Stenographisches Protokoll

720. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Donnerstag, 14. April 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

720. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 14. April 2005

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 14. April 2005: 9.02 – 20.58 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Ver­braucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­ge­setz – LMSVG)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeits­programm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahres­pro­gramm des Rates für 2005

4. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates

5. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Jahresvorschau des BMGF 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005

6. Punkt: Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Kon­sumentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächtigungen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehalts­gesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrer­ge­setz 1966 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006)

8. Punkt: Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirt­schaft und Arbeit an den Nationalrat und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parla­mentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

*****

Inhalt

Bundesrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens von Papst Johannes Paul II. ................ 8

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 100

Wortmeldung des Bundesrates Albrecht Konecny im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Entschließungsantrag betreffend Amtsenthebung der Bundesregierung .................... 166

Fragestunde (111.)

Finanzen .......................................................................................................................... 8

Edgar Mayer (1415/M-BR/05); Ing. Siegfried Kampl, Dr. Ruperta Lichtenecker, Helmut Wiesenegg

Johann Kraml (1420/M-BR/05); Karl Bader, Engelbert Weilharter, Eva Konrad

Engelbert Weilharter (1419/M-BR/05); Elisabeth Kerschbaum, Dr. Erich Gumpl­maier, Ferdinand Tiefnig

Gottfried Kneifel (1416/M-BR/05); Engelbert Weilharter, Dr. Ruperta Lichten­ecker, Wolfgang Schimböck

Ana Blatnik (1421/M-BR/05); Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, Engelbert Weilharter, Eva Konrad

Stefan Schennach (1424/M-BR/05); Mag. Susanne Neuwirth, Josef Saller, Ro­land Zellot

Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (1417/M-BR/05); Mag. John Gudenus, Elisabeth Kerschbaum, Angela Lueger

Helmut Wiesenegg (1422/M-BR/05); Martina Diesner-Wais, Mag. John Gudenus, Stefan Schennach

Sissy Roth-Halvax (1418/M-BR/05); Ing. Siegfried Kampl, Dr. Ruperta Lichten­ecker, Wolfgang Schimböck

Wolfgang Schimböck (1423/M-BR/05); Michaela Gansterer, Ing. Siegfried Kampl, Dr. Ruperta Lichtenecker

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 8

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 33


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 3

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 32

Dringliche Anfragen

der Bundesräte Stefan Schennach, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kolle­gen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz insbesondere der Wehrmachtsdeserteure im von der Bun­desregierung ausgerufenen „Gedenkjahr 2005“ (2307/J-BR/05/J)         ............................................................................................................................. 100

Begründung: Stefan Schennach ................................................................................ 101

Bundesministerin Mag. Karin Miklautsch ............................................................... 106

Debatte:

Albrecht Konecny .............................................................................................. 111, 126

Edgar Mayer ................................................................................................................ 113

Eva Konrad ................................................................................................................. 115

Mag. John Gudenus ................................................................................................... 117

Reinhard Todt ............................................................................................................. 121

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 123

Ing. Siegfried Kampl .................................................................................................. 124

Bundesministerin Mag. Karin Miklautsch ............................................................... 126

Ludwig Bieringer ........................................................................................................ 127

Stefan Schennach ...................................................................................................... 128

der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähig­keit und Instabilität der Regierung und zementiert den politischen Stillstand (2308/J-BR/05) ........................................................................... 129

Begründung: Albrecht Konecny ................................................................................. 129

Staatssekretär Franz Morak ...................................................................................... 139

Debatte:

Helmut Wiesenegg ..................................................................................................... 141

Ludwig Bieringer ........................................................................................................ 143

Elisabeth Kerschbaum .............................................................................................. 146

Engelbert Weilharter .............................................................................................. ... 149

Manfred Gruber .......................................................................................................... 150

Mag. Harald Himmer .................................................................................................. 153

Stefan Schennach ...................................................................................................... 157

Dr. Erich Gumplmaier ............................................................................................... 159

Harald Reisenberger .................................................................................................. 161

Entschließungsantrag der Bundesräte Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amtsenthebung der Bundesregierung – An­nahme (193/E-BR/2005)  165, 167

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bun­desgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Le­bensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Ver­braucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 4

schutz­gesetz – LMSVG) (797 d.B. und 823 d.B. sowie 7230/BR d.B. und 7232/BR d.B.)    ............................................................................................................................... 33

Berichterstatterin: Christine Fröhlich ........................................................................... 34

Redner/Rednerinnen:

Mag. Susanne Neuwirth .............................................................................................. 34

Martina Diesner-Wais .................................................................................................. 35

Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 37

Roland Zellot ................................................................................................................. 40

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ...............................................................  42, 47

Angela Lueger .............................................................................................................. 45

Johann Höfinger ........................................................................................................... 48

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 49

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (544/A und 837 d.B. sowie 7231/BR d.B. und 7233/BR d.B.)          ............................................................................................................................... 49

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ................................................. 49

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Schimböck .................................................................................................. 50

Herwig Hösele .............................................................................................................. 51

Dr. Peter Böhm ............................................................................................................. 53

Stefan Schennach ........................................................................................................ 54

Staatssekretär Franz Morak ........................................................................................ 56

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 57

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2005 (III-269-BR/2005 d.B. sowie 7234/BR d.B.) ................................................................................ 57


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 5

Berichterstatter: Johann Höfinger ................................................................................ 58

4. Punkt: Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Ar­beitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-270-BR/2005 d.B. sowie 7235/BR d.B.) ................... 57

Berichterstatter: Johann Höfinger ................................................................................ 58

5. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Jahres­vorschau des BMGF 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kom­mission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005 (III-271-BR/2005 d.B. sowie 7236/BR d.B.) ........................................... 58

Berichterstatter: Johann Höfinger ................................................................................ 58

6. Punkt: Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-280-BR/2005 d.B. sowie 7240/BR d.B.)                     58

Berichterstatter: Johann Höfinger ................................................................................ 58

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ........................................................................................................ 59

Mag. Harald Himmer .................................................................................................... 60

Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 62

Albrecht Konecny ........................................................................................................ 64

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ......................................................................... 65

Eva Konrad ................................................................................................................... 67

Roland Zellot ................................................................................................................. 69

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ...................................................................... 70

Dr. Franz Eduard Kühnel ............................................................................................. 71

Ing. Siegfried Kampl .................................................................................................... 73

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, den Bericht III-269-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, den Bericht III-270-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, den Bericht III-271-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 75

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, den Bericht III-280-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 75

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Er­mächtigungen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehalts­gesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragsleh­rergesetz 1966 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006) (829 d.B. und 833 d.B. sowie 7242/BR d.B.) ................................................................................................................. 75

Berichterstatter: Günther Prutsch ................................................................................ 75

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 75

Edgar Mayer .................................................................................................................. 77

Johann Kraml ............................................................................................................... 79

Dr. Peter Böhm ............................................................................................................. 81

Stefan Schennach ........................................................................................................ 82

Dr. Andreas Schnider .................................................................................................. 84

Albrecht Konecny ........................................................................................................ 85

Mag. John Gudenus ..................................................................................................... 86

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 87

8. Punkt: Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an den Nationalrat und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben (III-266-BR/2005 d.B. sowie 7243/BR d.B.) ...................................................................................................... 88

Berichterstatter: Franz Wolfinger ................................................................................. 88

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Schimböck .................................................................................................. 88

Hans Ager ..................................................................................................................... 90

Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 92

Engelbert Weilharter .................................................................................................... 93


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Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 95

Sonja Zwazl ................................................................................................................... 96

Ing. Siegfried Kampl .................................................................................................... 99

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-266-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................. 100

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (564/A und 838 d.B. sowie 7241/BR d.B.) ............................................................ 100

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 100

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Tauernbahn wichtiger denn je (2306/J-BR/05)

Stefan Schennach, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz insbe­sondere der Wehrmachtsdeserteure im von der Bundesregierung ausgerufenen „Ge­denkjahr 2005“ (2307/J-BR/05)

Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähigkeit und Instabilität der Regie­rung und zementiert den politischen Stillstand (2308/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft be­tref­fend Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau (2309/J-BR/05)

Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Bahnverbindung Waidhofen a.d. Thaya–Sla­vonice (2310/J-BR/05)

Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis­sen­schaft und Kultur betreffend Schulen als Zukunftsinvestitionen (2311/J-BR/05)

Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Zukunftskommission präsentiert – Bildungsministerium verschleppt (2312/J-BR/05)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bundes­räte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung von Familien­beihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres (2100/AB-BR/05 zu 2293/J-BR/05)


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der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bun­desräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des BRG/BG Stockerau und Alternativen (2101/AB-BR/05 zu 2294/J-BR/05)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließungspläne für weitere Bezirksgerichte in der Steiermark (2102/AB-BR/05 zu 2290/J-BR/05)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für Teil­nehmerInnen der Sozialen Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres (2103/AB-BR/05 zu 2292/J-BR/05)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei den Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (2104/AB-BR/05 zu 2291/J-BR/05)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Bundesräte Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kasernenschließungen (2105/AB-BR/05 zu 2295/J-BR/05)

 

 


09.01.53


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 8

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich eröffne die 720. Sitzung des Bun­desrates.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie ersuchen, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

09.02.13 Trauerkundgebung

 


9.02.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir stehen noch immer unter dem Eindruck des Todes von Papst Johannes Paul II., dessen Ableben die Welt in tiefe Trauer versetzt hat. Nicht nur Katholiken betrauern den Heimgang ihres Kirchen­ober­haupts, sondern alle Menschen, die guten Willens sind und denen Dialog und Zusam­menarbeit sowie gegenseitiger Respekt ein Anliegen sind.

Papst Johannes Paul II. ist als Brückenbauer und als Mann des Dialogs und der Versöhnung in die Kirchengeschichte eingegangen.

Der österreichische Bundesrat gedenkt auch des Staatsmannes Johannes Paul II. Als unermüdlicher Mahner und Verteidiger der Menschenrechte, als unerschrockener Kämpfer gegen totalitäre Systeme hat er wie kein anderer unser Jahrhundert ent­schei­dend geprägt.

Wir sind Papst Johannes Paul II., der seine besondere Verbundenheit mit Österreich immer wieder zum Ausdruck gebracht hat, zu Dank verpflichtet.

Ich bitte daher, dass Sie in einer kurzen Trauer seiner gedenken. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden neh­men wieder ihre Plätze ein.)

9.04

*****

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Das Amtliche Protokoll der 719. Sitzung des Bundesrates vom 17. März 2005 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Ich teile Ihnen mit – das ist nicht immer der Fall –: Es ist niemand krank gemeldet und niemand entschuldigt. Wir sind vollzählig hier im Hause.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, dass das Bundes­kanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 12. bis 14. April 2005 die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik durch den Bundesminister für Landes­verteidigung Günther Platter vertreten wird.

09.04.50 Fragestunde

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun, um 9.04 Uhr, zur Fragestunde.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 9

Mit dem Aufruf der Anfragen beginne ich gleich, weise aber darauf hin, dass die Fragestunde natürlich im Einvernehmen mit dem Präsidenten und Vizepräsidenten in der Präsidiale bis zu 120 Minuten erstreckt werden kann, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen.

Bundesministerium für Finanzen

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zur ersten Anfrage, 1415/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Edgar Mayer, um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Staatssekretär!

1415/M-BR/2005

„Wie werden sich die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden im Jahr 2006 ent­wickeln?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Die Ertragsanteile der Länder werden sich laut Bundesvoranschlag 2006 gegenüber dem Bundesvoranschlag 2005 um rund 155 Mil­lionen € erhöhen, jene der Gemeinden um rund 199 Millionen €. Das entspricht im Falle der Länder einer Erhöhung um rund 2,2 Prozent, bei den Gemeinden einer Er­höhung um 3,2 Prozent.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Staatssekretär! Wie hoch ist gemäß Finanzausgleichsgesetz 2005 der Anteil der einzelnen Länder an den Einnahmen aus der Mineralölsteuer?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben bezüglich der Aufteilung der Ertragsanteile auf Wunsch der Länder und Kommunen eine Neuregelung durchgeführt. Es gibt jetzt für alle Ertragsanteile einen einheitlichen Schlüssel; das möchte ich betonen. Wir ermitteln diesen einheitlichen Schlüssel auf Basis des Erfolges des Jahres 2004. Dies wird zurzeit vorbereitet, es gibt daher erst einen Verordnungsentwurf, die Verordnung ist noch nicht voll erlassen.

Unter diesen provisorischen Annahmen – das ist voraussichtlich noch nicht die end­gültige Aufteilung – ergeben sich jedenfalls folgende Ertragsanteile: Bund 73,204 Mil­lionen €, Länder 15,191, Gemeinden 11,605. Ausgehend vom Aufkommen gemäß Bun­desvoranschlag 2005 in Höhe von 3 700 Millionen € entfallen daher als Anteile an der Mineralölsteuer auf die Länder 562,1 Millionen € und auf die Gemein­den 429,4 Mil­lionen €.

Länderweise verteilen sich die Beträge wie folgt:

Burgenland: Land 18 Millionen, Gemeinden 11,4; Kärnten: Land 38,1 Millionen, Ge­mein­den 27,5; Niederösterreich: Land 105 Millionen, Gemeinden 71,2; Oberösterreich: Land 95,2 Millionen, Gemeinden 70,1; Salzburg: Land 37,4, Gemeinden 28,8; Steier-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 10

mark: Land 80 Millionen, Gemeinden 55,2; Tirol: Land 48,9, Gemeinden 34,9; Vorarl­berg: Land 26,4, Gemeinden 19,5.

Wien – dort gibt es eine besondere Situation, es ist ja Land und Stadt gleichzeitig –: 113,1 Millionen Landesanteil, Gemeindeanteil 110,6.

In Summe: Länder 562,1, Gemeinden 429,4 Millionen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die nächste Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Werden Sie bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen eine weitere Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels in die Richtung, dass jede Staats­bürgerin und jeder Staatsbürger unabhängig von der Größe des Wohnortes gleich viel Wert sein soll, vornehmen? Der gegenwärtige Schlüssel ist seit 1948 unverändert.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Frage der Aufteilung nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel ist ein sehr altes Thema. Es ist derzeit ein sehr pauschales System und geht davon aus, dass – wie es vor allem in der Nachkriegssituation, als dieser Bevölkerungsschlüssel entstanden ist, der Fall war – die Städte vor allem an der Infrastruktur einen wesentlich höheren Anteil haben.

Inzwischen hat sich infolge der gesamten Entwicklung und vor allem, weil es sehr viele Zweitwohnsitze gibt, weil es sehr viele Auflagen gibt, weil auch die kleinen Kommunen sehr hohe Umweltauflagen haben – denken Sie nur an die Kanalisation, denken Sie an die Straßen für Feriensiedlungen und dergleichen mehr! – eine neue Situation erge­ben.

Festzuhalten ist sicherlich, dass Städte vor allem dadurch, dass sie die Bezirks­ver­waltungsbehörden beherbergen, für die Umlandgemeinden Aufgaben miterfüllen, Städte also eine zentrale Funktion haben.

Wir vom Finanzministerium vertraten schon bei den vorletzten Finanzausgleichs­verhandlungen die Auffassung, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in der heu­tigen Form nicht mehr zeitgemäß ist und durch einen so genannten aufgaben­orien­tierten Bevölkerungsschlüssel ersetzt werden soll, mit Hilfe dessen also genau ermittelt wird: Wer erfüllt für wen welche Aufgaben, erbringt welche Leistungen? Die Nutznießer müssen dann den erhöhten Aufwand der anderen ersetzen.

Um als Wiener gleich Wien als Beispiel zu nehmen: Es gibt natürlich sehr viele Ein­pendler, welche die Einrichtungen der Stadt Wien benutzen, etwa Schulen, Museen, kulturelles Angebot. Andererseits führt das zu skurrilen Situationen wie etwa, dass von der Gemeinde Wien zum Beispiel zur SCS – die ja in einer anderen Ge­meinde, näm­lich Vösendorf, liegt und Wien das daher nicht ersetzt wird – keine entsprechenden Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden, was wiederum zu unguten Entwick­lungen in der Verkehrsinfrastruktur führt.

Also: Wir bleiben auf diesem Thema „drauf“. Allerdings muss ich festhalten, dass der Städte- und der Gemeindebund diesbezüglich als Erste gefordert sind. Sie haben ja Verhandlungen geführt, uns aber leider vor den letzten Finanzausgleichs­verhandlun­gen mitgeteilt, dass sie zu keiner einheitlichen Regelung gekommen sind, und quasi vom Bund verlangt, er solle einmal sagen, was er bereit ist, mehr an Mitteln auf den Tisch zu legen, dann würden sie eine Einigung erzielen. Das war für uns nicht an­nehmbar!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 11

Wir haben aber das Thema „Abstufung“ trotzdem weiterverfolgt. Um den Entfall der letzten Stufe hat es ja eine heiße Diskussion gegeben, es kam zu einem Kompromiss. Das Thema wird weiterhin aufrecht bleiben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie können Sie im Lichte des innerösterreichischen Stabilitätspaktes gewährleisten, dass die Gemeinden die dringend notwendigen Investitionen auch tätigen können?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich möchte festhalten, dass wir eine Einigung mit allen Finanzausgleichspartnern erzielt haben und die Gemeinden jährlich um 100 Millionen € mehr bekommen. Das ist natürlich nicht so viel, wie sie gefordert haben. Der Herr Gemeindebundpräsident hat einmal bei einer Tagung gesagt, es wären mindestens 400 Millionen € notwendig. Aber es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Außerdem erinnere ich daran, dass wir auch ein Lehrerpaket mit einem Volumen von 12 Millionen beschlossen haben.

Die Gemeinden jubeln nicht, aber es ist im Rahmen des Möglichen ein Kompromiss erzielt worden, und alle Finanzausgleichsverhandlungspartner haben diesem Vor­schlag zugestimmt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Nach unseren Berechnungen – der Tiroler Gemeinden, im Speziellen einer der größten Gemeinden Tirols, nämlich mei­ner – gibt es massive Einbrüche bei den Bundesertragsanteilen von 2003 bis 2005, ich möchte Ihnen das hier graphisch dargestellt zeigen; das gilt auch für den Kollegen Bader. In weiterer Folge gab es auch massive Einbrüche bei den Transferzahlungen. Daher, Herr Staatssekretär, meine Zusatzfrage:

Wie haben sich die Einnahmen der Gemeinden seit dem Jahre 1999 entwickelt? Ich bin nämlich der Auffassung, dass sich die Bürgermeister, insbesondere jene meines Bundeslandes, diese Entwicklung nicht mehr länger gefallen lassen.

Wenn es nicht möglich ist, dies mündlich zu beantworten, so bitte ich Sie, das schriftlich zu tun.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Rückwirkend kann ich diese Frage jetzt leider nicht beantworten. Ich werde die Antworten schriftlich nachreichen, möchte aber betonen, dass den Gemeinden insgesamt für das Jahr 2006 rund 91 Millionen € mehr zur Verfügung stehen. Wir sind derzeit mit dem Haus­haltsplan für das Jahr 2005 voll im Plan, sodass sich die Befürchtung, dass es durch die Steuerreform zu Ausfällen kommen werde, gemäß den Daten des ersten Quartals bisher nicht bewahrheitet haben. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur zweiten Anfrage, die Herr Bundesrat Kraml stellt. Ich bitte um deren Verlesung.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 12

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär.

1420/M-BR/2005

„Wie erklären Sie die Aussage der EU-Kommission in ihrer jüngsten Frühjahrs­prognose, wonach die Effekte der neuen Gruppenbesteuerung schwierig einzuschät­zen sind und ein budgetäres Risiko darstellen können, nachdem Sie immer versichert haben, dass höhere Einnahmenausfälle als die von Ihnen geschätzten auszuschließen sind?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sicherlich ist die Gruppenbesteuerung eines jener Felder, das am schwierigsten richtig einzu­schätzen ist, da gebe ich Ihnen schon Recht. Allerdings lagen wir, glaube ich, mit unserer Maßnahme der Einführung einer Gruppenbesteuerung richtig, weil wir quasi vorausgeahnt und auch schon gesehen haben, was alles sich an Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof abspielen wird. Es sieht also jetzt danach aus, als ob eine Gruppenbesteuerung generell für ganz Europa gelten wird, wenn der anhängige Fall durchgeht. Wir waren die Ersten und stehen daher derzeit attraktiv da.

Zu unserer Berechnung des Ausfalls infolge der Gruppenbesteuerung, den wir mit 100 Millionen € ansetzen, haben wir die bisherigen Organschaftsregelungen heran­gezogen. Wir haben eine Befragung aller Finanzämter durchgeführt und das dann hochgerechnet. Ob das wirklich so halten wird, kann keiner voraussehen, ich möchte jedoch auf Folgendes hinweisen:

Im Hinblick auf die neuen EU-Mitgliedsländer und den aggressiven Steuerwettbewerb, etwa mit der Flat-Tax, wo die Prozentsätze immer geringer werden – die Slowakei hat mit 19 Prozent begonnen, jetzt hat Rumänien schon 15 Prozent angekündigt –, war es genau richtig, dass wir damit in die Frage der Unternehmensbesteuerung aktiv eingreifen. Die Gruppenbesteuerung ist mit dem Cross Border-System ein sehr attrak­tives Angebot.

Ich sehe also natürlich auf der einen Seite den Ausfall, der auf 100 Millionen € ge­schätzt wird, auf der anderen Seite aber auch eine große Chance. Und nach den Anfragen von Konzernen lässt sich sehr wohl abschätzen, dass sich Konzernzentralen hier ansiedeln werden, Konzernzentralen mit ihren Forschungslabors. Und jede Kon­zernzentrale braucht natürlich eine entsprechende Zulieferindustrie, dies ist gerade für KMUs interessant. Unsere Gruppenbesteuerung ist so einfach gefasst, dass auch kleine Familienbetriebe, die mehrere Standorte haben, dieses System nützen können. (Ruf: Welche?)

Aber mit der Einführung eines neuen Steuersystems ist selbstverständlich immer ein gewisses Risiko verbunden. Ich sehe jedoch die Chance zu diesem Risiko.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. Wünschen Sie eine Zusatzfrage?

 


Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Ja, bitte.

Herr Staatssekretär! Wie kommen Sie zu der Annahme, dass Subventionen von Fir­men im Ausland zu konkreten Arbeitsplätzen in Österreich führen sollen, da es sich da auch um Briefkastenfirmen handeln kann?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich betrachte eine Gruppenbesteuerung nicht als Subvention. Für mich ist eine Subvention etwas


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 13

anderes, nämlich wenn einem Unternehmen Mittel direkt zur Verfügung gestellt werden. Das ist keine Subvention. Nach EU-Recht ist eine Subvention grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich zugelassen, nicht erlaubt.

Hier sehe ich die Chance sowohl für inländische Unternehmungen als auch natürlich für ausländische Unternehmen, dass sie sich hier ansiedeln. Ziel dieser Gruppen­besteuerung ist, dass ausländische Konzernzentralen – bezüglich derer wir derzeit in unserer Wirtschaftsstruktur eine Schwäche haben – Österreich als Standort wählen.

Dies ist also eine wichtige Standortfrage gewesen, und wir werden, glaube ich, mehr wirtschaftliche Vorteile als steuerliche Ausfälle dadurch haben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Bader. – Bitte.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Im Zusammenhang mit dem großen Wurf, der die Steuerreform ja ist, würde mich interessieren, wie sich die Senkung der Körperschaftsteuer auf die Budgets 2005 und 2006 auswirkt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Bekanntlich haben wir – und ich glaube, im Lichte der EU-Erweiterung und der dortigen Flat-Tax völlig zu Recht – die Körperschaftsteuer von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Ich muss aber dazusagen, dass die effektive Körperschaftsteuersenkung sogar hinunter auf einen Satz von rund 22 Prozent geht. Im Gegensatz zur slowakischen Regelung – als in einer großen unmittelbaren Wirtschaftspartnerschaft beziehungsweise Wirt­schafts­konkurrenz – mit 19 Prozent ohne Abschreibungsmöglichkeiten gibt es bei unserem 25-Prozentsatz sehr wohl Abschreibungsmöglichkeiten, daher ist effektiv zwischen 19 Prozent und 22 Prozent zu vergleichen. Die Slowaken kennen keine Gruppenbesteuerung, also treten wir damit in einen echten Wettbewerb.

Wie hoch sind die Ausfälle? – Wir rechnen im Budget 2005 mit ungefähr 500 Mil­lionen €. Beim Budget 2006 – da wird es voll wirksam – haben wir einen Ausfall von 1 450 Millionen € eingesetzt, und ab dem Jahr 2007, wenn sich das dann stabilisieren wird, rechnen wir jährlich mit einem Ausfall von 975 Millionen €. Dies wird aber, so glauben wir, durch eine höhere wirtschaftliche Aktivität – indem mehr Firmen zu uns kommen oder bestehende Firmen ihre Tätigkeiten ausweiten beziehungsweise nicht abwandern – bei weitem abgefangen. Der wirtschaftliche Effekt wird wesentlich höher sein.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Weilharter gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär! Welche Auswirkungen auf Europa und somit natürlich auch auf Österreich wird das EuGH-Verfahren in der Rechtssache Marks & Spencer haben, wenn der EuGH, wie erwartet, der Empfehlung des Generalanwaltes folgen wird, wonach die Verlust­rech­nung von ausländischen Tochtergesellschaften mit inländischen Gewinnen mög­lich sein soll?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich war am Dienstag beim ECOFIN in Luxemburg, dort wurde diese Angelegenheit vom deutschen Finanzminister zur Sprache gebracht. Wir haben mit der Rechtsprechung des Euro-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 14

päischen Gerichtshofes das Problem, dass seine Erkenntnisse auch in die Vergan­genheit wirken. Dieses Problem bemerken wir sehr stark beim Getränkesteuer-Erkenntnis.

Das ist ein Problem, und es wird jetzt die Europäische Kommission zusammen mit dem ECOFIN eine Kommission bilden. Man wird untersuchen, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden können, dass Gesetze in Zukunft, so wie bei uns, nur noch in die Zukunft wirken können, dass sie also nach dem Anlassfall nur noch eine Wirkung für die Zukunft haben. Es sind dies natürlich Mega-Wirkungen für die europäischen Finanzminister, wenn ein Erkenntnis hereinkommt, das Auswir­kun­gen auf Jahre zurück nach sich zieht.

Wir sehen die Marks-&-Spencer-Sache überhaupt nicht als Bedrohung für die Zukunft an, weil wir ja mit der Gruppenbesteuerung vorgebeugt haben, damals schon wissend, dass dieses Verfahren in Vorbereitung war. Rückwirkend betrachtet müssen wir sehen, dass wir ja Organschaftsregelungen in der Vergangenheit gehabt haben. Wir sehen also diese Sache für die österreichische Situation nicht als bedrohlich an.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Konrad gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Auch meine Zusatzfrage bezieht sich auf diese Empfehlung des Generalanwalts. Sie lautet: Inwieweit sehen Sie im Lichte dieser Empfehlung die Gruppenbesteuerung noch immer als besonderen Standortvorteil für Österreich?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wenn auf diese Weise die Gruppenbesteuerung für alle Länder eingeführt wird, dann haben wir natürlich einen Standortvorteil weniger. Es geht nur darum: Derzeit gibt es ja die Gruppenbesteuerung auch in anderen Ländern, aber nicht mit einem derart günstigen Prozentsatz. Man kann bekanntlich ab einer Beteiligung im Ausmaß von 50 Prozent eine derartige Gruppe bilden; in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich sind es 75 Prozent. Daher kann ich nur sagen, dass wir derzeit das attraktivste Gruppen­besteuerungsmodell haben.

Das muss aber nicht so bleiben; es ist eben immer so eine Sache, dass die Kon­kurrenz nicht schläft. Wir haben natürlich sukzessive einen Steuerwettbewerb in Europa, wobei wir versuchen – die Steuerharmonisierung ist bei jedem ECOFIN ein Thema –, insofern gleiche Regeln zu schaffen, als wir sagen, dass bei jeder Steuer dieselbe Steuerbemessungsgrundlage gefunden werden muss. Es geht also darum, die Ausnahmeregelungen zu vereinheitlichen. Ein Wettbewerb soll nur noch über die Tarife stattfinden. Derzeit haben wir oft versteckte Ausnahmeregelungen, wodurch ein verdeckter Steuerwettbewerb stattfindet.

Das ist ein sehr wichtiges Thema für sämtliche ECOFIN-Tagungen, jetzt vor allem angeheizt durch die neuen Mitgliedsländer: Wie kann man eine bessere Har­moni­sierung im steuerlichen Wettbewerb erreichen? – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir kommen zur 3. Anfrage. Diese wird von Herrn Bundesrat Weilharter gestellt. Ich bitte um deren Verlesung.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 15

1419/M-BR/2005

„Wie sieht es derzeit mit den von sozialdemokratischen Vorgängerregierungen über­nommenen Schulden der ÖIAG aus?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Bundesrat! Wir haben vor einer Woche eine Pressekonferenz gemacht und die Situation dargestellt (Zwischenrufe bei der SPÖ): Wie war früher einmal die ÖIAG-Politik, und wie sieht sie heute aus? – Auf einen Nenner gebracht: Früher hat man Milliarden in die ÖIAG-Unternehmungen hineingepumpt und hat Arbeitsplätze trotzdem nicht erhalten können. Wir haben den Schuldenberg abgebaut, und die bestehenden Unternehmungen, die uns noch verblieben sind, haben so viel an Wert gewonnen, dass sie heute einen höheren Wert haben als seinerzeit, als sie übernommen wurden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Jetzt konkret zur Anfrage: Durch die Erlöse aus den Privatisierungsmaßnahmen konnte der Schuldenstand der ÖIAG von rund 6,3 Milliarden € am Anfang des Jahres 2000 auf nunmehr rund 700 Millionen € reduziert werden. Wieso sagen wir, dass sie de facto schuldenfrei ist? – Die ÖIAG ist mit dem Jahresabschluss 2004 de facto schuldenfrei, weil der Nettoverschuldung von 709,4 Millionen € bereits zugeflossene Geldmittel aus der Begebung der Umtauschanleihen auf Aktien von Telekom Austria und VOEST-Alpine sowie die Erlöse aus dem Verkauf der VA-Tech – vorbehaltlich der kartell­recht­lichen Genehmigung, darum sind sie buchmäßig noch nicht entsprechend aufgelöst – gegenüberstehen.

Wirtschaftlich gesehen ist die ÖIAG vom Jahr 2000 bis heute, in einem sehr kurzen Zeitraum also, de facto schuldenfrei geworden. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg. (Bundesrat Boden: Bei dem Staatsvermögen, das verscherbelt worden ist, ist das kein Wunder!)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? (Bun­desrat Weilharter: Ich bitte darum!) – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär! Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen der Privatisierungspolitik bis Ende 1999 beziehungsweise jener ab dem Jahr 2000?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: In den Jah­ren 1981 bis 1990 musste der Staat und somit der Steuerzahler an Gesellschaften der ÖIAG insgesamt rund 4,3 Milliarden an Kapital zuführen – Geld, das natürlich heute bei der Sanierung des Staatshaushaltes und für viele Aufgabenstellungen fehlt; gestern habe ich ja wieder die Forderung nach mehr Polizei gehört. In dieser Summe waren selbstverständlich auch die Schulden der ÖIAG, die genannten 6 Milliarden, enthalten.

Gleichzeitig wurde unter den Vorgängerregierungen eine Vielzahl von ÖIAG-Beteili­gungen zur Gänze beziehungsweise teilweise veräußert: ASA, AMS, AT&S, VAE, Schoeller-Bleckmann, Steindl-Werkzeugmaschinen, SGP, OMV, Böhler-Uddeholm, VA-Stahl, AMAG. Diese Veräußerungen erfolgten äußerst unprofessionell; darüber gibt es einschlägige Rechnungshofberichte. Sie wurden vor allem nicht dazu benützt, den Schuldenberg abzubauen – dann wären sie ja gerechtfertigt, wenn man Schulden abbaut, weil man dann weniger an Zinsen zu bezahlen hat –, sondern sie wurden nur als Budget-Lückenbüßer benützt.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 16

Als besonders markante Negativ-Beispiele seien hier die VOEST-Alpine Bergtechnik und die AMAG erwähnt. Im ersten Fall erfolgte die Veräußerung bei einem Buchwert von 11,26 Millionen € und einem Zuschuss zur Verlustabdeckung in Höhe von 36 Mil­lionen € um einen österreichischen Schilling – um 1 ATS! Zusätzlich wurde ein unver­zinsliches Darlehen von 8,8 Millionen € gewährt, wovon sich 5,59 Millionen € als uneinbringlich erwiesen haben. Ich muss daher immer lachen, wenn der Herr Abge­ordnete zum Nationalrat Moser sagt, wir würden die ÖIAG-Betriebe verschleudern. Wenn das damals keine Verschleuderung war, dann kenne ich den Unterschied nicht mehr!

Im Fall der AMAG zahlte die ÖIAG kurz vor der Veräußerung im Jahr 1996 einen Zuschuss von 27,21 Millionen €. Im Jahr 1998, also kurz nach dem Verkauf, erzielte die AMAG bereits ein positives Geschäftsergebnis von 29,94 Millionen €. (Bundesrat Stadler: Wer war der Wirtschaftsminister?) Darüber hinaus beschäftigte die ÖIAG bei der Veräußerung der AMAG den Vorstandsvorsitzenden unbeschränkt weiter, obwohl dieser Mitbieter war.

Die erzielten Privatisierungserlöse wurden früher aber nicht zur Tilgung der Schulden der ÖIAG verwendet, sondern dienten großteils zum Stopfen von Budgetlöchern – wie ich schon gesagt habe – beziehungsweise zur Bedienung des Zinsendienstes für die ÖIAG-Altschulden. (Bundesrat Boden: Eine super Regierung, die sich selber kritisiert!) Da diese Entwicklung auf Dauer nicht tragbar war, hat die neue Bundesregierung im Februar 2000 ein Regierungsprogramm zur Sanierung der ÖIAG festgeschrieben, das wir jetzt erfüllt haben.

Beim Amtsantritt – ich sage es nochmals – fanden wir bei der ÖIAG Schulden in der Höhe von 6,3 Milliarden € vor, inklusive Gesellschafterdarlehen, Verbindlichkeiten der ehemaligen Post- und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft. Wie gesagt, dieser Schuldenstand konnte auf 700 Millionen € reduziert werden. Ich glaube, das ist eine Erfolgsstory. – Danke. (Rufe bei der SPÖ: Kein Applaus! – Bundesrat Stadler: Die Geschichte ist nicht hineingegangen! – Bundesrat Boden: Wer sich selber kriti­siert ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Kerschbaum gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Vielen Dank. – Wel­che konkreten Vorgespräche, Projektgruppen und Ideen gab es bereits in Ihrem Ressort zum Thema Infrastruktur-Holding als Nachfolger der ÖIAG?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Bun­desrätin! Da die Privatisierungen langsam zu Ende gehen – es sind ja im Wesentlichen nur noch zwei große Unternehmungen für eine Privatisierung vorgesehen, nämlich die Telekom und die Post –, stellt sich jetzt die weitere Frage, wie man – die ÖIAG hat ja eine zweite Funktion – das Beteiligungs-Know-how, das die ÖIAG zweifellos hat, noch besser nützen könnte, indem man zum Beispiel alle Unternehmungen des Wirtschafts­ministeriums, des Finanzministeriums sowieso und auch des Infrastrukturministeriums in einer Gesellschaft bündelt. Darüber finden derzeit noch Gespräche statt, wir sind derzeit noch im Planungsstadium. Es gibt noch keinen konkreten Abschluss, die Ge­spräche werden weitergeführt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Zusatzfrage wünscht Herr Dr. Gumplmaier. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Kön­nen Sie beziffern, wie hoch der zukünftige Einnahmenausfall für den österreichischen


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 17

Steuerzahler beziehungsweise für das Budget nach dem Wegfall der Beteiligungs­erlöse beziehungsweise nach dem Wegfall der Dividenden sein wird, nachdem sozu­sagen die letzte Milchkuh verkauft worden ist?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Der Rech­nungshof hat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wohnungsgesellschaften eine Regel aufgestellt, und diese beachten wir. Wenn man Schulden hat – so wie die ÖIAG Schulden hatte; 6 Milliarden, wie gesagt –, und ich benütze den Privatisierungserlös dazu, dass ich Schulden tilge, dann habe ich ja den Vorteil, dass ich keine Schuld­zinsen mehr zahlen muss. Wenn diese Schuldzinsen höher als der mögliche Dividen­denertrag sind, dann ist auf jeden Fall ein Verkauf, eine Privatisierung gerechtfertigt. Nach diesem Motto gehen wir vor.

Die Privatisierung wäre dann nicht zu rechtfertigen, wenn man die Erlöse daraus nur für, sagen wir, die laufende Budgetloch-Stopfung benützen würde, weil man dann einen echten Einnahmenentfall hätte. Beziehungsweise man kann auch – und darüber denken wir nach – Privatisierungserlöse für Forschung und Entwicklung nützen, indem man zum Beispiel einen Fonds entwickelt und dann die Zinserträge laufend für ent­sprechende Unterstützungen verwendet, also Zukunftsprojekte entwickelt. Eine derar­tige Transaktion wäre gerechtfertigt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte wirklich darum bitten, die Handys auszuschalten, und darf Sie daran erinnern: Jeder hat eine Mobilbox und kann das Ganze abhören. Dann müssen wir uns keine grauslichen Klingeltöne anhören. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Bundesrat Tiefnig gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Mit wel­chen Dividendenzahlungen – und in welcher Höhe – rechnen Sie für das Jahr 2006?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Bundes­rat! Ich darf einmal feststellen: Wir haben im Jahr 2003 erstmals seit dem Jahr 1992 wieder eine Dividendenzahlung erhalten; so lange also musste der Staat dürsten, obwohl er so viele Unternehmungen hatte. Erstmals wieder im Jahr 2003 – wie gesagt, die letzte Dividendenauszahlung davor erfolgte 1992 – konnte eine Dividende von 200 Millionen € ausgeschüttet werden. Im Jahr 2004 konnte eine Dividende von 100 Millionen € ausgeschüttet werden, im Jahr 2005 sogar eine von 255 Millionen €. Die Ausschüttungen der ÖIAG an die Republik für die letzten drei Geschäftsjahre belaufen sich damit auf die beachtliche Höhe von 555 Millionen €.

Auch für die Zukunft ist geplant, nicht nur dauerhafte Werte zu schaffen, sondern auch weiterhin einen finanziellen Beitrag an den Eigentümer – es ist ja auch der Sinn einer Beteiligung, dass der Steuerzahler davon Vorteile hat – als Dividende abzuführen. Im Bundesvoranschlag 2006 ist eine Dividendenausschüttung von 200 Millionen € vor­gesehen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur 4. Anfrage. Sie wird von Herrn Bundesrat Kneifel gestellt. – Ich bitte um die Verlesung.

 


Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 18

1416/M-BR/2005

„Welche Privatisierungen der ÖIAG sind zur Erfüllung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung vom 1. April 2003 noch ausständig?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Nach dem Priva­tisierungsauftrag der Bundesregierung vom 1. April 2003 an die ÖIAG wird für nachstehende Unternehmungen oder Anteile an Unternehmungen eine hundert­pro­zentige Privatisierung angestrebt: Böhler-Uddeholm AG, VA Technologie AG, voest­alpine AG, Österreichische Bergbauholding AG.

Für die Telekom Austria AG ist die Privatisierung bis zu 100 Prozent anzustreben, für die Österreichische Post AG lautet der Auftrag, dass ein Partner gesucht wird und damit ein erster Privatisierungsschritt vorgenommen wird, unter der Voraussetzung – und das möchte ich, bitte, unterstreichen – einer flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und einer Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und Konsumenten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine flächendeckende Servicequalität kann ja nicht nur über Postämter erreicht werden, sondern auch über andere Einrichtungen, gemäß dem Beispiel im Ausland.

Für die Österreichische Postbus AG ist nach Abgabe von 100 Prozent der Aktien an die ÖBB Aktiengesellschaft nach Durchführung des gesetzlich möglichen kartell­gericht­lichen Prüfungsverfahrens und Erfüllung allfälliger kartellrechtlicher Auflagen die Über­tragung eines maßgeblichen Teils der Österreichischen Postbus AG an private Wett­bewerber sicherzustellen. Dieses Verfahren läuft gerade.

In Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages erfolgten in den Jahren 2003 und 2004 folgende Privatisierungen durch die ÖIAG: Verkauf von 9 Prozent der VA-Tech-Aktien über die Börse; Verkauf der 100-Prozent-Beteiligung an der Österreichischen Post­bus AG an die ÖBB; Verkauf von 90,7 Prozent der voestalpine-AG-Aktien im Rahmen eines Global Offering, zusätzlich 15 Prozent als Umtauschanleihe; Verkauf von 25 Pro­zent der Böhler-Uddeholm-AG-Aktien über die Börse; Abgabe von 17 Prozent an der Telekom Austria AG im Zuge eines Accelerated Bookbuild Offering; voestalpine Erz­berg GesmbH – Einbringung der ÖIAG-Anteile in die Erzberg-Privatstiftung; Über­nahme­angebot der Siemens AG Österreich für alle Aktien der VA Technologie AG – Sie wissen, das läuft noch.

Zur Erfüllung des Privatisierungsauftrages sind somit derzeit noch folgende Priva­tisierungen ausständig: Österreichische Post AG – Suche eines Partners, erster Priva­tisierungsschritt oder Weg über die Börse –; Telekom Austria – 30,2 Prozent, dabei 5 Prozent der Aktien der Umtauschanleihe unterlegt –; voestalpine Aktiengesellschaft, 10 Prozent der Aktien sind der Umtauschanleihe unterlegt. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie sind Ihre Überlegungen hinsichtlich weiterer Privatisierungsschritte der Österreichischen Post AG im Konkreten?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Der Privatisie­rungsauftrag sieht grundsätzlich vor, dass ein strategischer Partner gesucht wird und damit ein erster Privatisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächendeckenden


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 19

Erhaltung der Servicequalität und der Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und Konsumenten vorgenommen wird.

Dank des konsequenten Restrukturierungskurses hat sich die Post zu einem äußerst erfolgreichen Unternehmen entwickelt. In den neunziger Jahren hat die gesamte Post – trotz der Cash-cow Telefon – einen Minderertrag von 5 Milliarden Schilling jährlich gehabt. Das muss man dazusagen, es war dies ja einmal ein Unternehmen: gelbe Post, graue Post und der Postbus. 5 Milliarden Schilling waren es in den neunziger Jahren. (Bundesrat Stadler: Jetzt haben wir gar keine Post mehr!) Heute macht die Post Gewinne.

Es wird jetzt auch untersucht, ob man einen anderen Weg gehen sollte, nämlich dass die Post an die Börse geht. Aber das alles ist noch offen. Hier ist die ÖIAG aufge­fordert, als Erste entsprechende Vorschläge zu machen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke schön. – Eine weitere Zusatz­frage wird von Herrn Bundesrat Weilharter gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär! Welche Unternehmen befinden sich nach vollständiger Erfüllung des Privatisierungs­auftrages im Portefeuille der ÖIAG?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Nach vollstän­diger Erfüllung des Privatisierungsauftrages befinden sich folgende Unternehmen noch im Portfolio der ÖIAG: die österreichische Post – haben wir bereits besprochen –, die OMV AG mit 31,5 Prozent – hier gibt es keinen Privatisierungsauftrag der Bundes­regierung –, die AUA mit 39,7 Prozent – hier gibt es ebenfalls keinen Privatisierungs­auftrag – und Telekom Austria AG. Allfällige Restbeteiligung der ÖIAG laut Priva­tisierungsauftrag der Bundesregierung, wie ich schon dargestellt habe, bis zu 100 Pro­zent. Es müssen nicht 100 Prozent sein. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Frau Dr. Lichtenecker, bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Welche Kosten entstehen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch die Jubel­inserate, die von der ÖIAG in allen Printmedien geschaltet werden?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Da habe ich, ehrlich gesagt, derzeit keinen Überblick. Da müsste ich erst bei der ÖIAG anfragen. Es ist ja ein selbständiges Unternehmen. Ich werde diese Anfrage aber selbstverständlich machen und Ihre Frage schriftlich beantworten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Herr Bundesrat Schimböck, bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ihren exemplarisch dargestellten Fall einer früheren Privatisierung können wir eigentlich auch als Privatissimum für den jetzigen Herrn Bundeskanzler sehen, denn der hat ja zu dieser Zeit als Wirtschaftsminister agiert. Und soweit ich weiß – aber das wissen Sie besser – herrscht ja im Ministerrat das Einstimmigkeitsprinzip. (Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!) Also ich weiß nicht, ob das ein Privatissimum für den Herrn Dr. Schüssel war, das ist aber nicht meine Frage.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 20

Wir reden hier von den Privatisierungen, die noch ausstehen. Dazu ist es, glaube ich, ganz gut, sich anzusehen, was aus den bisherigen Privatisierungen unter Ihrer Bun­desregierung geworden ist. Meine Frage daher: Welche Konzernzentralen finden sich von den in den letzten fünf Jahren privatisierten Unternehmungen noch in Österreich, und wie hat sich die Arbeitsplatzanzahl in diesen Betrieben entwickelt?

Sollte es nicht möglich sein, diese Frage hier zu beantworten, dann ersuche ich gleich­falls um schriftliche Beantwortung.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich werde diese Frage schriftlich beantworten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf die Kolleginnen und Kollegen noch einmal bitten, zu beachten, dass die Frage erstens kurz gehalten sein soll und zweitens im direkten Zusammenhang mit der gestellten Hauptfrage stehen soll. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Wir kommen zur 5. Anfrage, die die Frau Bundesrätin Blatnik stellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Staatssekretär! Meine Frage:

1421/M-BR/2005

„In welche Richtung soll der Privatisierungsauftrag insbesondere hinsichtlich der Aktionärsstruktur geändert werden, um einen Börsegang der Österreichischen Post AG zu realisieren?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: In der Sitzung des Ministerrates am 1. April 2003 wurde der Bericht des Bundesministers für Finan­zen betreffend Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die ÖIAG beschlossen. Die gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung von der ÖIAG durch­zuführende Privatisierung soll zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unterneh­mungen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen.

Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt wahrzunehmen: Schaffung beziehungsweise Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich, nach Möglichkeit Auf­rechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärstrukturen und Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen­fonds, Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungs­kapa­zitäten, Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.

Der erteilte Privatisierungsauftrag sieht unter anderem vor, dass für die Österreichische Post AG ein strategischer Partner gesucht und damit ein erster Privatisierungsschritt vorgenommen wird.

Wir glauben, dank des konsequenten, guten Erfolgskurses bei der Post hat sich diese zu einem wirklich erfolgreichen nationalen Unternehmen entwickelt. Durch Fortsetzung dieses Kurses, durch Kooperationen und Partnerschaften auf Geschäftsfelderebene, ein Vorantreiben der Expansion sowohl im Paket- als auch im Briefbereich in Richtung Zentral- und Osteuropa sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Produktin­no­vationen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Post weiter gestärkt werden.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 21

Vor dem Hintergrund des Privatisierungsauftrages und oben genannter Parameter erscheint ein Börsegang als durchaus attraktive Variante, und die wird derzeit geprüft. Allerdings wird ein Börsegang sicherlich noch nicht heuer erfolgen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Wann wird er erfolgen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Kann ich der­zeit nicht abschätzen, weil wir hier eine eigene Gesellschaft haben, die diesen Auftrag konkret erhalten hat, und die muss entsprechende Vorschläge erarbeiten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Dr. Dernoscheg. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist ja wirklich angenehm, diese erfolgreiche Privatisierung zu ver­folgen, und es ist auch gescheit, wenn man das den Bürgerinnen und Bürgern mitteilt.

Deswegen auch die nächste Frage dazu: Welche langfristige Gesellschafterstrategie verfolgen Sie jetzt bei OMV und Austrian Airlines?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe heute schon am Rande darauf eingehen können. An der OMV sind die ÖIAG mit 31,5 Pro­zent und die EPIC mit 17,6 Prozent beteiligt. Weitere 50,9 Prozent befinden sich im Streubesitz. Bei der OMV handelt es sich – das ist, glaube ich, bekannt – mittlerweile um den führenden Erdöl- und Gaskonzern in Zentral- und Osteuropa. Ich möchte an dieser Stelle Generaldirektor Ruttenstorfer als ehemaligen Vorgängerkollegen extra erwähnen.

Die erfolgreiche Expansionsstrategie des Unternehmens – im Jahr 2004 wurden 51 Prozent an der rumänischen SNP-Petrom erworben – wird von der Bundesregie­rung nachhaltig unterstützt. Es bestehen daher – und das halte ich hier fest – keinerlei Überlegungen, Anteile der ÖIAG an der OMV zu veräußern.

Bei der AUA eine ähnliche Situation: An AUA sind die ÖIAG mit 39,7 Prozent, öster­reichische institutionelle Investoren mit 10,3 Prozent (Bundesrat Boden: Gibt es da eine Verbindung zur Hauptfrage?), die Air France mit 1,5 Prozent beteiligt. 5 Prozent befinden sich im Eigenbesitz. Die verbliebenen 43,5 Prozent sind im Streubesitz.

Zwischen der ÖIAG und österreichischen institutionellen Anlegern sind im Wege eines Syndikatsvertrages die österreichische Eigentümerschaft und eine effektive Kontrolle im Sinne EU-rechtlicher Vorschriften im Hinblick auf die bilateralen Luftverkehrs­abkommen – und das ist da das Wesentliche – gesichert. Es bestehen daher, gerade wegen dieser Luftverkehrsabkommen, keinerlei Verkaufsüberlegungen hinsichtlich der AUA, eines für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutenden Unternehmens.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Herr Bundesrat Weilharter, bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär! Wie ist der Stand der Privatisierung der österreichischen Telekom AG?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär.

 



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Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Das ist heute ebenfalls schon mehrfach angesprochen worden. Wie schon mitgeteilt, beinhaltet hier – und da ist wirklich fein zu unterscheiden – ein Privatisierungsauftrag bis zu 100 Prozent. Es müssen daher nicht 100 Prozent sein.

Entsprechend dem Privatisierungsauftrag soll auch diese Privatisierung zu einer möglichst hohen Wertsteigerung des Unternehmens führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer, also die ÖIAG, erbringen. Zusätzlich sind natürlich auch hier die bereits heute erwähnten österreichischen Interessen zu berücksichtigen: Schaffung beziehungsweise Erhaltung sicherer Arbeitsplätze, nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale, also alle diese Punkte, die ich heute schon ausgeführt habe.

Nach dem Verkauf von 17 Prozent Anteilen der ÖIAG an der Telekom Austria AG über die Börse im Dezember 2004 hält die ÖIAG 30,2 Prozent Anteile an der Telekom Austria AG, wovon 5 Prozent der Umtauschanleihe unterlegt sind.

Es besteht kein Zweifel darüber, dass die Organe der ÖIAG in Wahrung ihrer ge­setzlichen Verpflichtungen sowie in Ausübung ihrer Tätigkeit auch für die Telekom Austria AG den optimalen Zeitpunkt und den bestmöglichen Modus in ihrer Eigen­verantwortung festlegen werden. Nicht umsonst bemüht sich wieder einmal die Swiss­com um dieses Unternehmen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Warum halten Sie es für unbedingt wünschenswert, dass die Post privatisiert werden soll?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es hat sich eben in der Vergangenheit der Staat nicht als der perfekte Eigentümer erwiesen. Außerdem wird von der EU der volle Wettbewerb angestrebt. Die Telekom muss sich so wie andere Telefonanbieter am Markt den Konkurrenten stellen. In der Vergangen­heit – ich habe ja heute schon die entsprechenden Verlustzahlen angeführt – hat sich das als Hemmschuh erwiesen, und die Vorbereitung auf einen Wettbewerb, auf einen freien Markt war daher sehr schleppend, konnte aber in den letzten Jahren verbessert werden.

Also: In einem Markt, in dem es mehrere konkurrenzierende Anbieter gibt, halte ich es für einen Nachteil, wenn einer der Mitanbieter staatliche Anteile hat. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur 6. Anfrage, die Herr Bundesrat Schennach stellt. Ich bitte um die Verlesung.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1424/M-BR/2005

„Wie nutzen Sie im Budget 2006 die Lockerungen des Stabilitätspaktes für Umwelt- und Forschungsinvestitionen?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Grundsätzlich findet die Lockerung des Stabilitätspaktes im Budget 2006 bezüglich Umweltinves­ti­tionen keinen Niederschlag. Unabhängig von der Lockerung hat aber die Bundes­regie­rung – Sie haben das vielleicht mitverfolgen können – im Budget 2006 die Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen gegenüber 2005 um 30 Millionen € erhöht. Das Bud­get 2006 wurde trotz restriktiver Rahmenbedingungen so gestaltet, dass in Forschung und Entwicklung überdurchschnittlich viel investiert werden kann.

Im Jahr 2006 werden vom Bund voraussichtlich 1,6 Milliarden € in Forschung und Entwicklung investiert, davon als Sonderprogramm 220 Millionen € Offensivmittel. Zusätzlich hat die Bundesregierung massive steuerliche Anreize gesetzt, um die unternehmerische Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Das ist ja nicht nur allein Aufgabe des Staates, sondern auch die Industrie ist dazu eingeladen, und über steuerliche Anreize soll das eben gefördert werden.

Dieses Gesamtpaket hat zur österreichischen F&E-Quote geführt, die mittlerweile über dem europäischen Durchschnitt liegt. Im Jahr 1999 sind wir unter dem europäischen Durchschnitt gelegen. Angesichts dieser massiven Steigerung stellt sich auch die Frage, ob weitere zusätzliche öffentliche Mittel noch sinnvoll von den Unternehmen und Forschungseinrichtungen absorbiert werden können. Man kann nur eine gewisse Summe von Mitteln verarbeiten, und das sollte man dabei berücksichtigen. Wir glauben, dass mit den gegebenen Kapazitäten genügend Mittel zur Verfügung ste­hen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Ich weiß nicht, ob das im Zusam­men­hang mit Investitionen oder internationaler Finanzpolitik steht, aber: Was halten Sie eigentlich von der Optik, dass, während der Nationalrat das Budget debattiert, der Finanzminister telefonisch in der Blut-Kathedrale von Petersburg erreicht wird?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Der Finanz­minister hat einen Staatssekretär, der alle Budgetverhandlungen gemeinsam mit ihm geführt hat. Ich kann jederzeit alle Auskünfte erteilen, und ich sehe da überhaupt keine Probleme. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Auslandsbesuch war ein sehr wichtiger Besuch zur Anknüpfung von Wirtschafts­kontakten. Wir sehen es an unserer Exportsteigerung.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die nächste Zusatzfrage wünscht Frau Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Staatssekretär! Warum haben Sie jetzt trotz Lockerung oder unabhängig von der Lockerung des Stabilitäts­paktes im Budget 2006 die Mittel für die Universitäten gekürzt?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben nicht die Mittel für die Universitäten gekürzt, sondern wir haben im Zuge der Autonomie mit den Universitäten einen genauen Finanzplan vereinbart, und so wurden die Mittel auch eingesetzt. Außerdem ist die Diskussion über den europäischen Stabilitätspakt erst jetzt abgeschlossen worden. Das Budget für das Jahr 2006 wurde schon wesent­lich früher – es war ja de facto ein Doppelbudget – erstellt, als wir noch gar nicht ahnen konnten, wie sich der europäische Stabilitätspakt entwickeln wird. – Danke.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bun­desrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Staatssekretär! In welchem Verhältnis stehen die Forschungsausgaben des Budgets von 1999 zu 2006?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Gesamt­aufwendungen des Bundes für diesen Politikbereich liegen in der Periode 2000 bis 2006 bei 10,1 Milliarden €. Es sind also um 34 Prozent mehr als im Zeitraum von 1993 bis 1999. Im Jahr 2006 werden, wie ich bereits erwähnt habe, vom Bund voraus­sicht­lich 1,6 Milliarden € für Forschung und Entwicklung investiert werden, davon, wie eben­falls bereits erwähnt, 220 Millionen als Sonderprogramm. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Zellot.

 


Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Staatssekretär! Wie hat sich die österreichische Forschungs- und Entwicklungsquote einerseits im Verhältnis zum österreichischen Budgetdefizit, andererseits im internationalen Vergleich entwickelt?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Generell möchte ich festhalten: Als wir im Februar 2000 die Regierung übernommen haben, war Österreich im internationalen Vergleich, in der EU, überall Schlusslicht: Schlusslicht beim Defizit, vorletzter Platz bei den Gesamtschulden und natürlich auch bei den Forschungsausgaben im hinteren Bereich.

Zum Beispiel: Anteil der Forschungsausgaben am Bruttosozialprodukt im Jahr 1995: Österreich 1,57, EU-Durchschnitt 1,80. Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung im Jahr 2002: Österreich 2,19, EU-Durchschnitt 1,95. Also wir haben uns in diesem Bereich von unter dem Schnitt auf über dem Schnitt entwickelt.

Wir gehören bei der Defizitquote zu den sechs Besten. Wir gehören bei der Arbeits­losenstatistik zu den Besten. In allen Bereichen haben wir entscheidende Arbeit ge­leistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Boden: Fast nicht zum Aushalten!)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 7. Anfrage, die Herr Bundesrat Bogensperger stellt. Bitte um die Verlesung.

 


Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1417/M-BR/2005

„Welche budgetären Vorkehrungen mussten auf Grund der Flutkatastrophe in Südost­asien – ,Tsunami-Katastrophe‘ – getroffen werden?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich hoffe, der Bundesrat wird heute auch diese Tsunami-Maßnahmen mit Mehrheit beschließen. Im Budgetbegleitgesetz sind sie enthalten.

Im speziellen Fall der Tsunami-Katastrophe hat die Bundesregierung bereits am 11. Jänner 2005 als Finanzierungsziel für projektorientierte Soforthilfe und Wieder­auf­bau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen einen Betrag von 50 Mil-


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lionen €, verteilt auf drei Jahre, festgelegt. Von diesem Betrag entfallen 10 Millionen € auf die Bundesländer, 6 Millionen € auf die Städte und Gemeinden. Die Bereitstellung der Bundesmittel von somit 34 Millionen € erfolgt im Wege einer bundesfinanz­gesetz­lichen Überschreitungsermächtigung.

Für die erste Phase der unmittelbaren Katastrophenhilfe wurde seinerzeit ein Paket an Soforthilfemaßnahmen in Höhe von 1 Million € für das Österreichische Rote Kreuz, das Hilfswerk Austria, die Caritas Österreich, den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs und Care Österreich zur Verfügung gestellt. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Herr Staatssekretär! In welcher Höhe stellte Österreich in den letzten Jahren Mittel für den Europäischen Katastrophenfonds zur Verfügung?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Von der Euro­päischen Kommission wurde der Europäische Solidaritätsfonds gemäß Verord­nung 2012/02 des Rates vom 11. November 2002 für die Finanzierung von Nothilfemaß­nahmen auf Grund von Naturkatastrophen geschaffen. Der Europäische Solidaritäts­fonds wird durch die Mitgliedsländer anteilsmäßig zu den Eigenmittelleistungen am EU-Haushalt finanziert: Anteil Österreichs 2002 beziehungsweise 2003 jeweils rund 2,3 Prozent. 2004 betrug der Anteil 2,2 Prozent.

Konkret trug Österreich folgende Mittel bei: Im Jahr 2002 2,29 Prozent, rund 16,7 Mil­lionen €, im Jahr 2003 2,28 Prozent, rund 1,1 Millionen €, im Jahr 2004 2,22 Prozent, rund 1,7 Millionen €.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage: Herr Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Hältst du es für sinnvoll, Auslandsspenden von der Steuer zu befreien, oder sollten nur Inlands­spenden steuerlich absetzbar werden?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Spenden­frage ist grundsätzlich eine sehr schwierige Frage, weil es sich hier um Einkommens­verwendung handelt, und die Einkommensverwendung sollte man abgesehen von Sonderausgaben – und die sind nur limitiert absetzbar – nach den Grundsätzen der Finanzwirtschaft und Steuerlehre nicht steuerlich begünstigen.

Das Problem dabei ist Folgendes: Wenn man von einer Steuerbemessungsgrundlage viele Ausnahmen schafft, dann hat man das Problem, dass man die Steuersätze erhöhen muss. Die Frage ist dann, wenn man Spenden – Inland/Ausland – begünstigt, ob man dadurch wirklich das Spendenaufkommen erhöht und wirklich eine direkte Beziehung gegeben ist.

Außerdem hat das meiner Meinung nach noch einen sozialen Effekt. Was ist mit jenen vielen, inzwischen Millionen Menschen, die keine Steuern zahlen? Durch unsere Steuerreform zahlen von 5,4 Millionen Einkommensteuerpflichtigen inzwischen 2,5 Mil­lionen keine Steuern mehr. Diese können eine derartige Steuerbegünstigung über­haupt nicht nützen. In Wirklichkeit kommt eine Spendenabsetzmöglichkeit eigentlich nur jenen Personen zugute, die ein höheres oder höchstes Einkommen haben.


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Diese Fragen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe geprüft. Bis zum Jahresende soll eine Entscheidung fallen. Es werden auch ausländische Beispiele geprüft, und es wird vor allem geprüft, ob durch die Absetzbarkeit von Spenden mit einem höheren Steuer­aufkommen zu rechnen ist beziehungsweise wie groß die Wirkung auf Steuerausfälle ist. Das bezieht sich auf Inlands- und Auslandsspenden; auf deren Absetzbarkeit wird ebenfalls geachtet werden.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Als Nächste für eine weitere Zusatzfrage zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Zuerst eine kurze Anmerkung, noch keine Frage: Auslandsspenden sollen aber nicht verzollt werden, oder? (Heiterkeit der Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Beifall bei den Grünen.)

Die konkrete Frage lautet: Welche Gelder sind über diesen Auslandskatastrophenfonds für welche Projekte schon geflossen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Momentan nur Gelder für Wasseraufbereitungsanlagen, aber das wird ja geprüft. Wir haben einen Koordinator eingesetzt, der vor Ort prüfen soll, welche Projekte konkret in Frage kommen. Derzeit sind da noch keine Mittel geflossen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Lueger, bitte.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Noch einmal die Frage: Welche konkreten Projekte werden Sie im Rahmen der Tsunami-Hilfe fördern? Welche österreichischen Hilfsorganisationen haben nicht nur Zusiche­rungen, sondern auch schon Geldmittel erhalten? (Bundesrat Bieringer: Das sind zwei Fragen!)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich werde mich nochmals rückversichern und werde diese Frage, damit sie wirklich konkret beant­wortet wird, schriftlich beantworten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 8. Anfrage, die Herr Bundesrat Wiesenegg stellt. Ich bitte ihn um die Verlesung.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sport ist für uns alle wichtig und eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme.

1422/M-BR/2005

„Welche steuerrechtlichen Änderungen wären für Sie als Finanzminister denkbar, um das für den österreichischen Sport so bedeutsame Sportsponsoring noch attraktiver zu machen?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es gibt ein Sponsoring, das zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Ich kenne keine höhere steuerliche Attraktivität, ich weiß nicht, wie man das noch über­bieten könnte. Die gesponserten Vereine sind in der Regel gemeinnützige Vereine und daher von der Besteuerung freigestellte Körperschaften. Es kommt also zu keiner


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 27

Besteuerung der Sponsor-Beträge, und damit ist auf beiden Seiten der Steuerfrei­stellung – Sponsor und Sponsoring-Empfänger – eigentlich voll Genüge getan. Von der steuerlichen Seite kommen dann nur noch Subventionen in Frage.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage?

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Herr Staatssekretär! Was ist mit privatem Sponsoring?

 



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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Diese Frage ist im Zusammenhang mit der Spendenabsetzbarkeit zu prüfen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage, die Frau Bundesrätin Diesner-Wais stellt.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Verehrter Herr Staats­sekretär! Mit welchen Mitteln aus dem Titel Glücksspielgesetz kann der österreichische Sport im Jahr 2006 rechnen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Situation hat sich gebessert. Konkret: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2005 wurde das Glücksspielgesetz dahin gehend novelliert, dass für Zwecke der Besonderen Sport­förderung ab dem Jahr 2005 jeweils 3 Prozent der Umsatzerlöse der österreichischen Lotterien aus den Ausspielungen – und das ist die Verbesserung –, mindestens jedoch 40 Millionen € ungedeckelt zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahr 2004 waren es 3,5 Prozent, allerdings gedeckelt mit 37,8 Millionen €.

Ob und inwieweit der Mindestbetrag von 40 Millionen € im Jahr 2006 überschritten wird, hängt natürlich von der konkreten Umsatzentwicklung ab. Diese ist derzeit noch nicht voll abschätzbar, aber auf Basis der derzeitigen Umsatzerwartungen der öster­reichischen Lotterien ist für das Jahr 2006 mit einer Förderung von rund 52 Millionen € zu rechnen. Also eine deutliche Verbesserung! – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Herr Bundesrat Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Kannst du über den Verhandlungsstand aus der Arbeitsgruppe „Steuerliche Absetzbarkeit von sozialen Spenden“ berichten?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe der­zeit keinen Informationsstand darüber, wie weit diese Arbeitsgruppe ist. Ich kann daher noch nicht über konkrete Ergebnisse berichten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehen Sie, was die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden betrifft, auch einen Hand­lungsbedarf über den Sport hinaus, dem es ja relativ gut geht, etwa im Bereich der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im Kulturbereich, was zum Beispiel die leidige Frage der Absetzbarkeit von Bildankäufen im halbprivaten Raum, in Ordinationen von Ärzten beispielsweise, betrifft?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wie ich schon eingangs erwähnt habe, gibt es da ein grundsätzliches Problem: Wenn man die Steu­erbemessungsgrundlage durch Ausnahmen, Absetzbarkeit für verschiedenste Zwecke, einengt – Sie haben richtigerweise angeführt, das betrifft nicht nur den Sport, sondern auch künstlerische Absetzmöglichkeiten oder vor allem Entwicklungshilfe –, dann hat man das Problem, dass man, um zu einem bestimmten Ertrag zu kommen, mit den Steuersätzen hinaufgehen muss. Und das ist wieder ein Problem für die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Als Vertreter des Finanzministeriums sage ich natürlich, wir sollten, um international attraktiv sein zu können, die Steuersätze senken. Das bedingt aber wieder eine Politik, bei der, so weit wie möglich, steuerliche Ausnahmebestimmungen eingeschränkt wer­den. Das ist ein Gegenspiel: Höhe der Steuersätze und Ausnahmeregelungen. Man muss ausgewogen tarieren, wo man auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes achten muss. (Bundesrat Schennach: Das gibt es in anderen Staaten auch!)

Wir haben natürlich andere Voraussetzungen, siehe 13., 14. Monatsgehalt. Das ge­samte Steuersystem steht auf dem Prüfstand; ich weiß schon.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur 9. Anfrage, die Frau Bundesrätin Roth-Halvax stellt. Ich darf um die Verlesung bitten.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär!

1418/M-BR/2005

„Mit welchen Mehrbelastungen müssten die Österreicher rechnen, wenn das SPÖ-Wirtschaftsprogramm eins-zu-eins umgesetzt werden würde?“

(Heiterkeit bei der ÖVP.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Da fällt mir wieder die Budgetdiskussion 2005/06 ein. Einerseits ist immer wieder kritisiert worden, dass wir ein zu hohes Defizit haben, aber bei jedem Kapitel, so wie gestern in der „ZiB 2“, sind natürlich – abgesehen von nicht vollziehbaren Dingen – mehr Polizisten, mehr Ausgaben für die Sicherheit gefordert worden, ohne irgendeinen Gegenvorschlag zu machen, wie die Mittel aufgebracht werden können. Die bisherige Politik der Sozial­demokraten war, nur Schulden zu machen. Gott sei Dank sind da durch den euro­päischen Stabilitätspakt Vorkehrungen getroffen worden!

Wir haben natürlich versucht, das SPÖ-Wirtschaftsprogramm auf seine Kosten hin durchzurechnen. Es sind leider sehr viele unbestimmte Begriffe darin enthalten, die man nicht genau auslegen kann, aber trotzdem hier ein kleiner Versuch: Es handelt sich ja um 144 Vorschläge im SPÖ-Wirtschaftsprogramm. Allein für Österreich, Europa und internationale Zusammenarbeit würden die dort enthaltenen Vorschläge nach unseren Berechnungen um die 4,5 Milliarden € ausmachen.

Die mittelfristige Anhebung der F & E-Quote auf 4 Prozent des BIP hätte unter der Annahme, dass dieses Ziel im Jahr 2010 erreicht werden soll, zumindest eine Verdop­pelung der derzeit jährlichen Gesamtausgaben für die F & E-Quote zur Voraussetzung. Im Jahr 2010 wären somit insgesamt mehr als 11 Milliarden €, davon vom Bund


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 29

3,2 Milliarden €, notwendig; im Jahr 2004 beliefen sich die Ausgaben auf rund 5,3 Mil­liarden €, vom Bund 1,6 Milliarden €.

Zur Verstärkung der attraktiven Arbeitsmarktpolitik (Bundesrat Kraml: Sind Ihnen 360 000 Arbeitslose lieber, Herr Staatssekretär?): Da schätzen wir die Mehrkosten auf 1,5 Milliarden €. Und die vorgeschlagene Tobin Tax, der übrigens beim letzten ECOFIN von allen Ländern eindeutig eine Absage erteilt wurde, weil sie gegen das Grundprinzip der vier Freiheiten verstößt, würde auch einige hundert Millionen Euro kosten.

Insgesamt rechnen wir, wenn man das ernst nimmt, was da drinnen steht, mit einem jährlichen Mehrbetrag von 18 bis 19 Milliarden €. Und das ist nicht finanzierbar. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Ich hätte eine Zusatzfrage, da sich für mich zwangsläufig die Frage aufdrängt, wie sich diese Mehrbelastungen des SPÖ-Wirtschaftsprogramms auf die Konjunktur in Österreich und auf das Budget auswirken.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es wird ja jede Reformmaßnahme gleichzeitig bekämpft, das muss man schon dazu sagen. Ausgaben würden ja nicht gekürzt werden. Man müsste die Steuereinnahmen erhöhen, und da gibt es ja etliche Vorschläge. Ich erinnere nur an die Kapitalertragsteuer; diese wurde vom Abgeordneten Matznetter einmal kurz erwähnt. Dann hat er einen Verweis bekom­men, und sie war wieder vom Tisch. Das würde sich auf den Wirtschaftsstandort Österreich furchtbar auswirken. Die Unternehmungen würden in jene Länder gehen, in denen derzeit eine attraktive Wirtschaftsbesteuerung stattfindet, siehe Slowakei. (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Als Vergleich zum SPÖ-Wirtschaftsprogramm: Welche Auswirkungen auf die Konjunktur hatten beziehungsweise haben die beiden Konjunkturbelebungspakete 2002, das Wachstum- und das Standortpaket 2003 sowie die Steuerreformen 2004 und 2005?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Bundes­rat! Ich kann mich hier zum Glück auf Angaben des Wifo beziehen. Das sind nicht unsere eigenen Berechnungen. (Bundesrat Kraml: Das ist besser so, Herr Staats­sekretär!) Das Wifo schätzt, dass durch all diese genannten Maßnahmen kurzfristig 7 500 Arbeitsplätze und langfristig bis zu 12 000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. (Bundesrat Kraml: Bei 360 000 Arbeitslosen!) Weiters steht laut jüngsten Prognosen der Wirtschaftsförderungsinstitute der jährlichen konjunkturbedingten Steigerung wie­de­rum ein Anstieg des nominellen BIP von zirka 8 Milliarden € im Jahr 2004 und zirka 10 Milliarden € im Jahr 2005 gegenüber. Das ist also von der Wirtschaftsbelebung her äußerst günstig beurteilt worden. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 



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Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Die von der Frau Kollegin Roth-Halvax gestellte Frage war: Inwieweit ist das in der Vollziehung des Finanzministeriums? Hat das hier in diesem Forum an dieser Stelle überhaupt Platz und gehört hierher? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Bundes­rätin! Mir steht es überhaupt nicht zu, irgendwelche Fragestellungen zu kritisieren oder einzuengen. (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das ist aber neu!) Die Bun­desräte wollen im Rahmen ihres parlamentarischen Anfragerechts etwas von der Ver­waltung wissen. All diese Fragen sind daher zulässig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zu einer weiteren Zusatz­frage, die Herr Bundesrat Schimböck stellt. – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Wirtschaftsprogramm der Sozialdemo­kraten stellt ja im Wesentlichen auf den für die Wirtschaft dringend notwendigen Aus­bau der Infrastruktur in unserem Land ab. Da Sie ja hier schon eine Vielzahl von Schät­zungen durchgeführt haben, lautet meine Frage: Wie schätzen Sie den Beschäfti­gungs­effekt durch den Ausbau der Infrastruktur für die Wirtschaft, für die Arbeits­platz­sicherung in unserem Land ein? Welchen Steuervorteil würden Sie aus diesem erhöh­ten Beschäftigungsstand beziehungsweise aus einer starken Verminderung der AMS-Ausgaben lukrieren? Sollte das hier nicht beantwortet werden können, ersuche ich um schriftliche Beantwortung.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 31

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich werde Ih­nen selbstverständlich eine schriftliche Beantwortung mit detaillierten Auskünften nach­reichen. Aber eines möchte ich schon festhalten: Infrastrukturmaßnahmen, Straßen­bau, Schienenbau, sind langfristige Maßnahmen. (Bundesrat Schimböck: Auch Telekommunikation!) Ich frage mich daher: Wieso wurde gerade im Osten – und ich bin ja Wiener – so lange von früher im Amt befindlichen Ministern nichts getan, sodass wir heute einen derartig hohen Nachholbedarf haben? – Da wurde durch diese Minister, die Infrastruktur betreffend – und die politischen Entwicklungen waren erkenn­bar –, viel zu wenig getan. Wir haben daher da, so wie in vielen anderen Bereichen, einen gewaltigen Nachholbedarf. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Frei­heitlichen.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 10. und letzten Anfrage, die Herr Bundesrat Schimböck stellt. Ich bitte ihn um die Verlesung.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Bundesrat Dr. Kühnel: Aber nur fragen, bitte!)

1423/M-BR/2005

„In welchem prozentuellen Ausmaß werden, aufgeschlüsselt nach den Unternehmens­bereichen Handel, Gewerbe und Gastronomie, Steuerpauschalierungen in Anspruch genommen?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich muss zu meiner Schande gestehen: in sehr geringem Ausmaß. Es bewegt sich alles in einem Ausmaß von einem Prozent. Wir arbeiten daran und warten auf entsprechende Vor­schläge. Wir müssen versuchen, diese Pauschalierungssysteme, Steuerpau­schalie­rungen zu vereinfachen, zusammenzuführen. Ich nehme zum Beispiel das letzte Jahr her, zu dem wir Daten haben, nämlich das Jahr 2003. Im Handel gibt es über 121 000 Unternehmungen, der Anteil der Pauschalierung liegt da nur bei 137 Unter­nehmen. Das ist ein Anteil von unter 1 Prozent.

Gewerbe: 55 800 Unternehmen, zwei Unternehmungen haben eine Pauschalierung. Da ist der Anteil also weit hinter dem Kommazeichen. In der Gastronomie haben wir 76 000 Unternehmen, wovon zwölf Unternehmen die Pauschalierung in Anspruch nehmen.

Im Veranlagungsjahr 2000 – das war das letzte Jahr, als wir eine derartige EDV-Aus­wertung vorgenommen haben – haben zirka 180 Handelsvertreter die Pauschalierung in Anspruch genommen. Bei den Gaststätten und Beherbergungsbetrieben waren es zirka 510 und beim Lebensmitteleinzelhandel beziehungsweise Gemischtwarenhandel zirka 60.

Wie Sie selbst sehen können, sprechen die Werte für sich. An und für sich ist die Pauschalierung ja steuerlich sehr attraktiv, sie wird jedoch nicht in Anspruch genom­men. Wir müssen über dieses Thema weiter nachdenken. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat Schimböck? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage, die Frau Bundesrätin Gansterer stellt.

 


Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Ich ziehe meine Frage zurück, da sie bereits beantwortet wurde.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Ing. Kampl: Wünschen Sie, eine Zusatzfrage zu stellen? – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Herr Staatssekretär! Inwie­weit kann eine Ausweitung von Pauschalierungen die Gleichmäßigkeit der Besteue­rung gefährden?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir erleben ja eine aktuelle Diskussion im Europäischen Parlament betreffend Pauschalierungen von Ausgaben, die derzeit in Verbindung mit der Reisepauschale geführt wird. Wenn sich eine Pauschalierung von den tatsächlichen Ausgaben entfernt, dann ist natürlich jedes Pauschalierungssystem in Frage zu stellen, überhaupt wenn die Pauschalierungen so hoch sind. Daher muss jedes Pauschalierungssystem von Zeit zu Zeit dahin gehend evaluiert werden, ob es wirklich noch dem Gedanken entspricht, wie es gedacht war, nämlich eine Vereinfachung herbeizuführen.

Das ist das Gefährliche bei den Pauschalierungen: Wenn die Pauschalierung wesent­lich höher ist als die sich ergebenden Aufwendungen, wird das Prinzip der Gleichheit – jeder Steuerzahler ist vor dem Gesetz gleich zu behandeln – verletzt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer letzten Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Lichtenecker gemeldet. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 32

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! In welchem Ausmaß werden – gegliedert nach Mitarbeiterzahl und Branchen – Bil­dungsprämie, Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Das kann ich derzeit nicht beantworten, werde das aber schriftlich nachreichen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die Fragestunde ist beendet.

10.20.52 Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfäl­tigten und verteilten Anfragebeantwortungen mit der Zahl 2100/AB bis 2105/AB sowie jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungs­recht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal ver­teilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)

„Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005) (828 und 839/NR der Beilagen),

Beschluss des Nationalrates vom 7. April 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bundesfinanzgesetz 2006 – BFG 2006) samt Anlagen (830 und 840/NR der Beilagen).“

*****

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Den eingelangten Bericht des Öster­reich-Konvents, vorgelegt vom Herrn Bundeskanzler, hat der Herr Präsident dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.

Die weiters eingelangten und nachfolgend genannten Berichte 

des Bundesministers für Finanzen zur Jahresvorschau 2005 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kom­mis­sion sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates, und

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Jahresvorschau des BMLFUW 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programmes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates, sowie

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Forschung) zur Jahres­vorschau des BMBWK 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates und


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 33

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildung) zur Jahres­vor­schau des BMBWK 2005 auf der Grundlage des Legislativ und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates sowie

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates und

der Bundesministerin für Justiz zur Jahresvorschau des BMJ 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005

hat der Herr Präsident ebenfalls dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur weiteren Verhandlung zugewiesen.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates sowie jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tages­ordnung sind.

Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben, hat der Herr Präsident diese Verhandlungsgegen­stände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 unter einem zu verhandeln.

Wir dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung ein­gehen, gebe ich bekannt, dass ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Schennach, Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz insbesondere der Wehrmachtsdeser­teure im von der Bundesregierung ausgerufenen ‚Gedenkjahr 2005’“ an die Frau Bun­desministerin für Justiz vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Behandlung an den Schluss der Sitzung verlegt, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

10.25.34 1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Ge­brauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) (797 d.B. und 823 d.B. sowie 7230/BR d.B. und 7232/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 34

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Bundesrätin Fröhlich, um den Bericht.

 


Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheits­anforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erstatten.

Der Inhalt dieses Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher gleich den Antrag bringen: Der Gesundheitsausschuss stellt nach Be­ratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


10.27.20

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsi­den­tin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem heute hier vorliegenden Gesetz gibt es durchaus positive Ansätze. Leider wurde aber wieder einmal die Chance verpasst, ein wirklich alle betroffenen Bereiche umfassendes Lebensmittel­sicherheitsgesetz zu machen. Dieses Gesetz hat unserer Meinung nach einige Schwachstellen, und deshalb werden wir heute nicht zustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund der Frage der Lebensmittelsicherheit waren die BSE-Krise, die Krise um den Arzneimittelmissbrauch bei Tierzucht, die Maul- und Klauenseuche und natürlich noch andere Problembereiche.

Es sollte also darum gehen, Kontrolle vom Feld bis zum Verzehr – sozusagen „from stable to table“ – sicherzustellen; das war das erklärte und oftmals diskutierte Ziel. Diesem Anspruch wird das Gesetz aber sicherlich nicht gerecht. Die Lebensmittel werden durch dieses Gesetz insgesamt nicht sicher.

Ich möchte jetzt nur einige Punkte aufgreifen. Erstens: Transparenz für die Öffent­lichkeit ist weiterhin nicht gewährleistet, wenn gesundheitsschädliche Futtermittel auf dem Markt auftauchen. Es fehlt eine Informationspflicht gegenüber den Konsumen­tinnen und Konsumenten, aber auch gegenüber den Bäuerinnen und Bauern.

Die großen Lebensmittelskandale der letzten Jahre hatten ihren Ursprung jeweils bei den Futtermitteln. Deshalb sollte ein Lebensmittelsicherheitsgesetz die gesamte Nah­rungskette umfassen, wie das ja auch in entsprechenden EU-Vorgaben vorgesehen ist. Dass die Futtermittel nicht in diesem Gesetz geregelt werden, halten wir für ein abso­lutes Defizit.

Zweitens: Die Bereiche „gesundheitsbezogene Werbung“ und „Nahrungsergänzungs­mittel“ sind weiterhin nicht zufrieden stellend geregelt. Wie Sie wissen, geht es vor allen Dingen auch darum, dass viele Menschen in Österreich – vor allem junge Men­schen, die sportliche Aktivitäten ausüben – unkontrolliert Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen und dabei auch noch glauben, dass sie sich und ihrem Körper etwas Gu­tes tun. Dabei gefährden sie oft nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre körper­liche Leistungsfähigkeit.

Aus diesem Grund ist es für uns völlig unverständlich, Frau Ministerin, dass Sie nichts dagegen unternommen haben, dass die Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel gefallen ist.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 35

Obwohl Warnungen der Weltgesundheitsorganisation vor gesundheitlichen Problemen durch unkontrollierte Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln immer deutlicher werden, fehlen klare Definitionen der Begriffe „Lebensmittel“, „Arzneimittel“ und „Me­dizin­produkte“. Die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher steht also auf dem Spiel. Jede weitere Verzögerung in diesem Bereich halte ich für absolut unver­antwortlich!

Drittens: Es gibt nach wie vor keine Konzentration der Kompetenzen betreffend Le­bens­mittelrecht, Veterinärrecht und agrarisches Betriebsmittelrecht. Diese Kompe­ten­zen sollten aus unserer Sicht im Gesundheitsministerium gebündelt sein, denn es ist wichtig, dass die Rechte und Möglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund stehen.

Aber auch auf Länderebene sollte eine klare Kompetenzbereinigung erfolgen. Es sollte auch dort eine klare Verantwortung geben, die beim Gesundheitsressort liegen sollte.

Viertens: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lebensmittelkennzeichnung. Die Ver­braucher – das betrifft auch uns alle jeden Tag – sind tagtäglich mit neuen Produkten konfrontiert. Sie müssen die Qualität der angebotenen Lebensmittel beurteilen können. Es geht dabei um Mehrwertkennzeichnung, aber auch um eine umfassende Kenn­zeichnung aller Produkte aus gentechnisch veränderten Rohstoffen, also auch von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln und gen­technisch verändertem Futter gefüttert wurden.

Die derzeitige Deklarierung der Lebensmittel, die Unübersichtlichkeit, vor allen Dingen auch fehlende Angaben tragen nicht dazu bei, das Ernährungsbewusstsein der Bevöl­kerung zu steigern. Gerade ältere Menschen können die derzeitigen Informationen kaum verstehen und haben Probleme, sie überhaupt zu lesen, so winzig sind die Angaben oft gedruckt! Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, dass es mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln gibt! Die Chance, dieses Recht in diesem Gesetz zu verankern, wurde aber leider versäumt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Fünfter und letzter Punkt: Ein Gesetz – und gerade ein Lebensmittelsicherheits­ge­setz – ist nur dann gut, wenn dessen Einhaltung ausreichend kontrolliert wird. Dazu gehört eine gute Ausstattung in personeller und finanzieller Hinsicht jener Kontroll­organe, die die Einhaltung dieses Gesetzes zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten kontrollieren sollen.

Das ist unserer Meinung nach genauso wenig gewährleistet, wie es keine wirksamen Sanktionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestim­mun­gen gibt. Insbesondere wäre die Einführung von mindestrechtlichen Strafhöhen wichtig und notwendig. Die derzeitige Verwaltungsstrafe beträgt übrigens durchschnitt­lich 70 €; das ist eine Strafhöhe, die man wohl nicht als sehr abschreckend bezeich­nen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich sind in vielen Punkten leider mangelhaft und nicht weitgehend genug. Das ist auch der Grund, warum wir diese Gesetzesvorlage ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


10.33.46

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 36

Lebens­mittelsicherheit wurde in Österreich in den vergangenen 30 Jahren durch das Lebensmittelgesetz und das Fleischuntersuchungsgesetz mit mehr als 100 Ver­ord­nungen gewährleistet. Man muss sagen, dieses war bis jetzt wirklich hervorragend, aber das europäische Lebensmittelrecht hat sich in den letzten Jahren weiterent­wickelt.

Das uns vorliegende Lebensmittelsicherheitsgesetz entspricht den Vorgaben der EU zur Harmonisierung der Lebensmittelrechte in den Mitgliedstaaten. Das halte ich für äußerst positiv. In Österreich hatten wir ein relativ strenges Lebensmittelgesetz, was gut für die Konsumentinnen und Konsumenten war; die übrigen EU-Länder lagen diesbezüglich jedoch weit hinter uns. Das stellte natürlich einen Produktionsnachteil für die Bauern Österreichs dar. Dass die anderen EU-Länder jetzt mitziehen, ist daher positiv zu sehen.

Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der jeden Tag alles auf den Tisch kommt: von Südfrüchten bis zu exotischen Früchten; Weintrauben und Erdbeeren im Winter sind geradezu selbstverständlich. Wir müssen dabei aber bedenken, dass diese Lebensmittel ganze Kontinente überqueren, bevor wir sie in unseren Regalen finden. Und diese Produkte unterliegen meist nicht so strengen Lebensmittelgesetzen wie in Österreich produzierte Lebensmittel.

Das europäische Schnellwarnsystem und das Krisenmanagement können nun jedoch dazu beitragen, dass Probleme – sollten welche auftreten – schneller geklärt werden. Daher gilt es, das Bewusstsein für unsere guten heimischen landwirtschaftlichen Pro­dukte zu schärfen, Produkte, bei denen der Konsument die Sicherheit hat, Lebens­mittel zu bekommen, deren Weg vom Feld bis zum Teller nachvollziehbar und kon­trolliert ist.

Frau Kollegin Neuwirth hat vorhin gesagt, dass dieses Gesetz dem nicht gerecht würde. – Ich meine aber, dass dem sehr wohl so ist, denn durch dieses Gesetz ist es möglich, eine sichere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit vom Bauern bis zum Konsu­menten zu gewährleisten. Das heißt – wie ich schon gesagt habe –, dass das Lebens­mittelsicherheitsgesetz jeden betrifft: vom Bauern über den Unternehmer, den Verar­beiter bis hin zum Konsumenten. Das trifft jetzt lückenlos zu.

In diesem Zusammenhang darf ich mich bei allen Bauern und Bäuerinnen und allen Klein- und Mittelbetrieben, die für die Verarbeitung zuständig sind, für die partner­schaftliche und qualitativ hochwertige Produktion der Lebensmittel bedanken. Ich meine, das muss in Zukunft verstärkt und gefördert werden!

Ich möchte ein Beispiel aus meiner Heimat, dem Waldviertel, bringen – selbst­ver­ständlich gäbe es auch noch viele andere Beispiele –, nämlich den Öko-Kreislauf Har­bach. Die Bauern und Bäuerinnen rund um Harbach liefern Milch, Fleisch, Eier, Getreide und Gemüse an die Fleischer und Bäcker der Region, die diese verarbeiten. Es gibt sogar eine eigene Molkerei, die diese Produkte verarbeitet, und im Moorheilbad Harbach werden diese Produkte dann serviert. Jeder, der dort Urlaub macht, kann es sich beim Spazierengehen anschauen; zumal dort alles räumlich begrenzt ist, ist dies sehr leicht nachvollziehbar.

So sollte es, wie ich meine, im Großen und Ganzen überall geschehen: Es soll einen geschlossenen Kreislauf geben, der nachvollziehbar ist, den ländlichen Raum stärkt und Arbeitsplätze sichert. Das ist wichtig!

In diesem Gesetz sind auch neue, integrierte Kontrollpläne enthalten, die die gesamte Lebensmittelkette umfassen: vom Futtermittel über Tierschutz, Tiergesundheit, Verar­beitung bis hin zum Handel und zur Gastronomie. Durch die im Kontrollplan inte-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 37

grierten Kontrollen werden Doppelkontrollen vermieden und die Effizienz gesteigert, was einen Vorteil für alle bringt.

Sehr erfreulich ist auch das Bekenntnis zu unseren Klein- und Mittelbetrieben. Es wurde in sensibler Weise vorgegangen, damit es auch in Zukunft einen Platz für die Direktvermarkter gibt. Ich denke, gerade das Direktvermarkten ist sehr wichtig, denn da ist der Kontakt zwischen den Konsumenten und den Erzeugern sehr nahe. Es ist wichtig, dass die Konsumenten darauf hingewiesen werden und ihnen bewusst wird, wie gut unsere Produkte sind, damit sie diese auch in Zukunft kaufen.

Weiters wichtig für unsere Urlauber ist die traditionelle Heurigenkultur. Österreich ist bekannt dafür, und dieses Gesetz gewährleistet, dass es auch in Zukunft die Brettl­jause und den Almkäse gibt, der an alle verabreicht werden darf.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ein modernes Gesetz schaffen, das den Konsumentinnen und Konsumenten gesunde, kontrollierte heimische Lebensmittel auch zukünftig sichert. Ich bin auch davon überzeugt, dass es eine Grundlage darstellt, stolz auf unsere gesunden österreichischen Produkte und ihre Vielfalt, stolz auf unsere Verarbeitungsbetriebe und stolz auf unsere Bauern und Bäuerinnen zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

10.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


10.40.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegin Diesner-Wais, ich bin in einigen Punkten deiner Meinung, nämlich was die Direktvermarktung betrifft. Ich denke auch, dass in diesem Gesetz diesbezüglich einiges an Fortschritt und sinnvollen Maßnahmen vorge­sehen ist. Auch den regionalen Kreislauf finde ich sehr interessant und spannend, habe aber nicht ganz verstanden, was genau das mit diesem Gesetz zu tun hat.

Prinzipiell halte auch ich es für sehr wichtig und finde es daher gut, dass man die Standards im Lebensmittelrecht innerhalb der EU anpasst, dass zumindest angestrebt wird, dass überall gleiche Standards herrschen.

Andere EU-Verordnungen in diesem Bereich, sowohl im Lebensmittelrecht als auch im agrarischen Betriebsmittelrecht, als auch im Veterinärrecht, sind noch nicht umgesetzt worden. Ich denke, da haben wir noch einiges nachzuholen, so zum Beispiel die Allergiekennzeichnungsrichtlinie, denn hier haben sich in den letzten Jahren die Problemstellungen für die Konsumenten und Konsumentinnen massiv verändert.

Das derzeitige Lebensmittelgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und geht auf das Lebensmittelrecht aus dem Jahr 1951 zurück. Seit dieser Zeit hat sich die Situation nun einmal verändert. Es hat damals nicht so viele Allergien gegeben, von Gentechnik hat man noch überhaupt keine Ahnung gehabt, und auch ein BSE-Skandal war nicht einmal annähernd in Sicht. Die Probleme im Lebensmittelbereich sind zu 100 Prozent andere als vor 50 Jahren. Deshalb ist meiner Meinung nach auch eine Neufassung dieses Gesetzes sehr wichtig und dringend. Wir begrüßen das, sind aber der Meinung, dass man, wenn dieses Gesetz schon neu geschrieben wird, auf diese neuen Prob­leme auch wirklich dezidiert eingehen, sich diese Probleme genauer anschauen und vorbeugende Maßnahmen treffen sollte.

Das Problem der ProduzentInnen ist meiner Meinung nach nicht unbedingt, dass zu viel kontrolliert wird, sondern es ist eher ein Problem, dass nicht alles auf einmal kontrolliert wird.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 38

Zwischendurch auftauchende Skandale schüren das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber allen ProduzentInnen. Ich bin mir ganz sicher, dass sich das Mitleid eines großen Teils der Handelsbetriebe – etwa mit der Firma „Billa“; dort gab es meines Wis­sens vor einiger Zeit einen Skandal mit falschen Etiketten – in Grenzen hält.

Man muss etwas unternehmen, um die Zahl dieser „schwarzen Schafe“ niedrig zu halten. Das ist auch im Interesse der ProduzentInnen. Dazu braucht es mehr Trans­parenz bei den Kontrollen, sprich Berichte über den Kontroll-, Revisions- und Pro­benplan, und auch die Ergebnisse der Kontrollen sollten im Interesse der Produ­zentInnen aufgelegt werden, damit sie sehen, dass bei der Kontrolle nichts bezie­hungsweise nur eine Kleinigkeit beanstandet worden ist.

Was ebenfalls noch fehlt, ist die Information; vor allem für KMUs fehlt in vielen Bereichen die Information. KMUs können es sich nicht leisten, dass sie jemanden Vollzeit beschäftigen, der ihnen sagt, was sie auf die Etiketten zu schreiben haben. Genau diese Punkte sind aber per Verordnung geregelt und nicht per Gesetz. Das heißt, Bestimmungen können sich in relativ kurzer Zeit wieder ändern, und das heißt, es wird sehr viel Flexibilität vorausgesetzt. In Klein- und Mittelbetrieben ist es aber nicht üblich, dass jemand dazu abgestellt wird, sich ständig um gesetzliche Bestim­mun­gen und Verordnungen zu kümmern, daher brauchen sie einfach mehr Infor­mation. Diese fehlt! (Bundesrätin Diesner-Wais: Die Wirtschaftskammer!) Ja, aber wo ist sie, die Wirtschaftskammer?

Nächster Punkt: Es gibt auch neue Probleme für die KonsumentInnen. Der BSE-Skandal zum Beispiel war in Österreich glücklicherweise eher ein Skandal im Bereich der Kontrolle, doch diesen Problemen im Bereich der Kontrolle ist nicht wirklich ein Riegel vorgeschoben worden.

Ein weiteres Problem der KonsumentInnen ist die Angst vor der Gentechnik in der Landwirtschaft. Diesbezüglich habe ich ebenfalls wieder ein Problem mit der Kenn­zeichnung; Frau Kollegin Neuwirth hat es schon angesprochen: Die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln bei dem Schwein, von dem ich ein Schnitzel esse, steht nicht auf dem Etikett. – Das stört die KonsumentInnen, das würden sie gerne wissen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrätin Diesner-Wais: Aber im Hausgarten haben Sie keine Angst!?) Vor der Gentechnik im Futtermittel habe ich im Hausgarten wirklich keine Angst, nein!

Ein weiteres Problem für die KonsumentInnen ist eine immer komplizierter werdende Kennzeichnung, die für sie einfach nicht mehr beurteilbar ist. Ebenfalls schon ange­sprochen: Es gibt keinerlei Hinweise auf der Verpackung über die Art der Haltung des Tieres. Wenn ich ein Hühnerschnitzerl kaufe, werde ich auf der Verpackung weder „Käfighaltung“ noch sonst einen Hinweis darauf lesen, sondern es wird diesbezüglich einfach nichts draufstehen.

Die Bezeichnung „gesundheitsschädlich“ ist sehr vage und umfasst nicht automatisch auch die Mittel- und Langzeitschäden für die Gesundheit. Für die KonsumentInnen wäre es ganz besonders wichtig, dass Information und Aufklärung auch im Gesetz verankert werden.

Ich möchte noch auf ein Problem kurz näher eingehen, nämlich auf das Problem der Kontrollen, und zwar im Fleischbereich. Als Konsumentin möchte ich sichergehen kön­nen, dass die Lebensmittel kontrolliert sind, und zwar von unabhängigen Kontrol­lorIn­nen. Diese unabhängige Kontrolle ist aber nicht wirklich garantiert, wenn es weiterhin möglich ist, dass so genannte „amtliche“ Tierärzte in der Kontrolle eine Nebenbeschäf­tigung finden. Das ist leider so und hat sich auch in der Vergangenheit hin und wieder so gezeigt.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 39

Tierärzte, die nebenberuflich kontrollieren, können hauptberuflich nach wie vor als Tier­arzt engagiert werden; das ist in diesem Gesetz nicht ausgeschlossen. Wenn die Behörde schon meint, die Kontrollen lieber aus der Hand geben, outsourcen zu müs­sen, und keine Amtstierärzte mehr dazu bestellt, dann müsste doch zumindest gewähr­leistet sein, dass eben ein amtlicher Tierarzt, der nur fallweise engagiert wird, nicht in einem Betrieb kontrolliert, für den er auch als Tierarzt tätig ist. Das wäre besonders wichtig, denn wenn er einen Betrieb kontrollieren soll, in dem er auch privat seine Brötchen verdient, ist das ein Gewissenskonflikt.

Bei Verkehrskontrollen zum Beispiel ist es doch gang und gäbe, dass Gendarmen nicht in jenen Gebieten kontrollieren, wo sie zu Hause sind, wo sie ihren Standort haben – einfach um den Gewissenskonflikt zu vermeiden, jemanden kontrollieren zu müssen, mit dem man auch auf anderer Ebene zu tun hat. Das ist gang und gäbe, das ist Usus. Genau in diesen Gewissenskonflikt kann man aber einen Tierarzt bringen, wenn er einen Betrieb kontrollieren muss, in dem er auch privat tätig ist. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) Es ist einfach die Gefahr gegeben, dass ein Gewissenskonflikt hervor­gerufen wird.

Das neue Gesetz wird das jetzt so regeln, dass der Landeshauptmann neben den Amtstierärzten amtliche Tierärzte beauftragen kann. Dass der Landeshauptmann dabei in irgendeiner Form darauf zu achten hat, dass dieser amtliche Tierarzt nicht auch als Tierarzt in diesem Betrieb beschäftigt wird, steht leider überhaupt nicht in dem Gesetz­entwurf. (Bundesrat Ing. Kampl: Das war ja bisher so!) Ja, eben. Es hätte geändert gehört. Das war eines der Probleme, die wir auch in Niederösterreich gehabt haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die Kontrollen sollten effizient gestaltet werden. „Effizient“ heißt nicht unbedingt, dass man bei den Kontrollen sparen muss, woran sich leider auch durch diesen neuen Gesetzesbeschluss nichts ändert; Kontrollagenturen bekommen nicht wirklich mehr Geld. Die Kontrollen sollten insofern effizient sein, als Beanstandungen auch Folgen haben. Wenn zum Beispiel im Rahmen einer Monitoring-Aktion überprüft und fest­gestellt wird, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dann kann in diesem Fall nicht einmal beschlagnahmt werden. Das heißt, es wird zwar festgestellt, dass zum Beispiel das Fleisch nicht mehr gut ist, aber man kann es nicht beschlagnahmen. Das muss in einer anderen Prüfung noch einmal festgestellt werden, dann kann es beschlagnahmt werden. – Das zum Beispiel scheint mir überhaupt nicht sinnvoll zu sein.

Des Weiteren vermisse ich, dass der Kontrollplan und der Jahresbericht des Bundes­ministeriums für Gesundheit über die Durchführung des Kontrollplans veröffentlicht werden wird. Ich denke, es ist auch im Interesse der Produzenten, dass klargestellt wird: Es wurde geprüft, diese Prüfung hat dieses und jenes Ergebnis gebracht. Ich denke, das ist nicht nur im Interesse des Konsumenten, sondern auch im Interesse des Produzenten.

Zum Thema Transparenz, die besonders für die KonsumentInnen wichtig ist, möchte ich noch kurz eingehen auf eine Anfrage betreffend eine Fleischbeschau, die wir im Jahr 2002 gestellt haben.

„Rund um den ersten (nieder)österreichischen BSE-Fall waren grobe Missstände im betroffenen Schlachthof, aber auch in anderen niederösterreichischen Schlachthöfen bekannt geworden, aus denen auf Defizite in der Kontrolltätigkeit des Landes ge­schlossen werden muss. Anlass zur Sorge geben auch die geringen für Fleisch­kontrolle zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Ressourcen sowie die zersplit­terten Kompetenzen in diesem Bereich, die ein effizientes Arbeiten und ein wirksames Kontrollsystem erschweren. Es ist zu erwarten, dass aus den bekannt gewordenen


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Fehlern und Defiziten entsprechende Konsequenzen gezogen und das System der Fleischkontrolle verbessert wurde.“

Damals waren wir in Niederösterreich noch hoffnungsfroh, dass sich da irgendetwas ändert.

Es folgte dann eine Reihe von Anfragen an den zuständigen Landesrat Plank, wie viele Kontrollen in den einzelnen Schlachthöfen durchgeführt worden sind, wie viele davon im Zusammenhang mit dem aufgetretenen BSE-Fall gestanden sind, wie viele Kon­trollen in Niederösterreichs Schlachthöfen überhaupt von Seiten der zuständigen Behörden vorgenommen wurden, und so weiter und so fort.Die Beantwortung durch Landesrat Plank lautete – ich zitiere –: „Nach Artikel 32 der Landesverfassung bezieht sich das Fragerecht der Abgeordneten nur auf Angelegenheiten der Landesvoll­ziehung. Da die gegenständliche Anfrage Angelegenheiten der mittelbaren Bundesver­waltung zum Inhalt hat, ist eine Beantwortung nicht möglich.“

Das heißt, es war damals nicht einmal in einem akuten Notfall möglich, von Landesrat Plank eine Anfragebeantwortung zu erhalten! – Soweit zum Thema „Transparenz“.

Was wir uns im Zusammenhang mit diesem Lebensmittelsicherheitsgesetz wün­schen – das ist leider nicht in Erfüllung gegangen – und was im Sinne aller Beteiligten, der KonsumentInnen, der ProduzentInnen und auch der KontrollorInnen, läge: mehr unabhängige Kontrollen, mehr Transparenz, was tierärztliche Kontrollen betrifft; mehr Transparenz aber auch, was dieses gesamte Gesetz betrifft. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.51


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Zellot das Wort. – Bitte.

 


10.51.28

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst zu den Ausführungen meiner beiden Vorrednerinnen und da zunächst zur Rede von Frau Kollegin Neuwirth, die auch auf die BSE-Krise sowie auf die Maul- und Klauenseuche Bezug genommen hat.

Liebe Frau Kollegin Neuwirth, Maul- und Klauenseuche kann auftreten; das kann man durch kein Gesetz verhindern. Und: Eine Seuchengefahr kann natürlich leider nicht nur bei Tieren, sondern eben auch bei Menschen auftreten, hereingebracht aus einem anderen EU-Mitgliedsland beispielsweise oder aus irgendeiner Region dieser Erde. Gegen so etwas ist man – das muss man zugeben – wirklich machtlos.

Hinweisen möchte ich jedenfalls darauf, dass es in Österreich keine BSE-Krise gegeben hat. Österreich hat, und zwar in Zusammenarbeit mit den damals dafür zu­ständigen Ministern, den Ministern Haupt und Molterer, eine vorbildliche Haltung einge­nommen und Sofortmaßnahmen ergriffen, Maßnahmen, bei denen andere EU-Mitgliedsländer oft gar nicht nachgekommen sind.

Daher: Auch was diesen einen BSE-Fall anlangt, hat diese Bundesregierung aus­gezeichnete Arbeit geleistet.

Was die Kontrollen der Amtstierärzte anlangt – Frau Kollegin Kerschbaum, entweder haben Sie Recht oder ich; das ist so ein Streitfall –: Für meinen bäuerlichen Betrieb habe ich sozusagen einen Haustierarzt, der zugleich Amtstierarzt ist und in Form des Tiergesundheitsdienstes kontrolliert. Ich kann Ihnen sagen: Erbarmungslos – wirklich erbarmungslos! – und mit großem Verantwortungsbewusstsein deckt dieser Tierarzt jeden Fall auf, wo nicht vorschriftsgemäß gearbeitet wurde und wird, auch dann, wenn


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 41

dieser Betrieb zu seiner Kundschaft gehört, weil dieser Veterinär ja auch ein Gelöbnis seinem Bundesland gegenüber geleistet hat!

Dass es natürlich auch andere Fälle gibt, das glaube ich Ihnen schon, Frau Kollegin Kerschbaum, nur möchte ich schon klarstellen, dass man Tierärzten beziehungsweise Amtstierärzten nicht immer und ganz generell solche Dinge unterstellen sollte. Im Übrigen möchte ich schon auch darauf hinweisen, dass Amtstierärzte dem jeweiligen Landeshauptmann gegenüber das Gelöbnis geleistet haben, ihren Dienst ordnungs- und vorschriftsgemäß zu versehen – im Sinne der Lebensmittelsicherheit sowie der Gesundheit von Mensch und Tier. Dass das im Vordergrund steht, davon sollte man schon überzeugt sein. Man sollte das nicht ständig in Zweifel ziehen und stets skeptisch darüber reden.

Meine Damen und Herren, diese Kontrollen bedeuten auch – ich habe das ja schon oft hier am Rednerpult erwähnt –, dass die Produkte aus österreichischer landwirt­schaft­licher Erzeugung die best- und meistkontrollierten innerhalb der Europäischen Union sind. Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz setzen wir einen zusätzlichen Schritt in Richtung mehr Kontrolle und noch größerer Sicherheit – und das zum Wohle der österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Nochmals: Österreich hat unter allen EU-Ländern das strengste Futtermittelgesetz, das strengste Lebensmittelgesetz und natürlich auch das strengste Fleischuntersuchungs­gesetz. Was das Fleischuntersuchungsgesetz anlangt: In Österreich gibt es kein Tier, das in die Nahrungskette gelangt und nicht untersucht worden wäre. Und wenn Fleisch einmal nicht in Ordnung ist, dann wird es aus dieser Kette herausgenommen und anderweitig verarbeitet.

Was das Thema tierische Produktion beziehungsweise Bundestierschutzgesetz an­langt, möchte ich aber schon auch darauf hinweisen, dass es dabei nicht immer nur um Kontrolle und Schutz geht, sondern dass das oft auch Belastungen für den Produ­zenten, vor allem sozusagen für den Urproduzenten zur Folge hat. Aus dem Bundes­tierschutzgesetz geht klar hervor, dass wir hier in Österreich natürlich sehr viel Wert auch auf jene Tiere legen, die in die Nahrungsmittelkette gelangen.

Kurz auch noch zum Thema Tierkennzeichnung. Wie schaut das Ganze beispielsweise aus beim Lebensmittel Milch, wenn irgendwo eine Gefahr lauert? – Die erste Alarm­meldung kommt da von der zuständigen Molkerei, wobei dem Bauern mitgeteilt wird, dass die von ihm angelieferte Milch nicht in Ordnung ist. Und dann wird ihm beispiels­weise auch gleich mitgeteilt: mangelnde Pflege der Melkanlage!

Ein weiterer möglicher Befund: Es muss in Ihrem Betrieb ein Rind geben, bei dem die angegebenen Werte nicht stimmen! Und das wird dann natürlich sofort überprüft. Ein weiterer möglicher Befund: Das Wasser, das Sie zur Reinigung verwenden, entspricht nicht den Vorschriften der Milchhygieneverordnung! Dann wird eben das verwendete Wasser genau untersucht.

Was die Einführung von Tiergesundheitsdiensten anlangt, so hat die österreichische Landwirtschaft in geradezu vorbildlicher Weise mit der Tierärztekammer, mit den Tier­ärzten zusammengearbeitet.

Die Zukunft wird natürlich die sein – vor allem in der pflanzlichen Produktion, was ja mit diesem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz deutlich aufgezeigt wird –: Vom Feld zum Teller!

Folgendes möchte ich hier auch noch erwähnen, meine Damen und Herren: Sie wis­sen sicherlich, dass ab Beginn des Jahres 2005 seitens der Europäischen Union vor­geschrieben wurde – selbstverständlich muss sich auch die österreichische Land-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 42

wirtschaft daran halten –, dass es für pflanzliche Produktionsflächen eine Dokumen­tation digitaler Natur geben muss. Und mit dieser digitalen Hofkarte wird jetzt zusätzlich genau dokumentiert, was der Landwirt angepflanzt hat, wie und wann eine Düngung erfolgte, wann die Ernte war und so weiter. Ebenso wird so ein Einsatz von Pflanzen­schutzmitteln dokumentiert beziehungsweise auch, welche Pflanzenschutzmittel ver­wendet wurden.

Daher kann der Bauer bei von seinem Betrieb stammenden Produkten, die dann auf den Teller kommen, genau nachweisen, welche Mittel er verwendet hat beziehungs­weise eben auch nicht. Ich glaube, diese Aufzeichnungspflicht, diese Dokumentation kann wirklich nur positiv unterstrichen werden.

Da hier von der Kontrolle sowie von der Kennzeichnung von Lebensmitteln gesprochen wurde: In gewissen Bereichen – da muss man schon ehrlich sein – ist der Einsatz bestimmter Mittel oft fast nicht überprüfbar.

Da Frau Bundesrätin Kerschbaum das angesprochen hat: Na selbstverständlich ist es auch schon vorgekommen, dass ein Bauer in einen Großmarkt einkaufen gegangen ist – auch ein Bauer geht einkaufen – und feststellen musste, dass dort im Regal Fleisch aus seinem Betrieb angeboten wird und, obwohl er nachweislich schon drei Monate lang kein Rind verkauft hatte, sein Name trotzdem auf einem Fleischpackerl zu lesen ist.

Die Frage wird schon öfters gestellt: Hilft da überhaupt eine Kontrolle? Ist es möglich, angesichts oft sehr niedriger Preise eine genaue Dokumentation durchzuführen?

Frau Bundesministerin, ich möchte Ihnen jedenfalls dazu gratulieren, dass Sie sich so für diese Kontrolle eingesetzt haben, Kontrolle, die ja für den Konsumenten sehr, sehr gut ist, obwohl sie wahrscheinlich vor allem für fleischverarbeitende Betriebe und oft auch für Produzenten eine Belastung darstellt. Jetzt werden Belastungen reduziert – und trotzdem können in Österreich natürliche und wahrhafte Produkte auf den Teller gebracht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.58

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor ich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähigkeit und Instabi­lität der Regierung und zementiert den politischen Stillstand vorliegt.

Die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage wird nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.

*****

Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort. – Bitte.

 


10.59.25

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zum vorliegenden Lebensmittel­sicher­heits- und Verbraucherschutzgesetz Stellung nehmen, wobei ich gleich vorab sagen möchte, dass mir das als Gesundheitsministerin und nicht nur für die Lebensmittel­sicherheit zuständige Ministerin ein ganz besonderes Anliegen ist. Lebensmittel sind ja


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sozusagen der Treibstoff für unseren Körper. Es ist daher wichtig, dass Lebensmittel sicher sind – und darum geht es ja heute in dieser Gesetzesvorlage –, aber es ist genauso wichtig, dass wir alle die richtigen Lebensmittel zur richtigen Zeit und in der richtigen Form zu uns nehmen.

Was meine ich damit? – Der Gesetzgeber kann und muss dafür sorgen, dass Lebens­mittel sicher sind – wir tun das mit dem vorliegenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Aber jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass er die richtigen Lebensmittel isst, denn wir wissen, manche Lebensmittel wirken sich positiver auf unseren Körper aus, andere weniger gut.

Es kommt auch darauf an, die Lebensmittel zur richtigen Zeit zu essen, das heißt, nicht nur regelmäßig – nicht kreuz und quer, auch unser Körper braucht eine gewisse Regel­mäßigkeit –, sondern auch zur richtigen Jahreszeit. In der Regel sagt man: Für den Körper passt immer das Lebensmittel, das gerade zu dieser Zeit in der Gegend, in der man lebt, wächst. Es ist daher normal, im Sommer Sommergemüse zu essen und im Winter Wintergemüse. Das hat schon etwas für sich gehabt, aber in den Zeiten der Möglichkeit, alles zu kühlen, alles schockzufrieren, alles über Tausende von Kilometern zu transportieren, haben wir einfach verlernt, mit den Lebensmitteln zu leben, die aus der Region kommen, in der wir leben.

Was meine ich mit der richtigen Form? – Es kommt auch darauf an, nicht zwischen­durch etwas in den Mund zu stopfen. Ich weiß schon, wir sind da die falsche Ziel­gruppe, denn wir sind manchmal froh, wenn wir zwischendurch irgendetwas zwischen die Zähne bekommen, aber gerade für Kinder ist es wichtig, dass sie ihre Mahlzeiten regelmäßig und auch bei Tisch einnehmen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist, aber als ich noch ein Kinder war, mussten wir uns zum Essen immer niedersetzen, haben die Eltern darauf geachtet, dass man die Mahlzeiten tatsächlich gemeinsam einnimmt, bei denen man auch miteinander redet. Das ist sehr wichtig für unsere Familien, es ist aber auch wichtig, um für unsere Kinder die Grundlage für eine gesunde Ernährung und damit für ein gesundes Leben zu schaffen. Denn wenn jemand es nicht als Kind lernt, sich regelmäßig zu einer Mahlzeit zum Tisch zu setzen – zum Frühstück, zum Mittagessen, zum Abendessen –, dann wird er es nie lernen.

Unsere Kinder gehen oft ohne Frühstück aus dem Haus. Sie kaufen sich irgendwo unterwegs – wenn wir Glück haben – ein Vollkornweckerl oder – wenn wir Pech haben – Süßigkeiten mit dem Geld, das sie mitbekommen, und stopfen das dann zwi­schendurch hinein. Wir essen im Fast-food-Verfahren auf der Straße irgendetwas, und dann wundern wir uns, dass sich das negativ auf unsere Gesundheit auswirkt, und wir wundern uns – all diese Lebensmittel sind natürlich zu fett, enthalten zu viel Zucker –, dass wir alle zu dick sind, dass vor allem unsere Kinder schon gefährlich dick werden und dass Adipositas, also Fettleibigkeit, gerade bei den Kindern um sich greift.

Entschuldigen Sie bitte diesen Diskurs, der mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz weniger zu tun hat, aber sehr wohl mit der Gesundheit, und ich sehe meine Aufgabe als Gesundheitsministerin auch darin, darauf hinzuweisen. Ich bitte Sie als Volks­ver­treter – Sie kommen ja mit vielen Menschen in Verbindung –, das immer wieder zu betonen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Frau Bundesrätin Gansterer bedanken – sie ist gerade nicht im Saal. Frau Bundesrätin Gansterer hat mir vorhin einen Bericht über ihre Initiative zur Gesundheitsförderung, betrieblichen Gesundheitsförderung ge­geben, der sehr beeindruckend ist. Sie hat sich als eine der wenigen dazu bereit erklärt, Gesundheitsbotschafterin zu sein, und war in 43 Betrieben ihres Bezirks, um für Gesundheitsförderung, betriebliche Gesundheitsförderung zu werben.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 44

Zurück zum heute vorliegenden Gesetz, das zwei andere Gesetze, nämlich das Le­bensmittelgesetz aus dem Jahre 1975 und das Fleischuntersuchungsgesetz, ersetzen und – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – am 1. Jänner 2006 in Kraft treten wird.

Die bestehenden Verordnungen, die auf dem Fleischuntersuchungsgesetz und dem Lebensmittelgesetz 1975 beruhen – das sind insgesamt 175 Verordnungen –, gelten in der derzeitigen Fassung noch so lange, bis Änderungsbedarf besteht. Bis zu Beginn des In-Kraft-Tretens besteht die Notwendigkeit einer Anpassung einiger Verordnungen des Fleischuntersuchungsgesetzes, wir werden diese rechtzeitig verlautbaren.

Was ändert sich mit diesem Gesetz? – Die beiden Gesetze werden zu einem, und es gibt darüber hinaus natürlich auch noch ein Futtermittelgesetz und das Gesetz für Ernährungssicherheit und Gesundheit. Insgesamt gibt es fünf EU-Verordnungen, die die Basis für diese Gesetze bilden, nämlich die allgemeinen Anforderungen an das Lebensmittelrecht, die allgemeine Lebensmittelhygiene, die spezifischen Hygienevor­schriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die spezifischen Vorschriften zur amt­lichen Kontrolle tierischer Lebensmittel und die Vorschriften über die amtliche Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln.

Was sind letztendlich die Ziele dieses Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetzes? – Wir wissen, meine Damen und Herren, dass durch einheitliche euro­päische Vorgaben der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt überhaupt erst gesichert wird. Durch nationale Erleichterungen – das war für uns ganz wichtig, es wurde auch schon angesprochen – für Klein- und Mittelbetriebe wird die heimische Lebensmittelwirtschaft gestärkt, ohne die Ziele der Lebensmittelsicherheit in Frage zu stellen. Das ist gerade für ein Land wie Österreich, dessen Wirtschaft primär von Klein- und Mittelbetrieben getragen wird, ganz wichtig, denn es findet sich dort die Mehrzahl aller Arbeitsplätze, und diese werden dort gesichert.

Auf Grund der innergemeinschaftlichen Verkehrsfähigkeit von Produkten der heimi­schen KMUs wird die Produktion im grenznahen Raum auch dadurch gefördert und erleichtert, dass eben Lebensmittel aus diesem Bereich die Grenze überschreiten können.

Ein strenges Qualitätsmanagement in der amtlichen Kontrolle bringt einerseits Trans­parenz und andererseits auch Vergleichbarkeit von Entscheidungen sowohl für die Produzentinnen und Produzenten als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Um globale Warenströme tatsächlich kontrollieren zu können, bedarf es natürlich einer guten Rückverfolgbarkeit von Waren. Durch das europäische Schnellwarnsystem und ein gemeinsames Konzept zum Krisenmanagement können Krisen, wie zum Beispiel Dioxin oder Hormone in Lebensmitteln, rascher abgeklärt und besser eingeschränkt werden. Auch das spart letztendlich Geld, wenngleich es in der Anfangsphase natürlich Geld kostet.

Das Konzept „vom Feld bis zum Teller“, das ja heute hier schon angesprochen wurde, ermöglicht erstmals die Einführung einer Prozesskontrolle der Produktion entlang der gesamten Lebensmittelkette. Personalintensive Endkontrollen vor Ort können daher dort verstärkt zum Einsatz kommen, wo sie auch notwendig sind, zum Beispiel in der Gastronomie und im Handel.

Durch die Integration der Kontrollen in einen Kontrollplan werden Mehrfachkontrollen in der Primärproduktion reduziert – damit auch Erleichterungen für die Betriebe –, und durch diese Maßnahmen wird der Mitteleinsatz auf Bundes- und Landesebene opti­miert.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 45

Durch entsprechende Monitoring-Programme können ausreichend Daten gesammelt werden, um tatsächlich agieren zu können und nicht nur reagieren zu müssen, wenn etwas schief gegangen ist.

Durch eine verbesserte Datenlage steigt die Qualität der Risikobewertung. Die Ent­scheidungsbasis für das Risikomanagement ist eine breitere. Mit Hilfe moderner Kom­munikationstechniken ist eine zielgerichtete Risikokommunikation mit Verbraucherin­nen und Verbrauchern, Produzentinnen und Produzenten und dem Handel möglich.

Das europäische Bekenntnis zu traditionellen Lebensmitteln und deren Produk­tions­weisen sichert langfristig die Vielfalt der heimischen Lebensmittelpalette ab, und das ist für unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern ganz besonders wichtig. Auch Erleichterungen für die Direktvermarktung und die Primärproduktion stärken den öster­reichischen Bauernstand und sichern den engen Kontakt zwischen den heimischen Produzentinnen und Produzenten und Verbraucherinnen und Verbrauchern auch für die Zukunft ab.

Lassen Sie mich noch ganz kurz ein paar Worte zu den Nahrungsergänzungsmitteln sagen. Wir haben sie natürlich nicht vergessen, Frau Kollegin, sondern wir haben im Nationalratsausschuss eine entsprechende Feststellung getroffen. Wir haben vereinbart, die Fragen rund um die Nahrungsergänzungsmittel gemeinsam mit der Novelle zum Arzneimittelgesetz, die im Herbst zur parlamentarischen Behandlung an­stehen wird, zu behandeln, weil wir alle der Meinung sind, dass Nahrungs­ergänzungs­mittel eher den Arzneimitteln zuzurechnen und dort auch mit der Strenge des Arznei­mittelgesetzes abzuhandeln sind, denn den Nahrungsmitteln.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit diesem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz den Österreicherinnen und Österreichern für die Zukunft ein modernes und auch mit entsprechenden Kontrollen ausgestattetes Gesetz zur Verfügung stellen, ein Gesetz, das sicherstellt, dass die entsprechenden Lebensmittel nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch mit ausreichender Sicherheit vor­handen sind. Wir hoffen, dass die Österreicherinnen und Österreicher diese Lebens­mittel, wie anfangs gesagt, auch in der richtigen Weise, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge verbrauchen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

11.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Lueger das Wort. – Bitte.

 


11.10.41

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprochen werden. Das öster­reichische Lebensmittelgesetz 1975, das auf das Lebensmittelgesetz 1951 zu­rückgeht, ist seit Jahren nicht mehr behandelt worden und entspricht nicht mehr den heutigen wirtschaftspolitischen Verhältnissen. Daher ist es gut, dass es – da reform­bedürftig – abgestimmt wird.

Ziel dieses Bundesgesetzes sind der Gesundheitsschutz der Verbraucher sowie der Schutz der Verbraucher vor Täuschung, ferner müssen natürlich auch sämtliche euro­päische Richtlinien und harmonisierte Vorhaben endlich umgesetzt werden.

Ich bin überzeugt davon, dass es in diesem Gesetzentwurf durchwegs positive Ansätze gibt. Nichtsdestotrotz weist er unserer Meinung nach Mängel auf, es fehlen Punkte, die es wert gewesen wären, in diesen Entwurf eingearbeitet zu werden.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 46

Lebensmittel, das hat auch die Frau Ministerin gesagt, sind lebensnotwendig, gesund­heitsschädliche Lebensmittel jedoch können schwere Erkrankungen hervorrufen oder sogar zum Tode führen. Daher reden wir heute auch über Lebensmittelsicherheit.

Das Lebensmittelsicherheitsgesetz ist nur so gut, wie das Ganze auch kontrolliert werden kann. Zur effizienten Kontrolle gehört eine gute personelle und finanzielle Aus­stattung jener Kontrollorgane, die das Gesetz zum Schutz der VerbraucherInnen kontrollieren sollen.

Die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicher­heit GmbH, war bisher weder mit ausreichenden finanziellen noch personellen Ressourcen ausgestattet. Auf Grund von Personalmangel wurden Gutachten teilweise leider zu spät erstellt, was bedeutet hat, dass KonsumentInnen gesundheitsschädliche Lebens­mittel zu sich genommen haben, weil es nicht möglich war, rechtzeitig entsprechende Analysen und Untersuchungen durchzuführen.

Ein weiterer wesentlicher Grund für die Divergenzen ist die Tatsache, dass die Kom­petenzen für die Erstellung der Gesetze sowie deren Vollziehung in den unter­schied­lichsten Ministerien zu finden sind. Für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes, Saat­gutgesetzes, Düngemittelgesetzes und Pflanzenschutzmittelgesetzes ist nach wie vor das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig, für die Vollziehung des Lebensmittelgesetzes – mit Ausnahme der gerichtlichen Strafbestimmungen, wofür das Justizministerium zuständig ist – ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig.

Es hat aber auch den Anschein, dass im Zuge der Erstellung von neuen Gesetz­ent­würfen nur sehr eingeschränkt versucht wird Gesetze aufeinander abzustimmen. Anders lässt es sich für mich nicht erklären, dass für dieselben oder für ähnliche Tatbestände die angedrohten Strafen doch erheblich voneinander abweichen und auch die legistische Qualität der Strafbestimmungen sehr unterschiedlich ist. Eine einheit­liche Regelung wäre hier jedenfalls zu begrüßen.

Wir sollten uns aber auch über gesunde Ernährung unterhalten – Frau Ministerin Rauch-Kallat hat das bereits angesprochen –: Laut dem letzten europäischen Ernäh­rungsbericht sind 14 Prozent der Mädchen und 16 Prozent der Burschen zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr dickleibig. Falsche sowie ungesunde Ernährung können zu schweren Erkrankungen führen und zu Folgeerkrankungen durch Dickleibigkeit.

In Wien wird bereits in den Kindergärten besonders Bedacht darauf genommen, vor allem in den städtischen Kindergärten. Es wird bei der Ernährung darauf geachtet, Lebensmittel aus biologischem Anbau zu verwenden, und es wird darauf geachtet, die Lebensmittel möglichst schonend zuzubereiten, damit die Vitamine und Mineralstoffe erhalten bleiben. Selbst beim Gabelfrühstück wird bereits mit Mitwirkung der Kinder auf abwechslungsreiche gesunde Ernährung geachtet – und dazu gehören durchwegs auch Obst und Gemüse, was bei Kindern nicht immer so klar ist. Es fehlt mir eine solche Aktion oder eine solche Regelung speziell im Schulbereich, was mich traurig stimmt.

Es sind mir auch keine Regelungen bekannt für Kinder, die in Internaten untergebracht sind, die genau vorschreiben würden, was wie gekocht werden sollte. Diesbezüglich fehlen mir absolut die Regeln und liegt meines Erachtens, Frau Ministerin, absoluter Handlungsbedarf vor.

Betreffend Fettleibigkeit: Sie haben das schon angesprochen, Frau Ministerin, und Kollegin Gansterer hervorgehoben, die durch ihre Initiative in den einzelnen Betrieben, den Betriebsküchen, etwas geleistet hat. Ich finde es aber schade, dass dieses Thema, das so wichtig ist, dass es auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2005 sowie


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 47

im Grünbuch zu finden ist, bisher so wenig berücksichtigt wurde, und hoffe, dass es jetzt auch ins Arbeitsprogramm des Ministeriums für Gesundheit und Frauen aufge­nommen wird. Es wäre jetzt die Chance gewesen, das auch in dieses Gesetz einzuarbeiten, was leider nicht gemacht wurde.

In der Lebensmittelbasisverordnung ist unter anderem geregelt, dass, auch wenn nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel oder ein Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt, geeignete Schritte zu setzen sind, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Informationsverpflichtung des Bundesminis­teriums für Gesundheit und Frauen gehört hier deutlich ausgeweitet.

Hersteller und Händler, welche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht begehen, wie zum Beispiel die falsche Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte, haben einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die sich radikal an die neuen Richtlinien halten, und daher gehören da Schritte und Maßnahmen gesetzt.

Was mir in diesem Gesetz auch fehlt, ist der Begriff der „Verdorbenheit“ – gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln taucht dieser Begriff in dieser Gesetzesvorlage nicht auf –, denn Gesundheitsschädlichkeit steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Verdorbenheit. Da fehlt ganz eindeutig eine konkrete Formulierung in diesem Gesetz.

Auch möchte ich noch die Problematik der gefälschten Arzneimittel anschneiden. Laut einem Bericht im „Standard“ boomt das Geschäft mit zum Teil gefälschten Arznei­mitteln ganz besonders. Wissenschafter schätzen sogar, dass der Umsatz bereits 23 Milliarden € pro Jahr beträgt, in Fachmagazinen wird sogar behauptet, dass 15 Pro­zent der Arzneimittel im asiatischen Raum und sogar 50 Prozent im afrikanischen Raum gefälscht sind. Wenn man von den daraus resultierenden Auswirkungen Kennt­nis hat, darf man die Augen davor nicht verschließen! Und wenn nachweislich Hun­derttausende Menschen auf Grund dieser bedenklichen Entwicklung ihr Leben lassen müssen, dann besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. – Es gibt vage Ansätze der Marktbeobachtung, aber bei dieser Problematik ist das einfach zu wenig.

Eine weitere sehr, sehr große Schwierigkeit stellen die im Internet angebotenen Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel und medizinischen Produkte dar.

Wir brauchen ein Kompetenzzentrum für Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit, bei Ihnen im Ministerium angesiedelt, Frau Bundesministerin. Wir brauchen die gesetz­lichen Grundlagen, dass bei solchen Internetangeboten Probeentnahmen gemacht werden können, und dahin gehend eine gemeinsame Initiative – nicht nur auf natio­naler Basis, sondern sogar auf europäischer Basis! – zur Bekämpfung des illegalen Handels mit verfälschten oder nicht zugelassenen Medikamenten, Arznei­mitteln, Drogen, Anabolika und verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln.

Ich finde es schade – dieser Gesetzentwurf wäre eine Chance gewesen, hier noch bessere Richtlinien einzuarbeiten, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsu­menten. Meine Fraktion wird daher den Entwurf in der vorliegenden Form ablehnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.20

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort. – Bitte.

 


11.20.09

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auch nicht mehr lange aufhalten. Nur zwei Hinweise für die Frau Bundesrätin, die ich auf Grund der Zeitökonomie ausgelassen habe.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 48

Selbstverständlich gibt es eine Fülle von Maßnahmen im Bereich Kinder und Jugend­liche in Bezug auf richtige Ernährung und gegen Fettleibigkeit. Wir haben ein eigenes Symposium dazu veranstaltet. Wir haben bereits im Mutter-Kind-Pass die ent­sprechende Information über richtige Ernährung vorgesehen. Wir haben eine Fülle von Initiativen in den Kindergärten und Schulen im Hinblick auf richtige Ernährung ge­setzt. Erst vorige Woche haben wir eine vorgestellt. Ich verweise nur auf den Gesund­heitspass für Jugendliche – jetzt präsentiert – wieder mit einer wichtigen Ernäh­rungs­broschüre drinnen und der Bitte an die Lehrerinnen und Lehrer, das auch zu nutzen.

Ich möchte Sie einladen, auf unsere Homepage zu gehen: bmgf.gv.at beziehungs­weise isch.at – das steht für innerer Schweinehund. Auch dort finden Sie alle Initiativen, nicht einmal alle, aber viele Initiativen, die bereits gestartet wurden.

Was die Agentur für Lebensmittel- und Ernährungssicherheit anbelangt, darf ich Sie einladen, meine Rede zum Budgetgesetz 2006 in den parlamentarischen Protokollen nachzulesen. Wir haben die notwendigen finanziellen Mittel für die hoheitlichen Auf­gaben selbstverständlich gesichert. (Beifall bei der ÖVP.)

11.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.21.40

Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es freut mich, dass in den Reden vieler Kolleginnen und Kollegen, auch von den Oppo­sitionsparteien, immer wieder darauf hingewiesen wird, dass in dieser Gesetzesvorlage sehr gute Ansätze vorhanden sind. Es tut mir ein bisschen Leid, dass auf der anderen Seite dann immer wieder Behauptungen aufgestellt werden, die eigentlich nicht so nachzuvollziehen sind und als Argumente für eine Verweigerung der Zustimmung dienen.

Ich bin der Frau Bundesministerin und meinen Kollegen sehr dankbar, die bereits auf die Anregungen, Fragen oder offenen Punkte sehr detailliert eingegangen sind und diese, wie ich meine, mit guten Argumenten entkräftet haben.

Wir wissen, es sind in diesem neuen Gesetz zwei Gesetze zusammengeführt, nämlich das Lebensmittelgesetz 1975 und das Fleischuntersuchungsgesetz aus 1982. Dies ist nicht nur eine praktikable und sinnvolle Vorgehensweise, sondern es ist auch die richtige Antwort und die Reaktion auf das stark entwickelte Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, diese Trennung eben aufzuheben.

Das europäische Bekenntnis zu den traditionellen Lebensmitteln und deren Produk­tionsweisen sichert langfristig eben die Vielfalt der heimischen Lebensmittelpalette ab. Das ist für unsere heimischen Bauern von besonderer Wichtigkeit.

Als Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter Niederösterreichs möchte ich betonen, dass es eben auch hier wichtig war, auf die Situation der Klein­erzeuger und Direktvermarkter in sehr sensibler Art und Weise einzugehen. Wir wissen nämlich, dass es sehr schnell passieren kann, dass man überzogene Auflagen festlegt und die Kleinerzeuger und damit eben viele Direktvermarkter sehr rasch vom Markt verdrängt. Es freut mich daher, dass es eine praktikable und bedarfsgerechte Lösung in diesem Bereich gibt. Ich darf auch sehr herzlich dafür danken, dass die Direkt­vermarktung und damit eben die traditionelle Methode der Herstellung auch in Zukunft möglich ist.

Wichtig ist, dass auch die Primärerzeugnisse durch den Erzeuger weiterhin an den Endverbraucher, aber auch an die örtlichen Gaststätten abgegeben werden können.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 49

Vielleicht ganz kurz zu den Kontrollen. Auch in diesem Fall hat man eine praxis­orientierte Richtung gewählt, nämlich in der Form der integrierten Produktkontrolle, die aber die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, nämlich über die Futtermittel bis zu den Lebensmitteln, vom Tierschutz bis zur Tiergesundheit, aber nicht eben in Form von Doppel- oder Mehrfachkontrollen, sondern, wenn es möglich ist, eben gemeinsam und integriert und nicht parallel und unüberschaubar.

Ich halte das für einen großen Fortschritt im Sinne von: So viel wie notwendig, aber ebenso schlank und sowenig wie möglich. Gerade dies auch im Hinblick auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen.

Ein besonderes, wichtiges Zeichen in diesen Zeiten ist für den Konsumenten die Erkennbarkeit und die Herkunft der Lebensmittel. Daher ist es umso mehr zu begrüßen, dass dies in Zeiten höchster Standards, die in Österreich den Bauern bei der Produktion abverlangt werden, für den Menschen auch klar erkennbar ist, damit die Konsumenten rasch die Identität heimischer Produkte erkennen und finden können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz gelingt uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Absicherung der hohen österreichischen Lebensmittelstandards in praktikabler, moderner Form, bei der es trotzdem möglich sein wird, traditionelle Speisen und deren Herstellung zu garantieren. Ich kann Sie hiermit nur einladen, Produkte unserer heimischen Bauern weiter zu genießen und auch direkt bei diesen einzukaufen.

Wir stimmen gerne diesem Gesetz zu, und ich kann Sie nur einladen, dies ebenfalls zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

11.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht, danke.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.26.15 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (544/A und 837 d.B. sowie 7231/BR d.B. und 7233/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Hohes Haus! Ich darf berichten aus dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geän­dert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich darf folgenden Antrag stellen: Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am


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12. April 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke sehr.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein. Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.27.21

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt eine Novelle des KommAustria-Gesetzes vor. Ich erinnere daran, dass man im Jahr 2000 diese Gesetzesmaterie in Angriff genommen hat. Damals hat Herr Staats­sekretär Morak behauptet, es gehe um Wettbewerbsregulierung und Sicherung der Meinungsvielfalt unabhängig von parteipolitischen Interessen. Der Herr Bundeskanzler hat das damals dahin gehend ergänzt, dass man den Medienmarkt weiterentwickeln will, dass man die Entwicklung dieses Marktes fördern will – damit war auch die Ver­gabe von Lizenzen und dergleichen mehr gemeint –, dass es dafür aber keine staat­liche Finanzierung geben wird. Das war eigentlich schon von Anbeginn das Problem dieser Gesetzesmaterie.

Es hat damals sehr berechtigte Zwischenrufe des Verbandes der Österreichischen Zeitungsherausgeber gegeben. Die österreichischen Zeitungsherausgeber in der Per­son des Generalsekretärs Walter Schaffelhofer haben berechtigterweise gemeint, das ließe sich etwas kompakter, einfacher organisieren. Anstelle der vielen vorgesehenen Kommissionen hätte man sich auf zwei beschränken können. – Ja, man hätte dort wirklich für eine Klarheit, für eine Kennzeichnung von Medienbeiträgen und so weiter sorgen können. Das ist, was den ORF betrifft, alles nicht passiert. Man hat ganz bewusst in Kauf genommen, dass Werbebeiträge vermischt werden mit Patronanzen, mit Sponsoring-Beiträgen, mit Product Placement und dergleichen mehr. Es ist also nicht nur keine Klarheit entstanden, sondern es hat sich auch ein Verwaltungsmoloch entwickelt, denn das, was vorher sieben Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes abge­wickelt haben, machen jetzt 72 Mitarbeiter in einer eigenen Behörde.

Wenn Bundeskanzler Schüssel einmal gemeint hat, da entstehe eine Behörde, die weisungsgebunden, aber auch weisungsfrei ist, dann sagt ja das Problem schon, wo das hingeführt hat. Da besteht eigentlich keinerlei Klarheit. Ich weiß schon, dass von dieser Behörde noch eine Reihe hoheitsrechtlicher Aufgaben wahrzunehmen sind und daher eine gewisse personelle Aufstockung sicherlich auch eine gewisse Berechtigung hat, aber, Herr Staatssekretär, sicherlich nicht in diesem Ausmaß.

Und es war daher leicht abzusehen, dass die Betroffenen den Weg bis zum Verfas­sungsgerichtshof gehen und nicht bereit sein würden, das alles zu bezahlen. Man hat sich jetzt in diesem neuen Modell darauf geeinigt, dass ein gewisser Bundesanteil bezahlt wird, der Bund also mit beisteuern wird.

Wenn in den letzten Jahren, in denen es tatsächlich Privatradioanbieter gibt, deren Übertragung unterbrochen wird, wie das in Salzburg der Fall ist, wo am Abend dann Beiträge nicht gesendet werden können, weil die Frequenz urplötzlich wieder dem ORF zur Verfügung steht, dann, glaube ich, ist das eine mehr als unbefriedigende Situation. Ich meine, dass gerade die vielen kleinen Radio- und Fernsehanbieter in den Bundes­ländern, in den Bezirken eine echte Chance brauchen und dass man diese Vielfalt und Pluralität unterstützen muss. Meiner Ansicht nach brauchen wir das mehr denn je in einer Welt, die immer mehr von den Medien dominiert wird.

Ich glaube daher, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form sicherlich keine neuerliche Akzeptanz finden wird, denn die Crux bei dem Ganzen ist, dass Sie, Herr Staatssekretär, die Mittel, die Sie vom Bund beisteuern wollen, aus dem Segment der Digitalisierung, aus dem Fonds für Digitalisierung nehmen wollen. Es wäre vielmehr


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Ihre ureigenste Aufgabe, die Mittel für den Bereich der Digitalisierung, wo ein großes Aufholbedürfnis in dieser Republik vorhanden ist, aufzustocken, anstatt Mittel von dort abzuziehen. Man kann nicht hinnehmen, dass da quasi Gelder für diesen Zweck abge­zogen werden, dass man da nur ein Loch stopft.

Sie wissen, dass gerade von den Medien, auch von den Printmedien ganz erkleckliche steuerliche Beiträge geleistet werden. Sie wissen, dass eine Umorganisation der Urheberrechtsgesellschaften ins Haus steht, wo gleichfalls eine ganz unbefriedigende Situation für die Wirtschaft gegeben ist. Es werden von kleinen Unternehmen Urheber­rechtsbeiträge eingefordert, die eigentlich schon mit den Rundfunkgebühren abgestat­tet werden. Ich denke an Friseurgeschäfte, kleine Gastronomiebetriebe und der­gleichen mehr.

Also ich glaube, man sollte daraus eine Lehre ziehen. Wenn Sie jetzt die Neuorgani­sation der Urheberrechtsgesellschaften in Angriff nehmen, Herr Staatssekretär, dann sollte man eigentlich aus diesem missglückten Gesetzeswerk lernen, und ich ersuche Sie um Verständnis, dass unser Klub dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Hösele. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.32.01

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich habe ich kein Verständnis dafür, dass die SPÖ neuerdings wie bei ziemlich allen medien­politischen Maßnahmen, die sinnvoller- und notwendigerweise seit dem Jahr 2000 nach einem leider sehr langen Zeitraum des Stillstandes der Medienpolitik, die für den Standort nicht sehr günstig war, eingeleitet wurden, nicht zustimmen kann. Aber ich habe relativ viel Verständnis dafür, dass man, wenn man so haarscharf oder nicht einmal haarscharf, sondern kilometerweit entfernt von der heutigen Materie Argumente bemüht, um dagegen sein zu können, also im Argumentationsnotstand ist – ich komme dann zu einigen Themen –, halt irgendetwas sagen möchte.

Es ist interessant, dass Sie den Generalsekretär des Verbandes Österreichischer Zeitungsverleger zitiert haben. Die österreichischen Zeitungsverleger sind jene, die seit vielen, vielen Jahren auf ein duales Mediensystem gedrängt und die KommAustria-Einrichtung – und wir reden ja heute, wenn ich den Bericht richtig lese, über ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird – außerordentlich begrüßt haben. Das ist wahrscheinlich jene medienpolitische Gruppe in Österreich, die am meisten dafür gestimmt hat. Wenn wer beim Verfassungsgerichtshof geklagt hat, dann der ORF und nicht die Zeitungsverleger – damit man das nur in einen kleinen Zusammenhang stellt.

Zweitens: Über die Patronatssendungen ist im KommAustria-Gesetz meiner Meinung nach wenig ausgesagt. Sehr viel ist aber im Zusammenhang mit dieser Behörde, mit der RTR und mit dem ORF-Gesetz zu sehen, weil durch diese Bundesregierung endlich ein ORF-Gesetz geschaffen wurde, wo der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF in eindeutiger Weise definiert wurde und dem ORF langfristig das Überleben dadurch gesichert wird, dass eine Unverwechselbarkeit zu privaten Anbietern fest­gestellt werden soll, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen und auch die Gebüh­renfinanzierungslegitimation erhalten zu können, was ja eine Grundsatzfrage für den ORF und ein öffentlich-rechtliches Medium ist. Gerade dort ist es wichtig, dass wir eine Behörde haben, die auch Überschreitungen sozusagen in die Schranken weist. Es wäre schwierig, wenn der ORF etwa mit SAT1, RTL in Konkurrenz treten müsste – und


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 52

diese Problematiken bestehen doch immer wieder – und somit in das Spannungs­verhältnis von Quote und Qualität, das sich aber positiv auflösen lässt. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im ORF wirklich ganz bedeutende Sendungen, wie das „Universum“, gibt, die sowohl Reichweite als auch Qualität erzie­len können. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Ja, das wollte ich ja an­sprechen, dass das in dieser Form nicht eingestellt werden soll. Außerdem sind es zwei Sendeplätze in der Prime Time, also das ist sehr viel. Ich habe gestern am Abend eine „Universum“-Präsentation in Graz erlebt, deswegen kommt dieser Satz dazu.

Genau das ist eigentlich durch die Medienpolitik der Bundesregierung Schüssel und des Medienstaatssekretärs Morak in vielfacher Weise gewährleistet worden.

Wir sind einer Meinung, was den Grundsatz betrifft, und sagen, Vielfalt, Qualität und Pluralität müssen gewährleistet sein. Ich glaube, dass das durch die KommAustria, die übrigens ja gegen Ihre Stimmen mit 1. April 2001 geschaffen wurde, gewährleistet wird. Wir wollten damals eine unabhängige Medienbehörde. Sie haben die Verfas­sungsmehrheit dazu verweigert, was bedauerlich ist.

Wenn man medienpolitisches Neuland betritt und Jahre des Stillstandes pionierhaft beendet, müssen selbstverständlich auch Wege beschritten werden, die Hindernisse und Probleme bringen, die man eben überwinden und bewältigen muss. Das ist durch diese Novelle auch in einer weiteren Frage sichergestellt worden.

Ich möchte aber festhalten: Die mit 1. April 2001 gegründete Rundfunk- und Telekom­regulierungsgmbH ist ein europaweit beispielhaftes Kompetenzzentrum. Sie wird als Regulierungseinrichtung dem Konvergenzgedanken gerecht, trägt dem Zusammen­wachsen der Bereiche Rundfunk, IT und Telekommunikation Rechnung und ist den Marktteilnehmern in Wahrheit ein verlässlicher Partner. Sie haben gesagt, das sei ein aufgeblähter Apparat oder so etwas Ähnliches. Ich habe nicht gewusst, dass Sie das ansprechen werden, sonst hätte ich die Zahlen und die Benchmarks parat. Aber es ist hoch interessant, im europäischen Vergleich oder auch nur im Vergleich mit den deutschen Medienanstalten sieht man, das ist ein außerordentlich schlanker, effizienter und sehr erfolgreicher Betrieb.

Die Ergebnisse der Regulierungstätigkeit, nämlich die Unterstützung und Öffnung für den Wettbewerb, der Zugewinn an Meinungsvielfalt bei den Rundfunkanbietern, die Vorteile der Konsumenten durch gesunkene Gesprächsgebühren im Telekommuni­ka­tionsbereich, können sich sehen lassen. Bei der RTR – Sie haben es ange­sprochen – gibt es Gott sei Dank den Digitalisierungsfonds. Wir haben das in den letzten Jahren durchsetzen können, nachdem viele Jahre der Medienstandort Österreich durch den ORF geprägt war. Ich denke nur daran, dass Privatfernsehen in Deutschland seit 1984 möglich ist, während bei uns erst 15 bis 20 Jahre später dieses duale System zur Ausprägung kommt. Das wird über die RTR abgewickelt. Bei der Digitalisierung wird es sich, wie wir wissen, abspielen.

Zum Fernsehfilmförderungsfonds: Gerade gestern sind mir neue Unterlagen zur Kennt­nis gebracht geworden, wonach in zwölf Projekte wieder 3,8 Millionen € investiert worden sind, womit die österreichische Filmwirtschaft gestärkt und unabhängigen Produzenten Unterstützung gewährt wird und wir im internationalen Bereich ordentlich mitspielen können. Das sind alles Dinge, die durch die KommAustria, die RTR ermöglicht werden, wobei durch diese Novelle ein weiterer Schritt gesetzt wird.

Es ist der KommAustria und der Geschäftsführung der RTR für ihre erfolgreiche Tätig­keit zu danken, aber auch – und ich habe es im Ausschuss schon angesprochen, da ich diese Geschichte schon sehr lange mitverfolge – zum Beispiel dafür, was Minis­terialrat Stratil im Zusammenhang mit den Frequenzen getan hat. Vieles, was vor zehn Jahren, als es noch Monopolüberlegungen gegeben und geheißen hat, was alles nicht


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möglich sei, ist heute an Vielfalt und Wettbewerb möglich, und das ist besonders wich­tig.

Dass dieser Weg für den Medienstandort Österreich erfolgreich fortgesetzt werden kann, und zwar in einer Form, in der es einen fairen Wettbewerb, klare Spielregeln und eine geordnete Finanzierung gibt, dafür schafft diese heutige Gesetzesnovelle weitere gute Grundlagen im Gesamtkontext der Medienpolitik seit 2000, die ganz wesentlich die Handschrift des Herrn Staatssekretärs trägt. Dieser hat sich da besonders erfolgreich engagiert und war auch immer mit hoher Sachkunde der Schutzpatron bei all den Auseinandersetzungen, und dafür möchte ich ihm danken.

Abschließend möchte ich sagen: Da das ein weiterer wichtiger Schritt ist, gibt es von der ÖVP ein klares Ja zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.41


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.41.35

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hochgeschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bei der vorliegenden Änderung des KommAustria-Gesetzes geht es vornehmlich darum, den verfassungsrechtlichen Einwänden Rechnung zu tragen, die sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 ergeben.

Ihm entsprechend ist in Zukunft klargestellt, dass jener Teil des Aufwandes der Komm­Austria und der RTR-GmbH, der für die Erfüllung der Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, allein aus dem Bundeshaushalt und nicht aus den Beiträgen der Marktteilnehmer zu bestreiten ist. Gleiches gilt für die Kosten der Vollziehung der Angelegenheiten der Presse und der Publizistikförderung. Zugleich wird die Finanzierung der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH neu ge­staltet, weil sie im Fachbereich Telekommunikation zum Teil Aufgaben wahrnimmt, die letztlich im Allgemeininteresse gelegen sind.

Nur am Rande ist zu erwähnen, dass die unterstützende Tätigkeit der RTR-GmbH für die KommAustria bei der Einführung von digitalem Rundfunk in Österreich nicht der allgemeinen Finanzierungsregelung unterliegt, sondern gesondert aus Mitteln des Digitalisierungsfonds bestritten wird.

Ebenso wird der Aufgabenkreis der RTR-GmbH als Geschäftsapparat der Komm­Austria klarer als bisher definiert und determiniert. Ihr kommt insbesondere die Auf­gabe eines Kompetenzzentrums für Angelegenheiten der Branchen-, Rundfunk- und Telekommunikation zu. Die Ausgaben dafür werden mit jährlich maximal 10 Pro­zent des Gesamtaufwands des Fachbereiches Rundfunk und parallel dazu mit jährlich maximal 10 Prozent des Gesamtaufwands des Fachbereiches Telekommunikation begrenzt.

Der Gesamtaufwand der RTR-GmbH im Fachbereich Telekommunikation wird jährlich mit insgesamt maximal 8 Millionen € begrenzt. 2 Millionen € davon sind aus Steuer­mitteln und maximal 75 Prozent des Gesamtaufwands durch Beiträge der Marktteil­nehmer zu decken. Im Fachbereich Rundfunk wird der Gesamtaufwand auf maximal 3 Millionen € beschränkt. Da liegt der Anteil des Bundes aus dem Titel Rundfunk­gebühren und damit aus Steuermitteln jährlich bei 750 000 €, also einem Viertel.

Was die Rechtsposition der Beitragspflichtigen anlangt, wird ihr Rechtsschutz deutlich verbessert. Sie haben künftig das prozessuale Recht, einen Feststellungsbescheid über etwaige Gutschriften und Nachforderungen zu beantragen. An der Berechnung der Finanzierungsbeiträge mittels des Verhältnisses des Umsatzes des Beitrags-


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pflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz wird gerade auch im Lichte des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses festgehalten.

Nicht zuletzt ist hervorzuheben, dass die Übergangsbestimmungen für den Fach­bereich Rundfunk im Zeitraum vom 20. August 2003 bis zum 31. Dezember 2004 eine Finanzierungsregelung vorsehen, die alle Beitragspflichtigen begünstigt.

Generell gilt für die Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der Komm­Austria der für die Beitragspflichtigen im Vergleich zur geltenden Rechtslage güns­tigere Aufteilungsschlüssel von 75 : 25 zwischen Finanzierungsbeiträgen einer­seits und Bundesmitteln andererseits.

Da diese Novellierung sogar rückwirkend bis zum 31. Dezember 2004 gilt, wird ge­gebenenfalls auch ein Rückforderungsanspruch eröffnet, der mit Bescheid festzulegen ist.

All diese neuen Regelungen entsprechen sowohl rechtsstaatlichen Vorgaben, insbe­sondere der Verpflichtung, einem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis Folge zu leisten, als auch durchaus ökonomisch begründbaren sozialen Erwägungen.

Meine Fraktion – und da meine ich ausdrücklich sämtliche ihrer Mitglieder, ob sie sich noch zur FPÖ bekennen oder nicht, aber es gilt für alle – wird daher dieser Vorlage aus guten Gründen gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.46.37

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Kollege Böhm, wird das jetzt immer Ihr Schluss­satz werden, zumindest für die nächsten ... (Bundesrat Dr. Böhm: Einmal genügt!)

Es war schön. Gut. Dem Herrn Staatssekretär hat es gefallen. (Bundesrat Dr. Böhm: Ein Mann, ein Wort!) Sie sollten das in die Wiederholungsschlaufe legen.

Kollege Schimböck! Bei allem oppositionellem Verständnis dafür, dass Sie diese heu­tige Novellierung ablehnen, verstehe ich es dennoch nicht ganz. Ich verstehe einige Argumente, die Sie vorgebracht haben, aber dass Sie das ablehnen, das ver­stehe ich nicht ganz. Immerhin hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis gesagt, dass das geändert werden muss, denn wenn eine Behörde auch andere Aufgaben zu erfüllen hat, dann kann sie sich nicht ausschließlich durch Marktteil­nehmer privat finanzieren lassen. Das heißt, es gilt da etwas zu reparieren, eine Änderung vorzunehmen, die Sinn macht – und da erwähne ich den Aufteilungs­schlüs­sel 75 : 25 – und mit der alle, sowohl der Verband der österreichischen Privatsender als auch der Öffentlichrechtliche, zufrieden sind beziehungsweise gut leben können.

Möglicherweise muss die heutige ORF-Geschäftsführung in Dank an Gerhard Weis ein Kerzerl anzünden, weil er dieses Gesetz damals beeinsprucht hat, zumindest diese Art des Schlüssels, und jetzt bekommt der ORF ja Geld zurück. Der ORF ist übrigens der Einzige, der jetzt Geld zurückbekommt, und ab sofort gilt dann für beide Teile, sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen, eine reduzierte Zahlung. Das ist angesichts der angespannten Kassen, sowohl bei den privaten Sendern als auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine Erleichterung. Daher kann ich nicht verstehen, dass man diese Reparatur nicht als eine sinnvolle empfindet.

Ähnliches gilt natürlich auch für den gesamten Bereich der Telekom-Control-Kom­mission, wo dieses Prinzip vice versa angewendet wird.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 55

Natürlich würde ich mir wünschen – der Herr Staatssekretär weiß das, denn wir haben tagelang darüber diskutiert –, dass wir, wenn wir schon das KommAustria-Gesetz novellieren, darüber reden oder vielleicht darüber verhandeln könnten, ob wir nach deutschem Vorbild nicht endlich unabhängige Medienbehörden schaffen. Das ist ja letztlich unser aller Wunsch, aber es kommt halt nicht zustande.

Da hätte ich mir – ich sage es ganz ehrlich – schon ein bisschen mehr Bewegung bei der SPÖ gewünscht, aber es soll nicht so sein.

Bei aller oppositioneller Kritik, die auch ich in vielen Bereichen gegenüber dem Staats­sekretär und der Medienpolitik übe, muss ich doch sagen: Man muss da die Kirche im Dorf lassen, denn dass es endlich zu einer Medienbehörde gekommen ist, ist wichtig, und das ist meiner Meinung nach schon ein Meilenstein. Wichtig ist auch, dass wir endlich ein Privatfernsehgesetz in Österreich haben. Das sind zwei Dinge, die man neidlos als Erfolg anerkennen muss.

Aber bei der KommAustria ist der Umstand, dass es keine weisungsfreie Behörde ist, schon ein Schönheitsfehler beziehungsweise ein echtes medienpolitisches Manko, und das tut einfach weh. Das tut mir Leid, aber offensichtlich ist es bei dieser kleinen Reparatur, der wir dennoch unsere Zustimmung geben werden, nicht möglich, dass wir das noch einmal aufschnüren.

Aber es sind noch zwei Punkte in dieser Novellierung enthalten, über die ich, Kollege Schimböck, eher froh bin als nicht froh.

Der erste Punkt ist der, dass endlich einmal Klarheit darüber herrscht beziehungsweise dass deutlich gemacht wurde, was die unterschiedlichen Kompetenzen sind: Was ist RTR-GmbH und was ist KommAustria? Dass das im Gesetz deutlicher formuliert ist beziehungsweise jetzt klar ist, ist für uns wichtig. Es ist vor allem im Sinne der Medienbetreiber wichtig, dass das im Gesetz deutlich gemacht wird.

Der zweite Punkt ist der Umstand – und da, lieber Kollege Schimböck, verstehe ich überhaupt nicht, dass man dagegen ist –, dass das Kompetenzzentrum klar definiert ist. Und da ist dieser wunderbare Punkt Nummer 3. Dieser Punkt Nummer 3 ermöglicht sowohl im Bereich der privaten Sender als auch – und davon gehe ich aus, und ich hoffe, dass der Herr Staatssekretär in seinem Redebeitrag darauf eingehen wird – im Bereich der freien und nichtkommerziellen Radios, Ausbildungsmaßnahmen zu setzen. Es fällt nämlich sowohl den privaten als auch den ganz kleinen freien und nicht­kom­merziellen Radios viel schwerer, notwendige Ausbildungsmaßnahmen für profes­sionel­le Medienbetreiber zu setzen. Dieser Punkt ist nun erstmals im Gesetz enthalten, und ich halte das auch für die Zukunft für sehr wichtig. Da übernimmt eine Behörde eine ganz wichtige Verantwortung und sorgt für eine ganz wichtige Weiterentwicklung.

Es ist ja prinzipiell nicht so schlecht, dass Rundfunkgebühren für den Besitz eines Radios oder für den Besitz eines Fernsehers eingehoben werden, ein bisschen anachronistisch ist es schon in der heutigen Zeit, aber soll sein, wir haben sie, und man kann damit etwas tun. Dass diese auch in die Finanzierung der eigenen Behörde gehen sollen, diese Zweckgebundenheit haben wir immer gefordert.

Ich glaube nicht, Kollege Schimböck, dass bei einem weiteren Finanzierungsbedarf im Bereich der Digitalisierung in den nächsten Jahren die Rollbalken unten sind, sondern ich nehme an, dass dieser Bereich in ein, zwei Jahren finanziell gesichert ist. Es wird sich auf jeden Fall die kommende Bundesregierung, wer auch immer diese stellen wird, mit der Digitalisierung, Finanzierung, Investition und auch der Forschung noch mehr auseinander setzen müssen. Das ist jetzt eine Art Übergangslösung, nämlich dass es aus diesem Bereich kommt, aber es ist immerhin aus einem zweck­gebundenen Bereich, und das ist gut so. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 56

beziehungsweise dieser Novellierung unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und der ÖVP.)

11.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Morak das Wort.

 


11.54.06

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Verehrter Bundesrat! Erstens einmal danke ich für den durch­aus objektiven Zugang, den Sie, meine Damen und Herren des Bundesrates, zu die­sem Thema haben, das meiner Meinung nach mehr als einen objektiven Zugang verdient, nämlich auch ein großes Engagement in diesem Bereich.

Ich glaube, dass man nicht mehr näher auf dieses Gesetz eingehen muss, denn dan­kenswerterweise hat es Professor Böhm hier in seinen Grundzügen klargelegt bezie­hungsweise dessen Linien erklärt, und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Einige Punkte möchte ich allerdings doch noch anführen, weil ich meine, dass von der Sache her der Bundesrat darüber informiert sein sollte, was denn da wirklich geschieht.

Es ist immer wieder die Rede davon: Was kostet was! Daher schauen wir uns einmal die Zahlen an; Bundesrat Hösele hat sie zwar angesprochen, aber nicht angeführt, weil er sie nicht dabei hatte, ich bringe sie Ihnen gerne zur Kenntnis. Also schauen wir uns an, wie das im europäischen Vergleich aussieht!

Ich meine, dass wir eine gute Bilanz vorzuweisen haben. Ein direkter Vergleich ist natürlich auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen nicht wirklich möglich. Ich sage Ihnen einmal, was zum Beispiel die Medienbehörde in Finnland kostet. Sie kostet dort 25 Millionen €, also mehr als doppelt so viel als die RTR-GmbH. Allein die Personalkosten machen dort 11,4 Millionen € aus. Bei uns kostet die ganze RTR-GmbH 11 Millionen €. Für den Rundfunkbereich sind 3 Millionen € vorgesehen. Die dänische NITA verfügt über ein Budget von 31,2 Millionen €. Die schwedische PTS hat einen Aufwand von 22,9 Millionen €.

Es wurde hier im Hohen Haus auch der Mitarbeitervergleich angesprochen. Ich kann Sie auch diesbezüglich beruhigen. Wir legen selbstverständlich Wert auf die Schlank­heit des Apparates und auf dessen Effizienz. Die RTR-GmbH hat im Vergleich mit anderen Regulierungsbehörden eine geringe Mitarbeiterzahl, sie liegt mit 87 Mitarbei­tern an viertletzter Stelle in Europa. – Das nur, um Sie, meine Damen und Herren, zu beruhigen in Ihrer Befürchtung, dass da zu viel Personal und zu viel Geldeinsatz not­wendig sind.

Ich möchte aber auch sagen, dass wir es da mit einem Thema zu tun haben, das ein sehr wesentliches ist, und zwar mit dem Thema der Kommunikation. Ich möchte da dem Bundesrat Schennach noch einen Hinweis geben: Bereits jetzt existiert eine Kooperation zwischen dem Austerlitz-Institut und Radio FRO, die auf Basis der Presseförderung eine Zusammenarbeit und eine Ausbildung der Redakteure haben. Das ist, glaube ich, durchaus paradigmatisch für alle anderen Bereiche. Es kann jeder ein Ansuchen stellen. Das ist, glaube ich, im Grunde genommen positiv zu sehen.

Ganz kurz möchte ich noch Folgendes vermerken: Medienpolitik ist natürlich mehr als das, was es traditionell in diesem Land sehr lange Zeit war, nämlich reine ORF-Politik. Wir haben daraus die Konsequenzen gezogen, indem wir den ORF als Stiftung orga­nisiert und gesagt haben: Die Medienpolitik, die den ORF betrifft, die Programmpolitik, die den ORF betrifft, passiert in diesem Stiftungsrat – selbstverständlich zusammen mit der jeweiligen Führung des ORF.

Das, worum es uns im Jahre 2000 gegangen ist, war die Umsetzung eines Erkennt­nisses des Europäischen Gerichtshofes, nämlich dass auch private Programm­veran-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 57

stalter sowohl im Fernseh- als auch im Rundfunkbereich, im Hörfunkbereich tätig werden können sollen. Natürlich war das eine Aufarbeitung der Versäumnisse der Vergangenheit. Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es natürlich für die Politik schwierig ist, da Regeln aufzustellen, weil es ein schwieriges Verhältnis zwischen veröffentlichter Meinung und Politik gibt. Ich meine, man sollte sich dieser Behörden und Instanzen bedienen, wie das in ganz Europa der Fall ist, nämlich einer unabhängigen Medienbehörde.

Wir werden weiterhin daran arbeiten, Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, davon zu überzeugen, dass das ein wesentlicher Schritt zur Chancengleichheit auf dem internationalen Medienmarkt ist.

Der zweite Punkt – und ich meine, das ist nicht hoch genug einzuschätzen – betrifft das duale Rundfunksystem. Wir waren nämlich an der Kippe zu sagen: Das duale Rundfunksystem ist in Europa durchgesetzt! Es kommt über Satellit zu uns, es kommt über Kabel zu uns, und warum soll es nicht auch über terrestrische Frequenzen zu uns kommen. Wir sind da an der Arbeit, selbstverständlich auch mit Hilfe des Digitalisie­rungsfonds.

Der Kapitalbedarf, der da in der nächsten Zeit allein durch den Steuerzahler gedeckt wird, wird bei zirka 40 Millionen € liegen. Wenn wir davon ausgehen, dass das ein Public Private Partnership ist, dann sind, würde ich meinen, auch die Leistungen von der Industrie und auch von der Wirtschaft und von all denjenigen, die von diesem Medienmarkt profitieren, einzufordern. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenkundig nicht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.59.41 3. Punkt

Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitspro­gramm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahrespro­gramm des Rates für 2005 (III-269-BR/2005 d.B. sowie 7234/BR d.B.)

4. Punkt

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-270-BR/2005 d.B. sowie 7235/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 58

5. Punkt

Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Jahresvorschau des BMGF 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005 (III-271-BR/2005 d.B. sowie 7236/BR d.B.)

6. Punkt

Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-280-BR/2005 d.B. sowie 7240/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 3 ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte ihn darum, ebenfalls gleich die weiteren Berichte zu erstatten.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2005. (Vizepräsidentin Haselbach über­nimmt den Vorsitz.)

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 den Antrag, den Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2005 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich komme zum nächsten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus. Er betrifft den Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

Der nächste Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betrifft den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Jahresvorschau des BMGF 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Jahresvorschau des BMGF 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005 zur Kenntnis zu nehmen.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 59

Ich komme damit zum letzten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus. Er betrifft den Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahrespro­gramms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.03.23

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Es ist normalerweise Usus in der grünen Fraktion – und Sie kennen das –, Berichte, die aus Ministerien kommen, zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden es heute auch beim KMU-Bericht so machen, dass wir ihn selbst­ver­ständlich zur Kenntnis nehmen, denn er dokumentiert ja die Arbeit der Beamtenschaft.

Wir haben uns allerdings entschlossen, die Berichte zum Legislativ- und Arbeitspro­gramm der Europäischen Kommission aus den österreichischen Ministerien unter­schied­lich und nach ihrem Inhalt – nämlich am Inhalt dessen, was sie darüber aus­sagen, was denn österreichischer Handlungsbedarf ist, was österreichischer Rege­lungsbedarf ist und was die konkrete Politik, die daraus erfolgt, ist – zu messen. Hier war uns das Messen nicht möglich, weil es mangels Masseerklärungen nicht zu messen war. Das heißt, wir werden einige dieser Berichte heute nicht annehmen und ihnen nicht zustimmen. Wir werden jedoch anderen, die in die entsprechende Richtung gehen, die Zustimmung erteilen. Ich hebe hier den Bericht des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft besonders lobend hervor. Das ist der Weg, den auch wir uns vorstellen.

Ich gebe aber zu – und sage dies auch hier –, dass wir das erste Mal so vorgehen. Von Kollegen Bieringer und von Regierungsseite wurde gesagt – auch das war für uns ein Test, und wir werden das beim nächsten Mal und für die nächsten Berichte einfordern –, wir werden das verbessern. Ich sage, ich glaube das jetzt einmal. Ich nehme an, dass die österreichische Position – welcher Regelungsbedarf notwendiger­weise vorhanden ist und wie die Politik zu den Vorstellungen der Kommission im Konkreten ausschaut – schon in den nächsten Berichten dargestellt werden wird. Kollegin Kerschbaum hat mir heute gesagt, beim Umweltbericht ist dies ebenfalls in der Weise erfüllt worden. Wir werden dann gerne unsere Zustimmung geben.

Aber heute bieten wir eine Chance – obwohl wir wissen, dass wir in der Minderheit sind –, es vielleicht noch einmal an den Absender zurückzuschicken und zu sagen: Bitte überarbeitet es in manchen Positionen! Ich ziehe jetzt einmal die Frauenpolitik als Beispiel heran: Ein Satz über die Frauenpolitik! – Ich hoffe, es ist nicht stellvertretend für die tatsächliche Frauenpolitik, aber das ist irgendwie hart. Das ist hart, und daran kann man die Politik, auch in der Umsetzung des Programms der Kommission, nicht messen.

Kommen wir nun zum Legislativ- und Arbeitsprogramm. Da gibt es ebenfalls unter­schiedliche Bearbeitungsebenen, sodass man sagen muss, dass zwar diese Berichte,


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die wir von den Ministerien bekommen haben, eine gute Zusammenfassung dessen sind, was die Kommission offiziell äußert, aber das könnte ich mir aus den offiziellen Erklärungen der Kommission auch zusammenfassen. Das soll ja nicht die einzige Aufgabe sein. Was wir uns davon erwarten, ist nicht, dass man uns die Pres­semitteilungen der Kommission noch einmal zusammenheftet, sondern uns geht es darum, dass man Folgendes sieht: Dies hat die Kommission in ihrem Arbeitsbericht vor – und das ist auf österreichischer Seite notwendig, das muss die Regierung aus diesem und jenem Grund machen.

Wenn ich jetzt aber zum Beispiel die Europäische Menschenrechtsagentur oder auch den Bereich des Datenschutzes hernehme, dann habe ich hier eine Leermeldung. Es ist dazu nichts vorzufinden, abgesehen von der Tatsache, dass die EU diese Politik verfolgt. Anders ist es – darauf möchte ich hinweisen, weil jetzt Staatssekretär Morak hier ist – in den Bereichen Kultur und Informationsgesellschaft. Aber auch da, lieber Herr Staatssekretär, beschränken wir uns oder sehen wir unsere Stärken in Ihrem Begriff der Kreativwirtschaft beziehungsweise im Erzeugen von Contents. Das ist gut, aber was heißt das in der Umsetzung? – Das sollte meiner Meinung nach in den Erläuterungen vorhanden sein.

Ich bin auch froh, dass es ein umfangreiches Programm der EU gerade im audio­visuellen Bereich gibt, im Bereich der Förderung der europäischen Filmwirtschaft, des Vertriebes, im Bereich der Lizenzen. Dass die Bundesregierung es begrüßt, dass dieses MEDIA-Programm fortgesetzt wird, ist wichtig, und das steht auch hier. Aber es stellt sich dabei eine Frage, und Sie sagen das im letzten Satz: „Österreich sprach sich jedoch für keine Ausdehnung des Programms auf neue Förderbereiche aus, solange das Gesamtbudget nicht feststeht.“ – Was heißt das konkret für die österreichische Politik, Herr Staatssekretär? – Das aus diesen Berichten zu erfahren, hätten wir uns gewünscht.

Was hier steht und was aus Ihrem Staatssekretariat kommt, ist völlig in Ordnung: „Österreich begrüßt die Fortsetzung des MEDIA-Programms, ...“. – Das begrüßen wir alle, es ist eine ganz wichtige Sache. Jetzt kommt das MEDIA-Programm 4, glaube ich, ab 2006; das ist wichtig. Aber was wir uns hier – ich gehe jetzt nur auf die äußeren Ebenen und weniger auf den Inhalt ein – gewünscht hätten, ist etwas anderes.

Deshalb wird es eine unterschiedliche Abstimmung zu den Berichten geben und gehen wir ausnahmsweise von unserer Praxis ab, dass wir Berichte zustimmend zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.10


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Himmer. – Bitte.

 


12.10.23

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich bedauere es, dass die Grünen den Bericht so nicht zur Kenntnis nehmen können, freue mich aber, dass sie dem KommAustria-Gesetz zugestimmt haben. Da ist heute von der grünen Fraktion schon etwas sehr Wichtiges getan worden.

Ich glaube, dass wir seit dem EU-Beitritt klugerweise immer wieder auch im parla­mentarischen Prozess daran erinnert werden, dass wir jetzt Mitglied der Europäischen Union sind und dass fortan sehr viele wesentliche Entscheidungen, die unser Land betreffen, nicht nur hier im österreichischen Parlament, sondern sehr maßgeblich auch in Brüssel und in Straßburg fallen. Ich glaube daher, dass es sehr klug ist, dass wir uns hier immer wieder mit der europäischen Politik und auch mit den Arbeitsprogrammen


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der EU-Kommission auseinander setzen. In diesem Sinne hat am 22. November auch der Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass jedes Mitglied der Bun­desregierung jährlich einen Bericht über das Legislativ- und Arbeitsprogramm abfasst und ihn dem Parlament zukommen lässt.

Selbstverständlich könnte man über das Arbeitsprogramm der EU zig Stunden referie­ren – oder hier eben 5 bis 10 Minuten. Ich werde versuchen, mich eher am Letztge­nannten zu orientieren.

Die Umsetzung der jeweiligen Jahresprogramme basiert an sich auf einem dreijährigen Strategieprogramm, das der Europäische Rat beschlossen hat und das von der jeweiligen Präsidentschaft umgesetzt wird. Aus diesem umfangreichen Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005 sind allein im Bereich des Bundeskanzleramtes so wichtige Inhalte wie die Kohäsionspolitik, im Kulturbereich die audiovisuellen Medien, die Informationsgesellschaft, die Lissabon-Strategie, die Men­schenrechtsagentur und der Datenschutz beinhaltet.

Ich denke, es ist uns allen bekannt, dass der Schwerpunkt der Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung, auf der Modernisierung und auf der Förderung des europäischen Sozialmodells unter Berücksichtigung der ökologischen Ziele liegt. Darin sind natürlich auch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der weitere Ausbau der Transeuropäischen Netze im Rahmen der Wachstumsinitiativen und auch eine neue Generation an Forschungsprogrammen enthalten. Ich glaube, das alles sind Themen, die sehr maßgeblich dafür sind, wie unser Kontinent insgesamt, auch im Wettbewerb mit anderen Regionen auf dieser Welt, sich fit für die Zukunft hält und sich weiterhin fitter macht.

Die Dimensionen, über die wir reden, sind ja so gering nicht. In Bezug auf die beiden Strukturfonds und den Kohäsionsfonds reden wir im Zeitrahmen von 2007 bis 2013 immerhin von 336 Milliarden €, die investiert werden – das ist daher durchaus etwas, was uns interessieren darf –, mit ganz wesentlichen Schwerpunkten auf der Konver­genz, aber natürlich auch auf der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie auf weiterer europäischer, territorialer Zusammenarbeit.

Für Österreich bedeutet das – das kann man bedauern oder sich darüber freuen –, dass das Burgenland nicht mehr Ziel-1-Gebiet ist, weil wir den Status erreicht haben, dass das Burgenland gerade in den letzten Jahren eine sehr günstige wirtschaftliche Entwicklung genommen hat. Aber natürlich werden wir weiterhin Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch hier in Österreich durchführen. Da ist sehr viel zu tun, was entlang dieser Lissabon-Strategie als Grund­linie eingeschlagen worden ist.

Lassen Sie mich ganz kurz noch zu einem Themengebiet kommen, das mir besonders wichtig ist. Es ist dies die Informationsgesellschaft. Die Informationsgesellschaft ist wiederum ein Themengebiet, über das man Hunderte Stunden lang reden könnte. Es handelt sich dabei aber um eine ganz wesentliche Basiswirtschaft für Wachstum und Produktivitätssteigerung. Es geht hier fundamental darum, dass Europa die Möglichkeit hat, neue Märkte zu erschließen, und es geht auch um die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen. Gerade auch in diesem Bereich geht es darum, dass Europa mindestens so fit wie die Vereinigten Staaten ist.

In der Informationsgesellschaft ist es an sich so – oder lassen Sie es mich vielleicht auf die Telekom- und IKT-Industrie beziehen –, dass hier in Österreich – weil wir ja auch auf Österreich immer wieder Bezug nehmen wollen – der IKT-Markt etwa 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht; das sind in Österreich immerhin 13,4 Mil­liarden €. Wenn man bedenkt, dass die IKT-Industrie ungefähr 0,4 bis 0,5 Prozent zum Wirtschaftswachstum beiträgt – bei einem Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent, das


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wir in den letzten Jahren gehabt haben –, dann ist es auch, glaube ich, sehr wichtig, hier zu erkennen, von welch fundamentaler Bedeutung das ist, was da von der Euro­päischen Kommission kommt, aber auch das, was von der österreichischen Bundes­regierung in diesem Bereich unterstützt wird. Das sind Punkte, die wir hier in diesem österreichischen Parlament immer wieder diskutieren sollten.

Ich halte daher diese Berichte für etwas sehr Sinnvolles, weil wir uns gerade hier im österreichischen Parlament immer wieder und regelmäßig auch mit europäischer Politik auseinander setzen sollten. Wenn es notwendig ist, sollten wir – zum Beispiel dann, wenn von den Grünen angeregt worden ist, dass noch mehr Information not­wendig ist – uns im Bedarfsfall auch in Enqueten darüber unterhalten, was an wesentlichen Fragestellungen der österreichischen Politik im Zusammenhang mit der europäischen von Bedeutung ist, und hier unsere Standpunkte gegeneinander abgleichen.

Wir werden in jedem Fall diesen Berichten unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.18


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


12.18.19

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Herren Staatssekretäre! Ich habe mir zwei dieser Be­richte genauer angeschaut, und zwar den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Die Überschrift war sehr viel versprechend. Da steht nämlich drauf: „Jahresvorschau des BMVIT 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission ...“, und so weiter. Es steht also in der Überschrift, dass es eine Jahresvorschau des BMVIT sein soll. Was dann aber in der Unterlage drinsteht, hat eigentlich mit der Überschrift nicht mehr sehr viel zu tun, denn, wie schon Kollege Schennach gesagt hat, es ist eben in erster Linie eine Kurzzusammenfassung des Arbeitsprogramms der Kommission und des Jahresprogramms des Rates. (Zwischen­ruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Da steht: „Jahresvorschau des BMVIT“. – Es geht auch darum, dass auf dem Gesund­heitsbericht draufgestanden ist: Der Ministerrat hat am 22. November beschlossen – das hast du auch berichtet, lieber Kollege –, „die zuständigen Mitglieder der Bundes­regierung werden ersucht, zum jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kom­mission und zum Jahresprogramm der Ratspräsidentschaften Einzelberichte aus der Sicht des jeweiligen Wirkungsbereiches, die den Fachausschüssen zugewiesen wer­den können, zu erstellen und dem Parlament zu übermitteln. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden“, dass das auch im Fachausschuss diskutiert wird.

Aber was soll man im Fachausschuss diskutieren, wenn nicht drinsteht, was der Herr Minister oder die Frau Ministerin zu diesen Themen oder zu diesen Punkten zu sagen hat oder welche Meinung sie vertritt?

Ich gehe davon aus, dass viele Dinge, die die EU vorhat, auch von den Damen und Herren in der Regierung unterstützt werden; ich gehe aber auch davon aus, dass es zu manchen Punkten doch ein bisschen differenziertere Meinungen gibt. Genau diese würden mich interessieren, genau die würde ich gerne diskutieren. (Ruf bei der ÖVP: Das können wir ja!) – Sollen wir das zu den einzelnen Punkten jetzt im Plenum machen? Ich hatte mir vorgestellt, dass diese Diskussion in den Fachausschüssen


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 63

stattfindet. Das Problem war, dass wir einen Verfassungsausschuss hatten, in dem neun Berichte innerhalb von zwei Stunden diskutiert hätten werden sollen. (Bundes­ministerin Rauch-Kallat: Das ist aber eine Frage der Geschäftsordnung und keine der Bundesregierung!) Es hat insofern mit der Bundesregierung zu tun, als ich mir schon erwartet hätte, dass die Stellungnahmen beziehungsweise die Einschätzungen der Bundesregierungsmitglieder ebenfalls in diesen Berichten ihren Niederschlag finden. Das ist in diesem Fall unterblieben.

Es hätte mich zum Beispiel interessiert – Minister Gorbach beispielsweise habe ich nicht gesehen, vielleicht hat er sich irgendwo hinten versteckt, ich habe ihn jedenfalls im Ausschuss nicht gesehen –, ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Der Staatssekretär ist ohnehin da!) – Ja, jetzt schon, aber es hätte in den Ausschüssen diskutiert werden sollen. Darum geht es mir! Die gewählte Vorgangsweise ist meiner Meinung nach keine – Kollege Schennach hat das bereits gesagt –, die man weiter verfolgen sollte.

Es hätte mich interessiert, was Minister Gorbach bei der Novelle betreffend die öffent­lichen Dienste im Landverkehr erreichen will. Die Meinung bildet er sich offen­sichtlich erst nach Vorlage des Kommissionsentwurfs – zumindest steht es so in der Unterlage. Es hätte mich auch interessiert, was er sich an staatlichen Beihilfen im Schienen­verkehr vorstellt, was er sich zur Tarifierung der Verkehrsinfrastruktur vorstellt und so weiter. Der Minister kann uns seine Meinung dazu erst mitteilen, wenn er die Vorlage der Kommission hat. Ich hoffe, er hat trotzdem jetzt schon eine Meinung dazu.

Die einzigen Punkte, die als Meinung des Ministers beziehungsweise als Standpunkt der Regierung festgehalten sind, gibt es zum Thema „Galileo“. Da ist es ihm wichtig, dass es weitergeht und die private Finanzierung gesichert ist. Auch zur Weltraumpolitik hat sich der Minister geäußert, nämlich dahin gehend, dass er sich hier eine anwen­dungsorientierte Politik wünscht. Diese Aussage verstehe ich nicht ganz. Ich denke allerdings auch, dass das nicht unbedingt der allerwichtigste Punkt im Zuständig­keits­bereich des Verkehrsministeriums ist, den wir hier in Österreich besprechen sollten. Die Weltraumpolitik der EU ist sicher auch wichtig, aber für uns doch nicht unbedingt so sehr relevant. (Bundesrat Zellot: Für die Arbeitsplätze ist das sehr, sehr wichtig!)

Viel mehr würde mich interessieren, ob sich Minister Gorbach auch mit dem Klima­wandel abgefunden hat, denn in seiner Unterlage steht, dass wir über Strategien nachdenken, wie wir diesen bewältigen können – anstatt über Strategien nachzuden­ken, wie wir ihn verhindern könnten. Auch bei den Strategien im Bereich der Luftver­schmutzung würde ich mir wünschen, dass es da mehr gibt als ein Monitoring. Wie man jetzt in der Feinstaubdiskussion sieht, ist in manchen Bundesländern ja offen­sichtlich schon dieses Monitoring ein Problem, weil die nötigen Statusberichte über die Ursachen der Feinstaubbelastung in vielen Bundesländern noch nicht vorliegen. In Nie­derösterreich zumindest ist er noch nicht da, obwohl er schon längst fällig wäre.

Mich würde interessieren, was der Minister zur Eurovignette sagt. Strebt er in der Ver­kehrssicherheitspolitik der EU Konsequenteres an, als dies momentan national der Fall ist? Ich möchte auch wissen, welche Auswirkungen dieses Programm der EU auf das Arbeitsprogramm des Ministeriums hat.

Der Bericht inklusive Arbeitsprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen umfasst ganze sechs Seiten. Da gibt es auch sehr viele interessante Themen – Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung, Gesundheitsstrategie –, aber welche Ziele jetzt wirklich für Sie persönlich wichtig sind, steht leider auch nicht drinnen.

Ich hätte gerne, dass diese Unterlagen, die fehlenden Vorschläge, wirklich noch dis­kutiert werden. Deshalb möchten wir auch diesen Berichten, ausgenommen dem Wirtschaftsbericht, nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

12.24



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 64

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


12.24.29

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Herren Staatssekretäre! Die grundsätzliche Haltung, die im Ausschuss in Wirk­lichkeit auch von den Vertretern der Regierungsparteien, wie viele es jetzt auch immer sind, geteilt wurde, war, dass es ein Versuch war, einer Selbstverpflichtung nach­zukommen. Wir haben daraus die Konsequenz gezogen, dass wir zwar den Versuch als nicht besonders geglückt betrachten, aber immerhin honorieren wollen, dass es diesen Versuch gibt. Wir werden daher diesen Berichten zustimmen, nicht weil wir mit ihrer Form und ihrem Inhalt zufrieden sind, sondern eben als Ausdruck dessen, dass wir offensichtlich gemeinsam der Meinung sind, dass das zwar ein sehr, sehr verbesserungsfähiger, aber immerhin ein Anfang ist.

Kollege Bieringer hat in Aussicht gestellt, dass wir uns daranmachen werden, einen Entschließungsantrag aller Fraktionen des Hauses – wie viele das immer sind – auszuarbeiten, um für nächstes Jahr oder für die nächste derartige Debatte eine bessere Grundlage zur Verfügung zu haben.

Ich habe nicht die Absicht, Details zu wiederholen, denn da kann ich den meisten mei­ner Vorredner – Kollege Himmer ist da begreiflicherweise ein bisschen ausge­nom­men – zustimmen; nur in den Schwerpunkten: Die Berichte in ihrer großen Mehrheit, auch jene, die wir heute nicht auf der Tagesordnung haben – wir werden ja hier im Plenum noch eine zweite Runde mit anderen Regierungsmitgliedern zu absolvieren haben –, konzentrieren sich im Wesentlichen darauf, in knapper und, soweit ich beur­teilen kann, korrekter Art und Weise die beiden Dokumente, die dem zugrunde liegen, also sowohl das Legislativprogramm der Kommission wie auch das Arbeitsprogramm des Rates, zu referieren, was eine Arbeitsvereinfachung ist. Sie sind jedoch in aller Regel dort sehr schwach, wo es um die Herausarbeitung österreichischer Standpunkte geht.

Nun habe ich volles Verständnis dafür, dass ein konkretes Stimmverhalten, etwa in einem Rat, in einem multipolaren Entscheidungsprozess nicht vor dem Vorliegen eines konkreten Dokuments angesagt werden kann. Es wäre politisch auch völlig kontraproduktiv. Was aber der Inhalt ist, den die österreichische Bundesregierung beziehungsweise ihr jeweiliger Vertreter dort zu vertreten beabsichtigt, das sollte deutlich gemacht werden bis hin zu dem Punkt, wo deutlich werden sollte, wo die Knackpunkte einer österreichischen Zustimmung liegen könnten.

Wenn wir eine sinnvolle Debatte über solche Dokumente durchführen sollen, dann können wir keine Diskussion zwischen dem österreichischen Bundesrat und dem Euro­päischen Rat oder der Europäischen Kommission in die Wege leiten. Es gibt zwischen uns keine institutionelle Verbindung. Wo es hingegen eine kräftige institutionelle Ver­bindung gibt, ist zwischen dieser Kammer des österreichischen Parlaments und der österreichischen Bundesregierung. Daher machen diese Berichte, wenn sie nicht nur Informationscharakter haben sollen – dann müssten wir sie aber nicht auf die Tages­ordnung nehmen –, sondern wenn sie Basis einer Debatte sein sollen, nur dann Sinn, wenn die Elemente absehbare österreichische Positionen, Ziele österreichischer Politik in der EU und letztlich auch österreichische Prioritätensetzung in der EU-Politik deut­lich genug werden, dass man sich damit kritisch auseinander setzen kann.

Aus dem, was hier über ein Thema abgehandelt wird, das begreiflicherweise uns allen, wenn auch vielleicht von verschiedenen Seiten her, gemeinsam am Herzen liegen sollte, nämlich den Fortgang des Lissabon-Prozesses, der für die Wirtschaftskraft dieser Union von entscheidender Bedeutung ist, kann ich nicht erkennen, dass von


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 65

österreichischer Seite ein konstruktiver und initiativer Beitrag zur Reformulierung der Lissabon-Ziele absehbar ist. Gerade das wäre aber entscheidend notwendig.

Ich komme nunmehr zu einem für meine Verhältnisse frühen Schluss. Ich wiederhole: Es war ein Versuch. Dieser Versuch, dem Parlament eine Arbeitsgrundlage zur Ver­fügung zu stellen, ist als solcher anerkennenswert. Das begründet unsere Zustimmung. Inhaltlich erscheint er uns in den meisten Fällen als nicht gelungen, und zwar nicht deshalb, weil wir abweichende Positionen vertreten, sondern weil wir keine Positionen erkennen können, von denen wir abzuweichen oder die zu unterstützen wir eine Chance hätten.

Wir ersuchen die Bundesregierung, wie gesagt vielleicht in der zweiten Runde auch mit einem gemeinsam getragenen Entschließungsantrag, beim nächsten Mal eine Grund­lage beziehungsweise eine Unterlage vorzulegen, in der diese Pointierung stattfindet, auch wenn ich zugebe, dass das eine ein wenig charmante Aufforderung ist, denn die Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung zum Arbeitsprogramm des Rates im Jahre 2006 ist ja bis zu einem gewissen Grad eine Übung vor dem Spiegel. Ich hoffe also, dass die österreichische Bundesregierung mit dem österreichischen EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 so weit konform geht, dass sie dem zustimmen wird können. Aber für alle Zukunft und für alle hoffentlich bald ihr Amt antretenden anderen Bundesregierungen gilt: Wir wünschen uns eine klare Themensetzung, eine klare Positionierung und möchten uns damit kritisch auseinander setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Staats­sekre­tär Dolinschek. – Bitte.

 


12.31.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Erstmalig seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und ab nun regelmäßig berichten die nationalen Regierungen den nationalen Parlamenten über die Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Kommission. Frau Bundesrätin Kerschbaum hat bekrittelt, dass die Berichte in den Ausschüssen nicht beraten worden sind. Es ist das erste Mal, und ich denke, wir als Repräsentanten der Bundesregierung sind hier jetzt dazu da, diese Berichte an Sie weiterzuleiten. Nicht nur im Hinblick auf die nationale Umsetzung sind diese Berichte wichtig. Es sind wichtige Schwerpunkte. Das ist von besonderer Bedeutung und gibt uns die Möglich­keit, die europäische Zielsetzung maßgeblich zu beeinflussen beziehungsweise uns in Österreich darauf vorzubereiten.

Herr Bundesrat Konecny hat gemeint, die Berichte seien eher sehr schwach gehalten, was die Ausarbeitung des österreichischen Programms betrifft. Darauf werde ich spä­ter sicherlich noch zu sprechen kommen. Österreich hat maßgeblich dazu beigetragen, in die Europapolitik eine soziale Komponente einzubringen.

Der Bericht liegt nun in schriftlicher Ausfertigung vor. Außer Zweifel steht, dass wir anstehende Probleme wie zum Beispiel die Globalisierung nur in einem gemeinsamen Europa bewältigen werden können. Wenn ich an den Konsumentenschutz und die weltweit agierenden Unternehmen denke, dann meine ich, dass uns ein wirklich sicherer Konsumentenschutz nur dann gelingen wird, wenn wir unsere nationalen Ziel­setzungen auch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Gleichklang brin­gen. Wenn ich an den Behindertenbereich denke, wo wir dem Hohen Haus ein Behin­dertengleichstellungsgesetz vorgelegt haben, so baute dieses Gesetz sicherlich auf der Richtlinie der Europäischen Union auf, die uns Mindeststandards vorschreibt, wir


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 66

haben aber wesentlich weiter gehende sozialpolitische Akzente gesetzt. Schließlich und endlich hindert uns nichts daran, besser zu sein als andere Nationen und Staaten, und nichts hindert uns daran, Mindestanforderungen zu überschreiten, wie wir das beim Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen getan haben. Am Hohen Haus wird es liegen, unter Umständen weitere Verbesserun­gen im Behindertengleichstellungsgesetz, wie es bereits durch den Ministerrat gegan­gen ist, umzusetzen. Wir wollen nicht im Mittelmaß verbleiben, sondern wir wollen auch in Zukunft maßgeblicher Lieferant sein und unsere guten sozialen Leistungen in ein neues, soziales Europa einbringen.

Denken Sie zum Beispiel an das Kinderbetreuungsgeld. Mittlerweile beneiden uns viele europäische Staaten darum. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist kein gutes Beispiel!) Das ist meiner Meinung nach ein sehr gutes Beispiel, Frau Bundesrätin. Schauen Sie sich die Statistiken in ihren einzelnen Zahlen an! (Bundesrätin Dr. Lich­ten­ecker: Genau! Schauen Sie sich die Zahlen zum Wiedereintritt ins Erwerbsleben an!) Viele beneiden uns um die einzigartige Familienpolitik und unsere Familien­för­derung in Österreich. Denken Sie zum Beispiel an die Pensionsharmonisierung: Während man in vielen anderen Staaten noch jahrelang darüber diskutieren wird, haben wir gemeinsam eine Pensionsharmonisierung umgesetzt, die uns die Pensionen nachhaltig sichert. Ich danke auch Ihnen hier im Bundesrat dafür, dass Sie das auch mitgetragen und damit Verantwortung für die österreichische Bevölkerung gezeigt haben. (Bundesrat Konecny: Herr Staatssekretär! Darum geht es aber in den Be­richten nicht!) – Selbstverständlich! (Bundesrat Konecny: Nein! – Weitere Zwi­schen­rufe bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Es geht um das Initiativprogramm der EU!) Da haben Sie den Bericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Gene­rationen nicht aufmerksam gelesen. (Bundesrat Konecny: Oh ja, selbstverständ­lich!)

Nun liegen uns zwei Dokumente vor, welche die Arbeitsschwerpunkte in der Euro­päischen Union für das heurige Jahr zusammenfassen. Es sind dies auf der einen Seite das Arbeitsprogramm der Kommission, auf der anderen Seite das Arbeitspro­gramm des Rates. Beide Bereiche sind in den meisten Fällen gleich lautend. Daher will ich mich heute nur auf wesentliche Punkte, die im vorliegenden Bericht enthalten sind, beschränken.

Die Europäische Kommission hat im Arbeitsprogramm für 2005 mit 25. Jänner dieses Jahres Folgendes vorgelegt. Das Programm sieht vier Prioritäten vor: Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und außenpolitische Verantwortung. Der Verbraucherschutz zum Beispiel ist Bestandteil des Kapitels Sicherheit. Der unser Ressort betreffende Bereich umfasst eine sozialpolitische Agenda, die insbesondere Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Sozial- und Beschäftigungspolitik umfasst. Die Sozialagenda schlägt Schlüsselmaßnahmen in zwei Schwerpunktbereichen vor: Es geht um die Schaffung von Vollbeschäftigung und einer solidarischen Gesellschaft, die Chancengleichheit für alle beinhaltet. Um das Ziel einer solidarischen Gesellschaft zu erreichen, sind in den nächsten Jahren unter anderem folgende Maßnahmen geplant: die Fortsetzung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der Modernisierung des Sozialschutzes, die Klärung der Rolle und der Merkmale von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch eine Mitteilung der Kommission, und das Jahr 2010 soll zum Europäischen Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt werden mit dem Ziel, die erreichten Fortschritte abzuschätzen und neue Initiativen zu setzen.

Zur Bekämpfung von Armut hat Österreich in den letzten fünf Jahren wesentliche Projekte umgesetzt. Ich erinnere Sie an die Einführung des Kindergeldes, das ich bereits vorhin erwähnte, die Einführung der Behindertenmilliarde, die Integration von behinderten Menschen auf dem Arbeitsplatz, die Erhöhung des Pflegegeldes et cetera.


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Unser Ziel wird es auch weiterhin sein, Armut dort zu bekämpfen, wo sie auftritt. (Bun­desrat Giefing: In Kärnten!) Weitere Schwerpunkte sind Maßnahmen ... – Zum Beispiel! Überall gibt es einen Anteil von Armut; in Kärnten ist er relativ gering, weil wir dort einen ausgezeichneten Landeshauptmann haben. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Beifall bei den Freiheitlichen.)

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleich­stel­lung der Geschlechter, die Diskussion der Frage, wie sich die Problematik der altern­den Gesellschaft in der Europäischen Union bewältigen lässt, sollen ebenfalls fort­gesetzt werden, und durch eine zielgerichtete Aktion für Jugendliche sollen die viel­fältigen Interessen dieser Gruppe aufgegriffen werden. Es soll eine umfassende Jugendpolitik entwickelt werden, in der verschiedene Politikbereiche, die sich auf die Jugend auswirken, wie zum Beispiel Soziales, Mobilität und Bildung, ganz einfach zusam­mengeführt werden. Ein Vorschlag in diesem Zusammenhang ist der Euro­päische Jugendpakt, den der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung am 22. und 23. März aufgegriffen hat. Er zielt darauf ab, die allgemeine und die berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu erleich­tern. Hier hat Österreich bereits wesentliche Schritte in der Jugend- und Familienpolitik gesetzt, und wir werden auch auf europäischer Ebene jede weitere Verbesserung im Sinne der österreichischen Jugend und der Jugend Europas unterstützen.

Schließlich wird im Kapitel Sicherheit darauf hingewiesen, dass die Verbraucher ausreichend geschützt und angemessen informiert werden müssen. Zum Beispiel sieht das Programm des Rates im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit im Be­reich Konsumentenschutz vor, die Arbeiten an der Richtlinie für Verbraucherkredite fortzusetzen. Der Vorschlag enthält unter anderem Informationsvorschriften vor der Vertragserklärung, verpflichtende Inhalte für die Kreditverträge und das Prinzip der verantwortungsvollen Kreditvergabe. Ziel ist es, die Position der Verbraucher in diesem Bereich ganz einfach zu stärken.

Das sehe ich als besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit, vor allem im Konsumen­tenschutz, für den ich ja in unserem Ressort zuständig bin. Angesichts einer immer stärker werdenden Globalisierung und der Undurchschaubarkeit der internationalen Konzerne wird es wichtig sein, unsere Konsumenten immer mehr und immer besser davor zu schützen. Wir werden und dürfen es nicht zulassen, sehr geschätzte Damen und Herren, dass internationale Konzerne ihr Geschäft auf dem Rücken der Kon­sumenten machen. Das wird einer gemeinsamen Anstrengung von uns allen bedürfen.

Der Bericht über die Zielsetzung der Europäischen Union liegt uns jetzt vor, es werden uns aber nur dann Lösungen der anstehenden Probleme gelingen, wenn wir auch weiterhin einen österreichischen Weg auf hohem Niveau gehen werden. Österreich will hier vor allem im Sozial- und Konsumentenschutzbereich weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Dies dient nicht dazu, uns in irgendwelchen Statistiken an erster Stelle zu sehen, das dient ausschließlich dazu, unsere hohen Standards und unsere guten Leis­tungen auch weiterhin für die Menschen in unserem Land zu erhalten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.42


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Konrad. – Bitte.

 


12.42.13

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat jetzt die Gelegenheit genützt, um an dieser Stelle ein paar Punkte


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 68

auszuführen, die seiner Meinung nach große Errungenschaften der Regierung dar­stellen, und er hat mir damit in gewisser Weise ein Stichwort geliefert. Ich möchte mir nämlich anhand von zwei Beispielen anschauen, wie sehr denn die österreichische Politik mit den in diesen Berichten angeführten Zielen der EU übereinstimmt, und zwar möchte ich mich auf den Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Gene­rationen und Konsumentenschutz konzentrieren, also genau auf den Bereich, über den Sie gerade gesprochen haben.

Auch ich bin der Meinung, dass die Berichte leider einen relativ geringen Informations­gehalt haben, und spannend wäre für mich auch, nicht nur zu hören, was denn die österreichische Position zu den Vorhaben der EU ist, sondern auch, inwiefern die Themenbereiche in Österreich behandelt werden sollen. So ist zum Beispiel unter dem Punkt „Solidarität“ als Ziel die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter angeführt, und da wäre es ja höchst spannend, die österreichische Position einmal näher zu diskutieren.

Sie haben vorher gesagt, wir können auch besser sein, wir müssen nicht nur die Min­destvorgaben erfüllen. Da haben Sie Recht. Allerdings sind mir in letzter Zeit nicht gerade viele EU-Richtlinien untergekommen, in denen Österreich die dort vorgeschrie­benen Standards weit überschritten hätte. Ich sage nur: Gleichbehandlungsgesetz. Da ist das keinesfalls passiert. (Staatssekretär Dolinschek: Selbstverständlich!)

Ich möchte jetzt das Stichwort Einkommensschere in die Runde werfen. Die Einkom­mensschere ist ein klares Beispiel dafür, wie Frauen finanziell schlechter gestellt sind. Die Einkommensschere ist unter anderem eine direkte Folge der Tatsache, dass Frauen den größten Teil der Kinderbetreuung leisten. Diese Einkommensschere macht keine Anstalten, sich von selbst zu schließen, und von Seiten der Regierung sehe ich keine Anstalten, wirklich wirksame Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Im Dezember 2004 betrug der Anteil von Männern bei Menschen, die sich in Karenz befinden, 3,02 Prozent, und das stellte schon einen neuen Rekordwert dar. Dass sich also in diesem wichtigen Bereich der finanziellen Grundlage für eine Gleichstellung etwas ändert, das ist momentan nicht zu sehen.

Ich belasse es jetzt bei diesem Stichwort, und ich denke mir, schon hier wird klar, dass dieses Ziel der EU, nämlich die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, in Österreich kein vorrangiges ist.

Manchmal ist aber leider auch nicht einmal die Zusammenfassung, die wir in diesen Berichten finden, sehr informativ. Ebenfalls unter dem Punkt „Solidarität“ wird als Ziel angegeben: „Durch zielgerichtete Aktionen für Jugendliche können die vielfältigen Interessen dieser Gruppe aufgegriffen werden.“

Meine Damen und Herren! Der Informationsgehalt dieses Satzes ist gleich null, und ich interpretiere das jetzt einmal folgendermaßen: Was Politik für junge Menschen betrifft, so ist man sich in der EU und auch in Österreich über alle Grenzen hinweg einig, dass das ein wichtiges Thema ist, denn Jugendliche sind die Zukunft Europas. Wir alle kennen diese Loblieder auf die Jugend, denn sie werden oft genug bei Jungbür­ger­feiern und bei ähnlichen Veranstaltungen gesungen. Nur: Wenn dann diese Feiern vorbei sind, wird es schwierig; denn ich habe schon den starken Eindruck, dass es bei der Anerkennung der Bedeutung und der Wichtigkeit dieses Themas bleibt, was jedoch die Umsetzung betrifft, macht sich eine gewisse Hilflosigkeit breit. Eine politische Einbindung von Jugendlichen funktioniert in Österreich nicht gut. Die Strukturen, die es gibt, sind nicht ausreichend ausgebaut. Man sehe als Beispiel die Schuldemokratie an.


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Auch der UNO-Kinderrechtsausschuss empfiehlt der EU in seinen abschließenden Be­obachtungen vom Februar unter anderem, die Bundesjugendvertretung und auch lokale Jugendorganisationen stärker zu unterstützen, sieht also hier Aufholbedarf.

Eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre, was ja eine direkte Form der stärkeren Beteili­gung junger Menschen wäre, ist bundesweit nicht in Sicht, auch in den meisten Bundesländern blockiert hier die ÖVP. In diesem Bereich wäre es wichtig, klarer definierte Positionen zu finden, auch von Seiten Österreichs. Mich hätte es sehr inter­essiert, was denn die genaue österreichische Position zu diesem Ziel ist.

Abschließend bleibt mir zu sagen: Ich finde es erfreulich, dass auch die anderen Fraktionen bei den Verhandlungen im Ausschuss die Meinung vertreten haben, dass in Zukunft mehr Informationsgehalt in diesen Berichten nötig sein wird. Ich hoffe, dass wir also die zukünftigen Berichte dann wirklich mehr auf Inhalte fokussiert diskutieren können. Die Kürze des Redebeitrages des Herrn Bundesrates Konecny ist für mich der beste Beweis dafür, dass offenbar die Länge und der Inhalt dieser Berichte nicht ausreichend waren. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.– Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.47


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Zellot. – Bitte.

 


12.47.06

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die uns vorliegenden Arbeitsprogramme der Kommission zu den verschiedenen Bereichen und auch die Stellungnahme der Regierung ansieht, dann kommt man zu der Erkenntnis, dass es zwar wohl Zielvorgaben sind, aber in den verschiedenen Be­reichen die Aktivität im eigenen Land vielleicht noch mangelhaft dargestellt ist.

Ich habe das beim Studieren der Unterlagen natürlich auch erkannt, möchte aber vor allem auf den Bereich des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eingehen, den ich mir ein bisschen genauer angesehen habe und bei dem ich auch, meine geschätzten Damen und Herren, teilweise mitgearbeitet habe. Ich möchte aber vorausschicken, dass das ganze Programm, das ich hier sehe, auch ein Leitbild der Europäischen Union ist, ein Leitbild der Europäischen Union unter Einbeziehung der Nationalstaaten, das nachvollziehbar ist und natürlich auch verwirklicht werden soll.

Ich glaube, es sind wichtige Themen wie Umwelt, wie Technik, wie Straße, Schiene, die gesamte Infrastruktur, der europäische Wirtschaftsstandort, vor allem die Infor­mations- und Kommunikationstechnologie. Ich glaube, jeder einzelne Bereich, der hier aufscheint, ist wichtig, egal ob das ein Sozial- oder auch ein Wirtschaftsthema ist. Ich glaube auch, dass in Zukunft die Kommunikation, die Infrastruktur, vor allem aber die Technologie für unseren Wirtschaftsstandort Österreich von Wichtigkeit sein wird.

Wir haben es auch in Kärnten verspürt, dass es nur auf Grund von verschiedenen Ausbildungsstätten – zum Beispiel durch die Errichtung eines Forschungsparks, des Lakeside Parks, in Klagenfurt – möglich ist, eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik zu machen, um, wie das hier schon von verschiedenen Vorrednern angesprochen wurde, der Jugend einen natürlich auch zukunftsorientierten Arbeitsplatz zu geben. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass verschiedene Bereiche der Forschung auch hier nach Österreich kommen, um das zu nützen, was wir als Grundlage an For­schungsstätten in unserem Land geschaffen haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist einfach der Beweis dafür vorhanden, dass die bayrische Automobilindustrie und die ganze automotive Technik nur auf


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 70

Grund von wirtschaftspolitischen Maßnahmen nach Villach gekommen sind. Etwa durch das Steuerpaket oder durch einzelne Maßnahmen im Finanzbereich war es möglich, solche Betriebe hier anzusiedeln.

Ich möchte vielleicht noch auf einen Punkt eingehen, auf etwas, was für viele auch unverständlich ist. Ich habe zum Beispiel für das Bundesland Kärnten in der Arbeits­gruppe für Weltraumsicherheitsforschung, vor allem Sicherheitsforschung und was hier in Zukunft passieren soll, mitgearbeitet. Wie war eigentlich das Ganze? Die Akademie der Wissenschaften war in jedem Bundesland und hat dort in Form von Arbeitsgruppen erarbeitet: Wie schaut die Zukunft, wie die Sicherheitsforschung in Österreich aus? – Diese Arbeitsgruppen haben ein Programm erarbeitet, meine geschätzten Damen und Herren, und Anfang April – ich glaube, vor einer Woche war das – ist dieses Buch der Akademie der Wissenschaften auch herausgekommen, was hier in diesem Programm natürlich leider noch nicht aufscheint. Man muss sich vorstellen, dass diese Arbeit jetzt fast ein Jahr gedauert hat, sehr gründlich gemacht wurde, aber hier nicht aufscheint, wenn man von Sicherheitsforschung in diesem Bereich spricht. Den Stand und die österreichische Haltung findet man leider nur in einer Zeile.

Wenn sich das ändert, dann können wir als verantwortungsvolle Volksvertreter hier auf Grund dieser Arbeitsprogramme und auf Grund dieser Arbeitsberichte sehen, wie in verschiedenen Fachbereichen die Zukunft Österreichs ausschauen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.52


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

 


12.52.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich nur ganz kurz auch Stellung nehmen.

Wir haben hier den Versuch unternommen, in einer Form der Selbstverpflichtung die Vorhaben der Kommission in Bezug auf unsere Ministerien zu präsentieren. Ich möchte das ausdrücklich betonen, denn es sind natürlich nicht Jahresvorschauen der einzelnen Ministerien; diese wären natürlich sehr viel umfangreicher darzulegen.

Daher möchte ich auch gleich auf die Kritik von Herrn Bundesrat Schennach eingehen, der gesagt hat, in Bezug auf Frauen gibt es nur einen einzigen Punkt, nämlich den Punkt Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, wo die Europäische Union über ein „Europäisches Gender Institut“ entscheiden wird. Ich bedauere das auch, dass es nicht mehr Punkte gibt, und ich kann Ihnen versichern, dass die österreichische Präsi­dentschaft daher alles unternehmen wird, um im Jahr 2006 auch einige andere Themen auf die Agenda der Europäischen Union zu bringen.

Ich als Gesundheits- und Frauenministerin habe mich entschlossen, das Thema Frauengesundheit in den Mittelpunkt der österreichischen Präsidentschaft zu stellen. Wir haben das bereits angekündigt, und es gibt auch Vorarbeiten. Wir haben den Frauengesundheitsbericht vorige Woche präsentiert, und wir werden ihn nächste Woche in einem Gesundheitsdialog im Gesundheitsministerium breit diskutieren; wir haben mit der Kommission bereits beschlossen, dass sich Österreich verpflichtet, im Rahmen der Peking-Ziele – es sind dies zwölf Ziele, von denen erst fünf erarbeitet sind – die Definition von Gesundheitszielen und von Frauengesundheitszielen vorzu­nehmen; und wir werden darüber hinaus auch einen Schwerpunkt Diabetes setzen, auch wenn dieser nicht frauenspezifisch ist.

Im frauenspezifischen Bereich werden wir uns aber vor allem dem ganzen Gebiet der „harmful traditional practices“, also der traditionsbedingten Gewalt gegenüber Frauen,


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 71

widmen. Das beginnt bei der Zwangsheirat und geht über Ehrendelikte – also Ehren­morde, vor allem an Frauen –, Menschenhandel und Genitalverstümmelung bis hin zur Steinigung. Wir werden das selbstverständlich nicht imperialistisch über die Köpfe betroffener Frauen hinweg machen, wir müssen aber dessen gewärtig sein, dass diese Praktiken – wenngleich alle selbstverständlich verboten in Europa – tatsächlich statt­finden. Wir werden auch versuchen, das solidarisch für und gemeinsam mit betroffenen Frauen in anderen Ländern zu erarbeiten und das dann auch in die Vereinten Nationen hineinzutragen mit einem entsprechenden Bericht der Europäischen Union bei der nächsten Konferenz „Peking +11“, die im Februar beziehungsweise März 2006 statt­finden wird.

Also ich kann Ihnen versichern, dass die österreichische Präsidentschaft hier eine Reihe von Akzenten setzen wird, sodass im Jahr 2006 mehr auf der Agenda der Frauen- und der Gleichstellungspolitik drauf sein wird als im Jahr 2005.

Selbstverständlich setzt das Frauenministerium im Rahmen des Arbeitsprogramms auch eine Reihe von Initiativen im Bereich des Gender Pay Gap. Diese sind aber nicht im Rahmen der Europäischen Union aufgelistet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.56


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


12.56.00

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns mit vier Arbeitspro­grammen, und es ist doch auf jeden Fall ein Fortschritt, dass wir erstmals Näheres über die strategischen Ziele der Europäischen Union erfahren, aber auch über die ope­rativen Maßnahmen, die gesetzt werden sollen, um diese Ziele zu erreichen. Wenn etwas das erste Mal ist, kann es sicher nicht in jeder Richtung perfekt sein, aber es ist einmal eine Basis, von der man weggehen kann. Schließlich wurde Rom auch nicht an einem Tag erbaut, sondern man hat doch ungefähr 1 300 Jahre gebraucht vom Beginn bis zum Ende. (Bundesrat Konecny: Ich hoffe, das geht schon ein bisschen schneller!) Herr Kollege, das können wir nicht beurteilen, weil wir eine gewisse Endlichkeit haben. (Bundesrat Konecny: Sagen wir es anders: Wir zwei sollten es noch erleben!)

Nun, zu den operativen Maßnahmen ist zu sagen, dass, wenn man sich die Berichte genau ansieht, doch sehr viel nicht nur für mich persönlich, sondern auch für die politische Arbeit zu gewinnen ist. Damit halten die Arbeitsprogramme der EU Einzug in die nationalen Parlamente und damit in der Regel auch in beide Kammern. Wir können lesen, wir können darüber nachdenken, wir können reflektieren, und das ist, bitte, auf jeden Fall ein Qualitätssprung.

Einen Vorteil bildet es natürlich auch, dass wir jetzt Berichte haben. Auf denen können wir einerseits aufbauen, aber andererseits auch die Folgeberichte dann entsprechend einstufen, ob die Qualität besser geworden ist oder sich verschlechtert hat.

Ein Weiteres will ich nicht unerwähnt lassen: Auch das Europäische Parlament bemüht sich – sicher nach einem gewissen Wahlschock voriges Jahr im Juni  –, die Ver­bindung mit den nationalen Parlamenten zu intensivieren. Ich darf daran erinnern, dass sich Präsident Borrell bereits sehr knapp, nachdem sich das Europaparlament konstituiert hatte, in Österreich aufgehalten hat und jeder Abgeordnete sowohl des Bundesrates als auch des Nationalrates die Möglichkeit gehabt hat, sich mit euro-


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päischen Problemen in seiner Gegenwart auseinander zu setzen. – Über den Zuspruch will ich mich derzeit nicht äußern, er war aber keineswegs aufregend.

Weiters darf ich noch einmal festhalten, dass auch die diversen Ausschüsse des Europaparlaments bemüht sind, die Kontakte zu den nationalen Parlamenten zu intensivieren, und gelegentlich nehmen auch diverse Abgeordnete die Chance wahr, sich in Brüssel mit Ideen einzubringen.

Ein weiterer Hinweis ist gestattet: Die britische Präsidentschaft ist bereits jetzt daran interessiert, mit den nationalen Parlamenten Verbindung aufzunehmen, und lädt zu verschiedenen Veranstaltungen ein.

Wenn nun die Grünen meinen, dass sie zwei dieser Arbeitsprogramme ablehnen müssen, okay, dann sollen sie es tun. Ich will eines sagen: Mir ist das nicht ganz verständlich. Ich hätte eher erwartet, dass Sie positiv erwähnen, dass hier endlich etwas geschieht. Ich habe vor kurzem Abgeordneten Voggenhuber gehört, wie glühend der für Europa ist, daher habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass nun die Grünen zu Wirtschaft, Arbeit und Umwelt ja sagen, aber die beiden anderen Programme ablehnen.

Zu dem, was Herr Professor Konecny gemeint hat, nämlich man möge auch die öster­reichischen Positionen in die Berichte hineinnehmen, meine ich, ich weiß nicht, ob das aus verhandlungstaktischen Gründen immer klug ist. Außerdem ist es ja der „Teufel im Detail“, der bei solchen Vorlagen immer ausformuliert werden muss. (Bundesrat Konecny: Na geh, das habe ich nicht gewusst! Sonst hätte ich es nicht erwähnt!) – Na gut, dann hätten Sie es nicht erwähnt, Herr Professor! (Bundesrat Konecny: Das ist der Sinn der Berichte!)

Die Knackpunkte kann man meiner Ansicht nach in die Berichte nicht hineinnehmen. (Bundesrat Reisenberger: Zu was haben wir dann die Berichte, Herr Kollege?) Es gibt ja auch andere Länder, in denen man all das liest und dann weiß, wo in Österreich die Schmerzgrenze ist – oder nicht ist.

Bei einem Kompromiss in der Demokratie muss bekanntlich jeder Haare lassen. Würden Sie zum Beispiel jetzt in den Berichten feststellen, dass dieses und jenes die österreichische Position ist, kommen Sie von der Opposition sofort daher und sagen: Österreich hat das und das gefordert, hat sich aber nur – ich weiß nicht, zu 30 oder 40 Prozent durchgesetzt, daher ist das automatisch ein schlechter Kompromiss!

Deshalb bin ich voll und ganz der Meinung der Bundesregierung, der einzelnen Minister, dass man solche Sachen nicht hineinschreibt.

Als Letztes noch: All das erfolgt heuer zum ersten Mal, es wird sich der Prozess sicher noch einspielen, und es werden somit die nationalen Parlamente die Möglichkeit haben, einerseits zu qualifizieren und sich andererseits mit ihren Ideen einzubringen.

Aus diesem Grunde wird meine Fraktion, wie schon Bundesrat Himmer gesagt hat, diese Programme auf jeden Fall positiv zur Kenntnis nehmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Konecny: Das hätte ich mir nicht gedacht!)

13.01


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesrat Kampl. (Bundesrat Dr. Kühnel – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz, in Rich­tung des Bundesrates Konecny –: ... Ihr Handy ...! Da wird ein Spielchen abge­hal­ten, ...! – Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenbemerkung von Staatssekretär Morak. – Bundesrat Konecny: Oja!) – Bitte, Herr Bundesrat.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 73

13.01.52

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsi­dent! Frau Bundesminister! Geschätzter Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Kollegin Konrad! Wir beide diskutieren gerne miteinander, mir gefällt das, dass Sie ab und zu versuchen, sehr ausgleichend in die Diskussion ein­zugreifen. Nur: Wir feiern heuer 60 Jahre Zweite Republik und 50 Jahre Staats­vertrag – und die SPÖ-Fraktion und die Grünen hätten schon lange die Gleichberech­tigung von Männern und Frauen im Einkommensbereich übernehmen beziehungs­weise immer dafür eintreten können. (Bundesrätin Kerschbaum: ... wir immer machen?!) Unsere Bundesregierung wird das jetzt machen. Ihr könnt versichert sein: Sie wird das machen. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Kerschbaum und Konrad sowie bei der SPÖ.) – Lieber Herr Kollege Konecny, wir kennen das Problem. (Bundesrat Konecny: Wer ist „wir“?) Mich wundert, dass ihr heute so großzügig seid und sagt, ihr werdet dem heute zustimmen – ja, weil es einfach gar nicht mehr anders geht!

Ihr habt schon viel zu oft Nein gesagt. Viel zu oft wart ihr da und habt bei noch so guten Vorstellungen, noch so guten Überlegungen der Bundesregierung ein „Nein“ gesagt. Aber das sind wir gewohnt, unser Zug wird trotzdem weitergehen. Wenn ihr wollt, könnt ihr in Zukunft mitfahren. Mehr aber, also den Schaffner und die Verant­wortung, werden auch in Zukunft wir übernehmen. (Bundesrat Reisenberger: Sie beweisen Realitätsverweigerung mit diesen Worten!) Das kann ich Ihnen versichern! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Winter: Die ÖVP traut sich schon nicht mehr zu applaudieren!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich genießt eine hohe Verantwortung im europäischen Bereich, in der Europäischen Kommission. Und es wird dort auch gehört. In allen Unterlagen, die wir bekommen haben, spiegelt sich das wider. Ich bin sehr froh darüber, dass in diesen Programmen über die nächsten Prioritäten „Wohl­stand, Solidarität und Sicherheit“ auch als Ziele außenpolitischer Verantwortung ganz prominent erwähnt werden.

Das muss sein, das soll sein, denn 25 Staaten, meine sehr geehrten Damen und Herren, über 400 Millionen Menschen, über 98 000 Gemeinden – dieses Zusammen­führen von der untersten Skala der sozialen Einrichtungen bis hin zu jenem Wohl­standsniveau, das Österreich im internationalen Vergleich genießt, muss man erst einmal bewältigen! Das sind die großen Barrieren, die wir überbrücken müssen. Ich bin davon überzeugt, dass es unsere Bundesregierung kann und will!

Notwendig wird es auch sein, dass wir die Gleichstellung der Geschlechter wirklich mit allem Ernst vorantreiben, wie die Frau Bundesminister vorhin gemeint hat.

Die alternden Gesellschaften, die Europa derzeit hat, sind für uns ein ernstes Problem. Das muss ja auch bewältigt werden! Zielgerichtete Aktionen für Jugendliche muss es geben, denn die Jugend wird einmal Europa verantworten, der Jugend wollen wir unser schönes Land anvertrauen, und an der Jugend wird es liegen, ob wir in der Lage sind, in unseren Ländern sozialen Frieden, Kultur und – ich möchte sagen, auch den Wohl­stand aufrechtzuerhalten. Dringende Vorhaben sind also Maßnahmen in der Jugend­politik und größere Solidarität innerhalb der Generationen. Laut Lissabonner Strategie ist vorgesehen, diese Ziele innerhalb von fünf Jahren zu erreichen.

Ein neues Programm für einen künftigen Gesundheits- und Konsumentenschutz wird not­wendig sein, ebenso eines für die Jugend. Unser Ziel für unsere Jugend muss es einfach sein, das als Schwerpunkt anzusehen. Und wenn wir das können, wird unsere Jugend auch glaubwürdig mit uns gehen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass diese Bundes­regierung, diese Politik, die wir in Österreich betreiben, versuchen wird, bei den Ver­handlungen, bei den Gesprächen, ob im Rat oder in der Kommission, mit den anderen Staaten Lösungen für die Zukunft zu finden.

Wenn wir versuchen – und zwar gemeinsam –, eine Politik zu machen, einer Politik zu folgen, die wir mit dem Beitritt zur EU eingeschlagen haben, dann tragen wir auch mit die volle Verantwortung, bis das Paket, das wir gemeinsam gewollt haben, dorthin gebracht wird, wo wir sagen können, dass wir unsere Ziele erreicht haben. Wir sind nicht mehr die „Insel der Seligen“! (Bundesrat Reisenberger: Ja! Seit es Schwarz-Blau gibt!)

Wir müssen auch Verständnis für all jene haben, die neu zu Europa gekommen sind, zum „Europa der 25“. Wir waren mit Kollegen vor kurzem in Moldawien. Moldawien wird ja nicht demnächst beitreten, sehr wohl aber Rumänien und Bulgarien. Und angesichts dessen, was sich da noch abspielt, meine Damen und Herren, was sich da noch tut, werden wir alle zusammenstehen müssen, um diese Problematik zu be­wältigen.

Mein Appell und jener meiner Fraktion lautet (Rufe bei der SPÖ: Welche Fraktion? Was für eine?), die derzeitige Strategie der Bundesregierung zu unterstützen. Wir sollten auch diesen Bericht der Bundesregierung jährlich verlangen, er spiegelt für uns die bisherige Arbeit wider, da wir doch mitberaten und mitentscheiden sollen, wie eine zukünftige Politik für die 25 Staaten Europas gestaltet werden soll.

In diesem Sinn wird die freiheitliche Fraktion das Ganze politisch mittragen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist eben­falls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Jahresvorschau des Bundesministeriums für 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des ope­rativen Jahresprogramms des Rates.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 75

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Bericht der Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen zur Jahresvorschau ihres Ministeriums für 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission für 2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrätin Kersch­baum begibt sich zum Präsidium.)

Frau Kollegin, darf ich Sie bitten, während des Abstimmungsvorganges entweder sit­zen zu bleiben oder von vornherein nicht dabei zu sein!

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Jahresvorschau des Ministe­riums für 2005 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.11.52 7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächti­gun­gen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehaltsgesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006) (829 d.B. und 833 d.B. sowie 7242/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Prutsch übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Günther Prutsch: Verehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Staats­sekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Auslands­katastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächtigungen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehaltsgesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden; es ist dies das Bud­getbegleitgesetz 2006.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


13.13.14

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wieder einmal eine Vorlage, in die man verschiedene Punkte hineingemengt hat, die nichts miteinander zu tun haben. Es ist de facto inzwischen bei jeder Plenarsitzung dieses Thema auf dem Tapet. Noch dazu handelt es sich hiebei um Thematiken, die nicht einmal in irgendeiner Weise korrelieren, was eine Zustimmung dann auch sehr, sehr schwierig macht.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 76

Punkt 1 – Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen und so weiter – wird unsere Zustim­mung finden.

Gleiches gilt für Punkt 2: Das Überschreiben der Vermögensanteile am Flughafen Linz an das Land Oberösterreich beziehungsweise an die Stadt Linz ist gleichfalls zu befür­worten.

Beim dritten Punkt, dem Landeslehrer-Dienstrecht, gibt es grobe Mängel, auf die wir bereits hingewiesen haben. Darum wird die grüne Fraktion ein differenziertes Abstim­mungsverhalten haben. Der Punkt ist, dass Frau Gehrer in einem Brief festhält, dass bei einer Evaluierung dieses Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, die von Universitäts­professor Altrichter und dem Institut SORA durchgeführt wurde, einiges angemerkt wurde, was auf Mängel schließen lässt.

„In der Evaluierung wurde ...“, so schreibt sie in diesem Brief, „festgehalten, dass die Tätigkeit des Klassenvorstands besonders dann, wenn auf eine stärkere Individua­lisierung des Unterrichts Augenmerk gelegt wird, sehr umfangreich ist.“ Dement­sprechend soll das abgegolten werden. Wenn Sie sich allerdings vor Augen führen, welche Bereiche da, wie die Ministerin festhält, mit 70 € „abgegolten“ werden sollen, werden Sie feststellen, das ist ein gehöriges Stück Hohn!

Diese Bereiche sind nämlich wie folgt von der Frau Ministerin festgehalten: „Ins­besondere bei der erfolgreichen Umsetzung folgender Maßnahmen kommt dem Klas­senvorstand ein hoher Stellenwert zu:

Frühzeitige Erkennung der Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler, um durch entsprechende pädagogische Begleitmaßnahmen die bestmögliche Bildung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten;

Ziel- und bedarfsgerechter Einsatz des Förderunterrichts;

Effiziente und partnerschaftliche Umsetzung des Frühwarnsystems gemeinsam mit den Eltern und Schülern;

Mitarbeit bei der Koordination der Lern- und Freizeitangebote im Rahmen der Tages­betreuung;

Sicherung der Unterrichtsqualität bzw. Mitarbeit bei Evaluierungsmaßnahmen;“

Das, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ist einfach zu wenig! Und das ist auch unser Kritikpunkt. Man sollte hier mit Augenmaß vorgehen und diese Anfor­derungen, die auf die Klassenvorstände zusätzlich zukommen, in einer anderen Form abgelten!

Dazu gibt es von uns auch noch den Vorschlag, diese zusätzlichen Arbeiten der Klas­senvorstände auch noch durch eine Abschreibstunde zu honorieren. Diese Abschreib­stunden sollen aber, egal, ob in Volksschule, Hauptschule oder Polytechnischer Lehr­gang, gleich sein (Beifall bei den Grünen), beziehungsweise könnte man damit eine „Klassenvorstandsstunde“ einführen, in der die Probleme der Schülerinnen und Schü­ler abseits des normalen Unterrichts besprochen werden können.

Auf diese Forderungen wurde in diesem Gesetz in keiner Weise eingegangen. Daher wird es von zwei Bundesrätinnen meiner Fraktion keine Zustimmung zu dieser Vorlage geben, wobei ich nochmals betone, dass ich als oberösterreichische Bundesrätin es sehr begrüße, dass die Anteile am Flughafen Linz an Oberösterreich beziehungsweise an Linz übergehen. (Beifall bei den Grünen.)

13.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 77

13.18.01

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Budgetbegleitgesetz 2006 ist gegenüber den Vorjahren eine wesentlich schlankere Ausgabe und umfasst sechs Gesetze bezie­hungsweise Artikel, obwohl sich der Bogen weit spannt: vom „Tsunami-Gesetz“ bis hin zu den Landeslehrern. Beim letzten Budget hatten wir noch 25 Gesetzesartikel im Budgetbegleitgesetz, im Jahr davor noch 96. Die Bemühungen unseres Vizepräsi­denten Jürgen Weiss um schlanke Budgetbegleitgesetze haben also offensichtlich ihre Wirkung nicht verfehlt.

Dem Finanzminister und dem Staatssekretär ist es – und das muss man mit aller Deutlichkeit sagen! – wieder gelungen, ein Budget vorzulegen, mit dem trotz enormer Steuerentlastungen für Niedriglohnbezieher und infolge der Senkung der Körper­schaftsteuer auf 25 Prozent insbesondere auch für die Unternehmer das Defizit bei moderaten 1,7 Prozent hält, ein Budget, das außerdem Platz für aktive Arbeitsmarkt­politik lässt, um der Wirtschaft beim Turnaround unter die Arme zu greifen.

Es werden weitere 104 Millionen € für den Arbeitsmarkt bereitgestellt, und das AMS hat bereits mit der österreichischen Aktion „Job4You“ und außerdem mit zusätzlich 100 Mitarbeitern eine entsprechende ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Stimmt ja nicht! Die sind um 15 Millionen ...!) – Zusätzlich 100 Mitarbeiter für „Job4You“ und ähnliche Aktionen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wo sind diese Zahlen her?) – Diese Zahlen sind wahrheitsgetreu. Ich würde es nicht wagen, Frau Kollegin Lichten­ecker, hier an diesem Rednerpult eine falsche Zahl zu sagen! (Bundesrat Schennach: Sie haben es vielleicht verwechselt!) – Nein, ich verwechsle nichts, ich komme nämlich noch dazu, Herr Kollege Schennach.

Insgesamt werden also mit dieser zusätzlichen Summe in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 4,9 Milliarden € gepumpt, um zu dokumentieren, wie wichtig dieser Regie­rung die Problematik des Arbeitsmarktes ist.

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Steuerentlastungsmaßnahmen ist die Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf 40,6 Prozent. Bei Übergabe des Finanzressorts durch Rudi Edlinger waren es immer noch 43,7 Prozent. Nun sind es also satte 3 Prozent weniger. (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.) Das sind Fakten, und das darf man hier sagen.

Da möchte ich gleich noch etwas anführen, nämlich den Zickzackkurs der Opposition. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das sagen Sie!) Noch 2001 wollte die Opposition, dass wir das Nulldefizit in der Verfassung festschreiben. Stimmt das oder stimmt das nicht? Das stimmt! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wir haben das nie verlangt! Die Grünen haben das nie verlangt!) 2002 war Ihnen das Defizit zu hoch, weil wir damit die Wirtschaft abwürgen, und ähnliche Argumente haben wir hier gehört. Und dann haben Sie wieder gesagt, dass wir zu wenig investieren. (Bundesrat Schennach: Jetzt haben Sie aber wirklich etwas verwechselt!) Nein, da habe ich nichts verwechselt!

Beim Nulldefizit haben wir den Vorwurf gehört, dass wir die Wirtschaft damit abwürgen. Das ist Faktum. (Bundesrat Schennach: Sogar der Fraktionsvorsitzende hat das be­stätigt! Sie sind wirklich im Irrtum!) Der Herr Finanzstaatssekretär wird sicher noch darauf eingehen und Ihnen diese Zahlen nochmals näher bringen.

Und was gab es für eine Diskussion beim nächsten Budget? Jetzt hätten wir zu wenig investiert. Und dann gibt es ... (Bundesrat Schennach: Das war der Kollege Gusen­bauer, der das gesagt hat!) Ich sage Ihnen das jetzt so im Vorbeigehen; die Kollegen der SPÖ werden ja gerne zuhören, und das ist auch für sie bestimmt. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 78

Jetzt wollen die Kollegen 18 bis 19 Milliarden € zusätzlich investieren. Das würde eine Gesamtausweitung des Budgetdefizits auf zirka 7,8 Prozent bedeuten, und das ist doppelt so viel, als es durch den „hervorragenden“ deutschen Weg ist, der uns immer wieder in die Quere kommt. Und das kann man hier schon in aller Deutlichkeit anfüh­ren, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Schennach: Wir haben ja keine Wie­dervereinigung! Außer in Vorarlberg!)

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der vom Bundeskanzler geplante Reform­dialog am 1. Mai, wo die Sozialpartner natürlich mit eingebunden sind. Hier geht es um einen weiteren Versuch, in einem großen Dialog neue Lösungsansätze zu erarbeiten. Obwohl wir die drittbeste Beschäftigungsquote in Europa haben, ist uns jeder Arbeitslose zu viel, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Ing. Einwall­ner: So viele Arbeitslose waren es noch nie, wie es jetzt waren!) Zugegeben, das ist richtig, aber die Beschäftigung nicht vergessen, die Quote nicht vergessen, lieber Kollege! (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Und dass wir alles tun, um hier entgegenzuwirken, das wird, glaube ich, anhand eines derartigen Budgets auch klar. Nur: Die Wirtschaft hat die Arbeitsplätze zu schaffen, die Politik kann nur Rahmenbedingungen schaffen, und dafür haben wir gesorgt, aus­reichend gesorgt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Kühnel: Sie sind immer noch für die Zwangsverwaltungs­wirtschaft!) Wir kennen ja die ganzen Budgetgeschichten, die uns die SPÖ eingebrockt hat. Heute sind wir noch dabei, das Ganze aufzuarbeiten. (Bundesrat Prutsch: Wart ihr dabei?) Mit Ihren Ansätzen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, wäre der Staat Österreich in den Ruin getrieben worden: Offenbarungseid für die Republik Österreich!

Durch die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Maßnahmen ist es in Hinkunft auch möglich – und jetzt komme ich zu diesem weiten Bogen zurück –, in Katastrophenfällen im Ausland rasch und effizient Hilfe zu leisten. Der Katastrophenfonds wird rück­wirkend mit 1. Jänner eingerichtet und kann mit bis zu 100 Millionen € dotiert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bun­desregierung. Die Mittel werden im Wege der Überschreitungsermächtigung bereit­gestellt.

Richtig und wichtig ist auch die Ermächtigung der Bundesregierung, nach Abschluss des Hilfseinsatzes in Sri Lanka die zwei Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen einschließ­lich des erforderlichen Zubehörs im Wert von insgesamt 188 700 € in der Katastro­phenregion zu belassen und den örtlichen Behörden zur weiteren Verwendung unent­geltlich zur Verfügung zu stellen. Dadurch leistet Österreich einen weiteren wichtigen Beitrag, die Versorgung mit lebensnotwendigem Trinkwasser sicherstellen zu können. Ich glaube, niemand der im Hohen Haus anwesenden Parlamentarier – da sind Sie vielleicht mit mir einmal gleicher Meinung (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ja, völlig!) – wird dagegen einen Einspruch erheben. Ich danke Ihnen.

In diesem Zusammenhang möchte ich den MitarbeiterInnen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und insbesondere der Frau Bundesministerin für die Bewältigung der Krisensituation im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe danken. Nach anfänglichen Schwierigkeiten – und seien wir doch ehrlich: wer kann eine derartige Ausnahmesituation, ein derartiges Szenario vorherplanen?, das ist sicher nicht das Einfachste – kann man etwa 110 Tage nach der Katastrophe resü­mieren, dass durch die konsequente Arbeit und den Aufbau eines hervorragenden Krisenmanagements die Hilfe in den betroffenen Gebieten und die Betreuung der Hinterbliebenen in unserem Land bestens gelungen ist.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 79

Der in der letzten Woche für die Angehörigen organisierte Sonderflug nach Phuket, um in würdevoller Weise vor Ort Abschied nehmen zu können, ist ein weiterer Beweis besonderer Anteilnahme.

Zu diesem weiten Bogen zurück, den ich am Anfang angesprochen habe. Die im Bud­getbegleitgesetz enthaltenen Änderungen des Gehaltsgesetzes, des Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetzes und des Landesvertragslehrergesetzes sind besonders erwäh­nenswerte Neuerungen, weil dadurch erstmals die gesamte Jahresarbeitszeit in den Vordergrund gestellt wird.

Bei der in diesem Zusammenhang von der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer in der GÖD durchgeführten Abstimmung haben sich 71 Prozent der Kolleginnen und Kolle­gen für die Einführung des Jahresnormmodells ausgesprochen.

Liebe Kollegin Lichtenecker, wenn sich 71 Prozent der Lehrerschaft für ein Modell aus­sprechen, dann ist das schon eine qualifizierte Mehrheit. (Bundesrätin Dr. Lichten­ecker: Aber es muss nicht das richtige sein!) Natürlich wird es einige geben, die mit diesem Modell nicht zufrieden sind, aber dieses Quorum von 71 Prozent kann man schon als Grundlage gelten lassen. Das möchte ich hier in aller Offenheit erwähnen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Auch für Oberösterreich ist dieses Modell ... (Bundesrat Schennach: In Oberösterreich war die Mehrheit dagegen!) Ja, aber ich kann jetzt nicht jedes Land hier in den Vordergrund stellen. Eine Länder­abstimmung separat abzuhalten, das ist nicht vorgesehen. Die Mehrheit von 71 Pro­zent ist wirklich qualifiziert.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der klassenführenden Lehrkräfte ist in diesem Budgetbegleitgesetz festgeschrieben. Bisher kam es zu einer Vergütung im Rahmen der Jahresstundensumme von 66 Stunden. Die schulische Praxis hat jedoch ergeben, dass die Tätigkeit eines Klassenvorstandes weit über das Führen von Doku­menten und andere administrative Arbeiten hinausgeht und hier dringender Handlungs­bedarf besteht. Das kann ich unterschreiben.

Wenn nun jede klassenführende Lehrerin und jeder klassenführende Lehrer eine Vergütung von 70 € zehnmal im Jahr erhält, dann ist das für die Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen insgesamt eine budgetwirksame Ausgabe von 22,6 Millionen € für das Schuljahr 2006/07. Das ist also wirklich eine besondere Investition, und hier möchte ich unserer Bildungsministerin, unserer Vorarlberger Bil­dungsministerin Lisl Gehrer ... (Bundesrat Schennach: Tirol!) Sie ist für Tirol auch zuständig, selbstverständlich, für ganz Österreich, aber sie kommt aus Vorarlberg, lieber Kollege Schennach. Ich hoffe, dass ich keine tatsächliche Berichtigung bekom­me.

Ich darf mich abschließend im Namen der Lehrerschaft für diese wichtige und zielge­richtete Maßnahme sehr herzlich bedanken. – Ich danke Ihnen für die rege Diskussion. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml.

 


13.27.49

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mayer, ich kann deine Euphorie über das Budgetbegleitgesetz und über das Budget naturgemäß nicht teilen, weil ich meine, dass ein Budgetbegleitgesetz das Budget flankierend begleiten soll, und das tut dieses Budgetbegleitgesetz mit Sicherheit nicht.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 80

Meine Damen und Herren! Es geht mir auch darum, dass wir auch jetzt wieder eine Reihe von Gesetzen in diesem Budgetbegleitgesetz drinnen haben, die eigentlich mit dem Budgetbegleitgesetz nichts zu tun haben. Es stimmt, wir sind von 96 Gesetzen auf 25 und jetzt auf vier Gesetze heruntergekommen. Das heißt, die Regierung ist lernfähig, und insofern kann es diesbezüglich nur besser werden.

Aber was hat zum Beispiel die Abtretung der Bundesanteile der Flughafen Linz GesmbH oder der Auslandskatastrophenfonds oder die Trinkwasseranlage für Sri Lanka mit dem Budgetbegleitgesetz zu tun? Das müssen Sie mir einmal erklären, Herr Staatssekretär! Da haben Sie alles hineinverpackt, was Sie hineinverpacken wollten.

Meine Damen und Herren! Wir werden dem heute vorliegenden Budgetbegleitgesetz unsere Zustimmung geben. Ich verhehle aber nicht, dass wir mit dem Drumherum nicht zufrieden sind, etwa mit dem Abstimmungsmodus. Im Nationalrat gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, die Gesetze abzustimmen – wir hier können das Gesetz ablehnen oder wir können ihm zustimmen, mehr Möglichkeiten haben wir nicht. Ich hoffe, dass es künftig so sein wird, dass wir ein Gesetz vorliegen haben und nicht eine ganze Reihe.

Meine Damen und Herren! Nun aber zu den Inhalten oder Nicht-Inhalten des vor­liegenden Gesetzes. Wie sieht die Situation in Österreich jetzt aus? Wir haben an die 360 000 Arbeitslose in Österreich, und ich meine, dass auch das Budget beziehungs­weise das Budgetbegleitgesetz darauf Rücksicht nehmen sollte. Das ist eine drama­tisch hohe Zahl, die eigentlich auch Ihnen zu denken geben sollte.

Und da stellt sich für mich die Frage: Was tut die Bundesregierung in dieser Ange­legenheit, beziehungsweise wo setzt die Bundesregierung da den Hebel an? Sind im Budget genügend Mittel vorhanden, dass sich das positiv auswirkt, oder ist das nicht so? (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ein Reformdialog oder Jobgipfel, wie immer man das nennt, ist eigentlich ein bisschen wenig. Ich sehe das als „Beruhigungspille“ an, wie auch die Medien schreiben, aber so etwas ändert die Wirtschaftslage überhaupt nicht. Was wir auf dem Arbeitsmarkt brauchen, das sind Investitionen in die Zukunft, Investitionen in die Infrastruktur. Bei den Forschungsausgaben liegen wir ziemlich weit hinten in Euro­pa. Das alles dürfte nicht sein, und ich verstehe nicht, dass Sie in dieser dramatischen Situation nicht eine Trendwende herbeiführen wollen.

Was trägt zum Beispiel das Budgetbegleitgesetz zum Wirtschaftswachstum bei? Wir sagen immer, dass wir 3 Prozent Wirtschaftswachstum brauchen, damit es überhaupt einmal arbeitsplatzwirksam wird. Davon sind wir weit entfernt. Wir haben voriges Jahr ein Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent gehabt, und heuer haben die Wirtschafts­forscher bereits im ersten Vierteljahr die Prognosen wieder nach unten revidiert. Es ist einfach zu wenig, da müssen Sie mir Recht geben. Sie werden diese 3 Prozent so nicht erreichen, da müssen Sie ganz andere Maßnahmen setzen, damit Sie dorthin­kommen.

Und wenn Sie heute am Vormittag, Herr Staatssekretär, von den Topplätzen, die Österreich einnimmt, gesprochen haben, dann müssen Sie mir diese Topplätze auch einmal zeigen; ich finde sie nämlich nirgends, wenn ich nachschaue. Ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen. (Ruf bei der ÖVP: Da dürfen Sie nicht nur die Parteipresse lesen!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie bei jeder Reform der Bevölkerung vor Augen führen, dass das Einkommen weniger wird, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn der private Konsum nicht steigt. Da wird eher das Gegenteil der Fall sein. Was fehlt, sind Investitionen in die Wirtschaft, ein Ankurbeln des Wachstums, mehr Geld für die Forschung, auch mehr Geld für die Klein- und Mittelbetriebe, die ja immer weniger


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 81

bekommen. Wenn Sie das alles nicht machen, können Sie natürlich keinen Vorwärts­schub auslösen.

Meine Damen und Herren! Das alles hätten Sie mit dem Budgetbegleitgesetz umset­zen können. So, wie es jetzt ausschaut, verdient dieses Gesetz den Namen Budgetbe­gleitgesetz nicht. Und wenn im Vorblatt zur Regierungsvorlage steht „Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich: Keine“, spricht das auch Bände.

In diesem Sinne soll meine Kritik am Budgetbegleitgesetz verstanden werden. Wir hätten uns da mehr an wirtschaftspolitischen und auch mehr an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erwartet.

Ich habe eingangs schon erwähnt, dass wir der Vorlage trotz dieses Mankos unsere Zustimmung geben werden, weil wir die im Gesetz verpackte Errichtung eines Aus­landskatastrophenfonds, die Übereignung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage an Sri Lanka, die Veräußerung des 40-prozentigen Bundesanteils an der Flughafen Linz GesmbH und auch die Änderungen bei den Landeslehrern nicht ablehnen wollen. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz hier zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.34.18

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Dem Budgetbegleitgesetz 2006 wird meine Fraktion ihre Zustimmung geben, und zwar aus der staats- und gesellschaftspolitischen Gesamtbeurteilung heraus, dass es dabei um aus unserer Sicht durchwegs begrüßenswerte ordnungspolitische Maßnahmen geht. Lassen Sie mich aus Gründen der Zeit nur einzelne dieser Maßnahmen als Beispiele hervorheben.

Über das Bundesgesetz betreffend den Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland sind wir uns hier im Hohen Haus gewiss alle einig. Mit ihm soll ein Verwaltungsfonds beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für Hilfsmaßnahmen aus An­lass von im Ausland eingetretenen Katastrophenfällen eingerichtet werden. Das von der Bundesregierung festgelegte Finanzierungsziel für projektorientierte Soforthilfe und Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Regionen in der Höhe von 34 Millionen € über drei Jahre ist in diesem Betrag enthalten.

Damit in Zusammenhang sehe ich auch die Übereignung beziehungsweise unent­geltliche Überlassung zweier Trinkwasseraufbereitungsanlagen und der für ihren Be­trieb notwendigen Chemikalien in Sri Lanka.

Als unproblematisch sehen wir weiters die Veräußerung von Bundesanteilen, genau 40 Prozent, an der Flughafen Linz GesmbH an, denn die dafür zur Verfügung gestell­ten Liegenschaften und die bestehenden Mietverträge verbleiben unverändert unter der rechtlichen Herrschaft der Republik Österreich.

Uneingeschränkt begrüßen wir schließlich auch die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und ihr Ziel, Regelungen über die Jahresarbeitszeit einzuführen, geht es doch dabei auch und primär um eine gesamthafte Sichtweise der Arbeit von Lehrkräften über das Jahr hinweg.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 82

Alles in allem stimmen wir daher trotz gewisser Vorbehalte im Detail dem Budget­be­gleitgesetz und den darin verankerten und budgetär getragenen Regierungsvor­haben gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort.

 


13.37.00

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das sind Momente im Leben, die man hasst, nämlich in solche Zwangssituationen zu kommen. Und so einen Moment haben wir jetzt mit diesem „end of the pipe“: ja oder nein.

Kollege Mayer hat zwar gesagt, wie toll wir waren, wir sind von 96 Gesetzen auf sechs heruntergekommen, aber diese sechs, der Verkauf der Anteile an der Flughafen Linz GesmbH, die Übereignung der Wasseraufbereitungsanlagen im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe, die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes et cetera, diese sechs passen wirklich nicht zusammen, Herr Kollege Mayer. Wir stehen hier vor der Entscheidung: Friss oder stirb! Das geht ja nicht. Deshalb versuchen wir hier einmal lebendigen Parlamentarismus zu proben, denn wir sind selbstverständlich sowohl für den Verkauf der Anteile am Flughafen Linz als auch für die Maßnahmen für die Tsunami-Opfer, und das wollen wir auch zum Ausdruck bringen. Im Bundesrat gibt es ja keine zweite Lesung wie im Nationalrat, wo man ein differenziertes Stimm­verhalten dokumentieren kann, und ich kann mich mit meinem Mandat im Finanz­ausschuss nicht spalten. Gespaltene Persönlichkeiten sitzen manchmal woanders. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ. – Beifall der Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Als ich das sagte, habe ich den Blick gewendet. Vielleicht ist Ihnen das aufgefallen. Sagen wir: gespaltene Fraktionen oder Parteien, wie auch immer.

Deshalb gibt es unsere Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich habe gesagt, „zwei aus eins“ macht eine Zustimmung im Ausschuss, aber heute versuchen wir beides hier zum Ausdruck zu bringen.

Kollege Mayer! Ich weiß nicht, habt ihr irgendwo ein parteiliches Lehrbuch, in dem steht: Bitte, bei jeder Rede Folgendes erwähnen!? (Ruf bei der ÖVP: Ihr habt das!) Nein, aber wirklich nicht! Es kommt so wie das Amen im Gebet: Kommt jemand von der ÖVP heraus, manchmal auch von der freiheitlichen Fraktion, wird schon vom „deutschen Weg“ gesprochen.

Nehmen Sie doch einmal eines zur Kenntnis, nehmen Sie auch jenseits des Arlbergs einmal eines zur Kenntnis: die unfassbaren Kosten der deutschen Wieder­vereini­gung! Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz. – Zwischenruf des Bundesrates Mayer.– Moment, Herr Mayer! Da hat es jetzt einen Zwischenruf des Herrn Staats­sekretärs gegeben: Das geht nicht ewig! – Herr Staatssekretär, bitte denken Sie an Ihre Profession: Staatssekretär im Finanzministerium! Sie wissen um Langzeitkredite, um Langzeitbelastungen. Sie wissen, dass die deutsche Wiedervereinigung nicht in 15 Jahren und auch nicht in 30 Jahren finanziell zu sanieren ist. Wenn Sie diesen Finanzierungsbedarf hier nicht von der Regierungsbank aus zugeben, dann, muss ich sagen, sind Sie kein guter Staatssekretär. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Aber man muss dem Kollegen Mayer – ich weiß nicht, Herr Präsident, wir sollten viel­leicht überlegen, ob wir so etwas einführen – einmal so eine Art Ehrlichkeits-Oscar übergeben. Die Existenz dieses Ehrlichkeits-Oscar sollten Sie dann aber auch dem


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 83

Kolle­gen Bundeskanzler Schüssel mitteilen, denn ich höre von Bundeskanzler Schüs­sel immer: Wir schaffen Arbeitsplätze. Und Herr Mayer geht hier heraus und sagt: Die Politik schafft überhaupt keine Arbeitsplätze. – Schreiben Sie das dem Herrn Bun­deskanzler ins Stammbuch: Die Politik schafft nur Rahmenbedingungen!

Sie haben die Ehrlichkeit angesprochen. Im Fernsehen höre ich oft die Unwahrheit, wenn der Bundeskanzler sagt, wie die Regierung Arbeitsplätze schafft. Ich bin bei Ihnen, denn Sie haben diesmal die Ehrlichkeit angesprochen. Aber, wo, Herr Kollege Mayer ... Ich glaube, Sie sind Gewerkschafter? (Bundesrat Mayer: Auch!) – Auch Gewerkschafter. Roswitha, auch ein Gewerkschafter! (Bundesrätin Bachner: Ich kenne ihn!)

Er hat die Abstimmung angesprochen. Er hat eigentlich meiner Kollegin Lichtenecker gesagt: Wir können doch für diese 25 Prozent keine Extrawürste machen. (Bundesrat Mayer: Das habe ich nicht gesagt!) Aber Sie haben gesagt: Die Mehrheit hat ent­schieden, und so soll es geschehen. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.)

Es ist in Ordnung. Das ist in der Demokratie wichtig. Bitte regen Sie sich nicht so auf! Ich sage, es ist in der Demokratie im Prinzip wichtig, aber das betrifft schon die Bundeswirtschaftskammer.

Wenn man zur ersten Abstimmung spricht: Wissen Sie, was bei der ersten Abstim­mung, die ersten 75 Prozent, die Fragestellung war? (Bundesrat Mayer: In Oberöster­reich?) – Nicht in Oberösterreich. Die erste Fragestellung war: Seid ihr bereit, auf einen Anteil zu verzichten und diese Erhöhung der Lehrverpflichtung zu erfüllen? – Dann wird es zu keinem LehrerInnenabbau kommen. Und das gilt für vier Jahre. – Das war die erste Abstimmung.

Was ist passiert? – Die Lehrer haben mehr gearbeitet. Und auf der Basis dessen, was der Herr Staatssekretär hier zu vertreten hat, nämlich des Finanzausgleiches, ist es auch zu einem LehrerInnenabbau gekommen. Wenn Sie jetzt sagen, das stimmt nicht, dann sagen Sie nicht die Wahrheit! Dieses Versprechen, das die Grundlage für die 75 Prozent Zustimmung war, ist nicht gehalten worden. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.)

Das wird Ihnen Herr Universitätsprofessor Böhm erklären. Es gibt auch andere und hehrere Bildungsziele, wo wir endlich einmal in die Tiefe des Unterrichts – ich sage nur PISA – und in viele Bereiche von Förderunterricht kommen sollten.

Aber jetzt das Nächste. Es erfolgte wieder eine Abstimmung. Wissen Sie das über­haupt? Sie schauen mich so wissend an! Es erfolgte wieder eine Abstimmung, und man konnte noch einmal 75 Prozent schaffen. Wissen Sie, wie man dieses Abstim­mungsergebnis von 75 Prozent geschafft hat? – Indem die LehrerInnen unter Bekannt­gabe ihrer persönlichen Daten abstimmen mussten! Und diese persönlichen Daten wurden den Schuldirektoren auch ausgehändigt.

Diese Massenabstimmung, die dieses „wunderbare“, von Herrn Mayer hier vertretene Ergebnis gebracht hat, war alles andere als eine geheime Abstimmung. So kann man es auch machen.

Deshalb werden Frau Kollegin Lichtenecker und Frau Kollegin Konrad dagegen stimmen, weil wir in diesem Punkt wirklich nicht mit Ihnen konform gehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.44


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. Ich erteile ihm das Wort.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 84

13.44.46

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stefan Schennach hat es schon ange­sprochen, und ich möchte dort anschließen – nicht zustimmen, aber anschließen.

Interessant ist, dass hier, gerade wenn es um Finanzen geht, Rahmen geschaffen werden, in denen wir uns bewegen können. Ich muss dazu sagen, dass ich es als sehr notwendig erachte, dass wir das, was Lehrer tun, als gesamtes Paket sehen. Ich gehöre zu denjenigen, die immer kritisiert haben, dass man, wenn es um Lehrerinnen und Lehrer gegangen ist, immer so tut, als gehe es nur um die gehaltenen Unterrichts­stunden.

Ich denke, hier setzen diese Rahmenbedingungen ein richtiges Signal, indem man sagt, es gibt noch viel mehr, was Lehrerinnen und Lehrer tun, damit Schule neu passieren kann. Ich denke sogar, wir sollten da noch viele Schritte weitergehen, dass man überhaupt in einer Schule in einer hohen Autonomie auch selbst ein wenig organisiert, wer in welchem Bereich stärker unterwegs ist. Wir haben natürlich nach wie vor in erster Linie ein System, das nach Unterrichtseinheiten abrechnet und damit eigentlich nicht dem gerecht wird, was Lehrer sonst noch tun, was Vorbereitung, Nachbereitung, was individuelle Betreuung und Förderung betrifft.

Deshalb halte ich es hier für sehr wichtig, dass man bei diesen Rahmenbedingungen darauf schaut, dass das ganze Paket, die ganze Jahresarbeit einer Lehrerin und eines Lehrers in den Blick genommen wird. Dadurch ist auch eher die Möglichkeit gegeben, dass an der Schule autonomer und flexibler gearbeitet wird.

Das entspricht auch so manchen Forderungen, die wir innerhalb dieser Bildungs­diskussion einzubringen versucht haben, dass wir nämlich endlich davon wegkommen, dass Lehrer Unterrichtsstunden halten – entschuldigen Sie, wenn ich das so sage; das ist das, was eigentlich von der öffentlichen Hand bezahlt wird –, und alles andere Goodwill-Aktionen sind, bezüglich derer man den Lehrern dann sagt: Danke schön, wunderbar!, und das war es schon.

Ich glaube, hier müssen wir gerade innerhalb der Bildungsreformdiskussionen noch schauen, wie wir weiterkommen. Deshalb bin ich nach wie vor ein Verfechter dessen, dass wir jetzt schön flott die Zweidrittelmehrheit beseitigen, weil ich glaube, dass wir dann diesbezüglich den Schulen mehr Freiheit geben können, ihre eigene Organisation und auch ihr System, ihr Innensystem, neu zu gestalten.

Ein zweiter Punkt, der mir aufgefallen ist, ist, dass es 15 Stunden, wenn ich es richtig im Kopf habe, Fortbildungsverpflichtung gibt. Ich selbst war 15 Jahre lang in der Fort- und Weiterbildung. 15 Stunden sind nicht sehr viel, aber für jemanden, der bis jetzt in dieser Beziehung gar nichts getan hat, ist es immerhin ein Schrittchen, mehr jedoch nicht. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schennach.)

Das sage ich schon. Aber wir müssen auch auf der Hut sein, dass es sich manche dann nicht zu billig machen. Das ist zwar ein erster Schritt – Fortbildung ist uns wichtig, auch dass sie innerhalb der Dienstzeit angerechnet wird –, aber das müssen wir auch sehr wohl evaluieren.

Autonomie, Flexibilität und dadurch auch Transparenz sind mehr gegeben, wenn ich sehe, welche Pakete Lehrerinnen und Lehrer leisten.

Der nächste Punkt betrifft die Arbeit des Klassenvorstandes. Ich glaube, da wäre es höchst an der Zeit, dass wir endlich von der Ansicht wegkommen, dass ein Klassen­vorstand im besten Fall Zeugnisse schreibt, Klassenbücher ausfüllt und sonstige administrative Tätigkeiten durchführt. Das ist zu wenig.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 85

Wir wissen genau, dass mittlerweile ein Klassenvorstand ein Mediator in einer Ge­meinschaft ist, dass er ein Motivator ist, auch was Schulleistungen betrifft, dass er ein Bindeglied zwischen Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten ist und dass er letztlich auch immer mehr ein Koordinator werden wird.

Ich denke, je mehr wir von Lehrplänen wegkommen, die Ansammlung von Stoff sind, den es abzudienen gilt, je mehr wir in Richtung Lernpläne gehen, wo sich jeder indi­viduell selber seine Lernfelder bestimmt und auch dafür verantwortlich ist, umso mehr werden wir eine Person brauchen, die diese jungen Menschen auch entsprechend begleitet.

Wir haben derzeit eigentlich nur eine solche Person in der Klassengemeinschaft, und das ist der Klassenvorstand. Deshalb halte ich es für einen ganz wichtigen Schritt, dass man ihm wenigstens das gibt, was hier vorgeschlagen wird.

So möchte ich wirklich dazu gratulieren ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist zu wenig!) – Na ja, man kann immer sagen, das und das ist zu wenig, aber ich glaube – und das ist mir wichtig, deshalb habe ich mich auch bei diesem Tagesordnungspunkt gemeldet, denn es ist immer viel einfacher, bei einem Tagesordnungspunkt zum Thema Bildung das eine oder andere groß zu skizzieren –, es hat alles immer auch mit Finanzen zu tun.

Ich finde, es gilt hier zu sagen: Das ist ein großer und wichtiger Schritt, der jahrelang nicht gesetzt worden ist. Wir werden alle gemeinsam weiterdenken, was auch die Inhalte betrifft, um dann aber immer wieder von Geld zu reden. Deshalb möchte ich das hier an die erste Stelle setzen: Es ist ein großer, wesentlicher und wichtiger Schritt, dass endlich einmal nicht nur der Blick darauf gelenkt wird, dass Lehrer etwas administrieren, sondern dass Lehrer auf den einzelnen Schüler schauen.

Wenn wir in dieser Bildungsreform von Differenzierungen reden – und gerade auch, so wie ich mir das denke, von stärkeren inneren Differenzierungen reden –, werden wir genau solche engagierte Lehrer brauchen. Und diese sollen auch mehr für ihre Leistung, für ihre Art, mit einzelnen Schülern umzugehen, bekommen und belohnt werden. Da halte ich dies für einen ersten wichtigen Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Professor Ko­necny. – Bitte.

 


13.52.16

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich will mich nicht auf die Schulthematik einlassen, sondern ich möchte zu jenem Thema zurückkehren, das einige Redner auch schon angeschnitten haben und das uns wichtig ist. Und offensichtlich nicht nur uns, sondern dem ganzen Haus, sonst wäre es nicht erklärbar, dass wir einstimmig eine Änderung in der Bundesverfassung beantragt haben, die der Nationalrat bislang nicht in Verhandlung genommen hat, die uns vor genau dieser Art von Gesetzen beschützen soll.

Es gibt keinen sachlichen Grund – außer der Zeitersparnis von mehr oder weniger Minuten beim Abstimmungsvorgang im Nationalrat und hier im Bundesrat –, warum Materien nicht getrennt behandelt werden – die Beispiele liegen heute auf dem Tisch; die Beispiele aus der Vergangenheit waren um nichts weniger „breit gefächert“, um ein wertneutrales Vokabel anzuwenden –; dafür gibt es kein gemeinsames politisches Urteil.

Kollege Schennach hat sich mit Recht so geäußert. Mir, meinen Parteikolleginnen und Parteikollegen geht es genauso, hier abwägen zu müssen, ob man aus minus und plus


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 86

was auch immer macht. Im gegenständlichen Fall folgen wir aus Gründen – ich sage es ganz ehrlich – der politischen Taktik dem Beispiel unserer Freunde im Nationalrat, die diesem Gesetz in dritter Lesung ihre Zustimmung gegeben haben, und zwar auch nicht aus Begeisterung, sondern um deutlich zu machen, dass wir für bestimmte Maßnahmen eintreten, dass wir das Ja dazu für besonders vorrangig halten. Aber die Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat hatten wenigstens die Möglichkeit, in zweiter Lesung zu markieren, in welchen Teilen sie wirklich dafür sind und in welchen nicht. Diese Möglichkeit fehlt uns im Bundesrat.

Und dabei, meine Damen und Herren, wenn ich zumindest als Zielvorstellung einen lebendigen Parlamentarismus anpeile, geht es ja nicht nur um das psychische Wohlbefinden des Kollegen Schennach und mir, sondern es geht auch darum, dass vielleicht in einer konkreten Situation der Bundesrat in dem einen Fall einen Einspruch erheben und in dem anderen Fall zustimmen könnte. – Und genau das ist der Kernpunkt.

Noch einmal: Ziel unseres gemeinsamen, von allen Fraktionen des Hauses – damals war es klar, da waren es vier – getragenen Antrags war: Wir wollen dieses Zusam­menbinden unterschiedlicher Materien in einem Gesetz erstens gar nicht, aber wenn es denn schon vorkommt – wir können dem Nationalrat oder der Mehrheit des Na­tionalrates nicht vorschreiben, welche Art von Gesetzen zusammenfügt wird –, dann wollen wir für uns das Recht des Teileinspruchs haben, um hier in der Abstimmung diese Bündelung wieder aufschnüren zu können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich weiß schon, dass mein Beliebtheitsgrad auf dieser Seite des Hauses (in Richtung ÖVP und Freiheitliche) begrenzt ist, aber bei dieser Sachfeststellung hätten durchaus alle applaudieren können, denn wir haben das auch allesamt beschlossen. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und den Freiheitlichen.) – Gut, ich nehme das zur Kenntnis. (Ruf bei der ÖVP: Sie können sich noch einen Schlussapplaus abholen!) – Sie meinen, wenn ich rasch genug aufhöre. Das ist jetzt auch der Fall.

Ich wollte betonen – das ist in der Debatte von einigen Seitenbemerkungen abge­sehen, die wir in der Sache ignorieren können, auch geschehen –, dass wir vom Standpunkt des Bundesrates deutlich machen sollten, dass wir zu diesem gesamt­haften Ja und Nein nicht gezwungen werden wollen. Daran hat sich nichts geändert. Unser Antrag genießt weiterhin die Unterstützung des ganzen Hauses. Wir werden nicht locker lassen, um uns dieses Stück gesetzgeberischer Autonomie zu erkämpfen. (Allgemeiner Beifall.)

13.57


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Der steht gar nicht auf der Liste! – Bundesrat Konecny: Das freie Mandat!)

 


13.57.34

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Kollegen und Kolleginnen! Wir sprechen heute über ein Budgetbegleitgesetz, welches für mich deshalb eine gewisse Bedeutung hat, weil ein Aufruf und eine Ent­schließung aus dem letzten Jahr, in der sich der Bundesrat dafür aussprach, dass nur zusammengehörige Themen in einem Budgetbegleitgesetz zusammengefasst werden sollen, hier auch umgesetzt werden.

Wenn wir uns erinnern, wissen wir, dass es einmal ein Budgetbegleitgesetz mit 113 Einzelgesetzen gegeben hat. Letztes Jahr gab es eines mit 83 Gesetzen, dieses


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 87

Mal sind es – welch großer Fortschritt, wirklich großer Fortschritt! – nur vier Gesetze, die wir in einem Budgetbegleitgesetz haben.

Wie wir uns alle erinnern, war das letztjährige Budgetbegleitgesetz auch deshalb mit seiner Entschließung so erfolgreich, diesbezüglich eine Trennung vorzunehmen, weil ja in der Folge des Budgetbegleitgesetzes hier im Bundesrat keine Mehrheit gefunden werden konnte. Diese Nicht-Mehrheit hatte der Bundesrat der freiheitlichen Fraktion zuzuschreiben, wir haben uns dazu sehr deutlich zu Wort gemeldet. Ich glaube, wir haben uns auch sehr zu Recht zu Wort gemeldet, auch im Hinblick darauf, dass die Abfangjäger eine wesentliche Rolle gespielt haben.

Wenn man jetzt den Medien folgt – und das soll man durchaus das eine oder andere Mal tun (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der SPÖ) –, und wenn man sich auch dem einen oder anderen Oppositionspolitiker anschließen mag, so wie ich es jetzt tue, so hat das eine besondere Bedeutung. Immerhin hat ein Oppositionspolitiker aus dem Nationalrat, der einen auch medial guten Namen hat, nämlich Kollege Kräuter, die Anschaffung der Abfangjäger, der EADS-Eurofighter-Abfangjäger, wiederum sehr in Frage gestellt. Er findet, dass die Tatsache, 60 Eurofighter für 4,9 Milliarden € an Griechenland und nur 18 Eurofighter für 2,3 Milliarden € an Österreich zu verkaufen, auch für jemanden, der nicht PISA-fähig ist (Heiterkeit des Bundesrates Konecny), einen Rechnungsunterschied ausmacht, den wir nicht ganz nachvollziehen wollen. Wir sollten ihn aber nachvollziehen!

Aus diesem Grund rege ich an – ohne dass wir es hier jetzt durchführen können –, dass im Nationalrat ein Untersuchungsausschuss zum Thema „Anschaffung und Kosten des Eurofighters“ einberufen wird. (Bundesrat Schennach: Das ist jetzt aber eine Kontrarede!) – Bitte? (Bundesrat Konecny: Das ist ja Wurscht, er ist der Letzte!)

Für mich als Seniorensprecher der freiheitlichen Fraktion im Parlament und auch bundesweit als Generalsekretär bringt das folgende, sehr egoistische Überlegungen: Wir klagen – nicht zu Unrecht – darüber, dass das Pflegegeldgesetz nach acht Jahren um nur 2 Prozent angehoben worden ist. Liebe Freunde! Wenn ich das so sagen darf: Das ist ein Bettel! Wo ist der Kaufpreisausgleich?

Weiters stelle ich fest: Die Pensionsanpassungen kommen nicht einmal an die 2 Pro­zent heran; es sind 1,5 Prozent. Ich denke, jede einzelne Fraktion hat ihre Pen­sionistenvertreter, die wissen, dass mit diesem Kleingeld nicht Staat zu machen ist. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Giefing: Haben Sie das Ihrem Füh­rer auch schon gesagt?)

Ich versuche, das hier zu thematisieren, und meine, dass ein Teil des möglicherweise einzusparenden Geldes Pensionisten, anderen sozialen Einrichtungen und Pflegegeld­beziehern zu Gute kommen sollte. (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm sowie demon­strativer Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Bravorufe bei der SPÖ.)

14.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 88

14.02.28 8. Punkt

Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirt­schaft und Arbeit an den Nationalrat und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben (III-266-BR/2005 d.B. sowie 7243/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an den Nationalrat und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben zur Kenntnis bringen.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an den Nationalrat und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein. Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


14.03.36

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier den Bericht betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben vorliegen. Dieser Bericht ist eine sehr eingeschränkte Darstellung, denn es werden eigentlich nur die Fördermaßnahmen, die von der AWS durchgeführt werden, abgehandelt. Ein gut Teil der Klein- und Mittelbetriebe – Kollege Ager wird mir das bestätigen; in Ober­österreich ist das in etwa jede zehnte Unternehmung – in der Tourismuswirtschaft, der Gastronomie, die vorher mit im BÜRGES-Paket waren, jetzt in einem eigenen För­der­instrument, in der Hotelförderbank, geparkt sind, ist aus diesem Bericht ausgespart.

Ein wenig befremdend ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Die sind im Tourismus­bericht! Die sind im Tourismus- und Freizeitbericht!) – Ja, aber eigentlich ist die För­derung von kleinen und mittleren Betrieben Inhalt des Berichts. Ich habe keinen Klam­merausdruck gefunden: ausgenommen die Tourismuswirtschaft.

Wenn ich bedenke, was sich dort in den letzten Jahren abgespielt hat, Herr Staats­sekretär, müssten Sie das, vor allem auf Grund Ihrer früheren Tätigkeit als Beamter des Rechnungshofes, sehr kritisch sehen.

Es wurden in diesem Hause bekanntlich 90 000 € ausgegeben. Die Zeitung „Die Pres­se“ hat das einmal sehr plakativ getitelt: „90 000 € für Detektive in der AWS-Bank“. – Es gibt bereits ein Kinderbuch „Emil und die Detektive“, vielleicht gibt es auch bald „Alfred Finz und die Detektive“. – Man muss sich vorstellen, dass eine Aufgabe, näm­lich in den staatlichen Fördereinrichtungen zu recherchieren und zu kontrollieren, die ganz klar dem Rechnungshof zugewiesen ist, einem privaten Institut übergeben wird, das dadurch 90 000 € lukriert, die man eigentlich für Fördermaßnahmen hätte einset­zen können.

Aber es kam noch dicker: Diese Firma hat recherchiert und ermittelt, dass von Ge­schäftsführer Franz Michael Stierschneider ein Pamphlet verfasst wurde, das man als


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geschäftsschädigend betitelt hat. Dies hat zur sofortigen Entlassung von Franz Michael Stierschneider geführt.

Was ist die Präambel des Ganzen? Anstatt mit dem Geld Unternehmungen, Mittel­betriebe, auch Tourismusbetriebe zu fördern, wird ein Beratungsunternehmen mit Re­cherchen beauftragt, damit sich dann herausstellt, dass all diese Vorwürfe – so geschehen im August des Vorjahres – zurückgezogen wurden: „Alle Vorwürfe gegen mich wurden zurückgenommen, ebenso die Entlassung, ich bin damit rehabilitiert.“

Das heißt nichts anderes, Herr Staatssekretär, als dass man in diesem Haus, wo man sich mit der Förderung von kleinen und mittleren Betrieben hätte auseinander setzen sollen, 90 000 € zum Fenster hinausgeschmissen hat, um dann wieder jemanden zu rehabilitieren, der in der Zeitung „Die Presse“ am 5. August 2004 mitteilt, dass alles, was in diesem Zusammenhang auf den Tisch gelegt wurde, nicht gestimmt hat.

Es ist inzwischen ein zweites Problem aufgetaucht. Es hat noch einen zweiten Ge­schäftsführer mit dem Namen Percival Pachta-Rayhofen gegeben. Auch dessen Dienstverhältnis wurde aufgelöst. Was ist herausgekommen? – Er klagt jetzt diese Institution, die eigentlich kleine und mittlere Betriebe fördern soll. Ich glaube, das Urteil ist noch immer ausständig. Ich denke, man wird von dem Fördervolumen, das dort zur Verfügung steht, wieder Abstriche machen müssen. Offensichtlich nimmt man am besten Rückstellungen vor, denn es gibt noch Schadenersatz und mehr an Kosten.

Herr Staatssekretär, Sie haben dort einen Staatskommissär, der auf Grund Ihrer Weisungen handelt, der Rechtsakte setzt. Ich frage: Wer ist für so eine skandalöse Vorgangsweise zuständig? Handelt der Staatskommissär auf eigene Faust? Hat er das zu verantworten, dass Detektive eingesetzt werden, die dann Papiere auf den Tisch legen, die man später wegen Haltlosigkeit wieder zurücknehmen muss? Handelt dieser Staatssekretär in Ihrem Namen? – Tut er nicht, denn dann würde, so denke ich, irgendwann einmal die Amtshaftung schlagend; Sie als pragmatisierter Beamter wissen das. Oder übernehmen Sie für diesen Missstand die Verantwortung? – Diese Frage, so denke ich, wäre heute zu beantworten.

Es ist davon die Rede, dass 5 000 Fälle gefördert werden. Das war sehr interessant im Ausschuss. Bei diesem Bericht lag nicht einmal im Ansatz ein Zahlengerüst vor! Man konnte das überhaupt nicht feststellen; es wurde dann geklärt, man sprach von 5 000 Fallzahlen. Außerdem wurde im Ausschuss vor zwei Tagen ganz schnell ein Papier auf den Tisch gelegt, das auch bemerkenswert ist.

Da steht: Sie fördern im Jahr 2003 516 Jungunternehmer. Im Jahr 2004 waren das dann nur mehr 498. Im Bereich – das wird mir Frau Kollegin Zwazl bestätigen –, der es in diesen Zeiten am schwierigsten hat, nämlich der Kleinbetriebe, hat es im Jahr 2003 immerhin noch 91 Förderungen gegeben, im Jahr 2004 nur mehr 78.

Wenn ich mir ansehe, dass unter Ihrer Bundesregierung, Herr Staatssekretär, täglich 20 Betriebe Pleite machen, wie der Kreditschutzverband sagt, dann, muss ich sagen, haben wir damit einen Rekord erzielt. Nur mehr die Slowakei und Ungarn (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl) – die Slowakei, auf die Sie immer so gerne hinweisen, was den internationalen Steuerwettbewerb betrifft – haben höhere Insolvenzraten als unser Staat.

Es hat hier einmal eine ähnliche Debatte mit Ihrem Regierungskollegen Bartenstein gegeben, der gemeint hat, viele dieser Insolvenzfälle seien eher windschiefe Dinge. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Kantner vom Kreditschutzverband zitieren, der, so denke ich, eine Persönlichkeit ist, die wirklich von jeder Partei außer Streit gestellt wird. Er meint in einem Bericht zu den Insolvenzen in diesem Land:


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„Der Unternehmer trägt große Verantwortung für alles, was im Unternehmen geschieht beziehungsweise unterlassen wird. Der Handlungsspielraum mittelständischer Unter­nehmer sollte jedoch nicht überschätzt werden. Änderungen sind oft nur in der Theorie möglich – in der Praxis fehlt es dann am dafür benötigten Geld. Vor allem bei jungen Unternehmen ist der erste Rückschlag oft auch das technische K.O.“ – Da sind Sie gefordert, Herr Staatssekretär.

Erst vor wenigen Tagen hat eine Zeitung in meinem Heimatbundesland, nämlich die „Oberösterreichischen Nachrichten“, getitelt: „Oberösterreichische Kleinstbetriebe ha­ben massive Finanzprobleme. Jeder vierte Gewerbe- und Handwerksbetrieb in Ober­österreich steht laut einer Untersuchung der KMU Forschung Austria aufgrund einer schlechten Finanz- und Ertragslage mit dem Rücken zur Wand.“

So sieht es aus, Kollege Kampl. Wie in den kleinen Gemeinden schaut es auch in den kleinen und mittleren Betrieben aus. Diesbezüglich ist wirklich dringendster Hand­lungs­bedarf gegeben! Da sind Sie gefordert, Herr Staatssekretär, die Dinge im Hause Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft zu ordnen und dafür Sorge zu tragen, dass kleine und mittelständische Unternehmen, in denen man wirklich fast rund um die Uhr hinter dem Ladentisch beziehungsweise in der Werkstatt steht, wieder Zukunft in unserem Lande haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis dafür, dass wir diesem Bericht nicht unsere Zustimmung geben können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

 


14.12.46

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Bundesrat! Lieber Kollege Schimböck, wir sind zwar in vielen Dingen einer Meinung, haben jetzt auch den gleichen Bericht vorliegen, aber wahrscheinlich eine andere Auffassung über die AWS im Generellen. Ein paar Dinge, die du hier angeführt hast, haben aber gestimmt: Dass die Klein- und Mittel­betriebe das Schwungrad der Wirtschaft sind, steht eindeutig fest. Dass es nach oben hin keine Grenzen gibt, diese Branche zu unterstützen, ist auch keine Frage.

Zu Punkt 8 der heutigen Tagesordnung, dem Bericht zweier Bundesministerien, näm­lich dem des Bundesministeriums für Finanzen und dem des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, an den National- und Bundesrat betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben.

Mit 1. Oktober 2002 hat die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft, AWS, ihre ope­rative Tätigkeit aufgenommen. Alle bestehenden Fördereinrichtungen wurden in die neue Gesellschaft zusammengeführt. Auch der ERP-Fonds, der rechtlich zwar selb­ständig ist, ist mit der AWS zumindest organisatorisch verbunden. Ich bin der Meinung, das ist gut so, nur ist es da natürlich zu gewissen Reibungsverlusten gekommen. Jeder von uns kann sich vorstellen, dass sich, wenn man all diese Dinge zusammenführt, halt niemand gerne die Vorherrschaft oder Führerschaft nehmen lässt. Diese Zusam­menführung war aber eine wichtige Sache.

Die AWS-Produktpalette reicht von Beratung, Zuschüssen, günstigen Krediten bis hin zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Haftungen. Mit diesem Angebot ist es für die AWS möglich – das konnten wir ja ganz klar erkennen –, maßgeschneiderte Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe anzubieten.

Insgesamt konnten im Durchschnitt der letzten drei Jahre über 5 000 Projekte gefördert werden. Jährliche Investitionsvolumen in Höhe von 3 Milliarden € und die Schaffung


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beziehungsweise Erhaltung von zirka 90 000 Arbeitsplätzen zeigen, dass die AWS eine Erfolgsgeschichte geworden ist. – Kollege Schimböck, man kann über alles dis­kutieren und über Abgrenzungen reden, nur: Diese Zahlen sind hieb- und stichfest, sind Tatsachen!

Wie ich schon gesagt habe, gab es natürlich am Beginn gewisse Reibungsverluste. Das Ziel der AWS war aber von Anfang an eine 20-prozentige Reduktion der Kosten für die Wahrnehmung der Stammaufgaben. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Aber das ist ja nicht eingetreten!) – Wer hat das so treffend gesagt: Gott hat die Welt ja auch nicht an einem Tag erschaffen! (Bundesrätin Konrad: Rom wurde nicht an einem Tag erbaut!) – Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!

Irgendwie lustig ist es schon: Sie lehnen von vornherein alles ab, sagen dann aber, dass das viel zu lange dauert! Irgendwo müssen Sie sich da schon auf etwas einigen. (Bundesrätin Kerschbaum: Das ist ein Unterschied!) – Hoffentlich!

Das Ziel einer 20-prozentigen Reduktion der Kosten für die Wahrnehmung von Stamm­aufgaben wird sicherlich erreicht werden. Förderungen der AWS für Klein- und Mittel­betriebe – das wissen Sie doch alle – dienen in erster Linie der Stärkung der Wett­bewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen (im Saal hört man ein Handy läuten) – auch der Telekom-Unternehmen, wie man hört – und dienen auch den Unterneh­mensgründungen.

Lieber Freund Schimböck, selbstverständlich gehen einige Unternehmen immer wieder Pleite (Bundesrat Stadler: Einige? – Bundesrat Schimböck: Zu viele!), auch Jung­unternehmen, neu gegründete Unternehmen. (Bundesrat Stadler: Einige? Das ist eine Farce!) Soll ich Ihnen jetzt einen Vortrag halten, wie viele gesunde Unternehmen es in Österreich gibt? Ich glaube, das ist in ausreichendem Maße im Zuge der ÖWK-Wahl geschildert worden. Sie alle hatten ja Gelegenheit, sich diese Dinge anzuschauen – und in Zukunft fleißig in den Gremien mitzuarbeiten.

Weiters geht es in diesem Zusammenhang, wie wir ja wissen, um Eigenkapital­bildun­gen sowie um eine Abfederung der Auswirkungen von Basel II. Das von der AWS eingerichtete Kundencenter fungiert als One Stop Shop – ein wunderschönes „deut­sches“ Wort –, und es wird dadurch für eine rasche und kompetente Behandlung von Förderanfragen gesorgt, wo man früher oft im Kreis gegangen ist und dann irgendwann einmal vielleicht sogar aufgegeben hat, weil man nicht die richtigen Ansprechpartner finden konnte.

Ein weiterer Auftrag der AWS ist, zukunftsweisende Ideen des heimischen Mittel­standes voranzutreiben; eine ganz besondere Aufgabe.

Fördern braucht Innovation, enge Kundenbindungen, umfassende Marktkenntnisse und finanztechnisches Know-how.

Die vielen positiven Kennzahlen dieser AWS-Erfolgsgeschichte zähle ich jetzt nicht auf, nur Folgendes: In diesem Zusammenhang gibt es zwei Berichte im „Fokus“, Daten 2004. Es ist eine Menge darin enthalten, und ich würde Sie bitten, das zu lesen, denn dann liegen wir mit Sicherheit näher beisammen – und dann gibt es Ihrerseits sicherlich nicht mehr so viele Kritikpunkte. Einiges wird es immer geben, aber Verbes­serungsmöglichkeiten – wie ich schon gesagt habe – und neue Förderungsmöglich­keiten für die Klein- und Mittelbetriebe erhoffe ich mir von allen Seiten und auf allen Linien.

Erwähnen möchte ich noch, dass es zwei Schwerpunkte gibt: Das eine ist das Pro­gramm „Fit für Europa“, durch das es zu einer Erhöhung der Förderintensität und zu einer Stärkung der Betriebe – das ist auch wichtig – speziell in den Grenzregionen kommt. Weiters ist mir als Touristiker auch die Tourismusförderung auf Bundesebene


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wichtig, durch die die Sicherung des Tourismusstandortes Österreich und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Tourismus- und Freizeitbetriebe im inter­nationalen Wettbewerb für die Zukunft gewährleistet ist.

Zum Abschluss darf ich noch sagen, dass ich schon mit einigen Fällen von Klein- und Mittelbetrieben im Zusammenhang mit Förderungsansuchen mit dieser AWS zu tun gehabt habe. Ich habe sehr positive Erfahrungen gemacht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

14.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


14.19.00

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich halte den Bericht über die Förderung von mittleren und kleineren Unternehmungen in Österreich für sehr wichtig, und ich finde es auch wichtig, dass wir diesen hier gut und ausführlich diskutieren.

Ich möchte sagen – das steht, so meine ich, außer Streit –, welch wichtigen Faktor und wichtige Rolle die kleineren und mittleren Unternehmungen in Österreich für die österreichische Wirtschaft spielen. Ich möchte einen positiven Faktor erwähnen, näm­lich dass seit dem Jahr 1995 die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen deutlich gestiegen ist. Über 11 Prozent Anstieg von kleineren und mittleren Unternehmen ist eine sehr erfreuliche Zahl.

Ich möchte kurz auf den Teilbereich der AWS eingehen, aber weniger aus der Sicht auf diese personellen Querelen, die es gegeben hat, sondern ich möchte inhaltlich über die Aufgaben des AWS etwas sagen.

Positiv zu erwähnen ist wirklich – das wurde vom Vorredner erwähnt –, dass alle wichtigen Bundesförderungen aus einer Hand bezogen werden können. Das ist, glaube ich, für sehr viele kleine und mittlere Unternehmen ein ganz großer, wichtiger Vorteil. Das macht es einfacher und ist zu begrüßen.

In der Praxis kommt es aber leider häufig noch immer zu Problemen. Ich denke, ein sehr wichtiger Punkt ist die Übernahme von Haftungen, die gerade im Zuge der Unter­nehmensgründungen enorm wichtig sind. Ich kenne Fälle aus der Praxis, wo diese Verfahrensdauer bei mehr als drei, vier Monaten liegt. Das kann eine Unter­neh­mensgründung wirklich hemmen und kann schon vorweg, bevor man richtig zum Arbeiten kommt, ein großer Hemmschuh sein. Ich meine, es muss ein Ziel sein, diese Verfahrensdauer zu verkürzen und es den neuen Unternehmerinnen und Unterneh­mern möglichst unbürokratisch und einfach zu machen.

In diesem Bericht sind aber auch einige EU-Vergleiche enthalten, und diese zeigen, wo die Probleme der österreichischen Betriebe liegen. Bei der Ertragskraft liegen wir gerade noch im EU-Mittelfeld, es gibt einen Mangel an Facharbeitern, der aufgezeigt wird – immerhin 23 Prozent der österreichischen KMUs klagen über einen Fach­arbeitermangel, obwohl, und jetzt wieder der positive Punkt, sehr viele, nämlich 75 Prozent der Lehrlinge, in KMUs ausgebildet werden. Daran sieht man, welch wich­tigen Beitrag auch in der Lehrlings- und Facharbeiterausbildung die kleinen und mittleren Betriebe in diesem Lande leisten. Es muss auch hier an dieser Stelle einmal gesagt werden, dass von diesen Betrieben da ausgezeichnete Arbeit geleistet wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Zurück zum EU-Vergleich. Viel schlechter schauen wir aus, wenn wir uns die Eigen­kapitalquote der österreichischen Unternehmen anschauen, denn da sind wir Schluss­licht in der EU. Und das größte Sorgenkind in diesem Zusammenhang ist der Touris-


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mus. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.– Auf die Steuerreform kom­me ich dann noch zu sprechen, Herr Staatssekretär. – Das größte Sorgenkind ist der Tourismus, und ich meine, da muss man den Hebel ansetzen, denn in diesem Bereich besteht eben das Problem, dass sehr viele unter nicht ausreichender Liquidität leiden, was wirklich problematisch ist.

Die KMUs haben also Probleme, diese sind unbestreitbar. Und aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass gerade die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaftspolitik sein sollte. Immerhin waren im Berichtszeitraum 65 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich in KMUs beschäftigt. Allein an dieser Zahl sieht man, wie wichtig der beschäftigungspolitische Beitrag der KMUs ist, und auch, dass eigentlich beschäftigungssichernde Maßnahmen von Seiten der Regierung notwendig wären, die österreichische Bundesregierung ringt sich jedoch nur zu Steuergeschenken für Großbetriebe durch. Das ist das wahre Problem. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Steuergeschenke wie Gruppenbesteuerung oder die KöSt-Senkung bringen den Kleinen gar nichts. Das sind nur Maßnahmen (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), bei denen die Großen abkassieren und die Kleinen auf der Strecke bleiben. Daher ist es an der Zeit, die einseitige Ausrichtung der Politik dieser Bundesregierung zu ändern und einen Kurswechsel vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Erlauben Sie mir, noch einen kurzen Blick auf die Politik von Schwarz-Blau oder Schwarz-Orange, wie auch immer, in Bezug auf den Mittelstand zu werfen. Der Mittel­stand ist nach fünf Jahren Schwarz-Blau nach wie vor die Melkkuh der Nation, Herr Staatssekretär. Die mittelständischen Betriebe zahlen auch 2006 – man sieht das am nächsten Budget – wieder die Rechnung. Es gibt für den Mittelstand keine Entlastung. Diese Betriebe zählen zu den großen Verlierern der Steuerreform. Die Regierung Schüssel/Grasser holt sich das Geld beim Mittelstand und verteilt es auf Konzerne, von denen kaum noch Steueraufkommen kommt. Das ist leider Realität, meine Damen und Herren!

Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Die KMUs leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung in Österreich. Die KMUs leisten einen wichtigen Beitrag zur Aus­bildung von jungen Menschen in Österreich. Die KMUs haben leider nichts von der Steuerreform, Nutznießer sind und werden nur die großen Unternehmen sein. Die Wirtschaftspolitik dieser Regierung geht aus meiner Sicht für die KMUs und für den Wirtschaftsstandort Österreich leider in die falsche Richtung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)

14.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Weilharter das Wort. – Bitte.

 


14.25.10

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Kollege Einwallner hat einerseits positiv gesprochen in Bezug auf die Fördermaßnahmen, er hat gesagt, dass sie gut und durchaus effizient sind, andererseits hat er gleichzeitig Klage geführt darüber, dass die Erledigung der Förderansuchen zu lange dauert – zwei bis drei Monate. Dies hemme, nach seiner Diktion, die Betriebsgründungen.

Herr Kollege Einwallner! Ich denke, ein Betrieb, dem bei seiner Gründung die zwei bis drei Monate, die er auf die Förderung warten muss, zu lange sind, der von der Förderung schon so sehr abhängig ist, ist schon vor dem Aufsperren gescheitert!


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(Bundesrat Ing. Einwallner: Es geht vor allem um die Übernahme von Haftungen!) Es kann nicht sein, Herr Kollege, dass zwei bis drei Monate des Wartens auf die Förderzusage beziehungsweise auf die Auszahlung der Förderung entscheidend sind für eine Betriebsgründung. Ich meine, dann ist die Eigenkapitalausstattung ohnehin zu gering und das Betriebsziel vorweg schon verfehlt. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.)

Meine Damen und Herren! Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie einer Entschließung des Bundesrates gefolgt ist und wir heute einen Bericht betreffend die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen vorliegen haben.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass die BÜRGES Förderungsbank und die Finan­zierungsgarantie-Gesellschaft zusammengeführt wurden und in enger Verschränkung mit dem ERP-Fonds arbeiten. Dies führt zu einer rascheren und effizienteren Leistung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft. Das steht als Ziel und auch als Tatsache außer Zweifel.

Damit werden erstens die Beratungen viel kompetenter und präziser – man könnte ganz salopp sagen, in den Beratungen wird endlich mit einer Zunge gesprochen, weil sich der Förderungswerber, der Konsenswerber an eine Stelle wenden kann und dort die definitive und konkrete Auskunft bekommt. Meine Damen und Herren! Das ist im Informationsbereich sicher eine Verbesserung.

Zweiter Punkt – das geht auch aus dem Bericht hervor –: Kredite und die Übernahme von Haftungen unterliegen nunmehr einer einheitlichen Beurteilung. Meine Damen und Herren! Gerade diese einheitliche Beurteilung ist sehr wesentlich und wichtig, weil es dadurch zu einer Gleichbehandlung der Förderungswerber kommt. Das ist durchaus positiv.

Meine Damen und Herren! Gerade im Hinblick auf die standortgebundenen Unter­nehmen ist es sehr wichtig, dass sie jetzt gleich behandelt werden bei Krediten und der Übernahme von Haftungen.

Dritter Punkt: Die Garantien und Haftungen unterliegen jetzt einer einheitlichen Norm und Gewichtung. Das heißt, die Sicherheiten, die geprüft werden, die Bonitäts­prüfungs­ergebnisse werden gleich bewertet. Das ist auch sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Das ist wichtig, weil damit für kleine und mittlere Unter­nehmen – egal, ob in Vorarlberg, im Burgenland, wo auch immer – Chancengleichheit herrscht. Das ist für kleine und mittlere Unternehmen wichtig und gut, weil diese meistens an den Standort gebunden sind.

In Summe könnte man sagen: Das Ergebnis – ich habe nur drei Punkte davon ge­nannt – kann sich sehen lassen. Erstens wurden in drei Jahren 3 Milliarden € mobi­lisiert – das ist ein gewaltiges Investitionsvolumen, das muss uns bewusst sein. Dazu kann man gratulieren, und davor sollte man Respekt haben, Herr Kollege.

Zweiter Punkt: Der Arbeitsmarkt wurde dadurch massiv in Bewegung gebracht, rund 90 000 Arbeitsplätze mehr geschaffen – darauf sollten wir alle stolz sein, meine Damen und Herren.

Dritter Punkt – nicht zu vergessen –: Die Fördermittel fließen beinahe zur Gänze, rund 99 Prozent, in diese Betriebsgründungen. Das, meine Damen und Herren, ist auch hervorragend und sollte eigentlich den Applaus aller verdienen.

Der einzige Wermutstropfen – es sei mir gestattet, auch das anzumerken – ist, dass der vorliegende Bericht kein selbständiger Bericht der Regierung ist – das ist die Be­scheidenheit unserer Bundesregierung –, sondern durch die gesetzgebenden Körper­schaften gefordert und verlangt wurde.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 95

Wir werden diesen Bericht gerne mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.30


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker das Wort.

 


14.30.23

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Geschäftsführung des AWS, die unter uns weilt! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die AWS mehrmals ange­sprochen wurde, muss ich feststellen, dass die Ziele beziehungsweise die Gründe, warum die AWS gegründet wurde, durchaus hehre und kluge waren – das, was abgelaufen ist, war allerdings durchaus mit Mängeln behaftet.

Das Zusammenfassen der Förderinstrumentarien unter einem Dach ist durchaus ein kluger Schritt, und es ist nun an der Zeit, diese Struktur sozusagen arbeiten zu lassen und dann zu schauen, wie sie sich entwickelt und welche Vorteile sie bringt.

Die AWS und all die Teilorganisationen, bis hin zum ERP-Fonds, haben sehr gute und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftsführungen, die sehr gute Arbeit leisten – das sollte man auch honorieren und sehen.

Dennoch ist das Wirtschaftsförderinstrumentarium in Österreich durchaus kritisch zu betrachten in Bezug auf die Effizienz, auf Mitnahmeeffekte und so weiter und hat auch Reformbedarf. Insofern ist es klug, die neue Struktur AWS in zwei Jahren zu evaluieren und zu schauen, was gut gelaufen ist und wo es Änderungsbedarf gibt, und die erforderlichen Schritte zu setzen. (Bundesrat Ager: Bis dahin müssen wir sie arbeiten lassen!) – Das habe ich hier betont! Ich habe gesagt: Okay, lassen wir diese Struktur einmal arbeiten, und dann evaluieren und schauen wir, was zu tun ist.

Der vorgelegte Bericht hat den großen Vorteil, die Dinge zu beschreiben, und dafür möchte ich mich auch bei den Beamten bedanken, die das Werk vollständig gemacht haben. Dennoch gibt es einige Bereiche, die fehlen; darauf möchte ich in der Folge eingehen.

Berichte sollen nicht nur einen Tatbestand wiedergeben, sondern auch eine Form von Ausblick geben, sagen, in welche Richtung es gehen soll. Das ist etwas, was da fehlt. Daher eine Anregung: Es wäre klug, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, Stra­tegien zu entwickeln, die hier mit inkludiert und vorgestellt werden.

Generell in der Wirtschaft hat man, um Wirtschaftsförderung und KMU-Förderung zu machen, drei wesentliche Standbeine, um etwas voranzubringen: Forschung und Entwicklung, Bildung und auch das Networking.

Zur Forschung – mehrere Redner und auch der Herr Staatssekretär haben das schon angeführt –: In diesem Bereich sind wir in der betrüblichen Situation, nicht der Leader­ship-Gruppe anzugehören, sondern irgendwo im mittleren, hinteren Feld zu dümpeln – das wird sich nachhaltig sehr negativ auswirken. Forschung ist die Grundlage für Innovation, Innovation ist die Grundlage für einen guten Standort, für Wachstum und Entwicklung, und das wiederum ist die Grundlage für Arbeitsplätze. Aber im For­schungsbereich sehen wir große Versäumnisse dieser Regierung, die – und das ist das Bedauerliche daran – nicht so schnell wieder aufgeholt werden können.

Ein anderer Bereich, der in diesem Bericht beschrieben wird, ist der Arbeitsmarkt: Ja, wir haben die höchsten Arbeitslosenzahlen seit Jahren. Und da heute ausgeführt wurde, die Mittel für Arbeitslose beziehungsweise zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Integration der Arbeitslosen seien gestiegen: Das stimmt so nicht! Seitens des


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AMS wird immer betont, dass die Mittel um 15 Millionen gesunken sind, zum Beispiel für Oberösterreich um 2 Millionen.

Vielleicht können Sie, Herr Staatssekretär, einmal Klarheit in diese Sache bringen, aber auf jeden Fall wird das vom Arbeitsmarktservice immer wieder betont. Und es ist tatsächlich der falsche Ansatzpunkt, in schwierigen Zeiten wie diesen genau solche Bereiche zu kürzen.

Es gibt einen Punkt, der sich „Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung“ nennt. Die vorgestellten Projekte, EMAS, Öko-Profit und so weiter, sind gute Kon­zepte – ja, es ist klug, das zu machen! –, dennoch fehlt es generell bei uns an Rah­menbedingungen, um die Wirtschaft ökologisch nachhaltiger zu gestalten.

Auf einen Punkt möchte ich hier eingehen, das sind die Einspeistarife beim Ökostrom: Die Regelung ist völlig unbefriedigend, die Rahmenbedingungen sind nicht gut. Die Rahmenbedingungen in Österreich und in der österreichischen Wirtschaft sollten so gestaltet sein und werden, dass auch tatsächlich ein Wirtschaften nach dem Prinzip der Kostenwahrheit möglich ist.

Abschließend sei noch einmal die Lage der KMUs erwähnt – heute wurden verschie­dene Facetten beleuchtet. Letztendlich haben wir die Situation, dass wir 2004 ein Umsatzplus von nur 1 Prozent gehabt haben. Die Ertragskraft hat sich verschlechtert, und der Eigenkapitalmangel, der schon angesprochen wurde, ist durch Basel II weiter verschärft worden. Ich denke, das sind Bereiche, auf die man in der Politik reagieren muss und wo man die Rahmenbedingungen entsprechend verbessern muss.

Noch einmal: Was geht mir in solch einem Bericht ab? – Wir Grüne werden ihn zur Kenntnis nehmen, wiewohl wir mit vielen Bereichen nicht einverstanden sind, werden aber hier Vorschläge deponieren. Wir haben das auch einmal beim Tourismusbericht gemacht, wo dann ein reger Austausch zwischen der entsprechenden Abteilung und uns stattgefunden hat und tatsächlich dann auch Verbesserungen aufgenommen wurden, was wir sehr begrüßt haben. Entsprechende Strategien zu entwickeln, ent­sprechende Vorschläge, die auch tatsächlich eingearbeitet werden, das würden wir uns in dieser Form auch wünschen.

An die AWS ein Wunsch: Die Berichte sind sehr ausführlich und umfassend, aber auch eine regelmäßige Evaluierung der Förderinstrumentarien nach den entsprechenden Effizienzkriterien wäre sehr vorteilhaft. Bei den beschränkten Budgets, die man hat, ist es wichtig, jeden Schilling – jetzt jeden Euro – tatsächlich gut einzusetzen und die Zu­kunftsbranchen zu stärken, die Regionen zu stärken, damit die Arbeitsplätze gesichert sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. Ich er­teile ihr das Wort.

 


14.37.55

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Konjunkturerwartungen sind gut, man kann sogar sagen, sie sind ausgezeichnet im Vergleich zu jenen der anderen europäischen Länder. Wir hatten im Jahr 2004 ein Wirtschaftswachstum von 2 Prozent, Deutschland: 1,6 Prozent. Für 2005 rechnen wir mit 2,2 Prozent (Abg. Dr. Lich­ten­ecker: Die neuesten Daten sind ...!) und liegen damit – wart ab, Ruperta, wart ab!; nächstes Jahr können wir sie ja dann wieder vergleichen, dann schauen wir, wer Recht gehabt hat – weit über dem deutschen Wert von 1,2 Prozent.

Man darf natürlich auch nicht vergessen, dass wir heute mehr denn je international verflochten sind, und wer meint, dass wir sozusagen wirtschaftlich auf einer Insel der


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 97

Seligen sind, der irrt gewaltig. Wir können einfach nicht unser Wachstum mit dem Wert von 1990, nämlich 4,6 Prozent, vergleichen! Das war auch kein Verdienst der dama­ligen Regierung, sondern dieser Wert hat sich ganz einfach auf Grund des positiven internationalen Klimas ergeben. Deutschland hatte damals ein Wachstum von 5,7 Pro­zent!

Die wirtschaftspolitische Kraft einer Regierung zeigt sich erst in schwierigen Zeiten, und da hat diese unsere Regierung Kompetenz bewiesen – nicht durch die Anhäufung eines Schuldenbergs, sondern durch den sparsamen und zweckmäßigen Einsatz von Mitteln.

Ich denke da zum Beispiel an die gemeinsame Internationalisierungsoffensive von Wirt­schaftsministerium und Wirtschaftskammer. Unser Ziel bei Gründung dieser Offensive war die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, und zwar der kleineren und mittleren Unternehmen. Wir streben eine Verdoppelung der Zahl der Exporteure von 15 000 auf 30 000 an. Bislang ist diese Offensive wirklich eine wahre Erfolgsgeschichte, denn die ursprüngliche Anzahl hat sich bereits um 40 Prozent erhöht – ein Zuwachs, der praktisch ausschließlich im Bereich der KMUs erfolgt ist.

Jedes unserer Unternehmen und gerade die Klein- und Mittelbetriebe nützen Gott sei Dank sehr stark unsere Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer. Wir haben be­reits die hundertste Außenhandelsstelle eröffnet. Das ist ein sehr großer Beitrag für unsere Betriebe.

Man darf nicht vergessen, gerade die kleinen Betriebe sind es, die Dienstleistungs­exporte machen, und dass ein Dienstleistungsexport von 1 000 € Warenexporte im Wert zwischen 7 000 € und 13 000 € nach sich zieht. Daran sieht man, wie wichtig das ist.

Unsere Regierung hat sich angesichts der angespannten Wirtschaftslage nach der Decke gestreckt, eben durch den zweckmäßigen Einsatz der Mittel. Und die Steuer­reform 2005 mit der Körperschaftsteuersenkung ist keineswegs nur für die Konzern­betriebe, sondern diese war für Groß und Klein. Jetzt ist leider mein Kollege Schim­böck nicht da. Rund 69 Prozent der Kapitalgesellschaften sind Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Bitte nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! Warum darf man sich denn nicht freuen, wenn gerade Klein- und Mittelbetriebe davon profitieren? Streichen wir das doch nicht weg!

Zum Beispiel kommt der Halbsteuersatz für den nicht entnommenen Gewinn aus­schließlich den Klein- und Mittelbetrieben zugute, und das fördert die Eigenkapital­quote. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.) – Ich höre von Ihrer Seite immer nur Kritik. Legen Sie doch einmal ein Konzept vor, wie man für Klein- und Mittelbetriebe wirklich etwas machen könnte! Wer kämpft denn für die Einnahmen-Ausgaben-Rechner? Fragen Sie doch einmal den Staatssekretär, wie oft ich bei ihm bin und sage, bitte schön, jetzt machen wir da etwas, damit es den Verlustvortrag gibt! (Beifall bei der ÖVP und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben auch etwas erreicht, denn in Katastrophenfällen gibt es jetzt den Verlust­vortrag. Wer hat denn geschaut, dass unsere kleinen Betriebe, die 2002 durch das Hochwasser sehr geschädigt wurden, jetzt ganz einfach einen Verlustvortrag machen? – Das waren wir! Ich bin eine Vertreterin der Klein- und Mittelbetriebe, und ich setze mich ein. Ihr macht es nur so. (Beifall bei der ÖVP.)

Und wir können uns da zusammensetzen. Die Liste der Erleichterungen und För­dermaßnahmen ist ziemlich lang. Setzt euch einmal damit auseinander!

Auf ein Thema möchte ich noch eingehen, damit wir wirklich die unterschiedlichen Lösungsansätze klar erkennen. Ich kann mich nur allzu gut daran erinnern, dass


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 98

Wirtschaftsvertreter der Opposition die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds gefordert haben. Keine Frage, es war uns bewusst, dass gerade für die Klein- und Mittelbetriebe ein Langzeitkrankenstand finanziell sehr belastend ist. Man darf aber nicht vergessen, dass die Wiedereinführung der Entgeltfortzahlung für uns deshalb kein Thema war, weil dies ja auf Wunsch der Wirtschaft abgeschafft worden ist, weil wir jetzt einen Beitrag von 2,8 Prozent hätten, der gerade von Klein- und Mittel­betrieben nicht leistbar ist. Und was haben wir gemacht? – Wir haben eine Alternative gesucht und auch gefunden: Seit 1. Jänner 2005 haben wir eine 50-prozentige Rück­erstattung bei Krankenständen ab dem elften Tag, und zwar für die kleinen Betriebe, für Betriebe bis 50 Mitarbeiter. Man kann nicht oft genug betonen, dass diese Re­gelung nicht nur für Arbeiter gilt, sondern auch für Angestellte, und das ohne Belas­tung. Das ist gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine sehr große Hilfe. Daran erkennt man sehr wohl die unterschiedlichen Lösungsansätze.

Für mich als Vertreterin der Klein- und Mittelbetriebe ist es schon angenehm, dass wir eine wirtschaftlich denkende Regierung haben (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Ein­wallner), die Probleme zu Lösungen formuliert. Und die Beschäftigungspolitik ist nun einmal eine zentrale Herausforderung, wo ich dann sehe, wie ich in schwierigen Zeiten agiere. (Bundesrat Konecny: An der diese Regierung jämmerlich gescheitert ist!) – Warten Sie ein bissel, Herr Professor!

Natürlich ist die Arbeitslosensituation nicht erfreulich, aber, bitte, vergessen wir doch nicht zu sagen, dass wir den höchsten Beschäftigtenstand seit je haben! Warum vergessen Sie denn das immer wieder? (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Bachner: Mit welchen Dienstverhältnissen?) – Aber das ist ja gar nicht wahr!

Und die Maßnahmen im Rahmen der territorialen Beschäftigungspakete sind ähnlich zielgerichtet. Ich sage euch etwas, ich komme aus der Wirtschaft, ich stehe in meinem Betrieb, ich bin Unternehmerin, ich stelle Leute an. (Bundesrat Boden: Das sagt gar nichts!) – Das sagt schon etwas, weil ich weiß, welche wirtschaftlichen Probleme es gibt. Und ich kann mir meine Gage nicht auf die hohe Kante legen, denn während ich da stehe und rede, muss ich jemanden bei mir im Geschäft anstellen, der arbeitet, damit ich meinen Betrieb über die Runden bringe. So schaut das aus! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Boden: Ich kann auch nicht arbeiten, wenn ich da sitze!)

Ich halte mich weniger mit der Theorie auf, sondern mehr mit der Praxis. Und ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Niederösterreich einen neuen und guten Weg aufzeigen, gerade was Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarktpolitik betrifft. (Bundesrat Konecny: Wieso? Sind Sie aus der Bundesorganisation ausgetreten?)  Warten Sie ein bissel! Ich bin erst aus Brüssel gekommen, da waren wir gemeinsam: die Arbeiterkammer, das AMS, das Land und die Wirtschaftskammer.

Wir haben die Initiative „Job konkret“ entwickelt. Wir haben uns zusammengetan und gesagt: Was machen wir denn? Wir wissen, dass es auf der einen Seite sehr viele Arbeitslose gibt, während es auf der anderen Seite Betriebe gibt, die Arbeitskräfte suchen und ganz einfach niemanden finden, der für ihre Branche geeignet ist. Jetzt machen wir das gemeinsam, und jede Organisation trägt etwas dazu bei, dass wir den Leuten eine Zusatzqualifikation geben und Unternehmen und Beschäftigte punktgenau zusammenbringen.

Wir haben in der gewerblichen Wirtschaft 1 000 so genannte Stiftlinge in Betriebe ge­bracht, und 91 Prozent sind in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. Wir haben eine Drop-out-Quote von 9 Prozent! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in Brüssel dieses Projekt vorgestellt und den „Award of Excellence“ bekom­men, und ich denke mir, wenn mir wirklich daran gelegen ist, etwas für Klein- und Mittelbetriebe zu erreichen, wenn ich etwas in der Arbeitsmarktpolitik erreichen will,


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dann muss man sich zusammensetzen, die Probleme besprechen, Lösungen finden und diese gemeinsam umsetzen, aber sich nicht gegenseitig ins Wadel beißen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.47.53

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Einwallner, jeder von uns findet einmal einen Meister. Jetzt haben wir den Meister gehört. Und das war, glaube ich, gut. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bun­desrat Reisenberger: Schließen Sie nicht von sich auf andere!)

Aber, liebe Freunde, ich glaube, wir alle sollten stolz sein. Und als Bürgermeister bin ich sehr froh, dass sich die Bundesregierung in ihrer politischen Arbeit in Zukunft ver­stärkt mit der Entwicklung der Klein- und Mittelbetriebe beschäftigen wird.

Wie schaut das in Wirklichkeit aus? Die kleinen und mittleren Betriebe haben wir im ländlichen Bereich. Sie sind viel krisenfester, Arbeitsplätze in wirtschaftlichen Rand­lagen, Marktnischen werden rasch angenommen, intensive Lehrlingsausbildung (Bun­des­rat Konecny: Wo), familienfreundliche Entfernungen und vor allem die Kom­munalsteuer. Jeder von uns weiß, wie es mit der Kommunalsteuer aussieht, dass diese in Zukunft in den Zentren in vermehrtem Maße anfallen wird, während wir im ländlichen Bereich nichts davon haben.

Herr Staatssekretär! Diese Problematik müsste man in einem eigenen Schwerpunkt­programm einmal behandeln. Es kann nicht so sein, dass wir in den ländlichen Bereichen zwar die Familien haben, sich die Arbeitsplätze aber in den Zentren befin­den und wir als Bürgermeister Aufgaben zu erfüllen haben, damit der ländliche Raum auch erhalten bleibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesland Kärnten mit Landeshaupt­mann Haider hat sich bemüht. Für die Klein- und Mittelbetriebe haben wir in letzter Zeit und für das Jahr 2005 30 Millionen € zur Verfügung gestellt, damit sie gestärkt werden können. Wir haben damit vielleicht auch einen Beitrag dazu geleistet, dass von allen Bundesländern die Jugendarbeitslosigkeit in Kärnten am geringsten ist.

Ich möchte einige Punkte, die im Zusammenhang mit den Förderungen stehen, die ich sehr begrüße, erwähnen. Mit 1. Oktober 2002 hat die Austria Wirtschaftsservice Ge­sell­schaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Durch die Verschränkung mit den ERP-Fonds sind auch personelle Veränderungen vorgenommen worden. Meine lieben Freunde! Ich glaube, das war wichtig, weil in den letzten drei Jahren jährlich über 5 000 Projekte gefördert worden sind – jährlich! Positiv ist aber auch, dass 99 Prozent davon wirklich den kleinen und mittleren Betrieben zur Verfügung gestanden sind.

Der Bericht ist positiv. Die freiheitliche Fraktion wird ihm die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.51

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 100

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmen­mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

14.51.279. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (564/A und 838 d.B. sowie 7241/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg.

 


Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Bericht erstatten aus dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme somit zum Antrag:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Bevor wir zur Behandlung der Dringlichen Anfragen kommen, darf ich darauf hin­weisen, dass ich unpräjudiziell und im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Präsidial­konferenz zuerst die Dringliche Anfrage der Bundesräte Schennach, Professor Ko­necny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz und im Anschluss daran die an den Bundeskanzler gerichtete Dringliche Anfrage der Bundesräte Profes­sor Konecny, Kolleginnen und Kollegen aufrufen werde.

Ich unterbreche die Sitzung bis 16 Uhr.

14.53.12(Die Sitzung wird um 14.53 Uhr unterbrochen und um 16.01 Uhr wieder aufge­nom­men.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich freue mich ganz besonders, dass wir heute einen Gast in unserer Mitte haben: Ich begrüße den Präsidenten des Salzburger Landtages, Herrn Kollegen Holztrattner, ganz herzlich in unserer Mitte. – Herzlich willkommen, Herr Präsident! (Allgemeiner Beifall.)

16.02.22Dringliche Anfrage

der Bundesräte Stefan Schennach, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Rehabilitierung der Opfer der


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NS-Militärjustiz insbesondere der Wehrmachtsdeserteure im von der Bundes­regierung ausgerufenen „Gedenkjahr 2005“ (2307/J-BR/2005)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Schennach, Professor Konecny, Kolle­ginnen und Kollegen an die Frau Bundesminister für Justiz.

Die Dringliche Anfrage ist inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen, daher erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Herrn Bundesrat Schennach als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.

 


16.02.58

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren dieses Hauses! Dies ist keine alltägliche Anfrage, und sie ist symptomatisch dafür, wie uns die Aufarbeitung der Schrecknisse der Nazi-Herrschaft und des Dritten Reiches bis heute beschäftigt, verfolgt, wie bis heute vieles liegen geblieben ist und wie Unrecht dieser Zeit bis heute nachwirkt. Obwohl heuer ein Gedenkjahr ist – 60 Jahre Kriegsende, 50 Jahre Staats­vertrag –, wirkt Nazi-Unrecht in diesem Land noch immer. – Das ist einer der Gründe für diese Dringliche Anfrage.

Der zweite Grund dieser Dringlichen Anfrage ist, dass ein Mitglied dieses Hauses vor wenigen Wochen öffentlich festgehalten hat, dass durch eine generelle Rehabilitierung von Deserteuren die mutigen Angehörigen der deutschen Wehrmachtsjustiz in ihrer Ehre posthum besudelt würden.

Meine Damen und Herren! Wenige Zeilen weiter zu behaupten, dass die Volksgerichts­höfe vor und nach dem Krieg jedweder Rechtsprechung Hohn sprechen, wirft ein Schlaglicht auf das, was oben gemeint ist.

Der dritte Grund dieser Anfrage liegt in der Person der Justizministerin (ironische Heiterkeit des Bundesrates Dr. Böhm), die in der „Pressestunde“ des ORF, ohne nach­zudenken – es ist ihr einfach so herausgerutscht –, auf die Frage, ob Österreich nicht den Weg Deutschlands gehen und endlich den Deserteuren der Wehrmachts­armee Recht zukommen lassen wolle, mit der Aussage antwortete, selbst da mache es einen Unterschied, ob man desertiere, weil man zu feig sei, oder ob man desertiere, weil man gegen das Nazi-Regime sei. (Bundesrat Dr. Böhm: Vor dem Gesetz schon!)

Die Frau Bundesministerin wurde zweimal vom Leiter der Wiener Redaktion der „Salz­burger Nachrichten“ darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussage, Deserteure wären zu feig, Betroffene kränke. Sie hat es trotz zweimaligem Hinweis nicht der Mühe Wert gefunden, sich in dieser Sendung für den Ausspruch, Deserteure seien zu feig, zu entschuldigen – sich 60 Jahre nach Kriegsende bei den wenigen heute noch lebenden Deserteuren für diesen Ausdruck „zu feig“ zu entschuldigen, meine Damen und Herren!

Frau Bundesministerin! Ich sage es Ihnen ehrlich: Es gibt auch einen vierten Grund, der vielleicht persönlich ist. Sie haben meinen Vater beleidigt, meinen hoch betagten Vater, auf den ich sehr stolz bin, weil er sich nach einer Woche der Bekämpfung der Partisanen durch Desertation der Deutschen Wehrmacht entzogen hat und von da an ein sehr schwieriges Leben führte.

Frau Bundesministerin! Reden wir einmal über die Militärjustiz und über die „Feigheit“: Bis Ende 1944 desertierten 300 000 Soldaten der Deutschen Wehrmacht. Kriegs­gerichte führten 2,5 Millionen Strafverfahren gegen Wehrmachtsangehörige durch. NS-Militärgerichte fällten zirka 50 000 Todesurteile; 30 000 bis 35 000 betrafen Wehr­machts­angehörige. 20 000 bis 30 000 Wehrmachtsangehörige wurden hingerichtet.


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75 Prozent der Todesurteile wurden wegen Fahnenflucht und „Wehrkraftzersetzung“ aus­gesprochen. 22 000 Fahnenflüchtige wurden zum Tode verurteilt; 15 000 dieser Urteile wurden vollstreckt.

Es gibt in Österreich Menschen, für die noch ein solches Todesurteil besteht, die noch leben und nicht rehabilitiert sind. 5 000 bis 6 000 der Todesurteile gegen Wehrmachts­angehörige wurden wegen „Wehrkraftzersetzung“ gefällt, mehr als die Hälfte davon wegen Selbstverstümmelung. – Auch Selbstverstümmelung bedeutete, sich dem mör­derischen Apparat einer Angriffsarmee zu entziehen. 5 000 bis 8 000 Soldaten wurden ohne Verfahren standrechtlich hingerichtet. – Das ist die Militär- und Blutjustiz des Dritten Reiches, von der jemand meint, dass deren Ehre und deren „mutige Angehörige“ nicht posthum durch eine Rehabilitierung der Deserteure besudelt werden dürfen!

Meine Damen und Herren! Warum kann einer jungen Justizministerin ohne Nach­denken das Wort „feig“ herausrutschen? – Weil über Jahrzehnte eine Organisation einen Mief über diese Republik verbreitet hat, der sich Österreichischer Kamerad­schaftsbund nennt (Bundesrat Dr. Böhm auf Bundesrat Bieringer deutend : Da sitzt der Präsident!) und in dem die Geschichte der „Pflichterfüllung“ und des „tapferen Soldaten“ hochgehalten wird.

Und diese Meinung, dieser Mief, der da jahrzehntelang verbreitet wurde, macht es ehrenhaft, bei einer fremden Armee zu kämpfen, und macht es unehrenhaft ... (Bundesrat Dr. Böhm: Freiwillig wahrscheinlich!) – Es geht nicht darum, Herr Professor Böhm! Wir alle wissen, dass Soldaten – Tausende und Millionen! – in den Kriegsdienst gezwungen wurden. (Bundesrat Dr. Böhm: Selbstverständlich!) Das wissen wir alle, aber es geht um die Bewertung: Wer ist ehrenhaft und wer ist unehrenhaft?

Wer bis zum Schluss die Pflicht erfüllt hat, ist ehrenhaft, und wer die Pflicht nicht erfüllt hat, ist unehrenhaft (Bundesrat Dr. Böhm: Nein!) und hat bis heute keine Pen­sions­ansprüche, während die Schergen eine Pension bekommen? – Das ist die Frage, die wir uns heute, 60 Jahre nach Kriegsende, zu stellen haben! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Diese Organisation sagt: „Deserteure werden in jeder Armee bestraft (...).“ – Tatsache ist – und betrachten wir nur den Zeitraum des Zweiten Weltkrieges –: Deutsches Reich: 22 000 verhängte Todesurteile, 15 000 Hinrichtungen; die USA: 162 verhängte Todes­urteile, eine Hinrichtung; Großbritannien: null; Frankreich: 102 Hinrichtungen; Italien: 88 Hinrichtungen – aber nicht wegen Fahnenflucht! – Es geht hier um Fahnenflucht.

Das nächste Argument ist auch eines, das diese unsägliche Organisation jahrein, jahraus pädagogisch quasi unter die Haut und in die Gedankenwelt Österreichs pflanzt: „Viele sind ja nicht aus politischen Gründen desertiert, sondern weil sie feig waren oder bloß ihre Haut retten wollten (...).“ – Es heißt da auch: Deserteure, „Wehrkraft­zer­setzer“, Verweigerer waren ungeachtet ihrer politischen Motive „Verräter an der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft“, und egal, aus welchem Grund jemand desertiert ist – aus Widerstand gegenüber dem nationalsozialistischen Regime, oder um sich dem zu entziehen –, es brauchte angesichts der hohen Strafen für diese Entscheidung zur Flucht oder Verweigerung meist mehr Mut als zum Gehorchen von Befehlen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Zum Argument, dass Deserteure ihr Vaterland beziehungsweise ihre Heimat verraten hätten: „Österreicher, die in der Deutschen Wehrmacht dienten“ – und dienen muss­ten, Herr Professor Böhm! –, „verteidigten nicht ihre Heimat, sondern nahmen an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg teil.“ (Bundesrat Dr. Böhm: Habe ich das behauptet?) – Nein, nur dass Sie es hören, denn Sie murmeln die ganze Zeit. (Bun­desrat Dr. Böhm: Ja, das ist auch ...!)


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Weiters gibt es das Argument, dass Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“ keine Wider­standskämpfer gewesen wären. – Dass sich 300 000 Menschen der Deutschen Wehr­macht durch Flucht entzogen haben, bedeutet aber, dass 300 000 Menschen – Sol­daten – diese Maschinerie um genau 300 000 Gewehre und andere Waffen ge­schwächt haben. Deshalb ist das, was sie taten, heute anzuerkennen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das ist vielleicht unüblich, aber es gibt eine unbekannte Familie aus dem Dorf Schlaiten in Osttirol, und ich möchte, dass diese Familie, ihre Taten und ihr Leiden in das Stenographische Protokoll Einzug halten. – Es ist die Familie Holzer.

David Holzer senior, 60 Jahre, verurteilt zu zehn Jahren Gefängnis wegen Begüns­tigung zur Fahnenflucht; seine Gattin, Stefanie Holzer, sechs Jahre Gefängnis wegen des gleichen Delikts. Wer wurde begünstigt? – David Holzer, 22 Jahre, Todesstrafe, umgewandelt in 22 Jahre Zuchthaus, Arbeitsbataillon; Alois Holzer, 20 Jahre, sieben Jahre Zuchthaus, Arbeitsbataillon, „Frontbewährung“ – gefallen 1944 bei der „Front­bewährung“; Franz Stolzlechner, Verwandter der Familie Holzer, erschossen in Wien, Kagran, am 8. Juni 1944 auf dem Militärschießplatz. – Warum? – 20 und 22 Jahre alt muss man sein, um zu sagen: Da machen wir nicht mehr mit.

Ich bringe Ihnen jetzt ein paar Lebenserinnerungen eines heute 81-jährigen Menschen, nämlich jenes zum Tode verurteilten David Holzer, zur Kenntnis:

„,Ich bin in Glanz geboren, im Jahre 1923, als jüngster Sohn meines gleichnamigen Vaters. Meine Jugendzeit war gut, ich habe Ziegen hüten müssen, war täglich auf der Alm und habe zu Hause geholfen. Und dann ist der Krieg gekommen. Im April 1942 wurde ich zur Wehrmacht verpflichtet. Bei der Wehrmacht habe ich mich zunächst so verhalten, dass die Vorgesetzten zufrieden mit mir waren. Nach der Ausbildung bin ich nach Finnland versetzt worden.‘ (...)

‚Mit der Politik ... Da waren schon die Eltern so und ich war gleich gesinnt wie meine Eltern, wir waren christlich erzogen. Schon vom Einmarsch haben wir nichts wissen wolle, und dann haben die Kreuze in der Schule keinen Platz mehr gehabt. Da ist in einem ein gewisser Widerstand gewachsen. Und dann habe ich beim Militär allerhand gesehen, das mir nicht gepasst hat, der rabiate Umgang mit den Gefangenen, die Unmenschlichkeit. Da ist man auf den Gedanken gekommen, da machen wir nicht mehr mit. Wir wollen noch einmal ein freies Österreich, das war unser Ding.‘“

Während eines Heimaturlaubes im Juni 1943 traf dieser David Holzer seinen Freund Franz Stolzlechner, und sie begannen, in der Nähe ihrer Ortschaft einen Unterschlupf zu bauen. Sie haben sich vom Vater des Herrn Stolzlechner versorgen lassen, und der Jäger hat sie über die politischen Geschehnisse und den Kriegsverlauf informiert.

Dann sagt er: „,Wir haben uns verkalkuliert. Das müssen wir einfach zugeben. Die Amerikaner sind 1943 schon gelandet in Sizilien und wir haben uns halt vorgestellt, ein halbes Jahr noch und dann sind sie da. Aber das hat sich nicht bewahrheitet.‘“

Und dann kam der 11. Jänner 1944, ein Datum, das dem heute 81-jährigen David Holzer nicht mehr aus dem Sinn geht: Es markiert das Ende der Desertion. Franz Stolzlechner wird bei der Beschaffung von Lebensmitteln gestellt und in den Fuß geschossen, und in seinem Rucksack findet man das Namensschild Alois Holzer.

„Am nächsten Tag steht die GESTAPO bereits im Haus der Holzers. ‚Wo habt Ihr Eure Buben? Mein Vater hat gesagt, er wisse nichts. Die GESTAPO erwiderte, wir wissen schon, wo sie sind, die sind da oben in einer Höhle.‘ Die Beamten zwingen den Vater, sich an der Suche nach dem Versteck zu beteiligen, die aber ergebnislos abgebrochen


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wird. ‚Da haben sie zu meinem Vater gesagt: Du bringst uns die Buben, sonst fahren wir mit euch ab.‘“

Die Geschichte geht weiter: „Am folgenden Tag sucht der Vater seine Söhne auf und bittet sie, sich zu stellen. David und Alois waren über die dramatischen Ereignisse bereits von dem Jäger informiert worden. ,Für den Vater war es hart, er musste praktisch seine Buben freigeben. Wir haben das sofort eingesehen.’“

Die beiden räumten ihren Unterstand und ließen alle Gegenstände verschwinden, welche die Unterstützung etwa des Jägers beweisen hätten können, um die Spuren zu ihren Eltern zu verwischen. Dann haben sie sich der Gendarmerie gestellt.

„,Ich bin damals von zu Hause weggegangen und habe genau gewusst, dass ich nicht mehr komme, das habe ich genau gewusst.‘“

David und Alois Holzer wurden nach Lienz gebracht und den Nazi-Behörden über­geben.

„,Ich habe keine Chance gehabt zum Weiterleben. Ich habe auf der Welt keine Aus­sicht mehr gehabt, außer dem Bruder irgendwie noch einmal behilflich zu sein, dass er davon kommt. Ich habe gesagt, der Bruder wäre wieder eingerückt, wenn er nicht mein Vorbild gehabt hätte. Da haben sie mir zur Fahnenflut noch Zersetzung der Wehrkraft vorgeworfen. Ich habe mich damit abgefunden, ich stelle mein Leben zur Verfügung, wenn der Bruder und die Eltern davon kommen.‘“

Die nächste Station war die Gestapo-Haft in Klagenfurt. Nach einer relativ kurzen Ver­handlung lautete das Gerichtsurteil: Todesstrafe für David Holzer und sieben Jahre Zuchthaus mit „Frontbewährung“ für Alois Holzer. Dem Gnadengesuch wurde nach Monaten statt gegeben.

Holzer beschreibt, wie es war, monatelang in einer Todeszelle zu sitzen: Man habe Schlüssel klappern und Gefangene bei ihrer Misshandlung schreien gehört und nicht gewusst, wann die Türe aufgesperrt und man selbst erschossen wird.

Holzer wurde, wie gesagt, begnadigt. Auf Grund seiner Zeit an der Front wurde die Strafe in 22 Jahre Zuchthaus mit „Frontbewährung“ umgewandelt. Dann wurde er über Prag in die „Hölle im Moor“, nämlich das Lager I Börgermoor an der niederländisch-deutschen Grenze, gebracht, wo er täglich zwölf Stunden arbeiten musste.

Dann wurden er und sein Bruder mit einer Zwischenstation in Olmütz an die Front transportiert. Sein Bruder wurde bei einem der Kamikazeeinsätze, zu welchen solcher­art Bestrafte gezwungen wurden, erschossen. David Holzer wurde von Rotarmisten gefunden, versteckt, befreit und kehrte 1946 wieder nach Osttirol zurück.

Davids Eltern hatten unter anderem durch die mutige Aktion der Ortsbauernführung in Lienz als unabkömmlich gegolten, und der Vollzug der zehn- beziehungsweise sechsjährigen Haft konnte für die damals schon über 60 Jahre alten Eltern so lange hinausgezogen werden, bis der Krieg zu Ende war.

Was ist dann passiert? – Man hat in der Familie nie wieder darüber gesprochen. Den Überlebenden hat sich diese Zeit jedoch unauslöschlich eingebrannt. Trotzdem bleibt an den Deserteuren auf Grund einer ganz bestimmten öffentlichen Meinung, über die ich vorhin in sehr harten Worten gesprochen habe, der Makel von Feigheit, Defätismus und Verrat hängen.

Meine Damen und Herren! Nun kommen wir zur Auffassung des einst 18-jährigen David Holzer. Er sagt, dass er sich damals selbst nie als fahnenflüchtig angesehen habe, da er ja nicht vereidigt gewesen sei. Er nennt dafür auch den Grund: „Ich habe bei der Vereinigung in Klagenfurt die Hand nicht gehoben. Das habe ich schon vor der


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Vereidigung immer gesagt, wenn es möglich ist, lasse ich meine Hand unten. Es war ein großes Risiko, aber ich habe sie herunterhängen lassen, als alle anderen ihre Hand gehoben haben.“ – Insofern sei er nie vereidigt gewesen.

In einem Nachwort sagt der 79-jährige David Holzer über sein Interview und den Bericht: „Am schmerzlichsten überrascht hat mich dieser Bericht wohl selber. Erstmals seit dem Krieg musste ich zur Kenntnis nehmen, dass meine Eltern auch wegen Mithilfe zur Fahnenflucht verurteilt worden sind. Wir haben, um das jeweilige Leid nicht zu vergrößern, überhaupt nicht über die Kriegsvergangenheit gesprochen.“

Noch etwas ist bedenklich: Als nämlich jener Jäger in den frühen achtziger Jahren starb, schrieb Holzer einen Nachruf im „Osttiroler Boten“, in dem er die Desertion und das Schicksal der Gruppe kurz schilderte. – Die einzige Reaktion der Öffentlichkeit waren anonyme Zuschriften, die ihm empfahlen: Schweigen Sie!

Genau das sollen wir 60 Jahre nach Kriegsende nicht! Das Schweigen sollte vorbei sein!

Am 17. Mai 2002 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, Urteile der NS-Militär­gerichtsbarkeit wegen Desertion, Feigheit, unerlaubter Entfernung von der Truppe und weiterer militärischer Delikte pauschal aufzuheben. Per Gesetz wurden in Rechts­nachfolge des NS-Regimes alle entsprechenden Verurteilungen aufgehoben.

Die österreichische Rechtslage beruft sich auf das Jahr 1945 und auf die Amnestie im Jahr 1946. Dies umfasst nicht die Urteile der Sondergerichte und der Zivilgerichte. Meine Damen und Herren! Letztere Gerichte sind aber dafür verantwortlich, dass bis heute Unrecht gegenüber jenen Menschen geschieht, die aus der Deutschen Wehr­macht desertiert sind.

Der damalige Amtsvorgänger unserer Justizministerin erklärte in einer Anfragebeant­wortung, dass grundsätzlich davon ausgegangen worden sei, dass die Verfahren der NS-Justiz rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprochen haben. Genauso klar stellte der Minister fest: Vor dem Hintergrund der in der österreichischen Verfassungs­lehre herrschenden Okkupationstheorie kann man die Deutsche Wehrmacht als fremde Armee ansehen. Die heute maßgebende Rechtsauffassung geht dabei davon aus, dass sowohl die Kriegsdienstverweigerung als auch die Fahnenflucht – Desertion – angesichts des verbrecherischen Charakters des Krieges und des totalitären An­spruches des Dritten Reiches gegen die nationalsozialistische Herrschaft gerichtet war, auch wenn ihnen im Einzelnen unterschiedliche Motive zugrunde liegen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht darum, zu untersuchen, ob jemand feig war oder ob er andere Motive hatte!

Am 20. März 2004 erklärte der damalige Minister Haupt betreffend Zeiten einer wegen Desertion verhängten Haft in Gefängnissen: Wehrmachtsstrafen oder Zeiten in Kon­zentrationslager können grundsätzlich nicht als Ersatzzeiten in der österreichischen Pensionsversicherung angerechnet werden. – Das ist gesetzliche Realität für Menschen, die ein Unrechtsregime in Haft gebracht, verfolgt und gedemütigt hat. Und bis heute verweigern wir diesen Menschen ihr Recht!

Ich sage es jetzt hier noch einmal, und es möge die Empörung groß sein: Dafür, dass dieses Denken von angeblicher Pflichterfüllung und Feigheit bis heute möglich ist, ist eine Organisation maßgeblich in diesem Land, die diesen Mythos bis heute aufrecht­erhält. – Seitens der FPÖ meinte man seinerzeit im Nationalrat, dass als Deserteur zu sterben aber in keinem Land angesehen sei. Viele Hinterbliebene hätten vielleicht gar nicht wissen wollen, dass der Betroffene nicht gefallen, sondern als Deserteur ge­storben sei.


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Was heißt denn „gestorben sei“? – Hingerichtet! Gefoltert! Und warum leben wir in einem Land, wo sich Angehörige nicht trauen, dazu zu stehen? Warum können in diesem Land nicht die wenigen Tausenden stolz darauf sein, sagen zu können: Ich bin desertiert. – Das wäre ein Akt der historischen Hygiene!

Meine Damen und Herren! Diese Sicht widerspricht letztlich auch der Opferdoktrin oder dem Opferbekenntnis Österreichs. Ein Vielzahl von Menschen meint nämlich unter anderem am Wirtshaustisch noch immer, dass wir einen Krieg verloren haben. Unter diesem Blickwinkel können wir uns nicht als Opfer sehen! Viele meinen noch immer, dass wir einen Krieg verloren haben, und können es nicht als Sieg betrachten, dass das bewusste Regime einen Krieg verloren hat. Nur diese Niederlage bedeutet aber unsere Freiheit und unsere Zweite Republik!

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne wird meine Kollegin Ruperta Lichtenecker heute einen Entschließungsantrag dazu einbringen, dass wir endlich, 60 Jahre nach Kriegsende und nach 50 Jahren Zweiter Republik, diesen wenigen Menschen in Österreich unsere Achtung aussprechen und ihnen ihre Ehre zurückgeben. Ich betone nochmals: Es geht hier nicht um Amnestie, sondern es geht um Rehabilitierung! Amnestie bedeutet Gnade, Rehabilitierung bedeutet hingegen, dass man Unrecht gutmacht und Gerichtsurteile der NS-Gerichtsbarkeit aufhebt, deren damals so bezeichnete „Ehre“ in der Tat besudelt werden soll!

Meine Damen und Herren! Es muss darauf hingewiesen werden, dass das, was als „Ehre“ bezeichnet wurde, keine Ehre ist. Die NS-Justiz hat nämlich einzig und allein einem Unrechtsregime gedient.

Wir erwarten uns – und das erwarten sich vielleicht auch diese wenigen, die noch leben –, dass ein entsprechendes Denkmal errichtet wird. Es gibt nämlich überall ehrende Andenken, aber kein einziges Denkmal in dieser Republik, das an die Ehre, an das Leiden und an den Mut von Deserteuren der Wehrmachtsmaschinerie erinnert. Es wäre ein stolzes Zeichen, wenn man ein solches Denkmal in diesem Jahr aufstellte und niemals wieder hörten müsste: Deserteure waren feig! (Anhaltender Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.33


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Begründung der Dringlichen Anfrage sollten wir uns, wie ich meine, darum bemühen, den anderen in seinem Schmerz zu verstehen.

So weit meine Bitte, und ich hoffe, dass die Diskussion, die folgen wird, nachdem die Frau Bundesministerin ihre Antwort gegeben haben wird, auch von diesem Verständnis für den Schmerz von Menschen getragen ist. Das ist meine Bitte an Sie.

Ich erteile nun der Frau Bundesministerin zur Beantwortung der Anfrage das Wort.


16.33

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte Ihnen zuerst kurz berichten, dass ich direkt aus Luxemburg angereist bin. Ich habe heute am JI-Rat teilgenommen, habe die Position Österreichs vertreten und habe im Auftrag der öster­reichischen Bundesregierung den Rom-II-Vertrag im Hinblick auf die Erweiterung unterzeichnet. Außerdem habe ich im Hinblick auf das europäische Mahnverfahren und das europäische Strafregister die österreichischen Positionen vertreten.

Ich habe, als ich in Luxemburg angekommen bin, erfahren, dass ich heute zur Be­antwortung einer Dringlichen Anfrage in den Bundesrat kommen soll. Daraufhin habe ich natürlich sofort einen Privatflieger organisiert, damit ich die Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage auch persönlich wahrnehmen kann. – Ich möchte damit nur doku-


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men­tieren, wie wichtig es mir ist, dass ich hier persönlich anwesend bin, auch wenn dies den österreichischen Steuerzahler 8 000 € kostet. Ich werde diesen Kostenauf­wand, um hier Rede und Antwort stehen zu können, aber – wie ich auch anmerken möchte – gerne und selbstverständlich aus meinem Budget begleichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Wenn ich mir die Ausführungen meines Vorredners noch einmal durch den Kopf gehen lasse, dann frage ich mich auch: Warum hat die SPÖ in den Jahren, in denen sie in der Regierung war, nicht schon längst etwas getan, wenn diesbezüglich so großer Handlungsbedarf besteht? Das frage ich mich wirklich! (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Im Jahr 1965, in den vergangenen Jahren und auch in den Gedenk­jahren war die SPÖ immer mit in der Regierung tätig, und da hätte, zum Beispiel auch unter Justizminister Broda – er war 17 Jahre lang Justizminister! –, ohne weiteres etwas geschehen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese Regierung dieses Thema sehr ernst und auch sehr wichtig nimmt. Diese Regierung hat im Jahr 2003 erstmals ein Sym­posium zu diesem Thema veranstaltet und hat auch eine Studie durchführen lassen. Wie gesagt: Wir nehmen dieses Thema sehr wichtig und sind uns auch der Sensibilität dieses Themas bewusst.

Ich möchte ausdrücklich betonen: Sie haben meine Äußerung beziehungsweise meine Verallgemeinerung in der „Pressestunde“ angesprochen. – Ich habe mich bereits in der „Pressestunde“ hiefür entschuldigt, und ich stehe auch hier nicht an, mich für den Fall zu entschuldigen, dass sich jemand persönlich angegriffen gefühlt hat. Das habe ich nicht so nicht gemeint, das war sicher eine Verallgemeinerung, die ich auch zurück­nehme, werde aber in meiner Anfragebeantwortung noch im Detail darauf eingehen, wie dies gemeint war. Sollte ich jemanden persönlich angegriffen haben, so sage ich hier öffentlich Entschuldigung dafür. So habe ich das nicht gemeint. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle, nachdem wir jetzt sehr viele persönliche Geschichten ge­hört haben, auch eine persönliche Geschichte erzählen: Mein Großvater, der Vater meiner Mutter, ist als Soldat im Zweiten Weltkrieg gefallen. Er ist als Soldat gefallen, und meine Großmutter musste vier Kinder als Halbwaisen aufziehen. Meine Mutter hat also ihren Vater leider nie kennen gelernt, denn mein Großvater ist im Krieg gestorben. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe mir Ihre Anfrage sehr genau durchgelesen, weil das natürlich ein sehr wichtiges und sensibles Thema ist. Ein Satz darin ist mir besonders aufgefallen – ich zitiere: „Festzuhalten bleibt: Richtig war die Tat der Desertion aus der Deutschen Wehrmacht. Das genügt.“ – Zitatende. Ob das tatsächlich die Meinung der öster­reichischen Bevölkerung in Summe ist, möchte ich an dieser Stelle wirklich nicht kommentieren.

Ich darf nun im Detail auf die Fragen eingehen.

Zu den Fragen 1 bis 5:

Es stellt für mich keine Frage dar, dass die von den Militär- und SS-Gerichten des nationalsozialistischen Unrechtsregimes gefällten Verurteilungen grundsätzlich nicht als rechtsstaatliche Urteile anzusehen sind. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ein Teil der seinerzeit verurteilten Taten wohl auch unter rechtsstaatlichen Bedin­gungen zu einer militärgerichtlichen Verurteilung geführt hätten.

Meine in der Anfrage kritisierte Differenzierung in der „Pressestunde“ vom 20. März war von mir nicht wertend oder gar abwertend gemeint, sondern ergibt sich aus dem Wortlaut des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes, das grundsätzlich eine Prüfung


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verlangt, ob die urteilsgegenständliche Handlung „gegen die nationalsozialistische Herr­schaft oder auf die Wiederherstellung eines unabhängigen Staates Österreich gerichtet war“.  Wenn ich in der „Pressestunde“ damals gleichsam in der Hitze des Gefechtes eine Unterscheidung vorgenommen habe, so wollte ich damit nur die im Aufhebungs- und Einstellungsgesetz normierte gesetzliche Differenzierung an­sprechen.

Gerade weil es nach 60 Jahren nicht mehr möglich ist, die unmittelbaren Beweggründe für die damals verurteilten Taten zu objektivieren, wurden die Justizbehörden mit Infor­mationserlass meines Amtsvorgängers Dr. Dieter Böhmdorfer vom 30. Dezember 2003 von der Rechtsansicht meines Hauses in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Beschluss­fassung nach dem Aufhebungs- und Einstellungsgesetz eine solche Prüfung im Hin­blick auf die nunmehr herrschende Rechtsansicht entbehrlich erscheint. Danach genügt es, dass sich die der Verurteilung zu Grunde liegende Handlung schon in objektiver Hinsicht gegen die nationalsozialistische Herrschaft gerichtet hat.

Damit kann das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz ebenso wie die als eines der ersten Gesetze des neu gewählten Nationalrates beschlossene so genannte Befrei­ungs­amnestie als pauschale gesetzliche Beseitigung dieser Unrechtsurteile angesehen werden, wie dies von den Vertretern der Betroffenen und Opposition verlangt wird.

Nach § 7 Abs. 1 der Befreiungsamnestie 1946 findet eine Verfolgung wegen eines im deutschen Militärstrafgesetzbuch oder in einem das Militärstrafgesetzbuch ergän­zen­den Gesetzes beziehungsweise in einer Verordnung mit Strafe bedrohten militärischen Verbrechens oder Vergehens auch dann nicht mehr statt, wenn die Tat nach öster­reichischen Militärstrafrecht strafbar wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung gelten Urteile der deutschen Militärgerichte und der SS-Gerichte, gleichviel, ob sie innerhalb oder außerhalb der Republik Österreich gefällt worden sind, für das Gebiet dieser Republik als nicht erfolgt.

Damit unterscheidet sich die Befreiungsamnestie wesentlich vom Aufhebungs- und Einstellungsgesetz, das nur auf den Gegenstand der strafgerichtlichen Verfolgung bezie­hungsweise Verurteilung abstellt und folglich eine Aufrechterhaltung von Schuldsprüchen in ihrem unbedenklichen Teil normiert.

Demgegenüber hat die Befreiungsamnestie die Urteile der Militär- und SS-Gerichte nicht nur in Ansehung der jedenfalls nicht mehr zu verfolgenden Militärdelikte, sondern ausnahmslos und vollständig beseitigt und erfasst damit auch die von diesen Gerichten mit verurteilten allgemeinen Straftaten. Denn unter die Militär- beziehungsweise Kriegs­gerichtsbarkeit sowie die Sondergerichtsbarkeit der SS- und Polizeigerichte fielen grundsätzlich alle strafbaren Handlungen, welche die Angehörigen der Wehrmacht be­ziehungsweise die Angehörigen der SS und der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz begingen.

§ 9 Abs. 1 regelt die Vorgangsweise, wenn das aufgehobene Urteil auch über – nach österreichischem Recht – allgemeine strafbare Handlungen abgesprochen hat. Wegen solcher Straftaten ist grundsätzlich ein neues Strafverfahren vor dem zivilen Straf­gericht einzuleiten, sofern dies nach den für dafür geltenden Bestimmungen der §§ 1 bis 3 der Befreiungsamnestie sowie nach dem Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945 betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämp­fer gegen Nationalsozialismus und Faschismus und nach dem Aufhebungs- und Ein­stellungsgesetz überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die genannten Rechtsvorschriften in aller Regel neue Verfahren wegen allgemeiner Delikte von vornherein abschneiden werden.


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Zu den Fragen 6 bis 8:

Die Frage allfälliger weiterer Rehabilitierungsschritte im Gedenkjahr 2005 wird der­zeit, soweit es mein Ressort betrifft, auch im Justizausschuss diskutiert. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich den kommenden Beratungen an dieser Stelle nicht vorgreifen möchte.

Zur Frage 9:

Bei der dem Bundesministerium für Justiz zur Verfügung stehenden Datenbank „Wehr­machtsdeserteure“ handelt es sich um ein wichtiges wissenschaftliches Pro­jekt des Instituts für Staatswissenschaften der Universität Wien, das dazu dienen sollte, die Problematik „Opfer der NS-Militärjustiz“ zu beleuchten und deren Dimension eini­germaßen zu erfassen. Wie von den Erstellern dieser Datenbank selbst betont wird, erfasst diese auf Grund des vielfach unvollständigen beziehungsweise unzugänglichen Archivmaterials jedoch nur einen Bruchteil der potenziell Betroffenen. Zudem sind einige der historischen Datensätze für eine weitere Bearbeitung unzureichend, weil sowohl notwendige Identifizierungsmerkmale – zum Beispiel der Geburtsort, aber auch das Geburtsdatum – fehlen und Quellenangaben beziehungsweise Urteilsdaten nicht vollständig sind. Selbst die für die praktische Umsetzung wesentliche Frage, wer von den erfassten Personen überhaupt noch am Leben ist, kann mit dem eingeschränkt zur Verfügung stehenden Material oft nicht beurteilt werden.

Bei der von Ihnen geforderten amtswegigen Vorgangsweise, auf die ich später noch näher eingehen möchte, wären daher in jedem Einzelfall umfangreiche Erhebungen dahin gehend durchzuführen, um wen es sich bei der angeführten Person jeweils han­delt, ob und gegebenenfalls wo diese lebt beziehungsweise wer allenfalls die in Betracht kommenden Angehörigen sind, denen ein Beschluss zugestellt werden könnte. Die praktische Verwendbarkeit dieser Datenbank für eine unmittelbare Be­schlussfassung ist damit sehr stark eingeschränkt.

Weiters ist zu berücksichtigen, dass der historische Gesetzgeber unmittelbar nach dem Krieg bei der Normierung einer amtswegigen Vorgangsweise im Auge hatte, dass die Justizbehörden bei der Bearbeitung anhängiger Fälle nicht auf eine Antragstellung durch – allenfalls noch in Kriegsgefangenschaft befindliche – Betroffene angewiesen sein sollten. – Das war der Grund für die Amtswegigkeit.

Das neben der Beschlussfassung auf Antrag vorgesehene Tätigwerden von Amts we­gen ist naturgemäß im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten dieser Gesetze zu sehen. Damals waren die von dieser Bestimmung betroffenen Verfahren gerade erst abgeschlossen oder noch anhängig und die jeweiligen Verjährungsfristen für die allenfalls noch weiter zu verfolgenden nicht militärischen Straftaten vielfach noch nicht abgelaufen.

Nunmehr, nach 60 Jahren, sind eine rückwirkende Ausforschung und Verständigung der wenigen noch lebenden Betroffenen – wie Sie richtig ausgeführt haben, leben leider nur mehr sehr wenige von den davon betroffenen Menschen – beziehungsweise ihrer Angehörigen und die Veranlassung einer entsprechenden Beschlussfassung von Amts wegen ein äußerst komplexes und schwer durchführbares Unterfangen. Daher wurden jene Personen, die bisher als Sprecher der Betroffenen aufgetreten sind oder mit ihnen insbesondere im Zuge der Datenbankerstellung persönlichen Kontakt hatten, um ihre Unterstützung ersucht.

Während sich eine Gruppe dieser Betroffenen äußerst kooperativ zeigte und die mit entsprechender Eigeninitiative bislang namhaft gemachten Fälle – das waren in Sum­me 34 – umgehend einer entsprechenden Beschlussfassung im Wege einer Antrag­stellung durch die Staatsanwaltschaft, was ich betonen möchte, zugeführt werden


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konnten, beharrten andere trotz entsprechenden Ersuchens meines Hauses auf dem Standpunkt, dass es wichtiger sei, ein neues Rehabilitierungsgesetz zu schaffen, und waren leider Gottes nicht zu einer unbürokratischen Zusammenarbeit mit dem Justiz­ministerium bereit. Obwohl die wiederholt darauf angesprochenen Personen in der Lage sein sollten, zumindest einen Teil der Betroffenen zu informieren und zu einer eigenen Antragstellung zu veranlassen oder diese zumindest den Justizbehörden namhaft zu machen, damit man von Amts wegen die notwendigen Verfahren einleiten kann, sind sie zu einer solchen unbürokratischen Mithilfe offenbar nicht bereit.

Mit Mitarbeitern der Projektgruppe, die bereits an der Erstellung der Datenbank „Wehr­machtsdeserteure“ mitgearbeitet hatte, wurden Gespräche zur Durchführung eines weiteren Forschungsprojekts aufgenommen. Dessen veranschlagte Kosten über­steigen jedoch die finanziellen Möglichkeiten des Justizressorts. Zudem wird auch seitens der Projektwerber eingeräumt, dass mit Sicherheit nicht alle in der Datenbank erfassten Opfer ausfindig gemacht und auf Grund der nur bruchstückhaft vorliegenden Informationen in vielen Fällen keine sinnvollen Recherchen gewährleistet werden kön­nen.

Zur Frage 10:

Die Justiz muss bei der Bearbeitung der Frage der Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz auf Basis der geltenden Rechtslage vorgehen. Der Umstand, dass die dafür nach wie vor geltenden gesetzlichen Grundlagen bereits aus dem Jahr 1945 und 1946 stammen und offensichtlich erst, denn sonst wäre ja schon früher etwas geschehen, durch die Initiativen der letzten Jahre wieder verstärkt in das Bewusstsein gerückt sind, ändert nichts daran, dass die Unrechtsurteile der NS-Militärjustiz bereits kraft dieser Gesetze als niemals erfolgt gelten. Das möchte ich noch einmal betonen: Bereits kraft dieser Gesetze als niemals erfolgt gelten!

Die Rechtswirksamkeit dieser Außerkraftsetzung ist nicht davon abhängig, ob irgend­wann ein Gericht dies beschlussmäßig festgestellt hat oder noch feststellen wird. Dass diese gesetzliche Urteilsvernichtung im Rahmen eines Amnestiegesetzes erfolgte, das in der Hauptsache ganz anders gelagerte Fälle regelte, gibt zweifellos Anlass zu Miss­interpretationen. Jedoch handelt es sich bei der Sonderbestimmung des § 7 der Be­freiungsamnestie gerade nicht um eine Amnestie, auch wenn diese Bestimmung im Rahmen eines Amnestiegesetzes angeordnet wurde.

Aus den Erläuterungen zu diesem Gesetz geht eindeutig hervor, dass es dem Gesetz­geber dabei nicht um einen von den Betroffenen als unzumutbar abgelehnten – wie Sie in Ihrer Anfrage richtig anführen – „kollektiven Gnadenerweis“ für die Wehrmachts­deserteure ging, sondern um ein klares Zeichen der Abgrenzung von einer Unrechts­justiz, an deren Rechtsakte sich das wiedererstandene Österreich gerade in den Fällen der Militärdelikte nicht mehr gebunden sah. Damit wurden, ohne dies allerdings aus­drücklich auszusprechen, die davon Betroffenen in juristischer Hinsicht ohnedies be­reits rehabilitiert.

Ausdrücklich zurückweisen möchte ich daher an dieser Stelle die immer wieder auch in den Medien verbreitete Darstellung, dass in Österreich die Wehrmachtsdeserteure noch immer als rechtmäßig verurteilt gelten. Das ist schlicht und einfach falsch!

Wenn Sie auf angebliche Widersprüche zwischen dem Aufhebungs- und Einstellungs­gesetz und der Befreiungsamnestie anspielen, so kann ich diese Ansicht nicht teilen. Soweit eine der heutigen Zeit angepasste Interpretation der Anwendung dieser Ge­setze notwendig war, wurde diese mit dem bereits erwähnten Informationserlass den Justizbehörden zur Verfügung gestellt.


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Auf Basis der geltenden Rechtslage sollte nach meiner Ansicht eine verantwor­tungs­volle Diskussion über dieses sensible Thema, für die sich das Gedenkjahr 2005 mit Sicherheit besonders anbietet, möglich sein. Eine permanente und über juristische Tat­sachen hinweggehende Infragestellung der geltenden Rechtslage erscheint mir jedoch in diesem Zusammenhang dafür wenig hilfreich. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.51


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, in der die Redezeit eines jeden Bundesrates bekanntlich mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als Erstem erteile ich Herrn Bundesrat Konecny das Wort.

 


16.51.45

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es ist nicht so sehr die Tatsache, dass Sie aus guten Gründen auf einzelne der gestellten Fragen nicht geantwortet haben, es ist nicht so sehr die Tatsache, dass Sie nach vielminütigen juridischen Ausführungen zu der Erkenntnis kommen, dass eine klare Regelung offenbar nicht erforderlich ist, die mich wirklich tief erschüttert, sondern es ist die völlig fehlende Empathie in Ihrer Stellungnahme.

Frau Bundesminister! Ich bin um eine Generation älter als Sie. – Es war mein Vater, der in der Uniform der Deutschen Wehrmacht gefallen ist. Er hatte zum letzten Mal zu Weihnachten 1944 Fronturlaub. Er hat viele Stunden mit meiner Mutter darüber diskutiert, was das größere Risiko beinhaltet: zu desertieren und sich im Lainzer Tiergarten zu verstecken oder sich so zu verstecken, dass er damit niemanden in Gefahr bringt oder an die ostpreußische Front zurückzugehen. Nach seiner Beurteilung war das Risiko des Deserteurs das größere. Er hat sich in seinem konkreten Fall geirrt. Meine Mutter, die sozusagen die andere Hälfte dieses Gesprächs war, hat sich in den Jahren danach schwerste Vorwürfe gemacht.

Er war, wenn Sie so wollen, nicht mutig genug, um zu desertieren. Er war feig genug, um an die Front zurückzugehen. Das ist keine Sprache, die man anwenden sollte, nicht einmal als Lapsus Linguae.

Ich sage Ihnen sehr ehrlich: Wir alle, die wir um eine Generation älter sind als Sie, und jene, die die tragenden Säulen der Nachkriegspolitik waren – zu denen ich nicht gehört habe –, haben sich tatsächlich sagen zu lassen, dass in vielen Fragen oberflächliche, zu einfache oder im Schutz der österreichischen Opferhaltung gar keine Lösungen getroffen wurden. Das ist richtig!

Warum Sie dem Kollegen Schennach ein von Ihnen behauptetes Versäumnis der SPÖ vorwerfen ist mir schleierhaft. Er ist, soweit mir bis vor Beginn dieser Sitzung bekannt war, immer noch Funktionär der Grünen – und das dürfte er auch im Gegensatz zu anderen geblieben sein, also nicht ... (Heiterkeit des Redners selbst und bei den Grünen.)

Es ist vieles spät in Angriff genommen worden, das ist richtig, aber ich erinnere Sie daran, dass es eine andere Mehrheit war, die am 14. Juli 1999 im Nationalrat ein um­fassendes, vereinfachendes, neues Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern der NS-Strafjustiz gefordert hat. Diese Bundesregierung – die vorhergehende konnte nicht mehr rechtzeitig dazukommen – hat aber diese Entschließung bislang ignoriert.

Wenn mit Recht in der Dringlichen Anfrage auch die Meinung des Herrn Bundes­präsidenten zitiert wird, dass in dieser Sache eine klare Stellungnahme erforderlich ist, dann meine ich nicht, dass man dem mit dem Hinweis auf die Vielfältigkeit bisher getroffener Regelungen begegnen kann. Nein, der Nationalrat hat in dieser Ent­schließung Recht gehabt: In dieser Sache ist eine neue, umfassende Regelung


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erforderlich, die auch in Rechnung stellt – in ihrer Großzügigkeit, wenn Sie so wollen –, dass es diese umfassende Regelung 60 Jahre lang nicht gegeben hat und dass der Personenkreis, der es erlebt, dass das beschlossen wird, entsetzlich klein geworden ist.

Das Schicksal jener Generation, die alt genug war, mit dem Einrücken zur Deutschen Wehrmacht konfrontiert zu werden, war in jedem Fall – das ist richtig! – tragisch genug. Für jene – über Prozentsätze zu diskutieren ist sinnlos –, die aus Überzeugung und mit Begeisterung diesen Dienst erfüllt haben, fühle ich mich – nicht moralisch wertend, aber persönlich – nicht zuständig, da fehlt mir der Erfahrungshorizont im Umgang.

Ich kann nur für jene sprechen, weil ich sie gekannt habe oder noch kenne – es sind ja noch welche am Leben –, die gegen ihre tiefe innere Überzeugung in dieser ver­hassten Uniform Dienst getan haben, kämpfen und töten mussten und die – jeder, Jahre hindurch in manchen Fällen – ihren persönlichen Ausweg darin gesucht haben, zu desertieren, sich in Gefangenschaft zu begeben, was in den Augen derer, die die Front erlebt hatten, Herr Kollege Böhm, auch keine besonders attraktive Variante war, oder zu hoffen, mit den ab 1942 sich zurückziehenden deutschen Truppen wieder lebendig in die Heimat, ohne den Umweg über ein Gefangenenlager, zurückzu­kom­men.

Jede dieser Entscheidungen ist in ihrer Art zu respektieren. Jede – buchstäblich jede! – hat alles andere geboten als Sicherheit. Es war eine Entscheidung zwischen drei oder mehr Möglichkeiten, von denen jede ein tödliches Risiko beinhaltete.

Wir wissen, dass der größte Teil jener, die in diesem Weltkrieg in den letzten Kriegs­monaten ums Leben gekommen sind, auf der Seite der Deutschen Wehrmacht zu finden ist. Wir kennen die Geschichte jener, die in den Kriegsgefangenenlager ums Leben gekommen sind. Wir kennen die Schicksale jener mit den minimalen Über­lebenschancen eines Deserteurs, sei es Überleben dadurch, dass er nicht gefangen wurde, sei es Überleben dadurch, dass einmal kein Todesurteil exekutiert wurde und es keine „Frontbewährung“ mit dem sicheren Tod gab.

Aber gerade deshalb, weil wir das alles heute wissen, weil wir heute unbefangener – und die nächste Generation kann das noch unbefangener tun als ich, das gebe ich freimütig zu – an diese Tatsachen herangehen können, ist eine solche gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich. Es ist eine Geste – es ist überwiegend eine Geste, das ist mir schon klar –, auf die diese Menschen 60 Jahre gewartet haben, und es ist eine Geste mit Rechtsfolgen, die für einige wenige auch tatsächlich noch etwas bringt.

Das haben sie sich redlich verdient! Nicht nur, indem sie sich dem nazistischen Krieg verweigerten, sondern auch – und da muss ich dem Kollegen Schennach mit großem Schmerz im Herzen Recht geben –, weil sie den größeren Teil ihres Lebens, den sie in einer demokratischen Republik verbracht haben, mit sozialer Ächtung, Ausgrenzung und Beschimpfungen verbringen mussten. Je kleiner die Einheit – das Dorf – war, desto pikanter waren diese Geschichten und desto wirkungsvoller waren solche Aus­schließungen. Auch das ist etwas, wofür sich diese Republik zu entschuldigen hat, nicht durch ein Gesetz, aber durch eine Handlung, die versucht, auch das mit zu berücksichtigen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Wenn wir in diesem Jahr 60 Jahre Zweite Republik feiern – und das zu Recht, es ist eine Erfolgsgeschichte! –, wenn wir uns über die Erfolge freuen, die wir erreicht haben, dann sollten wir jene nicht vergessen, die in ihrer Art und im Rahmen ihrer Mög­lich­keiten die Voraussetzungen mit geschaffen haben, dass wir das erreichen konnten.

Frau Bundesminister! Nach Ihren reichhaltigen juridischen Ausführungen – denen ich, ehrlich gesagt, nicht in jeder Verästelung folgen konnte – möchte ich Ihnen zum Ab-


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schluss eine kleine Geschichte erzählen, wie man mit Menschen, die gelitten haben, auch umgehen kann. Ich habe diese Geschichte nicht gekannt; es ist keine Anekdote, die ich Ihnen erzähle, sondern es ist eine Geschichte, die den Akten der Historikerkom­mission entnommen ist.

Zwischen 1938 und 1945 haben Zehntausende die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches verloren, weil sie ihnen entweder ausdrücklich aberkannt wurde oder weil sie sie unterwegs auf der Flucht irgendwo „verloren“ haben. Sie waren staatenlos, wenn sich nicht irgendjemand ihrer erbarmte und ihnen eine Staatsbürgerschaft antrug.

So wie im gegenständlichen Fall haben die Gesetzgeber der ersten Stunde der Zwei­ten Republik eine pauschale, aber nicht sehr durchdachte Regelung getroffen. Sie haben nämlich in einem Gesetz die Rechtsfiktion aufgestellt, dass das alte öster­reichisch Staatsbürgerschaftsgesetz bis zum 27. April 1945 weiter gegolten hat. Das hat tatsächlich allen jenen geholfen, die ausdrücklich ausgebürgert worden waren. All jenen, die auf der Flucht eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen hatten, hat es je­doch nicht geholfen, weil im alten wie im jetzigen Staatsbürgerschaftsgesetz die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft den Verlust der österreichischen auto­matisch nach sich zieht – außer die Bundesregierung beschließt etwas anderes, aber die Bundesregierung konnte zwischen 1938 und 1945 mangels Existenz keine Be­schlüsse dieser Art fassen. Das hat also große Ungerechtigkeiten erzeugt. Es wurde dieses Gesetz sehr viel später so novelliert, dass auch jener Personenkreis auf Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft zurückerhalten konnte.

Unter jenen, die wegen Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft – es war in diesem Fall die britische – die österreichische eingebüßt hatten, war ein „unbedeutender“ Mann namens Oskar Kokoschka. Er fand, dass es eine Zumutung für ihn war, der wahrlich nicht freiwillig aus Österreich weggegangen war, dass er einen Antrag stellen sollte, um wieder die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen; er habe sie ja nicht hergegeben, man habe ihn vertrieben. Aber das war vom Gesetz nicht gedeckt.

Daraufhin wurde – apropos Sozialdemokraten – das Gesetz noch einmal novelliert. Es wurde nunmehr ohne Antrag das Recht auf die österreichisch Staatsbürgerschaft all jenen zuerkannt, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Oskar Kokoschka freilich hatte den Wohnsitz Genf. Aber am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes traf im Wie­ner Rathaus ein Brief ein, geschrieben vom Bürger Bruno Kreisky, der dem zustän­digen Stadtrat Heller mitteilte, dass mit heutigem Datum Herr Oskar Kokoschka, Geburtsdatum, in Wien 19, Armbrustergasse, einen Wohnsitz eingerichtet hatte. Damit war die Rückgabe der Staatsbürgerschaft kein Problem mehr.

Sehen Sie, das ist Empathie! Das heißt Mitfühlen mit den Menschen, das heißt auch Mitfühlen mit dem ganz konkreten Schicksal. Frau Bundesminister, das ist es, was Ihnen offenbar fehlt: Empathie, Mitfühlen mit diesen Menschen. Sie sind kein juridi­sches Problem, sie sind kein Problem von Paragraphen – das ist ein Problem von Schicksalen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.05


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


17.05.57

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringliche Anfrage befasst sich mit einem sicher sehr sensiblen Thema und zeugt davon, dass wir offensichtlich die schrecklichen Ereignisse des Zweiten Weltkrieges oder der Kriege und ihrer Folgen noch immer nicht aufgearbeitet haben.


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Ich möchte aber ausdrücklich betonen: Polemik hat bei dieser Problematik sicher keinen Platz! Lassen Sie mich, lassen Sie uns versuchen, einen sachlich fundierten Zugang zu finden! Ich werde auch nicht Gebrauch machen von oder nicht diskutieren über die Wörter „feig“ oder „Gegner des Nazi-Regimes“. Ich denke, unsere Frau Bun­desministerin hat Größe bewiesen, sie hat sich wirklich in aller Form bei uns allen hier entschuldigt, und das in einer besonderen Art und Weise. Dafür danke ich Ihnen, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Aussagen, lieber Herr Kollege Schennach, machen auch heute noch betroffen, das gebe ich sicher zu. Wir alle sind davon in irgendeiner Form betroffen, auch viele unserer Familien waren mit diesen schrecklichen Ereignissen unglücklich und in einem sehr großen Ausmaß involviert. Wir können Ihren Zugang durchaus verstehen. Sie haben immer wieder die Familie Holzer zitiert; ich denke, das ist auch ein typisches österreichisches Kriegsschicksal, von denen es noch sehr, sehr viele in diesem Umfang gibt und von denen man sehr viele hier anführen könnte.

„Rehabilitierung“ war einer der Hauptbegriffe, das war eines Ihrer Hauptargumente; diese möchten wir jetzt natürlich auch entsprechend beleuchten. Dennoch ist das Thema, das wir heute debattieren, kein ganz neues, es wurde bereits viele Jahre und Jahrzehnte lang diskutiert. Der Nationalrat hat sich bereits 1999 mit dieser Thematik befasst, in einer Anfrage der Grünen, in der es um die NS-Militärjustiz und Wehr­machtsdeserteure ging. Diese Anfrage ging an den Bundesminister für Justiz. Es gab dann einen entsprechenden Entschließungsantrag betreffend Rehabilitation der Deser­teure aus der Wehrmacht.

Zum damaligen Zeitpunkt sah man jedoch im Justizministerium deshalb keinen legis­tischen Handlungsbedarf – und ich komme darauf noch zu sprechen –, weil nach den bislang gemachten Erfahrungen die Bestimmungen des Aufhebungs- und Einstellungs­gesetzes und deren pragmatische Auslegung durch die Gerichte für ausreichend er­achtet wurden, um alle Fälle abzudecken. Auch die in weiteren Einzelfällen mit Aufhe­bungsanträgen befassten Gerichte verzichteten, soweit überblickbar, auf eine Einzel­fallprüfung und folgten damit der vom Bundesministerium für Justiz vertretenen Rechts­auffassung, dass sowohl Kriegsdienstverweigerung als auch Fahnenflucht angesichts des verbrecherischen Charakters des Krieges und des totalitären Anspruches des Dritten Reiches gegen die nationalsozialistische Herrschaft gerichtete Handlungen waren, auch wenn ihnen im Einzelnen unterschiedliche Motive zugrunde lagen.

Der nächste Schritt in der Befassung mit dieser Problematik war die bereits erwähnte Entschließung des Nationalrates vom 14. Juli 1999, mit der – aus heutiger Sicht von einer unvollständigen Rechtslage ausgehend – die Bundesregierung ersucht wurde, ehemöglichst die historische Aufarbeitung der Verurteilung von Österreichern durch die NS-Militärgerichtsbarkeit zu veranlassen und nach Vorliegen der Forschungs­ergeb­nisse Gerichtsbeschlüsse im Sinne des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes herbei­zuführen.

Das Institut für Staatswissenschaft der Universität Wien wurde daraufhin mit der Erstel­lung einer Datenbank beauftragt, betreffend die Daten von 1 618 Österreichern, die wegen eines Desertionsdeliktes nach dem MStGB oder wegen eines „Zersetzungs­verrats“ oder eines „Widersetzlichkeitsdeliktes“ – allein schon diese Worte rufen ein gewisses Schaudern hervor – verurteilt wurden und daher von den aktuellen Reha­bilitie­rungsbestrebungen erfasst wurden. Das wurde auch von der Frau Minister bereits eindeutig ausgeführt.

Bei der Suche nach den Materialien zum Aufhebungs- und Einstellungsgesetz zeigte sich nicht nur die eigentliche Reichweite dieses Gesetzes, sondern auch, dass mit der in der bisherigen Fachdiskussion unbeachtet gebliebenen Befreiungsamnestie eine


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weitere einschlägige Rechtsvorschrift zu berücksichtigen ist. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1946 steht noch immer in Geltung. Da muss ich Sie berichtigen, Herr Professor Konecny – ich mache das nicht gerne, Sie wissen das –: Wir haben also ein gültiges Gesetz. (Bundesrat Konecny: Wir haben es!) Wir haben ein gültiges Gesetz! (Bun­desrat Konecny: Ja!)

Nach unserer Ansicht – und da sind wir nicht Ihrer Auffassung – erfüllen die wieder neu ins Bewusstsein gerückten Spezialbestimmungen der Befreiungsamnestie von 1946 über die Militärdelikte den verständlichen Wunsch der Betroffenen beziehungsweise von deren Hinterbliebenen nach juristischer Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und gehen inhaltlich sogar um einiges weiter als die vergleichbaren deutschen Bestim­mungen aus den Jahren 1998 und 2002. Die Bundesrepublik Deutschland hat immer­hin mehr als 50 Jahre für eine derartige gesetzliche Regelung gebraucht; wir haben eine seit 1946!

Da der österreichische Gesetzgeber die Frage der Beseitigung von Urteilen der NS-Militärjustiz bereits einer umfassenden Regelung zugeführt hat, scheinen also neue gesetzliche Maßnahmen nicht mehr erforderlich zu sein. Davon unberührt bleiben freilich allfällige politische, moralische Akte. Da gebe ich Ihnen Recht, Herr Professor Konecny: Das Gedenkjahr eignet sich sicher in besonderer Art und Weise, in beson­derem Maße zur weiteren Aufarbeitung dieser Problematik und der vollen Rehabilitie­rung.

Wir werden auf Grund der bereits vorhandenen gesetzlichen Regelung, zumindest was unsere Fraktion betrifft, diesem Entschließungsantrag nicht die Zustimmung geben können. – Ich danke Ihnen trotzdem. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr das Wort.

 


17.12.36

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschichte kann gar nie vorbei sein, weil Geschichte die Grundlage für das bildet, was jetzt unsere Gegenwart ist.

Ich bin 1979 geboren, und man könnte meinen, ich habe doch mit dem Krieg, ich habe doch mit dem Dritten Reich nichts zu tun. Wenn ich an meine Kindheit denke, dann gibt es viele Erinnerungen, die sehr wohl direkt damit im Zusammenhang stehen. Es sind etwa Erinnerungen an meine Schulzeit, ich erinnere mich genau: in der Volksschule, Schwarzweißaufnahmen von KZs, Massen von hingerichteten jüdischen Menschen. Diese Erinnerung hat sich mir tief eingeprägt. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Erinnerungen – wir sprechen über diese Zeit, Erinnerungen an meinen Großvater, an seine Erzählungen vom Krieg. Obwohl ich mit dem Krieg nichts zu tun habe, ist auch das ein Teil meiner Geschichte. Mir fehlt in dieser Geschichte aber ein ganz großer Teil, um zu verstehen, was damals passierte. Dass Österreich Probleme hat, seine Vergangenheit aufzuarbeiten, ist bekannt, das wissen wir seit langer Zeit. Dieser Mythos vom ersten Opfer war dabei sehr hilfreich, denn er ermöglichte über lange Zeit ein Leugnen der Rolle, die Österreich in der Zeit des Dritten Reichs gespielt hat.

Langsam, jedoch zu langsam, beginnt sich das zu ändern. Aber das Bewusstsein für die Rolle der Österreicher oder Österreichs ist gering. (Bundesrat Dr. Böhm: Der Österreicher! Österreich nicht!) Vielen Menschen wäre es heute noch lieber, wenn eine Aufarbeitung der Geschichte gar nicht passieren würde, denn Aufarbeitung bedeutet


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Erinnern, und beim Erinnern kommen Dinge zum Vorschein, die noch heute ganz mas­sive Reaktionen auslösen.

Ich möchte jetzt ein wenig ausholen. In Tirol wurde vor kurzer Zeit bekannt, dass der ehemalige Landeshauptmann Eduard Wallnöfer Mitglied der NSDAP war. Die ersten Reaktionen von offizieller Seite waren: Keinesfalls, das kann nicht sein, die histo­ri­schen Dokumente müssen gefälscht sein! Landeshauptmann Herwig Van Staa sah in dieser Sache sogar eine Verschwörung gegen seine Person von Seite der Grünen.

Es stellte sich bald heraus, dass alle Historiker, die damit befasst waren – auch die Historiker des Landes Tirol –, die Echtheit der Unterlagen bestätigen mussten. Dann wurde die offizielle Linie abgewandelt: Nun gut, offenbar war er doch formal Mitglied, aber mit der Ideologie hatte er nichts zu tun. Das kann ich nicht beurteilen, ich kannte Herrn Wallnöfer nicht persönlich. Aber mir ist nicht klar, warum es nicht möglich ist, von Anfang an zu sagen, wenn so etwas passiert: Wir nehmen an, dass er keine Nähe zur Ideologie hatte, aber die Sache wird geklärt, und wir schauen uns dann an, was historisch wirklich passiert ist.

Es wäre dies einmal eine Möglichkeit gewesen, sich auch öffentlich damit zu beschäf­tigen, warum wirklich so viele Menschen bei der NSDAP waren. Es wird nämlich oft so getan, als wären eigentlich nur Hitler und Goebbels bei den Nazis gewesen, und sonst niemand. Aber das ist nicht so, das ist keine Tatsache.

Die Rolle, die Österreicher, die Personen in dieser Zeit gespielt haben, wird gern aus­geblendet. Das ist der Teil, der mir in der Geschichte – in der Geschichte, die auch mich betrifft – fehlt. Stattdessen ist die klassische Reaktion bei solchen Geschehnissen sofortige Aufregung, Aufregung und Leugnen. Die Aufregung in dieser Sache, beim Auftauchen der Urkunden, die bestätigen, dass Wallnöfer bei der NSDAP war, diese Aufregung ist symptomatisch und zeigt ganz deutlich die Schwierigkeiten, die wir im Umgang mit unserer eigenen Vergangenheit immer noch haben.

Diese Aufarbeitung wird massiv erschwert durch eine sehr bedenkliche Geschichts­sicht, wie sie manche Politiker vertreten. Wenn zum Beispiel ein Herr Strache sagt: „Aber ein Deserteur, egal in welcher Armee, ist kein Opfer, sondern ein Täter“, dann ist das mehr als bedenklich.

Dass bis heute keine Rehabilitation der von der NS-Militärjustiz als Deserteure verur­teilten Personen stattgefunden hat, ist skandalös und ist eine Schande! Diese Men­schen haben ihr Leben lang darunter gelitten, als Verräter abgestempelt zu sein. Sie sind auch jetzt noch im Pensionsrecht benachteiligt: Dass die Verurteilungen nicht auf­gehoben wurden, heißt auch, dass jene Personen ihre Haftzeit eben nicht als Ersatzzeit für die Pensionsversicherung anrechnen lassen können. Mitglieder der Waffen-SS können das sehr wohl.

Österreich ist das einzige während des Zweiten Weltkriegs von Nazis besetzte Land, in dem Deserteure aus der Wehrmacht weder rehabilitiert noch sozialrechtlich gleich­gestellt sind. Während in Deutschland die Urteile mittlerweile pauschal als unrecht­mäßig aufgehoben wurden, haben sie in Österreich immer noch Geltung – und das, obwohl sich Österreich ja als erstes Opfer bezeichnet! Nach dieser Geschichts­ausle­gung müsste auch die Wehrmacht als fremde Armee betrachtet werden, und insofern wäre auch die Frage einer Desertion anders zu bewerten.

Nach Reinhard Kohlhofer ist Rehabilitierung die „offizielle, öffentliche und individuelle Wiederherstellung der Rechte und auch der persönlichen Ehre der Opfer.“ Das ist ganz klar nicht passiert! Eine Rehabilitierung, von der weder die bestraften und entehrten Personen wissen, noch das zuständige Bundesministerium und schon gar nicht die Öffentlichkeit, ist keine Rehabilitierung.


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Der Zweite Weltkrieg war ein von Nazi-Deutschland verschuldeter Angriffs- und Ver­nichtungskrieg. Die als Deserteure verurteilten Menschen – ob sie sich nun aus Angst um ihr Leben oder aus Gewissensgründen widersetzt haben – haben einen Beitrag geleistet, dieses System zu Fall zu bringen. Verurteilt wurden sie von einem ver­brecherischen Regime – ja natürlich ist so etwas ein Unrechtsurteil! Jetzt, 60 Jahre später, sind wir in einer Demokratie, und die Geschichte holt uns immer noch ein: Es ist noch immer nicht möglich, dass diese Menschen rehabilitiert werden. Es wäre keine so große Sache; ich glaube, da stehen wir uns eher selbst im Weg. Es wäre leicht zu machen.

Nachdem ich, obwohl ich es nicht gerne tue, heute schon H. C. Strache zitieren musste, werde ich jetzt mit einem Zitat enden, das mir um vieles besser gefällt, nämlich einem von Bertolt Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Gudenus das Wort.

 


17.19.14

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Kollegen und Kolleginnen! In der heutigen Debatte wollen wir uns doch darüber im Klaren sein – so wie auch Frau Präsidentin Haselbach gesagt hat –, dass wir die Position des anderen verstehen mögen. Ich glaube, das ist ein sehr vernünftiger Grundsatz – nicht nur bei diesem Thema, aber vielleicht besonders bei diesem Thema –, wenn man ein bisschen von der hier bisher von manchen geäußerten Mei­nung abweicht.

Es ist dies ein Thema, welches man als historisch bezeichnen könnte, und da gilt es die Differenz zwischen einer Betrachtung ex tunc oder ex nunc zu beachten. Auf welcher Seite Personen standen, die unmittelbar nach dem Krieg gelebt haben, und wie sie innerlich gefühlt haben, können wir hier und heute gar nicht mehr nach­vollziehen. Wir wissen aber, dass sie ein anderes Geschichtsbild, ein anderes Be­wusstsein hatten und der Situation von damals ein anderes Fühlen entgegenbrachten als wir heute, die aus historischen Fakten, die uns erst in den letzten 20, 30 Jahren bekannt gemacht worden sind, die Zeit von damals sehen, sehen können und sehen müssen.

Mein Vorredner Schennach hat das Wort Mut gebraucht. Mut ist, wenn man im Bewusstsein der Konsequenz seines Handelns dieses Handeln auch umsetzt. Das trifft für einen Deserteur und Widerstandskämpfer ebenso zu wie für einen Soldaten, egal welchen Dienstgrades, speziell in den letzten Kriegsmonaten, in denen das Ende im Grunde absehbar war und er trotzdem die Kameradschaft, die Zusammenarbeit mit seinem – ich drücke es soldatisch aus – Haufen nicht sein ließ, sondern im Bewusst­sein seines möglichen Ablebens in diesem „Haufen“ nicht abgehauen ist. In den letzten Kriegswochen, als die Front wirklich schon an die Heimat gerückt war, ist es auch Mut gewesen, sich zur Verteidigung einzelner Ortschaften nicht nur im Sinne der Kamerad­schaft, sondern auch der Bevölkerung, die sich dort aufgehalten hat, hingestellt zu haben. Hier im Osten Österreichs waren es die sowjetischen Soldaten, die sicherlich nicht als Befreier gekommen sind, sondern als Eroberer. Es bezeugen auch die Kriegsauszeichnungen, die die Sowjets haben, dass sie Wien erobert und nicht befreit haben – im Gegensatz etwa zu Prag und Warschau. Dort bekamen sie Befreiungs­medaillen, hier und in Budapest Eroberungsmedaillen und in Berlin auch. Dann gab es noch Feldzugsmedaillen für den deutschen Feldzug und den Japanfeldzug. Die hat jeder Soldat bekommen, der da mitgemacht und es dann hoffentlich auch überlebt hat.


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Mut hat daher der eine wie der andere, wenn er das – Anständigkeit vorausgesetzt – durchgehalten hat, und das hat der eine wie der andere gewusst., denn auch der Deserteur hat ja gewusst, dass im Grunde genommen die Todesstrafe darauf steht; und es wurden nicht alle Deserteure mit dem Tode bestraft.

In der Wehrmacht dienten rund 15 Millionen Soldaten. Die Wehrmachtskriminalstatistik nennt mit konkreten Angaben die Art, die Zahl und das Strafmaß der von Kriegs­gerichten verhandelten Vergehen und Verbrechen wegen Fahnenflucht. 13 500 Sol­daten aller Dienstgrade wurden deshalb verurteilt. Das sind 0,1 Prozent der gesamten Mannschaftsstärke. 6 000 von diesen 13 500 Soldaten, 6 000 dieser Unglücklichen wurden zum Tode verurteilt. Alle anderen Zahlen, die auch heute zum Teil wieder genannt worden sind, zwischen 20 000 und 50 000 – bitte, den Schrecken kann man mit Zahlen vielleicht auffetten, aber es wird nicht besser, es wird nicht ehrlicher, es wird nicht historisch richtiger. Die genannten Angaben sind durch das deutsche Bun­desarchiv und die in Prag befindlichen Akte des Reichskriegsgerichts erhärtet. Man muss sich nur die Mühe machen, die entsprechende Literatur zu lesen oder selbst dorthin zu gehen.

Von den rund 1 630 Wehrmachtsjuristen fühlte sich die große Mehrzahl dem rechts­staatlichen Denken verpflichtet. Viele Zivilrichter meldeten sich auch deshalb zur Wehrmacht, um nicht politischem Druck ausgesetzt zu sein. Es ist bekannt, dass viele Personen im Deutschen Reich, zu dem auch Österreich gehörte, nur deshalb ein­gerückt sind und sich dabei auch der Folgen des Einrückens, nämlich fallen zu können, bewusst waren, weil sie dem politischen Druck in ihrer Zivilposition nicht ausgesetzt sein wollten.

Auch Wehrmachtsjuristen waren jedoch vor Verfolgung nicht sicher. Der Chef der Rechtsabteilung der Luftwaffe, Generalstabsrichter Dr. Schleicher, und der Chef der Rechtsabteilung des Heeres, Generalstabsrichter Dr. Sack – er ist der Bekanntere von den beiden und wird immer wieder, gerade auch jetzt in den letzten Tagen in den Medien erwähnt – wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet beziehungsweise ermordet.

Vor allem Dr. Sack ist hervorzuheben und zu würdigen. Er setzte sich wie zahlreiche andere Wehrmachtsrichter besonders für jene Soldaten ein, für die von der politischen Obrigkeit die Todesstrafe gefordert wurde. – Ja! Es wurde manchmal die Todesstrafe gefordert, und diese Wehrmachtsrichter haben sich nicht alle dem Druck gebeugt.

Unter anderen ist in diesem Zusammenhang besonders Generalleutnant Groppe zu nennen. Sein Sohn, Pater Dr. Lothar Groppe, ein Jesuit, auf dessen Erkenntnissen meine Ausführungen beruhen, war vor rund 30 Jahren unter anderem auch in Öster­reich tätig und hat im Erzbischöflichen Archiv geforscht, inwieweit die stille Hilfe der Katholiken gegenüber den verfolgten Juden gegriffen hat; wahrscheinlich noch immer zu wenig, aber diese Forschungsarbeit wurde von Lothar Groppe hier durchgeführt. Dieser Generalleutnant Groppe, der im Sinne der Machthaber im Grunde genommen eine Lächerlichkeit begangen hat, wurde nur durch das mutige Agieren der ihm unbekannten Wehrmachtsrichter vor der Exekution gerettet.

Sich der Obrigkeit entgegenzustellen, auch dazu gehörte damals Mut! Ich weiß: Da­mals war es oft mit dem Tod verbunden, wenn man den Mut hatte. Aber ich würde mir wünschen, dass heutzutage in Österreich, wo die Todesfolgen nicht eintreten müssen, schon manchmal gegen die Obrigkeit Stellung genommen würde, egal wo und wie.

Es kann doch nicht sein, dass mit einer generellen Rehabilitierung der durch die Wehrmachtsjustiz Verurteilten die großteils unpolitischen mutigen Angehörigen der Wehrmachtsjustiz in ihrer Ehre posthum besudelt werden sollen! Von den deutschen Länderministerpräsidenten – sie sind inzwischen schon gestorben – Börner und Vogel,


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von Bischof Scharf und von Bundestagspräsident Gerstenmaier wurde besonders Dr. Sack, den ich eben erwähnte, in einer Gedenkschrift als Anwalt der Gerechtigkeit und Manneswürde hervorgehoben und gewürdigt.

Nun möchte ich noch ein paar Wehrmachts- und Marinerichter nennen, die eine bedeutende Stellung in Deutschland, aber auch in Österreich innehatten. Ich weise hin auf den Länderministerpräsidenten Filbinger, ich weise hin auf Ministerpräsident Kiesinger, ich weise auf den österreichischen Justizminister Tschadek hin, der Marine­richter war und ein Freund von Ministerpräsident Filbinger. Sie haben – soweit ich mich richtig erinnere – in Kiel oben gewirkt.

Es gab noch viele mehr, aber ich kann hier nicht eine ganze Namensliste vortragen. Es ist ja hier auch nicht der Ort, wissenschaftliche Studien vorzulegen. Es gab dann noch Universitätsprofessor Schmiede, der im Bereich der jetzigen Republik Österreich Wehrmachtsrichter war und dann in Deutschland Universitätsprofessor wurde.

Ich weise auch auf die Justizminister hin, die doch bis vor zehn Jahren, nein, vor ungefähr sechs Jahren alle aus der sozialdemokratischen Reichshälfte stammten oder von der als unparteiische Personen als Justizminister nominiert wurden. Das waren doch alle keine Unwissenden, die haben sich doch auch mit dem Thema beschäftigt, und das noch zu einer Zeit, als viel mehr von denen, um die es heute geht, gelebt haben und andere auch noch gelebt haben, in der also das Wissen um diese Situation viel mehr gegeben war.

Betont werden muss, dass die Wehrmachtsrichter unabhängig waren, und dies entge­gen der Meinung jener, die die von aufdringlichen und von sicherlich unbedarften Me­dien unterstützten Personen vertretenen Forderungen unterstützen. Jene, welche das Gegenteil behaupten, offenbaren eine bemerkenswerte Unkenntnis oder verfolgen eine zeitgeistig-politische Strömung.

Ich gehe davon aus, dass jene, die hier dieses Verlangen haben, damit sicherlich nicht eine zeitgeistig-politische Strömung nachvollziehen wollen – das liegt uns ja hier im Haus nicht –, aber den kleinen Vorwurf müssen wir uns doch gefallen lassen, dass nämlich vielfach eine bemerkenswerte Unkenntnis des Themas gegeben ist. Adolf Hitler misstraute den Wehrmachtsrichtern so sehr, dass er ihnen immer mehr und mehr Kompetenzen entzog. Die Verschwörer des 20. Juli 1944 wurden daher auch nicht vor Kriegsgerichten, sondern vor dem Volksgerichtshof abgeurteilt. Und da, liebe Kollegen, treffen die Vorurteile, die in diesem Fall eigentlich berechtigte Urteile sind, die Sie hier geäußert haben, vollkommen zu.

Noch im Januar 1945 vertraute Goebbels seinem Tagebuch an – ich zitiere –: Die Militärgerichte, die eigentlich gegründet wurden, um innerhalb der Wehrmacht eine scharfe Gerichtsbarkeit vor allem für den Krieg zu garantieren, haben sich für diese Aufgabe als völlig unzulänglich erwiesen. – Zitatende.

Von den zeitgeistig-politischen Strömungen wird suggeriert, Deserteure seien gleich­sam Widerstandskämpfer gewesen – sehr blauäugig, Kollegen, aber manchmal sicher­lich der Fall. Die einschlägigen Akte im Reichsarchiv in Stockholm belegen, dass nicht einmal ein Zehntel der Deserteure, denen die Flucht nach Schweden gelang, politische Motive in den Vordergrund ihres Handelns stellten. Auch die Schweizer Behörden stellten fest, dass es sich bei den Deserteuren um Menschen handelte, bei denen – jetzt Zitat –: die anständigen Gesinnungsflüchtlinge leider in der Minderzahl waren. – Zitatende.

Die häufigsten Gründe für Desertion waren bevorstehende Kriegsgerichtsverhand­lun­gen wegen Unterschlagung, Raub, Schwarzhandel. Beziehungen zu Frauen spielten ebenso eine Rolle wie auch die Angst – das wurde hier erwähnt –, an die Front verlegt


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 120

zu werden, die berechtigte Angst, das muss ich zugeben, denn es gibt wahrscheinlich kaum einen Soldaten, der angstlos ist, denn das wäre schon ein Fall für die Psychiatrie.

Die Fahnenflucht führte oft auch zu Folgedelikten, um ein Entkommen zu ermöglichen. Welche Folgedelikte? – Diese reichten vom Diebstahl hin bis zum Mord. In Österreich gab es zum Beispiel einen Sektionschef – und jetzt bringe ich eine kleine Personal­geschichte –, auf den diese Beschreibung zutrifft. Wahrscheinlich kennt ihn Professor Konecny persönlich. Es war dies Sektionschef Grimburg, er wurde Sektionschef im Wissenschaftsministerium. Er hat in der Nacht vor der Kapitulation in Norwegen als Unteroffizier den Ersten Offizier und Kompagniekommandanten namens Kuhn im Schlaf erschossen.

Desertion, Widerstandskämpferhandlung? – Eine Gruppe dieser Soldaten ist dann klarerweise abgehauen, einigen wenigen gelang die Flucht nach Schweden, unter anderen Sektionschef Grimburg. Die anderen wurden von deutschen Soldaten, denen die Kapitulation schon verkündet worden war, eingeholt und gefangen genommen. In der Gefangenschaft wurde ihnen – da mögen wir jetzt darüber staunen oder auch nicht – im Namen des deutschen Volkes das Todesurteil ausgesprochen, welches von der englischen Oberhoheit in Norwegen bestätigt worden ist. Sie wurden dann noch in der Gefangenschaft von ihren Kameraden wegen ihres Handelns erschossen.

Wenn Deserteure Sabotage begangen haben, zum Beispiel auf dem Rückzug eine Brücke gesprengt und dadurch ihren Kameraden den Rückzug erschwert – wenn nicht gar unmöglich gemacht haben, kann ich darin nichts Ehrenvolles und für die Republik Aufbauendes sehen. Das ist jene Art von Deserteuren, die selbstsüchtig eigentlich nur ihr Leben retten wollten. Dafür habe ich zwar grundsätzlich Verständnis, aber das darf nicht zu Lasten anderer gehen, liebe Kollegen und Kolleginnen.

Wenn hier in der Anfrage angeführt wird, liebe Kollegen und Kolleginnen, dass beide Gesetze gerichtliche Überprüfungsverfahren in jedem Einzelfall vorsehen, damit nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen überprüft werden, sondern auch das Zusam­mentreffen mit Allgemeindelikten abgeklärt wird, bei deren Vorliegen eine Straffest­setzung in einem neuen ordentlichen Verfahren einzuleiten sei, so ist das jedoch 60 Jahre nach Kriegsende praktisch unmöglich.

Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP! Ich würde mich freuen, wenn Sie ein bisschen für Ruhe sorgten. Ich schweige auch bei Ihren Ausführungen. – Danke vielmals für die Hilfe.

Diese Bemerkung, dass 60 Jahre nach Kriegsende ein Strafverfahren praktisch un­mög­lich ist, ist deshalb bedeutsam, weil noch immer von einzelnen und einschlä­gigen Kreisen gefordert wird, Kriegsverbrecher beziehungsweise bis zum Zeitpunkt einer Verurteilung so genannte Kriegsverbrecher zu nennen und ausfindig zu machen. Wenn es in einem Fall unmöglich ist – anscheinend unmöglich ist –, den Sachverhalt zu klären, dann muss es im anderen Sachverhalt ebenso unmöglich sein und der Rechts­staatlichkeit widersprechen. Ich persönlich bedauere es daher zutiefst, dass Verjährungsfristen mit 30 Jahren nicht eingehalten werden können.

Wollen die Anhänger dieser zeitgeistig-politischen Strömungen derartige Verbrechen nur deshalb rehabilitieren, weil diese von einem streng rechtlich handelnden Kriegs­gericht verurteilt worden sind? Und ich betone noch einmal: Kriegsgerichts­verhandlun­gen waren eine streng rechtliche Einrichtung, so wie wir in Österreich auch Militär­gerichte haben, die im Fall des Falles handeln werden müssen.

In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings Recht, liebe Kollegen: Volksgerichtshofurteile vor und nach dem Krieg und Urteile der so genannten Standgerichte waren ein Hohn


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auf die jeweilige Rechtssprechung, und darauf können wir uns auch einigen. Wenn hier von Kollegen Schennach Zahlen von 5 000 bis 8 000 Standgerichtsopfern genannt werden, dann kann ich nur sagen: Jawohl, ein Hohn auf die Rechtssprechung! Das war keine Rechtssprechung, es fanden überhaupt keine Verhandlungen in dem Sinne statt, dass man von Recht sprechen hätte können.

Hier wäre ein Ansatz zur Differenzierung gegeben, statt eine zeitgeistig-bequeme For­derung zu erheben und Lösungen zu bieten, welche nicht Recht, sondern neues Unrecht schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Todt. Ich erteile ihm das Wort.

 


17.38.37

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Gudenus hat vom Geschichtsbild und vom Zuhören gesprochen. – Ich habe sehr genau zugehört, Herr Kollege Gudenus, und ich bin mit Ihrem Geschichtsbild nicht einverstanden. Ich möchte mich ausdrück­lich von Ihrem Geschichtsbild distanzieren.

Wenn Sie davon sprechen, dass es Mut bedeutet, die Heimat zu verteidigen, mag das schon sein für den einen Teil, aber welchen Mut bedeutet es, dass man Vierzehn­jährige, Sechzehnjährige an die Front schickt, um diese Heimat zu verteidigen, oder Alte und Gebrechliche dazu verwendet, um diese Heimat zu verteidigen? Welchen Mut bedeutet es und was verstehen Vierzehnjährige, was verstehen Fünfzehnjährige, Sechzehnjährige davon, was sie hier tun? Was verstehen diese Leute davon? Was verstehen sie davon, wenn sie davonlaufen? Was haben sie davon verstanden?

Ich frage Sie, Kollege Gudenus: Was haben diese Leute davon verstanden? Und auch diese wurden hingerichtet oder zumindest verurteilt. (Bundesrat Mag. Gudenus: Aber nicht von Militärgerichten!) Auch diese Leute wurden hingerichtet und verurteilt. Daher, Kollege Gudenus, verstehe ich das nicht, was Sie hier gesagt haben, daher verstehe ich nicht, was Sie über Mut gesagt haben zur Verteidigung der Heimat.

Herr Kollege Gudenus! Wenn Sie einen Unterschied machen zwischen dem Begriff der Eroberung und der Befreiung, so mag das in Ihrem Bild schon richtig sein, aber Österreich hat zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden, daher musste ja Wien von den Russen erobert und die deutsche Wehrmacht vertrieben werden. Oder ist das falsch, Kollege Gudenus? Oder wie würden Sie all das bezeichnen? Wie würden Sie das bezeichnen? War Wien besetzt oder war es Teil des Dritten Reiches? Wie ist das genau mit Eroberung und mit Befreiung? Wie ist das genau?

Für viele Menschen war der Sieg ... (Bundesrat Mag. Gudenus: Da ich nicht Minister bin, können Sie mich nicht befragen!) – Kollege Gudenus, Sie haben hier gesprochen, daher kann ich Sie natürlich fragen. Sie können es mir auch sagen. Ich werde die Frau Justizministerin natürlich auch einiges fragen, aber ich möchte mich zunächst ganz gerne damit auseinander setzen, wie das denn mit Ihrem Geschichtsbild ist, weil Sie den Appell ausgesprochen haben, den auch die Frau Präsidentin zuvor an uns ge­richtet hat, dass man mit diesem Thema hier sehr vorsichtig umgehen möge. Ich möchte nur Ihr Geschichtsbild ein bisschen „auseinander nehmen“, damit klar ist, wie Ihr Geschichtsbild ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Gudenus! Noch etwas. Wenn Sie von unglücklichen Menschen in Prozentsätzen sprechen, wenn Sie die Zahlen, die von Kollegen Schennach genannt wurden, in Prozenten bringen – ich weiß nicht, wie viele Millionen in der deutschen Wehrmacht umgekommen sind, ich habe mir das nicht so genau gemerkt –, so kann ich Ihnen


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sagen, es reichen für mich 50 Millionen Tote im Zweiten Weltkrieg, es reichen für mich 6 Millionen Juden, die in Konzentrationslagern vergast wurden, und und und. Also es reicht eigentlich in Wirklichkeit! Und wenn Sie hier von Prozentsätzen reden, dann sage ich Ihnen: Jeder, der von einem Militärgericht, von einem Volksgericht oder von sonst wem dort verurteilt wurde, jeder ist einer zu viel, der verurteilt wurde. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Um jeden, der verurteilt wurde, der hingerichtet wurde, um jeden ist schade, dem dies passiert ist.

Das sind die Fakten, die es gibt, doch Sie reden so von geringfügigen Prozentsätzen. Das möchte ich Ihnen nur sagen.

Sie sprachen auch von Gesinnungsflüchtlingen. Was bezeichnen Sie als Gesinnungs­flüchtling? – Sie bezeichnen als Gesinnungsflüchtlinge Menschen, die vor diesem Regime geflüchtet sind, Menschen, die sich vor diesem Regime gefürchtet haben, Menschen, die davor davongelaufen sind. Gesinnungsflüchtlinge? In einer Welt, in der sie, wenn sie ihre Meinung geäußert hätten, wahrscheinlich zum Tode verurteilt und hingerichtet worden wären? Die bezeichnen Sie als Gesinnungsflüchtlinge und tun sie damit ab!

Sie haben weiters über Angst gesprochen. – Ich gestehe Ihnen schon zu, dass auch Soldaten an der Front Angst hatten, ich gestehe Ihnen das schon zu; ich habe das selbst aus Erzählungen meines Vaters gehört, wie das mit Angst ist und dass er genauso Angst gehabt hat; also so ist es ja nicht. Aber Sie, Herr Gudenus, bezeichnen Menschen, die Angst hatten, als einen Fall für die Psychiatrie. (Bundesrat Mag. Gu­denus: Das habe ich nicht gesagt!) – Natürlich, das haben Sie gesagt, Kollege Gu­denus. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! Gerade das Gegenteil habe ich gesagt! – Bundesrat Konecny: Er hat gesagt, wenn sie keine Angst gehabt hätten, wären sie reif für die Psychiatrie gewesen!) – Gut. Ich nehme es zurück. Ach so, wenn sie keine Angst hätten. Ich entschuldige mich dafür! Nur, Angst ist etwas, das man auch in der Zeit des Regimes haben musste, denn dieses Regime war ein Terrorregime.

Nun zu einem Punkt, den Kollege Mayer angesprochen hat, nämlich die Frage der Ge­setze 1946. Diese Gesetze verlangen eine Entscheidung eines zuständigen Gerich­tes, und das wird von uns hier gefordert. Es wird von uns gefordert, dass es ein Gesetz gibt, das ... (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) – Natürlich! (Bundesrat Dr. Böhm: Die sind als nicht erfolgt anzusehen! Wie wenn sie nicht erlassen worden wären!) Wie wenn sie nicht erlassen worden wären.

„Der Standpunkt des Bundesministeriums für Justiz ist aber nicht nur aus diesen pragmatischen Überlegungen unhaltbar, sondern auch inhaltlich verfehlt: Sowohl das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz aus dem Jahr 1945 als auch die so genannte ,Befreiungsamnestie‘ aus dem Jahr 1946 normieren übereinstimmend, dass verschie­dene Verurteilungen durch nationalsozialistische Gerichte ,als nicht erfolgt‘ gelten. (...) Beide Gesetze verlangen eine Entscheidung durch das zuständige Gericht, ob im Einzelfall die Verurteilung tatsächlich als nicht erfolgt gilt.“ – Das ist das Faktum. Daher fordern wir etwas anderes.

Frau Bundesministerin! Da Sie angesprochen haben, dass Sie aus Brüssel gekommen sind, dass Sie das aus Ihrem Budget bezahlt haben, möchte ich Sie gerne auch noch fragen: War das das Budget des Justizministeriums oder Ihr Privatbudget? Das würde ich Sie gerne fragen. (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist ja wohl eine Gemeinheit!) – Warum? Aus welchem Grund? (Bundesrat Mag. Himmer: Sie wird das doch nicht privat bezahlen!) – Ich kann ja fragen, aus welchem Budget das bezahlt wird. Mir war das nicht klar. Das würde ich ganz gerne wissen. (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist geschmacklos!) – Ja, ja, mag schon sein, dass Sie das so bezeichnen. (Bundesrat Mag. Himmer: Ja, ich bezeichne es so!) Mag schon sein, dass das so ist. Ich hätte es


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ganz gerne gewusst, wie das mit dem Budget ist, wenn Sie das hier schon so sagen und hier eingangs erwähnen.

Die zweite Geschichte, die ich Ihnen noch erzählen möchte, da Sie das auch ange­sprochen haben – und das gilt jetzt natürlich auch für Sie in der ÖVP, da Sie hier Sozialdemokraten angesprochen haben –: Die Sozialdemokratie war die einzige Partei, die sich bemüht hat, die Fragen der Vergangenheit anzugehen. Die ÖVP zum Beispiel hat es nicht getan (Zwischenruf bei der ÖVP) und auch die FPÖ hat es nicht getan. Ich möchte Ihnen das damit nur mitteilen. (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel.– Ja, natürlich! Es hat eine Historikerkommission gegeben, die genau diese Fragen betrach­tet und sich damit auseinander gesetzt hat. Ich will Ihnen das nur sagen. (Bundesrat Kneifel: Sie haben damit nichts zu tun gehabt!) Ich habe damit nichts zu tun gehabt, aber ich möchte Ihnen nur sagen, dass wir das getan haben – und dass die ÖVP das nicht getan hat und auch die FPÖ es nicht getan hat.

Das sind die Fakten, die es hier gibt, wenn Sie das schon ansprechen, Frau Justiz­ministerin. Und Sie haben es ja angesprochen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Schennach.)

17.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


17.50.00

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ernst, die Bedeutung und die Wichtigkeit dieses Anliegens haben sich auch dadurch gezeigt, dass ein Teil der Abgeordneten der Grünen, der SPÖ und der ÖVP vor der Tür heftig diskutiert hat, wie weiter mit dem vorliegenden Entschließungsantrag umgegangen werden soll. (Bundesrat Ing. Kampl: Uns ist das auch wichtig!) – Aber Sie haben nicht mitdiskutiert. Sie haben nicht mitdiskutiert in dieser Causa.

Ich möchte jetzt ein Stück zurückgehen: Kollege Mayer hat heute bereits erwähnt, dass es 1999 einen Antrag der Grünen im Parlament gegeben hat, einen Auftrag zur ehest­möglichen historische Aufarbeitung der Verurteilungen von Österreichern durch die NS-Militärgerichtsbarkeit zu geben und entsprechend den Ergebnissen daraus diese Gerichtsbeschlüsse herbeizuführen.

Es hat dann auf Einladung von Präsident Khol im Juni 2003 ein Symposium zu diesem Thema gegeben und auch Ergebnisse wurden präsentiert. Diesbezüglich ist weiters ein Buch herausgekommen, darin sind einige Bereiche festgehalten, die bei diesem Sym­posion behandelt wurden. Ein ganz, ganz zentraler Bereich, den ich hier noch einmal hervorheben will, ist, dass zwischen dem Amnestie-Begriff und der Rehabilitierung zu unterscheiden ist.

Was heißt denn Amnestie? – Amnestie kommt aus dem Griechischen – amnestia – und bedeutet: vergessen und vergeben. Vergessen und vergeben – darum, liebe Kolle­ginnen und Kollegen, geht es hier nicht. Was Amnestie weiter bedeutet, ist: Sie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Also ist es klar: in der Sache, über die wir heute sprechen, bei den Menschen, die von diesen Gesetzen, von diesen Verurteilungen betroffen sind, geht es nicht um ein Vergessen und um Ver­gebung, sondern um Rehabilitierung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Was bedeutet diese Rehabilitierung? – Rehabilitierung, so wird bei diesem Fachsym­posium festgehalten, ist die offizielle, öffentliche und individuelle Wiederherstellung der Rechte und auch der persönlichen Ehre der Opfer. Im juristischen Sinne, Frau Minis­terin, versteht man darunter die Beseitigung des Makels einer Strafe durch offizielle


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Aufhebung der Verurteilung. Eine Rehabilitierung, von welcher weder die entehrten, bestraften und verfemten Personen wissen noch das für die Rehabilitierung zuständige Bundesministerium für Justiz und schon gar nicht die Öffentlichkeit, ist in diesem Sinne – das wird hier festgestellt – keine Rehabilitierung. Die unmittelbar nach dem Kriege beschlossenen Gesetze stellten bestenfalls den Versuch dar, den zu Unrecht Verurteilten Gerechtigkeit zu erweisen. Der österreichische Gesetzgeber ging in seinem Entschließungsantrag aus dem Jahr 1999 jedoch davon aus, dass bisher die Rehabilitierung nicht erfolgt ist. Insofern gilt es, dieses Thema weiter zu verfolgen, zu forcieren.

Bei diesem Symposion ist auch ein Statement abgegeben worden, das wie folgt lautet: Es wird an das Bundesministerium für Justiz appelliert, seiner gesetzlichen Ver­pflichtung ohne Verzug nachzukommen und Gerichtsbeschlüsse herbeizuführen, mit denen festgestellt wird, dass die Verurteilung der namentlich dem Ministerium bekann­ten Opfer als nicht erfolgt gilt. Nur diese individuelle Feststellung durch die öster­reichischen Gerichte stellt eine wirkliche Wiederherstellung der Rechte und Ehre dieser Personen dar, wie sie vom österreichischen Gesetzgeber bereits vor 59 Jahren beschlossen wurde. – Genau das wurde in dieser Form festgehalten.

Weil das eine ganz sensible Materie ist und auf Ersuchen von einigen Bundesräten und Bundesrätinnen der ÖVP, die uns mitteilten, dass Ihnen der Entschließungsantrag und dessen Inhalte derart wichtig seien, dass Sie an sich überlegen, mitzustimmen und sich anzuschließen, sich jedoch eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen den einzelnen Klubjuristen und Klubs ergeben hat, haben wir uns dazu entschlossen, dass wir diese Rechtslage gemeinsam überprüfen und gemeinsam versuchen werden, eine Position zu finden.

Wir haben das Wort und die Zusage des Klubobmannes Bieringer, dass es beim nächsten Bundesrat als Selbständiger Entschließungsantrag auf die Tagesordnung kommt. Ich denke, es ist wichtig, dass es zu einer tragfähigen Basis für alle hier vertretenen Fraktionen kommt, und in diesem Sinne wird dieser Antrag in dieser Form zurückgezogen. Ich hoffe auf eine konstruktive Arbeit in dieser Causa und beim nächs­ten Bundesrat. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

17.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile ihm das Wort.

 


17.56.18

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsi­dent! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich Ihnen, Frau Bundesministerin, für die Beantwortung der heutigen Dringlichen Anfrage einmal sehr herzlich danken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, die Frau Bundesministerin hat mit rechtsstaatlicher Gründlichkeit und mit rechtsstaatlicher Vertretungsmöglichkeit die Beantwortung vollzogen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden von der Naziherrschaft, wir reden vom Krieg, wir reden von der Nachkriegszeit, und es ist schon interessant, dass wir heuer, in dem Jahr, in dem wir gemeinsam feiern sollten, diese Problematik in den Mittelpunkt stellen. Sie ist vorhanden, wir tragen sie mit, und gerade heute habe ich festgestellt, dass wir, die Älteren unter uns, das ja miterlebt haben. Ich komme noch darauf zu sprechen, was ich miterlebt habe. Es ist bedenklich, dass man gewisse Zeiten nicht heranzieht, aber ich werde versuchen, zu Nachkriegszeit und Diktatur dann auch etwas zu sagen.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 125

Verständnis für den Widerstand, den Untergrund war damals sicher vorhanden. Vor allem möchte ich sagen, dass die „O5“ in Wien für den Aufbau der Zweiten Republik sicher einen Beitrag geleistet hat. Auch wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass einer unserer sehr bekannten politischen Vertreter, Dr. Willfried Gredler, einer davon war.

Zum Krieg: Deserteure, Kampfeinheit, zum Teil aber Kameradenmörder – Beispiel Eis­meer-Front. Russen mit Musik spielten bei den Bunkern um Überläufer, die deutschen Soldaten mögen überlaufen. Neun Kameraden im Bunker, darunter ein Cousin von mir, werden von zwei Überläufern erschossen. Alle neun im Bunker wurden von zwei Überläufern erschossen. Das ist das Problem!

Also wir müssen unterscheiden. Wir müssen unterscheiden, mit welchen Menschen wir es zu tun haben. Diese Art von Deserteuren sind Mörder. Das war immer so und das muss auch in Zukunft so sein, und dafür möchte ich auch das Verständnis von all jenen haben, die für die heutige Situation sehr stark in die Bresche gesprungen sind.

Deserteure, Partisanen in Kärnten, die neben den Kindern den Vater erschossen haben – nicht Einzelfälle. Katastrophale Zustände. Das waren Leutnants, das waren Hauptmänner, das waren die Rädelsführer der kleinen Partisanengruppen.

Zur Nachkriegszeit: Nazi-Verfolgung, viele heimatlos, Vertreibung, rechtlos. – Wer war denn für die erste Zeit nach dem Krieg verantwortlich?

Mein Beispiel – ich habe sie mit voller Brutalität gespürt –: Fünf Geschwister, Mutter 1944 verstorben, Vater drei Jahre in Wolfsberg; am elterlichen Hof rechtlos, fünf Kinder heimatlos, fünf Kinder elternlos. Ich war im Alter von 12 bis 14 Jahre Almhalter, konnte nicht in die Schule gehen.

Das, meine lieben Freunde, ist mir heute bei den Ausführungen des Kollegen Schen­nach in den Sinn gekommen. Ich habe noch nie darüber geredet, aber da sind mir all diese Fakten wieder in Erinnerung gekommen, die einen als Mann, der heute glaubt, im Leben zu stehen, daran erinnern, mit welcher Arroganz damals Politik betrieben wurde.

Herr Konecny, ich bin auch bereit zur Aufarbeitung der Geschichte, wir sollten alle dafür eintreten. Aber dann muss auch wirklich alles aufgearbeitet werden, auch jener Teil, bei dem ich sicher nur ein kleines Rädchen bin. Diejenigen, die damals die Recht­losigkeit, die Unsicherheit erleben und ertragen mussten, waren auch Menschen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Trotzdem bin ich bereit – wir alle sollten dazu bereit sein! –, politische Verantwortung mitzutragen. Ich war es im Kärntner Landtag, ich bin es als Bürgermeister und ver­suche, es als Bundesrat zu sein. Kollege Schennach, es ist eben jede Diktatur schreck­lich. Wir kennen die Geschichte: Wo Diktaturen geherrscht haben und heute noch herrschen, sind Elend, Not, Rechtlosigkeit, und da haben wir noch viel zu tun. Tun wir gemeinsam alles, damit unsere Heimat nie mehr in eine solche Situation kommt!

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ihre Aussage ist für uns nachvollziehbar. Öster­reich ist ein Rechtsstaat – und nur so kann eine Aufarbeitung erfolgen. Dem Ent­schließungsantrag hätten wir nicht die Zustimmung gegeben, aber Sie haben ihn ohnehin zurückgezogen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.02


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Konecny. Verbleibende Redezeit: 7 Minuten.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 126

18.02.55

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte eigentlich nur eines sagen, nämlich: Danke! (Vizepräsidentin Haselbach über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Ich glaube, dass es eine gute Debatte war. Sie hat an Wunden gerührt, obschon nicht bei allen, die hier gesprochen haben, an ganz denselben Wunden. Aber das, was schmerzt, muss heraus, wenn es auch sehr verschiedene Schicksale sind.

Es war auch eine gute Diskussion, die da in den hinteren Bänken geführt wurde, auch wenn sie ein bisschen Unruhe erzeugt hat – Kollege Gudenus wird das bitte verzeihen, ihn hat es vor allem betroffen. Und es war eine gute Diskussion, die wir draußen im Vorraum geführt haben, denn ich verstehe schon, dass in einer letztlich kontrovers geführten Debatte die Rechtsgrundlagen nicht mit letzter Sicherheit klärbar sind. Es ist uns wirklich nicht darum gegangen, uns ein Federl an den Hut zu stecken. Wir – beide Fraktionen, die diese Dringliche Anfrage und den Entschließungsantrag getragen haben – sehen hier ein Problem. Und ich bin mir zwar sicher, dass wir Recht haben, sonst hätten wir es ja nicht so und in dieser Form beantragt, aber ich bin vollinhaltlich damit einverstanden, dass wir auch mit anderen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam nochmals überprüfen, wie die richtige – das ist bei Juristen immer schwierig –, aber zumindest eine weitgehend akzeptierte Sicht auf die Rechtsgrundlage ist und welche Schritte tatsächlich möglich und notwendig sind.

Wenn wir zu einem Konsens kommen, der es uns ermöglicht, in diesem Haus eine Mehrheit zu finden, dann würde mich das in ganz besonderem Maße glücklich machen – nicht deshalb, weil ich dann an einem Sieg teilgehabt habe, sondern weil wir, glaube ich, damit etwas Gutes und etwas Richtiges zuwege bringen.

Insofern danke auch ich – wie das schon Kollegin Lichtenecker getan hat – Kollegen Bieringer für die Zusage, eine eventuelle Neufassung des Entschließungsantrages jedenfalls nicht im Ausschuss versickern zu lassen, sondern ins Plenum zu bringen und so allenfalls auch eine Mehrheitsbildung gegen die Antragsteller – das ist dann nicht das Problem –, aber auf jeden Fall eine klare Entscheidung zu ermöglichen.

Normalerweise pflegt an einem bestimmten Punkt einer Debatte über eine Dringliche Anfrage irgendein Redner der Regierungsfraktionen zu sagen, dass sie unnötig war. Ich glaube, heute können wir uns darin einig sein: Diese Dringliche Anfrage war höchst notwendig! (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und den Freiheitlichen sowie bei Bun­desräten der ÖVP.)

18.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister, ich erteile Ihnen das Wort.

 


18.05.48

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich kann mich dem nur an­schließen. Auch ich muss sagen, dass die Diskussion, so wie sie heute geführt wurde, für mich sehr berührend war. Was ich vor allem auch gesehen habe, ist, dass es, so wie wir hier sitzen, in jeder Familie Opfer des Zweiten Weltkrieges gibt, keiner von uns ist ausgenommen. Das möchte ich an dieser Stelle betonen. Bei mir waren es der Großvater und einige andere Verwandte, die im Krieg geblieben sind. Ich bin mir sicher, dass jeder in seinem Freundes- und Bekanntenkreis, aber auch in der engeren Familie Opfer des Zweiten Weltkrieges hat.

Aus diesem Grunde war, finde ich, die heutige Diskussion sehr wichtig: Sie hat sich nicht nur mit dem Thema Deserteure beschäftigt, sondern ganz generell einen Beitrag


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 127

zur Aufarbeitung dieser für Österreich nicht immer sehr einfachen Frage geleistet. Wir sind mit der heutigen Diskussion sicher einen wesentlichen Schritt weitergekommen bei der Aufarbeitung der nicht immer einfachen Vergangenheit.

Sie haben eine genaue rechtliche Aufklärung der damaligen Situation angesprochen. Ich kann Ihnen nur anbieten: Sollten Sie eine Hilfestellung meines Ministeriums brauchen beziehungsweise wünschen, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mein anwesender Mitarbeiter steht Ihnen sowohl mit rechtlichen Grundlagen als auch mit Auslegungen gerne zur Seite. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

18.07


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Bieringer. – Bitte.

 


18.07.23

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werter Herr Landtagspräsident aus Salzburg! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe einmal in einer ähnlichen Debatte gesagt: Ich danke Gott dafür, dass ich das Glück des Spätgeborenen habe und diese Wirrnisse des Zweiten Weltkrieges und dieses verbrecherischen Regimes nicht mitmachen musste. Dennoch darf man aufzeigen, dass sehr viele, die in den Krieg gezogen sind, dies mit Widerwillen getan haben, dass ihnen aber nichts anderes übrig geblieben ist. Ich möchte auch all jenen, die heute hier vollmundig sagen, das hätte man verweigern müssen, mitteilen, dass das das Todesurteil war, meine Damen und Herren! Das muss uns nämlich auch allen klar sein: Wehrdienstverweigerung war zu dieser Zeit ein Todesurteil.

Ich habe in der heutigen Diskussion für die ÖVP-Fraktion zugesagt, dass wir danach trachten sollten, einen gemeinsamen Selbständigen Antrag des Bundesrates zustande zu bringen, und biete dazu die uneingeschränkte Mitarbeit der ÖVP-Fraktion an. Auch bedanke ich mich bei der Frau Bundesministerin dafür, dass sie uns zugesichert hat, dass wir von ihrem Ressort dabei unterstützt werden.

Dennoch muss ich auf die Aussagen des Kollegen Schennach eingehen, der den Kameradschaftsbund hier in einer, wie ich meine, nicht fairen Art und Weise behandelt hat; ich bin das meinen zirka 250 000 Mitgliedern schuldig. Der Österreichische Kame­rad­schaftsbund ist kein Kriegshetzerverein oder sonst irgendetwas, sondern sieht sich als Mahner für Frieden und Freiheit. Und die Kriegerdenkmäler, die in Österreich stehen, wurden von Krieger- und Veteranenvereinen aufgebaut, errichtet und werden von diesen auch heute noch gepflegt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit hier ja kein Missverständnis entsteht – ich sage das auch im Namen des Präsi­diums des Österreichischen Kameradschaftsbundes –: Wir haben selbstverständlich nichts dagegen, wenn beispielsweise eine Vereinigung oder wer immer glaubt, ein Mahnmal für Andersdenkende errichten zu müssen; dann sollen sie das eben tun. Wir haben nichts dagegen und werden unsere Stimme selbstverständlich nicht dagegen erheben, denn nur in einem guten Miteinander können wir in dieser Republik auch die nächsten 60 Jahre und, wie ich hoffe, die nächsten Jahrhunderte in Frieden und Freiheit leben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)

18.10

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 128

18.10.52

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich habe mir die Freiheit erlaubt, als Erster und, wie ich glaube, auch als letzter Redner das Wort in dieser Debatte ergriffen zu haben.

Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal zurück auf das kleine Dorf Schlaiten in Osttirol. Auf dem dortigen Friedhof steht auf einem Grabstein: Franz Stolzlechner, geboren am ..., gestorben am 8. Juni 1944, Wien; sonst steht nichts drauf.

Genau das ist das, worum es uns geht: Es ist dieses Denken, mit der „Gnade“, da ist etwas zurückgeblieben. Das ist die Diskussion, die wir heute geführt haben. Reha­bilitierung heißt, zuzugeben, dass Unrecht geschehen ist.

Kollege Kampl hat gemeint, wir sollten doch feiern im Jahre 2005. – Ich meine, wir sollten bedenken, was alles all die Jahrzehnte hindurch weitergewirkt hat, was nicht aus dem Denken so mancher auszurotten ist, was alles in Sprach- und Rede­wendungen, die wir oft so bedenkenlos verwenden, seinen Ursprung in dieser Zeit hat, über die jetzt gesprochen wurde.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns – und da geht es jetzt auch um so kleine Kommunen wie etwa Schlaiten in Osttirol – diesen landläufigen Meinungen stellen. Deshalb betrachte ich diese Diskussion jetzt als einen Akt der Bewusstseinsbildung, nämlich dahin gehend, gegen diesen unendlich lange grassierenden Bazillus anzutre­ten, der oft noch immer lautet, diese 300 000 Menschen, die einer verbrecherischen Armee davongelaufen sind, seien „Feiglinge“, „Vaterlandsverräter“ oder „Kameraden-Schweine“.

Lieber Ludwig Bieringer! Ich verstehe, dass du hier für den Kameradschaftsbund auf­trittst, aber es war genau die Person des Präsidenten des Kameradschaftsbundes Otto Keimel, der eine Willensbildung, die 1999 im Nationalrat bereits abgeschlossen war, aufgerissen hat, interveniert hat und gesagt hat: Wir müssen genau schauen, wer aus diesen Gründen geflohen ist und wer als Feigling quasi seine Pflicht nicht bis zum Schluss erfüllt hat. Und eben diese Interventionen dieser mächtigen Organisation sind der Grund dafür, dass wir das (der Redner hält eine schriftliche Unterlage in die Höhe) nach wie vor nicht haben.

Lieber Herr Gudenus! Mir ist völlig Wurscht, welche Plaketten die Rote Armee verteilt, in Warschau, in Budapest oder in Wien, ob das einmal Eroberungs- oder einmal Befreiungsmedaillen sind, das Ergebnis ist dasselbe: Wir haben freie Staaten gewon­nen, und ein mörderisches Regime wurde besiegt. Welche Plaketten die Rote Armee für sich intern verteilt hat, ist mir egal! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.) In dieser Diktion können Sie in irgendwelchen Sekten-Postillen über Seiten ab­handeln, dass das eine erobert, das andere befreit ist, aber der Nationalsozialismus wurde besiegt, und die Zweite Republik ist daraus erwachsen.

Frau Präsidentin Zwazl hat mich in dieser Diskussion gefragt: Wo hapert’s denn?, wenn ich das so verkürzt sagen kann. Es hapert daran – und das hat ein Minister bestätigt –, dass man den Schergen die Pensionszeiten anrechnet, aber den Opfern nicht! Daran hapert es. Und es hapert auch daran, dass der österreichische National­fonds noch 1995 – das ist gar nicht lange her, vor zehn Jahren! – Entschädigungs­an­suchen von Deserteuren zurückwies, und zwar mit der Begründung, sie sollten die politischen Motive der Fahnenflucht beweisen. – Sollen die die alten Offiziere der Armee anrufen und sagen: Bestätige, dass ich wegen euch geflohen bin!?


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Genau darum geht es, und deshalb bedarf es einer Rehabilitierung und nicht einer „Gnade“. Es hat hier niemand etwas angestellt, sondern das Unrecht einer Militärjustiz würde damit wieder gutgemacht. Das ist die Initiative.

Ich bin kein unfairer Mensch, deshalb sage ich: Auch Kollege Böhm schließt sich an, dass wir das als Selbständigen Antrag auf die nächste Tagesordnung stellen. Und ich hoffe, dass wir in diesem einen Monat, der uns bis zur nächsten Sitzung bleibt, hier ge­meinsam einen Durchbruch schaffen. – Ich danke Ihnen für diese Diskussion. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

18.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Debatte.

18.16.51Dringliche Anfrage

der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähig­keit und Instabilität der Regierung und zementiert den politischen Stillstand (2308/J-BR/2005)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler.

Die Dringliche Anfrage ist inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen, daher erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung. (Staatssekretär Morak nimmt auf der Regierungsbank Platz. – Rufe bei der SPÖ: Schau, schau!)

Ich erteile Herrn Bundesrat Konecny als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Der Vertreter des Herrn Bundeskanzlers hat bereits auf der Regie­rungsbank Platz genommen. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.17.42

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesrats-Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, es ist keine leichte Übung, von der vorigen Thematik zum Thema dieser Dringlichen Anfrage zu finden. (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel.) Ich gebe das freimütig zu, ich war ein bisschen reaktions­langsam, sonst hätte ich die Frau Präsidentin um ein paar Minuten Pause gebeten. Ich gebe das freimütig zu. Der Tonfall wird ein anderer werden, das muss ich einräumen, aber ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Das liegt aber nur an Ihnen, Herr Professor! – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Lieber Herr Kollege! Ich sage es einmal höflich: Sie machen es mir aber schon sehr leicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Da mich also der Herr Kollege aufgefordert hat, den Tonfall zu ändern, werde ich mich gebührend daran halten, es fällt mir zugegebenermaßen auch nicht rasend schwer. Herr Kollege, bitte, ich weiß Zwischenrufe zu schätzen, sie würzen die parlamen­tarische Auseinandersetzung – und ich schätze sie! Die Frage ist nur, in welchem Rhythmus sie kommen. Ich lade Sie ein, sich auf bestimmte Intervalle festzulegen, ich rede ungern gegen eine Kontra-Stimme und habe noch dazu den Nachteil, dass ich das Mikrophon und seine Lautstärke nicht selbst steuern kann, das heißt, wenn ich meine Stimme forciere, dreht mich ein Kollege gleich wieder leiser, was im Interesse Ihrer Trommelfelle durchaus angemessen ist.


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Ich kreuze also gerne die Zwischenrufklinge mit Ihnen, Herr Kollege, allerdings so, dass ich dazwischen auch ein paar komplette Sätze aussprechen kann. Das wäre ganz nett, und wenn wir uns darauf verständigen könnten, dann, wie gesagt: Zwischenrufe – immer gern!

Die Dringliche Anfrage vertieft und setzt ein Thema fort, das alle Österreicherinnen und Österreicher in diesen Tagen bewegt, das zugegebenermaßen auch im Nationalrat Gegenstand der Erörterung war, selbstverständlich, und das mit jedem Tag mehr nach einer Lösung ruft. Es geht hier nicht darum – das betone ich –, politischen Kräften des Landes das Recht streitig zu machen, sich in welcher Kombination auch immer zu formieren. Ich habe die völlige Neutralität im aktuellen Konflikt textil zum Ausdruck gebracht. (Der Redner trägt eine in orange gehaltene Krawatte und ein in blau ge­haltenes Stecktuch. – Bundesrat Dr. Kühnel: Schwarz fehlt noch!) – Sie spalten sich? (Bundesrat Dr. Kühnel: Wir nicht!) Auch Rot kommt, soweit ich sehe, außer auf meinem Parteiabzeichen nicht vor. (Bundesrat Dr. Lichtenecker: Und was ist mit den Grünen?) – Das ist eine gute Frage!

Ich habe das nur auf die Causa prima bezogen, nicht auf alle anderen Fraktionen. Aber ich bin gerne bereit, das Thema der Dringlichen Anfrage um bevorstehende Teilungen in der ÖVP zu erweitern, aber Sie müssten mich erst briefen, wer gegen wen. (Neuer­licher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Wir haben eine Bundesregierung, die seit 2000 und erneut seit 2002 in der Koalition zwischen ÖVP und FPÖ eine bestimmte, von uns aus guten Gründen abgelehnte Politik verfolgt. Diese Regierung – das konnten wir verfolgen, auch in diesem Haus, durch pausenlosen Personalwechsel auf den Bänken rechts und links – hat sich immer durch ein Maß an Instabilität ausgezeichnet, das an sich für unser Land nicht charakteristisch ist.

Seit dem Jahre 2000 wurden 13 Regierungsmitglieder ausgetauscht, also 2,6 pro Jahr. Wichtige Ressorts wie zum Beispiel das Verkehrsministerium hatten innerhalb von drei Jahren vier Minister. Die „Erfolge“ bei der Brenner-Maut sind ein klarer Beweis dafür, wie stabil und erfolgreich diese Regierung war. Oder hat es bei der Brenner-Maut eher keine Ergebnisse gegeben? (Bundesrat Dr. Kühnel: Da wird noch verhandelt!) Ja, da wird verhandelt bis zum Jahr 7000. Sehen Sie, das ist ... (Bundesrätin Dr. Lich­tenecker: Transitvertrag!) Transitvertrag, Brenner-Maut: Wir haben überall verloren, einfach verloren. (Bundesrat Dr. Böhm: Der Transitvertrag ist abgeschlossen, bitte!) Der war ja hervorragend oder relativ hervorragend, aber es haben alle, die nachgefolgt sind, jede Verhandlungschance verschleudert, weil jeder neue Amtsinhaber geglaubt hat, dass die anderen darauf warten, dass er wieder bei null anfängt. Gemeinerweise haben die nicht mitgespielt, sondern haben angenommen, dass der folgende Minister das Portfolio des Vorgängers mit allen Informationen übernimmt. Wir sind in dieser Frage eindeutig an der Uninformiertheit der Ressortinhaber und an ihrer Unfähigkeit, eine erfolgversprechende Verhandlungstaktik anzuwenden, gescheitert. – Nicht wirk­lich eine Erfolgsgeschichte! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Diese Regierung ist politisch in mannigfaltiger Hinsicht gescheitert. Wir haben eine Arbeitslosenzahl, wie sie in der Zweiten Republik noch nie erreicht wurde. Ende Februar waren 362 000 Menschen ohne Arbeit, auch wenn eine große Anzahl von ihnen, was besser ist, als sie nur daheim sitzen zu lassen, diese Arbeitslosigkeit in Kur­sen verbrachte. Aber diese Menschen haben nicht ihr Beschäftigungsverhältnis ge­kündigt, um Kurse der Arbeitsmarktverwaltung besuchen zu können. Objektiv gesehen sind sie arbeitslos, auch wenn eine weitere Qualifikation sinnvoll ist.

Die Zahl der Beschäftigten ist nur dann höher als früher, wenn wir die Arbeitsdauer nicht in Rechnung stellen. Die Zahl der Arbeitsverhältnisse ist tatsächlich sehr hoch,


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aber wenn wir die Teilzeitbeschäftigungen auf Ganztagsarbeitskräfte umrechnen, dann sehen wir, dass dieser Wert eindeutig unter jenem zur Zeit des Höhepunktes der Beschäftigung in dieser Zweiten Republik liegt und dass diese Regierung auch den Verlust von Arbeitsplätzen zu verantworten hat. – Auch das ist nicht wirklich eine Erfolgsbilanz.

Der Sozialbericht 2003 hat klar aufgezeigt, dass 13 Prozent der Gesamtbevölkerung, 1 044 000 Menschen, unter der Armutsgefährdungsschwelle leben, also akut von Arbeit bedroht sind. (Rufe bei der SPÖ: Von Armut! – Rufe bei der ÖVP: Von „Arbeit“?) Von Armut bedroht sind – verzeihen Sie meinen Versprecher! –, 460 000 Menschen sind akut arm.

Wir alle wissen, dass Familien mit vielen Kindern, AlleinerzieherInnen, Pensionistinnen und Pensionisten am stärksten davon gefährdet sind. Wir wissen das alle aus unserem persönlichen Erfahrungsbereich. – Keine Erfolgsgeschichte.

Sie brüsten sich mit einer Pensionsreform, die nichts anderes gebracht hat, als die Lebensperspektive der Menschen zu zerschlagen und dass die Menschen weniger Geld haben werden. Die Generation, von der wir heute gesprochen haben und von der in den kommenden Monaten noch oft die Rede sein wird, nämlich jene des Aufbaus, gehört zu den Opfern dieser Pensionspolitik. – Auch etwas, was in diesem Jahr bedacht werden sollte und sicher keine politische Erfolgsgeschichte dieser Bundes­regierung ist.

Das alles geschah unter dem Prätext, diese Republik müsse reformiert werden. Es kommt immer öfter, je länger es her ist: Das, was die von Sozialdemokraten geführten Regierungen hinterlassen hätten, wäre so furchtbar gewesen, dass man zu diesen entsetzlichen Maßnahmen gezwungen gewesen sei.

Meine Damen und Herren! Es ist merkwürdig, dass dieses Argument umso öfter kommt, je länger – leider! – sozialdemokratische Regierungspolitik her ist. Aber glau­ben Sie mir eines: Das Vertrauen in das kurze Gedächtnis der Menschen ist durch nichts gerechtfertigt. Die Leute wissen immer noch sehr genau, was der Unterschied ist, was es damals an Beschäftigungspolitik und an Arbeitslosigkeit (Bundesrat Dr. Kühnel: Und an Schulden gegeben hat!) – ja, ja, ist schon gut! – und an Budget­erfolgen gab.

Herr Kollege, es gehört immer zu den merkwürdigsten Dingen, wenn die ÖVP an die­sem Punkt Zwischenrufe macht. Waren Sie nicht irgendwie Mitglied dieser Regierung? (Rufe bei der SPÖ: Nein! Nein!) Haben Sie – nicht Sie persönlich, aber die ÖVP – im Parlament nicht für jene „skandalösen“ Budgets gestimmt, die dieses Defizit und diese Schulden verursacht haben?! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie Bravorufe bei der SPÖ.)

Amnesie ist an sich etwas, was zu den schwer behandelbaren medizinischen Phäno­menen gehört, aber die Österreicherinnen und Österreicher leiden nicht darunter. Sie wissen, wer bis zum Jahr 2000 mitregiert hat, und das über eineinhalb Jahrzehnte! (Bundesrat Schennach: Da war Rot-Schwarz, oder?) Ja!

Wenn wir von Spaltungen reden: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Dr. Schüs­sel im Jahr 2000 aus der ÖVP ausgetreten wäre, eine neue Partei gegründet hätte und seinem Amtsvorgänger – er hat ja auch Schüssel geheißen – nur die Schulden hinter­lassen hätte. Nur dann wäre das logisch, was Sie hier vertreten!

Nein, meine Damen und Herren, diese einfachen Argumente bringen Ihnen nichts, und sie tragen vor allem nichts dazu bei, diese so genannte Erfolgsbilanz dieser Regierung zu schönen.


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Aber natürlich geht es bei dieser Dringlichen Anfrage nicht in erster Linie um die politische Performance dieser Regierung; die haben wir Ihnen bei vielen Dringlichen Anfragen, bei vielen Debatten und in anderen Formen vorgehalten, mit zunehmendem Gehör der Menschen in unserem Lande.

Es geht darum, ob es eigentlich noch eine Regierung gibt. (Bundesrat Dr. Kühnel: Die gibt es!) Stimmt, Sie haben Recht. Der Herr Staatssekretär sitzt hier, und ich glaube, er weiß, wohin er gehört. Gut, es gibt noch eine Regierung. (Bundesrat Dr. Kühnel: Wir haben heute schon zehn Mitglieder gesehen! Also gibt es eine!) Ja, es gibt eine. Die Frage ist die nach ihrer Legitimation. Sicher, die Regierung ist legitimiert. (Bundesrat Dr. Kühnel: Sie hat die Mehrheit im Parlament!) Sie hat, das sagen Sie, manchmal eine Mehrheit im Parlament. (Rufe bei der ÖVP: Immer! Immer!) Immer. In Abwandlung eines Werbeslogans: nicht immer, aber immer seltener! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie den Grünen.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie haben 2000 und 2002 eine Koalition geschlossen, vor der Sie viele gewarnt haben. Sie haben mit diesem Koalitionspartner die Politik, die ich mit ein paar Querverweisen nur gekennzeichnet habe, durchgeführt, und Sie haben nun einen Partner, dessen Struktur, Stärke, politische Zielsetzung in höchstem Maße zweifelhaft ist.

Es steht jedem zu, sich seine Partner auszusuchen, aber er wird auch danach beurteilt. Mein Urteil ist dabei absolut unmaßgeblich, aber ich werde es nicht verabsäumen, den Menschen in meinem Bezirk mein Urteil nahe zu bringen, und das werden meine Kolleginnen und Kollegen auch tun. Ich glaube, die Schlagzeilen der letzten Tage, auch in solchen Blättern, die üblicherweise wenig Sympathie für Rot, Grün oder eine andere Nicht-Regierungsgruppierung haben, haben Ihnen wohl deutlich gemacht, auf welchem Pfad Sie sich befinden: auf einem, der weit über jenen Kreis der Menschen, die die SPÖ politisch erreichen oder beeinflussen kann oder mit denen sie in Über­einstimmung agiert, hinaus massivst abgelehnt wird. Aber das sind Sie natürlich gewohnt, eine Politik zu machen, die in diesem Land massiv abgelehnt wird.

Ich bewundere – nein, bewundern tue ich ihn nicht, denn es geht um unser Land – Ihren Mut, aber es ist die Republik, die das Risiko trägt, nicht Sie persönlich. Das politi­sche Schicksal dieser Regierung und der Spitzenrepräsentanten, ja selbst der ÖVP ist nicht wirklich mein primäres Anliegen – verständlich; Sie werden mir nicht wider­sprechen. Aber naturgemäß ist das, was diesem Land angetan wird, in jeder Hinsicht mein primäres Anliegen. Und wenn zu einer falschen Politik eine Politik der Instabilität dazukommt, dann wird es für dieses Land und seine Zukunft gefährlich, und es wird von Woche zu Woche gefährlicher. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich möchte mich nicht in Mutmaßungen über die Motive dieses Verhaltens ergehen, aber die Fakten sind eindrucksvoll genug. Da beschließt die politische Führung der zweiten Koalitionspartei, sich von ebendieser Partei loszusagen und eine eigene Partei zu gründen, in Abgrenzung von zumindest einigen Vertretern der bisherigen Regie­rungspartei. Dieses BZÖ – jeder darf sich den Namen geben, den er will; auch unser Namensrecht ist ein sehr liberales, erst recht unser politisches Namensrecht – tritt also offensichtlich mit der Illusion an, nun würden – Herr Strache, Herr Mölzer und Herr Stadler ausgenommen – sämtliche Mitglieder, Wähler, Mandatare, Funktionäre der FPÖ – vielleicht auch Herr Gudenus ausgenommen – voll Begeisterung sagen: Ja, das ist es! (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! – Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Bundesrat Dr. Kühnel: Ihr von der SPÖ seid leicht zu unter­halten!)

Dann bricht eine Entwicklung los, an deren Ende selbst für einen aufmerksamen Beob­achter die Anzahl der Teile des ehemals Ganzen nicht so klar überschaubar ist. Es


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wird ab Sonntag eine Partei namens BZÖ geben; die beiden Kärntner Kollegen werden dort wohl dabei sein. Es gibt eine Partei namens FPÖ; ich habe gehört, dass drei unserer fünf Bundesräte aus der freiheitlichen Fraktion sich dieser Partei zugehörig fühlen. Macht einmal zwei. Dann gibt es, wenn ich das richtig gelesen habe, eine autonome Vorarlberger Landesorganisation, die einerseits zwar natürlich das BZÖ gar nicht mag und Herrn Gorbach ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Das steht ja alles in der Zeitung! Das ist ja nichts Neues, was Sie uns da erzählen! – Bundesrat Winter: Aber wichtig ist es!) – Das ist eine relativ unangenehme Situationsschilderung, Herr Kollege. Was Sie daran aufregt, weiß ich nicht so recht.

Diese Vorarlberger Landesorganisation will sich auch nicht in den Verband der FPÖ eingliedern. Dasselbe gilt offensichtlich für Oberösterreich, wo zumindest der Vorsit­zende der Landespartei an dieser Sonderstellung festhält und die anderen darüber diskutieren, was sie eigentlich beschlossen haben. Dann gibt es welche, die sagen, sie bleiben in der FPÖ, aber sie sind für das BZÖ; einer davon ist der Dritte Präsident des Nationalrates. Und dann gibt es welche – das ist relativ neu, von heute –, die sagen, sie bleiben zwar bei der FPÖ, aber sie treten ins zweite oder dritte Glied zurück, wie unser ehemaliger Kollege Ram.

Noch einmal: Das ist alles nichts, was mich aufregt, wenn es sich im rechtsextremen Sektenbereich abspielt. (Bundesrat Ing. Kampl: Wo ist da das Problem? – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ja, genau das ist es: Da sagen der Zwischenrufer und die ÖVP, aber vor allem der Herr Bundeskanzler, der ja doch geringfügig wichtiger ist als Sie, Herr Kollege, die Stabilität der Regierung sei absolut gesichert, es gebe kein Problem. (Bun­desrat Zellot: Schauen Sie, wie wir da sitzen! – Bundesrat Dr. Kühnel: Er ist gelas­sen!) Ihr sitzt nebeneinander und seid sehr gelassen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Er ist gelassen und kein Schauspieler!)

Sie werden schon sehen, wie gelassen Sie sind, wenn Sie Ihre Konflikte ausgetragen haben. Sie werden schon sehen, wie gelassen Sie sind, wenn die gegenseitigen Aus­schlüsse Sie persönlich erreichen. (Bundesrat Dr. Böhm: Keine Gefahr!)

Noch einmal: Ich streite nicht mit Ihnen. Das ist die Schwierigkeit dieser Debatte: Sie sind nicht das Subjekt dieser Debatte, Sie sind das Objekt. Ich rede nicht mit Ihnen, sondern über Sie. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ sowie bei den Freiheitlichen.)

Ich frage mich ... (Bundesrat Ing. Kampl: Wir werden trotzdem zum Parteitag gehen, Gott sei Dank!) – Wunderbar, das ist vermutlich Ihr gutes Recht; ich bin da sehr vor­sichtig. – Zu welchem übrigens? Zu welchem? (Bundesrat Gruber: Da werden sie aber nicht mehr hineingelassen! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Entschuldigen Sie, Herr Kollege, da muss ich sagen, das ist wirklich eine neue Information, sehr inter­essant, rundet mein politisches Weltbild ab.

Aber noch einmal: Das ist ein politisches Studienobjekt, kein Gegenstand der Aus­einandersetzung mit Ihnen. (Bundesrat Schennach: Mit oder ohne Stimmrecht?) – Mit oder ohne Stimmrecht, hineingelassen werden oder nicht, all das ist nicht das Problem, sondern das Problem ist: Da gibt es einen Bundeskanzler, der offenbar in einer relativ frühen Phase dieser Entwicklung informiert wurde und dann dem Gründer der neuen Bewegung sinngemäß übermittelt hat, es müsse sichergestellt sein, dass das funk­tioniert, und das sollen sie ihm schriftlich geben. Ist an sich schon originell, aber gut. (Bundesrat Ing. Kampl: Das ist ja unser Problem! – Rufe bei der SPÖ: Nein! Nein!) – Nein, Herr Kollege, das ist der Irrtum: Diese Republik befindet sich nicht im Privatbesitz der Regierungsparteien, wie immer sie heißen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie Bravorufe bei der SPÖ.)

Dann sagt besagter Bundeskanzler zu seinen freiheitlichen, oder was immer, Ge­sprächspartnern: Das möchte ich schriftlich haben. Dann läuft Kollege Scheibner mit


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einem Zettel in der Hand im Nationalrat herum und sammelt Unterschriften wie für einen Entschließungsantrag, aber er bekommt nicht genug Unterschriften zusammen. Und dann wird der Herr Bundeskanzler ganz gnädig und sagt: Muss ja nicht sein! Und dann setzen sich die Herren Scheibner und Molterer vor die Kameras und schütteln sich die Hand – und das ist es auch.

Wenn Sie mir erklären wollen, das sei politische Stabilität einer Regierung, die über die nächsten 16 Monate in der Lage ist, diese Republik initiativ und innovativ zu regieren, dann setzen Sie sich nicht in Widerspruch zu mir – ich bin da ganz unwichtig –, sondern zur übergroßen Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das ist ja eine kurzfristige Entwicklung: Das Ganze hat am 4. April begonnen, vor zehn Tagen. Als im Nationalrat und rund um den Nationalrat zum ersten Mal darüber ge­sprochen wurde, da haben Sie, die Vertreter der Regierung, darauf hingewiesen, dass die Österreicherinnen und Österreicher trotz des Antrages, den Grüne und SPÖ im Nationalrat gestellt haben, nicht für Neuwahlen wären.

Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt, Umfrage veröffentlicht am 7. April, nur 47 Pro­zent der Österreicherinnen und Österreicher für Neuwahlen. Das ist inzwischen Ge­schichte. Laut einer OGM-Umfrage, veröffentlicht am 12. April, sind jetzt bereits 57 Prozent für Neuwahlen. Und eine Meinungsänderung von 10 Prozent innerhalb von fünf Tagen sollte vielleicht sogar Ihnen zu denken geben. Hier ist einfach klar der Ein­druck entstanden ... (Bundesrat Mag. Himmer: Und wenn es nächste Woche wieder 5 Prozent weniger sind? – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Nein, Herr Kollege, Neuwahlforderungen nur aus parteipolitischem Jux sind in Öster­reich extrem unpopulär. Ich sage ganz ehrlich: Auf dem Höhepunkt der Proteste gegen die Pensionsreform hat es keine 35 Prozent gegeben, die für Neuwahlen eingetreten sind, obwohl sehr viel mehr diese Reform ablehnten.

Sie haben wirklich keine Ahnung von den Meinungsstrukturen in Österreich. Die Öster­reicher haben ihre Meinung zu politischen Problemen. Da können sie auch – und das sind sie sehr oft – im Gegensatz zur Meinung der jeweils Regierenden – das kann uns genauso betreffen – sein, aber sie sind grundsätzlich der Meinung, dass jene, die gewählt sind, ihre Aufgabe für die jeweils vollen vier – oder in den Ländern fünf oder sechs – Jahre erfüllen sollen.

Wer in den Augen der Bevölkerung mutwillig – mutwillig, sage ich – vorzeitige Wahlen vom Zaun bricht, ist noch immer abgestraft worden. Herr Kollege! Dass die Neuwahlen des Jahres 2002 von der Bevölkerung in der damaligen Situation nicht als mutwillig empfunden wurden, das zeigen Umfragen zu diesem Thema, und es hat sich auch am Resultat gezeigt. Das habe ich genauso zur Kenntnis zu nehmen.

Aber Sie sollten – noch einmal! – im Interesse des Landes zur Kenntnis nehmen, dass hier ein Wunsch der Bevölkerung nach Stabilität besteht, der ein sehr, sehr starker ist, und dass gerade deshalb in einem geradezu sensationellen Umfang diesem Expe­riment die Gefolgschaft versagt wird und dass die Versicherung, es sei ohnehin alles in Ordnung, nicht akzeptiert wird. Das sollte Ihnen zu denken geben.

Ich habe hier auch eine aktuelle Unterlage. Der „Kurier“ hat in seinem Web-Forum eine Umfrage gestartet, an der bisher rund 10 000 Personen teilgenommen haben. Der „Kurier“ ist nicht gerade das Zentralorgan der SPÖ, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, auch nicht der Grünen, soweit ich informiert bin. (Bundesrat Schennach: Nein!) Die Mehrheitsbeteiligung liegt da eher (in Richtung ÖVP) auf dieser Seite. (Bundesrat Schennach: Beim Giebelkreuz!) – Liegt beim Giebelkreuz. Und bei der Leserschaft ist es nicht so ganz anders.


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Dort steht: Neuwahlen: ja oder nein? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Bitte? (Bundesrat Mag. Himmer: Nichts! Das war ein Blödsinn!) – Das hätte ich mich nie sagen getraut.

Neuwahlen: ja oder nein? – Die Neugruppierung ist „völlig in Ordnung“. „Die werden ihre Sache gut machen.“ Ergebnis: 15 Prozent.

„Nein, inakzeptabel! Umgehende Neuwahlen!“ Ergebnis: 85 Prozent.

Noch einmal: Ich kann nicht unter Berufung auf dieses Ergebnis Neuwahlen fordern, das ist nicht der Punkt. Ich kann nur eines sagen: Es sollte Ihnen zu denken geben, dass Sie nicht nur auf einem Seil tanzen, sondern dass sich dieses Seil, man sieht das manchmal in Filmen, langsam aufdröselt.

Wir werden nicht hinunterfallen, Sie werden hinunterfallen. Und wenn es zu spät ist, wird das Land hinunterfallen. Ich komme darauf noch zurück.

Meine Damen und Herren! Eine Regierung, die nur mehr an eines denken kann, nämlich an ihr nacktes Überleben – und auch zum Teil an das individuelle Überleben –, ist nicht in der Lage, die notwendigen Schritte zu tun, die dieses Land braucht.

Jawohl, es stehen große und wichtige Entscheidungen an. Jawohl, es sind Reformen notwendig, möglicherweise nicht gerade jene, an die Sie im Augenblick denken, sondern das Gegenteil davon. Aber es besteht Handlungsbedarf!

Und das Letzte, was Österreich brauchen kann, ist eine Regierung, deren einziges Trachten es sein muss, nicht noch einen sechsten ehemaligen FPÖ-Abgeordneten zu verärgern, sondern sicherzustellen, dass möglichst alle oder möglichst viele bei der Stange bleiben. Man hört beziehungsweise man hat gehört, dass da sehr viel Finger­spitzengefühl angebracht ist. In meinem Bereich habe ich auch schon Austritte von Parteimitgliedern erlebt – schmerzliche Erlebnisse –, aber dass jemand aus­ge­treten wäre, weil ihm die Partei das Handy abgedreht hätte, das war doch jetzt ein wirkliches Novum an politischer Analyse, aus der man die Konsequenzen gezogen hat.

Nun hat das alles Konsequenzen. Ich möchte das mit einer Ausnahme – und das sage ich gleich vorweg – hier auch ausbreiten. Kollege Böhm! Ich entschuldige mich bei Ihnen für die Textierung eines Satzes. Ich distanziere mich von diesem Satz. Ich kann ihn aus einer eingebrachten Dringlichen Anfrage nicht mehr entfernen, aber ich distan­ziere mich davon. Ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie die Kollegen sozu­sagen mit eisernen Klammern deshalb in einer Fraktion zusammenhalten, damit Ihre Gage gesichert ist. Das möchte ich ausdrücklich feststellen. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen sowie des Bundesrates Mag. Himmer.)

Aber ich kann das nicht für alle ehemals Freiheitlichen sagen. Es ist bewundernswert, wie sich manche Kolleginnen und Kollegen – KollegInnen im Sinne von Politiker­kolle­ginnen und -kollegen – im Bezügegesetz auskennen und innerhalb von Sekunden­schnelle wissen, was sie tun müssen.

Da gibt es neu ernannte, neu gewählte oder wie immer zustande gekommene Klub­obleute in Landtagen, die sofort wissen, dass sie sich jetzt beim Bundesheer karen­zieren lassen müssen, damit sie die höhere Gage eines nicht berufstätigen Klubob­mannes kassieren können. Das haben sie gewusst, noch bevor sie die Funktion angetreten haben. (Bundesrätin Bachner: Sind das nicht die, die was immer die Privilegien verurteilt haben?) – Ja, das sind die Privilegienabbauer mit der Selbst­be­schränkung der Bezüge. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Wenn ich lange nachgedacht hätte, wäre mir vielleicht auch eingefallen, dass das im Gesetz steht. Aber mich macht ja keiner bei der FPÖ, beim BZÖ zu etwas.


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Wir haben in den meisten Landtagen, aus guten Gründen, minderheitsfreundliche Strukturregelungen und Finanzregelungen. Es gehört zu den guten Grundlagen der Demokratie, dass kleine Parteien gegenüber den großen nicht benachteiligt, sondern eher – siehe Sockelbeträge, Gleichbehandlung beim Personal – ein wenig bevorzugt werden.

Ich neide das niemandem, mache jedoch diskret darauf aufmerksam, dass so Mehr­ausgaben in den Ländern sowie beim Bund auftreten, vor allem in den Ländern – im Wiener Landtag beispielsweise –, Mehrausgaben, die beträchtlich sind und dazu An­lass geben – nicht als „Strafmaßnahme“ gegen eine dieser Gruppen –, zu überlegen, ob diese liberale Handhabung hinsichtlich der Regelungen bezüglich Klubs wirklich angemessen ist.

Schauen Sie: Wir haben uns schon überlegt, ob wir nicht für uns eine entsprechende Regelung finden. Wir sind inzwischen relativ viele, daher: Wir machen einfach jeder eine Fraktion. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in roten Buch­staben steht: „Ich bin eine Fraktion“. – Die Bundesräte der SPÖ stellen Tafeln auf ihre Bänke, auf denen in verschiedenen Farben steht: „Ich bin eine Fraktion“.) Vielleicht kommen wir dann auch in den Genuss von entsprechenden Förderungen! Sie sehen: Wir haben eine breite Palette von Farben ausgewählt. (Bundesrat Mag. Himmer: Die SPÖ zerbricht! Sie sind völlig unstabil!) – Damit bin ich sozusagen beim Kern dieser Fiktion.

Ich halte das – ich sage das jetzt politisch-analytisch und nicht, um Sie zu etwas auf­zufordern – für einen glatten Widerspruch zu dem, was ein parlamentarischer Klub, was eine parlamentarische Fraktion verkörpern soll. Man kann sich zusammen­schließen, wenn man politisch zusammenfindet – das hat es in der Nachkriegs­geschichte noch nicht gegeben. (Bundesrat Dr. Kühnel: Doch! Das Liberale Forum zum Beispiel!) – Lieber Kollege Kühnel, hören Sie einfach zu – und dann machen Sie vielleicht die richtigen Zwischenrufe!

Ich sagte: Es kann ja sein, dass Parteien zusammenfinden. Das war beim Liberalen Forum eindeutig nicht so! Falscher Witz. Das Liberale Forum hat sich aus der FPÖ heraus gegründet (Bundesrat Dr. Kühnel: Aber die waren auch plötzlich eine Frak­tion!) – Herr Kollege, hören Sie bitte zu! (Zwischenrufe.)

Noch einmal: Ich höre mir ja gerne Zwischenrufe an, aber diese sollten doch zumindest irgendetwas mit dem zu tun haben, was ich sage. (Bundesrat Gruber – in Richtung des Bundesrates Dr. Kühnel –: Mitdenken! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich bin ja dafür, dass sich Freiheitliche und BZÖ sowohl im Bundesrat als auch im Nationalrat gesondert organisieren! Jawohl! Das habe ich gesagt, und das werde ich für Sie, damit Sie es beim zweiten Mal vielleicht verstehen, gerne wiederholen!

Ich halte es jedoch für politisch unehrlich, wenn Vertreter von zwei Parteien, die – ich möchte ja gar nicht referieren, was der eine über den anderen schon gesagt hat – miteinander im Konflikt liegen, auch wenn sie uns hier freundlich nebeneinander anlächeln, so tun, als wären sie ein politisches Ganzes!

Man kann schon einmal in einem Klub ein bisschen streiten, aber dass man aus einer Partei heraus zwei Parteien gründet und sagt: Ja, aber wir sind trotzdem beisammen!, das ist die wirkliche Karikatur eines parlamentarischen Klubs (Beifall bei der SPÖ und den Grünen) und dient tatsächlich einzig und allein der Aufrechterhaltung politischer Macht.

Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie sowie von den Grünen haben im Nationalrat bereits darauf hingewiesen: Von der Fraktionsstärke hängt es ab, ob tat-


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sächlich zahlreiche Entsendungen in wichtige Gremien erfolgen. Und das kann, wenn man sich spaltet, auch verloren gehen. Das gilt auch für den Bundesrat.

Aber, meine Damen und Herren, eine politische Einheit, die nur daraus besteht, zu sagen: Wir wollen den Job nicht hergeben! – da rede ich jetzt gar nicht von der Gage –, und damit die Rolle des Mehrheitsbeschaffers weiterzuspielen, halte ich für nicht integer, und das muss ich wirklich ganz deutlich hier sagen.

Da schließen die einen den Parteiführer der anderen aus, aber sie verstehen sich angeblich großartig! – Das verstehe, wer will, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verstehen das eher nicht – und ich bezweifle sehr, dass Sie ihnen das erklären können! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Noch einmal auf dieses Thema zurückkommend, darf ich Ihnen auch verbal ein paar der Zitate aus angesehenen internationalen Zeitungen in Erinnerung rufen – die fünf Kollegen völlig außer Acht lassend –, in Richtung ÖVP:

Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt am 10. April: „Schüssel und Haider sind zu Figu­ren geworden, die an Becketts Theater des Absurden erinnern. Pozzo und Lucky, Herr und Knecht. Sie hassen einander – und doch sind sie aneinander gekettet.“ – So hart hätte ich es nicht gesagt.

Im Schweizer „Tagesanzeiger“ vom 5. April heißt es: „Die bürgerliche Vormacht auf Kosten einer schwächelnden FPÖ auszudehnen, war dem Kanzler wichtiger als eine stabile Regierung.“ Und weiters: Jetzt koste diese „die Republik viel Geld, Zeit und Energie. Dafür ist Kanzler Schüssel verantwortlich“. – Zitatende.

Die „Berliner Zeitung“ vom 6. April schreibt: „Nicht nur die FPÖ ist erledigt, auch das Ende der Wiener Regierung ist besiegelt. Wenn Schüssel das heute nicht begreift, wird er morgen daran glauben müssen.“

Nachzulesen in der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 6. April: „,Selbstputsch‘ nach latein­amerikanischem Muster“. „Turbulenzen waren zu erwarten, sie waren in Verbindung mit diesem Partner von Beginn weg angelegt. Das musste Schüssel wissen. Haider blau oder Haider orange – mit diesem Polit-Hasardeur droht jederzeit der Absturz ins Chaos.“

Zitat aus der „Berliner Zeitung“ vom 6. April: „Für die ÖVP ist die Mehrheit in Gefahr ... Dass die Legislaturperiode bis September 2006 läuft, glaubt in Wien niemand mehr.“

„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 6. April: „Für Wolfgang Schüssel sieht es gegen­wärtig so aus, als habe er nur die Wahl zwischen einem Ende mit Schrecken – Neuwahlen mithin – oder dem beharrlichen Durchstehen einer Zitterpartie.“

„Der Tagesspiegel“ vom 6. April schreibt: „Wolfgang Schüssel ...“ (Ruf bei den Frei­heitlichen: Die Redezeit ist aus!) – Nein, das ist das Privileg des Einbringers einer Dringlichen: keine Redezeitbeschränkung! – Ich wiederhole: „Der Tagesspiegel“ vom 6. April schreibt – ich zitiere –:

„Wolfgang Schüssel mag sich in seinem politischen Leben wiederholt als guter Zocker“ – würde ich nicht sagen! – „bewiesen haben – aber so ein schlechtes Blatt hatte er noch nie.“

In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 6. April heißt es: „Österreichs Demokratie hat in den Jahren der blau-schwarzen Koalition gelitten.“ – Das würde auch ich sagen!

„Süddeutsche Zeitung“, 7. April: Umfragen „deuten derzeit klar auf ein baldiges Ende der Ära von Wolfgang Schüssel als Bundeskanzler hin“.


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„Berliner Zeitung“, 5. April: „Nicht mehr als ein Etikettenschwindel“. (Bundesrat Dr. Kühnel: Was ist am 7.4.? – Ruf bei der ÖVP: Von dieser Woche haben Sie nichts?)

Herr Kollege, wenn Sie sich über sich selbst lustig machen wollen, will ich Ihnen dabei nicht im Wege stehen. Ich stelle es Ihnen frei, sich selbst um all das nicht zu kümmern, denn das ist ohnehin die Entscheidung des Bundeskanzlers – der Herr Staatssekretär wird sie uns dann ja wohl auch mitteilen – sowie die Entscheidung der ÖVP.

Folgendes aber können Sie mir glauben: Vom Standpunkt dessen, der zugegebener­maßen eine Wahl gegen Sie gewinnen will, sind mir Wahlen im Oktober 2006 das Liebste. Sie haben noch so viele Möglichkeiten, die Menschen in unserem Lande von sich zu stoßen und zu verärgern, sodass ich mich nur freuen könnte, wenn Sie die ganze Legislaturperiode ausdienen. (Bundesrat Mag. Himmer: Sie wollen, dass Men­schen verärgert werden?! Das finde ich nicht nett!) – Sie haben mir wieder einmal nicht zugehört, Herr Kollege! Sie verärgern sie.

Wenn ich aus parteipolitischen beziehungsweise parteitaktischen Gründen formulieren würde, dann könnte mir das, muss ich sagen, nur recht sein. Aber Sie können sich auch vorstellen, was in den verbleibenden 16 Monaten Regierungszeit noch ge­schehen wird: das absolute Nichts – und das in einer Situation, in der Handeln drin­gend erforderlich wäre!

Deshalb: Die Chancen für die SPÖ, die Chancen für die Opposition sind vielleicht heute schlechter als im Oktober 2006, das mag sein, aber die Chancen für Österreich nach weiteren 16 Monaten des Herumeierns, des Nichtentscheidens, des Nichts-zu-Wege-Bringens, die sind nachhaltig geschädigt.

Sie können sich ja im Walde Mut zupfeifen. Das ist auch etwas, das Ihnen niemand untersagen kann. Sie können in Zwischenrufen Ihre ungebrochene Zuversicht und Ihr ungebrochenes Vertrauen in Ihren Bundeskanzler zum Ausdruck bringen. – Es inter­essiert nur in zunehmendem Maße in diesem Land niemanden mehr! (Bundesrat Ing. Kampl: Ah geh!) – Nein, ich gehe noch nicht, ich gehe erst, wenn ich meine Ausführungen abgeschlossen habe. (Bundesrat Ing. Haller: Wie lange dauert das noch?) Sie werden es erfahren, damit Sie rechtzeitig zu applaudieren anfangen können. (Bundesrat Ing. Haller: Wann kommt was Neues? – Zwischenruf des Bundes­rates Dr. Kühnel.) Ah nein, die andere Besetzung kommt schon nach. Machen Sie sich keine Sorgen, meine Damen und Herren! Wir haben eine sehr breite Argumentation vorbereitet, die ich nicht in ihrer Gänze abdecken will.

Aber ich sage Ihnen eines: Sie, jeder Einzelne persönlich, sind damit mitverantwortlich für den Schaden, den Sie dem Land zufügen. Wenn Sie das vertreten können, wenn Sie wirklich ehrlich und im Inneren glauben, dass Sie einer stabilen Regierung mit einem richtigen Programm die Mauer machen, dann machen Sie die Zwischenrufe in diesem Tenor und setzen Sie Ihr Verhalten fort! Sie werden herausfinden, dass Sie sich geirrt haben.

Ich möchte Sie ganz freundlich einladen, sich selbst vor diesem Irrtum zu bewahren und dafür zu sorgen, dass wir früher das tun können, was die Menschen wollen: neu entscheiden bei einer neuen Nationalratswahl! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.01


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Staatssekretär Morak zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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19.02.11

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns in medias res gehen!

Zur Frage 1:

Das Regierungsübereinkommen wurde von den Vertretern der Österreichischen Volks­partei und der Freiheitlichen Partei sowie des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs ausverhandelt und wurde von beiden Klubs bestätigt.

Zur Frage 2:

Für diese Erklärung der beiden Parlamentsklubs hat es keine zeitliche Frist gegeben. Tatsache ist, dass die Regierung arbeitet und wöchentlich wichtige Entscheidungen für die Österreicherinnen und Österreicher trifft. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Im Nationalrat hat die Bundesregierung ebenfalls eine Mehrheit, wie die Ablehnung des Misstrauensantrages und der Beschluss des Budgets 2006 gezeigt haben. (Beifall bei der ÖVP.) Bei beiden Abstimmungen haben alle Mitglieder des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs mitgestimmt.

Zur Frage 3:

Das „freie Mandat“ ist in Artikel 56 Abs. 1 B-VG geregelt: Abgeordnete zum Nationalrat und Bundesräte haben damit ein Recht darauf, die durch Wahl erworbene Funktion als Repräsentanten der Wähler frei von rechtlichen Bindungen an Wünsche und Aufträge auszuüben. Diese Regelung ist klar und sollte eigentlich ohne weitere Erläuterungen verständlich sein.

Die Entscheidung von Mandataren, sich zu einem Regierungsprogramm zu bekennen, steht evidentermaßen nicht im Widerspruch zu Artikel 56 B-VG, sondern unterstreicht vielmehr die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Abgeordneten.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die einzelnen Abgeordneten sind nicht verpflichtet, dem Bundeskanzler mit Stand heute, 12 Uhr, ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Partei zu melden. Die Zusammensetzung des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs ist genauso unverändert wie die Zusammensetzung der Fraktionen im Bundesrat.

Zur Frage 6:

Die Parteienfinanzierung ist gesetzlich geregelt und mit den Stimmen der Sozialdemo­kraten beschlossen worden. Mir scheint, die Frage, wer welcher Fraktion angehört, ist seitens der SPÖ deswegen so interessant, weil diese offensichtlich die Hoffnung hegt, im Fall einer Reduzierung der Parteienförderung für die FPÖ mehr Geld zu bekommen. (Hört-hört-Rufe und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Burgtheaterschauspieler! Burgtheater!)

Zur Frage 7:

Die Frage der Vereinbarkeit von beruflichen Tätigkeiten von Landtagsabgeordneten mit ihrem Mandat ist keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

Zur Frage 8:

Es besteht dafür keinerlei rechtliche oder politische Notwendigkeit seitens des Bundes­kanzleramtes.


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Zur Frage 9:

Wir haben ein Regierungsprogramm für Österreich vereinbart, das auf vier Jahre ange­legt war und das wir auch umsetzen wollen. Dieses Programm hat Österreich auch im europäischen und internationalen Vergleich nach vorne gebracht. Den Beweis dafür finden Sie in den internationalen Rankings und den Berichten internationaler Zeitun­gen. Jetzt geht es darum, dieses Programm weiter umzusetzen auf Basis klarer Entscheidungen in der Regierung und einer breiten Mehrheit im Parlament. – Auch Sie, Herr Abgeordneter, sind dazu natürlich herzlich eingeladen. (Bundesrat Konecny: Wenn S’ mich schon brauchen, dann sind Sie schon weit! – Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Das Regierungsteam ist einig und kann entscheiden. Das beweisen die Ergebnisse aus den Ministerratssitzungen: Der neue Semmeringtunnel zum Beispiel (Bundesrat Winter: Das war der Überschmäh!), die Summerauer Bahn oder auch der Dienst­leistungsscheck wurden verabschiedet. (Bundesrat Gruber: Koralmbahn, A1-Ring!) Gerade am Dienstag haben wir die Beitrittsermächtigung für Bulgarien und Rumänien erteilt – ein wichtiger Beschluss für die Zukunft der Europäischen Union und natürlich auch Österreichs.

Die Parlamentsmehrheit ist vorhanden: Denken Sie an den Misstrauensantrag in der letzten Woche, und denken Sie an das Budget 2006, das beschlossen wurde!

Themen, die noch offen sind, sind auch wichtig für jeden Österreicher und jede Öster­reicherin.

Bundesheerreform: Tausende Wehrmänner wollen Planbarkeit und wissen, wie es mit den sechs Monaten Wehrdienst steht.

Umsetzung der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie; Asylgesetz, Bildungs­reform, Abschaffung der Zweidrittelmehrheit. – Sie selber haben beim Reformdialog die Abschaffung dieser Zweidrittelmehrheit gefordert und dann wieder für deren Beibe­haltung plädiert. (Bundesrat Bieringer: Zickzack!) Wir wollen das umsetzen. (Bundes­rat Gruber: Ha, ha, ha!) Zeigen Sie, dass Sie Linie halten! Hier haben Sie die Chance, das auch zu beweisen.

Ein weiteres Vorhaben ist es, die EU-Verfassung zu ratifizieren. Das ist gerade jetzt wichtig für Österreich, denn Österreich übernimmt am 1. Jänner 2006 die EU-Präsi­dentschaft. Da wäre es unverantwortlich, würden wir in dieser Frage durch eine Wahlkampfblockade zum Schlusslicht in Europa.

Der Reformdialog am 1. Mai dieses Jahres: Arbeiten wir gemeinsam am „Tag der Arbeit“ an einem österreichischen Plan für mehr Wachstum, damit auch mehr Arbeits­plätze von den Unternehmen geschaffen werden können! Darauf warten die Öster­reicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Rufe bei der SPÖ: Auch wir!)

Es ist im Interesse der Bürger, dass wir die volle Gesetzgebungsperiode dazu nutzen, Vorhaben umzusetzen und nicht monatelange Wahlkämpfe führen, denn das bedeutet Stillstand, den Sie aber offensichtlich wollen, meine Herren von der Opposition. (Bundesrätin Konrad: Damen gibt es auch!)

Die Themen, an denen wir arbeiten, zeigen, es ist sinnvoll und wichtig, dass die Arbeit für Österreich fortgesetzt wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

19.09


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 141

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.

 


19.09.35

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicher schwierig, nach der vorangegangenen Debatte über die Wiedergutmachung zur Tagesordnung überzu­gehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich an Ihrer Stelle würde doch ein wenig warten.

Sehr geehrtes Hohes Haus! Dieses Thema ist mir sehr wichtig, da bereits vieles gesagt wurde.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist offensichtlich kein Problem, in der Säulenhalle des Parlaments einen Biertisch aufzustellen und kurzum eine neue Fraktion zu gründen, die – wenn es nach den Auslegungen von ÖVP, FPÖ und BZÖ, wie auch im­mer, geht – noch dazu Gelder der Steuerzahler beziehen will. Da nützt auch die rechtliche Auslegung nichts, Herr Staatssekretär, noch dazu ohne jegliche Legitimation unserer Bürger und ohne jegliche Legitimation eines klaren Demokratieverständnisses! Moral, meine geschätzten Damen und Herren, scheint hier völlig außer Acht gelassen zu sein.

Haider meinte im Jahr 1993 – Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich zitiere –: Es könne nicht angehen – und das ist jetzt der Punkt, meine Kollegen von der FPÖ oder BZÖ, wie auch immer –, dass jemand mit einer Partei Mandate und Funktionen erringt, aus dieser austritt, sie kritisiert, aber keine Konsequenzen zieht. – Zitatende.

Geschätzte Damen und Herren, besonders an die Adresse der ÖVP gerichtet! Die Vorkommnisse der letzten Tage sind für mich ein Skandal, der seinesgleichen in unserer Republik sucht! (Bundesrat Ing. Kampl: Das ist eine Beleidigung!) ÖVP-AK-Präsident Dinkhauser spricht sogar von einer Gefahr für die Republik und die Demokratie insgesamt. Nicht die Sozialdemokratie, sondern ein ÖVP-Spitzenfunktionär des Bundeslandes Tirol wählt diesen Stil.

Geschätzte Damen und Herren! „FORMAT“ berichtet heute (Oje-Rufe bei den Freiheitlichen) von einer Zuspielung von Steuergeldern eines FPÖ- oder – wie sollen wir es nennen? – BZÖ-geführten Ministeriums an eine FPÖ-Vorfeldorganisation, die dafür Schuldenrückzahlung an die FPÖ leisten sollte. Dies ist heute nachzulesen. – Sie, meine Damen und Herren dieser Notgemeinschaft von FPÖ, ÖVP und BZÖ, tragen diesen Skandal mit! (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Skandal!)

Eine große österreichische Tageszeitung titelt sogar – ebenfalls an die Adresse der ÖVP gerichtet –: „Taktik statt Sache – italienische Verhältnisse am Ring“.

Geschätzte Damen und Herren, da liegt des Pudels Kern! Mit Ihrem Gesamtverhalten, dem Versperren von Neuwahlen und dem chaotischen Goutieren von FPÖ und BZÖ, geben Sie nicht nur die politischen Parteien unseres Landes, sondern auch unsere Demokratie der Lächerlichkeit preis. (Abg. Ing. Kampl: Warum so überlegen? Das soll man nicht machen, geschätzter Freund!) Zusätzlich wirkt sich das auf das öster­reichische Erscheinungsbild im In- und Ausland aus – ich weiß, wovon ich rede –, dessen Schaden heute noch gar nicht abschätzbar ist; ganz abgesehen davon, dass das Chaos des Augenblicks die Stabilität Österreichs ohnehin in Zweifel zieht.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 142

Hohes Haus! Mit Ihrer gemeinsamen FPÖ-BZÖ-Umklammerung verkommt das Parla­ment leider zu einer – um wieder dasselbe Medium zu zitieren – taktischen Bühne. (Bundesrat Ing. Kampl: Das würde ich nicht machen! Bleib am Boden!) Damit wird – und das ist für mich entscheidend – der ohnehin weit verbreiteten Politikverdrossenheit Tür und Tor geöffnet und die Bürger werden geradezu gezwungen, der Politik den Rücken zu kehren. (Bundesrat Ing. Kampl: Alle Beschlüsse sind einstimmig machbar! Was wollt ihr denn?) Werte Bundesräte des Hohen Hauses, das bereitet uns allen und mir im Besonderen Probleme. (Bundesrätin Zwazl: Wieso?)

Gnädige Frau, wie viel ist das Wort eines Politikers heute überhaupt noch wert, wenn man die Aussagen von Bundeskanzler Schüssel Revue passieren lässt? Das mag, meine geschätzten Damen und Herren, eine altmodische Frage sein. Schüssel hat sich jedenfalls vor einer Woche zu einem für ihn ungewöhnlichen Schritt hinreißen lassen. Er hat eine verbindliche Zusage – wie bereits erwähnt – gemacht: Er verlangte, dass sich alle freiheitlichen Abgeordneten per Unterschrift zur weiteren Zusammenarbeit bekennen.

Eine Woche später, geschätzte Damen und Herren, ist der Stabilitätspakt Schüssel-FPÖ noch immer nicht auf dem Tisch. – Kein Problem, hieß es, kann noch kommen. Es genügt uns auch so, schließlich habe man ... (Bundesrat Bieringer: Wem muss er es vorlegen? Ist das ein verfassungsmäßiger Auftrag? Das sag uns und nicht so daherreden!) – Ich rede von der moralischen Sache, Herr Kollege – Schließlich habe man keine Frist vereinbart. (Bundesrat Bieringer: Ob das ein verfassungsmäßiger Auftrag ist?)

Genauso wenig, Herr Kollege Bieringer, scheint es für Schüssel ein Problem zu sein, dass er es nun mit einem Koalitionspartner, mit einer Gruppierung zu tun hat, die derzeit nur auf Plakaten und auf der Homepage zu finden ist. (Bundesrat Ing. Kampl: Wo soll das stehen?)

Geschätzte Damen und Herren! Das nützt auch nichts, wenn es von hochrangigen Politikern kommt, wie Sie es jetzt machen wollen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Himmer: Der macht irre Beleidigungen! Mit Schüssel-Beleidigungen werden Sie nicht weiterkommen! Er hält Ihre Beleidigungen seit zehn Jahren aus, und er hält sie auch weiter aus!)

Liebe Freunde, der kalte Putsch von Haider und seine Selbstbefreiung – wie er das selbst nennt – werden sogar noch von der ÖVP gelobt. Somit haben Schüssel – und das müssen Sie sich sagen lassen – und seine ÖVP eine Art fliegenden Koalitions­wechsel gemacht, um an der Macht zu bleiben. (Bundesrat Mag. Himmer: Sie können es hundert Mal, tausend Mal sagen!) Und das, geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses, müssen die Menschen draußen wissen – und mit der heutigen Umfrage ist dies bestätigt. (Bundesrat Hösele: Das ist eine staatspolitische Verant­wortung, damit nicht der Gusenbauer ...! – Ironische Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Dieser beispielhafte Akt dieses fliegenden Wechsels, geschätzte Damen und Herren, ist ein Signal. Daher kann im Namen unserer Bevölkerung nur eine Neubewertung der Politik durch Neuwahlen vorgenommen werden!

Hohes Haus! Liebe ÖVP! Liebe FPÖ, BZÖ, wie auch immer! Geben Sie diesen Weg frei! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

19.17


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Bierin­ger. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 143

19.17.23

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Schennach: Was freut dich denn so?) Ich weiß nicht, ob wir heute die Gründung von 26 Fraktionen der ehemaligen SPÖ-Fraktion mitbekommen sollen! Oder was weiß ich, was das sein soll. Soviel ich weiß, kann sich in diesem Haus nur dann eine Fraktion bilden, wenn sie fünf Mitglieder hat. (Bundesrat Gruber: Wir schließen uns dann zusammen!) Es sei denn, der Hohe Bundesrat beschließt – wie im Falle der Grünen –, dass wir eine Aus­nahme machen und man mit vier Mitgliedern eine Fraktion bilden kann. Ich weiß daher nicht, meine Damen und Herren Taferlklassler, was Sie mit Ihrer Tafel wollen, oder sollen wir sagen: SPÖ ade; es gibt keine SPÖ-Fraktion in diesem Haus mehr! (Bundesrat Stadler: Geh!) Das ist die logische Folgerung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Dringlichen Antrag steht ein Satz, für den sich Professor Konecny bei Professor Böhm entschuldigt hat. Aber ich sage Ihnen eines: Mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitiere ich den „Kurier“ von morgen:

„Zu viel. Im Text hielt die SPÖ fest, dass die Alt-FPÖler im Bundesrat nur in einem Klub mit den Orangen blieben, damit Fraktionsführer Böhm seine Zulage nicht verliert. Das war zu viel. Die Freiheitlichen, blau und orange, zogen während der Debatte aus. Danach kamen sie zur Abstimmung wieder – um den roten Antrag abzulehnen.“

Meine Damen und Herren! Es sind scheinbar Hellseher unterwegs, wenn der „Kurier“ bereits ... (Bundesrat Konecny: Wo?) – Ja, Kollege Konecny, wenn es nur das wäre! (Bundesrat Dr. Kühnel: Jetzt wissen wir das! Waren Sie der Informant? – Bundesrat Konecny: Geh!) Wenn es nur das wäre, dass hier jemand ausgezogen ist, wäre mir das egal. Aber dass hier steht und Kollegen Böhm unterstellt wird, dass er nur deswegen trachtet, eine Fraktion zu bilden, damit er eine Funktionsgebühr bekommt (Bundesrat Ing. Kampl: Beschämend, Herr Kollege!), halte ich für ein starkes Stück, um nicht mehr zu sagen, weil mir sonst wahrscheinlich ein Ordnungsruf erteilt werden würde. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben sich in letzter Zeit als gute (Bundesrat Wiesenegg: Freunde!) Einbringer von Dringlichen Anfragen erwiesen. – Kollege Wiesenegg, dass du das auch noch verteidigst, das begreife ich nicht, denn ich habe dich für einen vernünftigen Bürgermeister in Tirol angeschaut. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Daher begreife ich nicht, dass du hier herinnen so etwas noch verteidigst. (Bundesrat Schennach: Bürgermeister sind nicht sakrosankt!)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie sprechen von einer verstärkten Hand­lungsunfähigkeit der Regierung, „Instabilität der Regierung ... zementiert den politi­schen Stillstand“ – ich weiß nicht, woher Sie diese Aussage nehmen, aber ich werde noch darauf eingehen.

Wichtig für eine Regierung ist die parlamentarische Mehrheit, und die parlamentarische Mehrheit ist für unsere Regierung sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat gegeben.

Ich zitiere den Herrn Bundespräsidenten, der nach Gesprächen mit Regierungs- und Oppositionsvertretern gesagt hat, er sehe keinerlei Grund, von seiner rechtlichen Möglichkeit, den Nationalrat aufzulösen, Gebrauch zu machen. – So weit der Herr Bun­despräsident.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 144

Ihr Parteivorsitzender, meine Damen und Herren von der Ex-SPÖ hier herinnen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), hat in der „Zeit im Bild 2“ als Studiogast am 5. April ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Bitte, ich habe ja nicht für jeden in meiner Fraktion schreiben lassen: „Ich bin eine Fraktion.“ (Bundesrat Stadler: Wir haben eh kein Problem!) Daher muss ich davon ausgehen, dass die Fraktion der SPÖ aufgelassen ist.

Herr Kollege Gusenbauer, der ja bekanntlich Ihr Parteivorsitzender ist und dem ja alle ... (Ruf bei der ÖVP: Alles Gute wünschen! – Bundesrat Stadler: Mögen! – Bundesrat Gruber: Mögen und die Kanzlerschaft zutrauen!) – Nein. Kollege Gusen­bauer, dem der Respekt, die Hochachtung aller Österreicher ja nur so zufliegt, hat am 5. April 2005 in der „Zeit im Bild“ erklärt: Die Regierung hat eine Mehrheit im Parla­ment.

Aber es ist halt leider – wie immer bei Herrn Gusenbauer – einmal so und am nächsten Tag wieder ganz anders. Als Kollege Gusenbauer zwei Tage später im Parlament war, wusste er nicht mehr, dass er in der „Zeit im Bild 2“ erklärt hatte: Die Regierung hat eine Mehrheit. – Sie müssen Ihrem Parteivorsitzenden sagen, dass er seinen Zick­zackkurs aufgeben soll (Bundesrat Gruber: Da ist euer Koalitionspartner Haider „viel“ berechenbarer! Der ändert seine Meinung in drei Minuten fünf Mal, und von seinen eigenen Leuten wird ihm Handschlagqualität abgesprochen!), denn über kurz oder lang wird die Bevölkerung das genauso sehen wie wir, und der Oberzickzackler von Österreich, Herr Gusenbauer, wird sich nicht mehr herauswinden können.

Nächstes Beispiel: In den „Salzburger Nachrichten“ von heute steht – ich zitiere –:

„Apropos SPÖ: Nachdem er jahrelang daran gearbeitet hat, sich die blaue Option zu eröffnen, hat Alfred Gusenbauer nun eine Koalition mit Haiders BZÖ ausgeschlossen. Das Ende einer wunderbaren Spargel-Freundschaft. Und für die SPÖ eine schwere Hypothek im nächsten Koalitionspoker.“ – So weit die heutige Ausgabe der „Salzburger Nachrichten“.

Herr Gusenbauer mit seinem Zickzackkurs hat ja überall ganz groß geredet, aber dass er die Steuerentlastung in Österreich abgelehnt hat, sehen manch andere prominente Rote wie zum Beispiel Professor Rürup, der Chefberater des deutschen Bundes­kanzlers Schröder, etwas anders.

Rürup sagt sogar: Man muss mit Neid auf Österreich schauen. – Die Politik, die hier geleistet wird, ist ganz ausgezeichnet für dieses Land. – Zitatende. Dem haben wir nichts hinzuzufügen.

Und wenn Sie sagen, dass hier Stillstand herrscht, dann sage ich Ihnen Folgendes: Diese Bundesregierung hat diese Woche im Ministerrat beschlossen: den Dienst­leistungsscheck, den Semmeringtunnel, den Ausbau der Summerauer Bahn (Bundes­rätin Dr. Lichtenecker: Das haben wir schon gehört!), den EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens.

Diese Regierung verfügt im Nationalrat über eine Mehrheit: Der Misstrauensantrag wurde abgelehnt, das Budget 2006 beschlossen. Und heute haben wir Ihnen hier im Bundesrat gezeigt, dass diese Regierung auch hier über eine Mehrheit verfügt, indem wir das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz mit den Stimmen der Koalition beschlossen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie immer wieder sagen, dass das, was sich zwischen Blau und Orange ereignet, nicht alltäglich ist, dann gebe ich schon zu, dass das nicht alltäglich ist (Bundesrat Gruber: Na geh, das gibt es nicht! Hör auf! – Bundesrat Reisenberger: So ein Guter!), aber Sie müssen zwischen drei Partei­begriffen unterscheiden. Es gibt die politische Partei, die Wahlpartei und die Parla-


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 145

mentspartei. Die Parlamentsparteien bilden Fraktionen. Und diese Fraktionen können sich zusammenschließen.

Ich lade die Grünen gerne ein, zur ÖVP-Fraktion zu kommen. Sie können zu uns kommen, insbesondere Kollege Schennach, der ja manchmal sehr gute Ideen hat. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Ja, ja, würde gut dazupassen.

Solange die freiheitliche Fraktion in dieser Kammer aus fünf Mitgliedern besteht und keines der Mitglieder erklärt, dass es sich nicht mehr dieser Fraktion zugehörig fühlt, so lange wird es hier eine Mehrheit für die Regierung geben und werden wir dieses Regierungsprogramm gemeinsam vertreten. (Bundesrat Stadler: Das ist nicht sehr optimistisch!)

Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass bei der SPÖ ein Abgeordneter, der parteifrei war, in die Fraktion aufgenommen wurde, mir ist aber bekannt, dass Abgeordneter zum Nationalrat Tull die SPÖ verlassen hat und als wilder Abgeordneter im Nationalrat gesessen ist. (Bundesrat Schennach: Das ist aber schon lange her, sehr lange!) Aber es gibt genügend andere Beispiele, ich denke dabei an den Staatsrechtler Professor Ermacora, der der ÖVP-Fraktion angehört hat, oder an Dr. Dieter Böhmdorfer, der niemals einer Partei angehört hat und sich zum Freiheitlichen Klub bekennt. (Bun­desrat Schennach: Und bei uns?!) – Bei dir kenne ich leider niemanden. (Ruf bei den Freiheitlichen: Der Michalek auch!) Ich gehe ja davon aus, dass du, Kollege Schen­nach, der grünen Fraktion angehörst oder der Partei der Grünen – ich weiß ja nicht, ob ihr jetzt schon eine Partei seid. Es heißt ja immer wieder, dass ihr keine Partei seid. (Bundesrat Schennach: Sondern?)

Sie können versichert sein, dass die beiden Regierungsparteien auch in Zukunft zusammenarbeiten werden, und Sie können tagein, tagaus umherschwirren, wo immer Sie wollen, und nach Neuwahlen schreien. Gestern habe ich so ein Häufchen gesehen – es wurde der ganze Verkehr am Ring aufgehalten, weil 80 oder 90 Leute mit irgendwelchen Taferln marschiert sind und demonstriert haben. Es ist halt ein biss­chen „Ding“, wenn „Widerstand!“ und dergleichen geschrien wird. Ich meine, „Widerstand“ ist ein Wort, das man hier in dieser Demokratie nicht gebrauchen sollte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Zum Schluss kommend erlaube ich mir, den Vortrag an den Ministerrat am kommenden Dienstag zu zitieren, in dem der Herr Bundesminister für Finanzen feststellt:

„In den Jahren 1981 – 1990 musste der Staat und damit der Steuerzahler an Gesell­schaften der ÖIAG insgesamt rund 4.280 Mio. € an Kapital zuführen. Heute gibt es im Gegensatz dazu Dividendenzahlungen an den Bundeshaushalt.“ (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Weiters heißt es in diesem Vortrag – ich erlaube mir, das schon auch noch festzuhalten –: „Die ÖIAG ist heute de facto schuldenfrei und hat sich von der Pleitenholding zu einer profitablen Beteiligungsholding gewandelt.“ – Das sind Erfolgsgeschichten, Erfolgsstorys dieser Bundesregierung! (Bundesrat Reisenberger: G’schichtln!)

Wir werden alles daransetzen, damit diese Bundesregierung auch in Zukunft arbeiten wird können. Und seien Sie versichert: Sie wird arbeiten, weil sie sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat über eine Mehrheit verfügt. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

19.30



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 146

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.30.30

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bieringer! Zwei Fragen hätte ich: Ich habe nicht gewusst, dass Herr Rürup ein Sozialdemokrat oder Sozialist ist. Das habe ich jetzt zum ersten Mal gehört, das ist etwas ganz Neues für mich! Ich hätte ihn eher auf eure Seite getan, aber ich glaube nicht, dass er ein Parteibuch hat (Bundesrat Bieringer: Von der SPÖ nicht!), und schon gar nicht eines von der SPÖ.

Sie haben zu guter Letzt noch einen Satz einfließen lassen, bei dem ich Sie bitten würde, mir zu sagen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe oder nicht. Haben Sie gesagt: Widerstand ist in einer Demokratie nicht zu gebrauchen!, oder: Der Aufruf zum Widerstand ist in der Demokratie nicht zu gebrauchen!? – Aha! Und das hat euch dazu veranlasst zu applaudieren? Das finde ich auch sehr interessant. (Bundesrat Hösele: Sie müssen über die Konnotation des Wortes nachdenken!) – Also dem widerstehe ich jetzt, ganz ehrlich!

Zurück zum Thema, nämlich zur Dringlichen Anfrage und zu den Neuwahlen, die wir gerne hätten.

Herr Staatssekretär! Sie wissen selbst, wir hatten erst vor kurzem Gemeinderats­wah­len in Niederösterreich, und die Lust, wieder wahlzukämpfen, muss ich ehrlich gestehen, war bei mir nicht die größte, als das Thema Neuwahlen auf den Tisch ge­kommen ist. Ich habe mir eher gedacht: Nein, bitte nicht schon wieder! – Inzwischen hat sich das aber geändert, denn ich denke, dass der derzeitige Zustand der Regie­rungsparteien, wo eigentlich niemand mehr weiß: Gehört der jetzt zum BZÖ, zur FPÖ, ist der jetzt Blau, Rot, Orange, gepunktet, welche „Farbe“ hat er?, nicht befriedigend ist.

Der Herr Staatssekretär hat gesagt, dass der Herr Bundeskanzler auch nicht wissen muss, wer zu welcher Fraktion gehört. Ist es jetzt überhaupt eine Fraktion, oder ist es keine Fraktion? – Die Antwort auf Frage 4 der Dringlichen Anfrage war: Der Herr Bundeskanzler muss es nicht wissen. – Wenn ihn das nicht interessiert, finde ich das schon sehr eigenartig.

Meiner Meinung nach ist eine Neuwahl derzeit der einzige Ausweg aus dem Chaos. Es ist wirklich eine große Ausnahme, dass ich derart mit dem Mainstream schwimme. Sogar die „Kronen Zeitung“-Schlagzeile heute hat mich interessiert, ich habe sie deshalb auch aufgeblättert und eben auch gelesen habe: 47 Prozent der Bevölkerung waren vorige Woche für Neuwahlen, 57 Prozent sind es heute. Da kann man schon ge­spannt sein, was es nächste Woche sein wird und wann es einmal 100 Prozent sein werden, denn bei 100 Prozent wärt ihr hoffentlich auch dabei. (Bundesrat Konecny: Der Bieringer ist immer dagegen!)

Diese 57 Prozent, die sich derzeit für Neuwahlen aussprechen, sind sicher nicht nur SPÖ- und Grün-Wähler! Meines Wissens haben wir derzeit in den Umfragen nicht ganz diese Werte. Trotzdem gibt es eben 57 Prozent für Neuwahlen. Daher sollten Sie sich auch in den eigenen Reihen darum kümmern, was die Wähler wirklich wollen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Um noch einmal auf das Wort „Chaos“ zurückzukommen: Ich bin sehr froh über diese Anfrage und über die Zusammenfassung durch Professor Konecny. Diese Zusammen­fassung haben wir ja wirklich gebraucht, denn es weiß in Wirklichkeit keiner, ist das BZÖ jetzt eine Partei oder eine wahlwerbende Gruppe oder eine Plattform. Im Fern-


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sehen hat man zwar schon viel darüber gehört. Wem gehören die Schulden: Gehören sie dem BZÖ, gehören sie der FPÖ? Wem gehören die Parteigelder? Wer gehört zum BZÖ, wer gehört zur FPÖ, wer gehört zu beiden? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Aber nein, das ist nicht mein Problem! Mein Problem ist, dass ich, wenn ich in den letzten Wochen, ja eigentlich schon in den letzten Monaten eine Zeitung aufgeschlagen habe, erst einmal drei bis vier Seiten irgendwelcher Spekulationen über BZÖ, FPÖ und Sonstiges lesen musste, aber ansonsten von Politik in der österreichischen Tages­presse fast nichts mehr zu finden war. Das ist mein Problem! (Ruf bei der ÖVP: Wieso kritisieren Sie die Zeitungen?) – Nein, ich kritisiere in diesem Fall nicht die Zeitungen, sondern ich kritisiere, dass es auf Grund dieses Wechsels oder dieser Spaltung eigent­lich kein anderes politisches Thema in Österreich mehr gibt. Wir haben ja heute gesehen, wie viele Beschlusspunkte wir im Bundesrat gehabt haben. (Bundesrat Dr. Kühnel: Kenesei!)

Was für mich auch nicht klar ist: Wofür steht die FPÖ oder die BZÖ? (Ruf bei der ÖVP: Das BZÖ!) – Also das BZÖ. (Bundesrat Konecny: Für Bewegung!) Also die Speku­lationen, was diese Abkürzung bedeuten könnte, sind ja auch sehr zahlreich, auf die will ich jetzt gar nicht genauer eingehen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Herr Kollege Schen­nach! Haben Sie noch ein paar solcher Redner?)

Es ist meiner Meinung nach auch nicht ganz eindeutig: Ist jetzt das BZÖ das rechte oder linke Lager der FPÖ? Sind das die Liberalen, sind das die Nationalen? – Also meiner Meinung nach ist das alles nicht mehr wirklich einzuschätzen.

Und darin liegt auch der große Unterschied zum LIF – abgesehen davon, dass das LIF ja nicht in der Regierung war und die FPÖ damals auch nicht. Also ich würde nicht immer diesen Vergleich bringen, das LIF habe sich ja auch abgespalten und damals hätten wir applaudiert – das LIF war nicht in der Regierung, als es sich abgespalten hat! Das kann man einfach in der Form nicht vergleichen. (Ruf bei der ÖVP.) – Nein, überhaupt nicht!

Wenn das BZÖ oder die FPÖ keine Neuwahlen möchte, dann kann ich das ja ver­stehen, denn das BZÖ müsste dann relativ schnell ein Parteiprogramm aus dem Hut zaubern, das ein bisschen mehr Inhalt hat, als dass man mitregieren will und dass man einen Herrn Jörg Haider hat.

Warum die ÖVP jetzt diese Neuwahlen so sehr ablehnt, ist mir nicht ganz klar, denn bis vor kurzem hat es vom Herr Bundeskanzler noch geheißen, er sei der „Macher“, der sich zwar nicht zu Wort meldet, aber irrsinnig viel weiterbringt. Inzwischen gibt es da schon einen Meinungsumschwung, inzwischen wird das Wort „schweigen“ oft auch durch das Wort „aussitzen“ ersetzt. Und „Macher“? – Es ist fraglich, ob er momentan besonders viel macht. Wie gesagt, in den Zeitungen liest man hauptsächlich über die Probleme von BZÖ und FPÖ und nichts mehr über etwas, was in Österreich gemacht worden wäre. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Manchmal habe ich ihn auch unterstützt. Man kann sich ja auch die Kritik der Opposition anhören und nicht nur die Kritik aus den eigenen Reihen.

Hier im Bundesrat haben wir uns in letzter Zeit in erster Linie mit Reformen von Reformen befasst. Die letzten Regierungsvorlagen, die in meine Post geflattert sind, waren eine Reform des ElWOG und eine Reform von – ich weiß es nicht mehr! Es gibt nur mehr Reformen von Reformen, die wir voriges Jahr beschlossen haben. Wenn man sagt, wir versäumten jetzt eine großartige produktive Arbeit, wenn wir sofort wähl­ten und nicht erst in eineinhalb Jahren, dann stelle ich das einmal so in Zweifel.

Wenn Sie meinen, dass Sie jetzt mit diesem neuen konstruktiven Partner Jörg Haider in den nächsten eineinhalb Jahren produktiv sein werden, dann möchte ich das noch


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mehr in Zweifel ziehen. Herr Jörg Haider hat mit seinen menschenverachtenden Sagern in der Vergangenheit einiges Aufsehen erregt – er hat damals sicher auch die Wahlen gewonnen –, während er in jüngster Zeit oder in jüngster Vergangenheit eher auf sich aufmerksam gemacht hat mit seinem: Ich bin da und ich bin wieder weg und ich bin wieder da! – Als wie stabil man ihn jetzt einschätzen kann, das möchte ich hier in den Raum stellen.

Die kleinen leisen Zwistigkeiten, die ich auch im Bundesrat, seit ich da dabei bin, miterlebt habe, das war bei Fragen der Pensionsreform und der Abfangjäger, bei denen scheint Herr Dr. Jörg Haider auch nicht ganz unbeteiligt gewesen zu sein. Also jetzt zu sagen, er sei der stabile Mensch in der Beziehung und der stabile Partner des Bundeskanzlers, das halte ich doch für eine etwas gefährliche Aussage. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Schennach: Das hat eher ein therapeutisches Nachspiel! Verfolgungswahn!)

Wenn es nicht bald Neuwahlen geben sollte, sondern wenn ihr wirklich eineinhalb Jahre weitermachen wollt, dann wird der ÖVP ... (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bun­desrat Schennach: Wer seinen Hirschmann hat, soll eher ruhig sein!) – Fad wird uns hier herinnen sicher nicht werden, das stelle ich nicht in Zweifel, vor allem dann nicht, wenn es noch eineinhalb Jahre so weitergeht. Ob es jetzt eineinhalb Jahre lang wirk­lich sehr konstruktiv wird, ist fraglich. Ich würde das Wort „konstruktiv“, das der Herr Bundeskanzler für seinen neuen Partner gewählt hat, doch vielleicht eher durch das Wort „ideenreich“ ersetzen. (Beifall bei den Grünen.) Das ist ein Ausdruck, der medien­rechtlich sicher nicht bedenklich ist. Andere medienrechtlich unbedenkliche Ausdrücke sind vielleicht nicht so leicht zu finden.

Ob sie auch besonders viel weiterbringen werden, das sei dahingestellt, ich kann es mir nicht vorstellen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in eineinhalb Jahren der Herr Bundeskanzler noch den Ruf haben wird, ein schweigender Macher zu sein, der sich zwar nicht großartig irgendwo äußert, aber an und für sich doch viel weiter­bringt. Das ist nicht meine Meinung, aber das ist mehr oder weniger sein Ruf. (Vize­präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich meine, an und für sich sollte die Arbeit in dieser Legislaturperiode ja einigermaßen abgeschlossen sein. Ich habe den Eindruck gehabt, dass für die nächsten eineinhalb Jahre mehr das Feiern geplant war. Zuerst gab es zahlreiche Sparpakete, dann gab es plötzlich eine Steuerreform, die auch für einige Menschen im Mittelstand doch ein bisschen etwas gebracht hat. Das hat man dann auch gleich in einem Werbespot gezeigt. In dem hat man den Menschen mitgeteilt, ihr könnt jetzt auch auf Urlaub fahren, denn durch die Steuerreform bekommt ihr so viel Geld zurück. Diese Werbung hat in erster Linie für Heiterkeit gesorgt, weil die meisten Menschen festgestellt haben, dass das durch diese Steuerreform gewonnene Geld ihnen vielleicht zwei Tage Urlaub auf der Donauinsel ermöglichen kann, aber nicht mehr. Aber gefeiert wird es.

Ein zweiter Punkt, der gefeiert wird, ist das Gedankenjahr, und ein dritter Punkt ist die EU-Präsidentschaft, die dann gefeiert werden soll. Ich hoffe nur, dass sich dann der konstruktive Partner nicht wieder über irgendwelche Kollegen in der EU äußert. (Bundesrat Konecny: Das kann aber der Schüssel selber auch!) – Ja, das kann der Herr Bundeskanzler auch selbst. Es bleibt zu hoffen, dass er es nicht tut.

Dem Bundeskanzler wurde oft „zugute gehalten“ – unter Anführungszeichen –, dass er mit der Einbindung der FPÖ in die Regierung diese mehr oder weniger gezähmt, gebändigt hätte. Ich bin wieder einmal nicht dieser Meinung, denn ich denke, dass diese Gesinnung des „Totschweigens“ eigentlich nur dazu führt, dass sie salonfähig werden, nämlich eben diese Sager, die wir von Dr. Haider kennen.


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Mit einer Parteispaltung müsste dieses Werk jetzt eigentlich vollendet sein. Also wozu muss der Herr Bundeskanzler jetzt noch eineinhalb Jahre aussitzen?

Zum Thema Schweigen möchte ich noch abschließend sagen: Ich bin zwar für Neu­wahlen, aber ich hätte mich sehr gefreut, auch den Herrn Bundeskanzler hier auf der Ministerbank sitzen zu sehen, bevor er geht, und ausnahmsweise einmal nicht bei der Vorstellung einer neuen Regierung. Abgesehen vom Vorstellen neuer Regierungsmit­glieder habe ich ihn auf dieser Ministerbank noch nicht gesehen. Ich sehe Sie natürlich auch gerne hier, Herr Staatssekretär Morak, und Sie können auch lachen auf der Ministerbank, das freut mich, es ist eine etwas humoristische Sache, aber dennoch hätte ich mich gefreut, wenn der Herr Bundeskanzler sich auch einmal im Bundesrat gezeigt hätte. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.42.59

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! (Staatssekretär Morak: Das bin ich! – Heiterkeit.) Die vorliegende Dringliche Anfrage strotzt vor Unterstellungen, Anwürfen und, wie ich sage, Beleidi­gun­gen. Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Gestatten Sie mir, nur zwei Sätze zu zitieren.

„Die Aufrechterhaltung des Fraktionsstatus, wie dies vom ehemaligen FPÖ-Frak­tions­vorsitzenden Univ.Prof. Dr. Peter Böhm in der Präsidialkonferenz ausgeführt wur­de, dient daher lediglich der Sicherung von politischem Einfluss und der Sicherung der Fraktionsvorsitzenden-Zulage. Gleichzeitig werden aber aus diesen egoistischen Motiven heraus die tatsächlichen politischen Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen verzerrt.“

Meine Damen und Herren! Das ist eine infame Unterstellung gegenüber unserem Fraktionsvorsitzenden Peter Böhm, und ich weise das mit aller Schärfe und Deutlichkeit zurück. Das ist, wie ich meine, Ankübeln von der übelsten Art, das ist Diffamierung der gemeinsten Weise. Das ist eine Beleidigung der Person Professor Böhm und der gesamten Fraktion! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Professor Albrecht Konecny, diese Passage in Ihrer Begründung auch nicht zitiert haben, dann ändert dies nichts am Tatbestand, dass Ihre Genossen ihre Unterschrift unter diese Anwürfe gesetzt haben.

Meine Damen und Herren! Das ist die Methode und der Stil: Irgendetwas wird schon hängen bleiben! – Solange sich nicht alle Genossen, die ihre Unterschrift unter diese Passage gesetzt haben, davon distanzieren, werden wir an dieser Debatte nicht mehr teilnehmen. Herr Professor Konecny, wenn Sie es auch bedauert haben, dass diese Passage in dem Antrag aufscheint, dann hätten Sie, wenn Sie es ernst und ehrlich gemeint hätten – das unterstelle ich Ihnen jetzt –, auch die Möglichkeit gehabt, diesen Antrag zurückzuziehen, diese Passage wegzulassen und die Dringliche neu einzu­bringen.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich so lange an dieser Debatte heute hier in diesem Haus nicht mehr beteiligen, solange die Distanzierung durch die ge­samte sozialdemokratische Fraktion nicht erfolgt ist. (Beifall bei der ÖVP. – Die frei­heitlichen Bundesräte verlassen den Saal. – Bundesrat Molzbichler: Jetzt gehen alle zum Parteitag! – Bundesrat Reisenberger: Jetzt wissen wir, von wem der Artikel im „Kurier“ stammt!)

19.45



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 150

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich möchte bitten, auch im Zustand berechtigter Empö­rung beim Austeilen etwas zurückhaltend zu sein, auch wenn man einstecken musste.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.46.08

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere den Auszug dieser Fraktionen, muss man, glaube ich, sagen – die Mehrzahl wird stimmen –, aus dem Grund, weil unser Fraktionsvorsitzender bereits in seiner Rede darauf hingewiesen hat, dass ihm das Leid tut. Er hat sich in aller Form hier an diesem Rednerpult dafür entschuldigt. So sollte es auch sein, und wir stehen zu dieser Entschuldigung und bedauern das genauso. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Staatssekretär Morak! Weil wir gerade beim Bedauern und beim Entschuldigen sind, möchte ich sagen, ich halte es für eine Entgleisung Ihrerseits, wenn Sie der SPÖ hier vorwerfen, wir würden danach trachten, dass aus dem Auseinanderdriften der Freiheitlichen und des BZÖ die SPÖ einen Vorteil hat und mehr Geld bekommt. Auch das ist meiner Meinung nach (Bundesrat Konecny: Diffamie!) eine Unterstellung, eine Infamie, und auch wir würden uns dafür eine Entschuldigung erwarten. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Gleichzeitig, glaube ich, muss es möglich sein, hier von diesem Rednerpult aus dieses Thema zur Sprache zu bringen, denn wie wir aus der Steiermark wissen, entstehen aus der Trennung des Landtagsklubs der Steiermark Kosten in der Höhe von ein paar hun­derttausend Euro. Und auch in anderen Bundesländern passiert Ähnliches. Also das kann es ja nicht sein. Man wird das ja noch ansprechen dürfen, ohne dass man selber in den Verdacht gerät oder dass einem unterstellt wird, dass wir das nur tun, weil wir glauben, daraus einen Vorteil für uns ziehen zu können. Das möchte ich in aller Form hier auch zurückweisen.

Mir ist schon klar, Herr Staatssekretär, dass Sie diese Fragen natürlich rein formal­rechtlich beantwortet haben. Aber das Problem ist, man kann sich verweigern, man kann sich der österreichischen Bevölkerung verweigern, man kann sich der Realität ver­weigern, man kann sagen, nein, wir wollen einfach nicht wählen, wenn das auch 57 Prozent der Österreicher mittlerweile wollen, wir tauchen durch. Man kann natürlich solche Schlagzeilen produzieren: Österreicher haben diese Politik satt. – Welche Politik? – Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden. Das ist die Politik dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren!

Und wenn heute jemand von der FPÖ, vom BZÖ oder von der ÖVP hier steht und von Stabilität spricht, dann sollte er sehr vorsichtig sein.

Ich würde vorschlagen, man sollte beim Ex-Nationalrat der FPÖ, dem Herrn Huber in Kärnten, nachfragen – einige von Ihnen werden ihn vielleicht noch kennen. Er war sehr redefreudig im Nationalrat. Ich habe im „Mittagsjournal“ original von ihm gehört, was er über den neuen Partner des Herrn Schüssel, nämlich den Herrn Haider, gesagt hat. Herr Ex-Nationalrat Huber mit seiner Schwester Kriemhilde Trattnig – vielleicht sagt Ihnen das mehr – ist ja nicht irgendwer in Kärnten, sondern er war der Mentor des Herrn Jörg Haider von Oberösterreich nach Kärnten und hat ihm dort politisch eine Heimat gegeben. Und dieser Herr Ex-Nationalrat Huber hat gesagt, dieser Jörg Haider hat weder Handschlagqualität, noch hält ein mündlicher Vertrag mit ihm, noch hält ein schriftlicher Vertrag mit ihm. Da würde ich wirklich sagen: Herr Bundeskanzler Schüs­sel! Reden Sie einmal mit dem ehemaligen Mentor, dann wissen Sie, mit wem Sie sich ins politische Bett gelegt haben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 151

Meine geschätzten Damen und Herren! Es war ja von Stabilität die Rede. Herr Kollege Konecny hat es schon angesprochen: 13 Regierungsmitglieder! Man muss heute schon beginnen nachzudenken, wer schon alles hier gesessen ist, wie lange und wie schnell sie alle wieder weg waren. – Wenn das Stabilität sein soll, dann habe ich aber andere Vorstellungen von Stabilität! (Bundesrat Konecny: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren! Warum ist es dazu gekommen, dass einer Partei wie der FPÖ zum Teil die Funktionäre, aber auch die Mitglieder und die Wähler abhanden kommen? – Das ist auf die Arbeit dieser Bundesregierung zurückzuführen! Diese Bundesregierung und vor allem Herr Bundeskanzler Schüssel wird in die Geschichte der österreichischen Politik als jemand eingehen, der die regionalen Bereiche sträflich vernachlässigt hat. Er wird als der eingehen, der im Land draußen am meisten zugesperrt hat. (Bundesrat Bader: Geh, geh! Geh bitte! Das ist eine alte Mär!)

Das ist keine alte Mär, Herr Kollege! (Zwischenruf des Bundesrates Bader.) – Herr Kollege! Das ist überhaupt keine alte Mär! Wir sind gerade wieder mitten drinnen, und es ist ein trauriges Beispiel, was sich diese Bundesregierung leistet. (Bundesrat Boden: Genau!) In Salzburg werden wieder 23 Postämter zugesperrt. (Bundesrat Mag. Himmer: Diese Zukunftschance für Sie! Da kann viel entstehen für die Zukunft Österreichs!)

Herr Kollege Staatssekretär Mainoni und Herr Vizekanzler Gorbach sagen im Fern­sehen, das kann nicht sein, sie sperren nicht zu. – Gestern ist die Entscheidung gefal­len: Sie sperren zu! Und Herr Vizekanzler Gorbach spricht von einer Universal­dienst­verordnung! Er wird sie ändern, er wird das verhindern. Herr Staatssekretär Mainoni sagt im „Salzburg TV“, dass das nicht in Frage kommt. – Gestern ist die Entscheidung gefallen.

Wenn man in den letzten Tagen die Aussagen von der ÖIAG und auch vom Herrn Finanzminister und vom Herrn Bundeskanzler gehört hat, dass man die Post 2006 an die Börse bringen will, dann weiß man ja auch, dass das bereits vor einem Jahr besprochene Sache war. Da hat man nur künstliche Aufregung vorgespielt, um die Menschen vor Ort in den einzelnen kleinen Ortschaften zu beruhigen. – Getan hat man es trotzdem! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist schlimm, wenn es vor einem Jahr bereits Absprachen gegeben hat, die Post über die ÖIAG an die Börse zu bringen. Damals ist schon gesagt worden, dass von diesen 2 200 Postämtern 1 200 zugesperrt werden müssen: in einer ersten Tranche 600, in einer zweiten Tranche 357, und es wird noch eine dritte Tranche folgen. – Auch das ist schon ausgemacht, und damit werden wir uns auch noch einmal auseinander setzen. (Bundesrat Bader: Die Gendarmerieposten hat der Löschnak zugesperrt!)

Meine Damen und Herren! Das sind die Gründe, warum der Freiheitlichen Partei die Funktionäre verloren gehen, warum ihnen die Mitglieder verloren gehen und warum ihnen die Wähler verloren gehen: Die Freiheitliche Partei hat sich im letzten Wahlkampf so quasi für den kleinen Mann engagiert. Was ist für den kleinen Mann passiert? – Neben den Postämtern haben wir Gendarmerieposten zugesperrt. (Bundesrat Bader: Die hat der Löschnak zugesperrt!) Neben den Gendarmerieposten haben wir Gerichte zugesperrt.

Wir haben Forstverwaltungen zugesperrt; wir haben Nebenbahnen eingestellt; wir haben im öffentlichen Nahverkehr Busse eingestellt. Das sind alles Sachen, die dem kleinen Mann wehtun. Da hat die Freiheitliche Partei mitgestimmt, und daher verliert sie Wähler, Funktionäre und Mandatare! – Das sind die wahren Gründe, und das sollte sich die FPÖ oder BZÖ, oder wie auch immer sie sich nennt, einmal überlegen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)


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Nicht nur, dass man alles zusperrt: ... (Bundesrat Mag. Himmer auf die leeren Bankreihen der Freiheitlichen deutend : Wem erzählen Sie das eigentlich? Wen interessiert das?) – Das ist mir gleich! Wenn sie nicht da sind, sind sie nicht da. – Meine Damen und Herren! Nicht nur, dass man alles zusperrt: Das geht dann weiter zu den Pensionskürzungen, zu einer Steuerreform, von der die Menschen nichts gemerkt haben, zu einer Pensionsreform, durch die Hackler bis 65 arbeiten müssen, während man hohe und höhere Beamte mit 50 Jahren in die Zwangspension schickt. (Bundesrat Mag. Himmer: In Wien! Bundesrat Bader: Ihr habt das gemacht!)

In Ihren Ministerien werden Beamte in Zwangspension geschickt, Herr Kollege! (Ruf bei der ÖVP: SPÖ! Bundesrat Hösele: Glauben Sie das alles, was Sie sagen?) – In Ihren Ministerien passieren solche Sachen! Ich muss nur daran denken, was die Frau Forstinger aufgeführt hat, welch guten Mann sie der ÖBB weggenommen hat und wen sie dann dorthin gesetzt hat: einen Herrn vorm Walde, der dann nach zwei Jahren mit 1,5 Millionen € Abfertigung gegangen ist! Wie erklären Sie denn das 600 Eisenbah­nern, die jetzt mit 60 Prozent ihres letzten Einkommens in Frühpension geschickt wer­den? (Rufe bei der SPÖ: Skandal!) Wie erklären Sie das den Leuten? – Das ist Verschwendung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Wenn Herr Molterer meint, SPÖ heiße „Schuldenpartei Österreichs“, dann kann ich nur sagen, ÖVP heißt „Österreichische Verschwendungspartei“, denn genau darum geht es! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ und Beifall bei Bundesräten der Grünen. Bundesrat Bader: Aber „Schuldenpartei“ bleibt unwidersprochen!)

Meine Damen und Herren! Herr Molterer hat ja sonst nichts zu tun, als im Fernsehen immer wieder mit der alten Leier „Schulden“ zu kommen. (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax.) – Frau Kollegin! Wir stehen zu diesen Schulden! (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Mag. Himmer.  Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, wir stehen dazu, denn wir haben mit diesem Geld Österreich europareif gemacht! (Beifall bei der SPÖ. Bundesrat Hösele: 55 000 Beschäftigte ...!)

Herr Kollege Hösele! Obwohl die ÖVP 14 Jahre dabei war, haben wir Österreich euro­pareif gemacht! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. Bundesrat Reisenberger – in Richtung ÖVP –: 300 000 Arbeitslose! Haben Sie das vergessen?) Herr Kollege Hösele! Wer um Milliardenbeträge Abfangjäger kauft, die kein Mensch braucht, der ist ein Schuldenmacher in diesem Land – aber nicht die, die Gelder in Autobahnen, Schulen, Kindergärten und Kliniken investiert haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sind keine Schulden. Aber wer Abfangjäger kauft, die kein Mensch braucht – und gleichzeitig Pensionen und Sozialleistungen kürzt! –, der macht Schulden! (Bundesrat Hösele: Androsch ...!) Das ist der Grund, warum der FPÖ die Wähler und auch die Funktionäre abhanden kommen! (Bundesrat Hösele: Das glauben Sie alles?)

Meine Damen und Herren! Es ist traurig, wenn man hört, dass in Österreich 1 Million Menschen armutsgefährdet und 460 000 Menschen akut arm sind. (Bundesrat Hösele: Das ist traurig, ja!) – Reaktion dieser Regierung: keine!

Besonders betroffen sind gemäß diesem Bericht Frauen, AlleinerzieherInnen und SeniorInnen. Die Zahl der Notstandshilfe-BezieherInnen steigt und steigt: von 2000 bis 2004 um 26,8 Prozent. – Das müsste Ihnen einmal zu denken geben!

Meine Damen und Herren! Da wir heute schon von Schulden gesprochen haben: Der Herr Finanzminister macht im kommenden Jahr Schulden in der Größenordnung von über 5 Milliarden €! (Bundesrat Ing. Haller: Eure Zinsen, ja!)

Meine Damen und Herren! Im Verhältnis zum BIP sind das 57,81 Prozent. (Bundesrat Ing. Haller: Eure Zinsen sind das! Bundesrat Mag. Himmer: Wie viel Prozent sind das?) Wissen Sie, dass im Jahr 2000 mit einem sozialdemokratischen Finanzminister


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das BIP bei 57,37 Prozent war, also niedriger als jetzt? – Wenn man schon vom Schuldenmachen redet! (Bundesrat Mag. Himmer: Das BIP war niedriger! Darauf brauchen Sie aber nicht stolz zu sein, dass das BIP niedriger war!) – Es war niedriger, Herr Kollege, und Sie waren dabei! (Bundesrat Mag. Himmer: Es ist gut, wenn das BIP hoch ist! Heiterkeit bei der ÖVP.) Aber Sie betreiben ja permanent Kindes­weglegung, oder es kursiert irgendeine andere Aussage.

Meine Damen und Herren! Dieser Bundesregierung ist es vorbehalten, von 2000 bis 2005 bei den Arbeitslosen einen Zuwachs von 23,6 Prozent zu verzeichnen. 324 000 Menschen in diesem Land sind arbeitslos! Noch schlimmer ist es mit der Jugend­arbeitslosigkeit: Die hat von 2000 bis 2005 um 43,1 Prozent zugenommen.

Sie sehen also: Kein Land in Europa hat weniger für die Beschäftigten getan als Österreich. (Rufe bei der SPÖ: So ist es!) 1999 waren wir noch an 15. Stelle. – Heute sind wir an 23. Stelle. Sogar Deutschland hat mehr für die Beschäftigung getan als Österreich. – Das sollten Sie sich einmal merken! (Bundesrätin Diesner-Wais: Die haben aber mehr Arbeitslose!)

Meine Damen und Herren! Diese Regierung – und das sage ich jetzt, um einen ehemaligen Minister zu zitieren, „in aller Klarheit“ – ist, meiner Meinung nach, stehend k.o. Das heißt, wie ich bereits ausgeführt habe: Rückschritt und Stillstand. Die Öster­reicher haben diese Politik satt: 57 Prozent erwarten sich nach den Turbulenzen und dem Chaos der letzten Wochen Neuwahlen. 71 Prozent der Österreicher können der Aussage des Herrn Bundeskanzlers, Haider sei ein konstruktiver Partner und Politiker, nichts abgewinnen. (Bundesrat Höfinger: Was sagt der Herr Ambrozy dazu?)

Meine Damen und Herren! Was hier passiert ist, ist Etikettenschwindel pur. Jene, die über Nacht ihre politische Gesinnung wechseln wie andere ihr Hemd, sind nicht mehr legitimiert, dieses Land mitzuregieren. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Staatssekretär! Richten Sie das auch dem Herrn Bundeskanzler aus: Lassen Sie wählen! Herr Molterer und der Herr Bundeskanzler sind der Meinung, Sie seien so gut und Sie seien so gut unterwegs. – Wovor fürchten Sie sich? Lassen Sie wählen, dann werden wir sehen, was die österreichische Bevölkerung spricht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Himmer das Wort. – Bitte. (Bundesrat Ing. Haller: Stoff gibt es genug!)

 


20.01.46

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich gebe dem Kollegen Gruber völlig Recht: Es ist sehr wichtig, dass ein Wort hält. Das hat er ja wiederholt gesagt. Deswegen hat ja auch Dr. Gusenbauer am 5. April gesagt, solange die parlamentarische Mehrheit der Regie­rung gesichert ist, kann ihre Arbeit fortgesetzt werden – um dann eine Woche danach das Umgekehrte zu behaupten.

Es ist in der Politik sehr wichtig, dass das Wort hält!

Wissen Sie, die österreichische Bevölkerung steht mittlerweile seit vielen Jahren – das ist bereits eine Ära, die Ära Schüssel! – hinter diesem Bundeskanzler. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. Bundesrat Kraml: Faschingsscherz!) Man ist natürlich immer so stark, wie man selber ist, und natürlich auch – das gebe ich schon zu – so stark, wie der Gegner schwach ist. (Bundesrat Gruber: Darum haben Sie Angst vor Neu­wah­len!)


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In diesem Zusammenhang – weil heute schon einige Zitate gefallen sind – erinnere ich mich an ein Zitat des Vorsitzenden der GPA, Hans Sallmutter, der gesagt hat, ihm würde ad hoc auf die Frage, welche Ideen der Dr. Gusenbauer bis jetzt in die Politik eingebracht hat, keine Antwort einfallen. – Ich glaube also, dass die Menschen wissen, dass die Alternative Gusenbauer heißt. Und das fasziniert wenig.

Sie haben heute über vieles gesprochen. Bezüglich der politischen Inhalte dieser Bun­desregierung haben Sie Stehsätze strapaziert, die wir schon seit langem von Ihnen kennen. Ich möchte jetzt nicht auf alles eingehen, aber auf ein paar Stichworte.

Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit – Sie haben im Speziellen die Jugendarbeitslosigkeit genannt – können Sie in jeder Statistik nachlesen, dass Österreich in Europa die geringste Jugendarbeitslosigkeit hat. (Beifall bei der ÖVP. Bundesrat Gruber: Das hilft nichts! Das ist genau Ihre Art, zu argumentieren!)

Herr Gruber, natürlich hilft es dem einzelnen Jugendlichen, der leider arbeitslos ist, nicht, dass Österreich die geringste Jugendarbeitslosenrate hat, aber wir – unsere Parlamentsfraktionen und diese österreichische Bundesregierung – haben dazu beige­tragen, dass wir die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa haben, was die Jungen betrifft. (Bundesrat Gruber: Sie loben sich selbst mit der Statistik! Bundesrat Ko­necny: Sie haben noch nicht alles versaut! Bundesrat Gruber: Sie haben die höchste Steigerung!) Wenn Sie am Rednerpult schreien und einen roten Kopf kriegen, dann hat davon auch kein arbeitsloser Jugendlicher etwas! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben das Thema Steuerreform strapaziert und zum wiederholten Mal gesagt, dass die Österreicher nichts davon haben. Sie haben zum wiederholten Mal darüber lamentiert, dass es diese Körperschaftssteuersenkung gegeben hat. – Ich habe die genau Zahl jetzt nicht vor mir, aber es sind 90 Prozent oder mehr der Betriebe, in denen die Menschen in diesem Land arbeiten, für die das gilt. (Bundesrat Konecny: Das stimmt nicht! Bundesrat Gruber: Und wenn sie gute Renditen haben, haben die Reichen etwas davon! Und dann werden Menschen gekündigt!)

Da geht es um Standortsicherung! Das ist ja der Unterschied: Sie kommen ans Red­nerpult, zählen etwas auf, kriegen einen roten Kopf und schreien laut. – Bundeskanzler Schüssel hingegen überlegt sich, wie er mit Politik Strukturmaßnahmen setzen kann, die das Land Österreich im Wettbewerb gegenüber anderen besser dastehen lassen. (Bundesrat Konecny: Der macht gar nichts, das wissen wir!)

Wenn wir uns jetzt zum Beispiel überlegen, was wir zur Standortsicherung beitragen können, dann hat das etwas mit Politik, mit Nachdenken und mit Hirn zu tun, und dafür steht diese Bundesregierung. – Da sind ja einige Dinge beschlossen worden wie eben – ganz wichtig! – diese Steuerreform, die dazu geführt hat, dass etliche Betriebe aus Deutschland bereits nach Österreich gekommen sind und dass viele Betriebe nicht abgewandert sind. (Bundesrat Gruber: Es wird immer schlechter!)

Sie haben hier bedauert, dass 23 Postämter schließen. – Glauben Sie, irgendjemand vom Management der Post oder aus der Politik hat eine nachhaltig diebische Freude daran, ein Postamt zuzusperren? (Bundesrat Gruber: Schön langsam habe ich das Gefühl, Sie schon!)

Wenn Sie ein bisschen in der Wirtschaftsgeschichte blättern, dann wissen Sie genauso gut wie ich, dass es auf dieser Welt ständig so war, dass bestimmte Strukturen gewachsen und dann wieder kleiner geworden sind.

Es hat Zeiten gegeben, da sind die Werkzeuge erfunden worden, dann gab es die indus­trielle Revolution. Da haben sich Leute zusammengetan und die Fabriken gestürmt, weil sie meinten, sie werden keine Arbeitsplätze mehr haben. Natürlich ist es auch wahr, dass Neues, das entsteht, und immer Gewinner hervorbringt, die von dem


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Neuen profitieren, und andererseits Verlierer, die nicht zu den Begünstigten dieser neuen Situation gehören.

Selbstverständlich ist es eine Frage der Sozialpolitik, sich da etwas zu überlegen, aber es ist trotzdem etwas ganz anderes – und das ist das, was ich als zumindest nicht besonders geistreich empfinde –, wenn man immer nur denjenigen gegenüber, die gerade bedauerlicherweise die Verlierer einer Situation sind, Mitleid äußert – das ist okay, für die soll man auch etwas tun! – und so tut, als könne man an Dingen fest­halten, an denen man nicht festhalten kann.

Glauben Sie ernsthaft, dass uns das fit für die Zukunft machen wird, wenn wir die 23 Postämter, von denen Sie gesprochen haben (Bundesrat Konecny: In einem Bun­desland!), mit einer gemeinsamen nationalen Kraftanstrengung erhalten? Glauben Sie, dass uns das im Standortwettbewerb weiterbringt?

Sie können sich auch vor die ältere Generation stellen! Sie haben ja von der Aufbau­generation gesprochen. (Bundesrat Gruber: Der Finanzminister braucht ja 80 Milliar­den € fürs Budget!) – Herr Professor ...  – Herr Professor, sage ich! – Herr Gruber! (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.) Sie haben Ihren eher schwachen Rede­beitrag hinter sich; seien Sie so lieb und lassen Sie mich jetzt meine Ausführungen machen! (Bundesrat Binna: Du hast auch immer dreingequatscht!)

Es ist etwas in die Richtung gesagt worden, man hätte der Aufbaugeneration irgend­etwas Schlechtes mit dieser Pensionsreform getan. Ist irgendjemandem aufgefallen, dass nicht in bestehende Pensionsrechte eingegriffen worden ist? (Bundesrat Kraml: Auch da haben Sie keine Ahnung! Bundesrat Binna: Das ist das Größte! Bun­desrat Gruber: An Verharmlosung sind Sie nicht zu überbieten!)

Natürlich kann man auch in dieser Frage wieder all jene Menschen ansprechen, die jetzt keinen zusätzlichen Bonus bekommen haben. Aber sprechen Sie die jungen Leute an, die mit Ihrem Konzept überhaupt keine Pension mehr bekommen würden! Stellen Sie sich vor diese Menschen! (Bundesrat Gruber: Die kriegen gar nichts mehr, das ist das einzige, was sicher ist!)

Es geht nicht darum, jedem nach dem Mund zu reden und etwas vorzugaukeln, son­dern es geht in diesem Zusammenhang um Generationengerechtigkeit! (Bundesrat Gruber: Realitätsfern!) Das sind alles Dinge, die diese Bundesregierung und dieser Bundeskanzler „behirnt“ haben, wovon Sie noch sehr weit entfernt sind. Deshalb ist es sehr gut, dass diese Regierung im Amt ist und nicht Sie mit Ihren Vorstellungen, die abgewählt worden sind.

Daher wundert es mich eigentlich, dass Sie Ihre Standpunkte nicht überdenken. Ihre alte Politik ist abgewählt worden – und Sie kommen mit denselben Phantasien, wegen derer Sie altmodisch geworden sind, immer wieder. (Bundesrat Gruber: Sie sind abge­wählt worden! Sie sind als Dritter in die Regierung gegangen!)

Sie von der SPÖ führen zum Beispiel an, dass die ÖVP bei der Budgetpolitik dabei war. (Bundesrat Gruber: Sie waren Dritter, und demnächst sind Sie es wieder!)

Natürlich ist das eine relevante Teilwahrheit, aber genauso ist es die Wahrheit, dass wir eigentlich seit 1986 einen ausgeglichenen Haushalt hätten, wenn wir die Zinsen für die Schulden aus der Ära Kreisky nicht zu zahlen hätten. Und es ist genauso histo­rische Wahrheit, dass wir 1995 schon einmal in Wahlen gegangen sind, weil zwischen Volkspartei und Sozialdemokratie in der Budgetpolitik keine Einigung erzielt werden konnte. (Bundesrat Konecny: Hat Ihnen aber nicht gut getan!)

Genauso ist es die Wahrheit, dass Ihre Verstaatlichten- und Finanzminister Katastro­phen in der verstaatlichten Industrie angerichtet, Milliarden vergeudet haben, Milliar-


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den wieder hineingeschoben haben, wieder vergeudet haben – und nichts ist dabei herausgekommen außer neue und wieder neue Schulden. (Bundesrat Gruber: Jetzt haben wir die Verschleuderung des Familienvermögens! Sie setzen Inserate in die Zeitung und loben sich selbst!)

Sie haben wirklich keine nachweisliche Kompetenz auf diesem Gebiet, und jetzt machen Sie sich „narrische“ Sorgen um den Koalitionspartner der Volkspartei, der nicht mehr anwesend ist, weil Sie ihn – bevor die Debatte begonnen hat – bereits in der Zeitung beleidigt haben. (Bundesrat Gruber: Nein, sicher nicht! Wir machen uns Sorgen um dieses Land, und nicht um die FPÖ!)

Jetzt frage ich mich: Wir haben uns immer alle zum freien Mandat bekannt. – Es ist im Übrigen die Verfassung, die Gültigkeit hat, die ja auch Thema bei unterschiedlichen Konventveranstaltungen war. – Mir ist nicht erinnerlich, dass in der Konventdebatte das freie Mandat zur Diskussion gestellt und gesagt worden wäre, eigentlich gibt es nur Parteien und das freie Mandat zählt nicht mehr. (Bundesrat Gruber: Das ist Etiketten­schwindel! Das hat ja mit dem freien Mandat nichts zu tun!)

Herr Gruber! (Bundesrat Boden: Professor Gruber, bitte! So viel Zeit muss sein!) Vielleicht führt das dazu – und es soll nichts Schlimmeres passieren! –, dass der Wähler eine zusätzliche Sensibilisierung erfährt und sich auch ansieht, welche Per­sonen er wählt, wenn er eine Partei wählt. Der Wähler hat, wie Sie wissen, die Personen gewählt, die heute im Nationalrat sitzen. (Bundesrat Gruber: Aber unter einer anderen Vorgabe! Unter dem Titel „FPÖ“ haben sie sie gewählt!)

Unter den Menschen, die sich – so wie Sie – irrsinnige Sorgen darüber machen, dass das BZÖ eigentlich nicht zur Wahl gestanden ist, unter den Menschen, die sich Sorgen um diese „verratenen“ FPÖ-Wähler machen, die sich jetzt sozusagen im BZÖ wieder finden, sind vermutlich sehr wenige enttäuschte FPÖ-Wähler. – Davon vermute ich in Ihren Reihen sehr wenige. Sie sind wahrscheinlich keine klassischen enttäuschten FPÖ-Wähler.

Aber Sie machen sich große Sorgen um diese Wählergruppe, dass diejenigen, die im Nationalrat den Kollegen Scheuch und wie Sie alle heißen und im Bundesrat den Kollegen Böhm in irgendeiner Form als FPÖ gewählt haben, jetzt enttäuscht sind. Das ist etwas, was Sie irgendwie nachhaltig beschäftigt, und deshalb, weil das auch die Medien zurzeit sehr stark beschäftigt, meinen Sie, die Regierung stehe still. (Bundesrat Boden: Wieso habt Ihr so Angst vor den nächsten Wahlen?)

Ich möchte einfach nur festhalten, dass es da eine sehr starke Verrückung der Wahr­nehmung von dem, was Sie sehen, und dem, was wirklich bedeutend ist, gibt. Das ist genauso, wie wenn man heute in unserer medialen Welt sagt, das, was in der „Zeit im Bild“ – die dauert 8 Minuten – stattgefunden hat, ist die Welt.

Für denjenigen, der die Nachrichten aus der „Zeit im Bild“ bezieht, hat all das, was in diesen 8 Minuten stattgefunden hat, stattgefunden, und alles andere nicht.

Dasselbe gilt eben für die momentane Diskussionen rund um dieses Thema. Sie haben da die Meinungsumfragen strapaziert: Natürlich darf und soll das politisch Verant­wortlichen zu denken geben, wenn die Bevölkerung diese Situation alles andere als begrüßt. – Das ist ja überhaupt keine Frage.

Ich frage Sie aber ganz gelassen: Wenn Sie sagen, es seien 45 Prozent gegen Neu­wahlen gewesen, dann sind es in der Zwischenzeit – ich weiß es nicht – 57 Prozent. (Bundesrat Konecny: Das geht sich nicht aus! 47 Prozent waren für Neuwahlen!) – Okay, und jetzt sind über 50 Prozent für Neuwahlen. Ab dem Zeitpunkt, wo dann wieder unter 50 Prozent für Neuwahlen sind, hören Sie dann auf mit solchen Dring­lichen Anfragen, weil das das „quod erat demonstrandum“ war? (Bundesrat Ko-


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necny: Lassen Sie sich überraschen, vor allem von dem weiteren Fortgang der Umfragen!) Ich warne sehr davor, Politik einfach als Foto zu sehen.

Ich erinnere mich an das gesamte Meinungsbild, als diese Regierung entstanden ist: Man hat geglaubt, wir dürfen mit den anderen EU-Ländern nicht mehr reden. Welch Hohn und Spott über diesen Bundeskanzler in dem Wahlkampf hereingebrochen ist, bevor er Kanzler wurde!

Da war jeder andere Politiker populärer: Heide Schmidt war in den Medien „narrisch“ populär – sieben Mal so populär wie Schüssel. – Komischerweise ist Wolfgang Schüs­sel Kanzler geworden, und Heide Schmidt war nicht mehr im Parlament. Jeder andere Parteiführer war auch irrsinnig populär. Niemand wollte diese Regierung, und im Jahre 2002 ist sie mit einer deutlichen Mehrheit von den Menschen bestätigt worden.

Lassen Sie mich daher zusammenfassend sagen: Heute sind von Ihnen viele Argu­mente gekommen, was die inhaltliche Arbeit dieser Regierung betrifft. Sie haben dasselbe Lamenti abgeliefert, das Sie seit zweieinhalb Jahren über die Tätigkeit dieser Bundesregierung abliefern. Sie haben es jetzt mit Ihrem Nichtverständnis verbrämt, wie die Finanzierungsstrukturen beim BZÖ ausschauen und welche Bedeutung das für die Österreicher hat. (Bundesrat Gruber: Das ist viel Geld!)

Kollegin Kerschbaum macht sich so detaillierte Sorgen darüber, wie diese Partei – das BZÖ – finanziert ist. Ich weiß nicht: Willst du auch beitreten und vorher das Risiko abchecken? – Also im Prinzip: nichts Neues von der linken Seite, aber Kontinuität und Stabilität auf der rechten Seite, und das ist gut für dieses Land! (Beifall bei der ÖVP.)

20.16


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.16.48

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kompliment, lieber Kollege Himmer, keine schlechte Leistung! Ich anerkenne Ihr Bemühen, eine seriöse Leistungsbilanz zu bieten und etwas zu behübschen, das jedoch nur schwer zu behübschen ist. Aber Sie haben das nicht so schlecht gemacht, das muss man Ihnen sagen. Der Applaus in den eigenen Reihen war für diese Leistung ein bisschen spärlich, aber diese Klatschkurse sind ja offensichtlich nicht immer wirksam.

Wir können uns ja jetzt mit der FPÖ nicht mehr unterhalten, daher muss ich halt mit der größeren Koalitionspartei in ein Gespräch eintreten. Ich hoffe, es ist auch recht so.

Selbst in den kühnsten Träumen hätte ich mir nicht vorstellen können, dass dieser „Orangenhandel“ in Österreich eine so unglaubliche Macht hat und wirklich zu einer Gegenoffensive gegen Mode-Obstsorten ausholt. Wohin diese Orange-Marketing-Of­fensive führt, dass sogar im „Kurier“ mittlerweile der Beiname „Orangenrepublik“ unser Land ziert, werden wir ja alle sehen, Herr Kollege Himmer.

Der ÖVP kann man ja nur gratulieren: So billig gab es eine Koalition, glaube ich, für einen dominanten Partner noch nie. Das verstehe ich. Ich hätte es auch gern, dass uns der Herr Staatssekretär einmal den wahren Ministerratsbericht erzählt oder die ganze Wahrheit über die Koalitionsabsprachen. – Das wäre schon nett, aber wir werden es nicht erfahren. Es gibt aber Indizien.

Kollege Himmer, dass dieses dominante Verhalten der ÖVP eine Partei quasi in der Mitte auseinander reißt, hat ja auch seine Vorteile. Wenn ich heute den Medien entnehme, dass die Frau Innenminister sagt, das Asylpaket wird wieder aufgeknüpft, so nehme ich an, dass es irgendwie eine Folge davon ist, dass die Blockadepolitik der


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 158

Freiheitlichen in der Regierung da nicht mehr zieht. – Wir danken dafür, dass das in eine neue Diskussion eingeht!

Aber sagen wir es doch ehrlich: Es ist doch irrsinnig bequem, mit einem Partner zu regieren, der sozusagen in der Geiselhaft seiner Schulden sowie der Sorge um die Ämter und Funktionen sitzt, außerdem in der Geiselhaft, noch keine Partei zu sein und keine Strukturen zu haben, und der von Neuwahlen komplett an allen falschen Füßen erwischt werden würde, die es nur gibt! – Das ist kommod, denn ein solcher Partner muss zu allem Ja sagen! Der Bundeskanzler hat die „Zgonc“-Losung schon vorge­geben, dass man quasi auf der Diskontebene unterwegs ist. Dazu kann man der ÖVP gratulieren! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Es ist dies eine Art Alleinregierung, die zwar keine Mehrheit hat, die aber weiß, wie man sich eine Mehrheit besorgt. – Herr Kollege Bieringer sagt dann zu den Kollegen aus Wien: Ihr bleibt heute da, weil ich das so will! Und dann bleiben sie da, weil er es so will. (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dieses Dominanzverhalten ist in der Tierwelt interessant, in der Parteienwelt ist es jedoch neu. Man sollte da vielleicht einen Forschungsauftrag geben, etwa mit dem Titel: Wie dominant darf eine Partei sein, damit die Partnerschaft aufrecht bleibt? (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Das findet tagtäglich privat zwischen ÖVP und FPÖ statt! (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax.)

Wie das im privaten Bereich läuft, weiß ich nicht! Ich kenne den Umgang in den niederösterreichischen Kleingemeinden nicht, Frau Bürgermeisterin! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir könnten jetzt eigentlich alle sagen: Schauen wir uns das an! Es ist nämlich ganz klar, dass Bundeskanzler Schüssel diese Regierung möglichst lange in dieser Konstel­lation halten muss: Das ist ja klar, denn das ist günstig, und das ist billig! Außerdem ist Schüssel ein Stratege, und nachher mit nur zwei Optionen zu leben, ist nicht so einfach. Daher muss man danach trachten, dass die dritte Option, wenn sie diese Babynahrungsphase hinter sich hat, dann vielleicht doch etwas stärker ist.

Ich habe heute der Zeitung einiges entnommen, aber uns kann das ja eigentlich Wurscht sein. Jedenfalls möchte ich aber nicht Molterer sein! Ansonsten würde ich mit jedem gerne tauschen, aber Molterer muss schlechte Nächte haben!

Außerdem meinte zum Beispiel der freiheitliche Landeschef Dieter Egger: Es ist Krieg! Aber wir gehen nicht hin! – Auf Kärntner Ebene verweigerte Frau Kriemhild Trattnig Herrn Strutz vor laufender Kamera den Handschlag, nur den Höflichkeitshandschlag! – Okay, uns kann all das im Grunde egal sein! Ich glaube auch, dass die ÖVP das Land weiter regieren wird, denn die Mehrheiten für die Gesetze sind da! (Bundesrätin Diesner-Wais: Wir sind da, um zu arbeiten!)

Die Mehrheit ist da. Es erhebt sich nur die Frage: Wie werden wir denn gesehen? Wie werden wir intern gesehen, und wie werden wir extern gesehen? (Bundesrat Bierin­ger: Bestens!) Nein, bitte erinnern Sie sich: Es hat schon etwas massivere Probleme gegeben, als diese „Lehrbetriebswerkstätte“ namens Infrastrukturministerium in den ersten zwei Jahren funktioniert hat. Kein Mensch hat die Damen und Herren Infra­struk­turminister ernst genommen, was danach mit dem ... Wie heißt der blöde Vertrag? (Bundesrätin Kerschbaum: Transitvertrag!) Genau! Ich schaue jetzt nämlich die Vor­sitzende des Verkehrsausschusses an: Was beim Transitvertrag herausgekommen ist, wissen wir ja!

Ich hoffe, dass diese Bewegungsminister in den Monaten, in welchen sie im Amt sind, irgendetwas bewegen können! Gewicht in Europa werden sie nämlich keines haben!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 159

Das Einzige, Frau Präsidentin Zwazl, was mir dabei Sorgen macht, ist, dass wir am Vorabend der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs doch Gewicht und Stärke haben sollten!

Man kann Herrn Professor Konecny für die Zusammenstellung der ausländischen Berichte und die gebotene Medienschau dankbar sein und muss dazu sagen: Irgend­wie wird Österreich wieder einmal als Operettenstaat dargestellt, und das macht mir viel mehr Sorgen!

Es macht mir viel mehr Sorgen, dass wir im Ausland wieder mitleidig belächelt werden! Als Politiker füge ich noch hinzu: Ich finde es auch nicht wahnsinnig toll, wenn die Politik in Österreich wieder verspottet wird und Sie einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die Politikmüdigkeit, gerade auf Seiten der jungen Menschen, wieder wächst! Auch die Wirtschaft – das werden Sie mir bestätigen können – schaut eher sorgenvoll, so weit ich gehört habe! (Bundesrat Bieringer: Die Frau Präsidentin schaut zufrieden drein!) Nein! Die Frau Präsidentin schaut, glaube ich, nicht glücklich drein! Das kann doch nicht alles gewesen sein!

Da heißt es: Die internen Verhältnisse einer Partei gehen uns nichts an! – Ich meine, Sie müssen uns, wenn eine Partei in der Regierung ist, schon erlauben, dass die Opposition einmal oder zweimal näher hinschaut, vor allem dann, wenn Leute in einer Fraktion sitzen, die einander vielfach schon spinnefeind sind! Die „Marie“ hält sie zusammen. – Ob das wirklich eine Basis ist, um mit einem solchen Partner ein Land zu regieren, das wage ich zu bezweifeln!

Das sind die Dinge, die wir hier anmerken, ja anmerken müssen. Die Sehnsucht in Österreich nach Neuwahlen ist evident, die müssen Sie zur Kenntnis nehmen!

Sie machen eine Alleinregierung ohne Mehrheit, also eine Art Minderheitsregierung, aber die Basis der Minderheitsregierung, von welcher diese getragen wird, wird irgendwie immer kleiner und immer minderheitlicher. Und ob das Sinn macht, das ist die Frage! Stabile Verhältnisse zur EU-Ratspräsidentschaft wären sicherlich besser!

In diesem Sinne werden Sie auch den Antrag verstehen, dass wir hier etwas nach­helfen wollen, ja nachhelfen müssen, damit es möglichst bald wieder Schlagzeilen über andere Formen der Politik in Österreich gibt – und nicht nur darüber, dass ganz Öster­reich zu einer Art Operettenbühne verwandelt wird. Letzteres dürfte nämlich der Herr Kultur- und Kunst-Staatssekretär Morak auch nicht fördern. Und das sollte man auch nicht fördern! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

20.27


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Erich Gumpl­maier. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.27.10

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssten eigentlich über das Verhalten Ihrer Fraktion nicht überrascht sein, denn wir sind schon längst daran gewöhnt, dass für Sie Kriterien wie Redlichkeit, politische Moral, Wahrheit und Glaubwürdigkeit keine erstrebenswerten Zielvorgaben sind. (Bundesrat Bieringer: Seien Sie ein bisschen vorsichtig mit solchen Ausdrücken! Alles entschuldigen wir nicht! Seien Sie ein bisschen vorsichtig mit der Wortwahl!) Aber wir sollen alles ent­schuldigen? (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sind das Zielvorgaben für Sie? Sonst würden Sie hier nicht diesen Anschein erwecken! Herr Kollege Bieringer, Sie erwecken den Anschein, als wäre der jetzige Zustand Nor­malität! Diesen Anschein erwecken Sie offensichtlich! (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 160

Aber wir sind ja daran gewöhnt! Seit Monaten wird dieses Verwirrspiel von einem alternden Narzissten aus dem Bärental inszeniert und von den Medien genüsslich ausgekostet! Die wahren Probleme der Republik werden hingegen nicht behandelt, von diesen werden wir abgelenkt. Die Republik diskutiert nicht jene Fakten, welche die Menschen bewegen! Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf Farbenspiele gelenkt, und anscheinend ist Ihnen das so recht, das kommt Ihnen entgegen.

Ich möchte Ihnen jetzt eine Zahl nennen, die genügend darüber Bescheid gibt, wohin die Energie zu lenken wäre: Seit diese Regierung im Amt ist, vom Jahre 2000 bis zum Jahre 2005, ist die Arbeitslosigkeit täglich um 40 Personen gestiegen! Sie können Wirtschaftsdaten rosarot malen, wie Sie wollen. Faktum ist: Während Ihrer Amtszeit ist die Arbeitslosigkeit um 40 Personen pro Tag gestiegen, es sind um 40 Personen täg­lich mehr! Und an jedem Tag, an dem diese Regierung noch im Amt ist, werden es wieder um 40 Personen mehr sein! (Bundesrat Hösele: Woher wissen Sie das?) Das ist eine andere Zahl, und diese Zahl ist den Menschen anders vermittelbar als die Zahl 73 000 mehr in fünf Jahren! (Bundesrat Hösele: Woher wissen Sie, dass es in Zukunft mehr sein werden?)

In Ihrer Amtszeit wurden täglich 13 Jugendliche mehr arbeitslos! Und jeden Tag, den diese Regierung weiter im Amt ist, werden es um weitere 13 Jugendliche zwischen 15 und 25 mehr sein! Da können Sie nachrechnen, ich liefere Ihnen die Unterlagen! (Bundesrat Hösele: Sie haben von der Vergangenheit gesprochen, aber Sie können doch keine Zukunftsprognosen stellen!) Jeden Tag werden es mehr! Man braucht nur den Durchschnitt zu nehmen, und die Regierung zeigt keine Andeutungen, dass sie irgend etwas ändern will – außer Propaganda. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Also: Es gibt ein wesentliches Faktum, warum Sie endlich den Weg für Neuwahlen frei machen sollen, und zwar nicht nur für einen Regierungswechsel, sondern auch für einen Politikwechsel Jeden Tag, den diese Regierung länger im Amt ist, werden nämlich um 13 Jugendliche mehr keinen Job finden und auf Arbeitssuche sein. In zwei Tagen sind das 26, also annähernd Ihre Fraktionsgröße, vielleicht wird auf diese Weise die Wirkung Ihrer Politik oder Nicht-Politik ein bissel greifbarer! Das ist eine Schul­klasse! Alle zwei Tage findet eine ganze Schulklasse keine Arbeit! Sagt Ihnen das etwas? (Bundesrat Hösele: Ja! Was Sie da sagen, ist absoluter Unsinn!)

Auch wenn Sie es nicht glauben wollen: Das ist die Wahrheit! Das ist die reine Wahr­heit! Sie können die Statistik ... (Bundesrat Hösele: Woher wissen Sie das? – Bun­desrat Konecny: Wir haben Sie fünf Jahre beobachtet, deshalb wissen wir es!)

Was haben Sie gemacht, um unser Vertrauen in eine andere Herangehensweise der Wirtschaft zu stärken? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Hösele. – Bundesrat Konecny: Kümmern Sie sich nicht um die Bundespolitik! Bleiben Sie in der Steiermark! Dort haben Sie genug zu tun!)

Vom März 2004 bis 2005 ist die Arbeitslosigkeit unter den Jugendlichen allein um 12 000 gestiegen. Was haben Sie getan? – Sie haben zugeschaut! Also: Jeden Tag, den diese Regierung länger im Amt bleibt, werden um 13 Jugendliche mehr keine Ar­beit finden!

Wir brauchen also nicht nur einen Regierungswechsel, sondern wir brauchen endlich auch einen Politikwechsel! Letzterer steht dringend an, wenn Sie – ich nenne nur ein Beispiel – Ihre Steuerpolitik als Erfolg zu verkaufen versuchen!

Kollege Himmer hat sich offensichtlich für die große Herausforderung des nächsten Wahlkampfes mit Herrn Haider gerüstet, indem er Globalisierungsargumente her­vor­holt. – Bei der Vorbereitung auf die Globalisierung muss sich die ÖVP vermutlich warm anziehen, weil man kann jetzt schon voraussehen, dass Herr Haider mit Angriffen auf


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Ihre Politik in den nächsten Wahlkampf ziehen wird! Rüsten Sie sich: Österreich wartet auf einen Politikwechsel! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.35.48

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Statements, die wir jetzt teilweise geliefert bekommen haben, sind bezeichnend für das, was eine – na ja, nach außen hin sagen Sie es zumindest – stabile Koalitionsregierung in Wirklichkeit der Öffent­lichkeit bietet!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gleich zu Beginn, um Irrtümern vorzu­beu­gen, sage ich: Es ist uns als Fraktion – und auch mir persönlich – aber schon so etwas von egal, was sich innerhalb der FPÖ abspielt, ob Blau, ob Orange, ob irgendwelche andere Farben.

Mir ist es auch egal, was sich hier im Bereich der ÖVP abspielt, ob Ihnen ein Partner verloren geht oder nicht verloren geht, was immer sich da abspielt. Was uns aber nicht egal ist und nicht egal sein kann, ist Österreich, denn unser Land wird in Mitleiden­schaft gezogen, und zwar auf eine ganz brutale Art und Weise.

Wenn ich in der Diskussion von Kollegem Bieringer nichts anderes höre, als dass er sich im Prinzip noch einmal über den Satz mokiert, den unser Fraktionsvorsitzender – wie er ganz klar und deutlich am Anfang gesagt hat – mit Bedauern zurückgenommen hat, dann zeigt das schon auch, lieber Kollege Bieringer – in aller Freundschaft! –, dass hier ein bisschen Argumentationshilfe fehlt. Dazu komme ich noch, ganz lang­sam! (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) Dazu kommen wir dann, wenn wir über Kollegen Weilharter und seine Aussagen sprechen. Genau das, was diese zeigen, ist nämlich etwas sehr Interessantes und Wichtiges.

Kollege Bieringer, Sie haben aber auch noch etwas anderes gesagt, nämlich: Politi­sche Mehrheit zählt, egal wer uns unterstützt, die Hauptsache, es nützt! – Ja, das ist schon richtig! Das haben wir auch gemerkt, als Schüssel damals mit der ÖVP als drittstärkster Partei plötzlich Kanzler wurde! Wurscht wie, die Hauptsache ist, wir schaffen es! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

In dieser Zeit haben wir außerdem noch etwas kennen gelernt: Es gibt Superkleber, es gibt aber auch „Pattex“, und Letzteres enthält für diese Regierungsmitglieder etwas, was ganz wichtig ist: Der Kleber wird auf zwei Komponenten aufgetragen, und es ist Wurscht, wie man es auseinander reißt, ihr schafft es trotzdem wiederum, picken zu bleiben! Ihr bleibt picken, so lange es geht, um nur ja nicht denjenigen, die eigentlich die Möglichkeit haben sollten, zu entscheiden, ob das, was hier vor sich geht, noch akzeptabel ist oder nicht, nämlich den Wählern, die Chance zu geben, dies auch zu tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn wir in Wirklichkeit hier von einem Zickzackkurs hören, und wenn anderen vorgeworfen wird, einen Zickzackkurs zu betreiben, dann schauen wir uns doch einmal an, welchen Zickzack uns Schüssel und Haider tagtäglich vorspielen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie gehen tagtäglich und immer wiederum mit unterschiedlichen Aus­sagen an die Öffentlichkeit geht und suchen dann bei anderen, wenn sich grund­legende Sachen ändern und man die Meinung ändert.

Auch im Bundesrat nützt man die Mehrheit, so lange es noch geht. Auch Grüne sind willkommen: Sie nehmen alles, was es gibt, es ist Wurscht!


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 162

Ich möchte, dass das, was ich jetzt sage, nicht abwertend von den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen verstanden wird: Vielleicht ist aber die Aufforderung, die gekommen ist: Alles zu uns, wer immer es ist!, so zu verstehen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP-Fraktion, auch in den eigenen Reihen einmal darüber nachdenken sollten, ob das, was hier passiert, noch akzeptabel ist! Viele Ihrer Proponenten sagen nämlich auch in der Öffentlichkeit: So kann es nicht weitergehen, so hat diese Regierung keine Zukunft mehr!

Bundesrat Weilharter hat auch als einzigen Punkt die Beleidigung von Kollegem Böhm vorgebracht. Er verweigert weiter mit seiner Fraktion die Anwesenheit hier.

Jetzt komme ich genau zu dem, was du gezeigt hast, Kollege Bieringer, nämlich zu diesem Artikel im „Kurier“ von morgen. Wer, wenn nicht diese Gruppe – ob Orange oder Blau –, hätte denn so genau im Vorhinein gewusst, was passiert: dass man den Saal verlässt, dass man dann wieder zur Abstimmung hereinkommt? Alles Herr­schaften von der orange-blauen Gruppe, die dort oben sitzen! (Beifall bei der SPÖ.)

Suchen Sie nicht irgendwo wen, der diese Informationen weitergegeben haben könnte, sondern gehen Sie zu Ihren Partnern und fragen Sie sie, ob das sinnvoll war! Aber vielleicht habt Ihr es ohnedies von Haus aus gewusst und gemeinsam ausgemacht. Auch das unterstelle ich Ihnen hier ganz einfach.

Kollege Himmer, den ich an und für sich von seiner Wirtschaftskompetenz her schätze und der einer von Ihrer Gruppe ist, der zumindest weiß, wovon er spricht, hat heute wieder einmal bewiesen, wie schwer er sich tut, Sachen zu verteidigen, von denen er nicht überzeugt bist, dass sie so stimmen, wie er sie hier vorbringt.

Zum Beispiel: Man ist so stark, wie der Gegner schwach ist – super, kann ich da nur sagen –, und daher keine Neuwahlen! Das heißt: Der Gegner ist offensichtlich nicht schwach genug, dass wir den Menschen die Chance geben können, wählen zu gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn wir es heute schon zum ich weiß nicht wie vielten Male gehört haben, man muss es immer wieder sagen: Die Arbeitslosigkeit mit Europa-Statistiken zu beschöni­gen, ist ein legitimes Mittel, Kollege Himmer, nur: 300 000 und mehr Arbeitslose sprechen eine deutliche Sprache! Wenn man immer sagt: Na was habt Ihr denn zu bieten?, dann muss ich sagen: Das Einzige, das wir tatsächlich jeden Tag bieten könn­ten und wo wir Sie einladen, es euch anzusehen, ist Folgendes: Trotz aller Widrig­kei­ten, die man Wien in den Weg zu legen versucht, ist Wien das einzige Bundesland bezie­hungsweise die einzige Landeshauptstadt, die zwar auch eine Arbeitslosigkeit hat, eine viel zu hohe, das ist keine Frage, aber wo wir es geschafft haben, die Arbeits­losigkeit zu reduzieren, wo die Arbeitslosen weniger werden, auch im Bereich der Jugend. Das ist eine Arbeit, die sozialdemokratische Politik uns eben vorzeigt! (Beifall bei der SPÖ.)

Da könnten Sie Anleihe nehmen, dazu laden wir Sie gerne ein. Wir haben keine Ge­heimrezepte, die liegen offen, Sie müssten sie nur anwenden. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Trauerspiel!)

Kollege Himmer ringt nach Worten, um zu verteidigen, und bezeichnet es als „nicht geistreich“, über Arbeitslose, Post, Bahn, Exekutive und so weiter zu klagen. Ja bitte, um Gottes Willen, seht Ihr denn nicht, was da passiert?! Das Familiensilber wird ver­kauft, und alles, was Ihr könnt, ist, zu sagen: Ihr dürft nicht darüber klagen! So was muss man halt machen! Es geht schon irgendwie weiter! Außerdem muss man es eben so sehen: Es gibt Arbeitslose – Aus! Schluss! Basta!

Das ist nicht die Politik, sehr geehrter Herr Staatssekretär Morak, die wir wollen! Auch das Lachen, das vielleicht auf der Bühne gut ankommt, mir hier aber weniger gefällt,


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kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie in Wirklichkeit eine Politik betreiben, die meiner Meinung nach menschenverachtend ist. Anders kann ich es nicht formulieren!

Bei Ihrem Vortrag über das freie Mandat haben Sie offensichtlich das freie Mandat mit einer Fraktionschimäre verwechselt. Das kommt mir so vor wie die Fabel vom Igel und dem Hasen, wo immer einer oben steht, der so aussieht wie der andere. Nur: Das geht nicht auf: weder in diesem Haus noch in der Öffentlichkeit. Es ist eher wie im Märchen „Des Kaisers neue Kleider“, und das sehen die Menschen auch. Schüssel glaubt, dass er mit dem BZÖ ein neues Ruderleiberl erhalten hat, nur wird ihm, glaube ich, dieses Ruderleiberl nicht viel Glück bringen, es wird ihm sogar noch einige Probleme be­scheren.

Nun zu den Ergebnissen des Sozialberichtes 2003/04 – das wurde heute schon einmal gebracht, ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen –: Im Jahre 2000: 930 000 armuts­gefährdete Personen in Österreich; im Jahre 2003 bereits 1 044 000. Wir haben dies­bezüglich in Österreich einen Anstieg von 12,3 Prozent beziehungsweise um 114 000 Personen. Erstmals weist die Statistik – es sei dies erwähnt, weil wir schon von Statis­tiken reden – mehr als 1 Million armutsgefährdete Personen aus. – Die Quelle ist die Homepage des Sozialministeriums, also keine Berichte von „bösen“ Roten oder Grü­nen, die da falsche Zahlen nennen.

Im Jahre 2000 lebten 290 000 Personen in akuter Armut, heute sind es 460 000.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da kann man nicht sagen: Ihr jammert immer nur! Es wird immer ärger, und dazu zu schweigen, würde bedeuten, sich mitschuldig zu machen. Und das machen wir ganz sicher nicht!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Ich will jetzt nicht auf­zählen – ich kann es natürlich, wenn Sie wollen – die Belastungen, die Ihre Regierung uns, den Österreicherinnen und Österreichern, in den letzten Jahren im Sozialbereich zugefügt hat. Es sind insgesamt 38 Schandtaten – ich sage es wirklich so: Schand­taten! –, beginnend mit Pensionskürzungen über die Kürzung von Unfallrenten bis zur Kürzung der Invaliditätspensionen und so weiter und so fort. Etliche davon mussten zurückgenommen oder verändert werden, weil man in dieser Regierung offensichtlich nicht imstande war, einmal auch etwas zu machen, das Hand und Fuß hat, das auch vor den Augen eines Kompetenten besteht, der von der Sache etwas versteht, der weiß, wie es funktionieren muss.

Man kann, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Öffentlichkeit auch nicht oft genug sagen, wie sich diese neue so genannte Koalition, wie sich dieses neue so genannte Partnerteam Schüssel/Haider tatsächlich versteht und wie man sich gegenseitig sieht.

Haider sagt: „Ich würde Schüssel nur auf einem Schleudersitz im Porsche mitnehmen.“ (Bundesrat Konecny: Das tut er gerade!)

Ja, ich glaube, das ist im Grunde genommen eine ganz gute Idee, nur, die Frage, ob Schüssel da noch einsteigt, ist etwas anderes.

Das Haider-Prinzip lautet: „Mir ist egal, wer unter mir Kanzler ist!“

Auch da sagt Haider klar und deutlich: Lieber Herr Schüssel, Sie wissen, was ich von Ihnen halte!

Was hören wir von Schüssel dazu?

Schüssel: „Sie werden sehen, dass ich Recht habe. Ich werde Haider entzaubern.“

Das ist ihm ja in den letzten Jahren hervorragend gelungen.


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Haider wiederum sagt: „Ich habe Schüssel aus der politischen Gruft geholt.“

So stelle ich mir Partner vor, die für Stabilität in Österreich stehen! So stelle ich mir Partner vor, die in Österreich etwas Positives bewirken wollen oder können!

Schüssel zu Haider: „Du musst Parteichef sein, die volle Verantwortung übernehmen.“

Das heißt: Zerreiß deine eigene Partei!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur Sozialdemokraten und Grüne sa­gen, dass das, was heute noch an Regierung vorhanden ist, nicht nur instabil, sondern Österreich auch nicht mehr zumutbar ist.

Gerhard Weis, sicher kein Sozialdemokrat, sagt zum Beispiel: „Schluss mit dem unzu­mutbaren Affentheater!“ (Zwischenruf des Bundesrates Ager.)

Sie wissen es! Na, bitte, dann denkt doch ein bisschen nach!

Fritz Dinkhauser sagt: „Keine Ehe, sondern schlampige Verhältnisse.“

Gustav Peichl sagt: „Realität ist schlimmer als jede Karikatur.“ – Ich kann ihm nur Recht geben.

Herbert Krejci, den ich in diesem Raum schon einige Male zitieren durfte, sagt: „Dieses miese Schmierentheater beenden!“ (Rufe bei der ÖVP: Was sagt der Ambrozy?)

Coudenhove-Kalergi ... (Weitere Rufe bei der ÖVP: Was sagt der Ambrozy?) Sie müssen schon mir überlassen, wen ich hier zur Information zitiere. (Bundesrat Dr. Kühnel: Was sagt der Ambrozy?) Wissen Sie, Kollege Kühnel, auch das habe ich schon ein paar Mal gesagt: Versuchen Sie doch zu atmen, ohne Geräusche von sich zu geben! Wir wären Ihnen wirklich alle dankbar dafür. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Coudenhove-Kalergi spricht von etwas, was für uns in Österreich, wie ich meine, etwas sehr Wichtiges ist, wenn sie sagt, das Beste für die politische Hygiene wären Neuwahlen. Sie sagt wortwörtlich:

„Von der politischen Hygiene her wären Neuwahlen sicher das Beste, denn das BZÖ hat keiner gewählt. Dieses Kasperltheater ist im Grunde nicht mehr ernst zu nehmen.“

Ich glaube, jede Österreicherin/jeder Österreicher sollte davon ausgehen können, dass es Personen in der Regierung gibt, die sie/er zumindest in Form einer bestehenden Partei zum Zeitpunkt der Wahl auch gewählt hat. Doch das ist nicht der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich darf Sie daran erinnern, dass man auch von Ihrer Seite her Haider als Person, mit der man eben nicht kann, mit der es nicht weitergehen kann, bezeichnet hat. Auch Ihr seid draufgekommen, dass das so ist, nachdem einige Sachen eben nicht mehr so gelaufen sind, wie man es sich gewünscht hat. Daher steht Folgendes ganz einfach fest: Bei diesem Partner von „Stabilität“ zu reden, ist etwas, was kein Mensch in Öster­reich mehr versteht!

Es wurde Ihnen heute schon gesagt, wie die Bevölkerung tatsächlich zu der Regierung steht, was tatsächlich noch erwartet wird, und das sind in Wirklichkeit einzig und allein Neuwahlen. Nur zur Information: Laut „Kurier“ ist bei einer Abstimmung folgendes Er­gebnis herausgekommen: 85 Prozent wollen, dass umgehend Neuwahlen stattfinden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und es werden von Tag zu Tag mehr, die dafür sind, da haben Sie schon Recht! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, das nicht, aber ich denke, über 80 Prozent werden es jetzt schon locker sein, bald an die 90 Prozent. Das kommt alles noch. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Nein, nicht 200 Leute! 9 213 Personen haben sich die Arbeit gemacht und haben da abgestimmt.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich traurig – ich sage bewusst: traurig (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP) –, dass Sie genau dann, wenn Sie keine Argumente mehr haben – Paradebeispiel ist da Ihr Kollege Kühnel, der macht das ja immer wieder –, hier nur mehr herausschreien und irgendwelche nebulose Sachen in den Raum stellen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Was sagt Ambrozy? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Natürlich ist es dann für Sie das Einfachste, zu schreien – und immer wieder das zu wiederholen, was man Ihnen allen ganz offensichtlich aufgeschrieben hat. Sie wieder­holen das ja pausenlos, Herr Kühnel! – Schön und gut, nur: Wir haben das in der Zwischenzeit bereits mehrmals gehört! – Das aber hilft wirklich nichts im Hinblick auf die Zukunft Österreichs!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben deshalb folgenden Antrag einge­bracht:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Roswitha Bachner, Dr. Ruperta Lich­tenecker, Reisenberger und Kolleginnen betreffend Amtsenthebung der Bundes­regie­rung

Durch die Spaltung der Regierungsfraktion FPÖ in FPÖ und BZÖ ist die Regierung handlungsunfähig. Die parlamentarische Mehrheit ist nicht gesichert. Nur durch Neu­wahlen kann Österreich wieder eine handlungsfähige Regierung bekommen, hinter der eine deutliche Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher steht.

Diese Einschätzung teilen laut einer OMG-Umfrage auch 57 Prozent der österrei­chi­schen Bevölkerung, und nur 32 Prozent sind für eine Weiterführung der ÖVP/BZÖ-Koalition.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Bundesräte daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne des Artikels 74 Abs. 3 B-VG dem Herrn Bundespräsidenten mitzuteilen, dass sie über ihren Wunsch des Amtes zu ent­heben ist.

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsparteien: Geben Sie Öster­reich eine Chance! Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Bravorufe bei der SPÖ.)

20.52



BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 166

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Professor Konecny (die Bun­desräte von den Freiheitlichen kommen wieder in den Sitzungssaal zurück – lebhafter Beifall und Oh-Rufe bei der SPÖ), Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Amtsenthebung der Bundesregierung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich lasse nun über den genannten Entschließungsantrag abstimmen. – Bitte, Platz zu nehmen!

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrätinnen und Bundesräte von SPÖ und Grünen heben die Hand. Auch der freiheitliche Bundesrat Mag. Gudenus hebt die Hand. Er wird dabei von hinter ihm sitzenden Bundesrätinnen behindert. – Beifall sowie Bravorufe bei der SPÖ und den Grünen für Bundesrat Mag. Gudenus. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Heftiger Widerspruch sowie zahlreiche Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Gegenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Stadler: Tiefnig hat mitgestimmt!)

Ich lasse die Abstimmung wiederholen; ich habe nur gesehen, dass Herr Kollege Gudenus mitgestimmt hat. (Bundesrat Stadler: Tiefnig hat mitgestimmt! Eine Frech­heit! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zur Geschäftsbehandlung: Bitte, Herr Kollege Konecny.

 


20.54.42

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident, es scheint mir hier die Mathematik nicht richtig angewendet zu werden! Ich bin zunächst einmal einigermaßen verblüfft darüber, Herr Präsident, dass es bei uns üblich ist, dass Bundesräte hier – egal, ob irrtümlich oder nicht; das ist nicht mein Thema – beinahe mit Brachialgewalt (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax) am Heben der Hand behindert werden, Frau Kollegin! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Das ist das eine Faktum.

Das zweite Faktum ist: Es gab eine weitere Stimme hiefür; ich konnte sie nicht identi­fizieren. (Rufe bei der SPÖ: In der letzten Reihe hinten! Tiefnig! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Tiefnig hat die Hand gehoben! – Gegenrufe bei der ÖVP.)

Und drittens: Wenn ich mich richtig entsinne, hat der Bundesrat 62 Mitglieder. Die beiden den Antrag stellenden Fraktionen verfügen über 30 Stimmen. Herr Kollege Gudenus hat jetzt bekräftigt (Bundesrat Mag. Gudenus nickt zustimmend), dass er die Hand absichtsvoll oben hatte. Das sind also 31 Stimmen! Und da es nur 30 Gegen­stimmen geben kann, ist dieser Antrag angenommen. (Lang anhaltender lebhafter Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei den Grünen.)

20.55


Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Kollege Konecny, Sie haben vergessen, dass ich auch noch da bin (demonstrativer Beifall bei der ÖVP) und dass der Präsident – wenngleich er in der Regel an einer Abstimmung nicht teilnimmt – seine Stimme abgeben kann, soweit er nicht Stimmengleichheit herbeiführt. Offenkundig ist das der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll720. Sitzung / Seite 167

Ich erkläre daher, dass ich mein Stimmrecht in diesem Falle nicht ausüben konnte sowie, dass 31 Stimmen für und 30 Stimmen gegen diesen Antrag abgegeben wurden.

Der Antrag ist somit angenommen. (193/E-BR/2005.)

(Anhaltender stehend dargebrachter lebhafter Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei den Grünen.)

20.57.00 Einlauf

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 2306/J bis 2312/J, eingebracht wurden. (Unruhe im Saal. – Vizepräsident Weiss gibt das Glocken­zeichen.)

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Mittwoch, der 25. Mai 2005, 9 Uhr, in Aussicht genom­men.

Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass im Anschluss an die 721. Sitzung des Bun­desrates eine weitere Sitzung des Bundesrates stattfinden soll.

Für die Tagesordnung dieser beiden Sitzungen kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchs­recht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 23. Mai 2005, ab 14 Uhr, vorge­sehen.

*****

Die Sitzung ist geschlossen.

20.57.58 Schluss der Sitzung: 20.58 Uhr

 

 

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