Stenographisches Protokoll
814. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 31. Oktober 2012
814. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 31. Oktober 2012
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 31. Oktober 2012: 9.00 – 15.14 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG)
2. Punkt: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
3. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch
4. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates
5. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
6. Punkt: Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
7. Punkt: Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)
8. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden
13. Punkt: Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012)
14. Punkt: Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
15. Punkt: Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
16. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter
17. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
18. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
19. Punkt: Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
20. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
21. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Inhalt
Bundesrat
Mitteilung des Präsidenten Georg Keuschnigg betreffend Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 24. Oktober 2012 ............................................................................................................ 10
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten Dr. Johannes Kyrle gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch den Herrn Bundespräsidenten 30
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 (3) GO-BR ................................................................................................. 33
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 10
Aktuelle Stunde (17.)
Thema: „Die Gemeinsame Agrarpolitik-Reform 2014-20 – Allianz fürs Land“ 11
Redner/Rednerinnen:
Martin Preineder ........................................................................................................... 11
Robert Zehentner ......................................................................................................... 13
Franz Pirolt ................................................................................................................... 16
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................. 17, 28
Marco Schreuder .......................................................................................................... 22
Ferdinand Tiefnig ......................................................................................................... 23
Adelheid Ebner ............................................................................................................. 24
Hermann Brückl ........................................................................................................... 26
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ............................................................. 32
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 32
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 33
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 29
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) (1905 d.B. und 1945 d.B. sowie 8806/BR d.B.) ...................................................................................... 33
Berichterstatterin: Mag. Bettina Rausch ...................................................................... 33
Redner/Rednerinnen:
Günther Köberl ............................................................................................................. 34
Ewald Lindinger ........................................................................................................... 35
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................... 35
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ......................................................................... 36
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 36
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1812 d.B. und 1940 d.B. sowie 8807/BR d.B.) .................................................. 37
Berichterstatterin: Mag. Bettina Rausch ...................................................................... 37
Redner/Rednerinnen:
Kurt Strohmayer-Dangl ............................................................................................... 37
Stefan Schennach ........................................................................................................ 38
Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................ 39, 42
Johanna Köberl ....................................................................................................... ..... 40
Franz Pirolt ................................................................................................................... 41
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ......................................................................... 42
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ..................................................... 43
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch (1831 d.B. und 1941 d.B. sowie 8808/BR d.B.) ........................................... 43
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 44
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates (1911 d.B. und 1942 d.B. sowie 8809/BR d.B.) ........................................................ ..... 44
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 44
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1912 d.B. und 1943 d.B. sowie 8810/BR d.B.) ...................................................................................... 44
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 44
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien (1913 d.B. und 1944 d.B. sowie 8811/BR d.B.) ............................................................................... 44
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 44
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth ........................................................................................................ 45
Günther Köberl ............................................................................................................. 46
Mag. Muna Duzdar ....................................................................................................... 48
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................... 49
Stefan Zangerl .............................................................................................................. 50
Marco Schreuder .......................................................................................................... 51
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ......................................................................... 52
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............... 53
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............... 53
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 5, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............... 54
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 54
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1811 d.B. und 1938 d.B. sowie 8812/BR d.B.) ............................................... 54
Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ......................................................................... 54
Redner/Rednerinnen:
Christoph Kainz ........................................................................................................... 54
Elisabeth Grimling ....................................................................................................... 56
Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 56
Adelheid Ebner ............................................................................................................. 57
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 58
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1892 d.B. und 1939 d.B. sowie 8813/BR d.B.) ................................. 58
Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ......................................................................... 59
Redner/Rednerinnen:
Josef Saller ................................................................................................................... 59
Elisabeth Grimling ....................................................................................................... 60
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................... 60
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ..................................................... 61
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1903 d.B. und 1947 d.B. sowie 8803/BR d.B.) ................................. 61
Berichterstatterin: Monika Kemperle ............................................................................ 61
Redner/Rednerinnen:
Johann Ertl .................................................................................................................... 62
Mag. Gerald Klug .......................................................................................................... 64
Franz Pirolt ................................................................................................................... 66
Sonja Zwazl ................................................................................................................... 67
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................... 70
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................. 70
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 71
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1902 d.B. und 1949 d.B. sowie 8804/BR d.B.) 71
Berichterstatterin: Monika Kemperle ............................................................................ 71
Redner/Rednerinnen:
Reinhard Todt ............................................................................................................... 72
Josef Saller ................................................................................................................... 72
Karl Petritz .................................................................................................................... 73
Gregor Hammerl ........................................................................................................... 74
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 74
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (2062/A und 1950 d.B. sowie 8805/BR d.B.) 74
Berichterstatterin: Monika Kemperle ............................................................................ 75
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 75
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden (1914 d.B. und 1924 d.B. sowie 8793/BR d.B.) ...................................................................................... 75
Berichterstatter: Robert Zehentner .............................................................................. 75
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer .................................................................................................................. 76
Stefan Schennach ........................................................................................................ 77
Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................. 79
Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 81
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 82
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 85
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012) (1891 d.B. und 1923 d.B. sowie 8792/BR d.B. und 8794/BR d.B.).................................................................................... 85
Berichterstatter: Robert Zehentner .............................................................................. 85
Redner/Rednerinnen:
Franz Pirolt ................................................................................................................... 85
Dr. Angelika Winzig ..................................................................................................... 86
Marco Schreuder .......................................................................................................... 87
Michael Lampel ............................................................................................................. 88
Friedrich Reisinger ...................................................................................................... 88
Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 89
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 90
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (1901 d.B. und 1921 d.B. sowie 8795/BR d.B.) ................................................................................................................. 90
Berichterstatter: Robert Zehentner .............................................................................. 90
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (1904 d.B. und 1922 d.B. sowie 8796/BR d.B.) ................................................................................................................. 90
Berichterstatter: Robert Zehentner .............................................................................. 90
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth ........................................................................................................ 91
Edgar Mayer .................................................................................................................. 93
Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 94
Michael Lampel ............................................................................................................. 96
Josef Steinkogler ......................................................................................................... 96
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 97
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 99
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 99
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (1893 d.B. und 1925 d.B. sowie 8797/BR d.B.) 99
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (1894 d.B. und 1926 d.B. sowie 8798/BR d.B.) ....................................................................................................... 99
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1882 d.B. und 1927 d.B. sowie 8799/BR d.B.) ................................... 99
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1890 d.B. und 1928 d.B. sowie 8800/BR d.B.) 99
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1896 d.B. und 1929 d.B. sowie 8801/BR d.B.) 100
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1897 d.B. und 1930 d.B. sowie 8802/BR d.B.) ..... 100
Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................ 100
Redner/Rednerinnen:
Mag. Reinhard Pisec, BA ........................................................................................... 102
Franz Perhab .............................................................................................................. 103
Mag. Gerald Klug ........................................................................................................ 105
Marco Schreuder ........................................................................................................ 105
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 106
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................. ... 108
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 108
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............. 108
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 19, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............. 109
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............. 109
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............. 109
Eingebracht wurden
Anfragen der Bundesräte
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend österreichische Teilnahme am EU-Projekt Clean IT (2924/J-BR/2012)
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aktivitäten kreuz.net (2925/J-BR/2012)
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten Website-Relaunch und Wartung (2926/J-BR/2012)
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend österreichische Teilnahme am Projekt Indect (2927/J-BR/2012)
Efgani Dönmez, PMM, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erschwernisse im ausführenden Betriebsdienst bis hin zu Sicherheitsrisiken durch Elemente der derzeitigen ÖBB-Struktur (2928/J-BR/2012)
Efgani Dönmez, PMM, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nichtanrechnung von Vordienstzeiten in der ÖBB (2929/J-BR/2012)
Werner Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den geplanten Schotter- und Quarzsandabbau in der Gemeinde 4785 Freinberg (2930/J-BR/2012)
*****
Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Bundesrates betreffend seine Aussagen anlässlich seines Besuches in Südtirol (2923/J-BR/2012)
Anfragebeantwortung
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Efgani Dönmez, PMM, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auseinanderreißen der Familie K. durch Abschiebung (2701/AB-BR/2012 zu 2913/J-BR/2012)
Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 814. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrates vom 4. Oktober 2012 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein und Inge Posch-Gruska.
Mitteilung des Präsidenten
betreffend Beschluss der Landeshauptleutekonferenz
Präsident Georg Keuschnigg: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor Eingang in die Tagesordnung darf ich Ihnen mitteilen, dass die Landeshauptleutekonferenz bei ihrer Sitzung am 24. Oktober 2012 in Tirol unter dem Vorsitz des Tiroler Landeshauptmannes Günther Platter, der übrigens am 29. November hier im Bundesrat das Wort ergreifen wird, einen Beschluss zur Reform des österreichischen Bundesrates gefasst hat.
Dieser Beschluss ist gleichlautend mit dem Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz vom 12. Oktober 2012 in Mellau in Vorarlberg unter dem Vorsitz der Präsidentin des Vorarlberger Landtages Dr. Bernadette Mennel. Der Beschluss sieht vor:
„Die Landeshauptleutekonferenz hält folgende Eckpunkte für eine Reform des Bundesrates fest:
Verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen, die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht berühren.
Allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen.
Sinnvolle Reduktion der Verhandlungsgegenstände des Bundesrates.
Einrichtung eines funktionsfähigen Vermittlungsverfahrens zwischen Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert.
Frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt Stellungnahmerecht.
Verwirklichung des ‚Teileinspruchsrechtes‘ (siehe bereits Gesetzesantrag des Bundesrates vom 9. Oktober 2003, 232 BlgNR XXII. GP).
Bei der Bestellung von gemeinsamen Organen der Länder und des Bundes (Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof, ) ist dem Bundesrat die gleiche Stellung wie dem Nationalrat einzuräumen.
Dem Bundesrat sollte es möglich sein, redaktionelle Fehler eines Gesetzesbeschlusses des Nationalrates zu korrigieren, ohne durch Erhebung eines Einspruchs das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt damit erstmals in der langjährigen Geschichte der Bemühungen um eine Reform des Bundesrates eine akkordierte Position der Bundesländer, getragen von den Konferenzen der Landtagspräsidenten und der Landeshauptleute, vor. Ich darf meiner Freude darüber Ausdruck verleihen und allen, die
beteiligt waren, unseren besten Dank aussprechen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
Der Text des Beschlusses wurde hier im Bundesrat verteilt.
Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema:
„Die Gemeinsame Agrarpolitik-Reform 2014-20 – Allianz fürs Land“
Ich darf dazu Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Berlakovich sehr herzlich bei uns im österreichischen Bundesrat begrüßen. – Grüß Gott, Herr Bundesminister! (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion zu Wort, deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt ein Redner/eine Rednerin der Bundesräte ohne Fraktion und dann je eine Rednerin/ein Redner der Fraktionen mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erster gelangt Herr Bundesrat Preineder zu Wort. Ich erteile ihm dieses.
9.05
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren im Saal und vor allem vor den Bildschirmen! Ich darf einmal unserem Präsidenten herzlich zu dieser Einigung der Landeshauptleute auf eine Reform des Bundesrates gratulieren, weil das etwas ist, was wir, glaube ich, alle gemeinsam möchten, brauchen und was für den Bundesrat ein sehr, sehr guter Schritt in die Zukunft ist.
„Die Gemeinsame Agrarpolitik-Reform 2014-20 – Allianz fürs Land“ ist das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Seit 1995 gibt es in Österreich das System der Gemeinsamen Agrarpolitik, ein System, das mit laufenden Reformen immer wieder angepasst wurde, das grundsätzlich in der ersten Säule das Ziel verfolgte, die Agrarpreise auf Weltmarktniveau abzusenken; und für diese Absenkung der Preise wurden Direktzahlungen für die Landwirtschaft, für die Bauern zur Verfügung gestellt – ein System, das Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft gebracht hat, aber das letztlich auch geringere Lebensmittelpreise für unsere Konsumenten sicherstellt. Das lässt sich auch mittels Zahlen nachvollziehen: Lagen zu Beginn der Europäischen Union noch die Ausgaben eines Haushaltes für Lebensmittel bei 23 Prozent, so liegen sie heute bei 13 Prozent.
Neben dieser Reduktion der Lebensmittelpreise war es natürlich auch wichtig und Ziel dieser Agrarreform oder dieses Agrarsystems, die natürlichen Benachteiligungen in einem Land, besonders in Österreich, auch entsprechend auszugleichen. Die Bergbauernförderung sei dafür als Beispiel genannt. Auch ein wichtiges Ziel im gesellschaftlichen Kontext ist eine Ökologisierung, eine Umweltorientierung der Landwirtschaft bis hin zu einer verstärkten Bioproduktion. Da sind wir Europameister in unserer Region, in dieser gemeinsamen Reformgemeinschaft, wir sind Europameister im Biolandbau.
Es ist bereits die vierte Agrarreform, die die Landwirtschaft durchführt und durchführen muss, und dies zeigt, dass die österreichischen Bauern durchaus flexibel sind. Ich darf an dieser Stelle den ehemaligen deutschen Präsidenten des Bauernverbandes zitieren:
„Landwirtschaft ist was für ganz Mutige, für die, welche die Herausforderung lieben, eigentlich für die Starken in unserer Gesellschaft.“
Geschätzte Damen und Herren, dieser Diskussionsprozess zur Reform der Agrarpolitik läuft schon einige Jahre, und der Agrarkommissar hat dazu vier Fragen gestellt. Anhand dieser vier Fragen möchte ich mich diesem Thema heute nähern.
Die erste Frage war: Warum brauchen wir in Europa eigentlich eine Gemeinsame Agrarpolitik?
Deshalb, weil Landwirtschaft und landwirtschaftliche Produktion orts- und bodengebunden ist, nicht wie die Industrie, die ihre Produktionsstätten dorthin verlagern kann, wo günstige Arbeitsplätze, günstige Produktionsbedingungen vorhanden sind, weil neben dieser Ortsgebundenheit auch die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln wichtig ist, diese Versorgungssicherheit und auch die Versorgung mit qualitativ guten Lebensmitteln, und weil Landwirtschaft mehr ist als Lebensmittelproduktion oder Nahrungsmittelproduktion, weil Landwirtschaft auch Verantwortung trägt für öffentliche Güter wie Umwelt, Grundwasser und Bodenerhaltung.
Was erwarten sich – und das war die zweite Frage – die Bürger der Union, die Bürger auch in Österreich von der Landwirtschaft?
Sie erwarten sich zum einen, das ist klar, die Zurverfügungstellung von gesunden Nahrungsmitteln zu günstigen Preisen. Sie erwarten sich aber auch eine nachhaltige Bodennutzung unter Schonung der Ressourcen und eine nachhaltige Landwirtschaft, also dass Landwirtschaft etwas ist, wo man nicht einmal erntet, sondern etwas, das auf Dauer funktionieren kann, wie es eigentlich in vielen Generationen war, und dass, wie gesagt, auch die Sicherheit der Versorgung vor Ort gewährleistet ist.
Das ist eine Erwartung, die, glaube ich, die Landwirtschaft in Österreich auch besonders erfüllt hat, und mich wundert es dann immer wieder, wenn speziell die österreichische Form der Landwirtschaft manchmal kritisiert wird, besonders von der Arbeiterkammer, die dann mit Deutschland Preisvergleiche herstellt, die so nicht zulässig sind.
Ich darf dazu den Geschäftsführer von Unilever Antony Burgmans zitieren, der meint:
„In Deutschland ist umweltfreundliche Produktion () kein gutes Verkaufsargument – dort funktioniert nur, was billig ist. Deswegen ist die Qualität der Lebensmittel in deutschen Supermärkten vergleichsweise schlecht. In Deutschland Essen einzukaufen ist einfach nur langweilig.“
Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, das wollen wir in Österreich nicht.
Die dritte Frage, die der Agrarkommissar gestellt hat, ist folgende: Warum müssen wir diese Agrarpolitik reformieren, warum müssen wir sie laufend reformieren?
Zum einen stehen wir vor einer Situation, die es in den letzten Jahren nicht in der Form gegeben hat, nämlich dass die Preise für Agrarprodukte immer instabiler, immer volatiler werden, und dass da entsprechend gegengesteuert werden muss, da weder die Konsumenten noch die Bauern Spekulanten sind, und weil eben – und deshalb muss auch immer wieder reformiert werden – nicht marktfähige Anforderungen an die Landwirtschaft gestellt werden, die sich auch im Zeitkontext ändern. Sicherheit, Umwelt, Qualität, Landschaft – all das ist in der Anforderung immer wieder im Fluss.
Letztlich ist es aber auch wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken. Außerdem ist der Ruf nach einer Verwaltungsvereinfachung bei jeder Reform da, vor allem seitens der betroffenen Bauern.
Geschätzte Damen und Herren, die vierte Frage war: Welche Instrumente benötigt die Gemeinsame Agrarpolitik von morgen?
Da bin ich froh und dem Herrn Minister dankbar, dass es in Österreich eine klare Vorgabe auf sehr breiter Basis gibt, dass sich das Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftskammer Österreichs und die Agrarreferenten der Länder geeinigt haben, was sich Österreich von dieser Reform wünscht – nämlich als klares Ziel die Beibehaltung der Mittel im bisherigen Ausmaß. Das heißt, es darf zu keiner Senkung der Finanzmittel in diesem Bereich kommen, nicht auf EU-Ebene, nicht auf nationaler Ebene und auch nicht auf Länderebene. Da werden durchaus auch kofinanzierte Mittel zur Verfügung gestellt. Ich bin stolz, dass mein Bundesland Niederösterreich da auch immer wieder klar beweist, dass es hinter den Bauern steht, dass das kein Lippenbekenntnis ist. Wenn man bedenkt, dass wir heuer im Frühjahr Frostschäden hatten und es ganz klar war, dass Landeshauptmann Pröll und unserer Landesrat Pernkopf da schnell Hilfe gebracht haben, dann ist das ein klares Zeichen, dass das Bundesland Niederösterreich hinter seinen Bauern steht.
Österreich möchte, und das ist auch klar, ein österreichweit einheitliches Modell haben, da wir eben das System umstellen müssen. Dieses einheitliche österreichische Modell ist auch entsprechend akkordiert, und wir möchten möglichst wenige Brüche und Verwerfungen haben.
Die Eckpunkte sind damit klar skizziert: Es soll eine klare Trennung zwischen Säule 1, nämlich den Direktzahlungen, und Säule 2, den Umweltleistungen, der Ländlichen Entwicklung, geben. Es wird ein zweistufiges Modell geben, wo Acker- und Grünland gleich bewertet sind und für extensives Grünland ein geringerer Beitrag kommen soll. Auch die Almanspruchszahlungen sollen gewährleistet werden, aber in einem anderen Modell.
Wichtig ist, dass ein langsamer Übergang stattfindet, einer, der ein sogenanntes Soft Landing gewährleistet und auf fünf Jahre durchgeführt werden soll. Es soll im kommenden System aus unserer Sicht oder aus österreichischer Sicht keine gekoppelten Prämien mehr geben und – was auch wichtig ist – eine attraktive Lösung für Kleinlandwirte, die eine Verwaltungsvereinfachung herbeiführt.
Auch die Ländliche Entwicklung, die zweite Säule, soll entsprechend fortgesetzt werden – im bisherigen Umfang, mit einem klaren Kofinanzierungsansatz, nämlich 50 Prozent EU und 50 Prozent Nationalstaat. Wichtig ist uns auch der flächendeckende Ansatz, dass wir in Österreich flächendeckend Landwirtschaft mit ökologischer Ausrichtung betreiben können und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionsförderung gewährleistet wird.
Geschätzte Damen und Herren, Österreich braucht klare Rahmenbedingungen. Österreichs Bauern brauchen Planbarkeit und Entwicklungschancen. Junge Bäuerinnen und Bauern brauchen Sicherheit und Gestaltungsspielräume. Österreich braucht eine Agrarreform, die für den Konsumenten günstige Lebensmittel und hohe Qualität sicherstellt. Wir brauchen eine Agrarreform, die Lebensqualität durch saubere Umwelt und gepflegte Landschaft bietet. Damit die GAP-Reform 2014 bis 2020 eine Allianz für unser Land werden kann, brauchen wir aber vor allem eine Allianz in unserem Land. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
9.15
Präsident Georg Keuschnigg: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Zehentner zu Wort. – Bitte.
9.15
Bundesrat Robert Zehentner (SPÖ, Salzburg): Geschätzte Damen und Herren zu Hause und hier im Saal! Sehr verehrter und geschätzter Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Bundesratskolleginnen und -kollegen! Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein weites Feld, und ich möchte mich auf drei zentrale Punkte konzentrieren: erstens die
Umstellung der Betriebsprämie auf die neuen Gegebenheiten, zweitens die Verbesserung der Bergbauernförderung und drittens eine zukunftsweisende Entwicklung der biologischen Landwirtschaft.
Nun zum ersten Punkt, zur Betriebsprämie: Derzeit bekommen die Landwirte bei uns die Betriebsprämie noch aufgrund historischer Daten. Diese historischen Daten sind zehn und mehr Jahre alt und entsprechen des Öfteren nicht mehr der bäuerlichen Wirklichkeit. Auch war von Anfang an nicht so sehr die bäuerliche Tüchtigkeit, sondern auch der Informationsvorsprung ausschlaggebend, wie hoch heute noch die Prämie pro Hektar ist. Ich möchte dazu ein ganz einfaches Beispiel anführen.
Es ist bei uns Bauern immer Brauch gewesen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bauern Pachtflächen gehabt hat. Auf diese Pachtflächen ist natürlich auch eine Prämie draufgekommen, teilweise, weil es eben schon lange so bewirtschaftet worden ist. Dann hat es eben die Möglichkeit gegeben – und das meine ich mit „Informationsvorsprung“ –, dass man diese Prämien auf die Heimflächen sozusagen draufgelegt hat. Die Pachtflächen haben dann keine Prämie gehabt, die Pacht hat man aufgelöst. So ist unter anderem entstanden, es gibt auch andere Beispiele, dass wir heute fast ein Drittel der bearbeiteten Flächen in Österreich haben, die keine oder eine ganz kleine Prämie haben. Damit wir wissen, von welchen Größenordnungen wir reden: Es gibt Prämien von 0 bis 700 € und 800 €, und es gibt viele Prämien von 20 €, 30 €, 50 €, und so kommt man auf so kleine Beträge.
Das ist eine extreme Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Landwirtschaft. Und es ist ja nicht so, dass es in Niederösterreich hohe Prämien und in Salzburg extrem niedrige Prämien gibt. Bundesländerweise, und da haben wir ja die Statistik direkt vom Landwirtschaftsministerium, variiert es nicht so wirklich viel, es gibt zwischen den Bauern so große Unterschiede. Und das ist eine extreme Wettbewerbsverzerrung, wenn der Nachbaracker null Euro und der andere 700 € hat. Das versteht wohl jeder hier herinnen. Es ist auch nicht immer so extrem, aber trotzdem ist da eine ganz massive Wettbewerbsverzerrung vorhanden.
Daher bin ich dafür, dass diese Prämie ab dem Jahre 2014 auf Acker- und Grünland gleich verteilt wird. Es versteht sich im bäuerlichen Kreis ja an und für sich von selbst, dass natürlich Almflächen und Hutweiden reduziert werden. Darüber werden wir nicht groß debattieren müssen.
Nun zur Bergbauernförderung: Da haben wir ja in Österreich eine sehr lange Tradition. Diese stammt ja noch aus der Zeit der SPÖ-Alleinregierung. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) Der Grund für die Bergbauernförderung war bis 1995 die Steilheit der Flächen; seit 1995 ist aufgrund des EU-Beitrittes und neuerer Formeln die Seehöhe der jeweiligen Gemeinde in den Vordergrund gerückt. Jede Gemeinde – wenn ich an den Pinzgau oder an das Unterinntal denke, da ist das besonders gravierend – hat, vom Talboden bis zum Berggipfel, natürlich eine durchschnittliche Seehöhe. Durch diese Durchschnittsberechnung sind auch die Bauern, die im Talboden unten sind, in die Bergbauernförderung eingerechnet worden. Gut so! – Aber wir haben bei der Förderung eine zu geringe Spreizung zwischen der ebenen Fläche und der Steilfläche. Dazu wieder ein Beispiel, damit der Mensch weiß, wovon ich rede.
Wenn ein Bergbauer in der Berghöfekataster-Gruppe 3 oder 4 zehn Hektar bewirtschaftet, ist er erstens ziemlich ausgelastet – das ist mit relativ viel Handarbeit verbunden, da der Maschineneinsatz schon schwierig ist in dieser Kategorie, bei zehn Hektar –, und zweitens bekommt er in etwa die gleiche Prämie aus der Bergbauern-Förderung wie sein Kollege im Talboden unten mit 20 Hektar.
Das ist eine zu enge Spreizung, und da müssen wir uns gerade in der Dreier- und Vierer-Berghöfekataster-Gruppe etwas einfallen lassen. Dazu brauchen wir keinen riesigen Millionenbetrag, wissen wir doch alle, dass die Geldmittel knapp sind, aber wir kön-
nen nicht am Sonntag immer wieder sagen, wie wichtig die Bergbauern sind, und unter der Woche kümmern wir uns nicht um diese Disparität.
Nun zum Umweltprogramm. Mein Vorredner hat es schon erwähnt: Österreich ist das Bioland Nummer 1 – aber nicht mehr lange. Wir haben in diesem Sektor eine sehr schwache bis null Entwicklung. Wir werden nicht mehr Biobauern, es wurde auch nicht wesentlich mehr Fläche in den letzten fünf, sechs Jahren. Wir Biobauern hören ein Wort relativ oft, und das heißt „Einstiegsstopp“. Im Umweltprogramm, in diesem Topf, sind 550 Millionen, da sind 100 Millionen für die Biobauern reserviert; das macht die Biobauern-Förderung aus. Wenn man die Biobauern-Förderung in den nächsten Jahren auf eine breitere Basis stellen will – österreichweit haben wir ungefähr 17 Prozent; in Salzburg sind wir bei 50 Prozent –, sollten wir österreichweit das politische Ziel haben, die Biofläche zu verdoppeln. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Das wäre ein sehr vernünftiger Weg für Österreich, und ich hoffe, dass der Landwirtschaftsminister mich dabei unterstützt. Es wäre auch eine gewaltige Reduktion in Richtung CO2 – eine wesentlich größere Reduktion, als wir sie haben, wenn wir E 10 in unsere Tanks fließen lassen. Das muss einmal ganz klar auch hier gesagt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Die Fördergelder in der GAP – auch das hat mein Vorredner bereits erwähnt – haben schon einen sehr, sehr langen Weg hinter sich. In den siebziger und achtziger Jahren ist dieses Geld vorwiegend ausgegeben worden, um die Exporte der Lebensmittel, der agrarischen Produktion zu finanzieren. In den neunziger Jahren ist dann die Umstellung gekommen. Da ist es dann in die Richtung gegangen, dass man einfach Hektar und Stückzahl mehr in den Vordergrund gestellt hat. Dass ein solcher Prozess in der Politik natürlich über Jahre und Jahrzehnte geht, ist verständlich, aber man muss sich immer fragen: Wo wollen wir hin? Was ist das Ziel?
Diesbezüglich sind wir zweifelsohne von der Exportstützung her in Richtung Hektar und Stückzahl auf dem richtigen Weg, aber wir werden in Zukunft schauen müssen, dass wir neben den Hektar und neben den Stückzahlen vermehrt die Arbeitskraft, die auf dem Hof nötig ist, in den Vordergrund rücken müssen. Das ist sicher nicht etwas, was 2014 passieren wird, aber wir müssen das andiskutieren. Wenn wir Ja zu einer bäuerlichen Landwirtschaft sagen, müssen wir die notwendige Arbeitszeit am Hof einbeziehen, und nicht nur die Hektar. Die begünstigen natürlich wieder die größere, mehr industrielle Landwirtschaft, und das wollen wir ja nicht, da sind wir ja alle d’accord! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Herr Minister, abschließend noch drei Fragen.
Erstens: Ist daran gedacht, aus der ersten Säule, wie von der EU erlaubt, 10 Prozent in die zweite Säule zu transferieren? – Die EU erlaubt es; ich möchte nur wissen, ob wir das wollen.
Die zweite Frage ist: Wie schaut der Fahrplan der EU aus, und vor allem, wie schaut unser Diskussionsprozess und Entscheidungsprozess in Österreich aus, also der zeitliche Rahmen?
Und drittens würde mich sehr interessieren, wie man das in der österreichischen Politik und in der österreichischen Agrarpolitik auf einen Nenner bringen will, wenn Österreich – berechtigt oder unberechtigt; das kann ich nicht beurteilen – verlangt, dass um 100 Millionen weniger eingezahlt werden (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Milliarden!) – 100 Milliarden weniger eingezahlt werden, ja, 100 Millionen wären zu wenig –, wir aber für die Landwirtschaft gleich viel oder mehr Geld wollen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Gleich viel!) – Gleich viel, wenn weniger eingezahlt wird.
Das wären meine Fragen. In diesem Sinne: danke! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
9.25
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pirolt. – Bitte.
9.25
Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir hatten hier, ich glaube, vor drei Wochen eine Enquete zum Thema „Ländlicher Raum“, die durchaus gut besucht war und in der letztendlich neben dem ländlichen Raum auch auf die Landwirtschaft eingegangen worden ist.
Der Budgetrede von Frau Bundesministerin Fekter konnte ich entnehmen, es stehen im Jahr 2013 für die Landwirtschaft große Herausforderungen an, aber vor allem auch große Weichenstellungen für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das beinhaltet nicht ausschließlich nur die Fördermittel, sondern in diesem gesamten Konvolut muss natürlich auch Berücksichtigung finden, dass sich „Green Jobs“ entwickeln können, dass sich die Raumplanung entsprechend entwickeln kann und dass damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Landwirtschaft nicht ausschließlich in der ursprünglichen Produktion tätig sein kann, sondern auch als Energieproduzent zusätzlich an Boden gewinnen kann.
Aber nicht alles ist so einfach. Wenn man hört, dass die Eingangsvoraussetzungen für die Reformen, für die GAP-Reformen, für die Gemeinsame Agrarpolitik tendenziell steigende Agrarpreise erfordern, dann lässt einen das zweifeln. Das ist ungefähr so, als würde man eine Garantie auf Aktienkurse abgeben. Das wird nicht möglich sein! Das heißt, das ist kein Berechnungsansatz oder ein Ansatz für eine planbare Gestaltung der Landwirtschaft für die nächsten sechs Jahre.
Und offenkundig wird auch ein Umdenken in Bezug darauf nötig sein, dass Betriebsprämien im neuen Regionalmodell zusätzlich eine Verschiebung erfahren, von, sage ich einmal, den Großbetrieben, den Genossenschaften hin zu den kleinen Betrieben – da bin ich beim Herrn Kollegen Zehentner –, damit diese zusätzlich einen Ausgleich für die Familienarbeitskraft erfahren können. Ohne diesen wird es nicht gehen.
Die Verschiebungen sind, glaube ich, in einem Zeitkorridor von zirka sechs Jahren geplant. Wichtig ist auch, dass die Investitionsförderungen zumindest gleich bleiben, wobei hier auch darauf zu achten wäre, dass die Ökologisierung am Ende nicht auf der Strecke bleibt, denn von Investitionsförderungen haben vor allem größere Betriebe etwa, die es sich leisten können, die Schwellenwerte zu erreichen, damit Produktion wirtschaftlich bleibt.
Und damit sind wir zwangsweise beim bäuerlichen Familienbetrieb. Der bäuerliche Familienbetrieb wäre grundsätzlich einmal zu definieren. Bis heute, glaube ich, ist es nicht gelungen, diese Form einer Betriebsführung zu manifestieren. Wir haben eine Abwanderung der Vollerwerbsbetriebe, die nach wie vor stattfindet. In meinem Umkreis etwa arbeiten Eigenjagd-Betriebe nebenher. Besitzer von Betrieben mit 200 Hektar gehen nebenher arbeiten. Ich glaube, das ist nicht nur eine einzelne persönliche Entscheidung, sondern es hat auch damit zu tun, dass die Landwirtschaft produktionstechnisch unter Druck steht.
Was die kleinen Betriebe anlangt, so erfolgt das Aufgeben der Produktion nicht aus Bequemlichkeit, sondern der Auflagenkatalog, um kleine Landwirtschaften noch sinnvoll zu betreiben, ist mittlerweile so übermäßig, dass einem dabei die Freude vergeht.
Wenn man – ich selber bin da auch Betroffener – alte Stallgebäude hat, wenn man die Tierhaltungskriterien nicht mehr einhalten kann, weil Bodenflächen zu Fensterflächen nicht mehr passen, eine entsprechende Änderung aber bei diesen alten Steinmauern technisch zwar möglich, aber einfach finanziell nicht machbar ist, ist es ein Schwachsinn, da zu investieren. Damit wird man aus der Produktion gedrängt, und ich habe da durchaus den Verdacht, dass man die großen Betriebe, die es wirtschaftlich natürlich
leichter und besser können, zusätzlich in die Produktion schiebt, wodurch man aber auf der anderen Seite den „Genussladen Österreich“ ein bisschen verwässert. – Das ist das eine.
Bei den Verhandlungen zur GAP-Reform äußern eine Reihe von Europaparlamentariern aus Österreich die Sorge, dass die Mittel nicht höher sein werden. Welche Auswirkung das haben wird, wissen Sie. Elisabeth Köstinger und Herr Rübig teilen diese Meinung, und auch der Herr Bundesminister selber ist nicht immer vom Erfolg seiner Verhandlungen überzeugt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Tun wir das später. Ich sehe ihn ja. (Ruf bei der ÖVP: Gut, dass du ihn siehst!)
Noch einmal: Ziel muss erstens sein, dass in Österreich die Gentechnikfreiheit bei all diesen Reformen oberstes Credo ist. Die Gentechnikfreiheit wird auch in Zukunft garantieren, dass sich Österreich als Feinkostladen überhaupt positionieren kann und damit auch eine Zukunft hat.
Die Tierhaltungsbedingungen sind so adäquat anzupassen, dass für Kleinbauern und mittelständische Betriebe auch eine wirtschaftliche Leistbarkeit gegeben ist.
Wenn die Landwirtschaften insgesamt selber zu schwach sind, um Vermarktung aufzubauen, dann muss vielleicht eine Unterstützung in der Form gewährleistet sein, dass meinetwegen eine IG Milch und ähnliche Genossenschaften sich leichter auf diesem Markt tun.
Und noch ein Punkt ist natürlich wichtig: Die AMA als Instrument verwaltet sich in erster Linie selber, braucht beinahe gleich viel Geld für sich selber als Apparat, um eine adäquate Anzahl von Bauern zu kontrollieren, um diese Regelungen durchzuführen. Und nicht nur die Bauern, mittlerweile werden auch Gemeinden (Bundesrat Hensler: Ein Stumpfsinn sondergleichen!) – Red doch nicht! Du weißt es ganz genau: Mittlerweile werden auch schon Gemeinden bei Projekten von der AMA kontrolliert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist ja nicht unbedingt die Aufgabe, dass man da mehr als pingelig ist. Man könnte auf ein Pauschalsystem zurückgreifen, um diese einzelnen Betriebskontrollen zu reduzieren. Ich wäre bereit, auf einen Teil zu verzichten, und ich brauche nicht alle Jahre drei, vier Kontrollen über meinen Betrieb ergehen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was die Bauern brauchen, wird ein artgerechtes Kombi-Lohnsystem sein, damit sie auch in Zukunft überleben können und damit eine Allianz für das Land bilden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
9.34
Präsident Georg Keuschnigg: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Berlakovich. Ich erteile ihm das Wort mit der Bitte, die Redezeit von 10 Minuten in etwa einzuhalten.
9.34
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den nächsten Wochen entscheidet sich die Zukunft der Landwirtschaft in Österreich und letztendlich auch die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land, denn Ende des Jahres soll das Budget der Europäischen Union beschlossen werden und in den Monaten darauf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Periode 2014 bis 2020.
Zum Nationalfeiertag ist einmal mehr das Ergebnis einer Umfrage präsentiert worden, wo angeführt ist, worauf die Österreicherinnen und Österreicher stolz sind. Sie sind stolz auf unsere Landschaft, auf das gute Essen, auf Brauchtum und Tradition. Und auch darum geht es in den nächsten Wochen: dass wir eine ordentliche Lebensmittel-
versorgung erhalten, dass wir die Landschaft erhalten, die letztendlich auch durch die Bauern geprägt wird, und dass wir auch das Traditionelle bewahren, aber dem Modernen gegenüber offen sind.
Und darum geht es jetzt bei dieser Reform, und daher findet diese Aktuelle Stunde zum richtigen Zeitpunkt hier im Bundesrat statt, weil man sich mit diesem Thema jetzt auseinandersetzen muss.
Vor 50 Jahren wurde die Agrarpolitik in Europa vergemeinschaftet. Es gibt eine Gemeinsame Agrarpolitik aller EU-Mitgliedsländer, dass man Landwirtschaft, dass man die Ernährung in Europa gemeinsam ordnet und gestaltet. Die Ziele der damaligen gemeinsamen Agrarpolitik haben heute noch Gültigkeit.
Das erste Ziel ist es, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern. Damals, vor 50 Jahren – da haben wir nicht ausreichend Lebensmittel in Österreich gehabt, und auch in Europa nicht – ist es darum gegangen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im bäuerlichen Bereich zu steigern.
Ein zweites Ziel ist es, dass auch die landwirtschaftliche Bevölkerung am Wohlstand teilnehmen kann und eine angemessene Leistungsabgeltung bekommt.
Es ging darum, die Märkte zu ordnen und zu stabilisieren, und es ging auch darum, die Versorgung sicherzustellen und dass die Menschen eben leistbare Lebensmittel bekommen.
Diese Ziele haben nach wie vor Gültigkeit, und die GAP war erfolgreich, denn wir ziehen jetzt, anlässlich des 50-jährigen Jubiläums, Bilanz. Wir haben diese Ziele erreicht. Europa versorgt sich mit Lebensmitteln, Europa exportiert Lebensmittel, und Europa kann für die Bevölkerung leistbare Lebensmittel sicherstellen. Aber wir sind an einer neuen Entwicklung interessiert. Die Ziele haben ihre Gültigkeit, aber wir müssen uns den neuen Herausforderungen stellen. Wie gesagt: neue Finanzperiode 2014 bis 2020, und daher auch Reform der Agrarpolitik.
Worauf wir stolz sein können, das ist, dass wir in Österreich den Weg einer ökosozialen Landwirtschaft gehen, also eine Landwirtschaft haben, die nicht nur produziert, sondern die auch auf die Umwelt Rücksicht nimmt und soziale Aspekte berücksichtigt – ein Modell, von Josef Riegler entwickelt, das mittlerweile in Europa Einzug findet. Wenn Kommissionspräsident Barroso sagt, die Art, wie Österreich Landwirtschaft betreibt, ist Vorbild für Europa, nämlich ökologisch und sozial, und diesen Weg sollten wir in Europa gehen, dann ist das kein billiges Kompliment, sondern die Wahrheit.
Das hat ja auch Agrarkommissar Ciolos jetzt bei der Reform der Agrarpolitik versucht, das sogenannte „Greening of the Common Agricultural Policy“, also eine Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft. Österreich unterstützt ihn dabei. Ob das gelingt, ist eine zweite Frage, das ist Gegenstand der Verhandlungen, und letztendlich auch eine Frage des Geldes. Klar ist: Wenn es weniger Geld gibt für den Agrarsektor in Europa, dann wird es eine ökologische Landwirtschaft nicht geben können. Aber dazu später.
Das, was wir wollen, ist, dass wir in der österreichischen Agrarpolitik, die eingebettet ist in die Gemeinsame Agrarpolitik, eine Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig ist, eine Landwirtschaft, die flächendeckend ist, haben. Für ein Land wie Österreich, wo zwei Drittel im Berggebiet und im benachteiligten Gebiet sind, ist es nach wie vor ein Ziel, dass wir auch in extremen Lagen im alpinen Raum eine Landwirtschaft haben, eine multifunktionale Landwirtschaft, die ökologisch ausgerichtet ist.
Was bedeutet multifunktional? – Wir haben nach wie vor bäuerliche Betriebe, Familienbetriebe. Alle, die davon reden, dass es in Österreich eine industrielle Landwirtschaft gibt, die wissen nicht, wovon sie reden. (Beifall bei der ÖVP.)
Schauen Sie sich die Größenvergleiche an! Ein Betrieb in Österreich hat im Durchschnitt um die 20 Hektar Fläche, in Deutschland ist diese Fläche zweieinhalb Mal größer, in Tschechien vier Mal größer. Die Betriebe in Europa sind alle in der Fläche größer. Die Anzahl der Milchkühe, die Anzahl der Schweine pro Betrieb: Die Betriebe rund um uns herum sind vier Mal, fünf Mal, sechs Mal, zehn Mal größer in Europa.
Es ist gelungen, gegen den extremen Markt, gegen den Druck bäuerliche Familienbetriebe aufrechtzuerhalten. Natürlich sperren auch Betriebe zu. Das ist bedauerlich, aber die Konkurrenz ist enorm. Und es muss sich jeder bei der Nase nehmen, der Lebensmittel einkauft. Es sind doch viele, die sagen, die Lebensmittel müssen immer billiger werden – und dann wundern sie sich, wenn bäuerliche Betriebe zusperren!
Unser Ziel ist es nach wie vor, bäuerliche Familienbetriebe zu haben, die leistbare Lebensmittel erzeugen in hoher Qualität, dass sich die Menschen das auch leisten können, die aber auch auf die Landschaft, auf die Umwelt Rücksicht nehmen und die letztendlich auch ökologische Funktionen hat. Denken Sie etwa an den Schutz von Naturkatastrophen, die Vitalerhaltung der Wälder im alpinen Raum, Überflutungsflächen, da es zu Überflutungen auch auf landwirtschaftlichen Flächen kommt, wenn Flüsse über die Ufer treten, bis hin zur Weiterbewirtschaftung in alpinen Lagen. Das hat auch einen Sinn und ist auch Aufgabe der heimischen Landwirtschaft.
Wie schaut es in Zukunft aus? – Es war wichtig, dass der Bundesrat vor kurzem eine Enquete zum ländlichen Raum abgehalten hat. Das war ein wichtiger Impuls, denn die Landwirtschaft ist auch dafür verantwortlich, dass der ländliche Raum eine Vitalität hat. Das WIFO hat gesagt, dass bei uns die ländlichen Räume sich positiv entwickeln – das heißt, nicht jede einzelne Region, aber im Schnitt, und das wollen wir aufrechterhalten. Rund 530 000 Menschen arbeiten in der Landwirtschaft und im vor- und nachgelagerten Bereich. Das heißt, es geht um die Arbeitsplätze der Bauern, aber auch um die anderen Arbeitsplätze im ländlichen Raum, im Gewerbe, im Handel, in der Industrie, weil das zusammenhängt. Und darum bemühen wir uns.
Wir haben rund 175 000 landwirtschaftliche Betriebe in Österreich. Die Bauern kaufen jährlich Leistungen, Dünger, Pflanzenschutz, Treibstoffe im Ausmaß von 3,8 Milliarden € und sichern damit zusätzliche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Und ich erwähne noch einmal die 140 000 Arbeitsplätze in Verbindung mit Tourismus und Gastronomie, Stichwort „Genussregionen“. Dadurch entstehen zusätzliche Wertschöpfungseffekte. So kommen wir auf eine große Zahl von Arbeitsplätzen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik ruht auf zwei Säulen: Die erste Säule ist die Marktordnung mit den Direktzahlungen, und die zweite Säule ist der ländliche Raum. Diese beiden Säulen sollen in der Struktur zukünftig aufrecht bleiben und sind wichtig, weil sie die Basis dafür schaffen, dass Landwirtschaft in Europa und auch in Österreich existieren kann.
Zu den Marktordnungsmaßnahmen: Herr Bundesrat Zehentner, das, was Sie im Zusammenhang mit dem Informationsbedarf und den Vorteilen für jene, die mehr wussten, gesagt haben, trifft nicht zu. Der Punkt ist: Man musste die Prämien vom Grund entkoppeln, und zwar auf Grund der internationalen WTO-Welthandelsentwicklung, und darüber war die Landwirtschaft nicht glücklich. Man musste die Prämien vom Grund entkoppeln, damit sie im internationalen Feld WTO-tauglich waren. Das hat uns nicht gefallen, aber wir mussten das machen.
Es gibt unterschiedliche Prämien, das stimmt, weil die Stiermäster andere Prämien als Ackerbauern und so weiter bekommen haben. Und es gibt in den Regionen Unterschiede, das stimmt auch. Aber es geht nicht um den Informationsvorsprung, sondern darum, dass das gewachsene Systeme sind.
Jetzt geht es darum, dass dieses historische Modell – wie es bezeichnet wird – in ein Regionalmodell umgewandelt wird. Dieser Wandel muss in ganz Europa vollzogen wer-
den, und das ist eine riesige Herausforderung, denn wir haben einen hohen Anteil an benachteiligten Flächen, und trotzdem geht es darum, diese Neuverteilung der Betriebsprämien vorzunehmen. Wir haben ein Regionalmodell in der Grundstruktur erarbeitet. Sehr vereinfacht gesagt bedeutet das, dass die intensiven Betriebe – Ackerbauerbetriebe und intensive Grünlandbetriebe – eher verlieren, die extensiven Betriebe hingegen eher gewinnen werden. Man muss aber jeden Betrieb für sich anschauen.
Der Punkt ist, dass es Prämien für diese Bewirtschaftung gibt, weil eben der Preis nicht ausreichend ist, dass der Bauer davon existieren kann. Das muss man immer wieder sagen. Wenn die Bauern von Marktpreisen leben könnten, bräuchten wir die Prämien nicht. Das ist aber leider Gottes auf Grund der Preissituation nicht möglich. Daher brauchen wir diese Prämien als ein Sicherheitsnetz, dass die Bauern überhaupt wirtschaften können, egal ob im alpinen Raum oder im flachen Land.
Aber es wird zu einer Veränderung kommen. Es wird für die Almen an den Viehbestand gekoppelte Zahlungen geben, und wichtig ist dabei, dass wir den Übergang ab 2014 gleitend schaffen, damit es keine extremen Brüche gibt und Bauern nicht von einem Tag auf den anderen sehr viele Prämien verlieren und damit keine Sicherheit haben, wenn sie in einen Stall oder Ähnliches investiert haben.
Für Österreich ist es auch wichtig, dass wir ein Förderprogramm für Kleinlandwirte haben, damit es dort eine Entbürokratisierung gibt. Ganz wichtig sind außerdem auch die Junglandwirte. Wir haben in Österreich einen relativ hohen Anteil an Junglandwirten im Vergleich zu andern Ländern in Europa, aber es müssen noch mehr werden. Junglandwirte sollen also auch unterstützt werden.
Zusätzlich zur Prämie soll es aber auch eine Ökologisierungsprämie geben. Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, sondern sage nur: Grundsätzlich sind wir dafür, wir lehnen aber ab, was die Kommission will, nämlich dass Flächen – und zwar konkret sieben Prozent der Flächen – stillgelegt werden. Das lehnen wir ab. Wir brauchen die Flächen zur Produktion und nicht zur Stilllegung, wiewohl man ökologisch wertvolle Flächen und Naturschutzflächen stilllegen beziehungsweise besonders behandeln kann und es auch Fruchtfolgeauflagen geben darf. – Uns geht es darum, dass wir trotzdem ein Umweltprogramm aufrecht erhalten können, das gefährdet ist, wenn diese Greening-Maßnahmen so kommen, wie es die Europäische Kommission will. Diesbezüglich sind wir in Verhandlungen, weil wir ein Umweltprogramm weiterführen wollen. Dafür werden wir in ganz Europa gelobt, und die Bauern sind auch bereit, das zu machen. Das ist wichtig für uns.
Die ländliche Entwicklung ist die zweite Säule. Das ist das Herz der österreichischen Agrarpolitik. Darin sind das Umweltprogramm, das Bergbauernprogramm, das LEADER-Programm und auch das Investitionsprogramm für die Bauern enthalten, und wir wollen das weiterführen. 90 Prozent der Flächen werden in Österreich ökologisch bewirtschaftet. Der Effekt ist, dass Österreich nicht Bio-Europameister, sondern Bio-Weltmeister ist.
Herr Bundesrat, es gibt einen Einstiegsstopp. Wir haben das mit den Bio-Bauern vereinbart. Man kann nämlich nicht jemandem drei Jahre vor Ende sagen, dass er Bio-Bauer werden soll, und dann die Prämien nur bis 2014 garantieren. Daher ist es nur fair, dass es klare Bedingungen gibt. Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt. Und wenn wir ab 2014 das neue Programm haben, ist klar, dass wir Bio ausbauen wollen.
Wofür ich nicht bin, ist, dass alle Bio-Bauern werden, denn damit zerstören wir die Basis für die Bio-Bauern. Dann gäbe es einen Preisverfall, und auch der Markt gibt das nicht her. Wir müssen uns doch daran orientieren, was die Menschen kaufen! Die Menschen kaufen mehr Bio-Produkte. Das ist positiv. Aber 92 Prozent der Bevölkerung in Österreich ernährt sich von konventionellen Produkten, und das Ziel der heimischen Landwirtschaft ist es, die Tische der Menschen mit hochwertigen österreichischen Le-
bensmitteln zu decken, mit biologischen und konventionellen Lebensmitteln, aber das garantiert und von hoher Qualität. Das wollen wir auch in Zukunft sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich soll es ein Bergbauernprogramm geben. Herr Abgeordneter, es gibt natürlich Abstufungen im Bergbauernprogramm auch hinsichtlich des Arbeitskräfteeinsatzes. Je höher man hinauf kommt, desto höher ist die Prämie, weil es dort einen höheren Arbeitsaufwand gibt. Auch bei den größeren Betriebe auf dem flachen Land und bei den Bergbauern wird jetzt schon gekürzt. Es gibt dieses System. Sie wissen das. Aber wir wollen trotzdem ein Bergbauernprogramm weiterführen. Der springende Punkt bei all diesen Überlegungen ist: Wir brauchen das Geld dazu!
Damit komme ich zum Budget. – Die Europäische Kommission hat im Vorjahr einen Vorschlag zum Budget vorgelegt. Alle Bereiche bekommen mehr Geld. Der einzige Bereich, der Geld verliert, ist die Landwirtschaft, und zwar minus zehn Prozent in der nächsten Periode. Die Landwirtschaft ist der einzige Bereich, der verliert. Im Hinblick darauf haben wir gesagt: In der Landwirtschaft darf nicht weiter gekürzt werden! Wir wollen gleich viel Geld haben wie bisher! Alle anderen bekommen mehr Geld.
Die Landwirtschaft bekommt nicht gleich viel Geld, sondern wir verlieren – und das akzeptieren wir nicht! Wenn wir das Geld nicht bekommen, dann können wir nämlich ein Umweltprogramm, ein Bergbauernprogramm oder ein Leader-Programm nicht mehr weiterführen. Die Bauern blockieren nicht, wir wollen nur sagen, dass das doch das Herz unserer Agrarpolitik ist! Das wollen ja die Menschen, nämlich eine intakte Landschaft, leistbare Lebensmittel und dass der Tourismus floriert!
Am Montag hat die zypriotische Präsidentschaft in der EU auch einen Vorschlag gemacht. – Ursprünglich ist im Raum gestanden, dass in der Landwirtschaft noch einmal um ein Drittel gekürzt wird. Das wäre fatal! Dann braucht Europa nicht von einer Ökologisierung der Landwirtschaft zu reden! Dann findet das nicht statt! – Der Vorschlag der Zyprioten besagt jetzt, dass die Kürzungen in der Landwirtschaft geringer sind, dass es aber trotzdem eine Kürzung gibt.
Wir machen jetzt auf den Umstand aufmerksam, dass es hiebei nicht nur um bäuerliche Interessen geht, und wir werden mit dem Bundeskanzler gemeinsam eine entsprechende Strategie besprechen, denn er wird 22. und 23. November mit all den Regierungschefs bei der Konferenz beisammen sitzen, bei der es um Geld geht. – Das Ziel der Agrarpolitik ist, dass die Menschen in Österreich leistbare Qualitätslebensmittel bekommen, dass Boden, Luft und Wasser durch die Bauern erhalten werden, dass die Landschaft für den Tourismus gesichert wird. Darum geht es! Daher brauchen wir die Gelder, und ich behaupte, dass wir auch ein Recht darauf haben, weil wir seit unserem EU-Beitritt diesen ökologischen Weg in der Landwirtschaft gehen.
Andere Länder haben auf anderes gesetzt. Wir haben aber diesen historischen Anspruch in Brüssel angemeldet, und wir unterstützen den Bundeskanzler, wenn er das Geld bringt, denn anderes war nicht ausgemacht.
Abschließend: Meiner Meinung nach steht Europa jetzt bei diesen Verhandlungen tatsächlich an einer Wegkreuzung. Es geht dabei darum, ob wir in der Landwirtschaft in Richtung einer industriellen Massenproduktion in Europa oder in Richtung einer bäuerlichen Landwirtschaft gehen. Für uns ist der Weg klar: Wir wollen bäuerliche Familienbetriebe. Aber das ist nicht garantiert.
Ich will Ihnen jetzt nur die gegenwärtige Situation im Hinblick auf die massiven Kürzungen klar machen: Österreich will als Nettozahler weniger einzahlen, das stimmt schon, 100 Milliarden € wie Frankreich und wie Deutschland. Aber Österreich sagt auch: Keine weiteren Kürzungen in der Landwirtschaft! Es muss bei jenen gekürzt werden, die mehr Geld bekommen. Die Bürokratie bekommt um zehn Prozent mehr aus dem EU-
Budget, die Unionsbürgerschaft bekommt um 50 Prozent mehr. Diese Dinge muss man sich anschauen! In der Landwirtschaft wurde nämlich jetzt schon gekürzt. Das sage ich Ihnen jetzt, damit wir nicht dann nachher, wenn das Geld fehlt, darüber diskutieren müssen, warum die Landwirtschaft nicht ökologisiert wird.
Es geht darum, eine ordentliche Agrarpolitik zu machen, die den Bauern Sicherheit gibt, die aber auch den österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen Sicherheit gibt.
Dafür kämpfe ich, und ich hoffe auf Ihre Unterstützung! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
9.48
Präsident Georg Keuschnigg: Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
9.48
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin kein Landwirt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Diese Tradition gibt es in meiner Familie seit meinem Großvater leider nicht mehr! Aber man kann ja auch in einer Großstadt leben und ein kritischer Konsument sein. Allerdings – und ich bin heute der einzige Wiener Abgeordnete, der zu diesem Thema spricht – lege ich auf die Tatsache Wert, dass es in Wien 80 landwirtschaftliche Betriebe gibt, die sehr gut arbeiten. Ich halte es für wichtig, das zu sagen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
Wir haben heute schon sehr viel über Ökologisierung und sehr viel über Europa gesprochen. Aber wir können nicht über Landwirtschaft und über Nahrungsmittelsicherheit auch für globale Metropolen wie zum Beispiel Wien sprechen, wenn wir das nicht auch global sehen. Daher wird die Europäische Union auch diesbezüglich zunehmend aktiv werden müssen. Wenn sich nämlich immer mehr Menschen auf dieser Welt Grundnahrungsmittel nicht mehr leisten können, weil darauf spekuliert wird, dann werden wir ein Problem haben.
Im Hinblick darauf sind die Europäische Union und auch die österreichische Bundesregierung absolut gefordert, in Zukunft dafür zu sorgen, dass man endlich damit aufhört, die Bauern nicht ordentlich zu bezahlen, und zwar global und nicht nur in Österreich. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Menschen sich Nahrungsmittel leisten können. Es muss ein öffentliches Interesse daran geben, dass die Weltbevölkerung, die zumindest noch bis 2050 wächst, ordentlich mit Nahrungsmitteln versorgt wird. Und diese Versorgungssicherheit – und dabei geht es nicht nur um unsere Bauern und um die europäischen Bauern und Bäuerinnen, sondern wirklich um alle Landwirte und -wirtinnen auf der ganzen Welt – wird in Zukunft nur dann funktionieren, wenn genau diese immer größer werdende Nahrungsmittelindustrie – denn dabei geht es gar nicht mehr wirklich nur um Bauern und Bäuerinnen – immer stärker gefördert wird. Dieser Bereich wächst nämlich immer mehr, und die regionalen Versorger und Versorgerinnen geraten in immer größere Schwierigkeiten.
Das ist die größte globale Herausforderung, vor der wir stehen, und dabei spielt die Europäische Union eine ganz wesentliche Rolle. Wir sind dabei, Sie sind auch im Rat, Herr Minister, und wir müssen uns mit voller Kraft dafür einsetzen, dass zumindest in einem ersten Schritt die Spekulationen auf Nahrungsmittel ein für alle Mal der Geschichte angehören und es diese nicht mehr gibt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Wir haben jetzt eine Aktuelle Stunde, und ich war gestern unterwegs und wollte mich auf diese heutige Rede zum Thema „Agrarpolitik“ vorbereiten. Daher wollte ich auf meinem Mobiltelefon Ihre Website „lebensministerium.at“ besuchen, Herr Minister. Ich dachte mir, dass eine Internetwebseite, die den Steuerzahler laut Rechnungshofbericht 4,39 Millionen € gekostet hat, der modernen Zeit entspricht. Bekanntlich surfen immer mehr moderne Menschen mittlerweile auf mobilen Endgeräten. Ihre Website ist jedoch nicht tauglich für diese Geräte! Ich konnte Ihre Website nicht benützen! Ich dachte mir, dass sich für über 4 Millionen € doch moderne Technologien und eine ordentliche Online-Strategie ein bisschen durchsetzen würden. Ich musste aber erstaunt feststellen, Herr Minister, dass Ihre Online-Strategie zwar wahnwitzige Preise hat, die wirklich jedes Vorstellungsvermögen sprengen, die Website jedoch aktuellen Standards nicht entspricht. Und ich kenne mich da wirklich aus! Ich bin netzpolitischer Sprecher. Ich habe selbst ein Unternehmen, das Online-Beratung macht. Ich würde Ihnen helfen können. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP). – Ich bewerbe mich eh nicht! Ich habe gesagt: Ich könnte, aber ich will es nicht. Ich würde es ablehnen.
Ich habe mir heute das YouTube-Video angeschaut, nachdem mich Frau Kerschbaum darauf aufmerksam gemacht hat. Ich finde es super, dass „lebensministerium.at“ auf YouTube ist! Seit 9. Oktober gibt es ein Super-Video für „lebensministerium.at“ auf YouTube mit dem Titel „Austria’s agriculture“, und ich durfte voller Stolz feststellen, dass ich nach drei Wochen den elften Aufruf auf YouTube gemacht habe. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)
Sie investieren 4,39 Millionen € in eine Online-Website und eine Online-Offensive für ein CMS, das nicht einmal selbst, sondern von Magnolia entwickelt wurde, also von einer Firma, von der Sie seit dem Rechnungshofbericht 2001 wissen, dass diese völlig überteuerte Preise verlangt. Jede Firma, die Webseiten und CMS anbietet, macht Ihnen das um – und jetzt bin ich sogar großzügig – 300 000 € und nicht um 4,39 Millionen! So viel hat nicht einmal die Entwicklung von Facebook gekostet! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
9.54
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.
9.54
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Haus! Ich kehre von der Internetseite wieder zur Agrarpolitik zurück.
Österreich hat eine der kleinsten Landwirtschaften Europas, und es war das Verdienst unserer Landwirtschaftsminister, beginnend von Franz Fischler bis hin zu Niki Berlakovich, dass wir Gott sei Dank diese Struktur unserer Landwirtschaft bis heute erhalten konnten. Das wird für die Lebensmittelversorgungssicherheit in Europa für die Zukunft wichtig sein. Wir brauchen uns nämlich nicht weit an die Zeit zu erinnern, als es die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln noch nicht gegeben hat. (Bundesrat Todt: Wann war das in Österreich?) Und es werden sicherlich wieder solche Zeiten kommen. (Bundesrat Todt: Bitte sagen Sie mir ungefähr, wann das war, damit ich es weiß!)
Schauen wir uns nur an: Im heurigen Jahr gab es auf Grund der Dürrekatastrophen in Osteuropa große Probleme, und die Ukraine hat die Getreidelieferungen nach Europa schon eingestellt. Somit müssen wir dafür sorgen, dass unsere Landwirtschaft weiterhin dementsprechend mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt wird.
Unser Bundesminister hat es vorhin schon gesagt: Die Landwirtschaft ist der einzige Bereich auf europäischer Ebene, der gemeinschaftlich behandelt wird, den es nur gemeinschaftlich gibt, dennoch muss dieser Bereich als einziger Kürzungen hinnehmen. Es wäre vielleicht vernünftiger gewesen, wir hätten eine Währungsunion, dann müssten wir diese Krise vielleicht jetzt nicht so durchstehen, aber bei der Agrarpolitik wird
von vielen mitgesprochen, da sie als einzige europäisch ist. Und die Agrarpolitik ist, wie gesagt, der Garant dafür, dass die Lebensmittelversorgungssicherheit in Europa auch in Zukunft gesichert ist.
Daher wird es in Zukunft wichtig sein, dass die finanziellen Mittel auch dementsprechend bei den Bäuerinnen und Bauern ankommen. (Bundesrat Todt: Wann war die Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich nicht gegeben?) Das war noch in den fünfziger Jahren. Nach dem Krieg war die Versorgung nicht gesichert. (Bundesrat Todt: Ja! Das ist klar! – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Unsere Eltern haben das noch miterlebt, lieber Freund! Manche von der Arbeiterkammer haben es vielleicht nicht miterlebt, aber meine Eltern haben das miterlebt, lieber Kollege. (Bundesrat Todt: Was hat denn das mit der Arbeiterkammer zu tun? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Der Landwirtschaft wird immer wieder vorgeworfen, dass sie eine Preistreiberin bei Lebensmitteln ist. – Die Landwirtschaft muss auch Geld verdienen. Die Ausgleichszahlungen sind dabei nur ein Teil. Vergleichen wir einmal: Der Verbraucherpreisindex ist von 1986 bis zum Jahr 2010 von 100 ausgehend auf über 200 Punkte gestiegen. Das Agrareinkommen ist von 1986 bis zum Jahr 2010 von 100 ausgehend ohne Ausgleichszahlungen auf 124 Punkte und mit Ausgleichszahlungen auf 146 Punkte gestiegen.
Da sehen wir den Unterschied! Das Agrareinkommen ist in den letzten Jahren sehr schwach gestiegen, und es ist notwendig, dass die Ausgleichszahlungen auch dementsprechend bei den Bäuerinnen und Bauern ankommen. Daher richte ich ein Dankeschön an den Minister, dass er sich auf europäischer Ebene für die Bäuerinnen und Bauern und auch für die kleinstrukturierte Landwirtschaft einsetzt!
Wer sichert denn zum Beispiel die Qualität des Wassers? – Das Umweltprogramm spielt seit 1995 in Österreich eine Vorreiterrolle für die europäische Agrarpolitik und die österreichischen Bauern, und die Wasserqualität wird erwiesenermaßen durch die nachhaltige Wirtschaftsweise der Bauern gesichert und ist auch in Österreich dementsprechend besser geworden. Dazu kann ich nur gratulieren!
Im Jahre 2006 hat unser Wolfgang Schüssel als Bundeskanzler eine zusätzliche Milliarde für die österreichischen Bauern nach Hause gebracht, und ich hoffe, auch Bundeskanzler Faymann wird dieses Geld nach Österreich bringen, um die Bauern zu unterstützen, weil die Bergbauern sonst keine Zukunft haben werden. (Zwischenrufe des Bundesrates Todt.)
In diesem Sinne danke ich dem Minister und seinen Mitarbeitern, dass sie immer wieder finanzielle Mittel für die Bäuerinnen und Bauern in die Regionen bringen, damit sich auch die Leader-Regionen dementsprechend weiterentwickeln können. (Zwischenrufe des Bundesrates Stadler.) – Stadler! Du sprichst über die ÖBB, aber nicht über die Bauern!
Es wird wichtig sein, Mittel für die Bildung und für die Jungunternehmerförderung einzusetzen, und es wird auch wichtig sein, den Strukturfonds für die Landwirtschaft weiterzuentwickeln. – In diesem Sinne danke ich schön, Herr Minister. (Beifall bei der ÖVP.)
9.58
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
9.58
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Tiefnig, es ist schon richtig, dass wir wahrscheinlich in allen Bereichen mehr Geld brauchen würden,
nicht nur im bäuerlichen Bereich. Ich denke, auch Arbeiter und Angestellte würden vielleicht manchmal eine Milliarde mehr aus dem Budget brauchen, um im Hinblick auf den Verbraucherpreisindex den jährlichen Verlust, den wir auch beim Einkommen erleiden, auszugleichen. Ich denke, wir stehen da vor großen Herausforderungen, und zwar nicht nur im landwirtschaftlichen Bereich, sondern in allen Ebenen unseres Landes.
Wir wissen, dass die EU-Reformpolitik eine sehr wichtige ist und neu ausgearbeitet werden muss. Wir haben bis 2013 fixe Zusagen, auf die sich die Bäuerinnen und Bauern auch verlassen können. Für 2014 bis 2020 muss das neu ausgearbeitet und auf neue Beine gestellt werden.
Dazu wird es notwendig sein, viele Diskussionen und Debatten in allen Bereichen zu führen. Hier ist nicht nur die Sicherung der Produktpreise, sondern auch die Sicherung der Arbeitsplätze in den Regionen anzuführen.
Die Weiterentwicklung in der Agrarpolitik nach 2013 ist eine zentrale Aufgabe dieses Jahrzehnts, hier werden die Weichen für eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung herausgearbeitet. Auch die gesunde Ernährung und ihre Sicherstellung für Millionen von Menschen hier in Österreich und in der EU, ja sogar weltweit, ist ein sehr wichtiger Punkt.
Wenn wir in Europa unsere Ziele in Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz erreichen und die Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten wollen, dann brauchen wir auch die dafür notwendigen Mittel. Sie haben es schon erwähnt, dass Ihr Ministerium keine Einbußen duldet. Wir zahlen oder fordern zwar eine Milliarde weniger als Nettozahler, und es wird wahrscheinlich in allen Bereichen Sparmaßnahmen geben.
Wir müssen den bäuerlichen Betrieben eine Zukunft bieten, daher ist es auch notwendig, die Verteilung der Fördermittel auf gerechte Beine zu stellen – wir haben das auch von meinem Kollegen Zehentner schon gehört – und nicht auf Fläche und auf Stückzahlen aufzubauen. Daher braucht es eben Obergrenzen für alle jährlich ausbezahlten Förderungen, um eine Diskussion unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit zu führen.
Die Kleinbauern beziehungsweise Bergbauern sind da extrem betroffen und kommen diesbezüglich auch in Existenzschwierigkeiten. Ich komme auch aus dem Land Niederösterreich, aus einem Bezirk, in dem es ländlich strukturierte Gebiete gibt, und ich weiß von meiner eigenen Gemeinde, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr stark abgenommen hat. Viele Flächen wurden verpachtet, es ist nur mehr eine Person im Betrieb, und alle anderen sind auswärts, um zu arbeiten, um die Existenz diesbezüglich zu sichern.
Unsere Fraktion fordert daher Maßnahmen, um mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Fördermittel garantieren zu können. Dabei geht es um den Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen aufgrund naturbedingter Faktoren wie etwa der steil gelegenen Flächen – auch darüber hat Kollege Zehentner aus seinem Heimatbundesland Salzburg schon berichtet. Die Einkommen der Landwirte sind in den letzten Jahren zwar gestiegen, aber gerade die Einkommen in den Bergregionen haben sich deutlich verringert.
Der Umstieg auf das neue Modell 2014 ist daher notwendig. Die Vorteile eines regionalen Modells mit einer einheitlichen Hektarprämie bestehen erstens in der Transparenz, zweitens in der größeren Gerechtigkeit, drittens in der Nachvollziehbarkeit und viertens in der Zukunftsfähigkeit. Bei diesem Modell wird die Wertsumme der Zahlungsansprüche einer Region durch die Summe der landwirtschaftlichen Flächen, für die Zahlungsansprüche bestehen, dividiert und damit auch ein einheitlicher Fördersatz je Hektar für diese Region ermittelt.
Da ich heute die einzige Frau bin, die zu diesem Thema spricht, möchte ich auch dazu etwas sagen. Im Rahmen der GAP-Reform wird auch die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau gefordert. In der österreichischen Landwirtschaft nehmen Frauen bereits eine bedeutende Rolle ein – auch in der Betriebsführung, auch in der Arbeit –, 33 Prozent der Betriebe werden bereits von Frauenhand geführt. Ziel dieser Gemeinsamen Agrarpolitik muss daher auch sein, dass Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen konsequent umgesetzt wird, dass diese insbesondere im Programm für die ländliche Entwicklung umgesetzt wird, denn die Bäuerinnen schaffen neuartige wirtschaftliche Standbeine für ihre land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, damit sichern sie auch den Fortbestand einer zukunftsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft.
Speziell die Zielgruppe der Bäuerinnen und Frauen im ländlichen Bereich wird für die Umsetzung von frauenbezogenen Projekten eine Dotierung im Bildungsangebot fordern. Die Bäuerinnen fordern zusätzlich noch eine finanzielle Unterstützung für diverse Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung einer entsprechenden Repräsentanz im agrar- und regionalpolitischen Entscheidungsprozess. Dies war schon eine Forderung in der Gemeinsamen Agrarpolitik – Sie wissen es ja – von 2007 bis 2013, und wir ersuchen Sie, lieber Herr Bundesminister, das in der nächsten Periode auch sehr konsequent umzusetzen.
Landwirtschaft und in Niederösterreich auch der Weinbau – die schöne Wachau – spielen eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Verbesserung der Lebensqualität soll zunehmend Bedeutung beigemessen werden. Dabei geht es auch um stärker integrierte Förderkonzepte auf regionaler Ebene sowie um die Bewältigung des demographischen Wandels.
Diese Aufgaben müssen erfüllt werden, und daraus gibt es Konsequenzen. Wir fordern daher bei der Neugestaltung dieser Agrarpolitik auch mehr Verteilungsgerechtigkeit, mehr sozialökologische und regional nachhaltige Bewirtschaftung, einen effizienteren Einsatz der Budgetmittel, die Berücksichtigung der Ernährungssouveränität und eine Stärkung der Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelkette.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben auch Biolebensmittel angesprochen. Ich denke, wir alle hier im Plenarsaal beziehungsweise auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande würden gerne Biolebensmittel kaufen, nur haben sie dazu nicht die nötigen finanziellen Mittel, und daher müsste es ein Ziel sein – nicht nur im ländlichen, im landwirtschaftlichen Bereich, sondern allgemein –, für unsere Bürgerinnen und Bürger das Standbein zu schaffen, damit sie mit ihren Einkommen auch auskommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
10.06
Präsident Georg Keuschnigg: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.
10.06
Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, Sie haben es heute bereits erwähnt, und Sie haben in einer gestern von Ihrem Ministerium veröffentlichen Presseaussendung mitteilen lassen, dass Sie gegen eine Kürzung des EU-Agrarbudgets sind und dass da nicht nur 120 000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, sondern auch die sichere Versorgung der Bürger in unserem Land mit regionalen Lebensmitteln, die umweltgerechte Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft und die dynamische Entwicklung unserer ländlichen Räume. Sie bekommen da auch Unterstützung vom Präsidenten der Landwirtschaftskammer Wlodkowski, der in dieselbe Richtung stößt.
Herr Bundesminister, wir pflichten Ihnen da bei. Es ist richtig, und es ist gut für unsere Landwirtschaft, wenn Sie sich gegen die geplanten Kürzungen im Agrarbereich stemmen. Wir hoffen aber auch, dass Sie in den Gesprächen und Verhandlungen – insbesondere mit dem Herrn Bundeskanzler – entsprechend erfolgreich sein werden, damit das Agrarbudget tatsächlich nicht zu radikal gekürzt wird.
Gerade im Bereich der Agrarpolitik hat Europa in den letzten Jahren oftmals eine Richtung eingeschlagen, die wir nicht als die richtige betrachten. Es wurde heute schon vieles angesprochen: das Problem der Bergbauernförderung, der Biobereich, der Gentechnikbereich, die Lebensmittelproduktion nur zum Teil.
Auf die Milcherzeugung beispielsweise wurde gar nicht eingegangen, auf unsere Milchbauern. Es ist ja vonseiten der Kommission offensichtlich geplant, dass man da die Quoten abschafft, dass man die Kontingente beseitigt. – Herr Bundesminister, Sie wissen, was das für die Bauern bedeuten würde, nämlich dass die Produktion nicht mehr dem Verbrauch angepasst ist und dass das in der Folge einen fatalen Preisverfall für die Milchbauern nach sich ziehen würde.
Bei diesen Kontingenten kommt dann noch dazu – und das darf man nicht vergessen –, dass das in Wirklichkeit Teil des Betriebsvermögens ist, das die Landwirte zum Teil gekauft haben und das somit ein immaterielles Wirtschaftsgut für jeden landwirtschaftlichen Betrieb darstellt. Wenn man diese Quoten abschafft, dann würde das tatsächlich einer Enteignung der Landwirte gleichkommen.
In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, ist die Forderung der IG-Milch nach kostendeckenden Milchpreisen in der Größenordnung von 38 bis 47 Cent pro Liter durchaus verständlich, denn bei den derzeitigen Milchpreisen, die es auf dem Markt gibt und die gehandelt werden (Zwischenruf bei der ÖVP), ist es nicht verwunderlich, Herr Kollege Preineder, dass täglich sieben bis neun Landwirte ihren Betrieb stilllegen.
Eine EU-weite Regelung der Milchproduktion, Herr Minister, liegt im Interesse der Erzeuger und liegt auch im Interesse der Konsumenten, weil nur diese Regelung einen fairen Preis garantieren kann. Sie selbst haben heute auch schon davon gesprochen, dass die Landwirte bei uns einfach wettbewerbsfähig bleiben müssen.
Um auf Ihre gestrige Presseaussendung zurückzukommen, Herr Bundesminister: Ihr Regierungskollege, Herr Staatssekretär Dr. Lopatka, hat ebenfalls gemeint, dass er die derzeit diskutierte Senkung der EU-Ausgaben von 50 Milliarden für zu gering halte, außerdem hat er gesagt, dass es keine weiteren Kürzungen bei der Landwirtschaft geben dürfe. – Auch hier stimmen wir Ihnen und Ihrem Kollegen Lopatka zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine wesentlich höhere Senkung der Gesamtausgaben gerade im Bereich der Verwaltung – so wie Sie es heute auch angesprochen haben – wäre sinnvoll und notwendig. Was die Landwirtschaft betrifft, so denke ich, sollte man nicht über die Einsparungen reden, sondern da sollte man auch über eine andere Verteilung reden – meine Vorrednerin, Kollegin Ebner, hat das angesprochen. Verteilungsgerechtigkeit ist ein Schlagwort.
Die gerechtere Verteilung von Förderungen muss Ziel einer EU-Agrarreform sein. Es muss Schluss sein mit Agrarförderungen für internationale Konzerne und Unternehmen wie etwa bekannte Energydrink-Hersteller oder den Raiffeisenkonzern. Agrarförderungen müssen auf österreichische Verhältnisse Rücksicht nehmen, Herr Bundesminister, es muss auf die kleinstrukturierte Landwirtschaft einfach viel mehr Rücksicht genommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, in diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch etwas fragen: Sie haben selbst das Problem der LEADER-Programme angesprochen, Kollege Tiefnig
hat es auch getan. Die EU hat uns mitteilen lassen, dass sie das in dieser Form nicht mehr unterstützen wird. Die LEADER-Projekte, die wir im Land haben, werden zusammengelegt. Ich weiß nicht, wie das jetzt funktionieren soll, aber meine Frage ist: Wie wird sich das entwickeln, wie wird das weitergehen?
Abschließend, Herr Bundesminister – Sie sind ja auch Funktionär des Bauernbundes, Landesobmann des Bauernbundes Burgenland –, möchte ich grundsätzlich sagen: Da ich selbst aus dem ländlichen Raum komme, weiß ich, dass man nicht immer alles ernst nehmen darf und soll, was Bauernbundfunktionäre sagen – nicht immer, aber manchmal. Ich denke da an Ihren oberösterreichischen Kollegen, der vor einigen Monaten ernsthaft gefordert hat, dass es eine Art Solidarabgabe für Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, geben soll. – Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass das nicht die Aufgaben oder die Problematiken sind, denen sich der Bauernbund stellt.
Wir nehmen Ihre Aussagen durchaus ernst, Herr Bundesminister, und wir hoffen, dass Sie in den Verhandlungen und in den Gesprächen mit dem Herrn Bundeskanzler erfolgreich sein werden, dass damit auch das Bauernsterben, das ja tatsächlich stattfindet, beendet wird, dass eine bessere Verteilung, Verteilungsgerechtigkeit stattfindet, weil das im Sinne der Verbraucher ist, weil das im Sinne der Landwirte ist, weil das im Sinne des Landschafts- und Naturschutzes ist und weil das auch – wie Sie es selbst sagen – im Sinne von Brauchtum, Tradition und Lebensqualität in unserem Land ist. (Beifall bei der FPÖ.)
10.12
Präsident Georg Keuschnigg: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.13
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem von Ihnen, Herr Bundesrat Brückl, zuletzt Gesagten: Die Milchquote wurde bereits vor Jahren abgeschafft. Österreich war letztlich der einzige Staat, der noch Interesse daran hatte, eine Milchquote aufrechtzuerhalten. Das heißt, sie läuft 2015 aus, aber man muss sich auch wirklich die Frage stellen, ob das Mengenbewirtschaftungssystem einer Milchquote auch einen Effekt hat.
Schauen Sie sich die Faktenlage an! Die Betriebe in Österreich produzieren trotz der Milchquote mehr Milch, daher erkennt man, dass die Milchquote nicht mehr diesen Steuerungseffekt hat, den sie seinerzeit hatte. Wir hatten auch in anderen Bereichen – etwa im Getreidebereich – Quotensysteme; diese sind gefallen, und wir sehen, dass man sich auf dem Markt behaupten muss. Das ist der Weg, den wir gehen.
Österreich kann nicht mit der reinen Milchproduktion erfolgreich sein, denn andere können das billiger produzieren. Wir können nur im Veredelungsbereich erfolgreich sein, indem wir höherwertige Produkte wie Käse und österreichische Spezialitäten aus der Milch produzieren, die dann marktfähig sind. Das ist unsere Strategie, damit können wir auch ordentliche Preise sichern, nicht nur den Milchbauern, sondern auch allen anderen Bauern.
Sie haben die Förderung der Industriebetriebe angesprochen. Das ist ein alter Kalauer, der nicht mehr Faktum ist; seinerzeit hat es Derartiges gegeben. Als europäische Industriebetriebe europäischen Zucker verwendet haben, haben sie einen Zuschuss bekommen, weil sie auf dem Weltmarkt viel billiger Zucker hätten einkaufen können. Wir haben damals eine Zuckermarktreform gemacht mit dem Effekt, dass Arbeiter Arbeitsplätze verloren haben, weil Zuckerfabriken auch in Österreich zugesperrt haben und Bauern Rübenkontingente verloren haben. Jetzt ist es so, dass wir dort einen freien Markt haben.
Es gibt für Industriebetriebe keine Förderung mehr. Der zitierte Energydrink-Hersteller bekommt diese nicht mehr, auch die Verarbeiter nicht mehr. Das gibt es nicht mehr. Es wurden die Exportstützungen abgeschafft. Das alles gibt es in der europäischen Agrarpolitik nicht mehr, was aber bedeutet, dass diese Industriebetriebe auf dem Weltmarkt einkaufen. Sie finden in der europäischen Speiseeis- und Keksproduktion keine Milch mehr; Palmöl aus Indonesien – das wäre ein Thema.
Die Grünen haben zur Agrarpolitik leider gar nichts Konstruktives beigetragen. Darüber muss man reden: wie Lebensmittel gestaltet sind. Und wenn Sie über Biotreibstoffe diskutieren, dann müssen Sie erkennen, dass Palmöl nach Europa kommt und in der Lebensmittelindustrie eingesetzt wird. Wo ist da der Aufschrei? – Also bitte da gemeinsam aufstehen und gemeinsam auf diese Dinge eingehen!
Frau Bundesrätin Ebner, ich unterstütze Sie vollkommen in den Bemühungen, den Wert der Bäuerinnen zu heben. Es hat einen Rechnungshof-Rohbericht gegeben, in dem der Rechnungshof kritisiert, dass ich eine Aktion für die Bäuerinnen mache. Es ist mir völlig unverständlich, wie der Rechnungshof das kritisieren kann, wo es darum geht, dass die Bäuerinnen nicht nur Betriebe führen müssen, sondern sich auch um die Familien kümmern müssen, oft alte Menschen pflegen müssen und gewaltigen Stress haben. Ich führe diese Bäuerinnen-Wettbewerbe weiter, weil es darum geht, den Stellenwert der Bäuerinnen zu heben; ich bin da ganz bei Ihnen. Daher ist es meiner Meinung nach vollkommen unverständlich, dass der Rechnungshof das kritisiert. – Das nur zu diesem Thema.
Was man bei den Finanzen der EU nicht vergessen darf, wenn wir jetzt das EU-Budget verhandeln: Die Landwirtschaft ist der Bereich, wo Österreich mehr Geld zurückbekommt aus der Europäischen Union, als wir einzahlen. Wir zahlen für den Agrarsektor in Europa in etwa 1,2 Milliarden € aliquot ein und bekommen 1,3 Milliarden € zurück. Österreich verbessert damit seine Zahlungsbilanz, weil es uns gelungen ist, durch das Umweltprogramm, das Bergbauernprogramm, das LEADER-Programm Rückflüsse aus der europäischen Agrarpolitik zu bekommen. Daher ist es wichtig, dass wir diese Programme aufrechterhalten. Da ändert sich einiges in Europa, und das kann bedeuten, dass Österreich bei den Finanzverhandlungen unter die Räder kommt.
Wir haben uns daher im Agrarbereich aufgestellt und unsere Forderungen formuliert, um konstruktiv mit dem Bundeskanzler eine Strategie zu erarbeiten, die Österreich nützt, die der heimischen Landwirtschaft nützt, die aber auch den Konsumentinnen und Konsumenten nützt, damit sie in der Zukunft ordentliche, hochqualitative und vor allem auch leistbare Lebensmittel bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Beiträge. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
10.16
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Präsident Georg Keuschnigg: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2701/AB beziehungsweise
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, und
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und
jenes Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle am 30. und 31. Oktober 2012 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 9)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG 12. Oktober 2012
Parlament, Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA- E1.8.33.02/0004-l.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael
Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass
aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 2. Oktober 2012
(Pkt. 8 des Beschl.Prot. Nr. 158) der Herr Bundespräsident am 4. Okto-
ber 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll
Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur
Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erteilt hat.
Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesminister für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-E1.8.19.06/0008-1.7/2012
Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Reform
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr stark zugenommen. Derzeit sind rund 144.000 Beschwerden anhängig.
Mit dem 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden Maßnahmen getroffen, die – gemeinsam mit internen Reformschritten am EGMR - zu einer Erhöhung der Zahl der Entscheidungen des EGMR geführt haben. Dennoch wurden die bereits erreichten Verbesserungen von einigen Staaten als unzureichend angesehen. Aus diesem Grund wurde mit Konferenzen in Interlaken im Jahr 2010 und in Izmir im Jahr 2011 ein neuerlicher Reformprozess eingeleitet, der durch die Brighton-Erklärung, die im Rahmen der Konferenz von Brighton am 20. April 2012 angenommen wurde, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.
Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden. Dies konnte auch im Rahmen der Brighton-Erklärung sichergestellt werden. Diese sieht im Wesentlichen vor, dass bis Ende 2013 Änderungen der EMRK ausgearbeitet werden sollen, streicht zugleich aber hervor, dass vorrangig die Bemühungen der Staaten verstärkt werden müssen, den mit der EMRK übernommenen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen und vor allem die Urteile des EGMR zügig umzusetzen.
Die in der Brighton-Erklärung in Aussicht genommenen Änderungen der EMRK durch ein Zusatzprotokoll sind großteils von geringer Tragweite und betreffen folgende Punkte: Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten in der Präambel; Verkürzung der Frist zur Befassung des EGMR gemäß Art. 35 Abs. 1 EMRK von derzeit sechs auf vier Monate; Adaptierung des durch Protokoll Nr. 14 eingefügten neuen Zulässigkeitskriteriums gemäß Art. 35 Abs. 3 lit. b EMRK, der die Zurückweisung von Fällen ermöglicht, in denen dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist; Entfall des Widerspruchsrechts der Parteien gegen die Abgabe einer Rechtssache von einer Kammer des Gerichtshofs an die Große Kammer gemäß
Art. 30 EMRK und Einfügung einer Bestimmung, dass EGMR-Richter bei Amtsantritt nicht älter als 65 Jahre sein dürfen.
Das Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation bzw. der Annahme durch alle 47 Vertragsstaaten der EMRK, um in Kraft zu treten. Österreich nimmt als Vertragspartei der EMRK an den Verhandlungen teil; die österreichische Verhandlungsdelegation soll vom Ständigen Vertreter Österreichs beim Europarat in Straßburg, Botschafter Dr. Thomas Hajnoczi, geleitet werden.
Das Zusatzprotokoll wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen. Der Verfassungsrang der EMRK wird dabei entsprechend zu berücksichtigen sein.
Sofern die Verhandlungen über das Zusatzprotokoll mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler stelle ich den
Antrag,
die
Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter
Dr. Thomas Hajnoczi zur Leitung der
Verhandlungen über das Protokoll Nr. 15 zur Kon-
vention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bevollmächtigen.
Wien, am 24. September 2012
SPINDELEGGER m.p.“
*****
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (1899 und 1919/NR der Beilagen),
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2012) (1900 und 1920/NR der Beilagen).
*****
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0131-1/4/12
Abteilungsmail:
An den Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH
Präsidenten des Bundesrates Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Parlament Telefon: 01/531 15 20/2217
1017 Wien Datum: 18. Oktober 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit,
dass sich der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz
TÖCHTERLE am 30. und 31. Okto-
ber 2012 in Rom aufhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Georg Keuschnigg: Weiters gebe ich bekannt, dass Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend die Aufenthalte der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied vom 27. Oktober bis 4. November 2012 in Kuba und Guatemala bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek mit ihrer Vertretung beziehungsweise des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos vom 27. bis 31. Oktober 2012 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Gesundheit Alois Stöger mit seiner Vertretung sowie der Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl vom 27. Oktober bis 4. November in Südamerika bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner mit ihrer Vertretung eingelangt sind.
*****
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Auflagefrist
Präsident Georg Keuschnigg: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
*****
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Georg Keuschnigg: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6, 14 und 15 sowie 16 bis 21 jeweils unter einem durchzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher so vor.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) (1905 d.B. und 1945 d.B. sowie 8806/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt.
Ich darf bei dieser Gelegenheit Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka hier bei uns im Bundesrat herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. Das Zeitlimit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
10.21
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat es im Nationalrat und auch in der Diskussion im Ausschuss erfreulicherweise eine Einstimmigkeit gegeben, und ich möchte daher auch gleich zum Wesentlichen kommen.
Beim Konsularbeglaubigungsgesetz beschließen wir heute die gesetzliche Grundlage für eine eigentlich in der Praxis schon lange geübte Gepflogenheit, die im Ausland bisher auf Grundlage des Völkerrechtes und auf Grundlage einer Verordnung angewandt wurde, und zwar stammt diese von der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984; diese gibt es also schon relativ lange. Diese Regelung galt aber nicht für jene Beglaubigungen, die vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorgenommen wurden, denn dieses nimmt Beglaubigungen auf Grundlage des Bundesministeriengesetzes 1986 vor.
Nun gibt es erstmals eine konkrete gesetzliche Grundlage und eine Aufstellung der Fälle, in welchen Beglaubigungen durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie durch die österreichischen Vertretungsbehörden einschließlich der Honorarkonsulate vorgenommen werden.
Um wie viele Fälle handelt es sich? Von welchen Zahlen sprechen wir? – Im Jahr 2011 waren es 34 000 Beglaubigungen von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und rund 17 000 Beglaubigungen, es geht also insgesamt um eine Zahl von etwas über 50 000.
Was ist neu? – Zwei Änderungen erscheinen mir persönlich besonders erwähnenswert: Zum einen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Urkunde gefälscht und der Inhalt unrichtig ist, dann können die Konsularbehörden künftig auch von einer Beglaubigung absehen.
Warum erwähne ich das? – Es war bei einigen Fälscherbanden gängige Praxis, Dokumente zu fälschen und dann mit einer Kopie oder einer ganz simplen Abschrift zum jeweiligen Konsulat zu gehen. Dort wurde dann bestätigt, dass diese echte Kopie einer offensichtlich gefälschten Urkunde bestätigt werden musste. Mit diesem offiziell beglaubigten Schriftstück wurde meist der Anschein der Echtheit noch weiter verstärkt. Jetzt haben wir endlich eine Handhabe gegen den Missbrauch dieser Beglaubigungspraxis.
Zum anderen wird in Zukunft die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen und weiteren Exportdokumenten mit elektronischen Signaturen ermöglicht. Das ist ganz besonders für die Exportwirtschaft wichtig und stellt für unsere Unternehmen eine deutliche Verbesserung dar. Zudem bringt es auch für die Auslandsösterreicher Verbesserungen.
Wir vonseiten der ÖVP-Fraktion werden diesem Gesetz gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.24
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.
10.25
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir haben jetzt schon vom Kollegen Köberl den gesamten Inhalt vernommen, aber ich glaube doch, dass, wenn wir die Anzahl der Beglaubigungen im letzten Jahr beurteilen – das waren 34 000 von Vertretungsbehörden im Ausland und 17 000 vom Außenministerium –, die Notwendigkeit besteht, dass Beglaubigungen nicht durch eine Verordnung aus dem Jahr 1984 oder durch ein Bundesministeriengesetz aus dem Jahr 1986, sondern endlich in einem Gesetz genau geregelt werden, damit es klare Bestimmungen für diese Beglaubigungen gibt.
Dass auch Missbrauch damit getrieben wurde, das wissen wir, und dieser Missbrauch ist mit diesem Gesetz abgeschafft worden, denn es können Beglaubigungen verweigert werden. Und bei Urkunden aus Staaten, die weder ein bilaterales noch ein multilaterales Vertragsverhältnis mit Österreich haben, wird genauer darauf geschaut, woher die Urkunde stammt und ob die Originalurkunde echt ist, und da kann fallweise angeordnet werden, dass Beglaubigungen aus diesen Ländern ausgesetzt werden, wenn dort vermehrt Missbrauchsfälle auftreten.
Ich glaube, dass es mit diesem Gesetz zu einer Vereinfachung für unsere Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch für die Wirtschaft kommt. Aus diesem Grund werden wir auch dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.27
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
10.27
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause! Meine Vorredner haben schon sehr viel zu diesem Tagesordnungspunkt gesagt. Lassen Sie mich eines ergänzen: Ich habe in Oberösterreich ein Dialogbüro, an das sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes mit ihren unterschiedlichen Anliegen, sozusagen an ihre Volksvertreter, an ihren Bundesrat wenden können, und da wurden mir in der Vergangenheit zwei Fälle zugetragen.
Einer hat davon gehandelt, dass eine gebürtige Österreicherin versucht hat, ihren Ehegatten aus einem afrikanischen Land – ich glaube, es war Nigeria – nach Österreich zu holen. Die beiden haben dort zigmal im Konsulat vorsprechen müssen, und Sie wissen, dass wir nicht in jedem Land eine Vertretungsbehörde haben, sondern dass zum Beispiel die Leute von vielen afrikanischen Ländern in eine andere afrikanische Hauptstadt reisen müssen, zum Beispiel nach Abuja, in die Hauptstadt Nigerias, um dort Visaanträge abwickeln zu können.
Dieser Umstand ist für diese Leute doch mit sehr viel Zeit, Geld und Mühen verbunden, wenn sie immer wieder vorgeladen werden, um jedes Dokument persönlich abzugeben. Bei den Beglaubigungen verstehe ich es noch, dass man das überprüfen muss, aber dass man dann auch noch das Visum, die Einreiseerlaubnis und den Aufenthaltstitel persönlich abholen muss, ist, wie ich meine, selbst in afrikanischen Ländern nicht mehr Usus, denn es gibt auch dort ein funktionierendes Post- und E-Mail-Wesen, und es könnten viele Abwicklungen auch auf diesem Weg erfolgen. Dies würde für die Menschen eine Erleichterung bedeuten, denn die Betroffenen empfinden es wirklich sehr oft als Schikane, wenn sie wegen jedem Zettel antanzen, Hunderte von Kilometern reisen und massive Kosten auf sich nehmen müssen.
Insofern ersuche ich Sie, dass Sie auch darauf ein Auge haben. Wir werden natürlich dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.29
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
10.29
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf direkt bei Herrn Bundesrat Dönmez anschließen. Einerseits lernt man dann zu schätzen, was in der Europäischen Union alltäglich ist, nämlich die Reisefreiheit, und dass wir uns, was Visaanträge betrifft, all das ersparen können.
Andererseits müssen wir gerade auch bei afrikanischen Staaten sehen, dass wir sehr sorgsam sind, was die Überprüfungen betrifft, weil aufgrund der Notlage der Menschen oft Missbrauch betrieben wird; und die Balance zu finden, ist eben die Aufgabe unserer Vertretungsbehörden. Sie wissen, es hat in der Vergangenheit Vorfälle gegeben, die nie hätten passieren dürfen, wo auch Geschäfte damit gemacht worden sind. Daher ist der gesamte Konsularbereich ein Bereich, der bei uns unter einem besonders strengen Augenmerk steht, damit solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr geschehen können. Das führt natürlich bei den Einzelnen oft zu beschwerlichen Anreisen, da das Vertretungsnetz von Österreich – Sie haben es gesagt – gerade im Subsahara-Bereich eines ist, das bei Gott nicht alle Staaten in der Form abdecken kann, um in jedem Staat vertreten zu sein.
Auf der anderen Seite bitte ich aber schon um Verständnis dafür, dass es uns um sehr korrekte Vorgangsweisen geht und dass der persönliche Kontakt als notwendig erachtet wird, gerade bei diesen Anträgen, da mir unsere Beamtinnen und Beamten mitteilen, dass da nach wie vor versucht wird, sich mit gefälschten Dokumenten – und das ist leider sehr häufig der Fall – die Einreise nach Österreich zu verschaffen. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin sehr froh darüber, dass es betreffend das Konsularbeglaubigungsgesetz zu einer einstimmigen Beschlussfassung kommen wird. Dem Außenministerium ist Bürgerservice und Rechtssicherheit sehr wichtig. Und da war es einfach notwendig, diese Gesetzesmaterie auf einen aktuellen, modernen Stand zu bringen. 50 000 solcher Beglaubigungsfälle – die Zahlen sind schon genannt worden, rund zwei Drittel davon bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, ein Drittel davon im Inland – rechtfertigen es, das gesetzlich zu regeln.
Es ist ganz sicher ein Beitrag zur Dokumentensicherheit, und das ist wiederum ein Beitrag zur Rechtssicherheit. Es ist in einem funktionierenden Rechtsstaat enorm wichtig, die gesetzlichen Grundlagen zu haben, um von vornherein Missbrauch im Keim ersticken zu können.
Mit diesem Gesetz wird eine gute Grundlage für klare Bestimmungen geschaffen, wonach österreichische Vertretungsbehörden bei Zweifel an der Echtheit oder an der inhaltlichen Richtigkeit eines Dokumentes eine entsprechende Überprüfung vornehmen können. Dass das von allen die Zustimmung findet, zeigt, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage auf einem richtigen Weg sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1812 d.B. und 1940 d.B. sowie 8807/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses
für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des
Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke schön.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.
10.34
Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Geschätzte Damen und Herren! In der jetzigen Debatte geht es, wie von der Berichterstattung bereits bekannt gegeben, um das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sind leider in manchen Teilen unserer Erde trotz international geltender Menschenrechte immer noch ungesühnt an der Tagesordnung. Daher war es auch gut, wichtig und weitsichtig, dass man sich bereits bei der im Juni 1993 in Wien stattgefundenen Weltkonferenz über Menschenrechte auf ein zentrales Thema konzentriert hat, nämlich die Ausrottung der Folter, die in erster Linie durch Prävention geschafft werden sollte.
Zu diesem Zweck wurde auch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter beschlossen, welches letztendlich am 22. Juni 2006 in Kraft getreten ist und derzeit 62 Vertragsstaaten hat. Österreich und acht weitere Staaten haben derzeit dieses Protokoll nur unterzeichnet.
Es geht dabei um ein weltweites Zwei-Säulen-System zur Verhütung von Folter, das einerseits einen internationalen und andererseits einen nationalen Besuchsmechanismus vorsieht. Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter ist die internationale Säule, dieser führt in den Vertragsstaaten Besuche durch und gibt notwendigenfalls Empfehlungen und Bemerkungen ab.
Österreich hat in den letzten Monaten die notwendigen Rahmenbedingungen für die zweite, die nationale Säule geschaffen, wodurch wir mit dem heutigen Beschluss dieses Fakultativprotokoll OPCAT ratifizieren können. Es ist ein Protokoll mit 17 Seiten und insgesamt 37 Artikeln.
Seit Juli dieses Jahres wurde die Volksanwaltschaft mit einer neuen Kompetenz ausgestattet und ist für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig. Eine bei der Volksanwaltschaft eingerichtete Kommission kann und wird zukünftig spezifisch öffentliche und private Einrichtungen kontrollieren, besuchen und auch einen Bericht darüber erstatten. Natürlich müssen da auch Anzeichen des Foltertatbestandes gegeben sein. Der neu konstituierte Menschenrechtsbeirat wird dabei eine wesentliche, beratende Funktion übernehmen.
Wir werden daher zukünftig von der Volksanwaltschaft noch detailliertere Berichte hier im Hohen Haus bekommen. Ein jährlicher Bericht wird veröffentlicht und auch dem UN-Unterausschuss für die Verhütung von Folter übermittelt werden.
Abschließend möchte ich behaupten, dass der heutige Beschluss ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf für die Menschenrechte ist, und ich hoffe gleichzeitig, dass zumindest in unserem Land keine derartigen Vorfälle verbrochen werden.
Wir stimmen diesem Beschluss gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.37
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
10.38
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die größte Errungenschaft der Demokratie entspricht folgender Grundphilosophie und Überzeugung: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Daher finden wir in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einen Schlüsselsatz:
„Niemand darf der Folter oder (), unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO ist kein unmittelbar anwendbares Recht, aber wir als Österreich, als Mitglied der Europäischen Union und als Mitglied des Europarates sind in einer besonders glücklichen Situation, denn alle Bürger und Bürgerinnen der 47 Staaten des Europarates können dies direkt beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einklagen. Und als Unionsbürger und ‑bürgerinnen können wir das seit dem Lissabon-Vertrag – das sind die Segnungen des Lissabon-Vertrages – auch direkt beim EuGH, beim Europäischen Gerichtshof, einklagen.
Folter hat immer noch viele Gesichter, ob das E-Schocks sind oder Vergewaltigungen, Zwangshaltungen, Schläge, Aufhängen in sogenannten Papageienschaukeln, Verbrennungen, Verstümmelungen, Zwangsuntersuchungen, Zahnfolter, Verhörfolter, Zwangsarbeit, Nahrungsentzug, Isolationshaft – wie seinerseits bei Nelson Mandela oder heute, ganz aktuell, unabhängig davon, was er getan hat, bei Öcalan in der Türkei –, massive Erniedrigungen, Schlafentzug, Toilettenverbot, Sauerstoffmangel, Belastungsstörungen, Misshandlungen, Gehirnwäsche, Lärmfolter. Viele Namen und viele Gesichter hat die Folter.
Und sie ist eben nicht nur Geschichte. Die Würde des Menschen wird auch in der Gegenwart immer wieder angegriffen. Ich erwähne hier nur die Gefängnisse von Abu
Ghuraib, Bagram oder das noch immer existierende Gefängnis von Guantanamo. Aber auch in Europa: Polizeigefängnisse in Spanien, insbesondere gegenüber Frauen, gegenüber Flüchtlingen, Frankreich gegenüber Roma, Israel – der Bundesrat hat ja diesbezüglich eine Initiative gemacht –, wo Kolleginnen und Kollegen, Abgeordnete des palästinensischen Parlaments bis heute ohne Anklage in Verwahrungshaft sind – ohne je zu wissen: Weshalb bin ich angeklagt? Wird es jemals einen Prozess geben? –, Italien, Russland, Türkei; aber auch in Österreich, zum Beispiel der Fall Bakary, wo Polizeibeamte einen Mann aus Gambia in einer leerstehenden Lagerhalle schwerst misshandelt haben und dann natürlich, nach vielen Jahren, auch aus dem Dienst entlassen wurden.
Das heißt, es geht um jede Form des Freiheitsentzuges durch Justiz, durch Verwaltungsbeamte oder durch sonstige Behörden angeordnete Unterbringungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen. So gesehen – dazu hier ein ganz offenes Wort – fällt die Unterbringung von Asylsuchenden auf der Saualm in Kärnten voll darunter. Und Gott sei Dank wurde diese erniedrigende und menschenunwürdige wie grausame Unterbringung von Menschen geschlossen, wenn auch zu spät.
Mit der heutigen Ergänzung – mein Vorredner hat es schon gesagt – zu diesem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe richten wir jetzt einen internationalen Besuchsmechanismus ein. Das heißt, dieser neu gegründete Ausschuss gegen Folter führt nun Besuche durch, Besuche, die zwar angemeldet sind, aber die dann genau diese Einrichtungen untersuchen und Empfehlungen und Bemerkungen abgeben. Und es besteht auch die Möglichkeit für unabhängige Gremien, zu untersuchen.
Im Jahre 1776 hat unsere neue Geschichte begonnen – damals wurde die Erklärung der Menschenrechte in Virginia abgegeben. Und 1789 kam es zur Erklärung der Bürger- und Bürgerinnenrechte im Rahmen der Französischen Revolution. Diese beiden Ereignisse, die amerikanische und die Französische Revolution, haben endlich einen Schlussstrich gezogen unter eine jahrhundertealte Tradition, in der Folter als ganz normales Mittel im Rechtssystem zum Einsatz kam. Die katholische Kirche hat durch die heilige Inquisition die Folter in alle Erdteile verbreitet.
Deshalb ist in der Menschheitsgeschichte die Durchsetzung von Menschen- und Bürgerinnen- und Bürgerrechten ein ganz neues, aber eines der höchsten Güter, die eine Demokratie zu leisten vermag. Und deshalb geht es nur in Demokratien. Aber es ist nicht gewonnen – Menschenrechte müssen Tag für Tag erkämpft und verteidigt werden, aber auch die Verbannung der Folter. Und deshalb ist dieses Dokument so wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.44
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
10.44
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde gesagt, aber lassen Sie mich noch einiges ergänzen. Nach Nine Eleven, dem Anschlag auf das World Trade Center, wurden nicht nur in den von dir, Kollege Schennach, genannten Ländern Gefängnisse eingerichtet, wo Menschen bis heute noch grausamen Bedingungen unterworfen sind, gefoltert werden, ihrer Rechte beraubt werden, sondern auch in europäischen Ländern, in unseren Nachbarländern. In Polen gab es Geheimgefängnisse, in Rumänien gab es Geheimgefängnisse und auch in Tschechien. Und das war gedeckt durch die Regierungen. Und diese Menschen, die heute Opfer dieses Systems waren, haben nun die Möglichkeit, ihr Recht einzuklagen, und das ist
absolut begrüßenswert. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Sehr geschätzter Herr Kollege Schennach, ich weiß um deine Kontakte und Beziehungen zur Türkei, und ich meine, dass hinsichtlich Öcalan der Grund für die Inhaftierung auch bei dir klar sein sollte. Öcalan ist jemand, der nicht nur in Europa, sondern auch in vielen, vielen anderen Ländern als Terroristenführer auf der Liste steht und deshalb im Gefängnis sitzt. Über die Bedingungen, unter denen er die Strafhaft verbüßen muss, kann man diskutieren. Auf jeden Fall haben seine Anwälte freien Zugang zu ihm, er kann dadurch auch seine Botschaften verbreiten, und auch medizinische Versorgung ist ihm gewährleistet. – Nur um das in das rechte Licht zu rücken.
Dass die Volksanwaltschaft in Österreich sozusagen Einrichtungen besuchen darf und kann, wo Menschen angehalten werden, freiwillig oder auch zwangsweise, ist begrüßenswert. Und hier ist auch der Bundesregierung ein großes Lob auszusprechen, dass sie die Volksanwaltschaft auch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet hat, damit sie dieser neuen Aufgabe gerecht werden kann.
Aber erlauben Sie mir da noch eine kleine Kritik, und die Kritik geht in Richtung des Bestellmodus. Der Bestellmodus der Volksanwaltschaft stammt, glaube ich, aus dem Jahr 1977 – 35 Jahre ist das her –, und seither hat es fast keine Reform und Adaptierung gegeben. Daher wäre es, glaube ich, hoch an der Zeit, hier den Bestellmodus neu zu überdenken, dass das nicht proporzmäßig – nach der Art, wie man es salopp formuliert, einer Packelei – durchgeführt wird, sondern dass das transparent ausgeschrieben wird, dass die Leute, die sich bewerben, auch Kompetenzen im Bereich der neuen Aufgaben, die die Volksanwaltschaft übernommen hat, vorweisen müssen. Und dann bin ich überzeugt, dass wir noch besser und noch effizientere Arbeit leisten werden.
In diesem Sinne werden wir auch dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
10.47
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte.
10.47
Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten und hier im Saal! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon sehr ausführlich berichtet und die ergänzende Regelung erläutert, mit der Menschen, die sich an sogenannten Orten der Freiheitsentziehung befinden, wirksam vor Folter und erniedrigender Behandlung geschützt werden sollen. Ich war heuer im Frühling Gast bei der Buchpräsentation des Menschenrechtsexperten Manfred Nowak. Manfred Nowak ist Professor für internationales Recht und Menschenrechte an der Universität Wien, und er ist auch Gründer und wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Wien.
Er übte zwischen 2004 und 2010 das UNO-Sonderberichterstatter-Mandat über Folter aus, und es war ihm damals unter Schutz der UNO möglich, die Folterpraktiken und Haftbedingungen weltweit zu untersuchen. Er und sein Team konnten unangekündigt und unbeobachtet Haftstätten inspizieren, und sie konnten auch vertrauliche Gespräche mit den Häftlingen führen; allerdings war eine Einladung durch die Regierung des jeweiligen Landes Voraussetzung für die Durchführung dieser Mission.
Die Spuren der Folter konnten so dokumentiert werden, und in mehr als 90 Prozent aller Staaten kommt Folter vor. Großteils wird sie auch routinemäßig von der Polizei zur Erpressung von Geständnissen und Informationen verwendet. Professor Nowak hat an
diesem Abend auch von einigen Vorkommnissen berichtet, die eher an die Foltermethoden des Mittelalters erinnern, und wir haben heute auch von meinen Vorrednern schon sehr viel gehört, was eher in die Zeit des Mittelalters zurückgreift. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es bei Folter nicht immer nur um körperliche Gewalt und um Vorkommnisse in diversen anderen Staaten geht, sondern dass auch das Zufügen von psychischen Leiden als Folter gilt.
Alle Länder der Welt haben sich zu den Menschenrechten bekannt, und trotzdem werden diese Verbrechen an vielen Orten der Erde noch als Kavaliersdelikt gesehen. In einigen Ländern gibt es nicht einmal einen eigenen Straftatbestand dafür.
In dem Buch, von dem ich sprach – sein Titel lautet: „Folter: Die Alltäglichkeit des Unfassbaren“ –, zieht Professor Nowak Bilanz über seine Arbeit, und er berichtet, wie man Folter überhaupt erkennt, auch über die Methoden der Untersuchungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, aber auch, wie es überhaupt zu Folter kommt, was die Ursachen sind. Ich denke, mit diesem Buch schafft man Öffentlichkeit für dieses Thema, bei dem eigentlich sehr viele lieber wegsehen würden.
Und wie ich schon gesagt habe, sind nicht nur die großen Geschichten, von denen meine Vorredner sprachen, Folter, sondern auch psychische Leiden, und da sind wir in Österreich leider keine Insel der Seligen, wie wir aus jetzt aufgedeckten Vorfällen, die allerdings schon vor Jahrzehnten stattgefunden haben und die wir sicherlich alle sehr bedauern, erkennen müssen.
Diese Vorfälle haben sich, wie wir aus diversen Berichten wissen, großteils in Heimen und Einrichtungen ereignet, wo vor allem Kinder und zum Teil geistig Behinderte untergebracht waren. Und wahrscheinlich hätten wir einige dieser Vorfälle in Österreich verhindern können, hätten wir damals schon ein Kontrollsystem oder ein ähnliches Instrument gehabt wie jenes, das wir im Sommer – wie meine Vorredner schon gesagt haben – bei der Volksanwaltschaft eingerichtet haben. Und sowohl das Element des nationalen Kontrollinstrumentes, ein System der regelmäßigen Besuche, als auch die internationale Arbeit des Unterausschusses zur Verhütung von Folter sind sicherlich ganz wichtige Instrumente, die sicherstellen sollen, dass alle Menschenrechte für alle Menschen gelten.
Und diese Ergänzung, die wir heute beschließen, ist ein konsequenter Schritt zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, den ich und meine Fraktion sehr begrüßen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
10.51
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pirolt. – Bitte.
10.52
Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Frau Präsidentin! Wenn wir heute von Folter und einem Abkommen über Folter und andere Grauslichkeiten sprechen und damit auch von Guantanamo und ähnlichen Strafvollzugseinrichtungen die Rede ist, dann möchte ich schon auf das Schärfste zurückweisen, dass im selben Atemzug die Saualm genannt wird, diese Asylwohnanlage auf der Saualm, die ja – am Fuße der Saualm, vielleicht auch das zur Information noch dazu – eine Wohnanlage ist, eine von vielen Einrichtungen, wie sie in unserer Republik Österreich etabliert sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Todt: Drum hat sie die Frau Innenministerin geschlossen!)
Auf der sogenannten Saualm, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind jene untergebracht, die in anderen Wohnanlagen einfach schwer zu halten waren, weil sie sich als verhaltensauffällig erwiesen haben. (Bundesrat Schreuder: Verhaltensauffällig ist die
Kärntner Regierung!) Das sind die Gründe – und weil ein Betreiber bereit war, diese dort aufzunehmen.
Die Saualm ist in einem Bauzustand, so wie er vielfach auch andernorts gegeben ist, mit einem zeitgemäßen Standard, und reichte, sage ich – bis zu diesem Asylwohnheim – durchaus auch für jeden anderen aus, auch für Kinder aus Kärnten, die auf dieser Anlage ihre Ferien verbracht haben.
Der hier getätigte Vorwurf ist auf das Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.53
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ein zweites Mal hat sich Herr Bundesrat Dönmez zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.53
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Herr Kollege! Ich bin seit über zehn Jahren in der Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung tätig. Und hier die Saualm mit vielen, vielen anderen Einrichtungen, wo die NGOs – Caritas, Volkshilfe, Don Bosco und so weiter – tätig sind, auf eine Ebene zu stellen, das weise ich auf das Schärfste zurück (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie des Bundesrates Strohmayer-Dangl), und zwar aus mehreren Gründen.
Das Problem auf der Saualm ist ein mehrfaches. Erstens fängt es dort an, dass Sie dort – Sie haben es auch angesprochen – angeblich kriminell gewordene Asylwerber (Bundesrat Pirolt: Die man in Einrichtungen woanders nicht haben wollte, weil sie nicht handelbar waren!) Aber auch diese Menschen haben ein Recht auf Zugang zu gesundheitlicher Versorgung. (Bundesrat Pirolt: Haben sie ja auch!) Haben sie nicht gehabt! (Bundesrat Pirolt: Haben sie! – Das ist doch Unsinn!) Es wurde dezidiert der Zugang erschwert bis unmöglich gemacht. – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass dieses Haus von der Substanz her in einem Zustand ist, dass man normalerweise keine Bewilligung mehr dafür bekommen würde. (Bundesrätin Michalke: Da müssten aber viele Österreicher aus ihren Häusern ausziehen!)
Und der dritte Punkt ist, dass Ihre Landesregierung, die Kärntner Landesregierung, hier mit der Betreiberin einen Vertrag unterzeichnet hat und darin Kosten angesetzt hat, die jenseits von Gut und Böse sind. Denn: Wissen Sie, was die wahren Kosten bei der Unterbringung von Asylwerbern sind? – 17,20 € pro Erwachsenem pro Tag. Und damit sind wir aber nicht bei Millionenbeträgen, für die Ihre Kärntner Regierung, der Herr Dörfler, einen Blankoscheck unterschrieben hat.
Das sind die wahren Missstände! – Daher nicht hier sozusagen diese Einrichtung, die Saualm, mit vielen, vielen anderen Einrichtungen der NGOs auf eine Ebene stellen (Bundesrat Lindinger: Ist leicht da Geld geflossen?), denn damit tun Sie wirklich den anderen NGOs nicht recht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.55
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
10.55
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser innenpolitischen Diskussion darf ich wieder zum Fakultativprotokoll zurückkommen. Dieses Protokoll – die Vorredner haben das ja schon ausführlich angesprochen – ist für Österreich deshalb von besonderer Bedeutung, weil Österreich, wenn es um Menschenrechtsfragen geht, und die österreichische Außenpolitik bedingungslos für die Achtung der Menschenrechte eintreten und weil Österreich daher auch in der UNO
mit der Kandidatur für den Menschenrechtsrat und mit der Mitarbeit im Menschenrechtsrat innerhalb der Staatengemeinschaft in diesem Bereich viel leistet.
Was bewirkt jetzt dieses Fakultativprotokoll? – Einerseits dass natürlich die Glaubwürdigkeit von Österreich steigt. Es werden bald mehr als 70 Staaten sein, die dieses Protokoll dann auch tatsächlich ratifiziert haben. Aber das Ziel muss natürlich sein, dass es weltweit geachtet wird, und hier – Beispiele sind angeführt worden – haben wir sicherlich noch einen langen Weg vor uns.
Das Zweite aber: Neben der Bekundung, hier etwas tun zu wollen, ist sehr wichtig, was man dann tatsächlich tut. Und da haben wir, glaube ich, in Österreich eine sehr gute Lösung gefunden, indem hier die Volksanwaltschaft – und nicht eine neue Institution, sondern eine Institution, die durchaus schon unter Beweis stellen konnte, dass Bürgerrechte, Bürgeranliegen, Menschenrechte von ihr gut vertreten werden – neue Kompetenzen bekommen hat, zusätzliche Mittel bekommen hat, um in Österreich die Standards zu erreichen, die von diesem Fakultativprotokoll von den Mitgliedstaaten eingefordert werden.
Das ist eine gute Lösung, mit einer Institution, die sich hier bewährt hat, ohne dass wir wieder einen neuen, zusätzlichen Apparat aufgebaut haben. Und auf der anderen Seite erhöht natürlich die Ratifizierung dieses Protokolls innerhalb der Staatengemeinschaft die Glaubwürdigkeit von Österreich und stärkt unsere Arbeit auch im Menschenrechtsrat. – Danke! (Beifall bei der ÖVP.)
10.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Somit kommen wir zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch (1831 d.B. und 1941 d.B. sowie 8808/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates (1911 d.B. und 1942 d.B. sowie 8809/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1912 d.B. und 1943 d.B. sowie 8810/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien (1913 d.B. und 1944 d.B. sowie 8811/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 3 bis 6 ist Frau Bundesrätin Greiderer. Bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 teils mit Stimmenmehrheit, teils mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters bringe ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Und zum Schluss bringe ich noch den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
11.04
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja hier um eine Reihe von Kulturabkommen, durch die mehr Rechtsicherheit in den Bereichen des Verleihs von Kunstgegenständen und deren Rückgabe erlangt werden soll.
Wir sind auch nur gegen ein einziges der zu beschließenden Abkommen, weil wir da immer noch Bedenken haben. Das ist das Abkommen mit Mexiko. (Bundesrat Schreuder: Die Federkrone!) Bei Mexiko gab es ja eine lange Diskussion, die auch über die Medien geführt wurde, über diese berühmte Federkrone, die ja nicht die Federkrone war, als die sie immer dargestellt worden ist, sondern eine von vielen, die aber, soweit ich weiß, jetzt die letzte noch vorhandene ihrer Art ist. Auch da ist fälschlicherweise behauptet worden, sie stünde den Mexikanern zu, obwohl sie 1590 völlig legal gekauft worden ist. Aber man kann ja immer etwas behaupten und hoffen, dass sich dem dann eine Mehrheit anschließt.
Jetzt gibt es ein Gutachten der TU Wien, das besagt, auf dem Luftweg sei diese Krone keinesfalls mehr transportierbar. Ob das auf dem Land- und Seeweg möglich ist, wird derzeit geprüft. Das werden wir sehen.
Wir sind deswegen ein bisschen skeptisch, weil wir das ja schon kennen, da wir bei Rechtsstreitigkeiten einmal vorerst auf der Strecke geblieben sind. Das war mit dem
Bild „Wally“ so, 1998. Es ist zwar nicht an mir vorübergegangen, dass der Herr Gesandte gestern im Ausschuss gesagt hat, das seien andere Voraussetzungen gewesen, allerdings muss man feststellen, dass es doch immer wieder scheinbare Rechtssicherheiten gibt, die sich später als doch nicht so sicher herausstellen, wie man meinen möchte.
Diese ganzen Kulturabkommen und auch die Kulturgüter in den einzelnen Ländern sorgen ja regelmäßig für Diskussionen. Natürlich sind nicht immer alle Kulturgüter auf legalem Wege erworben worden, das wissen wir. Das gilt aber für ganz Europa, das ist keine österreichische Spezifität – was es nicht besser macht. Aber man muss auch sagen, dass man bei einigen Sachen froh sein muss – und das kann man auch bei der Federkrone sein –, dass sie im Museum für Völkerkunde sind.
Ich kann mich noch erinnern, als ich in Pergamon war, hat die türkische Reiseleiterin gesagt, es sei zwar bedauerlich, dass der Pergamonaltar in Berlin stehe und nicht in der Türkei, wo er eigentlich hingehöre, andererseits gebe sie aber zu, dass er, stünde er nicht in Berlin, wahrscheinlich entweder zerstört oder verschwunden wäre, auf jeden Fall wäre er als Kulturgut nicht mehr vorhanden. Daher sei es ihrer Meinung nach zwar für das Land die schlechtere Alternative, für das Kulturgut allerdings die bessere Alternative, dass der Pergamonaltar in Berlin stehe. So kann man das auch sehen. (Bundesrat Schreuder: Wollen Sie jetzt sagen, dass ...?)
Wir fürchten, dass da jetzt ein bisschen eine Beruhigungspille der Rechtssicherheit verabreicht worden ist, aber es bleibt bei uns eine gefühlte Unsicherheit, gerade beim Abkommen mit Mexiko, und daher werden wir dieses bedauerlicherweise ablehnen müssen. (Beifall bei der FPÖ)
11.07
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
11.07
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 betreffen den außenpolitischen Ausschuss, und wir haben uns auch im Ausschuss selbst über Details dieser insgesamt vier Tagesordnungspunkte unterhalten.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz auf zwei Punkte eingehe: zum einen auf das Abkommen mit Mexiko und zum anderen auf das Abkommen mit der Republik Albanien.
Warum diese Abkommen, Frau Kollegin Mühlwerth? Wo lag bisher das Problem? – Auch darüber haben wir gesprochen. Für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit im Kulturbereich zwischen Österreich und Mexiko beziehungsweise Albanien, insbesondere im Ausstellungsbereich, ist eine Stärkung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Kulturgüterleihen eine unabdingbare Voraussetzung. Ich hoffe, darüber sind wir uns einig.
Wesentliche Inhalte dieses Rahmenabkommens sind Immunitätsgarantien, eine Rückgabeverpflichtung und – und das erscheint mir besonders wichtig – die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag bei Streitigkeiten. Das hatten wir bisher nicht, und auch bei den von dir angesprochenen Fällen wären wir froh gewesen, wenn wir es gehabt hätten.
Beim Abkommen mit Mexiko denken natürlich viele zunächst an den berühmten Penacho – ich hoffe, ich spreche das richtig aus –, an jene berühmte Federkrone aus Mexiko. Er ist das einzige erhaltene Stück dieser Art, obwohl es wahrscheinlich zig oder sogar Hunderte davon gegeben hat. Liebe Monika Mühlwerth, es stimmt wahrscheinlich
auch, dass diese Krone nicht mehr erhalten wäre, wenn sie nicht rechtzeitig nach Mitteleuropa, nach Österreich gekommen wäre, Teil der Ambraser Sammlung geworden wäre und jetzt im Kunsthistorischen Museum in Wien aufbewahrt würde.
Kurz zur Geschichte des Penacho: Der Penacho gilt als einzige erhaltene Federkrone, und die älteste Beschreibung dieses Kopfschmuckes befindet sich im Inventar für die damals auf Schloss Ambras befindliche Kuriositätensammlung des Erzherzogs Ferdinand von Tirol und wurde nach seinem Tod im Jahre 1596 angelegt. Es wird angenommen, dass dieser Federkopfschmuck aus der Sammlung des Grafen Ulrich VI. von Montfort in Tettnang in Oberschwaben stammt und später – 1519, wie bereits erwähnt – von Erzherzog Ferdinand von Tirol angekauft wurde. Über die Herkunft dieses erst ab 1575 nachweisbaren Objektes ist nichts Detailliertes bekannt.
Die meisten Stücke aus der Ambraser Sammlung gelangten Anfang des 19. Jahrhunderts nach Wien, wo sie jetzt im Kunsthistorischen Museum aufbewahrt werden.
Ich bin überzeugt davon, Kollege Zangerl wird sich dazu auch zu Wort melden und uns nachweisen, dass diese Federkrone eigentlich dem Land Tirol gehört. (Heiterkeit.) Ich gehe einmal davon aus, lieber Stefan Zangerl, dass wir das heute von dir hören werden.
Über das Anliegen Mexikos, meine Damen und Herren, die Federkrone im eigenen Land auszustellen, wurde schon jahrelang im Parlament diskutiert. Wie die meisten von uns begrüße auch ich persönlich es sehr, dass sich die beiden Regierungen nun auf ein international vorbildliches Rahmenabkommen einigen konnten, das den gegenseitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern regelt.
Ob diese angesprochene Federkrone letztendlich an Mexiko ausgeliehen werden kann, das werden Experten entscheiden. Eine Studie der TU Wien jedenfalls hat ergeben, dass die Federkrone nicht auf dem Luftweg transportiert werden kann. Es wird daher jetzt geprüft, ob sie möglicherweise auf dem Seeweg oder auf dem Landweg transportiert werden kann. – Physikalische Gesetze, meine Damen und Herren, können wir derzeit noch nicht ändern, politische Gesetze hingegen schon, und das ist unsere Aufgabe. Ich sehe das als eine positive Veränderung.
Noch einmal: Österreich und Mexiko gemeinsam haben diese Studie in Auftrag gegeben, und diese zeitigt das klare Ergebnis, dass eine Transportfähigkeit nicht vorliegt. Darum kommt ein Transport des Penacho derzeit auch nicht in Frage, denn – da sind wir uns hoffentlich einig – niemand hätte etwas davon, wenn dieses Kulturgut de facto am Transportweg zerfällt. Weder Mexiko noch Österreich noch sonst jemand hätte etwas davon.
Zum Abschluss nun noch kurz zum Abkommen mit Albanien: Wir wissen, Albanien feiert 2012 sein 100-jähriges Jubiläum als Republik, 100 Jahre Unabhängigkeit, und erinnern wir uns: Österreich war maßgeblich daran beteiligt, dass Albanien im Jahre 1912 die Unabhängigkeit erlangen konnte. Daher ist es von besonderer Symbolik, dass aufgrund dieses Abkommens der Helm und das Schwert des albanischen Nationalhelden Skanderbeg nach Albanien verliehen werden können. Ob dieser Helm und dieses Schwert wirklich dem größten albanischen Nationalhelden gehört haben, ist umstritten – für Albanien sind sie eine Art Republiksinsignien. Und es gibt eine Parallele zur Federkrone: Sie waren auch Teil der Ambraser Sammlung (in Richtung des Bundesrates Zangerl), Stefan, du weißt das ganz genau.
Wir von der ÖVP werden diesen Vorlagen jedenfalls gerne zustimmen und uns freuen, wenn Kulturgüter in einem gut erhaltenen Zustand von möglichst vielen Menschen bewundert werden können, von Menschen, die sich mit ihnen identifizieren und für die sie eine besondere Symbolik haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
11.14
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Duzdar zu Wort. – Bitte.
11.14
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Bei diesen heutigen Tagesordnungspunkten geht es um eine Reihe von Kulturabkommen, die wir beschließen und die in Wirklichkeit dazu dienen, den kulturellen Austausch zu vertiefen, aber es geht vor allem auch um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verleihung von Kulturgütern und Kulturschätzen.
Konkret – es ist schon gesagt worden – geht es dabei um ein Abkommen mit Mexiko, und es ist eben sehr erfreulich, dass wir mit diesem Abkommen heute einen langjährigen Streit zwischen Österreich und Mexiko beilegen, bei dem es um die sogenannte Federkrone des letzten Hohepriesters der Azteken geht. Und wenn heute gesagt wurde, dass diese Krone Österreich gehört, so muss man schon auch dazusagen, dass das historisch umstritten ist, das ist eine Frage für Historiker. Tatsache ist, dass es natürlich schon seit Jahren ein Anliegen von Mexiko ist, diese Krone auch in den dortigen Museen ausstellen zu dürfen.
In diesem Zusammenhang hat es ja in den letzten Jahren schon viele Diskussionen gegeben. Vonseiten meiner Fraktion ist man auch immer dafür eingetreten, dass man diese Krone zurückgeben soll, weil sie eben auch für die Ureinwohner Mexikos eine sehr starke und spirituelle Bedeutung hat. Und ich glaube, dass wir dabei auch nicht vergessen dürfen, dass Mexiko das erste Land war, das 1938 gegen die Okkupation Österreichs durch Nazi-Deutschland protestiert hat. Ich denke, dass das bei unserer Beurteilung und Bewertung auch eine Rolle spielen sollte.
Es ist daher begrüßenswert, dass sich eben beide Regierungen jetzt einmal auf ein vorbildhaftes Rahmenabkommen geeinigt haben, das den gegenseitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern regelt.
Dieses Abkommen wird bestimmt auch in vielen anderen Ländern internationale Aufmerksamkeit auf sich ziehen, denn wie Sie ja wissen, ist es in vielen europäischen Staaten so, dass sich in den dortigen Museen Objekte befinden, die – das muss man offen dazusagen – unter teils sehr fragwürdigen Umständen in deren Besitz gelangt sind. Wir wissen, dass – historisch gesehen – europäische Staaten in vielen Teilen der Welt Kolonien hatten – in Afrika, in Asien beispielsweise – und Kulturschätze aus diesen Teilen der Welt oftmals ohne Zustimmung der dort lebenden Bevölkerungen weggekommen sind. Insofern ist es eben sehr begrüßenswert, dass wir heute mit diesem Kulturabkommen Vorbildwirkung haben.
Bei dem Kulturabkommen mit Albanien geht es um einen ähnlich gelagerten Sachverhalt. Hier hat Albanien das Schwert – das ist vom Kollegen Köberl schon gesagt worden – und den Helm des albanischen Nationalhelden Skanderbeg gefordert, und der Herr Staatssekretär hat angekündigt, dass wir eben das Schwert und den Helm für die 100-Jahr-Feier der Unabhängigkeit Albaniens für eine Ausstellung in Tirana als Leihgabe zur Verfügung stellen. Das ist äußerst begrüßenswert. Der Prunkhelm wird daher von der Wiener Hofjagd- und Rüstkammer für die Feierlichkeiten an Albanien verliehen werden.
Dies ist, glaube ich, ein Abkommen, das für die europäischen Länder sehr vorbildhaft ist. Man kann damit auch klar und deutlich zeigen, dass man mit Konflikten dieser Art so umgehen kann, dass Kulturschätze eben beide Staaten, die diese Kulturschätze für sich beanspruchen, nutzen können, und dass solche Kulturgüter Anlass sein können für Kooperationen, von denen letztlich beide Staaten etwas haben. – Insofern wird meine Fraktion dieses Kulturabkommen und die anderen dieser Reihe von Kulturabkommen natürlich mittragen.
Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte diese Rede heute zum Anlass nehmen, mich von Ihnen zu verabschieden. Es ist dies meine letzte Rede hier im Bundesrat und meine letzte Bundesratssitzung; ich wechsle in den Wiener Landtag.
Ich möchte mich natürlich für die Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken, für das nette Klima, für die spannenden und interessanten Diskussionen. Es fällt mir schwer, den Bundesrat jetzt zu verlassen, es fällt mir aber auch schwer, den Bereich Außenpolitik zu verlassen, der für mich ein sehr interessanter und sehr spannender Bereich ist, wenn dieser Bereich in den letzten Jahren in Österreich auch an Bedeutung verloren hat. Ich führe das immer darauf zurück, dass Politik heutzutage sehr kurzfristig gelebt wird und alles eben sehr schnelllebig ist.
Die Außenpolitik ist aber ein Bereich, wo man sehr langfristig denken und langfristig planen muss, denn es geht immerhin um den Aufbau von Kontakten zu anderen Staaten, um Beziehungen, um die Mitgestaltung von internationalen Entwicklungen durch Österreich.
Ich weiß nicht, ob Sie das wissen beziehungsweise ob Sie sich daran erinnern können: 1986 hat Bruno Kreisky den SP-Ehrenvorsitz deshalb zurückgelegt, weil die SPÖ erstmals nach langer Zeit das Außenministerium verloren hat. Das war für ihn sehr schmerzlich, denn für ihn war Politik zuerst immer internationale Politik. Man musste in seinen Augen zuerst einmal wissen, was auf dieser großen, weiten Welt geschieht. Und in all seinen politischen Reden fing er mit der Analyse des internationalen Geschehens an.
Ich hoffe, dass wir in Österreich eines Tages wieder die Wichtigkeit und Bedeutung der Außenpolitik erkennen und stärker hervorheben – auch wenn man, kurzfristig gesehen, vielleicht nichts daraus gewinnt.
Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen herzlich bedanken und wünsche dem Bundesrat und Ihnen allen alles Gute für die Zukunft, auch für die Zukunft des Bundesrates. – Danke. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)
11.21
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze diese Gelegenheit, mich auch offiziell von unserer Kollegin Muna Duzdar zu verabschieden. Sie hat ja gerade selbst gesagt, was ihr wirklich ein Anliegen war und ist. Und ihr alle habt mit eurem Applaus auch eure Hochachtung vor dieser jungen Kollegin gezeigt. Das war, finde ich, ein ganz besonders schönes Zeichen.
Liebe Muna, danke für deine wirklich wertvollen Redebeiträge hier im Bundesrat! Es waren immer spannende Beiträge. Wir werden dich vermissen! – Alles Gute für deine weitere Zukunft! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster ist Herr Bundesrat Dönmez zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.22
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meine Ausführungen ganz kurz halten, denn ich bin schon gespannt, wie Kollege Zangerl die Kurve kratzen wird vom Priesterkopfschmuck zu Tirol, in die Tiroler Berge.
Generell zum Austausch von Kunstgegenständen: Kunst und Kultur verbinden, ermöglichen Verständnis für eine andere Kultur, bringen Menschen zusammen. Deswegen werden wir natürlich auch hier unsere Zustimmung erteilen.
Zur Zusammenarbeit, was die bevorstehende Ausstellung Albaniens zum 100-jährigen Bestehen seiner Republik betrifft, und den Rüstungsgegenständen von Skanderbeg: Skanderbeg entstammte einer adeligen albanischen Fürstenfamilie, der Fürstenfamilie
Kastrioti. Seine Familie erwarb sich sozusagen Verdienste, indem sie im 14. Jahrhundert gegen die Osmanen kämpfte. Die Fürstenfamilie hatte fünf Kinder, davon vier Söhne. Und nachdem der Vater die Schlacht gegen die Osmanen verloren hatte, wurden die fünf Kinder als Gefangene entführt und an den Hof des Sultans gebracht, wo Skanderbeg dann auch eine Ausbildung erhielt und zum Islam konvertierte. Er wurde dann als Gesandter wieder in diese Region entsendet. Man schloss sich dann mit Ungarn zusammen, um gegen die Osmanen anzukämpfen, und schlug sich auch eine Zeit lang erfolgreich, bis die Osmanen dann doch die Überhand gewannen, weil den Albanern niemand zu Hilfe kam.
Diese symbolträchtigen Gegenstände sind bei uns im Museum und werden den Albanern für die Ausstellung zur Verfügung gestellt – das ist begrüßens- und wünschenswert, weil es auch die guten Beziehungen zwischen Albanien und Österreich hervorstreicht. Insofern werden wir dem auch nicht entgegenstehen.
Und jetzt bin ich schon gespannt auf deine Inputs, Kollege Zangerl. – Erlauben Sie mir noch einen Sidestep zur Kollegin Muna Duzdar: Auch ich wünsche dir alles Gute, viel Erfolg. Ich habe dich als Kollegin sehr geschätzt. Wir haben in dem einen oder anderen Bereich auch erfolgreich, konstruktiv zusammengearbeitet. Ich wünsche dir privat, aber auch beruflich und vor allem in der Politik viel Kraft und Geduld. Alles Gute! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
11.25
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.
11.25
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten! Ja, wenn man als Fünfter zu einer Materie spricht, ist eigentlich vieles schon gesagt, aber, wie vermutet, nicht alles, denn es gibt auch eine Tiroler Sichtweise zu dieser Angelegenheit.
Vorab möchte ich meine Unterstützung für das zu beschließende Gesetz zum Verleih von Kulturgütern kundtun. Ich unterstütze diese Gesetzesvorlage deshalb, weil ich glaube, dass dies ein Akt des Respekts gegenüber der Kultur, der Tradition und der Geschichte des jeweiligen anderen Staates ist, ein Zeichen der Wertschätzung zwischen den verschiedenen Völkern und Nationen.
Albanien ist ein europäischer Staat, quasi ante portas, es wird nicht mehr lange dauern, bis er an die Tür der EU klopft; ein Staat, an dessen Staatswerdung die Donaumonarchie nach dem Rückzug des Osmanischen Reiches vom Balkan wesentlichen Anteil hatte. Österreich hatte wesentlichen Anteil an der Staatswerdung Albaniens, was uns auch die Feindschaft der Serben eintrug – die Folgen davon sind bekannt.
Wenn Albanien zu seinem 100-jährigen Jubiläum den Helm und das Schwert seines Nationalhelden Skanderbeg – eigentlich: İskender Bey, wie er richtig geheißen wurde – ausleihen möchte, dann kann ich das gut verstehen.
Österreich ist extrem reich an eigenen Kulturschätzen, sodass es sicher keinen Schaden nimmt, wenn es bedeutungsvolle Exponate temporär – ich betone: temporär – an andere Länder verleiht.
Ausdrücklich sei festgestellt, dass alle heute zu diskutierenden Leihgaben aus der Kunst- und Wunderkammer des Tiroler Landesfürsten in Schloss Ambras bei Innsbruck stammen. Sie wurden nach 1806 nach Wien verbracht und weder nach dem Niedergang Napoleons noch nach dem Ende der Monarchie an Tirol zurückgegeben.
Das Gleiche, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gilt für Cellinis Saliera, auf die man in Wien auch nicht so richtig aufgepasst hat. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)
Das gilt auch für den Penacho, also für die Federkrone aus Mexiko, die Landesfürst Ferdinand II., der ja ein internationaler Kunstsammler war, angeblich über Gewährsmänner von seiner spanischen Verwandtschaft im Jahre 1590 gekauft hat und die auch in Ambras ausgestellt war.
Ich würde es auch für absolut falsch halten, wenn wegen dieser Krone, die für Mexiko, vor allem für seine indigene Bevölkerung, ein hohes Kulturgut darstellt, alte Gräben aufgerissen würden. Ich möchte auch meinen, dass eine derartige Federkrone, wie sie sicher von Hunderten von Priestern, vielleicht auch von Montezuma selbst getragen wurde, für die entrechtete indigene Bevölkerung Mexikos in dieser Zeit des wirtschaftlichen und kulturellen Niedergangs das kleinste Problem dargestellt hat. Aber es ist offensichtlich nur diese eine ranghohe Krone übrig geblieben.
Wenn man hier die Grundvoraussetzung für einen zeitlich begrenzten Verleih der Krone geschaffen hat, ist das als nicht zu unterschätzende freundschaftliche Geste gegenüber Mexiko, jenem Land, das als einziges gegen die Auslöschung Österreichs durch Nazi-Deutschland protestiert hat, zu werten.
Einwände wie: Die Krone ist nicht transportfähig!, erinnern mich an den Ausredenkatalog des British Museum. Wenn hier solche Einwände gemacht werden, dann sage ich Ihnen, einfach von meinem Gefühl her: Ich glaube kein Wort!, denn wenn wir heute Raumschiffe zum Mars schicken, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dann werden wir doch auch die Federkrone nach Mexiko transportieren können!
Die angebotene Leihgabe der goldenen Kutsche Kaiser Maximilians von Mexiko benötigen wir nicht. Wir haben selbst genug goldene Kutschen – sie heißen halt nicht mehr Krönungswagen oder Prunkwagen, wie jene in der Wagenburg, sondern neuzeitlich Audi, Mercedes mit Regierungsnummer.
Ich würde mir wünschen, dass die zu verleihenden Exponate inklusive der Saliera und so weiter nach der Verleihdauer nach Ambras zurückkehren. Dasselbe wünsche ich dem Land Salzburg, dessen Kunstschätze mit Fürsterzbischof Colloredo auf Nimmerwiedersehen gleichfalls nach Wien verbracht wurden.
Schlusssatz, geschätzte Damen und Herren des Bundesrates: Es gehört nicht alles Wien, was glänzt! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
11.30
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
11.31
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Nur ganz kurz: Ich habe diese Debatte jetzt mit großem Interesse verfolgt, und ich glaube, wir sollten uns in dieser Republik darauf einigen, dass die großen Kultur- und Kunstwerke, die sich in Österreich befinden, nicht Österreich gehören, sondern der gesamten Welt, ob das nun eine Mozart-Symphonie ist oder etwas anderes.
Ich erinnere mich an die Diskussion, als bei der Fernsehsendung „Die größten Deutschen aller Zeiten“ ein riesiger Streit darüber war, ob Mozart da dabei sein darf. Ich habe mir gedacht, geben wir ihn ihnen doch, der gehört doch ganz Europa, der gehört doch der ganzen Welt. Hören wir auf mit diesem Provinzialismus! Sagen wir: Es kommen Abermillionen Menschen aus der ganzen Welt nach Österreich, um sich die Kulturgüter zu „geben“, und sie sollen auch allen Menschen auf der Welt gehören! – Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.32
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
11.32
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Steirer kann ich dem zustimmen, dass nicht alles, was glänzt, Wien gehört.
Aber nun zurück zu diesen Kulturgüterabkommen. Die Abkommen sind ja gar nicht das, was die Menschen bewegt, sondern die Frage ist dann immer: Welches Kulturgut soll wo sein, und wem gehört dieses Kulturgut?
Einige Anmerkungen von meiner Seite, zuerst zum Penacho, also dem Federschmuck: Ja, wir fliegen zum Mars, aber die Technische Universität hat im Auftrag Mexikos – nicht in unserem Auftrag, sondern im Auftrag Mexikos! – dieses Gutachten erstellt, das besagt, dass dieses einmalige und letzte Stück bei der geringsten Erschütterung zerfällt. Und das kann nicht im Interesse von irgendjemandem sein.
Im Interesse aller ist jedoch, dass jeder die Chance haben soll, dieses einmalige Kulturgut zu sehen. Ab 15. November wird das möglich sein, und zwar im Völkerkundemuseum, für alle zugänglich.
Es werden jetzt noch weitere Gutachten erstellt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand vorhersehen kann, dass bei einem anderen Transport als bei einem Flugtransport weniger Erschütterungen sind. Also wenn es tatsächlich so ist – die Technische Universität in Wien hat da im Auftrag Mexikos, das muss ich noch einmal betonen, nicht im österreichischen Auftrag, gehandelt und ist eindeutig zu diesem Ergebnis gekommen –, dann fällt quasi diese Sorge für mich zumindest weg, und wir sollten da auch nicht künstlich Sorgen und Bedenken schüren.
Was aber entscheidend ist, ist dieser Austausch von Kulturgütern, vor allem dort, wo er möglich ist, und dass dabei Rechtssicherheit herrscht, dass die Kulturgüter zurückkommen.
Ich gehe davon aus, dass diese Kulturgüterabkommen, wenn innerhalb der Staatengemeinschaft solche Abkommen geschlossen werden, dann auch eingehalten werden. Es gibt keine Beispiele dafür, dass diese Abkommen dann nicht eingehalten wurden. Bisher hatten wir weder mit Mexiko noch mit Albanien solch klare Regelungen, diese schaffen wir nun.
Österreich kann natürlich gerade bei der 100-Jahr-Feier Albaniens einen ganz wesentlichen Beitrag leisten – das ist vorher schon gesagt worden –, was Albaniens Nationalhelden betrifft. Jeder, der einmal in Tirana war, weiß, wie zentral sozusagen Skanderbeg, diese Persönlichkeit in der Geschichte Albaniens ist. Und wenn wir Schwert und Helm zu Leihzwecken zur Verfügung stellen können, ist das sicherlich eine schöne Geste, vor allem angesichts dessen, dass sich Albanien jetzt sehr bemüht, Richtung Europäische Union zu gehen. Der Antrag seitens Albaniens ist ja schon gestellt worden; noch werden keine Verhandlungen geführt.
Es zeugt das vom Zusammenwachsen, und Österreich setzt damit ein sehr positives Zeichen. Es werden auch der Außenminister und die für Kunst und Kultur zuständige Ministerin dabei sein, wenn in Tirana diese Ausstellung mit Kulturgütern, die sonst hier bei uns in Wien sind, eröffnet wird.
Schade, dass nicht alle Abkommen einstimmig beschlossen werden, aber ich freue mich über die große Mehrheit, die diesen Abkommen hier im Bundesrat zustimmen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
11.36
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist damit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1811 d.B. und 1938 d.B. sowie 8812/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH.
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, sodass ich gleich zur Antragstellung komme.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.
11.40
Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der Projektentwicklungsgesellschaft MedAustron durch den Bund von der Stadt Wiener Neustadt stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines Zentrums für Forschung und Heilung dar und gibt vor allem auch Tausenden Patienten Hoffnung, dass sie künftig während einer schonenden Krebsbehandlung letztendlich auch Heilung erfahren werden.
Ich möchte diese Diskussion, diesen Gesetzesbeschluss auch dazu nutzen, einen kurzen Blick auf die lange Geschichte dieses Projektes zu werfen, die letztlich für das Bundesland Niederösterreich einen gesundheitspolitischen Meilenstein darstellt und auch ein Forschungsprojekt mit begleitet, welches weit über die Grenzen Niederösterreichs Beachtung findet.
Das Projekt MedAustron hatte bereits ein
Vorgängerprojekt, nämlich das Projekt Austron. Von 1989 bis 1994
hat man sich damit beschäftigt, und im Jahr 1994 wurde letztendlich
eine Neuausrichtung unter der Bezeichnung MedAustron, auch unter gro-
ßem Engagement des Herrn Dozenten Dr. Griesmayer, auf den Weg
gebracht. Im Jahr 1995 wurde noch ein weiterer Schritt gesetzt, es wurde
nämlich ein Planungsbüro eröffnet.
Im Jahre 1999 gab es ein Zusammentreffen mit dem niederösterreichischen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, der auch eine Förderzusage des Landes in der Höhe von 50 Millionen – damals noch Schilling – gegeben hat. Im Jahr 2004 kam es zu einem Übereinkommen zwischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, welches letztlich auch die Realisierung dieses Projektes ermöglicht hat. Hinzu kommt, dass es eine sehr intensive und enge Kooperation mit dem Forschungszentrum CERN in der Schweiz gibt.
Im Jahre 2011 erfolgte die Grundsteinlegung, 2012 werden die ersten Gebäude fertig, 2014 wird der technische Betrieb aufgenommen, 2015 wird es die ersten ambulanten Behandlungen geben und 2020 soll letztendlich der Vollbetrieb starten.
MedAustron ist, glaube ich, in dreifacher Hinsicht ein wirklich erfolgreiches Projekt: erstens für den Forschungsstandort Österreich. Ich bin mir sicher, dass wir uns auf einem gemeinsamen Weg auf europäischem Spitzenniveau etablieren können, auch was den Gesundheitsbereich und das Gesundheitswesen betrifft. 1 200 bis 1 400 Patienten werden dort jährlich behandelt werden können, und damit wird das auch enorme Hoffnung im Kampf gegen den Krebs bedeuten.
Zweitens ist das auch ein gutes Beispiel für den engagierten Weg Niederösterreichs in der Gesundheitspolitik.
Drittens hat dies natürlich auch regionalpolitische Auswirkungen auf den Forschungsstandort Niederösterreich und auch auf die Region Bezirk Wiener Neustadt. Zusätzlich stellt es auch einen weiteren wichtigen Punkt in der Forschungsachse Niederösterreich, von Krems bis Wiener Neustadt, dar.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt zügig weiter umgesetzt werden wird. Mit dem heutigen Beschluss erwirbt der Bund die Anteile der Stadt Wiener Neustadt, da die Stadt letztendlich natürlich auch hier mit dabei war. Jetzt kann sie sicher sein, dass der Bund und das Land dieses Projekt zügig weiterführen werden.
Den Bund kostet es insgesamt 450 000 €: Jahresraten in Höhe von 150 000 € für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Das ist Geld, das aufgrund der Finanzsituation der Stadt Wiener Neustadt gebraucht wird.
Und letztendlich ist dieses Projekt MedAustron ein Vorzeigeprojekt, ein Zukunftsprojekt, das beweist, dass das Forschungsland Niederösterreich weiter ausgebaut wird und dass diese soziale Modellregion, die Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll vorgegeben hat, nicht nur durch den Bau und Neubau von Krankenhäusern, sondern auch durch den Bau dieses Projektes weiter umgesetzt wird.
Aber es handelt sich vor allem um ein Projekt, das Tausenden Menschen Hoffnung gibt im schwierigen Kampf gegen den Krebs. Deshalb stimmen wir diesem Beschluss heute auch gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Grimling zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.45
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht vor, Geschäftsanteile der PEG MedAustron GmbH durch den Bund zu übernehmen, die bisher von der Stadt Wiener Neustadt gehalten wurden. Diese Gesellschaft wurde für die Projektentwicklung des in Wiener Neustadt zu errichtenden Zentrums für Ionentherapie und Forschung MedAustron gegründet und steht bisher anteilig im Eigentum des Bundes zu 50 Prozent, des Landes Niederösterreich zu 33 Prozent und der Stadt Wiener Neustadt zu 17 Prozent.
Derzeit befindet sich dieses Zentrum in der Bauphase, wie Kollege Kainz schon gesagt hat. Schon ab 2014 startet der Testbetrieb und ab 2015 der Therapiebetrieb. Im nunmehrigen Projektstadium erscheint es ausreichend gewährleistet, dass die Interessen der Stadt Wiener Neustadt an der erfolgreichen Fertigstellung der Anlage MedAustron durch die verbleibenden Eigentümer Bund und Land verlässlich mit wahrgenommen werden.
Bei Übernahme des städtischen Anteils durch den Bund ergibt sich der verwaltungstechnische Vorteil, sich bis zur Fertigstellung nur mehr mit einem Projektpartner koordinieren zu müssen, sodass eine Übernahme des Anteils der Stadt durch den Bund für die Gesellschaft PEG MedAustron GmbH vorteilhaft ist, da sich hierdurch die Kommunikation zwischen Bund und Land Niederösterreich als nunmehrige alleinige Gesellschafter bei der Vorbereitung der Investitionsverträge und der Serviceorganisation sowie der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel vereinfacht.
Die Übernahme des Geschäftsanteils der Stadt Wiener Neustadt durch den Bund ist unentgeltlich und losgelöst von den seinerzeit eingegangen Förderungspflichten zu beurteilen. Es kommt daher durch die Übernahme des Geschäftsanteils zu keiner Übernahme von zusätzlichen Förderungsverpflichtungen.
Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge der vorliegenden Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
11.48
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
11.48
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, auch wir werden der heutigen Gesetzesvorlage zustimmen, das sei kurz und bündig gesagt. Ich möchte aber doch noch eine Anmerkung zu dem Projekt insgesamt machen.
Prinzipiell ging es – gerichtet an den Herrn Wissenschaftsminister, der leider nicht da ist – um den Teil der nichtklinischen Forschung. Es gab im Jahr 2011 einen Rechnungshofbericht zu MedAustron insgesamt, worin das Land, die PEG und auch der Bundesminister angesprochen wurden. Die Reaktionen waren irgendwie sehr zurückhaltend. Herr Kollege Kainz hat heute schon davon gesprochen, dass wir mit diesem Projekt Hoffnung schaffen.
Hoffnung hat prinzipiell die Farbe Grün. Aber in diesem Fall würde ich mir wünschen, dass es neben dieser Hoffnung (Bundesrat Kainz: Die Hoffnung ist in diesem Fall Blau-Gelb!) – naja, Blau und Gelb ist bekanntlich auch Grün – auch noch ein bisschen mehr Kontrolle gäbe.
Meine Kollegin Tanja Windbüchler-Souschill hat Ende vorigen Jahres an den Herrn Minister ein paar technische Fragen, auch ökologische Fragen gestellt. Die Antwort des Ministers war mehr oder weniger: Darum kümmert sich die PEG MedAustron GmbH, und das wirtschaftliche Risiko trägt sowieso die EBG. Das heißt in Wirklichkeit: Wenn ihr was wollt, dann fragt die. Und es ist für einen Minister meiner Meinung nach auch nicht wirklich korrekt, solche Antworten zu geben, denn wenn ich politisch hinterfragen will, ob Investitionen in allen Bereichen sinnvoll sind und ob das alles durchdacht wurde, dann will ich eine Antwort vom Minister. Dieser muss sich schließlich auch damit befassen, was mit den Fördergeldern passiert und in welche Projekte diese Fördergelder hineinfließen.
Wie gesagt, prinzipiell habe ich jetzt kein Problem mit dem Projekt an und für sich, nur sollte man das mit der Kontrolle und mit dem Abschätzen des Risikos doch vielleicht ein bisschen ernster nehmen und sollte nicht einfach an private Gesellschaften oder an das Land verweisen, so nach dem Motto, die sollen sich damit befassen und als Minister zahle ich sowieso nur meine Forschungsförderung und alles andere geht mich nichts an. Leider ist er heute nicht da. Ich hätte es ihm lieber direkt gesagt. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.)
Auch in der Nationalratssitzung hat Kollege Grünewald den Herrn Minister noch einmal darauf hingewiesen, dass es einige offene Fragen gibt, und hat gefragt, wie es denn zum Beispiel ist, wenn in der behandlungsfreien Zeit geforscht werden soll. Heißt dies dann, dass mitten in der Nacht geforscht werden soll?
Weiters stellt sich die Frage, wie die dann von Wien nach Wiener Neustadt kommen. Und man soll solche Fragen auch stellen können, damit muss man sich auch befassen und nicht einfach sagen, das geht uns alles nichts an. Das würde ich mir vom Herrn Minister wünschen. Und vielleicht, Herr Staatssekretär, da Sie ihn vertreten, können Sie es ihm ausrichten. – Danke. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)
11.51
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
11.51
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich komme aus einer Familie, wo es Krebserkrankungen gegeben hat; meine Mutter und mein Schwager haben Gott sei Dank diese heimtückische Krankheit überlebt; meine Schwester ist mit nur 43 Jahren nach elfjähriger Krankheit an dieser bösartigen Erkrankung verstorben. Aus diesem Grunde ist es mir ein besonderes Anliegen, dass in diesem Krankheitsbereich weiter geforscht wird. Ich freue mich natürlich als Niederösterreicherin, dass gerade in Wiener Neustadt in unserem Bundesland Niederösterreich diese Einrichtung ihren Platz finden wird.
Pro Jahr werden in Österreich zirka 20 000 Männer und 18 000 Frauen mit der Diagnose Krebs konfrontiert, und bei 9 000 Frauen und 10 000 Männern führt diese Erkrankung auch zum Tode. Österreich schneidet allerdings laut einer aktuellen Studie, die die Krebsüberlebensrate weltweit vergleichen sollte, relativ gut – wenn man das so bezeichnen darf – ab.
Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache, auch in unseren Industrieländern. Und wie die Daten aus der Statistik zeigen, gehen zwar sowohl das Risiko einer Neuerkrankung als auch die Sterblichkeitsrate tendenziell zurück, dies ist nicht zuletzt auch eine Folge von Maßnahmen der Früherkennung und der verbesserten Behandlungsmethode, allerdings ist die Zahl der Todesfälle von an Krebs erkrankten Menschen immer noch zu hoch. Daher müssen das Land und der Bund auch in Krebsforschung investieren.
Im neuen in Wiener Neustadt entstehenden Krebsforschungsinstitut MedAustron werden in Zukunft für die Behandlung der Patienten neben den modernsten radiologischen Apparaten auch Bestrahlungsräume für die Ionentherapie zur Verfügung stehen, wobei in einem der Räume ein Gerät eingesetzt werden wird, das eine Protonentherapie ermöglicht. Eine Protonentherapie hilft, Tumore aus allen Richtungen optimal zu bestrahlen. Ab 2013 sollen Versuche dort durchgeführt werden, und ab dem Jahr 2016 sollen die ersten Patienten behandelt werden. Ich denke, das ist ein Lichtblick für viele krebskranke Menschen. Viele Menschen setzen ihre Hoffnungen auf die Ergebnisse einer innovativen Forschung und hoffen auch auf Heilung und Linderung ihrer Krankheit.
Wir haben es schon gehört, im heute vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, dass der Bund Anteile von der Stadt Wiener Neustadt an dieser Projektentwicklung übernimmt. Österreich investiert derzeit 1,13 Prozent des BIP in Forschung und Entwicklung. In Finnland ist es vergleichsweise nur 1 Prozent und in Schweden sind es nur 0,99 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Forschung, Technologie und Innovation stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. Anlagen wie künftig jene in Wiener Neustadt gibt es europaweit nur zweimal, eine in Deutschland und eine in Italien. Dieses Projekt stärkt auch die Region um Wiener Neustadt und somit auch mein Bundesland Niederösterreich. Aber ich denke neben der Stärkung der Region ist es noch viel wichtiger, dass in Zukunft mit dieser Einrichtung krebskranken Menschen Hoffnung auf Besserung und Heilung gegeben werden kann.
Ich hätte noch eine Bitte, und ich ersuche Sie, Herr Staatssekretär, diese auch weiterzugeben. Es ist nicht nur die Früherkennung und die Behandlung von krebskranken Menschen eine Notwendigkeit, sondern es wäre auch die Nachsorge dringend erforderlich. Die von Krebs betroffenen Menschen könnten in verschiedensten Therapien oder Einrichtungen mit jenen Personen, die ein ähnliches Schicksal erleiden oder erlitten haben, Gespräche führen. Diesen müsste ebenfalls entsprechende fachliche Hilfe angeboten werden. Meiner Meinung nach wäre eine Nachsorgeeinrichtung sehr wichtig, und ich würde mir für meine Region, das Waldviertel, solch eine wünschen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.55
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober
2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und dem Ministerrat der Repu-
blik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
(1892 d.B. und 1939 d.B. sowie 8813/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Somit gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
11.57
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissenschaft und Forschung sind in einem Land und damit natürlich auch bei uns besonders wichtig. Wissenschaft macht ja nicht vor Landes- oder Staatsgrenzen halt.
In einer Zeit der EU, der globalisierten Welt sind Wissenschaft und Forschung ein Thema für alle, insbesondere auch für die Vorbereitung der nächsten Generationen. Es geht um grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit. Gegenseitige Entsendung und Mobilität von Wissenschaftlern sind daher speziell zu forcieren, um all diesen Aufgaben künftig gerecht werden zu können.
Es geht auch um uns selbst, es geht auch um Österreich, damit wir uns die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiterhin sichern. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist Grundlage für Abkommen über Kooperation im wissenschaftlich-technischen Bereich. Es geht um die Förderung der Mobilität im Rahmen der bilateralen Projekte und darum, diese noch weiter zu intensivieren.
Das Übereinkommen zwischen Österreich und Albanien ist ja nicht das erste. Inzwischen wurden ähnliche Abkommen mit 22 Ländern abgeschlossen, natürlich mit verschiedenen Aufgaben und verschiedenen Inhalten.
Für das vorliegende Abkommen wird ein Betrag von 90 000 € veranschlagt. Mit Südosteuropa sind wir aufgrund der geographischen Nähe und auch der Geschichte besonders verbunden. Dieser Schritt mit Albanien dient uns, dem Land, aber auch der ganzen Region. Besonders interessante Themen sind dabei natürlich Osteuropageschichte, Geopolitik, Umwelt, Landwirtschaft und vieles andere mehr. Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien ist daher ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Beziehungen.
Ich war heuer im Frühjahr in Albanien. Dort hat sich enorm viel verändert. Es wird viel gebaut, es ist vieles neu, man sollte also nicht an Vergangenes denken und jetzt die Gegenwart sehen.
In einer Zeit wie heute sind völkerverbindende Freundschaften wichtiger denn je, gerade auch im universitären Bereich, in Wissenschaft und Forschung. Ich danke daher dem Herrn Minister Töchterle für diese Bemühungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.00
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
12.00
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Staatsvertrag schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien im Wissenschafts- und Forschungsbereich.
Vor allem geht es um die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen, insbesondere durch die Finanzierung von Mobilitätskosten, die durch die beiden Vertragsparteien auf Grundlage der Gegenseitigkeit erfolgen soll. Hierdurch wird die bilaterale Forschungskooperation auf eine stabile Basis gestellt und soll auf staatlicher Ebene systematisch gefördert werden. Die Förderung österreichischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen dieses Abkommens wird sich positiv auf den Wissenschaftsstandort beider Länder und dadurch indirekt auch auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken.
Das Abkommen wurde auf der Grundlage der Beratungen von Expertinnen und Experten für die Förderung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit aus beiden Vertragsstaaten entworfen. Wie dies auch bei ähnlichen Abkommen mit anderen Staaten der Fall ist, findet beim Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten im Rahmen bilateraler Projektkooperationen zwischen den Vertragsparteien kein unmittelbarer Geldfluss statt. Die angemessenen Reise- und Aufenthaltskosten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an solchen Projekten zusammenarbeiten, tragen beide Seiten jeweils für die von ihnen entsandten und empfangenen Personen.
Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge der vorliegenden Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.03
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
12.03
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis 1990 war Albanien ein kommunistisch geprägtes Land, und dementsprechend war die Infrastruktur: Die Wirtschaft, das Gesundheitswesen, das Sozialwesen und viele andere Bereiche sind darniedergelegen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir derartige wissenschaftlich-technische Zusammenarbeiten forcieren, denn die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte waren so groß und massiv, dass da ein sehr großer Aufholbedarf besteht. Es können beide Länder voneinander profitieren, wenn sich junge, engagierte Forscher und Forscherinnen wechselseitig besuchen, gemeinsam an Projekten arbeiten.
Albanien hat einen hohen jungen Bevölkerungsanteil und ist auch eines jener Länder, aus dem sehr viele im Exil leben. Und jene, die im Exil leben, leisten einen wesentlichen Beitrag durch Transferzahlungen nach Albanien, denn ohne sie würde die wirtschaftliche Situation und die der Menschen noch schlechter aussehen, als sie ist. Insofern ist diese Zusammenarbeit begrüßenswert. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung: „Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ ist ein sehr dehnbarer Begriff. Man kann an sehr sinnvollen Projekten arbeiten, aber es gibt, meines Erachtens – und ich glaube, hier stimmen auch sehr viele mit mir überein –, auch weniger sinnvolle Projekte, in die man Gelder hineinpumpt, Forschungsgelder – angemerkt –, wie zum Beispiel im Rüstungsbereich oder im Bereich der Atomenergie und Kernforschung. Ich würde mir wünschen, dass wir diese zwei Be-
reiche ausklammern könnten und dieses Geld für sinnvollere Bereiche in der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit aufwenden.
Aber auch meine Fraktion wird natürlich ihre Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
12.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1903 d.B. und 1947 d.B. sowie 8803/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Monika Kemperle: Der Bericht des
Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den
Beschluss des Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz,
das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden,
liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Ich darf zur Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
12.08
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Minister! Das Arbeitsüberlassungsgesetz (Bundesrätin Grimling: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz!) – Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz: Nicht alles, was von der Regierungsbank kommt, ist schlecht, aber vieles davon ist mangelhaft, so auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz mit seinen Änderungen.
Einen Fonds zu gründen, welcher gewisse Zeiten und Situationen von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern abfedert und Aushilfe schafft, das ist sicher als positiv zu bewerten. Aber das ist natürlich viel zu wenig, um den Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in Österreich ihr hartes Leben zu erleichtern.
Ich möchte da ganz besonders auf den neu hinzugefügten § 6a des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes hinweisen. Dieser befasst sich mit dem Problem der Ungleichbehandlung und Diskriminierung von überlassenen Arbeitskräften. Und da muss ich leider sagen, dass es sich dabei um ein unausgegorenes Stückwerk handelt, das in keiner Weise in der Lage ist, die Problematik in den Griff zu kriegen. Denn wie so oft bei Gesetzen dieser Legislative fehlt nicht nur jeder Bezug zur täglichen Realität der Betroffenen, sondern es fehlt auch der Bezug zu den Menschen und ihren Schicksalen.
Unbenommen, dass einige wenige große Leiharbeitsfirmen vollkommen gesetzeskonform arbeiten und tätig sind; schließlich stehen sie ja im Fokus der Öffentlichkeit und können sich keine Unsauberkeiten leisten. Oft genug sind sie auch in öffentlichen Bereichen tätig und kontrollieren sich selber oft strenger, als es der Gesetzgeber verlangt. Und die Übergriffe gegen die Leiharbeiterschaft gehen ja nicht prinzipiell von den Verleihfirmen aus, sondern passieren zumeist in den Betrieben der Beschäftiger. (Bundesrätin Zwazl: Ja, hallo!)
Zigtausende Menschen sind beinahe gefangen in Arbeitsverhältnissen, die diesen Begriff gar nicht verdienen. Die Grauzone in dieser Branche und die nie angesprochenen Dunkelziffern an praktisch ausgebeuteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen aber Kernpunkt dieser Legislative sein. Wenn man den Schönfärbereien mancher Abgeordneter im Nationalrat zuhört – und man wird es auch in diesem Plenum hören –, gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich alles in Ordnung wäre in dieser Branche.
Dabei gibt es nicht einmal verifizierte Zahlen über LeiharbeiterInnen hier im Land. Die SPÖ sprach im Nationalrat von 75 000 LeiharbeiterInnen, Österreicherinnen und Österreichern, die in einem Leiharbeitsverhältnis stehen. Die Grünen dagegen haben dann gleich auf satte 100 000 Österreicherinnen und Österreicher erhöht. Dazu sprechen beide Fraktionen ausschließlich von Österreicherinnen und Österreichern. Das alleine ist schon unsinnig, denn ich gehe locker von einem mindestens 30- bis 35-prozentigen Anteil an Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreichern in dieser Branche aus. Und
diese gewaltigen Diskrepanzen zeigen, dass es da offenbar keine Zahlen und Absprachen gibt zwischen den vielen, die zwar helfen wollen, aber offenbar nicht helfen können.
Viel mehr bringt es, wenn man sich unter die Betroffenen selbst mischt. Dann wird man die echten Probleme dieser Menschen zu hören bekommen, aber nicht in Gesprächen mit den Firmenbossen und den hochrangigen Gewerkschaftsführern, nein, da muss man schon unter die Arbeiter selbst gehen.
Aber bleiben wir doch bei der Ungleichbehandlung und Diskriminierung, denn darum geht es tatsächlich. Dass es ein Bundesgesetz gibt, welches Verstöße gegen Gleichbehandlung und Diskriminierung schon seit 2006 ahndet, dürfte vermutlich allseits bekannt sein. Wenn man aber nun versucht herauszufinden, wie viele Fälle von Ungleichbehandlung und Diskriminierung es wohl gibt in Österreich, wird man eine Überraschung erleben. Es finden sich nämlich kaum welche. Im Sicherheitsbericht steht nichts davon und auch in keiner anderen Statistik.
Man kann dann aber mit der Arbeiterkammer-Zentrale in Wien Rücksprache halten und sich mit der Statistikabteilung des Hauses verbinden lassen. Der nette Herr am Telefon sagt dann jedem, der es wissen will, dass solche Fälle statistisch nicht erfasst sind. Er meinte aber außerdem, dass sicher der eine oder andere Fall von Beratern bearbeitet worden sein könnte. Aber um in die Statistik aufgenommen zu werden, sind es vermutlich zu wenige Fälle. – Und da fragt man sich jetzt, warum das wohl so ist. Und die Antwort ist: Angst, Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder auch Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz, die einer Person blühen könnten, wenn sie ihren Mund aufmacht. So funktioniert das leider an der Basis: Besser ein schlechter Arbeitsplatz als gar kein Arbeitsplatz.
Mir persönlich sind Fälle bekannt gemacht worden, bei denen Leiharbeiter vor ihrem Einsatz eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben mussten, damit sie im Falle, dass sie nicht mehr gebraucht werden, problemlos gekündigt werden können. Wer nicht unterschreibt, kommt auch nicht auf einen Arbeitsplatz oder auf eine Baustelle. (Bundesrat Mag. Klug: Und jetzt?) Und das sind noch die harmloseren Fälle von Pressing. (Bundesrätin Zwazl: Das ist ja ein Unsinn! Wenn das wer unterschreibt, nutzt das gar nichts! Das ist doch lächerlich!)
So schaut es in dieser Branche aus. Und gegen diese Vorkommnisse, Frau Präsident, helfen keine Gesetze. Viel sinnvoller wäre es, eine anonyme Beratungs- oder Meldestelle einzurichten. (Bundesrätin Dr. Winzig: Per Arbeitsgericht, Herr Ertl!) Damit wäre den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser geholfen, denn zu häufig – das habe ich schon erwähnt – sind die Betriebsräte die besten Freunde der Chefs (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP), und die Betroffenen haben längst das Vertrauen in diese Gewerkschaftsmechanismen verloren.
Weiters wäre es mehr als angebracht (Bundesrätin Zwazl: Warum gehen Sie nicht als Ombudsmann!?), Firmen, die sich solcher Vergehen schuldig gemacht haben, in einem öffentlichen Forum aufzulisten, damit sich allfällige Interessenten an Arbeitsplätzen diesbezüglich auch informieren können. Das wäre eine Hilfe für die Betroffenen.
Aber wie auch sonst immer und überall, auch da wird der Täterschutz vor den Opferschutz gestellt. Und das Schlimme daran ist, dass diese Malaise von Diskriminierung und Ungleichbehandlung nur Frauen und Männer betrifft, die arbeiten wollen. Die Tachinierer trifft es nicht. Man muss sich bewusst machen, dass es in Österreich tausende Fälle von Ungleichbehandlung und Diskriminierung in Betrieben und auf Baustellen gibt. Nur helfen kann diesen Betroffenen niemand, weil nämlich die Gesetze, die vor solchen Übergriffen schützen sollen, absolut zahnlos sind und nie die Betroffenen erreichen.
Es gibt, vollkommen berechtigt, zahllose Anti-Diskriminierungsstellen in Österreich, aber hauptsächlich nur für gleichgeschlechtlich- und transgender-lebende Menschen. Für Arbeitssklaven gibt es bei Weitem nicht so viele Möglichkeiten. Da gibt es zum Beispiel die Broschüre der Arbeiterkammer mit dem Namen „Antidiskriminierung im Betrieb“, aber die ist nur für Betriebsräte gedacht. Und wer die besten Freunde der Betriebsräte sind, habe ich ja schon erwähnt. (Bundesrat Mag. Klug: Keine Ahnung! – Bundesrätin Zwazl: Wow!) Eine Broschüre, welche die Arbeiterschaft aufklärt, gibt es natürlich nicht. (Bundesrat Mag. Klug: Keine Ahnung!) Und was die vorgesehenen Strafen für Verstöße gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz betrifft, darüber lächeln diverse Firmenbosse. Das zahlen diese aus der Portokasse.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich um Änderungen in Gesetzen handelt, die erstens niemandem Angst machen und zweitens niemandem wirklich helfen, weil sie weder kontrollierbar noch exekutierbar sind.
Wer dieses Gesetz befürwortet, tut den geschundenen Betroffenen nichts Gutes. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)
12.19
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte. (Bundesrat Mag. Klug – auf dem Weg zum Rednerpult –: Bei allem Respekt, aber das war phasenweise eine Beleidigung!)
12.20
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum einen möchte ich ganz zu Beginn festhalten: Dass hier ein Mitglied des Bundesrates vom Rednerpult aus eine Generalunterstellung gegen die vielen Betriebsrätinnen und Betriebsräte in ganz Österreich zum Schlechten gibt, die da lautet, dass sie sich nicht täglich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen, sondern angeblich die besten Cheffreunde sind, ist eine Frechheit! Ich weise das auf das Schärfste zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Zum Zweiten halte ich zu Beginn fest: Wenn ein Vertreter der Oppositionsparteien im Zuge der politischen Debatte zu einer neuen Gesetzesmaterie generell die derzeit amtierende Bundesregierung angreift, dann kann ich nur sagen: Nicht immer das, was von der Opposition vom Rednerpult kommt, muss Gutes sein! (Ruf bei der FPÖ: Umgekehrt auch nicht!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere vor den Fernsehgeräten zu Hause! Es geht jetzt nicht um das Dozieren, was in dem Gesetz steht, aber es ist offensichtlich notwendig, da es einen derart politischen Blindflug im Arbeitsrecht gegeben hat, zumindest zu sagen, was in der Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle steht.
Ich bin als sozialdemokratischer Gewerkschafter froh, dass es im Zuge einer EU-Richtlinien-Umsetzung den Sozialpartnern gemeinsam gelungen ist, in Zusammenarbeit mit unserem geschätzten Sozialminister Rudolf Hundstorfer, eine Novelle vorzulegen, die in einer ganz spezifischen Branche des österreichischen Arbeitsmarktes zu maßgeblichen Verbesserungen führen wird, zu maßgeblichen Verbesserungen in einer spezifischen Branche, die nach wie vor massiv im Wachsen begriffen ist. Wir reden von rund 78 000 österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und das sind immerhin 5,5 Prozent mehr als im Jahr 2011; also eine Branche, die maßgeblich im Wachsen begriffen ist.
Was steht aber tatsächlich im Gesetz? – Zum einen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat in Bezug auf diese Branche, diese zweifelsohne sehr schwierige Branche, nie-
mand, Kollege Ertl, jemals gesagt, dass wir davon ausgehen, dass in der Zeitarbeiterinnen- und Zeitarbeiterbranche alles in Ordnung ist. Das wissen wir alle, und niemand hat das gesagt. Aber, und das ist der entscheidende Punkt, mit der Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle werden wir heute zu Gleichbehandlungen bei den Arbeitsverhältnissen zwischen den Überlasserbetrieben und den Beschäftigerbetrieben, aber vor allem zu Gleichbehandlungen der Arbeitsbedingungen im Beschäftigerbetrieb kommen, zu gleichen Arbeitszeiten, zu gleichen Urlaubsregelungen, zu gleichem Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen. – Das ist entscheidend, das ist Gleichbehandlung und Verbesserung!
Zweiter Punkt: Wir werden ein Diskriminierungsverbot auch hinsichtlich der Arbeits- und Entgeltbedingungen der überlassenen Arbeitskräfte beschließen.
Und zu guter Letzt wird es auch zu der Richtlinien-Umsetzung, die die Europäische Union vorgegeben hat, ins nationale Recht kommen.
Ganz zentral aber, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ist: Wir werden mit dieser Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle
neu einen Sozial- und Weiterbildungsfonds ins Leben rufen. Ich weiß,
dass Frau Präsidentin Zwazl schmunzelt, aber ich muss ja etwas zur
weiteren Diskussion (Bundesrätin Zwazl: Nein, ich
habe mir nur gedacht: Muss ich noch rausgehen und reden?!) – Na
schon, denn ich werde ganz zum Schluss
noch ein bisschen etwas einbringen, was sozusagen die Zukunftsperspektive
betreffen sollte.
Aber ganz zentral ist der Sozial- und Weiterbildungsfonds, der primär das Ziel verfolgen wird, dass Arbeitslosigkeit in diesen prekären Beschäftigungsverhältnissen möglichst vermieden wird. Das wird eine erfolgreiche Einrichtung sein. Es wird Unterstützungen zu Weiterbildungsmaßnahmen für die überlassenen Arbeitskräfte geben, und – ich verhehle nicht, zu sagen, das ist auch eine gute Idee – es soll auch zu Unterstützungsleistungen der Arbeitskräfteüberlasser kommen, weil natürlich gerade in dieser Branche die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit besonders groß ist und – Kollege Ertl, Sie hätten an der Sozialausschusssitzung teilnehmen müssen – weil wir wissen, dass es in der Arbeitskräfteüberlassungsbranche erhebliche Bildungsdefizite gibt, die da lauten: 60 Prozent aller 78 000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter verfügen nur über einen Pflichtschulabschluss.
Insofern ist das ein Instrument, von dem wir uns sehr, sehr viel erwarten und auch glauben, dass es sehr erfolgreich sein wird. Ich danke nochmals für all diese Bemühungen, die zu dieser Vorlage geführt haben.
Lieber Kollege Ertl, abschließend vielleicht noch ein kurzer Gedanke für den Ausblick! Die Branche wächst nach wie vor und hat natürlich in Einzelfällen Stilblüten hervorgebracht, die auch uns nachdenklich stimmen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die ursprüngliche Idee der Zeitarbeit, der Leiharbeit, wie sie früher geheißen hat. Die ursprüngliche Idee war, dass wir gesagt haben: Okay, in diesen wirtschaftlichen neueren Entwicklungen gibt es für die Unternehmungen Spitzenzeiten, die mit eigenem Personal schwer kalkulierbar sind. Insofern ist es ursprünglich der Metallarbeitergewerkschaft gelungen, diesen Leiharbeiter-, Zeitarbeiter-Kollektivvertrag gemeinsam auf Sozialpartnerebene auszuverhandeln, aber eben ganz genau deshalb, um diese Spitzenzeiten abzudecken.
Heute – und deshalb sage ich, es ist nicht alles in Ordnung – müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es vereinzelt – nicht generell, aber vereinzelt – Unternehmungen gibt, die mit einem prozentuell sehr, sehr hohen regelmäßigen Anteil von Zeitarbeitern an der Gesamtbelegschaft arbeiten. Niemand kann uns erklären, warum ein Anteil von 40 bis 60 Prozent Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter an der Gesamtbelegschaft für das Unternehmen notwendig sind. – Das ist nicht in Ordnung, das ist auch nicht in Ordnung in dem Sinne, wie ursprünglich die Zeitarbeit geplant war!
Noch kurz eine weitere Stilblüte: Es ist auch nicht in Ordnung, wenn es vereinzelt Unternehmungen gibt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausschließlich über Zeitarbeitsfirmen aufnehmen, und zwar ganz grundsätzlich, ganz egal, für welche Art der Beschäftigung (Ruf bei der ÖVP: Was heißt denn das?), auch für jene Beschäftigungsverhältnisse, die die Stammbelegschaft ausübt. – Das ist nicht in Ordnung!
Deshalb sage ich abschließend: Es ist nicht alles in Ordnung in der Zeitarbeiterbranche, aber mit dieser Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz erreichen wir in einer schwierigen Branche, in einer sehr, sehr schwierigen Branche eine ganz tolle Verbesserung für 78 000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter in Österreich. Daher wird die sozialdemokratische Bundesratsfraktion selbstverständlich diese Vorlage unterstützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Pirolt. – Bitte.
12.27
Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesrat! Grundsätzlich ist einmal eine Lanze zu brechen für die vielen Unternehmer, die in diesem Segment tätig sind und auch durchaus gute Arbeit leisten im Sinne – wie ich glaube – der allgemeinen Wirtschaft. Das möchte ich schon auch betonen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
Das Gleiche gilt auch für deren Arbeitnehmer, die, wenn sie auch vielleicht oft nicht über sehr hohe Bildung verfügen mögen, durchaus mit sehr guter praktischer Begabung ausgestattet sind und somit auch ihren Mann beziehungsweise ihre Frau im Berufsleben stellen.
Die Gründe dafür, dass die Arbeitsüberlassung im Prinzip ein so stetes Wachstum zu verzeichnen hat, sind natürlich auch darin zu finden, dass man zum Teil über Gebietskrankenkassenprüfungen direkt in diesen Betriebszweig hineingezwungen wird, weil man feststellt: Das ist keine direkte gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit, die kann man so nicht mehr festschreiben. Damit ist das Unternehmen bereits Arbeitskräfteüberlasser. So kommt man dazu, so kommt, glaube ich, vor allem auch die Zunahme an diesen Firmen zustande. Das ist meine Meinung, und ich habe das auch selbst so erlebt.
Die Arbeitskräfteüberlasser sind im Vermittlungsgeschäft – wenn ich es so bezeichnen darf – meiner Meinung nach überhaupt nicht mehr wegzudenken. Sie leisten neben dem AMS, das geregelt über staatliche Zuwendungen funktioniert, auch die Aufgabe von Personalbereitstellung und vor allem Vermittlung. Arbeitskräfte, die sehr lange Zeit bei Firmen untergebracht werden oder sind, werden meistens von diesen Firmen auch übernommen. Es ist kein typisches Arbeitsverhältnis, dass man ewig bei einer Leiharbeitsfirma bleibt, damit ein Zweiter noch mitverdienen kann. Das ist eigentlich nicht das typische Arbeitskräfteverhältnis, das hier steht.
Worauf ich hinauswill, ist, dass die Arbeitskräfteüberlassung – das hast du schon angesprochen, Kollege Klug – aus einem Notstand heraus entstanden ist, nämlich dass man in der Flexibilität nicht hat reagieren können auf die Markterfordernisse, die heute eigentlich Standard und Usus sind, just-in-time zum Beispiel und ähnliche Dinge. Man muss funktionieren beziehungsweise produzieren, wenn es der Markt braucht, und die Zeiten, zu reagieren, werden immer kürzer.
Man könnte versuchen, um den Missständen, die noch vorherrschen, den Wind aus den Segeln zu nehmen, die gleitende Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle im normalen Wirtschaftsbereich auszuweiten, um vielleicht der Branche Arbeitskräfteüberlassung ein bisschen das Wasser abzugraben. Das wäre jetzt vielleicht nur noch ein Ansatz.
Was die Schulungen und den Sozialfonds anlangt, ist es, wie ich glaube, nicht unbedingt gescheit, zum AMS, zu den Möglichkeiten, die es bereits gibt, noch einmal zusätzlich eine Haube draufzusetzen, um diese Arbeitskräfte zu schulen. Es wäre vielleicht arbeitsmarkteffizienter, den Arbeitsplatz zu fördern, denn – was auch schon angesprochen worden ist – sehr viele dieser Arbeitskräfte haben eher wenig Ausbildung und sind deshalb wahrscheinlich auch wenig bereit, Qualifikationsmaßnahmen anzunehmen.
Ich sage immer: Aus einem Puch-Wagerl kann man keinen Ferrari machen, das geht nicht. Ich erlebe es immer wieder, dass das AMS Menschen auf Schulung schickt, die dann kläglich scheitern. Das erleben wir tagtäglich. Es wäre daher wesentlich effizienter (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) – Kollege Efgani Dönmez, ich glaube schon, der Arbeitsmarkt (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) – Ja, das ist ja die Katastrophe. Da übt man mit Leuten Aufsatz-Schreiben, die das nie können werden, oder Computerschulungen, das ist doch nicht sinnvoll.
Also direkt am Arbeitsplatz Förderungen zu geben, würde beiden dienen. Der Beschäftigte kann sich dabei qualifizieren, und gleichzeitig kann man den Arbeitsmarkt oder den Arbeitslosenmarkt durchaus entlasten. Ich meine, dass man da noch ein bisschen freier denken sollte, um diesen Mitarbeitern die Perspektive zu geben, am Ende ein fixes Angestelltenverhältnis zu erreichen, anstatt auf Dauer mit dieser „nomadisierenden Herumzieherei“ am Arbeitsplatz ausgestattet zu sein.
Wir wissen, dass die Klientel, die sich auf dem Arbeitsüberlassermarkt bewegt, durchaus schwieriger zu handeln ist. Das weiß man, und dem muss man entsprechend begegnen. Das kann man am besten, indem man Arbeit bietet, und die muss man fördern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
12.32
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächste Rednerin: Frau Kollegin Zwazl. – Bitte.
12.32
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei einem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz muss man Verschiedenes auseinanderhalten, was wir hier heute auch ein bisschen vermixt haben.
Das eine ist: Wie versuchen wir Leute auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen? – Dazu haben wir das AMS, das wirklich sehr gute Konzepte anbietet. Es kommt natürlich auch darauf an, wie wir uns da einbringen. Ich kann nur von uns in Niederösterreich sagen, wir haben einen sehr guten Kontakt zum AMS, und wir schaffen es, dass wir viele Langzeitarbeitslose wieder in den Betrieben unterbringen.
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz – das ist eine ganz andere Situation, die wir haben. Man muss sich fragen: Wieso hat man, wozu braucht man überhaupt Arbeitskräfteüberlasser? – Ich möchte an dieser Stelle jetzt wirklich auch für die Arbeitskräfteüberlasser eine Lanze brechen, denn in der Diskussion ist das so rübergekommen, als ob das lauter „Windige“ wären. Das ist nicht der Fall! Das sind genauso ordentliche Kaufleute, das sind genauso Unternehmer, die sich an Richtlinien zu halten haben. Wir haben dieses Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, damit all das eben geregelt ist und keiner sozusagen schlechter behandelt beziehungsweise schlechtergestellt wird.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diese Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes vorliegen haben. Das ist ein Gesetz, das in der bewährten Art und Weise eines kompromissbereiten Dialogs, den wir immer haben und der auch kontroversiell ist im Sinne der Sozialpartner, erreicht worden ist. Ich denke, dass unsere Sozialpartner für uns in der Wirtschaft eine wirklich wesentliche Funktion haben. Das zeigt sich ja nicht nur an diesem Gesetz, sondern auch bei den Kollektivvertragsverhandlungen
sieht man, wie funktionsfähig unsere Sozialpartnerschaft ist. Ich denke jetzt zum Beispiel an die Metallerabschlüsse. Das möchte ich all jenen, die die Sozialpartnerschaft immer angreifen, einmal ins Stammbuch schreiben!
Gerade auch diese Beziehung, die wir in der Sozialpartnerschaft haben, die Art, wie wir regeln, wie es bei uns in den Unternehmen zugeht, sind Gründe dafür, dass wir einen Spitzenplatz einnehmen, wenn es darum geht, wo es die wenigsten Streiktage gibt. Und es ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig, zu sagen, dass wir einen sicheren Wirtschaftsstandort haben.
Bei meinen Gesprächen und Besuchen in Unternehmungen sehe ich immer wieder, dass gerade in der wirtschaftlichen Situation, in der wir uns zurzeit befinden, manche Firmen ganz einfach nicht in der Lage sind, wenn sie Aufträge bekommen – Gott sei Dank! –, diese mit ihrem Personal abzuwickeln. Deshalb ist es wichtig, dass sie Arbeitskräfte bekommen. Man weiß ja nicht, wie das mit den Aufträgen weitergeht.
Was ich bei aller Sozialpartnerschaft und dem guten Dialog, den wir haben, nicht ganz verstanden habe: 40 Prozent bis 60 Prozent Zeitarbeiter in einem Unternehmen!? Also das kann wirklich nur ein Ausreißer sein! Ich habe es mir angesehen: 2,8 Prozent der Gesamtbeschäftigten sind Leiharbeiter! Also 40 bis 60 Prozent, das kann sich nicht ausgehen, wenn ich mir ansehe, wie viele Betriebe wir haben. Das können nur ein oder zwei Betriebe in ganz Österreich sein, anders geht sich das nicht aus.
Und dass ein Unternehmen nur Leiharbeiter beschäftigt, das habe ich auch noch nicht gehört. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wir haben zwei Jahre gebraucht und wirklich intensiv verhandelt, um jetzt diese Novelle auf den Tisch legen zu können. Worüber wir heute noch nicht diskutiert haben, ist, dass entgegen den ursprünglichen Forderungen die Arbeitskräfteüberlasser auch in Zukunft bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter Entgelte, die auf betrieblicher Ebene des Beschäftigers beruhen, nicht berücksichtigen müssen, so zum Beispiel Gewinnbeteiligung und Prämien.
Es ist immer wichtig, dass klar auf dem Tisch liegt, worauf man Anspruch hat und worauf nicht. Die Firmen müssen wissen, worauf sie sich einlassen, damit das korrekt abläuft, damit ein Mehr an Bürokratie abgewendet wird und damit auch die Rechtssicherheit geschaffen wird.
Im Gegenzug ist dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds eingerichtet worden. Als Unternehmerin ist es mir auch immer wichtig, zu wissen, was das kostet. Es ist so, dass dieser Fonds von den gewerblichen Überlassern im Endausbau – das ist ab dem Jahr 2017 – mit 0,8 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme zu dotieren ist. Die Belastung wird schrittweise erfolgen, von 0,25 Prozent im Jahr 2013 bist letztlich eben 0,8 Prozent im Jahr 2017. Damit werden die Arbeitskräfteüberlasser nicht abrupt belastet, sondern sie haben Zeit, das ganz einfach in die Kalkulationen einzubinden, was wichtig ist.
Der Fonds wird paritätisch verwaltet und soll ab dem Jahr 2014 – das ist schon angesprochen worden – die Weiterbildung von Leiharbeitern sowie Leistungen an Arbeitslose aus der Branche finanzieren. Der Leistungskatalog wird von den Fondsorganen erstellt. Der bestehende Weiterbildungsfonds, den es jetzt gibt, läuft dafür Ende des Jahres 2013 aus.
Auch der Bund leistet erhebliche Beträge an den Fonds, was indirekt dann dieser Branche zugutekommt. Die Beitragspflicht ruht, wenn der Überlasserkollektivvertrag nicht mehr gilt. Die Beiträge werden von der Gebietskrankenkasse eingehoben und – das ist mir ganz wichtig, darauf hinzuweisen – bei ausländischen Überlassern von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Wir dürfen nicht vergessen, dass derzeit sehr viele ausländische Arbeitskräfteüberlasser auf unserem Markt sind, die diese Regelungen auch einhalten müssen. Die BUAK wird auch alle Leistungen auszahlen.
Bei größeren Unternehmen gibt es eine Betriebspensionsregelung. Beschäftiger müssen überlassene Arbeitskräfte in ihre bestehenden Betriebspensionslösungen, Pensionskassa, betriebliche Kollektivversicherung, einbeziehen, wenn ein Leiharbeiter über vier Jahre lang in dem Betrieb beschäftigt ist. Das sehen wir auch so: Wenn jemand in einem Betrieb länger beschäftigt wird, dann soll er auch besser bezahlt werden.
Noch etwas: Es ist zwar in vielen Fällen nur Formsache, aber das Gesetz normiert, dass der Beschäftiger die überlassene Arbeitskraft über offene Stellen in seinem Betrieb informieren muss. Das ist auch etwas Wesentliches, das wir vorher nicht gehabt haben. Gleichzeitig ist auch der Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen gewährleistet, und da sage ich gleich dazu, was wir darunter verstehen: wenn es im Betrieb eine Kantine gibt oder zum Beispiel die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weiters ist festgeschrieben, dass der Überlasser darüber hinaus verpflichtet ist, die Arbeitskraft über das Einsatzende zwei Wochen im Vorhinein zu verständigen. Die Pflicht entfällt allerdings dann, wenn das Einsatzende objektiv nicht vorhersehbar war. Das ist klar. Die Nichtverständigung bleibt allerdings dann sanktionslos, wenn es eben nicht in der Sphäre des Überlassers liegt.
Es ist mir auch die Klarstellung zur Überlassung aus dem Ausland wichtig. Arbeitskräfte, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen werden, haben die in Österreich geltenden Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen und -termine sowie Kündigungsentschädigungen und unterliegen den österreichischen Überlasserkollektivverträgen.
Ich denke, dass wir mit diesem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz diese Situation entsprechend geregelt haben, und ich bitte noch einmal, die Unternehmer nicht als Täter zu bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug deutet in Richtung FPÖ.) – Wir wissen eh alle, wer es gesagt hat. Wir sind nur deshalb wirtschaftlich so gut unterwegs, weil wir eine Partnerschaft in den Betrieben haben. Wir wissen, dass wir gut motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Wir haben eine Unternehmenskultur. Hören wir mit diesen Unterstellungen und Beschuldigungen auf! Das bringt überhaupt nichts. (Zwischenruf des Abg. Ertl.) – Tu nicht immer, wenn du einen kennst, das auf alle drüberziehen! Das geht ganz einfach nicht! (Heiterkeit sowie Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich darf hier mein Angebot, das ich schon ein paar Mal gemacht habe, erneuern: Wenn du jemanden kennst, wo das so ist, dann gib das her! Wir stehen nicht an, wenn hier etwas vorkommt, das ordentlich zu regeln. Wir alle, die wir in der Wirtschaft sind, haben kein Verständnis für schwarze Schafe und schützen sie auch nicht, weil das wettbewerbsverzerrend ist.
Aber ich will dir nur etwas vorlesen, weil du den § 6a angesprochen hast, ich habe mir das herausgesucht. Da steht drinnen: Grundsätzlich treffen den Beschäftiger alle Gleichbehandlungspflichten eines Arbeitgebers, was allerdings bisher schon galt. Kündigungen durch den Überlasser werden anfechtbar, wenn sie durch eine diskriminierende Beendigung des Einsatzes durch den Beschäftiger ausgelöst werden.
Ich weiß nicht, was dich daran stört. Ich finde daran nichts, ich denke, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ist wirklich gut gelungen. Ich bin sehr froh. Wir haben es uns alle nicht leicht gemacht. Es ist immer wichtig, dass jeder seine Erfahrungen, seine Befindlichkeiten sagt, und wir haben uns bemüht, ein faires Gesetz zu machen. Ich bitte, das auch so zu sehen und nicht immer Unterstellungen zu machen. Es tut mir wirklich leid, wenn wir hier immer Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch einzelne Branchen in den Dreck ziehen. Sie haben es sich wirklich nicht verdient. Wir ziehen alle an einem Strang, und deshalb geht es uns in Österreich so gut. Wir haben den
höchsten Beschäftigungsstand, den wir je gehabt haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.44
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.
12.44
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich war selber jahrelang am Bau tätig als Techniker, und ich kenne das sozusagen aus unterschiedlichen Perspektiven. Wenn eine Baustelle oder ein Werkstück bis zu einem bestimmten Termin fertiggestellt werden muss, dann bedeutet das Druck für den Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber. Und da die Spitzen abzudecken, dafür sind die Leiharbeitskräfte sicher gut, und das war auch, wie es Kollege Klug schon angesprochen hat, die ursprüngliche Idee: die Spitzen abzudecken. Nur, wir kennen auch die Realität, dass gewisse Firmen dann dazu übergegangen sind, die Stammbelegschaft durch Leiharbeitskräfte auszutauschen. Das ist ein Problem, und das ist sicher nicht der gewünschte Effekt, den wir alle haben wollten. Das ist die eine Sache.
Die zweite Sache ist, dass dieser Fonds, der eingerichtet worden ist, begrüßenswert ist, denn es ist ja normalerweise so, dass man Leistungen aus dem AMS-Topf erst dann in Anspruch nehmen kann, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Mit diesem Topf, der jetzt eingerichtet worden ist, kann man die ArbeitnehmerInnen schon aus-, fort- und weiterbilden, wenn es zu Stehzeiten kommt, ohne dass sie gleich zum AMS gehen und sich arbeitslos melden müssen.
Natürlich gibt es wie in jeder Branche auch schwarze Schafe, aber diese aufzuspüren, dazu haben wir Kontrollbehörden. Wir haben dafür unterschiedliche Kontrollbehörden: einerseits die Finanzpolizei, andererseits das Arbeitsinspektorat und die Gesundheitspolizei. Deshalb ist es wichtig, dass wir es schaffen, dass die Behörden sich untereinander koordinieren und austauschen, um eben gegen diese schwarzen Schafe, die schädigend für viele, viele in ihrem Bereich agieren und wettbewerbsverzerrend sind, weil sie nicht zu den gleichen Rahmenbedingungen arbeiten oder produzieren, entsprechend vorgehen zu können. Dass man die Kontrollen verstärkt und auch die Strafen erhöht, ist begrüßenswert.
Vieles andere wurde schon gesagt. Auch meine Fraktion wird diesem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
12.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte.
12.46
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung des Herrn Sozialministers darf ich auch ganz kurz zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Stellung beziehen. Ich fühle mich als Frauen- und Gleichbehandlungsministerin angesprochen, weil in einem der Debattenbeiträge gemeint wurde, es gäbe in Österreich ausschließlich Information und Beratung für Transgenderpersonen, schwule Männer oder lesbische Frauen. – Ja, zum Glück gibt es die auch, aber natürlich nicht nur, und es ist wichtig, dass alle, ganz egal, welches Arbeitsverhältnis jemand in dem Land hat, ob Vollbeschäftigungsverhältnis, Teilzeitbeschäftigungsverhältnis oder Leih- beziehungsweise Zeitarbeitsverhältnis, möglichst gleiche Rechte und Pflichten haben.
Nicht in jedem Fall ist es für diese Gruppe möglich. Das haben wir heute auch gehört. Das ist auch zum Schutz der Unternehmen so gedacht, aber selbstverständlich ist es wichtig, dass die sozialversicherungsrechtliche Absicherung vorhanden ist und dass diese Gruppe, die noch 2,8 Prozent im Schnitt beträgt, aber im Wachsen ist, gleichgestellt wird. Und das setzen wir jetzt um, indem wir eine EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Es hat lange gedauert – Kollegin Zwazl hat es gesagt –, aber gut Ding braucht Weile, und ich glaube, die Verbesserungen, mit denen vor allem der Diskriminierungsschutz und der Zugang zu den Leistungen der Beschäftigten in einem Stammunternehmen gewährleistet werden, sind ein wichtiger Schritt.
Und es ist keine Schande, wenn jemand nur über einen Hauptschulabschluss verfügt. Das möchte ich hier auch sagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Aber es ist gut und wichtig, dass dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds, gespeist durch den Bund und auch durch die Arbeitgeberseite, sicherstellt, dass jeder Mensch in dem Land, jede Frau und jeder Mann, auch die Möglichkeit hat, sich höher zu qualifizieren, weiterzubilden und vielleicht nicht Zeit seines Arbeitslebens Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter bleiben zu müssen. Daher finde ich es gut und richtig, dass hier die positiven Meinungen zu dieser Novelle überwogen haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.48
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1902 d.B. und 1949 d.B. sowie 8804/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates
vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz
geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur
Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Kollege.
12.50
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr erfreulich, dass wir jetzt ein Gesetz behandeln, wo große Einstimmigkeit herrscht, das im großen Konsens vorbereitet worden ist. Aber ein paar Punkte kurz genannt.
In Österreich leben über 70 000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, und immer mehr Träger von Alten- und Pflegeheimen in Österreich setzen auf Qualitätsentwicklungsmaßnahmen. 30 dieser Häuser wurden bereits ausgezeichnet. Es gab ja für dieses österreichische nationale Qualitätszertifikat einen Probebetrieb, und dieser Probebetrieb ist jetzt in einen Regelbetrieb übergeführt worden.
Die Novelle des Bundes-Seniorengesetzes beinhaltet die rechtliche Verankerung des nationalen Qualitätszertifikats für Alten- und Pflegeheime in Österreich. Das ist ein weiterer Schritt in eine seniorengerechte Zukunft. Es ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Professionalität und Qualität. Es bedeutet aber auch, dass die ältere Generation in Zukunftsthemen eingebunden worden ist, denn viele dieser Fragen sind mit den Seniorenorganisationen, insbesondere mit dem Seniorenrat, verhandelt und ausgehandelt worden und sind auch Forderungen des österreichischen Seniorenrates auf breitester Ebene seit Jahren und Jahrzehnten.
Wir haben in Österreich die einmalige Situation, dass wir einen einzigartigen Bundesseniorenplan haben. Dieser Bundesseniorenplan wurde beschlossen, und hier werden jetzt die ersten Schritte gemacht. Die Umsetzung des Seniorenplanes hat somit begonnen. Die hochwertige Betreuung von Pflegebedürftigen in Österreich wird durch einheitliche Standards gesichert.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich darüber hinaus auch noch ein paar Bemerkungen zu den derzeit laufenden Pensionsverhandlungen machen. Sie wissen ja, dass die Pensionskommission festgelegt hat, wie hoch die künftigen Pensionserhöhungen in Österreich sein sollen. Ich möchte nur auf den Umstand aufmerksam machen, dass der Verbraucherpreisindex, der festgelegt worden ist, 2,8 Prozent beträgt und dass die Seniorinnen und Senioren, die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich nur 1,8 Prozent an Pensionserhöhung bekommen werden. Ich stelle abschließend fest, dass die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich mit diesem 1 Prozent einen wirksamen Beitrag für das Budget in Österreich leisten. (Beifall bei der SPÖ.)
12.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte, Herr Kollege.
12.54
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Prognose der Statistik Austria steigt die Zahl der über 75-jährigen Menschen bis 2030 von derzeit 662 000 auf über 1 Million an. Das heißt, dass jeder Neunte dann über 75 Jahre alt ist. Bis 2050 werden sich laut Prognosen die Kosten für die Pflege verdoppeln. Es erhöhen sich natürlich somit auch der Bedarf und der Anspruch auf Pflege und Betreuung.
In Österreich beziehen derzeit mehr als 420 000 Personen Pflegegeld, davon werden 350 000 zu Hause gepflegt. 17 Prozent davon, das sind, wie vorhin schon genannt, 70 000, leben in Pflegeheimen.
In unseren Bundesländern werden 1,18 Milliarden € für Pflegeheime ausgegeben. Aber nun kommt der springende Punkt: Es geht nicht nur ums Geld, sondern im besonderen Maße um die Fürsorge und Betreuung der Betroffenen. Natürlich wollen die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben, aber das geht natürlich nicht immer. Un-
sere 850 Alten- und Pflegeheime leisten ausgezeichnete Arbeit. Unser Dank gilt natürlich bei dieser Gelegenheit auch allen Bediensteten, allen, die in der Pflege tätig sind. Pflege ist ein schwerer Beruf, er verdient Achtung und Anerkennung.
Unseren Heimen wird allgemein ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Trotzdem beschließen wir heute ein neues nationales Qualitätszertifikat für Heime, und das zum Wohle unserer Pflegebedürftigen. Ziel ist es, Qualität zu forcieren und zu sichern, und das als selbstverständlichen Anspruch der älteren Generation.
Errichtung und Kontrolle bleiben weiterhin in der Kompetenz der Länder. Es gibt ja in unseren Bundesländern bereits 27 Zertifikationen. Wir haben einen hohen Standard, wobei die Angehörigen natürlich auch wesentlich mit eingebunden sind. Eine zusätzliche Kontrolle in dieser Sache führt ja auch die Volksanwaltschaft durch.
Eine bestmögliche Qualität unserer Alten- und Pflegeheime und ein Leben in Würde haben mit Sicherheit Vorrang. Menschliche Zuwendung unter Einbindung aller Verwandten hat Vorrang. Und das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung dieser Situation. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.57
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Petritz. – Bitte, Herr Kollege.
12.57
Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Wenn wir heute das Bundes-Seniorengesetz beziehungsweise dessen Änderung durch eine Novelle beschließen, so erreichen wir dadurch auf alle Fälle eine bessere Lebensqualität für unsere älteren Menschen. Und wenn ich das hier an dieser Stelle sage aus der Sicht eines Seniorenobmannes aus Kärnten, so glaube ich, dass wir da eine einheitliche Linie gehen.
Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der älteren Menschen, die Hilfe benötigen, zu Hause gepflegt und betreut werden, was eine große Leistung derjenigen Personen ist, die sie pflegen und betreuen, so muss man einmal wirklich diesen Damen und Herren auch ein Dankeschön aussprechen.
So ist es aber auch notwendig, auch für die rund 70 000 Menschen, die derzeit in einem Heim leben, die bestmögliche Qualität zu gewähren. Mit dieser Novelle wurden die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung einer flächendeckenden Einführung des nationalen Qualitätszertifikates für Alten- und Pflegeheime sichergestellt. Es wird aber auch gleichzeitig die Stärkung der Mitbestimmung der Senioren ermöglicht. Mit dieser Gesetzesänderung wurde einem Anliegen des Bundesseniorenplanes, wie schon bereits erwähnt, dessen Umsetzung vom Bundesseniorenrat durch die Präsidenten Kohl und Blecha gewünscht wurde, Rechnung getragen.
Ich glaube auch, dass mit diesem Gesetzesbeschluss die Auswahl eines Heimes für Betroffene und dessen Angehörige wesentlich erleichtert wird. Außerdem bin ich froh, dass sich jetzt Bund und Länder bezüglich des Finanzierungsplanes für die Umsetzung geeinigt haben.
Wir haben in Kärnten neben den Bezirksaltenheimen und Pflegeheimen auch andere Heimbetreiber, die sich dieser Herausforderung stellen werden, obwohl viele schon seit jeher ein durchdachtes Pflegekonzept vorzeigen können und beste Ausstattung haben. Wir haben aber auch am Ossiacher See seit Neuestem ein Pflegeheim und Altenheim mit angeschlossener Apotheke sowie das erste Kärntner barrierefreie Hotel, was auch für diese älteren Menschen von Vorteil ist.
Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich all jenen Damen und Herren danken, die sich tagtäglich um unsere älteren Menschen kümmern, ob zu Hause oder im Heim. Mein Dank gilt auch allen Damen und Herren, die viele ehrenamtliche Dienste für diese älteren Menschen leisten. Ich glaube, wir alle haben eine Verpflichtung, dass unsere älteren Menschen die bestmögliche Pflege und Betreuung in unserem Land haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.00
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte, Herr Kollege.
13.00
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Frau Minister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Zum Gesetz wurde heute bereits alles gesagt, keine Frage. Von 27 EU-Ländern gibt es nur zwei Länder in Europa, die ein Bundes-Seniorengesetz haben. Da können wir sehr stolz sein. Wir können im Sozialbereich überhaupt sehr stolz sein. Wir haben auch in Europa von allen 27 EU-Ländern die höchsten Pflegestufen. Auch hier können wir stolz sein!
Aber, meine Damen und Herren, ich habe schon einmal erwähnt, ich bin ehrenamtlich der Vorsitzende vom Hilfswerk Steiermark. Denken wir, wir haben derzeit in Österreich über 25 000 Frauen und Männer, die in der 24-Stunden-Betreuung zu Hause betreut werden, von der Stufe 2 bis zur Stufe 7. Wir wissen auch, dass die Betreuung zum Großteil Damen und Herren aus der Slowakei, aus Rumänien oder auch aus Ungarn übernommen haben. Gott sei Dank haben wir diesen Personenkreis. Aber hier gibt es ein Gesetz, dass genau dieser Personenkreis, der jetzt in der Heimhilfe die 24-Stunden-Betreuung übernimmt, nur eine Ausbildung im Bereich einer Heimhilfe haben muss. Heimhilfe heißt: 400 Stunden Theorie und 600 Stunden Praxis.
Ich hätte hier eine Bitte. Derzeit wird die Überprüfung in der 24-Stunden-Betreuung zu Hause nicht wirklich durchgeführt. Wir haben in Österreich – auch das ist einmalig – flächendeckend in allen neun Bundesländern die Heimhilfe. Das heißt, wir haben hier die Pflegeeinrichtungen, ob es das Hilfswerk ist, ob es die Volkshilfe oder das Rote Kreuz ist. Hier wäre in Zukunft anzudenken, dass bei der 24-Stunden-Betreuung vielleicht einmal in 14 Tagen von der jeweiligen Hauskrankenpflege eine Diplom-Krankenschwester vorbeikommt und sich anschaut, ob das da und dort richtig gemacht wird. Bisher wird das nicht durchgeführt. Das gehört vielleicht auch ein bisschen zur Qualitätssicherung dazu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.02
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (2062/A und 1950 d.B. sowie 8805/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates
vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz
und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, liegt in schriftlicher
Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden (1914 d.B. und 1924 d.B. sowie 8793/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form allen vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung und darf zur Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Staatssekretär Schieder sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.
13.06
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren mit dieser Vorlage eigentlich die Übernahme einer EU-Verordnung im Bereich von OTC, für die Angelsachsen unter uns: „Over the Counter“, also von schnell über den Ladentisch gehandelten Derivaten. Das bedeutet auch: vorbei an jeglicher Kontrolle.
Mit der nunmehrigen Übernahme in das österreichische Recht wird ermöglicht, dass es hier endlich Kontrollinstrumente, Regulierungsszenarien gibt, zum Beispiel die Einführung von Risikomanagementverfahren oder umfassenden Meldepflichten im Rahmen eines Transparenzregisters, damit der Handel mit diesen Derivaten wirklich transparenter gemacht wird, und auch, um das systemische Risiko einzudämmen.
Genau der Handel mit diesen ominösen Derivaten, der – das ist ja unbestritten – auch einer der Hauptverursacher der Finanz- und damit der angehängten Wirtschaftskrise war, wird jetzt im Rahmen der EU einer Regelung zugeführt, obwohl – und das ist auch ein Faktum – mehr als 90 Prozent aller Derivate, die heute gehandelt werden, rein spekulative Produkte sind. Höchste Zeit also, hier zu sagen, dass man derartige Spekulationen an die Kandare legt, um auch die überbordenden Finanzmärkte entsprechend in den Griff zu bekommen!
Wenn man hier auch darüber redet, dass die Finanzmärkte sozusagen nach wie vor nicht reguliert sind, so wie man es nach der Finanzkrise eigentlich vorhatte, weil damit so viel „Schindluder“ – unter Anführungszeichen – getrieben worden ist, möchte ich beispielhaft auch erwähnen, dass für mich die Spekulation auf Lebensmittel, die längst nichts mehr mit dem Grundgeschäft dieser Lebensmittelbörsen zu tun hat, nämlich die landwirtschaftlichen Produkte sozusagen den Landwirten abzunehmen und dann entsprechend in den Handel zu bringen, überhaupt zu verbieten wäre, weil bereits das Dreifache einer Jahresproduktion im ganzen Lebensmittelbereich der Spekulation unterliegt. Das kann wirklich nicht zielführend sein, und die verheerenden Folgen, die daraus für die Menschen entstanden sind, sind uns alle bekannt.
Es ist also ein regionaler Schritt innerhalb der EU – leider, muss man sagen, denn innerhalb der G 20-Staaten, die sich immer wieder als treibende Kraft bezeichnen und hier eher eine lahmende Einrichtung sind, war man sich nicht einig. Dasselbe Fiasko hat man ja damals mit der Vorgabe, was die Finanztransaktionssteuer anbelangt, auch erlebt. Das ist eigentlich beschämend irreal, wenn man daran denkt, dass hier das Geld für die Staaten sozusagen auf der Straße liegt und man es nur aufklauben muss.
Das kann man nicht oft genug erwähnen, und es ist immer wieder hervorzuheben: Sehr bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die österreichische Initiative oder die Initiative der Bundesregierung und des Finanzministeriums, sich im Bereich der Finanztransaktionssteuer massiv ins Zeug zu legen! Österreich war hier wirklich hartnäckig, und zusammen mit den Deutschen hat die deutsch-österreichische Achse hier wirklich Wesentliches dazu beigetragen. Es wurde ein Schulterschluss erreicht, und jetzt sind insgesamt elf europäische Staaten mit dabei. Ich denke, das ist ein guter Beginn für die Einführung der Finanztransaktionssteuer.
Hier sei den lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition und auch den Freiheitlichen schon ins Stammbuch geschrieben: Es wäre einmal schön, wenn Sie hier heute herauskommen und das auch lobend erwähnen würden! Herr Kollege Pisec zum Beispiel, oder? – Heute könnte man herauskommen und lobend erwähnen (Bundesrat Mag. Pisec: Vielleicht kommt das noch! – Staatssekretär Mag. Schieder: Kommt noch! – weitere Zwischenrufe), was die österreichische Bundesregierung, das Finanzministerium – Staatssekretär Schieder ist hier, er hört es auch sehr gerne, dass man das einmal erwähnt –, was Österreich hier geleistet hat, und nicht nur immer mit der
EU-Keule durch die Gegend schlurfen, Herr Kollege Pisec! Also so schaut es aus. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Frau Kollegin Mühlwerth, nehmen Sie sich jetzt einmal die Grünen als Beispiel (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, mit Sicherheit nicht!), denn die sind hier wirklich löblich unterwegs, und die haben meiner Meinung nach die Zusammenhänge erkannt! Darum geht es natürlich auch bei der Finanztransaktionssteuer, so schaut es nämlich aus.
Genauso – wenn wir gerade dabei sind – bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz, wo wir jetzt sozusagen die ganzen Schwarzgelder mit den Schweizern erfassen, da haben Sie auch gesagt: Undenkbar, unmöglich, das wird nie kommen! (Bundesrätin Mühlwerth: Noch haben Sie sie nicht!) Und wie schaut es jetzt mit einer gesetzlichen Regelung aus? – Selbstverständlich ist das umgesetzt worden! Hier hat sich auch das österreichische Finanzministerium, die Finanzministerin Fekter entsprechend ins Zeug gelegt. Da wäre es doch einmal angebracht, zu sagen: Ja, insgesamt stimmen wir dem Loblied, das der Mayer hier singt, zu und singen die zweite Strophe! (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Stadler: In C-Dur!) Das wäre doch sehr erfreulich.
Ja, es ist, wie erwähnt, ein kleiner Schritt zur Regulierung der Finanzmärkte, zur Regulierung der Finanztransaktionen im europäischen Raum, aber natürlich ein wichtiger, dem wir sehr, sehr gerne unsere Zustimmung erteilen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.12
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.
13.12
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch ich möchte diesen Tagesordnungspunkt in ähnlicher Weise wie Edgar Mayer zum Anlass nehmen, ein bisschen auf den Hintergrund und auf das Größere, das dahintersteht, hinzuweisen.
Es ist jetzt wenige Tage her: Am 23. Oktober hat die Kommission grünes Licht gegeben, grünes Licht für die verstärkte Zusammenarbeit von elf Mitgliedstaaten, wie Edgar Mayer schon gesagt hat, zur Umsetzung der Transaktionssteuer. Das ist ein gewaltiger Schritt! Das ist ein Stück mehr Gerechtigkeit, mehr soziale Gerechtigkeit, mehr Gerechtigkeit in der Beteiligung jener, die an der Krise Mitschuld tragen, wenn sie nicht gar hauptverantwortlich waren, sie herbeizuführen.
Barroso selbst hat gesagt: Der Finanzsektor wird nun an den Kosten der Krise beteiligt. – Ich finde das sehr wichtig, denn die großen Anlagefonds, die großen Banken, die Hedgefonds, die Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren Milliarden verdient, aber sie haben auch Milliarden verloren. Und was ist passiert? – Die Gewinne wurden privatisiert, sie wurden in Steueroasen, in Steuerparadiese verschoben; und die Verluste wurden sozialisiert. Das kann es nicht sein!
Das kann es nicht sein, dass dann die Bevölkerungen von durch solche Spekulationsgeschäfte in Krisen geratenen Ländern, dass nun alle kleinen Leute zu zahlen haben. Das nennt man Verzocken, das nennt man Spekulieren. Oder, anders ausgedrückt, das ist Kasino-Kapitalismus, wenn es darum geht, nur noch in den Finanzmarkt und nicht mehr in die reale Wirtschaft zu investieren. Die Folgen sehen wir in Island, die Folgen sehen wir in Zypern. Und letztlich, liebe Kollegen und Kolleginnen, ist die Mutter der Krise Spaniens europäisches Geld, das dort unten auf schnelle Gewinne aus war!
Wenn wir bei den Spekulationen sind, dann sind wir jetzt bei dem Tagesordnungspunkt: bei den Derivaten, denn der Derivatehandel steht mitten im Zentrum dieser Spe-
kulation. Da gilt es nun, europäische Kontrollmechanismen einzuführen, dem Risikomanagement Zügel anzulegen, Spielregeln zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Europäische Union vertiefen in Richtung einer Bankenunion, einer Fiskalunion, dass wir erkennen: Die Geschäftsbanken, die Sparkassen sind von jenen zu trennen, die in diese hochriskanten Risikogeschäfte gehen, nämlich in das Investment-Banking.
Es gilt auch, die Geschäftsbanken zu schützen, denn sie sind Teil dieser Realwirtschaft. Die Entgrenzung und die Entartung dieses Systems haben ja dadurch stattgefunden, dass die Realwirtschaft verloren gegangen ist, dass das Geld sich selbst als Produkt gesehen hat, statt Arbeit zu finanzieren, statt Firmen zu finanzieren, statt Produktion oder Produkte zu finanzieren.
Früher hat man gesagt: Wenn du flüssig bist, dann hast du Geld. Oder man hat auch von sprudelnden Geldflüssen geredet. Geld hat durch den Spekulationscharakter, den es in den letzten Jahren gewonnen hat, nichts mehr Reales an sich. Durch diese Spekulationen wurden Volkswirtschaften in den Abgrund gerissen! Aber wir können diese Spekulation nur gemeinsam – zum Beispiel mit einem ersten Schritt von elf Staaten, und da sind ja keine kleinen Fische dabei, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel Frankreich dabei ist, dass Deutschland dabei ist, also ganz zentrale Ökonomien – bekämpfen, denn die Nationalökonomie, von der einige noch träumen, ist längst zu einer transnationalen Ökonomie geworden.
Wir müssen diese hochriskanten Spekulationen systematisch einschränken. Deshalb ist es auch wichtig, dass dieser Derivatehandel, in dem in einer Sekunde Tausende Buchungen, Tausende Handelsprozesse vollzogen werden, eingeschränkt wird.
Die Transaktionssteuer – das hat Edgar Mayer richtig gesagt – ist von Österreich ausgegangen: Der Bundeskanzler war im Kreis der Ratsvorsitzenden über Jahre der Einzige, der hartnäckig immer wieder diese Transaktionssteuer, die dann auch ein gemeinsames Gut der Regierungskoalition wurde, verfolgt hat. Nun ist dieser erste Schritt eingetreten, ein Schritt für mehr Gerechtigkeit, ein Schritt, dass wir es endlich schaffen, dass wir ein Stück an Realwirtschaft dazubekommen.
Dazu gehört auch das, was Edgar Mayer richtig gesagt hat: Das Spekulieren auf Lebensmittel ist eines der widerlichsten und schrecklichsten Dinge! Denn das bedeutet ja gleichzeitig, dass es irgendwo Hunger gibt, das bedeutet das künstliche Hochfahren von Lebensmitteln. In diesem Sinne sind wir auch froh, dass gewisse Sprit-Überlegungen, wonach wir Nahrungsmittel in den Tank stopfen, nicht Realität geworden sind und dass hier die EU den richtigen Schritt gesetzt hat.
Nun ist das, was wir heute hier beschließen, ein erster Schritt. Es müssen aber eine Reihe von weiteren Schritten kommen, denn dieser Markt, wie er sich derzeit darstellt, ein Markt, der nichts mehr mit einer Nationalökonomie zu tun hat, ist so schnell, der rennt so schnell und kennt jedes Schlupfloch. Irgendwann müssen wir es schaffen, Herr Staatssekretär, die Steuerparadiese innerhalb der Europäischen Union trockenzulegen. Die Isle of Man ist Teil Europas, und die Kanalinseln sind Teil Europas. Okay, Andorra ist kein Mitgliedsland, aber es ist ein Schlupfloch. Wir müssen auch innerhalb Europas tätig werden. Wir können nicht nur auf die Steuerparadiese auf den Bahamas und so weiter verweisen, wir haben sie mitten in Europa!
Wenn wir Zypern helfen – und es ist auch richtig, dass wir ihnen helfen –, dann haben sie ihr Bankensystem umzustellen. Es braucht dort ein gerechtes und faires Bankensystem und nicht Abzockbuden, wie sie derzeit auf Zypern – leider unserem Vorsitzland – existieren.
Das heißt, der nächste Schritt ist die Austrocknung der Steuerparadiese. Nur das schafft Gerechtigkeit, und nur das schafft auch Verständnis in der Bevölkerung in einer
schweren Wirtschaftskrise. Es ist ja keine Eurokrise, das wird hier nur immer wieder scharlatanerisch an die Wand gemalt. Der Euro ist eine stabile, sichere und gute Währung. Wir haben Budgetkrisen, und wir haben eine Wirtschaftskrise. Und hinter der Wirtschaftskrise standen ein entartetes, entgrenztes Spekulieren und ein Abzocken; und davon müssen wir weg.
Wirtschaften heißt Realwirtschaft. Wenn wir eine Bank sichern, dann sichern wir bitte die guten und treuen Geschäftsbanken, die den Kommunen helfen, die der Wirtschaft helfen und die letztlich den Arbeitskräften in Österreich helfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.
13.20
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! OTC-Geschäfte, vor allem auf derivative Produkte, sind eine äußerst ambivalente Sache. Das jetzt gleich zu evaluieren und zu sagen, gut oder schlecht, das ist schwer möglich. Da muss man etwas in die Tiefe gehen.
OTC-Produkte haben in den letzten Jahren enorm zugenommen, praktisch 80 Prozent der gesamten Spekulationsvolumina gehen über die OTC-, über die Over the Counter-Geschäfte, vor allem im Investmentbanking-Bereich, bei den Finanzdienstleistungsgeschäften. Und die Börse nimmt ab.
Der Vorteil von OTC-Geschäften und der Grund, weshalb diese so überhand nehmen, sind sicherlich die hohen Kostenbelastungen, mit denen die Börsen weltweit zu tun haben. Österreich ist da ja Vorreiter, die Geschäftsvolumina der Wiener Börse gehen drastisch zurück. Auf der anderen Seite steigen die Geschäftsvolumina der OTC-Geschäfte, vor allem der derivativen Produkte, enorm an.
Der Vorteil von solchen OTC-Geschäften ist, dass sie nicht standardisiert sind, nicht anonym sind und sie auf einem Kontrakt von zwei Geschäftspartnern basieren. Damit sind sie aber auch intransparent. Und das ist sicherlich ein Nachteil von OTC-Produkten und der Vorteil einer Börse.
Eine Börse ist eine uralte, seit Jahrhunderten tätige Institution, die darauf beruht, dass ein Markt zustande kommt, wo es auch kein Ausfallsgeldvolumina gibt, da es dort eine zentrale Clearingstelle gibt, eine zentrale Gegenpartei.
Wenn ich mir das Gesetz genau anschaue, stellt sich die Frage: Wie soll diese Einschränkung der OTC-Derivate, die sicherlich notwendig und überlegenswert ist, funktionieren?
Man baut also jetzt ein Gesetz auf, indem man der FMA, der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, eine Meldepflicht gibt. Und eine zentrale Gegenpartei soll sie auch noch darstellen beziehungsweise eine zentrale Gegenpartei soll sie beaufsichtigen. In der Praxis – und Kollege Schennach hat es völlig richtig gesagt – sind es Millionen von OTC-Geschäften, die da täglich oder monatlich allein auch in Österreich über die Bühne gehen – auf Wienerisch gesagt: über die Budel gehen. Da ist es nicht möglich, die zu erkennen und darzustellen, geschweige denn zu beaufsichtigen. Eine Meldepflicht wird man nicht einmal nachvollziehen können, geschweige denn einschreiten können, in welchem Sinn auch immer.
Eine zentrale Gegenpartei gibt es noch nicht; und die wird auch nicht zu finden sein, das muss man ganz ehrlich sagen. Der Sinn der Börse ist ja, dass hier eine Haftung
abgebildet wird, dass die Verbuchung erfolgt, und dass vor allem die Geschäfte im Interesse von beiden Vertragspartnern abgewickelt werden. Das ist bei OTC nicht möglich.
Mit diesem Gesetz möchte man praktisch eine neue Börse in der FMA schaffen. Das bringt nichts. Besser wäre es, die Börse zu stärken und die Geschäfte rückzuführen.
Das Zweite, worüber ich sprechen möchte, ist dieses Geschäft – das hat Kollege Mayer, glaube ich, schon gesagt –: Es kommt aus der EU, aber wenn man das weiter zurückverfolgt, sieht man: Wo hat das die EU abgeschrieben? – Die EU hat es abgeschrieben vom Dodd-Frank Act der USA, die ja wesentlich früher als wir Europäer reagiert haben. Es ist nicht mein Ansinnen, immer auf die Europäer zu schimpfen, aber die arbeiten eigentlich immer hinten nach. Denn die Amerikaner haben mit einem umfassenden, über 1 000 Seiten langen Akt, also Gesetz – Act – reagiert und diese Finanzmarktreform richtigerweise auf die Beine gestellt, und zwar schon im Juli 2010.
Wir beschäftigen uns hier zwei Jahre später mit einem Kleinstauszug aus diesem Gesetz, einem Kleinstauszug von diesem amerikanischen, richtigerweise aufgestellten Gesetz, um diese derivativen Produkte ein bisschen in den Griff zu bekommen.
Aber der Hauptpunkt dieses Gesetzes, dieses Dodd-Frank Acts, wie man jede einzelne Person, jede einzelne Institution in die Verantwortung bringen kann, ist die Bankeninsolvenzordnung. Das muss man einfach einmal sagen. Ohne Bankeninsolvenzordnung, ohne Eigenverantwortung für jeden Einzelnen, der diese hochspekulativen Produkte abschließt, wird es nie funktionieren.
In Amerika sind seit dem Jahr 2010, wie wir alle wissen, über 400 Banken in Konkurs gegangen oder insolvent geworden, weil die Eigenverantwortung der Bankmanager gelebt werden muss. Wenn ein Bankmanager diese hochspekulativen Risiken eingeht, dann muss er auch selbst dafür haften. Und wenn das in Österreich nicht der Fall ist, weil jeder und alles immer gerettet wird, da der Wettbewerb ausgeschaltet wird, dann darf man sich nicht wundern, dass das dabei herauskommt.
Daher wäre es wesentlich besser, erstens diese ominöse Bankeninsolvenzordnung – aber, ich glaube, Herr Staatssekretär, darüber haben wir hier im Plenum schon öfters diskutiert – auf die Beine zu stellen, diese aktiv zu erarbeiten. Und wenn man hier nicht weiterkommt, nimmt man sich halt diesen Dodd-Frank Act und schreibt es einfach eins zu eins ab und überträgt es auf Europa oder Österreich. Das kann ja nicht so schwer sein.
Und zweitens wäre es besser, die Börse zu stärken, denn der Sinn der Börse ist ja für Unternehmer, dass sie dort Eigenkapital und Fremdkapital aufnehmen. Diese Produkte sind standardisiert. Die sind transparent. Die haben diese zentrale Gegenpartei, diese Stelle, die Sie in diesem Gesetz fordern, die aber nie kommen wird. Das ist unmöglich. Das sind auch Tausende von Mitarbeitern, die Sie brauchen, um diese Geschäfte zu überwachen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, der Finanzmarktaufsicht diese Bürde aufzuhalsen. Die werden es einfach buchstäblich nicht schaffen, außer Sie schütten sie mit Förderungen zu, aber dann müssen Sie auch eine Institution aufbauen. Das wird in der Praxis einfach nicht der Fall sein.
Ergo: Bitte die Börse stärken! Das ist eine alte Institution, sie ist transparent – habe ich schon gesagt –, standardisiert, anonym. Jeder kann dort hingehen. Jeder kann kaufen. Jeder ist eigenverantwortlich. Eine Ausfallswahrscheinlichkeit gibt es dort nicht, im Unterschied zu diesen gefährlichen OTC-Produkten.
Zusammengefasst: Dieses Gesetz ist zwar nett – ich will jetzt nicht sagen: fast lieblich –, aber es ist viel zu hoch gegriffen und es geht an der Realität, das muss man leider sagen, einfach vorbei. Die FMA sollte lieber die Problematik des Insider-Handels
angehen, der in Österreich immer noch als Kavaliersdelikt dargestellt wird. Es ist aber eigentlich ein krimineller Akt, da es zulasten der wahren Investoren geht, die sich darauf berufen, dass der Markt die Preise transparent darstellt, so wie international und gerade im angloamerikanischen Raum. In Österreich gehört da, bitte, sehr geehrter Staatssekretär, massiv und eminent eingegriffen.
Regulierungen regeln immer die Probleme von gestern, nie die Probleme von morgen. So wird man diesen OTC-Markt, der sich gerade in den letzten Jahren ausgeweitet hat, nie in den Griff bekommen. Aber wie gesagt, ein nettes Gesetz, daher stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
13.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
13.27
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, unser Ziel sollte sein, diese Spekulationen in den Griff zu bekommen. Ob Sie das jetzt als netten Versuch werten oder ob es umsetzbar ist, das wird sich zeigen. Ich bin da schon der guten Hoffnung, dass es zumindest einmal ein Schritt in Richtung Transparenz ist. Natürlich wird es nicht alle Schlupflöcher schließen und natürlich sind wir noch lange nicht damit fertig, das Problem, das wir durch den überbordenden Finanzmarkt letztendlich in den letzten Jahren hatten und in manchen Bereichen wahrscheinlich noch weiter haben werden, zu lösen. Das haben wir damit natürlich noch nicht alles in den Griff bekommen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Auch ist es erfreulich, dass das mit der Finanztransaktionssteuer, zumindest im kleineren Bereich, funktionieren wird. Der Ausdruck Kasinomentalität ist schon gefallen – im Prinzip bezahlen auch Kasinos dafür Steuern, dass sie Geschäfte machen. In Wirklichkeit ist es dann notwendig, dass auch Steuern bezahlt werden, wenn Kasinomentalität an einer Börse herrscht.
Ich möchte aber im Zuge der ganzen Geschichte auf ein Thema eingehen, das die Finanzmarktaufsicht betrifft und das in letzter Zeit viele Probleme aufgeworfen hat – eher im kleineren Bereich. Es geht um Gemeinschaftsanlagen für Fotovoltaik. (Staatssekretär Mag. Schieder: Habe ich gewusst!) Ich bin Umweltstadträtin in Korneuburg und weiß, es gibt in fast jeder Gemeinde Projekte, die so etwas umsetzen wollen und die damit kämpfen und raufen, dass jetzt möglicherweise die Finanzmarktaufsicht antanzt und sagt, geht nicht, darf man nicht und zurück an den Start.
Eine Firma, die meiner Meinung nach ein wirklich geniales Konzept ausgearbeitet hat, ist genau in dem Bereich jetzt zum Handkuss gekommen durch die Androhung einer Strafe in der Höhe von 50 000 €, die für einen normalen Kleinbetrieb – ist sie nach wie vor noch, die GEA, also die Waldviertler Schuhwerkstatt – schon eine massive Bedrohung darstellt.
Was da passiert, ist, dass sich Kundinnen und Kunden finanziell an einer Fotovoltaik-Anlage beteiligen können und dann eigentlich nur mehr Kundenbindung stattfindet und man Gutscheine erhält. Was da jetzt die Finanzmarktaufsicht zum hintennach Suchen hat, ob man irgendwelche Zinsen rechtzeitig versteuert hat und wo das große Problem liegt, das ist mir wirklich unerklärlich. Ich würde mir wünschen, dass sich die Finanzmarktaufsicht mit wichtigeren Dingen befasst und aufhört, sich auf solche Spatzen – in dem Fall sind es wirklich Spatzen, auf die mit Kanonen geschossen wird – zu konzentrieren und sich lieber anschaut, was mit den wirklich großen Finanzhaien passiert, denn da gibt es keinen Zusammenhang mehr mit der Realwirtschaft.
In diesem Fall, bei der Firma GEA, bei der Firma Waldviertler Schuhwerkstatt, da gibt es diesen Zusammenhang noch. Ich würde wirklich bitten, Herr Staatssekretär – die Frau Ministerin ist nicht da –, dass man für diese Problematik eine Lösung findet, weil diese Problematik viele trifft. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
Die Menschen wollen in eine supertolle Geschichte investieren. Wir produzieren Energie, wir produzieren saubere Energie, wir legen unser Geld vernünftig an. Ich würde mir wirklich wünschen, dass sich da endlich eine Lösung findet, dass man das auch ermöglicht. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
13.31
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte, Herr Staatssekretär.
13.31
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Herren Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bundesräte! Frau Kollegin, um vielleicht mit dem Punkt anzufangen, denn da gebe ich Ihnen recht, das ist nicht vergleichbar mit den anderen Fragen, die die Finanzmärkte betreffen.
Ohne mich in die Ermittlungen der Behörde einmischen zu können und bei großem Verständnis für den Fall, ist es natürlich so, dass GEA-Schuhe das als Notmaßnahme gesetzt hat, weil es eben als kleineres und mittleres Unternehmen von regionaler Bedeutung – was ja GEA-Schuhe im Waldviertel ist – weder von der Hausbank noch von anderen Banken Kredite bekommen hat und so geschaut hat, wie es zu Geld kommt. Aber die Entgegennahme von 3 000 € bis 50 000 € Einlage und das Anbieten von irgendwelchen Vorteilen daraus, sprich Gutscheinen und dergleichen, stellt im Grunde, meiner Interpretation nach, schon etwas dar, das ein konzessionspflichtiges Geldgeschäft nach dem Bankwesengesetz ist.
Die FMA wird diese Frage prüfen, und dann werden wir sehen. Aber Sie haben sicherlich recht, dass das nicht die großen Fälle sind, wo Gefahr droht. Trotzdem muss man auch sagen, wären die Gelder irgendwann verloren, würden auch alle schreien: Wo war denn die FMA? Und genau in dieser Zwickmühle ... (Bundesrätin Kerschbaum: Das glaube ich nicht, dass da jeder schreien würde!) – Das glaube ich nicht, das ist das Problem.
Ohne jetzt etwas Negatives zu unterstellen, aber nachher haben immer alle gewusst, wer der Böse und wer der Gute ist. Die FMA ist immer in der blöden Lage als Behörde, sie muss es immer vorher wissen. Und genau aus dieser Zwickmühle heraus muss sie auch versuchen, sich gemäß dem gesetzlichen Auftrag mit aller Strenge durchzusetzen. Ich gehe aber davon aus, dass sie das auch mit Augenmaß und Proportionalität tut.
Da vielleicht auch gleich zur Frage Insiderhandel: Sehr oft steht in österreichischen Zeitungen, der eine oder andere Vorstand oder sonstige Mitarbeiter eines Instituts hätte etwas gewusst, und es gibt einen Verdacht auf Insiderhandel.
Ich weiß aus den Berichten der Finanzmarktaufsicht, dass sie laufend auch gegen prominente Mitglieder von prominenten Kreditinstituten, genauso wie gegen unprominente Mitglieder von unprominenten Instituten ermittelt.
Man muss aber auch eines ganz klar sagen: Eine Ermittlung der FMA ist noch keine Verurteilung, sondern die Verurteilung entsteht mit dem Bescheid. Ich bin aber dafür, dass der Finanzmarktaufsicht auch weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, dass sie, wenn etwas unklar zu sein scheint, ermitteln kann und dann aufklärt, ob es Insiderhandel oder nicht Insiderhandel war und was vorgefallen ist. Natürlich führt auch die abschreckende Wirkung der ermittelnden Behörde dazu, dass sich jeder Vorstand selber überlegt: Was darf ich, was darf ich nicht?
Wir sind jedoch auch in einer Situation, in der die Regeln an sich sinnvollerweise immer strenger werden.
Steueroasen, weil das auch von Bundesrat Schennach angesprochen worden ist, sind ein großes Problem. Wir kennen sowohl die Steueroasen mit Namen, die schönen Inseln, die quasi benutzt werden, genauso wie jene Städte und Stadtstaaten, wo Briefkastenfirmen vorhanden sind, als auch Lücken im System in einzelnen Staaten, die dann zueinander ähnliche Effekte haben, weil sie eine ansaugende Wirkung ausüben.
Deswegen ist ja auch die europäische Bankenunion mit einem einheitlichen regulatorischen Rahmen für alle Banken und Finanzinstitute in Europa ein wichtiger Punkt, weil damit klargestellt wird, dass keiner irgendwo eine Lücke suchen kann, wo er sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, der in Wirklichkeit systemisch für alle anderen ein Nachteil wäre. – Das einmal nur in aller Kürze dazu.
Dodd-Frank Act ist auch erwähnt worden. Dodd, der eine Abgeordnete, und der berühmte Barney Frank, der Vorsitzender des Finanzausschusses im amerikanischen Parlament gewesen ist. Ich habe ihn selber öfters schon vor Jahren getroffen und mit ihm sehr viel über Regulierung diskutiert.
Ja, in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es eine massive Diskussion und auch die Umsetzung von Maßnahmen, die die Finanzmärkte stärker regulieren; so wie bei uns auch.
In manchen Dingen sind die Amerikaner schneller als wir, in manchen Dingen tun sie sich auch leichter, in manchen Dingen gibt es auch die amerikanische marktliberale Sicht. Das heißt auch, dass sie starke Regeln sofort akzeptieren, so wie auch jedes Einkommen aus Finanzmarkttransaktionen in den USA automatisch versteuert wird. Man muss bedenken, wie schwierig es bei uns war, das umzusetzen, dass diese Arten von Einkommen auch einer gewissen Art von Mindestbesteuerung unterliegen.
Genauso gehört auch die Finanztransaktionssteuer dazu. Es ist natürlich nicht einzusehen, dass ich, wenn ich am Brunnenmarkt 1 Kilo Äpfel kaufe, 20 Prozent Mehrwertsteuer auf dieses Kilo Äpfel zahle ... (Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP: 10 Prozent bei Äpfeln!) – 10 Prozent bei Äpfeln, Entschuldigung. Die Landwirtschaftskammerfraktion hat gut aufgepasst, absolut richtig.
Jedenfalls, wenn ich 1 Kilo Äpfel kaufe, zahle ich Mehrwertsteuer, in dem Fall 10 Prozent, wenn ich ein Paar Schuhe kaufe, zahle ich 20 Prozent Mehrwertsteuer. Ich habe deswegen Äpfel genommen, denn wenn ich ein Packerl Apple-Aktien kaufe, dann nicht. Und es ist nicht einzusehen, warum alle Transaktionen mit Mehrwertsteuer unterlegt sind, eigentlich nur Finanzmarkttransaktionen nicht.
Der Durchbruch, der gelungen ist, um das auch ganz klar zu sagen, denn dieser hat am Rande auch mit dem heutigen Gesetz zu tun, ist, dass die Grundlage, auf der jetzt elf Staaten in Europa eine Finanztransaktionssteuer einführen wollen und werden, eine breite Grundlage ist, das heißt, nicht nur Börse, sondern auch alle außerbörslichen Transaktionen.
Das ist ganz wichtig, denn da gibt es Over-the-Counter, also was über „die Budel“ eines Finanzinstituts läuft, es gibt die sogenannten Dark Pools, es gibt eine Fülle von außerbörslichen unkontrollierten Bereichen. Und es ist ganz, ganz wichtig, nicht nur auf die Börse abzuzielen, sondern auf alle Arten von Transaktionen.
Der zweite wichtige Rahmenpunkt in dem Zusammenhang ist auch, dass alle Transaktionen, auch High Frequency-Transaktionen, sprich die Hochfrequenz-Transaktionen miteinbezogen werden und auch Derivate und alle damit im Zusammenhang stehenden Produkte.
Das Bankeninsolvenzrecht ist auch ein Punkt, der in der Diskussion angesprochen worden ist. Um vielleicht gerade am Weltspartag die Gelegenheit zu nutzen: Österreichs Banken sind im Grunde, nämlich nach den Marktanteilen der Großteil der österreichischen Banken, also die großen Institute, solide Institute, die auch die Einlagen sicher verwalten und hüten. Dass die Zinsen zurzeit im Keller sind, ist eine gesamtwirtschaftliche Situation und nicht jetzt nur den einzelnen Instituten zuzuschreiben, wiewohl es jedem freisteht, mit seiner Hausbank über bessere Konditionen zu verhandeln. Aber in Summe, das muss man sagen, ist unser Sektor, auch in Erfüllung der Eigenkapitalvorschriften, gut aufgestellt. Sie haben alle die 9 Prozent, die vorgeschrieben werden, jetzt schon erfüllt. „Alle“ heißt: die großen bekannten Institute in Österreich. (Präsident Keuschnigg übernimmt wieder den Vorsitz.)
Trotzdem ist es gerade im Interesse der österreichischen Bankenlandschaft, die ja sehr erfolgreich auch in anderen Ländern ist, dass wir Regeln haben, die in ganz Europa gleich sind, denn es ist nichts schlimmer für den Konsumenten, genauso wie für das Institut, wenn ich in der Slowakei eine andere Grundlage habe als in Österreich und in Tschechien wiederum eine andere.
Daher sind ja auch alle österreichischen Institute für die Bankenunion, für all diese Maßnahmen und natürlich auch für ein Bankeninsolvenzrecht, das richtigerweise Bankenrestrukturierungsrecht heißen müsste. Das ist etwas, was eigentlich den Guten und Starken am Markt nützt, weil ja die besser aufgestellt sind als die quasi In-Schieflage-Kommenden und diese so auch wieder ihre Qualität ausspielen können.
Was soll so ein Bankeninsolvenzrecht, -restrukturierungsrecht vorsehen? – Die Ausarbeitung von Abwicklungsplänen in der guten Zeit, damit man, wenn das Institut in Schieflage kommt, diesen Abwicklungsplan auch hernehmen kann, um vielleicht die Risiken für den Staat und den Steuerzahler am Schluss zu reduzieren und die Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren.
Zweitens muss dies natürlich auch wiederum für alle Institute gelten, denn diese Unterscheidung zwischen klein und groß – das haben wir in Spanien gelernt, Fall Bankia – greift nicht, weil es auch dort eine kleine Bank war, die der Auslöser für eine große Krise des gesamten Sektors war. Natürlich geht es auch um Proportionalität, man wird proportional, je nachdem, wie sie strukturiert sind, das auch festlegen müssen.
Jetzt zum Gesetz im engeren Sinn: Das soll jetzt endlich erstmalig Over-the-Counter-Handel regeln, denn das sind – wie auch schon gesagt wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern – privatrechtliche Kontrakte zwischen zwei Händlern, die daher ein hohes Maß an Intransparenz haben. Dieses hohe Maß an Intransparenz führt natürlich dazu, dass die Unsicherheit auf den Finanzmärkten, vor allem gerade in unsicheren Zeiten, noch einmal exorbitant erhöht wird und dies die gesamte Finanzmarktstabilität auch gefährden kann.
Es ist nicht nur nach Vorgabe des Dodd-Frank Acts, sondern vor allem auf G20-Ebene und Europäischer Kommissions- und ECOFIN-Ebene auch diskutiert worden, dass eine zentrale Clearingpflicht, ein Register eingeführt werden soll, wo auch alles gemeldet werden soll, auch die Meldepflicht für Derivatekontrakte, damit auch die Markttransparenz erhöht wird und die Aufsicht letztlich eingreifen kann. Als Aufsicht soll die FMA definiert werden. Es ist natürlich auch vorgesehen, dass bei Verstößen Strafmaßnahmen möglich sind, um nicht nur zu beobachten, sondern natürlich auch diejenigen, die sich nicht marktkonform und sinnvoll verhalten, bestrafen zu können.
Ob man das Gesetz als „lieb“ abtun oder als Meilenstein aufbauschen möchte – das liegt mir beides fern. Ich würde sagen, es ist ein richtiger, notwendiger und meiner Meinung nach auch überfälliger Schritt in der Finanzmarktregulierung, und es hat mich gefreut, dass das auch im Finanzausschuss genauso gesehen worden ist und daher dort
einstimmig beschlossen wurde. Ich hoffe daher und entnahm das auch indirekt der Diskussion, dass auch hier einstimmig zugestimmt wird beziehungsweise keiner dem Gesetz seine Zustimmung verwehren möchte, damit dieses doch wichtige Gesetz letztlich auch rechtskräftig werden kann. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.43
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist daher geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012) (1891 d.B. und 1923 d.B. sowie 8792/BR d.B. und 8794/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen nunmehr zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Zehentner: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pirolt. – Bitte.
13.44
Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen! Datenschutz, Transparenz: ein ewiges Thema für die Freiheitliche Partei. Wir waren meistens, soweit ich mich erinnern kann, in diesen Anliegen und bei diesen Themen durchaus dagegen. Ob es ELGA war oder die Vorratsdatenspeicherung, wir waren dagegen.
Das erste Transparenzkonto hat es eigentlich in der Landwirtschaft gegeben, damals waren die Förderungen aller Bezieher, sage ich einmal, wunderschön aufgelistet, und dann hat eine Jagd- und Neidgesellschaft begonnen, jeden Tag in den Computern zu schauen, wer wie viel bekommt. Dann hat man es wieder vom Markt genommen irgendwann, weil man erkannt hat, dass das durchaus mit den persönlichen Freiheiten nicht ganz kompatibel ist.
Bundesminister Pröll hat, glaube ich, die erste Initiative gesetzt, ein Transparenzkonto einzurichten, dass Förderungen bei Sozialleistungen zusammenfassen sollte. Das erscheint ja grundsätzlich gut und vernünftig, so man damit hintanhalten kann, dass es Doppelt- und Dreifachförderungen im sozialen Bereich, im Wirtschaftsbereich, im landwirtschaftlichen Bereich gibt.
Grundsätzlich ist es notwendig, dass man weiß, wer wie viel an Förderungen bekommt, wenn man damit zu arbeiten hat. Ich als Bürgermeister hätte vor allem aber auch Interesse daran, dass genau dieses Transparenzdatenkonto auch für die Gemeinden zugänglich wäre, um bei Abwicklungen zu wissen, wie weit man jemandem entgegenkommen kann, was bereits an aktuellem Tatbestand und Hilfsbestand gegeben ist. Da, glaube ich, entspricht das Gesetz nicht unbedingt den Vorstellungen und wäre im Grunde damit auch nachzubessern.
Den Leistungsbeziehern dient es vermutlich am meisten, denn die haben grundsätzlich einen klaren Zugang zu diesem Konto und können selber sehen und letzten Endes vielleicht sogar die Rutsche gelegt bekommen, was an Leistungen schon gegeben ist und was vor allem noch für sie möglich wäre.
Transparenz ist wichtig, das ist ganz klar, aber mit dieser Form, mit dem vorliegenden Beschluss sind wir nicht einverstanden. Dieses Gesetz bringt aus unserer Sicht nicht den nötigen Output und wird von uns daher abgelehnt. (Beifall bei der FPÖ.)
13.47
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Winzig. – Bitte.
13.47
Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Förderungen haben ja einerseits den Zweck, Prozesse in Gang zu bringen, wie zum Beispiel eine Trendwende hin zu erneuerbarer Energie, aber andererseits auch eine Hebelwirkung auszulösen, wie wir das erfolgreich bei Förderungen im Bereich Forschung und Entwicklung zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes machen.
Wir haben derzeit in Österreich ein sehr umfassendes Förderwesen von Bund, Ländern und Gemeinden. Es gibt mehr als 50 000 Förderansätze, die wir jetzt mit der Transparenzdatenbank und vor allem auch mit dem Transparenzportal reformieren – und zwar zum Wohle aller, zum Wohle des Steuerzahlers, aber auch zum Wohle des Fördernehmers, denn wir werden sicherlich feststellen, dass wir eine Reihe von Förderungen haben, die nicht mehr zeitgemäß im Sinne der Förderziele sind beziehungsweise einen zu hohen Verwaltungsaufwand erfordern und wir diese Mittel effizienter einsetzen können.
Wir werden, glaube ich, mit dieser Transparenzdatenbank aber auch zu wichtigen Erkenntnissen im sozialen Bereich kommen, denn wir haben ja schließlich und endlich eine 30-prozentige Sozialquote, das ist eine der höchsten der Welt, und wir dürften eigentlich nicht an Armut leiden, keiner in Österreich dürfte das. Offensichtlich müssen die Mittel auch da noch viel gezielter und effizienter eingesetzt werden. Wir haben zum Beispiel die Wohnungsbeihilfe jetzt in Oberösterreich mit der FPÖ geändert. Es war bisher so, dass Einzelpersonen Wohnungsbeihilfen bis zu 700 € erhielten, weil sie in zu großen Wohnungen waren, andererseits aber Familien durch den Rost gefallen sind, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung stand.
Gerade für diese statistischen Auswertungen, also vom Korrelationskoeffizienten bis hin zur Regressionsanalyse, brauchen wir komplette Datensätze, denn nur so kann man kausale Zusammenhänge feststellen, und das ist ja die Basis für die Strategie, die wir als politische Entscheidungsträger haben müssen. Genauso läuft es ja auch bei
großen Konzernen, es wird die Ursache, die Wirkung analysiert. Das funktioniert dort auch sehr erfolgreich.
Herr Kollege Pirolt, ich stimme Ihnen zu, dass diese Transparenzdatenbank sicherlich am Anfang nicht perfekt ist, aber Praxiserfahrungen werden auch zeigen, dass sie weiterentwickelt werden muss und auch ausgeweitet werden wird. Andererseits hat dieses System bereits international eine Auszeichnung bekommen. Ich glaube, eine Transparenzdatenbank ist zeitgemäß. Und darum stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
13.50
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
13.50
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir müssen uns zurückerinnern: Zum einen behandeln wir das Gesetz zum zweiten Mal, da man es reparieren musste. Wir könnten jetzt alle jene Reden wiederholen, die wir damals gehalten haben, denn so viel hat sich jetzt auch wieder nicht geändert.
Aber man muss schon auch daran erinnern, wie es zu dieser sogenannten Transparenzdatenbank – das Wort „Transparenz“ halte ich ja nicht für ganz richtig in diesem Zusammenhang – kam: Der damalige Finanzminister Pröll meinte, man müsse etwas gegen das sogenannte Sozialschmarotzertum tun. Das war ja eigentlich die Grundidee, weswegen wir jetzt überhaupt darüber diskutieren. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – So war es, das ist historisch richtig. Es ist längst widerlegt, dass (Zwischenrufe der Bundesräte Kneifel und Mayer.)
Es ging damals schon auch darum, dass der Finanzminister behauptet hat, es würden arme Haushalte durch die vielen Förderungen ein genauso hohes Einkommen haben wie hohe Einkommensbezieher und -bezieherinnen – was längst widerlegt ist. (Bundesrat Kneifel: Völlig falsch! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Und das war sehr wohl, auch wenn er vielleicht nicht das Wort benutzt hat, eine sogenannte Sozialschmarotzerdebatte, die von dem damaligen Finanzminister Pröll geführt worden ist. – Aber sei‘s drum.
Die Bundesländer werden ja, wie wir gehört haben, erst später ihre Daten einspeisen. Was der Bund an Förderungen gibt ist längst bekannt, dafür gibt es schon Datenbanken. Und ob und wie die Gemeinden einzubinden sind, das wissen wir noch gar nicht.
Also was das jetzt für eine Transparenzdatenbank sein soll, die dann nicht wirklich alle Förderungen umfasst, das ist mir ein Rätsel, denn die ist sinnlos. Das ist ein sinnloser Aufwand. „Datenschutz“ ist auch ein wichtiges Wort, es ist bereits gefallen. Die Datenschutzkriterien sind enorm wichtig, und ich halte den folgenden Ansatz grundsätzlich für einen falschen: Wir beschließen hier immer mehr –Sicherheitspolizeigesetz, Vorratsdatenspeicherung wurden bereits genannt – Gesetze, die sogenannte Transparenz beinhalten. Da geht es nur darum, dass wir das, was die Bürger und Bürgerinnen tun, überwachen wollen, statt dass wir dort ansetzen, wo Transparenz dringend notwendig wäre, nämlich beim Staat.
Bitte machen wir zuerst einen transparenten Staat, bevor wir transparente Bürger und Bürgerinnen machen! Machen wir ein Informationsfreiheitsgesetz! Schicken wir die Amtsverschwiegenheit, dieses Amtsgeheimnis endgültig in die Geschichtsbücher! Das wäre Transparenz. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Könnten wir alle Aufträge von Ministerien an alle Firmen, Beraterhonorare, alles sofort veröffentlichen und nachvollziehbar machen, das wäre Transparenz – und nicht das. Wir werden dagegen stimmen. (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
13.53
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. Ich erteile es ihm.
13.53
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir debattieren heute ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank, kurz gesagt das Transparenzdatenbankgesetz. Ist es uns nicht allen wichtig, dass wir Fördermissbrauch aufdecken und abstellen, auch sogenannte Doppelförderungen aufdecken und abstellen, ein Licht im Förderdschungel sehen?
Das heute zu beschließende Gesetz ist sicherlich ein weiterer wichtiger Schritt, um diesen Förderdschungel weiter zu entflechten. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung ist sicherlich eines der wichtigsten Ziele. Durch das heute zu beschließende Transparenzdatenbankgesetz und vorgesehene Transparenzportal werden die Möglichkeiten geschaffen, alle öffentlichen Förderungen, sowohl des Bundes, als auch der Länder, abzurufen.
In diesem Transparenzportal werden Förderungen aus dem Steuersystem, Sozialversicherungssystem und andere Subventionen finanzieller Natur, aber auch Sachleistungen zusammengefasst. Über das Transparenzportal sollen die Daten sowohl aggregiert als auch personenbezogen abgefragt werden. Zur Bewältigung dieses Projekts wird eine Datenclearingstelle beim Finanzministerium und darüber hinaus ein Transparenzdatenbankbeirat eingerichtet.
Fakt ist, die Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch mehr Service und vor allem einen Einblick, welche Leistungen, welche Förderungen ihnen unter welchen Voraussetzungen zustehen. Für die öffentliche Hand bringt es aber sicherlich wesentliche Erleichterungen, sodass der bürokratische Ablauf vereinfacht wird. Es ist ein weiterer Schritt der Verwaltungsreform.
Eine Transparenzdatenbank und ein öffentlich zugängliches Transparenzportal über alle öffentlichen Transferleistungen sollen es der öffentlichen Hand auch erleichtern, ihre Leistungsangebote besser aufeinander abzustimmen und effizienter zu gestalten, denn eine effiziente Förderungspolitik wirkt sich natürlich positiv auf das Wachstum und auf den heimischen Standort aus.
Kritik an diesem Gesetz ist sicherlich berechtigt. Es ist noch nicht perfekt. Aber wie heißt es so schön? – Step by step. Daher wird meine Partei diesem Gesetz, dem Transparenzdatenbankgesetz 2012, womit ein weiteres Kapitel in Richtung mehr Fairness, mehr Gerechtigkeit abgehandelt wird, gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.56
Präsident Georg Keuschnigg: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Bundesrat Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.56
Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz, welches sowohl für die öffentliche Verwaltung, aber vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger Österreichs wesentliche Vorteile bringt. Ich kann daher nicht ganz verstehen, warum die Opposition da eine derart ablehnende Haltung an den Tag legt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Es wurden schon die Vorteile des Transparenzportals für die Bürgerinnen und Bürger aufgezeigt. Dieses Portal trägt wesentlich dazu bei, dass jene Hilfe bekommen, welche Hilfe und Unterstützung auch brauchen, und es wird auch die Beantragung wesentlich
einfacher und übersichtlicher. Und wenn der Zugang zu unberechtigten Förderungen dadurch schwieriger wird, dann, glaube ich, kann das auch kein Nachteil sein. Wir wissen alle, die Mittel sind begrenzt, und die Mittel sollen jene bekommen, die auch berechtigte Ansprüche haben.
Gleichzeitig bietet die Transparenzdatenbank aber auch die Möglichkeit, Doppelförderungen aufzuspüren. Wenn wir daran denken, dass wir rund 5 000 unterschiedliche Förderansätze in Österreich haben, dann ist es auch wichtig, dass wir ordentliche Grundlagen haben, um auch diese einmal zu überdenken.
Vielleicht auch ein Satz zu den Kosten, weil auch diese immer wieder ins Treffen geführt werden. Wir müssen bedenken, dass wir in Österreich insgesamt an Förderungen, steuerlichen Ersparnissen, Transferzahlungen, Sozialversicherungsleistungen und anderen Versorgungsbezügen rund 18 Milliarden € umverteilen. Das sind rund 20 bis 25 Prozent unseres Budgets. Ich glaube, da ist es schon gerechtfertigt, dass man einen ganz kleinen Bruchteil davon in die Hand nimmt, um etwas Licht in diesen Förderdschungel zu bringen.
Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir diese Vielzahl an unterschiedlichen Förderungen erfassen und zusammenführen, damit man auch sieht, wer eigentlich was fördert, wer welche Leistungen erbringt. Welche Leistungen erbringt der Bund, welche Leistungen erbringt das Land, die Gemeinden, die Kammern, die Sozialversicherungen? Gibt es dort oder da Doppelförderungen, die notwendig sind oder auch nicht?
Zum Vorwurf, das Transparenzkonto sei ja gar nicht transparent, weil nicht jeder nachschauen kann, was der andere bekommt: Natürlich kann nicht jeder nachschauen, was sein Nachbar, sein Arbeitskollege oder sonst jemand bekommt. Das wollen wir auch ganz bewusst nicht. Es wurde schon angesprochen, es gibt das Recht auf Datenschutz, und das ist ein sehr hohes Gut, das es hier zu verteidigen gilt. Wir wollen kein Neidkonto. Niemand, der aufgrund eines berechtigten Anspruches öffentliche Hilfe bekommt, braucht sich an den Pranger stellen zu lassen.
Ein Wort noch zur ablehnenden Haltung der Freiheitlichen Partei. Ihr Landeshauptmann Gerhard Dörfler aus Kärnten sieht das ein wenig anders, wie Sie ja bestimmt wissen werden. Die „Salzburger Nachrichten“ schreiben dazu – ich zitiere wörtlich –: Dörfler bezeichnet sich als regelrechten Fan durchsichtiger Daten über Sozialleistungen, Agrarsubventionen und Wirtschaftsförderungen. Wir bieten uns in Kärnten als Pilotregion an, sagte er den „Salzburger Nachrichten“ gegenüber (Heiterkeit und Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Kneifel: Hört, hört!) Kärnten habe bereits beschlossen, eine Transparenzdatenbank für die eigenen Landestransfers anzulegen. Das Transparenzkonto ist kein Neidkonto, sondern die Möglichkeit, die Fördergerechtigkeit zu hinterfragen, sagte Dörfler. – So steht es in den „Salzburger Nachrichten“. (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ! Vielleicht können Sie sich doch noch überwinden, diesem Gesetz zuzustimmen. Ihr Kärntner Landeshauptmann würde sich sicher sehr freuen, und Sie würden auch Gutes tun für die Menschen in unserem Land. Und Sie würden auch zeigen, dass Sie nicht grundsätzlich gegen etwas sind, was von der Regierungsbank kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.01
Präsident Georg Keuschnigg: Eine weitere Wortmeldung: Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.02
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte nur sagen, ich verstehe nicht ganz, warum ihr
Doppelförderungen nur ausschließen könnt, indem ihr einzelne Förderungen und einzelne FörderungsempfängerInnen gegenüberstellt. Es gibt zu jeder Förderung eine Grundlage, und da kann man vorher schauen, ob es einen Doppelförderung ist oder nicht. Dazu braucht man keine Transparenzdatenbank – das braucht man dazu nicht! Man braucht nur einen Überblick über Bundes-, Landesgesetzgebung und vielleicht noch Regelungen der Gemeinden. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
14.02
Präsident Georg Keuschnigg: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (1901 d.B. und 1921 d.B. sowie 8795/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (1904 d.B. und 1922 d.B. sowie 8796/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 14 und 15 ist Herr Bundesrat Zehentner. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Robert Zehentner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Georg Keuschnigg: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
14.04
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es findet nun die Behandlung zweier Tagesordnungspunkte unter einem statt, ich möchte mich aber auf die Quotenerhöhung beim IWF konzentrieren.
Das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds hat beschlossen, die Quoten zu erhöhen. Angeblich sind sie seit 1998 nicht mehr erhöht worden, daher ist es wieder an der Zeit. – Das sind übrigens Argumentationen, die wir auch aus Wien kennen. Da sagt man auch, die Müllgebühren haben wir schon so lange nicht erhöht, und jetzt müssen wir sie wieder erhöhen.
In dem Fall ist als Mitglied auch Österreich betroffen. Auch unsere Quote wird erhöht, und zwar von 2,1 Milliarden € auf 3,9 Milliarden €. Das ist ja nicht ganz wenig in einer Zeit, wo wir allerorten nicht nur zahlen müssen, sondern auch Haftungen sonder Zahl eingehen, von denen wir immer hoffen, dass wir sie nie zahlen werden müssen, denn dann sind nämlich zur Abwechslung einmal wir pleite.
Zuständig für diese Abwicklung ist die Oesterreichische Nationalbank. Es ist aber nicht so, dass man meinen könnte: Na gut, das zahlt die Oesterreichische Nationalbank, da ist der Staat jetzt nicht so sehr davon betroffen. Ganz im Gegenteil! Es wird kaum dazu gesagt, dass das Österreich und den Steuerzahler natürlich betrifft, weil ja die Nationalbank dann weniger Geld an den Staatssäckel abführt. Es müssen 450 Millionen Sonderziehungsrechte an den IWF sofort gezahlt werden, der Rest wird wieder in Fonds in Form von Haftungen bereitgestellt. Das heißt, wir kriegen jährlich weniger Geld in unser Budget.
Die Debatte darüber führen wir jetzt ja nicht zum ersten Mal, dass das Geld vor allem in jene Länder geht, an die wir wirklich schon sehr viel Geld überwiesen haben. Es geht nicht darum zu sagen: Nein, es darf kein Land Geld bekommen, das einmal kurzfristig in einer Klemme ist, eine Überbrückung braucht, bis es wieder auf die Beine kommt! Das ist nicht die Intention, auch unsere nicht, dass man sagt, die dürfen das niemals bekommen. Aber wir haben ein Problem – und, Kollege Mayer, da nehmen wir uns ganz sicher kein Beispiel an den Grünen, das wäre wirklich meine allerletzte Tat! –, dass wir ständig in ein Fass ohne Boden hineinzahlen. Und da kommen wir halt immer wieder zu Griechenland. Auch wenn es Irland, Spanien, Portugal, Italien schon betroffen hat – Griechenland ist halt der größte Empfänger.
Es tut mir ja leid, dass ich das immer wieder sagen muss, denn an sich ist Griechenland ein schönes Land, und die Griechen sind ja eigentlich nette Menschen. Jeder von uns war schon einmal in Griechenland auf Urlaub, davon gehe ich aus, hat sich dort wohlgefühlt und hat gesagt: Das ist wirklich ein nettes Land, da komme ich gerne wieder.
Aber das nützt uns nichts, wenn wir dort ständig Geld verbrennen, immer wieder nachschießen, ohne dass es offensichtlich wirklich ankommt. Bei der Bevölkerung kommt es am allerwenigsten an. Diese muss ein Sparpaket nach dem anderen ertragen, was wirklich nicht lustig ist und wo mir die Menschen, die das auf sich nehmen müssen, auch tatsächlich leidtun. Und jedes Mal, wenn eine Tranche nach Griechenland überwiesen worden ist, hören wir wenigstens eine Woche später: Das Geld reicht schon wieder nicht, wir müssen wieder nachschießen!
Da muss ja irgendwann einmal Schluss gemacht werden, denn mittlerweile sind ja schon Milliarden geflossen!
Vor einem Jahr gab es einen Schuldenschnitt – der war auch nötig – von den privaten Gläubigern, sprich: den Banken. Da ist jetzt unser Mitleid wirklich enden wollend, weil diese Banken haben ganz schön verdient an der ganzen Geschichte davor. Daher erfüllt mich die Tatsache, dass sie auf ihre Forderungen zu 80 Prozent verzichten haben müssen, nicht gerade mit Mitleid.
Aber jetzt kommt ja schon der nächste Anschlag! Noch wird heftigst dementiert, aber schauen wir einmal, was am Ende des Tages herauskommt. Die Gläubiger-Troika, sprich die Europäische Kommission plus die Europäische Zentralbank plus der Internationale Währungsfonds, haben verlangt, dass auch die öffentliche Hand, dass die Länder auf einen Teil ihrer Schulden verzichten. Das haben wir das letzte Mal, glaube ich, zwischen den siebziger und neunziger Jahren gehabt, wo wir auf Kredite, die wir an afrikanische Staaten vergeben haben, verzichtet haben.
Und jetzt kommt dieses „Gespenst“ daher, das auch bei Griechenland tun zu müssen! Wir haben aber die ganze Zeit gehört, wir verdienen ja daran, dass wir an Griechenland überweisen, das kriegen wir ja mit Zins und Zinseszinsen zurück, wissend – und jeder weiß das, da braucht man keine seherischen Qualitäten zu haben –, dass das Geld auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist.
Und jetzt kommt diese Forderung, auch wir sollen auf einen Teil – es ist noch nicht bekannt, in welcher Höhe – der Forderungen verzichten. Noch dementiert Deutschland und sagt: Kommt nicht in Frage! Auch das haben wir schon öfter erlebt, dass Deutschland gesagt hat: Kommt nicht in Frage!, und ein paar Wochen später oder auch ein paar Monate später war es halt doch anders. Und da Österreich immer das tut, was Deutschland uns vormacht, wird es dann bei uns genauso sein, und wir werden halt dann nachziehen.
Das sind Dinge, die die Menschen aber nicht mehr verstehen, weil die Menschen nicht das Gefühl haben, dass sie sich auf die Worte der regierenden Politiker verlassen können und dass das, was diese sagen, auch gilt – wenn es heute heißt „Nein“, morgen ist es dann doch „Ja“, und übermorgen kann es vielleicht wieder ein bisschen anders sein.
Das, was sich die Gläubiger-Troika da jetzt ausgedacht hat, würde Österreich zwischen 1 und 1,5 Milliarden kosten. Da sind sich die Experten noch nicht ganz einig, aber das wird schon eine ordentliche Stange Geld sein. Das ist aber das Geld des Steuerzahlers, und das zahlen dann jene, die nichts damit zu tun haben, die nicht daran verdient haben, die eigentlich brav arbeiten und immer ihr Geld da hinuntergeschoben sehen und nicht wissen, wie lange das noch gehen soll. Darum bleibe ich dabei: Wir haben immer gesagt, die Griechen müssen raus aus der Euro-Zone, um die Möglichkeit zu bekommen, auch in ihrer Wirtschaft wieder auf gleich zu kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, wir wissen natürlich auch – und das sagen alle Experten, die das ähnlich sehen –, dass das natürlich Blut und Tränen kosten wird. Aber das kostet ja jetzt auch Blut und Tränen. Es ist ja nicht so, dass das jetzt die sanfte Methode ist, mit der wir uns da über die Runden schwindeln. Das wird auch noch ein bitteres Ende nehmen. Auch Hans-Werner Sinn hat letzte Woche in einem „Standard“-Interview gesagt: Raus aus der Euro-Zone, mit einer Option, wieder hineinzukönnen, wenn die Wirtschaft wieder einigermaßen beisammen ist. – Das könnte ich mir auch vorstellen, nur muss man endlich einmal diesen Schnitt machen. Man muss endlich einmal ernsthaft darüber nachdenken, ob nicht auch Staaten in Konkurs gehen können und wie sie das können, in welcher geordneten Art und Weise sie das können. Aber das will ja offensichtlich niemand.
Wir sagen jedenfalls, so kann es nicht mehr weitergehen, dass wir ewig hineinzahlen, uns immer solidarisch erklären müssen. Die anderen tragen ja nicht wirklich etwas dazu bei. Den Journalisten in Griechenland, der aufgezeigt hat, wie viele Steuerflücht-
linge es gibt, haben sie verhaftet. Also, statt dass man sich die Steuerflüchtlinge holt und sagt: Jetzt zahlt endlich einmal das, was ihr dem Staat schuldig seid!, verhaftet man den Journalisten! Daran sieht man, wie ein Land tickt.
Ich sage Ihnen ganz offen namens der Freiheitlichen: Wir wollen eine solche Vorgehensweise nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.13
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.13
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Mühlwerth, bezüglich der IWF-Quotenerhöhung kann man es, glaube ich, rasch auf den Punkt bringen. Du hast ja schon angedeutet, worum es da geht.
Aber um sich damit einmal realistisch auseinanderzusetzen: Das ewige Griechen-Bashing oder die „Griechen-Töterei“ von euch kann man in keiner Weise nachvollziehen, denn die EU ist natürlich auch eine Solidargemeinschaft. Und wenn du jetzt davon gesprochen hast, dass die Troika das ausgerechnet hat beziehungsweise dass Griechenland das verlangt, einseitig noch: Das sind Mutmaßungen, dass die Deutschen zustimmen werden. Und dass das Österreich unter Umständen 1 bis 1,5 Milliarden € kosten wird, dazu möchte ich schon in aller Deutlichkeit und in aller Freundlichkeit sagen, dass wir zum Beispiel nach Kärnten 20 Milliarden € geschickt haben, dass uns der ESM 17 Milliarden € kostet (Bundesrätin Mühlwerth: Und die Kommunalkredit?), und dann kann man die Summe in Relation bringen, Frau Kollegin Mühlwerth. Und dann würde ich auch empfehlen, dass man die Troika vielleicht einmal auch nach Kärnten schickt. So schaut es aus. (Beifall bei der ÖVP.)
Das spottet wirklich jedem Vergleich, wenn man sich jetzt herstellt und sagt, diese IWF-Quotenerhöhung nehmen wir jetzt einmal her, um alles wieder schlechtzureden oder schlechtzumachen. Da möchte ich einen Exkurs mit dem Kollegen Pisec empfehlen, eurem Finanzexperten, Finanzsprecher, Finanzminister der Freiheitlichen im Bundesrat, der ja auch ein Volkswirtschaftler und ein Betriebswirtschaftler ist. Da hätte man sich vielleicht mit ihm auseinandersetzen müssen, damit er euch einmal die Zusammenhänge erklärt, um die es da geht.
Ich denke, der IWF ist einfach dazu da, Ländern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aus der Patsche zu helfen. (Bundesrätin Mühlwerth: Habe ich ja gesagt!) Das ist ein ganz entscheidender Faktor, und da kann ich doch jetzt nicht sagen, wenn seit 1998 keine Erhöhung des Kapitals erfolgt ist, dem stimmen wir nicht zu! Das ist nicht nachvollziehbar, Frau Kollegin. Das ist nicht nachvollziehbar! (Bundesrätin Mühlwerth: nicht ununterbrochen Geld verbrennen!)
Wenn man manchmal auch die Kriterien oder das, was der IWF macht, kritisiert, insbesondere, wenn man die Wachstumsperspektiven hernimmt, die sich der IWF da auf die Fahnen geheftet hat – etwas, dem die Länder kritisch gegenüberstehen –: Das kann durchaus hinterfragt werden, aber meiner Meinung nach führt kein Weg daran vorbei, dass wir auch zur Stabilisierung der Finanzmärkte ein Institut beziehungsweise einen Fonds wie den IWF entsprechend finanziell dotieren.
Darum geht es. Es geht jetzt nicht darum, ob man Geld nach Griechenland schickt, denn der IWF schickt schon Geld nach Griechenland, selbstverständlich, aber in Absprache mit den entsprechenden Systempartnern, und man kann nicht einfach nur sagen, die Griechen sind schöne und nette Menschen, bei denen man gerne Urlaub macht, sondern man kann sie einfach nicht im Stich lassen. Wir sind auch im Rahmen der EU, noch einmal gesagt, eine Solidargemeinschaft, und da müssen wir für Men-
schen, die in Not sind, die am Boden liegen, da sein. Auf jene, die am Boden liegen, soll man nicht noch einmal drauftreten, Frau Kollegin! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Zur zweiten Materie, was die EBRD anlangt, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. – Hier geht es um eine Ausweitung des Gebietes, in dem die Programme stattfinden. Dabei sollen die Staaten des Arabischen Frühlings, wenn man das so bezeichnen kann, miteinbezogen werden in der Form, dass man auch Förderungen gewähren kann, wenn sie sich an die wichtigen Prinzipien, an die richtigen Vorgaben halten, wenn sie sich zu Mehrparteiendemokratie, Pluralismus und Marktwirtschaft nicht nur bekennen, sondern diese Anforderungen auch entsprechend erfüllen.
Was das anlangt, so ist es erfreulich, dass das in finanzieller Hinsicht keine Auswirkungen auf Österreich hat, denn, wie gesagt, die Bank wird nicht höher dotiert, sondern der Einflussbereich wird erweitert.
Österreich ist auch – und das ist besonders erwähnenswert – ein großer Nutznießer der Programme der EBRD. Wir haben im Ausschuss gehört, dass im Zeitraum von 2005 bis 2010 insgesamt 500 Millionen € in die österreichische Wirtschaft geflossen sind. Ich denke, das ist ein ganz starker Impuls, und diese Erweiterung kann man in dem Sinn nur begrüßen, weil jetzt für Länder wie Ägypten und Marokko – die Gründungsmitglieder waren, also viele Jahre dabei sind, aber sie waren natürlich nicht Empfängerländer – Programme gefördert werden können. Neu dazu kommen Tunesien und Jordanien, die mit aufgenommen werden.
Ich denke, um es im Klartext zu sagen, es ist das eine ganz wesentliche Aufwertung dieser Region, damit die EBRD auch dort tätig werden kann.
Es ist auch erfreulich, dass wir dazu einen einstimmigen Beschluss fassen werden. Zumindest hat das Kollege Pisec im Ausschuss angekündigt. Die EBRD ist eine Materie, der man nur allgemein und begeistert zustimmen kann. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
14.19
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.19
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir würden der IWF-Quotenerhöhung prinzipiell gerne zustimmen, aber die Geschichte mit der Abwicklung ist einfach nicht so klar, und deshalb haben wir uns entschlossen, auch wenn wir prinzipiell zustimmen würden, diesmal die Hand nicht zu heben, weil nicht wirklich geklärt wurde, wie das mit dem Aktientausch laufen wird, et cetera.
Ich danke dem Kollegen Mayer, denn besser hätte ich es nicht können. (Bundesrat Mayer erhebt sich von seinem Platz und verneigt sich. – Heiterkeit.) Ich mag das wirklich, wenn du mir die Argumente so vorwegnimmst.
Ich bin auch der Meinung, dass die Griechenland-Problematik nicht wirklich direkt damit verknüpft ist. Das Einzige, wo ich nicht deiner Meinung bin, lieber Kollege Mayer, ist, dass wir die Troika nach Kärnten schicken sollten, weil ich selber schon auch den Eindruck habe, dass dieses Dreigespann und das, was da jetzt in Griechenland geschieht, nicht das Gelbe vom Ei ist.
Wir wissen alle, dass in Griechenland eigentlich andere Probleme zu lösen sind als jene, die derzeit angegriffen werden. Die Sparmaßnahmen gehen leider nicht unbedingt zulasten jener, die zu wenig Steuern bezahlt und zu viel in die Rüstung investiert ha-
ben. Unserer Meinung nach müsste die Lösung aber anders ausschauen als die Lösung, die die FPÖ für dieses Problem parat hat.
Unserer Überzeugung nach geht es darum: Die Empfehlungen, die die Europäische Union in diesem Fall Griechenland auferlegt, das gehört demokratisch entschieden und nicht von IWF, von Europäischer Zentralbank und der Kommission, sondern da geht es einfach um Transparenz, um Demokratie und auch um soziale Ausgewogenheit. Daran sollten wir in der Europäischen Union arbeiten. Aber die Lösung der FPÖ ist für mich auch absolut untragbar, nämlich immer nur zu sagen, die sollen aus dem Euro ausscheiden. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Wir wissen genau, dass keiner weiß, was dann geschieht. Kein Euroexperte weiß, wie sich das auswirken würde, wenn das wirklich angedacht wäre.
Ich möchte zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung noch ein paar Worte sagen. Dem stimmen wir grundsätzlich zu, und wir werden auch gerne die Hand dazu heben, weil es prinzipiell eben um die Ausweitung des Wirkungsbereiches geht, Entwicklungspolitik in diesem Fall, das ist einfach eine wichtige Angelegenheit.
Wir haben gestern auch im Ausschuss darüber gesprochen. Ich habe noch keine Information, was wirklich geschehen ist; gestern gab es eine Entscheidung im EBRD-Direktorium betreffend einen 300-Millionen-€-Kredit für ukrainische Atomkraftwerke. Es sind zwölf an der Zahl, wo für Sicherheitsmaßnahmen Kredite aufgenommen werden sollen – günstige Kredite –, und diese Sicherheitsmaßnahmen führen dann dazu, dass die Laufzeit dieser AKW verlängert wird.
Die Finanzierung oder Nichtfinanzierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Frage, ob man einen Kredit bekommt oder nicht, ist gerade im Bereich der Energiepolitik und im Bereich der Atom- beziehungsweise Anti-Atompolitik ein ganz wichtiger Angelpunkt. Ich habe im Ausschuss gehört, dass Österreich in diesem Fall nicht zustimmen wird. Ich weiß jetzt nicht, wie die Abstimmung ausgegangen ist. Die Hoffnung ist nicht sehr groß, dass es insgesamt nicht zur Subvention kommen wird.
Ich bin der Meinung, dass man da künftig schon im Vorfeld schauen müsste, dass man Allianzen schmiedet, damit man solche Kredite künftig nicht mehr vergibt, denn so stellen wir günstiges Geld zur Verfügung, damit die Atomkraft ausgebaut werden kann, das ist es letztendlich. Ich denke, es herrscht Übereinstimmung hier in diesem Saal, dass wir das so nicht wollen.
Ich würde mir Folgendes wünschen: Wenn wir diesen Vertrag wieder einmal in dieser Hinsicht ändern, könnten wir vielleicht dazuschreiben, dass weder die Atomkraft noch die Waffenproduktion – wie es Efi heute am Vormittag schon angeschnitten hat – etwas mit Entwicklung zu tun hat. Das hat nichts mit Wiederaufbau zu tun, dafür brauche ich diese Bank nicht. Aber da geht es um grundlegende Entscheidungen, und ich denke mir, daran müssen und können wir arbeiten.
Was ich schon interessant finde, ist, dass wir im April im EU-Ausschuss darüber diskutiert haben und der Vertreter des Umweltministeriums uns damals gesagt hat, darum gehe es ja überhaupt nicht; in Wirklichkeit gehe es ja darum, dass mit dem vorliegenden Plan die bisherige Politik, was im Sinne Österreichs ist, eher in die Richtung geht, dass wir nicht mehr technische Hilfe leisten, sondern nur mehr Beratung zur Verfügung stellen. – Wie man jetzt anhand dieser Kreditvergabe sieht, ist dem leider nicht so.
Ich möchte jetzt aus dem Protokoll zitieren: „Man war sich im Ausschuss einig, dass man sich mit dem Thema abermals auseinandersetzen werde, sobald die Diskussion auf EU-Ebene weiter fortgeschritten ist.“
Ich möchte das noch einmal in Erinnerung rufen. Vielleicht schaffen wir es, dass wir das nächste Mal die Auskunft des Umweltministeriums ein bisschen näher hinterleuch-
ten, denn es war einfach nicht richtig, was der Vertreter des Ministeriums gesagt hat. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.24
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.
14.24
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Über die generelle Quotenerhöhung brauche ich ja nicht mehr viel zu sagen, weil meine Vorredner bereits darüber gesprochen haben. Für Österreich bedeutet diese Erhöhung eine Erhöhung um rund 2,2 Millionen €, wofür wir, die Oesterreichische Nationalbank, im Gegenzug Anteile beim Internationalen Währungsfonds, der bisher sicherlich eine sehr gute Arbeit geleistet hat, haben werden.
Mit diesem heute zu beschließenden Gesetz betreffend die Quotenerhöhung beim IWF schaffen wir die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Oesterreichische Nationalbank ihre Anteile beim IWF erhöhen kann. Grundsätzlich muss man sagen, dass die österreichischen Beiträge zu diesen internationalen Finanzinstituten sicherlich ein ganz wichtiges Zeichen von Solidarität sind und Österreich seine internationalen Verpflichtungen damit erfüllt.
Man braucht nur folgendes Beispiel heranzuziehen: Seit 1978 wurden über den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung 14 Milliarden Dollar investiert, und es wurde etwa 400 Millionen Menschen aus der Armut geholfen, was sicherlich die Förderung durch den IWF ausmacht. Seit Bestehen dieses Fonds wurden über 600 Projekte in über 100 Ländern finanziert. Das heißt, Österreichs Anteil an diesen internationalen Finanzinstituten ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Armut.
Durch das zweite zu beschließende Gesetz – jenes über die Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – wird der Aktionsradius dieser europäischen Bank ausgedehnt, was für die österreichische Wirtschaft aufgrund ihrer guten Vernetzung, aufgrund ihrer guten Beziehungen sicherlich von großer Bedeutung ist und eine große Chance für die österreichischen Unternehmen darstellt. Wir haben von Herrn Bundesrat Mayer ja gehört, dass Österreichs Wirtschaft in den vergangenen Jahren durch Projekte der EBRD Aufträge im Wert von rund 500 Millionen € bekommen hat, was sich natürlich auch auf die Beschäftigung in Österreich, auf den Wirtschaftsstandort Österreich massiv auswirkt. Insgesamt hat diese europäische Bank ja mehr als 3 000 Projekte mit über 60 Milliarden € gefördert.
Abschließend kann ich sagen, dass Österreich durch seine Zahlungen an die internationalen Finanzinstitutionen einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Solidarität, zur Entwicklungsarbeit, zur Bekämpfung der Armut, der Arbeitslosigkeit, aber natürlich auch seinen Beitrag zu einer Steigerung des Wirtschaftswachstums in den betroffenen Ländern leistet.
Daher wird meine Fraktion sowohl dem Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim IWF als auch der Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.28
Präsident Georg Keuschnigg: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.
14.28
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Da-
men und Herren! Es ist unbestritten, dass der Internationale Währungsfonds seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit zur Stabilisierung von in finanzielle Schwierigkeiten und in die Klemme geratenen Ländern leistete und leistet. Es ist auch unbestritten, dass de facto die erste Kapitalerhöhung seit 1998 stattfindet, also seit etwa 14 Jahren.
Natürlich hat es den Anschein, als wäre das eine gewaltige Summe, nämlich die Verdoppelung des Eigenkapitals des IWF auf 477 Milliarden Sonderziehungsrechte. Sonderziehungsrechte sind die Währung des IWF, zirka 1,2 € pro Sonderziehungsrecht, also insgesamt – in Euro umgerechnet – 600 Milliarden. Österreichweit bedeutet das eine Erhöhung von 2,1 Milliarden Sonderziehungsrechte auf 3,9 Milliarden oder umgerechnet in Euro eine Erhöhung von 1,8 Milliarden auf 2,2 Milliarden. Und das kann man wieder in Relation setzen – so wie es Kollege Mayer gemacht hat – zu einigen Vorkommnissen in unserem Land.
Durch die dynamische Entwicklung der Weltwirtschaft ist das Kreditvergabevolumen des IWF in den letzten Jahren durch die Kapitalquote relativ zu den wichtigsten volkswirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren stark zurückgeblieben. Das wurde auch im Zuge der Finanzkrise deutlich, als der Bedarf an IWF-Kapitalkrediten drastisch angestiegen und die Kapazität zur Kreditvergabe des IWF kurzfristig stark gesunken beziehungsweise eingeschränkt war.
Beim IWF ist es wie bei jedem anderen vernünftigen Betrieb in Österreich oder überhaupt in Europa: Wenn man neue Anforderungen hat, muss man auf entsprechende Kapitalausstattung schauen und für entsprechende Eigenkapitalquoten sorgen. – Das ist beim IWF das Gleiche, und ich glaube, das ist auch richtig und notwendig so.
Zum Thema Ausweitung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Dass weitere Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes in den Kreis der Empfängerländer aufgenommen werden, sofern sie sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, kann natürlich unterstützt und begrüßt werden, denn durch solche Maßnahmen – das hat auch mein Vorredner schon gesagt – werden Infrastrukturverbesserungen zur Erleichterung der Lebenssituation der Bevölkerung erreicht und in weiterer Folge Demokratie und Marktwirtschaft gefördert, etabliert und gefestigt. Gerade deshalb können wir beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.31
Präsident Georg Keuschnigg: Zu einer abschließenden Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.31
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der einen Frage, die angesprochen worden ist, zur EBRD, nur ein Hinweis: Es ist gestern diskutiert worden – wie ich mich gerade noch habe informieren lassen –, aber es wird erst in drei, vier Wochen im Board abgestimmt werden.
Österreich hat schon zuvor bekannt gegeben, dass wir dagegen sind, quasi Nuklearenergieprojekte überhaupt zu unterstützen. Das ist eine lange bekannte Position. Wir gehen dort – wenn man so will, auf gut Wienerisch gesagt – vielen auch auf den Nerv, aber so soll es ja auch sein, weil wir ja wirklich der Überzeugung sind, dass das keine Zukunftsperspektive bietet, für die Länder – das muss man ehrlich sagen –, um die es da geht, schon gar nicht, denn diese sollen erst recht auf nachhaltige, vernünftige Energieversorgung setzen. Gerade wenn wir jetzt auch über die Ausweitung auf nordafrikanische Staaten reden – was mit dem Fall jetzt nicht direkt zu tun hat –: Dort sind ja Solar- und andere Technologien für den Eigenbedarf, aber vielleicht auch einmal zum Export nach Europa ein wesentlich wichtigeres Thema.
Zur EBRD: Es ist richtigerweise gesagt worden, dass Aufträge im Wert von durchschnittlich 100 Millionen jährlich an österreichische Firmen gehen. Das ist überproportional viel im Vergleich zu vielen anderen Volkswirtschaften, und unser eingezahltes Kapital beträgt 143 Millionen, die wir aber nicht jährlich einzahlen, sondern einmal eingezahlt haben.
Da sieht man schon den großen volkswirtschaftlichen Nutzen, der natürlich hauptsächlich auch darin liegt, dass Österreichs Betriebe und die österreichischen Facharbeiter, die in diesen Betrieben arbeiten, so exzellente Arbeit leisten und Dienstleistungen und Produkte anbieten können, die auch nachgefragt werden. Es kommt uns aber sicherlich auch zupass, dass Österreich als kleines Land bei vielen dieser Länder sehr gut angeschrieben ist, weil sie uns da quasi auch sehr freundlich gegenüberstehen.
Das sei nur einmal als illustratives Beispiel dafür genannt, wie diese internationalen Finanzinstitutionen Sinn machen, nämlich nicht nur mit dem politischen Ziel, Stabilität zu schaffen, vielleicht auch Marktwirtschaft aufzubauen, sondern auch mit dem direkten wirtschaftlichen Ziel für Österreich, dass auch österreichische Firmen letztlich ein gutes Geschäft machen können und zu guten Aufträgen kommen.
Zum Weltwährungsfonds sei noch ganz kurz Folgendes erwähnt: Die Aufstockung der Sonderziehungsrechte – wie richtig gesagt worden ist: die Währung des Weltwährungsfonds – ist ja nicht direkt auf die aktuelle Finanzkrise zurückzuführen und schon gar nicht auf die Griechenland-Problematik, sondern das ist ein aufgestautes Problem seit den neunziger Jahren, das auch damit zu tun hat, dass sich die gesamte Weltwirtschaft verändert hat und eine Globalisierung der Weltwirtschaft auch zu einer Neuordnung innerhalb des Weltwährungsfonds führen soll. Es gibt sogenannte Emerging Country Economies wie Brasilien, Indien, China und dergleichen – die Türkei ist zum Beispiel auch so eine Volkswirtschaft –, die natürlich so aufstrebend sind, dass sie unterproportional wenig Anteil am Weltwährungsfonds haben; inzwischen – in den letzten 15 Jahren – hat sich ihre wirtschaftliche Leistung massiv verändert.
Zur Information: Österreich hielt bisher 0,89 Prozent am Weltwährungsfonds und wird in Zukunft 0,83 Prozent am Weltwährungsfonds halten. Das sind also sehr geringe Anteile. Und jenen, die befürchten, dass wir schon wieder Haftungen übernehmen, sage ich: Es hat noch nie irgendeinen Ausfall im Bereich des Weltwährungsfonds gegeben, weil der Weltwährungsfonds da besonders gut arbeitet.
Anlässlich dieser Diskussion möchte eine Information herausstreichen, die schon vor einiger Zeit in den Medien war, die meiner Meinung nach aber unterbeleuchtet ist: Innerhalb dieser Institutionen und auch im Weltwährungsfonds agiert man in sogenannten Stimmrechtsgruppen. Das heißt, die Anteile einzelner Länder werden gebündelt, sodass man gemeinsam eine Stimmrechtsgruppe ausmacht, und diese Stimmrechtsgruppen haben dann einen Exekutivdirektor.
Normalerweise stellt diesen das stärkste Land innerhalb dieser Stimmrechtsgruppen. Aufgrund einer Veränderung – weil die Belgier sich mit den Holländern zu einer Benelux-Stimmrechtsgruppe zusammengefunden haben – ist es gelungen, dass Österreich eine mittel-, osteuropäische Stimmrechtsgruppe anführen kann. Wir haben den höchsten Stimmrechtsanteil innerhalb dieser Gruppe. Und das hat dazu geführt, dass wir nach den vielen, vielen Jahrzehnten unserer Mitgliedschaft im Weltwährungsfonds erstmalig einen Exekutivdirektor stellen – nicht einen stellvertretenden, sondern einen Exekutivdirektor –; Kollege Hans Prader von der Nationalbank wird das übernehmen. Das ist schon auch ein Moment, in dem sich Österreich ganz besonders in die Politik des Weltwährungsfonds einbringen kann, und darauf sollten wir auch ein Stückchen stolz sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.36
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend die Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (1893 d.B. und 1925 d.B. sowie 8797/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (1894 d.B. und 1926 d.B. sowie 8798/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1882 d.B. und 1927 d.B. sowie 8799/BR d.B.)
19. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1890 d.B. und 1928 d.B. sowie 8800/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1896 d.B. und 1929 d.B. sowie 8801/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1897 d.B. und 1930 d.B. sowie 8802/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 16 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 16 bis 21 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Michael Lampel: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach der Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum letzten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall und Bravoruf des Bundesrates Schreuder.)
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für die Berichte.
Wir treten in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
14.44
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein Konvolut von Gesetzen. Ich werde mir da nur zwei herausgreifen, und zwar den Tagesordnungspunkt 17 über die Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Schattenwirtschaft, denn das ist in Österreich ein Hauptproblem. Österreich verliert dadurch bereits zig Milliarden Euro an Steueraufkommen.
Das Wirtschaftswachstum hast du, liebe Kollegin Zwazl, im Finanzausschuss bereits angesprochen. (Bundesrätin Zwazl: 15 Prozent des BIP!) – Genau, das wollte ich gerade sagen, 15 Prozent des BIP gehen an Wirtschaftswachstum bereits verloren, das sind enorme Zahlen, enorme Ziffern. Die Frage ist, ob man dies mit diesem Gesetz bekämpfen kann.
Es ist auch ein interessantes Gesetz, dem wir natürlich zustimmen, aber man sollte eher die Symptome und die Ursachen versuchen zu erforschen, warum so viele Menschen eigentlich in die Schattenwirtschaft abwandern. Ein Grund dafür sind sicherlich die hohen Steuern in Österreich, und da komme ich gleich zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, einer der stärksten Volkswirtschaften der Welt, ein volkswirtschaftlicher Gigant (Bundesrat Mag. Klug: Giganten schauen anders aus!), denn die Schweiz zeigt offensichtlich vor, dass es anders auch geht.
Der Vergleich zeigt: Österreich ist ein Höchststeuerland, während die Schweiz ein Niedersteuerland ist. Wenn man sich damit auseinandersetzt, dann sieht man, dass die Zahlen beeindruckend sind. Wir haben eine Abgabenquote von 43 Prozent, diese schnellt jedes Jahr in die Höhe; die Schweiz hat eine Abgabenquote von 29,8 Prozent.
Das Steueraufkommen in Österreich beträgt gerundet etwa 80 Milliarden €, in der Schweiz über 100 Milliarden €. Das Wirtschaftswachstum ist fast doppelt so hoch wie in Österreich: In der Schweiz beträgt es 500 Milliarden €, bei uns in Österreich 300 Milliarden €. Das ist also ein Beweis dafür, dass man mit niedrigen Steuern ein wesentlich höheres Wirtschaftswachstum erzielt.
Bei allen Rankings dieser Welt ist die Schweiz führend, im Global Competitiveness Index ist die Schweiz permanent auf Rang 1, wir trudeln da zwischen den Plätzen 15 und 20 herum. Das Pro-Kopf-Einkommen gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist in Österreich ungefähr doppelt so niedrig wie in der Schweiz. Es ist interessant, dass bei diesen schweizerischen Zahlen im Gegensatz zu unseren Zahlen immer die Staatsquote ausgewiesen wird, und damit sollte man sich auch beschäftigen.
Die Staatsquote, das heißt der Anteil des Staates an der Wirtschaft, beträgt nicht mehr als 35 Prozent, in Österreich sind es 52 Prozent, und das zeigt, wie der Einfluss des Staates ein ganzes Land, wie in diesem Fall Österreich, niederdrücken kann. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) Das Ergebnis ist interessant. Eine UBS-Studie, die vor Kurzem publiziert worden ist, zeigt einen weltweiten Kaufkraftvergleich der Länder und Städte, denn entscheidend ist, und das wird in Österreich oft übersehen, keine Bruttovergleiche zu nehmen, sondern Nettovergleiche, das heißt, man vergleicht das verfügbare Einkommen, das bei uns in der Tasche bleibt. Da zeigt sich zum Beispiel, dass man in Österreich 45,5 Stunden arbeiten muss, um sich ein Smartphone kaufen zu können, in der Schweiz allerdings nur 22 Stunden, also buchstäblich die Hälfte, und für ein Kilo Brot muss man in Österreich 9 Minuten und in der Schweiz 6 Minuten arbeiten.
Ein Vergleich der Umsatzsteuer – und wir wissen, je höher die Umsatzsteuer, desto eher trifft das vor allem das verfügbare Einkommen der Armen – zeigt: Die Umsatzsteuer beträgt bei uns bekanntlich 20 Prozent, in der Schweiz beeindruckende 8 Prozent, also weniger als die Hälfte, und trotzdem ist das Steueraufkommen wesentlich höher. (Unruhe im Saal.)
Bei einem Jahresbruttogehalt von 30 000 € muss man in Österreich 3 462 € Steuern zahlen, in der Schweiz zahlt man weniger als die Hälfte, und bei einem Jahresbruttogehalt von 30 000 €, verheiratet, mit zwei Kindern, zahle ich in der Schweiz null Steuer, in Österreich 2 793 €, und da ist die Sozialversicherung aber noch nicht dabei.
Österreich-Schweiz ist ein interessanter Vergleich, denn das ist ein Vergleich von Zentralismus versus Föderalismus, Steuermonopol – wie bei uns in Österreich – versus Steuerwettbewerb der über 27 Kantone und über 1 000 Gemeinden, staatliche Effizienz versus private Effizienz. Der Leistungsunterschied, der Niveauunterschied ist beeindruckend.
Das Ziel ist: mehr netto für brutto. Man muss den Arbeitnehmern und den Unternehmern die Möglichkeit geben, aufgrund einer Leistung einfach mehr Geld in der Tasche zu behalten. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, das muss auch einmal gesagt sein.
Die Schweiz, und das muss man auch einmal sagen, hat ihre internationale Reputation vor allem aufgrund der Sicherheit bekommen. Ganze Generationen haben Rechtssicherheit, haben Einkommenssicherheit, und die Belastungsgrenze ist in der Verfassung sogar vorgesehen, die kann nicht einfach nebulos – egal, welche Partei da jetzt regiert – in die Höhe getrieben werden. Daher sind diese Ergebnisse ganz unterschiedlich, und zwar nicht nur von Regierungsperiode zu Regierungsperiode, sondern seit Jahrzehnten, ja fast schon seit Jahrhunderten in diesem Ranking, und der Ausfluss ist eben das Ergebnis dieser beeindruckenden Wirtschaftskennzahlen der Schweizer im Vergleich zu Österreich.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen, das DBA, reduziert jetzt ohnehin die nicht gestärkte internationale Reputation Österreichs in ökonomischer Hinsicht, weil es praktisch zu einer ökonomischen Unsicherheit, zu einer wirtschaftlichen Unsicherheit im Bankbereich führt. (Staatssekretär Mag. Schieder: In der Schweiz dann auch! – Bundesrat Stadler: In dem Fall nicht!)
Die Schweizer können sich das sozusagen mit links erlauben, das ist überhaupt kein Problem. Der Finanzbereich in der Schweiz macht nicht mehr als 10 Prozent aus, das heißt, auch wenn dieser komplett verschwindet – es wird ja immer gesagt, die leben nur von niedrigen Steuersätzen –, bleiben noch immer beeindruckende Zahlen über. Da ist das BIP-Wachstum noch immer 50 Prozent höher als in Österreich. Das ist ja ein vernachlässigbarer Faktor.
Daher: Mehr netto für brutto ist das Ziel – sowohl für Arbeitgeber als auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus diesem Grund ist ein Vergleich Österreichs mit der Schweiz interessant, und da sollte sich Österreich nicht scheuen, einfach besser zu werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.50
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.
14.50
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Pisec, mich wundert nur, dass die Schweizer Botschaft Sie noch nicht als Schweizer Honorarkonsul in Österreich vorgeschlagen hat. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) Das ist, glaube ich, demnächst fällig.
Hand aufs Herz, meine sehr verehrten Damen und Herren: Selbstverständlich sind einige Ausführungen des Kollegen nicht von der Hand zu weisen, was die wirtschaftliche Situation der Schweiz, der Schweizer Volkswirtschaft betrifft. Da hätten wir doch einige Dinge, die wir sehr gerne nachahmen würden, und wir würden auch gerne diese Ziele erreichen.
Man muss aber schon beim ganzen Teil der Wahrheit bleiben. Die Historie der Schweiz ist eine andere als die Geschichte Österreichs. Wir haben immerhin zwei Weltkriege erleben müssen und hatten natürlich andere Startvoraussetzungen in Bezug auf Bildung von Volksvermögen, Wertschöpfung und Wohlstand. Ich glaube, das muss man in dieser Gesamtbetrachtung betreffend Benchmark zwischen Österreich und der Schweiz berücksichtigen.
Nichtsdestotrotz ist aus unserer Sicht dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, das in dieser Form seit 1974 besteht, auch novellierbar. Es ist nur ein offizieller, formaler Akt, dass wir nach OECD-Vorgaben gewisse Anpassungen durchführen. Natürlich ist da immer der Streitpunkt Bankgeheimnis versus Informationspflicht, versus Transparenz. Das ist durchaus immer abzuwägen. Da bin ich auch einer Meinung. Ich denke aber, dass wir auf einem guten Weg sind.
Bei dieser Gelegenheit freut es mich besonders, dass trotz vieler Unkenrufe auch dieses Sonderabkommen mit der Schweiz in der Spur ist. Und ich denke, was die illegalen Einlagen in der Schweiz betrifft, dass wir da mit 1. Jänner 2013 diesen ersten Schritt auch setzen können. Darüber findet ja in der Schweiz – Gott sei Dank, aus meiner Sicht – keine Volksabstimmung statt, sodass wir durchaus terminmäßig (Bundesrat Ertl: sicher?) – das ist schon sicher – ab 1. Jänner 2013 doch mit einer erklecklichen Einnahme für die Republik Österreich rechnen können und dass wir in Zukunft zumindest ein gewisses „Schmerzensgeld“ – unter Anführungszeichen – für diese Einlagen österreichischer Bürger in der Schweiz bekommen können. Ich denke, dass das unbestritten ist und dass wir da durchaus auch zu einer einstimmigen Lösung kommen könnten.
Leider stimmen die Freiheitlichen bei diesen Doppelbesteuerungsabkommen nie zu, da sie das hehre Schild des Bankgeheimnisses immer vor sich hertragen, aber nur solange es die anderen betrifft. Bei uns selbst nehmen wir es ja – aus Ihrer Sicht – nicht so genau. Ich glaube, das ist auch ein Widerspruch in sich.
Der zweite Punkt aus diesen Gesetzesmaterien, der, wie ich meine, für uns nicht ganz uninteressant ist, wurde schon erwähnt: Das ist die Zusammenarbeit betreffend die grenzüberschreitende Schwarzarbeit beziehungsweise illegale grenzüberschreitende Leiharbeit, vorerst mit Deutschland. Aus meiner persönlichen Erfahrung ist das, glaube ich, nicht das große Problem, das wir mit Deutschland haben, sondern da haben wir größere Probleme mit den neuen Nachbarländern innerhalb der Befreiung. Ich denke, da geht das Ganze auch in die Problematik der Entsendung. Da haben wir auch seitens der Wirtschaftskammer immer wieder Probleme bei Angebotslegungen.
Ein Paradebeispiel dafür: In Schladming wurde im Zuge der WM eine Großbaustelle europaweit ausgeschrieben, und da sind heimische Firmen zum Teil leider nicht zum Zug gekommen, weil ein italienischer Anbieter der günstigste war. Faktum ist, dass der italienische Fliesenleger mit slowakischen Fliesenlegern dieses Projekt abwickelt. Das wurde lückenlos überprüft, das ist alles in Ordnung. Es ist aber auch an diesem Fallbeispiel zu sehen, dass da noch nicht alles so läuft, wie wir uns das vorstellen, denn die volle Wettbewerbsgerechtigkeit und die Fairness sind noch nicht gegeben.
Daher ist jedes Abkommen mit unseren Nachbarn – denen man nicht von Haus aus Kriminalität unterstellen kann –, das zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und Fairness in der Wirtschaft führt, zu begrüßen. Und selbstverständlich stimmen wir diesem Abkommen zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.55
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
14.55
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das eine ist, im Zuge der Gesetzgebung nationale Gesetze zu beschließen, wie wir das heute schon unter einem anderen Tagesordnungspunkt gemacht haben, nämlich zur Verbesserung der Situation von überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sprich von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern, mit der Arbeitskräfteüberlassungs-Novelle heute materiell-rechtliche Verbesserung national zu beschließen.
Das andere ist, wenn wir auf den Arbeitsmärkten und in speziellen Branchen feststellen, dass bestimmte Entwicklungen auch nicht vor Staatsgrenzen haltmachen. Insofern freue ich mich, dass du, sehr geehrter Herr Staatssekretär, schon im Juni des heurigen Jahres dieses Abkommen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit auf der einen Seite, aber natürlich auch illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit auf der anderen Seite unterzeichnen konntest, um einen maßgeblichen und auch deutlichen ersten Schritt zu setzen.
Wir haben gestern im Sozialausschuss gemeinsam festgestellt, dass es gerade in diesem Bereich von umfassender Bedeutung ist, dass die zuständigen Behörden grenzüberschreitend zusammenarbeiten und die richtigen Daten zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Geschwindigkeit austauschen können. Klar ist, dass in diesem Zusammenhang auch datenschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen werden mussten, aber es war ein erster wichtiger Schritt als präventive Maßnahme, um grenzüberschreitende Schwarzarbeit im Allgemeinen, Sozialbetrug im Besonderen, aber vor allem grenzüberschreitende illegale Leiharbeit zukünftig zu verhindern.
Ich freue mich daher und darf für die sozialdemokratische Bundesratsfraktion naturgemäß feststellen, dass wir gerne zustimmen. In diesem Zusammenhang halte ich es auch für eine besonders gute Idee, wenn man ein neues Abkommen betreffend grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit neu aufstellt, das in einem Zeitraum von längstens zwölf Monaten evaluiert, wie sich die Dinge entwickeln, um aus den konkreten Erfahrungen der ersten Zeit Verbesserungen für die Zukunft zu erreichen. Wir stimmen daher sehr gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.57
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
14.57
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Wir stimmen allen Vorlagen zu, und in meinem Redebeitrag werde ich jetzt auf die Details gar nicht eingehen.
Mir war in diesem Zusammenhang ein anderer Punkt sehr wichtig. Ich denke, es wäre eigentlich wichtig, dass man in ganz Europa, in allen Parlamenten, in allen Gemeinden, in allen Landtagen, in allen parlamentarischen Kammern, die es in ganz Europa gibt, darüber reden sollte, denn: Wer hätte noch vor einigen Jahrzehnten gedacht, dass im österreichischen Parlament Akte behandelt werden, in denen es darum geht, dass Grenzzollhäuser nicht mehr verwendet werden und man über die Nachnutzung nachdenkt, weil es diese Grenzen nicht mehr gibt? Es ist mir wichtig, das heute zu sagen. Das wäre es wert gewesen, in einer Aktuellen Stunde diskutiert zu werden.
Dass sich die Länder Europas entschieden haben, sich nicht mehr wie meine Großväter, ich sage einmal, gegenseitig abzuknallen, sondern zusammenzuarbeiten, zusammen eine Union zu bilden und keine Kriege mehr zu führen, hat uns bekanntlich vor einigen Wochen den Friedensnobelpreis eingebracht.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist, aber als die Nachricht kam, dass der Friedensnobelpreis an die Europäische Union geht, habe ich mir einerseits gedacht: Wow!,
und andererseits habe ich mir gedacht: Sind die irgendwo angerannt? Diese Ambivalenz, die wahrscheinlich alle Bürger und Bürgerinnen derzeit haben, dass wir alle den Friedensnobelpreis bekommen haben, das sollten wir auch diskutieren, wie ich meine.
Auf der einen Seite sollten wir sehr stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben, unter dieser Fahne, die ja nicht umsonst auch hier ist (der Redner verweist auf die hinter dem Präsidium befindliche EU-Flagge), zusammenzuarbeiten, nicht mehr Krieg zu führen – in Frieden, in Freundschaft, manchmal in Streit, das gehört zur Demokratie dazu, aber eben auch in einer demokratischen Art und Weise.
Gleichzeitig sehen wir in Europa, wie wir Demokratie noch immer erkämpfen müssen. Es ist die Troika schon erwähnt worden, es ist heute in mehreren Debatten die Austeritätspolitik schon erwähnt worden, es ist auch erwähnt worden, dass in Griechenland Menschen schon nicht mehr wissen, wie sie ihre Medikamente zahlen sollen, ebenso die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa.
Wir müssen – und das, finde ich, ist auch ein Auftrag dieses Preises – dafür sorgen, dass dieser Frieden erhalten bleibt. Und ein ganz wesentlicher Beitrag zu Frieden ist immer noch der soziale Frieden, der soziale Ausgleich. Hier aber sehe ich Defizite. Und ich halte es deswegen für so wichtig, dass wir diesen Preis auch diskutieren, weil es ein Auftrag ist, weil wir vielleicht darüber nachdenken sollen: Was haben wir erreicht?, aber auch: Was müssen wir noch erreichen?
Wenn ich an die vielen Toten denke, auch heute noch, wenn Frontex irgendwelche Boote, in denen Flüchtlinge sitzen, einfach abdrängt, wieder nach Hause schickt und diese Menschen einfach ertrinken, wenn ich zusehe, in welch unfassbar schlechten Zuständen Asylwerberinnen und Asylwerber in Griechenland eingepfercht werden, dann denke ich mir: Wieso soll Europa diesen Friedensnobelpreis bekommen? Wozu?
Vielleicht sollten wir ihn deswegen bekommen, damit wir ihn auch als Auftrag verstehen. Und so können wir uns freuen, dass wir heute bei diesem Tagesordnungspunkt beschließen, dass wir keine Grenzzollamtshäuser mehr brauchen. Aber es soll uns auch ein Auftrag sein, und ich fand es schade, dass wir das nicht intensiver diskutieren konnten. Ich glaube, es ist wichtig, dass es überall diskutiert wird, überall! – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
15.02
Präsident Georg Keuschnigg: Zu einer abschließenden Stellungnahme ist Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
15.02
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es nicht das Kernthema ist, was Bundesrat Marco Schreuder angesprochen hat, dennoch meine Einschätzung dazu – diese ist vielleicht unbedeutend, aber trotzdem beteilige ich mich kurz an der gewünschten Debatte –:
Ich glaube, dass die Verleihung des Friedensnobelpreises an Europa, an die Europäische Union auch deshalb erfolgt ist, weil in den letzten Jahren das europäische Einigungsprojekt noch nie so sehr an des Messers Schneide gestanden ist: Wird es weitergehen oder nicht? Und wenn man sich Umfragen unter den Menschen, der Bevölkerung in Europa ansieht, wie sie zu diesem Projekt steht, dann sagen auch viele irgendwie: Die jetzige Situation gefällt uns am wenigsten gut! – Die einen wollen es zerstören und sagen, das brauchen wir nicht mehr, die anderen sagen, es muss jetzt eklatant etwas weitergehen, weil wir auch gesehen haben, dass im Zuge der Krise die europäischen Mechanismen nicht in der Art antworten können, wie wir es uns wün-
schen würden. Gleichzeitig können wir hier als nationale Regierung, nationale Gesetzgeber auch nicht mehr so sehr reagieren. Dieses Vakuum gehört geschlossen.
Viele in Europa, die darüber
reden – und, ehrlich gesagt, da gehört auch Professor Sinn
dazu, der sagt, die sollen einfach raus aus dem Euro –, sind, glaube
ich, Leute, die eigentlich, aus meiner Sicht zumindest, nicht im Kern
verstanden haben, wie schwierig es war, dieses europäische
Einigungsprojekt zu schaffen, und wie vorsichtig wir daher auch damit umgehen
sollen, damit wir es nicht der Gefahr aussetzen, dass es wieder
auseinanderfällt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie
des Bundesra-
tes Zangerl.)
Was wir gesehen haben, ist: Es ist viel schwieriger, das zu machen, aber es ist ganz leicht, solche Integrationsgeschichten auch wieder zu zerstören. – Und das ist meiner Meinung nach nicht die – ich würde nicht diese Formulierungen verwenden –, sondern dieses Alarmsignal Friedensnobelpreis an uns, an Europa, aus dem Norden kommend, zu sagen: Seid euch dessen bewusst!
Vielleicht noch im Kern zu zwei dieser Gesetze, die heute hier vorliegen.
Zunächst zur grenzüberschreitenden Schwarzarbeit. Jeder fragt sich: Warum muss man das bilateral lösen? Da muss doch eigentlich Europa schon längst eine Antwort gefunden haben! – Hat es aber nicht. Und daher ist es unsere politische Verantwortung, auch auf bilateraler Ebene, in diesem Fall zwischen der österreichischen Finanzpolizei und der zuständigen Einheit in Deutschland – diese heißt FKS, Finanzkontrolle Schwarzarbeit –, einen Vertrag zustande zu bringen, damit wir Schwarzarbeit, eines der schrecklichsten Phänomene, die zur Zerstörung auch von wirtschaftlichem Vertrauen führen, bekämpfen können. Ich bin im Finanzausschuss des Nationalrates auch einmal gefragt worden, wie es denn weitergeht. Natürlich werden wir uns jetzt, mit diesen Erfahrungen ausgestattet, auch bemühen, mit den anderen Nachbarländern ebenfalls solche Abkommen zu schließen, um lückenlos gegen Schwarzarbeit und grenzüberschreitende Schwarzarbeit vorgehen zu können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Zum Zweiten, das ich noch erwähnen möchte: Natürlich, weil daraus auch die Europa-Diskussion entstanden ist, aber es ist auch ein Zeichen von Verwaltungsreform. Wir haben ungenützte Häuser an den Grenzen herumstehen, und eines Tages kommen die Deutschen zu uns und sagen: Hört, da steht ein ungenutztes Zollamt herum, das steht leer; wir hätten eine bessere Idee, was man damit machen könnte, nämlich darin ein Zollabfertigungs-Dienstleistungszentrum errichten. – Die Deutschen wollten das eben weiter nutzen; im Konkreten geht es um das Grenzzollamt Suben. Und deshalb haben wir jetzt so einen Vertrag, damit wir das zwischen Österreich und Deutschland auch machen können.
Das ist eines dieser vielen kleinen Verwaltungsreformprojekte, die aber manchmal – leider oder zum Glück, wie man will – eines ganzen Gesetzes bedürfen, damit sie auch möglich werden. Aber es ist gescheiter, das zu machen, als es leerstehen zu lassen. Und in diesem Sinn würde es mich freuen, wenn diese Dinge auch eine breite Zustimmung beziehungsweise eine Nichtablehnung hier im Bundesrat erfahren würden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
15.06
Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist damit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Einlauf
Präsident Georg Keuschnigg: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen mit den Nummern 2923/J bis 2930/J eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 29. November 2012, 9 Uhr in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 27. November 2012, ab 14 Uhr vorgesehen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.14 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |