Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

19. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Freitag, 20. März 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

19. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                      Freitag, 20. März 2020

Dauer der Sitzung

Freitag, 20. März 2020: 12.01 – 18.29 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Absatz 2 der Ge­schäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Tun, was notwendig ist“

2. Punkt: Bericht über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tele­kommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversi­cherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ge­bührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsge­richtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozess­ordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustell­gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitä­ten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfah­ren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsge­richtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung ei­nes Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird


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4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsta­rifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020)

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020)

7. Punkt: Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts­strafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer

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Inhalt

Nationalrat

Erklärung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka anlässlich der bestätigten Cov-Infektion eines Mandatars ....................................................................................................................... 25

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 7

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 112 und 111 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ....................................................................................................... 7

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG              ................................................................................................................................. 8

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  25, 112

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 119

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 120

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Tun, was notwendig ist“ ....................................................... 8

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................... 9

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 GOG ............................ 8

RednerInnen:


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August Wöginger ......................................................................................................... 11

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 12

MMag. DDr. Hubert Fuchs .......................................................................................... 14

Sigrid Maurer, BA ........................................................................................................ 15

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 17

Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 20

Dr. Dagmar Belakowitsch ........................................................................................... 21

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ...................................................................................... 23

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 24

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeord­neten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundes­gesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsver­fassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührenge­setz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivil­dienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsge­richtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Straf­prozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmenge­setz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Ge­setz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizin­produktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pfle­gefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fris­ten für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädago­gischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Stu­diengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungs­verfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwal­tungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betref­fend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesell­schaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) ................................................................................... 26

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (53 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsge­setz 2012 geändert wird (101 d.B.)              ............................................................................................................................... 26

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (34 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsge­setz geändert wird (100 d.B.)                         26

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (19 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Dis­ziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das No­tariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwalts-


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tarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020) (92 d.B.) .......................................................................................................................... 26

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Is­land und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bun­desgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitglied­staaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichts­hof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerich­ten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Straf­rechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020) (93 d.B.) .................................................. 27

7. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordne­ten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer (111 d.B.) ............... 27

RednerInnen:

Bundeskanzler Sebastian Kurz .................................................................................. 27

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ................................................................................ 29

August Wöginger ......................................................................................................... 31

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ................................................................................. 32

Herbert Kickl ................................................................................................................. 34

Dr. Elisabeth Götze ...................................................................................................... 37

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 39

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ........................................................ 43

Bundesminister Rudolf Anschober ........................................................................... 44

Mag. Michaela Steinacker ........................................................................................... 46

Eva Maria Holzleitner, BSc .......................................................................................... 48

Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 54

Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 56

Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 59

Peter Haubner ............................................................................................................... 64

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .................................................................. 74

Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 74

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................... 81

Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 86

Mag. Martina Künsberg Sarre .................................................................................... 87

Maximilian Lercher ...................................................................................................... 88

Mag. Christian Ragger ................................................................................................. 96

David Stögmüller ......................................................................................................... 96

Mag. Felix Eypeltauer .................................................................................................. 98

Mag. Hannes Amesbauer, BA .................................................................................. 101

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 104

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ............................................................................. 106

Pia Philippa Strache ................................................................................................... 110

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrnehmung der Aufgaben nach Epide­miegesetz“ – Ablehnung ...  51, 115

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“ – Ablehnung ..............................................................................................................  52, 116


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Ver­eine“ – Ablehnung .............  53, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaltverzicht der Energie­wirtschaft während der Corona Krise“ – Annahme (13/E)      58, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Informationskampagne Mietzinsminderungsansprü­che bei Geschäftsraummieten“ – Ablehnung            62, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“ – Ab­lehnung ............................  78, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“ – Ab­lehnung ...................................  79, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Hel­den der Corona-Krise“ – Ablehnung  91, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risi­kogruppen“ – Ablehnung ...  92, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einvernehmliche Verlängerung von Mietvertragsfristen als Notmaßnahme in der Corona-Krise“ – Ablehnung  99, 116

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Pri­vatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“ – Ablehnung                                                                                                 102, 117

Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Miteinbeziehung des Parlaments beim Här­tefallfonds“ – Ablehnung  108, 117

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 112, 101, 100, 92 und 93 d.B. .......................... 112

Annahme des Ausschussantrages in 111 d.B. ............................................................ 112

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Leistungen der Exekutive (400/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Schließung von Be­zirksgerichten (401/A)(E)

Anfragebeantwortungen


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der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (609/AB zu 633/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kolle­gen (610/AB zu 606/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (611/AB zu 630/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (612/AB zu 632/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (613/AB zu 636/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (614/AB zu 628/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (615/AB zu 634/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (616/AB zu 584/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (617/AB zu 587/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (618/AB zu 588/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (619/AB zu 590/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (620/AB zu 591/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (621/AB zu 574/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (622/AB zu 610/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (623/AB zu 594/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (624/AB zu 617/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (625/AB zu 612/J)


 


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12.01.51Beginn der Sitzung: 12.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

12.01.55*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf die Sitzung eröffnen und Sie ersuchen, Platz zu nehmen und dabei die Abstände einzuhalten sowie die hygienischen Vorkehrungsmaßnahmen zu beach­ten – es stehen überall Desinfektionsmittel bereit – und generell Abstand zu halten.

Ich grüße auch die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten.

Wir sitzen also wieder im empfohlenen Sicherheitsabstand; ein großer Teil der Abge­ordneten hat auf der Galerie Platz genommen. Heute finden auch die Abstimmungen über die Verhandlungsgegenstände in dieser gelockerten Sitzordnung – geblockt am Ende der Sitzung – statt. Es gibt auch auf der Galerie eine klare Zuordnung der Plätze zu den Fraktionen, und ich darf die Abgeordneten auf der Galerie ersuchen, sich bei den Abstimmungen dort aufzuhalten.

Als verhindert gemeldet sind für die heutige Sitzung insgesamt 42 Abgeordnete, näm­lich Hermann Gahr, Kira Grünberg, Ing. Josef Hechenberger, Franz Hörl, Rebecca Kirchbaumer, Andreas Minnich, Dr. Josef Moser, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtschel­ler, Gabriela Schwarz, Johann Singer, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Ruth Be­cher, Mag. Thomas Drozda, Cornelia Ecker, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Karin Grei­ner, Klaus Köchl, Maximilian Köllner, MA, Robert Laimer, Sabine Schatz, Dr. Harald Troch, Ing. Markus Vogl, Petra Vorderwinkler, Petra Wimmer, Rainer Wimmer, Mag. Selma Yildirim, Nurten Yılmaz, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Hauser, Alois Kainz, Peter Wurm, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Barbara Neßler, Bedrana Ribo, MA, Mag. Nina Tomaselli, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loa­cker, Dr. Johannes Margreiter.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 609/AB bis 625/AB

*****

Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr live übertragen wird; anschließend wird sie in der TVthek kommentiert über­tragen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 und 7 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.


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Bei den Punkten 2 und 7 handelt es sich um den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend 2. COVID-19-Gesetz, 112 der Beilagen, sowie um den Bericht des Immunitäts­ausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, 111 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen – auf der Galerie mit Handzeichen. Danke schön. Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 2 bis 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde folgende Redeordnung vereinbart:

Tagesordnungspunkt 1: Erklärung des Bundesministers für Finanzen: 10 Minuten, zwei RednerInnenrunden nach Klubstärke, jeweils 10 Minuten pro Klub.

Tagesordnungspunkte 2 bis 7: zwei Wortmeldungen von der Regierungsbank, eine RednerInnenrunde, zwei Wortmeldungen von der Regierungsbank, weitere RednerIn­nenrunden. Den Mitgliedern der Bundesregierung kommen insgesamt 30 Minuten und den Klubs je 30 Minuten Redezeit zu.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung der eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.

12.06.121. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Absatz 2 der Ge­schäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Tun, was notwendig ist“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden, ausreichend unterstützten Verlangen eine Debatte statt­finden.

Die Redeordnung ist bekannt.

Ich darf dem Finanzminister das Wort erteilen. – Bitte.



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12.06.35

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Aber auch meine sehr geehr­ten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Außergewöhnliche Zeiten ver­langen nach außergewöhnlichen Maßnahmen, und wir leben zweifellos an einer Zeiten­wende. Dass es in dieser Situation zum ersten Mal seit 1953 keine klassische Budget­rede gibt, ist da fast schon die banalste Maßnahme und hoffentlich auch eine Ausnah­me in der Geschichte der Zweiten Republik.

Im Februar hatten wir noch eine gänzlich andere Situation vor uns: Wir hatten damals in Österreich eine Rekordbeschäftigung. Noch zu Beginn letzter Woche, am 9. März, hat es eine Presseaussendung eines österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitutes gegeben, in der Folgendes zu lesen war – ich möchte das kurz zitieren : „Die Ergeb­nisse“ des Konjunkturtests „zeigten im Jänner und Februar eine leichte Aufhellung der Stimmung in den österreichischen Unternehmen. [...] Auch im“ Konjunkturtest „zeigten sich bislang noch keine Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie.“

Das war letzte Woche, Montag. Heute, circa zehn Tage später, ist die Welt eine ande­re, auch aus Sicht des Finanzministers. Das Coronavirus hat sich von einer mutmaß­lich chinesischen Herausforderung zu einer weltweiten Pandemie entwickelt. Mittler­weile gibt es in Österreich viele Tausend Infizierte und leider auch schon Todesopfer zu beklagen, das gesellschaftliche Leben ist faktisch zum Erliegen gekommen, die Men­schen haben Ängste, und ganz Österreich befindet sich quasi im Notbetrieb.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken – bei allen Einsatzkräften, bei den Ärztinnen und Ärzten, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheits­bereich, bei allen Behörden, die in den letzten Tagen so intensiv daran gearbeitet ha­ben, das Schlimmste zu verhindern und zu helfen, wo es nur geht, und vor allem auch bei den stillen Heldinnen und Helden des Alltags: bei den Supermarktkassiererinnen, bei den Reinigungskräften, bei den U-Bahn-Fahrern und bei den Zivil- und Präsenzdie­nern. Ein großes Danke an Sie alle! (Allgemeiner Beifall.)

Noch vor circa zwei Wochen hätte ich eine Budgetrede vorbereitet gehabt, in der ich von einem soliden Überschuss gesprochen hätte. Am Montag letzter Woche, als die soeben zitierte Presseaussendung gekommen ist, waren wir im Finanzministerium ge­rade dabei, einzelne Halbsätze aus der Budgetrede zu adaptieren, Begriffe an Stellen, die vielleicht anders besser formuliert wären, durch andere zu ersetzen.

Am Dienstag, als die Bundesregierung die Maßnahmen zur Einschränkung des öffent­lichen Lebens verhängt hat, bei denen es darum gegangen ist, dass Veranstaltungen mit einer gewissen Besucherzahl nicht mehr stattfinden dürfen und abgesagt werden, habe ich dann mit einigen Wirtschaftsforschern dieses Landes telefoniert, um eine Ein­schätzung zu bekommen, was denn das für das Budget und für die Budgetrede, die ich, vom damaligen Zeitpunkt aus gesehen in einer Woche, halten sollte, heißt. Und es war nicht ganz klar, welche Einschätzung da gilt. Manche haben gesagt: 0,2 Prozent Wirtschaftswachstumseinbruch, andere: 0,3? 0,4? 0,5?

Wir haben dann im Finanzministerium etwas gemacht, was so auch noch nicht passiert ist: Wir haben eine Woche vor dem Vorlegen des Budgets die Einnahmenschätzung nochmals adaptiert – von einem doch soliden Überschuss in Richtung minus 600 Mil­lionen Euro im administrativen Budget.

Am Mittwoch habe ich die gesamte Budgetrede genommen und weggeworfen, weil wir gewusst haben: Es wird noch ganz anders kommen.

Eine Ausnahmesituation erfordert zweifellos auch Ausnahmemaßnahmen, und daher gelten für dieses Budget gänzlich andere Maßstäbe als für frühere Budgets. Es ist ein Budget der Krise, ein Budget, welches die bittere Wahrheit der Krise, soweit es geht, in


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Zahlen wiedergeben muss, welches aber auch sicherstellt, dass wir gemeinsam mög­lichst alles tun, damit die Menschen ihre Fixkosten decken können und damit möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Es soll ein Weg aufgezeigt werden, wie wir als Ös­terreich es gemeinsam schaffen können, gut durch diese Krise hindurchzukommen.

Entscheidend ist in dieser Situation nicht – das sage ich aus voller Überzeugung –, wel­che Zahl am Ende des Jahres im Rechnungsabschluss steht, sondern entscheidend wird einzig sein, wie viele Menschenleben wir gerettet haben, wie viele Arbeitsplätze wir gesichert haben und wie viele Unternehmen wir vor der Insolvenz bewahrt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist meine feste Überzeugung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir können jetzt noch nicht absehen, welche Zahlen am Ende des Tages dort stehen werden, aber wir wollen tun, was notwendig ist – da darf ich mich auch bei Ihnen allen bedanken, denn wir haben bereits am Wochenende damit begonnen. Wir haben am Wochenende einen Soforthilfefonds über 4 Milliarden Euro aufgesetzt und ihn hier im Hohen Haus beschlossen. Ich danke allen im Parlament vertretenen Fraktionen für die Flexibilität und Mitarbeit und dafür, dass das so schnell möglich war. Es ist darum ge­gangen, das notwendige Geld für den Gesundheitsbereich und für die unmittelbaren Bedürfnisse der Menschen schnell zur Verfügung zu stellen, damit auch die Angst genommen wird, dass Fixkosten nicht mehr gedeckt werden können. Wir haben bereits die ersten Auszahlungen aus diesem Fonds vorgenommen: circa 130 Millionen Euro für den Ankauf von Atemmasken, Schutzanzügen et cetera.

Wir haben darüber hinaus diesen Fonds mit einer Überschreitungsermächtigung be­reits im Budget abgebildet, und er findet sich auch schon im gesamtstaatlichen Defizit wieder. Das gesamtstaatliche Defizit nach Maastricht wird inklusive dieses Fonds 1 Prozent betragen. Was das administrative Defizit betrifft, ist die Überschreitungser­mächtigung, so wie es haushaltsrechtlich gehört, noch nicht drinnen.

Das war aber nur ein erster Schritt. Wir haben diese Woche ein weiteres Paket präsen­tiert: einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft, für die Arbeitsplätze in Österreich in der Höhe von insgesamt 38 Milliarden Euro. Zusätzlich zu den 4 Milliar­den Euro werden circa 15 Milliarden Euro Hilfs- und Kompensationsfonds hinzukom­men, vor allem für jene Unternehmen, die besonders von den Maßnahmen, die die Bundesregierung gesetzt hat, um die Ausbreitung des Virus zu reduzieren, betroffen sind.

Wir haben circa 10 Milliarden Euro für Steuerstundungen vorgesehen. Wir haben – da darf ich Ihnen aktuelle Zahlen nennen – seit Montag in den Finanzämtern 21 163 An­träge auf Vorauszahlungsherabsetzung oder Steuerstundung erhalten. Davon sind bis gestern Abend bereits 18 860 erledigt worden, also knapp 90 Prozent. Ich darf mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium für dieses schnelle und unbürokratische Vorgehen bedanken – vielen Dank! (Allgemeiner Beifall. – Zwischen­ruf des Abg. Matznetter.)

Weitere circa 9 Milliarden Euro sind für Garantien und Haftungen vorgesehen, um auch in den Unternehmen die Liquidität sicherzustellen. Das wird sich natürlich auf das Bud­get auswirken, das kann man gar nicht verhehlen.

Ich habe immer gesagt, ein ausgeglichener Haushalt ist wichtig, aber ja, die Gesund­heit der Österreicherinnen und Österreicher, die Arbeitsplätze in diesem Land und der Standort sind wichtiger. Die Spielräume, die wir uns in den letzten Jahren durch eine solide Budgetpolitik erarbeitet haben, versetzen uns jetzt in die Lage, rasch und unbü­rokratisch helfen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dieses Budget ist eine Momentaufnahme in Zeiten einer großen Krise, zweifellos der größten Krise, die meine Generation in Österreich je erlebt hat. Niemand weiß wirklich,


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wie lange sie dauern wird, und niemand weiß, wie weitreichend die Folgen sein wer­den. Was wir aber wissen, ist, dass wir alles tun werden, um die Gesundheit der Öster­reicherinnen und Österreicher zu erhalten, die Arbeitsplätze zu sichern und den Stand­ort durch die Krise durchzutragen – koste es, was es wolle. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

12.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobmann August Wö­ginger. – Bitte.


12.15.58

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Heute findet eine Budgeterklärung in einer ganz außergewöhnlichen Zeit, ja, ich würde sagen, in einer Ausnahmesituation statt. Wir leben derzeit nicht in ei­ner normalen politischen Welt, sondern wir befinden uns mitten im Krisenmanagement.

Innerhalb nur weniger Tage hat sich unser Leben in Österreich und eigentlich auch in Europa völlig verändert. Seit Montag befindet sich Österreich in einem Notbetrieb. Schulen, Gastronomiebetriebe und viele Handelsgeschäfte sind geschlossen. Wir ge­ben uns die Hände nicht mehr, soziale Kontakte müssen unbedingt auf ein Minimum reduziert werden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Bevölkerung ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass dieser Notbetrieb auch angenommen wird. Über 90 Pro­zent der Bürgerinnen und Bürger unterstützen diese Maßnahmen, und ich empfehle den restlichen 10 Prozent, das auch zu tun, insbesondere der älteren Generation. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Wir müssen aber auch sagen: Was ist noch möglich in diesem Land? – Natürlich ist es möglich, zur Arbeit zu gehen; Homeoffice soll gemacht werden, wo immer es geht; das ist keine Frage. Wir brauchen aber auch eine funktionierende Infrastruktur. Ich möchte heute neben dem gesamten Sicherheitspersonal und Gesundheitspersonal, den Reini­gungskräften und natürlich auch den Verkäuferinnen und Verkäufern zwei Gruppen ganz herzlich danken: zum Ersten den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern – diese werden überhaupt nicht erwähnt –, sie sind diejenigen, die dafür sorgen, dass letzten Endes ganz, ganz wichtige Dinge für uns noch transportiert werden. Ein ganz herzliches Dan­keschön allen, die für uns in den Lkws sitzen! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Ich bedanke mich zum Zweiten bei jener Gruppe, die täglich dafür sorgt, dass unsere Tische mit hochqualitativen Lebensmitteln gedeckt bleiben. Wir wissen das oft erst, meine Damen und Herren, in einer absoluten Notsituation zu schätzen – ich persönlich schätze das immer, mein ganzes Leben lang, weil ich auch so erzogen wurde. Jetzt ist es unbedingt notwendig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern dafür sorgen, dass wir jeden Tag hochqualitative Lebensmittel auf den Tisch bekommen, denn das brauchen wir, meine Damen und Herren, auch zum Überleben. (Beifall bei ÖVP und Grünen so­wie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Wir können einkaufen gehen, zum Arzt, zur Apotheke. Bitte halten Sie auch den not­wendigen Abstand ein! Wir helfen jenen, die Nachbarschaftshilfe benötigen, die sich selber sozusagen nicht helfen können. Ich merke auch, dass die Familienverbände wirklich gut funktionieren, auch, dass Alt und Jung nicht zusammenkommen, was sehr zu empfehlen ist. Zum Spazieren eine Anmerkung: Spazieren zu gehen und sich die Füße zu vertreten bedeutet nicht, für den Triathlon zu trainieren! Es gibt leider Gottes Bilder, die zeigen, dass sich Menschen auf gewissen Plätzen in einem Übermaß an­sammeln. Ich kann nur appellieren: Halten Sie wirklich den notwendigen Abstand und meiden Sie größere Ansammlungen!


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Ich halte heute bewusst keine Rede zum Budget, weil ich glaube, dass die Situation es erfordert, die Gesundheit der Menschen in den Vordergrund zu stellen und alles dafür zu tun. Der Finanzminister hat ausgeführt, er hat dem Parlament sozusagen eine Mo­mentaufnahme vorgelegt. Wir werden das nach Ostern weiter behandeln, wenn wir das können. Es wird in diesem Bereich noch viele Veränderungen geben, eben auch auf­grund der gesetzten Maßnahmen, die wir jetzt sukzessive umsetzen.

Es geht in dieser Situation um die Gesundheit der Menschen und nicht um ein ausge­glichenes Budget. Wir haben in den letzten Jahren gut gewirtschaftet, jetzt müssen wir helfen.

Ich möchte mich bei der Bundesregierung bedanken, vor allem auch bei Ihnen, Herr Finanzminister und Herr Vizekanzler, beim Bundeskanzler, bei allen Regierungsmitglie­dern, und eines noch einmal erwähnen (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der vor dem Hintergrund einer rot-weiß-roten Fahne die Volumina der einzelnen Hilfspakete aufgelistet sind): Wir haben letzten Endes ein 38-Milliarden-Euro-Paket vorliegen. Es ist ein rot-weiß-roter Schutzschirm, der hier für die Menschen in Österreich aufge­spannt wird: für die Unternehmerinnen und Unternehmer, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die gesamte Bevölkerung. Ich zolle der Bundesregierung Aner­kennung, Wertschätzung und Respekt, dass das in dieser kurzen Zeit möglich gewor­den ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordne­ten der NEOS.)

Wir helfen damit rasch, wir helfen so gut wie möglich auch unbürokratisch. Wir setzen heute noch weitere Schritte, es geht um Steuerstundungen, ein Soforthilfepaket, die Umsetzung der Kurzarbeit, Garantien und Haftungen, damit wir letzten Endes Arbeits­plätze sichern und die Liquidität in den Unternehmen so gut wie möglich sicherstellen können.

Wir helfen, wo wir können, auch mit einer ausreichenden Summe, würde ich einmal sa­gen. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass das für die ersten Wochen reichen wird. Ich unterstreiche den Satz des Bundeskanzlers: „Koste es, was es wolle“; jetzt sind Hilfe und Unterstützung angesagt.

Dafür, meine Damen und Herren, sind wir gewählt worden: um für Sie zu arbeiten. Wir wurden gewählt, um Sie auch zu beschützen. Wir in Österreich halten zusammen, ge­meinsam werden wir diese Krise meistern. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

12.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.


12.22.16

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie war ein Budget so schnell obsolet wie dieses. Das ist kein Vor­wurf an irgendjemanden, aber ich glaube, 4 Stunden nachdem es dem Parlament über­mittelt worden war, war es eigentlich schon Geschichte – das zeigt, in welch rasanter Zeit wir leben –, weil das Budget, in dem nur 4 Milliarden Euro vorgesehen waren, auf­grund der Erhöhung des Pakets von 4 Milliarden Euro auf 38 Milliarden Euro natürlich massiv umgeschrieben werden muss. Das werden wir jetzt im Parlament machen.

Ich glaube, das ist auch richtig so, denn am Ende dieser Krise wird man den Erfolg nicht daran messen, wie hoch das Defizit war, wie hoch die Verschuldung ist, sondern man wird ihn daran messen, wie wenige Menschen gestorben sind, wie wenige Men­schen arbeitslos geworden sind und wie wenige Betriebe zusperren mussten. Das sind die Zahlen, auf die wir uns konzentrieren müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP, FPÖ und NEOS.)


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Ich glaube, dass es gerade in einer Situation wie jetzt notwendig ist, dass wir schnell helfen und dass wir auch Klarheit und Sicherheit schaffen, das heißt, dass die Leute klar wissen, was gilt.

Das ist uns zum Beispiel betreffend Kurzarbeit nicht ideal gelungen. Wir werden diese Woche – wir sind knapp davor, es ist ja nur noch der heutige Tag – die Grenze von 100 000 zusätzlichen Arbeitslosen überschreiten. Es ist leider nicht gelungen, zu erreichen, dass bereits letzten Sonntag jeder Unternehmer, jede Unternehmerin ganz genau wusste, wie dieses Paket aussieht, und die Sicherheit hatte, dass die Kurzarbeit das bessere Modell ist – für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Unternehmer. In der Zwischenzeit ist das gelungen, aber wir haben da Zeit verloren.

Es ist vieles in diesem zweiten Coronapaket, das heute beschlossen wird, richtig, aber es gibt einige Dinge, da weiß man jetzt schon, dass das zu wenig ist, zu klein ist oder nicht schnell genug hilft und mitunter auch nicht die notwendige Sicherheit schafft. Das 1-Milliarden-Euro-Paket, der Härtefonds für die kleinen Unternehmen, für die EPUs, für die Non-Profit-Organisationen ist natürlich zu klein. Da gibt es einen Deckel von 1 Mil­liarde Euro. Das bedeutet, die kleinsten Unternehmen bekommen, obwohl sie fast 20 Prozent der Beschäftigten haben, etwa 8 Prozent der Hilfe. Das ist zu wenig. Es gibt keinen Deckel für die Großen. Wieso gibt es einen Deckel für die Kleinen? Wir müssen diesen Deckel für die Kleinen wegbekommen, der ist zu niedrig. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Die Abwicklung im Zusammenhang mit diesem Härtefonds, bei dem es wirklich um die kleinsten und kleinen Unternehmen geht – bis zehn Beschäftigte, bis 20 Beschäftigte –, um die Zehntausenden Einpersonenunternehmen, die Non-Profit-Organisationen, wird jetzt nicht vom Finanzamt vorgenommen, wie wir das vorgeschlagen haben – obwohl wir wissen, das Finanzamt arbeitet wahnsinnig effizient, wahnsinnig schnell. Der Fi­nanzminister hat gerade gesagt, 90 Prozent der Anträge, die diese Woche reingekom­men sind, wurden diese Woche erledigt.

Das, was man jetzt macht, ist, dass man innerhalb der Wirtschaftskammer eine Struk­tur aufbaut, eine neue Datenbank. Man hat die Daten nicht, die Leute dort müssen erst eingeschult werden. Alle Daten sind im Finanzministerium, die müssen erst rübertrans­feriert werden, und das Finanzministerium hat dreimal so viele Mitarbeiter wie die Wirt­schaftskammer. Es wird dreimal so lange dauern, bis diese Soforthilfe, diese Schnell­hilfe die Kleinunternehmen erreicht, weil man das über die Wirtschaftskammer und nicht über die Finanzämter macht. Das halten wir für falsch. (Rufe bei FPÖ und NEOS: Wir auch!) Wir müssen schnell helfen, und über die Finanzämter können wir schnell helfen. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Es gibt zumindest zwei Punkte, betreffend die nicht jene Klarheit herrscht, die alle brauchen. Das eine sind die Mieten: Ein kleines Unternehmen, das jetzt behördlich zu­gesperrt wurde, das keinerlei Einnahmen mehr hat, hat jetzt eine Lösung für die Mit­arbeiter, aber es hat keine Lösung für die Miete. Jetzt wochen- und wahrscheinlich mo­natelang Miete zu zahlen, ohne Einnahmen zu haben, das wird nicht gehen.

Es gibt ein allgemeines Gesetz, ein 100 Jahre altes Gesetz, von dem viele sagen, das gelte eh (Abg. Scherak: 300 Jahre! – Abg. Meinl-Reisinger: Nicht über das ABGB schimpfen!); andere sagen, das werde nicht gelten. Das ist nicht die Sicherheit, die wir brauchen. Unterschiedliche Richter werden das womöglich unterschiedlich sehen. Wir brauchen Klarheit, deswegen haben wir gesagt: Schreiben wir das ins Gesetz hinein! Die Unternehmen, die behördlich zugesperrt worden sind, brauchen für die Dauer der Sperre keine Miete zu zahlen, weil wir sie dazu zwingen, zuzusperren. Diese Klarheit fehlt. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Eine weitere Unklarheit betrifft die Steuerbefreiung. Im ursprünglichen Entwurf war ein­fach eine Klarstellung drinnen: Alle Hilfen aus diesen verschiedenen Töpfen sind steu-


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erfrei. – Das ist jetzt gestrichen worden. Die im Finanzministerium sagen, wir brauchen das nicht reinzuschreiben, weil das eh steuerfrei sei. – Ganz ehrlich: Dann schreiben wir es trotzdem rein, weil es dann für alle klar ist, wenn es dort schwarz auf weiß steht, dann ist es klargestellt; und wir brauchen diese Klarheit für die Arbeitnehmer, wir brau­chen diese Klarheit für die Kleinstbetriebe und auch für die großen Betriebe. Wir brau­chen diese Klarheit, und das kann man auch reinschreiben, um diese Klarheit zu er­reichen, damit es nicht, wie es betreffend Kurzarbeit war, ein paar Tage Unklarheit gibt und Zigtausende Arbeitslose, die wir uns hätten ersparen können. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Worauf wir auch wirklich achten müssen, sind Ungerechtigkeiten. Im Moment ist es so, dass zum Beispiel Betriebe in Ischgl 100 Prozent Ersatz bekommen, Betriebe in Obertauern nicht. – Das geht nicht. Wir brauchen die gleichen Regeln für alle Betriebe in Österreich. Die Hotels in Obertauern leiden jetzt genauso wie die Hotels in Ischgl oder in Sankt Anton, aber die einen bekommen mehr, die anderen weniger. Das geht nicht. Wir brauchen eine faire Behandlung aller, und da ist vor allem der Bundeskanzler gefordert, dass er dafür sorgt, dass die Verordnungen, die es in Tirol gegeben hat, ge­nau so sind, wie sie für ganz Österreich gelten. Das brauchen wir. Wir brauchen diese Gerechtigkeit.

Ein letzter Punkt noch: Wir müssen jetzt über Themen reden, die vor wenigen Wochen noch unklar und strittig waren. Ich bringe jetzt nur zwei Beispiele: Das eine ist natürlich ein bedingungsloses Grundeinkommen; wenn das einen Sinn macht, dann muss man darüber nachdenken, ob wir das jetzt zumindest befristet brauchen. Das Zweite ist das sogenannte Helikoptergeld, das ist ein Notenbankinstrument.

Das sind Dinge, über die wir jetzt einfach tabulos diskutieren müssen, dahin gehend, ob wir das brauchen, denn ich fürchte, diese Krise ist nicht eine Krise von Tagen oder von Wochen, sondern da wird es – wie der Gesundheitsminister immer sagt – um Mo­nate gehen, und da werden wir über weitere Instrumente nachdenken müssen. – Vie­len Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.30


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


12.30.25

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! In schwie­rigen Zeiten braucht es einen nationalen Schulterschluss. Dieser darf aber nicht ein­seitig sein, liebe Mitglieder von den Regierungsparteien. Dass das 4-Milliarden-Euro-Hilfspaket, das wir letzten Sonntag beschlossen haben, nicht ausreichen wird, war der Opposition schon am Sonntag klar (Abg. Meinl-Reisinger: Schon am Samstag!), den Regierungsparteien noch nicht. Dass Einpersonenunternehmen und die Klein- bezie­hungsweise Kleinstunternehmen vom ersten Hilfspaket nicht profitieren werden, war der Opposition schon am Sonntag klar (Abg. Meinl-Reisinger: Schon am Samstag!), den Regierungsparteien noch nicht.

Im zweiten Hilfspaket werden jetzt endlich auch Einpersonenunternehmen und die Kleinstunternehmen berücksichtigt. Ohne den Druck der Oppositionsparteien wären diese mit Masse durch den Rost gefallen und hätten ihre finanzielle Hilfe erst dann er­halten, wenn es schon viel zu spät gewesen wäre. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

Wenn ich schon in Konkurs bin, nützt mir die Finanzhilfe der Bundesregierung auch nichts mehr.

Vom zweiten Hilfspaket ist auf jeden Fall 1 Milliarde Euro für die Einpersonenunterneh­men und für die Kleinstunternehmen in einem Härtefallfonds vorgesehen. Wenn diese


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Unternehmer nicht auch einen Teil des restlichen Hilfspakets – in Summe 38 Milliarden Euro – erhalten werden, wird auch diese 1 Milliarde Euro mit Sicherheit zu wenig sein.

Unerklärlich ist auch, warum der Härtefallfonds von der Wirtschaftskammer Österreich und nicht durch die Finanzämter abgewickelt wird. Die Finanzämter haben alle Daten, die sie zur Abwicklung des Härtefallfonds benötigen, und die Finanzämter haben auch die entsprechenden Kapazitäten. Bedienstete der Finanzämter zwingt man jetzt teilwei­se zum Urlaubsabbau und zum Abbau von Gleitzeitguthaben. Das wäre nicht not­wendig, wenn man die Finanzämter mit der Auszahlung aus dem Härtefallfonds be­trauen würde. Darüber hinaus habe ich, ehrlich gesagt, kein gutes Gefühl, wenn sen­sible Steuer- und Sozialversicherungsdaten an die Wirtschaftskammer weitergegeben werden. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Noch dazu gibt es sehr viele Auszahlungsempfänger, die nicht einmal Mitglied der Wirtschaftskammer sind.

Unerklärlich ist auch – Kollege Krainer hat es schon angesprochen –, warum die Be­herbergungs- und Seilbahnbetriebe im Paznauntal und in Sankt Anton am Arlberg für einen begrenzten Zeitraum nach dem Epidemiegesetz – also inklusive des entgange­nen Gewinns – entschädigt werden sollen. Warum werden Beherbergungs- und Seil­bahnbetriebe in Tirol besser behandelt als zum Beispiel solche Betriebe in Salzburg? Das ist eine massive Ungerechtigkeit, die beseitigt werden muss. Entweder entschädi­gen wir alle nach dem Epidemiegesetz oder keinen. Extrawürste darf es hier nicht ge­ben! (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein weiteres Problem ist noch nicht zufriedenstellend gelöst: Viele Unternehmer wer­den aufgrund der Covid-19-Maßnahmen bald nicht mehr in der Lage sein, ihre Miete zu zahlen. Da braucht es eine pragmatische Lösung. Die Justizministerin hat im gestrigen Budgetausschuss eine solche Lösung verhindert und gemeint, die Mieter sollen den Rechtsweg beschreiten. Das ist keine befriedigende Lösung für die Unternehmer, Frau Justizministerin.

Diese fragwürdige und auch bürokratische Lösungskompetenz erinnert mich an den Finanzminister, der gestern im Budgetausschuss und auch heute hier im Plenum stolz darauf war, dass die Finanzämter bereits Zigtausende Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuervorauszahlungen erledigt haben.

Durch eine gesetzliche Lösung, wodurch es zu einer automatischen Anpassung bezie­hungsweise Streichung der Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuer­vorauszahlungen gekommen wäre, hätten wir den Bediensteten der Finanzämter viel Arbeit und Zeit und den Unternehmern auch die entsprechenden Steuerberatungskos­ten erspart. Diese Zeit hätten die Bediensteten der Finanzämter zum Beispiel in die Betreuung der Steuerpflichtigen sinnvoller investieren können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Finanzminister, verabschieden Sie sich vom Bürokratismus! Die Unternehmer, insbesondere die Einpersonenunternehmen und die Klein- beziehungsweise Kleinstun­ternehmen, brauchen jetzt eine unbürokratische Soforthilfe ohne Wenn und Aber. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Maurer. – Bitte.


12.36.15

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen und Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen – zu Hause, hoffe ich! Das habe ich letzten Sonntag auch gesagt. Ich hoffe, Sie sind zu Hause, und ich hoffe, Sie bleiben zu Hause. Vor wenigen Wochen,


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als wir in diese Regierung eingetreten sind, haben wir direkt damit begonnen, das Bud­get zu verhandeln. Ein Budget verhandelt man in der Regel nicht mit dem Koalitions­partner, sondern quasi gegen das Finanzministerium. Das ist für alle betroffenen Minis­terien gleich.

Es war klar, es ist ein Übergangsbudget, das Jahr ist schon fortgeschritten, dieses Re­gierungsprogramm wird noch nicht in all seinen Details abbildbar sein, weil nicht alle Projekte schon 2020 abgewickelt werden können. Wir haben uns aber darum bemüht, auch die Dinge, die wir als Prioritäten ins Koalitionsprogramm gesetzt haben – vor al­lem Klimaschutz, aber auch Lücken in der Justiz zu schließen, den Ausbau des Ge­waltschutzes im Frauenbudget –, zu verhandeln und unterzubringen.

Das ist jetzt drei, vier Wochen her. Es fühlt sich heute an, als wäre es drei, vier Monate her. Heute ist alles anders. Wenn wir vor ein paar Wochen über Millionenbeträge ge­sprochen haben, reden wir heute über Milliardenbeträge. Es sind Milliardenbeträge, die notwendig sind, um die österreichische Wirtschaft am Laufen zu halten, um die Ar­beitnehmerInnen, um die Arbeitsplätze zu sichern, um dafür zu sorgen, dass wir diese Krise, die massiv ist – die massivste Krise in der Zweiten Republik –, so gut wie mög­lich überstehen können.

Wir haben es am Sonntag in einem unglaublichen Kraftakt aller Fraktionen – an dieser Stelle noch einmal einen großen Dank dafür an alle – geschafft, die ersten Maßnah­men auf den Weg zu bringen. Wir stehen heute, fünf Tage später, wieder hier und be­schließen weitere Maßnahmen, insbesondere zur Absicherung der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen, um mit dieser extrem herausfordernden Situation bestmöglich um­zugehen.

Was mich in dieser Situation sehr froh macht, ist, dass es tatsächlich möglich ist, einen breiten Schulterschluss aller Fraktionen zu schaffen. Hinsichtlich der Grundfesten, um die es hier geht, sind wir uns einig, nämlich was die Notwendigkeit betrifft, dass wir viel Geld in die Hand nehmen müssen, um die Bevölkerung, die Unternehmen, die Arbeit­nehmerInnen zu unterstützen, zu schauen, dass wir die Auswirkungen der Maßnah­men, die wir setzen müssen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, so gut wie möglich abfedern können.

Wir haben am Sonntag 4 Milliarden Euro Soforthilfe beschlossen. Wir beschließen heu­te den Härtefallfonds, mit dem wir vor allem die Klein- und Kleinstunternehmen, Land­wirtInnen, EPUs, Künstlerinnen und Künstler unterstützen wollen, die jetzt die mas­sivsten direkten Auswirkungen haben, die nicht wie größere Firmen auf große Rückla­gen zurückgreifen können. Auch für diese gibt es selbstverständlich Maßnahmen, aber heute beschließen wir den Härtefallfonds. Wir haben außerdem nicht nur diese 4 Mil­liarden Euro, sondern wir haben weitere 34 Milliarden Euro zur Unterstützung der ös­terreichischen Wirtschaft, der österreichischen ArbeitnehmerInnen und der österreichi­schen Unternehmen in der Pipeline.

Auch über einen zweiten Aspekt bin ich sehr froh, nämlich darüber, dass wir uns hier in Österreich in einem Staat befinden, in dem wir auf gut abgesicherte Institutionen zu­rückgreifen können, auf ein Gesundheitssystem, das nicht privatisiert ist, sondern öf­fentlich finanziert ist, in dem es keine Rolle spielt, ob sich jemand eine Behandlung oder ein Medikament leisten kann, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist. Ich bin sehr froh, dass wir in Österreich uns insgesamt darauf verlassen können, dass die staatlichen Institutionen so eingerichtet sind, dass sie für alle da sind, dass sie die Be­völkerung insgesamt gut tragen können. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Ab­geordneten der Neos.)

Ich bin auch froh, dass wir in der Lage sind, diese Sofortmaßnahmen zu beschließen und als Staat zu unterstützen. Es ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Poli-


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tiker, es ist unsere Verantwortung in diesem Parlament, dafür zu sorgen, dass wir so gut wie möglich durch diese massive Krise kommen.

Wir werden heute noch viele Maßnahmen diskutieren. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei den Legistinnen und Legisten bedanken, die dieses immense Geset­zespakt, das heute beschlossen werden wird, das schon am Sonntag ausgearbeitet worden ist, ermöglicht haben. Das ist eine Gruppe, die, glaube ich, noch nicht bedankt wurde. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

12.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe noch eine Korrektur anzubringen: Ab­geordneter Köllner ist anwesend und nicht, wie irrtümlich verlesen worden, nicht an­wesend.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


12.41.40

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzmi­nister! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Herr Minister Anschober! Wenn ich hier herau­ßen stehe, dann kann ich Ihnen sagen: Als Unternehmer – und ich spreche, glaube ich, für wahnsinnig viele Unternehmer in diesem Land – geht es mir nicht gut. Es geht den Unternehmerinnen und Unternehmern nicht gut. Sie schlafen schlecht, so wie ich.

Wir müssen aber nach vorne schauen und Möglichkeiten finden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Die Mitarbeiter im Betrieb zu halten, Möglichkeiten zu finden, die­se wohl schwersten Wochen, vielleicht auch Monate zu durchtauchen, um am Ende als Mensch, aber auch als Unternehmer wirtschaftlich zu überleben, das ist eine große He­rausforderung für uns alle. (Beifall bei den NEOS.)

Angesichts unzähliger Anrufe und Mails von Unternehmern gehe ich davon aus, dass es wahnsinnig viele sind, die sich am Abgrund sehen. Herr Minister, wir stehen zusam­men, das haben wir immer gesagt. Wir haben auch gesagt: Es braucht einen Schul­terschluss, wenn es um die Bekämpfung von Corona geht. Das ist überhaupt keine Frage, das heißt aber nicht, dass wir in der Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfen ei­ner Meinung sein müssen. Jedenfalls darf und muss da ein Diskurs geführt werden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Fakt ist, Herr Minister, dass wir alle in einem Boot sitzen. Alle, die wir hier herinnen sind, aber auch alle anderen Österreicherinnen und Österreicher sind im selben Boot. Lassen Sie mich daher die großen Fragen einmal strukturieren! Es gibt vier große Punkte.

Erstens: Wir müssen die aktuellen Maßnahmen richtig verstehen und interpretieren können.

Zweitens: Wir müssen die aktuellen Maßnahmen so umsetzen, dass sie weder büro­kratisch sind noch mittelfristig zu giftigen Fallen für die Unternehmerschaft, für die Wirt­schaft werden. Wir brauchen hier maximale Sicherheit und minimale Bürokratie.

Drittens: Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wer eines Tages die Zeche be­zahlen wird. Wer zahlt die Zeche für die Hilfen, die wir jetzt bereitstellen?

Und viertens: Wir haben in den letzten Tagen viel über Salamischeiben gehört, und das nicht nur von der Taktik her. Wie groß ist aber die Salami eigentlich? Das wissen wir noch überhaupt nicht. Das ist eine der wichtigen Fragen, auf die die Wirtschaft be­ziehungsweise die Unternehmer eine Antwort brauchen, um Planbarkeit zu haben.

Zum ersten Punkt, richtig verstehen und interpretieren: Da taucht bei mir schon einmal die Kurzarbeit auf. Da gibt es noch viele offene Fragen. Eine davon ist die des Kran-


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kenstandes, und das schreckt wahrscheinlich viele Unternehmerinnen und Unterneh­mer davon ab, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Das ist ja ganz anders als beispielsweise zur Zeit der Tschernobylkatastrophe. Bei diesem Virus kann es durch­aus sein, dass 50 Prozent meiner 32 Mitarbeiter in Salzburg krank werden, in Kranken­stand gehen, dann bleiben diese 50 Prozent der kranken Mitarbeiter zu 100 Prozent beim Arbeitgeber über. Das ist eine große Herausforderung. Ich finde, wir müssen es schaffen, diese Hürde zu überwinden, nämlich den Krankenstand auch im Falle einer viralen Erkrankung, in Zeiten einer solchen Krise so zu regeln, dass die Menschen in Kurzarbeit bleiben können.

Wie wird die Kurzarbeit vom AMS refundiert? Für eine kurze Phase oder vielleicht zwei, drei Monate? Das ist auch eine der großen Fragen. Es geht da nämlich um die Liquidität. Unsere Anschober-Kurve gleicht jener des Matterhorns und ist in den nächs­ten Wochen nicht abflachend. Das ist eine der großen Herausforderungen, der wir uns auch stellen müssen, Herr Vizekanzler, und da müssen wir möglichst schnell liquide Mittel bereitstellen. So wie wir im Bereich Gesundheit völlig zu Recht soziale Distan­zierung fordern, so brauchen wir für die Unternehmerschaft schnelle Finanzierung. Das ist eines der obersten Gebote.

Was die Wirtschaftsförderung betrifft, muss ich sagen: Bei der Wirtschaftskammer Wien gibt es einen Notfallfonds, lieber Karlheinz (in Richtung Abg. Kopf), und ich hoffe da auf Einsicht der Wirtschaftskammer Wien. Es gibt nämlich grundsätzliche Regelun­gen, wonach man mindestens zwei Jahre lang die Grundumlage bezahlt haben muss, um überhaupt da hineinzukommen. – Das ist absurd! Wir sprechen ja immer wieder von einem Land der Gründerinnen und Gründer, und ich muss sagen, das ist kein Den­ken im Sinne der Gründerinnen und Gründer. Bitte hebt das auf! Das ist eine richtig scharfe Maßnahme, dass man diese nicht unter den Rettungsschirm lässt. (Beifall bei den NEOS.)

Der zweite Punkt: Wir müssen Maßnahmen so setzen, dass sie weder bürokratisch sind noch mittelfristig zu giftigen Fallen werden. Welche Perspektive gibt es zum Bei­spiel nach dieser dreimonatigen Kurzarbeit? Was haben wir für eine Perspektive? Ist es die ganze sogenannte Salami oder sind es nur Scheiben? – Wir Unternehmer brau­chen da Zuversicht, aber auch genaue und ernsthafte Planbarkeit. Legen wir es auf den Tisch, wie es geplant ist! Ein Tourismusunternehmen kann nicht von heute auf morgen wieder von eins auf hundert starten, es braucht eine langfristige Phase dazu. Ein Friseur wird wahrscheinlich am nächsten Tag gleich wieder ein volles Geschäft ha­ben, aber im Tourismus ist das anders.

Ich bitte Sie daher: Schicken Sie uns nicht im Kreis, sondern schauen Sie mit den Un­ternehmerinnen und Unternehmern nach vorne und betrachten Sie dieses bürokrati­sche Handling als obsolet! Schnelle Hilfe! Meine Vorredender haben es bereits gesagt: Das mit der Wirtschaftskammer ist ein Witz! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.) Seien Sie mir nicht böse, aber die Arbeitnehmer schicken Sie ja auch nicht zur Arbeiterkam­mer, da macht das das AMS. Bei uns könnte das das Finanzministerium machen. Die große Frage ist: Warum können das nicht die Finanzämter in den Regionen machen? – Sie haben alle Daten, wissen über alles Bescheid. Oder gibt es da ein Problem bei den Finanzämtern, das uns nicht bewusst ist, das Sie uns verschwiegen haben?

Die große Bitte ist, uns nicht im Kreis zu schicken. Es sind jetzt sechs Institutionen be­teiligt – die Wirtschaftskammer, das AMS, die Kontrollbank, das Wirtschaftsministe­rium. Das ist zu viel! Da dauert es zu lange, um die Liquidität zu erhalten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Wir müssen uns aber auch darüber Gedanken machen, wie es danach weitergeht. Die­se Zeche muss nämlich irgendjemand bezahlen, und die Gefahr besteht, dass diese große Krise die Investitionen für die nächsten Generationen fressen wird. Die Stim-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 19

mung ist nämlich schon entsprechend, es wird schon von Verstaatlichung und Vermö­gensteuer geredet, all das steht im Raum. Ich sage Ihnen aber: Man soll nicht jenen, die den bitter benötigten Aufschwung stemmen müssen, nämlich uns Unternehmern, die Mittel entziehen, damit wir diesen Aufschwung auch stemmen können. Das ist eine der essenziellen Fragen.

Darum frage ich Sie, Herr Finanzminister: Haben Sie ein Team von Experten, das be­reits über den Tag danach nachdenkt? Wer sind diese Experten? Ist Ihnen bewusst, dass diese große Krise auch eine Spaltung der Gesellschaft hervorrufen kann? Es ist wirklich bedenklich, wenn wir jetzt nicht daran denken, was am Tag eins nach dieser Krise sein wird. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dann muss ich Ihnen auch noch sagen: Wir müssen uns fit machen. Es ist auch dahin gehend eine große Herausforderung: Wie schaffen wir eine wirtschaftliche Resilienz? – Eine wirtschaftliche Resilienz können wir nur schaffen, auch aus dieser großen Krise heraus, wenn wir für die Zukunft den Faktor Arbeit entlasten. Nur so können wir die re­gionalen Kreisläufe erhalten. Ansonsten werden wir wieder im Sinne der Globalisierung alles nach außen schiffen, in den Osten, in den Fernen Osten, es aber nicht mehr auf diesem Kontinent bearbeiten können. Das ist eine der großen Herausforderungen, wenn der Faktor Arbeit zu hoch belastet ist.

Zum Schluss komme ich noch auf die Salami und ihre Größe zu sprechen: Minister An­schober spricht bereits von Monaten der Krise. Ich gestehe völlig zu, dass es keine Prognose geben kann, aber wir müssen für zwei Monate, für fünf Monate oder sogar für 18 Monate mit großen bis unwägbaren Problemen rechnen. Wie gehen Sie als Fi­nanzminister damit um? Wie gehen die Unternehmer damit um? Das sind Szenarios und Prognosen, die wir brauchen. Wenn Sie welche haben, dann sagen Sie es uns! Sagen Sie uns, wie sie das bewerkstelligen können!

In dieser Frage ist auch ganz wichtig: Was tun wir in Europa? Da ist die Frage, Frau Minister Schramböck: Was tun Sie, was tut Frau Minister Edtstadler in dieser Hinsicht in Brüssel, um die KMUs zu stärken? 98 Prozent der Unternehmen in Österreich sind Klein- und Mittelbetriebe, die jetzt alle wackeln. Es wackelt nicht nur der Tourismus. Auf den Tourismus möchte ich jetzt gar nicht speziell eingehen – das haben meiner Vorredner wie Fuchs und Krainer schon getan –, aber ich gebe Ihnen noch ein Bei­spiel: Sie haben einen Exportfonds von 2 Milliarden Euro für jene, die exportieren, be­reitgestellt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Ja, Herr Präsident. – Dieser Export­fonds ist für exportierende Betriebe gedacht. Der Tourismus ist ein Exportgut. Auch da haben Sie vergessen, ihn miteinzubeziehen. Niemand wurde gefragt – und das ist mein Schlusswort –, wie er das in seinem Betrieb hinbekommt. Die Unternehmer ha­ben es einfach getan.

Das muss ich jetzt schon auch einmal sagen: Auch die Unternehmerinnen und Unter­nehmer sind gewillt, gemeinschaftlich zu denken. Dieses Bashing, das ich gestern wie­der von Herrn Katzian erlebt habe, verstehe ich in einer Welt der Sozialpartnerschaft einfach nicht, wenn es heißt, gemeinsam Lösungen zu suchen.

Es soll niemand fragen müssen, wie er Hilfe bekommt. Die Regierung soll es einfach tun. Das ist mein Anliegen an Sie: Tun Sie es möglichst schnell, und behalten Sie die­se Anschober-Kurve für die Unternehmer im Auge! Das ist nämlich im Moment ein Mat­terhorn. Wir brauchen da drei Monate Liquiditätsstützung, und das sofort, ab morgen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.52



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 20

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ober­nosterer. – Bitte.


12.53.05

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Finanzminister! Frau Bundesministerin! Wir haben gehört, seit dem letzten Krieg sind wir nie mehr in einer solchen Situation gewesen. Eines können Sie uns glauben: Es ist uns allen die Verantwortung bewusst, die diese Regierung für die Menschen hat, und auch die Verantwortung, die wir hier als Abgeordnete jetzt für alle draußen in Öster­reich haben. Das ist uns bewusst.

Wenn man vom Herrn Finanzminister zum Budget gehört hat, wo die Welt am letzten Montag gestanden ist und wo wir heute stehen, wenn man sich das Krisenmanage­ment dieser Regierung anschaut und wenn man hört, was die Leute daheim reden, was die Nachbarn sagen, oder wenn man telefoniert oder über den Balkon hinweg mit­einander spricht, weiß man genau, was sich in diesen zehn Tagen abgespielt hat.

Wisst ihr, was die Nachbarn zu mir gesagt haben, als ich vorgestern nach Wien ge­fahren bin? – Wir geben dir keine Ratschläge mit, aber richte dieser Regierung in Wien aus: Wir vertrauen ihnen, vom Bundeskanzler angefangen bis zum Vizekanzler und dem gesamten Regierungsteam und allem, was damit zusammenhängt.

Ich habe nur annähernd einen Einblick in das, was da geleistet wird, und ich sage dazu ganz ehrlich von meinem Tal und von meinem Wahlkreis – doch ich glaube, ich spre­che auch für viele andere – ein recht, recht herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Kein Mensch weiß, wie sich das jetzt weiterentwickelt und was am Ende herauskommt, aber die Regierung hat nicht schneller handeln können. Wenn man über die Grenzen hinausschaut, sieht man, dass andere Regierungen erst mit Verzögerung das tun, was die österreichische Bundesregierung tut.

Wenn wir uns jetzt das Hilfspaket mit diesen 38 Milliarden Euro, über das später noch länger diskutiert werden wird, ansehen: Was ist jetzt das Allerwichtigste? – Das Ge­sundheitssystem aufrechtzuerhalten, zu schauen, dass so viele Leute wie möglich in Arbeit bleiben oder zumindest ihre Arbeitsplätze behalten und dass die Betriebe die Kraft haben, wenn das übertaucht ist, wieder durchzustarten. Dafür sind momentan 38 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden.

Wie wichtig es ist, dass man in guten Zeiten ordentlich haushaltet, zeigt: Vom Jahr 2015 bis heute hat die österreichische Bundesregierung eine Reduktion der Staatsschulden­quote um 15 Prozent gerechnet aufs BIP  zu verzeichnen gehabt. Wir sind jetzt bei 69 Prozent Verschuldung, vorher waren wir bei 84 Prozent.

Schauen wir, was Italien vorgestern getan hat und was Deutschland gestern getan hat: Italien hat vorgestern ein 22-Milliarden-Euro-Hilfspaket auf den Tisch gelegt. Das ist circa 1 Prozent des BIPs in Italien. Deutschland hat gestern ein 40-Milliarden-Euro-Hilfspaket beschlossen. Das ist circa 1 Prozent des BIPs in Deutschland. (Abg. Meinl-Reisinger: Schon am Freitag!) Österreich hat jetzt ein 38-Milliarden-Euro-Paket plus die zuvor bewilligten 4 Milliarden. Das sind circa 10 Prozent des BIPs.

Warum können wir das so schnell und so ordentlich machen? – Das sage ich auch dazu: Weil Österreich kreditwürdig ist und nach wie vor Kredite zu Topzinssätzen be­kommt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Was heißt das in der Auswirkung für einen Betrieb und für dessen Mitarbeiter? – Ich weiß, wovon ich spreche: Am Sonntag haben wir zugesperrt. Die Gesichter der Mitar­beiter hättet ihr sehen sollen: Dass man am Ende der Saison vier Wochen früher zu­sperrt, ist das Thema gewesen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 21

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (fortsetzend): Ich bin froh, wenn ich heute heim­fahren und meinen Kindern und den Unternehmern sagen kann: Leute, wir sperren planmäßig am 15. wieder auf, und wir können den Mitarbeitern garantieren, dass wir sie über Zeitarbeit oder irgendetwas anderes einstellen, sodass sie ihre Sicherheit ha­ben, und die Betriebe müssen die Sicherheit haben, dass sie die nötigen Mittel zur Ver­fügung haben, damit sie wieder normal weiterarbeiten können. Daran arbeitet die Bun­desregierung.

Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ich danke euch für eure Arbeit und ich wünsche, dass wir alle gesund bleiben. Seien wir uns dieser Aufgabe bewusst! – Alles Gute und viel Gesundheit! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bela­kowitsch. – Bitte.


12.58.29

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Dass das Budget heute natürlich auch unter dem Eindruck von Corona steht, ist keine Frage. Dass es jetzt keine Budgetrede im klassischen Sinn gibt, ist auch keine Frage. Das ist völlig normal, das ist auch richtig so.

Dass es jetzt ein 38-Milliarden-Euro-Paket in Österreich gibt, dafür möchte ich zu­nächst einmal den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern danken, weil ich glaube, die sind es, die das in Zukunft finanzieren werden müssen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist wichtig, dass wir unsere Wirtschaft am Laufen halten, vor allem in jenen Be­reichen, in denen das nach wie vor möglich ist – das heißt, wer im Homeoffice arbeiten kann, soll das tun –, aber es gibt natürlich jede Menge Betriebe, in denen das nicht möglich ist, in denen es aber durchaus möglich ist, dass die Arbeitnehmer in einem Si­cherheitsabstand voneinander arbeiten. Ich glaube nicht, dass es jetzt der richtige Weg ist, alles herunterzufahren und auf null zu setzen, weil es die Zeit danach geben wird. Wenn wir dann überhaupt keine wirtschaftliche Basis mehr haben, dann, meine Damen und Herren, wird es für Österreich auch nicht besonders lustig sein.

Eines ist klar, diese Coronakrise wird uns noch ganz, ganz lange in Atem halten. Es gibt nicht nur heuer kein Nulldefizit. Die Verschuldung wird steigen, und diese wieder abzubauen wird viele Jahre dauern. Dazu braucht es aber auch eine entsprechende Wirtschaftsleistung, denn je besser die ist, umso schneller können wir diese Krise auch wirtschaftlich stemmen, meine Damen und Herren.

Aber – und das hat mir ein bisschen gefehlt, Herr Finanzminister –: Man sollte jetzt auch die Banken und die FMA ein bisschen in die Pflicht nehmen, denn wenn es einen nationalen, einen rot-weiß-roten Schulterschluss gibt, dann braucht es auch die Ban­ken, die da natürlich mithelfen sollen. Denen wurde 2008 auch geholfen, und es wäre jetzt an der Zeit, dass die Banken etwas von dem, was sie an Hilfe bekommen haben – damals nämlich 100 Milliarden Euro vom österreichischen Steuerzahler –, wieder an die Arbeitgeber, aber auch an die Arbeitnehmer zurückgeben (Beifall bei der FPÖ), denn es sind ja beide Gruppen betroffen, auch die EPUs, für die es noch gar keine wirklich greifbaren Lösungen gibt, und die kleinen Unternehmer.

Ich habe es gestern bereits im Budgetausschuss angemerkt, eine ganz große Bitte an diese Bundesregierung: Sehr viele Unternehmer fühlen sich mit dieser Kurzarbeit ein bisschen überfordert. Es ist unser aller Ziel, so viele Menschen wie möglich in Be­schäftigung zu halten. Dazu braucht es aber auch gerade für die kleinen Unternehmen,


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die keine großen Buchhaltungsagenturen im Hintergrund haben, die ihnen das aus­rechnen, Rechenbeispiele, die praktikabel sind. Ja, es gibt auf der Homepage des AMS eine Tabelle, aber das ist alles nicht wirklich greifbar.

Ich glaube, es wäre jetzt auch noch eine Aufgabe – und da bitte ich Sie, alle zustän­digen Minister; das kann das Wirtschaftsministerium, das Arbeitsministerium sein –, dass man da wirklich den Unternehmern, auch den Arbeitnehmern eine Hilfestellung gibt, dass man, wenn jetzt Kurzarbeit kommt, aufzeigt: Was kostet das den Unterneh­mer letzten Endes? – Das ist eine Forderung, die ich für notwendig erachte, um es auch wirklich so niederschwellig und so einfach wie möglich zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Teil betrifft die Frage: Was ist, wenn das Geld nicht reicht, was wird dann sein? – Wir haben natürlich auch gehört: „Koste es, was es wolle“. – Ja, wenn man hel­fen will, wird man ohnehin helfen müssen, wir werden gar nicht anders können.

Trotzdem, das muss ich jetzt schon auch sagen – gerade deshalb, weil wir ja natürlich einen nachhaltigen Schaden haben werden –, muss man auch ehrlich sein und sich auch Fehler eingestehen: Fehler, die beispielsweise in Tirol passiert sind, die einen nachhaltigen Schaden für die Tourismuswirtschaft in Österreich bedeuten. Es braucht ja niemand zu glauben, nur weil es in Österreich jetzt medial nicht mehr groß kommt, dass es in den ausländischen Medien, in den norwegischen Medien nicht nach wie vor Thema ist, dass Österreich da viel zu spät gehandelt hat, dass Österreich wissentlich spät gehandelt hat. Natürlich werden die Norweger nicht besonders glücklich sein, und da wird Österreich in Zukunft nicht das Tourismusland Nummer eins sein.

All das sind nachhaltige Schäden, das sind Imageschäden, meine Damen und Herren, und genau diese Fehler dürfen einfach nicht passieren. Wenn man dann auch noch in den Tageszeitungen liest, dass es da Kompromisslösungen gegeben hat: Mit der Ge­sundheit gibt es keine Kompromisse! Da darf es keinen Kompromiss geben, die Ge­sundheit muss über den wirtschaftlichen Interessen stehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Muchitsch.)

Das heißt, da braucht es natürlich auch noch in Zukunft Maßnahmen, dass keine Feh­ler – oder so wenige wie möglich – passieren. Wenn so etwas wie in Tirol aber pas­siert – darauf muss ich schon noch einmal hinweisen, ich glaube, Kollege Krainer hat es schon gesagt –, dann darf es keine Ungleichbehandlung geben, dann sollen alle nach dem COVID-19-Gesetz behandelt werden, und es darf nicht sein, dass einige wenige – nämlich jene, die eine riesige Krise verursacht haben, die dem Tourismus noch lange auf den Schultern lasten wird – auch noch bessergestellt sind, indem sie nach dem Epidemiegesetz entschädigt werden. All das sind Dinge, die muss man schon auch in eine Gesamtüberlegung miteinbringen, meine Damen und Herren. (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine Bitte auch noch von unserer Seite an die Bundesregierung: Reden Sie bitte end­lich mit den Medien! Ich glaube, es dient jetzt niemandem, wenn wir jeden Tag Horror­szenarien in den Medien haben, wenn wir nur Angst und Panik in der Bevölkerung ver­breiten (Abg. Haubner: Das seid ja ihr!), denn dann werden wir Angst und Panik in der Bevölkerung ernten. Das ist genau das Schlechteste, was uns jetzt passieren kann, denn es braucht schon auch Optimismus für unsere Bevölkerung, es braucht für die Bürger etwas, woran sie sich auch festhalten können.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (fortsetzend): Meine Damen und Herren, ich würde Sie bitten, dass die Bundesregierung auch mit den Medien – auch die Medien haben eine Verantwortung – noch Gespräche führt, damit Österreich insgesamt aus


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 23

dieser jetzigen Gesundheits-/Krankheitskrise zumindest halbwegs gut herauskommt und dann die Wirtschaftskrise, die kommen wird, auch wirklich schaffen wird! (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwarz. – Bitte.


13.04.44

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich einmal dafür bedanken, dass überhaupt ein Budget vorliegt. Es ist schon in normalen Zeiten eine große Herausforderung, und ich glaube, jetzt besonders. Ich möchte mich auch den VorrednerInnen anschließen und teilweise vielleicht auch etwas dagegenhalten.

Natürlich hat es jetzt Priorität, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Co­ronakrise zu diskutieren, und auch, was die budgetären Auswirkungen diesbezüglich sind. Natürlich muss diesen Folgen entgegengewirkt werden, es gilt: „Koste es, was es wolle“ – darüber gibt es ja auch weitgehend Konsens.

Wir kommen aber auch noch im nächsten Tagesordnungspunkt zum Coronapaket, das heißt, ich möchte auch ein bisschen auf die anderen Aspekte im Budget eingehen, auch wenn diese sozusagen ein bisschen mit Vorsicht zu genießen sind, weil es da doch auch einiges anderes gibt. Ich glaube, es gibt auch eine Zeit nach Corona, und für diese Zeit ist es wichtig, dass es die ersten richtigen Signale und Mittel gibt, und die sind auch in diesem Budget abgebildet.

Zum einen ist es gelungen, die Mittel für die Justiz auszuweiten. Es gibt 70 Millionen Euro mehr, das ist, glaube ich, für die Unabhängigkeit und auch für die Effizienz der Justiz wichtig. Ich hoffe, dass sich damit einige Sorgen, die sich vielleicht in diesem Zu­sammenhang ergeben hätten, auflösen werden. Es freut mich auch insbesondere für uns Grüne, weil das eines der zentralen Anliegen von uns ist.

Es wird auch im Klimabereich eine Trendwende geben. Wir haben 100 Millionen Euro mehr in der UG 43 bei Klima, Energie und Umwelt und 160 Millionen Euro mehr in der UG 41 bei der nachhaltigen Mobilität. Das ist doch einiges: zum Beispiel diese 70 Mil­lionen Euro beim Raus-aus-dem-Öl-Bonus, der uns helfen wird, langsam den Umstieg zu schaffen; auch die Förderung von aktiver Mobilität – der Fuß- und Radverkehr – und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.

Darüber hinaus freut es mich insbesondere in dieser Phase, in der die Leute sehr viel Zeit zu Hause verbringen, wenn man weiß, dass auch die Gewalt gegen Frauen wahr­scheinlich steigen wird, dass es 2 Millionen Euro mehr für das Frauenbudget geben wird. Das ist nach zehn Jahren Stagnation eine Erhöhung um 20 Prozent, das kann sich sehen lassen, und auch die gestern präsentierten Maßnahmen, sind, glaube ich, angesichts der Schwierigkeiten, die es da gibt, ein erfreulicher Schritt.

In den nächsten Wochen wird es natürlich in erster Linie darum gehen, Gesundheit, Ar­beitsplätze und Unternehmen bestmöglich zu schützen, und ich danke der Bundesre­gierung wirklich dafür, dass sie schnell und unbürokratisch handelt.

Ich möchte der Opposition sagen: Wir haben auch am Sonntag gewusst, dass die 4 Milliarden Euro wahrscheinlich zu wenig sein werden, aber die muss man halt einmal durchs Parlament bringen, und am Sonntag haben sich die eh schon wieder zusam­mengesetzt und am nächsten Paket gearbeitet. (Abg. Kickl: ... an uns ist es nicht ge­legen ... nur andere Zahl! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Ja, schon, aber es muss ja in der Qualität eines Initiativantrags sein, und da gab es schon noch einige Schwierigkeiten bei den Anträgen, die Sie eingebracht haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Matznetter: Nein! Nein!) Das zur Geschwindigkeit.


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Ich glaube, man sieht auch bei den Finanzämtern, dass da schnell gearbeitet wird, die Bundesregierung ist rund um die Uhr beschäftigt und - - (Abg. Meinl-Reisinger: Wa­rum lässt man sie dann nicht machen ...?) – Ja, es gibt ja verschiedene Bereiche für verschiedene Aufgaben, und ich glaube, das macht schon Sinn. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) – Danke.

Was ich noch sagen wollte, ist, dass auch die Signale für die Zukunft wichtig sind, und die sind auch im Budget abgebildet. Das ist, glaube ich, eine große Herausforderung, auch wenn es im Budget jetzt nur eine Momentaufnahme ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Matz­netter. – Bitte.


13.08.35

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur noch eine kurze Restredezeit, aber nach dieser Rede möchte ich sie nützen. Meine Damen und Herren vor den Fernsehschirmen, Sie werden sich wundern, wie in einer Krise mit diesen Ausmaßen die Zusammenarbeit der politischen Eliten nicht einwand­frei funktionieren kann.

Normalerweise würde man annehmen, dass es in so einer Situation – und wir haben gehört: die Betriebe haben zu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden massenhaft gekündigt, die Betriebe wissen nicht, wie sie Miete, Strom, Steuer, Sozialversicherung und so weiter zahlen sollen – miteinander geht. Was sehen wir? – Inserate in Türkis, Team Österreich, bis zur Brille des Präsidenten, seinem Brillenetui und der Desin­fektion - - (auf die türkisfarbene Brillenfassung von Präsident Sobotka sowie auf die türkisfarbene Flasche des Desinfektionsmittels auf dem Rednerpult weisend – Abg. Michael Hammer: Darf er nicht?) – Nein! (Abg. Meinl-Reisinger: Na gut, das Desin­fektionsmittel ...!)

Meine Damen und Herren, ernsthaft! Wir haben so viele vernünftige Vorschläge, auch heute wieder, gemacht, und diese werden niedergestimmt. Der Kollege stellt sich he­raus und sagt: Na ja, vorige Woche haben wir schon gewusst, es wird nicht passen, man kann nicht einfach zustimmen! – Anstatt dass man sich zusammensetzt und die vernünftigen Vorschläge umsetzt! Mieten aussetzen – § 1104 ABGB –: machen! Zah­lungsmoratorium: machen! Nicht die armen Beamtinnen und Beamten 18 000 Anträge bearbeiten lassen! Einfach zuhören und machen – gemeinsam! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Sie stimmen nieder, meine Damen und Herren, und so zeigt man keine Krisenfestig­keit – nein! Fangen Sie nicht zu werben an, wie gut Sie in der Krise waren, denn wir werden nachher darüber reden müssen, dass Länder wie Taiwan heute 60 Infizierte haben und wir viel mehr. Darüber werden wir nachher reden, aber nicht jetzt, und jetzt sollten Sie auch nicht mit Werbung arbeiten! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Stimmen Sie unseren vernünftigen Vorschlägen zu! Arbeiten wir gemeinsam! Werner Kogler hat es als Oppositionsabgeordneter gekannt: 2008 haben wir natürlich als Re­gierung mit der Opposition zusammengearbeitet, wir haben deren Einwendungen in die Gesetze hineingenommen und einstimmig beschlossen. Nun müssen wir über die Be­richtspflicht des Finanzministers streiten, die ja selbstverständlich ist. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Wir werden nachher wissen wollen, wer die Milliarden gekriegt hat. Wenn den Kleinen das Sicherheitsnetz nach dem Epidemiegesetz genommen wurde, werden wir wissen wollen, ob die, die 100 Millionen Euro Rücklagen hatten und dann


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dennoch gekündigt haben, nicht auch unter den Empfängern waren. Das werden wir wissen wollen!


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend): Danke, Herr Präsident – und bitte eine andere Brille! – Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Ruf bei den NEOS: Rosarot!)

13.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass wir einen aktuellen Infektionsfall haben – es ist Herr Abgeordneter Singer –, daher werde ich eine Stehprä­sidiale einberufen und würde Sie bitten, dass Sie dementsprechend Abstand halten – noch größeren Abstand. Wir werden die Maßnahmen jetzt beraten und dann wieder­kommen. (Abg. Scherak: Sie sollten vielleicht sagen, dass er nicht hier ist! – Abg. Meinl-Reisinger: Er ist nicht hier! Können Sie das vielleicht dazusagen?) – Herr Ab­geordneter Singer ist nicht anwesend, ja.

Ich darf die Sitzung für kurze Zeit unterbrechen.

*****

(Die Sitzung wird um 13.11 Uhr unterbrochen und um 14.49 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

14.49.30Erklärung des Präsidenten anlässlich der bestätigten Cov-Infektion eines Mandatars


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Ab­geordnete! Werte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich darf Sie informieren, dass es unter den Mitgliedern des Nationalrates einen mit Corona infi­zierten Mandatar gibt. Wir haben unverzüglich eine Stehpräsidiale einberufen und ha­ben – alle Fraktionen gemeinsam, unter Beiziehung der Amtsärztin – beraten, wie wir vorzugehen haben.

Für uns war klar, dass wir jedes Risiko einer Ansteckung bestmöglich hintanhalten wol­len, deshalb sind jene Kolleginnen und Kollegen identifiziert worden, die mit dem Abge­ordneten in den letzten Tagen, insbesondere bei der letzten Sitzung, Kontakt hatten, die vielleicht auch innerhalb des Hochrisikoabstandes, des erweiterten Risikoabstan­des, Kontakt hatten. Sie werden unverzüglich getestet, um sicherzugehen, dass wäh­rend der heutigen Sitzung nichts passiert.

Ich kann Ihnen darüber hinaus versichern, dass das Parlament aber zu jeder Zeit nicht nur beschluss- und arbeitsfähig ist, sondern auch zu jeder Zeit seine Aufgaben der Verfassung gemäß wahrnehmen kann. Die Rechtsstaatlichkeit ist gerade in Zeiten der Krise ein ganz besonderes Moment. Die Bevölkerung kann darauf vertrauen, dass die Maßnahmen, die von der Regierung oder vom Parlament selbst vorgeschlagen wur­den, auch in gesetzliche Beschlüsse gegossen werden, damit jene Organe, die drau­ßen darüber zu wachen und das zu organisieren haben, sich auch sicher sein können, dass diese Beschlüsse verfassungskonform gefasst wurden und in Umsetzung ge­bracht werden können.

Wir werden jetzt die Sitzung fortsetzen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 26

14.51.292. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-För­derungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsge­setz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Kran­kenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekenge­setz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Ver­waltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Här­tefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Re­gierungsvorlage (53 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsge­setz 2012 geändert wird (101 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (34 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz ge­ändert wird (100 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (19 d.B.): Bundesge­setz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinar­statut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariats­prüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltstarif­gesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020) (92 d.B.)


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6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundes­gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtli­ches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020) (93 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer (111 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. – Bitte.


14.51.35

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen in der Regierung! Vor allem aber: Sehr geehrte Damen und Her­ren! Natürlich ganz besonders: Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Wir leben in einer Zeit des Ausnahmezustands, in einer sehr herausfordernden Phase, auch in ei­ner Phase der Umstellung. Vieles, was vor einigen Monaten noch undenkbar gewesen wäre, findet jetzt gerade im Moment statt, mit all der Veränderung, mit all den Be­schneidungen, mit all dem Verzicht, den das für viele von uns, aber natürlich vor allem für die Österreicherinnen und Österreicher, bedeutet.

Ich höre in diesen Tagen natürlich oft viele verunsicherte Fragen: Wie geht das alles weiter? Wann hat das ein Ende? Wirken die Maßnahmen, die wir setzen? Ist irgendwo Licht am Horizont? – Ich möchte zunächst einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass ich fest davon überzeugt bin, dass wir das Richtige tun. Die Maßnahmen, die wir setzen, werden von allen Expertinnen und Experten gutgeheißen. Sie werden von vielen ande­ren Ländern übernommen, teilweise in ähnlicher Art und Weise, manchmal, so wie heute in Bayern, direkt eins zu eins kopiert. Wir stehen also als Land, als Republik ge­rade vor einer Herausforderung, aber wir setzen auf die richtigen Maßnahmen.

Wichtig ist jetzt, dass wir die Ausdauer nicht verlieren. Ich ersuche alle Österreiche­rinnen und Österreicher, dass wir gemeinsam durchhalten, dass wir gemeinsam die Kondition und die Disziplin haben, die die nächsten Wochen von uns erfordern werden. Und ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass auch wir als Politiker und Politikerinnen unseren Beitrag leisten, uns genauso an die Bestimmungen halten und vor allem auch alles tun, um uns selbst zu schützen, um somit unsere Fami­lien zu schützen und im Großen einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Gesundheit eines jeden Einzelnen in Österreich bestmöglich geschützt wird.

Der Gesundheitsminister und ich sind in den letzten Wochen oft gefragt worden: Was bringt denn all das, wenn wir uns ohnehin anstecken? Die Verbreitung kann man ja


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nicht zu 100 Prozent verhindern. – Das ist alles vollkommen richtig, aber es geht nicht so sehr um die Frage, ob wir uns anstecken, sondern viel mehr um die Frage, wann wir uns anstecken.

Wir erleben am Beispiel Italien, welche Auswirkungen es hat, wenn das Gesundheits­system überfordert ist, wenn Menschen nicht nur sterben, weil die Erkrankung so schlimm ist, sondern Menschen auch sterben, weil sie gar nicht behandelt werden kön­nen. Das gilt es um jeden Preis zu verhindern, insofern bin ich froh, dass wir so harte, so konsequente Maßnahmen so schnell setzen, weil das einen Beitrag dazu leisten kann und hoffentlich auch wird, dass der viel zitierte Peak nicht so schnell und nicht so intensiv stattfindet, sondern es zu einer gewissen Verlagerung bis nach der Grippewel­le kommt und uns dann der erreichte Peak nicht in voller Wucht trifft, wie das gerade in unserem Nachbarland der Fall ist.

Ich möchte den Österreicherinnen und Österreichern nach fast einer Woche Ausnah­mezustand, nach fast einer Woche Herunterfahren auf Notbetrieb, unseren Dank dafür aussprechen, wie die Maßnahmen mitgetragen werden, wie diszipliniert die Menschen sich daran halten und jeder wirklich Großes leistet: allen voran alle, die ihre sozialen Kontakte reduzieren, die zu Hause sind, die entschleunigen, die auch verzichten, aber natürlich auch alle Menschen, die tagtäglich zur Arbeit gehen. Das sind diejenigen, die wir unmittelbar im Fernsehen sehen: das medizinische Personal, die Polizei, die Mitar­beiter in den Supermärkten. Es sind aber auch viele andere, die das unbemerkt tun: in der Produktion, in der Industrie, in der Landwirtschaft, in der Logistik. Es sind viele Menschen, die tagtäglich einen Beitrag leisten, damit unser System funktioniert, die Lieferketten aufrechterhalten werden können, die Versorgungssicherheit gegeben ist und vor allem auch der wirtschaftliche Betrieb doch in einem gewissen Minimalbetrieb aufrechterhalten werden kann und uns die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus nicht mit voller Härte treffen.

Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es neben den gesundheitlichen Folgen, neben Leid, Krankheit und in vielen Fällen auch Tod, auch eine zweite Betrof­fenheit für viele Menschen gibt: die Angst vor oder die unmittelbare Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Betriebe, die Notwendigkeit, in Kurzarbeit zu gehen. Es ist vieles, was die Menschen sich nicht verdient haben und was jetzt viele unmittelbar trifft, jeden Einzelnen, die Familien rundherum, eine noch nie dagewesene große Zahl an Betroffenen. Auch da wollen wir gemeinsam als Republik alles tun, um bestmöglich zu helfen.

Ich darf mich bei allen Mitgliedern der Bundesregierung bedanken, allen voran beim Vi­zekanzler und beim Finanzminister für die rasche Ausarbeitung eines 38-Milliarden-Euro-Hilfspakets. Ich darf mich aber auch bei Ihnen bedanken, sehr geehrte Abgeord­nete, dass das alles über die Parteigrenzen hinweg mitgetragen wird und wir so den Menschen in Österreich bestmöglich, aber auch schnellstmöglich helfen können: all je­nen, die ihre Arbeit verlieren; vielen Menschen, damit sie ihren Arbeitsplatz nicht verlie­ren, sondern in Beschäftigung bleiben können; den Unternehmen, damit die Liquidität gegeben ist und vieles darüber hinaus. – Vielen, vielen Dank an alle Parteien, ins­besondere auch an die Opposition für dieses gute gemeinsame Vorgehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Amesbauer und Bernhard.)

Darüber hinaus wollen wir mit einem Coronasammelgesetz Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements, im Bereich der technischen Anpassungen, im Bereich der Arbeitsmarktregelungen und auch der finanziellen Abfederung auf den Weg bringen. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass es hier einen breiten Konsens gibt. Ich möchte allen danken, die diese Maßnahmen so zügig erarbeitet haben, vor allem aber auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dafür Danke sagen, dass


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es über die Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit dafür gibt, aber vor allem auch dafür, dass Sie es möglich gemacht haben, dass diese Sitzung so zügig stattfinden kann und wir nicht auf die üblichen Formalien achten, sondern die notwendigen Maßnahmen schnell in Umsetzung bringen können.

Ein großes, großes Danke an Sie alle als Abgeordnete, an das gesamte Regierungs­team, vor allem aber an die Österreicherinnen und Österreicher! Es werden herausfor­dernde Wochen, es werden schwierige Wochen, es wird noch Monate brauchen, bis wir diese Krise gänzlich überstanden haben, aber je stärker wir zusammenhalten, des­to erfolgreicher werden wir sein. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf nun dem Herrn Vizekanzler das Wort erteilen. – Bitte.


14.59.41

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Regierungskolleginnen und -kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause überall in Österreich! Ja, es ist herausfordernd. Man ist geneigt, Superlative zu suchen. Es ist jedenfalls außergewöhnlich, und außergewöhnliche Einschläge auf un­ser Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialsystem erfordern mit Sicherheit außerge­wöhnliche Maßnahmen. Es sind eben nicht nur Tage, sondern es werden Wochen sein, und viele Nachwirkungen werden wohl auch Monate andauern, deshalb werden wir demnächst weitere Hilfsmaßnahmen im ökonomischen, im wirtschaftlichen Bereich ausrollen.

Ich möchte mich dem Dank anschließen, nämlich an alle, die jetzt arbeiten, in allen Be­reichen, und die Versorgungsketten aufrechterhalten. Ich möchte mich heute aber auch bei all jenen in der Bevölkerung bedanken, die mitmachen.

Es sind so viele Verordnungen und normative Vorgaben erlassen worden, aber natür­lich braucht es auch das Mitmachen der Einzelnen, der Individuen. Denen, die es ma­chen, und das ist ein großer Teil, gebührt ein besonderer Dank. Sie alle helfen mit, Menschenleben zu retten. Je mehr wir uns gemeinsam an diese Maßnahmen halten und mitmachen, desto mehr Menschenleben werden wir retten. Das ist uns wichtig.

Wir können nicht jedem einen Polizisten nachschicken, das haben wir auch nicht vor; aber wir appellieren daran, mit Hausverstand die Möglichkeiten zu nutzen, wenn es et­wa um die Ausgangsbegrenzungen, die Ausnahmen davon, geht. Es hat keinen Sinn, wenn sich dann im Freien wieder Gruppen bilden und die Abstände nicht eingehalten werden. Also noch einmal: Zusammenhalten heißt jetzt Abstand halten, das ist so – deshalb dieser Appell.

Ich kann aus meinem eigenen Ressort, aus dem Sportbereich berichten. Ja, wir haben gesagt, Bewegung, der natürliche Bewegungsdrang ist wichtig. Einzeln spazieren ge­hen, manchmal auch laufen gehen oder Rad fahren, das alles ist okay. Wenn wir aber wieder Berichte darüber kriegen, dass es auch immer mehr Leute gibt, die die wunder­schöne Bergwelt Österreichs der Tradition entsprechend auch als Sportgerät benutzen, dann ist das nicht die richtige Einstellung, finde ich. Wir können jetzt nicht den Eindruck vermitteln – auch nicht Einzelne von uns –, als ob eh nichts wäre.

Das wichtigste Argument an dieser Stelle ist aber: Bitte riskante Tätigkeiten vermeiden, denn jeder, der einen Bergunfall hat, wird dafür sorgen, dass im Krankenhaus ein Platz weniger ist! Wir arbeiten darauf hin, alle Maßnahmen leiten sich daraus ab – wir haben im Übrigen Grund zur Hoffnung, dass wir das auch schaffen –, dass das Gesundheits­system Österreichs das verkraftet, insbesondere die Intensivmedizin.


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Die Spitze der Infiziertenkurve so flach wie möglich zu halten ist das wichtigste Ziel, das wir im Auge haben. Das wird auch dazu führen, dass wir das Erreichen dieser Spit­ze hinauszögern, das geht gar nicht anders, und diese Zunahme verflachen. (Zwi­schenruf.) – Was heißt Bilder? Wenn wir keine Umstände und Tatsachen wie jene in Norditalien, von denen wir in den letzten Tagen gehört haben, haben wollen, dann müssen wir uns an diese Maßnahmen und Vorgaben halten. Wenn es nämlich so weit kommt, dass die Intensivmedizin nicht mehr zurande kommt, dann ist das Problem am größten. Wir haben aber – der Herr Gesundheitsminister wird noch darauf eingehen – die berechtigte Hoffnung, dass wir das, gerade wenn wir die Maßnahmen verlängern, auch erfolgreich bewerkstelligen können. Es gibt also auch schon wieder Hoffnung. Auch das ist mir wichtig.

Der zweite Punkt sind die Hilfspakete im Wirtschaftsbereich. Die 38 Milliarden Euro stehen jetzt. Das heutige Gesetz enthält schon erste Zuweisungen, auch was die Zutei­lung der Abwicklungen betrifft. Mir ist es aber wichtig, Folgendes festzuhalten: Die Zu­rufe – ich habe sie ja vorhin schon gehört, auch von Oppositionsabgeordneten – sind vollkommen berechtigt. Vieles muss schnell gehen, völlig richtig; und es kann nicht sein, dass wir vor lauter Hin-und-her-Vermessen, ob das auch wirklich ganz gerecht ist und ob nicht in dem einen Fall ein bisschen zu viel und in dem anderen Fall ein biss­chen zu wenig gezahlt wird, und vor lauter Bemühen um Gerechtigkeit und Treffsicher­heit zu lange warten. Das ist durchaus mein Eindruck und deshalb wird das jetzt mit Hochdruck fertig gemacht.

Es ist ein Marathon, ja, und zwar ein Marathon, bei dem am Anfang im Sprinttempo gelaufen werden muss. Es ist so, gerade was die Hilfen betrifft: Wer schnell hilft, hilft doppelt. – Das Sprichwort ist bekannt, und bei vielen, gerade bei den Einpersonenun­ternehmen, bei den Kleinstunternehmen, bei den freien Dienstnehmern und all diesen Kategorien muss in den nächsten Wochen nicht nur die Lösung da sein, sondern da muss es auch zu den ersten Auszahlungen kommen. Es sind nämlich viele darunter, die nur von diesen Einkünften leben und sonst überhaupt nicht abgesichert sind. Ma­chen Sie sich keine Sorgen, uns ist das völlig bewusst! Deshalb: Wer schnell hilft, hilft doppelt.

Es hilft auch der gesamten Wirtschaft, weil nämlich die Einzelnen, wenn sie eine Pers­pektive haben, als Teil des Ganzen auch die gesamte Wirtschaft besser am Laufen halten können. Was wir unbedingt vermeiden wollen, ist sozusagen eine Spirale nach unten: dass eine Branche nicht mehr weiterkommt und sich das bei einem vernetzten Wirtschaftssystem logischerweise auf die nächste auswirkt. Deshalb übernehmen wir Garantien, das ist ganz wichtig für die Liquidität der Unternehmen, und führen die Stun­dung der Steuervorauszahlungen beziehungsweise der Steuerschulden ein. Auch das hält nämlich Liquidität in den Unternehmen, und so ist das eben konzipiert.

Wichtig ist, dass niemand zurückbleiben soll. Ich appelliere aber trotzdem, Verständnis zu entwickeln, wenn nicht jeder am ersten Tag, wenn das alles fertig steht, genau das Gleiche kriegt wie der andere. Die Situationen sind nun mal nicht vergleichbar. Wichtig ist aber, dass die, die es zuerst brauchen, es zuerst kriegen. Das wird das Prinzip sein. Deshalb fangen wir bei den Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen an.

Ein Letztes: Es gibt, wie ich schon gesagt habe, Grund zur Hoffnung, es ist aber auch so, dass dieses neue Zusammenhalten davon lebt, dass wir durchhalten. Also Abstand halten und durchhalten! – Das können wir einmal mitnehmen.

Bleiben wir aber mutig! Es gibt viele Gründe dafür. Die Zukunft ist nur aus Mut, aus Willen und aus Tat oder Tatkraft gestaltbar. Das sollten wir uns erhalten, dann werden wir es gemeinsam bestmöglich hinkriegen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)

15.07



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann August Wö­ginger. – Bitte.


15.08.04

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vi­zekanzler! Geschätzte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Hans Singer, ich weiß, dass du jetzt zuschaust, daher möchte ich dir für deine Quarantäne alles Gute wünschen. – Er ist der Erste aus unseren Reihen, der sich leider mit dem Coronavirus infiziert hat. Es geht ihm körperlich gut. – Wir wünschen dir für die nächsten Tage alles, alles Gute, lieber Hans! (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Alles Gute wünschen wir natürlich auch den vielen Hunderten Menschen, die das in ei­ner ähnlichen Art und Weise betrifft. Dabei möchte ich dazusagen: Da ist auch ein gro­ßes Maß an Eigenverantwortung, an Selbstverantwortung gegeben, und daran müssen wir noch arbeiten.

Ich möchte jetzt auch Folgendes sagen: In letzter Zeit erreichen mich viele SMS,
E-Mails und Telefonate, in denen mir Menschen mitteilen: Ich bin froh, dass ich in Ös­terreich zu Hause bin, ich bin dankbar, dass es diese Bundesregierung gibt, ich bin dankbar dafür, dass das Parlament in dieser Windeseile die Beschlüsse gefasst hat. – Auch ich möchte einfach einmal Danke sagen, als Mitglied der Legislative an die Exe­kutive, nämlich an unsere Bundesregierung, für eine beispielhafte und wirklich hervor­ragende Arbeit in dieser schwierigen Situation. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich glaube, es ist wichtig, dass all diese Maßnahmen eingehalten werden. Sie sind jetzt bis nach Ostern verlängert, was auch notwendig ist. Wir haben zumindest das Zeichen der Hoffnung, dass wir die Kurve nach unten drücken können, weil wir die Maßnahmen rasch gesetzt haben und weil sie dadurch, so hoffen wir, auch Wirkung zeigen werden. Das ist das, worum es geht: um den Schutz unserer Bevölkerung, um die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher. Das hat oberste Priorität, meine Damen und Herren. Das ist ganz oben hinzustellen, vor all die anderen Dinge, die uns sonst noch bewegen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Bernhard.)

Bitte befolgen Sie diese Maßnahmen, vor allem, wenn es um die Freizeit geht! Natür­lich kann man sich die Füße vertreten, aber es erreichen uns schon Bilder von Mas­senansammlungen auf gewissen freien Flächen – das sollte nicht sein.

Natürlich ist es so, dass die Arbeit in vielen Bereichen fortgesetzt wird. Das ist auch okay so. Dort, wo Homeoffice möglich ist, soll man es auch machen. Das ist auch eine Bitte und ein Ersuchen, das in jenen Bereichen, in denen es möglich ist, umzusetzen.

Natürlich müssen wir uns versorgen, einkaufen gehen, zum Arzt, zur Apotheke gehen, keine Frage. Natürlich müssen wir jenen in der Gesellschaft helfen, die sich selber nicht mehr helfen können. Es sind großteils Angehörige unserer älteren Generation, die alleine zu Hause leben. Da geht es darum – ich sehe das in meiner eigenen Fa­milie –, dass jetzt halt für die Eltern oder für die Schwiegereltern eingekauft wird. Das erledigen wir. Das sind wir der älteren Generation auch schuldig, und ich bin allen älte­ren Menschen wirklich dankbar, die diese Hilfe annehmen und so wenig wie möglich nach draußen gehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Auf der anderen Seite ist es aber notwendig, dass die Regierung und die Gesetzge­bung handeln, dahin gehend, dass wir jene, die jetzt besonders von den Auswirkungen dieser Situation betroffen sind, unterstützen. Das sind zum einen die Betriebe, unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, das sind zum anderen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und daher schnüren wir diese Pakete, beschließen wir heute 44 verschiedene Gesetze. Was tun wir damit? – Einfach unterstützen, zum Teil Fristen wahren und Fristen aussetzen; das reicht von den Betriebsratswahlen bis in den ge­samten Bereich der Justiz. Es gibt das Härtefallfondsgesetz, das den Kleinsten helfen


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soll, nämlich den Einpersonenunternehmen, den ganz kleinen Familienbetrieben, auch unseren Bäuerinnen und Bauern, die auch Einnahmenverluste haben.

Ich möchte das noch einmal sagen, weil uns erst in einer Notsituation wirklich bewusst wird, was wir alles jeden Tag auf dem Tisch haben – jetzt kochen wieder viel mehr Menschen zu Hause, als das sonst der Fall ist –: Ich bedanke mich noch einmal aus­drücklich bei unseren Bäuerinnen und Bauern, die jeden Tag in der Früh und am Abend in den Stall gehen und dafür sorgen, dass wir auch in dieser schwierigen Situa­tion hochqualitative Lebensmittel auf den Tisch bekommen. – Ein herzliches Vergelts­gott! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir unterstützen mit diesen Maßnahmen, so gut wir können, so rasch wir können und natürlich auch in einer entsprechenden Höhe: 38 Milliarden Euro für Soforthilfe, für Kurzarbeit, um dafür zu sorgen, dass die Liquidität in den Betrieben erhalten bleibt. Das ist ganz wichtig. Ich bitte alle, die jetzt Entscheidungen in den Betrieben treffen: Nehmen Sie dieses Kurzarbeitsmodell an! Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei den Sozialpartnern. Es ist ein sehr gutes Modell. Es ist auch in dieser Situation genau das Richtige, dieses Modell zu wählen. Es bietet völlige Flexibilität, es wirkt ab der ersten Stunde, und es hilft wirklich.

Danke auch dafür, dass es möglich war, das auch in den Gesetzen zu verankern. Es ist ein sehr umfangreiches Paket. Ich danke allen Fraktionen, insbesondere den Oppo­sitionsparteien dafür, dass wir das wieder in Windeseile durch das Parlament tragen können. Es ist im Sinne der österreichischen Bevölkerung. Es ist im Sinne dessen, dass wir dieses Coronavirus so gut wie möglich eindämmen und dass wir alles tun, um unsere Bevölkerung in Österreich bestmöglich zu schützen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Amesbauer.)

15.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.


15.14.57

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Bundesregierung! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu den aktuellen Er­eignissen und zu den Diskussionen der letzten Stunde hier im Parlament Grundsätzli­ches sagen! Eine funktionierende Demokratie und damit auch ein handlungsfähiges Parlament muss zu jeder Zeit und gerade jetzt mit aller Kraft sichergestellt sein. (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es sind Tausende Menschen, die tagtäglich daran arbeiten, unsere Grundversorgung in dieser schwierigen Zeit in welchen Bereichen auch immer sicherzustellen, Tausende Menschen, bei denen wir uns bedanken müssen. So wie wir uns auf diese Menschen verlassen, darauf, dass sie unsere Grundversorgung in den Spitälern und anderswo sicherstellen, müssen sich alle Menschen in Österreich auch auf uns, auf das Parla­ment, verlassen können, denn das Parlament ist der stabile Anker gerade in schwieri­gen Zeiten wie diesen für unser Land. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS. – Abg. Leichtfried: Die ÖVP sieht das nicht so!)

Es wurde heute schon erwähnt, und wir kennen die erschreckenden Zahlen: Von Mon­tag bis Mittwoch dieser Woche waren es 74 000 Menschen, die beim AMS angemeldet wurden – 2 Prozent aller arbeitenden Menschen in Österreich, ja, in nur drei Tagen; Tausende Familien, die unverschuldet von einem Tag auf den anderen vor einer unge­wissen Zukunft stehen. Ich sage Ihnen: Wir müssen wirklich alles dafür tun, dass diese Entwicklung der letzten drei Tage sich nicht in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten fortsetzt. Wir müssen alles dafür tun, dass dieses Virus nur die größte Ge-


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sundheitskrise in unserer jüngeren Geschichte verursacht und nicht auch zur größten sozialen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg führt.

Wir wissen, dass die Europäische Zentralbank einen Schirm in der Größenordnung von 750 Milliarden Euro aufspannt. Österreich stellt ein 38-Milliarden-Euro-Hilfspaket zur Verfügung – bei 80 Milliarden Euro Bundesbudget. Das ist richtig, das ist notwendig, das ist alternativlos. Es muss jeder Betrieb, der Hilfe und Unterstützung braucht, es müssen vor allem auch die Kleinstbetriebe und die kleinen Betriebe diese Unterstüt­zung bekommen, mit einem Ziel: damit Arbeitsplätze in Österreich gesichert sind. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Was es somit braucht, ist vor allem eine Jobgarantie all jener Betriebe, die diese Unter­stützung jetzt bekommen sollen und bekommen werden. Das bedeutet, dass die Unter­stützungsleistungen an eine Arbeitsplatzgarantie geknüpft sein sollen; denn eines muss klar sein: Eine Massenarbeitslosigkeit wollen und können wir uns nicht leisten. Die ist zu verhindern. Das gilt neben dem Schutz der Gesundheit als unser großes Ziel.

Wir müssen verhindern, dass unser Land nach dieser Krise vielleicht ein anderes ist. Wir müssen verhindern, dass der soziale Friede etwas ist, woran wir uns vielleicht spä­ter nur noch vage erinnern. Das gilt es mit aller Kraft zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese außergewöhnlichen Zeiten bedürfen außergewöhnlicher Maßnahmen. Das wur­de heute am Vormittag schon mehrmals gesagt. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren von der Bundesregierung! Sie werden heute vom Parlament so wie auch schon in der letzten Sondersitzung am Sonntag, vor einigen Tagen, mit sehr weitreichenden und in der Geschichte der Zweiten Republik einmaligen Befugnissen und Instrumenten aus­gestattet. Dafür erwarten wir uns alle etwas, sehr geehrte Damen und Herren der Bun­desregierung, nämlich dass Sie sorgsam damit umgehen, dass Sie mit diesen Ihnen von uns gegebenen Befugnissen in dieser schweren Zeit verantwortungsvoll umgehen. Ja, wir verstehen die Notwendigkeit dafür in dieser einmaligen Situation, aber eines muss ganz klar sein: Diese Maßnahmen müssen für die Dauer der Krise befristet sein und für keinen Tag länger. (Beifall bei SPÖ, FPÖ, NEOS und Abgeordneten der Grü­nen.)

Die Bundesregierung muss uns, das österreichische Parlament, regelmäßig einbinden und regelmäßig über die weiteren Schritte informieren.

Ja, diese außergewöhnliche Zeit bedarf außergewöhnlichen Denkens, außergewöhnli­cher Entscheidungen und Maßnahmen, auch und vor allem bei der Bekämpfung dieser Virusseuche. Für die Bekämpfung der gesundheitlichen Folgen brauchen Sie allerdings keine neuen Instrumente, denn Sie haben sie bereits, und ich appelliere daher sehr dringend: Machen Sie davon Gebrauch und nützen Sie sie! Das Epidemiegesetz, das genau für solche Situationen vor Jahrzehnten, vor etwa 100 Jahren, geschaffen wurde, gibt Ihnen die rechtliche Grundlage dafür.

Wir brauchen ein gemeinsames, ein einheitliches und zentral gesteuertes Vorgehen für alle notwendigen Maßnahmen. Ob in Ischgl, in St. Christoph oder in St. Anton, ob in Tirol, in Oberösterreich oder in Niederösterreich: Die Behörden in ganz Österreich brauchen einheitliche Vorgaben. Es braucht ein einheitliches, klares Handeln.

Das Gesundheitspersonal muss überall gleich geschützt werden. Um es deutlich zu machen: Unser Gesundheitspersonal braucht ein einziges, ein Schutzkonzept, nicht neun oder vielleicht mehr als 200 unterschiedliche Empfehlungen – denn wir haben mehr als 200 Krankenanstalten und Spitäler in Österreich.

Ja, es braucht überall dieselben klaren fachlichen Regeln, sei es für den Arbeitneh­merschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unsere Grundversorgung sicherstellen, sei es für den Schutz des medizinischen Personals, sei es für den Um-


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gang mit Heimkehrern, die tagtäglich in Flugzeugen an unseren Flughäfen oder auf anderem Weg woanders ankommen, sei es für das Vorgehen bei Quarantänefällen, Verdachtsfällen, Erkrankungsfällen, für das Vorgehen beim Schließen von Kinderspiel­plätzen oder Parkanlagen. Es braucht eine rasche und sichere Entscheidungsfindung für alle, die in unserem Land am Management im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus beteiligt sind, für alle Institutionen und für alle Personen.

Ja, dekretieren Sie, verordnen Sie, erteilen Sie Weisungen! Tun Sie, was auch immer notwendig ist, um das zu bewerkstelligen, denn, sehr geehrte Damen und Herren, in ei­ner solchen Krise kann der Föderalismus nicht die einzige Antwort sein! Das Virus kennt nämlich keinen Unterschied zwischen verschiedenen Bundesländern und schon gar nicht zwischen unterschiedlichen Gemeinden oder Spitälern. Die Lage, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist ernst und die Zeit wird sehr knapp! Unsere Unterstützung haben Sie. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grü­nen und NEOS.)

15.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.


15.23.01

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österrei­cher! Es ist in den letzten Tagen so gewesen, dass unser Land in einer ganz, ganz be­eindruckenden Art und Weise zusammengerückt ist – paradoxerweise ideell dadurch zusammengerückt, dass wir räumlich Distanz gehalten haben. Zusammenhalten und Zusammenhelfen – das hat man gemerkt – sind aber keine leeren Worte, sondern das ist überall spürbar, erlebbar und jeder Einzelne von uns kann guten Gewissens sagen, dass er Teil einer ganz, ganz großen Gemeinschaft ist, die gemeinsam dieses Virus besiegen wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unser Land – und nicht nur unseres – hat umgeschaltet: von einem Lebensmodus – und jetzt muss man ganz ehrlich sein –, der in gewisser Weise auch ein Erlebnismodus gewesen ist, von diesem Lebens- oder Erlebnismodus in einen Überlebensmodus – mit einem ganz, ganz großen Ziel: möglichst rasch wieder zu einer Art Normalität zurück­zufinden. Wir müssen uns aber auch über Folgendes im Klaren sein: Diese Normalität wird nach dieser Krise eine andere sein, vieles wird neu zu bewerten sein.

Denken Sie etwa an die Europäische Union, die sich in vielen, vielen Dingen, in Klei­nigkeiten mit einer unglaublichen Penetranz um den sogenannten Schutz der europäi­schen Bevölkerung bemüht hat – mit Dingen, die niemand verstehen konnte –, die in Windeseile die Schleusen aufgemacht hat, als es darum gegangen ist, die Finanzwirt­schaft zu retten! Jetzt, da wir mit einer gesundheitlichen und realwirtschaftlichen Me­gakrise konfrontiert sind, sehen wir vonseiten der Europäischen Union jedoch eine Mi­schung aus Abwesenheit, Trägheit und Hilflosigkeit. Auch das wird danach zu bewer­ten sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie an diejenigen, die den Fortschritt mit der Globalisierung gleichgesetzt ha­ben! Ich glaube, es sind nicht wenige, die diesem Fehler aufgesessen sind. Jetzt ist die Globalisierung Ausdruck von Verwundbarkeit, von Verletzlichkeit und von Anste­ckungsgefahr – im wahrsten Sinne des Wortes. Jene dürften sich bestätigt fühlen, die immer schon der Regionalität, der Kleinräumigkeit, einer gewissen Überschaubarkeit und vor allem auch der Selbstversorgungsfähigkeit das Wort geredet haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie an das Kaputtsparen in vielen Bereichen: etwa an das Kaputtsparen im Gesundheitswesen, an die Schließung von Spitälern, an das Kaputtsparen im Sicher-


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heitsbereich, egal ob es die Polizei oder das österreichische Bundesheer ist! All diese Maßnahmen, die damals, vor einigen Jahren, gesetzt worden sind und die man lange, lange durchgezogen hat, rächen sich jetzt.

Wir kämpfen gegen zwei Seuchen gleichzeitig, wir kämpfen quasi an zwei Fronten: Wir kämpfen gegen die gesundheitliche Gefahr, natürlich vor allem für die gefährdeten Gruppen, die wir schützen und isolieren müssen – wir wissen heute nicht, ob nicht viel­leicht irgendwann einmal auch ein Strategiewechsel in der Bekämpfung der Krise not­wendig sein wird –, und wir kämpfen natürlich auch um die Aufrechterhaltung des me­dizinischen Normalbetriebs.

Wir kämpfen aber auch gegen eine wirtschaftliche Seuche, die mindestens so gefähr­lich und so schädlich und mindestens so nachhaltig sein wird, wie es die gesundheit­liche Krise ist. Wenn man von der Zahl von über 80 000 Arbeitslosen in wenigen Tagen hört, dann muss einem angst und bange werden, wenn das in dieser Dynamik weiter­geht.

In diesem Kampf darf uns eines nicht passieren, und das ist, dass wir uns selber durch Maßnahmen, die wir setzen, weil sie notwendig sind, um die gesundheitliche Situation im Griff zu behalten, zu Opfern der wirtschaftlichen Seuche machen. Das darf nicht passieren, und dafür müssen wir neue Wege gehen, dafür müssen wir große Würfe machen, dafür müssen wir alles Alte über Bord werfen, das nichts taugt. – Mit einigen Ausnahmen: Nicht über Bord geworfen werden darf das Gefüge aus Macht und Kon­trolle, das substanziell für die Demokratie ist, und da spielt dieses Parlament eine ganz entscheidende Rolle. (Beifall bei FPÖ und NEOS.) Nicht über Bord geworfen werden darf alles das, was mit unseren Grund- und Freiheitsrechten zu tun hat. Da muss jede einzelne Maßnahme wohlüberlegt, wohldosiert sein, und wir brauchen ein System der Kontrolle bei jeder Form des Eingriffs. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Beide Seuchen zu besiegen ist unsere gemeinsame Verantwortung, und das Motto muss lauten: Scheitern ist verboten – so, wie für jene, die draußen, während wir hier tagen, die Stellung halten. Auch für sie gilt: Sie dürfen nicht scheitern – trotz man­gelnder Schutzausrüstung in den Spitälern, in den Ordinationen, in den Alten- und Pfle­geeinrichtungen, in den Supermärkten, in den Banken, im Transportwesen, bei den Reinigungskräften, überall dort, wo sie unmittelbaren, direkten Kontakt zu unseren Mit­bürgerinnen und Mitbürgern haben. Sie alle haben auch Verwandte, sie alle haben El­tern, viele von ihnen sind selbst Väter und Mütter, und neben ihrer enormen Arbeitsbe­lastung ist die Sorge ihr ständiger Begleiter. Ich verweise nur darauf, dass diese Hel­den, von denen so oft die Rede ist, gerade diejenigen sind, die im Bereich der Einkom­men oft an unterster Stelle rangieren, und auch das sollte uns alle nachdenklich ma­chen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genauso ist das Scheitern für diejenigen verboten, die sich jetzt Tag und Nacht den Kopf darüber zerbrechen, wie sie nicht nur sich und ihre Familien, sondern auch ihre Unternehmen und ihre Arbeitnehmer über die Runden bringen, wie sie die nächsten Wochen, wie sie die nächsten Monate über­leben werden. Auch für sie ist Scheitern verboten.

Da kommen wir ins Spiel. Das ist auch der Grund dafür, dass wir heute dieses zweite Paket mit erforderlichen Maßnahmen mittragen, mit Maßnahmen, die helfen sollen, diese Gleichung, die aus unglaublich vielen Unbekannten besteht, Stück für Stück auf­zulösen und das Unbekannte durch Bekanntes und durch Sicherheit zu ersetzen. Die­ses heutige Paket ist ein Umsetzungspaket für das, was wir schon bei unserer letzten Sitzung auf den Weg gebracht haben.

Es geht quasi darum, diese 4 Milliarden Euro, von denen vor ein paar Tagen gespro­chen wurde, in Bewegung zu setzen. Dazu gibt es einige Anpassungen von Fristen,


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eine Art Mobilisierung und Flexibilisierung im Gesundheitsbereich, die notwendig ist. Eines ist dieses Paket aber nicht: Es ist nicht die große Menge echten Geldes, die es tatsächlich brauchen würde, um jetzt rasch den wirklich unmittelbar und besonders Be­troffenen zu helfen.

Wir haben Ihnen schon vor einigen Tagen gesagt, dass diese 4 Milliarden Euro – und davon 1 Milliarde Euro für sogenannte Soforthilfe in diesem Sondertopf – zu wenig sind. Das ist, wie wenn Sie versuchen, ein australisches Buschfeuer mit der Wasser­ladung eines einzigen Flugzeuges zu löschen. Es war absehbar, dass das zu wenig ist. Sie haben nicht auf unseren Vorschlag gehört. Ich verstehe bis heute nicht, warum. Wir könnten schon mehr gemeinsam in Bewegung gesetzt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ. – Vizekanzler Kogler – den Kopf schüttelnd –: Nein!)

Das veranlasst mich auch, allgemein ein offenes Wort an Sie zu richten, insbesondere an die Vertreter der Bundesregierung und der Regierungsparteien: Wo Menschen am Werk sind, dort ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Fehler gemacht werden, keiner von uns ist frei davon – aber das Entscheidende ist, daraus zu lernen. Daher meine Bitte an Sie: Tun wir das Aufzeigen von Fehlern nicht als unnötige oder lästige Nörgelei ab! Qualifizieren wir es nicht als Besserwisserei! (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es ist in Wahrheit etwas ganz anderes: Es ist die einzige Möglichkeit – Einsicht und Erkenntnis vorausgesetzt –, ähnliche Fehler und deren negative Folgen für die Zukunft hintanzuhalten und zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. (Abg. Stög­müller: Sie haben uns immer belehrt ...!)

Da bedaure ich es schon sehr, dass jetzt zum wiederholten Male Abänderungsanträge der Opposition, die alle mit viel Überlegung und mit bestem Gewissen und mit größtem Einsatz für die Sache formuliert werden, nicht einmal den Funken einer Berücksich­tigung finden. Einen nationalen Schulterschluss stelle ich mir in dieser Frage anders vor, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Dieser Tage schauen alle nach Italien. Der Bürgermeister von Bergamo hat ein „Spie­gel“-Interview gegeben, und in diesem „Spiegel“-Interview richtet er eigentlich einen dramatischen Appell an alle anderen Länder. Er sagt: Nutzt die Zeit, die ihr noch habt! – Es geht immer um den Faktor Zeit. Es geht darum, die Fehler, die Italien im Umgang mit diesem Virus gemacht hat, nicht zu wiederholen, und der Hauptfehler ist es gewesen, zu langsam und zu stückweise reagiert zu haben. Das ist genau dasje­nige, was ich Ihnen vorwerfe, wenn ich die Salamitaktik der Bundesregierung in der Krisenbekämpfung kritisiere. Ich hoffe, ich wünsche mir, dass Österreich seine Maß­nahmen rasch genug und umfassend genug gesetzt hat. Allein ein Blick nach Ischgl und auf Dinge, die dort passiert sind, vermittelt mir manchmal ein etwas anderes Bild.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verstehen Sie meine Worte als eine Bitte, als eine Anregung aus Sorge um und Fürsorge für die Gesundheit der Bevölkerung, das Überleben der Wirtschaft und das Überleben von Tausenden von Arbeitsplätzen! Ver­lassen Sie – oder nein, verlassen wir gemeinsam sofort dieses System des Stückwerks und der Salamitaktik und einer gewissen Inkonsequenz! Es wird besser für uns alle sein, wenn wir uns dazu entscheiden.

Shutdown – ja, selbstverständlich, aber dann bitte ganz und nicht Ort für Ort und Tal­schaft für Talschaft, weil wir später sowieso an einem Punkt landen, an dem wir das Ganze davon umfassen müssen; nicht zuerst eine Grenze und dann die nächste und dann ein paar Tage später wieder die nächste Grenze schließen, was ermöglicht, dass man weiterhin nach Österreich hereinkommt und dieses Virus verteilt, sondern alle! Das gilt auch für die Flugverbindungen: nicht ein paar und dann ein paar mehr, son­dern alle, die den Personenverkehr betreffen und die nicht unbedingt nötig sind, um den Warentransport aufrechtzuerhalten, streichen!


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Sonderbeihilfe und finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Arbeit­nehmer – ja bitte, selbstverständlich, aber dieses 4-Milliarden-Euro-Paket ist verpufft, bevor es überhaupt beschlossen wurde! Das war viel zu wenig und hat eine negative Auswirkung gehabt; die Unternehmer, die rechnen können, haben das einmal durch­dividiert: Wie viele Betroffene gibt es, was bleibt für mich von diesen 4 Milliarden Euro respektive dieser 1 Milliarde Euro über? – Allein diese Verunsicherung hat schon dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitslosen in diesen wenigen Tagen so weit nach oben ge­schnellt ist, wie wir es jetzt erleben müssen.

Wagen Sie den großen Wurf! Geben wir eine Arbeitsplatzgarantie – es wurde schon angesprochen – und schaffen wir Rechtsansprüche! Das schafft Sicherheit und das ist fairer als diese unterschiedlichen Zugangsweisen, die wir jetzt teilweise erleben müs­sen. Machen Sie es unbürokratisch quasi von Amts wegen, und schaffen Sie nicht ei­nen bürokratischen Aufwand, mit dem die Betroffenen zu Bittstellern degradiert wer­den! (Abg. Meinl-Reisinger: ... Sicherheit geschaffen! ... glaube ich auch!) Das geht viel, viel einfacher, dafür gibt es viele Beispiele. Wir haben sie in unseren Anträgen for­muliert.

Kommunizieren Sie viel! Ja, das ist gut und wichtig, aber kommunizieren Sie aus einem Guss und kommunizieren Sie nicht widersprüchlich! – Ich darf nur daran erin­nern, dass es geheißen hat, es wird keine Ausgangsbeschränkungen geben – und dann waren sie da. Ich darf nur daran erinnern, welches Tohuwabohu es um die Schei­dungskinder und die Besuchsrechte gegeben hat, und ich darf nur daran erinnern, dass bis heute keiner weiß, ob er jetzt einen Park betreten darf oder nicht. Viel zu kommunizieren ist dann gut, wenn einheitlich und klar kommuniziert wird, ansonsten ist weniger mehr!

Und ja, beginnen Sie auch, durchzugreifen! Dort, wo unverbesserliche Menschen nicht bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, um die Ausbreitung dieses Virus einzudämmen, greifen Sie durch! Tun Sie das aber nicht nur bei den Kleinen, sondern greifen Sie auch dort durch, wo es, wie wir jetzt schon wissen, ein ganz massives Versagen im Kri­senmanagement gegeben hat, weil manche geglaubt haben, es sich auf Kosten der Allgemeinheit richten zu müssen! – Und damit bin ich wieder bei dem, was in Ischgl passiert ist. Die Kleinen zu strafen und zuzulassen, dass sich die anderen aus der Ver­antwortung stehlen, das wird böses Blut schaffen und ist kein konstruktiver Beitrag für eine gute Zukunft. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Österreicher sind stark, sie halten viel aus. Sie sind bereit, Entbehrungen in Kauf zu nehmen und ihren persönlichen Beitrag zu leisten. Danken wir es ihnen durch eine konsequente, nachhaltige und schlüssige Politik, durch konsequente Handlungen und durch Klarheit und Ehrlichkeit in unserer Kommunikation! Mir, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, ist meine Heimat zu schade dafür, dass Fehler, die andere gemacht haben, wiederholt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eli­sabeth Götze. – Bitte.


15.37.23

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! (Ruf bei der SPÖ – in Richtung des den Saal verlassenden Bundeskanz­lers Kurz –: Der geht gerade! – Abg. Leichtfried: Das war es mit dem Kanzler!) Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor Ihren Bildschirmen! Die Coronakrise ist für alle eine riesige Herausforderung: für die Arbeitnehmerinnen, die Arbeitnehmer – die Menschen, die jetzt unter schwierigen Voraussetzungen unter Hochdruck arbeiten müssen, aber auch


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für die, die um ihre Arbeit fürchten, Existenzängste haben – und auch für die Unterneh­merinnen und Unternehmer.

Diese wurden schon angesprochen und auf sie möchte ich jetzt besonders eingehen, darauf, welche Maßnahmen für sie getroffen werden. Dieses Bild wurde heute schon von Kollegen Wöginger gezeigt (einen Ausschnitt der Tafel in die Höhe haltend, auf der vor dem Hintergrund einer rot-weiß-roten Fahne die Volumina der einzelnen Hilfspa­kete aufgelistet sind), ich möchte es trotzdem noch einmal zeigen, weil wir da in Euro­pa wirklich Vorreiter sind. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist abgeschnitten!) 38 Milliarden Euro nehmen wir in die Hand, um schnell, rasch und unbürokratisch – wie wir das heu­te auch von sämtlichen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben – zu helfen. (Abg. Meinl-Reisinger: Leider nicht!) Wir reagieren auf die Situation und versuchen, ganz rasch und unbürokratisch zu helfen; ich werde darauf noch eingehen.

Der Finanzminister hat gesagt, wir müssen „tun, was notwendig ist“ – und das tun wir jetzt. Welche Unterstützungen gibt es? – Kurz möchte ich die Kurzarbeit erwähnen, weil dies wirklich ein neuartiges, großartiges Unterstützungsmodell ist und Unterneh­men wirklich die Möglichkeit gibt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei fast keinen Kosten weiterzubeschäftigen, also nur wenn sie wirklich weiterarbeiten. Und übrigens, diese Kurzarbeit wird es auch für Lehrlinge geben. Das ist neu, das ist eine Neuerung, die mir sehr wichtig erscheint.

Zweiter Punkt: Alle Steuerzahlungen, Sozialversicherungszahlungen werden unbüro­kratisch gestundet. Wir haben gehört, das wird sehr zügig abgewickelt.

Drittens, ein ganz wichtiges Thema: Erhalt der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen. Das KMU-Förderungsgesetz, das wir dafür heute beschließen, wird zunächst – ich sa­ge bewusst: zunächst – auf 1 Milliarde Euro dotiert. Ich glaube auch, dass das nicht reichen wird, dass wir mehr brauchen werden, es ist aber jetzt schnell verfügbar. Wir beschließen 1 Milliarde Euro und können, wenn es nötig ist, nachrüsten. Wir geben da­mit dem Finanzminister die Möglichkeit - - Entschuldigung! Das KMU‑Förderungsge­setz ist nicht auf 1 Milliarde Euro dotiert, sondern da kann der Finanzminister eigen­mächtig durch Verordnung entscheiden, wie viel er dotieren wird, um Unternehmen Überbrückungsgarantien für Kredite zu geben. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Das heißt, jeder Unternehmer, jede Unternehmerin kann zur Hausbank gehen und be­kommt quasi vom Staat die Haftung für diesen Kredit – rasch, unbürokratisch, ohne ir­gendwelche Nachweise. Wer wickelt es ab? – Das AWS und die ÖHT. Das sind die Institute, mit denen die Unternehmen auch bisher schon zu tun haben; insofern glaube ich, dass das eine gute und rasche Lösung möglich macht.

Das waren drei Punkte, der vierte fehlt noch, und das ist der Punkt, der aus meiner Sicht jetzt auch ganz wichtig ist und schnell in die Gänge kommen muss: der soge­nannte Härtefallfonds für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die kein Einkom­men haben, dieses aber für ihren Lebensunterhalt, für den Fortbestand ihres Betriebs brauchen. Das sind insbesondere die kleinen Unternehmen, die Einpersonenunterneh­men, die neuen Selbstständigen, die freien Dienstnehmer, und auch Non-Profit-Organi­sationen gehören dazu.

Wer ist das? – Ich lese jetzt vor, von wem ich Anfragen bekommen habe, wer derzeit Einnahmenverluste oder keine Einnahmen hat: Friseur, freier Vortragender/freie Vor­tragende, Gastwirte, Schusterin, Logopädin, Tischler, KFZ‑Werkstätte, Radwerkstätte, Physiotherapeutin, Masseur, Musikerin, Kabarettist, Ergotherapeutin – die Liste geht endlos weiter. Was aber ganz wichtig ist: Wir unterstützen Unternehmen, egal ob sie umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, und wir unterstützen sie – ich glaube, da gab es eine Misskommunikation –, egal ob sie Wirtschaftskammermitglied sind oder nicht. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, aber auch die, die nicht Mitglieder sind, müssen jetzt zur


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Kammer gehen! Genau das zeigt ja die Absurdität der Abwicklung über die Kammer!) Diese Information wird nicht korrekt weitergegeben – das ist auch meine Information –, aber das muss so sein. Es werden alle unterstützt, egal ob sie Mitglied sind oder nicht. Wir können das gerne nachher diskutieren.

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer, das ist korrekt, das heißt aber nicht, dass die Wirtschaftskammer nur die eigenen Mitglieder bedienen wird. Hinter­grund ist, dass die anderen Förderorganisationen – ich habe AWS und ÖHT genannt – bereits ausgelastet sind (Abg. Meinl-Reisinger: Dann hätte man das halt anders ge­löst!), das Finanzministerium mit Stundungsanfragen beschäftigt ist und daher die Wirt­schaftskammer diesen Part übernimmt, was aus meiner Sicht eine schnelle, pragma­tische Lösung ist – und sie wird funktionieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Schellhorn.)

Ich bin auch froh, dass eine konkrete Zahl drinnen steht. Ich habe vorhin 1 Milliarde Euro gesagt: Das ist eben die 1 Milliarde Euro, von der wir hier sprechen, die zunächst zur Verfügung steht und die aufgestockt werden kann, wenn mehr nötig ist.

Was auch noch zu sagen ist: Unser Ziel ist es auch, Jungunternehmer, Jungunterneh­merinnen zu stützen, und zwar – ganz wichtig! – rasch und unbürokratisch. Das heißt: Am Montag müssen die Rahmenbedingungen stehen und nächste Woche wird bereits ausgezahlt. Das muss so funktionieren. Damit bin ich am Ende. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Meinl-Reisinger. – Bitte.


15.44.15

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Der Herr Bundeskanzler ist leider schon wieder weg. Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Ministerinnen und sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist auch für mich sehr wichtig und ich möchte das auch an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Hand­lungsfähigkeit des Parlaments ist etwas ganz Wichtiges in einer Demokratie. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Ich glaube, dass wir niemandem da draußen – jenen, die gerade Dienst versehen müs­sen, weil sie systemrelevant sind, völlig ungeachtet der Frage, ob sie einem Risiko ausgesetzt sind – erklären könnten, dass wir uns vor der Verantwortung, die wir in die­ser Republik haben, nämlich Gesetzgebung zu sein, drücken. Deshalb bin ich froh, dass wir dieses Zeichen heute auch setzen.

Es ist natürlich schon sehr viel zu der Dramatik der Situation – Herausforderung finde ich fast ein bisschen zu beschönigend – gesagt worden. Es ist eine dramatische Situa­tion, in der wir uns als gesamtes Land befinden. Ich möchte auch noch einmal ganz klar für meine Fraktion sagen, dass wir die drastischen Beschlüsse, die drastischen Maßnahmen, die jetzt gesetzt wurden, weil Gesundheit an erster Stelle steht, selbst­verständlich im Rahmen dieses nationalen Schulterschlusses mittragen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Ich möchte das noch einmal ganz klar sagen: Bitte bleiben Sie zu Hause! (Vizekanzler Kogler – nickend –: Genau!) Das ist ganz wichtig, um Risikogruppen, um ältere Men­schen, um Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen und um vor allem dafür Sorge zu tragen – das kann man offensichtlich nicht oft genug wiederholen –, dass die Kurve nicht so steil steigt, dass wir an die Kapazitätsgrenzen unseres Gesundheitssystems stoßen und darüber hinausgehen. Ich habe Sorge, dass wir das tun. Wir hoffen alle,


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dass es nicht passiert und wir somit nicht unnötig Menschenleben aufs Spiel setzen, die nämlich gerettet werden können, wenn entsprechende intensivmedizinische Be­treuung und auch Beatmung – es ist manchmal ganz simpel – zur Verfügung steht. (Vi­zekanzler Kogler: Ganz genau!)

Gesundheit hat Vorrang, aber gleich danach geht es um alles. Das hat auch Sepp Schellhorn diese Woche in einem Gastkommentar gesagt. Es geht um Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer – und wir haben die dramatische Zahl gehört –, die schon ihren Job verloren haben. Es geht um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die um ihren Job fürchten. Es geht um Eltern, die Sorge haben, dass es in der Selbstorganisation nicht nur außergewöhnlich schwierig ist, den Kindern den Lernstoff beizubringen, son­dern dass die Kinder in diesem Jahr vielleicht auch ein ganzes Jahr verlieren, weil sie es nicht aufholen können. Es geht darum, dass Betriebe, die schließen müssen, teil­weise vor den Scherben ihres bisherigen Betriebswesens stehen. Und es geht tatsäch­lich darum, dass Unternehmerinnen und Unternehmer nackte Angst um ihre Existenz haben. Es geht um alles!

Von einem Tag auf den anderen stand alles in Österreich still – nicht alles, Systemrele­vantes nicht, aber vieles in Österreich. Von einem Tag auf den anderen musste alles stillstehen. Es ist schon auch eine politische Entscheidung gewesen, die wir mittragen.

Warum ich das sage? – Der Handel steht in weiten Teilen still, die Gastronomie steht still, der Tourismus steht still. Das sind die, die direkt betroffen sind. Es gibt dann noch eine Reihe von indirekt betroffenen Unternehmen, von indirekt betroffenen Betrieben. Das zieht immer weitere Kreise! Wir haben das am Sonntag gesagt, ich sage es auch an dieser Stelle noch einmal: In so einer Zeit der großen Unsicherheit braucht es Klar­heit! Das heißt, ich verstehe, wenn es die Forderung – arbeitnehmerseitig wie übrigens auch betriebsseitig – nach Klarheit gibt, was die Bauindustrie angeht, was die Bau­branche angeht, wie das auf den Baustellen zu handhaben ist und so weiter und so fort. Klarheit ist ganz wichtig. Diese Kreise der indirekt Betroffenen werden sich aber immer weiter ziehen. Wir hören auch schon, dass Teile der Industrie beginnen, zumin­dest die Produktion für ein, zwei Wochen stillzulegen.

Daher muss man an dieser Stelle klar sagen: Es ist die gesamte Volkswirtschaft betroffen! Es ist nicht nur die österreichische Volkswirtschaft betroffen, es ist die ge­samte europäische Volkswirtschaft betroffen, es ist eigentlich die gesamte weltweite Wirtschaft und Volkswirtschaft betroffen. Man muss schon einmal sehen, welche Dra­matik das hat und haben kann.

Ich möchte an dieser Stelle etwas ganz klar sagen, weil ich die unterschiedlichen Sicht­weisen – je nachdem, welche Interessengruppierung man vertritt, Arbeitnehmer, Ar­beitgeber – natürlich verstehe, keine Frage, aber: Wir sitzen alle im gleichen Boot. Es sitzen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im selben Boot wie die Arbeitgeber, die nämlich in den meisten Fällen, und das muss ich wirklich sagen, auch gar keine Lust haben, jetzt ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freizustellen oder auf Kurz­arbeit umzustellen, weil sie ihren Betrieb einfach aufrechterhalten wollen, weil sie wirt­schaften wollen. Wir sitzen alle im selben Boot; das ist mir ganz wichtig, hier zu sagen.

Die Maßnahmen sind auch drastisch, was die Einschränkung unserer Freiheit angeht – es wurde auch schon erwähnt –, und gerade auch wir als NEOS, als Fraktion, achten sehr darauf, was diese Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Freiheit be­deuten. Ich glaube, Herr Vizekanzler, Sie haben gesagt, es soll nicht oder es wird nicht so weit kommen, dass hinter jedem ein Polizist herrennt, um zu kontrollieren, was er macht. (Vizekanzler Kogler nickt.) Ich bin der Meinung, es darf auch nicht so weit kommen, dass wir in einem Land leben, in dem hinter jedem ein Polizist herrennt, um zu kontrollieren, was er oder sie macht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)


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Das muss ein Ablaufdatum haben! Das sage ich auch deshalb ganz klar, weil es ganz wichtig ist, dass man sich nicht daran gewöhnt, dass es selbstverständlich ist, seine Freiheiten derart einschränken zu lassen, dass es sich nicht in den Köpfen verankert und wir nicht in ein paar Monaten auf einmal aufwachen und sagen: Die offene Ge­sellschaft, die uns so viel an Freiheit gebracht hat, ist auf einmal verloren!, weil sich das so tief drinnen verankert hat, dass wir jederzeit bereit sind, diese Freiheiten einzu­schränken, sobald auch nur die geringste – jetzt ist es keine geringe, das möchte ich wirklich betonen – Sorge um die Gesundheit besteht. (Zwischenbemerkung von Vize­kanzler Kogler.)

Wir haben schon am Wochenende gesagt, dass es dramatische und außergewöhnli­che Maßnahmen braucht, auch zum Schutz der Wirtschaft und der Unternehmen, um das aufzufangen. Noch einmal: Diese Betriebe, die direkt betroffen waren, mussten zusperren. Es ist ganz wichtig, dass das Vertrauen der Wirtschaft, das Vertrauen der Klein- und Mittelbetriebe, das Vertrauen der Einpersonenunternehmen, das Vertrauen der Freiberufler und Selbstständigen nicht erschüttert wird. Deshalb war es auch so wichtig, am Wochenende zu betonen, dass diese 4 Milliarden Euro nicht reichen und vielleicht sogar ein falsches Signal waren, denn jene, die es betrifft, haben schon am Wochenende kapiert, dass das viel zu wenig ist, dass das viel zu bürokratisch ist und zu lange dauert. Das hat eigentlich zu viel mehr Unsicherheit geführt als Sie – und das glaube ich schon – mit einem schnellen Paket eigentlich intendiert hatten. Jedenfalls waren das die Meldungen, die wir bekommen haben, nämlich dass sich jeder aus­rechnen konnte, dass 4 Milliarden Euro nicht reichen werden, wenn ab Montag alles zu ist.

Wir haben am Wochenende gesagt, dass es den Ansatz whatever it takes braucht. Ich bin daher sehr dankbar, dass auch die Bundesregierung am Mittwoch gesagt hat: „Koste es, was es wolle“ – dies umso mehr, als wir jetzt auch wissen, dass die EZB und Europa bereits klar gesagt haben, whatever it takes, und in diesem Sinne auch Li­quidität zur Verfügung gestellt haben, Haushaltsregeln außer Kraft setzen werden et cetera. Das heißt, da wird gehandelt werden, und es ist die Verpflichtung des Staates, diesen Ansatz whatever it takes auch tatsächlich anzuwenden.

Ich möchte noch einmal betonen: Schulterschluss betreffend Maßnahmen, ja, aber be­treffend den Weg dorthin, darin, wie man die Wirtschaft unterstützt, sind wir einfach un­terschiedlicher Meinung.

Wir hatten ein Epidemiegesetz, das einen klaren Entschädigungsanspruch für die Be­triebe, die geschlossen werden, vorgesehen hätte. Mit letztem Sonntag haben wir die­ses außer Kraft gesetzt und gesagt: Ihr habt keinen Anspruch mehr, ihr könnt jetzt unterstützt werden! Das heißt aber, wir haben damit schon einigen, und auch den Kleinen – für die hätten wir es noch retten wollen –, gesagt: Ab sofort seid ihr Bittstel­ler! Dieser Zugang des gleichberechtigten Anspruchs für jeden ist jetzt zu einem För­derantrag, den jeder stellen kann, solange das Geld halt ausreicht und soweit es halt dann auch bürokratisch behandelt werden kann, verkommen. – Das finde ich nicht gut. (Ruf: Kennen Sie ...? – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Ich komme jetzt zum Punkt betreffend die Abwicklung des Härtefonds, die wir sehr kri­tisch sehen, die so wichtig für die Einpersonenunternehmen, für die Selbstständigen, für die Freiberufler, für die Non-Profit-Organisationen ist. Es ist selbstverständlich, wir haben es schon verstanden, dass das über die Wirtschaftskammer genauso abgewi­ckelt werden kann, aber die Wirtschaftskammer ist für diese Berufsgruppen eigentlich nicht zuständig, und das zeigt die Absurdität der Abwicklung über diese.

Wenn es auf der einen Seite möglich gewesen wäre, automatisch, per Gesetz Steuer­stundungen voranzutreiben, um so die Finanzämter – das war ja auch unser Vor­schlag – zu entlasten, damit das nicht bürokratisch ist, und man auf der anderen Seite


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hört, wie toll die arbeiten und dass die dreimal so viele Mitarbeiter haben, dann ver­stehen wir nicht, warum das jetzt über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ) – dies umso mehr, als sie ja erst zu den Daten kommen muss, mit denen sie dann arbeitet; und sie muss sich um Berufsgruppen kümmern, mit denen sie bis dato nichts zu tun hatte.

Die Wirtschaftskammer macht tolle Dinge, sie ist eine Serviceeinrichtung, aber sie ist keine Förderstelle. Sie entspricht auch nicht dem, was wir als Parlament brauchen, um entsprechend Kontrolle ausüben zu können. Es ist nicht transparent, man kann dort nicht in dem Ausmaß hineinschauen, wie man das könnte, wenn das über die Finanz­ämter abgewickelt werden würde.

Die große Sorge – das gebe ich Ihnen einfach mit – ist, dass man von diesem gleich­berechtigten Zugang, dass jeder Betrieb sagt: Ich bekomme eine Entschädigung!, hin zu einer Situation kommt, die in Wahrheit ein Bürokratiemonster ist. Was Sie hier ge­schaffen haben oder schaffen werden, ist ein Four-to-Five-Stop-Shop (Abg. Schell­horn: Sechs!): Es ist das AMS, es ist das AWS, es ist die ÖHT, es ist die Kontrollbank, es ist jetzt auch die Wirtschaftskammer und es sind die Finanzämter – das sind ja noch mehr –, an die man sich wendet; nicht jeder Unternehmer überallhin, aber das sind im Prinzip die Anlaufstellen. (Zwischenruf des Abg. Haubner. – Abg. Schellhorn: ... Frau Schramböck!)

Genauso wie man im Gesundheitsbereich aus gutem Grund, um das Vertrauen si­cherzustellen und zu sagen: wir handeln!, gesagt hat, dass es zwei Telefonnummern gibt – eine, wenn man den Verdacht hat, dass man krank ist, und eine für allgemeine Informationen –, wäre es, um Vertrauen zu schaffen, wichtig gewesen, genau diese Li­nie betreffend Unterstützungen auch für die Betriebe zu fahren. (Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Haubner.  Abg. Leichtfried: Das ist aber schon unübersichtlich!) Zwei Telefonnummern – von mir aus das Finanzamt und noch eine Förderstelle oder das AMS –, und das war’s dann; das wäre möglich und wichtig gewesen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte es noch einmal sagen: Wer jetzt einem Betrieb hilft, der hilft rasch und un­bürokratisch, baut keine Bürokratiemonster und hilft vor allem auch den Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern, deshalb sind wir mit diesem Weg nicht einverstanden.

Wir NEOS werden selbstverständlich in dritter Lesung zustimmen, weil dieser Schul­terschluss wichtig ist und diese Maßnahmen und auch diese Summen natürlich wichtig sind, aber bitte glauben Sie mir: Den Weg finden wir nicht gut genug. Wir halten das tatsächlich für zu bürokratisch.

Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen: Ich glaube, es ist ganz wesentlich, sich jetzt darüber Gedanken zu machen, was danach passiert. Wie und wann schaffen wir es, aus diesem Lockdown wieder herauszukommen, ohne die Gesundheit der Menschen in Österreich oder auch europaweit aufs Spiel zu setzen? Ein Ökonom hat gesagt: Das ist jetzt kein Schock, der eine Branche betrifft, das ist kein Schock, der nur einen re­gionalen Bereich betrifft, sondern das ist ein symmetrischer Schock für die gesamte Wirtschaft. Das ist ähnlich wie bei einem Herzinfarkt, die Frage ist, ob es 3 Sekunden oder 3 Minuten dauert; und dann wird es wirklich schlimm. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Kogler.)

Das heißt: Bitte mit dem Schulterschluss dann auch entsprechend dafür Sorge tragen, dass man die Schritte, um da wieder herauszukommen, gut vorbereitet, denn es geht um die Gesundheit, aber danach geht es um alles! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lercher.)

15.57



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 43

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


15.57.13

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schram­böck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Regierungsmitglieder! Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem: Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Die österreichi­sche Wirtschaft leidet, deshalb möchte ich als Wirtschaftsministerin die Gelegenheit nutzen, all jenen zu danken, die oft unsichtbar sind, die man nicht sieht, die im Hin­tergrund arbeiten. Es sind jene, die in den Betrieben die Produktionen aufrechterhalten, es sind jene, die die Lkw fahren, die unsere Güter bringen. Es sind jene, die in den Ge­schäften sind, damit wir Lebensmittel einkaufen können. Es sind jene, die die Logistik organisieren. Und es sind auch jene, die wir nicht sehen, nämlich in den Tausenden, Abertausenden klein- und mittelständischen Unternehmen, die dafür sorgen, dass es weitergeht, und die tagtäglich dafür sorgen, dass die Produktionsketten und auch die Unterstützungsketten für die österreichische Bevölkerung aufrechterhalten bleiben. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Amesbauer.)

Die österreichischen Unternehmen haben eine sehr schwierige Zeit. Es ist die schwie­rigste Zeit, die die meisten von ihnen jemals erlebt haben, und es ist die Frage, ob je­mand hier ist, der ihnen hilft.

Wir sind hier, um ihnen zu helfen und rasch zu helfen. Darum haben wir rasch dieses Paket im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgelegt; 4 Milliarden Euro davon sind das Soforthilfepaket. Darüber hinaus gibt es noch Garantien, gibt es Steuerstundungen, gibt es ganz viele Möglichkeiten, entsprechend vorzugehen, etwa auch die Corona­kurzarbeit, individuell auf den einzelnen Betrieb zugeschnitten.

Diese 38 Milliarden Euro stellen wir zur Verfügung, weil wir wissen, dass es ernst ist, weil wir wissen, dass diese Lage schwierig ist und die Unternehmerinnen und Unter­nehmer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter große, ganz große Sorgen haben. Darum gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, da zu unterstützen – nur eine im Rahmen der 38 Milliarden Euro ist der Härtefonds. Dieser Härtefonds ermöglicht es, dass all jene, für die die anderen Maßnahmen nicht greifen, die durch dieses Netz fal­len, unmittelbar Zahlungen bekommen.

Diese Zahlungen müssen weder versteuert werden, noch werden sie zurückgezahlt werden müssen. Mit diesem Härtefonds wird jenen geholfen, die besonders klein sind; das sind die österreichischen Kleinstunternehmen, vor allem Familienbetriebe, Einper­sonenunternehmen, Selbstständige, all jene, die leiden, weil es uns in Summe im Mo­ment wirtschaftlich nicht gut geht. Hierfür steht diese 1 Milliarde Euro unmittelbar zur Verfügung. Gerade in diesen Minuten sitzen die Teams zusammen und arbeiten daran, wie wir so rasch wie möglich dieses Geld, diese Mittel, diese Unterstützung zu diesen Unternehmen, zu diesen Kleinstunternehmen und EPUs bringen können. Es ist wichtig, dass es einfach ist, und es ist wichtig, dass es schnell ist. Darum arbeiten die Teams im Moment mit Hochdruck daran.

Es braucht auch Garantien, Unterstützung; wenn man zur Hausbank geht, wenn man Liquidität braucht, dann bedarf es dieser Unterstützung mit Garantien. Diese Garantien stehen jetzt schon zur Verfügung. Ich habe gerade mit dem AWS, das für die KMUs verantwortlich ist, gesprochen. Die Verantwortlichen dort sagen mir, innerhalb von 48 Stunden, in manchen Fällen innerhalb von 24 Stunden, sind sie in der Lage, diese Garantien zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass wir schnell sind, es ist wichtig, dass wir unbürokratisch sind.

Es ist auch wichtig, dass wir auf jene Gruppen schauen, die uns unterstützen. Da sind mir die Lehrlinge ein wichtiges Anliegen: Da sind 100 000 Lehrlinge draußen, die in


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den Betrieben helfen, wo sie können. Mein großer Dank an diese Lehrlinge, mein gro­ßer Dank an euch, dass ihr da seid, dass ihr in der Lebensmittelproduktion mithelft, dass ihr im Lebensmittelhandel mithelft, dass ihr überall zur Stelle seid, wo ihr als jun­ge Menschen gebraucht werdet – herzlichen Dank an euch! (Beifall bei ÖVP und Grü­nen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Bernhard.)

Wie unser Bundeskanzler bereits gesagt hat: „Koste es, was es wolle“ –, wir werden helfen, wir werden da sein. Dafür braucht es unterschiedliche Mittel und unterschiedli­che Möglichkeiten. Ich möchte die Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich auch nochmals daran erinnern, dass es eine einheitliche Hotline gibt. Es gibt eine Hotline für Unternehmer, die wir gemeinsam bei der Wirtschaftskammer eingerichtet haben. Da dürfen auch andere Unternehmer anrufen, es wird niemand abgewiesen. Es braucht aber natürlich unterschiedliche Organisationen, die auf den Bereich Garantien, auf den Bereich Kurzarbeit spezialisiert sind, die rasch, möglichst rasch, helfen.

Es ist wichtig, dass wir gemeinsam die richtigen Schritte setzen, dass wir unbürokra­tisch und rasch helfen und dass wir die Gelder zur Verfügung stellen. Ich kann Ihnen versichern: Diese Gelder stehen zur Verfügung. Sollte mehr gebraucht werden, werden wir an der Seite der Unternehmen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Wir werden da sein. Wir werden helfen. Wir beginnen jetzt schon damit, es hat schon begonnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


16.03.44

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Me­ine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Menschen, die, gleichgültig, wo geboren, in diesem wunderbaren Land leben! In den letzten 14 Tagen hat sich die Situation in Österreich – nicht nur hier, in ganz Europa eigentlich – sehr dramatisch entwickelt. Aus einer regionalen Epidemie in China wurde eine globale Pandemie mit allem, was leider dazugehört. Europa steht dabei im Epizentrum dieser Pandemie, mit gravierenden, teilweise dramatischen Steigerungszahlen, was die Erkrankungsfälle betrifft, teilweise auch, was die Todesfälle betrifft.

Am schlimmsten hat es Italien erwischt, aus sehr unterschiedlichen Gründen. Es ist noch zu früh, das im Detail zu eruieren, aber wenn Sie sich mit mir die Zahlen ein biss­chen ansehen und vielleicht manchmal auch die Bilder sehen, die Bilder der Zerstö­rung, der Verzweiflung, der Überforderung eines eigentlich sehr guten Gesundheitssys­tems, wie es dies in der Lombardei gab und gibt, so ist es fast nicht greifbar und fass­bar, was da geschieht. Es gibt 400 bis 500 Tote pro Tag  allein Coronatote. Es gibt eine Struktur von Intensivbetten, die bis zum letzten Platz, de facto bis zum letzten Zentimeter ausgelastet und überlastet ist; das heißt, es gibt daneben keinen Platz mehr für zusätzliche Patienten. Ein Verkehrsunfall in der Lombardei, ein Schlaganfall in der Lombardei, ein Herzinfarkt in der Lombardei – solche Patienten sind de facto nicht mehr zu behandeln, weil es zu einer völligen Überforderung und Überlastung dieser Spitalsstruktur gekommen ist.

Wir müssen wissen, dass hinter diesen Zahlen – Zahlen sind trocken – Schicksale ste­hen, dahinter sind Menschen, die aus dem Leben gerissen werden, daneben verzwei­felte Angehörige, Freunde, Freundinnen und noch viele, viele andere, die man in der Statistik nicht einmal sieht.

Das, was wir mit aller Kraft versuchen, ist, dass wir eine derartige Situation der Über­lastung, der Überforderung unseres Spitalssystems in Österreich vermeiden – deswe-


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gen diese sehr, sehr, sehr einschneidenden, vehementen Maßnahmen, die wir ge­meinsam hier setzen. Ich bin wirklich dankbar dafür, dass wir in dieser Situation, einer absoluten Krisensituation, Einigkeit in unserem Land haben – Einigkeit zwischen den Parteien, Einigkeit in der Regierung, Einigkeit mit den Bundesländern, Einigkeit mit un­serem Bundespräsidenten; das heißt, wir ziehen an einem Strang. Das ist de facto die einzige Chance, die wir haben, deswegen danke auch dafür, dass es hier zu einer sehr schnellen Bearbeitung und Beschlussfassung dessen kommt, was wir legistisch brau­chen, um die notwendigen Schritte miteinander zu tun.

Wir hatten vor zehn Tagen die Situation, dass es eine tägliche Steigerungsrate von sage und schreibe 40 Prozent bei den Neuerkrankungen gab. Stellen Sie sich mit mir nur einmal ganz kurz vor, wohin diese Kurve in welch kurzen Etappen geführt hätte, wenn sie so fortgesetzt worden wäre – dramatisch! Ich sage Ihnen, der Zeitpunkt, zu dem dieses Spitalssystem diese Entwicklung nicht mehr verkraftet hätte, wäre relativ nahe gewesen. 40 Prozent Zuwachs von Erkrankungsfällen pro Tag, das wäre zu viel gewesen.

Die gute Nachricht ist: Die Maßnahmen beginnen, zu wirken. Wir haben heute die Si­tuation, dass wir bei 2 400 Erkrankungen stehen. Es sind 77 Erkrankte in Spitalsbe­handlung plus 14 in intensivmedizinischer Behandlung. Was jetzt kommt, ist eigentlich auch ein positiver Aspekt, nämlich dass von diesen 2 400 Personen 2 317 zu Hause in Behandlung sind, weil sie einen sehr, sehr milden Erkrankungsverlauf haben. Das ist gut. Das ist ein positives Signal. Das ist ein Hoffnungsfaktor, der in Österreich gegeben ist. Das sind weit über 90 Prozent, die in dieser Akutsituation keiner Spitalsbehandlung bedürfen.

So schaut die Entwicklung in Österreich aus (eine Grafik mit der Überschrift „Lageup­date, 20.03.2020, 08:00“ in die Höhe haltend): Die Kurve ist nach wie vor zu steil. Sie geht nach wie vor zu steil nach oben, auch wenn wir diese Dauer von zweieinhalb Ta­gen Verdoppelungszeit jetzt auf viereinhalb Tage erstreckt haben. Das ist ein Beginn einer Trendwende, aber wir sind noch weit vom Ziel entfernt. Wir müssen zulegen, wir müssen diesen Weg, der richtig ist, sehr, sehr, sehr konsequent fortsetzen, damit wir unser Ziel auch tatsächlich erreichen.

Jetzt komme ich zu einer guten Kurve und zu einer guten Grafik, die ich euch und Ih­nen mitgebracht habe (eine weitere Grafik, die eine ansteigende blaue Kurve sowie gelbe Säulen zeigt, in die Höhe haltend): Man sieht hier die Entwicklung der absoluten Zahlen – das ist die blaue Kurve –, und das (auf die gelben Säulen zeigend) ist die Trendentwicklung, was die täglichen Zuwachsraten betrifft. Man sieht hier auf den ers­ten Blick, denke ich, mittlerweile sind wir bei knapp unter 20 Prozent täglichem Zu­wachs; das heißt, der Trend stimmt. Wenn wir diesen Kurs jetzt konsequent weiterge­hen, dann werden wir, so hoffe ich sehr, in den nächsten Tagen schrittweise in Rich­tung 10 Prozent und unter 10 Prozent kommen.

Unser Ziel muss sein, dass wir es bis Ostern schaffen, in den einstelligen Bereich zu kommen, denn dann wird unser Spitalssystem mit Sicherheit in der Lage sein, diese Entwicklung zu überstehen und dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten in Österreich, die es brauchen, in allen Bereichen auch tatsächlich behandelt werden können.

Das ist eigentlich meine Lieblingsgrafik (eine Tafel mit einem Säulendiagramm und der Überschrift „Durchschnittliche tägliche Zunahme über jeweils 4 Tage“ in die Höhe hal­tend), das hat nichts damit zu tun, dass die blauen Säulen immer kleiner werden (Hei­terkeit bei der ÖVP), sondern das hat damit zu tun, dass die Erkrankungszahlen sin­ken. Sie sehen hier die „Durchschnittliche tägliche Zunahme über jeweils 4 Tage“ – das ist ein signifikanter Wert –, und wir sehen hier, wie sich diese Zahl nach unten bewegt.


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Das ist erfreulich und das ist sehr, sehr positiv. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das darf uns aber nicht dazu verführen, dass wir jetzt sagen: Okay, jetzt sind wir auf dem richtigen Weg, das war’s jetzt! – Wür­den wir das tun, hätten wir sofort einen Backlash, hätten wir sofort wieder eine massive Entwicklung nach oben. Genau das wollen und müssen wir vermeiden, und dazu brau­chen wir jeden Einzelnen und jede Einzelne. Ich weiß, das sagen wir gebetsmühlenar­tig, aber wir müssen diese 4, 5 Prozent, die jetzt noch nicht mitmachen, die uns alles kaputt machen können, konsequent mitnehmen – da gebe ich allen recht, die das in ihren Reden auch formuliert haben –, damit sie uns unterstützen und damit sie dieses Projekt für die Sicherheit Österreichs auch tatsächlich mittragen. – Das sind die Maß­nahmen.

Der zweite große Teil ist die Frage des Schutzes der Spitäler. Das Schutzkonzept für die Spitäler ist ein äußerst wichtiges, denn nach meiner Prophezeiung werden wir die Probleme, wenn wir sie kriegen, nicht zuallererst im Bereich der Bettenkapazitäten kriegen, wir werden sie nicht zuallererst im Bereich der Geräte kriegen, sondern unser Thema ist das Spitalspersonal, denn dieses ist akut gefährdet. Jeder einzelne Fall, bei dem es zu Erkrankungen kommt, kann dazu führen, dass wir ganze Abteilungen schlie­ßen müssen und dass damit das System weniger Kraft und weniger Kapazität hat, die wir in den nächsten Wochen so dringend brauchen.

Es gibt eigentlich nur eine einzige Lösung – und es hat mich gefreut, dass das von Klubobmann Kickl bis zur Frau Klubobfrau alle eigentlich unisono formuliert haben –: Zusammenhalt in diesem Land. In dieser Stunde braucht es Zusammenhalt – das ist das, was uns stark macht, das ist das, was uns durch diese Krise bringt, und das ist das, was wir tatsächlich brauchen. Jeder Einzelne und jede Einzelne in diesem Land ist ein Teil der Lösung, kann ein Teil der Lösung sein und muss ein Teil der Lösung sein!

Ja, das ist die Situation. Wir werden selbstverständlich nach der Krise eine Evaluierung machen. Da komme ich jetzt auf Klubobmann Kickl zu sprechen: Ja, selbstverständ­lich, in jeder Akutsituation – gleichgültig, ob es eine Firma ist, ob es eine Partei ist, ob es die Republik ist –, bei einer Akutanspannung werden auch Fehler gemacht. Auch in diesem Fall werden Fehler passieren und sind auch schon Fehler passiert. Meine Bitte, mein Appell ist allerdings in dieser Situation: Machen wir eine breite, schonungslose, transparente Evaluierung dieses Prozesses nach der Krise! Ich bin der Erste, der da dabei ist, weil wir aus Fehlern, die wir aufzeigen, die wir nicht unter den Teppich keh­ren, auch lernen. Das ist das Entscheidende: Wir müssen noch stärker werden!

Das bedeutet zum Beispiel, dass wir bei der Medikamentenversorgung, dass wir bei der Versorgung mit Schutzkleidung selbstständig werden müssen. Ich halte es für eine Verfehlung der Globalisierung, wenn wir in diesen zentralen Sicherheitsfragen nicht steuern und nicht lenken. Das muss eine wesentliche Konsequenz aus dieser Krise sein. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Stein­acker. – Bitte.


16.13.41

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Mit diesem 2. COVID-19-Gesetz beschließen wir ein Bündel an Justizmaßnahmen, die notwendig sind und die helfen werden, den Rechtsstaat zu schützen, den Rechtsstaat zu halten, und dazu beitragen werden, dass Institutionen weiter gut funktionieren.


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Wir haben dazu – das war ein Gebot der Stunde – die Prioritäten, unter denen norma­lerweise Justizlegistik gemacht wird, geändert, und zwar insofern geändert, als es uns zum Beispiel immer ein großes Ansinnen ist, Verfahren möglichst kurz zu halten, Ver­fahren schnell abzuwickeln. Heute gilt als oberste Priorität, Leben zu schützen, Men­schen vor dem Sterben zu retten. Das ist die oberste Maxime dieses Justizbündels.

Dazu darf ich Ihnen ein paar Maßnahmen vorstellen. Wir alle sind ja dazu aufgerufen und aufgefordert, persönliche soziale Kontakte möglichst zu vermeiden und unsere Wege auf das Notwendigste zu beschränken. Um Hilfe für den Fall, dass jemand er­krankt ist, dass jemand seinen Weg nicht machen kann, zu schaffen, haben wir bei­spielsweise die Unterbrechung von Fristen in die Wege geleitet.

Was bedeutet das? – Wir sagen natürlich, alle Parteienrechte müssen weiter gewahrt bleiben. Mit dieser Fristenunterbrechung bis 30. April ist es Ihnen möglich, nach die­sem 30. April betreffend Angelegenheiten, um die Sie sich jetzt nicht kümmern können, in gerichtlichen, verfahrensrechtlichen Angelegenheiten wie Zivilprozessen, Außer­streitverfahren, Grundbuch, Firmenbuch, Insolvenz oder Exekution, Anträge zu stel­len – also ab 1. Mai, davor passiert nichts, alles ist rechtswahrend.

Das Gleiche gilt auch für verwaltungsrechtliche Fristen bei den Verwaltungsbehörden und bei den Verwaltungsgerichten. Als Beispiel: Sie bekommen eine negative Ent­scheidung eines Gerichts, vier Wochen Frist – das heißt, es reicht, wenn Sie ab 1. Mai in den darauffolgenden vier Wochen Ihre Angelegenheiten entsprechend regeln.

Der Frau Bundesminister räumen wir auch die Möglichkeit ein, wenn es aufgrund der Coronavirussituation notwendig ist, die Frist noch einmal zu verlängern, dies mit Ver­ordnungsermächtigung zu tun.

Für den Fall, dass Sie meinen, Sie sind nicht gerechtfertigt gekündigt oder entlassen worden, und Sie dies anfechten wollen, haben wir eine Fristenhemmung eingeführt. Das heißt, die Frist wird jetzt gehemmt und läuft erst ab 1. Mai wieder weiter. Das ist ganz wichtig, um Ihre Rechte, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu wahren. (Beifall bei der ÖVP.)

Aufgrund dieser schwierigen Situation, dass Menschen auf engem Raum zusammen sind, dass man sich nicht nach draußen begeben kann, kann es zu Gewaltsituationen kommen. Bei Gewalt in der Familie – das ist uns ganz wichtig, denn Quarantäne ist kein rechtsfreier Raum – laufen alle Möglichkeiten, die Sie haben: Die Polizei wird zur Stelle sein und es wird mit voller Härte gegen diese Straftäter vorgegangen werden. Wegweisungen und Betretungsverbote wird es weiterhin geben. Es gibt einen richter­lichen Journaldienst. Selbst wenn unsere Gerichte jetzt auf ein Minimum herunterge­fahren sind, die Richter arbeiten von zu Hause aus. Diese Möglichkeiten werden Sie immer haben.

Für unsere Unternehmer haben wir ein Bündel an Maßnahmen gesetzt. Ich denke, die wichtigste ist die sogenannte Insolvenzbremse. Das heißt, Sie können, falls es Sie sozusagen erwischt und Sie die Notwendigkeit haben, eine Insolvenz anmelden zu müssen, dies innerhalb von 120 Tagen statt wie bisher 60 Tagen tun. Ich glaube aber, das ganz Wichtige ist, dass die Fördermaßnahmen, die wir mit den verschiedenen Fonds ermöglichen, dass genau diese Fördermaßnahmen, die wir heute beschließen werden, Ihnen helfen werden, die Insolvenz zu vermeiden. Wenn Sie sie beantragen und Sie eine längere Frist haben, dann haben Sie vielleicht die Chance, aus dieser Insolvenz wieder herauszukommen.

Ich möchte hier an dieser Stelle unserer Frau Bundesministerin und Ihrer Generaldi­rektion für den Strafvollzug höchstes Lob aussprechen, denn in unseren Justizanstal­ten – die Insassen in den Gefängnissen können ja nicht heraus, und unsere Justiz­wachebeamten üben auf engstem Raum, in diesem engen Verbund ihre Tätigkeit


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aus – funktioniert Social Distancing einfach nicht. Dort sind schon sehr, sehr zeitig alle Maßnahmen gesetzt worden: von eingeschränkten Besuchskontakten bis hin zur Mög­lichkeit, Besuche komplett auszusetzen, Scheiben wurden vorgesetzt. Ich glaube, das ist ein Best-Practice-Beispiel für ganz Europa, nämlich wie wir sehr, sehr früh in un­seren Justizanstalten Maßnahmen im Sinne der Justizwache und der Insassen gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir alle sind in dieser Zeit extrem gefordert – alle, die mitgewirkt haben, da meine ich jetzt wirklich alle in diesem Hohen Haus, alle, die in den Ministerien mitgewirkt haben, in der Legistik, aber auch die Experten, die uns beraten haben, Rechtsanwälte, Notare, Stakeholdergruppen, Supportpersonal, Justizwache, Rechtspfleger, alle, die mitge­dacht und mitgeholfen haben, zu überlegen, wie dieses Bündel an Maßnahmen am besten ausschauen soll, denn wir haben versucht, diese Dinge unter diesen ganz schwierigen Voraussetzungen, dass eben die persönlichen Kontakte nicht möglich sind, zu Ende zu denken. Ich möchte mich einfach bei allen herzlichst bedanken – bei den Oppositionsparteien, bei den Mitarbeitern hier im Hohen Haus, bei der Parlaments­direktion für all das, was hier an Arbeit geleistet wurde und trotzdem mit der bestmög­lichen Präzision abgewickelt wurde. – Danke, danke, danke!

Wir wollen so schnell wie möglich aus dieser Krise heraus. Die Zahlen beziehungs­weise die Bilder, die Sie, Herr Minister, uns gezeigt haben, geben ein leises Bild der Hoffnung. Meine Bitte ist: Meine Damen und Herren, halten Sie sich weiterhin an die Maßnahmen, denn nur so schaffen wir es auch, Ihnen durch die Justizmaßnahmen den Rechtsstaat gut und bestens zu erhalten! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.19


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holz­leitner.


16.19.57

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein handlungsfähiges Parlament – wir haben es schon gehört, und auch ich glaube, dass es in schwierigen Zeiten wirklich wahnsinnig, wahnsinnig wichtig ist, dass es einfach gewisse Konstanten gibt –: Ich glaube, wir haben letztes Wochenende, aber auch die­se Woche auf jeden Fall gezeigt, dass das der Fall ist – auch dank der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Parlament; man hat es nicht gesehen, aber während die Mit­glieder der Bundesregierung gesprochen haben, ist da auch gleich wieder alles desin­fiziert worden. Wir schauen also wirklich darauf, dass das hier einfach gut passt, dass wir uns auch an die Sicherheitsbestimmungen, an die Hygienemaßnahmen halten, da­mit wir weiterhin handlungsfähig bleiben und auch reagieren können, wenn es weitere Maßnahmen braucht.

Ich darf seitens unserer Fraktion kurz auf drei verschiedene Themenbereiche ein­gehen:

Das erste Thema ist – unsere Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner hat es schon ange­sprochen – die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Epidemiegesetz. Dabei geht es darum, dass es klare und eindeutige Verantwortlichkeiten und einfach eine einheitliche Sprache nach außen braucht, auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aktuell den Betrieb draußen noch am Laufen halten, in Gesundheitseinrichtungen oder auch im Handel et cetera. Da braucht es einfach einheitliche Maßnahmen, weil diese Menschen den Betrieb draußen am Laufen halten, und das ist auch gut so – dafür ein großes Dankeschön!

Wir haben es wirklich mit einer globalen Krise zu tun – zu Hause in Oberösterreich, bundesweit, europaweit. Wir haben heute in der Früh im „Morgenjournal“ gehört, dass


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mittlerweile auch die USA stark betroffen sind. Es braucht deswegen auch international eine klare Sprache, eine Person, die für uns nach außen koordinieren und sprechen kann.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein, denn aus unserer Sicht hat der Herr Bundesminister diese Verantwortung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrnehmung der Aufgaben nach Epidemiegesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sofort seine Aufgaben auf Grund des Epidemiegesetzes zentral wahrzu­nehmen und damit eine einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation für ganz Ös­terreich vorzugeben.“

*****

Der zweite Antrag beschäftigt sich auch mit einem ganz, ganz wichtigen und zentralen Thema, und zwar mit dem Thema Gewaltschutz. Wir hören bei jeder Gewaltschutzde­batte hier im Hohen Haus: Das Gefährlichste sind die eigenen vier Wände. – Gerade in einer Zeit wie jetzt sind Familien Stresssituationen ausgesetzt, vielleicht aufgrund von ökonomischen Engpässen – wir haben vorhin von den Arbeitslosenzahlen gehört, das ist ja wirklich dramatisch –, aufgrund von räumlicher Enge, aufgrund dieser Maßnah­men, die aktuell gesetzt worden sind. Das ist eine sehr dramatische Situation. Die Op­ferschutzeinrichtungen haben deswegen auch eine Pressekonferenz abgehalten und appelliert, dass es einfach mehr finanzielle Zusagen braucht, dass es eine Stärkung der Frauenhelpline und all dieser Einrichtungen braucht.

Es ist gut, dass die Bundesregierung in diesem Bereich auch gleich reagiert hat. Es ist wichtig und richtig, dass es da eine Aufstockung gibt. Uns fehlen aber leider noch ein paar zentrale Punkte, und zwar zum Beispiel eine zentrale Koordinierungsstelle, die unter anderem eine schnelle und aktuelle Information der Beraterinnen und Berater in den Beratungsstellen sicherstellt, und auch die dauerhafte finanzielle Absicherung von Frauen- und Männerberatungsstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir müssen also einfach über diese akute Situation hinausdenken, den Weitblick schärfen und gemeinsam mit den Bundesländern und den NGOs sehr intensiv daran arbeiten, dass beispielsweise mehr Frauenhausplätze geschaffen werden und so wei­ter. Wir müssen als Bund unsere Verantwortung wahrnehmen und in diesem Bereich für eine finanzielle Absicherung sorgen.

Ich bringe deswegen auch dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Si­cherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt be­troffen sind“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert unter Einbindung aller neun Bundesländer sowie NGOs eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten.


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Ziel ist es Engpässe in der Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu ver­hindern, schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen si­cherzustellen sowie Bundesländer und NGOs stärker zu vernetzen. Um konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von familiären Stresssituationen umzusetzen, sollen aus­reichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Themenbereich drei betreffend Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Ver­eine: Da geht es vor allem darum, dass einerseits ein Rettungsschirm für Unternehmen sehr wichtig ist – dazu stehen wir auch, deswegen gibt es diesen fraktionsübergrei­fenden Schulterschluss –, dass wir andererseits aber auch sagen: NGOs und auch ge­meinnützige Vereine dürfen nicht vergessen werden.

Durch die aktuellen Arbeitslosenzahlen wird auch das Spendenvolumen zurückgehen. Die Organisationen haben oft keine Rücklagen, daher müssen wir schauen, dass es für sie eine Absicherung gibt, dass wir dadurch auch die rund eine Viertelmillion Beschäf­tigten, die in diesem Bereich tätig sind, unterstützen. Es geht da um Rettungs- und Ka­tastrophenhilfsdienste, die einfach auch 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz sind.

Ich bringe deshalb auch dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maß­nahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert,

- durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Fi­nanzierungsklemme der NGOs und gemeinnützigen Vereine zu erleichtern,

- auch für diese Organisationen zur Sicherung der 250.000 Arbeitsplätze den Zugang zum Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, auch wenn keine anwendbaren Kollektivver­träge oder Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, und

- die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Gunsten des gemeinnüt­zigen Sektors vorzuziehen und noch im heurigen Jahr in Kraft zu setzen.

- Bestehende finanzielle Hilfsmaßnahmen, insbesondere von AWS und BMDW auf ge­meinnützige Organisationen auszudehnen, vor allem den Härtefonds des BMDW für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs, oder einen eigenen Soforthilfekrisenfonds für existenzbedrohte NGOs und gemeinnützige Organisationen einzurichten.

- Weiters ist eine gesetzliche Rahmenregelung notwendig, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf.“

*****

Ich glaube, wir müssen uns langfristig auf jeden Fall noch über weitere Punkte Ge­danken machen. Da geht es zum Beispiel um den Verlust von Beihilfen für junge Men­schen an Hochschulen; da geht es um die Finanzierung aufgrund von Prüfungsaktivi-


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täten et cetera. Diese Krise wird uns auch über die nächsten Monate hinaus weiterhin beschäftigen.

Bitte arbeiten wir auch da konstruktiv zusammen! Vorschläge der Opposition bitte auch weiterhin wahrnehmen! Ich glaube, es ist wichtig, dass wir langfristig darauf schauen, dass wir niemanden im Stich lassen und dass wir einen Schulterschluss zeigen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.26

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner,

Genossinnen und Genossen

betreffend Wahrnehmung der Aufgaben nach Epidemiegesetz

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschafts­recht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfonds­gesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Die Bewältigung der größten Gesundheitskrise unserer Zeit braucht klare und eindeutig Strukturen und damit auch klare und eindeutige Verantwortlichkeiten. Maßnahmen in Spitäler zum Schutz der dort Beschäftigten sind ebenfalls einheitlich für ganz Öster­reich zu erlassen, wie auch Maßnahmen außerhalb dieser Einrichtungen. Die arbeiten­de Bevölkerung, die es ermöglicht, dass unsere Gesellschaft weiter funktioniert, muss geschützt werden. Daher braucht es einheitliche Vorgansweisen und Maßnahmen, die


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ArbeitnehmerInnen zB in den Supermärkten in Vorarlberg genauso schützen, wie jene in Oberösterreich.

Wichtig ist daher eine gute Krisenkoordination, um die betroffenen Ministerien, neun Bundesländer sowie den internationalen Austausch mit EU und WHO abzustimmen. Es muss einen Kopf geben, der den Überblick hat und alle Informationen bündelt sowie Entscheidungen trifft, was letztendlich geschieht.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist da­her dringend gefordert, zur besseren Bewältigung der Gesundheitskrise die Aufgaben nach dem Epidemiegesetz zentral wahrzunehmen und zu steuern um rasch einheitli­che Vorgangsweisen in ganz Österreich sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sofort seine Aufgaben auf Grund des Epidemiegesetzes zentral wahr­zunehmen und damit eine einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation für ganz Österreich vorzugeben.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Budgetausschusses im Zu­sammenhang mit Covid-19 (112 d.B.)

Die aktuelle Corona Krise stellt Paare, Alleinerziehende und Kinder in ihrem Zusam­menleben vor enorme Herausforderungen. Wir wissen, dass Ausnahmesituationen wie die aktuellen Ausgangsbeschränkungen, die dadurch oft bedingte räumliche Enge und wirtschaftliche Ängste zu großen Spannungen führen können. Wenn es dann auch noch zu ökonomischen Engpässen kommt, werden die Situationen immer kritischer. Familien sind derzeit echten Stresstests ausgesetzt.

Auch Opferschutzeinrichtungen wie die Frauenhelpline oder die Wiener Interven­tionsstelle gegen Gewalt in der Familie haben am 17. März 2020 in einer eigens einbe­rufenen Pressekonferenz davor gewarnt, dass Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus zu vermehrter häuslicher Gewalt führen können. Es dürfe keinesfalls einen Rückgang bei polizeilichen und gerichtlichen Schutzmaßnahmen geben. Um dies zu gewährleisten, brauche es einen eigenen Krisenstab zum Schutz vor Gewalt und Aufrechterhaltung der Infrastruktur.

Einige der geforderten Maßnahmen wurden erfreulicherweise von der Bundesregie­rung aufgegriffen. Am 19. März 2020 präsentierten ÖVP und Grüne ein Maßnahmen­paket gegen häusliche Gewalt, welches unter anderem die geforderte Aufstockung der Frauenhelpline gegen Gewalt vorsieht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 53

Was jedoch weiterhin fehlt ist eine zentrale Koordinierungsstelle, die u.a. schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sichergestellt, das Be­kenntnis zu einer besseren finanziellen Ausstattung von Frauen- und Männerbera­tungseinrichtungen sowie regelmäßige Berichte der Regierung zur zahlenmäßigen Ent­wicklung.

Derzeit arbeiten Bundesländer und NGOs an einer Vielzahl konstruktiver Lösungen zur Bewältigung der Betreuungs- und Beratungsnotwendigkeiten für Menschen in fami­liären Stress- und Gefahrensituationen. Diese Ideen sollten in dieser außergewöhnli­chen Situation auch vom Bund unterstützt werden. Eine bessere Vernetzung ist drin­gend erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert unter Einbindung aller neun Bundesländer sowie NGOs eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Ziel ist es Engpässe in der Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu verhindern, schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sicherzustellen sowie Bundesländer und NGOs stärker zu vernetzen. Um konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von familiären Stresssituationen umzusetzen, sollen aus­reichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

betreffend Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, sowie weitere Ge­setze erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Begründung

Als erste Reaktion auf die Sars-CoV-2 Pandemie hat die ÖVP-Grüne-Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das zwar für Unternehmen zur Anwendung kommen könnte, nicht jedoch für Nicht-Regierungs-Organisationen und gemeinnützige Vereine. Haftungen oder Kreditfinanzierungen kommen als Unterstützung nicht in Frage, es können auch keine Rücklagen als Reserven aufgebaut werden, da die eingenomme­nen Gelder vollständig für begünstigte Zwecke verausgabt werden. Die finanzielle Si­tuation wird weiters verschärft, da als Konsequenz der Krise damit zu rechnen ist, dass das Spendenvolumen massiv zurückgehen wird. Zudem ist nicht klar, wie sich die Aus­wirkungen der Coronakrise auf bestehende Förderverträge und Projekte, sowie die Leistungszusagen der öffentlichen Hand auswirken.


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Vor allem der Dienstleistungsbereich (wie zum Beispiel Rettungs- und Katastrophen­hilfsdienst), das Haupttätigkeitsfeld der Organisationen, ist durch die drastischen Maß­nahmen betroffen, auf die 250.000 Beschäftigten im gemeinnützigen Sektor darf nicht vergessen werden. Rund 124.000 Vereinen stehen weitere 1000 gemeinnützige GmbHs und Stiftungen zur Seite. Viele von Ihnen bangen jetzt um ihre Existenz.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert,

-             durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finanzierungsklemme der NGOs und gemeinnützigen Vereine zu erleichtern,

-             auch für diese Organisationen zur Sicherung der 250.000 Arbeitsplätze den Zu­gang zum Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, auch wenn keine anwendbaren Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, und

-             die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Gunsten des ge­meinnützigen Sektors vorzuziehen und noch im heurigen Jahr in Kraft zu setzen.

-             Bestehende finanzielle Hilfsmaßnahmen, insbesondere von AWS und BMDW auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen, vor allem den Härtefonds des BMDW für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs, oder einen eigenen So­forthilfekrisenfonds für existenzbedrohte NGOs und gemeinnützige Organisa­tionen einzurichten.

-             Weiters ist eine gesetzliche Rahmenregelung notwendig, dass die Nicht-Er­bringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Alle drei Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt. Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhand­lung.

Herr Abgeordneter Harald Stefan, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.


16.27.05

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Bundesminister, sehr geehrter Herr Bundesminister! Die getroffenen Maßnahmen des COVID-19-Gesetzes haben bereits jetzt die Gesellschaft in ungeahnter Weise verän­dert. Unvorstellbare Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte wurden verord­net, Grundsätze der Verfassung wie die Gewaltenteilung wurden weitgehend außer Kraft gesetzt. Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Verantwortlichen, denen jetzt so weitgehende Befugnisse übertragen wurden, ihre Tätigkeit mit größtmöglichem Au­genmaß ausüben.

In einem anderen Zusammenhang wurde von der Eleganz – so hat es, glaube ich, ge­heißen – der Verfassung gesprochen. Ein ganz wesentlicher Punkt in der Verfassung ist, dass es immer ausgleichende Macht gibt. Es wurde einmal diskutiert, welche Rolle eigentlich der Bundespräsident hat. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Bun­despräsident, die Legislative und die Exekutive in einer Balance, in einem Dreieck der


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Macht stehen sollen. Es ist daher unglaublich wichtig, dass wir als Parlament hier diese Kontrolle jetzt, in einer Zeit, in der die Macht weitgehend in Form von Verordnungen an die Regierung delegiert wird, ausüben. Das ist ein ganz wesentlicher Grundsatz.

Wir wissen aus der Vergangenheit, dass übertragene politische oder wirtschaftliche Macht gerne auf Dauer verlängert wird. Ein typisches Beispiel sind die Maßnahmen, die 2008 im Zuge der Finanzkrise gesetzt wurden. Was da an die EZB übertragen wur­de, ist bis heute in Geltung, obwohl es eigentlich nur ganz kurzfristig gedacht war. Zwölf Jahre später sind diese Maßnahmen nach wie vor in Geltung. Es ist also ein ganz wesentlicher Punkt, dass man darauf achtet, dass klar ist, dass die ganz außer­gewöhnlichen Maßnahmen, zu denen man in einer Notsituation greift, wie wir das jetzt tun, ein Ende haben, wenn die Notlage vorbei ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der NEOS.)

Entscheidend ist daher, dass alle diese Maßnahmen befristet sind und automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft treten. Das ist jetzt Gott sei Dank auch in den Gesetzentwürfen, die wir heute beschließen, so vorgesehen.

Ich erkenne auch die Anstrengungen der Regierung im Justizbereich, die unternom­men werden, um auf die besondere Situation zu reagieren, an. Wir haben es ja gehört, die Justiz, die Gerichte sind weitgehend heruntergefahren. Es ist natürlich auch im rechtsberatenden Bereich und so weiter sehr wenig los. Es ist daher eine sehr heikle Frage, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Da ist es vor allem wichtig, zu schauen, wie Fristen jetzt weiterlaufen. Ich bin daher froh, dass man sich damit auseinanderge­setzt hat – wir haben das auch gefordert.

Verfahrensrechtliche Fristen werden jetzt bis 30. April 2020 unterbrochen, andere Fristen werden bis 30.4.2020 gehemmt. Ich sage das bewusst so betont, weil da ein Unterschied besteht und es nach unserem Verständnis besser gewesen wäre, alle Fristen bis 30.4.2020 zu unterbrechen. – Ich versuche, das kurz zu erklären.

Unterbrechen bedeutet, dass eine Frist – in diesem Fall am 30.4. – wieder neu zu lau­fen beginnt, also eine völlig klare Regelung; Hemmung heißt nur, dass die Frist jetzt unterbrochen ist. Das heißt, sie hat bereits eine bestimmte Laufzeit gehabt, jetzt ist sie unterbrochen und läuft am 30. April wieder weiter. Das heißt, Sie müssen genau im Blick haben, wie viele Tage der Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes – also höchstwahrscheinlich heute – bereits abgelaufen sind und wie viele Tage Sie dann noch haben. Das ist ganz schön kompliziert, noch dazu ist es nicht ganz sicher, ob nicht die Fristenhemmung über den 30.4. hinaus noch einmal erstreckt werden muss; das heißt, es wird dann eine noch größere Verunsicherung geben.

Wir haben uns mit dieser Meinung nicht durchgesetzt. Ich hoffe daher, dass die Ge­richte es auch entsprechend würdigen werden, dass es da, wenn dann die Maßnah­men beendet sind beziehungsweise diese Hemmung beendet ist, Unsicherheit gibt und vielleicht auch so manche Frist ein bisschen übersehen wird. Es ist mir wichtig, heute darauf hinzuweisen, damit wir uns im Klaren darüber sind, was da auf uns zukommt.

Ein besonders heikler Punkt ist jedenfalls die Verordnungsermächtigung – das ist ge­nau das, was ich vorhin mit dem Aushebeln der Gewaltenteilung gemeint habe. Das heißt, wir geben Rechte oder Kompetenzen, die eigentlich dem Parlament zustehen, an Minister, an die Exekutive weiter, und diese Verordnungsermächtigungen gehen sehr weit. Es werden wirklich Dinge, die bei aufrechter Gewaltenteilung unbedingt bei der Legislative zu liegen hätten, in diesem Fall auch an die Justizministerin übertragen. Jetzt kann zum Beispiel die Geschäftsverteilung von Gerichten geändert werden – ein ganz heikler Punkt, weil man ja willkürlich zuweisen könnte, welcher Richter zuständig ist –, es können Haftverhandlungen ausgesetzt werden – also Dinge, die unter norma­len Umständen vor dem Europäischen Gerichtshof jedenfalls nicht halten würden.


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Ich muss jetzt leider zum Schluss kommen, weil wir nur eine beschränkte Redezeit ha­ben, und ich glaube, letztlich wollen auch alle wieder nach Hause gehen – und sie sol­len das auch: Wir haben ja gehört, am wichtigsten ist es, zu Hause zu bleiben.

Wesentlich ist aber auch, dass es für die Wirtschaft, und zwar sowohl für die Arbeitneh­mer als auch für die Arbeitgeber, Sicherheit, Klarheit und Einfachheit gibt. Wir haben daher dafür plädiert, dass das Epidemiegesetz angewendet wird, weil das ganz klare Regelungen, nämlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung und einen Rechtsan­spruch auf Vergütung von Verdienstentgang, gewährleistet hätte. Die jetzigen Maßnah­men tun das nicht: Man muss Anträge stellen und Förderstellen müssen das geneh­migen und ausgeben. Es ist aus unserer Sicht nicht die beste Lösung, aber wir sind zu­versichtlich, dass diese Maßnahmen greifen. Wir werden diese Maßnahmen auch opti­mistisch mittragen, und ich bin davon überzeugt, dass alle Institutionen ihr Bestes tun, um die negativen Folgen der Krise möglichst gering zu halten.

In diesem Sinne werden wir unsere Aufgabe als Kontrolle verantwortungsvoll erfüllen und damit unseren Teil zum nationalen Schulterschluss leisten. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Götze.)

16.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort. – Bitte.


16.33.54

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der MinisterInnenbank! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen sehr schwierigen Zeiten der Krise gibt es glücklicherweise immer wieder auch erfreuliche Nachrichten. So schreibt mir etwa heute ein befreundeter Hotelier und teilt mir mit – nachdem er mich vor ein paar Tagen angerufen und mir gesagt hat, dass das Kurzarbeitsmodell zwar sehr gut sei, er mir aber leider aufgrund der Tatsache, dass er dienstgeberseitig die Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, mitteilen muss, dass er sich nicht in der Lage sieht, seine Beschäftigten zu halten und sie leider kündigen muss, und ich ihm gesagt habe: Na, warte bitte noch ein bisschen, ich glau­be, da ist einiges in Bewegung! –, dass er 200 Beschäftigte glücklicherweise nicht kün­digen muss, sondern Kurzarbeit für sie beantragen kann.

Das ist möglich, weil die Sozialpartner und die Regierung glücklicherweise sehr schnell reagiert haben und die Regelung, dass die Sozialversicherungsbeiträge künftig vom AMS übernommen werden, letztlich gemeinsam umgesetzt haben und diese Regelung heute auch beschlossen wird. Ich glaube, das zeigt einerseits, wie flexibel reagiert wird, und zeigt andererseits auch, dass die Maßnahmen glücklicherweise zu wirken be­ginnen.

Zu den Problemlagen, die Kollege Schellhorn heute angeschnitten hat: Ja, das werden wir uns anschauen müssen, das muss behoben werden, weil wir wollen, dass das Kurzarbeitszeitmodell ein Modell ist, das wirkt und tatsächlich auch von möglichst vie­len Unternehmen im Sinne der ArbeitnehmerInnen und der Beschäftigung angenom­men wird.

Ja, sozialpartnerseitig ist noch einiges passiert, beispielsweise wurde die Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht, wie bereits erwähnt worden ist, und ich persönlich freue mich – bei aller Kritik, die man am Härtefonds üben kann – darüber, dass wir es ge­schafft haben, auch klassisch atypisch Beschäftigte – freie DienstnehmerInnen bei­spielsweise, neue Selbstständige – und Non-Profit-Organisationen – Organisationen, die für die Gesellschaft letztlich oft sehr wichtige Aufgaben erfüllen – in den Härtefonds hineinzubringen, sodass auch sie die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Der Non-Profit-Bereich ist, wie bereits erwähnt wurde, ein Bereich mit 250 000 Beschäftig-


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ten! Das ist schon auch ein Wirtschaftssektor, dessen Organisationen natürlich auch das Recht haben, Kurzarbeit zu beantragen.

Wer allerdings heute das „Morgenjournal“ gehört hat, den Zusammenschnitt einer Pressekonferenz der Armutskonferenz, der weiß auch, dass wir in Wirklichkeit noch einiges zu tun haben werden. In der Pressekonferenz hat die Armutskonferenz einen Härtefonds auch für armutsgefährdete Menschen gefordert und auch gleich ein Maß­nahmenpaket vorgelegt, was man denn tun sollte, um diese besonders gefährdete Gruppe, diese unter prekärsten Bedingungen lebende Gruppe in der Krise auch ent­sprechend abzusichern.

Da geht es um Fragen betreffend Delogierungsprävention, da geht es um Fragen wie jene, ob sichergestellt werden kann, dass diese Menschen, die jetzt verstärkt von Ar­beitslosigkeit betroffen sind, die verstärkt von Armutsgefährdung betroffen sind, auch in der Krise noch ausreichend mit Strom und Energie versorgt werden. Da geht es aber auch um die Frage, wie beispielsweise die Sozialhilfe schneller, einfacher und rascher beantragt werden kann. Ich denke mir, es ist auch eine große Herausforderung für uns alle, dass es nicht nur darum geht, Unternehmen und Beschäftigung bestmöglich abzu­sichern, sondern auch darum, die Menschen, die unter besonders prekären Beschäfti­gungsverhältnissen, Arbeitsverhältnissen, Lebensverhältnissen unter uns leben, ent­sprechend abzusichern.

Und weil es nicht nur darum geht, zu appellieren – ich bin auch der Überzeugung, dass unser Sozialminister Anschober schon am Radar hat, was man denn machen könnte, um diese Krise für Menschen, die unter besonders prekären und schwierigen Verhält­nissen leben, nicht noch zu einer besonders großen Krise werden zu lassen –, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise“

„Der Nationalrat wolle beschließen:

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Sicherstellung der weiteren Belieferung österreichischer HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen mit Strom und Gas darauf hinzuwirken, dass Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug in den nächsten Wochen bis zum Ende der gesetzlichen Einschränkungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl Nr. 12/2020 nicht durchgeführt werden.

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters ersucht dafür Sorge zu tragen, dass betroffenen Haushalts­kundInnen und Kleinunternehmen Ratenpläne bzw. Stundungen für diesen begrenzten Zeitraum angeboten werden und offene Forderungen in diesem Zeitraum nicht betrie­ben werden.

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird darüber hinaus ersucht, ein Monitoring dieser Maßnahmen und die Implementierung der entsprechenden Rahmenbedingungen im regulierten Bereich durch die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde durchgeführt werden, welche auch für diesbezügliche Fragen für alle EndkundInnen zur Verfügung stehen, sicherzustellen.“

*****


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Es wurde schon mehrmals erwähnt: Wir lassen niemanden im Stich, das muss ins­besondere auch für jene Menschen gelten, die besonders armutsgefährdet sind und unter der Krise doppelt leiden. In diesem Sinne, Herr Sozialminister, freuen wir uns auf jene Aktivitäten, welche im Hinblick darauf gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Begründung

Die aktuelle Krise durch Covid-19 hat in den vergangenen Tagen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Österreich erschüttert. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die in den vergangenen Tagen beschlossen wurden, können insbeson­dere gefährdete Personengruppen wie ältere Menschen im Alltag vor große Herausfor­derungen stellen: Von einem Tag auf den anderen sind etwa Einkäufe oder die Wege zu Bank und Post keine Selbstverständlichkeit mehr.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 59

Eine verlässliche Energieversorgung ist eine der wichtigsten sozialen und wirtschaftli­chen Grundlagen unserer Gesellschaft. Um dieser Verantwortung im Zuge der Krise durch Covid-19 gerecht zu werden, werden die österreichischen Energieversorger in begründeten Härtefällen Energieabschaltungen in den nächsten Wochen aussetzen. Dieser Abschaltverzicht bei Zahlungsverzug entspricht einer freiwilligen Regelung, wel­che per Gesetz normalerweise für gesetzliche Feiertage und Wochenenden vorgese­hen ist. Damit übernehmen die Energieversorger eine wichtige gesellschaftspolitische Rolle.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

•             Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Sicherstellung der weiteren Belieferung ös­terreichischer HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen mit Strom und Gas darauf hinzuwirken, dass Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug in den nächsten Wochen bis zum Ende der gesetzlichen Einschränkungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl Nr. 12/2020 nicht durchgeführt werden.

•             Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters ersucht dafür Sorge zu tragen, dass betroffenen HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen Ratenpläne bzw. Stundungen für diesen begrenzten Zeitraum angeboten werden und offene Forderungen in die­sem Zeitraum nicht betrieben werden.

•             Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird darüber hinaus ersucht, ein Monitoring dieser Maßnah­men und die Implementierung der entsprechenden Rahmenbedingungen im re­gulierten Bereich durch die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde durchgeführt werden, welche auch für diesbezügliche Fragen für alle Endkun­dInnen zur Verfügung stehen, sicherzustellen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.


16.39.54

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Wir beschließen heute in diesem Sammelgesetz sehr umfassende Änderungen, teilweise sogar Verfassungsänderungen.

Eine Verfassungsänderung, die heute beschlossen werden soll, betrifft die Frage, wie der Ministerrat tagen kann, tagen soll. Es soll vorgesehen werden, dass der Ministerrat auch per Videokonferenz tagen kann. Das ist etwas, das mich grundsätzlich nicht stört; ich glaube, die Bundesregierung kann sich andauernd per Videokonferenz austau­schen, das ist nichts Negatives. Was aber irritierend ist, ist, dass auch vorgesehen werden soll, dass man per Videokonferenz abstimmen kann.

Mir hat bis heute keiner erklären können, wie ich bei einer Videokonferenz entspre­chend dokumentieren kann, wie Ministerratsbeschlüsse vonstattengehen. Es soll fest­geschrieben werden, dass die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses gegeben ist; das ist selbstverständlich, das ist gelebte Praxis. Wenn Sie momentan zum Beispiel eine


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Haushaltversicherung im Internet abschließen, dann können Sie das ganz einfach mit wenigen Klicks machen. Insofern ist mir nicht klar, wieso wir eine so umfassende Ver­fassungsänderung – da geht es schon um etwas Grundlegendes, wie auch das Ab­stimmen per Videokonferenz – haben wollen.

Dementsprechend bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein 2. COVID-19-Gesetz (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 19 ((Verfassungsbestimmung) Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Z 1 entfällt und die bisherige Z 2 wird zu Z 1.

2. Die bisherige Z 3 wird zu Z 2 und lautet:

"2. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 65 angefügt:

’(65) Art. 69 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.’"

*****

Es geht wie gesagt darum, dass wir von den grundlegenden Regeln, die wir in der Bundesverfassung haben, nicht abgehen, sondern sie allerhöchstens weiterentwickeln.

Was auch noch passiert, ist, dass wir – das ist schon angesprochen worden – sehr um­fassende Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte in Kauf nehmen werden, da wir der Bundesregierung die Möglichkeit geben, Grund- und Freiheitsrechte einzu­schränken. Das stimmt mich grundsätzlich sehr kritisch und sehr besorgt. Vor allem, wenn man sich anschaut, was in den letzten Tagen in diesem Zusammenhang leider schon passiert ist, muss man besondere Vorsicht walten lassen.

Wir haben einerseits das offensichtliche Datenleck auf der Coronavirusseite des Ge­sundheitsministeriums mitbekommen, da waren massiv viele Daten auslesbar. Ich bin kein Internetexperte, aber wenn man darüber liest, erfährt man, dass viele Daten, die auch Rückschlüsse auf persönliche Merkmale von Menschen ziehen lassen, auslesbar gewesen sind. Andererseits haben wir die Datenweitergabe durch die Telekom, die an­geblich rechtskonform ist. Ich verstehe es immer noch nicht ganz, aber es geht darum, dass man damit umfassende Bewegungsprofile darstellen kann. Die Telekom hat be­schwichtigt und gesagt, es gehe nur um die Profile von Gruppen ab 20 Personen. Fakt ist aber, es ist möglich, so etwas zu machen.

Gerade in so schwierigen Zeiten muss man besonders aufpassen, dass diese Möglich­keiten nicht dazu verwendet werden, dass Missbrauch passiert. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir die entsprechenden Sunsetclauses da drinnen haben. Die sind im Nachhinein noch eingearbeitet worden, was ich sehr positiv finde, weil klar ist, dass diese Maßnahmen auch wieder beendet werden müssen.

Kollege Stefan hat schon angesprochen, dass es leider sehr oft der Fall ist, dass diese Maßnahmen, die in Krisenfällen eingesetzt werden, die normalerweise außerhalb von


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Krisenfällen nur autoritäre Regime einsetzen – in Krisenfällen sind sie notwendig –, be­stehen bleiben. Man braucht sich nur die USA anzuschauen, die massive Einschrän­kungen der Grund- und Freiheitsrechte nach 9/11 beschlossen und durchgesetzt ha­ben. All diese Einschränkungen sind bis heute in Geltung, weil niemand daran gedacht hat, dass sie auslaufen müssen. Das ist jetzt mit den Sunsetclauses garantiert.

Ich weise hier noch einmal auf die große Verantwortung der Bundesregierung hin: Sie können Maßnahmen setzen, die umfassend sind. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Al­les, was notwendig ist, aber keinen Millimeter weiter! Da geht es um die fundamentalen Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich, Sie müssen da­mit so achtsam wie irgendwie möglich umgehen! (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Es ist heute schon sehr oft vom nationalen Schulterschluss gesprochen worden. Es gibt zwei Dinge, bei denen mir nicht klar ist, wieso kein nationaler Schulterschluss zu­stande kommt. Das sind zwei Themen, die von der gesamten geeinten Opposition an­gesprochen wurden.

Erstens ist es die Frage, wieso die Wirtschaftskammer und nicht die Finanzbehörden die Unterstützung vergeben.

Das andere ist die Frage der Geschäftsraummiete – das haben wir auch gestern im Budgetausschuss besprochen. Es gibt ein Gesetz, das ABGB, dessen § 1104 vorsieht, dass bei Geschäftsraummieten dann kein Mietzins zu zahlen ist, wenn das Geschäft aufgrund von Seuchen nicht verwendet werden kann. Wir haben das in einer Aus­sprache diskutiert und wir haben es im Budgetausschuss diskutiert. Das ist eine große Frage, weil ganz, ganz viele Unternehmerinnen und Unternehmer einfach nicht wissen, ob das jetzt gilt, ob sie ihren Mietzins bezahlen müssen. Wir haben in der Aussprache teilweise unterschiedliche Sachen gehört, und ganz schlimm war es dann meiner Mei­nung nach im Budgetausschuss. Frau Justizministerin, Sie haben gesagt: Na ja, es gibt den § 1104, es gibt den § 1105, es gibt noch andere Paragrafen, die eventuell zur An­wendung kommen können!

Also ich bin davon überzeugt, dass wir vonseiten der Politik nicht die Aufgabe haben, juristische Fachvorlesungen abzuhalten, sondern dass wir Unternehmerinnen und Un­ternehmern in diesem Land ganz klar sagen müssen, was das für sie bedeutet. Die we­nigen Reserven, die Unternehmer und Unternehmerinnen in Wirklichkeit noch haben, sollen nicht am Anfang des nächsten Monats für die Miete draufgehen. Es muss klar­gestellt werden, dass der Mietzins nicht zu bezahlen ist, weil wir den Fall einer Seuche haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Kickl und Blimlinger.)

Zu Ihrer Entgegnung, Frau Justizministerin, man könne den unabhängigen Gerichten nicht vorgreifen: Ja, selbstverständlich kann man den unabhängigen Gerichten nicht vorgreifen, aber das Justizministerium hat hoffentlich eine klare rechtliche Haltung, und wenn die anders ist, dann müssen wir als Gesetzgeber etwas ändern.

Ich bringe abschließend noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „In­formationskampagne Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäftsraummieten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, unverzüglich eine Informationskampagne zu starten, mit der Unternehmerinnen und Unternehmer über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 62

Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäftsraummieten in Folge Unbrauchbarkeit des Bestandsgegenstands aufgrund der "Corona" Virus (SARS-CoV-2) Pandemie aufge­klärt werden.“

*****

Ich halte es für vollkommen unverantwortlich, Frau Justizministerin, sich hinzustellen und zu sagen: Wir wissen nicht, was Unternehmerinnen und Unternehmer am Ende des Monats machen müssen, ob sie den Mietzins zu bezahlen haben oder nicht! – Ich erachte es als Pflicht vonseiten der Politik, hier ein ganz klares Zeichen zu setzen und über die rechtliche Lage aufzuklären. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer. – Abg. Schellhorn: Bravo! – Abg. Leichtfried: Das war jetzt eine energische Rede! Ungewohnt energisch!)

16.46

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein 2. COVID-19-Ge­setz (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 19 ((Verfassungsbestimmung) Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Z 1 entfällt und die bisherige Z 2 wird zu Z 1.

2. Die bisherige Z 3 wird zu Z 2 und lautet:

"2. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 65 angefügt:

’(65) Art. 69 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.’"

Begründung

Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass die Bundesre­gierung ihre Beschlüsse auch im Umlaufweg fassen kann; eine Beschlussfassung in einer Videokonferenz soll allerdings nicht möglich sein.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Informationskampagne Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäftsraum­mieten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 63

eingebracht im Zuge der Debatte in der 19. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bun­desgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteu­ergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwal­tungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutions­ordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärzte­gesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medi­zinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsge­setz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Ein­richtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Be­gleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwal­tungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht auf­grund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) – TOP 2

Die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbständige und Freiberuf­lerinnen und Freiberufler stehen aufgrund der rigorosen behördlichen Maßnahmen, die zur Eindämmung des "Corona" Virus (SARS-CoV-2) getroffen wurden, vor existen­tiellen Problemen und kämpfen um das Überleben. Der zum Teil gänzliche Wegfall der Geschäftsgrundlagen führt quer über alle Branchen zu akuten Liquiditätsproblemen.

Nun stellen sich dieser Tage für Geschäftsraummieter_innen wie Vermieter_innen sol­cher Räumlichkeiten unter anderem die wesentliche Frage, ob die Mieten für Ge­schäftsräume trotz der behördlichen Maßnahmen weiterhin (in vollem Umfang) bezahlt werden müssen.

Diesbezüglich herrscht derzeit große Unsicherheit und Unwissenheit bei den Unter­nehmer_innen in Bezug auf allfällige Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäfts­raummieten in Folge Unbrauchbarkeit des Bestandsobjekts (§§ 1096, 1104, 1105 ABGB).

Es ist daher dringend geboten, eine umfassende Informationskampagne für die betrof­fenen Unternehmer_innen zu starten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 64

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, unverzüglich eine Informationskampagne zu starten, mit der Unternehmerinnen und Unternehmer über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäftsraummieten in Folge Unbrauchbarkeit des Bestandsgegenstands aufgrund der "Corona" Virus (SARS-CoV-2) Pandemie aufge­klärt werden."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag und der Entschließungsantrag wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


16.47.05

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Herr Minister! Werte Kollegen und Kollegin­nen! Ich denke, es ist gut, dass wir alle zusammenarbeiten. Es ist auch Kritik in der Sache angebracht, aber ich denke, es ist leicht zu kritisieren, wenn man die Arbeit nicht machen muss. Ich muss schon sagen, alle Ministerien, die da eingebunden sind, alle Minister arbeiten unter Hochdruck mit ihren Kabinetten, die Experten sitzen Tag und Nacht. Ich glaube, das ist auch einmal ein herzliches Dankeschön wert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch wenn wir großartig sagen: whatever it takes!, brauchen wir dazu schon einen gesetzlichen Rahmen (Vizekanzler Kogler: Und Richtlinien!) und auch die entspre­chenden Richtlinien, meine Damen und Herren, und das braucht nun auch einmal eine gewisse Zeit.

Da wir heute so viel über Zuständigkeiten reden – ob die Wirtschaftskammer diese För­derungen abwickeln kann, ja oder nein –, möchte ich grundsätzlich einmal betonen, dass die Wirtschaftskammer hoch qualifizierte Mitarbeiter hat. (Ruf bei der SPÖ: Das hat ja keiner gesagt!) Die Wirtschaftskammer hat die Unternehmerinnen und Unter­nehmer in den letzten Tagen über die Hotline betreut – 120 Leute arbeiten Tag und Nacht und betreuen die Unternehmer –, und alleine am Wochenende haben wir 600 000 Zugriffe auf die Homepage gehabt.

Die Wirtschaftskammer wickelt auch die Lehrlingsförderung, die Exportförderung, das Förderprogramm KMU digital ab, die Landeskammern wickeln Regionalförderungen ab. Ich denke – vertrauen Sie darauf! –, dass auch die Förderungen im Rahmen des Härtefonds schnell und unbürokratisch abgewickelt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Kollege Schellhorn, sagen Sie nicht immer vorher, es wird nicht funktionieren! Ich sage Ihnen, wir schaffen das und es wird funktionieren! Schauen Sie, es ist so, dass wir kla­re Zuständigkeiten haben: Das AMS ist für die Kurzarbeit zuständig, das Finanzminis­terium ist für die Steuerstundungen zuständig, das AWS ist für Haftungen und Ga­rantien zuständig, die ÖHT ist für den Tourismus zuständig. – Wir sehen also, es gibt einzelne Bereiche, da funktioniert es bereits, und jetzt kommt ein weiterer dazu.

Meine Damen und Herren, wir werden schauen, dass wir diese 38 Milliarden Euro, die wir für die Absicherung der Arbeitsplätze, für den Standort und für die Sicherung der Unternehmen brauchen, rechtzeitig unbürokratisch und schnell an den Mann und an die Frau bringen.

Ich möchte auch noch einen Punkt erwähnen, der heute bei dem Ganzen ein bisschen untergeht, nämlich das Berufsausbildungsgesetz, das wir heute auch beschließen. Das


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ist ebenso ganz wichtig, weil es ja auch darum geht – da haben wir alle gemeinsam ein Ziel –, die Lehre attraktiver zu machen und die Fachkräfte abzusichern; Frau Minister Schramböck, der die Lehre ein Herzensanliegen ist, ein herzliches Dankeschön, dass wir das nun auch noch über die Ziellinie schieben. Wir machen damit das System durchlässiger. Wir setzen damit die richtigen Maßnahmen, damit Lehre mit Matura funktioniert. Wir nehmen dafür in den nächsten fünf Jahren 62 Millionen Euro in die Hand. Ich denke, auch das ist eine richtige Maßnahme, die wir gerade jetzt brauchen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich bringe nun zu diesem Gesetzentwurf einen Abände­rungsantrag ein, der ein bisschen länger ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungs­gesetz geändert wird (34 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (100 d.B.) TOP 4

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 100 d. B. wird wie folgt geändert:

Z 12 lautet wie folgt:

„Dem § 13 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

„(7) In folgenden Fällen können die Vertragspartner bei Lehrverträgen gemäß § 1 und § 8b Abs. 1 sowie bei Ausbildungsverträgen gemäß § 8b Abs. 2 eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bis auf die Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit vereinbaren, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch im Rahmen der reduzierten Ausbildungszeit erreicht wird:

1. wenn sich der Lehrling bzw. die Auszubildende/der Auszubildende der Betreuung ihres/seines Kindes widmet, bis zum 31. Dezember des Jahres des Eintritts in die Schulausbildung,

2. bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe des Lehrlings bzw. der Auszubildenden/des Auszubildenden sowie

3. wenn dies zur Ermöglichung von Kurzarbeit im Lehrbetrieb gemäß § 37b des Ar­beitsmarktservicegesetzes erforderlich ist.

Bei der Erlernung eines Lehrberufes gemäß § 1 darf, mit Ausnahme bei Kurzarbeit (Ziffer 3), die für den Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit (§ 7 Abs. 1 lit. b) um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Bei der Erlernung eines Lehrberufes gemäß § 8b Abs. 1 darf die in dieser Bestimmung festgelegte zulässige Gesamtdauer der verlän­gerten Lehrzeit zusätzlich um ein Jahr verlängert werden. Bei einer Ausbildung gemäß § 8b Abs. 2 darf die gesamte Ausbildungszeit vier Jahre nicht übersteigen. Im Falle gesundheitlicher Gründe (Ziffer 2) ist eine ärztliche Bestätigung beizubringen. Im Fall der Ziffer 3 kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für die Dauer der Bei­hilfengewährung bis zur Gänze, jedoch längstens bis zum 31. August 2020, reduziert werden.

(8) Abs. 7 ist im Falle der Z 3 auch auf Lehrverträge bzw. Ausbildungsverträge anzu­wenden, die unter die land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen bzw.


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land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetze der Länder fallen. Abs. 7 letz­ter Satz ist anzuwenden.“

*****

Das einmal zur Lehrlingsausbildung.

Ich bringe zudem noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wögin­ger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum gesamten 2. COVID-19-Gesetz, TOP 2, ein, den ich nur in den Kernpunkten erläutern möchte.

Am Anfang geht es da um redaktionelle und technische Änderungen.

Zu Artikel 14: Beim Zivildienst soll eine Poollösung geschaffen werden, bei der die Aus­zahlung der Vergütungen und Entschädigungen an die Zivildienstleistenden bei der Zi­vildienstserviceagentur gebündelt wird.

Zu Artikel 15: Der Härtefallfonds wird erweitert. Es können also land- und forstwirt­schaftliche Betriebe, bei denen unter anderem infolge des Ausfalls von Arbeitskräften bei der derzeit anstehenden Erntesaison Produktionsausfälle auftreten können, eben­falls Ansuchen stellen. (Abg. Schellhorn: Da bleibt ja noch weniger über!)

Zu Artikel 35, Sanitätsgesetz: Mit der Änderung soll Sanitätern im Falle einer Pandemie eine Berufsausübung ohne Absolvierung des Berufsmoduls ermöglicht werden.

Dies noch zu diesem Abänderungsantrag.

*****

Meine Damen und Herren, ich denke, mit diesem großen Paket, mit diesen 38 Mil­liarden Euro sichern wir Arbeitsplätze, unterstützen die Unternehmen und schauen auf unser Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Götze.)

16.54

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungs­gesetz geändert wird (34 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (100 d.B.) TOP 4

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberich­tes 100 d. B. wird wie folgt geändert:

Z 12 lautet wie folgt:

„Dem § 13 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

„(7) In folgenden Fällen können die Vertragspartner bei Lehrverträgen gemäß § 1 und § 8b Abs. 1 sowie bei Ausbildungsverträgen gemäß § 8b Abs. 2 eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bis auf die Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit vereinbaren, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch im Rahmen der reduzierten Ausbildungszeit erreicht wird:


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1. wenn sich der Lehrling bzw. die Auszubildende/der Auszubildende der Betreuung ihres/seines Kindes widmet, bis zum 31. Dezember des Jahres des Eintritts in die Schulausbildung,

2. bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe des Lehrlings bzw. der Auszubildenden/des Auszubildenden sowie

3. wenn dies zur Ermöglichung von Kurzarbeit im Lehrbetrieb gemäß § 37b des Ar­beitsmarktservicegesetzes erforderlich ist.

Bei der Erlernung eines Lehrberufes gemäß § 1 darf, mit Ausnahme bei Kurzarbeit (Ziffer 3), die für den Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit (§ 7 Abs. 1 lit. b) um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Bei der Erlernung eines Lehrberufes gemäß § 8b Abs. 1 darf die in dieser Bestimmung festgelegte zulässige Gesamtdauer der verlän­gerten Lehrzeit zusätzlich um ein Jahr verlängert werden. Bei einer Ausbildung gemäß § 8b Abs. 2 darf die gesamte Ausbildungszeit vier Jahre nicht übersteigen. Im Falle ge­sundheitlicher Gründe (Ziffer 2) ist eine ärztliche Bestätigung beizubringen. Im Fall der Ziffer 3 kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für die Dauer der Beihil­fengewährung bis zur Gänze, jedoch längstens bis zum 31. August 2020, reduziert werden.

(8) Abs. 7 ist im Falle der Z 3 auch auf Lehrverträge bzw. Ausbildungsverträge anzu­wenden, die unter die land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetze der Länder fallen. Abs. 7 letz­ter Satz ist anzuwenden.“

Begründung

Um aufgrund der aktuellen Herausforderungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt auf­grund von Covid-19 auch Lehrbetriebe zu untersützen und um die Lehrstellen zu er­halten bzw. die Lehrlingsausbildung strukturell zu unterstützen, soll das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge, befristet bis Ende August 2020 ermöglicht werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsge­setz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsver­fassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflege-


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gesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfah­ren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Aus­schussberichtes (112 d.B.) TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003) wird in Z 2 (§ 98a) folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Die Bundesregierung oder das gemäß Absatz 4 beauftrage Organ, hat unverzüg­lich die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH zu informieren. Diese hat alle ge­mäß Absatz 1 erfolgten Warnungen, unmittelbar auf einer öffentlich zugänglichen Inter­netseite in Volltext inklusive Empfängerkreis zu veröffentlichen.“

2. In Artikel 6 (Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes) wird in Z 1 in § 170 Abs. 3 die Wortfolge „§ 97 Z 13“ durch die Wortfolge „§ 97 Abs. 1 Z 13“ ersetzt.

3. In Artikel 8 (Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes) lautet in Z 1 in § 18b Abs. 1 der zweite Satz:

"Dasselbe gilt, wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behörd­licher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird."

4. In Artikel 10 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) entfällt in Z 1 in § 1155 Abs 4 Z 2 der Klammerausdruck „(Freizeitoption)“

5. In Artikel 10 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird in Z 2 in § 1503 Abs 14 die Wortfolge „mit dem der Kundmachung folgenden Tag“ ersetzt durch die Wortfolge „rückwirkend mit dem 15. März 2020“.

6. In Artikel 12 (Änderung des Tabaksteuergesetzes 1995) lautet Z 5:

„5. Mit 1. Oktober 2020 tritt in § 4 Abs. 3 an die Stelle des Betrags „123 Euro“ jeweils der Betrag „150 Euro“.“

7. In Artikel 12 (Änderung des Tabaksteuergesetzes 1995) lautet Z 6:

„6. Nach § 44s wird folgender § 44t eingefügt:

„§ 44t. § 4 Abs. 1 Z 1, 3 und 5 und § 4 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, treten mit 1. April 2020 in Kraft.““

8. In Artikel 14 (Änderung des Zivildienstgesetzes 1986) wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. § 28 werden folgende Abs. 6 bis 11 angefügt:


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„(6) Für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes sind anstelle der in den Absät­zen 1 bis 5 sowie der in § 8a und § 21 Abs. 4 festgelegten Regelungen die in den Ab­sätzen 7 bis 11 festgelegten Regelungen anzuwenden.

(7) Die Zivildienstserviceagentur kann sich für die administrative Abwicklung der Zu­weisung von Zivildienstleistenden gemäß § 21 eines anerkannten Rechtsträgers oder, falls es besondere Umstände notwendig machen, auch mehrerer anerkannter Rechts­träger bedienen. Die Zivildienstserviceagentur hat Zivildienstleistende gemäß § 21 ei­nem solchen anerkannten Rechtsträger zuzuweisen.

(8) Ein mit der administrativen Abwicklung betrauter Rechtsträger, dem Zivildienstleis­tende gemäß § 21 zugewiesen worden sind, hat den Bedarf für eine weitere Zuwei­sung zu erheben und entsprechend dem gemeldeten Bedarf Zivildienstleistende an andere anerkannte Rechtsträger zuzuweisen, um deren Bedarf zu decken. Die weitere Dienstleistung bei einer Einrichtung des mit der administrativen Abwicklung betrauten Rechtsträgers ist zulässig.

(9) Mit der Zuweisung an einen anderen anerkannten Rechtsträger, der zugewiesene Zivildienstleistende gemäß § 21 nur in eigenen anerkannten Einrichtungen zur Dienst­leistung heranziehen darf, gehen alle Pflichten und Rechte betreffend die Zivildienst­leistenden gemäß § 21 auf den anderen anerkannten Rechtsträger über.

(10) Die Zivildienstserviceagentur hat dem Zivildienstleistenden gemäß § 21 die Pau­schalvergütung gemäß § 25a (bestehend aus der Grundvergütung sowie dem Zu­schlag zur Grundvergütung) sowie die Entschädigung oder Fortzahlung der Dienstbe­züge gemäß § 34b Abs. 1 auszuzahlen.

(11) Die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung im Umfang der nach dem Allge­meinen Sozialversicherungsgesetz-ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehenen Leistun­gen sind von dem mit der administrativen Abwicklung betrauten Rechtsträger zu ent­richten. Der mit der administrativen Abwicklung betraute Rechtsträger gilt diesbezüg­lich als Dienstgeber im Sinne des § 33 ASVG und hat die An- und Abmeldungen der Zivildienstleistenden gemäß § 21 vorzunehmen.““

9. In Artikel 14 (Änderung des Zivildienstgesetzes 1986) lautet in Z 6 § 76a:

„§ 76a. § 4 Abs. 1, § 8a Abs. 3, § 21 Abs. 1 letzter Satz und die Abs. 5 bis 8, § 28 Abs. 6 bis 11 und § 34b Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2020 treten mit dem der Kund­machung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2020 außer Kraft.“

10. Artikel 15 erhält folgende Fassung:

Artikel 15

„Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)

„Härtefallfonds

§ 1. (1) Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes zum Härtefallfonds ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unterneh­men (EPU), freien Dienstnehmern nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisation (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 0036 - 0041, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 verursacht wurden. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

(2) Die Wirtschaftskammer Österreich wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds im übertragenen Wirkungsbereich in Bindung an die Weisungen


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des Vizekanzlers (§ 1), der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (§ 1 -3) und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (§ 1 -3) und des Bundesministers für Finanzen (§§ 1 bis 5) ab. Bei widerstreitenden Weisungen ist Einvernehmen herzustellen.

(3) Die liquiden Mittel werden der Wirtschaftskammer Österreich vor Auszahlung der Förderbeiträge zur Verfügung gestellt. Hierfür werden aus dem COVID-19 Krisenbe­wältigungsfond maximal eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.

(4) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des Bundesgesetzes über besondere Förde­rungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), zuletzt ge­ändert durch BGBl. I Nr. 87/2017 idF BGBl. I Nr. 27/2019, zu erlassen. In gleicher Wei­se hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftli­che Betrieben zu erlassen. Die Richtlinie hat insbesondere folgende Punkte zu enthal­ten:

1. Rechtsgrundlagen, Ziele,

2. den Gegenstand der Förderung,

3. Berechnung der Förderhöhe,

4. die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förde­rung,

5. das Ausmaß und die Art der Förderung,

6. das Verfahren,

a) Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen),

b) Entscheidung,

c) Auszahlungsmodus,

d) Berichtslegung (Kontrollrechte),

e) Einstellung und Rückforderung der Förderung,

7. Geltungsdauer,

8. Evaluierung.

(5) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss des Nationalrats quar­talsweise einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach diesem Gesetz er­griffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.

Datenübermittlung zur Abwicklung der Härtefallfonds-Förderung

§ 2. Die Wirtschaftskammer Österreich hat dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nach Abschluss eines Här­tefallfonds-Förderungsvertrages die Unternehmensregister-Kennziffer (KUR) oder Steuernummer, den Firmenwortlaut des antragsstellenden Unternehmens, das Datum des Schreibens, mit dem der Fördervertrag zwischen der Wirtschaftskammer mit dem zu fördernden Unternehmen durch die Genehmigung der Hilfe zustande kommt und die Höhe und das Datum des Zuschusses, zu übermitteln.

§ 2a. Die Wirtschaftskammer Österreich hat dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nach Abschluss eines


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Härtefallfonds-Förderungsvertrages die LFBIS-Nummer oder Steuernummer, Name und Anschrift des Betriebsinhabers, das Datum des Schreibens, mit dem der Förder­vertrag zwischen der Wirtschaftskammer Österreich mit dem zu fördernden Unterneh­men durch die Genehmigung der Hilfe zustande kommt und die Höhe und das Datum des Zuschusses, zu übermitteln.

Datenübermittlung zur Prüfung der Härtefallfonds-Förderung

§ 3. (1) Der Bundesminister für Finanzen und die Sozialversicherung der Selbstständi­gen hat der Wirtschaftskammer Österreich – unter Beachtung der datenschutzrechtli­chen Regelungen – auf ihre Anfrage unter Verwendung einer elektronischen Schnitt­stelle soweit verfügbar Daten zu übermitteln, die für die Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind.

(2) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den Wirt­schaftskammern die Nutzung der Authentifizierung des Unternehmensserviceportals zu ermöglichen.

(3) Auf die Daten ist von der Wirtschaftskammer Österreich § 48a BAO sinngemäß an­zuwenden. Nicht mehr erforderliche Daten sind zu löschen, sofern diese nicht

1. im Hinblick auf eine Gebarungsprüfung des Rechnungshofes für die Entsprechung einer Auskunftspflicht gemäß §§ 3 und 4 des Rechnungshofgesetzes 1948 RHG, BGBl. Nr. 144/1948 oder

2. im Zusammenhang mit anhängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren für die Be­weisführung von Bedeutung sind.

Daten gemäß Z 1 sind für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren, Daten gemäß Z 2 solange, als sie für die genannten Verfahren erforderlich sind.

Einrichtung der Datenübermittlungen

§ 4. Der Bundesminister für Finanzen und die Sozialversicherung der Selbstständigen haben die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlungen nach den §§ 2 und 3 bis längstens 31.03.2020 zu schaffen.

§ 5. Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten gemäß den §§ 2 und 3 ist nur inso­weit zulässig, soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der För­derungswerber im Rahmen des Härtefonds verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist.

Inkrafttreten

§ 6. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.

Vollziehung

§ 7. Mit der Vollziehung hinsichtlich des § 1 ist der Bundesminister für Finanzen im Ein­vernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Touris­mus, hinsichtlich des § 2 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich des § 2a der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus, hinsichtlich des § 3 Abs. 2, die Bundesministerin für


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Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und im Übrigen der Bundesminister für Finan­zen betraut.

11. In Artikel 16 (Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Ver­waltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Ver­waltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes) wird in § 5 im zweiten und dritten Satz jeweils das erste Wort „Sie“ durch das Wort „Er“ ersetzt.

12. In Artikel 19 (Änderung des Bundes- Verfassungsgesetztes) lautet in Z 3 in Arti­kel 151 Abs. 65:

„„(65) Art. 69 Abs. 3 in der Fassung der Z 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Art. 69 Abs. 3 in der Fassung der Z 2 des genannten Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“

13. In Artikel 35 (Änderung des Sanitätsgesetzes) wird die bisherig Z 2 in Z 3 um­nummeriert und folgende Z 2 eingefügt:

„2. Dem § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Bei einer Pandemie ist die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls nicht Vo­raussetzung für die berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten des Sanitäters.‘“

14. In Artikel 35 (Änderung des Sanitätsgesetzes) wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Dem § 43 wird folgender Abs. 3 angefügt:

(3) Bei einer Pandemie ist die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls nicht Vo­raussetzung für die berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten des Sanitäters.‘“

15. In Artikel 38 (Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuran­stalten) wird am Ende der Novellierungsanordnung der Klammerausdruck „(Grundsatz­bestimmung“) eingefügt.

Begründung

Zu Artikel 1

Zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden alle Nachrichten und ihr jeweiliger (abstrakter) Empfängerkreis auf der Homepage der RTR veröffentlicht. Dort können Betroffene auch nachsehen ob es für sie relevante Nachrichten gibt, die sie aus techni­schen Gründen vielleicht nicht empfangen konnten.

Zu Artikel 14

Um den im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“, hervorgerufen durch die sprung­hafte Verbreitung des Erregers COVID-19, möglicherweise auftretenden Problemen im Bereiche der Versorgung mit ausreichend befähigtem Sanitäts- und Pflegebetreuungs­personal begegnen zu können, sind entsprechende Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung administrativer Vorgänge erforderlich.

Insbesondere die Abwicklung der Zuweisung von außerordentlichen Zivildienstleisten­den gemäß § 21 ZDG ist mit dem derzeit gegebenen Instrumentarium nicht mit der im Hinblick auf die Außergewöhnlichkeit der Ereignisse gebotenen Raschheit und Effi­zienz möglich.

Es soll daher eine „Poollösung“geschaffen werden, bei der einerseits die Auszahlung der Vergütungen und Entschädigungen an die Zivildienstleistenden gemäß § 21 bei der Zivildienstserviceagentur gebündelt wird.


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Andererseits soll die administrative Abwicklung der Bedarfserhebung und der an­schließenden Bedarfsdeckung durch Zuweisung bei einem für diesen Zweck aner­kannten Rechtsträger (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Angelegenhei­ten) gebündelt werden.

Es sollte auch ermöglicht werden, dass mehrere Rechtsträger (beispielsweise je Bun­desland) für die administrative Abwicklung anerkannt werden können.

Zu Artikel 15 (Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallsfonds)

Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 negativ betroffen. Waren es zu Beginn nur Lieferketten und Kundenbe­ziehungen mit bestimmten Regionen, so ergeben sich nunmehr weitreichende Wir­kungen auf die österreichische Wirtschaft. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindäm­mung der Infektionserkrankungen führen zu Konsum- und Investitionsrückgängen und damit zu Einnahmeausfällen in Unternehmen. Ebenso können bei land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben, unter anderem infolge Ausfalls von Arbeitskräften für die derzeit anstehende Erntesaison, Produktionsausfälle auftreten.

Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, werden den betroffenen Unternehmen Zu­schüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gemäß KMU-Förderungsgesetz zur Verfügung gestellt.

Mit § 1 Abs. 1 sind sämtliche Kleinstunternehmen in einem weiten Umfang umfasst, so zum Bespiel auch die freiberuflich ausübbaren Gesundheitsberufe.

Mit der Abwicklung des Förderprogramms unter Einschluss der Liquidierung der Zu­schüsse werden die Wirtschaftskammern im übertragenen Wirkungsbereich beauftragt. Für die Abwicklung des Förderprogrammes sind keine Verwaltungskosten zu berech­nen. Der gesamte zu Verfügung stehende Betrag wird den Betroffenen im vollen Um­fang weitergeleitet.

Für eine wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Umsetzung muss eine Prüfung der Förderkriterien des „Härtefallfonds“ vorgenommen werden. Daher wird mit vorlie­gendem Entwurf eine gesetzliche Grundlage für eine elektronische Datenübermittlung zwischen dem Bundesminister für Finanzen, der Sozialversicherung der Selbststän­digen und den Wirtschaftskammern eingerichtet.

Zu Artikel 35

Mit der Änderung soll Sanitätern im Falle einer Pandemie eine Berufsausübung ohne Absolvierung des Berufsmoduls ermöglicht werden. Dadurch können insbesondere ehemalige Zivildiener rasch im Rettungswesen eingesetzt werden.

Zu Artikel 38

Korrektur eines redaktionellen Versehens

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag, Beilage 2/7, wurde verteilt und in den Grundzügen erläutert, er steht damit mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag zu TOP 4 wurde verlesen, er ist damit auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minis­terin.



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16.55.20

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der Umstände und auch der beschränk­ten Zeit danke ich für die Möglichkeit, hier kurz Stellung zu nehmen.

Es werden sich in dieser Situation viele Fragen stellen. Es stellen sich auch jetzt viele Fragen des Zusammenlebens. Zugleich wissen wir, dass die Justiz nichtsdestotrotz funktionieren muss, auch wenn wir die persönlichen Kontakte zurückfahren müssen. Viele Fragen sind aufgetaucht, viele davon haben wir in diesem Gesetz geregelt, einige sind ungeregelt. Einige sind bereits aufgetaucht und einige werden in der nächsten Zeit noch auftauchen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir auf der Justizwebsite eine eigene Seite eingerichtet haben, auf der wir all diese Fragen sammeln und versuchen, sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Zur konkreten Frage der Geschäftsraummiete: Es stellen sich berechtigterweise viele Menschen die Frage, was nun mit den Geschäftsräumlichkeiten passiert, ob man die Miete nun zahlen muss. Ich möchte deswegen hier klarstellen, dass nach der Rechts­auffassung des Bundesministeriums für Justiz – natürlich unvorgreiflich der unabhängi­gen Rechtsprechung – für den Fall, dass der Geschäftsraummieter seine Geschäfts­räumlichkeiten aufgrund der gesetzten Maßnahmen derzeit nicht nutzen kann, bereits vorgesorgt ist. (Ruf bei der FPÖ: Wenn ich ein Lager drinnen habe?!)

Das ABGB sieht nämlich sehr wohl gesetzliche Regelungen vor. Man kann nun na­türlich auf akademischer Ebene darüber streiten, ob § 1104 oder § 1096 zur Anwen­dung kommt. Klar ist – deswegen möchte ich das aus Sicht des Justizministeriums feststellen –, dass aus unserer Sicht, aus der Sicht der Rechtsauffassung des Justiz­ministeriums, feststeht, dass der Vermieter das Risiko dafür trägt, dass der Geschäfts­raum wegen außerordentlicher Zufälle nicht gebraucht werden kann. Dem Mieter einer Geschäftsräumlichkeit steht daher je nach dem Grad der Einschränkung eine Miet­zinsminderung oder auch ein gänzlicher Mietzinsentfall zu. Das hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalls und auch vom Vertrag ab, aber es war mir wichtig, das einfach klarzustellen.

Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen: Wir werden all diese Informationen auch auf unserer Homepage haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


16.58.15

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich mit einer Pandemie auseinandersetzt, braucht es Ruhe und Seriosität. Es ist dann ganz wichtig, dass gerade auch die Regierenden Ruhe und Seriosität ausstrahlen.

Was mir ein bisschen auffällt, ist, dass wir mehr Informationen durch Pressekonfe­renzen erhalten als dadurch, dass die Regierenden im Parlament Rede und Antwort stehen. Es grenzt ein bisschen an Schlitzohrigkeit, wenn man im Zuge einer Gesund­heitskrise im Eilverfahren eine Verfassungsänderung durchsetzen möchte, noch dazu eine Verfassungsänderung, zu der große Teile der Opposition Nein sagen.

Daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

betreffend 2. COVID-19-Gesetz, 112 d. B.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 75

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 16 § 6 Abs. 2 lautet:

„(2) Auf Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes mit Ausnahme der Verfahren nach Artikel 139 und 140 B-VG sind die §§ 1 bis 3 und 5 sinngemäß anzuwenden.“

2. In Artikel 19 entfallen die Z. 1 und 3

*****

Es geht einerseits darum, dass nicht der Bundeskanzler die Fristen, zum Beispiel für Gesetzesprüfungsverfahren, verlängern und diese dann auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben kann, und es geht andererseits auch darum, dass die Bundesre­gierung keine Regelung braucht, wie sie abstimmt. Es muss gewährleistet sein, dass die Ergebnisse der Abstimmungen der Bundesregierung klar sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Zweitens: Wenn wir eine Krise haben, dann ist es wichtig, was die Menschen bekom­men. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Arbeitsplatzgarantie“ auf das Red­nerpult.) Die Menschen in Österreich brauchen eine Arbeitsplatzgarantie. Das ist ganz wichtig. Wenn man Sicherheit ausstrahlen will, dann müssen die Menschen wissen: Haben sie eine Arbeitsplatzgarantie oder nicht? – Wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen, und ich sage Ihnen: Mit dem Instrument der Kurzarbeit kann man da viel tun, dieses hat sich in der letzten Krise bewährt.

Ich verstehe daher jetzt, da man die Beträge auf 38 Milliarden Euro erhöht, eines nicht: Wir haben immer gesagt, dass der für die Kurzarbeit vorgesehene Betrag von 400 Mil­lionen Euro zu niedrig ist. Ich habe heute mit dem Leiter des AMS Oberösterreich gesprochen, und er hat mir gesagt, dass 4 500 Unternehmen bei ihm schon bezüglich Kurzarbeit angefragt haben und viele diese schon beantragt haben. Wenn Sie das durchrechnen, dann merken Sie, dass die 400 Millionen Euro nicht reichen werden – und trotzdem schreiben Sie in das Gesetz wieder den Betrag von 400 Millionen Euro hinein!

Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS für all das, was sie da an Leistungen erbringen und abarbeiten. Daher ist es mir wichtig, darauf hinzu­weisen, dass es, wenn Richtlinien für den Härtefonds erarbeitet werden, wichtig ist, darauf zu achten, dass jene Unternehmen mehr bekommen, die die Arbeitsplätze auch tatsächlich sichern. 74 000 Kündigungen hat es von Montag bis Donnerstag gegeben, und das kann es nicht sein! – Eine Frage übrigens: Ich habe gehört, Novomatic soll als systemrelevant eingestuft worden sein; das kann ich mir nicht vorstellen, aber ich hätte gerne gewusst, ob das richtig ist.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 76

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert, unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Die milliardenschweren Unterstützungsleistungen zum Erhalt der wirtschaftlichen Struk­turen müssen unbedingt mit Arbeitsplatzgarantien verbunden werden.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Arbeitsplatzgarantien sind wichtig, aber es geht auch darum, dass man den entsprechenden Lohn bekommt und dass man auch die richtigen Arbeitsbedingungen hat.

Ich möchte daran erinnern, dass es jetzt auch viele Menschen gibt, die in Industrie­betrieben arbeiten, die die Lebensmittelversorgung aufrechterhalten, die in den Indus­triebetrieben darum kämpfen, dass wir noch eine wirtschaftliche Leistung erbringen, die auf Baustellen arbeiten und eine wirtschaftliche Leistung erbringen, und dass wir auch an diese Menschen denken müssen.

Ich möchte mich bei ihnen allen bedanken: bei den Industriearbeiterinnen und Indus­triearbeitern, bei jenen, die in der Werkstatt stehen (Beifall bei der SPÖ sowie der Ab­geordneten Prinz und Meinl-Reisinger), die die Lebensmittelversorgung aufrechter­halten, genauso wie bei den Menschen, die in den Krankenhäusern arbeiten. Sie ha­ben auch ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, und daher bringe ich folgenden An­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aufgrund der nunmehr durchgeführten gesetzlichen Klarstellung umge­hend auch klare Vorgaben und Maßnahmen durch Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 auf Baustellen zu erarbeiten.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bleiben Sie gesund! (Beifall bei der SPÖ so­wie der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Shetty.)

17.04

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

betreffend den Ausschussbericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besonde­re Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUFörderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsge­setz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabga-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 77

benordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauar­beiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19- Maßnahmenge­setz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdiszipli­nargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitäterge­setz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesge­setz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apo­thekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Aus­wahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniver­sitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundes­gesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesge­setz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 16 § 6 Abs. 2 lautet:

„(2) Auf Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes mit Ausnahme der Verfahren nach Artikel 139 und 140 B-VG sind die §§ 1 bis 3 und 5 sinngemäß anzuwenden.“

2. In Artikel 19 entfallen die Z. 1 und 3

Begründung

Zu Z. 1

Mit dieser Abänderung soll sichergestellt werden, dass auch in Krisenzeiten die Ver­ordnungs- und Gesetzprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof von keinen Fristhemmnissen oder Verzögerungen betroffen sind. Damit wird der Grundrechts­schutz gegenüber abstrakten Normen auch in solchen Fällen gewährleistet. Es wäre unverständlich für den Rechtsstaat Österreichs, wenn gerade in Zeiten massiver Grundrechtseingriffe durch Verordnungen und Gesetze die Überprüfbarkeit derselben durch den Verfassungsgerichtshof nicht in vollem Umfang gegeben ist.

Zu Z. 2

Auch wenn die Sitzungen des Ministerrats über Videokonferenz erfolgen, sollen die Be­schlüsse des Ministerrats in der Form von Rundlaufbeschlüssen erfolgen. Bei solchen Beschlüssen der Bundesregierung handelt es sich um staatspolitisch bedeutsame An­gelegenheiten, bei denen eine exakte Protokollierung erfolgen muss, damit diese Be­schlüsse transparent nachvollziehbar sind. Eine Beschlussfassung mittels Videokon­ferenz entspricht diesen Bedingungen in keiner Form.

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 78

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stöger,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Ver­fassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschafts­recht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfonds­gesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Die allgemeine globale Krise, die durch den Corona-Virus ausgelöst wurde, stellt die größte Herausforderung der Zweiten Republik dar. Wir alle sind nun gefordert, solida­risch zu handeln und vor allem: niemanden zurückzulassen.

Menschliches Leid kann vielleicht nicht vermieden, aber muss unter allen Umständen so weit wie möglich abgeschwächt werden.

Viele Menschen und es werden von Tag zu Tag mehr, sind zunehmend mit Existenz­ängsten konfrontiert.

Am Samstag, den 14.3.2020 hat die Bundesregierung ein Rettungspaket von 4 Milliar­den Euro oder 1% des BIP aufgelegt. Im gleichen Atemzug hat man mehr oder weniger eingestanden, dass dieses Geld wohl nur ein Anfang ist und nicht ausreichen wird, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona Krise abzufedern. Die Opposi­tionsparteien haben schon vor einer Woche vor den folgeschweren Konsequenzen des zögerlichen Vorgehens der Bundesregierung, was die Rettung der Wirtschaft und Be­schäftigten anbelangt, gewarnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 79

Ein entscheidender Fehler der Regierungsparteien war die Aushebelung der Entschä­digungszahlungen nach dem Epidemie Gesetz. Hätte die Bundesregierung am letzten Wochenende diese Entschädigungszahlungen nicht ausgehebelt, wären eine Woche später nicht beinahe 100.000 Menschen in Österreich zusätzlich arbeitslos, da die Un­ternehmen aufgrund der vorgesehenen Verdienstentgangsentschädigung nicht dazu gezwungen gewesen wären Massenkündigungen durchzuführen.

3 Tage nach Inkrafttreten des 4 Milliarden Euro Pakets (inkl. Aushebelung der Entschä­digungszahlungen nach dem Epidemiegesetz) tritt der Bundeskanzler vor die Presse und revidiert die Linie in Richtung „koste es, was es wolle“. Die Bundesregierung spricht plötzlich von einem 38 Mrd. € Rettungspaket. 3 Tage und rund 75.000 Arbeits­lose später wird klar, man hat einen Fehler gemacht.

Aber statt die Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz wieder in Kraft zu setzen und dafür zu sorgen, dass keine Menschen mehr gekündigt werden müssen, wird ein Gesetz gemacht, dass wiederum auf eine noch zu erlassende Verordnung verweist. 5 Tage nach der behördlichen Schließung von zehntausenden Geschäften österreichweit wissen die betroffenen Inhaberinnen und Inhaber noch immer nicht, ob – und gegebenenfalls wie hoch – allfällige Entschädigungszahlungen sein werden. Mit dieser Vorgangsweise lässt sich ein wirtschaftliches und soziales Desaster kaum ver­hindern. Die Maßnahmen betreffend Eindämmung des Virus (Schließungen, Aus­gangsbeschränkungen, Selbstisolation, Home-Office) werden von einer großen Mehr­heit der Bevölkerung unterstützt, das Management der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise durch die Regierung ist derzeit in vielen Bereichen unzureichend. Viele Warnungen der Oppositionsfraktionen werden ignoriert und Vorschläge zur Ver­besserung des Krisenmanagements nicht aufgegriffen. Das lässt sich gut daran ab­lesen, dass die Zahl der Arbeitslosen in Österreich mit Ende der Woche wohl um na­hezu 100.000 gestiegen sein wird. Die Arbeitslosigkeit ist damit in nur 5 Tagen um mehr als 25% gestiegen – ein absolut beispielloser Vorgang.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert, unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Die milliardenschweren Unterstützungsleistungen zum Erhalt der wirtschaftlichen Struk­turen müssen unbedingt mit Arbeitsplatzgarantien verbunden werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 80

baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Heute ist alles anders als noch vor wenigen Tagen. Das Coronavirus hat auch die Be­schäftigten am Bau erfasst. Enge Firmenbusse, Mannschaftsquartiere mit Bettenla­gern, gemeinsame Waschräume und ständiges Arbeiten miteinander und nebeneinan­der sind der Berufsalltag auf den Baustellen. Den Mindestabstand einzuhalten und das Vermeiden des sozialen und direkten Kontaktes ist für die Beschäftigten in der Praxis nicht möglich. Hier sollte seitens der Regierung dringend gehandelt werden. Ein Schlie­ßen der Baustellen bis zum Vorliegen realitätsnaher Maßnahmen zum Schutz der Be­schäftigten, abgesehen von jenen Baustellen, welche zur Aufrechterhaltung notwendi­ger Infrastruktur und Versorgung weitergeführt werden müssen, wurde seitens der Bun­desregierung nicht vollzogen.

Viele Firmen haben dennoch zum Schutz aller Beschäftigten den Baustellenbetrieb eingestellt. Sie haben damit ihre Führsorgepflichten wahrgenommen, obwohl es viel Druck von mehreren Seiten zum Fortführen der Arbeiten auf Baustellen gegeben hat. Diesen Firmen war und ist aber der Schutz ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit wichtiger als den Druck der Bauherren nachzugeben.

Es muss aber bedacht werden, dass wir die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft auch für die Zukunft gewährleisten sollen. Daher braucht es nach Überwindung der Krise ge­sunde ArbeitnehmerInnen, die ihre Tätigkeiten sofort wieder voll aufnehmen können um Österreich wieder aufzubauen. Dies aber nur unter klaren Regelungen zum Schutz aller Beschäftigten auf Baustellen. Der Gesundheitsminister hat unter Einbindung der Bausozialpartner ehestmögliche realitätsnahe Regelungen und Maßnahmen über Ver­ordnung und Gesetze zu erarbeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aufgrund der nunmehr durchgeführten gesetzlichen Klarstellung umge-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 81

hend auch klare Vorgaben und Maßnahmen durch Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 auf Baustellen zu erarbeiten.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag und die beiden Entschlie­ßungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.05.10

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Vor gerade einmal fünf Tagen sind wir hier zusammengesessen und haben tief greifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Krise beschlossen. Viele Anregungen der Opposition wurden damals ein­gebracht, von der Bundesregierung abgelehnt, und heute – Gott sei Dank – gibt es mir etwas Hoffnung, zu sehen, dass man aufseiten der Bundesregierung doch zu der Er­kenntnis gelangt ist, dass einige der von uns aufgestellten Forderungen gar nicht so verkehrt waren, und dass diese in den jetzigen Gesetzesvorlagen wiederzufinden sind.

Auch der Herr Bundesminister für Gesundheit hat mir Anlass zur Hoffnung gegeben, als er am Sonntag am Abend die Problematik im Gesundheitswesen und in den Spitä­lern im Zusammenhang mit den Quarantänemaßnahmen gegenüber den Mitarbeitern erkannt und die schnelle Testung aller in Quarantäne befindlichen Angehörigen der Gesundheitsberufe gefordert hat.

Diese Hoffnung wurde im Laufe der Woche jedoch wieder zerstört, als ich gelesen habe, dass in Salzburg allein aus den Salzburger Landeskliniken mehr als 200 Mitar­beiter des Gesundheitsbereichs noch immer in Quarantäne sind, der Großteil davon ungetestet, und dass sich in Wien allein im Bereich des KAV über 100 Ärzte in Quaran­täne befinden und im AKH gerade einmal 20 Testungen unter dem medizinischen Per­sonal stattgefunden haben. Offensichtlich wird hier noch nicht ganz im Sinne dessen, was uns an Informationen weitergegeben wird, gehandelt.

Meine Hoffnung ist noch weiter eingeschränkt worden angesichts dessen, dass es zu dringenden Problemen, die in anderen europäischen Staaten wie etwa in Deutschland diskutiert werden – zum Beispiel betreffend den Hochrisikobereich der Zahnarztordina­tionen, wo aufgrund der Verwirbelung durch die Geräte ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, oder auch die fehlende Schutzausrüstung in den niedergelassenen Ordina­tionen –, überhaupt keine koordinierten Antworten und schon gar keine Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung gibt, durch die das dort tätige medizinische Personal geschützt und eine weitere Verbreitung verhindert werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch auf die aktuelle Situation im Pflegebereich, wo aufgrund der Grenzschließungen viele 24-Stunden-Pflegekräfte nicht zur Verfügung stehen, hat die Bundesregierung aus meiner Sicht noch keine ausreichenden Antworten geliefert, und so liegt es wohl auch an dem Gesetzespaket, das wir heute beschließen, mögliche Fehler der Vergan­genheit zu beheben und möglichst gute Regelungen für die Zukunft zu treffen.

Ich bin gestern fast den ganzen Tag hier gewesen, zu Mittag fand die Expertenrunde mit den Mitarbeitern aus den Ministerien statt. Wir haben uns die Gesetzesvorschläge gut angesehen, wir haben Vorschläge eingebracht – ich selber habe sechs verschie­dene Vorschläge zur Verbesserung der vorliegenden Entwürfe eingebracht –, und was glauben Sie, wie viele davon, die aktuelle Materie betreffend, angenommen wurden? – Kein einziger.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 82

Das ist nicht unbedingt das, was ich unter nationalem Schulterschluss und Berücksich­tigung von Expertenmeinungen und Meinungen der Opposition verstehe. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Weder wurde die Anregung aufgenommen, die neue Kompetenzerweiterung für das Gesundheitspersonal in das Epidemiegesetz hineinzunehmen, wodurch es eine recht­liche und finanzielle Absicherung hätte, noch wurde zu den Apothekenöffnungszeiten eine vernünftige Regelung, die auch tatsächlich die nötige Flexibilität bietet, getroffen. Auch die von mir dringlich eingeforderte Änderung im Rezeptpflichtgesetz wurde ein­fach verworfen, auch die Abwicklung des Härtefallfonds über die Finanzämter statt über die Wirtschaftskammer sowie die Einführung von Begrenzungen für die gesetzli­chen Regelungen wurden nicht aufgenommen.

Ich gehe davon aus, dass man rückblickend betrachtet auch aufseiten der Bundesre­gierung erkennen wird, dass das richtige und wichtige Vorschläge waren. Für heute bleibt mir nichts anderes übrig, als die von uns geforderten Abänderungen in Form eines Abänderungsantrages einzubringen.

Ich bringe somit den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A ein, der all diese Punkte, die ich angesprochen habe, behandelt. Dieser Antrag ist schriftlich verteilt worden und liegt den Abgeordneten vor.

Wie gesagt, ich hoffe, dass die Vernunft vielleicht heute bei der Abstimmung noch ein­kehrt und wir diese Maßnahmen auch so beschließen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak,

Kolleginnen und Kollegen

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wö­ginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förde­rungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeits­losenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungs­gerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafpro­zessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zu­stellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Univer­sitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-


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Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfah­ren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsge­richtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maß­nahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung ei­nes Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 8 Z 1 wird in dem Satz „Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung von ei­nem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund.“ die Wortfolge „von einem Drittel“ durch „von 100%“ ersetzt.

2. Art. 9 lautet:

„Artikel 9

Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahl­verfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchfüh­rung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21

§ 1. (1) In Abweichung zu den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, des Fachhochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 340/1993 und des Privatuniversitätengesetzes, BGBl. I Nr. 74/2011, kann der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren gemäß Abs. 2 für das Studienjahr 2020/21 durch Verordnung nähere Regelungen, insbesondere betreffend die Festlegung ein­heitlicher Termine und Fristen, erlassen.

(2) Dieses Bundesgesetz ist auf jene Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an­zuwenden, 1. die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht abgeschlossen sind, oder 2. mit deren Durchführung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht begonnen worden ist.

(3) Zu den Terminen und Fristen ist jedenfalls eine Stellungnahme der betroffenen Bil­dungsanstalten einzuholen.

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bun­desgesetzblatt in Kraft und tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

3. Art. 15 lautet:

„Artikel 15

Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)

Härtefallfonds

§ 1. (1) Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes zum Härtefallfonds ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisation (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfeh-


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lung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 0036 - 0041, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 verursacht wur­den. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

(2) Die Finanzämter wickeln das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds in Bindung an die Weisungen des Vizekanzlers (§ 1), der Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort (§§ 1 bis 3) und des Bundesministers für Finanzen (§§ 1 bis 5) ab. Bei widerstreitenden Weisungen ist Einvernehmen herzustellen.

(3) Die liquiden Mittel werden den Finanzämtern vor Auszahlung der Förderbeiträge zur Verfügung gestellt. Hierfür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort maximal eine Milliarde EURO zur Verfügung gestellt.

(4) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des Bundesgesetzes über besondere För­derungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2017 idF BGBl. I Nr. 27/2019, zu erlassen. Die Richtlinie hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

1. Rechtsgrundlagen, Ziele, Zuständigkeiten

2. den Gegenstand der Förderung,

3. Berechnung der Förderhöhe,

4. die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förde­rung,

5. das Ausmaß und die Art der Förderung,

6. das Verfahren,

a) Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen),

b) Entscheidung,

c) Auszahlungsmodus,

d) Berichtslegung (Kontrollrechte),

e) Einstellung und Rückforderung der Förderung,

7. Geltungsdauer,

8. Evaluierung.

Inkrafttreten

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2021 außer Kraft.

Vollziehung

§ 3. Mit der Vollziehung hinsichtlich des § 1 ist der Bundesminister für Finanzen im Ein­vernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, hinsichtlich des § 2 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.“

4. In Art. 29 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 68 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1b eingefügt:


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„(1b) Beabsichtigte Maßnahmen sind vor ihrer Durchführung mit dem Ziel einer Ver­ständigung im Sinne des § 9 Bundes-Personalvertretungsgesetz rechtzeitig und einge­hend mit dem Dienststellenausschuss zu verhandeln.““

5. In Art. 33 wird nach Z 3 folgende Z 4 eingefügt:

„4. In § 50 wird nach Abs. 6 folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) § 28b Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, tritt mit 31. De­zember 2020 außer Kraft.““

6. In Art. 34 wird nach Z 3 folgende Z 4 angefügt:

„4. Nach § 241§ wird folgender § 242 angefügt:

„§ 242. § 2 Abs. 2 Z 1, § 36b Abs. 1 und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, treten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

7. In Art. 35 wird nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. In § 64 wird nach Abs. 8 folgender Abs. 9 eingefügt:

„(9) § 9 Abs. 1 Z 3a, § 26 Abs. 4 und § 43 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, treten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

8. In Art. 36 wird nach der Z 3 folgende Z 4 angefügt:

„4. In § 117 wird nach Abs. 32 folgender Abs.33 eingefügt:

„(33) § 3a Abs. 7, § 27 Abs. 3 und § 85 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, treten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

9. In Art. 37 wird nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. In § 36 wird nach Abs. 24 folgender Abs. 25 eingefügt:

„(25) § 3 Abs. 7 und § 4 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, treten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

10. Art. 38 lautet:

„Artikel 38

Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten

Das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2019 und die Bundesministerienge­setz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird wie folgt geändert:

Der Punkt am Ende von § 2 Abs. 2 lit. f wird durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. g angefügt:

„g) medizinische Versorgungseinrichtungen für an COVID-19 Erkrankte und Krankheits­verdächtige für die Dauer der Pandemie, jedoch längstens bis 31. Dezember 2020.““

11. Der Text des Art. 39 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“; folgende Ziffer 2 wird ange­fügt:

„2. In § 116 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) § 113a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, tritt mit 31. De­zember 2020 außer Kraft.““

12. Der Text des Art. 40 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“; folgende Ziffer 2 wird an­gefügt:


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„2. In § 79 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) § 8 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020, tritt mit 31. De­zember 2020 außer Kraft.““

Begründung

Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll im 2. COVID-19-Gesetz überall dort, wo dies noch nicht vorgesehen war und unter Wahrung der Intention die gebotene rasche und effiziente Reaktionsmöglichkeit sicherzustellen, eine Sunset-Regelung vor­gesehen werden.

Dies wird durch eine automatische Außerkraftsetzung der Bestimmungen (Z 5, Z 6, Z 7, Z 8, Z 9 Z 10, Z 11, Z 12) zum 31. Dezember 2020 erreicht, sodass der nunmehr gebotene nationale Schulterschluss gewährleistet ist, ohne im Sog der Krise überbor­dend gesetzgebend tätig zu werden.

Die Überantwortung des Härtefallfonds zur Abwicklung an die Finanzbehörden, soll die gerade in Krisenzeiten wichtige Effizienz, Transparenz und Kontrolle gewährleisten (Z 3).

Eine gesetzlich vorgesehene Einbindung der betroffenen Bildungsanstalten (Universi­täten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten) bei der Festlegung diverser sie betreffenden Termine ist auf Grund dieser Sonderermächti­gung unabdingbar. Darüber hinaus ist eine Befristung dieser umfassenden Verord­nungsermächtigung auf 31.12.2020 ist notwendig. Die vorgesehene Dauer bis 31.12. 2021 ist überschießend (Z 2).

Insbesondere in Krisensituationen ist der Öffentliche Dienst aufgrund der einschlägigen Dienstpflichten und der Erwartungshaltung der Bevölkerung dazu aufgerufen, seinen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von Ausnahmesituationen zu leisten. In der Praxis zeigt sich, dass diese Erwartungshaltungen erfüllt werden und ein Arbeiten zugunsten der Bevölkerung in den Vordergrund gestellt wird. Der angeordnete Verbrauch von Er­holungsurlaub soll daher zumindest mit einer Verständigung im Sinne des § 9 Bundes-Personalvertretungsgesetz einhergehen (Z 4).

Arbeitgeber sollen Anspruch auf Vergütung von 100% des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund haben (Z 1).

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde zur Verteilung gebracht, er ist ord­nungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.


17.09.25

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen von der Bundesregierung! Kollegen im Parlament! Sehr geehrte Damen und Herren und auch liebe Kinder vor den Fernsehgeräten! Ich hoffe, ihr könnt es ein bisschen als politische Bildung nützen, denn sonst ist es viel­leicht schwieriger, da zuzuschauen.

Bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, möchte ich meinen besonderen Dank an die Legisten und Legistinnen richten, also an die, die all diese Gesetze, die wir heute be­schließen werden, schreiben – am Tag, in der Nacht, immer wieder. An sie richtet sich mein besonderer Dank, weil sie in unserer Routine oft vergessen werden und gerade in


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Zeiten wie diesen besonders gefordert sind, darauf zu achten, dass mit diesen Ge­setzen der Rechtsstaat gewährleistet bleibt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte auf zwei Bereiche eingehen: auf den Künstler- und Künstlerinnen-Sozial­versicherungsfonds und auf den Härtefallfonds. Im Zusammenhang mit dem Künstler- und Künstlerinnen-Sozialversicherungsfonds werden wir ein Paket beschließen, das 5 Millionen Euro an Beihilfen für Künstler und Künstlerinnen sicherstellt. So sehr ich es natürlich befürworte, dass es eine Arbeitsplatz- und Lohngarantie geben könnte: Künst­ler und Künstlerinnen haben das sowieso nie, aber nicht nur sie, sondern auch und im Besonderen Kunst- und KulturvermittlerInnen in Museen, in Ausstellungen, in Gedenk­stätten, in allen möglichen Zusammenhängen. Es ist uns gelungen, sowohl für Künst­lerinnen und Künstler als auch für Kunst- und KulturvermittlerInnen in diesen Bereichen den Beihilfenfonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds mit 5 Millionen Euro zu do­tieren.

Ich verspreche, dass das Verfahren, um zu diesen Beihilfen zu kommen, ein verkürztes sein wird. Es wird bürokratisch sein, es muss bürokratisch sein, denn das Gegenteil von Bürokratie ist Willkür, und diese wollen wir alle nicht. Also: einfach, aber bürokra­tisch. (Vizekanzler Kogler: Genau! Max Weber!) – Nein, da bin ich ganz Beamtin, das muss so sein. (Vizekanzler Kogler: Genau!)

Das Zweite ist der Härtefallfonds, da sind auch freie Dienstnehmer und freie Dienst­nehmerinnen dabei, das betrifft in einem hohen Maße auch Studierende. 75 Prozent der 380 000 Studierenden in Österreich arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Das ist alles weg. Das sind in der Regel freie DienstnehmerInnen, WerkvertragsnehmerIn­nen, prekär Beschäftigte, und diese werden durch diesen Härtefallfonds ebenso auf­gefangen.

Mein Schlusswort gilt den Künstlern und Künstlerinnen, die ja schon in der Übergangs­zeit in der letzten Woche äußerst kreativ geworden sind – es gibt zahlreiche Lesungen auf Facebook, über Youtube, die Diagonale wird via Flimmit vom ORF übernommen werden, die Oper sendet –: Nehmen Sie sich das zu Herzen und werden Sie selber musikalisch, rezitativisch oder wie auch immer tätig! Öffnen Sie die Fenster und singen Sie in den Hof, singen Sie auf die Straßen! Das ist das, was wir jetzt brauchen. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

17.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Martina Künsberg Sar­re. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


17.13.15

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte als Bildungssprecherin noch drei Grup­pen hervorheben, die, glaube ich, am heutigen Tage noch gar nicht erwähnt wurden.

Da sind zum einen die Lehrerinnen und Lehrer. Viele von uns haben sich ja gedacht, es würde nicht funktionieren, dass Kinder im Homeschooling mit Lernstoff versorgt werden. Es klappt; zwar natürlich nicht auf dem technischen und digitalen Stand, den wir uns wünschen würden und der in anderen Ländern längst möglich ist, aber es klappt jetzt einmal.

Viele Lehrerinnen und Lehrer geben in diesen Tagen ihr Bestes, um mit ihren Schü­lerinnen und Schülern in Kontakt zu bleiben. – Ich danke Ihnen allen dafür, dass Sie sich auch abseits des Lernstoffs ganz, ganz viele Dinge einfallen lassen, nämlich Kin­der mit aufmunternden Worten, Gesten und Fotos versorgen. Ich appelliere an Sie: Bit­te, machen Sie so weiter, denn für viele Schülerinnen und Schüler sind Sie in diesen Tagen ganz, ganz wichtige Ansprechpersonen! (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der Grünen.)


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Die zweite Gruppe sind die Eltern. Ich habe selbst drei schulpflichtige Kinder zu Hause, und es wird mir bewusst, wie teilweise schwierig und herausfordernd es ist, die eige­nen Kinder zu unterrichten, etwas so zu erklären, dass es auch bei den Kindern an­kommt und von ihnen verstanden wird. Das ist alles nicht trivial, und dafür gibt es aus gutem Grund Expertinnen und Experten, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer.

Wir Eltern sind nicht nur mit dem Schulstoff beschäftigt, sondern haben meistens auch noch einen eigenen Job, den wir jetzt von zu Hause aus machen müssen, und viele sind damit beschäftigt, ihre Unternehmen zu retten und zu schauen, wie es bei ihnen weitergeht. – Herzlichen Dank auch an alle Eltern und Betreuungspersonen, die jetzt während der Schulschließungen ihr Bestes geben. (Beifall bei NEOS und Grünen so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu guter Letzt möchte ich unseren Kindern und Jugendlichen danken. Auch für sie ist die derzeitige Situation eine Riesenumstellung. Es ist ein Rieseneinschnitt in ihr Leben, in ihren Tagesablauf und in ihre sozialen Kontakte. Viele haben auf fixe Termine, auf große Ereignisse wie die Matura, wie den Skikurs oder die Lesenacht hingefiebert. Je nach Alter hat das alles eine große Bedeutung für unsere Kinder und Jugendlichen.

Wir sprechen immer davon, dass die Kinder die Zukunft sind. – Ja, das ist richtig. Um­so wichtiger ist es, dass wir Erwachsenen – da würde ich jetzt alle einladen, wirklich zuzuhören, denn es betrifft uns alle – uns unserer Verantwortung bewusst sind. Wel­che Erinnerungen bei unseren Kindern aus dieser Zeit zurückbleiben, wird von un­serem Verhalten abhängen. Ich finde es ausdrücklich gut, dass Sozialarbeiter und Schulpsychologen ab sofort bei Rat auf Draht für Sorgen, Ängste et cetera von Kindern und Familien da sind.

Unsere Kinder und Jugendlichen werden sich natürlich an das Coronavirus erinnern, aber viel mehr werden sie sich erinnern, wie wir Erwachsenen mit der Situation umge­gangen sind, wie wir miteinander gesprochen haben, wie wir mit unseren Kindern und Jugendlichen gesprochen haben. Es wird verschiedene Erinnerungen, verschiedene Facetten dieser Krise geben, aber was uns allen wichtig und bewusst sein sollte, ist, dass es vor allem eine Erinnerung des Mutes, der Hoffnung und der Zuversicht sein sollte.

Unsere Kinder haben Vertrauen, dass wir die Gegenwart gut meistern. Seien Sie sich bitte dieser Verantwortung bewusst! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Maurer.)

17.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Kollege Maximilian Lercher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.17.32

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Regierungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, zweifelsohne, wir befinden uns in einer Krise. Ganz, ganz sicher ist diese Krise die größte meiner Generation, auch das wurde heute schon erwähnt. In einer Krise müssen bekanntlich alle zusammenstehen, und ich hoffe, Sie merken und spüren, dass die Opposition nach Kräften bemüht ist, so weit es möglich ist, der Regierung zu helfen und ihr zu vertrauen, damit wir alles Erdenkliche tun, um gut durch diese Krise zu kommen.

Als Grundsatz kann gelten: Lieber einmal geirrt und zu oft gehandelt, als vor der He­rausforderung zurückschrecken! Eine Krise ist ganz sicher nicht die Zeit für überbor­dende Kritik, aber bitte, sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, lassen Sie mich eines anmerken: Wenn wir als Opposition in diesen Tagen die Stimme erheben, dann tun wir das nicht, um Ihnen bei der Bewältigung der Krise im Weg zu stehen, wir tun das nicht, um politisches Kleingeld zu wechseln. Wir tun das, weil wir das Gefühl haben, dass bei der Krisenbewältigung etwas schiefläuft, sehr verehrte Da­men und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Shetty.)


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Ich glaube, das ist Kritik, die angebracht ist und die es im parlamentarischen Prozess auch braucht, um weiterzukommen.

Zusammenstehen wird hier oftmals betont und als Credo ausgegeben. Zusammen­stehen ist gut, und Abstand wahren, ist, glaube ich, nicht das richtige Motto für die Zusammenarbeit mit der Opposition im Rahmen dieser Krise. Ich glaube, wir haben gute und richtige Ideen, die den alltäglichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern helfen, und es würde mich freuen, wenn die eine oder andere von Ihnen angenommen und die Parteitaktik hintangehalten wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich spreche deswegen so klar darüber, weil ich glaube, dass in der Vergangenheit Feh­ler passiert sind, auf die wir hingewiesen haben. Die vielen Tausenden Arbeitslosen – über 74 000 mit dem gestrigen Tag – hätte es definitiv nicht geben müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Rechtssicherheit hätten bestehen lassen und als Staat gehandelt hätten, um die Menschen in ihrer Lebensrealität aufzufangen. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass rasches Handeln das verhindert hätte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn mich jemand, der 40 Jahre durchgehend in einem Baumarktunternehmen beschäftigt war, fragt, was er jetzt in der Arbeitslosigkeit tun soll, dann habe ich nicht so recht eine Antwort darauf, weil der starke Staat genau in dieser Frage, in dieser Situation gefragt gewesen wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Maurer: Kurzarbeit! Das beste Kurzarbeitsmodell, das es je gege­ben hat!) – Die Kurzarbeit, geschätzte Klubobfrau, ist in dieser Art und Weise noch nicht zum Tragen gekommen, weil Sie ignoriert haben, was wir Ihnen vorige Woche gesagt haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Das haben Sie ignoriert und nicht die Opposition, geschätzte Klubobfrau! Belehrung tut den Grünen in dieser Situation nicht gut. Horchen Sie ein bisschen zu! Gemeinsam können wir das sicher lösen, und die Schwarmintelligenz dieses ganzen Hauses wird auch Ihnen helfen, mit uns gemeinsam durch diese Krise zu kommen. (Abg. Maurer: Das hab ich dringend notwendig! Bitte erklär’ mir einmal kurz die Welt! – Abg. Haub­ner: ... Sozialpartner!)

Nicht alle Ideen sind schlecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe mich hier konstruktiv ein, und ich glaube, das ist mir als Abgeordneter erlaubt, nicht um irgendwo zu bremsen. Das ist sinnbildlich für die Debatten der vergangenen Tage: Schreien, wenn die Opposition etwas einbringt, aber nicht bereit sein, anzuerkennen, dass wir ernstes Bemühen verfolgen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Maurer: Das haben wir aufgenommen, alle möglichen Dinge! Du warst ja gar nicht dabei! Wo warst du ...? Ich hab’ dich nie gesehen!)

Uns geht es darum, hier unsere berechtigten Ideen und Vorschläge einzubringen, da­mit Österreich vorankommt, und vor allem darum, dass die vielen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger des Alltags berücksichtigt werden. Deswegen, meine sehr verehr­ten Damen und Herren, habe ich heute die große Ehre, Anträge vonseiten der So­zialdemokratie einzubringen, die hoffentlich auch konstruktiv aufgenommen werden.

Auch ich möchte den vielen Heldinnen und Helden des Alltags Danke sagen. Wir möchten aber nicht nur davon reden, sondern wir möchten heute, damit den vielen Heldinnen und Helden des Alltags ihr Einsatz abgegolten wird, auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert dem Nationalrat umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die gänzliche Steuerbe­freiung sowie die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträge (in Form eines Steuer­bonus) von Mehr- und Überstunden für den Zeitraum der Corona-Krise für die betrof­fenen Berufsgruppen vorsieht. Auch von den Sozialpartnern gegebenenfalls vereinbar­te Prämien für besondere Belastungen – insbesondere für Beschäftigte in den Gesund­heitsberufen, im Lebensmittelhandel, in der Reinigung etc. – im Zuge der Corona-Krise sind entsprechend zu befreien. Allfällige Prämien an öffentlich Bedienstete sollen aus dem 38 Mrd. Euro Hilfspaket des Bundes bestritten werden.“

*****

Ich bitte Sie um Annahme.

Weiters darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch Verordnung festzustellen, welche Vorerkrankungen zu den Risikogruppen bei der Erkrankung Covid-19 zählen und für ArbeitnehmerInnen, die solche Erkrankungen aufweisen, eine Befreiung von der Arbeitsleistung mit voller Entgeltfortzahlung (ähnlich der vorzeitigen Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz) vorzusehen.“

*****

Des Weiteren erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 §7 wird nach Abs. 2a folgender Abs. 2b angefügt:

„(2b) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach §7 Abs. 2a ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkun­gen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

2. In Artikel 15 §1 Abs. 3 entfällt der letzte Satz

3. In Artikel 15 § 1 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Be­richt, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach dem Bundesgesetz ergriffen wurden, de-


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tailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Aus­wirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

*****

Das bedeutet, wenn Unterstützungsleistungen für EPUs wirklich nach dem Motto „Kos­te es, was es wolle“ durchgeführt werden sollen, dann ist die Obergrenze aufzuheben, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wirklich rasch und klar geholfen wer­den kann.

In diesem Sinne – und ich hoffe, Sie nehmen diese Anträge so auf, wie sie gemeint sind, nämlich als konstruktiven Beitrag im Sinne einer guten Krisenbewältigung für Ös­terreich – wünsche ich mir, hoffe und bitte ich um Zustimmung, weil es wirklich darum geht, die alltäglichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger zu stützen, die Men­schen, die heute arbeiten und in Wahrheit am schlechtesten entlohnt sind, sehr ver­ehrte Damen und Herren. Ich bitte Sie um Unterstützung. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

17.25

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unter­nehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Ver-


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fassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschafts­recht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfonds­gesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

In Zeiten der Corona-Krise zeigt sich, wer die wahren Leistungsträgerinnen und Leis­tungsträger in unserer Gesellschaft sind. Es sind die Menschen im Gesundheitsbe­reich, die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte, die Menschen in den Su­permärkten, die Reinigungskräfte, aber auch die Müllabfuhr und unsere Polizistinnen und Polizisten, die heute rund um die Uhr im Einsatz sind, um Menschenleben zu retten, die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Nahrungsmittel zu versorgen und auf unseren Straßen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Diese Menschen verrichten in der größten Krise unserer Zeit einen unschätzbaren Dienst an unserer Gesellschaft und riskieren dabei natürlich auch sich selbst mit dem Virus anzustecken.

In diesen betroffenen Branchen sind gerade jene Berufsgruppen betroffen, die sich nicht durch besonders hohe Einkommen auszeichnen. Wenn diese Krise überstanden ist, wäre es hoch an der Zeit, sich einmal wieder mit der Frage des Werts von Arbeit auseinanderzusetzen. Denn gerade in Krisenzeiten sehen wir, was die Tätigkeiten der Menschen im Gesundheitsbereich oder Pflegerinnen und Pfleger tatsächlich WERT sind und wir sollten das – wenn die Krise zu Ende ist – nicht wieder vergessen.

Wir wollen Ihnen diese Wertschätzung aber nicht nur mit täglichem Applaus entgegen­bringen. Bessere Bezahlung ist die beste Form des Dankes. Als Sofortmaßnahme sol­len alle Menschen, die heute tagtäglich für die Gesundheit und das Wohl in unsere Ge­sellschaft im Einsatz sind, einen Steuer- und Sozialversicherungsbonus erhalten. Wir fordern, dass für die Zeit der Corona-Krise sämtliche Überstunden für die betroffenen Berufsgruppen steuerfrei sind. Und wir unterstützen die Sozialpartner in Bemühungen Prämien für Mehrleistungen im Zuge der Corona-Krise zu verhandeln. Solche Prämien sollen ebenfalls von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit werden. Prämien an öffentlich Bedienstete sollten aus dem 38 Mrd. Euro Paket des Bundes bestritten wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert dem Nationalrat umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die gänzliche Steuerbe­freiung sowie die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträge (in Form eines Steuerbo­nus) von Mehr- und Überstunden für den Zeitraum der Corona-Krise für die betroffenen Berufsgruppen vorsieht. Auch von den Sozialpartnern gegebenenfalls vereinbarte Prä­mien für besondere Belastungen – insbesondere für Beschäftigte in den Gesundheits­berufen, im Lebensmittelhandel, in der Reinigung etc. – im Zuge der Corona-Krise sind entsprechend zu befreien. Allfällige Prämien an öffentlich Bedienstete sollen aus dem 38 Mrd. Euro Hilfspaket des Bundes bestritten werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner,

Genossinnen und Genossen


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betreffend Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Jene ArbeitnehmerInnen, die derzeit besondere Herausforderungen zu bewältigen ha­ben um das Funktionieren unserer Gesellschaft zu gewährleisten, brauchen besonde­ren Schutz.

Insbesondere Risikogruppen, also ArbeitnehmerInnen mit chronischen oder schweren Vorerkrankungen sollten daher generell von der Arbeitsleistung befreit werden.

Dazu zählen vor allem:

•             Diabetiker, Typ eins wie zwei, haben generell ein schwächeres Immunsystem als Menschen, die nicht von der Krankheit betroffen sind. Der Körper von Dia­betespatienten produziert nicht genügend Insulin, was dazu führt, dass er chro­nisch überzuckert ist.

•             Laut Robert-Koch-Institut (RKI) haben auch Menschen, die an einer Herzkreis­lauferkrankung leiden, ein höheres Risiko, dass Covid-19 bei ihnen einen schweren Verlauf nimmt. Herzkreislauferkrankungen betreffen wie der Name verrät das Herz, dazu gehören beispielsweise Herzklappenfehler, Bluthoch­druck oder die koronare Herzkrankheit.

•             Auch Menschen, die Krankheiten an Leber oder Niere haben oder an einer Krebserkrankung leiden haben häufig ein geschwächtes Immunsystem und er­leiden somit wahrscheinlicher einen schweren Covid-19-Verlauf.


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•             Lungenkrankheiten wie COPD, darunter versteht man chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen. Betroffene leiden meist unter Husten oder Auswurf, be­kommen häufig schlecht Luft oder sind schnell aus der Puste. Die Krankheit ist nicht heilbar. Da Covid-19 vor allem die Atemwege betrifft und Lunge wie Im­munsystem durch Krankheiten wie COPD vorgeschädigt sind, haben solche Pa­tienten ein höheres Risiko, an der Krankheit zu sterben.

•             Menschen mit schwachem Immunsystem – sei es aufgrund einer Erkrankung, dem Alter oder durch die Einnahme von Medikamenten – haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko. HIV-Erkrankte beispielsweise nehmen in der Regel Medika­mente ein, die das Immunsystem unterdrücken. Ebenso betrifft das Menschen, die an Autoimmunerkrankungen wie Multipler Sklerose, Asthma (auch allergi­sches), Rheuma und Schuppenflechte oder chronisch-entzündlichen Darm­krankheiten wie Morbus Crohn erkrankt sind. Bei diesen Krankheiten greift das Immunsystem oftmals den eigenen Körper an, weshalb Patienten Medikamente nehmen, die es abschwächen oder gar ausschalten. Das macht den Körper allerdings für Krankheitserreger wie Grippe- oder Coronaviren anfällig.

Durch diese Maßnahmen würde ein wesentlicher Beitrag zur besseren Bewältigung der Gesundheitskrise gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch Verordnung festzustellen, welche Vorerkrankungen zu den Risikogruppen bei der Erkrankung Covid-19 zählen und für ArbeitnehmerInnen, die solche Erkrankungen aufweisen, eine Befreiung von der Arbeitsleistung mit voller Entgeltfortzahlung (ähnlich der vorzeitigen Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz) vorzusehen.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunika­tionsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsge­setz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Ar­beitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950,


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das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefonds­gesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 112 d. B. wird wie folgt geändert:

1.          In Artikel 2 §7 wird nach Abs. 2a folgender Abs. 2b angefügt:

„(2b) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach §7 Abs. 2a ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

2.          In Artikel 15 §1 Abs. 3 entfällt der letzte Satz

3.          In Artikel 15 § 1 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Bundesminister für Finanzen hat dem Budgetausschuss monatlich ei­nen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach dem Bundesgesetz er­griffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbeson­dere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“

Begründung

Zu Z 1 und Z3:

Analog zum Covid-19-Krisenbewältigungsfonds soll eine monatliche Berichtspflicht an den Budgetausschuss sichergestellt werden.

Zu Z 2:

Die Obergrenze der Unterstützungsleistungen für EPUs, freie Selbstständige und Kleinstunternehmen von 1 Mrd. € soll nach dem Motto: „Koste es was es wolle“ gestri­chen werden.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge und der Abänderungs­antrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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17.25.47

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Ministerinnen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte einfach versuchen, einmal einen roten Faden zu ziehen und für Sie zusammenzufassen, was in welcher Dimen­sion passiert ist, mit welcher Auswirkung, sodass wir uns jetzt hier befinden.

Wenn wir uns das ein bisschen vor Augen führen, dann erkennen wir, es gibt eigentlich eine Dreiteilung. Da wäre einerseits ein gesundheitsrechtliches Problem, das, wenn wir in den letzten Wochen und Monaten keine Maßnahmen gesetzt hätten, dazu geführt hätte, dass die Ausbreitung am 31. März 170 000 Menschen in Österreich erreicht hät­te. Das ist die exponentielle Kurve, wenn wir vom ersten Patienten, dem Patienten null ausgehen.

Wir haben es vorhin mit Herrn Dr. Taschner kurz diskutiert. Wenn wir jetzt diese Maß­nahmen setzen, dann greifen die – Gott sei Dank, und ich bin der Regierung dankbar dafür, dass wir diese Maßnahmen durchführen –, dann verringert sich die Kurve na­türlich; sie steigt an, aber sie breitet sich nach hinten aus, das heißt, das Zeitfenster wird sich verlängern.

Wenn das heißt, dass sich das Zeitfenster verlängert, dann werden uns die Auswir­kungen wirtschaftlicher Natur umso härter treffen. Damit komme ich zum zweiten, nämlich dem ökonomischen Bereich. Österreich, so wie wir alle hier sitzen, produziert ein Bruttoinlandsprodukt von 400 Milliarden Euro. Davon sind 270 Milliarden Euro Kon­sumausgaben und circa 98 Milliarden Euro Investitionen, 14 Milliarden entfallen auf Ex­portüberschüsse. Wenn diese Kurve sich verflachend nach hinten ausdehnt, dann wird das Konsumverhalten nicht mehr stattfinden, dann wird es diese Wirtschaftlichkeit nicht mehr geben. Das heißt, in diesem Bereich wird Österreich zum Erliegen kommen.

Wenn wir das Zeitfenster – und das ist jetzt Ihr Zeitfenster – betreffend Sozialbereich und Wirtschaftsbereich – Kollegin Schramböck –, dieses Zeitfenster der Investition und der Bezuschussung für die Klein- und Mittelbetriebe nicht raschest, in den nächsten Tagen nutzen werden, werden wir vor der größten Wirtschaftskrise dieser Republik ste­hen. Ich sage Ihnen, warum: Von den insgesamt 655 000 Unternehmen in Österreich arbeiten in 615 000 Unternehmen zwischen null und neun Personen. Das heißt, die Republik wird daran gemessen werden, ob diese Klein- und Mittelbetriebe, die jetzt ge­fördert und unterstützt gehören, weiter Bestand haben werden oder nicht.

Das führt mich zum dritten Punkt, nämlich dem rechtsstaatlichen Bereich. Wenn Sie heute hier 44 Gesetze beschließen, ist das gut und recht, wir werden Ihnen heute das entsprechende Vertrauen aussprechen. Wenn wir das Telekommunikationsgesetz ab­ändern, sodass wir auf einmal sehen können, welche Personen, wo, wenn sie uner­laubterweise hinausgehen, aufgefunden werden können, wenn wir hier im rechtsstaat­lichen Bereich Abänderungen machen, wenn wir Fristen verändern, dann werden wir Sie am Ende des Tages, wenn alles wieder gut ist, daran messen, ob diese Fristen auch auslaufen.

Dieses Vertrauen geben wir Ihnen jetzt im Voraus. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

17.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.28.58

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Minis­terin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Da­men und Herren! Wir stehen mit Corona vor der größten Krise und größten Heraus-


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forderung in der Zweiten Republik. Sie betrifft uns alle und schränkt, wie wir heute auch hier im Parlament mitbekommen haben, unser gewohntes Leben ein. Der Alltag, so wie wir ihn vor zwei Wochen gekannt haben, wird nicht mehr existieren. Wir können gerade nicht gemeinsam draußen in der Sonne sitzen, im Café sitzen, die öffentlichen Ver­kehrsmittel nutzen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke mir dann immer: Trete ich eh niemandem zu nahe? Bin ich eh in keinem Risikogebiet? Passt eh alles? Habe ich eh nicht zu viele Dinge angegriffen?

Es ist klar, dass das eine große Umstellung für uns ist. Unklar ist auch, wie unsere bisherigen Gewohnheiten und auch die Gesellschaft dadurch verändert und nachhaltig geprägt werden. Momentan ist es aber wichtig, dass wir uns alle daran halten und wenn möglich auch so viel wie möglich zu Hause bleiben.

Das ist allerdings nicht für alle Menschen möglich. Menschen, die in systemrelevanten Jobs arbeiten, können eben nicht zu Hause bleiben, sondern müssen zurzeit in die Arbeit gehen, um so unsere Grundversorgung und auch die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Dafür kann man nicht oft genug Danke sagen. Das ist heute schon ein paar Mal erwähnt worden, aber das ist notwendig: Wir möchten uns bei allen Men­schen bedanken, die im Moment unermüdlich im Einsatz sind und in diesen schwie­rigen Zeiten in den verschiedensten Bereichen eine unglaubliche Leistung erbringen.

Ich möchte eine Gruppe ganz besonders herausstreichen, nämlich die Präsenzdiener und die Zivildiener. Wenn wir in unser Nachbarland Italien oder nach Spanien schauen, dann wissen wir, dass die Personalreserve eine enorme Herausforderung sein wird, ganz besonders in den Bereichen Rettungsdienst, Krankenhauspersonal und Pflege. Auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge und der Versorgung kommt es auf­grund von krankheitsbedingten Ausfällen zu Schwierigkeiten betreffend die Herausfor­derung, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen und diese Dienste aufrechtzu­erhalten.

Da unterstützen uns unter anderem junge Menschen, die sich entweder freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst gemeldet haben oder deren Grundwehrdienst bezie­hungsweise Zivildienst jetzt verlängert wird. Wir wissen, dass durch Corona gerade eine Ausnahmesituation entstanden ist, in der wir Unglaubliches von euch allen da draußen, auch von den Zivildienern und den Präsenzdienern, verlangen.

Noch nie in der Zweiten Republik haben wir in Österreich Zivildiener zum außerordent­lichen Zivildienst einberufen beziehungsweise Grundwehrdiener oder Zivildiener ver­längert. Wir schaffen mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz die Möglichkeit, flexibel zu sein, Zivildiener dort einzusetzen, wo sie in der aktuellen Situation und auch während der bevorstehenden Herausforderungen dringend benötigt werden.

Wir haben in den letzten Tagen viele Gesetze beschlossen und Verordnungen erlas­sen, die tief in die Grundrechte der Menschen, von uns allen, jedes Einzelnen von uns, eingreifen. Dessen sind wir uns auch alle hier bewusst. Dass solche Gesetze be­schlossen werden, darf nur die absolute Ausnahme sein.

Deshalb war es mir persönlich auch sehr wichtig, im Zivildienstgesetz auch klar zu regeln, dass diese Gesetze nur ein absoluter Ausnahmefall sind und mit Ende der Co­ronakrise auch wieder außer Kraft treten – eine sogenannte Sunsetclause.

Wenn wir diese Krise gemeinsam überstanden haben – das muss man auch sehr ehr­lich sagen –, dann müssen wir dringend über unser Pflegesystem, über die Carearbeit diskutieren, damit wir auch unsere Lehren aus der Coronakrise ziehen. Wir müssen auch dringend überlegen, was uns die nun als systemrelevant bezeichneten Berufe wirklich wert sind, welchen Stellenwert sie für uns haben.

Nun sind wir aber mitten in dieser Coronakrise, und wir müssen alle Möglichkeiten nut­zen und alles versuchen, um Menschenleben zu schützen und unsere Grundversor-


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gung und systemrelevante Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Deshalb zum einen mein Appell an junge Männer da draußen: Falls ihr euch noch freiwillig zum außerordent­lichen Zivildienst melden möchtet, wir können jede Hilfe brauchen! Wir werden auch in Zukunft jede helfende Hand brauchen. Daher mein Appell an alle Leute, alle jungen Männer, die Zeit haben, die sagen, ich möchte helfen: Meldet euch zum außerordentli­chen Zivildienst!

Es geht auch unser Dank an diejenigen, die sich bereits freiwillig gemeldet haben: Danke, dass ihr bereit seid, diese Aufgabe zu übernehmen! In diesen schwierigen Zeiten braucht es jetzt Zusammenhalt, damit wir diese Krise auch gemeinsam meis­tern. Danke für euren Einsatz! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

17.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf da­rauf hinweisen, dass die Mindestabstände hier im Haus unbedingt einzuhalten sind!

Zu Wort gelangt nun Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.34.10

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Frau Justizministerin! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Mietrechtsgesetz ist in zahlreichen Punkten enorm lebensfremd und starr und wird oft sehr abstrakt disku­tiert, auch hier im Haus. Es wird aber jetzt für viele von der abstrakten Norm zum ganz konkreten Problem – für alle nämlich, bei denen jetzt Mietverträge auslaufen und für die es momentan schwierig bis unmöglich ist, eine neue Wohnung zu finden geschwei­ge denn zu beziehen.

Das Problem ist der § 29 Abs. 3 MRG. Selbst wenn beide Seiten wollen, gibt es nach Mietrechtsgesetz derzeit keine rechtssichere Möglichkeit, zu sagen: Gut, wir verlängern um ein paar Monate! Vielmehr ist es so: Entweder man schließt einen neuen befris­teten Mietvertrag ab, dann mit einer Mindestdauer von drei Jahren, oder eben einen un­befristeten Mietvertrag – oder man räumt die Wohnung. Da gibt es noch die Möglichkeit, mit Räumungsaufschub ein paar Wochen herauszuschinden, aber das kann ja wohl nicht der Anspruch sein. Zahlreiche Mietverträge laufen also dieser Tage aus, und das droht für viele zum existenziellen Problem zu werden. (Beifall der Abg. Meinl-Reisinger.)

Derzeit eine neue Wohnung zu finden, ist schlicht und ergreifend unmöglich, derzeit eine neue Wohnung zu beziehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Finden Sie jetzt ein­mal einen Maler oder kaufen Sie selber Farbe, finden Sie einen Umzugsdienst (Abg. Meinl-Reisinger: Einen Makler!), finden Sie einen Makler, machen Sie Wohnungsbe­sichtigungen! – Das ist derzeit schlicht und ergreifend nicht möglich. Jetzt herzugehen und zu sagen: Na gut, dann lade ich mir ein paar Freunde ein, die mir beim Umziehen helfen!, ist vielleicht in Zeiten des Social Distancing auch nicht unbedingt intelligent.

Wir müssen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Möglichkeit schaffen, bestehende aber jetzt auslaufende Mietverträge einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter um ein paar Monate – unser Vorschlag ist maximal bis Ende des Jahres – zu verlängern. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Martin Graf.)

Das bedeutet, wenn ein Mieter jetzt beantragt: Lieber Vermieter, ich brauche ein paar Monate mehr, ich habe keine Wohnung!, muss der Vermieter sagen können: Gut, so machen wir das, wir verlängern ein paar Monate! Das ist eine praktische Lösung, das ist eine lebensnahe Lösung, die dringend notwendig ist.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einver­nehmliche Verlängerung von Mietvertragsfristen als Notmaßnahme in der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz vorzulegen, mit welchem es ermöglicht wird, Mietverhältnisse, die dem Voll- oder Teilanwendungsbe­reich des MRG unterliegen und vor 31.12.2020 ablaufen, sei es aufgrund von Zeit­ablauf oder bereits erfolgter Kündigung, auf Antrag des Mieters und mit Zustimmung des Vermieters einmalig auf spätestens 31.12.2020 zu verlängern.“

*****

Wir brauchen im Interesse aller eine rasche, einfache und unbürokratische Lösung, an­sonsten droht uns die Situation, dass Menschen auf der Straße stehen und keinen Mietvertrag, keine Wohnung haben. Das können wir nicht wollen. Bitte – den Regie­rungsfraktionen ins Stammbuch geschrieben – lösen Sie dieses Problem! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

17.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einvernehmliche Verlängerung von Mietvertragsfristen als Notmaßnahme in der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte in der 19. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosen­versicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsge­richtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozess­ordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustell­gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitä­ten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfah­ren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsge-


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richtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) – TOP 2

Das Mietrechtsgesetz ist in zahlreichen Punkten enorm lebensfern und unflexibel. In Krisensituationen rächt sich die jahrzehntelange Untätigkeit des Gesetzgebers – zulas­ten von Mieter_innen und Vermieter_innen. Ein solcher Problempunkt ist § 29 MRG, der für alle von der abstrakten Norm zum konkreten Problem wird, deren befristete Mietverträge nun auslaufen.

Bei Ablauf eines befristet abgeschlossenen Mietvertrages im Voll- und Teilanwen­dungsbereich des MRG haben Vermieter_innen und Mieter_innen derzeit folgende vier Möglichkeiten:

1.          Der/Die Mieter_in zieht fristgerecht aus der Wohnung aus und übergibt die Wohnung an den/die Vermieter_in.

2.          Es wird noch vor dem Ende des Mietvertrags ein neuer, schriftlicher Mietvertrag mit einer Mindestdauer von drei Jahren oder ohne Befristung abgeschlossen und der/die Mieter_in verbleibt in der Wohnung.

3.          Weder Vermieter_in noch Mieter_in äußern sich zum Ablauf des Mietverhältnis­ses. Der/Die Mieter_in zahlt weiterhin seine/ihre Miete und der/die Vermieter_in unterlässt es das Mietobjekt gerichtlich räumen zu lassen. Das Mietverhältnis wird somit de lege lata (§ 29 Abs 3 MRG) konkludent auf weitere drei Jahre verlängert. Bei einer abermaligen konkludenten Vertragsverlängerung würde das Vertragsverhältnis gemäß § 29 Abs 3 MRG seine Befristung verlieren.

4.          Mieter_in und Vermieter_in einigen sich schriftlich oder mündlich auf einen Räu­mungsaufschub, um dem/der Mieter_in den Zeitraum bis zum Einzug in die neue Wohnung überbrücken zu lassen. Diesfalls besteht allerdings die Rechts­unsicherheit, ob ungewollt ein neues, aber ungültig und somit gar nicht befris­tetes Mietverhältnis zustande kommt.

Selbst wenn beide Seiten wollen, gibt es also nach Mietrechtsgesetz keine rechts­sichere Möglichkeit, einen noch bestehenden, aber auslaufenden Mietvertrag um ein paar Monate zu verlängern.

Dies droht für viele zu einem existentiellen Problem zu werden, denn in der momen­tanen Situation einer Pandemie durch das Virus SARS-CoV-2 ("Coronavirus") und der drastischen, notwendigen Maßnahmen zu deren Eindämmung ist es kaum möglich, ei­ne Wohnung zu finden geschweige denn einen Umzug und Neubezug durchzuführen.

Im Interesse von sowohl Mieter_innen als auch Vermieter_innen bedarf es also der Möglichkeit, bestehende aber nun auslaufende Mietverhältnisse ungeachtet des § 29 Abs 3 MRG, gleich, ob wegen Ablauf der Befristung oder der Kündigungsfrist, einmalig zu verlängern. Da die Dauer der Epidemie, die notwendige Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung und ihre Nachwirkungen nicht absehbar sind, sollte es ermöglicht wer­den, Mietverhältnisse bis zum Jahresende zu verlängern.

Andernfalls ist davon auszugehen, dass viele Mieter_innen nach Ende eines Mietver­hältnisses schlicht nicht ausziehen. Auf unterschiedlichen Plattformen und Foren wird bereits zu diesem Schritt geraten. Entgegenkommende Vermieter_innen wiederum ris­kieren das ex-lege-Entstehen eines dreijährig befristeten oder gar unbefristeten Miet­verhältnisses, weshalb Vermieter_innen im Fall des Verbleibens von Mieter_innen in den Wohnungen Räumungsklagen einbringen werden. Um sowohl Mietern_innen als


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auch Vermietern_innen in dieser außerordentlichen Situation zu helfen, Rechtssicher­heit zu schaffen und unnötigen Prozessen bei überlasteten Gerichten entgegenzuwir­ken, ist hier raschestmöglich eine lebensnahe Lösung zu finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz vorzulegen, mit welchem es ermöglicht wird, Mietverhältnisse, die dem Voll- oder Teilanwendungsbe­reich des MRG unterliegen und vor 31.12.2020 ablaufen, sei es aufgrund von Zeitab­lauf oder bereits erfolgter Kündigung, auf Antrag des Mieters und mit Zustimmung des Vermieters einmalig auf spätestens 31.12.2020 zu verlängern."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, er steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.37.06

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, es ist alles schon gesagt worden, und ich stehe jetzt nicht hier, um alles zu wiederholen, schon gar nicht in den 2 Minuten, die mir noch zur Verfügung stehen.

Um das aber ganz grundsätzlich noch einmal festzuhalten: Selbstverständlich ist die Freiheitliche Partei bei diesem sogenannten nationalen Schulterschluss dabei. Das ist unsere staatspolitische Verantwortung. Corona kennt keine Parteifarbe. Wir sitzen alle gemeinsam im gleichen Boot, und wir sind verdammt noch einmal als Parlament auch verpflichtet, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, aber auch in Zeiten wie diesen, wo wir so viel Macht an die Regierung abgeben, unsere Kontrollfunktion wahrzunehmen und vor allem besonders sensibel zu sein, wenn es um unsere hart erkämpften Grund- und Freiheitsrechte geht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese parteiübergreifende Zusammenarbeit ist ja selbstverständlich, wenn wir erleben, dass Zigtausende Menschen in Österreich beruflich und ehrenamtlich derzeit Unglaub­liches leisten – ob das die Ärzte sind, ob das das Pflegepersonal ist, ob das die Lkw-Fahrer sind, ob das die Lokfahrer sind, die Zusteller, die Menschen in den Produk­tionsbetrieben, das Reinigungspersonal und viele, viele weitere mehr, die ich jetzt nicht mehr aufzählen kann. Danke an Sie alle!

Es kann aber nicht dabei bleiben, dass wir diesen Menschen, die in Wahrheit den ganzen Laden am Laufen halten, Danke sagen. Wir müssen auch schauen, dass wir diese Menschen nach dieser Krise auch entschädigen, auch finanziell entschädigen. Es gibt verschiedenste Vorschläge, die Möglichkeit eines 15. Monatsgehaltes zum Bei­spiel. Das wird man sich ansehen müssen, denn das haben sich die Menschen ver­dient, dass sie nicht nur ein warmes Dankeschön bekommen, sondern dass ihnen wirk­lich auch Anerkennung in Form einer finanziellen Leistung zuerkannt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wissen ja, dass es jetzt gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die KMUs, die Einpersonenunternehmen trifft, dass es viele Arbeiter und Angestellte trifft, die nicht


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wissen, wie es weitergeht. Es ist notwendig, in der jetzigen Krise auch die richtigen Schritte für die Zeit nach diesem Coronairrsinn zu setzen.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen ein­zuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Geschäftsmieten, Pachtzahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkre­dite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) be­müht sind Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öf­fentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen), wenn Sie den nationalen Schulterschluss ernst nehmen, stimmen Sie dieser Maßnahme zu. Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher, halten Sie sich an die Empfehlungen der Behörden, bewahren Sie Ihre Zuversicht und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Herr.)

17.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 103

strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) in der 19. Sitzung des Nationalrates am 20.03.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus zeitigt enorme negative Auswirkungen auf die heimi­sche Wirtschaft und dabei insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie auf die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) quer durch alle Branchen.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen vor existenzielle Probleme infolge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen.

Dazu kommt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nächster Zeit infolge von Arbeitslosigkeit Einkommenseinbußen hinnehmen werden müssen, was dazu führt, dass es für viele immer schwieriger wird, die monatlichen Fixkosten für bspw. Miete, Strom und Gas, Versicherungen oder Kreditfinanzierungen abdecken zu können.

Viele Haushalte und Familien kommen dadurch in eine existenzbedrohende Situation.

Allein in den ersten drei Tagen dieser Woche erhöhte sich die Anzahl an Arbeitslosen Medienberichten zufolge um 74.000 Personen, und die Zahlen werden weiter steigen.

Daher ist es einerseits dringend erforderlich, den von der COVID-19 Krise massiv und in ihrer Existenz bedrohten Privathaushalten und Wirtschaftstreibenden finanzielle Un­terstützung bspw. durch Stundung monatlicher Fixkosten zukommen zu lassen und an­dererseits für Unternehmer Anreize zu schaffen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken sondern Dienstverhältnisse aufrecht zu lassen. Daher sollten Unternehmer, die von Kündigungen in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Phase Abstand nehmen, künftig bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt wer­den.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der not­wendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen sowie Pri­vathaushalte stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen ein­zuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Geschäftsmieten, Pacht-


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zahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkredite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) be­müht sind Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öf­fentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Agnes Sirkka PrammerBitte schön, Frau Abgeord­nete.


17.40.37

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zusehe­rInnen hier und in ganz Österreich! Die Maßnahmen, die wir zum Schutz vor der Aus­breitung des Coronavirus ergreifen mussten, haben unseren Alltag so schnell und so sehr verändert, wie wir es uns kurz zuvor nicht hätten träumen lassen.

Je nachdem welchem Beruf wir nachgehen, ist unser Alltag entweder komplett zum Stillstand gekommen oder er hat sich extrem beschleunigt. All das hat nicht nur gravie­rende Folgen für die Wirtschaft als Ganzes und für unsere einzelnen Arbeitsplätze, sondern es hat auch Auswirkungen im Bereich der Justiz und der Verwaltung. Wäh­rend unser gewohnter Alltag pausiert, laufen Fristen weiter, ist der hochkomplexe Be­trieb aufrechtzuerhalten und sind weiter tagtäglich Entscheidungen zu treffen, nicht zu­letzt zum Beispiel betreffend die vielen Quarantänebescheide.

Wir haben daher ein Paket geschnürt, das auf der einen Seite gewährleisten soll, dass die Verwaltungsbehörden und die Gerichte mit sehr reduziertem Personal wichtige Ver­fahren führen können, und auf der anderen Seite soll es für die Parteien, also für uns alle, die wir gerade dabei sind, irgendwie diesen ungewohnten Alltag zu stemmen, den Druck herausnehmen, wir könnten Fristen versäumen.

Das Paket ist sehr umfangreich, deshalb möchte ich nur die allerwichtigsten Punkte skizzieren, nämlich zum Beispiel, dass sämtliche Richtersenate in Zukunft in Umlaufbe­schlüssen entscheiden können; das geht von den Arbeitsgerichten in der ersten Ins­tanz bis hin zu den Höchstgerichten. Die Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren sind bis 30. April unterbrochen, das heißt, ab 1. Mai beginnen sie wieder ganz von vorne zu laufen, was enorm den Druck herausnimmt, einerseits bei den Gerichten und bei den Behörden und andererseits natürlich auch bei den Kanzleien, den Rechtsbe­ratern und den Parteien. Nicht davon betroffen sind natürlich wichtige Fristen zur Ge­fahrenabwehr und ebenso nicht davon betroffen sind einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt. Die Leistungsfristen werden dadurch nicht eingeschränkt.

In der Exekutionsordnung wird eine Pandemie als Grund für die Aufschiebung einer Exekution angeführt, und in der Insolvenzordnung wir haben es heute schon gehört wird die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrages auf 120 Tage erstreckt. Auch für SchuldnerInnen gibt es eine Erleichterung: Wenn der Verzug eintritt, werden die Fol­gen des Vollzuges, auch wenn eine Mahnung ausgestellt wird, nicht vor dem 30. April eintreten. Unterhaltsvorschüsse können in dieser Zeit ohne vorherigen Exekutionsan­trag beantragt werden. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um finanziellen Scha­den von den Familien abzuhalten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 105

Weiters wurden Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass Gerichte nicht mehr zu­gänglich und nicht mehr funktionsfähig sind. Im Strafrecht und im Strafvollzugsrecht gibt es eine sehr weitgehende, aber sehr klar umrissene Verordnungsermächtigung für die Justizministerin, die sicherstellt, dass flexibel auf Gegebenheiten reagiert werden kann.

Jetzt schon ein ganz großes Danke an die vielen Menschen in der Verwaltung, in der Justiz und im Strafvollzug, die Tag für Tag ihr Bestes geben und damit den Staat am Laufen halten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Regierungsvorlage 52 der Beilagen möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Kolle­ginnen und Kollegen

In Art. 2 lautet in Z 10 sowohl in der Novellierungsanordnung als auch im Normtext die Absatzbezeichnung statt „42“ richtigerweise „44“.

*****

Ganz kurz möchte ich noch auf die vorherigen Rednerinnen und Redner zu sprechen kommen, die so sehr betont haben, wie viele Vorschläge denn von der Opposition eingebracht würden und wie wenige davon in die Gesetzgebung einfließen würden. Diese Vorschläge sind teilweise sehr konstruktiv, wirklich! Wenn man sie aber kurz vor der Abstimmung hingeknallt bekommt, ist es nicht möglich, sich damit zu befassen und diese auch in die Gesetze einfließen zu lassen. (Ruf: Na geh! – Abg. Meinl-Reisinger: Wir haben gestern darüber gesprochen im Ausschuss! – Zwischenruf des Abg. Kickl. Abg. Matznetter: Die vom letzten Sonntag, Frau Kollegin? – Abg. Meinl-Reisinger: ... Mail geschrieben!)

Ich möchte nur auf den letzten Antrag zu sprechen kommen, jenen betreffend Mietver­hältnisse. Da ist ein Problem erkannt worden, das tatsächlich existiert. Es ist wirklich ein Problem und das wird jetzt in zahlreichen Mietverhältnissen virulent. Es ist aller­dings so, dass dieses Problem auch mit der bestehenden Gesetzeslage schon lösbar ist; wie die Justizministerin da vielleicht helfen könnte, wäre, dass sie mit ihren flei­ßigen und zuverlässigen MitarbeiterInnen im Ministerium eine Vertragshilfe vorbereiten könnte, an die man sich halten kann, damit diese Verträge auch rechtswirksam ge­schlossen werden können.

In diesem Sinne: Es ist hier sehr wohl ein nationaler Schulterschluss zu erkennen, und wir sind sehr wohl bereit, auf alle Anregungen, soweit sie vernünftig sind, einzugehen – aber bitte vorher im Prozess und nicht durch einen Einwurf mitten in der Debatte. Abschließend: Halten Sie Abstand! Bleiben Sie daheim! Bleiben Sie gesund! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der/des Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirka Prammer

und Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 106

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Til­gungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020; 52 dB NR XXVII. GP in der Fassung des Berichts des Justizaus­schusses 93 dB NR XXVII. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (52 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundes­gesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Über­gabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendge­richtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsa­chen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechts­hilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 in der Fassung des Berichts des Justizausschusses 93 dB NR XXVII. GP, wird wie folgt geändert:

In Art 2 lautet in Z 10 sowohl in der Novellierungsanordnung als auch im Normtext die Absatzbezeichnung statt „42“ richtigerweise „44“.

Begründung

Durch die Änderungen der StPO mit BGBl. I Nr. 14/2020 und das heute verabschie­deten COVID-10-Justizbegleitgesetz (Artikel IV) soll die Absatzbezeichnung verscho­ben werden.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Douglas Hoyos-TrauttmansdorffBitte schön, Herr Abgeord­neter.


17.47.03

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ja, es ist so, dass das natürlich eine große Krise ist, das ist uns allen bewusst, und ich denke, darauf sind wir auch sehr detailliert eingegangen. Es ist aber auch so, dass es notwen­dig ist, die Opposition diesbezüglich ernst zu nehmen.

Frau Sirkka Prammer, Sie haben davon gesprochen, dass Ihnen der Antrag, den Kolle­ge Eypeltauer vorher eingebracht hat, ganz neu ist, dass er plötzlich hergelegt wurde. Kollege Eypeltauer hat denselben Antrag schon vor zwei Monaten eingebracht und bis heute ist vonseiten der Regierungsparteien nichts passiert. Dementsprechend müssen wir diese Anträge immer wieder einbringen. Wir sind konstruktiv, wir haben auch alle Anmerkungen, die wir heute in Anträgen eingebracht haben, über die letzten Tage im­mer wieder eingeworfen und es ist diesbezüglich einfach nichts passiert! (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 107

Ich glaube, dass wir diese Situation aber auch so nützen müssen, dass wir in die Zu­kunft schauen, und dass wir uns genau anschauen: Was ist genau passiert? Was passiert gerade? Welche Lehren können wir daraus ziehen? Das sind einerseits die Defizite, bei denen wir sehen, dass sie da sind die Kollegin hat schon das Thema Digitalisierung, Schule, aber auch das Thema Digitalisierung am Arbeitsplatz ange­sprochen. Wir müssen uns aber auch genau anschauen, was wir mit den Regelungen machen, die wir jetzt in diesem Akutfall setzen und welche Folgen sie haben.

Ich gehe auf zwei Dinge ganz besonders ein: Das ist einerseits die Zivildienstregelung, die wir jetzt hier haben. Ich habe das auch gestern im Ausschuss angesprochen. Wir haben jetzt die Situation, dass wir durch diese Änderung des Zivildienstgesetzes Zi­vildiener auch in gewinnbringenden Unternehmen einsetzen können. Das mag gerade jetzt in einer Notstandsituation im Krankenbereich Sinn machen, es ist aber genauso möglich, diese Zivildiener für alle anderen Tätigkeiten bei gewinnbringenden Unterneh­men einzusetzen. Das heißt, sie können genauso im Supermarkt Pakete schlichten oder Sachen einschlichten, sie können als günstige Erntehelfer agieren, und das gera­de in einer Situation, in der wir einen Arbeitsmarkt haben, der höchst dynamisch ist. Wir haben in den letzten Tage ganz viele neue Arbeitslose dazubekommen (Abg. Schellhorn: 100 000!), und haben jetzt de facto die Situation, dass diese Zivildiener uns Arbeitsplätze wegnehmen und es für die Unternehmen wesentlich günstiger ist, mit Zivildienern zu arbeiten.

Der zweite Punkt, und der wurde schon ein, zwei Mal angesprochen, ist das Thema Wirtschaftskammer: Ich habe hier bis jetzt keine einzige sinnvolle Erklärung gehört und auch die letzten Tage nicht, warum die Wirtschaftskammer die Förderungen abwickeln muss. Es ist keine einzige gekommen! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Kickl.)

Es gab einen Versuch von Frau Kollegin Götze, die gesagt hat: Na ja, das muss des­wegen sein, weil die Finanzämter momentan so überfordert sind. Gestern erzählte uns der Finanzminister ganz stolz im Ausschuss, wie toll die Arbeit der Finanzämter ist, weil sie die seit Montag eintreffenden Anträge zu 90 Prozent abgearbeitet haben. In­nerhalb von weniger als einer Woche waren es Hunderttausende Anträge, die da einlangten. Und die Finanzämter sind Ihrer Meinung nach überfordert? Das ist irgend­wie nicht ganz logisch, was da passiert.

Darüber hinaus stellt sich die Frage der Daten. Es ist nun so, dass die Wirtschaftskam­mer alle meine persönlichen Daten bekommt, nämlich von mir, und dann – die Absur­dität muss man sich einmal geben  diese Daten beziehungsweise die Förderungen, die sie bekommt, am Ende mit dem Finanzamt, dem Finanzministerium (Abg. Meinl-Reisinger: Wirtschaftsministerium!) und mit dem Wirtschaftsministerium abgleichen muss. Das ist ein Bürokratiewahnsinn, den Sie hier aufführen, das glaubt man gar nicht. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Fuchs.)

Insgesamt sind zehn Organisationen von all den Förderungen und Dingen, die Sie da ausschütten, betroffen: das BMF, das Wirtschaftsministerium, WKO, AWS, ÖHT, der Vizekanzler plus weitere Ministerien, die Oesterreichische Kontrollbank, die Abbag und das AMS – ein Wahnsinn!

Ich muss leider aus Zeitgründen zu den beiden Anträgen kommen, die ich noch ein­zubringen habe; einerseits folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Miteinbeziehung des Parlaments beim Härtefallfonds“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 108

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefor­dert, alle im Parlament vertretenen Parteien bei der Ausarbeitung der Richtlinien ge­mäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz miteinzubeziehen.“

*****

Wir glauben, dass es wichtig ist, genau zu wissen, wer und warum jemand Förde­rungen kassiert, und wir wollen nicht, dass das ein Wildwuchs wird.

Darüber hinaus habe ich noch einen Abänderungsantrag, der, soweit ich informiert bin, ausgeteilt wurde. Da geht es im Prinzip darum, dass nicht die Wirtschaftskammer diese Förderungen austeilt, sondern die Finanzämter, und dementsprechend werden einige Paragrafen verändert. Ich glaube, das ist sehr logisch und sollte damit passen. – Ich danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Herr.)

17.51

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Miteinbeziehung des Parlaments beim Härtefallfonds

eingebracht im Zuge der Debatte in der 19. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bun­desgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz –


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 109

COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) – TOP 2

Damit es im Zusammenhang mit den rigorosen behördlichen Maßnahmen, die zur Ein­dämmung des "Corona" Virus (SARS-CoV-2) getroffen wurden, nicht zu einer exis­tenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird ein Här­tefallfonds (Artikel 15: Härtefallfondsgesetz) errichtet, um den betroffenen Unterneh­men Zuschüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gemäß KMU-Förde­rungsgesetz zur Verfügung stellen zu können.

Gemäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz hat dabei der Vizekanzler sowie die Bundesmi­nisterin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unter­nehmen (KMU-Förderungsgesetz) zu erlassen. In gleicher Weise hat der Vizekanzler und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einverneh­men mit dem Bundesminister für Finanzen eine Richtlinie für die Abwicklung des Här­tefallfonds für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben zu er­lassen.

In diesem Zusammenhang sollte das Parlament miteinbezogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefor­dert, alle im Parlament vertretenen Parteien bei der Ausarbeitung der Richtlinien ge­mäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz miteinzubeziehen.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein 2. COVID-19-Gesetz (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 15 (Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 lautet der erste Satz:

"Die Finanzämter wickeln das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds in Bindung an die Weisungen des Vizekanzlers (§ 1), der Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort (§§ 1 bis 3) und des Bundesministers für Finanzen (§§ 1 bis 5) ab.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 110

"

2. § 1 Abs. 3 lautet:

"An liquiden Mitteln werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond von der Bun­desministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort maximal eine Milliarde EURO zur Verfügung gestellt.

3. § 2 lautet:

"§ 2. Die Finanzämter haben dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nach Abschluss eines Härtefallfonds-Förderungsvertrages die Unternehmensregister-Kennziffer (KUR) oder Steuernummer, den Firmenwortlaut des antragsstellenden Unternehmens, das Datum des Schreibens, mit dem der Fördervertrag mit dem zu fördernden Unternehmen durch die Genehmi­gung der Hilfe zustande kommt und die Höhe und das Datum des Zuschusses, zu übermitteln."

4. § 3 Abs 1 lautet:

"§ 3. (1) Die Sozialversicherung der Selbstständigen hat den Finanzämtern – unter Be­achtung der datenschutzrechtlichen Regelungen – auf deren Anfrage unter Verwen­dung einer elektronischen Schnittstelle soweit verfügbar Daten zu übermitteln, die für die Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind."

5. In § 3 Abs 2 wird das Wort "Wirtschaftskammern" durch das Wort "Finanzämtern" er­setzt.

6. In § 3 Abs 3 wird die Wortfolge "der Wirtschaftskammer" durch die Wortfolge "den Finanzämtern" ersetzt.

Begründung

Ein entscheidendes Mittel der Maßnahmen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 ist, dass staatliche Unterstützungsprozesse möglichst unbürokratisch laufen. Der gegenständliche Vorschlag zieht aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen die Wirtschaftskammer - neben BMF und BMDW - in den Prozess der Verga­be von Härtefallfonds-Förderung ein. Die Einbeziehung der WKO würde zu unnötiger Bürokratie führen. Zudem ist zu beachten, dass durch die Einbeziehung der Wirt­schaftskammer ein weitgehender Datenaustausch zwischen WKO, BMF und BMDW erforderlich ist. Um die Rechtskonformität des Datenaustausch sicherzustellen, ist wei­tere Bürokratie nötig. Die Überantwortung der Aufgaben an die Finanzämter würde den bürokratischen Aufwand reduzieren.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschlie­ßungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Pia Philippa Strache. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


17.52.21

Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, was wir in Österreich erleben, ist eine Ausnahmesituation, eine absolute Ausnah­mesituation. Die Menschen erleben gerade einen plötzlich erzwungenen Abschied von ihrem bisherigen Alltag, die Angst um die Gesundheit, ein abruptes Ende des gewohn­ten Miteinanders – eine Situation, die zahlreiche Menschen in diesem Land aber un­fassbar tapfer und souverän meistern. – Danke dafür.

Auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke für Ihr zahlreiches Erscheinen zu dieser Sitzung und auch zu den letzten Sitzungen. Das vermittelt vor allem eines: Sou-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 111

veränität und Sicherheit, und wenn wir der Bevölkerung ihre Unsicherheit nur ein biss­chen nehmen können, dann ist das in dieser Zeit schon sehr viel wert.

Zudem erleben wir eine wirtschaftliche Situation, wie sie angespannter nicht sein könnte. Wir erleben in Österreich aber auch eine neue Ära in der Kräfteverteilung zwi­schen Regierung und Parlament. Was gestern als grün-türkiser Initiativantrag einge­gangen ist, ist ein Produkt tagelanger Expertenarbeit einer Hundertschaft von Ministe­riumsbeamten und Vertretern der Sozialpartner – eigentlich eine unglaubliche Leistung. Das Ergebnis ist ein 46-seitiges Gesetzespaket mit 39 Gesetzesänderungen und fünf neuen Gesetzen. Es geht dabei um verschiedene Bereiche, betreffend die Justiz bis hin zum Arbeitsrecht, betreffend das Gesundheitspersonal bis hin zum Krisenfonds.

Bei allem Verständnis für die absolute Dringlichkeit mancher Schritte in Zeiten der Co­ronapandemie: Was soll heute ohne Begutachtung mit nur einem Tag zur Durchsicht beschlossen werden? – Ja, Gesundheit ist unser höchstes Gut, aber können wir ab­schätzen, welche Folgen und Konsequenzen das dann tatsächlich für die Menschen in Österreich haben wird? Womit werden die Menschen nach der Krise leben müssen? Und eines darf oder muss man wieder betonen – ich habe es in meiner letzten Rede schon getan –: Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. Ich hoffe, dass man wirklich fair im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich bleibt.

Wir werden heute trotzdem alle diesem Gesetzespaket zustimmen oder vielmehr zu­stimmen müssen. Dennoch finde ich die Vorgangsweise der Regierungsparteien höchst bedenklich. Das ist kein echter demokratischer Prozess mehr. (Beifall bei der SPÖ.) Ich stimme aber zu, weil ich mich in dieser Notsituation auf die Regierung verlassen muss. Ich muss darauf vertrauen, dass mit diesem Gesetzespaket alle dringend not­wendigen Maßnahmen gesetzt werden. Ich muss vor allem aber auch darauf ver­trauen, dass verhältnismäßige Maßnahmen gesetzt werden, und ich kann nur hoffen, dass die Regierung das Vertrauen rechtfertigt, dass genügend auf allen Ebenen unter­nommen wird, um die zahlreichen betroffenen Menschen und auch die Unternehmer durch diese schwierige Situation zu bringen.

Es gibt zudem einiges, was bereits gesagt wurde, deswegen möchte ich mich auf das beschränken, was mir zusätzlich noch wichtig erscheint: Einmal mehr möchte ich die Einpersonenunternehmen herausnehmen. Die EPUs wurden heute schon angespro­chen, aber ich möchte es noch einmal betonen: Eine Deckelung bei 1 Milliarde Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das trifft die Wurzeln Österreichs, die kleinen Unter­nehmer, die Familienbetriebe.

Weiters haben mir mehrere Menschen geschrieben, sie warten auf Tests, sie spüren Symptome, sie melden sich, sie würden gerne getestet werden. Leider werden sie im­mer wieder vertröstet oder abgewiesen, und das, obwohl die Erfahrungswerte all jener, die diese Krise bereits erlebt haben und länger meistern als wir, zeigen, dass nicht nur die Einschränkung der sozialen Kontakte wichtig ist, sondern dass auch Tests, Tests, Tests wichtig sind; darauf verweist auch die WHO.

Ein Thema, welches erneut vernachlässigt wurde, betrifft die Tiertransporte in dieser Situation. Keiner hat daran gedacht, dass durch die Grenzschließungen die Transport­zeiten unheimlich verlängert werden. Ich bitte Sie, da nachzubessern.

Liebe Mitglieder der Bundesregierung, beweisen Sie uns, dass unser Vertrauen, dieser Vorschuss an Vertrauen auch gerechtfertigt ist! Achten wir doch darauf, dass aus dem Coronaproblem kein Demokratieproblem wird! Wir alle sind stärker, wenn wir zusam­menhalten. Schauen wir aufeinander! Helfen wir, wo wir können, ohne andere in Ge­fahr zu bringen! Seien wir füreinander da! – Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

17.57



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 112

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Es besteht der Wunsch nach einer Unterbrechung der Sitzung, damit die Fraktionen das Croquis studieren können.

Ich unterbreche daher bis 18.05 Uhr.

*****

(Die Sitzung wird um 17.57 Uhr unterbrochen und um 18.07 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

18.07.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbro­chene Sitzung wieder auf und ersuche Sie, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend 2. COVID-19-Gesetz in 112 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen, die Ab­geordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Mag. Leichtfried, Kol­leginnen und Kollegen, die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen und die Abgeordneten Dr. Sche­rak, Kolleginnen und Kollegen insgesamt sechs Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträge sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf beziehungsweise vorliegende Abänderungsanträge Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffen beziehungsweise Verfas­sungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Mandatare fest.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Artikel 2 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 6 und Art. 8 Z 1 zweiter Satz eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 113

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 8 Z 1 dritter Satz sowie Art. 9 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 10, 12 und 14 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 15 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben ebenso einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 15 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben auch einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 15 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 15 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Krainer: Ich fürchte, es ist die Mehrheit! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) – Ich korrigiere: Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist ange­nommen.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 16 § 5 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist an­genommen.

Die Abgeordneten Mag. Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 16 § 6 Abs. 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 16 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Mag. Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 19 eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 114

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Abänderungsantrag wurde nicht an­genommen, er ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 19 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 19 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ich stelle ausdrück­lich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 19 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 29, 33 und 34 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend - - (Abg. Bures: Nein, da stimmt was nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir kommen davor noch zur getrennten Abstimmung über Artikel 34 des Gesetzent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 35 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 35 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 35 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben angenom­menen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist an­genommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 36 und 37 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 36 und 37 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 115

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 38 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben ebenso einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 38 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 38 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben angenom­menen Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist an­genommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 39 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 39 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 40 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 40 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich stelle damit auch ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenom­men. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrneh­mung der Aufgaben nach Epidemiegesetz“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 116

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstel­lung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (13/E)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Informations­kampagne Mietzinsminderungsansprüche bei Geschäftsraummieten“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplomé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zei­ten der Corona Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jo­sef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus –Wertschät­zung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befreiung von der Ar­beitsleistung für Risikogruppen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einvernehmliche Verlän­gerung von Mietvertragsfristen als Notmaßnahme in der Corona-Krise“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 117

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Miteinbezie­hung des Parlaments beim Härtefallfonds“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 53 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen damit gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, in 100 der Beila­gen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kaufmann, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht ab­gestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kaufmann, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Ziffer 12 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend Be­rufsrechts-Änderungsgesetz 2020 samt Titel und Eingang in 92 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 118

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Damit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Straf­rechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 in 93 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kol­legen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich stelle auch ausdrücklich die ver­fassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig ange­nommen. Ich stelle hiermit die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Immuni­tätsausschusses in 111 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ 17 St 5/19d, um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwi­schen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

18.25.52Einlauf


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 400/A(E) bis 401/A(E) eingebracht worden sind.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 119

18.26.03Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abge­ordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 1 bis 7 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 1:

„Erklärung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsord­nung des Nationalrates zum Thema ‚Tun, was notwendig ist‘“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Abänderungsantrag Beilage 2/5 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/8 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/11 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/14 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/18 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 112 der Beilagen – bei Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/7 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.

[...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/4 EA wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] in zweiter und dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages 4/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 5:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] in zweiter und dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 6:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] – bei Anwesenheit der ver­fassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter und dritter Lesung [...] mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

Tagesordnungspunkt 7:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer wird gemäß dem


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 20. März 2020 / Seite 120

Ausschussantrag [...] im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG [...] festgestellt, dass kein Zu­sammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer besteht.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 21.4.2020 in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Weiters gebe ich bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung hier im Saal eine Sit­zung des Hauptausschusses stattfinden wird. Zur Abklärung des weiteren Prozederes findet daran anschließend eine Präsidialkonferenz in Lokal 6 statt.

Meine Damen und Herren, bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!

Die Sitzung ist geschlossen.

18.29.07Schluss der Sitzung: 18.29 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien