntagsreden zur Freiheit der Frau fällig sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Es geht um die Rechte der Frauen in Österreich!)

Jetzt kann man sagen, von der FPÖ kann man sich nichts anderes erwarten. – Traurig genug, aber wahr. Wirklich erschütternd aber fand ich die Wortmeldung des Ministers Platter, der hier in aller Offenheit und mit Zustimmung der Fraktionen das Geschäft der FPÖ betreibt.

Herr Minister Platter, Ihnen fällt zum Thema Integration und Zusammenleben von Men­schen unterschiedlicher Herkunft in Österreich nur ein: a) Sicherheit, b) weniger Asylanträge, c) „das ist gut so“. Und das einzige Problem ist der „Rucksack“. Der „Rucksack“, das sind – ausgedeutscht – all jene Menschen, die seit langen Jahren in Österreich darauf warten, dass es endlich eine Entscheidung gibt, ob sie mit Asylstatus hier bleiben dürfen oder nicht. Das ist ein „Rucksack“ für den Minister. Das sagt ohnehin schon alles. (Abg. Dr. Haimbuchner: Die zuerst ihre Identität nicht preis­geben, falsche Angaben machen! Wollen Sie diese Leute verteidigen? Haben Sie eine Ahnung von der Praxis?)

Das Einzige, wo ich den Kritikpunkten zustimme, ist, dass die Integrationspolitik dieses Ministers und seiner Vorgänger völlig gescheitert ist, nämlich weil sie erst gar nicht betrieben wurde – wenn ich einen Innenminister habe, dem zum Thema Integration gerade noch einmal einfällt: „scheinintegriert“, wenn ich mir seine Parteikolleginnen und -kollegen anhöre, die unter „Menschlichkeit“ verstehen, dass tagtäglich integrierte Familien, Frauen und Kinder abgeschoben werden! (Abg. Scheibner: Fällt Ihnen sonst nichts ein zu diesem Thema?) So wie gestern: Steirische Familie mit acht Kindern abgeschoben! (Abg. Strache: Dann haben sie halt die Gesetze wahrscheinlich nicht eingehalten! Es gibt Gesetze, und die muss man halt einhalten!) – Ich könnte jede Menge Beispiele bringen. Und Ihnen fällt ein: „scheinintegriert“, und: Es ist gut, dass immer weniger Leute hier leben.

Das, was wir brauchen, ist tatsächlich Integration, die ernst genommen wird. Und da gehe ich jetzt weit weg von diesen freiheitlichen Argumentationsspielen, die, auch in der Formulierung, oft so ausfallen, dass sie wirklich „jenseits“ sind. Das, was wir brauchen, ist eine Integrationspolitik, die diesen Namen verdient und die ernsthaft betrieben wird.

Das Problem ist, dass unser Innenminister dazu offensichtlich erstens nicht bereit ist – das hat er heute mehr als eindeutig dokumentiert; ihm fällt nur „Sicherheit“ ein (Abg. Strache: Die Multi-Kulti-Phantasien der Grünen, die offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass das Projekt gescheitert ist!) – und zweitens politisch dazu offenbar nicht imstande oder grob unbegabt ist, wenn ich mir anschaue, was er bislang an Bilanz vorzulegen hat. Allein für ein Formular für die einheitlichen Kriterien für den


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humanitären Aufenthaltstitel hat man zuerst Monate gebraucht, und dann legt er es nicht einmal vor, weil es offenbar so peinlich ist, dass noch immer keine Kriterien drinnen sind, dass er es bei einer Pressekonferenz an die Wand projiziert, und zwar so, dass die Journalisten das Kleingedruckte nicht einmal lesen können. Uns wird das – als Abgeordneten dieses Hauses – sowieso verweigert.

Das ist ein Umgang mit Kriterien und mit humanitärem Aufenthalt, der eine deutliche Sprache spricht: Noch nicht einmal ein Formular bringt der Herr Minister zustande (Ruf bei der ÖVP: Das ist ja lächerlich!), geschweige denn Integration! Daher kann ich nur sagen: Weg mit den Integrationsagenden von diesem Ministerium, es ist der falsche Ort, und weg von diesem Minister, er ist der falsche Mann für den Job! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Was ist jetzt mit der Rolle der Frau?)

Was wir brauchen, ist ein Staatssekretariat für Integrations- und Migrationsfragen, das tatsächlich einen umfassenden Anspruch erfüllen kann: wo Zuwanderungsregelungen stattfinden können, wo der aufenthaltsrechtliche Status zusammengeführt wird – Frau Kollegin Hakl, wo ist denn Ihre Unterstützung für all jene Frauen, die keinen eigen­ständigen Aufenthaltstitel haben?; den hat nur der Mann; wann ändern wir das endlich?; das fordern wir seit Jahren, das können Sie sofort unterstützen! (Abg. Strache: Wo sind Sie bei den Tausenden Asylwerberinnen, die heute auf den Straßen­strich geschickt werden in Wien, die gezwungen werden von den Schlepperbanden? Wo treten Sie dagegen auf?) –, wo Bildung, interkulturelle Begegnungen und Lernen zusammengeführt werden, wo Integration wahr gemacht und gelebt wird (Abg. Dr. Graf: Haben Sie einen Vorschlag, wer dieses Staatssekretariat führen könnte?) und wo man auch ein Bleiberecht für integrierte Personen sinnvoll verankern kann – und zwar integriert nicht nach einer Wunschdefinition, wie sie vielleicht in den blauen Köpfen herumgeistert: „muss jedenfalls dreimal die Woche eine Lederhose tragen“, oder keine Ahnung, was Ihr Begriff von Integration ist, sondern nach einer, die wahr macht, dass unterschiedliche Kulturen in Österreich so wie in der Vergangenheit auch heute gut zusammenleben können. Das braucht aber aktive Integrationspolitik, und die fehlt heute! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Heinisch-Hosek.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.54.15

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das war jetzt wieder ein schönes Beispiel bei den Grünen, wie man die Augen vor der Realität verschließt. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)

Frau Kollegin und auch Klubobmann Van der Bellen! Es ist schon in Ordnung, dass man über mangelnde Integration und über Zuwanderung und alles Mögliche und über Ihre Einzelfälle bei den Asylwerbern diskutiert – dazu haben Sie hundertmal Gele­genheit hier im Hohen Haus –, heute geht es aber um etwas anderes: Es gibt aktuelle Fälle – ich komme schon noch zu dieser Merkwürdigkeit der Sicherheits­diskussion in Österreich –, wo man gesehen hat, dass hier in Österreich Aufhältige – jene Leute, die Sie alle so unterstützen (Abg. Dr. Haimbuchner: Und die Sie alle so integriert haben!) – plötzlich zu einer Gefahr für den Staat und für die Bevölkerung werden, terroristischen Hintergrund.

Das ist Ihnen kein einziges Wort wert! Kein einziges Wort habe ich jetzt in Ihrer Rede vernommen, wie man gegen diese Bedrohung zu Felde ziehen kann, welche Maßnahmen Sie als Grüne hier haben! Das ist ganz typisch! Kollege Cap hat wenigstens noch gesagt, eine differenzierte Diskussion ist notwendig. Aber Sie


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verschließen nach wie vor Ihre grünen Äuglein vor der Realität! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Nein, nur vor dem BZÖ!)

Das verstehe ich nicht: Sie sitzen hier im Parlament und sollten die Anliegen der Menschen hier entsprechend berücksichtigen – und nicht nach wie vor Ihre multi­kulturellen Phantasien umsetzen. Diesen hat wenigstens Kollege Cap abgeschworen, wenn ich das heute richtig verstanden habe – leider ein bisschen spät. Außer in Wahlkämpfen, ich kann mich noch gut erinnern: „Hernals den Hernalsern!“, in den neunziger Jahren (die Abgeordneten Dr. Graf und Ing. Westenthaler: „Das Boot ist voll!“), „Das Boot ist voll!“, an den Grenzen und so; das waren in den Wahlkämpfen kurze Schlenker des Kollegen Cap in die Realität.

Sonst haben wir ja immer diese Multikulti-Diskussionen gehabt. Bürgermeister Zilk, Ihr großer Mentor – oder nicht?, waren Sie in der anderen Fraktion? –, hat immer gesagt: Alle herein, offene Grenzen!, egal, woher sie kommen, egal, ob sie Deutsch können, das ist so schön, dieses Multikulturelle – und ein bisschen eine andere Gesellschafts­ordnung, ein bisschen Gewalt gegen Frauen, Zwangsehen, na ja, das ist nicht so wirklich das Thema, denn dann könnte das irgendjemand missbrauchen für seine rechten Theorien, über das reden wir gar nicht! – Denn Rechte für die Frauen gibt es anscheinend nur für die Österreicherinnen, aber bei den anderen war das nicht so sehr das Thema. Erst schön langsam sind Sie draufgekommen, dass auch die Frauen in anderen Kulturkreisen, wenn sie hierher kommen, die gleichen Rechte haben sollten.

Dass es da eben Leute gibt, die sich nicht integrieren wollen, davor haben Sie auch jahrelang, fast jahrzehntelang die Augen verschlossen. Und wenn man gesagt hat, die Menschen müssen sich integrieren – ich rede gar nicht von Assimilieren; Integration war immer unser Thema, nicht multikulturelle Gesellschaft –: Na furchtbar! Da hat man Lichterlketten am Heldenplatz organisiert, und jeder war ein „Rechtsextremer“, der versucht hat, auf die Ängste und Sorgen der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Und das ist ja das Problem: dass man jahrelang die Augen vor der Realität verschlossen hat.

Ich sage Ihnen auch: Ich wehre mich auch dagegen, jetzt plötzlich hysterisch alle in einen Topf zu werfen. Auch der Islam ist keine Religion des Terrors, ist keine Religion der Gewalt. Aber wir haben hier die Verantwortung, jene radikalen Tendenzen im Keim zu ersticken, die möglicherweise dann zu einer Gefahr auch für uns hier in Österreich werden könnten.

Jetzt noch eine kleine Replik zu der Diskussion, die wir im Sommer gehabt haben – das ist auch so typisch für Österreich: Wenn einmal längere Zeit gerade nichts pas­siert, dann – da kenne ich Sie alle, wie Sie hier so sitzen – haben wir hier eine schöne Neutralitätsdiskussion, und es heißt: In Österreich kann doch so etwas nicht sein! Die Terroristen, die sollen in London ... (Abg. Strache: Die, die die Neutralität abbauen wollen, machen uns zum Ziel!) – Ja, Herr Kollege Strache, Sie waren auch einer von denen: „Das geht uns alles nichts an“! (Abg. Strache: Sie machen uns zum Ziel!)

Ich mache überhaupt nichts zum Ziel. Ich frage Sie, Herr Kollege Strache, wenn Sie jetzt schon so lautstark hier Zwischenrufe machen (Abg. Strache: Sie wollen die Neutralität abschaffen!) – daran sieht man wieder das schlechte Gewissen auch beim Kollegen Strache. (Abg. Strache: Sie wollen die Neutralität abschaffen und machen uns zum Ziel des internationalen Terrors!) Ihr etwas schlampig formulierter Antrag zeigt dieses schlechte Gewissen, denn auf der einen Seite regen Sie sich – manchmal zu Recht, manchmal ein bisschen überbordend – über diese Gefahr auf, aber wenn es dann darum geht, unserer Exekutive die Mittel in die Hand zu geben (Abg. Strache: Dann sind wir da!) und dem Rechtsstaat die Mittel zu geben (Abg. Strache: Aus­reichend Exekutivbeamte!), sich gegen diesen Terrorismus zur Wehr zu setzen, dann


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haben Sie plötzlich Angst (Abg. Strache: Da haben Sie eingespart!), dann wollen Sie das nicht! (Beifall bei BZÖ und ÖVP. – Abg. Strache: 3 500 Exekutivbeamte haben Sie eingespart!)

Herr Kollege Strache, wovor haben Sie denn Angst? (Abg. Strache: Sie haben 3 500 Exekutivbeamte abgebaut!) Vor welchen Überwachungen der Exekutive haben Sie denn Angst, Herr Kollege Strache? (Abg. Strache: Sie haben die Lage der Exe­kutive verschlechtert in Österreich!) Warum wollen Sie nicht, dass man das Internet durchforstet gegen Radikale, gegen Terroristen? (Abg. Strache: Sie waren dabei beim Sicherheitsabbau! Sie waren der Sicherheitsabbauer in Österreich!)

Ich sage Ihnen ganz offen: Mir ist der Rechtsextremist genauso zuwider wie der Links­extremist, genauso zuwider wie der islamistische Terrorist. Ich möchte, dass die Exekutive gegen all diese Radikalen zu Felde zieht. (Abg. Strache: Neutralität abschaffen, und dann wundern, wenn der Terror entsteht!) Das wollen Sie vielleicht nicht, aber wir können ja fast täglich sehen, warum das so ist. Und ich sage Ihnen: Radikale, egal von welcher Seite, haben bei uns nichts verloren! (Abg. Dr. Graf: Der Jörg Haider sagt von sich selber, er ist gern radikal! – Das sag’ ich dem Jörg Haider!)

Ich habe keine Angst vor dem Herrn Innenminister, ich habe keine Angst vor der Exekutive, ich habe keine Angst vor dem Rechtsstaat. Deshalb: Jeder, der gegen die Demokratie, jeder, der gegen den Rechtsstaat zu Felde zieht, soll auch mit der gesamten Härte des Rechtsstaates verfolgt werden. Wir als rechtschaffene Bürger haben keine Angst davor. (Beifall beim BZÖ.)

Wir bringen daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich ein.

Da haben wir ein umfassendes ... (Abg. Strache: Neutralität abbauen, Grundrechte abbauen! Das ist Ihr Programm!) – Schau, wie er nervös ist! Das ist ja wunderbar, nicht? (Abg. Strache: Deshalb haben Sie heute 2 Prozent!) – Herr Kollege Strache, wenn Sie es schon so laut sagen, es war ja lustig: In Ihrer Rede haben Sie gesagt, vor 20 Jahren war die FPÖ schon gegen verschiedene Maßnahmen. Vor 20 Jahren waren Sie noch nicht in der FPÖ, denn da waren es Kollege Westenthaler und ich als Obleute in der Freiheitlichen Jugend, die verhindert haben, dass Leute mit Ihrer Gesinnung in diese Organisation eintreten können. Das haben Sie vielleicht schon vergessen. (Beifall beim BZÖ.) Wir sind heute noch stolz darauf, dass uns das damals ein wichtiges Anliegen war. (Abg. Strache: Deshalb haben Sie heute 2 Prozent – wo Sie auch hingehören!)

Wir bringen diesen Antrag ein, in dem es darum geht, terroristische Gefahr durch Online-Durchsuchungen von Computern zu bekämpfen, dass die Strafbarkeit von Delikten mit terroristischem Zusammenhang schon in den Bereich der Vorbereitung verlagert wird, dass die Vermummung verboten wird, dass es eine routinemäßige Überprüfung von Vereinen und Vereinigungen auf deren Verfassungstreue hin gibt und dass es eine Sonderkommission gibt, die sich mit diesen terroristischen Bedrohungen auseinandersetzt.

Ich sage jetzt zu diesen Neutralitätsverfechtern: Da muss doch einmal auch klar sein, dass wir eben nicht unter der Käseglocke sitzen, dass Terroristen nicht nach dem schönen Gesicht der Herren Cap oder Gusenbauer gehen und sagen: Nein, die Österreicher wollen wir nicht bedrohen! Die Terroristen haben zwei Kriterien – da brauchen Sie nur die Sicherheitsdoktrin nachzulesen, die ja jetzt doch nicht so schlecht ist; damals, im Jahre 2001, als wir sie hier im Parlament mit Mehrheit besprochen und


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beschlossen haben, haben Sie sie bekämpft –: auf der einen Seite Symbole anzu­greifen – die EURO nächstes Jahr ist solch ein Symbol – oder leicht erreichbare Ziele umzusetzen.

In Österreich wäre es unsere Verantwortung, wenn wir Terroristen einladen, leicht erreichbare Ziele anzugreifen. – Wir wollen das nicht! Da muss man aber auch klar sagen, dass wir das nicht allein schaffen werden. (Abg. Strache: Ihr seid verant­wortlich, dass das passiert!) – „Ihr seid verantwortlich“! Sie waren immer dagegen! Laut schreien ist eben zu wenig, man muss etwas tun, nicht nur laut schreien und im Bierkeller Bier bestellen oder sonst etwas, sondern klare Maßnahmen setzen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Neutralität abbauen! Das ist genau der Punkt!) Das ist verantwortungsvolle Politik; von der haben Sie sich schon lange verabschiedet. (Abg. Strache: Neutralität abbauen will das BZÖ!)

Da geht es, Herr Kollege Cap, auch um das gemeinsame Handeln in der Sicher­heitspolitik, gemeinsam in Europa, und nicht darum, zu sagen: London ist weit, Tokio ist noch weiter, und wir freuen uns, dass uns nichts passiert! Lassen wir sie doch ein bisschen vorbereiten in Österreich, aber Hauptsache, sie tun uns nichts! – Nein, hier ist Solidarität gefordert! Wir brauchen den Schutz und die Informationen von allen Ländern, und wir müssen auch klar signalisieren, dass Österreich kein Ruhekissen für den Islam ist, meine Damen und Herren. (Abg. Strache: NATO-Mitgliedschaft auch gleich!)

Man muss aber auch den hier aufhältigen Vertretern des Islam sagen, sie müssen sich auch klar distanzieren! Wenn wir schon sagen, selbstverständlich haben nicht alle, die dem Islam angehören, radikale Tendenzen – ganz im Gegenteil, es sind Ausnahme­erscheinungen, Gott sei Dank –, muss es aber auch eine klare Abgrenzung geben. Es muss eine klare Abgrenzung auch aus der islamischen Gesellschaft geben, dass man mit solchen Leuten nichts zu tun haben will. Es muss auch ein klares Bekenntnis aus diesem Bereich geben, dass jemand, wenn er hier in Österreich ist, in Europa ist, auch unsere Lebensgewohnheiten akzeptieren muss. Er muss sich integrieren. Das ist ein wichtiger Auftrag. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Sie von der SPÖ nicken jetzt so, aber lange Jahre war das eben nicht der Fall! Das muss auch ein Credo der Politik sein: Integration ja, aber das kann nicht einseitig sein, dass man alle Rechte in Anspruch nimmt, sondern es gibt auch Verpflichtungen, die man einhalten muss. Wer sich nicht um die Rechtsordnung kümmert, hat dann eben die Folgen des Rechtsstaates zu verzeichnen.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Entschließungsantrag einen Schritt in die richtige Rich­tung kommen und dass wir nicht in der multikulturellen Vision hängen bleiben, wie das die Grünen heute wieder gezeigt haben. (Beifall beim BZÖ.)

17.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroris­tischen Gefahr in Österreich schriftlich überreicht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 209

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der dringlichen Debatte zu dem dringlichen Antrag „betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Über­wachungsstaates“ (309/A(E)), betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroris­tischen Gefahr in Österreich

Die Festnahmen der mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich zur Monats­mitte haben gezeigt, dass die Gefahr des Islamismus auch in unserer Heimat nicht mehr wegzureden ist. Es muss nun für die noch so tolerantesten Gutmenschen klar sein, dass der Radikal-Islamismus nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der Religion die europäisch-abendländische Kultur und damit die Demo­kratie zu untergraben und zu destabilisieren. Die Verhaftungen zeigen in erschrecken­dem Ausmaß, dass auch in Österreich die islamische Terrorgefahr nicht nur massiv wächst, sondern tragische Realität ist, wie der Verfassungsschutzbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres belegt.

Im Rahmen der Festnahmen und der damit einhergehenden Debatte über die Integration - insbesondere von Personen muslimischen Glaubens - stellen sich dringende Aufgaben, die einer Reaktion der Bundesregierung bedürfen.

Dabei dürfen aber nicht ganze Bevölkerungs- oder Glaubensgruppen unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt werden. Vielmehr muss konstruktiv auf eine Lösung des offensichtlich bestehenden Problems der mangelnden Integration hin­gearbeitet werden. Szenen wie in Wien-Brigittenau kann kein verantwortlich Han­delnder wollen. Nichtsdestotrotz müssen bei 440.000 Menschen mit Migrations­hintergrund allein in Wien (ca. 30 % der Bevölkerung) dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit die sicherheitspolitische Lage nicht eskaliert.

Die Möglichkeiten der zuständigen Behörden müssen im Kampf gegen den Terror erweitert werden. Unserer Polizei müssen Mittel an die Hand gegeben werden, damit diese effektiver gegen den Terrorismus vorgehen kann um Österreich zu einem siche­reren Land zu machen. Dies gilt besonders in Anbetracht des Sicherheitsbedürfnisses im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft im nächsten Jahr.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die

1. zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr die Online-Durchsuchung von Com­putern ermöglichen,

2. sämtliche Fahndungsmethoden, insbesondere den großen Lauschangriff, die Online-Durchsuchung von Computern und die Rasterfahndung, ohne vorherige richterliche Genehmigung ermöglichen, aber gleichzeitig nachträgliche richterliche Kontrollen vorsehen,

3. die Strafbarkeit von Delikten mit terroristischem Zusammenhang in das Stadium der Vorbereitung vorverlagern,

4. Unterstützungshandlungen im Zusammenhang mit der nachweisbaren Planung terroristischer Anschläge verstärkt unter Strafe stellen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 210

5. den Besuch von so genannten Ausbildungscamps im Ausland mit terroristischem Zusammenhang unter Strafe stellen,

6. die Einführung der großen Kronzeugenregelung – derzeit haben wir eine kleine Kronzeugenregelung – vorsehen,

7. die Verbreitung von Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen mit terroristischem Zusammenhang unter Strafe stellen,

8. die Vermummung, aber insbesondere das Tragen von Kopftüchern jeder Art, in allen öffentlichen Gebäuden untersagen,

9. die routinemäßige Überprüfung von Vereinen und Vereinigungen auf deren Verfas­sungstreue hin vorsehen,

10. eine generelle 24-Stunden-Überwachung von sämtlichen islamischen Vereinen, Einrich­tungen und Gebetshäusern vorsehen,

11. die Einrichtung einer Sonderkommission - SOKO Islam - zur Bekämpfung des islamistischen Terrors und der Gefahr, die von radikalen Islamisten ausgeht, im Innenministerium vorsehen und

12. einen vierteljährlichen Bericht über die Entwicklung der Integration zum Gegen­stand haben.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, sich für eine Europäische Antiterrorbehörde im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) einzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.05.05

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Namens der freiheitlichen Fraktion bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kurzmann und weiterer Abgeordneter betreffend Erstellung eines jährlichen österreichischen Islamisierungsberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich dem Nationalrat einen Situationsbericht über den Stand der Islamisierung in Österreich, speziell zur Integration von Muslimen im Hinblick auf die Bereiche Praktizierung der Scharia, Gewaltpotential und Terroris­musgefahr, Lebensweise und Bildung einer Parallelgesellschaft, religiöse Erziehung, Haltung zum Extremismus, Zwangsehe, Ehrenmord, Menschenrechte, Gleichberech­tigung von Mann und Frau, Demokratieverständnis und Toleranz, vorzulegen.

*****

Meine Damen und Herren! Die Islamisierung Österreichs und auch anderer euro­päischer Länder ist, wie schon Vorredner richtigerweise angemerkt haben, das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 211

Ergebnis einer völlig verfehlten Zuwanderungspolitik. Daran kommt man nicht vorbei, das sind Fakten, die man nicht bezweifeln kann.

Wer trägt nun die Hauptverantwortung für diese Entwicklung, die die europäischen Völker nicht wollen? – Es sind – für Österreich genommen – sicher die letzten Bun­desregierungen, aber mitverantwortlich sind zweifellos – das muss man einfach festhalten – auch die Innenminister. Und diese sind in den letzten Jahren zweifellos von der ÖVP, von einer Partei gestellt worden, die sich immer wieder als christlich-soziale Partei bezeichnet.

Herr Bundesminister, ich frage Sie: Was ist von der ÖVP als einer christlich-sozialen Partei übrig geblieben? Was haben Sie, was haben Ihre Vorgänger unternommen, um gegen diese Islamisierung in Europa aufzutreten?

Bassam Tibi, ein anerkannter Islam-Experte, Professor in Frankfurt, Universitäts­pro­fessor in Göttingen, hat vor zwei Jahren, als es in Frankreich zu bürgerkriegs­ähnlichen Zuständen gekommen ist, die wir alle noch von den Fernsehbildern kennen, wörtlich über einen Dschihad, also einen heiligen Krieg gegen Europa gesprochen. Bassam Tibi hat wörtlich ausgeführt – ich zitiere –:

„Machen wir uns nichts vor: Das kann überall in Europa passieren. Ausnahmslos. Was in Paris abläuft, ist viel schwerwiegender als die Anschläge von London, Madrid und Amsterdam. Es ist ein Aufstand, ein richtiger Aufstand, eine Kriegserklärung an die europäische Identität und an die Zivilgesellschaft.“ – Zitatende.

Bassam Tibi hat ebenfalls geäußert:

„Der Multikulturalismus ist schon lange tot. Dieser Traum ist ausgeträumt. Die Bombe, die gerade in Frankreich hochgeht, tickte seit Jahrzehnten. Ich war vor kurzem in Amsterdam: Dort macht man sich seit dem Mord am Filmemacher Theo van Gogh keine Illusionen mehr. Auch die Engländer wurden durch die Anschläge vom 7. Juli eines Besseren belehrt. Nur in Deutschland“ – und man könnte hinzufügen, natürlich auch in Österreich – „ist jeder gleich rechtsradikal, der Zweifel an der Multi-Kulti-Ideologie anmeldet.“

Meine Damen und Herren! Das sind die Fakten. Und das sagt kein Freiheitlicher, sondern das sagt einer, der in ganz Europa als Islamismusexperte anerkannt ist.

Meine Damen und Herren! Ich komme aus einer Stadt, aus Graz, wo demnächst schon eine Moschee errichtet werden soll, wenn es nach dem Willen der Muslime, die dort wohnen, geht. (Abg. Strache: Und des ÖVP-Bürgermeisters!) Es gibt große Sorgen in Teilen der Grazer Bevölkerung, es gibt auch heftige Ablehnung, was diese Pläne betrifft.

Wie schon angemerkt wurde: Die Moscheen sind keine reinen Sakralbauten wie etwa die christlichen Kirchen oder die jüdischen Synagogen, sondern die Moscheen sind Multifunktionshäuser. Das wird gerne verschwiegen, so wie ebenfalls verschwiegen wird, dass der Islam keine Kirche ist. Der Islam begreift sich nicht als spirituelle Weltsicht, sondern als eine Weltanschauung, die alles umfasst: das tägliche Leben, die Politik und den Glauben, also eine untrennbare Einheit bildet. (Abg. Öllinger: Lauter Koran-Gelehrte! Das ist schon interessant!) Eine verbindliche theologische Lehre gibt es nicht. Deshalb ist die Frage eines Moscheebaus in Graz auch keine Frage der Glaubensfreiheit, sondern eine politische Angelegenheit.

Man wird dem nicht mit Bau- und Vereinsrecht beikommen; die sind da sicher überfordert. Der österreichische Nationalrat muss sich fragen: Werden in den Moscheen die österreichischen Gesetze überhaupt noch eingehalten? Dienen diese


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 212

Moscheen wirklich der Integration? In der Bundesrepublik sind die Moscheen Keimzellen einer sogenannten Gegengesellschaft.

Es gibt die Entwicklung, meine Damen und Herren – auch darauf wurde hingewiesen –, dass sich die Moscheen in der Bundesrepublik zu sogenannten Medinas entwickeln. Dort praktizieren die Muslime das, was sie das Gesetz Gottes nennen. Da geht es, ganz einfach gesagt, um ein anderes Weltbild, um ein Weltbild einer anderen Gesetzgebung, da geht es um das Leben im Sinne der Scharia. Dort wird schon Kindern die Abgrenzung in der deutschen Gesellschaft anerzogen, dort lernen sie, die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige zu differenzieren. Sie lernen, dass Frauen den Männern zu dienen haben.

Ich habe mich gefragt: Wo bleibt da der Aufschrei derer, die sich immer so gerne als linke Emanzen in Szene setzen, wenn es um die Verteidigung der sogenannten Rechte der Frauen geht?

Und sie lernen, dass Europäer unrein seien. (Abg. Strache: Schweinefleisch essen!) – Ja, weil sie das Schweinefleisch essen und sich nicht beschneiden lassen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Freiheitliche Partei ist nicht antiislamisch, wir sind nicht antiarabisch, wir erkennen das Lebensrecht des palästinensischen Volkes an, aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass das ein anderes Thema ist als die Zuwanderung, die hier zugelassen worden ist.

Ich sage und schließe mit Bassam Tibi, der gesagt hat – und dem ich mich vollkommen anschließen möchte –:

„Ich liebe Europa. Aber die Europäer haben vergessen, wofür sie stehen, sie haben kein Selbstwertgefühl mehr. Sie sind stolz auf ihre Toleranz und lassen Islamisten gewähren, die behaupten, dass es keine Gleichheit zwischen Mann und Frau gibt. Das ist keine Toleranz, das ist Indifferenz.“

Meine Damen und Herren! Die Indifferenz und die Ignoranz brauchen wir nicht, son­dern wir sollten stolz sein auf unser kulturelles Erbe, auf unser christliches Abend­land. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der Ent­schließungs­antrag des Abgeordneten Kurzmann und weiterer Abgeordneter betreffend die Erstellung eines jährlichen österreichischen Islamisierungsberichtes ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und damit auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kurzmann und weiterer Abgeordneter betreffend Erstellung eines jährlichen österreichischen Islamisierungsberichtes, eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag, DA 309 A/(E), betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. September 2007

Die Zahl der eingebürgerten Muslime hat sich seit der Volkszählung 1991 mehr als versechsfacht. Der Großteil dürfte laut Statistik Austria aus der Türkei und aus Bosnien stammen: Von Anfang der 90-er Jahre bis 2000 wurden 48.300 Türken und 12.400 Bosnier eingebürgert. Insgesamt verfügten 2001 unter den 339.000 Muslime in Öster-


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reichs 96.000 (28 Prozent) über die österreichische Staatsbürgerschaft. Die weiterhin größte Gruppe unter den in Österreich lebenden Muslime ist jene mit türkischer Staatsbürgerschaft (123.000), gefolgt von den Österreichern, Bosniern (64.628), Jugo­slawen (21.594), Mazedoniern (10.969) und Iranern (3.774). Die meisten arabischen Muslime kommen aus Ägypten (3.541) und Tunesien (1.065).

Unter den Bundesländern weist Vorarlberg mit 8,4 Prozent den höchsten islamischen Bevölkerungsanteil auf - vor Wien mit 7,8 Prozent. Dort ist der Islam bereits klar zweitstärkste Religionsgemeinschaft, jeweils vor den orthodoxen Christen und den Protestanten. Besonders niedrig ist der Anteil in der Steiermark (1,6 Prozent) und im Burgenland (1,4 Prozent). Österreichweit lagen die Moslems bei der Volkszählung 2001 mit 4,2 Prozent noch knapp hinter den Protestanten (4,7 Prozent). Mit dem fortschreitenden Zuzug von Fremden nach Österreich, wird auch der Islam immer mehr zum Thema. Die Integration wäre der Schlüssel zum Erfolg, wenn dieser gewünscht wäre.

Der ORF berichtete schon öfter über die Differenzen innerhalb der Islamischen Glaubensgemeinschaft betreffend Bereitschaft zur Integration. Eskaliert ist diese Diskussion mit der Vorlage des Berichtes über „Perspektiven und Herausforderungen in der Integration muslimischer MitbürgerInnen in Österreich“ durch das Bundes­minis­terium für Inneres. Der ORF berichtete: „Der Integrationsbeauftragte der Islami­schen Glaubensgemeinschaft in Österreich, der SPÖ-Gemeinderat Omar Al-Rawi, erklärte gegenüber den Medien, dass 95 Prozent der Muslime bereit seien, sich zu integrieren. Nicht nachvollziehen konnte Al-Rawi die Aussage der damaligen Innenministerin Liese Prokop, der zufolge rund 45 Prozent der in Österreich lebenden Muslime nicht bereit sein, sich zu integrieren. Er schätze, das etwa fünf Prozent integrationsunwillig sein. Man sei bei der Integration natürlich noch nicht am Ende des Weges angelangt. Al-Rawi unterstrich auch das klar Bekenntnis zum Erlernen der deutschen Sprache. Der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft betonte auch die Ablehnung  von Zwangsheiraten, Ehrenmorden oder Frauendiskriminierung seitens der Glaubensgemeinschaft.

Ganz anders als Al-Rawi bewertete der Generalsekretär des Anfang April gegründeten, Islamischen Informations- und Dokumentationszentrum Österreich (IIDZ)’, Günther Ahmed Rusznak, die Situation. Im Gespräch mit der APA erklärte Rusznak, auch ohne aufwendige Studie sehe man in der täglichen Arbeit mit Muslimen und ausgehend von der ‚Grundstimmung’, dass rund die Hälfte der in Österreich lebenden Muslime nicht integrationsbereit sei. Für Rusznak ist es eine nicht wegzuleugnende Tatsache, dass es in Österreich sehr wohl eine ‚Parallelgesellschaft’ gebe.“

„Nein, ich glaube nicht an die Demokratie, weil mich die Offenbarung des Islams lehrt: Gott ist der Einzige, der Gesetze macht.“ Nicht zu Letzt diese Aussage des Wiener Imam Abu Muhammad, Tageszeitung „Die Presse“ vom 21.07.2005, legt deutlich den Kern des Problems offen. Demokratisierungsversuche und Toleranz sowie der glaube an den Rechtsstaat oder gar eine Integration ist nicht gegeben.

Die Orientierung der islamischen Welt, hier vor allem die Vermischung von Religion, Recht und Staat, widerspricht vollkommen der europäischen Weltanschauung und sorgt für Komplikationen. Die Zeitschrift „Der Spiegel“ Nr. 13 vom 26.03.2007 eröffnete eine neue, bis dato medial eher nicht sehr beleuchtete Ebene des Islam. Unter dem Titel „Haben wir schon die Scharia?“ wurde der Fall rund um den Frankfurter Justizskandal dargelegt:

„Dabei ging es zunächst nicht um den Kampf der Kulturen im Gerichtssaal, sondern um die Angst einer 26-jährigen Deutschen marokkanischer Herkunft vor ihrem gewalttäti­gen marokkanischen Ehemann, der sie - trotz behördlicher Kontaktsperre - fortwährend


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weiter bedrohte. Er hatte sie geschlagen, er soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten. Doch als die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. ‚Eine unzumutbare Härte’, die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege ‚nicht vor’. Die Frau habe vielmehr damit "rechnen’ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös ver­brieftes "Züchtigungsrecht" auch ausübe. In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmal nach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran ‚neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau’.

Die dritte  Gewalt tut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungs­gesellschaft. Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.“

Der deutsche Islam-Wissenschafter Hans-Peter Raddatz kritisierte, dass deutsche Gerichte zu milde gegen derartige Taten vorgingen: Die Richter seien in zunehmender Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten mit in Betracht zu ziehen, sagte Raddatz. Vor allem bei Fällen von Körperverletzung von Frauen sei es sehr häufig vorgekommen, dass die Gerichte nicht so verfahren seien, "wie es erforderlich gewesen wäre".

Nicht nur in Deutschland auch in Tirol erschütterte ein Fall von Ehrenmord die Öffentlichkeit. Für den Mord an einer 19-jährigen Libanesin muss ihr Bruder anstatt 14 Jahre nur 12 Jahre und neun Monate absitzen, befand das Berufungsgericht im Februar vergangenen Jahres. Ihr Umgang mit Männern war der Familie ein Dorn im Auge. Ende März 2004 hatte der 17-Jährige seine Schwester bewusstlos geschlagen, sie von Innsbruck ins Zillertal verfrachtet und dort mit 14 Messerstichen getötet. Laut Thomas Lechner, Pressesprecher des Landesgerichts Innsbruck, war der mehrfache Wechsel der Kulturkreise einer der Milderungsgründe. Zudem wurde bei dem Angeklagten eine "überzogene Wertehaltung" festgestellt.

Univ.-Prof. Andreas Venier von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck erklärte: „Natürlich müsse der kulturelle Hintergrund bei der Strafbemessung berücksichtigt werden, was aber nicht heiße, dass die tat deswegen weniger verwerf­lich sei.“

Aber nicht nur Zwangsehen und Ehrenmord sind in Österreich bereits situiert. Hass­prediger rufen zum Heiligen Krieg, dem Dschihad, nicht nur in Predigten sondern sogar mittels Tonbändern auf. Im Dezember des Vorjahres wurde der als angeblich liberal geltende Imam Adnan Ibrahim wegen Verhetzung und Aufruf zum Terror angezeigt. Diversen Medien und Tageszeitungen wurden Tonbänder zugespielt, auf welchen Adnan Ibrahim im Rahmen seiner Predigten zu hören ist. In diesen Predigten ruft dieser liberale Imam zur Beteiligung am Krieg in Palästina und zum Jihad auf. Gegen-über der "Wiener Zeitung" rechtfertigte sich Scheich Adnan damit, dass seine Aussagen auf der Scharia basierten. Anas Schakfeh, Chef der Islamischen Glaubens­gemeinschaft verteidigte den Imam in den Medien, dass dieser sicher nicht zum Jihad aufgerufen habe.

Es blieb nicht bei den Aufrufen, erst im März dieses Jahres erging an Österreich eine Terrordrohung. Anas Schakfeh, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft sagte im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Presse“ über die an Österreich ergan­gene Terrordrohung im Zusammenhang mit den vier in Afghanistan eingesetzten Soldaten auf die Frage, ob eine Gefahr für Österreich bestünde: „Man kann so etwas nicht ausschließen

Der Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terroris­mus­bekämpfung formuliert unter anderem zum Islam: „ Vor allem unter der zweiten


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und dritten Einwanderergeneration ist eine zunehmend Affinität für den jihadistischen Salafismus zu erkennen. Identitätskonflikte, wirtschaftliche, politische und soziale Problemfelder tragen zur sozio-ökonomischen Dimension des Radikalisierungsprozes­ses bei. Das soziale Umfeld und die oft daraus resultierende Unzufriedenheit gehören zu den ausschlaggebenden Faktoren für die steigende Radikalisierung  von in Europa lebenden Muslimen. Wesentliche Indikatoren hierfür sind: Psychologische Faktoren, Mangelndes Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl, Anpassungsschwierigkeiten und das Gefühl des ausgeschlossen Seins.

Diese Faktoren illustrieren die Integrationsschwierigkeiten von Teilen der muslimischen Gemeinschaft. Sie können eine eventuelle Radikalisierung fördern und begünstigen. Isolation und Marginalisierurig können eine feindselige Haltung gegenüber westlichen Werten verursachen, woraus sich einaggressives Potenzial ergeben kann.

Moscheen können sowohl für Radikalisierungs- als auch für Rekrutierungsaktivitäten als begünstigende und prozessbeschleunigende Plattformen dienen. Radikal aus­gerichtete Predigten beeinflussen Zuhörerschaft. Mit radikalen Predigten werden die Agitation und Verbreitung einer radikalen Ideologie mit der Grundannahme einer Kon­frontation zwischen dem Westen und dem Islam, die Verbreitung der jihadistisch salafitischen Ideologie und die Verherrlichung des Jihad in Kombination mit der Thematisierung diverser politischer Themen sowie internationaler Krisen und Konflikte in muslimischen Ländern betrieben.

Österreich ist keine Insel der Seeligen, abgeschottet vor den Problemen der Umwelt. Zur Erinnerung, unser Land blieb in der Vergangenheit von Anschlägen radikaler Islamisten nicht verschont, wie nachfolgende Bilanz drastisch vor Augen führt:

Zwei Terroristen nahmen im September 1973 beim Grenzzollamt Marchegg fünf Ein­wanderer und einen Zöllner als Geisel, um die Schließung des Lagers zu erpressen. Kreisky gab den Terroristen nach. Das Lager wurde geschlossen, die Terroristen bekamen freies Geleit. Israels Premierministerin Golda Meir kritisierte, dass "die von Kreisky getroffene Entscheidung die bisher größte Ermutigung für Terroristen ist".

Sechs Attentäter unter der Führung des Terroristen "Carlos" drangen am 21. Dezember 1975 in das Gebäude des Ölkartells Opec ein, nahmen siebzig Geiseln, darunter fast alle elf Opec-Minister. Bei einem Schusswechsel wurde ein Polizist getötet. Die Terroristen konnten mit einigen Ministern entfliehen. Carlos wurde durch den damaligen SPÖ-Innenminister Otto Rösch mit Handschlag verabschiedet.

2 Tote, 18 verletzte Passanten und 3 schwer verletzte Polizisten waren die schreck­liche Folge eines Terroranschlages am Samstag, dem 29.8.1981, gegen 11.30 Uhr, auf die Synagoge in Wien 1, Judengasse - Seitenstettengasse.

Am 1. Mai 1981 wurde der Wiener SPÖ- Stadtrat Heinz Nittel, Präsident der "Öster­reichisch- Israelitischen Gesellschaft", von Mitgliedern der Nidal-Gruppe ("Fatah Revolutionärer Rat") erschossen. Am 27. Dezember 1985 folgte ein Attentat auf den Wiener Flughafen Schwechat. Ein Terrorkommando der PLO rollte vier Handgranaten und eine Nebelbombe auf Reisende, die beim israelischen El-Al-Schalter warteten. Im Nebel eröffneten die Terroristen das Feuer. Zwei Wiener starben, 47 wurden verletzt.

Erst vor kurzem haben uns die Ausschreitungen rund um den Karikaturenstreit mit Dänemark und die Anschläge in England und Spanien wieder einmal gezeigt, wie verwundbar wir eigentlich sind.

Auf die Frage der „Wiener Zeitung" Nr. 31 vom 15.02.2006 wie der Westen mit der Situation mit dem Islam umgehen soll, antwortete der Islam-Experte Hans-Peter Raddatz: „Indem man aufhört, Lippenbekenntnisse abzulegen. Stattdessen sollten wir


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die demokratischen Grundwerte Europas als nicht verhandelbar und für alle verbindlich definieren!“

Um den geschilderten Umständen entgegenzuwirken und gleichzeitig durch Trans­parenz für mehr Verständnis sowie eine bessere Integration der bereits in Österreich lebenden Angehörigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft sorgen zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich dem Nationalrat einen Situations­bericht über den Stand der Islamisierung in Österreich, speziell zur Integration von Muslimen im Hinblick auf die Bereiche Praktizierung der Scharia, Gewaltpotenzial und Terrorismusgefahr, Lebensweise und Bildung einer Parallelgesellschaft, religiöse Erzie­hung, Haltung zum Extremismus, Zwangsehe, Ehrenmord, Menschenrechte, Gleich­berechtigung von Mann und Frau, Demokratieverständnis und Toleranz, vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.12.47

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Trotz aller Emotionen, die wir da in dieser Diskussion zwischen Blau und Orange über die Verfehlungen der Vergangenheit erleben, möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir uns der österreichischen Tradition bewusst sein sollten, die wir in der Zweiten Republik erreicht haben, in der Hass, Intoleranz und Gewalt zwischen Menschen verschiedener Religionsgemeinschaften nichts verloren haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist auch die Aufgabe des Staates, meine Damen und Herren, die Freiheit der Religion zu schützen, es ist aber die Aufgabe der verschiedenen Religionsgemein­schaften, dafür zu sorgen, dass die allgemeinen rechtlichen Rahmen der Republik geachtet werden. Da stellen Demokratie, Pluralismus, Meinungsfreiheit, die Gleich­berechtigung von Mann und Frau sowie die Chancengleichheit die Grundwerte des Zusammenlebens in unserer Republik dar.

Das heißt, dass auch die gesetzlichen Verpflichtungen von allen, die in diesem Land leben, ganz einfach respektiert werden müssen. Wie Josef Cap heute schon aus­geführt hat: Wenn es also in diesem Land Schulpflicht gibt, dann ist diese zu akzeptieren, dann kann ein Schüler eine weibliche Lehrkraft nicht ablehnen, und da ist auch der Sportunterricht ganz einfach ein Teil dieser Schulpflicht.

Ich glaube aber, Hohes Haus, es ist erfreulich, festzustellen, dass diese neue Bun­desregierung mit der Schaffung der Integrationsplattform durchaus einen positiven Beitrag dazu leistet, dass man den Problemen – etwa auch der Migranten – in einer umfassenden Art und Weise näherkommt und an Lösungen arbeitet.

Ich möchte mich aber mit einer Passage im Antrag der Freiheitlichen Partei beschäf­tigen, in der dem Innenminister eine „profane Vorgangsweise“ vorgehalten wird. Ich habe im Lexikon nachgeschaut, was das Wort „profan“ eigentlich heißt. Das Adjektiv „profan“ heißt: die Eigenschaft von Objekten oder Handlungen, die nicht in Zusam-


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menhang mit einem Kult stehen, die keine rituelle oder religiöse Bedeutung tragen, denen keine magischen Eigenschaften und Wirkungen zugesprochen werden.

Das Profane ist also diesseitig, ist also weltlicher Natur und ist eigentlich der Gegen­begriff von sakral. Und in diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, muss ich dich eigentlich auffordern, dass du ganz ausdrücklich profan dein Amt wahrnimmst, weil es damit auch der Säkularität dieser Republik dient – und das gehört auch unter­mauert. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, die FPÖ wäre daher gut beraten, ein wenig darüber nachzudenken, wie man in einer solch sensiblen Materie mit solchen Schlüs­selworten umgeht. Es wäre vielleicht auch wert, bevor man so etwas in einen Antrag schreibt, sich genau zu erkundigen, was das Wort eigentlich bedeutet.

Meine Damen und Herren! Nun zum Vorwurf der „gläsernen Menschen“ und der „totalen Überwachung“ eine Anmerkung: Wir stehen durchaus bereit zu weiteren Befug­­nissen für die Exekutive, allerdings nur dann, wenn die Notwendigkeit nach­gewiesen ist und wenn der Rechtsschutz – das heißt, die richterliche Genehmigung – und die Aufsicht durch den Rechtsschutzbeauftragten gewährleistet sind.

Schlusssatz: Wenn angemerkt wird, dass es zu wenige Exekutivbeamte gibt, muss ich festhalten, dass die Regierungen Schüssel I und II unter tatkräftiger Mithilfe – zuerst von Blau und dann in besonderer Form von Orange – dazu beigetragen haben, dass wir 3 000 Planstellen weniger zur Verfügung haben. Das hat natürlich zu erhöhter Kriminalität geführt, das hat natürlich zu sinkender Aufklärung geführt, aber ich sage voll Stolz, dass diese neue Regierung – Kollege Kößl, bevor du dich aufregst! – eine Trendumkehr bewirkt hat. Wir haben im Jahr 2007 um 150 Planstellen mehr (Abg. Scheibner: Das haben wir schon abgeklärt, dass das nicht stimmt!), und im Jahre 2008 werden wir die Chance haben, jene Planstellen, die an der Schengen-Grenze heute auch dazu verwendet werden, Zollaufgaben zu erledigen, in Zukunft für die Bekämpfung der Kriminalität und zur Stärkung der Sicherheit in diesem Land zur Verfügung zu haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.17.26

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Ich rege mich nicht auf, Kollege Parnigoni, denn du weißt ganz genau, dass für das Personal der Bundeskanzler und die Frau Bundesministerin zuständig sind. (Abg. Parnigoni: Das war aber damals auch ein Schwarzer, der Bundeskanzler!)

Dieser Antrag, der von der FPÖ eingebracht wurde, ist ebenfalls falsch eingebracht, wenn ich das hier so klarstellen darf.

Ich darf aber einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Plattform zur Stärkung der Inte­gration und Sicherheit einzurichten, da die inhaltliche Versachlichung der Zuwan­derungs- und Integrationspolitik nur auf breitester Basis gelingen kann. Weiters wird


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die Bundesregierung ersucht, auf Grundlage der Arbeiten dieser Plattform dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket für Integration vorzulegen.

*****

Geschätzte Damen und Herren, nun zur heutigen Diskussion: Ich glaube, wir sind Bundesminister Platter wirklich zu Dank verpflichtet für seine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik. Ihm und unserer guten Polizei ist es gelungen, sicherlich einen sehr wichtigen, entscheidenden Schlag gegen den Islamismus in Österreich umzusetzen. Dafür ein herzliches Dankeschön, Herr Bundesminister, auch der Polizei, die vor Ort tagaus, tagein arbeitet. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch klarstellen, was von Frau Kollegin Rosenkranz hier gebracht worden ist: Erstens einmal, Frau Kollegin Rosenkranz, Sie wissen ganz genau, dass es dieses Projekt in dieser Form in Bad Vöslau überhaupt nicht gibt. Und der Landeshauptmann von Niederösterreich hat eine ganz klare Aussage zu diesem Bauwerk getätigt. (Beifall bei der ÖVP.) Das als Richtigstellung und als Klarstellung. (Abg. Strache: Seine Behörde hat das ...! Pröll ist verantwortlich für Bad Vöslau!)

Es tut mir wirklich persönlich weh, wenn Sie, Kollege Strache, von einem Polizeistaat reden, wenn wir hier der Polizei Möglichkeiten geben, noch besser für eine um­fassende Sicherheit für die Bevölkerung und für unseren Staat Österreich zu agieren. (Abg. Strache: Sie sind doch untätig!)

In Österreich haben wir – Sie wissen das auch ganz genau; Sie müssen ein schlechtes Gewissen haben – einen ausgeprägten Rechtsstaat. Und weil Sie gesagt haben, unbescholtene Bürger werden hier verfolgt: Herr Bundesminister Platter hat ganz klar und deutlich zum Ausdruck gebracht (Abg. Strache: Der Innenminister ist untätig!), dass eine solche Verfolgung nur mit einem richterlichen Antrag möglich ist, es muss eine Tathandlung gesetzt worden sein, und der Rechtsschutzbeauftragte muss eben­falls seine Zustimmung zur Verfolgung geben.

Ich glaube, eines ist schon klar, und da hat Kollege Scheibner wirklich recht gehabt: Man kann nicht auf der einen Seite die Gefahren des Islamismus, die es tatsächlich gibt – da gebe ich Ihnen recht –, hier zur Sprache bringen, überlegen, was alles passieren könnte, aber die Polizei darf keine Instrumente haben, um entsprechend einzuschreiten und vorzugehen. Und das ist das Verwerfliche. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was bringen die Kontrollen, wenn Sie untätig bleiben? Nur zu kontrol­lieren ist zu wenig!)

Geschätzte Damen und Herren! Es ist ganz wichtig, dass wir da genau unterscheiden: Islamismus ist tatsächlich eine Sache, die auch wir in Österreich sehr, sehr ernst zu nehmen haben, aber der Islam als Glaube ist die andere Seite. Wir dürfen sicherlich nicht den Islamismus unter dem Deckmantel des Islam hier aufkommen lassen, son­dern müssen dem zweifellos entgegentreten. Ich glaube, dass auf der einen Seite diese Maßnahmen, die gesetzt worden sind – Lauschangriff, Rasterfahndung, Schutz­zonen, eben alles, was in den letzten Jahren in diesem Bereich getan wurde –, für eine umfassende Polizeiarbeit sehr wichtig sind, auf der anderen Seite müssen wir natürlich alle technischen Möglichkeiten ausnützen, um dieser Bedrohung tatsächlich Herr zu werden.

Herr Bundesminister Platter, ich ersuche Sie, dafür zu sorgen, dass diese Maß­nahme – Online-Durchsuchung – so schnell wie möglich umgesetzt wird. (Abg. Strache: Da sollte man die bisher schon bekannten Hassprediger ausweisen! Wieder nur kontrollieren und nicht handeln, das ist zu wenig!) – Herr Kollege Strache, es ist sicherlich eine ernstzunehmende Situation, was den Islamismus angeht, aber auf der


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anderen Seite muss die Polizei auch Möglichkeiten haben, dagegen entsprechend vorzugehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Da muss man ausweisen!)

17.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte zum dringlichen Antrag der Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneten betreffend „strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreiten­den Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates“

Österreich ist jenes Land inmitten Europas, in dem die große Tradition des Dialogs seit jeher aktiv gelebt wird. Miteinander gemeinsame Herausforderungen annehmen und gemeinsam bewältigen ist die große Stärke der Menschen in Österreich. Dies trifft insbesondere auch auf das Zusammenleben in Österreich zu, wo all jene Menschen, die schon lange hier zu Hause sind gemeinsam mit jenen, die hier eine neue Heimat gefunden haben, Ja sagen zu Österreich. Wenn wir die innere Sicherheit und Toleranz auch für die Zukunft garantieren wollen, muss uns die Integration aller neu in Österreich lebenden Menschen gelingen.

Die Regierungsparteien begrüßen die beabsichtigte Integrationsplattform, die bereits im Regierungsprogramm vereinbart ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Plattform zur Stärkung der Inte­gration und Sicherheit einzurichten, da die inhaltliche Versachlichung der Zuwan­derungs- und Integrationspolitik nur auf breitester Basis gelingen kann. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auf Grundlage der Arbeiten dieser Plattform dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket für Integration vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.23.28

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Sicher­heit hat in der österreichischen Bevölkerung einen ganz, ganz hohen Stellenwert, und ich weiß, Herr Bundesminister, dass Österreich als sicheres Land gilt, das viele Personen anzieht, und wir wollen diesen Status auch beibehalten. Wir müssen daran arbeiten und alles dazu tun, damit Österreich auch ein sicheres Land bleibt, die Kriminalität nicht ausufert, die Menschen keine Angst zu haben brauchen, wenn sie


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außer Haus gehen, dass sie keine Angst haben müssen um ihre Kinder, dass sie keine Angst haben müssen, dass eingebrochen wird, sodass sie ihre Wohnungen verbarri­kadieren. Daran sollten wir arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Im Zusammenhang mit Demokratie und Religionsfreiheit muss gesagt werden: Wir leben in einem demokratischen Staat, wir haben Religionsfreiheit, aber gerade die Fest­nahmen dieser mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich Mitte September haben gezeigt, dass diese Gefahr auch bei uns zunimmt. Da muss auch den tolerantesten Gutmenschen klar geworden sein, dass der radikale Islamismus nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der Religion die europäisch-abendländische Kultur zu destabilisieren und die Demokratie zu untergraben. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundesminister! Die diesen Festnahmen folgenden Debatten über die Integration, insbesondere von Personen muslimischen Glaubens, stellen uns sicherlich vor schwie­rige und dringende Aufgaben und verlangen vor allem von der Bundesregierung eine Reaktion auf diese Vorkommnisse. Dabei dürfen wir aber natürlich nicht alle und nicht alle Glaubensgruppen in einen Topf werfen, sondern wir müssen hier schon unter­scheiden und dürfen nicht generell alle Menschen mit muslimischem Glauben ver­urteilen.

Der Ansatzpunkt ist gegenseitiges Verständnis. Jede Person, die auf Dauer in Öster­reich lebt, sollte der deutschen Sprache mächtig sein, und das fängt eben schon in der Schule an. Es gibt schon zu denken, dass in Österreich 15 Prozent aller Schüler eigentlich nicht Deutsch als Muttersprache haben und in manchen Schulen in Wien nahezu 100 Prozent der Schüler nicht Deutsch als Muttersprache haben.

Ich darf hier ein bisschen auf unser Nachbarland, die Bundesrepublik Deutschland, schauen: Die Rütli-Schule ist wahrscheinlich jedem bekannt. Zustände wie dort wollen wir natürlich nicht haben. Dort haben anarchistische Zustände geherrscht, und es haben sich die Lehrer nicht mehr in die Schule getraut. So etwas brauchen wir hier wirklich nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Damit die Entwicklung an den österreichischen Schulen nicht gleichfalls in diese Richtung abdriftet, müssen gewisse Dinge geschehen und muss entsprechend Vorkehrung getroffen werden. Schüler in Österreich müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Mädchen dürfen nicht aus patriarchalischen, traditionellen Gründen gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, vom Turnunterricht ferngehalten werden und so weiter. Der Religionsunterricht darf nicht zur Verfestigung der archaischen Gesellschaftsstrukturen benutzt werden, und der Inhalt des Religions­unterrichtes muss gewissermaßen staatlich kontrolliert werden und beeinflussbar sein. Es darf keine radikalen islamischen Schulbücher geben. Das in der islamischen Glaubensgemeinschaft verwendete Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“, das praktisch das Schlagen, das Handabhacken für Diebe, den Tod für Homosexuelle und die Anwendung der Scharia befürwortet, ist daher abzulehnen.

Ich bringe in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die


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a) die Durchsetzung von Deutsch als einzige Unterrichtssprache in Schulen und Universitäten außer in fremdsprachenspezifischem Unterricht vorsehen,

b) Deutsch als Regelsprache für Predigten insbesondere in Kirchen, Moscheen und Tempeln sowie regelmäßige Kontrollen vorsehen und Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen zulassen,

c) die Zulassung und die Auswahl von Religionslehrern an Schulen und Universitäten regeln, aber insbesondere die Prüfung der Verfassungstreue der Lehrenden vorsehen,

d) ein Zustimmungserfordernis des Parlaments für die Lehrpläne des Religionsunter­richts vorsehen.“

*****

Damit, sehr geehrte Damen und Herren, soll verhindert werden, dass ein demokratie­feindliches, archaisches Welt- und Gesellschaftsbild in Österreich verbreitet wird. (Beifall beim BZÖ.)

17.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.29.04

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir heute über dieses sensible Thema hier im Nationalrat diskutieren, und es braucht das nötige Fingerspitzengefühl, damit hier ausgewogen über diese Problematik ge­sprochen wird. Für mich und für die SPÖ ist es selbstverständlich, dass die öster­reichischen und die europäischen Grundrechte von allen, die hier bei uns leben, einzuhalten sind. Davon leiten wir natürlich ab, dass diese unsere Grundwerte, die wir uns in diesem Land gegeben haben, auch respektiert werden.

Selbstverständlich ist der respektvolle Umgang zwischen Männern und Frauen etwas, was notwendig ist, ebenso der respektvolle Umgang der Eltern mit ihren Kindern, und jede Frau muss die gleichen Rechte haben wie jeder Mann. Unsere Rechtsordnung kennt eine Reihe von Bestimmungen, wie diese Gleichbehandlung durchgesetzt werden kann und muss.

 Daher, Frau Kollegin Hakl, sind wir von der SPÖ immer schon dafür gewesen, dass man entsprechende Maßnahmen setzt, wenn zum Beispiel ein Mann seine Ehefrau schlägt. Wir haben da Interventionsstellen eingerichtet, und es spielt keine Rolle, ob der Mann, in dem Fall also der Täter, katholisch ist, islamischen Glaubens ist oder gar keiner Konfession angehört. Hier gehört Abhilfe geschaffen. Ich bin froh darüber, dass in diesem Budget, das wir hier im Nationalrat beschlossen haben, die Mittel massiv aufgestockt wurden, um zum Beispiel Gewalt gegen Frauen zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Selbstverständlich sind wir Sozialdemokraten und -demokratinnen dagegen, dass in Österreich Zwangsehen geschlossen werden können, und selbstverständlich wird das durch unsere Rechtsordnung geahndet, und selbstverständlich kommt es dann zu Rechtsfolgen! (Abg. Scheibner: Zu spät!)

Ich sage Ihnen auch noch eines, Herr Kollege Scheibner, wenn hier über das Selbst­bestimmungsrecht der Frauen räsoniert wird: Natürlich sind wir für das Selbstbestim­mungsrecht der Frauen, und ich brauche überhaupt keinen Kirchenmann, der uns sagt,


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wie wir zu leben haben und welche Rechte für die Frauen zu gelten haben, weder den Herrn Papst noch einen Imam oder sonst jemanden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn es uns mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirklich ernst ist, dann gilt alles und für jeden, egal, woher die Stimme kommt.

Aber lassen Sie mich eines noch sagen: Ausgrenzung kann keine Antwort sein, Aus­grenzung ist keine Antwort! Was wir zu tun haben und worauf wir zu schauen haben, das ist, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Integration geschaffen werden. Hier ist von dieser Bundesregierung schon einiges in Angriff genommen worden – Stichwort Frühkindförderung, Stichwort 1 500 LehrerInnen mehr an den Schulen. Das bedeutet mehr Aufmerksamkeit für die Kinder, das ist Förderung dort, wo gefördert werden muss. 400 zusätzliche Lehrer – sie sind in diesen 1 500 inbegriffen – sind dann für verbesserte Integrationsmaßnahmen zuständig, StützlehrerInnen, wenn Sie es so haben wollen.

Es ist wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Integrationsplattform jetzt installiert wird, wo sich alle wesentlichen Vereine, alle wesentlichen Religionsvertreter zusammensetzen, um Maßnahmenpakete zu erarbeiten, die wir dann hier zu beur­teilen und zu beschließen haben.

Es ist selbstverständlich auch wichtig, dass immer evaluiert wird, ob wir mit unseren gesetzlichen Bestimmungen, mit unseren Maßnahmen auf der Höhe der Zeit sind, um die Freiheit in unserem Staat zu gewährleisten.

Zum Schluss, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bundesminister: Wir sind diejeni­gen, die selbstverständlich nicht dagegen sind, wenn es darum geht, für mehr Sicher­heit in diesem Staat zu sorgen. Wir waren auch schon 1997/1998 diejenigen, die dafür gesorgt haben, dass bei den neuen Ermittlungsmethoden zum Beispiel der Rechts­schutzbeauftragte eingeführt wurde, dass es der richterlichen Genehmigung bedurfte bei solch massiven Grundrechtseingriffen. Da haben Sie in uns einen guten Partner. Wir haben uns immer darum gekümmert – und wir werden uns darum kümmern, denn Sicherheit und Freiheit sind unser Anliegen, sehr geehrte Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe zunächst bekannt, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhand­lung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen, eingebracht im Zuge der dringlichen Debatte zu dem dringlichen Antrag „betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr, anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungs­staates“ (309/A)(E), betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich

Die Festnahmen der mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich zur Monatsmitte haben gezeigt, dass die Gefahr des Islamismus auch in unserer Heimat nicht mehr wegzureden ist. Es muss nun für die noch so tolerantesten Gutmenschen klar sein, dass der Radikal-Islamismus nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der Religion die europäisch-abendländische Kultur und damit die


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Demokratie zu untergraben und zu destabilisieren. Die Verhaftungen zeigen in erschreckendem Ausmaß, dass auch in Österreich die islamische Terrorgefahr nicht nur massiv wächst, sondern tragische Realität ist, wie der Verfassungsschutzbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres belegt.

Im Rahmen der Festnahmen und der damit einhergehenden Debatte über die Inte­gration - insbesondere von Personen muslimischen Glaubens - stellen sich dringende Aufgaben, die einer Reaktion der Bundesregierung bedürfen.

Dabei dürfen aber nicht ganze Bevölkerungs- oder Glaubensgruppen unter den General­verdacht des Terrorismus gestellt werden. Vielmehr muss konstruktiv auf eine Lösung des offensichtlich bestehenden Problems der mangelnden Integration hinge­arbeitet werden. Szenen wie in Wien-Brigittenau kann kein verantwortlich Handelnder wollen. Nichtsdestotrotz müssen bei 440.000 Menschen mit Migrations­hinter­grund allein in Wien (ca. 30 % der Bevölkerung) dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit die sicherheitspolitische Lage nicht eskaliert.

Ein Ansatzpunkt ist das gegenseitige Verständnis. Jede Person, die auf Dauer in Österreich lebt, sollte des Deutschen mächtig sein. Dies beginnt an den Schulen. Es darf nicht sein, dass in Österreichs Schulen Schüler mit Migrationshintergrund sitzen, die dem Unterricht wegen Sprachschwierigkeiten nicht folgen können. Immerhin ca. 15 % aller Schüler in Österreich haben nicht Deutsch als Muttersprache – in manchen Wiener Schulen nähert sich diese Quote sogar an die 100 % an. Nirgendwo in Österreich darf es Zustände geben wie an der Berliner Rütli-Schule. Die Schule stand wegen anarchischer Zuständen und absoluter Machtlosigkeit der Lehrer kurz vor der Schließung. Höchst mangelhafter Deutschkenntnisse, archaische Gesellschaftsstruk­turen sowie patriarchal geprägte Elternhäuser wurden dafür verantwortlich gemacht. An der Rütli-Schule haben über 80 % der Schüler einen Migrationshintergrund und sind muslimischen Glaubens.

Damit die Entwicklung an österreichischen Schulen nicht gleichfalls weiter in diese Richtung verläuft, müssen folgende Selbstverständlichkeiten sichergestellt sein: Schüler in Österreich müssen des Deutschen mächtig sein. Mädchen dürfen nicht aus patriarchalen und traditionellen Gründen gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Der Religionsunterricht darf nicht zur Verfestigung archaischer Gesellschaftsstrukturen benutzt werden. Der Inhalt des Religionsunterrichts muss staatlicherseits kontrollierbar und beeinflussbar sein. An den Schulen darf es keine radikal-islamischen Schulbücher geben. Dies ist, wie jüngst in Wien bekannt wurde, nicht selbstverständlich. Die Islamische Glaubensgemeinschaft verwendete das Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" im Schulunterricht. In dem Buch wird Handabhacken für Diebe, Tod für Homo­sexuelle und die Anwendung der Scharia gefordert.

Weiterer Ansatzpunkt ist die integrations- und verfassungsfeindliche Beeinflussung. Dies gilt besonders für den Bereich des Religionsunterrichts und das Umfeld von Moscheen und Gebetshäusern.

Bislang werden die Lehrpläne für den Religionsunterricht von den jeweiligen Glaubens­gemeinschaften erlassen, ohne dass eine staatliche Kontrolle oder Einflussnahme stattfindet. Gerade in diesem höchst sensiblen Bereich muss indes eine staatliche Kontrolle stattfinden. Daher muss Deutsch – außer im spezifischen Fremdsprachen­unterricht – einzige Unterrichtssprache sein. Aus den selben Gründen muss staat­licher­seits Einfluss auf die Auswahl der Lehrenden genommen werden können. Es muss von staatlicher Seite kontrollierbar und beeinflussbar sein, wer welche Inhalte an Schulen und Universitäten lehrt.

In gleichem Maße müssen Predigten, also der Inhalt dessen was den Gläubigen vermittelt wird, verständlich und kontrollierbar sein. Daher muss Deutsch Regelsprache


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für Predigten sein. Gleichzeitig muss über ein staatliches Verfahren die Zulassung von Predigern kontrolliert werden können. Damit soll verhindert werden, dass ein demo­kratiefeindliches, archaisches Welt- und Gesellschaftsbild verbreitet wird, welches den Grundwerten unserer Verfassungsordnung widerspricht. Unfassbar ist, dass einer der verhafteten islamischen Terroristen in der Moschee in der Wiener Lindengasse predigen durfte. Gleiches gilt für „Abu I.“, der vor einem Jahr eine Bombenattrappe vor einem Lokal der Muslimischen Jugend Österreichs (MJÖ) in Wien-Rudolfsheim-Fünf­haus deponierte, dafür in Haft saß und dennoch weiter Predigen halten durfte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die

a) die Durchsetzung von Deutsch als einzige Unterrichtssprache in Schulen und Universitäten außer in fremdsprachenspezifischem Unterricht vorsehen,

b) Deutsch als Regelsprache für Predigten insbesondere in Kirchen, Moscheen und Tempeln sowie regelmäßige Kontrollen vorsehen und Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen zulassen,

c) die Zulassung und die Auswahl von Religionslehrern an Schulen und Universitäten regeln, aber insbesondere die Prüfung der Verfassungstreue der Lehrenden vorsehen,

d) ein Zustimmungserfordernis des Parlaments für die Lehrpläne des Religions­unterrichts vorsehen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile als nächstem Redner Herrn Abgeordnetem Zach das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.34.28

Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Strache, ich nehme Ihnen Ihre neue Vorliebe für den Grundrechtsschutz einfach nicht ab. Ich bin da auch nicht so optimistisch wie Kollege Van der Bellen, dass Sie jetzt bei uns im Klub sind, nämlich im Klub jener, die sich für Grund- und Men­schenrechte einsetzen, denn die Fakten sprechen eindeutig gegen Sie: Wo waren Sie beim Lauschangriff? Wo waren Sie bei der Rasterfahndung? Und wo waren Sie bei der Videoüberwachung? – Immer außen vor und nie bei denen, die sich kritisch dazu geäußert und ihre Bedenken vorgebracht haben.

Grundrechtsschutz war und ist ein Fremdwort für Sie, Law and Order ist Ihre Über­schrift. (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache.)

Da Frau Kollegin Hakl eine prominente liberale Politikerin aus den Niederlanden zitiert hat (Zwischenrufe bei der ÖVP) und eine liberale Partei – Sie können mir glauben, ich kenne diese besser als Sie –: Haben Sie vergessen, dass die Antwort der Liberalen in Holland nicht ist, einen Überwachungsstaat zu errichten, sondern sich für eine offene Gesellschaft einzusetzen, wo die Freiheit garantiert ist, auch die Meinungsfreiheit, und nicht die Grundrechte eingeschränkt werden.

Herr Bundesminister Platter, da Sie von „Sicherheitsweltmeister“ gesprochen haben: Ich glaube eher, Sie streben den Titel Überwachungsweltmeister an. Ich rate Ihnen:


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Nehmen Sie die Worte von Professor Korinek ernst, und gehen Sie in sich! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minu­ten. – Bitte.

 


17.36.21

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten berufenen Interpreten des Koran von ÖVP über FPÖ bis zum BZÖ, ich habe bis jetzt nicht gewusst, dass Sie sich so tief ins Studium der Schrift eingelassen haben. Das ändert aber an einem nichts: Wir werden auch in Zukunft keinen Unterschied machen, ob Hassprediger einen freiheitlichen oder einen muslimi­schen Hintergrund haben oder sich darauf berufen. Es wird uns auch in Zukunft egal sein, ob sich bei einem Familienbild, in dessen Zentrum die Unterdrückung der Frau und das Recht, Kinder zu schlagen, stehen, jemand auf freiheitliche Familienbilder oder auf muslimische Hintergründe beruft. (Abg. Strache: Oder grüne, wenn es ums Schlagen geht!)

Folgendes, Herr Bundesminister und meine Damen und Herren, in dem Fall insbe­sondere von BZÖ und ÖVP, müssen Sie uns schon erklären – und das gilt bedauer­licherweise wahrscheinlich auch für Kollegen Parnigoni –: Was ändert sich an den Problemen in der Schule, der Integration, im Asylwesen – ich komme dann noch auf die Frage des weltanschaulich und religiös motivierten Terrorismus zu sprechen –, wenn Sie ein Schleierverbot einführen, wenn Sie ein Minarettverbot einführen, wenn Sie den totalen Überwachungsstaat einführen und wenn Sie in diesem Zusam­men­hang, wie es Kollege Scheibner vorgeschlagen hat, die Neutralität abschaffen? – Wird ein einziges türkischsprachiges Kind einen besseren Schulerfolg haben, wenn Sie all diese Maßnahmen setzen? Wird ein Integrationsschiritt besser gelingen, wenn Sie diese Maßnahmen setzen?

Bei einem Punkt, Herr Bundesminister Platter, sind, glaube ich, nicht nur die Mitglieder unseres Klubs besonders hellhörig geworden; ich glaube, Sie sind in der Debatte heute in aller Ruhe und in aller Gemütlichkeit am allerweitesten gegangen: Niemand vom freiheitlichen Klub hat – Sie können es in der Begründung nachlesen – das Wort Asyl in Zusammenhang mit einer terroristischen Bedrohung gestellt. Niemand, nicht einmal Kollege Strache. Sie haben bei einem Dringlichen Antrag, der sich auf eine terroris­tische Bedrohung in der Republik Österreich bezieht, mit Asylzahlen begonnen, und Sie haben erklärt, dass ein „Rucksack“ abgebaut worden ist. – Das alles bitte im Zusam­menhang mit einer Terrorismusdebatte! Sie haben überhaupt keinen Grund gesehen, diesem Haus und den Abgeordneten – ich hoffe, es sind noch immer sehr viele –, die diesen Zusammenhang noch immer nicht sehen, zu erklären, warum das Asylwesen in Österreich als Erstes besprochen werden muss, wenn es um die Bekämpfung von Terrorismus geht. (Beifall bei den Grünen.)

Wissen Sie überhaupt, was Sie anrichten, wenn Sie die Hintergründe und die Begrün­dung für Ihre Antiterrorismuspolitik in der Asylpolitik suchen?

Ich lasse es dabei bewenden, aber ich stelle schon fest: Im Ressort eines Innenminis­ters, der bei Asylwerbern und Asylwerberinnen, also Menschen, die ein Menschenrecht in Österreich einfordern, nach den Wurzeln für terroristische Bedrohungen sucht, und in dessen persönlicher Nähe darf das Asylwesen und dürfen die zahlreichen Fragen der Integration nicht aufgehoben bleiben. (Beifall bei den Grünen.)


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Wir müssen die Menschenrechte – und dazu gehört das Recht auf Asyl – vor Politikern wie Ihnen, Herr Bundesminister Platter, ausdrücklich in diesem Haus in Schutz nehmen.

Jetzt zur Frage Terrorismus. Es gibt ein Drohvideo. Einige Mitglieder dieses Hauses hatten die Möglichkeit, dieses Drohvideo anzusehen. Ich persönlich bin der Meinung, dass dieses Drohvideo gerichtliche Ermittlungen in jeder Hinsicht rechtfertigt. Diese gerichtlichen Ermittlungen werden geführt, und ich bin mir ganz sicher, dass der österreichische Rechtsstaat mit seinen Einrichtungen und Instrumenten stark genug ist, dass die Gerichte und die Exekutive in der Lage sind, mit dieser Bedrohung durch ein Drohvideo, die zum Glück noch wesentlich geringer ist als konkrete Bedrohungen in anderen europäischen Staaten (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl) – aber ich möchte hier nichts für die Zukunft verharmlosen –, umzugehen.

Jetzt erklären Sie mir, warum Sie in der Terrorismusbekämpfung zwei Jahre lang geduldet haben, dass es einen Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt, dem, untermauert durch zahlreiche Fakten, unzulässige Nähe zum iranischen Minis­terium für Staatssicherheit nachgewiesen wurde, mit dem als Person die ameri­kanischen Behörden seit letztem Herbst die Zusammenarbeit offiziell verweigern und der von Ihnen und dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit aus der Antiterroris­musgruppe Kontaktgruppe Pakistan/Afghanistan abgezogen und entfernt wurde, dem die britische Botschaft und die britischen Nachrichtendienste offiziell Ihnen gegenüber im Frühjahr dieses Jahres das Vertrauen entzogen haben, wo ganz klar war, dass es hier eine echte Problemstelle in der Terrorismusbekämpfung gibt, wo nicht nur wir beide wissen, dass es im Bundesamt für Verfassungsschutz drunter und drüber geht und das Amt zum Teil arbeitsunfähig ist, weil es durch Fraktionskämpfe, die nicht nur politisch motiviert sind, zerrissen ist! – Sie haben zwei Jahre lang weggeschaut. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Graf.)

Jetzt haben Sie zum Glück nach einer politischen Vereinbarung des Frühsommers beschlossen, diesen Vertrag auslaufen zu lassen. Aber hätten Sie es wirklich so ernst gemeint mit der Terrorismusbekämpfung, dann hätten Sie Herrn Polli schon vor zwei Jahren aus dem Amt entfernen müssen und mit der dringenden Sanierung des Verfassungsschutzes in Österreich wesentlich früher beginnen können.

Wenn es jetzt zu dieser Sanierung kommt, dann wird das unsere volle Unterstützung haben, weil wir einen funktionierenden Verfassungsschutz für die Terroris­musbekämp­fung brauchen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Jetzt frage ich Sie auch noch: Wozu brauchen Sie jetzt weitere Instrumente? Immer, wenn ich im Bundeskriminalamt, im Verfassungsschutz, dort, wo er noch arbeitsfähig ist, nachfrage, bekomme ich die Antwort: Wir brauchen nicht zusätzliche Instrumente, wir brauchen mehr Personal! – Das ist das Problem: Sie geben ihnen nicht mehr Personal, sondern Sie bieten ihnen noch eine technische Möglichkeit und noch eine technische Möglichkeit an.

Aber eines haben Sie längst vergessen – und das die Österreichische Volkspartei, die früher einmal so etwas wie einen liberalen Flügel hatte! –: Hat irgendwer von Ihnen heute das Wort „Freiheit“ in den Mund genommen? (Abg. Mag. Hakl: Ja! Ja!) Hat irgend­wer von Ihnen das Wort „Privatsphäre“ in den Mund genommen? (Zwischen­rufe bei ÖVP und BZÖ.) Hat irgendwer von Ihnen den Ausdruck „Bürger- und Bürgerinnenrechte“ in den Mund genommen? Wissen Sie überhaupt noch, was Sie schützen? Wissen Sie überhaupt noch, wie lange Sie es schon aufgegeben haben, die Privatsphäre, die großen bürgerlichen Rechte der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen? Wissen Sie, dass Sie genau das angreifen, was den islamisch


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motivierten Extremisten an Österreich und an Europa nicht passt: die freie Gesell­schaftsordnung, die freien Rechte, die Gleichberechtigung, die Offenheit?

Das ist ja der paradoxe Erfolg der islamisch motivierten extremistischen Propaganda, dass nicht nur Politiker wie der Innenminister, sondern Politiker verschiedener Par­teien, zum Teil auch der Sozialdemokratie, darauf hineinfallen. Sie machen sich letzten Endes zu den paradoxen Verwaltern dessen, was hier Europa am stärksten bedroht. Wenn etwas bedroht ist, dann ist es unsere Freiheit, sind es unsere Grundrechte, ist es unsere Großzügigkeit, ist es unsere Offenheit, sind es unsere großen liberalen Traditionen.

Das Schlimmste, das wir über unsere Politik sagen müssen, ist, dass wir uns heute damit auseinanderzusetzen haben, dass wir nicht nur die Gefährdung von außen, sondern auch die Gefährdung von innen abwehren müssen. Und mir persönlich tut es leid, dass wir uns nicht nur gegen die Fundamentalisten von außen, sondern auch gegen die Grundrechtsskeptiker und die Grundrechtsverwahrloser von innen schützen müssen. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) Das Parlament ist genau der richtige Ort, um diese Republik und die Menschen in Öster­reich vor ihnen zu schützen. (Beifall bei den Grünen.)

17.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die RednerInnenliste dazu ist erschöpft.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 309/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Anwendung der Rechtsordnung zur Unterbindung der fortschreitenden Islamisierung und der damit verbundenen Terrorgefahr anstatt Errichtung eines Polizei- und Überwachungsstaates.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe bei der SPÖ: Noch weniger!) – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personal­standes bei der Exekutive.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämp­fung der terroristischen Gefahr in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines jährlichen österreichischen Islamisierungsberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür einsetzen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Minderheit. Abgelehnt.


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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Plattform zur Stärkung der Integration und Sicherheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 38.) (Ruf bei der ÖVP: Fast einstimmig!)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Damit sind wir am Ende dieser Abstimmungen angelangt.

17.48.38Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen zurück zur Debatte über Tagesordnungspunkt 7, wozu noch zwei Rednerinnen auf der Liste stehen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränk­ung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.48.56

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Ich darf nun den bereits angekündigten Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (171 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenz­über­schreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlas­sen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechts­pflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesell­schaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)

In Z 12 lauten die ersten beiden Sätze des § 262 Abs. 13 Aktiengesetz wie folgt:

„(13) §§ 65, 102, 197, 225g, 225m, 234, 234a, 234b, 244, 253 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX treten mit 15. Dezember 2007 in Kraft. §§ 234a und 234b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX sind auf Verschmelzungen anzuwenden, bei denen der Verschmelzungsbeschluss in der übertragenden Gesellschaft nach dem 15. Dezember 2007 gefasst wurde.“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeord­neten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 229

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (171 d.B.) be­tref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüber­schreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unter­nehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts­rechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (171 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichts­gebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007) in der Fassung des Ausschussberichtes (218 d.B.) wird wie folgt geändert:

Zu Artikel 6

(Änderung des Aktiengesetzes 1965)

In Z 12 lauten die ersten beiden Sätze des § 262 Abs. 13 Aktiengesetz wie folgt:

„(13) §§ 65, 102, 197, 225g, 225m, 234, 234a, 234b, 244, 253 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX treten mit 15. Dezember 2007 in Kraft. §§ 234a und 234b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX sind auf Verschmelzungen anzuwenden, bei denen der Verschmelzungsbeschluss in der übertragenden Gesellschaft nach dem 15. Dezember 2007 gefasst wurde.“

Begründung

Diese Abänderung dient der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.50.18

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Nachdem wir es nach langer Zeit, auf europäischer Ebene seit einiger Zeit geschafft haben, auch europäische Rechtsinstitute, europäische Gesellschaften zu gründen, ist dies ein folgerichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Mindestmaß an Schutz für Anleger, an gemeinsamen Vorschriften und einem einfacheren Auskennen in Europa im Falle der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, was natürlich auch schon vorher – ohne diesen gemeinsamen kleinsten Nenner – möglich war.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 230

Für Österreich allerdings erscheinen mir andere Punkte viel wesentlicher. Ich mache in dieser Koalition eine teilweise beängstigende Kapitalferne meiner Koalitionspartner aus. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) – Das muss ich ganz ehrlich sagen.

Ich stelle fest, dass für viele meiner Abgeordneten-Kollegen von der SPÖ eine Aktie so etwas zu sein scheint wie etwas von sich aus grundlegend Böses. Ich nütze daher diese Gelegenheit, zu appellieren, darüber nachzudenken, wie wichtig ein funktionie­render Kapitalmarkt gerade heute und gerade in einer Wissensgesellschaft ist, wie wichtig ein funktionierender Kapitalmarkt in Österreich eigentlich wäre, wenn Ideen finanziert werden müssen, wenn kleine Unternehmen, die noch nichts Angreifbares, Herzeigbares haben, Geld brauchen, und dass wir alle gut daran täten, dies positiv zu sehen und mit den notwendigen Rahmenbedingungen zu versehen.

Die Rahmenbedingungen hiefür sind in Österreich aus meiner Sicht noch nicht gege­ben. Sie sind nicht gegeben bei der Finanzmarktaufsicht, wo ich der Ansicht bin, dass es notwendig wäre, anstatt die kleine Sparkasse und die kleine Raiffeisenbank, weil die eine oder andere einmal 400 000 € verloren hat, monatelang bis aufs Blut zu prüfen, was notwendig ist, aber gewiss auch schneller möglich wäre, vernünftige Instrumente zu schaffen, damit Fälle wie BAWAG und auch Meinl in der Zukunft nicht mehr passieren. Es darf in Zukunft auch nicht möglich sein, dass in einem Bankenausschuss gesagt werden kann, diese Buchungsvorgänge könne man nicht nachvollziehen. Ich glaube, hier haben wir alle Handlungsbedarf.

Gleichzeitig muss ein Nachfolgemodell für die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft, die mit Ende dieses Jahres ausläuft, gefunden werden. Und wir müssen einen Rahmen schaffen, damit internationales Risikokapital und Shareholder, internationale Inter­essenten auch in österreichische Ideen Geld stecken wollen und Geld stecken können.

Das wird eine unserer vordringlichsten Aufgaben sein, um auch in Österreich eine Informations- und Wissensgesellschaft zum Leben zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 218 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 6 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag eingebracht wurde, lasse ich sogleich über den Gesetz­entwurf in 218 der Beilagen samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs­antrages der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 231

17.54.448. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (172 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov) (219 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.55.04

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verschuldung privater Haushalte ist in den letzten Jahren leider drastisch angestiegen. Damit wächst natürlich die Bedeutung der SchuldnerInnen-Beratung und der SchuldnerInnen-Beratungs­stellen.

Für Beratungsuchende ist es in der Praxis oft sehr schwierig, die vom Justiz­minis­terium bevorrechteten, also unentgeltlich tätigen SchuldnerInnen-Beratungs­stellen von anderen zu unterscheiden, die die Voraussetzungen für die Bevorrechtung eben nicht erfüllen. Für Menschen in einer finanziellen Notsituation ist es ungeheuer wichtig, auf eine kostenlose Beratung und Betreuung zurückgreifen zu können – in solchen Situationen kann man sich einen teuren Anwalt nämlich nicht leisten.

Daher, Frau Bundesministerin, ist die geplante Novellierung sehr zu begrüßen, nämlich staatlich anerkannte SchuldnerInnen-Beratungen einzurichten, die per Bescheid vom Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichtes anerkannt werden. Auch die Führung des Bundeswappens ist für Hilfesuchende ein nach außen sichtbares Signal, dass hier fundierte und verlässliche Beratung angeboten wird. So soll es ausschauen (die Rednerin hält kurz ein Schriftstück mit dem Bundeswappen in die Höhe), und ich glaube, für die Hilfesuchenden ist dann gut erkennbar, an wen sie sich unentgeltlich wenden können.

Frau Ministerin, ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen. Es braucht für diese staatlich anerkannte Schuldnerberatung dann natürlich die entsprechende finanzielle Unterstützung. Das ist immer wieder ein Problem in dem Bundesland, aus dem ich komme, nämlich in Tirol.

Es muss doch möglich sein, dass neben den jetzt schon subventionierenden Stellen, nämlich den Geldgebern des Bundes, also dem AMS, den Länder und der AK, auch seitens der Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums finanzielle Unterstützung für die Schuldner-Beratungseinrichtungen erfolgt, denn sie sind auch für die Unternehmen, für die Unternehmungen in vielen Bereichen entlastend; zum Beispiel in Bezug auf die MitarbeiterInnen-Motivation, die Entlastung des Drittschuldners, praktische Hilfe für Mittel- und Kleinbetriebe ohne Personalabteilung und für die rechtliche Beratung. Daher müssen wir diesen Stellen unbedingt die notwendige finanzielle Bedeckung geben, damit den Menschen, die in Not geraten sind, entsprechend geholfen werden kann und bei den Schuldnerberatungen nicht Wartezeiten entstehen, die oft ein halbes Jahr ausmachen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Auch 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 232

17.58.22

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Die vorliegende Schuldenberatungs-Novelle regelt die Aner­ken­nung von Schuldenberatungsstellen – meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen – als bevorrechtete Beratungsstellen. Voraussetzungen sind unter ande­rem, dass sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, Beratungen unentgeltlich anbieten, ausreichende Beratungen durchführen sowie finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet sind.

Auf das Zeichen für diese künftig staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen hat Frau Kollegin Wurm ebenfalls schon hingewiesen.

Unsere Schuldenberatungsstelle in der Steiermark arbeitet sehr gut, und zwar schon seit sehr vielen Jahren, aber letztendlich gibt es auch in der Steiermark immer wieder prekäre Situationen.

Ein konkretes Beispiel aus meiner Praxis: Die Mutter eines jungen Mannes war vor kurzem bei mir. Der junge Mann ist 18 Jahre alt, hat immer wieder Lehrstellen verloren, weil er nicht fähig war, pünktlich und verlässlich der Arbeit nachzugehen. Seit einem halben Jahr hat er es geschafft, er hat eine Lehrstelle. Aber durch diese ständigen Wechsel ist er in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, und jetzt droht ihm, obwohl er jetzt eine fixe Lehrstelle und ein regelmäßiges Einkommen hat, eine Exekution.

Dieser Mann hat eine Freundin, die ein Baby bekommt, also insofern passt hier auch alles zusammen, und ich habe dann bei der Schuldenberatungsstelle in Graz ange­rufen und wegen eines Termins gefragt. Da hat mir der Berater dort gesagt – das war Ende August –: Der nächste Termin, ich kann Sie auf die Liste nehmen, ist möglich im Dezember. – Das ist natürlich, wenn eine drohende Exekution ansteht, eine unmög­liche Situation! Wie es da der Familie geht, die eh schon immer unterstützt, können Sie sich vorstellen.

Frau Bundesministerin, wenn nun die finanziellen Mittel für eine rasche, gute und langfristig ausgerichtete Beratung fehlen – siehe Schuldenberatungsstelle in der Steier­mark, wie ich gerade aufgezeigt habe –, frage ich mich, ob nicht Sie mit diesem Gesetz auch Budgetmittel zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung stellen sollten. Sie haben das im Ausschuss abgelehnt und auf die Finanzausgleichsverhandlungen ver­wiesen. Die Finanzausgleichsverhandlungen sind abgeschlossen, wie wir den Medien entnehmen können; vielleicht können Sie dazu Stellung beziehen.

Aber etwas Positives war für mich eine Aussage im Ausschuss, nämlich die Daten­erstellung und die Statistiken, die nicht nur die Qualität sichern, sondern uns letztendlich auch Informationen über die Ursachen und Prozesse der Verschuldung darlegen. Nur ist es dabei dann auch notwendig, Maßnahmen in präventiver Form zu setzen. Ich frage mich, wie wir diesbezüglich die finanziellen Mittel verwenden und aufstellen können.

Uns von der ÖVP ist es immer ein Anliegen gewesen, Menschen zu helfen und menschliches Leid zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

18.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.01.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir dieser Gesetzesinitiative zustimmen. Aber – und das ist angemerkt – es wird nicht reichen, das Türschild, das draußen hängt, zu ändern; es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 233

wird darauf in Zukunft statt „Schuldnerberatungsstelle“ „Schuldenberatungsstelle“ stehen. Was wir brauchen, sind nachhaltige Reformen zur Schuldenvermeidung und zur Entschuldung.

Die Schuldenspirale dreht sich immer schneller. Österreich ist ein Land, in dem die Privatverschuldung schlimme Ausmaße angenommen hat, und entgegen landläufiger Meinung sind es nicht nur die Schuldner selbst, die wegen finanziellen Unvermögens daran Schuld tragen, nein, es ist auch die Gesetzeslage in Österreich, die diese Situation herbeigeführt hat.

Österreich ist in Europa das einzige Land, das die Drittschuldneranfrage kennt. Das heißt, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger einem Gläubiger den Arbeitgeber des Schuldners nennt. Vor 1986 musste ein Gläubiger eine Datei beauf­tragen und hatte damit ein viel höheres Risiko und viel höhere Kosten bei der Schuldeneintreibung. Jetzt sind die Kosten niedriger, das Risiko ist niedriger, und daher werden Konsumkredite viel schneller vergeben. Es wird die Bonität möglicher Geschäftspartner mit viel geringerer Sorgfalt geprüft.

Das Lukrativste ist immer noch das Geschäft mit dem Zahlungsverzug. Ein Kunde, der seine Schulden nicht zurückzahlen kann, aber Arbeit hat und die laufenden Zinsen zahlen kann, ist das sicherste Geschäft für eine Bank.

Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Er ist auch deswegen gegeben, weil bei der Drittschuldnerbestimmung völlig Unschuldige zum Inkassobüro der Gläubiger werden, nämlich die Arbeitgeber der Schuldner. Diese müssen nämlich im Rahmen einer Gehaltsexekution den Aufwand tragen und die Gehaltsexekution berechnen. Das ist ein Aufwand, der die Unternehmen etwas kostet. Das führt aber auch dazu, dass Schuldner schwerer einen Arbeitsplatz finden oder die Ersten sind, die gekündigt werden, weil natürlich das Unternehmen den mit diesen Schuldnern verbundenen Aufwand scheut.

Ich glaube daher, dass diese Kostenüberwälzung unzulässig ist und die Situation der betroffenen Schuldner deutlich erschwert. Ihre Situation wird aussichtsloser, sie wird verschärft, und die Schuldenspirale dreht sich schneller.

Auf der anderen Seite wissen wir, dass die Schuldner immer jünger werden. Immer öfter sind Selbstständige davon betroffen. Unser Existenzminimum ist im Vergleich zu Deutschland geringer, und der Privatkonkurs ist kein taugliches Mittel, um der Schuldenfalle zu entkommen. Man kann sagen, in Österreich ist es so, dass die Gesetzgebung nicht die Verschuldensvermeidung, sondern die Schuldeneintreibung fördert.

Deswegen habe ich mit großer Freude vernommen, dass das Bundesministerium für Justiz Reformen in diesem Bereich plant. Meine Bitte an Sie, Frau Minister, ist: Machen Sie nicht kleine Reformen, sondern trauen Sie sich einen echten Reformzugang zu, machen Sie einen echten Systembruch! Ich würde mich freuen, wenn wir in einigen Monaten diesbezüglich von Ihnen hören würden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Haimbuchner. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Haimbuchner – auf dem Weg zum Rednerpult –: So lange wird es nicht dauern!)

 


18.05.28

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Rechtsanwalts­anwärter in einer kleinen, ländlichen Kanzlei ist man immer wieder mit dem Schicksal


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 234

hoch verschuldeter Menschen, Familien betroffen. Bevor die oftmals wirklich ver­zweifel­ten Schuldner den anwaltlichen Rat suchen, landen sie zuerst bei den Schuld­nerberatungsstellen.

Jetzt unterstütze ich auch die Aussage der Frau Kollegin Riener, dass die Schuld­nerberatungsstellen eine sehr seriöse Arbeit machen. Nur ist es eben so, dass der Zeitfaktor ein problematischer ist, denn meistens brennt im wahrsten Sinne des Wortes der Hut, wenn sich die Schuldnerberatungsstellen der Sache annehmen, und dann passiert oft Monate nichts, und zwar deswegen, weil die personellen Kapazitäten nicht gegeben sind. In dieser Zeit könnte man eigentlich den Schuldner im Zusammenhang mit Exekutionen schon schützen. Wenn man das einmal nach der Exekutionsordnung betrachtet, gibt es ja hier bestimmte Möglichkeiten.

Es ist so, dass man sich hier Gedanken machen muss, wie man auch die Schuld­nerberatungsstellen entsprechend ausgestalten kann, dass Hilfe rascher gegeben ist. Man könnte sich auch überlegen – es gibt ja im Zivilverfahren die Möglichkeit der Verfahrenshilfe –: Warum sollte das nicht auch in diesem Bereich möglich sein, dass die Anwälte eine Entschädigung bekommen? – Man muss auch sagen, dass die Anwälte dieses Geschäft eigentlich sehr gut betreiben. Ich kann auch selbst sagen, dass die Schuldner meistens sehr froh sind, wenn in dieser Angelegenheit einfach schnell vorgegangen wird.

Wir unterstützen diese Regierungsvorlage – keine Frage –, damit in der Praxis auch die Transparenz gegeben ist. Es ist aber auch so, dass man natürlich nicht die Symp­tome bekämpfen sollte. Man muss ganz ehrlich sagen: Ob das jetzt „anerkannte Schuldnerberatungsstelle“ oder „Schuldnerberatungsstelle“ heißt, na ja, da kann man darüber streiten, ob das jetzt im Zusammenhang mit der Konkursordnung wirklich der Hit ist. Vielmehr müsste man darüber nachdenken, wie man es verhindert, dass so viele Menschen in die Schuldenfalle geraten.

Man muss das Problem schon einmal an der Wurzel packen. Das Problem ist ganz einfach, dass jeder sagt: Die jungen Menschen sollen mehr Verantwortung über­nehmen. Wir haben jetzt das Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt; das ist alles – ich bin ja selbst Jugendsprecher – recht schön und gut. Nur muss man eben auch eines sehen: dass die jungen Menschen sich zum Teil enorm verschulden und dass hier überhaupt keine ordentliche Prüfung erfolgt! Teilweise habe ich auch das Gefühl, dass die eine oder andere Bank relativ leichtfertig Kreditvergaben und Überziehungsrahmen bei Konten genehmigt. (Beifall bei der FPÖ.) Hier müsste man einmal gesetzlich nach­haken, das kann einfach nicht sein.

Ich bin im Wirtschaftsbereich ein durchaus liberaler Mensch, nur kann es nicht so sein, dass hier junge Menschen mit unübersichtlichen Kreditverträgen ins Verderben ge­stürzt werden. Dagegen muss man sich meines Erachtens eindeutig aussprechen, und darüber muss sich auch die Regierung einmal Gedanken machen.

Es ist auch so: Wir haben heute die Aktuelle Stunde gehabt, Frauen verdienen mehr. (Ruf bei den Grünen: Weniger!) Ich möchte hier gar nicht populistisch sein, nur, bitte, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ: Es ist eben schon so, dass Sie in den letzten Jahrzehnten die Chance hatten, das zu ändern. Von der Armut sind in erster Linie viele Alleinerzieherinnen betroffen – das muss man einmal sehen –, und an dieser Situation haben Sie bis dato nichts verbessert. Frau Kollegin Stadlbauer, Sie haben ja jetzt die Möglichkeiten dazu! Nehmen Sie Einfluss auf die Regierung, dann werden wir sehen, was da passiert.

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich habe schon genügend alleinstehende Frauen auch im Verfahrenshilfeweg vertreten, in Obsorgeangelegenheiten vertreten, also brauchen Sie mir keinen Vorwurf zu machen. Ich habe hier vielen Müttern wirklich schon geholf-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 235

en, und das habe ich sehr gerne gemacht. Im Unterschied zu manchen anderen hier herinnen kann ich also auch einiges über meine praktische Erfahrung berichten.

Wie gesagt, anstatt Symptome zu bekämpfen, sollen hier die Ursachen bekämpft werden. Es muss einfach überprüft werden, wie Kredite teilweise vergeben werden, wie gewisse Handyverträge entstehen. Es kann, bitte, nicht sein, dass ein 19-Jähriger kommt und 3 000 € Schulden bei einem Handynetzbetreiber hat! Das muss man sich einmal vorstellen: 3 000 € – wie kann man die vertelefonieren?

Das sind Dinge, die so einfach nicht funktionieren können. Da kann man nicht einfach sagen: Die Jungen sollen eben wählen dürfen, da machen wir dann ein bisschen Wahlwerbung in den Schulen! – Vor allem von der linken Reichshälfte wird das sehr gerne gemacht. Nur kann es so nicht sein! Man muss auch eines sehen: Wenn man dann nämlich die volle Verantwortung übernehmen soll, wenn man dann vielleicht auch noch die Volljährigkeit auf 16 Jahre herabsetzt, dann sind wir da in einer ganz anderen Problematik, und davor warne ich.

Da sollen wir eine seriöse Politik betreiben. Hier sollen wir schauen, dass sich die jungen Leute nicht verschulden. Den Schuldnerberatungsstellen sollen wir natürlich mehr Möglichkeiten geben, damit wir auch die Menschen vor Schicksalsschlägen schützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Darmann mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


18.11.03

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Ich muss meinen beiden Vorrednern, den Kollegen Haim­buchner und Steinhauser, sehr wohl recht geben, wenn Sie sagen: Man muss das Problem an der Wurzel packen!

Wo ich aber mit Kollegem Haimbuchner nicht ganz mit kann, ist, dass die Banken das große Problem der Jugend sind. Da muss ich als ehemaliger Banker einmal schützend die Hand drüberhalten, da ich sehr wohl weiß, dass es einem Jugendlichen kaum möglich ist, ein Konto mit Kreditrahmen abzuschließen, wenn nicht die Eltern dafür bürgen. Das heißt, da ist sehr wohl ein Schutzmechanismus eingebaut.

Das wahre Problem – und das ist zum Teil schon genannt worden – sind Telekom-Betreiber und -Anbieter, sind die Elektroketten, die Möbelketten. Jeder möchte sich irgendetwas einrichten, und ohne wesentliche Bonitätsprüfung – da bin ich wieder bei Kollegen Steinhauser – ist es heutzutage möglich für einen Jugendlichen und auch für sonstige Personen in der Öffentlichkeit, also jeden Erwachsenen, ohneweiters sofort ein paar tausend Euro Schulden zu machen. Er geht einkaufen, löst etwas und kommt sich schon blöd vor – um da auch einen Werbeslogan heranzuziehen –, wenn er nichts kaufen würde. Das ist also wirklich etwas, wo diese Kettenbetreiber, diese Ketten gefordert sind, ihre Bonitätsprüfung zu verstärken und somit die Kunden vor weiteren Problemen zu schützen.

Aber wenn das alles nicht hilft und diese Bonitätsprüfung nicht gegeben ist, kann es natürlich sein, dass die Personen vor einer aussichtslosen Situation stehen und meinen, keine Zukunft mehr zu haben. In so einem Fall ist es dann wichtig, die, wie sie jetzt noch heißen, Schuldner- und zukünftigen Schuldenberatungsstellen aufzu­suchen – davon gibt es zurzeit zehn –, und diese werden mit einem besonderen Qualitätsmerkmal versehen, nämlich mit dem Bundeswappen in Wort- und Bildmarke, wenn sie vom Staat eine Bevorrechtung bekommen, und das nur, wenn sie nicht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 236

gewinnorientiert arbeiten. Das heißt, das ist ein sehr wesentliches Unterscheidungs­merkmal, an dem die Schuldner in Zukunft auch erkennen können, dass nicht zum Vorteil irgendeiner Firma gehandelt wird, sondern wirklich zu ihrem Vorteil. (Beifall beim BZÖ.)

Aus diesem Grund kann ich für das BZÖ mit gutem Gewissen sagen, dass wir diese Regierungsvorlage zur Umsetzung dieser neuen staatlichen Bevorrechtung der Schul­den­beratungsstellen unterstützen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.13.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin. – Erlauben Sie mir bitte, dass ich auch noch zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt ganz kurz Stel­lung nehme. Es war auf Grund des Ablaufs der Sitzung etwas unpassend, mich dort zu Wort zu melden.

Ich möchte mich zum einen sehr herzlich bedanken für die einstimmige Annahme des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2007. Ich hoffe, dass das in der Justizpolitik so weitergeht, dass eine derart breite Zustimmung möglich ist.

Ich darf auch ankündigen, dass wir in absehbarer Zeit bereits mit weiteren Vorschlägen in diesem Rechtsbereich kommen werden. Wir werden ein Unternehmensrechts-Änderungs­gesetz vorlegen, mit dem wir insbesondere die Stellung des Abschluss­prüfers, vor allem seine Unabhängigkeit, stärken wollen und mit dem wir die unter­nehmensinternen Kontrollmechanismen stärken wollen. Auch dies sind einige Schritte, die in Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben notwendig sind.

Etwas, was wir ebenfalls angehen wollen, ist die Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier wird es notwendig sein, doch einige Erleichterungen bei der Gründung dieser Unternehmensform anzugehen.

Was die Schuldenberatungsstellen betrifft, ist die jetzige Novelle, glaube ich, sehr wichtig. Sie ist ein Beitrag dazu, wie wir mit dem sicher wachsenden Problem der Verschuldung österreichischer Haushalte umgehen können. Es wurde mehrfach schon betont: Es kann natürlich nur ein kleiner Baustein sein, es ist aber ein sehr notwendiger Baustein. Wir haben leider auch in diesem Bereich unseriöse Institutionen, die die ohnehin schon verzweifelte Situation von Schuldnern ausnutzen und sie weiter in die Verschuldung treiben. Insofern ist es hier schon wichtig, wenigstens hochqualifizierte Schuldenberatungsstellen von weniger qualifizierten zu unterscheiden.

Was die Finanzierung der Schuldenberatungsstellen anbelangt, wurde hier einige Male auch ein Bundesbeitrag eingemahnt. Soweit davon das Justizministerium betroffen ist, habe ich im Ausschuss den Verweis auf die Finanzausgleichsverhandlungen gemacht; diese sind ja heute Nacht erfolgreich zu Ende gegangen. Ich schaue mir das Ergebnis gerne an, und wenn ich Punkte finde, durch die wir dort entlastet werden, wo wir derzeit zahlen, obwohl wahrscheinlich eigentlich die Bundesländer dafür zuständig wären, dann kann man mit mir gerne darüber verhandeln, dass wir hier einspringen.

Aber die Situation im Justizministerium ist eben auch die, dass wir schon in vielen Bereichen tätig sind. Ich nenne jetzt die Sachwaltervereine, zum Teil im Unterhalts­recht, in der Suchttherapie et cetera, worüber man auch sagen könnte, eigentlich wäre es Sache der Bundesländer; aber wir zahlen eben mit oder zahlen allein. Wenn wir hier eine neue Verteilung bekommen, bin ich gerne zu allem bereit, aber ohne das kann ich hier leider keine Zusagen machen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 237

Was wir vom Justizministerium aus tun, ist, dass wir den Dachverband der Schulden­beratungsstellen unterstützen. Die sind schon auch sehr wertvoll im Aufarbeiten dieser Statistiken, im Ableiten von notwendigen Reformen in diesem Bereich et cetera.

Mit dieser Novelle wird jetzt ein kleiner, aber wichtiger Schritt gesetzt. Wir werden jedoch auch weitergehen. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die schon getagt und eine erste Punktuation erarbeitet hat, und da werden wir auch nächstes Jahr mit konkreten Vorschlägen kommen, um insbesondere den Zugang zum Privatkonkurs und andere rechtliche Elemente, die bei der Verschuldung eine Rolle spielen oder bei der Entschuldung eine Rolle spielen können, anzugehen.

Bei der Wurzel des Problems können wir natürlich als Gesetzgeber auch im Bereich des Konsumentenschutzrechts unseren Beitrag leisten. Ich glaube, dass wir sicher im Bereich der Informationspflichten, der Aufklärungspflichten vor Eingang in einen Ver­trag vielleicht doch einiges tun könnten, um diese hohe Verschuldung, die leider auch bei Jugendlichen oft schon gegeben ist, abbauen zu helfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Bundesministerin. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger mit 3 Minuten freiwilliger Rede­zeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.18.06

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Nachdem meine VorrednerInnen schon die Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle begründet haben, möchte ich im Zusammenhang mit dieser Debatte nur auf die Statistiken der Schuldnerberatung und vor allem auf die Situation der Frauen eingehen.

Diese Statistiken geben Anlass genug, denke ich mir – auch im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Zugang zum Privatkonkurs, worauf Sie hingewiesen haben –, einiges klarzumachen. Der Anteil der Frauen an der Klientel der Schuldnerberatungen liegt bei 40 Prozent, und im Durchschnitt sind die Frauen mit 55 000 € verschuldet, die Männer allerdings mit 70 000 €.

Eine der wesentlichsten Ursachen, die die Schuldnerberatungen nennen, ist die Frage von Einkommensarmut. Damit sind wir eigentlich auch schon beim Thema der Aktuel­len Stunde vom heutigen Vormittag. Was dann noch die Situation der Frauen beson­ders dramatisch darstellt, ist, dass zwei Drittel der Klientinnen ein Einkommen von unter 1 000 € haben und von denen noch einmal 50 Prozent sogar mit weniger als 660 € im Monat auskommen müssen; und das ist deutlich unter der Einkommens­grenze.

Genau da sind wir bei einem zentralen Problem: Dieses geringe Einkommen der Frauen verhindert eben den Zugang zum Privatkonkurs, weil es ihnen mit dem wenigen Geld, das sie im Monat zur Verfügung haben, nicht gelingt, zu gewährleisten, dass sie die 10 Prozent der Restschulden bezahlen. Das können Männer nach den Daten der Schuldenberatung sehr viel leichter. Damit sind Frauen strukturell von dem Zugang eher ausgeschlossen, und damit liest man dann an den Zahlen ab, dass sehr viel weniger Frauen den Zugang haben. – Das wäre einer dieser Punkte, die ich erwähnen wollte.

Zweiter Punkt: Die zweithäufigste Ursache für die Verschuldung der Frauen ist die Übernahme von Bürgschaften. Und wir sehen es an den Zahlen: Die Schulden sind männlich. 92 Prozent der Klientinnen haben die Schulden ihrer Ehemänner übernom­men, 7 Prozent stehen für ihre Söhne gerade und 1 Prozent der Frauen hat die


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Bankschulden selbst verursacht. Man kann die tragische Erkenntnis daraus ziehen: Die Armut ist weiblich, aber die Schulden sind männlich! Und das ist sicherlich auch ein Problem der Banken.

Weil die Frauen weniger mobil sind – die können nach einer Scheidung nicht so leicht woanders hinziehen –, sind sie für die Banken greifbarer und sind den Pfändungs­versuchen der Banken eher ausgesetzt. Natürlich haben die Banken die Aufgabe, die Schulden einzutreiben, aber Frauen kommen dadurch in einem unglaublichen Ausmaß unter Druck und dann womöglich an unseriöse Kreditvermittler, und die Schulden­spirale dreht sich weiter.

Insofern wären genau das zwei strukturelle Punkte, in denen wir im Frühling, wenn eine Vorlage ins Haus kommt, auch die Situation von Frauen dramatisch verbessern könnten. Auf diese Vorlage freuen wir uns, und dieser Vorlage heute stimmen wir gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

18.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.21.26

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verschuldete Menschen sind in einer heiklen, schwierigen Situation, und in dieser ist es ganz besonders entscheidend, genau zu wissen, an wen man sich am besten vertrauensvoll wenden kann, bei wem man als Betroffener/ Betroffene wirklich gut, am besten beraten ist und wer die entsprechenden Vorausset­zun­gen erfüllt, um eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle zu sein.

Von den Vorrednern wurde auch immer wieder erwähnt, wie viel es an verschuldeten Frauen, ich sage: auch Familien, gibt. Ich denke, dass die Zahl von Betroffenen viel zu hoch ist, und gerade im Bereich Privatkonkurs sind die Zahlen wieder einmal ge­stiegen, und sie steigen leider auch immer mehr. Konkursanträge sind 2006 im Vergleich zu 2005 um über 11 Prozent gestiegen und Konkurseröffnungen um über 13 Prozent.

Einkommensschwache Haushalte sind ganz stark betroffen, und ich appelliere da wirklich noch einmal, dass nicht erst dann, wenn der Hut schon brennt, Unterstützung geleistet wird, sondern dass auch Vorsorge getroffen wird. Dabei denke ich an Familien wie auch an Jugendliche, und ich muss da sagen: Ich habe überhaupt kein Verständnis, wenn Banken an Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, Banko­matkarten vergeben und von diesen das Konto auch überzogen werden kann und keine Einschleifregelungen getroffen werden. Ich denke auch, dass die Wirtschaft, sprich: Versandhäuser und viele andere mehr, Verantwortung trägt. Sie dürften nicht noch sagen: Sie können das in einem Jahr oder in zwei Jahren zahlen und sie können ruhig noch einmal bestellen!

Alles in allem denke ich, dass das, was wir heute beschließen, ein kleiner, aber wich­tiger Schritt ist. Es ist schon wichtig, dass diese Thematik einmal wieder in das Parlament kommt, weil das ja auch ein Tabuthema ist. Es geht uns allen gut, verschuldet ist niemand – das stimmt nicht! Wir sollten daran arbeiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben sich 3 Minuten Redezeit vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 239

18.23.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Wort in der Wirtschaftskammer Ohr, Frau Kollegin Steibl, aber: Die zunehmende Verschuldung privater Haushalte ist eine traurige Tatsache. Immer mehr Menschen tappen in die Schuldenfalle, und das aus verschiedensten Gründen: Arbeitslosigkeit, Krankheit, besondere Lebensumstände, Umstände, für die man nichts kann, aber vielleicht auch Umstände, die man sich selbst zuzuschreiben hat, etwa weil man den Verlockungen des Konsums allzu sehr erlegen ist oder eben einfach den Überblick über die eigenen Finanzen verloren hat. Gerade in Zeiten von Onlineshopping, Versandhäusern, überbordenden Handy-Rechnungen kann das natürlich sehr leicht passieren. Und da ist es gut, zu wissen, dass wir in Österreich Einrichtungen haben, die eben nicht nach dem Verschulden fragen, sondern ihre Hilfe anbieten, wo ihre Hilfe gebraucht wird.

Als Geschäftsführerin einer Frauenberatungsstelle habe ich fallweise auch mit Schulden­beratungsstellen Kontakt und weiß, mit welch großem Engagement dort gearbeitet wird, und das weit über jede berufliche Verpflichtung hinaus. Deshalb möchte ich hier diese Gelegenheit nützen, mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern der Schuldenberatungsstellen in Österreich und bei allen sozialen Einrich­tungen ganz, ganz herzlich für ihren großartigen Einsatz das ganze Jahr über zu bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Es ist ein Gebot der Stunde, die Rahmenbedingungen für diese wichtige Arbeit zu verbessern, und die vorliegende Gesetzesnovelle leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Natürlich sind die Ressourcen da ganz, ganz wichtig, und da gebe ich allen Vorred­nerinnen und Vorrednern recht, die das auch thematisiert haben; aber das kann ja da nur besser werden.

Schuldenberatungsstellen greifen eben sehr, sehr spät ein, eben erst dann, wenn die Schuldenfalle bereits zugeschnappt ist, und deshalb wäre es meiner Ansicht nach wirklich höchst an der Zeit, die Prävention zu forcieren.

Nach einer Studie, die heuer vom oberösterreichischen Landesrat Josef Ackerl präsen­tiert wurde, sind 20 Prozent der Klientinnenschaft von Schuldenberatungsstellen unter 25 Jahre alt. Und die meisten dieser jungen Menschen geben an, in der Schule nie etwas vom richtigen Umgang mit Geld gehört zu haben. Da meine ich, ein praxis­orientierter Unterricht, der auch lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt, könnte sicher sehr, sehr viel Leid verhindern helfen. Und am wichtigsten ist – und das ist auch aus dieser Studie hervorgegangen – die Vorbildwirkung der Eltern, denn da gilt, was überall gilt: Was nützt die beste Erziehung, Kinder machen uns doch alles nach! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 172 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 240

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.27.359. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (170 d.B.): Zusatz­protokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (220 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.28.09

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität umfasst drei Bereiche: den illegalen Waffenhandel, den Menschenhandel und schließlich die Schlepperei. Durch dieses dritte nun vorliegende Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei soll durch ein Rechtsinstrument der Vereinten Nationen der Kampf gegen die Schlepperei mit gemeinsamen Standards weltweit erleichtert werden. Die Schlepperei an sich wird zum Straftatbestand, wobei die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Umstand anzusehen ist. Das ist das Besondere an dem Zusatzprotokoll.

Schlepperei ist ein globalisiertes Verbrechen. Die Wirtschaft hat sich globalisiert, die Industrie des Verbrechens auch. Schlepperorganisationen operieren weltumspannend wie multinationale Konzerne. Die Interpol schätzt, dass jährlich vier Millionen Men­schen über internationale Grenzen geschleust werden. Hunderttausend Menschen landen pro Jahr in Westeuropa. Die Schlepper verdienen jährlich bis zu 30 Milliarden Dollar. Schlepperei ist einer der größten Geschäftszweige, und die Tendenz war bisher steigend, weil es bislang ein relativ risikofreies Gewerbe war, im Gegensatz zum Beispiel zum Drogen- oder Menschenhandel.

Besonders positiv anmerken möchte ich, dass die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Umstand angesehen wird. Darüber hinaus werden die Geschleppten nicht kriminalisiert oder als Bedrohung gesehen, sondern als Opfer. Zum Schutz der Geschleppten wird nach Artikel 5 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für ihr Handeln dezidiert ausgeschlossen.

Die Stammkonvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität betrifft die Justiz. Die nationale Umsetzung dieses Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei betrifft aber auch das Außen- und das Innenministerium. Hier sind die zuständigen Stellen nun am Zug. Zum Beispiel gibt es in der Konvention einen Verweis auf die Zusammenarbeit mit und Verbesserung der sozioökonomischen Verhältnisse in Ländern, aus denen die Geschleppten sind, oder es wird von angemessener Hilfe für die Migranten und Migrantinnen gesprochen, oder es wird angeregt, Schulungen für Personen, die mit Geschleppten zu tun haben, durchzuführen.

Hier gilt es, nationale Maßnahmen zu treffen und internationale Projekte zu initiieren, um die Konvention mit Leben zu erfüllen und die Betroffenen bestmöglich zu unter-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 241

stützen. Innenminister und Außenministerin sind gefordert. Die SPÖ wird darauf achten und ist bestrebt, mitzuarbeiten. Dem Zusatzprotokoll stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Glaser zu Wort, auch 3 Minuten. – Bitte.

 


18.31.17

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute einen Teil­aspekt der juristischen Dimension der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels, von dem vor allem Frauen und Kinder betroffen sind. Die menschliche Dimension in diesem Fall ist natürlich eine sehr schmerzhafte, wenn man sich vorstellt, was hier oft kindlichen Seelen angetan wird oder auch wehrlosen Frauen. Und natürlich hängt dieser ganze Komplex auch mit der wirtschaft­lichen Situation der Herkunftsländer zusammen, weswegen sicherlich auch in diesem Zusammenhang dort ein Ansatzpunkt ist.

Ich glaube daher, dass wir in vielen Bereichen alles unternehmen müssen, um diesem Problem der organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels Einhalt zu gebieten.

Konkret geht es heute – es wurde von Kollegin Stadlbauer ja schon ausgeführt – um ein Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Bekämpfung der Schlepperei, das die Verein­ten Nationen im Jahr 2000 beschlossen haben. Für dieses Zusatzprotokoll haben sich besonders Österreich und Italien eingesetzt, und das nicht von ungefähr. Und sie haben auch wesentliche organisatorische Vorbereitungen getroffen. Es ist vielleicht gar nicht so sehr bekannt, dass der Großteil der illegalen Einwanderer, der Geschleppten nicht über die Ostgrenzen, sondern ganz konkret über die italienische Grenze zu uns kommt. Und deswegen auch dieses berechtigte Engagement. (Abg. Rosenkranz: Weil dort Schengen gilt!) – Na ja, Schengen ist nur eine Ausdrucksform. Wir wissen alle, dass Italien vom Meer umgeben ist und die Einwanderung daher relativ leicht ist.

Wichtige Punkte in diesem Zusatzprotokoll – auch das wurde bereits ausgeführt – sind, dass der Geschleppte nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, dass die Gefährdung des Geschleppten als zusätzlicher erschwerender Umstand definiert wird. Für mich ist auch wichtig, dass gerade – und wir haben es kurz angesprochen – die Schlepperei auf dem Seeweg eigene Bestimmungen bekommt, denn gerade das, was in der Schlepperei über den Seeweg passiert, das wird uns ja immer wieder im Fernsehen vor Augen geführt mit gekenterten Booten, mit im Meer treibenden Leichen. Das sind wirklich Bilder, die keiner von uns sehen will, und ich denke, dass wir gerade in diesem Bereich alles unternehmen müssen, damit die Schlepperei ein Ende findet, damit sie eingedämmt wird.

Deswegen ist dieses Zusatzprotokoll wichtig für die Rechtsstellung der Betroffenen. Längerfristig aber werden wir dieses Problem nur lösen, wenn wir wirklich alles unternehmen, um die wirtschaftliche Besserstellung in den Herkunftsländern zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

18.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger mit 6 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 242

18.34.22

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich freue mich ja, wenn sich meine beiden VorrednerInnen so wortreich zum Kampf gegen die Schlepperei und zur Unterstützung für die von Schlepperei betroffenen Menschen bekennen. Nur, ich frage mich dann schon: Warum schlagen Sie einen Erfüllungsvorbehalt für dieses Zusatzprotokoll vor? Wenn Sie doch ohnehin alles umsetzen wollen, was drinnen steht, warum dann ein Erfüllungsvorbehalt, der wieder dazu führen wird, dass wir bei der Umsetzung in den Stillstand geraten, und das ganz schnell? Das ist eine Unsitte der österreichischen Politkultur, mit der endlich einmal Schluss gemacht werden sollte.

Das Zweite, was ich spannend finde an diesem Zusatzprotokoll, ist, dass wir zwar eine Argumentation vorgelegt bekommen, dass es schon längstens umgesetzt ist, mit all jenen Punkten, die wir in Österreich, insbesondere im Fremdenrecht schon geregelt haben, dass es aber einen krassen Widerspruch gibt zwischen dem Artikel 6 Abs. 1 lit. c des Zusatzprotokolls und dem Fremdenpolizeigesetz im § 115 Abs. 1.

Worum geht es? – Stellen Sie sich vor: Sie sind zu Hause. An der Tür klopft die Polizei, weil Ihr Ehepartner gesucht wird wegen, sagen wir, schweren Diebstahls oder fahr­lässiger Tötung oder so, und Sie sagen: Nein, er ist nicht da!, obwohl er sich im Kabinett versteckt. Können Sie vor Gericht dafür belangt werden? – Nein, können Sie nicht, denn Sie unterstehen schließlich dem Angehörigenprivileg, und es ist kein unmittelbarer Angehöriger dazu aufgefordert, sozusagen den eigenen Ehepartner, die Ehepartnerin zu vernadern.

Selbe Situation: Sie sind zu Hause. An der Tür läutet diesmal die Fremdenpolizei und fragt, wo denn Ihr Ehemann sei, er hätte keinen legalen Aufenthaltstitel. Er versteckt sich im Kabinett, und Sie sagen, Sie wüssten nicht, wo er sei. Können Sie belangt werden vor Gericht? – Ja, und das ist auch so geschehen. Eine Frau, die in genau dieser Situation steckte, wurde zu zwei Monaten bedingt verurteilt, weil sie nicht bereit war, ihren eigenen Mann an die Fremdenpolizei auszuliefern. Das wird im Fremden­polizeigesetz mit der Begünstigung des illegalen Aufenthalts begründet. Das ist im Übrigen vollkommen gleichheitswidrig, wenn ich das im sonstigen Strafrecht mit dem Angehörigenprivileg anders geregelt habe, und es steht vor allem im Widerspruch zum Zusatzprotokoll, in dem nämlich drinnen steht, dass so etwas nur dann strafrechtlich belangbar oder gerichtlich verfolgbar ist, wenn daraus ein materieller, ein finanzieller Vorteil entsteht.

Nur dann also, wenn ich mit Gewinnabsicht einen Menschen verstecke, dann kann mir das zum Vorwurf gemacht werden, aber nicht dann, wenn es mein eigener Ehepartner oder ein direkter Verwandter ist. Wir haben also im österreichischen Fremden­polizei­gesetz eine vollkommen überschießende Regelung, die im Widerspruch steht zu dem Zusatzprotokoll, das wir heute hier beschließen. Und um das zu korrigieren, darf ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde betreffend den Denunziationsparagraphen im Fremdenrecht einbringen, den ich inhaltlich eben erläutert habe.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Korrektur des bestehen­den § 115 Abs. 1 FPG (Fremdenpolizeigesetz 2005) zuzuleiten, die eine gerichtliche Strafbarkeit nur bei Vorliegen eines auf Erlangung eines finanziellen Vorteils gerich-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 243

teten Vorsatzes eintreten lässt und enge Familienmitglieder von einer Strafbarkeit grundsätzlich ausnimmt (Angehörigenprivileg).

*****

Wir hatten darüber auch schon im Ausschuss eine Debatte, im Justizausschuss. Mit einer völlig skurrilen Begründung wurde das dort abgelehnt, nämlich mit der Begrün­dung: Man gibt zwar der inhaltlichen Argumentation recht, das ist in der Sache tatsächlich gleichheitswidrig und ein Widerspruch, allerdings sei der Justizausschuss der falsche Ausschuss. Jetzt nehme ich einmal an, das Plenum ist der geeignete Ort, wo wir uns alle darauf verständigen können, in der Materie zu entscheiden und uns nicht mit Geschäftsordnungsfragen herumschlagen zu müssen, ob das nun der richtige Ausschuss sei oder nicht, denn es kann nur das richtige Plenum sein und nicht das falsche. Davon gehe ich aus.

Ich darf Sie daher ersuchen, diesem Entschließungsantrag der Grünen zuzustimmen, und in einem ganz konkreten Punkt, wo dieses Zusatzprotokoll in Österreich umgesetzt werden muss, dafür zu sorgen, dass wir Kohärenz in der Gesetzgebung haben. Und im Übrigen würde ich mich sehr freuen, wenn wir in Zukunft bei internationalen Konventionen, Protokollen und Co. endlich einmal das Ding als solches beschließen und nicht immer einen Erfüllungsvorbehalt dazuhängen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­ne­ten Weinzinger, Freundinnen und Freunde ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde betreffend Vernaderungs-Paragraf im Fremdenpolizeigesetz, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (170 d.B., Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei)

Art. 6 Abs. 1, lit. c des zitierten Zusatzprotokolls lautet zusammengefasst: Jeder Vertragsstaat trifft Maßnahmen, wenn jemand vorsätzlich und zur Erlangung eines materiellen Vorteils unrechtmäßige Handlungen setzt, die es einer irregulär aufhältigen Person ermöglichen im Land zu verbleiben.

Im Vergleich dazu lautet § 115 Abs. 1 FPG (Fremdenpolizeigesetz): Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheits­gebiet eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Vergleich der beiden Bestimmungen zeigt, dass die innerstaatliche Umsetzung überschießend ist und darüber hinaus enge Familienangehörige kriminalisiert werden können. Es muss der Vorsatz gar nicht erst auf einen materiellen Vorteil gerichtet sein. Der Fall einer zu einer 2-monatigen Freiheitsstrafe verurteilten Frau und deren Tochter, die ihren afrikanischen Ehemann bzw. Stiefvater vor der Fremdenpolizei geschützt hat, ist medial bekannt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 244

ExpertInnen, darunter auch ein zuständiger Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Justiz haben vernichtende Kritik in Richtung Verletzung des Gleichheitssatzes, aber auch des strafrechtlichen Grundsatzes der Privatheit geäußert. Der parallel beste­hende Konflikt mit dem gegenständlichen Zusatzprotokoll kommt als weitere Facette dazu.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Korrektur des beste­henden § 115 Abs. 1 FPG (Fremdenpolizeigesetz 2005) zuzuleiten, die eine gericht­liche Strafbarkeit nur bei Vorliegen eines auf Erlangung eines finanziellen Vorteils gerichteten Vorsatzes eintreten lässt und enge Familienmitglieder von einer Straf­barkeit grundsätzlich ausnimmt (Angehörigenprivileg).

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner ist Herr Abgeord­neter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. Er hat sich eine Redezeit von 6 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


18.39.17

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wie im Ausschuss schon debattiert worden ist, ist diesem Vorhaben nur zuzustimmen, weil es schlüssig und vernünftig ist. Hinzu­zufügen wäre, dass man doch auch darum ringen muss, dass die internationale Staatengemeinschaft das Ihre dazu tut, denn wir haben nur allzu oft die Situation, dass hehre Absichten auf dem Papier verwirklicht scheinen, aber in der Natur nicht umge­setzt werden.

Ein aktuelles Beispiel ist das System Frontex, wo sehr zu Recht vorhin darauf verwiesen worden ist, dass die Masse der Schleppungsvorgänge über das Meer erfolgt und es evident ist, dass Spanien und Italien durch mangelnden politischen Willen, durch mangelnde politische Kraft – wie auch immer, aber aus der Natur der Sache heraus – erheblich und massiv das Schengen-Abkommen unterlaufen.

Von Spanien kennen wir das: Es werden die Seeflüchtlinge aufgenommen – dass sie nicht am Meer bleiben können, ist ja selbstverständlich –, dann sind sie eine Zeitlang im Land, dann sind sie eine Zeitlang illegal im Land, dann haben sie freien Zutritt in das Land. Nach einigen Jahren erfolgt ohne weitere Vorkehrungen und ohne weitere Abstimmungen eine dauernde Aufenthaltsberechtigung, es erfolgt der Legalisierungs­schritt durch Spanien, und damit sind sie im Schengen-Raum, damit sind sie in Europa.

Das ist im Ergebnis eine klar völkerrechtswidrige Verhaltensweise, wo wir quasi nur sozusagen an die Tür der Spanier pochen und sagen können: So geht es nicht! – Das ist auch schon geschehen.

Es ist anlässlich der Befassung mit dieser Materie die Bundesregierung doch auch aufzufordern, gemäß den Versprechungen und den Vereinbarungen Frontex, das geeignete Instrumentarium, den Seeländern Spanien und Italien jene materiellen Mittel an die Hand zu geben, die sie benötigen, um die Seeflüchtlinge rechtzeitig zu erkennen und diesen Zustrom zu verhindern, mit den versprochenen und vereinbarten Mitteln auszustatten. Denn Frontex wurde, wie wir aus den Zeitungen erfahren mussten, in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 245

der Tat überhaupt nicht umgesetzt, weil durch die EU-Mitgliedsländer die Mittel nicht bereitgestellt und nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Das ist eine himmel­schreiende Praxis, ein massiver, flagranter Verstoß gegen die Vereinbarungen auf EU-Ebene. Anlässlich der heutigen Debatte wird es vielleicht doch auch nötig sein, einen entsprechenden Aufmerksamkeitsgrad darauf zu legen, dass das, was wir heute beschließen und dann durch Schaffen von geeigneten Tatbeständen in die öster­reichische Rechtsmaterie überführen, in gleicher Schärfe auch durch die anderen Vertragsstaaten wahrgenommen wird.

Sonst ist nichts Weiteres dazu zu sagen. Das Wesentliche ist schon gesagt, liegt schriftlich vor uns, und von uns wird es dazu auch die Zustimmung geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

18.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.43.14

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin – zum dritten Mal! Hohes Haus! Es ist jetzt wirklich allen klar, dass es sich bei diesem Zusatzprotokoll um eine Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität handelt. Dieses Zusatzprotokoll wird in logischer Konsequenz auch die Zustimmung des BZÖ finden, denn die inhaltliche, innerstaatliche Umsetzung des letztgenannten Übereinkommens der Vereinten Nationen findet sich ja in sehr erfolgreicher Art und Weise im Frem­denrechtspaket 2005 wieder.

Ich möchte aber, nachdem jetzt inhaltlich wirklich sehr viel zu diesem Thema gesagt worden ist, auch noch auf Vorgehensweisen im Justizausschuss zu sprechen kommen, die wirklich nicht unsere Zustimmung finden und die hier angesprochen gehören, da sie ja sonst nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken, nämlich die Behandlung von Anträgen, speziell eines BZÖ-Antrages hinsichtlich der finanziellen Absicherung von Minderjährigen, der nach der Meinung der Mehrheit in diesem Justizausschuss nicht die – sagen wir so – Wichtigkeit besessen hat, gleich von allen unterstützt zu werden, sondern der nach einer der letzten Sitzungen vor dem Sommer ein zweites Mal vertagt worden ist.

Ich muss schon sagen, dass es wirklich sehr wichtig gewesen wäre, uns diesen Themen zu widmen, da es ja weiterhin das Problem tatsächlich gibt, dass es Jugend­liche gibt, dass es Kinder gibt, die in das Loch zwischen einem fehlenden Unter­haltsanspruch und einem entsprechend schweren Sozialhilfezugang fallen. Da muss durch uns ein Ausweg gefunden werden, und da kann es nicht immer heißen, es wird im Justizministerium und in diversen Arbeitsgruppen, die zwischen Sozialministerium und Justizministerium aufgespalten sind, an einer Lösung gearbeitet. Vor dem Sommer hat es geheißen, es wird bis Herbst eine Lösung geben. Wir haben damals einer Vertagung zugestimmt, weil wir gemeint haben, hier wird es dann eine umfassende und kompetente Lösung vonseiten der Ministerien geben. Dieses Mal hat es geheißen, es ist noch nicht zu einer Ausarbeitung einer Lösung gekommen, es wird bis zum Jahresende, wenn auch nicht schriftlich, irgendeine Lösung vorliegen.

Wir sagen: Solche Themen, die unsere Kinder und Jugendlichen in Österreich, die unsere Minderjährigen betreffen, gehören ehestmöglich umgesetzt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.45



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 246

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Pendl zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.46.00

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich nur einen kurzen Satz zu den Ausführungen der Kollegin Weinzinger sagen. Wir alle haben gemeinsam – erinnern wir uns! – die Diskussionen und Beratungen zum Fremdenrecht geführt. Also jeder weiß, wo dieses Fremdenrecht ausschussmäßig war. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, wenn jetzt Ausschüsse anfangen, sich inhaltlich in einen anderen Aus­schuss – was zwar theoretisch ginge – hineinzumischen. Ich will keiner Parlamen­tarierin und keinem Parlamentarier irgendetwas absprechen, aber ich glaube, es gehört einfach in diesen Ausschuss. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Heute ist Plenum! Da brauchen wir uns gar nirgends einzumischen!)

Da wir uns ja gemeinsam vorgenommen haben, dass es zu einer Evaluierung auch des Fremdenrechtes kommen soll, gehört diese Materie wirklich dorthin. Ich glaube, da steckt sonst nichts dahinter. Inhaltlich, glaube ich, haben wir ja auch im Ausschuss schon etwas dazu gesagt.

Ich möchte aber grundsätzlich zu diesem Zusatzprotokoll, das man ja nur begrüßen kann, etwas sagen, denn auf der einen Seite wollen wir ja immer, dass bloß nichts passiert, wollen wir immer einheitliche Standards. Ich glaube, dass wir hier inter­national einheitliche Standards bekommen, und ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass für die Schlepperei sowohl auf dem Land- als auch auf dem See- und auf dem Luftweg – in allen Bereichen betrifft es uns natürlich nicht gleichermaßen, aber das ist eben ein internationales Abkommen, eine internationale Regelung – einschließlich der Fälschung von Dokumenten Straftatbestände geschaffen werden. Sehr, sehr wichtig ist vor allem, dass die Gefährdung der Geschleppten – weil das ja meistens noch dazu unter unmenschlichen Bedingungen stattfindet – in diesem Zusammenhang eine Erschwerung darstellt.

Ich möchte mich aber gerade bei diesem Kapitel persönlich, aber auch namens meiner Fraktion bei den Beamtinnen und Beamten sowohl der Exekutive als auch des Bundesheeres sehr herzlich bedanken. Es ist keine leichte Aufgabe, die sie haben, und hinterher weiß immer jeder alles besser. Ich glaube, sie verdienen unser gemeinsames Dankeschön, und das möchte ich heute hier zum Ausdruck bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Diesem Zusatzprotokoll stimmen wir natürlich sehr gerne zu.

18.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Praßl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.48.12

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Ziel dieses Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg ist es doch, dass die Opfer des Menschenhandels eben besser unterstützt werden können, dass die Täter konsequenter verfolgt werden und auch entsprechend bestraft werden. Zudem soll auf diese Art auch der Menschenhandel mit präventiven Maßnahmen bekämpft werden.

Ich möchte neben einigen Bestimmungen, die von meinen Vorrednern schon mehrfach ausgeführt wurden, vielleicht noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, nämlich dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 247

für die Schlepperei auf See bestimmte Sonderbestimmungen ausgearbeitet wurden, und ich glaube, dass das Konsequenzen haben wird und sehr gut ist.

Die Vertragsstaaten arbeiten sehr intensiv zusammen bezüglich der Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg und sind bemüht, diese auch im Einklang mit dem Seevöl­kerrecht zu bekämpfen. Dadurch wird es für die Zukunft möglich sein, dieser groben Missachtung des Menschenrechtes, die der Menschenhandel darstellt, entsprechend zu begegnen, und ich glaube, mit unserer Beschlussfassung heute machen wir hier einen sehr großen Schritt nach vorne. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.50.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Da werfen sich Fragen für mich auf. Wir hatten eine Sitzung des Justizausschusses, in der dieser Entschließungsantrag von der Kollegin Weinzinger bereits einmal einge­bracht wurde, und dort war einhellige Zustimmung: Dieses Anliegen ist wichtig, dieses Anliegen teilen wir, wir haben nur ein Problem, und das ist unsere Geschäftsordnung. Dieser Antrag richtet sich ja an den Innenminister und nicht an die geschätzte Frau Justizministerin, daher, so sehr wir das Ganze teilen, sind wir dazu gezwungen, diesen Antrag abzulehnen, aber dem Inhalt treten wir natürlich näher.

Das haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, aber die Kollegin Weinzinger hat das einzig Richtige getan, sie hat sich an das zuständige Gremium gewendet, und das ist der Nationalrat. Doch jetzt hören wir plötzlich ganz etwas anderes. Es muss evaluiert werden.

Kollege Pendl – er ist nicht da (Abg. Dr. Brigid Weinzinger: Er ist hier! – Abg. Neugebauer: Er ist doch nicht zu übersehen! – Otto, er übersieht dich!) –, ich frage Sie: Was will Rot-Schwarz evaluieren? Wollen Sie evaluieren, wie viele Angehörige kriminalisiert worden sind durch den § 115 Fremdengesetz? Wollen Sie evaluieren, wie viele Angehörige zu Denunzianten geworden sind? Wollen Sie evaluieren, wie viele Angehörige andere Angehörige vernadert haben? – Ich glaube, es gibt nichts zu evaluieren, sondern es geht um eine einzige Frage: Will man § 115 ändern oder nicht? Traut man sich das oder ist man zu feig? Oder für Sie anders formuliert: Werden SPÖ und ÖVP die FPÖ rechts überholen? Wollen Sie, dass die FPÖ offensichtlich einen höheren rechtsstaatlichen Standard hier im Haus vertritt als die große Koalition? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.51.53

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Die Migration im Allgemeinen und die Schlepperei im Besonderen stellen massive Probleme unserer Zeit dar. Die FPÖ als Sicherheitspartei hat sich immer für restriktive Maßnahmen in dieser Angelegenheit eingesetzt. Selbst­verständlich wird meine Fraktion der nunmehrigen Regierungsvorlage gegen die Schlepperei ihre Zustimmung erteilen. Es ist hier notwendig, mit ganzer Härte gegen diese menschenverachtenden Organisationen und Personen vorzugehen.

Das Thema ist sehr wichtig, und die ÖVP dürfte das vor allem auch gerade deswegen erkannt haben, weil – wir alle kennen ja den Fall – der ÖVP-Landtagsabgeordnete


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Gumpinger in Oberösterreich wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden ist. Erstinstanzlich, muss man betonen, das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber wir sehen, dass es hier offensichtlich doch sehr arge Verflechtungen gibt, und der Fall Gumpinger wirft überhaupt sehr viele Fragen auf.

Vor allem wäre meine Frage an die ÖVP, ob denn der Herr Abgeordnete Gumpinger noch Mitglied der ÖVP ist, ob man sich schon distanziert hat vom Abgeordneten Gum­pinger seitens der ÖVP (Abg. Steibl: Was hat das jetzt mit diesem Tagesordnungs­punkt zu tun?), ob Sie auch Mitleid haben mit dem Herrn Abgeordneten Gumpinger, denn es hat ja geheißen – das ist ja im Pressespiegel, der in Oberösterreich an alle Abgeordneten versendet wird, nachzulesen –, dass es da verschiedene ÖVP-Politiker gegeben hat, die gesagt haben, wir haben Mitleid mit Herrn Gumpinger.

Ich habe nicht Mitleid mit Herrn Gumpinger, ich habe Mitleid mit jenen Menschen, die geschleppt worden sind. Ich habe auch Mitleid mit der Landlerhilfe, die durch diese Vorgangsweise massiv nach unten gezogen worden ist. (Beifall bei der FPÖ.) Und da möchte ich jetzt einmal eine Distanzierung der ÖVP haben, wie sie in diesem Fall vorgeht. Man kann sich nicht hierherstellen und Härte fordern, in den eigenen Reihen muss man sich das ansehen.

In diesem Zusammenhang muss ich auch eine APA-Meldung ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich weiß, wenn die Zwischenrufe laut sind bei der ÖPV, dann hat man recht; also schreien Sie noch ein bisschen lauter! – Ich werde eine APA-Meldung vorlesen: „Die Botschaftsmitarbeiter ...“ (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe gesagt, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. APA-Meldung also: „Die Botschafts­mitarbeiter berichteten, die von der Landlerhilfe angeregten Anträge zur Ausstellung der Visa seien sehr häufig und in großem Ausmaß eingetroffen. Dazu notwendige Dokumente seien häufig gefälscht gewesen. Außerdem sei bekannt geworden, dass einige Personen von ihrer Reise nicht mehr in die Heimat zurückgekehrt seien. Sie seien im Schengenraum“ – unter Anführungszeichen – „,versickert‘, habe die Über­prüfung einer Stichprobe ergeben.

Deswegen sei die Erteilung der Visa vorübergehend eingestellt worden. Das sei Gumpinger auch mitgeteilt worden. Doch dieser habe Druck gemacht. In einem Fall habe er den Verwaltungsgerichtshof angerufen und nach Ansicht der Botschaftsmit­arbeiter wegen eines Formfehlers Erfolg gehabt. In einem anderen Fall habe er mit der Einschaltung der Höchst-Gerichte gedroht. Der Botschafter selbst habe dann im Vertrauen auf die Glaubwürdigkeit des Landtagsabgeordneten und die Verdienste der Landlerhilfe die Visa bewilligt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das muss sich nicht nur die Justiz ansehen, da muss man sich auch einmal im Außenministerium die Frage stellen, was denn hier bei den Botschaften passiert ist. Haben Sie hier schon Maßnahmen getroffen? Haben Sie sich das schon einmal genau angesehen? Haben Sie hier mit der Außenministerin einmal Kontakt aufgenommen?

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir werden uns diese Sache ganz genau ansehen, was ja auch passiert ist. Und da kann dann die ÖVP nicht hergehen mit Stehsätzen wie jenen des Herrn Innenministers Platter: Es ist alles sauber, korrekt, staatstragende Partei, Sicherheitsweltmeister. – Also so ein Sicherheitsweltmeister sind Sie nicht, wenn man sich den Fall in Oberösterreich ansieht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das schauen wir uns einmal an.

Was den grünen Entschließungsantrag anlangt, möchte ich gewisse Vorsicht meiner­seits üben. Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte sind uns ja allen bekannt, die Frage ist nur, ob der Sachverhalt, den Sie schildern, eine Frage des Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechtes hinsichtlich von Verwandten anbelangt oder ob nicht


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hier zumindest Beitragstäterschaft vorliegt. Deswegen, glaube ich, muss man sich diese Sache ganz genau ansehen, um nicht hier im Fremdenrecht Möglichkeiten zu schaffen, unter Umständen den Missbrauch weiter zu fördern.

Es gibt in diesem Bereich schon sehr viele andere Probleme, und ich glaube, das sollte man sich juristisch sehr genau ansehen. Wenn es gleichheitswidrig ist, dann ist es gleichheitswidrig, wenn nicht, dann, bitte, kann man da nicht einfach so drüberfahren, da kann man nicht einfach sagen, jetzt machen wir einen Entschließungsantrag und dann schauen wir einmal weiter. Das sind Dinge, die muss man sich genau ansehen.

Ansonsten kann man dieser Regierungsvorlage natürlich zustimmen. Die Angelegen­heit der Visa im Osten werden wir uns selbstverständlich näher anschauen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster auf der Rednerliste: Herr Abgeordneter Köfer. 3 Minuten. – Bitte.

 


18.57.32

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Was haben 32 unschuldige Haflingerpferde der Tragtierstaffel des Jägerbataillons 26 in Spittal an der Drau mit dem Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu tun? –Nun, eigentlich sehr viel, denn jahrelang versah diese Tragtierstaffel, versahen die Soldaten und Soldatinnen der Türkkaserne meiner Stadt an der burgenländischen Grenze Dienst, um unter anderem genau das zu verhindern, was heute Gegenstand der Sitzung war: Menschenschlepperei.

An dieser Stelle sei einmal allen jenen Soldatinnen und Soldaten gedankt, die wirklich bei jeder Witterung und unter den schwierigsten Voraussetzungen an der burgen­ländischen Grenze zum Schutz unserer Bevölkerung ihren Dienst versehen. (Beifall der Abg. Pfeffer.) Allein das Jägerbataillon 26 aus Spittal war seit Beginn der Grenzsicherung im November 1990 bisher 26-mal im Einsatz, und zwölfmal waren eben diese berühmten 32 Tiere mit dabei.

Hinter dem Wort „Schlepperei“ verbirgt sich aber nicht nur ein riesiges Geschäft, son­dern es verbirgt sich dahinter auch Leid und Elend. Das Schleppen von Menschen ist mittlerweile ein sehr einträgliches und weltweit leider organisiertes Geschäft geworden, in dem riesige Summen umgesetzt werden. Der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2000 spricht hier von sagenhaften 5 Milliarden €, die allein in Europa mit Schlepperei jährlich umgesetzt werden.

Schlepperei ist, was sie ist: eine kriminelle Handlung, die mit allen Mitteln gemeinsam über alle Grenzen hinweg bekämpft werden muss, und das heute verabschiedete Zusatz­protokoll ist dafür die richtige Antwort. Was aber jetzt folgen muss, ist die konsequente Umsetzung, das heißt konkret: Durch die Verschiebung der Schengen­grenze nach Osten darf die Grenzsicherung keineswegs vernachlässigt werden und die Schleierfahndung an Österreichs Grenzen muss – schon alleine der Abschreckung wegen – intensiv weitergeführt beziehungsweise, wo es dann notwendig ist, ausgebaut werden.

Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass jede Nacht auffällig viele Klein-Lkws mit rumänischen, bulgarischen oder polnischen Kennzeichen unsere Autobahnen frequentieren, und es ergeht hier an Bundesminister Platter die Auffor­derung, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klein-Lkw-Kolonnen stärker kontrolliert werden. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Zum Schluss kommend: Die Tragtierstaffel aus Spittal hat an der burgenländischen Grenze ihre Schuldigkeit getan und wurde leider abgezogen. Jetzt sollte diese gesamte Staffel auch aus Spittal abgezogen werden, und ich werde sehr genau recherchieren, wer diesen widersinnigen Abzug im Rahmen der Heeresreform für Kärnten verhandelt hat. Als Bürgermeister der Stadt Spittal trete ich aber nach wie vor für den Verbleib der traditionsreichen Staffel hier ein, um auch künftig den Schleppern an der burgen­ländischen Grenze das Leben schwer zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.00.44

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Im Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei zum bisherigen Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität werden weltweite Standards zu deren Bekämpfung festgelegt.

Bisher stand den Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft kein globales Rechtsinstrument zur Verfügung. Durch dieses Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten wird der organisierten Kriminalität intensiv und nachhaltig entgegen­getreten. Bei der Schlepperei handelt es sich nämlich um einen klassischen Men­schen­schmuggel beziehungsweise um Beihilfe dazu.

Da Österreich und Italien in hohem Maße vom Schlepperunwesen betroffen sind, gehe ich nun speziell auf unser Land ein, wo vor allem auf dem Landwege Schlepper und Handlanger als Menschenhändler fungieren. Meist handelt es sich um organisierte Kriminelle, die vor allem junge Frauen und Mädchen mit falschen Versprechungen illegal über die Grenze bringen.

Da im Osten Europas die Wirtschaftslage dem reichen Westen nachhinkt, wird in diesen Ländern jungen Frauen und Mädchen durch Zeitungsanzeigen und Vermitt­lungs­agenturen Arbeit in den EU-Ländern versprochen. Es werden keine Voraus­setzungen gefordert, außer Frau und jung zu sein. Diese Frauen wissen nicht, worauf sie sich einlassen. Sie werden missbraucht, und wenn ihnen bewusst wird, dass sie in eine Falle gelockt wurden, ist es leider schon zu spät.

Mit diesem Zusatzprotokoll wird dem Anliegen vieler Zielländer, die von illegaler Migration und Schlepperei betroffen sind, entgegengekommen, und es werden strenge Maßnahmen vereinbart, um die Ausbeutung der Ärmsten zu stoppen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.54

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus! Herr Kollege Haimbuchner, bei aller Wertschätzung: Ich denke, in Ihrem Redebeitrag wurde einiges verquickt, das nicht unbedingt direkt zum Tagesordnungspunkt gehört hat. (Abg. Scheibner: Schlep­perei gehört, glaube ich, schon zu dem Tagesordnungspunkt! Ich weiß, das tut Ihnen weh!) Ich bitte doch darum, dass man politisches Kleingeld nicht hier und nicht auf diese Weise wechselt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber zurück zum Thema: Herr Kollege Haimbuchner, ich bin davon überzeugt, dass wir wieder ein gutes Zusatzprotokoll verabschieden werden, damit für die Polizei und die


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Justiz in Österreich, in einem freien Europa, wo man vom Atlantik bis zur Weichsel ohne Grenzkontrollen fahren kann, wo man vom Mittelmeer bis nach Skandinavien ohne Haimbuchner, darum sitzen wir hier Grenzkontrollen und Einschränkungen reisen kann, wieder ein Instrumentarium und ein Abgleich geschaffen wird, der hintanhalten wird, dass Schlepperei und Krimi­nalität weiter ausufern werden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schon richtig! Man muss gegen solche Leute vorgehen, da haben Sie recht!)

Ich denke, wir werden in diesem Hohen Haus noch viele solcher Abkommen zur Abgleichung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit unterschreiben und beschließen, und wir werden auch die Polizei noch mit so manchen Instrumentarien ausstatten müssen, um diese in Europa so gelebte Freiheit auch entsprechend schützen zu können. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Haimbuchner: Distanzieren Sie sich vom Abgeordneten Gumpinger! Ist es so schwierig, sich zu distanzieren?)

Herr Kollege – und nicht, um andere schlechtzu­machen. Unabhängige Gerichte werden auch dementsprechend gute Urteile fällen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen, damit wir zu den Abstim­mungen kommen können.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 170 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vernaderungs-Para­graph im Fremdenpolizeigesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.


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19.06.2310. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-49 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 – WIEDERVORLAGE (211 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.06.50

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident des Nationalrates! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs bei den Damen und Herren vom Rechnungshof und beim Herrn Präsidenten Moser bedanken – das werden bestimmt auch alle anderen Fraktionen tun – für die intensive Arbeit, die mit den drei Berichten verbunden ist, die heute ins Haus kommen. (Abg. Scheibner: Wir waren bei der Wahl schon für ihn! Das ist bei Ihnen nicht so!)

Ich bin froh darüber, dass das geschieht. Es ist eigentlich auch ein Signal, denn im Rechnungshofausschuss haben wir diese Berichte ja bekanntlich nicht behandeln können. Es ist ein Signal der Anerkennung, dass wir das heute debattieren.

Wenn wir uns aber einerseits für die Arbeit des Rechnungshofes bedanken, müssen wir, glaube ich, andererseits auch ernsthaft und seriös Wünsche und Anregungen des Rechnungshofes diskutieren.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof wünscht sich mehr Kompetenzen. Was ist eigentlich das Ziel? Ist es das Ziel, für mehr Bürokratie zu sorgen oder mehr Kosten zu verursachen oder die Verwaltung zu behindern, oder geht es dem Rechnungshof letztendlich um Hilfestellungen, um Empfehlungen und um die Präventivwirkung?

Was sind die drei Anpassungen, die der Rechnungshof im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorschlägt? – Zum Ersten geht es um die Gemeinden. Seit dem Jahr 1929 gibt es da eine Grenze der Rechnungshofkontrolle, die mit 20 000 Einwohnern fixiert ist.

Hat man 1929 an Einkaufszentren gedacht? Es ist schon ein bisschen grotesk, dass einerseits Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern ein relativ geringes Budgetvolumen haben und vom Rechnungshof kontrolliert werden, und auf der anderen Seite Gemeinden unter 20 000 Einwohnern ein sehr hohes Budgetvolumen haben und der Rechnungshof nicht kontrollieren kann. – Also logisch und sachlich erklärbar ist das nicht!

Wenn man sich beispielsweise in Artikel 13 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die Staatszielbestimmung anschaut, ist ja eindeutig definiert – eben auch von Bun­des­seite –, dass die Gemeinden nachhaltig geordnete Haushalte zu führen haben. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ich bin überzeugt, der Herr Präsident wird Be­fürchtungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zerstreuen können. (Abg. Mag. Hauser: Das hat er ja schon!)

Zweiter Punkt: öffentliche Unternehmungen. Ich meine, die Tendenz der wirtschafts­politischen Entwicklung ist da eindeutig: Immer mehr Staatsanteile bewegen sich unter die 50-Prozent-Grenze, und da geht es um für die Bevölkerung ganz entscheidende Dinge – um die Daseinsvorsorge, um Energie, um Verkehr. Ich denke, dass man da


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der wirtschaftspolitischen Entwicklung einfach entsprechen muss, weil ansonsten viel zu viele Bereiche aus der Kontrolle herausfallen. In Wirklichkeit ist es ja kein Makel für ein Unternehmen, wenn öffentliche Kontrolle stattfindet, sondern ein Prädikat, nämlich das Prädikat „besonders wertvoll“.

Ein Wort noch zu EU-Direktförderungen: Der Herr Finanzminister hat ja befürchtet, dass der Rechnungshof bei jedem Bauern Einschau halten wird. Das ist natürlich nicht der Fall. Der Herr Präsident hat diese Befürchtungen ja auch zerstreuen können.

Es gibt also wirklich keinen Grund, warum man nicht Direktförderungen der EU der Kontrolle des heimischen Rechnungshofes unterwerfen sollte.

Ganz kurz noch: Heute hat es Schlagzeilen gegeben, die uns nicht freuen: Österreich hat ein Korruptionsproblem. Worum geht es da? Es gibt einen Länderreport von Transparency International, und da ist Österreich geradezu abgestürzt. Es geht um einen Korruptionsindex, in dem Österreich vom elften auf den 15. Platz zurückgefallen ist. Da geht es um die Einschätzung von internationalen Topmanagern, und das ist schon sehr bedenklich. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Regierung ist das kein Wunder!)

Was kann da nur die Antwort sein? – Da wird es verschiedene Maßnahmen im Justiz­bereich geben müssen, aber eine ebenso wichtige Antwort ist, dass es die öffentliche Kontrolle sehr intensiv geben muss, dass es eine Anpassung der Rechnungshof­kompetenzen geben muss. – Das ist die richtige Botschaft zu dieser sehr bedauer­lichen Entwicklung.

Letztendlich glaube ich, das wichtigste und beste Signal – und dadurch kommen wir wieder unter die Top Ten – wäre es, wenn Österreich, wenn der Nationalrat zeigt, dass man die Kontrolle sehr ernst nimmt. Daher plädiere ich einmal mehr für das Recht einer Minderheit im Nationalrat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ. Abg. Dr. Graf: Und wenn man dann etwas untersucht hat, und ihr stellt einen Antrag, dass ...! Jetzt melde ich mich gleich zu Wort! Das kann es ja nicht geben!)

19.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.11.29

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! In meinem Debattenbeitrag beschäftige ich mich heute mit der Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes über die Gebarung des Bundes­ministeriums für Finanzen, und zwar mit der Einhebung der Umsatzsteuer in Öster­reich.

Der geprüfte Zeitraum war von 1998 bis 2002. Die Umsatzsteuer – in etwa ein Drittelanteil des Bundesbudgets – ist von besonderer Bedeutung für unser Budget. Eine Kennzahl daraus: Aufkommen 1998 – 15 715 Millionen €; 2002 – 17 639 Mil­lio­nen € – also eine deutliche Steigerung von 1998 auf 2002.

Die Controlling-Aktivitäten des Innendienstes der Finanzämter sind darauf ausge­richtet, durch die Prüfung ausgewählter Abgabenerklärungen eine qualitätsvolle Prä­ventivwirkung in Ergänzung zur Außenprüfung zu erreichen. Besondere Bedeutung sollte dabei einem effizienten Personaleinsatz zukommen.


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In diesem Prüfbericht wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, allerdings einige Empfehlungen zu effizienterer Prüfung gemacht. Die Empfehlungen sind folgender­maßen zusammengefasst:

Erstens: Den Finanzämtern sollten standardmäßig die Daten der steuerlichen Ergeb­nisse zur Prüfung der Abgabenerklärung durch den Innendienst zur Verfügung stehen.

Zweitens: Aus dem Datenbestand der Finanzämter sollten Standardauswertungen für eine Managementinformation zur Verfügung gestellt werden.

Drittens: Es besteht seit 2003 die Verpflichtung zur Abgabe der monatlichen Umsatz­steuererklärung nur dann, wenn der Jahresumsatz über 100 000 € beträgt. Diesbe­züglich ist auch der Rechnungshof der Meinung, es wäre besser, wenn alle Steuer­pflichtigen zu einer monatlichen Abgabe verpflichtet würden. – Ich bin froh darüber, dass dieser Empfehlung nicht nachgekommen worden ist, weil das ein großer zusätzlicher Aufwand für die Steuerpflichtigen insgesamt wäre.

Debattieren kann man in Zukunft meiner Meinung nach auch über das Reverse-Charge-System, also den Übergang der Steuerschuld vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber, weil da doch entsprechende Missbräuchlichkeiten und Betrügereien, die ja in Europa sehr häufig vorkommen, verhindert werden könnten. Ein entsprechendes Diskussionspapier ist ausgearbeitet, und ich bin guter Dinge, dass wir da auf einem guten Weg sind und in nächster Zeit auch entsprechende Lösungen anbieten können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.14.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Zunächst einmal – obwohl es eigentlich selbstverständlich ist, aber trotzdem – ein Danke an alle, die die Wiedervorlage dieses Berichts ermöglicht haben.

Herr Abgeordneter Kräuter hat sich gewundert, warum wir im Korruptionsindex von Platz elf auf Platz 15 gerutscht sind. (Abg. Dr. Kräuter: Nicht „gewundert“, fest­ge­stellt! Abg. Mag. Gaßner: Entsetzt festgestellt!) – Okay, nicht gewundert, nur fest­gestellt.

Mich wundert, warum wir im Korruptionsindex überhaupt so weit oben waren. Das war ein relativ günstiger Platz, denn überall dort, wo man ein bisschen kratzt – der Herr Rechnungshofpräsident schmunzelt –, merkt man, dass die Schicht ziemlich dünn ist, wo sozusagen legales Handeln an der Korruption manchmal sehr deutlich anstreift.

Ich habe mich aber im Besonderen wegen der Ministerbüros zu Wort gemeldet. Kollege Kräuter hat ebenfalls mehr Kompetenzen für den Rechnungshof bei den Prüfungsagenden eingefordert. – Dazu sage ich ja.

Das Problem – Entschuldigung, Herr Präsident Moser! – sind aber nicht allein mehr Kompetenzen für den Rechnungshof. Das Problem liegt hier: Das sind mehr Kon­sequenzen aus Rechnungshofberichten. Dafür ist der Bericht über die Ministerbüros ein gutes Beispiel.

Erstens: Dass wir über einen Bericht, der sich mit den Jahren 2000/2001 beschäftigt, im Jahr 2007 – Gott sei Dank, gnadenhalber – diskutieren können, ist allein schon einen Skandal wert. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, Entschuldigung, da war es damals ja doch so, dass weniger noch im Rechnungshofbericht, weil der sehr sachlich versucht, bestimmte Punkte festzustellen, aber sehr wohl in der öffentlichen Debatte –


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Stichwort: Causa Fabel und weitere – schon klar war, was da in manchen Ressorts abläuft.

Herr Abgeordneter Westenthaler, da sollten Sie aufpassen! Allein im Sozialministerium sind innerhalb von zwei Jahren – Feststellung im Rechnungshofbericht – 54 Personen durch das Ministerbüro und das Staatssekretärbüro durchgelaufen. 54! Das ist ja eine nicht geringe Zahl, wo sich sozusagen – und das kann man auch feststellen! – manch­mal im Wochenabstand die Ministersekretäre die Klinke in die Hand gegeben haben.

Der eine ist gekommen, und der andere ist gegangen. So war es – ein unerträglicher Zustand! Bei einem Ministerium und der Schnittstelle Ministerbüro beziehungsweise Kabinett geht es ja um keine unerheblichen Positionen. Da braucht man wirklich kompetente Leute, die auch imstande sind, über einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Offensichtlich war das von ministerieller Seite beziehungsweise von Seite der Personen nicht möglich. – Allein dieser Umstand spricht für sich!

Zweiter Punkt: Im Rechnungshofbericht wurde zum Beispiel festgehalten, dass es eigentlich unzulässig ist, wenn Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen eines Kabinetts weitere Führungsfunktionen im Ressort ausüben. Das war damals gängige Praxis, gerade im Sozialministerium. Da gab es nicht nur einen, der im Ressort auch Führungsfunktionen ausgeübt hat.

Das war in der Folge auch im Gesundheitsressort der Fall, und es ist nach wie vor der Fall. Ich habe mir das angeschaut. – Man kann das ja teilweise lesen. Im Gesund­heitsministerium ist es nach wie vor der Fall, dass ein Kabinettsmitarbeiter eine ganz große Gruppe leitet. Konsequenz aus dem Rechnungshofbericht offensichtlich null.

Faktum Nebenbeschäftigungen: Der Rechnungshof beschäftigt sich in seinem Be­richt auch damit, am Beispiel bestimmter Personen. Ich sage Ihnen nur Folgendes: Alleine der Umstand, dass es nach wie vor einen Sektionschef gibt – und er ist nach wie vor im Amt! –, der damals vom Rechnungshof dafür kritisiert wurde, dass er Nebenbeschäftigungen ausgeübt hat, die er nicht gemeldet hat, müsste doch eigentlich dafür reichen, dass irgendwann jemand die Konsequenz zieht. – Nein, dieser Sektions­chef übt nach wie vor seine Nebenbeschäftigungen aus.

Diesem Sektionschef konnte in der Zwischenzeit nachgewiesen werden, dass er im Rahmen dieser Nebenbeschäftigungen Toten Rezepte verschrieben hat. Das hat zu einem Prüfungsverfahren geführt. Der Sektionschef ist aber nach wie vor im Amt. Das sind die Realitäten, mit denen wir es zu tun haben! Das ist ja unglaublich und unvor­stellbar!

Da gibt es einen Sektionschef, dem im Rahmen seiner Nebenbeschäftigung – er ist auch Kassenarzt, Konsiliararzt und Gutachter, er hat ja die Zeit; zeitweise war er nicht nur das, sondern war er gleichzeitig Sektionschef und auch noch Kabinettschef, neben all diesen Nebentätigkeiten –, während dieser Zeit, in der er alle diese verantwortlichen Tätigkeiten ausgeübt hat, dieser kleine Ausrutscher passiert, dass er Toten Rezepte verschreibt. (Abg. Dr. Kräuter: Das muss man der Frau Ministerin sagen!)

Das sollte man der Frau Ministerin noch einmal sehr deutlich sagen. Aber es ist nicht nur das Problem der Frauenministerin. Ich sage Ihnen noch ein anderes Beispiel, gehen wir weg von den Nebenbeschäftigungen. Nichts ist hier passiert! Ich habe eine Anfrage dazu gemacht. Nach wie vor gibt der Umstand, wer welche Nebenbeschäf­tigungen ausübt – da gibt es ja auch andere Beispiele aus dem Verteidigungs­minis­terium –, in konkreten Fällen oftmals Anlass, dass sich die ganze Republik daran reibt. Und was passiert, um diese Nebenbeschäftigungen besser zu regeln? Im Wesent­lichen kaum etwas.


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Jetzt sage ich Ihnen noch einen Punkt, und dann schließe ich: Eines der Probleme der schwarz-blau-orangen Regierung war, vor allem in bestimmten Ressorts, in den blau-orangen Ressorts, die unermessliche Ausweitung der Zahl von Kabinettsmit­arbeiterIn­nen. Ressorts, die vorher zehn MitarbeiterInnen hatten, hatten dann unter Schwarz-Blau, also unter blau-orangen Ressortführungen, 20 bis 30 MitarbeiterInnen. (Abg. Scheibner: Das stimmt überhaupt nicht!) – Na selbstverständlich! Ich kann es ja lesen. (Abg. Scheibner: Einen habe ich gehabt!)

Jetzt rede ich nicht vom Verteidigungsministerium. Ich rede vom Verkehrsministerium. Das Verkehrsministerium hatte im Jahr 1997 neun KabinettsmitarbeiterInnen, am Höhepunkt von Gorbach 27. Das ist eine Verdreifachung! Das Sozialministerium hatte vorher sechs MitarbeiterInnen, unter Haupt/Haubner 23 MitarbeiterInnen im Kabinett. Erklären Sie mir, wie diese starke Ausweitung von KabinettsmitarbeiterInnen zustande kommt! Selbstverständlich haben die Parteiarbeit gemacht! Und das ist der Punkt, über den wir uns unterhalten sollten. (Abg. Dr. Graf: Zwischen 2002 und 2006 sind ja sieben Ministerien weniger gewesen!)

Herr Kollege Graf, das Problem jetzt ist: Diese Koalitionsregierung hat mit einer deut­lich reduzierten Zahl von KabinettsmitarbeiterInnen, mit abgeschlankten Kabinetten begonnen, aber ich vermute, Sie sind am besten Weg, sich wieder dorthin zu entwickeln, wo Schwarz-Blau-Orange war, nämlich zu einer deutlichen Aufblähung der Kabinette. Und das sollten wir auch diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

19.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.23.06

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Meine Herren Präsidenten! Frau Staats­sekretär! Herr Staatssekretär! Dass man hier Minister Gorbach kritisiert, kann ich nicht nachvollziehen. Sie wissen, was das Kabinett anlangt, „it was too small“ for Mister Gorbach. Deswegen auch die vielen Mitarbeiter.

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof beschäftigt sich in seinem Bericht auch mit den Auswirkungen des Gaswirtschaftsgesetzes. Es wird hier ausdrücklich davor gewarnt, dass ein Verlust der Funktionen der Austria Ferngas mit erheblichen Risken verbunden wäre. Sie wissen, dass man aufgrund der marktbeherrschenden Stellung einiger weniger Konzerne in Europa die EconGas gegründet hat. Was mich hier ganz besonders interessiert, ist, dass ein Entfall des Notversorgungsplanes in Österreich erstmals konkret angesprochen wird. Damit muss für uns klar sein, dass das, was wir schon mehrfach betont haben, nämlich dass diese Abhängigkeit von fossilen Energie­trägern aus dem Ausland, aus nicht ganz sicheren Regionen, für uns ein Problem werden kann.

Im Jahre 1970 hatten wir noch eine Importquote, was den Gesamtenergiebedarf anbe­langt, von 60 Prozent. Heute sind es bereits 72 Prozent. Wir müssen uns daher überlegen, wie wir aus dieser Abhängigkeit herauskommen, damit dieser Entfall des Notversorgungsplanes für Österreich kein Problem werden kann. Und da ist für mich nach wie vor der wichtigste Punkt eine Reform des Ökostromgesetzes, ein Erneuer­bare-Energien-Gesetz für Österreich. Und da höre ich oft das Argument, wir können uns das nicht leisten, die Förderung erneuerbarer Energien ist einfach zu teuer und belastet den Konsumenten.

Schauen wir ein bisschen über unsere Grenze! Da gibt es ein Land, das bereits seit Jahren Erfahrung mit einem Ökostromgesetz, mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz


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hat, und von dort wissen wir, dass der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer Senkung des Strompreises geführt hat.

In Deutschland investiert man 3,2 Milliarden € in erneuerbare Energien über das EEG. An der Leipziger Strombörse hat dieses EEG zu Strompreissenkungen in Höhe von 4 Milliarden € geführt. Warum? – Die Leipziger Strombörse funktioniert folgender­maßen: Ein Produzent, ein Kraftwerk bietet seinen Strom dort an, eine bestimmte Menge zu einem bestimmten Preis. Dann werden die Anbieter gereiht: der mit dem höchsten Preis ganz unten, der mit dem niedrigsten ganz oben. Und dann wird zugeteilt. Aufgrund des Einsatzes erneuerbarer Energien kommt hier oftmals der teuerste Anbieter, der ganz unten gereiht ist, nicht zum Zug. Das sind meist sehr alte Kohlekraftwerke. Sie müssen wissen, dass in Deutschland ein Arbeitsplatz in der Kohleindustrie mit umgerechnet 80 000 € pro Jahr gefördert wird, und das seit vielen Jahren. Dieser Merit-Order-Effekt hat zu einer Strompreissenkung von 4 Milliarden € in Deutschland geführt.

Das heißt, in Wirklichkeit ersparen wir uns durch den Einsatz erneuerbarer Energien tatsächlich Geld. Das muss uns ja auch der Hausverstand sagen, dass uns das, worauf wir selbst im eigenen Land zugreifen können, auf Dauer weniger Kosten verursacht als alles, was wir mit langen Leitungen, mit hohem Aufwand importieren müssen.

Was müssen wir noch tun, damit der Gasverbrauch in Österreich sinkt? Wir brauchen eine Sanierungsoffensive, eine thermische Sanierungsoffensive im Wohnbau. Das kostet viel Geld: 80 Milliarden € würde es kosten, alle alten Wohnungen, alle alten Häuser in Österreich so zu sanieren, dass wir Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser haben. Das können wir aus öffentlicher Hand nicht bezahlen, aber wir können es forcieren, indem wir bei der Wohnbauförderung eine Schwerpunktverschiebung vor­nehmen, dass wir nämlich das vor allem fördern, was zu einer thermischen Sanierung führt. Warum fördere ich heute noch Häuser, die mit einer Ölheizung ausgestattet sind? Muss heute nicht mehr sein. Es gibt bessere Heizungsformen.

Wir müssen auch erkennen, dass die Ressourcen endlich sind: Gas, Öl werden uns nicht ewig zur Verfügung stehen, Uran auch nicht; anreicherbares Uran werden wir noch etwa 50 Jahre verwenden können. Und dann ist dieser Zug im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren.

Meine Damen und Herren, ich habe kein Vertrauen in einen Notversorgungsplan. Der Rechnungshof bestätigt indirekt, dass Österreich an einer fatalen Abhängigkeit leidet und von dieser zu befreien ist. Daher müssen wir alles daransetzen, diese Unab­hängigkeit auch zu verwirklichen.

Eines noch zum Rechnungshof. Ich habe in den letzten Jahren oftmals erlebt, dass viele Probleme in unserem Staat vermeidbar gewesen wären, wenn man nur auf den Rechnungshof gehört hätte. Es gibt Empfehlungen des Rechnungshofes, die oftmals diskutiert, aber nicht eingehalten werden. Daher müssen wir im Rahmen einer Bundes­staatsreform alles daransetzen, damit diese Empfehlungen des Bundesrechnungs­hofes auch verbindlichen Charakter erhalten. Der Rechnungshof leistet hier wahrlich Detektivarbeit, denn die zu prüfenden Stellen haben natürlich nicht immer Interesse daran, alles, was hier vorgeht, den Mitarbeitern mitzuteilen. Hier müssen tausende, ja zigtausende Seiten von Unterlagen geprüft werden. Es ist den Mitarbeitern des Rechnungshofes zu dieser Arbeit wirklich zu gratulieren.

Herr Präsident Moser, herzlichen Dank für diese Leistung! Ich hoffe, dass nach einer Bundesstaatsreform diese Leistungen auch im Rahmen einer besseren Gewichtung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 258

Ihrer Empfehlungen gewürdigt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.29.21

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mit den Würdigungen und Danksagungen fortsetzen und mich vor allem beim Präsidenten und bei seinem Mitarbeiterstab für die hervorragende Arbeit, die geleistet wird, bedanken, die auch zur Gewissensberuhigung der Abgeordneten beiträgt, weil wir alle angesichts dieser Ihrer Arbeit, mit der Sie sehr gut vorankommen, ein gutes Gefühl haben – ich im Besonderen, weil wir damals eine sehr gute Ent­schei­dung getroffen haben, in Ihnen den richtigen Rechnungshofpräsidenten zu sehen.

Ich bedanke mich aber auch dafür, dass Sie sich über Ihren Tätigkeitsbereich und Auftrag hinaus auch Gedanken gemacht haben, was die Bundesstaatsreform anbe­langt. Sie haben ja insgesamt 206 Empfehlungen der Bundesregierung, das heißt explizit dem Herrn Finanzminister, überreicht. Sie haben Ihre Vorschläge für mehr Effizienz in unserem Bundeshaushalt, in den bundesnahen Organisationen eingereicht, eine Reihe von Strukturreformen angeregt, die wir im Laufe der nächsten Zeit bei den unterschiedlichsten Themen abhandeln werden.

Wir haben im Zuge des Symposiums, das Sie veranstaltet haben, darüber nachge­dacht und diskutiert, wie wir auch im Rechnungshof selbst eine Effizienzsteigerung herbeiführen können, nachdem Sie sich ja auch darüber Gedanken gemacht haben. Ein wesentlicher Punkt, der mir hier aufgefallen ist: die Kompetenzen des Bun­desrechnungshofs noch durchgängiger, durchschlagender wirksam werden zu lassen, auch auf die Landesrechnungshöfe sozusagen ausstrahlen zu lassen und eine Zusam­menführung der Landesrechnungshöfe mit dem Bundesrechnungshof sicherzustellen. Ich glaube, dass das auch im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise eine Effizienzsteigerung brächte.

Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird ersucht, legistische Maßnahmen zur Beseitigung von Doppel­gleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof zu treffen und diese dem Nationalrat umgehend vorzulegen.“

*****

Ich lade alle Abgeordneten ein, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, weil einer­seits nicht immer gefordert werden kann, dass wir zusammenlegen, dass wir strukturieren, dass wir Kosten einsparen, und dann bei den Instrumenten, die wir selbst in der Hand haben, nicht bereit sind, eine geradlinige Struktur im Interesse der Steuerzahler durchzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

19.32



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 259

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Bucher eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt X.)

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-49 d.B.) des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 - WIEDERVORLAGE (211 d.B.)

betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof.

Die Stärken des Rechnungshofes als Bund-Länder-Organ sollen verstärkt genutzt wer­den und der Verbundenheit der Finanzwirtschaft durch eine vernetzte Betrachtungs­weise Rechnung getragen werden, die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle soll gesichert und dadurch Kontrolllücken geschlossen werden.

Mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof sollte ein erster großer Schritt in diese Richtung gemacht werden, um ein stärkeres Ineinander greifen aller Kontrollorgane zu erreichen.

Die derzeitigen Prüfungskompetenzen und Prüfungsvorgaben sind durch das System der den jeweiligen Landesrechnungshofgesetzen unterliegenden Landesrechungshöfe zum Teil sehr unterschiedlich, was verstärkt zu Kontrolllücken führt (z.B. ESTAG).

Eine bundesweit durchgehende bundes- länder- und gemeindeübergreifende unab­hängige Prüfung und Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder soll garantiert werden.

Eine Normierung der Prüfungskompetenzen sowie der Prüfungspraxis über eine durch­gehende Organisation bzw. eines gesamtstaatlichen Kontrollorgans ist anzustreben.

Gemeinsame Prüfungspläne, gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Prüfer sowie Nutzung des Kompetenz- und Know-How-Tansfers würden Doppelgleisigkeiten vor­beugen.

Mit den dadurch erzielbaren Einsparungen und Effizienzgewinnen könnte die Be­ratungstätigkeit des Rechnungshofes in Form einer Kompetenzerweiterung auf Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen ab 10 Mio. € sowie auf Unternehmungen ab 25%iger öffentlicher Beteiligung weiter ausgedehnt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird ersucht, legistische Maßnahmen zur Beseitigung von Doppel­gleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 260

der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof zu treffen und diese dem Nationalrat umgehend vorzulegen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.32.44

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz zur Veräußerung der Wohnungen der BUWOG und der BIG Stellung nehmen. Es wurden 2004 20 000 BUWOG-Wohnungen und Ende 2003 zirka 5 000 BIG-Wohnungen veräußert. Bei diesen Veräußerungen machten jeweils große Immobilieninvestoren die Geschäfte, und in beiden Fällen schauten die Mieter und die Steuerzahler durch die Finger.

Beide Wohnungsprivatisierungen wurden vom Rechnungshof geprüft. Beim Verkauf der BUWOG-Wohnungen wurde dem damaligen Finanzminister ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt, vor allem was das Vorhaben betraf, die Erlöse aus der Ver­äußerung der Bundeswohnungen zur Tilgung der Staatsschulden und zur Verringerung des Budgetdefizits zu verwenden. Die Kritik des Rechnungshofes lautet, dass die Veräußerung nur dann wirtschaftlich ist, wenn die sich ergebende Zinsersparnis höher wäre als der Einnahmenausfall des Staates aus den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften.

Noch dazu wurden die Mieter der BIG- und der BUWOG-Wohnungen krass benach­teiligt. Bei der BUWOG war es so, dass den Mietern vom Finanzminister versprochen wurde, ihre Wohnungen vorrangig kaufen zu können. Da wurde zuerst eine Quote von 25 Prozent kaufinteressierter Mieter festgehalten. Dann hat man die Quote, nachdem das Kaufinteresse nicht so groß war, auf 10 Prozent gesenkt – und schließlich haben nur 5 Prozent der Mieter davon Gebrauch gemacht, und das zu Preisen, die weit über den Durchschnittserlösen der Finanzinstitute liegen.

Bei den BIG-Wohnungen ist es auch zu eklatanten Benachteiligungen der Mieter gekommen: Den Mietern sind die Wohnungen zu einem höherpreisigen Sachwert angeboten worden, während die privaten Immobilienfirmen die Objekte zu einem günstigeren Ertragswert kaufen konnten. Nicht umsonst hat im Vorjahr „FORMAT“ getitelt, nämlich am 2. Juni 2006 – Zitat –:

Die BUWOG ist eine Goldgrube für die IMMOFINANZ. Mit dem Kauf der ehemals staatlichen Wohnbaugesellschaft BUWOG hat sich die IMMOFINANZ eine echte Goldgrube angelacht. – Zitatende.

Die IMMOFINANZ zahlte bei Verkaufsabschluss zirka 500 € pro Quadratmeter. Zwei Jahre später ist der Erlös um 35 Prozent auf 675 € pro Quadratmeter gestiegen.

Damit habe ich wieder den Bogen zu meiner Eingangsbemerkung gespannt: Einige haben sich bei dieser Privatisierung eine goldene Nase verdient. Die Mieter und die Steuerzahler sind aber leer ausgegangen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.35.53

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Da von der vierjährigen Legislatur-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 261

periode praktisch fast ein Jahr für die Untersuchungsausschüsse aufgegangen ist, kann man sich, glaube ich, nun wieder der Arbeit des Rechnungshofausschusses widmen. Wir haben ja heute einige Berichte auf der Tagesordnung, die wir nicht im Aus­schuss diskutieren konnten, sie werden heute im Plenum behandelt. Ich hoffe und wünsche mir, dass es uns im Herbst gelingt, die meisten Berichte abzuarbeiten, weil natürlich auch wieder neue Berichte anstehen, Herr Präsident. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir die Berichte in einem entsprechenden zeitlichen Rahmen diskutieren, sodass das eine oder andere in der öffentlichen Wahrnehmung auch noch rüber­kommt.

Ich möchte danke sagen für die Ausführungen des Rechnungshofpräsidenten in der letzten Ausschusssitzung, wo er uns die öffentliche Finanzkontrolle über die letzten Jahre nähergebracht hat. Ich glaube, es war ganz wichtig für uns Abgeordneten, die neu im Ausschuss sind, dass wir sehen, wie die ganze öffentliche Finanzkontrolle aufgebaut ist. Und wir haben für die nächste Zukunft auch den Wunsch geäußert, dass wir auch die internationale Kontrolle, da es ja sehr oft um EU-Gelder geht, näher­gebracht bekommen, Herr Präsident.

Ich denke, wir sind uns einig, dass sich in manchen Bereichen etwas verändern sollte. Wir diskutieren ja derzeit die Verfassungsreform, wo es auch darum geht, dass man Doppelgleisigkeiten abbaut und die Standards hebt und dass man eine durchgängige Finanzkontrolle von Bund, Ländern bis hin zu den Bezirksbehörden sicherstellt. Da müssen wir halt einfach einige Dimensionen zur Kenntnis nehmen, wie die 20 000-Einwohner-Grenze und die öffentlichen Beteiligungen, aber auch die EU-Direkt­förderungen, wie Kollege Kräuter schon gesagt hat, wo es sich ja nicht um einen Topf für die Landwirtschaft, sondern für Wissenschaft, Forschung und Innovation handelt.

Insgesamt geben alle Berichte das eine Spiegelbild wieder: dass es da und dort im öffentlichen Bereich zu wenig professionelles Management gibt, dass es da und dort Unterschiede gibt; ich denke da an den Nationalpark Donau-Auen, für den die Wiener Gesetzgebung und die niederösterreichische Gesetzgebung gelten. Ich meine, da brauchen wir Optimierungen, und es sollte möglich sein, das auch sicherzustellen.

Ich hoffe und wünsche mir, dass wir in den nächsten Wochen die Berichte abarbeiten und im Ausschuss mit Auskunftspersonen die Berichte wieder so diskutieren, dass sie auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, und dass sie letztendlich dazu führen, dass sparsam und effizient im Verwaltungsbereich gearbeitet wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.38.32

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Herr Staatssekretär! Der Grundtenor der heutigen Debatte ist doch der, dass wir die Ergebnisse des Rechnungshofes, die mühsam im Auftrag der Kontroll­instanz, des Parlaments, erarbeitet wurden, dazu verwenden, die Mängel, die Verfeh­lungen, die aufgezeigt wurden, nicht nur aufzudecken, sondern auch möglichst für die Zukunft zu beseitigen. Das eine Kapitel, wo wir sehr wohl für die Zukunft etwas tun können, betrifft die Ministerbüros. Das andere Kapitel, wo wir leider jetzt vor vergos­sener Milch stehen, ist der große Immobilienbereich.

Herr Präsident Moser, wir haben einerseits die Möglichkeit, über die Bundes­im­mobiliengesellschaft und die Übertragung des Immobilienvermögens des Bundes an die BIG zu diskutieren, speziell uns auch die übertragenen Wohnungen noch einmal


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 262

anzuschauen, und andererseits die Möglichkeit, auf Grund der Wiedervorlage des Berichts III-49 der Beilagen der Stenographischen Protokolle der XXII. und der XXIII. Gesetzgebungsperiode noch ganz konkret über die BUWOG zu diskutieren. Beide Male stehen wir vor Berichten, die leider sagen: vergossene Milch!

Es ist passiert, dass auf der einen Seite – wenn ich jetzt noch einmal die BIG heranziehe – die Veräußerung der Mietwohnungen an Investoren zum Verkehrswert erfolgte, zu einem relativ günstigen Wert erfolgte, und dass man sie auf der anderen Seite, wie der Rechnungshof wiederholt kritisiert und in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat, den Mietern zu günstigeren Konditionen hätte anbieten müssen.

Das war eine gesetzliche Verpflichtung. Ich kann mich noch genau an die Diskussion im Rechnungshofausschuss erinnern, wo auch Ihr Mitarbeiter, Herr Dr. Efler, der jetzt in Pension gegangen ist, sich sehr verdient gemacht hat, und zwar dahin gehend, dass er aufgezeigt hat, dass es für die BIG eine gesetzliche Verpflichtung gab, es auch den Mieterinnen und Mietern zu günstigen Konditionen, nämlich zum Verkehrswert anzubieten. Aber die mussten den Sachwert zahlen. Da ist im Sinne der Kosten­situation optimiert worden: zusätzliche Einnahmen für die BIG!

Das war aber gesetzeswidrig. Und wir stehen jetzt vor der Tatsache, dass wir diese Gesetzeswidrigkeit zur Kenntnis nehmen müssen. Und der dafür Verantwortliche, der damalige Herr Finanzminister Grasser, sollte meines Erachtens jetzt noch dafür in die Verantwortung genommen werden. Für mich wäre es ein Fortschritt im Sinne der Wirkung der Rechnungshofberichte, dass politisch Verantwortliche mit dem Aus­scheiden aus dem Amt nicht sofort die Verantwortung gänzlich von sich streifen können. Dann hätten Rechnungshofberichte wirklich langfristig Konsequenzen, dann könnte man wirklich davon lernen beziehungsweise auch politisch daraus Vorteile ziehen, dass der Rechnungshof nicht nur aufdeckt und Konsequenzen anführt, sondern auch Handhaben dazu bietet, dass Verstöße etwas gravierender zu ahnden sind. – Das war jetzt kurz zur BIG und zu den Wohnungen.

Nun komme ich zu den BUWOG-Wohnungen. Das war ein viel größerer Komplex, es waren an die 20 000 Wohnungen. Da ist, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, an die IMMOFINANZ verkauft worden, und die IMMOFINANZ hat jetzt im Immobilien­bereich mit diesen günstig erworbenen Wohnungen ein sehr gutes Geschäft gemacht, ein ausgezeichnetes Geschäft gemacht. Und wieder geschah das im Vorfeld, vor dem Verkauf.

Ich glaube, damals hatten wir diesbezüglich sehr viele Anfragendiskussionen hier im Parlament, so 27 Anfragen wurden zu diesem Verkaufsvorgang gestellt – und das nicht nur als Dienstleistung an den Rechnungshof, damit er mehr Materialien zur Verfügung hat, sondern auch als Möglichkeit, darüber hier politisch zu diskutieren und das, was Grasser vorhatte, möglichst noch zu verhindern. Diese Anfragendiskussionen haben immer wieder gezeigt, dass der Herr Minister in erster Linie die große Im­mobilien­branche bedient, die großen Honorare für Beratungen zahlt – Stichwort: Lehman Brothers – und am Anfang den MieterInnen versprochen hat, sie könnten alles kaufen, bevor es die Branche bekommt.

Nur: Die Schikanen, die den MieterInnen bei den Verkaufsverhandlungen, bei den Schätzungen der Wohnungen et cetera auferlegt worden sind, hat er nicht erwähnt, und die haben schließlich und endlich dazu geführt, dass die Mieterinnen und Mieter davon Abstand nahmen, diese Wohnungen zu erwerben, und dass auf diese Art und Weise der Herr Finanzminister Millionen lukrieren konnte. Nur: Laut Bericht des Rechnungshofs waren es zu wenige.

Wir werden dann noch eine zweite Diskussion haben. Wir haben jetzt nur den ersten Teil der Bundeswohnungsverkäufe hier zur Diskussion. Es gibt dann noch einen


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ausführlicheren Bericht, und da möchte ich noch einmal auf dieses Thema zurück­kommen und das noch einmal genau nachweisen, denn inzwischen gibt es wieder eine neue Anfrage samt Beantwortung dazu.

Meine Damen und Herren, nehmen wir das doch ernst, arbeiten wir wirklich mit den Ergebnissen des Rechnungshofes im Hinblick auf Prophylaxe, im Hinblick auf Vermeiden von Missständen, die jetzt im Nachhinein aufgezeigt werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.58

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes, wenn ich heute ein bisschen kritisch etwas sage, dann ist das nicht Kritik an Ihrer Arbeit und an der Arbeit Ihrer Beamten, sondern dann tue ich das deswegen, weil ich glaube, dass man auch einmal das System des Rechnungshofes in die Richtung hinterfragen muss, dass Sie wie bei der Staatsreform – und der Kollege Bucher hat es schon gesagt – auch wirklich anregend, wenn auch nicht problemlösend tätig sein sollten.

Ich nehme nun ganz kurz Stellung zur Prüfung der Gebietskrankenkasse. Die Verzehn­fachung der Kosten ist nicht entschuldbar, das gebe ich zu, aber man muss auch bedenken, dass in diesen sechs Jahren etliche Gesetzesvorlagen die Informations­technologen, die Computertechniker, die daran gearbeitet haben, wieder zurück an den Start gebracht haben.

Herr Präsident Moser, jetzt zu dem Thema, das ich mit Ihnen diskutieren wollte: Was würden Sie zu einer staatsnahen Firma sagen, die jedes Jahr 10 Prozent des Um­satzes an Bilanzabgang schreibt und das auch noch fortschreibt, die in ihrem Bilanzbericht schreibt, dass sie überhaupt keinen Bewegungsspielraum mehr hat, dass sie die Personalkosten für das nächste Jahr und die Bedarfskosten aus Krediten bedecken muss und die Kredite wieder Zinsen verursachen und dass sie überhaupt nichts mehr weiterentwickeln kann? Ich meine damit den Gesundheitsbereich.

Sie würden in der freien Wirtschaft diese Firma sofort zusperren, man müsste sie in den Ausgleich gehen lassen. Wenn aber diese Firma die Gebietskrankenkasse Steier­mark ist – nur um ein Beispiel zu nennen –, dann ist der Staat in der Verpflichtung, durch Beitragszahlungen oder durch Verbesserung des Organisationssystems, durch Zusammenführung der Finanzierungssysteme im intramuralen und im extramuralen Bereich einzugreifen.

Da möchte ich wirklich an Sie appellieren, Herr Präsident, weil Sie den Überblick haben, und sagen: Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, wo die technische Entwicklung in der Gesundheitsversorgung permanent fortschreitet, ganze Regionen davon ausgeschlossen werden! Es kann doch nicht sein, dass Dinge, die in der Großstadt gang und gäbe sind, wie zum Beispiel Magnetresonanztomographie und Computertomographie, in den Regionen nicht Einzug halten und dass man Leute zwingt, so weit hinzufahren. So kann es meiner Meinung nach nicht sein!

Ich glaube – und das ist an die ÖVP-Kollegen gerichtet –, es ist Aufgabe der Gesund­heitsministerin, sich diesen wesentlichen Dingen zu widmen. Ich verstehe schon, dass man ein Schweinsbraten-Buch herausgeben will, das ist lustig und nett. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Ich verstehe schon, dass man einmal auf dem Laufsteg tanzen will, das ist alles in Ordnung. Aber es gehören diese Dinge auf den Tisch gelegt! (Abg. Steibl: Aber Sie müssen einen Schweinsbraten essen – wenn man Sie anschaut!)


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Frau Kollegin Steibl, es wird die Kraft des Rechnungshofes und die Kraft der großen Parteien erfordern, um im Gesundheitsbereich mit dem starken Widerstand der Ärzte­kammer und der Ärzteschaft – der Gesundheitssprecher der ÖVP ist jetzt nicht da. (Abg. Dr. Rasinger: Hier!) Ach, da ist er ja! (Abg. Dr. Rasinger schlägt die Hände zusammen.) – Wirklich! Sie brauchen nicht die Hände zusammenzuschlagen, Sie müssen nur schauen, wer die großen Verursacher des Defizits sind. In erster Linie und überwiegend sind es die Ärzte, in zweiter Linie sind es die Medikamentenkosten, und dann haben wir noch ... (Abg. Neugebauer: Ein bisschen die Pharmaindustrie!) – Auch ein bisschen die Pharmaindustrie. Da gebe ich dir recht.

Herr Präsident Moser, ich bitte Sie, in dieser Hinsicht tätig zu werden. Jeder weiß, dass das Gesundheitssystem so nicht mehr weiterfinanziert werden kann, alle machen die Augen zu und regen sich auf, wenn man einmal die Wahrheit sagt, Herr Dr. Rasinger. Das ist es in Wirklichkeit! (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Steibl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Praßl –: Sagen Sie ihm, dass der Steirer einen Blödsinn geredet hat!)

 


19.47.44

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich mit der Steier­märkischen Gebietskrankenkasse ein wenig beschäftigen, wie das ja auch mein Vorredner getan hat. (Abg. Faul: Du musst dich mit der Bauernkrankenkasse beschäf­tigen!)

Ich glaube, dass der Grundgedanke ganz in Ordnung war, dass es richtig war, was mit diesem Projekt des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens veranschlagt wurde. Ursprünglich waren etwa 2,3 Millionen € vorgesehen. Es wurde von dir gesagt, dass es mit dem Personal gewisse Unsicherheitsfaktoren gegeben hat. Der Preis hat sich dementsprechend weiterentwickelt. Aus den veranschlagten 2,3 Millionen € wurden dann im Jahre 1997 genau 7,85 Millionen €, und bei Abschluss wurden es dann doch weit über 12 Millionen €.

Da gab es, glaube ich, wie auch die Kritik des Rechnungshofes lautet, eine Fülle von wesentlichen Managementfehlern. Gravierend war dabei vor allem die mangelnde Erhebung des Ist-Zustandes. Dies machte eine gesicherte Aussage über den gesam­ten Projektfortschritt unmöglich.

Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen: Danke, Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Ich bitte Sie, meinen Dank auch an Ihre Beamten weiterzuleiten. Meines Erachtens ist es notwendig und sehr wichtig, dass der Rechnungshof auch diese Prüfmaßnahme durchführt, um hier Licht ins Dunkel zu bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten freiwillige Redezeit­be­schrän­kung. – Bitte.

 


19.49.30

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! (Abg. Grillitsch: Guten Mor­gen!) – Kollege Grillitsch, guten Morgen auch an Sie! Herr Kollege Gahr, der zeitlich ein wenig Stress hat, wie er mir versichert hat, hat hier sehr versöhnliche Töne


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angeschlagen. Das ist an mir nicht vorbeigegangen. Ich will zwei Punkte von ihm aufgreifen, mich aber zunächst dem Lob an den Rechnungshof anschließen, das wir üblicherweise bei der Vorlage der Jahresberichte aussprechen. Aber nachdem jetzt so lange kein Rechnungshofbericht behandelt worden ist – da hat der Kollege Gahr recht –, gebührt es auch an dieser Stelle.

Man sieht an der Fülle der Wiedervorlagen – und jetzt komme ich zum ersten Punkt; ein paar Punkte wollte ich doch vorbringen, erst recht beim nächsten Tagesord­nungs­punkt, und beim übernächsten ist ohnehin sozusagen ein Wahrnehmungsbericht über ein ganzes Jahr vorliegend –, dass sehr viele unterschiedliche Tätigkeiten der Ver­waltung, aber auch der öffentlichen Wirtschaft überprüft werden.

Es ist einmal gut in der 1:1-Wirkung, aber noch besser und wichtiger – das haben wir neulich erörtert – ist die prophylaktische Wirkung dieser Institution. Und mit dieser Institution Rechnungshof – „Bundesrechnungshof“ wollen wir nicht sagen, aus Gründen, die hier schon teilweise angedeutet wurden – haben wir natürlich schon etwas Gewichtiges als Instrument, als Institut des Nationalrates, als eigentliche Kontrolle der Regierung, ein Institut, das hier diese wichtige Wirkung entfaltet, nämlich vorab. Und deshalb ist im Rechnungshof jeder Euro ganz gut angelegt, gleichwohl er sich auch sparsam zeigt und bei den Planstellen immer konstant bleibt.

Wie dem auch sei: Ich glaube, der Grenznutzen jedes zusätzlichen Rechnungshof­beamten ist wesentlich höher als überall anderswo, wenn man sieht, was dadurch wieder an Effizienzgewinn möglich ist. Also das ist alles nicht das Problem.

Das Zweite, was Kollege Gahr angesprochen hat – auch zu Recht –, war, dass in den ersten neun Monaten der eigentlichen Arbeitszeit hier im Haus Rechnungshofberichte kaum eine Rolle gespielt haben. Das ist richtig. Das wollen wir auch verändern. Da wollen wir anständig aufholen. Wir werden ja dann sehen, wie uns das gemeinsam gelingt. Bezug nehmen wollen wir allerdings – und das muss ich jetzt schon anmerken, damit das nicht geradezu falsch im Raum stehen bleibt, was sicher keine böse Absicht ist – doch auf den Umstand, dass die wieder vorgelegten Berichte sich auf die alte GP beziehen, unabhängig davon, was in dieser GP war. Das hat allerdings seine Ursache schon darin gehabt, dass die Fraktionen – so weit ist es damals gekommen – sich in der alten GP relativ diametral gegenübergestanden sind, was dazu geführt hat, dass man oft nicht einmal mehr Termine gefunden hat und deshalb die Berichte liegen­geblieben sind. Aber jetzt ist, höre ich, alles anders. Jetzt sind alle an der Kontrolle interessiert, und deshalb wird auch das Aufholen gelingen.

Ein besonderes Beispiel waren tatsächlich die Ministerbüros. Das hatten wir schon in Verhandlung. Da haben die Fraktionen aber letztlich so weit gestritten – damals Opposition, noch in anderer Farbgebung, versus Regierung –, was die Auskunfts­personen betrifft. Und die damalige Opposition – ich darf sie da mitnehmen – hat nicht verstanden, warum – ich bleibe nur beim Beispiel Ministerbüros – eine Frau Fabel nicht als Auskunftsperson, vulgo Zeugin, geladen werden darf, obwohl sie dem Parlament in einem Telefonat mit mir versichert hat, dass sie endlich mitteilen will, wie das war, damit man sieht, wie man das das nächste Mal vielleicht anders machen kann. Die hat sich ja sehr geläutert gegeben.

Wie auch immer das zu bewerten ist, das alles hat nichts genützt. Viel tragischer war aber der Umstand, dass auch die damals schon ehemalige Ministerin Forstinger, muss man dazusagen, nicht geladen werden konnte – die Mehrheit hat das verhindert –, obwohl sie als zuständige Ministerin für manche Zustände in ihrem Kabinett sehr wohl hätte Rede und Antwort stehen müssen. Viel mehr wäre ja ohnehin nicht passiert. Aber das, was dort zutage gefördert wurde, gerade auch vom Rechnungshof, war etwas, was keine Fraktion heute irgendwie goutieren würde, da bin ich mir ganz sicher. Aber


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damals waren halt die Mehrheitsverhältnisse so; heute würden wir wahrscheinlich an­ders darüber reden.

Das sind Dinge, die dann die Aufklärungsarbeit oder die Kontrollarbeit im Haus behindern, und wenn wir schon besonders kritische Berichte haben, sollten wir schon den einen oder anderen ein bisschen umfassender behandeln. – Zur Reform der Aus­schussarbeit werde ich vielleicht am Schluss noch kurz etwas sagen.

Jetzt allerdings nur mehr zur allgemeinen Debatte. Da werden alle Fraktionen die Gelegenheit dazu nützen, ein Bekenntnis abzugeben. Unseres ist kurz und schnell gesagt: Jawohl zur Prüfkompetenz, ein Ja zur Ausweitung der Rechnungshoftätigkeit in der Frage der Prüfung der Gemeinden, wo es nicht nur die strikte 20 000-Einwohner­grenze geben soll. Der Rechnungshofpräsident hat ohnehin schon Kompromiss­vorschläge dazu gemacht. Wir deponieren auch hier für das Haus: Wir sind da völlig d’accord, ebenso in der Frage, öffentliche Unternehmungen zu prüfen, die insoweit dann als öffentlich definiert wurden, als nur ein entsprechender Einfluss gegeben ist und das nicht bloß an der 50-Prozent-plus-eins-Schwelle am Eigentum festgemacht wird. Auch diese Debatte ist bekannt. Auch da wissen wir uns einer Meinung mit dem Rechnungshof.

Es wurde angesprochen der ganz aktuelle „Korruptionsindex“ – unter Anführungs­zeichen – von Transparency International. Immerhin ist, was Österreich betrifft, meines Wissens Ihr Vorgänger Fiedler dort an maßgeblicher Stelle wirkend. Ganz unerheblich erscheint mir das nicht. Unter den entwickelten europäischen Ländern hat es solch einen Absturz, wie immer man Rankings bewerten mag – ich bin da ja oft eher skeptisch, dafür würde ich das nicht allzu weit nach vorne stellen, aber immerhin; das habe ich jetzt nachgeschaut –, schon ewig nicht gegeben, nämlich dass ein Land in den vorderen Plätzen unter den entwickelten europäischen Demokratien – ehemals westeuropäisch, hätte man gesagt – um vier Plätze zurückfällt. Das ist uns innerhalb von einem Jahr passiert. Warum das diejenigen, die das in ihren subjektiven Meinun­gen abgegeben haben, getan haben, weiß ich noch nicht, und das geht ja nicht unmittelbar hervor, aber beachtenswert ist es allemal.

Ich komme zum Entschließungsantrag des Kollegen Bucher, der mich ein bisschen überrascht hat. Er freut mich insofern, als da eine Initiative gesetzt wird. Kleinere Fraktionen haben es ja nicht so leicht, sich Gehör zu verschaffen. Man muss sich auch einmal schriftlich zu einer Meinung bekennen, diese auf den Tisch legen. Nur: Mir geht es zu schnell! Ich habe, wenn ich den Antragstext genau durchlese, nicht den Ein­druck, dass der Antrag das erzeugt, was in der Begründung steht. Da heißt es nämlich, dass die Kompetenzen der Landesrechnungshöfe integriert werden in den Bundes­rechnungshof, sage ich wieder.

Was heißt das dann für die Landesrechnungshöfe: dass wir am besten einheitliche Normierungen brauchen, wie diese ausgestattet sind, was die zusammenbringen sollen? – Dagegen habe ich nichts, das ist sicher sinnvoll. Aber ob sie gleich wegfallen sollen, was ja auch die mögliche Konsequenz wäre, wenn kaum eine Kompetenz übrig bleibt, das weiß ich nicht. Darüber möchte ich noch einmal nachdenken. Ich schiebe das auch nicht weg. Aber ich kann hier jetzt nicht binnen 13 Minuten dem zustimmen.

Ich halte das aber für einen interessanten Ansatz und Vorschlag. Und wir haben ja – und das ist jetzt der letzte Punkt – auch im Rechnungshofausschuss eine neue Dis­kussionskultur eröffnet, wo wir uns auch über diese Dinge austauschen. Das erste Beispiel ist ja schon erwähnt worden. Dazu möchte ich ankündigen: Möglichkeiten haben wir per Geschäftsordnung sehr viele, gerade als Rechnungshofausschuss, meh­reres zu ändern: erstens, dass der Rechnungshof, in diesem Fall der Präsident, vor allem andere Präsentationsmöglichkeiten hat, aber auch, dass wir andere Diskus­sions-


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möglichkeiten haben. Da haben wir in den Untersuchungsausschüssen das eine oder andere gelernt, wo vielleicht auch die anderen Fraktionen unsere Meinung teilen. Jedenfalls könnten wir ... (Abg. Steibl: Redezeit!) – Es ist der letzte Punkt, Frau Kollegin Steibl; es tut ja so weh auch wieder nicht.

Wir könnten die eine oder andere Sitzung des Rechnungshofausschusses zum Bei­spiel öffentlich abhalten. Das hat der Ausschuss in seiner Hand; er kann es selber beschließen, und so weiter und so fort. Da könnten wir ein paar Sachen verbessern. Das würde wahrscheinlich die Abgeordneten, die im Rechnungshofausschuss arbeiten, schon sehr freuen. Der Rechnungshofpräsident und ich sind da ständig in Kontakt darüber, wie wir das ändern können. Es muss ja nicht alles 30 Jahre gleich bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorlie­genden Bericht III-49 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisig­keiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

19.59.1611. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-50 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 4 – WIEDERVORLAGE (212 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschrän­kung. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.59.42

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Zunächst ein paar Worte, was die Kontrollen betrifft: Es gibt eine Diskussion über die Kontrolle der Gemeinden mit unter 20 000 Einwohner. – Bitte sehr, die Kontrolle ist selbstverständlich jederzeit einge­laden. Ich bin als Bürgermeister einer Gemeinde, die unter 20 000 Einwohner hat, gerne bereit, den Bundesrechnungshof Einschau nehmen zu lassen.

Ich denke einfach, wer nichts zu verbergen hat, soll kontrollieren lassen. Vor allem: Es können auch Anregungen – und der Rechnungshof beweist es ja immer wieder – an


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die Gemeinden weitergegeben werden. Wir lernen daraus. Ein bisschen Transparenz, glaube ich, schadet hier nicht. Man muss aber auch an dieser Stelle sagen: Es soll nicht so sein, dass dann die Bezirkshauptmannschaft und der Landesrechnungshof und wer alles sonst noch kontrollieren; die Kontrolle der Kontrolleure und deren Kontrolle wiederum ist hier nicht notwendig. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Präsident des Rechnungshofes, Sie haben sich in Ihrem Bericht III-50 der Bei­lagen unter anderem auch mit den Kontrollen von Schwerfahrzeugen auseinander­gesetzt und auch richtigerweise ein Bündel von Maßnahmen in diesem Bereich empfohlen. Wenn man sich die Beispiele am Verkehrskontrollplatz Haag anlässlich einer Schwerpunktaktion anschaut, dann muss man sagen: Das ist ja wirklich der blanke Horror, was sich da auf den Straßen abspielt. 2 500 Laster in zwölf Stunden, davon haben 49 Technikmängel, sechs Zwangsstopps gab es und 14 Anzeigen. Die Chauffeure stehen unter Termindruck, Ruhezeiten werden nicht eingehalten, werden um bis zu 50 Stunden hinausgeschoben. Manche Lkw-Fahrer können vor Müdigkeit gar nicht mehr gehen. Und einer sagte, er sei froh, dass er erwischt wurde, das gebe ihm die Gelegenheit, endlich einmal zu schlafen.

Die Polizei bestätigt beinahe schon deprimiert, dass sich seit zwei Jahren der Zustand der Fahrzeuge derart verschlechtert hat, dass defekte Bremsen und Reifen schon zu den Dauerbrennern gehören. Und nicht nur, dass die Lkw-Fahrer von ihren Chefs ausgebeutet und zu übermenschlichen Leistungen genötigt werden, stellen diese Lkw auch noch ein bedrohliches Sicherheitsrisiko dar. Aber nicht genug damit: Die Euro­päische Union und das Europäische Parlament diskutieren die Zulassung von 60-Tonnen-Fahrzeugen. Da muss man wirklich lautstark und rechtzeitig sagen: Genug ist genug, es reicht! Die Bevölkerung entlang der Transitrouten ist schon bedroht genug. Da sind auf jeden Fall die Empfehlungen des Rechnungshofes an das Bundsminis­terium für Inneres und das Bundesministerium für Verkehr ernst zu nehmen und raschest umzusetzen.

Und da gilt es auch, die Initiative von Minister Faymann, mit Experten ein 10-Punkte-Programm zur Verkehrssicherheit auszuarbeiten, zu unterstützen. Konsequenz: Verkehrsdelikte sind keine Kavaliersdelikte! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

20.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.03.01

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Natürlich ist der Rechnungshof dazu da, die Verwaltung zu kontrollieren. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst ist. Und ebenso klar ist es, dass auch die Anregungen des Rechnungshofes ernst genommen werden. Allerdings muss man auch schauen, dass der Erfolg eines Projekts nicht irgendwo in der Bürokratie hängenbleibt. Bei der e-card wäre das sehr, sehr schade gewesen. Sie bringt sehr viele Erfolge, sie bringt sehr viele Vorteile. Ich finde, sie ist eine echte Erfolgsgeschichte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist richtig!)

Die e-card bringt Vorteile zuallererst für die Patienten, denn sie brauchen keine Krankenscheine mehr, und dementsprechend positiv ist auch das Feedback aus der Bevölkerung.

Der unangenehme Gang ins Lohnbüro fällt weg und natürlich auch die Kranken­schein­gebühr. Bei manchen Ärzten musste man sogar Einsatz zahlen, wenn man den Kran-


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kenschein vergessen hat. Das alles fällt jetzt mit der e-card weg. Und natürlich ersparen sich auch die Unternehmen den ganzen Papierkrieg rund um den Kranken­schein.

Was mir persönlich sehr wichtig erscheint: Es gibt jetzt keine Missbrauchs­möglich­keiten mehr. Man hat da oft Dinge erfahren, dass einem die Haare zu Berge gestanden sind. Es haben wirklich alle von dieser e-card profitiert, und diese vielen Vorteile, geschätzte Damen und Herren, muss man auch sehen, wenn man dieses ganze Projekt beurteilt. Hätte sich die e-card weiter verzögert, wären jedenfalls weitere hohe Kosten entstanden, die nunmehr wegfallen. Das möchte ich in diesem besonderen Fall ausdrücklich betonen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.05.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident Moser! Wenn man den Bericht des Rechnungshofs liest, kommt man sich ein bisschen vor wie bei „Aktenzeichen XY ungelöst“. Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin kann ich das gerade im Bereich e-card nicht als so etwas besonders Großartiges empfinden. Wenn man sich den Bericht durchliest, dann muss man feststellen: Es sind gravierende Mängel im Bereich der Projektvergabe gegeben. Das sind das Vergehen der Unvereinbarkeit, die Parallelstrukturen, die aufgebaut worden sind, und die Honorarabrechnung für den Programmdirektor in Höhe von 120 480 €. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer muss dafür sieben Jahre lang arbeiten.

Daher ist es, glaube ich, wichtig, das System auszuarbeiten, dem Rechnungshof neue Kompetenzen zu geben und auch die Möglichkeit einer begleitenden Kontrolle, gerade bei so großen Projekten, zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt ein Sprichwort, das besagt: Ein vergangener Regen braucht keinen Schirm mehr. – Und genauso kommt man sich hier ein bisschen vor. Es werden Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind, aufgedeckt. Das ist letztlich nachträglich, die Geschichte ist vergangen. Wir können heute nichts mehr daran ändern.

Wichtig ist jetzt in diesem Zusammenhang aber, dass die Bundesstaatsreform hier wirklich endlich durchgeführt wird, und zwar sehr rasch durchgeführt wird. Sie haben eine satte Zweidrittelmehrheit. Wichtig ist es deswegen, damit aus dieser Kontrolle des Rechnungshofs ein echtes Controlling wird. Jede Firma hat das, nur der Staat verzichtet darauf.

Sinn würde auch machen, eine neue Bundesvergabestelle einzurichten, damit auch wirklich effizient gearbeitet werden kann, damit die richtigen Fachleute jedes Mal zu Wort kommen, hier mitreden können, damit genau solche Dinge, wie sie beispielsweise eben beim Projekt e-card passiert sind, in Zukunft nicht mehr passieren können, gerade bei so hoch dotierten Projekten, wo man wirklich sagen muss, letztendlich wurde das auf dem Rücken der Steuerzahler, auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.

Daher fordern wir hier jetzt alle in dieser Regierung auf, so schnell wie möglich zu handeln, so schnell wie möglich diese Bundesstaatsreform durchzuführen, damit wir in Zukunft die Rechnungshofberichte nicht mehr nur nachträglich lesen können, Jahre


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später, und uns dann wundern müssen, sondern damit die Rechnungshofberichte einfach da sind und alles in Ordnung ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.07.42

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine Herren Präsidenten! Frau Staatssekre­tärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein paar konkretisierende Worte zu dem vorhergehenden Entschließungsantrag verlieren, den wir eingebracht haben, weil es gerade im Interesse des Rechnungshofes sein muss, geradlinig und lückenlos organisiert zu sein, wenn man die Kompetenzen hinsichtlich der Finanzgebarungsprüfung von Gemeinden unter 20 000 Einwohnern und hinsicht­lich von Unternehmen mit staatsanteiliger Finanzierung, nämlich von Staatsanteilen von 25 Prozent plus eine Aktie, ausweitet. Das ist gerade der Punkt, bei dem wir in der Vergangenheit oft das Gefühl hatten, dass der eine oder andere Landesrech­nungs­hof – am Beispiel der EStAG in der Steiermark – überfordert war und Hilfe vom Rech­nungshof angefordert hat.

Es soll in Zukunft nicht mehr passieren, wenn wir schon einen Rechnungshof haben, der zusammenwirkt und zusammenarbeitet, dass nicht sichergestellt ist, dass die Kontrolle in unserem Land wirklich lückenlos gegeben ist. Wir sind auch – völlig d’accord – dafür, dass die staatsanteiligen Betriebe mit 25 Prozent und einer Aktie in diese Kontrollkompetenz mit hineingenommen werden, weil wir auch gesehen haben, dass die Aufsichtsratskultur in unserem Land eine ist, die höchst unterschiedlich funktioniert, um das einmal vorsichtig auszudrücken.

In Banken-Untersuchungsausschuss haben wir ja über acht Monate lang gesehen, dass bei einigen staatsnahen Unternehmen die Aufsichtsräte nicht mit dem Wissen und der Kompetenz ausgestattet sind, die sie eigentlich bräuchten, um gewisse Fragen bei den Aufsichtsratsitzungen überhaupt stellen zu können. Und ich glaube, dass es für die Mitglieder eines Aufsichtsrates sehr gut wäre, die einen oder anderen kritischen Anmerkungen eines Rechnungshofes zu haben, um schon im Vorfeld die Geschäftsführung oder den Vorstand auf gewisse Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Das Gleiche ist ja auch bei den Gemeinden der Fall. Da haben wir unterschiedliche Finanzierungsprobleme. Ich sage nur: Cross-Border-Leasing. Das war ja vor einem Jahr sehr modern: Da gab es ein amerikanisches Finanzierungskonzept, das zu uns nach Europa getragen wurde, wo auch der eine oder andere Gemeinderat überfordert war, darüber zu entscheiden, ob das eine alternative Finanzierungsvariante für das eine oder andere Projekt wäre.

Da ist der Rechnungshof mit seinen Erfahrungswerten zur Hand und kann den Gemein­deräten die eine oder andere Entscheidung abnehmen. Ich glaube, dass ein Bundesrechnungshof mit einer durchgängigen Organisationsstruktur sehr sinnvoll wäre. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.10.47

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Beim Bericht des Rechnungs­hofes möchte ich mich mit dem Biomassekraftwerk in Simmering auseinandersetzen. Ich möchte mich auch beim Rechnungshof bedanken, denn er hilft in der Alltagsarbeit


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im Wahlkreis, weil er neben den schnellen Ausschreibungen und der Wirtschaftlichkeit auch darauf hingewiesen hat, dass der Lkw-Verkehr, also der Transport der Biomasse eine zusätzliche Belastung für die Bevölkerung in Simmering ist und dadurch auch unter ökologischen Zielsetzungen eher vermieden oder verringert werden sollte. Das sind auch die Bestrebungen der Bezirksmandatare. Und wir setzen alles daran, dass die Biomasse nicht per Lkw transportiert wird, sondern eben über die Wasserstraße oder über das Schienennetz.

An und für sich ist dieses Projekt ein sehr wichtiges, es sind ökologische Zielsetzungen im Raum gestanden, damit die Erzeugung von Energie auch mit erneuerbaren Stoffen möglich ist. Somit ist dieses Projekt auch ein Vorzeigeprojekt im Umweltbereich, vor allem – und das habe ich gesehen – wird auch dieses Know-how jetzt schon weiter exportiert. Es gibt auch Beratungen in verschiedenen Ländern, wo dieses Projekt hergezeigt wird.

Das besondere Fachwissen bei diesem Projekt steht ebenfalls im Mittelpunkt. Ich denke, auch hier gilt es, wie bei allen Berichten, den zahlreichen wirklich hervor­ragenden fachlichen Expertinnen und Experten in Ihrem Haus Dank zu sagen. Alleine bei diesem Bericht reicht das von der Geologischen Bundesanstalt bis zum Arbeitsmarktservice Wien und eben auch dem Biomassekraftwerk in Simmering. Ich denke, dass es auch sehr wichtig ist, dass diese unterschiedlichen Bereiche in begleitender Zuarbeit für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf den Tisch kommen. – Danke für die Informationen und danke auch für die politische Unter­stützung beim Kampf für eine besser Umwelt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

20.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.08

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Rechnungshof und dessen Arbeit wurde heute schon sehr häufig bedankt, dem Dank schließe ich mich an. Ich füge immer einen Wunsch dazu: Ich wünsche dem Rechnungshof und Ihnen, Herr Präsident, dass Ihre Ergebnisse endlich ernst genommen werden.

Das Zweite ist: Herr Kollege Bucher, Sie reden immer vom Cross-Border-Leasing und dass da Gemeinderäte überfordert gewesen wären. – Das stimmt schon! Nur: Was haben diese Gemeinderäte davon, wenn jetzt der Rechnungshof prüft, nachdem sie schon diese Verträge abgeschlossen haben? Da wird es nicht mehr allzu viel nützen. Mir kommt überhaupt vor, dass diese Bundesstaatsreform nur mehr die Gemeinde­prüfung betrifft.

Herr Präsident des Rechnungshofes, prüfen Sie schnell, denn es gibt schön langsam ohnehin nicht mehr viele Gemeinden, die noch ordentlich abschließen können, und wenn Sie nicht mehr ordentlich abschließen können, dann ist die Prüfung auch schon umsonst!

Ein Letztes noch. Ich habe in diesem Bericht von der Prüfung der Post- und Telegraphenverwaltung gelesen. Da hat der Rechnungshof kritisiert, dass von der Post Büroflächen angemietet wurden im Jahr 1998, sofern ich mich recht erinnere, bis in das Jahr 2003, die nicht gebraucht wurden. Das hat 450 000 € ausgemacht, die um­sonst gezahlt wurden, also hinausgeschmissen wurden.

Wie viele Postämter, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir hier um diesen Betrag offenhalten können? Ich höre, dass es schon wieder darum geht,


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Postämter zu schließen. Ich bitte die Frau Staatssekretärin, alles in ihrer Macht Ste­hende zu tun und sich in der Regierung dafür einzusetzen, dass sofort mit dieser Schließungswelle aufgehört wird und keine Postämter mehr geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.15.13

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat zum Beispiel – ich darf zum Bericht des Rechnungshofes über den Landesschulrat in Salzburg Stellung nehmen – mit seinem Bericht einen sehr großen Beitrag dazu geleistet, dass Missstände abgestellt werden, die man in einer Art und Weise prä­sentiert bekommen hat, die unangenehm ist – das ist keine Frage –, aber ohne diese scharfe Stellungnahme wäre es sicher nicht möglich gewesen, das in Salzburg so schnell zu verbessern, zumal dies ja auch mit einem Wechsel in der Verant­wortlichkeit einhergegangen ist. 2003/2004 gab es ja noch einen ÖVP-Landes­hauptmann mit einem Landesschulratspräsidenten der ÖVP; dieser hätte sich dann natürlich im Nachhinein sagen lassen müssen – und ich bin froh, dass das nicht so war –, na ja, das hat die Regierung damals gemacht, das ist schlecht.

Was haben wir in Salzburg gemacht? – Wir haben uns zusammengesetzt, nach­gedacht, gemeinsam ohne Schuldzuweisung Lösungen herbeigeführt und die Verwal­tung dort wirklich vereinfacht, zum Beispiel aus drei Dienstrechtsabteilungen eine einzige gemacht. Die Einsparung dadurch, Herr Rechnungshofpräsident, ist wesentlich mehr, als der Rechnungshof in Wirklichkeit kostet. Daher sieht man an diesem kleinen Beispiel, wie wichtig dieses Instrument ist und wie wichtig es ist zu akzeptieren, was hier gefunden wurde und das nicht als Kritik zu sehen, sondern als Hilfe, Probleme für die Zukunft abzustellen und sie zu vermeiden.

Dort, wo es eben nicht anders geht, wo man miteinander nicht in der Lage ist, Lösungen zu finden, sind Sie aufgerufen, weiterhin den Finger zu heben. Wir sind dazu angetan, Ihre Wünsche dann in dieser Form zugunsten der Republik und unserer Länder zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


20.17.14

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einer der vorlie­gen­den Berichte des Rechnungshofes befasst sich mit der Geologischen Bundes­anstalt. Ich habe diesen Bericht ausgesucht, weil ich in einem Bergbaugebiet lebe und deshalb diese Anstalt für mich besonders wichtig ist. Die Geologische Bundesanstalt lag im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Rechnungshof zeigte in seinem Bericht einige Punkte auf, die auf eine schlechte Organisation hinweisen. Im Wesentlichen war zu bemängeln, dass es zu jahrelangen Verzögerungen bei der gesetzlichen Aufgabenerfüllung kam. Ich glaube, das ist nicht unbeachtlich. Grund dafür waren die fehlenden Vorgaben des Bundesministeriums sowie die weite Aufgabeninterpretation.

Ebenso fehlten strategische Schwerpunktsetzungen bei den zahlreichen Koope­ra­tionen der Geologischen Bundesanstalt mit den internationalen Geologiediensten.


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Weiters lag für Katastrophenfälle kein diesbezüglicher Masterplan vor, und dies, ob­wohl die Geologische Bundesanstalt durch das Forschungsorganisationsgesetz dazu verpflichtet ist, mit staatlichen Krisenmanagements zusammenzuarbeiten.

Sehr geehrter Damen und Herren! Der Rechnungshof hat zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, denen zum Teil nachgekommen wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die verzögerte Erstellung der geologischen Karte der Republik Österreich beschleunigt wird, damit sich zumindest unsere Kinder im Jahre 2055 über die Fertigstellung freuen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt ist Herr Abgeordneter Krist. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.19.30

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident!! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Ich darf in meinem Redebeitrag noch einmal an die abenteuerliche Einführung der e-card erinnern. Auch wenn es die Kollegin Lentsch etwas anders sieht, gibt es doch jede Menge an Ungereimtheiten und Unfähigkeiten, die im Laufe der Jahre zutage getreten sind.

Dazu ein paar Beispiele: Projekte, die ohne Ausschreibung und ohne Genehmigung der zuständigen Gremien durchgeführt wurden, fehlende Transparenz bei den einzelnen Projektkosten, Unsummen für externe Berater, eine Betriebs- und Errichtungsgesellschaft, die personell heute noch viel zu aufgebläht ist und weit über die Ortsüblichkeit hinaus fürstliche Gehälter bezahlt; ein Aufsichtsrat, der zurückgetreten ist, weil er all das nicht mehr mitverantworten wollte und konnte; 6 Millionen € allein in den Jahren 2000 bis 2003, die als verlorener Aufwand in den Sand gesetzt wurden; Projektkosten von insgesamt mehr als 125 Millionen € mit besonders auffälligen Nebenkosten für Vergabe, Begleitung und Kontrolle und Verstöße gegen das Bundesvergabegesetz. – Diese Liste ließe sich noch einigermaßen lange fortsetzen.

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof spart in keinem seiner Berichte mit harter Kritik – Kritik, die mehr als berechtigt ist; auch weil einzelne Missstände immer noch nicht beseitigt sind.

In der täglichen Praxis lauft die e-card sieben Jahre nach Projektstart gut, aber noch nicht sehr gut. Wie mir Ärzte versichern, treten nach wie vor in der Woche ein-, zwei-, dreimal Softwareprobleme auf. Zum Beispiel steckt ein Patient die Karte in das Lesegerät, und dieses sagt: „Patient nicht versichert“ oder „Karte ungültig“. Das kann zwei Gründe haben: entweder weil der Patient selbst die Karte nicht sachgemäß behandelt hat – das würde dann nach noch mehr Aufklärung für die Patienten schreien – oder weil die Software des Lesegerätes fehlerhaft ist; das schreit dann nach den Technikern. Jedenfalls ist das ein Problem für den akut Kranken, aber auch für den Arzt, denn der dürfte den Patienten gar nicht mehr behandeln, wenn die Karte nicht funktioniert, und müsste ihn zur nächsten Gebietskrankenkasse schicken, die aber am späteren Abend oder auch am Samstag Abend nicht mehr offen hat. – Also ohne Zweifel ein Problem.

Die sogenannte O-Karte, die Ordinationskarte, darf vom Arzt nur in besonderen Aus­nahmefällen benutzt werden. Und wie ich gehört habe, soll die Benutzung dieser Karte in Zukunft noch restriktiver gehandhabt werden als bisher – eigentlich wieder zum Nachteil für die Patienten.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich vor einer Ausweitung der Speichermöglichkeiten bei der e-card, wie mancherorts angedacht ist, warnen und zu


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großer Vorsicht mahnen. Datenschutz einerseits, aber auch größtmögliche Kunden­freund­lichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger andererseits haben absolute Priorität. Das muss der Gesetzgeber sinnvoll vereinen, das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-50 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.22.4012. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-51 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4, Band 3 – WIEDERVORLAGE (213 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte.

 


20.23.05

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in meinen Ausführungen mit der Überprüfung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes Burgen­landes beschäftigen.

Die Gemeinden des Landes Burgenland haben sich schon im Jahre 1980 zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen, mit dem Auftrag, die Haushaltsabfälle zu sammeln und zu verwerten. Rechtliche Vorgaben haben in der Folge eine Um­strukturierung erforderlich gemacht, die dann 1997 auch abgeschlossen wurde – mit dem Ergebnis, dass eine 100-Prozent-Tochter, der Umweltdienst Burgenland, gegrün­det wurde, die sich heute als wirtschaftlicher und ökologischer Vorzeigebetrieb prä­sentiert; ein Vorzeigebetrieb mit viel Innovation und vor allem auch mit einem positiven Betriebsergebnis. Das ist ein Beispiel mehr dafür, meine Damen und Herren, dass es auch jenseits von Privat gut funktionierende Wirtschaftsstrukturen, funktionierende Wirtschaftsunternehmen gibt; noch dazu mit konkurrenzlosem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Deponieverordnung hat eine weitere Entscheidung notwendig gemacht: die Aus­richtung hin zur Vollverbrennung oder zum Restmüll-Splitting. Die Situation im Burgen­land, die Tatsache, dass Deponievolumen in ausreichender Qualität und Quantität vorhan­den ist, hat zum Restmüll-Splitting geführt. Wie auch der Rechnungshof bemerkt, war das nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine ökologisch richtige Entscheidung.

Das Herzstück des Abfallwirtschaftskonzeptes sind zweifellos die Altstoffsam­melzen­tren der Gemeinden. Die Kritik des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang, dass es Investitionsbedarf gibt, wurde rasch aufgegriffen, und es gab Verbesserungen. Der


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Ausbaugrad ist in kurzer Zeit von knapp 60 Prozent auf über 80 Prozent angehoben worden.

Zu Recht gibt es auch Lob des Rechnungshofes für die rasche Altlastensanierung, was auch als Beweis dafür gilt, dass Ökologie und Umweltschutz im Burgenland ernst genommen werden.

In Summe bestätigt der Rechnungshof dem Abfallwirtschaftskonzept Burgenland nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge, er bestätigt auch hohen ökologischen Standard, er bestätigt rasches Reagieren auf notwendige Anpassungen, und er be­stätigt auch effiziente Organisationsstrukturen, was zweifellos auch ein Qualitätsbeweis für die handelnden Personen ist. Daher darf ich abschließend allen handelnden Per­sonen im BMV und UDB für die erfolgreiche Arbeit recht herzlich gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Sieber zum Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.26.28

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Ich möchte ein Ergebnis des Berichtes des Rechnungshofes zum Thema Arbeitsmarktservice näher erläutern.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein stellte im Jahre 2002 an den Rechnungshof ein Ersuchen, dass die korrekte Abwicklung und die Effizienz des AMS geprüft werden. Anlass für das Prüfungsersuchen war, dass der Deutsche Bundesrechnungshof bei einer Überprüfung der deutschen Arbeitsämter festgestellt hatte, dass die von den Arbeitsämtern genannten Vermittlungszahlen nicht den tat­sächlichen entsprachen. Außerdem stellte er die Organisation und die Leistungs­fähig­keit der Behörde in Frage.

Unser Rechnungshof wählte fünf regionale Geschäftsstellen als Stichprobe für eine Überprüfung aus. Dabei konnte er die zahlenmäßige Richtigkeit der vom AMS durchgeführten Vermittlungen bestätigen. Das interne IT-System des AMS sah ent­sprechende Vorkehrungen zur Verhinderung von Mehrfachbuchungen vor. Auch die vom Rechungshof in den ausgewählten fünf regionalen Geschäftsstellen händisch nachvollzogenen Buchungen ergaben keine Fehler.

Bei der Effizienz des AMS gab es einige Anmerkungen von Seiten des Rechnungs­hofes. So stellt die Akquisition von offenen Stellen ein großes Problem dar. Es waren dem AMS Wien nur 16 Prozent der zu Beschäftigungsverhältnissen führenden offenen Stellen bekannt. In den ebenfalls überprüften Landesstellen Vorarlberg und Steiermark lag der Prozentsatz an bekannten offenen Stellen ebenfalls nur bei 26 bezie­hungs­weise 31 Prozent.

Der Rechnungshof ermittelte anhand der IT-Daten aus dem Jahr 2002 auch die Amorti­sationszeit der eingesetzten Kursmaßnahmen. Beim AMS Vorarlberg betrug sie 2,13 Jahre, beim AMS Steiermark 3,2 Jahre, und beim AMS Wien ergab die Ermittlung gar keine Amortisationszeit.

Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass nur das AMS Vorarlberg eine vollständige Aufstellung der Kurse einschließlich der Kosten pro Unterrichtseinheit vorlegen konnte. Die ebenfalls kontrollierten AMS Wien und Steiermark konnten dies nicht. – Ein Missstand, den der Rechnungshof zu Recht kritisierte.

Zusammenfassend hielt der Rechnungshof fest, dass die Kursmaßnahmen im Bereich der Sozialberufe, insbesondere Heimhilfe- und Tagesmütter- beziehungsweise -väter-


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Kurse, besonders erfolgreich waren. Ebenfalls gute Erfolge erzielten die Kursmaß­nahmen in den Bereichen Berufsorientierung und Coaching für Jugendliche, Berufs­orientierung für Frauen sowie Kurse für „Beruf und Familie“. Kurse für Behinderte oder Personen mit nicht deutscher Muttersprache waren ebensowenig erfolgreich wie etwa das allgemeine Jobcoaching für die EDV-Intensivkurse. Hier wird den Verantwortlichen des AMS noch etwas mehr einfallen müssen.

Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Rechnungshofpräsident Moser, und Ihren Beamten für Ihre wirklich hervorragende Arbeit danken, und ich möchte Sie bitten, auf diesem Wege weiterzumachen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.29.38

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser! Geschätzte Damen und Herren! Über die Leistun­gen des Bundesrechnungshofes wurde ja schon hinlänglich berichtet, und es wurde ihm dafür auch schon hinlänglich gedankt. Da können wir uns wirklich nur anschließen. Eigentlich kann die Republik froh sein, so eine profunde Prüfungs- und Kontrollstelle zu haben.

Ich verstehe überhaupt nicht, wieso man nicht schon längst Ihre Anregungen, Herr Präsident Moser, aufgegriffen hat und zum Beispiel erweiterte Prüfungskompetenzen einfach einrichtet. Das kommt ja letztlich nur der zu prüfenden Stelle und Institution zugute, weil ja allein dann, wenn Überprüfungen angekündigt werden, schon vorweg Maßnahmen getroffen und gesetzt werden. Also diese Blockadepolitik in diesen Bereichen verstehe ich überhaupt nicht, weil es – noch einmal – für die Geprüften unter dem Strich nur besser sein kann.

Ich habe mich informiert. Mir ist die Situation in den Ländern bekannt, ich weiß zum Beispiel, wie es im Land Tirol ausschaut. Ich habe auch im Ausschuss weitere Prüfungskompetenzen für Landesrechnungshöfe, insbesondere auch für den Lan­desrechnungshof in Tirol, eingefordert. Ich habe mir Unterlagen und auch ein Papier von Präsidenten Mayramhof zukommen lassen, wo schon wesentliche Ergänzungen und zusätzliche Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten eingefordert werden.

Hier in diesem Papier, verfasst vom Präsidenten selbst unter dem Titel „Diskussions­grundlage für eine Novelle zum Tiroler Landesrechnungshofgesetz“, ist unter anderem richtigerweise festgehalten, dass eigentlich alle Gemeinden vom Landesrechnungshof geprüft werden sollen. Wieso sollte man das auf einige beschränken? Derzeit ist die Situation gänzlich unbefriedigend, weil nur Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern geprüft werden. Der Präsident sagt richtigerweise, es gehören alle Gemeinden geprüft. – Es werden natürlich nie alle Gemeinden geprüft, aber allein die Androhung einer Prüfung bewirkt ja schon einiges.

Sie selbst, Herr Präsident Moser, haben das Beispiel im Ausschuss gebracht. Sie haben festgehalten, dass allein die Überprüfung der AUA bewirkt hat, dass nach Veröffentlichung des Prüfberichtes die Aktien sofort um 5 Prozent gestiegen sind, weil die Aktionäre die Hoffnung hatten und haben, dass Maßnahmen des Rechnungshofes umgesetzt werden. – Und so sehe ich das auch. Wenn in Tirol 65 Gemeinden mehr oder weniger wirklich große finanzielle Probleme haben, dann ist allein die Überprü­fung schon etwas Positives, weil man möglicherweise dann aus diesen finanziellen Problemen herauskommt. Das fordert der Landesrechnungshof.


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Der Landesrechnungshof fordert darüber hinaus, Unternehmen zu prüfen, bei denen das Land, die Gemeinden, aber auch sonstige öffentliche Rechtsträger mit zumindest 25 Prozent beteiligt sind. Auch das ist eine wichtige Forderung!

Weiters fordert er die Prüfung von Unternehmen, die Förderungen von mehr als 50 000 € bekommen. Derzeit liegt die Latte bei 100 000 €, wenn ein Prüfungsvorbehalt erlassen wird, aber diesen Prüfungsvorbehalt erlässt die Landesregierung nach Gut­dünken. Der Landesrechnungshof hat überhaupt keinen Einfluss darauf, welches Unternehmen einen Prüfungsvorbehalt bekommt und damit bei der Vergabe einer Subvention überhaupt geprüft werden kann.

Ich glaube, das ist auch wichtig und richtig, weil das ja öffentliche Mittel sind. Wenn jemand öffentliche Mittel bekommt, dann muss er wissen, dass er geprüft werden kann, und wenn er geprüft werden kann, dann wird er danach trachten, diese öffentlichen Mittel korrekt, gemäß den Förderrichtlinien, einzusetzen.

Ganz wichtig scheint mir auch die Forderung des Landesrechnungshofes – und da geht er natürlich konform mit Ihnen, Herr Präsident – zu sein, eine begleitende Finanz­kontrolle zu machen, auch Gesetzesvorhaben möglichst auf ihre finanziellen Auswir­kun­gen hin zu überprüfen. Das ist eine sinnvolle Sache. Ebenso ist auch eine begleitende Kontrolle bei Großinvestitionen des Bundes absolut sinnvoll. Es hat ja wenig bis gar keinen Sinn, wenn man, wie beim Eurofighter, erst nachher kontrolliert und nachschaut. – Bitte begleitende Kontrolle, dadurch sparen wir sehr viel Geld ein!

Die rote Lampe hier blinkt zwar schon, aber eines muss ich schon noch anmerken, auch zur Organisation im Land Tirol, und das ist, glaube ich, schon auch ein Spezifikum im Land Tirol: Da stellt der Landesrechnungshof fest – und er kritisiert das auch in diesem Papier –, dass zum Beispiel die Personalhoheit beim Landes­rech­nungshof beim Tiroler Landtagspräsidenten liegt. Das heißt, angestellt werden die Mitarbeiter vom Landtagspräsidenten, das Gehaltsschema wird vom Landtagsprä­siden­ten festgelegt und festgehalten, und dazu stellt Herr Präsident Mayramhof Folgendes fest: Diese (politische) Abhängigkeit dient nicht dem Gefühl der Unabhän­gigkeit. – Zitatende.

Da muss ich Ihm schon recht geben.

Präsident Mayramhof sagt auch, dass die Amtszeit zu kurz ist. Der Präsident des Landesrechnungshofes wird in Tirol für sechs Jahre bestellt, mit der Möglichkeit, wieder­bestellt zu werden. Er sagt, auch in den Ländern wäre zum Beispiel eine Bestellung wie beim Bund auf zwölf Jahre wünschenswert, denn nur so kann unabhängig agiert werden. Wenn der Präsident von Periode zu Periode darauf achten muss, dass er wiederbestellt wird, dann ist dieses Kontroll- und Prüforgan natürlich gefesselt und in seiner Prüfkompetenz tatsächlich eingeschränkt.

Unter dem Strich gibt es, glaube ich, tatsächlich noch sehr viel zu tun. Eines sollten Sie auf jeden Fall wissen, Herr Präsident Moser: Die Freiheitliche Partei haben Sie hinter sich. Wir sind mit der Arbeit des Bundesrechnungshofes wirklich sehr zufrieden. Ich halte an dieser Stelle fest, dass ich während meiner Tätigkeit als Landtagsabgeord­neter im Land Tirol auch mit den Prüfungen des Landesrechnungshofes sehr zufrieden war, damit hier nicht eine Irritation herauskommt.

Ich hoffe, dass sich das Parlament dazu aufrafft, Ihre Vorschläge tatsächlich umzu­setzen – im Interesse des Steuerzahlers und im Interesse all jener, die Fördergelder tatsächlich korrekt verwenden. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Tätigkeit und wünsche Ihnen natürlich alles Gute, Herr Präsident. (Beifall bei der FPÖ.)

20.35



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 278

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.36.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Kollege Hauser, wenn ich mir Ihre Aus­führungen vergegenwärtige, dann muss ich sagen: Das ist eigentlich die beste Emp­fehlung, unserem Entschließungsantrag zu folgen, nämlich einen Bundesrech­nungshof zu schaffen, damit diese kleinen Pfründe in den einzelnen Ländern abge­schafft werden.

Weil wir gerade bei Gemeinsamkeit sind, darf ich darum werben. Es ist heute schon von den Ministerbüros die Rede gewesen, von den Gehaltsschemata und vor allem von der Auffettung der Ministerbüros. Ich darf vielleicht die Information geben, dass wir auch bei dieser Bundesregierung nachgefragt haben hinsichtlich der Werbeausgaben und der Beratungskosten – ebenso wie wir das in der letzten Gesetzgebungsperiode mehrmals von Seiten der Opposition erlebt haben –, und dabei ist herausgekommen, dass bis Jahresmitte in Summe von allen Ministerbüros in etwa 3 Millionen € für Beratungs­kosten und 5 Millionen € für Werbungskosten ausgegeben wurden.

Das ist natürlich schon ein erheblicher Betrag – sage ich jetzt einmal, ohne polemisch zu werden – für eigentlich ein geringes Maß an Informationsbedarf. In unserer Regie­rungszeit waren die Pensionsreform, die Steuerreform, die Gesundheitsreform, also wirklich eine Fülle an Informationen an die Bevölkerung heranzutragen. Das vermissen wir eigentlich ein bisschen das letzte Jahr hindurch. Das wäre aufklärungspflichtig, und es wäre vielleicht im Sinne der Prävention, wenn sich noch eine Partei, eine Fraktion fände, die gemeinsam mit uns eine Sonderprüfung betreffend die Werbeausgaben und die Beratungsausgaben dieser Bundesregierung beantragt. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.37.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Es ist jetzt das eingetreten, was wir im Vorfeld dieser drei Tagesordnungs­punkte prophezeit haben: Die einzelnen Abgeordneten nutzen das. Ich glaube, Sinn der Übung war – es waren ja viele beteiligt –, dass diese dichte Berichtsabfolge über­haupt noch einmal das Haus erreicht hat; auch wenn das der Kollege von der ÖVP ein bisschen verwechselt hat. – Dank an alle, die das ermöglicht haben in den Verhand­lungen, weil eines damit schon gewährleistet ist: Die prophylaktische Wirkung des Rech­nungshofes (Zwischenruf bei der ÖVP) – nicht du, Kollege von der ÖVP, sondern Fraktionsführer Gahr hat das angesprochen, der sitzt aber schon im Flugzeug – ist dann eine besondere, wenn auch eine bestimmte Publizitätserwartung gegeben ist.

Eine der Möglichkeiten – wenn auch heute, weil am Ende der Tagesordnung, keine spektakuläre – ist schon, dass die Abgeordneten, wenn man so will, ihre teilweisen Auftraggeber, die Gelegenheit haben, diese Dinge zu diskutieren. – Das ist erreicht worden. Quer über die Fachinteressen auch regionale Bezüge sind herzustellen, das war unser Anliegen, und das ist gelungen. Deshalb auch ein Dank an alle Fraktionen, denn mit diesem Problem hat sich sogar die Präsidiale schon zum Jahreswechsel ziemlich herumgeschlagen. Aber jetzt genug des Dankes.

Eines ist mir schon noch aufgefallen im eigentlichen Tätigkeitsbericht des Jahres 2004, III-51 der Beilagen: unerledigte Anregungen des Rechnungshofes an das Bundes-


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ministerium für Landesverteidigung. Das ist ein kurzes Zitierspiel. Der Rechnungshof moniert:

„Die militärischen Vorgaben zum Einsatz der neuen Kampfflugzeuge Eurofighter“ – Sie werden das wahrscheinlich nie mehr von mir hören – „wären aufgrund des verringerten Leistungsumfanges neu zu beurteilen.“

Damals ist gerade der Hochwasserschmäh ausgebrochen – Sie haben das geprüft.

„Laut Mitteilung“ – und das ist jetzt die Replik – „des BMLV sei dies Gegenstand einer gesonderten Planung, die zeitgerecht eingeleitet werde.“ Die Ergebnisse dieser mehr oder weniger zeitgerechten Einleitung haben wir intensiv – für manche zu intensiv – und anständig im Untersuchungsausschuss geprüft.

Was ich noch sagen will, ist: Es ist gut, dass es den Rechnungshof gibt. In vielen Bereichen kann er das gar nicht, was Untersuchungsausschüsse können – deshalb müssen wir das differenzieren –, und die Untersuchungsausschüsse sollten auch noch ein bisschen mehr können – das ist dann, noch einmal, unsere Position. Aber es sind zwei verschiedene Instrumente. Der Minister, damalige Klubobmann Molterer – er ist jetzt nicht anwesend –, hat ja mir zu Recht immer entgegengehalten: Der Rech­nungshofausschuss ist kein Untersuchungsausschuss. – Wie wahr!

Also: Wir brauchen das Kompendium der diversen Kontrollinstrumente. – Das noch als halbversöhnlicher Abschluss.

In der Sache selbst gibt es noch eine andere Bemerkung, nämlich was wir dort für Budgetplanungsprobleme haben, weil die Vorbelastungen alles auffressen. Beim vorher­gehenden Tagesordnungspunkt waren die Jagdpanzer das Thema: Ja, das österreichische Bundesheer hat gegen die Warnungen der Grünen – das ist vielleicht keine Kunst –, aber auch gegen andere Warnungen aussortiertes Gerät von der bun­desdeutschen Armee gekauft, das damals wegen der geänderten geopolitischen Bedrohungslage aussortiert wurde. Unsere haben gesagt: Mech-Paket, super, das brauchen wir! – wozu, weiß bis heute keiner –, haben es, weil es so „günstig“ war, zum Schrottwert gekauft, und dann musste man adaptieren und adaptieren, weil man es ja nicht einfach nur kaufen kann, um es dann auf die Wiese zu stellen. Im Nachhinein stellt sich heraus, ... (Abg. Lentsch: ... beim Eurofighter!)

Nein, schauen Sie, wir haben ja viele Eurofighter im Bundesheer (Zwischenruf des Abg. Hornek); da ist auch wieder ein kleiner. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Punkt ist ja jetzt, dass 50 oder 70 Prozent dieser Panzer überhaupt zu nichts anderem gekauft wurden, als dass sie auf der Wiese vergammeln, und wir jetzt die größten Probleme haben, das Ganze als Eisen überhaupt irgendwo anzubringen. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Hornek und Mag. Kukacka.) – Das sind die Planungsprozesse im Bundesheer! Dabei fehlt doch dauernd das Geld, um die Bundesheerreform umsetzen zu können!

Insofern also gute Arbeit des Rechnungshofes! Das schleppt sich durch, und die Kapitel „Unerledigte Anregungen“ sind natürlich eine sehr willkommene Lektüre. Da sich die ÖVP jetzt auch zu den Kontrollparteien aufgestiegen fühlt, ist das in Zukunft auch eine lohnende Lektüre für sie. – Wir sehen uns im Rechnungshofausschuss! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte, Herr Präsident.

 



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20.42.32

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte jetzt, nachdem drei Debatten abgeführt worden sind, doch einmal zu den wesentlichen Punkten Stellung nehmen, nämlich: Verfassungsreform. – Sie wissen ja, dass die Experten­gruppe einen Verfassungsentwurf bereits ausgesendet hat und dieser in Begutachtung gegangen ist. Es wurde auch – und ich möchte mich bedanken – auf sehr viele Prüfungsergebnisse eingegangen. Es stehen ja heute insgesamt 31 Prüfungsergeb­nisse auf der Tagesordnung. Ich möchte mich erstens einmal bei Ihnen allen bedanken für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den letzten Monaten, aber auch in den letzten Jahren, und möchte mich auch dafür bedanken, dass die Arbeit des Rech­nungshofes von Ihnen allen immer anerkannt und gewürdigt worden ist. Ich werde dieses Lob oder diesen Dank natürlich auch an meine Mitarbeiter weitergeben, die ja die Hauptverantwortung dafür zu tragen haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch bei den Mitgliedern des Rech­nungshofausschusses, insbesondere beim Obmann des Rechnungshofausschusses dafür bedanken, dass die Möglichkeit bestanden hat, in der letzten Sitzung eine aktuelle Aussprache durchzuführen, bei der doch hervorgekommen ist, dass die Anlie­gen, die die öffentliche Finanzkontrolle hat, von nahezu allen unterstützt worden sind. Und ich hoffe auch, dass im Zuge der nun anstehenden Debatte zur Verfassungs­reform im Parlament diese Zustimmung und dieses Verständnis für die öffentliche Finanzkontrolle auch weiter Platz greift. Dabei muss ich auch dazusagen, dass das Parlament, die gesetzgebende Körperschaft, natürlich die Kontrollhoheit hat, dass Sie aber nur dann die Möglichkeit haben, Ihr Interpellations-, Resolutions- und Enquete­recht voll auszuüben, wenn der Rechnungshof auch die nötigen Kompetenzen hat, um Prüfungen im öffentlichen Bereich, im Bereich der Staatswirtschaft als solche durch­führen zu können.

Es ist daher – das ist heute auch im Rahmen der Debatte hervorgekommen – sicher ein gemeinsames Anliegen, dass die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle hergestellt wird, dass Kontrolllücken geschlossen werden und darüber hinaus Flucht aus der Kontrolle vermieden wird. Es geht also – und da sind die Herren Abgeordneten in der vorletzten Reihe sicher auch der gleichen Meinung – darum, dass Lücken geschlossen werden im Bereich Gemeinden, im Bereich der Unternehmungen, die heute auch angesprochen worden sind, beziehungsweise auch im Bereich der Direktförderungen.

Die Notwendigkeit dazu ergibt sich ja nicht nur aus der Finanzverfassung, sondern auch aus dem Finanzausgleichsgesetz, sie ergibt sich aus dem Haushaltsrecht, aus dem innerstaatlichen Stabilitätspakt und nicht zuletzt auch aus der Wirtschafts- und Währungsunion – ich verweise da eben auf die Stabilitätsziele, die ja als solche nicht den Bund alleine betreffen, sondern den Gesamtstaat.

Ich verweise auch auf Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung, wo es darum geht, dass die Gebietskörperschaften ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht anzustreben haben, sowie darauf, dass es auch im Rahmen der Haushaltsreform nunmehr in die Richtung geht, dass die Gebietskörperschaften ihre Haushalte als solche auch akkordieren.

Es ist so, dass in den letzten Jahren der Steuerverbund unter den Gebiets­körper­schaften stärker geworden ist, dass 55 Prozent der Abgabeneinnahmen mittels Trans­fers auf die Gebietskörperschaften verteilt werden, dass die Finanzausgleichsmasse in den letzten 10 Jahren um mehr als 60 Prozent angewachsen ist. Das heißt, es geht in die Richtung, dass es eben immer mehr zu einer Verflochtenheit der Finanzströme kommt, wo auch die Gemeinden immer mehr eine Rolle spielen.


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Wenn man sich die Ergebnisse des Finanzausgleiches, die heute kolportiert worden sind, anschaut, dann sieht man, dass dieser Trend der Verflochtenheit der Finanz­ströme auch weitergeht. Es geht in die Richtung, dass die Länder und Gemeinden zusätzlich 320 Millionen € pro Jahr erhalten, davon die Gemeinden 50 Millionen €, dass die Gemeinden zusätzlich 153 Millionen € erhalten und auch die Kleingemeinden berechtigterweise aufgewertet werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hornek: Das ist auch gut!) Wir haben diese Aufwertung des abgestuften Bevöl­kerungs­schlüssels bereits im Jahr 2005 gehabt, wo der Bevölkerungsschlüssel von 1 1/3 auf eineinhalb aufgestockt worden ist – zugunsten der kleinen Gemeinden. Dieser Trend wird weiter fortgesetzt.

Es geht auch in die Richtung, dass die Verbundenheit der Finanzströme auch zum Ausdruck kommt, wenn man sich den Bereich der Mindestsicherung, der Pflege, der Gesundheitsfinanzierung oder auch der Kinderbetreuung beziehungsweise der Sprach­förderung anschaut, wo beim letzten Punkt den Ländern beziehungsweise Gemeinden um 20 Millionen € mehr zur Verfügung gestellt werden.

Es geht auch in eine Blickrichtung, dass die Städte, die durch die Neufassung des Bevölkerungsschlüssels allenfalls eben Verluste erleiden, diese Verluste seitens der öffentlichen Hand beziehungsweise des Bundes abgegolten erhalten beziehungsweise mehr Mittel zugeteilt erhalten.

Es geht in diesem Zusammenhang – dass die Verflochtenheit zunimmt, die Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewinnen, die Gemeinden auch diejenigen sind, die einen Großteil der Daseinsvorsorge zu bestreiten haben – darum, dass die Möglichkeit besteht, dass ein objektiver Gutachter, ein objektiver Befunder auch die Gemeinden als solche betrachten kann und da einen Querschnittsvergleich macht.

Ich verweise hier auch auf § 4 des Finanz-Verfassungsgesetzes, wo drinnen steht, dass die öffentliche Last so zu verteilen ist, wie es die Leistungsfähigkeit zulässt. Es ist aber nur dann möglich, das zu befunden, wenn die Angemessenheit der Finanzströme beurteilt werden kann, wenn gleichzeitig die Vernetztheit der Finanzströme dargestellt werden kann und wenn die Lenkungs- und Sickerungseffekte, insbesondere auch bei der Gesundheit, herausgearbeitet werden. Nur so werden Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Nettowohlfahrtseffekte erreichen, die Sie alle erreichen wollen.

Deshalb plädiere ich dafür, auch die Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern in die Kontrolle mit einzubeziehen. Es ist nämlich nicht eine Bürde, kontrolliert zu werden, sondern eher eine Hilfestellung in dem Bereich, wo der Rechnungshof ebenda als Berater zur Verfügung steht.

Aus diesem Punkt auch eine Bemerkung vom Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek, der Folgendes gemeint hat – in diesem Zusammenhang danke ich auch der Frau Präsidentin, dass sie im Parlament diese Veranstaltung, dieses Symposium zur öffentlichen Finanzkontrolle durchgeführt hat –; ich zitiere Professor Korinek:

Ich halte es für richtig, dass die Kontrolllücke bei den Gemeinden geschlossen werden soll. Ich meine, dass eine gesamte, umfassende Kontrolle durch den Rechnungshof ein Wert ist, der heute größer ist denn je, angesichts der Vernetzung der verbundenen Finanzströme und angesichts der Möglichkeit, vergleichen zu können. – Ende des Zitats.

In die gleiche Richtung geht auch die Prüfung bei den Unternehmungen, wobei da nur ein Aspekt herausgegriffen sei. Sie haben derzeit die Problematik – Sie haben es gemerkt beim Banken-Untersuchungsausschuss, wo es darum gegangen ist, die Finanzmarktaufsicht zu prüfen –, dass es für das Parlament schwierig ist, seine


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Kontrollrechte auch tatsächlich voll ausüben zu können. Sie werden sehen, dass es schwierig ist, wenn tatsächlich Flucht aus der Kontrolle stattfindet, indem das Beteili­gungsverhältnis gerade unter 50 Prozent gesenkt wird. Sie haben dann nicht die Möglichkeit, zu kontrollieren, obwohl in diesem Bereich Milliardenbeträge, oder Beträge in Höhe von Hunderten Millionen, der Steuerzahler verwaltet werden.

In welche Richtung das geht, sehen Sie etwa am Beispiel der AUA: Die AUA wollten wir im Jahr 2000 prüfen. Das war nicht möglich, weil die AUA Einwände erhoben hat, weil sie der Meinung war, dass sie nicht von der öffentlichen Hand beherrscht wird. Das Verfahren hat vier Jahre gedauert. Wir haben im Dezember 2004 vom Verfas­sungsgerichtshof befundet bekommen, dass der Rechnungshof prüfen darf. Wir haben im Jahr 2005/2006 die Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass man sagen kann: Hätte der Rechnungshof früher geprüft, wäre sehr viel erspart geblieben, und die AUA hätte sich sehr viel an Geldmitteln erspart. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Auch hier möchte ich – da es immer wieder Zweifler gibt, die meinen, wenn der Rech­nungshof bei einem börsenotierten Unternehmen prüft, habe das negative Auswir­kungen auf die Aktie, auf die Aktionäre – auf die Ausführungen eines Experten im Ö1-„Abendjournal“ am 23.8.2007 verweisen, der, nachdem die AUA-Aktie um 5 Prozent gestiegen war, dies unter anderem damit begründet hat, dass – ich zitiere – Aktionäre hoffen, dass weitere Teile der Rechnungshofkritik ernst genommen werden.

Das heißt, auch hier zeigt es sich, dass auch bei börsenotierten Unternehmungen eine Rechnungshofprüfung sicherlich nicht schädlich ist. (Beifall beim BZÖ.)

Ein Aspekt auch, da in diesem Bereich – Frau Präsidentin Prammer weiß es – auch im Österreich-Konvent Einvernehmen herrschte. Das war die 27. Sitzung des Präsidiums des Konvents vom 14. Juli 2004: Da bestand Einvernehmen darüber, dass Direkt­zahlun­gen beziehungsweise Direktförderungen durch eine externe Finanzkontrolle, sprich durch den Rechnungshof geprüft werden.

Auch ein Punkt ist, dass die EU die nationalen Parlamente und die Nationalstaaten ersucht, EU-Mittel verstärkt einer Prüfung zu unterziehen. Das ist auch ein Ansinnen der EU. In diese Richtung geht natürlich auch eine Prüfung durch den Rechnungshof in Blickrichtung Direktzahlungen beziehungsweise Direktförderungen. Als Nettozahler Österreich wäre es auch statthaft, diesbezüglich Kontrollen durchzuführen.

Sie haben derzeit, wenn man von Nettozahlungen in Österreich redet, drei Berech­nungsmethoden: Sie haben eine Berechnungsmethode der EU-Kommission, eine vom Europäischen Rechnungshof und eine des Finanzministeriums. Alle drei Berech­nungsmethoden weichen voneinander ab. Ich glaube, es ist daher notwendig, auch in diesem Bereich Transparenz und Klarheit zu schaffen.

Ein Punkt, der noch zu erwähnen ist, was die Direktzahlungen betrifft: Die Direkt­zahlungen der Landwirtschaft werden derzeit zu 100 Prozent geprüft. Die Zahlungen an die Landwirtschaft fließen entweder über die AMA, oder sie fließen über die Landeshaushalte, wenn es um Strukturförderungen geht, oder sie fließen über den Haushalt des Lebensministeriums. Diese Direktzahlungen werden daher als öffentliche Zahlungen erachtet und unterliegen daher bereits jetzt zu 100 Prozent der Kontrolle durch den Rechnungshof. Nicht jedoch ist dies der Fall bei den Zahlungen der Rubrik 3: interne Politikbereiche der EU.

Das sind die Zahlungen in den Bereichen Bildung und Forschung, das sind beispiels­weise die Zahlungen im Bereich Infrastruktur. Das sind die TEN-Projekte, wo also keine Prüfung durch den Rechnungshof stattfinden kann, wenn die Mittel nicht über die öffentlichen Kassen fließen. Es wäre zweckmäßig, im Gleichklang, so wie es bei den


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Bauern stattfindet, auch hier Prüfungen durchzuführen, um eben auch Doppel­förderungen beziehungsweise Mehrfachförderungen vermeiden zu können.

Auch hier ein kurzes Zitat von Professor Hengstschläger – Ihnen auch bekannt –, dem Experten im Bereich öffentliche Finanzkontrolle, der ausgeführt hat, dass es – ich zitiere – sachlich durch nichts gerechtfertigt ist, wenn die Verwendung der Direktförde­rungen der EU von der Effizienzkontrolle durch den Rechnungshof ausgenommen ist. Auch hierbei handle es sich um Geld der Steuerzahler, deren Anwalt der Rech­nungshof in erster Linie zu sein habe.

Ich ersuche Sie daher, sich in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse der Kontrollhoheit, die der Nationalrat hat, doch zu überlegen, ob der Expertenentwurf in diese Richtung geht, dass in Zukunft diese drei Aspekte auch in die Finanzkontrolle des Rechnungs­hofes mit einbezogen werden, damit Sie die Möglichkeit haben, diesbezüglich auch kontrollieren zu können und schauen zu können, wo allenfalls die Transparenz nicht gegeben ist oder die Effizienz und die Effektivität der Mittelverwendung nicht gewähr­leistet sind. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ganz kurz noch im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Gassner – den ich sehr schätze –, der gemeint hat, man solle schauen, dass der Rechnungshof früher prüft und das schneller macht, dann könne man damit mehr anfangen. Dazu Folgendes: Es stehen heute auf der Tagesordnung 31 Berichte des Rechnungshofes, wobei diese Berichte – es sei ganz kurz erwähnt – dem Nationalrat vorgelegt wurden am 24. September 2003, ein Teil der Berichte wurde vorgelegt am 21. Dezember 2005 und ein Teil der Berichte am 25. Jänner 2006. – Das ist aber keine Kritik am Parlament oder am Ablauf im Parlament. Es ist nämlich derzeit so, dass die Berichte mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode verfallen. Daher vielleicht auch hier ein Aspekt, nämlich im Rahmen der Verfassungsreform beziehungsweise der Geschäftsordnungsreform ein Augenmerk darauf zu legen, dass Berichte des Rechnungshofes nicht verfallen, denn damit könnte man sich diese langen Zeiten jedenfalls ersparen.

Ein Punkt noch in diesem Bereich, da das auch angesprochen worden ist: Wie schaut das aus mit den Werbemaßnahmen? Auch in den Zeitungen hat sich dieses Thema immer wieder gefunden. – Der Rechnungshof hat auch im Tätigkeitsbericht 2004 bereits Hinweise gemacht, bereits eine generelle Empfehlung abgegeben, dass dies­bezüglich sehr wohl Richtlinien entwickelt werden, um zum einen Transparenz zu schaffen und zum anderen natürlich auch den Rechtfertigungsdruck, den ansonsten die Politik hat, zu vermindern.

Ich ersuche Sie also, die Ausführungen oder die Empfehlungen des Rechnungshofes, was die Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesre­gierung betrifft, aufzugreifen und hier zu handeln.

Auch im Bereich der Förderungen wäre es notwendig, Schritte zu setzen, da mehr als 4 Milliarden € allein der Bund an Förderungen vergibt – mehr als 800 000 Förderfälle pro Jahr. Ein Großteil davon wird nicht über das Budget unmittelbar dargestellt, sondern über die Förderstellen. Das heißt, dass man hier auch zur Klarheit, zur Transparenz, um Mehrfachförderungen zu vermeiden, doch in die Richtung geht, auch dem Fördergeber Transparenz zu geben, indem man beispielsweise eine einheitliche Förderungsdatenbank einführt.

Ansonsten sei kurz bemerkt: Dieser heutige Tag hat, wie bereits erwähnt, 31 Prüfungs­ergebnisse zum Gegenstand, davon 21 Schwerpunktprüfungen, sieben Querschnitts­prü­fun­gen, eine Follow-Up-Prüfung und zwei EU-Begleitprüfungen. Und auch an den Abgeordneten Gassner: Ein Großteil der Empfehlungen – es ist auch heute im Rahmen der Debatte hervorgekommen, unter anderem auch von Seiten des Abgeord­neten Prähauser – wurde umgesetzt. Aber es sind natürlich auch einige Empfeh-


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lungen, die nicht umgesetzt worden sind, und da bin ich beim Herrn Abgeordneten Kogler: dass es notwendig wäre, auch zu schauen, wie man es bewerkstelligt, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes in Zukunft, wenn sie nicht umgesetzt werden, doch mit Ihrer Hilfe mehr Nachdruck erhalten. Also auch ein Punkt, den man im Rechnungshofausschuss diskutieren muss, um die Kontrolle effizienter und effektiver zu gestalten. Mich beziehungsweise den Rechnungshof haben Sie dabei sicherlich als Partner.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang nochmals bei Ihnen bedanken und hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen nicht zu lang war.

Ich möchte am Schluss noch zu den Ausführungen des Abgeordneten Faul kurz Folgendes bemerken: Wir haben im Hinblick darauf, dass es in Anbetracht der Budgetlage notwendig ist, Strukturreformen durchzuführen, ein Positionspapier zur Verwaltungsreform unterbreitet, das sich gerade mit dem Gesundheitsbereich befasst, weil gerade der Gesundheitsbereich einer ist, der schnell wächst, weil der Gesund­heitsbereich eben damit konfrontiert ist, dass die demographische Entwicklung zunimmt – der medizinische Fortschritt im gleichen Ausmaß –, dass allein in den Ländern, wie von Professor Lehner in einer im Auftrag des Instituts für Föderalismus­forschung erstellten Studie festgehalten wird, die Gesundheitskosten von 2005 bis 2012 pro Jahr um 6,1 Prozent steigen werden. Das heißt, will man das finanzieren, wird man Reformen angehen müssen, wird man schauen müssen, dass Transparenz geschaffen wird, auch in der Form, dass man weiß, welche Mittel zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden.

Der Rechnungshof steht Ihnen auch hier als Berater und Insider-Kenner der Verwal­tung zur Verfügung und wird auch weiter in diese Richtung arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

20.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-51 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.58.1513. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III‑1 d.B.) für das Jahr 2005 (149 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rossmann. 6 Minuten freiwillige Redezeit­beschrän­kung. – Bitte.

 


20.58.39

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau


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Staatssekretärin! Es wäre jetzt reizvoll, Herr Präsident Dr. Moser, auf das einzugehen, was Sie über den Finanzausgleich gesagt haben. Vielleicht kann ich das kurz tun.

Insbesondere im Hinblick auf die kleineren Gemeinden gibt es eine Reihe von Studien der TU Wien und des Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrums, die zei­gen, dass die kleineren Gemeinden durchaus unwirtschaftlich handeln. Daher wäre es sozusagen – und da unterstütze ich diese Forderung sehr – durchaus auch in unserem Sinn, wenn die Prüftätigkeit auch auf die kleineren Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern ausgeweitet würde.

Ein zweiter Punkt im Zusammenhang mit den Finanzausgleichsverhandlungen ist jener, dass Sie natürlich zu Recht darauf hinweisen, dass es einmal mehr nur ums Geld und um keine Strukturreformen gegangen ist. Das führt mich vielleicht auch zu einem Bericht, der uns heute zugegangen ist, das ist der Rechnungsabschluss des Jahres 2006. Dort weisen Sie auf Seite 17 darauf hin, dass es im Rahmen der anlaufenden Finanzausgleichsverhandlungen – sie sind ja jetzt in ihrer Endphase – aber notwendig gewesen wäre, dass Verfassungsreform, Verwaltungsreform, Haus­haltsreform, Zusammenführung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung Platz greifen.

Von der Bundesstaatsreform ist weit und breit nichts zu sehen, von der Verwaltungs­reform ist weit und breit nichts zu sehen. Aber was mache ich hier? – Ich gehe auf den Bericht, auf den Rechnungsabschluss des Jahres 2006 ein. Nein, weit gefehlt! Wir diskutieren heute hier den Rechnungsabschluss des Jahres 2005 – im Septem­ber 2007! Wenn ein Vorstand eines Unternehmens im September des Jahres 2007 den Bericht, den Jahresabschluss des Jahres 2005 vorlegen würde, was würde dann pas­sieren? – Das würde natürlich als skandalös empfunden werden. Und dieser Vorstand würde vermutlich mit nassen Fetzen davongejagt werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Und wir hier? Was tun wir hier? – Wir diskutieren das halt brav, weil uns das aufgetragen ist. Das führt mich zu einer schon berechtigten Kritik, die aber nicht Ihre Schuld ist, Herr Rechnungshofpräsident, denn Sie erfüllen ja nur den § 9 des Rech­nungshofgesetzes, der sagt, bis zum 30. September des Folgejahres ist der Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres vorzulegen. Insofern kann ich Ihnen ja gar keinen Vorwurf machen.

Der Rechnungsabschluss ist aber ein so zentrales wirtschaftspolitisches Steuerungs­instru­ment, dass es nicht angeht, dass wir mit dieser Rechtslage auch weiterleben. Ich denke daher, was wir brauchen, ist ein deutlich zeitnäherer Rechnungsabschluss – ein Rechnungsabschluss, der hier in diesem Haus und im Budgetausschuss spätestens bis zur Jahresmitte des Folgejahres zu diskutieren ist. Denn das hätte einen Sinn. Das hätte den Sinn, dass man dann noch in den laufenden Budgetvollzug eingreifen könnte, dass man diesen Rechnungsabschluss dann auch als Basis für das Budget des Folgejahres heranziehen könnte.

Mit dem Rechnungsabschluss 2005 – wir haben bereits die Budgets der Jahre 2007 und 2008 beschlossen –, ja was soll ich mit dem eigentlich noch anfangen? Das ist ja in Wirklichkeit ein wertloser Bericht geworden. Also noch einmal: Das Ziel muss es sein, Zeitnähe zu gewinnen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist deshalb so wichtig, weil der Rechnungsabschluss ein wichtiges Management-Tool sein kann. Er kann und soll eben steuern.

Kann die Zeitnähe gelingen? – Ja, ich glaube, die zeitnähere Gestaltung des Rech­nungsabschlusses kann durchaus gelingen, wenn wir beginnen, über Entschlackun­gen, über Auslagerungen oder gar über Anreicherungen nachzudenken. Entschlackun-


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gen etwa wären im Bereich der Schulden angebracht, wo wir parallel dazu einen Staatsschuldenbericht der Oesterreichischen Nationalbank haben. Zu überdenken wäre im Zuge der kommenden Haushaltsrechtsreform auch die Bestands- und Erfolgs­rechnung, die ja immer ein Schattendasein im Rechnungsabschluss geführt hat.

Was aufgewertet werden müsste und was ja eigentlich das Kernstück des Rechnungs­abschlusses ist, ist die Voranschlagsvergleichsrechnung. Sie müsste vor allem zeit­näher gestaltet werden, sie müsste in Richtung Abweichungsanalysen entwickelt werden und müsste durch Evaluierungen ergänzt werden.

Da ein zeitnäherer Rechnungsabschluss ein größeres Gewicht für die Gestaltung der Budgetpolitik hätte und dies auch die parlamentarische Debatte beleben würde, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verbesserung des Berichtswesens durch einen zeitnah erstellten Rechnungsabschluss.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des Rechnungshofes eine zeitnahe und aussagekräftige Berichterstattung – unter anderem mittels informativem Rechnungsabschluss – gegenüber dem Budgetausschuss spätestens im Rahmen der Bundeshaushaltsrechtsreform sicherzustellen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Regierungs­vorlage vorzulegen, in der geregelt wird, dass der Bundesrechnungsabschluss jeweils spätestens bis 30.6. des darauffolgenden Jahres im Budgetausschuss debattiert werden muss.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie ersuchen, in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten mitzuwirken, dass wir dieses Ziel schaffen, dass wir wirklich den Rechnungsabschluss zu dem machen, was er sein könnte! Das kann nur gelingen, wenn wir ihn einerseits zeitnäher gestalten, aber andererseits auch seinen Informationsgehalt stärken.

Erlauben Sie mir noch ein paar Anmerkungen: Der Rechnungsabschluss spiegelt natür­lich auch das Ergebnis der Politik wider. Und der Rechnungsabschluss des Jahres 2005 ist ja das Ergebnis der Budgetpolitik der – damals noch – schwarz-blauen Regierung. Dieser Rechnungsabschluss stand ganz im Zeichen der zweiten Etappe der Steuerreform des Jahres 2005. Da wurde massiv Geld in die Wirtschaft hinein­gepumpt. Insbesondere stark entlastet wurden damals – wir haben das noch in Erinnerung – die Kapitalunternehmungen. Die Körperschaftsteuer wurde von 34 Pro­zent auf 25 Prozent gesenkt. Ein etwa volumensmäßig gleich großer Betrag stand für die Entlastung von DienstnehmerInnen, von unselbständig Beschäftigten zur Verfügung – ungleichgewichtig natürlich.

Das Problem war vor allem, dass jene 2 Millionen Menschen, deren Einkommen so gering war, dass sie keine Lohnsteuer bezahlten, eigentlich nicht von dieser Steuer­reform profitierten, obwohl das vor dem Hintergrund der damaligen Konjunktursituation notwendig gewesen wäre, die zwar schon deutlich besser war als in den Jahren vorher, aber immer noch durch eine sehr schwache Entwicklung des privaten inlän­dischen Konsums geprägt war. Zusätzlich hatten wir es noch mit dem Auslaufen der


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Investitionszuwachsprämie zu tun, die eigentlich dazu geführt hat, dass Investitionen ins Jahr vorverlegt wurden, die Kosten aber im Nachfolgejahr zu tragen gewesen sind.

Wenn wir uns die makroökonomischen Parameter des Jahres 2005 anschauen, so sehen wir, dass gegenüber 2004 in der Tat das Wirtschaftswachstum zurückgegangen ist, die Beschäftigung zwar auch angestiegen ist, aber die Arbeitslosenquote sehr stark angestiegen ist.

Prophezeit hat uns das Ganze damals schon das Wifo, das ja eigentlich indirekt diese Steuerreform sehr stark kritisiert hat, indem es gesagt hat, die Wachstums- und Beschäftigungseffekte dieser Steuerreform werden sehr, sehr gering sein. Damals hat das Wirtschaftsforschungsinstitut gesagt, 0,3 Prozent Auswirkung auf das Wirtschafts­wachstum oder ein Äquivalent von etwa 5 000 Beschäftigten.

In Summe aber hat dies dazu geführt, dass das Defizit dieses Jahres sehr stark angestiegen ist, entgegen dem Ziel der Regierung, die ursprünglich gesagt hat, wir sparen zuerst und dann senken wir die Steuern. Das erinnert uns ein bisschen an das, was in der Folge kommen wird. Wir werden sehen, ob das gelingen wird.

Und an dem leidet natürlich auch noch das Budget des Jahres 2006. Wir werden ja morgen bei der Notifikation sehen, ob wir bei diesen 1,1 Prozent, die Sie, Herr Präsident Moser, im Rechnungsabschluss drinnen haben, stehen bleiben werden. Ich denke, nein, denn ich habe Vorinformationen, die darauf hindeuten, dass es hier zu einer Korrektur im Zuge der budgetären Notifikation kommen wird, weil die Länder ihre Budgetziele nicht erreicht haben, weil sie sich sozusagen die Stabilitätsbeiträge, die im österreichischen Stabilitätspakt vorgesehen sind, nicht erarbeiten konnten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß ein­gebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des Berichtswesens durch einen zeitnah erstellten Rechnungsabschluss an den Budget­ausschuss

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-1 d.B.) für das Jahr 2005 (149 d.B.)

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 langte erstmalig am 28.9.2006 im Parla­ment ein und wurde vor den Wahlen nicht mehr behandelt. Der Bericht musste daher am 28.11.2006 nochmals dem Parlament zur Behandlung zugeleitet werden. Inzwischen wurde im Frühjahr 2007 der Entwurf des Doppelbudgets 2007/2008 diskutiert und am 3.5.2007 beschlossen. Der Rechnungsabschluss für 2005 wurde dann Ende Juni 2007 im Budgetausschuss behandelt und wird schlussendlich jetzt Ende September 2007 im Plenum debattiert.

Idealerweise sollte der Rechnungsabschluss jedoch eine Entscheidungsgrundlage für die künftige Budgetpolitik bzw. ein wirksames „Management-Tool“ – um in der Bilder­sprache der Regierung zu bleiben – sein. (siehe auch Studie des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen – Arbeitsgruppe Budgetpolitik „Verbesserte Spielregeln für den Bundeshaushalt – Verfahrensvorschläge zur Budgetsteuerung“). Es ist daher


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aus grüner Sicht eine Überarbeitung der Inhalte und ein früherer Fertigstellungs­zeitpunkt des Rechnungsabschlusses essentiell.

Die Rolle des Budgetausschusses und die zeitlichen Abläufe der Berichte – sozusagen das Berichtswesen zum Budget – sind aus grüner Sicht ebenfalls so im Detail im Rahmen der Bundeshaushaltsrechtsreform zu organisieren, dass der Budgetaus­schuss seine „Aufsichtsfunktion“ auch tatsächlich wahrnehmen kann und nicht so wie derzeit im Fall des Rechnungsabschlusses 2005 einen völlig veralteten Bericht abnickt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des Rechnungshofs, eine zeitnahe und aussagekräftige Berichterstattung – u. a. mittels informativem Rech­nungs­abschluss – gegenüber dem Budgetausschuss spätestens im Rahmen der Bundeshaushaltsrechtsreform sicherzustellen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Regierungs­vorlage vorzulegen, in der geregelt wird, dass der Bundesrechnungsabschluss jeweils spätestens bis 30.6. des darauffolgenden Jahres im Budgetausschuss debattiert werden muss.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.08.28

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst Dank an den Rechnungshof für die Übermittlung dieses Bundes­rechnungsabschlusses und auch dafür, dass bei der neuerlichen Vorlage gleich aktuellere Zahlen in die Kurzfassung eingearbeitet wurden, die uns dann übermittelt wurde.

Die Frage der Zeitnähe sehe ich ähnlich wie Kollege Rossmann – nicht ganz so, aber zumindest ähnlich. Nicht der Vorstand legt uns hier etwas vor, sondern in Wahrheit der Wirtschaftsprüfer, wenn ich schon diesen Vergleich ziehen darf. Dass das so spät diskutiert wird, hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir eine Nationalratswahl hatten et cetera. Prinzipiell lässt die Zeitnähe aber massiv zu wünschen übrig.

So wie das Budget in Zahlen gegossene Politik ist, ist natürlich der Rechnungs­abschluss die Bilanz dieser Politik. Dass die Steuerreform nicht angekommen ist, sieht man auch im Rechnungsabschluss. Das haben die Menschen nicht nur im Geldbörsel gespürt, sondern das sieht man auch im Rechnungsabschluss: steigende Schulden, Sparen am falschen Ort, nämlich bei den Zukunftsausgaben wie Bildung, steigende Arbeitslosigkeit – nach Eurostat fast 10 Prozent höhere Arbeitslosigkeit. Erst als die Wahl unmittelbar bevorstand, gab es überhaupt die ersten damals trotzdem löblichen Schritte, gegen die Arbeitslosigkeit gemeinsam mit den Sozialpartnern etwas zu machen. (Abg. Broukal: Das ist gut beobachtet, Herr Kollege!)

Es ist jetzt, eineinhalb Jahre später, gar nicht so entscheidend, diese Bilanz zu ziehen, denn diese Bilanz ist ohnehin schon gezogen worden, und zwar von jemandem, der


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wesentlich befugter ist, eine Bilanz zu ziehen, als wir alle hier, nämlich von den Wählerinnen und Wählern.

Diese haben ja am 1. Oktober Bilanz gezogen und ein Urteil über diesen Rech­nungs­abschluss – nicht nur über diesen, sondern auch über andere – gefällt. Und das war für die Regierungsparteien vernichtend. Noch nie hat eine Regierung so viel verloren wie bei dieser Wahl. – So viel zum Rechnungsabschluss. (Abg. Strache: Prozent-Minus für die SPÖ!)

Es fällt mir auch auf – und das sehe ich gar nicht so negativ –, dass der Finanzminister dem Parlament zu diesem alten Rechnungsabschluss nicht Rede und Antwort stehen will. Das wäre auch eigenartig, weil er ja den Kurswechsel – dass man jetzt Geld in die Zukunftsausgaben gibt, Kampf gegen Arbeitslosigkeit, mehr Geld für Bildung, mehr Geld für Soziales, mehr Geld für Armutsbekämpfung – mitträgt, und das steht ja im krassen Gegensatz zum Grasser-Schüssel-Kurs der letzten GP.

Ein paar Worte noch zur Zukunft. Den Entschließungsantrag werden wir so nicht mittragen, Kollege Rossmann, aus einem einfachen Grund: Die Regierung hat bereits einen Entwurf für eine Bundeshaushaltsreform vorgelegt, und es liegt an uns, hier im Parlament zu überlegen, wie wir in Zukunft mit dem Budget umgehen wollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Ich halte es für vernünftig, dass wir diese Frist, nämlich bis wann der Rech­nungs­abschluss dem Haus vorzulegen ist, deutlich verkürzen. Dazu brauche ich aber nicht auf das nächste Jahr zu warten, sondern das können wir einfach im Rahmen der Debatten hier im Haus über den Bundesrechnungsabschluss selbst beschließen. Dafür werden wir uns stark machen, dass wir uns insgesamt die Fragen: Wie behandeln wir die mittelfristige Budgetplanung im Haus? Wie behandeln wir das Budget im Haus? Wie machen wir die laufende Kontrolle während des Jahres? Und wie behandeln wir den Rechnungsabschluss im Haus? ohnehin neu stellen.

Wenn wir durch die Bundeshaushaltsreform auch ein bisschen von der inputorien­tierten Betrachtung des Budgets zu einer stärkeren Outputbetrachtung des Budgets gehen, dann heißt das natürlich auch für uns Parlamentarier hier, dass wir vielleicht ein bisschen weniger Input in den Input stecken aber dafür mehr Input in den Output, das heißt, weniger Zeit und Energie vielleicht in die Erstellung oder in die Beschluss­fassung des Budgets, aber mehr in die Begleitung der Kontrolle und auch mehr in die Diskussion des Ergebnisses, nämlich des Rechnungsabschlusses, stecken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.12.48

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Herr Präsident Moser! Herr Staatssekretär! Die heutige „Kronen Zeitung“, also jene vom 27. Septem­ber, hat für mich zwei Hinweise, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Erstens können wir ein Jahr nach der letzten Nationalratswahl einen Zuwachs in der Wählergunst von 11 auf 14 Prozent feststellen. Das freut mich als freiheitlichen Abge­ordneten.

Die zweite Bemerkung bringt uns schon näher zum Rechnungshof beziehungsweise zum Bundesrechnungsabschluss 2005. „Herr Strudl“ sagt hier etwas, was den Finanzminister betrifft – und es ist durchaus heiter aufzufassen –:

„Zu unsrer verfehlten Steuerpolitik mahnt der Herbert Pirker in der ‚Krone‘: ‚Schickts den Molterer auf Kur!‘ I fürchte aber, der is unheilbar.“ – Das sagt „Herr Strudl“, nicht


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ich. (Abg. Mandak: Finanzexperte! – Abg. Grillitsch: Was wollen Sie jetzt sagen damit?)

Nun aber zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005. (Abg. Grillitsch: Sehr verwirrend, Ihre Ausführungen!) Ich komme gleich dazu. Ich bin bei den Ausführungen vom Herrn Rossmann und teilweise auch vom Herrn Krainer. Die Zahlen, die hier vorliegen, sind eigentlich Schnee von gestern. Man sollte sie nur dazu verwenden – ich komme aus der Wirtschaft, ich weiß, wovon ich rede –, einen Vergleich heranzuführen, was 2005 passiert ist oder nicht und was passiert heute oder nicht.

Wenn ich diese zwei Jahre vergleiche, so stelle ich schon fest, dass in der Substanz der Budgetpolitik kein Unterschied zwischen diesen beiden Jahren besteht. Und mir ist auch total klar, warum. Verantwortlich für das Budget in diesen beiden Jahren war eigentlich die ÖVP, der Bund letztlich auch, zuletzt noch Minister Grasser. Und was sollte sich da auch 2007 oder 2008 in der Budgetpolitik ändern, wenn dieselben Leute am Ruder sind, die Ziffern zu verfassen und zu gießen, die auch 2005 schon dafür verantwortlich gewesen sind?

Der Rechnungshof selbst nimmt in seiner Betrachtung zum Budgetabschluss 2005 sehr kritisch Stellung. Er sagt: Das Nulldefizit 2008 ist eine große Herausforderung. Er ist sehr skeptisch, ob diese Herausforderung überhaupt erfüllt werden kann.

Was ist zu kritisieren, wenn man diese beiden Jahre vergleicht? Die Staatsschulden steigen weiter an, waren 2005 155 Milliarden €, sind 2007 163 Milliarden €. Wenn man die außerbudgetären Schulden noch dazurechnet, kommt man heute auf 190 Milliar­den €. Das heißt, jeder Mitbürger in Österreich hat einen Rucksack von 20 000 € umgehängt, wenn er auf die Welt kommt. Wir zahlen Zinsen für diese aufgenommenen Schulden in Höhe von heute 9 Milliarden €, damals, 2005, rund 7 Milliarden €.

Wenn man bedenkt, dass wir in Form von Lohnsteuer zirka 20 Milliarden € einnehmen, dann könnten wir uns – wenn man rückrechnet und wir hätten keine Schulden – 50 Prozent dieser Lohnsteuer sparen. Dann bräuchten wir überhaupt keine Steuer­reform, weil wir ohnehin nur die Hälfte dieser Steuer bezahlten.

Man kann das fortsetzen. Ich sehe, das Lichtchen leuchtet schon. Ich möchte daher ganz klar sagen: Was fehlt, ist die ganz große Weichenstellung in der Budgetpolitik. Diese ist leider Gottes nicht erfolgt und wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch nicht erfolgen. Man geht die Dinge nicht an, die Geld bringen könnten: erstens, bei den Ausgaben zu sparen, die Verwaltungsreform durchzuziehen, die Staatsreform zu machen, den Bürokratieabbau voranzutreiben, in der Gesundheitspolitik Ein­sparungen durchzuführen. Wenn wir das nicht machen, dann sehe ich, dass dieser Staat wahrscheinlich irgendwann einmal an den Baum fahren wird. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Und diese Schönreden, die immer wieder gehalten werden, und diese Beschwichtigungen sollten endlich in Taten umfunktioniert werden. Das wollte ich Ihnen sagen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


21.18.14

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Gradauer, es ist ja bemerkenswert, Ihre Rede erinnerte mich an jene Ihrer Brüder und Schwestern vor dem Jahre 2000. Da haben wir das Gleiche gehört. Was herausgekommen ist, wissen wir auch. Daher kann ich es nur dem trüben Blick eines kommenden Herbst-


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tages zuschreiben, wie Sie jetzt diesen Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2005 interpretieren. Das ist also schon besonders lustig, wenn man sich das hier anhört von den großen Reformen, die hier gefehlt hätten.

Sie waren ja einmal dabei! Wo sind denn Ihre großen Reformen geblieben? (Abg. Strache: Der Gradauer war kein Nationalratsabgeordneter! Da irren Sie! Auch ich war da kein Nationalratsabgeordneter!) – Das ist richtig, Herr Kollege Strache, ich habe ja von Ihren früheren Brüdern und Schwestern geredet, von denen Sie sich jetzt immer distanzieren. Früher haben Sie zugejubelt, applaudiert und auf den Schultern getragen. Sie waren auch dabei. (Abg. Strache: Nein! Kritisiert haben wir es!) – Leugnen Sie es nicht! Leugnen Sie es nicht! Sie leugnen ohnehin öfter, als Ihnen gut tut. (Beifall bei der ÖVP.) Bleiben Sie ganz ruhig und gelassen, Herr Kollege Strache! Es ist für Sie besser. (Abg. Strache: Da haben Sie einen falschen Traum gehabt!) Diese Botschaft hat Ihnen das Mitglied Ihres Klubs, Herr Kollege Stadler, schon ausgerichtet. Das brauchen Sie daher von mir nicht noch besonders zu hören. (Abg. Strache: Vielleicht sind Sie sein persönlicher Freund!)

Herr Kollege Rossmann, in einem Punkt haben Sie recht: Es ist nicht besonders günstig, wenn wir am gleichen Tag, an dem wir den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2005 diskutieren, bereits den neuen Bericht des Jahres 2006 in den Händen haben. Da haben Sie unbestritten recht. Einen Punkt einer Studie, auch wenn Sie ihn zitieren, weise ich mit Entschiedenheit zurück, nämlich dass die kleinen Gemeinden unwirtschaftlich agieren würden. Da würde ich Sie einladen (Ruf bei der FPÖ: Tun Sie aber!), einmal tatsächlich den Test zu machen. Übernehmen Sie eine Gemeinde! Wenn Sie so großartige Vorschläge haben – das garantiere ich Ihnen –, werden Sie sicher zum Bürgermeister gewählt, und dann können Sie zeigen, wie man wirtschaftlicher führt. Dann können Sie uns hier im Plenum also jene Dinge darlegen.

Meine Damen und Herren, zeigen Sie mir das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Beamten und Angestellten der Stadt Wien, also der großen Stadt, und dann sage ich Ihnen das Durchschnittsalter der oberösterreichischen Gemeindebediensteten: Da klaffen sieben Jahre dazwischen! In Oberösterreich geht man mit ganz knapp 60 Jahren in Pension – mit ganz knapp 60 Jahren! Daher, meine Damen und Herren, verwahre ich mich dagegen, wenn gesagt wird, dass die kleinen Gemeinden unwirt­schaftlich arbeiten würden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber die Länder sind bei der Pensionsanpassung nicht nachgekommen! Auch Oberösterreich ist bisher nicht nachgekommen!)

Es ist ja bemerkenswert, meine Damen und Herren (Abg. Strache: Oberösterreich ist genauso säumig ...!): Diesen Bundesrechnungsabschluss hat ja, wie Sie wissen, die jetzige Regierung und haben deren Beamte, wenn man das so formulieren darf, erstellt. Wie sieht die Abgabenquote denn aus? Wie sieht die Verschuldung zum BIP denn aus? – Eindeutig sinkenden Tendenz, und das sollte man hier sagen!

Es ist ja bemerkenswert, wenn man sich die Debatten zum Budget des Jahres 2005 ansieht und schaut: Was ist geblieben von den Prophezeiungen der damaligen Opposition? Und was hat sich eingestellt zu den Behauptungen der damaligen Regierung? – Eindeutig: das, was die Regierung prophezeit hat, und nicht das (Abg. Strache: Vor lauter Begeisterung hat es für die ÖVP minus 8 Prozentpunkte gegeben!), und nicht das, meine Damen und Herren, was die damalige Opposition behauptet hat.

Aber: Wie sagte einmal ein deutscher Bundeskanzler? – Man kann ja noch gescheiter werden. Das gilt auch für die damalige Opposition. (Beifall bei der ÖVP. – Abg.


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Strache: Die Bürger sind gescheit worden und haben euch minus 8 Prozentpunkte gegeben!)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Strache: Minus 8 Prozent vor lauter Begeisterung!)

 


21.22.12

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident Moser! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, man kann es sich bei einem Rechnungsabschluss relativ einfach machen. Jetzt, eineinhalb Jahre später, könnte man sich hier herausstellen und sagen: Jawohl, das waren die Zahlen des Jahres 2005. – Man kann sie akzeptieren und zur Tagesordnung übergehen.

Und genau das machen Sie! Das ist das große Problem, das Sie haben, auch in der Budgetpolitik, die Sie in weiterer Folge fortschreiben.

Herr Kollege Rossmann hat das richtig gesagt: Ein Budget könnte natürlich auch ein wirtschaftliches Steuerungsbarometer sein, und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch finanztechnisch. Sie können hier stehen, Herr Kollege Auer, und sagen, wir haben weniger Schulden als vorher. Das machen Sie immer in Bezug auf das Brutto­inlandsprodukt. Es ist einfach: Wenn ich heute 3 000 € verdiene und 1 500 € zahlen muss, geht es mir noch relativ gut. Wenn ich 1 500 € verdiene und davon 1 000 € zahlen muss, geht es mir beschissen. (Abg. Lentsch: Schön sprechen!) So ist das.

Sie rechnen aufgrund des erhöhten Bruttoinlandsproduktes in Prozentzahlen vor, dass Sie jetzt weniger Schulden haben als früher, in tatsächlichen Zahlen sind sie so hoch wie niemals zuvor. Das ist eine Tatsache, die Sie nicht leugnen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann kommt das Zweite. – Ein Rechnungsabschluss ist nichts anderes als die Feststellung, ob die Budgeteinhaltung gut oder schlecht war, ob Ihre Ressorts die Budgets eingehalten haben, und wenn nicht: Was ist passiert? Ist im Laufe des Jahres irgendetwas Gravierendes passiert, das begründen kann, warum die Budgetzahlen oder die Rechnungsabschlusszahlen vom Budget abweichen?

Aber Sie könnten sich auch einmal die Mühe machen, die Zahlen im Detail anzu­schauen, und dann die Budgetierung der Folgejahre darauf aufbauen. Sie werden mir hier doch nicht erzählen wollen, dass Sie nicht bereits Mitte des Jahres 2006 die Abschlusszahlen des Jahres 2005 gekannt haben.

Jetzt komme ich zum wirtschaftlichen Aspekt dieses Themas: Sie haben im Jahre 2005 – und das haben wir immer als positiv betrachtet – die KöSt gesenkt, auf 25 Prozent, und Sie haben trotz dieser Steuersenkung bereits im Lauf des Jahres 2006 festgestellt, dass Sie Mehreinnahmen lukriert haben, und es haben bereits damals alle Wirtschaftsforscher vorausgesagt, dass sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2006 bei zirka 3 Prozent einpendeln wird und auch im Jahre 2007 von dieser Größen­ordnung ausgegangen werden könnte.

Aber Sie haben es verabsäumt, diesen guten ersten Schritt mit der Senkung der KöSt weiterzuführen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie belasten nach wie vor die Klein- und Mittelbetriebe zur Gänze, Sie belasten den Mittelstand, sodass er keine Luft mehr hat, wir hinken in der Kaufkraft gewaltig hinter dem Wirtschaftswachstum her. Das geben Sie ja selbst zu, Herr Kollege Auer.


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Wir sprechen heute von einem Wirtschaftswachstum von 3 Prozent. (Abg. Auer: Gestatten Sie einen Zwischenruf!) Hören Sie zu, dann lernen Sie vielleicht etwas! – Und die Kaufkraft spielt eben nicht mit. Die Einnahmen aus der Einkommens­besteue­rung sind seit Jahren in etwa gleich hoch wie die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Das war bisher so. Jetzt haben wir ein sehr gutes Wirtschaftswachstum, alle Wirt­schaftsforscher bestätigen das, haben das bereits Anfang des Jahres 2006 bestätigt, auch für das Jahr 2007. Aber Sie waren nicht in der Lage, die nächste große Steuer­reform zu machen, um die Klein- und Mittelbetriebe und den Mittelstand zu entlasten und damit natürlich auch ein Anspringen der Kaufkraft zu gewährleisten. Das haben Sie nämlich verabsäumt.

Und in den Budgets für die Jahre 2007 und 2008 geben Sie das ja selbst insgeheim zu, obwohl Sie wahrscheinlich darüber nicht nachgedacht haben. Sie haben bis dato Ein­nahmen aus der Einkommensbesteuerung in einer Größenordnung von zirka 20 Milliar­den € gehabt, und in etwa der gleichen Größenordnung waren die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.

Bei den Mehreinnahmen für die Jahre 2007 und 2008 budgetieren Sie bei den Ein­nahmen aus der Einkommensbesteuerung über eine Milliarde € mehr, und bei den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen Sie bei 700 bis 800 Millionen €. Das heißt, Sie geben selbst zu, dass die Kaufkraft nicht Schritt hält mit dem Wirtschaftswachstum.

Vorwerfen muss ich Ihnen, dass Sie trotz der erkennbaren Zahlen aus dem Jahr 2005, trotz aller Prognosen und aller Daten von Wirtschaftsforschern nicht in der Lage waren, den nächsten Schritt in der Steuerreform zu setzen. Und jetzt versprechen Sie eine Steuerreform für die Klein- und Mittelbetriebe und den Mittelstand für das Jahr 2010, wo Sie jetzt schon wissen, dass die Wirtschaftszahlen und das Wirtschaftswachstum nicht mehr in dieser Größenordnung gegeben sein werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Bucher am Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.27.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Wort zu meinem Vorredner. Da die Einnahmenschätzungen des Jahres 2005 hier kritisiert worden sind, möchte ich in Erinnerung rufen: Wir haben 2004 die erste Etappe der Steuerreform gemacht – Volumen: 500 Millionen, 2005 zweite Etappe der Steuerreform: 2,5 Milliarden €, die größte Steuerreform der Zweiten Republik. Der Unsicherheitsfaktor in der Bemessung der Einnahmen war die Gruppenbesteuerung – übrigens eine Gruppenbesteuerung, die von der SPÖ vehementest kritisiert wurde, aber, wie wir aus den Zeitungen erfah­ren konnten, vom Bundeskanzler bei seinen Auslandsreisen immer wieder als die größte Errungenschaft in Österreich und für die Wirtschaft angepriesen wird. – Das aber nur nebenbei.

Aber das war der Unsicherheitsfaktor, weil die Schätzungen weit auseinander gelegen sind. Kollege Stummvoll, von 100 Millionen bis 700 Millionen sind die Schätzungen gegangen, und niemand hat gewusst, wie sich die Steuereinnahmensituation bei der KöSt entwickeln wird. Aber ich sage auch dazu, dass dieser Bundesrechnungs­abschluss 2005 sich sehen lassen kann, weil er eine konsequente Fortsetzung einer sehr bewussten, wirtschaftsfreundlichen Budgetpolitik war. (Beifall beim BZÖ.)

Das sehen wir ja auch heute anhand der Wirtschaftszahlen. Diese Wirtschaftszahlen kommen nicht von ungefähr, und auch das Wachstum kommt nicht von ungefähr. Die


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Wirtschaftsforscher sagen, dass auch die Steuerreform mindestens – mindestens; irgendwer hat gesagt 0,3 Prozent – zu einem halben Prozentpunkt ausschlaggebend dafür war, dass wir heute eine relativ gute Wirtschaftsentwicklung haben mit einem Wachstum von über 3 Prozent. Das war also eine weitsichtige Politik. (Abg. Strache: Der Mittelstand hat nichts davon!) – Ja, keine Frage, aber dazu komme ich noch.

Aber wir haben auch gesagt, dass das nicht genug sein kann, dass wir alle Einkom­mensschichten gleichermaßen entlasten müssen und dass wir auch berücksichtigen müssen, dass wir ein enormes Einsparungspotential haben. Das hat ja letzten Endes auch der Rechnungshofpräsident in Form von 206 Entwürfen beziehungsweise Vor­schlägen Herrn Vizekanzler Molterer überreicht. Einsparungsvolumen: 4 Milliarden €.

Das heißt, jetzt wäre es eigentlich an der Zeit, diesen Weg schnell voranzuschreiten, nicht stehen zu bleiben, nicht bis 2010 zu warten. Wir sehen ja, dass allein die Steuerprogression und natürlich die Mehrkosten für den Lebensbedarf, bei den öffentlichen Abgaben oder bei den Lebensmitteln et cetera die Lohnmehreinnahmen auffressen.

Kollege Auer hat gemeint, die Gemeinden haben keinen Handlungsbedarf. – Ich bin mir da nicht sicher, ich bin da sehr vorsichtig. (Abg. Auer: Das habe ich nicht gesagt!) Also, du hast recht: Sie sind nicht die Schuldenmacher der Nation – auf keinen Fall! –, und ich setze mich auch dafür ein und bin guten Mutes, dass die Finanzaus­gleichsverhandlungen über 100 Millionen € mehr für die Gemeinden ergeben werden. Aber es muss ja nicht jede Gemeinde eine Gärtnerei besitzen.

Es gibt viele Ausgliederungsmöglichkeiten, die wir bei den Gemeinden noch haben. Daher sage ich, dass es auch positiv ist, wenn die Gemeinden zukünftig über mehr Geldmittel verfügen, damit sie ihren Stabilitätspakterfordernissen auch gerecht werden können.

Aber die nächste Konsequenz muss sein, dass wir einmal analysieren, warum die Bezieher von kleinen Einkommen von der letzten Steuerreform nicht diesen Profit erzielen konnten, den wir uns alle gemeinsam vorgenommen haben, und warum der Mittelstand ausgeklammert ist. Das heißt, der Mittelstand und die mittelständische Wirtschaft müssen jetzt an der Reihe sein, nicht erst 2010, sondern schon in den Jahren 2008 und 2009.

Das würden wir uns von der Bundesregierung wünschen: weitere Reformschritte, vielleicht sogar einmal echte Reformschritte, die auch den Namen Reform verdienen, und nicht nur eine Tarifsenkung oder eine prozentuelle Senkung der Lohnsteuer und Einkommensteuer, sondern eine echte Reform, von der wir schon seit vielen Jahren sprechen, strukturell tiefer gehend, verwaltungseffizient, wo unterm Strich mehr für die Einkommensbezieher in unserem Land herausschaut. (Beifall beim BZÖ.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.31.36

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion sollte etwas strukturierter geführt werden, nämlich in die Richtung, dass man einen Bundesrechnungsabschluss tatsächlich als das betrachtet, was er sein soll, nämlich eine klare Bilanz, aber gleichzeitig auch Lehren für die Zukunft ziehen soll.

Ich weiß schon, dass es verschiedene Gründe gibt, warum wir zwei Jahre sozusagen aus dem Rhythmus herausgekommen sind – durch die Wahl und durch die Über­lastung der Tagesordnung im Juli –, aber eines möchte ich schon klarstellen: Es ist


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doch eigenartig, dass der Rechnungsabschluss so nebenbei abgehandelt wird, relativ spät und eigentlich in einer kurzen Zeit. Wenn man vergleicht: Bei der Budgetdebatte nimmt man sich eine Woche Zeit und mehr, um da wirklich über die Ansätze zu diskutieren, aber über das Ergebnis redet man überhaupt nicht, obwohl gerade das Ergebnis auch sehr wesentlich ist.

Es wäre zum Beispiel ganz interessant, was das Ergebnis dessen war, was man so groß verkündet hat, nämlich dass man die Abgabenquote senkt. In Wirklichkeit hat man ohnehin einnahmenorientiert finanziert.

Und wenn man sich dann weiter an die Brust schlägt, wie sehr doch die „größte Steuerreform aller Zeiten“ ihren Niederschlag findet: Ich muss sagen, eigentlich ist das Ergebnis bescheiden.

All das hat seinen Niederschlag im Rechnungsabschluss, und ich glaube, dass es daher gut ist ... (Abg. Dr. Stummvoll: Was macht Österreich munter? Der Wirtschafts­standort hat gewonnen!) – Ich rede vom Rechnungsabschluss! Offenbar kannst du nicht richtig lesen. Aber gut.

Daher ist es ungemein wichtig, dass wir auch eine Haushaltsrechtsreform machen, die es ermöglicht, die Planungsvorgaben klarer zu kontrollieren. Aber als Abgeordneter möchte ich sagen, dass zu viel Mechanismus, der dann vielleicht da ausgeübt wird, nicht gut ist. Mit der mittelfristigen Planung bin ich sehr einverstanden, aber es soll eine sehr, sehr flexible Planung deshalb sein, weil ich auch meine, dass das Recht der freien Entscheidung des Hauses und eines Abgeordneten gewahrt bleiben muss.

Wenn ich also überlege, dass man unter Umständen Initiativen der Abgeordneten dadurch abwürgt, dass man sagt, das passt nicht in diese Vorschau hinein, möchte ich davor warnen, dass die Abgeordneten eine Art „Entmündigungsverfahren“ über sich ergehen lassen, nämlich dass sie bei den Anträgen beweisen müssen, ob es geht. Und niemand hat das Regelwerk zur Verfügung, um das dann bis zum Schluss auszudiskutieren und auszuargumentieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher muss man auch darauf achten, dass die Freiheit der Abgeordneten erhalten bleibt im Rahmen der künftigen Haushaltsrechtsreform. Alles andere wäre eine Ver­schlech­terung des Demokratiestatus.

Ich ersuche auch darum, dass man die Frage der Gesetzgebungsperiode mit berück­sichtigt, denn während in dem einen Fall mit der Gesetzgebungsperiode das eine verfällt, soll das andere mit hineinwirken. Ich meine, jede neue Regierung hat das Recht, ihre Vorschau, ihr Budget und ihre mittelfristige Planung zu gestalten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.35.20

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon die Frage beantwortet: Was kann man im Herbst 2007 mit einem Bundes­rechnungsabschluss 2005 anfangen? Er hat gesagt, man kann Lehren für die Zukunft ziehen. – Völlig richtig. Und welche Lehren ziehen wir daraus? Was sind die Tendenzen der Finanzpolitik, die in diesem Bundesrechnungsabschluss zum Ausdruck kommen?

Erstens: sinkende Defizitquote, zweitens: sinkende Verschuldensquote, drittens: sin­kende Abgabenquote. – Meine Damen und Herren, lesen Sie das Regierungs­pro-


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gramm 2006 bis 2010! Sie werden alle drei Strategien – Senkung der Schulden und Abgabenquote, Senkung der Defizitquote und Abgabenquote – im Regierungspro­gramm bis zum Jahr 2010 finden. Das ist ja kein Zufall, denn auch Bundeskanzler Gusenbauer hat ja erkannt: Steuern runter, macht Österreich munter! Daher wird diese Bundesregierung genau diesen Weg der Finanzpolitik bis zum Jahr 2010 weitergehen, der im Bundesrechnungsabschluss 2005 zum Ausdruck kommt. Eine klare Antwort! (Beifall bei der ÖVP.)

Sicherlich ist das für unseren Koalitionspartner ein gewisser Meinungsumschwung, aber lesen Sie jenen Budgetpfad, wie er im Regierungsprogramm verankert ist: Genau diese drei Strategien werden wir bis 2010 fortsetzen, weil sie erfolgreich sind, weil sie dazu geführt haben, dass Österreich heute in allen Statistiken unter den Top 5 in der EU ist. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Trunk gelangt nun zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.36.54

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Ich orte einen knappen Qualitätsunterschied – ich bewerte nicht „oben“ oder „unten“ – zwischen Kolle­gen Auer und Kollegen Stummvoll. Ich teile Ihre Auffassung, dass man Lehren für die Zukunft ziehen kann. Dem stimme ich zu.

Ich stimme aber nicht dem zu, weil es ein krasser Widerspruch ist, was der sonst von mir geschätzte Kollege Auer gesagt hat, das Budget damals und die Reden der Op­position und der Experten widersprechen der Realität. Wenn Sie damals wirklich die Reden und die Kommentare der Experten gelesen haben, dann werden Sie feststel­len – und das freut mich als Österreicherin nicht –, dass leider all das zugetroffen hat, was das damalige Budget, trotz aller Warnungen, beinhaltet hat.

Erster Punkt: Belastungen. – Das wird Ihnen Wurscht sein, aber Sie wissen auch, dass Kaufkraftverlust die Folge war.

Zweiter Punkt: Themen, die es damals bereits gegeben hat, brennende Fragen wie in den Bereichen Pflege, Daseinsvorsorge, Bildung, Wissenschaft und Forschung, hat man leider vom Tisch gewischt und ignoriert. Diese Verantwortung und Belastung trägt die neue Bundesregierung durchaus auf ihren Schultern.

Herr Kollege Auer, wenn Sie meinen, dass die Einschätzung der damaligen Kritiker und die Analysen und Kommentare durchaus positiv zu sehen sind, dann frage ich Sie, warum die jetzige Bundesregierung, der Sie von der ÖVP angehören, besonders mit Ihrem Finanzminister, ganz einfach große Herausforderungen, die damals nicht ange­griffen oder falsch angegriffen wurden, zu meistern hat: Bildungspolitik, Wissenschaft, Sozialbereich, soziale Balance.

Dann haben Sie – da war Kollege Stummvoll wie immer sehr präzise – gesagt: keine Netto­neuverschuldung, haben aber nicht dazu gesagt: auf Seite des Bundes sehr wohl, gespart haben aber die Länder und Kommunen. Auch das gehört zur ganzen Wahrheit, und ich denke, aus den Fehlern der Vergangenheit sollte man lernen.

Zu dem in Diskussion stehenden neuen Haushaltsrecht füge ich hinzu, dass ich vollinhaltlich den Ausführungen meines Kollegen Bauer zustimme, die durchaus ein kritischer Ansatz sind, nichts mit Schönreden der jetzigen Koalition zu tun haben, sondern eine große Herausforderung für uns Parlamentarier sind, weil wir uns unsere Rechte nicht entziehen lassen sollen.


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Planbarkeit, Verlässlichkeit und Demokratie müssen im neuen Haushaltsrecht breiten Raum einnehmen und eine feste Säule darstellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.40.00

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Jahr 2005 war budgetmäßig sicherlich nicht einfach. Das ist eine Tatsache, die uns bewusst ist, Frau Kollegin Trunk. Es war aber eine sehr mutige Strategie, mit der wir seit dem Jahr 2000 mehrere Ziele verfolgt haben.

Erstens wollten wir das jährliche Budgetdefizit drastisch senken, mit einem klaren Ziel, nämlich dem Nulldefizit. Das ist uns zwar nicht jedes Jahr gelungen, aber wir waren immer nahe dran. 2005 haben wir dann mehr Defizit in Kauf genommen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir die Steuern massiv senken wollten.

2004 und 2005 haben wir dann die größte Steuerreform der Zweiten Republik durch­gesetzt. Mehr als 60 Prozent der Berufstätigen zahlen keine Steuern mehr, geschätzte Damen und Herren!

Das dritte Ziel der ÖVP war es, die Steuerquote zu senken. Das alles haben wir sicherlich nicht aus Jux und Tollerei gemacht. Der Hauptgrund war: weniger Steuern, mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze!

Der Erfolg gibt uns recht: Das Wirtschaftswachstum steigt, die Wirtschaft boomt, die Arbeitslosenrate sinkt – und das nicht, weil jetzt die SPÖ in der Bundesregierung ist, sondern weil die Regierung seit dem Jahr 2000 sehr gute Vorarbeit geleistet hat. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Die Politik der letzten Jahre ist also wirklich zu einem Schwungrad für die öster­reichische Wirtschaft geworden, was die Grünen und die Blauen aber jetzt bestreiten. Und mit diesem Schwung wollen wir bis zum Jahre 2010 das Nulldefizit wieder erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.42.00

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Spät aber doch steht der Bundesrechnungsabschluss 2005 heute zur Diskussion, und da muss man Kritik einfach zulassen.

Jawohl, diese Vorlage ist in Wirklichkeit „Schnee von gestern“, aber wir haben ja heute schon erörtert, dass das ja vielleicht verbessert werden kann. Daher meinen wir Sozialdemokraten, dass es unabdingbar wichtig ist, diese Haushaltsreform so schnell wie möglich in die Realität umzusetzen. Ehrlicherweise muss man auch festhalten, dass es einfach ein Ungleichgewicht in der Wichtigkeit der Budgeterstellung und dann der Behandlung der Erfolgsrechnung gibt. – Kollege Bauer hat schon darauf hinge­wiesen: Drei Wochen haben wir in allen Facetten das Budget 2005 diskutiert, und heute, zu vorgeschrittener Stunde, eine Stunde, bevor wir schlafen gehen (Zwischen­rufe bei der ÖVP), findet die Diskussion über diese Erfolgsrechnung statt. Das hat sich, glaube ich, auch das Budget 2005 nicht verdient!


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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ein modernes Haushaltsrecht gibt eben Gelegenheit, die Behandlung der Budgetpolitik auf eine zeitgemäße Schiene zu stellen, und darum ist dieser Schritt, wie ich meine, enorm wichtig.

Lassen Sie mich noch zwei Feststellungen zu diesem Abschluss treffen. Die damalige Regierung und vor allen Dingen der damalige Finanzminister hat ja zu diesem Zeit­punkt eine sehr nachhaltige Budgetkonsolidierung in den Vordergrund gestellt. – Heute wissen wir, dass es nicht ganz so gekommen ist. Das Budget 2005 wurde aus­schließlich einnahmenseitig finanziert. – Man muss so fair sein, das auszusprechen.

Gleichzeitig muss auch gesagt und festgehalten werden, dass sich die vergangene Steuerreform auf die Abgabenquote nicht so niedergeschlagen hat, wie man sich das erhofft hat. Wenn man sich anschaut, wie der Defizitabbau vor sich gegangen ist, muss man ehrlicherweise auch sagen, dass wir da gegenüber der Eurozone eindeutig das Nachsehen gehabt haben.

Ich meine daher, dass dieser Rechnungsabschluss leicht positiv zu bewerten ist, aber die Lobeshymnen, die von Ihnen, Herr Kollege Stummvoll, gekommen sind, ent­sprechen nicht ganz der Realität. Wir werden aber dennoch diesem Rechnungs­abschluss unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.44.42

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Diese Diskussion, die da über den Rechnungsabschluss 2005 geführt wird, verstehe ich nicht ganz. Ich würde alle Kollegen, insbesondere Herrn Rossmann, dazu einladen, den Wirtschaftsbericht 2007 zur Hand zu nehmen. Da gibt es das Kapitel „Österreich – Ein dynamischer und wettbewerbsfähiger Standort“. Da würden Sie nämlich lesen, was dann 2006 war, was Sie ja immer bemängeln.

Da würden Sie lesen, dass im Jahr 2006 der Konjunkturaufschwung in Österreich weiter an Dynamik zunahm. Ich zitiere:

„Mit +3,1 Prozent verzeichnete Österreich das stärkste Wachstum seit 2000. Wie schon in den Vorjahren wuchs das heimische BIP damit stärker als in der Eurozone (+2,7 Prozent). (...) Die Wertschöpfung der Sachgütererzeugung wies 2006 ...“ (Abg. Mag. Rossmann: Wir haben von 2005 geredet!) – Ich rede jetzt von 2006 und nicht von 2005, weil ich nicht weiß, was das noch bedeuten soll. Sie können theoretisch gerne etwas reden, aber es bringt Ihnen nichts.

Also: Die Sachgütererzeugung wies also ein Wachstum von 7,75 Prozent auf. Das Tollste überhaupt für Österreich – und ich hätte mir eigentlich erwartet, dass auch Sie das sagen – ist der Export und die diesjährige Steigerung des Exportes im Jahres­vergleich.

Somit hätten wir uns schon einmal, was das Jahr 2006 betrifft, damit auseinander­setzen können, wie erfreulich diese Entwicklung war, die, von der damaligen Bun­desregierung eingeleitet, in Wirklichkeit von der jetzigen Regierung fortgesetzt wurde. – Das habe ich eigentlich vermisst, hätte es aber von Ihnen erwartet, denn nur ein Rückblick auf 2005 bringt gar nichts. Jedenfalls bringt es uns nicht weiter. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 299

21.46.43

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005, vom Rechnungshof vorgelegt, zeigt ein sehr positives Ergebnis. Wer ihn gelesen hat, wird das so sehen.

Herr Abgeordneter Maier hat es vorhin angeschnitten: Das, was die jetzige Regierung macht, ist eine Fortsetzung der Budgetpolitik, die auch in diesem Rechnungsabschluss 2005 dokumentiert wird. Es ist der richtige Weg, der in diesen Jahren gegangen wurde, meine Damen und Herren: einerseits die entsprechenden Reformen und eine steuer­liche Entlastung durchzuführen, aber auch im Ausgabenbereich Reformen anzugreifen. Ich denke da etwa an die Pensionsreform und auch an die Reformen in den anderen Bereichen, wo es um die Finanzierbarkeit unserer Sozialsysteme geht, um dadurch Spielraum für eine aktive Konjunkturpolitik zu bekommen.

Das hat nichts mit bevorstehenden Wahlen zu tun gehabt, sondern da sind richtige Schritte gesetzt worden: im Ausgabenbereich, im Bereich von Forschung und Ent­wicklung, im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, aber auch – das ist heute noch nicht erwähnt worden – im Bereich der Leistungen für die Familien in Österreich.

Dieser Rechnungsabschluss 2005 zeigt, dass wir in einem Umfeld, das kein einfaches war, im Gegensatz zu unserem Nachbarn Deutschland, der damals mit 3 Prozent den Defizitgrenzwert überschritten hat, mit 1,5 Prozent auch eindeutig ein weit besseres Ergebnis hatten, als es in der Eurozone mit 2,4 Prozent des BIP gegeben war – und das, wie gesagt, trotz schwacher Konjunktur, trotz steuerlicher Entlastung und trotz dieser Schwerpunktsetzung für die Zukunftsausgaben wie zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungspolitik.

Die Folge war, dass die Staatsschuldenquote zurückgegangen ist und die Zinsbelas­tung für die Schulden des Gesamtstaates ebenfalls gesenkt werden konnte. Das ist genau der Weg, der jetzt auch in dieser Regierung eine Fortsetzung findet.

Die großen Ziele in der vergangenen Legislaturperiode, diese Drei-Säulen-Strategie war richtig, das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes über den Konjunkturzyklus hin­weg, das Ziel der Senkung der Steuern und Abgaben und das Ziel, eine aktive Beschäftigungspolitik zu machen.

Wäre diese Politik nicht gemacht, wären diese Initiativen nicht gesetzt worden, dann hätten wir – zu diesem Schluss kommt das Wifo – in diesen Jahren nicht diese positive Entwicklung gehabt. Insgesamt sind damals aus dem Budget 5,3 Milliarden € für Forschungs- und Entwicklungsoffensiven und für die Beschäftigungsförderungsoffen­sive eingesetzt worden.

Ohne diese Maßnahmen, sagt das Wirtschaftsforschungsinstitut, hätte Österreich seit 2001 das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes sehr wohl erreichen können, aber es war richtig, nicht stur an diesem Ziel festzuhalten, sondern Konjunkturmaßnahmen zu setzen.

Das Wifo sagt, ohne diese wachstumspolitischen Maßnahmen wäre das BIP im Jahre 2006 um 1,4 Prozent niedriger gewesen. Der kumulierte Beschäftigungseffekt durch die getroffenen Maßnahmen hat im Zeitraum von 2002 bis 2006 63 000 Arbeitsplätze gesichert.

Zusammenfassend und auf den Punkt gebracht: Die Eckpunkte der gesamtwirt­schaftlichen Berechnung zeigen, dass diese Politik richtig war. Österreichs Wirtschaft ist von 2002 bis 2005 um 7,5 Prozent doppelt so stark gewachsen wie die Deutsch­lands und auch stärker gewachsen als die in der Eurozone. Es ist daher nur richtig,


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dass die jetzige Regierung diesen Weg fortsetzt, der für das Jahr 2005 durch diesen Bundesrechnungsabschluss dokumentiert ist. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kirch­gatterer zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.51.14

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär Lopatka, Sie haben gerade eine sehr eindimen­sionale (Abg. Kainz: Schwungvolle!) Sicht der Dinge hier dargelegt.

Ich werde dann auf einiges eingehen, aber es ist natürlich sehr gut, wenn man gleich auf andere Argumente direkt eingehen kann. Vorerst möchte ich feststellen, dass es selbstverständlich alles andere als erfreulich ist, wenn man jetzt, im Herbst 2007, über den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2005 diskutiert; da liegt eine lange Zeit dazwischen. Ich bin sehr froh darüber, dass bereits von einigen Vorrednern die künftige Haushaltsreform angesprochen wurde, eine Haushaltsreform, die es sehr eingehend zu diskutieren gilt und wo es auch darum geht, die richtige Richtung festzulegen.

Die Zustimmung zum Bundesrechnungsabschluss 2005 bestätigt nur die Gesetz­mäßigkeit des Bundesbudgetvollzuges – und ist das in keiner Weise eine inhaltliche Zustimmung. Wir stehen zu unserer Kritik, die sich ja in fast allen Bereichen bewahr­heitet hat. Daher hat auch diese neue Bundesregierung neue Schwerpunkte gesetzt, und zwar, in die Bereiche Bildung, Infrastruktur, Forschung groß zu investieren und soziale Verbesserungen herbeizuführen. Der Unterschied zur früheren Regierung ist da klar sichtbar und spürbar.

Die künftige Steuerreform wird sich von der heute von der ÖVP wieder gepriesenen Steuerreform, wird sich also von der vorigen sehr grundsätzlich und wesentlich unterscheiden. Es soll dabei berücksichtigt werden, dass der Anteil der Gewinne am BIP seit zehn Jahren stärker gestiegen ist als die Einkommen unselbständig Erwerbs­tätiger.

Eine kommende Steuerreform soll jedenfalls die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soll den Motor der österreichischen Wirtschaft, nämlich die Klein- und Mittelbetriebe, entlasten; weiters die Inlandskaufkraft stärken; ebenso die Investitionen im Inland. Ganz wesentlich geht es – dazu haben wir ja die Bestätigung durch den jüngsten OECD-Bericht – um mehr Steuergerechtigkeit. Erste Priorität, Zielrichtung und Ziel­set­zung: mehr Steuergerechtigkeit. Auch in der Vorbereitung für die Steuerreform gilt es, Steuergerechtigkeit an erste Stelle zu setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.54.30

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf einen zentralen Satz aus diesem Rechnungshofbericht herausnehmen und mitteilen, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die gesetzlichen Anfor­derungen an die Haushaltsführung des Bundes nach den für die Erstellung des Bun­des­rechnungsabschlusses vorliegenden Daten erfüllt waren. Ich glaube, das sollte man auch einmal feststellen, weil das etwas Zentrales ist.

Wir können natürlich auch diesen Bundesrechnungsabschluss durchleuchten. Und wenn wir das tun, kommen wir auf drei zentrale Aussagen: dass die öffentliche


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Verschuldung gesunken ist, dass die Abgabenquote gesunken ist und dass der Abgang des allgemeinen Haushaltes entsprechend gesunken ist.

Ich gebe Herrn Kollegem Gradauer durchaus recht, wenn er sagt, dass wir uns, wenn wir nicht solche Schulden insgesamt hätten, weit leichter täten. Ich darf da aber schon darauf hinweisen, wer diese Schulden gemacht hat. Ich habe mir diese Zahlenreihe herausgesucht und darf feststellen, dass in der vier Jahre dauernden freiheitlichen Regierungsbeteiligung, nämlich zwischen 1983 und 1987, die Schulden um rund 50 Prozent – um 48,3 Prozent genau – und die Finanzschulden um 9 Prozent – gemes­sen am BIP – gestiegen sind.

Ich darf auch zu den Ausführungen der Frau Kollegin Trunk noch ein Wort sagen, die meinte, Pflege- und Daseinsvorsorge sind die Problembereiche, wo eine Lösung ange­gangen werden muss. – Ich darf feststellen, dass Finanzminister Willi Molterer mit dem Finanzausgleich da einen ganz wesentlichen Schritt gemacht hat. Buchinger hat es versucht – und Molterer hat es gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb können wir, wie ich meine, positiv in die Zukunft schauen, denn wir können auf einer guten Basis aufbauen. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der vergangenen Jahre bietet eine gute Grundlage; die gute Politik wird fortgesetzt. Vizekanzler und Finanzminister Willi Molterer ist ein Garant dafür, dass wir für das Wohl der Menschen in unserem Lande auch in den nächsten Jahren arbeiten können. (Beifall bei der ÖVP.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.56.55

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Wenn wir uns über die nach wie vor sehr guten Arbeitsmarktdaten freuen sowie darüber, dass im Jahre 2006 die Unternehmens­insolvenzen um zirka 5 Prozent gegenüber dem Jahre 2005 gesunken und auch im ersten Halbjahr 2007 leicht zurückgegangen sind, dann muss man auch ganz klar feststellen, dass erst die nachhaltige und konsequente Wirtschafts- und Standortpolitik ab dem Jahre 2000 diese Erfolgszahlen ermöglicht hat.

Österreich zählt mittlerweile zu den Top-Standorten in Europa. Maßnahmen wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder die Einführung der Gruppenbesteuerung, die europaweit Vorbildcharakter hat, haben den Unternehmen große Standortsicherheit gegeben.

Aber auch die Maßnahmen im Bereich der Lehrlingsentschädigung haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Gemeinsam mit der Wirtschaft, dem AMS und den Ländern ist es uns gelungen, den Abwärtstrend in der Lehrlingsentwicklung umzukehren; durch die Ein­füh­rung des „Blum-Bonus“ konnten wir die Zahlen der abgeschlossenen Lehrver­träge deutlich erhöhen. In Österreich sind zwischen den Jahren 2003 und 2006 um 7 000 Lehrlinge mehr ausgebildet worden. (Abg. Schalle: Aber 9 000 ...!)

Fast 2,8 Millionen Steuerpflichtige haben ab dem 1. Jänner 2005 keine Lohn- und Einkom­menssteuer bezahlen müssen. Heute kann man sagen, dass diese Maßnah­men genau zum richtigen Zeitpunkt gekommen sind und die Grundlage dafür bilden, dass Österreich heute im internationalen Vergleich so hervorragend dasteht. Lassen Sie uns diesen erfolgreichen Weg gemeinsam fortsetzen! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Scheibner: Das wird aber nicht gehen!)

21.58



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 302

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.58.57

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ganz kurz: Dass die kleinen Gemeinden einer weiteren und neuerlichen Kontrolle durch den Rech­nungshof unterliegen sollen, dazu sage ich als Bürgermeisterin einer kleinen Gemein­de mit 5 000 Einwohnern ganz klar: nein! Wenn wir von Einsparung im öffentlichen Dienst sprechen, kann es nicht sein, dass genau dieser Bereich aufgebläht wird. Und: Die Bundesländer kontrollieren ihre Gemeinden sehr verantwortungsbewusst. – Das nur dazu. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Rossmann: Begründen Sie das einmal!)

Da hier gesagt wurde – das ist richtig; das unterstreiche ich –: Bilanz der politischen Arbeit, das ist der Rechnungsabschluss. Ja, selbstverständlich. Wir sind stolz, dass es diesen Rechnungsabschluss gibt, denn das ist die Bilanz der Regierung Schüssel, die sich sehen lassen kann. Was glauben Sie denn, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, warum jetzt Bundeskanzler Gusenbauer durch die Welt gondeln und über die wunderbaren Wirtschaftsdaten in Österreich reden kann?! (Abg. Scheibner: Aber alleine war er nicht!) Ja, was glauben Sie denn, warum er überall erzählen kann, wie sehr unsere Wirtschaft floriert und dass wir in Österreich eines der besten Bildungs­systeme und Sozialsysteme haben?!

Es ist das unser Verdienst, und wir sind stolz darauf: Wir haben in der Vergangenheit nachhaltige Politik gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, merken Sie sich für die Zukunft wenigstens einen Buch­staben: M, wie Molterer, hat im Frühjahr ein Doppelbudget gemacht, das sich sehen lassen kann, mit Nachhaltigkeit. M, wie Molterer, hat in kürzester Zeit den Finanz­ausgleich mit den Ländern geschafft: ohne spektakuläre Thematiken, ohne Zinnober, ohne irgendein Drum und Dran.

Molterer, das ist die Qualität für die nächsten Jahre, das heißt Zukunft! (Beifall bei der ÖVP.)

22.00

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


22.00.52

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte nur kurz darauf eingehen, weil von Herrn Abgeordnetem Kirchgatterer darauf hingewiesen wurde, dass es alles andere als erfreulich ist, dass heute der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 auf der Tagesordnung steht. – Dazu vielleicht ganz kurz die Genesis, um darzulegen, warum es so ist.

Der Rechnungshof hat den Bundesrechnungsabschluss 2005 am 28. September 2006 vorgelegt, dieser ist aber dann verfallen. Nach Ablauf der XXII. Gesetzgebungsperiode wurde er am 28. November 2006 mit aktualisierten Daten neuerlich vorgelegt, ist dann im Budgetausschuss am 19. Juni 2007 behandelt worden, wiederum mit aktualisiertem Beiblatt, und befindet sich heute im Plenum.

Ich darf daher auch in diesem Zusammenhang darum ersuchen, dass man in Zukunft danach trachtet, dass auch die Bundesrechnungsabschlüsse mit Ablauf einer Legis­laturperiode nicht verfallen, sondern sehr wohl bestehen bleiben, weil dadurch eine schnellere, effizientere Behandlung möglich ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 303

Um Ihnen doch aktuelle Daten zu liefern, hat der Rechnungshof heute auch den Bun­desrechnungsabschluss für das Jahr 2006 vorgelegt, damit hier bereits ein Vergleich über die Budgetentwicklung 2005 und 2006 gemacht werden kann.

Wichtig ist mir aber die Aussage von Herrn Abgeordnetem Rossmann in dem Zusam­menhang, im Hinblick auf den Entschließungsantrag: Ist es möglich, den Vorlagetermin vom 30. 9. vorzuverlegen, beispielsweise auf den, glaube ich, 30. 6.?

Auch hier sei kurz erwähnt, dass das Intentionen waren, die bereits auf das Jahr 1998 beziehungsweise 1999 zurückgehen. Bis zu dem Zeitpunkt war es so, dass der Bun­desrechnungsabschluss acht Wochen vor Ablauf des folgenden Finanzjahres vorzu­legen war, das Bundesfinanzgesetz aber zehn Wochen davor. Das heißt, der Bundes­rechnungsabschluss wurde später als das Bundesfinanzgesetz vorgelegt.

Das hat dazu geführt, dass ein Antrag eingebracht wurde – das war der Antrag 415/A in der XX. Gesetzgebungsperiode –, in dem der Vorlagezeitpunkt 31. 5. beinhaltet war. Man hat dann diesen Vorlagetermin im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einstimmig wiederum auf den 30. 9. verlängert, und zwar unter drei Gesichtspunkten: erstens im Hinblick auf die Auslaufzeiträume, die vorgelegen sind, im Hinblick auf die Datenlage beziehungsweise auch auf das Verfahren, das abzuwickeln ist.

Ganz kurz dazu, damit ich Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch nehme: Was die Daten­lage betrifft, ist es so, dass erst im Juni des jeweiligen Folgejahres die Berechnungen der Steuereinnahmen laut OECD, die Wirtschaftsindikatoren, sprich die Wifo-Prognose vom Juni, und im Juli die endgültigen Daten vorliegen: Arbeitslose, AMS, Wifo, Statistik Austria, das Netto-Nationaleinkommen, das öffentliche Defizit und die volkswirtschaft­liche Gesamtrechnung. Das heißt, diese liegen erst im Juli vor.

Herr Abgeordneter, Sie haben auch beispielsweise die Maastricht-Notifizierung ange­sprochen. Dies war in der Vergangenheit bis Ende August durchzuführen, in Zukunft – seit dem Jahr 2006 – bis Ende September. Das heißt, wir haben in dem Zusam­menhang das Problem, dass Sie, wenn Sie eine Vorlage des Bundesrechnungs­abschlusses zu einem früheren Zeitpunkt festlegen, keine endgültigen Daten haben, sodass Sie dadurch Probleme haben, wirklich die Aussage zu erhalten, die Sie haben wollen.

Ganz kurz noch zum Verfahren: Da schaut es so aus, dass der Bundesrech­nungs­abschluss mit 31. 12. die Jahresabschlüsse der Ressorts zur Basis hat. Wir haben bis 31. 3. die Auslaufzeiträume bei der Bestands- und Erfolgsrechnung. Es werden im ersten Halbjahr die Prüfungen gemäß § 9 Rechnungshofgesetz durchgeführt, das heißt Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen. Es werden dann im Juli die Korrek­turbuchungen durchgeführt. In der Folge wird der Bundesrechnungsabschluss im August dem Finanzministerium vorgelegt, das eine dreiwöchige Stellungnahmefrist hat. Das heißt, dass Anfang September der Bundesrechnungsabschluss in Druck gehen kann, und Ende September erhalten Sie den Bundesrechnungsabschluss.

Daher würde ich ersuchen, im Rahmen der Beratungen zu diesem Entschließungs­antrag diese Aspekte mit zu berücksichtigen, damit Sie das Produkt haben, das Sie tatsächlich haben wollen.

Ganz kurz noch zum Bundesrechnungsabschluss 2006: Ich hoffe, Sie können ihn genießen, da er lesefreundlicher ist. Das heißt, Sie haben jetzt eine sehr aussage­kräftige Kurzfassung, Sie haben auch ein Glossar.


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Daher freue ich mich schon auf die Beratungen im Ausschuss und im Plenum. Ich bin allfälligen Neuerungen gegenüber sehr aufgeschlossen, da wir auch im Rechnungshof eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, um zu sehen, wie wir den Bundesrechnungs­abschluss noch effektuieren können, im Zusammenwirken mit dem Finanzministerium und auch mit dem Staatsschuldenausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses 2005 samt Titel und Eingang in 149 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des Berichtswesens durch einen zeitnah erstellten Rechnungsabschluss an den Budget­ausschuss.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

22.06.4914. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuer­ge­setz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (264/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung und gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. Herr Abgeordneter, Sie haben sich keine Redezeitlimitierung genommen. (Abg. Dr. Stummvoll: Jesus! Gnade!) Das heißt, Ihnen stehen 20 Minuten zur Verfügung. Wir werden sehen, wie lange Sie wirklich reden. – Bitte.

 


22.07.27

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Wir haben diesen Antrag unter dem Motto gestellt: Leistung soll sich wieder lohnen! Da ich mit Bedauern zur Kenntnis nehmen muss, dass nicht nur unser Antrag auf eine vorgezogene Steuerreform, um den Mittelstand, die Klein- und Mittelbetriebe zu entlasten, sondern auch Anträge von anderen Parteien von den Regierungsparteien abgelehnt wurden, möchten wir Sie mit diesem Antrag dazu bewegen, wenigstens in Zukunft ein wenig auf Leistung zu schauen, Leistung ein wenig mehr zu beachten und damit zumindest ein wenig zur Kaufkraftsteigerung beizutragen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 305

Ich zitiere aus der „Wiener Zeitung“ von gestern: „Kaufkraft auf Berg- und Talfahrt“.

„Wifo: Höchstes Nettoeinkommen 1992.“

Und weiters: „Die heimische Wirtschaft wächst seit Jahren, die Kaufkraft zieht aber nur teilweise mit. So lag das monatliche Nettoeinkommen als Messgröße für die reale Kaufkraft 2006 in Österreich“ geringfügig unter der Kaufkraft aus dem Jahr 1992.

Dazu kann man Ihnen nur „gratulieren“: Sie haben es in 15 Jahren nicht geschafft, die Kaufkraft in Österreich zu steigern! Und die ÖVP, kann ich mich erinnern, war die ganzen 15 Jahre durchgehend mit in der Regierung.

Jetzt zu unserem Antrag: Dafür, worum es dort eigentlich geht, möchte ich Ihnen ein paar Beispiele nennen. Ein Kleinbetrieb mit fünf, sechs Mitarbeitern, der vielleicht für die nächsten drei, vier, fünf Monate eine ausgezeichnete Auftragslage hat, kann auf Grund dessen nicht hergehen und zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Um sein Personal und seine Mitarbeiter dazu zu motivieren, eventuell länger zu arbeiten, um diesen erhöhten Arbeitsaufwand zu bewältigen, ist es unumgänglich, dass man jetzt die fünf steuerfreien Überstunden auf zehn steuerfreie Überstunden ausdehnt.

Das hat einen ganz einfachen Grund, aber das wird Sie seitens des ÖVP-Wirtschafts­bundes wahrscheinlich nicht interessieren, da Sie ja Lobbying für die Großindustrie betreiben. Aber vielleicht hört die SPÖ kurz zu; sie war ja einmal die Arbeiterpartei schlechthin. Es geht um Ihre Klientel, die noch vorhanden ist. Vielleicht setzen Sie sich dafür ein, dass man in Zukunft Leistung wieder belohnt. Sie können damit die Kaufkraft stärken, und ich sage Ihnen auch, warum die Kaufkraft in Österreich nicht wächst.

Es gibt eine Statistik, die ganz frisch aus dem zuständigen Bundesministerium kommt und das Steuersystem Österreichs in einen Vergleich zu anderen setzt. In Österreich zahlen 2,2 Millionen Österreicher keine Steuern; 2,5 Millionen Österreicher zahlen bereits 38,33 Prozent; 900 000 Österreicher, also fast 1 Million, zahlen 43,6 Prozent; und ganze 200 000 Österreicher von den unselbständig Beschäftigten liegen im Höchststeuersatz von 50 Prozent. Damit liegen wir europaweit im Spitzenfeld bei der Abgabenquote, die nach wie vor über 40 Prozent liegt – und da sehen Sie, warum da die Kaufkraft nicht mithalten kann.

Jetzt zu dem Problem, warum ich diese Überstundenbesteuerung neu geregelt haben möchte: Ich habe Ihnen erzählt, wenn ein Kleinbetrieb kurzfristig Mehrarbeit zu bewältigen hat, dann kann er es nur auf die Art machen, dass seine Mitarbeiter diese Arbeit über Mehrarbeit, über Überstunden bewältigen. Er kann es sich nicht leisten, für vier oder fünf Monate einen zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen.

Sie gehen einen grundsätzlich falschen Weg. Sie sagen, wir haben Fachkräftemangel, und der Wirtschaftsbund und die Wirtschaftskammer fordern, dass man zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland holt, obwohl wir in Österreich in diesem Bereich jede Menge Arbeitslose gemeldet haben. Dazu, bitte, ein paar Zahlen ... (Abg. Dr. Stumm­voll: Aber keine Fachkräfte!) Auch Fachkräfte; ich erzähle es Ihnen.

Herr Dr. Stummvoll, im Sommer heurigen Jahres waren laut AMS – hören Sie zu, vielleicht interessiert Sie das! – im Bereich der metallverarbeitenden Industrie, und darauf bezieht sich großteils der Fachkräftemangel, 10 000 als arbeitslos beim AMS gemeldet; von ihnen waren 8 000 mit abgeschlossener Lehrausbildung arbeitslos gemeldet. Sie aber fordern, dass wir aus den neuen EU-Mitgliedstaaten im Osten zusätzliche Facharbeiter ins Land holen, sind aber nicht in der Lage, die AMS-Programme so umzustrukturieren, dass aus den Arbeitslosen mit abgeschlossener Lehrausbildung auch Fachkräfte heranwachsen können.


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Da haben Sie unter anderem auch die Staaten Rumänien und Bulgarien genannt, weil diese ganz neu in der EU mit dabei sind. – Jetzt sage ich Ihnen etwas: Es war Anfang dieser Woche eine rumänische Delegation hier im Hohen Haus, und da gibt es von der Außenwirtschaft Österreich, der AWO, eine Mitteilung für alle Abgeordneten, die dort dabei waren. Da wird das Land Rumänien vorgestellt. Da wird Rumänien als Förder­paradies dargestellt, es wird das Wirtschaftswachstum dargestellt und, und, und. Unter anderem wird als letzter Punkt „Probleme“ angeführt: Bürokratie, Infrastruktur, starke Lokalwährung und, was ganz besonders auffällt, keine Facharbeiter!

Ich frage mich, woher Sie die Facharbeiter nehmen wollen. Wir haben im Land im metallverarbeitenden Gewerbe 10 000 mit abgeschlossener Lehrausbildung. Sie wollen die Facharbeiter aus den ehemaligen Ostblockstaaten holen, wo es nach­weislich keine gibt. – Das ist also der falsche Weg.

Zeigen Sie einmal ein Herz für den Arbeiter, für die Mitarbeiter, für den Mittelstand! (Abg. Dr. Stummvoll: Wir haben ein großes Herz!) Helfen Sie mit, die Kaufkraft geringfügig anzuheben, stimmen Sie unserem Antrag, wenn er denn zur Abstimmung kommt, zu, und setzen Sie in Zukunft zehn steuerfreie Überstunden ein und nicht fünf! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.13.30

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Antrag auf Gesetzesänderung, wie er auch hier schon begründet und argumentiert wurde, ein paar Anmerkungen. Es wird sowieso noch eine intensive fachliche Diskussion im Finanzausschuss geben, aber hier geht es um ein paar Parameter, unter denen man, glaube ich, die Einschätzung dieses Ansin­nens beurteilen muss, es aus meiner Sicht auch durchaus sehr kritisch sehen muss, sodass es als eher nicht sinnvoll einzustufen ist.

Die erste Frage ist: Wie ist die Auswirkung auf die Volkswirtschaft und auf das Beschäf­tigungsniveau? – Hier muss man, glaube ich, vor allem auch an die Gesamtökonomie denken. Wenn das Kaufkraftniveau angesprochen wird, dann ist meiner Ansicht nach eine hohe Beschäftigung vor allem in Vollzeitäquivalenten wesentlich besser für die Hebung des Kaufkraftniveaus, als wenn man im Überstun­den­bereich partiell etwas tut.

Als Zweites glaube ich, dass es aus Sicht der Fairness gegenüber den Arbeitnehmern wesentlich wichtiger ist, das Augenmerk auf die Teilzeitarbeitnehmerinnen und –arbeit­nehmer zu lenken und da vor allem auf eine Senkung der Teilzeitquote hinzu­wirken, weil ja Teilzeitarbeitende von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen wären und es vor allem auch Leute gibt, die viel lieber Vollzeit arbeiten würden und überhaupt nicht in die Nähe von Überstunden im Ausmaß dessen kommen, was über eine Vollzeitarbeitszeit hinausgeht. Daher ist das, glaube ich, arbeitsmarktpolitisch, aber auch verteilungspolitisch der wesentlich wichtigere Punkt.

Der dritte Punkt ergibt sich aus der historischen Betrachtung. So ist ja die Regelung, warum die ersten fünf Stunden steuerfrei gestellt sind, zwar nicht nur, aber unter anderem auch damit begründet, dass es auch im Arbeitszeitgesetz einmal so vorgesehen war, dass dies das Ausmaß ist, das der Arbeitgeber anordnen kann, und daher für den Arbeitnehmer daraus kein Steuernachteil entsteht, weil ja auch die Entscheidung darüber, ob er diese Überstunden macht oder nicht macht, gegeben ist.


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Der vierte und letzte Punkt ist: Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, eindimensionale, punk­tuelle Lösungen zu machen, sondern es ist eine Entlastung der Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesamten durch eine Tarifreform und eine Steuerreform durchzuführen – und nicht über diesen Bereich. Die Steuerreform wird ja auch kommen, wie es schon angekündigt worden ist. Daher ist es, glaube ich, besser, diese Fragen dort zu behandeln. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.16.11

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzter Kollege Themessl, das ist ein durchaus interessanter Vorschlag, denn: Ja, Leistung soll sich rentieren! Es ist ein Vorschlag, den wir ganz sicher im Finanzausschuss ent­sprechend diskutieren werden, wo wir darüber reden werden, was das Ganze kostet, was das Ganze bringt, wie wir eine Finanzierung zuwege bringen – und vor allem darüber diskutieren werden, welche Auswirkungen das Ganze auf den Arbeitsmarkt hat.

Eines sei aber vorneweg gleich klargestellt: Einen Fleckerlteppich wird es mit uns nicht geben. Wir werden eine Gesamtlösung erarbeiten, die wir dann in einer großen Lösung, in einer Steuerreform auch umsetzen werden: zum Wohl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Vorneweg jetzt schon: Wir freuen uns auf die Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall bei der ÖVP.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.17.08

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, „Leistung muss sich wieder lohnen“, möchte die FPÖ. – Ich denke, dass dieser Antrag ein gutes Bei­spiel dafür ist, wie populistische, oberflächliche Politik gemacht wird: weniger Steuern, mehr Geld für die Fleißigen. Was eben auch Verantwortungspolitik sein kann, ist, dass man die größeren Zusammenhänge und die Konsequenzen seines Tuns bedenkt, und ich möchte schon einmal die Konsequenzen aus unserer Sicht kurz darstellen.

Es gibt einen beschränkten Kuchen an bezahlter Arbeit, und dieser beschränkte Kuchen ist derzeit ungerecht verteilt. Das heißt, es gibt große Stücke von Vollzeiter­werbstätigkeit mit Überstunden; es gibt viele, viele Teilzeitbeschäftigte, die eigentlich einen größeren Anteil an diesem Kuchen haben wollen; und es gibt auch sehr viele Leute, die überhaupt nicht mehr an diesem Kuchen beteiligt sind. Das ist eine Situation, die für uns definitiv nicht optimal ist.

Wir haben derzeit in Österreich eine steigende Tendenz bei den Überstunden. Wir hatten im Vorjahr 340 Millionen Überstunden in Österreich zu verzeichnen. Wenn man das dividiert durch eine 40-Stunden-Anstellung, wäre es möglich, 170 000 neue Stellen zu schaffen. 170 000 neue Stellen! Das ist sicher ein Ansatz, der uns Grünen wesent­lich näher kommt.

Es tut mir also Leid, aber ich kann mich Ihrem nach unserer Meinung populistischen Ansatz einfach nicht anschließen. Wir wollen Überstunden weder fördern noch steuer­lich begünstigen. Wir wollen Arbeit gerechter verteilen, wir wollen mehr Jobs! In dieser


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Hinsicht werden wir diesen Antrag später sicher auch nicht unterstützen können. (Beifall bei den Grünen.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.19.19

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Themessl, aus meiner Sicht geht Ihr Antrag zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Ich habe mich nämlich bei vielen Kollegen in der Wirtschaft danach erkundigt, was eigentlich an Überstunden monatlich geleistet wird. Wir kommen im Durchschnitt fast überall auf 20 Stunden und mehr. Was das Interessante dabei ist: Es wollen alle Leute unbedingt Überstunden machen. (Abg. Sburny: Weil sie zu wenig verdienen!) Genau das ist der Punkt! (Abg. Sburny: Vielleicht zahlen Sie ihnen mehr!) Das hat damit gar nichts zu tun, sondern hängt damit zusammen, dass gerade die Leute mit wenig Einkommen durch die Preiserhöhungen, die es gibt von Grundnahrungsmitteln bis Benzin, Energie, wirklich zum Handkuss kommen. Und ich denke, die können auch nicht warten bis 2010, bis zur Steuerreform.

Da wundere ich mich eigentlich, dass da von SPÖ-Seite überhaupt nichts kommt. Reden Sie einmal mit den Leuten an der Basis! Die wissen nicht, wie sie ihr Monats­budget richtig verwalten sollen. Die kommen am Monatsende ohne Geld daher und wollen einen Vorschuss haben; all diese Dinge also. So schlimm war es noch nie! Ich kann sagen: Es machen in Österreich in der Zwischenzeit 764 000 Leute Überstunden. (Abg. Steibl: Weil BILLA so schlecht zahlt!) – Nein, das hat mit dem Bezahlen nichts zu tun, Frau Steibl! Es gibt einen Kollektivvertrag, aber die Menschen kommen damit – wir zahlen ja nicht weniger auf einmal! – nicht mehr aus. Ich denke, es ist zu viel für die Großen gemacht worden und zu wenig für die Kleinen, und das muss sich ganz sicher bald ändern. (Beifall beim BZÖ.)

Was auch ein wichtiger Effekt ist: Ich denke, es wird dadurch auch weniger Schwarz­arbeit gemacht. Es fördert die Leistungsbereitschaft enorm. Ich denke, auch der Facharbeitermangel, den es derzeit gibt, treibt die Leute zu Überstunden. Es geht ja gar nicht anders. Sie bekommen auch keine guten Leute. Wir haben auch das Problem, dass wir 9 000 Lehrlinge haben, die keinen Job haben. Ich fordere Sie von der ÖVP dazu auf, auf Ihre Klientel einzuwirken, dass die Industrie und die Mittel­betriebe Lehrlinge aufnehmen. (Abg. Dr. Stummvoll: Der Handel auch!) Auch der Handel, ja, da brauchen wir gar nicht darüber zu diskutieren.

Wir haben den jungen Menschen gegenüber die Verantwortung, das wir wirklich darauf schauen, dass sie einen guten Ausbildungsplatz bekommen. Gerade die Facharbeiter im ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, nein, ich denke, da muss man wirklich etwas tun, sonst bekommen wir keine Facharbeiter. Und ich meine auch, da geschieht zu wenig.

Da würde ich wirklich an Sie alle appellieren, dass Sie in diese Richtung auf Ihre Klientel einwirken. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 264/A dem Finanzausschuss zu.


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22.22.4715. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Hand­lungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (291/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


22.23.08

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, möchte ich der Ordnung halber erwähnen: Es ist kein Problem, wenn man einmal nicht anwesend sein kann als Abgeordneter und verhindert ist, aber man sollte sich dann doch der Ordnung halber entschuldigen und eine entsprechende Meldung abgeben. Ich habe das heute bei Klubobmann Schüssel vermerkt, der seit 9 Uhr in der Früh nicht anwesend war. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben Sehnsucht nach Schüssel! Inter­essant!) Das will ich nur der Ordnung halber anmerken, denn ich meine, es gehört sich, dass, wenn ein Klubobmann keine Zeit hat – und das kann passieren –, das zumindest zu melden und sich zu entschuldigen, damit das auch korrekt so wahrgenommen wird. – Das gilt für alle Betroffenen, keine Frage.

Ja, Zwangsehen. In ihrem Buch „Die fremde Braut“, einem Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland, schreibt die deutsch-türkische Soziologin Necla Kelek Folgendes – ich zitiere –:

Die typische Importbraut ist gerade eben 18 Jahre alt, stammt aus einem Dorf und hat notdürftig lesen und schreiben gelernt. Sie wird von ihren Eltern mit einem ihr unbe­kannten, vielleicht verwandten Mann türkischer Herkunft aus Deutschland verheiratet. Sie kommt nach der Hochzeit in eine deutsche Stadt, in eine türkische Familie. Sie lebt ausschließlich in der Familie, hat keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der türki­schen Gemeinde. Sie kennt weder die Stadt, noch das Land, in dem sie lebt. Sie spricht kein Deutsch, kennt ihre Rechte nicht, noch weiß sie, an wen sie sich wenden könnte. – Zitatende.

Das schreibt die deutsche, türkischstämmige Soziologin Necla Kelek.

In einem Interview mit dem „Berliner Tagesspiegel“ sagte Kelek: Viele Migranten wol­len die Tradition gar nicht durchbrechen. Ein Kind, das hier die Schule besucht, wird zwar mit westlichen ... (Abg. Kainz: Das haben wir heute schon gehört!) – Das haben wir heute noch nicht gehört! Da sieht man wieder, dass Sie nicht aufgepasst haben, denn sonst würden Sie wissen, dass das heute noch nicht gebracht wurde! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Kind, das hier die Schule besucht, wird zwar mit westlichen Werten konfrontiert, genau in der Ablösungsphase von zu Hause, also zwischen 16 und 23, werden die jungen Frauen aber zwangsverheiratet. Dieser Ablösungsprozess wird bewusst von der Familie unterbrochen, schreibt sie.

Und weiter meint Necla Kelek.: Es gab 40 Jahre lang keine Integration, sondern nur das Stichwort „Multikulturalität“. Es wurde von vielen Kulturen gesprochen, die bunt nebeneinander stehen. Dass aber in bestimmten Kulturen täglich Menschenrechts­verletzungen wie Zwangsverheiratungen begangen werden, scheint viele nicht zu interessieren. Westliche Demokraten dürfen aber nicht einen Fußbreit von der Wah-


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rung der Grundrechte abweichen, sagt sie, und Migranten, die seit Generationen hier leben, müssen sich endlich für die westliche Gesellschaft entscheiden. – All das, sagt eine Dame, die betroffen ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Ich weiß schon, wahrscheinlich ist Frau Necla Kelek jetzt für Sie eine „Rechts­extremistin“; man kann ja alles ins Absurde treiben. Das wäre ich von Ihnen gewohnt, aber das alles sagt eine Betroffene, die durchaus in ihrem Umfeld, auch durch die Betreuung von Menschen, die eben genau mit diesen Bereichen auch zu tun haben, mit Zwangsehen, ja mit Gewalt konfrontiert sind, wenn sie sich dann weigern, menschlich zutiefst betroffen ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist doch Heuchelei!) Das sind doch sehr klare Worte, die uns sehr ernsthaft beschäftigen sollten.

Ich verstehe schon, dass das vielleicht nicht jedem gefällt, wenn man das tut, aber man muss offen, nüchtern und sachlich darüber diskutieren. Und das tun wir. Eine Ehe, die gegen den freien Willen abgeschlossen werden muss, wenn also ein Mensch gezwun­gen wird, eine Ehe eingehen zu müssen, dann ist das eine schwerwiegende Verlet­zung der Grund- und Freiheitsrechte, und dann muss man dagegen Stellung nehmen und Stellung beziehen. Das stellt eine schwerwiegende Menschenrechts­verletzung dar. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit Grundwerten eines Rechtsstaates verein­baren. Das ist einfach wichtig. Es gibt ja Fallbeispiele für Zwangsehen zuhauf, und jene, die sich wehren, werden mit körperlicher Gewalt nicht nur bedroht, nein, es gibt zuhauf Beispiele nicht nur in Österreich, in Gesamteuropa, wo Gewalt angewendet wurde, wenn sich Mädchen geweigert haben, das zu tun.

Ich möchte hier jetzt gar nicht weitere Zitate bringen, sondern nur sagen: Familien­anwältinnen berichten ja auch bei uns, dass sich Mädchen bei Sozialarbeitern melden und letztlich auch von ihrer Angst, von ihren Erlebnissen berichten, und dass sie gezwungen werden sollen, in Richtung Zwangsheirat zu gehen. Die wenden sich dann an Jugendbehörden, und dann wird ihnen mitgeteilt: Wieso? Bei euch ist das ja so üblich! Und das findet statt. Wir haben einen Wiener Verein, den „Orientexpress“, der berichtet, dass im Vorjahr 51 Frauen und Mädchen bei ihm Hilfe wegen Zwangs­verheiratungen gesucht haben. Im Jahre 2005 gab es 46 Fälle.

Zusätzlich hat es 200 telefonische Beratungen gegeben, weil sich die Mädchen, weil sich die betroffenen Frauen gar nicht getraut haben, persönlich vorstellig zu werden. Das ist ein Problem, das man nicht einfach so beiseite schieben kann, wo zum Teil sogar mit dem Ermorden gedroht wird, wo Mädchen, die nein sagen und sich gegen dieses traditionelle – und das sage ich jetzt ganz bewusst im zynischen Sinn, weil das von dort aus als traditionell betrachtet wird – Zwangsverheiratungsmodell stellen, ernst­haft mit Gewalt und Mord bedroht sind und es eine Dunkelziffer gibt, die wesentlich höher liegt.

Deshalb müssen wir Maßnahmen ergreifen, um hier auch ganz entschieden strafbare Handlungen gesetzlich festzumachen. Gewalt gegen Frauen, Zwangsehen können und dürfen in unserer Gesellschaft nicht einfach so vorhanden sein, ohne dass man gesetzlich eine klare Regelung trifft und so etwas auch entsprechend bestraft. Das geht bis hin zur Genitalverstümmelung, die auch vorgenommen wird, und das sind leider nicht zwei oder drei Fälle in unserer Gesellschaft. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Dass Ihnen das gleichgültig sein mag, das müssen Sie verantworten. Das müssen Sie dann auch den betroffenen Frauen mit auf den Weg geben. Das zeigt schon auch Ihre fehlende Sensibilität in diesem Bereich, das zeigt Ihre fehlende Sensibilität in diesem Bereich, weil es sich dabei nicht um zwei oder drei Fälle handelt, nein: Es gibt in Österreich hunderte Fälle pro Jahr in diesen Bereichen.


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Und dann tun Sie sich da herunterdodeln, sage ich jetzt einmal, und machen das Ganze lächerlich und spielen es herunter. Das ist wirklich nicht die feine englische Art. Das ist eher sogar skandalös, was Sie hier zum Besten geben. So etwas hat bei uns nichts verloren. Dass Sie das kurz gehalten wissen wollen, zeigt, dass Sie mit diesem Thema nicht ernst umgehen, das zeigt, dass Ihnen das kein Anliegen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Da werden Sie aber, so meine ich, auch von der österreichischen Bevölkerung her nicht unbedingt Zustimmung ernten, wenn Sie das einfach so hinnehmen und in unserer Gesellschaft in Österreich durchgehen lassen wollen. So etwas darf man nicht durchgehen lassen, das ist schlicht und einfach ein Verbrechen, das man daher auch gesetzlich festmachen und entsprechend bestrafen muss.

Ich möchte zum Abschluss nur eines sagen, da Frau Abgeordnete Weinzinger heute hier auch von Frauenrechten gesprochen hat. Gut und wichtig! Es wäre schön, wenn Sie aber auch hier einmal für die Rechte der Frauen eintreten würden. Das vermisse ich hier! Ich vermisse es auch bei über 1 000 schwarzafrikanischen Prostituierten in Wien, nämlich Asylwerberinnen, hinter denen Schlepperbanden stehen, die gezwun­gen werden, in Wien Prostitution zu betreiben, damit sie das Geld abliefern dafür, dass sie hierher gebracht wurden. – Wo sind Sie da? Wo haben Sie sich bei dem Punkt bis dato zu Wort gemeldet? (Abg. Sburny: Was wäre denn mit einer Aufenthalts­genehmigung?)

Sie schweigen, wenn es um deren Frauenrecht geht! Und das zeigt, dass man Sie nicht ernst nehmen kann in dieser Frage, weil Sie mit zweierlei Maß messen – und das können die Bürger in Österreich sehr wohl beurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, zum einen: Das Wort „herun­terdodeln“ würde ich ungern ein zweites Mal in diesem Haus hören.

Zum Zweiten: Zu Ihrer Bemerkung, dass Herr Klubobmann Dr. Schüssel nicht da sei. Sie kennen den § 11 der Geschäftsordnung, dass Meldungen nur zu Beginn der Sitzung möglich sind. Mir ist seit geraumer Zeit bekannt, dass sich Herr Klubobmann Dr. Schüssel für die Zuweisungssitzung bereits hat entschuldigen lassen. (Abg. Strache: Nobel!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 3 Minuten Wunsch­rede­zeit. – Bitte.

 


22.32.22

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Strache, ich denke, man kann nicht ernsthaft davon ausgehen, dass irgendjemand in diesem Haus das Wort dafür ergreift, dass Zwangsehen nicht in irgendeiner Weise geahndet werden sollten. (Abg. Strache: Tun muss man etwas!)

Wenn Sie sich ernsthaft damit auseinandersetzen, was etwa in Wien in diesem Zusam­menhang getan wird, mit welcher Vehemenz man sich dieser Frauen annimmt, bei denen das stattfindet, und da vorgeht, dann kann man nicht ernsthaft so reden, wie Sie das heute hier getan haben. Und ich verstehe auch den Ansatz nicht, denn genau die Überlegung, die Sie hier dargetan haben, allerdings nicht mit einem etwas – wie in Ihren Ausführungen immer wieder – fremdenfeindlichen Ton, war eigentlich auch der Grund, warum im Jahre 2006 (Abg. Strache: Wenn man sich für weibliche Zuwan­derinnen einsetzt, ist das fremdenfeindlich?) – Herr Kollege Strache, hören Sie mir zu und schauen Sie bitte ins Gesetz hinein! – eben das unter Strafe gestellt wurde. Schwere Nötigung, steht im Gesetz, wenn die genötigte Person zur Eheschließung


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gezwungen wird, ist mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Das steht im Gesetz; im Jahre 2006 – das war vor einem Jahr – wurde das beschlos­sen. Wir haben eine derartige Regelung. (Abg. Dr. Graf: Die Regelung ist nicht ausreichend!) Ich denke mir, dass das sicherlich eine Maßgabe ist, mit der man umgehen kann. Ich verstehe daher also schon einmal deshalb Ihren Ansatz nicht.

Ich verstehe es auch rechtstechnisch nicht, weil es da darum geht, die Frauen zu schützen – und nicht, wie Sie es hier vorgeschlagen haben, bei Straftaten gegen die Werte der Ehe und der Familie. Das, was ich mir vorstellen kann, ist – ich hoffe, dass Sie jetzt zur Kenntnis nehmen, es gibt diesen Straftatbestand, allerdings in einer dogmatisch richtigen Form –, dass man sich den Kopf darüber zerbricht, ob es nicht sinnvoll ist, wenn ein derartiges Verfahren durchgeführt wird, ob man dann unter Umständen als Konsequenz daraus die Ehescheidung unmittelbar durchführt. Das gibt es nämlich nicht, und über das könnte man sicher diskutieren und soll man auch diskutieren, weil sich natürlich aus der Zwangssituation heraus die Frage stellt, aber man kann nämlich erst ein Jahr, nachdem die Zwangssituation beendet ist, eine Ehescheidung einklagen und da gibt es eine Streitfrage. Und da meine ich, dass es Verbesserungsbedarf gibt.

Zusammenfassend: Kollege Strache, das, was Sie hier vorgeschlagen haben an gesetzlicher Regelung, gibt es. Daher ist das hier – ich weiß nicht, „dilettantisch“ kann man nicht sagen – nicht ernst zu nehmen, und ich meine, wir sollten eine ernste Diskussion über die Verbesserung des Schutzes dieser Frauen führen. Da sind wir sicherlich mit dabei, es ist ja die erste Lesung, aber immer auf einer seriösen Basis, und auf Basis dessen, was es bereits gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.35.21

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Drei Anmerkungen zu diesem Antrag: Erstens die Zwangsehe und ihre strafrechtliche Verfolgung in Österreich. Ich denke, das hat Abgeordneter Jarolim gerade recht deut­lich gemacht, dass wir da bereits eine Verschärfung vorgenommen haben. Es fällt auf, dass Sie sich ganz stark auf einen einzigen Tatbestand fokussieren, nämlich auf die Zwangsehe, und eine ganze Reihe anderer Gewaltakte gegen Frauen – egal, ob Inländerinnen oder Ausländerinnen – bei Ihnen bei Weitem nicht die Aufmerksamkeit finden, die dem Thema absolut gebühren würde, so zum Beispiel Aufenthaltsrechte für die Opfer von Menschenhandel, von Schlepperei, von Zwangsehen und so weiter. Da sind Sie von der FPÖ ganz still, ganz klein, ganz ruhig.

Das Zweite: Zu dem, was Sie vorgelesen haben. Die Passage, die Sie vorgelesen haben, ist das treffendste Beispiel dafür, dass Sie mit dem Antrag auf dem völlig falschen Dampfer sind. Eine Frau, die in der Türkei zwangsverheiratet und dann als Braut nach Österreich, Deutschland oder sonst wohin „importiert“ wird, hat mit rechtlichen Strafbestimmungen für Ehen, die im Regelfall ja nicht einmal in Österreich geschlossen werden, ganz und gar keine Hilfestellung. Was diese Frau, was diese junge Frau braucht, ist Beratung, Andockstellen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, das nicht vom Ehemann abhängig ist, eine ganze Reihe von Beratungsleistungen, wo Sie von der FPÖ in den letzten Jahren fleißig mit dazu beigetragen haben, das bei den unabhängigen Beratungsstellen zu streichen und zurückzufahren. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 313

Dritte Anmerkung: Das Unerträgliche an dieser Debatte ist immer wieder die Heuchelei, mit der das von Ihrer Seite geführt wird. Man erkennt die Absicht und ist eindeutig verstimmt. Das, was beim Schutz von Frauen vor Gewalt bei Ihnen im Kopf ist: Man muss Frauen vor ausländischen, islamischen, türkischen Männern offen­sichtlich, schützen, nicht aber Frauen generell vor Gewalt schützen – egal, von wem sie angewandt wird.

Ich sage Ihnen: Jeder Frau ist es wirklich egal, ob die Gewalt von einem Österreicher oder Nicht-Österreicher ausgeübt wurde. Schläge tun gleich weh – egal, welchen Pass der Mann hat, der die Schläge ausgeführt hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Sie sind also für Gewalt gegen ausländische Frauen! Unglaublich!)

Daher fordere ich Sie auf: Wenn Sie von Schutz für Frauen, die Gewaltopfer sind, die von Verfolgung bedroht sind, reden, dann nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass es umfassend gemacht wird – und nicht nur für jene Gruppen, die Ihnen in Ihre ausländerfeindlichen Parolen hineinpassen. (Beifall bei den Grünen.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. (Zwischenruf.) – Ist gestrichen? Das steht zwar nicht auf meiner Liste, aber ich habe das bereits registriert.

Als Nächster zu Wort gelangt dann Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.38.30

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Unterschied zu den Vorrednern von SPÖ und Grünen kann ich den Kolle­gen von der FPÖ sehr wohl sagen, dass wir diesen Weg mitgehen werden, dieser Zwangs­verehelichung, diesem Sachverhalt einer erzwungenen Ehe, einen eigenen detaillierten Paragraphen zu widmen, denn dies hat dieser Sachverhalt sehr wohl verdient beziehungsweise dieser Straftatbestand rechtfertigt einen solchen Para­graphen. (Abg. Dr. Jarolim: Den gibt es ja schon!) – Es gibt eine kleine Anmerkung in einem Paragraphen, aber keine detaillierte Regelung. Das zur Kenntnisnahme, Herr Kollege Jarolim! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es gibt aber sehr wohl einige Punkte, über die wir noch diskutieren werden müssen. Ich möchte jetzt auch ansprechen – da kann ich Kollegem Jarolim auf der anderen Seite wieder recht geben –: Die Positionierung ist unserer Meinung nach nicht gerade richtig gewählt, denn das geschützte Rechtsgut, in dem Bereich, wo Sie den Para­graphen ansiedeln wollen, ist der Schutz der Ehe, Verhinderung der Mehrfachehe. Klubobmann Strache hat das selbst in seiner ersten Wortmeldung gesagt: Es geht hier darum, das Brechen eines freien Willens praktisch zu verhindern. Damit ist es ein­deutig im Bereich der Nötigung anzusiedeln – aber ich denke, das ist das geringste Problem, dass man sich darüber einigt, in welchem Bereich man das dann positioniert.

Zum Inhaltlichen möchte ich noch sagen, dass der Regelungstext nicht wirklich umfas­send war. Sie haben uns einen Paragraphen vorgelegt, der gewisse Punkte noch nicht beinhaltet. Das werden wir aber auch im Detail besprechen können, und ich denke, dass wir da wirklich zu einer passenden Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 291/A dem Justizausschuss zu.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 314

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.40.32Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 309/A bis 392/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1457/J bis 1535/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.41 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

 

22.41.06 Schluss der Sitzung: 22.41 Uhr

 

 

 

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