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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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32. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 25. Juni 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

32. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 25. Juni 2014

Dauer der Sitzung

                                          Mittwoch, 25. Juni 2014: 12.00 – 12.02 Uhr

                                                                                            15.00 – 19.09 Uhr

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 1237/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 14

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ........ 83

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 83

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ..... 85

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 86

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ..... 88

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 89

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 90

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 92

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ..... 93

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  15, 100

Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungs­aus­schuss) gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................................................... 95

Bekanntgabe ................................................................................................................... 46

Ablehnung des Antrages (namentliche Abstimmung) .................................................... 99

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................... 99

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 13


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 2

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­des­minister für Finanzen betreffend „Sondergesetzgebung Hypo Alpe Adria Inter­national AG – das Schlechtere aus beiden Welten“ (1821/J) ........................................................................................................................... 15

Begründung: Dr. Rainer Hable ..................................................................................... 23

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ....................................................................... 27

Debatte:

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 34

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 39

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 41

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 43

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 47

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 50

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ..... 52

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ..... 58

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ..... 60

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 61

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 63

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 65

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 67

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 70

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 71

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ..... 73

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 74

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 76

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 77

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 80

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ..... 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften – Ableh­nung .........................................  37, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- beziehungsweise ‑sanierungsrechts – Ablehnung    38, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder – Ablehnung ..........  56, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents – Ableh­nung .........................................  56, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“ – Ablehnung  79, 83


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 3

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 13

Petition betreffend „Blindenhunde als medizinischer Rehabilitationsbehelfe“ (Ord­nungsnummer 20) (überreicht vom Abgeordneten Johann Hechtl)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 13

Bürgerinitiative betreffend „Erhaltung der Lizum im Wattental für eine nachhaltige Almwirtschaft sowie als Naherholungsgebiet für die einheimische Bevölkerung und Besucher“ (Ordnungsnummer 49)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 13

186: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ande­rer­seits

187: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinder­betreuungsangebots

199: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 13

III-81: Bericht, Reihe Bund 2014/9; Rechnungshof

III-86: Kunstbericht 2013; Bundesregierung

III-87: Kulturbericht 2013; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 14

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Hilfestellung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa für den langfristigen Aufenthalt

Anträge der Abgeordneten

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend kinderfreundliche StVO: Entbürokratisierung der Benützung von Tretrollern/Miniscootern und dergleichen sowie von Fahrrädern durch Kinder (524/A)(E)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungs­verwaltungs­gesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird (525/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (526/A)

Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (527/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 4

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung einer/eines in Sanierungsfällen und Change-Management erfahrenen interimistischen Geschäftsführerin/Geschäftsführers der Bundestheater-Holding (528/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionen gegen Ugan­da (529/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbst­verpflichtung der Kulturbetriebe für faire Arbeitsverhältnisse (530/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien (531/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sicherstellung der Planstellen des richterlichen und nichtrichterlichen Personals des VfGH (532/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Überziehungszinsen bei Banken (533/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Christoph Vavrik, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (534/A)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1759/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1760/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1761/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1762/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1763/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1764/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1765/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1766/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 5

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1767/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1768/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1769/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1770/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1771/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (1772/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schädlinge in importierten Holzverpackungen (1773/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend rote Zinshauslobby im Sozialministerium (1774/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend gefälschte Krebsmedikamente „Avastin“ und „MabThera“ in legalen Versor­gungsketten (1775/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend wegweisendes Urteil für Zusatzentgelte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen (1776/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Arbeiterkammer Wien und Auslaufannuitäten im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus (1777/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Turmfalken in Wien (1778/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend offene Treibstoffrechnungen des Bundesheeres bei der OMV (1779/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend hohen Pestizidbefall in öster­reichischen Flüssen (1780/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anbau von Sojabohnen in der Steiermark (1781/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 6

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erdogan-Auftritt in Wien (1782/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1783/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1784/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1785/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1786/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1787/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1788/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1789/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1790/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1791/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1792/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1793/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1794/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Informationsstand zu TTIP“ (1795/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Nationalbankgutachten zum Hypo-Gesetz – Erneutes Informationsloch?“ (1796/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Abt. I/8 im BKA und die Robert-Jungk-Bibliothek (1797/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Situation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Schule (1798/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Situation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Schule (1799/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 7

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Medizinmarktaufsicht – MEA (1800/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Wien“ (1801/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Tirol“ (1802/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Vorarlberg“ (1803/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Salzburg“ (1804/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in der Steiermark“ (1805/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Niederösterreich“ (1806/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Oberösterreich“ (1807/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen im Burgenland“ (1808/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuereinnahmen in Kärnten“ (1809/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Syndikatsvertrag der ÖIAG mit America Movil (1810/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „neue“ EU-rechtliche Grundlagen aus dem Jahr 2007 (1811/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Gefälschte Arzneimittel“ (1812/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Conterganopfer – Neue Entwicklungen im Bereich der Entschädigungen?“ (1813/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend BMI-Förderung für Verein von Ex-Integrationsfonds-Leiter Dr. Janda, fragwürdige Darstellung im Budget des BMI und „Moslemstudie“ (1814/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Übergriffe auf ZugbegleiterInnen bei den ÖBB (1815/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einflussmöglichkeiten des Arbeitsinspek­torats nach gehäuften Übergriffen auf ÖBB-ZugbegleiterInnen (1816/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „GIS Gebühren auch bei Sehbeeinträch­tigten Menschen“ (1817/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 8

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „GIS Gebühren auch bei Sehbeeinträchtigten Menschen“ (1818/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Bisherige Umsetzungen des Reform­kon­zeptes ,Wehrdienst neu‘“ (1819/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eCall – Datenschutz im Auto (1820/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sondergesetzgebung Hypo Alpe Adria International AG – das Schlechtere aus beiden Welten“ (1821/J)

Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend das Campierverbot auf dem Welser Messegelände (1822/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Umsetzung sozial fairer IT-Beschaffung in Österreich (1823/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Umsetzung sozial fairer IT-Beschaffung in Österreich (1824/J)

Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Ausschreibungen für Tätigkeiten für den ORF (1825/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Rolle von BMVIT und Austro Control (ACG) bei der für die Fluglärmbelastung entscheidenden Festlegung von Flugrouten (1826/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Fakten und Festplatten (1827/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Fakten und Festplatten (1828/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Vereinen in Österreich (31.12.2013)“ (1829/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vereinen (31.12.2013)“ (1830/J)

Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Verbandsverantwortlichkeitsverfahren gegen die SPÖ“ (1831/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Kindesentzug durch Jugendamt“ (1832/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Förderung gemeinnütziger Krankenhäuser“ (1833/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 9

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1186/AB zu 1319/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1187/AB zu 1353/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1188/AB zu 1405/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1189/AB zu 1354/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (1190/AB zu 1300/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (1191/AB zu 1343/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1192/AB zu 1304/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1193/AB zu 1333/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1194/AB zu 1310/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1195/AB zu 1311/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar, Kolleginnen und Kollegen (1196/AB zu 1301/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar, Kolleginnen und Kollegen (1197/AB zu 1302/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1198/AB zu 1299/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1199/AB zu 1305/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1200/AB zu 1306/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1201/AB zu 1303/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1202/AB zu 1308/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 10

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1203/AB zu 1313/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1204/AB zu 1325/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1205/AB zu 1326/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1206/AB zu 1327/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1207/AB zu 1328/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1208/AB zu 1329/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1209/AB zu 1330/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1210/AB zu 1331/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1211/AB zu 1342/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (1212/AB zu 1307/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1213/AB zu 1321/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1214/AB zu 1318/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1215/AB zu 1340/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1216/AB zu 1346/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1217/AB zu 1309/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1218/AB zu 1316/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1219/AB zu 1323/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1220/AB zu 1348/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 11

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1221/AB zu 1347/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1222/AB zu 1322/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1223/AB zu 1324/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (1224/AB zu 1344/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (1225/AB zu 1345/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1226/AB zu 1320/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1227/AB zu 1332/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1228/AB zu 1335/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1229/AB zu 1336/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1230/AB zu 1337/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1231/AB zu 1338/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1232/AB zu 1339/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (1233/AB zu 1341/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1234/AB zu 1390/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1235/AB zu 1317/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (1236/AB zu 1349/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1237/AB zu 1350/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1238/AB zu 1389/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1239/AB zu 1414/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 12

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (1240/AB zu 1368/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1241/AB zu 1431/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1242/AB zu 1315/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (886/AB zu 973/J) (Zu 886/AB zu 973/J)

 


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 13

12.00.01Beginn der Sitzung: 12 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 32. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 30. Sitzung vom 12. Juni 2014 sowie der 31. Sitzung vom 13. Juni 2014 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet ge­blieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Dr. Karl, Dr. Fuchs, Mag. Hauser, Dr. Hübner, Jannach, Kickl, Mölzer, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Moser und Willi.

12.00.31Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1759/J bis 1820/J

2. Anfragebeantwortungen: 1186/AB bis 1242/AB

Beilage zur Anfragebeantwortung: Zu 886/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 20 betreffend „Blindenhunde als medizinischer Rehabilitationsbehelfe“, überreicht vom Abgeordneten Johann Hechtl

Bürgerinitiative Nr. 49 betreffend „Erhaltung der Lizum im Wattental für eine nach­haltige Almwirtschaft sowie als Naherholungsgebiet für die einheimische Bevölkerung und Besucher“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (187 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 14

Unterrichtsausschuss:

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden (199 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (186 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Kulturausschuss:

Kunstbericht 2013 der Bundesregierung (III-86 d.B.)

Kulturbericht 2013 des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffent­lichen Dienst (III-87 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Hilfestellung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa für den langfristigen Aufenthalt

*****

12.00.40Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub von NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 1821/J der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sondergesetzgebung Hypo Alpe Adria International AG – das Schlechtere aus beiden Welten“ dringlich zu behandeln.

12.01.14Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1237/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass gemäß § 92 der Geschäftsordnung das Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beant­wor­tung 1237/AB der Anfrage 1350/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsklarheit durch ein Insolvenzrecht von Gebietskörperschaften durch den Bundesminister für Justiz abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden. Der Aufruf der Dringlichen Anfrage wird um 15 Uhr erfolgen.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung ab 15 Uhr auf ORF III in voller Länge übertragen wird.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich daran erinnern, dass wir uns direkt nach dieser Sitzungsunterbrechung im EU-Hauptausschuss wiederfinden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 15

Diese Sitzung ist unterbrochen.

*****

12.01.58(Die Sitzung wird um 12.02 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Sie bitten, sich auf Ihre Plätze zu begeben.

15.00.27Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Finanzen betreffend „Sondergesetzgebung Hypo Alpe Adria Inter­national AG – das Schlechtere aus beiden Welten“ (1821/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1821/J.

Diese ist in der Zwischenzeit allen Abgeordneten zugegangen, eine Verlesung erübrigt sich daher.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die Bundesregierung unterlässt im Falle der Hypo Alpe Adria Bank International AG (Hypo) spätestens seit der Verstaatlichung im Jahr 2009 keine Anstrengungen, das wahre Schadensausmaß in dieser Causa zu verschleiern, eine marktkonforme Auf­arbeitung des Problems zu verhindern und eine zeitnahe und damit kostenschonende Lösung zu verzögern. Die Bundesregierung erweist sich als beratungsresistent, konzeptlos und hoffnungslos überfordert bei der Lösung dieser Bankenpleite. Die politischen Entscheidungsfindungen wirken im besten Fall unbeholfen könnten jedoch auch als befangen interpretiert werden. Doch dies wird im Zuge des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu klären sein.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf der Sondergesetze zur Hypo wird nach der kosten­maximierenden Fehlentscheidung zur Abbaugesellschaft im März dieses Jahres der Versuch unternommen, eine rechtlich fragwürdige Gläubigerbeteiligung anzustreben um den Anschein einer Lastenminderung für die Steuerzahler_innen zu erwecken.

Die Position der Regierung lautete, dass die Insolvenz der Hypo unter allen Um­ständen verhindert werden müsse und ein Zahlungsausfall hinsichtlich der landes­behafteten Anleihen das Vertrauen der Finanzmärkte in die Republik und ihre Bundesländer erschüttern würde. Die Gläubigerbeteiligung durch das HaaSanG (Bundesgesetz über die Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG) provoziert nun genau diesen Effekt weil sie, im Gegensatz zu einer Insolvenz, eine willkürliche Anlassgesetzgebung darstellt.

Der gute Ruf Österreichs wird durch die Bundesregierung bewusst beschädigt, denn mit diesem Sondergesetz werden Garantien des Bundeslandes Kärnten aus den Jahren bis 2004 im Nachhinein, also 10 Jahre später, per Gesetz außer Kraft gesetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 16

Dabei ist eine Beteiligung der Gläubiger der Hypo Alpe Adria Bank International AG an der Abwicklung der Bank in der Intention durchaus richtig. Denn Eigentümer und Gläubiger sind diejenigen, die sich des Risikos ihres Investments bewusst waren oder bewusst sein mussten. Im Gegensatz zu den Bürgerinnen und Bürgern, die nie gefragt worden sind, ob sie für die Kosten des geradezu kriminellen Hypo-Expansionskurses geradestehen wollen. Doch die rechtliche Vorgangsweise der Bundesregierung, die zur Gläubigerbeteiligung führen soll steht auf dünnem Eis. Das HaaSanG greift direkt in die Rechtsposition einer bestimmten Gruppe von Gläubigern ein. Solche Eingriffe dürfen jedoch im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes nicht willkürlich sein. Eine sachliche Rechtfertigung für eine entschädigungslose Enteignung eines Teils der Gläubiger ist nicht ersichtlich und die Verfassungskonformität fraglich.

Des Weiteren stützt sich das HaaSanG angeblich auf die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten aus dem Jahr 2001. Diese Richtlinie sieht als Sanierungsmaßnahme u.a. die Kürzung von Forderungen vor, jedoch nicht das völlige Erlöschen von Forderungen. Zudem ist nicht beabsichtigt, die HAA zu sanieren, sondern im Rahmen einer Abbaueinheit zu liquidieren. In einem solchen Fall sind Sanierungsmaßnahmen nicht zulässig. Damit ist die Regierungsvorlage zum Hypo Sondergesetz eine rechtliche Gratwanderung.

Die Chronologie

Im Folgenden sei der Versuch unternommen, die für die vorliegende Sonder­gesetzgebung relevante Entwicklung der jüngsten Vergangenheit zusammenzufassen.

Nach vier langen Jahren des Stillstandes der politischen Aufarbeitung der Causa Hypo, nach der für Österreichs Steuerzahler_innen folgenschweren Verstaatlichung im De­zem­ber 2009, wurde von Herrn Minister Spindelegger die Überprüfung von Handlungs­optionen an namhafte externe Berater vergeben. Interessant hierbei war der Umstand, dass zum einen der von Wyman vorgelegte Bericht zu einer klaren Empfehlung, der Insolvenz des Institutes kam, jedoch gleichzeitig der offenbar unbequeme Bericht vom Auftraggeber, dem BMF, streng unter Verschluss gehalten wurde. Erst die Veröffent­lichung des geheimen Berichtes eröffnete die Diskussion über die aktuellen Optionen. Der klaren Empfehlung der Wyman Gutachter, nach der Erstanalyse eine kommerzielle Vergleichsrechnung der Optionen, mit dem Ziel, die günstigste Variante für den Steuerzahler zu erarbeiten, wurde nicht nachgekommen.

Auch die sehr vertraulich im Hintergrund agierende Taskforce, welche mit Personen besetzt wurde die durchaus auf Grund ihrer vergangenen Rolle in der gleichen Causa als befangen bezeichnet werden könnten, hielt Ihre Ergebnisse sehr lange unter Verschluss und trat ohne Vorlage nachvollziehbarer Berechnungen, Rechtsgutachten oder umfangreicher Berichterstattung allein für die Schaffung einer nicht näher spezifizierten Abbaugesellschaft ein. Erst nach einer parlamentarischen Anfrage der NEOS wurde von der Taskforce die Option einer Hypo-Insolvenz in die Bericht­erstattung aufgenommen. Dies ergibt sich aus Anfragebeantwortungen zur Hypo-Causa durch das BMF.

Auf öffentlichen Druck wurde der Versuch gestartet, die Pattstellung zwischen Wyman-Gutachten (Pro Insolvenz) und Taskforce Empfehlung (Contra Insolvenz) über ein 3. Gutachten der deutschen Beraterfirma ZEB aufzulösen. Nachdem dieses Gutachten jedoch erneut die Insolvenzlösung als durchaus valide Option bewertete, wurde auch dieser Bericht der Öffentlichkeit vorenthalten.

Stattdessen wurde parallel der zweifelhafte Versuch einer „freiwilligen Bankenbe­tei­ligung“ mit den Vertretern heimischer Institute unternommen. Auf Grund der vorher­sehbaren Interessenslage und Verantwortung der beteiligten Bankenvertreter, war die Aussichtslosigkeit eines solchen Versuchs vorhersehbar. Die Optik, eine bereits ge-


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setzlich verankerte Bankenabgabe gegen eine „freiwillige Beteiligung“ an den Hypo-Kosten zu tauschen und dies als „neuen Beitrag“ im Sinne der Steuerzahler darstellen zu wollen, überraschte.

Die Abbaugesellschaft

Auch der im Zuge der aktuelle Bilanzerstellung der Hypo für das Jahr 2013 erneute substanzielle Nachschussbedarf von weiterm Steuergeld, erschütterte nicht nur Herrn Minister Spindelegger. Am 14. März 2014 schließlich, nachdem die desaströse Liqui­ditätssituation der Bank erneut die FMA eine Geschäftsaufsicht der Hypo vorbereiten lässt, verkündet Herr Minister Spindelegger in einer eilig einberufenen Presse­kon­ferenz, die offizielle Entscheidung zur Abbaugesellschaft mit den Worten: „Der Vorhang ist gefallen....“.

Die Rechtfertigungen für die Entscheidung beinhalten damals folgende Ankün­digungen:

1. Ankündigung des SEE-Netzwerk Verkaufs der HB Int. AG

Finanzminister Spindelegger kündigt an durch den Verkauf des SEE-Netzwerkes ebenso einen finanziellen Beitrag zur Schadensminimierung der Hypo für die Steuer­zahler erzielen zu können. Die Angebotslegung soll bis Ende April abge­schlossen und das Signing bis Sommer erfolgen.

2. Ankündigung der Beteiligung des Kärntner Zukunftsfonds

Finanzminister Spindelegger kündigt an, wenn das Land Kärnten seinen verbliebenen Veräußerungserlös aus dem Verkauf der Hypo in der Höhe von 500 Mio. € nicht freiwillig als Beitrag an den Bund überweist, diesen Beitrag per Gesetz einzufordern. Ein Sondergesetz dazu soll bis Sommer vorgelegt werden. Herr Miister Spindelegger: „Man könne zwar über das Wann und Wie des Kärntner-Beitrags, nicht aber über die € 500 Millionen reden.“

3. Ankündigung der Beteiligung der Nachranggläubiger

Finanzminister Spindelegger kündigt an, nachrangige Gläubiger an der Lastenteilung zu beteiligen obwohl zuvor eine solche Beteiligung auf Grund der Landeshaftungen als unmöglich bezeichnet wurde. Ein Sondergesetz dazu soll bis Sommer vorgelegt wer­den.

4. Ankündigung der Beteiligung der Alteigentümer BayernLB

Nach der von Frau Minister Fekter über 4 Jahre betriebenen Politik des Wegschauens, wurde leider auch nach der Amtsübernahme von Herrn Minister Spindelegger die Verhandlung mit der BayernLB nicht spätestens zu Anfang des Jahres 2014 aufgenommen, wo Herr Finanzminister Spindelegger zu Recht die Insolvenz noch nicht ganz ausgeschlossen hatte. Stattdessen wurde zugewartet bis die Wahl für die Abbaugesellschaft öffentlich verkündet wurde. Wenn man berücksichtigt, dass auf Grund der Kaufverträge zwischen der BayernLB und der Republik Österreich im Zuge der Verstaatlichung Jahr 2009, die Österreicher eine Zustimmung der Bayern zu jeder substanziellen Unternehmensrestrukturierung – und dazu gehört auch die Schaffung einer Abbaugesellschaft – benötigen, erscheint die Verhandlungsführung und der Umstand das nun die BayernLB auf ihre bis zu 3 Mrd € eigenkapitalersetzende Darlehen freiwillig verzichten soll, als strategisch nicht nachvollziehbar.

5. Ankündigung der Änderung des Finanzausgleichs

Finanzminister Spindelegger kündigt weiters in der Sondersitzung des Finanzaus­schuss im Parlament am 9. April 2014 an, mit den Bundesländern über die Änderung


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des Finanzausgleichs zur Aufteilung der Bankenabgabe zu verhandeln. So sollen auch die Länder einen Beitrag zur Abwicklung der Hypo leisten.

Um Stimmung für die teure Abbaugesellschaft zu machen, wird anschließend erneut versucht, das Schreckgespenst einer Pleite des Landes Kärntens zu skizzieren. Zu diesem Zweck wird vor keiner noch so absurden Begründung halt gemacht. Kinder­gartenschließungen, Schulschließungen und Krankenhausschließungen werden für das Land Kärnten prognostiziert. Die rechtliche Interpretation vieler Experten schließt die Exekution von Vermögenswerten die der Wahrung öffentlicher Interessen dient jedoch klar aus.

Neben den theoretischen juristischen Konsequenzen eines „worst case scenarios“ der Landesinsolvenz haben Experten für NEOS im Mai 2014 überprüft, ob die finanziellen Konsequenzen einer geordneten Insolvenz überhaupt die Notwendigkeit eines An­schluss­konkurses des Landes Kärnten nach sich ziehen würden. Dabei wurde offensichtlich, dass bei einer abgestimmten strategischen Vorgangsweise, also einer geordneten Insolvenz der Hypo Alpe Adria Bank International AG., dieses Szenario gar nicht eintreten müsste. Eine Lastenteilung mit den Alteigentümer sowie die Konver­tierung von Hypo-Anleihen gegen Bundesanleihen mit entsprechendem Abschlag, sind der Schlüssel dazu.

Die Hypo-Sondergesetze

Nach Vorlage der Sondergesetze am 11. Juni 2014, lassen sich die Ergebnisse, der bei der Entscheidung zur Abbaugesellschaft getroffenen Ankündigungen, wie folgt zusammenfassen:

1. Keine Transparenz zum Prozedere, Stand und Erfolg der SEE-Verkaufs­verhand­lungen bzw. der italien-Tochter der Hypo

2. Keine Lösung zur Beteiligung des Zukunftsfonds in der Höhe von 500 Mio. €

3. Keine abschließende Lösung zur Beteiligung der BayernLB als Alteigentümer in der Höhe von bis zu 3 Mrd. € eigenkapitalersetzender Darlehen

4. Keine Rechtssicherheit bei der Beteiligung der nachrangigen Anleihegläubiger in der Höhe von 890 Mio. €

5. Keine Lastenbeteiligung der besicherten Anleihegläubiger in der Höhe von 12 Mrd.€

6. Keine Vermeidung der Bonitätsverschlechterung der Bundesländer

7. Keine Vermeidung der Bonitätsverschlechterung der österreichischen Banken

8. Keine ausreichende Begutachtungsfrist für die Sondergesetze

9. Keine klare Regelung mit den Bundesländern über die Änderung des Finanz­ausgleichs zur Aufteilung der Bankenabgabe

Die Auswirkungen für den Finanzmarkt

Die aktuellen Auswirkungen durch die am 11. Juni 2014 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage sind bereits erheblich. Bereits die Ankündigung der Aufhebung der Haftungszusage des Landes Kärnten per Sondergesetz wird vom deutschen „Handels­blatt“ als „Synonym für finanzpolitische Kaltschnäuzigkeit, die in Europa ihresgleichen sucht“ bezeichnet. Prof. Stefan Pichler vom Institut für Finanzen, Banken und Ver­sicherungen an der Wirtschaftsuniversität Wien, sieht durch eine „Quasi-Enteignung“ der Anleihegläubiger Österreich auf dem Weg in „ungarische Verhältnisse“. Die Ratingagentur Moody’s ortet bereits eine allgemein verringerte Unterstützungs­wahrscheinlichkeit der Republik Österreich für den österreichischen Bankensektor, welches bei der Kommunalkredit Austria AG die Rücklegung sämtlicher Moody’s


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Ratings für unbesicherte Refinanzierungsinstrumente zur Folge hatte. Die Bonität von 11 österreichischen Banken (Erste Group, Raiffeisen sowie einige Hypo Landes­banken) wurde herabgestuft welches künftig höhere Kosten bei der Refinanzierung zur Folge haben wird. Österreichs Banken befürchteten durch die Ratingherabstufungen zusätzliche Kosten von bis zu 1,5 Milliarden Euro.

Ebenso wurde von Moody’s die Bonität der österreichischen Bundesländer herabge­stuft und auch Standard & Poor’s droht mit einer Herabstufung der Ratings von Wien, Niederösterreich, Steiermark und dem Burgenland welches ebenfalls höhere Refinan­zie­rungskosten zur Folge haben könnte.

Die rechtlichen Konsequenzen

Die Regierung sieht im „Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG“ (HaaSanG) unter anderem vor, dass bestimmte Forde­rungen gegen die Hypo und die für diese Forderungen bestellten Sicherheiten untergehen („erlöschen“). Zur Legitimation dieser Enteignung behauptet man, hier­durch würde man im Einklang mit Europäischen Recht nur eine Maßnahme der EU umgesetzt werden. So ist im ersten Satz des HaaSanG zu lesen: „Dieses Bundes­gesetz dient der Umsetzung von Maßnahmen nach der Richtlinie 2001/24/EG vom 4. April 2001 (...).“

Wirft man einen Blick in diese Richtlinie, so wird man vergeblich nach „Maßnahmen“ suchen, die man umsetzen müsste oder könnte. Diese Richtlinie regelt kein materielles Recht, sagt also nicht, welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Sanierung und Liquidation verpflichtend oder zulässig sind, sondern regelt nur, dass für die Zuläs­sigkeit einer Sanierungsmaßnahme das Recht des „Herkunftslandes“ maßgebend ist und dass Sanierungsmaßnahmen eines EU-Mitgliedstaates in den anderen anzuer­kennen sind.

Ob im Zuge der Sanierung oder Liquidation eines Kreditinstitutes in bestehende Forderungsrechte eingegriffen werden darf und, wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welchen Bedingungen, all das sucht man in dieser Richtlinie vergeblich. Damit scheitert aber auch der Versuch der österreichischen Politik, die Richtlinie als Persilschein für Eingriffe in Gläubigerrechte heranzuziehen. Diese Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie dem nationalen Recht vom einfachen Gesetz bis zur Verfassung samt EMRK entsprechen. Und das tun sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.

Der Versuch, eine gesetzlich vorgesehene Haftung des Landes mit Rückwirkung aufzuheben, um auf diese Weise die Gläubiger ihrer Ansprüche zu berauben, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen und es bestehen berech­tigte Zweifel ob dies vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem EuGH standhält.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Können Sie bestätigen, dass die österreichische Hypo Alpe Adria Int. AG, als Konzernholding, keine für den österreichischen Markt systemrelevante Bank ist?

2. Worauf bezieht und begründet sich die Aussage von Herrn BMF Spindelegger im Kurier vom 16.6.2014 ´, „...das die Republik weiter zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Bundesländern stehe“?

3. Können Sie bestätigen, dass es keine rechtliche Verpflichtung des Bundes zur Übernahme von Bundesländerhaftungen generell sowie Haftungen des Landes Kärnten im speziellen gibt?


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4. Auf Basis welcher Expertenmeinungen wurde die Entscheidung des im Ministerrat „beschlossenen“ Sondergesetzes zur Beteiligung der Nachranggläubiger getroffen?

5. Auf Basis welcher Annahmen soll der zulässige Gesamtbetrag nach dem FinStaG von 15 auf 22 Mrd. € erhöht werden?

6. Für welche konkreten Massnahmen und Finanzinstitute sind die zusätzlichen 7 Mrd. € vorgesehen?

7. Wurde eine Insolvenzquotenberechnung auf Basis der aktuellen Bilanz 2013 der Hypo Alpe Adria Bank International AG durchgeführt?

8. Wenn ja, welche Annahmen zur Werthaltigkeit des Asset Portfolios der HB Int. wurde hierbei getroffen?

9. Wenn ja, um wieviel Prozent wurden die Aktiva „Forderungen an Kunden“ hierbei wertberichtigt?

10. Wenn ja, um wieviel Prozent wurden die Aktiva „Beteiligungen“ hierbei wert­berichtigt?

11. Wenn ja, um wieviel Prozent wurden die Aktiva „Anteile an verbundenen Unter­nehmen“ hierbei wertberichtigt?

12. Warum wurde dieser Wertberichtigungsansatz bei den Aktiva „Anteile an verbundenen Unternehmen“ so gewählt?

13. Auf Basis welcher Informationen bzw. Einschätzungen?

14. Welche Umwertung wurde auf der Passivseite bei „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ gewählt?

15. Welche Umwertung wurde auf der Passivseite bei „Nachrangige Verbindlichkeiten“ gewählt?

16. Welchen finanziellen Beitrag erwarten Sie im Zuge der Hypo-Sondergesetzgebung von der Bayern LB bzw. im Zuge eines Generalvergleichs zur Umsetzung der Abbau­gesellschaft?

17. Warum fanden die Verhandlungen mit der BayernLB erst nach der politischen Entscheidung über die Abbaugesellschaft statt?

18. Hat die BayernLB ihre Zustimmung zur geplanten Abbaugesellschaft bereits erteilt?

19. Welchen finanziellen Beitrag erwarten Sie vom Kärntner Zukunftsfonds, nachdem dieser nun doch nicht gesetzlich zu einem Beitrag verpflichtet wird?

20. Liegen dem BMF Rechtsgutachten vor, die die rechtliche Argumentation zur „Löschung“ der Kärntner Landeshaftung für Nachranggläubiger begründen?

21. Von wem wurden diese Rechtsgutachten erstellt und werden Sie es offenlegen?

22. Liegen dem BMF Rechtsgutachten zur prinzipiellen Qualität der Kärntner Landes­haftung vor?

23. Womit begründen Sie die „Enteignungsermächtigung“ aus der EU-Sanierungs- und Liquiditätsrichtlinie 2001/24/EG von 2001?

24. Liegt dem BMF diesbezüglich auch eine Stellungnahme oder ein Gutachten der OeNB vor?

25. Stimmt es, dass die OeNB nicht in die Entstehung der Hypo Sondergesetze einge­bunden wurde?


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26. Liegt dem BMF diesbezüglich auch eine Stellungnahme oder ein Gutachten des Justizministeriums vor?

27. Womit wird die „Löschung“ der Landeshaftung in den Stellungnahmen/Gutachten der OeNB bzw. des Justizministeriums rechtlich begründet?

28. Wurden vor der Entscheidung zum Sondergesetz, Gespräche mit Vertretern der Rating Agenturen geführt um die Reaktionen eines eventuellen Sondergesetzes in die Wirkungsanalyse einbeziehen zu können?

29. Wurde vor der Entscheidung zum Sondergesetz, eine Sensitivitätsanalyse durch das BMF die FMA oder OeNB durchgeführt, welche Kosten die Herabstufung der Bonität der österreichischen Banken nach sich ziehen würde?

30. Wurde vor der Entscheidung zum Sondergesetz, eine Sensitivitätsanalyse durch das BMF die FMA oder OeNB durchgeführt, welche Kosten die Herabstufung der Bonität der Bundesländer nach sich ziehen würde, deren Schulden und Haftungen sich auf rund 83 Mrd. € belaufen?

31. Welche Annahmen wurden solchen Berechnungen (Frage 25) zu Grunde gelegt (Rating, Beobachtungszeitraum, Refinanzierungszinssatz, Refinanzierungsvolumen)?

32. Welche Annahmen wurden solchen Berechnungen (Frage 26) zu Grunde gelegt (Rating, Beobachtungszeitraum, Refinanzierungszinssatz, Refinanzierungsvolumen)?

33. Wurden die Kosten der Herabstufung der Bonität von sieben österreichischen Banken durch Standard & Poor’s durch das BMF die FMA oder OeNB in der Zwi­schenzeit bewertet?

34. Wurden die Kosten der Herabstufung der Bonität von elf österreichischen Banken durch Moody’s durch das BMF, die FMA oder OeNB in der Zwischenzeit bewertet?

35. Wurden die möglichen Kosten der von Standard & Poor’s angedrohten Herab­stufung der Bonität der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark und Burgen­land durch das BMF die FMA oder OeNB bewertet?

36. Welche Gesamtkosten für die österreichischen Steuerzahler erwarten Sie nach Umsetzung der Hypo Sondergesetze aus der Hypo-Causa im schlimmsten/besten Fall (+/- 1 Mrd. €)?

37. Halten Sie an den Annahmen der noch zu erwartenden Steuerzahler-Zusatzkosten zur Causa Hypo der Hypo Task Force vom Jänner 2014 in der Höhe von 4 Mrd. € fest?

38. Wie hoch sind bis dato die in Summe gewährten staatlichen Beihilfemaßnahmen an die Hypo Alpe Adria inklusive aller offenen Bundeshaftungen, Gesellschafts­kapitalzuschüssen sowie Partizipationskapital?

39. Rechnen Sie mit Rückflüssen der bis dato gewährten staatlichen Beihilfemaß­nahmen aus Erlösen der Abbaugesellschaft?

40. Wenn ja, in welcher Höhe?

41. Rechnen Sie damit, dass die an die Hypo Alpe Adria gewährten Bundeshaftungen schlagend werden?

42. Bis wann sollen nach der Implementierung der neuen Zwischengesellschaften die SEE-Töchter sowie die Italien Tochter verkauft werden?

43. Liegen zu diesen Verkäufen bis dato ernst zu nehmende Angebote vor?

44. Welchen Verkaufserlös erwarten Sie aus dem Verkauf der SEE-Töchter gesamt?


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45. Welchen Schaden / Erlös erwarten Sie aus der Liquidation der Hypo Italien Toch­ter?

46. Wie sehen die zum Verkauf stehenden Pakete der Hypo Alpe Adria Bank inter­national AG aus?

47. Nach welchen Kriterien wurden Investmentbanken mit dem Verkauf der SEE-Banken beauftragt?

48. Ab wann wurden welche Investmentbanken auf Kosten der Steuerzahler beauftragt?

49. Werden die beauftragten Investmentbanken / Vermittler auf  Basis eines „Retai­ners“ (Monatliche Zahlungen) oder auf Basis einer „Success Fee“ (Erfolgsprämie nach Höhe des Veräußerungserlöses) oder einer Kombination aus beidem entlohnt?

50. Müssen für den Verkauf der Hypo-Töchter Liquiditätsgarantien vom Bund und somit Steuerzahler bereitgestellt werden?

51. Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit?

52. Müssen für den Verkauf der Hypo-Töchter Haftungen vom Bund und somit Steuerzahler bereitgestellt werden?

53. Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit?

54. Welches Gremium verhandelt die Details im Verkaufsprozess zum Verkauf der HB Int. AG Töchter?

55. Welches Gremium entscheidet über den Zuschlag zum Verkauf der HB Int. AG Töchter?

56. Auf Basis welcher Fortführungsprognose wurden bzw. werden in diesem Jahr 2014, nochmals 1,43 Mrd. € Steuergeld (Q: Kurier, 21.3.2014) an die HB Int. überwiesen?

57. Mit welchen Summen an staatlichen Beihilfemaßnahmen ist für die neue Abbau­gesellschaft zu rechnen?

58. Lag im Zeitraum 2011 bis 2014 zu einem Zeitpunkt eine Überschuldung oder eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Hypo Alpe Adria Int. AG vor?

59. Laut Aussagen von LH Kaiser gab es noch kein direktes Gespräch zwischen ihnen und dem Landeshauptmann obwohl Sie das angeblich bereits vor Monaten avisiert haben. Wie ist der Verhandlungstand zum Kärntner Zukunftsfonds?

60. Wer führt diese Verhandlungen?

61. Sollten Nachranggläubiger auf Grund des Sondergesetzes Klagen gegen die Republik einreichen, sind dann Vergleichsverhandlungen mit den Klägern ausge­schlossen?

62. Mit welchen „Haircut“ der Nachranggläubiger rechnen Sie auf Basis des Hypo-Sondergesetzes?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. §93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Hable als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Sie wissen, gemäß § 93 Abs. 5 darf die Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 23

15.01.03

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bun­des­minister! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir NEOS haben die heutige Sondersitzung verlangt, weil wir Antworten verlangen.

Wir verlangen Antworten zu diesem Hypo-Sondergesetz, weil die Bundesregierung jetzt etwas macht, was sie zu Beginn dieses Jahres noch kategorisch ausgeschlossen hat – wegen der Glaubwürdigkeit, wegen der Bonität oder, wie Sie, Herr Finanzminis­ter, gesagt haben: Vertrauen in den Wert einer Landeshaftung muss geschützt werden. Das waren Ihre Worte, und mit diesen Argumenten haben Sie noch zu Beginn dieses Jahres eine Insolvenz kategorisch ausgeschlossen. Das war die Begründung dafür, dass eine Insolvenz für die Hypo Alpe-Adria auf keinen Fall in Frage kommt.

Jetzt, einige Monate später, frage ich mich beziehungsweise fragen viele Menschen in diesem Land sich: Warum ist jetzt alles anders? Daher möchte ich die letzten sechs Monate Revue passieren lassen – was ist in diesen Monaten passiert? –, damit wir nicht vergessen, was vor noch nicht allzu langer Zeit die Argumente waren und was die Vorgeschichte zu diesem Hypo-Sondergesetz ist.

Im Dezember 2013 haben internationale Experten das Szenario begutachtet. Im Wyman-Gutachten wurde von internationalen Experten eine Empfehlung zugunsten der Insolvenz ausgesprochen. Allerdings wurde es genau aus diesem Grund schub­ladisiert und musste von uns NEOS an die Öffentlichkeit gebracht werden.

Es gab dann eine Empfehlung der Taskforce der Bundesregierung, die in Richtung Abbaugesellschaft ging. Sie hat gesagt: Eine Insolvenz ist ausgeschlossen, wir brauchen eine Abbaugesellschaft. Das war die Empfehlung der Taskforce, und sie hat sich ja auch gar nicht oder nur sehr widerwillig mit dem Insolvenzszenario, das sie ausgeschlossen hat, beschäftigt.

Herr Finanzminister, Sie haben aber in der öffentlichen Diskussion die Insolvenz damals nicht ausgeschlossen. War sie vorher kategorisch ausgeschlossen, haben Sie dann in Ihren Ausführungen in der Öffentlichkeit gesagt, alle Varianten stehen offen, auch die Insolvenz. Und dann ist natürlich eine öffentliche Diskussion auch über die Insolvenz entstanden.

In dieser Situation wurde dann ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, wieder von internationalen Experten erstellt. Das zeb-Gutachten kann ich leider nicht in die Höhe halten, weil es nach wie vor schubladisiert ist. Da ist offenbar eine Schublade gefunden worden, die besonders versteckt ist. Auch dieses Gutachten enthält eine klare Emp­fehlung zugunsten der Insolvenz.

Im März dieses Jahres kam dann Ihre Pressekonferenz, mit der wieder der Kurs gewechselt wurde. Waren kurz zuvor noch alle Varianten offen, auch die Insolvenz, war die Insolvenz nun wieder ausgeschlossen. Obwohl das laut dem zeb-Gutachten die präferierte Variante war, wurde die Insolvenz wieder ausgeschlossen.

Es hieß also am Anfang: keine Insolvenz!, dann: Insolvenz ist möglich!, und mit Ihrer Pressekonferenz, Herr Finanzminister, wurde die Insolvenz wieder ausgeschlossen.

Sie haben auch gleichzeitig angekündigt, dass die Südosteuropa-Töchter verkauft werden. Sie haben angekündigt, dass eine Beteiligung des Kärntner Zukunftsfonds auf den Weg gebracht wird. Sie haben angekündigt, dass die Alteigentümer, dass die Bayern beteiligt werden. Und Sie haben viertens angekündigt, dass die Gläubiger beteiligt werden. Daher möchte ich einen Blick darauf werfen, was wir von diesen Ankündigungen heute, einige Monate später, im Juni 2013, umgesetzt haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 24

Wir haben zum ersten Punkt, Verkauf der Südosteuropa-Töchter, kein Ergebnis, keinen Verkauf. Man muss auch dazusagen, dass dieser Verkauf nicht erst seit gestern probiert worden ist. Vorstände der Hypo haben ja auch in den letzten Jahren schon versucht, die Töchter zu verkaufen, mit – wie wir wissen – überschaubarem Erfolg. Aber auch wenn es jetzt Angebote gibt, dann ist doch eines klar: dass das Ergebnis eines solchen Verkaufs kein gutes sein kann. Es wird ein Verkauf weit unter Buchwert sein, es wird ein Verkauf mit starken Garantien sein, es wird ein Verkauf sein, wo bedeutende Kreditlinien weiter aufrechterhalten werden müssen – so viel steht fest.

Zum zweiten Punkt, Beteiligung des Zukunftsfonds: Auch diese ist nicht auf Schiene, weil sich die SPÖ quergelegt hat. Der Grund dafür, dass sie sich quergelegt hat, ist ja offensichtlich: aufgrund der Achse Kanzler Faymann in Wien und Landeshauptmann Kaiser in Kärnten. Ich frage mich, was passiert wäre, wenn der Kärntner Landes­hauptmann von der FPÖ gewesen wäre. Wäre dann Kanzler Faymann auch zur Rettung des Landes Kärnten ausgerückt? – Ich denke, mit Sicherheit nicht. Das ist also auch wieder eine parteipolitische Entscheidung, nicht eine auf objektiven Grundlagen. (Abg. Matznetter:  auch verstaatlicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Sie kommen gleich zu Wort, Herr Kollege Krainer.

Die Beteiligung der Bayern ist auch nicht auf Schiene, ist nicht in Sicht.

Und vierter und letzter Punkt – und das ist jetzt Gegenstand dieses Hypo-Son­dergesetzes, Gegenstand vor allem der heutigen Debatte –: die Frage der Gläubiger­beteiligung.

Insgesamt muss man auf jeden Fall feststellen, dass schon 7 Milliarden hineingeflos­sen sind beziehungsweise nicht hineingeflossen, aber zumindest durch Garantien und durch Cash unwiederbringlich verloren sind, und dass insgesamt ein 15-Milliarden-€-Debakel in Sachen Hypo Alpe-Adria auf den Steuerzahler zukommt. Und diese Lex Hypo, dieses Hypo-Sondergesetz setzt dem Ganzen die Krone auf.

Ich muss Ihnen schon zugestehen, Herr Finanzminister und Herr Staatssekretär, dass Sie sich natürlich um eine Lösung bemühen. Das ist schon mehr, als wir in den Jahren zuvor beobachten konnten. Es stellt sich aber die Frage – und diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen –, ob dieser Weg, den Sie hier beschreiten, der richtige Weg ist.

Daher möchte ich zur Diskussion stellen, was wir mit diesem Hypo-Sondergesetz erreicht haben. Wir haben auf jeden Fall wieder einen Europameistertitel erreicht. Wir sind ja sehr gut im Sammeln von Europameistertiteln, meistens von Europameister­titeln, die wir nicht brauchen. Wir wissen, wir haben ihn bei der Parteienförderung, und da haben wir auch wieder einen. Warum? – Weil es europaweit einzigartig ist, dass ein Staat per Sondergesetz staatliche Garantien einfach so vom Tisch wischt. Das ist einzigartig. Und die Folge ist natürlich – die Ratingagenturen haben ja schon reagiert –, dass Landeshaftungen, dass staatliche Haftungen nicht mehr ernst genommen werden, wenn sie einfach so per Sondergesetz, per Federstrich für null und nichtig erklärt werden können.

Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, das habe es auch schon in anderen Ländern gegeben, in Holland und in Irland sei das der Fall gewesen. Ja, das stimmt, aber dort sind nur Nachranggläubiger zur Kasse gebeten worden. Dort – und das macht den großen Unterschied aus – waren keine staatlichen Garantien, keine Landeshaftungen im Hintergrund; diese waren nicht betroffen und konnten nicht für null und nichtig erklärt werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Auch das neue EU-Recht, das neue EU-Bankenabwicklungsregime, sieht das Erlöschen von staatlichen Haftungen nicht vor. Mit diesem Sondergesetz stellen Sie Privateigen­tum infrage. Das, was Sie mit diesem Sondergesetz machen, ist ein willkürlicher Eigen-


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tumseingriff, und eine sachliche Rechtfertigung für diesen Eigentumseingriff ist weit und breit nicht in Sicht.

Ich würde Sie (in Richtung des an der Regierungsbank stehenden und mit Vizekanzler Spindelegger sprechenden Abg. Pilz) bitten, die Diskussion nachher fortzuführen; das wäre ein Gebot der Höflichkeit.

Eine sachliche Rechtfertigung ist bei diesem Eigentumseingriff nicht ersichtlich, und daher ist natürlich klar, dass das vermutlich und wahrscheinlich verfassungswidrig ist, denn Sie haben nicht einmal alle Nachranggläubiger geschnitten, sondern nur jene, wo die Laufzeit bis 2019 geht. Man fragt sich, wie Sie das vor dem Verfassungsgerichtshof argumentieren wollen, nämlich dass das nicht gleichheitswidrig ist.

Was Sie auf jeden Fall auch geschafft haben, ist eine Maximierung des Vertrauens­verlusts. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Vertrauen ist aber Voraussetzung für ein Funktionieren der Finanzmärkte, Vertrauen ist Voraussetzung für den Wirtschafts­standort Österreich. Sie schaffen hiermit einen Vertrauensverlust, den eine Insolvenz nie zur Folge gehabt hätte.

Warum nicht? – Eine Insolvenz ist nicht unerwartbar. Mit einer Insolvenz müssen Investoren immer wieder rechnen, das kann passieren. Womit Investoren, womit die Wirtschaftstreibenden in diesem Land und der Wirtschaftsstandort nicht rechnen mussten, ist dieses Sondergesetz, mit dem per Federstrich, per Gesetz staatliche Haftungen einfach gelöscht werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Reaktion der Ratingagenturen, das Downgrading erfolgte wegen dieser unerwartbaren Handlungen, wegen dieses Zickzackkurses. Das wäre bei einer Insolvenz voraussichtlich nicht so passiert.

Gleichzeitig mit dieser Maximierung des Vertrauensverlusts maximieren Sie auch die Kosten für den Steuerzahler, denn die Lösung, die Sie hier vorschlagen, dieses Hypo-Sondergesetz, ist eine rechtliche Gratwanderung, die – und das sagen viele Experten – voraussichtlich zum Absturz führen wird, und dann haben wir nicht nur die gesamten Kosten bei den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen, sondern wir haben auch noch die Prozesskosten, die nicht zu knapp sein werden. Die Investoren bringen sich, wie wir hören, ja schon in Stellung.

Was dieses Hypo-Sondergesetz nicht erreicht, ist eine umfassende Gläubiger­beteili­gung. Das ist nur eine teilweise Gläubigerbeteiligung, das ist nur bruchstückhaftes Vorgehen. Das, was der Vorteil einer Insolvenz wäre, nämlich die umfassende Beteili­gung aller Gläubiger an den Kosten, genau das schaffen Sie hiermit nicht. Sie kombinieren das Schlechte aus beiden Welten. Sie kombinieren den Vertrauensverlust, bekommen aber die Vorteile der umfassenden Gläubigerbeteiligung nicht.

Was ist die Alternative? – Wir NEOS haben immer gesagt, wir wollen nicht nur kritisieren, auch wenn es in der Sache notwendig ist, wir wollen auch Lösungs­vor­schläge auf den Tisch legen. Und das haben wir gemacht. Wir haben in einer Presse­konferenz im Mai dieses Jahres unsere Insolvenzrechnung vorgestellt. Wir haben uns mit Insolvenzexperten, mit Bilanzexperten zusammengesetzt und haben uns ange­schaut, was denn im Falle einer Insolvenz passieren würde, wie hoch die Kosten tatsächlich wären.

Das Ergebnis ist überraschend! Nach unseren Berechnungen und nach jenen der Experten wären es nur 2,9 Milliarden €; 2,9 Milliarden € Kosten für die Gläubiger. Das ist eine Insolvenzquote von 78 Prozent. Das heißt, 78 Prozent würden die Gläubiger zurückbekommen. Zeigen Sie mir eine Insolvenz, bei der die Insolvenzquote so hoch ist, bei der die Gläubiger so viel zurückbekommen! (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das bedeutet, dass die Landeshaftungen auch nur für die Differenz – nicht für den


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gesamten Betrag, wie immer fälschlich dargestellt wird –, für diese 2,9 Milliarden € in Betracht kommen würden.

Wenn wir jetzt noch eine Beteiligung des Zukunftsfonds, diese 500 Millionen €, in Betracht ziehen und wenn wir in Verhandlungen mit den Anleihegläubigern, nämlich mit denjenigen, die eine Landeshaftung mit einberechnen – und das ist nicht unrealis­tisch, denn diese Anleihegläubiger haben es nicht so einfach; sie haben ein rechtliches und zeitliches Risiko, und Investoren lieben diese Risiken nicht, sie wollen sie vom Tisch haben, das heißt, es ist wahrscheinlich, dass sie sich auf Haircut-Verhandlungen einlassen –, auch nur einen Nachlass in Höhe dieser Insolvenzquote erreichen, bleibt als Ergebnis der Insolvenz eine schwarze Null übrig. Eine schwarze Null, keine weiteren Kosten, kein Horrorszenario, wie es immer dargestellt wird, und auch keine Insolvenz des Landes Kärnten!

Vor allem werden in solch einem Insolvenz-Szenario – und das möchte ich betonen – staatliche Haftungen nicht einfach gestrichen. Da werden staatliche Haftungen nicht für null und nichtig erklärt; sie werden bedient. Das ist der Unterschied, und daher haben wir in diesem Fall nicht diesen Vertrauensverlust, den Sie in einmaliger Weise mit dem Hypo-Sondergesetz provozieren, zu verkraften.

Man fragt sich natürlich, warum die Insolvenz nicht gemacht wird, warum diese Insolvenz verhindert wird. Und da kann man zwischen vorgeschobenen Gründen und Gründen, die der Wahrheit schon ein bisschen näher kommen, unterscheiden.

Als vorgeschobenen Grund möchte ich den Vergleich mit Lehman Brothers betrachten. Es wird immer gesagt, wir hätten das doch schon alles gesehen, wir dürften keine Bank in Insolvenz gehen lassen. Was dabei jedoch übersehen wird, ist, dass Lehman Brothers an einem Schuldenberg von 600 Milliarden US-Dollar zusammengebrochen ist – 600 Milliarden US-Dollar! Wir haben bei der Hypo Alpe-Adria in Österreich voraussichtlich ein 15-Milliarden-€-Debakel zu erwarten, aber doch nicht 600 Milliar­den US-Dollar, wie bei einer internationalen Investmentbank, die bis in den letzten Winkel dieses Globus Geschäftsbeziehungen hatte. Es kann mir doch niemand erzählen, dass die Hypo Alpe-Adria, dass eine Insolvenz dieser Bank die globalen Finanzmärkte zum Zusammenbruch bringt!

Zweiter vorgeschobener Grund: Landeshaftungen. Es wurde gesagt, eine Insolvenz sei nicht möglich, da es diese Landeshaftungen gebe, sonst wäre alles einfacher. Da frage ich mich aber, warum es dann jetzt, hier und heute, geht. Warum können mit diesem Sondergesetz auf einmal Haftungen per Federstrich für null und nichtig erklärt werden, wo uns doch immer erklärt wurde, diese Landeshaftungen seien das eigentliche Problem und dürften nicht angerührt werden?

Der dritte und letzte vorgeschobene Grund, der vorgebracht wurde: eine Insolvenz Kärntens. Es wäre eine automatische Folge, dass Kärnten in die Insolvenz geht. Das ist natürlich nicht richtig, denn was der Bund jetzt macht, nämlich beizustehen, würde natürlich auch in einem solchen Fall möglich sein. Wenn man eine Insolvenz nicht haben möchte, dann kann der Bund natürlich immer eingreifen und beistehen.

Die Frage ist, welche Gründe dafür, dass diese Insolvenz der Hypo Alpe-Adria, die den Steuerzahler viel weniger kosten würde, verhindert wird, der Wahrheit näher kommen.

Der erste Grund: Die Salamitaktik, die bisher angewandt wurde, wäre nicht mehr haltbar. Das, was wir in den letzten Monaten und Jahren erlebt haben, ist eine Salamitaktik. Es ist immer nur ein bisschen etwas von der Wahrheit an die Öffentl­ichkeit gedrungen. Einmal 100 Millionen da, einmal 100 Millionen dort, dann war es einmal 1 Milliarde, und so hat man versucht, das gesamte Desaster stückweise an die


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Öffentlichkeit dringen zu lassen, mit dem Ziel, dass das Gesamtausmaß der Öffentlich­keit nicht bewusst wird.

Den zweiten Grund möchte ich heute hier auch nicht verhehlen. Die Frage ist: Wohin sind denn all diese Milliarden gekommen? Sie haben ja nur den Besitzer gewechselt, sie sind nicht verschwunden. Wir können – und wir sollten das auch tun – hier in der Öffentlichkeit aussprechen und den Bürgern und Bürgerinnen klarmachen, wohin sie gekommen sind, denn die Hypo Alpe-Adria ist ein Kriminalfall, das ist keine Folge der Finanzmisere.

Diese Hypo-Milliarden sind an die Balkanmafia geflossen, sie sind an Kriminelle und kriminelle Banden geflossen, und das müssen Sie den Steuerzahlern erklären! Sie müssen den Bürgern und Bürgerinnen erklären, warum für diesen Kriminalfall, warum für Milliarden Euro, die an Kriminelle geflossen sind, jetzt der Steuerzahler aufkommen soll!

Daher sage ich Ihnen, das ist mein Appell an Sie, Herr Finanzminister, aber auch ein Appell an den Herrn Bundeskanzler, der in dieser Debatte immer abtaucht: Hören Sie auf, weiter Insolvenz ohne Insolvenzrecht zu spielen! Hören Sie auf, weiter Milliarden an Steuergeld zu verbrennen, und schicken Sie endlich dieses Drama Hypo Alpe-Adria in die Insolvenz! – Danke schön. (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.20.52

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Prä­sidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Debatte, die heute in einer Sondersitzung geführt wird, kommt drei Monate zu spät. Vor drei Monaten haben wir die Entscheidung getroffen, dass wir keine Insolvenz für die Hypo Alpe-Adria vornehmen, sondern eine besondere Regelung treffen werden, meine Damen und Herren. Aber es ist Ihnen natürlich unbe­nommen, immer Fragen zu stellen, und ich werde sie auch immer gerne beantworten.

Aber erlauben Sie mir schon zu sagen: Diese Debatte haben wir vor drei Monaten ja auch schon geführt. Das ist heute nur eine Wiederholung. In Wirklichkeit sind wir schon viele Schritte weiter. Jetzt geht es nämlich um die Umsetzung, darum, wie wir die Entscheidung, die der Ministerrat getroffen hat, jetzt in Form eines Gesetzes auch in die Tat umsetzen. Und das ist auch viel wichtiger, denn ich stehe dazu: Es ist not­wendig, dass nicht nur die Steuerzahler für die Hypo geradestehen, sondern auch Gläubiger und Alteigentümer. Das ist ein Grundsatz, zu dem ich stehe und den wir auch in den Gesetzen, die wir vorgelegt haben, verwirklicht haben.

Meine Damen und Herren, Sie von den NEOS erwecken auch in Ihrer Dringlichen Anfrage im Prosatext falsche Eindrücke und den Eindruck von falschen Abläufen in der von Ihnen gewählten Chronologie. Daher lassen Sie mich das noch einmal, besonders auch auf die Fragen der Insolvenz eingehend, wiederholen.

Ich habe am 16. Dezember 2013 das Bundesministerium für Finanzen übernommen. Noch in der gleichen Woche wurde von mir eine große Runde aller, die mit der Hypo zu tun hatten, einberufen, um die ersten Schritte noch vor Weihnachten zu setzen.

In den ersten Jännertagen des Jahres 2014 habe ich die Task Force gebeten, ihren Bericht abzuschließen. Dieser wurde auch vorgelegt. Das heißt, die Task Force, die damals seit einem halben Jahr gearbeitet hatte, hat auch ihre Beurteilung zum Fall Hypo abgegeben.


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Wir haben daraufhin erste Experten beauftragt, Stellungnahmen zum Bericht der Task Force abzugeben. Diese sind vorgelegt worden, und es wurden auch Zweifel an dem, was die Task Force ausgearbeitet hat, an den Tag gelegt.

Ich habe bereits im Jänner begonnen, mit den Finanzsprechern aller Parteien infor­melle Gespräche zu führen. Ich darf das noch einmal sagen: Das waren aus meiner Sicht gute Gespräche. Jeder konnte das einbringen, was er für richtig gehalten hat. Und wir haben auch versucht, das eine oder andere zu entwickeln und mitzuberück­sichtigen.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass im Februar eine ergänzende Stellungnahme der Task Force, die von mir in Auftrag gegeben wurde, eingelangt ist, um insbesondere das Insolvenzszenario zu beurteilen und zu quantifizieren; auch das wurde vorgelegt, weil es mir wichtig war und ich auch nicht ausgeschlossen habe, dass eine Insolvenz eine Möglichkeit für die Lösung der Hypo-Frage sein soll.

Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung rufen, dass genau im Februar 2014 der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Liebscher öffentlichkeitswirksam seinen Aufsichtsratsvorsitz mit der Begründung zurückgelegt hat, dass ich nicht ausschließe, dass auch die Insolvenz eine Möglichkeit für die Hypo sei.

Und ich habe im Februar 2014 ein Gutachten bei einer international anerkannten Gesellschaft in Auftrag gegeben, noch einmal die Fragen der Insolvenz auch quantitativ zu berücksichtigen. Das Ergebnis müssen Sie allerdings auch nennen. In diesem Gutachten, das ich wieder den Finanzsprechern aller Parteien erläutert habe, auch in vielen Gesprächen, war eben als Conclusio nicht auszuschließen, dass es Risken gibt, die vorher nicht bewertbar sind, nämlich genau in den Teilen, wo die Bank aktiv ist, in den verschiedenen Ländern in Südosteuropa. Und das hätte auch zu möglichen Effekten führen können, dass es einen Bank Run gibt, nicht nur auf die Hypo, sondern auf alle anderen österreichischen Banken, die dort aktiv sind.

Ich schließe diesen Zeitablauf mit dem März, wo wir nach intensiven Gesprächen noch einmal auch mit den Finanzsprechern aller Parteien am 14. März 2014 eine Ent­scheidung getroffen haben, keine Insolvenz, aber – und das zitiere ich –: „Wir werden auch die Nachrang- und Partizipationskapitalgeber an der Lösung beteiligen. Wir denken in diesem Zusammenhang über verschiedene Möglichkeiten nach, auch über gesetzliche Maßnahmen.“

Ich halte noch einmal fest: Es ist notwendig, dass nicht nur der Steuerzahler für die Hypo aufkommt, sondern auch Nachranggläubiger und auch Alteigentümer, und es wird notwendig sein, das in aller Konsequenz auch rechtlich abzusichern.

Am 11. Juni haben wir einen Beschluss im Ministerrat gefasst, gestern im Finanz­ausschuss auch die Details dazu erörtert.

Wie sieht dieser Gesetzesbeschluss jetzt die Abwicklung vor? – Wir teilen die Hypo Alpe-Adria International AG in drei verschiedene Teile. Das ist der Teil, der heute noch aktiv ist, Netzwerke in Südosteuropa, den wir in einem Verkaufsprozess haben. Ein zweiter Teil betrifft den Teil Italiens, der in Abwicklung und nicht mehr aktiv ist, und der dritte Teil ist der Teil der Abbaueinheit. Wir gründen damit eine Bad Bank, die Stück für Stück die Assets, die wir noch haben, auch verwertet.

Die Abwicklungsmaßnahmen: Die HB Int. bleibt vorerst noch ein Kreditinstitut. Wir werden es deregulieren. Spätestens mit Ende des Jahres und mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, das nunmehr dem Hohen Haus vorliegt, erlöschen alle Nachrang­verbindlichkeiten in den nächsten fünf Jahren, die in dieser Zeit fällig geworden wären, in der Größenordnung von 890 Millionen €. Gleichzeitig werden die Verbindlichkeiten der Bayerischen Landesbank, die nach dem 29. Dezember 2008 zugezählt wurden,


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nämlich 800 Millionen €, ebenfalls erlöschen. Wir haben somit eine Größenordnung von etwa 1,7 Milliarden €, die damit der Bank als Eigenkapital zur Verfügung stehen, was uns wieder in die Lage versetzt, dass wir nicht mehr entsprechende Mittel der Republik in die Bank pumpen müssen.

Dass das in Europa kein Einzelfall ist, meine Damen und Herren, darf ich einmal mehr betonen. Gerade war mein Kollege, der Vorsitzende der Euro-Gruppe, der niederlän­dische Finanzminister in Österreich. Dort gab es im letzten Jahr den Schnitt der Nach­ranggläubiger. Bei ähnlichen Banken, die wir in Europa leider zuhauf haben, wurde genau diese Maßnahme getroffen. Dasselbe in Irland, dasselbe in Spanien. Also hier zu sagen, das sei ein einmaliger Fall, das ist einfach nicht gerechtfertigt.

Und ich sage Ihnen auch, es ist auch nicht gerechtfertigt, zu sagen, dass damit die Republik ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Republik kommt auch im Fall der Hypo ihren Verpflichtungen selbstverständlich nach, aber die Republik haftet nicht automatisch für alles, was Bundesländer an Haftungen eingegangen sind, Gott sei Dank, meine Damen und Herren, sonst würden wir heute schon anders aussehen. Und das wäre für den Finanzplatz Österreich nicht gut.

Noch eine Bemerkung zur europäischen Rechtssituation. Sie erwecken ja den Eindruck, als würde es nach der NEOS-Lesart zukünftig nur ein Szenario für Banken, die in Probleme kommen, geben, nämlich die Insolvenz. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Die europäische Rechtsordnung sieht vor, dass mit 1. Jänner 2016 ein neues Regime eintritt. Jede Bank, die dann in Probleme kommt, wird eben eine Sperre haben, dass der Steuerzahler da keine Zuschüsse gibt, sondern dass es zwingend erforderlich ist, dass alle Gläubiger einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, das ist die europäische Regelung der Zukunft, und ich halte sie auch für richtig, denn man kann nicht Gewinne machen und diese den privaten Eigentümern geben, und wenn man Verluste macht, den Steuerzahler in Anspruch nehmen. Das ist nicht gerechtfertigt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Bei den Auswirkungen auf das Rating des Bundes lassen Sie mich auch einmal mehr sagen, wir haben die Spreads, die uns genau zeigen, wie sich Österreich am Finanz­platz insgesamt behauptet. Ich habe, was die Spreads gegenüber Deutschland betrifft, die Daten. Am 14. März, als die Entscheidung bekanntgegeben wurde, war Österreich in Europa auf dem fünften Platz. Wir wissen, dass Deutschland da immer eine Führungsrolle innehat, Österreich war mit 37 Basispunkten über Deutschland auf dem fünften Platz in Europa.

Wir haben uns – Vergleich zum 23. Juni, also vorgestern – um zehn Basispunkte ver­bessert. Das möchte ich einmal mehr auch hier im Hohen Haus sagen: Es ist nicht so, dass der Kapitalmarkt sofort darauf reagiert und Österreich downgradet. – Ganz im Gegenteil! Wir haben uns diesbezüglich verbessert.

Ich darf Ihnen noch mehr zitieren. Gestern hat der Europäische Kreditversicherer Coface Österreich in die höchste Stufe upgegradet. Gemeinsam mit den USA, mit Deutschland, der Schweiz und Japan hat Österreich die Note 7 und ist damit insge­samt eines von fünf Ländern der Welt, die diese Note haben. Und das kommt auch nicht von ungefähr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lassen Sie mich damit zu den einzelnen Fragen kommen, die Sie gestellt haben!

Zur Frage 1:

Die Hypo Alpe-Adria ist für den südosteuropäischen Raum von Bedeutung. Dort hat sie auch ein Netzwerk, immer noch in fünf verschiedenen Ländern. Sie ist in Österreich die siebentgrößte Bank. Aber seit dem Verkauf der Österreich-Tochter hat sie in Österreich keine Filialen mehr und ist damit für Österreich auch keine systemrelevante Bank.


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Zu den Fragen 2 und 3:

Im „Kurier“ vom 16.6.2014 finden Sie keinerlei Aussagen von mir. Ich weiß daher nicht, wie Sie zu diesen Aussagen kommen.

Zur Frage 3:

Die Haftungen der Länder sind keine Haftungen des Bundes. Es gibt keinerlei recht­liche Verpflichtung zur Übernahme derartiger Haftungen durch den Bund.

Zur Frage 4:

Die umfassende Modellentscheidung erfolgte auf Basis des Berichts der in der Task Force vertretenen Experten. Die Entscheidung über die konkrete zivilrechtliche Aus­gestaltung der Beteiligung der Nachranggläubiger erfolgte gemeinsam mit dem Bun­desministerium für Justiz und dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission vom 3. September 2013 genehmigt, dass mögliche zukünftige Kapitalmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria in den Jahren 2013 bis 2017 maximal 5,4 Milliarden € betragen dürfen, an Liquiditäts­zufuhr bis zu 3,3 Milliarden €. Zur Abdeckung dieser Maßnahmen für die Hypo Alpe-Adria sowie als Vorsorge für einen eventuellen Bedarf an sonstigen Bankenkapitalisie­rungsmaßnahmen wird der gesetzliche Rahmen für Maßnahmen nach dem Finanz­marktstabilitätsgesetz von 15 Milliarden auf 22 Milliarden aufgestockt.

Zu den Fragen 7 bis 15:

Nein, es wurde keine Insolvenzquotenberechnung auf Basis der aktuellen Bilanz 2013 der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG durchgeführt. Es liegen auch keine Informationen zu Liquidationswerten der Aktiva und Passiva der Bank vor.

Zur Frage 16:

Es laufen derzeit Verhandlungen mit der Bayerischen Landesbank. Daher bitte ich auch um Verständnis, dass ich heute meine Erwartungen gegenüber der Bayerischen Landesbank nicht öffentlich mache. Es wäre für den Verhandlungsverlauf eine Schwächung der österreichischen Position.

Zur Frage 17:

Am 18. März 2014 wurde von der Bundesregierung der Beschluss zur Errichtung einer Abbaueinheit für die Hypo Alpe-Adria getroffen. Hiebei wurde auch die Erwirkung eines Burden Sharing mit dem Land Kärnten, den Nachrang- und Partizipationskapitalgebern sowie der Bayerischen Landesbank im Zuge eines angestrebten Generalvergleichs beschlossen. Die Entscheidung über die Errichtung der Abbaugesellschaft ist somit eine Conditio sine qua non für die Verhandlungen bezüglich eines Generalvergleichs mit Bayern.

Zur Frage 18:

Die Gespräche mit der Bayerischen Landesbank sind derzeit noch im Gang. Eine Zustimmung der Bayerischen Landesbank zur Abbaueinheit ist bis dato noch nicht erfolgt.

Zur Frage 19:

Ich erwarte mir einen Beitrag des Landes Kärnten in der Größenordnung von 500 Mil­lionen €.


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Zu den Fragen 20 und 21:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegt ein Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Bernhard Raschauer vor. Dieses kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass die durch das vorliegende Gesetzespaket vorgesehenen Eingriffe in Vermögenswerte, Privatrechte durch ein öffentliches Interesse von erheblichem Gewicht gerechtfertigt sind. Weiters war auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bei der Erstellung des Gesetzentwurfes miteingebunden.

Zur Frage 22:

Mir fehlt das rechtliche Verständnis, was unter einer „prinzipiellen Qualität der Kärntner Landeshaftung“ zu verstehen ist. Wenn Sie damit die rechtliche Qualität einer Ausfall­bürgschaft eines Bundeslandes meinen, dazu haben wir ein Gutachten der Finanz­prokuratur vorliegen.

Zur Frage 23:

Der Begriff „Enteignungsermächtigung“ ist in der zitierten Richtlinie nicht enthalten.

Zur Frage 24:

Die Oesterreichische Nationalbank hat am 10. Juni 2014 eine Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen des Gesetzes abgegeben. Diese wurde gestern übrigens auch an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt.

Zur Frage 25:

Die Oesterreichische Nationalbank war in die Arbeit der Task Force Hypo Alpe-Adria-Bank eingebunden, welche die Entscheidungsgrundlagen für das gewählte Abbau­modell geliefert hat. Eine unmittelbare Einbindung der Nationalbank in die legistischen Ausführungsarbeiten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Finanzen ist nicht erfolgt, weil das auch nicht im Aufgabengebiet der Oester­reichischen Nationalbank liegt.

Zur Frage 26:

Das Bundesministerium für Justiz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen das Gesetz erstellt. Darum haben wir auch diesbezüglich kein Gutachten eingefordert, weil sie ja mit eingebunden waren, um das Gesetz selbst zu gestalten.

Zur Frage 27:

Die Grundlage für diese Rechtsfolge liegt in der Rechtsvorschrift des § 1363 ABGB.

Zur Frage 28:

Es finden laufend Gespräche mit Ratingagenturen statt. Selbstverständlich wurden im Rahmen dieser Gespräche auch die sondergesetzliche Maßnahme besprochen und damit Fragen der Ratingagenturen beantwortet.

Zu den Fragen 29 bis 35:

Es war bekannt, dass es möglicherweise Ratingkonsequenzen für bestimmte Emitten­ten geben könnte. Eine detaillierte Sensitivitätsanalyse konnte seitens des Bundes­ministeriums für Finanzen nicht durchgeführt werden, weil dafür die Finanzierungs­pläne der kommenden Jahre für Banken und Bundesländer vorliegen müssten. Aller­dings ist in diesem Kontext wichtig zu bewerten, dass Angelegenheiten, die für Banken und Länder credit positive sind, für den Bund selbst credit negative sein können. Wesentlich ist aber auch, dass im Vorfeld der verabschiedeten EU-Gesetzgebung, also des BRRD, eine Neubewertung des staatlichen Supports für Banken zu erwarten ist.


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Außerdem geht es hier um die Bewertung von impliziten und nicht expliziten Unter­stützungsmechanismen.

Die Informationen über die Art und Weise, wie implizite Mechanismen bewertet werden, wären von den Ratingagenturen einzuhalten.

Ich möchte aber auch festhalten, dass die Urteile von Ratingagenturen Meinungen sind, die auch nicht überbewertet werden sollen. Ich darf Sie dabei daran erinnern, dass die Ratingaktion von S&P für den Bund, nämlich im Jänner 2012, uns von Triple-A auf Double-A-plus abzuwerten, dazu geführt hat, dass die Zinssätze und die Zinsabstände zu Deutschland nachweislich gesunken sind. Es ist also genau das Gegenteil von dem, was Ratingagenturen damit zum Ausdruck bringen wollten, einge­treten.

Hinsichtlich der Größenordnungen von potenziellen Finanzvolumina der nächsten Jahre ist festzuhalten, dass der Bund selbst der größte Schuldner im Markt ist. Daher ist es opportun, nicht nur an Konsequenzen für Banken und Bundesländer zu denken, sondern natürlich vor allem auch an den Bund selbst. Und in Kommentaren der Ratingagenturen ist klar formuliert, dass kein Einfluss auf das Rating der Republik Österreich mit unseren gesetzlichen Maßnahmen verbunden ist. Auch die Entwicklung der Zinssätze spricht für sich. Seit meiner Ankündigung vom 14. März 2014 sind die Zinssätze für zehnjährige österreichische Bundesanleihen um 20 Basispunkte gefallen, und der Zinsabstand zu Deutschland, den habe ich schon erwähnt, hat sich um 10 Basispunkte verringert.

Zu den Fragen 36 und 37 sowie 57:

Nach Einschätzung der Bank und der Experten der Task Force ist mit Kosten bis zu 4 Milliarden € zu rechnen. Ich sage das deshalb, weil ich selber nie konkrete Summen genannt habe und auch dabei bleibe. Es hängt von so vielen konkreten Umständen in der Zukunft ab, die heute nicht abschätzbar sind, dass ich mich nicht auf eine Größen­ordnung festlege.

Zur Frage 38:

Die Maßnahmen, die nach dem FinStaG getroffen wurden, betragen 5 550 000 000,92, davon Kapital 3 475 111 069,47, Gesellschafterzuschüsse in der Größenordnung von 250 Millionen, Haftungen in der Größenordnung von 1,2 Milliarden und Sonstiges in der Größenordnung von 624 888 931,45.

Zu den Fragen 39 und 40:

Die Abbaugesellschaft soll die Vermögenswerte langfristig wertschonend verwerten. Das bisher zugeführte Kapital unterliegt aktienrechtlich Rückzahlungsbeschränkungen. Das nach Errichtung der deregulierten Abbaugesellschaft aufgrund des Wegfalls der Mindestkapitalerfordernisse gemäß Bankwesengesetz frei gewordene Kapital wird zur Verlustabdeckung aus den Abbauaktivitäten herangezogen.

Zur Frage 41:

Die Republik hat mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG eine Bürgschafts­vereinbarung mit einem Gesamtvolumen von 200 Millionen € abgeschlossen, in der eine Haftung als Ausfallsbürge für notleidende Kredite übernommen wurde. Eine Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft kann nicht ausgeschlossen werden.

Zur Frage 42:

Ein Verkauf der SEE-Töchter erfolgt gemäß dem von der Europäischen Kommission genehmigten Restrukturierungsplan bis spätestens 30. Juni 2015. Die Italien-Tochter Hypo Alpe-Adria-Bank S.p.A. wird nicht verkauft, sondern abgewickelt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 33

Zur Frage 43:

Ja, es liegen ernstzunehmende Kaufangebote vor.

Zur Frage 44:

Verkaufserlöse kann ich derzeit nicht bewerten. Das ist Gegenstand laufender Ver­kaufs­verhandlungen, denen ich nicht vorgreifen möchte.

Zur Frage 45:

Der Liquidationserlös für die Hypo Alpe-Adria Italien-Tochter hängt von Marktgege­benheiten und Verwertungsmöglichkeiten in der Zukunft ab. Ich kann daher heute keine Spekulationen darüber abgeben, wie sich diese entwickeln werden.

Zur Frage 46:

Verkauft wird die SEE-Holding mit den Tochterbanken in Slowenien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, inklusive der Republika Srpska, Kroatien und Montenegro.

Zu den Fragen 47 bis 49:

Sämtliche Beauftragungen von Investmentbanken werden vom Eigentümer der SEE Holding vorgenommen. Das ist die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG.

Zu den Fragen 50 bis 55:

Diese gestellten Fragen sind Gegenstand der laufenden Verkaufsverhandlungen, denen ich nicht vorgreifen möchte. Des Weiteren liegt das ausschließlich im Tätig­keitsbereich der Bank selbst.

Zur Frage 56:

Nachdem am 18. März 2014 ein Beschluss der Bundesregierung zur Überleitung der Hypo Alpe-Adria International in eine deregulierte Abbaugesellschaft erfolgt ist, teilte der Vorstand der Bank mit Schreiben vom 28. März 2014 mit, dass ein Zuschussbedarf in der Höhe von 1,4 Milliarden und 35 Millionen € bis September 2014 notwendig ist. Diese Kapitalzufuhr soll die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowohl auf Einzelinstituts- als auch Kreditinstitutsgruppenebene bis zur Einrichtung der deregulierten Abbaueinheit sicherstellen.

Bereits als Teil dieses Kapitalbedarfs wurde vom Bund im April 2014 eine Kapital­erhöhung in der Höhe von 750 Millionen € vorgenommen. Allfällige weitere Zuschüsse von höchstens 685 Millionen € bis zur Errichtung der Abbaueinheit sind budgetär vorgesehen, aber derzeit nicht gebraucht.

Zur Frage 58:

Das nehme ich nicht an, da ja sonst die FIMBAG beziehungsweise die FMA umgehend informiert hätten, beziehungsweise Maßnahmen ergriffen hätten.

Zu den Fragen 59 und 60:

Die Verhandlungen wurden von Staatssekretär Danninger mit Landesrätin Schaunig bereits mehrfach geführt und werden auch in Zukunft fortgesetzt.

Zur Frage 61:

Es liegen derzeit keine Klagen gegen den Bund vor. Vergleichsverhandlungen und andere prozessuale Positionen in allfälligen gerichtlichen Verfahren werden zu gege­bener Zeit im Einzelfall zu beurteilen sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 34

Zur Frage 62:

Dass in § 3 des Gesetzes vorgesehene Erlöschen von Sanierungsverbindlichkeiten ergibt rechnerisch einen Haircut von 100 Prozent.

Das ist die Anfragebeantwortung, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich daher noch einmal zusammenfassen: Ja, es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, das, was am 14. März versprochen wurde, jetzt in eine Rechtsituation zu bringen. Ich gestehe zu, man kann darüber diskutieren, ob das richtig ist, ob das nicht anders besser gewesen wäre. Aber: So, wie wir es damals versprochen haben, haben wir es jetzt umgesetzt. Das ist auch notwendig, denn aus meiner Sicht muss das, was versprochen wird, auch eingehalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit jeder Rednerin/jedes Redners nicht länger als 10 Minuten sein darf; Gesamtredezeit pro Klub 25 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


15.44.50

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minister! Geschätzte Frau Finanzstaatssekretärin! Herr Staatssekretär! Liebes Hohes Haus! Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf der Galerie und vor den Bildschirmen!

Wir verhandeln heute das Sondergesetz zur Hypo Alpe-Adria, diese Abbaulösung, die jetzt zur Umsetzung kommt. Das ist natürlich ein Thema, das uns noch viele Jahre lang beschäftigen wird. Wir NEOS sind als Bürgerbewegung, als Bürgerinnenbewegung hier ins Parlament gekommen, wir werden auch eine solche bleiben. (Abg. Rädler: Herr Haselsteiner!) Und unser Ziel ist es, dass wir eine Mentalitätsreform in diesem Land machen – eine Mentalitätsreform entlang unserer tragenden Kernwerte: Wir wollen die Eigenverantwortung in diesem Land stärken. Wir wollen die Freiheit stärken. Und wir wollen die Nachhaltigkeit stärken.

Es gibt kein anderes singuläres Thema, in dem die Schieflage dieser drei Kernwerte so evident ist, so eindeutig ist wie bei der Hypo Alpe-Adria. Was ich mir wünsche ist, dass wir politische Lösungen mit Klarheit, mit Wahrhaftigkeit, mit Entschlossenheit voran­treiben. Und das hat bei der Hypo Alpe-Adria gefehlt. Seit 2009, seitdem SPÖ und ÖVP diese Bank verstaatlicht haben, war nichts zu sehen von Wahrhaftigkeit. Es war nicht zu sehen von Klarheit. Und es war auch nichts zu sehen von Entschlossenheit.

Das sind durchaus Kategorien, die in der Politik vorkommen können. Da ich ver­sprochen habe zu loben, möchte ich zum Beispiel lobend Außenminister Sebastian Kurz betreffend den Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan erwähnen. – Das war klar. Kurz war hier klar. Er war entschlossen. Er war auch verantwortungsvoll. Also wenn Sie wollen, dann geht es.

Aber in Sachen Hypo war bis 2014 nicht ein Mal eine Sekunde lang ein Wollen zu erkennen, nicht ein Mal ein Verantwortungsgefühl zu erkennen, nicht ein Mal auch eine Wahrhaftigkeit zu erkennen. Ich gestehen Ihnen zu, Herr Finanzminister, Sie packen jetzt zumindest eine Lösung an. Ich glaube, Sie machen das Falsche, Herr Finanz­minister, aber Sie machen zumindest etwas. Warum Sie etwas Falsches machen, dazu komme ich noch.

Ich kann den Herrn Bundeskanzler hier nicht aus der Pflicht lassen. Er ist heute nicht da, aber ich bitte ihm, Herr Vizekanzler, zu überbringen, dass mir eigentlich die Worte


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 35

zur Haltung des Bundeskanzlers fehlen. Der Herr Bundeskanzler hat 2009 keine Worte zur Hypo Alpe-Adria gefunden und bisher auch keine. Ich weiß, Herr Finanzminister, Sie haben sich einmal kurz in einem zeitlichen Fenster, vor ein paar Wochen in meiner Wahrnehmung, mit dem Thema Insolvenz beschäftigt. Mit der Anfragebeantwortung von heute würde ich einmal mehr den Eindruck als bestärkt sehen, dass Sie sich nicht ernsthaft genug mit dem Insolvenzszenario beschäftigt haben.

Die Frage 7 und folgende wurden dahin gehend beantwortet, dass Sie die Bilanz 2013 mit Blick Richtung Insolvenz nicht genauer angeschaut haben und auch nicht, was das für Konsequenzen hätte. (Vizekanzler Spindelegger: Weil wir ausgeschlossen haben, dass wir eine machen!) – Ja, weil Sie ausgeschlossen haben, dass Sie eine machen.

Und es ist völlig intransparent, wie es zu dieser Entscheidung kam. Sie haben das nie genau geprüft, Herr Finanzminister. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindel­egger.) Die Gerüchte, die mir zugetragen wurden, sind, dass Sie eine Insolvenz sogar genauer prüfen wollten, dass es ein Abendessen mit dem Herrn Bundespräsidenten und dem Herrn Bundeskanzler gab und dass der Herr Bundeskanzler gesagt hat, nein, machen wir nicht.

Ich habe den Eindruck, der Herr Bundeskanzler hat das aus Bestemm heraus gesagt, ohne dieses Insolvenzszenario zu prüfen, ohne auch die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern wahrzunehmen. Nur um das für die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler, vor allem für die jungen Leute auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu resümieren: Ihr werdet das über Jahre und Jahrzehnte zahlen! 7,7 Milliarden € haben wir bisher an staatlichen Beihilfemaßnahmen investiert. 7,7 Milliarden €!

Das ist ein Jahresbudget für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Das ist mehr als das Doppelte des Wissenschaftsbudgets für 300 000 junge Leute. Wir könnten alle Fachhochschulen und Universitäten zwei Jahre schließen für das, was wir bisher investiert haben. Und ein noch höherer Betrag droht in den nächsten Jahren.

All das wäre nach unseren Berechnungen – wir haben externe Bilanzexpertinnen und -experten eingebunden – nicht notwendig gewesen, hätte man die Gläubiger mit in die Ziehung genommen; natürlich die Gläubiger mit in die Ziehung. Es geht nicht an, dass wir in guten Zeiten das Geld und die Gewinne privatisieren und in schlechten Zeiten die Steuerzahler dafür „pecken“ müssen. Das geht nicht an. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Das ist nicht mein Verständnis von ökosozialer Marktwirtschaft. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) Das ist Plünderung des Steuerzahlers. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Wenn man auf die ökosoziale Marktwirtschaft steht – und wir NEOS stehen dazu, das ist ein gutes Konzept; durchaus aus Ihrem Haus, Sie haben das Copyright, aber leider nicht die qualitätsvolle Umsetzung bei sich zu Hause –, wenn man auf die ökosoziale Marktwirtschaft steht, dann muss man natürlich auch sagen: Okay, was sich nicht bewährt und wo im großen Stil Mist gebaut wurde, da muss Verantwortung übernommen werden. Und eine Insolvenz ist dafür mitunter die richtige Antwort am Markt. (Abg. Kogler: Richtig!) Das ist die richtige Antwort.

Sie können natürlich auch sagen – und das ist, glaube ich, die Haltung von Herrn Bundeskanzler Faymann –: Nur keine Wellen schlagen, nur keine Wellen schlagen. Deswegen vier Jahre den Kopf in den Sand stecken, und nur keine Wellen schlagen. Wir wissen nicht, was wir tun sollen. Konzeptlosigkeit, Mutlosigkeit regieren hier und auch mangelnde Verantwortung. Wir wissen nicht, was wir tun, also schieben wir es von uns weg.

Frau Ministerin a.D., wir schieben es von uns weg. Sie (in Richtung der Abg. Fekter) waren die Anschieberin in dieser Sache, Sie haben es weggeschoben. Natürlich, der jetzige Finanzminister konnte nicht mehr schieben, er packt an. (Zwischenruf der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 36

Abg. Fekter.) Aber, Herr Finanzminister, ich halte die jetzige Lösung für handwerk­lichen Dilettantismus. Das ist handwerklicher Dilettantismus, so wie Sie das angehen. (Abg. Fekter:  erreicht!) Natürlich sollten wir die Gläubiger in die Ziehung nehmen, aber da können wir doch nicht damit anfangen, dass wir sagen, wir nehmen die mündelsicheren Papiere zuerst her und nehmen jene Gläubiger in die Ziehung, die eine Garantie einer öffentlichen Hand haben.

Wir sollten alle anderen in die Ziehung nehmen. Alle anderen! Ich glaube, Sie haben, werte Kolleginnen und Kollegen, auch ein Schreiben beispielsweise von der UNIQA bekommen, die sagt, okay, diese Millionen, die uns hier fehlen, gehen direkt in den Kapitalstock der Anleger, die ihre Pension absichern wollen. Das heißt: Natürlich zahlen es die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, und zwar nicht nur die Milliarden, die wir insgesamt „verlochen“, sondern auch noch jetzt für diesen Schnitt.

Sie nehmen also die falschen Gläubiger in die Ziehung. Das drücke ich nicht durch, das halte ich nicht aus und das verstehe ich auch nicht. Das verstehe ich nicht! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Eine geordnete Insolvenz wäre die richtige Lösung. Sie hätten es früher angehen müssen, Sie hätten es mit mehr Entschlossenheit angehen müssen. Das, was Sie jetzt machen, bedeutet, Sie kombinieren das maximale Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, nämlich deswegen (Abg. Lopatka: Falsch! Absolut falsch!), weil diese Lösung voraussichtlich – das sagen viele Expertinnen und Experten – vor dem Verfas­sungsgerichtshof oder vor europäischen Gerichten nicht halten wird. Das wird nicht halten. Also Sie nehmen ein großes Risiko für die SteuerzahlerInnen jetzt in Kauf und kombinieren das mit dem maximalen Vertrauensverlust für den Standort, für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Abg. Lopatka: Maximaler Nonsens!)

Das ist die schlechteste aller Kombinationen, die es gibt! Wenn Sie auf einem Flipchart aufzeichnen, was könnte ich denn tun, was sind die Vor- und Nachteile?, dann nehmen Sie exakt jene Kombination, die die schlechteste ist! (Abg. Lopatka: Aber geh!) Das ist nicht Win-Win, das ist Lose-Lose. (Abg. Lopatka: Sie machen Lose-Lose!) Sie rennen darauf los und sagen: Lose-Lose, das ist meine Option. – Das verstehe ich nicht. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.) Das verstehe ich nicht! (Abg. Lopatka: Strolz, Lose-Lose! Loser!)

Die Insolvenz wäre eine Win-Lose-Situation gewesen, es ist nicht alles eitel Wonne und Waschtrog. Das verstehe ich, auch das ist kompliziert, mit tiefen Einschnitten, aber dass Sie sagen (neuerliche Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger), ich kombiniere das höchste Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Abg. Lopatka: Quatsch!) mit dem größten Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich, das kann ich als Abgeordneter nicht hinnehmen.

Dann kommt noch hinzu, dass Sie auch nicht bereit sind, die Konsequenzen an anderen Ecken und Enden zu ziehen. Die nächste Hypo, das nächste Desaster ist ums Eck. Und Sie sind zum Beispiel nicht bereit, ein Insolvenzrecht für die Bundesländer einzuführen. Sie haben nicht den Mumm, nicht die Entschlossenheit, natürlich ist es kompliziert, aber die Hypo-Abwicklung ist ja auch kompliziert.

Deswegen einmal mehr der Entschließungsantrag betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 37

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Ge­biets­körperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksich­tigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Innsolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Über­schuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkung der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

*****

Schlussendlich noch ein Entschließungsantrag betreffend Einführung eines zeitge­mäßen Banken-Insolvenz- beziehungsweise -sanierungsrechts. Auch da haben Sie immer noch nicht das Bail-In und den Equity Swap in den gesetzlichen Grundlagen drinnen, Deutschland hat das schon längst.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bezie­hungs­weise -sanierungsrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berücksich­tigung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzes­vorlage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bezie­hungsweise -sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwicklung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“

*****

Einmal mehr: Die Mutter des Könnens ist das Wollen. – Das fehlt Ihnen völlig; beim Können bin ich mir auch nicht sicher. (Beifall bei NEOS, FPÖ und Team Stronach.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 38

betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungs­unfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser  Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbindlichkeiten  eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere Gebietskörperschaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften wird vermieden, dass - wie im aktuellen Fall des Landes Kärnten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer Höhe, die ein Mehrfaches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen - der Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sich­tigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul­dung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen 

Seit den Vorgängen rund um die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahre 2009 wird über die Schaffung eines zeitgemäßen Bankeninsolvenzrecht diskutiert. Die neue gesetzliche Regelung soll ein Instrumentarium schaffen, das man für die profes­sionelle Umsetzung einer geordneten Bankeninsolvenz benötigt. Ebenso sollen berücksichtigt werden: die Möglichkeit zur Neukapitalisierung einer Bank durch Kon­vertierung von Anleihen in Eigenkapital (Debt-Equity Swap), die Lastentragung institutioneller Gläubiger (Bail-In), die Definition von Kriterien für die Aufrechterhaltung der Banken-Konzession, die Rahmenbedingungen für die Etablierung einer Abwick-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 39

lungs­bank für notleidendende Portfolios und die Sicherstellung von einlagen­besicherten Kapitaltransaktionen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Besonders in Hinblick auf die von der European Banking Authority bevorstehenden Stresstests im Jahr 2014 sollen zudem die Kriterien, Vorgangsweisen, Kommunikationsstrategien und Zuständigkeiten für Insolvenzszenarien klar definiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berück­sichti­gung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzes­vorlage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwicklung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strolz! Wir haben schon wieder Geschäftsordnungsprobleme oder Interpretationsprobleme, denn der § 93 Abs. 4 GOG sieht eindeutig vor, dass nur jenes Regierungsmitglied anwesend zu sein hat, an das die Anfrage gestellt worden ist. Es gibt die Zitation, die ist nicht verlangt worden. Daher ist natürlich der Finanzminister da und nicht der Bundeskanzler. (Abg. Strolz: Ich habe gebeten, es ihm zu überbringen!)

Im Übrigen gab es während der Sitzungsunterbrechung eine Sitzung des EU-Hauptausschusses, in der der Herr Bundeskanzler mehr als zwei Stunden anwesend war, in der Sie nicht anwesend waren. (Abg. Schieder: Hört, hört! – Abg. Strolz:  im Wirtschaftsausschuss!) Kollege Strolz, das ist einfach nicht fair. Ich denke, man sollte eine gewisse Fairness schon auch in diesem Haus gelten lassen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.56.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch innerhalb der sozialdemokratischen Fraktion dieses Gesetz ausführlich diskutiert. Wir begrüßen ausdrücklich die Abbaueinheit, dass die Hypo Alpe-Adria oder „Hypo Alptraum-Adria“ auf Abwicklung gestellt wird. Es war ja nicht zuletzt Andreas Schieder vor mehr als drei Jahren noch in seiner Funktion als Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, der als Erster hier vorgeschlagen hat, dass man doch bitte endlich eine Bad Bank für die Hypo Alpe-Adria einrichten solle.

Nicht nur er, sondern eigentlich fast alle Organe der Bank, aus dem Vorstand, aus dem Aufsichtsrat und fast alle politischen Parteien haben das gefordert; vor noch weniger als einem Jahr hat zum Beispiel der Finanzsprecher und stellvertretende Klubobmann der Grünen, Werner Kogler, auch gefordert, dass eine Bad Bank kommen solle. Er hat damals auch gesagt, das sei die beste aller Lösungen.

Hier kommt sie, wenn auch spät, aber wir begrüßen ausdrücklich, dass die Hypo Alpe-Adria auf Abwicklung gestellt wird und dass diese Bad Bank eingerichtet wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir sagen klar Ja zu einer pro­fessionellen Abwicklung der Bank und auch klar Nein zu einem Konkurs der Bank,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 40

denn damit wäre auch untrennbar der Konkurs des Bundeslandes Kärnten verbunden. Und zu diesem Konkurs sagen wir auch klar Nein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Podgorschek: Wer sagt das?)

Zweitens begrüßen wir auch die größtmögliche Beteiligung der ehemaligen Eigentümer der Bank, deren es ja mehrere in der Geschichte gegeben hat, allerdings auch mit der Einschränkung, ohne dass wir hier gleich die Zukunftsaussichten und die Entwick­lungs­fähigkeit eines ganzen Bundeslandes durch eine übergroße Beteiligung dessel­ben massiv in Mitleidenschaft ziehen würden. Wir finden es absolut richtig, dass die Bayern beteiligt werden, erstens einmal durch das, was bereits in diesem Gesetz enthalten ist, aber auch darüber hinaus mit den Schritten, die die Bank bereits selber gesetzt hat, indem man schaut, dass ein möglichst großer Teil der Kredite auch als Eigenmittel ersetzend anerkannt wird. Wir unterstützen da, wie gesagt, die größt­mögliche Beteiligung der ehemaligen Eigentümer, obwohl uns schon klar ist, dass man nie müde werden darf, auch zu betonen, wer uns diese Suppe eingebrockt hat, nämlich dass die FPÖ in Kärnten federführend für diese Misswirtschaft in dieser Bank verant­wortlich ist. Das darf man nicht vergessen, auch bei einer Debatte wie heute, nämlich daran zu erinnern, wer die politische Hauptverantwortung dafür trägt. (Abg. Podgor­schek: Machen wir einen Untersuchungsausschuss! Dann können wir es feststellen!) Das hat einen Namen und eine Adresse: FPÖ. Das muss man auch deutlich dazu sagen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang muss man aber auch erwähnen, dass es Bundeskanzler Werner Faymann und die SPÖ waren, die bereits unmittelbar nach der Notverstaat­lichung gesagt haben, wir brauchen auch eine Finanzierung der Kosten der Banken­rettung, nämlich dass die Banken, die ja vor allem auch von der Rettung einzelner Banken oder des gesamten Systems am meisten profitieren, auch die Zeche oder zumindest einen Großteil der Zeche und der Rechnung bezahlen sollen, nämlich über die Bankenabgabe, die ja auch eingeführt worden ist.

Man muss auch daran erinnern, dass – gegen die Stimmen der FPÖ – diese Banken­abgabe verlängert und erhöht wurde, weil es notwendig ist, auch den Steuerzah­lerinnen und Steuerzahlern klar zu sagen, ihr zahlt nicht die Rechnung alleine, sondern die Banken, die davon profitieren, sollen sie natürlich in erster Linie zahlen. (Abg. Strache: Wer zahlt denn die Bankenabgabe?) Die Banken sollen für die Rettung der Banken auch bezahlen und deswegen auch Ja zur Bankenabgabe. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Wie hoch sind denn die Zinsen auf den Sparbüchern derzeit?)

Wir sagen auch Ja zur Beteiligung der ehemaligen Eigentümer, Ja zur Bankenabgabe, aber Nein zur Belastung der Kärntnerinnen und Kärntner, Nein dazu, ihnen eine Last umzuhängen, die sie selber nicht tragen können. Man darf nicht vergessen, die tragen ohnehin noch schwer genug am Erbe der FPÖ und der Regierung der Blauen in Kärnten. Was wir nicht brauchen, ist, denen noch drei Mühlsteine umzuhängen, weil sie ohnehin schwer am Erbe der FPÖ tragen. (Abg. Podgorschek: Auch wenn du es noch so oft sagst, es wird nicht wahrer!)

Zur Beteiligung der Nachranggläubiger an den Kosten verweise ich ausdrücklich auf das, was die Experten vom Finanzministerium, vom Justizministerium, von der Oester­reichischen Nationalbank öffentlich, aber auch gestern im Finanzausschuss gesagt haben, nämlich dass diese Vorgangsweise einmalig ist, auch in einer einmaligen Causa, und dass diese Gläubigerbeteiligung die budgetschonendste Art ist, ohne die Reputation und den guten Ruf Österreichs zu beschädigen. Wir glauben diesen Exper­ten, dass das wohl der beste Weg ist, um diese Gläubigerbeteiligung auch zu realisie­ren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 41

Ich sage abschließend noch einmal: Ja zur Abwicklung, Ja zur Bad Bank, Ja, dass die ehemaligen Eigentümer zahlen, und Ja zur Bankenabgabe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Lopatka gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.01.50

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Staatssekretäre! Die Entscheidung, die Finanzminister Spindel­egger getroffen hat, war mutig, sie war richtig, und sie ist schnell getroffen worden.

Was meine ich mit „mutig“? Diese Entscheidung, die hier gefallen ist, die die Gläubiger mit einbindet, ist eine, die das vorwegnimmt, was in wenigen Jahren eine Selbst­verständlichkeit in Europa sein wird. Ich war selbst als Finanzstaatssekretär mit dabei, als wir diese neuen Richtlinien verhandelt haben. Die Bank Recovery and Resolution Directive, die es in Zukunft geben wird, hat genau dieses Modell als Grundlage, das Finanzminister Spindelegger hier gewählt hat.

Und ich sage Ihnen, wenn auch von einem Sondergesetz die Rede ist, so ein Sonderfall ist das nicht in Europa. Der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen: Ob in Spanien, in Irland oder in den Niederlanden, genau diese Regelung ist auch dort getroffen worden. Jetzt tauchen plötzlich Bedenken auf. Von der NEOS-Partei wird angezweifelt, dass das rechtlich halten wird.

Zu Ihrer Beruhigung darf ich Ihnen sagen, Universitätsprofessor Bernhard Raschauer – er ist Ihnen als anerkannter Fachmann auch geläufig – hat sehr klar zu dieser rechtlichen Frage in einem Gutachten Stellung genommen. Ich mache es kurz, seine Schlussfolgerung am Ende: Die Auswahl der betroffenen Forderungen war plausibel und sachlich. – Also so viel zu dem, wo Sie Willkür vermutet haben.

Das Zweite: Diese Entscheidung war auch richtig, denn die Hypo-Lösung, die heute hier diskutiert wird, ist eine, die eigentlich genau das beinhaltet, was auch von Ihnen – und ich werde Sie nachher zitieren – mehrfach gefordert worden ist.

Wir haben dieses Desaster nicht angerichtet. Sie wissen es genau, wem wir diesen Hypo-Skandal zu verdanken haben. Das ist das Land Kärnten, meine Damen und Herren (Abg. Podgorschek: Und Pröll!), das war eine Kärntner Landesbank. Als Lan­des­hauptmann Haider an die Regierung gekommen ist, lagen die Haftungen bei einem Budget von rund 2 Milliarden € zwar auch schon bei 4 Milliarden €, aber dann, als die Notverstaatlichung vorgenommen werden musste, war die Haftung jenseits von 20 Mil­liarden €. Das ist die Ursache für diesen Skandal. (Abg. Kogler: Die musste nicht vorgenommen werden! Jetzt fängt er schon wieder damit an!) Ja, das ist die Ursache für diesen Skandal! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Podgorschek: Dann stimmen Sie einem Untersuchungsausschuss zu, damit wir das klären können! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich weiß schon, dass Sie sich den Ärger der Menschen – und dieser Ärger der Menschen in Österreich besteht ja zu Recht – zunutze machen wollen. Nur: Da werden wir ganz sicher nicht mittun. Wir werden immer wieder aufzeigen, wer dieses Hypo-Desaster verursacht hat. (Abg. Darmann: Untersuchungsausschuss!)

Was wir machen und was jetzt Finanzminister Spindelegger innerhalb kürzester Zeit gemacht hat, ist, kühlen Kopf zu bewahren. Diese Umsetzung ist wirklich gut auf­gesetzt worden. Was hat Finanzminister Spindelegger in der kurzen Zeit gemacht? – Einen Kassasturz. Er hat dann alle möglichen Szenarien geprüft. (Abg. Kogler: Die sitzen schon ewig in der Regierung, und er redet von einem Kassasturz! Das ist ja


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nicht zu fassen!) Er hat es ohnehin heute gesagt: Es ist nichts von vornherein ausgeschlossen worden von ihm, nichts, auch nicht die Insolvenz. Aber es hat ein klares Ergebnis in der Bewertung gegeben.

Was waren die Punkte für die Bewertung? Den entstandenen Schaden zu sanieren. – Erster Punkt.

Weitere, womöglich noch größere Schäden abzuwenden und den Steuerzahler, soweit es noch möglich ist, möglichst zu schonen.

Vor diesem Hintergrund mussten wir eine Insolvenz ausschließen. Ich sage es Ihnen, warum: weil hier einfach das Risiko zu groß gewesen wäre. Wir können uns nicht so einfach hinstellen, wie es der Klubobmann der NEOS-Partei gemacht hat, und jetzt der Insolvenz das Wort reden. Das geht für eine verantwortungsvolle Regierungspartei nicht so einfach.

Wir sind zur Auffassung gekommen, dass diese Bad Bank-Lösung Gewähr dafür bietet, dass eben nicht der Steuerzahler allein zur Kasse gebeten wird. Wir haben auch verhindert, dass ein Bundesland in die Insolvenz geht. Aber wir erwarten uns auch von Kärnten einen entsprechenden Beitrag. Die Burgenländer hatten ihre Probleme mit der Bank Burgenland. Die mussten vom Land einen weit größeren Beitrag leisten als diese 500 Millionen €, die wir gefordert haben. Das können Sie nachprüfen. Das ist so. Also ist das auch nicht eine erstmalige Sache. Wenn ein Bundesland etwas zu verantworten hat, dann hat es auch die Verantwortung wahrzunehmen. Das darf ich sehr deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Nachranggläubigern muss man schon sagen, das waren ja nicht einfache Staatsbürger, die hier eine Chance gesehen haben, wenn sie ein höheres Anlagerisiko in Kauf nehmen, dafür aber natürlich auch höhere Zinsen lukrieren. Daher geht es nicht, sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Wie furchtbar! Wir haben nicht gewusst, wie die Situation in Kärnten war. Uns war nicht bekannt, dass ein Bundesland 20 Milliar­den € an Haftungen übernommen hat. (Abg. Kogler: Aber das gilt ja für alle Gläubiger! Das hätten alle wissen müssen!)

Daher sage ich Ihnen schon eines sehr deutlich – Kollege Kogler, da würde ich Sie um Aufmerksamkeit bitten –, es wundert mich schon sehr, wenn der Klubobmann der NEOS meint, man soll mit den Gläubigern über einen Haircut reden, man soll sie in die Pflicht nehmen, sie daran erinnern, dass sie in guten Zeiten profitierten und nun in schlechten Zeiten zu ihrer Mitverantwortung stehen müssen. Das hat er heute gesagt, und das sagt er in seinem Blog: „Um den Schaden aus der Causa Hypo für die Steuerzahler_innen möglichst gering zu halten, sollten die Investoren, die bis heute Papiere der Hypo-Alpe-Adria-Bank halten, einen Beitrag leisten. Wer in guten Zeiten den Profit zieht, soll in schlechten Zeiten auch das Risiko mit übernehmen.“

Ja, was macht der Finanzminister jetzt? – Genau das macht er jetzt! Jetzt plötzlich passt es Ihnen nicht. (Abg. Strolz: Er nimmt die Falschen!)

Aber Sie nehmen ja nichts sehr genau. Schauen Sie, in Ihrem Antrag schreiben Sie, Maria Fekter war vier Jahre Finanzministerin. Wissen Sie, wie lange sie Finanz­ministerin war? – Zweieinhalb Jahre! Aber Sie brauchen ja nichts so genau zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Es kam uns vor wie eine Ewigkeit! – Abg. Kogler: Ist das jetzt etwas Gutes oder etwas Schlechtes?)

Merken Sie eigentlich, wie sehr Ihre Glaubwürdigkeit darunter leidet: heute A zu sagen und morgen das völlige Gegenteil von A zu vertreten? Genau das ist bei Ihnen der Fall. (Abg. Strolz: Du sollst nicht lügen!)


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Klubobmann Strache, Sie werden ja nach mir das Wort ergreifen, aber ich möchte Sie nur daran erinnern, was Sie im März hier im Hohen Haus gesagt haben, von diesem Rednerpult aus. Sie haben wortwörtlich gesagt: Der Finanzminister sollte endlich dafür sorgen, dass die Gläubiger, die da spekuliert haben, die natürlich über das Risiko auch Bescheid gewusst haben, zur Kasse gebeten werden (Abg. Strache: Insolvenz!), auch entsprechend belastet werden und ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. (Abg. Strache: Mit der Insolvenz!)

Was macht der Finanzminister? (Abg. Strache: Keine Insolvenz!) – Genau das macht er hier!

Ich habe es Ihnen vorhin erklärt, warum eine Insolvenz nicht möglich war. – Oder hätten Sie gewollt, dass Kärnten in den Konkurs geht? Ist das Ihr Modell? Unser Modell ist das ganz sicher nicht. (Abg. Strache: Beispiel Island! Das stimmt ja nicht! Das ist eine falsche Unterstellung!)

Daher sage ich Ihnen, in dieser Frage war es hundertprozentig richtig, was der Finanz­minister gemacht hat. Es war mutig, das jetzt zu machen, und ich bin froh darüber, dass wir noch vor dem Sommer diese Lösung hier beschließen. Keine einfache Aufgabe für uns, aber eine richtige Entscheidung des Finanzministers! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


16.10.13

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war natürlich klar, dass im Laufe der heutigen Debatte wieder einmal vom Klubobmann der SPÖ, vom Herrn Kollegen Schieder, aber auch vom Klubobmann Lopatka die gleiche Leier bemüht werden wird, nämlich dass die Verantwortung für den Hypo-Skandal die FPÖ trägt. (Abg. Lopatka: Der Schieder hat gar nicht geredet, Kollege Strache! Wo waren Sie? – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Prä­sidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Der Herr Krainer! Entschuldigung! Korrektur: Herr Krainer. Die sind ja politische Zwillinge, da kann man sich durchaus manchmal auch irren, weil die sagen eh immer das Gleiche.

Der Kollege Krainer und der Herr Lopatka waren es, die immer wieder gebets­mühlenartig eines behaupten, nämlich dass die FPÖ schuld sei am Hypo-Debakel und an dieser ganzen Entwicklung.

Also noch einmal zur Klarstellung. Die Klarstellung und Richtigstellung ist jene, dass Sie recht haben, dass eine Haftung in Kärnten übernommen wurde – leider begonnen durch einen ÖVP-Landeshauptmann, wie wir schon öfters hier besprochen haben. Ja, ein ÖVP-Landeshauptmann hat damit begonnen. Leider wurde diese Haftung, die durch einen ÖVP-Landeshauptmann in Kärnten begonnen wurde, von ÖVP, SPÖ und den Freiheitlichen beschlossen. Ja, richtig, es war die FPÖ dabei, so wie die ÖVP und die SPÖ. Ja, richtig, es ist dann die Haftung leider weiter erhöht worden. (Abg. Matznetter: Das war eine Beschränkung der Haftung!) Ja, es war die SPÖ in Kärnten dabei, ja, es war die ÖVP in Kärnten dabei. Das heißt, wenn es um die Haftungs­verantwortung geht, sind Sie mit dabei! Sie haben das beschlossen in Kärnten! (Beifall bei der FPÖ.)

Dadurch ist aber noch nicht der Schaden entstanden. Wodurch ist denn der Schaden entstanden? – Da müssen wir zur Aufklärung schon einmal Revue passieren lassen,


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was da passiert ist. 2007 wurde die Bank verkauft. Sie sprechen von einer Kärntner Landesbank. Es war ab 2007 eine bayerische Landesbank! Sagen Sie doch nicht die Unwahrheit in diesem Hohen Haus! (Beifall bei der FPÖ.)

Es war ab dem Verkauf eine bayerische Landesbank, ab 2007. Im Jahre 2008 ist Jörg Haider als Landeshauptmann verstorben, auch wenn Sie einen Verfolgungswahn haben und meinen, er sei schuld für die weitere Entwicklung von 2008 bis heute. Nein!

Wodurch ist denn der Hauptschaden entstanden, den Sie angerichtet haben? – 2009 mit einer Verstaatlichung ohne Not! Da haben Sie den Schaden angerichtet, indem Sie die bayerische Landesbank in das österreichische Eigentum übernommen haben. (Beifall bei der FPÖ.) Das war das finanzpolitische Verbrechen, das angerichtet wurde!

Und wer trägt die Hauptverantwortung für diese Verstaatlichung ohne Not? – Sie als ÖVP und Sie als SPÖ! Nicht ein Haider und nicht die FPÖ. Deshalb haben Sie auch kein Interesse an einem Untersuchungsausschuss.

Ich sage, das war eine völlig unsinnige Verstaatlichung unter dem damaligen Finanz­minister Josef Pröll im Jahr 2009, wo das Verhängnis und der Schaden seinen Lauf genommen haben. Und das versuchen Sie immer wegzuwischen.

Mit dieser Verstaatlichung wurden die Risiken, die durch den Expansionskurs der vorherigen Bayern-Eigentümer – nicht Kärntner Eigentümer, Bayern-Eigentümer! – entstanden sind, auf den österreichischen Steuerzahler abgewälzt. Die Bayern haben ab dem Zeitpunkt, wo sie Mehrheitseigentümer waren, 2007, die Anleihenbelastung von 4 Milliarden auf sage und schreibe 12 Milliarden € explodieren lassen, auch die Bilanzentwicklung explodieren lassen.

Zusätzlich hat die BayernLB als vormaliger Hauptaktionär der Hypo Alpe-Adria dann ein Mitspracherecht beim weiteren Vorgehen der Republik eingeräumt bekommen. Ja, bitte, was hat denn der Josef Pröll dort noch alles angerichtet?! Neben einer Verstaat­lichung ohne Not, mit der er den Schaden auf die österreichischen Steuerzahler abgewälzt hat, anstatt dass die Bayern Verantwortung hätten übernehmen müssen, hat er noch dafür gesorgt, dass die Bayern bei allen Entscheidungen mitentscheiden dürfen, wo wir heute gehört haben, dass die Bayern der jetzt vorgeschlagenen Lösung nicht einmal noch zugestimmt haben.

Die Debatte heute hier ist völlig legitim, Herr Finanzminister. Es wurde eine Ent­scheidung im Ministerrat getroffen – das war eine falsche Entscheidung, die dort getroffen wurde –, aber die Entscheidung ist hier im Hohen Haus zu treffen! Und da ist sie noch nicht gefallen. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Debatte heute stattfindet. (Beifall bei der FPÖ.)

Es hindert auch Sie niemand, gescheiter zu werden, bevor ein Parlamentsbeschluss zu treffen sein wird.

Wenn man diese ungünstigen Bedingungen da beleuchtet, in die uns der Josef Pröll als Finanzminister hineingeführt hat, damals im Dezember 2009, und auch die Enthüllungen, die vor wenigen Wochen das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben, wonach die Bayerische Landesbank einen Konkurs der Hypo noch am 1. Dezember 2009 explizit ausgeschlossen hat, ja, dann ist das ein klarer Beweis dafür, dass es sich um keine Notverstaatlichung gehandelt haben kann, wie Sie immer wieder fälschlicher­weise und unwahr behaupten, sondern eben um eine Verstaatlichung ohne Not. (Abg. Fekter: Das stimmt ja nicht!)

Und ich frage mich, was der Grund ist, dass ein Finanzminister Josef Pröll den Bayern 4,5 Milliarden quasi geschenkt hat, die jetzt die österreichischen Steuerzahler zu


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tragen haben. Was ist da der Grund? Das gehört restlos aufgeklärt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage Sie: Wer war denn in Verantwortung, auch für die Untätigkeit, seit dem Jahr 2009, seitdem Sie ohne Not verstaatlicht haben? Ja, wer war denn das? War das der Haider? Nein, der war gar nicht mehr da! War das die FPÖ? Nein, die war nicht in der Regierung! Das waren Sie von ÖVP und SPÖ, die Sie seit der Verstaatlichung bis heute, 2014, nichts – nichts! – gemacht haben, wodurch die Höhe des Schadens noch weiter angestiegen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Vertreter der Republik wussten, dass keine Insolvenz beim bayerischen Mehrheitseigentümer, der Landesbank, droht, warum haben sie dann die Hypo damals verstaatlicht? Und warum bürden Sie die teuerste und schlechteste Lösung jetzt dem österreichische Steuerzahler auf? Diese Frage ist aufzuklären.

Natürlich kann man viele Beispiele nennen, dass unterschiedliche Varianten bei Bankenkrisen in Europa schon gelebt worden sind. Aber man könnte ja vielleicht auch einmal das isländische Vorbild zitieren. Das isländische Vorbild hat gezeigt, dass es vernünftig sein kann, wie auch Experten vorgeschlagen haben, eine Bank in Insolvenz zu schicken.

Und ich frage mich: Wo ist Ihre Konsequenz? Bis heute gibt es kein Trennbanken­system. Bis heute gibt es keine Insolvenz- und Konkursordnung für Banken. All das bräuchten wir als Konsequenz aus diesen Entwicklungen. Aber nichts dergleichen ist absehbar.

Ich frage mich: Welche wahren Motive des ehemaligen Finanzministers Josef Pröll hat es damals gegeben, und auch vom damaligen Finanzstaatssekretär Schieder, der natürlich auch mitverantwortlich war?

Seit 2009 ist nachweislich der Schaden entstanden, durch diese Handlungen. Durch das Nichtstun bis 2014 ist der Schaden weiter angewachsen, und durch Ihre jetzige Lösung kommt der Schaden für den Steuerzahler so richtig zum Explodieren. Und genau das gehört restlos aufgeklärt und auch untersucht. Deshalb verhindern Sie ja jede Untersuchung: weil Sie wissen, dass in diesem Zeitraum Ihre Verantwortung zum Tragen kommt und keine andere. Und da können Sie hundertmal das Gegenteil behaupten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Ich sage, angesichts dieser nunmehr aufgetauchten Dokumente ist ein Unter­suchungs­ausschuss dringender notwendig denn je. Da sind einige Fragen zu klären: Wer hat diesen Verstaatlichungsskandal verursacht? Wer sind da die Verantwortlichen? Gab es rechtliche Verfehlungen der Verantwortlichen, die das damals umgesetzt und auch verhandelt haben? Gibt es persönliche Verantwortlichkeiten? Das ist aufzuklären!

Die nunmehrige Teillösung mit einer Gläubigerbeteiligung von 890 Millionen, wie auch der Kollege Strolz aufgezeigt hat, na ja, in der Art und Weise, wie Sie das angehen, trifft es ja letztlich wieder nur die Steuerzahler und nicht die Gläubiger. Und deswegen war ja genau das, wenn Sie schon mein Zitat hernehmen, Herr Lopatka, mein Vor­schlag: Machen wir eine Insolvenz! Machen wir einen Konkurs, eine geordnete Insolvenz wie damals in Island! Island hat damals in kürzester Zeit nicht nur die Banken saniert, sondern auch den Staat saniert. Ja, man kann auch solche Beispiele bemühen. Und dann kämen die Richtigen zum Handkuss. Dort sitzen nämlich auch die Bankmanager hinter Schloss und Riegel, hinter Gittern, wie das bei uns bis heute leider nur in ein, zwei Beispielen der Fall ist, aber nicht in den anderen. – Wie viele


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verantwortliche Manager der Hypo laufen heute noch frei herum, die hier kriminelle Deals mit Südosteuropa abgewickelt haben und bis dato nicht belangt werden?

Wenn man jetzt diese Gläubigerbeteiligung hernimmt, dann muss man schon auch sagen, dass die gesamten Verbindlichkeiten der Gläubiger 19 Milliarden € aus­machen. Da kann man das nur als schlechten Witz bezeichnen, wenn Sie sagen, da werden die Gläubiger jetzt herangezogen.

Wie kommen die Steuerzahler dazu, dass sie permanent Verantwortlichkeiten von Managern zu übernehmen haben, indem Sie permanent das Versagen von Managern und Bankmehrheitseigentümern auf die Steuerzahler umwälzen?! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Haircut kommt zu spät, er ist viel zu gering! Für die Steuerzahler ist das nach­weislich die schlechteste Lösung. Aber das ist kein Wunder, weil Sie sehen sowieso den Steuerzahler in allen Bereichen immer nur als Melkkuh. (Abg. Rädler: Kärnten, Haider!)

Laut Gesetzentwurf wird auch der zulässige Gesamtbetrag für Maßnahmen, die im Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes ergriffen werden, vorsorglich jetzt von 15 auf 22 Milliarden angehoben. Natürlich belastet das auch weiter den Steuerzahler.

Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass Sie immer wieder von den inter­nationalen Experten sprechen, die Sie da als Berater eingesetzt haben, wo wir wissen, dass es kolportierte Beraterhonorare von über 450 Millionen € gibt. Ja, wo ist deren Leistung? Wo haben die dem Steuerzahler irgendwo ein Geld erspart mit ihren Beratungen? Nichts, außer dass sie sich selbst ihre Taschen vollgestopft haben mit Ihren Aufträgen, die Sie an diese Herrschaften vergeben haben.

Diese Frage ist auch zu stellen, sie gehört auch in einem Untersuchungsausschuss aufgeklärt. Genauso auch die Abbaugesellschaft, wo natürlich die Leichen im Keller weiter vergraben werden. Hätten wir eine Insolvenz gemacht, dann hätten wir die Leichen ausgraben können, hätten wir aufdecken können, wo die Sauereien gelaufen sind, hätten wir weiter auch rechtsstaatliche Mechanismen in Gang setzen können, neben einer Aufklärung durch das Parlament. Wir haben ja bereits unzählige Male, bereits 18-mal einen Untersuchungsausschuss hier in diesem Hohen Haus gefordert, und Sie haben ihn bereits 18-mal abgelehnt. (Präsidentin Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Wir sprechen uns klar für eine geordnete Insolvenz aus – ich komme zum Schluss –, aber ich sage, Sie haben leider kein Interesse an einer besten Lösung für den Steuer­zahler. Ich frage mich, welche Interessen Sie bedienen. – Auch das wird in Zukunft Aufklärung im Untersuchungsausschuss finden müssen. (Beifall bei FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

16.20

16.20.45Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte hierüber wurde nicht verlangt.


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Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.21.25

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin, ich darf gleich noch hinzufügen, dass zu dieser von Ihnen erwähnten Abstimmung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der ja thematisch genau hierher passt, die Opposition den Antrag auf namentliche Abstimmung deshalb von der Regierung erwartet, weil wir nämlich einen Antrag auf geheime Abstimmung einbringen werden. Das führt nämlich genau zu dem, was hier auch die Materie ist. Ich bin mir nicht sicher, wenn sozusagen alle einerseits ihren Intellekt – davon gehe ich aus –, aber vor allem ihr Gewissen – das ist manchmal schwierig – einschalten, ob für dieses Hypo-Sonderabbaugesetz – ein Riesenkonvolut, wir werden es in zwei Wochen behandeln, ich will heute gar nicht im Detail darauf eingehen –, würden wir es einer geheimen Ab­stimmung unterziehen, die Mehrheit – Intellekt und Gewissen eingeschaltet voraus­gesetzt, das wollen wir unterstellen – nicht sehr gefährdet wäre.

Ich darf jetzt gleich auf das eingehen, was hier schon an Stichworten angeboten wurde. Herr Klubobmann Lopatka hat erklärt – wie sonst auch in budgetären Zusam­menhängen, sehr mutig eigentlich –, dass Sie, Herr Vizekanzler, einen Kassasturz gemacht hätten. Das finde ich super! Die ÖVP ist – ich kann schon gar nicht mehr zählen, was weiß ich wie lange in der Regierung – maßgeblich, maßgeblich!, am Hypo-Debakel beteiligt, und dann wird uns hier erklärt, es sei ein super Fortschritt, wenn wir jetzt einen Finanzminister haben, der einmal einen Kassasturz organisiert. Das ist ein bisschen mau. Wenn Sie sagen wollen, dass der Herr Vizekanzler da oder dort einmal zugreift und zur Tat schreitet, will ich dem nicht widersprechen. Aber einen Kassa­sturz? – Sorry, aber wie oft haben wir hier herinnen diskutiert und darauf hingewiesen, was hier droht. Sie haben das unter dem Tisch gehalten, Sie haben alle Lösungen verschleppt. Wurscht, welche Lösung, jede wäre früher besser gewesen als jetzt, jede!

Ja, wir bekennen uns dazu, dass wir auch mit Teilen dessen, was hier vorgeschlagen wird, vor Jahren geliebäugelt haben. Aber wir haben schon so viel Milch verschüttet, dass längst andere Lösungen sinnvoller sind. Deshalb wird es sehr wohl um die geordnete Insolvenzlösung mit Gläubigerbeteiligung versus dem, was hier vorgeschla­gen wird, gehen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Aber bleiben wir beim Zuruf Kassasturz. Das ist auch wieder auffällig gewesen. Man kommt offensichtlich nicht umhin, ständig die ganze Geschichte bemühen zu müssen oder zu wollen. Schön langsam glaube ich, dass die Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses schon allein deshalb zum Minderheitsrecht wird, damit wir endlich erleben dürfen, dass die Klubobleute von ÖVP und SPÖ zu diesem ganzen Kalen­darium Stellung nehmen dürfen, denn es fällt ihnen nie etwas anderes ein, als auf alle anderen zu deuten, aber bei sich nichts zu erkennen.

Apropos Kalendarium: Sie haben offensichtlich ein traumatisches Weihnachts­erleb­nis 2009. Der Dezember 2009 ist aus ihrem Adventskalender gestrichen worden, er verschwindet immer in ihrer Aufzählung. Damals haben sie aber diese sogenannte Verstaatlichung vorgenommen, die uns das Ganze im Wesentlichen erst zurück­eingebrockt hat, was zuerst in Kärnten – und ja, ich gebrauche das Wort tatsächlich – verbrochen wurde. Das, ja, aber was hat denn hier wen geritten, dass das überhaupt hat stattfinden können?


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Wenn Sie das schon strapazieren, müssen Sie es sich bei der Gelegenheit eben auch wieder anhören: Es drängen immer mehr Fakten ans Licht, immer mehr Dokumente, die beweisen, wie schludrig, wie schlampig, wie verantwortungslos die damalige Regierungsspitze – und schon längst eine rot-schwarze auf Bundesebene – hier gehandelt und das Problem in einer Art und Weise importiert hat und – jetzt nicht bloß nur mit mehreren Milliarden, wie es sich immer schon abgezeichnet hat, sondern mit einem Gesamtschaden von über 10 Milliarden € – am Schluss dem Steuerzahler umgehängt hat, den Sie mit dieser Lösung letztendlich irgendwo versenken wollen.

Jetzt wird es einmal von der Dimension her interessant, glaube ich. Die letzte Woche beziehungsweise die letzten zehn Tage haben dazu geführt, dass in der Öffent­lichkeit – wieder einmal bei einem komplexen Thema – alles durcheinandergegangen ist. Es ist der Eindruck erweckt worden, als ob plötzlich die Regierung genau das tut, was die Opposition immer gefordert hätte. Man fragt sich dann eigentlich, was hinter den Kulissen innerhalb der Regierung los ist, warum jetzt plötzlich alles anders sein soll. Das ist zum Teil schon vorgehalten worden. Plötzlich gilt: doch Gläubiger­beteiligung, plötzlich sind die Rating-Agenturen nicht so wichtig – da gebe ich Ihnen auch recht –, plötzlich ist das und das.

Es ist leicht erklärt, was hier passiert ist. Es wird versucht – und das anerkenne ich; ich weiß schon, dass das in der Schwarz-Weiß-Welt immer schnell einmal zu Missver­ständnissen führt, ich spreche es aber aus, ich anerkenne den Versuch –, zumindest bei einem im Wesentlichen ganz kleinen Teil der Gläubiger Geld einzutreiben. Ich anerkenne das, das mache ich schon, aber das wird auf einer formalen Ebene organisiert, die erwarten lässt, dass das Ganze ohnehin ausgehebelt wird. Dann haben wir am Schluss gar nichts und nur den Schaden. Wenn man unterstellen wollte – das tue ich Ihnen gegenüber ausdrücklich nicht, Herr Vizekanzler –, könnte man sagen, möglicherweise haben Sie schon wieder die falschen Berater um sich. Ich meine, eine gewisse Historie hätten wir vorzufinden. Da die Taskforce eine so wichtige Rolle gespielt hat, muss man immer das Schlimmere annehmen. Also möglicherweise wie­der falsch beraten. Würde man die Gläubigerbeteiligung diskreditieren wollen, hätte man vielleicht so vorgehen müssen.

Irgendwie entsteht plötzlich der Eindruck – auch die Medien sind eingeladen, ein bisschen genauer hinzuschauen –, als ob jetzt das organisiert werden würde, was vernünftige Leute immer schon verlangt haben, und plötzlich haben wir die Debatte, gut, jetzt zahlen alle. – Nichts ist damit! Schauen wir uns das doch an!

Wenn erstens der Gesamtschaden am Schluss bei weit über 10 Milliarden € liegen wird – unserer Schätzung nach eher bei 12, 13 Milliarden, leider; zur Erinnerung: 5,5 Milliarden sind schon erfolgreich versenkt –, wenn gleichzeitig die Bilanzsummen berücksichtigt werden, die jetzt noch existieren, oder allein nur das Beispiel der Anlei­hen, die mit Kärntner Haftungen versehen sind – sicherlich gibt es Senior-Bonds und nachrangige Gläubiger, trotzdem –, dann sind es über 12 Milliarden, und um 890 Mil­lionen dreht sich die Debatte. Das sind weit unter 10 Prozent, und genau das ist eigent­lich das Problem: Für möglicherweise 10 Prozent Gläubigerbeteiligungen handeln wir uns weit über 90 Prozent des Zinnobers ein, der damit natürlich auch verbunden ist. Deshalb sehen wir von der Alternative nicht ab, Herr Vizekanzler!

Es mag schon sein, dass die Regierung mit ihrer Gerade-noch-Mehrheit im März beschlossen hat, die Insolvenz auszuschließen – es wird im Übrigen ein Ergänzungs­kapitel im Untersuchungsausschuss sein, wie es dazu kommen konnte, dass die Insolvenz ausgeschlossen wird, bestimmte Gutachten zwar noch organisiert wurden, aber von in Wahrheit ihren Gegenspielern weggedrückt wurden und über Nacht plötzlich die Insolvenz als Thema völlig verschwunden ist und nur mehr die andere


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Variante gegolten hat, die Sie verteidigen, weil Sie immerhin in einem kleinen Bereich etwas probieren. In Wirklichkeit schafft das aber auch mehr Probleme als Lösungen.

Das ist die momentane Aufstellung in der ganzen Sache. Deshalb wäre es viel, viel vernünftiger, auch das zu erreichen, was Sie vorgeben, erreichen zu wollen oder vielleicht tatsächlich erreichen wollen, und die Gläubigerbeteiligungen mit dem zugege­benermaßen lückenhaften, aber doch durchaus bewährten österreichischen Insolvenz­recht zu organisieren. Es gibt ein geordnetes Insolvenzverfahren – und dann stellt sich heraus, was die nachrangigen Gläubiger bekommen oder auch nicht. Wahrscheinlich unter Umständen auch nichts, wenn man nachrechnet, das muss aber nicht sein. Aber wichtig ist, dass alle in die Ziehung kommen. Stellen wir uns noch einmal die Dimensionen vor: 12,3 Milliarden € versus 890 Millionen €!

Jetzt argumentieren Sie ja mittlerweile schon, dass man nicht aufschreien soll – aber nur in Bezug auf die 890 Millionen € –, weil man ja hätte wissen müssen, die Haftungen von Kärnten sind nichts wert. Jetzt argumentieren Sie plötzlich so, und Sie haben auch recht, aber warum gilt denn das nicht für alle?

Es ist auch richtig, dass die Anleihegläubiger, die vor zehn, vor 15 Jahren investiert haben, je nach Laufzeit, von jetzt weg betrachtet damals schon wissen mussten, dass sie in keine regionale brave Bank, sondern einfach in ein Pyramidenspiel, in die Mafia-Kiste investieren. (Beifall bei Grünen, Team Stronach und NEOS.) Und das ist das Problem: dass jetzt der Steuerzahler dazu herangezogen wird, der Balkan-Mafia Mil­liar­den aus dem eigenen Säckel hinterherzutragen. Die sind nicht seriös und gut­gläubig, die damals investiert haben, Haftungen hin oder her!

Dazu kommt noch etwas. Wer hat denn geglaubt, dass Kärnten jemals wirklich haften könnte? Selbst wenn man annimmt, dass ein Konkursverfahren über das Land Kärnten eröffnet werden würde – da gibt es nichts zu holen! Was reden Sie da eigentlich? Wenn Ihnen das ein so großes Anliegen gewesen wäre, warum haben Sie nicht im Dezember 2009 gleichzeitig mit dieser sogenannten Notverstaatlichung – die ja gar keine war – ein Insolvenzrecht für Bundesländer beschlossen? Der Antrag ist hier im Haus gelegen, wir haben ein paar Tage vor der Notverstaatlichung alles erhoben. Da wir schon gewusst haben, was Sie für einen Blödsinn machen werden (Abg. Rädler: Na hallo!) – natürlich –, haben wir diesen Antrag gestellt, und Sie haben ihn abgelehnt. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Bis heute gibt es kein Insolvenzrecht für Bundesländer, also müssen wir uns mit der bestehenden Insolvenzordnung herumschlagen. Aber auch das ist kein Weltuntergang (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen), ganz im Gegenteil, wir würden zurande kommen. Sie finden eine Lösung, die so ausschaut als ob, die so tut als ob, die aber die ganz großen Fragen außen vor lässt, und bei den kleinen doktern Sie herum. (Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Schauen Sie, das Hypo-Ding ist so ein Viech (der Redner breitet beide Arme aus, um eine Größe zu illustrieren), und hinten am kleinen Schwanz schnipseln Sie jetzt herum und kassieren den Zinnober in einem Ausmaß, als ob Sie die ganze Bank liquidieren würden. Das ist leider nicht der Fall, und deshalb gehört das anders gemacht, nämlich so, wie wir vorschlagen. Das gilt heute wie schon im März. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur ist zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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16.32.09

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuer­zahler und Leidtragende des Hypo-Alpe-Adria-Desasters! Wie die Regierung von Anfang an mit dieser Bank umgegangen ist, zeigt eigentlich ganz systematisch auf, wie sie dieses Land führt, weil sie offensichtlich nicht imstande ist, Probleme zu lösen. Es wurde eine Bank mit Steuergeldern gerettet, obwohl der Hauptaktionär, nämlich damals die Bayern, sie ohnehin nie hätten in Konkurs gehen lassen, wie man aus Dokumenten, die jetzt aufgetaucht sind, ganz klar erkennen kann.

Interessant ist auch: Kurz nach der Verstaatlichung der Bank hat der damalige Vor­stand gesagt, dass die Bank jetzt einen Zuschuss braucht und dass noch ein zweiter Zuschuss notwendig werden wird, die Bank aber spätestens ab dem Jahr 2011 Gewinne abwerfen wird. Die zuständige Finanzministerin damals hat den Steuerzah­lern mehrmals erklärt, dass die Bankenrettung durchaus das Potenzial für ein gutes Geschäft hat, ähnlich wie die Rettung Griechenlands. Kaum war die Wahl vorbei, konnte sich plötzlich niemand mehr erklären, warum statt der erhofften Gewinne plötzlich weitere Hilfen durch die Steuerzahler fällig wurden. Das Ausmaß konnte wohl niemand definieren. Knapp nach der Wahl sprach man plötzlich von mehreren Milliar­den.

Diese Nichtauskunft vor der Wahl schrammt in Wirklichkeit ganz nahe am Wähler­betrug vorbei. Das ist so ähnlich wie mit dem Budgetloch, auch dieses ist eigenartiger­weise erst kurz nach der Wahl aufgetaucht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Fekter: Der Beihilfenbescheid war vor der Wahl!)

All diese skandalösen Vorgänge und diese vielen Milliarden zeigen eines auf: Es wäre demokratiepolitischer Mindestanstand, jetzt einen Untersuchungsausschuss zuzulas­sen. (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Aber kommen wir jetzt zur Qualität der Aufarbeitung von diesem Desaster!

Die Anstaltslösung, die es jetzt gibt – so sagen die eigenen Aufsichtsräte der Hypo Alpe-Adria-Bank –, wurde von der Politik über Jahre verschleppt. Es ist dadurch ein Milliardenschaden entstanden (Abg. Fekter: Stimmt nicht!), der ausschließlich von Rot und Schwarz, die auch heute die Regierung bilden, wenn auch mit einer anderen Besetzung, zu verantworten ist. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.) Jetzt hat man dieselbe Lösung, die man schon vor Jahren hätte haben können, nur ist sie jetzt eben um Milliarden teurer.

In ähnlich gelagerten Fällen müssen sich „normale“ Bürger vor Gericht wahrscheinlich wegen Konkursverschleppung und Vergehen gegen das Insolvenzrecht und Aktien­gesetz verantworten. Das ist eben der Unterschied zwischen Politikern im geschützten Bereich und ganz normalen Leuten. Diese stünden vielleicht schon vor Gericht, wohin­gegen es für die Politiker keine Konsequenzen gibt. – Sehr geehrte Steuerzahler, Sie müssen wissen, für Sie gelten ganz andere Regeln als für die Regierungspolitiker! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich verstehe auch bis heute nicht, warum die Regierung nicht die meiner Meinung nach beste Lösung für die Hypo Alpe-Adria-Bank gewählt hat, sofern man überhaupt noch von einer besten Lösung sprechen kann bei diesem niedergebrannten Haus Hypo Alpe-Adria. Ich meine, die Regierung hätte unter glaubhafter Androhung der Insolvenz ein Umtauschangebot machen müssen, womit man über die Laufzeit und den Zinssatz durch Bundesanleihen anstatt Landesanleihen mit einer wirklich hohen Wahrschein­lichkeit einen Haircut um rund 50 Prozent oder mehr hätte erreichen können. Die Bank hätte man an den privaten Bestbieter verkaufen müssen. Eine Firma, die auf Abwick­lungen spezialisiert ist, hätte das sicher übernommen. Ich kann Ihnen sagen, in den


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USA sind über 3 000 Banken abgewickelt worden – und das hat die Steuerzahler keinen Cent gekostet! Aber dieser Zug ist jetzt abgefahren.

Alles in allem: Die jetzige Situation ist sehr unbefriedigend. Es gibt jetzt eine sehr unkonventionelle Lösung, verpackt in ein wirklich sonderbares Sondergesetz. Dass Gläubiger am Schaden beteiligt werden sollen, ist grundsätzlich sehr gut, sehr geehrter Herr Finanzminister! Wenn Sie die Steuerzahler in ihrem Schaden noch im Bereich des Möglichen begrenzen wollen, wenn Sie das mit diesem Sondergesetz erreichen wollen, dann begrüße ich das grundsätzlich, dann haben Sie meine Unterstützung, aber es kann niemand nachvollziehen, was Sie jetzt dazu bewegt, auch noch dem Finanzplatz Österreich Schaden zuzufügen. Möglicherweise orientieren Sie sich am Imageschaden des Wirtschaftsstandortes Österreich, der sich schon manifestiert hat, man kennt Österreich nämlich auf der ganzen Welt als Hochsteuerland, in dem sich Arbeiten kaum noch lohnt, in dem kaum ein Unterschied ist zwischen Arbeiten und Nichtar­beiten. Das einzig Attraktive am österreichischen Wirtschaftsstandort sind die tüchtigen Unternehmer und die tüchtigen Arbeiter. (Beifall beim Team Stronach.) Das sind Sie, sehr geehrte Steuerzahler, aber dass Sie so fleißig arbeiten, dafür können die Regie­rungs­politiker Gott sei Dank nichts.

Aber zurück zur Hypo Alpe-Adria-Bank. Qualifizierte Gläubiger, die genau wissen, was sie da kaufen, sind jedenfalls weniger schützenswert als die Steuerzahler, die über­haupt nichts dafür können, außer dass sie mehrheitlich Rot-Schwarz gewählt haben. Misswirtschaft und ständige Steuererhöhungen sind eben auch eine Art, den Wählern danke zu sagen.

Von wegen: Wir wurden gut durch die Krise geführt!, wie man das regelmäßig hört. – Sehr geehrte Wähler und Steuerzahler, Sie müssen wissen, Österreich ist das einzige Land auf der Welt, das das Problem mit den verstaatlichten Banken aus der Finanz­krise bis heute nicht aufgearbeitet hat. Die Hypo Alpe-Adria-Bank ist nicht das einzige Problem, da kommt noch mehr, und das wird uns noch viel Geld kosten. (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Wie gesagt, grundsätzlich finde ich es gut, die Gläubiger zumindest so weit wie möglich am Verlust zu beteiligen und die Steuerzahler dadurch zu entlasten, aber diese Regelung scheint sehr willkürlich, manche in die Pflicht zu nehmen und andere außen vor zu lassen.

Das Grundproblem: Wieso hat die öffentliche Hand überhaupt Haftungen für Partizi­pationskapital übernommen? Das Partizipationskapital hat eine fixe Verzinsung, aber die Rückzahlung hängt immer davon ab, ob die Bank Verluste macht oder eben nicht, denn Partizipationskapital ist Teil vom Eigenkapital, und dieses nimmt immer am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft teil. Also wenn eine Bank pleitegeht, dann ist das Eigenkapital zuerst weg; theoretisch eben wie bei jeder Firma. Es müsste natürlich auch das Partizipationskapital weg sein, aber in Österreich und nur in Österreich gibt es ein ganz besonderes Phänomen: Es kommt die öffentliche Hand ins Spiel und übernimmt eine Garantie für die Investoren von Partizipationskapital.

Warum werden Eigenmittel, die eine höhere Verzinsung und dafür auch ein höheres Risiko bringen – das heißt, sie müssen am potenziellen Verlust teilnehmen –, über­haupt von der öffentlichen Hand garantiert? Das ist so, als ob der Staat am Roulette­tisch Haftungen übernimmt, und wenn Rot oder Schwarz kommt, dann heißt es zahlen. Was für ein Bild: Rot oder Schwarz heißt zahlen. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses Instrument, dass der Steuerzahler haftet, und zwar für qualifizierte Gläubiger, die wegen der attraktiven Verzinsung ein riskantes Geschäft eingehen, ist der helle Wahnsinn! Risikotransfer von Privat in Richtung Staat und Steuerzahler!


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Die Rechtsanwälte reiben sich schon die Hände in Hinblick auf diese Geschäfte, die sie da jetzt machen können. Aber auch die Hedgefonds kaufen jetzt schon, wahr­schein­lich um 10 Prozent, zu wirklich guten Preisen diese Papiere mit der Landes­haftung auf, um dann fette Gewinne auf Kosten der Steuerzahler zu machen. Die Hedgefonds und die Spekulanten, die internationalen Investoren sind nämlich aus einem anderen Holz geschnitzt als die Politiker – die halten sich an die Gesetze, die die meisten österreichischen Politiker gar nicht kennen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Rädler: Sind Sie Politikerin?)

Man könnte fast meinen, dass Österreich so irrtümlich zu einem Superspekulan­ten­mekka wird, so wie das auch schon in Salzburg, in Linz und in Wien erfolgreich vorgezeigt wurde. (Abg. Rädler: Was sind Sie? Sind Sie Politikerin?) Wenn das Geld einmal wegspekuliert ist, dann führt man schnell die sogenannte Millionärssteuer ein, die zur Massensteuer wird, um die Budgetlöcher zu stopfen.

Wie wollen Sie jetzt also schlüssig erklären, dass man genau jene Gläubiger zur Kasse bitten will, die landesbesicherte nachrangige Anleihen gekauft haben, die genau zwischen 2002 und 2007 ausgegeben wurden und exakt bis 2017 laufen? Es gibt nämlich weitere nachrangige Anleihen, die aber nicht landesbesichert, sondern bun­des­besichert sind, und zwar im Umfang von zirka 1 Milliarde €. Diese nehmen nicht am Verlust teil, nur die Kärntnerischen, und auch dort nicht alle, denn dort gibt es welche, die länger laufen als bis 2019. Also alles in allem ist es ziemlich unlogisch und irritierend für den Finanzplatz.

Aber ich habe das Gefühl, dass das ohnehin schon wurscht ist, weil dem öster­reichischen Finanzplatz derzeit sowieso an allen Ecken und Enden geschadet wird. Denken Sie nur an die Finanztransaktionssteuer, die für die Börse Wien schlecht ist! Denken Sie an die Bankensteuer Neu, die nur die Kreditvergabe belastet und nicht die Spekulationen! Denken Sie an die „GmbH light“, die jetzt doch nicht mehr „light“ ist! Denken Sie an die Häuslbauer, die darauf vertrauen, dass sie da investieren können, und dann kommt womöglich bald eine neue Steuer und frisst ihnen alles weg! Wir haben in Österreich ein Problem mit der Rechtssicherheit. Das ist ein enormer Schaden für unser Land.

Was die vorgeschlagene Lösung anlangt: Ich bezweifle, dass die gewählte Vorgehens­weise mit ihrer selektiven Gläubigerbeteiligung halten wird. Aber lassen Sie uns wenigstens etwas aus diesem Hypo-Alpe-Adria-Desaster lernen! Und zwar: Wir brauchen ein vernünftiges Insolvenzrecht für Banken. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir brauchen ein vernünftiges Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften. Wir müssen wissen: Too big to fail! – Das muss auch in Österreich gelten.

Außerdem: Das Föderalismusproblem gehört gelöst. Man weiß ja überhaupt nicht, was noch in den Ländern und Gemeinden begraben ist.

Und letztlich: Der Staat soll den Unternehmern und den arbeitenden Menschen in unserem Land den roten Teppich ausrollen – und nicht den Hedgefonds und Speku­lanten! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.42.53

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Bevor ich zu meiner Rede komme, möchte ich noch etwas anmerken: Frau Präsidentin, es ist uns schon


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bewusst, dass der Herr Bundeskanzler gemäß der Geschäftsordnung, wenn wir in einer Sondersitzung eine Dringliche Anfrage an den Finanzminister stellen, nicht die Verpflichtung hat, hierher zu kommen.

Es geht um eine ganz generelle Bemerkung: Ich glaube, es teilen ganz viele Menschen die Einschätzung, dass der Herr Bundeskanzler – sagen wir einmal so – ein wenig auf Tauchstation geht, wenn es um das Thema Hypo geht. Da muss man schon auch einmal in Erinnerung rufen, dass er auch zur Zeit der Notverstaatlichung Bundes­kanzler war (Abg. Kogler: Richtig!), und es ist eigentlich unglaublich, dass dieser Bun­deskanzler, der diesen Skandal auch mit dieser  Es geht nicht nur um die Causa prima; natürlich geht es auch um die Landeshaftungen und das Aufblähen (Zwischenruf der Abg. Fekter), um das – wie haben Sie gesagt? – Mafiöse (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Fekter) – und Sie haben ja völlig recht, es ist einfach eine kriminelle Machenschaft gewesen, diese Bank so aufzublähen –, aber natürlich liegt auch sehr viel von dieser heutigen Problematik in dieser Notverstaatlichung. Und immer wenn es um dieses Thema geht, taucht der Herr Bundeskanzler ab.

Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass am nächsten Tag, nachdem klar geworden war, dass sich die österreichischen Banken an dieser Hypo-Aufarbeitung nicht beteili­gen werden, der Bundeskanzler und auch der Herr Vizekanzler überhaupt das Presse­foyer des Ministerrates verlassen haben und die Ministerinnen Karmasin und Heinisch-Hosek das dort haben ausbaden und die Fragen der Journalisten, die natürlich berechtigterweise gestellt wurden, beantworten müssen. Also ich glaube, es ist durch­aus legitim, zu sagen, dass der Herr Bundeskanzler in dieser Causa nicht wortreich in Erscheinung tritt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strache: Schweigekanzler!)

Im Übrigen möchte ich sagen, dass wir selbstverständlich im EU-Hauptausschuss vertreten waren, Kollege Hable war dort. Wir haben leider eine Fraktionsstärke, wo nur ein Mitglied der NEOS in einem Ausschuss sein kann – das nur, um auch das klargestellt zu haben.

Herr Klubobmann Lopatka, es ist ein bisschen komisch, wenn Sie unserem Klubob­mann Strolz vorhalten, dass er vor ein paar Wochen etwas anderes gesagt hat, wenn er es eigentlich hier wiederholt hat. Sie hätten also nur aufmerksam zuhören müssen. Natürlich teilen wir das Ziel, dass die Gläubiger beteiligt werden, vollkommen klar, weil natürlich auch wir, auch wenn das Gesetz, das ABGB sagt, dass das mündelsichere Anleihen sind, weil da Landeshaftungen drauf sind, der Meinung sind, dass das nicht redlich ist, weil man aufgrund des kriminellen Aufblähens dieser Hypo, aber natürlich auch aufgrund der Summe der Haftungen, die in diesem Bundesland eingegangen wurden, eigentlich schon absehen konnte, dass es keine wirkliche Sicherheit gibt.

Aber der Grund, warum wir diese Sondersitzung verlangt haben und warum wir dieses Gesetz jetzt in der vorliegenden Form kritisieren, ist folgender: Wir hegen die ganz massive Befürchtung, dass Sie mit diesem Sondergesetz nicht nur den Finanzplatz Österreich massiv gefährden, sondern auch und vor allem das Vertrauen der Wirt­schaft, der Investoren und ganz allgemein der Menschen in die österreichische Politik. Es ist eine Sache, das Ziel zu teilen, aber eine andere Sache, handwerklich etwas schlecht zu machen.

Da komme ich gleich zum ersten Punkt, der ja auch schon medial diskutiert wurde, nämlich zur Frage der Rechtsgrundlage dieses Gesetzes. Dieses Gesetz ist eine Anlassgesetzgebung und entbehrt eben einer soliden Rechtsgrundlage. Wenn Sie das Gesetz einleiten mit den Worten: „Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung von Maßnahmen nach der Richtlinie 2001/24/EG vom 4. April 2001“, so ist das einfach nicht richtig, weil diese Richtlinie schon umgesetzt wurde; man braucht sie nicht noch einmal umzusetzen, die gibt es schon. Diese Richtlinie enthält kein materielles Recht,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 54

das heißt, diese Richtlinie enthält keine Vorgaben, wie, ob und in welcher Form in aufrechte Forderungen eingegriffen werden darf. Diese Richtlinie sagt, dass für die Zulässigkeit von Sanierungsmaßnahmen – und in diesem Zusammenhang steht auch die Frage, ob es eine Sanierungsmaßnahme ist, wenn man eine Abbaubank schafft; eine Fortbestandsgarantie gibt es da nicht, es gibt ja keinen Fortbestand – das jeweilige nationale Recht maßgeblich ist und von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Das ist keine gescheite Rechtsgrundlage für dieses Gesetz!

Gehen wir weiter: Was ist das nationale Recht, das geltende Recht in Österreich? – Das ist natürlich die Bundesverfassung. Es mag sein, dass es dieses Gutachten von Professor Raschauer gibt, aber es gibt auch andere Gutachten, die massive Zweifel daran erkennen lassen, dass dieses Gesetz in der derzeit vorliegenden Form – eben mit der Beteiligung dieser Gläubiger und dem massiven Eingriff in den Verfassungs­grundsatz des Vertrauensschutzes und letztlich auch in den Eigentumsschutz – vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Sie beschädigen damit die Reputation des Finanzplatzes Österreich, Sie greifen ein in die verfassungsmäßig gewährleisteten Eigentumsrechte, und Sie beschädigen das Vertrauen beziehungsweise den Vertrauensschutz, der ebenfalls von der Verfassung garantiert ist.

Ende 2013 hat Deloitte in diesem Zusammenhang in einer Umfrage unter Führungs­kräften erhoben, dass Österreich in der Standortattraktivität gegenüber anderen mittel­europäischen Staaten zurückfällt. Und das Interessante dabei ist, dass das nicht aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in Österreich vorherrschen, so ist, sondern aufgrund mangelnder Rechtssicherheit. Da ist Folgendes schon interessant – schauen Sie sich das einmal an! –: In den letzten fünf Jahren hat der Verfassungs­gerichtshof 234 Bestimmungen, also Gesetze oder Teile von Gesetzen, aufgehoben – Gesetze, die diese Bundesregierung gemacht hat! Ich betone: 234! Wir, aber nicht nur wir, sondern auch namhafte Kanzleien, die sich natürlich schon alle die Hände reiben angesichts des Umstands, dass jetzt mit diesem Gesetz wahrscheinlich sehr lukrative Geschäfte gemacht werden können, behaupten, dass dieses Gesetz sich einreihen wird in diese 234 Bestimmungen, die aufgehoben worden sind.

Es gibt auch Bedenken hinsichtlich des Einklangs mit der Europäischen Menschen­rechtskonvention, weil ja auch immer die Forderung im Raum steht: Wenn ich jeman­den enteigne, dann muss ich ihn auch angemessen entschädigen! Doch das tun Sie hier nicht!

Weil hier heute Anleihe genommen wurde bei anderen europäischen Lösungen: In diesem Punkt ist es tatsächlich beispiellos, was hier passiert, weil es eben keine Quote gibt, die angeboten wird, und weil es keinen sonstigen gerechtfertigten Staatsnotstand gibt. Wir reden noch nicht von einem Totalzusammenbruch der Volkswirtschaft, auch wenn neben diesem Hypo-Desaster auch noch andere Bankenkrisen, wie heute schon gesagt wurde, drohen werden. Ich erinnere daran, dass wir uns hier in diesem Haus auch noch mit der ÖVAG, damit, was mit der ÖVAG zu tun ist, sehr intensiv werden beschäftigen müssen.

Ich komme jetzt zu einem Thema, das heute schon angesprochen wurde: Wir haben wieder einen Antrag auf Schaffung eines Insolvenzrechts für Gebietskörperschaften eingebracht. Es ist ganz klar, dass auch durch dieses Gesetz die Bundesländer leiden werden. Sie tun es auch jetzt schon, denn das Rating von vier Bundesländern wurde ja schon herabgestuft, aber natürlich ist hier auch ein Problem: Von Anfang an  (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.) – Oder es ist angedroht wor­den; Standard & Poor’s hat es angedroht. (Vizekanzler Spindelegger: Es ist ein Unterschied, ob man sagt: herabgestuft, oder ob man sagt: angedroht!) – Na gut, dann werden wir abwarten, im Juli sind wird gescheiter. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.) – Ja, das ist richtig, aber wir werden sehen.


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In diesem Zusammenhang sei auch gesagt: Das ist genau das, wovor Sie uns immer gewarnt haben, wenn wir gesagt haben – und wir haben es vorgerechnet –, es sollte ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren geben, man könne das ordnungsgemäß abwickeln und dann alle Gläubiger beteiligen. Aber da haben Sie gesagt, das können Sie nicht machen, da werde vielleicht das Rating der Bundesländer in Gefahr geraten. Und jetzt, zack, passiert genau das Gleiche!

Was ich sagen wollte: Wir wissen nicht, was für Haftungen noch in den Bundesländern drohen, welches Volumen das insgesamt hat. OeNB-Gouverneur Nowotny hat gestern von 77,2 Milliarden € gesprochen, für die die Länder und die Gemeinden noch haften und im Krisenfall natürlich geradestehen müssten – das heißt, im Krisenfall natürlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

Daher bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Länder alle Schuldenstände und Haftungen offenzulegen haben.“

*****

Ich bringe einen weiteren Entschließungsantrag ein, denn diese Haftungen des Landes Kärnten sind ein Grundübel gewesen. Und es ist auch ein Grundübel gewesen, dass sich da ein Landeshauptmann – und andere Parteien haben sich ja daran beteiligt – eine Bank gehalten hat, um diverse Projekte zu finanzieren.

Genauso ist es ein Grundkonstruktionsfehler des österreichischen Föderalismus, dass die Bundesländer das Geld ausgeben und der Bund es einheben muss. Das ist einer der Gründe, warum es Österreich budgetär so geht, wie es derzeit der Fall ist. Das heißt, wir brauchen ganz dringend eine Debatte über eine Föderalismusreform.

Außerdem werden wir auch heute wieder – täglich grüßt das Murmeltier, aber manch­mal muss man Dinge mehrmals sagen, vielleicht 21 Mal – einen Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses stellen. Es wäre dringend notwendig, dass Sie jetzt endlich zustimmen.

Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und administra­tiven Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in


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Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen befassen.

*****

Danke sehr. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungs­an­träge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen 

Die Finanzdebakel der letzten Zeit (die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, der Salzburger Finanzskandal, der Swap-Skandal in Linz, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich) haben gezeigt, dass alle Haftungen und Schuldenstände der neun Bundesländer erfasst und transparent gemacht werden müssen. Momentan hat nämlich niemand einen Überblick über die Höhe der jeweiligen Haftungen. Diesem undurchschaubaren Treiben weiterhin zuzu­sehen ist unverantwortlich und zukunftsgefährdend. Um zu verhindern, dass durch weitere Missstände in den Bilanzen der Gebietskörperschaften der Gesamtstaat in den Ruin getrieben wird, bedarf es eines Bundesgesetzes, das die Länder zu Offenlegung und Transparenz verpflichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Länder alle Schuldenstände und Haftun­gen offenzulegen haben.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger, Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

Ein Ausschnitt des vielzitierten NZZ-Artikels „Österreichs Filz als Humus für die Hypo-Pleite“ gibt folgende Bestandsaufnahme:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 57

„Österreich braucht also eine Art zweite Aufklärung. Polemiker meinen, dass das für Österreich ohnedies die erste wäre. Im Gegensatz zum 18. Jahrhundert müsste es statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

Bekanntlich können „Landesfürsten“ jede Menge Geld ausgeben, das sie nicht ein­heben müssen. Haftungen für Landesbanken zu übernehmen, die die finanzielle Kapazität des jeweiligen Haftungsgebers bei Weitem übersteigen ist ein weiteres Beispiel wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht. Der Österreich Konvent konnte leider keine Ergebnisse liefern. Umso mehr benötigt Österreich dringend eine Neu-Ordnung der Kompetenzverteilung. Die Einberufung eines Föderalismuskonvents ist das Gebot der Stunde. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusammen. Föderalismus darf keine Einbahnstraße sein.

Die Finanzierung der Länder kann nicht weiter dem Prinzip folgen, dass der Bund Steuern einnimmt und die Länder, offenbar risikolos, ausgeben. Dem unglaublichen Treiben aber weiter einfach zuzusehen, ist unverantwortlich und letztendlich zukunfts­gefährdend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und adminis­trativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen zu befassen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch einmal, Frau Abgeordnete Meinl-Reisin­ger: Es geht nicht darum, ob Sie ein Bundesregierungsmitglied kritisieren, sondern es geht darum, was hier im Haus rechtens ist. Nur das habe ich eingefordert! (Zwischen­rufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Brosz.)

Jetzt noch einmal: Wir befinden uns heute in einer Sondersitzung. Ich habe als Präsidentin innerhalb von sieben Werktagen diese Sondersitzung festzulegen. Wir können es uns aussuchen: Suchen wir einen Termin, zu dem alle Fraktionen kommen können, oder suchen wir einen Termin, zu dem die Regierungsmitglieder kommen können. Und es ist immer wieder vereinbart gewesen, dass bei den Sondersitzungen natürlich auf jenes Regierungsmitglied zugegriffen wird, an welches die Dringliche Anfrage gerichtet ist. Und nur das habe ich klargestellt

Ich hoffe, dass es auch in Zukunft dabei bleibt, denn sonst werden Sondersitzungen sehr, sehr schwer organisierbar werden.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 58

16.54.35

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier in den Rängen und vor den Bildschirmen! Die Hypo Alpe-Adria-Bank ist das größte Finanzdebakel der Zweiten Republik – von der FPÖ verur­sacht und allen Menschen in diesem Land umgehängt. Was wir heute beschließen, ist die beste Lösung aller schlechten Lösungen; das sage ich auch dazu. Auch ich bin nicht nur glücklich mit dieser Situation. Wer könnte das auch sein?

Aber wir sind heute hier, um verantwortungsvoll zu handeln, gerade da immer noch das Ego von vielen politischen Akteuren größer ist als die wirkliche Lösungskom­petenz.

Ich bin froh, dass es jetzt zur Abbaubank kommt. Und ich bin auch froh, dass ich damit nicht alleine dastehe, denn eine unabgewickelte Krisenbank hätte weitere massive Kosten nach sich gezogen.

„Der stellvertretende Bundesobmann der Grünen, Kollege Kogler, fordert die Bundes­regierung auf, so schnell wie möglich ein eigenes Bad Bank-Gesetz zu machen, damit die schlechten Vermögenswerte der notverstaatlichten Kärntner Hypo Alpe Adria Bank so steuerschonend wie möglich abgebaut werden können.“ „Standard“, 28. Mai. 2013.

Herr Kogler, ich bedanke mich hier für Ihre Unterstützung in diesem Bereich. (Abg. Kogler: Ja eh! Es passiert aber nicht!)

Oder lassen Sie es mich mit den Worten von Frau Nachbaur aus dem Team Stronach sagen:

Die Insolvenz wäre „ ‚grundsätzlich die natürlichste Lösung‘ gewesen. Angesichts der komplizierten Haftungsstruktur, die ‚in diesem Fall auch die Steuerzahler schwer belasten würde‘, befürworte sie aber die von Spindelegger in der Causa Hypo bekannt­gegebene Lösung ...“ – Aus dem ORF vom 14. März 2014. Damals wurde das Gesetz beschlossen.

Insgesamt freue ich mich aber, dass hier im Haus eine breite Mehrheit besteht, die eine verantwortungsvolle Lösung unterstützt, denn wer hier und jetzt weitere Experi­mente fordert, der hat nichts aus dem Debakel gelernt. Oder wie hat es der FP-Chef von Kärnten richtig ausgedrückt: Eine „Anstaltslösung“ ist die „einzig sinnvolle Lösung.“

Alles andere wäre verantwortungslos!

Bedanken möchte ich mich für die Zustimmung der NEOS. Ich bin auch der Meinung, dass man dem Steuerzahler nicht die vollen Kosten umhängen darf. So hat Herr Strolz im „Report“ im März gesagt – ich zitiere –:

„Natürlich müssen wir die Gläubiger reinholen. Also Bail-in ist die Devise. Das ist auch eine wichtige Lektion. So funktioniert Marktwirtschaft. Wir können uns nicht nur die Rosinen aussuchen, sondern man muss, wenn man im großen Stil“ Sch „baut“ – das sage ich jetzt nicht, denn das würde einen Ordnungsruf nach sich ziehen – „auch Verant­wortung übernehmen.“

Dieses Wechselspiel der Meinungen ist meiner Meinung nach wirklich verantwor­tungs­los.

Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Besinnen Sie sich auf Ihre Rolle, besinnen Sie sich darauf, mit ihrem Mandat verantwortungsvoll umzugehen! Nur eine Insolvenz zu fordern, billigst-populistisch auf Stimmenfang zu gehen, kann man nicht befür­worten. Das ist genau genommen jener Weg der Vergangenheit, den uns die Kärntner Hypo vorgelebt hat und der auch zum Hypo-Debakel geführt hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 59

Eine Insolvenz der Hypo-Bank ist gleichzusetzen mit dem Konkurs des Bundeslandes Kärnten. 550 000 Menschen und ihr Bundesland würden Sie in den Konkurs schicken wollen? Ist das eine Antwort?

Herr Hable von den NEOS, Sie haben es gestern auch von den Experten im Aus­schuss bestätigt bekommen: Ein Masseverwalter hätte nach § 1356 sofort auf die Transferleistung zurückgreifen können, ja, müssen. Mit anderen Worten: Haus, Auto, Wohnung und die Ausbildung der Kinder wären unmittelbar in Gefahr geraten. (Abg. Strolz hält eine Tafel mit der Aufschrift „Stimmt nicht!“ in die Höhe.) Das wollen Sie riskieren? Nicht mit mir und nicht mit der SPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)

Verantwortungsvolle Politik ist mehr als nur rein wirtschaftliches Handeln. Verant­wortungsvolle Politik zu leben, bedeutet mehr, als nur das eigene Ego zu befriedigen. Verantwortungsvolle Politik heißt, für die Menschen in Kärnten und in Österreich da zu sein und nicht umgekehrt. Und verantwortungsvolle Politik darf sich nicht ausschließ­lich an Ratingagenturen orientieren, sondern muss jene Verantwortung wahrnehmen, für die wir auch gewählt wurden.

Und betrachtet man die Ratings genau, so sieht man, dass österreichische Banken in jüngster Vergangenheit zwar um einen Netsch downgegradet wurden, nicht aber Österreich als Staat. Begründet ist das Ganze – das hat mein Kollege Lopatka schon erwähnt – in der BRRD, der Bank Recovery and Resolution Directive. Das ist eine EU-Richtlinie, die bis 2016 umgesetzt werden muss. Diese hat zum Inhalt, dass Gläubiger­beteiligungen in Zukunft auch möglich sind. Wir haben nichts anderes gemacht, als dies vorzuziehen. Und dieses Downgrading wird zeitversetzt mit Sicherheit die meisten europäischen Banken in Zukunft treffen und ist kein Hypo-Spezifikum.

Nichts kann mich davon abbringen, einen verantwortungsvollen Weg einzuschlagen. Und ich bitte die Damen und Herren von der Opposition auch einmal daran zu denken: Marktschreierei mag zwar zu unserem Geschäft gehören, aber hier geht es nicht um faule Äpfel, hier geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Men­schen in diesem Land, die es uns nur geliehen haben.

Auch ich muss mich bei dieser Entscheidung auf das Wissen der ExpertInnen von Nationalbank, Finanzministerium und Minister Spindelegger verlassen und verlassen können. Aber all diese Expertinnen und Experten bestätigen mir in persönlichen Ge­sprächen und in Hearings, dass unter diesen wirklich schwierigen und widrigen Bedingungen der jetzt beschlossene Weg der bestmögliche ist.

Wenn wir schon über Verantwortung reden, lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Kollege Strache hat vorhin jegliche Schuld von sich gewiesen. Ich möchte nur noch schnell daran erinnern, dass der ehemalige Vorsitzende des Kärntner Unter­suchungsausschusses Holub von den Grünen gesagt hat, dass die alleinige Schuld in der Verantwortung der Finanzreferenten Dobernig, Pfeifenberger und Haider liegt. Sie alle wissen selbst, welcher Partei die drei angehören.

Wir dürfen, und jetzt komme ich zum Schluss, eines nicht vergessen, nämlich wer schuld an diesem Hypo-Debakel hat. (Abg. Haider: Der Pröll! Das ist der Pröll!) Sie kennen es, Frau Kollegin Gartelgruber: FPÖ! Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.  Abg. Neubauer: Danke für die Lesung! Abg. Strache: Die Rede war nicht gut, aber besser als der Jarolim!)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 60

17.00.33

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Regierungsmitglieder! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hypo steht bekanntermaßen für drei Themenbereiche: erstens große Herausforde­rungen  dann die Suche nach drei Buchstaben, die richtig sind  , zweitens die Suche nach der bestmöglichen Lösung und drittens die effizienteste Umsetzungsmög­lichkeit. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)

Zum ersten Punkt: Bei der Hypo handelt es sich wohl um eine der größten Baustellen in der Zweiten Republik. Diese Baustelle steht eindeutig in Kärnten, und der guten Ordnung halber muss man es, glaube ich, auch an dieser Stelle festhalten: Es ist und war ein freiheitliches Desaster, das kann man auch durchaus leise sagen. (Ruf bei der SPÖ: Man kann es auch laut sagen!) Und an den Herrn Klubobmann Strache gewandt: Er soll bitte die Leistung und Stellung von Jörg Haider wirklich nicht schmälern, er hatte das Land Kärnten im Griff, hatte die primäre Verantwortung  also daran kommen wir nicht vorbei, nur um das noch einmal ganz sachlich klarzustellen. (Abg. Podgorschek: Herr Kollege, kein Problem! Machen wir einen Untersuchungsausschuss!) Die Bundes­regierung, geführt vom Finanzminister, hat das Management des Kärntner Desasters übernommen.

Zum zweiten Punkt, der Suche nach der bestmöglichen Lösung: Wir können uns erinnern, von Jänner bis Februar, zwei knappe Monate, wurden fieberhaft alle Lösungs­möglichkeiten untersucht, mit der Taskforce, mit externen Experten und Beratern in knapp zwei Monaten die Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und letztend­lich auch wirklich die Entscheidungen getroffen. Zu Recht wird immer wieder gefragt, warum beim Thema Hypo nicht noch schneller etwas weitergeht. Hier war nun die Umsetzungsgeschwindigkeit so, wie es das Hohe Haus sich auch wünscht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Konkret hat der Nationalrat dann im März beschlossen, dass es keine Insolvenz gibt, sondern ein Vorbereitungsgesetz für eine Realisierung der Abbaugesellschaft erarbeitet werden soll. Und nur der guten Ordnung halber, hier auch zur Erinnerung für alle Insolvenzliebhaber: Was wäre denn passiert, wenn wir die Hypo Alpe-Adria in die Insolvenz geschickt hätten? Sie können sich erinnern: unüberschaubare und unkalkulierbare Folgen für Kärnten und in weiterer Folge die Republik, Haftungen in der Höhe von 12 Milliarden € waren zu dem Zeitpunkt noch ausständig, nicht zu vergessen Reputationsverlust, et cetera, et cetera.

Es geht nun also, nachdem die Entscheidungen getroffen wurden, um die effiziente, die bestmögliche Umsetzung. Wichtig ist es hier, dass die Abbaugesellschaft aus­reichend Zeit hat, einen geordneten Abbau durchzuführen. Sie wissen, gerade im Zusammenhang mit dem Balkanbankennetzwerk der Hypo läuft die Sanduhr bereits. Der 30. Juni 2015 steht da im Raum. Nun erscheint durch eine Beschlussfassung Anfang Juli auch das entsprechend dem Zeitdruck umgesetzt worden zu sein. Die Abbaugesellschaft kann damit unmittelbar nach dem Sommer mit ihren Arbeiten beginnen. Und etwas muss man natürlich an dieser Stelle vorausschicken: Der Finanzminister hatte als oberste Prämisse, den Steuerzahler zu entlasten.

Das Hypo-Sanierungsgesetz bringt die rechtlichen Grundlagen für die Abbaugesell­schaft, Deregulierung und all diese Themen, und natürlich auch einen großen Druck auf die Bayern. Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt, wo es in Summe um 6 Milliarden € geht, alles zusammengerechnet, unter anderem der Schnitt der Gesell­schafterdarlehen. Ich möchte an dieser Stelle nicht verhehlen, dass der soge­nannte Haircut, oder wie ich ihn manchmal bezeichne „Headcut“, für die Nachrang­gläubiger durchaus auch kritische Folgen für den Finanzmarkt mit sich bringt oder zumin­dest mit sich bringen könnte.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 61

Wir kennen dazu die Stellungnahme der OeNB, und natürlich macht dieser Faktor bei der Beschlussfassung jeden nachdenklich, der sich mit den Finanzmärkten schon näher beschäftigt hat.

Aber, meine Damen und Herren, wenn wir gemeinsam ein Summary ziehen, sehen wir Folgendes: Der Finanzminister hat, und darauf fußt das ganze Thema, primär die richtige Entscheidung getroffen, keine Insolvenz herbeizuführen. Diese galt es zu vermeiden. Das vorgelegte Gesetz zur Sanierung und Umsetzung des Abbaus hat natürlich die eine oder andere Begleiterscheinung, aber der Finanzminister hat als oberste Priorität die Entlastung des Steuerzahlers postuliert.

Deswegen nehmen wir in diesem Zusammenhang durchaus auch die Hinweise der OeNB in ihrem Schreiben, in ihrer Stellungnahme mit. Es bedarf schon  das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt  einer klaren öffentlichen Stellungnahme seitens der Bundesregierung, die ist ja auch bereits erfolgt, muss aber wiederholt werden, dass es sich hier um eine absolute Sondermaßnahme, gezirkelt auf den Fall Hypo, handelt  also um keinen Präzedenzfall für andere Haftungen der Länder und Gebietskörperschaften.

In dem Zusammenhang geht es natürlich auch nicht nur um einen Einzelfall, sondern schon darum, in Zukunft auch die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, um das Vertrauen in die österreichischen Finanzen, in den österreichischen Finanzmarkt weiter zu stärken, weiter aufzubauen. Da gibt es ja durchaus noch andere Möglichkeiten, denen wir uns werden widmen können; und ich bin zuversichtlich, dass die österreichi­sche Bundesregierung, der Vizekanzler lässt es ja erkennen, sich mit vollem Augen­merk auch diesem Thema widmet.

Im Übrigen, und das ist mein Abschlusssatz, sehen wir hier beim Thema Hypo den gleichen Ansatz wie auch bei der Steuerreform. Im Mittelpunkt der Entscheidungen steht immer das Wohl der Steuerzahler. Diese wollen wir entlasten. Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall der Abg. Oberhauser.)

17.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgor­schek. – Bitte.

 


17.06.14

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Um auf meinen Vorredner einzugehen: Herr Kollege Zakostelsky, die Mitverantwortung Jörg Haiders wurde von uns nie geleugnet, das habe ich hier von dieser Stelle aus immer artikuliert. (Ruf bei der SPÖ: Der war schon bei der FPÖ!? – Abg. Tamandl: Der war schon bei der FPÖ!? Danke FPÖ!) Es genügt ja eigentlich, dass Sie heute unserem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker – Abg. Strache: Danke ÖVP!), und dann können wir alle Verantwortlichkeiten, nämlich nicht nur vom Jahr 2000 bis 2007, sondern auch von 2007 bis 2009 unter bayerischer Eigentümer­schaft und dann unter der Eigentümerschaft des Bundes ab 2009, aufklären!

Herr Kollege Unterrainer, auch zu Ihren Ausführungen darf ich noch etwas sagen: Ich würde Ihnen einmal empfehlen, Ihre Textbausteine zu ändern, denn Sie sind im Jahre 2007 stecken geblieben, seither hat sich aber doch einiges geändert. Aber die Phobie, die Sie der FPÖ gegenüber zeigen, dürfte aus den Wahlergebnissen resultieren, die Sie in Tirol haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war ja gestern bei diesem Hearing, wo vier Experten unterschiedlich und zum Teil sogar diametral argumentiert haben, ob


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jetzt eine Insolvenz der Hypo Alpe-Adria vernünftig wäre oder nicht. Und da sind doch einige sehr interessante Aussagen getätigt worden. Mich wundert es eigentlich, dass von meinen Vorrednern bis jetzt überhaupt nicht darauf eingegangen wurde, denn gerade da ist ganz offen zutage getreten, dass selbstverständlich auch eine Insolvenz durchaus eine Option gewesen wäre und noch ist.

Der durchaus bekannte Dr. Kleiner, der ja schon eine Expertise für die Hypo Alpe-Adria geschrieben hat, hat klar festgestellt, dass neben dem Insolvenzrecht auch das Bankwesengesetz anzuwenden wäre oder anzuwenden sein könnte, denn da gibt es klare Verfahrensweisen, und da könnte durchaus die FMA die Geschäftsaufsicht übernehmen. Man hätte zwölf Monate Zeit gehabt, sich mit den Gläubigern zu einigen, unter Umständen eine außergerichtliche Quote zu erreichen  und wenn nicht, bedeutet ja ein Sanierungsverfahren noch lange nicht den Konkurs einer Bank. Also das wären durchaus Perspektiven gewesen, die zu hinterfragen sind.

Eine ganz interessante Bemerkung wurde auch noch gemacht, und das sollten wir uns immer vor Augen führen: Die Finanzmärkte leben vom Tricksen! – Genau das ist es, dass wir Politiker manchmal viel zu geradlinig denken und die Finanzmärkte uns dabei einfach oft rechts, links, oben oder unten überholen. Das sollten wir dabei immer bedenken!

Zu diesem Gesetz, dem Hypo-Alpe-Adria-Sanierungsgesetz könnte man jetzt natürlich sagen, dass das Risiko im Grunde genommen – und das haben meine Vorredner ja teilweise schon angedeutet – gleich groß ist wie bei einer Insolvenz, daher hätte man das also durchaus auch eingehen können. Vielleicht scheut die Regierung auch deshalb eine Insolvenz, weil sie jahrelang in die Bank hineinregiert hat und dadurch unter Umständen auch in die Haftung gekommen wäre. Auch das ist ein Aspekt, der nicht von der Hand zu weisen ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.  Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Strache und Abgeordneten der ÖVP.)

Aber letzten Endes wäre ein Verfahren bei der Justiz aus unserer Sicht wesentlich besser aufgehoben als so, wie das derzeit läuft.

Der Experte der Regierung hat sich damit gebrüstet, dass er dieses Gesetz maß­geblich mitbeeinflusst hat. Dieser Experte hat natürlich laufend dieses Horrorszenario, das wir auch heute schon wieder gehört haben, von diesen Landeshaftungen gebracht, die sofort fällig wären, und Kärnten wäre pleite; eine Drohkulisse wurde aufgebaut. Das ist aber letzten Endes aus meiner Sicht durchaus von den anderen Experten widerlegt worden.

Dann gab es noch einen vierten Experten, das war der nicht unbekannte Gouverneur Nowotny. Dazu kann ich nur sagen, er hat viel geredet aber leider nichts gesagt, wie so oft im Ausschuss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nur eines sagen: Stimmen Sie dem heutigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dem 21. Antrag, zu! Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass Licht ins Dunkel kommt. Das ist eine Aufgabe von uns Abgeordneten; ja, wir Abgeordneten haben doch die Pflicht, zu kontrollieren, letzten Endes auch im Sinne der Bevölkerung, des Steuerzahlers zu erkennen, wo Fehler passiert sind und wo Missstände aufzudecken sind.

Wenn Sie heute wieder dagegen stimmen, dann sind Sie auf der Seite der Zudecker und derjenigen, die nicht wollen, dass alles ans Tageslicht dringt. Übernehmen Sie Ihre Verantwortung! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 



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17.11.37

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Na ja, wenn ich in der Geschichte der Hypo zurückblicke, so ist natürlich klar: Das Epizentrum liegt schon in Kärnten, und da ist die FPÖ, aber natürlich sind für die Ausweitung der Haftungen auch andere Parteien mitverantwortlich – SPÖ, ÖVP! (Abg. Matznetter: Nein! Das ist falsch!) – Na selbstverständlich sind sie das! Das können Sie tausendmal in Abrede stellen, aber so war es.

Wenn wir uns das Schicksal dieser Bank seit dem Ausbruch der Finanzkrise an­schauen, war es eigentlich ein einziges Desaster von A bis Z, das ausschließlich Finanzminister der ÖVP zu verantworten haben. In der Anfangsphase war es noch der Herr Molterer. Später war es dann der Herr Pröll, dann war die Frau Finanzministerin Fekter verantwortlich, und lange, lange, ja fast sechs Jahre mussten wir warten, bis es dann einen Finanzminister gab, der endlich eine Entscheidung getroffen hat.

Begonnen hat das ganze Desaster jener Partei, die sich eine Partei mit Wirtschafts­kompetenz nennt, damit, dass Partizipationskapital auf Basis eines Gutachtens vergeben wurde, das diese Bank als „non-distressed“ bezeichnet hat – ein sehr fragwürdiges Gutachten.

Das ging dann weiter mit der Notverstaatlichung ohne Not, dann kam eine lange, lange Pause. Da haben wir insbesondere die Frau Finanzministerin Fekter gehabt, die sich dadurch ausgezeichnet hat, dass sie das Verfahren verschleppt hat, die Gründung der Bad Bank. Ja, sie ist sogar so weit gegangen, dass sie alles verschleiert hat, die wahren Kosten der Hypo-Sanierung verschleiert hat, das vor einer Wahl, und damit die Wählerinnen und Wähler getäuscht hat.

Was sie aber gemacht hat, war, dass sie eine Hypo-Taskforce eingesetzt hat; und diese Hypo-Taskforce hat sich natürlich auch unendlich Zeit gelassen mit einer Lösung. Was hat diese Hypo-Taskforce vor allem nicht gemacht? – Die Hypo-Taskforce hat eines nicht gemacht, sie hat eine Entscheidung nicht geprüft, von der man annehmen kann, dass sie jene ist, die für den Steuerzahler am günstigsten ist, nämlich die Insolvenzlösung. (Staatssekretär Danninger: Sie hat sie geprüft!) – Warten Sie ein bisschen, Herr Staatssekretär!

Wenn wir zurückblenden, so war die Argumentation so, dass die Insolvenz sowohl von Ihrer Partei als auch von der SPÖ immer mit Totschlagargumenten gekillt worden ist, abgedreht worden ist. Da wurde Panikmache betrieben, einerseits mit dem Argument, dann würden ja die Haftungen des Landes Kärnten sofort schlagend werden. Das wurde auch schon bei der Notverstaatlichung ohne Not in Anwendung gebracht. Dann wurde darauf hingewiesen, dass die Refinanzierungskosten für den Bund ins Unendliche steigen würden. – Alles nicht der Fall, alles Panikmache, alles an Argu­menten wurde benutzt, nur eine risikobasierte Bewertung von Optionen für verschie­dene Lösungen, darunter eben die einer Insolvenz, wurde nicht gemacht. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Erinnern wir uns, Herr Staatssekretär: Wie war denn das mit der Hypo-Taskforce und der Insolvenz? – Ja, ganz zum Schluss, als die öffentliche Debatte darüber begonnen hat, man möge eine Insolvenzlösung in Erwägung ziehen, hat die Hypo-Taskforce erst begonnen, sich damit auseinanderzusetzen. Da gab es dieses Wyman-Gutachten, ein sehr fragwürdiges Gutachten im Übrigen. Aber es gab ja dann noch, weil selbst dem Herrn Finanzminister das zu wenig erschienen ist, ein weiteres Gutachten, das sich mit dieser Frage beschäftigt hat, das nur bis heute nicht öffentlich zugänglich gemacht wurde. Da hat es nur einen Vierseiter gegeben, den wir davon kennen, aber es wäre einmal interessant, das zu kennen, um zu wissen, ob jene Lösung, die vermutlich die


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für den Steuerzahler günstigste ist, ausführlich und so geprüft worden ist, dass man sagen könnte, einer solchen Lösung kann und muss man nähertreten.

Stattdessen wurde jetzt eine Entscheidung getroffen, ein Hypo-Sondergesetz, das eine Abbaugesellschaft vorsieht und eine Gläubigerbeteiligung im Ausmaß von 890 Millio­nen €. Aber dieses Gesetz, das wurde hier und heute schon mehrfach erwähnt, ist ein Gesetz, das mehr Probleme schafft, als es löst.

Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht problematisch, betreffend die Enteignung. Es ist in demokratiepolitischer Hinsicht natürlich auch in diesem Zusammenhang problematisch. Es ist aber auch verfassungsrechtlich problematisch, weil ja nicht klar ist, ob dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof beziehungsweise vor dem EuGH halten würde. Da gibt es nicht nur das Gutachten von Bernd Raschauer, im Übrigen habe ich gestern den Herrn Finanzminister gebeten, er möge uns das zur Verfügung stellen. Er hat es nicht getan, die NEOS haben heute nachgefragt, er rückt es wieder nicht heraus. – Also heraus damit, Herr Staatssekretär! (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Demgegenüber gibt es aber auch andere Gutachten, haben wir heute in der Zeitung gelesen, zum Beispiel das Gutachten des Herrn Dr. Zehetner, der behauptet genau das Gegenteil dessen. Zehetner sagt, das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfas­sungs­widrig. Also das, was Sie hier geschaffen haben, ist in Wirklichkeit ein Gesetz, das in den nächsten Jahren Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigen wird, die sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben werden, ob dieses Gesetz eines ist, das verfassungswidrig ist oder nicht, und dann wird eine Klagsflut über die Republik hereinbrechen. – Ja natürlich, das ist zu erwarten.

Das, was nicht zu erwarten ist, ist, dass eine für den Steuerzahler sehr günstige Lösung herauskommen wird.

Ganz abgesehen davon ist mit diesem Gesetz natürlich auch ein Reputationsverlust des Landes Österreich verbunden – na ja klar, keine Vertragstreue. Diese Nach­ranganleihen hatten immerhin eine Haftung des Landes Kärnten. Wenn Herr Lopatka, der jetzt nicht da ist, sagt: Na ja, wir tun da ja nichts anderes als das neue Abwick­lungsrecht, das auf EU-Ebene geschaffen worden ist!, dann sage ich: Nein, mitnichten! Wir tun etwas ganz anderes, denn diese Abwicklungsregelung ist eine exakte Regelung, die jeder von vornherein kennt. Was wir aber mit dieser Regelung hier tun, ist, dass wir bestehende Regeln mit einem Gesetz außer Kraft setzen, und das ist ein wesentlicher Unterschied.

Jetzt möchte ich auch auf das gestrige Hearing zu sprechen kommen, mein Vorredner hat ja da schon einiges angedeutet. Wenn Sie, Herr Kollege Unterrainer von der SPÖ, sagen: Na, das Sondergesetz, das hier vorgelegt wurde, ist der günstigste Fall!, dann ist das möglicherweise Ihr Wunschtraum, aber das ist bei Weitem nicht der günstigste Fall; denn: Wenn man schon in einen Krieg zieht, und das tut dieses Gesetz auch, dann soll man es mit den richtigen Waffen tun! Das ist ein Zitat aus dem gestrigen Ausschuss, es war nämlich Herr Kleiner, der das gesagt hat.

Die richtige Waffe ist die Insolvenz, und die Insolvenz ist möglich auf Basis des Bank­wesengesetzes. Da gibt es eine Möglichkeit der Geschäftsaufsicht für zwölf Monate. Während dieser Phase ruhen durch Gerichtsbeschluss alle Geschäfte, und es kann daher in dieser Phase auch nicht sein, dass die Haftungen des Landes Kärnten schlagend werden. Wer immer das behauptet, behauptet einen Blödsinn. Ich meine, so ist das einfach.

In dieser Phase hätte man ausreichend Zeit gehabt, in diesen zwölf Monaten, erstens die Gläubiger zu suchen und zweitens mit ihnen darüber zu verhandeln, wie ein Haircut


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ausschauen soll. Das hätte mit Sicherheit zu einer günstigeren Lösung für die Steuerzahler geführt als jene Lösung, die Sie mit diesem Sondergesetz vorgelegt haben. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Wenn nun Ihr Gutachter, den Sie eingeladen haben in diesen Ausschuss, das Gegen­teil behauptet und sagt, die Insolvenz würde zu einer ungeordneten Insolvenz führen, so kann ich das ehrlich nicht nachvollziehen, denn er hat keine guten Argumente gehabt. Er hat das ja alles nicht entkräften können. Ich habe ihn mehrmals gefragt, warum das zu einer ungeordneten Insolvenz führen würde, und ich habe ihn auch gefragt, was passieren würde, wenn das Land Kärnten mangels einer Insolvenz­regelung für Bundesländer in Probleme, das heißt in eine Insolvenz schlittern würde.

Dieser Gutachter konnte keine Antwort darauf geben! Aber er ist überzeugt davon, dass eine Insolvenz die teuerste Lösung ist und dass jene Lösung, die er zusammen mit Ihnen von der Regierung gemacht hat, die günstigste Lösung ist! – Also das kann doch wohl nur Humbug sein, den ich nicht glauben kann.

Ich kann auch das nicht glauben, was Sie in die Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz hineingeschrieben haben, nämlich dass die Kosten für den Konkurs höher seien als jene für dieses Sondergesetz. Das kann ich so nicht hinnehmen, solange es nicht risikobasierte Bewertungen verschiedener Optionen gibt. Diese fehlen. Solange Sie diese nicht vorlegen, behaupte ich, dass Sie niemals und zu keinem Zeitpunkt den Fall der Insolvenz ernsthaft in Erwägung gezogen haben (Abg. Strolz: So ist es!) – aus welchen Gründen Sie das immer getan haben mögen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Das wäre ja interessant. Das werden wir natürlich im Untersuchungsausschuss klären: Warum sind Sie das nicht angegangen? Welche Gläubiger schützen Sie denn? – Ja, das ist eine interessante Frage: Welche Gläubiger sind es denn, die Sie schützen wollen? (Zwischenruf des Abg. Darabos.) Ja, das ist aber schon die spannende Frage. Und das, Herr Kollege Darabos, werden wir im Untersuchungsausschuss Länge mal Breite klären und zu diskutieren haben.

Als Fazit möchte ich festhalten: Dieses Sondergesetz ist ein Pfusch von A bis Z. Es wäre viel einfacher gewesen und viel ehrlicher gewesen, wenn Sie ein Hypo-Steuer­zahler-Gesetz formuliert hätten mit dem § 1 – und es hat nur einen § 1 –:

Für die Kosten der Hypo-Abwicklung kommen die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf.

Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


17.21.46

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man die Hypo und die ganzen Geschehnisse der vergangenen Jahre betrachtet, dann drängt sich vielen der Verdacht auf – und das wird ja auch in vielen Zeitungen so geschrieben –, dass wir von Dilettanten regiert werden (Abg. Königsberger-Ludwig: Aber Sie sind ein Experte!), das heißt, dass unser Finanzminister nicht weiß, was er da tut, anscheinend auch schlechte Berater hat und hier einfach dilettantisch vorgeht. (Abg. Tamandl: Aber Sie wissen alles! – Abg. Königsberger-Ludwig: Genau! Alle anderen sind Dilettanten!)

Der Rechnungshof sagt, dass, wenn die öffentliche Hand zum Beispiel etwas baut, dafür in etwa 200 Prozent dessen bezahlt werden, was ein Normalbürger zahlen würde. Jetzt fragt man sich: Sind da Dilettanten am Werk? Sind das alles Dilettanten, wenn es um die Regierungsarbeit geht, wenn es um öffentliche Einrichtungen geht?


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Und ich sage: Nein! Ich sage: Nein, das sind keine Dilettanten! Auch der Herr Finanz­minister ist kein Dilettant. Es mag sein, dass er sich im einen oder anderen Bereich nicht so gut auskennt – aber das ist auch verständlich –, aber er hat Berater und er hat alle Möglichkeiten, sich Expertisen zuzukaufen. Und das tut er auch.

Das heißt, das sind keine Dilettanten. Und trotzdem passieren Dinge, wie zum Beispiel ein Ausschluss der Insolvenz, wo man dann hintennach alle negativen Folgen einer Insolvenz akzeptiert, aber ohne die positiven Folgen einer Insolvenz zu lukrieren. Und da fragen sich eben viele: Wie gibt es das, wie kann das sein, wenn sie doch keine Dilettanten sind?

Und ich sage: Es ist ganz einfach. Das funktioniert genau so, wie wenn die öffentliche Hand um 200 Prozent Dinge einkauft, die sie genauso um 100 Prozent haben kann. Das nennt man Umwegrentabilität. Das heißt, da gibt es Interessenlagen. Da gibt es jemanden, der profitiert. Und deshalb wird das so gemacht, wie es gemacht wird.

Schauen wir uns einmal an, wer im Fall Hypo Alpe-Adria bei diesen Vorgängen profitiert: Der einzige Grund, warum die nicht in die Insolvenz gegangen sind, ist ja nur der, weil hier Gläubiger geschützt werden sollen. Der Kollege hat es ja vorher ange­sprochen. Und ich sage auch, welche Gläubiger das sind: Das sind erstens die Raiff­eisenbank, die hier über ihre Hypos, über ihre Landeshypos und über sonstige Kanäle viel Geld verloren hätte, und zweitens – und das ist noch viel wichtiger und noch viel schwerwiegender – Erwin Pröll mit seiner Hypo Niederösterreich. Haben Sie gewusst, dass die Hypo Niederösterreich, wäre die Hypo Alpe-Adria in Konkurs gegangen, auch mit in die Pleite geschlittert wäre?

Und was glauben Sie, wie die Regierung das zustande gebracht hätte, die Hypo Nieder­österreich zu retten? Glauben Sie, dass das irgendjemand da draußen verstan­den hätte? – So ist man den Umweg gegangen über die hundertprozentige Ein­beziehung der Steuerzahler, um die Hypo Niederösterreich zu retten und die Raiffeisen zu entlasten und dem Erwin, dem Onkel Erwin – der ja die Bundesregierung berufen hat, zumindest den Finanzminister – sein Spielzeug Landesbank zu lassen. Darum ist es gegangen! (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt haben wir auf der einen Seite in etwa 1 Milliarde € an Verlust für den Raiffeisen-Sektor plus den Hypo-Haftungsverbund und auf der anderen Seite einen Gesamt­schaden von 22 Milliarden € für den Steuerzahler. Und jetzt können Sie sich vorstellen, was da mehr wiegt: auf der einen Seite der Steuerzahler, der erst wieder in viereinhalb Jahren die Möglichkeit hat, hier etwas zu bewegen, und auf der anderen Seite der einflussreiche Raiffeisen-Sektor mit dem Herrn Erwin Pröll. Na, was glauben Sie, wer da gewinnt?

Der Erwin hat gewonnen, wir wissen es alle. Und der Josef hat das für ihn gemacht. Er hat die Bank notverstaatlicht ohne Not. Er hat das dem Steuerzahler umgehängt. Und jetzt erzählt er uns immer wieder: Ja, das hat man deshalb gemacht, weil Kärnten ja so fest gehaftet hat. (Abg. Schultes: Robert, hast du beim BZÖ ?) Im Umfang von 22 Milliarden € hat Kärnten gehaftet – das war am Anfang; zum Schluss waren es nur noch 12 Milliarden €. Am Anfang waren es noch 22 Milliarden €.

Haben Sie gewusst, mit welchem Betrag die Steuerzahler jetzt zur Kasse gebeten werden? – Es sind genau diese 22 Milliarden €, die in diese Abbaugesellschaft trans­feriert werden, die damals als Haftungen da waren. (Staatssekretär Danninger: Das stimmt doch nicht! Wissen Sie das nicht?) Und da geht es überhaupt nicht darum, was dann tatsächlich schlagend wird, es geht nur darum, dass dieser Betrag im Raum steht. Und jetzt erklären Sie mir einmal, warum wir nicht in die Insolvenz gehen hätten können – außer wegen Raiffeisen und Erwin Pröll! Da gab es keinen anderen Grund.


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Wenn die Notenbank immer wieder sagt, ja, da wäre ein gewaltiger Schaden für die Länder entstanden, man hätte nicht mehr vertrauen können, dann weise ich darauf hin: Dieser Schaden, der ist ja jetzt schon entstanden durch Ihr Sondergesetz! Und egal, wenn Sie auch nur einzelne Anleihen herauspicken: Der Schaden ist da, und das Vertrauen ist weg! – Das heißt, wir haben jetzt den Schaden, nur den Benefit haben wir nicht. Und der Grund ist eben Erwin Pröll, der es niemals akzeptiert hätte, dass seine Landesbank hier mit in die Ziehung gerät. Und darum geht es, und um nichts anderes.

Wenn man dem, was aus dem Umfeld der ÖVP zu vernehmen ist, Glauben schenkt, wollte der Herr Finanzminister gar nicht Finanzminister werden. Der Erwin aus Nieder­österreich hat ihm das sozusagen befohlen, hat ihm gesagt, er soll möglichst danach trachten, dass die Hypo nicht in die Insolvenz geht.

Noch etwas ist zu sagen, wenn man es sich genau anschaut: Was wäre denn passiert, wenn Kärnten insolvent geworden wäre? Was wäre passiert? – Gar nichts wäre passiert! (Ironische Heiterkeit des Abg. Auer.)

Es gibt ein gutes Buch von Kenneth Rogoff – schauen Sie sich das an! –, der anhand von 600 Jahren Finanzkatastrophen mit über 300 Pleiten bewiesen hat: Wenn ein Land pleitegeht, passiert nichts – außer (Abg. Obernosterer: Dass andere zahlen!), dass die Gläubiger ein Problem haben und dass zweitens dieses Land lange Zeit keine neuen Kredite mehr aufnehmen kann. Na, wäre das nicht super? Würden wir uns nicht alle freuen, wenn die Länder endlich damit aufhören würden, Kredite um Kredite aufzunehmen? (Abg. Tamandl: Wie wird dann Kärnten ?)

Aber genau das musste verhindert werden. Es musste auch verhindert werden, dass die anderen Länder folgen und auch keine Kredite mehr aufnehmen können, weil das in Ihrer Welt gar nicht existiert: ein Land, das ordentlich wirtschaftet und eben keine zusätzlichen Kredite auf Kosten der nachfolgenden Generationen aufnimmt. (Beifall beim Team Stronach.)

Schauen Sie, der Herr Finanzminister ist natürlich schon gegangen. Es interessiert ihn ja gar nicht. In Wirklichkeit ist er der Erfüllungsgehilfe von Raiffeisen und dem Onkel Erwin aus Niederösterreich. Dafür hat er das gemacht, was viele als Dilettantismus erkennen, was aber in Wahrheit genau goldrichtig ist für den Erwin aus Niederöster­reich und für die Raiffeisenbank. Für die ist es goldrichtig, dafür wurde es gemacht, und dafür zahlt der Steuerzahler jetzt die Rechnung! So sieht es aus.

Solange sich das nicht ändert, wird es in Österreich auch keine Reformen geben und nichts, was dem Steuerzahler nützt, denn entscheiden tun letztlich Raiffeisen und der Onkel Erwin aus Niederösterreich. (Beifall beim Team Stronach.)

17.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.29.19

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Die Damen und Herren an den Bildschirmen! Die Kinder haben jetzt ihre Märchenstunde gehabt bei der Rede des Herrn Lugar mit der Verschwörungstheorie, dass Niederösterreich das haftende Bundesland gewesen wäre, und ähnlichen Absurditäten. Vielleicht können wir die Fakten einmal klarstellen.

Ich verstehe ja den Abgeordneten Rossmann, warum er hier besonders auf den Rechtsanwalt Dr. Fellner, der gestern geladener Experte war, losgeht, denn er hat knochentrocken die Opposition mit ihren Populismusgeschichten, wir müssten alles in Konkurs schicken, auf zwei Paragraphen hingewiesen, nämlich auf den § 5 im Kärntner Landesholding-Gesetz, das ausdrücklich die Kärntner Haftung auf jene als


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Ausfallsbürge nach § 1356 ABGB beschränkt, und dann hat er knochentrocken dem Herrn Abgeordneten vorgelesen, was im § 1356 ABGB – übrigens dem ABGB aus dem Jahr 1811 – steht, nämlich dass derjenige, der als Bürge eingetreten ist, dann erst zahlen muss, wenn der Insolvenzfall eintritt.

Das ist natürlich bitter für die Opposition, die uns seit Monaten einzureden versucht, die einzige Möglichkeit sei eine Insolvenz. Es ist bitter, weil dies mit wenigen knappen Worten und zwei Gesetzeszitierungen als Unsinn herausmodelliert wurde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lieber Bruno Rossmann, damit entsteht in der Sekunde die 12-Milliarden-Haftung. Und nicht kommen mit dem Fantasieprodukt: Die FMA könnte dazwischen ja vielleicht einen Verwalter bestellen! – Den Verwalter trifft die Geschäftsführungspflicht genauso wie jeden anderen Vorstand! (Abg. Auer: So ist es!) Und was muss der nach der Konkursordnung machen, wenn er zahlungsunfähig ist? (Abg. Auer: Die Insolvenz anmelden!) – Er muss sie anmelden! (Abg. Auer: So ist es!) Er wird nämlich strafbar, wenn er sie nicht anmeldet.

Was redet ihr da von zwölf Monaten? Die Zahlungsunfähigkeit alleine reicht! Nicht nur bei uns, in Amerika genauso: Lehman hatte 13 Prozent Eigenkapitalquote am Wochen­ende vor dem Montag, an dem sie in Konkurs waren. – Das ist ja alles Fiktion, wovon Sie da reden! Und warum tun Sie das? Um populistisch daraus ein Geschäft zu machen und dann wieder eine Sondersitzung zu machen, sich hier herauszustellen, alle anderen zu disqualifizieren und für Dodeln zu erklären (Abg. Podgorschek: Nein, das haben wir nicht gesagt!) und zu sagen: Wir haben die Lösung, wir gehen in Konkurs!

Einmal nüchtern nachdenken, Herr Strolz: Was würde das bedeuten? Und zwar im Jahr 2009 und heute, es ist ganz egal, beides kommt zum gleichen Ergebnis. – In dem Moment, wo die Insolvenz abzurufen ist, ist dort jedenfalls ein Masseverwalter zu bestellen. (Abg. Rossmann: Aber wie?) – Warte! Gleich! Ich bin gleich dort. (Abg. Rossmann: Aber wie?  Abwicklung im Insolvenzfall !) – In dieser Sekunde hat der Bürge, das Land Kärnten, einzustehen für mittlerweile zum Glück nur noch – da hat Kollege Lugar recht – 12 Milliarden €, damals 22 Milliarden €, und muss sich gleichzeitig als Land Kärnten für unfähig erklären, diesen Betrag zu zahlen. (Abg. Strolz: Ja! Dann retten wir Kärnten!)

Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Möglichkeit eins: Es gibt kein Insolvenzrecht für Bun­desländer (Abg. Strolz: Weil Sie keines machen!), und eigentlich besteht auch keine Möglichkeit der Abwicklung nach der Konkursordnung. Was passiert dann? – Richtig erraten: Der Bund darf zahlen, und zwar den vollen Betrag! – Variante eins.

Variante zwei: Wir haben die gleiche Situation wie bei den Gemeinden, nämlich dass die Bestimmungen über das Insolvenzrecht auch auf das Bundesland Kärnten anwendbar wären. Und dann passiert das, was mit jeder Insolvenzmasse passiert: Es sind alle Aktiven liquide zu machen, um festzustellen, wie viel auszahlbar ist. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Und nicht anfangen wie im Ausschuss: Im öffentlichen Interesse können wir das Grundstück vielleicht nicht verwerten. – Das schaue ich mir an! Der Masseverwalter wird einen Kataster machen müssen und muss genau jene Werte zu liquiden Mitteln machen, die vorhanden sind. (Abg. Strolz: Haben Sie die Bilanz angeschaut?)

Vom Land Kärnten, oder was, eine Bilanz?! – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind jetzt schon fünf Monate da! Da könnten Sie schon ein bisschen in die österreichische Wirklichkeit Einblick haben: Es gibt keine Bilanz eines Bundeslandes! (Abg. Strolz: Nein! Von der Hypo!) – Danke. Gewonnen! (Abg. Strolz: Von der Hypo!)


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Wir reden vom Bürgen! Haben Sie den Unterschied zwischen einem Schuldner und einem Bürgen schon verstanden? – Sie haben ihn nicht verstanden. Okay, ist egal. Die Leute vom Poly wissen es besser als Sie.

Zurück zur Frage Kärnten: Permanent stellt sich jemand her und behauptet, die Kärntner SPÖ hätte dem zugestimmt. – Das einzige Gesetz, dem sie zugestimmt hat, war jenes, aus dem ich zitiert habe, wo nämlich die Haftung beschränkt wurde, sodass sie nur bis zum 30. September 2017 gilt und ab 1. April 2007 keine neuen Haftungen aufgenommen worden sind. Das ist die Wahrheit! Die SPÖ hat nie zugestimmt, denn die Verantwortung war ausschließlich bei den Herren Haider und wie sie nachher geheißen haben, bis zu Herrn Dörfler. (Widerspruch der Abgeordneten Neubauer, Stefan und Darmann.)

Und dann stellt sich Herr Strache, dessen Platz übrigens leer ist, meine Damen und Herren, hier her und sagt: Aber der ist im Jahr 2008 verstorben! – Wie ist denn das? Wie hat denn der Herr Landeshauptmann dann geheißen? – Ein gewisser Landes­haupt­mann Dörfler!

Erinnern Sie sich an das strahlende Gesicht im Dezember 2009 – was für ein glücklicher Tag für Kärnten! –, als er die 240 Millionen Kärntner Steuergeld hinein­geschossen hat und froh war, dass der Bund ihm das Problem abnimmt, das ein Jörg Haider als der im Vorstand sitzende Kommissär des Landes mit einer 23-Milliarden-Haftung allen eingebracht hat? (Abg. Darmann: Herr Matznetter, Sie haben keine Ahnung!) Wir hätten statt der Bankensteuer eine Jörg-Haider-Gedenkabgabe machen sollen (Beifall bei SPÖ und ÖVP), über Milliarden, damit die Leute wissen, was es kostet, solche Leute zu wählen, und dann noch mit Nachfolgern, die sich davon­schleichen, weg sind und sagen: Nein, wir haben damit nichts zu tun!

Ihr habt die volle Verantwortung für diese Malaise! Schämt euch dafür! Entschuldigt euch einmal beim Steuerzahler, aber hört auf, hier Kindesweglegung zu betreiben! Wir haben es schwierig genug, das alles zu lösen. (Abg. Podgorschek: Machen wir einen Untersuchungsausschuss, und der klärt das!)

Und die Vorschläge hier sind zwar neu, kreativ und mutig (Abg. Darmann: Sie haben keine Ahnung!), aber Insolvenz wäre nicht gegangen. Und es ist die einzige Mög­lichkeit, vor allem die Bayern LB mit Gesetz einzubeziehen. Und ja, bei den Nach­rang­gläubigern versuchen wir das auch, obwohl wir natürlich wissen – ich glaube, Kollegin Nachbaur hat diese Frage gestellt (Abg. Königsberger-Ludwig: Die ist schon fortge­gangen! Die ist schon im Wochenende, hat sie gesagt!) –, warum das nachrangig war. Ich weiß es: Weil diese Bank unter dem Jörg Haider unterkapitalisiert war, mit einer gefälschten Bilanz 2004 – das ist übrigens rechtskräftig, weil das Eigenkapital nicht vorhanden war –, daher hat man den Anleihegläubigern draufgeschrieben: nachrangig und gleichzeitig Landeshaftung, um das Kernkapital auszuweisen. – Das ist beschummelt!

Ja, Sie sind heute Opfer mit den 98 Millionen. Aber das Dankschreiben können Sie bitte bei der FPÖ Kärnten und bei der heutigen FPÖ ablegen. (Abg. Podgorschek: Danke, dass Sie heute einem Untersuchungsausschuss zustimmen werden! Der wird das alles klären!) Dort ist der Adressat auch für jene Lebensversiche­rungsvertrags­inhaber, die jetzt einen kleinen Verlust erleben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des auf seinen Sitzplatz zurück­kehrenden Abg. Matznetter –: Ein Segen für Österreich, dass Sie nicht mehr Staats­sekretär sind! So ahnungslos!)

 



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17.37.14

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also, wer das jetzt gesagt hat, der kann nur nicht genau zugehört haben. Ich oute mich jetzt: Ich bin ein Fan von Herrn Kollegen Matznetter, weil er sich nämlich wirklich fundiert auskennt und es Ihnen jetzt fundiert erklärt hat! (Beifall bei Abgeord­neten von ÖVP und SPÖ.)

Aber ein paar Dinge muss man schon zu Herrn Abgeordnetem Lugar sagen, der sich hier immer als großer Experte in allen Anliegen und Angelegenheiten darstellt: Sie haben von Dilettantismus gesprochen. Ich glaube, aus Sicht des Teams Stronach waren Sie ein Dilettant als Klubobmann, denn sonst wären Sie heute noch Klubob­mann und hätten nicht abgesetzt und abgelöst werden müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man könnte der Opposition heute durchaus die Bezeichnung „Konkursparteien“ verlei­hen, denn die Opposition hat heute nur die Insolvenz und mit keinem Deut die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Sinne.

Herr Kollege Kogler, es wurde Ihnen vorher schon vorgelesen, dass Sie selbst einmal einen Antrag eingebracht haben, wir mögen doch eine Bad Bank machen. (Abg. Kogler: Ja! Eh auch!) – Wir machen jetzt eine Abbaugesellschaft! Und es wurde heute schon ein paarmal erwähnt, auch von den Oppositionsabgeordneten, dass der Herr Finanzminister, seit er Finanzminister ist, alle Parteien eingebunden hat, er hat alle Finanzsprecher eingebunden. Er hat Ihnen im März, nach dem 18. März, an dem der Ministerratsbeschluss erfolgt ist, bereits gesagt, wen er hier alles zur Kasse bitten möchte, dass er die den Steuerzahler am meisten schonende Variante wählt. (Abg. Kogler: Das stimmt ja nicht!)

Der Finanzminister hat Ihnen gesagt, dass er die Nachranggläubiger beteiligen will. Er hat Ihnen gesagt, dass er die Bayern selbstverständlich mit in die Verantwortung nehmen will und natürlich das Bundesland Kärnten. Wenn dann natürlich die Oppo­sition keine andere Chance sieht als alles schlechtzumachen, obwohl sie vorher erstens einmal eingebunden war und zweitens immer die Bad Bank gefordert hat – Sie haben früher nie eine Insolvenz gefordert, aber jetzt, wo ein anderes Modell auf dem Tisch liegt und wo wir handeln, fordern Sie die Insolvenz –, dann finde ich das besonders bedauerlich, denn Sie müssten es eigentlich besser wissen. (Beifall bei der ÖVP.)

Und selbstverständlich – und da kann sich die blaue Fraktion, die FPÖ, noch so sehr distanzieren –, selbstverständlich ist es ein blauer Kriminalfall in Kärnten, Herr Kollege. Auch wenn Sie mich noch so freundlich anlachen, werden Sie meine Meinung nicht ändern. Landeshauptmann Haider hat die Bank, die Hypo Alpe-Adria, als Bankomat verwendet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek, Kitzmüller und Podgorschek.)

Wenn heute hier Vergleiche angestellt werden und der Herr Kollege Lugar immer betreffend den Landeshauptmann vom Onkel Erwin spricht, habe ich schon manches Mal das Gefühl, Sie wollen bei der ÖVP in Niederösterreich andocken (Zwischenruf des Abg. Deimek), dort werden Sie aber nicht genommen, und deshalb sprechen Sie hier immer vom Onkel Erwin und von der Raiffeisen. (Abg. Podgorschek: ... hätten wir uns erspart, wenn wir einen Untersuchungsausschuss hätten! – Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Deimek.) Wahrscheinlich hat man Sie einmal abgelehnt, als Sie bei der Raiffeisen einmal einen Job wollten, sonst kann ich mir diese ewige Leier nicht erklären. (Beifall bei der ÖVP.)

Bleiben Sie einmal sachlich! Wir haben hier einen Sonderfall, dafür gibt es ein Sonder­gesetz. Diese Abwicklung ist ganz einfach notwendig!


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Selbst wenn Sie hundertmal sagen, wir sollten Kärnten in die Insolvenz schicken, frage ich mich – wenn heute hier glorifiziert wird, die Kärntner bräuchten keine neuen Schulden mehr aufzunehmen und so weiter –, wie würde denn dann die Kärntner Landesregierung beispielsweise die Landesgehälter zahlen? Wie könnte denn der Betrieb in Kärnten insgesamt aufrechterhalten werden? – Na, indem wieder der Steuerzahler und die Steuerzahlerin der Republik Österreich einspringen, und das wollen wir nicht. Genau deswegen sprechen wir heute über das Sondergesetz, und deshalb werden wir dieses Sondergesetz im Juli auch zur Beschlussfassung bringen. (Abg. Deimek: Na, da sollten Sie noch einmal mit Raiffeisen und UNIQA vorher reden, bevor Sie dieses Gesetz beschließen!) – Herr Kollege, Sie können sich gerne zu Wort melden! Sie können das durchaus vom Rednerpult aus sagen.

Wenn man gestern den Experten im Finanzausschuss zugehört hat, hat man natürlich schon bemerkt, dass alle Experten unterschiedlicher Meinung waren. Aber obwohl der Notenbank-Gouverneur in seiner Stellungnahme manchmal auch durchaus kritische Worte gefunden hat, was beispielsweise den Finanzplatz Österreich oder den Wirt­schaftsstandort Österreich betrifft, hat er trotzdem gemeint (Abg. Deimek: ... eine Unwahrheit!), dass eine Insolvenz mit nicht abschätzbaren Folgen für die Republik Österreich und für das Rating der Republik Österreich zusammenhängen würde.

Das wollen wir nicht, denn – wir haben es jetzt schon gesehen, der Herr Gouverneur Nowotny hat es gestern auch gesagt (Abg. Deimek: Der erzählt den ganzen Tag alles Mögliche an Unwahrheiten!), der Herr Finanzminister hat es heute gesagt – wir sind nicht von einem schlechteren Rating betroffen. Im Gegenteil, wir haben uns sogar gegenüber dem Wert vor einem Monat um 10 Basispunkte im Spread verbessert.

Sie können das noch so schlechtreden! Wir tragen die Verantwortung, und als Abge­ordnete auch der Opposition können Sie sich der Verantwortung nicht entziehen. Insbesondere die FPÖ kann sich ihr nicht entziehen, denn Sie haben uns und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Desaster überhaupt erst eingebrockt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Themessl –: Bernhard, sag ihnen, wie es wirklich ist!)

 


17.42.30

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tamandl, aber vor allen Dingen auch Herr Kollege Unterrainer – er hat jetzt das Haus verlassen (Abg. Neu­bauer: Der hat sich gefürchtet!) –, wissen Sie, was Ihren Reden hier heraußen fehlt, das ist eine gewisse Konsequenz. Wenn der Herr Kollege Unterrainer hier 5 Minuten über die FPÖ in Kärnten schimpft, dass die alle schuld sind, dann fehlt die nötige diesbezügliche Konsequenz (Abg. Deimek: Der ist ja nur Parteisprecher!), denn wenn er konsequent wäre und er das glaubt, was er hier sagt – ich gehe davon aus, dass er das glaubt, was er hier sagt –, dann müsste im Anschluss an jede seiner Reden der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kommen (Beifall bei der FPÖ), denn dann hätten Sie es ja schwarz auf weiß, dass der Jörg Haider und die Kärntner Freiheitlichen an der ganzen Misere schuld sind.

Vielleicht noch zur Geschichtsauffrischung des Herrn Unterrainer: Vielleicht weiß er nicht, dass Jörg Haider von Ende März 2005 bis zu seinem Ableben BZÖ-Landes­hauptmann und nicht FPÖ-Landeshauptmann war. So viel dazu. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Doppler: Das hat er vergessen! – Abg. Obernosterer: Oje!) – Nur damit Sie es wissen, weil Sie das ja anscheinend aus Ihrem Gedächtnis gestrichen haben.


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Dann noch ein Wort zum Herrn Kollegen Matznetter: Wenn Herr Kollege Matznetter hier heraußen Dr. Fellner ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Beruhigt euch wieder (in Richtung ÖVP); das stimmt so, es war so! – Wenn also Kollege Matznetter hier heraußen Dr. Fellner von gestern aus dem Hearing zitiert und er konsequent gewesen wäre, dann hätte er weiterreden und sagen müssen, dass nämlich das, was Dr. Fellner gesagt hat, von den beiden anderen Experten beim Hearing klar widerlegt wurde. (Abg. Deimek: Das hat er nicht verstanden!) Das hat er aber nicht dazugesagt. – Es hat ja mehrere Experten gegeben, nicht nur einen. Der eine war eben wahrscheinlich von der SPÖ bestellt, aber darum geht es mir gar nicht.

Zwei Aussagen sind mir gestern im Hearing ganz besonders aufgefallen. – Die erste kam vom Herrn Gouverneur Nowotny: Auf die Frage, warum er sich gegen eine Insolvenz stellt, hat er ganz klar gesagt, man kann die Insolvenz der Hypo Alpe-Adria nicht mit einer normalen Insolvenz vergleichen, weil die Hypo Alpe-Adria eine verstaat­lichte Bank ist. – So, und jetzt ziehe ich den Umkehrschluss: Das heißt, wenn die Bank nicht verstaatlicht worden wäre, dann hätte es eine Insolvenz gegeben ohne größere Probleme, ohne größere Folgen.

Also jetzt frage ich Sie: Wer hat die Bank verstaatlicht? Waren das auch die Freiheitlichen in Kärnten? (Abg. Obernosterer: Der Dörfler!) – Schon? Ehrlich? Die Freiheitlichen in Kärnten haben die Bank verstaatlicht? (Abg. Obernosterer: Na sicher waren sie dabei!) – Nein, ich war nicht dabei! Der Herr Pröll war dabei und die zwei jetzigen ... (Abg. Obernosterer: Der Dörfler war dabei, und der Dobernig war dabei!) – Ja, ja!

Und dann kommt noch etwas – und jetzt komme ich zu dem Punkt, den auch die Frau Tamandl angesprochen hat –: Tatsache ist, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und ganz bestimmte Gläubiger – und zwar die Nachranggläubiger – zur Kasse gebeten werden und alle anderen nicht.

Wissen Sie, was mir ganz stark aufgefallen ist? – Es wurde im gestrigen Hearing die Frage gestellt, was der Herr Vizekanzler und Finanzminister zu dem Brief der UNIQA sagt. Andreas Brandstetter, UNIQA-Generaldirektor, hat einen Brief an alle Abgeord­neten geschrieben, den werden Sie ja auch bekommen haben, in dem er darauf hinweist, dass dadurch die Verzinsung der Lebensversicherungen in Zukunft natürlich gefährdet ist. Da redet er von über einer Million allein bei der UNIQA, die übrigens zum Raiffeisen-Konzern gehört – die Raiffeisen ist der Hauptaktionär, nur zu Ihrer Infor­mation. Ich bin ohnehin gespannt, wie die UNIQA die Aussage des Herrn Bundes­ministers auslegen wird. Er hat dann gemeint, es gibt jede Menge Institute, die Lebensversicherungen anbieten. Da muss sich eben jeder selbst überlegen, bei wem er sie abschließt. – Das ist aber eine tolle Aussage!

Wissen Sie, dass der Staat damals, als die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge Anfang der Zweitausenderjahre eingeführt wurde – die an und für sich von der Idee her gut wäre, Sie haben sie nur rückwirkend insofern gekürzt, als Sie die staatlichen Zuschüsse einfach über Nacht halbiert haben, und zwar auch für bestehende Verträge; aber davon abgesehen war die Idee gut –, die Versicherungsgesellschaften aufgefor­dert hat, nicht nur eine Kapitalgarantie auf diese Lebensversicherungen abzugeben, sondern auch eine Zinsgarantie, die momentan bei 1,75 Prozent liegt?

Jetzt, Frau Kollegin Tamandl, frage ich Sie Folgendes: Wenn Sie den jetzigen Geld­markt anschauen, dann wissen Sie, dass Sie 1,75 Prozent bei einem Sparbuch nicht bekommen, auch nicht, wenn Sie es länger binden, wenn Sie dann noch die KESt abziehen. Also sind Versicherungsgesellschaften und Pensionsversicherungen aufge­for­dert, sehr, sehr sorgfältig bei der Veranlagung ihrer Gelder vorzugehen, um auch diese verzinste Garantie zu gewährleisten. Und wenn dann der Herr Bundesminister


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hergeht und sagt, es kann ja jeder abschließen, wo er will, man muss sich das dann halt überlegen, und wenn die UNIQA befürchtet, das nicht mehr zu halten, dann muss man es eben irgendwo anders machen!, dann bin ich gespannt, wie der Raiffeisen-Konzern und die UNIQA darauf reagieren werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


17.47.42

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Staatssekretär! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich orte hier eine gewisse Präferenz für eine Konkurslösung in der Opposition. Warum gibt es diese Präferenz für eine Konkurslösung? (Abg. Wittmann: Weil Sie keine Verantwortung tragen! – Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Weil – lassen Sie mich die Antwort selbst geben! – damit die Gläubiger gleich behandelt werden. (Abg. Podgorschek: So ist es!) Dafür gibt es das Instrument des Konkurses.

Wenn ich diesen Zwischenruf von links hier aufnehme: Sie führen das Wort „Gerech­tigkeit“ oft im Mund, aber wenn es um Gerechtigkeit geht, wenn ein Unternehmen in die Krise kommt, dann ist in einer modernen, entwickelten Marktwirtschaft der Konkurs einfach das richtige, gerechte, gleichbehandelnde Instrument. Genau deshalb beob­achten auch die Finanzmärkte unter diesem Gesichtspunkt dieses Unternehmen so genau (Zwischenruf des Abg. Matznetter), und vielleicht auch noch aus einem Bauch­gefühl heraus die vielen Abgeordneten der Opposition.

Ein Sondergesetz versucht, Sondergerechtigkeit zu schaffen, was immer problema­tisch ist und wobei die Leute immer ein schlechtes Gefühl haben werden. Je mehr Sondergesetze wir in diesem Haus beschließen oder zu beschließen haben, desto unguter ist das Gefühl, das man hier hat. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn ich von Gleichbehandlung rede: Die Leute überlegen auch intuitiv: Was würde denn passieren, wenn ein privates Unternehmen Ähnliches machen würde? Nehmen wir an, es gibt eine Konzernspitze und ein Tochterunternehmen; das Tochterunter­nehmen gründet eine Bank und gibt Anleihen aus. Das Tochterunternehmen haftet für diese Bank, und dann kommt es irgendwann einmal zur Krise dieser Bank, und Sie sagen als Konzernspitze: Na, jetzt machen wir eine Richtlinie, dass unser Tochter­unternehmen nicht haftet und dass die Gläubiger kein Geld bekommen.

Wissen Sie, was ich mir nicht vorstellen kann? – Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft da nicht aktiv wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nicht jemand darüber nachdenkt, ob das vielleicht etwas mit Täuschung oder mit Vermö­gens­schädigung zu tun hat. Gibt es da nicht das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und so weiter und so fort?

Beim Staat gibt es all diese Fragen offensichtlich nicht, sondern nur Ungleichbehand­lung, und daher fühlen sich so viele Menschen ungerecht behandelt. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn es darum geht, keine Rückzahlungen zu leisten, gibt es sozusagen zwei Denkschulen. Die einen sagen – wie Brandstetter, der hier angesprochen wurde –, das kann doch nicht sein! Da garantiert ein Land, dass gezahlt wird, das sind Papiere, die mündelsicher sind, die den Kategorien der FMA entsprechen, die wir den Lebens­versicherungen unterlegen können – und jetzt soll das alles nichts mehr wert sein?! Das kann es doch nicht sein!


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Und dann gibt es die anderen am Finanzmarkt, die sagen: Diesen Papieren hättet ihr nie vertrauen dürfen! Einer Landeshaftung könnt ihr niemals vertrauen; das hättet ihr nicht machen dürfen.

Ich meine, beide Denkschulen haben ihre Berechtigung, was jedoch keine Berech­tigung hat, ist, dass der Staat diese beiden Gruppen gegeneinander ausspielt und ihnen sagt: Ihr kriegt nichts, ihr müsst euch alle beteiligen! – und auf dem Weg dieser Sonderbeteiligung still und heimlich die Haftung des Landes Kärnten entsorgt. Die Beteiligung der Gläubiger ist nämlich nur Euphemismus dafür, dass die Haftung des Landes Kärnten unter den Tisch gefallen lassen wird. Das ist das Schlimme: dass diese Haftung jetzt überhaupt nichts mehr wert ist, eine Haftung, für die man sich etwas bezahlen ließ (Abg. Podgorschek: Richtig!), meine Damen und Herren, nämlich eine Haftungsprovision! (Abg. Podgorschek: Da waren aber die Kärntner nicht die Einzigen!)

Erinnern Sie sich an das Wort Haftungsprovisionsvorauszahlung. – Das ist ja auch so ein Kunstwort in diesem Zusammenhang. – 50 Millionen pro Jahr, kapitalisiert, vor­aus­gezahlt für zehn Jahre, ergeben die berühmten 500 Millionen € für den soge­nannten Zukunftsfonds. Eine Haftung, die gar nichts wert war, für die man 500 Millio­nen € kassiert hat, die müsste sofort, noch bevor irgendeine Gläubigerbeteiligung angesprochen wird, mit Zins und Zinseszinsen zurückgezahlt werden, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist das ganz besonders Schlimme an dieser Angelegenheit, dass die Haftungs­provision noch nicht zurückgezahlt ist, aber die Gläubiger schon daran glauben müssen! – Dass es dann eine eigene Haftung daneben auch noch geben müsste, steht auf einem anderen Blatt.

Das Ganze stellt jedenfalls ein ganz, ganz großes Glaubwürdigkeitsproblem dar, wenn ein Land sagt, wir haften dafür, aber dann nicht gehaftet und nicht Wort gehalten wird. Wenn heute als Schlusssatz der Finanzminister gesagt hat, was versprochen wurde, muss auch gehalten werden, so ist das in dieser Sache genau nicht der Fall, meine Damen und Herren!

Auf diese Art und Weise fahren Sie diesen Staat an die Wand. Sie verlieren völlig an Glaubwürdigkeit – und so kann ich nur sagen: Wenn die Sonne der Politik tief steht, dann werfen alle Beteiligten lange Schatten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte. (Abg. Deimek: Der Hermann erzählt uns jetzt, Raiffeisen ist dafür!)

 


17.53.52

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben in Österreich gerade ein wirkliches Finanzdrama um die Hypo Alpe-Adria, aber Sie behandeln das hier – das sage ich mit ehrlicher Kritik –, als wäre das ein Dramolett zur Unterhaltung unseres Fernsehpublikums.

Es geht hier um wirklich große Summen und ebensolche Fragestellungen. Gerade einen Konkurs so leichtfertig hier hinzustellen, zeigt nur, dass Ihnen in Wirklichkeit die Kärntner Bevölkerung, die Kärntner Landesverwaltung, das Funktionieren des Kärntner Systems und letztendlich auch die Kärntner Gemeinden egal sind. Denn eines ist klar: Würde man wirklich dieses Konkursszenario spielen – abgesehen von der Kostenfrage im Hintergrund und all dem anderen, was da diskutiert wurde –, wäre das für die Kärntner von einem Tag auf den anderen eine Katastrophe, eine Veränderung ihrer


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Lebenswelt, die einen auf viele Jahre nicht wieder gutzumachenden Schaden anrichten würde.

Es ist nicht so, dass man sagt: Na, jetzt gibt es halt einmal das Geld drei Tage später!, sondern es ist so, dass die gesamte Landesstruktur auf neue Füße gestellt werden müsste, es ist so, dass Kärnten seine gesamten Finanzierungen de facto unter Vor­mundschaft des Bundes, der öffentlichen Hand ablaufen lassen müsste, weil die eigene Handlungsfähigkeit im Konkurs verloren geht. Das muss man den Kärntnern einmal sagen.

Das verdanken sie der freiheitlichen Strategie dieser Jahre, wo es darum gegangen ist: Machen wir eben schnell ein Geschäft mit dem fremden Geld! Mit einer Landes­besicherung kriegen wir viele Kredite, mit den Krediten sind wir dann in Kroatien die Hausmeister, und dort werden wir schnell reich. – Leider ist die Krise gekommen und dieses Geschäftsmodell ist voll an die Wand gefahren.

Meine Damen und Herren, jetzt stehen wir vor der Frage, wie man diesen gewaltigen Schaden so reduzieren kann, dass der Steuerzahler, der die Last in jedem Fall umgehängt bekommen hätte, mit möglichst geringem Schaden aussteigt. – Da braucht mir keiner zu kommen und zu sagen, wir haben jetzt eine elegante Lösung. Die ist nicht elegant, das ist eine Lösung, die uns einige Aufgaben erleichtert und manche Fragen offen lässt.

Das Risiko muss man nehmen, schließlich und endlich ist diese Lösung eine, die der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft hat, die Professor Raschauer geprüft hat. Die Studie von Professor Raschauer werden alle Abgeordneten bekom­men, damit sie sehen, wie wirklich ernsthaft das geprüft wurde. Diese Abbau­gesell­schaft, die jetzt eingerichtet wird, hat die Aufgabe, den Schaden durch sorgsames Abarbeiten, durch Abarbeiten ohne Hektik, ohne Hysterie, mit den Kenntnissen des Marktes gering zu halten. (Abg. Steinbichler: Vier Jahre haben Sie sich Zeit gelas­sen!)

Und wenn es gelingt, den Schaden gering zu halten, dann hat sich auch die lange Zeit, die vergangen ist, rechnerisch bewährt, denn es ist gelungen, das Problem zu ana­lysie­ren, zu sehen, wie die Bayern das analysiert haben, zu sehen, wie der Unter­suchungsausschuss in Kärnten das analysiert hat. Jetzt wissen wir aus dieser Erkennt­nis, wie Österreich handeln kann, was wir tun müssen, um die Bayern hereinzuziehen, was wir tun müssen, um nachrangige Anleger hereinzuziehen, und was wir tun müs­sen, um letztendlich auch in Kärnten den Verhandlungsspielraum aufzumachen, der selbstverständlich auch die Kärntner Verantwortung einfordert. (Zwischenruf des Abg. Doppler.)

Wenn jemand meint, dass der Herr Bundeskanzler dazu nicht Stellung nimmt, kann ich nur eines sagen: Er hat am 18. März im Ministerrat selbstverständlich auch diese Frage behandelt und selbstverständlich auch den Antrag gestellt, dass Kärnten herein­genommen wird und Kärnten mitfinanzieren muss. So wird die Last verteilt auf den Steuerzahler, auf diejenigen, die vom Geschäft profitiert haben, auf die Kärntner, die als Wähler involviert sind, wodurch sie letztendlich zu einer für alle erträglichen Last wird, mit der keiner eine Freude hat.

Heute wissen wir, dass dieses Spiel Hase-und-Igel-Opposition schon nicht mehr lustig ist. Ihr stellt euch her und sagt: Insolvenz!, das nächste Mal stellt ihr euch her, fordert eine Abbaubank, das nächste Mal stellt ihr euch her, sagt: Insolvenz!, und dann wieder: Abbaubank! – In Wirklichkeit geht es nur darum, dass die Opposition ihr Spiel treibt nach dem Motto „Sechs Parteien, fünf Meinungen“ – die eine Meinung der zwei Regierungsparteien und jene der vier Oppositionsparteien, die eben auch ihr Spiel spielen müssen.


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Meine Damen und Herren zu Hause, wenn Sie das vielleicht im Fernsehen sehen: Hier wird heute eine schwere Aufgabe sehr verantwortungsvoll einen guten Schritt weiter­gebracht. Heute kann man zum ersten Mal sagen, dass der Steuerzahler tatsäch­lich in dieser Hypo-Alpe-Adria-Geschichte einen entlastenden Schritt erleben wird.

Ich bedanke mich wirklich sehr bei unseren Spezialisten aus dem Finanzministerium, bei Vizekanzler Spindelegger, bei dir, lieber Jochen Danninger, aber auch bei den Experten unserer Koalitionspartei, dass das tatsächlich so weit zustande gekommen ist. Ich habe kein gutes Gefühl dabei, aber ich weiß, dass wir dem Steuerzahler diese Lösung schuldig sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord­netem Dr. Kassegger. – Bitte.

 


17.59.30

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben heute viele Details über Nachranggläubi­ger und ähnliche Dinge gehört, ich möchte versuchen, die ganze Komplexität heraus­zunehmen und einmal den Hausverstand zu befragen. Der Hausverstand sagt mir, nur wer etwas zu verheimlichen hat, verhindert, dass durch eine unabhängige Stelle untersucht wird. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Im Fall Hypo haben wir jede Menge Fakten, wir haben aber auch viele, viele offene Fragen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Faktum ist, dass ein enormer Schaden für Österreich, für die Österreicher entstanden ist. Faktum ist, dass Milliardenkosten angefallen sind – das Geld ist weg; zumindest für Österreich ist es nicht ganz weg, es haben nur andere. Das Geld fehlt uns, wir wissen das, für Bildung, für Forschung, für Sicherheit. Es gibt viele, viele quälende Fragen.

Was wir Freiheitliche wollen? – Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als Offenheit! Wir wollen Antworten! Wir wollen keine Verheimlichungen und keine Verhinderungen! Und wir Freiheitliche wollen und sind daran interessiert, dass, wenn man den gesamten Hypo-Prozess in vier Phasen gliedert – ich sage explizit, Phase eins ist die Zeit vor 2009, wobei hier schon erwähnt werden darf, dass das Problem 2007 eigent­lich der reiche und mächtige Staat Bayern hatte; die zweite Phase ist die Verstaat­lichung ohne Not im Jahr 2009; die dritte Phase ist die Zeit von 2009 bis 2014 und die vierte Phase 2014, mit der Abwicklungsbank statt der Insolvenz und dem „großartigen“ Sondergesetz, das heute vorliegt –, alle Phasen, ich betone das, lückenlos untersucht werden, schonungslos offengelegt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

In diesem Zusammenhang gibt es natürlich ein paar generelle, interessante Fragen, nämlich: Gab es Missmanagement, gab es amateurhaftes Vorgehen oder gar Rechts­brüche, wo liegen die Verantwortlichkeiten?

Zweite Frage: Wer sind die Profiteure der bisherigen Vorgehensweise? – In einem Neben­satz hat Kollege Krainer schon erwähnt, dass die Banken sehr wohl davon profitiert haben, nämlich in einem anderen Zusammenhang, als es um die Bankenab­gabe gegangen ist, die Rechtfertigung jener.

Welche Netzwerke, das würde uns besonders interessieren, gibt es allfällig zwischen Politikern der Regierungsparteien und den Banken? Gibt es da womöglich Interessen­konflikte?

Nun zu den einzelnen Phasen. Zum Zeitpunkt 2009 würde uns insbesondere interes­sieren: Wie groß war wirklich die Not, die Verstaatlichung durchzuführen? Wer waren


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damals die Gewinner? Waren es die Bayern? War es die BayernLB? War es der Hypo-Haftungsverbund in Österreich? Waren es sonstige Banken? War es die Republik Österreich? – Letzteres war eine eher rhetorische Frage.

Dann die Phase 2009 bis 2014. 2009 ist die Krise ausgebrochen. Ich frage: Warum ist da fünf Jahre überhaupt nichts geschehen? Warum mussten 300 Millionen € für Gutachter ausgegeben werden? Gibt es da kein hochbezahltes Management, gibt es da keine verantwortliche Regierung dafür?

Das Jahr 2014. Warum löst man das Problem nicht wenigstens jetzt mit einer Insol­venz? – Sehr viele Experten befürworten eine solche. Warum hat man jetzt dieses Sondergesetz gemacht?

Ein kurzer Satz zu diesem Sondergesetz: Das ist ja eine einzige Katastrophe für das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Österreich. Ich kann ja nicht ex post  (Zwi­schenruf des Abg. Weninger.– Bitte? (Abg. Weninger: Die Insolvenz !) – Das wollen wir geprüft haben. Wir haben ja auch nicht die Weisheit mit dem Löffel gefres­sen, aber wir wollen das objektiv durch einen Ausschuss geprüft haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, behauptet ja keiner.

Also ganz kurz noch: Das Sondergesetz ist eine Katastrophe für das Vertrauen, das ist schon gesagt worden, da gibt es eben keine umfassende Gläubigerbeteiligung. Und ich bin überzeugt davon, dass das durch die Folgekosten sogar ein Minusgeschäft wird, wie auch Kollege Hable bereits betont hat.

Ich fasse zusammen: Wir wollen Antworten! Wir wollen Offenheit! Die Österreicher haben ein Recht darauf. Und wir haben ja auch das passende Gremium dafür. Wir haben ja im Parlament die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Die Kontrolle der Bundesregierung ist ja eine der zentralen Aufgaben des Parlaments. (Abg. Auer: Der kann eine Bank abwickeln! Gratuliere!) Wir brauchen keine externen Experten à la Griss-Kommission. Wir haben selbst hier im Hohen Haus genug Exper­ten, das können wir uns schon zutrauen, dass wir diese Aufgabe meistern.

Wer bestellt denn im Übrigen diese Experten? – Doch derjenige oder die Institution, die untersucht werden soll. Ja was soll da bitte herauskommen? Das ist ja ein Widerspruch in sich. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Franz und Vavrik.)

Das heißt, wir brauchen einen Untersuchungsausschuss und werden die Einsetzung eines solchen auch zum 21. Mal beantragen. Meine Frage ist wirklich: Wo ist Ihr Prob­lem mit einem solchen Untersuchungsausschuss?

Und ich schließe damit, womit ich begonnen habe: Nur wer etwas zu verheimlichen hat, verhindert, dass durch eine unabhängige Stelle untersucht wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


18.04.37

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Ich glaube, man kann es offen aussprechen: Die Bürger Österreichs und die Abgeordneten oder zumindest die meisten Abgeordneten in diesem Haus haben die Nase voll von der Causa Hypo, wirklich die Nase und den Kanal gestrichen voll!

Es ist unglaublich, was hier abgehalten wird, seit Monaten, seit Monaten, seit Monaten. Und täglich grüßt das Murmeltier! Wir alle haben schon einen Punkt erreicht, wo wir das gar nicht mehr wirklich aushalten können. (Ruf bei der ÖVP: Warum reden Sie darüber?)


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Wenn man mit den Bürgern redet, stellt man fest, jeder hält das für eine völlig ver­hunzte Causa. – Ich werde Ihnen gleich sagen, warum ich darüber rede.

Wenn wir einen Bundeskanzler haben, und diesen haben wir – um auf das Thema zurückzukommen, das die Frau Präsident vorhin ja abgewimmelt hat –, dann würde ich mir schon erwarten, dass sich der Bundeskanzler, der Leadership zu zeigen hat und eigentlich auch in der Leaderposition ist, bei einer solch gewaltigen Malaise (Zwischen­ruf der Abg. Prammer), die es endlich zu lösen gilt, hier hersetzt und auch ein State­ment abgibt. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Und ich erwarte mir auch von Abgeordneten der Regierungsfraktionen, dass man sich endlich dazu durchringt und endlich, bitte schön, einen Untersuchungsausschuss einsetzt und zulässt. Das ist das Mindeste, was wir dem Bürger bei dieser ohnehin komplett verhunzten Materie anbieten können.

Als letzten Punkt möchte ich dem viel geprüften, viel geplagten Steuerzahler etwas Positives vermitteln, nämlich einen Entschließungsantrag, den wir vom Team Stronach hiemit einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Folge der Causa Hypo ein umfassendes Maßnahmenpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirk­licht werden sollen:

Überarbeitung des Entwurfes des Hypo-Sondergesetz mit dem Ziel einer umfassen­deren Gläubigerbeteiligung;

Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Be­grenzung der Steuer- und Abgabenquote;

Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverlet­zungen für politische Funktions- und Mandatsträger;“

– dass wir endlich die Politiker in die Haftung nehmen –

„Insolvenzrecht für Banken;

Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften;

Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie

Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts.“

*****

Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Franz einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sonder­gesetz­gebung Hypo Alpe Adria International AG - das Schlechtere aus beiden Welten“

Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanz­desaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Die mehrfache Verweigerung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo bestätigt dies inzident.

Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine Abbaugesellschaft abzuwickeln. Laut Hypo-Sondergesetz-Entwurf können Forderun­gen von bestimmten Nachranggläubigern über eine von Finanzminister Spindelegger zu erlassende Verordnung endgültig erlöschen. Diese Vorgehensweise hat bereits zu scharfer Kritik der Betroffenen geführt; rechtliche Schritte werden laut Medienberichten überlegt. Grundsätzlich ist der Schutz der Steuerzahler zu Lasten der Gläubiger zu begrüßen, wenngleich die Halbherzigkeit der Lösung zu kritisieren ist.

Unabhängig von der Beurteilung des Gesetzesentwurfes ist aber schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung „verschleppte“, nun konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt. So wurde behauptet, dass bei der Insolvenzlösung Belastungen iHv 13 Mrd. Euro auf die Bürger zukommen würden. Im Rahmen dieses Hypo-Sondergesetzes werden dagegen die Maßnahmen gemäß FinStaG von 15 Mrd. Euro auf 22 Mrd. Euro erhöht, da die Abbaueinheit für den Portfolioabbau weitere öffentliche Mittel benötigt. Weiters ist im Bericht der Task Force festgehalten, dass es im Zuge des langfristigen Abbaus der Assets zu weiteren Kosten für den Bund von bis zu 4 Mrd. Euro kommen kann. Bei deutlich negativer wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa wäre auch ein höherer Betrag nicht ausgeschlossen. Zusätzlich will die Rating-Agentur Standard & Poor’s laut Medienberichten die Bonität der Bundesländer Wien, Steiermark, Niederösterreich und Burgenland herabstufen, wenn die Bundesregierung das Hypo-Sondergesetz wie geplant Mitte Juli absegnen sollte. Tirol und Oberösterreich sind davon nicht betroffen, die anderen Länder werden nicht geratet.

In Hinblick auf das jedenfalls bestehende Steuerzahlerdebakel ist es unerlässlich, den vorgesehenen Lösungsweg nochmals unter Berücksichtigung sonstiger Alternativen zu überdenken sowie die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleich­bare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenzszenarien“ von Finanz- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebiets­körperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funk­tions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen.


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Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich „überraschte“ die Bundesregierung die gutgläubigen Wählerinnen und Wähler mit einem 5,5 Milliarden Euro Steuer- und Abgabenpaket. Neben einer verfassungs­rechtlichen Schuldenbremse ist daher eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote einzuführen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Folge der Causa Hypo ein umfassendes Maßnahmenpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirk­licht werden sollen:

Überarbeitung des Entwurfes des Hypo-Sondergesetz mit dem Ziel einer umfas­senderen Gläubigerbeteiligung;

Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Be­gren­zung der Steuer- und Abgabenquote;

Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverlet­zungen für politische Funktions- und Mandatsträger;

Insolvenzrecht für Banken;

Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften;

Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie

Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


18.07.08

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich möchte das ein bisschen aus meiner 20-jährigen Erfahrung als Masseverwalter betrachten, denn ich kann, glaube ich, aus der Praxis heraus ein bisschen etwas dazu beitragen und sagen, was da an Absurdität wirklich nicht mehr überbietbar ist. Es waren immerhin Riesenkonkurse wie die Klimatechnik dabei, seiner­zeit der größte Konkurs, den Österreich hatte. Daher habe ich ein bisschen Erfahrung und weiß, wie man mit solchen Sachen umgeht.

Ich halte es für nahezu absurd, als Eigentümervertreter – als Eigentümervertreter! – nach Konkurs zu schreien! Ich halte es für absurd, als Haftender nach Konkurs zu schreien! Ich halte es für absurd, als öffentliche Hand, die die Haftung übernommen hat, nach Konkurs zu schreien! (Abg. Strolz: Es geht um Verantwortung!) Wissen Sie, was Sie da machen? – Sie machen ein Experiment auf Kosten der Steuerzahler, auf dem Rücken der Steuerzahler! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie glauben doch nicht wirklich, dass, wenn Sie die Hypo Alpe-Adria in Konkurs schicken, die Haftungen weg sind! (Abg. Strolz: Ja wir haben es durchgerechnet!) In


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welcher rechtlichen Welt leben Sie denn? (Abg. Strolz: Wir haben es durchgerechnet!) Wohin soll denn die Haftung kommen, die verschwindet, oder was glauben Sie denn? (Abg. Strolz: 2 Milliarden statt Ihrer !) Was glauben Sie denn, wohin die kommt? – Die Haftung bleibt natürlich bestehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe.)

Ich lese Ihnen § 1356 vor, wortwörtlich:  „Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich aus­drücklich nur für den Fall verbürget hat, daß der Hauptschuldner zu zahlen unver­mögend sey, zuerst belanget werden 

Das bedeutet, mit Einleitung der Insolvenz ist die gesamte Haftung fällig! Das bedeutet, dass das Land Kärnten mit Einleitung der Insolvenz für die Hypo Alpe-Adria konkursreif ist und den Konkurs anmelden muss. (Abg. Strolz: Okay!) Das bedeutet wiederum, dass dort ein Masseverwalter eingesetzt wird.

Wenn Kollege Kogler sagt, wir können das mit unserer Konkursordnung abwickeln, muss ich sagen, das bezweifle ich, weil lauter rechtsfreie Räume entstehen.

Wir müssen auf alle Fälle das Vermögen für die Gläubiger sichern. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Was heißt Vermögen? Wo liegt denn das Vermögen des Landes Kärnten? – Zum Beispiel in der verliehenen Wohnbauförderung, und die muss ich dann fällig stellen. Damit treffe ich jeden Häuslbauer, damit treffe ich die Genossenschaften. Ich muss aber auch sämtliche Eigentumswerte veräußern. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das heißt, ich muss alle – alle! – Bürogebäude, alle Krankenhäuser, alle Kindergärten einmal sichern und zum Verkauf anbieten.

Liebe Freunde, wo lebt ihr denn? Ein Konkurs ist doch keine Kinderjause! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Nein, die Hypo auch nicht!) Das wäre nahezu ein unverantwortliches Experiment auf Kosten der Österreicherinnen und Österreicher, insbesondere der Kärntnerinnen und Kärntner. So etwas zu verlangen, ist unverant­wortlich, und das trauen Sie sich nur in der Opposition, weil Sie es dann nicht mehr zu verantworten haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.10


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner hiezu gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Hable zu Wort. – Bitte.

 


18.10.52

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil es doch einige Dinge gibt, die zu berichtigen sind.

Herr Kollege Wittmann, wenn Sie Insolvenzrecht als Experiment bezeichnen, dann frage ich mich: Wie bezeichnen Sie das Sondergesetz, das wir hier am Tisch haben? (Abg. Wittmann: Als Lösung! – Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Insolvenzrecht ist erprobtes Recht und Bestandteil einer jeden Marktwirtschaft, das ist kein Experiment. Wenn überhaupt etwas ein Experiment ist, dann ist es das, was hier gemacht wird – dieses Sondergesetz ist ein Experiment. (Abg. Schieder: Das ist kein rechtsferner Raum! Lesen Sie es doch einmal durch!)

Der nächste Punkt, den ich noch berichtigen möchte – der Herr Finanzminister ist leider nicht mehr da, aber Sie können es ihm gerne ausrichten –: Er hat gesagt, wir hätten im März eine gemeinsame Entscheidung getroffen. Das kann ich auch so nicht stehenlassen. Wir haben die Gespräche zwischen Finanzminister und den Finanz­sprechern der Parlamentsparteien immer als positiv empfunden, aber es kann nicht so sein, dass dann im Nachhinein behauptet wird, wir hätten die Entscheidung gemein-


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sam getroffen. Die Entscheidung für die Abbaugesellschaft haben wir nicht getroffen, die haben wir von Anfang an kritisiert. (Abg. Schieder: Ihr entscheidet ja nichts!)

Der dritte und letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Beantwortung unserer Fragen 7 bis 15, heute bei der Dringlichen Anfrage. Wir haben diese Fragen ja nicht umsonst gestellt, sondern weil nämlich in den Beilagen zu diesem Sondergesetz gestanden ist, dass die Kosten für die Insolvenz höher sind als für dieses Sonder­gesetz. Wenn man diese Behauptung in den Raum stellt, war natürlich die berechtigte Frage: Wer hat denn das berechnet, wie ist das berechnet worden und was ist das Ergebnis? – Und wir haben jetzt als Antwort vom Herrn Finanzminister auf unsere Fragen 7 bis 15 dieser Dringlichen Anfrage bekommen: Es wurde nichts berechnet!

Dann frage ich mich, wie kann man sich in die Öffentlichkeit stellen und behaupten, die Insolvenz wäre teurer, wenn man das in Wahrheit nie berechnet hat? – Ich möchte jetzt nicht hören, dass die Taskforce das ohnehin irgendwann einmal berechnet hat. Diese Taskforce musste doch geradezu gezwungen werden, sich mit der Insolvenz zu beschäftigen, und hat sich bis zu diesem Zeitpunkt vehement dagegen gewehrt. Ja, wie seriös kann denn eine Insolvenzrechnung dieser Taskforce sein, die sich von Anfang an, ohne sich damit zu beschäftigen, dagegen ausgesprochen hat und gerade­zu dazu gezwungen werden musste?! (Abg. Kogler: Weil sie bis zur Halskrause drinnen steckt!)

Wir müssen feststellen, es ist eine Entscheidung getroffen worden, ohne objektive Entscheidungsgrundlage. Sie haben die Optionen nicht auf den Tisch gelegt. Sie haben die Optionen nicht bewertet, Sie haben sie nicht berechnet und waren daher auch nicht in der Lage, eine objektiv nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.

Sehr geehrter Herr Finanzminister und – ja, ich füge ihn hinzu – Herr Bundeskanzler, der wie immer in dieser Frage abtaucht: Professionelle Vorgangsweise sieht anders aus! – Danke. (Beifall bei NEOS, FPÖ und Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)

18.14

18.14.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bezie­hungsweise -sanierungsrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.16.01Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1237/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Justiz mit der Ordnungszahl 1237/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Loacker als Unterzeichner des Verlangens die Debatte zu eröffnen. Wie gesagt, die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


18.16.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werter Herr Staatssekretär! Ja, die Anfrage, die wir an Sie gerichtet haben, Herr Minister, war die Folge der Art und Weise, wie Finanzminister Spindelegger unsere Dringliche Anfrage zum Thema Föderalismus am 26. März dieses Jahres beantwortet hat. Darin hat er mehrere Fragen, bei denen es um ein Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften gegangen ist, mit dem Hinweis beantwortet, das Insolvenzrecht gehe ihn nichts an, dafür sei der Justizminister zuständig. Sie verweisen jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung aber darauf, dass der Finanzminister das Notwen­dige getan habe, wenn er sicherstellt, dass die Bundesländer keine Haftungen in jenem Ausmaß mehr eingehen können, wie das viele Länder in der Vergangenheit getan haben.

Ja, zum einen ist es natürlich unbefriedigend, wenn ein Minister auf den anderen verweist und dieser dann zurückverweist, und zum anderen ist es damit mitnichten getan. Die Gebietskörperschaften in Österreich, die Länder und die Gemeinden ver­schul­den sich. Sie melden zwar Daten darüber, aber der Bund hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Daten zu überprüfen. Sie übernehmen Haftungen, aber über diese Haftungen hat niemand die Übersicht.

Wörtlich sagt der Minister: „Ich kann Ihnen () keine Vollständigkeitsgarantie () geben.“ – Das hat der Herr Finanzminister zu den Haftungen, die die Bundesländer eingegangen sind, gesagt.

Darüber hinaus: „Derivativgeschäfte werden derzeit in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden nicht ausgewiesen.“


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Es ist laut Rechnungshof auch deswegen keine Gesamtsicht auf die finanzielle Situation der Gebietskörperschaften möglich, weil „durch Ausgliederungen Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen werden“.

Wir können also gar nicht wissen, um welche Summen es da geht, die irgendwo bei den Ländern und Gemeinden hängen. Der Bund hat keinen Überblick darüber, was in den Ländern und Gemeinden finanziell passiert, er hat keine Durchgriffsmöglichkeit, und genauso hat es der Finanzminister auch in der Anfragebeantwortung damals erklärt. Aber der Bund, der also nichts tun kann, der keine Durchgriffsmöglichkeit hat, der auch keinen Durchblick hat, der steht am Ende für alles gerade, der muss ja dafür sorgen, dass diese Bundesländer arbeitsfähig bleiben. Und genau deswegen ist es so entscheidend, dass es ein Insolvenzrecht für die Länder gibt. Deswegen sind wir so hartnäckig, dass ein solches Insolvenzrecht geschaffen wird, weil sonst immer eine Gebietskörperschaft auf Kosten der anderen arbeiten kann.

Der Kern des Übels liegt ja darin, dass die Verantwortung für die Einnahmen und für die Ausgaben in Österreich so weit auseinanderliegen. Während der Bund die Steuern einhebt, heben die Länder ungefähr 1 Prozent dessen ein, was sie ausgeben. Und wenn das Geld nicht reicht, dann hält man die Hand auf und verlangt vom Finanz­minister mehr. Bei einem Diskussionsverhältnis von 9:1 – neun Landesfürsten zu einem Finanzminister – kann man sich jedes Mal wieder ausrechnen, wie die Ge­schichte ausgeht. Wenn das Geld überhaupt nicht reicht, siehe Kärnten – und wir haben vorher über die Hypo diskutiert –, dann springt sowieso der Bund ein.

Da frage ich mich, wie überhaupt die Bürger der anderen acht Bundesländer dazu kommen, für jenen Salat zu zahlen, der in einem neunten Bundesland passiert ist. Die Kärntner Politiker sind von den Kärntnerinnen und Kärntnern gewählt worden.

Es geht ja nicht nur um die Hypo, wenn wir bei dem Beispiel bleiben, sondern da gibt es diese großartige Idee vom Müttergeld und vom Jugendtausender und von anderen Großartigkeiten, deren Finanzierung für den jeweiligen Landesfürsten überhaupt kein Problem und keine Frage darstellt. (Zwischenrufe des Abg. Rädler.)

Herr Kollege Rädler, danke für Ihre Zwischenrufe, aber ich möchte mich dem Kollegen Podgorschek anschließen: Ich hätte gerne für jeden Zwischenruf, den Sie machen, 1 €. Dann hätte ich nämlich jetzt schon diese Woche meines Lebens finanziert. (Abg. Strache: Dann hätten wir die Hypo finanziert!) – Ja, vermutlich hätten wir die Hypo saniert.

Wir haben in Österreich eine Spielart des Föderalismus, die dazu führt, dass der Bürger von einer sparsamen Landesregierung nichts hat. Im Gegenteil, das System führt ja dazu, dass der Verschwendung geradezu eine Einladung entgegengebracht wird. Das System leitet zur Verschwendung an, weil es eben keine Verantwortlichkeit dessen gibt, der das Geld ausgibt.

Diese Verantwortung gehört neu geregelt. Wer die Schulden nicht zahlen kann, der muss auch irgendwann in Insolvenz kommen können. Das betrifft die Bundesländer genauso, wie es die Banken betrifft. Die Konsequenz müssen dann auch jene zu tragen haben, die selbst entschieden haben. Die, die einem Land Geld geliehen haben, werden bei einer Insolvenz dann vermutlich durch die Finger schauen. Und jene, die solche Politiker gewählt haben, werden auch die Konsequenzen zu tragen haben.

Wie diese Konsequenzen genau aussehen, darüber muss ein solches Insolvenzrecht Regelungen enthalten. Es ist aber nicht richtig, jetzt schon, wie das der Kollege Schul­tes gemacht hat, den Teufel an die Wand zu malen und so zu tun, als ob es dann in so einem Bundesland keine Schulen oder keine Spitäler mehr gäbe. Es muss Regelungen geben, wie so eine Insolvenz vonstattengehen kann und welche Konsequenzen das


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hat. Aber dass es dann von solchen Pleiteländern eben keinen Jugendtausender mehr geben kann und kein Müttergeld und andere Extras, das steht für mich außer Frage. Solche Dinge gehören klargestellt.

Wenn die Bundesregierung jetzt nichts unternimmt, um ein solches Insolvenzrecht für Länder zu schaffen, dann nimmt sie ein riesiges Versäumnis in Kauf. Wie so oft im Leben geht es nämlich darum, aus Schaden klug zu werden. Wir haben jetzt in mehreren Fällen Schaden erlitten: Wir haben in Salzburg Schaden erlitten, wir haben in Kärnten Schaden erlitten, wir haben voraussichtlich in Linz Schaden zu verkraften. Scha­den gibt es an allen Ecken und Enden, aber jetzt müssen wir auch überlegen, was das heißt und was man tun kann, damit kein zusätzlicher Anreiz gesetzt wird, dass weitere solche Fälle eintreten.

Da frage ich jetzt Sie: Worauf wartet die Bundesregierung hier eigentlich noch? (Beifall bei den NEOS.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


18.24.02

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf die an mich gerichtete schriftliche Anfrage vom 24. April des Jahres, die wir auch fristgerecht beantwortet haben und zu der jetzt Ergänzungen gewünscht wurden.

Die Frage bezieht sich ausschließlich darauf, ob ein Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften geplant wäre; wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht.

Dazu darf ich Folgendes festhalten: Selbstverständlich hat man sich auch in meinem Haus, insbesondere im März, Gedanken darüber gemacht, wie es denn mit der Mög­lich­keit einer Insolvenz einer Gebietskörperschaft aussehen würde.

Ich sage unumwunden, dass ich anfangs, am Beginn dieser Überlegungen aus rein juristischer Sicht diesem Gedanken einer Insolvenz der Bank sehr viel abgewinnen konnte. Aber dann hat man sich näher überlegt, welche Konsequenzen so eine Insol­venz für den Haftungsträger, das Bundesland Kärnten, haben würde oder aus jetziger Sicht gehabt hätte.

Aufgrund dieser Bedenken hat sich die Bundesregierung einstimmig dazu entschlos­sen, eine Insolvenz jedenfalls zu vermeiden, woraus auch resultierte, dass es keinen Bedarf gab, Vorkehrungen für allfällige legistische Maßnahmen im Hinblick auf einen Regelungsmechanismus für die Insolvenz einer Gebietskörperschaft zu treffen.

Aber ich möchte für das tiefere Verständnis schon auf einige Aspekte hinweisen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenzregelung für eine Gebietskörperschaft zu beachten wären. Man darf nicht vergessen, dass eine Gebietskörperschaft wie ein Bundesland auch entsprechende legistische Aktivitäten entfaltet. Das heißt, wir sind hier jedenfalls in einem Grenzbereich zwischen der Länderautonomie, letztlich auch dem Verfas­sungs­recht und den Möglichkeiten, hier insolvenzrechtlich vorzugehen. Das spießt sich an allen Ecken und Enden.

Ich möchte nur ein, zwei Details nennen, die besonders plakativ sind: Wenn man bedenkt, dass etwa auch die Bediensteten einer Gebietskörperschaft, eines Landes im Falle einer Insolvenz durch den Insolvenzentgeltsicherungsfonds nicht abgesichert sind, dann kann man sich alleine an diesem Beispiel ausmalen, welches Chaos entstehen würde, sollte tatsächlich eine Gebietskörperschaft in die Insolvenz geschickt


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werden. Das muss man klar sehen, das wirft massive verfassungsrechtliche Probleme auf. Da gibt es den Landesgesetzgeber, der etwas angeordnet hat, und dann gibt es vielleicht den Masseverwalter, der theoretisch Rücktrittsmöglichkeiten in Bezug auf irgendwelche Vereinbarungen hat, die auf landesgesetzlicher Basis getroffen wurden. Also das ist praktisch nicht bewältigbar.

Aber ich möchte Ihnen auch nicht vorenthalten, dass wir uns damals die Entscheidung auch insofern nicht leicht gemacht haben, als das wirklich auf sehr breiter Basis geprüft und auch begutachtet wurde. Ich darf Ihnen nur einige Sätze aus dem damals im März eingeholten Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Potacs zitieren, die etwa lauteten:

Schwerwiegend dürften die Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlich gewährleis­teten Gewaltenteilung sein. Die im Insolvenzrecht vorgesehene Verwaltung des Schuldnervermögens unter Aufsicht des Gerichtes könnte bei finanziellen Notlagen eines Bundeslandes die autonome Verwaltungsführung des Landes beeinträchtigen, was im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Gewaltenteilung zwischen Gerich­ten und Verwaltungsbehörden als bedenklich angesehen wird. – Zitatende. Das ist das, was ich gemeint habe: extreme verfassungsrechtliche Schwierigkeiten.

Auch eine Einstandspflicht des Bundes – das zitiere ich aus dieser Begutachtung – für Schulden der Bundesländer ergibt sich aus dem Verfassungsrecht nicht. – Zitatende. Das heißt, im Prinzip hätte man hier wirklich keine konkrete Regelung dafür gehabt, was jetzt mit den Verbindlichkeiten des Landes zu geschehen hat, die natürlich in diesem Umfang vom Land nicht getragen hätten werden können.

Jedenfalls aber – und das ist das letzte Detail, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte – wäre eine Exekution gegen das Land mit aufwändigen Verfahren verbunden, bei denen im Einzelnen über die Exekutierbarkeit des Vermögens entschieden werden müsste. – Zitatende.

All das wollte man, wie ich glaube, aus guten Gründen dem Land Kärnten und Öster­reich ersparen. Aus diesen Gründen hat man es auch nicht für notwendig erachtet, irgendwelche Schritte in Richtung einer Insolvenzregelung für Gebietskörperschaften in Österreich anzugehen. Sollte das jemals gewünscht werden, würden wir natürlich mit entsprechender Expertise zur Verfügung stehen.

Aber grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass es keinen Bedarf danach gibt, und dass eine Gebietskörperschaft, wie ein Bundesland, in Österreich nicht in die Insolvenz geschickt werden soll, ist der einstimmige Beschluss der Bundesregierung. Dieser erfolgte, wie ich dargelegt habe, aus guten Gründen, und ich wüsste jetzt wirklich beim besten Willen nicht mehr, was ich noch ergänzend zu dieser Anfrage vom April dieses Jahres sagen könnte. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feich­tinger. – Bitte.

 


18.30.01

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Den inhaltlichen Ausführungen in der gegenständlichen Anfragebeantwortung ist grundsätzlich recht zu geben, wiewohl sie vom Umfang her durchaus etwas ausführlicher hätte sein können. Wenn Sie, Herr Bun­desminister, das soeben Gesagte schriftlich fixiert hätten, hätten wir uns die Kurz­debatte in diesem Zusammenhang vielleicht ersparen können.

Dass derzeit ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften nicht geplant ist, weil primär sicherzustellen sein wird, dass Bundesländer in Zukunft keine Haftungen in der


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Größenordnung der Hypo Alpe-Adria mehr eingehen können und dürfen, ist – zugegeben sehr kurz formuliert – der Inhalt der Anfragebeantwortung.

Das bringt uns zum heute eingebrachten Entschließungsantrag der NEOS zur Insolvenz von Gebietskörperschaften und wirft in diesem Zusammenhang schon einige grundsätzliche Fragen auf, etwa: Will die Republik, will der Gesetzgeber, wollen aber auch die Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft, dass es diese Möglichkeit geben soll? Oder haben sich die Österreicherinnen und Österreicher in der Vergangen­heit und werden sie sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Länder vom Bund nicht im Stich gelassen werden, sollte dieser leider bereits eingetretene Fall aus welchen Umständen auch immer wieder eintreten?

Der Herr Finanzminister hat heute ausgeführt, dass die Republik nicht automatisch für alle Haftungen der Länder eintritt. Umso mehr wird wohl in Zukunft darauf zu achten sein, dass die Länder Haftungen in der Größenordnung, wie Kärnten sie aufgenommen hat, nicht mehr eingehen dürfen und somit faktisch das Problem einer Zahlungs­unfähigkeit beziehungsweise einer Insolvenz einer Gebietskörperschaft nicht mehr eintreten kann.

Kollege Hable hat heute von diesem Pult aus gesagt: „Mit einer Insolvenz müssen Investoren immer wieder rechnen“. Klubobmann Strolz hat hinzugefügt: „Insolvenz ist () mitunter die richtige Antwort am Markt.“

Eine weitere Frage, die sich der Gesetzgeber, die Österreicherinnen und Österreicher stellen sollten: Sind die Länder, sind die Gebietskörperschaften wirklich einfach nur Marktteilnehmer (Zwischenruf des Abg. Strolz), die so zu behandeln sind wie alle anderen Marktteilnehmer, von denen heute schon die Rede war, und denen die Risken, aber auch die möglichen Erträge der Veranlagungen durchaus bewusst waren? Oder sind die Gebietskörperschaften in dieser Republik nicht vielmehr auch Anbieter vielfältigster Leistungen für die Bevölkerung (Abg. Strolz: Von Verantwor­tung !), die der Markt als solcher gar nicht zu den gleichen Bedingungen anbieten kann oder will? (Abg. Strolz: Verantwortungskultur ist das Thema!)

Wie sieht es denn mit dem Vertrauen der Bevölkerung dahin gehend aus, dass Gebietskörperschaften nicht einfach aufgrund einer Insolvenz diese Leistungen von einem Tag auf den anderen nicht mehr erbringen können (Abg. Strolz: Daseins­vorsorge!) oder nicht mehr erbringen werden?

Die Vereinigten Staaten haben uns vor ein paar Wochen oder vor ein paar Monaten ziemlich drastisch vor Augen geführt, wie die Folgen einer Zahlungsunfähigkeit für die eigenen Bediensteten, für die Bevölkerung und für die Dienstleistungen für die Bevöl­kerung aussehen. Und ich glaube nicht, dass die österreichische Bevölkerung diese amerikanischen Zustände begrüßen würde. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das Ver­trauen der Bevölkerung in den Bund und in die Länder würde sich wohl bei der Aussicht auf eine mögliche Insolvenz der Länder massiv verringern (Zwischenruf des Abg. Strolz), insbesondere, Herr Dr. Strolz, wenn es auch darum geht, den Gebiets­körperschaften finanzielle Mittel zur Erfüllung der Leistungen im Veranlagungsweg zur Verfügung zu stellen.

Also aus unserer Sicht sind effektive gesetzliche Richtlinien und Regelungen, wie die Schaffung von einheitlichen Standards im Rechnungswesen für Bund und Länder, ein Spekulationsverbot für die Länder und den staatlichen Sektor und Regelungen betref­fend die Haftungsobergrenzen für Gebietskörperschaften wohl die geeigneteren Ant­worten auf die aufgeworfenen Fragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Strolz: Sie sind ja nicht einmal bereit, die Haftungen offen­zulegen! Sie haben es heute wieder abgelehnt!)

18.33



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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


18.33.56

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Der Ruf nach Insolvenz ist in diesem Hause heute sehr dominant. Auf der einen Seite haben wir von einer Bank ge­sprochen, wo wir betriebswirtschaftlich sehr viel gewinnen könnten, auf der anderen Seite reden wir jetzt über die Insolvenz von Gebietskörperschaften.

Bleiben wir noch kurz bei der Bank! Bleiben wir kurz bei der normalen Insolvenz! Dieses viel gepriesene Wort „geordnete Insolvenz“ können, wie ich glaube, nur jene Leute in den Mund nehmen, die noch nie einen Schuldner vertreten haben, die noch nie in der Situation waren, ganz nahe dabei zu sein, wie das geordnet abläuft. Ich glaube, eine geordnete Insolvenz, wo man genau weiß, was am Ende herauskommt, gibt es nicht einmal in den gut situierten und wohl schon oft praktizierten Insolvenz­verfahren bei Unternehmen.

Bei einem Insolvenzverfahren der Gebietskörperschaften haben wir aber ganz andere Dinge zu beachten. Wir haben da die Versorgung sicherzustellen. Es gibt weitere Folgen, die bei einer normalen Insolvenz keine Auswirkungen haben, da aber sehr wichtig sind. Wie schaut es mit Kettenreaktionen aus? Wie schaut es mit Steuer­ausfällen für die Zukunft aus? Ja, wie schaut es mit den Änderungen der Entschei­dungsstrukturen aus, etwa wenn auf einmal ein Masseverwalter oder ein Kommissär daherkommt und bestimmt, was im Land passieren soll?

Es geht am Rande der Demokratie vorbei, wenn einzelne, vom Gericht bestellte Men­schen über die gewählten Volksvertreter entscheiden müssen. Daher ist eine Insolvenz ein massiver Eingriff in die föderale Struktur, ein Eingriff in den Finanzaus­gleich, denn: Welche Mittel gehören eigentlich dem Land wirklich, welche sind nur durchgeleitet, welche könnten gepfändet werden? – Kein Mensch weiß das! (Abg. Kogler: Dafür brauchen Sie ja ! – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Es geht auch, wie die Geschichte zeigt, um einen Eingriff in die Territorialität. Was haben die Amerikaner gemacht? – Da wurden die Gebiete verschoben! Vielleicht kauft ein Bundesland das andere (Abg. Kogler: Was wollt ihr?), auch das könnte man regeln. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Eine Lösung: Wir könnten natürlich auch regeln, dass es nur Teilbereiche betrifft. Trifft es nur den Hoheitsbereich, oder trifft es den privatwirtschaftlichen Bereich? (Abg. Kogler: Es soll alles so weitergehen wie jetzt!?) Wir müssen auch auf die Abgrenzungen schauen. (Abg. Kogler: Sie rennen dann wieder mit dem Zeigefinger herum und zeigen auf Kärnten, oder was? – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Im Wesentlichen ist die Insolvenz aber ein Durchgriff in die Politik. Der Masse­ver­walter  (Abg. Kogler: Ausredenkarussell!) – Nein, das ist kein Ausredenkarussell. Wenn ich da ein Insolvenzverfahren nach herkömmlicher Art nur ansatzweise andenke, wären die demokratischen Grundrechte sicher massiv eingeschränkt (Abg. Kogler: Dann sollen sie selber zahlen! Entschuldigung!), und ich glaube, das wollen wir nicht. (Abg. Kogler: Fahren Sie nach Kärnten, und sammeln Sie das Geld ein!)

Die Einzigen, die sich wirklich freuen, wenn wir dieses Insolvenzrecht für die Gebiets­körperschaften machen – abgesehen vom Herrn Kogler natürlich –, werden die Rating­agenturen sein. Die Ratingagenturen haben dann wirklich gut zu raten. (Abg. Strolz: Es geht um Verantwortungskultur!) Es wird sich die Finanzierung massiv verschlech­tern (Abg. Strolz: Verantwortung!), daher glaube ich, dass der Weg, den wir einschla­gen sollten, die Antwort mehr Transparenz in der Rechnungslegung, einheitliche Rechnungssysteme (Abg. Strolz: Verantwortung übernehmen!), Kontrolle sein soll. (Abg. Strolz: Das ist das Thema!)


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Durch meine Ausführungen habe ich, wie ich glaube, gezeigt (Abg. Strolz: Dass Sie keine Verantwortung !), dass das nicht unbedingt das Thema des Justizministers ist, sondern dass das eigentlich ein sehr verfassungsjuristisches Thema ist, denn da beschränken wir oder beeinträchtigen wir die Grundfeste unserer Verfassung, und ich glaube, dementsprechend gehört es auch behandelt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kogler: Dann brauchen wir aber auch ein Haftungs- und Schuldenverbot für Bundesländer, und zwar auf der Stelle!)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.38.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das ist eine sehr interessante Diskussion, wie ich meine, die man auch nicht so leicht vom Tisch wischen sollte, über die Frage, ob man Gebiets­körperschaften in Insolvenz schicken kann, ob es eine Insolvenz geben soll.

Es wurden von meinen Vorrednern gerade zwei Argumente gebracht. Sie haben zum Ersten gemeint, es müsse gewährleistet sein, dass keine Haftungen oder zumindest keine hohen Haftungen mehr eingegangen werden. – Das kann ich wirklich voll unterstreichen; ich wundere mich nur, dass wir auf Bundesebene mit dem ESM genau das gemacht haben. Wir haben gerade wieder Haftungen auf dem Rücken der Steuer­zahler beschlossen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)  Ja sicher, das haben wir getan! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Wir haben das nicht beschlossen, Sie haben es beschlossen. Genau jene Parteien, die jetzt gerade damit argumentieren, dass das das große Problem bei den Ländern ist, haben genau das beschlossen. Das geht immer zulasten der Steuerzahler. Die, die hier sitzen, beschließen das, und ausbaden müssen es andere.

Ich bin gegen diese Haftungen, wir haben ja vehement dagegen argumentiert. Der damalige Finanzminister Pröll hat gesagt, das sei überhaupt kein Problem, das seien nur Haftungen, da passiere überhaupt nichts. Nur Haftungen!, das hat er hier wörtlich gesagt, und das hat uns damals ja wirklich auf die Palme gebracht. Jetzt kommen Sie wieder mit dem Argument. Daher bitte ich Sie: Bleiben Sie konsequent!

Zum Zweiten wurde jetzt gerade gesagt: Na stellen Sie sich vor, wenn das Land in Insolvenz ist, dann kommt irgendein Verwalter oder sagt irgendjemand, wie das Land zu führen ist. – Na haben wir nicht einen Stabilitätspakt abgeschlossen? Haben Sie das nicht auch unterschrieben? Ist das nicht genau dasselbe, wenn Österreich gewisse Kriterien nicht erfüllt, dass wir dann von der Europäischen Union Vorgaben bekommen, wie wir zu verfahren haben? (Abg. Rädler: ganz was anderes!) – Ganz was anderes? – Überhaupt nichts anderes! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Das setzt ja viel früher ein, da brauchen wir ja gar nicht in Insolvenz zu gehen, sondern da brauchen wir nur eine gewisse Neuverschuldung des BIP, völlig willkürlich  (Abg. Rädler:  ganz was anderes!) Jedenfalls geht es in genau diese Richtung.

Wir reden jetzt einmal von der Diskussion darüber, ob es ein Insolvenzrecht geben soll. – Sie haben natürlich völlig recht, eine Gebietskörperschaft ist nicht einem Unter­nehmen gleichzusetzen, das gewöhnliche Insolvenzrecht ist nicht anwendbar. Das ist klar, deswegen diskutieren wir ja darüber.

Es ist völlig richtig, die Gebietskörperschaft agiert nicht wie ein Unternehmen, agiert nicht frei auf dem Markt. Die Sanierung über den Markt, wie man das früher so schön gesagt hat, findet also nicht statt. Es gibt aber auch andere Dinge, die da zu berück­sichtigen sind. Das sind, wie völlig richtig gesagt wurde, die Fragen der Verantwort-


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lichkeit, der Transparenz und des Durchgriffs. Das ist überhaupt nicht geregelt. Die derzeitige Situation ist völlig unbefriedigend, wenn wir nicht wissen, welche Schulden bei den Gemeinden, bei den Ländern vorhanden sind, was noch ausgelagert ist. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, wenn letztendlich immer der Bund und damit der Steuerzahler haftet, ohne überhaupt die Möglichkeit zu haben, da Einsicht zu nehmen, dann ist da Sanierungs- oder Änderungsbedarf. Das ist vollkommen klar. (Beifall bei der FPÖ.) Daher muss diese Diskussion sehr wohl erfolgen.

Wenn man davon spricht, dann spricht man da von einem absoluten Sonderrecht. Das heißt, wir reden von Insolvenz, meinen damit aber eben nicht die Insolvenzordnung im eigentlichen Sinn, wie sie jetzt vorliegt, sondern es geht darum, dass man über folgende Frage nachdenkt: Wie schafft man es, dass man einerseits sehr wohl Verant­wortlichkeit durchsetzt, dass aber andererseits die für die Daseinsvorsorge, für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendigen Dinge pfändungssicher sind? Das muss natürlich klar sein, denn der Teufel wurde heute schon mehrmals an die Wand gemalt: dass dann alles stillsteht und dass dann überhaupt nichts mehr funktioniert. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Auch das, was der Herr Minister gesagt hat, ist richtig, dass der Insolvenzent­geltsiche­rungsfonds da nicht greift. Es wird sicherlich sehr viele Dinge zu bedenken geben, auch verfassungsrechtliche Probleme. Das ist nicht so einfach zu lösen, das ist vollkommen klar. Die Frage ist nur, ob man den Willen dazu hat, ob man sagt: Die derzeitige Situation ist unbefriedigend, ich will als Gesetzgeber eine Lösung finden, die besser ist, um eben diese Probleme, die aufgeworfen wurden und auf dem Tisch lie­gen, anzugehen. Ich meine, Sie diskutieren die ganze Zeit über Kärnten und darüber, was dort Furchtbares passiert ist, sind aber nicht bereit, die Konsequenzen zu ziehen und zu sagen: Gut, dann reden wir doch darüber, wie wir es in Zukunft besser machen können! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie der Abgeordneten Strolz und Köchl.)

Dort setzt die heutige Diskussion meines Erachtens an. Es ist ein Beginn, und jetzt ist eben die Frage, ob der Wille da ist. Ist der Gesetzgeber, ist das Parlament bereit, da einen Weg zu gehen und das nicht einfach wegzuwischen, mit dem Argument, das Insolvenzrecht sei nicht anzuwenden? Das ist schon völlig richtig, und wenn Sie sich daran stoßen, dann muss man das halt anders nennen. Es geht aber darum, welche Regelungen man findet, dass man Verantwortlichkeit durchsetzt, und welche Mög­lichkeiten man findet, dass es für Länder keinen Anreiz gibt, Schulden zu machen, dass nicht das Geld woanders eingenommen und von den Ländern ausgegeben wird, in dem Wissen, irgendwer deckt das ab.

Ein Änderungsbedarf ist jedenfalls gegeben, die Diskussion ist offen, und ich kann wirklich nur hoffen, dass Sie das nicht einfach vom Tisch wischen, nach dem Motto: Das ist zu kompliziert! oder: Das geht uns nichts an! – Das ist sehr wohl wichtig, damit wir die Schulden innerhalb dieses Staates in den Griff bekommen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Strolz und Köchl. – Ruf: Sehr vernünftig!)

18.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


18.43.35

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ein Wort noch zu den Ausführungen meines Vorredners: Die Haftungen des ESM sind im Gegensatz zu den Haftungen des Landes Kärnten beschränkt (Abg. Stefan: Vom Prinzip her!), denn wenn es zu einer Ausweitung der Haftungen des ESM kommt, braucht es einen Beschluss dieses Hauses. (Abg. Strache: Aber es sind schon 60 Mil-


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liarden!  60 Milliarden!) Das möchte ich einmal klarstellen. (Abg. Stefan: Ich habe vom Prinzip gesprochen!) – Stellen wir die Dinge einmal klar, wie sie sind, und dann diskutieren wir über alles andere!

Nun zur Frage des Insolvenzrechts für Länder und Gemeinden: Werfen wir zunächst einen Blick auf die Gemeinden! (Abg. Rädler: Da sind ja Sie Experte!) Es hat schon insolvente Gemeinden gegeben, und diese sind auf Basis der Exekutionsordnung abgewickelt worden. Ich meine, Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, dass Exeku­tionsverfahren immer kompliziert und aufwendig sind, dann sage ich: no na! – auch in der Privatwirtschaft; aber dort gibt es selbstverständlich ein Insolvenzrecht. Und ich sehe überhaupt nicht ein, dass es nur deshalb, weil es Schwierigkeiten gibt, kein Insol­venzrecht für Länder geben soll.

Soll es denn in diesem Lande so sein, dass die Bundesländer alles tun können, auf dem Rücken der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und Sie und diese Bundes­regierung nicht bereit sind, ein Insolvenzrecht für Länder zu beschließen? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass das Land Kärnten seine Haftungen bei einem Budget von 2 Milliarden € auf – im Maximalfall – 23 Milliarden € ausweitet, wohl wissend, dass diese Haftungen irgendwann einmal schlagend werden können! – Für diese Fälle muss man eben vorsorgen.

Wir von den Grünen haben das schon im Jahr 2009, am 11. Dezember 2009, getan. Wenige Tage vor der Notverstaatlichung haben wir hier einen Entschließungsantrag eingebracht und die Bundesregierung ersucht, eine Regierungsvorlage für ein Insol­venzrecht auszuarbeiten. Ich glaube, man kann einfach nicht darüber hinwegsehen; Länder können nicht Narrenfreiheit in ihrem Tun und Handeln haben und sich dabei auf die Autonomie oder aber auch auf fehlende Insolvenzentgeltbestimmungen berufen. Ich glaube, dass diese Probleme durchaus überwunden werden können.

Solange es kein Insolvenzrecht gibt, müsste man, wie ich finde, in einem ersten Schritt zumindest einmal – und das ganz schnell – ein Haftungsverbot aussprechen, eine Erhöhung der Haftungen für Bundesländer ausschließen. Es kann ja nicht sein, dass diese ihre Haftungen beliebig erhöhen, ohne in der Lage zu sein, für den Fall vorzu­sorgen, dass diese Haftungen schlagend werden.

In Wirklichkeit muss es viel weiter gehen. Das trifft auch das Spekulationsverbot. Das geht noch viel tiefer. Beginnen muss diese Diskussion in Wirklichkeit bei der Frage Föderalismus neu. Da ist anzusetzen! Diskutieren wir einmal ein neues Modell des Föderalismus, das absieht vom bisherigen Denken in Besitzständen, von alten Denk­mustern, von Blockaden im Reformbereich des Föderalismus, von Blockaden bei der Regelung eines neuen Finanzausgleichs, von Blockaden bei der Regelung eines Spekulationsverbots, wie wir das im Vorjahr erlebt haben, oder auch von Blockaden im Falle der Modernisierung der Haushaltsrechte, nämlich einheitlicher Haushaltsrechte.

Das sind Dinge, die geregelt gehören, aber da sehe ich bei dieser Regierung und auch bei der Vorgängerregierung überhaupt keine Bemühungen, da sind null Ansätze vor­handen. Und wenn ich Ihnen heute zugehört habe, so muss ich das, was Sie hier zum Besten gegeben haben, wohl dahin gehend interpretieren, dass diese Bundes­regierung nicht willens ist, ein Insolvenzrecht für Bundesländer zu schaffen.

Wir brauchen aber ein Insolvenzrecht für Bundesländer, auch dann, wenn es schwierig ist, um dem Treiben der Bundesländer irgendwann einmal einen Riegel vorschieben zu können. Wenn wir kein Insolvenzrecht haben, werden wir vielleicht wieder einmal in eine Situation wie jene des Landes Kärnten kommen, und dann werden wir uns wieder wundern: Aha, jetzt haben wir noch immer kein Insolvenzrecht, die Situation ist wieder schwierig! Dann werden wir wieder dastehen, und alles, was an Haftungen vorhanden


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ist – oder zumindest der Großteil davon –, wird der Steuerzahler auszubaden haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.48.39

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Bevor ich zur Sache spreche, möchte ich kurz auf die Ausführungen von Frau Kollegin Tamandl eingehen, die den Umstand, dass ein Klubobmann abgelöst wird, als Unfähigkeitsbeweis bezeichnet hat. Da will ich Herrn Kollegen Kopf von der ÖVP in Schutz nehmen, er hat sich diese unflätigen Beschimpfungen nicht verdient (Zwischenrufe der Abgeordneten Schöneg­ger, Schmuckenschlager und weiterer Abgeordneter der ÖVP), ich habe ihn als sehr guten Klubobmann in Erinnerung. – Das einmal dazu. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

Zweitens: Wenn der Kollege von der SPÖ hier behauptet, dass die Krankenhäuser verkauft worden wären, wenn Kärnten in Konkurs gegangen wäre, dann sagt er ganz eindeutig die Unwahrheit. Es gibt ein gutes Buch von Kenneth Rogoff, der Finanz­katastrophen in 600 Jahren untersucht hat, und es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass jemals im Zuge des Konkurses eines Landes ein Spital verkauft worden wäre.

Das ist also eine glatte Unwahrheit, die hier verbreitet wird, und da geht es einfach nur darum, Angst zu schüren und eine Entscheidung zu rechtfertigen, die falsch war und nur deshalb getroffen wurde, um Raiffeisen und den Hypo-Haftungsverbund zu ent­lasten; das wurde dem Steuerzahler umgehängt. Nur um diese Entscheidung zu rechtfertigen, wird immer wieder das Gespenst der Insolvenz angeführt. Das ist aber falsch.

Wenn ein Privater in Konkurs geht, dann hat er ein Problem. Wenn aber ein Land in Konkurs geht, dann hat der Gläubiger ein Problem. Das ist in der Geschichte immer so gewesen, und das wird sich auch beim Land Kärnten nicht ändern, und zwar deshalb, weil die Gläubiger keinen Durchgriff haben. Die haben kein Durchgriffsrecht auf das Vermögen des Landes. Wie soll denn das rechtlich funktionieren?

Natürlich, wenn wir jetzt eine Konkursordnung machen, ist die Frage, was da drin­stehen wird. Da könnte es natürlich sein, dass hier auch Vermögenswerte verwertet werden. Aber so wie es derzeit läuft, und da können Sie weltweit schauen, wohin Sie wollen, hat der Gläubiger überhaupt keine Chance, auf Vermögenswerte zuzugreifen. Und das ist der Punkt.

Wenn der Herr Justizminister sagt, er war ein großer Freund des Konkurses, dann fragt man sich: War er da fehlgeleitet oder hat er nicht darüber nachgedacht, bevor er dieser Meinung war? Oder war es andersrum so, dass das auch wirklich dem entsprochen hat, was er wirklich glaubt und denkt, und dann nachher die Regierung in Form einer politischen Entscheidung genau das Falsche getan hat, um jene zu schützen, die in Österreich anscheinend schützenswerter sind als der Steuerzahler, nämlich Raiffeisen und das Land Niederösterreich, das da mit unserem Onkel Erwin besonders in die Ziehung gekommen wäre? Das ist der Punkt.

Wenn man hier eine Konkursordnung fordert, dann meine ich, selbstverständlich wäre das eine gute Sache, aber da kommt auch nicht viel mehr heraus. Was wollen Sie denn machen? Wollen Sie die Kindergärten privatisieren oder wollen Sie den Wörther­see verkaufen oder die Spitäler zusperren und privatisieren? Was wollen Sie denn machen?

All das wird nicht funktionieren. Und letztlich wird nur eines sichtbar, und das wollen Sie auch nicht, dass es sichtbar wird, nämlich dass sich die Gläubiger warm anziehen


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müssen, wenn die Staaten oder die Länder beschließen, einfach nicht zu zahlen, so wie viele Länder schon vorher. Da müssen sich die Gläubiger warm anziehen.

So war es auch bei Griechenland. Griechenland hätte ganz einfach in die Pleite gehen können, und gezahlt hätten die französischen und die deutschen Banken. Deshalb hat man Griechenland nicht gehen lassen. (Beifall beim Team Stronach.) Und deshalb hat der österreichische Steuerzahler Geld hinuntergeschickt, damit die französischen und deutschen Banken von Verlusten befreit werden, um das ist es gegangen.

Das ganz gleiche Spiel spielen wir jetzt hier mit Kärnten. Da geht es nicht um die Kärntner Bürger, es geht auch nicht um die Mitarbeiter des Landes Kärnten, denn denen könnte man im Konkursfall ja helfen, das wäre kein Problem. Wir helfen sonst auch jedem, wir helfen Zypern, wir helfen Griechenland, wir helfen jedem. Selbstver­ständlich hätten wir auch den Kärntner Bediensteten geholfen, selbstverständlich.

Aber jetzt allen Gläubigern einen Persilschein auszustellen und ihnen 100 Prozent dessen zu zahlen, was sie sich nicht verdient haben und wo sie vorher auch ordentlich Profite eingeheimst haben, das ist letztlich die falsche Politik, die hier gemacht wird, und die wird nicht gemacht aus Unfähigkeit, sondern aus einem Kalkül heraus. Und das Kalkül heißt, wir gehen selektiv vor. Die, die nach der Logik der Regierung schüt­zenswert sind, Raiffeisen, der Onkel Erwin und viele andere, die werden geschützt, und der Steuerzahler, der letztlich keine Lobby hat und erst in viereinhalb Jahren wieder zu Wort kommt, wird zur Kasse gebeten.

Und ein Jahr vor der Wahl, wenn alles schon lange vergessen ist, gibt es dann ein Steuerzuckerl. Das wird dann dem Bürger gleich aus der eigenen Tasche gezogen, dafür kann er dann gleich selbst aufkommen, weil es ja auf Schulden finanziert ist. Und mit diesem Steuerzuckerl und netten Plakaten „Stürmische Zeiten. Sichere Hand“ wird dann wieder geworben. Und die Bürger wählen hundertprozentig wieder den gleichen Schwachsinn. Das ist der Punkt, und so funktioniert das System. Solange das System so funktioniert, werden immer die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Ich hoffe, das bemerkt letztlich bald einmal jemand und es kommt endlich einmal zu einer Änderung in diesem Land. (Beifall beim Team Stronach.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Letzte Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


18.54.25

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Prä­sidentin Prammer, weil ich Sie hier gerade sehe, ich möchte eine Richtigstellung vornehmen. Ich kann nämlich nicht so stehen lassen, dass Sie unserem Klubobmann Matthias Strolz vorgeworfen haben, er wäre nicht im EU-Ausschuss gewesen. Er kann natürlich nicht dort gewesen sein, weil er nicht Mitglied des EU-Ausschusses ist. Das weiß ich deswegen so genau, weil ich Mitglied des EU-Ausschusses bin, und ich war natürlich heute dort. Daran müssten Sie sich erinnern. Deswegen, Frau Präsidentin Prammer, bitte ich da auch schon um etwas mehr Objektivität.

Herr Kollege Wittmann! – Wo ist er? – Ich sehe seinen Rücken; jetzt sehe ich ihn ganz. Sie haben natürlich völlig recht. Sie haben gesagt, durch die Insolvenzeröffnung ver­schwinden die Landeshaftungen nicht. Damit haben Sie recht. Aber was Sie nicht dazugesagt haben und was ich ergänzen möchte, ist, dass die Landeshaftungen eine Ausfallhaftung sind, das heißt, die Haftung gilt nur für den Ausfall. Daher macht es einen wesentlichen Unterschied, ob wir eine Insolvenz haben oder nicht. (Abg. Strache: Das versteht aber der Herr Wittmann nicht! – Gegenruf des Abg. Wittmann.) Dazu komme ich gleich.


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Wir haben Ihnen vorgerechnet, dass eine Insolvenz näherungsweise 2,9 Milliarden € kosten würde. Das heißt, das Land Kärnten kann letztlich auch nur für diesen Ausfall haften (Beifall bei der FPÖ), nur für diesen Ausfall und nicht für die gesamten 12 Milliarden, die Sie immer in den Raum stellen.

Ich danke für diese Lesestunde. Wir hatten gestern im Finanzausschuss auch schon eine Lesestunde, wo uns Ihr Rechtsexperte den § 1356 vorgelesen hat. Kollege Matznetter – ich sehe ihn gerade nicht, schade, dass er nicht hier ist – hat das auch betont. Deswegen möchte ich genau auf diesen Punkt eingehen. § 1356 ABGB, auf den sich das Kärntner Landesgesetz beruft und der die Kärntner Landeshaftung konkretisiert, sieht nämlich genau das vor, was Sie vorgelesen haben. Es setzt eine Insolvenz der Hypo Alpe Adria voraus, das haben wir heute schon gehört.

Die erste Möglichkeit, dass diese Insolvenz gar nicht eintritt, vorerst zumindest nicht eintritt, ist die Geschäftsaufsicht, denn die Geschäftsaufsicht ist einer Insolvenz vorge­lagert. (Abg. Wittmann: Aber Sie verlangen eine Insolvenz!) Und genau da liegt Kollege Matznetter – es ist schade, dass der nicht da ist – falsch. Der Verwalter in der Geschäftsaufsicht, die Geschäftsaufsicht ficht nämlich nicht die Insolvenz an, sondern sie hat zwölf Monate Zeit, denn die Voraussetzung für die Geschäftsaufsicht ist nämlich genau die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung. Sonst kommen sie gar nicht in die Geschäftsaufsicht, sie haben zwölf Monate Zeit. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Wittmann.)

Ich höre bei Ihnen überhaupt kein Argument heraus, vielleicht probieren Sie es später noch einmal.

Der zweite Punkt, warum es eben nicht sofort zu einer Insolvenz kommen muss, ist, Sie haben eine Zwangsstundung für die Gläubiger per Gesetz verordnet. Das haben Sie mit dem Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria, das wir heute diskutiert haben, gezeigt, was offenbar doch geht. Dann frage ich mich: Was geht denn bei diesem Sondergesetz Hypo Alpe Adria, was in Kärnten nicht geht? Hier könnten Sie genauso eine Zwangsstundung per Gesetz verordnen, und Sie würden die Insolvenz des Landes Kärnten ausschließen.

Dritter Punkt: Auch wenn all das Blödsinn ist, was wir hier sagen, kann noch immer der Bund beispringen, genau das, was jetzt auch schon der Fall ist, und eine Insolvenz des Landes Kärnten verhindern.

Das sind drei Möglichkeiten, die eindeutig widerlegen, dass eine Insolvenz des Landes Kärnten ein Automatismus ist, es ist eine blanke Ausrede. Und genau deswegen brauchen wir auch dieses Insolvenzrecht für Bundesländer.

Was bedeutet das? – Es bedeutet die Übernahme von Verantwortung. Es bedeutet die Übernahme von Verantwortung aufseiten der Investoren, dass die schauen, wo sie investieren, und es bedeutet Übernahme von Verantwortung aufseiten der Bundes­länder. Wir brauchen keine Haftungsgrenzen, wir brauchen keine Verbote, wir brauchen nur ein Insolvenzrecht, das klar ist, das besagt, dass sie selbst dafür verant­wortlich sind, dass sie diese Verantwortung übernehmen müssen.

Herr Minister Brandstetter, Sie haben ein paar Probleme angesprochen, die einem Insolvenzrecht entgegenstehen. (Abg. Rädler: Redezeit!) Da frage ich mich: Warum legen Sie denn keine Lösung vor? Das wäre doch genau der Anreiz dafür, dass Sie eine Lösung vorlegen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Daher möchte ich bitte keine Ausreden mehr hören, was das betrifft. Wir brauchen dieses Insolvenzrecht für Bundesländer, damit bei den Bundesländern endlich auch


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Verantwortung übernommen wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

19.00.10Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Elmar Pod­gorschek, Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Rainer Hable und weiterer Abgeord­neter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.

Gegenstand der Untersuchung

I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums

1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüf­berichte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.

2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.

3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanz­ministerium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren Berichte, das Zustandekommen und Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Auf­sichts­organe und das Finanzministerium im Zeitraum 2000 bis 2014.


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4. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hinter­grund der Haftungssituation des Bundeslandes, ab Beginn dieser Tätigkeiten bis 2014.

5. Aufklärung über die Kontaktnahme und den Austausch der zuständigen öster­reichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt mit und durch die/den entsprechenden ausländischen Aufsichtsorgane/n und Geld­wäschestellen im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2014.

6. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der aus dem möglichen Versagen der Bankenaufsicht resultierte.

II. Phase vor der öffentlichen Hilfe

7. Aufklärung über den Stand der möglichen Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria, insbesondere jene im Zusammen­hang mit den Gewinnen der kurzzeitigen Eigentümer der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen vor dem Einstieg der BayernLB.

8. Aufklärung über den Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria.

III. Partizipationskapital im Jahr 2008

9. Aufklärung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund an die Hypo Group Alpe-Adria im Jahr 2008, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.

10. Klärung der Frage, ob direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die Österreichi­sche Nationalbank, auf die FMA oder auf sonstige Stellen im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Group Alpe-Adria getätigt wurden, insbesondere bei der Erstellung einer „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ durch die OeNB.

11. Aufklärung über die Frage, wie der Austausch der Bundesregierung, des Finanz­ministeriums, der Bankaufsichtsbehörden oder anderer Stellen mit der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde erfolgte und über die nach diesem Austausch inhaltlich abweichende Stellungnahme der OeNB im Vergleich zur ursprünglichen Stellung­nahme der OeNB.  

IV. Verstaatlichung im Jahr 2009

12. Untersuchung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hinter­gründe sowie den Ablauf des Erwerbs der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.

13. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungs­träger hinsichtlich der Verhandlungsführung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alteigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.


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14. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich.

15. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Verant­wortungsträger der Republik Österreich, insbesondere seitens des Finanzministers bzw. des Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.

16. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich entstand.

V. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung

17. Untersuchung der Verantwortung für die jahrelange Verschleppung einer Ent­scheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria.

18. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Bundes­regierung, des Finanzministeriums und anderer Stellen mit der Europäischen Kommis­sion insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria.

19. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Finanzministeriums bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.

20. Aufklärung über den Kenntnisstand von Bundesbehörden, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.

21. Klärung der Frage, welche Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis welche nationalen und internationalen Clearingstellen – insbesondere die Central Counterparty Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank – kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffent­lich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.

22. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Ergeb­nisse und die Ergebnisverwertung der „CSI Hypo“ und der „SOKO Hypo“ und die Zusammenarbeit dieser beider Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden.

23. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Finanz­ministerium, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche aktienrechtliche Umgehungen der Organe durch das Finanzministerium oder andere Organe des Bundes.

24. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch das Verschleppen einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria entstanden ist.


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25. Aufklärung über den Stand der Vorbereitungen im Finanzministerium hinsichtlich einer Irrtumsanfechtung bezüglich der Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria.

VI. Taskforce und Finanzmarktbeteiligungs-AG

26. Untersuchung über die vom Finanzministerium und den dazugehörigen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Finanzministeriums, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse.

27. Aufklärung über die Wahrnehmungen, Tätigkeiten und die Remuneration der nach § 3 FinStaG errichteten staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG im Zusam­menhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014.

VII. Beraterverträge und -kosten

28. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014 beauftragten Berater.

29. Aufklärung über die Beauftragung und Kosten von Beratern seitens des Finanz­ministeriums für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.

VIII. Verflechtungen von öffentlichen Stellen mit Banken und Finanzinstitutionen

30. Aufklärung über die Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der Bundesregie­rung sowie  auf die Aufsichts- und Entscheidungsorgane Finanzministerium, Kabinette des Finanzministeriums, FMA, OeNB und die Stelle der Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt aufgrund von Verflechtungen und Netzwerken mit Banken, Ver­siche­rungen und sonstigen Finanzinstitutionen.

IX. Spenden an politische Entscheidungsträger

31. Aufklärung darüber, von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanz­institutionen es im Zeitraum 2000-2014 Spenden oder andere Zuwendungen in welcher Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.

32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aus­sicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Ver­trägen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarkt­aufsichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungs-


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agen­tur, der FIMBAG, der „Task Force“ Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaat­lichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justiz­behörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungs­gegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.

Begründung

Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.

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19.00.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Abstimmung – die Durchführung einer Debatte hierüber wurde nicht verlangt – über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Ab­stimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Für die Abstimmung können ausschließlich die Amtlichen Stimmzettel verwendet werden, die sich in den Laden der Abgeordneten befinden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für die Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses stimmen, „Ja“-Stimmzettel – das sind die grauen –, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel – das sind die rosafarbenen – in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Musiol, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nun unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.


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Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.05 Uhr unterbrochen und um 19.09 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 157; davon „Ja“-Stimmen: 63, „Nein“-Stimmen: 94.

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Aslan;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz, Brunner;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Franz;

Gartelgruber;

Hable, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Höbart, Hofer;

Jarmer;

Kassegger, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Lugar;

Maurer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz Barbara, Rossmann;

Schatz, Schellenbacher, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Schwentner, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;

Themessl;

Vavrik, Vetter;

Walser, Weigerstorfer, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;


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Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher, Becher, Berlakovich, Buchmayr;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger, Fekter, Fichtinger;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer, Hanger, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Huainigg;

Jank;

Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

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19.09.21Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 524/A(E) bis 534/A eingebracht wurden.


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Ferner sind die Anfragen 1821/J bis 1833/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.10 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.09.51Schluss der Sitzung: 19.09 Uhr

 

 

 

 

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