Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

11. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 1. März 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

11. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode               Donnerstag, 1. März 2018

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 1. März 2018: 9.05 – 14.29 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32

2. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Ver­fassungsgerichtshofes

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 7

Ordnungsrufe ..........................................................................................................  14, 15

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .............................................................................  15, 75, 76

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 20/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ............................................................................................................................... 30

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ................................... 76

RednerInnen

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 76

Bundesminister Hartwig Löger ............................................................................. ..... 78

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 79

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 80

Hermann Brückl ...................................................................................................... ..... 82

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ..... 83

Mag. Bruno Rossman


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 2

n .......................................................................................... ..... 85

Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Peter Wurm, dem Ge­sund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 107/A der Abgeord­neten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nicht­raucher­schutzgesetz – TNRSG geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 21. März 2018 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  30, 86

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG – Zurückziehung ............................................................................................  30, 82

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG             ............................................................................................................................... 30

Verlangen auf Durchführung der Wahl in Wahlzellen gemäß § 88 Abs. 3 GOG ......... 74

Fragestunde (1.)

Bundeskanzleramt ......................................................................................................... 7

Dr. Reinhold Lopatka (7/M); Peter Wurm, Mag. Jörg Leichtfried

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (4/M)

Carmen Schimanek (1/M); Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Gabriele Heinisch-Hosek

Mag. Dr. Matthias Strolz (10/M)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (12/M); Nikolaus Prinz, Edith Mühlberghuber

Mag. Wolfgang Gerstl (8/M); Angela Lueger

Mag. Andreas Schieder (5/M); Dr. Stephanie Krisper

Wendelin Mölzer (2/M); Nico Marchetti

Claudia Gamon, MSc (WU) (11/M); Ing. Klaus Lindinger, BSc

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (13/M)

Peter Haubner (9/M); Mag. Gerald Loacker, Mag. Bruno Rossmann

Mag. Thomas Drozda (6/M); Hans-Jörg Jenewein, MA

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (3/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 7

Verfassungsgerichtshof

2. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes      ............................................................................................................................... 53

Beschluss auf Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 GOG ......................... 53

RednerInnen:

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 54

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 56

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 58

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 61


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 3

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 63

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ..... 65

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 66

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 68

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ..... 71

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ..... 72

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 73

Kandidat für die Ernennung eines Mitgliedes: Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer ........... 76

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 29

Verhandlungen

1. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32 (22 d.B.) ............................................ 31

RednerInnen:

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ..... 31

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ..... 33

Petra Wagner ........................................................................................................... ..... 34

Michael Bernhard .................................................................................................... ..... 35

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 37

Hermann Gahr ......................................................................................................... ..... 38

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 39

Sandra Wassermann .............................................................................................. ..... 41

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................ ..... 43

Angelika Kuss-Bergner .......................................................................................... ..... 44

Mario Lindner .......................................................................................................... ..... 45

Angela Fichtinger ................................................................................................... ..... 46

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ..... 47

Christoph Zarits ...................................................................................................... ..... 48

Konrad Antoni ......................................................................................................... ..... 49

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ..... 51

Robert Laimer ......................................................................................................... ..... 51

Maria Großbauer ..................................................................................................... ..... 52

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 22 d.B. .......................................................... 53

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 29

23: Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

24: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Ver­ordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anla­geprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugs­gesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

25: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geän­dert wird


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26: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Ver­siche­rungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wer­den (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018)

Bericht ........................................................................................................................... 30

III-121: Bericht betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017; BM f. Nach­haltig­keit und Tourismus

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Schul­sozialarbeit sowie Ermöglichung aufsuchender Angebote (149/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von rechts­staatlichen Asylverfahren in Bezug auf Afghanistan (150/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines realistischen Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels (151/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatisches Pensions­splitting (152/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der bestehenden Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsgesamtrechnung) (153/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überführung von Integrationsklassen an Sonderschulen in das Regelschulwesen und damit einhergehende Stärkung der „umgekehrten Inklusion“ (154/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung perso­neller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts (155/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung von schulautonomen Pilotprojekten (156/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Gleich­stel­lung von nicht-konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht (157/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung päda­go­gischer Autonomie und Stärkung des Professionsverständnisses der Päda­gog_innen (158/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von 360°-Feedbacksystemen für Lehrer_innen an Schulen (159/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffen einer Datenlage zur Durchimpfungsrate in Österreich (160/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung eines Chancen- und Innovationspakets für die österreichischen Schulen (161/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Petra Bayr, MA MLS, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Mandates der UN-Mission für das Referendum in der Westsahara MINURSO (162/A)(E)


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Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die geplante Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (163/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen (164/A)(E)

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsequente Weiterver­fol­gung des Notifizierungsverfahrens des KWK-Punktegesetzes bei der EU-Kommission (165/A)(E)

Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat (166/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Schutz der heimischen Arbeitsplätze und der heimischen Wirt­schaft“ (351/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Schutz der heimischen Arbeitsplätze und der heimischen Wirtschaft“ (352/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Schutz der heimi­schen Arbeitsplätze und der heimischen Wirtschaft“ (353/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Aushungern & Umfärben“ der Polizei in Österreich (354/J)

Mag. Klaus Fürlinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kino-Werbespots der OÖ-Gebietskrankenkasse (355/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Kennzeichnungspflicht von PolizistInnen (356/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Auswirkungen der Senkung des 13%-Umsatzsteuersatzes auf 10% auf die Freizeit- und Tourismuswirtschaft (357/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Dauer von Asylverfahren 2017 (358/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Dauer von Asylverfahren 2017 (359/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Gehälter der MuseumsdirektorInnen“ (360/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Kollektivverträge für Bundesmuseen und Natio­nalbibliothek“ (361/J)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend versuchte russische Beeinflussung österreichischer Wahlen (362/J)


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Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend das Follow-up von ausgewählten Pledges (363/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Reduktion von Palmöl auf dem österreichischen Markt (364/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend das JPO-Programm (365/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend die Reduktion von Palmöl auf dem österreichi­schen Markt (366/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Verhandlungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Cotonou Abkommens (367/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalausstattung für Zoll-Angelegenheiten (368/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Personalengpass bei der Justiz­wache (369/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Betreuungsverhältnisse und Reform im Maßnahmenvollzug (370/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschluss über Aufnahme von 300 befreiten Jesi­dinnen in Österreich (371/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Einsatzfähigkeit von Ausrüstungsgegenständen des Österreichischen Bundesheeres (372/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend fehlende Publikation einer vom Justiz­ministerium beauftragten Studie zur Radikalisierung von Jugendlichen (373/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Maßnahmen bezüglich Digitalisierung im Schulbereich (374/J)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrollen der Finanzpolizei 2017 (375/J)

Anfragebeantwortung

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (93/AB zu 108/J) (siehe 13. NR, 19.3.2018)

 


 


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09.05.50Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich darf Ihnen mitteilen, die Abgeordneten Mag. Hanger, Mag. Ofenauer, Rädler, Bayr, MA MLS, Dr.in Belakowitsch, Herbert, Mag. Ragger, Schartel, Steger und Dipl.‑Ing.in (FH) Bißmann sind als verhindert gemeldet und damit entschuldigt.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem ande­ren Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilungen gemacht:

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr.in Margarete Schramböck wird durch die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl durch den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl vertreten.

*****

Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.40 Uhr live übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.07.09Fragestunde

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundeskanzler vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Bundeskanzleramt

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im zweiten Halbjahr steht die dritte öster­reichische EU-Ratspräsidentschaft an, dieses Mal in Form einer sogenannten Trio-


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präsidentschaft. Nach den Esten haben gerade die Bulgaren den Vorsitz inne, und wir bilden in diesem Trio dann im zweiten Halbjahr den Abschluss.

Österreich rückt damit natürlich in den Blickpunkt des Geschehens der Europäischen Union und kann da auch entsprechende Akzente setzen. Die Vorbereitungen seitens der Bundesregierung für diesen Ratsvorsitz laufen ja auf Hochtouren, und meine Frage lautet daher ganz konkret:

7/M

„Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung im Zuge des EU-Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 2018?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzter Herr Abgeordneter Reinhold Lopatka, ich darf Ihnen berichten, dass es einen intensiven Prozess in der gesamten Bundesregierung gibt. Die Koordination liegt beim Bundeskanzleramt , bei Kanzleramtsminister Gernot Blümel in enger Abstimmung mit der Außenministerin und allen anderen Ministern. Es ist eine interministerielle Lenkungsgruppe eingesetzt worden, und wir arbeiten derzeit am nationalen Präsidentschaftsprogramm, natürlich auf Basis des Trioprogramms.

Zentrale Themen werden Themen sein, die uns als Österreich wichtig sind – das Thema Subsidiarität, das Thema Sicherheit mit einem speziellen Fokus auf den Kampf gegen illegale Migration, der EU-Außengrenzschutz –, und dann natürlich auch The­men, die uns als Österreich schon lange am Herzen liegen, wie die Stärkung des Westbalkans und die Heranführung dieser Region an die Europäische Union bis hin zu Fragen der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union.

Diese Vorbereitung läuft sehr positiv, auch in enger Abstimmung, wie gesagt, in unse­rer Triopräsidentschaft, und ich freue mich, dass ich auch in engem Kontakt mit dem derzeitigen Ratsvorsitz Bulgarien stehen darf.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Eine Zusatzfrage von meiner Seite: Nach dem letzten informellen Treffen des Rates war es ja so, dass auch das Budget als Thema in den Blickpunkt gerückt ist.

Ein großer Einschnitt für die Europäische Union war die Entscheidung für den Brexit im Vereinigten Königreich. Damit ist ein ganz gewichtiger Nettozahler weggefallen, und daher sieht man die Voraussetzungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 unter ganz anderen Gesichtspunkten.

Meine Zusatzfrage lautet daher: Wie steht es um die Verhandlungen, was den mehr­jährigen EU-Finanzrahmen betrifft, insbesondere eben vor dem Hintergrund des bevor­stehenden Brexits?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Budgetverhandlungen sind immer eine Heraus­for­derung. Das kennen wir von der regionalen und der Landesebene, das ist auf Bun­desebene nicht anders, und genauso spielt es sich auch in der Europäischen Union ab. Es hat letzte Woche eine erste Diskussion über den mehrjährigen Finanzrahmen gegeben, einen ersten Meinungsaustausch der Staats- und Regierungschefs, der ein­deutig gezeigt hat, dass die Zugänge da höchst unterschiedliche sind. Österreich ist gut in eine Fünfergruppe der kleineren und mittelgroßen Staaten eingebettet, die Netto­zahler sind, die alle ein Interesse teilen, nämlich dass, wenn die Europäische Union


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aufgrund des Brexits kleiner wird, auch gleichzeitig effizienter und sparsamer mit Steuergeld umgegangen werden muss.

Diese Verhandlungen werden wir führen. Ich gehe davon aus, dass sie uns lange beschäftigen werden. Es wird im Mai ein hoffentlich ausgewogener erster Vorschlag der Europäischen Kommission kommen, der dann die Basis für die Verhandlungen dar­stellt (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen); und diese werden wahr­scheinlich rund ein Jahr dauern, bis sie zum Abschluss kommen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wurm, bitte.

 


Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Ich habe eine kurze, aber, wie ich meine, sehr, sehr wichtige Frage: In welchem Ausmaß wird die österreichische Wirtschaft von diesem EU-Ratsvorsitz profitieren, insbe­son­dere die für Österreich so wichtigen KMUs, die Klein- und Mittelbetriebe? Was hat die Wirtschaft und was haben vor allem die KMUs davon? – Danke.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wurm, ich glaube, das, was im Moment gerade die klein- und mittelständische Wirtschaft am stärksten belastet, ist die Bürokratie. Sie ist oftmals für Große, die große Rechtsabteilungen zur Verfügung haben, schon schwierig, aber für Kleine manchmal ein Ding der Unmög­lichkeit. Insofern fokussieren wir während unseres Ratsvorsitzes sehr stark auf das Thema Subsidiarität, mit dem Ziel, dass es eine bessere Aufgabenverteilung zwischen europäischer und nationaler Ebene gibt, dass es mehr Klarheit darüber gibt, wer wofür zuständig ist, dass es weniger gemeinsame Zuständigkeiten gibt, natürlich auch mit dem Ziel, die Bürokratie zu reduzieren.

Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Ansatz ist, um sicherzustellen, dass gerade das Abholen europäischer Förderungen, aber auch die Zusammenarbeit mit der Euro­päischen Union, das Einhalten europäischer Regelungen für Klein- und Mittelbetriebe nicht immer schwieriger wird.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Ihre Europapolitik verwundert mich manchmal, wenn man diese Politik als Europapolitik bezeichnen mag. Die Prinzipien der Europäischen Union, Solidarität, Personenfreizügigkeit, Binnen­markt, werden meines Erachtens von Ihrer Partei eigentlich nicht wirklich positiv wahr­genommen. Wenn man von Solidarität spricht, so muss man sagen, Sie machen sich mit jenen Ländern gemein, die von Solidarität eigentlich nicht viel halten.

Jetzt plötzlich ist es anscheinend so, dass Sie die Diskussion um die Subsidiarität auch dazu benutzen, wesentliche Bestandteile des Binnenmarkts anzugreifen. Ihr Euro­paminister hat im Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union gesagt, man muss den Konsumentenschutz neu gestalten, man muss ihn nationalisieren. Das ist meines Erachtens ein Angriff auf den Binnenmarkt. Haben Sie das während Ihrer Ratspräsidentschaft so vor, und wenn ja, wieso?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Also es war zwar keine wirkliche Frage, sondern vielmehr ein Statement (Abg. Schieder: Aber hallo!), aber ich beginne vielleicht einmal mit dem ersten Teil Ihrer Aussage und komme dann erst zum zweiten.

Ich glaube, es wäre falsch, meine Politik nicht als Europapolitik zu bezeichnen, nur weil wir vielleicht da und dort unterschiedliche Ansätze haben. Wenn Sie von der Solidarität


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sprechen, dann ist das ja durchaus löblich; ich gebe nur zu bedenken, dass Solidarität ein bisschen mehr als nur die Aufnahme von Flüchtlingen ist. Insbesondere wenn man das aus diesem Gesichtspunkt sieht, kann man über viele Bereiche in Europa dis­kutieren. Ist es zum Beispiel solidarisch, dass manche Staaten Steuerregelungen haben, von denen sie und auch manch große Konzerne profitieren, während andere Staaten wie Österreich aber darunter leiden? Das ist auch eine Frage der Solidarität.

Insofern würde ich gern die Diskussion der Solidarität nicht nur auf die Flüchtlings­aufnahme fokussieren, vor allem deshalb nicht, weil wir nach einigen Jahren Debatte ja alle – mittlerweile auch Sie – eingesehen haben sollten, dass allein die Verteilung in der Europäischen Union die Migrationsfrage nicht lösen wird. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Was den Konsumentenschutz betrifft: Der Konsumentenschutz ist wichtig, aber über­bordende Regelungen, die teilweise nicht einmal im Sinne der Konsumenten sind und es nur den Unternehmen erschweren, sodass diese sich vielleicht schwerer tun, in der Europäischen Union wettbewerbsfähig zu bleiben, sind sicherlich nicht in unserem Interesse. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir kommen zur 2. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wie Sie wissen, wurde gestern hier im Nationalrat seitens Ihrer Fraktion und seitens der FPÖ ein Initiativantrag eingebracht, mit dem das 2015 be­schlossene NichtraucherInnenschutzgesetz gekippt werden soll, noch bevor es per 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten kann – und das, obwohl Sie und wir alle wissen, dass jährlich 13 000 Menschen in Österreich an den Folgen des Tabakkonsums ver­sterben. Daher frage ich Sie:

4/M

„Warum sorgen Sie als Bundeskanzler nicht dafür, dass – wie auch von hunderttau­senden Menschen gefordert – das generelle Rauchverbot in der Gastronomie plan­mäßig mit 1. Mai 2018 in Kraft tritt, um in Zukunft tausende Krebstote zu vermeiden?“

(Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie sprechen ein Thema an, das viel diskutiert wird. Sie sprechen ein Thema an, zu dem es unter­schiedliche Zugänge gibt, die, glaube ich, auch alle legitim und argumentierbar sind. Wir haben uns bei den Koalitionsverhandlungen diesbezüglich auf eine Position ver­ständigt, die ich auch mittrage – diese Position wurde gestern auch so im Parlament be­schlossen –, nämlich eine Verlängerung des Status quo. (Abg. Schieder: Beschlossen?!)

Ich kann aber gleichzeitig dazusagen, dass ich, aber natürlich auch die gesamte Bun­desregierung Respekt vor allen Menschen haben, die sich engagieren, die auch an der Diskussion teilnehmen, die sich auch engagieren, indem sie ein Volksbegehren unter­schreiben. Selbstverständlich wird dieses Volksbegehren im Parlament behandelt wer­den, so wie das gesetzlich vorgesehen ist. Ich kann Ihnen aber versprechen, wir werden uns damit auch in der Regierung auseinandersetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Abge­ord­nete? – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler, danke für die erste Antwort. Sie haben noch vor einigen Jahren, wie Sie sich sicher noch erinnern können, persönlich die Onlinepetition Don’t smoke unterschrie­ben, damals noch in Ihrer Funktion als Außenminister. Mittlerweile haben fast eine halbe Million Menschen in Österreich das Volksbegehren der Krebshilfe und der Ärzte­kammer unterstützt. Welche Maßnahmen werden Sie konkret – nämlich konkret! – setzen, damit erstens diese vielen Stimmen gehört werden und zweitens dieser Volks­wille seitens Ihrer Regierung ernst genommen wird?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Frau Abgeordnete, zum ersten Teil Ihrer Frage: Sie waren ja selbst Regierungsmitglied, Sie kennen also politische Realitäten und auch Notwendigkeiten der Zusammenarbeit in einer Koalition, glaube ich, selbst ganz gut. Das hat sich im Rahmen - - (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Rufe bei der ÖVP: Der Jarolim!)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Bundeskanzler ist am Wort. Ich würde bitten, ihn nicht zu unterbrechen. (Abg. Jarolim: ... Ihre Aufgabe! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.) – Meine Aufgabe ist, die Sitzung zu leiten und für Ordnung zu sorgen, Herr Abgeordneter! (Ruf bei der ÖVP: Das seid ihr nicht gewohnt! – Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz (fortsetzend): Unsere Verfassung hat sich da auch nicht verändert.

So, wie das bei Koalitionsverhandlungen üblich ist, gibt es natürlich Bereiche, in denen man sich durchsetzt, und andere, in denen man einen Kompromiss eingehen muss. So war das auch bei diesen Koalitionsverhandlungen der Fall. Insofern gibt es jetzt einen vorliegenden Koalitionsvertrag, an den sich beide Regierungsparteien halten.

Was die Unterschriften betrifft, kann ich noch einmal sagen, was ich vorhin schon ge­sagt habe: Wir werden das so, wie es gesetzlich vorgesehen ist, im Parlament, aber darüber hinaus natürlich auch freiwillig in der Regierung behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Carmen Schimanek. – Bitte sehr. (Abg. Jarolim: Wurde nicht beschlos­sen gestern, die ...!)

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bun­deskanzler! Ich komme zu einem anderen Thema, einem wichtigen Thema. Das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen wird immer schlechter, aber nicht nur das Sicherheitsgefühl: Die Daten zeigen uns in den letzten zwei Jahren einen Anstieg von 70 Prozent bei fremden Tätern. Daher meine Frage an Sie:

1/M

„Welche Maßnahmen setzt die Regierung, um Gewalt gegen Frauen zurückzu­drän­gen?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das ist für uns ein sehr wichtiges Thema, und da braucht es aus unserer Sicht als Bundesregierung auch ein ganzes Bündel an Maß­nahmen. Ein erster Schritt ist sicherlich, die Schieflage, die es aus unserer Sicht im


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Strafrecht zwischen Gewaltverbrechen und Vermögensdelikten gibt, zu beseitigen und strengere Strafen bei Gewaltverbrechen möglich zu machen. Das ist etwas, wofür in­ner­halb der Regierung eine Taskforce gebildet wurde; die Staatssekretärin im Innen­ministerium leitet diese Taskforce gemeinsam mit dem Justiz- und dem Innenminister. Da hoffen wir auf gute Ergebnisse, um härtere Strafen auch für Gewaltverbrecher sicherzustellen.

Darüber hinaus braucht es natürlich Unterstützung für die Opfer. Wir haben hier in Österreich rund 30 Frauenhäuser, die aus meiner Sicht ausgezeichnete Arbeit leisten. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, 100 neue Betreuungsplätze zu schaffen, damit wir auch die Opfer bestmöglich unterstützen können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Das ist ein sehr wichtiges Thema, denn wir wissen ja, dass Frauen, gerade wenn sie von Tätern aus anderen Kulturkreisen ver­gewaltigt werden, es oft als blanken Hohn empfinden, wenn diese Täter auf freiem Fuß angezeigt werden.

Deshalb jetzt auch meine Zusatzfrage: Welche Maßnahmen wird die Regierung ergreifen, damit Sexualstraftäter nicht mehr auf freiem Fuß angezeigt werden oder mit einer Fußfessel freikommen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das Thema, das Sie ansprechen, ist genau das Thema, mit dem sich auch die Taskforce beschäftigt. Ich will jetzt den Ergebnissen der Taskforce nicht vorgreifen, aber die Zielsetzung ist klar, nämlich einerseits natürlich Gerechtigkeit, andererseits aber auch mehr Schutz vor Personen, die gefährlich für unsere Gesellschaft sind.

Weil Sie auch das Problem angesprochen haben, dass teilweise aus anderen Kultur­kreisen Gedankengut importiert wird, das so bei uns keinen Platz haben darf: Ja, Sie haben vollkommen recht, dieses Problem gibt es auch, und darauf fokussieren wir auch ganz besonders, denn unabhängig davon, woher jemand kommt, gilt die öster­reichische Gesetzeslage, und da hat Gewalt gegen Frauen definitiv keinen Platz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Frau Abge­ordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Ich möchte von dieser Law-and-Order-Diskussion ein bisschen in Richtung Prävention lenken – damit Frauen überhaupt erst gar nicht Opfer von Gewalt werden. In Österreich schaut die Situation ja aktuell so aus, dass eine von fünf Frauen ab dem Alter von 15 Jahren, das heißt 20 Prozent, Opfer von körperlicher und sexu­eller Gewalt wird beziehungsweise diese erfährt.

Wie schätzen Sie das ein, wenn sowohl die Präsidentin der Richtervereinigung als auch der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer und der Präsident der Opferschutzorganisation Weisser Ring bestätigen, dass höhere Strafrahmen nicht grundsätzlich von einer Tat abhalten?

Meine Frage: Wird die Bundesregierung deshalb für einen Ausbau von Präventiv­maßnahmen im Bereich der Täterarbeit und deren ausreichende Finanzierung sorgen, damit Frauen erst überhaupt nicht Opfer von Gewalt werden?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 



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Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das werden wir definitiv tun, denn Sie haben recht, das ist, wenn man das Thema ernst nimmt, ein genauso wesentlicher Bestandteil wie ordentliche Strafen für diejenigen, die sich etwas zuschulden kommen lassen. Die Frauenministerin ist in diesem Bereich schon aktiv, ich kann Sie nur einladen: Vielleicht setzen Sie sich auch mit der Frauenministerin zusammen, um dieses Thema gemein­sam zu betreiben. Ich glaube, das ist ein Thema, bei dem wir durchaus parteiüber­greifend zusammenarbeiten sollten.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Zusatzfrage von Frau Abge­ordneter Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Gewaltschutz ist in der Tat ein wichtiges Thema. In Österreich haben wir hervorra­gende Gewaltschutzgesetze. Wir werden jetzt auch begutachtet, weil wir uns auf Ebene des Europarates einer großen Initiative angeschlossen haben, nachdem von­seiten Österreichs auch die entsprechende Ratifizierung erfolgt ist. Der Bericht und der Schattenbericht werden demnächst vorliegen.

Es ist in der Tat so, dass Prävention in allen Bereichen ein ganz wichtiger Faktor sein wird – also das Erhöhen von Strafen alleine ist es nicht. Wir haben ja erst im Jahr 2016 die Strafen für Sexualstraftaten und Gewalttaten erhöht, und Herr Kollege Mahrer ist auch immer ein Befürworter der Präventionsmaßnahmen gewesen, zum Beispiel für Hochrisikoopfer.

Daher auch meine Frage in diese Richtung: Kollegin Edtstadler sagt, Prävention, Opferschutz und Täterarbeit sind genauso wichtig wie das Strafausmaß, das Sie jetzt noch einmal erhöhen wollen. Wie stehen Sie persönlich dazu? Auch das Frauen­volks­begehren beinhaltet ja einen großen Bereich zum Gewaltschutz, leider hat sich bisher noch kein Regierungsmitglied positiv zum Gewaltschutz geäußert. Wie stehen Sie persönlich zu Opferschutz und Täterarbeit, Herr Bundeskanzler?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Zu Opferschutz und Täterarbeit habe ich eine klar positive Haltung, und insofern gebe ich Ihnen zu 100 Prozent recht, dass das genauso wichtig ist wie härtere Strafen. Ich sehe das nicht als Entweder-oder, sondern eigent­lich als Sowohl-als-auch, um ehrlich zu sein. Ich glaube, dass sich das auch nicht widerspricht. Wir können beide Maßnahmen setzen, und beide werden gut sein.

Weil Sie angesprochen haben, dass es da eine Veränderung in der letzten Bun­des­regierung gab: Das stimmt, allerdings wurden da die Mindeststrafen nicht erhöht, und genau das halte ich eigentlich für eine Notwendigkeit (Abg. Heinisch-Hosek: Doch, schon! Wurden schon erhöht!), wenn man sich manche Entscheidungen anschaut. Das ist keine Kritik an den Richtern (Abg. Heinisch-Hosek: Für Vergewaltigung wurden sie enorm erhöht!) – in manchen Bereichen aber nicht –, so will ich das nicht verstanden wissen, sondern die Richter arbeiten mit der Gesetzeslage, die es eben gibt, und für die Gesetzeslage, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sind Sie zuständig. (Abg. Heinisch-Hosek: ... 15 Jahre, Herr Bundeskanzler!)

Wenn ich den zweiten Gedanken, zum Frauenvolksbegehren, noch ausführen darf: Sie haben vollkommen recht, es gibt Aspekte in diesem Volksbegehren, die ich sehr positiv sehe, aber es gibt Aspekte wie zum Beispiel die 30-Stunden-Woche, die ich nicht positiv sehe, weil ich das als wirklich gefährlich für unseren Standort erachten würde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir kommen zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Matthias Strolz. – Bitte.

 



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Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Bundeskanzler! Jährlich ver­lieren 13 000 Menschen in Österreich, so sagt die Statistik, ihr Leben aufgrund der Spätfolgen von Nikotinkonsum. – Das ist die Statistik. Es sind aber vor allem Väter, Mütter, Töchter, Söhne, Großmütter, Großväter, die da zum Teil einen schweren Tod sterben. Jetzt kann man sagen, das ist der Preis der Freiheit, aber für 1 000 Menschen davon trifft das nicht zu, denn circa 1 000 Menschen sterben jährlich durch Passiv­rauchen.

Jetzt kommen Sie ins Spiel: Wir haben gesehen, dass innerhalb von circa zweieinhalb Wochen fast eine halbe Million Menschen in Österreich für eine rauchfreie Gastro­nomie unterschrieben haben. Diese Entscheidung könnte Menschenleben retten, Söhne, Töchter, Mütter, Väter, Großväter, Großmütter. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Jetzt ist die Frage: Sie haben sich im Regierungsprogramm für die Stärkung der direk­ten Demokratie entschieden. Vizekanzler Strache sagt hier, er wäre für eine Volks­abstimmung, aber er kann nicht wegen Ihnen. Sie sagen, Sie sind für eine Volks­abstimmung, Sie können aber nicht wegen Strache. Ich meine: Ist es Ihnen nicht mög­lich, über den persönlichen Schatten zu springen und sich für das Leben zu entschei­den? (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 10/M, hat folgenden Wortlaut:

„Warum ignorieren Sie und Ihre Regierungsfraktionen die bisher 400.000 Unter­stützer_innen des Volksbegehrens, indem Sie die Aufhebung des von diesem Parla­ment bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie vorantreiben, obwohl Sie in Ihrem Regierungsprogramm eine Stärkung dieser direktdemokratischen Instru­mente fordern?“

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, ich habe die Frage schon beantwortet, als Frau Abgeordnete Rendi-Wagner (Abg. Jarolim: Haben Sie nicht!) eine ähnliche Frage gestellt hat (Abg. Jarolim: Haben Sie nicht!), aber ich kann gerne noch einmal die Möglichkeit wahrnehmen.

Wir haben einen Koalitionsvertrag, zu dem beide Seiten stehen, und es gibt ein Volks­begehren, für das derzeit Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Ich habe großen Respekt vor allen Menschen, die sich beteiligen, die - - (Abg. Jarolim: Das ist sehr charakterlos! Sehr charakterlos! – Rufe bei der FPÖ: Das ist unerhört! Herr Präsident! Das ist unerhört!)

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, Herr Abgeordneter, und ich bitte Sie, den Redner endlich ausreden zu lassen, um die Würde des Hauses auch in dieser sehr intensiven Fragestunde zu wahren. (Abg. Krainer: ... Vorsitzführung ...! Abg. Jarolim: ... es ist Ihre Aufgabe, darauf zu schau­en! – Abg. Rosenkranz: Unerhört!) – Herr Abgeordneter! Die Fragen sind von den Abgeordneten frei zu wählen und von den Regierungsmitgliedern frei zu beantworten. (Abg. Krainer: Ja, aber fürs Protokoll müssen Sie sagen, welchem Abgeordneten Sie den Ordnungsruf geben! – Abg. Jarolim: Echte Fragen sind zu beantworten!)


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Ich glaube, wir sind hinsichtlich dieser Fragestunde vorab übereingekommen, die Fragen zu formulieren, und zu diesen Fragenformulierungen ist die Antwort erfolgt. Ich bitte, jetzt den Redner ausreden zu lassen. (Abg. Krainer: Aber fürs Protokoll müssen Sie ...! Abg. Jarolim: Schwachmatische ...! – Abg. Schieder: ... Schiedsrichter da! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz (fortsetzend): Wenn Sie erlauben, dann darf ich vielleicht mit der Beantwortung fortsetzen. Ich bin der festen - -

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Dafür den nächsten Ordnungsruf – für Kritik! Das ist ja lächerlich.

*****

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz (fortsetzend): Ich bin der festen - - (Abg. Rosenkranz: Wir brauchen keine Atmosphäre wie auf einem Wiener Landesparteitag der SPÖ herinnen! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich bin der festen Überzeugung - -

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung und berufe eine kurze Präsidiale ein.

*****

(Die Sitzung wird um 9.30 Uhr unterbrochen und um 9.36 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und setze die Fragestunde fort. Am Wort ist der Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Gut! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir fortsetzen können, und darf Ihre Frage, Matthias Strolz, beantworten.

Ich betone noch einmal, dass ich tiefen Respekt vor allen Menschen habe, die sich engagieren, die sich politisch einbringen. Das war immer so und das wird immer so sein. Insofern sehe ich das grundsätzlich auch positiv, wenn sich Menschen bei Volksbegehren einbringen, ganz egal, in welche Richtung.

Die Bundesregierung hat einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Das ist genauso legitim, und dieser wird derzeit auch umgesetzt. Das bedeutet, es wird die derzeitige Regelung verlängert. Somit besteht Rechtssicherheit, aber selbstverständlich warten wir das Volksbegehren ab und werden es dann im Parlament, aber auch in der Regierung behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Bundeskanzler! Für viele mag der Tod durch Nikotinkonsum der Preis persönlicher Freiheit sein, aber noch einmal: für circa 1 000 Menschen pro Jahr in Österreich nicht. Ich frage Sie: Ist Ihnen bewusst, dass täglich zwei bis drei Österreicherinnen und Österreicher an den Folgen von Passivrauch sterben? Und sind Sie tatsächlich bereit, in diesem Bewusstsein Machttaktik vor Menschenleben zu stellen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 



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Bundeskanzler Sebastian Kurz: Noch einmal, Herr Abgeordneter, auch wenn ich glaube, ich habe die Frage beantwortet: Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig und gut für die Gesundheit ist, nicht zu rauchen. Das ist der Grund, warum ich selbst auch Nichtraucher bin. Und ja, wir hatten sehr lange eine Regelung in Österreich, die wir jetzt so verlängern, wie sie bis jetzt auch vorgesehen war (Abg. Strolz: Und für Tote verantwortlich ist!), und parallel dazu läuft gerade ein Volksbegehren, und dieses Ergebnis warten wir ab. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich komme zur 5. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Bundeskanzler! Sie selbst waren am 24. September des letzten Jahres in der Elefantenrunde bei Puls 4 zu Gast. Peter Pilz hat dort die Unterhaltssicherung zum Thema gemacht, woraufhin alle Parteienvertreter bekundet haben, rasch helfen zu wollen. Auch Sie persönlich haben das Ja-Taferl in die Höhe gehalten und gesagt: Ja, ich will die Unterhaltssicherung für AlleinerzieherInnen und deren Kinder umsetzen und ihnen damit helfen! – 40 Prozent jener AlleinerzieherInnen, die an der Armutsgrenze leben und ausgrenzungsgefährdet sind, warten noch immer auf die Umsetzung. Deshalb meine Frage:

12/M

„Welche konkreten Schritte sind seitens der Bundesregierung für eine schnellst­mög­liche Umsetzung der Kindesunterhaltssicherung basierend auf einer aktualisierten Kinderkostenanalyse geplant, um Ihrem Versprechen aus dem Wahlkampf (Puls 4 Elefantenrunde vom 24.9.2017) gerecht zu werden?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir haben uns als Bundesregierung ganz klar dazu bekannt, dass wir eine Modernisierung und Vereinfachung des Kindesunterhaltsrechts gewährleisten wollen. Das ist auch der Grund, warum das Unterhaltsvorschußgesetz auf bestehende Lücken geprüft wird und das Ziel natürlich darin besteht, diese gegebenenfalls auch zu schließen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Ja, unbedingt!) – Bitte.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Geprüft ist ein schönes Wort; ich höre dieses Wort, aber mir fehlt schlussendlich der Glaube an die Taten, die dann folgen sollen. Die letzte Regierung hat sich dieses große Thema auch schon vorgenommen, dieser letzten Regierung haben auch Sie angehört, und es wurde über Jahre, Jahr um Jahr immer wieder verschoben mit der Ausrede, erst die tatsächlichen Kinderkosten erheben zu müssen, und, und, und.

Deshalb: Welches Modell zur Feststellung der aktuellen Kinderkosten sieht die Bundesregierung vor, um die veraltete Kinderkostenanalyse aus dem Jahr 1964 zu überarbeiten und zu aktualisieren?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wie schon gesagt: Es läuft derzeit eine Überprüfung mit dem Ziel einer Aktualisierung und natürlich auch mit dem Ziel, die Lücken, die es da möglicherweise gibt, zu schließen. In der letzten Bundesregierung, da haben Sie recht, war ich Außenminister. Jetzt bin ich der Bundeskanzler, das heißt, ich habe ganz andere Möglichkeiten, sicherzustellen, dass wir dieses Projekt auf den Weg bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Niko­laus Prinz.

 


Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Bundeskanzler! Die Familie ist die Keimzelle des Staates, und Kinder sind sicherlich das höchste Gut. Auf der einen Seite, glaube ich, ist es natürlich wichtig, dass die Politik hier entsprechende Rahmenbedingungen gestaltet, andererseits sind aber auch wir als Gesellschaft auf­gefordert, Kindern und Familien einen hohen Stellenwert zu geben, auch dann, wenn es vielleicht nicht die eigenen Kinder oder Enkelkinder sind. Grundsätzlich sollten wir Kinder nicht nach den Kosten beurteilen, sondern auch danach, welche Freude sie den Familien und uns machen. Es ist aber natürlich auch wichtig, die Unterstützung für die Familien weiterzuentwickeln.

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um noch familienfreundlicher zu werden und die Familien zu entlasten?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Eine Maßnahme, die wir derzeit gerade umsetzen, ist die größte steuerliche Entlastung für Familien, die es jemals in Österreich gegeben hat. Der Familienbonus wird Eltern, die arbeiten gehen, die Steuern bezahlen und gleichzeitig Kinder haben und somit einen Beitrag für unsere Zukunft leisten, eine Entlastung von bis zu 1 500 Euro pro Kind bringen. Das ist die größte Steuerentlastung für Familien, das ist die größte Steuerentlastung für Menschen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen und gleichzeitig Kinder großziehen, die wir je hatten – und das ist, glaube ich, ein positiver Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber.

 


Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! Der Staat zahlt jährlich hohe Summen an Unterhaltsvorschuss, um zu helfen. 2016 waren es 120 Millionen Euro, etwa 60 Prozent wurden von den Unter­haltsschuldnern zurückgeholt und ungefähr 50 Millionen Euro waren uneinbringlich. Auch im Vorjahr, 2017, waren die Zahlen so ähnlich, und das wiederholt sich schon seit Jahren.

Dazu meine Frage: Sind von der Bundesregierung Maßnahmen geplant, um das Geld von Unterhaltsschuldnern zurückzuholen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das ist ein großes Thema, mit dem sich die Frau­enministerin gerade auseinandersetzt, gemeinsam mit dem Finanzminister. Ich möchte dazusagen, dass es Gott sei Dank viele Väter gibt, die ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen, aber es gibt auch solche, bei denen das nicht funktioniert, und, da haben Sie vollkommen recht, da hat die Republik, da hat der Staat, da hat die Ver­waltung eine Verantwortung.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir gelangen zur 6. Anfrage, jener des Abge­ordneten Mag. Gerstl. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! Bis vor Kurzem hatten wir ja die abstruse Situation, dass die Asfinag zwar die Daten der Lkw für das Roadpricing aufnehmen durfte, aber die Polizei die Kenn­zeichen von gestohlenen Kfz nicht erfassen durfte. Die letzte Bundesregierung hat ein umfangreiches Sicherheitspaket diskutiert, und im letzten Ministerrat hat diese Bundes-


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regierung ein großes Sicherheitspaket beschlossen, um die neuesten Ermittlungs­mög­lichkeiten  auch für die Polizei zugänglich zu machen.

Ich frage Sie daher, Herr Bundeskanzler:

8/M

„Welche positiven Entwicklungen erwarten Sie sich aus dem Sicherheitspaket, welches vergangene Woche durch den Ministerrat gegangen ist?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir haben dieses Sicherheitspaket ja schon in der Vorgängerregierung sehr ausführlich diskutiert. Es sind jetzt einige Nachschärfungen vorgenommen worden. Grundsätzlich würde ich sagen, dass es ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Polizei ist und auch eine effektive Verbrechensbekämpfung in Bereichen möglich macht, in denen Schwerverbrecher teilweise auf technische Möglichkeiten setzen konnten, die Polizei das aber bisher nicht konnte. Da gab es aus meiner Sicht in gewissen Bereichen einfach eine Gesetzeslücke, die jetzt geschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Bundeskanzler.

Eine spezielle Form der Kriminalitätsbekämpfung ist vor allem die Terroris­musbekämp­fung. Terroristen haben es sich oft zunutze gemacht, dass die Polizei zwar Telefone abhören und SMS mitlesen durfte, aber keine Möglichkeit hatte, WhatsApp oder inter­netbasierte Skype-Dienste zu verwenden.

Welchen Nutzen sehen Sie im Sicherheitspaket, vor allem hinsichtlich Terrorismus­be­kämpfung?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Schritt ist, damit Verbrecher nicht technische Neuerungen nutzen können, die die Polizei so nicht verwenden kann. Es ist ja geradezu absurd, dass es zwar legal ist, wenn ein Verbrecher – natürlich nur mit richterlicher Genehmigung – überwacht wird, dass man seine E-Mails mitlesen kann, seine SMS lesen kann, ihn abhören kann, wenn er tele­foniert, aber diese Möglichkeit nicht mehr besteht, sobald er auf internetbasierte Tele­fonie wechselt oder sobald er eine Nachricht nicht per SMS schreibt, sondern per WhatsApp. Diese Lücke wird jetzt geschlossen, und das halte ich für richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Angela Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Guten Morgen, Herr Kanzler! Das deutsche Innenministerium hat gestern Abend in Medienberichten bekannt gegeben, dass Hacker mit einer Schadsoftware in das Datennetz des Außen- und des Verteidigungs­ministeriums eingedrungen sind, möglicherweise haben sie bereits ein ganzes Jahr lang ausspioniert. Unklar ist, ob da Daten gestohlen wurden.

Am Mittwoch voriger Woche wurde das Sicherheitspaket im Ministerrat beschlossen. Wie können Sie garantieren, dass so etwas speziell in Österreich, wo ja auch bewusst so eine Sicherheitslücke offengelassen wird, nicht passiert? (Bundeskanzler Kurz: Inwiefern bewusst eine Sicherheitslücke offengelassen wird?) – Es wird im Internet


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eine Sicherheitslücke für den Trojaner offengelassen, damit man nachfragen und nachforschen kann.

Daher meine Frage: Wie können Sie garantieren, dass das in Österreich nicht pas­siert?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Also ich sehe den Zusammenhang zwischen IT-Sicherheit im öffentlichen Bereich und dem Sicherheitspaket nicht wirklich, muss ich zugestehen. Ich glaube, dass das zwei wesentliche, aber doch sehr unterschiedliche Themen sind.

Ja, Sie haben vollkommen recht, es ist natürlich notwendig, dass Ministerien ein Maxi­mum an Sicherheit gewährleisten. Genauso wie es in anderen Bereichen des öffent­lichen Lebens nie eine absolute Sicherheit, nie eine hundertprozentige Sicherheit gibt, wird das auch im Bereich der IT nicht möglich sein, aber ein Maximum müssen wir natürlich gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 7. Anfrage, jener des National­rates Andreas Schieder. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Bundeskanzler, es ist in den ersten Wochen und Monaten der neuen Bundesregierung auch über Außenpolitik sehr viel geredet worden, unter anderem sind von verschiedenen Regierungsmitgliedern verschiedene außenpolitische Aussagen getätigt worden, und in ausländischen Zei­tungen – ich habe Ihnen einige mitgenommen – hat man sich mannigfaltig die Frage gestellt, wie sich Österreich in außenpolitischen Fragen positioniert.

Daher, weil es ja doch wichtig ist, dass man einheitlich auftritt, ist meine Frage an Sie:

5/M

„Welche Maßnahmen werden Sie als Bundeskanzler setzen, um künftig ein ein­heit­liches Auftreten der Bundesregierung in außenpolitischen Fragen“ – vor allem in zen­tralen außenpolitischen Fragen – „sicherzustellen?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir haben als Basis für unsere Arbeit als Bundes­regierung ein Regierungsprogramm, das wir ausführlich verhandelt haben, auf das wir uns geeinigt haben, und das ist innenpolitisch genauso wie außenpolitisch natürlich die Grundlage unserer Arbeit.

Wir haben mit Karin Kneissl eine Außenministerin, die aus meiner Sicht nicht nur sehr aktiv ist, sondern auch sehr gute Arbeit leistet. Wir können, wenn wir auf die letzten Monate zurückblicken, glaube ich, mit Recht sagen, dass wir eine Bundesregierung sind, die sich europapolitisch, aber auch außenpolitisch bis jetzt sehr stark eingebracht hat. Ich selbst komme gerade erst aus Russland, war letzte Woche erstmals beim Europäischen Rat, und auch die Außenministerin ist gerade unterwegs; ich habe gestern Abend noch mit ihr telefoniert.

Wenn Sie auf den Westbalkan anspielen, da kann ich Ihnen nur sagen, da haben wir als Österreich, glaube ich, nicht nur eine lange Tradition, sondern auch ein starkes Standing. Ich bin in engem Kontakt mit dem serbischen Präsidenten, aber auch mit dem Präsidenten und den Regierungsverantwortlichen im Kosovo, und glauben Sie mir, Herr Abgeordneter, dort ist unsere Haltung zum Westbalkan wohlbekannt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Wie Sie quasi eh auch selbst ange­sprochen haben, gab es aber divergierende Aussagen, sowohl was Bosnien betrifft als auch was Kosovo betrifft als auch was Russland und Ukraine betrifft.

Daher meine Frage ganz konkret: Teilen Sie die Meinung von Ihrem Vizekanzler H.-C. Strache, nämlich die von ihm geäußerte Ansicht, dass der Kosovo ein Teil Serbiens sei?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie wissen selbst, dass er sehr schnell seine Aussagen klargestellt hat und auch klargestellt hat, was die offizielle Regierungslinie Österreichs ist. Dass die Freiheitliche Partei da als Partei in der Vergangenheit eine andere Positionierung hatte, ist uns allen bekannt, aber wie das bei Regierungsverhandlungen so ist: Man einigt sich natürlich auf eine Regie­rungs­position, die ist klar und wird auch von allen Regierungsmitgliedern so mitge­tragen. Das hat der Vizekanzler selbst klargestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Nationalrätin Ste­phanie Krisper.

 


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte hier einhaken: Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler, hat es Ihrer Meinung nach nicht schon Folgen für die Glaubwürdigkeit Österreichs als konstruktive Kraft für Frieden am Westbalkan gehabt, dass Vizekanzler Strache auch einen Orden von einem Genozidleugner angenommen hat, der sich wiederum für die Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina starkmacht, und dass dieser Herr Vizekanzler Strache eben auch in einem Interview mit serbischen Medien Kosovo als „zweifellos ein Teil Serbiens“ bezeichnet hat? Damit hat er destabilisierend – oder meinen Sie das nicht? – in einer Region gewirkt, für deren Stabilisierung wir uns gerade während der EU-Ratsprä­si­dentschaft einsetzen sollten.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Frau Abgeordnete! Ich kann noch einmal wie­derholen, was ich gerade gesagt habe: Er hat seine Aussagen klargestellt. Es gibt eine klare Haltung der österreichischen Bundesregierung, und ich lade Sie gerne ein, wenn Sie Interesse haben, mich bei meiner nächsten Reise in die Region zu begleiten. Ich war vor Kurzem erst in Kontakt mit dem serbischen Präsidenten, auch mit dem Ver­antwortlichen in Kosovo.

Österreich hat ein wirklich gutes Standing in dieser Region; die Region ist uns dankbar für unsere Bemühungen, diese Region näher an die Europäische Union heranzuführen und eine europäische Perspektive zu eröffnen. Gerade was den Dialog zwischen Belgrad und Pristina betrifft, bin ich persönlich nach den letzten Gesprächen, die ich dort geführt habe, eigentlich sehr optimistisch und glaube, dass es möglich sein wird, da bald einen positiven Schritt zustande zu bringen. Das ist im Interesse beider Länder, aber natürlich auch im Interesse der Europäischen Union, weil dann die Annäherung an die Europäische Union weiter fortgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Wendelin Mölzer. – Bitte.

 


Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler, auch von meiner Seite! Herr Bundeskanzler, ich glaube, wir sind alle der festen Überzeu-


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gung, dass Bildungspolitik und Bildung als solche ganz wesentliche Bereiche sind, wenn es darum geht, unsere Zukunft positiv zu gestalten und die Zukunft unserer Kinder positiv zu gestalten. Wir alle wissen aber auch, dass wir im Bildungsbereich eine prekäre Situation vorfinden. Die Zahlen und Fakten sprechen da eine eindeutige Sprache. Nach rund einem Jahrzehnt sozialistischer Bildungspolitik können fast ein Drittel, glaube ich, der Kinder nicht sinnerfassend lesen. In Wien muss etwa jedes fünfte Kind eine Privatschule besuchen, in Österreich jedes zehnte; diese Zahlen waren in den letzten zehn Jahren steigend. Wir wissen auch, dass diese Problemlagen und die Ursachen dafür mannigfaltig sind und natürlich auch die Lösungsansätze entsprechend mannigfaltig sind.

Daher meine Frage an Sie: Welche Maßnahmen, Herr Bundeskanzler, sehen Sie als wesentlich und zentral an, um im Bildungsbereich unsere Zukunft positiv zu gestalten?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 2/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen sehen Sie im Bildungsbereich als wesentlich an, um die Zukunft unserer Kinder sicherzustellen?“

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, das ist ein ganz großes Thema, Herr Abgeordneter, vor allem das Thema Deutsch als Unterrichtssprache gerade im urba­nen Raum. Wenn wir uns anschauen, wo es Probleme an Schulen gibt, dann sehen wir, das hängt oft damit zusammen, dass es einen hohen Anteil an Kindern nicht deut­scher Muttersprache gibt, die sich schwertun, dem Unterricht zu folgen, Lehrerinnen und Lehrer, die nicht dafür ausgebildet sind, Deutsch als Fremdsprache zu unter­richten, und andere Schüler in der Klasse, die dem Unterricht eigentlich schon schnel­ler folgen könnten.

Das ist eine Zusammensetzung, die so oftmals nicht funktioniert, darum bin ich froh, dass wir uns auf Deutsch vor Schuleintritt im Regierungsprogramm verständigen konn­ten. Bildungsminister Faßmann ist da schon mitten in der Umsetzung, und ich gehe davon aus, dass Deutsch vor Schuleintritt ein wesentlicher Schritt dazu sein kann, dass in Zukunft ausschließlich Kinder im Regelsystem sind, die auch die Unterrichtssprache beherrschen und dem Unterricht folgen können. Das wiederum hat den Vorteil, dass der Lehrer gut mit dem Lehrplan vorankommt und die Schülerinnen und Schüler auch mitkommen können, weil sie verstehen, was der Lehrer vorträgt.

Darüber hinaus setzen wir Maßnahmen, eine Bildungspflicht einzuführen. Das ist, glaube ich, auch ein guter Schritt, um sicherzustellen, dass niemand die Schule ohne Mindeststandards verlässt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Bundeskanzler, ich bin auch der festen Überzeugung, dass der Integrations- und Zuwanderungsdruck auf unsere Schulen ein großes Problem ist und dass die Umsetzung dieser alten freiheitlichen Forderung nach Deutschförderklassen ganz wesentlich ist.

Welche weiteren Maßnahmen sehen Sie im Integrations- und Zuwanderungsbereich im Zusammenhang mit der Unterrichts- und Schulpolitik noch, die da gesetzt werden müssen?

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, ganz wesentlich ist, auch beim Kinder­garten anzusetzen. Es ist nachweislich richtig, dass es immer besser ist, früh zu inves­tieren, als später teuer zu reparieren. Das heißt, je mehr wir in der Frühförderung zustande bringen, desto günstiger für das System, desto besser aber auch für die Bildungskarriere der Kinder, und das ist ein Schwerpunkt, den wir auch setzen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Nico Marchetti.

 


Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wir haben gestern hier im Hohen Haus ein neues Universitätsgesetz beschlossen, und da erwar­ten wir Studierende uns einen großen Qualitätssprung auch in der Lehre; deswegen meine Frage: Was will die gesamte Bundesregierung machen, um bestmögliche Stu­dienbedingungen und auch eine nachhaltige solide Finanzierung der Hochschulen sicherzustellen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! Ich bin froh, dass wir mit unserem Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann einen Experten gerade für den Bereich Universitäten haben, und das ist vielleicht mit ein Grund dafür, dass es in der Bundesregierung gemeinsam mit der Freiheitlichen Partei so schnell gelungen ist, die Studienplatzfinanzierung auf den Weg zu bringen. Das ist ein Projekt, über das ein Jahrzehnt diskutiert wurde, über das jahrelang ver­handelt wurde; es war nie möglich, dieses Projekt umzusetzen. Jetzt ist es dieser Bundesregierung innerhalb von wenigen Monaten gelungen, einen meiner Meinung nach großen Meilenstein für die Universitäten zu erreichen. Ich glaube, dass das auch ein deutlicher Sprung nach vorne für die österreichische Universitätslandschaft sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir kommen zur Frage 9, jener der Frau Abge­ordneten Claudia Gamon. – Bitte.

 


Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Bundes­kanz­ler! Wir haben ja in der Vergangenheit und in den letzten paar Wochen sehr oft gehört, dass Sie sich dafür einsetzen, dass der Beitrag Österreichs zum Budget der Euro­päischen Union verringert werden könnte. Jetzt hat Minister Blümel im EU-Unter­aus­schuss gesagt, dass es ein Ziel während der Ratspräsidentschaft sein wird, ordentliche EU-Außengrenzen zu schaffen und diese zu schützen.

11/M

„Wie hoch ist der jährliche Betrag, den Sie für die Finanzierung von mehr Dienstposten für einen verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen und eine effektivere Küsten­wache der EU für angemessen halten?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Gamon, ich würde Ihnen diese Frage jetzt gerne mit einer konkreten Zahl beantworten, es ist aber leider die Zeit dafür noch nicht reif. Wir stehen gerade am Anfang der Verhandlungen, was den Außengrenzschutz betrifft, und es kommt einerseits sehr stark auf das Mandat an, also auf die Frage: Was genau sollen Frontex oder andere Organisationen, die dann dafür zuständig sein werden, tun dürfen, welche Möglichkeiten sollen ihnen eingeräumt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 23

werden?, andererseits kommt es natürlich, wenn wir über Außengrenzschutz sprechen, auch darauf an, in welchem Ausmaß es notwendig ist, welche Grenzen der Euro­päischen Union zu sichern. Da gibt es also eine sehr große Bandbreite, über die wir derzeit noch verhandeln.

Meine Bereitschaft ist klar, nämlich einen Beitrag zu leisten. Wir können, insbesondere auch was den Kampf gegen illegale Migration betrifft, die Italiener oder Griechen nicht alleinlassen, und insofern wollen wir, wenn es zu einer Einigung kommt, einen finan­ziellen, aber gerne auch einen personellen Beitrag leisten. Die Verhandlungen darüber laufen noch, das wird uns auch noch einige Zeit beschäftigen, aber ich kann Ihnen versichern, dass Österreich bereit ist, da einen Beitrag zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Ich finde es sehr positiv, wenn Sie sagen, dass Österreich bereit ist, solidarisch einen Beitrag zu leisten. Würde das be­deuten, dass Sie auch bereit wären, den österreichischen Beitrag zum EU-Budget um einen solchen Beitrag zu erhöhen, wenn das in den Schutz der Außengrenzen geht?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir stehen gerade ganz am Anfang der Verhand­lungen. Ich denke, dass am Ende von Verhandlungen oftmals ein Kompromiss das Ergebnis ist, aber gerade am Anfang der Verhandlungen ist es, glaube ich, nicht nur richtig, sondern auch notwendig, dass wir als Nettozahler unsere Position vertreten, und die ist ganz klar und auch gut argumentierbar. Ja, es gibt Bereiche, in denen ein Mehraufwand entstehen wird – Stichwort Außengrenzschutz –; es gibt aber auch Bereiche, für die wir, glaube ich, überdenken können, ob es noch zeitgemäß ist, noch ins 21. Jahrhundert passt, wie wir das derzeit leben, oder ob man da vielleicht andere Wege gehen sollte.

Die Europäische Union wird durch den Brexit kleiner, rund 14 Prozent der Bevölkerung fallen weg. Es gibt unterschiedliche Zugänge, was den Beitrag betrifft. Wir sind in der Gruppe derer, die der Meinung sind, die 1-Prozent-Grenze ist eine gute, aber es gibt auch einen Vorschlag der Kommission, der aller Voraussicht nach deutlich höher ausfallen wird. Ich freue mich auf die Verhandlungen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wie das Jahr 2015 bereits gezeigt hat, spielt die Sicherheit inner­staatlich, aber auch auf europäischer Ebene eine immer wichtigere Rolle. Dazu ist eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene notwendig. Die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und der Frontex muss einerseits durch personelle, aber andererseits auch durch materielle Ausstattung ausreichend gestärkt werden.

Eines ist klar: Wir müssen viel stärker auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, um die Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Österreichs Sicherheit hängt direkt mit der Sicherheit seiner Partnerländer, unserer Nachbarländer und der Europäischen Union, zusammen.

Meine Frage: Welche verteidigungspolitische Vision vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Herr Bundeskanzler, bitte.

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 24

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir haben uns als Bundesregierung klar dazu bekannt und darauf verständigt, dass wir eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf europäischer Ebene erreichen wollen. Warum? – Weil wir der Auffassung sind, dass ein subsidiäres Europa sinnvoll ist; also eine Europäische Union, die in den großen Fragen stärker zusammenarbeitet und sich in kleineren Fragen zurücknimmt. Und was wäre eine große Frage, wenn nicht die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der gemeinsame Außengrenz­schutz – natürlich immer im Einklang mit unserer Neutralität! Alle Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, vertragen sich sehr gut mit unserer Neutralität und geben gleichzeitig die Möglichkeit für ein Mehr an Sicherheit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 10. Anfrage, jener des Abge­ordneten Wolfgang Zinggl. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Herr Bundeskanzler! Seit dem Regierungswechsel ist es wiederholt zu verbalen Attacken von Regierungsmitgliedern gegenüber dem ORF gekommen. Sie haben dazu im Wesentlichen geschwiegen, was mich zu der Vermutung veranlasst, Sie könnten sich mit diesen Attacken solidarisieren.

Meine Frage daher: Bekennen Sie sich eigentlich zu einem aus dem Programmentgelt finanzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 13/M, hat folgenden Wortlaut:

„Bekennen Sie sich zu einem aus dem Programmentgelt finanzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wenn nicht, warum nicht?“

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte viel­leicht ein bisschen umfassender antworten. Ich bekenne mich zu einer hoffentlich starken, freien, unabhängigen und vielfältigen Medienlandschaft, in der der ORF ein wichtiger Bestandteil ist. Ich bin aber, das gebe ich zu, froh darüber, dass wir nicht nur einen ORF, sondern auch eine Unzahl an privaten Medien in unserem Land haben. Ich glaube, dass neben einem starken ORF mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag auch eine breite, vielfältige Medienlandschaft von Print bis Fernsehen für eine lebendige Demokratie wichtig ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Ich würde davon ausgehen, dass Sie auch der Meinung sind, dass dieser ORF unabhängig sein soll.

Wie können Sie die Unabhängigkeit des ORF in Zukunft sicherstellen? (Abg. Kitzmüller: Das muss er erst einmal werden!) Der Stiftungsrat kann diesbezüglich sicher nicht die Lösung sein; er ist nichts anderes als der verlängerte Arm der jewei­ligen Regierung. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich würde Sie bitten, dazu Stel­lung zu nehmen; vielleicht gibt es Ihrerseits Vorschläge, diesen Stiftungsrat in eine Unabhängigkeit zu bewegen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sie haben gesagt, Sie haben selbst die Erfahrung, dass - - Wie haben Sie es formuliert? (Abg. Zinggl: Ich war selbst vier Jahre lang


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 25

Stiftungsrat im ORF und weiß daher, dass dieser kein unabhängiges Gremium, sondern ein verlängerter Arm der Regierung ist!)

Es braucht aus meiner Sicht einen unabhängigen ORF, einen ORF, der frei ist von parteipolitischen Interessen. Der Medienminister hat daran ein massives Interesse und hat daher auch jetzt schon mit Vorbereitungen für eine Medienenquete begonnen. Wenn das Ihrer Meinung nach in der Vergangenheit so nicht der Fall war und der ORF nicht unabhängig agieren konnte, dann ist das alles andere als gut. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 11. Anfrage, jener des Abge­ordneten Peter Haubner. – Bitte.

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Österreich hat ja bekanntlich eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten in Europa; das ist eine Tatsache. Tatsache ist aber auch, dass es erfreulicherweise momentan ein Wirt­schaftswachstum von 3 Prozent gibt, dass in Österreich so viele Menschen wie noch nie in Beschäftigung sind. Die ÖVP hat sich ja immer dafür eingesetzt, dass die Steuerquote beziehungsweise die Steuern in Österreich gesenkt werden. Auch Sie haben immer gesagt, dass es unter Neu-Regieren Steuersenkungen geben wird.

Daher auch meine Frage:

9/M

„Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung, um die Bevölkerung steuerlich zu entlasten?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben schon erste Maßnahmen auf den Weg gebracht: die Entlastung der kleinen Einkommen durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, den Familienbonus, aber zum Beispiel auch die Reduktion der Mehrwertsteuer von 13 auf 10 Prozent im Tourismus. All das sind Maßnahmen, die eine steuerliche Entlastung für arbeitende Menschen sicherstellen sollen und die natürlich gleichzeitig unsere Wirtschaft ankurbeln können.

Wir haben ein massives Interesse daran, die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Pro­zent, also auf deutsches Niveau, zu senken. Ich glaube, dass das eine Richtung ist, die wir dringend einschlagen müssen. Die Bundesregierung wird in dieser fünf Jahre dauernden Legislaturperiode alles tun, um dieses Ziel zu erreichen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Herrn Abge­ordnetem Mag. Gerald Loacker. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die Kosten der Maßnahmen, die Sie vorhin erwähnt haben, unter anderem des Familienbonus, gehen in die Milliarden. Wie kann es dann sein, dass in einer Frage wie dem Erwachsenenschutzgesetz zwischen den Regierungsmitgliedern wochenlang hin- und hergepoltert wird, wenn es doch nur um 17 Millionen geht?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Manchmal entspricht die öffentliche Darstellung nicht zu 100 Prozent der Realität. Ich habe mittlerweile sieben Mal klar gesagt, dass das Erwachsenenschutzgesetz kommt, dass es nicht verschoben wird. Ich habe das eigentlich vom ersten Moment an, als ich darauf angesprochen worden bin, klar gesagt, und ich sage es heute gerne noch ein achtes Mal.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 26

Ich hoffe, dass Ihre Frage nicht zu einer weiteren Verwirrung darüber beiträgt, sondern dazu beiträgt, Klarheit zu schaffen, deutlich zu machen, dass es auch wirklich kommt. Ich bitte aber auch, meine Aussagen ernst zu nehmen, vor allem wenn ich etwas acht Mal sage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Neubauer: ... Problem im kleinen Finger!)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Rund 2,5 Millionen Menschen arbeiten in Österreich, verdienen aber so wenig, dass sie keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Natürlich zahlen diese Menschen aber Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuern und werden dadurch relativ stärker belastet als die obere Einkommensschicht. Durch den Familienbonus soll dieses Ein­kommensdrittel, das untere Einkommensdrittel, das ohnehin schon Realeinkommens­verluste erleiden musste, nun in einem sehr mageren Ausmaß, nämlich in der Größen­ordnung von etwa 250 Euro pro Kind, entlastet werden. Betroffen davon ist immerhin ein Drittel aller Kinder.

Meine Frage an Sie, Herr Bundeskanzler: Ist es wirklich Ihr Ernst, dass Sie die Kinder dieses unteren Einkommensdrittels mit nur 5 Prozent des gesamten Entlastungs­volu­mens abspeisen wollen – rund 75 Millionen Euro sind das –, während die oberen beiden Einkommensdrittel mit mehr als 1,4 Milliarden Euro entlastet werden sollen? (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen, welche die erste Maßnahme war, die diese Bundes­regierung beschlossen hat, nämlich: eine Entlastung für die kleinen Einkommens­bezieher, für all jene, die unter 1 900 Euro verdienen. Das war die erste Maßnahme, die wir durch die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesetzt haben; also auch eine Entlastung für Menschen, die nicht oder kaum Steuern zahlen.

Was den Familienbonus betrifft, so ist das eine Maßnahme, die sich im Vergleich zur Absetzbarkeit der Familienbetreuung, wovon höhere Einkommen überproportional stark profitiert haben, an alle richtet, die Steuern zahlen.

Sie haben aber vollkommen recht, eine Steuerentlastung entlastet natürlich vor allem Menschen, die Steuern bezahlen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben aber ganz bewusst Maßnahmen gesetzt, um vor allem auch AlleinerzieherInnen oder Allein­verdiener zu entlasten, selbst wenn sie keine Steuern bezahlen (Abg. Rossmann: Keine Lohn- und Einkommensteuer!), weil wir diese Menschen natürlich auch zusätz­lich entlasten wollen.

Ich darf auch noch einen Gedanken zu Ende führen: Der Familienbonus schafft nun erstmals die Möglichkeit, dass Frauen und Männer, die 1 700 Euro brutto verdienen (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen) und ein Kind haben, vollkommen steuerfrei sind. Das ist, glaube ich, eine wirklich tolle Errungenschaft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 12. Anfrage, jener des Abge­ordneten Thomas Drozda. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Bundeskanzler, guten Morgen! Ich habe mich bemüht, eine Frage zu stellen, die Sie noch nicht acht Mal beantwortet haben, aber auch ich bin nicht vor der Gefahr gewisser Redundanzen gefeit.

Kollege Zinggl hat schon die ORF-Unabhängigkeit angesprochen. Österreich wird ja in den letzten Wochen vielfach im Zusammenhang mit Polen und Ungarn erwähnt; zuletzt


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gestern in einer dreistündigen Sendung im „Weltspiegel“. Sie haben dazu relativ wenig gesagt, außer dass Sie in diesem Zusammenhang unnötige Emotionen vermeiden wollen.

Ich widerstehe, Ihnen die Frage zu stellen, ob Sie glauben, dass in der Frage der Pressefreiheit Emotionen tatsächlich unnötig sind, und stelle Ihnen vielmehr die Frage:

6/M

„Was werden Sie als Bundeskanzler unternehmen, um Angriffe von Regierungs­mit­gliedern auf unabhängige Medien und Journalisten in Zukunft zu verhindern?“

(Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Die Pressefreiheit ist ein so hohes Gut, dass, wenn sie in Gefahr ist, Emotionen nicht unangebracht, sondern angebracht sind. Ich glaube, dass die Pressefreiheit eine ganz wesentliche Säule, wenn nicht überhaupt die Basis für eine funktionierende Demokratie ist. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mich als Außenminister stets auch dafür starkgemacht habe, in jenen Regionen und Ländern für mehr Pressefreiheit zu kämpfen, in denen das in der Vergangenheit oder derzeit noch nicht so der Fall gewesen ist beziehungsweise ist.

Den ORF betreffend gab es vorhin schon eine Frage. Ich habe ein massives Interesse an einem unabhängigen ORF, der auch ordentlich arbeiten kann, wo freier Jour­nalismus auch gelebt werden kann. Ich weiß, dass es im ORF immer wieder auch Unzufriedenheit insofern gibt, als in der Vergangenheit parteipolitische Beeinflussung stattgefunden hat oder zumindest versucht worden ist. Das möchte ich so nicht! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Mag. Drozda. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Das höre ich gerne und mit einigem Wohlgefallen, und dieses Interesse am unabhängigen ORF teilen wir. Ich wollte Sie fragen, auf Basis welcher Finanzierung Sie glauben, die Unabhängigkeit des ORF bestmöglich sicherstellen zu können, denn eine Budgetfinanzierung dergestalt, dass sich der ORF-Chef einmal im Jahr sein Budget vom Finanzminister abholt, scheint mir nicht der Gipfel der Unabhängigkeit zu sein.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, es ist auch nicht der Gipfel der Unab­hängigkeit, dass der Bundeskanzler das hier im Rahmen der Beantwortung einer Frage so einfach aus dem Ärmel schüttelt. Wir haben einen Medienminister, der sich schon lange auch als Mediensprecher mit dem Thema sehr ordentlich auseinandersetzt, der gerade mit Expertinnen und Experten in Kontakt ist und der auch eine Medienenquete einberufen wird, an der Sie und andere Mediensprecher die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen, bei der natürlich aber auch Expertinnen und Experten zu Wort kommen sollen. Es gibt in vielen Ländern dieser Welt ganz unterschiedliche Modelle; ich maße mir nicht an, das selbst am besten zu wissen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein. – Bitte.

 


Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, herzlichen Dank für die Klarstellung. Ich denke, dass eine unaufgeregte Debatte darüber sehr notwendig ist. Wir stehen ja alle noch unter dem Eindruck der Enthaftung des Journalisten Deniz Yücel, der vor zwei Wochen aus türkischer Haft entlassen


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wurde. Verschiedenste Leute sprechen davon, dass aktuell noch rund 155 Journalisten in der Türkei in Haft sind.

Ich ersuche Sie, mir zu beantworten, ob Sie vor dem Hintergrund des Regierungs­programms den Unterschied der demokratischen Republik Österreichs mit auto­kra­tischen Systemen im Umgang mit unabhängigen Medien und Journalisten erläutern könnten? (Bundeskanzler Kurz: Ich glaube, ich habe es nicht verstanden!)

Können Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Regierungsprogramms den Unter­schied zwischen der Republik Österreich und autokratischen Systemen wie etwa der Türkei im Umgang mit unabhängigen Medien und Journalisten erläutern?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich glaube, der Unterschied ist ein gewaltiger, und das ist auch gut so. Wir haben eine breit aufgestellte, sehr vielfältige Medienlandschaft in unserem Land. Ja, es stimmt, wir haben einen sehr starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber wir haben darüber hinaus auch viele starke Privatmedien. Ich glaube, es ist die Aufgabe nicht nur einer regierenden Partei, sondern die Aufgabe aller, die sich politisch engagieren, dafür einzutreten, dass es freie Medien gibt, die ihrer Aufgabe als Kontrollorgan in einer Republik ordentlich und objektiv nachkommen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 13. Anfrage, jener des Abge­ordneten Gerhard Deimek. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundes­kanz­ler! Herr Präsident! Herr Bundeskanzler, abseits von Befindlichkeitsdiskussionen gibt es wirkliche Themen, die die Republik beschäftigen und die die Republik Öster­reich auch wirklich nach vorne bringen können. Eines dieser Themen ist die Digitalisie­rung. Mit geeigneten, richtigen Maßnahmen ist es, glaube ich, möglich, Österreich in diesem Bereich im Rahmen der EU und auch der Weltwirtschaft wirklich deutlich nach vorne zu bringen und vorne zu positionieren.

Meine Frage lautet daher:

3/M

„Welche Maßnahmen setzt bzw. plant die Bundesregierung im Bereich der Digitalisie­rung?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Wir sind zum einen natürlich dahinter, die Infra­struktur bestmöglich auszubauen, denn das ist die Basis dafür, dass wir die Möglich­keiten, die die Digitalisierung bringt, überhaupt nützen können.

Ein weiterer Bereich, der aus meiner Sicht unterschätzt wird, ist die Notwendigkeit der Adaptierung unserer Ausbildung. Wir haben ein solides Bildungssystem in unserem Land, aber wir haben ein Bildungssystem, das definitiv noch nicht zu 100 Prozent im digitalen Zeitalter angekommen ist. Da werden wir als Bundesregierung natürlich eine Veränderung vornehmen und auch vornehmen müssen.

Darüber hinaus ist aus meiner Sicht ganz entscheidend, dass wir natürlich auch Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Betriebe bestmöglich begleiten. Wir als Bundesregierung sind schon in Kontakt mit der Wirtschaftskammer, mit der Arbeiter­kammer, um gemeinsam sicherzustellen, dass Betriebe, aber auch deren Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter diese Veränderungen, die ja teilweise wirklich disruptive sind, auch


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mitgehen und mittragen können und nicht das Gefühl haben müssen, dass die Verän­derungen sie überrollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Für die Bevölkerung ist natürlich auch wichtig, was sie selbst spürbar mitbekommt und wo sie selbst Vorteile hat.

Wie sollen jetzt diese Maßnahmen im Speziellen helfen, den Kontakt der Bevölkerung mit der Verwaltung beispielsweise zu vereinfachen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Die Digitalisierung ist natürlich auch eine Chance in vielen Bereichen, nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch für die Verwaltung bezie­hungsweise im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie wissen, dass viele Be­hördenwege, auch wenn es ein Bemühen der Verwaltung gibt, diese möglichst unbüro­kratisch zu gestalten, teilweise für die Bevölkerung natürlich trotzdem noch sehr büro­kratisch wirken, weil man zu einem Amt pilgern muss, weil man ein endlos langes Formular ausfüllen muss, weil das teilweise sehr viel Aufwand mit sich bringt.

Es ist ein großes Ziel dieser Bundesregierung, sicherzustellen, dass wir Behörden­wege, wo immer möglich, neben dem physischen Angebot auf dem Amt auch digital anbieten können. Das ist ein Projekt, dessen sich gerade die Digitalisierungsministerin annimmt, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir schon innerhalb der nächsten Jahre werden sicherstellen können, dass die gängigsten Amtswege, die es in Österreich gibt, in Zukunft auch digital erledigt werden können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet. Herzlichen Dank allen Fragenden und dem Herrn Bundeskanzler. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.18.30Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 351/J bis 375/J

2. Anfragebeantwortung: 93/AB (siehe 13. NR, 19.3.2018)

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (23 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (24 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (25 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versiche­rungs­ver­tragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden Versiche­rungs­vertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018) (26 d.B.)


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B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (III-121 d.B.)

*****

10.18.41Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 20/AB

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 20/AB der Anfrage 20/J der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aufgegliedertes Aufkommen der Kapitalertrags­steuer“ durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

10.19.21Fristsetzungsantrag

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Obernosterer und Wurm beantragt haben, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 107/A der Abgeordneten Wurm, Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird“, eine Frist bis zum 21. März 2018 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten der SPÖ gemäß § 43 Abs. 3 der Ge­schäfts­ordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 56, SPÖ und FPÖ jeweils 50 sowie NEOS und Liste Pilz je 17 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


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10.21.031. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32 (22 d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofinger. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


10.21.41

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute hier den Sammelbericht des Aus­schusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Ich möchte, bevor ich auf einige Bür­gerinitiativen und Petitionen eingehe, zuerst doch noch einige Dinge über den Aus­schuss selber berichten.

Wir hatten ja am Dienstag die erste Ausschusssitzung, in der wir 43 Punkte behandelt haben. Das war ein sehr guter Ausschuss unter einer sehr guten Führung, das war sehr gut organisiert. Ich glaube, dass der Ausschuss an sich ein sehr, sehr wichtiger ist, er stellt nämlich ein ganz wesentliches Instrument dar, mit dem Bürger tatsächlich ihre Anliegen an das Parlament herantragen können. Ich denke, dass es gerade dieser Ausschuss ermöglicht, dass wir auch hier im Parlament als Mitglieder des Natio­nalrates und des Bundesrates Petitionen einbringen können. Jeder Einzelne von uns hat die Möglichkeit, Anliegen aus den einzelnen Regionen, von zu Hause hier herein in das Parlament zu bringen. Das ist ein ganz wesentliches demokratisches Mittel. Ich möchte euch auch ermuntern, von diesem demokratischen Mittel Gebrauch zu machen.

Auch Bürgerinitiativen mit 500 Unterschriften können hier eingebracht werden. Man sieht an den vielen Punkten, die wir im Petitionsausschuss behandelt haben, dass die Bevölkerung sehr wohl davon Gebrauch macht. Wir behandeln das im Petitionsaus­schuss dann folgendermaßen: Wir holen Stellungnahmen ein und weisen im Anschluss diese Petitionen oder Bürgerinitiativen den einzelnen Ausschüssen zu, nehmen sie zur Kenntnis. Ich denke, wir nehmen das sehr, sehr ernst. Man sieht das auch bei der Petition Don’t smoke, die wir auch hier behandelt haben und dem Gesundheits­aus­schuss zugewiesen haben, mehrheitlich; ich glaube, auch diese Vorgehensweise war ganz wichtig und richtig.

Die Themenfelder im Petitionsausschuss sind sehr vielfältig. Sie reichen von Ge­sundheit über Familie, Jugend, Mobilität, Ernährung, Sicherheit, Wohnrecht bis hin zu Müllvermeidung und Lebensmitteln – also ein sehr vielfältiges Spektrum, das hier geboten wird. Ich möchte nun einen kurzen Einblick dadurch geben, dass ich einige Themen etwas hervorhebe.

Zuerst erwähnen möchte ich die Bürgerinitiative betreffend „Lebenskompetenz Ernäh­rung im Schulsystem“ vom Erstunterzeichner Matthias Mohrs, bei der es darum geht, Ernährung, Gesundheit, Kochen und VerbraucherInnenbildung mehr ins Schulsystem einfließen zu lassen. Die Unterzeichner wollen auch, dass da langfristig ein eigenes Fach installiert wird, diese Thematik in weiterer Folge in der Lehrerausbildung mehr Bedeutung bekommt und ganz zum Schluss eine tertiäre Bildungseinrichtung dies­bezüglich angestrebt wird.

Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Anliegen. Das kann man nur unterstützen, insofern weil es natürlich ganz zentral ist, den jungen Leuten einen Bezug zu unseren gesunden Lebensmitteln, die wir hier in Österreich produzieren, zu vermitteln.


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Aus den Stellungnahmen ist auch ersichtlich, dass sehr viel getan wird. Ich möchte da vielleicht einen Punkt herausgreifen, bei dem das Landwirtschaftsministerium – das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, wie es jetzt heißt – in seiner Stellung­nahme dargestellt hat, dass es über 100 000 Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, beispielsweise im Rahmen von „Schule am Bauernhof“ den Kontakt zu den Lebens­mittelerzeugern, zu den Landwirten zu finden. Ich glaube, da muss man jede Möglichkeit nutzen, dass es in diese Richtung verstärkte Unterstützung gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

1 200 Menschen haben diese Bürgerinitiative direkt unterstützt. Man muss auch sagen, vor allem durch die Möglichkeit, auch online eine Unterstützungserklärung abgeben zu können, haben 552 Menschen online unterschrieben. Wir haben diese Materie im Pe­titionsausschuss einstimmig dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. Da ich ja auch im Unterrichtsausschuss Mitglied bin, werden wir das sicher gut und ordentlich erledigen und intensiv diskutieren.

Ein weiteres Beispiel der sehr interessanten Bürgerinitiativen ist eine Bürgerinitiative von Meryl Haas, die ein österreichweites Studententicket einführen möchte, was meiner Meinung nach sehr erstrebenswert ist, weil es auch da zu unterschiedlichen Befindlichkeiten kommt. Vor allem Studenten haben es zum Teil sehr schwer, weil es ja doch so ist, dass für Schüler und Lehrlinge sehr viel getan wird, aber Studenten, wenn sie österreichweit unterwegs sind, doch hohe Preise für ihr Jahresticket zahlen müssen. Sie sagen auch, sie möchten schon eine Beteiligung der Studenten, einen Selbstbehalt, einführen, der um die 300 Euro sein sollte, 360 Euro für zwölf Monate oder 180 Euro für ein halbes Jahr. Darüber hinaus soll aber der Staat für dieses Ticket aufkommen.

Das ist, glaube ich, eine sehr interessante Geschichte. Dazu sind sehr viele Stellung­nahmen eingeholt worden, die sehr positiv sind, bis auf eine Stellungnahme, die mich etwas verwundert hat. Diese stammt aus dem Verkehrsministerium aus der letzten Gesetzgebungsperiode, das anscheinend keine Zuständigkeit seinerseits gesehen hat. Das ist etwas verwunderlich, aber meiner Meinung nach sollte man genau in diesem Bereich die Studenten unterstützen, denn die Ticketpreise belaufen sich da auf über 1 000 Euro pro Jahr, und sie würden da wirklich eine Entlastung brauchen.

Ein weiteres Beispiel kommt aus meinem Heimatbundesland, in dem es um die An­rechenbarkeit von Homöopathie als Kassenleistung geht. Diese Bürgerinitiative haben wir schon in der letzten Gesetzgebungsperiode intensiv diskutiert, das Thema war ja schon einige Male im Petitionsausschuss. Es sind sehr, sehr viele Stellungnahmen dazu eingeholt worden, und wir haben entschieden, gemeinsam über alle Fraktionen hinweg, dieses Anliegen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss zuzuwei­sen und dort noch einmal auf Expertenebene eine intensive Debatte darüber zu führen.

Ihr seht, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Anliegen. Man sieht, dass der Parla­mentarismus mit dem Petitionsausschuss, mit den Möglichkeiten der Bürgerinitiativen und Petitionen sehr gut wahrgenommen wird. Ich bin auch dafür, dass wir diesen weiterentwickeln, und hoffe auch, dass wir in Zukunft so gut zusammenarbeiten.

Ich bedanke mich auch bei allen Mitarbeitern, die das so großartig vorbereitet haben. Ich glaube, dass wir dieses Instrument in Zukunft weiter ausbauen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolf­gang Knes. – Bitte.

 



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10.29.36

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinitiativen und Petitionen – ja, da gebe ich Ihnen recht – sind eines der grunddemokratischen Rechte hier, um am Parlamentarismus teilzuhaben, und sie sind auch eine Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die uns etwas sagen wollen. Darum werden sie auch entsprechend behandelt.

Ich darf mich aber eingangs wirklich beim Vorsitzenden des Ausschusses, bei Michael Bernhard, der den Vorsitz aus meiner Sicht exzellent geführt hat, bedanken. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung Bürgerinitiativen und Petitionen in 43 Tagesordnungs­punkten sehr effizient abgearbeitet. Gleichzeitig gilt mein Dank aber auch allen Frak­tionssprechern, sie haben ja auch mitgewirkt. Ich danke auch den parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Vorfeld ihren Anteil dazu beigetragen haben, diesen Ausschuss harmonisch zu gestalten, damit wir diese Punkte letztlich hier im Parlament abarbeiten können.

Kollege Hofinger, ich weiß nicht, in welchem Ausschuss du gesessen bist, du bist ja auch im Petitionsausschuss, aber wir von der SPÖ haben den Antrag gestellt, die Petition Don’t smoke dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen. Eure Fraktion war dagegen, ihr habt lediglich eine Stellungnahme eingeholt. Heute sagst du hier komplett das Gegenteil. Ist das Tarnen und Täuschen? Oder kennt ihr euch nicht aus? – Okay, ich verzeihe dir, vielleicht hast du dich versprochen, kann sein, aber diese Art der Kollegialität verstehe ich nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Instrument der Bürgerinitiativen und Petitionen ist, wie gesagt, ausbaufähig – ja, da bin ich auch dabei. Wir sollten auch darüber sprechen, wie wir in Zukunft mit diesem Instrument der Demokratie umgehen. Ich kann mir auch vorstellen, dass wir die Möglichkeit von Hearings hier im Hohen Haus ausbauen, damit wir auch jenen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zugestehen, die uns etwas sagen wollen, was schriftlich oft nicht möglich ist. Eine schriftliche Anfrage muss ja viel länger formuliert werden, als man sie mündlich formulieren kann. Es soll auch das Verständnis für Demokratie ins Hohe Haus kommen. Da darf ich auch den Vorsitzenden bitten, das Anliegen voranzutreiben, genauso wie jenes, auch auf der Homepage der Parla­mentsdirektion in Zukunft diese Petitionen elektronisch einbringen zu können, natürlich vereinfacht mit den elektronischen Unterschriften dazu.

Jetzt ist aber, glaube ich, Schluss mit lustig und Schluss mit Lob, denn wenn man schaut, mit welchen Täuschungsmanövern die Regierungsparteien hier versuchen, über gewisse Petitionen und Bürgerinitiativen hinweg zu agieren, dann sage ich, Sie nehmen das nicht ernst. Jetzt kommt Don’t smoke. Der Kollege hat gesagt, da gibt es 500 Unterschriften. Also er kennt sich wirklich nicht aus. Mittlerweile sind es 502 000 Leute, die bereits unterzeichnet haben. Das wird einfach weggewischt, das wird nicht dem zuständigen Ausschuss, dem Gesundheitsausschuss, zugewiesen, was simpel wäre, weil eigentlich der Gesundheitsausschuss darüber beraten sollte und er das letztlich ins Plenum tragen wird. Dann kommt gleichzeitig ein Fristsetzungsantrag, den wir heute noch besprechen werden, also das ist schon ein bisschen kurios, wie man mit der Demokratie, obwohl man sie ernst nehmen sollte, hier im Hohen Haus seitens der Regierungsfraktionen umgeht. Das ist meiner Meinung nach wirklich ein erbärm­liches Zeugnis für die Regierungsfraktionen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Täuschungsmanöver wurden auch gestern schon angesprochen. Kärnten: Über die Pack herübergekommen, nichts dazugelernt, kann man dazu nur sagen. Der Herr Kollege Darmann, der auch am Sonntag zur Wahl steht, hat ja nicht umsonst gesagt, er ist für eine Volksabstimmung. (Abg. Wurm: Gute Wahl! – Abg. Schimanek: Guter Mann!) – Sein eigener Kollege hat in Kärnten zu Hause gesagt, selbstverständlich sind


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wir für direkte Demokratie. (Abg. Gudenus: Natürlich sind wir das!) Philip Kucher hat das gestern angesprochen. – Heraußen in Wien kommt kein Wort mehr (Zwischenrufe bei der FPÖ), kein Wort mehr von dir, Kollege Angerer – alles weg, alles weg! (Abg. Gudenus: Sie waren dagegen!)

Eines ist ja trotzdem witzig – und das sollen die Österreicherinnen und Österreicher auch erfahren –: Die FPÖ spielt sich als großer Wahlsieger auf. Ich möchte nur daran erinnern, ja, ihr habt Erfolge gehabt, aber ihr seid noch immer drittstärkste Partei in Österreich, aber ihr spielt euch auf, als ob ihr die ÖVP überholt hättet. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Schimanek.)

Als Steigbügelhalter gehen Sie her und verhelfen der ÖVP dazu, Sozialabbau zu betreiben – Sie verhelfen der ÖVP, die ÖVP verhilft der FPÖ. (Abg. Schimanek: Gehört das zum Thema Petitionsausschuss?) – Bleiben Sie schön ruhig, bleiben Sie ruhig! Ich komme noch zu einigen Beispielen. – Nein, Don’t smoke, das brauchen wir nicht hier im Haus, da machen wir einen Fristsetzungsantrag, und wir machen frühes­tens im Jahr 2022 eine Volksabstimmung. Was ist denn das? – Ich meine, ihr spürt euch ja selbst nicht mehr. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

So, und jetzt zu Ihnen, Frau Kollegin: Ein Täuschungsmanöver nehme ich auch an, wenn der Verkehrsminister postet: 140 km/h auf der Autobahn. Dann kommt der zweite Freiheitliche auf die glorreiche Idee: 140 ist zu wenig, machen wir eine Teststrecke mit 160! (Ruf bei der FPÖ: Das wäre super!) Ja, bitte, wenn man durch ganz Kärnten fährt, hat man 60 km/h. Gestern redet ihr von Verboten, und dann gibt es eine Section Control mit 60 km/h durch ganz Kärnten. Was ist in der Steiermark? – IG-L: 100 km/h. Ihr kennt euch eh nicht aus. Und ihr sprecht von 140 bis 160 km/h?! (Zwischenruf des Abg. Riemer.) Das ist auch Tarnen und Täuschen, was ihr mit der Bevölkerung aufführt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Ihr fahrt noch mit dem Tretroller!)

Ich komme zurück zu den Petitionen. Also nehmt die Petitionen in Zukunft ernst! Das ist das demokratische Recht unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie werden sich sehr wohl erkenntlich zeigen. Wenn man dann sagt, 500 000 Unterschriften - - Jetzt hat er überhaupt den Saal verlassen, ich weiß nicht, wo er hingegangen ist. Da ist er im falschen Ausschuss gesessen, er redet von 500 Unterschriften. (Abg. Winzig: Wer denn?) – Höfinger, Kollege Höfinger. (Abg. Schwarz: Hofinger!) 502 000 Leute haben bereits elektronisch unterzeichnet!

Ihr werdet euch noch wundern, ihr werdet euch wirklich wundern (Abg. Wurm: Ist das eine Drohung, oder was? – Abg. Schimanek: Ist das eine Drohung?), wie die Bevöl­kerung massiv gegen diesen wiederum von euch heute fristgesetzten Antrag auftreten wird, was kommen wird, wenn ihr den Nichtraucherschutz aufhebt.

In diesem Sinne werden wir natürlich dagegenhalten, klar, die gesamte Opposition ist sich da einig, aber vor allem die Sozialdemokratische Partei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Gibt es die noch? – Abg. Jarolim: So stelle ich mir eine Rede vor!)

10.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Nationalrat Petra Wagner. – Bitte.

 


10.36.04

Abgeordnete Petra Wagner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Hohen Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Anliegen der Bürger. In zahlreichen Petitionen und Bürgerinitiativen wurden wichtige Anliegen der Bevölkerung besprochen. Ich kann natürlich nicht auf alle Petitionen und Bürgerinitiativen eingehen, möchte aber stellvertretend eine herausgreifen, die ich für besonders wichtig erachte.


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Ja, Wohnen muss gerade für junge Menschen leistbar sein. Viele junge Menschen schrecken davor zurück, eine Familie zu gründen, weil sie sich das Wohnen nicht leisten können. Wir erleben gerade in den letzten Jahren einen dramatischen Gebur­tenrückgang, aber dieses Problem, meine Damen und Herren, werden wir nicht nur mit Zuwanderung lösen können. (Abg. Wurm: Genau! – Beifall bei der FPÖ.)

Im Gegenteil! Im Gegenteil: Gerade auch die Zuwanderung verursacht die Wohnungs­not. Wenn jedes Jahr 100 000 Menschen zuziehen und nur 10 000 neue Wohnungen gebaut werden, dann kann sich das nicht ausgehen. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass all jene, die keinen Asylgrund bei uns in Österreich haben, wieder in ihre Heimat zurückgeschickt werden.

Auch was die Mindestsicherung betrifft: Österreich, vor allem Wien, darf nicht länger ein Magnet für Zuzug sein. (Beifall bei der FPÖ.) Wir brauchen eine vernünftige Politik, die es jungen Menschen auch finanziell wieder ermöglicht, eine Familie zu gründen. Wenn wir es schaffen, dass unsere Österreicherinnen wieder mehr Kinder bekommen, dann, meine Damen und Herren, werden wir nicht so abhängig von der Zuwanderung sein.

Natürlich muss man sich auch die Bauordnung anschauen. Es gibt die Situation, dass die Baukosten durch unnötige behördliche Auflagen immer weiter explodieren, und auch dadurch werden die Mieten immer teurer. Auch im Bereich Neubau muss einiges verbessert werden, damit man sich das Wohnen wieder leisten kann. Gerade der soziale Wohnbau muss in erster Linie wieder für unsere Familien und unsere jungen Menschen da sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind wir nicht nur unseren jungen Menschen und unseren jungen Familien schul­dig, sondern allen Österreicherinnen und allen Österreichern. Wir müssen dafür sor­gen, dass die Willkommenspolitik der Vergangenheit angehört, wir müssen alles tun, um Wohnen leistbar zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unsere Bundesregierung ist auf dem besten Weg, alle Maßnahmen zu setzen, dass langfristig wieder leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Ich ersuche alle, alle Abgeordneten, uns bei diesem Weg zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.

 


10.40.04

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben eine neue Gesetz­gebungsperiode, eine neue Zusammensetzung des Petitionsausschusses und – die Vorrednerinnen und Vorredner haben es auch schon angesprochen – ein grundsätzlich gutes Einvernehmen darüber, wie wir mit Bürgeranliegen umgehen wollen.

Das Grundsätzliche endet aber immer dort, wo die politische Debatte zum Konflikt führen kann. Deshalb möchte ich zwei Beispiele herausnehmen, bei denen es nicht so funktioniert hat, wie uns vielleicht ÖVP und FPÖ glauben lassen wollen.

Das eine war die Bürgerinitiative „Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleich­geschlechtliche Paare“. Diese wurde von 55 000 Menschen unterschrieben, weil sie sich eine ernsthafte Debatte im Nationalrat gewünscht haben, weil sie sich eine ernst­hafte Debatte im Justizausschuss gewünscht haben. Es ist nun so, dass ein ordent­liches Gericht jenen Job gemacht hat, den eigentlich die Politik hätte machen müssen, es hat nämlich dafür gesorgt, dass die Ehe für alle kommen wird.


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Den Initiatorinnen und Initiatoren sowie den 55 000 Menschen gegenüber, die dieses Anliegen unterschrieben haben, wäre es allerdings eine Bekundung des Respekts ge­wesen, dieses Anliegen auch an den Justizausschuss weiterzuleiten. Warum ist das so wichtig? – Diese Menschen haben monatelang dafür gekämpft, überhaupt Gehör zu finden, und unser Versprechen im Nationalrat ist, dass wir uns ernsthaft mit den Anlie­gen auseinandersetzen. Ein Mindestmaß wäre gewesen, dass sich die Fachbereichs­sprecher im Justizausschuss das Anliegen ansehen. Das wurde verunmöglicht, weil die ÖVP die Kenntnisnahme der Initiative verlangt hat und das mehrheitlich beschlos­sen wurde.

Ein zweites Beispiel, bei dem das nicht funktioniert hat, ist die Don’t-smoke-Petition. Diese haben über 400 000 Menschen unterschrieben, und mit einem Kniff hat man das ganze Thema nicht an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet. Man hat gesagt, man holt wie immer zuerst die Stellungnahme beim Gesundheitsministerium ein, um da­nach die Petition an den Gesundheitsausschuss weiterzuleiten. Jetzt weiß man aber, dass nächste Woche der Gesundheitsausschuss tagen soll und dass eine Stel­lungnahme etwa acht Wochen dauert. Der nächste Petitionsausschuss ist im Juni, das bedeutet, der Nichtraucherschutz wird aufgehoben, bevor diese 400 000 Menschen gehört werden können.

Was zeigt das Ganze? – Es geht jetzt gar nicht um einen Fingerzeig zur ÖVP oder zur FPÖ, aber es zeigt, und das ist relativ einfach nachvollziehbar, dass dort, wo Interes­sen aufeinandertreffen, Politiker und Politikerinnen das machen, was sie am besten können, nämlich ihre eigene Meinung zu vertreten. Das ist am leichtesten im Petitions­ausschuss, in dem BürgerInnen nicht gehört werden, denn wenn du Menschen in die Augen schaust, wird es schwieriger, sie zu ignorieren. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Deswegen haben wir in der letzten Gesetzgebungsperiode mit allen Fraktionen verhan­delt, wie wir den Petitionsausschuss zu einem Bürgerinnen- und Bürgerausschuss aufwerten können. Wir NEOS hatten zahlreiche Vorschläge, ich glaube, es waren 25, auf vier konnten wir uns in einem Minimalkonsens einigen – dann kamen die Neu­wahlen. Ich werde diese Verhandlungen wieder aufnehmen, allerdings werde ich nicht wieder vier Jahre Geduld aufbringen, das möchte ich gleich vorwegschicken.

Ich möchte kurz auf diese konkreten Vorschläge eingehen, Kollege Gahr kann sich sicher noch sehr gut daran erinnern. Ein Vorschlag ist die Schaffung der Möglichkeit, Bürgerinitiativen digital einzubringen. Man möge es kaum glauben, aber das ist heute noch immer nur physisch möglich. Im digitalen Zeitalter wäre das eine Antwort, die Luxemburg, Deutschland und viele andere Staaten schon vor uns gefunden haben.

Ein weiterer Vorschlag ist ein Rederecht für Initiatorinnen und Initiatoren im Petitions­ausschuss, wenn 5 000 Unterschriften eingebracht worden sind. Das ist nicht für alle, das ist klar, aber es wäre ein erster Schritt, den damals alle Fraktionen hätten mit­gehen können. Die Initiatorinnen und Initiatoren sowohl der Don’t-smoke-Petition wie auch der Ehe-für-alle-Bürgerinitiative hätten die Möglichkeit gehabt, persönlich vorzu­sprechen und zu präsentieren – und da sehe ich mir an, wie man danach ohne ernst­hafte inhaltliche Debatte ein solches Anliegen auf die Seite schiebt.

Ein weiterer Vorschlag ist – das ist genauso wichtig und könnten wir sofort machen, das würde die Republik nicht einmal viel kosten –, dass Initiatorinnen und Initiatoren nach Erledigung ihres Anliegens eine inhaltliche Antwort erhalten. Heute ist es so, dass, wenn eine Petition, eine Bürgerinitiative aus Sicht des Parlaments erledigt ist, der Initiator/die Initiatorin die Information bekommt: Ihr Anliegen wurde erledigt. – Nicht wie, nicht was, nicht wann, nicht: Was ist damit passiert?, nicht: Was konnte ich bewe­gen?


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Zuletzt haben wir auch gesehen, dass intensive Debatten in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel zum Freihandelsabkommen, aber auch zu anderen Themen, zu mehreren parallel laufenden Initiativen führen. Diese wollen wir, ähnlich zu dem, wie es im Deutschen Bundestag gehandhabt wird, zusammenfassen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir müssen darauf achten, dass auch in zukünftigen Perio­den nicht die Grundlage für die BürgerInnen ist, dass wir uns als Fraktionen in diesem Hohen Haus gut verstehen, sondern dass die Menschen ein Anrecht darauf haben, gehört zu werden. Lassen wir gemeinsam Gnade zu Recht werden für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

10.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolf­gang Zinggl. – Bitte.

 


10.45.22

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Herr Präsident! Ich schätze natürlich die Bemühungen des Parlaments und des Ausschusses, die Initiativen und Petitionen zu behandeln, möchte aber heute, da wir das erste Mal über Ausschussergebnisse des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen verhandeln und diskutieren, die Gelegenheit wahrnehmen, um Kritik zu üben.

Ich glaube nicht, dass wir hier im Parlament mit den Bürgerinitiativen und mit den Petitionen so umgehen, wie sich das die Betreiber und Betreiberinnen dieser Petitionen erwarten und erwünschen. Wir nehmen die Ängste, die Beschwerden, die Nöte, die Anliegen nicht wirklich wahr, nicht wirklich ernst. So wie wir damit umgehen, ist es einfach unerträglich, das muss ich ehrlich sagen.

Ich hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die Gelegenheit, an den Aus­schuss­sitzungen teilzunehmen und ich wundere mich wirklich, dass es überhaupt noch Initiativen gibt, dass engagierte Bürger und Bürgerinnen immer noch glauben, dass hier im Parlament ihre Anliegen tatsächlich so behandelt werden, wie es ihnen aus der Seele notwendig erscheint.

Ich glaube, dass wir, wenn wir schon über Demokratie und über Bürgernähe sprechen, einmal im Geschäftsordnungsausschuss – ich lade wirklich alle Fraktionen dazu ein – über die Geschäftsordnung nachdenken sollten, denn diese Behandlung ist herablas­send, arrogant und wenig zielführend.

Im Wesentlichen hat der Ausschuss drei Möglichkeiten, mit Bürgerinitiativen und Pe­titionen umzugehen: Erstens, er kann sie zur Kenntnis nehmen. – Das ist eine zynische Umschreibung von Entsorgung. Das ist die schmählichste Form des Umgangs dieses Ausschusses mit einer Petition, er nimmt sie zur Kenntnis und damit war’s das: Aus! Tschüss! Auf Wiedersehen!

Das beste Beispiel dafür haben wir soeben gehört, die Bürgerinitiative betreffend „Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare“ wird einfach entsorgt, indem sie zur Kenntnis genommen wird. Wir können auch den freien Hoch­schul­zugang als Beispiel nennen, es wird einfach ignoriert. 380 000 Studierende sind davon betroffen, aber wir finden es nicht der Mühe wert, eine Zuweisung an den Wis­sen­schaftsausschuss vorzunehmen.

Die zweite Möglichkeit, die der Ausschuss hat, ist eine Art Umschreibung von Vertrös­tung, nämlich die Bitte um Stellungnahmen von anderen Institutionen, Ministerien und so weiter. Das ist manchmal tatsächlich notwendig, gar keine Frage, aber sehr oft wird dieses Instrument missbräuchlich verwendet.


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Voriges Jahr war es so im Zusammenhang mit dem Heumarktthema, Sie wissen, dieses Hochhaus in Wien, das den Status des Weltkulturerbes gefährdet. Es gab eine Petition, elf Bürgerinitiativen haben sich angeschlossen und waren der Meinung, das Parlament sollte dieses Thema behandeln. Was war der Erfolg? – Die damaligen Regierungsparteien waren einstimmig dafür, dass es mehrere Stellungnahmen braucht, wohl wissend, dass der Gemeinderat vor Beendigung dieser Stellungnah­mefrist bereits die Flächenwidmung behandeln und beschließen wird. Daher war die Stellungnahme völlig für die Fische, genauso wie wir es jetzt – Kollege Bernhard hat es erwähnt – im Zusammenhang mit der Don’t-smoke-Petition erleben mussten.

Die Argumentation, es sei Usus, es sei üblich, dass Stellungnahmen eingefordert wer­den, kann ich schon deshalb nicht nachvollziehen, weil es auch Usus und üblich ist, dass Begutachtungsfristen eingehalten werden, wenn eine Regierungsvorlage zustan­de kommt; also entweder so oder so.

Die dritte Kategorie, mit der eine Petition oder Bürgerinitiative behandelt werden kann – sozusagen die oberste Königsklassifizierung –, besteht darin, diese einem anderen Ausschuss zuzuweisen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit! Unter­ziehen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Mühe, Unterschriften zu sammeln und dieses ganze Prozedere auf sich zu nehmen, weil sie ein Anliegen haben, dann muss das doch automatisch in den Ausschuss! (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Bernhard.)

Ich bin ganz auf der Seite des Kollegen Bernhard, es müssen natürlich auch die Ein­bringer ein Rederecht haben, sowohl im Ausschuss als auch danach im Plenum, wenn das Thema behandelt wird. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit! In 45 Minu­ten – 45 Minuten hat der Ausschuss gedauert! – wurden 43 Petitionen behandelt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen im Geschäftsordnungsausschuss über diese Vorgangsweise wirklich nachdenken, wenn wir uns den Vorwurf nicht weiter umhängen lassen wollen, wir wären zu wenig einfühlend, zu wenig demokratisch, zu wenig bürgernahe. Gerade die Fraktionen, die immer besonders deutlich von direkter Demokratie sprechen, sollten sich einmal ein Beispiel nehmen und überlegen, ob sie im Zusammenhang mit der Diskussion zu diesem Thema anwesend sind beziehungs­weise zuhören. Es hat eh keiner zugehört, da nicht einmal das zur Kenntnis genom­men wird, was ich jetzt gesagt habe.

Ich schlage vor, dass wir im Geschäftsordnungsausschuss über dieses Thema sprechen und ich werde mich entsprechend dafür einsetzen. – Danke. (Beifall bei Liste Pilz und NEOS.)

10.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich darauf hinweisen: Das rote Licht ist außer Funktion. Es bleibt dem Redner nur übrig, sich das Display anzusehen. Wir haben keine Möglichkeit, die Störung zu beheben.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


10.51.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben heute viele Bürgerinitiativen und Petitionen in Be­handlung. Ich darf heute zu zweien davon, die über längere Zeit im Petitionsausschuss behandelt wurden, Stellung nehmen.

Kollege Zinggl, ich darf feststellen, dass viele Bürgerinitiativen und Petitionen durch die Behandlung im Ausschuss und dann durch Zuweisung an Fachausschüsse erfolgreich


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bewältigt werden konnten. Ich glaube, daraus kann man ohne Weiteres eine gewisse Bilanz ziehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wichtig ist, dass Petitionen gut aufbereitet werden und dass man mit den Einbringern in Kontakt steht. Die Hearings, in denen die Einbringer oder Erstunterzeichner im Aus­schuss Stellung beziehen dürfen, haben sich in der vergangenen Gesetzgebungs­pe­riode bestens bewährt.

Ich darf zur Bürgerinitiative „Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau“ Stel­lung nehmen, das ist ein länger zurückliegendes Anliegen. In der Zwischenzeit gibt es in der Wildschönau eine öffentliche Apotheke, aber man kämpft auch für eine Haus­apotheke in Verbindung mit einem Landarzt, weil sich diese Gemeinde über 24 Kilo­meter erstreckt. Ich glaube, es geht dabei ganz einfach darum, dass möglichst bürger­nah, wohnortnah ärztliche und medizinische Versorgung angeboten wird. Wir brauchen eine geringfügige Änderung im Apothekengesetz, um eine Lösung für die Wildschönau zu finden. (Abg. Schimanek: Nicht nur für die Wildschönau!)

Diese Bürgerinitiative steht stellvertretend für viele in Österreich. Wir haben derzeit 1 362 öffentliche Apotheken, 914 Hausapotheken, und im Regierungsprogramm ist klar festgelegt, dass wir auch in Zukunft einen Mix aus öffentlichen Apotheken mit Haupt­apotheken, Filialapotheken, aber auch den sogenannten Hausapotheken wollen. Dies soll zukünftig die flächendeckende Versorgung mit Apotheken in Österreich sicher­stellen und für den Bürger die beste Dienstleistung aufrechterhalten.

Zukünftig wollen wir schauen, dass wir wieder Hausärzte finden – es gibt viele Heraus­forderungen, was das Thema Hausärzte im ländlichen Raum betrifft –, und durch die Verbindung einer Hausapotheke mit einer ärztlichen Ordination sollte das, glaube ich, möglich sein.

Die zweite Bürgerinitiative, „Fakten helfen!“, wurde von fast 50 000 Unterzeichnern unterschrieben, und es geht darum, auch in Österreich, wie in vielen anderen euro­päischen Ländern, eine anonymisierte Statistik über Schwangerschaftsabbrüche einzu­führen. Diese wird jetzt dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Es geht darum, dass wir Motive und Fakten erkunden, wieso ungewollte Schwangerschaften abgebrochen werden, und dass wir diese Menschen präventiv, aber auch mit Beratungsleistungen begleiten können. Daher glaube ich, ist es sinnvoll, dass wir diese Bürgerinitiative zukünftig im Gesundheitsausschuss behandeln und diskutieren.

Herr Kollege Zinggl, immer auch das Positive in den Mittelpunkt rücken! Es gibt Chancen und Möglichkeiten direkter Demokratie, und dieser Ausschuss wird es auch in Zukunft so machen und so weiterarbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Erwin Preiner. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


10.54.51

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Auch meinerseits ein herzliches Willkommen! Petitionen und Bürgerinitiativen werden von den Menschen direkt an den Nationalrat herangetragen und, wie heute die Debatte im Rahmen des Sammelberichts zeigt, auch ernsthaft inhaltlich wahrgenommen.

Ich hoffe, dass möglichst viele Petitionen und Bürgerinitiativen im Sinne der Antrag­stellerInnen entsprechend nachhaltig behandelt werden.


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Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition Don’t smoke. Das Nicht­raucherschutzgesetz muss umgesetzt werden. Dieses Gesetz wurde, wie wir wissen, bereits mit breiter Mehrheit im Jahr 2015 im Hohen Haus beschlossen und soll im Mai dieses Jahres in Kraft treten.

Was ist seither aber passiert? – Ganz plötzlich hat eine Regierungspartei, die ÖVP, eine Kehrtwende gemacht. Sie betreibt sozusagen Kindesweglegung und möchte von diesem Beschluss nichts mehr wissen. Mittlerweile gibt es auch die Initiative, dass ein Volksbegehren zu Don’t smoke eingeleitet werden soll. Bis dato haben bereits circa 500 000 Menschen dieses Volksbegehren unterschrieben. Ich hoffe natürlich, dass es in nächster Zeit noch um viele mehr werden mögen.

Wir wissen auch, dass laut Statistik circa 14 000 Menschen in Österreich jährlich an den Folgen des Rauchens sterben. Auch das darf nicht unkommentiert hingenommen werden. Ich meine, das ist eine sehr, sehr hohe Zahl. Das Volksbegehren Don’t smoke wäre ein wichtiger Beitrag dazu, dass diese Sterblichkeitsrate doch sehr deutlich gesenkt werden kann.

Mittlerweile haben sich auch viele Landeshauptleute für Don’t smoke ausgesprochen, und ich möchte die ÖVP-Kollegen daran erinnern, dass sich ihr ehemaliger Gesund­heitssprecher im Nationalrat, Kollege Rasinger, ebenfalls für die Unterstützung dieses Volksbegehrens ausgesprochen hat.

Mit der Gesundheit der Menschen darf auch in den Gaststätten nicht gespielt werden. Diese ist nämlich viel zu wertvoll. Ich möchte auch die neue Gesundheitssprecherin im ÖVP-Nationalratsklub, Frau Kollegin Schwarz, daran erinnern, dass sie zu dem Be­schluss des Jahres 2015 stehen möge, möchte sie aber auch einladen, in ihrer Ver­antwortung als Gesundheitssprecherin dieses Volksbegehren zu signieren. Es ist noch Zeit, sich für die Gesundheit der Menschen einzusetzen.

Geschätzte Damen und Herren, ich beziehe mich in meinen weiteren Ausführungen auf die Bürgerinitiative Nummer 16, „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss be­zahl­bar werden!“ – und leistbar sein. Diesbezüglich geht es den Antragstellern um die Einführung eines Universalmietgesetzes, einer Zweitwohnsitz- und Leerstands­ab­gabe, aber auch darum, dass Wohnbauförderungsgelder zweckgebunden verwendet werden.

Ich denke, man müsste auch über eine Mietzinsbegrenzung ernsthaft diskutieren, denn es ist leider so, dass die Mieten permanent und in sehr kurzen Zeitabständen sehr stark steigen und vor allem die Geldbörsen der jungen Menschen über Gebühr stark belasten.

Kolleginnen und Kollegen, dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Burgen­land, wo wir das Projekt Startwohnungen bereits seit Jahren umsetzen. Über 290 Start­wohnungen gibt es bereits, gegenwärtig sind weiters über hundert Startwohnungen in Bau begriffen. Diese Wohnungen haben eine maximale Größe von 55 Quadratmetern mit einer Mietobergrenze von sage und schreibe 5 Euro pro Quadratmeter. Dies ist für die jungen Menschen im Burgenland positiv, damit sie, wenn sie in der Berufs­aus­bildung sind oder studieren, finanziell nicht über Gebühr belastet werden.

Ich glaube, das könnte auch als Beispiel für die übrigen Bundesländer dienen. Selb­ständiges Wohnen darf für die junge Generation zu keinem größeren finanziellen Brocken werden, auch dann nicht, wenn sie ihre Berufsausbildung bereits beendet haben. Ich hoffe, dass durch das Projekt Startwohnungen auch die Landflucht, speziell im Südburgenland, weiterhin eingedämmt werden möge.

Wir haben im Petitionsausschuss diese Bürgerinitiative dem Bautenausschuss zuge­wiesen, das ist vollkommen richtig. Ich möchte aber an die Regierungskoalition appel-


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lie­ren, im Sinne der Bürgerinitiative die Debatte im Bautenausschuss zu führen. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Sandra Wassermann. – Ich bitte um Ihre Ausführungen.

 


11.00.01

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner ersten Rede ein paar persönliche Worte.

Meine Eltern haben mir die Werte Familie, Heimat und Fleiß mit auf meinen Lebens­weg gegeben. Als Jugendliche im Jugendbeirat konnte ich schon meine Ideen bei den Freiheitlichen einbringen und später dann auch im Gemeinderat, und ich habe gerade bei den Freiheitlichen diese Werte wiedergefunden. Die Ideen und die Zusammen­arbeit sind gewachsen.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nützen, mich bei meinen freiheitlichen Freunden ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen zu bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Freiheitlichen stehen schon seit jeher für eine bürgerfreundliche Politik. Die Schaffung von Bürgerbüros war beispielsweise auch eine freiheitliche Idee. Wir neh­men also die Anliegen der Bevölkerung, ausgedrückt durch Bürgerinitiativen oder Pe­titionen, sehr ernst. Mit den Bürgern in Kontakt zu treten, die Sorgen und Nöte der Bürger ernst zu nehmen, dafür ist die Politik da. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Erlauben Sie mir auch einen Blick nach Kärnten. Wir haben in den vergangenen Jah­ren viele, viele Tausende Unterschriften gesammelt. Unser Anliegen war es, die Po­lizei­präsenz am Klagenfurter Hauptbahnhof wieder zu verstärken. Die Polizeipräsenz zu verstärken, das war der große Wunsch der Bürger. Ich bin sehr, sehr dankbar dafür, dass wir gemeinsam mit Landesrat Gernot Darmann, der beharrlich für diese Initiative gekämpft hat, aber auch mit unserem Bundesminister Herbert Kickl, der durch seine Entschlossenheit rasch eine Lösung herbeigeführt hat, den durch diese vielen Tau­senden Unterschriften bekundeten Wunsch jetzt in die Realität umsetzen konnten. Das ist ein großer Erfolg für unsere Landeshauptstadt Klagenfurt und für die freiheitliche Bürgerpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte heute zu zwei Petitionen beziehungsweise Bürgerinitiativen aus dem Sammelbericht Stellung beziehen. Eine davon betrifft auch mein schönes Bundesland, das Heimatland Kärnten. Da geht es nämlich um die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am Borg Hermagor. Primär geht es hier um das Kärntner Anliegen, dass die Bildungsregion Gailtal gestärkt wird und somit der Abwanderung entgegengewirkt wird. In vielen Gesprächsrunden mit den Behörden und Eltern­initia­tiven wurden konstruktive Gespräche gesucht.

Aber was ist seitens der SPÖ passiert? Viele von Ihnen wissen ja, dass die SPÖ das Bildungsreferat im Land Kärnten innehat. Es ist leider nichts passiert! Es hat weder vom Landesschulrat noch vom Bildungsreferenten Kaiser einen Antrag dazu gegeben. Stattdessen – erlauben Sie mir diese Aussage – wurden von der SPÖ in den letzten fünf Jahren im Bundesland Kärnten 27 Volksschulen geschlossen. Diese Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Die 27 Volksschulen wurden ge­schlos­sen, und parallel dazu hat man auch dieses Projekt des Unterstufenrealgym­nasiums erfolgreich verhindert.


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So stelle ich mir Bildungspolitik nicht vor, dass man Anträge und Bürgerinitiativen einfach schubladisiert. Das ist der falsche Weg! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Unterschied zwischen der FPÖ und der SPÖ ist, dass Sie von der SPÖ mit Zu­versicht in die Vergangenheit blicken und wir mit Zuversicht in die Zukunft blicken, denn unser Bildungssprecher Wendelin Mölzer hat genau dieses Projekt gemeinsam mit den Kollegen der ÖVP erfolgreich verhandelt. Die SchülerInnen und Eltern in Kärnten werden ihm dankbar dafür sein, und die Menschen in Kärnten werden froh und zuversichtlich sein, weil sie in der Freiheitlichen Partei einen verlässlichen Partner haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die zweite und weitere wichtige Bürgerinitiative, auf die ich mich beziehe, betrifft die Verbesserung der Lehrlingsausbildung; das ist auch ein persönliches Anliegen von mir. Die Bürgerinitiative ist mit vielen Ideen, um das Qualitätsmanagement in der Lehrlings­ausbildung zu verbessern, an uns herangetreten. Viele Verbesserungsvorschläge sind auch absolut unterstützenswürdig.

In den letzten Jahren hat man das Thema Lehre aber leider nicht nur in Kärnten, son­dern auch im Bund völlig verschlafen. Viele Unternehmer wären ja bereit, Lehrlinge auszubilden – sie suchen ja permanent Lehrlinge und Facharbeiter –, aber sie finden keine jungen Leute. Niemand aus dem Bereich der verantwortlichen Politik – das ist nun einmal ein Fakt – hat sich in den letzten Jahren um das Image der Lehre geküm­mert.

Da spreche ich jetzt ganz persönlich aus eigener Erfahrung, denn zum einen bin ich selbst Unternehmerin, die einen Lehrling ausbildet, und zum anderen habe ich selbst eine Lehre mit Matura absolviert. Ich kenne alle Höhen und schönen Momente einer Lehre, aber ich kenne auch die schwierigen Momente, und glauben Sie mir, ein Lehrberuf ist nicht immer ganz einfach zu erlernen. Einen jungen Menschen auf seinen Lebensweg vorzubereiten – da werden mir viele Zuseher wahrscheinlich auch recht geben –, das ist eine große Herausforderung, und das gilt sowohl für den Lehrling als auch für den Ausbilder. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch die Lehre mit Matura ist ein freiheitliches Projekt, das in Kärnten entstanden ist, und ich bin ganz stolz darauf, dass wir das auch in vielen anderen Bundesländern weitergebracht haben und integrieren konnten.

In den letzten Jahren – Sie haben es im Bund erlebt, Sie haben es in Kärnten erlebt – gibt und gab es wenige Projekte, in denen man eine Handschrift erkennen konnte, denn es hat die Politik der müden Hände geherrscht. Die Politik der müden Hände hat im Bund geherrscht, und die Politik der müden Hände und des Stillstands hat auch in Kärnten geherrscht. Wir von den Freiheitlichen krempeln unsere Ärmel hoch und wollen für das Land und die Menschen in unserem Land ordentlich arbeiten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der beste Beweis dafür ist ja auch unser Regierungsprogramm, und da möchte ich zwei ganz wichtige Punkte herausgreifen, weil es mich ganz besonders freut, dass man auch auf das Lehrlingswesen großen Wert gelegt hat. Das Lehrlingswesen gehört gestärkt und prioritär gefördert. Auch die Digitalisierung steht im Programm, das heißt, es sollen auch Lehrberufe im Bereich der Digitalisierung geschaffen werden.

Österreich – Land der Meister: Jetzt sollen auch alle Gesellen gut zuhören, denn wir haben eine ganz großartige Idee im Regierungsprogramm stehen, die sich mit der Entwicklung eines Stipendiensystems für Meisterprüfungen befasst. Ja, und das Handwerk hat goldenen Boden, das wissen wir. Richard Sennett, der sich auch als Kultursoziologe mit dem Sterben des Handwerks auseinandergesetzt hat, bezieht sich auch darauf, dass wir den Bezug zu dem goldenen Boden, auf dem wir stehen, schön


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langsam, aber sicher verlieren. Wir verlieren den Bezug zu den Dingen, weil wir sie nicht mehr selbst herstellen können, und das wird auch in der Bürgerinitiative richtig beschrieben.

Deshalb, um dem entgegenzuwirken, müssen wir den goldenen Boden wieder auf­be­reiten. Dafür sind wir Freiheitlichen ein Garant: dass wir den jungen Menschen diesen goldenen Boden, der ihnen in den vergangenen Jahren weggenommen worden ist, in Zukunft wieder aufbereiten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum einen spreche ich hier also von der Attraktivität der Lehre und zum anderen aber auch von der betrieblichen Förderung. Das ist kein Widerspruch, das sind zwei Kom­ponenten, die sich wunderbar ergänzen.

An dieser Stelle möchte ich auch allen Lehrbetrieben, allen Ausbildern, die sich Tag für Tag mit den Lehrlingen beschäftigen, die sich die Zeit für die Ausbildung der Lehrlinge nehmen, allen Unternehmen, die den jungen Menschen eine Chance geben, die Ener­gie in die jungen Menschen investieren und ihnen Gehör schenken, einen Dank aus­sprechen. – Danke schön an dieser Stelle! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt möchte ich schon zu den abschließenden Worten meiner Rede kommen und diese darauf verwenden, um noch einmal eines zu unterstreichen: Gerade im Lehr­lings­wesen darf und kann die Politik nicht wegschauen. In den vergangenen Jahren hat die SPÖ gerade mit ihrem Bildungsreferenten in diesem Bereich massive Versäum­nisse zu verantworten. Wir von den Freiheitlichen haben als verlässlicher Partner viele Initiativen eingebracht, viele Anträge gestellt – unzählige! , Jahr und Tag haben wir darauf hingewiesen, aber Bildungsreferent Kaiser hat diese Forderungen einfach ignoriert.

Dazu, wie es mit ihm und seiner Bildungspolitik weitergehen wird – dem Vernehmen nach soll er ja seine Partei in Wien kuratieren –, werden wir ja nach dem Sonntag mehr wissen.

Wir von den Freiheitlichen werden auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Bürger bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Dr. Peter Kolba das Wort erteile, möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen – Präsident Sobotka hat das auch schon gemacht –, dass das rote Blinklicht leider kaputt ist. Man ist dabei, es zu reparieren, aber der Redner oder die Rednerin erkennt auch an der Zeitanzeige beim Rednerpult den Stand seiner beziehungsweise ihrer Redezeit. Nur damit Sie sich nicht wundern, warum das rote Licht nicht leuchtet: Es ist zurzeit defekt, wird aber repariert.

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kolba.

 


11.10.15

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Da in Niederösterreich am Sonntag keine Wahlen sind, werde ich mich in meiner Rede kürzer fassen. Ich möchte zur Bürgerinitiative Cannabis in der Medizin sprechen, die im Petitionsausschuss zur Kenntnis genommen wurde, das heißt, schubladisiert worden ist.

In Österreich gibt es nach Schätzung von Schmerzmedizinern 300 000 bis 500 000 Pa­tienten, die neuropathische Schmerzen haben. Ich bin einer davon. Eine Studie der amerikanischen Akademie der Wissenschaften kam bereits Anfang des vergangenen Jahres zu dem Ergebnis, dass Cannabis bei diesen Indikationen eine schmerzstillende


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Wirkung hat und dass diese Wirkung mit Blüten sogar noch besser erzielt werden kann als zum Beispiel mit dem Medizinprodukt Dronabinol.

In Österreich würden Patienten, die sich Cannabisblüten beschaffen und konsumieren, strafrechtlich verfolgt. Die Medizinprodukte, die es auf Suchtgiftrezept gibt, sind sau­teuer, und die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur sehr zögerlich. Viele ältere Patienten haben mir gesagt: Vor welcher Sucht schützt mich der Staat, wenn es mir in meinem betagten Alter darum geht, meinen letzten Lebensabschnitt mit weniger oder vielleicht deutlich reduzierten Schmerzen verbringen zu können?

Ich glaube, dass es unangemessen ist, dieses Thema einfach in der Rundablage lan­den zu lassen. Ich halte das Abstimmungsverhalten von Schwarz-Blau im Ausschuss für ignorant, aber ich habe eine Hoffnung: Wir haben einen Entschließungsantrag ein­gebracht, der im Gesundheitsausschuss zu behandeln sein wird, und ich bitte Sie alle darum, dieses Thema ernst zu nehmen und dass wir im Gesundheitsausschuss darüber reden, wie wir für viele, viele Tausend Patienten hier Erleichterung schaffen können. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.12


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner. – Bitte.

 


11.12.40

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Zuhörerinnen und Zu­hörer! Der Petitionsausschuss im Nationalrat ist für mich als neue Abgeordnete ein sehr interessanter Ausschuss, weil ich da mit Problemen und Lösungsvorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Land konfrontiert werde. Heute weisen wir zig Bürgerinitiativen den Fachausschüssen zu.

Als Volksschuldirektorin und Volksschullehrerin liegt mir die Bildung unserer Kinder natürlich sehr am Herzen. Wir als Volkspartei bekennen uns zu einem uneinge­schränk­ten Recht auf Bildung. Bildung ist die unverzichtbare Grundlage für eine umfassende persönliche Entwicklung. Sie ist der Schlüssel zur Welt. Der gleichbe­rechtigte Zugang zu Bildung ist für uns ebenso eine unverzichtbare Grundlage einer chancengerechten Gesellschaft. Bildungswege müssen für alle Kinder gleichermaßen offen sein. Bildung darf weder an der sozialen noch an der geografischen Herkunft scheitern. Um dieses propagierte Recht auf Bildung auch umsetzen zu können, braucht es eine ent­sprechende Infrastruktur mit einem breiten Bildungsangebot, und zwar nicht nur in den Ballungsräumen, sondern gerade im ländlichen Raum. Die Freiheit der Schulwahl ist dabei wesentlicher Bestandteil unseres Schulsystems und muss erhalten bleiben, und Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Wahlmöglichkeit ist aber dann gefährdet, wenn die Infrastruktur – und ich rede hier vor allem von der Infrastruktur im ländlichen Raum – nicht gegeben ist. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob Kinder mit zehn Jahren in ihrer unmittelbaren Um­gebung den gewünschten, frei gewählten Schulzweig besuchen können oder ob sie dafür – stellen Sie sich das vor! – jeden Tag 150 Kilometer fahren müssen. Diese Belastungen tragen Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Hermagor, die in ihrem Heimatbezirk keine AHS-Unterstufe besuchen können und deswegen nach Villach auspendeln müssen.

Diese Bürgerinitiative wurde dankenswerterweise von meinem Kollegen Gabriel Ober­nosterer eingebracht.


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Als Kärntnerin ist es mir besonders wichtig, der Abwanderung junger Menschen ent­gegenzuwirken. Für viele Jungfamilien ist das schulische Angebot mittlerweile eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Wahl ihres Wohnsitzes. Fehlen diese Ange­bote, zieht es junge Familien mit ihrem Nachwuchs in die Ballungsräume, mit nach­teiligen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen für die Randregionen. Bildungs­vielfalt und Wahlfreiheit stehen nicht nur den Menschen in den Ballungsräumen zu.

Wahlfreiheit steht auch Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf zu, und die Kinder sollen entsprechend ihren oft sehr spezifischen Bedürfnissen die best­mögliche Förderung und Betreuung erhalten. Eltern sollen dabei wählen können im Interesse ihres Kindes. Für ein Kind kann die Inklusion die beste Betreuung sein, für ein anderes Kind kann aber genauso gut oder sogar noch besser eine Sonderschule die Basis für die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Wichtig ist am Ende des Tages, dass die betroffenen Kinder die bestmögliche Betreuung entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nur die Sonderschule abzuschaffen und die Kinder in die Inklusion zu zwingen kann nicht der richtige Weg sein!

Mit besonderen Herausforderungen sind Eltern chronisch kranker Kinder konfrontiert. Meistens sind die Betreuungseinrichtungen nicht ausreichend auf eine angemessene Betreuung vorbereitet. Je nach Krankheit bedarf es unterschiedlicher Unterstützung. Hier gilt es, flexible Lösungsvorschläge mit den betroffenen Personen vor Ort auszu­arbeiten.

Wir sind in Österreich stolz auf unser differenziertes Schulsystem, das den unter­schiedlichen Talenten und Interessen der Kinder gerecht wird und versucht, auf der Höhe der Zeit zu sein. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen ist aktuell die Hauptfor­derung, um die Zukunftstauglichkeit unserer Kinder zu gewährleisten, aber digitale Bildung kann nicht heißen, jedem Kind ein Handy oder einen Laptop in die Hand zu geben und zu glauben, damit die Schuldigkeit in Sachen digitaler Kompetenz getan zu haben.

Die digitale Welt ist voller Chancen für unsere Kids, keine Frage, aber sie birgt auch Herausforderungen und Gefahren. Vor diesen Gefahren müssen unsere Kinder und Jugendlichen geschützt werden, indem wir sie aktiv – ich betone: aktiv! – bei der Nutzung neuer Medien und beim Erkennen von Gefahren begleiten. Verbote, meine Damen und Herren, werden uns da nicht weiterbringen. Kinder müssen einen verant­wortungsvollen Umgang mit der Onlinewelt Schritt für Schritt erlernen. Eine moderne Medienerziehung in der Schule ist dafür notwendig, aber genauso sehr braucht es die Eigenverantwortung von Eltern und Kindern. Es muss allen Verantwortlichen bewusst sein, was es bedeutet, einem Kind oder einem Jugendlichen ein Handy in die Hand zu geben.

Meine Damen und Herren! Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, ein Kind an der Hand zu nehmen und über die Straße zu begleiten, bis es den Weg sicher allein schafft. Bei der Medienerziehung machen wir es aber nicht, und da, meine Damen und Herren, sind wir alle gefordert. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.

 


11.18.58

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Bürgerinitiative „Ehe Gleich!“. Ich muss


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euch ganz ehrlich sagen, auskennen tut man sich bei euch von den Regierungs­frak­tionen überhaupt nicht mehr. Ihr habt euch bei der letzten Nationalratssitzung hier herausgestellt und habt uns erklärt, dass wir das Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofes im Parlament diskutieren müssen. Und was macht ihr im Ausschuss? – Ihr nehmt die Bürgerinitiative „Ehe Gleich!“ zur Kenntnis und weist sie nicht dem Justiz­ausschuss zu – mit dem Ergebnis, dass wir darüber keine Debatte führen können.

Ich bin daher froh darüber, dass die Sozialdemokratie und die NEOS einen diesbezüg­lichen Antrag eingebracht haben, mit dem sichergestellt wird, dass wir hier über dieses Thema diskutieren können. Dafür bedanke ich mich wirklich bei meiner Fraktion und bei den NEOS. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Ganz besonders bedanke ich mich beim Rechtskomitee Lambda und bei dessen Präsidenten Helmut Graupner, aber vor allem bei den 55 000 Unterstützerinnen und Unterstützern der Bürgerinitiative „Ehe Gleich!“. Das ist ein ganz großartiger Erfolg. Die Bürgerinitiative „Ehe Gleich!“ ist eine der besten Bürgerinitiativen in Österreich. Herzliche Gratulation! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

Für die ÖVP und für die FPÖ: 73 Prozent der österreichischen Bevölkerung, 64 Pro­zent der Männer, 81 Prozent der Frauen, 84 Prozent der 18- bis 29-Jährigen, 66 Pro­zent der über 50-jährigen Menschen in Österreich sind für die Ehe für alle.

Ich habe in der letzten Nationalratssitzung schon gesagt und ich wiederhole: Der VfGH hat glasklar festgestellt, dass die aktuelle Trennung von Ehe und Partnerschaft eine Diskriminierung darstellt. Es wäre eine Schande, würden wir als Gesetzgeber diesen Zustand auch nur einen Tag länger zulassen, ganz zu schweigen von zehn Monaten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile mit dem Vizekanzler ein Laster, ich bin leider auch leidenschaftlicher Raucher. Als leidenschaftlicher Raucher habe ich aber überhaupt kein Problem damit, zum Rauchen in der Gastronomie ins Freie zu gehen. (Abg. Zanger: Kannst eh gehʼn!) Also: Her mit dem Rauchverbot in der Gastronomie! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Liebe Österreicherinnen! Liebe Österreicher! Ich bitte Sie: Unterstützen Sie das Volks­begehren Don’t smoke mit Ihrer Unterschrift! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von NEOS und Liste Pilz. – Da das rote Lämpchen am Rednerpult nach Ablauf der eingestellten Redezeit nicht zu blinken beginnt, ersucht Präsidentin Bures Abg. Lindner, mit seiner Hand auf das Lämpchen zu klopfen. Abg. Lindner kommt diesem Ersuchen nach, und nach mehrmaligem Klopfen leuchtet das Lämpchen. – Heiterkeit. – Abg. Zanger: Jetzt ist dir ein Licht aufgegangen, gell? – Abg. Lindner – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Und ein rotes auch noch dazu!)

11.22


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Jetzt haben wir die Anlage wieder repariert.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Angela Fichtinger zu Wort. – Bitte, Frau Abge­ord­nete.

 


11.22.14

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Auch ich darf zu zwei Bürgerinitiativen Stellung nehmen. Eine davon ist eine Initiative, mit deren Anliegen wir uns dezidiert schon sehr, sehr oft im Konsu­mentenschutzausschuss auseinandergesetzt haben. Es geht dabei um ein Anti-Wegwerf-Gesetz. Die Bürgerinitiative fordert, die Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln zu verringern, Müllwächter einzuführen beziehungsweise Zugang zu


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allen Müllcontainern zu gewähren und eine Sharing Economy zu fördern – das ist eine Initiative der Zivilgesellschaft, bei der es um eine Teil- und Schenkwirtschaft geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind alle der Meinung, dass Lebensmittel sehr kostbar sind und dass es wichtig ist, sorgsam und sorgfältig mit ihnen umzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ob es jetzt tatsächlich eine gute Maßnahme ist, Müllwächter einzustellen? Da stellt sich die Frage: Wer kontrolliert das? Wer macht das? Ein Gesetz ist immer gleich beschlossen, aber wie sieht es dann mit der Vollziehung aus? Ich glaube, das Wich­tigste – damit haben wir uns auch im Konsumentenschutzausschuss immer wieder aus­einandergesetzt, und es wird auch in Zukunft immer wieder wichtig sein, darauf hinzuweisen – ist einfach die Bewusstseinsbildung. Dafür hat auch das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, wie es jetzt heißt, schon sehr, sehr viele Maßnahmen gesetzt, auch dahin gehend, dass Kinder lernen, mit Lebensmitteln sorgsam umzu­gehen. So wird ihnen zum Beispiel im Zusammenhang mit der gesunden Jause in der Schule nahegebracht, wie wichtig das ist. Die wichtigste Rolle kommt aber natürlich dem Elternhaus zu. Auch eine Initiative aus meiner Region, die Team Österreich Tafel Ottenschlag, darf ich hier erwähnen. Diese sammelt zum Beispiel Lebensmittel, die nach Geschäftsschluss übrig bleiben, und diese werden dann zur weiteren Verwen­dung weitergegeben. – Auch diese Bürgerinitiative wird dem Umweltausschuss zuge­wiesen.

Der zweite Punkt, eine Bürgerinitiative, die von 3 200 BürgerInnen unterschrieben wurde, betrifft „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Ener­giewende in Österreich“. Es sind dazu auch sehr viele Stellungnahmen eingeholt worden. Dass Energie, ganz speziell erneuerbare Energie und deren Erzeugung, geför­dert gehören, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es ist nicht überall Windenergie, die eine so hohe Akzeptanz in der Bevölkerung findet, das Thema, aber auch da gibt es Vorreiter wie die WEB Windenergie aus dem Waldviertel, die sich genau mit diesen Themen auseinandersetzt. Sie wurde jüngst von Global 2000 und dem WWF zum „Treiber der Stromzukunft“ gemacht.

Es ist wichtig, dass sich immer wieder Initiativen bilden, dass die Menschen immer wieder auf solche Themen aufmerksam gemacht werden, egal ob es um ein Ener­giethema oder um ein Umweltthema geht. Es ist sehr, sehr wichtig, dass sich die Menschen damit auseinandersetzen, auch Initiativen einbringen, Petitionen einbringen, und es ist wichtig, dass wir uns damit auseinandersetzen. Das soll auch in Zukunft so sein.

Auch diese Bürgerinitiative wurde dem Umweltausschuss zugewiesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.

 


11.26.33

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich bin in die Politik gegangen, um die Lebensumstände der Menschen zu verbessern und um die Anliegen der Weinviertlerinnen und Weinviertler hier im Hohen Haus mit Nachdruck zu vertreten. Es ist mir sehr wichtig, das auch bei meiner ersten Rede hier im Nationalrat zu betonen und all jenen, die mir bei der letzten Wahl ihr Vertrauen geschenkt haben, zu ver­sichern, dass ich mit diesem Vertrauen sehr sorgsam umgehen werde.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 48

Sehr sorgsam geht die sozialdemokratische Parlamentsfraktion auch mit den im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen eingebrachten Anliegen der Bevölke­rung um. Eine der 42 im Ausschuss behandelten Bürgerinitiativen, die mir besonders am Herzen liegt, möchte ich hervorheben, nämlich die von Karl Delfs, Bundessekretär der vida, Sparte Straße, eingebrachte Initiative betreffend „Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr“. Dieser Forderung kann ich nur Nachdruck verleihen und sie vollinhaltlich unterstützen.

Warum? – Der Status quo ist oft sehr wenig zufriedenstellend, und die Leidtragenden sind vor allem die Beschäftigten, die nach jeder Ausschreibung, die zumindest alle acht Jahre stattzufinden hat, um ihren Job fürchten müssen. Oft ist die Situation dann so, dass der Arbeitsplatz behalten werden kann, jedoch zu schlechteren Bedingungen als vorher. So wird es Buslenkerinnen und Buslenkern unmöglich gemacht, eine normale Berufslaufbahn mit kollektivvertraglich festgelegten Gehaltserhöhungen einzuschlagen. Soziale Standards, Sicherheit und Qualität für die Fahrgäste sollten ebenfalls im Fokus von Ausschreibungen stehen.

Es wird ja jetzt schon oft argumentiert, dass ohnehin nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben wird. Dabei ist jedoch besonderes Augenmerk auf die Gewichtung der Ausschreibungskriterien zu legen, denn wenn es zum Beispiel Ausschreibungen seitens der Bundesbeschaffungsagentur gibt, die in ihrem Kriterienkatalog den Preis mit 90 Prozent und dann noch Umweltfaktoren mit 10 Prozent gewichtet haben und in denen weder von sozialen noch von Qualitäts- und Sicherheitsstandards etwas ge­schrie­ben steht, dann besteht eine massive Schieflage. Man kann auch da de facto nicht mehr von einem Bestbieterverfahren reden, das wäre Augenauswischerei.

Mit solchen Ausschreibungsmodalitäten wird es oft seriösen Unternehmen, darunter auch solchen, die sich lange Zeit hindurch bewährt haben, unmöglich gemacht, mitzuhalten, und es wird Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet, und das nicht nur bei Verkehrsbetrieben. Deshalb brauchen wir einen fairen Leitfaden zu Qualitäts- und Sozialstandards, um ein wirkliches Bestbieterprinzip für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr im Bundesvergabegesetz zu verankern. Wir benötigen aber auch eine gesetzliche Absicherung des Personals bei einem Auftragnehmer- beziehungsweise Betreiberwechsel.

Da es sich bei diesem Thema um eine Zweidrittelmaterie handelt, wurde dieses dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir auch dort, und vor allem dort, jede Möglichkeit wahrnehmen werden, um in diesem sehr wichtigen, aber auch sensiblen Bereich eine gute Lösung vor allem im Sinne der Beschäftigten zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Chris­toph Zarits. – Bitte.

 


11.30.26

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Der Bereich Ausbildung von jungen Menschen und auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum sind uns allen wichtig, allen Abgeordneten hier im Hohen Haus und allen Fraktionen – ich glaube, diesbezüglich herrscht hier Einig­keit.

Ich möchte heute unter anderem über die Bürgerinitiative „Verbesserung der Lehr­lingsausbildung“ sprechen. Die duale Ausbildung und die Facharbeiterausbildung sind international anerkannte Besonderheiten des österreichischen Bildungssystems, und darauf können wir auch stolz sein. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungs­pro-


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gramm klar festgelegt, dass sie nicht nur den Wert und die Bedeutung dieser Aus­bildungsformen stärken möchte, sondern auch jene, die eine solche Ausbildung an­streben, zusätzlich noch unterstützen will. Weiters soll die Ausbildung in den Betrieben gestärkt und auch gefördert werden.

Dazu sind viele Maßnahmen angedacht. Unter anderem soll die Schwerpunktbildung im Bereich der Neuen Mittelschule gefördert und auch ausgeweitet werden und es sollen die Anpassung des Lehrberufkatalogs mit aktuellen Berufsbildern und natürlich auch die Anpassung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters erfolgen. Zu nennen sind weiters die Förderung von Ausbildungsverbünden zur gemeinsamen Ausbildung von Lehrlingen durch mehrere Betriebe und auch die Etablierung der Lehrlings­ausbildung nach der Matura bis hin zur Entwicklung eines Stipendiensystems für Meisterprüfungen – und es gibt noch viele weitere Maßnahmen, die seitens der Bun­des­regierung angedacht sind, um die Lehrlingsausbildung zu attraktivieren. Der Wert der Lehrlingsausbildung hat Priorität für die neue Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

Junge Menschen bewegt aber nicht nur ihre Ausbildung, sondern natürlich auch das Thema Wohnen. Die Bürgerinitiative„Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!“ spricht ein sehr, sehr wichtiges Thema an. Wohnen ist und bleibt ein Grundbedürfnis und bedarf daher ausgewogener Regelungen. Langfristig ist Eigen­tum für viele Menschen die angestrebte Form des Wohnens, und wir müssen daher alles unternehmen, damit wieder vermehrt Wohnraum im Eigentum erworben werden kann. Eines ist ganz klar: Bei steigender Nachfrage und somit bei steigenden Preisen können wir die Gesamtsituation nur verbessern, wenn wir das Angebot insgesamt erhöhen. Darum müssen wir Anreize für Neubauten schaffen, wir brauchen weitere Anreize für mehr Investitionen in den Wohnbau und in das Wohnumfeld, durch­greifende Sanierungsmaßnahmen und Wiedervermietungen von freistehendem Wohn­raum. So kann man den Bedarf an leistbarem Wohnraum mittel- und langfristig auch decken.

Weiters brauchen wir weniger Vorschriften und bessere Abschreibungsregelungen. Sozialer Wohnbau soll jenen zugutekommen, die ihn auch brauchen. Junge Menschen sollen unterstützt werden, wenn es um das Thema Wohnen geht – darin sind wir uns alle einig. Mit den oben angeführten Maßnahmen wollen wir unterstützend eingreifen, damit das Wohnen für alle auch leistbar ist.

Die Bürgerinitiativen werden den jeweiligen Fachausschüssen zugewiesen und werden dort weiterbehandelt und eingehend diskutiert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

11.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Konrad Antoni. – Bitte.

 


11.34.26

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte eingangs noch einmal kurz auf meine Vorrednerin Frau Abgeordnete Melanie Erasim eingehen, die sich intensiv mit der von der Gewerkschaft vida im Bereich Linienbusse eingebrachten Bürgerinitiative und dem Bestbieterprinzip be­schäftigt hat, und möchte ihre Argumentation wirklich nochmals ganz, ganz nachdrück­lich unterstreichen, weil in dieser Bürgerinitiative die besondere Bedeutung für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, aber auch für die Kunden sehr klar und deutlich herausgearbeitet wurde. So lese ich in dieser Bürgerinitiative auch, dass beim Bestbieterprinzip auch besonderes Augenmerk auf die Qualität für die Fahrgäste gelegt werden muss.


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Ich darf Ihnen jetzt über die jüngsten Auswirkungen der Vergabe im Linienbusverkehr in meiner Heimatregion erzählen. Ich komme aus dem Waldviertel, dem nördlichen Teil Niederösterreichs, und aus meinem Bezirk gibt es und gab es immer schon eine durchgehende Linienverbindung von der Bezirksstadt Gmünd in den oberöster­reichi­schen Raum nach Freistadt, weiterführend nach Linz. Bei der letzten Vergabe dieser Streckenführung auf oberösterreichischem Gebiet wurde ein Teilbereich dieser Strecke an einen neuen Anbieter vergeben, was zu der Auswirkung führt, dass jetzt für die Kunden ein zusätzlicher Umsteigevorgang an der niederösterreichisch-oberösterreichi­schen Grenze erforderlich wurde, was in Wirklichkeit bedeutet, dass jetzt – wahrlich in der Peripherie – 50 Gäste den Bus aus Niederösterreich verlassen müssen. Es gibt dort genau einen alten Holzunterstand ohne Beleuchtung, ohne sanitäre Einrichtungen, ohne Möglichkeit einer Information. In diesem Holzunterstand haben genau zehn Leute Platz, 50 müssen jetzt aber aussteigen, um dort die Weiterfahrt nach Freistadt antreten zu können.

Da muss ich wirklich sagen, genau darauf weist diese Bürgerinitiative der Gewerk­schaft massiv hin, dass nach dem Bestbieterprinzip so etwas in Zukunft nicht mehr möglich sein darf. Da brauchen wir dringend eine Lösung.

Ich muss meiner Vorrednerin Melanie Erasim gratulieren: Es war ihre erste Rede, sie hat das sehr gut gemacht und sie hat das Thema sehr gut herausgearbeitet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Ganz kurz möchte ich jetzt noch zu einer weiteren Bürgerinitiative Stellung nehmen, und zwar zur Bürgerinitiative Nummer 8. Darin beschäftigen sich die Initiatoren mit der Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages bei Pensionistinnen und Pensionisten aus dem Bereich der Beamten, der ÖBB-Bediensteten und bei Hinterbliebenen dieser Personengruppen. Ich möchte zu diesem Themenbereich eine Stellungnahme, die bereits in der letzten Legislaturperiode abgegeben wurde, vom damaligen Bundes­kanzler Kern, anführen. Er meinte, dass aufgrund der damals jüngsten Pensions­refor­men „die Pensionsansprüche der heute aktiven Beamten tendenziell vergleichsweise geringer ausfallen würden als die Pensionsansprüche jener Beamten, die sich derzeit schon im Ruhestand befinden“; bezogen auf die letzte Legislaturperiode.

Zum Zeitpunkt der letzten Diskussion haben es quasi die Wirtschaftsdaten, die Budget­lage und die arbeitsmarktpolitische Situation nicht zugelassen, dass der Pensions­siche­rungsbeitrag abgeschafft wird.

Wir haben heute aber schon erfahren, dass die Wirtschaftszahlen sehr positiv sind. – Ich möchte noch anmerken: Sie sind deshalb sehr positiv, weil eine sozial­demo­kra­tische Regierung in der letzten Legislaturperiode sehr, sehr viele positiv wirkende Maßnahmen gesetzt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit des Abg. Zanger.)

Wir können dieses Thema jetzt neu betrachten, denn Faktum ist, dass der ursprüng­liche Grund für die Einführung des Pensionssicherungsbeitrages mittlerweile nicht mehr gegeben ist und es dadurch nunmehr de facto zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich mit den ASVG-Pensionisten kommt. Ich möchte an dieser Stelle nochmals das Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, das wirklich nachvollziehbar ist, in den Fokus rücken und auch einen Appell an die Bundesregierung richten: Nehmen Sie diese Bürgerinitiative ernst und schaffen Sie faire Lösungen für alle Pensionisten in diesem Land! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 51

11.39.13

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich mit der Bürgerinitiative „Erhalt der Militär­musiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke“ beschäftigt. Wie Sie wissen, gab es damals einen breiten Protest gegen die vom damaligen SPÖ-Verteidigungsminister Klug angekündigte Maßnahme, die Militärmusikkapellen auf nur mehr 20 Musiker zu reduzieren.

Innerhalb kürzester Zeit haben damals mehr als 50 000 Personen diese Bürgerinitiative unterstützt, und letztendlich ist es der ÖVP zu verdanken, dass die Militärmusik­kapel­len ein Jahr später wieder auf den alten Stand gebracht wurden und wieder spielbereit sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Die Militärmusik hat in den Bundesländern große traditionelle Bedeutung, und in diese Traditionen muss investiert werden. Die Militärmusikkapellen sind auch eines der besten und qualitativ hochwertigsten Aushängeschilder des österreichischen Bundes­heeres. Zudem sind sie die Werbeträger für die österreichische Blasmusik insgesamt.

Die Militärmusik ist, und das muss auch gesagt werden, eine Investition in jährlich rund 250 Jungmusikerinnen und Jungmusiker, die dort ihre musikalische Ausbildung vertie­fen und weiterführen können. Viele sind ehrenamtlich in den über 2 160 Musik­vereinen in Österreich in Führungspositionen tätig. Sie geben ihr Wissen weiter und halten somit die Blasmusik- und Musiktradition lebendig, ein österreichisches Kulturgut, um das wir auf der ganzen Welt beneidet werden.

Selbstverständlich übernehmen die jungen Mitglieder bei der Musik, wie im Ernstfall vorgesehen, auch Katastropheneinsätze.

Sehr geehrte Damen und Herren, um auch in Zukunft zukunftsorientiertes und tra­ditionsbewusstes Militärmusikwesen zu erhalten, ist es notwendig, die Militärmusik­kapellen auch weiterhin finanziell ausreichend zu versorgen. Dies wird durch unser Regierungsprogramm unterstützt und abgedeckt.

Was die Bürgerinitiative „Keine Reduzierung bei Polizeiinspektionen & Kein Stellen­abbau von Polizeibeamten im Bezirk Gänserndorf!“ betrifft, so kann ich berichten, dass es zu keinem Abbau bei der Polizei kommt, im Gegenteil: Diese Bundesregierung ar­beitet bereits jetzt daran, bis Ende 2022 stufenweise 2 100 Polizistinnen und Polizis­ten wieder auf die Straße zu bringen, des Weiteren wird es 2 000 zusätzliche Polizis­tin­nen und Polizisten in Ausbildung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmüller.)

Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir alle sind gefordert, daran mitzuarbeiten, dass die Arbeit der Polizei in der Bevölkerung besser wahrgenommen wird, und es muss unser aller Ziel sein, dass diese Arbeit auch höher geschätzt wird. Nur so können wir sicherstellen, dass die hervorragende Arbeit, die unsere Polizei jeden Tag leistet, in unserer Bevölkerung auch als das wahrgenommen wird, was sie ist – harte Arbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kitzmüller und Fürst.)

11.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.

 


11.42.43

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren! Ein Anti-Wegwerf-Gesetz in Bezug auf nutzbare Lebensmittel ist sinnvoll, zweckmäßig und vor allem auch nachhaltig. In einem System des ausgeprägten Kapitalismus mit seinen – zuge­geben vorhandenen – Schattenseiten ist eine solche Schattenseite der willkürliche


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Konsumismus, das oftmals ziellose und planlose Einkaufen, das auch zu einer über­bordenden Wegwerfgesellschaft führte.

Achtloses Wegwerfen von Nahrungsmitteln, oftmals originalverpackt und verschweißt, zeigt nicht nur einen Mangel an Empathie, es zeugt auch von einer falschen Mentalität in einer verschwenderischen Welt. Oft sind es aber auch Lockangebote, insbesondere Großpackungen, die zu überdimensionierten Einkäufen führen. Supermärkte entsorgen Erzeugnisse schon knapp vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum, um für sogenannte frische Waren Platz zu machen, dabei sind die Produkte verzehr- und genießbar.

Die belgische Region Wallonien dient hier als Vorbild, da dort Supermarktketten ge­setzlich verpflichtet wurden, unverkäufliche Waren karitativen Organisationen zu über­lassen.

160 000 Tonnen per annum sind es, Waren im Wert von durchschnittlich 300 bis 400 Euro pro Haushalt, die in Österreich weggeschmissen werden. Weltweit wird ein Drittel der Nahrung weggeworfen. Das schafft Treibhausgasemissionen von 3 Gigaton­nen, damit ist das also die drittgrößte Ursache von Emissionen, gleich nach den großen Emittenten USA und China.

Somit ist das Verschwenden von Lebensmitteln auch massiv umweltschädlich, und es ist nur logisch, dass diese Bürgerinitiative dem Umweltausschuss zugewiesen wird.

Meine Damen und Herren, allein an diesen Zahlen ist ablesbar, dass eine Wegwerf­gesellschaft keine Zukunft hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maria Großbauer zu Wort. – Bitte.

 


11.45.00

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher! Ich spreche zu zwei Bürgerinitiativen: Erstes Thema ist die Gleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen, zweites Thema sind noch einmal ganz kurz die Militärmusiken.

Zum Ersten: Die Bürgerinitiative „Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an Österreichischen Hochschulen“ greift ein sehr, sehr wichtiges Thema auf, das gerade im letzten Jahr durch die #MeToo-Kampagne eine neue Dynamik bekommen hat, was ich sehr begrüße. Es geht also nicht nur um sexuelle Gewalt, sondern auch um psychische Gewalt und Machtmissbrauch. Die gesetzliche Lage sieht schon lange Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten vor, und der Wissenschaftsausschuss wird sorgfältig prüfen, inwiefern weiterer gesetzlicher Hand­lungsbedarf besteht.

Ich habe größten Respekt vor allen Frauen, die ihr Schweigen brechen und damit dazu beitragen, dass sich in unserer Gesellschaft etwas verändern und weiterentwickeln kann. Ich möchte Opfer daher ermutigen, sich an entsprechende Stellen zu wenden.

Seitens der Politik ist höchste Aufmerksamkeit für dieses Thema gefordert, und ich freue mich, dass Bundesministerin Köstinger in ihrer Funktion als Nationalrats­prä­sidentin erstmals auch hier im Parlament eine Clearingstelle eingerichtet hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Telefonnummer!)

Daher richte ich einen Appell an jede und jeden in diesem Land, und auch an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus: Tragen Sie jeden Tag in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben mit Taten und Worten proaktiv Ihren Teil dazu bei, dass sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen stärker und selbstver­ständ­lich in unserer Gesellschaft manifestiert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


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Ich darf noch an die Ausführungen meiner Kollegin Rebecca Kirchbaumer anschließen: Ich freue mich, dass das Thema Militärmusiken Gott sei Dank schon in der letzten Legislaturperiode positiv gelöst wurde (Zwischenrufe der Abgeordneten Plessl und Scherak) und somit der Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern – und zwar in voller Spielstärke – sichergestellt wurde. Mittlerweile haben fast alle Militärmusiken wieder ihre volle Spielstärke erreicht; derzeit sind es über 430 Musikerinnen und Musiker.

Neben der großen Tradition, die sie pflegen, haben sie aber auch weitere wichtige Auf­gaben in allen unseren Bundesländern: Sie sind ein wichtiger Partner für die vielen Musik­kapellen und Blasorchester im ganzen Land. Wir haben in Österreich über 140 000 Musikerinnen und Musiker in weit über 2 000 Musikkapellen im Blasmusik­verband und zusätzlich 94 000 Kinder in der Blasmusikjugend, in Jugendorchestern und -ensembles.

Viele Mitglieder der Militärmusik bleiben ihren Musikvereinen erhalten oder kehren dann mit noch höherem Niveau in ihre Blasorchester zurück: als musikalisches Vorbild für Jüngere, als Lehrer oder auch als Kapellmeister und Dirigenten, die diese Tradition jung und lebendig halten und auch neue Impulse mitbringen.

Einige wiederum setzen während beziehungsweise nach der Militärmusik ihren Weg an einer Musikuniversität fort. Ein Geiger oder Klarinettist kann seine musikalische Karriere nur dann ernsthaft weiterverfolgen, wenn er während seiner Zeit beim Bundesheer auch weiterhin seine täglichen Übungsstunden fortsetzen kann, so wie das auch im Spitzensport nicht anders möglich ist. Und man sieht es ja: In vielen Profiorchestern sitzen ehemalige Mitglieder der Militärmusik.

Zum Schluss möchte ich an eines erinnern: Im internationalen Vergleich ist die Ver­ankerung der Musik in der Bevölkerung nirgends so stark wie in Österreich. Das ist deshalb so, weil viele vermeintlich kleine Mosaiksteine über Jahrzehnte dazu beige­tragen haben. Auch die Militärmusik ist solch ein Mosaikstein, und ich als Kultur­sprecherin der ÖVP sehe es als persönlichen Auftrag, möglichst viele dieser Bereiche weiter zu stärken und miteinander zu vernetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.48

11.48.56

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 22 der Beilagen hinsichtlich der Bürgerinitiativen 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Kenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

11.49.422. Punkt

Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfas­sungsgerichtshofes

 


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Entsprechend der Vereinbarung der Klubs schlage ich gemäß § 59 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung zu diesem Tagesordnungspunkt die Durchführung einer Debatte vor.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 54

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Im Sinne des § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wird aufgrund einer kurzfristigen Einigung der Klubs für diese Debatte vorgeschlagen, nach Klubstärke zu sprechen.

Wer sich für diese Regelung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Damit gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Gerstl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl, Sie haben das Wort.

 


11.50.55

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren nun über die Nominierung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, und lassen Sie mich da gerade als Erstredner ein paar generelle Bemerkungen machen, damit auch unsere Zuseherinnen und Zuseher ver­stehen, wie das Prozedere ist.

Unsere Verfassung sieht vor, dass die Höchstrichter von der Bundesregierung oder vom Parlament – sprich: vom Nationalrat auf der einen Seite und vom Bundesrat auf der anderen Seite – vorgeschlagen werden. Die Ernennung erfolgt durch den Bundes­präsidenten. Die Festlegung einer solchen Vorgangsweise ist für eine Verfassung nicht unüblich. Es ist eine sehr normale Vorgangsweise, wie es sie in vielen Ländern gibt, dass von den höchsten politischen Gremien Richter für den Verfassungsgerichtshof vor­geschlagen werden.

Heute stehen wir deshalb hier und diskutieren dieses Thema, weil das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Müller die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat und daher laut Gesetz in den Ruhestand treten muss. Das Vorschlagsrecht für die Ernen­nung eines neuen Mitglieds liegt beim Nationalrat, und der Nationalrat hat diesbe­züglich ein Hearing durchgeführt.

Das ist nicht selbstverständlich, vor vielen Jahren gab es das noch nicht, aber seit einigen Jahren ist es Usus, dass wir zuvor ein Hearing durchführen und uns alle Kan­didaten anhören. Was in diesem Bereich vielleicht neu war, ist, dass wir so viele Kandidaten gehabt haben wie noch nie: 41 Kandidaten! In der Zeit davor gab es zehn bis 15 Kandidaten. – Da stellt sich die Frage, ob wir dieses System in Zukunft bei­behalten oder nicht.

Zu der jetzigen Vorgangsweise haben sich alle Fraktionen bekannt, und es wurden alle Fraktionen gefragt, ob sie diese Vorgangsweise, so wie wir sie gewählt haben, auch jetzt wieder anwenden wollen. Wir haben das getan, und daher stehe ich dazu, und es ist auch der Wunsch der Österreichischen Volkspartei, dass die Form des Hearings auch weiter in die Überlegungen miteinbezogen wird. Wenn wir eine Änderung wollen – das habe ich auch schon einmal kurz am Rande einer Rundfunksendung mit den Verfassungssprechern besprochen –, dann wäre es mir ein Anliegen, dass wir eine solche jedenfalls einstimmig vornehmen.

Das konkrete Mitglied Dr. Müller wurde damals, in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts, von der Sozialdemokratie vorgeschlagen. Die SPÖ hat Dr. Müller, der ein Mitarbeiter des Sozialministeriums war, als Kandidat vorgeschlagen, und die da­maligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben dann im Nationalrat diesen Vor­schlag beschlossen. Das ist ein üblicher Vorgang – er war damals nicht außerordent­lich, er ist auch heute nicht außerordentlich. So werden auch heute die Regierungs-


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parteien einen Vorschlag einbringen, der, so wie das in der Vergangenheit immer akkordiert war, akkordiert ist.

Das Besondere an der heutigen Situation ist, dass drei Mitglieder des Verfassungs­gerichtshofes aus Altersgründen ausscheiden. So hat Dr. Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, die Altersgrenze erreicht, und auch Frau Dr. Berchtold hat die Altersgrenze erreicht. Es besteht daher diesmal die Möglichkeit, nicht nur einen Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof nachzunominieren, sondern gleich drei.

Der Kandidat Dr. Holzinger kam durch ein Ticket der Bundesregierung in den Verfas­sungsgerichtshof. Er wurde damals, in den Neunzigerjahren, von SPÖ-Bundeskanzler Vranitzky als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen, danach unter dem Bundeskanzler Gusenbauer als Präsident des Verfassungsgerichtshofes vorgeschla­gen.

Jetzt ist es so, dass seitens der Bundesregierung schon eine Entscheidung getroffen wurde und dass Dr. Brandstetter, ein Universitätsprofessor für Strafrecht, nun Dr. Holzinger nachfolgt, wodurch wir auch wieder einen Richter aus dem Bereich des Strafrechts im Verfassungsgerichtshof haben, denn Vizepräsidentin Dr. Bierlein, eine Strafrechtsexpertin, ist zur Präsidentin aufgestiegen, und diese stimmt bei Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofs nicht mit.

Meine Damen und Herren, ich habe gemeinsam mit Kollegem Stefan einen Vorschlag lautend auf Dr. Hauer eingebracht. – Dr. Hauer ist ein anerkannter Universitäts­pro­fessor an der JKU Linz. Er ist dort seit fast 20 Jahren Universitätsprofessor und lehrt öffentliches Recht, im Besonderen Verwaltungsrecht. Er hat mehrere Bücher sowie Kommentare geschrieben. Er hat eine Publikationsliste vorgelegt, die über 100 Pub­likationen aufweist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, nachzusehen, ob es in den vergangenen zwei Jahr­zehnten, seitdem er Ordinarius in Linz ist, irgendeine Kritik gegeben hat. (Abg. Scherak: Du hast nichts gefunden?) – Bis zu dem Moment des Vorschlages als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gab es nicht eine einzige Kritik an Professor Hauer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt könnte man ja auch sagen, nicht nur Universitätsprofessoren oder andere Juristen können einen Juristen kritisieren. An der Uni sind es vor allem Studenten, die Professoren kritisieren, daher habe ich natürlich auch bei der Hochschülerschaft nach­gefragt, ob es irgendeine Kritik an Professor Hauer gibt – Antwort: nein. Interessanter­weise gab es sogar eine offizielle Anfrage der Medien an die ÖH, ob es nicht Kritik an Professor Hauer gibt. Die hat das verneint, was dazu geführt hat, dass der Bericht nicht abgedruckt wurde, weil es ja keine Kritik gab.

Professor Hauer ist also ein seit Jahren anerkannter Universitätsprofessor, der über jeden Verdacht erhaben ist, kein guter Jurist zu sein.

Was die konkreten Vorwürfe, die medial gemacht wurden, betrifft, ist es wahrscheinlich auch interessant, sich anzuschauen, worauf sich diese konzentrieren. Sie konzen­trieren sich auf eine Spruchpraxis des EGMR (Abg. Jarolim: Ich glaube, es war eine Mitgliedschaft!), die sich in den vergangenen Jahren immer stärker herauskristallisiert hat (Abg. Mölzer: ... künstlich ...!), und das bietet Universitätsprofessoren natürlich in ihrer Kritik auch die Möglichkeit, das zu hinterfragen.

Ich darf ganz kurz noch weiter ausholen: Wie kam es dazu? Wie kam es zu den Grundrechten? Wie kam es zur EMRK, zur Menschenrechtskonvention? – Der grund­sätzliche Ansatz ist, dass man den Einzelnen vor den Eingriffen des Staates schützen wollte, das betraf also Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. In weiterer Folge hat sich der EGMR aber weiterentwickelt und hat daraus auch abgeleitet, dass


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der Staat auch positive Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung, gegenüber seinen Individuen hat.

Was bedeutet das also? – Nicht nur dass der Staat nicht in meine Eigentumsrechte eingreifen darf, sondern dass er zum Beispiel auch sicherstellen muss, dass, wenn Versammlungsteilnehmer bei einer Versammlung sind, diese nicht von Dritten gestört werden, und es ist die Pflicht der Polizei, darauf zu achten, dass dies nicht passiert. Das bedeutet Schutz gegenüber unseren Schutzbefohlenen. Professor Hauer hat im Bereich der Fremdenpolizei festgestellt, dass ein Missverhältnis zwischen dem Schutz derer, die in Österreich ein Aufenthaltsrecht haben wollen, und dem Schutz derer, die bereits hier sind und Sorge vor kriminellen Handlungen haben, besteht.

In dem konkreten Aufsatz, der zitiert worden ist, geht Professor Hauer ganz konkret auf Einzelfälle ein. Sie können das nachlesen: Es geht um die Fälle Jakupovic, Yildic, Maslov, Nasri, B. gegen die Schweiz et cetera. In diesen ganz konkreten Fällen, in denen es darum geht, dass die Personen, die wegen Raubs, gewerbsmäßigen Ein­bruchs­diebstahls, gewohnheitsmäßigen Rauschgifthandels, aber auch Landfriedens­bruchs und anderen Straftaten verurteilt wurden, meint er, dass sie auch außer Landes hätten geschafft werden sollen – so, wie es der österreichische Staat oder andere Staaten in Europa vorgehabt haben. Der EGMR hat anders entschieden. Seine Mei­nung ist, dass in solchen Fällen schwerer Kriminalität die Außerlandesschaffung von straffälligen Ausländern aus Gründen der Menschenrechte angezeigt wäre. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Meine Damen und Herren! Es ist eine wissenschaftliche, aber natürlich auch eine politische Diskussion, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass er persönlich die inkriminierte Formulierung, die medial verwendet wurde, um ihn zu diskreditieren, in seinem Aufsatz als überspitzte Formulierung bezeichnet hat. Er wollte mit dieser klar zum Ausdruck bringen, wofür er steht.

Ich glaube, dass die Lehre, die Wissenschaft und die freie Meinungsäußerung genauso Grundrechte unserer Verfassung sind (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Abg. Scherak: Es geht darum, was er konkret geschrieben hat, nicht, ob er eine Meinung hat!) und dass dieses Recht nicht nur jeder Person in Österreich zusteht (Abg. Schieder: Das spricht ihm ja niemand ab! – Zwischenruf des Abg. Mölzer), sondern auch einem Universitäts­professor, vor allem, wenn er es auch wissenschaftlich darlegt. (Abg. Schieder: Es geht nicht darum, was er sagen darf, er soll nur nicht Richter werden! – Abg. Scherak: Ja eh, aber ich muss ihn ja nicht zum Verfassungsrichter machen! – Ruf bei der FPÖ: Nur weil Ihnen die Meinung nicht in den Kram passt! – Abg. Gudenus: Gesinnungs... von links, das Übliche!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie daher bitten, den Vorschlag Dr. Hauer zu unterstützen und in weiterer Folge gemeinsam mit uns zu überlegen, wie wir die Verfahren für die Auswahl von Verfassungsrichtern in Zukunft sowohl für die Kandidaten als auch für uns selbst eventuell neu gestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mölzer: Künstliche Empörung!)

12.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Andreas Schieder. – Bitte.

 


12.02.35

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Kollege Gerstl hat angesprochen, dass man durchaus auch darüber reden kann, wie man das Hearingverfahren in Zukunft abwickelt, um noch mehr Infor­mationen zu bekommen, wenn es so viele Bewerber gibt. Ja, der Diskussion kann man


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offen gegenüberstehen, aber der Kritikpunkt am Hearing war ja weniger, wie das Hearing abgelaufen ist – dort hat sich ja gezeigt, dass unter den rund 40 Bewer­berinnen und Bewerbern sehr viele sehr gut qualifizierte Damen und Herren waren, sehr viele, die sich sehr viel zur Zukunft des Verfassungsgerichtshofes, zu verfas­sungs­politischen Zusammenhängen überlegt haben –, was befremdlich war, übrigens auch für die vielen Bewerberinnen und Bewerber, war der Deal, der schon im Vorfeld gefasst worden ist und auch medial bekannt geworden ist.

Für viele Damen und Herren, hoch angesehene Juristinnen und Juristen, hat sich die Frage gestellt, ob es überhaupt noch Sinn macht, am Hearing teilzunehmen, weil ja ihre Chance, es zu werden, nicht davon abhängt, ob sie eine gute Vita und gute Ideen für den Verfassungsgerichtshof haben, sondern das eigentlich vollkommen egal ist, weil ja vorher schon alles ausgemacht war. Das ist eine Missachtung gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern, die ich für nicht richtig, unfair und auch für falsch in Hinblick auf den Verfassungsgerichtshof halte. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das hat die SPÖ davon!)

Die beiden Regierungsfraktionen, also die ÖVP und die FPÖ, schlagen ja heute Herrn Professor Andreas Hauer vor. Ich muss sagen, unter den 40 Bewerberinnen und Be­werbern war er nicht im Spitzenfeld jener, die juristisch und sachlich überzeugt haben. Ja, er ist ein hervorragender Jurist, ja, er ist ein hervorragender Professor, der natürlich auch sehr präzise argumentieren kann. (Abg. Mölzer: Blöderweise ist er kein SPÖ-Mann! – Abg. Kuntzl: Das gilt aber auch für andere!) Nicht nur, dass viele Damen und Herren fachlich besser waren – und wir sollten uns am Besseren orientieren –, es gab auch massive inhaltliche Kritikpunkte. Er war Redner beim WKR-Ball, beim Burschen­schafterball oder, wie er euphemistischer bezeichnet wird, Akademikerball. (Oh-Rufe bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Mah, ist das aber arg! So schlimm! Wahnsinn!) Er hat bei dieser Rede das Demonstrationsrecht infrage gestellt (Abg. Neubauer: Waren Sie dabei?), jenes Grundrecht, über das und über die Einhaltung dessen auch der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hat. Ich halte es für falsch, einen Verfassungs­richter zu ernennen, der dieses Grundrecht so massiv infrage stellt. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Er hat auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und seine Recht­sprechung kritisiert (Abg. Haider: Das tun aber schon viele, den kann man auch kritisieren!), und zwar nicht, wie es Kollege Gerstl zu verniedlichen versucht hat, in einem juristischen Diskurs, im Rahmen dessen man natürlich Entscheidungen hinter­fragen kann. Die Frage, die man sich schon stellen muss, ist: Wollen wir in Zukunft einen Verfassungsrichter am Verfassungsgerichtshof, am Höchstgericht Österreichs, der ein anderes Höchstgericht dermaßen erniedrigt und hinuntermacht, wie er es getan hat, indem er geschrieben hat: „Der EGMR kann [...] getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat.“? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das ist weder juristisch noch inhaltlich tragbar und zeigt, dass da ein ideologischer Gesinnungstäter am Werk ist, der meiner Meinung nach nicht im Verfassungs­ge­richtshof sitzen sollte. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Abg. Mölzer: Na Moment! – Ruf bei der FPÖ: Nur weil er nicht Ihrer Meinung ist!)

Damit das auch für alle anderen hier verständlich ist: Das ist eine Geisteshaltung, mit der man nicht würdig ist, Mitglied eines österreichischen Höchstgerichtes zu sein. (Abg. Haider: Das beurteilen Sie aufgrund Ihres Kriterienkatalogs? – Ruf bei der FPÖ: Sie müssen ziemlichen Frust haben!)

Es ist genauso auch seine Mitgliedschaft in der Burschenschaft Alemannia Wien zu Linz zu nennen. (Die Abgeordneten Haider und Neubauer: Das ist keine Bur­schen-


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schaft!) Das ist übrigens jene Burschenschaft, in der ein gewisser Horst Wessel bis zu seinem Tod Mitglied war. Das ist eine interessante Ahnenreihe, das finde ich auch nicht sehr rühmlich, sondern eigentlich sehr bedenklich. (Ruf bei der FPÖ: Sie kennen sich überhaupt nicht aus!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein schlechter Deal von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache: Wählst du meinen Vizekanzler und Minister, dann wählen wir blindlings deine Burschenschafter. Das ist ein schlechter Deal. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schrangl.)

Es gibt viele bessere Kandidatinnen und Kandidaten. Eine dieser besseren und sehr, sehr guten Kandidatinnen ist Frau Rechtsanwältin Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser. (Abg. Mölzer: Eine SPÖ-konforme Rechtsanwältin! – Abg. Kassegger: Sie hat auch ein SPÖ-konformes Rechtsbild!) Sie hat im Hearing überzeugt, sie ist Expertin in Zivilrechts- und Menschenrechtsfragen und sie ist bestens für die zukünftigen Heraus­forderungen des Verfassungsgerichtshofes geeignet. (Abg. Kassegger: Glauben Sie!)

Daher mein Appell an alle Abgeordneten hier, aber insbesondere an die Abgeordneten der ÖVP: Nutzen Sie die geheime Wahl hier im Hohen Haus und geben Sie der Qualität und dem Sachverstand Vorrang gegenüber Burschenschafterloyalität und billigen Koalitionsdeals. Das ist der Wunsch, den ich an Sie, an uns alle und letztlich auch an die Qualität der Rechtsprechung in Österreich habe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.

 


12.08.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer, den wir vorschlagen, ist ein hervorragender Kandidat. Schauen wir uns an, was in den letzten Jahren oder auch nur in letzter Zeit über ihn gesagt wurde. Ich darf zum Beispiel Heinz Mayer kritisieren (Abg. Kuntzl: Kritisieren? – Abg. Schieder: Zitieren!), zitieren (Abg. Kuntzl: „Kritisieren“ haben Sie gesagt!) – Verzeihung, ich habe mich versprochen, danke für den Hinweis –, der sagt, dass er bisher in der Fachwelt nur positiv auf­gefallen sei: „Er gehört sicher zu den besseren seines Faches.“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Ein Lob schaut anders aus!) Das sagt Heinz Mayer, er wurde erst vorgestern im „Standard“ zitiert. Auch sonst, wenn man sich in der Fachwelt umhört, hört man nur Gutes über Andreas Hauer als Jurist, als Verfassungsjurist. Er ist geradezu idealtypisch geeignet, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Woran entzündet sich jetzt die Kritik? – Ein Kritikpunkt ist die Anhörung, also dass es ein Hearing gegeben hat, bei dem sich etwa 40 Kandidaten präsentiert haben. Das sei schlecht oder das sei nicht in Ordnung gewesen. (Abg. Kuntzl: Nicht das Hearing!) – Nicht das Hearing, sondern die Tatsache, dass man schon im Vorfeld geahnt hat, wer vielleicht vorgeschlagen wird.

Also bitte, erstens einmal ist diese Anhörung, dieses Hearing überhaupt nur auf Initiative der FPÖ eingeführt worden (Beifall bei der FPÖ), weil wir der Meinung waren, dass sich Kandidaten, die Verfassungsrichter werden wollen, dem Nationalrat oder auch dem Bundesrat vorstellen sollen. Und ich halte es nach wie vor für ganz wichtig, dass wir das machen, damit wir auch sehen – beim Hearing war das auch der Fall –, welch hervorragende Juristen sich bewerben. Es geht natürlich darum, das ist immer das Wesen so eines Hearings, ob der Kandidat, von dem man sich schon denkt, er


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wäre geeignet, dort auch entspricht. Das ist ja bei einem Hearing regelmäßig so. Wenn jemand nominiert wird, dann stellt er sich einem Hearing – vielleicht vor dem Natio­nalrat oder dem Europäischen Parlament – und wird dort von denjenigen, die in der Kommission sitzen, getestet. So ist es auch hier. Er wird, so wie alle anderen, getestet, und man stellt fest, ob er entspricht, oder man merkt dort, er ist schlechter als die anderen Kandidaten.

Wer sich von dieser Kommission jetzt ernsthaft herausstellt und behauptet, dass Andreas Hauer in irgendeiner Form schlechter gewesen wäre als andere Kandidaten, der muss sich selbst fragen, ob er das ernst meint. (Beifall bei der FPÖ.)

Andreas Hauer ist während dieser Anhörung als einziger Kandidat unmittelbar attackiert worden, kein anderer Kandidat (Abg. Scherak: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Schieder: Das stimmt nicht!) – das ist völlig richtig –, kein anderer Kandidat ist aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder aufgrund irgendwelcher Äußerungen, die er getroffen hat, angegangen worden. (Abg. Kuntzl: Gefragt worden ist er! – Ruf bei der FPÖ: Kein anderer Kandidat!) – Kein anderer Kandidat, so ist es. (Abg. Wittmann: Weil kein anderer Kandidat solche Aussagen getätigt hat!) Sie meinen, kein anderer Kandidat hätte irgendwelche Äußerungen getätigt? – Das ist doch nicht seriös. Wir wissen ganz genau, dass nur bei diesem Kandidaten alles untersucht wurde, was er bisher publiziert hat. Er hat eben Hunderte Publikationen verfasst, und man hat genau zwei Halbsätze gefunden, die man kritisieren kann. Auf die gehe ich auch gerne noch ein.

Also so viel zur Anhörung. Dort hat er jedenfalls entsprochen, und er ist dort als Ein­ziger attackiert worden. Die Anhörung hat einen Sinn, weil man eben im Verhältnis zu den anderen Kandidaten sieht, wie er sich äußert.

Jetzt zum Grundsätzlichen: Dass Universitätsprofessoren Urteile von Höchstgerichten kritisieren, ist ganz normal. Die ganze juristische Fachliteratur ist voll von derartigen Artikeln, die sich damit auseinandersetzen. Wer irgendetwas anderes behauptet, der hat noch nie juristische Fachliteratur in der Hand gehabt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist ganz wesentlich; es hat auch ein anderer Kandidat, der selbst auch Professor ist, bei der Anhörung gesagt, dass er natürlich auch schon oft den OGH kritisiert hat, weil das eben ein Wesen seiner Tätigkeit ist. Das ist also ganz normal, und das hat Andreas Hauer auch gemacht.

Jetzt wird hier seine Wortwahl, wie er sich geäußert hat, kritisiert, dass das undif­ferenziert wäre und so weiter. Wenn man sich aber den Beitrag aus dem Jahr 2010 mit dem Titel „Sicherheitsverwaltung und die EMRK“, auf den sich diese Kritik bezieht, tatsächlich anschaut, dann stellt man fest, dass er sich sehr differenziert mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auseinander­setzt.

Er stellt fest, dass viele Judikaturlinien des EGMR im Interesse des Grundrechts­schut­zes berechtigt sind, und führt dann an, welche positiven Seiten er an den Ent­schei­dungen des Gerichtshofes für Menschenrechte sieht – also völlig differenziert. Er hält dann aber fest: „Zu weit geht die Judikatur des EGMR jedoch in Belangen der Frem­denpolizei“, und zitiert dann ein paar Fälle, wo es nicht möglich war, kriminelle Aus­länder abzuschieben, zum Beispiel auch Bulgaren und so weiter. Er zitiert das, stellt das fest und sagt seiner Wertung nach – ein Professor soll und darf eine Meinung haben und soll sie vor allem auch äußern, und das würde ich sagen, das qualifiziert jemanden sogar besonders dafür, Richter eines Verfassungsgerichtshofes zu sein –, dass bei der Abwägung der Lebensumstände des Delinquenten im Verhältnis zu den Grundrechten der Bürger – und zwar auf Eigentum, auf Leben und so weiter – eine


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falsche Gewichtung getroffen wurde und dass es daher in Österreich in vielen Fällen nicht möglich ist, kriminelle Ausländer außer Landes zu schaffen.

Das ist eine große Diskussion, die führen nicht nur wir in Österreich, die wird auch in anderen Ländern geführt, wir kennen das auch aus der Schweiz und aus anderen Ländern, und es ist ja auch eine wichtige Diskussion, denn: Es ist ja auch tatsächlich festzustellen, dass, wenn es dem Staat nicht erlaubt ist, derartige Straftäter außer Landes zu schaffen, das auch eine gewisse Sogwirkung hat, weil man dann ja weiß, in Österreich – und Österreich ist für viele ein beliebtes Zielland, wie wir wissen – ist es nicht möglich, jemanden wieder außer Landes zu bringen, also wenn ich einmal dorthinkomme, bin ich so gut wie sicher. Und das ist – das hat Hauer, wie er selbst sagt, überspitzt formuliert – ein Beitrag zur multikriminellen Gesellschaft in Österreich.

Wenn man also das nicht in dieser Art und Weise äußern kann, dann weiß ich es nicht, dann, bitte, führen Sie diese Diskussion, wir führen sie sehr gerne. Diese Kritik muss zulässig sein, abgesehen davon, dass ich sie inhaltlich sogar unterstütze. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Das muss man sagen!)

Wenn man jetzt sagt, ja gut, der ist an sich qualifiziert, aber wenn jemand einmal ein Höchstgericht kritisiert, dann ist er nicht mehr dafür qualifiziert: Heinz Mayer, den ich vorher zitiert habe – von dem hier, glaube ich, niemand sagen würde, er wäre nicht qualifiziert, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu werden –, hat zum Beispiel zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Aufhebung der Bundesprä­si­dentenwahl gesagt, der Verfassungsgerichtshof bewegt sich nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. Eine ärgere Kritik gibt es nicht, aber das hat er eben als seine Meinung geäußert, weil er eben der Meinung war, dass das eine Fehlentscheidung war. Das ist doch durchaus zulässig. Oder würde jetzt jemand sagen, Heinz Mayer darf das nicht sagen oder Heinz Mayer wäre daher nicht mehr qualifiziert, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu sein? Ich nehme an, das äußert keiner. (Abg. Martin Graf: Freimaurer ist er auch noch!)

Selbst Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte haben teilweise eine sogenannte Dissenting Opinion und äußern sie auch, das ist heute auch in der „Presse“ nachzulesen. Die Richter sagen selbst, sie sind der Meinung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade in diesem Bereich, den ich vorher erwähnt habe, übers Ziel hinausschießt. Auch heutige Mitglieder des Verfassungs­gerichtshofes kritisieren das. Das ist eine wirkliche Scheindebatte, zu meinen, dass jemand, der hier Kritik geübt hat, deswegen nicht qualifiziert wäre, und daher ist sie rein politisch-taktisch motiviert.

Alle, die so eine Vorgangsweise wählen – an sich schätze ich Kollegen Scherak, zumal er sehr differenziert argumentiert –, müssen sich selbst die Frage stellen, wie weit sie aus politisch-taktischen Motiven gehen, jemanden auch in seiner beruflichen Existenz schädigen zu wollen, denn: Wenn ich einem Professor, einem anerkannten Juristen, abspreche, seriös zu argumentieren, seine Meinung vertreten zu dürfen, und sage, dass er ungeeignet für den Verfassungsgerichtshof wäre, dann gehe ich dieses Risiko ein, und ich würde sagen: bewusst. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe schon in einem Zwischenruf aus den Reihen der SPÖ während der Rede des Kollegen Gerstl herausgehört, warum Kollege Hauer ungeeignet sei: weil er Mitglied einer Studentenverbindung ist. Wenn das tatsächlich ein Kriterium ist, dann würde ich sagen, dass eine derartige Argumentation grundrechtlich sicherlich nicht haltbar ist. Wer das hier ernsthaft vorbringt, der soll sagen, dass das wirklich ein Kriterium ist und dass ein Mensch nicht an dem gemessen wird, was er macht, was er kann und was er tatsächlich geäußert hat. Das ist entscheidend. Wenn die Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung das wesentliche Entscheidungskriterium ist, bewegen Sie sich


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meines Erachtens nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch noch ganz kurz auf die Kritik am Demonstrationsrecht eingehen, die Andreas Hauer vorgeworfen wird. Ja, es stimmt, er hat in einem Beitrag geäußert, dass man sich überlegen sollte, ob sogenannte Hassdemonstrationen in der Form zulässig sind. Er hat es aber in Relation gesetzt, weil er gesagt hat, wenn eine Demonstration darauf ausgerichtet ist, die Versammlungsfreiheit anderer mit Gewalt zu stören und zu verhindern, dann – auch da wieder die Abwägung der Grundrechte – muss man sich überlegen, ob eine solche Demonstration nicht zu verbieten wäre. Das hat er gesagt, und das ist auch zulässig und das ist auch völlig richtig. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und auch da frage ich mich, wer ernsthaft etwas anderes behaupten will, oder meinen Sie tatsächlich, dass es richtig ist, dass man andere mit Gewalt daran hindert, sich zu versammeln? – Ich glaube nicht.

Wenn man sich allein diese zwei Zitate – und nur die beiden wurden gefunden und überhaupt herausgezerrt – nüchtern anschaut, stellt man fest, da ist ein Mensch, der eine Meinung vertritt, der sie sehr differenziert vertritt. Es muss nicht Ihre sein. Ansonsten ist er ein hervorragender Jurist, bestens geeignet, gegen den es nichts gibt, gegen den auch die Kollegenschaft und niemand irgendetwas äußert, das negativ wäre. Er hat nur einen Makel: Er wurde von uns, von der FPÖ vorgeschlagen. Stehen Sie dazu, sagen Sie das, das ist das Thema! (Abg. Scherak: Das stimmt ja nicht!) Dann weiß man, woran es liegt. Aber sagen Sie es offen, denn abgesehen davon ist er, wie gesagt, ein höchst qualifizierter Kandidat, und ich hoffe daher, dass er hier im Plenum breite Zustimmung findet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.20.08

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Wir haben es schon gehört, wir haben heute die sehr verantwortungsvolle Aufgabe, als Nationalrat jemanden vor­zuschlagen, der in Zukunft am Verfassungsgerichtshof sein Amt ausüben wird. Und um dieser verantwortungsvollen Aufgabe nachzukommen, haben wir mit sehr, sehr vielen Kandidatinnen und Kandidaten ein Hearing durchgeführt, es waren knapp 40 Per­sonen. Am Schluss waren es ein bisschen weniger, einer, der regelmäßig in der „Krone“ eine Kolumne schreibt, hat seine Bewerbung zum Beispiel zurückgezogen, und auch andere sind nicht zum Hearing gekommen. Wir haben unsere Aufgabe in diesen Hearings, die bei so vielen Kandidaten einigermaßen herausfordernd waren, dennoch, glaube ich, sehr verantwortungsvoll, sehr gut wahrgenommen.

Die Bundesverfassung ist sehr dünn, wenn es darum geht, was an und für sich not­wendig ist, um Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu sein. Es geht darum, dass man ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und dass man eine zehnjährige Berufserfahrung einbringen soll. Was aus meiner Sicht wichtig ist, ist einerseits natürlich die fachliche Qualifikation, also dass man grundsätzlich ein Jusstudium haben sollte – aber das ist klar von der Verfassung vorgegeben –, ande­rerseits die Frage, was denn der Verfassungsgerichtshof braucht, ob es dafür beson­dere fachliche Qualifikationen braucht, aber aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Richter und Richterinnen vor Ort auch die Frage der Diversität, sei es, was das Alter und das Geschlecht betrifft, und eben die entsprechenden fachlichen Fragen.


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Wir sehen, dass am Verfassungsgerichtshof immer weniger Zivilrechtler sind. Das ist eine Sache, die wichtig ist und die man ansprechen müsste. Wir sehen, dass immer weniger Frauen am Verfassungsgerichtshof sind. Wir sehen, dass es wenige junge Richterinnen oder Richter am Verfassungsgerichtshof gibt, und wir sehen auch, dass es keine Verzahnung mehr mit dem Obersten Gerichtshof gibt, was früher eigentlich normal war. Zivilrechtliche Expertise ist deshalb so wichtig, da durch die Geset­zes­beschwerde, die wir ja hier im Nationalrat beschlossen haben, auch immer mehr zivil­rechtliche Normen vor den VfGH gebracht werden und man daher in diesem Bereich besonders gute Kenntnisse haben sollte.

Wir hatten dieses Hearing und das Ergebnis war, dass wir meiner Meinung nach sehr, sehr viele großartige Kandidatinnen und Kandidaten hatten. Wir haben Koryphäen des Zivilrechts wie Professor Bydlinski da gehabt, der jedenfalls im Zivilrecht wirklich einer der Besten seines Faches ist. Wir haben sehr junge Professoren da gehabt, Profes­sor Perner und Professor Spitzer, auch ausgewiesene Zivilrechtsexperten, die vielleicht die Altersdurchmischung ein bisschen anders gestalten könnten. Wir hatten die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, Frau Dr. Prunbauer-Glaser, auch eine ausgezeichnete Zivilrechtlerin, Frau Mag. Baumann, Herrn Dr. Pürgy, wir hatten vom Obersten Gerichtshof Herrn Hofrat Dr. Gottfried  Musger, und wir hatten auch Kan­didaten, die eher der Freiheitlichen Partei nahestehen und bei denen ich gefunden haben, dass sie es im Hearing gut gemacht haben: Herr Dr. Rami wird im Bundesrat vorgeschlagen werden, Herr Rechtsanwalt Dr. Rohregger hat auch beim Hearing seine Argumente sehr gut vorgebracht.

Wir haben einen Kandidaten, der heute vorgeschlagen werden wird, der im Vorfeld schon eine gewisse Kritik abbekommen hat, unter anderem wegen seiner Mitglied­schaft bei einer Burschenschaft. Ich habe mich dazu nicht geäußert, das ist nach meiner Wahrnehmung seine Sache. Nach seinem Hearing ist aber ein wissen­schaft­licher Aufsatz von ihm an die Öffentlichkeit gekommen, in dem er – ich zitiere es noch einmal wörtlich, weil es so wichtig in der Debatte ist – schreibt: „Der EGMR kann [...] getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden [...].“

Herr Kollege Stefan und Herr Kollege Gerstl! Herr Kollege Stefan, Sie haben gesagt, er hat einen einzigen Makel, er ist von der FPÖ vorgeschlagen. Das ist nicht der Makel, den ich ihm vorwerfe. Mir geht es darum – und vielleicht auch zum Thema politisch-taktisch, ich mache hier kein politisch-taktisches Manöver –, dass wir die besten, ge­eig­netsten Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof haben. Herr Kollege Gerstl hat gemeint, man wird ja noch seine Meinung sagen und sich wissenschaftlich auseinan­dersetzen können. Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Ich habe meine Dissertation im Übrigen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit geschrieben und habe dort auch Urteile des EGMR kritisiert. Die Frage ist, wie man es kritisiert und ob man im wissenschaftlichen Diskurs – der sicherlich der Großteil dieses Aufsatzes von Professor Hauer ist – kritisiert oder einem anderen Höchstgericht wortwörtlich vorwirft, dass es „mitverant­wortlich für die multikriminelle Gesellschaft“ ist.

Und das ist das, was ich kritisiere, dass jemand, der Mitglied eines Höchstgerichts werden will, einem anderen Höchstgericht, dem Wahrer der Grund- und Menschen­rechte in Europa sagt: Sie sind mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft. – Das ist das, was nicht geht. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Folgendes halte ich für besonders schwierig, Herr Kollege Stefan: Sie haben ange­sprochen, dass die FPÖ damals dieses Hearing gefordert hat. Da kann man im Nach­hinein sagen, ich danke Ihnen dafür, mir wäre es noch lieber gewesen, das Hearing wäre medienöffentlich gewesen. Deshalb verstehe ich aber noch weniger, wieso Sie


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sich im Vorfeld größtenteils schon haben ausrichten lassen, wen Sie wählen sollen. Ich weiß schon – Sie kennen Professor Hauer wahrscheinlich, und ich habe auch ein paar von den Kandidaten gekannt –, man hat im Vorfeld schon eine gewisse Meinung, aber wenn man das Hearing wirklich ernst nimmt, dann schaut man sich an, wie die Leute im Hearing sind. Da gibt es einfach Kandidaten, die besser waren, und es gibt Kan­didaten, die waren nicht so gut. Daher verstehe ich nicht, wie man sich im Vorfeld als Abgeordneter dieses Hauses von der Bundesregierung de facto schon ausrichten lässt, wen man nachher wählen soll.

Das ist dann nämlich ein Problem, dass wir dieses Hearing nicht ernst nehmen und dass wir uns hier als Abgeordnete im Hohen Haus nicht ernst nehmen. Das kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere, da Sie damals dieses Hearing offensichtlich durchgesetzt haben.

Es ist so, dass sich anhand des Hearings meiner Meinung nach – man kann unter­schiedlicher Meinung sein, das ist gar keine Frage – eine Person herauskristallisiert hat, die die bestgeeignete oder zumindest eine von zwei bestgeeigneten ist. Das ist aus unserer Sicht Herr Hofrat Dr. Gottfried Musger vom Obersten Gerichtshof, den wir hier heute auch vorgeschlagen haben. Es ist zusätzlich – vorgeschlagen durch die SPÖ – Frau Dr. Prunbauer-Glaser, die aus unserer Sicht auch ausgezeichnet wäre. Das wären die zwei besten Kandidaten für dieses Amt. Sie haben zwei Sachen gemeinsam, sie haben einerseits gemeinsam, dass sie hervorragend geeignet wären, und sie haben vor allem gemeinsam, dass sie einem anderen Höchstgericht nicht ausrichten, dass dieses Höchstgericht mitverantwortlich für die multikriminelle Gesell­schaft ist.

Und noch einmal: Das ist keine wissenschaftliche Aussage, dass jemand mitver­ant­wortlich für die multikriminelle Gesellschaft ist, das ist eine polemische Aussage, die an und für sich im wissenschaftlichen Diskurs nichts zu suchen hätte. Sagen darf es natürlich jeder, das ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Frage, die wir aber heute als Abgeordnete dieses Hauses beantworten müssen – und das sind insbe­son­dere die Abgeordneten der ÖVP –, ist, ob Sie lieber jemanden im Verfassungsgerichts­hof sitzen haben, der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Wahrer der Freiheitsrechte, der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit in Europa ausrichtet, dass er schuld und mitverantwortlich an der multikriminellen Gesellschaft ist, oder ob Sie lieber jemanden im Verfassungsgerichtshof sitzen haben, der solche Ansichten nicht hat.

Ich bin der Meinung, es ist besser, wir haben Leute dort, die nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorwerfen, dass er mitverantwortlich an der multi­kriminellen Gesellschaft ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

12.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.

 


12.27.38

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was hätte das für eine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus sein können, wenn man dieses Hearing tatsächlich als ein Hearing ernst genommen hätte?

Da lädt man 40 Leute ein, weiß vorher schon, wer es wird, schleust sie im Viertel­stun­dentakt durch und entwürdigt damit in Wirklichkeit die Kandidatinnen und Kandidaten, setzt damit auch die Institution herab, für die sich diese KandidatInnen bewerben, und entwürdigt überdies dieses Haus. Kein Mensch in diesem Land kann glauben, dass


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man 40 Leute im Viertelstundentakt hier durchtreiben kann, dass man mit einer Frage pro Fraktion auch nur in irgendeiner Weise die fachliche, persönliche, menschliche Qualität einer KandidatIn testen, prüfen oder auch nur in Aussicht nehmen könnte, um dann ein ausgewogenes Bild darüber zu bekommen, welchen Vorschlag der öster­reichische Nationalrat an den Bundespräsidenten macht.

Das ist eine Farce – die Würde des Hauses, die hier quasi streng unter Beobachtung steht, hindert mich, es so auszusprechen, wie es tatsächlich ist. Wir müssen zu einer anderen Form der Konsensfindung, der Abstimmung, des Hearings kommen. Die Ver­fassung sagt nur, das Parlament, der Nationalrat schlägt vor. Wie er das macht, ist seine Sache, die Geschäftsordnung ist diesbezüglich lückenhaft. Und ich nehme gern das auf, was Kollege Gerstl und auch Kollege Stefan informell schon bekannt gegeben haben: Wir müssen ein Prozedere finden, das nicht alle Beteiligten in Wirklichkeit sehr armselig aussehen lässt. Das war auch der Grund dafür, warum ich daran nicht teilgenommen habe.

Jetzt soll man aber nicht glauben, dass nur der Umstand, dass ich dort nicht teilge­nommen habe, mich daran gehindert hätte, einige der Kandidatinnen und Kandidaten schon sehr genau in Augenschein zu nehmen. Ich komme zum Kandidaten und nächsten Richter am VfGH, Kollegen Hauer: Kollege Hauer ist einmal sicher kein Nazi, anders als landläufig in den Medien berichtet wird. Das ist er sicher nicht. Ob er Mit­glied einer Korpsstudentenschaft ist, ist mir persönlich vollkommen egal, das darf kein Kriterium für irgendetwas sein, da bin ich beim Kollegen Stefan und auch beim Kollegen Gerstl. Was er in einzelnen Medien und Zeitschriften geschrieben hat, also, da wird er noch lange brauchen, bis er zu der Polemik findet, die ich sonst in Artikeln verwende, auch gegen Höchstgerichte. Wenn das schon ein Kriterium sein soll, um jemanden für ein höchstrichterliches Amt untauglich zu machen, dann scheiden die profiliertesten juristischen Geister der Ersten und der Zweiten Republik aus. Wer sich je mit dem Werk von Hans Kelsen befasst hat, weiß, wie dieser Gegner herunter­ge­macht hat, und hätte ihn auch nicht zum VfGH-Richter bestellen dürfen, was er ja bis 1929 mit hoher Qualität gewesen ist.

Ich glaube, auch in dieser Sache sollte die SP etwas bescheidener mit ihrer Kritik sein. Sie hat über Jahrzehnte hemmungslos dieses Amt und die Besetzung von Höchst­gerichten ausgenützt (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), um parteipolitische Avancen durchzudrücken, und wenn jetzt hier Kritik kommt, dann sage ich, das ist schon sehr, sehr einäugig.

Wie gesagt, ich habe mir das Werk von Hauer angesehen und ich sage Ihnen ganz offen: Ich halte diesen Kandidaten nicht fachlich für ungeeignet, er ist ein hoch­qua­lifizierter Jurist, aber ich liebe und schätze nicht, wes Geistes Kind er ist. Ich sage Ihnen das ganz offen, Kollege Hauer ist mir zu polizeiaffin. Er ist kein Vertreter der Grundrechte und der Menschenrechte, er ist in Wirklichkeit ein Vertreter der öster­reichischen Sicherheitskräfte. Das kann man politisch goutieren, ich tue es nicht. Und wer sich seine Habilitationsschrift aus dem Jahr 2000 durchliest – ich nehme an, alle, die im Hearing waren, haben das getan –, wird ab ungefähr Seite 400 oder 402 eine ganz eigenartige Ideologie finden, die mich als österreichischen Staatsbürger und als Parlamentarier sehr, sehr befremdet.

Ich kann Ihnen die Kurzfassung davon liefern und sie ist nicht schön. Kurz gefasst sagt nämlich Kollege Hauer: Die Polizei ist doch ein kostbares Gut und eine wirklich tolle Sache. Auch der Staat ist eine wirklich tolle Sache, eine ganz gute, erstrebenswerte und schützenswerte Sache. Und dann schließt er atmosphärisch – nicht wortwörtlich, das würde er nicht tun, aber atmosphärisch – die Frage an: Warum sind denn nur alle Leute gegen den Polizeistaat?


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Das ist der Duktus, der dort herauskommt, und deshalb bin ich im Zusammenhang mit den anderen Beiträgen, die ich vom Kollegen Hauer gelesen habe, bis hin zu seinen Kommentaren zum Waffengebrauchsgesetz und Ähnlichem der Meinung, diesen Mann treibt nicht der Wille zur Erweiterung und Bekräftigung der Grund- und Menschen­rechte. Wer seine Publikationsliste durchliest, der weiß auch, dass Kollege Hauer mit den Grund- und Menschenrechten, mit Verfassung nichts zu tun hat. Nicht umsonst ist er am Institut für Verwaltungsrecht, das als Ausnahme in Österreich eben nicht Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern nur Verwaltungsrecht abdeckt. Dieser Mann ist keiner, dem der Schutz von Grund- und Menschenrechten ein wirkliches Anliegen ist, und deshalb will ich ihn im Verfassungsgerichtshof auch nicht sehen.

Letzter Satz: Kollege Stefan hat gesagt: Wer nur deswegen gegen Hauer ist, weil der Vorschlag von der FPÖ kommt, der soll das sagen, der soll aber nicht so tun, als ob es objektive Gründe gegen Hauer gäbe. – Das Argument stimmt nicht. Der Verfas­sungsgerichtshof ist über die Jahre, spätestens seit Ende der Siebzigerjahre durch die Umwandlung des Gleichheitssatzes zu einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot zu einem dezidiert politischen Gerichtshof geworden. Der Verfassungsgerichtshof ist auf der ganzen Welt, in den einzeln Ländern mit unterschiedlicher Ausprägung, immer ein politisches Grenzorgan. Richter am Verfassungsgerichtshof, Richterinnen an diesen Höchstgerichten haben immer nicht nur eine bloß juristische Aufgabe, die durch ihre juristische Qualifikation abgedeckt sein sollte, sondern sie haben ebenso als negativer Gesetzgeber auch eine politische Aufgabe. Das ist unter anderem der Grund dafür, warum es gerechtfertigt ist, auch weiterhin eine politische Besetzung für diese Höchst­gerichte vorzunehmen.

Da sage ich Ihnen ganz offen, ich halte Kollegen Hauer in der jetzigen Situation in Österreich, am Beginn des 21. Jahrhunderts, aufgrund der Dinge, die ich von ihm weiß und die wir von ihm wissen können, nicht für einen geeigneten Repräsentanten eines erweiterten Grund- und Menschenrechtsschutzes, nicht für einen Garanten für mehr Demokratie und Menschenrechte, sondern tendenziell, nach all dem, was ich von ihm bisher in Erfahrung gebracht habe, für jemanden, der einem gewissen Autoritarismus in diesem Staat eher Vorschub zu leisten bereit ist, als dass er hier die Grund- und Menschenrechte ausweiten und vorantreiben will. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wir haben deshalb auch Frau Kollegin Marcella Prunbauer-Glaser vorgeschlagen, nicht zuletzt deswegen, weil ich glaube, dass es in Zeiten wie diesen einfach eine Schande ist, wenn man ein Höchstgericht derart mit Richterinnen unterbesetzt lässt. Und das tut der Institution nicht gut, und dem Land auch nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler. – Bitte.

 


12.36.25

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich und andere Kollegen, die heute schon gesprochen haben, haben an diesen zwei Tagen an den Hearings teilgenommen. Es waren sehr intensive Tage, aber es war für mich als Bürger, als Abgeordneter eine sehr schöne Erfahrung, denn ich kann getrost sagen, dass sich hier durchweg sehr gute Kandidaten beworben haben. Sie haben sich sehr gut präsentiert, und ich darf mich bei jedem Einzelnen für das Kommen und für die sehr gute Präsentation bedan­ken.

Weiters ist auch festzuhalten, dass ich es sehr bedauere, dass die Namensliste der Kandidatinnen und Kandidaten durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt ist.


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Das ist wie bei allen Hearings – ich weiß nicht, ob Sie bei anderen Hearings, abgesehen von jenen am Freitag und am Montag, dabei gewesen sind –, wenn Namen von Kandidaten vorab in die Öffentlichkeit gelangen, haben die Kandidaten damit natürlich überhaupt keine Freude, und man wird vielleicht beim nächsten Mal nicht mehr so viele gut geeignete Kandidaten finden, die sich für so ein Amt bewerben wollen.

Grundsätzlich zum Hearing: Ich habe es bedauert, dass die Liste Pilz daran nicht teil­genommen hat. Das Prozedere wurde von allen Klubs so festgelegt, wie es dann auch praktiziert wurde. Unser Klubreferent hat dazu das Okay von allen Fraktionen, von allen Klubs eingeholt, und deswegen bedauere ich es wirklich, dass das Hearing von der Liste Pilz boykottiert wurde.

Ein Hearing ist grundsätzlich – für mich wenigstens darf ich das sagen – eine Ent­scheidungshilfe, eine Entscheidungsgrundlage, aber nicht alleine das Entscheidende. Wir haben ja die Bewerbungsunterlagen von allen Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig bekommen und natürlich auch studiert. Sie waren teilweise in der Aus­formung sehr umfangreich – um die 83 Seiten beim letzten Kandidaten –, oder in ihrer Ausgestaltung weniger umfangreich, was dann natürlich auch die Entscheidung dies­bezüglich schwieriger gemacht hat.

Zum Kollegen Hauer, der heute wohl von den Regierungsfraktionen als Richter für den Verfassungsgerichtshof beschlossen wird, darf ich sagen, dass er eine durchaus integre Person ist. Er hat sich hervorragend präsentiert, er ist ein ausgewiesener Experte in Verfassungs- und in Verwaltungsfragen. Ich halte ihn für sehr geeignet für diese verantwortungsvolle Position und ich kann ihn daher heute guten Gewissens wählen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum Prozedere selbst – das ist ja auch schon von verschiedenen Fraktionen angeführt worden – sollten wir in aller Offenheit sprechen: Ob wir uns in 15 Minuten tatsächlich ein gutes Bild oder einen Eindruck von jedem einzelnen Kandidaten machen konnten, sei dahingestellt – mir ist es im Großen und Ganzen gelungen. Ich kann – mich wiederholend – mit den Worten abschließen: Mit gutem Gewissen wähle ich Kollegen Hauer. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.

 


12.40.01

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist nicht das erste Mal, dass ich bei einem Hearing dabei war – aber es ist auch nicht das erste Mal, dass hier politische Entscheidungen getroffen werden.

Ich teile da die Ansicht des Kollegen Noll: Mitglieder der Höchstgerichte werden auf der ganzen Welt von politischen Institutionen bestellt, und damit fließt Politik in die Bestel­lung dieser Institutionen ein. Das ist aber nicht der Grund meiner Kritik, die ich später vortragen werde, sondern es gibt drei Kritikpunkte, die wirklich erstmalig bei derartigen Hearings aufgetreten sind.

Der erste Punkt ist: Man hatte bei bisherigen Hearings zumindest den Anstand, die Namen nicht im Vorhinein zu nennen und als fix vorzugeben. Das ist bei diesem Hearing verloren gegangen. Das halte ich für schade, ungeschickt, eine schlechte Vor­gangsweise, was auch immer. Es ist aber vor allem eines: Jene hochqualifizierten Personen – und alle, die sich da gemeldet und sich diesem Hearing gestellt haben, sind höchstrangige, gut qualifizierte Personen, die ihren Platz in der Gesellschaft haben – werden damit herabgewürdigt. Ich halte diese Vorgangsweise für entbehrlich.


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Der Höhepunkt war, dass dann vergangenen Freitag um 10.55 Uhr eine APA-Meldung gekommen ist, mit der Herr Vizekanzler Strache uns im Ausschuss ausrichtet, wer es werden soll. Ich halte das für eine Entwürdigung des Selbstverständnisses der Abge­ordneten in diesem Haus. Dass man sich so vorführen lässt, das halte ich für unan­gebracht! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Der zweite Punkt ist: Es gibt einen einzigen Kandidaten – einen einzigen Kan­di­daten! –, der sich mit sehr zweifelhaften öffentlichen Auftritten eigentlich selbst aus dem Spiel genommen hat. Alle anderen 40 Kandidaten haben derartige Äußerungen nicht getätigt. Den EGMR als Komplizen für eine „multikriminelle Gesellschaft“ herab­zuwürdigen – wer in diesem Haus glaubt denn, dass das nicht der internationalen Reputation des österreichischen Verfassungsgerichtshofes schadet? Wer kann ehr­lichen Gewissens sagen, dass diese Aussage, mit der eines der höchsten Gerichte Europas herabgewürdigt wird, eine Qualifikation für einen Verfassungsrichter sein kann? (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Ich bin ganz anderer Ansicht als Kollege Gerstl: Natürlich kann man Kritik üben, aber man kann doch dabei nicht andere Gerichtshöfe verächtlich machen und dann selbst Mitglied des Verfassungsgerichtshofes werden! Er kann weiterhin Kritik üben, aber dies disqualifiziert ihn als Verfassungsrichter. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Der dritte Punkt betrifft einige Kleinigkeiten. Nehmen wir zum Beispiel die Aussage Hauers über diesen berühmten Ball, der mir ziemlich wurscht ist:

„Dem Kleidungsstil nach zu urteilen, müssen sich die Demonstranten nicht mit den höheren Progressionsstufen des Einkommenssteuerrechts auseinandersetzen.“ – Das ist für Sie eine Kleinigkeit, aber wissen Sie, was im Artikel 7 der Bundesverfassung zu diesem Standesdünkel steht, die da öffentlich geäußert werden? – Da steht:

„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlech­tes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ (Zwi­schenruf des Abg. Brückl.)

Da geht es genau darum, was Vorredner Noll gesagt hat: Hauer missachtet die Ein­zelrechte, die Menschenrechte. Er missachtet sie – und bewirbt sich für eine Position, in der er über diese urteilen muss! Alle anderen hochqualifizierten Kandidaten haben derartige Äußerungen nicht getätigt, daher ist Hauer der Einzige, der sich aufgrund seiner Äußerungen für dieses Amt nicht qualifiziert hat. Der Einzige! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Jetzt bin ich nicht so naiv, Kollege Stefan: Mir ist vollkommen klar, dass die FPÖ ein Vorschlagsrecht hat. (Zwischenruf bei der FPÖ.) So ist das mit Mehrheitsverhältnissen, auch bei der Bestellung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Das ist ein Teil des politischen Zusammenlebens, dessen Regeln wir uns selbst gegeben haben. Es hat hochgradig qualifizierte, der FPÖ nahestehende Kandidaten gegeben. Warum sucht man sich da den Einzigen aus – den Einzigen! –, der in der Öffentlichkeit klargemacht hat, dass er nicht für Menschenrechte und Einzelrechte steht? (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Diese Frage müssen Sie sich selbst stellen: Warum wähle ich den einzigen Kandi­daten, der diese Disqualifikation mit sich bringt und noch dazu den Verfassungs­gerichtshof international in ein schlechtes Licht stellt? Er bewirkt damit eine negative internationale Reputation, wenn er die internationalen Gerichte verächtlich macht. Ich halte das für keinen Qualifizierungsgrund für einen Verfassungsrichter. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 68

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte.

 


12.45.51

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätztes Publikum! Wie bezeichne ich eine Gesellschaft, in der folgende Ver­brechen mittlerweile an der Tagesordnung stehen? Am Wiener Praterstern vergewal­tigen drei junge Afghanen eine Studentin. In Tulln vergewaltigen ein Afghane und ein Somalier eine 15-Jährige. In Freiburg ermordet ein Afghane die 19-jährige Maria, in Kandel ein Afghane die 15-jährige Mia. Es gab eine Vergewaltigung einer Joggerin in Bayern durch einen abgelehnten nigerianischen Asylwerber. Ein Syrer fügt in Graz seiner Frau schwerste Brandverletzungen zu. Ein Tschetschene wirft in Cottbus seine Frau aus dem Fenster und schneidet ihr dann die Kehle durch. Der letzte Fall: Acht Iraker verschleppen in Wien zu Silvester 2015 eine deutsche Lehrerin und verge­wal­tigen sie; und so weiter und so fort.

Ich nenne das eine multikriminelle Gesellschaft, die sich in den letzten Jahrzehnten hier in Westeuropa etabliert hat, genauso wie Professor Hauer das in einem Vortrag aus dem Jahr 2010 zum Thema Sicherheitsverwaltung und Europäische Menschen­rechtskonvention getan hat.

Er bezeichnete den Europäischen Gerichtshof als „getrost [...] mitverantwortlich“ für diese Entwicklung, und natürlich ist das so. Warum? – All diesen von mir aufgelisteten Fällen – das sind nicht die Fälle von Professor Hauer, sondern meine, die ich der Zeitung entnommen habe und verfolge – ist gemein, dass sich die ausländischen Straf­täter noch im Land befinden, nämlich in Österreich beziehungsweise in Deutschland.

Sie werden auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafen mit sehr, sehr hoher Wahrschein­lichkeit nicht abgeschoben werden können, aber nicht, weil wir das in unserer natio­nalen Gesetzgebung nicht vorgesehen hätten, sondern weil der Europäische Ge­richtshof für Menschenrechte eine Judikaturlinie entwickelt hat, die die Abschiebung von ausländischen Straftätern beinahe unmöglich macht.

Ich mache es Ihnen am Beispiel der acht Iraker deutlich: Die sitzen jetzt ein und büßen ihre Haftstrafe ab. Nach Verbüßung dieser könnten sie nach unserem Recht abge­schoben werden – sie werden sich aber auf Artikel 3 EMRK berufen und sagen: Nein, im Irak erwartet uns eine erniedrigende und unmenschliche Behandlung.

Wir müssen jetzt prüfen: Stimmt das oder stimmt das nicht? Der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte geht so weit, dass er in Einzelfällen sogar eine Bescheinigung aus dem Heimatstaat der Straftäter verlangt, dass dieser ihn nach der Abschiebung anständig behandeln wird. Gut, wie praktikabel eine solche Judikatur ist, glaube ich, können Sie alle abschätzen. Das heißt, die acht Menschen werden im Land bleiben, und die Rechte des Opfers, der Frau, deren Leben sie innerhalb weniger Stunden zerstört haben, spielen bei dieser ganzen Abwägung nicht die geringste Rolle.

Generell lenkt also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fokus auf die Grundrechte des Täters. Bei der Abwägung, ob eine Abschiebung nach Artikel 3 EMRK vorzunehmen ist, werden den Grundrechten des Täters nicht die Grundrechte des Opfers gegenübergestellt – also wie schwer der Eingriff in die Grundrechtssphäre des Opfers war –, sondern lediglich die öffentliche Sicherheit. Dies führt dazu, dass wir zwar ab und zu einen Terroristen oder Gefährder abschieben dürfen, auch wenn die­sen vielleicht eine unfreundliche Behandlung im Heimatstaat erwartet (Abg. Scherak: Nicht „unfreundlich“!), aber die ganz normalen Vergewaltiger, Mörder, Räuber und so weiter bleiben im Land, weil sie die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 69

Ich denke, diese Judikaturlinie kann man getrost als mitverantwortlich für die multi­kriminelle Gesellschaft bezeichnen, die auch bei uns – leider – entstanden ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Professor Hauer hat das in seinem Beitrag für jeden nachvollziehbar ganz sachlich analysiert und festgestellt – allerdings hat er dafür von der Opposition Kommentare geerntet: Abgeordneter Scherak ist „fassungslos“, dass so jemand für das Amt eines Verfassungsrichters infrage kommt, ein Höchstrichter, der „einem anderen Höchst­gericht vorwirft, der Kriminalität Vorschub zu leisten“.

Für Professor Mayer, der ja kaum etwas unkommentiert lässt, das in unserer Republik vor sich geht, ist eine Grenze überschritten: So jemand könne doch nicht zum VfGH angelobt werden! (Abg. Strolz: Danke für das Wiederholen der Argumente! – Zwi­schenruf des Abg. Schieder.)

„Der Verfassungsgerichtshof hat auch auf Minderheiten zu achten“, sagt Mayer – mit den Minderheiten meint er die straffälligen Täter! Der Vorsitzführende bei den Hearings Wittmann sagte: „Ein Verfassungsrichter, der eine andere wichtige rechtsstaatliche Institution verächtlich macht, ist am falschen Platz“. (Ruf bei der SPÖ: Richtig!)

Ich frage mich, ob diese Herrschaften, die ich gerade genannt habe, schon einmal juristische Fachzeitschriften gelesen haben! (Heiterkeit der Abg. Heinisch-Hosek. – Zwischenrufe der Abgeordneten Wittmann und Scherak.)

Von Professor Mayer weiß ich es, er hat das aber anscheinend kurzzeitig vergessen: Da gibt es immer die Rubrik Entscheidungsbesprechungen beziehungsweise Entschei­dungskritik. Das gehört zur täglichen Arbeit von Universitätsassistenten und -profes­so­ren, ich habe das selbst in meiner Zeit an der Universität gemacht, mein Kollege war damals Professor Hauer. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Teilen Sie das den Verlagen bitte mit, dass das nicht mehr zulässig ist, weil Kritik an Entscheidungen nicht mehr erlaubt ist! (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Ich weiß nicht, was vom Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft dann noch umfasst ist – un­sere Lehre und Forschung wird stehen bleiben, denn man darf ja nicht mehr kritisieren. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Genau!)

Im Übrigen ist die Neigung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und auch des EuGH, Rechtspolitik zu betreiben, Gegenstand heftigster Diskussionen in der Fachwelt – das weiß man aber nur, wenn man sich diese Fachzeitschriften auch manchmal anschaut! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Loacker: Die Fachzeitschrift „Die Aula“?!)

Ich möchte jetzt nur keine Kollegen nennen, die sich damit befasst haben, denn vielleicht wollen die irgendwann einmal ein Amt bekleiden und sind dann derselben Hetzjagd ausgesetzt wie jetzt Professor Hauer. (Abg. Schieder: Geh bitte!)

Ich zitiere daher nur Professor Korinek, weil dieser nicht mehr unter uns weilt: Er hat gemeint, die Rechtsprechung des EuGH sei ein Schulbeispiel für ideologische Rechts­an­wendung. (Abg. Rosenkranz: Das war der Präsident des Verfassungsgerichts!) – Ja, und er war sehr würdig und hat dem VfGH nur Respekt verschafft. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Einen zitiere ich noch, der auch wirklich über den Dingen steht: Universitätsprofessor Christoph Grabenwarter, ein absolut renommierter Jurist aus dem Bereich des öffent­lichen Rechts. Da gibt es ein Interview mit ihm aus dem Jahr 2010, dasselbe Jahr, in dem Professor Hauer seinen Beitrag geschrieben hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Damals ist dieses Thema gerade aufgekommen, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese sogenannte dynamische Rechtsprechung ent-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 70

wickelt hat. Grabenwarter sagte damals, dass die Richter des EGMR „tendenziell stärker politische Bewegungen auszulösen bereit sind“.

Er kritisiert auch ein bisschen die Besetzungspolitik und spricht auch über das Blei­berecht von integrierten Fremden. Dieses ist eine Erfindung des EGMR – ja, das war nirgendwo in Gesetzen vorgesehen! Das heißt, die Rechtsprechung ist wirklich sehr dynamisch. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Übrigens ist Professor Grabenwarter nicht nur ein absolut renommierter Jurist im Bereich des öffentlichen Rechts, er ist seit 2005 Mitglied des VfGH und ist nun erfreu­licherweise auch Vizepräsident des Höchstgerichtes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch der Herr Vizepräsident des VfGH erlaubt sich also, die Freiheit der Wissenschaft in Anspruch zu nehmen.

Sehr geehrte Opposition, was jetzt? Sie haben sich in den letzten Tagen auf Kosten von Professor Hauer profilieren wollen. Herr Abgeordneter Scherak war ständig in der Presse – es ist Ihnen wahrscheinlich gelungen, Ihre Bekanntheit ein bisschen zu steigern (Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Noll sowie Gegenrufe des Abg. Rosenkranz das jedoch auf Kosten von Professor Hauer, indem Sie sich in völlig unqualifizierter und auch sehr gemeiner Weise über ihn geäußert haben. Er hat völlig klargestellt, was er vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hält: nämlich dass mit diesem Grundrecht aus dem Staatsgrundgesetz von 1867 – es ist auch in der EMRK verankert – sicher nicht gemeint war, dass Gewaltausübung erlaubt ist!

Angriffe auf Polizisten, Sachbeschädigungen, Bespucken von PassantInnen sind von diesem Grundrecht nicht umfasst, das hat er gemeint – und Sie gehen hinaus an die Presse und sagen, er hat ein problematisches Verhältnis zum Versammlungsrecht. Das ist eine Gemeinheit! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Professor Hauer soll also ein Skandal sein und die Reputation des VfGH beschä­digen – was war mit den Besetzungen durch die SPÖ? Da wird von politischer Farce geredet, von Politschacher – was war bitte mit der Bestellung eines Ex-Mitarbeiters des Kabinetts von Bundeskanzler Gusenbauer zum Verfassungsrichter? (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

Was war mit der Bestellung der Büroleiterin von Staatssekretärin Ederer? Die sind jetzt auch – vielleicht wirklich höchst qualifizierte – Verfassungsrichter! (Abg. Schieder: Sind sie beide! – Abg. Rosenkranz: Eine Lichtgestalt!)

Wenn Sie jetzt aber vorwerfen, es gäbe da irgendeinen Postenschacher, sage ich, wir wissen eh ganz genau, was Sie gegen Professor Hauer haben: Es geht nicht um seine Qualifikation; jeder hier weiß, dass er höchst qualifiziert ist und auch beim Hearing voll­kommen überzeugt hat! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Ja, es hat auch andere gute, sehr gute Kandidaten gegeben. Es ist sehr schön, zu sehen, dass es so viele höchst qualifizierte Kandidaten gibt, aber übertroffen hat Herrn Professor Hauer niemand, kein einziger. (Rufe bei der SPÖ: Geh bitte!) Er ist daher ein äußerst qualifizierter Mann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es wäre aus meiner Sicht ein Skandal, wenn so jemand wie er nicht infrage kommt. (Abg. Rosenkranz: Genau!) Das ist jetzt natürlich sehr ungewohnt für die Opposition, dass jetzt plötzlich die besten Leute zum Zug kommen – ich verstehe schon, dass das für Irritationen sorgt. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie werden sich aber daran gewöhnen müssen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.56



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 71

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.

 


12.57.01

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser sehr emotionalen Auseinandersetzung möchte ich mit einem Zitat beginnen. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Jemand hat einmal gesagt, er wolle „nicht als Vertrauensmann irgendeiner Partei ein richterliches Amt ausüben; solches hielt ich mit der richterlichen Unabhängigkeit gänzlich unvereinbar.“

Von wem stammt das Zitat? Wen habe ich da zitiert, wer hat das gesagt? – Das Zitat stammt von Hans Kelsen, dem Schöpfer der Reinen Rechtslehre, dem Architekten der österreichischen Bundesverfassung, dem Urheber der Verfassungsgerichtsbarkeit, dem neutralen Verfassungsrichter von 1919 bis 1930.

1930 hat Karl Seitz, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Hans Kelsen gefragt, ob er damit einverstanden sei, dass die Sozialdemokratische Partei ihn als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorschlägt – zuvor war er neutraler Richter gewesen. Hans Kelsen hat darauf das geantwortet, was ich zitiert habe: Er wollte „nicht als Vertrauensmann irgendeiner Partei ein richterliches Amt ausüben“.

Ich muss daher in Richtung meiner Vorrednerin sagen: Es stimmt, es gab immer wieder parteipolitisch motivierte Besetzungen am Verfassungsgerichtshof – aber damit sollen wir aufhören! Wir sollten jene Persönlichkeiten auswählen, die am besten für diesen Gerichtshof geeignet sind. Hans Kelsen hat mit seiner Äußerung, er wolle nicht als Vertrauensmann einer Partei dort sein, Maßstäbe gesetzt.

Warum ist das so wichtig, dass nicht jemand an den Verfassungsgerichtshof kommt, dessen Loyalität einer Partei gilt und gelten muss? Warum ist das so wichtig? – Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter der Verfassung. Die Verfassung ist ja nicht nur das Verfassungsdokument von 1920, sondern dazu gehört auch der Grundrechte­katalog aus dem Staatsgrundgesetz, dazu gehört auch die Europäische Menschen­rechtskonvention, die bei uns im Verfassungsrang steht, dazu gehört die Charta der Grundrechte der EU.

An diesen Bestimmungen muss der Verfassungsgerichtshof die österreichische Rechts­ordnung, die Gesetze, die hier beschlossen werden, messen.

Um dieser Aufgabe und dieser Verantwortung gerecht werden zu können, müssen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes selbstverständlich hervorragende Juristinnen und Juristen sein, aber sie müssen auch persönlich in ihrem Berufsethos völlig un­tadelig sein sowie humanistisch geprägt. Darauf kommt es an. Ganz entscheidend ist auch, dass am Verfassungsgerichtshof jene Fächer und Rechtsgebiete vertreten sind, an denen ein Bedarf besteht. Derzeit ist das vor allem das Zivilrecht. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich selber war ja bis Ende 2017 Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Ich bin damals einstimmig vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Ich habe damit eine Tra­dition fortgesetzt, die schon lange bestanden hatte, nämlich dass immer auch ein Richter oder eine Richterin des Obersten Gerichtshofes Mitglied oder Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes ist.

Warum ist das wichtig? (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Das ist deshalb wichtig, weil sich die Höchstgerichte austauschen müssen, weil es eine Verschränkung geben muss, da der Verfassungsgerichtshof immer wieder Gesetzprüfungsanträge des Obersten Ge­richts­hofes bekommt. Es gibt ja auch diese Verschränkung mit dem Verwaltungsgerichtshof.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 72

Wir haben einen Kandidaten, der in jeder Hinsicht – fachlich, persönlich – geeignet ist, hervorragend geeignet ist, am besten geeignet ist, und das ist Gottfried Musger. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich kenne ihn seit Jahrzehnten, ich weiß, wie er arbeitet. (Abg. Gudenus: Freunderlwirtschaft!) Er ist ein Richter, der absolut vorbildlich ist. Er ist ein Richter, wie ihn der Verfassungsgerichtshof braucht und notwendig braucht, wie ich aus meiner Erfahrung dort sagen kann.

Daher appelliere ich an Sie, vor allem auch an die Abgeordneten der ÖVP – eine staatstragende Partei ist sie genannt worden –: Entscheiden Sie nach bestem Wissen und Gewissen für den, der aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Qualifikation für dieses hohe Amt am besten geeignet ist! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Werden Sie damit – Sie alle – Ihrer Verantwortung gerecht! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Fürlinger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.03.18

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich habe mich spät, aber doch zu Wort gemeldet, weil ich aus meiner bescheidenen regionalpolitischen Erfahrung heraus mit dem Kandidaten Dr. And­reas Hauer zu tun hatte.

Ich habe einen hochdekorierten, hochbestallten Spezialisten und Universitätsprofessor kennengelernt, der einer Wertegemeinschaft verpflichtet ist, die mit dieser Republik sehr, sehr gut in Einklang zu bringen ist, und der ein hochspezialisierter Jurist ist. Und, Herr Kollege Noll, dass es Institut für Verwaltungsrecht heißt, ist eine Eigenheit der JKU. Tatsache ist, dass er bei den beiden großen B-VG-Kommentaren mitgearbeitet hat. Das ist schon ein besonderer Ausweis, wenn man bei zwei großen Kommentaren dabei ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn Sie, Herr Kollege Schieder, heute sagen, Sie wollen Qualität und Sachverstand, dann unterschreibe ich das sofort. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie mit Andreas Hauer so viel Qualität und Sachverstand für dieses Höchstgericht bekommen werden, wie Sie es sich nur wünschen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Ich glaube, Sie werden mich enttäuschen!)

Ich finde die Debatte allerdings nicht ganz unspannend, weil man anhand einer ein­zelnen Äußerung versucht, die Reputation dieses großartigen Rechtswissenschaftlers herunterzuziehen. Ich halte die Debatte für nicht sehr respektvoll. Im Jahr 2010 – wohlgemerkt 2010 – hat er einen Vortrag gehalten – das war keine wissenschaftliche Publikation, es ist nur später abgedruckt worden –, in dem er Kritik an der Recht­sprechung des Straßburger Gerichtshofes geübt hat, wie Kollegin Fürst auch zitiert hat. Diese Kritik teilen abseits der Ideologie viele Juristen in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Diese Kritik hat er möglicherweise überspitzt formuliert (Zwischenruf bei der SPÖ), aber ich halte fest, dass die Freiheit der Wissenschaft und die Meinungsfreiheit der Wissenschafter für alle Meinungen gilt, nicht nur für jene, die manchen genehm ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Sinne dieser Freiheit der Wissenschaft und angesichts dessen, dass diese Äuße­rung überspitzt formuliert war, rate ich uns allen zu ein bisschen Selbstreflexion (neuer­licher Zwischenruf bei der SPÖ), die nottut, wenn ich an die Debatten der letzten 24 Stunden hier denke, insbesondere an jene über das Rauchen. Wenn jeder von uns


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in sich geht und sich fragt, ob er schon einmal etwas überspitzt oder pointiert formuliert hat (Zwischenruf bei der SPÖ), dann werden wir am Ende der Selbstreflexion zum berühmten und gültigen Satz kommen: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Also die ÖVP sieht eines vor: Sünde!)

13.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Jarolim zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

 


13.06.27

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kolle­gen! Kollegin Fürst, Sie haben völlig recht, dass wir uns natürlich nun mehr oder weniger mit dem abfinden werden müssen – halt nach Maßgabe der Gesetzeslage –, was wir in den nächsten Monaten und vielleicht Jahren – vielleicht werden es sogar mehrere Jahre – hier geboten bekommen.

Wir haben ja auch bereits erlebt, wie das Amt des Präsidenten des Nationalrates entgegen einer lange währenden Tradition völlig neu gelebt wird. Jeder, der Präsident Fischer gekannt hat (Abg. Rosenkranz: Leider!), weiß ganz genau, dass dieser sich vom Zeitpunkt seiner Wahl zum Nationalratspräsidenten an strikt aus allen partei­politischen Veranstaltungen herausgehalten hat.

Ich habe mich eigentlich sehr gewundert, als ich am Wochenende – ich gratuliere Ihnen zum Wahlerfolg in Tirol – in der ersten Reihe der Jubelnden Herrn National­rats­präsidenten Sobotka gesehen habe. Ich habe mir gedacht, dass das ein neuer Zugang ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Insofern müssen wir das natürlich erleben, Kollegin Fürst, aber ob es insgesamt sehr sinnvoll und wünschenswert für die Interessen der Republik ist (Zwischenruf des Abg. Amon), das mag auf einem anderen Blatt stehen. Wir messen Herrn Präsidenten Sobotka jedenfalls natürlich auch an dieser Art seiner Darstellung in der Öffentlichkeit und daran, ob da mit der entsprechenden Objektivität vorgegangen wird, die ich noch nicht so ganz erkenne – aber vielleicht gibt es da auch eine Besserung. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich würde sagen, die Vorbereitung zur Wahl von Mitgliedern des Verfassungs­ge­richtshofes war natürlich durch diesen Formalaspekt gekennzeichnet, der sich ja dann auch durch diverse APA-OTS-Mitteilungen dargelegt hat – relativ unverblümt auch für die beim Hearing anwesenden, wirklich hervorragenden Kandidaten –, dass man mehr oder weniger nicht sehr verschämt im Vorfeld klargelegt hat, dass bereits eine Ent­scheidung getroffen worden war.

Ich habe bereits viele Hearings erlebt – das hat eine lange Tradition im Nationalrat, das muss man erwähnen –, aber dieses Hearing mit seinem besonders großen Ausmaß an qualifizierten Personen – ob das Universitätsprofessoren waren, ob sie von den Gerichten, aus der Anwaltschaft oder aus den Notariaten gekommen sind – war wirk­lich, kann man sagen, eine Veranstaltung von Eliten für die Bewerbung um dieses Amt. Es ist nicht leicht, jemanden auszuwählen, den zu bestimmen, der tatsächlich am besten ist.

Wir haben Kollegin Prunbauer-Glaser nicht nur deshalb ausgewählt, weil sie eine hervorragende Darstellung geboten hat – da haben Sie völlig recht, das muss man im Zusammenhang mit den sonstigen Dingen sehen, die in der Vergangenheit geleistet worden sind –, sondern auch, weil neben zwei Männern auch eine Frau den Verfas­sungsgerichtshof verlässt und wir glauben, dass es schon gut wäre, wenn auf einen


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der frei werdenden Plätze auch eine Frau gewählt werden könnte – die 40-Prozent-Quote gibt es dort sowieso nicht –, noch dazu eine, die hier in einer sehr, sehr starken Art und Weise aufgetreten ist und auch international immer wieder auftritt, denn sie ist eine polyglotte Dame, die Österreich in allen Bereichen bestmöglich vertritt.

Es waren auch andere Personen dabei – und keine Frage, die FPÖ hat ja ein Vor­schlagsrecht –, die aus meiner Sicht sehr gut abgeschnitten haben. Da die Namen ja von Ihnen, glaube ich, in der Zeitung genannt worden sind, kann man das auch sagen: Aus meiner Sicht waren die Kollegen Schender und Rohregger wirklich sehr gut. Ich habe daher nicht verstanden, warum Sie sich gerade auf Herrn Professor Hauer festgelegt haben.

Ich muss sagen, dass ich im Gegenteil zu Kollegen Noll die Zugehörigkeit zu Organi­sationen sowie die Verhaltensweisen im sonstigen privaten Umfeld auch zu einem Kriterium mache. Ich würde ihn nicht wählen. Ich glaube aber, der Herr Kurz hat das hier ja veranlasst.

Jemand, der als Festredner bei einer Veranstaltung mit extrem rechter Beteiligung auftritt, der sich zu einer Gruppe bekennt, die zuletzt – wenn auch nur in Teilbe­reichen – durch Gesangsbücher mit sehr, sehr einschlägigen Texten und Liedern aufgefallen ist, der dann quasi aus dieser Gesinnungsgemeinschaft heraus Erklärun­gen abgibt und Argumente vorbringt, wodurch der Text – zu dem Sie, Kollegin Fürst, sagen, dass das eigentlich zu einer wissenschaftlichen Debatte gehört – ja eine ganz andere Konnotation bekommt, jemand, der also so aufgestellt ist – Kollege Noll, da kann ich deine Meinung absolut nicht nachvollziehen –, der seine Persön­lichkeits­struk­tur so nach außen hängt, der ist aus meiner Sicht im Interesse der Republik und auch aus sonstigen Interessen nicht für den Verfassungsgerichtshof geeignet. Daher be­daure ich sehr, dass Sie diese Wahl getroffen haben.

Ich kann auch sagen, dass Herr Hofrat Musger vom Obersten Gerichtshof natürlich auch eine hervorragende Option wäre, weil es sinnvoll ist, dass Höchstgerichte – wie es auch Tradition war – in einer gewissen Beziehung zueinander im jeweiligen Spruch­körper stehen; er wäre sicherlich auch toll. Wir haben uns, wie gesagt, darauf fest­gelegt, dass jene Dame, die aus unserer Sicht die Beste war, von uns vorgeschlagen wird.

Ich halte das Ganze für ein nicht sehr positives Schauspiel – so ist es ja auch von vielen aufgefasst worden. Die meisten Kandidaten haben gesagt, dass sie es schon den Medien entnommen haben und dass ihr Auftritt hier eigentlich eine Staffage ist, es aber die Würde der Republik, die Würde des Hauses – des Parlaments – gebietet, bei dieser Show mitzumachen, weil sie davon ausgehen, dass es nicht immer so sein wird.

Das ist auch meine Hoffnung, Frau Kollegin Fürst. Daher darf ich das, was Sie gesagt haben, auch gerne in diese Richtung relativieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Noll.)

13.12

13.12.51

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir schreiten nun zur Wahl.

Es liegt das Verlangen vor, die Wahl in Wahlzellen durchzuführen. Ich werde daher folgendermaßen vorgehen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 75

Es liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Zur Wahl stehen auf Vorschlag der Abge­ordneten Mag. Stefan, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer, auf Vorschlag der Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen sowie der Abgeordneten Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen Rechtsanwältin Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser und auf Vorschlag des Abgeordneten Dr. Scherak, MA Hofrat Dr. Gottfried Musger.

Ich mache allerdings darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandidaten beziehungsweise einer anderen wählbaren Kandidatin enthalten sollten.

Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahl in Wahlzellen zu schaffen.

*****

(Die Sitzung wird um 13.14 Uhr unterbrochen und um 13.17 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die Vorbereitungen sind beendet, ich nehme daher die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte die Schriftführer, Herrn Abge­ordneten Zanger und Herrn Abgeordneten Gahr, sich bereitzuhalten.

Meine Damen und Herren, ich bitte, Ruhe einkehren zu lassen; wir sind in einer Ab­stim­mung! – Danke vielmals.

Die Namen der Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge durch die Schrift­führer aufgerufen. Bei Namensaufruf begeben Sie sich bitte zuerst zu den Bediens­teten der Parlamentsdirektion – von mir aus gesehen rechts neben den Wahlzellen – und geben Ihren Namen bekannt; danach erhalten Sie den Stimmzettel, der zu benützen ist, samt Kuvert. Für die Wahl ist ausschließlich dieser amtliche Stimmzettel zu verwenden. Dieser ist in der Weise auszufüllen, dass entweder im Kästchen parallel zu dem Namen des gewünschten Kandidaten beziehungsweise der gewünschten Kandidatin ein Kreuz zu machen ist oder ein anderer Name in die Leerzeile ge­schrieben wird. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlzelle ist dieser im Kuvert in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich bitte nun Herrn Schriftführer Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn später ablösen. – Bitte schön.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr begeben sich die Abge­ordneten in die Wahlzellen und werfen sodann ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren, die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.


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Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. Die Sitzung wird um 13.38 Uhr unterbrochen und um 13.50 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:

Es wurden 172 Stimmen abgegeben, alle Stimmen waren gültig.

Hievon entfielen auf Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer 105 Stimmen, auf Frau Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser 57 Stimmen und auf Herrn Dr. Gottfried Musger 10 Stimmen.

Somit lautet der Wahlvorschlag des Nationalrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

13.51.42Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 20/AB

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 20/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Ver­lesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bun­des­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Mi­nu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Loacker als Antragsteller, die Debatte zu eröff­nen. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

 


13.52.18

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Anfrage hat sich auf das KESt-Aufkommen in den letzten Jahren bezogen. Gedanklicher Anlass dazu war eigentlich, dass im Zuge der steuerlichen Änderungen 2016 die Erhöhung der KESt eine der verschiedenen Gegen­finanzierungsmaßnahmen hätte sein sollen.

Was man jedenfalls aus den Zahlen der Anfragebeantwortung sieht: Diese Gegen­finan­zierung hat, wie das so oft der Fall ist, nicht funktioniert, und die KESt-Erhöhung hat nicht das eingespielt, was uns damals vorgelegt wurde. Das ist ja keine Über­raschung, wir erleben das immer wieder. Sei es bei der Sektsteuer, sei es beim Pflege­regress, irgendwie hat man das Gefühl, zwei Leute – früher ein Roter und ein Schwarzer, jetzt ein Schwarzer und ein Blauer – sitzen da und schnapsen irgendwelche Zahlen


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aus. Früher war ich der Meinung, sie würfeln die Zahlen, aber wenn das Siebenfache herauskommt, kann es am Würfeln nicht mehr liegen.

Wen trifft jetzt die KESt? – Die KESt trifft mehrere Gruppen: den einfachen Sparer und Besitzer eines Girokontos, sie trifft auch all jene, die privat Altersvorsorge betreiben, sie trifft Unternehmer, die ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft betreiben, und sie trifft natürlich auch den Kapitalmarkt insgesamt.

Kommen wir zur großen Menge der Österreicher, die in die Gruppe der Sparer gehören. Wir haben in den letzten Jahren stärker, als wir das von den Jahren davor gewohnt waren, eine Inflationsrate, die deutlich über dem liegt, was man an Sparzins für sein Guthaben auf der Bank bekommt. Seit 2010 ist der reale Wertverlust von Sparguthaben besonders krass, wir haben also eine negative Realverzinsung.

Wenn wir im Moment von einer Inflation von knapp 2 Prozent sprechen, dann heißt das, dass eine Spareinlage von 100 Euro nach einem Jahr nur noch 98 Euro wert ist. Wenn man einen Minizins bekommt, um den Wertverlust zu mindern, kommt die Republik Österreich noch einmal her und vergrößert den Wertverlust wieder. Da fragt man sich, welchen Zweck diese Versteuerung nur virtueller, nicht tatsächlicher Ge­winne eigentlich haben kann. Wenn dann hin und wieder die Zinsen steigen, steigen auch die Steuereinnahmen, aber bis das für den Sparer zumindest ein Behalten des Vermögens bedeutet, ist es noch ein weiter Weg.

Die Sparbuch-KESt allein hat in den Jahren 2013 bis 2016 fast 2 Milliarden Euro aus­gemacht. Leider haben wir keine Zahlen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bekom­men. Was wir aus den Monatsberichten wissen, ist, dass wir 2017 ein um 17 Prozent höheres KESt-Aufkommen haben als im Jahr davor, allerdings dürfte diese Steigerung eher auf der Wertpapierseite zu Hause sein.

Wenn es also real keine Erträge auf den Sparbüchern gibt – das gilt aber auch für Anleihen in breiter Menge –, was wird denn dann besteuert? – In Wirklichkeit wird die Vermögenssubstanz besteuert, denn solange man mit den Zinsen nicht über die Inflationsrate kommt, wird das Vermögen weniger wert.

Wir haben also Steuern auf etwas, das es gar nicht gibt, nämlich auf den realen Ertrag, den es nicht gibt; das besteuern wir. Das ist so ähnlich wie bei der kalten Progression: Die Leute haben scheinbar mehr, haben höhere Zahlen auf dem Zettel, aber sie haben natürlich wertmäßig nicht mehr, und die Republik langt zu. Diese heimliche Steuer auf Vermögen sollten wir abschaffen. Das könnte man machen, indem die Steuer erst dann ansetzt, wenn der Zinsertrag die Höhe der Inflation erreicht beziehungsweise überschreitet, damit nur reale und nicht nominelle Erträge besteuert werden.

Ich habe auch gesagt, die KESt betrifft darüber hinaus den Kapitalmarkt als Ganzes. Man könnte zum Beispiel auch überlegen, die Kapitalertragsteuer für Kleinanleger abzuschaffen, wie das die Börse seit Langem fordert, wenn diese Kleinanleger ihre Wertpapiere länger als ein Jahr behalten. Das war ja früher so, denn wenn man ein Wertpapier länger als ein Jahr behält, ist es keine Spekulation im engeren Sinne. Das hat nämlich noch einen positiven Effekt für die Wirtschaft: Wir wissen, dass der Kapitalmarkt einen wesentlichen Beitrag zu größerem und schnellerem Wachstum liefert. Es wäre gut für unsere Volkswirtschaft, wenn wir da einen Impuls für mehr Dynamik setzen würden.

Der Bundeskanzler hat uns heute Früh erzählt, was für tolle Geschenke allerorten gemacht werden. Wir haben gestern diskutiert, wie wir via Sozialversicherung der Bauern dem Bauernbund ein Geschenk gemacht haben. Für Geschenke ist also viel Geld da, aber bei den Sparern, bei den einfachen Menschen wird immer noch in voller Höhe abgeräumt.


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Wo mit der KESt auch zugelangt wird und wo wir meiner Meinung nach in eine Schieflage geraten sind, das ist bei den Unternehmern, die ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft betreiben. Wenn jemand mit seinem Unternehmen 100 000 Euro verdient, bleiben ihm nach Abzug der Körperschaftsteuer und der KESt noch ungefähr 54 000 Euro übrig. Wenn diese 100 000 Euro der Einkommensteuer unterworfen würden, wäre die Steuerlast viel kleiner; dann wären es nicht 46 000 Euro, sondern nur 37 800 Euro.

Das ist auch ein schönes Beispiel in Zahlen für die, die immer glauben, die Unter­nehmen wären steuerlich so gut gestellt. Das ist nicht so. Da hat die neue Regierung hinsichtlich Unternehmerschaft einen großen Brocken vor sich; dazu haben wir bisher auch noch nicht viel gesehen. (Abg. Krainer: Die Sozialversicherung ...!) – Jetzt reden wir von der Steuer. Auf den Zwischenruf von links bezüglich Sozialversicherung muss ich entgegnen: Jeder, der ein bisschen vom Fach ist, weiß, dass die Sozialver­siche­rung ein ganz anderes Thema ist – aber gut.

Dann gibt es noch ein Thema, nämlich die Altersvorsorge: Wir wissen, dass die Er­satzraten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, in der ersten Säule, immer weiter zurückgehen. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss erstens länger arbeiten und zweitens privat vorsorgen. Wenn man aber privat vorsorgt, kommt wieder die Republik und schnabuliert bei den ohnehin bescheidenen Erträgen noch eine Kapitalertragsteuer ab. So wird die Vorsorge zurechtgestutzt. Wir wissen zum Beispiel aus einer Studie der Allianz, dass der soziale Aufstieg und damit die Bekämpfung von Ungleichheit vor allem eine konsequente Bildungspolitik brauchen, nämlich für mehr Chancengleichheit, aber das braucht auch ein natürliches, hohes Wachstum und ein langfristig orientiertes Anlageverhalten.

Eine kapitalgedeckte Alltagsvorsorge – wie wir sie beispielsweise aus den Nieder­lan­den oder, ich muss es wieder strapazieren, aus Schweden kennen – zeigt, dass man damit auch einen wertvollen Beitrag leisten kann. Mit einem solchen Steuer­niveau, wie es die Republik hat, hemmt man auch den sozialen Aufstieg und wirkt eigentlich gegen eine Umverteilung.

Nun, da gäbe es viel zu tun. Das Abräumen bei den Kleinen ist der falsche Weg. Dass Sie die Spekulanten erwischen wollen, ist Ihr gutes Recht, das hat auch unsere Unter­stützung, aber der kleine Sparer, der kleine Anleger, der ein paar Anleihen auf seinem Depot hat, oder jemand, der für seine Altersvorsorge ein paar Aktien auf einem Depot hält, ist nicht der, den wir mit einer Steuer bestrafen sollten, die im Endeffekt auf die Substanz geht und schon zugreift, bevor überhaupt ein Ertrag entstehen kann. (Beifall bei den NEOS.)

14.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Löger. – Bitte, Herr Minister.

 


14.01.15

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Gäste auf der Galerie und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es gibt die Anfrage des Abgeordneten Loacker an meinen Vorgänger vom 17. November. Wir haben am 17. Jänner entsprechend darauf geantwortet. Es ist vorhin auch ange­sprochen worden: Wir hatten, und dafür entschuldige ich mich, nicht die Chance, für die Gesamtperiode rückwirkend alle Details zu nennen. Wir erkennen aber über die letzten Jahre – ja, es ist richtig – teilweise auch den Rückgang bei den Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer, trotz einer Erhöhungsmaßnahme, die ab dem Jahr 2016 ein­gesetzt hat.


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Eine Information dazu: Das hat vordergründig weniger mit den Effekten einer einzelnen Maßnahme im Sparbuchbereich, im Bereich der Dividendenauszahlungen oder in welchem Bereich auch immer zu tun. Das hat vielmehr damit zu tun, dass die Gesamtzinsentwicklung in den letzten Jahren sich noch einmal halbiert hat. Das heißt, bei einer geringeren Basis können natürlich auch entsprechend geringere Einnahmen aus einer Verzinsung in diesem Bereich erfolgen.

Darüber hinaus bitte ich auch darum, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt in diesem Bereich auch Sondereffekte. Gerade im Bereich der Dividenden sind auch Vorzieheffekte erkennbar. Sie werden auch in der Beantwortungsunterlage erkennen, dass es im Jahr 2015 gerade da eine massive Steigerung gab. Das ist ein Effekt, der natürlich auch in diesem Bereich mit zu berücksichtigen ist.

Generell gesprochen – Sie haben jetzt ein sehr breites Spektrum gelegt, nämlich im Sinne der Kapitalmarktmaßnahmen – kann ich nur folgenden Hinweis geben, weil Sie auch den Bereich der Sparbücher, der kleinen Sparer in Relation zum Thema der Inflation angesprochen haben: Aus unserer und auch aus meiner persönlichen Sicht wäre eine jedwede Subvention, wenn ich es richtig verstanden habe, als Vorschlag in Richtung einer Abfederungsmaßnahme, was die Steuer im Bereich der Kapital­ertrag­steuer auf Sparbücher betrifft, eher kontraproduktiv. Es wäre insofern kontraproduktiv, als wir uns in Bezug auf die Förderung des Kapitalmarktes auch gerade für die Unter­nehmensfinanzierung vorgenommen haben, in diesem Bereich Akzente zu setzen, die gleichzeitig auch die Chance geben, für unsere Bürgerinnen und Bürger mittel- und langfristig über eine lange Periode hinweg durchaus eine große und bessere Ertrag­schance, die deutlich über der Inflation liegen kann, zu aktivieren.

So gesehen werden wir auch weiterhin, so wie wir es im Regierungsprogramm klar deklariert haben, diesen Weg gehen, nämlich Maßnahmen setzen, mit denen wir auch die Eigenkapitalstärkung aus privatem Kapital heraus fördern wollen. In diesem Zu­sam­menhang kann ich Ihnen nur sagen, dass wir den richtigen Schritt auch in diesem Bereich setzen und an unseren Maßnahmen festhalten werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Minister.

Ich darf darauf hinweisen, dass laut Geschäftsordnung die nächsten Redner jeweils nur noch 5 Minuten Redezeit zur Verfügung haben.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. – Bitte.

 


14.04.29

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Loacker! Wir vertreten seit jeher den Grund­satz – und das war auch die Begründung für die Einführung der Kapitalertrag­steuer –, es sollen Einkünfte oder Erträgnisse von selbstständiger und unselbst­stän­diger Tätigkeit genauso steuerlich ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens im Staat leisten wie natürlich auch Einkünfte, die Menschen aus ihrem Kapital­ver­mögen erzielen. Das gilt einerseits für die Körperschaftsteuer bei Unternehmen, die von ihren Gewinnen ihren Beitrag und dann bei Ausschüttung natürlich auch die Ka­pital­ertragsteuer abliefern; detto natürlich auch bei Wertpapieren, bei Sparbüchern, die du angesprochen hast. Ich glaube, es ist nicht mehr als fair, dass all diese Einkommensarten – Einkommen, nicht Substanz – ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten – so weit, so gut.

Deine Analyse ist völlig richtig. In einer Niedrigzinsphase beziehungsweise in einer Nullzinsphase wie jetzt, bei einer Inflationsrate von um die 2 Prozent geschieht tats-


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ächlich zumindest bei einem Sparbuch real Substanzverlust. Ich teile nicht die Schluss­folgerung, dass der Staat für alles und jedes zuständig ist und ausgleichen soll, was am Kapitalmarkt derzeit – ich glaube, wir alle rechnen mit steigenden Zinsen in der nächsten Zeit – zu diesem Substanzverlust führt. Mir würden noch ein paar andere Dinge einfallen, die passieren können, bei denen Menschen Einkommen oder Substanz verlieren. Es kann nicht der Staat für alles und jedes verantwortlich sein, dafür, solche Dinge und Marktentwicklungen auszugleichen. Ich bin da ganz beim Herrn Finanz­minister. Es hat ja jeder die Alternative, auf andere Produkte am Kapitalmarkt aus­zuweichen, die deutlich ertragreicher sind und bei welchen es dann diese Negativ­differenz zwischen Verzinsung und Inflationsrate nicht mehr gibt.

Das Beispiel mit der GesmbH und dem einkommensteuerpflichtigen Einkommen ist auch richtig. Das tut auch mir weh, überhaupt keine Frage. Gerade im niedrigeren Bereich zahlt man bei einer GesmbH mit KÖSt und dann KESt, tatsächlich mehr als ein Lohn- und Einkommensteuerpflichtiger. Umso richtiger ist die von uns beabsichtigte Maßnahme, die Körperschaftsteuer zu senken. Wir diskutieren noch ein bisschen über den Weg, ob generelle Senkung oder deutlichere Senkung für die nicht entnommenen Gewinne. Für die Entnahmen wäre natürlich die generelle Senkung attraktiver, keine Frage, für den Eigenkapitalaufbau ist es der andere Weg. Das wird noch einer Dis­kussion bedürfen. Das ändert aber nichts daran, dass die Absenkung der Körper­schaftsteuer grundsätzlich genau diesen Effekt hätte, nämlich eine Angleichung der Steuersituation in beiden Fällen zumindest bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe.

Ich verhehle auch nicht, dass es nicht unbedingt unsere Idee war, die Kapital­ertrag­steuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent anzuheben. Das sind Konzessionen, die man in Partnerschaften halt einmal macht, das sage ich gleich dazu, aber beides wird sich wohl nicht ausgehen. Ich plädiere hier also sehr stark dafür, dass wir die Körper­schaftsteuer einer ordentlichen Senkung zuführen. Ich glaube, das hilft allem, vor allem auch dem Eigenkapitalaufbau in den Unternehmen, der dringend notwendig ist.

Im Übrigen ist es, wie gesagt, für die Sparer und auch für jene, die Pensionsvorsorge betreiben, nicht so schwierig, in einer solchen Marktsituation auch auf ein anderes Produkt am Kapitalmarkt auszuweichen, bis sich der Markt bei den Sparzinsen wieder erholt hat, sodass man eben diese Substanzverluste nicht erleidet.

Ich glaube, alles in allem sind wir mit dem, was wir hier geplant haben, auf dem richtigen Weg: Stärkung des Kapitalmarktes und auf der anderen Seite Senkung der Körperschaftsteuer. Ich glaube, dann fällt ein Großteil der von Ihnen jetzt gerade prob­lematisierten Dinge ohnedies – beziehungsweise nicht ohnedies, sondern durch unser Zutun – weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abge­ordneter.

 


14.09.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kopf, ich muss leider widersprechen. Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent war natürlich ein Vorschlag der ÖVP.

Was die SPÖ vorgeschlagen hat, weiß ja ganz Österreich: Wir wollten eine ehrliche Erbschaftssteuer für Millionenerbschaften und eine Vermögensteuer für Millionen­ver­mögen. Das war unser Vorschlag, den kennt ganz Österreich. Insofern sind alle an­ders­lautenden Vorschläge von Ihnen gekommen. (Abg. Kopf: Alternative sollte man ...!)


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Genauso war die Erhöhung der Umsatzsteuer nicht unser Vorschlag, sondern kam von der ÖVP.

Eine zweite kleine Vorbemerkung habe ich noch, Herr Finanzminister, Sie haben es ja selbst schon angesprochen: Sie konnten nicht die gesamte Anfrage beantworten. Sie haben es damit begründet, dass Ihnen diese Zahlen nicht auf Knopfdruck elektronisch vorliegen. Man müsste sie halt ein bissel zusammenrechnen und Papier in die Hand nehmen. Ganz ehrlich: Sie haben für die Beantwortung einer Anfrage zwei Monate Zeit, weil man davon ausgeht, dass Sie das nicht elektronisch vorliegen haben.

Dieses Anfragerecht der Abgeordneten gibt es ja nicht erst seit der Erfindung der EDV, sondern es stammt aus einer Zeit, in der, wenn man gefragt hat, wie hoch die Mais­ernte im Raum Lemberg war, ein reitender Bote losgeschickt wurde, um das irgend­wie zu eruieren; und der hatte halt zwei Monate Zeit. – Deswegen haben Sie zwei Monate Zeit. Es gibt also zwei Varianten: Entweder Sie nützen diese Zeit und müssen mitunter auch einmal Papier in die Hand nehmen und etwas zusammenrechnen – wie das über Jahrzehnte auch gar nicht anders ging –, oder wir verkürzen einfach die Beantwor­tungsfrist. Wenn es nur um Daten geht, die auch elektronisch auf Knopfdruck verfügbar sind, dann setzen wir doch die Beantwortungsfrist auf 14 Tage! Zu sagen, ich beant­worte nur das, was ich elektronisch habe, aber zwei Monate zu brauchen, passt nicht zusammen. Insofern können Sie es sich aussuchen: Sie antworten innerhalb von 14 Tagen oder Sie nehmen auch Papier in die Hand und haben einen gewissen Auf­wand bei der Beantwortung von Anfragen.

Zur Sache selbst, erstens zur Frage Niedrigzins- oder Nullzinszeit: Der Zinssatz für Sparbücher ist seit den Siebzigerjahren fast durchgehend immer unter der Inflation. Das ist kein neues Phänomen. Es stimmt schon, dass die Zinsen auf Sparbücher in den Siebzigerjahren vielleicht 5 Prozent betragen haben, aber die Inflation lag bei 7, 8, 9 Prozent. Das ist nichts Neues. Das ist ein Phänomen und immer schon so gewesen. Es gibt nur ganz wenige Jahre, in denen das nicht der Fall war. Schauen Sie sich die Daten der OeNB an, die hat ja eine schöne Statistik! Es sind ganz wenige Jahre, in denen das nicht der Fall war.

Zweitens: Unser Problem in unserem Steuersystem ist – ganz ehrlich – schon ein anderes. Wenn Sie nämlich arbeiten gehen und mit Arbeit Ihr Geld verdienen, zahlen Sie viel, viel höhere Steuern, als wenn Sie das über Kapitalerträge oder über Vermö­genserträge erzielen. Wenn Sie 50 000 Euro im Jahr durch Arbeit erwirtschaften, dann ist die Steuer- und Abgabenbelastung darauf – und da muss ich immer beides rech­nen – 33 000 Euro. Wenn Sie das hingegen über Zinsen, zum Beispiel, erwirtschaften, beläuft sich das auf 12 500 Euro. – Das ist unser Problem, dass Arbeit bei uns viel zu hoch besteuert ist und Kapitalerträge, Vermögenserträge im Verhältnis dazu viel zu niedrig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kopf und Winzig.)

Es ist schon erschreckend, dass Sie jetzt noch immer darüber nachdenken, wie Sie Kapitalerträge noch niedriger besteuern können, anstatt dass wir darüber reden, wie wir endlich die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken (Abg. Wöginger: Das tun wir! – Abg. Kopf: Ja!), weil die in diesem Land zu hoch sind, nicht jene für Kapital und Vermögen. (Abg. Winzig: Das tun wir gerade, der Familienbonus ist auch Steuer­senkung!) Das ist ja das Problem! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt aber eine einfache Variante. Natürlich, wenn jemand 3,40 Euro Zinsen be­kommt (Abg. Wöginger: Jetzt müssen wir dann mitstimmen!) und davon dann 25 Pro­zent – das sind, weiß ich nicht, 82 Cent – KESt zahlen muss, ergibt das wenig Sinn; aber um die geht es gar nicht. Was wir machen können, ist, Kapital- und Vermögens­erträge einfach genauso wie Arbeitserträge zu besteuern. Wir können die einfach zu­sammenführen. Das führt dazu, dass 40 oder 50, 60 Prozent weniger zahlen als heute,


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aber ein paar wenige zahlen dann vielleicht auch einmal einen gerechten Beitrag. Das heißt, jemand, der dann 100 000, 200 000, 300 000 Euro verdient, zahlt nicht mehr ein Drittel von dem, was jener bezahlt, der arbeiten geht und dasselbe Einkommen hat, sondern gleich viel.

Denken wir doch darüber nach, wie wir dafür sorgen können – wenn es um die Ge­rechtigkeit zwischen den Einkommen geht (Zwischenruf der Abg. Winzig) –, dass alle Kapitalerträge gleich besteuert werden, unabhängig davon, wie man das Geld verdient! Davon sind wir heute weit entfernt. Da haben Sie unsere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Winzig.)

14.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

*****

Bevor ich das Wort Herrn Abgeordnetem Brückl erteile, teile ich Ihnen mit, dass das Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Obernosterer und Wurm betreffend den Antrag 107/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutz­gesetz – TNRSG geändert wird“, zurückgezogen wurde. Das heißt, wir kommen nach dieser Kurzdebatte zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag.

*****

Bitte schön, Herr Abgeordneter Brückl.

 


14.15.17

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Finanz­minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Eines vorweg: Die Anfrage­beantwortung ist durchaus ordentlich und nachvollziehbar gestaltet worden. Herr Kollege Krainer, ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode unzählige, Hunderte Anfragen immer wieder auch an SPÖ-Minister gestellt; es waren keine anderen Antworten. Man hat immer wieder als Antwort bekommen, der Aufwand sei zu groß und, ja, es sei halt so – und es ist tatsächlich so! (Abg. Krainer: Ihr habt das immer kritisiert ...!) – Ja, es ist aber so. (Abg. Krainer: Ihr habt das kritisiert!) – Und ihr habt es nicht anders gemacht. Jetzt macht ihr dieser Regierung Vorwürfe, obwohl ihr es selber genauso gemacht habt.

Im Übrigen: Sie sprechen ständig von Kapitalerträgen. Reden wir auch darüber, worum es in Wirklichkeit geht! Es geht ja auch um den kleinen Sparer. Es geht auch um das einfache Sparbuch, nennen Sie es Sumsi-Sparbuch oder Sparefroh-Sparbuch – ist ja wurscht. Es geht auch darum, dass wir nicht immer nur so darüber sprechen, wie ihr das darstellt. Es geht euch natürlich – ich verstehe das schon! – um Umverteilung. Ich habe es das letzte Mal auch schon gesagt: Es ist ideologisch motiviert von euch, aber das ist auch euer Recht. Das ist ja kein Thema, das soll so sein. (Ruf bei der SPÖ: Danke!) Es geht euch aber in Wirklichkeit ja um die Umverteilung. Dass Arbeit zu hoch besteuert ist, darüber rede ich gar nicht. Das wissen wir auch alle, und daran arbeitet diese Regierung ja auch. (Ruf bei der SPÖ: Na geh!) Das ist ja kein Thema. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Warum wurde heute diese Diskussion angestrengt? – Ich glaube, das ist eher dem Umstand geschuldet, dass am Sonntag in Kärnten Landtagswahlen sind, als dass es wirklich um die sachliche Frage geht. Das ist einmal das eine. Ich kann aber alle beruhigen, vor allem euch, liebe NEOS. Wir kennen natürlich dieses Problem, und es


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stimmt ja auch; ich meine, das stellt ja niemand in Abrede. Es ist so, aber wir kennen dieses Problem. Es entspricht in Wirklichkeit ja nichts anderem als der kalten Pro­gression; Sie haben es angesprochen, Herr Loacker. Dazu darf ich wie auch der Herr Finanzminister auf das Regierungsprogramm verweisen; da steht drinnen, dass wir die Abschaffung der kalten Progression prüfen und uns das selbstverständlich auch in die­sem Zusammenhang anschauen werden. Vor allem sei gesagt: Diese Regierung wird es sich anschauen.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf verweisen: Es gibt eine freiheitliche Bro­schüre mit dem Titel „Das freiheitliche Steuer- und Entlastungsmodell“, entworfen und gestaltet von Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs. Darin finden Sie auf Seite 20 und folgende diese Thematik genau beschrieben.

Im Übrigen möchte ich noch einmal auf den Herrn Staatssekretär verweisen, der in der Sitzung am 30. März 2017 – das war die 173. Sitzung – gemeint hat: „Die kalte Progression schlägt aber nicht nur beim Einkommensteuertarif zu, sondern auch – und das wird immer wieder unterschätzt – bei der Kapitalertragsteuer auf die Sparbuch­zinsen.“ – Wir kennen also dieses Problem, und wie gesagt: Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Regierungsprogramm.

Ich darf auch darauf verweisen, wie der Ablauf sein wird. Es wird jetzt das Budget erstellt. Wir werden dieses Budget beschließen – so denke ich einmal. Danach wird sich eine Steuerreformkommission zusammenfinden, die sich natürlich auch genau mit dieser Thematik auseinandersetzen wird.

Es geht darum und es ist auch Ziel dieser Bundesregierung – so steht es auch im Regierungsprogramm und wurde zwischen ÖVP und FPÖ vereinbart –, unser hoch­komplexes Steuersystem zu reduzieren, die Komplexität herauszunehmen. Es geht auch darum, für Rechtssicherheit zu sorgen, die in der Vergangenheit immer wieder in den Hintergrund gerückt ist. Einkommensteuergesetz 2020 lautet das Stichwort. Es geht natürlich auch darum, wie Kollege Kopf gesagt hat, die KÖSt zu senken.

Jede Aufregung heute hier – ich sage es Ihnen noch einmal – ist völlig unnötig. Diese Regierung aus Österreichischer Volkspartei und Freiheitlicher Partei wird alles tun, dass es den Menschen, den Bürgern bei uns im Land wieder besser geht und dass es zu Entlastungen kommt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Doppelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

 


14.19.31

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich doch noch ganz kurz auf meinen Vor­redner zum Thema Abschaffung der kalten Progression eingehen. Sie haben gerade gesagt, Sie schauen sich das an. – Wir finden, das gehört jetzt umgesetzt. Wenn Sie im letzten Budgetausschuss waren, haben Sie Herrn Professor Felderer gehört. Er sagt, das ist unehrlich, und das finden wir auch. Es ist nichts, was bis 2020, 2021 warten muss. Das könnten Sie jetzt noch vor dem Sommer beschließen und damit wirklich etwas tun, das den Menschen etwas bringen würde. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich vorab sagen, dass die Kritik, die ich jetzt äußern werde, natürlich nicht Ihnen persönlich gilt; Sie sind ja erst seit ein paar Monaten im Amt.


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Worum geht es jetzt? – Wir haben diese Anfrage zum Thema Kapitalertragsteuer gestellt. Wir haben gehört, sie ist mit 1. Jänner 2016 um 2,5 Prozent erhöht worden. Warum ist das passiert? – Es ging darum, dass man sich davon versprochen hat, 350 Millionen Euro mehr einzunehmen und damit die Steuerreform gegenzufinan­zieren. Wir NEOS haben uns das damals durchgerechnet und wir sind zu weitaus an­deren Ergebnissen gekommen – das haben wir auch kommuniziert –, aber wir haben naturgemäß nicht den gleichen Zugriff auf die Daten wie die Regierung. Dennoch sind uns diese Zahlen damals schon spanisch vorgekommen, wie man so schön sagt.

Was sagen die Ergebnisse? – Wir haben leider recht behalten. Bei der Besteuerung der Dividenden haben wir einen Rückgang an Steuereinnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zu verzeichnen, bei den sonstigen Kapitalerträgen ist es ungefähr gleich geblieben, da hat sich nicht wirklich etwas getan, und bei der Besteuerung der Kursgewinne haben wir einen Rückgang von 125 Millionen Euro festgestellt. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Einnahmenseitig waren Mehreinnahmen in Höhe von 350 Millionen Euro geplant – 1,4 Milliarden Euro wurden nach der KESt-Erhöhung weniger eingenommen! Jetzt kann man natürlich sagen: Vorzieheffekte. – Ja klar, das ist richtig, die hat es sicher gegeben, das ist sicher ein valides Argument, aber sicher nicht in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.

Herr Bundesminister Löger hat schon gesagt: Verringerung der Gesamtverzinsung absolut. Das ist auch ein sehr valides Argument und das stimmt natürlich, aber man kann ja auch ein bissel in die Zukunft planen, und ich muss bei allem Respekt schon sagen, das hätte man auch vorher wissen können. Also diese 350 Millionen Euro anzu­denken, dazu ist zu sagen, das war schon absehbar, dass das so einfach nicht pas­sieren wird.

Warum ist das passiert? Rechnen unsere Beamten schlecht oder haben sie einen schlechten Job gemacht? Oder hat die alte Bundesregierung versucht, den Steuer­zah­lerinnen und Steuerzahlern ein bissel beruhigenden Sand in die Augen zu streuen? – Wir glauben, dass genau das passiert ist, denn wir meinen, unsere Beamten können durchaus rechnen!

Zusammenfassend: Die geplanten Einnahmen sind nicht erzielt worden, und die Aus­gaben – das sehen wir auch sehr oft – sind bei ganz vielen Projekten höher als geplant. Ein Beispiel dazu, wir haben das auch gestern schon besprochen, ist die Ab­schaffung des Pflegeregresses. Was passiert da? – Es war ein Zuckerl im Wahlkampf, man hat gesagt, 100 Millionen Euro wird das kosten. Heute wissen wir immer noch nicht, wie viel es wirklich kosten wird, aber wir rechnen mit 500 bis 700 Millionen Euro, also fünf bis sieben Mal so viel.

Was lernen wir daraus? Was ist der Anspruch, was ist unser Anspruch an die neue Bundesregierung? – Dass das neue Budget, das Doppelbudget, das wir bald vorgelegt bekommen werden, transparent und realistisch ist.

Wie gesagt, Herr Bundesminister, die Kritik betrifft jetzt nicht Sie persönlich! Ich würde Ihnen in einem guten Austausch zwischen Regierung und Parlament auf Augenhöhe auch gerne unsere Mitarbeit anbieten, denn am Ende des Tages wollen wir ja alle das Gleiche, nämlich: dass wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Zukunft der­artige Überraschungen nicht mehr zumuten müssen.

Unser Fazit zur Erhöhung der Kapitalertragsteuer: Wir hätten uns das schlicht und einfach sparen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

14.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Frau Abgeordnete.


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Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


14.23.50

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Die KESt habe seit der Erhöhung der Ausschüttungen auf Dividenden keine Mehreinnahmen gebracht. – Schauen wir uns das an!

Der Herr Finanzminister hat erwähnt, es habe im Jahr 2015 Vorzieheffekte gegeben. – Wenn wir einen Durchschnitt über die Jahre 2015, 2016, 2017 bilden, dann sehen wir, dass die durchschnittlichen Einnahmen dieser drei Jahre deutlich höher waren als jene der fünf Jahre zuvor. Also da habe ich Probleme, das nachzuvollziehen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Bei den kleinen Sparern wird abgeräumt. – Jetzt muss man einmal schauen, wer denn überhaupt die kleinen Sparer sind. Wenn es kleine Sparer sind, die wirklich Einkommen haben, die unter 1 250 Euro liegen, die also keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, dann können sich diese Sparer die Kapitalertragsteuer auf ihre Sparbücher, die sie zahlen, vom Finanzamt wieder zurückholen. – Also von Ab­räumen kann da keine Rede sein.

Ein dritter Punkt zu Herrn Kollegen Kopf: Wenn die Erträge gering sind, dann soll man in andere Anlageprodukte ausweichen. – Huch, kann ich da nur sagen, davor möchte ich wirklich warnen. Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit ist mir noch gut in Erinnerung, nämlich die Wienwert-Insolvenz, sollten Sie das schon vergessen haben, Herr Kollege Kopf! (Abg. Haubner: Das kommt aber aus Wien!) Andere Firmen versprechen sagenhafte Renditen in der Größenordnung von nicht nur 8, sondern manche sogar von 10 Prozent – etwa KitzVenture und Ähnliche. Dazu kann ich nur sagen: Finger weg!

Ich weiß auch – das haben mir jüngst die Vorstände der Finanzmarktaufsicht gesagt –, dass viele Menschen in spekulative Veranlagungen à la Bitcoin gehen. Auch dazu kann ich nur sagen: Hände weg davon, das ist nichts für kleine Sparer! Das sind hochspekulative Veranlagungen. Wer das Geld dafür hat, der soll es tun, aber er muss damit rechnen, dass das Geld verloren ist.

Nun zum eigentlichen Thema: Ja – Kollege Krainer hat es schon angedeutet –, jeder Euro soll gleich hoch versteuert werden, egal, wie er verdient wird. Diesen Grundsatz haben wir im Steuerrecht lange gehabt, das war das synthetische Prinzip der Einkom­mensbesteuerung. Dorthin sollten wir auch wieder zurück, denn ich sehe, ehrlich gesagt, nicht ein, warum Einkommen aus Arbeit mit bis zu 55 Prozent besteuert wird, wohingegen Einkünfte aus Kapitaleinkommen eben nur mit 25 Prozent oder 27,5 Pro­zent versteuert werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Herr Kollege Loacker, hören Sie noch ein bisschen zu!

Schauen wir uns jetzt die Verteilung der Einkünfte aus Kapitalvermögen an! Es gibt eine Studie vom Institut für Ungleichheitsforschung auf Basis der sogenannten HFCS-Daten, das sind jene Daten, mit denen die Oesterreichische Nationalbank die Ver­mögen erhebt, und da zeigt sich Folgendes: Für die unteren 95 Prozent – 95! – der privaten Haushalte spielt diese Einkunftsart praktisch keine Rolle. Diese rund 95 Pro­zent der Haushalte verdienen im Jahr durchschnittlich 37 000 Euro, und 3,2 Prozent, minimale 3,2 Prozent sind auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zurückzuführen.

Wo aber spielen diese Einkommen eine Rolle? – Beim Top-1-Prozent, beim obersten Prozent der privaten Haushalte! Die verdienen im Durchschnitt nämlich 316 000 Euro, und bei denen machen die Einkünfte aus Kapitalvermögen 32,5 Prozent aus. Also ein Drittel der gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt dem obersten Einkom­mens­prozent der privaten Haushalte zugute.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 86

Aus diesem Grund bin ich dafür, dass wir zu diesem Grundsatz zurückkehren, dass wir Erträge aus Kapitaleinkommen nicht mit 25 und 27,5 Prozent, sondern wie Einkommen mit bis zu 55 Prozent besteuern. Davon profitiert ein Großteil der privaten Haushalte, und die Einnahmen aus dieser Maßnahme, die im Übrigen auch der deutsche Finanz­minister Schäuble vorgeschlagen hat, die zusätzlichen Steuereinnahmen aus dieser Maßnahme würden bei 1 Milliarde Euro liegen; auch das hat das Institut für Ungleich­heitsforschung errechnet.

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, es wäre Zeit für einen Schluss­satz. – Danke.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Ich bin schon beim Schlusssatz: Diese 1 Milliarde Euro könnte dafür verwendet werden, das unterste Einkommensdrittel zu entlasten. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

14.29.21Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Obernosterer, Wurm, Kolleginnen und Kollegen, dem Ge­sund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 107/A eine Frist bis zum 21. März 2018 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

14.29.55Einlauf

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 149/A(E) bis 166/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung - - (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, wir sind noch nicht fertig!

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für heute, und zwar für 14.30 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

14.30.29Schluss der Sitzung: 14.29 Uhr

 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 87

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