Stenographisches Protokoll

2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 18. November 1999

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 18. November 1999

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 18. November 1999: 10.00 – 19.00 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Wahl der ständigen Ausschüsse

2. Punkt: Erste Lesung des Antrages 1/A der Abgeordneten Herbert Scheibner und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird

3. Punkt: Erste Lesung des Antrages 7/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG), BGBl. I Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 158/1998

4. Punkt: Erste Lesung des Antrages 8/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 41/1999

5. Punkt: Erste Lesung des Antrages 14/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 62/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 166/1998, das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 69/1998, und das Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1998, geändert werden

6. Punkt: Erste Lesung des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz – TSchG)

7. Punkt: Erste Lesung des Antrages 9/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 153/1998, die Zivilprozeßordnung RGBl. Nr. 113/1895 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Mietrechtsgesetz, BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1955 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/1998, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978 in der Fassung BGBl. I Nr. 139/1998, sowie das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 142/1998, geändert werden


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2. Sitzung / Seite 2

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 10/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

9. Punkt: Erste Lesung des Antrages 13/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 13

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 30

Aktuelle Stunde (1.)

Thema: "Österreich braucht eine neue Form der Politik, ohne Proporz und Parteibuchwirtschaft"

Redner:

Herbert Scheibner 13

Bundesminister Rudolf Edlinger 16

Dr. Susanne Riess-Passer 18

Dr. Peter Kostelka 20

Karlheinz Kopf 21

Karl Öllinger 23

Ing. Peter Westenthaler 24

Dr. Günther Kräuter 26

Mag. Franz Steindl 27

Dr. Evelin Lichtenberger 28

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 13

Ausschüsse

1. Punkt: Wahl der ständigen Ausschüsse 30

Verzeichnis der Ausschussmitglieder 145

Zuweisungen 42, 67, 79, 122, 134, 142 und 142

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice (30/J) 86

Begründung: Mag. Dr. Eva Glawischnig 88

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima 90


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2. Sitzung / Seite 3

Debatte:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 95

Georg Oberhaidinger 97

Mag. Karl Schweitzer 99

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer 101

Karlheinz Kopf 103

Dr. Gabriela Moser 103

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 106, 108

Mag. Karl Schweitzer (tatsächliche Berichtigung) 108

Mag. Ulrike Sima 109

Ing. Gerhard Fallent 110

Dr. Michael Spindelegger 111

Dr. Evelin Lichtenberger 112

Rudolf Parnigoni 113

Ing. Herbert L. Graf 116

Mag. Dr. Eva Glawischnig 117

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 117

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend österreichische Anti-Atompolitik und Schließung des Atomkraftwerkes Bohunice – (Zurückziehung) 96

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Präzisierung der österreichischen Position im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen – (Zurückziehung) 106

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice – Annahme (E 1) 115, 118

Verhandlungen

2. Punkt: Erste Lesung des Antrages 1/A der Abgeordneten Herbert Scheibner und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird 32


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2. Sitzung / Seite 4

Redner:

Herbert Scheibner 32

Dr. Josef Cap 34

Ing. Peter Westenthaler 36

Dr. Gottfried Feurstein 38

Dr. Alexander Van der Bellen 39

Dr. Helene Partik-Pablé 41

Zuweisung des Antrages 1/A an den Verfassungsausschuss 42

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Erste Lesung des Antrages 7/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG), BGBl. I Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 158/1998 42

4. Punkt: Erste Lesung des Antrages 8/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 41/1999 42

Redner:

Mag. Terezija Stoisits 42

Heidrun Silhavy 45

Dr. Helene Partik-Pablé 47

Paul Kiss 49

Bundesminister Mag. Karl Schlögl 51, 57

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 54

Anton Leikam 58

Ing. Peter Westenthaler 60

Günther Platter 62

Wolfgang Jung 64

Dr. Harald Ofner 65

Zuweisung der Anträge 7/A und 8/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten 67

5. Punkt: Erste Lesung des Antrages 14/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 62/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 166/1998, das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 69/1998, und das Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1998, geändert werden 67

Redner:

Karl Öllinger 67

Friedrich Verzetnitsch 69

Reinhart Gaugg 70

Dr. Gertrude Brinek 72

DDr. Erwin Niederwieser 74, 78

Reinhart Gaugg (tatsächliche Berichtigung) 75

Dr. Martin Graf 76

Sigisbert Dolinschek 77

Zuweisung des Antrages 14/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales 79

6. Punkt: Erste Lesung des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz – TSchG) 79

Redner:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 80

Ludmilla Parfuss 81

Mag. Dr. Udo Grollitsch 82

Georg Schwarzenberger 83

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 119

Heinz Gradwohl 120

Anna Elisabeth Aumayr 121

Dr. Helene Partik-Pablé 121

Zuweisung des Antrages 15/A an den Verfassungsausschuss 122

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Erste Lesung des Antrages 9/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 153/1998, die Zivilprozeßordnung RGBl. Nr. 113/1895 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Mietrechtsgesetz, BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417/1975 in


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2. Sitzung / Seite 5

der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1955 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/1998, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978 in der Fassung BGBl. I Nr. 139/1998, sowie das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 142/1998, geändert werden 122

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 10/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird 123

Redner:

Mag. Ulrike Lunacek 123

Dr. Johannes Jarolim 125

Dr. Michael Krüger 127

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 129

Peter Schieder 130

Edith Haller 131

Dr. Alexander Van der Bellen 132

Mag. Karl Schweitzer 133

Theresia Haidlmayr 133

Zuweisung der Anträge 9/A und 10/A an den Justizausschuss 134

9. Punkt: Erste Lesung des Antrages 13/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird 134

Redner:

Mag. Terezija Stoisits 135

Mag. Walter Posch 136

Dr. Harald Ofner 137

Dr. Christof Zernatto 139

Katharina Pfeffer 140

Zuweisung des Antrages 13/A an den Ausschuss für Menschenrechte 142

Eingebracht wurden

Volksbegehren 142

1: Familien-Volksbegehren

Regierungsvorlagen 142

2: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBI Nr. 298/1986 geändert werden

3: Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird

4: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird


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2. Sitzung / Seite 6

Berichte 143

III-1: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1998; Rechnungshof

III-2: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes, 1998, sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Umwelt, Jugend und Familie

III-3: Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998 (Grüner Bericht 1998); Bundesregierung

III-4: Bericht über das Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der UrhG-Nov. 1986 im Geschäftsjahr 1998; Bundeskanzler

III-6: Bericht betreffend Studie "Haus der Geschichte der Republik Österreich (HGÖ)"; Bundesregierung

III-8: Bericht betreffend Machbarkeitsstudie für ein "Haus der Toleranz"; Bundesregierung

III-9: Förderungsbericht 1998; Bundesregierung

III-10: Bericht über die Finanzschuld des Bundes 1998; BM f. Finanzen

Vorlage 1 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 1999; BM f. Finanzen

Vorlage 2 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 2. Quartal 1999; BM f. Finanzen

Vorlage 3 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 2. Quartal 1999; BM f. Finanzen

Vorlage 4 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 1999; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Peter Kostelka, Herbert Scheibner, Georg Schwarzenberger, Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird (17/A)

Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (18/A)

Friedrich Verzetnitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG) geschaffen wird, die Gewerbeordnung 1994, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, sowie das Arbeiter-Abfertigungsgesetz aufgehoben wird (19/A)

Friedrich Verzetnitsch und Genossen betreffend Abfertigung – sicher und gerecht (20/A) (E)


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2. Sitzung / Seite 7

Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts als Grundlage der Demokratie in Österreich (21/A) (E)

Hermann Böhacker und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (22/A)

Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Anerkennung der Gebärdensprache (23/A) (E)

Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Erhöhung des Kunstbudgets (24/A) (E)

Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Künstlersozialversicherung (25/A) (E)

Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird und ein generelles Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 t eingeführt wird (26/A)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit bei Agrarförderungen (27/A) (E)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Programm für die ländliche Entwicklung (28/A) (E)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Aktionsprogramm für den biologischen Landbau (29/A) (E)

Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Förderungsrichtlinie für Entschädigungen nach § 33f Abs. 6 Wasserrechtsgesetz (30/A) (E)

Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Beh-GStG) erlassen wird (31/A)

Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend Abfertigung neu (32/A) (E)

Georg Schwarzenberger und Genossen betreffend Karenzgeld für alle – Ausweitung des Karenzgeldanspruches auf alle Mütter (Väter) sowie Umwandlung des Karenzgeldes zu einer Familienleistung (33/A) (E)

Georg Schwarzenberger und Genossen betreffend Toleranz als Grundlage der Demokratie in Österreich (34/A) (E)

Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Förderung fairer Handelsbeziehungen mit dem Süden (35/A) (E)

Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (36/A)

Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert werden (37/A)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates geändert werden (38/A)


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2. Sitzung / Seite 8

Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend die Rückkehr zu einem Klima der Toleranz als Grundlage der Demokratie in Österreich (39/A) (E)

Rüdiger Schender und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der jungen Generation (Bundesjugendförderungsgesetz) (40/A)

Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999) (41/A)

Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (42/A)

Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (43/A)

Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz aufgehoben wird (44/A)

Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend das militärische Vorgehen russischer Truppen in Tschetschenien (45/A) (E)

Herbert Scheibner und Genossen betreffend die Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten (46/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Helmut Kukacka und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend sanitäre Aufsicht über die Oberösterreichischen Krankenanstalten von 1993 bis Juni 1999 gemäß § 60ff Krankenanstaltengesetz (KAG) (4/J)

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Ausbau der Westbahnstrecke (5/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Kosten der Rettungs- und Bergearbeiten im Zusammenhang mit der Tragödie von Lassing (6/J)


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2. Sitzung / Seite 9

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Tätowieren (7/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Tätowieren (8/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Aktivitäten und Einkünfte des vor kurzem pensionierten Generaldirektors der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Wilhelm Thiel (9/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend "Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittelfragen: Mikrobiologische Risikobewertung" (10/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Codex-Alimentarius-Kommission (11/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend "Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittelfragen: Neuartige Lebensmittel" (12/J)

Dr. Martin Graf und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Nachbesetzung des Fachhochschulrates (13/J)


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2. Sitzung / Seite 10

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Weichmacher in Medizinalprodukten (14/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheit der Daten des Innenministeriums (15/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Datensicherheit in Österreich (16/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundeskanzler betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (17/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (18/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (19/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (20/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (21/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (22/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (23/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (24/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (25/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (26/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (27/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (28/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen (29/J)

Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice (30/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gsundheit und Soziales betreffend Bundesländervergleich Leistungen – Sozialversicherungen (31/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Pensionsvorsorge für Pflegepersonen (32/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Evaluierung des Modells SMZ-Liebenau (33/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Selbstverteidigung im Rahmen der schulischen Leibeserziehung (34/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Tierschutz in den EU-Beitrittswerberländern (35/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Tierschutz in den EU-Beitrittswerberländern (36/J)

Hans Sevignani und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend angekündigte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Lärmschutz und Schulwegsicherung entlang der B 312 – Loferer Bundesstraße (37/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend "Arena"-Geschädigte (EuGH-Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und Schadenersatzansprüche (38/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Veranlagung nach Todesfall (39/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erstellung von zum Vorsteuerabzug berechtigende Sammelrechnungen im Rahmen der "Aktion scharf" (Prüfung von Gastwirten) (40/J)


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2. Sitzung / Seite 11

Dieter Brosz und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Denkmal der Republik (41/J)

Dr. Kurt Grünewald und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Wahrnehmung der Aufsichtsrechte über Krankenanstalten (42/J)

Dieter Brosz und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Flugplatz Wiener-Neustadt-Ost (43/J)

Gerhard Reheis und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Umfahrung des durch Steinschlag gefährdeten Straßenabschnittes auf der B 180 – Reschen-Bundesstraße (44/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend private Wachdienste (45/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorfall am 28.10.1999 in Salzburg (46/J)

Dieter Brosz und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Denkmal der Republik (47/J)

Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Akzeptanz von Bakkalaureats-Studien an Österreichs Universitäten (48/J)

Günther Platter und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Neustrukturierung des Kriminaldienstes (49/J)

Dr. Gertrude Brinek und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Altersteilzeit (50/J)

Dr. Gertrude Brinek und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Fördermittel aus dem ESF (51/J)

Edith Haller und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Magnetsperren und Herzschrittmacher (52/J)

Edith Haller und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entwicklungen auf Grund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 (53/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Kofinanzierung der EU-Milliarden für Österreichs ländlichen Raum (54/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kofinanzierung der EU-Milliarden für Österreichs ländlichen Raum (55/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Konsumentenver-wirrung um österreichische Gütesiegel (56/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend importierte Lebendschweine und A-Gütesiegel (57/J)


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2. Sitzung / Seite 12

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend EU – Sicherheits- und Verteidigungspolitik (58/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend politischen Gesinnungsterror im Arbeitsmarktservice (59/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Bahn: Vorbild Schweiz (60/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesund-heit und Soziales betreffend Armutsgefährdung durch "atypische" Arbeit (61/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Chipkarte (62/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Ergotherapie (63/J)

Mag. Gilbert Trattner und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Wettbewerbsverluste der Postdirektion Innsbruck auf Grund massiver Personalkürzungen (64/J)

Mag. Gilbert Trattner und Genossen an den Bundeskanzler betreffend ministerielle Zuständigkeit bei der Sanierung der Innsbrucker Luftschutzstollen (65/J)

Mag. Gilbert Trattner und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Finanzierung des Projektes "Tschirgant-Tunnel" (66/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Krankengeldanspruch (67/J)

Mag. Gilbert Trattner und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesund-heit und Soziales betreffend Hilfsmittelversorgung im Bundesland Tirol (68/J)

Ing. Kurt Gartlehner und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unterhaltszahlungen und unterschiedliche Einkommensberechnung von Kindes-müttern und Kindesvätern (69/J)

Mag. Ulrike Lunacek und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Begleitschutz für österreichische Politiker beim Marathon in New York (70/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Montrealer Konvention – Ratifizierung (71/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Frauen-angelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja (72/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesund-heit und Soziales betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja (73/J)

Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend "Vergangenheitsbewältigung" in Slowenien (74/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Gewährleistung der Rund-um-die-Uhr-Ver-sorgung der Bevölkerung durch Kassenärzte (75/J)

Dr. Robert Rada und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres an der nieder-österreichischen Grenze (76/J)

 


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2. Sitzung / Seite 13

Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich und eröffne die 2. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 1. Sitzung des Nationalrates vom 29. Oktober ist geschäftsordnungsgemäß aufgelegen, unbeeinsprucht geblieben und gilt daher als genehmigt.

Für die heutige Sitzung als krank beziehungsweise verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Mertel, Mag. Haupt, Dr. Khol, Dr. Rasinger und Dr. Pilz.

Vertretungsschreiben

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Regierungsmitgliedern folgende Mitteilungen gemacht:

Der Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Schüssel wird von Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner vertreten.

Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers würde Herr Bundesminister für Justiz Dr. Michalek mit der Vertretung betraut werden.

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

"Österreich braucht eine neue Form der Politik, ohne Proporz und Parteibuchwirtschaft"

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Scheibner. Die Redezeit des Erstredners beträgt bekanntlich 10 Minuten. Dann folgt eine Stellungnahme zum Thema. – Bitte, Herr Abgeordneter Scheibner.

10.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am 3. Oktober haben die Österreicher ein klares Zeichen gesetzt, und zwar in Richtung des Titels der heutigen Aktuellen Stunde, dass wir nämlich eine neue Politik für dieses Land brauchen – und dass vor allem eine Abkehr gewünscht wird von dieser Aufteilung des Landes, aller Bereiche der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung unter jenen zwei Parteien, die bis jetzt die Regierung gestellt haben.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich in den letzten Wochen manche Aussagen von Regierungsvertretern angehört hat, dann konnte man hoffen, dass einige dieser Zeichen auch erkannt worden sind. Da wurden nämlich plötzlich einige Forderungen von uns Freiheitlichen diskutiert, so etwa die Reform beziehungsweise die Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten – oder auch nicht. Es wurde nämlich sofort wieder gesagt: Naja, das ist eigentlich schwierig, vielleicht geht das doch nicht so. – Also auf die lange Bank geschoben!

Dann hat Bundeskanzler Klima eine Pensionsreform vorgestellt – oder auch nicht. Im Präsidium seiner eigenen Partei konnte er sich nämlich damit nicht durchsetzen.


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2. Sitzung / Seite 14

Weiters wurde über die Demokratie diskutiert, auch über die demokratischen Rechte des Parlaments. Da haben Sie erstmals gesagt – auch eine alte Forderung der Freiheitlichen –, dass Kontrollrechte der Abgeordneten wieder ernst genommen werden müssen, dass Untersuchungsausschüsse ein Minderheitsrecht werden sollen: ein Drittel oder ein Viertel der Abgeordneten soll das einbringen können – oder auch nicht. Davon hat man nämlich seit dieser ersten Ankündigung nichts mehr gehört; es gibt keine Anträge in diese Richtung.

Dann haben Sie gesagt, in der Außenpolitik werde man jetzt stärker die österreichischen Interessen vertreten, so zum Beispiel bei der Frage der grenznahen Kernkraftwerke. Da hat Frau Ministerin Prammer plötzlich gesagt, das werde zu einem Junktim für die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten an unserer Grenze werden – oder auch nicht. Bundeskanzler Klima hat nämlich kurz darauf gesagt: Nein, nein, ein Junktim machen wir daraus nicht, aber wir werden ein bisschen verhandeln. Jedenfalls dürfe man diese Staaten nicht unter Druck setzen, so der österreichische Bundeskanzler.

Schließlich und endlich gab es eine Reihe von Wortmeldungen – auch von Regierungsvertretern –, in denen es hieß, es müsse jetzt endlich einmal Schluss sein mit dem Proporz und der Parteibuchwirtschaft – oder auch nicht, meine Damen und Herren. Diese Ankündigungen haben wir wohl gehört. Bundeskanzler Klima hat selbst gesagt, es müsse jetzt endlich Schluss sein mit der Parteibuchwirtschaft und dem Postenschacher in unserem Lande; der Proporz habe beseitigt zu werden, denn in einer modernen Gesellschaft habe das keinen Platz. – Gut, meine Damen und Herren, wir stimmen dem zu – wenn das tatsächlich auch Selbstkritik wäre, wenn man nur wirklich glaubhaft einen anderen Weg gehen wollte!

Wir sehen aber, meine Damen und Herren, dass es zwar in vielen inhaltlichen Bereichen Konflikte zwischen der ÖVP und der SPÖ gibt. In einem Bereich jedoch versteht man sich noch sehr gut, nämlich was Proporz und Parteibuchwirtschaft, was die Postenvergabe nach dem Parteibuch anlangt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Kurz nach der Wahl, zum selben Zeitpunkt, als das Ende des Proporzes angekündigt wurde, gab es weiterhin solche Postenvergaben, gab es "selbstverständlich" Bestellungen, zumindest den Versuch, in höchsten Bereichen der Verwaltung, aber auch in Bereichen der Wirtschaft, Posten nach dem Parteibuch zu besetzen. Herr Kollege Kostelka! Sie haben überhaupt gesagt, was denn dieses Thema heute solle, es gäbe doch gar keinen Proporz und auch keinen Postenschacher.

Ist das daher gar kein Thema für die Bundesregierung, sondern nur ein virtuelles Problem?! Meine Damen und Herren von der SPÖ! Welche virtuellen Bemerkungen des Herrn Bundeskanzlers sind das dann?! Welches virtuelle Programm von Ihnen, Herr Kollege Kostelka, ist das dann bitte zur Abschaffung des angeblich nicht vorhandenen Proporzes? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da frage ich mich schon: Wie ist es, wenn es diesen Proporz nicht mehr gibt, möglich, dass man nach den NR-Wahlen etwa den höchsten Offizier des österreichischen Bundesheeres bestellt, der "zufällig" ein ÖVP-Personalvertreter ist? (Abg. Dr. Kostelka: Ist er qualifiziert oder nicht qualifiziert?)  – Über die Qualifizierung des designierten Generaltruppeninspektors kann man diskutieren. Ich habe da meine Meinung. (Abg. Dr. Kostelka: Bekennen Sie sich dazu?)

Der Betreffende hat sich bei der Erstellung der Heeresgliederung-Neu und der Anpassung, die ohne jede Grundlage, ohne vorhandene Infrastruktur umgesetzt wurde, nicht auf eine Weise hervorgetan, um mit der höchsten Funktion im österreichischen Bundesheer betraut zu werden. Er war aber, wie gesagt, viele Jahre lang ÖVP-Personalvertreter!

Wenn es nur nach sachlichen Kriterien ginge, warum, Herr Kollege Kostelka, muss man auch den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit – "zufällig" ein SPÖ-naher Kandidat – jetzt nachbesetzen? Das wird doch erst im nächsten Jahr relevant! (Abg. Dr. Kostelka: Mit 1. Jänner!)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kostelka! Selbst der Herr Bundespräsident spielt da nicht mehr mit. Bis jetzt – das achten wir, dem stimmen wir zu – hat der Herr Bundespräsident


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2. Sitzung / Seite 15

zu dieser Art der Parteibuchwirtschaft und der Postenvergabe seinen Sanktus nicht gegeben, indem er nämlich diese Ihre Vorschläge nicht unterschrieben hat – und ich hoffe auch, dass das so bleibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist doch geradezu grotesk, wie Sie von SPÖ und ÖVP sich dieses Land untereinander aufgeteilt haben, und zwar vom Kindergarten bis zum Pensionistenheim! Sammeln die "roten" Briefmarkensammler andere Briefmarken als die "schwarzen"? Sie, Herr Kollege Kostelka, sind ja der Präsident des Arbeiter-Fischereiverbandes. Brauchen wir in Österreich wirklich eine Parteiorganisation zum Fischen? Fischen die Sozialisten anders als die Konservativen oder die ÖVPler? (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: ASKÖ!)

Werden kaputte Autos von einer SPÖ-nahen Pannenhilfeorganisation anders repariert als von einer ÖVP-nahen Pannenhilfeorganisation? Das ist doch alles grotesk! Das kann im Ausland gar niemand glauben, wenn man erzählt, welche Zustände es in unserem Land gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: ASKÖ!)

Ich möchte auch hier betonen, dass wir Sie immer wieder an dieses Ihr System erinnern werden. Dazu ein Beispiel: Ich habe hier vor mir eine "Presse"-Meldung vom 27. September dieses Jahres mit dem Titel: "Höchstgericht schränkt Postenschacher ein." Höchstgerichte müssen bitte jetzt schon einschreiten, um die Postenschacherer in die Schranken zu weisen! Elf Jahre lang musste bitte ein Beamter der Zollwache darum kämpfen, eine Ungerechtigkeit, eine Benachteiligung bei einer nach dem Parteibuch motivierten Postenvergabe zu bekämpfen.

In diesem Erkenntnis des Höchstgerichtes heißt es – ich zitiere –:

",Aufgrund der Würdigung des gesamten Verhaltens des Ministers" – zur Erklärung: des damaligen Finanzministers Lacina –, "insbesondere dessen intensiver Interventionen‘, kam das Oberlandesgericht Wien zu dem nun bestätigten Urteil zum Schluss: Der Kläger wurde nicht ernannt, weil sich der Minister nicht mit seinem Wunsch nach Ernennung des Parteifreundes hatte durchsetzen können." (Abg. Mag. Trattner: Ungeheuerlich!)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Noch etwas, gerade weil es da um Ex-Finanzminister Lacina geht: Die Republik Österreich hat jetzt mehr als 1 Million Schilling an Schadenersatz für diese Art der Postenvergabe zu zahlen. Und genau dieser Minister Lacina hat unlängst einmal aufgrund des Wahlergebnisses vom 3. Oktober 1999 gesagt: "In Österreich stinkt es." – Ich sage Ihnen: Bei solchen Postenvergaben stinkt es! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man sollte die Wähler, die Österreicher nach einem Wahlergebnis nicht beleidigen, sondern sich endlich dazu finden, dass solche Dinge abgestellt werden und dass sich bitte Bürger unseres Landes nicht elf Jahre lang durch die Mühlen der Justiz kämpfen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen beziehungsweise damit diese Art und Weise der Postenvergabe abgestellt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang könnte man auch noch die Nationalbank anführen und daß Bundeskanzler Klima nach der Katastrophe des Selbstmordes von Herrn Praschak ein "Fünf-Punkte-Programm" zur Abschaffung des Proporzes und des Postenschachers initiiert hat. Aber bei der Neukonstruktion der Nationalbank ging man dann genau wieder nach diesem Proporz vor: Da gibt es sogar eine schriftliche Abmachung, wer Vizepräsident werden soll, wer den Präsidenten, wer den Generaldirektor und so weiter vorschlagen kann. – Sie von SPÖ und ÖVP sind also in Wahrheit überhaupt nicht lernfähig!

Herr Finanzminister! Auch in Ihrem Ressort gibt es nun nach der Wahl noch schnell Postenvergaben, denn man weiß ja nicht, wer der nächste Finanzminister sein wird; daher müssen Sie noch schnell Ihre eigenen Parteifreunde in bestimmte Funktionen bringen.

Ein weiteres Beispiel, meine Damen und Herren: Bei der OMV muss man jetzt schnell für Herrn Ruttenstorfer den Posten des Generaldirektors freimachen. – Ich denke, die OMV ist ein erfolgreich geführtes Unternehmen. Ich habe zwar nichts dagegen, wenn ein Regierungsmitglied, das vorher in einer Funktion bei der OMV gewesen ist, dann wieder auf diese Funktion


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2. Sitzung / Seite 16

zurückkommt, aber dass der Betreffende sofort befördert wird, obwohl er in diesem Unternehmen jahrelang nicht gearbeitet hat, dass er jetzt Generaldirektor werden muss, das, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht. Und das entbehrt auch jeder sachlichen Grundlage! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was wir in Österreich brauchen, das sind keine Ankündigungen, keine Vernebelungen und Verschleierungen, sondern was wir brauchen, ist endlich eine neue Politik, die einzig und allein im Interesse Österreichs und der Bevölkerung arbeitet – und dass endlich damit Schluss gemacht wird, Posten und Positionen, vom Kindergarten bis zum Pensionistenheim, unter den politischen Parteien aufzuteilen! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Machen Sie endlich – wir Freiheitlichen werden jedenfalls alles dazu tun – diesem Proporz, diesem Postenschacher ein Ende! Wir brauchen mehr Freiheit für die Bürger, wir brauchen mehr Leistung, wir brauchen mehr Gerechtigkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung gelangt der Herr Bundesminister zu Wort. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

10.13

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich das Recht des Nationalrates, hier im Plenum Themen von Interesse zu diskutieren. Und das ist gut so, und als neugewähltes Mitglied des Nationalrates würde ich mir dieses Recht auch gar nicht nehmen lassen. Da aber in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, dass hiebei, nämlich bei einer Aktuellen Stunde, auch ein Mitglied der österreichischen Bundesregierung von der Regierungsbank aus an der Debatte teilzunehmen hat, habe ich mich dazu bereit erklärt, obwohl ich – trotz intensivsten Bemühens – in den Bestimmungen, in denen die Verantwortlichkeit des Finanzministers geregelt ist, keine Kompetenz zum Thema Proporz und Parteibuchwirtschaft entdecken konnte. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Der Herr Bundeskanzler wollte ja daran nicht teilnehmen! – Abg. Dr. Martin Graf: Da muss sogar Präsident Fischer lachen!)

Ich will daher meinen Debattenbeitrag – und so möchte ich das auch verstanden wissen – als eine Wortmeldung von der Regierungsbank aus leisten, und ich werde mich bemühen, dass Sie mir nachher nicht unterstellen, es wäre klüger gewesen, vom Abgeordnetenpult aus zu sprechen. Das würde nämlich der Geschäftsordnung nicht entsprechen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich diesem Thema nähert – und ich meine es ernst, dass es sich dabei um ein wichtiges Thema handelt –, dann sollte man aber auch ein wenig zurück in die Geschichte unseres Landes blicken.

Einer der Grundgedanken bei der Gründung der Zweiten Republik war es doch, alle gesellschaftlichen Kräfte in den Prozess des Wiederaufbaues unseres Landes einzubinden. Das war natürlich eine völlig andere Zeit als heute. Nie wieder – das war der Gedanke, der damals Pate gestanden ist – sollten Österreicherinnen und Österreicher einander auf Barrikaden gegenüberstehen; Gemeinsamkeit, aber auch gegenseitige Kontrolle standen daher im Vordergrund.

Diese Kräfte sammelten sich im Wesentlichen – das ist historisch nachweisbar – in zwei großen politischen Lagern, die im Verhältnis ihrer Stärke, also proportional, Verantwortung für den Wiederaufbau unserer Demokratie und ihrer Einrichtungen tragen sollten – und auch getragen haben. Dies war der Gedanke, war das System, das als "Proporz" bezeichnet wurde.

Österreich hat sich seit damals – ich meine, es ist wichtig, das festzustellen – zu einer sehr gefestigten Demokratie entwickelt, zu einem Land, in dem Wohlstand und Frieden herrschen. Natürlich haben sich auch die politischen Rahmenbedingungen in diesen fünfzig Jahren verändert. Heute gibt es zum Unterschied von damals mehrere wichtige politische Lager in Öster


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2. Sitzung / Seite 17

reich. Das System der proportionalen Einbindung der Kräfte in alle Institutionen hat daher nicht mehr jene stabilisierende Funktion, die sich aus der Geschichte ableiten lässt.

Ich möchte aber doch in aller Deutlichkeit hier anmerken, dass das auf der anderen Seite nicht bedeuten kann, dass sich die politischen Kräfte völlig aus dem Gestaltungsprozess der Gesellschaft zurückziehen. Ich meine, es wäre fatal, es wäre falsch, zu meinen, dass politisch interessierte und engagierte Menschen von verantwortungsvollen Aufgaben im öffentlichen Dienst und in der öffentlichen Wirtschaft ausgeschlossen sein sollen. Dadurch würden wir uns doch zum Handlanger einer Entwicklung machen, die für unsere Demokratie zu einer gegenteiligen, ja mitunter sogar gefährlichen Situation führen könnte.

Politisches Engagement – da wird mir hier wohl jeder Recht geben – stellt doch die eigentliche Grundlage jeder Demokratie dar. Politik und Parteien sind daher an sich etwas Wertvolles, weil Menschen, die politisch denken, die politisch handeln und die Verantwortung auch für andere übernehmen wollen, in dieser Situation Profil zeigen und ihre Aufgaben und ihre Verantwortung wahrnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer daher meint, Politik und Parteien sollten keine Rolle mehr spielen, dürften keine Bedeutung mehr haben, bringt doch damit auch zum Ausdruck, dass Politik eigentlich nichts wert ist. – Ich meine jedenfalls, dass eine solche Einstellung nicht richtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Was würde denn das bedeuten? – Wir würden die Gesellschaft und viele wichtige Funktionen in dieser Gesellschaft verantwortungslosen Technokraten – im wahrsten Sinne des Wortes! – überlassen, die keine Meinung und keine Einstellung zu ihrer Arbeit, den Menschen und der Gesellschaft gegenüber haben.

Politik bedeutet aber, wie ich meine, Verantwortung, bedeutet Gestaltungswillen für die Gesellschaft. Und Politik ist auch Gestaltungsauftrag der Gesellschaft – legitimiert durch demokratische Wahlen. Dazu bedarf es aber politisch interessierter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft, und dazu braucht man letztendlich auch ein Instrument zur Umsetzung.

Wir brauchen daher – dazu bekenne ich mich – in der Verwaltung gesellschaftlich und politisch interessierte und engagierte Menschen. Wir brauchen Beamte, die nicht nur die Buchstaben des Gesetzes erfüllen und diese auswendig können, sondern wir brauchen auch solche, die sich Gedanken über die Auswirkungen der Gesetze auf den Bürger machen. Ich sage daher selbstverständlich ja dazu, dass sich der öffentliche Dienst die besten Köpfe sucht, dass die fachliche Eignung bei Stellenbesetzungen genauestens geprüft wird und die Voraussetzung für eine Aufnahme im öffentlichen Dienst darstellt.

Für eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst gilt ja daher auch seit 1989 das Ausschreibungsgesetz, und es gibt seither für alle Aufnahmen Ausschreibungen und Testverfahren. Das Ausschreibungsgesetz hat Information und Zugang in Bezug auf alle freien Stellen zu ermöglichen, es garantiert moderne Personalauswahlverfahren, und die Personalaufnahme wird durch überprüfbare Verfahren objektiviert. Dass es dabei immer wieder auch weitere Verbesserungen geben kann, möchte ich gar nicht in Abrede stellen.

Daher sage ich auch ein klares Ja zur ständigen Verbesserung von Auswahlkriterien. Dazu gibt es etwa jene Vorschläge, die SPÖ und ÖVP zur Objektivierung der Personalpolitik bei Neuaufnahmen und bei Beförderungen ausgearbeitet haben.

Es werden beispielsweise bundesweite anonymisierte Bewerbertests und Leistungsfeststellungen und eine stärkere Kontrolle auch der Ressortverantwortlichkeit vorgeschlagen. Dazu sage ich ja.

Ich sage aber nein – und das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen – zu einer Verteufelung der Politik und zu einem öffentlichen Dienst, in dem politisches Denken und Engagement von Menschen ein Hinderungsgrund dafür wäre, beruflich tätig zu werden oder weiterzukommen.


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Ich bin der Meinung, dass es kein Vorteil zu sein hat, politisch engagiert zu sein, dass wir aber auch alles daran setzen müssen, dass es kein Nachteil wird, politisch engagiert zu sein, wenn man sich für eine Funktion bewirbt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist heute eindeutig so, dass die fachliche Qualifikation die wichtigste Voraussetzung für die Besetzung von Funktionen in der Bundesverwaltung oder bei Unternehmungen im öffentlichen Eigentum ist. Denn die öffentliche Verwaltung steht auf dem kritischen Prüfstand der Öffentlichkeit und muss ihre Leistungskraft ständig beweisen und auch verbessern.

Auch die Unternehmungen im öffentlichen Eigentum stehen in einem immer härter werdenden internationalen wirtschaftlichen Wettbewerb. Es ist daher richtig, für frei werdende Funktionen in öffentlichen Unternehmungen durch Ausschreibungen und Personalberater fachlich bestgeeignete Bewerber zu finden. Für den Bereich der öffentlichen Unternehmungen sollen ja ähnliche Regeln gelten wie für die private Wirtschaft. Daher haben wir auch im Vorjahr das Stellenbesetzungsgesetz beschlossen, das hiefür wichtige Festlegungen trifft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch einige Bemerkungen machen, weil sie mir wichtig erscheinen, möchte aber durchaus hinzufügen, dass es sich dabei um persönliche Betrachtungen handelt.

Kein privater Eigentümer, so glaube ich, würde letztlich die Position seines Geschäftsführers von einem Personalberater besetzen lassen. Das ist und bleibt die Verantwortung des Eigentümers. Er entscheidet, denn es sind nicht die Personalberater, die die Verantwortung für die Besetzung oder für allfällige Fehlentwicklungen tragen, sondern es ist der Eigentümer, der die Verantwortung trägt.

Wie in der Wirtschaft, so sollte das auch bei öffentlichen Unternehmungen oder Managerfunktionen sowie in der Verwaltung der Fall sein: Auslobung durch Personalberater, aber Entscheidung durch jene, die die Eigentümerfunktion auch rechtlich wahrzunehmen haben. Das halte ich auch im Sinne der Wahrnehmung von Verantwortung für richtig und unabdingbar.

Das ist auch in anderen Bereichen so, denn warum wurden beispielsweise in Kärnten die neuen Aufsichtsräte der KELAG nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern ganz einfach vom Herrn Landeshauptmann bestellt? (Abg. Ing. Westenthaler: Das sind Unabhängige!) Ich kritisiere das gar nicht. Das sind eben offensichtlich Persönlichkeiten seines Vertrauens. (Abg. Ing. Westenthaler: Unabhängige!)

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass fachliche Qualifikationen eine Rolle spielen, dass aber auch die Herstellung des Vertrauensverhältnisses zum Verantwortlichen wesentlich und richtig ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Diskussion richtig und gut ist. Ich glaube, dass es falsch ist, wenn man in der öffentlichen Verwaltung oder in öffentlichen Unternehmen wegen politischen Engagements etwas wird, ich bin aber ebenso entschieden dagegen, dass jemand, obwohl Qualifikation vorhanden ist, nur deshalb nicht in Frage kommen soll, weil er sich politisch engagiert. Das wäre eine Fehlentwicklung, die mitzutragen ich nicht in der Lage bin. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Stellungnahme.

In der weiteren Diskussion sind die Redezeiten, wie Sie wissen, jeweils mit 5 Minuten beschränkt.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Riess-Passer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

10.24

Abgeordnete Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen bei Ihnen für die Klarheit bedanken, die Sie heute mit Ihrem doch sehr ausdrücklichen Bekenntnis


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zum parteipolitischen Proporz geschaffen haben, weil das nämlich sehr deutlich macht, was von den politischen Versprechen, die auch seitens des Herrn Bundeskanzlers zur Abschaffung des von Ihnen heute so wortreich begründeten Proporzes abgegeben wurden, zu halten ist.

Wenn man Ihnen zugehört hat, dann musste man das Gefühl haben, dass die Grundlage des sozialen Friedens, der Sicherheit und der Demokratie in diesem Lande nur genau dieser Parteienproporz gewesen ist. Wenn Sie sagen, daß der Rückzug der politischen Kräfte von verantwortungsvollen Aufgaben und aus dem Gestaltungsprozess nicht sinnvoll ist, dann muss ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister: Politisches Gestalten kann nicht darin bestehen, eine rot-schwarze Farbenlehre bei der Postenbesetzung durchzusetzen, sondern politisches Gestalten kann nur und muss heißen, Leistung und Qualifikation zur Grundlage von Postenbesetzungen zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben gesagt, Sie haben in Ihrem Ressort als Finanzminister keine Kompetenz in Sachen Proporz und Parteibuchwirtschaft. Dazu muss ich Ihnen sagen: Es mag schon sein, dass Sie keine Kompetenz haben, aber Sie wissen natürlich sehr gut, wie es geht, denn die jüngsten Besetzungen von Gruppenleiterpositionen im Finanzministerium sind eines der vielen Beispiele, die wir heute in dieser Diskussion anführen könnten. Es war nämlich schon vor dem Ende der Bewerbungsfrist in den Medien zu lesen, wer die entsprechenden Stellen besetzen wird. (Abg. Scheibner: So ein "Zufall"!) Diese Stellen wurden natürlich sehr schön entsprechend dem Proporz im Verhältnis zwei zu zwei zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt, wie dann unwidersprochen in allen Medien nachzulesen war.

Ihre Schalmeientöne in Richtung Objektivierung, die Sie heute am Schluß Ihrer Rede doch noch angefügt haben, sind natürlich auch im Zusammenhang mit der historischen Entwicklung dieser Versprechen, die es von beiden Regierungsparteien seit 13 Jahren gegeben hat, zu betrachten. Dazu muß ich Ihnen sagen: Die Botschaft hören wir seit 13 Jahren, allein uns fehlt der Glaube! Denn schon zu Beginn der Neuauflage der großen Koalition im Jahre 1986 stand ja das Bekenntnis, dass man es ganz anders machen wird, dass man es nicht mehr so machen wird wie früher, dass man vom Parteienproporz wegkommen wird.

Dann gab es im Jahre 1990 den Arbeiterkammer-Skandal. Ich erspare Ihnen jetzt das Vorlesen all dieser tausend Schwüre und Gelöbnisse, die es damals gegeben hat, dass so etwas nie wieder vorkommen wird, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Der damalige Bundeskanzler Vranitzky hat gesagt: Das sind Altlasten aus der Ära Kreisky, mit denen wollen wir nichts mehr zu tun haben. Ich werde ein Vier-Punkte-Programm durchsetzen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.

Dann gab es eine Reihe von weiteren Geschichten, die natürlich genau gegenläufig waren. Daraufhin hat im Jahre 1992 der damalige Zentralsekretär der SPÖ, Herr Cap, gesagt: Wir werden eine große Initiative gegen die Privilegienkultur in diesem Lande starten und werden das Vier-Punkte-Programm Vranitzkys – das zum damaligen Zeitpunkt allerdings schon drei Jahre bestanden hat, ohne umgesetzt zu werden – endlich in die Tat umsetzen.

Dann ist wieder nichts passiert. In der Zwischenzeit gab es einige Koalitions- und Regierungsübereinkommen, in denen auch Bekenntnisse, von der Parteibuchwirtschaft und vom Proporz wegkommen zu wollen, enthalten waren. Zwischendurch gab es dann zwei Anti-Privilegien-Volksbegehren der FPÖ. Da hat es dann geheißen: Die sind überflüssig, denn diesen Proporz gibt es ja gar nicht! Die FPÖ macht Volksbegehren gegen etwas, was gar nicht existiert!

Dann – Herr Klubobmann Scheibner hat es schon erwähnt – kam der tragische Selbstmord von Mag. Gerhard Praschak, dem ein Fünf-Punkte-Programm des nunmehrigen Bundeskanzlers Viktor Klima für Klarheit, Offenheit und Kontrolle folgte.

Im März 1999 gab es dann eine Landtagswahl in Kärnten, Tirol und Vorarlberg, nach der Sie, Herr Klubobmann Kostelka, erklärt haben: Wir haben die Botschaft der Wähler verstanden. Es wird eine ganz neue Art der Regierungszusammenarbeit – ohne Proporz und ohne Postenschacher – geben. Wir werden einen neuen Stil machen.


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Sie hatten das noch nicht zu Ende gesprochen, da gab es schon wieder den Postenschacher: von den Hunderten von Beamten des Außenministeriums, die in Geiselhaft genommen wurden, bis zum parteipolitischen Auspaktieren der Besetzung des neuen EU-Kommissars und so weiter und so fort. Als Stichworte könnte man die ÖIAG, den Flughafen Wien, die "Österreich Werbung" und so weiter nennen – die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

Auch nach der Wahl vom 3. Oktober gibt es nun wieder das Versprechen, es werde keine Parteibuchwirtschaft mehr geben und man werde ein entsprechendes Objektivierungspaket beschließen.

Sie brauchen nur nachzulesen, was die heutigen Zeitungen im Zusammenhang mit der "Österreich Werbung" in Sachen Höferer und Macho oder in Bezug auf die Bestellung von Frau Ex-ÖVP-Abgeordneter Moser zur Leiterin des Europarat-Büros in Sarajewo – ohne dass sie auch nur irgendeine außenpolitische Qualifikation in dieser Richtung aufzuweisen hätte – berichten, dann werden Sie sehen, dass zwischen Ihren Worten und Ihren Taten immer noch kilometerweite Schluchten klaffen. Solange diese Schluchten existieren, sind Sie in dieser Frage einfach nicht glaubwürdig, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Gleiche Redezeit. – Bitte.

10.30

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Eine neue Politik wurde von den beiden bisherigen Rednern der freiheitlichen Fraktion gefordert. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie haben sie immer versprochen!)  – Ich kann mich dieser Forderung, insbesondere bezogen auf Kärnten, nur anschließen. (Abg. Scheibner: Bezogen auf die SPÖ in Kärnten, meinen Sie? Was ist mit dem Herrn Manzenreiter?)

Frau Kollegin Riess-Passer! Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie in die heutige Zeitung geschaut haben. Bevor ich hier hergekommen bin, habe ich nur in der APA gelesen und dort um 9.40 Uhr eine Meldung gefunden, der zufolge der Posten des Leiters des Musikschulwerkes in Kärnten neu ausgeschrieben werden soll. Das Besondere dabei ist, dass nach mehr als 40 Jahren die Ausschreibungsbedingungen plötzlich geändert werden. (Ironische Heiterkeit des Abg. Jung.  – Abg. Ing. Westenthaler: Gott sei Dank! Es hat ja lange genug gedauert!)

Für diese hoch qualifizierte Tätigkeit ist interessanterweise auf einmal, weil ein freiheitlicher Landeshauptmann gekommen ist, ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für Musikerziehung nicht mehr notwendig. (Oh!-Rufe bei der SPÖ.)

Sie wissen anscheinend von vornherein, wer dort diese Funktion erhalten soll, und haben in diesem Zusammenhang die Ausschreibungsbedingungen einseitig in eine Richtung verändert, in der jegliche Qualifikationserfordernisse außer Betracht bleiben. (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist wie bei den Rektoren an der Universität!) Das, meine Damen und Herren, paßt in das Bild, das es von der Freiheitlichen Partei in Österreich gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Klagen Sie doch endlich den Landeshauptmann!)

In Kärnten gibt es beinhartes politisches Personalmanagement des Personalreferenten Dr. Jörg Haider (Abg. Scheibner: Deswegen ist Manzenreiter zurückgetreten!), und in Wien erheben Sie einen moralischen Anspruch, dem diese Tätigkeit Haiders in Kärnten nicht gerecht wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Deswegen ist Manzenreiter zurückgetreten! – Abg. Ing. Westenthaler: Zu Kärnten würde ich im Moment nicht so viel sagen!)

Das lässt sich an mehreren Beispielen klar nachweisen: Für die Kulturabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung wurde die Ausschreibung aufgehoben. Der Kulturberater des Landes Kärnten, ein gewisser Herr Mölzer – Sie werden ihn vom Freiheitlichen Bildungswerk her sicherlich sehr gut kennen (Abg. Scheibner: Flüchtig!)  –, wurde ohne Ausschreibung bestellt.


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Die beiden vom Herrn Bundesminister bereits erwähnten Aufsichtsratsmitglieder der Kärntner Elektrizitätsgesellschaft – beides ehemalige Sekretäre von Haider – wurden gegen das Gesetz ohne Ausschreibung bestellt. (Abg. Scheibner: Das stimmt doch nicht! Das ist ja unwahr!) Der Landtagsamtsdirektor wurde ohne Ausschreibung bestellt. (Abg. Scheibner: Das ist ja unwahr, Herr Kollege!)  – Ich könnte die Liste der Beispiele noch lange fortführen. (Abg. Scheibner: Sie glauben Ihrer eigenen Propaganda! Das stimmt doch nicht!)

Meine Damen und Herren! Das, was Sie in Kärnten tun, ist Hohn gegenüber dem, was Sie hier behaupten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie glauben Ihrer eigenen Propaganda!)

Der Herr Bundesminister hat bereits darauf hingewiesen, dass die politische Verlässlichkeit von Beamten unmittelbar nach 1945 mit Recht Gegenstand einer Überlegung bei der Entscheidung über die Besetzung einer Funktion war. Heute ist es anders. Heute – und daran darf ich Sie erinnern, meine Herren und Damen von der Freiheitlichen Partei – darf eine politische Zugehörigkeit kein Hindernis dafür sein, eine öffentliche Funktion zu bekleiden, aber sie darf dafür auch kein Vorteil sein. Das entspricht dem, was wir in den letzten Jahrzehnten auch Schritt für Schritt umgesetzt haben (Beifall bei der SPÖ): bei den Staatsanwälten und bei den Richtern im Jahre 1986, im Ausschreibungsgesetz 1989, im UOG 1993 und darüber hinaus bei den Verfassungsrichtern im Jahre 1994. Auch das Stellenbesetzungsgesetz 1998 ist in diesem Zusammenhang zu nennen.

Tun Sie in Kärnten das, was wir auf Bundesebene bewiesen haben! (Abg. Ing. Westenthaler: Im Moment würde ich zu Kärnten nicht so viel sagen! – Abg. Scheibner: Was ist mit der KELAG? Sie wollten den Ambrozy versorgen, das ist Ihr Problem!) Sie haben die Möglichkeit! Beinhartes Personalmanagement auf Blau in Kärnten ist Ihre Antwort! Das ist Ihre Problematik: dass in Kärnten anders gehandelt wird als auf Bundesebene! (Abg. Ing. Westenthaler: Kärnten ist hier ein schlechtes Beispiel!) Wir bekennen uns zur Objektivität. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner. )

Wir bekennen uns zur Objektivität! Wir bekennen uns zu einem Programm der strengsten Objektivierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst, die es in Europa gibt. Es werden in Zukunft im Rahmen eines concoursähnlichen Verfahrens nur mehr Personen in den öffentlichen Dienst kommen, die eine entsprechende Prüfung absolvieren. Die Abwicklung dieser Prüfung in anonymisierter Form wird durchgesetzt werden. Sie wird durch eine richterliche Behörde überprüfbar sein. Und die Karriere im öffentlichen Dienst wird durch objektivierte Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen begleitet werden.

Meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Ich lade Sie ein, an diesem Programm mitzuwirken (Abg. Dr. Riess-Passer: Dann müssen Sie es aber auch umsetzen! – Abg. Scheibner: Aber auf Bundesebene, in der Partei!) und auf Ihrem Kärntner Weg in die blaue Personalwirtschaft umzukehren! (Beifall bei der SPÖ.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Gleiche Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Karlheinz, jetzt hast du eine Chance, denn schwächer kannst du nicht sein!)

10.35

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität und die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern – ich glaube, da werden mir alle zustimmen – sind ganz entscheidende Faktoren für den Erfolg von Firmen und Organisationen, auch von politischen Organisationen und Gremien. Die Personalentscheidungen, die dort zu fällen sind, sind wohl mit die wichtigsten Führungsaufgaben, die in diesen Organisationen zu erfüllen sind.

Nur: Die Personalentscheidungen, die in diesen Organisationen gefällt werden, führen zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen. In einer privaten Firma, die im Wettbewerb steht, die sich am Markt behaupten muss, sind Personalentscheidungen logischerweise Beiträge zur Zielerreichung. Und die Qualität dieser Personalentscheidungen spiegelt sich letzten Endes auch in


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jenem Beurteilungsinstrument wider, das es für Firmen, die sich am Markt bewegen, gibt: nämlich in der Bilanz dieses Unternehmens, die vom Kapitaleigner zu beurteilen ist.

Was die Missachtung solcher Kriterien verursachen kann, das haben wir in der verstaatlichten Industrie erlebt, die sich zwar am Markt hätte behaupten müssen, die aber durch Missachtung solcher Prinzipien an die 100 Milliarden Schilling verloren hat. Es war die ÖVP, die die Privatisierung in diesem Bereich als einzig taugliches Instrument zu einer Gestaltung der in diesen Unternehmen gefällten Entscheidungen durchgesetzt hat, damit sich diese Unternehmen auf dem Markt behaupten konnten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Völlig anders verhält es sich allerdings im gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung. Es gibt das Beurteilungsinstrument der Bilanz, also des unbestechlichen, unparteiischen Zeugnisses für diesen Sektor nicht. Das bringt aber mit sich, dass in diesen Einrichtungen auch ein Geist, ein Selbstverständnis von Wettbewerb, von Ergebnisorientierung nicht per se und automatisch entstehen kann. Das heißt, dass Personalentscheidungen, wenn sie ohne Berücksichtigung dieser Qualitätsanforderungen gefällt werden, dort nicht automatisch die "Strafe" des Marktes oder der Kapitaleigner nach sich ziehen. – Ich weiß schon, diese Aussage kann man so nicht stehen lassen, denn sie wäre übertrieben und würde eine Generalisierung auch in Bezug auf all jene Leistungsorientierten in diesen Organisationen, in dieser öffentlichen Verwaltung bedeuten. Denn die Leistungsorientierten dort leiden ja selbst unter dieser fehlenden Zeugnisverteilung.

Wie kann die Lösung für diese Situation aussehen? – Wenn schon keine Output-Beurteilung im Sinne der Privatwirtschaft möglich ist, dann greift man zu Mitteln, den Input, also die Suche und die Auswahl der Mitarbeiter, anders zu gestalten. Das haben wir mit dem Stellenbesetzungsgesetz und anderen Instrumenten getan. Es gibt, da diese Instrumente noch nicht in ausreichendem Maße greifen, neue Vorschläge – Khol und Kostelka haben sie vorgelegt –: etwa anonymisierte Tests, unabhängige Kontrollinstanzen, Einzelentscheidung der Minister in ihren Ressorts statt der Kollektiventscheidung des Ministerrates. Wenn der Minister schon für das, was in seinem Verwaltungsapparat geschieht, den Kopf hinhalten soll, dann muss er auch die Verantwortung für die Stellenbesetzung alleine übernehmen können.

Was wir aber zweitens brauchen, ist auch eine neue Philosophie der Personalführung. Sie ist nicht ganz neu: Instrumente wie Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und -beurteilung, Wettbewerb zwischen Behörden oder auch leistungsorientierte Bezahlung sind ja teilweise schon eingeführt oder auf dem Wege der Einführung, und sie werden uns bei der Zielerreichung helfen.

Der erste Ansatz, den ich erwähnt habe, Input-Instrumente, ist eher ein defensiver. Der zweite, mehr Wettbewerb, mehr Leistungsbewusstsein und -orientierung in der Verwaltung, bedingt und bewirkt eine Bewusstseinsänderung auch bei den dort Tätigen. Behörden, die im Wettbewerb stehen – und es gibt schon Beispiele dafür, wie etwa Bezirkshauptmannschaften, die miteinander im Wettbewerb um kürzere Bewilligungsfristen stehen, und so weiter –, rekrutieren auch ihr Personal anders und nach anderen Gesichtspunkten.

Das, was wir im gesamten öffentlichen Sektor brauchen, geschätzte Damen und Herren, ist genau diese öffentliche Diskussion, die wir jetzt führen, ...


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend):  ... ist ein neues Selbstverständnis in Richtung Leistungs- und Ergebnisorientierung, in Richtung mehr Wettbewerbselemente. Das führt automatisch zu einem neuen Umgang – und muss es auch führen – mit dem Thema Parteizugehörigkeit. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Der Herr Finanzminister – das ist mein letzter Satz! – hat schon darauf hingewiesen. Es kann einerseits nicht sein, dass es keinen Posten ohne Parteibuch gibt, es kann aber bitte das Pendel jetzt auch nicht in die andere Richtung ...

10.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Redezeit ist beendet, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Kopf.  – Abg. Scheibner: Also, wie ist das?)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Sie haben nun das Wort.

10.41

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hätte mir ja noch besser gefallen, wenn der Herr Bundeskanzler ein bisschen länger hier geblieben wäre (Abg. Dietachmayr: Er ist ohnehin da!), denn ich meine, man könnte sich die ganze Angelegenheit rund um die Parteibuchwirtschaft am Beispiel der letzten Wochen und Monate dieser provisorischen Bundesregierung durchaus noch einmal vornehmen. Ich kann mich gut daran erinnern: Die provisorische Bundesregierung ist installiert worden, und was war einer der ersten Beschlüsse des Ministerrates? – Ein Postenpaket. Ein parteipolitisches Postenpaket.

Ich bin durchaus Ihrer Meinung, Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, es sollen auch qualifizierte "Parteimenschen" eine Chance haben. Aber wenn in diesem schönen kleinen Postenpaket vielleicht nicht nur qualifizierte Parteizugehörige, nicht nur diejenigen, die sich durch politische und andere Qualifikationen hervorgetan haben, zum Zug kommen, sondern wenn dieses Postenpaket nicht zuletzt aufgrund der Tatsache zustande gekommen ist, dass da ein SPÖ-Mitglied und dort ein ÖVP-Mitglied benötigt wird, um das Postenpaket überhaupt schnüren zu können, dann, Herr Bundesminister, stellt sich die Frage, ob das wirklich der Beginn einer neuen Zeit ist.

Ist es wirklich ein Neuanfang, wenn sich der Bundeskanzler ein paar Tage später in der Öffentlichkeit hinstellt und verkündet: "Jetzt ist Schluss mit Parteibuchwirtschaft und Proporz!"? Ist es tatsächlich ein Neuanfang, wenn ein paar Tage nach dieser Erklärung in Wien anlässlich der Bestellung von Schuldirektoren noch einmal offensichtlich wird, was mit "Objektivierung" und "Schluss mit der Parteibuchwirtschaft" gemeint ist? – Es ist doch unsäglich, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass in Wien, aber nicht nur in Wien, offensichtlich so lange bei der Bestellung von Direktoren "objektiviert" wird, bis der Richtige herauskommt! Das nennen Sie Neubeginn? Ist das wirklich der Neubeginn? (Beifall bei den Grünen.)

Es ist doch unselig, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, wenn Sie in Kärnten genau dasselbe machen, nämlich die Objektivierung der Objektivierung vorantreiben! (Zwischenruf des Abg. Scheibner. ) Es wird so lange objektiviert, bis ein freiheitlicher Kandidat herauskommt! Und die Medien, Herr Klubobmann Scheibner, sagen es Ihnen ja schon. (Abg. Scheibner: Weil Sie da unten überhaupt nichts zu reden haben! Wie viele ... haben Sie in Kärnten?) Dafür gäbe es noch genügend Beispiele in Kärnten. Der einzige "Fortschritt" in der Parteibuchwirtschaft ist in der Richtung erzielt worden, dass Rot durch Blau ersetzt worden ist.

Ist das der Schluss mit der Parteibuchwirtschaft, der Schluss mit der Proporzwirtschaft in Kärnten? Ist das die neue Zeit, die die FPÖ versprochen hat, wenn der Herr Klubdirektor für einen Posten vorgeschlagen wird, wenn Parteisekretäre für Posten in der Kärntner Landesholding und in der KELAG vorgeschlagen werden? (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn. )

Ist das der Beginn der neuen Zeiten, wenn als Bezirkshauptmann ein unabhängiger Kandidat vorgeschlagen wird (Abg. Scheibner: Sagen Sie doch nicht die Unwahrheit!), aber schon ein paar Tage nach seiner Bestellung zum Bezirkshauptmann sagt er, er habe natürlich schon ein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen, für die er ja dann ein paar Jahre später als Abgeordneter in den Landtag eingezogen ist? (Abg. Böhacker: Wollen Sie das verbieten?)

Ist es wirklich so, dass sie keine anderen qualifizierten Personen haben als Ihren Parteianwalt Böhmdorfer, der nicht nur in die Kärntner Landesholding eingezogen ist, sondern ein paar Wochen später auch in den Niederösterreichischen Landtag? (Abg. Scheibner: Auch falsch!) Da muss er natürlich wieder aus der Kärntner Landesholding ausziehen. (Abg. Dr. Riess-Passer: Völlig falsch!) Vielleicht taucht der Herr Böhmdorfer auch irgendwo in Vorarlberg auf. (Abg. Scheibner: Alles falsch! Das ist ungeheuerlich!)


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Meine Damen und Herren! Das können doch nicht die neuen Zeiten sein. Der Herr Bundesminister hat zu Recht gesagt, es entscheidet nicht eine Personalberatungsfirma, sondern der Eigentümer soll bei der Bestellung entscheiden. Ich frage mich aber: Wer ist in den Sozialversicherungsanstalten der Eigentümer? Sind das die Sozialpartner – egal ob von Rot oder Schwarz, egal ob Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB oder Industriellenvereinigung? Sind das die Eigentümer der Sozialversicherungen und der Krankenkassen? Sind das die wahren Eigentümer der Arbeitslosenversicherung? Sind das die Eigentümer der Pensionsversicherungen? (Abg. Scheibner: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)

Ist es richtig, dass in den Schulen der Landesschulrat, der Stadtschulrat oder der Fachbeirat sowie die Personalvertretungen als Eigentümer agieren? Ist es richtig, dass die Direktoren von diesen bestellt werden und nicht von den Schulen, nicht von den Lehrern, nicht von den Eltern, nicht von den Schülern? – Die haben dabei nichts mitzureden! Sind das die Eigentümer? Wer sind die Eigentümer?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Wer sind die Eigentümer dieses Landes, und zwar von ÖVP, SPÖ und FPÖ? Sind das die Vereine, Verbände und Parteien, oder sind das die österreichischen Bürgerinnen und Bürger? – Geben Sie diesem Land Demokratie und nicht Ihre eigenartigen Objektivierungsverfahren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie müssen Ihre Reden besser vorbereiten!)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Gleiche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

10.47

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gleich eine Bemerkung zum Debattenbeitrag des Herrn Abgeordneten Öllinger: Ich weiß nicht, wer Ihnen diese Rede aufgesetzt und Ihnen "Informationen" dazu gegeben hat, denn was Sie heute hier an Unsinn verbreitet, wie viel Falsches und wie viele Unrichtigkeiten Sie hier von sich gegeben haben, das übertrifft ja wirklich alles, was bisher da gewesen ist. Sie sollten sich vorher besser informieren – und erst dann an das Rednerpult treten und etwas sagen. Das, was Sie gesagt haben, ist durch die Bank falsch, und das sollte man Ihnen auch einmal mitteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auf Grund der begrenzten Redezeit nur ganz kurz eine Bemerkung zum Herrn Abgeordneten Finanzminister. Das war heute wirklich unglaublich. Das war ja nicht nur der Sanktus zur Parteibuchwirtschaft, den Sie heute hier dem Hohen Haus gegeben haben (Abg. Parnigoni: Gehen Sie auf die Beschuldigungen ein, die Sie betreffen!), sondern wirklich ein Bekenntnis zum Postenschacher und die Zementierung des Proporzsystems sondergleichen. Ich tue etwas, was Sie von mir nur selten zu hören bekommen: Ich danke dem ORF für die Live-Übertragung dieser Aktuellen Stunde, damit alle hören und sehen, dass dieses System des Postenschachers und der Parteibuchwirtschaft in Rot-Schwarz offenbar fortgesetzt werden soll. Das bekämpfen wir, und dafür sind wir Freiheitlichen bei der Wahl am 3. Oktober auch belohnt worden, weil wir eben dagegen auftreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und jetzt zu etwas ganz Interessantem. Herr Klubobmann Kostelka tritt hier ans Rednerpult und bringt das Beispiel Kärnten. In der jetzigen Situation seiner Partei bringt er das Beispiel Kärnten! Das ist schon interessant; ausgerechnet Kärnten, wo der freiheitliche Landeshauptmann, der arbeitet, der sich für das Land einsetzt (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), mittlerweile nicht einmal mehr einen Ansprechpartner in der SPÖ hat, weil sie sich in Luft aufgelöst hat, orientierungslos dahinschlittert und überhaupt keine Führung mehr hat. Ihre Partei, die SPÖ in Kärnten, hat in Wirklichkeit abgedankt. Und Sie bringen das Beispiel Kärnten! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Klubobmann Kostelka! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch bezüglich KELAG-Aufsichtsrat sind Sie völlig falsch informiert. Da hat Jörg Haider in Wirklichkeit die Parteigänger und jene, die durch die Parteibuchwirtschaft einen Job bekommen


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haben, hinausbefördert, und es sind Experten hineingekommen. (Abg. Schieder: Mölzer!) Sogar die Kärntner "Kleine Zeitung", die ja kein FPÖ-Blatt ist, hat in ihrer Ausgabe am Tag nach der Bestellung des KELAG-Aufsichtsrates getitelt: Haiders Liste: Banker, Anwälte, Topmanager. – Lauter unabhängige Wirtschaftsexperten. (Abg. Öllinger: Welcher Anwalt?) Das ist ein Musterbeispiel für eine Postenbesetzung. Sie sollten es sich einmal angewöhnen, so vorzugehen – und nicht überall Ihre Parteigünstlinge in die Gremien schicken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben in Kärnten etwas ganz anderes vorgehabt: Sie wollten niemand anderen – das ist bewiesen und unbestritten – als Ihren gescheiterten ehemaligen Obmann der Kärntner SPÖ, Herrn Ambrozy, in den Aufsichtsrat schicken. Wenn dieser Modus, den Jörg Haider abgeschafft hat, noch immer bestünde, dann säße wahrscheinlich ab morgen der Herr Manzenreiter im Aufsichtsrat der KELAG – der nächste gescheiterte SPÖ-Politiker mit einem Versorgungsposten in diesem Organ. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Dr. Jörg Haider hat nicht nur erstmals in der Geschichte einen parteiunabhängigen Landesschulratspräsidenten bestellt, sondern er hat auch ein völlig neues Objektivierungsverfahren eingeführt, bei dem keinerlei Umreihung durch politische Einflussnahme mehr möglich ist. Das ist abgeschafft worden. Dieses Beispiel sollte Schule machen. Dem sollten Sie sich auch einmal unterwerfen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dann käme es nicht mehr zu einer Vorgangsweise wie seit dem Praschak-Selbstmord vor zwei Jahren. Ich habe hier eine Liste. Es gab nicht nur siebzehn rot-schwarze Postenbesetzungen – ich betone: siebzehn an der Zahl! – bei Unternehmen wie: Creditanstalt, ÖBB, Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische Kontrollbank, PSK, HL-AG, Pensionsversicherungsanstalt, beim Europäischen Gerichtshof – Ex-Klubobmann Fuhrmann! –, bei der Europäischen Zentralbank – ehemaliger SPÖ-Finanzsprecher Nowotny! –, bei OMV, ÖIAG oder Flughafen Wien – hohe Beamte, auch nach der Wahl –, bei "Österreich Werbung", Post & Telekom, VA-Tech, ja sogar bis hin zum Wiener Prater. Überall dort gibt es rot-schwarz-besetzte Führungsorganisationen.

Der Proporz wird ja nicht nur in Österreich angewandt, sondern mittlerweile auch auf die europäische Ebene transportiert und übertragen – etwa bei der Besetzung der EU-Kommission und der Botschafterposten. Dazu ist in der Ausgabe des "Standard" vom 28. Juni 1999 in einem Kommentar wortwörtlich zu lesen – ich zitiere –: "Es ist ziemlich doppelbödig und verlogen, was Bundeskanzler Viktor Klima und Außenminister Wolfgang Schüssel rund um die Nominierung eines EU-Kommissars aufführen. Beiden geht es letzten Endes nur um eines: ihrer jeweiligen Partei, notfalls hinterrücks, einen guten Posten zuzusichern." – Zitatende.

Das ist das Grundprinzip, dieser Automatismus, den es bei Postenbesetzungen in diesem rot-schwarzen Geflecht gibt, das wir jetzt wieder einmal nach einer Wahl therapieren müssen. Ich betone: therapieren müssen, weil es hier nicht nur eine chronologische Aufzählung der Postenbesetzung gibt, sondern diese rot-schwarze Postenbesetzung eine chronische Krankheit in unserem Lande ist, die sich in den letzten zwei Jahren zu einer rot-schwarzen – ja fast – Epidemie im politischen Sinne ausgebreitet hat.

Ich meine, wir müssen beginnen, tatsächlich etwas zu tun. Der erste Schritt ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (fortsetzend):  ... wurde am 3. Oktober vom Wähler gemacht, der ganz klar ein Zeichen gesetzt hat, dass dieses rot-schwarze Proporzsystem nicht mehr so weiter gehen kann. Wenn wir Freiheitlichen in der Regierung sind, werden wir das auch entsprechend verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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2. Sitzung / Seite 26

10.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Gleiche Redezeit. – Bitte.

10.52

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Gegen Jahresende wird sehr oft der Begriff des Jahres gekürt. Ich meine, dass der Begriff "Proporz" heuer beste Chancen hat, ganz vorne zu liegen. Die Bevölkerung diskutiert das Thema Proporz, je nach Temperament, kritisch bis zornig. Auf jeden Fall ist im Zusammenhang mit Proporz immer von Beseitigen und Abschaffen die Rede. Es scheint klar zu sein, dass Proporz etwas furchtbar Unanständiges ist.

Was steht denn dazu im Duden? Was sagt Bertelsmann dazu? (Abg. Scheibner: Ihr Bundeskanzler sagt doch, daß der Proporz beseitigt wird!)  – Proporz: erstens: Verteilung der Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen. – Herr Kollege Scheibner, Verteilung der Mandate nach dem Verhältnis der Stimmen. (Abg. Scheibner: Der Bundeskanzler sagt das! Hoffentlich hat das keine Konsequenzen für Sie!)

Meine Damen und Herren! Ist es in den österreichischen Gemeinden nicht so, ist es nicht das beste System, dass die Vertretung im Gemeindevorstand – Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeindekassier – je nach dem Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat bestellt wird? Hat es sich nicht bewährt, dass hiebei alle in die Verantwortung eingebunden sind? Ist dieses Mehrheitssystem, dieses proportionale System nicht zweckmäßig?

Was sagt Bertelsmann noch? (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Ich komme gleich zur Sache. – Proporz: zweitens: Besetzung von Ämtern je nach der Stärke der Parteien.

Wenn man zum Beispiel einen Blick in das ORF-Gesetz wirft, wie dort das Kuratorium bestellt wird, dann sieht man, es heißt im § 7, dass sechs Mitglieder unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Nationalrat bestellt werden. Sollen wir das ändern? Gibt es eine vernünftige Alternative? (Abg. Scheibner: Steht da etwas vom Nationalbankgesetz oder ÖIAG-Gesetz?)

Auf jeden Fall werden wir bei der FPÖ auf erbitterten Widerstand stoßen, wenn wir diesen ORF-Proporz-Posten abschaffen, meine Damen und Herren. Denn gestern war in der "Presse" nachzulesen, dass die FPÖ einen weiteren ORF-Kurator an Stelle von Friedhelm Frischenschlager fordert, weil das Liberale Forum nicht mehr im Parlament ist. Daher reklamiert die FPÖ diesen ORF-Kurator für sich.

Herr Westenthaler, mein Vorredner, ist ja ein Proporz-Kind in Reinkultur, was den ORF betrifft, denn er ist dort als Kurator nach dem Proporzsystem vertreten. (Abg. Mag. Schweitzer: Wer soll ihn denn kriegen?)

Aber, meine Damen und Herren, warum der Begriff "Proporz" – jetzt komme ich noch einmal zur FPÖ – die Chance hat, zum Begriff des Jahres zu werden, hat einen anderen Grund. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Was sagt Bertelsmann noch? – Bertelsmann schweigt betreten. Es gibt keine weitere Definition. Das ist eine gewisse noble Zurückhaltung. (Abg. Scheibner: Welchen Proporz meint der Herr Bundeskanzler?)

Was ist mit "Postenschacher" gemeint, Herr Kollege Scheibner? Ist damit gemeint, dass jemand ohne Qualifikation einen Posten bekommt? Und gewissermaßen als Ausgleich, als Machtbalance zwischen den Parteien, bekommt auch eine andere, möglicherweise unqualifizierte Person einen Posten? – Das ist ja das, was die Bevölkerung unter Postenschacher, unter Proporz versteht. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. )

Wer, meine Damen und Herren, hat jetzt Handlungsbedarf? – Das ist die SPÖ, das ist die ÖVP, und das ist die FPÖ. Wer muss vor der eigenen Türe kehren? – Die SPÖ, die ÖVP und die FPÖ. (Abg. Scheibner: Was ist das für ein Proporz, den der Klima beseitigen will?)

Ich bringe Ihnen auch in diesem Zusammenhang ein Beispiel. Ich habe hier einen blau-schwarzen Personalpakt, also ein Beispiel für Proporz und Parteibuchwirtschaft, abgeschlossen zwischen der FPÖ und der ÖVP. (Der Redner liest aus einem Schriftstück vor.) Da heißt es etwa unter Punkt 3: Die FPÖ erhält den Landesschulratspräsidenten. (Abg. Scheibner: Wann war


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der? – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben nicht zugehört! ...!)  – Qualifikation, Eignung, Leistung sind uninteressant. Hauptsache, er ist von der FPÖ!

Oder – ich weiß, dass Ihnen das unangenehm ist, Herr Westenthaler –: Die FPÖ erhält den Vorsitz im Arbeitnehmerförderungsbeirat. (Abg. Scheibner: Sagen Sie das Datum dazu!)  – Qualifikation und Leistung sind völlig uninteressant. Hauptsache, FPÖ. (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer. )

Oder: Die Obmänner der Sozialhilfeverbände sind durch ÖVP- und FPÖ-Personen zu besetzen. – Qualifikation, kein Thema, nur die Parteizugehörigkeit zählt; wobei – und da geht Punkt 13 weiter – in jenen Bezirken, in denen die FPÖ die stimmenstärkste Partei geworden ist, der FPÖ der Vorsitz zusteht.

Oder, Punkt 18: Der Landtagsdirektor wird neu bestellt. Die Position steht der FPÖ zu.

Meine Damen und Herren! Was glauben Sie, von wem dieses Dokument von Proporz- und Parteibuchwirtschaft unterzeichnet ist? (Abg. Ing. Westenthaler: Von wann ist das?)  – Für die ÖVP von Dr. Christof Zernatto – er ist ohnehin hier im Hause –, und für die FPÖ von Dr. Jörg Haider. – So schaut es aus! (Aha!-Rufe bei der SPÖ.) Und dann stellt sich Kollege Scheibner hier zum Rednerpult, meine Damen und Herren, und sagt: Es stinkt in Österreich! (Abg. Scheibner: Das hat Ihr ehemaliger Finanzminister gesagt!) Ja welchen Duft hat dann dieses Papier, Herr Kollege Scheibner? (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Welchen Duft hat denn dieses Kärntner Packeleipapier? (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Parteienproporz im Sinne von Postenschacher, dass unqualifizierte Personen ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Dies gilt es abzustellen. Diesbezüglich haben SPÖ und ÖVP Arbeit. Aber, meine Damen und Herren von der FPÖ, nehmen Sie den Besen zur Hand und kehren Sie vor der eigenen Tür! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Ungeheuerlich! Das wird Konsequenzen haben! – Abg. Dr. Martin Graf: Was haben Sie gegen den Klima?)

10.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. – Bitte.

10.58

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich mir die Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner angehört habe, musste ich feststellen: Wir haben für die Zukunft nicht viel gelernt. (Beifall der Abg. Steibl. ) Dass es diesen Proporz in der Vergangenheit gegeben hat und vielleicht auch in dem einen oder anderen Bereich noch gibt, kann man nicht abstreiten. Das muss man hier deutlich sagen, sonst gäbe es eine bewusste Verleugnung der politischen Realität. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen.)

Proporz – ich möchte das begründen – ist aus der Not der Nachkriegszeit entstanden. Viele kennen die legendäre Rede von Leopold Figl zu Weihnachten 1945. Die Situation damals war folgende: ein nahezu ohnmächtiger Staat, und dem Einzelnen wurden die primitivsten Wünsche nicht erfüllt. Aber gemeinsam – mit Hilfe der Sozialpartner, der Interessengemeinschaften, aber auch der Parteien – gelang es, unser Österreich aufzubauen. Das Wort "Proporz", semantisch untersucht, bedeutet: "Proportionen herstellen", "im richtigen Verhältnis stehen", "gut abgestimmt".

Proporz gibt es in vielen Bereichen. Auch in den Landesregierungen sind diese proportionalen Besetzungen der Posten der Regierungsmitglieder zu finden. (Abg. Böhacker: Nein, stimmt nicht! In manchen!) Dieses Wort ist jedoch im Laufe der Zeit sehr negativ besetzt worden, wird mit Missbrauch verbunden – und ist meiner Meinung nach auch überholt. Darin sind wir uns


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einig. Seien wir ehrlich: Gibt es in der Praxis nicht diese Zwei-Seelen-Theorie, sowohl in der politischen
Landschaft als auch in vielen Mitbürgern und Mitbürgerinnen?

Wir schimpfen zwar über den Proporz, ja wir lehnen ihn ab – selbstverständlich! –, auf der anderen Seite aber nehmen wir – ich erlebe das als Politiker, wie Sie alle wahrscheinlich auch – tagtäglich Interventionswünsche entgegen, egal, ob es dabei um Jobsuche, Wohnraum, Wirtschaft oder Pensionen geht. Oder ist das bei den Freiheitlichen anders? (Abg. Gaugg: Der Scholten war auch auf Jobsuche!)  – Nein, es wird bei euch auch nicht anders sein.

Wir Politiker sind selbst schuld daran (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer ), denn wir haben in den letzten Jahrzehnten die Erwartung geweckt, dass die Politik alles regeln kann. Diesbezüglich müssen wir uns allesamt an der Nase nehmen. Daher sollten wir lieber in die Zukunft schauen und die Rolle des Politikers, aber auch der Politik im Allgemeinen, neu definieren. Wir sollten vor allem genau überlegen, ob wir alles in Gesetze pressen können.

Es gibt bereits in vielen Bereichen gesetzliche Regelungen. So gibt es beispielsweise in meinem Bundesland, dem Burgenland, ein Objektivierungsgesetz (Abg. Mag. Schweitzer: Auweh!), und es gibt Grundsätze dafür, Herr Kollege Schweitzer. Es gibt das burgenländische Stellenbesetzungsgesetz. (Abg. Mag. Schweitzer: Kannst du dich erinnern, wie der Schmid zurückgetreten ist? Warum ist der Schmid zurückgetreten?) Es gibt den Sozialfonds nicht – da haben Sie Recht!

Es gibt also bereits in vielen Bereichen Transparenz. Auch auf Bundesebene haben wir mit Wolfgang Schüssel schon vor Jahren gemeint: "Mehr Privat – weniger Staat!" (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Gemeint schon, aber gemacht habt ihr nichts!) Wir haben damit auch dem Rückzug der Politik aus der Wirtschaft das Wort geredet. Es gibt weiters das Stellenbesetzungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

Es liegt auch jetzt wieder ein derartiges Übereinkommen vor, bei dessen Ausarbeitung unser Klubobmann Andreas Khol federführend war (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer ), nämlich jenes bezüglich Postenvergabe und Beförderungen im Bundesdienst mit anonymen Eignungstests und der Einrichtung unabhängiger Kontrollbehörden. (Abg. Scheibner: Aber die SPÖ sagt, das gibt es schon lange!)

Aber seien wir ehrlich: Gesetze alleine reichen dafür nicht aus. Es muss ein Umdenken in den Köpfen der Politiker und der Bevölkerung stattfinden. Es muss eine Bewusstseinsänderung herbeigeführt werden. (Abg. Öllinger: In Niederösterreich zum Beispiel!) Wir alle sollten also aus dem Ergebnis des 3. Oktober lernen, denn wir werden nicht an unseren Worten, sondern an den Taten gemessen.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen einen Ausspruch von Nietzsche zum Nachdenken mitgeben. Nietzsche meinte: Jedem das Seine geben, das wäre die Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

11.03

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschichte des österreichischen Proporzes ist in der letzten Zeit auch eine Geschichte der Zerknirschungen gewesen. Die erste Zerknirschung zeigte man nach dem Selbstmord Praschaks, und seither gab es nach jeder Wahl Zerknirschung und dem entsprechende Bekenntnisse zur Abschaffung des Proporzes.

Dass Proporz schon längst nicht mehr existent sei, hören wir ständig! Interessanterweise kam es nun aber zu einem Schub an Ehrlichkeit. Wenn Herr Kommissar Fischler zum Beispiel ganz klar und offen sagt, dass man um politische Posten dealen müsse, und wenn die SP-Spitze –


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etwas kaschierter, hinter dem Samtvorhangerl – vom Interessenausgleich spricht, dann meinen sie alle das Gleiche, nämlich die Verteidigung des Proporzes.

Wenn man nun von Seiten der Freiheitlichen hört, dass immer dann, wenn ein freiheitlicher Proporz stattfindet, wenn also ein Proporz durch einen anderen ersetzt wurde, plötzlich Objektivität und Objektivierung der Fall sei, dann kann man in Kenntnis der Situation, in Kenntnis der Geschichte der Proporzbesetzungen in Österreich eigentlich nur die Hoffnung verlieren, dass diejenigen, die sich als Reformkraft in Österreich verkaufen, auch nur den kleinsten Ansatz in diese Richtung wirklich ernst meinen. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt diesbezüglich in Österreich eine alte Tradition, von der CA bis zur PSK – von Streicher und Ditz in der ÖIAG will ich gar nicht mehr reden –, all diese Beispiele wurden bereits erwähnt. Heute hat nun der Herr Minister kurz davon gesprochen, dass es bei der Besetzung politischer Posten doch wohl möglich sein müsse, Experten mit politischem Bewusstsein zu entsenden.

Aber, meine Damen und Herren, brauche ich parteipolitisch gefärbte Chefärzte in parteipolitisch zuordenbaren Krankenhäusern? Braucht man rote und schwarze Krankenhäuser, in denen "rotes und schwarzes Penicillin" gespritzt werden? Braucht man rote und schwarze Bezirksschulinspektoren, je nachdem, welche Partei im Land die Mehrheit hat? – In diesen Bereichen kann ich überhaupt keinen Grund für eine Besetzung nach politischen Kriterien sehen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen, der mir bisher viel zu selten in der Diskussion erwähnt wurde. Im Hintergrund dieser Proporzbesetzungen stehen Karriereleitern, die im wesentlichen über Männerbünde erstiegen werden. Dass es in den Spitzenfunktionen der Sozialpartnerschaft einen Mangel an Frauen gibt, ist ja kein Zufall. Und dass bei parteipolitischen Besetzungen dann die wenigen Frauen auf den Karriereleitern der jeweiligen Bünde schon nicht mehr berufen werden, verschärft das Problem der Abwesenheit von Frauen in Führungspositionen noch weiter. An Sie, meine Herren von den Freiheitlichen, sei gesagt: Ihre Rekrutierungsmuster über schlagende Verbindungen kenne ich! Und dass es in diesen ganz besonders keine Frauen gibt, ist uns wohl auch allen bekannt. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!)

Die Bundesländer rühmen sich, mittlerweile in Sachen Objektivierung schon sehr weit zu sein. Sie rühmen sich auch dessen, dass es bei ihnen den klassischen rot-schwarzen Proporz nicht gebe. Auch Tirol, mein Heimatbundesland, zählt dazu. Wenn man allerdings weiß, dass dort Proporz durch "Monocolorität" ersetzt worden ist, dann erweckt das auch keine Hoffnung darauf, dass Führungsposten im öffentlichen Dienst, dass Spitzenpositionen in Verwaltung und Politik objektiv besetzt werden. Es werden Bezirksschulinspektoren, wenn sie unbequem sind, wegen Überqualifikation abgelehnt, damit man einen Parteinahen hineindrücken kann. Es wird das Mitglied der ÖVP-Vorstandsriege Landesamtsdirektor, und es werden entweder alle anderen Bewerber schon im Vorfeld der Objektivierungsverfahren demotiviert, sich überhaupt zu bewerben, weil die Sache ohnehin schon entschieden sei, oder es gibt beim Ritual der Objektivierungskommission nur mehr vorbereitete Antworten auf vorbereitete Fragen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Scheinobjektivierung sind wir nicht zu akzeptieren bereit! Wenn sich diesbezüglich nicht etwas ändert, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (fortsetzend): ... dann wird sich die Objektivierung von selbst erledigen, weil sie nur ein silberner Vorhang vor einem eher schmutzigen Geschäft ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erkläre die Aktuelle Stunde für beendet.


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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf Folgendes bekannt geben: Die Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die heutige Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 30/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig an den Herrn Bundeskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice dringlich zu behandeln.

Nach den einschlägigen Bestimmungen im Sinne des § 93 GOG wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 3 und 4 sowie 7 und 8 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde eine Tagesblockredezeit von 7 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 119 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 112 Minuten, Grüne 77 Minuten. Darüber hat das Plenum des Nationalrats zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diese Blockredezeiten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist es vom Plenum so beschlossen.

1. Punkt

Wahl der ständigen Ausschüsse

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, folgende ständige Ausschüsse einzusetzen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales,

Außenpolitischer Ausschuss,

Bautenausschuss,

Budgetausschuss,

Familienausschuss,

Finanzausschuss,

Geschäftsordnungsausschuss,

Gesundheitsausschuss,

Gleichbehandlungsausschuss,

Immunitätsausschuss,

Industrieausschuss,


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Ausschuss für innere Angelegenheiten,

Justizausschuss,

Kulturausschuss,

Landesverteidigungsausschuss,

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,

Ausschuss für Menschenrechte,

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Rechnungshofausschuss,

Ausschuss für Sportangelegenheiten,

Umweltausschuss,

Unterrichtsausschuss,

Unvereinbarkeitsausschuss,

Verfassungsausschuss,

Verkehrsausschuss,

Wirtschaftsausschuss,

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.

Über die Einsetzung dieser Ausschüsse hat ebenfalls der Nationalrat zu beschließen. Es ist üblich, dass diese Abstimmung über sämtliche Ausschüsse unter einem durchgeführt wird.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der von mir aufgezählten Ausschüsse aussprechen, ein Zeichen durch Erheben von den Sitzen geben. – Die Einsetzung dieser Ausschüsse ist einstimmig beschlossen. (Mit den Abgeordneten haben sich auch die Bundesminister Edlinger und Dr. Fasslabend von ihren Sitzen auf der Regierungsbank erhoben. – Heiterkeit. – Abg. Scheibner  – auf die Sitze im Plenum weisend –: Das passiert dort!  – Bundesminister Edlinger: Daran muss ich mich erst gewöhnen! Entschuldigung!)

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten – also im Proporz! – nach den in § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt. Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen. Mit dieser Namhaftmachung gelten die Mitglieder der Ausschüsse als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils folgende Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich in Aussicht genommen, deren Aufteilung auf die Fraktionen dann nach dem d’Hondtschen System errechnet wurde:

Der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss sollen aus je 14 Mitgliedern und 14 Ersatzmitgliedern bestehen. Davon entfallen je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen. – Das ist die erste Gruppe von Ausschüssen.


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Für den Bautenausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Industrieausschuss, den Kulturausschuss, den Petitionsausschuss, den Sportausschuss sowie für den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sind je 20 Mitglieder und Ersatzmitglieder vorgesehen. Diese wiederum verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt: je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je sechs auf die FPÖ, also die Freiheitliche Partei, je sechs auf die Österreichische Volkspartei, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen.

Alle anderen der vorhin eingesetzten Ausschüsse sollen je 25 Mitglieder und Ersatzmitglieder haben. Davon entfallen je neun Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Freiheitlichen, je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP und je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen.

Auch hierüber hat der Nationalrat durch Beschluss zu entscheiden. Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Größe der Ausschüsse und der damit zusammenhängenden Verteilung der Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Die Namen der Damen und Herren, die von den Klubs für die einzelnen Ausschüsse als Mitglieder oder Ersatzmitglieder bekannt gegeben werden, werden – wie wir das immer gehandhabt haben – im Stenographischen Protokoll der heutigen Sitzung festgehalten, ohne dass ich nun die Listen zu verlesen brauche. (s. Anhang.)

Ich danke Ihnen. Die Abstimmung ist beendet.

2. Punkt

Erste Lesung des Antrages 1/A der Abgeordneten Herbert Scheibner und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung und gehen gleich in die Debatte ein.

Es ist bekannt, dass, falls keine besondere Redezeitbeschränkung vorgesehen ist, jeder Redner maximal 20 Minuten, aber jeweils innerhalb der Gesamtblockredezeit seiner Fraktion reden kann.

Wenn einzelne Abgeordnete wünschen, dass zu ihrer eigenen Information eine kürzere Redezeit auf der Uhr eingestellt wird, so ist es üblich, diesem Wunsch zu entsprechen. Bei diesen so genannten freiwilligen Redezeiten bedeutet das rote Licht jedoch nicht das zwingende Ende der Redezeit, sondern eben eine Orientierung darüber, dass die freiwillige Redezeit abgelaufen ist.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Von den Ministern ist keiner auf der Regierungsbank anwesend, ich begrüße jedoch die Kollegen Minister auf den Abgeordnetenbänken und würde nur vorschlagen, Herr Präsident, dass man die Abstimmungen, so wie es in der Geschäftsordnung festgehalten ist, in Zukunft auch wirklich vom Abgeordnetenplatz durchführt und nicht Turnübungen auf der Regierungsbank vornimmt. Als Abstimmung kann das ja nicht gewertet werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum Bezügegesetz. Ich bin sehr froh darüber, dass heute ein Antrag der Freiheitlichen in erster Lesung zur Debatte steht, der initiiert worden ist, um einen wirklich unhaltbaren Zustand zu bereinigen. Der Rechnungshof hat ja vor wenigen Wochen den Anpassungsfaktor, also jenen Prozentsatz in der Öffentlichkeit bekannt gegeben, um den die Abgeordnetenbezüge ab dem


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nächsten Jahr erhöht werden sollen. Er liegt bei 3,3 Prozent – ein Prozentsatz, der wohl in seiner Höhe untragbar ist. Meine Damen und Herren! Ich hoffe wirklich, dass wir alle diesbezüglich einer Meinung sind.

Es ist untragbar, dass Politiker – egal, in welchen Bereichen sie tätig sind –, die dafür Mitverantwortung tragen, wie die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind, wie das soziale Gemeinwesen funktioniert, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, wie es den sozial Schwächeren geht, diese Erhöhung zwar auf Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten, aber auf einer gesetzlichen Grundlage, die SPÖ und ÖVP vor wenigen Jahren hier im Hohen Haus – unter großem Widerstand der Freiheitlichen! – beschlossen haben, in einer Zeit umsetzen, in der wir auch darüber diskutieren, ob wir den Pensionisten 0,4 Prozent oder vielleicht doch besser 0,6 Prozent an Erhöhung zumessen.

Das heißt also, dass wir darüber reden, ob ein Pensionist mit einer durchschnittlichen Pension von 10 000 S, der ein Leben lang dafür gearbeitet hat, dass dieses Land aufgebaut wird, dass wir Jüngere in Wohlstand und Frieden leben können, jetzt 40 S mehr im Monat bekommen soll, oder vielleicht doch – seien wir "großzügig"! – 60 S (Abg. Dr. Martin Graf: Brutto!)  – brutto! –, und das in einer Zeit, in der man gerade den Pensionisten durch Sparpakete und Abgabenerhöhungen nicht 10 oder 20 S, sondern hunderte Schillinge im Monat weggenommen hat. Und dann soll man argumentieren, dass es bei Politikern etwa mit einem Gehalt eines Nationalratsabgeordneten von 100 000 S nicht 40 oder 60 S an Erhöhung wie bei den Pensionisten gibt, sondern über 3 000 S im Monat.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe wirklich – und glaube es auch, denn die Gespräche der letzten Zeit haben es gezeigt –, dass wir alle uns darin einig sind, dass dieses Gesetz, das damals mit der Zweidrittelmehrheit von SPÖ und ÖVP hier im Hohen Hause beschlossen wurde, absolut falsch ist, den Intentionen des Privilegienabbaus zuwider läuft, ungerecht ist und im Hohen Haus jetzt korrigiert werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bin sehr froh darüber – und auch das ist ein erstes Resultat dieses Wahlergebnisses vom 3. Oktober –, dass es eben diese Zweidrittelmehrheit nicht mehr gibt, dass es nicht mehr möglich ist, dass zwei Regierungsparteien – egal, wie die Regierung in Zukunft aussehen wird – mit Zweidrittelmehrheit solche Gesetze hier im Hohen Haus beschließen.

Man war jetzt gezwungen – auch auf Grund dieses Antrages der Freiheitlichen –, Gespräche zu führen und zu versuchen, eine Einigung, eine Zweidritteleinigung hier im Hohen Haus für eine Neuregelung der Politikerbezüge und der Anpassungen zu finden. Und ich stehe nicht an, hier auch vom Rednerpult aus zu sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass sich alle vier Parteien in den Gesprächen auf eine Regelung geeinigt haben, die einen, wie ich glaube, tauglichen Kompromiss darstellt.

Wir werden diesen Antrag heute als Vier-Parteien-Antrag einbringen, und er wird gemeinsam mit unserem Antrag, den wir initiiert haben und der heute zur Debatte steht, Grundlage der Ausschussberatungen sein.

Ich gehe davon aus und hoffe, dass in der nächsten Nationalratssitzung im Dezember dieses Gesetz, das derzeit gilt und das uns eine derartige Erhöhung zukommen hätte lassen, korrigiert wird und dass wir in Zukunft darauf drängen und dafür sorgen werden, dass es keine Reallohnerhöhungen für Politiker mehr gibt. Das ist der Kompromiss: dass wir in Zukunft die Anpassung der Gehälter der Politiker nur mehr mit der Inflationsrate bemessen, und zwar höchstens mit der Inflationsrate.

Meine Damen und Herren! Es war ein sehr wichtiges Anliegen gerade der Freiheitlichen, dass wir hier eine Maßnahme, einen Deckel noch mit einbringen, nämlich die Anpassung der Pensionen. Wenn die Anpassungen der Pensionen in Zukunft unter dieser Inflationsrate liegen, dann werden auch die Gehälter der Politiker nur um diesen niedrigen Anpassungsfaktor angehoben werden.


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Ich hoffe, dass das auch – es würde mir allerdings Leid tun, wenn es solcher Gesetze bedürfte – in Zukunft dazu beitragen wird, dass es nicht mehr der Fall sein kann, dass die Pensionen für die für uns so wichtige Generation um einen Satz, der unterhalb der Inflationsrate liegt, erhöht werden. Ein erster Schritt dazu ist dieser Vier-Parteien-Antrag.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger freiheitlicher Punkt war auch noch, dass der Antrag eine Erhöhung nicht sofort ab 1. Jänner vorsieht, sondern zumindest mit einem halben Jahr Verspätung, nämlich mit 1. Juli nächsten Jahres.

Aber – das sollte jetzt Anlass für weitere Debatten sein – es gibt sehr viele andere Bereiche in dem ganzen Paket der Politikerprivilegien, die nach wie vor ungelöst sind. Dazu möchte ich nur folgenden Punkt ansprechen: Es gab eine Reform der Bezüge, und es gab auch eine Reform – das war ein wichtiges Anliegen der Freiheitlichen – der Politikerpensionen. Aber, meine Damen und Herren, ich halte es für unverständlich, dass jene, die sich hier im Hohen Hause schon Rechte erworben haben, die lange genug hier im Hohen Hause sind und schon einen Anspruch auf eine Politikerpension haben, dann in dieses Gesetz hineinschreiben: Wer den Anspruch schon hat, darf nicht darauf verzichten.

Meine Damen und Herren! Das ist wirklich ein Persilschein für die Inanspruchnahme von Politikerprivilegien. Es sollte der nächste Schritt sein (Beifall bei den Freiheitlichen), dass wir zumindest diese Wahlmöglichkeit für alle verdienten Altabgeordneten und schon länger gedienten Abgeordneten machen, damit auch diese im Sinne eines Privilegienabbaus und einer Transparenz der Bezüge auf diese Ansprüche verzichten können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Die Uhr ist ebenfalls auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

11.24

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Ich gehöre zu jenen, die nicht gläubig jeden Artikel aus Zeitungen zitieren. Ich habe also durchaus ein kritisches Verhältnis, wenn im "Standard" vom 4. November 1999 Herr Seidl unter dem Titel "Privilegienritter ohne Privilegien" unter anderem Folgendes schreibt – das auch ein wenig als Antwort auf die Ausführungen meines Vorredners –:

"Die Gesetze in diesem Land werden von Leuten gemacht, die sich ihres eigenen Wertes nicht bewusst sind. So lassen sie sich seit nun zwanzig Jahren eine Privilegiendebatte nach der anderen aufdrängen, führen sie mit einer Demut, die sonst nur in Domina-Studios angebracht ist, und beschließen dann, Privilegien abzuschaffen." (Heiterkeit.) " Nur gibt es längst keine Privilegien mehr, die abgeschafft werden könnten." – Zitatende.

Also in dieser Totalität sehe ich das nicht, aber ich glaube, in der Grundlinie hat der gute Conrad Seidl recht. Vielleicht hat er dabei auch ein bißchen an die Privilegien der Journalisten gedacht, wenn er gemeint hat, es gebe keine Privilegien mehr. Im Großen und Ganzen ist das meiner Ansicht nach eine Richtung, die die Analyse sehr gezielt und sehr sinnvoll anbringt.

Es ist ja immer so, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, dass das vor allem von Ihrer Seite hier als Stilmittel der Politik eingebracht wird. Ein wenig muss man da auch Rücksicht nehmen auf die vielen jungen Abgeordneten, die hier im Hause sind. Bei Ihnen gibt es ja auch einige junge Abgeordnete, die das erste Mal dabei sind und gerade lernen müssen, dass sie nichts wert sind. Vielleicht machen Sie in Ihrem Klub diesbezüglich therapeutische Übungen, bei denen Sie als Klubobmann immer die Frage stellen: Liebe Jungabgeordnete, was seid ihr wert? – Und sie antworten im Chor: Nichts, Herr Scheibner! Nichts, Herr Scheibner! (Abg. Scheibner: Sind Ihnen die Pensionisten nur 40 S im Monat wert, und die Politiker 3 000 – oder was? Das darf nicht wahr sein, was der da daherredet!)

Verzichten Sie auf die 100 000 S! Kein Mensch hält Sie davon ab, dass Sie diese 100 000 S in den Sozialfonds der FPÖ einzahlen! Dieser hat nämlich seit Rosenstingl und Mentil ohnehin eine


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ganz wichtige Funktion bekommen, er ist ja ein echter Sozialfonds geworden. Zahlen Sie dort endlich ein! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das geht ja weiter. Man sagt: Statt 183 soll es nur mehr 100 Abgeordnete geben, und die Regierung soll nur mehr aus sieben Mitgliedern bestehen: fünf Mal Westenthaler, zwei Mal Scheibner, das genügt in der Regierung. (Heiterkeit.) So ungefähr ist das Konzept, das Sie hier einbringen.

Das ist ein Projekt der Selbstzerstörung, und zwar letztendlich der gesamten Politik! (Abg. Scheibner: Wie bei der SPÖ Kärnten!) Sie werden nur kurzfristig davon profitieren, denn langfristig ist es ein Projekt der Selbstzerstörung, wenn man den Wählern ununterbrochen sagt: Geht bitte zur Wahlurne, aber wir sagen euch gleich, ihr wählt lauter wertlose Abgeordnete, es ist zum Speiben, die brauchen wir doch längst nicht mehr, die ganze Parteiendemokratie ist ja nur eine Sammlung von Abkassierern, Bonzen und Privilegienrittern, und überhaupt weg mit dem Kammersystem und allem!

Nur er, der Messias, der blaue Messias, ist der Sparsamste der Sparsamen, er hat wirklich einen Bezug zum Leistungsdenken. – Wir sollten einmal addieren, wie viel Zeit der blaue Messias aus Kärnten nicht im Rahmen seiner Tätigkeit als Landeshauptmann von Kärnten verbringt, und das einmal in Relation setzen zu dem, was er dort verdient. Und da sage ich, er müsste sogar noch einen Eintritt zahlen, wenn er das Büro des Landeshauptmannes von Kärnten betritt. Eintritt müsste er bezahlen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Susanne Riess-Passer kann dann dort die Eintrittskarten abreißen. Diese Tätigkeit liegt in etwa in ihrem Kompetenzrahmen als geschäftsführende Obfrau der FPÖ: die Eintrittskarten für den Haider abreißen bei dessen Eintreten ins Büro. (Zwischenruf der Abg. Dr. Riess-Passer. )  – Zustimmende Blicke registriere ich da von so manchen!

Vor allem glaube ich, dass es in Ihrer Fraktion höchst interessante Diskussionen über die berühmte Obergrenze geben muss – auch so eine Wählertäuschung. Das ist ja die blaue Sandmännchenstrategie, möglichst viel Sand in die Augen der Wähler zu streuen. (Abg. Scheibner: Wie ist das in der "Zukunftswerkstatt"?) Erst dann sind sie bereit, wirklich blau zu wählen. Aber in Ihren Reihen, sage ich Ihnen nur, gibt es zwei Gruppen: Da gibt es jene, die öffentliche Gelder beziehen. Das sind die, die sich möglicherweise an die Grenze von 60 000/65 000 S halten. Aber denken wir doch zum Beispiel einmal an Herrn Dr. Krüger, der erst jüngst – es stand in der "Presse", glaube ich – Kunstwerke angekauft hat. Wo ist da die Obergrenze von 60 000 S? Oder denken wir doch an Herrn Prinzhorn! Der kann natürlich überhaupt auf das ganze Geld verzichten, ich weiß das ohnehin, Sie schauen ohnehin schon so verzichtbereit. Sie können auf das ganze Gehalt verzichten, da bei Ihnen der Dukaten ununterbrochen herein rieselt, weil Sie einfach ein Großunternehmer sind. Wollen Sie hier ein reines Lobbyistenparlament, bloß ein Parlament der Unternehmer?

Wie oft habe ich hier schon gefragt: Wann ändert Haider endlich § 18, der die außerbetriebliche Versorgungsrente möglich macht? Wieso ändert er das nicht? (Abg. Dr. Riess-Passer: Wenn wir in der Regierung sind, machen wir das, Herr Kollege!) Warum stellt er keine Anträge dahin gehend, dass die Steuergesetzprivilegien, von denen er so profitiert, geändert werden? – Er denkt doch nicht daran!

Während Haider wieder irgendwo in Amerika über eine Brücke läuft, steigt der Wert seiner Wälder – Wertzuwachs; Sie können damit etwas anfangen, Herr Prinzhorn, Sie wissen, was Wertzuwachs ist –, und damit ist ein Einkommen gegeben. Wie kriegen Sie das eigentlich in den Griff? Sie sind der Mann der kleinen Leute, ich weiß das schon. (Abg. Scheibner: Weil Sie so gescheit sind! Haben Sie die Wahlen gewonnen oder verloren?) Nur Milliardäre können kleine Leute wirklich verstehen, das ist mir schon bewusst. Wie Sie das psychisch hinkriegen, weiß ich nicht, aber das ist die Strategie, die Sie haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wissen Sie, das ist so dermaßen doppelbödig, so dermaßen absurd! Beim Job von Patrick Ortlieb steht – ich habe mir das angesehen, ein paar Daten über die Jobs ausgehoben – ganz


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bescheiden: Profisportler, 1982 – 1999, Werbeverträge. – Ich möchte einmal einen solchen Werbevertrag von einem Profisportler sehen! Wissen Sie, was da ist? – Der schnupft Ihre 60 000 S so im linken Nasenloch, in Ihrem Fall im rechten Nasenloch auf. Das ist doch absurd, was Sie uns da erzählen wollen! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Oder: Pumberger. Pumberger war ja schon x-mal hier Gegenstand der Diskussionen. Am besten finde ich übrigens, dass – das gehört nicht einmal so richtig hierher – bei Peter Westenthaler steht: Leiter des neuinstallierten Kommunikationsbüros, Generalsekretär. – Es heißt Partei sekretär. So müsste die Bezeichnung richtig lauten, so richtig igitt-igitt. Das ist Ihre wahre Funktion, die Sie haben! – Auch einer von den "ganz Armen" da herinnen. (Abg. Scheibner: Zum Antrag fällt Ihnen nichts ein?)

Also lassen Sie Ihren blauen Sand in Ihrem Kanister! Hören Sie auf, dieses Thema permanent für Ihre Interessen zu missbrauchen! Sie schädigen letztlich die gesamte Politik. Sie schädigen letztlich dieses Land, und Sie schädigen letztlich all jene, die hier herinnen sind. Und vor allem erklären Sie das Ihren Jungabgeordneten, die gerade so zustimmend zu der Kritik gelacht haben, die ich an die erste Reihe hier geäußert habe, und die Sie dazu zwingen, diese absurde Politik hier gegen ihre eigenen Interessen mitzutragen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP und den Grünen.)

11.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Die Uhr ist auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

11.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Edlingers Proporz- und Postenschacher-Bekenntnis haben wir jetzt das flammende Bekenntnis des Cap’schen Privilegienrittertums gehört.

Herr Kollege Cap! Herr Kollege Edlinger! Nach diesen Wortmeldungen, nach diesen Bekenntnissen ist noch mehr klar, dass Sie nicht nur nichts gelernt haben aus dem Wahlergebnis, dass Sie nicht nur so weiter machen wollen wie bisher, sondern jetzt ist mir völlig klar, warum Sie am 3. Oktober das schwerste Wahldebakel in der Geschichte der SPÖ eingefahren haben. Jetzt ist mir das völlig klar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist erstaunlich, welche Ablenkungsdebatte Sie hier führen, indem Sie sich hier sozusagen als arme Kirchenmaus präsentieren, schon krawattenlos, dafür aber im Argument sehr stark als Zentralsekretär geschult. Sie vergessen dabei, dass Sie irgendwann einmal in grauer Vorzeit drei Fragen gestellt haben – daran werden Sie sich aber nicht mehr erinnern, da waren Sie wahrscheinlich politisch noch anders gepolt. Aber dass Politiker in diesem Land zehn- bis 15-mal so viel verdienen wie der Österreicher im Durchschnitt, als dem österreichischen Durchschnittseinkommen entspricht, und dass wir eine Million Menschen im Land haben, die an der Armutsgrenze leben, das vergessen Sie! Und deswegen werden Sie von den österreichischen Arbeitnehmern auch nicht mehr gewählt, weil diese Ihre Politik nicht verstehen und auch ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Genau diese Reden, diese Bekenntnisse zum Privilegientum, zum Postenschacher und all das, das ist der Stoff, aus dem Ihre Wahlniederlagen gemacht sind.

Sie haben sich hier hergestellt und gemeint, es werden sich viele überlegen, ob sie das wert sind, was sie wert sind oder ob sie nichts mehr wert sind. Dazu kann ich nur sagen: Die Politiker der FPÖ, vor allem die neuen, sind uns sehr viel wert – im Gegensatz zu Ihnen. Folgendes, Herr Kollege Cap, möchte ich Ihnen schon sagen: Der Einzige, dem ausgerichtet worden ist, dass er politisch nichts mehr wert ist, das waren Sie persönlich. Ihr Chef Vranitzky hat Ihnen anno dazumal via Radio mitgeteilt, der Cap ist eigentlich nichts mehr wert, als Sie als Zentralsekretär abserviert worden sind. Also lästern Sie, der Sie selbst sozusagen in hohem Bogen aus dem Zentralsekretariat der SPÖ geflogen sind, nicht über andere, und stellen Sie nicht andere als nichts mehr wert dar!


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2. Sitzung / Seite 37

Zum Bezügegesetz selbst, zu dem Sie überhaupt nichts gesagt haben – Sie haben nur polemisiert und keinen einzigen Satz zu dem Antrag, der hier zur Debatte steht, gesagt –, muss man schon sagen, dass es 1997 beschlossen wurde. Die Freiheitlichen haben als Einzige dagegen gestimmt, und jetzt stellt sich heraus, sie haben zu Recht dagegen gestimmt. Dieses Bezüge-Erhöhungsgesetz für Politiker, mit dem es eine Million mehr gegeben hat für den Bundeskanzler, mit dem es 600 000 S mehr gegeben hat für den Vizekanzler, mit dem es Hunderttausende mehr gegeben hat für den Präsidenten, haben wir damals aus guten Gründen abgelehnt und sind dafür vom Wähler auch belohnt worden.

Heute, zwei Jahre später, stellt sich heraus, wir haben es zu Recht abgelehnt, weil man es jetzt schon wieder reparieren muss. In Wirklichkeit müssen Sie sich selbst eingestehen, dass dieses Bezügegesetz voll und ganz gescheitert und daher nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Denn wenn es nach diesem Bezügegesetz gegangen wäre, dann gäbe es jetzt tatsächlich eine Erhöhung von 3,3 Prozent.

Wissen Sie, was das bedeutet, um auf Ihr Armutsgelübde zurückzukommen? Wissen Sie, was 3,3 Prozent, die Sie sich wahrscheinlich wünschen, bedeutet hätten? – Das hätte ein Plus von 9 000 S an Gehalt für den Bundeskanzler bedeutet. Das Gehalt des Bundeskanzlers wäre von 251 000 auf 260 000 S gestiegen. 9 000 S monatliche Erhöhung! Wissen Sie, was das heißt? – Das ist genau die Höhe einer Durchschnittspension einer Frau, einer Pensionistin in Österreich, die im Monat nicht mehr als 9 000 S bekommt.

Das ist schändlich, das ist abzulehnen. Daher war es richtig, dass die Freiheitlichen sofort reagiert und einen Antrag eingebracht haben, sodaß wir jetzt auf unseren großen Erfolg verweisen können, dass diese 3,3 Prozent nicht kommen, dass sie verhindert worden sind und dass wir jetzt eine Lösung mit der Anpassung an die Inflationsrate und der Koppelung an die Pensionen haben, die vertretbar ist, die ein Konsens ist, den wir alle vertreten können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es waren auch die Reaktionen interessant, als diese 3,3 Prozent an die Öffentlichkeit gelangten; es war hochinteressant. – Wir haben innerhalb desselben Tages sofort gefordert, dass diese 3,3 Prozent nicht kommen. – Interessant waren auch die Reaktionen aus der SPÖ, die des Herrn Bundeskanzlers, der überrascht war und gesagt hat, man müsse diese 3,3 Prozent nochmals überprüfen, noch einmal nachrechnen. Das könne nicht stimmen, die Größenordnung sei nicht plausibel, man müsse den Rechnungshof noch einmal um eine Überprüfung bitten. SP-Bundesgeschäftsführer Rudas hat überhaupt den Vogel abgeschossen, als er Rechnungshofpräsidenten Fiedler bei Bekanntgabe dieses Prozentsatzes als "Wahlhelfer" bezeichnet hat. Er sagte weiters, dieser Prozentsatz sei in keiner Weise nachvollziehbar und es bestehe überhaupt kein Grund für diese Höhe.

Mittlerweile ist klar, dass diese Höhe nach dem Bezügegesetz gestimmt hat. Das bestreitet niemand mehr. Es ist aber wichtig, zu sagen, dass man sich als Volksvertreter einfach nicht von der Bevölkerung entfernen darf, auch nicht, was die Bezüge betrifft. Wir werden weiterhin skeptisch und sehr kritisch die Höhe der Politikerbezüge diskutieren, und wir werden auch für niedrigere und vor allem für ehrliche Bezüge eintreten.

Dabei gibt es einen ganz ehrlichen Bezug, den für mich wichtigsten Bezug, das ist nämlich der Bezug zur Realität, der Bezug zum Einkommensdurchschnitt und zum Einkommen der österreichischen Bevölkerung. Wenn wir diesen Bezug nicht verlieren und Sie zu der Erkenntnis kommen, dass dieser Bezug schon lange nicht mehr hergestellt ist, weil sich die Politiker einfach von der Bevölkerung entfernt haben, wenn Sie das erkennen, dann werden wir wahrscheinlich das nächste Mal einen noch besseren Antrag einbringen und vielleicht endlich zu einem Gehaltsniveau kommen, das zwar höher als das durchschnittliche Einkommen der Bevölkerung ist, aber nicht dem Zehn- oder 15-Fachen entspricht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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2. Sitzung / Seite 38

11.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

11.37

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler, Ihren Chef sehe ich meistens nur krawattenlos. Ich nehme nicht an, dass er jetzt in den Kreis der Armutsgefährdeten abgestiegen ist, aber vielleicht ist das ein Zeichen für ihn, da er immer wieder nur predigt: "Weg mit den Privilegien!", aber für sich selbst alle Privilegien in Anspruch nimmt, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Gerade Sie von der FPÖ sind diejenigen, die persönlich alle Privilegien für sich in Anspruch nehmen, wo Sie nur können. (Abg. Dr. Riess-Passer: Zum Beispiel?)  – Ich nenne Ihnen jetzt zum Beispiel den ehemaligen FPÖ-Obmann Götz, der zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist und verlangt hat, dass er Doppel- und Dreifach-Pensionen bekommt, nachdem wir hier im Hohen Haus beschlossen haben, dass diese Art der Doppelpensionen abgeschafft werden soll. Ihr FPÖ-Obmann Götz, immerhin ein Vorgänger von Dr. Haider und ein guter Freund von Dr. Haider über lange Zeit! (Abg. Dr. Riess-Passer: Haben Sie ein Beispiel aus den letzten 20 Jahren, seit 1986? – Abg. Scheibner: Das ist lange vorbei!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber dieses Thema nicht auf dieser Ebene behandeln. Drei Bemerkungen: Erstens wehre ich mich gegen den Vorwurf, die Politiker hätten es sich mit dieser Bestimmung, nämlich der Anpassung der Politikerbezüge an die Ist-Lohn-Entwicklung, gerichtet. Das ist nicht richtig, meine Damen und Herren!

Die Kommission, die hier unter Leitung des Präsidenten des Rechnungshofes eingesetzt worden ist, hat den Vorschlag unterbreitet, man möge den Tariflohnindex heranziehen und die Einkommen nach dem Tariflohnindex in Abständen aufwerten. Was würde es bedeuten, wenn man den Tariflohnindex für diesen Zeitraum genommen hätte? – Das hätte eine Erhöhung von 4,1 Prozent bedeutet.

Niemand wollte das, Herr Abgeordneter Scheibner. Niemand wollte eine solche Vorgangsweise. Und ich darf eine zweite Bemerkung machen: Alle Politiker – ich kenne niemanden, der an diesem Montag und Dienstag nach Bekanntgabe des Prozentsatzes durch den Rechnungshofpräsidenten anders gehandelt hätte – haben gesagt: "Nein, eine solche Erhöhung möchte ich für mich nicht in Anspruch nehmen!" Es gibt hier keinen einzigen Abgeordneten des Hohen Hauses, der verlangt oder gesagt hätte, er wolle diese 3,3 Prozent, sondern alle haben gesagt, wir müssen eine Lösung suchen.

Meine Damen und Herren! Wir waren immer der Meinung, dass die Pensionisten jährlich mehr bekommen müssen, als der Inflationsrate entspricht. Dafür sind wir eingetreten, seit wir für die Erhöhung der Pensionen hier im Hohen Hause Mitverantwortung haben.

Ich nenne Ihnen die Zahlen: Von 1986 bis 1999 ist die Inflationsrate nach dem Verbraucherpreisindex um 38 Prozent gestiegen. Die Pensionen sind im Durchschnitt um 48 Prozent gestiegen, mit Absicht um 10 Prozent stärker. Wir haben gesagt, die Pensionisten sollten auch an der Aufwärtsentwicklung der allgemeinen Lebenshaltung teilhaben und nicht bloß eine reine Inflationsabgeltung bekommen. Die Ausgleichszulagen-Empfänger, also jene Personen mit den niedrigsten Pensionen, haben in den Jahren der Mitverantwortung der ÖVP in der Regierung Pensionserhöhungen von zusammengenommen 80 Prozent erhalten. Jawohl, dieser Grundsatz ist von uns umgesetzt worden, meine Damen und Herren, und die FPÖ hat nichts dazu beigetragen. Das möchte ich auch einmal ganz klar feststellen. (Beifall bei der ÖVP.)

In den Jahren 1983 bis 1986 – das muss man wieder in Erinnerung rufen – ist die Entwicklung der Pensionen eben nicht in dem Maße zugunsten der Mindesteinkommensbezieher und Ausgleichszulagen-Empfänger gestaltet worden wie nach 1986.

Nächster Punkt. Niemand hier im Hohen Hause hat im Jahre 1997 die beschlossene Art der Anpassung kritisiert. Es sind andere Einwände gekommen, die auch heute wieder gekommen sind. Aber den Modus der Anpassung – ich habe mir alle Reden durchgelesen – hat vor zwei Jahren niemand in Frage gestellt. Das Gegenteil war der Fall! Allerdings konnte niemand voraussehen, dass Zufälle der Statistik und vor allem eine nachträgliche Revision von Werten zu einem solchen Ergebnis führen können. Es konnte niemand im Voraus wissen, dass man im


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September 1999 Werte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung revidieren wird. Hätte diese Revision etwas später stattgefunden, etwa statt im September im November 1999, dann wäre die Erhöhung um einige Zehntel Prozentpunkte geringer ausgefallen. Das möchte ich zu diesem Punkt sagen.

Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Einkommen gleich entwickeln wie die aller anderen in der Wirtschaft Tätigen und etwas weniger gut als die der Pensionisten. Das ist unsere grundsätzliche Haltung, meine Damen und Herren, und darum stehen wir zum erzielten Kompromiss. Es ist nicht so, dass uns dieser Kompromiss von der FPÖ aufgezwungen worden ist. Im Gegenteil: Wir waren diejenigen, die genauso wie Sie – ich möchte das der Freiheitlichen Partei nicht absprechen – bestrebt waren, hier eine Lösung herbeizuführen, die nun als Antrag eingebracht wird und die vorsieht, dass die Politikerbezüge, die öffentlichen Bezüge ... (Abg. Dr. Pumberger: Nachdem Sie von uns Nachhilfeunterricht bekommen haben!)

Wir brauchen keine Nachhilfe von Ihnen – gerade von Ihnen nicht, denn Sie sind einer der Privilegienritter. Sie haben keine Ursache, sich da einzumischen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie zwei Berufe voll ausüben: den Beruf als Abgeordneter und Ihren Beruf als Arzt in vollem Umfang und dazu noch alle Ihre sonstigen Tätigkeiten. (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Die "Unternehmer-Partei" ÖVP! Wohin seid ihr gekommen?)  – Ich wollte das nur einmal gesagt haben. Ich frage nicht, was er verdient! Jeder soll arbeiten, und jeder soll für das, was er arbeitet, auch bezahlt bekommen. Das ist meine Linie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind jedoch dafür, dass die jährliche Erhöhung der Politikerbezüge grundsätzlich nach der Inflationsrate, nach dem Verbraucherpreisindex erfolgen soll, und wir sind nicht der Meinung, dass darüber jedes Jahr völlig frei zu beschließen ist, wie das im ursprünglichen FPÖ-Antrag vorgesehen ist und vorgesehen war. Wir sind nicht dafür, dass jedes Jahr ohne Kriterien, völlig frei, so aus dem Handgelenk heraus entschieden wird, wie viel mehr die Politiker bekommen sollen. Wir sind für klare Richtlinien, für klare Kriterien, und deshalb haben wir auch Ihren Antrag nicht annehmen können. In Ihrem Antrag steht nämlich: Jedes Jahr ist per Bundesgesetz neu festzulegen, was die Politiker an Einkommenserhöhung bekommen. Das halten wir für falsch.

Die Bevölkerung soll wissen, nach welchen Kriterien die Erhöhung jedes Jahr erfolgt. Wir haben diese Kriterien für die Pensionisten festgelegt, und wir haben sie, glaube ich, korrekterweise auch für die Politiker festzulegen. Darum sind wir gegen Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der FPÖ. Übrigens steht in Ihrem Antrag auch nicht drinnen, dass die FPÖ im Jahre 2000 für eine Nulllohnrunde eintritt, sondern es steht drinnen, dass durch Bundesgesetz festzulegen ist, wie viel die Politiker bekommen sollen. Es ist also völlig offen gelassen! Der Antrag beinhaltet etwas anderes, als Sie in der Öffentlichkeit verkündet haben, meine Damen und Herren!

Wir glauben, dass wir mit dem neuen Antrag, der sicherlich noch in diesem Jahr im Hohen Hause behandelt werden wird – er wird heute eingebracht –, eine gute, vernünftige Lösung gefunden haben, die gewährleistet, dass das, was wir jetzt im Herbst 1999 erlebt haben, nicht mehr passieren kann. Deshalb sind wir für diese neue Lösung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

11.46

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen haben an der Bezügereform 1997 mitgearbeitet und mitverhandelt und haben auch das Ergebnis mitgetragen, weil darin Punkte enthalten waren, die für uns ganz wesentlich waren, zum Beispiel die Neuregelung der Politikerpensionen.

Kollege Scheibner hat schon Recht: Jene, die den Anspruch schon erworben hatten, bleiben draußen und durften nicht optieren. Das stimmt schon. Allerdings, Herr Kollege Scheibner, darf


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ich Sie daran erinnern, dass vom freiheitlichen Klub nicht alle, die für das neue System votieren hätten können, auch dafür votiert haben, darunter, wenn ich mich recht erinnere, Kollege Stadler. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kollege Westenthaler hat gemeint, das ganze Werk von damals, die ganze Bezügereform sei kläglich gescheitert. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind die Erhöhungen der Gehälter vielleicht in Ordnung gewesen?) Geh, bitte, Herr Westenthaler, bleiben wir ein bisserl auf dem Teppich. Wenn Sie nachschauen, dann werden Sie sehen, das damalige Gesetz – jetzt einmal rein quantitativ gesehen – hat 30 Druckseiten, und wir reformieren davon jetzt zwei oder drei Absätzchen. Im Druck werden das vielleicht sechs- oder siebeneinhalb Zeilen sein. Also dass das Ganze gescheitert ist, davon kann überhaupt keine Rede sein. Allerdings waren wir damals schon sehr kritisch bezüglich der spezifischen Formelbindung, der spezifischen Automatik, die gefunden und im § 3 festgelegt wurde, der jetzt zu reformieren ist. Dass wir mit dieser Kritik Recht hatten, zeigt sich ja jetzt.

Wir – also ich nehme an, die Mehrzahl meines Klubs – tragen aber die jetzige Reform, die jetzige Novellierung aus ganz pragmatischen Gründen mit. Die alte Regelung ist ohnehin zu reformieren. Darüber besteht ja allgemeiner Konsens in diesem Haus. Bei einer jährlichen Beschlussfassung, die wir ursprünglich verlangt hatten, und ich denke, die Freiheitlichen auch, wäre nach menschlichem Ermessen in den kommenden Jahren dieser Legislaturperiode nichts anderes herausgekommen als das, was wir jetzt beschließen. Dies aus dem schlichten Grund, dass die Budgetlage des Bundes, die Budgetlage der Gebietskörperschaften in Österreich insgesamt eine großzügigere Regelung gar nicht zulassen würden. Das heißt, dass für diese Legislaturperiode diese Art von automatischer Anpassung, nämlich die Abgeltung der Inflationsrate maximal in Höhe des ASVG-Pensionistenindexes, eine ganz pragmatische und vernünftige Lösung ist.

Ich halte die jetzige Regelung auch für technisch besser als die alte, Herr Kollege Feurstein. Die alte Regelung war technisch schon missglückt. Das muss man jetzt im Nachhinein ja wohl zugeben. Und dies nicht nur wegen der statistischen Probleme, die aufgetreten sind – die haben Sie ja völlig korrekt geschildert –, sondern auch wegen der langen Zeiten, die vergehen. Der Rechnungshof teilt im September des Jahres t den Anpassungsfaktor für das Jahr t+1 mit und bezieht sich dabei auf die Lohnentwicklung des Jahres t–1. Diese Art von Gehaltsentwicklung hätten Sie der Bevölkerung nie klarmachen können!

Gut, Sie hätten noch klarmachen können, dass in einem guten Konjunkturjahr die Politiker weniger dazu bekommen, aber dass Sie verursacht durch ein vorangehendes gutes Konjunkturjahr in einem schlechten Konjunkturjahr die Politikergehälter stärker erhöhen als die Gehälter der anderen, das hätten Sie nie vertreten können. Also das ist jetzt besser, weil die Frist nur mehr wenige Wochen beträgt. (Abg. Dr. Feurstein: Wieso denn eigentlich? Das verhält sich doch bei den Tariflohnerhöhungen ganz ähnlich!)

Ja, ja, mir kommt es nur auf das Zeitintervall an, das in der alten Regelung viel zu lang war; das ist jetzt besser geregelt.

Einen Wermutstropfen gibt es aber schon bei der jetzigen Regelung: Länger als eine Legislaturperiode wird dieses Werk nicht halten. Sie brauchen nur zehn oder zwölf Jahre vorauszudenken und sich zu überlegen, was es heißt, die Abgeordnetengehälter grundsätzlich von der Einkommensentwicklung abzukoppeln, indem Sie sie nur an die Inflationsrate binden. Ausnahmsweise bin ich da – wenigstens bis zu einem gewissen Punkt – einig mit dem Kollegen Cap, gehe ich konform mit dem, was er heute hier gesagt hat. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Politiker verdienen, nichts zu verdienen. – So lautet wohl die in diesem Zusammenhang irregeleitete Volksweisheit.

In absehbarer Zeit wird also eine Reform notwendig sein. Vielleicht ist es vernünftig, in das Gesetz eine Befristung aufzunehmen. Darüber sollten wir im Ausschuss noch diskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.51


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé. – Bitte.

11.51

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich sehr interessant, wie Sie von SPÖ und ÖVP sich jetzt herausdrängeln wollen aus dem Gesetz, das Sie seinerzeit mit Zweidrittelmehrheit beschlossen haben.

Herr Feurstein sagt: Na ja, in Wirklichkeit hat niemand diese automatische Valorisierung gewollt, niemand möchte diese 3,3 Prozent. Alle haben sofort versichert, diese 3-prozentige Erhöhung komme überhaupt nicht in Frage.

Herr Cap – das kennen wir ja schon aus ähnlichen Situationen – startet großartige Verteidigungsreden, die dann in Anschuldigungen an die Freiheitliche Partei enden, die überhaupt nichts mehr mit der Sache zu tun haben. So versucht Herr Cap immer, die SPÖ davor zu retten, dass sie sich einmal damit auseinander setzt, was da schief gelaufen ist bei diesem Gesetz.

Herr Cap ist jetzt leider nicht da, aber ich sage es trotzdem: Ich halte seine Vorgangsweise wirklich nicht für seriös. Man setzt sich erstens einmal nicht mit der Sache auseinander, sondern schüttet kübelweise Schlamm zur Freiheitlichen Partei hinüber. Außerdem bin ich empört darüber, dass er zwar die Wertigkeit der Tätigkeit der Politiker so festsetzt, dass sie 3,3 Prozent Erhöhung ihres Gehaltes sehr wohl wert wären, aber offensichtlich sind die Pensionisten so wenig wert, dass man sie mit 0,6 Prozent abspeist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe der Abg. Silhavy. )

Aber geh!, Frau Silhavy, Ihnen sind die Pensionisten offensichtlich so viel wert, dass Sie diesen einen Sockelbetrag von 200 S geben wollen, und dann sollen die Pensionisten noch großartig dankbar dafür sein! Sie wollten sich aber einen ganz schön hohen Betrag zuschanzen! – So schaut es nämlich aus. (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Silhavy. )

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen – vielleicht interessiert Sie das –: Die Erhöhung von 3,3 Prozent für 183 Abgeordnete macht so viel aus wie die Erhöhung für 3 469 Pensionisten. Daran sehen Sie einmal dieses Ungleichgewicht der Wertigkeit! Herr Cap ist nicht da, aber vielleicht kann ihm das irgendjemand sagen – oder ich werde es ihm selber sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Feurstein! Das Problem, vor dem wir heute stehen, hat uns nicht überrollt, ganz im Gegenteil! Sie behaupten, niemand hätte Kritik geübt an der automatischen Erhöhung. – Das stimmt überhaupt nicht! Wir Freiheitlichen haben darauf hingewiesen und gesagt: Nein, diese automatische Erhöhung wollen wir nicht, sie ist nicht zielführend! Aber jetzt wollen Sie das alles wegwischen, weil man Sie ertappt hat, weil Sie ein schlechtes Gewissen haben, weil Sie gegenüber den Pensionisten, denen Sie diese lächerlichen 0,6 Prozent an Erhöhung zugestehen, nicht verantworten können, dass Sie für die Politiker eine andere Lösung herbei führen wollten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben sich damals mit einer Zweidrittelmehrheit über unsere Bedenken hinweggesetzt, und wieder einmal kann ich Ihnen nur sagen: Das, was die Freiheitlichen schon vor drei Jahren aufgezeigt haben, die Gefahr, die in einer derartigen automatischen Erhöhung steckt, hätten Sie damals wahrnehmen sollen. Wir haben in unseren Reihen Leute, die das vorhergesehen haben, aber Sie sind kurzsichtig und haben sich gedacht: Da fahren wir mit der Zweidrittelmehrheit drüber!

Wir haben damals die Gefahren aufgezeigt, und das sollten Sie sich auch für die Zukunft merken: dass Sie unsere Argumente besser bewerten und auch danach handeln sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bevor Sie weiterhin Ihre Regelung verteidigen und Herr Cap von der Wertigkeit der Politiker redet, denken Sie doch einmal an diejenigen, denen Sie eine Valorisierung seit vier Jahren verweigern, nämlich an die Behinderten! Bei der SPÖ gibt es ja überhaupt keinen Behinderten


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sprecher mehr oder jedenfalls keinen, von dem man annimmt, dass er sich wirklich mit den Interessen der Behinderten auseinander setzt. (Abg. Silhavy: Das stimmt nicht!)

Wo sind Sie einmal für eine Valorisierung des Pflegegeldes eingetreten?! Das betrifft auch Sie, Herr Abgeordneter Feurstein. Unseren letzten Antrag auf Valorisierung haben Sie von SPÖ und ÖVP niedergeschmettert! Dort, bei den Behinderten, sind diejenigen, die wirklich arm sind, das sind jene Menschen, die jeden Groschen brauchen würden, denn diese Menschen haben kein Einkommen oder nur ein Mindesteinkommen, und diesen Menschen haben Sie schon beim letzten Sparpaket das Taschengeld gestrichen. (Abg. Silhavy: Sie sagen das wider besseres Wissen!)

Frau Silhavy! Sie brauchen das überhaupt nicht zu verteidigen, was Sie hier gemacht haben. Das Sparpaket hat die Behinderten 4 Milliarden Schilling gekostet – und trotzdem verweigern Sie ihnen die Valorisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! Das ist ein Armutszeugnis!

Es hat einmal einen Abgeordneten gegeben, er war Justizsprecher der ÖVP, nämlich Herrn Dr. Graff, der einmal bei einem ähnlichen Anlass gesagt hat: Pfui Teufel! – Das muss ich jetzt ebenfalls sagen, wenn ich daran denke, dass Sie als Politiker sich wohl Gelder zuschanzen, aber den Behinderten die Valorisierung verweigern! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen im Zuge dieser ersten Lesung liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ich weise den Antrag 1/A, den wir gerade diskutiert haben, dem Verfassungsausschuss zu.

3. Punkt

Erste Lesung des Antrages 7/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG), BGBl. Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 158/1998

4. Punkt

Erste Lesung des Antrages 8/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 41/1999

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung. Es sind dies weitere erste Lesungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Sie beginnt mit den Ausführungen der Antragstellerin. – Bitte, Frau Abgeordnete Stoisits.

11.57

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Toleranz, Antirassismus, Sündenbockpolitik, Aufhetzung, Verhetzung, Auseinanderdividieren, verantwortlich machen – das sind jene Termini, mit denen in den letzten Wochen und ganz besonders in den letzten Tagen die österreichische Bevölkerung konfrontiert wurde. Mit "letzten Wochen" meine ich vor allem die Wochen des Wahlkampfes, also die Wochen vor dem 3. Oktober.

Es war eine für mich als der mittleren Generation Angehörige einmalige Situation in Bezug auf die Intensität, mit der ich sie erlebt habe, seit ich mich am politischen Prozess sozusagen mit dem Kopf, also aktiv beteilige. Wenn in einer das übliche oder das bisher übliche Ausmaß so krass überschreitenden Art und Weise in Form von Wahlplakaten, Broschüren, aber auch in


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Form von Aussagen von politischen Spitzenrepräsentanten bestimmter und einzelner Parteien ein Klima in diesem Land geschaffen wurde, in dem Aufhetzung, Verhetzung und Ausgrenzung die Devise war und ist, dann hat der österreichische Nationalrat die Pflicht, zu handeln. (Beifall bei den Grünen.)

Nicht der Appell der Politiker an sich selbst ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, was in einer Situation wie dieser gefragt ist, sondern eine Antwort auf die Frage: Was wird erwartet von Politikerinnen und Politikern, die in Verantwortung stehen, die in Mandate gewählt wurden, die repräsentative Posten ausfüllen, die Verantwortung übernommen haben mit ihrer Position? – Es wird erwartet, dass Taten gesetzt werden, dass gehandelt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man müsste ja blind und taub sein, würde man nicht sehen, würde man nicht hören, was es in der österreichischen Bevölkerung insgesamt – und ich schließe niemanden aus, ich schließe alle mit ein – zu diesem Thema an Meldungen, ob schriftlich beziehungsweise auch postalisch, sage ich jetzt als Abgeordnete, zu bemerken und damit auch zu kritisieren gibt und in der Vergangenheit gab. Das sind ernst zu nehmende Signale und Anregungen, die wir aus der Bevölkerungen bekommen, und zwar sind sie in der Weise ernst zu nehmen, dass sich daran auch tatsächlich etwas zu knüpfen hat.

Wir Grünen haben – das ist ja heute Gegenstand dieser ersten Lesung – in der ersten Nationalratssitzung, also bereits in der konstituierenden Sitzung in bestimmten Bereichen jene Vorschläge – und einige stehen in späteren Tagesordnungspunkten auch noch zur Debatte –, die uns besonders brisant erscheinen, die uns aber auch vom Legistischen und vom Politischen her geradezu schon ausdiskutiert erscheinen, eingebracht, um dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, zu handeln, also Taten zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie meinen, hier selbst nicht in Vorlage treten zu müssen oder keine Anträge einbringen zu müssen: Die Opposition – die derzeitige Opposition, die Opposition zur derzeitigen Regierung also – tut es, denn es ist unser Selbstverständnis, dass wir Ihnen Vorschläge vorlegen.

Deshalb haben wir einen Initiativantrag zur Änderung des Asylgesetzes und einen Initiativantrag zur Änderung des Fremdengesetzes eingebracht. Meine Aufgabe in der ersten Lesung ist es, Ihnen die maßgeblichen Inhalte zu erläutern, was ich hiemit tue.

Drittstaatsicherheit, Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens, keine Zurückweisung, bevor die Prüfung der Verfolgungssicherheit erfolgt, offensichtlich unbegründete Asylanträge oder begründete Asylanträge – das sind die Punkte des geltenden Asylgesetzes, bezüglich dessen sich in der Zwischenzeit ja durchaus ein Überblick über die Schwachstellen, aber auch über die positiven Auswirkungen der Novelle des Asylgesetzes, das ja 1991 beschlossen wurde, ergeben hat. Diese Schwachstellen haben uns dazu veranlasst, Ihnen in einem Initiativantrag konkrete Vorschläge zu machen.

Aber es geht dabei nicht nur um Drittstaatsicherheit, Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens, den Komplex Asylverfahren an der Grenze, sondern auch um Fragen, die wirklich durch Mark und Bein gehen, wie Asylgrund bei geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen – Stichwort Vergewaltigung, genitale Verstümmelung, sexuelle Nötigung –, aber auch von Männern; auch bei Männern gibt es im Bereich der Sexualsphäre ganz generell, zuordenbare und damit auch den Verfolgungsgrund gewährleistende Gründe, die vom gegenwärtigen Asylgesetz nicht erfasst sind. Nichts, was unter dem Titel "geschlechtsspezifische Verfolgung" zu subsumieren ist – durchaus auch Männer betreffend, die auf der Flucht sind wegen Verfolgung auf Grund ihrer anderen sexuellen Orientierung –, ist durch die heutigen Regelungen abgedeckt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Das sind die Punkte – das kann ich Ihnen ganz ruhig, ganz sachlich vortragen –, die geändert werden müssen – nicht von grünen Abgeordneten, denn wir sind nicht die Spezialistinnen und Spezialisten, wir verfügen nicht über jene Erfahrung wie die Betreuungsorganisationen. Wir haben es uns erlaubt, diese Erfahrungen aufzunehmen und sie in Gesetzesanträge zu kleiden.


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Aber das ist es, was am Asylgesetz notwendigerweise, ja unabdingbar notwendigerweise zu ändern ist.

Ein weiterer Bereich: das Fremdengesetz. – Ein Bereich, der auch in der Wahlauseinandersetzung eine wesentliche Rolle gespielt hat, weil es diesbezüglich zu einer Verschärfung des Tones kam, aber auch weil die Forderungen so sehr auf die Spitze getrieben wurden, und zwar in negativer Hinsicht.

So etwa bezüglich der Familienzusammenführung außerhalb der Quoten. Wir stehen nicht allein mit dieser Forderung da. Ich habe auch von Frau Ministerin Prammer mit Befriedigung gehört, dass sie nicht glücklich ist mit der Politik von Minister Schlögl und seiner Definition von Familie: Was ist eine Familie, wenn sie keinen österreichischen Reisepass hat? – Mutter, Vater, Kinder unter 14 Jahren. Sie ist mit dieser Definition offenbar nicht glücklich – um jetzt einmal den Versuch zu machen, ihre Einschätzung zu beschreiben.

Es ist ein wesentlicher und zentraler Punkt unseres Antrages, dass eine andere Definition des Begriffes "Familie" angebracht ist – nach Ihrem eigenen Selbstverständnis. Gerade die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP sind da ganz besonders gefordert, weil so heilig, wie Ihnen die Familie ist, ist ja kaum etwas. Das meine ich jetzt nicht ironisch, das meine ich ganz ernsthaft, weil ich auch Respekt vor der Tradition, in der Sie hier stehen, und vor Ihrem Einsatz habe, den Sie in der Sorge um das Wohl der Familien leisten. Aber leider, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschränken Sie das auf Familien mit österreichischem Reisepass, als hätte das Wohl einer Familie etwas mit der Nationalität oder mit der Farbe des Reisepasses zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein zentraler Punkt unseres Initiativantrages.

Aber wir halten auch die Tatsache, dass das Gesetz den Familienbegriff gar nicht weiter fasst, für eine Härte. Es ist darin zwar auch das "Menschenrecht" – sage ich einmal – auf Oma und Opa mit erfasst, aber es ist in Österreich heute generell nicht möglich, eine Niederlassungsbewilligung für eine Oma oder einen Opa einer noch ausländischen Familie zu bekommen, weil die Verpflichtungserklärung ihrer Kinder nicht ausreicht. Es ist also ex lege das Zusammenleben einer Familie in aufsteigender und absteigender Linie ausgeschlossen.

Das sind so ganz simple Dinge, die ja eigentlich jedem einleuchten müssen, wenn wir von Familie und Familienzusammenführung reden, meine Damen und Herren. Und das sind unsere Punkte, das sind die Punkte in unserem Antrag.

Auch die Frage der Aufenthaltsverfestigung und damit des Einbindens, der stärkeren emotionalen, aber auch rechtlichen und damit politischen Einbindung der Migrantinnen und Migranten, Ausländerinnen und Ausländer in Österreich und ihrer Möglichkeit zur früheren Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess ist ein wichtiger Punkt. Das würden wir Grüne unter Integrationspolitik verstehen. Heute ist es aber so, dass im Gesetz zwar die Aufenthaltsverfestigung vorgesehen ist, aber das in Zeiträumen, die überhaupt nicht mit dem, wie die Menschen tatsächlich bereit sind, sich zu integrieren, integriert zu werden, korrelieren, im erforderlichen Ausmaß korrelieren. Das ist auch ein wesentlicher Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie sehen, wir sind eigentlich weitgehend auf dem Boden der Realität. Das sind keine abgehobenen und damit vielleicht weit in der Zukunft liegende Vorstellungen von Migrationspolitik, sondern dort drückt die Betroffenen, jene, die heute schon hier sind, am meisten der Schuh. Keiner dieser Punkte hat etwas mit künftigen migrationspolitischen Vorstellungen zu tun, sondern es geht um jene, die da sind, die Teil unserer Gesellschaft sind, die im Arbeitsprozess stehen oder versuchen, sich im gesellschaftlichen Leben einzubinden. Das Gesetz aber baut vor ihnen eine Hürde nach der anderen auf, Hürden, die nicht zu überspringen sind.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, erwarten wir von einer sachlichen Auseinandersetzung über diese Punkte, von einer wirklich sachlichen Auseinandersetzung, und nicht eine Diskussion, die sich sozusagen im Appellieren an sich selbst erschöpft. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir uns heute auch dazu entschlossen, einen Antrag betref


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fend ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts als Grundlage der Demokratie einzubringen. Aber nicht die Rückkehr zum Klima ist es, die uns ein Anliegen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wir Grüne haben das Klima der Toleranz nie verlassen.

Wir Grünen sind immer auf den Grundfesten der Demokratie und des Demokratieverständnisses gestanden. Wir sind es nicht, die polarisieren, ausgrenzen, verhetzen, Sündenbock-Politik betreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Deshalb ist es auch für mich jetzt eine geradezu kuriose Vorstellung, wenn man nach einem Wahlkampf, in dem sich all das abgespielt hat und in dem eine rassistische Schwelle bereits übersprungen wurde, die für mich bis dahin in dieser Form gar nicht vorstellbar war, versucht, an irgendjemanden zu appellieren. – Ja, an wen soll ich denn da appellieren? An das Gewissen der freiheitlichen Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Ihre Politik ist ja ausschließlich von Gewissenlosigkeit gekennzeichnet! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das sind nicht mehr Fragen von Gewissen, sondern das sind Fragen von Maßnahmen, die konkret sind.

Deshalb ist unser Entschließungsantrag im Kern auf konkrete Dinge gerichtet. Es gilt, an den Herrn Bundesminister für Justiz die Aufforderung zu richten, Überlegungen anzustellen und dem Nationalrat konkrete Vorschläge vorzulegen, uns mitzuteilen, was mit dem Verhetzungs-Paragraphen ist, welche Instrumentarien für ihn vorstellbar sind, damit es tatsächlich Möglichkeiten gibt, einzuschreiten, wenn, wie uns berichtet wurde – aber nicht nur uns, sondern Ihnen allen –, Angehörige von Religionsgemeinschaften, wie beispielsweise jene mosaischen Glaubens, auf der Salztor-Brücke angespuckt werden, damit der Staat dann nicht wieder sagen kann: Jessas, tut uns Leid, aber es hat die Öffentlichkeit nicht gestört! Weil es am Abend war und es nicht so viele Leute gesehen haben, gibt es kein Instrumentarium dafür. – Das ist eine so zutiefst unbefriedigende Situation, dass es unsere Pflicht ist, uns zu überlegen, was zu tun ist. Und deshalb ergeht die Aufforderung an den Herrn Bundesminister für Justiz, hier auch tätig zu werden. (Abg. Scheibner: Die Eierwerfer, das waren die Humanen und Liberalen, die Andersdenkenden, Pensionisten niederschlagen bei Kundgebungen!)

Aber nicht nur das: Auch das Arbeiterkammerwahlgesetz mit seinen ausländerdiskriminierenden Punkten, auch das ÖH-Wahlrecht, auch das Fremdengesetz, das ich schon erläutert habe, und auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz insgesamt sind Materien, die jetzt konkret auf der Tagesordnung zu stehen haben. Darum haben wir das in unserem Entschließungsantrag erfasst, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nur eine Politik der Taten ist es, die das Klima in diesem Land verändern wird, die den Respekt vor den Mitbürgern und Mitbürgerinnen, unabhängig vom Reisepass, garantieren wird, aber nicht der Appell von einer Bankreihe in die andere Bankreihe und wieder zurück – das ist zu wenig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

12.13

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Stoisits ist auf einen der Anträge, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, inhaltlich kurz eingegangen – es ist der Antrag betreffend die Änderung des Asylgesetzes. Dieser Antrag hat mehrere Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt ist das Verfahren an der Grenze, ein anderer die Problematik der Auswirkungen von Asylrechtserstreckungs-Anträgen auf die nahen Familienangehörigen.

Es tut mir Leid, Terezija, dass du jetzt wieder mehrere Punkte angesprochen hast, denn du hast schon Recht, dass sich das Klima der Toleranz, des Anti-Rassismus bei uns sehr verändert hat. Das zeigt sich auch daran, dass, wenn man eine Kundgebung für mehr Toleranz abhält, sich die "Toleranz" dann so zeigt, dass Leute, die an dieser Kundgebung teilnehmen, mit irgendwelchen Geschoßen – und seien es Eier – beworfen werden.


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Ich denke, Toleranz kann man nicht immer nur von einer Seite einfordern, der Toleranz bedarf es von allen Seiten.

Es ist eine sensible Thematik, deswegen möchte ich auch nicht die gesamte Thematik Ausländer/Ausländerinnen hier ansprechen, sondern nur die Asyl-Thematik als solche. Denn eines stimmt schon: Es sind Ängste vorhanden, die zum Teil, sage ich, bewusst geschürt worden sind, Ängste, die Menschen zum Teil auch realistisch wahrnehmen, weil sie einfach Konkurrenzdruck verspüren, weil man Angst vor fremden Kulturen hat, und es sind Ängste vorhanden, die nicht erklärbar sind; Menschen, die zum Teil überhaupt nicht mit Ausländern und Ausländerinnen Kontakt haben, weil sie in Gegenden wohnen, in denen keine Integrationsproblematik herrscht, haben oft mehr Ängste als Menschen, die mit Ausländern und Ausländerinnen als Kollegen und Kolleginnen am Arbeitsplatz zusammenarbeiten.

Daher meine ich, wir sollten in der Diskussion die ganze Sache ein bisschen differenzierter angehen, um genau jenen Menschen, die – ob erklärbar oder unerklärbar – Ängste vor Mitmenschen haben, die nicht österreichischer Herkunft sind, diese Ängste zu nehmen.

Ein Punkt in eurem Antrag stellt natürlich für mich als Frau einen besonderen Schwerpunkt dar, nämlich der Schutz für Frauen auf der Flucht. Viel zu lange ist es verschwiegen worden, und viel zu lange war es ein Tabuthema, dass geschlechtsspezifische Verfolgung quasi als kriegerisches Mittel überwiegend gegen Frauen immer wieder – eigentlich ist das historisch gewachsen – angewendet worden ist und angewendet wird.

Ich möchte mich nicht nur auf den Punkt Vergewaltigungen beziehen. Wir haben dieses Kapitel bereits im Jahre 1997 sehr ausführlich hier im hohen Haus besprochen und damals die Asylgesetz-Novelle 1997 beschlossen, die mit 1. Jänner 1998 in Kraft getreten ist, mit der wir insbesondere für weibliche Flüchtlinge relevante Veränderungen vorgenommen haben, nämlich die Asylgewährung für Asylwerber, die Opfer von Vergewaltigung beziehungsweise sexueller Misshandlung waren und solchen Gefahren ausgesetzt waren beziehungsweise den Asylantrag mit Eingriffen in ihre sexuelle Selbstbestimmung begründen, und die Einvernahme in diesem Fall durch Personen desselben Geschlechtes. Das waren zwei Punkte, die genau in diese Richtung gesteuert haben.

Terezija, ihr habt in eurem Antrag ganz konkret auch die Frage der Beschneidung und der genitalen Verstümmelung von Frauen angesprochen. Ich möchte euch daran erinnern – ich hatte nicht die Zeit, mir das Stenographische Protokoll herauszusuchen –, dass wir aufgrund einer Initiative eines unserer Abgeordneten, nämlich von Mag. Posch, in der letzten Gesetzgebungsperiode einen Entschließungsantrag eingebracht haben, mit dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, international dahin gehend zu verhandeln, dass in den Ländern, in denen diese genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist, ein gesetzliches Verbot beschlossen wird. Das war nur einer der vier Punkte, die wir in diesem Entschließungsantrag gefordert haben. Ich meine nämlich, dass die genitale Verstümmelung weit über das Asylgesetz hinausgeht, dass das ein Thema ist, das man weit darüber hinaus behandeln und betrachten muss.

Ich weiß jetzt nicht mehr, warum ihr damals nicht dafür gestimmt habt, vielleicht war euch der Antrag zu kurz gefasst, ich weiß es nicht. Wie gesagt, ich habe mir die Debatte nicht herausgesucht.

Ich bin davon überzeugt, dass man ein Bündel von Maßnahmen setzen muss, die sich nicht nur auf die Situation, die wir hier in Österreich haben, beziehen.

Ich würde mir wünschen, dass wir diese sensible Thematik wirklich so angehen, dass wir alle miteinander darüber sprechen können, dass wir aber vor allem ein Klima der Toleranz und ein Klima des breiten Konsenses in Österreich haben. Ich würde mir auch wünschen, dass die Parteien, die sonst immer gegen Ausländer und Ausländerinnen auftreten und eine Politik machen, wie wir sie heute beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon gesehen haben, nämlich eine Gruppe gegen die andere auszuspielen – es ist nämlich nicht so, dass jeder, der Pflegegeld bezieht, kein Einkommen hat, sondern das Pflegegeld ist eben auf die Pflege abgestellt und


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unabhängig vom Einkommen, wie wir alle wissen –, in der Ausländerpolitik nicht genau dasselbe machen.

Ich weiß, wovon ich spreche, ich bin Grazerin: In Graz haben wir einen relativ großen – über "relativ großen" kann man diskutieren – Anteil an Schwarzafrikanerinnen und Schwarzafrikanern, und diese fallen eben schon dadurch auf, dass sie eine andere Hautfarbe als die meisten anderen Leute haben, die in Graz leben. Ganz bewusst, sage ich, werden hier einzelne Fälle immer wieder aufgezeigt, um eine ganze Gruppe von Menschen, nämlich die in Graz lebenden Schwarzafrikanerinnen und Schwarzafrikaner, in ein kriminelles Eck zu stellen, um Ängste zu schüren und um gegen diese Menschen vorzugehen.

Daher wünsche ich mir wirklich eine differenzierte Diskussion zu dieser Thematik, weil ich weiß, dass Integrationspolitik nur dann funktionieren kann, wenn es in der Bevölkerung eine entsprechende Akzeptanz und keine Ängste gibt.

Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne – es ist ja heute erst die erste Lesung dieses Antrages, wir werden im Ausschuss noch weiter darüber debattieren – konstruktiv zu Ergebnissen kommen können, nämlich im Sinne aller Österreicherinnen und Österreicher und im Sinne aller Asylwerberinnen und Asylwerber, im Sinne aller Ausländerinnen und Ausländer, die hier in Österreich auch ein Recht auf Integration haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte. (Die Abgeordneten der Grünen halten rote Blinklichter in die Höhe.)

12.19

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Stoisits, Sie haben etwas sehr Richtiges gesagt, nämlich dass man an das gesamte Thema, das Sie angeschnitten haben, sehr sachlich herangehen müsse. Sie haben Ihren Vorsatz nicht ganz durchgehalten, weil Sie dann schon wieder in Ihr Fahrwasser der Emotionalität und der ungerechtfertigten Anwürfe an uns Freiheitliche zurückgekehrt sind. Wir haben dieses Thema immer sachlich behandelt, und wir haben uns immer an den faktischen Verhältnissen orientiert! Und das ist ja das, was wichtig und notwendig ist, damit man zu guten Lösungen kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Helene, aufpassen, dass jetzt nicht ein Ei fliegt!)

Herr Präsident! Ich glaube eigentlich, dass es nicht in Ordnung ist, dass die Abgeordneten der Grünen hier mit Blinklichtern sitzen, und ich würde Sie bitten, dass Sie die Fraktion auffordern, das abzustellen – oder die Sitzung unterbrechen. (Abg. Dr. Ofner: Lassen Sie sie blinken, Herr Präsident!)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich würde Sie bitten, das Blinken einzustellen. Es irritiert sicherlich. – Danke sehr. (Abg. Haigermoser: Hoffentlich ist das kein Atomstrom!)

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (fortsetzend): Ich bitte um eine Sitzungsunterbrechung, Herr Präsident! Es ist doch nicht in Ordnung, dass man hier sitzt und denjenigen, der redet, mit den Blinklichtern blendet. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und den Grünen.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete! Bitte, setzen Sie fort mit Ihren Ausführungen. (Abg. Haigermoser: Der Weg zur Gewalt ist nicht mehr weit!)

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (fortsetzend): Daran sieht man Ihre Einstellung. Sie setzen sich her, blinken, und es ist Ihnen eigentlich egal, welchen Eindruck das auf den Redner macht. Ich habe über den Herrn Präsidenten schon ersucht, dass Sie es einstellen, aber Sie kommen diesem Ersuchen nicht nach. Das ist Ihre Art, mit Andersdenkenden umzugehen. Das finde ich äußerst schäbig. Das möchte ich Ihnen schon sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Was würden Sie sagen, wenn wir das machen würden, wenn wir einen Ihrer Redner stören würden? – Wir wären die ärgsten Intoleranten, wir wären die Faschisten und alles Mögliche. Aber Sie glauben, dass Sie alles machen können hier in diesem Parlament. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich wende mich wieder Ihren Anträgen zu. Der Herr Innenminister hat mehrfach festgestellt, dass Österreich den höchsten Ausländeranteil in der EU hat. Das führt natürlich zu großen Spannungen, zu großen Problemen. Zum Beispiel möchte ich diesen enormen Verdrängungswettbewerb erwähnen, der sich auf dem Arbeitsmarkt herausgebildet hat. 10 Prozent der Arbeitslosen sind Ausländer.

Oder: Ich verweise auf die Wohnungsproblematik, insbesondere in den Ballungsräumen; oder auf die Spannungen, die sich im Lebensnahbereich ergeben, und zwar auch deshalb ergeben, weil es beispielsweise in Wien Gebiete gibt, in denen der Ausländeranteil bereits 60 Prozent ausmacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade deshalb, weil Österreich einen so hohen Ausländeranteil hat, sind die Integrationsmaßnahmen außerordentlich wichtig, denn es kann nur dann ein friedliches Zusammenleben zwischen Inländern und Ausländern geben, wenn die Integration auch wirklich funktioniert.

Wir sagen immer wieder: Bevor man weiteren Ausländern die Erlaubnis gibt, nach Österreich zu kommen, muss man die Integration in Österreich besser durchführen. Das ist aber nicht gelungen, und das hat erst kürzlich Herr Bundeskanzler Klima zugegeben. Herr Klima hat gesagt: Wir haben die Frage der Integration nicht wirklich gut gelöst. Man soll auch nicht vergessen – sagt er –, dass es viele Menschen gibt, die in ihrem täglichen Leben Ängste und Bedrohungssituationen erleben. Dagegen muss man konkrete Maßnahmen entwickeln.

Frau Stoisits! Das hat nichts mit Gehässigkeit zu tun, sondern das hat damit zu tun, dass es diese Ängste gibt, und diesen Ängsten muss man sich stellen, und man muss sie abbauen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Maßnahmen, die SPÖ und ÖVP bisher gesetzt haben, mit ihren Programmen wurde nicht erreicht, dass Ausländer und Inländer spannungsfrei zusammenleben. Das heißt, der wichtigste Punkt, die Integration, ist nicht erreicht worden.

Mit Ihrem Antrag, Frau Stoisits, wollen Sie eigentlich das Problem noch verschärfen. Denn Sie wollen in Wirklichkeit eine ungehinderte Zuwanderung. Sie wollen, dass es praktisch überhaupt keine Möglichkeiten mehr für den österreichischen Staat gibt, die Einwanderung zu beschränken. Wenn Sie immer davon reden, dass Sie eigentlich den Familiennachzug vor die Neueinwanderung stellen, und so tun, als ob damit keine neuen Einwanderer ins Land kämen, dann streuen Sie den Leuten Sand in die Augen. Denn natürlich sind auch die Familienangehörigen neue Zuwanderer, und zwar auch solche, die bestehende Probleme verschärfen, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, Wohnungsprobleme und Schulprobleme. Dem kann man sich doch nicht verschließen! Ich verstehe eigentlich Ihren Antrag nicht, Frau Stoisits. Ich finde, er ist in der jetzigen Situation verantwortungslos. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie wollen beispielsweise auch, dass Sportler, Künstler, Volontäre ohne Aufenthaltsbewilligung, ohne Anrechnung auf die Quote nach Österreich kommen können, um einem Erwerb nachzugehen. Das schreiben Sie ganz deutlich in Ihrem Antrag. (Abg. Mag. Stoisits: Sie dürfen ja arbeiten!) Wir haben derzeit über 250 000 Arbeitslose in Österreich. Gerade unter den Künstlern gibt es sehr viele, die keine Möglichkeit haben, eine Beschäftigung zu finden, insbesondere auch deshalb, weil es sehr viele illegale Künstler gibt – am Musiksektor und so weiter –, die in Österreich arbeiten. Ich glaube, es ist ein falsches Signal, das Sie damit setzen. Sie wollen ja den Leuten auch die Hoffnung geben, dass sie in Österreich arbeiten und wohnen können. Das stimmt aber überhaupt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Österreich ist nicht mehr das Traumland, in dem sich jeder verwirklichen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stoisits: Sie dürfen ja arbeiten! – Abg. Öllinger: Sie kennen die Gesetze nicht!)


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Das hat nichts damit zu tun, dass man aufhetzen will, sondern man muss die faktischen Verhältnisse akzeptieren, und das tun Sie ganz einfach nicht. (Abg. Öllinger: Aber man sollte die Gesetze kennen! Sie sind doch Richterin!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf die Familienangehörigen zurückkommen. Sie wollen eine Ausweitung des Familiennachzuges, auch für Kinder über 14 Jahre, für Oma und Opa, wie Sie gesagt haben, ohne zu bedenken, welche Probleme für die Österreicher, beispielsweise für unser Sozialsystem, damit verbunden sind. (Abg. Gradwohl: Auch wenn Sie etwas, was unwahr ist, hundertmal wiederholen, wird es nicht wahr!)

Frau Stoisits! Wie stellen Sie sich vor, dass Oma und Opa in Österreich mit der Großfamilie leben sollen, wenn sie kein Einkommen haben? Wie stellen Sie sich das vor? (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits. ) Natürlich sehe ich die berechtigten Wünsche ein, aber ich sehe, zumindest im Augenblick, keine Möglichkeit, diese Wünsche zu erfüllen. (Abg. Öllinger: Sie sehen überhaupt nichts!) Ich glaube, jeder, der ein bisschen Realitätssinn hat, muss ebenfalls zu dieser Entscheidung kommen.

Frau Stoisits! 150 000 Familienangehörige warten auf einen Familiennachzug. Wie wollen Sie diese 150 000 Leute sinnvoll integrieren? Wie wollen Sie ihnen Arbeit, soziale Unterstützung und Wohnung geben?

Ich betone noch einmal: Österreich ist kein Einwanderungsland! Wir haben nicht die Kapazitäten dafür. Und selbst die klassischen Einwanderungsländer stellen Bedingungen auf, wer einwandern soll und kann. Es werden bestimmte Bedingungen, wie etwa Berufe, Altersgruppen, Qualifikationen, festgelegt, die man erfüllen muss, um eine Bewilligung zu erhalten, in diesem oder jenem Land leben zu dürfen. Und wir Österreicher sollen überhaupt keine Bedingungen aufstellen?! Wir sollen alle aufnehmen, die nur irgendwann nach Österreich kommen wollen?! Das geht ganz einfach nicht.

Österreich ist zum Zielland Nummer eins der Schlepper geworden. Das heißt, jeder glaubt, in Österreich wirklich alle Möglichkeiten zu haben. Das geht ganz einfach nicht. – Ich muss leider Gottes Schluss machen.

Frau Stoisits! Sie nehmen neue Spannungen in Kauf. Sie nehmen neue Konflikte in Kauf, ohne dass die alten Konflikte und Spannungen bereinigt sind. Das ist eine Politik, die wir ganz einfach nicht mitmachen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

12.28

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In Absprache mit Herrn Kollegen Platter, der als zweiter Redner der ÖVP sprechen wird, beschränke ich mich auf den Part des Fremdengesetzes. Er wird im Anschluss daran zum Thema Asylgesetz sprechen.

Mich wundert, dass meine beiden Vorrednerinnen, Kollegin Silhavy und Kollegin Partik-Pablé, etwas, was für mich evident ist, nicht in die Debatte eingebracht haben, worüber ich mich wahnsinnig geärgert habe. An die Adresse der Kollegin Stoisits, vielleicht aber auch an Ihre Adresse, Herr Kollege Van der Bellen, als Chef der Grünen: Wenn Sie von Wahrhaftigkeit, wenn Sie von Ehrlichkeit, von Sachlichkeit reden, dann erwarte ich mir das erst recht bei Anträgen, die die Grünen einbringen. Ich habe mir gestern am Nachmittag die Begründung angeschaut, mit der dieser Antrag betreffend das Fremdengesetz eingebracht wurde, und lese unter Punkt 2 "Keine Diskriminierung per Gesetz" im zweiten Absatz – ich zitiere wortwörtlich –:

"Nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes und der Verwaltungsverfahrensgesetze ist eine Identitätsfeststellung nur in bestimmten Situationen zulässig. Es müssen konkrete Gründe, die in § 35 SPG angeführt sind, vorliegen. § 32 ermächtigt die Sicherheitsbeamten,


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Personen, ,denen man ansieht, daß sie irgendwann einmal nach Österreich zugewandert sind,‘ aufzufordern, ihre maßgeblichen Dokumente, insbesondere den Reisepass vorzuweisen." (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits. )

Hören Sie mir zu! Ich habe selbst am Sicherheitspolizeigesetz mitgearbeitet, und mir war klar, dass diese Formulierung nie und nimmer den Innenausschuss, geschweige denn das Parlament hätte passieren können. Ich habe das Sicherheitspolizeigesetz zur Hand genommen, und siehe da: Diese Formulierung, die Sie sogar aus dem Sicherheitspolizeigesetz zitieren, findet sich im Sicherheitspolizeigesetz gar nicht! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen!)

Frau Kollegin Partik-Pablé, haben Sie das nicht registriert? Frau Kollegin Silhavy, haben Sie darüber hinweggelesen? – Das ist die hinterfotzigste Art und Weise (Abg. Dr. Martin Graf: Na, na, na!), den Gesetzgeber zu diskreditieren, aber natürlich auch die Exekutivbeamten. – Nein, Frau Kollegin Stoisits, das lasse ich mir nicht bieten, dass Sie mir gleichsam in einem Unterschleif reinschummeln wollen, was wir hier im Parlament beschlossen hätten, nämlich unter anderem: "Personen, denen man ansieht, dass sie irgendwann einmal nach Österreich zugewandert sind", als eine Passage aus dem Sicherheitspolizeigesetz. Wenn das Ihre Wahrhaftigkeit, wenn das Ihre Ehrlichkeit, wenn das Ihre Seriosität ist, dann sage ich, können wir zu diesen Themen in der Sache wahrscheinlich nicht zueinander finden. Ich lehne das im Namen der ÖVP entschieden ab! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wie kommen wir dazu, von Ihnen in dieser Form diskreditiert zu werden, wie kommen aber vor allem unsere Sicherheitsbeamten, die Polizisten, die Gendarmeriebeamten, in den Städten, in den Ländern, dazu, sich durch diesen Unterschleif diskreditieren zu lassen? Ich finde das ungeheuerlich. Das ist hinterfotzig in einer Art und Weise, wie ich es bisher bei einem Antrag und in dessen Begründung noch nie gesehen habe. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß natürlich, was Sie damit bezwecken wollen. Mit diesem Argument gehen Sie in Ihren Sitzungen, wenn Sie mit Journalisten Hintergrundgespräche führen, hausieren. Denen jubeln Sie diese Argumente unter. Sie sagen, Sie zitieren ja wörtlich aus dem Parlament aus dem Gesetz. – Das steht aber nicht drinnen, das ist nicht drinnen, das ist reine, pure Erfindung, das ist Heuchelei! Und ich bin überzeugt davon, dass der Innenminister es sich verbitten würde, seinen Beamten gegenüber in dieser Form, mit diesem Ton anzutreten. Ich bin davon überzeugt, Frau Kollegin Stoisits, dass Sie damit sich selbst und diesen Initiativen zum Fremdengesetz und Asylgesetz einen Bärendienst erwiesen haben. Glauben Sie mir das! (Beifall bei der ÖVP.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Österreichische Volkspartei – wir haben das in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der SPÖ getragen, gemeinsam mit Karl Schlögl getragen – hat zweifelsfrei festgestellt: Für uns gilt Integration vor Neuzuzug! Wir haben das gesagt, wir stehen jetzt dazu, und dies wird auch die Politik der nächsten Jahre sein, egal, ob wir uns in jener Position befinden, in der wir uns jetzt noch im provisorischen Zustand befinden, nämlich noch als Teil der Regierung, oder aber in der Opposition. Das wird unsere Position sein, von dieser Position weichen wir kein Jota ab.

Jetzt sage ich einmal: Wenn das, was Kollegin Stoisits zum Fremdengesetz einbringt, wirklich Realität werden sollte, dann wäre das eine Aufgabe der bisherigen Politik der bisherigen Bundesregierung. Ich kann mich damit nicht identifizieren und vor allem in jenem Bereich der Familienzusammenführung nicht. Wir haben ja bewusst die Quote eingeführt, auch in Bezug auf die Familienzusammenführung, damit Ordnung herrscht, damit kontrolliert werden kann, damit Zuwanderung kontrollierbar ist. Das sind die Kriterien, mit denen wir in dieser Angelegenheit argumentiert haben. Das waren für uns die Prämissen, weil wir ja wollen, dass die Österreicher in diesem Land wissen, dass der Staat, die Republik Österreich, Gesetze hat, die vernünftig sind, die klug sind, die mit Augenmaß gemacht wurden, Gesetze, von denen wir wissen, dass sie auch exekutierbar, anwendbar sind, zum Vorteil der Österreicher, die hier leben, aber auch zur Integration jener, die wir bitten, nach Österreich zu kommen. Ich glaube, das ist der bessere Weg als Ihrer, den Sie vorschlagen, Frau Kollegin Stoisits. (Beifall bei der ÖVP.)


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Was mich besonders verwundert hat – Sie scheuen sich ja nicht einmal, es ganz explizit auch so hineinzuschreiben –, ist, dass Sie einer Erweiterung der Familienzusammenführung auf Verwandte in aufsteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres das Wort reden. Wir wissen ganz genau, dass man in Österreich nach österreichischem Recht immer noch bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres – ich hoffe, dass ich richtig informiert bin – minderjährig ist. (Abg. Dr. Ofner: Nicht mehr lange! Noch sind es 19 Jahre!) Wenn es nach den Grünen ginge, würden wir praktisch auf sehr diskrete Weise die Minderjährigen auf 21 Jahre hinauflizitieren. Das haben wir eigentlich nicht gewollt. Ich weiß nicht, was der Hintergrund Ihrer Überlegungen ist, ich kann und will Ihnen nichts unterstellen, aber in Ordnung ist das nicht.

Sie sagen auch: Erweiterung der Familienzusammenführung auf Verwandte in absteigender Linie. Sie haben von Omas und Opas gesprochen, von Tanten, von wem auch immer. (Abg. Mag. Stoisits: Von Tanten habe ich nie gesprochen! Das ist wegen der Wahrhaftigkeit!) Wir wissen genau, dass Sie jene Einwanderung meinen, die Großfamilien in einer ungebührlichen Art und Weise zusammenführen soll; eine Initiative, durch die de facto ganze Clans zu uns nach Österreich kommen sollen. – Die ÖVP sagt ja zu humanitären Überlegungen, die ÖVP sagt ja zu einer geregelten, kontrollierten, kontrollierbaren Zuwanderung. Wir sagen ja zu einer Integration, aber wir sagen nicht ja zu einer Familienzusammenführung in der Form, wie Sie sie vorschlagen. Mit uns nicht, Frau Kollegin Stoisits! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein letzter Punkt. Sie sagen betreffend die Aufenthaltsverfestigung, dass Sie eine Ausweisung mangels eigener Mittel für den Unterhalt, mangels Krankenversicherungsschutzes, mangels ortsüblicher Unterkunft und so weiter nicht mehr wollen, und das alles bereits nach drei Jahren. – Wir sind der Meinung, das, was bisher für fünf Jahre gegolten hat, soll auch in Zukunft für fünf Jahre gelten. Wir sind in dieser Sache nicht kompromissbereit, wir sind in dieser Sache nicht verhandlungsbereit, und wir werden diese Positionen auch im Innenausschuss, dem die Materie ja zugewiesen werden wird, so argumentieren.

Frau Kollegin Stoisits! Zusammenfassend: Ich habe gesagt, Sie haben Ihrer Sache einen Bärendienst erwiesen, indem Sie in Ihre Begründung Gesetzespassagen hineinzitiert haben, die nicht im Gesetz stehen. Wer auf diese Art und Weise die Wahrhaftigkeit beugt, wer auf diese Art und Weise auf die Kolleginnen und Kollegen des hohen Haus einredet: Kommt, macht mit, überlegt, reden wir über dieses Thema, ein brennendes aktuelles Thema!, der wird Schiffbruch erleiden, denn die Wahrhaftigkeit, die Sie von uns einfordern, fordere ich von Ihnen noch alle Mal ein.

Kollege Van der Bellen! Trachten Sie danach, dass diese Wahrhaftigkeit auch in den Passagen, die die Grünen im Parlament einbringen, in der Form, wie ich sie argumentiert habe, durchgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr der Herr Bundesminister für Inneres.

12.37

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider sind in den letzten Wochen und Monaten das Thema ausländische Mitbürger in Österreich, die Themen Migration, Asyl und Zuwanderung wieder zu einem bestimmenden Streitthema in dieser Republik geworden. Ich glaube aber, dass dieses Streitthema auch die Chance mit sich bringt, gemeinsam neue Wege zu finden und alles daran zu setzen, dass die Integration ausländischer Mitbürger in Österreich deutlich verbessert wird.

Wir haben derzeit, wie bereits gesagt worden ist, 750 000 ausländische Mitbürger in Österreich. Die große Mehrheit dieser Menschen ist nach Österreich gekommen, weil sie erhofft hat, bessere wirtschaftliche oder soziale Lebensbedingungen in diesem Land vorzufinden. Ich glaube, dass Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine sehr erfolgreiche Migrationspolitik durchgeführt hat und dass Österreich einen richtigen Weg eingeschlagen hat. Natürlich sind immer wieder Veränderungen notwendig, natürlich muss man die Vollzugspraxis über


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denken, und natürlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die bestehenden Gesetze Lücken und Schwachstellen haben, die gemeinsam beseitigt werden müssen.

Ich bin überzeugt davon, dass die Grundsätze, die von dieser Bundesregierung gemeinschaftlich erarbeitet worden sind, auch in Zukunft ihre Bedeutung und Gültigkeit haben. Diese Grundsätze lauten: ja zu einer menschlichen Asylpolitik, ja zur bestmöglichen Integration unserer ausländischen Mitbürger, ja zur Familienzusammenführung, aber auch ein Nein zu einer Neuzuwanderung, die den Arbeitsmarkt und den Wohnungsmarkt überfordern würde.

Ich glaube, mit diesen Grundsätzen vollzieht ein Innenminister weder die Politik der Freiheitlichen Partei in diesem Lande, noch lehnt er automatisch all das ab, was von grüner oder anderer Seite an Vorschlägen und Ideen kommt. Mein Ziel ist es, eine Politik der Grundsätze, der klaren Grundsätze zu finden, eine Politik, die ausschließlich den Menschen – und hier sage ich sehr bewusst –, den Inländern und den Zuwanderern verpflichtet ist. Die Angriffe, die von verschiedener Seite in den letzten Wochen und Monaten gegen mich gerichtet wurden, sind Vorwürfe und Angriffe, die ich mit allen anderen Innenministern Europas teile. Ob das sozialdemokratische Innenminister, ob das konservative Innenminister sind, ob das Innenminister sind, die keiner politischen Partei zuordenbar sind – alle sehen sich mit ähnlichen Angriffen und ähnlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Da denke ich nur an die Diskussion, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet, daran, dass der deutsche Innenminister, der eine ganz andere Sozialisation und Herkunft als ich hat, einer ähnlichen innenpolitischen Debatte ausgesetzt ist wie ich, oder an die konservative Schweizer Innenministerin, die auch in einer ähnlichen Situation ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuwanderung muss klar getrennt werden von Asylpolitik, und wir alle, auch ich, machen allzu oft den Fehler, diese Themen und Problematiken zu vermengen. Für mich ist es wichtig, auch klar zu sagen, dass Zuwanderer aus wirtschaftlichen Gründen in unserem Land in der Vergangenheit ihre Berechtigung gehabt haben, dass wir sehr viele Menschen auch sehr bewusst in unser Land geholt haben, dass wir diesen Menschen auch verpflichtet sind und dass wir alles daran setzen müssen, um im Interesse der sozialen Stabilität in diesem Lande diese Menschen auch bestmöglich zu integrieren.

Aber ich sage auch sehr klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das nur zum Teil die Aufgabe des Innenministers sein kann, dass hier alle in die Pflicht genommen werden müssen, dass das die Aufgabe verschiedener Ministerien ist: Aufgabe des Sozialministeriums, des Unterrichtsministeriums, des Familienministeriums. Der Bund hat hier eine wichtige Aufgabe, es haben aber auch die Länder, Städte und Gemeinden eine Aufgabe.

Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von Dingen vorlesen, die das Innenministerium in den letzten Jahren an Aktivitäten für die Integration gesetzt hat. Wir geben jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag für Integrationsmaßnahmen aus, und ich glaube, dass dieser Betrag auch in Zukunft notwendig sein wird. Ich glaube aber, dass wir alle gemeinsam verpflichtet sind, hier mehr Initiativen zu setzen.

Ich wende mich deshalb mit aller Entschiedenheit dagegen, dass ausländische Mitbürger in unserem Lande diffamiert oder ausgegrenzt werden. Ich glaube, dass es notwendig und wichtig ist, alle Verständigungsschwierigkeiten und alle Konflikte, die es zwischen ausländischen Mitbürgern und der österreichischen Bevölkerung gibt, zu überwinden. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Schwierigkeiten, die bestehen, zu entemotionalisieren und gemeinsam zu überwinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber genauso dürfen wir Ängste, Unsicherheiten, Sorgen und zum Teil vereinzelt feindselige Haltungen von Österreichern und Österreicherinnen nicht negieren, sondern müssen uns damit sehr ernsthaft auseinander setzen. Ich bin mir dessen bewusst, dass wir alles daran setzen müssen, um gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus vorzugehen. Ich bin mir aber auch dessen bewusst, dass es reale Probleme bei der Anwesenheit einer großen Anzahl von ausländischen Mitbürgern und Zuwanderern in unserem


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Lande gibt. Wir müssen diese Probleme gemeinsam angehen. Wir dürfen niemanden in eine Ecke stellen, sondern unsere Aufgabe ist es, diese Probleme zu lösen.

Unsere Aufgabe ist es aber auch, in der Zukunft nicht mehr den Fehler zu machen, Themen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, miteinander zu verknüpfen. Es hat keinen Sinn, das Thema Kriminalität und Verbrechensbekämpfung mit dem Thema Zuwanderung zu verknüpfen. Es hat keinen Sinn, das Thema Wohnungsnot ausschließlich mit dem Thema Ausländer zu verbinden, und es hat auch keinen Sinn, Sicherheit für In- und Ausländer zu trennen. Ich glaube, dass wir alles daran setzen sollten, Verknüpfungen abzulehnen und alles zu unternehmen, um diese Themen so zu behandeln, wie sie sich uns stellen und wie wir mit ihnen konfrontiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Sozialdemokrat, aber auch als Innenminister ist es mir sehr wichtig, jede Form von Polarisierung und jede Form von Ausgrenzung von politisch Andersdenkenden zu vermeiden und zu stoppen. Es darf – das ist unsere gemeinsame Verpflichtung – zu keiner weiteren Aufschaukelung der Stimmung in Österreich kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich wende mich entschieden gegen die Forderung "Stopp der Überfremdung", ich wende mich aber auch entschieden gegen den Ruf nach offenen Grenzen. Und ich meine, dass wir alles daran setzen sollten, zu verbinden, und nicht zu trennen.

Deshalb habe ich für nächste Woche zu einem ersten Gespräch in das Innenministerium eingeladen, um eine offene Debatte über alle Fehlentwicklungen in diesem Bereich einzuleiten; eine offene Debatte, in der die Schwächen und Stärken im Bereich des Fremdenrechtes in Österreich diskutiert werden, und in der man versucht, daraus gemeinsame Konsequenzen zu ziehen; eine Debatte mit allen politischen Parteien, mit allen Religionsgemeinschaften, mit den wichtigsten Institutionen in diesem Land, aber auch mit den Beamtinnen und Beamten, die in Österreich dem Vollzug des Fremdenwesens zuzuordnen sind und hier Aufgaben haben.

Ich hoffe, dass dieser Weg mit einer Reihe von anderen Maßnahmen, die in der letzten Zeit getroffen worden sind, dazu beiträgt, dass die entstandene Spaltung und Polarisierung in unserer Gesellschaft in diesem Bereich überwunden werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir trotz dieser grundsätzlichen Meinung meinerseits auch einige konkrete Dinge zu den Anträgen der Grünen in diesem Bereich, der uns heute vorliegt, zu sagen.

Ich glaube und bekenne mich dazu, dass wir uns mit diesen Anträgen sehr offen auseinander setzen. Es wäre ein Fehler, diese Anträge wegzuwischen und zu sagen, all das, was hier niedergeschrieben worden ist, ist eine gefährliche Entwicklung, damit setzen wir uns nicht auseinander. Ich biete Ihnen den offenen Dialog, gemeinsam mit den verantwortlichen Beamten des Innenministeriums, zu Ihren Vorschlägen, zu Ihren Konzepten an.

Ich möchte aber auch meine Meinung dazu sagen, weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir offen miteinander diskutieren. Ich halte diese Vorschläge auch bei der grundsätzlichen Bereitschaft zur Diskussion für gefährliche Vorschläge, für Vorschläge, die in der Kombination, sowohl im Asyl- als auch im Fremdenrecht, in der Zukunft eine neue Zuwanderungswelle nach Österreich bedeuten würden; eine Welle, wie wir sie anfangs der neunziger Jahr gehabt haben, als mehr als 400 000 Menschen innerhalb von fünf Jahren nach Österreich zugewandert sind und als wir sehr große Probleme in der Integration hatten, an denen wir heute noch leiden.

Ich kann mich nicht mit der Forderung abfinden, dass eine Familienquote in Zukunft nicht mehr existieren soll. Ich kann mich nicht mit der Forderung identifizieren, dass der Kreis der Familienzusammenführung deutlich erweitert werden soll. Ich kann mich nicht mit der Forderung solidarisch erklären, dass die Verpflichtungserklärungen, die wir in diesem Lande abgeschafft haben, wieder möglich sein sollen; das hat zu sehr viel Missbrauch geführt, deswegen haben wir das abgeschafft. Das hat dazu geführt, dass es viele Abhängigkeiten gegeben hat, die auch ziemlich brutal ausgenützt worden sind.


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Ich kann mich nicht Ihrer Forderung anschließen, dass die Kontrollmöglichkeiten des legalen Aufenthaltes von Fremden in Österreich abgeschafft werden sollen. Ich kann mich nicht mit Ihrer Forderung identifizieren, dass die Verhängung des Aufenthaltsverbots bei Schwarzarbeit in Zukunft nicht mehr möglich sein soll. Die Drittstaatsicherheit generell abzuschaffen, wie Sie das fordern, meine sehr geehrten Damen und Herren, heißt, dass Österreich das Zielland, die Nummer eins von Migration in Europa wird, heißt, dass Österreich in jeder Form das Zentrum von Asyl, aber auch von Zuwanderung wird.

Eine Forderung, wie Sie sie aufstellen, dass es künftig genügen soll, an der Landesgrenze "Asyl" zu sagen und damit das Aufenthaltsrecht in Österreich zu bekommen, heißt, dass man die Zuwanderung mit der Asylpolitik vermischt, heißt, dass es ein Zauberwort gibt, nämlich "Asyl", und damit ist das Tor nach Österreich offen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die generelle Zusammenstellung Ihrer Forderungen, sowohl für Veränderungen im Asylgesetz als auch im Fremdenrecht, dazu beitragen würde, dass es in Österreich wieder zu einer fast grenzenlosen Zuwanderung kommen würde. Ich glaube, dass wir über diese Forderungen zwar sehr offen diskutieren, uns aber dessen bewusst sein sollten, dass in Summe diese Forderungen zu einer offenen Grenze führen würden, zu einer offenen Grenze, von der die Grünen immer wieder behauptet und betont haben, dass sie sie nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Petrovic. – Bitte.

12.50

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich war sehr angetan, Herr Bundesminister, vom Beginn Ihrer Äußerungen, denn ich hatte den Eindruck, dass das wirklich die Möglichkeit für eine ganz andere Gesprächsebene eröffnet, und ich würde das sehr begrüßen. Sie haben zwar dann gegen Ende Ihrer Rede den Anträgen der Grünen mit den konkreten Forderungen eine Absage erteilt, ich glaube aber trotzdem, dass die Möglichkeit für die Aufnahme eines ernsthaften Dialogs besteht, denn wenn wir im Detail erläutern, wie wir das verstehen und was unserer Meinung nach die Konsequenz wäre, dann, so meine ich, liegt das nicht mehr so weit auseinander.

Außerdem, Herr Bundesminister, konzediere ich Ihnen – das weiß ich auch aus meiner persönlichen Wahrnehmung –, dass Sie Einzelfällen stets nachgegangen sind. Sie sind sowohl behaupteten Gesetzesverletzungen – etwa auch seltenen Fällen von Übergriffen durch die Exekutive – nachgegangen, als auch haben Sie in Einzelfällen geholfen, die Härten des Gesetzes zu mildern.

Allerdings – und bei diesem Vorwurf bleiben wir –: Die Gesetze sind von einem, fast möchte ich sagen, unheiligen Geist geleitet. Sie führen notwendigerweise zu Situationen, die mit Menschlichkeit und mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vereinbar sind, etwa wenn es um Fallfristen geht. Wir wissen, dass Menschen, die zwei Jahrzehnte lang hier gearbeitet haben, nur deshalb, weil sie irgendeinen Termin verschustert haben, ihre gesamte Existenz hier verlieren. Das ist überzogen! Das ist unerträglich in einem Rechtsstaat, weil es unbotmäßig und unverhältnismäßig ist, und das muss schleunigst korrigiert werden.

Herr Bundesminister! Ich glaube, dass sich der Denkfehler, der in diesen Gesetzen, die selbstverständlich sehr stark unter dem Druck der freiheitlichen Fraktion entstanden sind, steckt, wirklich unter einem Nenner zusammenfassen lässt: Man hat versucht, Ausländerinnen und Ausländer auf ihre Funktion als Arbeitskräfte zu reduzieren, oder wie der Schriftsteller Max Frisch es gesagt hat, man hat Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen.

Die Gesetze stellen aber nach wie vor auf die Arbeitskräfte ab, und daher kommt es immer wieder zu den Situationen, die wir dann aufzeigen: mit den Kindern, mit den Ehegatten, mit einem Angehörigen, der pflegebedürftig ist. Mit der größten Selbstverständlichkeit würden wir in solchen Fällen sagen: Na klar, es ist eigentlich human, es ist richtig, wenn sich eine Familie


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vielleicht auch um den kranken Großvater, um die pflegebedürftige Großmutter kümmern kann. Oder vice versa. Wie viele österreichische Eltern, wie viele Frauen könnten ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, wenn es nicht eine Großmutter oder einen Großvater gäbe? – Und genau dasselbe wollen Menschen, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Erst als es zu dieser Grenze im Kopf gekommen ist, versinnbildlicht durch das AusländerInnen-Volksbegehren, kam es zu der Einstellung: da die AusländerInnen und da die InländerInnen. Und das ist der Fehler! 10 Quadratmeter pro Person. – Das geht ja davon aus, dass es AusländerInnenwohnungen und InländerInnenwohnungen gibt. In der Praxis gibt es das so nicht. Was tun Sie denn mit einer Familie, in der In- und AusländerInnen zusammenwohnen? Für die Österreicherinnen und Österreicher können Sie keine Quadratmetergrenzen festlegen. Das führt notwendigerweise entweder zu extremen Härtesituationen oder zu der Situation, dass die Beamtinnen und Beamten, die das Gesetz vollziehen, an der Grenze der Legalität wandeln. Und Sie wissen, dass ich weiß, wovon ich rede.

Bei der Notwendigkeit, Zuwanderung restriktiv zu behandeln, werden Sie bei den Grünen nicht auf Widerstand stoßen, aber Widerstand werden Sie spüren, wenn Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ausländische Menschen, Arbeitskräfte, die die gleichen Steuern und Abgaben zahlen, nichts anderes wollen als österreichische Eltern, nämlich ihre Kinder bei sich zu haben und ein Recht auf Lebensplanung.

Wissen Sie, wozu die Quote bei den Familienangehörigen, vor allem bei den Kindern führt? – Sie können keine sinnvolle Ausbildung beginnen. Ein Kind beginnt dann, weil es nicht nach Österreich kommen darf, irgendwo im Herkunftsland eine längere Ausbildung. Ja, worauf sollen sich denn diese Eltern einlassen? Hätten Sie es akzeptiert, hätten Sie es als Student, als junger Mann befürwortet, irgendwo ins Ausland zu gehen, wenn Sie nicht wenigstens gewusst hätten, wann Ihre Kinder nachkommen dürfen, wenn Sie nicht wenigstens die Sicherheit gehabt hätten, dass das mit den Schulterminen ungefähr konform geht? – Das ist doch an sich etwas, was ganz logisch ist und was jede und jeder von uns so wollte. Daher ist es nicht rechtsstaatlich, das Menschen vorzuenthalten, die zufällig einen anderen Reisepass haben.

Oder: das Recht zu arbeiten. Ich meine, die meisten Menschen, wir alle wollen auf eigenen Beinen stehen. Gott sei Dank wollen das auch die meisten Frauen heute, und auch ausländische Frauen wollen Unabhängigkeit im Familienverband. Man kann sich einerseits nicht darüber empören, dass vielfach die Frauenemanzipation nicht sehr weit entwickelt ist, aber andererseits den Frauen das Recht auf Arbeit verwehren. Acht Jahre lang – acht Jahre, das ist die gesamte Phase, in der die Kinder klein sind – dürfen die Frauen nicht arbeiten. Oder sie arbeiten auf dem Schwarzmarkt, und wenn sie erwischt werden, dann ereilt sie die Strafe, die Existenz hier zu verlieren.

Das ist überhart! Und es ist vor allem nicht angesagt, denn bei dem durchschnittlichen Einkommen eines Gastarbeiters ist es in der Regel notwendig und auch erwünscht, dass etwa die Ehefrau, die in der Regel nachkommt, dazuverdienen kann. Das würde jede österreichische Frau auch wollen, und davon würden wir auch sagen, dass es legitim und rechtmäßig ist. Acht Jahre lang darf sie das aber nicht! Was glauben Sie, was in diesen Jahren geschieht? – Elend und Armut. Und damit werden die ausländischen Menschen möglicherweise erst zu Außenseitern in der Gesellschaft, weil sie dann – was sollen sie anderes tun? – in viel zu kleinen, überteuren Wohnungen wohnen, weil einfach hinten und vorne das Geld nicht reicht.

Daher: Wer Armut bekämpfen will, muss auch den Familienangehörigen das Recht auf Arbeit zugestehen (Beifall bei den Grünen)  – und natürlich auch die demokratische Teilhabe. Wir verlangen alle zu Recht, dass Menschen, auch solche, die einen Nicht-EWR-Reisepass haben, in dieser Gesellschaft Pflichten übernehmen. Was ist die Kehrseite der Pflichten? – Doch auch zumindest irgendwelche Rechte: das Recht, die Bezirksvorstehung zu wählen, das Recht, auf der kommunalen Ebene zu wählen. Zu viel verlangt? Ich glaube ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Aha, Sie hören, welche Antworten kommen, und das demaskiert Sie eindeutig. Menschen, die Steuern zahlen, die Abgaben zahlen, die auch jede Drecksarbeit hier erledigen, die auch etwa einen freiheitlichen Mandatar im Spital pflegen würden, wenn er oder sie dort


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eingeliefert wird, sollen nicht einmal auf der kommunalen Ebene mitbestimmen dürfen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin gespannt, wann Sie sich um die Österreicher kümmern!)

Und an die Adresse etwa des Abgeordneten Kiss. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann kümmern Sie sich um die Österreicher? Eine Million Österreicher an der Armutsgrenze! Wann kümmern Sie sich um diese Österreicher?) Herr Bundesminister! Die Polarisierung ist sehr weit gediehen, und es sind viele, die diese Sphären auseinander halten. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen sind die Österreicher gleichgültig! Sie polarisieren!) Es gibt Menschen in Österreich, die etwa Kiss oder Cap oder Hojac oder Petrovic heißen und ganz gut integriert sind. Die sind recht gut integriert, und ich verlange dieses selbe Recht für die anderen auch, die vielleicht nicht Kiss, Cap, Hojac oder Petrovic heißen. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen eines noch dazu: Es gibt einen einzigen Antrag, der wirklich für völlig offene Grenzen eintritt, und das ist ein Antrag der freiheitlichen Fraktion, gerichtet auf schrankenlose Zulassung von Saisonniers; nicht mehr arbeitslosenversichert, auch nicht mehr pensionsversichert, gerade noch unfall- und krankenversichert und damit um 20 Prozent billiger für den Arbeitgeber. Na, da würde ich mir anschauen, was dabei herauskommt. Das ist es, was eigentlich angestrebt wird: die völlige Reduktion ausländischer Menschen auf Billigarbeitskräfte!

Wenn Sie das nicht wollen, Herr Bundesminister, dann, so glaube ich, ist dieser Dialog mit den Grünen überfällig. Und ich kann Ihnen meinerseits nur sagen: Wir werden ihn sehr, sehr ernst führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Was schreiben Sie da in Ihrer Begründung? Ist das nicht eine Form von Unterschleif?)

Noch ein Wort zum Herrn Abgeordneten Kiss: Sie haben gesagt: Ungeheuerlich! Nachzug der Kinder bis zum 21. Lebensjahr erweitert! (Abg. Kiss: Warum antworten Sie nicht auf meine Frage?)  – Herr Abgeordneter Kiss! Vielleicht haben Sie den § 47 Aufenthaltsgesetz. Wenn Sie sehr genaue Zitate wollen, dann können Sie sie haben, denn ich habe diesen Paragraphen, diese Gesetzesstelle vor mir. Da geht es um die EWR-Bürger, da geht es um uns. Da sind begünstigte Drittstaatsangehörige "Verwandte in absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Wenn Sie oder ich den Wohnsitz in ein anderes EWR-Land verlegen sollten, dann können wir unsere Kinder bis zum Alter von 21 Jahren als begünstigte Drittstaatsangehörige mitnehmen. Und die anderen, die einmal Teil dieses Landes waren – ich nehme an, dass auch Ihre Familie aus so einem Land kommt –, die nicht? Das sind ganz andere Menschen? Da gelten andere Spielregeln? Da brauchen die Kinder vielleicht ohnehin keine höhere Ausbildung, weil sie schon für Branchen vorgesehen sind, in denen man diese nicht braucht.

Sehen Sie, das ist diese Grenze im Kopf, die endlich und dringend abgebaut werden muss. Dieselben Spielregeln sollen gelten für jene, die schon lange einen österreichischen Pass haben, für die EWR-Bürgerinnen und -Bürger und für die anderen, zumindest im Arbeits- und Sozialrecht.

Und noch ein Allerletztes, weil Sie sich auch über die unter Anführungszeichen stehende Wendung im Antrag Stoisits so empört haben. Herr Abgeordneter Kiss! Ich frage Sie in aller Form: Wenn es so ist – das wird der Herr Bundesminister ja bestätigen können –, dass es zwar eine Ausweispflicht – jederzeit und überall, in der U-Bahn, irgendwo – für Ausländerinnen und Ausländer gibt, nicht aber für Österreicher – man kann, auch wenn man etwas nicht in die Buchstaben des Gesetzes hineinschreibt, etwas mitklingen lassen –, und wenn Ihnen jemand auf der Straße, der so ausschaut wie Sie oder wie ich, mitteilt, ich bin Österreicher, und die Behörde hat daran Zweifel, was gilt dann? Ausweispflicht? Nicht Ausweispflicht?

In dieser Situation gab es einen oberösterreichischen Landeshauptmann, den Sie vielleicht noch nicht ganz vergessen haben, den Herrn Ratzenböck; der hat das genau so ausgelegt und hat gesagt: Na ja, wenn man ihnen ansieht, dass sie keine Hiesigen sind, dann müssen sie sich ausweisen.

Herr Abgeordneter Kiss! Genau das sind die Kriterien, die wir nicht wollen. Denn Rechtsstaatlichkeit heißt nicht, dass es darauf ankommen darf, wie dunkel der Teint ist oder welche Farbe die Haare haben oder ob es sonst irgendein Merkmal gibt, das vielleicht dafür spricht,


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dass jemand nicht den österreichischen Reisepass hat, sondern Rechtsstaatlichkeit heißt Berechenbarkeit für die Behörde und Rechtssicherheit für den Betroffenen. Um nichts anderes geht es. (Beifall bei den Grünen.)

Ein allerletzter Satz an die Adresse der freiheitlichen Fraktion: Ich lade auch die Juristin und Richterin Partik-Pablé, die sich durch das Blinken unserer roten Lampen geblendet und irritiert gefühlt hat, herzlich ein: Schauen Sie sich einmal die Schmäh- und Drohbriefe an, die im Büro der Kollegin Stoisits oder bei mir eingegangen sind, die auch etwa unsere Kinder im Zuge Ihrer Wiener Plakatwelle erreicht haben! Damit haben Sie wieder einmal Schleusen geöffnet, damit haben Sie Dämme niedergerissen, und damit haben Sie es einer verschwindenden Minderheit von Leuten, die ihren Namen gar nicht mehr nennen, sehr salonfähig gemacht, die niedrigsten Gefühle auszulassen. (Abg. Dr. Martin Graf: Unsere Plakatständer wurden alle demoliert!) Auch die Sicherheitsbehörden kennen diese Briefe.

Und wenn Sie sich vielleicht vom roten Licht gestört fühlen (Abg. Dr. Martin Graf: Haben Sie auch mit Eiern geworfen?), lesen Sie einmal diese Briefe und dann wäre ich doch auch interessiert daran, welche Wertung Sie über diese rassistischen, sexistischen, entsetzlichen Entgleisungen abgeben, die Sie politisch zu verantworten haben, weil Sie sie durch Ihre Plakate, durch Ihre Äußerungen provozieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das ist ungeheuerlich! Das ist ein ungeheurer Vorwurf!)

13.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Schlögl. – Bitte.

13.03

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Frau Abgeordnete Petrovic! Ich möchte jetzt nicht den Dialog, den wir beide prinzipiell begrüßen, ausschließlich hier im Parlament fortsetzen; mir scheint es nur wichtig zu sein, ein paar Dinge doch klarzustellen, die Sie gesagt haben, und zwar nicht deshalb, weil ich glaube, dass Sie unseriös argumentieren, sondern weil ich glaube, dass man, wenn eine Meinung kundgetan wird, klarerweise auch einen entsprechenden Gegenstandpunkt darlegen soll.

Ich möchte Sie bitten, nicht mehr von Fallfristen zu sprechen. Diese Fallfristen gibt es nicht mehr, diese Fallfristen sind im Jahre 1995 zu Ende gegangen, sind beseitigt worden. Das war eine Fehlentwicklung, das haben wir beendet, und wir haben versucht, alle Altfälle, so weit sie bekannt sind, zu sanieren. Auch mit dem Integrationsbeirat gibt es die Möglichkeit, Altfälle, die auf Grund eines Versäumnisses von Fallfristen entstanden sind, zu lösen. Bei jeder dieser Fallfristen, mit denen der Integrationsbeirat beauftragt worden ist, hat es auch eine entsprechende positive Entscheidung gegeben. Mag sein, dass es vielleicht noch wenige Einzelfälle gibt. Da sind wir, wie Sie selbst zugestehen, gerne dazu bereit, das zu lösen. Das heißt also, es gibt kein Aufenthaltsverbot auf Grund eines Versäumnisses von Fallfristen. Diese Entwicklung ist 1995 zu Ende gegangen.

Zweitens: Frau Abgeordnete Petrovic! Ich kenne keine Bestimmung in irgendeinem Gesetz, die regelt, wie groß nach Quadratmetern die Wohnung eines ausländischen Mitbürgers sein soll. Meines Wissens ist im Gesetz ausdrücklich verankert, dass der Grundsatz herrscht, dass, genauso wie auch für Inländer, ein ortsüblicher Wohnungsstandard gelten muss.

Drittens: Familienzusammenführung. Dazu möchte ich Ihnen erstens einmal sagen, dass ich nach wie vor an dem Grundsatz festhalte, dass der Kreis nicht erweitert werden soll, und dass ich auch an dem Grundsatz festhalte, dass man die Familienzusammenführung über eine Quote machen soll.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mir als Innenminister dabei die Hände gebunden sind, denn § 18 des Fremdenrechtes – ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren, dass man das ändert – legt klar fest, dass der Innenminister in Abstimmung mit den Bundesländern eine Quote vorzulegen hat und dass eine zahlenmäßige Überschreitung eines solchen Vorschlages nur mit Zustimmung des betroffenen Landes zulässig ist. (Abg. Mag. Stoisits: Das war


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ja Ihr Vorschlag! Das war der Vorschlag Ihrer Regierung!) Das ist der ausdrückliche Wunsch der Bundesländer gewesen. Wir leben in einem föderalistischen Staat, und deshalb ist dem auch Rechnung zu tragen. Das heißt, ich kann hier nur entsprechende Wünsche realisieren, mit denen die Bundesländer auch einverstanden sind.

Um auf die konkreten Zahlen einzugehen: Wissen Sie, wie viele Altfälle wir haben? – Wir haben zirka 1 500 bis 2 000 Altfälle, das heißt solche, in denen die Anträge auf Familienzusammenführung vor dem 1. Jänner 1998 gestellt worden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Altfälle ganz sicher in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2000, also in den nächsten Wochen und Monaten, gelöst werden. Damit haben wir nur noch die Anträge auf Familienzusammenführung, die 1998 und 1999 gestellt worden sind. Das ist meines Wissens eine Zahl von rund 8 000 bis 10 000 Fällen, die dann noch zu lösen sind. Da das neue Gesetz sehr klar feststellt, dass jeder, der mit der Quote legal zuwandert, gleichzeitig auch das Recht hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, nämlich innerhalb von eineinhalb Jahren, seine Familie nachkommen zu lassen, gehe ich davon aus, dass das Problem der Familienzusammenführung spätestens mit dem Vollzug der Zuwanderungsquote für das Jahr 2001 beendet sein wird.

Schlussendlich teile ich Ihre Kritik betreffend die Saisonniers. Ich möchte mich hier klar von den Forderungen der Freiheitlichen Partei abgrenzen, weil ich sie für falsch halte. Ich glaube, dass die Situation der Saisonniers auch mit dazu dient, Menschen auszubeuten, und dass das auch mit dazu dient, dass es zu einem stärkeren Lohndumping in Österreich kommt. Ich habe mich daher gemeinsam mit der Sozialministerin sehr stark darum bemüht, die Zahl zu reduzieren. Sie ist mir noch immer zu hoch. Wir bemühen uns, zumindest zu erreichen, dass jene Menschen, die derzeit noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben, in die Saisonnier-Quote aufgenommen werden, damit man wenigstens aus einem Übel auch etwas Gutes machen kann.

Zu dem Vorwurf bezüglich der Schmäh- und Drohbriefe und der Belästigungen der eigenen Kinder und Ähnlichem: Dieses Schicksal, sehr geehrte Frau Abgeordnete Petrovic, teile ich auch mit Ihnen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Leikam. Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 8 Minuten. – Bitte.

13.07

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass in Österreich rund 750 000 Menschen leben, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Manche dieser ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sehr bekannt, sind sehr populär, werden als Künstler, als Sportler, als Wissenschafter allgemein sehr geschätzt, manche dieser ausländischen Mitbürger verbringen ihren Lebensabend in Österreich und manche werden von internationalen Firmen, die sich in Österreich angesiedelt haben, nach Österreich geholt, um hier für diese Firmen tätig zu sein. Eine große Gruppe dieser 750 000 Menschen ist nach Österreich gekommen, weil sie sich bei uns vor kriegerischen Auseinandersetzungen in ihren Heimatländern in Sicherheit bringen wollte, andere Menschen wiederum kamen, weil sie in ihren Heimatländern aus politischen, aus religiösen oder aus rassistischen Gründen einer Verfolgung ausgesetzt waren und ihr Leben bedroht war.

Die große Mehrheit dieser Leute aber ist in unser Land gekommen, weil sie hier eine bessere wirtschaftliche Lebenschance vorzufinden glaubte. Und diese Zuwanderer sind es vor allem, deren Aufenthalt in unserem Land immer wieder auch zu Diskussionen führt. Sie sind es, um deren Integration sich eine Politik, wie wir als Sozialdemokraten sie verstehen und auch machen, eine Politik, die die soziale Stabilität unserer Gesellschaft zum Ziel hat, auch im Besonderen kümmern muss.

Viele dieser Menschen leben schon seit Jahren unter uns, viele dieser Menschen sind in unserem Land auf die Welt gekommen, und sie haben nach besten Kräften auch zum wirtschaftlichen Erfolg Österreichs, zum wirtschaftlichen Erfolg österreichischer Firmen beigetra


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gen – das wird mir der den Vorsitz führende Herr Präsident wahrscheinlich auch bestätigen, weil er ja selbst ein Betroffener dieser ausländischen Arbeitskräfte bei österreichischen Firmen ist –, und sie haben oft Aufgaben in unserem Lande übernommen, die für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft unverzichtbar geworden sind.

Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren schon sehr oft in diesem Hause Diskussionen über Novellen zu den Fremdengesetzen geführt. Wir haben etwa im Jahre 1997 hier fast inhaltsgleich über Anträge der Grünen diskutieren müssen und können. Es ist in dem, was heute in den Anträgen enthalten ist, eigentlich nichts Neues hinzugekommen.

Es bleibt mir nicht genug Zeit, um jetzt auf alle Details dieser Anträge einzugehen. Der Herr Bundesminister hat das schon getan, und auch Herr Abgeordneter Kiss hat das schon getan. Aber ich möchte zusammenfassend feststellen, dass man, wenn man diese Anträge liest, klar sagen muss: Fänden diese Anträge eine Mehrheit im österreichischen Parlament, dann würde das bedeuten, dass damit eine Gesamtrevision der österreichischen Fremdengesetze einträte, dass es eine unbeschränkte Zuwanderung in unser Land gäbe, dass es keine Quoten mehr und kaum mehr Überprüfungsmöglichkeiten gäbe, ob sich ein Fremder rechtmäßig oder nicht rechtmäßig in unserem Land aufhält. Es gäbe keine Schubhaft für Asylanten, für Asylwerber mehr, auch dann nicht, wenn sie illegal in das Land eingereist sind. – Das, meine Damen und Herren von den Grünen, kann es wohl nicht sein!

Hohes Haus! Ich bestätige, was Herr Abgeordneter Kiss hier für die ÖVP und für die SPÖ gesagt hat. Es waren in der Tat diese zwei Regierungsparteien, die in den letzten Jahren die Fremdenpolitik in diesem Lande gestaltet haben. Es war bei den Debatten hier im Haus immer klar festzustellen, dass es den einen zu viel war, was wir hier an Vorlagen eingebracht haben, und den anderen – auf der rechten Seite dieses Hauses – viel zu wenig war, was in diesen Gesetzen enthalten war und letztendlich beschlossen wurde.

Ich denke, dass man, wenn man sagt, da wird der Weg der Mitte wohl der Richtige gewesen sein, immer auch den Vermerk hinzufügen muss, dass wir uns auch immer bemüht haben, nicht nur zu sagen: wenn wir uns in der Mitte befinden, ist das automatisch der einzig richtige Weg, sondern dass wir uns immer wieder bemüht haben, darüber hinaus auch Veränderungen, Verbesserungen vorzunehmen; Verbesserungen in erster Linie für die Betroffenen, aber auch Verbesserungen für diejenigen, die diese Gesetze umzusetzen haben, die im Vollzug tätig sind und immer wieder gesagt haben: Gebt uns diese klaren gesetzlichen Richtlinien und Maßnahmen, mit denen wir arbeiten müssen, damit keine Unklarheiten in einem ohnehin sehr sensiblen Bereich bestehen.

Ich meine, hier wirklich klar festhalten zu können – meine Damen und Herren, die das vielleicht anders sehen mögen –: Schämen brauchen sich die beiden Regierungsparteien für ihre Fremdenpolitik in den letzten Jahren wahrlich nicht! (Abg. Öllinger: Oh!) Wir haben eine gute Fremdenpolitik gemacht, Herr Kollege Öllinger. Wir brauchen uns wahrlich nicht zu schämen.

Wenn Sie schon uns nicht glauben wollen, dass es so ist, dann nenne ich einen wirklich unverdächtigen Zeugen, der das bestätigt hat. Es war kein anderer als Herr Blatter vom UNHCR, der schriftlich und bei Diskussionen hier im Hause auch mündlich festgestellt hat, dass die österreichische Fremdenpolitik in den letzten Jahren eine Vorbildwirkung für ganz Europa gehabt hat. Er hat allerdings auch hinzugefügt: Man könnte das eine oder andere noch verbessern.

Selbstverständlich kann man immer wieder etwas verbessern, das hat auch der Herr Bundesminister jetzt und in den letzten Jahren hier immer klar und deutlich gesagt. Selbstverständlich kann es Verbesserungen geben, und wir werden uns mit Ihren Anträgen im Innenausschuss sehr ernsthaft auseinander zu setzen haben. (Abg. Mag. Schweitzer: Warum macht ihr dann so komische Anträge?) Nur kann es das, was Sie hier zusammengefasst haben, wohl nicht sein. Auch Sie werden erkennen müssen, dass vieles von dem, was Sie hier fordern, völlig unrealistisch ist. Aber der UNHCR – Herr Blatter – hat es bestätigt: Österreich hat in den letzten Jahren eine gute Ausländerpolitik gemacht.


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Einzelschicksale – das wurde auch von Kollegin Petrovic anerkannt – wurden in den letzten Jahren vom Innenminister immer positiv behandelt, weil eben nicht jedes einzelne Schicksal in einem Gesetz seinen Niederschlag finden kann, wie auch in vielen anderen Bereichen nicht. Aber in solchen Fällen war der Minister immer bereit, diese Einzelschicksale entsprechend zu behandeln und zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Meine Damen und Herren! Es wird auch in Zukunft so sein müssen – anderes kann ich mir nicht gut vorstellen –, dass Flüchtlinge, die nach Österreich kommen und nach der Genfer Konvention einzustufen sind, bei uns selbstverständlich weiterhin Aufnahme finden werden und dass Integration vor Neuzuwanderung zu erfolgen hat.

Gestatten Sie mir hier auch folgenden Hinweis, weil es immer wieder heißt, die Integration im Besonderen sei von dieser Regierung nicht ernst genommen worden. Wenn man von 90 000 bosnischen Flüchtlingen innerhalb von zweieinhalb Jahren 75 000 in diesem Lande integriert, ihnen Arbeitsplätze gibt, Schulplätze schafft, wenn sie auch Wohnungen bekommen, dann ist das eine Integration, wie wir sie uns vorstellen. (Abg. Scheibner: Eben nicht integriert!) Wir brauchen uns hier nichts vorwerfen zu lassen. (Abg. Scheibner: Eingebürgert, aber nicht integriert!) Wir haben eine gute Integrationspolitik gemacht. (Abg. Scheibner: Sie haben sie eingebürgert, aber nicht integriert!)

Es wird aber auch die Neuwanderung in den nächsten Jahren nur im engsten Zusammenhang mit dem österreichischen Arbeitsmarkt zu sehen sein. Sie wird im Bereich der Familienzusammenführung – wie es der Herr Minister soeben gesagt hat – zu erfolgen haben. Eine Fremdenpolitik gemäß allen Anträgen der Grünen nach dem Motto "Macht die Grenzen auf, lasst alle, die kommen wollen, herein!" wird es wohl nicht sein können. Eine solche Politik würde wohl auch denjenigen, um die es geht, nämlich den Betroffenen, wahrlich nicht helfen. Wenn viele gleichzeitig oder wesentlich mehr als jetzt kommen – sie würden keinen Arbeitsplatz vorfinden, wir hätten hier keinen Schulplatz, sie würden nicht die Wohnung bekommen, die sie vielleicht anstreben. In einem solchen Fall wäre wohl auch den Betroffenen nicht geholfen.

Daher darf ich noch einmal festhalten: Wir werden uns mit den Anträgen der Grünen im Innenausschuss sehr ernsthaft auseinander setzen. Bei den derzeitigen Inhalten kann ich mir aber eine Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion nicht vorstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Westenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.17

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic – nicht mehr im Saal; auch eine Art Diskussionskultur, sich hierher zu stellen, fest auszuteilen und dann einfach den Saal zu verlassen! –, Frau Kollegin Petrovic, ich sage es Ihnen trotzdem: Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie sich einmal, nur ein einziges Mal hier heraus stellen und sich nur halb so engagiert, nur halb so stark für die Österreicher in diesem Land einsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Sie waren ja noch nie da herinnen!)

Für jene Österreicher vor allem, die in einzelnen Bereichen – vor allem in manchen Bezirken in Wien – immer stärker das Gefühl haben, dass sie zu Fremden im eigenen Land werden (Abg. Öllinger: Sie sind ja auf der Tribüne nie aufgetaucht!), für Österreicher, die – genauso, wie Sie es hier eingemahnt haben, und zwar noch viel mehr – das Recht auf Familie, das Recht auf Ausbildung, das Recht auf Lebensplanung und vor allem das uneingeschränkte Recht auf Heimat in Österreich haben! Das unterstützen wir, und dafür setzt sich die Freiheitliche Partei ein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Leikam, nur eine Korrektur: Sie haben uns am Ende Ihrer Ausführungen mitgeteilt, dass 75 000 Bosnier in Österreich integriert wurden. – Es ist leider genau das Problem, dass sie eben nicht integriert wurden. Man hat, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland oder Frankreich – egal, wohin man blickt –, die es nach der Bosnien-Krise geschafft haben, einem


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großen Teil der Bosnien-Flüchtlinge zu helfen, dass sie wieder nach Hause gehen und dort Wiederaufbauarbeit leisten, dies in Österreich nicht geschafft.

75 000 sind zwar hier geblieben, aber man hat ihnen einfach Arbeitsbewilligungen und Daueraufenthaltsgenehmigungen erteilt. Und wie ist die Situation heute? – Wenn wir uns jetzt die Arbeitslosenzahlen der Zuwanderer ansehen, dann stellen wir fest, dass es gerade die Bosnier sind, die einen großen Anteil ausmachen. Sie wurden eben nicht integriert, ihnen wurde nicht geholfen, man hat hier keine Integration durchgeführt, sondern sie einfach hier sozusagen legitimiert, und sie haben immer mehr Probleme bekommen. Das ist nicht die Art von Integration, die wir uns vorstellen. Das ist einfach falsch, das ist ein falscher Weg, auch von Ihnen, Herr Innenminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bin aber froh darüber – und begrüße das sehr –, dass der Innenminister heute angekündigt hat, dass es zu einer Art rundem Tisch – wie immer er auch aussieht, ob rund oder eckig – kommen wird, dass es zumindest einen Tisch geben wird, an dem alle beieinander sitzen werden, Parteien und Interessenvertretungen. Es war auch eine der zentralen Forderungen unseres Bundesparteiobmannes, des Landeshauptmannes Haider, einen solchen runden Tisch zu veranstalten. Deswegen werden wir daran sehr konstruktiv mitarbeiten und zeigen, dass wir sehr gute Ideen und Vorschläge haben und dass sich auch schon gute Ideen und Gedanken in dem einen oder anderen Sondierungsgespräch entwickelt haben, sodass man sich jetzt tatsächlich Gedanken macht. Ich erachte es auch als einen Erfolg freiheitlicher Politik, dass man sich endlich ernsthaft Gedanken darüber macht, wirklich Integrationsmaßnahmen zu setzen und tatsächlich den oft zitierten Slogan "Integration statt Neuzuwanderung" in die Tat umzusetzen. Das wäre notwendig, und das sollten wir entsprechend transportieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nur, Herr Kollege Kiss – und auch Herr Innenminister –: Man kann einfach nicht "Integration vor Neuzuwanderung" sagen, wenn man gleichzeitig in Wirklichkeit Integration und Neuzuwanderung meint. Das funktioniert nicht, das kann nicht funktionieren! Ich nenne nur eine Zahl; und jetzt korrigiere ich Sie, Herr Innenminister, denn Ihr Bundesparteivorsitzender und Bundeskanzler, der neben Ihnen sitzt – Sie können ihn gleich fragen, ob das wahr ist –, hat ganz andere Zahlen mitgeteilt, nämlich dass wir im Land inklusive der Illegalen nicht 750 000, sondern bereits weit über 1 Million Ausländer haben. Herr Bundeskanzler Klima hat wortwörtlich von 1,1 Millionen Ausländern in Österreich gesprochen – das hat er gesagt! (Abg. Kiss: Wo hat er das gesagt?)

Das war in mehreren Zeitungen zitiert, beim Heurigen hat er das gesagt. Einmal ist er in einer deutschen Zeitung zitiert worden – wenn Sie sich erinnern –; mit Journalisten zusammensitzend, kommt oft die Wahrheit heraus, wenn es beim Wein geschieht. Das hat er dort gesagt, das hat auch für internationale Aufregung gesorgt. Da ging es um Lenden und solche Dinge, aber er hat auch die Zahl 1,1 Millionen genannt. Ich denke, man kann bei einer so großen Zahl einfach nicht "Integration und Neuzuwanderung" sagen, sondern da muss man zuerst einmal die freiheitliche Idee nach einem Zuwanderungsstopp durchführen und echte Integrationsmaßnahmen setzen. Erst dann kann man sich wieder den Gedanken an eine Neuzuwanderung hingeben. Das ist der Punkt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Jetzt noch zu den Grünen – deren Reihen schon ein bisschen schütter besetzt sind – und ihrem Lichterl. Es ist da von Respekt und Toleranz gesprochen worden. Worauf Sie aber nicht eingegangen sind, ist, dass auch Respekt und Toleranz verlangt werden können, wenn Ihre Freunde und Kollegen auf die Straße gehen und gegen ein Wahlergebnis demonstrieren. Denn das haben Sie geflissentlich vergessen, was dort passiert ist. So schreibt der Journalist Lackner in einem Bericht im "profil", dass geschimpft und gespottet wurde. Zitat: ",Schmeissts nicht mit Eiern, ihr treffts ja auch uns‘, wirft die Moderatorin" dieser Demonstration ein. – Ich muß sagen: Ein bezeichnender Satz, das ist sehr "tolerant"! (Abg. Haigermoser: Das war starker Tobak! – Abg. Scheibner: Das ist die "Toleranz" der Grünen! So ist das alles "großartig"!)


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Oder wenn Frau Rossmann bei der Demonstration aufsteht und sagt: "Die Politikerinnen der großen Koalition sollen endlich was tun und nicht nur blöd reden", so muß ich sagen: Sehr "tolerant", "tolle" Wortwahl! (Abg. Scheibner: "Menschlich" ist das!)

Oder wenn sich sogar die Hauptmoderatorin und Schauspielerin Sandra Kreissler vor die Menge hinstellt und meint, man müsse sich entscheiden, ob man sich auf die Seite – und jetzt erspare ich mir irgendwelche Ordnungsrufe oder sonstiges – der A – Punkt, Punkt, Punkt – löcher stellt oder ob man das nicht tun will, so muß ich wieder sagen: Das ist sehr "tolerant"! Sehr "tolerant", mit sehr viel Respekt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sprich es aus, was sie gesagt hat! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Frau Kollegin Brinek, ich frage mich – weil Sie hier sitzen –: Wie haben Sie sich eigentlich gefühlt, als Sie dort als Politikerin, als gewählte Mandatarin das Wort erhoben haben und als Ihnen die Eier um die Ohren geflogen sind, als man Sie ausgebuht hat, als man Sie ausgepfiffen hat? – Das ist nicht Toleranz, das ist Gewalt! Das ist pure Gewalt der Straße gegen ein Wahlergebnis, das Ihnen nicht recht war, und diese Gewalt lehnen wir ab! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann Ihnen aber ganz kurz noch sagen – um das nicht zu vergessen –, wie man sich wirklich fühlt, wenn man da oben steht. Im Gegensatz zu Frau Kollegin Brinek hat sich nämlich Frau Ederer ihren ganzen Frust von der Seele geschrieben, und zwar im "Kurier" vom 17. November. Zu dieser Demonstration – mit der Sie sich heute mit den Blinklichtern solidarisiert haben – schreibt Frau SPÖ-Stadträtin Ederer wortwörtlich Folgendes. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Freiheitlichen und der Abg. Dr. Brinek. )

Hören Sie einmal zu! Sie schreibt: "Es war schon ein seltsames Gefühl, bei einer Kundgebung für Toleranz und Offenheit niedergeschrien und -gepfiffen zu werden, ja zum Objekt von Eierwerfern zu werden. Abartige Kommentare seitens der Kundgebungs-Moderatorin machten diesen Eindruck nicht besser. Es war die Stimmung, die sich da vor dem österreichischen Parlament ausbreitete, keine des Aufbruches und der breiten Gemeinsamkeit des ‚anderen Österreich‘ ... Ein Hauch von Weimarer Republik wehte da an der Parlamentsrampe." – Das sagt Ihnen die Ober-Demonstrantin und Teilnehmerin Brigitte Ederer! (Abg. Haigermoser  – in Richtung der Abg. Dr. Brinek –: Wie war das, Tomaten oder Eier?)

Das ist nicht das, was ich unter Toleranz verstehe. Deswegen bin ich auch froh darüber, dass Sie Ihre Lichterln wieder eingepackt haben. Denn das ist Ihnen unangenehm: Es ist Ihnen unangenehm, wenn man Ihnen den Spiegel vorhält und Ihnen mitteilt, was bei dieser Demonstration wirklich passiert ist. So etwas lehnen wir ab!

Wir sagen weiterhin: Integration vor Neuzuwanderung. Wir gehen auch nicht auf Ihre Polarisierungen ein, sondern wir sagen im Wesentlichen, dass solche Veranstaltungen auch nicht unter dem Deckmantel der Toleranz durchgeführt werden sollen. Wenn das, was ich jetzt zitiert habe, wirklich das "andere Österreich" ist, dann bin ich froh, nicht dazuzugehören! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sage ehrlich: Dort will ich nicht dazugehören, sondern ich trete für eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik ein, für eine Zuwanderungspolitik auch im Sinne der Österreicher, für ein Heimatrecht auch der Österreicher, nicht aber für Ihre Vorschläge, die nichts anderes bedeuten würden als – und da gehe ich mit dem Innenminister konform – einen weiteren Zustrom von Ausländern, den wir im Moment einfach nicht verkraften können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Platter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

13.25

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! (Abg. Mag. Schweitzer: Sag gleich, dass Kollegin Brinek gar nicht geredet hat!) Ich möchte mich jetzt sachlich mit der Thematik auseinander setzen und versuche auch, sachliche Argumente vorzu


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bringen und zu sagen, dass die Anträge, die die Grünen eingebracht haben, sicherlich nicht immer nachvollziehbar sind.

Aber bevor ich mich nun mit den einzelnen Punkten des Antrages der Grünen betreffend Änderung des Asylgesetzes – weil mein Kollege über das Fremdenrecht gesprochen hat – auseinander setze, möchte ich aus meiner Sicht ganz klar sagen, dass es sich bei diesen Vorschlägen nicht nur um eine Änderung des Asylgesetzes handelt, sondern dass das vielmehr eine völlige Umkehr der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aus dieser Sicht möchte ich auch diese Anträge heute betrachten.

Nun zu den einzelnen Punkten dieses Antrages. Der erste Punkt betrifft die Erweiterung der Drittlandsicherheit. Im Asylgesetz 1997 wurde die Drittlandsicherheit neu formuliert. Es wurde dazumal bewusst die gegenwartsbezogene Betrachtungsweise eingeführt. Da kommt es darauf an, ob der Fremde in einem dritten Staat vor Verfolgung sicher war. Diese Regelung haben wir bei der seinerzeitigen Beschlussfassung begrüßt, und das tun wir auch heute noch.

Der Antrag der Grünen geht aber überdies davon aus, dass die Drittlandsicherheit nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Drittstaat die ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, dass der Asylwerber einreisen kann. Meine Damen und Herren von den Grünen, sind Sie sich bewusst, was das bedeuten würde? – Das würde bedeuten, dass Österreich die Hauptlast der Asylwerber zu tragen hätte, weil Österreich das erste Eintrittsland in die Europäische Union von Osten her ist. Es kann mit Sicherheit nicht sein, dass wir die Hauptlast der Asylwerber zu tragen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Schauen wir uns einmal die Steigerungen – die Steigerungen, die wir jetzt schon haben – bei den Asylanträgen an. Im September 1998 hatten wir 13 805 Anträge, im September 1999 bereits 15 261 Asylanträge, also innerhalb eines Jahres ohnehin schon eine gewaltige Steigerung. Wenn wir nun den von den Grünen gewünschten Regelungen entsprechen würden, wäre nochmals mit einer zusätzlichen Steigerung von Asylanträgen zu rechnen. Das ist für unser Land zweifellos nicht vertretbar.

Zum zweiten Punkt, der Neuschaffung der Kriterien für eine offensichtliche Begründetheit: Das geltende Asylgesetz enthält eine Bestimmung über offensichtlich unbegründete Asylanträge, und die Grünen schlagen nun eine Formulierung dafür vor, wann ein Asylantrag als offenbar begründet anzusehen ist. Vorgesehen wäre laut Vorschlag der Grünen, dass als Verfolgungskriterium zum Beispiel auch eine homosexuelle Neigung anzusehen ist und dass ein solcher Antrag als offenbar begründet anzusehen ist. – Das würde bedeuten, dass, wenn jemand in einem Staat wegen seiner homosexuellen Neigung verfolgt wird, diesem Antrag automatisch Recht gegeben werden muss und dass wir diese Asylwerber hier in Österreich haben. Das kann mit Sicherheit ebenfalls nicht sein, das vertrete ich nicht mit. (Abg. Mag. Stoisits: Warum nicht? Aber dann sagen Sie, warum nicht!)

Der dritte Punkt betrifft die Erweiterung der Verfahrensvorschriften. Vorschlag der Grünen ist, dass bei Zweifeln an der angegebenen Verfolgung ein medizinisches oder psychologisches Gutachten eingeholt werden muss. Dieser Vorschlag würde eine gewaltige Verzögerung der Verfahren bedeuten und würde darüber hinaus auch zu einer gewaltigen Kostensteigerung führen. Das lehne ich ebenfalls ab.

Der nächste Punkt ist Asyl an der Grenze. Die Grünen verlangen eine Abschaffung der Zurückweisungsmöglichkeit, wenn der Asylwerber bereits in einem anderen Staat vor Verfolgung sicher war. Selbst bei Zurückweisung in bereits entschiedener Sache – wenn dem Asylwerber die Flüchtlingseigenschaft versagt wurde – soll laut Vorschlag der Grünen die Zurückweisung entfallen und die Einreise nicht verweigert werden. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einem weiteren Ansteigen von Asylanträgen führen. Das ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Der fünfte und letzte Punkt betrifft die Flüchtlingsberater. Hier gehen die Grünen vom System der Unterstützung karitativer Organisationen, die die Flüchtlingsberatung bis jetzt durchgeführt und zweifellos hervorragende Arbeit geleistet haben, ab und fordern die Bestellung eines


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eigenen Flüchtlingsberaters. Dies ist ebenfalls eine Forderung, die für uns nicht nachvollziehbar ist.

Zum Schluss kommend: Die von den Grünen beantragten Änderungen – ich habe es vorhin bereits gesagt – sind eine völlige Umkehr der derzeitigen Regelungen. Durch diese Änderungen würde die Zahl der Asylanträge exorbitant steigen, und sie wären mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Daher ist dieser Vorschlag, sind diese Anträge der Grünen aus meiner Sicht, aus der Sicht der ÖVP, für unser Land nicht vertretbar. (Beifall bei der ÖVP.)

13.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.31

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine Anmerkung zur "Weihnachtsbeleuchtung" der Grünen: Sie von den Grünen versuchen mit dieser Aktion – ganz Ihrer Linie folgend – nichts anderes, als hier Methoden der Straße zu verwenden, um ein Wahlergebnis, das Ihnen nicht behagt, zu verändern. Diese Methoden gehören auf die Straße, sie gehören nicht in dieses Haus! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie werden damit auch nicht erfolgreich sein, genauso wenig, wie Sie draußen erfolgreich waren.

Wer sich die Anträge von Frau Kollegin Stoisits zur Fremdenproblematik ansieht, merkt sehr schnell die wahre Absicht und ist verstimmt. Besonders verstimmt ist er dann, wenn er den SPÖ-Reihen in diesem Haus zuzuordnen ist. Denn obwohl die Anträge nach außen hin gegen freiheitliche Positionen gerichtet sind, zielen sie in Wahrheit klar darauf, eine Aufspaltung innerhalb der SPÖ zu erzielen. Nicht umsonst ist die ganze Fraktion auch aus dem Saal geflüchtet. (Abg. Mag. Stoisits: Vielleicht hat das was mit Ihnen zu tun!)

Nicht umsonst, Frau Kollegin – die nonverbale Situation war ganz deutlich –, haben Sie Ihre ganze Rede in diese Richtung gehalten. Das ist ein legitimes Mittel, das gestehe ich Ihnen zu. Machen Sie ruhig so weiter! Mit uns werden Sie da keine Probleme haben.

Vereinfacht gesagt: Sie versuchen, zwischen Schlögl und Einem, zwischen Fundamentalisten und Realos, zwischen Mitmarschierern und solchen, auf die man Eier werfen darf, innerhalb der SPÖ zu unterscheiden.

Die neuen Grünen – unter der Führung des mittlerweile wieder hinaus gegangenen Professor Van der Bellen, der mehr und mehr seiner Professorentarnung entsteigt – versuchen eben, diesen Riss auszubauen und arbeiten heftig daran.

Sie sehen nämlich, dass bei einigen SPÖ-Funktionären – und das sind diejenigen, die noch oder wieder Kontakt zur Basis haben – die Einsicht wächst, dass man in den letzten Jahren eine verfehlte Fremdenpolitik betrieben hat. Sogar Herr Kollege Cap, der vorhin hier gesprochen hat, hat in einem Interview den "Salzburger Nachrichten" gegenüber über die Fehler in der Fremdenpolitik gesprochen. Er hat allerdings dazu gesagt, schuld war der Vranitzky. – Ich bin neugierig, was er sagen wird, wenn der jetzige Kanzler gegangen ist, woran allem Klima dann plötzlich schuld sein wird. Die Schuld wurde zwar abgeschoben, aber immerhin auch erkannt.

Dem Herrn Innenminister ist ja bei seinem Besuch am Brunnenmarkt recht deutlich vor Augen geführt worden, wie die Situation im Wiener Raum wirklich ist. Ich war am selben Tag zwei Stunden vor ihm dort und kann mir vorstellen, was ihm die Leute gesagt haben. Er hat dann aus seinem Herzen im "Kurier" und in der "Krone" auch keine Mördergrube gemacht und hat Frau Kollegin Stoisits aufgefordert, sich einmal die Situation dort anzuschauen. Nicht zu Unrecht!

Andere Funktionäre der SPÖ, die, wie gesagt, den Kontakt zur Basis haben, wie zum Beispiel der Bezirksvorsteher von Hernals, haben dafür recht deutliche Worte gefunden. Er sagt ausdrücklich in seiner Kritik am Integrationsbeirat – ich zitiere –:


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Da bietet mir diese Organisation die Organisation eines Festes an, damit sich die Leute aneinander gewöhnen. Ich pfeife auf die Feste! Der Fonds soll lieber Dolmetscher schicken, die den neuen Mietern die Hausordnung übersetzen. – Zitatende.

Bitte, das sagt ein SPÖ- Funktionär! Ich möchte nicht hören, was in Ihren Reihen für ein Geheul ausbräche, wenn dies von einem freiheitlichen Funktionär käme.

Oder eine andere weise Erkenntnis – ich zitiere –: "Aus dem Wahlerfolg der FPÖ lernen wir jedenfalls, dass die Menschen das Ausländerthema betrifft." – Sie haben ohnehin lange dafür gebraucht! – "Da haben wir sicher viele Fehler gemacht, da müssen wir vieles anders machen. Den Spaß, Menschen einzubürgern" – man beachte übrigens die Diktion "Spaß"! –, "die weder die deutsche Sprache noch die Grundsätze unserer Geschichte kennen, können wir uns nicht leisten." Diese Aussage stammt vom Alt-Vizebürgermeister, Stadtrat, Wiener SPÖ-Vorsitzenden Mayr. (Abg. Haigermoser: Wer hat das gesagt?) Mayr! Der bekannter Wiener Funktionär, Wiener "Urgestein", aus der Wiener SPÖ! (Abg. Haigermoser: Das ist ja unglaublich! Mayr war das!)

Nein, meine Damen und Herren von den Grünen! Das, was Sie hier als Antrag einbringen, ist kein Lösungsvorschlag für das Fremdenproblem und auch kein Ansatz für eine bessere Integration.

An dieser Stelle sei der SPÖ etwas ins Stammbuch geschrieben. Es genügt nicht, die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Das ist nicht Integration, das ist Einbürgerung! Und daran krankt es in vielen Bereichen in Wien: dass man glaubt, es ist mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft getan. Die verträgliche Einbürgerung ist in vielerlei Hinsicht auch eine Frage der Zahl. Das haben Ihre Funktionäre, die an der Basis arbeiten, bereits sehr wohl erkannt.

Das ist, wie gesagt, kein Lösungsvorschlag in Richtung Integration der Eingebürgerten, sondern der Antrag zielt darauf ab, die Anzahl der Fremden zu erhöhen und damit das Problem zu verschärfen.

Die verschiedenen Punkte, warum das Ganze abzulehnen ist, brauche ich hier nicht eigens aufzuzählen. Ein Punkt ist aber besonders interessant. Selbst eine Bestrafung als Schlepper, so sie mit weniger als einem Jahr Haft ausfällt, soll künftig kein Hinderungsgrund für den Aufenthalt in Österreich mehr sein. – So weit hat sich Ihr Denken schon verirrt!

Insgesamt brauchen wir uns aus dem europäischen Raum, was das Asylrecht betrifft, keine Hilfe zu erwarten. Denn: Wie es um die Solidarität der übrigen EU-Staaten bestellt ist, das haben Sie alle am Beispiel der Konferenz in Finnland bemerkt: Da bekommen wir bestenfalls gute Worte, wir erhalten aber sicherlich keine Unterstützung.

Meine Damen und Herren von den Grünen – das heißt, es ist, glaube ich, nur noch eine Dame von den Grünen da: Ihren Weg werden wir nicht mitgehen. Er zielt allerdings auch, wie ich schon eingangs erwähnt habe, gar nicht auf uns. Sie zielen hier ganz deutlich auf eine Verschärfung der Spannung in der Bevölkerung. Sie wollen unsere Zustimmung gar nicht wirklich, Sie wollen nur den Riss in der SPÖ erweitern, wie ich schon eingangs festgestellt habe. Sie wollen die Spaltung bei der SPÖ vorantreiben und davon profitieren – profitieren zu Lasten der Österreicher! Das ist Ihre Politik, die wir nicht mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.37

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst mit den Grünen befassen, was ich sonst eher nicht gerne tue. Aber ich kann den Temperamentsausbruch, den Sie hier und anderswo immer wieder an den Tag legen und auch heute gezeigt haben, nicht ganz nachvollziehen.


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Ihre Zwillingsorganisation, das Liberale Forum, haben Sie inhaliert. Die beiden weiblichen Klubvorsitzenden haben Sie weggeputzt. (Abg. Haigermoser: Ja, aber wie!) Welches Ziel können Sie jetzt ins Auge fassen? – Jetzt wird es schwierig.

Da sind die Sozialdemokraten – ich gehe davon aus, sie werden nicht leicht von Ihnen wirklich zu beeindrucken sein –, und da ist die ÖVP; von der nehme ich Ähnliches an. Und bei den Freiheitlichen weiß ich, dass es schwierig ist. Sie können sich diese künstliche Aufregung in gewissem Sinne ersparen. Sie sind an Ihren Grenzen festgefahren, es wird nichts mehr weitergehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich muss mich einmal mehr auch mit der albernen Bemerkung befassen: Was wollen wir Österreicher eigentlich? So etwas, wie es jetzt stattfinde, habe es schon vor Jahrzehnten gegeben, denn da heißen die Leute Cap und Petrovic und so ähnlich.

Es wird dabei völlig übersehen – oder es wird verschwiegen –, dass ein großer Unterschied zwischen der Zuwanderung nach Wien um die Jahrhundertwende etwa oder früher und der Zuwanderung nach Österreich jetzt besteht, nämlich: Damals sind die Bürger eines riesengroßen Reiches in die Haupt- und Residenzstadt gezogen, um dort, in ihrem Heimatland, in ihrer Hauptstadt zu verbleiben. Sie sind Bürger eben dieses Staates gewesen! Das Problem einer doppelten Loyalität hat es nicht geben können. Und eben dieses Problem ist es, was heute dem einen oder anderen zu schaffen macht – wenn er zwar da ist, aber es sogar ablehnt, österreichischer Staatsbürger werden zu wollen.

Hören Sie mir also damit auf, immer wieder zu sagen, da heißt eine Petrovic und da heißt einer Kiss und ähnlich! Es ist etwas grundsätzlich anderes, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In der Kürze der Zeit, die mir noch zur Verfügung steht, sei noch einmal wiederholt, was mir so wichtig erscheint: Es ist eine Doppelbödigkeit, es ist inkonsequent und unlogisch, wenn man deshalb, weil sich eine kleine Minderheit, die versteht, sehr lautstark aufzutreten, wünscht, dass die Tore der Republik weit offen sind, nahezu jeden – in einer bestimmten Zeit war es so –, der es wünscht, herein und sich in Österreich aufhalten lässt, dass man aber nicht die Konsequenz zieht, ihm auch die Möglichkeit einzuräumen, zu arbeiten.

Es gibt, glaube ich, zwei Wege. Der Weg Nummer eins lautet: Ich bin vorsichtig bei der Einräumung der Möglichkeit, nach Österreich zu kommen und hier zu bleiben. Oder es gibt die zweite Möglichkeit, ich lasse alle herein. Wenn ich mich aber für den zweiten Weg entscheide, dann muss ich die, die herinnen sind, auch arbeiten lassen.

Aber Sie sagen: Da gibt es eine linkere Schicht, die wünscht sich, dass man sehr offenherzig ist, und wir lassen daher alle herein! Und dann gibt es die Gewerkschaft und ihr verbundene Menschen, die sagen: Aber arbeiten dürfen sie nicht! – Das ist doppelbödig. Denn jeder, der legal im Land ist, der mit seinen Angehörigen leben muss, der essen muß, der sich kleiden muss, der wohnen muss, der nicht betteln will und darf, der nicht kriminell werden will und darf, der nicht auf den Strich gehen will und darf, muss arbeiten! Das wissen wir alle.

Aber wir tun so, als ob Hunderttausende Menschen im Land sein dürften und könnten – legal hier sein dürften und könnten –, aber arbeiten dürfen sie leider nicht. – Das ist ein Spiel mit gezinkten Karten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist nicht nur der Integration abträglich, es ist in gewissen Bereichen der Kriminalität förderlich; und es ist auch für das Budget des Herrn Edlinger, der heute hier war, wirklich nicht schön, wenn er durch seine Fachleute berechnen lassen muss – und das tut er –, dass der Entgang an Sozialversicherungsbeiträgen und an Steuern bei jenen Menschen, die schwarz arbeiten müssen, weil sie von irgendetwas leben müssen, bei jenen Menschen, die gerne Steuern zahlen und auch gerne Sozialversicherungsbeiträge leisten würden, die gerne offiziell arbeiten würden, es aber nicht dürfen, dass dieser Entgang an Abgaben und Steuern im Jahr zwischen zehn und 30 Milliarden Schilling beträgt!


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Das ist eine Summe, die budgetrelevant ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese doppelbödige Vorgangsweise, dieser Schritt mit doppeltem Boden – man lässt die Leute herein, man ist "menschlich", aber wenn sie hier sind, lässt man sie nicht arbeiten; gleichzeitig verzichtet man auf zweistellige Milliardenbeträge! –, in diesem Zusammenhang förderlich sein soll. Wir haben damit begonnen, aber wir hören das auch schon von anderen Seiten: Wir sind für die Integration, und erst dann kann man wieder über Neuzuwanderung reden.

Entweder wir sind restriktiv an der Grenze, oder wir sind es nicht, lassen die Leute herein und lassen sie arbeiten. Aber ein bisschen von dem einen und ein bisschen von dem anderen, das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise die Anträge 7/A und 8/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 14/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 62/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 166/1998, das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 69/1998, und das Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1998, geändert werden

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es passt ja eigentlich in der Abfolge, nachdem jetzt viel über Neuzuwanderung und unterschiedliche Positionierungen bezüglich Neuzuwanderung, Fremdenrecht und Asylrecht gesprochen wurde. Allen unterschiedlichen Positionen war aber weitgehend eines gemeinsam, dass nämlich Integration ein wichtiger Bestandteil unserer Politik hier im Haus sein sollte. Nun haben Sie die Möglichkeit, die Nagelprobe zu machen.

Ich erinnere Frau Abgeordnete Partik-Pablé an das, was sie gesagt hat, nämlich: Nur dann, wenn die Integration funktioniert, kann es ein friedliches Zusammenleben geben. – Meine Damen und Herren! Was machen Sie in Bezug auf die Integration der hier lebenden Arbeitsmigrantinnen und -migranten? Was haben Sie in den letzten Jahren in Bezug auf deren soziale Rechte gemacht? Was haben Sie in den letzten Jahren in Bezug auf deren politische Rechte gemacht? – Und damit bin ich beim Thema: dem passiven Wahlrecht zur Arbeiterkammer, zum Betriebsrat und zur Hochschülerschaft.

Wie oft, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir denn schon in erster Lesung hier in den letzten Jahren dieses Thema diskutiert? Vier Mal? Fünf Mal? Sechs Mal? – Das dürfte ungefähr hinkommen.

Immer wieder gab es den Tenor von Seiten fast aller Parteien – mit Ausnahme der Grünen und der Liberalen –: Das können wir nicht machen, "denen" das passive Wahlrecht uneingeschränkt einzuräumen! (Abg. Verzetnitsch schüttelt verneinend den Kopf.)

Ja, Kollege Verzetnitsch! Es war auch vom Redner der sozialdemokratischen Fraktion so zu hören. (Widerspruch des Abg. Verzetnitsch. ) Dieser hat gesagt: Wir müssen abwarten, was der Europäische Gerichtshof diesbezüglich entscheidet. Es könnte ja sein, dass das nicht allen zusteht. Es könnte ja sein, dass nicht alle auf Grund der gesetzlichen Lage diese Ansprüche auf das passive Wahlrecht haben! – Das nenne ich abschieben. Ich wiederhole: abschieben! Das ist


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das geistige Abschieben dieser Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Dolinschek: Wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, dann sind sie ja wahlberechtigt!)

Aber wir reden ja nicht von den österreichischen Staatsbürgern, sondern wir reden von den Arbeitsmigrantinnen und -migranten, die hier in Österreich leben. Um diese geht es – und um ihr passives Wahlrecht zur Arbeiterkammerwahl, zur Betriebsratswahl und auch zur Hochschülerschaftswahl. (Abg. Dr. Martin Graf: Aber warum nehmen Sie diesen Teilbereich heraus? Wenn, dann müssen Sie schon alles nennen! – Abg. Gaugg: Machen wir es europaweit gleich!)

Es geht um die politischen Rechte dieser Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte Ihnen leicht auch die sozialen Rechte, die ihnen vorenthalten werden, aufzählen. Aber jetzt geht es einmal um die politischen Rechte, die ihnen vorenthalten werden, die ihnen rechtswidrig vorenthalten werden.

Es gibt nämlich eine europäische Sozialcharta, Kollege Gaugg. Das weißt du! Es gibt die ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 schon aus den fünfziger Jahren, die Österreich eigentlich moralisch und rechtlich verpflichten, und zwar völkerrechtlich verpflichten, diese Bestimmungen einzuführen.

Es gibt die EU-Verträge, auch wenn das den Kollegen der Freiheitlichen Partei nicht passen sollte, etwa die Verordnung 1612 aus dem Jahre 1968, die ganz klar gegen jegliche Diskriminierung von Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmern Stellung nimmt.

Es gibt die Assoziationsverträge mit der Türkei, mit anderen osteuropäischen Ländern und mit afrikanischen Ländern, die überall die Gleichstellung vorsehen: das passive Wahlrecht, das uneingeschränkte gleiche Recht bei Betriebsrats-, Arbeiterkammer- und natürlich auch bei Hochschülerschaftswahlen.

Vor allem gibt es – Gott sei Dank!, muss ich hier sagen – die Europäische Kommission, der es nicht so egal ist wie den Regierungsmitgliedern, vor allem jenen von der ÖVP, dass Österreich konsequent seit Jahren EU-Recht bricht. Der Kommission ist das nicht egal, daher ist das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet worden.

Es gibt aber Gott sei Dank auch noch Beamte in dieser Republik, denen das nicht egal ist, beispielsweise einen Bezirkshauptmann aus Vorarlberg, der sagt: Na selbstverständlich müssen wir ihnen das passive Wahlrecht bei der Arbeiterkammerwahl einräumen!, und der als sach- und rechtskundiger Beamter als Einziger dafür gestimmt hat, ihnen das passive Wahlrecht einzuräumen, während die Vertreter von ÖVP, SPÖ und FPÖ – natürlich FPÖ, aber auch ÖVP und SPÖ – dagegen gestimmt haben.

Meine Damen und Herren! Sie haben jetzt – ich sage es noch einmal – die Chance, Ihre Meinung zu ändern, noch bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergeht. Es kommt sicher zu dieser Klage. Das Vertragsverletzungsverfahren ist – das sehen Sie, wenn Sie die Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers lesen – eingeleitet. Es kommt mit Sicherheit zur Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof, weil Österreich seit Jahren als einziges von 15 EU-Ländern diese Rechte völlig ignoriert!

Ich möchte am liebsten ignorieren, was einzelne Institutionen dieser Republik dazu gesagt haben, etwa die Wirtschaftskammer, die beispielsweise meint – ich zitiere –: Die Einräumung des passiven Wahlrechtes lässt befürchten, dass in Entscheidungen des Betriebsrates Gesichtspunkte einfließen, die von außerhalb Österreichs gelegenen Interessen geprägt sind. (Abg. Dr. Martin Graf: In den meisten europäischen Ländern gibt es das gar nicht! Das ist ein Witz! In zwölf von fünfzehn Ländern ist eine Kammer öffentlichen Rechts gar nicht etabliert!)

Weiters heißt es hier: Diese im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes dem Betriebsrat obliegende Verpflichtung, betriebliche Interessen zu berücksichtigen, könnte von ausländischen Betriebsräten tendenziell weniger effektiv wahrgenommen werden als von inländischen. – Ende des Zitates.


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Meine Damen und Herren! Was anderes als diskriminierend ist eine derartige Aussage? (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Was anderes als versteckter Rassismus ist diese Aussage? Es gibt hier ja Abgeordnete, die auch Wirtschaftskammerfunktionäre sind. Ich hätte gerne, dass sie sich zu diesen Aussagen der Wirtschaftskammer äußern, die im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens gemacht wurden!

Ich hätte gerne, dass Sie erklären, warum zwar in der Wirtschaftskammer das passive Wahlrecht – Gott sei Dank – inzwischen eingeräumt wurde, warum aber dieselbe Wirtschaftskammer bei der Arbeiterkammer beziehungsweise beim Betriebsrat dagegen ist, dass dieses passive Wahlrecht eingeräumt wird.

Ich hätte eine Erklärung dafür, woraus ihre Widersprüchlichkeit, ihre Verachtung dieser Kolleginnen und Kollegen und ihre Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen resultieren, die Sie zu erfüllen haben, die Aufträge nicht nur von internationalen Konventionen, sondern Bestandteil des österreichischen Rechts sind.

Ich hätte eine Erklärung dafür, warum Sie das missachten, warum Sie nicht daran denken, österreichischen Rechtsbestand – den es gibt, weil wir die EU-Verträge als österreichisches Recht übernommen haben und die Verordnungen unmittelbar wirksam sind – zu erfüllen, warum Sie daran denken, das zu ignorieren,

Herr Kollege Maderthaner! Sie blättern sehr angestrengt, aber ich hätte gerne gewusst, was die Wirtschaftskammer dazu sagt. Ich hätte auch von jedem anderen Funktionär, der sich hier im Saal dazu äußern wird, gerne gehört, warum das noch vorenthalten wird. Auch Kollegen Verzetnitsch möchte ich gerne fragen, warum er als Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes bei entsprechenden Resolutionen zwar immer dafür stimmt, aber bei entsprechenden Abstimmungen hier im Hause immer dagegen stimmen muss oder vielleicht nicht im Saal anwesend ist – das könnte das Problem noch etwas entschärfen, Kollege Verzetnitsch.

Es sei noch einmal gesagt: Wir befinden uns jetzt in der ersten Lesung, aber es ist die letzte Chance, Österreich eine internationale Blamage und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu ersparen, wenn Sie dieses Gesetz im Sozialausschuss, im Menschenrechtsausschuss behandeln. (Beifall bei den Grünen.)

13.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

13.51

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger, ich darf daran erinnern, dass 1998 eine ähnliche Debatte stattgefunden hat. Wenn Sie meinen, wir hätten uns hier nicht zu Wort gemeldet, dann bitte ich Sie, nachzulesen, was die SPÖ-Abgeordneten zu diesem Kapitel gesagt haben. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Ich halte neuerlich fest: Die Sozialdemokratie, der ÖGB und die Arbeiterkammern sind grundsätzlich sehr daran interessiert – sie stehen auch dazu –, dass das passive Wahlrecht auch für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land Platz greift. Sozialdemokratie, Arbeiterkammern und ÖGB haben schon vor Jahren die entsprechenden Beschlüsse dafür gefasst. Ich meine, dass das eines der wesentlichsten Elemente der Integration ist. Von jeder Partei dieses Hauses ist zu hören, dass die Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die bereits jahrelang in Österreich leben und auch arbeiten, ein ganz entscheidender Faktor ist.

Ich bin aber überzeugt davon, dass das passive Wahlrecht im Arbeitsverfassungsrecht nicht das einzige Thema ist, wenn es um Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Arbeitsverfassungsgesetz geht. Meiner Meinung nach ist es für in- und aus ländische Arbeitnehmer wichtig, dass wir zum Beispiel die Anpassung der Informations- und Mitwirkungsrechte an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten vornehmen, aber auch die Erleichterung der Wahl von Betriebsräten in Klein- und Mittelbetrieben vorantreiben. Dasselbe gilt auch für die Verbesserung


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der Freistellungsgrenzen und den Kündigungsschutz für Ersatzbetriebsräte. Das sind aus meiner Sicht wesentliche Dinge.

Weiters wäre es, so meine ich, wichtig – vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung, die wir in der Wirtschaftskammer, in der Wirtschaft im Allgemeinen feststellen können –, auch das Mitspracherecht der Arbeitnehmervertreter bei der Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe innerhalb der Wirtschaftskammer festzulegen.

Ich stehe zu dem, was vor kurzem in Deutschland im "Handelsblatt" zu lesen war, nämlich dass der Betriebsrat der Manager des Wandels ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit gibt, in diesem Wandel für ihre Rechte entsprechend eintreten zu können.

Kollege Öllinger! Wir müssen uns aber auch darüber unterhalten – und dafür sehe ich gerade im Ausschuss eine Möglichkeit –, dass dieses passive Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer abgestimmt sein muss mit den Bestimmungen der Ausländergesetze in unserem Lande, dem Aufenthaltsrecht, aber auch der Ausländerbeschäftigung.

Stimmen wir das nicht aufeinander ab und übernehmen wir die Bestimmungen, die für Inländer gelten, tel quel, dann, so glaube ich, öffnen wir jener Entwicklung Tür und Tor, die sich in Deutschland zeigt, wo die ausländischen Arbeitnehmer zwar gewählt werden können, aber fünf Minuten später vom Arbeitgeber mit anderen Mitteln wieder ihres Mandats beraubt werden.

Daher bin ich dafür, dass wir als ersten Schritt neben der Situierung des passiven Wahlrechtes eine Verbindung zur Beschäftigungsbewilligung herstellen, weil das den Kolleginnen und Kollegen, die sich der Wahl stellen, so glaube ich, Sicherheit gibt, als Betriebsrat entsprechend tätig werden zu können.

Ich wiederhole noch einmal: Die Erfahrungen in Deutschland haben deutlich gezeigt, dass dann, wenn man das nicht harmonisiert, für die Kolleginnen und Kollegen, die ein Mandat übernehmen, die Entwicklung nicht die beste ist.

In diesem Zusammenhang erscheint es mir aber auch wichtig, festzustellen – und das passt auch zur Debatte, die wir vorher hier im Hause geführt haben –, dass die Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen in Österreich nicht dadurch stattfinden kann, dass bei jeder sich bietenden Gelegenheit In- und Ausländer gegeneinander ausgespielt werden.

Probleme auf dem Arbeitsmarkt – davon bin ich überzeugt – löst man nicht, indem man sagt: Die Ausländer sind schuld! – Demnächst sind es dann die Frauen, die älteren Arbeitnehmer oder aber auch die Jungen. Dieses Auseinanderdividieren von Arbeitnehmergruppen ist der falscheste Weg, den man gehen kann. Damit erzeugt man nur ein Klima des Misstrauens, ein Klima des Neides und der Verunsicherung.

Die soziale Sicherheit, die wir in Österreich haben, der Friede und die Gerechtigkeit werden seit langem groß geschrieben; wir sollten sie uns nicht dadurch zerstören lassen, dass eine Gruppe gegen die andere ausgespielt wird. Soziale Intoleranz hilft uns in dieser Frage überhaupt nicht. Das, was wir brauchen, sind eine klare Definierung dessen, was wir unter passivem Wahlrecht verstehen, sowohl bei den Arbeiterkammer- als auch bei den Betriebsratswahlen, und die Möglichkeit, dieses Wahlrecht auch den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger: "Integration vor Neuzuwanderung" war die Parole der FPÖ vorher! – Abg. Gaugg  – auf dem Weg zum Rednerpult –: So ist es! Ganz korrekt!)

13.56

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Öllinger meint, es wäre im Ausschuss für Menschenrechte die


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Frage zu klären, ob Gastarbeiter – das sind Gäste – all jene Wahlrechte haben sollen, die die inländischen Arbeitnehmer besitzen, die aber ständig mit dem leben müssen, was dort entschieden wird. Er meint, dass Österreich das einzige Land wäre, in dem das nicht vollzogen werden wird. Ich würde daher gerne wissen, in welchem der anderen 14 Länder es eine Zwangsmitgliedschaft zu den Arbeiterkammern gibt. Das wäre ein Fall für die Menschenrechte. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist nämlich nicht einzusehen, dass im 20. Jahrhundert Menschen gezwungen werden, Interessengemeinschaften beizutreten.

Das wäre das erste Thema, über das wir uns unterhalten sollten, denn dann würde sich auch die Frage des Wahlrechts vielleicht von selbst lösen. (Abg. Öllinger: Du bist ja auch ein österreichisches Zwangsmitglied! Zwangsmitglied der Republik!) Wenn es um die Mitgliedschaft bei einem Verein geht, dann kann man es machen, aber wenn man die Zwangsmitgliedschaftssysteme mit Krampf aufrechterhält, dann muss man auch damit leben, dass es unterschiedliche Interessen gibt.

Die größte Doppelzüngigkeit in der Frage des passiven Wahlrechts für Ausländer vollführt die SPÖ. Sie spricht in allen Gremien, ob beim ÖGB-Bundeskongress oder bei der Wiener Arbeiterkammer – das ist richtig und auch nachvollziehbar –, ständig und überall von der sozialen Integration oder – wie hat Kollege Verzetnitsch gesagt? – der sozialen Intoleranz.

Das, was Sie, Herr Präsident Verzetnitsch, in den letzten Jahren vollziehen, ist ein hohes Maß an sozialer Intoleranz gegenüber den Arbeitnehmern. Sie haben jedes Rückgrat verloren. Sie haben aus Angst vor Entscheidungen auch die Frage des passiven Wahlrechtes vor sich hergeschoben, sodass letztlich eine Klage entscheiden wird, ob das passive Wahlrecht für Ausländer zulässig ist oder nicht.

Ich möchte aber auch gleichzeitig geklärt wissen, ob eine zwangsweise Rekrutierung von Mitgliedern den Menschenrechten entspricht, ob man einen Arbeitnehmer heute dazu zwingen kann, einer Interessengemeinschaft anzugehören, obwohl er ihr unter Umständen gar nicht angehören möchte, weil die Leistung nicht seinen Vorstellungen entspricht, da heute – und das ist der Ausgangspunkt – die Arbeiterkammern in Österreich immer noch vielfach als parteipolitisches Vorfeld missbraucht werden. Das wissen Sie, Herr Präsident Verzetnitsch, und das ist der größte Vorwurf.

Wir haben auf dem österreichischen Arbeitsmarkt relativ wenig davon, wenn wir bei den Arbeiterkammerwahlen neben den bereits kandidierenden und wahlwerbenden Gruppen vielleicht auch noch eine moslemische wahlwerbende Gruppe, eine kroatische wahlwerbende Gruppe, eine serbische wahlwerbende Gruppe haben. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) Denn Arbeitsplatzprobleme, Herr Kollege Verzetnitsch, haben mit Parteizugehörigkeit und Abstammung nichts zu tun, sondern sind Probleme, die im Betrieb entstehen, und dort sollten sie gelöst werden. Ich bin überzeugt davon, dass die gewählten Mandatare durchaus in der Lage sind, diese Probleme auch zu lösen. Sie jedoch geben ihnen nicht jene Instrumente in die Hand, die sie als Betriebsräte benötigen würden.

Sie sind nicht in der Lage, allen österreichischen Arbeitnehmern entsprechende Kollektivverträge zu bieten. Sie lassen es zu, dass es heute noch Kollektivverträge mit Stundenlöhnen von 62 S brutto, 60 Wochenstunden – beim Bewachungspersonal –, gibt, und zwar ohne Zuschläge für Nachtarbeit, ohne Zuschläge für Wochenendarbeitszeit. Wo sind da Ihre Leistungen? Sie konzentrieren sich immer auf eine bestimmte Gruppe, um so von den tatsächlichen und wahren Problemen abzulenken.

Wesentlicher wäre es, hier und auch innerhalb des ÖGB einmal darüber zu reden, was das Wesentliche ist, nämlich der Schutz am Arbeitsplatz, die Sicherung der Einkommen und die Sicherung der Arbeitsbedingungen. Wo ist denn das verwirklicht?

Sie haben sich in den letzten Jahren in allen Bereichen permanent und ständig demontieren lassen. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) Sie fahren hier herinnen einen Kuschelkurs, und draußen wollen Sie den wilden Mann spielen. Sie lassen Herrn Klima ausrichten, dass Sie mit


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ihm in den nächsten vier Jahren nicht über die Pensionen reden werden. – Das ist rübergekommen, das klingt irrsinnig gut, bringt aber dem Arbeitnehmer überhaupt nichts.

Ehrlicher wäre es, dazu auch hier herinnen zu stehen, anstatt hier herinnen die Dinge anders zu drehen. Sie haben zwar die "Aktion Fairness" hier durchgeführt, zuerst unter Bundeskanzler Vranitzky, dann unter Klima – wer es in Zukunft sein wird, dem ein Paket übergeben werden wird, wissen wir noch nicht.

Die Aufgaben wären zu lösen, man sollte nicht immer nur eine Randgruppe herausnehmen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Fragen Sie doch einmal die ausländischen Gastarbeiter – sie kommen meistens aus Ländern, in denen man von österreichischen Arbeitsbedingungen nur träumen kann. Daher gibt es auch viele, die dankbar sind, dass sie hier Beschäftigung finden. Und diesen ist es völlig egal, ob Herr Öllinger hier herinnen einen Antrag betreffend einen Beschluss über das passive Ausländerwahlrecht stellt. Das interessiert sie nicht.

Meiner Ansicht nach erfolgt Integration auch durch die Annahme der Staatsbürgerschaft. Auch das ist eine Möglichkeit der Integration. Wenn sich jemand hier wohl fühlt, die österreichische Staatsbürgerschaft hat, dann soll und wird er auch bei den Arbeiterkammerwahlen, bei den Betriebsratswahlen kandidieren. Aber es ist nicht einzusehen, dass jemand für eine Periode von vier Jahren bei der Betriebsratswahl beziehungsweise fünf Jahren bei der Arbeiterkammerwahl gewählt wird, unter Umständen aber die Aufenthaltsdauer gar nicht fünf Jahre beträgt. Wie lässt sich denn das vereinbaren? Das ist ja rein rechtlich und gesetzlich nicht möglich. Daher hat sich auch seit der letzten Diskussion in der Frage des passiven Wahlrechts nichts geändert.

Die Probleme der Arbeitnehmer sind nicht die Betriebe, sondern die Probleme der österreichischen Arbeitnehmer sind heute die so genannten Sozialpartner; die Sozialpartner, die längst an den Interessen der Mitglieder vorbei agieren. (Abg. Verzetnitsch: Die Lohnverhandlung der Metall-, der Gewerbeleute, ist das an den Interessen vorbei?) – Sie nehmen immer nur eine Gruppe heraus. Ich nenne Ihnen das Bewachungspersonal und könnte auch noch die textilverarbeitende Industrie, die Leder verarbeitende Industrie, die MitarbeiterInnen bei den Ärzten, bei den Freiberuflern erwähnen. In diesen Bereichen haben Sie geschlafen. Bei Ihnen zählt nur der Metaller – natürlich ist auf Ihrem Dienstfahrzeug vorne das Zeichen der Metaller drauf; das ist das Einzige, das Sie interessiert. Das ist eine große Gruppe, die kann man überschauen, da kann man bei Betriebsversammlungen den wilden Mann spielen. Aber im Wesentlichen übersehen Sie, dass wir in Österreich über zwei Millionen Beschäftigte haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) – Nein, über den Handel brauchen Sie mit mir nicht zu reden, denn zuerst stimmen Sie der Sonntagsarbeit zu, und dann demonstrieren Sie dagegen. Das ist Ihre Doppelzüngigkeit!

Sie sagen auch: Ich bin ja für das passive Wahlrecht der Ausländer, selbstverständlich!, aber Sie werden dagegen stimmen. Das ist Ihre Haltung! So haben Sie es bisher immer gemacht, und Sie werden es auch in Zukunft so machen, weil Sie Angst haben, Angst um Ihre Funktion innerhalb des ÖGB, weil Ihnen die Mitglieder in Scharen davonlaufen, weil Sie nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

14.03

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zum Antrag des Kollegen Öllinger im Namen der Volkspartei Folgendes festhalten:

Wir haben 1998 das Arbeiterkammerwahlgesetz reformiert – das ist schon gesagt worden – und im § 21 ganz genau definiert, wie sich die Arbeiterkammer selbst versteht. Das ist wichtig, da Sie, Herr Kollege, in Ihrer Begründung auf den Brief der EU-Kommission zur Klarstellung und zur Eigendefinition verweisen.


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Die Arbeiterkammer versteht sich als Körperschaft öffentlichen Rechts – es werden dort zum Beispiel Laienrichter gewählt –, aber Anregungen, die in Richtung Kollektivvertragsverhandlungen gehen – das gilt auch in Richtung des Kollegen Gaugg –, sind an die Gewerkschaft zu richten, das ist nicht Sache der AK. Das ist nicht Sache der AK. Das sind zweierlei Paar Schuhe. Ich bitte, das nicht zu vermischen, denn sonst gibt es Unterstellungen, die dann nur schwer zu entwirren sind.

Kollege Öllinger! Sie haben davon gesprochen, dass wir die Arbeitnehmer verachten würden. Ich möchte das zurückweisen und hoffe, dass Sie das nicht wirklich so gemeint haben (Abg. Öllinger: Wirtschaftskammer!) – auch nicht die Wirtschaftskammer; ich möchte das auch für die Wirtschaftskammer zurückweisen –, und möchte die Brücke zur Beschäftigungsbewilligung schlagen. Ich habe auch an anderer Stelle, wo es um Integration gegangen ist, auf diese Dimension hingewiesen. Ich möchte mich sehr dafür einsetzen, dass die Doppelquotierung, die sowohl im Innenministerium als auch im Sozialministerium festgelegt wird, nämlich die Beschäftigungsbewilligung und die Aufenthaltsbewilligung, ein Ende findet, denn dadurch werden die Leute ausgespielt. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar – wenn ich gut aufgepasst habe, sind wir hier alle Fraktionen eines Sinnes –, dass jemandem angeboten werden kann, ins Land zu kommen, ihm aber dann verwehrt wird, für sein Auskommen zu sorgen.

Für die erste Lesung noch einmal: Ich kann namens der Volkspartei Ihrem Antrag nicht beitreten. Diskussionen, Weiterentwicklungsprojekten zur Frage der Integration, die weit über solche Anträge und Maßnahmen hinausgehen, stehen wir jederzeit offen gegenüber.

Nun zum nächsten Punkt, dem Hochschülerschaftsgesetz – ebenso aus dem Jahre 1998, damals reformiert und für den EWR-Raum geöffnet, aber noch nicht für alle nichtösterreichischen Staatsbürger, die in unserem Land studieren. Das ist schon ein Fortschritt. Es sind die letzten ÖH-Wahlen auch nach diesem Modus abgewickelt worden. Eine Bewertung, eine Evaluierung, steht aber noch aus. Ich möchte im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung, einer Bewertung der letzten ÖH-Wahlen beziehungsweise der Modi, nach denen in den jeweiligen Kommissionen, Ausschüssen, Ebenen und so weiter gewählt wurde, auch fragen: Hat das eine Verbesserung gebracht, den Integrationszweck erfüllt? (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) – Nein, nicht die Grundrechte, sondern den Zweck, den Sie zu verfolgen vorgeben.

Wenn es um mehr Integration, um mehr Gerechtigkeit geht, dann frage ich auch: Wie schaut es in anderen Körperschaften öffentlichen Rechts aus – die ÖH ist nämlich auch solch eine Körperschaft –, in der Ärztekammer, Notariatskammer und so weiter? (Abg. Öllinger: Das ist schon ausjudiziert!) – Das ist ausjudiziert, aber die Selbstdefinition in dem Sinne, wie sie die EU auch von der ÖH verlangt, ist noch nicht abgeschlossen. Also daher ist natürlich auch der Verweis auf die anderen Körperschaften nur bedingt möglich.

Das heißt: In der ÖH entscheidet eine Gruppe für einen überschaubaren Zeitraum über eine Kandidatur zur Erreichung eines Mandats auf einer Wahlliste, und wenn es zur Ausübung derselben kommt, ist man längst nicht mehr Studierender und vertritt dann gar nicht mehr die Anliegen der Studierenden.

Machen wir es uns also nicht so leicht, und sprechen wir nicht schon von den wichtigsten Integrationsmaßnahmen – das haben Sie zwar nicht gemacht, aber Sie haben sie als wesentliche hingestellt. Wenn uns Integration ernst ist, muss sie über dieses Ansinnen hinausgehen. Ich unterstelle einmal, dass es Ihnen und uns ernst ist. Lassen Sie uns daher nach dieser ersten Lesung in die Debatte eintreten und weiterentwickeln, wo etwas weiterzuentwickeln ist, und Querverbindungen herstellen, wo sie notwendigerweise, wenn es um Verbesserungen geht, herzustellen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: ... Ausländerbeschäftigungsgesetz gerne!)

14.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Niederwieser. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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14.08

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Sätze zu den Ausführungen des Kollegen Gaugg: Es war nichts dabei, wo er zur Sache gesprochen hätte, sondern das war die Rede vom vorletzten und vom vorvorletzten Mal. Zur Sache selbst, dem Wahlrecht, hat Kollege Gaugg überhaupt nichts gesagt. Ich habe mich darüber gewundert, dass der neue Präsident – aber er wird das schon noch lernen – keinen Ruf zur Sache erteilt hat. (Abg. Gaugg: Herr Oberlehrer!)

Zu den beklagten Kollektivvertragsproblemen, zum Bewachungspersonal: Ich denke, dass Sie für diese Informationen eine sehr gute Quelle haben werden (Abg. Gaugg: Ja, den Kollektivvertrag ...! Aber das können Sie nicht lesen!), nämlich Ihren FPÖ-Gemeinderat in Innsbruck, der ja Chef einer solchen Firma ist. Wahrscheinlich hat Ihnen Ihr FPÖ-Gemeinderat gesagt, wie wenig er den Leuten zahlt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Riess-Passer: Nein, das ist nicht unser FPÖ-Gemeinderat!) – Es ist schon möglich, Kollegin Riess, dass das momentan nicht Ihr FPÖ-Gemeinderat ist, weil er momentan ausgetreten ist (Abg. Dr. Riess-Passer: Das Problem ist: Sie stellen sich da her und behaupten einfach etwas Falsches! Das stimmt nicht!), aber vielleicht wird er wieder eintreten. (Abg. Dr. Martin Graf: Reden Sie von Manzenreiter?) Bei Ihnen ist ja nicht sehr leicht festzustellen, wer derzeit eine Fraktion in irgendeinem Gremium in Innsbruck bildet und wer nicht. (Abg. Dr. Riess-Passer: Reden Sie einmal über die SPÖ-Innsbruck, die löst sich gerade auf!) – Das ist auch ein mögliches Thema.

Lassen Sie mich mit einem anderen freiheitlichen Abgeordneten die Thematik des Hochschülerschaftswahlrechts beginnen, nämlich mit Kollegen Brauneder, der nicht mehr hier ist. Er hat in der Diskussion zum ÖH-Gesetz am 26. November 1998 die Frage gestellt – die berechtigte Frage! –: Wo ist denn ein Unterschied zwischen einem jungen Menschen, der in Bratislava lebt und in Wien studieren will, und einem, der in Passau lebt und in Linz studieren will? Weshalb gibt es denn da Unterschiede? (Abg. Öllinger: Nur die Kilometer! Bratislava ist näher bei Wien!) – Ich möchte an diese Frage, die Kollege Brauneder damals gestellt hat und aus der ich eine gewisse Sympathie für ein gleiches Wahlrecht für alle herauslesen durfte, anknüpfen.

Natürlich kann man aufzeigen, welcher Unterschied da derzeit besteht: Die einen sind EU-Bürger oder EWR-Bürger und die anderen nicht, und die einen können bei ÖH-Wahlen für Gremien in der Hochschülerschaft kandidieren und die anderen eben nicht, weil sie kein passives Wahlrecht haben. (Abg. Dr. Riess-Passer: Unglaublich schlaue Erkenntnis! – Abg. Dr. Martin Graf: Messerscharf geschlossen!)

Die Frage ist: Gibt es eine sachliche Rechtfertigung für diesen Unterschied? In einem Rechtsstaat, in dem es von der Verfassung her einen Gleichheitsgrundsatz gibt, muss es für eine unterschiedliche Behandlung von ausländischen Bürgern auch eine Rechtfertigung geben.

Wir Sozialdemokraten sagen, und zwar schon seit langem: Es gibt für diese Unterscheidung keine Rechtfertigung! Wir treten für das passive Wahlrecht für alle Studierenden ein. Das hat Tradition – Kollege Stippel hat das vor mir schon zu erläutern versucht –: Bundesminister Dr. Scholten hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, Bundesminister Einem hat eine Regierungsvorlage in diesem Sinne ausgeschickt, und es gibt aus dem Jahre 1997 einen entsprechenden Antrag von mir, der einen ähnlichen Passus aufweist wie jener des Kollegen Öllinger. Er enthält eine Verfassungsbestimmung, weil wir glauben, dass das in diesem Fall notwendig ist.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vier Gründe aufzählen, warum wir für das passive Wahlrecht für alle Studierenden sind.

Der erste Grund ist folgender: Wir wollen und sollen nicht durch ein Gesetz Grenzen schaffen, die es an den Universitäten selbst nicht gibt. Dort arbeitet man gemeinsam an einem Studienplan, dort arbeitet man gemeinsam an der Entwicklung am Institut, aber wenn es darum geht, sich auch als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter dieser Arbeit widmen zu dürfen, dann macht man einen Unterschied. Wir als Gesetzgeber machen da einen Unterschied, den es jedoch in der Praxis nicht gibt.


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Zweiter Grund: Wir sollten das ernst nehmen, was die Studierenden selber sagen. Wenn die Österreichische Hochschülerschaft – das hat sie in vielen Resolutionen zum Ausdruck gebracht, und soviel ich weiß, gibt es darüber auch Beschlüsse, bei welchen alle Fraktionen mitgestimmt haben – das passive Wahlrecht für alle Studierenden will, dann sollten wir das ernst nehmen, denn dort sind keine kleinen Kinder am Werk, sondern Erwachsene, die wissen, wie sie ihre Sache regeln wollen.

Dritter Grund: Wir sollten nicht auf die Fähigkeiten der ausländischen Studierenden leichtfertig und ohne Grund verzichten. Sie wollen mitarbeiten. Sie sollen bei der Wahl auch kandidieren können, und sie werden dann gewählt. Egal, ob sie aus China, Kanada oder Deutschland kommen, sollten wir ihre Bereitschaft zur beziehungsweise ihr Interesse an der Mitarbeit bei der Gestaltung der Universität nützen und in Anspruch nehmen. Das kann für die Universität nur von Vorteil sein.

Vierter Grund: Die Universitäten sind etwas Internationales. Manche Studien weisen mehr und manche weniger ausländische Studierende auf. Das hängt von verschiedenen Dingen ab, zum Beispiel von der Qualität oder vom Ruf eines Studiums oder auch davon, ob es woanders billiger oder teurer ist, und von dergleichen mehr. Das Mozarteum in Salzburg beispielsweise, eine unserer Parade-Kunstuniversitäten, hat mehr ausländische als österreichische Studierende, weil es einen guten Ruf hat, und es ist dem Mozarteum offensichtlich von Nutzen, dass daselbst sehr viele Menschen aus aller Welt studieren.

Meine Damen und Herren! Wir sollten daher, wie schon bei einem der vorangehenden Tagesordnungspunkte gesagt wurde, nicht trennen, sondern verbinden. Darin stimmen wir, glaube ich, mit dem überwiegenden Teil der Österreicherinnen und Österreicher überein. Daher sollten wir beim passiven Wahlrecht bei der Hochschülerschaft nicht zwischen inländischen und ausländischen Studierenden und bei den ausländischen noch einmal zwischen solchen aus dem EWR-Raum und EU-Raum und sonstigen Studierenden unterscheiden, sondern sollten auch da das Verbindende und nicht das Trennende suchen.

Meine Damen und Herren! Wir diskutieren über ein "Haus der Toleranz". In diesem Zusammenhang möchte ich sagen: Unsere Universitäten sind von ihrer Aufgabe und auch in weiten Teilen von ihrer Geschichte her Häuser des Zusammenlebens von Lehrenden, Forschenden und Studierenden aus aller Welt. Der forschende Geist kennt keine Grenzen. Beseitigen wir diese Grenzen, die es im derzeitigen Gesetz noch gibt! Das ist mein Appell im Rahmen dieser ersten Lesung. Ich fordere Sie auf: Bemühen wir uns gemeinsam, eine Lösung in dieser Sache zu finden! Es wird den Universitäten und dem Zusammenleben nur gut tun. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

14.15


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gaugg gemeldet. Dauer: 2 Minuten. Gegenüberstellung: behaupteter Sachverhalt, tatsächlicher Sachverhalt. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Verehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete, der vor mir gesprochen hat, hat behauptet, ich hätte aufgrund irgendwelcher Informationen von Betriebsinhabern meine Äußerungen getätigt.

Tatsache ist, dass die Grundlage meiner Informationen der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ist, und zwar ist das folgender Kollektivvertrag, gültig ab 1. Juli 1999: Standposten, Betriebslöschtrupp, Verkehrs- und Separatdienst: 68,10 S brutto, Permanenzdienst: 75,90 S – ohne Berücksichtigung des Umstandes, ob es sich um Tag-, Nacht- oder Sonntagsstunden handelt. Das ist also eine Tatsache.

Es ist traurig, dass sich gerade Abgeordnete von der sozialdemokratischen Fraktion zur Sozialpolitik äußern, die keine Ahnung davon haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte an die Äußerungen des Kollegen Niederwieser anschließen, der gesagt hat, es würde den Universitäten gut tun, wenn man diese Vorlage oder, besser gesagt, den Inhalt dieser Vorlage – ob es diese ist, ist sekundär – endlich umsetzen würde. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Es würde den Universitäten auch und insbesondere und endlich gut tun, wenn Materien, die Universitäten betreffen, in Hinkunft im Wissenschaftsausschuss behandelt würden und nicht, so wie es jetzt geplant ist, im Arbeits- und Sozialausschuss. Genauso mussten wir in der Vergangenheit, als es um die Hochschülerschaftswahlerweiterung betreffend die Akademien und die Fachhochschulen ging, leider Gottes im Bildungsausschuss beziehungsweise Unterrichtsausschuss diskutieren anstatt im Wissenschaftsausschuss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es würde den Universitäten generell einmal gut tun, wenn universitätsbezogene Angelegenheiten in jenem Ausschuss behandelt würden, in welchem sie verhandelt gehören. In diesem Fall geschieht das wieder nicht. Ich weiß nicht, warum das so ist, aber wir werden darüber heute vielleicht noch reden.

Auf jeden Fall ist eines klar: Es wird dieser Ausschuss zu meinem Leidwesen nicht konstituiert. Ich frage mich: Mag das vielleicht daran liegen, dass man bei der ÖVP noch nicht weiß, wer Wissenschaftssprecher wird und daher diesbezüglich wieder auf der Bremse steht? Ich weiß es nicht, aber es kommt mir doch sehr seltsam vor. Aber wir werden sicherlich diesbezüglich noch einige Worte hören.

Aber jetzt zum Thema selbst: Ich möchte mit einigen Unwahrheiten beziehungsweise Unrichtigkeiten aufräumen, die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgebracht werden, und zwar vor allem und insbesondere von Seiten der SPÖ, aber wenn es Kammern oder Körperschaften öffentlichen Rechts betrifft, die eher im Einflussbereich der ÖVP liegen, von Seiten der ÖVP.

Es wird in dieser Angelegenheit immer wieder gesagt: Man möchte ja eh, aber! Ich meine, man muss zuerst die Dinge ein bisschen entkleiden, um zu sehen, worum es da in Wirklichkeit geht. In Wirklichkeit geht es darum, dass es sich dabei um eine verfassungsändernde Bestimmung handelt, bei welcher man eine Zweidrittelmehrheit braucht.

Warum bedarf es einer verfassungsändernden Bestimmung? – Weil eben das, was heute die Grünen als Ansinnen haben, nicht verfassungskonform ist. Das heißt, dass das, was Sie von den Grünen wollen, an sich nicht auf der Rechtsordnung basiert. (Abg. Öllinger: Aber! )

Dazu werde ich Ihnen jetzt zwei Artikel zitieren. Herr Abgeordneter, diese sollten Sie sich einmal anschauen! Die Lehre und die Literatur stehen mehrheitlich auf diesem Standpunkt, wenn nicht sogar eindeutig.

Nehmen Sie Artikel 3 Abs. 2 Staatsgrundgesetz her! Da steht drinnen, dass öffentliche Ämter österreichischen Staatsbürgern verfassungsrechtlich vorbehalten sein müssen – in Verbindung mit Artikel 48 Abs. 4 EG-Vertrag, wo eine Ausnahmebestimmung enthalten ist.

Ich muss mit der Falschheit aufräumen, dass wir endlich gleichwertige Zustände mit dem übrigen europäischen EU-Ausland herstellen müssen. In den meisten, ja in fast allen anderen europäischen EU-Staaten gibt es keine Kammern oder Körperschaften öffentlichen Rechts. (Abg. Öllinger: Aber in Luxemburg gibt es ein Urteil!) Das Urteil gibt es eben noch nicht, und auch die Grünen haben mit der Studentenfraktion GRAS beim Verfassungsgerichtshof durchzudringen versucht, aber im Endeffekt sind sie auf die Nase gefallen. Es gibt noch keine Urteile. Es gibt Diskussionen in allen Bereichen. (Abg. Öllinger: Im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg!) Dort gibt es im Wesentlichen ... – aber ich habe nur relativ wenig Zeit, wir können uns ja dann später noch näher darüber unterhalten. Lesen Sie einmal diese Ausnahmebestimmungen! (Abg. Öllinger: Aber!)


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Dass die Studierenden an der Vollziehung mitwirken, steht ja außer Zweifel. Das wird ja der Herr Minister, der jetzt in der Abgeordnetenbank Platz genommen hat, auch bestätigen. Aber es bedarf einer Verfassungsbestimmung, weil es sich eben sonst nicht auf dem Boden der österreichischen innerstaatlichen Rechtsordnung bewegt. Aber auch die europäischen Bestimmungen besagen, wie erwähnt, eindeutig, dass es sich da um Ausnahmebestimmungen handelt.

Aber, meine Damen und Herren, es ist in Wirklichkeit eine Diskussion, die am Kernpunkt vorbeigeht und zum Teil auch unehrlich geführt wird.

Sie von der Sozialdemokratischen Partei sagen ständig, Sie seien ja ohnehin dafür, stimmen aber bei den Abstimmungen permanent dagegen. – Das ist meiner Meinung nach nicht ehrlich. Das muss man so nennen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dann stimmen Sie halt in Zukunft auch dafür! In Wirklichkeit geht es doch darum, dass man seine Wählerklientel auch in diesen Bereichen pflegen möchte und deshalb draußen immer anders redet, als man hier herinnen abstimmt.

Die Grünen machen in diesem Punkt eine wesentlich ehrlichere Politik. Das konstatiere ich Ihnen. Sie sind nahezu genauso ehrlich wie die Freiheitlichen – aber in dieser Frage in einer anderen Richtung. Das sage ich ausdrücklich dazu. Die Grünen bekennen sich vorbehaltlos dazu, in diesen Belangen die Interessen der Ausländer zu vertreten. Da sind sie relativ konsequent. Die Sozialisten hingegen sind da nicht so konsequent. Wir Freiheitlichen sagen: Es ist eine politische Frage, eine Frage des Wollens!, und wir sagen: Wir wollen das nicht! Das ist doch ein ehrlicher Standpunkt! Das werden Sie mir konzedieren müssen. (Abg. Öllinger: "Integration" haben Sie gesagt!)

Folgendes sage ich Ihnen noch: Ihnen geht es in Wirklichkeit nur darum, dass sämtliche Staatsbürgerrechte in Anspruch genommen, aber die Staatsbürgerpflichten ausgehöhlt werden. Wenn von der Staatsbürgerpflicht nur mehr eine übrig bleibt, nämlich die Wehrpflicht, dann sind wir dort angelangt, wo Sie uns haben wollen: dass es niemanden mehr gibt, den dieser österreichische Staat in jenem Maße interessiert, in welchem er ihn interessieren sollte. Doch da spielen wir nicht mit! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das war erhellend! Aber es ist trotzdem falsch!)

14.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Niederwieser hat eine persönliche Erwiderung auf die tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten Gaugg verlangt. Nach meiner Lesart der Geschäftsordnung kann ich das Wort dazu nicht erteilen, weil wir das immer so handhaben, dass nur jemand, der in den berichtigten Sachverhalt einbezogen wird und nicht in die Einleitung der tatsächlichen Berichtigung, eine persönliche Erwiderung machen kann.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Öllinger, in die Begründung deines Antrages hast du hineingeschrieben, dass die ausländischen Arbeitnehmer, die Mitte der sechziger Jahre angeworben worden sind, wesentlich am Wiederaufbau Österreichs und anderer europäischer Staaten beteiligt waren und maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Österreich zu einem Wirtschaftswunder wurde. Du hast aber nicht hineingeschrieben, dass diese Arbeitnehmer natürlich auch in den Genuss des österreichischen Arbeitsrechtes gekommen sind, dass sie die höheren Löhne, die in Österreich bezahlt worden sind, bezogen haben. Sie waren natürlich nicht immer mit dem Mindestlohn einverstanden. Sie bekamen in sämtlichen Branchen Kollektivlöhne. Diese waren aber immer noch wesentlich höher als die Löhne in jenen Ländern, aus denen diese ausländischen Arbeitnehmer gekommen sind. Sie haben ihr Wissen bei uns erworben, sie haben sich ein gewisses Maß an Know-how angeeignet. Sie haben sich in ihrer Heimat eine Existenz aufgebaut und dort zum Aufschwung der Wirtschaft beigetragen oder sind in Österreich geblieben und sind dann später, wenn sie den Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft gestellt haben, österreichische Staatsbürger geworden und haben jetzt das passive Wahlrecht. Sie sind


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natürlich jetzt österreichische Staatsbürger, sind bei Betriebsratswahlen und bei Arbeiterkammerwahlen wahlberechtigt und haben natürlich auch das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen und bei Arbeiterkammerwahlen, und auch in diversen Fachausschüssen sitzen sie drinnen. Mir sind einige bekannt.

Der Kollektivvertrag und das Arbeitsrecht sind aber nicht nur für ausländische, sondern für alle Arbeitnehmer sehr wichtig. Damit wird dafür gesorgt, dass Lohnvorstellungen nicht unterboten und Arbeitsbedingungen nicht unterlaufen werden und schützen die Österreicher und Österreicherinnen vor einem gewissen Dumping. Dazu gehört auch der Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt – vor allem in Zeiten, in denen die Arbeitsmarktsituation nicht besonders gut, sondern eher schlecht ist.

Die Ausdehnung des passiven Wahlrechts bei Arbeiterkammerwahlen und bei Betriebsratswahlen auf alle ausländischen Arbeitnehmer würde ich nicht befürworten, denn ich finde das sehr problematisch – EU-Bürger haben ja das passive Wahlrecht –, weil die Legislaturperiode bei Arbeiterkammerwahlen fünf Jahre, bei Betriebsratswahlen vier Jahre dauert und die Beschäftigungsbewilligung in der Regel für zwei Jahre erteilt wird. Das wäre eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, und es wäre da ein Umweg geboten, nämlich, dass jemand, der sich für ein Arbeiterkammermandat oder ein Betriebsratsmandat bewirbt, auf diesen Mandaten dann hocken bliebe und auch keine Beschäftigungsbewilligung erhalten würde. (Abg. Öllinger: So viele Mandate gibt es gar nicht!) Entweder müsste der österreichische Staat für diese ausländischen Arbeitnehmer dann eine Beschäftigungsbewilligung aussprechen, oder sie blieben so lange im Land, und womöglich brächte man sie gar nicht mehr hinaus. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Die Sorge der Österreicher, Kollege Öllinger, sind ja ganz andere. Die sind, dass ausländische Arbeiterkammerräte und Betriebsräte sich nicht der Probleme der österreichischen Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und in den Betrieben annehmen würden, sondern eher ihre nationalistischen, religiösen Konflikte aus ihrer Heimat in den Vordergrund ihrer Interessenvertretung stellen würden. (Abg. Öllinger: Ah so!) So ist es! Es wäre nicht gut, wenn wir da eine Plattform dafür bieten würden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Was ist mit deinem Konflikt?)

Wir können keine Plattform dafür bieten, dass serbische, kroatische, kurdische, türkische oder moslemische wahlwerbende Gruppen bei Betriebsratswahlen oder bei Arbeiterkammerwahlen antreten und dort dann auch eine wahlwerbende Gruppe abgeben. Zwei Jahre Beschäftigungsbewilligung, Befreiungsschein, österreichische Staatsbürgerschaft: Das wäre weitläufig genug und für eine Integration auch förderlich! Ich habe noch nie das Argument gehört, dass ein Betriebsrat oder ein Arbeiterkammerrat, der österreichischer Staatsbürger ist, die Probleme schlechter lösen würde, als dies ein Ausländer in der Lage wäre.

Das Dienstleistungsangebot zum Beispiel bei der Arbeiterkammer steht allen, und zwar auch ausländischen Arbeitskräften, ohne Einschränkungen – ohne Einschränkungen! – zur Verfügung. (Abg. Öllinger: Der zahlt auch dafür!) Vor allem vom Arbeitsschutz wird dort überproportional Gebrauch gemacht, weil ausländische Arbeitnehmer häufig in Betrieben arbeiten, wo es arbeitsrechtliche Probleme gibt, wo zum Beispiel Löhne nicht ausbezahlt oder Entlassungen ohne Grund vorgenommen werden.

Dein Antrag, Kollege Öllinger, entspricht nicht der Meinung der überwiegenden Mehrheit der Österreicher – auch meiner nicht, auch jener meiner Fraktion nicht. Was wir brauchen, ist die Vertretung der Interessen aller in Österreich Beschäftigten zu deren Zufriedenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Zweite Wortmeldung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte die tatsächliche Berichtigung des Kollegen Gaugg hier nicht so einfach unwidersprochen lassen. Es


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gehört zum System, wie wir es von dieser Seite des Hohen Hauses in der letzten Gesetzgebungsperiode gewohnt waren und wie es jetzt wieder Platz greift – ich bitte die Präsidiale, sich diese Protokolle einmal genau anzuschauen; das ist eine Bitte –, nämlich, dass Dinge behauptet werden, die man gar nicht gesagt hat.

Meine Damen und Herren! Mein Vorwurf an den Kollegen Gaugg lautete ja nicht, er kenne den Kollektivvertrag nicht, sondern ich habe gesagt, er werde ihn schon deswegen kennen, weil sein Freund, der Innsbrucker Gemeinderat, eine Firma hat, wo man solch niedrige Löhne, die er hier beklagt, bezahlt. (Abg. Dr. Riess-Passer: Herr Kollege! Der gehört nicht zur FPÖ!) Doch er geht hier heraus und macht eine tatsächliche Berichtigung, im Rahmen welcher er sagt, ich hätte behauptet, er kenne den Kollektivvertrag nicht.

Bitte, da wird einem systematisch das Wort im Mund umgedreht, und es werden systematisch falsche Behauptungen hier von diesem Rednerpult aus verbreitet (Abg. Dr. Riess-Passer: Sie behaupten falsche Dinge!), die man so nicht im Raum stehen lassen darf. (Beifall bei der SPÖ.) Daher stehe ich hier und möchte das ganz klar sagen!

Meine Damen und Herren! Da geht es nämlich darum, die Menschen zu verwirren, und da geht es darum, wiederum zu schüren, wie der Kollege Dolinschek das soeben auch getan hat, indem man sagt: Da gibt es die guten Österreicher, und da gibt es die schlechten Ausländer, und die beiden Gruppen haben ganz unterschiedliche Interessen! In Wahrheit ist es ganz anders: Wenn man in die Betriebe hineinschaut – und ich war in genug solchen Betrieben –, dann sieht man, dass sie dieselben Probleme, dieselben Sorgen haben. Da sollten Sie diese Menschen nicht auseinander dividieren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Das dient nicht der Wahrheit, Herr Kollege!)

14.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Ich weise den Antrag 14/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Ich mache noch folgende Bemerkung:

Es ist die Frage gestellt worden, warum der Antrag nicht dem Wissenschaftsausschuss zugewiesen wird, wo doch auch das Hochschülerschaftsgesetz geändert wird. – Dazu ist zu sagen: Der Antrag bezieht sich auf das Arbeiterkammergesetz, auf das Arbeitsverfassungsgesetz und auf das Hochschülerschaftsgesetz. Von Seiten der Antragsteller ist die Zuweisung an den Sozialausschuss beantragt worden. Wir könnten ihn theoretisch dem Wissenschaftsausschuss zuweisen, aber dann müssten wir eben Arbeiterkammergesetz und Arbeitsverfassungsgesetz im Wissenschaftsausschuss verhandeln.

Die andere Möglichkeit ist, ihn dem Sozialausschuss zuzuweisen, allerdings mit dem Nachteil, dann Hochschülerschaftsfragen im Sozialausschuss verhandeln zu müssen.

Beides ist möglich. Es ist üblich, wenn kein Argument dagegen spricht, bei einer ersten Lesung dem Wunsch der Antragsteller auf Zuweisung zu folgen. Daher wird dieser Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

6. Punkt

Erste Lesung des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz – TschG)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auch hier gelangt zunächst die Erstantragstellerin, Frau Dr. Petrovic, zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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14.31

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Grünen haben einen Antrag, der aus der österreichischen Tierschutzbewegung stammt, als Antrag im Hohen Haus eingebracht und eine erste Lesung verlangt. Die Vorgeschichte ist bekannt – sie ist leidvoll. Es gab im Frühjahr 1998 ein sehr erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren, das auch im Parlament oftmals behandelt worden ist, nur: Herausgekommen ist bis dato eigentlich sehr wenig.

Die grundsätzliche Idee, das Tierschutzrecht auf die Bundesebene zu bringen, wurde im Wesentlichen von vier Fraktionen geteilt. Seitens der Österreichischen Volkspartei gab es Bedenken dagegen, und die Sozialdemokratische Partei ist auf Grund des Koalitionsübereinkommens dann auch bei dieser Haltung geblieben, sodass Tierschutz nach wie vor Landessache ist.

Ich möchte jetzt nicht im Detail auf die einzelnen Paragraphen dieses sehr ausführlichen Gesetzestextes eingehen, allerdings ist es mir, wie gesagt, wichtig, Folgendes hervorzuheben – es gab ja auch etliche von den Grünen erstellte Vorläuferentwürfe –: Dieser Entwurf entstammt der österreichischen Tierschutzbewegung und wurde von Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen mehrfach geprüft. Es ist daher ein Entwurf, der sehr gut durchdacht ist und der von allen wesentlichen österreichischen Tierschutzorganisationen, also von Hunderttausenden Menschen, getragen und mitgetragen wird.

Es ist vor allem, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, ein Entwurf, der versucht, die Problematik mit sehr viel Realitätssinn und mit sehr viel Augenmaß zu behandeln. Daher sind die Argumente, die immer dagegen geäußert wurden, meiner Einschätzung nach überhaupt nicht aufrechtzuerhalten. Da gab es einerseits das Argument, die Länder bräuchten auch irgendwelche Materien, zumal gerade nach dem EU-Beitritt die Landeskompetenz ohnehin ausgehöhlt würde, und es gäbe ja auch andere wichtige Materien, wie etwa die Jugendwohlfahrt, die bei den Ländern in guten Händen seien.

Dieser Vergleich hinkt natürlich dramatisch, denn selbstverständlich sind die Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dort, wo es um die Verhinderung von Quälereien oder von Vernachlässigung geht, auch Bundesrecht. Alles andere – dass also Kinder oder Jugendliche in den verschiedenen Bundesländern ein anderes Schutzniveau haben – wäre ja unvorstellbar.

Dagegen, dass man dort, wo es um Förderungen, um die besondere Zuwendung zur Jugend geht, auch auf regionale Besonderheiten Bedacht nimmt, spricht jedoch nichts. Dem entspräche ein Tierschutzförderungsgesetz, das die Grünen auch vorgeschlagen haben und von dem wir durchaus glauben, dass das eine legitime Aufgabe der Länder wäre, um auch den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten, was die Tierhaltung, vor allem die landwirtschaftliche Tierhaltung, betrifft, Rechnung tragen zu können. Dieses Argument zieht also wirklich nicht.

Ein zweites Argument, das immer vorgebracht worden ist, besteht in dem Einwand, dass es mit einem solchen Gesetz nicht möglich wäre, auf regionale Besonderheiten Bedacht zu nehmen. Gerade was etwa Freilandhaltungen betrifft, käme es aber sehr stark auf die witterungsmäßigen und auch auf die geographischen Gegebenheiten an. Selbstverständlich! Kein vernünftiger Mensch würde sich da dagegenstellen! All das ist in einem Gesetz, das durchaus auch einen weiten Spielraum für die Vollziehung bietet, möglich.

Eines aber muss schon klar sein: Die Tiere sind in Österreich seit dem Jahr 1990 keine Sachen mehr. Der österreichische Gesetzgeber war insofern in Europa fortschrittlich, als man anerkannt hat, dass Tiere leidensfähige Geschöpfe sind und dass eine völlige Gleichstellung mit leblosen Sachen nicht angebracht ist.

Daher ist es meines Erachtens auch nicht angebracht, die Tiere in den einzelnen Bundesländern, gerade auch, was die Abwendung von Quälereien aller Art oder auch irgendwelche Eingriffe wie das Entfernen der Hörner bei Rindern und so weiter betrifft, unterschiedlichen Regelungen zu unterwerfen, denn ein Tier empfindet nicht anders, egal, ob es sich nun im Burgenland, in Niederösterreich, in Tirol oder in Vorarlberg befindet.


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Es ist sachlich gerechtfertigt, da ein eindeutiges und klares Schutzniveau zu schaffen. Die Förderungskompetenz und all das kann jedoch, wie gesagt, selbstverständlich bei den Ländern verbleiben.

Ich habe auch seitens der Bundesländer, die mit ihrer Verbindungsstelle im Prinzip sehr wohl dieses Anliegen unterstützen, noch keinen Wunsch gehört. Da sprechen die Länder offenbar nicht die gleiche Sprache, was die Landeshauptleute und die Verbindungsstelle betrifft. Ich habe auch noch nie gehört, dass das keine sinnvolle Regelung sein könnte, wenn, wie gesagt, da ausreichend Spielräume geschaffen würden.

In einem weiteren Argument, das ich durchaus ernst nehme, hat es geheißen – und das wird auch teilweise von Repräsentantinnen und Repräsentanten der Grün-Bewegung so gesehen –, es könnte die Gefahr eintreten, dass man die teilweise schon ganz guten Tierschutzgesetze in den Ländern durch ein Bundesgesetz in ihren Standards mindert und eine Anpassung nach unten durchführt. Das wollen wir selbstverständlich nicht! Insofern ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass dieser Entwurf vorliegt. Es geht nicht um eine Anpassung nach unten, sondern es geht eindeutig um höhere Mindeststandards.

Ein letzter Einwand, den ich überhaupt nicht gelten lasse, war das Argument, es würden dadurch bäuerliche Betriebe gefährdet. Dazu muss ich sagen: Wenn es einen Verbündeten der Bäuerinnen und Bauern in Österreich gibt, dann ist es die Tierschutzbewegung. Ich erinnere Sie daran, dass es vor allem die Argumente der Tierschützerinnen und Tierschützer – auch die Bilder, die durch die Medien gegangen sind – waren, die den Konsumentinnen und Konsumenten stärker bewusst gemacht haben, dass Tierschutz ein Wert ist, dass er auch für die Produktqualität wichtig ist und dass tierschutzgerecht erzeugte Produkte einen höheren Preis auf dem Markt erzielen können, sollen und müssen.

Ich denke, dass jeder aus der Tierschutzbewegung gerne dafür eintreten wird, dass es tierische Produkte aus Freilandhaltungen gibt, und wird Ihnen gerne bestätigen, dass es dabei notwendig ist, Übergangsfristen zu schaffen, den bäuerlichen Betrieben in der Umstellung zu helfen und bei den Standards flexibel zu bleiben. Das heißt: Es soll jetzt nicht ein Maß vorgeschrieben werden, das zum Beispiel "Laufstall" oder ähnlich lautet. Das wollen wir gar nicht! Wir wollen lediglich gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern insgesamt den Standard heben, auch zur Sicherung einer möglichst hohen Erzeugungsqualität in Österreich. – Das ist der ganz simple Hintergrund dieses unseres Antrages.

Ich hoffe, dass ich in aller Kürze die wesentlichen Gegenargumente einmal mehr aus meiner Sicht entkräftet habe. Es würde mich sehr freuen, wenn die Österreichische Volkspartei ihre Haltung zu diesem Punkt einmal überdenken würde. Ich glaube, dass Sie auch das Image dieses Hauses in der Öffentlichkeit wesentlich heben könnten, wenn wir einmal zeigen würden: Wir haben ein wichtiges Volksbegehren ernst genommen, und wir sind bereit, es hier in diesem hohen Hause umzusetzen und ihm Gesetzeskraft zu verleihen. (Beifall bei den Grünen.)

14.39

Präsident Dr. Heinz Fischer (in Richtung der grünen Fraktion): Darf ich annehmen, dass die Entschuldigung des Abgeordneten Dr. Pilz für die heutige Sitzung gegenstandslos ist? (Ruf bei den Grünen: Ja!)  – Gut. (Abg. Mag. Schweitzer: Er hat ein bisschen länger geschlafen! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ludmilla Parfuss. – Bitte.

14.40

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic, ich gebe Ihnen in vielem von dem, was Sie soeben gesagt haben, Recht. Ich gebe Ihnen auch Recht darin, dass die Vorgeschichte zum Entstehen des vorliegenden Entwurfes auch im parlamentarischen politischen Alltag eine sehr lange war. Viele engagierte TierschützerInnen und Experten haben ihr Wissen in diesen Antrag eingebracht. Sie haben offensichtlich – ich will nicht sagen: absichtlich – vergessen, dass die SPÖ auch einen guten Entwurf eingebracht hat, der eine, glaube ich, sehr gute Diskussionsgrundlage dargestellt hat. Der vor


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liegende Entwurf, den Sie eingebracht haben, ist, glaube ich, im Zielvorhaben gut, richtig und tauglich für einen modernen Tierschutz in Österreich.

Natürlich sind einige inhaltliche Änderungen noch zu diskutieren, und wenn man das ernsthaft betreibt, dann könnte dieser Entwurf, glaube ich, durchaus mehrheitsfähig werden. Ich sage "könnte", denn leider gibt es in diesem Haus noch immer unterschiedliche Meinungen darüber, wie der Tierschutz in Österreich geregelt werden soll.

Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete Petrovic, ist unsere Position ganz klar – wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern –, und zwar geht sie dahin, dass für einen wirkungsvollen Tierschutz ein Bundes-Tierschutzgesetz eine wichtige Basis ist. Wir haben die Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens von Beginn an richtig eingeschätzt und deren Notwendigkeit erkannt, und wir haben, glaube ich, auch in diesem Hohen Haus sehr ernst und sehr engagiert für den Tierschutz gekämpft.

Ich glaube, dass sich die Anstrengungen zum Teil durchaus gelohnt haben. Es konnten in den letzten Jahren ja doch einige Änderungen erreicht werden. Vor allem hat sich – das möchte ich anmerken – auch im Bewusstsein der Bevölkerung für den Tierschutz einiges geändert, wie ich glaube, und es ist festzustellen, dass die Akzeptanz gestiegen ist. Ein Bundes-Tierschutzgesetz, wie wir es uns wünschen, haben wir allerdings bisher noch immer nicht erreicht, obwohl – das muss ich hinzufügen; auch Frau Kollegin Petrovic hat es angesprochen – es in diesem Haus doch eine breite Front für das Bundes-Tierschutzgesetz gibt. Ich hoffe, dass das auch jetzt, nach dem 3. Oktober, noch der Fall ist. Drei Parteien – ich gehe davon aus, dass die FPÖ bei ihrem ehemals vertretenen Standpunkt bleibt – haben sich für dieses Gesetz ausgesprochen. Nur die ÖVP bleibt bei ihrer starren Haltung gegen dieses Gesetz. Wir wissen, dass wir die ÖVP für das Zustandekommen dieses Gesetzes brauchen, vor allem im Bundesrat, und daher möchte ich an dieser Stelle an die Abgeordneten der ÖVP einen diesbezüglichen Appell richten.

Ich glaube, Sie wissen es auch: Fachleute aus den verschiedensten Bereichen – Tierärzte, die Erfahrungen mit den Artikel-15a-Verträgen in den Bundesländern haben –, bestätigen immer wieder, dass nur ein Bundes-Tierschutzgesetz ein Garant für einen modernen, flexiblen und einheitlichen Tierschutz in Österreich ist. Wir wissen es, und ich glaube, dass die ÖVP das auch weiß.

Wir haben inzwischen umfangreiche Diskussionsunterlagen – auch diesen Entwurf –, und ich könnte mir vorstellen, dass wir uns inhaltlich durchaus einigen könnten. Frau Kollegin Petrovic! Meine Damen und Herren! Es ist daher für mich momentan nicht die zentrale Frage, welcher Entwurf für ein Bundes-Tierschutzgesetz der beste und sinnvollste und der im Hinblick auf eine Umsetzung relevanteste ist, sondern die zentrale Frage war in der letzten Legislaturperiode und wird auch jetzt und in Zukunft sein: Wird die ÖVP ihre starre Haltung gegenüber einem modernen Tierschutz in Österreich beibehalten und dadurch einen solchen natürlich verhindern, oder wird es diesbezüglich Bewegung und Veränderungen in der ÖVP geben? – Wie Adenauer schon einmal gesagt hat: Es kann und darf jeder gescheiter werden! (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

14.45

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich zitiere aus dem Protokoll vom Jänner 1997: "Die heutige erste Lesung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz befindet sich eigentlich wieder im gleichen Debattenzustand, in dem wir uns das letzte Mal im Verfassungsunterausschuss befunden haben: Vier Fraktionen des Hohen Hauses sind offensichtlich aus guten Gründen gewillt, dieses Bundestierschutzgesetz zu verabschieden, und betrachten die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen mit den Ländern als nicht ausreichend. Die Österreichische Volkspartei hingegen meint, dass die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen ausreichend sind und daher ein Bundestierschutzgesetz nicht notwendig wäre." – Dies hat Kollege Mag. Haupt vor zweieinhalb Jahren hier an dieser Stelle verkündet.


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Wohin haben wir uns in der Zwischenzeit bewegt? (Ruf bei den Freiheitlichen: Gar nicht!)  – Wir sind auf der Stelle getreten, wir haben ein von 460 000 Österreichern unterzeichnetes Tierschutz-Volksbegehren negiert, wir haben uns auf diesem Sektor – obwohl hier in diesem Haus breite Übereinstimmung herrscht – nicht weiter bewegt.

Dass das gerade heute im Rahmen einer ersten Lesung in diesem Haus vorgebracht wird, verdient Beachtung. Wir begrüßen das – das sei vorweg festgestellt –, fragen uns aber gleichzeitig, warum dies in einer ersten Lesung – gleichsam ein bisschen schamhaft – erfolgt. Warum macht man da nicht Nägel mit Köpfen? – Die Vorerhebungen sind ausreichend, wir haben gerade mit Kollegen Haupt und Salzl substantielle Änderungen in diesen Gesetzentwurf eingebracht und sind mit dem Ergebnis zufrieden. (Abg. Dr. Leiner: Wo steckt es?) Sehr richtig: Wo steckt es, das Thema? – Aus meiner Sicht sind dafür wenigstens zwei Ursachen zu nennen.

Die erste Ursache: Frau Kollegin Petrovic hat zu Recht erwähnt, dass da ein Gesetzentwurf vorliegt, der von unten gewachsen ist. Er ist aus der Tierschutzbewegung im Rahmen des Volksbegehrens entstanden, und wir haben uns hier eingebracht. Aber es ist eben kein grünes Gesetz, und wenn Sie es noch grüner anstreichen, Frau Petrovic, dann wird es dadurch nur noch weniger konsensfähig. Wenn man es im Inhalt beurteilt, dann stellt man fest, dass sich da sehr wohl ganz tüchtige, vernünftige Menschen eben auf der Basis des Volksbegehrens in diesen Entwurf eingebracht haben. – Lassen Sie ein bisschen Ihre Finger davon, lassen Sie dieses Thema ein bisschen sich öffnen, dann werden wir vielleicht schneller fertig werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun komme ich zur zweiten Ursache. Frau Parfuss! Auch wenn Sie noch so sehr für dieses Gesetz eintreten: Warum sagen Sie nur A und nicht B? – Die sozialistische Seite nimmt, so spüre ich, die Sache nicht so ernst, wie sie tut. Sie haben doch bei den meisten Gesetzesvorhaben der letzten Periode die Herrschaften von der ÖVP über den Tisch gezogen: Es kann doch nicht so schwer sein, auf der Basis dieser oder der ehemaligen Gesetzesvorlage auch hier einen Konsens zustande zu bringen! – Wir werden es ja gleich von Herrn Schwarzenberger hören, ob er sich verändert hat, ob man doch ein Schrittchen weiter gegangen ist. Vielleicht kommen wir bei diesem Gesetz weiter!

Für mich ist die SPÖ der Hauptverantwortliche dafür, dass es bei diesem Gesetz zu einem Stillstand gekommen ist! (Abg. Ing. Kaipel: Wo waren Sie denn ...? Waren Sie auf Urlaub?) Hier wäre etwa Herr Kostelka zu nennen, der heute Vormittag wortreich erklärt hat, dass es lediglich noch in Kärnten eine Proporz-Situation gebe, ansonsten Österreich aber proporzfrei sei – sehr beachtlich! –, und der, wie Sie wahrscheinlich nicht wissen werden – oder vielleicht wurde es sogar erwähnt –, der Präsident des Arbeiter-Fischereivereines in Österreich ist! Was hat er auf diesem Sektor des Artenschutzes geleistet? – Ich weiß persönlich, dass Herr Kollege Kostelka einen Saibling von einer Forelle nicht unterscheiden kann. Er hat lediglich deshalb, weil er in der SPÖ sehr exponiert ist, diese Funktion übernommen – ahnungslos, wie es eben so üblich ist.

Herr Kostelka! Sie haben das Thema der Kormorane beiseite geschoben! Für Sie hört der Artenschutz bei der Wasseroberfläche auf! Sie haben auch bei diesem Gesetz nichts dazu beigetragen, was uns substantiell weiterbringen könnte.

Im Namen der Freiheitlichen fordern wir, dass man endlich das Volksbegehren zum Tierschutz ernst nimmt, sodass sich bei diesem Thema bald etwas weiterbewegt. An die Grünen sei hier nochmals die Bitte gerichtet: Nehmen Sie sich ein bisschen zurück! Sie sind nicht der Urheber dieses Gesetzestextes! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Ich darf darauf hinweisen, dass wir die Behandlung der Tagesordnung um 15 Uhr unterbrechen müssen. – Bitte.

14.50

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir behandeln jetzt in erster Lesung einen Entwurf betreffend ein Bundes


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gesetz zum Schutz der Tiere, welcher am 29. Oktober 1999 von Frau Abgeordneter Petrovic eingebracht wurde. Es ist an und für sich der gleiche Entwurf, der bereits im Juni eingebracht worden ist. Er wurde sozusagen fast textgleich übernommen.

Im ersten Abschnitt dieses Gesetzentwurfes wird der Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben und damit dieser Rechtsmaterie eine völlig neue Stellung in der österreichischen Rechtsordnung gegeben. Das wäre an und für sich nicht bedenklich, allerdings muss man schon den Hintergrund hinterfragen. Wenn zum Beispiel die SPÖ und auch die Grünen es bisher abgelehnt haben, den Schutz der Familie, somit auch jenen der Kinder, in den Verfassungsrang zu erheben, so ist da schon eine nicht ganz zu rechtfertigende Gewichtung der Themen festzustellen. In den Erläuterungen heißt es nämlich – und das hat mich stutzig gemacht –:

"Da die verfassungsrechtlich anerkannte mitgeschöpfliche Würde allen Tieren (Mitgeschöpfen) innewohnt (§ 2 Abs. 2), haben auch alle Tiere einen Anspruch auf Rechtsschutz. Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches tierschutzrechtlicher Bestimmungen auf Wirbel- oder Krustentiere, wie dies die geltenden Tierschutzgesetze des Burgenlandes und Vorarlbergs" – also der Länder – "vorsehen, ist daher nicht zu rechtfertigen."

Aber irgendwo, meine Damen und Herren, muss ja eine Grenze gezogen werden. Ich kenne aus den Medien einen Fall aus Kärnten, in welchem es heißt, dass ein Gartenbesitzer, der einen Schneckentod eingesetzt hat, wegen Tierquälerei angezeigt worden ist. Ja darf man nach dieser Definition oder nach diesen Erläuterungen auch einer Fliege nichts mehr zuleide tun? In diesem Punkt sind schon genauere Erläuterungen notwendig.

Der vorliegende Entwurf statuiert die Mitfinanzierung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln. Wenn es Vorschreibungen gibt, die zum Beispiel Umbauten bei den Stallsystemen auf tiergerechte Haltung beziehungsweise auf die vorgeschriebene tiergerechte Haltung anordnen, dann müssten diese Maßnahmen schon auch aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Zu diesem Punkt darf ich einen unverdächtigen Zeugen nennen. Es gab nämlich bereits einmal einen Antrag im Nationalrat, in dem näher erläutert worden ist, wie die Stallverhältnisse ausschauen sollen. Es gibt Landesgesetze, in denen der Tiergerechtheitsindex bereits enthalten ist. Aufgrund dieser Angaben hat die Universität für Bodenkultur eine Studie erstellt, wonach allein die Umstellung in der Rinderhaltung 34 Milliarden Schilling kosten würde. Das kann man den Bauern allein bei den gegenwärtigen Einkommensverhältnissen einfach nicht aufbürden.

Es gibt auch eine neue Bio-Richtlinie der EU. In dieser Richtlinie wurde Freilaufhaltung vorgeschrieben. Dagegen gab es einen Aufstand der kleinen Biobauern, die alle ihre Ställe auf Freilaufhaltung hätten umstellen müssen. Es kam deshalb auch zu einem Kompromiss, sodass bis zu einem Bestand von 15 Kühen auch Biobauern eine Anhängevorrichtung erlaubt sein kann. In einem Freilaufstall muss nämlich ein Melkstand errichtet werden, und damit würden dem geringen Ertrag einer kleinen Tierhaltung unverhältnismäßig hohe Kosten gegenüber stehen. Wir haben in Österreich im Durchschnitt der rinderhaltenden Bauern 20 Rinder, davon acht Kühe. Bei acht Kühen kann man nicht einen Melkstand errichten, der würde sich nie rechnen, es sei denn, es könnten aus öffentlichen Mitteln die dadurch entstehenden Mehrkosten getragen werden. Ich zweifle aber bei der gegebenen Budgetsituation, die uns auch in den nächsten Jahren ins Haus stehen wird, dass dieses zusätzliche Geld aufzutreiben sein wird.

Dieser Entwurf – das muss ich schon erwähnen, und das auch in Richtung der Freiheitlichen Partei, denn bei den Bauernversammlungen wird anders gesprochen als hier – bringt schon eine enorme Bürokratie. Im § 34 heißt es:

"Betriebe, in welchen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden..." – also nur bei landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, nicht bei Heimtieren –, "sind von der Behörde in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal jährlich, unabhängig vom Vorliegen eines begründeten Verdachtes ... zu überprüfen." – Zitatende.

Dass wir hiebei etwas vorsichtig werden, muss, glaube ich, anerkannt werden, denn das wird auch den Behörden Kosten verursachen. Es gibt rund 180 000 Tierhalter in Österreich. Wenn


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diese 180 000 Betriebe jährlich mindestens einmal überprüft und kontrolliert werden müssen, und zwar auch ohne Verdacht auf schlechte Tierhaltung, dann werden dadurch erhebliche Kosten verursacht.

Ich sehe das eher als Schikane für die landwirtschaftlichen Betriebe. So kurzfristige Kontrollen sind nicht einmal in den Arbeitnehmerschutzbestimmungen der Betriebe vorgeschrieben, wie sie hier der Landwirtschaft vorgeschrieben würden. (Abg. Aumayr: Aber die Agrarmarkt Austria darf es schon machen?) Die Agrarmarkt Austria kontrolliert 5 Prozent der Betriebe, aber nicht 100 Prozent jedes Jahr mindestens einmal, wie es hier im Entwurf steht.

Sehr viele Regelungen der Tierhaltung werden nur durch Verordnungen bestimmt, die stehen im Entwurf noch nicht drinnen. In der Verordnung – ich nehme das Original, sonst würde man sagen, ich habe falsch gelesen – heißt es im § 12 Abs. 2 wortwörtlich:

"In der Verordnung gem. § 10 (Tierhaltungs-Verordnung) hat der Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz" – hört jetzt zu! – "im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz festzulegen."

Also nicht das Wirtschaftsministerium oder das Landwirtschaftsministerium, sondern zweimal nur das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ist zuständig in diesem Bereich! Und da, Frau Minister oder jetzt Frau Abgeordnete Prammer, sind wir gebrannte Kinder aufgrund des Hormonvorwurfs, den wir im vergangenen Jahr erlebt haben. Wenn jetzt sozusagen Sie ohne Mitkompetenz eines anderen Ministeriums alle Verordnungen selbst erstellen können, sind wir schon sehr skeptisch.

Es heißt dann auch in den Übergangsbestimmungen in diesem Entwurf, und zwar im § 51, sinngemäß:

Sämtliche bereits derzeit bestehende Stallungen müssen binnen einem Jahr nach Erlass dieses Gesetzes auf die Bestimmungen des Gesetzes hin kontrolliert und bewilligt werden. Wenn die Bestimmungen nicht erfüllt sind, muss die Tierhaltung dem betreffenden Bauern versagt werden.

Meine Damen und Herren! Das bedingt Umbaukosten von 34 Milliarden Schilling, wie das Gutachten der Hochschule für Bodenkultur feststellte.

Weiters heißt es: Darüber hinaus ist jede Tierhaltung bewilligungspflichtig, wobei ein Gutachten des Amtstierarztes noch vor der Bewilligung einzuholen ist. – Das sehen wir schon als sehr bürokratisch an in Ihrer Konzeption.

Meine Damen und Herren! Die Einkommen der österreichischen Bauern setzen sich zu einem Drittel aus dem Erlös aus der pflanzlichen Produktion und zu zwei Dritteln aus dem Erlös aus der tierischen Veredelung zusammen. Es ist eine Selbstverständlichkeit: Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, das kann man nicht ausschließen. Aber im Großen und Ganzen behandeln die Bauern ihre Tiere pfleglich, erst recht in unseren Klein- und Mittelbetrieben, in denen die Bauern sogar für jedes Tier einen eigenen Namen haben.

Wir Bauern in Österreich bekennen uns zu einem höheren Umweltschutz, bekennen uns auch zu einem höheren Tierschutz, aber in einem Binnenmarkt in Europa sind dem Grenzen gesetzt. Bei den WTO-Verhandlungen muss das dann halt auch mit ein Verhandlungsgegenstand werden, dass Länder, die hohe Tierschutzstandards akzeptieren und durchführen, dann mit ihren Produkten nicht den Weltmarktpreisen ausgesetzt werden.

Nochmals gesagt: Die österreichischen Bauern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die es überall gibt, behandeln ihre Tiere sehr pfleglich und schonend. Sie wissen ja auch, dass der wirtschaftliche Erfolg auch davon abhängt, wie die Leistungsfähigkeit der Tiere ist. Diese werden eine bessere Leistungsfähigkeit haben, wenn sie gut gefüttert und gepflegt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Ich unterbreche jetzt die Beratungen über die erste Lesung des Bundes-Tierschutzgesetzes.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice (30/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich rufe die Dringliche Anfrage der Frau Abgeordneten Glawischnig auf.

Die Dringliche Anfrage ist in der Zwischenzeit verteilt worden. Es erübrigt sich daher eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Die österreichische Bundesregierung scheint in der Atompolitik nicht mehr handlungsfähig. Nach einem monatelangem, strategielosen Zickzackkurs scheint es sowohl zwischen ÖVP und SPÖ in der Regierung als auch innerhalb der SPÖ keine klare Atomlinie mehr zu geben. Die Frage der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung droht im Parteienstreit und Koalitionsgeplänkel unterzugehen. Insbesondere die von der Slowakei angebotenen Schließungsdaten für das AKW Bohunice (V1) stellen eine massive Bedrohung für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung dar.

Das slowakische Atomkraftwerk Bohunice entspricht in keinster Weise international üblichen Sicherheitsstandards. Sogar die slowakische Atomaufsichtsbehörde verweigert seit 1995 die mehrjährige Zulassung wegen fehlender Nachrüstungen. Bohunice V-1 ist nach wie vor eines der gefährlichsten AKW der Welt überhaupt. Die größten Sicherheitsprobleme sind das mangelhafte Notkühlsystem, die Versprödung des Reaktordruckbehälters und das Fehlen von Leck-Detektionssystemen. Am schwerwiegendsten ist jedoch die fehlende Stahl-Beton-Schutzhülle ("Containment"), die in westlichen AKW üblich ist. Nicht zu Unrecht hat die Europäische Union festgestellt, dass Bohunice nicht auf das erforderliche Sicherheitsniveau gebracht werden kann und daher so rasch als möglich stillzulegen ist.

Das slowakische Atomkraftwerk Bohunice stellt ein riesiges Gefahrenpotential dar – nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa. 1998 wurde der erste Reaktor von Mochovce trotz internationaler Proteste in Betrieb genommen. Im Gegenzug sollten die beiden V-1-Hochrisikoreaktoren von Bohunice im Jahr 2000 außer Betrieb gehen. Durch den slowakischen Regierungsbeschluss vom 21. April 1999 wurde dies jedoch verhindert. Für Ende des Jahres ist außerdem die Inbetriebnahme von Mochovce 2 geplant. Auch Mochovce 3 und 4 sollen fertiggebaut werden.

Das erwiesenermaßen unsichere Atomkraftwerk Bohunice muss so rasch wie möglich geschlossen werden. Österreich kann eine Schließung mit 2006/2008, wie sie derzeit von der Slowakei angeboten wird, nicht akzeptieren.

Zu klären ist auch die Frage nach den Kosten, die der Slowakei bei einer früheren Schließung des Atomkraftwerkes Bohunice entstehen würden. Nach Angaben der Slovenske Electrarne, die auch von der slowakischen Regierung übernommen wurden, würde eine frühere Schließung von Bohunice V1 eine jährlichen Verlust von rund von 5 Mrd. Kronen (rund 1,5 Mrd. ÖS) bedeuten. Aus Sicht der Grünen sind diese Zahlen jedenfalls überprüfungsbedürftig. Jedenfalls muss im Zuge der Verhandlungen sichergestellt werden, dass Zahlungen für den Ausstieg in nicht-nukleare Ersatzoptionen fließen.

Ein kurzer Überblick über die Ereignisse der letzten Wochen:

22. September 1999:


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Die slowakische Regierung hat im September die Verlängerung der Betriebszeit des umstrittenen Reaktors Bohunice V1 bis 2008 und 2010 beschlossen, Erweiterungskommissar Verheugen akzeptiert das. Bohunice V1 zählt zu den gefährlichsten Reaktoren der Welt, selbst die Europäische Union hat den Block als Hochrisikoreaktor eingestuft und für den Beitritt die Abschaltung verlangt.

4. November:

Am 4. November 1999 erfolgt ein verheerender EU-Kompromiss im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe über das sog. Atomkapitel mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittswerbern: Österreich schwenkt von der Vorgabe "modernster Stand der Technik" zur "vorherrschenden Sicherheitspraxis" für Ost-AKW. Damit akzeptiert Österreich Temelin und Mochovce.

12. November: Wirbel um Sicherheitsbericht

Es wird bekannt, dass eine Sicherheitsstudie mit dramatischen inhaltlichen Erkenntnissen von BM Prammer nicht der österreichischen Öffentlichkeit und auch nicht der EU-Kommission übermittelt wurde. BM Prammer wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, die Kommission hätte in Kenntnis der Unterlagen die Schließungsdaten von Bohunice nicht akzeptiert. Grüne erhielten unter Androhung eines Misstrauensantrags die Unterlagen und leiteten sie an Kommissar Verheugen weiter.

13. November: Kein Pickerl für Bohunice

Sogar die slowakische Atomaufsichtsbehörde verweigert seit 1995 die mehrjährige Zulassung wegen fehlender Nachrüstungen. In diesem Lichte erscheint der nicht veröffentlichte Sicherheitsbericht noch brisanter.

16. November: Spitzendiplomatin Matzner kritisiert massiv die Atompolitik der Bundesregierung

Das vertrauliche Schreiben der österreichischen Botschafterin in der Slowakei, Gabriele Matzner, bestätigte die schlimmsten Befürchtungen über die Schein-Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung. Nach Aussage Matzners sei die Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung rein medientaktisch geprägt, ohne Strategie, die Botschafterin erhalte keine kritischen Unterlagen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wer hat seitens der österreichischen Bundesregierung den verheerenden EU-Kompromiss vom 4. November 1999 zu verantworten und welche Konsequenzen hat dieser Kompromiss auf die in Bau befindlichen AKWs Mochovce und Temelin?

2. Wie vertreten Sie die Fehleinschätzung der Bedeutung der Sicherheitsstudie des Instituts für Sicherheitsforschung, die als nicht abgeschlossen eingestuft wurde und deshalb nicht an die EU-Kommission bis Mitte November weitergeleitet worden ist?

3. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der nicht vorhandenen Genehmigung des AKW Bohunice bis 2006 + 2008 durch die slowakische Atomaufsichtsbehörde?

4. Ist seitens des Bundeskanzlers ein Treffen mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Džurinda geplant und wenn ja, wann soll dieses stattfinden?

5. Welche Aktivitäten werden gesetzt, um die EU-Kommission – vor allem EU-Erweiterungskommissar Verheugen und Kommissionspräsident Prodi – von der Wichtigkeit einer frühzeitigen Bohunice-Schließung zu überzeugen?


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6. Welche Termine sind geplant, um den übrigen EU-Mitgliedsländer noch vor Helsinki-Konferenz die österreichische Haltung zu erläutern?

7. Welche Position vertritt die Regierung in den entscheidenden Verhandlungen mit der EU und der Slowakei?

8. Im Anti-Atom-Aktionsplan ist nur festgehalten, dass "das Vorliegen von umfassenden und überzeugenden Schließungsplänen Grundlage für die beitrittsrelevanten Entscheidungen in Helsinki ist". Ist Österreich bereit, der Slowakei finanzielle Ausstiegshilfen für eine vorzeitige Bohunice-Schließung zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, in welchem Ausmaß und wann soll der slowakischen Seite dieses Angebot unterbreitet werden?

9. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Aussagen der österreichischen Botschafterin in der Slowakei, Frau Dr. Gabriele Matzner, und wer ist dafür verantwortlich, dass Sie trotz wiederholter Bitte und trotz Vorliegen einer US-Studie über die katastrophale Sicherheitssituation des AKW Bohunice keine kritischen Unterlagen erhalten hat?

10. Welche konkreten Anti-Atom-Aktivitäten sind Ihnen diesbezüglich von BM Schüssel und BM Bartenstein bekannt?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 (1) GOG verlangt."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Begründung der Anfrage erhält Frau Abgeordnete Glawischnig das Wort. § 93 (5) der Geschäftsordnung schreibt eine Redezeit von maximal 20 Minuten vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01

Abgeordnete Mag. Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt politische Aufgaben, die dringend und wichtig beziehungsweise dringend oder wichtig sind. Die Regierungsbildung zum Beispiel ist sichtlich wichtig, aber nicht dringend nach Meinung der Regierungsparteien. Vor der letzten Sitzung war die Festlegung der Sitzordnung dringend, aus meiner Sicht aber nicht wichtig.

Eine wirklich wichtige und dringende Angelegenheit beziehungsweise politische Frage ist das Versagen der Anti-Atompolitik der Bundesregierung und die wirklich klägliche Bilanz der letzten vier Wochen, der verheerende EU-Kompromiss, die Akzeptanz eines Kraftwerkes, das als eines der gefährlichsten der Welt gilt, eine Reihe von wirklich unentschuldbaren Fehlleistungen und letztendlich eine Botschafterin, die in einer ungewohnten Schärfe eine Kritik an der Atompolitik der Bundesregierung geäußert hat, die dem Ganzen noch die Krone im wahrsten Sinne des Wortes aufgesetzt hat.

Das alles geschieht, obwohl im September ganz eindeutig unsere Erinnerungen aufgefrischt wurden dahin gehend, was wirklich das Risiko einer friedlichen Nutzung der Atomkraft ist, was sie bedeuten kann. Ich rufe es Ihnen in Erinnerung: Japan: die Wiederaufbereitungsanlage Tokaimura, Südkorea: Austritt von Radioaktivität, Lovisa in Finnland: ein Unfall, übrigens derselbe Zwittertypus wie Mochovce von der Verschmelzung von Ost- und Westtechnologien, und ganz aktuell heute – ich weiß nicht, wer es schon mitverfolgt hat –: Ein Tornadokampfjet der britischen Luftwaffe, ein Jet der Royal Air Force, ist in der Nähe von Edinburgh 800 Meter weit entfernt von einem Atomkraftwerk ins Meer gestürzt.

Angesichts dieser Dramatik, dieser Wichtigkeit und Dringlichkeit frage ich mich, und ich frage auch den Herrn Bundeskanzler: Wie konnte es in den letzten Wochen zu einer derartigen Anhäufung von Fehlleistungen, zum Fehlen einer einheitlichen Atomlinie, zum Fehlen jeglicher Strategie kommen? Und wie soll es jetzt wirklich weitergehen?


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Ich glaube nicht, dass die Argumente gegen die Atomkraft ausgegangen sind, dass es keine kritischen Argumente mehr gibt. Ich glaube auch nicht, dass es schwierig ist, Verbündete zu finden, weil oft das Argument kommt, wir wären so isoliert, wir stünden so alleine da mit unserer Position, wie ein bunter Hund in der Europäischen Union. Das kann ich nicht glauben. Mittlerweile waren in Frankreich und in Deutschland Erfolge zu verzeichnen. In Belgien ist ein ehemaliger Greenpeace-Energieexperte Energieminister geworden.

Ich frage mich wirklich, woran es da mangelt. Ich frage mich, ob es am Willen mangelt oder ob es an Vermögen mangelt. Es fehlt eine Strategie. Das sieht man, wenn man die APA-Meldungen von einem einzigen Tag liest: Veto-Drohung für die EU-Beitrittsverhandlungen bleibt aufrecht. – Von Frau Bundesminister Prammer. Am selben Tag kam von Herrn Bundeskanzler Klima die Aussage: Ich rede nicht von einem Veto, wenn ich überzeugt bin, dass es überzeugende Schließungspläne gibt. Da mag es nicht verwundern, dass dann solche Statements wie jenes von der österreichischen Botschafterin in der Slowakei kommen: Unterschiedliche, widersprüchliche öffentliche Äußerungen österreichischer Regierungspolitiker schwächen die österreichische Position.

Ja der Vorwurf des Scheiterns, das Politikversagen lässt sich wirklich an einer Chronique scandaleuse festmachen: Im September hat die slowakische Regierung die Verlängerung der Betriebszeit von Bohunice verkündet, eines der gefährlichsten Reaktoren der Welt. Das wissen wir, seit es konkrete Ergebnisse von Untersuchungen aus dem Jahre 1991 gibt, auch, nachdem Österreicher dort waren. Welche Konsequenzen hat das für unseren Herrn Bundeskanzler gehabt? Wo war der Aufschrei? Warum hat es nicht sofort ein Treffen mit dem slowakischen Premier Džurinda gegeben? Die österreichische Bevölkerung hat, glaube ich, ein Anrecht darauf, dass es in der Anti-Atompolitik endlich einmal statt nur Anti-Atompläne, Ankündigungen und widersprüchliche Schönfärberei konkrete Ergebnisse gibt. (Beifall bei den Grünen. )

Am 4. November dann der weitere Schritt in der Chronique scandaleuse: dieser aus meiner Sicht verheerende Kompromiss im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe über das so genannte Atomkapitel, wo Österreich geschwenkt ist von der Vorgabe modernster Sicherheitsstandards zu der vorherrschenden Sicherheitspraxis. Ich frage mich: Wohin geht das Schwenken noch? Geht das hin bis zum vorherrschenden Sicherheitsusus in der Ukraine oder in Russland? Was ist der Endpunkt dieses Kurses, dass man weggeht vom Ausstieg und hingeht zu Sicherheitsstandards bis hin zur vorherrschenden Sicherheitspraxis?

Herr Bundeskanzler! Dann weiter: der Wirbel um den Sicherheitsbericht, der mir nun vorliegt. (Abg. Mag. Schweitzer: Seit wann?) Seit wir einen Misstrauensantrag gegen die Ministerin angekündigt haben. Dann haben wir ihn übermittelt bekommen. Wie kann man einen Bericht so fehl einschätzen? Wieso ist es möglich, dass solche Dokumente nicht rechtzeitig an die Kommission übermittelt werden? Herr Bundeskanzler! Ich frage Sie: Wie können Sie das verantworten? Wie können Sie das auch vertreten gegenüber einer Bevölkerung, die wirklich das Recht hat darauf, in der Atompolitik Ergebnisse zu bekommen, statt nur Ankündigungen vernehmen zu müssen?

Weiters der nächste Punkt: der Wirbel um das fehlende Pickerl. Die slowakische Atomaufsichtsbehörde, die wahrlich keine Umweltschutzorganisation, sondern an und für sich eine atomfreundliche Behörde ist, verweigert seit 1995 mehrjährige Genehmigungen. Warum muss das eine Umweltorganisation Global 2000 aufdecken? Warum ist das bei uns nicht breit bekannt? Warum informiert nicht der Bundeskanzler? Ich frage Sie: Warum waren es nicht Sie, die diese Information an die Europäische Kommission weitergeleitet haben? Vielleicht wären dann die Entscheidung und die Akzeptanz anders ausgegangen.

Als Schlusspunkt in dieser Chronique scandaleuse – mir fällt keine andere Bezeichnung dafür ein –: das vertrauliche Schreiben der österreichischen Botschafterin. Wie weit muss eine Botschafterin wirklich kommen, dass sie in der Weise argumentiert, dass sie sagt, sie erhalte keine kritischen Unterlagen auf Anfrage, dass die österreichische Atompolitik rein innen medial, parteipolitisch motiviert sei!? Wie viele Absagen muss eine Botschafterin bekommen haben, um so ein scharfes Schreiben zu verfassen?, frage ich Sie, Herr Bundeskanzler. Was sind die Kon


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sequenzen aus diesem sehr scharfen Schreiben der österreichischen Botschafterin in der Slowakei? Noch einmal: Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf konkrete Ergebnis, anstatt weitere Schönfärberei hinnehmen zu müssen.

Als allerletzter Punkt: Der morgige Besuch von Seiten der Frau Ministerin Prammer in der Slowakei abgesagt oder aus Zeitmangel verschoben. Herr Bundeskanzler! Ich frage Sie: Warum ist es nicht möglich, dass Sie Ihr eigenes Gewicht als Kanzler dieser Regierung in die Schale werfen und endlich einmal nicht nur von Ausstieg reden, sondern auch ein konkretes Ausstiegsangebot machen und das auch wirklich persönlich vor Ort vorbringen? Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf Ergebnisse und nicht nur auf Schönfärbereien.

Für uns sind die Konsequenzen sehr klar. Es war sehr enttäuschend, dass gerade nach dem 3. Oktober, als die neue Art des Regierens verkündet worden ist, als auch gesagt wurde, dass das Parlament eine aufgewertete Rolle haben wird, die Bundesregierung genauso weitergemacht hat wie vorher und dass in den letzten Wochen diese fehlende Linie, diese fehlende Konsequenz, dieses fehlende Vermögen und diese unzähligen Fehlleistungen ihre Fortsetzung gefunden haben. Dies liegt nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung und nicht im Interesse der Sicherheitsinteressen dieses Landes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundeskanzler. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. Das ist eine Sollbestimmung. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

15.10

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Glawischnig! Ich war ein bisschen verwundert über Ihre Angriffe auf die beiden Regierungsparteien. Ich möchte Ihnen eine kurze Geschichte erzählen: Ein Journalist hat mich heute gefragt, welches Wort meiner Meinung nach wohl das Unwort des Jahres 1999 werden würde. (Abg. Dr. Pilz: Klima-Wechsel!) Ich habe ihn gefragt, und was hat er gesagt? – Sondierungsgespräche, Herr Pilz. Sondierungsgespräche! Und ich habe die Freude, diese Sondierungsgespräche auch noch zu führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz anfänglicher Skepsis stelle ich fest, dass diese Sondierungsgespräche, die ich mit allen hier im Nationalrat vertretenen Parteien in einer sehr ernsthaften Form führe, Sinn machen; Sinn machen, weil wir, die wir aufgerufen sind, in Österreich Politik zu machen, die Chance haben, anstatt immer nur das Gegeneinander, wie es scheint, in den Vordergrund zu stellen, tatsächlich jene Ideen, jene Positionen und Standpunkte, die wir für unser Land haben, miteinander zu diskutieren und sehr vieles für ein Miteinander für unser Land zu finden.

Eines, was wohl ein sehr klares Miteinander ist, ist die eindeutige Haltung aller hier im Parlament vertretenen Parteien zur Frage der nuklearen Energie, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Schweitzer: Stimmt ja nicht!) Alle hier im Parlament vertretenen Parteien sind der Auffassung, dass Kernenergie keine sichere zukunftsfähige Energieform ist. Diesbezüglich herrscht breiter Konsens in unserem Lande, breiter Konsens, der uns auch hilft, das österreichische Anliegen, die österreichische Vision eines kernkraftfreien Mitteleuropa tatsächlich mit politischer Überzeugungsarbeit Schritt für Schritt zu verwirklichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon auch Differenzen feststellen, ist die Frage: Wie gehen wir mit jenen Staaten um, die über Kernkraftwerke verfügen? Ich meine, dass wir daran denken sollten, dass gerade ein kleines Land wie Österreich immer daran interessiert sein muss, dass zwischen einzelnen Staaten ohne Diskriminierung umgegangen wird, dass wir nicht gleichsam im Stile einer kolonialen Macht, was uns ja ohnehin niemand glauben würde, plötzlich kleinere Staaten schlechter behandeln als große, oder dass wir Staaten, die bereits Mitglieder der Europäischen Union sind, anders und freundlicher behandeln als Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen.

Ich halte es daher für den entscheidenden Punkt, dass gerade Österreich eine diskriminierungsfreie Politik in Fragen der Atomkraft betreibt. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir mit


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voller Kraft alle gemeinsam daran zu arbeiten haben, dass im Rahmen von Euratom zum Beispiel für alle Länder dieses Europa ein möglichst hoher Sicherheitsstandard, dem Stand der Technik entsprechend, für Kernkraftwerke festgelegt wird. Und dafür wollen wir uns einsetzen, meine Damen und Herren.

Das bedeutet aber auch zugleich – das sage ich sehr klar und deutlich –, dass wir von den Beitrittskandidatenländern erwarten wollen und müssen, dass jene Kernkraftwerke, die sie betreiben, keinesfalls unsichere Kernkraftwerke sein dürfen. Ich darf Ihnen daher sagen, dass diese österreichische Bundesregierung sehr klar und deutlich auch als interimistische Regierung an ihrer Anti-Atom-Politik festhält, an dem ausgearbeiteten Anti-Atom-Plan festhält und es sicher ist, dass es keinen Beitritt eines Landes mit unsicheren Kernkraftwerken zur Europäischen Union geben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie kennen ja aus den Medien die Debatten, die wir mit diesen Staaten zu führen haben, auch mit der Slowakei hinsichtlich Bohunice V1 zu führen haben. Sie wissen, dass wir der Meinung sind, dass Bohunice V1 ein Reaktor ist, der nicht nachrüstbar ist, ein Reaktor ist, der nicht den Sicherheitsstandards entspricht. Ich wäre sehr froh darüber, wenn die heutige Debatte ein Zeichen der Geschlossenheit des österreichischen Nationalrates, des Vertreters der österreichischen Bevölkerung ergäbe in der Richtung, dass wir von der Slowakei klare Signale und Schritte dahin gehend erwarten, dass das bereits festgelegte Schließungsdatum für Bohunice vorgezogen wird, weil Österreich den Beitritt der Slowakei sonst nicht akzeptieren wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe auch immer gesagt, ... (Abg. Mag. Schweitzer: Warum halten Sie sich nicht an Ihren Aktionsplan, wenn Sie ihn selbst beschlossen haben?)  – Herr Kollege, wir haben in sehr guten Gesprächen – auch mit Ihrer Partei – vereinbart, dass wir uns zuhören, und ich bitte Sie: Hören Sie mir zu! Sie haben anschließend Gelegenheit, nehme ich an, in Ihrer Rede ausführlich Ihre Stellungnahme vorzubringen. (Abg. Mag. Schweitzer: Darf ich noch zwischenrufen?)

Meine Damen und Herren! Ich möchte eines sehr klar und deutlich sagen – auch vor dem Hintergrund dessen, was ich jetzt gesagt habe –: Es ist nicht meine Art zu drohen, aber jene Staaten, die über Kernkraftwerke verfügen und der Europäischen Union beitreten wollen, sollen mit Sicherheit wissen, dass es seitens Österreichs eine vorbehaltlose Zustimmung zur Aufnahme von konkreten Beitrittsverhandlungen ohne Bewegung in Richtung Schließungsdatum nicht geben kann und auch nicht geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, auf Ihre konkreten Fragestellungen zu sprechen kommen.

Zur Frage 1:

Diesbezüglich sprechen Sie von einem verheerenden EU-Kompromiss, Frau Glawischnig. Ich kann beim besten Willen keinen verheerenden EU-Kompromiss feststellen. Ganz im Gegenteil! Wir haben unsere Partner in der Union von möglichen Konsequenzen überzeugt, die ihr Beschluss, ihr Entwurf hätte. Wir haben es erreicht, dass unsere Partner in der Europäischen Union ihre ursprünglichen Entwürfe geändert haben, weil wir, Österreich, unsere Zustimmung dazu verweigert haben. Daher enthält nun die Verhandlungsposition, die die Europäische Union in den Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten einnehmen wird, eine sehr klare Formulierung: Es ist nicht, wie ursprünglich vorgesehen war, die Rede von den "in der EU vorherrschenden – also den durchschnittlichen – Sicherheitsbestimmungen" – nein! –, sondern die nunmehr festgelegte Verhandlungsposition betont die Bedeutung des hohen Niveaus nuklearer Sicherheit und bezieht sich dabei ausdrücklich auf die von Österreich bereits erreichten Schlussfolgerungen der Räte und unter anderem des Europäischen Rates.

Damit ist die von Österreich entwickelte Position, die auch im Anti-Atom-Plan enthalten ist, voll erfasst. Diese Position umfasst die Aufforderung an die Beitrittskandidaten, dass Kraftwerke ein Niveau aufweisen müssen, das dem Stand in der Union bezüglich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht, also dem Stand der Technik entspricht. Das war ein klarer Erfolg der österreichischen Verhandler, ein klarer Erfolg der Frau Bundesminister


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Prammer, der Bundesminister Bartenstein und Schüssel sowie der Mitarbeiter jener Ressorts, die das vehement vertreten haben. Sie wissen, dass die Beitrittskandidaten aufgefordert sind, Maßnahmen zu erarbeiten und zu setzen und darüber zu berichten, und dass der Rat das laufend kontrollieren wird.

Ich bin überzeugt davon, dass die betroffenen Beitrittskandidaten, die ja in dieser Verhandlungsposition angesprochen sind, nämlich Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik, dies im vollen Umfang respektieren werden.

Zur Frage 2:

Diese bezieht sich auf die Fehleinschätzung der Bedeutung der Sicherheitsstudie des Instituts für Sicherheitsforschung. Ich sehe da überhaupt keine Möglichkeit für eine Fehleinschätzung. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich das so klar und deutlich sage! Wir haben im Zuge der Analyse der Energiestrategie der Slowakei, die vom slowakischen Premierminister übermittelt wurde, festgestellt, dass diese Energiestrategie im Zusammenhang mit der Nuklearenergie von der Annahme ausgeht, dass Bohunice sicherheitstechnisch in Ordnung ist. Das war ein Standpunkt, der uns gewaltig überrascht hat. Wir haben daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Glawischnig, das Institut für Risikoforschung beauftragt – ich glaube, das meinten Sie in Ihrer Anfrage –, eine Bestandsaufnahme und eine Auswertung der Nachrüstungsbemühungen der Slowakei durchzuführen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen, die natürlich auch eine Vielzahl offener Fragen ergeben haben, hat uns einmal mehr in der Haltung bestärkt, dass das Kernkraftwerk Bohunice V1 unbeschadet der Nachrüstungsmaßnahmen ein unannehmbares Sicherheitsrisiko darstellt.

Sie können sicher sein: Alle drei Dokumente, die energiewirtschaftliche Stellungnahme Österreichs, aber auch die Fragen der Auswertung der Nachrüstung des Kernkraftwerks Bohunice wurden rasch, und zwar Anfang September, der Slowakei übermittelt. Und da wir nichts zu verbergen haben, hat die Frau Bundesminister natürlich diese Studie auch den Parlamentsklubs zur Verfügung gestellt; diese Studie liegt inzwischen auch der EU-Kommission vor.

Zur Frage 3:

Ihre dritte Frage lautet: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der nicht vorhandenen Genehmigung des AKW Bohunice bis 2006 und 2008 durch die slowakische Atomaufsichtsbehörde? – Frau Glawischnig! Es ist eine bekannte Tatsache, dass genau dieses Kraftwerk Bohunice V1 immer nur Jahr für Jahr Genehmigungen bekommt. Das ist auch ein Grund dafür, warum wir diesbezüglich sehr konsequent und misstrauisch vorgehen. Das heißt: Es ist für all jene, die in dieser Szene Bescheid wissen, nichts Neues, dass es keine Genehmigung bis 2006 oder 2008, sondern nur jährliche Genehmigungen für Bohunice V1 gibt.

Zur Frage 4:

Diese Frage bezieht sich auf ein Treffen mit dem slowakischen Ministerpräsidenten und andere Begegnungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme an, dass Ihnen bekannt ist, dass ich mich in einer sehr intensiven Art und Weise nicht nur an den slowakischen Ministerpräsidenten Džurinda gewandt habe – also das, was Sie wollen, haben wir schon getan und erfüllt: Wir haben uns nicht nur an den slowakischen Ministerpräsidenten Džurinda gewandt –, sondern auch an den amtierenden Ratspräsidenten der Europäischen Union Paavo Lipponen und an den Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi herangetreten bin und zu verstehen gegeben habe, dass wir diesen Schließungstermin als ersten Schritt sehen, aber in keiner Form mit diesem Schließungstermin einverstanden sind und ihn auch als nicht vereinbar mit einem Beitritt der Slowakei sehen. Ich habe auch sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es noch Verhandlungen geben muss, um zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen.


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Ich habe weiters mit Herrn Präsidenten Prodi in Tampere ein intensives Gespräch darüber geführt und ihm die diesbezüglichen österreichischen Positionen nochmals erläutert. Er hat uns auch die Unterstützung der Kommission zugesagt.

In gleicher Form hat Herr Außenminister Schüssel zuletzt beim Ratstreffen oder haben Frau Konsumentenschutzministerin Prammer und Herr Umweltminister Bartenstein immer sehr klar und deutlich die österreichische Position zu dem, was die Slowakei nun vorgelegt hat, dargelegt. Ich selbst werde mich auch noch persönlich mit Herrn Ministerpräsidenten Džurinda in Verbindung setzen.

Zur Frage 5:

Welche Aktivitäten werden gesetzt, um die EU-Kommission – vor allem den für die EU-Erweiterung zuständigen Kommissar Verheugen und Kommissionspräsident Prodi – von der Wichtigkeit einer frühzeitigen Bohunice-Schließung zu überzeugen? – Ich habe in Beantwortung der vorhergehenden Frage schon dargestellt, dass wir nicht nur in einem intensiven schriftlichen, sondern auch in persönlichem Kontakt stehen.

Vor kurzem hat die Frau Bundesminister mit dem Erweiterungskommissar Verheugen und mit der Umweltkommissarin Wallström entsprechende Gespräche geführt. Ich konnte gestern mit Freude vernehmen – und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben es auch, nehme ich an, mit Freude vernommen –, dass Kommissar Verheugen im Europäischen Parlament klar den österreichischen Wunsch zu dem seinen gemacht und eine frühzeitige Schließung von Bohunice V1 gefordert hat. Sie können sicher sein, dass das ein Erfolg der österreichischen Politik ist – auch Ihrer Europaabgeordneten und auch der österreichischen Bundesregierung. Darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Molterer und Schwarzenberger. )

Zur Frage 6:

Welche Termine sind geplant, um den übrigen EU-Mitgliedsländern noch vor der Helsinki-Konferenz die österreichische Haltung zu erläutern? – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen nicht erst heute damit. Der Sinn, dass die österreichische Bundesregierung einen sehr klar definierten, offenen, fairen Anti-Atom-Plan ausgearbeitet, im Ministerrat beschlossen und Ihnen auch zur Kenntnis gebracht hat, war ja, dass wir diesen Plan rechtzeitig allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, allen Partnern zur Kenntnis bringen, aber auch allen Kandidatenländern, ob sie nun schon Verhandlungen führen oder nicht.

Die österreichische Position – das haben wir immer als wichtig angesehen – ist es, nicht zu drohen, sondern ist es, unsere Partner rechtzeitig von der klaren Haltung unseres Landes, die die Bevölkerung von uns erwartet, zu informieren. In dieser Form haben das Außenministerium, die Botschaften, aber auch jedes Regierungsmitglied diese Informationen bereits an die Kandidatenländer übermittelt.

Ich werde auch im Zuge der traditionellen Tour des Capitales Gelegenheit dazu haben, dem derzeitigen Ratspräsidenten Paavo Lipponen anlässlich seines Besuches hier in Wien noch einmal die klare Position Österreichs persönlich zu erläutern.

Zur Frage 7:

Frage 7 lautet: Welche Position vertritt die Regierung in den entscheidenden Verhandlungen mit der EU und der Slowakei? – Meine Damen und Herren! Unsere grundsätzliche Haltung und unser grundsätzliches Ziel sind klar: Wir wollen eine frühere Schließung von Bohunice V1 erreichen. Wir sind uns aber auch dessen bewusst, dass ein Staat wie die Slowakei dafür unsere Unterstützung und jene der gesamten Union brauchen wird. Die entsprechenden Verhandlungen mit der finnischen Präsidentschaft und der Kommission sind bereits angelaufen.

Zur Frage 8:


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Sie meinen, dass im Anti-Atom-Aktionsplan nur festgehalten sei, dass "das Vorliegen von umfassenden und überzeugenden Schließungsplänen Grundlage für die beitrittsrelevanten Entscheidungen in Helsinki ist", und so weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind bereit, die Slowakei zu unterstützen, und wir wissen, dass die europäischen Partner all diese Länder unterstützen müssen. Es werden nun auch schon – das war übrigens eine österreichische Idee – von der Kommission Maßnahmen gesetzt, um einen Fonds vorzubereiten, mit Hilfe dessen die unsicheren Kernkraftwerke der ersten Generation, wie zum Beispiel Ignalina, Bohunice und Kozloduj, frühzeitig geschlossen werden sollen. (Abg. Mag. Schweitzer: Wann?) Ich gehe davon aus, dass auch Österreich seinen Beitrag dazu leisten wird und dass wir dazu eine breite Zustimmung im Nationalrat bekommen werden.

Bezüglich der Kosten gebe ich Ihnen, Frau Glawischnig, Recht. Soweit mir bekannt ist, werden 1,5 Milliarden Schilling pro Jahr als Kosten für eine vorzeitige Schließung genannt. Man darf das nicht mit den grundsätzlichen Schließungskosten verwechseln. Diese wären in der Slowakei sowieso angefallen. Es geht nur um die Kosten einer frühzeitigen Schließung. Sie haben meiner Meinung nach diesbezüglich Recht, dass diese 1,5 Milliarden Schilling, die genannt werden, eine Zahl sind, die noch einer sehr sorgfältigen Analyse und Schätzung bedarf. Aber grundsätzlich – auch da haben Sie Recht – werden diese Unterstützungszahlungen natürlich für nichtnukleare Energieformen einzusetzen sein.

Zur Frage 9:

Erlauben Sie mir anzumerken, dass es Aufgabe von Botschaftern ist, die Situation in dem Land, in dem sie Österreich vertreten, hier eben die Situation in der Slowakei, sehr offen und durchaus sehr kritisch darzustellen. Ich bin mir aber sicher, dass die Frau Botschafterin in der Slowakei auf Anfrage vollen Zugang zu allen Informationen hatte. Ich bin mir auch sicher, dass sie, entsprechend aufgefordert, auch den Anti-Atom-Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung den slowakischen Behörden übermittelt hat.

Zur Frage 10:

Diese Frage lautet: Welche konkreten Anti-Atom-Aktivitäten sind Ihnen diesbezüglich von Herrn Vizekanzler Schüssel und von Bundesminister Bartenstein bekannt? – Meine Damen und Herren! Ich müsste jetzt eine ganze Liste aufzählen. Es hat mit der österreichischen Präsidentschaft zur Europäischen Union begonnen, im Rahmen welcher wir alle gemeinsam – Kollege Schüssel im Rat, Kollege Bartenstein im Umweltministerrat, Kollegin Prammer mit den für die EU-Erweiterung und den für Umweltfragen Zuständigen – dafür gekämpft haben – was Österreich dann auch erreicht hat –, dass die Frage der Atomkraft, die Frage der nuklearen Sicherheit mit einem derart hohen Stellenwert in die europäischen Ratsbeschlüsse mit aufgenommen wird.

Es ist bemerkenswert, was allein in letzter Zeit geschehen ist. Frau Kollegin Prammer hat direkt in Brüssel mit den zuständigen Kommissaren gesprochen. Sie hatte einen Termin mit einem slowakischen Regierungsmitglied; dieser Mann ist übrigens erkrankt, und deshalb wurde der Termin abgesagt.

Es wurde auch seitens des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie zuletzt beim Umweltministerrat am 12. Oktober die österreichische Position und die Erwartung klar zum Ausdruck gebracht, dass die Abschaltung der als unsanierbar geltenden Reaktoren in den Kandidatenländern unabdingbar für die Sicherheit der europäischen Bevölkerung und die notwendige Akzeptanz der EU-Erweiterung durch die Öffentlichkeit ist und die EU dafür Sorge tragen müsse, dass diese Reaktoren so rasch wie möglich geschlossen werden.

Ich finde es erfreulich, dass, wie mir berichtet wurde, der österreichische Vorschlag zum Beispiel von Frankreich, von Deutschland, von den Niederlanden und von Belgien unterstützt wurde.

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten hat mich informiert, dass er bei der letzten Tagung des Allgemeinen Rates am 15. und 16. November die spezifischen Interessen Öster


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reichs in der Frage der nuklearen Sicherheit angesprochen hat – genauso wie bei der Konferenz der CEI, der Zentraleuropäischen Initiative, im direkten Gespräch mit der slowakischen Regierungsspitze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen daher versichern, dass in der österreichischen Bundesregierung jeder – jeder! – mit voller Kraft daran arbeitet, die österreichischen Interessen im Sinne des Anti-Atomplanes auch umzusetzen.

Ich würde mir wünschen, dass der österreichische Nationalrat heute mit einer von allen vier Parteien getragenen Entschließung ein kräftiges Signal zur Unterstützung der österreichischen Bundesregierung setzt und klarstellt, dass wir unsichere Atomkraftwerke nicht zur Kenntnis nehmen, dass wir den EU-Beitritt eines Landes mit unsicheren Atomkraftwerken nicht zur Kenntnis nehmen, und zwar im Interesse der Menschen in unserem Lande, zur Sicherheit der Menschen in Österreich und in Mitteleuropa. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundeskanzler.

Wir gehen in die Debatte ein.

Jeder Fraktion steht eine Redezeit von 25 Minuten zur Verfügung, für die Einzelbeiträge bis zu 10 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

15.31

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundeskanzler! Herr Umweltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, ohne Zweifel unterstützen die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung Bestrebungen, die extrem gefährlichen AKWs wie Bohunice möglichst bald zu schließen, nur: Den Weg, der dazu eingeschlagen worden ist, haben Sie in Ihrer Amtsperiode doch wesentlich verändert.

Sie wissen das, ich habe es Ihnen schon des Öfteren gesagt. Ich bin überzeugt davon, dass es der Sündenfall der österreichischen Anti-Atompolitik war, von einer strikten Ausstiegshaltung auf eine "Höhere Sicherheitsstandards"-Philosophie umzuschwenken – auch das habe ich Ihnen bereits in diesem Haus gesagt –, denn die Sicherheitsstandards-Philosophie ist keine Ergänzung zur Ausstiegsphilosophie, sondern deren klares Gegenteil.

Wer darauf setzt, AKW sicherer zu machen, der nimmt in Kauf, dass wieder Aufträge in Milliardenhöhe in die Atomindustrie fließen, dass damit auch die Notwendigkeit entsteht, Kraftwerke länger zu betreiben, denn schließlich müssen sich solche Milliardeninvestitionen amortisieren! Außerdem wird bei den entsprechenden EU-Firmen – den Firmen im Westen! – das Know-how präsent gehalten und wissenschaftlicher Nachwuchs herangebildet. Es wird also insgesamt eine Technologie, die sich auf den Märkten schon lange nicht mehr halten könnte, weil sie unwirtschaftlich ist, künstlich durch falsche politische Entscheidungen am Leben erhalten. Dass Sie darauf eingestiegen sind, war aus österreichischer Sicht wirklich nicht notwendig!

Herr Bundeskanzler! Sie sprechen vom "Stand der Union". Mit Verlaub, der "Stand der Union" ist für Österreich im Zusammenhang mit AKW nicht maßgeblich. Wir haben eine andere Position. Gott sei Dank! In Österreich ist durch eine weise Entscheidung der Bevölkerung kein AKW ans Netz gegangen, und daher sollten wir nicht den Stand der Union verteidigen, sondern den österreichischen Stand und die österreichischen Standards, und diese heißen: kein AKW! (Beifall bei den Grünen.)

Selbstverständlich kann man als Tribut an die Realität und an die wahrscheinlich unterschiedliche Gefährlichkeit von AKWs eine Rangordnung der gewünschten Schließungen erstellen. Aber noch weitere sechs oder acht Jahre mit einer tickenden Zeitbombe zu leben, ist unzu


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mutbar! Vor allem, Herr Bundeskanzler, brauchen wir, wenn in Bohunice, in Kozloduj etwas passiert, nicht mehr über eineinhalb Milliarden Schilling oder andere derartige Summen zu reden, denn dann geht es um Menschenleben, dann geht es wahrscheinlich um unbenützbare Kulturlandschaften, und dann geht es auch um Kosten in einer Höhe, die wir uns überhaupt nicht vorstellen können.

Das heißt: Jede österreichische Initiative, die über das hinausgeht, soll – darin teilen wir Ihre Meinung – nicht als Drohgebärde, nicht mit dem Zeigefinger, aber doch mit einer wesentlich deutlicheren Haltung als Verbündete, als Sprachrohr der Reformstaaten in Brüssel, auch als Unterstützer der Beitrittswünsche, aber sehr wohl auf Basis einer klaren Position erfolgen.

Herr Bundeskanzler und Frau Bundesministerin! Ich habe Ihnen gegenüber ebenfalls deutlich gemacht, dass österreichische Regierungspolitikerinnen und -politiker meiner Ansicht nach auch gegenüber den westlichen Atomenergiekonzernen unsere Haltung wesentlich klarer artikulieren müssen. Es sind Firmen wie Siemens, Framatome, Westinghouse, EdF, die mit einem möglicherweise todbringenden Geschäft immer noch riesige Gewinne scheffeln. Daher ist es völlig klar, dass wir mehr Glaubwürdigkeit hätten, wenn wir auch diese Auseinandersetzung führten und diesen Firmen vielleicht mitteilten, dass es keine Förderungen mehr für irgendetwas gibt, für keine Betriebsansiedlung, für keine Schulung, solange sie nicht aus diesen Geschäften aussteigen, denn diese Geschäfte gefährden uns, unsere Gesundheit, unser Land und unsere Sicherheit.

Angesichts der Pläne, die etwa von Siemens oder Framatome bezüglich der Türkei gewälzt werden – in der bekanntermaßen erdbebengefährdeten Türkei, wo sich gerade entsetzliche Unglücksfälle ereignet haben, deren Zeuginnen und Zeugen wir alle sind, wollen diese westlichen Firmen eine neues AKW gründen! –, frage ich mich: Wo bleibt da Österreich, was tun Sie? Und da hört sich meiner Meinung nach wirklich der Spaß auf!

Herr Bundeskanzler! Es gibt auf der ganzen Welt ein wirklich ganz sicheres Atomkraftwerk, und dieses steht in Zwentendorf! (Beifall bei den Grünen.)

Damit die Bundesregierung hinter ihre Ausstiegskonzepte mehr Nachdruck setzt, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend österreichische Anti-Atompolitik und Schließung des Atomkraftwerkes Bohunice

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Bundesministerin für Verbraucherschutz und Frauenfragen und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie werden aufgefordert, raschest sämtliche Verhandlungsschritte zu unternehmen, damit noch vor dem EU-Gipfel in Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 die derzeit von der Slowakei angebotenen Schließungsdaten 2006 beziehungsweise 2008 für das Atomkraftwerk Bohunice bis zur Aufnahme konkreter Beitrittsverhandlungen vorverlegt werden.

2. Der Nationalrat ersucht die Bundesregierung, die Zustimmung Österreichs zur Aufnahme konkreter Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Slowakei von der Verhandlungsbereitschaft zu früheren Schließungsdaten für das AKW Bohunice abhängig zu machen.

3. Weiters wird in diesem Zusammenhang die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen der Slowakei für die frühere Schließung des Atomkraftwerkes Bohunice ausreichend finanzielle Mittel für nichtnukleare Ersatzoptionen zuzusichern.

4. Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend dem Ziel eines ,atomkraftfreien Mitteleuropa’ mit den mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittswerbern sowie allen anderen relevanten Nachbarstaaten konkrete, verbindliche Ausstiegskonzepte zu verhandeln und diese Ausstiegs


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konzepte dem österreichischen Nationalrat in Form eines Berichtes durch das zuständige Ministerium gemäß dem § 28 BGOB vorzulegen.

5. Die Bundesregierung wird ersucht, die internationale Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti-Atompolitik durch nationale Maßnahmen (Deklarationspflicht für stromimportierende Unternehmen, Zertifizierung der Stromerzeugung, schrittweise Anhebung der Elektrizitätsbesteuerung einschließlich Begünstigung erneuerbarer Energieträger) zu stärken, die die Vermeidung von Atomstromimporten nach Österreich zum Ziel haben."

*****

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

15.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

15.39

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Petrovic, ich pflichte Ihnen bei: Das wirklich sichere Atomkraftwerk steht in Zwentendorf! Ich mache aber darauf aufmerksam, dass, was den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie betrifft, noch ein sehr langer, steiniger Weg in Brüssel, in der Europäischen Union, vor uns liegt, ein Weg, der mindestens ebenso steinig und schwierig sein wird wie jener, auf Brüsseler Ebene den Begriff der Kostenwahrheit für Atomstrom zu etablieren. Das wurde von meinen Vorrednern aus der grünen Fraktion schon angesprochen.

Ich halte diesen Begriff ebenfalls für sehr wichtig, gerade angesichts des sich immer stärker abzeichnenden freien Strommarktes. Ich mache aber auch, ob es die Damen und Herren im Hohen Haus nun hören wollen oder nicht, zum x-ten Male darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Europäischen Union die Nutzung und der Einsatz von Energieträgern der Souveränität des jeweiligen Mitgliedstaates unterliegt. In Anbetracht dessen waren nämlich wir, als wir den Beitrittsvertrag mit der Europäischen Union unterschrieben haben, sehr stolz darauf – bitte erinnern wir uns daran! –, dass wir in unserem Vertrag ausdrücklich vereinbaren konnten, die Atomkraft für die Stromerzeugung nicht zu nutzen. Ich muss aber, bitte, umgekehrt dasselbe Recht auch den anderen Mitgliedstaaten zugestehen, ob es mir nun gefallen mag oder nicht.

Meine Damen und Herren von den Grünen! Wie Sie wissen, begleitet mich, seit ich Energiesprecher meiner Fraktion bin, dieses sehr wichtige und wesentliche Thema im Hohen Haus, und ich bin sehr froh über die bereits vom Bundeskanzler angesprochenen bisweilen einhelligen, zumindest aber des Öfteren mehrheitlichen Entschließungen des Nationalrates, die wir zu diesem Thema verabschieden konnten. Es war nicht immer einfach, aber ich glaube, dass die Sicherheit unserer Bevölkerung dieses Bemühen wert ist.

Ich kann daher mit der Begründung der vorliegenden Dringlichen Anfrage wirklich nicht sehr viel anfangen. Im ersten Satz heißt es etwa: "Die österreichische Bundesregierung scheint in der Atompolitik nicht mehr handlungsfähig." Weiters wird von einem "monatelangen, strategielosen Zickzackkurs" gesprochen, nach dem es "sowohl zwischen ÖVP und SPÖ in der Regierung", aber auch "innerhalb der SPÖ keine klare Atomlinie mehr zu geben" scheint.

Meine Damen und Herren! Ich kann davon weit und breit nichts erkennen. Es ist nicht so! Wir haben soeben – und das ist auch gut und richtig, aber das hätten wir immer haben können – vom Bundeskanzler gehört, wir werden auch von der Frau Bundesministerin und vom Umweltminister noch hören, was alles aufgrund unseres gemeinsamen Entschließungsantrages in der


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letzten Zeit gegenüber Brüssel in die Wege geleitet wurde und wie weit sie sich bereits in dieser Frage durchsetzen konnten.

Auch wenn es für den Betrachter manchmal so ausschaut, als wäre es ein Zickzackkurs, so möchte ich nur darauf aufmerksam machen, dass auch ein Zickzackkurs Bewegung signalisiert. In einem Slalom kann man ja auch nicht einfach gerade den Hang hinunterfahren, man muss manchmal einer Torstange ausweichen, sonst wäre es ja kein Slalom! Es ist, wie gesagt, nicht so einfach, wie sich manche die Umsetzung aller unserer Wünsche in Brüssel vorstellen. Aber es gibt, wie wir gehört haben, eine gute Gesprächsbasis, und diese sollten wir auf alle Fälle wahren.

Wenn Sie einmal mit uns gesprochen hätten, dann hätten wir Sie darüber aufklären können, was zurzeit wirklich am Weg ist. Es wäre auch früher schon durchaus möglich gewesen, Mitglieder der Bundesregierung dazu einzuladen. Aber dieses Thema ist, wie schon gesagt, meiner Meinung nach immer eine Dringliche Anfrage wert, weil es um die Sicherheit unserer Bevölkerung geht, auch weil es um vorhandene Ängste geht. Es ist mir daher ein sehr großes Anliegen!

Da jedoch ohnehin bereits latente Ängste in der Bevölkerung bestehen, was die Nutzung der Kernenergie, im Besonderen die unsicheren Reaktoren in unserer Nachbarschaft angeht, und angesichts dessen, dass hier von einem "riesigem Gefahrenpotential" gesprochen wird, bitte ich Sie: Schüren wir die Ängste nicht über Gebühr! Nehmen wir zur Kenntnis, dass es ein großes Gefahrenpotential ist, aber all das so aufzubauschen, dass die Menschen glauben, sie seien keine Nacht mehr vor einem Atomunglück in Bohunice sicher, halte ich einfach für verfehlt.

Das ist genau jene Art von Populismus, die wir politisch kaum mehr gutmachen können. Ich erinnere daran, dass es, auch wenn wir in Brüssel sehr erfolgreich sein sollten, einige Zeit dauern wird, bis Bohunice vom Netz gehen wird. Ich freue mich über jeden Tag, um den dies früher gelingt, aber es nützt nichts, den Menschen etwas vorzugaukeln, was von uns alleine aus unserer eigenen Kraft heraus nicht erfüllbar ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Es freut mich, dass auch die damit verbundenen Kosten angesprochen wurden. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass in unserem Entschließungsantrag, der noch vorgetragen wird – und ich hoffe, dass es ein gemeinsamer Entschließungsantrag wird, den alle im Hohen Hause vertretenen Parteien mittragen können –, auf die Kostenfrage eingegangen wird. Wir haben heute schon gehört, dass es eine Menge Geld verschlingen wird, alleine Bohunice vom Netz zu nehmen, aber ich glaube, dass wir wirklich dazu verpflichtet sind, gemeinsam mit der Europäischen Union finanzielle Ausstiegshilfe zu leisten. Wenn wir jedoch so tun, als wäre dies im gesamten mitteleuropäischen Raum gegenüber allen beitrittswilligen Staaten möglich, dann muss ich das klarstellen: Das ist denkunmöglich! Stellen Sie sich die Beträge vor, die dafür aufgewendet werden müssten. Das schaffen wir bilateral nicht, das schaffen wir aber auch mit europäischer Unterstützung nicht!

Es wird in unserem Entschließungsantrag, ganz konkret in Ziffer 4, die Bundesregierung ersucht, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass vom Europäischen Rat von Helsinki ein klares Signal zur Vorverlegung der konkret vorliegenden Schließungsdaten ergeht. Ich glaube, dass die Sprache gegenüber der Regierung, die wir in diesem Entschließungsantrag sprechen, sehr klar ist.

In Ziffer 5 machen wir Brüssel nochmals darauf aufmerksam, dass es uns insgesamt um den Begriff der nuklearen Sicherheit geht, dass endlich einmal ein einheitlicher Sicherheitsstandard nach westlichem Muster verabschiedet werden soll, der dann – denn an irgendetwas muss man sich ja orientieren – für die beitrittswilligen Staaten Geltung hat. Daran haben wir mit diesem Punkt gedacht. Wenn nun die Zustimmung der Grünen, wie mir signalisiert wurde, daran scheitern sollte, bin ich von meiner Fraktion autorisiert, zu sagen, dass wir darauf durchaus verzichten können, weil wir ohnehin einiges davon im Entschließungsantrag im Juli verabschiedet haben.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass auch im Sinne des Appells des Bundeskanzlers alle unserem dann gemeinsamen Antrag zustimmen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

15.48

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem Herr Kollege Oberhaidinger! Dass ein gemeinsamer Entschließungsantrag bis jetzt noch nicht zustande gebracht werden konnte, hat auch mit dem Selbstverständnis der sozialdemokratischen Parlamentarier und der Parlamentarier der ÖVP zu tun, denn es ist offensichtlich nicht möglich, mit Parlamentariern aller hier im Hohen Haus vertretenen Parteien einen Entschließungsantrag auszuformulieren, ohne dass man permanent die Ministerien befragen muss, ob das in Ordnung ist, was wir hineinschreiben wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wird doch andauernd im Außenministerium nachgefragt: Dürfen wir das oder dürfen wir das nicht?, im Bundeskanzleramt: Dürfen wir das oder dürfen wir das nicht? – Meine Herren und Damen! Wir als Vertreter der Österreicher hier in diesem Hohen Haus brauchen ein bisschen mehr Selbstvertrauen. Wir haben der Regierung etwas vorzuschreiben und vorzugeben, und nicht nachzufragen, ob wir das überhaupt dürfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das muss man einmal kapieren, wenn man hier wirklich parlamentarische Arbeit leisten will!

Wir aber trauen uns nicht einmal das hineinzuschreiben, was zum Beispiel Frau Kollegin Prammer in den Zeitungen immer wieder fordert. Ja warum schreiben wir das, was sie in den Zeitungen immer wieder sagt, dass sie tun wird, nicht hinein? Es ist doch wohl das Mindeste, dass wir das, was Prammer sagt, das, was Klima verspricht, und das, was Bartenstein immer groß ankündigt, einmal in diese Anträge hineinschreiben, denn sie sollen das, was sie ankündigen – verdammt noch einmal! –, auch umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir haben doch seit dem 5. November 1978, vor allem aber nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl einen breiten Konsens in Österreich, der in etwa folgendermaßen formuliert werden kann: Für uns hat Energiegewinnung aus Atomkraft keine Zukunft!

Es hat der hochverehrte Herr Bundeskanzler Vranitzky in seinen Regierungserklärungen gesagt, die Sozialdemokratie werde dafür sorgen, dass es ein AKW-freies Mitteleuropa geben wird. Ja bitte, sorgen Sie dafür! Sie haben ja schon Jahre Zeit dafür gehabt! Mit der geplanten EU-Erweiterung ist die österreichische Bundesregierung aufgefordert, auf europäischer Ebene endlich einmal Verantwortung zu übernehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als EU-Mitglied haben wir die Möglichkeit, den zukünftigen Stellenwert der Nutzung der Atomkraft in der Europäischen Union maßgeblich zu beeinflussen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Noch-Regierungsparteien, und diese Verantwortung muss im Interesse nachfolgender Generationen mit Nachdruck – mit Nachdruck! – wahrgenommen werden.

Es gibt einfache Möglichkeiten dafür, diese Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Eine Möglichkeit heißt einfach Veto. Österreich muss ein Veto gegen den Beitritt jener Länder einlegen, deren AKW – hören Sie gut zu, Frau Bundesministerin! – nicht dem Stand westlicher Technik entsprechen. Das ist das Mindeste, was wir Freiheitliche fordern – und das sind wir der österreichischen Bevölkerung auch schuldig –: dass es ein Veto gegen den Beitritt jener Länder gibt, deren AKW nicht dem Stand westlicher Technik entsprechen, weil ein eklatantes Risiko für die Bevölkerung Europas und vor allem für die Bevölkerung Österreichs gegeben ist.

Die Bundesregierung muss ein klares Bekenntnis zur Inanspruchnahme dieses Vetos ablegen, indem sie den Regierungsparteien erlaubt, Anträge zu stellen, wo das auch drinnen steht. Das ist das Mindeste, was ich mir von den Regierungsparteien und den verantwortlichen Abgeordneten – auch von Ihnen, Kollege Oberhaidinger – erwarte. Da müssen klare, auch zeitlich klare Ausstiegsszenarien festgelegt werden. Damit könnten Sie endlich einmal wieder glaubwürdig werden und die EU zu einem sicheren und hoffentlich AKW-freien Bereich machen. Allerdings ist die bisherige Vorgangsweise der Vertreter der Bundesregierung nicht dazu angetan, um diesbezüglich wirklich optimistisch zu sein.


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Herr Bundeskanzler, zu den Fakten. – Im Aktionsplan zur österreichischen Kernenergiepolitik heißt es unter anderem, dass es Österreich ein wichtiges Anliegen ist, den beitrittswilligen Staaten rechtzeitig und unmissverständlich klarzumachen, was die Europäische Union von ihnen erwartet. Insbesondere muss Österreich darauf aufmerksam machen – so haben Sie es hineingeschrieben und beschlossen –, dass die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates als unverzichtbare Bedingung für einen Betritt gesehen werden. – Die Schlussfolgerungen des Rates!

Ja warum tun Sie das, was Sie, Herr Bundeskanzler, hier hineingeschrieben haben, dann nicht? Die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates sind nämlich, dass nicht nachrüstbare AKWs, wie etwa jene Reaktoren, die Sie erwähnt haben – Ignalina, Bohunice, Kozloduj –, ehestmöglich stillgelegt werden müssen. Und da gibt es auch einen Stilllegungsplan, einschließlich der Schließung der genannten Anlagen nach Agenda 2000: Bohunice V1 im Jahr 2000, Herr Bundesminister, und nicht im Jahr 2006 oder irgendwann. Steht ja klar da: 2000! Warum schreiben wir das nicht in den Entschließungsantrag hinein, Kollege Oberhaidinger, wenn es da ohnehin schon klar festgelegt ist? Warum können wir das nicht hineinschreiben, wenn sich die Regierung bereits zu diesem Datum, auch in der Slowakei festgelegt, bekannt hat?

Schreiben wir es doch hinein, und dann werden wir dem zustimmen. Warum gehen wir jetzt hinter etwas zurück, was bereits beschlossen wurde? Können Sie mir diese Frage beantworten, bitte?

Also: Kozloduj im Jahre 2001, Kozloduj III und IV 2002, Ignalina 2002. Und jetzt gehen wir hinter all das, was hier festgelegt wurde, wieder zurück? Damit sind wir natürlich nicht glaubwürdig, Herr Bundeskanzler, Frau Bundesministerin! Jetzt auf einmal müssen wir uns mit 2006 und 2008 herumschlagen.

Herr Bundeskanzler! Am 4. November haben Vertreter Österreichs im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe, EU-Osterweiterung, einem Kompromiss zugestimmt, der auch nicht dazu angetan ist, in dieser Frage glaubwürdig zu sein, da er nämlich den Beitrittskandidaten bereits im Rahmen der Beitrittsverhandlungen die alleinige Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer AKW einräumt. Eine Überprüfung nach den von Ihnen geforderten Standards ist damit nicht mehr möglich, Frau Bundesministerin! – Also wieder ein Schritt in die verkehrte Richtung.

Sie sind, was Anti-AKW-Politik in der Europäischen Union betrifft, nicht mehr glaubwürdig! Herr Bundeskanzler, Sie nicht, Frau Bundesministerin, Sie nicht, und auch Sie, Herr Umweltminister, nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundeskanzler! Für die österreichische Bevölkerung ist nun nicht mehr nachvollziehbar, welche tatsächliche Haltung Sie hinsichtlich Schließung, hinsichtlich Nachrüstung jetzt einnehmen. Die bisherige Vorgangsweise – und das hat Ihnen auch die Botschafterin der Slowakei schriftlich bestätigt – ist schlicht und einfach inakzeptabel. Das schreibt sie. Trotz des Berichtes des Institutes für Risikoforschung – wir haben heute bereits davon gehört – über die Sicherheitsmängel, zum Beispiel in den slowakischen AKWs, insbesondere Bohunice, ist es Ihnen nicht gelungen, die Gefährlichkeit dieses Kraftwerkes darzustellen.

Ja wie auch, wenn Sie, Frau Bundesminister, Herr Bundeskanzler, diesen Bericht bis vor wenigen Tagen schubladisiert und Angst davor gehabt haben, dass dieser Bericht in die Öffentlichkeit kommt? – Ein Bericht, in dem klar und deutlich drinnen steht ... (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Prammer. ) Am 12. dieses Monats – Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln! – haben Sie über einen Mitarbeiter – Wier heißt er, glaube ich – diesen Bericht den Parlamentsfraktionen zugesandt, Frau Bundesministerin! Am 12. dieses Monats, als der Druck bereits besonders groß war und alle bereits gewusst haben, dass Sie den Bericht in die Schublade geschmissen haben, haben Sie ihn dann auf einmal zugestellt.

In diesem Bericht heißt es, dass es nach wie vor keinen Ersatz für den fehlenden Stahlbeton gibt, dass kein Druckabbau oder andere Sicherheitssysteme vorhanden sind, dass seismologisch die Nachrüstung nicht ausreichend ist, dass der Reaktor-Druckbehälter dermaßen spröde ist, dass ein Bersten nicht ausgeschlossen werden kann. All das steht da drinnen, all das


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haben Sie schubladisiert. Warum tun Sie das, Frau Bundesminister, wenn Sie vorgeben, die Interessen der österreichischen Bevölkerung vertreten zu wollen? Warum haben Sie das dann schubladisiert?

Selbst die Slowakische Atomaufsichtsbehörde – Kollegin Glawischnig hat es bereits gesagt – erteilt seit dem Jahre 1995 nicht mehr die übliche mehrjährige Betriebsbewilligung, sondern nur mehr Jahr für Jahr eine Betriebsbewilligung. Ja da müssten doch die Alarmglocken bei Ihnen läuten, Frau Bundesministerin! Aber Sie kümmern sich nicht weiter darum, Sie legen den Bericht in die Schublade und lassen ihn erst am 12. dem Parlament zukommen.

Diese Vorgangsweise, Frau Bundesministerin, ist inakzeptabel! Die Aussagen vom Herrn Bundeskanzler sind nicht mehr akzeptabel, weil nicht glaubwürdig, die Aussagen von Ihnen sind nicht akzeptabel, weil nicht glaubwürdig. Die Aussagen von Bartenstein, Schüssel, Swoboda, Flemming werden immer widersprüchlicher. Wir verlieren unsere Glaubwürdigkeit in einer Frage, in der wir seinerzeit noch eine Vorreiterrolle eingenommen haben, meine Damen und Herren: in der Frage der Anti-AKW-Politik, die Österreich wirklich über Jahre hinweg hervorragend gemacht hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der Noch-Regierung! Sie sind im Begriff, die gesamte Anti-AKW-Arbeit, die über Jahre hinweg von vielen Gruppen geleistet wurde, nicht nur zu gefährden, sondern wirklich auf lange Sicht nicht sehr wirkungsvoll zu betreiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer. – Bitte.

15.58

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich frage mich schon die längste Zeit: Wie ernst diskutieren wir in Österreich die Anti-Atompolitik denn wirklich noch, wie sehr ist die Anti-Atompolitik Österreichs mittlerweile ausschließlich zu einem Medienspektakel geworden? Wer nimmt die meisten Termine – groß angekündigt! – wahr? Wer legt die meisten Kilometer – groß angekündigt! – zurück? Und wenn dann jemand einmal davon Abstand nimmt, einen Termin oder einige Kilometer groß anzukündigen, weil er vielleicht auch das Interesse hat, mit Ergebnissen nach Hause zu kommen – nicht jeder Termin ist dazu geeignet, groß angekündigt zu werden –, dann muss er sich in diesem Lande verantworten und hat offensichtlich einen Fehler begangen. (Abg. Dr. Martin Graf: Und was ist an der Verantwortung so schlecht? Dann verantworten Sie auch!) Verantworten bezüglich eines Medienspektakels, das nicht stattgefunden hat, möchte ich sagen, nicht bezüglich dessen, was herauskommt.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es notwendig ist, sich immer wieder mit der österreichischen Anti-Atompolitik auseinander zu setzen und immer wieder die Frage zu stellen: Wie schauen sie aus, die richtigen Wege dorthin, wohin wir wollen, nämlich zu einem kernkraftfreien Europa?

Aber wer glaubt, dass dieser Weg ein einfacher ist, ein schneller ist, einer mit wenigen Sätzen ist, hat von dieser Arbeit offensichtlich sehr wenig verstanden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Was Österreich in der Zwischenzeit alles bewirkt hat, das sollten wir nicht verschweigen. Da sollten wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Es ist ein unglaubliches Werk gewesen, das wir voriges Jahr während der österreichischen Ratspräsidentschaft tatsächlich in vier Schlussfolgerungen Atom- beziehungsweise Anti-Atom-Kapitel hinein gebracht haben. Ich sage es ganz offen: Es sind manche Mitgliedstaaten erst im Nachhinein draufgekommen und waren nicht sehr glücklich darüber. Wir sind glücklich darüber, dass all das drinnen ist (Beifall bei der SPÖ) und dass genau darauf auch Rücksicht und Bezug genommen wird, vor allem jetzt in den Verhandlungen um die Erweiterung der Europäischen Union.


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Ich habe mich nur mehr gewundert, als in der Debatte um dieses Energiekapitel bei der so genannten ersten Runde dann plötzlich Bohunice im Gespräch war, denn ich frage mich: Was hat die Slowakei in dieser Runde verloren?

Das heißt, es wurden auch Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben, und ich denke, es ist eben auch immer wieder notwendig, sich ganz genau anzusehen, was in diesem Energiekapitel drinnen steht oder – ich muss anders beginnen – was drinnen gestanden wäre, hätte es Österreich nicht gegeben. Es wäre nämlich praktisch nichts in Sachen Atomkraft drinnen gestanden. Der Vorschlag hat gelautet: Jeder Staat beurteilt selbst, denn er weiß ohnedies am besten, was er in Kernkraftfragen zu tun hat. – Das wäre für uns natürlich völlig inakzeptabel gewesen!

Wir haben gesagt, wir wollen auf Basis dieser Schlussfolgerungen, die durch uns zu Stande gebracht wurden, die Bewertung vornehmen, und genau das ist uns auch gelungen. Wir haben die Schlussfolgerungen des Rates in dieses Energiekapitel hineingebracht, und das ist kein Misserfolg! Wahrlich nicht! Es ist ein unglaublicher Erfolg für Österreich gewesen, dass wir da konsequent waren.

Der Wunsch, noch ein Stück weiter zu gehen, noch einen Schritt weiter zu setzen, noch einen Erfolg mehr zu erringen, ist immer da. Das ist ja auch Aufgabe dieser unserer Politik in Sachen Anti-Atom.

Meine Damen und Herren! Was Bohunice betrifft, hat die österreichische Bundesregierung ebenfalls einen konsequenten Weg eingeschlagen, und den dürfen wir natürlich nicht verlassen. Was zum Beispiel diesen so genannten Geheimbericht über Bohunice betrifft – wir werden ihn sogleich entmystifizieren –: Grundsätzlich stehen in diesem Bericht Fakten, die wir schon ewig kennen. Sie sind nur wieder einmal zusammengefasst worden, diese "Geheimnisse" sind also neu festgeschrieben worden. So "geheim" ist dieser Bericht!

Es gibt aber zwei neue Faktenlagen in diesem Bericht, nämlich zwei Berichte der Internationalen Atomenergiebehörde, die zu veröffentlichen wir nicht autorisiert waren. Ich habe Ihnen, den Nationalratsklubs – auf Zuruf, das stimmt –, diesen Bericht trotzdem ausgehändigt. Die Autorisierung zur Veröffentlichung und auch zur Weitergabe des Berichtes habe ich erst seit zwei Tagen.

Natürlich hat diesen Bericht auch die Slowakei bekommen – und das bereits nachweislich im September! –, und zwar deswegen, weil das Institut für Risikoforschung in dieser Studie nicht alles beantworten hat können, weil Fragen offen geblieben sind. Es ist ja auch gerade deswegen ein Brief in die Slowakei gegangen, um diese Fragen beantwortet zu bekommen. Sie sind leider bis heute nicht beantwortet – einer der wesentlichen Punkte, weshalb ich in die Slowakei fahren will.

Was nun Helsinki und die Schließungsdaten betrifft: Ich erwarte mir ganz einfach noch intensive Gespräche mit der Slowakei, und ich erwarte mir auch, dass es Verhandlungsbereitschaft für einen früheren Schließungszeitraum gibt. Ich bin überzeugt davon, dass die Slowakei das weiß und auch die Ernsthaftigkeit auf österreichischer Seite sieht.

Aber bei all dem dürfen wir nicht vergessen, dass auch die Slowakei ihre Probleme hat und dass wir gerade auch in diesem Zusammenhang der Slowakei entsprechend den Rücken stärken müssen.

Eines jedoch werde ich persönlich sicher nie tun – auch nicht in dieser sensiblen Materie der Anti-Atompolitik –, nämlich den Beitrittsprozess vorzuschieben, um einen Erweiterungsprozess zu verhindern. Damit würde Österreich eine völlig falsche Strategie fahren. In Sachen Hilfestellung für die Slowakei wird Österreich noch viele Runden einlegen, viele Verhandlungen führen müssen und vor allen Dingen auch sehr viele Aktivitäten zu setzen haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )


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2. Sitzung / Seite 103

Herr Abgeordneter Schweitzer! Ich bin ganz sicher, dass wir gemeinsam mit der Slowakei noch einen wesentlich früheren Schließungszeitpunkt von Bohunice zu Stande bringen werden. Das ist aber nicht auf Knopfdruck und auf Zuruf möglich. Das ist ein hartes Ringen, das sind harte Verhandlungen, und das sind vor allem auch Verhandlungen, die nicht immer nur vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden sollen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

16.06

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schweitzer, Lautstärke und das von dir eingeforderte Selbstvertrauen ersetzen sicher weder Vernunft noch Seriosität bei der Behandlung dieses Themas. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser ganz klares Bekenntnis: Unsichere, nicht sanierbare AKW – und Bohunice ist ein solches, das wissen wir alle – müssen raschest vom Netz, müssen stillgelegt werden. Dazu bekennen wir uns, überhaupt keine Frage! Es ist Österreichs Verdienst, dass in der EU heute Konsens darüber besteht, dass es für ein Land mit unsicheren AKW keine Mitgliedschaft in der EU geben kann. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir haben aber dafür zu sorgen – und das ist sinnvollerweise, seriöserweise auch Konsens –, dass jene, die bereits Mitglied der EU sind, nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden können als Beitrittskandidaten. Deshalb lautet unser Bekenntnis dazu ganz klar – und auch diesbezüglich gibt es Konsens in der EU –, dass in Europa vorhandene Sicherheitsstandards – sie sind bereits definiert – für alle AKW innerhalb der EU zu gelten haben, ob es sich nun um einen Mitgliedstaat oder einen künftigen Mitgliedstaat handelt.

Aber, Kollege Schweitzer: Es ist einfach nicht vernünftig und es ist auch nicht zielführend, Forderungen nach einem Veto gegen die Aufnahme von Verhandlungen zu stellen. (Abg. Mag. Schweitzer: Hat niemand verlangt!) So lautet eine Formulierung, wie wir sie im Moment noch für einen Entschließungsantrag diskutieren. Und da nutzt uns Selbstvertrauen nichts. Um eine Forderung zu erheben, reicht es zwar, aber es gebietet die Vernunft, in Verhandlungen einzutreten, damit ich überhaupt mein Ziel bei diesen Staaten erreichen kann. Und wenn es dann überhaupt noch ein Veto geben sollte – wir hoffen es alle nicht –, dann wird das am Ende der Verhandlungen sein müssen, falls dann wider Erwarten – die Signale sind aber andere – immer noch die Bereitschaft fehlt, diese Reaktoren vom Netz zu nehmen und stillzulegen.

Aber bitte in der richtigen Abfolge: Zuerst Verhandlungen führen, und wenn diese wider Erwarten nicht zum Ziel führen, steht selbstverständlich am Ende dieser Verhandlungen ein Veto gegen den Beitritt eines solchen Staates, so leid es mir tun würde.

Ich bin in diesem Punkt bei der Frau Bundesministerin: Auch ich bin mir sicher, dass wir in den Verhandlungen einen weit früheren Zeitpunkt für die Schließung von Bohunice erreichen werden – in Verhandlungen erreichen werden –, als er jetzt mit 2006 und 2008 beschlossen worden ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Moser. – Bitte.

16.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Ja, Historiker werden feststellen, es gibt ein Wort des Jahres 1999, und das heißt "Sondierungsgespräche". Und Historiker werden auch feststellen, dass die österreichische Anti-AKW-Politik in diesem Jahr 1999 von einem strikten Anti-AKW-Kurs auf den Kurs der Sondierungsgespräche zurückgefallen ist. Das wird sich historisch eindeutig dokumentieren lassen.


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2. Sitzung / Seite 104

Ich kann das bereits jetzt belegen, und zwar durch die Gegenüberstellung dessen, was Sie, Herr Bundeskanzler, uns vor gut einem Jahr in Ihrer Antwort auf die damalige Dringliche Anfrage zu Mochovce gesagt haben – ich habe mir das Stenographische Protokoll vom 13. März 1998 ausgehoben –, mit dem, was Sie heute gesagt haben. Hier zeigt sich – anhand von drei Beispielen lässt sich das auflisten – sehr deutlich, wie Sie von einem vergleichsweise noch couragierten Kurs umschwenken auf eine "Sondierungsreisewelle", könnte ich sagen, oder auf eine Sondierungsverhandlungsform.

Erstes Beispiel: Sie sagten damals am 13. März 1998: Wir werden uns "ernsthaft für ein kernenergiefreies Mitteleuropa einsetzen". – Heute sagen Sie: Wir werden "Überzeugungsarbeit" leisten.

Weiters sagten Sie damals – ich zitiere –: "Ich bekenne mich so wie Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete, zu einer aktiven Anti-Atompolitik" und zur Schrittmacherrolle Österreichs "für ein atomkraftfreies Mitteleuropa". Heute sagen Sie: Wir wollen eine "diskriminierungsfreie Politik" betreiben.

Ich blättere weiter: Damals sagten Sie: "Es erscheint – das muß ich Ihnen sagen – zum derzeitigen Zeitpunkt verfrüht, über die Reaktion der Bundesregierung auf die Ergebnisse" im Hinblick auf Mochovce "Spekulationen anzustellen".

Und weiters sagten Sie: "An unserer Ansicht, daß zumindest die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerkes Bohunice ehestmöglich stillgelegt werden sollen, hat sich nichts geändert. Unsere Position ist klar: Sollte die Slowakische Republik das Kernkraftwerk Mochovce tatsächlich in Betrieb nehmen, so muß dies jedenfalls" – und ich unterstreiche das jetzt: Sie sagten das – "mit der umgehenden Schließung der ersten beiden Blöcke des Kernkraftwerkes Bohunice verknüpft werden."

Das sagten Sie! Das sagten Sie vor knapp eineinhalb Jahren, und heute sprechen Sie davon, dass wir möglichst hohe Sicherheitsstandards erzielen sollen, dass wir frühere Schließungen erreichen sollen und dass kein Beitritt von Ländern mit unsicheren Kraftwerken erfolgen soll. Bitte, das ist ein Quantensprung, das ist ein Qualitätssprung! Zwischen der Position von 1998 und der derzeitigen Position von Ende des Jahres 1999 liegen Welten!

Und deshalb ist es Aufgabe dieses Parlaments, Ihnen im Rahmen von Dringlichen Anfragen Ihre ursprünglichen Aussagen immer wieder ins Gedächtnis zu rufen und das auch protokollarisch festzuhalten. Denn: Bohunice ist ein Dammbruch! Reden Sie mit Radko Pavlovec, Herr Minister, Frau Ministerin, Herr Bundeskanzler! Experten sagen Ihnen immer wieder: Die Zustimmung zu diesem Energieprotokoll bedeutet auch grünes Licht für Bohunice, und das grüne Licht für Bohunice ist gleichzeitig auch grünes Licht für die Fertigstellung von Temelin. Und das grüne Licht für Bohunice ist auch grünes Licht für den Weiterbetrieb von Dukovany und auch für den Weiterbetrieb von Paks und von Krško. Was Sie da in der Anti-Atompolitik machen, ist wirklich eine Dammbruchpolitik. Bitte, halten Sie sich das vor Augen! Und ich sage Ihnen noch einmal: Das ist nicht meine Einschätzung, das ist die Einschätzung von Experten!

Und auch die Einschätzung von Diplomaten spricht für sich. Die Frau Botschafterin Matzner ist schon zitiert worden. Nicht ich stelle der Bundesregierung dieses Zeugnis aus! Lesen Sie Ihr eigenes Zeugnis im Brief der Frau Botschafterin Matzner: Da ist von Dilettantismus die Rede, da ist von parteipolitisch motivierter Vorgangsweise die Rede, da ist von unprofessioneller Herangehensweise die Rede. – Ja, mehr kann man gar nicht mehr sagen. Da steht es schwarz auf weiß, und es ist nicht von uns angeprangert worden, sondern leider von einer Mitarbeiterin aus Ihrem Regierungskreis der Öffentlichkeit in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden.

Ich möchte Sie auch wieder daran erinnern, was hier in diesem Parlament am 10. Juli 1997 mittels eines Fünf-Parteien-Beschlusses festgestellt worden ist. Damals haben die Mandatare und Mandatarinnen von SPÖ, ÖVP, Freiheitlichen, Grünen und Liberalen – damals waren sie noch im Parlament vertreten – beschlossen, dass die Vorlage von umfassenden Schließungsplänen zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Beitrittsprozesses und auch der Vorbereitung der Verhandlungen von Helsinki gemacht werden. Das wurde paktiert, das wurde beschlossen.


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Ich wiederhole: Schließungspläne seien ein unverzichtbarer Bestandteil. – Wo ist denn das heute? Alles weg, kein Wort davon!

Was Sie uns hier heute geboten haben, Herr Bundeskanzler, das kann ich nur als "Brave-New-World"-Neusprech bezeichnen. Sie sind von ganz klaren Positionen abgegangen, Sie hüllen sich in relativ schwammige Formulierungen, erzählen vielleicht noch eine Geschichte dazu, und damit wird ein Deckmantel über die neue Form der Atompolitik gebreitet, die an Substanz, an Inhalt, an Kantigkeit verloren hat, die sich zurückzieht auf eine EU-verträgliche Position – und das ist der Hauptvorwurf! (Beifall bei den Grünen.)

Ihr Kniefall und Ihr Rückschritt sind nur damit erklärbar, dass Sie sich einer Atompolitik andienen wollen, die die EU-Kommission vertritt, einer Atompolitik, die von internationalen Konzernen mit Sitz in Frankreich, mit Sitz in Deutschland geschrieben wird, die das große Geschäft in der Slowakei, in der Ukraine, in Russland machen wollen. Und das ist mein größter Vorwurf: dieser Kniefall vor der großen Atomlobby hier, jetzt und heute und dass das, was am 10. Juli, am 27. Mai und am 7. Oktober 1998 in diesem Bereich im Parlament schon erreicht wurde, heute alles Makulatur ist.

Frau Ministerin! Sie können ruhig sagen: Immer dieses Medienspektakel! – Arbeiten Sie! Sie machen ja selbst ein Medienspektakel. Sie sagen, wir legen ein Veto ein. Und was geschieht dann? Der Herr Bundeskanzler kommt am Sonntag erschrocken in die "Pressestunde" – entschuldigen Sie diese persönliche Formulierung – und sagt: Nein, vom Veto kann keine Rede sein, man muss ja ..., und so weiter und so fort.

Also wer macht denn da das Spektakel? Sie haben gegenüber den Medien vom Veto gesprochen, weil das dann schön in der "Kronen Zeitung" steht. Ihre Politik ist die Schlagzeilenpolitik in der "Kronen Zeitung". Wir wollen ja Substanz haben, wir wollen ja gar nicht zur "Kronen Zeitung" gehen, aber oft geht es nicht anders als über dieses Medium.

Ich erinnere Sie auch an die Inszenierung des so genannten Atomgipfels damals im Juni, Teil eins, Teil zwei. Was haben Sie denn da nicht alles versprochen!? Es ist damals ganz eindeutig schriftlich festgehalten worden, dass konkrete Forderungen erfüllt werden müssen – wir haben es auch in unserer Anfrage zitiert –, dass "das Vorliegen von umfassenden und überzeugenden Schließungsplänen Grundlage für die beitrittsrelevanten Entscheidungen in Helsinki ist".

Herr Bundeskanzler! Sie haben heute gesagt: Ja, wir stehen hinter diesem Anti-Atom-Aktionsplan nach wie vor. Aber das gibt es ja nicht, denn darin steht ja: "umfassende und überzeugende Schließungspläne". – Aber von Schließungsplänen ist jetzt beim Energieprotokoll überhaupt nicht die Rede! (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Mag. Klima. ) Im Energieprotokoll wird von Sicherheitsstandards gesprochen, nicht einmal mehr von westeuropäischen oder von bestmöglichen deutschen Sicherheitsstandards – nein, jetzt gibt es auf einmal EU-Sicherheitsstandards, jetzt gibt es vielleicht minimale oder mittlere Sicherheitsstandards. Und ich bin schon neugierig darauf, was Sie in einem halben Jahr sagen werden, wenn wir sicherlich wieder eine Dringliche zur Atompolitik einbringen werden. Dann werden Sie wahrscheinlich davon sprechen, dass man Minimalsicherheitsstandards im Sinne von Ungarn oder Slowenien oder vielleicht auch von der Ukraine heranziehen soll.

Das ist die "Kaskade" der europäischen und der österreichischen Anti-Atompolitik, und dafür geben Sie sich her. Anstatt dass Sie dieses Politikfeld wirklich zu Ihrer Chefsache machen, lassen Sie Chaos und parteipolitisches Gezänk herrschen und demontieren sich damit selber, Herr Bundeskanzler. Und das tut mir Leid. (Beifall bei den Grünen.)

Im oberösterreichischen Landtag wurde eine Resolution beschlossen, und als Oberösterreicherin möchte ich diese von allen Parteien, von der ÖVP, von der SPÖ, auch von den Freiheitlichen und den Grünen getragene Resolution auch Ihnen zur Zustimmung vorlegen.

Der Entschließungsantrag lautet:


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2. Sitzung / Seite 106

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Präzisierung der österreichischen Position im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der laufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit Tschechien, Ungarn und Slowenien folgende Positionen betreffend die nukleare Sicherheit vorzubringen und zu vertreten:

1. Der Ratsbeschluß vom September 1998, wonach die Beitrittskandidaten aufgefordert werden, im Bereich der nuklearen Sicherheit ein Niveau zu erreichen, "das dem Stand in der Union hinsichtlich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht", wird ganz besonders für die zum Zeitpunkt der Annahme des erwähnten Ratsbeschlusses im Bau oder im Testbetrieb befindlichen Anlagen sowie für die Verlängerung der Betriebsdauer von bereits im Betrieb befindlichen Anlagen betont.

2. Die EU-Mitgliedsländer besitzen die alleinige Kompetenz betreffend die nukleare Sicherheit ihrer Anlagen. Dies gilt auch für Beitrittskandidaten für die Zeit nach dem EU-Beitritt. Im Rahmen der Heranführungsstrategie besteht jedoch ein berechtigtes Interesse der EU sowie einzelner Mitgliedstaaten, an der Verbesserung der nuklearen Sicherheit der Anlagen der Beitrittskandidaten mitzuwirken. Dies schließt auch Prüfungen ein, inwiefern die relevanten Ratsbeschlüsse bei einzelnen Anlagen umgesetzt werden. Die Beitrittskandidaten werden aufgefordert, an solchen Untersuchungen mitzuwirken und sie mit Informationen und Expertisen zu unterstützen.

3. EU-Mittel zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus von kerntechnischen Anlagen auf dem Gebiet der Beitrittskandidaten sollen unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom September 1998 nur dann zur Verfügung gestellt werden, falls eine solche Nachrüstung nachweislich die Least-Cost-Option in der Energieversorgung darstellt. Ansonsten sollen die Beitrittskandidaten aufgefordert werden, die ökonomisch günstigere Option zu realisieren. Einen besonderen Schwerpunkt soll dabei die Erhöhung der Energieeffizienz darstellen.

*****

Bitte, das ist Konsens, das ist auch sehr diplomatisch formuliert – dem könnten Sie also wirklich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Bartenstein. – Bitte.

16.21

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass Frau Abgeordnete Glawischnig beziehungsweise die Fraktion der Grünen die Anti-Atompolitik der Bundesregierung heute mit dieser Dringlichen Anfrage kritisch betrachtet.

Ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers und der Frau Kollegin Prammer vollinhaltlich an: Wir betreiben eine konsistente Anti-Atompolitik, wir lassen keinen Zweifel daran, dass wir eine sichere Atomkraft nicht kennen, dass wir Atomkraft als nicht nachhaltig betrachten und dass wir insbesondere im Hinblick auf den Beitrittsprozess zwar nicht mit Veto-Drohungen agieren wollen, aber auf dem Verhandlungswege erreichen wollen, dass ein Beitritt von mittel- und osteuropäischen Ländern nur mit sicheren Kernkraftwerken in Frage kommt.

Österreich hat in den letzten Jahren engagiert auf der Ebene der Europäischen Union in diesem Bereich Fortschritte erzielt; Frau Kollegin Prammer hat schon verschiedene Entscheidungen der Europäischen Union – im Regelfall so genannte Schlussfolgerungen – zitiert, an deren Entste


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2. Sitzung / Seite 107

hung Österreich federführend beteiligt war und mit denen wir der Atompolitik der Europäischen Union, insbesondere im Zuge des schon angelaufenen Beitrittsprozesses, eine entscheidende Wende geben konnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre für Österreich aber leichter gewesen, hätten wir dabei öfter und früher die Unterstützung von jenen EU-Mitgliedstaaten erhalten – Frau Abgeordnete Glawischnig, wenn Sie mir Ihre geneigte Aufmerksamkeit schenken würden; ich habe Ihnen auch zugehört –, die beispielsweise grüne Umweltminister zu Mitgliedern ihrer Regierungen zählen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Glawischnig! Ich sage Ihnen: Wenn Sie und die Kollegen Ihrer Fraktion nur 10 Prozent Ihrer Energie für die Überzeugungsarbeit bei meinem deutschen Umweltminister-Kollegen Trittin und bei meiner französischen Umweltminister-Kollegin Voynet aufgewandt hätten, 10 Prozent jener Energie, die Sie in die Kritik der Anti-Atompolitik dieser Bundesregierung stecken, dann wäre es gut investierte Energie gewesen und hätten wir uns in manchem leichter getan. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Keppelmüller. )

Es ist nämlich ein wenig doppelbödig, hier aufzutreten und vehement gegen alles und jedes Stellung zu nehmen, aber gleichzeitig offensichtlich sehr tolerant zu sein, wenn eine Vertreterin einer Schwesterpartei in Frankreich von einem Ausstieg der Franzosen aus der Atomenergie nicht einmal ansatzweise spricht. Was hat sich denn in Frankreich geändert? Macht die EdF eine andere Politik, sind dort Ausstiegskonzepte bekannt? Oder: Deutschland spricht zwar von Ausstiegskonzepten, kann sich aber über Termine nicht einigen, sodass weiterhin die Atomkraftwerke am Netz bleiben und sich in Wirklichkeit an den sachlichen Hintergründen nichts geändert hat.

Zeigen Sie uns einmal, dass sich in jenen Ländern Europas, wo Grüne in der Regierung tätig sind und Verantwortung tragen, im Bereich der nuklearen Sicherheit, im Bereich der Umweltpolitik etwas geändert hat, dass sie dort auch einen Beitrag dazu geleistet haben, dann ziehe ich den Hut vor Ihnen und Ihren Anstrengungen. Solange das aber nicht einmal ansatzweise der Fall ist, Frau Abgeordnete Glawischnig, bleibt mein Vorwurf, es tut mir Leid, einer gewissen Doppelbödigkeit aufrecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Vorstellungen der Freiheitlichen ist es ja ähnlich. Herr Abgeordneter Schweitzer hat hier sehr lautstark und engagiert Stellung genommen. Ich aberkenne nicht, dass sich die Politik der Freiheitlichen ein wenig realistischer gibt: Es ist heute nicht mehr von einem absoluten Veto im Hinblick auf den Beitritt von mittel- und osteuropäischen Ländern mit Atomkraftwerken die Rede, sondern du hast ausdrücklich formuliert: wenn sie nicht dem Stand westlicher Technik entsprechen. – Das ist grosso modo auch die Position der Bundesregierung. Aber wie schaut es denn mit der Glaubwürdigkeit der freiheitlichen Fraktion aus, wenn ich dir, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, eine Meldung der "Presse" vom 24. September zur Kenntnis bringe, wonach der mittlerweile zum Präsidenten des Nationalrates gewählte Abgeordnete Prinzhorn der "erste Kunde eines ausländischen Strom-Lieferanten" sei und die Energie Baden-Württemberg AG die Unternehmensgruppe des Unternehmers Thomas Prinzhorn mit nicht weniger als 150 Gigawattstunden pro Jahr beliefere? (Abg. Mag. Schweitzer: Was hat das mit Bohunice zu tun?)

Das hat sehr viel damit zu tun, weil das eine Substitution österreichischer Stromlieferungen ist, österreichischer Landes-Energieversorger, die ihren Strom im Regelfall zu 70 Prozent aus der Wasserkraft gewinnen, und weil das letztlich in hohem Maße Atomstrom ist, der hier von einem österreichischen Unternehmen importiert wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Aus Bohunice?)

Es wird auch ganz klar gesagt, was das Motiv für diese Haltungsänderung ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer: Eine "saftige Kostensenkung" sei damit verbunden, damit werde "eine ,Schallmauer‘ durchbrochen". – Aber im Sinne einer glaubwürdigen Politik appelliere ich auch an die freiheitliche Fraktion (Abg. Mag. Schweitzer: Wir haben von westlichen Standards gesprochen!), dass Vorträge, Referate und Debattenbeiträge im Rahmen einer Dringlichen


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Anfrage irgendwo konsistent sein müssen mit dem jüngst von einer Unternehmensgruppe eines prominenten freiheitlichen Abgeordneten in die Öffentlichkeit getragenen Vertragsabschluss mit einem deutschen Atomstrom-Konzern. (Abg. Mag. Schweitzer: Haben wir von westlichen Standards gesprochen, Herr Bundesminister?) Das muss irgendwie zusammenpassen, sonst stimmt es mit der Glaubwürdigkeit nicht mehr. (Abg. Mag. Schweitzer: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich! Und das hinkt fürchterlich! – Abg. Haigermoser: Warum lenkt Bartenstein ab?) Ich lenke überhaupt nicht ab, ich stelle nur die Glaubwürdigkeit der freiheitlichen Fraktion in Sachen Anti-Atompolitik zur Diskussion. (Abg. Mag. Schweitzer: Das war ja jetzt nicht schlüssig!)

Atomstrom ist nicht teilbar! (Abg. Mag. Schweitzer: Haben wir westliche Sicherheitstechnologie angesprochen oder nicht?) Ist die freiheitliche Parlamentsfraktion dann, wenn der Strom aus sicheren Atomkraftwerken kommt, für Atomstrom? Ist das jetzt die Änderung der Politik, oder ist sie das nicht? – Nein, nein, das ist nicht konsistent, das sei schon gesagt!

Unsere Haltung – ich darf das wiederholen – ist ganz eindeutig: Die drei als Hochrisiko-Reaktoren identifizierten Reaktoren Bohunice, Kozloduj und Ignalina müssen vom Netz. Einen Beitritt der drei relevanten Länder – und das gilt zuvorderst auch für die Slowakei – mit diesen Reaktoren am Netz können wir uns nicht vorstellen. Wir sehen den Beitrittsprozess als Chance, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Verhandlungen einen früheren Schließungszeitpunkt als 2006 respektive 2008 zu erzielen.

Denken Sie an das Szenario, dass die Slowakei in diesen Beitrittsprozess zur Europäischen Union nicht integriert würde! – Ja dann wären unsere Möglichkeiten, Bohunice zur Schließung zu bringen respektive den Schließungszeitpunkt von 2006/2008 noch signifikant nach vorne zu verlegen, nicht sehr realistisch, wahrscheinlich nicht sehr chancenreich. Dieser Beitrittsprozess ist also für uns eine Chance!

Ich appelliere jetzt nochmals an die grüne Fraktion, das Ihre zu tun und – im Gegensatz zu dem, was bisher passiert ist – bei Ihren Freunden in Deutschland, in Frankreich für mehr Unterstützung als bisher in dieser Frage zu arbeiten! Das würde uns sehr helfen, denn Österreich ist ein wichtiges, aber nur ein Mitgliedsland der Europäischen Union; und große Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich auf seiner Seite zu haben ist allemal hilfreich.

An die freiheitliche Fraktion appelliere ich, in ihrer Anti-Atompolitik konsistent zu sein und nicht auf der slowakischen Seite etwas absolut nicht zuzulassen und kategorisch abzulehnen, was dann prominente Mitglieder der freiheitlichen Fraktion auf der deutschen Seite mit großen Stromlieferverträgen sehr wohl tun. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schweitzer zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

16.31

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Werter Herr Bundesminister! Ich erlaube mir, dich zu berichtigen. Du hast soeben gesagt, die Unternehmensgruppe Prinzhorn hat mit einem deutschen Stromlieferanten Lieferverträge abgeschlossen. – Das ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, dass die Unternehmensgruppe Prinzhorn mit einem österreichischen Unternehmen, mit der EVN, diesen Liefervertrag abgeschlossen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Minister, bitte.

16.32

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, ich zitiere wörtlich aus der "Presse" vom 24. September, wonach "die


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Verträge unter ,Dach und Fach‘ seien, wie eine Sprecherin des Konzerns der ,Presse‘ gegenüber bestätigte". (Abg. Mag. Schweitzer: Das muss nicht stimmen!)

Das ist wörtlich in der "Presse" so zitiert. Wenn im Nachgang dieser Veröffentlichung es dann doch zu anderen Vorgängen gekommen ist, so habe ich davon keine Kenntnis. Stand vom 24. September dieses Jahres war jedenfalls, dass eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Prinzhorn den Abschluss dieser Stromlieferverträge bestätigt und – laut wörtlichem Zitat – von "unter Dach und Fach" seiend berichtet hat. (Abg. Mag. Schweitzer: Das glaube ich nicht! Ich glaube dem Prinzhorn – und nicht der "Presse"!)

16.32


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2. Sitzung / Seite 110

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Sima. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.33

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Atomkraftwerk Bohunice – wir haben es heute schon öfter gehört – zählt zu den gefährlichsten Atomkraftwerken, die wir in Europa haben. Ich habe vorhin von Frau Kollegin Moser gehört, es gebe grünes Licht für Bohunice. Ich sage, es ist genau das Gegenteil der Fall: Die Ampel für Bohunice steht auf Rot, und so soll es auch bleiben. Das AKW Bohunice muss vor 2006/2008, vor diesem Schließungsdatum, vom Netz gehen. Dafür müssen wir uns einsetzen, dafür muss sich die österreichische Bundesregierung einsetzen. Und das ist, glaube ich, heute wahrscheinlich auch der einzige Konsens in diesem Haus.

Der jetzige Zeitpunkt, vor dem Helsinki-Gipfel, ist eine große Chance, dass wir dieses Ziel auch wirklich erreichen können. Dazu müssen wir jetzt konkrete Verhandlungen mit der Slowakei aufnehmen. Frau Bundesministerin Prammer hat sich in den vergangenen Wochen wirklich redlich bemüht, in Verhandlungen zu treten. Sie hat Gespräche mit der EU geführt, Gespräche mit der Slowakei stehen noch an. An dieser Stelle sei mir eine leise Kritik erlaubt: Ich hätte mir vom Herrn Bundesminister für Umwelt gerade in diesem Bereich mehr Aktivitäten gewünscht. Ich hoffe, dass die heutige Sitzung doch Anlass gibt, gemeinsam mehr Aktivitäten in dieser Richtung durchzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit den führenden Umweltschutzorganisationen dieses Landes, mit Global 2000 und Greenpeace, den Anti-Atom-Aktionsplan verabschiedet. Und es ist wirklich wichtig, diesen Aktionsplan auch umzusetzen! Jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem er umgesetzt werden muss.

Ich wünsche mir deswegen wirklich den Einsatz aller zuständigen Minister der Bundesregierung in diesem Bereich, um aktiv in Verhandlungen mit der Slowakei einzutreten, um tatsächlich alles daran zu setzen, einen früheren Schließungszeitpunkt für Bohunice zu erreichen. Ich glaube, dass das wirklich eine sehr vordringliche und sehr wichtige Angelegenheit ist, in der man die Kräfte bündeln sollte und in der alle an einem Strang ziehen sollten, um dieses Ziel zu erreichen. Und es sollten nicht irgendwelche parteipolitischen Streitereien im Vordergrund stehen. Ich hoffe daher, dass es heute in diesem Haus einen wirklich starken Vierparteienantrag geben wird, der das in diesem Sinne unterstützt.

Jetzt, kurz vor dem Gipfel von Helsinki, haben wir wirklich die einmalige Chance – eine Jahrhundertchance für Österreich –, über den Osterweiterungsprozess noch einzugreifen, das heißt, über den Osterweiterungsprozess Auflagen zu formulieren, einfach Einfluss auf die Gestaltung der Energiepolitik in den Ostländern zu nehmen. Wir müssen der Slowakei einfach klarmachen, dass es ohne Verhandlungsbereitschaft bezüglich einer früheren Schließung von Bohunice keine Aufnahme konkreter Beitrittsverhandlungen geben wird. Diese Chance sollten wir absolut nützen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Fallent. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

16.36

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass nicht alles in diesem Zusammenhang so klar ist, zeigt diese Debatte, zeigt die viele Zeit, die wir für dieses Thema aufwenden müssen. Die Freiheitliche Partei ist immer für klare Positionen eingetreten. Und nur klare Positionen sind jene, denen man folgen kann, klare Positionen und klare Ziele sind jene, die Erfolg haben werden. Wir Freiheitliche haben damit immer Erfolg gehabt.

Ich bin neu im Parlament, ich bin selbst Betreiber eines Windparks. Herr Minister Bartenstein! Sie wissen selbst, wie schwierig es war, drei Windkraftanlagen in Oberösterreich zu errichten, die Strom für eine kleine Gemeinde mit 1 500 Einwohnern erzeugen. Aus diesem Grund ist es für uns nicht so sicher, ob die Politik dem Druck der Lobbys nicht wieder nachgeben wird, ob sie der Verantwortung für die Gesundheit und den Frieden für die Bürger in Österreich gerecht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn der Bundeskanzler sagt, dass wir von den anderen Staaten nur das verlangen sollen, was sie sich selbst auferlegt haben, dass wir sie nicht überfordern sollen, dann sagen wir: Wir wollen ohnehin nicht mehr tun! Nur das wollen wir! – Es gibt einen Beschluss von 1994, in dem sich die Slowakei einverstanden erklärt hat, Bohunice im Jahr 2000 zu schließen. Es gibt auch einen Brief aus dem Jahre 1998 vom Beauftragten für grenznahe Atomanlagen von Oberösterreich, von Herrn Pavlovec, in dem steht, es sei immer klar gewesen, dass Mochovce der Ersatz der zwei alten Bohunice-Blöcke sei.

Warum wollen wir heute davon nichts wissen? Die Finanzierung dieses Atomkraftwerkes Mochovce wurde nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass es zur Schließung von Bohunice kommt.

Ich habe hier eine Stellungnahme, die ganz deutlich erkennen lässt, dass 170 Millionen D-Mark nur gegeben wurden mit der klaren Forderung, dass es im selben Zuge zur Schließung im Jahre 2000 kommt, und dass es, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird, zu ernsten Konsequenzen kommen wird, dass es sogar sein kann, dass der Kredit zurückzuzahlen ist. Es liegt an uns, an die Slowakei zu appellieren, ihre Beschlüsse ernst zu nehmen.

Wir alle wissen, dass es nicht sein kann, dass wir auch in Zukunft den Weg der fossilen Energieträger und der atomaren Energieträger gehen. Wir alle sind uns einig darüber, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energieträger brauchen. Ich erwähne hier nur den SPD-Abgeordneten Hermann Scheer, der in Deutschland als Vorreiter gilt, der immer ohne Wenn und Aber gesagt hat: Wenn wir diesen Umstieg auf erneuerbare Energie nicht schaffen, dann werden wir keine Zukunft haben. Er redet immer davon, dass das der einzige Weg ist, um Arbeitsplätze in großem Maße zu schaffen. Er sagt, nichts sei arbeitsplatzintensiver als der Umstieg auf erneuerbare Energie!

Wenn der Herr Bundeskanzler sagt, dass die Genehmigungen für Bohunice ohnedies nur jährlich ausgesprochen werden, so würde mich als Betreiber das auch nicht beunruhigen, wenn ich mir sicher sein könnte, diese Genehmigungen jährlich zu erhalten.

Es macht nichts aus, wenn ich zehn oder 15 Jahre lang jährlich eine Genehmigung bekomme, wenn ich es nur betreiben kann. Mir wird immer gesagt, es gehe uns doch gut, wir hätten doch keine Probleme. Ich muss sagen: Ja, es geht uns sehr gut. Aber ich bin mir auch sicher, dass sich sehr viel ändern muss, damit alles so bleiben kann, wie es ist, damit es uns auch in Zukunft so gut gehen kann wie heute. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Endeffekt kommt es in der Politik darauf an, Lebensqualität für alle zu erreichen und nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vorzugehen. Ich fordere Sie auf: Nutzen wir die Zeit, und versäumen wir es nicht, diese Beschlüsse und unseren Willen klar zu


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artikulieren! Es kann nicht sein, dass wir Kinder in diese Welt setzen und sie im selben Zuge ihrer Lebensgrundlagen berauben. Nützen wir die Zeit, wir haben noch genug Zeit, aber wir haben keine Zeit zu verlieren! – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Spindelegger. – Bitte.

16.41

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Die Zielsetzung ist klar, und ich habe heute von keinem Redner gehört, dass er daran etwas auszusetzen hätte. Wir wollen, dass diese beiden Kraftwerksreaktoren in Bohunice so schnell wie möglich vom Netz genommen werden. Über die Methode, mit der das erreicht werden kann, gibt es aber doch erhebliche Auffassungsunterschiede, und dazu möchte ich ein paar Anmerkungen machen.

Zum Ersten: Es gibt eine Reihe von Initiativen der Bundesregierung, wie man verhindern kann, dass diese Reaktoren tatsächlich bis zum Jahr 2006 beziehungsweise 2008 am Netz bleiben. Es wurden einige schon genannt, es ist aber noch einiges hinzuzufügen. Unser Außenminister Schüssel hat beim Treffen der Zentraleuropäischen Initiative dem slowakischen Ministerpräsidenten Džurinda unseren Standpunkt in sehr deutlicher Weise dargelegt.

Herr Bundesminister Bartenstein hat am 12. Oktober 1999 beim Umweltministerrat seinen Kollegen innerhalb der Europäischen Union sehr starke Argumente mit auf den Weg gegeben, warum das AKW Bohunice früher geschlossen werden muss.

Meine Damen und Herren! Er hat heute weiters darauf verwiesen, dass einige Grüne, die in diesem Ministerrat vertreten sind, seine Auffassung leider nicht in dieser Art und Weise geteilt haben. Es gibt eine Initiative der Frau Staatssekretärin Ferrero-Waldner, die dem slowakischen Außenminister Kukan bei einem Treffen in New York unseren Standpunkt klar übermittelt hat. Daran mangelt es offenbar nicht. Worum es heute geht, ist, dass Methoden in den Raum gestellt werden, die scheinbar zum Erfolg führen könnten, die aber aus meiner Sicht als untauglich zurückzuweisen sind.

Meine Damen und Herren! Davon nehme ich auch Mitglieder der Bundesregierung nicht aus, denn wenn von einer Blockade oder von einem Veto gesprochen wird, dann überlegt man offenbar nicht, was dieses Veto bewirken kann. Denken wir doch einmal mit! Kollege Schweitzer hat die Vetokarte schon gezückt, noch bevor die Debatte über den Beitritt der Slowakei überhaupt begonnen hat.

Was bedeutet es in der Praxis, wenn man tatsächlich ein Veto gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Slowakei einlegt? Meine Damen und Herren, was würde das in Bezug auf unsere Bestrebungen, Bohunice möglichst früh vom Netz zu nehmen, bewirken? Wer glaubt denn im Ernst, dass die Slowakei, weil sie nicht mit der Europäischen Union über eine Mitgliedschaft verhandeln darf, sofort bereit wäre, Bohunice zu schließen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein seriöser Denker überhaupt nur behaupten würde.

Das Gegenteil wäre der Fall. Die Slowakei würde – so schätze ich das als Außenpolitiker ein – wahrscheinlich mit ihrer Regierungspolitik in starke Turbulenzen geraten, gerade was die Europaorientierung betrifft. Dabei muss bedacht werden, dass es noch nicht lange her ist, dass gerade in der Slowakei ein Meciar-Regime geherrscht hat, das alles andere als demokratisch war. Das bedeutet: Die Vetokarte zu ziehen und gegen die Slowakei aufzutreten hat noch gar nichts damit zu tun, dass Bohunice vom Netz genommen wird. Da scheint mir wieder einmal die Schlagzeile primär im Vordergrund zu stehen und nicht der außenpolitische Erfolg. Das ist etwas, womit wir als Österreichische Volkspartei nicht einverstanden sein können. Das darf ich ganz klar festhalten.


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2. Sitzung / Seite 112

Wir wollen, dass wir in einer gemeinsamen Politik, die auch von diesem Haus getragen wird, diesem Ziel näher kommen, und wir haben dazu Methoden anzuwenden, die, glaube ich, geeignet erscheinen, dass Bohunice tatsächlich früher vom Netz geht als im Jahr 2006 oder 2008.

Wenn hier Kritik an der Bundesregierung angebracht wurde, so kann ich das nur in einem teilen. – Frau Bundesministerin! Auch Sie haben in der Öffentlichkeit von einem Veto und von einer Blockadepolitik in Helsinki gesprochen, obwohl Sie an diesem Gipfeltreffen gar nicht teilnehmen werden, und mir scheint die Situation dadurch schwieriger geworden zu sein, als dass wir unserem Ziel tatsächlich näher gerückt wären. Mir scheint es überhaupt ein wenig so zu sein, dass wir in der Außenpolitik künftig nach dem Motto verfahren: Wer lauter schreit, der soll Recht bekommen! Aber der Erfolg wird sich nicht einstellen, denn diese Holzhammerpolitik in der Außenpolitik ist absolut verfehlt. Eine geschickte Diplomatie ist an deren Stelle zu setzen, und dafür treten wir von der Österreichischen Volkspartei ganz klar ein. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dem Kollegen Schweitzer – der diese Vetofragen immer in den Vordergrund stellt und hier den Eindruck erweckt, als müsste der Nationalrat nur den Beschluss fassen, Bohunice zu schließen – noch sagen, dass dem natürlich bei weitem nicht so ist, sondern man auf wahrscheinlich sehr diffizilen Wegen noch diese Entscheidung der slowakischen Regierung beeinflussen kann. Es ist so ähnlich wie bei einem Kartenspiel. Wer in der ersten Runde seinen Trumpf, sein Ass ausspielt, wird zwar den Stich machen, aber er wird das Spiel noch lange nicht gewinnen. Ganz genau so scheint es mir in diesem Fall zu sein. Wer glaubt, mit großen Schlagzeilen die Slowakei dazu bewegen zu können, Bohunice vom Netz zu nehmen, wird scheitern. Und das wollen wir alle nicht – im Interesse des Landes und der Bevölkerung!

Unsere Zielsetzung ist daher die, die wir – alle Parteien gemeinsam – in diesem Entschließungsantrag im Nationalrat im Sommer gefasst haben, nämlich darauf hinzuwirken, und zwar mit einer sehr geschickten Diplomatie, dass diese beiden Reaktoren vorzeitig vom Netz genommen werden.

Dazu gibt es jetzt eine Möglichkeit. Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen der nächsten Kontakte der OSZE, die sich anbieten, mit den slowakischen Politikern darüber zu reden. Es gibt bessere Möglichkeiten, als über die Zeitung anzukündigen, mit anderen zu verhandeln – die das dann dementieren –, um tatsächlich näher ans Ziel zu kommen. Ich glaube, dazu wird wieder eine Politik der geschickten Diplomatie notwendig sein, die wir auch bisher von Schüssel und Ferrero-Waldner sehr gut vertreten bekommen haben. Das scheint mir allemal die tauglichere Methode zu sein als das, was manchmal heute in dieser Debatte geäußert wurde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lichtenberger. – Bitte.

16.48

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte über die Atompolitik der österreichischen Bundesregierung scheint mir mehr als dringend und sehr wichtig zu sein, denn ich habe schon einmal die Erfahrung gemacht, dass, als es nicht einmal um ein konkretes Atomkraftwerk ging, sondern um eventuelle künftige Atomkraftwerke im Alpenraum, die Verhandlungsdelegation der österreichischen Bundesregierung einen Bauchfleck mit Anlauf gemacht hat, indem sie auf ein Nein zu Atomkraftwerken im Alpenraum, auf ein Nein zu neuen Atomkraftwerken im Alpenraum verzichtet hat. Zuständig für die Alpenkonvention war damals wie auch jetzt noch Minister Bartenstein.

In Anbetracht der heutigen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers und der Frau Minister muss ich sagen, sie haben sich offensichtlich den Kollegen Bartenstein zum Vorbild genommen, da sich heute ein schrittweiser Verzicht auf eine klare Linie in der Atompolitik abzeichnet. Und ich glaube, damit muss Schluss sein. Es ist auch im Dienste der internationalen Glaubwürdigkeit, solche Rösselsprünge nicht zu vollziehen.


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2. Sitzung / Seite 113

Wenn es immer noch geheißen und man sich selbst darauf verpflichtet hat, die Schließung dieser Atomkraftwerke anzustreben, und wenn ich heute vom Herrn Bundeskanzler höre, dass wir in Wirklichkeit nur mehr über Sicherheitsstandards reden – ich habe ihm sehr genau zugehört; diese Sicherheitsstandards waren nicht mehr sehr klar in der Definition, worauf man sich bezieht –, so frage ich mich: Was wird der Maßstab für diese Standards sein? Was wird der Maßstab für die "frühere Schließung" sein? Bei allem Zuhören ist es mir nicht gelungen, herauszufinden, was "frühere Schließung" im Vergleich zu dem, was der derzeitige Vorschlag ist, heißen soll. Ist es ein Tag, eine Woche, ein halbes Jahr, ein bisserl früher, ein bisserl später? – Bitte, auf diese Art und Weise wird man sich verdammt schwer tun, internationale Glaubwürdigkeit in Verhandlungen mit zweifellos äußerst schwierigen Partnern zu haben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. )

Herr Kollege Bartenstein – Entschuldigung, Kollege habe ich früher sagen können, jetzt geht es nicht mehr (Oje!-Rufe bei den Freiheitlichen – Abg. Parnigoni: Er ist Minister, aber auch Abgeordneter, also ist er auch Kollege!)  –, Herr Bartenstein, ich sage Ihnen folgendes: Ich verstehe sehr gut, dass Sie alles tun, damit wir nicht über Ihre Linie reden, für die Sie sozusagen im Moment in Verantwortung stehen. Ich verstehe Sie ja sehr gut, dass Sie überhaupt nicht darüber diskutieren wollen, was Sie zu tun haben. Ich, Herr Kollege, habe damals sehr wohl mit den italienischen Kolleginnen und Kollegen gesprochen, diese sind bei der Alpenkonvention an die Österreicher herangetreten, um Unterstützung für eine strengere Haltung gegenüber neuen Atomkraftwerken im Alpenraum zu finden. Die Österreicher aber haben entweder nicht Italienisch gekonnt oder haben es nicht verstehen wollen. Und da reden Sie dann darüber, dass wir Grüne uns nicht bemühen! Ich habe sehr wohl, obwohl nicht damit beauftragt, die Kontakte aufgenommen, die Sie eingefordert haben. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Was tun Ihre grünen Kollegen in Bozen?)

Herr Kollege Bartenstein! Wir können jetzt nicht hin- und herschieben, wer wen ablenkt. Sie haben im Moment die Verpflichtung, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen das durchzuziehen, was das österreichische Parlament als Auftrag gegeben hat. Es gibt im Moment Gespräche über einen gemeinsamen Antrag, und ich hoffe, dass diese Gespräche zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.

Wir wären sogar bereit, hier Kompromisse zu machen, aber dann erwarten wir uns, dass bis Ende des Jahres etwas auf dem Tisch liegt, was ein bisschen weniger verwaschen ausschaut als das, was wir heute von Ihnen hören mussten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.53

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Als Abgeordneter Niederösterreichs, nämlich des Waldviertels, also an der Grenze lebend, vertrete ich eine Bevölkerung, die ja von derlei Kraftwerken – im Besonderen ist hier Bohunice gemeint – betroffen ist. Es hat daher dort auch immer den Wunsch gegeben, eine möglichst rasche Schließung von Bohunice zu erreichen. Der Niederösterreichische Landtag hat mehrmals derartige Entschließungen gefasst, und die Sozialdemokraten sind auch immer für ein kernkraftwerkfreies Mitteleuropa eingetreten.

Diesen Weg, meine Damen und Herren, sind wir konsequent gegangen, und den wollen wir auch in der Zukunft gehen. Bundeskanzler Klima, aber auch Frau Ministerin Prammer, viele Abgeordnete, aber auch die gesamte Regierung haben hier eine Reihe von Aktivitäten gesetzt, Initiativen unternommen, um diesem Ziel näher zu kommen.

Hohes Haus! Tatsache ist aber, dass etwa die Slowakei ein guter Nachbar, vor allem aber ein souveräner Nachbar ist, der natürlich – so wie wir – auch das Recht auf Selbstbestimmung in Anspruch nimmt. Daher müssen wir ganz selbstverständlich in erster Linie auf Überzeugung setzen und das in den Vordergrund stellen. Ob wir diese Überzeugungsarbeit alleine als Österreicher oder gemeinsam im Rahmen der EU leisten, ist eine zweite Geschichte.


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Tatsache ist daher meiner Meinung nach auch, dass die Überlegung, dass die Völker Europas die Sicherheit von nuklearen Anlagen als eines ihrer wesentlichen Grundanliegen betrachten, durchaus ernst genommen werden muss. Diese Sorge sollte nicht dazu verwendet werden, etwa den Erweiterungsprozess der EU zu beeinflussen. Allerdings – und das ist die Aufgabe unserer Überzeugungsarbeit – muss jenen osteuropäischen Ländern gegenüber klargestellt werden, dass es für sie natürlich sinnvoll wäre, die Sorgen und die Ängste der Europäer, der Menschen in diesen Staaten ernst zu nehmen. Es soll ihnen auch klar werden, dass, je stärker sie auf unsere Wünsche eingehen, umso schneller die Möglichkeit bestehen wird, Betrittsgespräche zu führen und abzuschließen.

Meine Damen und Herren! Klar muss auch sein, dass es kein neues EU-Mitglied geben kann, dessen Kernkraftwerke nicht dem gesamteuropäischen Standard entsprechen. Unser Ziel ist es daher, viele Partner in Europa zu finden, die diese Linie mit vertreten. Ich bin daher sehr froh darüber, dass etwa einerseits die EU-Abgeordneten in diesem gemeinsamen Ausschuss im Oktober sich der Linie angeschlossen haben, eine ehestmögliche Schließung dieser gefährlichen Reaktoren zu verlangen, und gestern EU-Kommissar Verheugen im EU-Parlament sehr deutlich gemacht hat, dass die besonders gefährlichen und stark veralteten Reaktoren Bohunice V-1, Ignalina und Kozloduj geschlossen werden müssen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es muss diesen Ländern bewusst werden, dass dieser Ausstieg für uns etwas ganz Wichtiges ist, und wir müssen uns vice versa bewusst werden, dass dieser Ausstieg von diesen Ländern nur geschafft werden kann, wenn es internationale Hilfe, aber auch die Ausweitung der bilateralen Unterstützung – etwa Österreichs – gibt, so zum Beispiel bei entsprechenden Energiesparmaßnahmen, bei der Umstellung auf erneuerbare Energien beziehungsweise bei der Errichtung von Gaskraftwerken.

Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Wortmeldung der Kollegin Petrovic eingehen, die die Ausstiegshaltung der ihrer Meinung nach nunmehrigen Haltung der Regierung, die in Richtung einer Philosophie höherer Sicherheitsstandards gehe, gegenübergestellt hat. Aber, meine Damen und Herren, das stimmt nicht bei jenen alten Reaktoren wie Bohunice, Ignalina und Kozloduj. Hier sind wir uns einig, dass diese geschlossen werden müssen.

Zum Kollegen Schweitzer – leider sehe ich ihn momentan nicht – sei angemerkt, meine Damen und Herren, dass wir derzeit an einem gemeinsamen Antrag arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. ) Aber, Kollege Scheibner, diesen Teil der Rede des Kollegen Schweitzer, in dem er gemeint hat, dieses Parlament solle eine gemeinsame Linie finden, egal, was die Regierung da tue, diesen Teil hebe ich mir auf, den kopiere ich mir, denn sollten Sie irrtümlicherweise in eine Regierung kommen (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), werde ich natürlich sehr genau beobachten, wie dann das Verhalten des Kollegen Schweitzer gegenüber allfälligen Regierungsmitgliedern sein wird. (Abg. Scheibner: Das Licht leuchtet schon! Redezeit!)

Aber ernsthaft, Kollege Scheibner, wirklich ernsthaft: Ich glaube, das Ziel muss doch sein, dass es zu einer gemeinsamen Position für Österreich kommt, zu einer gemeinsamen österreichischen Position des Parlaments und der Regierung, und daher appelliere ich an alle, dass wir uns bemühen sollten, diese gemeinsame Position zu schaffen.

Sollte es nicht dazu kommen, dann würden wir eine Schwächung unserer Position herbeiführen, und ich würde eine Position, die darauf abzielt, dass man um jeden Preis sagt: Bitte sehr, dann sollen halt diese Länder nicht in die EU kommen!, für eine ganz gefährliche Drohung halten. Denn das würde dazu führen, dass derlei alte Kernkraftwerke wahrscheinlich so lange bestehen, bis der Super-GAU eintritt. Und das kann es nicht sein!

Meine Damen und Herren! Ich appelliere daher im Namen der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, ich appelliere als niederösterreichischer Mandatar an alle ... (Abg. Oberhaidinger überreicht dem Redner ein Schriftstück!)  – Geht das? (Abg. Oberhaidinger: Das geht schon!) Sehr gut! – Jetzt könnte ich sagen, mein Appell hat gefruchtet, denn die vier Parteien haben sich geeinigt, und ich darf daher nun diesen Entschließungsantrag einbringen, der folgendermaßen lautet:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Oberhaidinger, Kopf, Mag. Schweitzer, Dr. Glawischnig und Genossen betreffend den Tagesordnungspunkt Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird ersucht, den vom Nationalrat in der Entschließung vom 13. Juli 1999 (E 197/NR/XX. GP) betreffend die "Umsetzung des Aktionsplans für die weitere österreichische Anti-Atompolitik im europäischen Zusammenhang" einstimmig gefassten Beschluss konsequent umzusetzen.

2. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, der Bundesminister für Verbraucherschutz und Frauenfragen und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie werden aufgefordert, im Hinblick auf den Europäischen Rat am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki raschest koordinierte Schritte mit dem Ziel einer Einleitung der Schließung im Jahr 2000 für das Atomkraftwerk Bohunice zu unternehmen.

3. Die Bundesregierung wird ersucht, der Slowakischen Republik – bilateral und im Rahmen internationaler Initiativen, etwa im Rahmen der von der Europäischen Kommission zusammen mit den jeweiligen Beitrittsländern für Anfang des Jahres 2000 vorgesehenen Geberkonferenzen – angemessene Unterstützung für eine beschleunigte Schließung des Kernkraftwerks Bohunice V-1 sowie für die Identifizierung und Implementierung alternativer Optionen zur Deckung der Nachfrage nach Energiedienstleistungen in Aussicht zu stellen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, sich innerhalb der zuständigen Organe der Europäischen Union für Finanzhilfen etwa in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus dem PHARE-Programm für nichtnukleare Ersatzoptionen einzusetzen.

4. Die Bundesregierung wird darüber hinaus ersucht, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass vom Europäischen Rat in Helsinki ein klares Signal zur Vorverlegung der konkret vorliegenden Schließungsdaten ergeht. Österreich verlangt Verhandlungsbereitschaft der Slowakischen Republik über die Möglichkeit früherer Schließungsdaten für Bohunice noch vor Aufnahme konkreter Beitrittsverhandlungen mit der Slowakischen Republik.

5. Die Bundesregierung wird ersucht, in Verfolgung der Schlussfolgerungen des Rates zu den Beitrittsstrategien für die Umwelt Schritte zu setzen, um die nukleare Sicherheit in den beitrittswilligen Ländern zu verbessern, sodass ein Niveau erreicht wird, das dem Stand in der Union hinsichtlich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht.

*****

Dies ist der gemeinsame Entschließungsantrag.

Ich danke den Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause, dass wir zu dieser gemeinsamen Linie finden konnten. Ich glaube, es ist ein guter Beginn in dieser neuen Legislaturperiode. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Oberhaidinger und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht damit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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17.04

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind dies meine ersten Worte in diesem Hohen Haus, und es gebietet mir meine Kinderstube, Ihnen allen ein herzliches "Grüß Gott!" zu sagen.

Ich möchte mir aber schon folgende Anmerkung erlauben: Wenn jemand in ein Haus hineinkommt und freundlich grüßt, dann muss er nicht erwarten, dass er beschimpft wird. Hier möchte ich schon meinem persönlichen Ärger über die erste Sitzung Ausdruck geben, in der Herr Professor Van der Bellen und danach Frau Abgeordnete Petrovic uns so sehr "freundlich" – unter Anführungszeichen – begrüßt haben, sowie darüber, dass heute Herr Abgeordneter Cap uns überhaupt in Frage gestellt hat, indem er meinte, dass wir als Neuparlamentarier hier nichts tun und dass unsere Arbeit zu nichts nutz ist.

Im Gegensatz zu manch anderen Parlamentariern oder zu diesem, der das gesagt hat, habe ich über 30 Jahre auf dem Gebiet der Energie und der erneuerbaren Energie gearbeitet, und ich möchte nur sagen, dass das hier in Österreich erstmals möglich war, nachdem im Jahre 1989 der damalige Landeshauptmann Dr. Haider erstmals Energieförderungen für erneuerbare Energien umgesetzt hat. Das war der Ausgangspunkt, dass in Österreich überhaupt einmal erneuerbare Energien gefördert wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Herr Bundeskanzler hat vorhin gesagt, es wird zu unterscheiden sein: Welches Atomkraftwerk ist sicher, welches Atomkraftwerk ist nicht sicher? – Es gibt kein sicheres Atomkraftwerk, und ich glaube, der Erfolg, den wir vor 20 Jahren gehabt haben, war die Abstimmung nicht der österreichischen Regierung, sondern der österreichischen Bevölkerung gegen die Atomkraft.

Ich glaube, dass es auch hier möglich ist – und ich sehe diesen gemeinsamen Entschließungsantrag auch als ersten Schritt hierfür –, Gemeinsamkeiten zu entdecken, und es wird vielleicht Frau Kollegin Petrovic, die das vorhin in Abrede gestellt hat, sehr interessieren, dass es doch Gemeinsamkeiten gibt.

Wenn das nun in einem Dekret seitens der slowakischen Regierung festgelegt worden ist, dass bis zum Jahre 2000 ein Ausstieg aus der Atomenergie für Bohunice erfolgen soll, dann kann man unsererseits auch erwarten, dass dies umgesetzt wird. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. )  – Jawohl, auch deutscher Atomstrom ist nicht gut, und vielleicht passt hier die Anmerkung, Herr Bundesminister, dass in Deutschland rund 400 Milliarden Schilling für die Entsorgung der Atomkraftwerke liegen, jene 400 Milliarden Schilling, die derzeit mit großer Freizügigkeit auf den Handy-Markt geschmissen werden.

Es geht auch nicht nur um Bohunice, es geht nicht nur um die Slowakei, nein, es geht uns um die Menschen. Das ist das Wichtige, egal, wo sie wohnen: in der Slowakei, in Slowenien mit dem Atomkraftwerk Krško oder wo immer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Von diesen 400 Milliarden Schilling, die in Deutschland auf der hohen Kante liegen, ist bisher keine einzige müde D-Mark umgesetzt worden, obwohl es mehrere Studien gibt – auch vom deutschen Öko-Institut –, die bestätigt haben, dass innerhalb eines Jahres der Ausstieg aus der Atomenergie ohne Einbußen in der Reservehaltung möglich ist. Das gibt es. Das ist im Jahre 1994 bereits eindeutig festgestellt worden, das ist dem deutschen Bundestag übermittelt worden, das ist im Jahre 1998 nochmals bestätigt worden, aber passiert ist leider nichts! Es ist in Deutschland nichts passiert, und es ist in den anderen Ländern nichts passiert.

Wenn wir daher jetzt die Gelegenheit ergreifen, einen Entschließungsantrag einzubringen, dann kann das nur ein erster Schritt sein, ein erster Schritt dahin, dass wir etwas für die Menschen tun: dort wie da, egal wo! Wir müssen wissen, dass kein Atomkraftwerk technisch beherrschbar ist.

Wenn Sie nun sagen, im Zusammenhang mit den Beitrittsbemühungen der Slowakei zur EU wollen wir ein Junktim setzen: Bitte, den derzeit innerhalb der EU befindlichen Ländern müsste doch die Eigenverantwortlichkeit gebieten, dass sie längst den Ausstieg aus der Atomenergie


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vollziehen hätten müssen. Denen können wir nichts vorschreiben, von denen können wir nichts verlangen. Aber da es nun hier ein Ansinnen ist, dass ein entsprechendes Verlangen gestellt wird, kann man – obwohl müßig im Sinne der Verantwortlichkeit für die Menschen, die dort leben – sagen, dass es notwendig ist, aus diesem Schrottreaktor auszusteigen.

Ich möchte noch einen Appell an Sie richten: Es hat vor zirka 21 Jahren nicht die österreichische Regierung den weisen Beschluss gefasst, dass wir aus der Atomenergie aussteigen sollen, nein, es waren die Österreicherinnen und Österreicher, die diesen Entschluss gefasst haben. Es war ein weiser Entschluss, und ich fordere Sie auf, diesen Entschluss von damals heute nochmals umzusetzen – nicht nur für Österreich, wo wir es geschafft haben, sondern für die EU und alle beitrittswilligen Länder. Weg mit den Atomkraftwerken! Sie sind ein energietechnischer Wahnsinn. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Glawischnig. Die Restredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.09

Abgeordnete Mag. Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es jetzt nach sehr langen, mühsamen Verhandlungen zustande gebracht, eine Vier-Parteien-Entschließung auszuarbeiten, und die Grünen werden sie auch unterstützen.

Ich möchte aber Folgendes dazu sagen: Wir unterstützen sie vorwiegend in Anerkennung des guten Willens, der hier unter den Fraktionen sichtbar geworden ist, dass der Anti-Atom-Konsens in Österreich und in diesem Hause weitergeführt werden soll, aber umso schärfer und umso genauer werden wir der Regierung in den nächsten drei, vier Wochen auf die Finger schauen. Sollte sich diese – ich sage es noch einmal – Chronique scandaleuse fortsetzen, wird es am 16. Dezember in diesem Hause weitergehen, und zwar weitergehen im Sinne einer Anti-Atompolitik, die die Interessen der österreichischen Bevölkerung schützt und die nicht vorwiegend an Rücksichtnahme, diplomatischer Zurückhaltung und Ängstlichkeit orientiert ist, sondern wirklich nur mehr die Interessen der österreichischen Bevölkerung im Mittelpunkt hat.

Dieser 16. oder 15. Dezember ist für mich dann auch die Nagelprobe, inwieweit wir diesen Atom-Konsens in diesem Haus fortsetzen werden. Wir haben das in der Vergangenheit gemacht, und es ist wirklich das allerallerletzte Mal. (Abg. Mag. Schweitzer: Das war die Hauptausschuss-Debatte!)  – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hofmann. Die Restredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Herr Bundesminister Bartenstein, um aufklärend zu wirken: Diese Ihre Information, die Gruppe Prinzhorn betreffend, ist nicht die Letzte. Ich darf Ihnen mitteilen, dass in einer APA-Meldung vom 30. September 1999 klar festgehalten ist, dass sich Prinzhorn für seinen Papierkonzern für eine österreichische Lösung, für einen österreichischen Stromversorger entschieden hat. Die gemeinsame Tochter EVN und Wienstrom wird künftig die fünf Standorte der Hamburger-Gruppe in Österreich und in Deutschland beliefern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich überreiche es Ihnen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ich gebe Ihnen auch eines!) Ja, meines ist jüngeren Datums. (Der Redner überreicht dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dr. Bartenstein ein Schriftstück.) Frau Kollegin Fekter hat ja gleich gefragt: Wer sagt hier die Wahrheit? Wer sagt sie? – Ich nehme an, dass das nun die Tatsache ist, die Sie hören wollten, Frau Kollegin Fekter; wobei ich Ihnen nicht unterstelle, dass Sie die Unwahrheit sagen. Ich gehe davon aus, dass es auch aus ehrlichem Herzen kommt, wenn Sie der Schutzgemeinschaft Maderthaner beitreten, weil es Ihrer Natur, Ihrem Naturell


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offensichtlich entspricht, an diesem verzopften System festzuhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Oberhaidinger – er ist wieder zugegen! Er wärmt jene alten Dinge, die wir im Zusammenhang mit der Energiepolitik schon alle kennen, immer wieder auf. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. ) Er wärmt auf, dass die Energiewirtschaft eine nationalstaatliche Angelegenheit ist. Das wissen wir schon, Kollege Oberhaidinger. Auch wenn du es immer wieder sagst, das haben alle begriffen – glaube ich zumindest. Tatsache ist – du hast es angeführt –, dass Österreich es sich ausgesucht hat, sozusagen aus freiem Willen, aus freien Stücken, auf Kernkraftwerke zu verzichten. Das ist auch richtig, das wissen wir.

Aber du sagst – und dieses Zugeständnis ist das Erschütternde –, daß die nationalstaatliche Entscheidungsfindung hinsichtlich der Energieversorgung Sache der einzelnen Staaten ist. Da geht es aber nicht um Einschränkungen bei nationalstaatlichen Entscheidungsprozessen, sondern da geht es darum, dass damit ein Risiko – und zwar ein enormes Risiko – für die Österreicher vorliegt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Da geht es darum, dass die Sicherheitsgefährdung in größtmöglichem Maße speziell durch ein Kernkraftwerk Bohunice gegeben ist. Da kann man nicht wie Herr Kollege Parnigoni sagen: Das ist das Recht auf Selbstbestimmung. – Da haben wir und da hat die Bundesregierung die Interessen der Österreicher zu vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn in der Präambel dieser Dringlichen Anfrage dieser Zickzackkurs erwähnt wird, der hier von Kollegen Oberhaidinger als Bewegung dargestellt wurde, so ist dazu zu sagen: Gerade das ist das Problem! Es ist eben nicht Bewegung darin, sondern alle zerren nur in verschiedene Richtungen! Das hat man auch am Beispiel der Veto-Aussage von Frau Bundesministerin Prammer auf der einen Seite und der Rücknahme dieser Aussage durch Herrn Bundeskanzler Klima auf der anderen Seite gesehen. Das heißt, man will eine Sache bewegen, aber man schafft es nicht. Es ist eine statische Angelegenheit. Es bewegt sich nichts!

Ich bin sehr froh darüber, dass es heute wenigstens zu diesem Vier-Parteien-Entschließungsantrag gekommen ist. Es gestaltete sich sehr zäh, hier zu dieser gemeinsamen Entschließung zu kommen. Da habe ich auch gehört: Es wäre eine Provokation für die Slowaken, würde man ihnen jetzt sagen, dass sie im Jahre 2000 schließen müssten.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist keine Provokation. Ich erachte es als Provokation, wenn die Slowakei auf Grund der diplomatischen Beziehungen, der Gespräche zwischen Herrn Bundeskanzler Klima und dem damaligen Regierungschef Meciar festhält: Wir müssen Mochovce aufsperren, wir müssen mit Mochovce ans Netz gehen, um Bohunice schließen zu können. Ich betrachte das als Provokation.

Wenn man einen Standpunkt einnimmt, wie es von der österreichischen Bundesregierung eben erwartet wird, so erwarte ich, dass das ein glasklarer Standpunkt ist. Dazu gehört auch, dass man den beitrittswilligen Staaten erklärt, welche Position Österreich ganz klar vertritt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das heißt, es geht nicht nur um Gespräche. Denn Sie können die Gespräche auch bis 2006 oder 2008 weiterführen. Hier geht es um ein Beziehen der Positionen, hier geht es um Fakten, und hier geht es um Ergebnisse, die ehestmöglich umzusetzen sind. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Das heißt: eine Schließung von Bohunice! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Oberhaidinger, Kopf, Mag. Schweitzer, Dr. Glawischnig und Genossen betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schließung des slowakischen Atomkraftwerkes Bohunice.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist einstimmig angenommen. (E 1.) (Abg. Dr. Fischer: Einstimmig! – Abg. Mag. Schweitzer: Auch wenn er einstimmig angenommen ist, ist es die Mehrheit!)

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlung über den 6. Punkt der Tagesordnung betreffend erste Lesung des Antrags 15/A, Bundes-Tierschutzgesetz, wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

17.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ringen um ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz stellt einen ebenso wichtigen Prüfstein für den Reformwillen in diesem unseren Land dar. Erinnern wir uns: 460 000 Bürgerinnen und Bürger haben im Jahre 1996 das Volksbegehren für die Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes unterschrieben. Das muss für dieses Haus, meine Damen und Herren, Auftrag und Entschluss sein, hier endlich zu handeln.

Mein Vorredner aus dem Agrarbereich, Herr Abgeordneter Schwarzenberger: Sie sind nur auf Aspekte unseres Vorschlages eingegangen. Wir sind sicherlich gerne bereit, über den einen oder anderen konkreten Aspekt zu diskutieren. Aber, bitte, wir brauchen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz! Es geht dabei nicht nur darum, daß es entsprechende Kontrollfragen und Fragen der Zukunft der Landwirtschaft gibt, sondern wir brauchen dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz im Interesse unserer österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und auch im Interesse der Bäuerinnen und Bauern. Lassen Sie mich versuchen, das hier im Detail zu erläutern.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Sie haben als Beispiel die EU-Debatte zur EU-Richtlinie für die Tierhaltung im biologischen Landbau, die auf EU-Ebene geregelt wurde, herangezogen. Genau in dieser Debatte zeigte sich, dass die österreichische Position nicht vermittelbar ist, die österreichische Situation nämlich, die durch eine sehr komplexe Situation in der Landwirtschaft gekennzeichnet ist. Wir haben hier alpine Landwirtschaft, wir haben Bergbauernbetriebe, die Schwierigkeiten in der Nutztierhaltung haben. Da muss ich Ihnen entgegenhalten: Es steht in unserem Konzept nirgendwo drinnen, dass die Anbindehaltung nicht verbindbar ist mit einer artgerechten Tierhaltung, nämlich mit Auslauf- und Weidehaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist unser Vorschlag. Das wollen wir aber nicht in neun Bundesländern diskutieren, sodass dann jedes Bundesland und vielleicht jede kleine Region irgendeinen Satz hinein reklamieren. Nein, bitte schön, wir wollen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, damit wir in Europa offensive Politik machen können. Wir wollen in der Agrarpolitik etwas bewegen, und wir müssen das mit einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz machen. (Beifall bei den Grünen.)

Warum brauchen wir es auch für den Markt, Herr Abgeordneter Schwarzenberger? – Wir brauchen ein österreichisches Tierschutzsiegel. Das derzeitige AMA-Gütezeichen ist schön und recht, aber welcher Konsument hat sich nicht schon gefragt: Was steckt eigentlich dahinter? Was steckt hinter diesem Gütesiegel? Wir brauchen hier Tierschutzkriterien, und die müssen – ich wiederhole mich – bundeseinheitlich geregelt sein, damit sie kommunizierbar sind. Wir wollen eine klare Regelung.

Ich möchte Sie ersuchen, auf drei Fragen für sich selbst eine Antwort zu finden. Zur ersten Frage: In unserem Konzept wird gefordert, dass wir Mindestanforderungen für die Tierhaltung auf Basis des Tiergerechtheitsindex einführen. Das bedeutet ein flexibles System, bei dem bäuerliche Betriebe auch Möglichkeiten und Chancen haben, darauf angepasst zu reagieren. 


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Frage 2: Ist die ÖVP auch für die Förderung ...? (Abg. Schwarzenberger: Das haben wir im Salzburger Tierschutzgesetz drinnen! Das haben wir drinnen!) Gerade wir Grüne haben wesentlich dazu beigetragen, dass es bei diesem Gesetz in diese Richtung gegangen ist, Herr Abgeordneter Schwarzenberger! – Frage 2: Sind Sie auch, so wie wir, für die Förderung der Forschung und Entwicklung artgerechter Tierhaltungssysteme?

Frage 3: Sind Sie auch wie wir für das Verbot der Käfighaltung bis 2005?

Das sind, bitte, die Knackpunkte unseres bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. Davon wollen wir nicht abgehen, und davon werden wir nicht abgehen. Wir hoffen, dass die ÖVP auch da einen Schritt, einen Ruck in Richtung Reformwillen kundtut und uns zeigt, dass hier in Zukunft gemeinsame Lösungen möglich werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.21


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.22

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann mich in vielen Bereichen meinem Vorredner anschließen. Ich darf für meine Fraktion auch feststellen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode über dieses Thema sehr oft diskutiert und hier im Hohen Hause auch einen Gesetzentwurf eingebracht haben und dass klar zutage getreten ist, welche Position die sozialdemokratische Fraktion dazu einnimmt.

Zum Abgeordneten Grollitsch, der sich – wenn ich das in Erinnerung rufen darf – über Fische und Diverses unterhalten hat: Herr Kollege Grollitsch, ich glaube, es reicht nicht aus, dass man in einer derartigen Debatte im Trüben fischt und damit nicht einmal komisch punkten möchte, sondern ich denke, Sie sollten – wenn Sie schon bei den Debatten nicht anwesend waren – im Protokoll nachlesen. Dann würden Sie feststellen können, dass die sozialdemokratische Fraktion, wie gesagt, bereits in der letzten Periode einen Gesetzesantrag eingebracht sowie diese Diskussion sehr intensiv geführt hat und dass wir die Hauptforderungen des Tierschutz-Volksbegehrens vollinhaltlich unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Gedanken anfügen. Da hier die Rede von den Schwierigkeiten für die österreichische Landwirtschaft war, darf ich an einige Debattenbeiträge von Fraktionskolleginnen und -kollegen, aber auch von mir erinnern, die in der letzten Legislaturperiode zu diesem Thema gehalten wurden und in denen wir, ebenso wie einige Vorredner heute, bereits Folgendes festgestellt haben: Eine Gefahr für die österreichische Landwirtschaft besteht nicht für jene Bereiche, auf die es uns ankommt, nämlich die kleinen, familienbetrieblichen Landwirtschaften und die biologisch wirtschaftenden Betriebe. Denn diese werden mit einem einheitlichen Bundes-Tierschutzgesetz keine Probleme haben, sondern vielmehr einen wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen können, wenn die Interessenvertretung und wenn wir in der Gesetzgebung diese Bemühungen und diese Bestrebungen auch in der Vermarktungsrichtung kräftig unterstützen.

Lassen Sie mich abschließend noch eines feststellen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Anlässlich des 55. Geburtstages unseres damaligen und, wie ich glaube, auch zukünftigen Obmannes des Landwirtschaftsausschusses habe ich mir gewünscht, es möge doch vielleicht möglich sein, dass zum 56. Geburtstag die Österreichische Volkspartei auf diese Linie einschwenkt. Ich wiederhole diesen Wunsch, und ich hoffe, dass es uns gelingen wird, anhand dieser Vorlage, die einige durchaus noch zu diskutierende Punkte enthält, aber im Grundsatz unsere Zustimmung findet, auch zu einem einheitlichen Tierschutzgesetz zu kommen. Denn wir brauchen die Österreichische Volkspartei dazu.

Nach den Aussagen der Generalsekretärin der Österreichischen Volkspartei, Maria Rauch-Kallat, wäre es nämlich nicht möglich, den Bundesrat mit diesem Tierschutzgesetz zu durchlaufen, auch wenn hier im Nationalrat die Mehrheiten gefunden werden. Daher wird es unser gemeinsames Bemühen sein, die Österreichische Volkspartei davon zu überzeugen, in dieser Legislaturperiode einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.25

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Von den Freiheitlichen kommt ein eindeutiges Ja zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz. Es ist geradezu lächerlich, dass sich die Politik in diesem kleinen Land unterschiedliche Tierschutzgesetze leistet. Das ist wirklich ein Anachronismus, und das gehört ehestens geregelt.

Aber nun zu dem Antrag der Grünen, zum Abschnitt 3, § 11, Landwirtschaftliche Tierhaltung. Es gibt einige Bereiche, denen man ohne weiteres zustimmen kann, zum Beispiel, wenn ich in Abs. 2 lese: Es ist "darauf Bedacht zu nehmen, daß die Tiergerechtheit der Tierhaltung hinsichtlich der Kriterien Platzangebot (Bewegungsmöglichkeit), Bodenbeschaffenheit, Stallklima, Betreuungsintensität, Sozialkontakte, bei Geflügel auch hinsichtlich der Kriterien für die Käfigbeschaffenheit, gewährleistet wird".

Das ist alles recht und gut. Das kommt den Tieren zugute, und das kommt à la longue den Menschen zugute. Aber die Realität ist natürlich eine andere. Denn dass diese Forderungen mit großen Kosten für die Landwirtschaft verbunden sind, ist uns auch allen klar, und das zu einer Zeit, in der die Produktpreise für die Bauern, für die Landwirtschaft dank der – unter Anführungszeichen – "guten" Politik in Brüssel beinahe halbiert worden sind! Die Bauern bekommen heute für ihre Tiere – für Schweine, für Geflügel, für Rinder – den halben Preis gegenüber dem Preis, den sie vor dem EU-Beitritt bekommen haben. Da gehen wir jetzt her und sagen: Wir stellen so strenge Forderungen auf, die mit so enormen Kosten verbunden sind, und dann sollen unsere Bauern noch mit der Konkurrenz aus den anderen EU-Ländern konkurrieren!

Diese Konkurrenz aber hat völlig auf Massentierhaltung gesetzt. Die Produkte, die aus Holland, Dänemark oder Portugal auf dem Schweinesektor hereinkommen, stammen durch die Bank aus Massentierhaltung. Allein im heurigen Jahr sind mit Lebendtier-Transporten 200 000 Mastschweine nach Österreich importiert worden. Zu einer Zeit, wo der Schweinepreis für unsere Bauern total im Keller ist, werden 200 000 Mastschweine importiert!

Aber damit noch nicht genug. Diese Schweine werden in Österreich geschlachtet, nachdem sie Tausende Kilometer durch Europa transportiert und dem Stress des Transportes ausgesetzt worden sind, und mit der Schlachtung werden diese Tiere zu österreichischem Fleisch und als österreichisches Fleisch verarbeitet! Das ist wirklich Betrug an den Konsumenten und an den Bauern! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Ofner: Und an den Schweinen!)

Von der Tierquälerei, die dabei geschieht, möchte ich überhaupt nicht sprechen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was sagt denn Kollege Schwarzenberger dazu?) Herr Kollege Schwarzenberger, dazu schweigen Sie, auch Herr Kollege Schwarzböck, auch Herr Kollege Auer. Sie schweigen zu all diesen Dingen. (Abg. Auer: ... das sind doch deine Freunde!) Auch die SPÖ-Fraktion und die Konsumentenministerin Prammer schweigen zu diesen Dingen. Das ist wirklich Betrug, dass ein österreichisches Gütesiegel auf Fertigprodukte, etwa auf eine Wurst, gegeben wird, in denen nicht ein Dekagramm österreichisches Fleisch enthalten ist.

Bevor Sie diesen Betrug nicht abstellen, wird es von uns selbstverständlich keine Zustimmung zu diesem Tierschutzgesetz geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.30

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schwarzenberger von der Österreichischen Volkspartei hat vor einiger Zeit im Parlament gesagt, den Bundesländern solle man im Zusammenhang mit dem Bundes-Tierschutzgesetz nicht alle Kompetenzen entziehen. Er meinte, wenn die Länder das Behindertenwesen, die


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Sozialhilfe, das Rettungswesen und die Krankenhäuser schon so gut verwalten, dann werden sie auch den Tierschutz gut machen, und deshalb solle man den Tierschutz in ihrer Kompetenz belassen.

Herr Schwarzenberger ist leider gerade nicht anwesend. Ich würde ihm gerne sagen: Es ist ja nicht die Frage, ob die Länder es schaffen oder nicht schaffen, sondern es ist die Frage, ob es für Österreich sinnvoll ist, in allen neun Bundesländern ein eigenes Tierschutzgesetz zu haben und damit in jedem Bundesland andere gesetzliche Bestimmungen zu tolerieren.

Es ist nämlich so, dass diese von Land zu Land divergierenden Bestimmungen dazu führen, dass es möglich ist, sich den engen Normen in einem Bundesland zu entziehen und in ein anderes Bundesland auszuweichen. (Abg. Schwarzenberger kehrt an seinen Platz zurück.)  – Ich habe Sie gerade zitiert, Herr Schwarzenberger. Ich habe berichtet, dass Sie gesagt haben, dass man den Bundesländern die Kompetenz für den Tierschutz nicht entziehen soll. (Abg. Schwarzenberger: Frau Abgeordnete, es gibt bereits Artikel-15a-Vereinbarungen zwischen allen Bundesländern, und die sind bereits umgesetzt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen aufgrund eines Beispieles darstellen, wie man sich den strengen Bestimmungen eines Bundeslandes entziehen kann. Da gibt es in einem Bundesland etwa die gesetzliche Bestimmung, dass Zirkustiere wie Löwen und so weiter nicht mehr in Käfigen gehalten werden dürfen. Zum Beispiel in Salzburg gibt es diesen extremen Tierschutz. Was macht man dort? – Man weicht aus, beispielsweise nach Oberösterreich, wo die Tierschutzbestimmungen nicht so streng sind.

Genau so ist es auch bei der Käfig-Tierhaltung oder beim Kupieren von Hunden. In einem Bundesland dürfen zum Beispiel die Ohren und der Schwanz von Hunden kupiert werden, in anderen Bundesländern hingegen nicht. Also es ist doch wirklich nicht im Sinne eines einheitlichen Tierschutzes, dass man die Möglichkeit schafft, von einem Bundesland ins andere Bundesland auszuweichen – und zwar so lange, bis man endlich in einem Bundesland ist, in dem die Tierschutznormen eben nicht so streng sind.

Ich glaube, dass Sie von der Österreichischen Volkspartei sich einmal dazu durchringen sollten, zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz ja zu sagen. Sie glauben immer, Sie schützen die Interessen der Bauern, wenn Sie gegen ein bundeseinheitliches Gesetz sind. Aber ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Die Konsumenten – die Bevölkerung – sind heute schon derart aufgeklärt und Tierschutz-bewusst, dass die Bauern es einmal spüren werden, wenn sie ihre traditionellen Normen der Tierhaltung beibehalten, weil die Bevölkerung ihre Waren nicht mehr kaufen wird.

Sie sehen es ja schon: Der Trend zu den Bio-Bauern, zu Bio-Fleisch und so weiter steigt! Jene Bauern, die nicht den Anschluss an ein modernes Tierschutzgesetz schaffen, werden auf der Strecke bleiben! Das heißt, Sie von der ÖVP betreiben wieder einmal auf Kosten der Bauern eine ganz rückschrittliche Politik. Ich möchte Ihnen heute wirklich ins Gewissen reden, damit Sie gemeinsam mit uns ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschließen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 15/A dem Verfassungsausschuss zu.

7. Punkt

Erste Lesung des Antrages 9/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 153/1998, die Zivilprozeßordnung RGBl. Nr. 113/1895 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Mietrechtsgesetz, BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I


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Nr. 140/1997, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1955 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/1998, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978 in der Fassung BGBl. I Nr. 139/1998, sowie das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 142/1998, geändert werden

8. Punkt

Erste Lesung des Antrages 10/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin der erwähnten Anträge, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

17.34

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist heute hier im Hohen Hause schon sehr oft das Wort "Toleranz" gefallen, und es ist viel über Anerkennung, über Respekt gesagt worden – viele Appelle und Aufforderungen an dieses Hohe Haus, an Sie alle! (Abg. Scheibner: Also nicht mit Eiern werfen, Frau Kollegin, auch nicht mit anderen Wurfgegenständen, genau darum geht es!)

Von Eiern ist da nicht die Rede, da geht es um anderes. Da geht es um Respekt vor anderen, das hat nichts mit Eiern zu tun, das wissen Sie ganz genau. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie haben überhaupt keinen Respekt! Der Respekt vor anderen geht Ihnen vollkommen ab!)

Die beiden Anträge, die hier jetzt zur ersten Lesung stehen, sind zwei Anträge, die auch mit dem Thema Toleranz zu tun haben, mit dem Thema Respekt und mit der Anerkennung von Menschen, die etwas anders leben als die Mehrheit in diesem Land – und nicht nur in diesem Land. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was hat sie allerweil mit der Toleranz?!) Ich werde Ihre Aufmerksamkeit jetzt auch noch ein wenig weiter in diese Richtung strapazieren und von Themen wie Toleranz, Anerkennung und Respekt reden.

Wir leben in einem Land, wo es genau zu diesen Themen sehr oft große Worte gibt, wo oft täglich, stündlich davon gesprochen wird. Aber – und auch das ist heute schon sehr oft erwähnt worden – bei der Umsetzung davon schaut es sehr schlecht aus. Taten folgen in den seltensten Fällen.

Und wenn es Taten gibt, dann gehen sie oft in die falsche Richtung, so wie etwa gestern in Linz, als der Bericht der oberösterreichischen unabhängigen Kinder- und Jugendanwältin im Landtag von ÖVP und FPÖ mit dem Hinweis abgelehnt wurde, sie möge den Bericht neu formulieren. Sie hat darin nämlich vorgeschlagen, dass das Mindestalter für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Männern von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt wird. (Abg. Öllinger  – in Richtung der Freiheitlichen –: Eine FPÖ-Forderung! – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.) Und es wurde ihr gesagt, das möge sie ändern, denn das ginge nicht. ÖVP und FPÖ haben das gesagt. – Das ist es, was es hier in diesem Land an "Toleranz" gibt, wenn jemand auch nur einen solchen Vorschlag macht!

Diesen Eklat um die Kinder- und Jugendanwältin hat es nur deswegen gegeben, weil hier in Österreich immer noch der § 209 Strafgesetzbuch geltendes Recht ist. Auf europäischer Ebene ist das Unrecht! Das wissen Sie sehr genau, das brauche ich hier nicht neuerlich auszuführen.

Daher ist es nötig, neuerlich diesen Antrag zu stellen und darauf zu bauen, dass doch ein Klima von mehr Anerkennung und Respekt in Österreich einzieht, dass ein Paragraph, der in EU-Europa einzigartig ist, abgeschafft wird und dass es vielleicht möglich ist, bevor das Europa-


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parlament Österreich verurteilt und wir das dann ohnehin ändern müssen, es hier im Hohen Hause zu schaffen, diesen Paragraphen zu streichen. Ich finde, wir sollten in diese Richtung gehen, und hoffe, mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss darüber zu verhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

In dieser ersten Lesung steht aber auch noch ein anderer Antrag auf der Tagesordnung, der im Plenum dieses Hauses noch nicht in dieser Ausführlichkeit behandelt wurde. Sie werden vielleicht erstaunt sein, was die Sozialversicherung, das Mietrecht, der Kauf von Eigentumswohnungen und auch die Zivilprozessordnung miteinander zu tun haben. In all diesen Gesetzen, wie sie derzeit existieren, gibt es die Diskriminierung von Menschen, die zusammenleben, die sich dafür entschieden haben, gemeinsam ihr Leben zu gestalten, die aber nicht dieselben Rechte und auch nicht dieselben Pflichten haben wie die Mehrheit der heterosexuell lebenden Menschen.

Ich betone in diesem Zusammenhang besonders die Pflichten, denn sehr oft bekomme ich und bekommen wir zu hören – auch uns von den Grünen wird das vorgeworfen; heute ist es schon einmal erwähnt worden –, dass wir immer für so viele Rechte sind, aber die Pflichten wollen wir nicht. Es geht in diesem Bereich – gerade bei der Anerkennung von Lebensgemeinschaften und auch von lesbischen und schwulen Lebensgemeinschaften – darum, dass es sehr viele Paare in diesem Land gibt, die das betrifft. Auch Sie kennen wahrscheinlich, wenn Sie überlegen – dabei spreche ich besonders die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ an –, in Ihrem Familienumfeld, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis solche Paare. Auch unter Ihren Verwandten wird es Frauen geben, die sich in andere Frauen verlieben und mit ihnen leben wollen, und ebenso Männer, die sich in Männer verlieben und mit ihnen gemeinsam leben und ihr Leben gestalten wollen.

Wollen Sie diesen Rechte vorenthalten, wie zum Beispiel das Recht, dass er oder sie in den Mietvertrag eintreten darf, nachdem der Partner oder die Partnerin gestorben ist? Das heißt also, in einer Situation, die ohnehin sehr schwierig ist, muss sie oder er möglicherweise die Wohnung verlassen. – Darum geht es in einem der Anträge, die wir heute stellen.

Das Zweite, um das es geht, ist das Zeugnisverweigerungsrecht, das Zeugnisentschlagungsrecht, das in diesem Hohen Haus ja schon im Jahre 1998 für die Strafprozessordnung beschlossen wurde. Es geht dabei darum, dass unter dem Angehörigenbegriff auch gleichgeschlechtliche Angehörige verstanden werden können und darum, dass dies nun auch in die Zivilprozessordnung Einzug hält. Es ist rechtlich völlig unlogisch, warum das in der Strafprozessordnung zwar so sein darf, aber in der Zivilprozessordnung nicht.

Ein weiterer Aspekt, den wir in diesem Zusammenhang einbringen, ist die Möglichkeit, im Rahmen der verschiedenen Sozialversicherungen die Mitversicherung für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einzuführen.

Sie werden wohl nicht wirklich – ich denke dabei an die menschliche Seite – dagegen argumentieren können, dass es, wenn zwei Menschen zusammenleben, die gemeinsame Rechte und Pflichten haben, möglich sein sollte – wie für die meisten von Ihnen, die verheiratet sind oder in heterosexuellen Lebensgemeinschaften leben –, den Partner oder die Partnerin mitzuversichern. Wo ist da zum einen der rechtliche und zum anderen auch der menschliche Grund, der das verbieten soll? – Das entspricht einfach nicht mehr den Gegebenheiten in der modernen Gesellschaft.

Ein weiterer Aspekt, der noch etwas weiter geht, ist der Kauf von Eigentumswohnungen, wo wir heute auch eine Veränderung beantragen. Es ist so, dass derzeit überhaupt nur verheiratete Paare eine Eigentumswohnung gemeinsam kaufen können. Sie können also nicht mit der Schwester, dem Bruder, der Mutter, dem Sohn, der Tochter oder sonst wem eine Eigentumswohnung kaufen. (Abg. Schwarzenberger: Kaufen können Sie sie schon, aber die Wohnbauförderung kriegen Sie nicht!) Sie können das zu zweit – alleine können Sie es immer, wenn Sie das Geld haben – nur dann tun, wenn Sie verheiratet sind.


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Ich sage das gerade in Richtung derjenigen Parteien, die hier immer besonders auf die eigene Leistung pochen und auf das Wirtschaftsleben schauen, wenn es etwa um die Vorsorge im Alter geht, um Vorsorge für die Kinder, wenn man das Geld anlegen will, das man verdient hat. Das könnte man doch genau so gut im Bereich der Eigentumswohnungen tun. (Abg. Schwarzenberger: Da geben wir Ihnen sogar Recht!)

Unser Antrag lautet nun, dass als Lebensgefährten jene Menschen bezeichnet werden sollen, die gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind, wenn sie sich übereinstimmend als Lebensgefährten bezeichnen. (Abg. Scheibner: Das ist etwas anderes!)

Ich möchte noch einmal zu dem zurückkehren, um das es dabei im Grunde geht. Sehr oft hören wir: Das sind ja nicht viele, warum soll man für sie etwas verändern?

Ich habe Herrn Klubobmann, Außenminister und Vizekanzler Schüssel, der heute leider nicht anwesend ist, bei seiner Rede in der ersten Sitzung am 29. Oktober sehr genau zugehört. Er hat gesagt, dass dieses Haus ein Haus der Toleranz sein soll oder werden soll. Ich sollte Sie vielleicht daran erinnern, dass er es auch war, der gemeinsam mit seinem italienischen Kollegen, Außenminister Dini, den Vorschlag gemacht hat, den Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages einzuführen, der nämlich auch eine Gleichbehandlung – zum Beispiel auch auf Grund der sexuellen Orientierung – ermöglicht.

Ich denke, er hat es mit der Toleranz wirklich ernst gemeint. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich gerade die ÖVP zum Beispiel auch von ihren Parteikolleginnen und -kollegen im katholischen Spanien inspirieren ließe, wo einzelne regionale Regierungen es schon geschafft haben, die Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften durchzusetzen. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich mit diesen Kollegen einmal näher auseinandersetzen würden und inspiriert von ihnen hier in dieses Hohe Haus, in die Ausschüsse hier, zurückkämen, sodass wir gemeinsam etwas weiter bringen könnten.

Zum Schluss richte ich das Ersuchen, die Aufforderung an alle hier im Haus, sich genau das zu trauen, wovon wir ständig reden: nämlich ein Klima der Toleranz, der Akzeptanz, der Anerkennung zu schaffen. Ich denke, da geht es vor allem darum, dass wir uns getrauen, gemeinsam in diesem Haus diese Forderungen umzusetzen und für jene Menschen, die in ihrem engsten Lebensbereich – dort, wo es darum geht, ihr Leben zu gestalten – bisher noch immer diskriminiert sind, Taten zu setzen und nicht nur schöne Worte zu finden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.44

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es gut ist, diese Debatte heute zu führen. Ich habe es eigentlich ursprünglich für nicht sehr gut gehalten, und zwar deshalb nicht, weil es mir ein Bedürfnis ist – ich glaube, das sollte uns allen ein Bedürfnis sein, die wir an der Sache interessiert sind –, so wenig wie möglich dazu beizutragen, hier zu einem Eingraben der Standpunkte zu kommen, weil es eben um Menschenrechte geht.

Frau Abgeordnete Lunacek! Ich bin völlig bei Ihnen. Wir diskutieren schon seit langem darüber, und Sie kennen auch seit langem den Standpunkt der Sozialdemokratie. Ich bin da hundertprozentig bei Ihnen. Aber ich glaube, dass das ein Punkt ist, den wir hier nicht so emotionalisieren sollten, dass es wieder zu festgefahrenen Fronten kommt. (Abg. Dr. Martin Graf: Viele der Sozialdemokraten sind nicht dafür!)  – Herr Kollege! Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt ein entsprechendes Abstimmungsverhalten, und Sie wissen das. Sie haben uns letztlich ja auch dafür gescholten, und zwar auf Grund unseres jeweils vorletzten und letzten Abstimmungsverhaltens.


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Ich denke, es ist notwendig, dass wir diese Diskussion, die nun geführt wird, fortsetzen, weil es tatsächlich kein rationales Argument mehr dafür gibt, den Zustand, den wir derzeit haben und der sich in Gesamteuropa mittlerweile als einzigartig darstellt, weiterhin aufrechtzuerhalten.

Frau Kollegin Lunacek! Sie haben es angesprochen: Es hat hier im Rahmen der europäischen Instanzen zahlreiche Entscheidungen, Hinweise und Aufforderungen gegeben, die unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass unser Verständnis zu dieser Frage ein völlig unhaltbares ist und mit der Menschenwürde und den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen ist. Es hat auch eine umfangreiche Aufarbeitung des Themas gegeben, und ich habe das Gefühl, dass sich die Dinge bewegen, dass wir in der Diskussion vorankommen. Daher sage ich noch einmal: Ich denke, dass es gut ist, diese Diskussion so zu führen, dass man nach der Diskussion wirklich weiter reden kann und sich nicht in starren Positionen eingräbt.

Diese Diskussion hat auch sachliche Aspekte dargelegt. Nicht zuletzt hat im Jahre 1995 im Rahmen des Justizausschusses ein Expertenhearing völlig klargelegt, dass die Entscheidungsgrundlagen, die auch der Verfassungsgerichtshof in einer Befassung mit dieser Angelegenheit zum § 209 dargelegt hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.

Was ich damit anspreche, ist die so genannte Prägetheorie. Es wurde lange Zeit damit argumentiert, dass junge Männer, konfrontiert mit einem gleichgeschlechtlichen Verhalten, für die Zukunft in diese Richtung geprägt werden und dadurch schützenswerter sind, als es zum Beispiel Mädchen und Frauen sind.

Es gab im Rahmen dieser Diskussion eine Präsentation von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ich finde, man kann diese Erkenntnisse nicht einfach zur Seite schieben, auch dann nicht, wenn man sagt, man ist emotional noch nicht in der Lage, sich damit wirklich auseinanderzusetzen und das zu akzeptieren – was ich auch verstehe. Aber ich meine, man kann nicht auf der anderen Seite völlig ignorieren, dass aufgezeigt wurde, dass diese Prägetheorie unrichtig ist. Es gibt in ganz Europa mittlerweile keine ernst zu nehmende Stimme mehr, die diese Theorie weiterhin aufrecht erhält. Das ist aber der Hauptpunkt der Argumentation, warum der § 209 tatsächlich aufrechterhalten werden soll.

Es stellt sich derzeit so dar, dass wir in Österreich zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Sexualität und hinsichtlich der Schutzwürdigkeit unterscheiden, ohne dass es eine sachliche Basis dafür gibt, weil eben die erwähnte sachliche Argumentation nicht stimmt. Diese Situation ist nicht aufrechtzuerhalten, und ich darf daher ersuchen, die Diskussion in diesem Sinne fortzusetzen. Ich nehme wirklich Abstand von jeder deftigeren Wortmeldung und lade Sie alle zu weiteren Gesprächen ein. Ich glaube, wir sind es uns wirklich schuldig – es geht um Menschenrechte! –, diese Dinge weiter zu entwickeln. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt – Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Lunacek – ist die Lebensgemeinschaft. Ich meine, dazu sind zwei Dinge zu sagen. Es geht dabei nicht nur um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, sondern es geht dabei auch um heterosexuelle Lebensgemeinschaften.

Wie ist der Umgang der Gesellschaft mit jenen, die sich – etwa aus formalen Gründen – nicht entschließen können, zu heiraten, die aber trotzdem zusammenleben wollen? Soll es wirklich so sein, dass wir sagen, die einzige Form des formalisierten Zuammenlebens ist die Ehe? Oder sollen wir sagen, wir können nicht alles vorschreiben, es muss auch noch andere Formen geben, etwa die eingetragene Lebensgemeinschaft?

Wir sind für die eingetragene Lebensgemeinschaft, die man zum Beispiel auf dem Standesamt oder sonst irgendwo – über Formalismen kann man reden – eintragen lässt und bei der zwei Personen erklären, zusammenleben zu wollen. Das betrifft sowohl Hetero- als auch Homosexuelle.

Es gibt in diesem Land einfach ein Bedürfnis, zusammenzuleben, ohne zu heiraten, mit natürlich geringeren rechtlichen Konsequenzen. Aber es ist für mich zum Beispiel nicht verständlich, dass man, wenn von zwei Personen, die 25 Jahre lang zusammengelebt haben, einer stirbt und kein


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Testament hinterlässt, davon ausgeht, dass die gesetzliche Erbfolge die ist, wie sie derzeit vorgesehen ist – also unter Ausschluss des Lebenspartners, obwohl es eindeutig ist, dass schon auf Grund der Dauer dieser Lebensgemeinschaft derjenige, der gestorben ist, ganz sicherlich seinen Partner bevorzugt eingesetzt hätte.

Ich denke, dass man so etwas anbieten können soll. Es muss ja nicht angenommen werden. Tatsache ist, dass es nicht wenige Menschen gibt – und es werden immer mehr; vor allem auch bei den Heterosexuellen –, die sagen, wir wollen eine derartige Lebensgemeinschaft. Ich glaube, es ist scheinheilig zu sagen, wir wollen das, was gefragt ist, nicht wirklich akzeptieren, nicht wirklich diskutieren und letztlich auch nicht anbieten.

Es steht ja jedem im Rahmen seiner Mündigkeit frei, sich dann für das eine oder das andere zu entscheiden. Ich glaube, das wäre auch keine Abwertung der Ehe – dieses Argument kommt fast immer in diesem Zusammenhang –, sondern eine Alternative, die von den Konsequenzen her einen anderen Regelungsrahmen hat. Ich glaube, das wäre einfach notwendig.

Nun zu den einzelnen Punkten: Wir haben die Zeugenentschlagung, das Zeugenentschlagungsrecht in der Strafprozessordnung auch für die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, -partner eingeführt. Die Konsequenz einer derartigen Entschlagung ist, dass es dem, der mit einem anderen oder mit einer anderen seit langer Zeit zusammenlebt, nicht zumutbar sein muss, dass er gegen seinen Lebenspartner aussagt.

Es gibt aber überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass das, was in der Strafprozessordnung von uns eingeführt wurde, in der Zivilprozessordnung nicht auch eingeführt werden muss, weil kein inhaltlicher Unterschied besteht, ob sich der Zeuge im Strafprozess oder im Zivilprozess entschlägt, da die Konsequenz jeweils die gleiche ist. Das ist etwas, was unter Fachleuten völlig unumstritten ist, nämlich dass diese Divergenz sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Ich meine daher: Wenn wir uns hier im Rahmen einer lauteren sachlichen Diskussion bewegen wollen, müssten wir das eine entweder wieder abschaffen oder das andere gleichstellen. Wir machen uns jedoch lächerlich, wenn wir diesen Unterschied weiterhin aufrechterhalten. Daher mein Ersuchen, das auch einmal sachlich zu diskutieren. Wir kommen sicher zu dem Ergebnis, dass das, was derzeit beschlossen ist, nicht optimal und in Wirklichkeit auch juristisch dogmatisch nicht aufrechterhaltbar ist.

Zum Mietrechtsgesetz: Mit der Maßgabe, dass diese Lebensgemeinschaft eine eingetragene sein sollte – um hier eine Form anzubieten, die das nachvollziehbar macht, sodass es dann nicht zu Streitigkeiten darüber kommt, was das eigentlich war –, sind wir dafür.

Zur Sozialversicherung und gesetzlichen Erbfolge habe ich auch schon etwas gesagt.

All das sind Punkte, die wir weiter diskutieren wollten, hinsichtlich derer wir Beschlüsse fassen sollten, bei denen es – ich sage es noch einmal – um Menschenrechte geht, und daher sollten wir auch diesen Umstand entsprechend diskutieren und danach entsprechende Beschlüsse fassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

17.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.52

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist der Appell des Kollegen Jarolim, diese heikle Thematik möglichst emotionslos und sachgerecht zu diskutieren, berechtigt. Ich habe auch volles Verständnis dafür, dass Frau Kollegin Lunacek diese Anträge hier eingebracht hat, auf Grund ihrer eigenen von ihr einbekannten sexuellen Orientierung, überhaupt keine Frage. Das war auch zu erwarten. Es ist auch vollkommen richtig, dass Sie hier Toleranz einmahnen, nur, Frau Kollegin Lunacek, akzeptieren auch Sie umgekehrt diese Toleranz im Umgang mit jenen, die in der Frage der Senkung des Schutzalters nicht unbedingt auf Ihrer Ebene liegen.


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Nächster Punkt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es mag nahezu grotesk klingen, Frau Kollegin Lunacek, dass es in der vergangenen Legislaturperiode ausgerechnet die grüne Fraktion und die sozialdemokratische Fraktion waren, die dafür verantwortlich zeichnen, dass das Schutzalter des § 209 Strafgesetzbuch nach wie vor bei 18 Jahren und nicht bei 16 Jahren liegt. Lassen Sie mich das ganz kurz resümieren:

Im Jahre 1996 fand eine Abstimmung über § 209 StGB statt – die anderen diskriminierenden Begleitbestimmungen im Strafgesetzbuch wurden ja abgeschafft. Es fand damals eine Diskussion statt, und es gab den berühmten koalitionsfreien Raum. In diesem koalitionsfreien Raum fand sich für eine Senkung des so genannten Schutzalters bei Homosexuellen von 18 auf 14 Jahre keine Mehrheit, diese Abstimmung ist danebengegangen – es ist bei 18 Jahren geblieben. Daraufhin hat die freiheitliche Fraktion einen, wie ich glaube, sehr vernünftigen vermittelnden Vorschlag eingebracht, der beinhaltet hat, dass das Schutzalter von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt wird. Es war aber Ihr Stimmverhalten, das dazu beigetragen hat, dass das nicht akzeptiert wurde. Die ÖVP hat nicht mitgestimmt, aber wenn Sie mit der FPÖ mitgestimmt hätten, dann läge das Schutzalter heute bei 16 Jahren.

Ich habe damals die Ansicht vertreten, dass jemand, der dafür ist, dass das Schutzalter bei 14 Jahren liegt, eine Senkung auf 14 Jahre aber nicht erreichen kann, sondern nur eine Senkung auf 16 Jahre (Zwischenruf bei den Grünen), aber gegen diese Regelung stimmt, einen Justament-Standpunkt vertritt, nur damit einem vernünftigen Vorschlag der Freiheitlichen nicht nachgekommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Punkt: die Prägetheorie. Ich bin kein Wissenschafter, ich weiß nicht, ob die Prägetheorie stimmt oder nicht, aber ich glaube, dass die Diskussion verkürzt geführt wird, denn es gibt ja nicht nur Heterosexuelle und Homosexuelle, sondern es gibt auch den Bereich der Bisexualität. Wir wissen, dass sehr viele junge Menschen gerade im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ihre ersten sexuellen Kontakte haben. Und es gibt viele, die theoretisch eine bisexuelle Veranlagung haben. Ich glaube daher, dass man durchaus den Kompromiß mit 16 Jahren eingehen kann, weil man ihnen nichts Gutes täte, senkte man das Schutzalter auf 14 Jahre, denn gerade in dieser Phase sollen sie sich entscheiden, und es soll nicht dem Zufall überlassen werden. Wir wissen, dass es sehr oft der Zufall ist, der beeinflusst, auf welche Seite jemand fällt, je nachdem, welche Gelegenheit sich ergibt.

Ich meine, dass dieser Bereich noch viel zu wenig diskutiert wurde, man sich aber insgesamt auf eine Herabsetzung auf 16 Jahre einigen könnte. Das wäre eine durchaus vernünftige Sache.

Ganz kurz noch zu den Anträgen zur Änderung der Zivilprozessordnung: Es ist so, dass jemand die Beantwortung der Fragen verweigern kann, wenn die Antwort mit der Gefahr der Schande, einer strafgerichtlichen Verfolgung oder eines Vermögensnachteils für ihn oder einen nahen Angehörigen verbunden wäre. Das ist richtig! Im Strafgesetzbuch hat man den Lebensgefährten in diese Privilegierung hineingenommen. Bei der Zivilprozessordnung erscheint es mir sachgerecht, das nicht zu tun, denn im Zivilprozess gilt der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit. Wenn der Staat so großzügig ist und möglichst Vielen das Zeugnisentschlagungsrecht gibt – bis hin zum Psychologen und Psychotherapeuten, auch Lebensgefährten, ob gleichgeschlechtlich oder nicht gleichgeschlechtlich orientiert –, ist das seine Sache, aber im Zivilprozess muss die materielle Wahrheit erforscht werden, und daher bin ich nicht für eine schrankenlose Privilegierung.

Etwas sehr Ähnliches gilt für den Bereich des Mietrechtsgesetzes. Denken wir daran, dass ein Vermieter mit jemandem einen Mietvertrag abschließt, auf einmal hat er aber bei einem Todesfall einen anderen Mieter. Das heißt, das muss sehr restriktiv gehandhabt werden, denn man kann ja nach der Privatautonomie niemanden in ein Schuldverhältnis drängen. Daher ist auch hier Restriktion gut, weil sonst plötzlich ein anderer in das Schuldverhältnis eintreten würde.

Wir werden genügend Zeit haben – es handelt sich jetzt um eine erste Lesung –, die Diskussion ohne Emotion, mit Toleranz, aber auch mit Toleranz gegenüber anderen Standpunkten zu führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.58


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2. Sitzung / Seite 129

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Fekter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

17.58

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Frau Kollegin Lunacek, zu Ihrem Antrag 9/A: Er betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Zivilprozessordnung und andere Gesetze geändert werden sollen. In diesem Antrag findet sich aber kein Artikel zum Strafgesetzbuch. Ich gehe davon aus, dass das ein formaler Fehler ist, denn die Änderung des Strafgesetzbuches haben Sie ja in einem eigenen Antrag 10/A formuliert.

Zu den Änderungswünschen: Zivilprozessordnung. Ich glaube, es besteht doch ein inhaltlicher Unterschied – das hat Kollege Krüger schon ausgeführt – zum Zeugnisentschlagungsrecht des Strafgesetzbuches.

Zum Mietrecht: Die ÖVP hat sich immer vehement gegen eine Ausweitung der Eintrittsrechte in diesem Bereich ausgesprochen. Es ist nicht einsehbar, dass Eintrittsrechte weiter ausgeweitet werden. Dies bedeutete eine ungerechtfertigte Einschränkung der Vermieterrechte, und daher können wir diesen Wünschen nicht die Zustimmung erteilen.

Frau Kollegin Lunacek! Hinsichtlich des Wohnungseigentums ist es so, dass auch wir an eine Reform des Wohnungseigentums und an eine Ausweitung der Eigentümerrechte beim Wohnungskauf über die Ehepartner hinaus denken. Es soll dies aber keine Regelung allein für Homosexuelle in einer gleichgeschlechtlichen eheähnlichen Partnerschaft sein, sondern wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir die Miteigentümerschaften beim Wohnungseigentum überhaupt besser regeln, sodass beispielsweise auch eine Mutter gemeinsam mit ihrer Tochter oder Geschwister gemeinsam eine Wohnung erwerben können.

Es besteht in diesem Bereich mit Sicherheit wesentlich mehr Regelungsbedarf als nur bei den aus Ihrer Sicht aufgezeigten Problemfällen Erbfall und Trennung, denn in diesem Zusammenhang ist nicht nur eine eheähnliche Partnerschaft regelungsbedürftig.

Probleme mit der Gleichstellung auch im Sozialversicherungsrecht und in den anderen gesetzlichen Materien sehe ich darin, dass Lebensgemeinschaften, wenn sie in Gesetzen berücksichtigt werden sollten, nachweisbar sein müssen. Kollege Jarolim hat, das Problem erkennend, sofort von der "eingetragenen Lebensgemeinschaft" gesprochen. Diese würde aber wieder doch einen Gang zum Standesamt bedeuten, und damit würden wir eine Ehe erster Klasse und eine Ehe zweiter Klasse einführen. Dazu können wir von der ÖVP uns nicht bereit erklären, das können wir nicht akzeptieren. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist bei all diesen Regelungen außerdem in keinster Weise darüber diskutiert worden, wie lange die Dauer solch einer Lebensgemeinschaft zu sein hat. In manchen gesetzlichen Bereichen genügt der Meldezettel, bei anderen rechtlichen Regelungen geht es aber um eine auf Dauer ausgerichtete Lebensgemeinschaft – in den von Ihnen vorgesehenen Regelungen sind einmal zehn Monate erwähnt; es gibt aber auch andere Regelungen, nach denen Lebensgemeinschaften gesetzlich erst dann anerkannt sind, wenn sie über eine wesentlich längere Dauer bestehen.

Zum Antrag 10/A: § 209 Strafgesetzbuch. Frau Kollegin Lunacek! Sie fordern die ersatzlose Streichung des § 209. Dieser können wir nicht die Zustimmung erteilen. Wir sind nicht für eine ersatzlose Streichung, wir sind für den Schutz der Jugendlichen. Es ist nicht richtig, Herr Kollege Jarolim und Frau Kollegin Lunacek, dass wir damit EU-Unrecht hätten. Es ist falsch zu behaupten, dass die österreichische Regelung, die derzeit noch Rechtsgültigkeit hat, dem EU-Recht widerspräche oder menschenrechtswidrig wäre.

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Österreich betreffenden Fall ausgesprochen, dass es Sache des nationalen Gesetzgebers ist, zu beurteilen, ob schwerwiegende Gründe für ein unterschiedliches Schutzalter vorhanden sind oder nicht. Wir glauben, dass Gründe für ein


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2. Sitzung / Seite 130

Schutzalter und auch für ein unterschiedliches Schutzalter sehr wohl vorhanden sind. Aus der Kriminalstatistik geht eindeutig hervor, dass bei den vor Gericht anhängig gewordenen Fällen doch ein sehr, sehr großer Altersunterschied zwischen dem Tatverdächtigen und seinem Opfer gegeben ist. Im Jahre 1997 waren mehr als zwei Drittel der Tatverdächtigen doppelt oder dreimal so alt wie die Opfer. Daraus kann man, glaube ich, sehr wohl die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung des Schutzalters ableiten.

Zugegeben: Es ist unbefriedigend, dass eine homosexuelle Beziehung etwa gleichaltriger Personen – nämlich beispielsweise der ganz jungen – zuerst, solange sie Jugendliche sind, straflos ist, später jedoch ein Partner, wenn er großjährig wird, in der aufrechten Beziehung strafbar wird. Diese Regelung ist auch für die ÖVP unbefriedigend. Wir haben daher damals in der bereits angesprochenen Debatte vorgeschlagen, einen Toleranzzeitraum von zwei Jahren einzuführen, dieser Abänderungsantrag der ÖVP wurde aber damals von der Mehrheit abgelehnt.

Wir sind selbstverständlich zu sachlichen Gesprächen bereit, aber wenn man aus populistischen Gründen Anträge einbringt, von denen man schon vorher weiß, dass sie in diesem Haus nicht die Zustimmung finden werden, dann bezweifle ich den Willen zu einer echten Diskussion. (Beifall bei der ÖVP.)

18.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Schieder. – Bitte.

18.05

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin der letzte Abgeordnete im Haus, der an den Sitzungen des Unterausschusses, der 1970/71 zu dieser Frage getagt hat, teilgenommen hat. Ich war damals ein ganz junger Abgeordneter.

Wir haben diese Frage damals in einem Unterausschuss beraten. Zu Beginn waren von der Kommission 18 Jahre als Grenze vorgesehen, in der Regierungsvorlage von Broda sind dann 21 Jahre gestanden, weil Professor Hoff der Meinung war, dass die Prägungsphase, um die es ging, bis 21 dauert. Es gelang dann im Ausschuss, wieder auf 18 Jahre zu kommen. Die herrschende Meinung aller Sachverständigen, die zu diesem Paragraphen geführt hat, war, dass es so etwas wie eine Prägung gibt und dass diese zumindest bis zum 18. Lebensjahr dauert.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Bestimmung in das österreichische Strafgesetzbuch gekommen, die laut Expertenmeinung, laut Europarat, laut Europäischer Union und vieler anderer heute unzeitgemäß, ja sogar schädlich ist, denn der derzeitige Wissenschaftsstand sowie die Meinung aller Sachverständigen und Experten ist, dass nicht nur die Prägung äußerst zweifelhaft ist, sondern dass sie, selbst wenn es sie gibt, auf jeden Fall mit dem 14. Lebensjahr abgeschlossen ist. Daher widerspricht die Bestimmung, die wir noch haben, auch den damaligen Intentionen, nämlich der Prägung entgegenzukommen, weshalb sie eigentlich fallen sollte.

Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Frage, ohne Banner zu tragen, ohne Emotionen hier ruhig behandelt werden soll. Man ist draufgekommen, dass etwas, das zu einer Regelung geführt hat, heute tatsächlich nicht mehr stimmt. Es schafft auch Ungerechtigkeit gegenüber Menschen, und aus diesem Grund sollte es geändert werden.

Dazu kommt, dass Österreich Paragraphen hat, die helfend eingreifen, die andere Länder aber nicht alle haben. Wir haben etwa den Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses. Erschwerend kommt noch dazu, dass in Österreich das Legalitätsprinzip dazu zwingt, in jedem Fall anzuklagen, auch wenn man meinte, im speziellen Fall sei das gar nicht notwendig, während es in anderen Ländern, die das Opportunitätsprinzip haben, nicht zwingend notwendig ist, dass angeklagt wird.

All das führt dazu, dass uns der Europarat und andere noch einmal sagen: Ändert das doch, es ist nicht notwendig! Die Experten sagen, dass es nicht notwendig ist und Ungerechtigkeit schafft. Redet doch darüber und schafft das ab! – Dazu möchte ich mich hier in diesem Hohen Haus unterstützend für die anderen Redner bekennen.


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Machen wir keine große Bannerfrage, wer wofür und wer für wen kämpft, daraus, sondern beseitigen wir eine Ungerechtigkeit, die sich in unserem Strafgesetz befindet, zumal die Experten sagen, dass das, was andere Experten in den sechziger Jahren und zu Beginn der siebziger Jahre gesagt haben, heute nicht mehr haltbar ist und sich als falsch herausgestellt hat! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.08


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2. Sitzung / Seite 132

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Edith Haller. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.09

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier in erster Lesung zwei Anträge der Frau Kollegin Lunacek, die gleichgeschlechtliche Beziehungen betreffen – ein wirklich äußerst sensibles Thema – darin gehe ich mit Herrn Kollegen Jarolim konform –, das ja bereits seit einigen Jahren – ich glaube seit dem Jahre 1992 – immer wieder hier im Hohen Hause behandelt wird.

Ich gestehe Frau Lunacek die persönliche Betroffenheit in dieser Sache zu, und deshalb habe ich auch viel Verständnis für ihr Anliegen und dafür, dass sie selbstverständlich versucht, in ihren Anträgen möglichst viel unterzubringen.

Wir wissen auch, dass es ähnliche Bestrebungen in anderen europäischen, aber auch nichteuropäischen Staaten gibt. Vor kurzem hat man in der Schweizer Abgeordnetenkammer, dem Nationalrat, ähnliche Bestrebungen durchgesetzt, und zwar mit 105 zu 46 Stimmen. Sie sind, wie Sie sicher wissen werden, nicht so weitreichend wie die von Ihnen geforderten Maßnahmen. Auch die FDP in Deutschland betreibt eine Änderung in diesem Bereich.

Ich muss als Freiheitliche und vor allem als Familiensprecherin der Freiheitlichen Partei allerdings dazu sagen, dass ich aus meiner Sicht und auch aus der Sicht unserer Partei diesen Vorhaben, so wie sie von Ihnen formuliert worden sind, die Zustimmung verweigern muss.

Das betrifft primär den Entfall des § 209 StGB. Dazu hat Ihnen mein Kollege Krüger bereits gesagt, dass wir diesbezüglich eigene Vorstellungen haben. Wir haben diese auch in Antragsform in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht. Wir sind auch für eine Entkriminalisierung in diesem Bereich, aber wir können es nicht akzeptieren – besonders ich für meine Person als Familiensprecherin nicht –, dass Homosexualität sozusagen zur Norm erhoben werden soll. Das ist doch die Grundtendenz, die diesen beiden Anträgen zugrunde liegt.

Im zweiten Antrag geht es vor allem um eine Grundtendenz in der Hinsicht, dass man beabsichtigt, nichtheterosexuelle Lebensgemeinschaften Schritt für Schritt der Ehe gleichzustellen. Das widerspricht komplett unserem freiheitlichen Lebensbild, auch unserem freiheitlichen Parteiprogramm, in dem Folgendes festgehalten ist: Die Familie steht organisch zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft und ist als wichtigste soziale Gemeinschaft Grundlage des Staates, und sie ist durch keine andere Einrichtung ersetzbar.

Auch die ÖVP hat gleich lautende Anträge eingebracht. Diese zielen auf eine Verankerung der Familie und der Ehe in der Verfassung ab. In diesem Bereich sind wir uns, glaube ich, doch sehr nahe.

Vor allem was den Bereich des Mietrechtes betrifft, müssen Sie, Frau Kollegin Lunacek, doch beachten, dass Nichtdiskriminierung und auch Freiheit dort aufhören, wo sie zu einer Diskriminierung des anderen führen oder die Freiheit des anderen beschneiden. Die von Ihnen gewählten Formulierungen im Bereich des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes würden jedoch einen gewaltigen Eingriff zum Beispiel in die Rechte des Vermieters bringen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek. ) Ja, es ist so! Ich glaube, dass Sie sich doch auch objektiv damit auseinander setzen sollten. Dem stehen auch wir positiv gegenüber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen. – Bitte.

18.13

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Die heutige Rede des Kollegen Jarolim hat mich sehr beeindruckt. Es war eine sehr schöne Zusammenfassung der Probleme und der deutliche Hinweis darauf, dass es sich bei diesem Thema nicht nur um technische Fragen, sondern im Grunde genommen auch um Menschenrechte handelt. Aber vielleicht sollten wir oder, besser gesagt, sollten Sie – ich bin ja nicht Mitglied des Ausschusses – im Ausschuss diesen Punkt vielleicht nicht gerade besonders betonen, um auf einer – ich weiß nicht, wie ich es am besten sagen soll – "sanften" Ebene in den weniger heiklen Punkten zu einer Einigung zu kommen oder um wenigstens einmal anzufangen, von den Beschwörungen wegzukommen, die da heißen, wie tolerant wir nicht doch alle sind und so weiter, aber am Schluss hat sich wieder nichts geändert, und zwar weder beim § 209 noch im Mietrecht noch im Erbrecht noch sonst irgendwo.

Ich möchte nur festhalten, dass ich wie Kollege Schieder ebenso davon überzeugt bin, dass § 209 Strafgesetzbuch zwar geltendes Recht, aber in der Sache geltendes Unrecht darstellt.

Herr Krüger! Ist er noch da? – Nein, aber das macht nichts. Es ist schon richtig, dass wir vor ungefähr drei Jahren genau über diesen Passus diskutiert haben und damals die Mehrheitsverhältnisse beziehungsweise die Bereitschaft so waren, dass die Herabsetzung des betreffenden Mindestalters von 18 auf 16 Jahre durchgegangen wäre. Das ist von Ihnen korrekt dargestellt worden. Warum wir aber damals nicht zugestimmt haben, war im Wesentlichen der Umstand, dass die Organisationen der Betroffenen uns davon abgeraten haben, und zwar aus dem schlichten Grund, dass es unerträglich sei, dass die Diskriminierung dennoch weiterhin aufrecht bleibe. Jetzt können wir natürlich rückblickend darüber streiten, ob es nicht doch gescheiter gewesen wäre, der Herabsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre zuzustimmen, was immerhin einen Fortschritt gebracht, aber die Diskriminierung nicht aufgehoben hätte. (Abg. Scheibner: Da kommen Sie spät darauf!)

Zu den Ausführungen der Kollegin Fekter möchte ich nur Folgendes sagen: Fangen wir vielleicht nicht bei den schwierigsten Sachen oder bei jenen Dingen an, die Sie beziehungsweise die Volkspartei für schwierig halten, sondern fangen wir bei zivilrechtlichen Sachen an, also bei jenen Fragen oder bei jenen Problemen, die einfach im Alltag auftreten und die das Alltagsleben deutlich erschweren. Das sind jene Punkte, die meine Kollegin Lunacek und Herr Abgeordneter Jarolim schon aufgezählt haben, wie zum Beispiel der Kauf von Eigentumswohnungen.

Ich frage mich: Warum soll das für Lebensgemeinschaften nicht möglich sein, seien sie nun heterosexuell oder homosexuell? Warum soll das Eintrittsrecht in die Wohnungsmiete einer homosexuellen Lebensgemeinschaft verwehrt sein? Einem Ehepaar ist es, auch wenn es sich auf Mord und Brand streitet, auch gestattet, etwa wenn der Partner stirbt oder es sich trennt und so weiter.

Im Steuerrecht finden sich sicherlich auch Punkte, die diesbezüglich einer Überprüfung bedürfen. Was das Sozialrecht betrifft, so ist meine Kollegin Lunacek schon darauf eingegangen. Betreffend das Erbrecht habe ich den Einwand gehört – so mit halbem Ohr, hier irgendwo –, dass die Betroffenen ja ein Testament machen können. Ja, aber das hebt die Diskriminierung nicht auf. Erstens wissen wir, dass viele Leute eine Abneigung haben, ein Testament zu machen, seien sie nun heterosexuell oder homosexuell, und zweitens zahlen sie, selbst wenn sie ein Testament haben, unterschiedliche Steuersätze. (Abg. Dr. Martin Graf: Die heterosexuellen Lebensgemeinschaften müssen auch ein Testament machen, die haben auch kein Erbrecht!)

Ja eh, das ist ein Problem! (Abg. Dr. Martin Graf: Eine Lebensgemeinschaft ist eben etwas anderes!) Ja warum kann man das nicht ändern? (Abg. Dr. Martin Graf: Das kann man dann ändern, wenn die Norm eine Akzeptanz in der Bevölkerung hat! Das hat sie nicht!) Warum soll man Lebensgemeinschaften, in denen man, sagen wir einmal, 30 Jahre zusammenlebt, im Erb


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recht wesentlich anders behandeln als ein Ehepaar, das unter Umständen sogar getrennt lebt? Ich sehe keinen Grund dafür. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wir schon!) Das ist aber eine Einstellung, Herr Kollege, die mich für den Ausschuss das Schlimmste befürchten lässt, wenn das auf dieser Ebene weiter behandelt wird. (Abg. Dr. Martin Graf: Wenn man eine Mehrheit hat, kann man alles ändern!)

Ich habe versucht, das, was Kollege Jarolim gesagt hat, ernst zu nehmen, nämlich dass es keinen Sinn hat, sich jetzt im Plenum einzuzementieren, sondern dass man versuchen soll, das möglichst ohne Lärm und viel Getöse schrittweise im Ausschuss zu lösen, wobei man vielleicht die kontroversesten Fragen nicht gerade am Anfang behandeln sollte. Ich hätte mir auf Grund der in der letzten Gesetzgebungsperiode gemachten Erfahrung gedacht, dass es nicht ausgeschlossen ist, in dem einen oder in dem anderen Punkt auch mit der FPÖ bei diesem Thema einen Konsens zu finden. Insofern wundert mich jetzt Ihr Zwischenruf, Herr Kollege. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Wenn Sie uns brauchen, dann sind Sie immer so kreideweich!)

18.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

18.18

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine verehrten Kollegen von den Grünen! Wir Freiheitlichen werden einem Entfall des § 209 StGB nicht zustimmen, weil wir der Ansicht sind, dass die Aufhebung des Schutzalters einfach zu weit geht, weil ich der Ansicht bin, dass es eine unterschiedliche Entwicklung bei weiblichen und männlichen Jugendlichen gerade in diesem Alter gibt, dass es da eine unterschiedliche Geschwindigkeit gibt, die in der Gesetzgebung ihre Berücksichtigung finden muss.

Kollege Schieder hat Gleiches mit anderen Worten bereits gesagt. Herr Professor Van der Bellen! Eine Aufhebung würde auch die Unterschiede zwischen den Sexualgewohnheiten homosexuell veranlagter Männer und lesbisch veranlagter Frauen außer Acht lassen, die es selbstverständlich gibt und worauf unserer Ansicht nach tatsächlich Rücksicht zu nehmen ist. Nur im Bereich der Homosexualität gibt es auch noch den spezialisierten Strich, der bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen ist, gibt es massive Versuche, Jugendliche in diese Richtung zu beeinflussen. All das sollte in der Diskussion nicht unerwähnt bleiben.

Wir erkennen aber, Frau Kollegin Lunacek, die Probleme homosexuell veranlagter Jugendlicher selbstverständlich, vor allem auch dann, wenn es um die Beziehung zu Gleichaltrigen geht. Deshalb haben wir damals dem Hohen Haus einen Antrag vorgelegt, in dem eine Herabsetzung des Schutzalters auf 16 Jahre vorgeschlagen wurde.

Warum Sie damals diesem Antrag genauso wie die Sozialdemokraten nicht zugestimmt haben, kann nicht wirklich mit der Begründung erklärt werden, dass Ihnen die Organisationen, die sich für den Entfall des § 209 StGB stark gemacht haben, davon abgeraten haben. Es wäre doch eine Verbesserung für die Betroffenen in ihrem Sinne gewesen. Jetzt herzugehen und zu sagen: Wir haben nicht zugestimmt, weil uns die Organisationen davon abgeraten haben, und deshalb liegt jetzt das Schutzalter bei 18 Jahren!, ist eine etwas dürre Argumentation, Herr Kollege Van der Bellen. Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, dass Sie die Chance damals vor drei Jahren nicht genützt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

18.21

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund, warum ich mich jetzt noch zu Wort melde, ist der Umstand, dass in den Reihen der FPÖ die Aussage gefallen ist: Ja man kann das doch nicht in die Norm heben!


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Meine Damen und Herren von der FPÖ! Was ist denn Ihre Norm? Ich frage Sie: Gehöre ich in Ihre Norm? Gehöre ich auch nicht hin? (Abg. Scheibner: Wissen Sie, was eine Norm ist? Ein Gesetz!) Wer von Ihnen bietet sich an, Ihrer Norm gerecht zu werden? Wer fällt denn aus Ihrer Norm? (Abg. Scheibner: Haben Sie schon etwas von generell abstrakter Norm gehört? Der Justizminister wird Ihnen das erklären!) Sie werden doch nicht glauben, dass Sie das Recht gepachtet haben, zu bestimmen, was in die Norm kommt und was nicht in der Norm ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie wollen auch bestimmen, was in ein Gesetz hineinkommt! Reden Sie nicht so komisch herum!)

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Jeder Mensch ist individuell, und jeder Mensch entspricht der Norm, nur muss man das im Kopf haben und darf keine Scheuklappen haben wie Sie, die Sie selektieren und bestimmen wollen, wer dazugehört und wer nicht. Über diese Zeit müssten wir, verdammt, schön langsam hinaus sein. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Norm ist ein Gesetz! Sie haben das falsch verstanden! – Abg. Ing. Westenthaler: Das haben Sie missverstanden! Ihre Aufregung ist völlig unbegründet!)

Frau Kollegin Fekter! Sie haben im Grunde genommen heute in Ihrer Rede wieder dasselbe gesagt wie vor einem halben Jahr. Ich erinnere mich noch gut daran. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Nur haben Sie es damals besser ausgeführt, wogegen Sie heute etwas zurückhaltender waren. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang nur auf den Begriff des Wohnungsverbleibs, wenn ein Partner verstirbt, aufmerksam machen. Diesbezüglich haben Sie damals gesagt, man könne es dem Vermieter nicht zumuten, dass dann der andere Partner in der Wohnung verbleibt.

Wissen Sie was, Frau Fekter? Ob ein Mann oder eine Frau in einer Mietwohnung verbleibt, wenn der andere Partner verstirbt, das kann sich der Vermieter nie aussuchen, sondern es ist eben so, dass irgendjemand in der Wohnung verbleiben wird. Das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen!

So einfach ist es nicht, dass man dann, wenn zwei gleichgeschlechtliche Menschen zusammenleben, sagen kann: Jetzt muss der andere hinaus, denn das ist für den Vermieter unzumutbar! So kann es nicht sein, denn ein Vermieter kann sich nicht immer den Partner des anderen, egal, ob es heterosexuelle oder homosexuelle Beziehungen sind, aussuchen, sondern der Partner ist eben auch da und gehört mit in die Wohnung. So soll es auch bleiben.

Weil Sie immer von Toleranz und davon reden, dass man alle Menschen lieben muss et cetera, dann frage ich Sie, ob Sie nicht schizophren sind, denn auf der einen Seite fordern Sie diese Tugend ein und auf der anderen Seite sind Sie es, die dann, wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, selektieren. Sie müssen endlich einmal wissen, was Sie wollen! In ihrer schizophrenen Rolle können Sie sich nicht länger verstecken, die müssen Sie endlich aufgeben! (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe daher die Debatte über die erste Lesung der Anträge 9/A und 10/A.

Ich weise diese beiden Anträge dem Justizausschuss zu.

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 13/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Tagesordnung ein.


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Die Antragstellerin erhält das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete Stoistis. Die restliche Redezeit des grünen Klubs beträgt 6 Minuten. (Abg. Mag. Stoisits  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wunderbar!)

18.25

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospodo! Dobar vecer, poštovani gospodin president! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Staatszielbestimmung zur Achtung, Bewahrung, Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Republik Österreich ist etwas, was in diesem Hause schon mehrfach diskutiert wurde, auch im Rahmen einer ersten Lesung in der letzten Legislaturperiode, aber nicht nur dort, sondern auch in interessanten – sagen wir es einmal so – Veranstaltungen des Verfassungsausschusses beziehungsweise auf Einladung des Präsidenten in Kooperation mit den Volksgruppenbeiräten und den Vertretern der österreichischen autochthonen Minderheiten. Ich hatte – wenn ich das in der Erinnerung Revue passieren lasse, so kann ich das bestätigen – immer den Eindruck, dass es genau für dieses Ziel, nämlich ein Bekenntnis zur kulturelle Vielfalt in dem Sinn abzugeben, als man sich dazu verpflichtet, sie zu achten, zu bewahren und zu schützen, ein sehr hohes Maß an Zustimmung gegeben hat. In der SPÖ, in der ÖVP, ja selbst bei den Freiheitlichen gab es bezüglich dieser Absicht – sagen wir es einmal so – wohlwollende Äußerungen.

Warum es in der vergangenen Legislaturperiode diesbezüglich zu keiner Beschlussfassung gekommen ist, ist wieder einmal Gegenstand höherer politischer Mathematik, denn es wurden wieder Äpfel mit Birnen vermischt beziehungsweise unzulässig verknüpft.

Das Kulturabkommen mit Slowenien hat etwas mit den Beiräten für die steirischen Slowenen zu tun, und das hat wieder mit dem Umstand zu tun, dass man doch nicht die Achtung, Bewahrung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Relation dazu setzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nichts davon ist etwas, was für den österreichischen Bürger oder die österreichische Bürgerin nachvollziehbar gewesen wäre. Tatsache ist, dass in dieser Richtung nichts geschehen ist. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Initiative gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode, mit der wortidentischen Wiederholung dieses Antrages hier ein Zeichen zu setzen, dass die Umsetzung dieses Anliegens an Wichtigkeit absolut nichts eingebüßt hat. Ich sage in diesem Zusammenhang nur ein Stichwort: Oberwart. Ausschlaggebend für die Sensibilisierung waren die Morde von Oberwart und die tragischen Ereignisse in der Zeit des Briefbombenterrors in Österreich. Damals war die verbale Bereitschaft, die Achtung, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt, wie ja unser Vorschlag jetzt auch heißt, ernst zu nehmen, besonders groß, weil sie nämlich vielfach, sage ich, oder fast ausschließlich aus tiefer Betroffenheit resultierte.

Inzwischen sind schon ein paar Jahre vergangen, und inzwischen hat sich auch am sprichwörtlichen Klima – das hat nichts mit dem Bundeskanzler zu tun – in dieser Republik einiges geändert. Jetzt scheinen die Gefühle anders verteilt zu werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen heute mit der ersten Lesung den Fraktionen die Gelegenheit geben, ihr Bekenntnis zur Achtung, Bewahrung und Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Republik Österreich abzugeben, wir wollen ihnen in der ersten Lesung die Chance geben, diesen Schritt zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielsprachigkeit als Staatsziel zu definieren, ist nichts Neues. Die Schweiz hat das längst getan. Es gibt aber auch noch andere europäische Länder, die, was den demokratischen Standard angeht, durchaus Österreich in nichts nachstehen. Im Gegenteil! Zum Teil haben sie solche Schritte schon gesetzt. In der Schweiz beispielsweise war die Grundlage dafür ein positives Referendum. Die Begründung lautete damals, dass sich die Schweiz sozusagen vom Selbstverständnis her als Bundesstaat, als solidarischer Zusammenschluss sieht und deshalb vier Sprachen in ihrem Staatsgebiet als Selbstverständnis ansieht. Wohlgemerkt: vier Sprachen!


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Das ist – selbstverständlich, könnte man sagen – Deutsch, selbstverständlich Französisch und ebenso selbstverständlich – obwohl das von seiner zahlenmäßigen Relation her gar nicht mehr in diese Reihe passt – Italienisch. Aber auch die vierte Sprache, das Rätoromanische, wird schlicht und einfach gleich behandelt, nicht anders als die anderen.

Ihnen das noch einmal zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist heute mein Anliegen, und ich freue mich schon jetzt auf die Wortmeldungen der anderen Fraktionen. Denn hier geht es um etwas, das niemanden bedroht, das niemandem etwas wegnimmt. Es ist die Chance, zum Ausdruck zu bringen, dass der Schutz von Minderheiten, indem wir sie weg von der Peripherie hinein in die Mitte holen, der Weg ist, den Österreich im Zusammenhang mit seinen autochthonen Minderheiten gehen will. (Beifall bei den Grünen.)

18.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Stoisits hat es bereits gesagt: Wir haben die Debatte über die Staatszielbestimmung in der vergangenen Gesetzgebungsperiode schon mehrfach geführt. Auch wenn es sich dabei mehr um einen symbolischen Akt als um faktische Hilfe und Unterstützung handelt, wäre es dennoch wichtig. Die SPÖ hat ja diesbezüglich schon einen Vorschlag gemacht, wonach sich die Republik Österreich durch die Schaffung eines Abs. 2 zu Artikel 8 der Bundesverfassung zu ihren Volksgruppen und der sich aus deren Bestehen ergebenden ethnischen, kulturellen und sprachlichen Vielfalt bekennt – anstatt des verfassungsrechtlichen Schutzes durch das Staatsgrundgesetz. Wir haben hier also überhaupt keinen Dissens. Es wäre das erste verfassungsrechtliche Bekenntnis der Republik zu ihren Volksgruppen, da ein solches Bekenntnis der Republik Österreich bisher fehlt.

Das Bekenntnis abzugeben ist die eine Sache, etwas zu tun ist die andere Sache. In Wahrheit ist in der Vergangenheit viel zum Schutz der Minderheiten geschehen. Es ist in der letzten Gesetzgebungsperiode das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten als erstes rechtlich verbindliches multilaterales Instrument, das speziell dem Schutz der Minderheiten gewidmet ist und das die Berichtspflicht über die Situation der Minderheiten und auch das Nachziehen des nationalen Gesetzgebers vorsieht, ratifiziert worden. Es ist die Volksgruppenförderung als Faktum ein bewährtes Instrument. Sie lag im Jahre 1988 noch bei 4,4 Millionen Schilling und beträgt jetzt knapp über 50 Millionen Schilling, wobei die Auswirkungen finanzieller Art aus dem Minderheiten-Schulgesetz in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt sind. Es ist in der letzten Gesetzgebungsperiode das Privatradiogesetz, das zwei Minderheitensprachen-Radios, die für die Entwicklung und Weitergabe der Sprachkompetenz ganz wesentlich oder sogar unabdingbar sind, nämlich Radio "Agora-Korotan" und im Burgenland Radio "Mora", ermöglicht, verabschiedet worden. Es ist also sehr viel passiert.

Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Außer der erwähnten Staatszielbestimmung ist die gesamtösterreichische Konferenz der Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte zu urgieren. Bedauerlicherweise ist eine solche Konferenz in der vergangenen Gesetzgebungsperiode gescheitert, teilweise auch am Dissens der Volksgruppen selbst. Es hat einmal, am 8. April 1997, eine solche Konferenz mit einem ermutigenden Ziel und mit einem ermutigenden Anfang stattgefunden. Leider hat das bisher keine Fortsetzung gefunden. Leider ist auch die Europäische Charta über den Schutz der Regional- und Minderheitensprachen, die immerhin schon seit 1992 zur Unterzeichnung aufliegt, bisher noch nicht ratifiziert worden. Das kann man durchaus auch selbstkritisch sagen.

Es gibt in Österreich nicht mehr sehr viele Angehörige autochthoner Minderheiten. Dennoch ist es bezeichnend, wie ein Staat mit seinen Minderheiten umgeht, seien es autochthone Minderheiten, seien es neue Minderheiten im Rahmen der Wanderungsbewegungen in Europa. Da gibt es viele ermutigende, aber auch viele deprimierende Zeichen. Frau Abgeordnete Stoisits hat ja gesagt, dass der Auslöser für die Sensibilisierung in Bezug auf diese Problematik eigentlich das Attentat von Oberwart war. Wenngleich hier ein Einzeltäter am Werk war, so muss doch die


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Frage gestattet sein, wie das gesellschaftliche Umfeld beschaffen sein muss, in dem so etwas gedeihen kann.

Daher ist die SPÖ auch für diese Staatszielbestimmung als Geste gegenüber den Minderheiten. Obwohl sie nicht den gesamten Minderheitenschutz umfasst, so ist es doch eine Geste, und wir hoffen sehr, dass es möglich sein wird, diese in dieser Gesetzgebungsperiode durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst an Resi Stoisits wenden. – Wo verbirgt sie sich?

Resi! Ich habe den Eindruck, wenn ich dir so zuhöre – und bei anderen habe ich ähnliche Empfindungen gehabt –, dass es dir Leid tut, dass der Täter in Sachen Oberwart und Briefbomben wirklich gefasst worden ist. (Abg. Scheibner: Ja, so sieht es aus! – Abg. Mag. Stoisits: Wie kommst du auf so eine abstruse Idee?) Das passt nicht in das System hinein, das du dir selbst aufgebaut hast! Du lebst, als ob du in den vergangenen Jahren nicht Zeitung gelesen und auch nicht Radio gehört hättest: Da ist es noch immer die große Verschwörung, da sind es noch immer die bajuwarischen Bataillone, die da marschieren. Dass das ein spinnerter Einzelgänger war, das passt nicht ganz hinein! Denn jahrelang hast speziell du – ich unterstelle dir das, denn ich habe das beobachtet – dich einem Gespinst verbunden gefühlt, hinter dem alle möglichen dunklen Mächte stehen, vor denen man die Bevölkerung warnen und schützen muss. Jetzt aber ist das ein "armer" – arm unter Anführungszeichen – Narr, der allein war und der verurteilt worden ist. Mach dich bitte frei von dem Gespinst, in das du dich in den vergangenen Jahren selbst eingewoben hast! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun wende ich mich meinem unmittelbaren Vorredner zu – es ist interessant: als dasselbe Thema schon vor vielen Monaten diskutiert wurde, hast du auch vor mir geredet, und auch die Resi war vor uns, glaube ich, es war also ungefähr dieselbe Reihenfolge –: Ich habe mir abgewöhnt, von "Minderheiten" zu reden. "Minderheit" ist – das sei in diesem Zusammenhang angemerkt – ein mathematischer Begriff. Natürlich sind Volksgruppen der Zahl nach geringer an Köpfen als die Mehrheitsbevölkerung, aber der Begriff "Minderheit" hat etwas Diminuierendes an sich. Ich verwende lieber den Begriff "Volksgruppe". Ich will niemandem etwas vorschreiben, aber ich glaube, die Betroffenen sind besser dran, wenn man sie als "Volksgruppen" sieht und bezeichnet und nicht den Ausdruck "Minderheit", der – vielleicht auch aus der Vergangenheit – irgendwie etwas Abschätziges an sich hat, für sie verwendet.

Die Initiative an und für sich ist gut. Sie findet die grundsätzliche Zustimmung der Freiheitlichen. Wir haben schon das letzte Mal alle mitsammen, einer nach dem anderen, von diesem Rednerpult aus zum Besten gegeben, dass wir davon ausgehen, dass dieses Vorhaben den Weg ins Bundesgesetzblatt finden wird, auch wenn man daran vielleicht das eine oder andere feilen wird müssen. Grundsätzlich aber ist so etwas gut und soll auch tatsächlich verwirklicht werden.

Wenn es darum geht, was wir Freiheitlichen uns wünschen, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir deutlicher auf die autochthonen Volksgruppen in ihrer angestammten Heimat zu sprechen kommen, dass wir die Dinge also nicht so allgemein gestalten, dass sich auch in Zukunft alles wieder von neuem aufbauen kann, sondern dass wir dabei an die Volksgruppen im politisch-rechtlichen Sinn, wie wir sie in Österreich erleben, denken. Diese autochthonen Volksgruppen sollen in ihrer angestammten Heimat mit ihren Rechten und damit, dass wir uns wünschen – und versprechen, daran zu arbeiten –, dass sie blühen und gedeihen, eine entsprechende Verankerung in der Verfassung finden.

Wir haben in den vergangenen Jahren Ansätze in dieser Richtung zustande gebracht – nach meinem Dafürhalten zu wenig. Es gibt Volksgruppen, denen es gut geht, es gibt aber auch Volksgruppen, denen es nicht gut geht. Zu denen, denen es nicht gut geht, gehören in erster


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Linie die Roma und Sinti. Auch das ist nicht neu – nicht von diesem Rednerpult aus und auch nicht aus meinem Munde neu. Sie haben einen Aufholbedarf, der nach Jahrhunderten zählt. Sie haben nicht nur die üblichen volksgruppenpolitischen Probleme, sie haben auch einen schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Aufholbedarf. Nur wer sich an Ort und Stelle, etwa in der Umgebung von Oberwart in den entsprechenden Siedlungen die Dinge angesehen hat, wer mit den Leuten in unmittelbarem Kontakt gestanden ist und steht, kann das beurteilen. Es gibt Volksgruppen, die leben. Es gibt Volksgruppen, denen geht es schlechter, wie etwa den Tschechen, die Probleme in Bezug auf die Komensky-Schule haben. Es gibt auch solche, deren Realität mit all jenen Maßstäben, die wir uns an das Leben und an die Bedürfnisse der Volksgruppen in Österreich anzulegen angewöhnt haben, nicht übereinstimmt, und dazu – ich wiederhole es noch einmal – gehören die Roma und Sinti.

Wir werden uns – Budgetknappheit hin, Sparpaket her – irgendwann einmal doch aufraffen müssen und schauen müssen, dass wir ein Stück weiterkommen. Es geht auch darum, gerade diese Volksgruppe und ihre Angehörigen in eine Situation zu versetzen, die mehr Akzeptanz in ihrer unmittelbaren örtlichen und personellen Umgebung mit sich bringt. Es gibt keine zweite Volksgruppe in Österreich, die so sehr darum kämpfen muss, normal würdevoll behandelt zu werden, wie es bei den Roma und Sinti in ihren angestammten Heimatgebieten der Fall ist.

Wenn wir uns dazu bekennen – und wir alle bekennen uns dazu –, dass die Volksgruppen in Österreich blühen und gedeihen sollen, wenn wir trachten, ihnen dabei entsprechend zu helfen – nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten –, dann wollen wir Freiheitlichen – und, wie ich hoffe, auch alle anderen – auch nicht vergessen, dass das nicht ein Problem ist, das an den Staatsgrenzen Halt macht.

Es ist sicher so, dass etwa die ungarische Volksgruppe in Österreich ihr ausreichendes Maß an Rechten haben soll; es ist aber nach unserer Sicht der Dinge auch so, dass die Volksgruppe der Altösterreicher deutscher Zunge jenseits der Grenze in Ungarn ein etwa adäquates Maß an Rechten finden soll. Das ist in Ungarn nicht so dramatisch. Dort funktionieren die Dinge beiderseits der Grenze mehr oder weniger ausreichend.

Es gibt aber auch andere Bereiche, in denen das keineswegs der Fall ist. Ich erinnere etwa daran, dass es in der Tschechischen Republik – je nach Zählart – noch immer 60 000 bis 100 000 oder, nach Meinung mancher Fachleute, sogar 200 000 Altösterreicher deutscher Zunge gibt – mit null Rechten, mit null Schulen, mit null Kindergärten, mit null Anerkennung ihrer Sprache vor irgendwelchen Behörden, mit null Anerkennung als Volksgruppe.

Es ist in der Slowakei nicht viel anders und nicht viel besser, wenngleich etwas besser.

Es ist in Slowenien ganz schlecht: Dort gibt es noch dazu die Kuriosität, dass es bei der Schaffung der neuen Verfassung nach der Wende zunächst ein sehr ausgewogenes Konzept, einen sehr vernünftigen Entwurf gegeben hat. In diesem Entwurf haben sich als Volksgruppen, die entsprechend anerkannt werden und zu fördern und zu erhalten sind, die Italiener, die Ungarn, die Altösterreicher deutscher Zunge und – was schon wunder nimmt – mit etwas weniger Rechten die Roma und Sinti, gefunden. Irgendwann auf dem Weg durch die Gesetzgebung aber sind die Altösterreicher deutscher Zunge herausgefallen, und nur die anderen sind übrig geblieben.

Mit welchen Argumenten sich die slowenische Regierung mittlerweile bemüht, das zu argumentieren, ist haarsträubend. Dass man zum Beispiel sagt, die Minderheit könnt ihr nur mehr auf den Friedhöfen suchen und Ähnliches, zeugt von einem Zynismus sondergleichen, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie man mit diesen Altösterreichern seinerzeit verfahren ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir würden uns wünschen, meine Damen und Herren, oder könnten uns vorstellen – diese Vorstellung müsste die Gestalt von konkreten Wünschen annehmen –, dass wir mittelfristig Beiräte ins Leben rufen, die sich jeweils der Probleme der Volksgruppen diesseits und jenseits einer bestimmten Grenze annehmen. Ein solcher Beirat wäre also etwa mit den Problemen und Rechten der slowenischen Volksgruppe in Österreich befasst, und derselbe Beirat in derselben


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Besetzung und daher auch – davon gehe ich aus – mit denselben Vorgaben würde die Probleme und Rechte der Volksgruppe der Altösterreicher deutscher Zunge in Slowenien wahrnehmen. Bei den anderen Grenzen zu den übrigen Staaten könnte dies genauso funktionieren, damit eine Ausgewogenheit auf diesem Sektor entstehen kann, denn auch das Volksgruppenrecht kann keine Einbahnstraße sein beziehungsweise bleiben.

Wir Österreicher sind stolz darauf, dass wir uns unseren Volksgruppen sehr positiv zuwenden, dass wir danach trachten, ihnen angedeihen zu lassen, was sie brauchen. Wir können aber auf die Dauer nicht dabei zusehen, dass diese unsere Vorgangsweise von jenseits der Grenze nicht erwidert wird.

Wir wünschen uns auch – und ich rufe die Verantwortlichen, den Bundeskanzler und vor allem den Außenminister, auf, daran zu arbeiten –, dass endlich Fortschritte bei der Gestaltung eines europäischen Volksgruppenrechtes, das ein Mindestmaß an Rechten für die Volksgruppen autochthoner Natur in allen europäischen Ländern sicherstellt, erzielt werden. Dabei muss es sich um ein durchsetzbares Recht handeln – also nicht um einen Fetzen Papier –, das einen gewissen Mindestlevel gewährleistet. Es darf nicht so sein wie bei den Franzosen, die sagen: Bei uns gibt es keine Volksgruppen, bei uns gibt es keine Volksgruppenangehörigen, bei uns gibt es nur Franzosen. Das ist sozusagen die niedrigste Stufe. Es muss mit diesem Recht tatsächlich ein einheitlicher Mindestlevel geschaffen werden, und es muss entsprechend durchsetzbar sein. Es gibt auf dem europäischen Parkett so viele andere Dinge, die ohne weiteres durchsetzbar sind. Die Rechte der Volksgruppen sollten hier nicht ausgeschlossen bleiben.

Das sind Gedanken, die einem kommen, wenn es einmal mehr um die Staatszielproblematik hinsichtlich der Volksgruppen in Österreich geht. Wir Freiheitlichen wollen – ich wiederhole es –, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Wir hoffen, dass es gelingt, einen positiven Abschluss zu erzielen. An unserer Hand soll es in diesem Zusammenhang nicht fehlen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist ein Zufall, dass ich meine zweite Jungfernrede hier im Parlament ausgerechnet zu einem Thema halten kann, das mir persönlich immer am Herzen gelegen ist, und zwar nicht als Theoretiker, sondern durchaus als Praktiker der Volksgruppenpolitik in meiner Funktion als Landeshauptmann von Kärnten.

Meine Damen und Herren! Ich habe Kollegin Stoisits, der ich auch ein sehr freundliches ”Dobar vecer” sagen möchte, sehr gut zugehört, und ich meine, dass, wenn man es so einfach darstellt, eigentlich auch tatsächlich kein Grund vorhanden wäre, lange Diskussionen über das Thema abzuführen. Wenn in diesem Antrag steht, die Republik Österreich bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, diese Vielfalt ist zu achten, zu bewahren, zu fördern und zu schützen, dann nimmt es einen nicht wunder, wenn hier im Hause große Harmonie spürbar wird, denn wer könnte schon gegen einen solchen Antrag votieren?

Meine Damen und Herren! Ich meine aber, dass man gerade dieses Thema mit sehr viel Ernsthaftigkeit und Seriosität diskutieren muss und auch soll. Deshalb, Herr Kollege Dr. Ofner, meine ich, dass es zwar durchaus legitim und zulässig, aber der Diskussion möglicherweise nicht dienlich ist, wenn man hier eine völlig autonome Entscheidung des österreichischen Nationalrates quasi, zumindest in einer Rede, in Abhängigkeit von Entscheidungen in anderen Staaten in unserer Nachbarschaft stellt. (Abg. Dr. Ofner: Sie haben mich missverstanden! Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt! Nicht abhängig, sondern autonom, aber es kann auf Dauer keine Einbahnstraße sein!)  – Okay.

Ich glaube, dass das eine Entscheidung ist, die wir hier zu treffen haben. Ich meine, dass das gerade für ein Land gilt, das schon zur Kenntnis nehmen muss, dass eben diese gewachsene Vielfalt ein wesentlicher Bestandteil der Identität dieses Österreichs ist und dass diese Vielfalt


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auch ein unverwechselbares Element der österreichischen Nation ist, etwas, das uns immer bewusst sein sollte.

Ich meine, dass diese Harmonie auch deshalb durchaus gerechtfertigt ist, weil dieses Bekenntnis sich ja auch in der täglichen aktiven und praktischen Volksgruppenpolitik in unserem Lande niederschlägt.

Meine Damen und Herren! Dass man trotzdem sehr ernsthaft und seriös diskutieren muss, liegt daran, dass eine Staatszielbestimmung eine positive Festlegung unserer Bundesverfassung darstellt, die letztlich auch Bindungswirkung hat und die damit sehr wohl auch ganz konkrete Auswirkungen sowohl auf gesetzliche Vorhaben als auch auf die Vollziehung haben wird.

Hier, meine Damen und Herren, sollte man nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass wir – so hoffe ich – dieselbe Ausgangsposition haben, nämlich dass wir als Zielgruppen dieser Bestimmung jene autochthonen Volksgruppen in Österreich sehen, die es tatsächlich als gewachsene und nicht wachsende Minderheiten in unserem Lande gibt. Wir wissen, dass von dieser Definition, wenn man sie in dieser Form vornimmt, laut Volksgruppenbericht ungefähr 60 000 Bürger in unserem Land betroffen sind, dass wir aber in Österreich sicher die zehnfache Zahl an Bürgern ausländischer Minderheiten zu verzeichnen haben. Ich möchte jedoch eines verhindern: dass diese Diskussion mit Diskussionen über Zuwanderungspolitik vermischt und vermengt wird.

Deshalb, meine Damen und Herren, meine ich, dass es wichtig und notwendig ist, dass man sich in diesem Zusammenhang im Ausschuss sehr ernsthaft Fragen wie die folgenden stellt – und unser dritter Präsident, der ja dieses Thema auch bisher von unserer Seite entsprechend bearbeitet hat, wird auch bereit sein, sehr ernsthaft darüber zu diskutieren –: Welche Volksgruppen sollen tatsächlich von einer solchen Bestimmung erfasst sein? Sollen auch künftig entstehende Minderheiten davon erfasst werden? – Denn völkerrechtlich ist es nun einmal so, dass eine Volksgruppe nach etwa drei Generationen als autochthon definiert wird und somit entstehen kann. Gibt es organisatorische oder finanzielle Notwendigkeiten, die sich aus einer solchen Staatszielbestimmung zusätzlich ergeben? Sollen auch die Länder, die letztendlich in diesem Zusammenhang sehr wohl Betroffene sind, in diese Diskussion mit einbezogen werden? Und vieles andere mehr wäre noch zu beachten.

Ich meine, dass damit das Thema doch ein bisschen differenzierter im Raum steht und nicht quasi als No-na!-Frage zu qualifizieren ist. Wir werden jedenfalls von unserer Seite eine solche Diskussion mit aller Seriosität und Ernsthaftigkeit führen und selbstverständlich in dem Bewusstsein, dass uns alle hier in diesem Hause mit Sicherheit das Grundbedürfnis, das diesem Antrag zugrunde liegt, eint. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

18.52

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann die grundsätzliche Richtung des vorliegenden Antrages auf Änderung des Artikels 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes schon insofern unterstützen, als die SPÖ, wie allgemein bekannt ist, in der vorigen Gesetzgebungsperiode einen ähnlichen Antrag ausgearbeitet hatte. Dieser Antrag ist in der vorigen Legislaturperiode auch der Öffentlichkeit vorgestellt, aber aus bekannten Gründen nicht mehr eingebracht worden.

Nach unserem Vorschlag würde die neue Formulierung lauten: Die Republik Österreich bekennt sich zu ihren Volksgruppen und der sich aus deren Bestehen ergebenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt. – Ich denke, es wäre an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend durchaus angebracht, dass sich die Republik Österreich in dieser ausdrücklichen Form in einem zentralen Teil der Bundesverfassung zu ihren Volksgruppen bekennt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brosz. )


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Bei offiziellen Anlässen und Feierstunden wird oft von Vertretern der Republik die Wichtigkeit der österreichischen Volksgruppen für die Identität unseres Staates hervorgehoben. Auch zahlreiche Organisationen der Volksgruppen haben in den letzten Jahren eine entsprechende Staatszielbestimmung gefordert. So ist im Memorandum der österreichischen Volksgruppen, welches von repräsentativen Vertretern aller österreichischen Volksgruppen ausgearbeitet worden ist, bereits im Jahre 1997 die Annahme einer Staatszielbestimmung im Verfassungsrang, welche ein Bekenntnis der Republik Österreich zu ihrer historisch gewachsenen kulturellen, sprachlichen und ethnischen Vielfalt enthalten soll, gefordert worden.

Ich finde es wichtig, dass bei einer solchen Formulierung ausdrücklich das Wort "Volksgruppen" vorkommt, da dieser Begriff im Volksgruppengesetz eindeutig definiert ist. Insofern halte ich den Antrag der Grünen zwar, wie gesagt, von der grundsätzlichen Richtung her für gut und richtig, aber nicht in seiner konkreten Formulierung. Darüber aber müssen wir uns nicht hier in der ersten Lesung im Detail unterhalten, sondern das bleibt dann dem Ausschuss vorbehalten.

Vom Grundsatz her halte ich gerade als Burgenländerin das friedliche Zusammenleben verschiedener sprachlicher Gruppen und Volksgruppen für sehr wichtig. Wir haben im Burgenland neben der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung auch die kroatische und ungarische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma beheimatet. Auch wenn immer noch etwas verbessert werden kann, so kann man im Großen und Ganzen sagen, dass das Zusammenleben bei uns im Burgenland gut funktioniert. Wenn wir aber über die Grenzen blicken und Ereignisse der letzten Jahre in Europa Revue passieren lassen, dann sehen wir, wie viel Unglück und Leid der Geist des Nationalismus und der Intoleranz anrichten kann.

Deshalb bin ich dafür, dass wir in Österreich eine moderne Volksgruppenpolitik betreiben, die ein bewusster Kontrapunkt gegen das Umsichgreifen verschiedenster Formen des Nationalismus sein soll. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass unsere Volksgruppen eine Bereicherung unserer Gesellschaft sind und dass es darauf ankommt, diese Volksgruppen auch zu erhalten. Dabei ist es für mich wichtig, dass interethnische Kontakte und Projekte gefördert werden und dass sich die einzelnen Volksgruppen nicht von der Mehrheitsbevölkerung absondern, sondern bewusst in die Gesellschaft integriert werden. Ein echtes Miteinander ist erforderlich und nicht ein Gegeneinander, aber auch nicht ein Nebeneinander.

In diesem Sinn fordert meine Partei schon seit längerem eine Verbesserung der Vertretungs- und Ausdrucksmöglichkeiten der Volksgruppen, insbesondere eine Aufwertung der Volksgruppenbeiräte durch eine Ausweitung ihrer Kompetenzen und eine Verbesserung ihrer Funktionsweise.

Denn so lobenswert es sein mag, in die Verfassung eine Staatszielbestimmung für die Volksgruppen einzuführen, so wichtig wäre es darüber hinaus, das Volksgruppengesetz konkret weiterzuentwickeln. Dieses Gesetz hat sich zwar seit 1975 im Prinzip bewährt, könnte aber doch in einigen Aspekten an die Erfordernisse der heutigen Zeit angepasst werden. Dabei scheint mir, wie erwähnt, besonders eine Aufwertung der Volksgruppenbeiräte erforderlich. Denn die Klage, die man oft von den Volksgruppenvertretern hört, ist die, dass Beschlüsse der Volksgruppenbeiräte von den Adressaten nicht ernst genug genommen werden. Auch dazu hat es in der letzten Gesetzgebungsperiode von unserer Seite schon Vorschläge, wie dem abgeholfen werden könnte und wie die Beschlüsse der Volksgruppenbeiräte ein höheres Gewicht erhalten könnten, gegeben.

Eine weitere Schwäche des geltenden Volksgruppengesetzes besteht darin, dass es Bestimmungen enthält, die für die Volksgruppe der Roma nur bedingt tauglich sind. So musste man sich bei der Zusammensetzung des entsprechenden Volksgruppenbeirates einer Notkonstruktion bedienen.

Abschließend möchte ich die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass es in der kommenden Legislaturperiode möglich sein wird, in der Gesetzgebung Fortschritte für die Volksgruppen zu erreichen. Wenn wir Akzente einer modernen Volksgruppenpolitik setzen, setzen wir auch


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Zeichen gegen den Nationalismus und für eine demokratische, tolerante und humane Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Super!)

18.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich diese Debatte.

Ich weise den Antrag 13/A dem Ausschuss für Menschenrechte zu.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

*****

Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass, wie Sie wissen, nach dem Schluss dieser Sitzung, zu dem wir nach einigen kurzen Mitteilungen kommen werden, die Konstituierung der österreichischen Gruppe der Interparlamentarischen Union stattfinden wird. Das wird rund 2 Minuten dauern. Dann folgt noch kurz eine Zuweisungssitzung.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen betrifft, verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4/J bis 29/J.

2. Volksbegehren: Familien-Volksbegehren (1 der Beilagen).

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (2 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird (3 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (4 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 1999 (Vorlage 1 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 2. Quartal 1999 (Vorlage 2 BA),


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Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 2. Quartal 1999 (Vorlage 3 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 1999 (Vorlage 4 BA).

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 16/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. 62/1991 in der Fassung BGBl. I 166/1998, das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. 22/1974 in der Fassung BGBl. I 69/1998, und das Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I 22/1998, geändert werden;

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 2/A (E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend Weiterentwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union durch die Neutralen und Bündnisfreien;


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Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1998 (III-1 der Beilagen);

Finanzausschuss:

Antrag 4/A (E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend Umweltschutz und Senkung der Lohnnebenkosten durch Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 5/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Umsetzung der Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens;

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 6/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Umsetzung des Frauen-Volksbegehrens;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 12/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG), BGBl. I 97/75 geändert wird;

Landesverteidigungsausschuss:

Antrag 3/A (E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht;

Verfassungsausschuss:

Antrag 11/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend die rechtliche Umsetzung des Memorandums der österreichischen Volksgruppen 1997;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 1998 der Bundesregierung (III-9 der Beilagen);

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Finanzschuld des Bundes 1998 (III-10 der Beilagen);

Justizausschuss:

Bericht des Bundeskanzlers über das Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der UrhG-Novelle 1986 im Geschäftsjahr 1998 (III-4 der Beilagen);

Kulturausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend Studie "Haus der Geschichte der Republik Österreich (HGÖ)" (III-6 der Beilagen),

Bericht der Bundesregierung betreffend Machbarkeitsstudie für ein "Haus der Toleranz" (III-8 der Beilagen);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998 (Grüner Bericht 1998) (III-3 der Beilagen);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Umweltförderungen des Bundes, 1998, sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-2 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darüber hinaus gebe ich noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 17/A bis 46/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 30/J bis 76/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für voraussichtlich 19.05 Uhr – eventuell ein oder zwei Minuten vorher – ein.

Für 19 Uhr berufe ich die konstituierende Sitzung der österreichischen Gruppe der Interparlamentarischen Union in diesem Saale ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 19 Uhr

 

 


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Verzeichnis der Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder laut von den Klubs eingereichten Listen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Helmut Dietachmayr; Arnold Grabner; Gabriele Heinisch-Hosek; Rudolf Nürnberger; Dr. Elisabeth Pittermann; Annemarie Reitsamer; Heidrun Silhavy (ein Mitglied noch nicht nominiert)


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Freiheitliche:
Sigisbert Dolinschek; Reinhart Gaugg; Edith Haller; Mag. Herbert Haupt; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn; Dr. Alois Pumberger; Norbert Staffaneller

ÖVP: Karl Donabauer; Dr. Gottfried Feurstein; Edeltraud Gatterer; Ridi Steibl; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll; Mag. Walter Tancsits; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Theresia Haidlmayr; Karl Öllinger

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Karl Dobnigg; Marianne Hagenhofer; Anna Huber; Dr. Ilse Mertel; Georg Oberhaidinger; Gerhard Reheis; Franz Riepl; Friedrich Verzetnitsch (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)


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Freiheitliche:
Harald Fischl; Mag. Beate Hartinger; Dr. Helene Partik-Pablé; Dr. Brigitte Povysil; Rüdiger Schender; Anton Wattaul; Roland Zellot

ÖVP: Dr. Gerhart Bruckmann; Hermann Gahr; Wolfgang Großruck; Paul Kiss; Dr. Günther Leiner; Dr. Erwin Rasinger; Georg Schwarzenberger

Grüne: Dieter Brosz; Dr. Kurt Grünewald

Außenpolitischer Ausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Josef Cap; Dr. Alfred Gusenbauer; Dr. Kurt Heindl; Anton Heinzl; Inge Jäger; Dr. Peter Kostelka; Mag. Christine Muttonen; Peter Schieder (ein Mitglied noch nicht nominiert)


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Freiheitliche:
Dr. Reinhard Eugen Bösch; Harald Fischl; Helmut Haigermoser; Wolfgang Jung; Dr. Gerhard Kurzmann; Dr. Susanne Riess-Passer; Herbert Scheibner

ÖVP: Jakob Auer; Dr. Gerhart Bruckmann; Edeltraud Gatterer; Wolfgang Großruck; Rudolf Schwarzböck; Dr. Michael Spindelegger; Dr. Christof Zernatto

Grüne: Mag. Ulrike Lunacek; Dr. Peter Pilz

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Marianne Hagenhofer; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Dr. Ilse Mertel; Mag. Brunhilde Plank; Mag. Walter Posch; Emmerich Schwemlein; Mag. Gisela Wurm (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)


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Freiheitliche:
Reinhart Gaugg; Edith Haller; Mag. Eduard Mainoni; Jakob Pistotnig; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher; Mag. Karl Schweitzer; Ing. Wilhelm Weinmeier

ÖVP: Rosemarie Bauer; Matthias Ellmauer; Dr. Andreas Khol; Paul Kiss; Reinhold Lexer; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Georg Schwarzenberger

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger; Mag. Terezija Stoisits

Bautenausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Doris Bures; Kurt Eder; Josef Edler; Christian Faul; Ing. Erwin Kaipel; Rudolf Parnigoni; Franz Riepl


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Freiheitliche:
Mag. Reinhard Firlinger; Detlev Neudeck; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl; Hans Sevignani; Andreas Sodian; Anton Wattaul

ÖVP: Matthias Ellmauer; Karl Freund; Wolfgang Großruck; Mag. Helmut Kukacka; Reinhold Lexer; Mag. Walter Tancsits

Grüne: Dr. Gabriela Moser

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Anton Heinzl; Katharina Pfeffer; Rainer Wimmer; Mag. Gisela Wurm (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Ing. Gerhard Bauer; Dr. Reinhard Eugen Bösch; Harald Fischl; Ing. Herbert L. Graf; Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann; Dr. Gerhard Kurzmann

ÖVP: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Karlheinz Kopf; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Günther Platter; Georg Schwarzenberger; Mag. Franz Steindl

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger

Budgetausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Josef Edler; Ing. Kurt Gartlehner; Marianne Hagenhofer; Günter Kiermaier; Manfred Lackner; Rudolf Parnigoni; Friedrich Verzetnitsch; Rainer Wimmer (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Robert Egghart; Mag. Reinhard Firlinger; Reinhart Gaugg; Hans Müller; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher; Mag. Gilbert Trattner

ÖVP: Ernst Fink; Günter Kößl; Johann Kurzbauer; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Mag. Martina Pecher; Mag. Franz Steindl; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

Grüne: Mag. Werner Kogler; Dr. Alexander Van der Bellen

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Heinz Gradwohl; Inge Jäger, Mag. Andrea Kuntzl; Mag. Walter Posch; Gerhard Reheis, Beate Schasching; Heidrun Silhavy; Mag. Ulrike Sima

Freiheitliche: Ing. Gerhard Fallent; Harald Fischl; Edith Haller; Hermann Reindl; Andreas Sodian; Norbert Staffaneller; Robert Wenitsch

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Dr. Gottfried Feurstein; Karl Freund; Mag. Cordula Frieser; Erwin Hornek; Günther Platter; Dkfm. Dr. Günter Puttinger

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic; Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber

Ständiger Unterausschuss des Budgetausschusses

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Ing. Kurt Gartlehner; Marianne Hagenhofer; Friedrich Verzetnitsch; Rainer Wimmer (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Mag. Reinhard Firlinger; Hans Müller; Mag. Gilbert Trattner

ÖVP: Ernst Fink; Johann Kurzbauer; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

Grüne: Dr. Alexander Van der Bellen

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Heinz Gradwohl; Ludmilla Parfuss; Rudolf Parnigoni; Mag. Ulrike Sima (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Robert Egghart; Edith Haller; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher; Andreas Sodian

ÖVP: Karl Freund; Mag. Cordula Frieser; Dkfm. Dr. Günter Puttinger; Mag. Franz Steindl

Grüne: Mag. Werner Kogler

Familienausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Doris Bures; Dr. Ilse Mertel; Ludmilla Parfuss; Katharina Pfeffer; Gerhard Reheis; Franz Riepl; Heidrun Silhavy (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Sigisbert Dolinschek; Edith Haller; Franz Hornegger, Anton Knerzl; Rüdiger Schender; Ing. Wilhelm Weinmeier; Theresia Zierler

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gerhart Bruckmann; Karl Donabauer; Matthias Ellmauer; Franz Kampichler; Nikolaus Prinz; Ridi Steibl

Grüne: Dieter Brosz; Karl Öllinger

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Karl Dobnigg; Mag. Kurt Gaßner; Gabriele Heinisch-Hosek; Mag. Christine Muttonen; Mag. Brunhilde Plank; Dr. Robert Rada; Annemarie Reitsamer (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Ing. Gerhard Fallent; Dr. Brigitte Povysil; Dr. Alois Pumberger; Norbert Staffaneller; Ernest Windholz

ÖVP: Hermann Gahr; Edeltraud Gatterer; Dr. Günther Leiner; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Walter Tancsits; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Theresia Haidlmayr; Mag. Ulrike Lunacek

Finanzausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Heinz Gradwohl; Dr. Alfred Gusenbauer; Marianne Hagenhofer; Dr. Kurt Heindl; Anna Huber; Mag. Andrea Kuntzl; Manfred Lackner (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Mag. Reinhard Firlinger; Reinhart Gaugg; Hans Müller; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher; Andreas Sodian; Mag. Gilbert Trattner

ÖVP: Jakob Auer; Ernst Fink; Mag. Cordula Frieser; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Rudolf Schwarzböck; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll; Dr. Christof Zernatto

Grüne: Mag. Werner Kogler; Dr. Alexander Van der Bellen

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Doris Bures; Helmut Dietachmayr; Dr. Johannes Jarolim; Ing. Erwin Kaipel; Günter Kiermaier; Georg Oberhaidinger; Mag. Walter Posch (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Ing. Gerhard Bauer; Robert Egghart; Mag. Eduard Mainoni; Detlev Neudeck; Jakob Pistotnig; Hermann Reindl; Ernest Windholz

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Dr. Gerhart Bruckmann; Dr. Gottfried Feurstein; Franz Kampichler; Georg Schwarzenberger; Mag. Franz Steindl; Mag. Walter Tancsits

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Dr. Evelin Lichtenberger

Geschäftsordnungsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Heinz Fischer; Dr. Johannes Jarolim; Dr. Peter Kostelka; Dr. Ilse Mertel; Otto Pendl (zwei Mitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Martin Graf; Mag. Herbert Haupt; Dr. Harald Ofner; Dr. Susanne Riess-Passer; Herbert Scheibner; Rüdiger Schender

ÖVP: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Dr. Gottfried Feurstein; Dr. Andreas Khol; Dr. Günther Leiner; Georg Schwarzenberger; Mag. Walter Tancsits

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Dr. Josef Cap; Dr. Günther Kräuter; Mag. Johann Maier; Rudolf Nürnberger; Peter Schieder; Heidrun Silhavy (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Dr. Gerhard Kurzmann; Mag. Eduard Mainoni; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn; Mag. Karl Schweitzer

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gertrude Brinek; Franz Morak; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Rudolf Schwarzböck; Dr. Michael Spindelegger

Grüne: Karl Öllinger

Gesundheitsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Anna Huber; Ing. Erwin Kaipel; Dr. Günther Kräuter; Manfred Lackner; Mag. Johann Maier; Dr. Elisabeth Pittermann; Annemarie Reitsamer; Heidrun Silhavy; Mag. Ulrike Sima

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Harald Fischl; Mag. Beate Hartinger; Mag. Herbert Haupt; Dr. Brigitte Povysil; Dr. Alois PumbergerDipl.-Ing. Leopold Schöggl

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gerhart Bruckmann; Karl Donabauer; Dr. Günther Leiner; Nikolaus Prinz; Dr. Erwin Rasinger; Ridi Steibl

Grüne: Dr. Kurt Grünewald, Theresia Haidlmayr

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Otmar Brix; Gabriele Heinisch-Hosek; Anton Heinzl; Ludmilla Parfuss (vier Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Ing. Herbert L. Graf; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Franz Hornegger; Patrick Ortlieb; Mag. Karl Schweitzer; Roland Zellot; Theresia Zierler

ÖVP: Hermann Gahr; Franz Kampichler; Günter Kößl; Werner Miedl; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll; Dr. Andrea Wolfmayr; Dr. Christof Zernatto

Grüne: Dieter Brosz; Dr. Gabriela Moser

Gleichbehandlungsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Doris Bures; Inge Jäger; Mag. Andrea Kuntzl; Dr. Ilse Mertel; Beate Schasching; Heidrun Silhavy; Mag. Gisela Wurm (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Edith Haller; Mag. Beate Hartinger; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl; Hans Sevignani; Norbert Staffaneller; Theresia Zierler

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gertrude Brinek; Karl Freund; Hermann Gahr; Dr. Erwin Rasinger; Ridi Steibl; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Mag. Ulrike Lunacek; MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Ing. Kurt Gartlehner; Anton Heinzl; Dr. Johannes Jarolim; Katharina Pfeffer; Dr. Elisabeth Pittermann; Annemarie Reitsamer; Emmerich Schwemlein (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Ing. Gerhard Fallent; Mag. Eduard Mainoni; Dr. Brigitte Povysil; Dr. Susanne Riess-Passer; Herbert Scheibner; Rüdiger Schender

ÖVP: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Mag. Cordula Frieser; Edeltraud Gatterer; Erwin Hornek; Franz Kampichler; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Nikolaus Prinz

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger; Mag. Terezija Stoisits

Hauptausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Sophie Bauer; Dr. Josef Cap; Dr. Heinz Fischer; Arnold Grabner; Dr. Alfred Gusenbauer; Dr. Peter Kostelka; DDr. Erwin Niederwieser; Annemarie Reitsamer; Peter Schieder

Freiheitliche: Ing. Gerhard Fallent; Reinhart Gaugg; Mag. Herbert Haupt; Wolfgang Jung; Dr. Gerhard Kurzmann; Hans Müller; Dr. Helene Partik-Pablé; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn

ÖVP: Dr. Gerhart Bruckmann; Karl Donabauer; Dr. Gottfried Feurstein; Dr. Andreas Khol; Mag. Helmut Kukacka; Georg Schwarzenberger; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger; Dr. Peter Pilz

Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Dr. Heinz Fischer; Dr. Peter Kostelka; Annemarie Reitsamer; Peter Schieder

Freiheitliche: Harald Fischl; Detlev Neudeck; Dr. Helene Partik-Pablé; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn

ÖVP: Dr. Gerhart Bruckmann; Dr. Gottfried Feurstein; Dr. Andreas Khol; Georg Schwarzenberger

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Dr. Josef Cap; Arnold Grabner; Dr. Alfred Gusenbauer; DDr. Erwin Niederwieser

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Reinhart Gaugg; Dr. Brigitte Povysil; Norbert Staffaneller

ÖVP: Karl Donabauer; Mag. Helmut Kukacka; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dr. Alexander Van der Bellen


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2. Sitzung / Seite 151

Immunitätsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Anton Gaál; Heinz Gradwohl; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Georg Oberhaidinger (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Robert Egghart; Dr. Martin Graf; Herbert Scheibner; Ing. Peter Westenthaler

ÖVP: Jakob Auer; Ernst Fink; Johannes Schweisgut; Mag. Franz Steindl

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Karl Dobnigg; Dr. Günther Kräuter; Rudolf Nürnberger; Peter Schieder (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Sigisbert Dolinschek; Edith Haller; Hermann Reindl; Robert Wenitsch

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Andreas Khol; Dr. Erwin Rasinger; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Theresia Haidlmayr

Industrieausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Karl Dobnigg; Ing. Kurt Gartlehner; Heinz Gradwohl; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Rudolf Nürnberger; Friedrich Verzetnitsch

Freiheitliche: Ing. Gerhard Bauer; Sigisbert Dolinschek; Harald Fischl; Helmut Haigermoser; Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn

ÖVP: Karl Freund; Wolfgang Großruck; Franz Kampichler; Mag. Helmut Kukacka; Ing. Leopold Maderthaner; Mag. Martina Pecher

Grüne: Dr. Alexander Van der Bellen

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Christian Faul; Anna Huber; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; DDr. Erwin Niederwieser; Rainer Wimmer (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Ing. Herbert L. Graf; Anton Knerzl; Mag. Eduard Mainoni; Jakob Pistotnig; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl

ÖVP: Jakob Auer; Dr. Gottfried Feurstein; Ernst Fink; Karlheinz Kopf; Johann Kurzbauer; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Mag. Werner Kogler


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2. Sitzung / Seite 152

Ausschuss für innere Angelegenheiten

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Helmut Dietachmayr; Anton Gaál; Günter Kiermaier; Anton Leikam; Ludmilla Parfuss; Otto Pendl; Emmerich Schwemlein; Mag. Gisela Wurm (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Wolfgang Jung; Mag. Eduard Mainoni; Dr. Helene Partik-Pablé; Hermann Reindl; Ing. Peter Westenthaler; Ernest Windholz

ÖVP: Jakob Auer; Karl Freund; Paul Kiss; Günter Kößl; Werner Miedl; Günther Platter; Dkfm. Dr. Günter Puttinger

Grüne: Dr. Peter Pilz; Mag. Theresia Stoisits

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Sophie Bauer; Karl Dobnigg; Heinz Gradwohl; Gabriele Heinisch-Hosek; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Manfred Lackner; Katharina Pfeffer; Beate Schasching

Freiheitliche: Sigisbert Dolinschek; Helmut Haigermoser; Edith Haller; Herbert Scheibner; Mag. Karl Schweitzer; Roland Zellot; Theresia Zierler

ÖVP: Karl Donabauer; Wolfgang Großruck; Erwin Hornek; Mag. Helmut Kukacka; Dr. Günther Leiner; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Mag. Werner Kogler; MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ständiger Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Helmut Dietachmayr; Anton Gaál; Günter Kiermaier; Anton Leikam; Ludmilla Parfuss

Freiheitliche: Wolfgang Jung; Mag. Eduard Mainoni; Dr. Helene Partik-Pablé; Ing. Peter Westenthaler

ÖVP: Erwin Hornek; Paul Kiss; Günther Platter; Dkfm. Dr. Günter Puttinger

Grüne: Dr. Peter Pilz

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Emmerich Schwemlein (vier Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Herbert Scheibner (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

ÖVP: Wolfgang Großruck (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Grüne: Mag. Terezija Stoisits


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2. Sitzung / Seite 153

Justizausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Doris Bures; Anton Heinzl; Anna Huber; Dr. Johannes Jarolim; Mag. Johann Maier; Dr. Ilse Mertel; Otto Pendl; Mag. Ulrike Sima; Mag. Gisela Wurm

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Dr. Martin Graf; Edith Haller; Dr. Michael Krüger; Dr. Harald Ofner; Dr. Susanne Riess-Passer; Rüdiger Schender

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Hermann Gahr; Mag. Helmut Kukacka; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Walter Tancsits; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Mag. Terezija Stoisits

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Christian Faul; Inge Jäger; Dr. Günther Kräuter; Mag. Andrea Kuntzl; Dr. Elisabeth Pittermann; Annemarie Reitsamer, Peter Schieder (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Mag. Herbert Haupt; Wolfgang Jung; Dr. Gerhard Kurzmann; Herbert Scheibner; Ernest Windholz

ÖVP: Mag. Cordula Frieser; Edeltraud Gatterer; Franz Kampichler; Günter Kößl; Werner Miedl; Rudolf Schwarzböck; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

Grüne: Theresia Haidlmayr; Dr. Gabriela Moser

Kulturausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Josef Cap; Inge Jäger; Mag. Christine Muttonen; Mag. Walter Posch; Gerhard Reheis; Beate Schasching; Mag. Gisela Wurm

Freiheitliche: Reinhart Gaugg; Dr. Michael Krüger; Dr. Gerhard Kurzmann; Dr. Brigitte Povysil; Dr. Susanne Riess-Passer; Theresia Zierler

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Dr. Gertrude Brinek; Erwin Hornek; Dr. Günther Leiner; Franz Morak; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Dr. Eva Glawischnig

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Helmut Dietachmayr; Christian Faul; Mag. Andrea Kuntzl; Georg Oberhaidinger; Emmerich Schwemlein (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Anton Knerzl; Dr. Harald Ofner; Herbert Scheibner; Mag. Karl Schweitzer; Hans Sevignani

ÖVP: Rosemarie Bauer; Mag. Cordula Frieser; Hermann Gahr; Franz Kampichler; Mag. Martina Pecher; Ridi Steibl

Grüne: Dr. Peter Pilz


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2. Sitzung / Seite 154

Landesverteidigungsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Anton Gaál; Arnold Grabner; Marianne Hagenhofer; Ing. Erwin Kaipel; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Anton Leikam; Rudolf Nürnberger; Katharina Pfeffer (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Ing. Herbert L. Graf; Mag. Herbert Haupt; Wolfgang Jung; Dr. Harald Ofner; Herbert Scheibner; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl

ÖVP: Karl Freund; Mag. Cordula Frieser; Paul Kiss; Werner Miedl; Günther Platter; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Walter Tancsits

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger; Dr. Peter Pilz

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Anton Heinzl; Inge Jäger; Günter Kiermaier; Beate Schasching; Emmerich Schwemlein (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Anton Knerzl; Patrick Ortlieb; Dr. Helene Partik-Pablé; Hermann Reindl; Rüdiger Schender; Anton Wattaul; Roland Zellot

ÖVP: Rosemarie Bauer; Karl Donabauer; Günter Kößl; Mag. Helmut Kukacka; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Mag. Franz Steindl; Dr. Christof Zernatto

Grüne: Mag. Werner Kogler; Terezija Stoisits

Ständiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Anton Gaál; Anton Leikam; Katharina Pfeffer (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Mag. Herbert Haupt; Wolfgang Jung; Herbert Scheibner; Roland Zellot

ÖVP: Karl Freund; Mag. Cordula Frieser; Günther Platter; Mag. Walter Tancsits

Grüne: Dr. Peter Pilz

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Beate Schasching (vier Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Harald Ofner (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

ÖVP: Dr. Michael Spindelegger (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Grüne: Mag. Terezija Stoisits


Nationalrat, XXI.GP
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2. Sitzung / Seite 155

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Sophie Bauer; Otmar Brix; Mag. Kurt Gaßner; Heinz Gradwohl; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Ludmilla Parfuss; Emmerich Schwemlein; Mag. Ulrike Sima; Rainer Wimmer

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Ing. Gerhard Fallent; Franz Hornegger; Anton Knerzl; Detlev Neudeck; Robert Wenitsch; Roland Zellot

ÖVP: Jakob Auer; Karl Donabauer; Hermann Gahr; Franz Kampichler; Rudolf Schwarzböck; Georg Schwarzenberger; Johannes Schweisgut

Grüne: Dr. Gabriela Moser; Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Arnold Grabner; Anna Huber; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Manfred Lackner; Anton Leikam; Mag. Johann Maier; Katharina Pfeffer (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Sigisbert Dolinschek; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Jakob Pistotnig; Mag. Karl Schweitzer; Hans Sevignani; Andreas Sodian; Ing. Wilhelm Weinmeier

ÖVP: Ernst Fink; Karl Freund; Erwin Hornek; Karlheinz Kopf; Johann Kurzbauer; Nikolaus Prinz; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Dr. Evelin Lichtenberger

Ausschuss für Menschenrechte

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Karl Dobnigg; Inge Jäger; Dr. Johannes Jarolim; Georg Oberhaidinger; Mag. Brunhilde Plank; Mag. Walter Posch (drei Mitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Dr. Martin Graf; Dr. Michael Krüger; Dr. Harald Ofner; Dr. Helene Partik-Pablé; Mag. Karl Schweitzer; Theresia Zierler

ÖVP: Dr. Gertrude Brinek; Matthias Ellmauer; Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Edeltraud Gatterer; Erwin Hornek; Günter Kößl; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler

Grüne: Mag. Ulrike Lunacek; Mag. Terezija Stoisits

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Gerhard Reheis; Mag. Gisela Wurm (sieben Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Ing. Herbert L. Graf; Edith Haller; Dr. Gerhard Kurzmann; Herbert Scheibner; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl; Ernest Windholz

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Franz Kampichler; Johann Kurzbauer; Werner Miedl; Franz Morak; Nikolaus Prinz; Johannes Schweisgut

Grüne: Dieter Brosz; Theresia Haidlmayr


Nationalrat, XXI.GP
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2. Sitzung / Seite 156

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Gabriele Heinisch-Hosek; Anton Heinzl; Mag. Andrea Kuntzl; DDr. Erwin Niederwieser; Dr. Robert Rada; Rainer Wimmer; Mag. Gisela Wurm

Freiheitliche: Dr. Gerhard Kurzmann; Jakob Pistotnig; Dr. Alois Pumberger; Hermann Reindl; Ing. Peter Westenthaler; Roland Zellot

ÖVP: Hermann Gahr, Edeltraud Gatterer; Paul Kiss; Johann Kurzbauer; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Johannes Schweisgut

Grüne: Theresia Haidlmayr

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Marianne Hagenhofer; Manfred Lackner; Mag. Christine Muttonen; Mag. Walter Posch; Mag. Ulrike Sima (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Ing. Gerhard Fallent; Harald Fischl; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Anton Wattaul; Ernest Windholz

ÖVP: Dr. Gertrude Brinek; Erwin Hornek; Günter Kößl; Werner Miedl; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Dr. Eva Glawischnig

Rechnungshofausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Otmar Brix; Josef Edler; Christian Faul; Mag. Kurt Gaßner; Dr. Günther Kräuter; Anton Leikam; Mag. Brunhilde Plank; Gerhard Reheis

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Mag. Beate Hartinger; Mag. Herbert Haupt; Detlev Neudeck; Rüdiger Schender; Mag. Gilbert Trattner; Ernest Windholz

ÖVP: Rosemarie Bauer; Wolfgang Großruck; Johann Kurzbauer; Reinhold Lexer; Mag. Martina Pecher; Nikolaus Prinz; Mag. Franz Steindl

Grüne: Mag. Werner Kogler; Dr. Gabriela Moser

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Arnold Grabner; Dr. Johannes Jarolim; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Otto Pendl; Dr. Elisabeth Pittermann; Emmerich Schwemlein (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Robert Egghart; Reinhart Gaugg; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Hans Müller, Hans Sevignani; Andreas Sodian

ÖVP: Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Erwin Hornek; Günter Kößl; Mag. Helmut Kukacka; Günther Platter; Georg Schwarzenberger; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dieter Brosz; Karl Öllinger


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2. Sitzung / Seite 157

Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Karl Dobnigg; Mag. Kurt Gaßner; Dr. Günther Kräuter (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Reinhart Gaugg; Mag. Beate Hartinger; Mag. Herbert Haupt; Mag. Gilbert Trattner

ÖVP: Dr. Gottfried Feurstein; Nikolaus Prinz; Mag. Franz Steindl; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Mag. Werner Kogler

Ersatzmitglieder:

SPÖ: (Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: (Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

ÖVP: (Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Grüne: (Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Ausschuss für Sportangelegenheiten

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Doris Bures; Arnold Grabner; Dr. Günther Kräuter; Mag. Johann Maier; Katharina Pfeffer; Beate Schasching

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Harald Fischl; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Patrick Ortlieb; Mag. Karl Schweitzer; Ing. Peter Westenthaler

ÖVP: Karlheinz Kopf; Werner Miedl; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Günther Platter; Nikolaus Prinz; Dr. Erwin Rasinger

Grüne: Dieter Brosz

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Karl Dobnigg; Christian Faul; Anton Heinzl; Rainer Wimmer (drei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Reinhart Gaugg; Anton Knerzl; Dr. Alois Pumberger; Andreas Sodian; Anton Wattaul; Robert Wenitsch

ÖVP: Jakob Auer; Wolfgang Großruck; Günter Kößl; Reinhold Lexer; Johannes Schweisgut; Mag. Franz Steindl

Grüne: Mag. Werner Kogler


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
2. Sitzung / Seite 158

Umweltausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Karl Dobnigg; Anton Heinzl; Ing. Erwin Kaipel; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Georg Oberhaidinger; Mag. Ulrike Sima; Rainer Wimmer

Freiheitliche: Anna Elisabeth Aumayr; Ing. Gerhard Fallent; Ing. Herbert L. Graf; Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann; Mag. Karl Schweitzer; Ing. Wilhelm Weinmeier; Robert Wenitsch

ÖVP: Matthias Ellmauer; Hermann Gahr; Erwin Hornek; Karlheinz Kopf; Werner Miedl; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Johannes Schweisgut

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Dr. Evelin Lichtenberger

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Gabriele Heinisch-Hosek; Dr. Günther Kräuter; Manfred Lackner; Anton Leikam; Mag. Brunhilde Plank; Dr. Robert Rada (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Robert Egghart; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Anton Knerzl; Rüdiger Schender; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl; Norbert Staffaneller; Roland Zellot

ÖVP: Karl Donabauer; Franz Kampichler; Dr. Günther Leiner; Reinhold Lexer; Georg Schwarzenberger; Dr. Michael Spindelegger; Mag. Dr. Josef Trinkl

Grüne: Dr. Gabriela Moser; Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber

Unterrichtsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Christian Faul; Mag. Kurt Gaßner; Mag. Christine Muttonen; DDr. Erwin Niederwieser; Dr. Robert Rada; Franz Riepl; Beate Schasching (ein Mitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Dr. Martin Graf; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Patrick Ortlieb; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl; Mag. Karl Schweitzer; Hans Sevignani

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gertrude Brinek; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Nikolaus Prinz; Georg Schwarzenberger; Mag. Franz Steindl; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Dieter Brosz; Dr. Kurt Grünewald

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Gabriele Heinisch-Hosek; Mag. Andrea Kuntzl; Gerhard Reheis (fünf Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Ing. Gerhard Fallent; Reinhart Gaugg; Edith Haller; Dr. Gerhard Kurzmann; Rüdiger Schender; Ernest Windholz; Theresia Zierler

ÖVP: Jakob Auer; Matthias Ellmauer; Wolfgang Großruck; Paul Kiss; Johann Kurzbauer; Franz Morak; Ridi Steibl

Grüne: Dr. Gabriela Moser; Karl Öllinger


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
2. Sitzung / Seite 159

Unvereinbarkeitsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Karl Dobnigg; Anton Heinzl; Annemarie Reitsamer; Friedrich Verzetnitsch

Freiheitliche: Dr. Martin Graf; Helmut Haigermoser; Detlev Neudeck; Jakob Pistotnig

ÖVP: Jakob Auer; Mag. Cordula Frieser; Franz Kampichler; Günter Kößl

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Georg Oberhaidinger; Otto Pendl; Mag. Brunhilde Plank; Peter Schieder (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Edith Haller; Dr. Michael Krüger; Herbert Scheibner

ÖVP: Matthias Ellmauer; Edeltraud Gatterer; Werner Miedl; Georg Schwarzenberger

Grüne: Mag. Terezija Stoisits

Verfassungsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Josef Cap; Dr. Johannes Jarolim; Dr. Peter Kostelka; Dr. Günther Kräuter; Mag. Johann Maier; Dr. Ilse Mertel; Otto Pendl; Mag. Walter Posch; Peter Schieder

Freiheitliche: Dr. Martin Graf; Mag. Herbert Haupt; Dr. Michael Krüger; Hermann Reindl; Dr. Susanne Riess-Passer; Herbert Scheibner; Theresia Zierler

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Karl Donabauer; Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Dr. Gottfried Feurstein; Mag. Cordula Frieser; Wolfgang Großruck; Dr. Michael Spindelegger

Grüne: MMag. Dr. Madeleine Petrovic; Mag. Terezija Stoisits

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Doris Bures; Josef Edler; Dr. Heinz Fischer; Ing. Kurt Gartlehner; Dr. Johannes Jarolim; DDr. Erwin Niederwieser; Rainer Wimmer; Mag. Gisela Wurm (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Dr. Gerhard Kurzmann; Dr. Harald Ofner; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn; Rüdiger Schender; Mag. Karl Schweitzer; Ernest Windholz

ÖVP: Edeltraud Gatterer; Dr. Andreas Khol; Mag. Helmut Kukacka; Franz Morak; Rudolf Schwarzböck; Georg Schwarzenberger; Mag. Walter Tancsits

Grüne: Theresia Haidlmayr; Mag. Ulrike Lunacek


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
2. Sitzung / Seite 160

Verkehrsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Gabriele Binder; Helmut Dietachmayr; Josef Edler; Gabriele Heinisch-Hosek; Rudolf Parnigoni; Mag. Brunhilde Plank; Dr. Robert Rada; Gerhard Reheis; Emmerich Schwemlein

Freiheitliche: Mag. Reinhard Firlinger; Reinhart Gaugg; Anton Knerzl; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher; Andreas Sodian; Anton Wattaul; Ing. Wilhelm Weinmeier

ÖVP: Ernst Fink; Karlheinz Kopf; Mag. Helmut Kukacka; Johann Kurzbauer; Reinhold Lexer; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Georg Schwarzenberger

Grüne: Dr. Evelin Lichtenberger; Dr. Gabriela Moser

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Otmar Brix; Karl Dobnigg; Ing. Erwin Kaipel; Günter Kiermaier; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Mag. Johann Maier; Georg Oberhaidinger; Mag. Ulrike Sima (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Ing. Gerhard Fallent; Dr. Alois Pumberger; Hermann Reindl; Herbert Scheibner; Rüdiger Schender; Norbert Staffaneller; Ing. Peter Westenthaler

ÖVP: Matthias Ellmauer; Karl Freund; Hermann Gahr; Günter Kößl; Werner Miedl; Mag. Martina Pecher; Günther Platter

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Theresia Haidlmayr

Wirtschaftsausschuss

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Ing. Kurt Gartlehner; Mag. Kurt Gaßner; Dr. Kurt Heindl; Günter Kiermaier; Georg Oberhaidinger; Rudolf Parnigoni; Emmerich Schwemlein; Heidrun Silhavy

Freiheitliche: Sigisbert Dolinschek; Helmut Haigermoser; Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann; Detlev Neudeck; Patrick Ortlieb; Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn; lic.oec. Irina Schoettel-Delacher

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Karlheinz Kopf; Ing. Leopold Maderthaner; Mag. Martina Pecher; Dkfm. Dr. Günter Puttinger; Rudolf Schwarzböck, Dr. Christof Zernatto

Grüne: Mag. Werner Kogler; Dr. Gabriela Moser

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Helmut Dietachmayr; Josef Edler; Dr. Alfred Gusenbauer; Marianne Hagenhofer; Dr. Günther Kräuter; Dipl.-Ing. Werner Kummerer; Mag. Johann Maier; Franz Riepl; Friedrich Verzetnitsch

Freiheitliche: Ing. Gerhard Bauer; Ing. Herbert L. Graf; Anton Knerzl; Mag. Eduard Mainoni; Jakob Pistotnig; Andreas Sodian; Anton Wattaul

ÖVP: Jakob Auer; Mag. Dr. Maria Theresia Fekter; Dr. Gottfried Feurstein; Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Günther Platter; Mag. Franz Steindl; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

Grüne: Dr. Eva Glawischnig; Dr. Evelin Lichtenberger


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Stenographisches Protokoll
2. Sitzung / Seite 161

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

(Stand: 18. November 1999)

Mitglieder:

SPÖ: Dr. Dieter Antoni; Mag. Andrea Kuntzl; DDr. Erwin Niederwieser; Dr. Elisabeth Pittermann; Mag. Brunhilde Plank; Mag. Walter Posch; Dr. Robert Rada

Freiheitliche: Dr. Sylvia Breitenfeld-Papházy MBA; Dr. Martin Graf; Mag. Dr. Udo Grollitsch; Dr. Brigitte Povysil; Rüdiger Schender; Dipl.-Ing. Leopold Schöggl

ÖVP: Dr. Gertrude Brinek; Dr. Günther Leiner; Mag. Johanna Mikl-Leitner; Franz Morak; Dr. Michael Spindelegger; Dr. Andrea Wolfmayr

Grüne: Dr. Kurt Grünewald

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Ing. Kurt Gartlehner; Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller; Mag. Christine Muttonen; Mag. Ulrike Sima; Mag. Gisela Wurm (zwei Ersatzmitglieder noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Dr. Reinhard Eugen Bösch; Ing. Herbert L. Graf; Mag. Herbert Haupt; Dr. Michael Krüger; Dr. Gerhard Kurzmann; Norbert Staffaneller

ÖVP: Rosemarie Bauer; Dr. Gerhart Bruckmann; Hermann Gahr; Karlheinz Kopf; Mag. Helmut Kukacka; Ridi Steibl

Grüne: Dieter Brosz

Ständiger gemeinsamer Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

(Stand: 18. November 1999)

Vom Nationalrat entsendet:

Mitglieder:

SPÖ: Kurt Eder; Marianne Hagenhofer; Dr. Peter Kostelka; Anton Leikam; DDr. Erwin Niederwieser

Freiheitliche: Hermann Böhacker; Mag. Reinhard Firlinger; Mag. Gilbert Trattner

ÖVP: Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler; Johannes Schweisgut; Dkfm. Dr. Günter Stummvoll; Dr. Christof Zernatto

Grüne: Dr. Alexander Van der Bellen

Ersatzmitglieder:

SPÖ: Anna Huber, Ing. Erwin Kaipel; Manfred Lackner; Rudolf Parnigoni; Emmerich Schwemlein

Freiheitliche: Harald Fischl; Reinhart Gaugg; Edith Haller

ÖVP: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer; Ernst Fink; Johann Kurzbauer; Mag. Franz Steindl

Grüne: Mag. Werner Kogler


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Stenographisches Protokoll
2. Sitzung / Seite 162

Vom Bundesrat entsendet:

Mitglieder:

ÖVP: Ludwig Bieringer (Salzburg); Ilse Giesinger (Vorarlberg); Ing. Franz Gruber (Kärnten); Dr. Günther Hummer (Oberösterreich); Georg Keuschnigg (Tirol); Mag. Karl Wilfing (Niederösterreich)

SPÖ: Karl Boden (Niederösterreich); Anna Elisabeth Haselbach (Wien); Erhard Meier (Steiermark); Johann Payer (Burgenland)

Freiheitliche: Dr. Peter Böhm (Wien); Mag. Christof Neuner (Kärnten); Ing. Kurt Scheuch (Kärnten)

Ersatzmitglieder:

ÖVP: Hans Ager (Tirol); Friedrich Hensler (Niederösterreich); Johann Leodolter (Niederösterreich); Dr. Vincenz Liechtenstein (Steiermark); Dr. Milan Linzer (Burgenland); Franz Wolfinger (Oberösterreich)

SPÖ: Stefan Prähauser (Salzburg); Johanna Schicker (Steiermark); Mag. Melitta Trunk (Kärnten) (ein Ersatzmitglied noch nicht nominiert)

Freiheitliche: Monika Mühlwerth (Wien); Dr. Klaus Peter Nittmann (Oberösterreich); Engelbert Weilharter (Steiermark)